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WashTec AG Audit Report / Information 2023

Apr 29, 2024

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WashTec AG WashTec AG, Augsburg Bilanz zum 31. Dezember 2023 AKTIVA 31.12.2023 31.12.2022 PASSIVA 31.12.2023 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 40.000.000,00 40.000.000,00 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte Rechnerischer Wert eigene Anteile -1.701.788,01 -1.701.788,01 und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 38.298.211,99 38.298.211,99 Rechten und Werten 26.768,00 37.845,00 II. Kapitalrücklage 90.844.958,79 90.844.958,79 II. Sachanlagen III. Bilanzgewinn 30.073.713,43 29.804.169,57 Betriebs- und Geschäftsausstattung 88.608,00 94.701,00 159.216.884,21 158.947.340,35 III. Finanzanlagen B. RÜCKSTELLUNGEN Anteile an verbundenen Unternehmen 128.048.510,25 128.048.510,25 128.163.886,25 128.181.056,25 1. Steuerrückstellungen 1.164.544,00 4.674.486,00 2. Sonstige Rückstellungen 3.715.552,68 3.244.186,12 B. UMLAUFVERMÖGEN 4.880.096,68 7.918.672,12 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 22.491.538,03 29.716.985,67 C. VERBINDLICHKEITEN 2. Sonstige Vermögensgegenstände 16.466.269,36 11.221.801,00 38.957.807,39 40.938.786,67 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 815.501,40 33.436,63 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.572.672,14 1.612.150,66 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 39.064,10 2.508,02 3. Sonstige Verbindlichkeiten 675.603,31 610.751,18 3.063.776,85 2.256.338,47 davon aus Steuern EUR 672.772,74 (Vj. EUR 607.680,88) davon aus Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern EUR 2.234,80 (Vj. EUR 2.310,30) 167.160.757,74 169.122.350,94 167.160.757,74 169.122.350,94 WashTec AG, Augsburg Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 2023 2022 EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse 3.543.862,00 2.722.581,80 2. Sonstige betriebliche Erträge 192.870,96 189.835,39 davon aus verbundenen Unternehmen EUR 160.200,00 (Vj. EUR 141.400,00) davon aus Währungsumrechnung EUR 71,12 (Vj. EUR 964,53) 3.736.732,96 2.912.417,19 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogenen Leistungen -44.936,77 -52.040,59 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -1.955.840,18 -2.037.947,13 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -66.867,88 -52.152,29 davon für Altersversorgung -2.022.708,06 -2.090.099,42 EUR - 6.435,48 (Vj. EUR - 8.499,11) 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -31.802,88 -29.722,60 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.848.560,47 -2.785.776,44 davon aus Währungsumrechnung EUR - 96,94 (Vj. EUR - 3.603,40) -5.948.008,18 -4.957.639,05 -2.211.275,22 -2.045.221,86 7. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 24.207.576,50 35.818.078,33 8. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen -76.351,85 0,00 9. Erträge aus Beteiligungen 13.000.000,00 4.500.000,00 davon aus verbundenen Unternehmen EUR 13.000.000,00 (Vj. EUR 4.500.000,00) 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 156.880,70 130.326,89 davon aus verbundenen Unternehmen EUR 150.668,82 (Vj. EUR 99.457,05) 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -40.410,88 -69.109,18 davon an verbundene Unternehmen EUR - 18.057,88 37.247.694,47 40.379.296,04 (Vj. EUR - 31.046,04) 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -5.322.798,48 -10.015.870,98 13. Ergebnis nach Steuern 29.713.620,77 28.318.203,20 14. Sonstige Steuern -2.964,11 -11.700,58 15. Jahresüberschuss 29.710.656,66 28.306.502,62 16. Gewinnvortrag 363.056,77 1.497.666,95 17. Bilanzgewinn 30.073.713,43 29.804.169,57 Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 WashTec AG Argonstr. 7 86153 Augsburg Registergericht: Amtsgericht Augsburg Handelsregisternummer: HRB 81 Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um lineare, planmäßige Abschreibungen wie folgt vermindert: Anlagen Nutzungsdauer Rechte und Lizenzen 3 – 8 Jahre Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraus- sichtlichen Nutzungsdauer wie folgt linear abgeschrieben. Anlagen Nutzungsdauer Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 8 Jahre Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs aufwandswirksam erfasst; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis zu EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben wird. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Wertminderung von Vermögensgegenständen Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände niedriger ist als der sich zum Abschlussstichtag ergebene Buchwert und diese Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauerhaften Wert- minderungen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zuschreibungen werden maximal bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn der Grund für die Abwertung entfallen ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Forderungen in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden diese mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Forderungsbegründung oder zum niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert ausgewiesen und periodengerecht aufgelöst. Latente Steuern werden für am Bilanzstichtag bestehende zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Nach der formalen Betrachtungsweise ist alleinige Steuerschuldnerin die WashTec AG als Organträgerin, d.h. auch tatsächliche und latente Steuern der Organgesellschaften sind vollständig in dem Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen, da sie allein die Besteuerungsfolgen treffen. Dementsprechend werden die temporären Differenzen der Organgesellschaften im Abschluss der Gesellschaft erfasst. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes des steuerlichen Organkreises von aktuell 32,24 %, der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle unge- wissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden diese mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Kurs am Abschlussstichtag bewertet. Kostenumlagen an die Tochtergesellschaften werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und erbrachten Leistungen als Umsatzerlöse erfasst. Zinsaufwendungen und –erträge werden entsprechend ihrer Entstehung erfasst. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. WashTec AG, Augsburg Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Angaben zum Anteilsbesitz Eigenkapital sowie Ergebnis der ausländischen Tochtergesellschaften zum 31.12.2023 entsprechen den IFRS-Werten. Währung Beteiligung Eigenkapital Ergebnis unmittelbare Beteiligungen, Inland % in TEUR in TEUR WashTec Holding GmbH, Augsburg 2) 3) EUR 100 38.122 0 WashTec Carwash Management GmbH, EUR 100 51 0 Augsburg 2) 3) AUWA-Chemie GmbH, Augsburg 2) 3) EUR 100 537 0 mittelbare Beteiligung über die WashTec Holding GmbH, Augsburg WashTec Cleaning Technology GmbH, EUR 100 29.846 0 Augsburg 1) 3) WashTec Financial Services GmbH, EUR 100 62 0 Augsburg 1) 3) WashTec Cleaning Technology s.r.o., EUR 10 6.003 395 Nyrany, Tschechische Republik WashTec Polska Spólka z o.o., EUR 10 732 215 Warschau, Polen Währung Beteiligung Eigenkapital Ergebnis mittelbare Beteiligung über die WashTec Cleaning % in TEUR in TEUR Technology GmbH, Augsburg WashTec France S.A.S., EUR 100 15.027 2.439 Boigny sur Bionne, Frankreich Mark VII Equipment Inc, EUR 100 31.719 6.947 Arvada, USA WashTec S.R.L., EUR 100 2.079 195 Casale, Italien WashTec UK Limited, Great Dunmow, EUR 100 5.148 480 Großbritannien WashTec A/S, EUR 100 3.195 1.144 Hedehusene, Dänemark WashTec Bilvask AS, EUR 100 4.371 1.633 Billingstad, Norwegen 4) WashTec Cleaning Technology GmbH, EUR 100 2.835 632 Wien, Österreich WashTec Spain S.A., EUR 100 3.639 517 Madrid, Spanien WashTec Cleaning Technology s.r.o., EUR 90 6.003 395 Nyrany, Tschechische Republik WTMVII Cleaning Technologies Canada Inc., EUR 100 -5.212 633 Burlington, Ontario, Kanada 5) WashTec Australia Pty Ltd., EUR 100 3.256 401 Sydney, Australien WashTec Benelux B.V., EUR 100 2.036 548 Zoertermeer, Niederlande WashTec Nordics AB, EUR 100 658 -141 Bollebygd, Schweden WashTec Polska Spólka z o.o., EUR 90 732 215 Warschau, Polen WashTec New Zealand Limited, Auckland, EUR 100 1.332 44 Neuseeland 6) 1) Ergebnisübernahme durch die WashTec Holding GmbH 2) Ergebnisübernahme durch die WashTec AG 3) Gesellschaften haben von den Erleichterungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. 4) indirekte Beteiligung über WashTec A/S, Hedehusene, Dänemark 5) indirekte Beteiligung über Mark VII Equipment Inc., Arvada, USA 6) Erstkonsolidierung zum 1. Dezember 2023 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. TEUR 22.492 (Vorjahr TEUR 29.717), die im Wesentlichen den laufenden Verrechnungsverkehr, Ergebnisabführungen und Ausschüttungen betreffen. Davon resultieren TEUR 85 (Vorjahr TEUR 328) aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Diese Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v. TEUR 16.466 (Vorjahr TEUR 11.222) haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für die Jahre 2022 und 2023. Latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, sodass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Die ermittelten aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem steuerlichen Ansatz der Rückstellungen für Pensionen, Vorräten, passiven Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen für Altersteilzeit. Grundkapital in 13.976.970 (Vorjahr 13.976.970) auf den Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 40.000. Es ist Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Jede Aktie besitzt ein Stimmrecht und ist entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital dividendenbezugsberechtigt. 31.12.2023 31.12.2022 Stammaktien in tausend Stück 13.977 13.977 Anteil am Grundkapital je Aktie in EUR 2,86 2,86 Die durchschnittlich gewichtete Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile zum 31. Dezember 2023 beträgt 13.382.324 Aktien (Vorjahr 13.382.324 Aktien). Genehmigtes Kapital Das derzeit nach Ziffer 5.1 der Satzung der Gesellschaft bestehende Genehmigte Kapital, von dem bislang kein Gebrauch gemacht wurde, wäre am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Um der Gesellschaft zu ermöglichen, sich bei Bedarf auch künftig zügig und flexibel Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen, soll das bestehende Genehmigte Kapital aufgehoben und der Vorstand erneut ermächtigt werden, das Grundkapital durch die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2022, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations zugänglich ist, wurde das von der Hauptversammlung am 29. April 2019 zu Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Genehmigte Kapital gemäß Ziffer 5.1 der Satzung aufgehoben. Daneben wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 8.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:  für Spitzenbeträge;  wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden;  bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10ꢀ% nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung;  soweit dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die gemäß den vorstehenden Regelungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind – vorbehaltlich einer von einer nachfolgenden Hauptversammlung etwa zu beschließenden erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss – die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auf die sich Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht oder mit Wandlungs- oder Optionspflicht beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital anzupassen. Kapitalrücklage (unverändert zum Vorjahr) 31.12.2023 Kapitalrücklage gemäß § 272 II Nr. 1 HGB TEUR Aufgeld im Rahmen einer Kapitalerhöhung 1994 1.482 Aufgeld im Rahmen einer Aktienemission 1997 24.481 Erhöhung gezeichnetes Kapital aus der Kapitalrücklage 2001 -571 Agio aus der Ausgabe von Aktien bei Kapitalerhöhung durch Sacheinlage 2000 45.679 Agio aus der Ausgabe von neuen Aktien 7,6 Mio. Aktien - Bezugspreis EUR 5,00 2005 18.019 Aktienoptionen 2007 1.755 Gesamt 90.845 Eigene Anteile Anzahl Aktien Wert Aktien in Stück in TEUR Stand 1. Januar 2023 594.646 13.177 Zugang 2023 – – Stand 31. Dezember 2023 594.646 13.177 Stand 1. Januar 2022 594.646 13.177 Zugang 2022 – – Stand 31. Dezember 2022 594.646 13.177 Rechnerischer Wert eigene Anteile - 1.702 Verrechnung Unterschiedsbetrag aus Aktienrückkauf - 11.186 Erwerb und Verwendung eigener Aktien Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der Hauptversammlung am 29. April 2019 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG am 30. Juni 2022 ausgelaufen wäre, wurde von der Hauptversammlung am 16. Mai 2022 beschlossen, die alte Ermächtigung aufzuheben und der Gesellschaft erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen. Der Beschluss der Hauptversammlung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations zugänglich. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Die Gesellschaft wurde gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 eigene Aktien i.ꢁH.ꢁv. bis zu insgesamt 10ꢀ% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot oder eine an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Sollte das öffentliche Angebot überzeichnet sein bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Das öffentliche Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe einer Verkaufsofferte kann weitere Bedingungen vorsehen. Verwendung der eigenen Aktien; Bezugsrechtsausschluss Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 16. Mai 2022 erteilten Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre wie folgt zu verwenden: Sie können  als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen angeboten und übertragen werden;  zur Bedienung von Optionsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben werden, verwendet werden; oder  auf andere Weise verwendet werden, sofern die Verwendung der eigenen Aktien der Gesellschaft gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist zudem beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10ꢀ% des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Optionsrechten, die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben werden, zu verwenden. Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre können ganz oder in Teilen, einmalig oder mehrmalig ausgenutzt werden. Die Verwendung darf zu einem oder zu mehreren der vorgenannten Zwecke erfolgen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie die Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre verwendet werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Optionsrechten verwendet werden, die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben wurden, darf nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 5% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden. Auf diese 5%-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Einziehung der eigenen Aktien Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung der Gesellschaft anzupassen. Ausnutzung in Teilbeträgen Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigungen – mit Ausnahme der Ermächtigung zur Einziehung der eigenen Aktien – können auch durch Tochterunternehmen der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder von Tochterunternehmen der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigungen zur Verwendung der eigenen Aktien bzw. zum Bezugsrechtsausschluss sowie zur Einziehung der eigenen Aktien erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. Bilanzgewinn Die ordentliche Hauptversammlung der WashTec AG vom 15. Mai 2023 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen handelsrechtlichen Bilanzgewinn i.ꢀH.ꢀv. EUR 29.804.169,57 zur Zahlung einer Dividende von EUR 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 29.441.112,80, zu verwenden und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 363.056,77 auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinnverwendungsvorschlag Vorstand und Aufsichtsrat werden der für den 14. Mai 2024 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn i. H. v. EUR 30.073.713,43 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung i. H. v. EUR 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 29.441.112,80, und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns i. H. v. EUR 632.600,63 auf neue Rechnung. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellung i. H. v. TEUR 1.165 (Vorjahr TEUR 4.674) betrifft im Wesentlichen erwartete Nachzahlungen hinsichtlich der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer für 2022. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für variable Vorstandsvergütung sowie Aufsichtsratsvergütung i. H. v. TEUR 2.423 (Vorjahr TEUR 2.441), für Rechts- und Beratungskosten i. H. v. TEUR 645 (Vorjahr TEUR 72), für ausstehende Rechnungen i. H. v. TEUR 260 (Vorjahr TEUR 253), für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskosten i. H. v. TEUR 68 (Vorjahr TEUR 322), sowie für sonstige Personalrückstellungen i. H. v. TEUR 20 (Vorjahr TEUR 0). Übrige sonstige Rückstellungen bestanden im Berichtsjahr keine (Vorjahr TEUR 19). Für Abfindungen bestanden im Berichtsjahr Rückstellungen i. H. v. TEUR 300 (Vorjahr TEUR 138). Verbindlichkeiten 31.12.2023 31.12.2022 Restlaufzeit gesamt Restlaufzeit gesamt davon davon bis über bis über über über 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 815 0 0 815 33 0 0 33 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.573 0 0 1.573 1.612 0 0 1.612 3. Sonstige Verbindlichkeiten 676 0 0 676 611 0 0 611 - davon aus Steuern 673 0 0 673 608 0 0 608 - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0 0 0 0 0 0 0 - davon ggü. Gesellschaftern 2 0 0 2 2 0 0 2 3.064 2.256 Summe der Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Management-Dienstleistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen die Umsatzsteuer-Zahllast i. H. v. TEUR 617 (Vorjahr TEUR 567). Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft ist als Bürge Verpflichtungen der WashTec Cleaning Technology GmbH beigetreten. Die Finanzierung basiert auf bilateralen Verträgen mit verschiedenen Banken. Die wesentliche Darlehnsnehmerin ist die WashTec Cleaning Technology GmbH und verfügt über Kreditlinien in einer Gesamthöhe von TEUR 99.690 (Vorjahr TEUR 91.500), bestehend aus b.a.w.-Linien i. H. v. insgesamt TEUR 60.000 (Vorjahr TEUR 60.000) sowie Kreditzusagen mit einer Restlaufzeit zum 31. Dezember 2023 von 9 bis zu 48 Monaten i. H. v. TEUR 39.690 (Vorjahr TEUR 31.500). Bei den Kreditzusagen mit einer Restlaufzeit von 9 Monaten handelt es sich um Kreditlinien, die üblicherweise mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen und turnusgemäß verlängert werden. Die Gespräche zur anstehenden Verlängerung verlaufen planmäßig. Alle beteiligten Banken haben ihre Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit bereits bestätigt. Die Kreditlinien können sowohl als Kredit- als auch als Avallinie genutzt werden. Der Anstieg der Kreditlinien resultierte im Wesentlichen aus dem Erwerb des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft. Dieser wurde mit Wirkung zum 2. Januar 2023 nach Beendigung des bisherigen Mietvertrages erworben. Der Kaufpreis betrug Mio. USD 10,3. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgte durch die Aufnahme von langfristigen Bankdarlehen in US-Dollar in entsprechender Höhe mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Daneben wurde die Avallinie i. H. v. TEUR 4.075 (Vorjahr TEUR 5.251) genutzt. Die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte, beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 56.496 (Vorjahr TEUR 46.137). Die Kreditzusagen der Banken sind an keine Financial Covenants gebunden. Die Inanspruchnahme aus dieser Verpflichtung ist unwahrscheinlich, da die operativen Gesellschaften ausreichend Ertragskraft haben, um aus dem operativen Cash Flow die laufende Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Neben den Haftungsverhältnissen sind sonstige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. TEUR 143 (Vorjahr TEUR 113) vorhanden. Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen unter anderem die folgenden Sachverhalte: TEUR Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen u.ä. 2024 100 2025 bis 2029 43 143 davon gegenüber verbundenen Unternehmen 0 TEUR davon gegenüber assoziierten Unternehmen 0 TEUR davon für Altersversorgung 0 TEUR Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen vollständig auf das Inland. 2023 2022 Veränderung Managementumlage TEUR % TEUR % TEUR WashTec Holding GmbH 3.544 100,0 2.685 98,6 859 WashTec Carwash Management GmbH 0 0,0 38 1,4 -38 3.544 100 2.723 100 821 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. TEUR 32 (Vorjahr TEUR 47) und sonstige Erträge von verbundenen Unternehmen i. H. v. TEUR 160 (Vorjahr 141) aus der Weiterberechnung von Prüfungskosten. Erträge außergewöhnlicher Größenordnung Außergewöhnliche Erträge lagen im Berichtsjahr nicht vor. Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen die Aufwendungen für bezogene Leistungen für EDV-Material und EDV-Umlagen i. H. v. TEUR 45 (Vorjahr TEUR 52). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten i. H. v. TEUR 1.807 (Vorjahr TEUR 734), Aufsichtsratsvergütung sowie sonstige Personalkosten i. H. v. TEUR 718 (Vorjahr TEUR 760), Honorare des Abschlussprüfers i. H. v. TEUR 475 (Vorjahr TEUR 525), Öffentlichkeitsarbeit i. H. v. TEUR 375 (Vorjahr TEUR 417), Reisekosten i. H. v. TEUR 136 (Vorjahr TEUR 118) sowie Versicherungen i. H. v. TEUR 107 (Vorjahr TEUR 74). Periodenfremde Aufwendungen bestanden im Berichtsjahr und im Vorjahr keine. Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung Außergewöhnliche Aufwendungen lagen im Berichtsjahr nicht vor. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen Die Erträge im Geschäftsjahr 2023 resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der WashTec Holding GmbH i. H. v. TEUR 18.806 (Vorjahr TEUR 34.506) und der AUWA-Chemie GmbH i. H. v. TEUR 5.402 (Vorjahr TEUR 1.249). Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der WashTec Carwash Management GmbH i. H. v. TEUR 76 (Vorjahr TEUR ./. 63). Erträge aus Beteiligungen Die Erträge betreffen die Ausschüttung aus dem vorgetragenen Bilanzgewinn 2022 und der entnommenen Kapitalrücklage der WashTec Holding GmbH i. H. v. TEUR 13.000 (Vorjahr TEUR 4.500). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bestehen im Wesentlichen aus der Verzinsung des Cashpoolings mit den verbundenen Unternehmen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus der Verzinsung des Cashpoolings mit den verbundenen Unternehmen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer des laufenden Geschäftsjahres. Sonstige Angaben Honorar des Abschlussprüfers Für die detaillierte Darstellung des Honoraraufwands für die Leistungen des Abschlussprüfers (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, Zweignieder- lassung München) wird auf den Konzernabschluss verwiesen. Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen bezog sich auf die Prüfung des Jahres– und Konzernabschlusses der WashTec AG und eines Tochterunternehmens. Die sonstigen Leistungen betrafen im Vorjahr die Angaben zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung. Aufsichtsrat Name Beruf, Wohnort Mitgliedschaften in Mitgliedschaften in anderen gesetzlich vergleichbaren in- und zu bildenden ausländischen Aufsichtsräten Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Dr. Günter Blaschke Aufsichtsrats- Leifheit AG, Nassau keine (bis 31. Dezember 2023) vorsitzender, (Vorsitzender des Buchloe Aufsichtsrats) Ulrich Bellgardt Diplom-Ingenieur, KROMI Logistik AG, keine (seit 1. Januar 2024 Hubersdorf, Hamburg Aufsichtsratsvor- Schweiz (Vorsitzender des sitzender) Aufsichtsrats) Dr. Hans-Friedrich Geschäftsführer keine autowerkstattgroup N.V., Liebler der Credit Amsterdam, Niederlande Solutions Partner (Mitglied des Aufsichtsrats) GmbH, München Heinrich von Portatius Vorstand der Keine - Schaltag AG, Effretikon, Paradigm Capital Schweiz (Mitglied im AG, Grünwald Verwaltungsrat) - Paradigm Capital North America ICAV, Dublin, Irland (Mitglied im Board of Directors – Verwaltungsrat) - Paradigm Capital North America Feeder ICAV, Dublin, Irland (Mitglied im Board of Directors – Verwaltungsrat) Dr. Alexander Selent Aufsichtsrat, keine keine Limburgerhof Peter Wiedemann Vorstand der Keine Keine (seit 1. Januar 2024 Rational AG, stellvertretender Germaringen Aufsichtsratsvor- sitzender) Vorstand Name Beruf, Wohnort Vorstandsbereiche Dr. Ralf Koeppe Vorstandsvorsitzender, Unternehmenskultur, -kommunikation & (bis 29. Februar 2024) Diplom-Ingenieur, Augsburg Leitbild, Personal, R&D, Produktion, Qualität, Service-Support, Nachhaltigkeit Sebastian Kutz Diplom-Betriebswirt, Landsberg Vertrieb und Service weltweit, Key (seit 1. März 2023) am Lech Account Management, Marketing, Business Units/Produtmanagement, Service-Support, WashTec Carwash Management GmbH Interim (ab 22. Februar 2024: R&D, Qualität, Auwa-Chemie GmbH) Andreas Pabst Diplom-Kaufmann, Bobingen Finanzen/Controlling, IT, Einkauf, Investor Relations, Recht und Compliance, Risiko-Management, Interne Revision, Versicherungen, WashTec Financial Services GmbH Interim (ab 22. Februar 2024: Unternehmenskultur, -kommunikation & Leitbild, Personal, Supply Chain, Nachhaltigkeit) Stephan Weber Diplom-Ingenieur, Werther KAM/CWM, Vertrieb & Service weltweit, (bis 28. Februar 2023) Marketing, Product Units/ Produktmanagement Vergütung Die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstände sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im nachfolgenden Vergütungsbericht gemäß § 285 HGB erläutert. Höhe der Vorstandsvergütung Das Vergütungssystem des Vorstands ist darauf angelegt, einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen zu leisten. Das geschieht unter anderem durch eine einfache und klare Anreizstruktur der Vorstandsvergütung. Durch das Vergütungssystem sowie durch die einheitliche Vergütungsstruktur für alle Vorstandsfunktionen, sollen externe und interne Fehlanreize vermieden werden. Es soll insbesondere vermieden werden, dass der Vorstand aus Gründen der kurzfristigen Optimierung seiner Bezüge Entscheidungen trifft, die keinen nachhaltigen Geschäftserfolg versprechen. In seiner Sitzung am 24. März 2021 hat der Aufsichtsrat nach entsprechender Beratung das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der WashTec AG entsprechend den Anforderungen des Aktiengesetzes infolge der Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) beschlossen. Die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 (DCGK 2022) hat darauf keine Auswirkungen. Bezüglich der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf die Entsprechenserklärung verwiesen, die im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt 8.1 veröffentlicht ist. Dieses Vergütungssystem wurde von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 gemäß § 120a Abs. 1 AktG gebilligt und gilt für sämtliche nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 neu abzuschließende oder zu verlängernde Vorstandsdienstverträge. Dies betrifft die Vorstandsdienstverträge des im Geschäftsjahr 2022 wiederbestellten Vorstandsvorsitzenden Dr. Ralf Koeppe, des im Geschäftsjahr 2022 neu bestellten Finanzvorstands Andreas Pabst sowie des im Geschäftsjahr 2023 neu bestellten Vertriebsvorstands Sebastian Kutz. Für alle zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2021 laufenden Vorstandsdienstverträge galt entsprechend DCGK 2022 sowie § 26j EGAktG weiterhin das bisherige Vergütungssystem (vgl. dazu auch die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG vom 15. Dezember 2022). Die langfristige variable Vergütung in Form des Long Term Incentive Programm (LTIP) 2021 – 2023 für den Vorstand wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen und gilt für alle Mitglieder des Vorstands. Mit Blick auf die zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2021 laufenden Vorstandsverträge gilt, dass diese unter den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen fortgeführt wurden bzw. werden. Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen und ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen die Festvergütung sowie Nebenleistungen, die insbesondere in der Überlassung von Dienstwagen und der Gewährung von Versicherungsschutz bestehen. Die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile enthalten sowohl eine kurzfristige als auch eine langfristige Komponente. Die kurzfristige variable Vergütung setzt sich hälftig aus Unternehmenszielen und individuellen Leistungszielen zusammen. Die Unternehmensziele orientieren sich an den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der WashTec Gruppe. Diese sind Umsatz, EBIT, Free Cashflow und Return on Capital Employed (ROCE). Der Aufsichtsrat legt dabei für jedes Geschäftsjahr die jeweils vergütungsrelevanten Unternehmensziele fest. Die individuellen Leistungsziele umfassen operative oder strategische Ziele einschließlich nichtfinanzieller Ziele, insbesondere aus den Bereichen Produktinnovation, Nachhaltigkeit, Prozessoptimierung, Digitalisierung sowie Kundennutzen. Die langfristige variable Vergütung ist als anteilsbasierte Vergütung mit einmaliger Bonuszahlung ausgestaltet (LTIP) und hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023. Im Rahmen des LTIP wird die Langfristigkeit und Nachhaltigkeit im Rahmen der Unternehmensstrategie durch die beiden Erfolgsziele Return on Capital Employed (ROCE) und Total Shareholder Return (TSR) gewährleistet. Die für das Geschäftsjahr 2023 gewährten Gesamtbezüge des Vorstands (DRS 17) belaufen sich auf TEUR 1.442 (Vorjahr: TEUR 1.164). Davon entfallen TEUR 985 (Vorjahr: TEUR 936) auf erfolgsunabhängige Komponenten und TEUR 457 (Vorjahr: TEUR 228) auf erfolgsbezogene Komponenten. Für die in den jeweiligen Geschäftsjahren aktiven Mitglieder des Vorstands wurden folgende Gesamtbezüge (HGB) gewährt: in TEUR 2023 2022 Festvergütung 940 890 Nebenleistungen 45 46 Summe (fix) 985 936 Einjährige variable Vergütung 457 228 Summe (variabel) 457 228 Gesamtvergütung 1.442 1.164 Die Aktien des Vorstands entwickelten sich wie folgt: in Stück 31.12.2023 31.12.2022 Dr. Ralf Koeppe (bis 29. Februar 2024) 4.400 3.600 Sebastian Kutz (seit 1. März 2023) 4.750 0 Andreas Pabst 3.500 102 Stephan Weber (bis 28. Februar 2023) 0 4.330 Gesamtbezüge früherer Organmitglieder Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied sowie gegenüber Hinterbliebenen eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes in Höhe von TEUR 237 (Vorjahr TEUR 240), die durch eine Unterstützungskasse gedeckt sind. Während der Restlaufzeit des Dienstvertrags im Anschluss an die Mandatsbeendigung erhielt ein ehemaliges Mitglied des Vorstands Zahlungen i. H. v. TEUR 256 (Vorjahr: TEUR 0). Davon entfallen TEUR 250 auf die Festvergütung und TEUR 6 auf Nebenleistungen. Aufsichtsrat Bezüge des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 8.16 der Satzung der WashTec AG festgelegt und besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die feste Vergütung für ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats beträgt EUR 35.000 pro vollem Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Der stellvertretende Vorsitzende erhält eine feste Vergütung von EUR 70.000 pro vollem Geschäftsjahr, der Vorsitzende EUR 100.000 pro vollem Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von EUR 2.500. Der Vorsitzende eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von EUR 5.000. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von EUR 5.000, der Vorsitzende eine Vergütung von EUR 10.000. Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld i. H. v. EUR 1.500 für jede Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte des Sitzungsgelds. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsabhängige Vergütung von EUR 500 für jeden Cent, um den das nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Konzernergebnis pro Aktie den vergleichbaren Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres überschreitet. Die feste und variable Vergütung sowie das Sitzungsgeld sind für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied insgesamt auf maximal EUR 75.000 begrenzt, die Vergütung für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf maximal EUR 100.000, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf maximal EUR 150.000 und die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats insgesamt auf maximal EUR 200.000. Die langfristige variable Vergütung tritt zur Vergütung laut Satzung hinzu. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis geringere feste und variable Vergütung, deren Begrenzung ebenfalls im Verhältnis zu kürzen ist. Die Hauptversammlung kann durch Beschluss eine oder mehrere langfristige variable Vergütungskomponenten für den Aufsichtsrat beschließen, die zur Vergütung laut Satzung hinzutreten. Das Unternehmen hat an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, gewährt bzw. gezahlt. Die Hauptversammlung 2021 hat eine langfristige variable Vergütung in Form eines Long Term Incentive Program (LTIP) für den Aufsichtsrat mit einer Incentivierungsphase vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 beschlossen. Als Erfolgsziele wurden ein EPS-Ziel, ein ROCE-Ziel und ein Free Cashflow-Ziel festgelegt. Die Aufsichtsräte Herr Bellgardt, Herr Dr. Liebler, Herr Dr. Selent und Herr Wiedemann nehmen am LTIP teil. Die für das Geschäftsjahr 2023 gewährten Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 667 (Vorjahr: TEUR 621). Davon entfallen TEUR 379 (Vorjahr: TEUR 376) auf feste Bezüge, TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 0) auf variable Bezüge sowie TEUR 273 (Vorjahr: TEUR 245) auf Sitzungsgelder. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen aktienbasierten Vergütung beträgt EUR 42.361 (Vorjahr EUR 31.592). Die Aktien des Aufsichtsrats teilen sich wie folgt auf: in Stück 31.12.2023 31.12.2022 Dr. Günter Blaschke (bis 31. Dezember 2023) 52.060 52.060 Ulrich Bellgardt 31.000 31.000 Dr. Hans-Friedrich Liebler 5.500 5.500 Heinrich von Portatius 0 0 Dr. Alexander Selent 2.000 2.000 Peter Wiedemann 2.000 2.000 Mitarbeiter Durchschnittlich wurden 4 Mitarbeiter (Vorjahr 1 Mitarbeiter) beschäftigt. 2023 2022 Leitender Angestellter 0 1 Angestellter 4 0 Konzernverhältnisse Die WashTec AG, Augsburg erstellt als oberste Muttergesellschaft für den größten und zugleich kleinsten Konsolidierungskreis einen Konzernabschluss. Die Aufstellung erfolgt nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) wie sie in der EU anzuwenden sind. In diesen Konzernabschluss werden alle aktiven Unternehmen einbezogen, an denen die WashTec AG direkt oder indirekt mehr als 50 % der Anteile hält. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 ist über den Bundesanzeiger und das Unternehmensregister zugänglich sowie auf unserer Website www.washtec.de abrufbar. Nachtragsbericht Der Aufsichtsrat der WashTec AG hat am 28. Februar 2024 Herrn Michael Drolshagen mit Wirkung zum 1. Mai 2024 als neuen Technikvorstand (CTO) und Vorsitzenden des Vorstands (CEO) der Gesellschaft bestellt. Er folgt auf Herrn Dr. Ralf Koeppe, dessen Vorstandsmitgliedschaft einvernehmlich zum 29. Februar beendet wurde. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Im Geschäftsjahr sind der WashTec AG folgende Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zugegangen, die wie folgt in der Börsenzeitung gemäß § 40 (vormals § 26) WpHG veröffentlicht wurden. Die Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG sind 13.976.970. In den Vorjahren hat die WashTec AG folgende Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz erhalten. Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex Die WashTec AG hat für 2023 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären unter https://ir.washtec.de/corporate-governance/ im Bereich „Entsprechens- erklärung“ zugänglich gemacht. Diese ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts unter Punkt 8.7 Compliance. Augsburg, am 22. März 2024 WashTec AG Sebastian Kutz Andreas Pabst CSO/Mitglied des Vorstands CFO/Mitglied des Vorstands