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WashTec AG — Governance Information 2020
Dec 18, 2020
483_cgr_2020-12-18_19048c12-2ea6-420a-8910-ed0a27d03a96.pdf
Governance Information
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WashTec AG, Augsburg
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom 17. Dezember 2020
Vorstand und Aufsichtsrat haben die letzte Entsprechenserklärung am 19. Dezember 2019 abgegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die WashTec AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 19. Dezember 2019 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("DCGK") in der Fassung vom 24. April 2017 mit der folgenden Ausnahme entsprochen hat:
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 11. Mai 2016 gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB beschlossen, dass für das am 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahr und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre, die spätestens am 31. Dezember 2020 enden, die Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB unterbleiben. Dementsprechend wird auf eine individualisierte Darstellung der Vorstandsvergütung verzichtet, so dass in Abweichung von Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK nicht die dort genannten Informationen für jedes Vorstandsmitglied dargestellt und auch nicht die Mustertabellen zu Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK verwendet werden.
Seit dem Inkrafttreten am 20. März 2020 entspricht die WashTec AG den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 mit der folgenden Ausnahme:
Der DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 enthält in Abschnitt G.I. neue Empfehlungen zur Vergütung des Vorstands. Das vom Aufsichtsrat am 19. Dezember 2019 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der WashTec AG entspricht noch nicht oder nicht vollumfänglich folgenden Empfehlungen:
G.1 (Festlegung des Vergütungssystems), G.3 (Peer-Group-Vergleich unter Offenlegung der Vergleichsgruppe), G.10 (Gewährung der variablen Vergütungsbeträge überwiegend aktienbasiert und Verfügung über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren), G.11 S. 2 (Einbehalt und Rückforderung variabler Vergütung) und G.13 S. 2 (Anrechnung der Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung im Fall eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots).
Der Aufsichtsrat wird der ordentlichen Hauptversammlung 2021 der WashTec AG ein überarbeitetes System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Billigung vorlegen. Die WashTec AG beabsichtigt, künftig allen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 zu entsprechen.
Augsburg, den 17. Dezember 2020
Vorstand und Aufsichtsrat
Weitere Informationen zur Corporate Governance finden Sie innerhalb der Geschäftsberichte der WashTec AG im Rahmen des Corporate-Governance Berichts bzw. der Erklärung zur Unternehmensführung und im Internet unter www.washtec.de.