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WashTec AG — Annual Report 2019
May 4, 2020
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Annual Report
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WashTec AG
Augsburg
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
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| in T€ | Anhang | 01.01. bis 31.12.2019 | 01.01. bis 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 7 | 436.480 | 435.446 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8 | 4.854 | 5.266 |
| Andere aktivierte Entwicklungskosten | 706 | 2.842 | |
| Bestandsveränderung | -978 | -3.230 | |
| Gesamt | 441.061 | 440.323 | |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 155.530 | 147.430 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 38.417 | 38.455 | |
| Materialaufwand | 193.948 | 185.885 | |
| Personalaufwand | 9 | 141.822 | 135.218 |
| Abschreibungen | 16.523 | 9.796 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10 | 50.589 | 57.068 |
| Aufwand aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 780 | -92 | |
| Sonstige Steuern | 1.094 | 977 | |
| Gesamte betriebliche Aufwendungen | 404.757 | 388.853 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 36.304 | 51.471 | |
| Finanzertrag | 135 | 123 | |
| Finanzaufwand | 759 | 754 | |
| Finanzergebnis | 11 | -623 | -631 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 35.681 | 50.839 | |
| Ertragsteueraufwand | 12 | 13.430 | 16.804 |
| Konzernergebnis | 22.251 | 34.035 | |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien in Stück | 13.382.324 | 13.382.324 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert entspricht verwässert) in € | 13 | 1,66 | 2,54 |
Weitere Ausführungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Konzernanhang.
Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
Rundungsdifferenzen sind möglich.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
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| in T€ | 01.01. bis 31.12.2019 | 01.01. bis 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 22.251 | 34.035 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen | -956 | 5 |
| Latente Steuern | 283 | 7 |
| Bestandteile, die zukünftig nicht in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden können | -673 | 12 |
| Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen und Währungsveränderungen | 23 | 842 |
| Währungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in Tochterunternehmen | 284 | -275 |
| Latente Steuern | - 22 | -51 |
| Bestandteile, die zukünftig in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden können | 285 | 516 |
| Im Eigenkapital erfasste Wertänderungen | -388 | 528 |
| Summe aus Periodenergebnis und erfolgsneutral erfasster Wertänderungen der Periode | 21.863 | 34.563 |
Weitere Ausführungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung im Konzernanhang.
Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
Rundungsdifferenzen sind möglich.
Konzern-Bilanz
Aktiva
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| in T€ | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | |||
| Sachanlagen | 14 | 33.238 | 37.347 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 14 | 42.312 | 42.312 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 14 | 12.251 | 11.754 |
| Nutzungsrechte | 15 | 21.488 | n/a |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 7.313 | 7.729 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 20 | 240 | 176 |
| Sonstige langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 20 | 486 | 470 |
| Aktive latente Steuern | 16 | 3.740 | 4.131 |
| Gesamtes langfristiges Vermögen | 121.069 | 103.919 | |
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Vorräte | 17 | 38.097 | 37.272 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 84.041 | 68.631 |
| Steuerforderungen | 18 | 15.244 | 12.230 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 20 | 1.335 | 842 |
| Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 20 | 2.737 | 2.713 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21 | 12.426 | 11.630 |
| Gesamtes kurzfristiges Vermögen | 153.880 | 133.319 | |
| Gesamte Aktiva | 274.949 | 237.238 | |
| Passiva | |||
| in T€ | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 22 | 40.000 | 40.000 |
| Bedingtes Kapital | 22 | 0 | 8.000 |
| Kapitalrücklage | 23 | 36.463 | 36.463 |
| Eigene Anteile | 24 | -13.177 | -13.177 |
| Sonstige Rücklagen und Währungskurseffekte | 25 | -5.445 | -5.057 |
| Ergebnisvortrag | 4.385 | 3.137 | |
| Konzernergebnis | 22.251 | 34.035 | |
| 84.478 | 95.401 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten | |||
| Langfristige Leasingsverbindlichkeiten * | 29 | 14.224 | 2.068 |
| Rückstellungen für Pensionen | 26 | 10.938 | 10.065 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 27 | 3.904 | 4.009 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 30 | 57 | 53 |
| Sonstige langfristige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 30 | 1.431 | 1.001 |
| Langfristige Vertragsverbindlichkeiten | 31 | 2.118 | 1.887 |
| Passive latente Steuern | 16 | 4.486 | 4.247 |
| Gesamte langfristige Verbindlichkeiten | 37.158 | 23.329 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
| Verzinsliche Darlehen | 28 | 47.132 | 18.741 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten * | 29 | 7.467 | 897 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 30 | 20.783 | 18.463 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 4.886 | 5.867 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 30 | 18.475 | 18.116 |
| Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 30 | 25.120 | 27.784 |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 27 | 9.625 | 9.028 |
| Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten | 31 | 19.825 | 19.612 |
| Gesamte kurzfristige Verbindlichkeiten | 153.313 | 118.508 | |
| Gesamte Passiva | 274.949 | 237.238 |
Weitere Ausführungen zur Konzern-Bilanz im Konzern anhang.
Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzern abschlusses.
Rundungsdifferenzen sind möglich.
* Im Vorjahr "Finanzierungsleasingverbindlichkeiten"
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
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| in T€ | Anzahl Aktien (in Stück) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Anteile | Sonstige Rücklagen und Währungskurseffekte | Ergebnisvortrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 31. Dezember 2017 | 13.382.324 | 40.000 | 36.463 | -13.177 | -5.586 | 36.490 |
| Anpassung zum 1. Januar 2018 * | -566 | |||||
| Stand 1. Januar 2018 | 13.382.324 | 40.000 | 36.463 | -13.177 | -5.586 | 35.924 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | 572 | |||||
| Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Transaktionen | -44 | |||||
| Dividende | -32.787 | |||||
| Konzernergebnis | 34.035 | |||||
| Stand 31. Dezember 2018 | 13.382.324 | 40.000 | 36.463 | -13.177 | -5.057 | 37.171 |
| Stand 1. Januar 2019 | 13.382.324 | 40.000 | 36.463 | -13.177 | -5.057 | 37.171 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | -649 | |||||
| Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Transaktionen | 261 | |||||
| Dividende | -32.787 | |||||
| Konzernergebnis | 22.251 | |||||
| Stand 31. Dezember 2019 | 13.382.324 | 40.000 | 36.463 | -13.177 | -5.445 | 26.635 |
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| in T€ | Gesamt |
|---|---|
| Stand 31. Dezember 2017 | 94.191 |
| Anpassung zum 1. Januar 2018 * | -566 |
| Stand 1. Januar 2018 | 93.625 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | 572 |
| Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Transaktionen | -44 |
| Dividende | -32.787 |
| Konzernergebnis | 34.035 |
| Stand 31. Dezember 2018 | 95.401 |
| Stand 1. Januar 2019 | 95.401 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen | -649 |
| Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste Transaktionen | 261 |
| Dividende | -32.787 |
| Konzernergebnis | 22.251 |
| Stand 31. Dezember 2019 | 84.478 |
Weitere Ausführungen zur Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung im Konzernanhang.
Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
Rundungsdifferenzen sind möglich.
* Anpassung zum 1. Januar 2018 aufgrund der Erstanwendung des IFRS 9 Finanzinstrumente
Konzern-Kapitalflussrechnung
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| in T€ | Anhang | 01.01. bis 31.12.2019 | 01.01. bis 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 35.681 | 50.839 | |
| Abschreibungen | 16.523 | 9.796 | |
| Gewinn/Verlust aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | -61 | -1.128 | |
| Sonstige Gewinne und Verluste | 1.422 | -2.752 | |
| Finanzerträge | -135 | -123 | |
| Finanzaufwendungen | 759 | 754 | |
| Veränderung der Rückstellungen | 386 | -1.001 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -16.520 | -20.837 | |
| Brutto-Cashflow | 38.055 | 35.548 | |
| Zu-/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -14.989 | -1.264 | |
| Zu-/Abnahme der Vorräte | -441 | 3.879 | |
| Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.247 | 3.761 | |
| Zu-/Abnahme der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen | -237 | -2.204 | |
| Zu-/Abnahme Net Operating Working Capital | -13.420 | 4.172 | |
| Veränderung übriges Nettoumlaufvermögen | -2.827 | -1.496 | |
| Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) | 21.808 | 38.225 | |
| Auszahlungen für die Investitionen in das Anlagevermögen (ohne Leasing) | -7.699 | -9.430 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 884 | 3.455 | |
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -6.815 | -5.975 | |
| Free Cashflow | 14.993 | 32.250 | |
| Gezahlte Dividende | -32.787 | -32.787 | |
| Erhaltene Zinsen | 135 | 123 | |
| Gezahlte Zinsen | -759 | -723 | |
| Tilgung der Leasingverbindlichkeiten | -8.565 | -1.781 | |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -41.975 | -35.168 | |
| Nettoveränderung des Finanzmittelfonds | -26.982 | -2.918 | |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | -613 | -252 | |
| Finanzmittelfonds zum 1. Januar | -7.111 | -3.941 | |
| Finanzmittelfonds zum 31. Dezember | 21 | -34.706 | -7.111 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds für Cashflow-Zwecke: | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12.426 | 11.630 | |
| Kurzfristige verzinsliche Darlehen | -47.132 | -18.741 | |
| Finanzmittelfonds zum 31. Dezember | -34.706 | -7.111 |
Weitere Ausführungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung im Konzernanhang.
Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.
Rundungsdifferenzen sind möglich.
Konzernanhang (IFRS) 2019
der WashTec AG
Allgemeine Erläuterungen
1. Allgemeine Angaben zum Konzern
Der Konzernjahresabschluss der WashTec Gruppe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 ist am 11./12. März 2020 aufgestellt und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt worden. Er wird in der Aufsichtsratssitzung am 11./12. März 2020 gebilligt und anschließend durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht sind über den Bundesanzeiger und das Unternehmensregister zugänglich sowie auf unserer Website www.washtec.de abrufbar.
Das oberste Mutterunternehmen der WashTec Gruppe ist die WashTec AG und ist im Handelsregister der Stadt Augsburg unter HRB 81 eingetragen.
Der Sitz der Gesellschaft ist in der Argonstraße 7, in 86153 Augsburg, Deutschland.
Die Anteile der Gesellschaft befinden sich im Streubesitz und werden öffentlich gehandelt.
Der Unternehmensgegenstand der WashTec Gruppe umfasst die Entwicklung, Herstellung, den Vertrieb und Service von Produkten zur Fahrzeugwäsche sowie die Vermietung und alle damit verbundenen Serviceleistungen und Finanzierungslösungen zum Betrieb von Fahrzeugwaschanlagen.
2. Grundlagen für die Aufstellung des Konzernabschlusses
Der Konzernabschluss der WashTec AG ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS IC (IFRIC) aufgestellt. Er steht im Einklang mit den für das Geschäftsjahr 2019 in der Europäischen Union anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und wurde in Verbindung mit § 315e HGB um bestimmte Angaben sowie den Konzernlagebericht ergänzt.
Die Voraussetzungen des § 315e HGB für eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Handelsrecht sind erfüllt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend Euro (T€) auf- oder abgerundet; hieraus können Rundungsdifferenzen entstehen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
3. Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der WashTec AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens aufgestellt.
Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Beherrschung liegt ab dem Zeitpunkt vor, wenn die WashTec AG schwankenden Renditen aus dem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.
In den Konzernabschluss der WashTec AG sind zum 31. Dezember 2019 neben der Muttergesellschaft folgende Konzernunternehmen konsolidiert.
Die Werte basieren bei den Gesellschaften im Inland auf den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen, bei den Gesellschaften im Ausland grundsätzlich auf den IFRS-Abschlüssen vor Konsolidierung.
Anteilsbesitz nach § 315e i.V.m. § 313 Abs. 2 HGB
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| Konsolidierte Unternehmen | Anteil am Kapital in % |
Muttergesellschaft | Geschäftstätigkeit | Eigenkapital 31.12.19 in T€ |
Gewinn/Verlust für 2019 in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Inländische Beteiligungsgesellschaften | |||||
| WashTec Cleaning Technology GmbH, Augsburg 1) | 100 | A | I | 29.846 | 0 |
| WashTec Holding GmbH, Augsburg | 100 | B | II | 72.611 | 20.412 |
| WashTec Carwash Management GmbH, Augsburg 2) | 100 | B | III | 51 | 0 |
| WashTec Financial Services GmbH, Augsburg 1) | 100 | A | IV | 62 | 0 |
| AUWA-Chemie GmbH, Augsburg 2) | 100 | B | V | 537 | 0 |
| Ausländische Beteiligungsgesellschaften | |||||
| WashTec France S.A.S., Boigny sur Bionne, Frankreich | 100 | C | VI | 6.936 | 1.544 |
| Mark VII Equipment Inc., Arvada, USA | 100 | C | I | 16.339 | -3.698 |
| WashTec S.r.l., Casale, Italien | 100 | C | VI | 896 | -325 |
| WashTec UK Ltd., Great Dunmow, Großbritannien | 100 | C | VI | 3.436 | 71 |
| California Kleindienst Limited, Wokingham, Großbritannien 5) | 100 | A | 0 | 0 | |
| WashTec A/S, Hedehusene, Dänemark | 100 | C | VI | 2.428 | 721 |
| WashTec Bilvask AS, Billingstad, Norwegen 4) | 100 | F | VI | 2.440 | 1.151 |
| WashTec Cleaning Technology GmbH, Wien, Österreich | 100 | C | VI | 3.013 | 566 |
| WashTec Spain S.A.U., Madrid, Spanien | 100 | C | VI | 1.870 | 540 |
| WashTec Car Cleaning Equipment (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai, China | 100 | C | VII | -1.702 | -463 |
| WashTec Cleaning Technology s.r.o., Nyrany, Tschechische Republik | 100 | D | VII | 4.458 | 336 |
| WTMVII Cleaning Technologies Canada Inc., Grimsby, Ontario, Kanada 6) | 100 | E | VI | -7.761 | 806 |
| WashTec Australia Pty Ltd., Sydney, Australien | 100 | C | VI | 3.703 | 296 |
| WashTec Cleaning Technology España S.A., Bilbao, Spanien 5) | 100 | C | 1 | 0 | |
| WashTec Benelux B.V., Zoetermeer, Niederlande 3) | 100 | C | VI | 5.238 | 389 |
| WashTec Nordics AB, Bollebygd, Schweden | 100 | C | VI | 2.633 | 881 |
| WashTec Polska Sp. z o.o., Warschau, Polen | 100 | D | VI | 270 | 105 |
1) Ergebnisübernahme durch die WashTec Holding GmbH
2) Ergebnisübernahme durch die WashTec AG
3) Teilkonzern mit WashTec Benelux N.V., Brüssel, Belgien, deren Ergebnis in WashTec Benelux B.V., Zoetermeer, NL enthalten ist.
4) indirekte Beteiligung über WashTec A/S, Hedehusene, Dänemark
5) Gesellschaft ist derzeit inaktiv
6) indirekte Beteiligung über Mark VII Equipment Inc., Arvada, USA
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| A) | WashTec Holding GmbH |
| B) | WashTec AG |
| C) | WashTec Cleaning Technology GmbH |
| D) | Die Beteiligung wird zu 90 % durch die WashTec Cleaning Technology GmbH sowie zu 10 % durch die WashTec Holding GmbH gehalten. |
| E) | Mark VII Equipment Inc., Arvada, USA |
| F) | WashTec A/S, Hedehusene, Dänemark |
| I) | Produktions-, Vertriebs- und Servicegesellschaft |
| II) | Holdinggesellschaft |
| III) | Vermietung von Waschanlagen |
| IV) | Vermittlung von Finanzierungen für Waschanlagen |
| V) | Entwicklung, Produktion und Vertrieb chemischer Produkte |
| VI) | Vertriebs- und Servicegesellschaft |
| VII) | Produktionsgesellschaft |
4. Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards
In der aktuellen Berichtsperiode traten neue oder geänderte Rechnungslegungsstandards in Kraft. Die WashTec Gruppe hat im Geschäftsjahr 2019 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und Interpretationen angewandt.
Angewandte Standards bzw. Änderungen bestehender Standards
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| Standard/ Interpretation | Titel | Anwendungspflicht | Übernahme durch EU | Wesentliche Auswirkungen auf den Konzern |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | 09.11.2017 | Für eine Beschreibung der Auswirkungen von IFRS 16 siehe Erläuterungen unter der Tabelle |
| IFRS 9 | Änderungen an IFRS 9 - Vorfälligkeitsregelungen mit negativen Ausgleichszahlungen | 01.01.2019 | 26.03.2018 | keine |
| IFRIC 23 | Steuerrisikooptionen aus Ertragsteuern | 01.01.2019 | 24.10.2018 | keine |
| IAS 28 | Änderungen an IAS 28 - Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 01.01.2019 | 11.02.2019 | keine |
| IAS 19 | Änderungen an IAS 19 - Plananpassung, -kürzung und -abgeltung | 01.01.2019 | 14.03.2019 | keine |
| IFRS | Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) | 01.01.2019 | 15.03.2019 | keine |
IFRS 16 Leasingverhältnisse führt beim Leasingnehmer grundsätzlich zur Erfassung aller Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit. Erleichterungsvorschriften bestehen bei kurzfristigen Leasingverhältnissen und bei Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert. Der neue Standard betrifft insbesondere bisher beim Leasingnehmer als Operating-Leasingverhältnisse eingestufte Verträge sowie sämtliche Neuverträge. Die Erstanwendung von IFRS 16 erfolgt im Rahmen des modifiziert retrospektiven Ansatzes. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisvortrag. Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen wurde nicht vorgenommen.
Im Rahmen der Umstellung auf IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Leasingverbindlichkeiten i. H. v. jeweils T€ 18.679 erfasst. Bei den neu bilanzierten Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um angemietete Gebäude und Leasing von Servicefahrzeugen. Aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 sank das Ergebnis je Aktie für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 um € 0,01 pro Aktie.
Bei der Erstanwendung von IFRS 16 hat die WashTec Gruppe die Erleichterungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert in Anspruch genommen. Zudem wurden anfängliche direkte Kosten bei der Bewertung der Nutzungsrechte nicht berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 bestanden keine belastenden Leasingverhältnisse, sodass keine Wertminderung der Nutzungsrechte vorlag.
Für bereits laufende, bisher als Operating-Leasing eingestufte Leasingverträge, wurden im Erstanwendungszeitpunkt Nutzungsrechte in Höhe der zugehörigen Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Die Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet. Die Abzinsung erfolgte unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers zum 1. Januar 2019. Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers wurde auf Basis eines risikolosen Zinssatzes über verschiedene Laufzeiten zzgl. einer Marge und einem länderspezifischen Risiko ermittelt. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 angewandt wurde, beträgt 1,5 %.
Für zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestufte Leasingverhältnisse wurde der unmittelbar vor der Erstanwendung von IFRS 16 bestehende Buchwert des geleasten Vermögenswerts nach IAS 17 sowie der Buchwert der Leasingverbindlichkeit nach IAS 17 als erstmaliger Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 angesetzt. Die Bewertungsprinzipien von IFRS 16 wurden erst danach angewandt.
Überleitung der Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 auf die zum 1. Januar 2019 bilanzierten Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16:
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| in T€ | |
|---|---|
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 | 29.781 |
| Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 | -265 |
| Finanzierungsleasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 | 2.965 |
| Verträge, die kein Leasingverhältnis i.S.v. IFRS 16 enthalten | -7.706 |
| Nichtleasingkomponenten | -2.874 |
| Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert | -220 |
| Sonstiges | -37 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 21.644 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 7.564 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 14.080 |
Ferner haben das IASB und das IFRS Interpretations Comitee weitere nachfolgend aufgelistete Standards, Interpretationen und Änderungen verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. von der Europäischen Union noch nicht übernommen sind.
Zum 31. Dezember 2019 erfolgte keine frühzeitige Anwendung dieser Standards durch die WashTec Gruppe. Die Erstanwendung der Standards ist für den Zeitpunkt geplant, an dem sie durch die Europäische Union anerkannt und übernommen sind.
Noch nicht angewandte Standards bzw. Änderungen bestehender Standards
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| Standard/ Interpretation | Titel | Anwendungspflicht | Übernahme durch EU | Wesentliche Auswirkungen auf den Konzern |
|---|---|---|---|---|
| IFRS | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 01.01.2020 | 06.12.2019 | keine |
| IAS 1 & IAS 8 | Änderungen an IAS 1 und IAS 8 - Definition von "wesentlich" | 01.01.2020 | 10.12.2019 | keine |
| IFRS 9, IAS 39 & IFRS 7 | Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 - Reform der Referenzzinssätze | 01.01.2020 | 16.01.2020 | keine |
| IFRS 3 | Änderungen an IFRS 3 - Definition eines Geschäftsbetriebs | 01.01.2020 | erwartet in Q1/2020 | keine |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | noch festzulegen | keine |
| IAS 1 | Änderungen an IAS 1 - Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig | 01.01.2022 | noch festzulegen | keine |
5. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen (soweit im Folgenden nicht anders angegeben) grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Für die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf den Konzernanhang des Vorjahres verwiesen.
Fremdwährungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der funktionalen Währung und der Berichtswährung des Konzerns.
Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung der ausländischen Gesellschaften ist in der Regel die jeweilige Landeswährung. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet.
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus diesen Währungsdifferenzen entstehende latente Steuern werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.
Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehenden Geschäfts- oder Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die daraus resultieren, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet.
Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen, die nicht in Euro berichten, zum Stichtagskurs umgerechnet, während Erträge und Aufwendungen zum gewichteten Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet werden. Umrechnungsdifferenzen hieraus werden als separater Bestandteil im Eigenkapital erfasst.
Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird der im Eigenkapital erfasste kumulative Betrag erfolgswirksam aufgelöst.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls in den Buchwert dieser Sachanlage einbezogen, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen (IAS 16). Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode auf die voraussichtliche Nutzungsdauer pro rata temporis vorgenommen.
Die planmäßigen Abschreibungen für Sachanlagen werden im Wesentlichen nach folgenden Nutzungsdauern bemessen:
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| Anlagen | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Gebäude | 20 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 14 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 8 Jahre |
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und zu diesem Zeitpunkt erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Die Restwerte, Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf angepasst.
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- und Firmenwert
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten bemessen sich nach dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung, d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten und übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden beim erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Sie bemessen sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den vom Erwerber angesetzten Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Sie werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich auf eine mögliche Wertminderung geprüft. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Werthaltigkeitstest während des Jahres durchgeführt, wenn aufgrund eingetretener Ereignisse der Verdacht besteht, dass der Wert nachhaltig gesunken sein könnte. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren.
Immaterielle Vermögenswerte
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden hauptsächlich erworbene Patente, Technologien, aktivierte Entwicklungskosten, Lizenzen und Software ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte werden im Wesentlichen nach folgenden Nutzungsdauern bemessen:
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| Immaterielle Vermögenswerte | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Erworbene Patente und Technologien | 8 Jahre |
| Lizenzen und Software | 3 bis 8 Jahre |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 6 bis 8 Jahre |
Erworbene immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und in den Folgeperioden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter und unbestimmter Nutzungsdauer unterschieden. In der Berichtsperiode verfügte der Konzern ausschließlich über Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei geänderten Erwartungen entsprechend angepasst.
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (Forschungs- und Entwicklungskosten)
Forschungskosten werden in der Periode ihres Entstehens als Aufwand berücksichtigt. Die Entwicklungskosten eines Projektes umfassen alle direkt zurechenbaren Einzelkosten (im Wesentlichen Personalaufwand) sowie anteilige Gemeinkosten. Diese werden gemäß IAS 38 nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, einen künftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss erwarten lassen und die Herstellungskosten während der Entwicklung verlässlich ermittelt werden können. Darüber hinaus werden Entwicklungskosten nur aktiviert, wenn der Abschluss der Entwicklung und die anschließende Nutzung oder der Verkauf sowohl von technischer als auch finanzieller Seite sichergestellt und beabsichtigt sind.
Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Anschaffungskostenmodells, d.h. zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist. Während der Entwicklungsphase, in der die Nutzungsdauer unbestimmt ist, wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.
Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Für Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird an jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Bei entsprechenden Hinweisen nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungspreis ist der beizulegende Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich der Veräußerungskosten. Zur Bestimmung des Nutzungswertes wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dazu werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen oder - falls dies nicht möglich ist - für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der er zugeordnet ist. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Ein in früheren Berichtsperioden erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann erfolgswirksam aufgeholt, wenn sich eine Änderung der Beurteilung ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurde. Die Obergrenze für die Wertaufholung bildet hierbei der Buchwert abzüglich planmäßiger Abschreibungen, der sich ohne die Wertminderung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam.
Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte sind mindestens einmal jährlich einem Wertminderungstest zu unterziehen. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten.
Eine mögliche Wertminderung wird regelmäßig für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen im Konzern den gemäß IFRS 8 ermittelten operativen Segmenten. Sie teilen sich in die Regionen "Europa", "Nordamerika" und "Asien/Pazifik" auf.
Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Werthaltigkeit nach Abschluss des Planungsprozesses vor.
Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Der erstmalige Ansatz erfolgt, wenn das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe schreiben die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vor.
Finanzielle Vermögenswerte
Die finanziellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Derivate mit positivem Marktwert sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte.
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" (AC), "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVthOCI) oder "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVthP/L) klassifiziert. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts kategorisiert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei finanziellen Vermögenswerten, die im Rahmen der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Erstbewertung unter Einschluss von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC):
Diese Kategorie beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Forderungen mit signifikanter Finanzierungskomponente werden mit marktüblichen Zinssätzen abgezinst, wenn die Auswirkung wesentlich ist. Diese werden im Rahmen der Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung oder Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte werden im Periodenergebnis erfasst.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Sie werden zum Nennwert angesetzt. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt und umfasst auch die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVthP/L):
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht "zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVthOCI) bewertet werden sowie Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument im Hedge Accounting designiert sind, werden "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVthP/L) bewertet. Darüber hinaus können finanzielle Vermögenswerte unter bestimmten Bedingungen freiwillig als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVthP/L) bewertet werden. Diese Option wird vom Konzern derzeit nicht genutzt. Sämtliche Marktwertänderungen werden ergebniswirksam erfasst.
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten:
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
Die Risikovorsorge ist grundsätzlich auf Basis des allgemeinen Ansatzes anhand eines Drei-Stufen-Modells zu ermitteln und stellt auf die Entwicklung des Ausfallrisikos eines finanziellen Vermögenswerts ab. Grundsätzlich werden bei Erstansatz alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 zugeordnet und die innerhalb von zwölf Monaten nach Zugangszeitpunkt zu erwartenden Kreditverluste bestimmt. Hat sich das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit dem vorangegangenen Stichtag signifikant erhöht, ist dieser Stufe 2 zuzuordnen. Liegt zudem ein objektiver Indikator für eine Wertminderung vor, ist der finanzielle Vermögenswert Stufe 3 zuzuordnen. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung sind das Einleiten rechtlicher Schritte und Überfälligkeiten von mehr als einem Jahr. In Stufe 2 und 3 wird die Höhe der Risikovorsorge auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bestimmt.
Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente ist das vereinfachte Wertminderungsmodell anzuwenden. Daneben besteht ein Wahlrecht für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit signifikanter Finanzierungskomponente ebenfalls das vereinfachte Wertminderungsmodell anzuwenden. Demnach wird die Risikovorsorge in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Der Konzern nimmt dieses Wahlrecht für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit signifikanter Finanzierungskomponente in Anspruch und ermittelt die Wertminderungen auf Basis einer Wertminderungstabelle.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben gleichartige Kreditrisikomerkmale. Zur Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Wertminderungsquoten basieren auf den Ausfallquoten der vergangenen drei Jahre und werden um zukunftsorientierte makroökonomische Faktoren angepasst, die Einfluss auf die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit der Kunden haben.
Die Risikovorsorge für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelt. Die erwarteten Kreditverluste aus dem Ausfall von sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind unwesentlich und werden nicht erfasst.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte:
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert ausläuft oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird und die Übertragung die Ausbuchungsbedingungen des IFRS 9 erfüllt. Im Fall von objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung wird die Forderung als uneinbringlich eingestuft und es erfolgt eine Ausbuchung der Forderung.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Derivate mit negativem Marktwert sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 werden als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" (FLAC) oder "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVthP/L) klassifiziert.
Finanzielle Verbindlichkeiten im Sinne von IFRS 9 werden beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert sowie im Rahmen der Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode als zu fortgeführten Anschaffungskosten" (FLAC) bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Derivate mit negativem Marktwert und finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, werden in den Folgeperioden als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert " (FVthP/L) bewertet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Erstbewertung nach Abzug der Transaktionskosten.
Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten:
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen
Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und je nach Marktwert als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden ist. Besteht eine wirksame Sicherungsbeziehung wird im Fall eines Cashflow Hedges der effektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital bilanziert. Der ineffektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fehlt es an einer wirksamen Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9, werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ebenfalls erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern wendet derzeit kein Hedge Accounting an. Eine Überprüfung findet an jedem Bilanzstichtag statt.
Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Ein monetärer Posten in Form einer ausstehenden Forderung gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, dessen Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellt einen Teil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Bei diesen monetären Posten handelt es sich um langfristige Forderungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften des Konzerns. Umrechnungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der Teil einer Nettoinvestition einer Tochtergesellschaft in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ist, werden im Einzelabschluss der Tochtergesellschaft im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Konzernabschluss werden diese Umrechnungsdifferenzen im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung der Tochtergesellschaft vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden auf Basis der gleitenden Durchschnittsmethode ermittelt. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse enthalten die direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Fremdkapitalkosten werden nicht berücksichtigt.
Eigene Anteile
Beim Erwerb eigener Anteile durch die WashTec AG werden diese in Höhe der Anschaffungskosten in einem Betrag direkt vom Eigenkapital abgesetzt. Der Kauf, Verkauf oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam erfasst.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, deren Fälligkeit oder Höhe ungewiss ist. Erwartet der Konzern für eine Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird diese als gesonderter Vermögenswert aktiviert, sobald ihre Realisation so gut wie sicher ist. Langfristige Rückstellungen werden mit Marktzinssätzen vor Steuern abgezinst, wenn die Auswirkung wesentlich ist. Der Zinseffekt wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Auflösungen der Rückstellungen werden grundsätzlich in dem Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, in dem sie gebildet wurden.
Rückstellungen für Pensionen
Rückstellungen für Pensionen werden nach der "Projected Unit Credit-Methode" berechnet (IAS 19 revised). Nach dieser Methode werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unmittelbar und in voller Höhe im Eigenkapital erfasst. Der Dienstzeitaufwand und die Zinsen werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe 26 dargestellt.
Rückstellungen für Altersteilzeitvereinbarungen
Altersteilzeitvereinbarungen basieren überwiegend auf dem sog. "Blockmodell". In diesem Zusammenhang entstehen zwei Arten von Verpflichtungen, die jeweils in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Grundsätzen mit ihrem Barwert bewertet und getrennt voneinander bilanziert werden: Die erste Verpflichtungsart bezieht sich auf den kumulierten ausstehenden Erfüllungsbetrag, der anteilig über die Laufzeit der Aktiv-/Arbeitsphase erfasst wird. Der kumulierte ausstehende Erfüllungsbetrag basiert auf der Differenz zwischen der Vergütung des Arbeitnehmers vor Beginn der Altersteilzeitvereinbarung (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen) und der Vergütung für die Teilzeitbeschäftigung (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen, jedoch ohne Berücksichtigung der Aufstockungsbeträge). Die zweite Verpflichtungsart bezieht sich auf die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Aufstockungsbeträgen zuzüglich eines weiteren Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wird gem. IAS 19 (revised) während der Arbeitsphase ratierlich zurückgestellt.
Anteilsbasierte Vergütung
Nach IFRS 2 wird zwischen anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich unterschieden. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WashTec AG erhalten für die geleistete Arbeit eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich. Für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich wird zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtigten die daraus resultierende Verbindlichkeit zu ihrem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam erfasst. Diese wird unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt. Die an den Aktienpreis der WashTec AG gekoppelten Konditionen werden bei der Bewertung berücksichtigt ("Marktbedingungen"). Daneben werden leistungsbezogene Ausübungsbedingungen miteinbezogen. Bis zur Begleichung der Verbindlichkeit wird der beizulegende Zeitwert zu jedem Bilanzstichtag neu bemessen, Änderungen hieraus werden erfolgswirksam erfasst. Für weitere Einzelheiten wird auf Anhangangabe 37 verwiesen.
Leasingverhältnisse
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der dazu berechtigt die Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Der Konzern erfasst grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit zu Barwerten bilanziert.
Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder (Zins-)Satzes vorgenommen wird, erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Leasingnehmers, den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde und Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird.
Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers abgezinst. Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers wird auf Basis eines risikolosen Zinssatzes über verschiedene Laufzeiten zzgl. einer Marge und einem länderspezifischen Risikoaufschlag ermittelt. Jede Leasingrate wird in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt. Zinsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet und setzen sich aus dem Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit, sämtlicher bei oder vor der Bereitstellung geleisteter Leasingzahlungen abzgl. erhaltener Leasinganzreize, alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie den geschätzten Kosten für Rückbauverpflichtungen zusammen.
Leasingverträge werden i.d.R. für feste Zeiträume von 1-3 Jahren abgeschlossen. Mietverträge für Büro- und Lagergebäude umfassen teilweise auch längere Laufzeiten. Zudem können die Verträge Vereinbarungen zur stillschweigenden Verlängerung bzw. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Derartige Vertragskonditionen werden herangezogen, um die maximale betriebliche Flexibilität des Konzerns sicherzustellen. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können jeweils beidseitig ausgeübt werden. Die in den Kündigungsoptionen vereinbarten Fristen sind ausreichend, um soweit erforderlich rechtzeitig Alternativen zu finden.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen über Gebäude berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Die wesentlichen Faktoren hierbei sind die Konditionen, die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit des Leasinggebers sowie logistische Überlegungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Strategie des Konzerns. Ist der Konzern mit der Zusammenarbeit zufrieden und wird davon ausgegangen, dass diese Faktoren auch zukünftig mit der Unternehmensstrategie vereinbar sind, gilt es in der Regel als hinreichend sicher, dass die Verträge verlängert bzw. nicht gekündigt werden. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nicht-Ausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist.
Diese Beurteilung wird überprüft, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das bzw. die die bisherige Beurteilung beeinflussen kann - sofern dies in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen.
Im Rahmen der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt eine Erhöhung des Buchwerts um den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit sowie eine Verringerung des Buchwerts um die geleisteten Leasingzahlungen. Für potenzielle künftige Steigerungen variabler Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erfolgt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine Anpassung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts.
Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes.
Bei Verträgen, die eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption enthalten, wird eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und Anpassung des Nutzungsrechts vorgenommen, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb der Kontrolle des Konzerns liegt und im Rahmen der Erstbewertung anders eingeschätzt wurde.
Der Konzern nimmt die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für Leasingverhältnisse von Vermögenswerten von geringem Wert, die keine kurzfristigen Leasingverhältnisse sind, in Anspruch und erfasst diese Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn-und-Verlustrechnung. Zudem werden die Vorschriften von IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewandt.
Um den Kunden, insbesondere großen Betreibergruppen oder Mineralölgesellschaften, im Rahmen des Carwash-Management-Geschäfts Maschinen gegen eine waschzahlenabhängige Vergütung zur Verfügung stellen zu können, werden von WashTec gefertigte Maschinen an Leasinggesellschaften veräußert und im Rahmen von Sale-and-Leaseback-Transaktionen bzw. Mietkaufverträgen zurückgekauft. Die Übertragung der Maschinen im Rahmen dieser Sale-and-Leaseback-Transaktionen bzw. Mietkaufverträgen stellt einen Verkauf gemäß IFRS 15 dar und für die Maschinen wird ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit bilanziert. I.d.R. haben die Verträge zwischen der Leasinggesellschaft und WashTec eine Laufzeit von ca. fünf bis zehn Jahren. Die Gewinne aus dem Verkauf werden über die Laufzeit des Leasingvertrags abgegrenzt. Die auf Maschinen bezogenen Sale- and Leaseback-Verträge haben in der Regel eine Kaufoption am Ende der Laufzeit sowie die Möglichkeit zur Vertragsverlängerung. Preisanpassungen sind während der Laufzeit nicht möglich.
Für die Angaben zu den Nutzungsrechten, Leasingverbindlichkeiten, Abschreibungen und Zinsaufwendungen wird auf die Anhangangaben 10, 11, 15 und 29 verwiesen.
Vertragsverbindlichkeiten
Leistungsverpflichtungen, die gemäß IFRS 15 über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen (siehe auch Abschnitt Ertragsrealisierung). Im Konzern werden erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie die Umsatzabgrenzung, im Wesentlichen für Vollwartung, verlängerte Garantiezusagen und im Voraus bezahlte Serviceverträge, in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Ertragsteuern
Im Konzernabschluss werden tatsächliche Steuern unter Anwendung der am Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze und Steuervorschriften der Länder ermittelt, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und ein zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaften. Für bilanzierte Ertragsteuerverbindlichkeiten wird als beste Schätzung die voraussichtlich erwartete Steuerzahlung herangezogen. Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuervorschriften verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig bzw. angekündigt sind. Tatsächliche und latente Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, es sei denn die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle wurden im Eigenkapital erfasst.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt für temporäre Differenzen der konsolidierten Gesellschaften zwischen den Buchwerten eines Vermögenswerts oder einer Schuld nach IFRS und deren steuerlicher Basis sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen.
Latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und noch nicht genutzten Steuergutschriften verwendet werden können.
Latente Steuerverbindlichkeiten auf temporäre Differenzen werden nicht angesetzt, wenn die temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall resultiert, der sich zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder auf das IFRS-Ergebnis (vor Ertragsteuern) noch auf das steuerliche Ergebnis auswirkt und es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt. Darüber hinaus werden keine latenten Steuerverbindlichkeiten auf temporäre Differenzen angesetzt, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren.
Latente Steuerverbindlichkeiten werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen bilanziert, es sei denn, das die Beteiligung haltende Unternehmen ist in der Lage den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und es ist wahrscheinlich, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird ("outside basis differences").
Eine Saldierung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerverbindlichkeiten wird nur vorgenommen, soweit sie im Verhältnis zu einer Steuerbehörde aufrechenbar sind und ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Aufrechnung besteht.
Ertragsrealisierung
Erlöse werden erfasst, wenn durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung (d. h. eines Vermögenswerts) auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Ein Vermögenswert gilt als übertragen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt.
Leistungsverpflichtungen aus dem Verkauf von Maschinen, Zubehör, Waren und Dienstleistungen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt, wenn die Übertragung des zugesagten Vermögenswerts erfolgt ist bzw. der Kunde die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt hat. Dies ist in der Regel bei Abnahme bzw. Versand oder Abholung von Fertigerzeugnissen oder Waren sowie bei der Installation von Maschinen der Fall. Das übliche Zahlungsziel beträgt in der Regel 30 Tage. Eine Ausnahme bildet ein einmaliges Finanzierungsprogramm mit einem Großkunden, das eine signifikante Finanzierungskomponente beinhaltet. In diesem Fall wurde bei der Bestimmung des Transaktionspreises die zugesagte Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst und ein Teil des Transaktionspreises im Zinsaufwand ausgewiesen.
Der Konzern nimmt für Finanzierungskomponenten den praktischen Behelf in Anspruch, die Auswirkungen einer Finanzierungskomponente nicht zu berücksichtigen, falls die Dauer zwischen Übertragung von Gütern bzw. Dienstleistungen und Bezahlung dieser durch den Kunden bei maximal einem Jahr liegt.
Leistungsverpflichtungen im Wesentlichen aus Verträgen über Vollwartung, verlängerte Garantiezusagen sowie im Voraus bezahlte Serviceverträge werden über einen bestimmten Zeitraum erfüllt und in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Dem Kunden fließt hierbei der Nutzen aus der Leistung zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung, während diese erbracht wird. Der Konzern wendet zur Bestimmung des Leistungsfortschritts die outputbasierte Methode basierend auf der abgelaufenen Zeit an. Die Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen ist abhängig von den vertraglichen Regelungen und erfolgt in der Regel monatlich. Dadurch ist die zutreffende Ermittlung des Outputs sichergestellt. Diese Erlöse werden erfasst und in Rechnung gestellt, wenn die Leistung erbracht ist. Es erfolgt eine korrespondierende Auflösung der Vertragsverbindlichkeiten. Das übliche Zahlungsziel beträgt in der Regel 30 Tage, Serviceverträge werden jedoch teilweise auch im Voraus bezahlt.
Umsätze aus dem Carwash-Management-Geschäft werden erst mit der Ausführung der jeweiligen Autowäsche realisiert. Dies gilt auch, wenn die Waschanlage zuerst an eine externe Leasinggesellschaft veräußert wird.
Es bestehen zum Teil Verträge mit Rückgaberechten über die Verpflichtung zur Rücknahme von vormals an Mineralölgesellschaften verkaufte Maschinen.
Erlöse werden bei Verkauf an die Leasinggesellschaft erfasst, da die Leasinggesellschaft zu diesem Zeitpunkt die Verfügungsgewalt über die Waschanlagen erlangt.
Die Höhe der Erlöse entspricht dem Transaktionspreis und umfasst die Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhalten wird. Hiervon ausgenommen sind Umsatzsteuern. Erlösschmälerungen wie Rabatte, Skonti oder Volumendiscounts werden als variable Gegenleistungen bei der Ermittlung des Transaktionspreises berücksichtigt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es zu keiner Stornierung des Umsatzes kommt. Diese Schätzung wird auf Basis der Erwartungswertmethode vorgenommen. Die Volumendiscounts werden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert.
Der Transaktionspreis wird auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Ein Preisnachlass wird grundsätzlich anteilig auf alle Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags aufgeteilt, es sei denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass sich der Preisnachlass vollständig oder teilweise auf eine oder mehrere, aber nicht alle Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags bezieht. Da keine direkt beobachtbaren Preise zur Verfügung stehen, zu denen der Konzern das betreffende Gut oder die betreffende Dienstleistung separat unter ähnlichen Umständen an ähnliche Kunden verkaufen würde, wird zu Vertragsbeginn eine Schätzung der Höhe der Einzelveräußerungspreise anhand des Expected-cost-plus-a-margin-Ansatzes vorgenommen.
Der Konzern nimmt das Wahlrecht, diejenigen Vertragserlangungs- und Erfüllungskosten direkt im Aufwand zu erfassen, die bei Aktivierung über eine Dauer von maximal einem Jahr abgeschrieben würden, in Anspruch. Dies betrifft sämtliche dieser Kosten.
Zinserträge werden unter Verwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht ergebniswirksam erfasst.
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich gemäß IAS 33 aus der Division des Konzernergebnisses nach Steuern durch die gewichtete Anzahl der durchschnittlich ausstehenden Aktien.
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien geteilt, die sich während des Jahres im Umlauf befinden.
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl von im Umlauf befindlichen Stammaktien um die Anzahl aller potenziell verwässernden Aktien berichtigt.
Segmentberichterstattung
Nach IFRS 8 "Geschäftssegmente" basiert die Identifikation von operativen Segmenten auf dem "Management Approach". Demzufolge erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisationsund Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an den Vorstand ("Chief Operating Decision Maker"). Soweit die Zusammenfassungskriterien erfüllt sind, werden operative Segmente zu berichtspflichtigen Segmenten zusammengefasst.
Ein geographisches Segment ist eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes anbietet oder erbringt, und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von Teilaktivitäten unterscheidet, die in anderen wirtschaftlichen Umfeldern stattfinden.
6. Wesentliche Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind in gewissem Umfang Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen zu treffen, die die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern, Bemessung der Rückstellungen, die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern sowie die Annahmen zu zukünftigen Zahlungsströmen und Abzinsungssätzen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren jeweils auf historischen Erfahrungen und auf dem aktuellen Kenntnisstand hinsichtlich künftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und können in zukünftigen Perioden zu wesentlichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten führen.
Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten
In Zusammenhang mit den Werthaltigkeitstests für Geschäfts- und Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte sind zur Bestimmung des jeweiligen Nutzungswerts Schätzungen der künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit notwendig. Außerdem muss ein angemessener Abzinsungssatz zur Ermittlung des Barwerts dieser Cashflows ermittelt werden. Zur Schätzung der künftigen Cashflows sind langfristige Ertragsprognosen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branche zu treffen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Anhangangabe 5 verwiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten erfordern Einschätzungen und Annahmen bei der Festlegung konzerneinheitlicher wirtschaftlicher Nutzungsdauern und bei der Abschreibungsmethode der Vermögenswerte.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Im Rahmen der Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit signifikanter Finanzierungskomponente werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ermittelt. Hierzu werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Wertminderungsquoten basieren auf den Ausfallquoten der vergangenen drei Jahre und werden um zukunftsorientierte makroökonomische Faktoren angepasst, die Einfluss auf die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit der Kunden haben.
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird. Die Schätzungen des Managements beziehen sich auf die Höhe des zu versteuernden Ergebnisses sowie den erwarteten Eintrittszeitpunkt. Weitere Einzelheiten sind unter der Anhangangabe 16 zu finden.
Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Altersteilzeitleistungen
Der Aufwand aus Pensions- sowie Altersteilzeitverpflichtungen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen und die Lebenserwartung. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Weitere Details hierzu werden in den Anhangangaben 26 und 27 dargestellt.
Anteilsbasierte Vergütungen
Die anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich wird mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Bilanzstichtag erfasst. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungen muss das am besten geeignete Bewertungsverfahren bestimmt werden, welches von den Bedingungen der Gewährung abhängig ist. Darüber hinaus ist die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Inputparameter erforderlich, insbesondere die Volatilität der Aktie und der risikoneutrale Zinssatz für die Restlaufzeit. Die Annahmen und die angewandten Verfahren sind in der Anhangangabe 37 ausgewiesen.
Rückstellungen
Insbesondere Abfindungs- und Garantierückstellungen werden auf Grundlage von Erwartungen, Einschätzungen von Eintrittswahrscheinlichkeiten und von geplanten Maßnahmen gebildet. Die Beurteilung der Höhe von möglichen Zahlungsverpflichtungen beruht auf der Einschätzung der jeweiligen Situation.
Entwicklungskosten
Entwicklungskosten werden entsprechend der in Anhangangabe 5 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung dieser Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Dies ist i. d. R. dann der Fall, wenn ein Produktentwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in einem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat.
Rücknahmeverpflichtungen (Buy-back-Verträge)
WashTec verkauft Waschanlagen teilweise über Leasinggesellschaften an Großkunden. Diese Verträge beinhalten zum Teil Rückgaberechte. Darin verpflichtet sich WashTec bei Bedarf zur Rücknahme der Waschanlagen am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Rückstellung für Verträge mit Rückgaberechten umfasst die erwarteten Aufwendungen aus vertraglichen Verpflichtungen zur Rücknahme der veräußerten Maschinen und wird rollierend ermittelt. Zur Berechnung wird eine Schätzung vorgenommen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Anlage am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses zurückgenommen werden muss.
7. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmentierung nach dem "Management Approach" erfolgt im Konzern nach Vertriebsgebieten. Als Vertriebsgebiete sind aufgrund der spezifischen Marktgegebenheiten die Regionen "Europa", "Nordamerika" und "Asien/Pazifik" definiert und orientieren sich am jeweiligen Sitz der Konzernunternehmen. Zentrale Größen für die Steuerung der einzelnen Segmente sind die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis (EBIT). Die Segmentergebnisse ergeben sich aus den direkt zuordenbaren Erträgen und Aufwendungen sowie aus Umlagen bereichsübergreifender Funktionen. Die Spalte "Konsolidierung" enthält die Eliminierung von ergebniswirksamen Transaktionen, die zwischen den operativen Segmenten getätigt wurden. Dies betrifft im Wesentlichen die Zwischenergebniseliminierung aus dem Verkauf von Waren. Die Summe der berichtspflichtigen Segmente entspricht nach Konsolidierung dem Konzernergebnis. Die Verrechnungspreise mit den einzelnen Konzernunternehmen werden nach dem "arm's length" Prinzip vorgenommen und halten dem Drittvergleich stand. Sie tragen gleichzeitig den marktspezifischen und wirtschaftlichen Anforderungen in den einzelnen Segmenten Rechnung. Die Bewertungsgrundsätze für die Segmentberichterstattung basieren auf den im Konzernabschluss verwendeten IFRS-Grundsätzen.
Bei den Segmenten des Konzerns handelt es sich um Geschäftseinheiten, die ihre Umsätze im Wesentlichen mit dem Verkauf von Maschinen, Ersatzteilen, Service und chemischen Produkten erwirtschaften.
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| Nach Segmenten 2019 in T€ |
Europa | Nordamerika | Asien/Pazifik | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 353.555 | 78.179 | 17.588 | -12.843 | 436.480 |
| davon mit Dritten | 340.904 | 77.988 | 17.588 | 0 | 436.480 |
| davon mit anderen Segmenten | 12.651 | 191 | 0 | -12.843 | 0 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 41.211 | -3.439 | -1.314 | -153 | 36.304 |
| EBIT-Rendite (in %) | 11,7 | -4,4 | -7,5 | - | 8,3 |
| Finanzertrag | 135 | ||||
| Finanzaufwand | 759 | ||||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 35.681 | ||||
| Ertragsteueraufwand | 13.430 | ||||
| Konzernergebnis | 22.251 | ||||
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und Nutzungsrechte | 28.940 | 4.083 | 2.885 | 0 | 35.908 |
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und Nutzungsrechte | 14.153 | 1.712 | 658 | 0 | 16.523 |
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| Nach Segmenten 2018 in T€ |
Europa | Nordamerika | Asien/Pazifik | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 355.777 | 73.957 | 17.614 | -11.903 | 435.446 |
| davon mit Dritten | 344.062 | 73.770 | 17.614 | 0 | 435.446 |
| davon mit anderen Segmenten | 11.716 | 188 | 0 | -11.903 | 0 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 55.440 | -3.371 | -432 | -166 | 51.471 |
| EBIT-Rendite (in %) | 15,6 | -4,6 | -2,5 | - | 11,8 |
| Finanzertrag | 123 | ||||
| Finanzaufwand | 754 | ||||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 50.839 | ||||
| Ertragsteueraufwand | 16.804 | ||||
| Konzernergebnis | 34.035 | ||||
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen | 10.128 | 738 | 101 | 0 | 10.967 |
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen | 8.732 | 842 | 222 | 0 | 9.796 |
Aufgliederung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung und Erfassung der Umsatzerlöse:
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| Januar bis Dezember 2019 in T€ |
Europa | Nordamerika | Asien/Pazifik | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Erfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt | 352.475 | 75.424 | 17.588 | -12.843 | 432.644 |
| Erfassung über einen bestimmten Zeitraum | 1.080 | 2.755 | 0 | 0 | 3.835 |
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| Januar bis Dezember 2018 in T€ |
Europa | Nordamerika | Asien/Pazifik | Konsolidierung | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Erfassung zu einem bestimmten Zeitpunkt | 354.296 | 71.572 | 17.614 | -11.903 | 431.579 |
| Erfassung über einen bestimmten Zeitraum | 1.481 | 2.385 | 0 | 0 | 3.866 |
Die Konzern-Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Produkte:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Maschinen und Service | 380.631 | 377.828 |
| Chemie | 47.126 | 45.584 |
| Carwash-Management-Geschäft und Sonstiges | 8.722 | 12.033 |
| Gesamt | 436.480 | 435.446 |
Der Konzern generiert ca. 80 % der Außenumsätze in europäischen Ländern Hier nehmen Deutschland und Frankreich den größten Anteil am Gesamtumsatz ein. Auf Deutschland entfallen nach Konsolidierung T€ 124.337, die auf die Produkte Maschinen und Service, Chemie, Carwash-Management-Geschäft und Sonstiges entfallen. Auf Frankreich entfallen dabei 14,5 % des Konzernumsatzes. Die Außenumsätze außerhalb Europas werden vor allem in Nordamerika getätigt und entfallen im Wesentlichen auf die USA. In den Segmenten Europa und Nordamerika wurden Umsätze mit einem Großkunden getätigt, die geringfügig über 10 % der Gesamterlöse lagen.
Die geographischen Segmente des Konzerns werden nach dem Standort der Vermögenswerte des Konzerns bestimmt. Verkäufe an externe Kunden, die in den geographischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geographischen Standort der Kunden den einzelnen Segmenten zugewiesen. In den übrigen Ländern verfügt der Konzern über kein Vermögen, da keine eigenen Vertriebsgesellschaften bestehen. Die Umsätze mit übrigen Ländern werden durch Exporte an unabhängige Händler generiert.
Die Konzern-Vermögenswerte gliedern sich in folgende Segmente:
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| 2019 in T€ |
Deutschland | Europa | Nordamerika | Asien/Pazifik | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 27.612 | 3.887 | 1.175 | 564 | 33.238 |
| Investitionen Sachanlagen | 4.053 | 1.183 | 329 | 638 | 6.203 |
| Immaterielle Vermögenswerte inkl. Goodwill | 50.428 | 4.103 | 9 | 23 | 54.563 |
| Investitionen immaterielle Vermögenswerte | 1.458 | 38 | 0 | 0 | 1.496 |
| Nutzungsrechte * | 8.188 | 8.784 | 2.806 | 1.710 | 21.488 |
| Investitionen Nutzungsrechte | 9.905 | 12.303 | 3.754 | 2.246 | 28.208 |
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| 2018 in T€ |
Deutschland | Europa | Nordamerika | Asien/Pazifik | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen | 30.795 | 4.698 | 1.631 | 223 | 37.347 |
| Investitionen Sachanlagen | 5.045 | 1.653 | 721 | 101 | 7.520 |
| Immaterielle Vermögenswerte inkl. Goodwill | 49.881 | 4.132 | 14 | 39 | 54.066 |
| Investitionen immaterielle Vermögenswerte | 3.399 | 32 | 17 | 0 | 3.448 |
| Nutzungsrechte * | n/a | n/a | n/a | n/a | n/a |
| Investitionen Nutzungsrechte | n/a | n/a | n/a | n/a | n/a |
* Im Vorjahr wurden von der WashTec Gruppe nur Leasingvermögenswerte für Leasingverhältnisse erfasst, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse einzustufen waren. Die entsprechenden Vermögenswerte wurden unter den Sachanlagen erfasst. Zu den Anpassungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wird auf Anhangangabe 4 verwiesen.
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
8. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. T€ 4.854 (Vorjahr: T€ 5.266) enthalten im Wesentlichen Erträge aus Wechselkursdifferenzen i. H. v. T€ 2.115 (Vorjahr: T€ 1.091), Ertragsabgrenzungen aus Betreibermodellen i. H. v. T€ 609 (Vorjahr: T€ 1.213), Erträge aus Versicherungserstattungen i. H. v. T€ 292 (Vorjahr: T€ 221), Erträge aus Schrottverkäufen i. H. v. T€ 617 (Vorjahr: T€ 782) sowie Erträge aus der Veräußerung von erworbenen Fahrzeugen und aus dem Verkauf von anderen Sachanlagen i. H. v. T€ 101 (Vorjahr: T€ 1.198).
9. Personalaufwand
Der erfasste Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 119.641 | 114.814 |
| Sozialversicherungsbeiträge | 10.654 | 9.790 |
| Arbeitgeberanteil für gesetzliche und freiwillige Rentenversicherung (beitragsorientiert) | 9.075 | 8.666 |
| Altersversorgung und Altersteilzeit | 2.453 | 1.947 |
| Gesamt | 141.822 | 135.218 |
Im gesamten Personalaufwand sind Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit dem Performance Programm i. H. v. Mio. € 1,9 enthalten.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Funktionen stellt sich wie folgt dar:
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| Durchschnittliche Mitarbeiterzahl | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vertrieb, Marketing und Service | 1.130 | 1.105 |
| Produktion, Technik und Entwicklung | 578 | 573 |
| Finanzen und Verwaltung | 172 | 174 |
| Gesamt | 1.880 | 1.852 |
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Reisekosten inkl. Bewirtungen | 7.811 | 7.968 |
| Kraftfahrzeugkosten | 7.701 | 10.903 |
| Zeitarbeitskräfte | 5.086 | 5.641 |
| EDV- und Kommunikationskosten | 4.982 | 4.764 |
| Instandhaltung/Reparaturen | 4.428 | 4.670 |
| Messe-, Marketingkosten und Öffentlichkeitsarbeit | 4.076 | 4.168 |
| Rechts- und Beratungskosten | 3.592 | 3.001 |
| Verschiedene Verwaltungskosten/sonstige Kosten | 3.292 | 3.757 |
| Wechselkursdifferenzen | 2.018 | 1.913 |
| Patente, Lizenzen und Entwicklungskosten | 1.725 | 1.385 |
| Versicherungen (inkl. Produkthaftpflicht) | 1.601 | 1.182 |
| Fort- und Weiterbildungskosten | 1.599 | 1.645 |
| Bürobedarf | 1.010 | 915 |
| Sonstige Mietaufwendungen * | 939 | 4.337 |
| Bankgebühren und Beiträge | 729 | 819 |
| Gesamt | 50.589 | 57.068 |
* Im Vorjahr Mieten/Operating-Leasing ohne KFZ
In den sonstigen Mietaufwendungen sind Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die keine kurzfristigen Leasingverhältnisse sind, i. H. v. T€ 405 enthalten. Vermögenswerte von geringem Wert beinhalten im Wesentlichen IT-Ausstattung. Daneben sind Aufwendungen für variable Leasingzahlungen i. H. v. T€ 5, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogen wurden, enthalten.
11. Finanzergebnis
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinserträge | 135 | 123 |
| Finanzertrag | 135 | 123 |
| Aufwendungen aus verzinslichen Darlehen | 338 | 539 |
| Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten * | 367 | 113 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 53 | 103 |
| Finanzaufwand | 759 | 754 |
| Finanzergebnis | -623 | -631 |
* Im Vorjahr nach IAS 17 "Finanzierungsleasingverbindlichkeiten"
Von den Zinserträgen und Zinsaufwendungen sind insgesamt T€ -256 (Vorjahr: T€ -518) den Bewertungskategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" (AC) und "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" (FLAC) zuzuordnen.
Gesamtzinsertrag und Gesamtzinsaufwand teilen sich wie folgt auf die Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 auf:
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| in T€ | Bewertungskategorien nach IFRS 9 | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Gesamtzinsertrag | AC | 17 | 94 |
| FLAC | 118 | 29 | |
| Gesamtzinsaufwand | FLAC | -391 | -641 |
12. Ertragsteueraufwand
Der Posten betrifft sowohl tatsächliche als auch latente Steuern.
Folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Ergebnis vor Ertragsteuern mit dem Konzernsteuersatz von 31,9 % (Vorjahr: 31,9 %) multipliziert. Dieser orientiert sich am Steuersatz des Mutterunternehmens. Der effektive Steuersatz der WashTec Gruppe beträgt 37,6 % (Vorjahr: 33,1 %).
Der Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | 11.393 | 16.233 |
| Unterschiede aus ausländischen Steuersätzen | -328 | -272 |
| Nicht abziehbare Aufwendungen | 1.034 | 1.264 |
| Effekte aus dem Nichtansatz von latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge | 1.261 | 537 |
| Effekte aus der Nutzung von Verlustvorträgen aus dem Nichtansatz von aktiven latenten Steuern | -256 | -22 |
| Effekte aus der Bewertung latenter Steuern auf temporäre Differenzen | 122 | 0 |
| Anpassungen für tatsächliche Steuern aus Vorjahren | -28 | -800 |
| Sonstige | 232 | -135 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand | 13.430 | 16.804 |
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand (+)/-ertrag (-) | 12.531 | 16.669 |
| Latenter Steueraufwand (+)/-ertrag (-) | 899 | 135 |
| Ertragsteueraufwand | 13.430 | 16.804 |
13. Ergebnis je Aktie
Ermittlung des Ergebnisses je Aktie für die Jahre 2019 und 2018:
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| in €, T€ bzw. Stück | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | 22.251 | 34.035 |
| Durchschnittliche gewichtete ausstehende Anzahl der Aktien | 13.382.324 | 13.382.324 |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert = verwässert) | 1,66 | 2,54 |
Vorstand und Aufsichtsrat werden der für den 28. April 2020 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn i. H. v. € 22.581.092,36 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung i. H. v. € 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt € 22.080.834,60, und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns i. H. v. € 500.257,76 auf neue Rechnung.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
14. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| in T€ | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Währungskurseffekte | 31. Dezember 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 47.792 | 630 | 1.566 | 123 | 93 | 47.072 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 38.307 | 2.552 | 3.546 | 3.071 | 112 | 40.496 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 21.373 | 1.546 | 1.532 | 53 | 159 | 21.599 |
| Leasing * | 5.318 | 0 | 0 | -5.343 | 24 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.867 | 1.475 | 107 | -1.386 | 0 | 1 .849 |
| Sachanlagen | 114.657 | 6.203 | 6.751 | -3.481 | 388 | 111.016 |
| Entwicklungskosten selbsterstellt | 16.019 | 101 | 3.666 | 0 | 55 | 12.510 |
| Lizenzen und Software erworben | 14.970 | 791 | 839 | 546 | 7 | 15.475 |
| Patente, Technologien und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4.252 | 0 | 133 | 0 | -10 | 4.109 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 83.439 | 0 | 0 | 0 | 349 | 83.788 |
| Geleistete Anzahlungen und Entwicklungsprojekte in Arbeit | 8.210 | 604 | 0 | 0 | 0 | 8.815 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 126.891 | 1.496 | 4.637 | 546 | 400 | 124.696 |
| Anlagevermögen gesamt | 241.548 | 7.699 | 11.388 | -2.935 | 789 | 235.712 |
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| in T€ | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2019 | Abschreibung lfd. Jahr | Abgänge | Umbuchungen | Währungskurseffekte | 31. Dezember 2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 33.063 | 1.528 | 1.528 | 0 | 44 | 33.106 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 27.623 | 2.521 | 3.094 | 1.923 | 61 | 29.033 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 14.131 | 2.766 | 1.263 | 0 | 6 | 15.639 |
| Leasing * | 2.493 | 73 | 0 | -2.584 | 17 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 77.310 | 6.888 | 5.885 | -661 | 127 | 77.778 |
| Entwicklungskosten selbsterstellt | 14.759 | 568 | 3.708 | 0 | 97 | 11.716 |
| Lizenzen und Software erworben | 12.694 | 976 | 839 | 0 | 6 | 12.837 |
| Patente, Technologien und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4.245 | 3 | 133 | 0 | -10 | 4.105 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 41.127 | 0 | 0 | 0 | 349 | 41.476 |
| Geleistete Anzahlungen und Entwicklungsprojekte in Arbeit | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 72.825 | 1.547 | 4.679 | 0 | 441 | 70.133 |
| Anlagevermögen gesamt | 150.135 | 8.434 | 10.565 | -661 | 569 | 147.912 |
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| in T€ | Nettobuchwert | |
|---|---|---|
| 1. Januar 2019 | 31. Dezember 2019 | |
| --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 14.729 | 13.966 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 10.684 | 11.463 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.242 | 5.960 |
| Leasing * | 2.825 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.867 | 1.849 |
| Sachanlagen | 37.347 | 33.238 |
| Entwicklungskosten selbsterstellt | 1.261 | 795 |
| Lizenzen und Software erworben | 2.276 | 2.638 |
| Patente, Technologien und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 6 | 4 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 42.312 | 42.312 |
| Geleistete Anzahlungen und Entwicklungsprojekte in Arbeit | 8.210 | 8.815 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 54.066 | 54.563 |
| Anlagevermögen gesamt | 91.413 | 87.801 |
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| in T€ | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Währungskurseffekte | 31. Dezember 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 47.683 | 531 | 507 | 22 | 62 | 47.792 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 36.303 | 1.622 | 7.033 | 7.428 | -13 | 38.307 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 21.282 | 2.146 | 2.378 | 221 | 102 | 21.373 |
| Finanzierungsleasing | 13.484 | 1.537 | 3.291 | -6.410 | -2 | 5.318 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.845 | 1.683 | 37 | -1.630 | 6 | 1.867 |
| Sachanlagen | 120.597 | 7.520 | 13.245 | -368 | 154 | 114.657 |
| Entwicklungskosten selbsterstellt | 15.776 | 113 | 0 | 0 | 130 | 16.019 |
| Lizenzen und Software erworben | 14.045 | 598 | 141 | 470 | -2 | 14.970 |
| Patente, Technologien und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4.308 | 7 | 0 | 0 | -64 | 4.252 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 82.638 | 0 | 0 | 0 | 800 | 83.439 |
| Geleistete Anzahlungen und Entwicklungsprojekte in Arbeit | 5.583 | 2.729 | 0 | -101 | 0 | 8.210 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 122.351 | 3.448 | 141 | 368 | 865 | 126.891 |
| Anlagevermögen gesamt | 242.948 | 10.968 | 13.386 | 0 | 1.019 | 241.548 |
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| in T€ | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2018 | Abschreibung lfd. Jahr | Abgänge | Umbuchungen | Währungskurseffekte | 31. Dezember 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 31.906 | 1.500 | 404 | 0 | 61 | 33.063 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 24.274 | 2.897 | 5.186 | 5.648 | -10 | 27.623 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 13.269 | 2.961 | 2.045 | 75 | -129 | 14.131 |
| Finanzierungsleasing | 10.546 | 963 | 3.291 | -5.722 | -2 | 2.493 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 79.994 | 8.321 | 10.926 | 0 | -80 | 77.310 |
| Entwicklungskosten selbsterstellt | 14.070 | 559 | 0 | 0 | 130 | 14.759 |
| Lizenzen und Software erworben | 11.981 | 848 | 134 | 0 | -2 | 12.694 |
| Patente, Technologien und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 4.238 | 69 | 0 | 0 | -61 | 4.245 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 40.326 | 0 | 0 | 0 | 801 | 41.127 |
| Geleistete Anzahlungen und Entwicklungsprojekte in Arbeit | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 70.616 | 1.475 | 134 | 0 | 868 | 72.825 |
| Anlagevermögen gesamt | 150.610 | 9.796 | 11.060 | 0 | 788 | 150.135 |
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| in T€ | Nettobuchwert | |
|---|---|---|
| 1. Januar 2018 | 31. Dezember 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 15.777 | 14.729 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 12.029 | 10.684 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.014 | 7.242 |
| Finanzierungsleasing | 2.938 | 2.825 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.845 | 1.867 |
| Sachanlagen | 40.603 | 37.347 |
| Entwicklungskosten selbsterstellt | 1.706 | 1.261 |
| Lizenzen und Software erworben | 2.064 | 2.276 |
| Patente, Technologien und sonstige immaterielle Vermögenswerte | 70 | 6 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 42.312 | 42.312 |
| Geleistete Anzahlungen und Entwicklungsprojekte in Arbeit | 5.583 | 8.210 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 51.735 | 54.066 |
| Anlagevermögen gesamt | 92.338 | 91.413 |
* Im Vorjahr wurden von der WashTec Gruppe nur Leasingvermögenswerte für Leasingverhältnisse erfasst, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse einzustufen waren. Die entsprechenden Vermögenswerte wurden unter den Sachanlagen erfasst und waren aus diesem Grund Bestandteil des Anlagenspiegels. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden die Nutzungsrechte zukünftig in Anhangangabe 15 dargestellt.
Finanzierungsleasing nach IAS 17 (bis 31. Dezember 2018)
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Waschanlagen Sale-and-Leaseback | n/a | 2.825 |
| Gesamt | n/a | 2.825 |
Wesentliche vertragliche Verpflichtungen, wie z. B. aus dem Erwerb von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten, bestehen zum Stichtag nicht.
Immaterielle Vermögenswerte
Der Zugang der geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau und Entwicklungsprojekte in Arbeit resultiert weitestgehend aus aktivierten Entwicklungskosten für die neue Portalwaschanlage. Die Markteinführung erfolgt im Geschäftsjahr 2020. Zum Jahresende wurden die aktivierten Entwicklungskosten einem Werthaltigkeitstest unterzogen, der zu keinem Wertminderungsbedarf führte.
Darüber hinaus sind T€ 1.251 (Vorjahr: T€ 919) Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen, die nicht aktiviert wurden, da die Kriterien zur Aktivierung gem. IAS 38 nicht erfüllt waren.
Geschäfts- und Firmenwert
Die gesamten Geschäfts- und Firmenwerte mit einem Buchwert von T€ 42.312 (Vorjahr: T€ 42.312) werden den gemäß IFRS 8 ermittelten operativen Segmenten "Europa" i. H. v. T€ 42.306 (Vorjahr: T€ 42.306) "Nordamerika" i. H. v. T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) und "Asien/Pazifik" i. H. v. T€ 6 (Vorjahr: T€ 6) zugeordnet.
Die Werthaltigkeitsprüfung für Geschäfts- und Firmenwerte wird regelmäßig für die operativen Segmente auf Grundlage der Berechnung des Nutzungswerts durchgeführt.
Basis für die Werthaltigkeitsprüfung gemäß der unter Abschnitt 5 dargestellten Vorgehensweise für Geschäfts- und Firmenwerte ist die Mittelfristplanung 2020 bis 2025 auf Konzernebene.
Der Mittelfristplanung liegen im Wesentlichen die folgenden Annahmen zugrunde, die auf der langjährigen Erfahrung des Managements sowie auf den mittelfristigen Strategien für die einzelnen Märkte basieren. Weitergehende Informationen standen dem Management durch externe Marktstudien zur Verfügung. Die Kernannahmen lassen sich wie folgt darstellen:
| ― | Umsatzsteigerung durchschnittlich bei ca. 2,5 % p.a. im Segment "Europa", in den übrigen Segmenten zwischen 6,2 % und 10,4 % |
| ― | Kostensteigerungen von 2 - 3 % |
| ― | Lohn- und Gehaltskostensteigerungen von ca. 3 - 5 % p. a. |
Zur Diskontierung wurde im Planungszeitraum ein Zinssatz von 5,9 % (Vorjahr: 6,5 %) und ein Langfristwachstum in der ewigen Rente von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) zugrunde gelegt.
In die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes geht ein gewichteter Fremdkapitalzinssatz von 0,9 % (Vorjahr: 1,6 %) und der gewichtete Eigenkapitalzinssatz ein. Dem Eigenkapitalzinssatz liegt ein risikofreier Zins von durchschnittlich 0,1 % (Vorjahr: 1,5 %) sowie ein Betafaktor von 1,0 (Vorjahr: 1,04) zugrunde.
Für alle Geschäfts- und Firmenwerte der WashTec Gruppe ergibt sich im Berichtsjahr kein Abschreibungsbedarf. Auch bei einem um 10 Prozentpunkte höheren Diskontierungszinssatz und einer um 5 Prozentpunkte geringeren Bruttomarge (nach Abzug der direkten Umsatzkosten) ergibt sich kein Abwertungsbedarf.
15. Nutzungsrechte
Bei den bilanzierten Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um angemietete Gebäude und Leasing von Servicefahrzeugen. Diese sind in den Nutzungsrechten für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten. Die Nutzungsrechte für Maschinen beinhalten die Vermögenswerte, die bis zum 31. Dezember 2018 nach IAS 17 im Rahmen des Finanzierungsleasings bilanziert wurden.
Die folgende Tabelle zeigt die im Rahmen von Leasingverhältnissen bilanzierten Nutzungsrechte an Vermögenswerten:
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| in T€ | 31.12.2019 | 01.01.2019* |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte - Grundstücke und Gebäude | 13.756 | 12.043 |
| Nutzungsrechte - Andere Anlagen, Betriebs- & Geschäftsausstattung | 5.583 | 6.636 |
| Nutzungsrechte - Maschinen | 2.150 | 2.825 |
| Gesamt | 21.488 | 21.504 |
* Im Vorjahr wurden von der WashTec Gruppe nur Leasingvermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse erfasst, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse einzustufen waren. Die entsprechenden Vermögenswerte wurden unter den Sachanlagen und die Verbindlichkeiten in der Bilanzposition "Finanzierungsleasingverbindlichkeiten" erfasst. Zu den Anpassungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wird auf Anhangangabe 4 verwiesen.
Die Zugänge zu den Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr 2019 T€ 9.640, die Abgänge T€ 1.566.
Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte - Grundstücke und Gebäude | 4.107 | n/a |
| Nutzungsrechte - Andere Anlagen, Betriebs- & Geschäftsausstattung | 3.513 | n/a |
| Nutzungsrechte - Maschinen | 470 | n/a |
| Gesamt | 8.089 | n/a |
Für Angaben zu den Leasingverbindlichkeiten wird auf Anhangangabe 29 verwiesen.
16. Latente Steuern
Es bestehen aktive latente Steuern i. H. v. T€ 3.740 (Vorjahr: T€ 4.131) sowie passive latente Steuern i. H. v. T€ 4.486 (Vorjahr: T€ 4.247), die aus temporären Differenzen resultieren.
Latente Steuerverbindlichkeiten für sogenannte "outside basis differences" werden nicht bilanziert, da das die Beteiligung haltende Unternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden. Die Steuerbasis der nicht angesetzten passiven latenten Steuern beläuft sich auf T€ 1.914 (Vorjahr: T€ 2.232).
Verlustvorträge und temporäre Differenzen wurden zur Bildung aktiver latenter Steuern herangezogen soweit die Nutzung der Verlustvorträge bzw. der temporären Differenzen auf Basis der internen Mittelfristplanung 2020 bis 2025 mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Sofern es nicht wahrscheinlich ist, dass Verlustvorträge mit einem zukünftigen zu versteuernden Ergebnis verrechnet werden können, werden diese nicht zur Bildung von aktiven latenten Steuern herangezogen. Deshalb wurden im Berichtsjahr für Verlustvorträge i. H. v. T€ 19.345 (Vorjahr: T€ 17.075) sowie für temporäre Differenzen i. H. v. T€ 13.496 (Vorjahr: T€ 12.309) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Dies entspricht nicht aktivierten aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge i. H. v. T€ 4.910 (Vorjahr: T€ 4.338) sowie nicht aktivierten aktiven latenten Steuern für temporäre Differenzen i. H. v. T€ 3.339 (Vorjahr: T€ 3.269).
Ein Teil der Verlustvorträge unterliegt hinsichtlich der Nutzung keiner zeitlichen Begrenzung. Verlustvorträge in Höhe von T€ 14.933 sind zeitlich begrenzt nutzbar. Davon verfallen T€ 2.546 in den Jahren von 2020 bis 2024 und T€ 12.387 von 2030 bis 2038 sofern sie nicht genutzt werden können.
Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen vor Saldierung auf folgende wesentliche Bilanzposten:
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| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sachanlagen | 383 | 197 | -1.206 | -1.918 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 56 | 58 | -3.783 | -3.687 |
| Nutzungsrechte | 58 | n/a | -4.893 | n/a |
| Vorräte | 1.118 | 1.303 | -21 | -92 |
| Forderungen | 179 | 132 | -1.102 | -832 |
| Leasingverbindlichkeiten * | 4.586 | 494 | -58 | 0 |
| Rückstellungen | 2.675 | 2.528 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.501 | 1.716 | -25 | -27 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 167 | 0 | -116 | 0 |
| Sonstige | 21 | 114 | -287 | -150 |
| Gesamt | 10.744 | 6.542 | -11.491 | -6.706 |
| davon langfristig | 6.223 | 3.675 | -8.335 | -5.467 |
| davon kurzfristig | 4.522 | 2.867 | -3.157 | -1.239 |
* Im Vorjahr unter IAS 17 "Finanzierungsleasingverbindlichkeiten"
Es wurden latente Steueransprüche und Steuerverbindlichkeiten i. H. v. T€ 7.097 (Vorjahr: T€ 2.564) gemäß den Saldierungsvorschriften des IAS 12 aufgerechnet.
Im Berichtsjahr wurden T€ 261 (Vorjahr: T€ - 44) latente Steuern im Eigenkapital gebucht. Der Saldo der im Eigenkapital erfassten latenten Steuern beläuft sich damit auf T€ 1.819 (Vorjahr: T€ 1.558).
In der folgenden Tabelle sind die Erträge und Aufwendungen sowie die darauf entfallende Steuerbelastung der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen dargestellt:
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| in T€ | 2019 | 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wert vor Ertragsteuern | Ertragsteuern | Wert nach Ertragsteuern | Wert vor Ertragsteuern | Ertragsteuern | Wert nach Ertragsteuern | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen | 23 | 0 | 23 | 842 | 0 | 842 |
| Währungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in Tochterunternehmen | 284 | -21 | 263 | -275 | -51 | -326 |
| Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste | -956 | 283 | -673 | 5 | 7 | 12 |
| Im Eigenkapital direkt erfasste Wertänderungen | -649 | 261 | -388 | 572 | -44 | 528 |
17. Vorräte
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inkl. Waren | 22.234 | 20.211 |
| Unfertige Erzeugnisse | 10.179 | 10.488 |
| Fertige Erzeugnisse | 5.575 | 6.244 |
| Geleistete Anzahlungen | 109 | 330 |
| Gesamt | 38.097 | 37.272 |
Im Berichtsjahr belief sich die Zuführung der Wertminderungen auf das Vorratsvermögen auf T€ 1.687 (Vorjahr: T€ 31). Der Anstieg resultiertim Wesentlichen aus der Anpassung der Reichweitenabschläge im Zusammenhang mit der Markteinführung der neuen Portalwaschanlage.
18. Steuerforderungen
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Steuerforderungen | 15.244 | 12.230 |
| Gesamt | 15.244 | 12.230 |
Die Steuerforderungen betreffen im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus anrechenbaren Kapitalertragsteuern.
19. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.313 | 7.729 |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 84.041 | 68.631 |
| Gesamt | 91.355 | 76.361 |
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben i. d. R. eine Fälligkeit zwischen 0 und 90 Tagen netto.
Die langfristigen Forderungen hängen im Wesentlichen mit der Durchführung eines Investitionsprogramms mit einem Großkunden zusammen. Alle Forderungen aus diesem Programm sind gegen ein mögliches Ausfallrisiko versichert.
Die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt T€ 96.599 (Vorjahr: T€ 81.082). Darin sind Bruttobuchwerte für am Abschlussstichtag bonitätsbeeinträchtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 1.236 (Vorjahr: T€ 1.052) enthalten. Die ebenfalls im Gesamtbetrag enthalten Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die die Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen werden, stellen sich wie folgt dar:
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| Jahr in T€ |
Nicht überfällig | Mehr als 30 Tage überfällig | Mehr als 60 Tage überfällig | Mehr als 120 Tage überfällig | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 73.610 | 4.202 | 5.066 | 12.485 | 95.363 |
| 2018 | 63.319 | 2.744 | 3.941 | 10.026 | 80.030 |
Für einen Großteil der überfälligen Forderungen bestehen Sicherheiten.
Die Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar (gemäß IAS 39) | n/a | 4.248 |
| Anpassungseffekt IFRS 9 | n/a | 566 |
| Stand 1. Januar (gemäß IFRS 9) | 4.722 | 4.814 |
| Zuführung | 741 | 102 |
| Inanspruchnahme | -106 | -20 |
| Auflösung | -229 | -164 |
| Veränderung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste | 117 | -11 |
| Stand 31. Dezember | 5.245 | 4.722 |
20. Sonstige Vermögenswerte
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 240 | 176 |
| Sonstige langfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 486 | 470 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.335 | 842 |
| Sonstige kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 2.737 | 2.713 |
| Gesamt | 4.798 | 4.201 |
| davon nicht-finanzielle Abgrenzungsposten | 1.767 | 1.897 |
Der Abgrenzungsposten ergibt sich aus der Abgrenzung von vorausbezahlten Wartungspauschalen sowie aus Vorauszahlungen von Versicherungsprämien.
21. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Für alle Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergaben sich im Berichtsjahr keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung.
Der Buchwert der Zahlungsmittel beträgt T€ 12.426 (Vorjahr: T€ 11.630) und stellt gleichzeitig den beizulegenden Zeitwert dar.
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds der WashTec Gruppe im Berichtsjahr verändert hat. Dabei wurden die Zahlungsströme entsprechend IAS 7 nach den betrieblichen Tätigkeiten im Mittelfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert.
Für Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung setzt sich der Finanzmittelfonds zum Ende des Jahres wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12.426 | 11.630 |
| Kontokorrentkredite/kurzfristig verzinsliche Darlehen | -47.132 | -18.741 |
| Finanzmittelfonds | -34.706 | -7.111 |
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit sind folgender Übersicht zu entnehmen:
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| in T€ | 01.01.2019 | Zahlungswirksame Veränderung | Zahlungsunwirksame Veränderung | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|
| Aufnahme von Leasingverbindlichkeiten | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.067 | -5.582 | 17.739 | 14.224 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 897 | - 2.982 | 9.552 | 7.467 |
| Gesamt | 2.965 | -8.564 | 27.291 | 21.691 |
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| in T€ | 01.01.2018 | Zahlungswirksame Veränderung | Zahlungsunwirksame Veränderung | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Aufnahme von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.150 | -1.313 | 1.230 | 2.067 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 1.058 | -468 | 307 | 897 |
| Gesamt | 3.209 | -1.781 | 1.537 | 2.965 |
In Bezug auf die Erläuterungen zu den verzinslichen Darlehen wird auf die Anhangangabe 28 verwiesen.
Eigenkapital
22. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der WashTec AG beträgt T€ 40.000. Es ist in 13.976.970 (Vorjahr: 13.976.970) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt und ist voll eingezahlt. Jede Aktie besitzt ein Stimmrecht und ist entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital dividendenbezugsberechtigt.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Stammaktien in tausend Stück | 13.977 | 13.977 |
| Anteile am Grundkapital je Aktie in € | 2,86 | 2,86 |
Die durchschnittlich gewichtete Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile zum 31. Dezember 2019 beträgt 13.382.324 Aktien (Vorjahr: 13.382.324 Aktien).
Die ordentliche Hauptversammlung der WashTec AG am 29. April 2019 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn i. H. v. € 34.484.446,82 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende i. H. v. € 2,45 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt € 32.786.693,80 und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns i. H. v. € 1.697.753,02 auf neue Rechnung.
Genehmigtes Kapital
Da das von der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 beschlossene genehmigte Kapital am 10. Mai 2019 ausgelaufen ist, wurde von der Hauptversammlung am 29. April 2019 beschlossen, das bestehende genehmigte Kapital aufzuheben und dem Vorstand erneut eine Ermächtigung zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts zu erteilen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 8.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
| ― | für Spitzenbeträge; |
| ― | wenn die neuen Aktien gegen Sacheinlage im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ausgegeben werden; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; |
| ― | soweit dies erforderlich ist, um Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten zustehen würde. |
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Ziffer 5.1 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital anzupassen.
Bedingtes Kapital und Ausgabe von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente
Das gemäß Ziffer 5.2 der Satzung der Gesellschaft bestehende Bedingte Kapital I wurde am 10. Mai 2019 gegenstandslos, da von der in der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 gewährten Ermächtigung, Options- und Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente auszugeben, kein Gebrauch gemacht wurde. Der Hauptversammlung am 29. April 2019 wurde hierzu keine erneute Ermächtigung vorgeschlagen.
23. Kapitalrücklage
Im Wesentlichen resultiert die Kapitalrücklage aus der Einbringung der California Kleindienst Holding GmbH in die WashTec AG zum 1. Januar 2000 i. H. v. T€ 26.828 und i. H. v. T€ 18.019 - abzüglich T€ 1.774 Kapitalerhöhungskosten - aus dem Agio der Kapitalerhöhung im August 2005. Im Jahr 2009 wurde die Kapitalrücklage durch den Einzug von eigenen Aktien i. H. v. T€ 9.464 gemindert.
24. Eigene Anteile
Wie im Vorjahr hält die WashTec AG zum 31. Dezember 2019 eigene Aktien i. H. v. T€ 13.177. Dies entspricht 594.646 Stück.
Erwerb und Verwendung eigener Aktien
Da die von der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien am 10. Mai 2019 ausgelaufen ist, wurde von der Hauptversammlung am 29. April 2019 beschlossen, die alte Ermächtigung aufzuheben und der Gesellschaft erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen.
Demnach wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 30. Juni 2022 eigene Aktien i. H. v. bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 29. April 2019 erteilten Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre wie folgt zu verwenden:
Sie können
| ― | als Gegenleistung an Dritte im Rahmen des unmittelbaren oder mittelbaren Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder im Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen angeboten und übertragen werden; |
| ― | zur Bedienung von Optionsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben werden, verwendet werden; oder |
| ― | auf andere Weise verwendet werden, sofern die Verwendung der eigenen Aktien der Gesellschaft gegen Barzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist zudem beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. |
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Optionsrechten, die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben werden, zu verwenden.
Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre können ganz oder in Teilen, einmalig oder mehrmalig ausgenutzt werden. Die Verwendung darf zu einem oder zu mehreren der vorgenannten Zwecke erfolgen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie die Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigungen in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre verwendet werden.
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung der Gesellschaft anzupassen.
25. Sonstige Rücklagen und Währungskurseffekte
Hierunter fallen insbesondere die Bilanzierung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste im Bereich der Pensionsrückstellungen:
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| in T€ | 01.01.2019 | Veränderung direkt im Eigenkapital erfasster Erträge und Aufwendungen | Veränderung der latenten Steuern | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|
| Hedge Reserve | -500 | 0 | 0 | -500 |
| Währungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in Tochterunternehmen | -1.981 | 284 | -21 | -1.718 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -3.124 | -956 | 283 | -3.798 |
| Sonstige Rücklagen | -5.606 | -672 | 261 | -6.017 |
| Währungskurseffekte | 549 | 23 | 0 | 572 |
| Gesamt | -5.057 | -649 | 261 | -5.445 |
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| in T€ | 01.01.2018 | Veränderung direkt im Eigenkapital erfasster Erträge und Aufwendungen | Veränderung der latenten Steuern | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Hedge Reserve | -500 | 0 | 0 | -500 |
| Währungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in Tochterunternehmen | -1.655 | -275 | -51 | -1.981 |
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste | -3.136 | 5 | 7 | -3.124 |
| Sonstige Rücklagen | -5.292 | -270 | -44 | -5.606 |
| Währungskurseffekte | -293 | 842 | 0 | 549 |
| Gesamt | -5.585 | 572 | -44 | -5.057 |
26. Rückstellungen für Pensionen
Die Rückstellungen betreffen vor allem die WashTec Cleaning Technology GmbH und WashTec Holding GmbH, Augsburg und werden für Pensionsverpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Mitarbeiter und deren Hinterbliebene gebildet. Entsprechend der Versorgungsordnung werden Altersrente (ab 63 Jahre), vorzeitige Altersrente und Invalidenrente gewährt. Voraussetzung für die Leistung ist eine Dienstzeit von 10 Jahren, wobei Dienstjahre frühestens ab dem 30. Lebensjahr berücksichtigt werden. Die monatliche Altersrente ergibt sich aus einem Fixbetrag multipliziert mit der Anzahl der anrechnungsfähigen Dienstjahre. Darüber hinaus kommen einzelvertragliche Regelungen zur Anwendung.
Die Höhe der Rückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet. Dabei wurde ein Abzinsungsfaktor von 0,6 % (Vorjahr: 1,6 %) angenommen. Die jährlichen Gehalts- und Lebenskostensteigerungsraten wurden unverändert zum Vorjahr mit 1,5 % bewertet. Die erwartete Rendite aus den Erstattungsansprüchen aufgrund der bestehenden Rückdeckungsversicherungen beträgt 0,6 % (Vorjahr: 1,6 %). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde alters- und geschlechtsspezifisch geschätzt und aus Standardtafeln abgeleitet.
Die Anzahl der Leistungsempfänger zum 31. Dezember 2019 betrug 228 Mitarbeiter (Vorjahr: 237 Mitarbeiter), die Gesamtzahl aller Personen mit einer Pensionsverpflichtung beträgt 392 Mitarbeiter (Vorjahr: 393 Mitarbeiter). In den Neubewertungen sind Effekte für erfahrungsbedingte Anpassungen i. H. v. T€ - 37 (Vorjahr: T€ - 126) enthalten.
Sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wurden mit dem Eigenkapital verrechnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste T€ -956 (Vorjahr: T€ 5). Insgesamt sind bis zum 31. Dezember 2019 T€ -5.527 (Vorjahr: T€ -4.571) versicherungsmathematische Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital erfasst worden.
In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 hat sich der Barwert der Pensionsverpflichtung wie folgt entwickelt:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 1. Januar | 10.065 | 10.247 |
| Erwartete Rendite | 8 | 9 |
| Gezahlte Renten | -442 | -456 |
| Dienstzeitaufwand der Berichtsperiode | 200 | 135 |
| Zinsaufwand | 152 | 135 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 956 | -5 |
| Stand 31. Dezember | 10.938 | 10.065 |
Details der Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste:
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| in T€ | Pensionsrückstellungen Barwert | Erstattungsansprüche Beizulegender Zeitwert | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Erwartete Rendite | 0 | -8 | -8 |
| Gewinne und Verluste aus der Veränderung der finanziellen Annahmen | 918 | 0 | 918 |
| Gewinne und Verluste aus der Bestandsveränderung | 46 | 0 | 46 |
| Gesamt | 964 | -8 | 956 |
Die Ansprüche gegenüber der Unterstützungskasse und die auf das Leben der begünstigten Mitarbeiter abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen haben Erstattungscharakter.
Zur Absicherung von Verpflichtungen aus Pensionen werden ausschließlich Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Es erfolgt keine Anlage in Immobilien, Aktien oder Ähnlichem. Die Entwicklung der sogenannten Erstattungsansprüche in 2018 und 2019 zeigt die nachfolgende Tabelle:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zeitwert Erstattungsansprüche 1. Januar | 470 | 455 |
| Erwartete Rendite | 16 | 15 |
| Zeitwert Erstattungsansprüche 31. Dezember | 486 | 470 |
Sensitivitäten gem. IAS 19 für Pensionsverpflichtungen
Risiken aus den Pensionsverpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Lebenserwartung der Pensionsberechtigten, welche zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellung führt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivitäten (die Berechnungen beruhen auf der Projected Unit Credit-Methode) aufgrund der aktuellen Annahmen der möglichen Änderung der Abzinsungssätze (Discount Rate), der Lebenskostensteigerung und der Lebenserwartung. Alle anderen Variablen bleiben konstant. Die Annahmen und Methoden, die im Rahmen der Sensitivitätsanalyse angewandt wurden, haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
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| Auswirkung auf die Pensionsverpflichtung (DBO) | |||
|---|---|---|---|
| Annahmen | Veränderungen | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- |
| Lebenserwartung | Anstieg um ein Jahr | 5,1 % | 4,8 % |
| Lebenskostensteigerung | Anstieg um 0,25 % | 2,2 % | 2,1 % |
| Zinssatz | Anstieg um 0,25 % | -2,5 % | -2,4 % |
| Zinssatz | Rückgang um 0,25 % | 2,6 % | 2,5 % |
Die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt ca. 10 Jahre (Vorjahr: ca. 10 Jahre).
Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Zahlungen für Pensionsleistungen:
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| in T€ | bis 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | Über 5 Jahre | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Pensionsleistungen | 594 | 2.274 | 7.754 | 10.622 |
27. Sonstige Rückstellungen
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| in T€ | Stand 1. Januar 2019 | Zuführung | Inanspruchnahme | Auflösung | Währungsdifferenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Altersteilzeit | 1.195 | 472 | -387 | 0 | 0 | |
| Gewährleistung | 6.226 | 4.539 | -4.103 | -781 | 24 | |
| Rückkaufverpflichtung | 3.582 | 529 | -683 | 0 | 0 | |
| Rechts- und Beratungskosten | 756 | 298 | -181 | -262 | 0 | |
| Abfindungen | 442 | 1.458 | -437 | -5 | 0 | |
| Übrige | 836 | 180 | -36 | -133 | 0 | |
| Gesamt | 2019 | 13.037 | 7.476 | -5.828 | -1.180 | 24 |
| 2018 | 13.859 | 6.019 | -5.370 | -1.465 | -4 |
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| in T€ | Stand 31. Dezember 2019 | davon kurzfristig | davon langfristig | Rückstellungen in 2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| davon kurzfristig | davon langfristig | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Altersteilzeit | 1.280 | 598 | 682 | 521 | 674 | |
| Gewährleistung | 5.904 | 5.867 | 37 | 6.178 | 48 | |
| Rückkaufverpflichtung | 3.428 | 821 | 2.608 | 836 | 2.746 | |
| Rechts- und Beratungskosten | 611 | 611 | 0 | 756 | 0 | |
| Abfindungen | 1.458 | 1.458 | 0 | 442 | 0 | |
| Übrige | 848 | 272 | 576 | 295 | 541 | |
| Gesamt | 2019 | 13.529 | 9.625 | 3.904 | - | - |
| 2018 | 13.037 | - | - | 9.028 | 4.009 |
Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde entsprechend IAS 19 (revised) berechnet. Dabei wurden ein Zinssatz von - 0,2 % (Vorjahr: 0,0 %) und ein jährlicher Gehaltstrend von 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %) berücksichtigt.
Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird anhand der Erfahrungen aus vergangenen Jahren gebildet. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zugrunde liegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den aktuell verfügbaren Informationen über Reparaturen und Reklamationen für die verkauften Produkte innerhalb des Gewährleistungszeitraums. Es ist zu erwarten, dass diese Kosten innerhalb des entsprechenden Gewährleistungszeitraums nach dem Bilanzstichtag anfallen werden.
Die Rückstellung für Verträge mit Rückgaberechten umfasst die erwarteten Aufwendungen aus vertraglichen Verpflichtungen zur Rücknahme von vormals an Mineralölgesellschaften verkauften Maschinen und wird rollierend ermittelt. Diese Verpflichtungen sind in der Regel durch Avale gesichert.
Die Rückstellung für Abfindungen i. H. v. T€ 1.458 (Vorjahr: T€ 442) beinhaltet im Wesentlichen Rückstellungen für Personalmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Performance Programms.
In den übrigen Rückstellungen von T€ 848 (Vorjahr: T€ 836) sind im Wesentlichen Rückstellungen für mögliche Schadensfälle i. H. v. T€ 689 (Vorjahr: T€ 695) enthalten.
Zum Bilanzstichtag bestanden aus Sicht der WashTec Gruppe Eventualverbindlichkeiten im Wesentlichen aus Vertragserfüllungsverpflichtungen und für potentielle Aufwendungen aus dem Rückkauf von Maschinen i. H. v. T€ 1.109 (Vorjahr: T€ 1.165), deren Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme geringer als 50 % eingeschätzt wird.
28. Verzinsliche Darlehen
Die Finanzierung der WashTec Gruppe basiert auf bilateralen Verträgen mit verschiedenen Banken. Die wesentliche Darlehensnehmerin ist die WashTec Cleaning Technology GmbH und verfügt insgesamt über Kreditlinien in einer Gesamthöhe von Mio. € 86,5, bestehend aus b.a.w.-Linien i. H. v. insgesamt Mio. € 60,0 sowie langfristigen Kreditzusagen mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren i. H. v. Mio. € 26,5. Diese können sowohl als Kredit- als auch als Avallinie genutzt werden. Darüber hinaus besteht ein kurzfristig verzinsliches Darlehen, das auf die Tochtergesellschaft in China entfällt. Insgesamt verfügt die WashTec Gruppe über eine Kreditlinie i. H. v. Mio. € 87,5.
Zum 31. Dezember 2019 bestanden kurzfristige Darlehen i. H. v. Mio. € 47,1 (Vorjahr: Mio. € 18,7), die sich vollständig aus Kontokorrentverbindlichkeiten zusammensetzen. Daneben wurde die Avallinie i. H. v. Mio. € 6,5 (Vorjahr: Mio. € 9,0) genutzt. Die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte, beläuft sich zum Stichtag auf Mio. € 33,9 (Vorjahr: Mio. € 59,6).
Die Kreditzusagen der Banken sind an keine Financial Covenants gebunden.
Der Zinssatz der Kreditlinien ist variabel und an die Entwicklung des EURIBOR zzgl. einer vertraglich vereinbarten Marge gebunden. Die Verzinsung der Kreditlinien wird bei Inanspruchnahme durch die geltenden Konditionen der entsprechenden Kreditinstitute bestimmt. Die Zinssätze betrugen im Berichtsjahr zwischen 0,25 % und 0,64 %.
29. Leasingverhältnisse
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| in T€ | 31.12.2019 | 01.01.2019* |
|---|---|---|
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 7.467 | 7.564 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 14.224 | 14.080 |
| Gesamt Leasingverbindlichkeiten | 21.691 | 21.644 |
* Im Vorjahr wurden von der WashTec Gruppe nur Leasingvermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse erfasst, die unter IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse einzustufen waren.
Die entsprechenden Vermögenswerte wurden unter den Sachanlagen und die Verbindlichkeiten in der Bilanzposition "Finanzierungsleasingverbindlichkeiten" erfasst. Zu den Anpassungen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wird auf Anhangangabe 4 verwiesen.
In Leasingverträgen über eigene Standorte sind zum Teil variable Leasingzahlungen in Form von Staffelmieten beim Erreichen bestimmter Waschzahlen bzw. Umsatzerlöse vereinbart, um eine geringe Fixkostenbasis sicherzustellen. Diese werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der die Bedingung eintritt, die die Zahlungen auslöst. Zukünftige Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 unberücksichtigt geblieben sind, ergeben sich aus variablen Leasingzahlungen i. H. v. T€ 1.
Eine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Optionszeiträume liegen in der Zukunft, sodass hierauf keine Leasingzahlungen entfielen. Mögliche zukünftige Zahlungsmittelabflüsse i. H. v. T€ 2.906 wurden nicht in die Leasingverbindlichkeiten einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert werden.
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2019 T€ 8.565. Aus Leasingverhältnissen, die die WashTec Gruppe im Geschäftsjahr 2019 eingegangen ist, die jedoch noch nicht begonnen haben, ergeben sich zukünftige Zahlungsmittelabflüsse i. H. v. T€ 640. Es resultieren Gewinne aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen in Höhe von T€ 65.
Für die im Rahmen von Leasingverhältnissen bilanzierten Nutzungsrechte an Vermögenswerten sowie den zugehörigen Abschreibungen wird auf Anhangangabe 15 verwiesen. Für die Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die keine kurzfristigen Leasingverhältnisse sind, wird auf Anhangangabe 10 verwiesen. Für die Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten wird auf Anhangangabe 11 verwiesen.
Im Vorjahr bestanden für die WashTec Gruppe Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing sowie Operating-Leasing, die gemäß IAS 17 Leasing bilanziert wurden.
Finanzierungsleasing nach IAS 17 (bis 31. Dezember 2018)
Um den Kunden, insbesondere großen Betreibergruppen oder Mineralölgesellschaften, im Rahmen des Betreibermodells Maschinen gegen eine waschzahlenabhängige Vergütung zur Verfügung stellen zu können, werden von WashTec gefertigte Maschinen an Leasinggesellschaften veräußert. Die Verträge zwischen der Leasinggesellschaft und WashTec wurden nach IAS 17 als Finanzierungsleasing klassifiziert, da WashTec als Leasingnehmer alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken trägt.
Die Mindestleasingzahlungen für Finanzierungsleasingverbindlichkeiten beliefen sich im Vorjahr auf:
Leasingzahlungen fällig
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| in T€ | bis 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Mindestleasingzahlung 2018 | 969 | 1.754 | 441 | 3.164 |
| Zinsaufwand für die am jeweiligen Bilanzstichtag bestehende Leasingverbindlichkeit | 72 | 121 | 6 | 199 |
| Barwert der Mindestleasingzahlung 2018 | 897 | 1.633 | 435 | 2.965 |
Operating Lease nach IAS 17 (bis 31. Dezember 2018)
Aus Leasing- und Mietverträgen (Operating Lease) bestanden im Vorjahr folgende Verpflichtungen unter den angegebenen Fälligkeiten in T€:
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| Jahr | bis 1 Jahr | 1- 5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 13.439 | 14.660 | 1.681 | 29.781 |
Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Gebäudemieten sowie Leasing von Servicefahrzeugen, die am Ende der Laufzeit durch neue Leasingverträge ersetzt werden.
30. Sonstige Verbindlichkeiten
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| in T€ | langfristig (>1 Jahr) | kurzfristig (< 1 Jahr) | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abgegrenzte Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 11.264 | 11.846 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Handelspartnern | 0 | 0 | 4.884 | 4.354 |
| Kreditorische Debitoren | 0 | 0 | 1.601 | 969 |
| übrige | 57 | 53 | 726 | 947 |
| Gesamt sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 57 | 53 | 18.475 | 18.116 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 1.342 | 1.001 | 14.434 | 15.138 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben | 0 | 0 | 6.866 | 7.775 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 0 | 0 | 1.203 | 1.190 |
| übrige | 89 | 0 | 2.619 | 3.681 |
| Gesamt sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 1.431 | 1.001 | 25.120 | 27.784 |
| Gesamt | 1.488 | 1.054 | 43.595 | 45.900 |
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 11.264 (Vorjahr: T€ 11.846) setzen sich im Wesentlichen aus fehlenden Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen sowie noch zu erstellende Gutschriften im Bereich Service zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben betreffen im Wesentlichen die abzuführende Umsatzsteuer.
31. Vertragsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Bezug auf Verträge mit Kunden:
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| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 12.424 | 12.575 |
| Umsatzabgrenzung für Vollwartung, verlängerte Garantiezusagen und im Voraus bezahlte Serviceverträge | 9.519 | 8.924 |
| Gesamt | 21.943 | 21.499 |
Das Management erwartet, dass 90,3% (Vorjahr: 91,2%) dieser ausstehenden (oder teilweise ausstehenden) Leistungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2020 als Umsatz erfasst werden. Die restlichen 9,7% (Vorjahr: 8,8%) werden erwartungsgemäß im Geschäftsjahr 2021 als Umsatz erfasst. Der genannte Betrag umfasst keine variablen Vergütungsbestandteile, die begrenzt sind.
Umsatzrealisierung in Bezug auf Vertragsverbindlichkeiten:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Im Geschäftsjahr erfasste Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren | ||
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 12.575 | 14.795 |
| Umsatzabgrenzung für Vollwartung, verlängerte Garantiezusagen und im Voraus bezahlte Serviceverträge | 7.037 | 8.732 |
Die Angabe umfasst keine Verträge, bei denen der Anspruch auf Gegenleistung vom Kunden mit dem Wert der bereits erbrachten Leistungsverpflichtung durch die WashTec Gruppe im Einklang steht und/oder deren erwartete ursprüngliche Laufzeit maximal ein Jahr beträgt.
32. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie Marktpreisrisiken in Form von Zins- und Währungsrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Alle Sicherungsmaßnahmen werden im Wesentlichen zentral koordiniert bzw. durchgeführt. Beispielsweise ermittelt der Konzern regelmäßig die Positionen, die dem Zins- und Fremdwährungsrisiko unterliegen, bewertet die Eintrittswahrscheinlichkeit von negativen Entwicklungen für die Gesellschaft und trifft gegebenenfalls Entscheidungen zur Vermeidung oder Verminderung der Schwankungen der entsprechenden Zins- und/oder Währungspositionen. Entsprechend einer konzerninternen Richtlinie wird grundsätzlich kein Handel mit Derivaten betrieben.
Im Folgenden werden alle Risikoarten, denen der Konzern ausgesetzt ist, einzeln beschrieben und die Strategien und Verfahren zur Steuerung dieser Risiken dargestellt.
Kreditrisiken
Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Um das Delkredererisiko möglichst gering zu halten, wird, sofern die Bonität der Kunden nicht erstklassig ist, sehr stark mit Beschränkungen des Bestellrahmens gearbeitet. Bei regionalen Neukunden fordert die Gesellschaft einen Bonitäts- oder Finanzierungsnachweis. Es wird davon ausgegangen, dass durch die gebildeten Wertminderungen für Forderungsausfälle das tatsächliche Risiko abgedeckt ist. Hierzu wird auf Anhangangabe 19 verwiesen.
Für einige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verlangt die WashTec Gruppe teilweise Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien oder Akkreditiven, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann.
Eine Konzentration des Kreditrisikos wird angenommen, wenn ein einzelner Kunde bzw. eine Mineralölgesellschaft mehr als 10 % der Umsatzerlöse ausmacht. Es wurden Umsatzerlöse mit einem Großkunden getätigt, die geringfügig über 10 % der Gesamtumsatzerlöse lagen. Diese sind darüber hinaus durch eine Kreditausfallversicherung abgesichert. Ein erhöhtes Kreditrisiko besteht aus diesem Grund nicht.
Bei den weiteren finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Mit einem Ausfall dieser Instrumente wird nicht gerechnet.
Liquiditätsrisiken
Die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaften des Konzerns ist ein wichtiges Unternehmensziel. Mittels der implementierten Cash-Management-Systeme werden mögliche Engpässe rechtzeitig transparent gemacht und angemessene Maßnahmen ergriffen. Die aktuelle und zukünftige Liquiditätssituation wird auf Basis einer monatlich rollierenden Konzernliquiditätsplanung auf Jahresbasis zeitnah gesteuert. Nicht ausgenutzte Kreditlinien stellen die Liquiditätsversorgung sicher. Die Kreditlinien wurden auf Basis bilateraler Verträge der WashTec Cleaning Technology GmbH mit verschiedenen Banken unter gesamtschuldnerischer Haftung der WashTec AG eingeräumt. Nähere Ausführungen sind unter Anhangangabe 28 aufgeführt.
Die folgende Tabelle zeigt alle zum 31. Dezember 2019 vertraglich fixierten und undiskontierten Zahlungen für Tilgungen und Zinsen aus bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten für die nächsten Geschäftsjahre.
Einbezogen wurden alle Instrumente, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten, vor allem aus den Darlehen, wurden unter Zugrundelegung der erwarteten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Die derivativen finanziellen Verbindlichkeiten beziehen sich auf die Stichtagsbewertung eines Devisentermingeschäfts.
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| in T€ | Buchwert | Cashflows | ||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2020 | 2021 - 2024 | 2025 ff. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verzinsliche Darlehen | 47.132 | 47.553 | 0 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 21.691 | 7.811 | 13.161 | 1.659 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 20.783 | 20.783 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 18.532 | 18.475 | 57 | 0 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| in T€ | Buchwert | Cashflows | ||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2019 | 2020 - 2023 | 2024 ff. | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verzinsliche Darlehen | 18.741 | 18.755 | 0 | 0 |
| Finanzierungsleasingverbindlichkeiten | 2.965 | 969 | 1.754 | 441 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 18.463 | 18.463 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 18.169 | 18.169 | 0 | 0 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 208 | 208 | 0 | 0 |
Marktpreisrisiken
Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen Währungen sowie Zinsschwankungen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten stellen die wesentlichen Marktpreisrisiken des Konzerns dar.
Die direkten Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union in Bezug auf die Marktpreisrisiken des Konzerns werden als nicht wesentlich eingeschätzt. Die Tochtergesellschaft in Großbritannien ist als Vertriebs- und Servicegesellschaft in die Aktivitäten der Gruppe lediglich durch den Bezug von Waren aus der Europäischen Union eingebunden. Es bestehen keine Lieferbeziehungen aus Großbritannien in die Europäische Union, die zu möglichen negativen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit außerhalb des Landes führen könnten.
Das Anfang des Jahres 2020 aufgetretene Coronavirus könnte wesentliche Auswirkungen auf die globale Konjunktur haben. Bei einer weiteren Verschärfung der Situation in der restlichen Welt und damit möglichen Einschränkungen für die Wirtschaft (z.B. Betriebsschließungen, Quarantäne etc.) könnte dies auch wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der WashTec Gruppe haben.
Währungsrisiken
Schwankungen des USD/EUR können das Konzernergebnis wesentlich beeinflussen, da Anteile des Geschäfts durch die Tochtergesellschaft in den USA generiert werden. Ein im Geschäftsjahr 2018 abgeschlossenes Devisentermingeschäft ist am 17. Dezember 2019 ausgelaufen. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Devisentermingeschäfts wurden erfolgswirksam erfasst.
Darüber hinaus verfügt der Konzern über langfristige Darlehensforderungen gegenüber der Tochtergesellschaft Mark VII Equipment Inc., Arvada, USA. Per 31. Dezember 2019 bestand eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb i. H. v. Mio. USD 4,0. Außerdem besteht bei der amerikanischen Tochtergesellschaft MarkVII Equipment Inc., Arvada, USA eine langfristige CAD-Darlehensforderung gegenüber deren kanadischer Tochtergesellschaft, die eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt. Der Bestand per 31. Dezember 2019 beträgt unverändert Mio. CAD 7,8. Dementsprechend werden die Umrechnungseffekte dieser Darlehen im Eigenkapital erfasst.
Operative Risiken, die sich aus weiteren einzelnen Transaktionen in Fremdwährung ergeben, sind aufgrund ihres geringen Umfangs für die Gruppe unwesentlich. Die Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union in Bezug auf die Währungsrisiken des Konzerns werden als nicht wesentlich eingeschätzt.
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollar zum Euro. Alle anderen Variablen bleiben konstant.
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| in T€ | Kursentwicklung des USD 2019 | -5 % | 5 % |
| Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern | -618 | 618 |
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| in T€ | Kursentwicklung des USD 2018 | -5 % | 5 % |
| Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern | -407 | 407 |
Zinsrisiken
Zinsrisiken entstehen im Konzern im Wesentlichen in Zusammenhang mit den in Anspruch genommenen verzinslichen Darlehen, da sich der Basiszinssatz für die Kreditlinien am EURIBOR orientiert. Auch ein um 10 Basispunkte höherer EURIBOR hätte derzeit keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern.
Im Geschäftsjahr und im Vorjahr lagen keine Zinsswaps vor.
Kapitalsteuerung
Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe geeigneter Finanzkennzahlen. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten umfassen verzinsliche Darlehen sowie Leasingverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten betrugen zum Jahresende 2019 T€ 56.397 (Vorjahr: T€ 10.076). Die Kreditzusagen der Banken sind an keine Financial Covenants gebunden.
33. Finanzinstrumente - zusätzliche Angaben
Die nachfolgende Tabelle zeigt, ausgehend von den relevanten Bilanzpositionen, die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien bzw. Klassen von Finanzinstrumenten.
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien:
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| in T€ | Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2019 | Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 | |
|---|---|---|---|---|
| Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC * | 12.426 | 12.426 | - |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC * | 84.041 | 84.041 | - |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC * | 7.313 | 7.313 | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | AC * | 1.335 | 1.335 | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | AC * | 240 | 240 | - |
| Passiva | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC * | 20.783 | 20.783 | - |
| Verzinsliche Darlehen | FLAC * | 47.132 | 47.132 | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC * | 18.475 | 18.475 | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC * | 57 | 57 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | n/a | 21.691 | - | - |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | FVthP/L * | 0 | - | 0 |
| Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | 105.356 | 105.356 | - | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | 86.447 | 86.447 | - | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVthP/L) | 0 | - | 0 |
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| in T€ | Wertansatz Bilanz nach IFRS 16 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2019** |
|---|---|---|
| --- | --- | --- |
| Aktiva | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | - |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | - |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - |
| Passiva | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - |
| Verzinsliche Darlehen | - | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 21.691 | - |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | - | 0 |
| Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | ||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVthP/L) |
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| in T€ | IFRS 13 Stufe |
|---|---|
| Aktiva | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | |
| Passiva | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
| Verzinsliche Darlehen | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Leasingverbindlichkeiten | |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVthP/L) |
* AC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte; FLAC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten; FVthP/L: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
** Bei den kurzfristigen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten, Finanzinstrumenten wird unterstellt, dass der Buchwert zum Stichtag den beizulegenden Zeitwert approximiert. Der Effekt bei den langfristigen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten ist nicht wesentlich.
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| in T€ | Bewertungskategorien nach IFRS 9 | Buchwert 31.12.2018 | Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 | |
|---|---|---|---|---|
| Fortgeführte Anschaffungskosten | Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC * | 11.630 | 11.630 | - |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC * | 68.631 | 68.631 | - |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC * | 7.729 | 7.729 | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | AC * | 842 | 842 | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | AC * | 176 | 176 | - |
| Passiva | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC * | 18.463 | 18.463 | - |
| Verzinsliche Darlehen | FLAC * | 18.741 | 18.741 | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC * | 18.116 | 18.116 | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC * | 53 | 53 | - |
| Finanzierungsleasingverbindlichkeiten | n/a | 2.965 | - | - |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | FVthP/L * | 208 | - | 208 |
| Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | 89.008 | 89.008 | - | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | 55.373 | 55.373 | - | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVthP/L) | 208 | - | 208 |
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| in T€ | Wertansatz Bilanz nach IAS 17 | Beizulegender Zeitwert 31.12.2018** |
|---|---|---|
| --- | --- | --- |
| Aktiva | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | - | - |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | - |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | - | - |
| Passiva | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - |
| Verzinsliche Darlehen | - | - |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | - |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | - | - |
| Finanzierungsleasingverbindlichkeiten | 2.965 | 2.965 |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | - | 208 |
| Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | ||
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVthP/L) |
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| in T€ | IFRS 13 Stufe |
|---|---|
| Aktiva | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | |
| Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
| Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | |
| Passiva | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |
| Verzinsliche Darlehen | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Finanzierungsleasingverbindlichkeiten | |
| Derivative finanzielle Verbindlichkeiten | 2 |
| Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC) | |
| Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (FVthP/L) |
* AC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte; FLAC: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten; FVthP/L: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
** Bei den kurzfristigen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten, Finanzinstrumenten wird unterstellt, dass der Buchwert zum Stichtag den beizulegenden Zeitwert approximiert. Der Effekt bei den langfristigen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten ist nicht wesentlich.
Als beizulegender Zeitwert gilt der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Besteht kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt.
Im Rahmen der Bemessungshierarchie ("Fair-Value-Hierarchie") des IFRS 13 werden Finanzinstrumente auf Basis der verwendeten Inputfaktoren in eine von insgesamt drei Stufen eingeordnet. Hierbei wird den Inputfaktoren der Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt, während nicht beobachtbare Inputfaktoren die niedrigste Priorität erhalten. Die drei Stufen werden nachfolgend erläutert.
Stufe 1: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in aktiven Märkten gehandelt werden (wie etwa börsennotierte Derivate und Eigenkapitalinstrumente) beruht auf den notierten Marktpreisen am Ende der Berichtsperiode. Der notierte Marktpreis der von der Gruppe gehaltenen finanziellen Vermögenswerte entspricht dem aktuellen Geldkurs. Diese Instrumente werden in Stufe 1 eingeordnet.
Stufe 2: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden (wie etwa OTC-Derivate) wird anhand von Bewertungstechniken ermittelt, die den Einsatz beobachtbarer Marktdaten maximieren und möglichst wenig auf unternehmensspezifische Schätzungen zurückgreifen. Wenn alle signifikanten Inputfaktoren zur Bewertung eines Instruments zum beizulegenden Zeitwert beobachtbar sind, wird das Instrument in Stufe 2 eingruppiert.
Stufe 3: Sind einer oder mehrere der signifikanten Inputfaktoren nicht beobachtbar, wird das Instrument in Stufe 3 eingeordnet. Dies gilt für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente.
Während des Geschäftsjahres erfolgten keine Umgruppierungen von wiederkehrenden Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zwischen den einzelnen Stufen. Umgruppierungen in Stufen der Zeitwerthierarchie und aus Stufen heraus erfolgen am Ende der Berichtsperiode.
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten im Wesentlichen dem jeweiligen Buchwert. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Leasingverbindlichkeiten (im Vorjahr "Finanzierungsleasingverbindlichkeiten") im Zugangszeitpunkt wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt.
Die Devisentermingeschäfte sind mit dem beizulegenden Zeitwert mittels erwarteter Wechselkurse bewertet, die öffentlich zugänglich bzw. beobachtbar sind.
Der beizulegende Zeitwert der Devisentermingeschäfte gliedert sich nach Fristigkeit wie folgt:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristig | 0 | 208 |
| Gesamt | 0 | 208 |
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien
In der nachfolgenden Tabelle werden die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten entsprechend den Bewertungskategorien des IFRS 9 dargestellt:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC) | 809 | -141 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) | -1.051 | -1.098 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVthP/L) | 0 | -200 |
Das Nettoergebnis in der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" resultiert im Wesentlichen aus Fremdwährungsbewertung, in der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen sowie Fremdwährungsbewertung. Das Nettoergebnis in der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" resultiert im Vorjahr aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von derivativen Finanzinstrumenten.
Sonstige Angaben
34. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
Die WashTec AG hat für 2019 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären unter www.washtec.de zugänglich gemacht.
Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 11./12. März 2020 verabschiedet und umgehend dem Aufsichtsrat zur Prüfung übergeben.
Die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses erfolgt in der Aufsichtsratssitzung am 11./12. März 2020.
35. Honorar des Abschlussprüfers
Im Berichtsjahr entstand folgender Honoraraufwand für die Leistungen des Abschlussprüfers (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München):
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 567 | 447 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 25 |
| Sonstige Leistungen | 0 | 2 |
| Gesamt | 567 | 474 |
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses der WashTec Gruppe, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Einzelabschlüsse der WashTec AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sowie auf die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2019. Davon betreffen T€ 34 Abschlussprüfungsleistungen des Vorjahres.
36. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Vorstand
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| Name | Beruf, Wohnort | Vorstandsbereiche* |
|---|---|---|
| Dr. Günter Blaschke (15. Juli bis 31. Dezember 2019) | Kaufmann, Buchloe | Vorsitzender des Vorstands, Koordination, Performance |
| Axel Jaeger | Kaufmann, Wallhausen | Finanzen, IT und Revision |
| Karoline Kalb (bis 31. Dezember 2019) | Rechtsanwältin, Augsburg | Personal, Recht und Compliance, Investor Relations und Sonderprojekte |
| Dr. Ralf Koeppe (ab 1. Juli 2019) | Diplom-Ingenieur, Augsburg | Entwicklung, Supply Chain, Service-Support, Qualität und Einkauf, Unternehmenskultur und Leitbild |
| Stephan Weber | Diplom-Ingenieur, Werther | Vertrieb, Marketing und Produktmanagement |
| Dr. Volker Zimmermann (bis 28. Februar 2019) | Maschinenbauingenieur, München | Entwicklung, Supply Chain, Service-Support, Qualität und Einkauf |
* Die Vorstandsbereiche von Frau Kalb werden zwischen Herrn Dr. Koeppe und Herrn Jaeger aufgeteilt.
Aufsichtsrat
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| Name | Beruf, Wohnort | Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten | Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
|---|---|---|---|
| Dr. Günter Blaschke (1. Januar bis 14. Juli 2019) | Kaufmann, Buchloe | ■ Leifheit AG, Nassau (Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. April 2019, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 2. April 2019) | ■ keine |
| Ulrich Bellgardt | Unternehmensberater, Hubersdorf, Schweiz | ■ KROMI Logistik AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats) | ■ keine |
| Jens Große-Allermann | Vorstand der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV sowie Vorstand der Fiducia Treuhand AG, Bonn | ■ GESCO AG, Wuppertal (Mitglied des Aufsichtsrats) | ■ keine |
| ■ KROMI Logistik AG, Hamburg (Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats) | |||
| ■ Sparta AG, Hamburg (Mitglied des Aufsichtsrats bis 15. Mai 2019) | |||
| ■ FPM Deutsche Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen i.L., Frankfurt (bis 5. Februar 2019) | |||
| Dr. Sören Hein | Partner, MIG Verwaltungs AG, München | ■ APK AG, Merseburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 27. Juni 2019) | ■ Konux, Inc.,Delaware, USA (Mitglied des "Board of Directors") |
| ■ Liva Healthcare Holding ApS, Kopenhagen, Dänemark (Mitglied im Aufsichtsrat seit 11. März 2019) | |||
| ■ Liva Healthcare A/S, Kopenhagen, Dänemark (Tochterunternehmen der Liva Healthcare Holding ApS) (Mitglied im Aufsichtsrat seit 7. Oktober 2019) | |||
| Dr. Hans-Friedrich Liebler | Geschäftsführer der Lenbach Capital GmbH, Gräfelfing | ■ keine | ■ autowerkstattgroup N.V., Amsterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats) |
| Dr. Alexander Selent | Diplom-Kaufmann, Limburgerhof | ■ keine | ■ keine |
37. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt und näher erläutert. Der "Vergütungsbericht" ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts, S. 094 - 097.
Höhe der Vorstandsvergütung (HGB)
Die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Gesamtbezüge des Vorstands (DRS 17) belaufen sich auf T€ 1.365 (Vorjahr: T€ 4.278). Davon entfallen T€ 1.250 (Vorjahr: T€ 1.079) auf erfolgsunabhängige Komponenten, T€ 114 (Vorjahr: T€ 608) auf erfolgsbezogene Komponenten sowie T€ 0 (Vorjahr: T€ 2.591) auf Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Für die in den jeweiligen Geschäftsjahren aktiven Mitglieder des Vorstands wurden folgende Gesamtbezüge (HGB) gewährt:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Festvergütung | 1.075 | 1.015 |
| Nebenleistungen | 175 | 65 |
| Summe (fix) | 1.250 | 1.079 |
| Einjährige variable Vergütung | 79 * | 608 |
| Beizulegender Zeitwert der mehrjährigen variablen Vergütung zum Zeitpunkt der Gewährung | 0 | 2.591 |
| Sonderprämie (einmalig) | 35 | 0 |
| Summe (variabel) | 114 | 3.199 |
| Gesamtvergütung | 1.365 | 4.278 |
* Der Betrag in 2019 enthält gegenläufige Effekte aus dem Vorjahr aufgrund der Veränderungen im Vorstand.
Die Gesellschaft verzichtet auf eine individualisierte Aufschlüsselung der Bezüge innerhalb des Vorstands. Für die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB wurde der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 für die Dauer von fünf Jahren befreit.
Die Aktienanteile des Vorstands entwickelten sich wie folgt:
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| in Stück | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Axel Jaeger | 4.900 | 4.900 |
| Karoline Kalb (bis 31. Dezember 2019) | 3.590 | 3.590 |
| Dr. Ralf Koeppe (ab 1. Juli 2019) | 600 | - |
| Stephan Weber | 3.740 | 3.740 |
| Dr. Volker Zimmermann (bis 28. Februar 2019) | - | 16.100 |
Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands
Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied sowie gegenüber Hinterbliebenen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds i. H. v. T€ 287 (Vorjahr: T€ 260), die durch eine Unterstützungskasse gedeckt sind. Auf ein ehemaliges Mitglied des Vorstands entfällt eine Abfindung i. H. v. T€ 990 (Vorjahr: T€ 650). Darin enthalten ist auch eine Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot i. H. v. T€ 340 (Vorjahr: T€ 0).
Vorstand und Aufsichtsrat
Der Konzern wird im Geschäftsjahr 2019 von den Angabepflichten zu IAS 24 ausschließlich in Bezug auf Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie mit ehemaligen Mitgliedern des Vorstands berührt. Die Bedingungen der Transaktionen entsprechen denen unter fremden Dritten.
Die gesamten Aufwendungen für die Vergütung des Vorstands nach IFRS betrugen T€ 2.319 (Vorjahr: T€ 3.201). Davon entfallen T€ 1.250 (Vorjahr: T€ 1.079) auf die festen Bezüge sowie T€ 35 (Vorjahr: T€ 0) auf kurzfristig fällige Leistungen. Neben dem Aufwand für die einjährige variable Vergütung i. H. v. T€ 79 (Vorjahr: T€ 608) wurden im Berichtsjahr T€ 163 (Vorjahr: T€ 864) als Aufwand für die langfristige anteilsbasierte Vergütung der Geschäftsjahre 2018 - 2020 erfasst. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Veränderungen im Vorstand zurückzuführen. Für die zukünftige Auszahlung der langfristigen anteilsbasierten Vergütung für die zum 31. Dezember 2019 aktiven Vorstandsmitglieder wurden insgesamt T€ 1.027 (Vorjahr: T€ 864) in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Zudem sind in den gesamten Aufwendungen Leistungen i. H. v. insgesamt T€ 792 (Vorjahr: T€ 650) anlässlich der vorzeitigen Beendigung eines Vorstandsvertrags enthalten. Davon entfallen Aufwendungen i. H. v. T€ 142 (Vorjahr: T€ 0) auf eine Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Die gesamten Aufwendungen für die Vergütung des Aufsichtsrats nach IFRS betrugen T€ 560 (Vorjahr: T€ 848). Der Aufwand für die festen Bezüge betrug T€ 263 (Vorjahr: T€ 310) sowie für die einjährige variable Vergütung T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Sonstige Bezüge, überwiegend Sitzungsgelder, fielen i. H. v. T€ 208 (Vorjahr: T€ 214) an. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der WashTec AG eine langfristige anteilsbasierte Vergütung der Geschäftsjahre 2019 - 2021, für die insgesamt T€ 89 (Vorjahr: T€ 1.296 für die langfristige anteilsbasierte Vergütung 2015 - 2018) in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst wurden. Der hierfür im Geschäftsjahr erfasste Aufwand betrug T€ 89 (Vorjahr: T€ 324).
Anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich
Für die Mitglieder des Vorstands bestehen Verträge, die eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich vorsehen. Für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung 2018 eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich beschlossen, an der die Aufsichtsräte Herr Dr. Blaschke, Herr Bellgardt, Herr Dr. Hein, Herr Dr. Liebler und Hr. Dr. Selent teilnehmen. Diese soll Vorstand und Aufsichtsrat zusätzliche Anreize geben, den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft mittel- und langfristig sicherzustellen und im Aktionärsinteresse auf eine Steigerung des Unternehmenswerts hinzuwirken.
Die anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich des Vorstands hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020. Der Auszahlungsbetrag ist von dem Erfüllungsgrad bestimmter Wertschöpfungsziele über die Laufzeit sowie dem Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft abhängig. Die Auszahlung erfolgt am Ende der Incentivierungsphase.
Die bisherige anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2015 - 2018 ist zum Ende des Geschäftsjahres 2018 ausgelaufen und wurde im April 2019 ausgezahlt. Um an der neuen anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich, mit Incentivierungsphase vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021, teilzunehmen, muss ein Mitglied des Aufsichtsrats bereits im Besitz von Aktien der Gesellschaft sein oder ein Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft bis zum 31. Juli 2019 getätigt haben. Der Auszahlungsbetrag ist von dem Erfüllungsgrad bestimmter Wertschöpfungsziele über die Laufzeit sowie dem Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft abhängig. Die Auszahlung erfolgt am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022.
Für diese Verpflichtungen wurde eine nach IFRS 2 für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich vorgeschriebene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt. Die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich des Vorstands basieren auf einer erwarteten Volatilität der Aktie von 37,7 % und einem risikoneutralen Zinssatz i. H. v. -0,5 % bei einer Restlaufzeit von einem Jahr. Die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der langfristigen anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich des Aufsichtsrats basieren auf einer erwarteten Volatilität der Aktie von 37,0 % und einem risikoneutralen Zinssatz i. H. v. -0,4 % bei einer Restlaufzeit von zwei Jahren.
Die Verpflichtungen werden auf Basis des so ermittelten beizulegenden Zeitwerts unter Berücksichtigung der noch verbleibenden Programmlaufzeit als kurz- bzw. langfristige sonstige Verbindlichkeit passiviert und Wertänderungen im Personalaufwand erfolgswirksam erfasst. Diese stellen sich wie folgt dar:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus LTIP | 1.116 | 2.160 |
| Gesamt | 1.116 | 2.160 |
Der im Rahmen des Long Term Incentive Program (LTIP) erfasste Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwand aus LTIP | 252 | 1.188 |
| Gesamt | 252 | 1.188 |
Aufsichtsrat
Höhe der Aufsichtsratsvergütung (HGB)
Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht laut Satzung aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die einfache fixe Vergütung für ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats beträgt € 35.000 pro vollem Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Der stellvertretende Vorsitzende erhält eine fixe Vergütung von € 70.000 pro vollem Geschäftsjahr, der Vorsitzende € 100.000 pro vollem Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld i. H. v. € 1.500 für jede Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte des Sitzungsgelds. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsabhängige Vergütung von € 500 für jeden Cent, um den das nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Konzernergebnis pro Aktie den vergleichbaren Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres überschreitet.
Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 2.500. Der Vorsitzende eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 5.000. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 5.000, der Vorsitzende eine Vergütung von € 10.000.
Die fixe und variable Vergütung sowie das Sitzungsgeld sind für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied insgesamt auf maximal € 75.000 begrenzt, die Vergütung für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf maximal € 100.000, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf maximal € 150.000 und die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats insgesamt auf maximal € 200.000. Die langfristige variable Vergütung tritt zur Vergütung laut Satzung hinzu.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis geringere fixe und variable Vergütung, deren Begrenzung ebenfalls im Verhältnis zu kürzen ist.
Das Unternehmen hat an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 keine Vergütung gezahlt bzw. Vorteile gewährt für persönlich erbrachte Leistungen (Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017).
Die Hauptversammlung 2018 hat eine mehrjährige variable Vergütung in Form eines ein Long Term Incentive Program (LTIP) für den Aufsichtsrat mit einer Incentivierungsphase vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Als Voraussetzung zur Teilnahme sieht dies ein Eigeninvest in WashTec Aktien bis spätestens 31. Juli 2019 vor (Vorsitzender max. 4.000 Aktien, übrige Aufsichtsräte max. 2.000 Aktien). Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann auch mit Aktien an dem LTIP teilnehmen, die es bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 erworben hat. In diesem Fall können Eigeninvestmentaktien auch Aktien sein, mit denen das Aufsichtsratsmitglied an dem LTIP 2015 teilgenommen hat. Als Erfolgsziele wurden ein EPS-Ziel, ein ROCE-Ziel und ein Free Cashflow-Ziel festgelegt. Bezugsgröße für die Zielsetzung sind die Kennzahlen des Geschäftsjahres 2018. Je nach Erfüllung eines, mehrerer oder aller Ziele ergibt sich ein unterschiedlicher Multiplikator für die Bonuszahlung. Diese wird durch Multiplikation des Multiplikators mit der Zahl der Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem Referenzkurs ermittelt. Die Auszahlung erfolgt am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022. Der Anspruch besteht nur, wenn der Aufsichtsrat zu diesem Zeitpunkt noch Aufsichtsrat ist und weiterhin Aktien der Gesellschaft hält. Die Aufsichtsräte Herr Dr. Blaschke, Herr Bellgardt, Herr Dr. Hein, Herr Dr. Liebler und Herr Dr. Selent nehmen an dem LTIP teil.
Die im Geschäftsjahr 2019 gewährten Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen T€ 740 (Vorjahr: T€ 524). Davon entfallen T€ 263 (Vorjahr: T€ 310) auf fixe Bezüge, T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) auf variable Bezüge, T€ 208 (Vorjahr: T€ 214) auf Sitzungsgelder sowie T€ 268 (Vorjahr: T€ 0) auf die mehrjährige variable Vergütung (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung).
Die Aktienanteile des Aufsichtsrats teilen sich wie folgt auf:
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| in Stück | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Dr. Günter Blaschke (1. Januar bis 14. Juli 2019) | 52.060 | 50.000 |
| Ulrich Bellgardt | 28.070 | 27.500 |
| Jens Große-Allermann * | 0 | 0 |
| Dr. Sören Hein | 5.450 | 5.000 |
| Dr. Hans-Friedrich Liebler | 5.500 | 5.000 |
| Dr. Alexander Selent | 1.500 | 1.000 |
* Herr Große-Allermann ist Vorstand der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, die gemäß Mitteilung am 31. Juli 2009 einen Anteil von 758.358 Stimmrechten (5,43 %) an der WashTec AG hielt.
38. Angaben nach dem Bilanzstichtag
Die Gesellschaft beobachtet die Entwicklung des Themas "Coronavirus" aufmerksam. Insbesondere werden länderspezifische Risiken und Risiken in den Bereichen Supply Chain und Service aktiv beobachtet. Aktionspläne wurden für unterschiedliche Szenarien erstellt. Für eine endgültige Abschätzung der Folgen auf weltweiter Basis ist die Faktenlage aktuell zu volatil.
Augsburg, den 12. März 2020
Dr. Ralf Koeppe, Vorstandsvorsitzender
Axel Jaeger, Vorstand
Stephan Weber, Vorstand
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Augsburg, den 12. März 2020
Dr. Ralf Koeppe, Vorstandsvorsitzender
Axel Jaeger, Vorstand
Stephan Weber, Vorstand
Lagebericht
2019 im Überblick
Überblick über Gruppe und Regionen
WashTec Gruppe *
| ― | Umsatz von Mio. € 436,5 um 0,2 % über Vorjahr (währungsbereinigt um -0,5 %) |
| ― | EBIT bereinigt um die Effekte aus Performance Programm bei Mio. € 38,2; bereinigte EBIT-Rendite 8,8 % |
| ― | EBIT von Mio. € 36,3 unter Vorjahr; EBIT-Rendite von 8,3 % |
| ― | Free Cashflow von Mio. € 15,0 unter Vorjahr |
Europa
| ― | Umsatz: Mio. € 353,6 (-0,6 %); EBIT: Mio. € 41,2 |
| ― | Wachstum im Direktvertrieb, Verhaltene Entwicklung bei Großkunden |
Nordamerika
| ― | Umsatz: Mio. € 78,2 (+5,7 %), Mio. USD 87,2 (+0,4 %); EBIT: Mio. € -3,4 |
| ― | Direktvertrieb mit zweistelligem Wachstum, Verhaltene Entwicklung bei Großkunden |
Asien/Pazifik
| ― | Umsatz: Mio. € 17,6 (+ 0,0 %); EBIT: Mio. € -1,3 |
| ― | Umsatzanstieg infolge des Wachstums in China |
* Regionenangaben ohne Konsolidierung
1 Grundlagen des Konzerns
1.1 Geschäftsmodell
WashTec ist der führende Anbieter von innovativen Lösungen rund um die Fahrzeugwäsche weltweit. Das Produktprogramm umfasst alle Arten von Fahrzeugwaschanlagen sowie dazugehörige Peripheriegeräte, Waschchemie und Wasserrückgewinnungssysteme. Darüber hinaus bietet WashTec umfassende Servicepakete über die gesamte Lebensdauer der Produkte an - hierzu gehören neben der Wartung der Anlagen auch Modelle für die Vermittlung von Finanzierungen oder das Betreibermanagement von Anlagen. Hauptumsatzträger ist der Produktbereich Maschinen und Service.
Umsatz nach Produkten in Mio. €
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| Maschinen und Service | Chemie | Carwash-Management-Geschäft und Sonstiges |
|---|---|---|
| ■ Portalwaschanlagen | ■ Reiniger | ■ WashTec Carwash Management |
| ■ Pflegeprodukte | ■ WashTec Financial Services (Finanzierungs- und Leasinglösungen) | |
| ■ SB-Waschanlagen | ■ Spezialprodukte | |
| ■ Nutzfahrzeugwaschanlagen | ||
| ■ Waschstraßen | ||
| ■ Wasseraufbereitungssysteme | ||
| ■ Vollwartungsverträge | ||
| ■ On Call Service-Wartungsverträge | ||
| ■ Serviceprojekte und -Umrüstungen | ||
| ■ Ersatzteile | ||
| ■ Digitale Lösungen wie z.B. "EasyCarWash" | ||
| Mio. € 380,6 | Mio. € 47,1 | Mio. € 8,7 |
1.1.1 Konzern- und Organisationsstruktur
Im Konzernabschluss der WashTec AG sind neben der Muttergesellschaft folgende Konzerngesellschaften konsolidiert. Die WashTec AG ist direkt und indirekt zu 100 % an diesen Unternehmen beteiligt.
WashTec AG
Die WashTec AG übernimmt als Konzernobergesellschaft Aufgaben der strategischen Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für alle nachgegliederten Tochterunternehmen.
Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die WashTec AG wird, soweit erforderlich, gesondert eingegangen. Direkte Tochtergesellschaften der WashTec AG sind die AUWA-Chemie GmbH, die WashTec Holding GmbH und die WashTec Carwash Management GmbH. Die WashTec AG hat mit der AUWA-Chemie GmbH und der WashTec Carwash Management GmbH bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge.
WashTec Holding GmbH
Die operativen Beteiligungen der WashTec Gruppe sind, mit Ausnahme der AUWA-Chemie GmbH und der WashTec Carwash Management GmbH, unter der WashTec Holding GmbH mit Sitz in Augsburg zusammengefasst. Die WashTec Holding GmbH hat mit der WashTec Financial Services GmbH und der WashTec Cleaning Technology GmbH bestehende Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge.
WashTec Cleaning Technology GmbH
In der WashTec Cleaning Technology GmbH mit Sitz in Augsburg wird der größte Teil des operativen Geschäfts abgewickelt. Hier erfolgen Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service der wesentlichen Produkte der WashTec Gruppe. Von der operativen Gesellschaft aus werden die Tochtergesellschaften und die selbstständigen Vertriebspartner im Ausland beliefert und betreut.
Ausländische Tochtergesellschaften
Die WashTec Gruppe ist in allen wesentlichen Märkten Europas, Nordamerikas und in Asien/Pazifik mit eigenen Tochtergesell-USA, Kanada, Australien, China, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Belgien, Dänemark/Norwegen, Polen, Österreich, Italien und den Niederlanden übernehmen Vertrieb und Service für WashTec Produkte. Ein Überblick über die Produktionsstandorte befindet sich unter Abschnitt 1.1.3.
WashTec Financial Services GmbH
Die WashTec Financial Services GmbH vermittelt den Kunden der WashTec Gruppe individuelle Instrumente zur Finanzierung von WashTec Produkten. Sie erhält für die Vermittlung der Finanzierungen eine Provision von den jeweiligen Kreditgebern, bei denen es sich in der Regel um Leasinggesellschaften handelt.
AUWA-Chemie GmbH
Die AUWA-Chemie GmbH produziert Chemieprodukte für Fahrzeugwaschanlagen. Der Vertrieb erfolgt über WashTec Tochtergesellschaften und unabhängige Vertriebspartner in Deutschland und Europa.
WashTec Carwash Management GmbH
Die WashTec Carwash Management GmbH übernimmt für Kunden in deren Namen und auf deren Rechnung umfassende Dienstleistungen, bis hin zum Betrieb von Waschanlagen. Zusätzlich bietet die Gesellschaft zahlreiche andere Dienstleistungen, wie z. B. Profitabilitäts- und Standortanalysen an.
1.1.2 Standorte
Die WashTec Gruppe ist global präsent. Weltweit beschäftigt WashTec mehr als 1.800 Mitarbeiter und hat eigene Niederlassungen in allen wesentlichen Märkten in Europa, Nordamerika und Asien/Pazifik.
Darüber hinaus verfügt WashTec über ein breites Netz von selbstständigen Vertriebspartnern und ist inzwischen in über 80 Ländern der Welt vertreten.
1.1.3 Produktion, Beschaffung und Logistik
WashTec verfügt über ein globales Beschaffungs- und Produktionsnetzwerk mit Produktionsstätten in Deutschland, Tschechien, China und den USA. Der Großteil der Anlagen weltweit außer Portalwaschanlagen für China und Nordamerika wird im Leitwerk Augsburg, Deutschland, montiert. Die Portalwaschanlagen für den nordamerikanischen Markt werden in Denver, USA, die Portalwaschanlagen für die Märkte in Asien je nach Produkt in Shanghai, China, oder Augsburg, Deutschland, produziert. In Tschechien erfolgt ein Großteil der Blechfertigung. Ferner werden dort Komponenten vormontiert und die Basis-Portalanlage montiert. An zwei weiteren Standorten in Deutschland werden die Steuerungen (Recklinghausen) für die gesamte Gruppe und die Waschchemie (Grebenau) produziert. Sämtliche Produkte werden unter Anwendung zeitgemäßer und permanent weiterentwickelter Produktionsmethoden und neuester Technologie hergestellt.
1.1.4 Berichterstattung nach Segmenten
Die globale Geschäftstätigkeit von WashTec wird in drei geographische Regionen untergliedert. In der Region "Europa" werden die Aktivitäten der WashTec Gruppe in Westeuropa und Osteuropa inkl. Russland zusammengefasst. Die Region "Nordamerika" beinhaltet die Aktivitäten in den USA und Kanada. Die Region "Asien/Pazifik" beinhaltet hauptsächlich die Geschäftsentwicklung der australischen und chinesischen Tochtergesellschaften.
1.1.5 Leitung und Kontrolle
Wie im deutschen Aktiengesetz (AktG) vorgeschrieben, besitzt die WashTec AG eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung fest und verfolgt das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der gemäß Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand.
Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die WashTec AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation und die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfeldes, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären. Übergeordnetes Ziel von WashTec ist höchster Kundennutzen, Resultat die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Diesem Anspruch folgt die unternehmensinterne Steuerung der Gesellschaft über ein wertorientiertes Managementsystem. Es umfasst ein integriertes Planungs- und Controllingkonzept, Zielkennzahlen zur Steuerung, Maßnahmen zur Sicherung von nachhaltigem, profitablem Wachstum, Effizienzsteigerung und effizientem Kapitalmanagement. Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens definieren die Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Zielvorgaben, die in allen Verantwortungsebenen des Konzerns in allen Geschäftseinheiten umgesetzt werden.
Die Überwachung erfolgt durch regelmäßige Gremiensitzungen aller Berichtseinheiten. Hierzu zählen Vorstandssitzungen im Zwei-Wochen-Turnus, bei denen Bereichsverantwortliche berichten, monatliche Sitzungen mit den wesentlichen Bereichsverantwortlichen im Headquarter, regelmäßige internationale Management Meetings mit Verantwortungsträgern der operativen Gesellschaften, Strategie- und Jahresplanung inkl. Investitions-, Produktions- und Kapazitätsplanung, regelmäßiges Reporting und Prognoserechnungen, laufende Marktanalyse sowie regelmäßige Umsatz-, Absatz-, Auftrags- und Marktanteilsanalysen. In diesem Zusammenhang werden sämtliche Investitionsprojekte gesondert geprüft und verfolgt.
1.1.6 Externe Einflussfaktoren für das Geschäft
Wesentliche Markttreiber
Ökonomie: Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens, Anstieg der Anzahl zugelassener Fahrzeuge und der Lohnkosten
Ein hoher oder ansteigender Bestand an zu waschenden Fahrzeugen ist neben dem landesspezifischen Verbraucherverhalten und dem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen eine Haupteinflussgröße für die Verbreitung der automatischen Fahrzeugwäsche. Der weltweite Fahrzeugbestand soll sich mehreren unabhängigen Studien zufolge bis 2050 verdoppeln (Quellen: VDA, Shell).
Eine Verteuerung des Faktors Arbeit, die Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens und der weltweit ansteigende Fahrzeugbestand eröffnen weltweit nachhaltiges Marktpotenzial. Dies gilt insbesondere für Regionen, die von der Handwäsche zu verschiedenen Formen automatisierter Wäsche übergehen.
Kundenerwartung: Steigende Anforderungen an Waschgeschwindigkeit, Komfort, Qualität und Erlebnis
Die automatische Fahrzeugwäsche ist im Vergleich zur Handwäsche deutlich schonender für den Autolack und erzielt in der Regel eine höhere Waschqualität. Hinzu kommt, dass die Wäsche in einer Fahrzeugwaschanlage deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als eine manuelle Wäsche.
Ökologie: Zunehmende Verschärfung und Umsetzung von Umweltschutzvorschriften - Frischwasser als begrenzte Ressource
Die maschinelle Fahrzeugwäsche schont die Umwelt. Sie benötigt insbesondere in Kombination mit Wasserrückgewinnungsanlagen deutlich weniger Wasser als die Handwäsche.
Weitere Trends und Einflüsse: Der Bedarf, Fahrzeuge zu waschen, entsteht unabhängig von Antriebsformen oder Eigentum an Fahrzeugen.
| ― | Alternative Fahrzeugantriebe: Die Antriebsform von Fahrzeugen befindet sich im Wandel, weg vom Verbrennungsmotor hin zu alternativen Antriebskonzepten. Bisher hat sich kein klarer Favorit bei zukünftigen Antriebskonzepten (z. B. Hybrid/Elektro) herauskristallisiert, sodass unklar bleibt, an welchem Ort die "Fahrzeugbetankung" zukünftig erfolgen wird. Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass die Tankstelle mittelfristig nicht an Bedeutung verlieren wird. |
| ― | Alternative individuelle Mobilitätskonzepte (z. B. Carsharing, Uber): Die hierfür vorgehaltenen Fahrzeuge werden ebenfalls von den Anbietern oder Nutzern gewaschen; in der Regel häufiger als Privatfahrzeuge. Sauberkeit ist ein wesentliches Qualitätskriterium und damit Treiber des Geschäftsmodells. |
Die Gesellschaft verfolgt die Entwicklung dieser und anderer Trends aufmerksam, um frühzeitig die richtigen Weichen stellen zu können.
1.2 Unternehmensziel und Strategie
In unserem Leitbild ist der "maximale Kundennutzen" als oberstes Unternehmensziel definiert. Maximaler Kundennutzen beinhaltet für uns, weltweit der beste Partner für Waschanlagenbetreiber zu sein. Nutzen zu generieren bedingt eine Spezialisierung, verbunden mit tiefem Verständnis in der Anwendung und den damit zusammenhängenden Prozessen und Technologien. Diese Spezialisierung ist ebenfalls Voraussetzung für kundennutzenorientierte Innovationen.
Wir richten uns hierbei sowohl an den Endkunden als auch an den Betreiber mit dem Ansatz, die Attraktivität der Autowäsche zu erhöhen und die Profitabilität für die Betreiber zu steigern. Die kontinuierliche Entwicklung unserer Führungskräfte und Mitarbeiter orientiert sich an dieser grundsätzlichen Ausrichtung. Jeder Mitarbeiter von WashTec trägt als "Unternehmer bei WashTec" zur Unternehmensentwicklung bei. Mit der klaren Orientierung am Nutzen unserer Kunden bauen wir unsere Wettbewerbsvorteile nachhaltig aus und generieren so Wert für unsere Kunden, das Unternehmen und unsere Aktionäre.
1.3 Steuerungssystem
1.3.1 Finanzielle Zielgrößen und Leistungsindikatoren
Zur Planung und Steuerung verwendet das Unternehmen die folgenden finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren:
Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren
| ― | Umsatz |
| ― | EBIT |
| ― | Free Cashflow |
| ― | ROCE |
Free Cashflow wird als Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) abzüglich des Mittelabflusses aus Investitionstätigkeit definiert.
ROCE (Return on Capital Employed) wird definiert als Verhältnis zwischen EBIT und Capital Employed. Zum Capital Employed gehören nach unserer Definition das Anlagevermögen (Gesamtwert von materiellen und immateriellen Vermögenswerten inkl. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Nutzungsrechten) zuzüglich des NOWC (Net Operating Working Capital). NOWC wird definiert als Summe aus Vorratsvermögen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen.
Wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator
Auf Konzernebene wird zudem der folgende nichtfinanzielle Leistungsindikator verwendet:
■ Unfallhäufigkeitsrate: Arbeitsunfälle/Mio. Arbeitsstunden
Im Rahmen der Umsetzung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes führt die Gesellschaft den Nachhaltigkeitsbericht fort und ergänzt ihn um den sogenannten gesonderten gemeinsamen nichtfinanziellen Bericht (siehe hierzu den Nachhaltigkeitsbericht auf der WashTec-Homepage https://ir.washtec.de/websites/wash-tec/German/6000/corporate-governance.html). Dort erfolgt eine ausführliche Beschreibung des für WashTec wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikators Unfallhäufigkeitsrate.
1.3.2 Risikomanagement
Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung. Dem Vorstand stehen umfassende konzernweite und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.
Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Risikobericht als Teil des Lageberichts dargestellt. Hierin ist der gemäß §§ 289a und 315a HGB geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten.
1.4 Forschung und Entwicklung
Mit unserer Forschungs- und Entwicklungsarbeit konzentrieren wir uns auf Innovationen und die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Produkte und Produktionsprozesse. Die Aufgaben umfassen außerdem die Betreuung der Produkte über den gesamten Lebenszyklus, sowie den Ausbau und die Vertiefung unseres Anwendungswissens. Inhaltlich verfolgen wir
| ― | die Optimierung der Reinigungs- und Trocknungsprozesse, |
| ― | die Erleichterung der Bedienbarkeit (ease of use) und |
| ― | die Steigerung der Verfügbarkeit und Effizienz unserer Produkte. |
Insgesamt arbeiten bei WashTec am Hauptsitz in Augsburg mehr als 70 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung. Der Schutz eigener Innovationen durch Patente hat für uns hohe Priorität.
Die gesamten Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung betrugen rund Mio. € 8,4 (Vorjahr: Mio. € 8,0).
Die im Geschäftsjahr 2019 aktivierten Entwicklungskosten der Gruppe betrugen Mio. € 0,7 (Vorjahr: Mio. € 2,8). Dazu kamen nicht aktivierbare Aufwendungen i. H. v. Mio. € 1,3 (Vorjahr: Mio. € 0,9).
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
2.1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Weltwirtschaftswachstum (Stand: 22. Februar 2020)
Laut Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die Weltwirtschaft 2019 um 2,9 % gewachsen. Für 2020 wird ein weltweites Wirtschaftswachstum von 3,2 % prognostiziert. Für die Eurozone sieht der IWF mit einem Wachstum von 1,3 % und 1,4 % in den Jahren 2020 und 2021 (nach 1,2 % in 2019) kaum Veränderungen. Deutschland liegt mit einem geschätzten Wachstum von 1,1 % für 2020 über dem Vorjahr (2019: 0,5 %). Einige Schlüsselindustrien wie die Automobilbranche sehen dieses Wachstum für 2020 in Deutschland jedoch weit weniger optimistisch. Gründe dafür sind nicht nur die technologische Übergangsphase von Fahrzeugen mit konventionellen zu nichtkonventionellen Antrieben sondern auch die allgemeine, weltweite Kaufzurückhaltung, einhergehend mit sinkender Beschäftigung und steigender Kurzarbeit. Die Wachstumsprognose für die USA für 2020 liegt bei 2,0 %. Die Entwicklungs- und Schwellenländer tragen weiterhin zum Wachstum der Weltwirtschaft bei. Ihre Wirtschaftsleistung wird im nächsten Jahr der Prognose zufolge auf 4,4 % steigen, für 2021 sogar auf 4,6 %. In China rechnet der IWF für 2020 mit einem Wirtschaftswachstum von 5,6 %, wobei die Prognose im Februar aufgrund des Coronavirus um 0,4% nach unten angepasst wurde.
Branchenkonjunktur
Die Entwicklung der Waschanlagenbranche war im Geschäftsjahr
2019 verhalten positiv, jedoch spürte die Waschanlagenbranche ein zunehmend herausfordernder werdendes konjunkturelles Umfeld. Die generelle konjunkturelle Entwicklung wurde schwächer und die globalen Tendenzen zum Protektionismus sowie geopolitische Spannungen und die zunehmend unberechenbare Entwicklung des Handelsstreits zwischen den USA und China führten zu einem generell von Vorsicht geprägten Handeln an den Märkten.
In Europa sorgte einerseits der nunmehr beschlossene Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union für Klarheit, andererseits besteht immer noch ein hohes Maß an Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung des Brexit - bis hin zu einem harten Brexit, was die Investitionsentscheidungen unserer Kunden beeinflusst.
Der sinkende Ölpreis sorgte zudem bei einem Teil unserer Großkunden aus der "Big Oil"-Branche für ein eher vorsichtiges Investitionsverhalten. Zudem wurden auf Kundenseite Investitionsschwerpunkte verlagert: Digitalisierungsprojekte und Projekte zur Reduktion des Personalbedarfs hatten hohe Priorität, wodurch andere Investitionen verschoben wurden.
Das Thema Nachhaltigkeit spielt - sei es über einen möglichst geringen Frischwasserverbrauch, den Einsatz schonender umweltverträglicher Waschchemie oder möglichst geringen Energieverbrauch - in der Waschanlagenbranche eine große Rolle. Die Gewährleistung eines ressourcenschonenden Waschprozesses bei exzellentem Waschergebnis erlangt in allen Märkten rund um den Globus wachsende Bedeutung.
Das Geschäftsvolumen in der Waschanlagenbranche war in der zweiten Jahreshälfte 2019 deutlich höher, als in den ersten beiden Quartalen des Geschäftsjahres. Das Waschgeschäft der Betreiber ist im hohen Maß vom Wetter abhängig. In Europa war nach nahezu idealen Bedingungen im Geschäftsjahr 2018, mit einem außerordentlich warmen Frühling und Sommer, dass Waschwetter in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2019 deutlich schlechter. In der Region APAC war im Geschäftsjahr 2019 insbesondere China ein Treiber des Wachstums.
2.1.2 Markt für Fahrzeugwaschanlagen
Kundengruppen
Die Kunden von WashTec sind zum überwiegenden Teil Betreiber von Tankstellen, die Fahrzeugwäsche an ihren Standorten anbieten und damit einen wesentlichen Teil ihres Ergebnisses erzielen. Zu diesen Kunden zählen weltweit agierende Mineralölgesellschaften oder Retailer (Convenience Stores), Einzelbetreiber und Betreiberketten von Tankstellen. Weitere wichtige Kundengruppen sind Waschanlagenbetreiber, Autowerkstätten, Supermarktketten sowie Speditionen und Verkehrsbetriebe.
Wettbewerb
WashTec ist in Europa - einem entwickelten Markt mit hoher Wettbewerbsintensität - nach eigenen Erhebungen in Bezug auf Marktabdeckung und Marktanteil klarer Marktführer.
Im entwickelten nordamerikanischen Markt ist die Kunden- und Anbieterseite fragmentierter als in Europa.
In Asien sind Japan und Südkorea Märkte, die vorwiegend von einheimischen Wettbewerbern bedient werden. Im missionarischen Markt China gibt es neben WashTec eine Reihe lokaler Anbieter. Im entwickelten Markt Australien treffen europäische und amerikanische Wettbewerber aufeinander.
Absatzmärkte
Deutschland und Europa sind unverändert die größten Absatzmärkte. Gemäß der Strategie von WashTec sollen langfristig Nordamerika und Asien/Pazifik einen höheren Anteil an den Gesamtumsatzerlösen der Gruppe haben.
2.2 Geschäftsverlauf
Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf der WashTec Gruppe erläutert. Die WashTec AG ist selbst nicht operativ tätig und erzielt ihre Ergebnisse ausschließlich aus Dividenden der WashTec Holding GmbH sowie der Ergebnisabführung der WashTec Carwash Management GmbH und der AUWA-Chemie GmbH. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen im Wesentlichen auf die Gruppe. Auf die WashTec AG wird gesondert im Abschnitt 2.6 eingegangen.
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2018 | Prognose 2019 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | Mio. € | 435,4 | deutlich steigend | 436,5 | 0,2 % |
| EBIT | Mio. € | 51,5 | deutlich steigend | 36,3 | -29,5 % |
| Free Cashflow | Mio. € | 32,3 | leicht steigend | 15,0 | -53,6 % |
| ROCE | % | 28,5 | ≥ 25% | 18,4 | - |
| Unfallhäufigkeitsrate (Arbeitsunfälle/Mio. Arbeitsstd.) | 0,9 | 0 | 3,5 | - |
Umsatz- und Geschäftsentwicklung
Die Umsätze 2019 stiegen um 0,2 % auf Mio. € 436,5 (Vorjahr: Mio. € 435,4). Bereinigt um Währungseffekte lag die Umsatzentwicklung mit 0,5 % leicht unter dem Vorjahreswert. Damit wurde das für 2019 gesetzte Ziel einer deutlichen Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr nicht erreicht. Die Umsatzentwicklung wurde vor allem durch die verhaltene Entwicklung bei Großkundenaufträgen geprägt, während sich die Umsätze im Direktkundengeschäft zweistellig positiv entwickelt haben.
Das EBIT sank um 29,5 % auf Mio. € 36,3 (Vorjahr: Mio. € 51,5). Bereinigt um die Effekte aus dem Performance Programm sank das EBIT um 25,8 % auf Mio. € 38,2. Das Ziel eines deutlichen Anstieges wurde damit nicht erreicht. Wesentlicher Grund hierfür war ein Aufbau der Kapazitäten - insbesondere in den Bereichen Vertriebsaußendienst und Service zur Stärkung des Direktvertriebs - bei einer deutlich positiveren Erwartung der Geschäftsentwicklung. Die während des Jahres eingeleiteten Maßnahmen zur Kostenreduzierung konnten den negativen Effekt nur teilweise kompensieren.
Die ursprüngliche Prognose für das Geschäftsjahr 2019 wurde aufgrund der oben beschriebenen Entwicklungen unterjährig angepasst. Die zuletzt kommunizierte Prognose einer stabilen Umsatzentwicklung bei einem EBIT von rund 9% vor Sonderaufwendungen wurde mit den finalen Zahlen erreicht. Der Trend zur ungebremsten Kostenentwicklung konnte gebrochen werden.
Der Free Cashflow sank um 53,6 % auf Mio. € 15,0 (Vorjahr: Mio. € 32,3). Damit wurde die Prognose eines leicht steigenden Free Cashflows nicht erreicht. Wesentlicher Grund dafür war neben dem schwächeren Ergebnis der Gruppe ein temporärer Aufbau im Bereich von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Ende des Geschäftsjahres der auf die außerordentlich starken Umsätze der letzten Monate des Geschäftsjahres 2019 zurückzuführen ist.
Der ROCE erreichte einen Wert von 18,4 %. Damit wurde das angestrebte Niveau von über 25 % nicht erreicht. Hier waren für die Entwicklung, neben der Erstanwendung von IFRS 16 und der damit verbundenen Aktivierung der Nutzungsrechte, insbesondere das schwache Ergebnis und der Aufbau im NOWC ausschlaggebend, vor allem durch den Anstieg bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Ende des Geschäftsjahres 2019, ausschlaggebend. Bereinigt um die IFRS 16 Effekte lag der ROCE bei 19,8 %.
Die Zahl der Arbeitsunfälle pro Mio. Arbeitsstunden lag zum Jahresende mit dem Wert 3,5 unter dem Branchendurchschnitt der Berufsgenossenschaften von 22,07 Unfällen. Das für 2019 gesetzte Ziel von null Unfällen konnte nicht erreicht werden. WashTec strebt weiterhin null Unfälle an.
Der Geschäftsverlauf der WashTec Gruppe in 2019 lag unter der zum Beginn des Geschäftsjahres ausgegebenen Prognose, aber im Rahmen der zuletzt an den Kapitalmarkt konkretisierten Erwartung zur Geschäftsentwicklung. Die Geschäftsentwicklung in der Region Europa blieb im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 unter unseren Erwartungen. Die Investitionsentscheidungen unserer Großkunden wurden in 2019 durch die mit dem bevorstehenden Brexit einhergehenden Veränderungen in Europa beeinflusst. Der sinkende Ölpreis sorgte darüberhinaus bei den Netzbetreibern aus der "Big Oil"-Branche für ein eher vorsichtiges Investitionsverhalten. Geopolitische Spannungen und die weltweit zunehmend protektionistischen Tendenzen in Verbindung mit dem Handelskrieg zwischen den USA und China hatten eine zurückhaltende konjunkturelle Entwicklung und damit einen schwachen Start in das Geschäftsjahr 2019 zur Folge.
In der Region Nordamerika war der Geschäftsverlauf geprägt durch einen schwachen Start sowie eine - insbesondere in der zweiten Jahreshälfte - zunehmend anziehende Geschäftsentwicklung, welche ihren Höhepunkt im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2019 fand. Des Weiteren konnten wir in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2019 einen in 2018 verlorenen wesentlichen Chemiekunden zurückgewinnen.
2.3 Lage
Mehrjahresvergleich wesentlicher Kennzahlen
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2017 | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatz in Mio. € | 425,0 | 435,4 | 436,5 |
| EBIT in Mio. € | 52,2 | 51,5 | 36,3 |
| Eigenkapitalquote in % | 40,3 | 40,2 | 30,7 |
| Free Cashflow in Mio. € | 28,1 | 32,3 | 15,0 |
2.3.1 Auftragsbestand
Der Auftragsbestand der Gruppe lag zum Ende des Jahres über dem Vorjahresniveau. Da die Aufträge der WashTec Gruppe in der Regel eine Durchlaufzeit von sechs bis zehn Wochen haben, dient der Auftragsbestand zwar als Indikator für die folgenden Monate, ist aber für die Geschäftsentwicklung des gesamten Geschäftsjahres 2020 nur bedingt aussagefähig.
2.3.2 Ertragslage
2.3.2.1 Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn-und-Verlust-Rechnung der WashTec Gruppe:
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| in Mio. €, Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 | Veränd. (absolut) |
Veränd. (in %) |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 436,5 | 435,4 | 1,1 | 0,2 |
| Materialaufwand (inkl. Bestandsveränderung) | 194,9 | 189,1 | 5,8 | 3,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge (inkl. aktivierte Entwicklungskosten) | 5,6 | 8,1 | -2,5 | -30,9 |
| Personalaufwand * | 139,9 | 135,2 | 4,7 | 3,5 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen ** | 52,5 | 58,0 | -5,5 | -9,5 |
| Abschreibungen | 16,5 | 9,8 | 6,7 | 68,4 |
| Bereinigtes Betriebsergebnis (EBIT) | 38,2 | - | - | - |
| Bereinigte EBIT-Rendite in % | 8,8 | - | - | - |
| Sonderaufwendungen | 1,9 | - | - | - |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 36,3 | 51,5 | -15,2 | -29,5 |
| EBIT-Rendite in % | 8,3 | 11,8 | -3,5 | - |
| Finanzergebnis | -0,6 | -0,6 | 0 | 0 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 35,7 | 50,8 | -15,1 | -29,7 |
| Steuern | 13,4 | 16,8 | -3,4 | -20,2 |
| Konzernergebnis | 22,3 | 34,0 | -11,7 | -34,4 |
| Ergebnis je Aktie (in €) | 1,66 | 2,54 | -0,88 | -34,6 |
* Ohne Sonderaufwendungen aus dem Performance Programm
** Inkl. Aufwand aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Steuern
2.3.2.2 Umsatzentwicklung
Die Umsätze der WashTec Gruppe lagen mit Mio. € 436,5 um Mio. € 1,1 oder 0,2 % leicht über dem Vorjahreswert von Mio. € 435,4.
Bereinigt um Fremdwährungseffekte lag der Umsatz des Gesamtjahres mit Mio. € 433,2 um 0,5 % leicht unter dem Vorjahresniveau (Mio. € 435,4). Der Währungseffekt ergab sich insbesondere durch die Stärkung des US-Dollars gegenüber dem Euro. Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der einzelnen Segmente findet sich in der Segmentberichterstattung unter Ziffer 2.3.3.
Umsatz nach Produkten
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| in Mio. €, Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 | Veränd. (absolut) |
Veränd. (in %) |
|---|---|---|---|---|
| Maschinen und Service | 380,6 | 377,8 | 2,8 | 0,7 |
| Chemie | 47,1 | 45,6 | 1,5 | 3,3 |
| Carwash-Management-Geschäft und Sonstiges | 8,7 | 12,0 | -3,3 | -27,5 |
| Gesamt | 436,5 | 435,4 | 1,1 | 0,2 |
Der Maschinen- und Serviceumsatz lag mit Mio. € 380,6 um 0,7 % leicht über dem Vorjahresniveau von Mio. € 377,8. In diesem Produktbereich entwickelten sich die Umsatzerlöse im Hinblick auf die Kundengruppen unterschiedlich. Während im Direktvertrieb Wachstumsraten im zweistelligen Bereich erzielt werden konnten, gingen diese bei den Großkunden zurück. Die Tatsache, dass trotz dieses Rückgangs die Gesamtumsätze auf Vorjahresniveau erzielt werden konnten, untermauert die richtige Fokussierung der Gesellschaft auf die Effizienzsteigerung im Direktvertrieb.
Das Geschäft im Bereich Chemie entwickelte sich in Summe erneut positiv, auch wenn in diesem Jahr nicht die aus den Vorjahren üblichen Umsatzsteigerungen erzielt werden konnten. Der Umsatz in diesem Bereich stieg um Mio. € 1,5 auf Mio. € 47,1 (Vorjahr: Mio. € 45,6). Ausschlaggebend hier war insbesondere ein im Vergleich zum Vorjahr deutlich schlechteres Waschwetter und die damit verbundenen geringeren Waschzahlen in der ersten Jahreshälfte. Im zweiten Halbjahr konnte die Gesellschaft in diesem Bereich erneut Umsatzsteigerungen von ca. 10 % erzielen.
Die Umsätze im Bereich Carwash-Management-Geschäft (vormals: Betreibergeschäft) und die Vermittlung der Finanzierung von Waschanlagen entsprechen lediglich ca. 2 % des Umsatzes der WashTec Gruppe und gingen, aufgrund der im letzten Jahr stattgefundenen Verkäufe von Standorten, erwartungsgemäß zurück.
2.3.2.3 Aufwandsposten und Ergebnis
2.3.2.3.1 Aufwandsposten
Materialaufwand (inkl. Bestandsveränderung)
Der Materialaufwand umfasst vor allem bezogene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Leistungen. Die größten Positionen betreffen den Einkauf von Stahl, Kunststoffen und anderen Rohmaterialien. Er stieg von Mio. € 189,1 auf Mio. € 194,9.
Aufgrund des veränderten Produkt- und Regionenmixes sowie Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich der Rohstoffe, sank der Rohertrag von Mio. € 246,3 auf Mio. € 241,6. Dadurch sank die Brutto-Marge gegenüber dem Vorjahr um - 1,3 Prozentpunkte auf 55,3 %.
Personalaufwand
Der Personalaufwand stieg aufgrund der gegenüber dem Vorjahr erhöhten durchschnittlichen Mitarbeiterzahl (insbesondere in den Bereichen Vertriebsaußendienst und Service), tariflichen Vergütungssteigerungen sowie Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit dem Performance Programm von Mio. € 135,2 auf Mio. € 141,8. Bereinigt um diese Sonderaufwendungen betrug der Anstieg der Personalkosten Mio. € 4,7 bzw. 3,4 %. Der Personalaufwand ohne Sonderaufwendungen belief sich auf Mio. € 139,9. Dabei konnte der Anstieg gegenüber dem Vorjahr in der zweiten Jahreshälfte durch die eingeleiteten Maßnahmen zur Kostenreduzierung auf 1,3 % verringert werden, während dieser im ersten Halbjahr noch bei 6 % lag. Die Personalaufwandsquote vom Umsatz stieg um 1,4 Prozentpunkte von 31,1 % auf 32,5 %.
Die Mitarbeiterzahl von 1.874 zum Jahresende hat sich gegenüber dem Vorjahr um vier Mitarbeiter erhöht. Im Verhältnis zum Stand zum Ende des dritten Quartals 2019 mit 1.888 Mitarbeiter lag diese jedoch um 14 Mitarbeiter darunter. Die angekündigte kontinuierliche Reduzierung der Mitarbeiteranzahl auf rd. 1.820 bis zum 31. Dezember 2020 wird sozialverträglich gestaltet und verteilt sich entsprechend über das gesamte Jahr.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen * sanken um Mio. € 5,5 von Mio. € 58,0 auf Mio. € 52,5. Darin ist im Vergleich zum Vorjahr der Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 enthalten (Umgliederung von Aufwendungen aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in die Position Abschreibungen). Bereinigt um diesen Effekt stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Wesentlichen bedingt durch höhere Energie-, Fahrzeug-, und Beratungskosten sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um Mio. € 2,3 an. Im zweiten Halbjahr konnten die Kosten in diesem Bereich stabil gehalten werden.
Insgesamt hatte die Erstanwendung von IFRS 16 nur einen geringen Effekt auf das EBIT der WashTec Gruppe in Höhe von ca. Mio. € 0,2. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenen Fremdwährungsverluste stiegen leicht auf Mio. € 2,0 (Vorjahr: Mio. € 1,9).
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge (ohne aktivierte Entwicklungskosten) sanken um Mio. € 0,4 von Mio. € 5,3 im Vorjahr auf Mio. € 4,9. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus in diesem Bereich im Vorjahr ausgewiesenen Erträgen aus dem planmäßigen Verkauf von Waschanlagen an einigen Betreiberstandorten.
2.3.2.3.2 Fremdwährungseffekte
Die Wechselkursentwicklung des US-Dollar zum Euro hat grundsätzlich keine maßgeblichen Auswirkungen auf das operative Geschäft, da der Hauptteil der Wertschöpfung und Umsatzrealisierung in Nordamerika erfolgt.
Die Stichtagsbewertung der in Fremdwährung gehaltenen bilanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hatte einen positiven Einfluss i. H. v. ca. Mio. € 0,1 auf die Ertragslage (Vorjahr: Mio. € -0,8). Dieser kam überwiegend aus der Entwicklung des US-Dollars zum Euro.
* Inkl. Aufwand aus Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Steuern
2.3.2.3.3 Abschreibungen
Die Abschreibungen stiegen auf Mio. € 16,5 (Vorjahr: Mio. € 9,8) vor allem aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16. Bereinigt um diesen Effekt sank die Höhe der Abschreibungen leicht um Mio. € 0,4.
2.3.2.3.4 EBIT
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sank um 29,5 % auf Mio. € 36,3 (Vorjahr: Mio. € 51,5). Bereinigt um die Sonderaufwendungen aus dem Performance Programm lag das EBIT bei Mio. € 38,2.
Ein Ausweis des EBIT nach Segmenten findet sich in der Segmentberichterstattung unter Ziffer 2.3.3.
2.3.2.3.5 EBIT-Rendite
Die EBIT-Rendite sank auf 8,3 % (Vorjahr: 11,8 %). Bereinigt um die Sonderaufwendungen aus dem Performance Programm lag die EBIT-Rendite bei 8,8 %.
2.3.2.3.6 Finanzergebnis
Der Netto-Finanzaufwand lag mit Mio. € -0,6 auf Vorjahresniveau (Vorjahr: Mio. € -0,6). Im Vergleich zum Vorjahr ist hier der Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 i. H. v. ca. Mio. € 0,3 enthalten.
Aufschlüsselung des Finanzergebnisses
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| in Mio. €, Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinserträge | 0,1 | 0,1 |
| Finanzertrag | 0,1 | 0,1 |
| Aufwendungen aus verzinslichen Darlehen | 0,3 | 0,5 |
| Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten * | 0,4 | 0,1 |
| Sonstige Zinsaufwendungen | 0,1 | 0,1 |
| Finanzaufwand | 0,8 | 0,8 |
| Finanzergebnis (Netto-Finanzaufwand) | -0,6 | -0,6 |
* Im Vorjahr Finanzierungsleasing
2.3.2.3.7 EBT
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) sank auf Mio. € 35,7 (Vorjahr: Mio. € 50,8).
2.3.2.3.8 Steuern
Die Steuern i. H. v. Mio. € 13,4 (Vorjahr: Mio. € 16,8) setzen sich aus laufendem Steueraufwand sowie latenten Steuern, im Wesentlichen aufgrund zeitlicher Differenzen zusammen. Die Steuerquote (in Bezug auf das EBT) stieg auf 37,6 % (Vorjahr: 33,0 %). Die wesentlichen Gründe für die Erhöhung der Steuerquote im Vergleich zum Vorjahr liegen im höheren Anteil des Verlustes in Nordamerika am Gesamtergebnis der Gruppe, auf den keine latenten Steuern angesetzt werden.
Die Verlustvorträge bestehen ausschließlich in den ausländischen Tochtergesellschaften.
2.3.2.3.9 Konzernergebnis
Das Konzernergebnis ging um Mio. € 11,7 auf Mio. € 22,3 (Vorjahr: Mio. € 34,0) zurück. Das Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) sank - auf Grundlage einer durchschnittlichen Aktienzahl von 13.382.324 - um 34,6 % auf € 1,66 (Vorjahr: € 2,54).
2.3.2.4 Mittelverwendung/Dividende
WashTec wird auch zukünftig eine attraktive Ausschüttungspolitik verfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der für den 28. April 2020 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn i. H. v. € 22.581.092,36 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung i. H. v. € 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt € 22.080.834,60 und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns i. H. v. € 500.257,76 auf neue Rechnung.
2.3.3 Berichterstattung nach Segmenten
2.3.3.1 Europa
Kennzahlen Region Europa
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 | Veränd. (in %) |
|
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | in Mio. € | 353,6 | 355,8 | -0,6 |
| EBIT | in Mio. € | 41,2 | 55,4 | -25,6 |
| EBIT-Rendite | % | 11,7 | 15,6 | - |
| Mitarbeiter (zum 31.12.) | 1.489 | 1.480 | 0,6 |
Marktumfeld
Der Waschanlagenmarkt in Europa ist neben Nordamerika einer der weltweit am weitesten entwickelten Märkte für Fahrzeugwäsche. Er zeichnet sich durch die höchste Anzahl installierter Fahrzeugwaschanlagen und weiter ausgebaute Service- und Vertriebsstrukturen der Anbieter aus.
Die Kunden von WashTec in Europa sind zum überwiegenden Teil Betreiber von Tankstellen, die Fahrzeugwäschen an ihren Standorten anbieten und damit einen wesentlichen Teil ihres Ergebnisses erzielen. Zu diesen Kunden zählen weltweit agierende Mineralölgesellschaften oder Retailer (Convenience Stores), Einzelbetreiber und Betreiberketten von Tankstellen. Weitere wichtige Kundengruppen sind Waschanlagenbetreiber, Supermarktketten, Autohäuser und Werkstätten sowie Speditionen und Verkehrsbetriebe.
Der Wettbewerb in Europa ist intensiv und beschränkt sich auf wenige Hersteller. Erhebliche Bedeutung haben eine flächendeckende Servicestruktur und eine installierte Basis. Entsprechend hoch ist die Eintrittsbarriere für neue Wettbewerber. WashTec ist nach eigenen Erhebungen in Bezug auf Marktabdeckung und Marktanteil klarer Marktführer und verfügt über das mit Abstand am besten ausgebaute Vertriebs- und Servicenetzwerk und die bei weitem größte installierte Basis von über 20.000 Portalanlagen in den Kernmärkten Europas.
Geschäftsverlauf Europa
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2018 | Prognose 2019 | 2019 | Veränd. (in %) |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | in Mio. € | 335,8 | leicht steigend | 353,6 | -0,6 |
| EBIT | in Mio. € | 55,4 | deutlich steigend | 41,2 | -25,6 |
Umsatzentwicklung
Der Umsatz in Europa entwickelte sich mit Mio. € 353,6 im Vergleich zum Vorjahr (Mio. € 355,8) stabil. Damit wurde die prognostizierte Entwicklung eines leichten Anstiegs nicht erreicht.
Wie auch in der gesamten WashTec Gruppe wurde hier die Umsatzentwicklung insbesondere durch die verhaltene Umsatzentwicklung im Bereich der Großkunden negativ beeinflusst. Demgegenüber verzeichnete der Bereich Direktvertrieb gute Zuwächse. Im Bereich Chemie konnte trotz ungünstiger Wetterbedingungen im ersten Halbjahr, ein Wachstum bezogen auf das Gesamtjahr erzielt werden.
Ergebnisentwicklung
Das EBIT in Europa sank deutlich von Mio. € 55,4 im Vorjahr auf Mio. € 41,2. Die EBIT-Rendite lag bei 11,7 % (Vorjahr: 15,6 %).
In Hinblick auf die Ergebnisentwicklung wurde damit die zum Jahresbeginn ausgegebene Prognose verfehlt. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang des Ergebnisses war der in den Vorjahren getätigte Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen mit direktem Kundenkontakt zur verstärkten Fokussierung auf Kunden im Bereich Direktvertrieb (Vertriebsaußendienst und Service). Diese Entwicklung wurde im Zuge der Umsetzung des Performance Programms angepasst. Die Sonderaufwendungen für dieses Programm i. H. v. Mio. € 1,9 sind im Ergebnis des Segments enthalten. Bereinigt um diese Effekte lag das EBIT im Segment Europa mit Mio. € 43,1 bei einer EBIT-Rendite von 12,2 %.
2.3.3.2 Nordamerika
Kennzahlen Region Nordamerika
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 | Veränd. (in %) |
|
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | in Mio. € | 78,2 | 74,0 | 5,7 |
| EBIT | in Mio. € | -3,4 | -3,4 | 0,0 |
| EBIT-Rendite | % | -4,4 | -4,6 | - |
| Mitarbeiter (zum 31.12.) | 282 | 288 | -2,1 |
Marktumfeld
Die Fahrzeugneuzulassungen für Personenfahrzeuge und sog. "Light Trucks" sind in Nordamerika in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Für die Zukunft werden auch weiterhin ein leichtes Bevölkerungswachstum und ein Wachstum des Fahrzeugbestands erwartet.
In Nordamerika sind neben einigen Großkunden die wesentlichen Kunden unabhängige kleine oder mittelständische Waschanlagenketten. Der Anteil von Waschstraßen gegenüber Portalanlagen sowie das Wachstum dieses Produktsegments liegen über dem weltweiten Durchschnitt. Der Marktausblick ist anhaltend positiv.
Geschäftsverlauf Nordamerika
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2018 | Prognose 2019 | 2019 | Veränd. (in %) |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | in Mio. € | 74,0 | deutlich steigend | 78,2 | 5,7 |
| EBIT | in Mio. € | -3,4 | deutlich steigend | -3,4 | 0,0 |
Umsatzentwicklung
Der Umsatz in Nordamerika stieg von Mio. € 74,0 im Vorjahr auf Mio. € 78,2. Die Umsätze in US-Dollar beliefen sich auf Mio. USD 87,2 (Vorjahr: Mio. USD 86,8) und blieben damit stabil. Die prognostizierte deutliche Umsatzsteigerung (währungsbereinigt) konnte nicht erreicht werden. Dabei verlief die Umsatzentwicklung im Direktvertrieb, mit Umsatzanstieg im zweistelligen Bereich, deutlich positiv. Leider konnte diese positive Entwicklung den Rückgang der Umsätze mit Großkunden nicht überkompensieren.
Ergebnisentwicklung
Das Ergebnis aus Nordamerika blieb mit Mio. € -3,4 (Vorjahr: Mio. € -3,4) stabil. Das Ziel eines deutlich steigenden EBITs wurde damit nicht erreicht. Im Vergangenen Jahr wurden viele Prozesse und Abläufe in der Region verbessert, sodass trotz der notwendigen Investition in Kapazitätserweiterung aufgrund des neu gewonnenen Chemietenders, die Anzahl an Mitarbeitern zum Jahresende reduziert werden konnte.
2.3.3.3 Asien/Pazifik
Kennzahlen Region Asien/Pazifik
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 | Veränd. (in %) |
|
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | in Mio. € | 17,6 | 17,6 | 0,0 |
| EBIT | in Mio. € | -1,3 | -0,4 | -225 |
| EBIT-Rendite | % | -7,4 | -2,5 | - |
| Mitarbeiter (zum 31.12.) | 60 | 58 | 3,4 |
Marktumfeld
Der chinesische Markt für Fahrzeugwäschen ist aufgrund des derzeit noch immer niedrigen Lohnniveaus von der Handwäsche dominiert. Das stetig wachsende Lohnniveau sowie die stark wachsende Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge in Verbindung mit zunehmendem Umweltbewusstsein sowie der Möglichkeit, Wäschen über Smartphones einfach und schnell zu kaufen, werden den Anteil der automatischen Fahrzeugwäsche zukünftig weiter erhöhen. WashTec verfügt seit 2008 über einen eigenen Montage- und Beschaffungsstandort in der Nähe von Shanghai.
Auf dem australischen Markt stehen die wesentlichen amerikanischen und europäischen Hersteller im direkten Wettbewerb.
Geschäftsverlauf Asien/Pazifik
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2018 | Prognose 2019 | 2019 | Veränd. (in %) |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | in Mio. € | 17,6 | deutlich steigend | 17,6 | 0,0 |
| EBIT | in Mio. € | -0,4 | deutlich steigend | -1,3 | -225 |
Umsatzentwicklung in Asien/Pazifik
Der Umsatz in Asien/Pazifik lag mit Mio. € 17,6 auf dem Niveau des Vorjahres (Mio. € 17,6). Damit konnte die Prognose eines deutlichen Anstiegs der Umsatzerlöse nicht erreicht werden. In China haben sich die Umsätze sehr positiv entwickelt. Die Umsatzentwicklung in dem für WashTec größten Markt der Region, Australien, wurde vom Verlust eines Großkunden deutlich belastet, was auch die Entwicklung in dieser Region, insbesondere auf der Ergebnisseite, negativ beeinflusst hat. Die Entwicklung auf dem australischen Markt konnte im Verlauf des Jahres stabilisiert werden, sodass die Region mit einem deutlichen Anstieg im Auftragseingang und dadurch auch mit einem höheren Auftragsbestand das Jahr abgeschlossen hat.
Ergebnisentwicklung
Das EBIT sank auf Mio. € -1,3 (Vorjahr: Mio. € -0,4). Damit wurde die für das Jahr 2019 ursprünglich aufgestellte Prognose eines deutlich steigenden EBIT nicht erreicht. Wie bereits erwähnt wirkte sich hier insbesondere der umsatzbedingte Rückgang der Profitabilität auf dem australischen Markt in Verbindung mit den Investitionen in das Wachstum in China negativ auf die Ergebnisentwicklung aus.
2.3.4 Vermögenslage
2.3.4.1 Vermögens- und Kapitalstruktur
Verkürzte Konzernbilanz
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| in Mio. €, Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anlagevermögen (inkl. Nutzungsrechte) | 109,3 | 91,4 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 111,4 | 92,8 |
| Vorräte | 38,1 | 37,3 |
| Aktive latente Steuern | 3,7 | 4,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12,4 | 11,6 |
| Eigenkapital | 84,5 | 95,4 |
| Verzinsliche Darlehen | 47,1 | 18,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | 116,9 | 97,4 |
| davon Rückstellungen (inkl. Ertragsteuerverbindlichkeiten) | 29,4 | 29,0 |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 20,8 | 18,5 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 21,9 | 21,5 |
| Passive latente Steuern | 4,5 | 4,2 |
| Bilanzsumme | 274,9 | 237,2 |
Die Bilanzsumme der WashTec Gruppe stieg von Mio. € 237,2 auf Mio. € 274,9.
2.3.4.1.1 Aktiva
Im Anlagevermögen der WashTec Gruppe sind wie in den Vorjahren Geschäfts- und Firmenwerte i. H. v. Mio. € 42,3 enthalten. Das Sachanlagevermögen setzt sich im Wesentlichen aus "Grundstücke und Gebäude" i. H. v. Mio. € 14,0 und "Technische Anlagen und Maschinen" i. H. v. Mio. € 11,5 zusammen. Die "Immateriellen Vermögenswerte (ohne Geschäfts- und Firmenwert)" betragen Mio. € 12,3. Des weiteren sind Nutzungsrechte i. H. v. Mio. € 21,5 enthalten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte stiegen von Mio. € 92,8 zum Stichtag des Vorjahres auf Mio. € 111,4. Der Grund für den Anstieg waren im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die Umsatzsteigerung in den letzten Monaten des Geschäftsjahres. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen von Mio. € 76,4 auf Mio. € 91,4.
Die Vorräte stiegen zum Jahresende leicht von Mio. € 37,3 auf Mio. € 38,1.
Die aktiven latenten Steuern i. H. v. insgesamt Mio. € 3,7 (Vorjahr: Mio. € 4,1) resultierten aus temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Bilanzansätzen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen von Mio. € 11,6 im Vorjahr auf Mio. € 12,4.
2.3.4.1.2 Passiva
Die Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse führte zum 31. Dezember 2019 aufgrund der Bilanzierung von Nutzungsrechten in Höhe von Mio. € 21,5 zu einem Anstieg der Bilanzsumme. Daraus resultiert ein negativer Effekt auf die Eigenkapitalquote von 2,2 %-Punkten. Das Eigenkapital sank von Mio. € 95,4 auf Mio. € 84,5. Details zu den gemäß IFRS direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen können der Eigenkapitalveränderungsrechnung (Seite 104) entnommen werden. Die Eigenkapitalquote sank auf 30,7 % (Vorjahr: 40,2 %).
Die Bankverbindlichkeiten erhöhten sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 von Mio. € 18,7 auf Mio. € 47,1.
WashTec verfügte zum Jahresende über ein Bankguthaben von Mio. € 12,4. Dem standen Bankverbindlichkeiten von Mio. € 47,1 und Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr: Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing) i. H. v. Mio. € 21,7 gegenüber.
Neben dem Effekt aus der erstmaligen Bilanzierung der Nutzungsrechte nach IFRS 16 i. H. v. Mio. € 18,7, führten die Dividendenzahlung von Mio. € 32,8 sowie der geringere Free Cashflow zum Jahresende zum Anstieg der Nettofinanzverschuldung (flüssige Mittel abzüglich kurz- und langfristiger Finanzverbindlichkeiten) um Mio. € 46,3 auf Mio. € 56,4.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen von Mio. € 18,5 auf Mio. € 20,8. Der Anstieg ergibt sich aus Maßnahmen zur Working Capital-Optimierung.
Die Vertragsverbindlichkeiten stiegen leicht um Mio. € 0,4 auf Mio. € 21,9 (Vorjahr: Mio. € 21,5).
Die passiven latenten Steuern stiegen auf Mio. € 4,5 (Vorjahr: Mio. € 4,2).
Die Rückstellungen (inkl. Ertragsteuerschulden) setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personal, Altersteilzeit, Gewährleistungen und Rückkaufverpflichtungen zusammen. Sie lagen zum Stichtag leicht über dem Vorjahr bei Mio. € 29,4 (Vorjahr: Mio. € 29,0).
2.3.4.2 Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Finanzinstrumente
Zu den selbstgeschaffenen, immateriellen Werten, die das Geschäft von WashTec positiv beeinflussen, zählen vor allem das umfassende Fachwissen und die Erfahrung der Mitarbeiter. Insbesondere das Wissen über den Waschprozess als solchen und die Fähigkeit, dieses Wissen bei der Forschung und Entwicklung einzusetzen, bilden einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil. Ein weiterer bedeutender Erfolgsfaktor ist das eigene, langjährig gewachsene Vertriebs- und Servicenetzwerk der WashTec Gruppe. Außerbilanzielle Finanzinstrumente bestehen nicht.
2.3.5 Finanzlage
2.3.5.1 Kapitalstruktur
Im Rahmen des zentralen Finanzmanagements erfolgt die Finanzierung der Unternehmen der WashTec Gruppe über die WashTec Cleaning Technology GmbH. Die wesentlichen Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestehen in Euro. Der Basiszinssatz der Darlehen ist variabel und orientiert sich am EURIBOR. Die Gruppe verfügte am 31. Dezember 2019 über eine Kreditlinie von insgesamt Mio. € 87,5 (Vorjahr: Mio. € 87,4). Die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte, belief sich zum Stichtag auf Mio. € 33,9 (Vorjahr: Mio. € 59,6).
2.3.5.2 Investitionen und Abschreibungen
Die Schwerpunkte der Investitionen lagen in Europa (Mio. € 6,7). Im Wesentlichen handelte es sich um Investitionen in die Digitalisierung, die Entwicklung neuer Produkte, Modernisierung der Standorte sowie Investitionen in moderne Betriebsmittel. Darüber hinaus wurden Investitionen in Nordamerika (Mio. € 0,3) und Asien/Pazifik (Mio. € 0,6) getätigt.
Die planmäßigen Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens erfolgen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der von WashTec festgelegten Bilanzierungsrichtlinien. Der Vermögensgegenstand wird dabei in der Regel linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sofern ein Geschäfts- und Firmenwert aktiviert worden ist, wird er nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Basis hierfür ist die Mittelfristplanung für drei Jahre auf Konzernebene.
2.3.5.3 Liquidität
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| in Mio. €, Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 | Veränd. (absolut) |
Veränd. (in %) |
|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 35,7 | 50,8 | -15,1 | -29,7 |
| Mittelveränderung aus operativer Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) | 21,8 | 38,2 | -16,4 | -42,9 |
| Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit | -6,8 | -6,0 | -0,8 | -13,3 |
| Free Cashflow | 15,0 | 32,3 | -17,3 | -53,6 |
| Mittelveränderung aus Finanzierungstätigkeit | -42,0 | -35,2 | -6,8 | -19,3 |
| Nettoveränderung des Finanzmittelfonds | -27,0 | -2,9 | -24,1 | -831,0 |
| Finanzmittelfonds zum 31.12. | -34,7 | -7,1 | -27,6 | -388,7 |
Der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) sank auf Mio. € 21,8 (Vorjahr: Mio. € 38,2). Hier war neben dem geringeren Ergebnis zum Vorjahr der Anstieg im Net Operating Working Capital (NOWC) ausschlaggebend. Beim Vergleich zum Vorjahr muss die Bilanzierung nach IFRS 16 beachtet werden. Diese führte zum Anstieg im Bereich der Abschreibungen, die bei der Ermittlung des Netto-Cashflow als nicht zahlungswirksam betrachtet werden. Bereinigt um diesen Effekt sank der Netto-Cashflow um Mio. € 14,7.
Das Net Operating Working Capital (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen + Vorräte - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen) stieg um Mio. € 13,4 von Mio. € 82,6 auf Mio. € 96,2. Dies resultierte aus einem deutlichen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch die in den letzten Monaten des Jahres erzielten Umsatzerlöse.
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit (saldiert) betrug im Geschäftsjahr 2019 Mio. € 6,8 (Vorjahr: Mio. € 6,0). Dabei lagen die Auszahlungen für Investitionen unter dem Vorjahresniveau bei Mio. € 7,7 (Vorjahr: Mio. € 9,4).
Der Free Cashflow [Mittelabfluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Netto-Cashflow) - Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit] sank auf Mio. € 15,0 (Vorjahr: Mio. € 32,3). Bereinigt um die oben beschriebenen Effekte aus der Bilanzierung nach IFRS 16 sank der Free Cashflow auf Mio. € 7,9.
Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf Mio. € 42,0 (Vorjahr: Mio. € 35,2). Der Mittelabfluss beinhaltet Zahlungen für Dividenden, Zinsen und Tilgung von Leasingverbindlichkeiten. Der Anstieg des Mittelabflusses resultiert im Wesentlichen aus der Verschiebung des Ausweises von Leasingzahlungen vom Netto-Cashflow zum Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, aufgrund der Bilanzierung nach IFRS 16.
Die Auswirkungen der Bilanzierung nach IFRS 16 sind in der Position "Abschreibungen" zu beachten, die sich auch in der Position "Tilgung der Leasingverbindlichkeiten" bemerkbar machen.
Der Finanzmittelfonds (saldiert) sank, bedingt durch das niedrigere Ergebnis und den Anstieg im NOWC sowie Dividendenzahlungen, zum 31. Dezember 2019 auf Mio. € -34,7 (Vorjahr: Mio. € -7,1). Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
2.4 Nichtfinanzieller Leistungsindikator
Unfallhäufigkeitsrate
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| Rundungsdifferenzen möglich | 2018 | Prognose 2019 | 2019 | Veränd. 2019 |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitsunfälle/Mio. Arbeitsstunden | 0,9 | 0 | 3,5 | - |
Die Zahl der Arbeitsunfälle bezogen auf Mio. Arbeitsstunden ist für WashTec ein nichtfinanzieller Leistungsindikator. Für das Jahr 2019 lag der Wert bei 3,5 und war damit unter dem Branchendurchschnitt der Berufsgenossenschaften von 22,07. Das für 2019 gesetzte Ziel von null Unfällen wurde damit nicht erreicht. WashTec strebt weiterhin das anspruchsvolle Ziel von null Unfällen an.
2.5 Mitarbeiter
Die Zahl der Mitarbeiter stieg zum 31. Dezember 2019 leicht um 4 auf 1.874 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.870). Im Jahresdurchschnitt waren 1.880 Mitarbeiter bei WashTec beschäftigt (Vorjahr: 1.852).
Im Rahmen des Performance Programms wurde in der zweiten Jahreshälfte die kontinuierliche Reduzierung der Mitarbeiterzahl vorangetrieben. So verringerte sich die Zahl der Mitarbeiter gegenüber dem Ende des dritten Quartals 2019 mit 1.888 Mitarbeiter um 14 auf 1.874 zum Jahresende. Die kontinuierliche Reduzierung der Mitarbeiteranzahl auf rund 1.820 bis zum 31. Dezember 2020 wird sozialverträglich gestaltet und wird sich entsprechend über das gesamte Jahr 2020 verteilen.
Die WashTec Gruppe in Deutschland ist an die Tarifverträge der IG Metall gebunden. Für die AUWA-Chemie GmbH gelten als Orientierung die Tarifverträge der IG Bergbau, Chemie und Energie.
Die Mitarbeiter von WashTec bilden eine wesentliche Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der WashTec Gruppe. Die Ausgaben für Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter sind nach starken Zuwächsen in den Vorjahren unverändert auf hohem Niveau.
2.6 WashTec AG
Die WashTec AG mit Sitz in Augsburg ist die Konzernobergesellschaft der WashTec Gruppe und ist als solche für die strategische Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung der nachgegliederten Tochterunternehmen zuständig. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögensund Finanzlage ausschließlich aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften.
Der Geschäftsverlauf der WashTec AG entspricht weitgehend dem der WashTec Gruppe, der im Kapitel "Geschäftsverlauf" ausführlich beschrieben ist.
2.6.1 Ertragslage
Gewinn-und-Verlust-Rechnung Washtec AG (verkürzt)
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| in Mio. €, Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 | Veränd. (absolut) |
Veränd. (in %) |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3,4 | 3,4 | 0,0 | 0,0 |
| Personalaufwand | 3,3 | 3,3 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 2,3 | 2,3 | 0,0 | 0,0 |
| Beteiligungsergebnis | 24,1 | 38,3 | -14,2 | -37,1 |
| Ergebnis der Geschäftstätigkeit | 22,6 | 36,6 | -14,0 | -38,3 |
| Jahresüberschuss | 20,9 | 33,8 | -12,9 | -38,2 |
| Gewinnvortrag | 1 ,7 | 0,7 | 1,0 | 142,9 |
| Bilanzgewinn | 22,6 | 34,5 | -11,9 | -34,5 |
Die Umsatzerlöse (nach HGB) der WashTec AG blieben stabil bei Mio. € 3,4 (Vorjahr: Mio. € 3,4) und betrafen die Weiterbelastung von Aufwendungen für Managementumlagen an ihre Tochtergesellschaften.
Der Personalaufwand (nach HGB) der WashTec AG von Mio. € 3,3 (Vorjahr: Mio. € 3,3) beinhaltet die Vergütung des Vorstandes, wie im Vergütungsbericht auf den Seiten 94 bis 97 ausgewiesen, sowie den Personalaufwand für den Bereich Recht und Investor Relations.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (nach HGB) lagen mit Mio. € 2,3 auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: Mio. € 2,3).
Der Jahresüberschuss (nach HGB) sank von Mio. € 33,8 auf Mio. € 20,9.
Das Beteiligungsergebnis (nach HGB) beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen i. H. v. Mio. € 4,0 (Vorjahr: Mio. € 8,2) sowie Zinserträge i. H. v. Mio. € 0,1 (Vorjahr: Mio. € 0,1). Zudem erfolgte eine Ausschüttung der WashTec Holding GmbH i. H. v. Mio. € 20,0 (Vorjahr: Mio. € 30,0).
2.6.2 Vermögens- und Finanzlage
Bilanz WashTec AG (verkürzt)
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| in Mio. €, Rundungsdifferenzen möglich | 2019 | 2018 | Veränd. (absolut) |
Veränd. (in %) |
|---|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | 128,1 | 128,1 | 0,0 | 0,0 |
| Forderungen, sonstige Vermögenswerte | 35,0 | 42,6 | -7,6 | -17,8 |
| Eigenkapital | 151,7 | 163,6 | -11,9 | -7,3 |
| Rückstellungen | 4,0 | 4,5 | -0,5 | -11,1 |
| Verbindlichkeiten | 7,4 | 2,7 | 4,7 | 174,1 |
| Bilanzsumme | 163,1 | 170,8 | -7,7 | -4,5 |
Das Anlagevermögen (nach HGB) setzt sich hauptsächlich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen i. H. v. Mio. € 128,1 (Vorjahr: Mio. € 128,1) zusammen. Die Geschäftsleitung unterzieht die Anteile an verbundenen Unternehmen jährlich einem Werthaltigkeitstest. Ein Abwertungsbedarf ist nicht gegeben.
Die Forderungen und sonstige Vermögenswerte (nach HGB) i. H. v. Mio. € 35,0 (Vorjahr: Mio. € 42,6) resultieren im Wesentlichen aus dem allgemeinen Verrechnungsverkehr mit verbundenen Unternehmen aus Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen.
Das Eigenkapital (nach HGB) lag bei Mio. € 151,7 (Vorjahr: Mio. € 163,6). Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 93,0 % (Vorjahr: 95,8 %).
Die Rückstellungen (nach HGB) beliefen sich auf Mio. € 4,0 (Vorjahr: Mio. € 4,5) und wurden vor allem für Rechts- und Beratungskosten, Wirtschaftsprüfungskosten sowie die Vorstandsund die Aufsichtsratsvergütung gebildet.
Die Finanzierung der WashTec AG erfolgt mittels Cashpooling mit der WashTec Cleaning Technology GmbH, Augsburg.
2.6.3 Chancen- und Risikobericht
Die wesentlichen Chancen und Risiken der WashTec AG als Konzernobergesellschaft leiten sich von den Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften ab. Die WashTec AG ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Chancen- und Risikobericht. In diesem erfolgt auch die nach § 289f Abs. 1 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems.
2.6.4 Sonstiges
Die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstände sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates sind im Vergütungsbericht unter Punkt 8.4 erläutert, der Teil des Lageberichts im Sinne von § 315 HGB ist.
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist im Abschnitt "Compliance" wiedergegeben und auf der Internetseite www.washtec.de veröffentlicht.
2.6.5 Prognose
Die im Prognosebericht für die WashTec Gruppe beschriebenen Erwartungen im Bereich 4.1.4 WashTec Unternehmensentwicklung gelten auch für die Geschäftsentwicklung der WashTec AG als Konzernobergesellschaft.
3 Nachtragsbericht
Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Gesellschaft beobachtet die Entwicklung des Themas "Coronavirus" aufmerksam. Insbesondere werden länderspezifische Risiken und Risiken in den Bereichen Supply Chain und Service aktiv beobachtet. Aktionspläne wurden für unterschiedliche Szenarien erstellt. Für eine endgültige Abschätzung der Folgen auf weltweiter Basis ist die Faktenlage aktuell zu volatil.
4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
4.1 Prognosebericht
Dieser Prognosebericht berücksichtigt relevante Fakten und Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannt waren und die voraussichtliche Entwicklung und den voraussichtlichen Geschäftsverlauf der WashTec Gruppe beeinflussen können.
4.1.1 Geschäftspolitik und Strategie
Die WashTec Gruppe hält auch für 2020 und die Folgejahre an ihrer Strategie fest, den Kundennutzen zu erhöhen und die Markt- und Technologieführerschaft im Bereich Fahrzeugwäsche auszubauen.
4.1.2 Absatzmärkte und Produkte
Die Gruppe beabsichtigt, ihre Präsenz und Marktanteile in allen Vertriebsregionen und Produktbereichen weltweit weiterhin zu steigern. Dies gilt für alle Märkte, in denen WashTec mit höchstem Kundennutzen eine führende Stellung in jedem Kunden- und Produktsegment einnehmen will. WashTec generiert einen wesentlichen Teil seiner Umsätze in Europa und strebt einen weiteren Ausbau seiner Marktposition an. Zusätzliche Potenziale für die WashTec Gruppe bestehen aufgrund des geringeren Marktanteils in Nordamerika und im noch "embryonalen" Markt Asien. Auch wenn die Zahl der Neufahrzeugzulassung in den letzten Jahren leicht rückläufig ist, wird erwartet, dass dennoch die Akzeptanz für die automatische Fahrzeugwäsche weiterhin schrittweise zunimmt.
4.1.3 Konjunkturelle Rahmenbedingungen
Eine detaillierte Beschreibung zur Konjunktur und zur Entwicklung der Weltwirtschaft ist unter Punkt 2.1 dieses Lageberichts zu finden. In Summe geht das Unternehmen bei seinen Prognosen von einer insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Coronavirus verhaltenen Entwicklung der Konjunktur und der Weltwirtschaft aus.
4.1.4 WashTec Unternehmensentwicklung
Die Prognose für 2020 ist mit Unsicherheiten versehen, die einen erheblichen Einfluss auf die geplante Umsatz- und Ergebnisentwicklung haben können. Die Auswirkungen auf die Prognose durch die Coronaviruskrise werden letztlich von verschiedenen Faktoren bestimmt. Derzeit ist nicht abzusehen, über welchen Zeitraum, in welchen Unternehmensbereichen und in welchem Maße es zu negativen Effekten kommen wird und inwieweit diese durch gegenläufige positive Effekte ausgeglichen werden können. Ziel des Vorstandes ist es, gemeinsam mit allen Mitarbeitern die Strategie des Unternehmens aktiv weiterzuentwickeln und die operative Performance über das bereits erreichte Niveau hinaus laufend zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt für 2020 im Bereich der Vertriebseffizienz auf Produktthemen und der Digitalisierung. Das Investitionsvolumen soll gegenüber dem Vorjahr steigen, bei der Anzahl von Mitarbeitern ist eine kontinuierliche Reduktion der Mitarbeiterzahl auf rd. 1820 bis zum 31. Dezember 2020 geplant.
Den folgenden Prognosen liegt das aus der Tabelle ersichtliche Begriffsverständnis zugrunde:
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| Begriff | Positive/negative Abweichung in % |
|---|---|
| Stabil | < 3 |
| Leicht | ≥ 3 |
| Deutlich | ≥ 5 |
Für 2020 geht die Gesellschaft von folgenden regionalen Entwicklungen aus:
| ― | Europa: Der Markt in Europa wird sich im Jahr 2020 nicht wesentlich verändern. Die Höhe des Auftragsvolumen 2019 wird auch für das Jahr 2020 erwartet. Der Wettbewerb ist unverändert sehr stark. Das Investitionsverhalten zeigt einen leichten Abwärtstrend. Das wirtschaftliche Umfeld ist mit hohen Unsicherheiten verbunden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich der Umsatz in dieser Region stabil entwickeln wird während sich das Ergebnis gegenüber 2019 leicht verbessern wird. |
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| Europa | 2019 | Prognose 2020 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | Mio. € | 353,6 | stabil |
| EBIT | Mio. € | 41,2 | leicht steigend |
| ― | Nordamerika: WashTec investiert unverändert in das weitere organische Wachstum und sieht aufgrund des geringen Marktanteils, kombiniert mit einem sehr guten Produktportfolio, noch großes Potenzial. Im Jahr 2020 wird der Fokus auf dem Wachstum im Direktgeschäft und auf weiterer Effizienzsteigerung der internen Prozesse und der Pr der Region liegen. Für das Gesamtjahr 2020 geht WashTec -ohne Währungseffekte - von einem leicht steigenden Umsatz und EBIT aus. |
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| Nordamerika | 2019 | Prognose 2020 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | Mio. € | 78,2 | leicht steigend |
| EBIT | Mio. € | -3,4 | leicht steigend |
| ― | Asien/Pazifik: Die Region hat sich aufgrund der Geschäftsentwicklung in Australien im Jahr 2019 insbesondere im Ergebnis rückläufig entwickelt. WashTec rechnet, basierend auf bereits umgesetzten Aktivitäten und der Entwicklung im zweiten Halbjahr 2019, mit einem Anstieg des Geschäfts in 2020. Für das gesamte Segment geht WashTec von einem stabilen Umsatz und leicht steigenden EBIT aus. Bei dieser Prognose wird unterstellt, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus sich nicht weiter ausdehnen und spätestens Anfang des zweiten Quartals in China überwunden sein werden. |
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| Asien/Pazifik | 2019 | Prognose 2020 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | Mio. € | 17,6 | stabil |
| EBIT | Mio. € | -1,3 | leicht steigend |
| ― | Gruppe: WashTec strebt für die Gruppe im Geschäftsjahr 2020 eine stabile Umsatzentwicklung bei einem leichten Anstieg des EBIT an. Im Free Cashflow erwartet die Gesellschaft eine deutliche Steigerung. |
Als Unternehmen haben wir das Ziel, mit dem uns zur Verfügung stehenden Kapital profitabel und effizient zu arbeiten. Zur Messung unserer Kapitaleffizienz verwenden wir die Kennzahl ROCE (Return on Capital Employed) als die zentrale Messgröße. Mittelfristig streben wir an, ein ROCE von über 25 % zu erreichen. Für das kommende Jahr rechnen wir mit einem ROCE von rund 20 %.
Die Unfallhäufigkeit möchte die Gesellschaft im kommenden Jahr weiter senken.
Zusammenfassend geht der Vorstand im Rahmen seiner Prognose davon aus, dass sich die Kennzahlen im Konzern wie folgt entwickeln. Die Gesamtprognose geht von einem beherrschbaren Geschäftsverlauf aufgrund der Coronaviruskrise aus. Die EBIT-Prognose orientiert sich dabei an einer Umsatzentwicklung im unteren Bereich der Bandbreite.
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| 2019 | Prognose 2020 | ||
|---|---|---|---|
| Umsatz | Mio. € | 436,5 | stabil |
| EBIT | Mio. € | 36,3 | leicht steigend |
| Free Cashflow | Mio. € | 15,0 | deutlich steigend |
| ROCE | % | 18,4 | rund 20 % |
| Unfallhäufigkeitsrate (Arbeitsunfälle/ Mio. Arbeitsstunden) | 3,5 | 0 |
Das Unternehmen arbeitet an der Steigerung der Profitabilität um mittelfristig wieder auf eine zweistellige EBIT-Rendite zu kommen.
Für die WashTec AG werden für das Jahr 2020 aufgrund der Kostenweiterbelastungen eine stabile Umsatzentwicklung und damit auch ein stabiles Ergebnis der Geschäftstätigkeit erwartet. Das Ergebnis hängt auch vom zukünftigen Ausschüttungspotenzial der Tochtergesellschaften ab.
4.2 Chancen- und Risikobericht
Risiken sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Ursächlich ist das Risiko mit einem Wagnis verbunden.
Chancen sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Auch eine mögliche positive Auswirkung eines Risikos wird als Chance bezeichnet.
Die internationale Geschäftstätigkeit der WashTec Gruppe bringt Chancen und Risiken mit sich, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um diesen Chancen und Risiken frühzeitig und kontrolliert begegnen zu können, unterliegen wesentliche Geschäftsprozesse einem internen Überwachungs- und Steuerungssystem. So können erforderliche Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.
4.2.1 Chancen- und Risikomanagement
Risikomanagement
Zur Identifizierung, Überwachung und Steuerung sämtlicher relevanter Risiken dient ein mehrstufiges und gruppenweit einheitliches Risikomanagementsystem. Dessen Aufgabe ist es, auf Basis einer kurz- und mittelfristigen Prognose (Betrachtungszeitraum: 36 Monate) die Gefährdung durch zukünftige Ereignisse zu erkennen und notwendige Schritte zu einer angemessenen Bewältigung einzuleiten. Nach Ansicht des Vorstands können mit diesem Risikofrüherkennungssystem sämtliche wesentliche und bestandsgefährdende Risiken angemessen identifiziert werden. Grundlegende Veränderungen des Chancen- und Risikomanagements gegenüber dem Vorjahr gab es nicht.
Datenbankgestützt werden sämtliche identifizierte Risiken regelmäßig von den Bereichsverantwortlichen gemeldet und abgefragt. Beurteilt werden die maximale Schadenshöhe, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Effektivität möglicher Gegenmaßnahmen. Die Bewertung eines Risikos erfolgt nach einheitlichen Maßstäben. Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis werden in einer Brutto-Netto-Rechnung dargestellt. Der Brutto-Betrag stellt den Wert vor den Maßnahmen dar. Maßnahmen können z. B. aus bereits gebildeten Rückstellungen bzw. aus abgeschlossenen Versicherungen bestehen. Am Ende dieser Prüfung steht das sogenannte Nettorisiko oder tatsächliche Risikopotenzial. Dieses wird entsprechend der finanziellen Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt klassifiziert:
■ Finanzielle Auswirkungen auf das Konzernergebnis in T€:
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| 1 Unbedeutend | < 499 |
| 2 Gering | 500 - 4.999 |
| 3 Wesentlich | 5.000 - 9.999 |
| 4 Gravierend | 10.000 - 19.999 |
| 5 Existenz bedrohend | > 20.000 |
■ Die Eintrittswahrscheinlichkeiten sind wie folgt vorgegeben:
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| 1 Sehr unwahrscheinlich | 1 - 15 % |
| 2 Unwahrscheinlich | 15 - 40 % |
| 3 Eventuell | 40 - 60 % |
| 4 Wahrscheinlich | 60 - 85 % |
| 5 Sehr wahrscheinlich | 85 - 99 % |
Aus der Kombination dieser beiden Faktoren erfolgt eine Klassifizierung der Risiken nach deren Gefährdungspotenzial für das Unternehmen in die Kategorien "Vernachlässigbar" (V), "Relevant" (R), "Wesentlich" (W) und "Bestandsgefährdend" (B). Darauf basierend leitet sich die weitere Steuerung der Risiken ab.
■ Risikomatrix
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Auswirkungen | 1 - 15 % |
15 - 40 % |
40 - 60 % |
60 - 85 % |
85 - 99 % |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Existenz bedrohend | R | W | W | B | B |
| Gravierend | R | R | W | W | W |
| Wesentlich | R | R | W | W | W |
| Gering | V | R | R | R | W |
| Unbedeutend | V | V | R | R | R |
Das Risikomanagement erfolgt über die Definition, Einleitung und regelmäßige Verfolgung geeigneter Gegenmaßnahmen.
Chancenmanagement
Ziel des Chancenmanagements ist das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen zukünftiger Erfolgspotenziale und die Ergreifung passender Maßnahmen zur Umsetzung neuer Strategien und Innovationen. Die Identifikation und Nutzung von Chancen (Chancenmanagement) ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens sowie sich kurzfristig ergebende Vorteile zu erreichen.
Chancen werden für alle Unternehmensbereiche im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Budgetplanungen und -aktualisierungen sowie der Managementmeetings erhoben, beurteilt und soweit möglich materialisiert.
4.2.2 Chancen und Risiken
Im Vergleich zum Vorjahr kam es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Chancen- und Risikostruktur. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 bestehen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die weitere Entwicklung der WashTec Gruppe haben könnten. Auf die als "Unbedeutend" eingestuften Risiken wird nicht näher eingegangen.
4.2.2.1 Unsicherheiten der Finanzmärkte und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Risiken
Die Unsicherheiten und kaum prognostizierbaren Veränderungen der Weltwirtschaft, der Finanzmärkte und der politischen Landschaft können sich negativ auf das Investitionsverhalten von einzelnen Kundengruppen auswirken. Ebenso können sich der Zugang zu Märkten und die Bedingungen, zu denen geliefert werden kann, kurzfristig ändern.
Aktuell zunehmende Unsicherheiten hinsichtlich der globalen Konjunkturaussichten, u. a. aufgrund des andauernden Handelskonfliktes zwischen USA und China, könnten zu ungünstigen Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft führen.
Die bereits Ende 2018 angefangene Konjunkturabkühlung hat sich in 2019 weiter verstärkt. Dies führt in der Gesamtwirtschaft zu einem Rückgang der Absatzerwartungen. Insbesondere die Automotive Branche ist von diesem Rückgang betroffen. Die zunehmende Skepsis bezüglich der zukünftigen Entwicklung kann auch bei WashTec Kunden zu einer Zurückhaltung bei den Investitionen führen.
Nach dem nun tatsächlich erfolgten Brexit zum 31. Januar 2020, hat sich das Risiko eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union nicht bestätigt. Nun kommt es darauf an, wie die zukünftige Zusammenarbeit geregelt wird. Die diesbezügliche Unsicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern können Investitionsentscheidungen weiter negativ beeinflussen.
Die direkten Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der WashTec Gruppe werden als nicht wesentlich eingeschätzt. Unsere Tochtergesellschaft in Großbritannien als Sales und Service Organisation ist in die Aktivitäten der Gruppe lediglich durch den Bezug von Waren aus der Europäischen Union eingebunden.
Es bestehen keine Lieferbeziehungen aus Großbritannien in die Europäische Union, die eine mögliche negative Auswirkung auf die Tätigkeiten außerhalb des Landes haben könnten.
Das Anfang des Jahres 2020 aufgetretene Coronavirus könnte wesentliche Auswirkungen auf die globale Konjunktur haben. Bei einer weiteren Verschärfung der Situation in der restlichen Welt und damit möglichen Einschränkungen für die Wirtschaft (z.B. Betriebsschließungen, Quarantäne etc.) könnte dies auch wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft der WashTec Gruppe haben.
Chancen
Die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank begünstigt die Bereitschaft, neue Investitionen zu tätigen. Aktuell und vor allem aufgrund der bestehenden Unsicherheiten wird nicht mit einer baldigen Zinserhöhung gerechnet. Das könnte das Investitionsklima im europäischen Raum weiterhin günstig beeinflussen.
Regionen, die auch von WashTec strategisch als Wachstumsregionen gesehen werden, sind derzeit in einer gegenüber dem Vorjahr etwas verschlechterten wirtschaftlichen Verfassung.
4.2.2.2 Klima- und Umwelteinflüsse
Risiken
Klimaveränderungen, regionale Trockenheit und Wasserverknappung, eine zunehmende Überlastung der Verkehrswege, stark schwankende Kosten für Treibstoffe und das Verbot von Fahrten in Innenstädten sowie Mautgebühren und ein gestiegenes Umweltbewusstsein können dazu führen, dass Fahrzeuge weniger bewegt werden, um die Umwelt zu schonen oder gesetzliche Bestimmungen zu befolgen. Dies kann zu weniger Wäschen und somit zu geringeren Investitionen in Fahrzeugwaschanlagen führen.
Chancen
Die Verknappung und zunehmende Kosten der Ressource Frischwasser können zu einer Zunahme der maschinellen Wäschen führen, bei denen in Verbindung mit einer Wasserrückgewinnungsanlage eine Reduzierung des Frischwasserverbrauchs von rund 150 Litern/Wäsche oder 90 % im Vergleich zur Handwäsche bzw. Anlagen ohne Rückgewinnung möglich ist. Wenn sich die strengen gesetzlichen Vorschriften einiger Länder weiter verbreiten, kann dies zu einer zunehmenden Nachfrage nach Fahrzeugwaschanlagen mit Wasserrückgewinnungsanlagen führen. Ebenso können gesetzliche Vorgaben, wie z. B. das Verbot der manuellen Fahrzeugwäsche, positive Auswirkungen auf die Nachfrage nach Fahrzeugwaschanlagen haben.
4.2.2.3 Kunden, Wettbewerb und Markt
Risiken
Ein Investitionsstopp einzelner Mineralölgesellschaften oder die Listung anderer Lieferanten infolge einer Neuausschreibung von Rahmenlieferabkommen mit Mineralölgesellschaften können in nahezu allen Regionen zu Umsatzrückgängen bzw. zu Marktanteilsverlusten führen. Dieses Risiko ist durch die anstehenden Verhandlungen mit wesentlichen Großkunden gegenüber dem Vorjahr ähnlich einzustufen. Die Risiken daraus können die Umsatzentwicklung im kommenden Jahr deutlich beeinflußen.
Auch die Abkühlung der Weltkonjunktur könnte zu einer Zurückhaltung der Investitionen bei Großkunden führen.
Aktuelle Unsicherheiten in Bezug auf die Automobilbranche und damit auch auf das für WashTec wichtige Segment der Autohändler, können zu einem Rückgang der Investitionsbereitschaft bei diesen Kunden führen.
Die Entwicklung der Rohölpreise war in den letzten Jahren stabil. Eine deutliche Veränderung diesbezüglich ist derzeit nicht zu erwarten, zumal in den letzten Monaten eher eine rückläufige Entwicklung zu beobachten war.
Im Zusammenhang mit der hohen Wettbewerbsintensität der Branche können sich Risiken aus einem preisaggressiven Wettbewerb ergeben, der zu einem steigenden Preis- und Margendruck in einzelnen Märkten oder Marktsegmenten führen kann.
WashTec hat eine systematische und intensive Marktbeobachtung installiert. Ertragsrisiken aus rückläufiger Nachfrage oder Risiken aus Preisverfall können durch Maßnahmen hinsichtlich der kontinuierlichen Verbesserung der Produkte, Optimierung des Angebotsprogramms und Anpassung der Einkaufskonditionen sowie Kapazitätsanpassungen teilweise ausgeglichen werden.
Infolge der Verknappung, der mittelfristigen Verteuerung fossiler Brennstoffe, der technischen Weiterentwicklung und der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen könnte die Nutzung der Tankstelle in ihrer heutigen Form abnehmen. Allerdings ist derzeit noch unklar, welches Versorgungskonzept sich für Elektrofahrzeuge durchsetzen würde (in Frage kommen Aufladung und Batteriewechsel an der Tankstelle oder das Aufladen zu Hause). Nach Auffassung unserer Großkunden wird diese Entwicklung jedoch, maßgeblich durch bereits vorhandene Kraftfahrzeuge, in den nächsten fünf bis zehn Jahren keinen wesentlichen Einfluss auf die Anzahl und Nutzung der Tankstellen haben. Änderungen im Kfz-Nutzungs- oder Waschverhalten der Kunden können zu negativen Folgen für den Absatz der Hauptprodukte der WashTec Gruppe führen.
Ein ähnliches Risiko kann sich ergeben, wenn Großkunden Teile oder gesamte (Tankstellen-) Netze veräußern. Werden diese Stationen oder Netze von mehr als einem Käufer übernommen, kann dies den Vertriebsaufwand erhöhen und bestehende langfristige Kontakte zu Entscheidungsträgern obsolet machen.
Chancen
Der Trend zur qualitativ anspruchsvollen, automatisierten Fahrzeugwäsche wird sich auch in Regionen außerhalb der Europäischen Union fortsetzen. Die solide Struktur des Unternehmens ermöglicht es, in Produkte und Märkte zu investieren. Die Präsenz mit eigenen Fertigungsstätten in den Wachstumsregionen Nordamerika und Asien kann mittelfristig zu einer positiven Entwicklung oberhalb der internen Planungen führen. Mittels der zunehmend globalen Einkaufsaktivitäten können auch zukünftig weitere Effizienzpotenziale bei der Beschaffung und Produktion einzelner Komponenten realisiert werden.
Die Übernahme von Tankstellennetzen der Mineralölgesellschaften durch stärker am Einzelhandel orientierte globale Unternehmen kann zu einer weiteren Verbesserung der globalen Marktposition von WashTec führen.
Durch die verstärkte Zusammenarbeit mit unseren selbstständigen Vertriebspartnern in den Ländern, in denen WashTec nicht mit eigenen Niederlassungen präsent ist, können sich höhere Verkäufe in Wachstumsregionen ergeben.
4.2.2.4 Investitionen
Entscheidungen für Investitionen beinhalten u. a. Annahmen und Einschätzungen über zukünftige Entwicklungen. Die Bewertung von Risiken und Chancen spielt bereits bei der Prüfung potenzieller Investitionen eine wesentliche Rolle.
Risiken
Es besteht das Risiko, dass die getroffenen Annahmen oder Einschätzungen zu zukünftigen Marktentwicklungen nicht in dem Maße eintreten wie geplant und es dadurch zu Fehlinvestitionen kommt. Fehlinvestitionen belasten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WashTec Gruppe durch Zinsen für gebundenes Kapital bzw. außerordentliche Abschreibungen. Auch eine deutliche Verlängerung der Laufzeit bei der Umsetzung der Investitionsvorhaben kann durch die Ressourcenbindung bzw. Kostenüberschreitung zu einem negativen Einfluss auf die Gesellschaft führen. Um diesen Risiken angemessen zu begegnen, besteht im Unternehmen eine ausführliche Richtlinie für die Genehmigung von Investitionen und sonstigen Ausgaben. In der Richtlinie werden Obergrenzen und Personenkreise für Ausgaben definiert. Größere Investitionen werden in einem Jahresinvestitionsplan zusammengefasst, dem Vorstand vorgelegt und vom Aufsichtsrat genehmigt. Erst nach eingehender Diskussion im Vorstand, dem erweiterten Führungskreis und in Gesprächen mit dem Aufsichtsrat werden strategische Investitionen beschlossen.
Chancen
Investitionen bieten zahlreiche Chancen. Hierzu gehört - abhängig von der Art der Investition - die Chance, die Markt- und Wettbewerbsposition von WashTec zu stärken und die Ertragslage zu verbessern.
4.2.2.5 Innovationen und Patente
Risiken
WashTec verfügt über eine große Anzahl von Patenten und über verschiedene Lizenzen, die für das Geschäft der Gruppe von erheblicher Bedeutung sind.
Auch wenn Patente kraft Gesetz eine Vermutung für ihre Wirksamkeit entfalten, bedeutet die Erteilung eines Patents nicht zwangsläufig, dass das Patent wirksam ist oder etwaige Patentansprüche durchsetzbar sind. Ein unzureichender Schutz oder die tatsächliche Verletzung des geistigen Eigentums kann die Fähigkeit der WashTec Gruppe einschränken, die erzielten Technologievorsprünge gewinnbringend zu nutzen oder zu einer Minderung zukünftiger Erträge führen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass WashTec Patente Dritter verletzt, da Wettbewerber (ebenso wie WashTec) Erfindungen als Patent anmelden und Patentschutz erhalten.
Innovationen in den Produkten bergen auch das Risiko, dass diese vom Markt nicht wie erwartet angenommen werden. Dies könnte dazu führen, dass die Entwicklung dieser Innovationen und deren Wirtschaftlichkeit nicht die angenommene Entwicklung nimmt und die Innovationen die Markterwartungen verfehlen. Um das zu vermeiden begleitet WashTec die Einführung neuer Produkte eng am Markt und testet sie bereits in einer früheren Phase auf ihre Wirksamkeit.
Die Einführung neuer Produkte im Markt ist für alle Unternehmen mit zusätzlichem Aufwand und Risiken verbunden. Neben den zusätzlichen Aufwendungen für die Produktplatzierung und den bereits angesprochenen Risiken der Annahme dieser Produkte durch den Kunden, bilden die Risiken aus der Auslaufsteuerung bestehender Produkte sowie mögliche, erst auf dem Markt auftretenden Qualitätsthemen weiteres Risikopotential.
Innovationen der Wettbewerber, Entwicklungen der Fahrzeugindustrie und die Entwicklung substituierender Innovationen von Branchen außerhalb des Fahrzeugwaschgeschäfts können die Nachfrage nach WashTec Produkten deutlich und nachhaltig beeinflussen.
Die laufende technologische Verbesserung der Produkte kann Einfluss auf zukünftige Serviceumfänge haben.
Chancen
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der WashTec Gruppe sind darauf ausgerichtet, das bestehende Produktangebot zu erweitern, neue Waschsysteme zu entwickeln und die individuellen Anforderungen der Kunden zeitnah und effizient umzusetzen. Innovationen von WashTec wurden mehrfach auf Fachmessen ausgezeichnet und konnten anschließend erfolgreich auf dem Markt platziert werden.
Das aktuelle Geschäftsmodell der Autowaschindustrie kann sich durch technische Verbesserungen ändern und zu Marktanteilsgewinnen beim Maschinenabsatz führen.
Innovative Produkte können die Kundenerwartungen übererfüllen, neuen Bedarf stimulieren und neue Kundengruppen erschließen oder zu Marktanteilsverschiebungen in bestehenden Kundensegmenten führen.
4.2.2.6 Qualität und Prozesse
Risiken
In Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte auf dem Markt sowie der Umstellung interner Prozesse und der Einführung neuer IT-Systeme können Qualitäts- und Prozessrisiken auftreten. Die operativen Prozesse des Unternehmens beruhen entscheidend auf der kontinuierlichen Verfügbarkeit aller technischen Systeme. Sollten diese gefährdet sein, hätte dies insgesamt negative Auswirkungen auf WashTec. Cyber-Risiken sind alle Risiken, denen Computer- und Informationsnetzwerke, sowie alle IT-gestützten Geschäfts- und Produktionsprozesse ausgesetzt sind. Mit dem IT-Einsatz gehen zwangsläufig Risiken für die Stabilität der Geschäftsprozesse sowie für die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Informationen und Daten einher, die letztlich nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Dimensionen von Cyber Angriffen steigen weltweit in ihrer Quantität und Professionalität stark an. WashTec hat entsprechende Maßnahmen getroffen, um diese Risiken so weit wie möglich zu vermeiden. Die Stabilität der Geschäftssysteme in den letzten Jahren des Geschäftsbetriebs deutet aus Sicht des Unternehmens darauf hin, dass dieses Risiko beherrschbar sein sollte. Im Bereich Sicherheit und Qualität entwickelt WashTec die sehr hohen Anforderungen an HSSE (Health, Safety, Security, Environment) mit den Kunden aktiv weiter.
Chancen
Durch die laufende Optimierung der Hauptprozesse und den Einsatz neuer Technologien können sich positive Effekte für die Kundenzufriedenheit und Prozesseffizienz ergeben, die nicht in der normalen Planung berücksichtigt waren.
4.2.2.7 Lieferanten
Risiken
Beim Einkauf von Rohmaterialien, Komponenten oder Dienstleistungen existieren Risiken durch verspätete Lieferungen, mangelnde Produktverfügbarkeit, mangelhafte Qualität und schwankende Einkaufspreise. Die Abkühlung der Konjunktur in den letzten Monaten hat zu einer Entspannung der Lage bei den Lieferanten geführt, sodass sich dieses Risiko derzeit abgeschwächt hat.
Ein konsequentes Lieferanten- und Einkaufsmanagement sowie die Risikoabschätzung (besonders bei strategischen Lieferanten) verringern etwaige Risiken soweit wie möglich.
Durch Veränderungen des Bezugsvolumens sind wesentliche Änderungen der Bezugspreise denkbar. Dies kann Margen negativ beeinflussen.
WashTec bezieht auch Teile von Wettbewerbern. Die Bereitschaft, diese Teile vereinbarungsgemäß zu normalen Lieferzeiten und Preisen zu verkaufen, kann z. B. durch Veränderungen in der Geschäftsführung oder den Eigentümerverhältnissen variieren.
Chancen
Durch den Wettbewerb der Zulieferer und deren Innovationspotenzial sind sowohl technische als auch preisliche Verbesserungen für den Bezug von Produkten oder Leistungen denkbar.
4.2.2.8 Kapazitätsrisiken
Nachfrageschwankungen und unterschiedliche Produktionsauslastung im Jahresverlauf bedingen entsprechende Kapazitätsanpassungen. Insbesondere die Konzentration des Absatzes auf die letzten Monate des Jahres führt zu besonderen Herausforderungen bei der Produktionsplanung.
Mithilfe von internen Absatzplanungen werden Kapazitätsrisiken an den Produktionsstandorten soweit wie möglich im Voraus erkannt und durch den Einsatz von Leiharbeitern und flexiblen Jahresarbeitszeitsystemen bzw. bei extremen Schwankungen auch durch Kurzarbeit ausgeglichen.
Einer Steigerung der Nachfrage wird durch kontinuierliche Verbesserung von Abläufen in der Produktion, sowie rechtzeitiger Erweiterung der Kapazitäten durch Neuinvestitionen begegnet.
4.2.2.9 Übernahmerisiken bzw. Veränderungen in der Aktionärsstruktur
Spiegelt die Bewertung des Unternehmens an der Börse über einen längeren Zeitraum den Wert des Unternehmens nicht angemessen wieder oder ist die gute Performance der WashTec Gruppe interessant für neue Investoren, kann es zu einer Übernahme oder wesentlichen Veränderungen in der Aktionärsstruktur kommen.
In diesem Fall können die bestehende Strategie, personelle Besetzung der Organe und bisher kommunizierte Erwartungen der WashTec Gruppe geändert werden. Einzelne Verträge der WashTec Gruppe, wie z. B. Kreditverträge, sehen zudem außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Falle einer Übernahme (Change of Control) vor.
4.2.2.10 Finanzen
Risiken
Der Basiszinssatz bestehender Finanzierungen ist variabel und orientiert sich am EURIBOR. Mögliche Zinserhöhungen in der Zukunft würden zu negativen Auswirkungen auf die Ertragslage der WashTec Gruppe führen.
Chancen
Das Projekt zur Refinanzierung der WashTec Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Dadurch konnte die Gesellschaft die zukünftige Finanzierung deutlich flexibilisieren und eine Verbesserung bei den Konditionen erzielen.
4.2.2.11 Währungsveränderungen
Risiken
Durch zunehmende Transaktionen mit der Tochtergesellschaft in den USA können Änderungen des USD-/EUR-Wechselkurses einen negativen Einfluss auf die operative Entwicklung haben. Darüber hinaus können Schwankungen im Wechselkurs zu Effekten in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Gruppe aus der Bewertung von offenen Fremdwährungsposten führen. Zur Vermeidung von hohen Risiken bedient sich WashTec entsprechender Derivate, um diese Effekte abzumildern. Operative Risiken, die sich aus weiteren einzelnen Transaktionen in Fremdwährung ergeben, sind aufgrund ihres geringen Umfangs für den Konzern unwesentlich.
Chancen
Aus den Umsätzen in den Regionen Nordamerika oder Asien/ Pazifik könnten sich bei einer Abschwächung des Euros positive Währungseffekte ergeben.
4.2.2.12 Liquiditätsrisiken
Die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der WashTec Gesellschaften ist ein wichtiges Unternehmensziel. Mittels der implementierten Cash-Managementsysteme, wie z. B. einer monatlich durchgeführten Konzernliquiditätsplanung, werden mögliche Engpässe rechtzeitig transparent gemacht und angemessene Schritte ausgelöst. Nicht ausgenutzte Kreditlinien stellen die Liquiditätsversorgung sicher.
Ein Liquiditätsrisiko kann darin liegen, dass die flüssigen Mittel möglicherweise nicht ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen, z. B. durch nicht in der Cashplanung berücksichtigte Auszahlungen.
Sollte sich aufgrund der Geschäftsentwicklung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben, können bestehende Kreditlinien erweitert werden.
4.2.2.13 Kredit- und Ausfallrisiken
Die WashTec Gruppe schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Um das Delkredererisiko möglichst gering zu halten, wird mit Beschränkungen des Bestellrahmens gearbeitet, sofern die Bonität der Kunden nicht erstklassig ist. Bei regionalen Neukunden fordert die Gesellschaft einen Bonitäts- oder Finanzierungsnachweis. Es wird davon ausgegangen, dass durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle das tatsächliche Risiko abgedeckt ist. In der Gruppe besteht keine wesentliche Konzentration von Kreditrisiken. Für ausgewählte Kunden wird bei Überschreitung gewisser Forderungshöhen eine Insolvenzabsicherung mit namhaften Kreditversicherern abgeschlossen.
4.2.2.14 Steuerrisiken
Die WashTec Gruppe bilanziert aktivierte latente Steuern im Wesentlichen aus zeitlichen Differenzen. Änderungen der Steuergesetze hinsichtlich der Höhe der Steuersätze können zu Aufwendungen aus der Bewertung der aktivierten latenten Steuerforderungen und damit zu negativen Auswirkungen auf das Konzern-Eigenkapital bzw. das Ergebnis je Aktie führen.
Außerdem könnten sich weitere Risiken aufgrund von noch ausstehenden Betriebsprüfungen in einigen Tochtergesellschaften der Gruppe ergeben. Bis zum Abschluss einer Betriebsprüfung kann das Risiko jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden. Aufgrund der internationalen Aufstellung des Unternehmens bestehen weiterhin Risiken in Verbindung mit dem Umsatzsteuerrecht.
4.2.2.15 Mitarbeiterrisiken
WashTec ist in hohem Maße von qualifizierten Mitarbeitern und auch Spezialisten in allen Bereichen, insbesondere in den Bereichen Entwicklung, Kundenbetreuung, Programmierung und Steuerung der Waschanlagen abhängig. Der unerwartete Verlust von Mitarbeitern oder Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern, könnte sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von WashTec auswirken.
In Ländern, in denen WashTec mit eigenen Tochtergesellschaften aktiv ist, existieren unterschiedliche Tarifmodelle. Vereinbarungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern (wie z. B. Tariferhöhungen, die über den Erwartungen der Gruppe liegen, bzw. allgemein zu hohe Tarifabschlüsse) könnten die Wettbewerbssituation der WashTec Gruppe im internationalen Vergleich verschlechtern.
Darüber hinaus können Arbeitsniederlegungen in Produktion oder Service die Umsatzrealisierung verzögern. WashTec versucht versucht dieses Risiko durch aktive Kommunikation mit den Arbeitnehmervertretern zu minimieren.
Werden die Bedingungen für die Beschäftigung von Zeitarbeitern oder für vom Unternehmen zu tragende Sozialleistungen geändert, kann dies zu Kostensteigerungen für die Gruppe führen.
4.2.3 Übersicht Unternehmensrisiken
In der nachfolgenden Tabelle werden die zuvor genannten Risiken, soweit diese hinsichtlich ihrer Gesamtbeurteilung nach Wesentlichkeit und Relevanz aufweisen, dargestellt:
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche finanzielle Auswirkung | Gesamtbeurteilung | |
|---|---|---|---|
| Gesamtwirtschaftliche Entwicklung | wahrscheinlich | wesentlich | wesentlich |
| Klima- und Umwelteinflüsse | eventuell | unbedeutend | relevant |
| Kunden, Wettbewerb und Markt | eventuell | wesentlich | wesentlich |
| Investitionen | sehr unwahrscheinlich | unbedeutend | vernachlässigbar |
| Innovationen und Patente | eventuell | gering | relevant |
| Qualitäts- und Prozessrisiken | eventuell | gering | relevant |
| Lieferantenrisiken | eventuell | wesentlich | wesentlich |
| Kapazitätsrisiken | eventuell | unbedeutend | relevant |
| Übernahmerisiken | sehr unwahrscheinlich | wesentlich | relevant |
| Finanzrisiken | eventuell | gering | relevant |
| Währungsrisiken | eventuell | gering | relevant |
| Liquiditätsrisiken | sehr unwahrscheinlich | wesentlich | relevant |
| Kredit- und Ausfallrisiken | eventuell | unbedeutend | relevant |
| Steuerrisiken | eventuell | unbedeutend | relevant |
| Mitarbeiterrisiken | unwahrscheinlich | gering | relevant |
4.2.4 Gesamtrisikoeinschätzung
Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken aller Unternehmensbereiche und -funktionen liefert eine Indikation über die Gesamtrisikoeinschätzung der Gruppe, auch wenn ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Der Gesamtwert aller Risiken bewertet mit ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit ergab einen Wert von Mio. € 23,3 und liegt damit leicht über dem Vorjahresniveau von Mio. € 19,2. Abgeleitet aus den zuvor dargestellten Einzelrisiken ergibt sich folgende Gesamteinschätzung:
Die Gesamtanzahl der Risiken, welche einen wesentlichen Einfluss auf die WashTec Gruppe haben könnten, hat sich leicht verringert. Die Risiken bezogen auf das Verhalten der Großkunden sowie Risiken bezogen auf die Einführung neuer Produkte, sind im Vergleich zum Vorjahr erneut etwas gestiegen. Durch die für einen Kunden erhöhte Forderungssumme in Kombination mit einem verlängerten Zahlungsziel wird das Risiko eines Ausfalls gegenüber dem Vorjahr unverändert als sehr gering eingeschätzt. Eine grundlegende Änderung des Gesamtrisikos liegt dennoch nicht vor. Bestandsgefährdende Risiken werden nicht gesehen.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Risikoeinschätzung insbesondere bezogen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aufgrund der aufgetretenen Coronaviruskrise geändert. Derzeit ist nicht abzusehen, über welchen Zeitraum, in welchen Unternehmensbereichen und in welchem Maße es zu negativen Effekten kommen wird und inwieweit diese durch gegenläufige positive Effekte ausgeglichen werden können.
Gemäß § 317 Abs. 4 HGB erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Prüfung des nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtenden Risikofrüherkennungssystems durch den Abschlussprüfer. Zusätzlich erfolgt eine Risikoberichterstattung an den Aufsichtsrat.
5 IKS und RMS bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess
Das Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Rechnungslegung, der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und der Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Das IKS von WashTec soll die erforderliche Sicherheit für die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung und der extern publizierten Jahresabschlüsse gewährleisten. Durch konzernweite Vorgaben zur Bilanzierung und Bewertung wird die Einheitlichkeit der Rechnungslegung in der WashTec Gruppe sichergestellt. Neue Vorschriften und Änderungen bestehender Vorschriften zur Rechnungslegung werden zeitnah auf ihre Auswirkungen in der WashTec Gruppe untersucht. WashTec verfügt über eine weitreichend vereinheitlichte Struktur für die wöchentliche, monatliche und quartalsweise Berichterstattung, die zeitnah und aktuell das Richtlinienwerk widerspiegelt. Die Abschlüsse der Konzerngesellschaften werden konzernintern monatlich auf der Basis eines konzernweiten Planungs- und Reportingtools analysiert.
Alle Prozesse und Gesellschaften werden nach potenziellen und bereits identifizierten Risiken bewertet und nach entsprechenden internen Prüfungen festgelegt. Innerhalb der Geschäftsbereiche werden darüber hinaus reguläre Kontrollfunktionen vor allem durch die Abteilungen Controlling und Internal Audit übernommen.
Es gab keine Veränderung am Internen Kontrollsystem zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Erstellung des Lageberichts.
6 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-, Liquiditäts-, Währungs-, Kredit- und Ausfallrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit Währungs-, Liquiditäts-, Kredit- und Ausfallrisiken wurde bereits im Risikobericht behandelt. Darüber hinaus verwendet das Unternehmen derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktpreisrisiken besteht. Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehungen als auch die Risikomanagementzielsetzungen des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden. Entsprechend einer Konzernrichtlinie wird kein Handel mit Derivaten betrieben.
7 Übernahmerelevante Angaben
Angaben gem. §§ 289a, 315a HGB - Erläuternder Bericht des Vorstands
Der folgende Text enthält die Angaben nach §§ 289a bzw. 315a HGB.
§ 315a Nr. 1 HGB "Gezeichnetes Kapital"
Das gezeichnete Kapital i. H. v. € 40.000.000 ist eingeteilt in 13.976.970 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten und die jeweils die gleichen Rechte gewähren - insbesondere gleiche Stimmrechte. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Aktien mit Kontrollbefugnis verleihenden Sonderrechten bestehen nicht.
§ 315a Nr. 2 HGB "Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen"
Gemäß § 71b AktG stehen der Gesellschaft bezüglich erworbener eigener Aktien keine Rechte zu. Im Übrigen besitzt jede Aktie eine Stimme; nach Kenntnis des Vorstandes existieren darüber hinaus weder Beschränkungen der Stimmrechte noch Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen.
§ 315a Nr. 3 HGB "Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital"
Die Aktien der Gesellschaft befinden sich nach Kenntnis des Vorstandes zu 38,75 % (Stand 31. Dezember 2019) im Besitz von Aktionären unterhalb der Meldeschwellen. Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die knapp unterhalb von 10 % der Stimmrechte liegen, halten - gemäß den Meldungen nach WpHG - Axxion S.A., Luxemburg (9,99 %), Kempen Oranje Participations N.V., Niederlande (9,60 %) sowie EQMC Europe Development Capital Fund plc., Irland (7,43 %).
Der aktuelle Stimmrechtsbesitz der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Aktionärsstruktur Stand 31. Dezember 2019
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| 38,57 % | Sonstige |
| 9,99 % | Axxion S.A. |
| 9,60 % | Kempen Oranje Participaties N.V. |
| 7,43 % | EQMC Europe Development Capital Fund plc. 4 |
| 6,82 % | Dr. Kurt Schwarz 3 |
| 6,27 % | Bank of America Corporation 2 |
| 5,43 % | Investment AG für langfristige Investoren, TGV |
| 4,58 % | Paradigm Capital Value Fund 1 |
| 4,25 % | Eigene Aktien |
| 4,00 % | Diversity Industrie Holding AG |
| 3,06 % | Wellington Management Group LLP |
Quelle: Meldungen gemäß WpHG
1 Carne Global Fund Managers (Luxembourg) S.A.
2 BofA Securities Europe SA (6,22 % Stimmrechte)
3 Leifina GmbH & Co. KG et al
4 Alantra EQMC Asset Management, SGIIC, S.A. (as investment management function)
§ 315a Nr. 4 HGB "Inhaber von Aktien mit Sonderrechten"
Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
§ 315a Nr. 5 HGB "Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind"
Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital beteiligt.
§ 315a Nr. 6 HGB "Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen"
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft. Gemäß § 7.1 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat.
Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit gemäß der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit der gültigen Geschäftsordnung des Vorstands aus drei Mitgliedern. Im Berichtsjahr 2019 bestand der Vorstand aus bis zu vier Mitgliedern, sowie vorübergehend aus fünf Mitgliedern. Für den Zeitraum vom 28. Februar 2019 bis zum 15. Juli 2019 war kein Vorstand zum Vorsitzenden bestellt. Für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstandes sieht die Satzung keine Sonderregelungen vor. Die Bestellung und Abberufung liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist zulässig.
Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 9.9 und § 9.10 der Satzung. Die Gesellschaft hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitere Erfordernisse für Satzungsänderungen aufzustellen.
§ 9.9 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist zu lediglich formalen Änderungen der Satzung ermächtigt.
§ 315a Nr. 7 HGB "Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien"
Genehmigtes Kapital (§ 5.1 der Satzung der WashTec AG) Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 war der Vorstand ermächtigt, bis zum 10. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 8.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 8.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in gewissen, in § 5.1 der Satzung der WashTec AG festgelegten Fällen, auszuschließen. Der Vorstand hat von diesen Ermächtigungen bislang keinen Gebrauch gemacht. Das genehmigte Kapital soll der Gesellschaft ermöglichen, sich bei Bedarf zügig und flexibel Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen.
Bedingtes Kapital (§ 5.2 der Satzung der WashTec AG)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu € 8.000.000, eingeteilt in bis zu 2.795.394 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I), wobei auf diesen anteiligen Betrag des Grundkapitals derjenige Betrag anzurechnen ist, um den das Grundkapital aufgrund von § 5.1 der Satzung (Genehmigtes Kapital) erhöht ist. Eine solche Anrechnung erfolgt bereits mit der entsprechenden Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlungs-/Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstandes durch Hauptversammlungsbeschluss vom 11. Mai 2016 bis zum 10. Mai 2019 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Oder sie erfolgt soweit sie zur Wandlungs-/ Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlungs-/ Optionsausübung erfüllen bzw. soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Diese Ermächtigung ist zum 10. Mai 2019 ausgelaufen. Der Vorstand hat von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht. Die Hauptversammlung vom 29. April 2019 hat keine erneute Ermächtigung beschlossen.
Aktienrückkauf
Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der Hauptversammlung am 11. Mai 2016 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien am 10. Mai 2019 ausgelaufen wäre, wurde in der Hauptversammlung vom 29. April 2019 beschlossen, die bestehende Ermächtigung aufzuheben und der Gesellschaft erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 30. Juni 2022 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals von € 40.000.000 oder falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstandes über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Die genauen Konditionen für den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien können dem Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG im Jahr 2019 entnommen werden. Seit Abschluss des Rückkaufangebots im September 2015 hält die WashTec AG unter Berücksichtigung der zuvor gehaltenen Aktien insgesamt 594.646 eigene Aktien, was einem Anteil am Grundkapital von ca. 4,25 % entspricht.
§ 315a Nr. 8 + 9 HGB "Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen"
Einzelne Verträge der WashTec Gruppe - wie z. B. die Kreditverträge - sehen außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Falle einer Übernahme (Change of Control) vor. In diesem Fall kann es außerdem zu einem Wechsel im Management kommen.
8 Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f, 315d HGB)
(inkl. Corporate Governance-Bericht)
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der WashTec AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB über die Unternehmensführung der WashTec AG und des Konzerns. Zugleich machen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 Angaben über die Corporate Governance des Unternehmens.
Vorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, die eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle fördern.
Vorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG befassen sich regelmäßig mit der Erfüllung der Vorgaben des Kodex. Den Empfehlungen des Kodex wird im Wesentlichen entsprochen. Ansonsten werden die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 erfüllt. Die Abweichungen wurden in der Entsprechenserklärung zum Kodex vom 19. Dezember 2019 durch Vorstand und Aufsichtsrat offengelegt. Da entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 auf eine individualisierte Darstellung der Vorstandsvergütung verzichtet wird, werden in Abweichung von Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK nicht die dort genannten Informationen für jedes Vorstandsmitglied dargestellt und auch nicht die Mustertabellen zu Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK verwendet.
8.1 Unternehmens- und Führungsstruktur
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben und unter Beachtung der Vorgaben des Kodex hat der Aufsichtsrat einen Prüfungs-, einen Personal-, einen Nominierungs-, einen Innovations- und einen Vertriebsstrategieausschuss gebildet. Die Ausschüsse haben insbesondere die Aufgabe, Aufsichtsratssitzungen und Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats vorzubereiten. Zum Teil nehmen sie auch Entscheidungsbefugnisse wahr, die ihnen vom Aufsichtsrat im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften übertragen worden sind. Auf Basis seiner jeweiligen Expertise nimmt jedes Mitglied im Rahmen der Gesamtverantwortung des Aufsichtsrats Aufgaben innerhalb der Ausschüsse wahr. Dem Prüfungsausschuss gehören Herr Dr. Selent (Vorsitzender), Herr Große-Allermann und Herr Dr. Liebler an, wobei Herr Dr. Selent aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auch die Rolle des "Finanzexperten" übernimmt. Im Personalausschuss sind Herr Dr. Blaschke als Vorsitzender und die Herren Bellgardt und Dr. Selent als weitere Mitglieder vertreten. Der Nominierungsausschuss besteht aus den Herren Große-Allermann (Vorsitzender), Dr. Liebler und Dr. Hein. Dem Innovationsausschuss gehören Herr Bellgardt als Vorsitzender sowie die Herren Dr. Blaschke und Dr. Hein an. Der Vertriebsstrategieausschuss besteht aus den Herren Dr. Blaschke (Vorsitzender) und Bellgardt.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Günter Blaschke war für die Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 gemäß § 105 Abs. 2 Aktiengesetz zum Mitglied des Vorstands und zugleich zum Vorsitzenden des Vorstands aufgrund des Aufsichtsratsbeschlusses vom 11. Juli 2019 bestellt. Während dieser Zeit ruhten das Aufsichtsratsmandat von Herr Dr. Blaschke und seine Mitgliedschaften im Personal-, Innovations- und Vertriebsstrategieausschuss.
Für diesen Zeitraum wurden Herr Ulrich Bellgardt zum Vorsitzenden und Herr Dr. Alexander Selent zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestellt.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 wurden Herr Dr. Günter Blaschke zum Vorsitzenden und Herr Ulrich Bellgardt zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestellt.
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| Name | Mitglied des Aufsichtsrats seit |
|---|---|
| Dr. Günter Blaschke | 4. Juni 2014 |
| Ulrich Bellgardt | 4. Juni 2014 |
| Jens Große-Allermann | 10. Mai 2012 |
| Dr. Sören Hein | 10. Mai 2012 |
| Dr. Hans-Friedrich Liebler | 10. Mai 2012 |
| Dr. Alexander Selent | 3. Mai 2017 |
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich am Unternehmensgegenstand, der Größe des Unternehmens, der Zusammensetzung der Belegschaft und der internationalen Geschäftstätigkeit von WashTec. Entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des Kodex hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium bestätigt. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von WashTec als wesentlich erachtet werden.
Der Aufsichtsrat erfüllt in seiner derzeitigen Zusammensetzung diese Ziele bereits. Er wird die beschlossenen Ziele auch bei der nächsten turnusmäßigen Neubesetzung des Aufsichtsrats oder bei einem vorherigen Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds bei seinen Wahlvorschlägen berücksichtigen und damit das Kompetenzprofil entsprechend ausfüllen. Entsprechendes gilt für etwaige Anträge auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus sechs Mitgliedern der Anteilseigner zusammen. Nach seiner Einschätzung sind gegenwärtig alle Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des Kodex, namentlich die Herren Dr. Blaschke, Bellgardt, Große-Allermann, Dr. Hein, Dr. Liebler und Dr. Selent.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte (einschließlich der Konzerngeschäftsführung). In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er behandelt die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresbericht und billigt den Jahresabschluss der WashTec AG und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der WashTec AG ist mit der Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt, da ein Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 172 AktG nicht erfolgt. Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften, der behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). In seinen Aufgabenbereich fallen weiterhin die Bestellung der Mitglieder des Vorstands sowie die Festlegung ihrer Ressorts. Darüber hinaus beschließt und überprüft der Aufsichtsrat u. a. auch regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wichtigsten Vertragselemente (Ziffer 4.2.2 des Kodex). Wesentliche Vorstandsentscheidungen - z. B. Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an seine Zustimmung gebunden.
Die Arbeit des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt, insbesondere in Bezug auf Einberufung und Durchführung der Sitzungen, die Beschlussfassung sowie den Umgang mit Interessenkonflikten.
In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands geregelt; insbesondere die Ressortzuständigkeiten der Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die zustimmungspflichtigen Geschäfte und die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet.
Vorstand
Der Vorstand der WashTec AG ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Er legt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest und ist für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle der Geschäftsführung der Bereiche verantwortlich. Der Vorstand hat ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch alle Konzernunternehmen hin. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Finanz- und Ertragslage, der Compliance, der Risikolage und des Risikomanagements.
Dem Vorstand gehörten im gesamten Berichtszeitraum Frau Karoline Kalb, Herr Axel Jaeger und Herr Stephan Weber an. Herr Dr. Volker Zimmermann war als Vorstandsvorsitzender bis 28. Februar 2019 Mitglied des Vorstands. Herr Dr. Zimmermann verantwortete die Bereiche Entwicklung, Supply Chain, Service-Support, Qualität und Einkauf. Diese Bereiche wurden von Herrn Dr. Ralf Koeppe in der Funktion als Technikvorstand ab 1. Juli 2019 übernommen. Frau Kalb verantwortete die Bereiche Personal, Recht und Compliance, Investor Relations und Sonderprojekte. Herr Weber leitete die Bereiche Vertrieb, Marketing und Produktmanagement. Herr Jaeger verantwortete die Bereiche Finanzen, IT und Revision.
In der Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 war Herr Dr. Günter Blaschke gemäß § 105 Abs. 2 Aktiengesetz zum Mitglied des Vorstands und zugleich zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Seit dem 1. Januar 2020 übt Herr Dr. Koeppe die Funktion des Vorstandsvorsitzenden neben seiner Funktion als Technikvorstand aus.
Herr Dr. Zimmermann, Vorstandsvorsitzender und Technikvorstand der WashTec AG, verließ das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen zum 28. Februar 2019.
Frau Kalb, Vorstandsmitglied für die Bereiche Personal, Recht und Compliance, Investor Relations und Sonderprojekte, ist mit Ablauf Ihres Vorstandsvertrags am 31. Dezember 2019 im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Unternehmen ausgeschieden. Ihr Verantwortungsbereich wurde aufgeteilt und ab dem 1. Januar 2020 von Herrn Dr. Koeppe und Herrn Jaeger übernommen.
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte ("Managers' Transactions")
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der WashTec AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, soweit das Gesamtvolumen der getätigten Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte die Summe von € 5.000 innerhalb eines Kalenderjahrs übersteigt (mit Wirkung zum 1. Januar 2020 € 20.000).
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| Datum des Geschäfts | Person | Art des Geschäfts | Handelsplatz | Funktion/Status | Veröffentlichungsdatum | Stückzahl |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 28.02.2019 | Dr. Alexander Selent | Kauf | Xetra | Mitglied des Aufsichtsrats | 04.03.2019 | 500 |
| 30.04.2019 | Dr. Günter Blaschke | Kauf | Xetra | Mitglied des Aufsichtsrats | 02.05.2019 | 2060 |
| 03.05.2019 | Ulrich Bellgardt | Kauf | Xetra | Mitglied des Aufsichtsrats | 07.05.2019 | 570 |
| 06.05.2019 | Dr. Hans-Friedrich Liebler | Kauf | Xetra | Mitglied des Aufsichtsrats | 07.05.2019 | 200 |
| 13.05.2019 | Dr. Hans-Friedrich Liebler | Kauf | Xetra | Mitglied des Aufsichtsrats | 14.05.2019 | 200 |
| 29.05.2019 | Dr. Sören Hein | Kauf | Außerbörslich | Mitglied des Aufsichtsrats | 26.05.2019 | 450 |
| 03.06.2019 | Dr. Hans-Friedrich Liebler | Kauf | Xetra | Mitglied des Aufsichtsrats | 03.06.2019 | 100 |
| 24.09.2019 | Dr. Ralf Koeppe | Kauf | Xetra | Mitglied des Vorstands | 24.09.2019 | 600 |
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| Datum des Geschäfts | Kurs/Preis in € (Ø) |
Gesamtsumme in € |
|---|---|---|
| 28.02.2019 | 53,7410 | 26.870,50 |
| 30.04.2019 | 70,2000 | 144.612,00 |
| 03.05.2019 | 67,1033 | 38.248,90 |
| 06.05.2019 | 66,6000 | 13.320,00 |
| 13.05.2019 | 65,1510 | 13.030,20 |
| 29.05.2019 | 65,7900 | 29.605,50 |
| 03.06.2019 | 62,6500 | 6.265,00 |
| 24.09.2019 | 48,5981 | 29.158,90 |
Sämtliche Eigengeschäfte von Führungskräften werden auf der Website des Unternehmens unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations veröffentlicht.
Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Jens Große-Allermann ist Vorstand der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, die gemäß Mitteilung am 31. Juli 2009 einen Anteil von 758.358 Stimmrechten (5,43 %) an der WashTec AG hielt.
Zum 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt Aktien der WashTec AG: Herr Dr. Günter Blaschke 52.060 Stück, Herr Ulrich Bellgardt 28.070 Stück, Herr Dr. Hans-Friedrich Liebler 5.500 Stück, Herr Dr. Sören Hein 5.450 Stück und Herr Dr. Alexander Selent 1.500 Stück.
Zum 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Vorstands wie folgt Aktien der WashTec AG: Frau Karoline Kalb 3.590 Stück, Herr Dr. Koeppe 600 Stück, Herr Axel Jaeger 4.900 Stück und Herr Stephan Weber 3.740 Stück.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die WashTec AG berichtet ihren Aktionären im Rahmen der Finanzberichterstattung, in Investorengesprächen und Investorenkonferenzen regelmäßig ausführlich über die Geschäftsentwicklung und über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Die jährliche ordentliche Hauptversammlung der WashTec AG findet üblicherweise in Verbindung mit der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse statt. Die Hauptversammlung beschließt u. a. über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und die Ermächtigung zu kapitalverändernden Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Die WashTec AG bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte, an die Weisung der jeweiligen Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.
Die WashTec AG hat 2019 alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen im Internet in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Damit bietet der Internetauftritt der WashTec AG auch in Bezug auf die Hauptversammlung eine umfassende Informationsplattform für nationale und internationale Investoren. Die WashTec AG verzichtet auf die Übertragung der Hauptversammlung im Internet und die elektronische Übermittlung der Einberufungsunterlagen.
Diversitätskonzept
WashTec verfolgt das Ziel, die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich nach Qualifikation zu ermöglichen.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats orientiert sich am Unternehmensgegenstand, der Größe des Unternehmens, der Zusammensetzung der Belegschaft und der internationalen Geschäftstätigkeit von WashTec (entsprechend Ziffer 5.4.1 des Kodex).
Bei entsprechender Qualifikation werden Positionen im Vorstand und Aufsichtsrat an Frauen vergeben. Im Berichtsjahr gehörte dem Vorstand mit Frau Karoline Kalb eine Frau an.
Eine gewisse Erfahrung vorausgesetzt können alle Altersklassen im Vorstand und Aufsichtsrat vertreten sein. Eine Ausnahme bei der Besetzung des Aufsichtsrats ist, dass bei Wahlvorschlägen an die zuständigen Wahlgremien keine Personen berücksichtigt werden, die während der regulären Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft das 75. Lebensjahr vollenden würden. Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder beträgt in der Regel 65 Jahre.
Bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat ist es wünschenswert, wenn Kandidaten über Erfahrungen in der gleichen oder einer ähnlichen Branche verfügen.
Zielgrößen für den Frauenanteil
Nach dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 ist der Aufsichtsrat der WashTec AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand der Gesellschaft sowie Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Eine entsprechende Verpflichtung trifft den Vorstand der WashTec AG für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands.
Im Geschäftsjahr 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG neue Zielgrößen festgelegt, die bis zum 30. Juni 2023 erreicht werden sollen. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat am 26. Juli 2018 eine Zielgröße von mindestens 25 % beschlossen. Im Hinblick auf das Ausscheiden von Frau Karoline Kalb aus dem Vorstand zum 31. Dezember 2019 stellte der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 24. Oktober 2019 fest, dass er vor dem Hintergrund der festgelegten Zielgröße für einen Frauenanteil im Vorstand (25 %) bestrebt ist, bei nächster Gelegenheit wieder ein Frau in den Vorstand zu bestellen.
Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat ebenfalls am 26. Juli 2018 eine Zielgröße von 0 % beschlossen. Dadurch soll eine größtmögliche Flexibilität im Sinne einer Besetzung nach Qualifikation ermöglicht werden. Im Berichtsjahr 2019 entsprach der Frauenanteil im Aufsichtsrat der festgesetzten Quote.
Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand am 20. Dezember 2018 jeweils eine Zielgröße von mindestens 10 % festgesetzt. Unter Berücksichtigung der spezifischen Verhältnisse bei WashTec, insbesondere des Unternehmensgegenstandes, der Größe des Unternehmens und der Zusammensetzung der Belegschaft als auch der internationalen Geschäftstätigkeit von WashTec, hält der Vorstand diesen Anteil für angemessen, da er eine Flexibilität im Sinne einer Besetzung nach Qualifikation (Diversität) ermöglicht. Die festgesetzte Zielgröße wurde bereits im Berichtsjahr 2018 in der zweiten Führungsebenen unterhalb des Vorstands erreicht. Im Berichtsjahr 2019 betrug sie in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 9,09 % und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 15,38 %.
8.2 Compliance
Die umfassende und zeitnahe Information der Aktionäre und Stakeholder hat für WashTec einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse von WashTec erfolgt im Rahmen der Finanzberichterstattung, auf der Bilanzpressekonferenz und in Form von Telefonkonferenzen. Des Weiteren werden Informationen über Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Mitteilungen, die Satzung der WashTec AG, sämtliche Entsprechenserklärungen, der Corporate Governance Bericht (als Bestandteil des Geschäftsberichts) sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance (z. B. der WashTec Ethikkodex) sind im Internet unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations abrufbar.
WashTec hat eine konzernweite Compliance Organisation eingerichtet, die sicherstellen soll, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Die Compliance Organisation wird dabei kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Vorstand und Aufsichtsrat sehen die Compliance Organisation als wesentliches Element der Führungs- und Kontrollstruktur bei WashTec an.
Die ausführliche Berichterstattung über die konzerninterne Compliance ist daher regelmäßig Bestandteil der Aufsichtsratssitzungen. Darüber hinaus wird jährlich ein ausführlicher Compliance Bericht erstellt.
Die strategischen Leitlinien und der Ethikkodex der WashTec AG bilden die Basis des Compliance Programms. Der Ethikkodex enthält verbindliche Regeln für gesetzestreues Verhalten sowie präzise Vorgaben etwa zur Beachtung des Wettbewerbsrechts, zur Vermeidung von Korruption, zur Handhabung von Spenden, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zur Beachtung des Insiderhandelsverbots und zum Schutz des Unternehmensvermögens. Der Ethikkodex ist weltweit für alle Mitarbeiter der WashTec Gruppe und die Mitglieder des Vorstands verbindlich.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats beachten diese Regeln, soweit sie sich auf Aufsichtsratsmitglieder übertragen lassen. Alle Führungskräfte sowie Mitarbeiter sensibler Bereiche wie z. B. Vertrieb, Einkauf, Personalwesen und Finanzen der WashTec Gruppe erhalten regelmäßig onlinebasierte Schulungen zum Ethikkodex, die nach einem Test mit Zertifikat abgeschlossen werden. Ferner werden regelmäßig umfangreiche Onlineschulungen zur Datenschutzgrundverordnung, insbesondere für neue Mitarbeiter, mit abschließendem Test durchgeführt. Unterstützt wird das Compliance System seit 2016 durch ein Hinweisgebersystem, welches Mitarbeitern und Dritten ermöglicht, Anliegen - sofern gewünscht anonym - anzusprechen und auf Umstände hinzuweisen, die auf eine Verletzung von Gesetzen oder unternehmensinternen Richtlinien hindeuten. Hinweise auf mögliche Verstöße werden untersucht und bei vorliegenden Verdachtsmomenten oder Bestätigung von Verstößen entsprechend verfolgt.
Die gemäß Artikel 18 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 aufzustellende Insiderliste wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aktualisiert. Die in der Insiderliste geführten Personen werden über die ihnen daraus entstehenden Pflichten informiert.
Soweit meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen ("Managers' Transactions") vorliegen, werden diese veröffentlicht. Die betroffenen Personen bei WashTec werden über ihre Pflichten in Bezug auf Eigengeschäfte informiert und wurden in Folge der Gesetzesänderungen durch Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 ausführlich geschult.
8.3 Entsprechenserklärung
Nachfolgend ist der Wortlaut der von Vorstand und Aufsichtsrat am 19. Dezember 2019 gemäß § 161 AktG wiedergegeben. Alle abgegebenen Erklärungen sind im Internet unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations veröffentlicht.
"WashTec AG, Augsburg
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom 19. Dezember 2019
Vorstand und Aufsichtsrat haben die letzte Entsprechenserklärung am 20. Dezember 2018 abgegeben und diese am 13. März 2019 und am 11. Juli 2019 aktualisiert.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die WashTec AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 20. Dezember 2018 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex der ›Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex< (>DCGK<) in der am 24. April 2017 bekanntgemachten Fassung vom 07. Februar 2017 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen hat und zukünftig entsprechen wird:
| ― | Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 11. Mai 2016 gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB beschlossen, dass für das am 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahr und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre, die spätestens am 31. Dezember 2020 enden, die Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 und § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB unterbleiben. Dementsprechend wird auf eine individualisierte Darstellung der Vorstandsvergütung verzichtet, so dass in Abweichung von Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4 DCGK nicht die dort genannten Informationen für jedes Vorstandsmitglied dargestellt und auch nicht die Mustertabellen zu Ziffer 4.2.5 Abs. 3 DCGK verwendet werden. |
| ― | Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2019 beschlossen, dass im Anschluss an das Ausscheiden des bisherigen Vorstandsvorsitzenden zum Ablauf des 28. Februar 2019 zunächst kein neuer Vorstandsvorsitzender oder Vorstandssprecher bei der WashTec AG bestellt werden soll. Diese Abweichung von Ziffer 4.2.1 Satz 1 DCGK, wonach der Vorstand einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll, haben Vorstand und Aufsichtsrat in der aktualisierten Entsprechenserklärung vom 13. März 2019 erklärt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. Juli 2019 wurde das Aufsichtsratsmitglied Dr. Günter Blaschke für die Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 gemäß § 105 Abs. 2 AktG zum Mitglied und zugleich Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 wurde das Vorstandsmitglied Dr. Ralf Koeppe zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Dementsprechend wurde und wird seit dem 15. Juli 2019 der Empfehlung gemäß Ziffer 4.2.1 Satz 1 DCGK wieder entsprochen. |
| ― | Gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 2 DCGK sollen die monetären Bestandteile der Vergütung der Vorstandsmitglieder fixe und variable Bestandteile umfassen. Ob diese Empfehlung auch für Mitglieder des Aufsichtsrats gilt, die gemäß § 105 Abs. 2 AktG in den Vorstand bestellt werden, ist nicht eindeutig. Vorsorglich haben Vorstand und Aufsichtsrat daher in der aktualisierten Entsprechenserklärung vom 11. Juli 2019 erklärt, dass das gemäß § 105 Abs. 2 AktG für die Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zum Vorstand bestellte Aufsichtsratsmitglied Dr. Günter Blaschke für die Vorstandstätigkeit ausschließlich eine Festvergütung ohne variable Bestandteile erhält. Mit der Rückkehr von Herrn Dr. Blaschke in den Aufsichtsrat am 1. Januar 2020 umfassen die monetären Bestandteile der Vergütung für die Vorstandsmitglieder wieder fixe und variable Bestandteile. |
| ― | Gemäß Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK soll eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Der Aufsichtsrat hat demensprechend eine Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Vorsorglich haben Vorstand und Aufsichtsrat in der aktualisierten Entsprechenserklärung vom 11. Juli 2019 erklärt, dass das gemäß § 105 Abs. 2 AktG für die Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 zum Vorstand bestellte Aufsichtsratsmitglied Dr. Günter Blaschke die Regelaltersgrenze überschreitet. Mit der Rückkehr von Herrn Dr. Blaschke in den Aufsichtsrat am 1. Januar 2020 wird die vom Aufsichtsrat festgelegte Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder wieder eingehalten. |
Augsburg, den 19. Dezember 2019
Vorstand und Aufsichtsrat"
Weitere Informationen zur Corporate Governance finden Sie im Internet unter www.washtec.de. Hier sind auch nicht mehr aktuelle Erklärungen zur Corporate Governance für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren auf der Internetseite zugänglich.
8.4 Vergütungsbericht
Bezüge des Vorstands
Die Vergütung des Vorstands der WashTec AG und die Vergütungsstruktur werden vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das Vergütungssystem ist in Übereinstimmung mit dem Kodex insgesamt so ausgerichtet, dass sowohl die Aufgaben und die persönliche Leistung der Vorstandsmitglieder, die Leistung des Gesamtvorstands, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt, berücksichtigt werden. Hierbei berücksichtigt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt (auch in der zeitlichen Entwicklung).
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des Kodex. Das Vergütungssystem wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 20. Dezember 2018 ausführlich erörtert und einschließlich der wesentlichen Vergütungsbestandteile beschlossen (Ziffer 4.2.2 Abs. 1 des Kodex). Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus monetären und nicht monetären, fixen und variablen Bestandteilen zusammen und ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Sämtliche Vergütungsbestandteile sind so gestaltet, dass sie für sich und insgesamt angemessen sind und nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. Die variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung sollen Anreize für den Vorstand schaffen, den geschäftlichen Erfolg der WashTec AG voranzutreiben, und tragen durch die Festlegung anspruchsvoller Zielvorgaben sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung. Sie machen nicht mehr als ca. 70 % der Gesamtvergütung aus, wobei die Beträge individuell nach dem jeweiligen Vorstandsvertrag begrenzt sind.
Fixe Vergütung
Die fixen Bezüge umfassen neben dem festen Gehalt, das in zwölf gleichen monatlichen Raten gezahlt wird, auch Sachzuwendungen, die insbesondere in der Überlassung von Dienstwagen, der Gewährung von Versicherungsschutz und der Erstattung von Kosten für wöchentliche Heimfahrten bestehen. Durch die fixen Bestandteile ist eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten.
Kurzfristige variable Vergütung - erfolgsbezogene Komponente
Die variablen Vergütungsbestandteile enthalten eine kurzfristige, an die Erreichung von verschiedenen, vom Aufsichtsrat festzulegenden Zielvorgaben gebundene Komponente (Jahrestantieme). Die Jahrestantieme orientiert sich an jährlich vom Aufsichtsrat festzusetzenden strategischen, finanziellen und operativen Zielvorgaben. Für die kurzfristige variable Jahresvergütung wird mit dem Vorstandsmitglied ein Betrag vereinbart, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht. Bei Unterschreiten einzelner oder mehrerer Zielvorgaben kann die Jahrestantieme auf bis zu 0 % des vereinbarten Betrags absinken und bei Überschreiten einzelner oder mehrerer Zielvorgaben auf bis zu 130 % des vereinbarten Betrags steigen.
Komponente mit langfristiger Anreizwirkung
Alle bestehenden Vorstandsverträge sehen eine langfristige Vorstandsvergütung vor, die auf einer vom Aufsichtsrat festzusetzenden separaten strategischen, finanziellen und operativen Zielvorgabe mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage basiert.
Zusätzlich zur kurzfristigen variablen Jahresvergütung ist als langfristige variable Vergütung ein Long Term Incentive Programm (LTIP) mit einmaliger Bonuszahlung vorgesehen. Das aktuelle LTIP wurde vom Aufsichtsrat am 27.2.2018 final beschlossen und hat eine Laufzeit (Incentivierungsphase) vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2020. Es enthält eine Komponente ohne Eigeninvestment, deren Höhe bei vollständiger Zielerreichung maximal dem kurzfristigen variablen Zieljahreseinkommen entspricht und die durch entsprechendes Eigeninvestment des Vorstandsmitglieds in Aktien der WashTec AG maximal verdoppelt werden kann. Der Auszahlungsbetrag am Ende der Incentivierungsphase ist abhängig von der Erfüllung der Erfolgsziele. Als Erfolgsziele wurden Vorgaben zu Return on Capital Employed (ROCE) und Total Shareholder Return (TSR) über den Zeitraum der Incentivierungsphase festgelegt. Diese Ziele müssen jeweils zu mindestens 91 % erreicht sein, um gewertet zu werden. Ist ein Erfolgsziel zu weniger als 100 %, aber mindestens 91 % erreicht, beträgt die Auszahlung für dieses Ziel 10 % weniger pro Prozentpunkt der Abweichung. Ist ein Erfolgsziel zu weniger als 91 % erreicht, entfällt die Zahlung für dieses Erfolgsziel. Sind beide Erfolgsziele nicht zu mindestens 91 % erreicht, entfällt der Bonus vollständig. Bei der Berechnung der Bonuszahlung wird das ROCE-Ziel zu 70 % und das TSR-Ziel zu 30 % gewertet.
Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit
Sofern für die Vorstandsmitglieder für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gilt, haben sie für die Dauer des Wettbewerbsverbots Anspruch auf eine Vergütung i. H. v. monatlich 50 % des monatlich anteiligen Teilbetrags des festen Jahresgehalts.
Bei den bestehenden Vorstandsverträgen ist eine Regelung vorgesehen, nach der bei einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit, die nicht durch einen zur Kündigung des Vorstandsvertrags berechtigenden wichtigen Grund veranlasst ist, Abfindungszahlungen vereinbart werden, die den Wert der Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Vertrags nicht übersteigen und auf maximal zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenkosten begrenzt sein sollen (Abfindungs-Cap).
Sonstiges
Der Aufsichtsrat kann nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Sondervergütung für außerordentliche Leistungen für einzelne oder alle Vorstandsmitglieder entscheiden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Kredite oder Haftungsfreistellungen. Sondervergütungen bei Eintritt werden nicht gewährt.
Darstellung der individualisierten Vorstandsvergütung in Tabellenform im Vergütungsbericht (Ziff. 4.2.5 Abs. 3 & 4 DCGK)
Die Gesellschaft hat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 von einer individualisierten Aufschlüsselung der Bezüge innerhalb des Vorstands gemäß §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB a. F. abgesehen. Für die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Satz 5 bis 8 HGB wurde der Vorstand für das am 1. Januar 2016 beginnende Geschäftsjahr und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre befreit, die spätestens am 31. Dezember 2020 enden. Weitere Details zur Vergütung finden sich im Anhang des Konzernabschlusses ab Seite 146.
Bezüge des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 8.16 der Satzung der WashTec AG festgelegt. Sie besteht aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die einfache fixe Vergütung für ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats beträgt € 35.000 pro vollem Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Der stellvertretende Vorsitzende erhält eine fixe Vergütung von € 70.000 pro vollem Geschäftsjahr, der Vorsitzende € 100.000 pro vollem Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld i. H. v. € 1.500 für jede Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte des Sitzungsgelds. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsabhängige Vergütung von € 500 für jeden Cent, um den das nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Konzernergebnis pro Aktie den vergleichbaren Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres überschreitet.
Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 2.500. Der Vorsitzende eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 5.000. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 5.000, der Vorsitzende eine zusätzliche feste Vergütung von € 10.000.
Die fixe und erfolgsabhängige Gesamtvergütung laut Satzung sowie das Sitzungsgeld sind für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied insgesamt auf maximal € 75.000 begrenzt, die Vergütung für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf € 100.000. Für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats ist die Vergütung auf € 150.000 und für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats insgesamt auf maximal € 200.000 begrenzt.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis geringere feste und erfolgsabhängige Vergütung, deren Begrenzung ebenfalls im Verhältnis zu kürzen ist.
Das Unternehmen hat an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 keine Vergütung gezahlt bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen gewährt (Ziffer 5.4.6 des Kodex).
Die Hauptversammlung 2018 hat ein neues Long Term Incentive Programm (LTIP) für den Aufsichtsrat mit einer Incentivierungsphase vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Die langfristige variable Vergütungskomponente tritt zur Vergütung laut Satzung hinzu. Als Voraussetzung zur Teilnahme am LTIP sieht dies ein Eigeninvest in WashTec Aktien bis spätestens 31. Juni 2019 vor (Vorsitzender max. 4.000 Aktien, andere Aufsichtsratsmitglieder max. 2.000 Aktien). Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann auch mit Aktien an dem LTIP teilnehmen, die es bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 erworben hat. In diesem Fall können Eigeninvestmentaktien auch Aktien sein, mit denen das Aufsichtsratsmitglied am LTIP 2015 teilgenommen hat. Als Erfolgsziele wurden Vorgaben zu Earnings per Share (EPS), ROCE und Free Cashflow festgelegt. Bezugsgröße für die Zielsetzung waren die Kennzahlen des Geschäftsjahres 2018 zum 31. Dezember 2018.
Je nach Erfüllung eines, mehrerer oder aller Ziele ergibt sich ein unterschiedlicher Multiplikator für die Bonuszahlung. Die Bonuszahlung ergibt sich aus der Multiplikation von Referenzkurs, Zahl der Aktien und Multiplikator. Die Bonuszahlung wird im Geschäftsjahr 2022 fällig. Der Anspruch besteht nur, wenn das Mitglied dem Aufsichtsrat zu diesem Zeitpunkt noch angehört und weiterhin Aktien der Gesellschaft hält. Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Blaschke, Herr Bellgardt, Herr Dr. Hein, Herr Dr. Liebler und Herr Dr. Selent nehmen am LTIP teil, die Herren Dr. Blaschke, Bellgardt, Dr. Hein und Dr. Liebler jeweils mit der jeweiligen maximalen Aktienzahl.
Vergütung des Aufsichtsrats 2019
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| in T€, Rundungsdifferenzen möglich | Fix | Variabel | Sitzungsgeld | Summe | Cap2 | Auszahlungsbetrag3 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Günter Blaschke 1 | 53,4 | 0 | 47,2 | 100,6 | 106,8 | 910,6 |
| Ulrich Bellgardt | 70,0 | 0 | 47,5 | 117,5 | 150,0 | 279,5 |
| Jens Große-Allermann | 35,0 | 0 | 25,0 | 60,0 | 75,0 | 60,0 |
| Dr. Sören Hein | 35,0 | 0 | 26,0 | 61,0 | 75,0 | 223,0 |
| Dr. Hans-Friedrich Liebler | 35,0 | 0 | 22,5 | 57,5 | 75,0 | 219,5 |
| Dr. Alexander Selent | 35,0 | 0 | 39,5 | 74,5 | 100,0 | 74,5 |
| Gesamt | 263,4 | 0 | 207,7 | 471,1 | 581,8 | 1.767,1 |
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| in T€, Rundungsdifferenzen möglich | mehrjährige variable Vergütung (langfr. Komponente)4 |
|---|---|
| Dr. Günter Blaschke 1 | 93,4 |
| Ulrich Bellgardt | 46,7 |
| Jens Große-Allermann | - |
| Dr. Sören Hein | 46,7 |
| Dr. Hans-Friedrich Liebler | 46,7 |
| Dr. Alexander Selent | 35,0 |
| Gesamt | 268,4 |
1 Taggenaue Abrechnung bis 14. Juli 2019,
2 Begrenzung der Auszahlung der Vergütung laut Satzung durch Cap (entsprechend Zugehörigkeit/Funktion),
3 inkl. Auszahlung LTIP 2015,
4 Beizulegender Zeitwert des LTIP zum Zeitpunkt der Gewährung
Vergütung des Aufsichtsrats 2018
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| in T€, Rundungsdifferenzen möglich | Fix | Variabel | Sitzungsgeld | Summe | Cap1 | Auszahlungsbetrag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Dr. Günter Blaschke | 100,0 | 0 | 62,0 | 162,0 | 200,0 | 162,0 |
| Ulrich Bellgardt | 70,0 | 0 | 47,5 | 117,5 | 150,0 | 117,5 |
| Jens Große-Allermann | 35,0 | 0 | 20,5 | 55,5 | 75,0 | 55,5 |
| Dr. Sören Hein | 35,0 | 0 | 24,5 | 59,5 | 75,0 | 59,5 |
| Dr. Hans-Friedrich Liebler | 35,0 | 0 | 21,0 | 56,0 | 75,0 | 56,0 |
| Dr. Alexander Selent | 35,0 | 0 | 38,0 | 73,0 | 100,0 | 73,0 |
| Gesamt | 310,0 | 0 | 213,5 | 523,5 | 675,0 | 523,5 |
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| in T€, Rundungsdifferenzen möglich | mehrjährige variable Vergütung (langfr. Komponente)2 |
|---|---|
| Dr. Günter Blaschke | - |
| Ulrich Bellgardt | - |
| Jens Große-Allermann | - |
| Dr. Sören Hein | - |
| Dr. Hans-Friedrich Liebler | - |
| Dr. Alexander Selent | - |
| Gesamt | - |
1 Begrenzung der Auszahlung durch Cap (entsprechend Zugehörigkeit/Funktion), 2 Beizulegender Zeitwert des LTIP zum Zeitpunkt der Gewährung
Augsburg, den 12. März 2020
Dr. Ralf Koeppe, Vorstandsvorsitzender
Axel Jaeger, Vorstand
Stephan Weber, Vorstand
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die WashTec AG, Augsburg
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der WashTec AG, Augsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der WashTec AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
(1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
(1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 42.312 (15,4 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt.
Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und eigene Sensitivitätsanalysen für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" sind in den Abschnitten 5 und 15 des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| ― | die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| ― | den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
| ― | den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. April 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. Oktober 2109 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Konzernabschlussprüfer der WashTec AG, Augsburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Holger Graßnick."
München, den 12. März 2020
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Holger Graßnick, Wirtschaftsprüfer
Sebastian Stroner, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Verlauf des Jahres 2019 haben sich zunehmend neue Herausforderungen an die Weltwirtschaft ergeben. Strukturveränderungen mit entsprechenden Unsicherheiten sind die Folge. Die aktuelle Coronaviruskrise entwickelt sich zusätzlich zu einem globalen Unsicherheitsfaktor.
Insbesondere große internationale Konzerne zeigen erste Anpassungsreaktionen. Dies hat auch WashTec getroffen. Der Aufsichtsrat hat daher den Vorstand bei der Planung und Umsetzung eines entsprechend notwendigen Performance Programms beraten und unterstützt. Die Erfolge im 2. Halbjahr zeigen, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind.
Tätigkeit des Aufsichtsrats
Ein besonderer Fokus des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag weiterhin auf der strategischen Ausrichtung des Unternehmens im Einklang mit dem Unternehmensleitbild sowie auf dem im zweiten Halbjahr 2019 aufgelegten Performance Programm. Der Aufsichtsrat setzte sich auch intensiv mit dem aktuellen Geschäftsverlauf auseinander. Er hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2019 über die Lage der Unternehmensgruppe regelmäßig informiert.
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands der WashTec AG überwacht. Grundlage hierfür waren schriftliche und mündliche zeitnahe Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat u. a. mehrmals monatlich schriftlich über den Geschäftsverlauf. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich.
Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Über die intensive Arbeit in den Aufsichtsratssitzungen hinaus hielt der Aufsichtsratsvorsitzende stets Kontakt mit dem Vorstand und erörterte mit diesem zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in zahlreichen Einzelgesprächen Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance der Gesellschaft. Auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder tauschten sich mit dem Vorstand außerhalb der Sitzungen aus. Alle Aufsichtsratsmitglieder berichteten den anderen Mitgliedern umfassend über ihre Einzelgespräche mit dem Vorstand. Im Geschäftsjahr 2019 fanden insgesamt neun Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, eine davon als Sonderaufsichtsratssitzung per Telefonkonferenz.
In jedem Quartal fand mindestens eine Sitzung statt. Daneben fanden zwölf Ausschusssitzungen statt, zusätzlich wurden außerhalb der Sitzungen diverse Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei nahezu 100 %. Lediglich bei einer Sitzung des Innovationsauschusses fehlte ein Aufsichtsratmitglied entschuldigt. In den Plenumssitzungen wurde dem Aufsichtsrat regelmäßig von den Ausschussvorsitzenden über die Ausschussarbeit Bericht erstattet. Auf die Tätigkeit der Ausschüsse wird im Laufe dieses Berichts noch gesondert eingegangen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands kamen außerdem zu einem zweitägigen Strategie Workshop zusammen. Der Aufsichtsrat hat auch ohne den Vorstand getagt.
Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat waren neben Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Produktentwicklung, die Umsatz-, Ergebnis- und Personalentwicklung, die Finanzlage, die wesentlichen Beteiligungen, das Risikomanagementsystem sowie die strategische Ausrichtung und Entwicklung der WashTec Gruppe. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen der WashTec Gruppe.
Zudem prüfte der Aufsichtsrat zustimmungsbedürftige Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands und entschied über die Erteilung der Zustimmung. In allen Sitzungen wurde die aktuelle Geschäfts- und Ertragslage im Vergleich zu den budgetierten Zahlen erörtert.
Darüber hinaus waren insbesondere folgende Einzelthemen Gegenstand der Sitzungen:
| ― | Erörterung des Jahresabschlusses der WashTec AG, des Konzernabschlusses und des gemeinsamen Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 (1. Quartal) |
| ― | Beschlussfassung über die Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung (1. Quartal) |
| ― | Strategieworkshop (2. Quartal) |
| ― | Erörterung der Zwischenberichte (2., 3. und 4. Quartal) |
| ― | Aufsichtsratsangelegenheiten (laufend) |
| ― | Vorstandsangelegenheiten (laufend) |
| ― | Personalia (1. und 3. Quartal) |
| ― | Entsprechenserklärung (4. Quartal) und regelmäßiges Compliance Update |
| ― | Vertriebs- und Marketingstrategie und Projekte |
| ― | Performance Programm |
| ― | Status, Strategie und Prozesse in Nordamerika |
| ― | Produktentwicklung, Prozesse und Projekte |
| ― | Digitale Transformation |
| ― | Jahresplanung 2020 sowie Mittelfristplanung |
Wesentliche Punkte der bilanzfeststellenden Sitzung am 11./12. März 2020 waren die Erörterung des Jahresabschlusses der WashTec AG, des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit der Feststellung bzw. Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Der Aufsichtsrat hat weiterhin die nichtfinanzielle Erklärung und das Diversitätskonzept geprüft und genehmigt.
Bericht über die Tätigkeit der Ausschüsse
Es bestehen fünf Ausschüsse (Prüfungs-, Personal-, Nominierungs-, Innovations- und Vertriebsstrategieausschuss), die insbesondere der Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen und von Beschlüssen des Gesamtaufsichtsrats dienen. Gleichzeitig können den Ausschüssen im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf Seite 87 abgebildet. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Tätigkeit der Ausschüsse im Berichtsjahr gegeben.
Der Prüfungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr fünfmal. Der Abschlussprüfer war bei drei Sitzungen anwesend. Der Ausschuss befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss der Washtec AG und dem Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht, der nichtfinanziellen Erklärung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, dem Risikomanagementsystem und der Tätigkeit der internen Revision.
Der Prüfungsausschuss hat die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht des Konzerns vor deren Veröffentlichung stets ausführlich erörtert. Er legte zudem die Prüfungsschwerpunkte für das Berichtsjahr fest, erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und befasste sich mit den Neuregelungen zur Rechnungslegung und Berichterstattung sowie mit Compliance-Themen.
Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr einmal und führte diverse Abstimmungen telefonisch und per E-Mail durch.
Gegenstand der Sitzungen waren personelle Veränderungen im Vorstand.
Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtsjahr nicht.
Der Innovationsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr viermal. Im Wesentlichen ging es um Organisation, Prozesse und strategische Produktentwicklung sowie die Digitalisierung.
Der Vertriebsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Im Wesentlichen ging es um die Vertriebs- und Marketingstrategie die Entwicklung in einigen Kernmärkten und den Ausblick der Vertriebs- und Marketingaktivitäten und Ziele im zweiten Halbjahr 2019.
Eine gute Zusammenarbeit war zu jeder Zeit gewährleistet.
Interessenkonflikte
Gemäß Ziffer 5.5.2 des für das Berichtsjahr 2019 einschlägigen Deutschen Corporate Governance Kodex 2017, soll jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können, dem Aufsichtsrat gegenüber offenlegen. Im Berichtszeitraum wurden keine derartigen Interessenkonflikte offengelegt.
Corporate Governance
Vorstand und Aufsichtsrat sehen Corporate Governance als kontinuierlichen Prozess und befassen sich regelmäßig mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie haben gemeinsam die Corporate Governance überprüft. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 13. März 2019 und am 11. Juli 2019 jeweils die Entsprechenserklärung vom 20. Dezember 2018 aktualisiert. Am 19. Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die neue Entsprechenserklärung abgegeben, die auf Seite 93 abgedruckt ist. Der Prüfungsausschuss hat sich darüber hinaus ausführlich mit der Compliance Organisation sowie den Corporate Audits auseinandergesetzt. Compliance Updates sind regelmäßiger Bestandteil der Sitzungen des Prüfungsausschusses.
Im Berichtsjahr 2019 hat die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine Fachzeitschrift zur Aus- und Fortbildung abonniert. Ferner erfolgte die Teilnahme an unterschiedlichen fachspezifischen Fortbildungsveranstaltungen.
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden im Frühjahr 2019 erneut anhand des bewährten Fragenkatalogs um eine kritische Rückmeldung zur Aufsichtsratsarbeit und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebeten. Die Ergebnisse dieser Befragung wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 25. Juli 2019 vorgestellt. Nennenswerte Defizite konnten nicht festgestellt werden.
Vergütungssystem für den Vorstand
Das Vergütungssystem für den Vorstand orientiert sich an den Aufgaben und Leistungen der Vorstände und an der Lage des Unternehmens. Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus monetären und nicht monetären, fixen und variablen Bestandteilen zusammen und ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Sämtliche Vergütungsbestandteile sind so ausgestaltet, dass sie für sich und insgesamt angemessen sind und nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. Die Vergütung der Vorstandsund Aufsichtsratsmitglieder wird innerhalb des Vergütungsberichts auf den Seiten 94 bis 97 näher dargelegt. Die Zielgrößen der kurzfristigen variablen Bestandteile hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2019 neu definiert.
Der Gesamtaufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 das Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen. Der Beschluss ist im Wesentlichen unverändert gegenüber dem Beschluss vom 20. Dezember 2018.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat am 11. Juli 2019 beschlossen, dass das Aufsichtsratsmitglied Dr. Günter Blaschke für die Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 gemäß § 105 Abs. 2 Aktiengesetz zum Mitglied des Vorstands und zugleich zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt wird. Während dieser Zeit ruhten das Aufsichtsratsmandat von Herr Dr. Blaschke und seine Mitgliedschaften im Personal-, Innovations- und Vertriebsstrategieausschuss.
Für diesen Zeitraum wurden Herr Ulrich Bellgardt zum Vorsitzenden und Herr Dr. Alexander Selent zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestellt.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 wurde Herr Dr. Günter Blaschke wieder zum Vorsitzenden und Herr Ulrich Bellgardt zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestellt.
Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019
Der Vorstand hat den Jahresabschluss der WashTec AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der WashTec AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 aufgestellt. Diese sind von der durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählten PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
PricewaterhouseCoopers hat auch die Jahresabschlüsse der wesentlichen Konzerngesellschaften der WashTec AG geprüft.
Die Schwerpunkte der Prüfung wurden vom Prüfungsausschuss festgelegt und der Abschlussprüfer wurde entsprechend beauftragt. Vor und während der Abschlussprüfung hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit und die Qualifikation des Abschlussprüfers geprüft und überwacht.
Der Abschlussprüfer hat überprüft, ob ein Überwachungssystem durch den Vorstand eingerichtet worden ist, durch das mögliche existenzbedrohende Risiken rechtzeitig erkannt werden können. Hierzu erklärte der Abschlussprüfer, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat und diese geeignet sind, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, frühzeitig zu erkennen. Der Aufsichtsrat befasst sich darüber hinaus regelmäßig mit dem internen Kontrollsystem, dem Risikomanagement, der internen Revision und der Compliance der WashTec AG.
Der geprüfte Jahresabschluss der WashTec AG, der geprüfte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der WashTec AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 als auch der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zur eigenen Prüfung vor. Abschlüsse und Berichte waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 11./12. März 2020. Im Rahmen dieser Aufsichtsratssitzung wurde vom Vorstand ein Bericht über die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft abgegeben.
Der Abschlussprüfer nahm an der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 11./12. März 2020 teil. Hierbei wurden alle Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats eingehend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss der WashTec AG, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht, die nichtfinanzielle Erklärung und den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Es gab keine Einwände bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der WashTec AG und den Konzernabschluss in seiner bilanzfeststellenden Sitzung gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der WashTec AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen.
Veränderung im Vorstand
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende und Technikvorstand Dr. Volker Zimmermann hat das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen zum 28. Februar 2019 verlassen. Ein neuer Vorstandsvorsitzender wurde zunächst nicht bestellt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 hat Herr Dr. Ralf Koeppe die Funktion des Technikvorstands (CTO) der Gesellschaft übernommen. Herr Dr. Ralf Koeppe ist Diplom-Ingenieur Maschinenbau und hat an der ETH Zürich promoviert.
In der Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 war Herr Dr. Günter Blaschke gemäß § 105 Abs. 2 Aktiengesetz zum Mitglied des Vorstands und zugleich zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Seit dem 1. Januar 2020 übt Herr Dr. Ralf Koeppe die Funktion des Vorstandsvorsitzenden neben seiner Funktion als Technikvorstand aus.
Frau Karoline Kalb, Vorstandsmitglied für die Bereiche Legal & Compliance, Investor Relations, Personal, Unternehmensentwicklung und Sonderprojekte, ist am 31. Dezember 2019 nach Ablauf ihrer Bestellung aus dem Unternehmen ausgeschieden. Ihr Verantwortungsbereich wurde aufgeteilt und ab dem 1. Januar 2020 von Herrn Dr. Ralf Koeppe und Herrn Axel Jaeger übernommen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Führungskräften für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Ein weiterer Dank gilt ganz besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch ihren engagierten Einsatz erneut zu einem insgesamt positiven Ergebnis beigetragen haben.
Augsburg, im März 2020
Für den Aufsichtsrat
Dr. Günter Blaschke, Vorsitzender des Aufsichtsrats