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WashTec AG Governance Information 2004

May 24, 2004

483_cgr_2004-05-24_dc4e875c-84f4-449b-9014-db8dc1b128b9.pdf

Governance Information

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WashTec AG, Augsburg

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die WashTec AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 seit der Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung am 10. Dezember 2003 entsprochen hat und entspricht. Hiervon galten und gelten die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:

  1. Die von der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossene D & O- Versicherung sah und sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8 des Kodex). Die auf den Aufsichtsrat entfallende Prämie für die D & O-Versicherung wird von den Mitgliedern des Aufsichtsrats selbst getragen.

  2. Im Rahmen der Vergütung der Vorstandsmitglieder bestanden bis zum 31. März 2004 ein Wandelschuldverschreibungsprogramm vom 17. Oktober 1997 und ein Aktienoptionsplan vom 22. Dezember 1999, die keine Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen vorsahen. Darüber hinaus enthielten die Wandelanleihebedingungen keinen Bezug auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter (Ziff. 4.2.3 Abs. 2 des Kodex).

Daneben, und seit dem 31. März 2004 ausschließlich, bestand und besteht für die Vorstandsmitglieder ein sog. virtueller Aktienoptionsplan als Bestandteil des Dienstvertrages auf individualvertraglicher Basis, der jedoch keine Begrenzungsmöglichkeit für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen vorsah und vorsieht (Ziff. 4.2.3 Abs. 2 des Kodex).

  1. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde und wird im Konzernabschluss nicht nach Komponenten aufgeteilt ausgewiesen. Ebenso erfolgte und erfolgt keine individualisierte Angabe der Vergütung der Vorstandsmitglieder (Ziff. 4.2.4 des Kodex).

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  1. In Anbetracht des mit Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Juni 2004 auf drei Mitglieder verkleinerten Aufsichtsrats sind keine Aufsichtsratsausschüsse mehr eingerichtet (Ziff. 5.3.1 und 5.3.2 des Kodex).

  2. Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2004 im Wege der Satzungsänderung neben der geänderten fixen Vergütung eingeführte erfolgsabhängige Vergütung gilt ab dem 01. Januar 2005. Bis dahin war und ist keine erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats vorgesehen. Vorsitz und Mitglied-

Dokument: 113185_1 [DUESSELDORF]

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schaft in den Aufsichtsratsausschüssen wurden und werden nicht gesondert vergütet (Ziff. 5.4.5 des Kodex).

  1. Der Konzernabschluss und der Zwischenbericht waren noch nicht innerhalb von 90 Tagen bzw. 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich (Ziff. 7.1.2 des Kodex). Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2003 wurde aber analog zu den Vorschriften der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb von 4 Monaten, der Zwischenbericht zum 30. Juni 2004 innerhalb von zwei Monaten öffentlich zugänglich gemacht. Der 3. Quartalsbericht zum 30. September 2004 wurde bereits innerhalb der vom Kodex empfohlenen 45-Tagesfrist veröffentlicht. Für das Geschäftsjahr 2005 strebt die Gesellschaft die Einhaltung der Empfehlungen des Kodex bezüglich der Veröffentlichungszeiträume für Konzernabschluss und Zwischenbericht an.

Augsburg, den [16]. Dezember 2004

WashTec AG

Vorstand und Aufsichtsrat

Dokument: 113185_1 [DUESSELDORF]