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Vita 34 AG — Audit Report / Information 2020
May 19, 2021
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Audit Report / Information
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Finanzbericht: 28243623
Vita 34 AG
Leipzig
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Sehr geehrte Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben intensiv wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat dabei die Arbeit des Vorstands stets überwacht und beratend begleitet. Grundlage hierfür waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands, die Auskunftserteilung des Vorstands im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen und regelmäßige Konsultationsgespräche zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Zwischen den regulären Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstand ausgetauscht, um einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Gremien zu gewährleisten. Innerhalb des Aufsichtsratsgremiums hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende ebenfalls regelmäßig mit Mitgliedern des Aufsichtsrates zu aktuellen Themen der Gesellschaft ausgetauscht.
So war der Aufsichtsrat über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Strategie, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement, die Compliance, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert.
Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2020 zwölf Aufsichtsratssitzungen ab. In regelmäßigen Abständen hat der Vorstand den Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen umfassend über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung des Unternehmens einschließlich der Risikolage informiert und auf Nachfrage zusätzliche Auskünfte erteilt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen zwölf Sitzungen teilgenommen, bis auf Herrn Richtscheid, dieser konnte an den Aufsichtsratssitzungen vom 29.04.2020 und 09.07.2020 nicht teilnehmen. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt.
Veränderungen im Aufsichtsrat
Frau Dr. Mariola Söhngen ist nach Ablauf ihrer regulären Amtszeit zum 1. Juli 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Florian Schuhbauer wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juli 2020 in den Aufsichtsrat und anschließend vom Aufsichtsrat zu dessen Vorsitzenden gewählt. Zum 6. Juli 2020 hat Herr Nicolas Schobinger sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Herr Andreas Füchsel wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 31. Juli 2020 gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt, womit der Aufsichtsrat wieder vollständig mit vier Mitgliedern besetzt war. Die Gesellschaft hat die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. Den neuen Aufsichtsratsmitgliedern wurden dazu in einem On-Boarding-Verfahren die internen Strukturen und Abläufe bei der Gesellschaft erläutert. Zusätzlich erfolgte bei Amtseintritt eine ausführliche Schulung über die kapitalmarktrechtlichen Pflichten und aktuelle kapitalmarktrechtliche Themen durch den externen Rechtsberater der Gesellschaft. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgten insbesondere im Hinblick auf Änderungen von relevanten rechtlichen Vorgaben. So wurden alle Aufsichtsratsmitglieder anlässlich der Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex ausführlich durch den externen Rechtsberater der Gesellschaft über die Änderungen und den damit verbundenen Handlungsbedarf informiert.
Interessenkonflikte
Dem Aufsichtsrat wurden im Berichtszeitraum von seinen Mitgliedern keine Umstände mitgeteilt, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können.
Herr Florian Schuhbauer hat dem Aufsichtsrat einen Interessenkonflikt als mittelbarer Gesellschafter der AOC Health GmbH im Hinblick auf deren Pflichtangebot an die außenstehende Aktionäre der Vita 34 AG offengelegt. Er hat aus diesem Grund an den Beratungen des Aufsichtsrats über die Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot nicht teilgenommen und auch an der entsprechenden Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
Herr Andreas Füchsel hat dem Aufsichtsrat einen Interessenkonflikt als Partner der Sozietät DLA Piper UK LLP im Hinblick auf die Zustimmung des Aufsichtsrats zum Abschluss einer Mandatsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und der DLA Piper UK LLP sowie zur Beauftragung der DLA Piper UK LLP mit der Erbringung von Beratungsleistungen unter dieser Mandatsvereinbarung offengelegt. Er hat sich aus diesem Grund bei den entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsrats der Stimme enthalten.
Schwerpunkt der Beratungen im Aufsichtsrat
Neben übergreifenden Themen hat sich der Aufsichtsrat mit Themen einzelner Bereiche befasst und, wenn erforderlich, die notwendigen Beschlüsse gefasst. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen im Berichtsjahr waren dabei:
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| ― | Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie Entsprechenserklärung |
| ― | Vorstandsangelegenheiten (Vergütung, Verlängerung Bestellung von Dr. Wolfgang Knirsch). |
| ― | Vertriebs- und Marketingaktivitäten |
| ― | Aktueller Stand der Anfechtungsklagen |
| ― | Beschlussvorschläge für die ordentliche virtuelle Hauptversammlung 2020 |
| ― | Auswirkungen des Pflichtangebots der AOC Health GmbH auf die Vita 34 AG und Beschluss einer Stellungnahme zum Pflichtangebot, insbesondere im Hinblick auf ein mögliches |
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| Zusammengehen mit der Polski Bank Komórek Macierzystych S.A., Warschau, Polen. |
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| ― | Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Amtsniederlegung von Nicolas Schobinger und gerichtliche Bestellung von Andreas Füchsel). |
| ― | Mögliche Kooperationen mit anderen Unternehmen, zur Erhöhung der Anzahl der Einlagerungen |
| ― | Strategische Weiterentwicklung im Kerngeschäft, insbesondere Produktentwicklung, Weiterentwicklung durch anorganisches Wachstum, Stand Forschungs- und Entwicklungsprojekte |
| ― | Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats |
| ― | Budgetplanung 2021 und Mittelfristplanung 2022/2025 |
Corporate Governance
Der Aufsichtsrat hat sich mit den im Unternehmen gelebten Corporate-Governance-Standards sowie der Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 sowie der ab dem 20. März 2020 geltenden neuen Fassung beschäftigt. Am 29. März 2021 wurde seitens des Vorstands und des Aufsichtsrats eine Entsprechenserklärung abgegeben, die im Kapitel "Corporate Governance" auf Seite 26 des Geschäftsberichts abgedruckt und auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht ist.
Jahres- und Konzernabschluss, Abschlussprüfung
Der Jahresabschluss der Vita 34 AG wird nach den Vorgaben des HGB, der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht der Vita 34 AG wird auf der Grundlage der §§ 315, 315 a HGB i. V. m. den internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards - IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Der Abschlussprüfer, PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Niederlassung Berlin), hat den Jahresabschluss der Vita 34 AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der Prüfauftrag wurde im Einklang mit dem Beschluss der Hauptversammlung, den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des DCGK erteilt.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass bei der Erstellung der Abschlüsse die Regeln des HGB und des IFRS eingehalten wurden. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 25. März 2021 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Die Vertreter des Abschlussprüfers haben auf dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und über das Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich der Rechnungslegung berichtet. Sie sind dabei auch auf Umfang, Schwerpunkt und Kosten der Abschlussprüfung eingegangen. Sie haben ferner ausgeführt, dass keine Befangenheitsgründe vorliegen; PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat ausschließlich Prüfungsleistungen erbracht.
Den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Als Ergebnis unserer eigenen Prüfung waren keine Einwände gegen den Jahresabschluss der Vita 34 AG, den Konzernabschluss der Vita 34 AG und den zusammengefassten Lagebericht sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie gegen den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte nach seiner eigenen Prüfung den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu, stellte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Vita 34 AG fest und billigte den Konzernabschluss in einem Umlaufbeschluss am 29. März 2021. Mit dem zusammengefassten Lagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens ist der Aufsichtsrat einverstanden.
Die Vita 34 AG erstellte für das Geschäftsjahr 2020 einen Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls von dem durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählten Wirtschaftsprüfer (PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) gemäß § 313 Abs. 1 AktG geprüft. Über das Ergebnis der Prüfung wurde gesondert schriftlich Bericht erstattet. Da Einwendungen gegen den Bericht des Vorstandes nicht zu erheben waren, wurde gemäß § 313 Abs. 3 AktG der Bestätigungsvermerk erteilt. In der Bilanzsitzung am 25. März 2021 berichtete der Abschlussprüfer auch über die Ergebnisse dieser Prüfung und bestätigte, dass die tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichtes richtig sind.
Der Abhängigkeitsbericht wurde dem Aufsichtsrat gemäß § 314 AktG rechtzeitig vor der Bilanzsitzung am 25. März 2021 zur Prüfung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung den Abhängigkeitsbericht umfassend geprüft. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben sind, und hat den Abhängigkeitsbericht in einem Umlaufbeschluss am 29. März 2021 gebilligt.
Zum Abhängigkeitsbericht hat die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 313 Abs. 3 AktG erteilt:
Bestätigungsvermerk
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind gegen den Abhängigkeitsbericht keine Einwendungen zu erheben. Wir erteilen gemäß § 313 Abs. 3 AktG zu dem Bericht des Vorstands der Vita 34 AG nach § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
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| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und |
| 2. | bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. |
Berlin, den 29. März 2021
PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Beier, Wirtschaftsprüfer
Niebuhr, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die in diesem Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
29. März 2021
Für den Aufsichtsrat
Florian Schuhbauer, Vorsitzender des Aufsichtsrats