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Valora Effekten Handel AG Proxy Solicitation & Information Statement 2013

Apr 10, 2013

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Proxy Solicitation & Information Statement

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Publication

Valora Effekten Handel AG

Ettlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

GESCHÄFTSBERICHT

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012

Kursentwicklung der Aktie vom 02.01.2012-28.12.2012

(Wertpapierbörse Frankfurt, Chart erstellt mit "Tai-Pan" von Lenz+Partner AG, Europaplatz 9, 44269 Dortmund, Tel. 0231-9153300)

Höchstkurs 2012: 11.05.12: 1,60 EUR
Tiefstkurs 2012: 15.11.12: 0,98 EUR
Höchstkurs 2011: 05.05.11: 2,60 EUR
Tiefstkurs 2011: 28.12.11: 1,51 EUR
Höchstkurs 2010: 09.04.10: 1,80 EUR
Tiefstkurs 2010: 01.09.10: 1,45 EUR
Höchstkurs 2009: 06.01.09: 2,30 EUR
Tiefstkurs 2009: 30.06.09: 1,35 EUR
Höchstkurs 2008: 24.04.08: 3,30 EUR
Tiefstkurs 2008: 12.12.08: 1,64 EUR
Höchstkurs 2007: 17.04.07: 3,55 EUR
Tiefstkurs 2007: 18.09.07: 2,51 EUR
Höchstkurs 2006: 12.01.06: 4,19 EUR
Tiefstkurs 2006: 01.11.06: 2,50 EUR
Höchstkurs 2005: 06.10.05: 4,75 EUR
Tiefstkurs 2005: 04.01.05: 2,05 EUR
Höchstkurs 2004: 03.02.04: 2,70 EUR
Tiefstkurs 2004: 01.11.04: 1,60 EUR
Höchstkurs 2003: 07.07.03: 3,00 EUR
Tiefstkurs 2003: 25.03.03: 1,35 EUR

Sämtliche Angaben ohne Gewähr, gemäß den uns vorliegenden Informationen der Fa. Lenz+Partner AG

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen

Postfach 912, 76263 Ettlingen

Telefon: (0 72 43) 9 00 01 + 9 00 02 + 9 00 03

Telefax: (0 72 43) 9 00 04

Internet: http://valora.de

E-Mail: [email protected]

vwd: Seiten 16120 u. 16121

REUTERS: VEHKURSE

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Claus Becker Unternehmensberater Ötigheim Vorsitzender
Axel Fey Rechtsanwalt Ettlingen stellv. Vorsitzender
Claudius Lang Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer Karlsruhe Mitglied

Vorstand

Klaus Helffenstein

Kaufmann

Maisch

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Wertpapier-Kenn-Nummer: 760 010, ISIN DE0007600108

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 25. ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 13. Mai 2013 um 14.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats

2. Beschlussfassung über den Vortrag des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2012 auf neue Rechnung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzverlust von EUR 470.054,67 auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2012 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu zahlen.

6. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals II und Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachdem das Genehmigte Kapital II am 4. Mai 2013 ausgelaufen ist, folgende Änderung der Satzung zu beschließen:

a) "§ 4 Abs. 6 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) wird aufgehoben"

b) § 4 der Satzung wird um folgenden Abs. 6 ergänzt:

"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 12. Mai 2018 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 157.500,00 EUR durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen.

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs.1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern."

Der Vorstand hat den nachstehenden Bericht zum Tagesordnungspunkt 6 gem. § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet. Der Bericht hat folgenden Inhalt:

Mit dem beantragten Genehmigten Kapital II soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 203 Abs. 2 und § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen.

Danach darf der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreiten. Das Aktiengesetz zieht keine feste Grenze für den Abschlag zum Börsenpreis im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II. Der Vorstand wird den Abschlag bei Ausnutzung der Ermächtigung so niedrig bemessen, wie dies nach den im Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Ein Abschlag von 3 % bis maximal 5 % des aktuellen Börsenkurses wird i.d.R. nicht als wesentliche Unterschreitung anzusehen sein.

Eine solche Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss eröffnet die Möglichkeit, einen deutlich höheren Mittelzufluss als im Falle einer Bezugsrechtsemission zu erzielen. Eine Platzierung ohne gesetzliche Bezugsfrist kann unmittelbar nach Festsetzung des Ausgabebetrages erfolgen, so dass beim Ausgabebetrag kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum einer Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Mit dieser Form der Kapitalerhöhung soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse die für die künftige Geschäftsentwicklung zweckmäßige Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vorzunehmen. Sofern der Vorstand von der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts keinen Gebrauch macht, steht den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Es kann dann nur zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden. Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge und Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre.

7. Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Mandate der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 2 und 3 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung hierzu vor, folgende Herren für die Dauer bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu wählen:

Herrn Prof. Dr. Claus Becker, Unternehmensberater, Ötigheim. Herr Prof. Dr. Becker ist stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der KUHNKE AG, Malente.
Herrn Axel Fey, Rechtsanwalt, Ettlingen. Herr Fey ist Aufsichtsratsmitglied bei der Service GmbH, Ettlingen.
Herrn Claudius Lang, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer, Karlsruhe. Herr Lang ist Aufsichtsratsvorsitzender der Spar- und Kreditbank Hardt e.G., Eggenstein-Leopoldshafen, Aufsichtsratsmitglied der Altus AG, Karlsruhe, Sozius der Kanzlei Lang, Schwarz & Kollegen, Karlsruhe sowie Geschäftsführer der Lang & Schwarz Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mbH - Buchprüfungsgesellschaft, Karlsruhe.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren als Ersatzmitglieder für vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:

Als erstes Ersatzmitglied wird zur Wahl vorgeschlagen:

Herr Michael Düren, Bankkaufmann, Frankfurt, Vorstand der 886 AG, Bad Vilbel. Herr Düren ist aktuell Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: CCP AG, 63801 Kleinostheim und WTA-X Travel AG, 8636 Wald, Schweiz.

Als zweites Ersatzmitglied wird zur Wiederwahl vorgeschlagen:

Herr Stefan Kopf, Dipl. Bankfachwirt, Karlsruhe. Herr Kopf ist aktuell kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien.

8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, 70499 Stuttgart, gewählt.

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 22. April 2013 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Montag, 06. Mai 2013 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

c/o Bankhaus Gebr. Martin AG

Hauptversammlungen

Kirchstr. 35, 73033 Göppingen

Fax: 07161-969317, E-Mail: [email protected]

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.

Von den insgesamt ausgegebenen 1.575.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dieser Hauptversammlung 1.575.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

→ Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können:

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stirnmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: [email protected]) erteilt werden.

Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni ausüben zu lassen.

→ Herr Antoni wird Ihre Stimmrechte mit Ihren eventuellen Weisungen entsprechend vertreten. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Herrn Antoni können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://valora.de/hv zum Download bereit.

Die Vollmachten und ggf. die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 13. Mai 2013, 10.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden:

Herrn Roland Antoni, Lindenweg 12, 76275 Ettlingen

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

Gegenanträge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Herrn Helffenstein, Postfach 912, 76263 Ettlingen

Fax: 07243-90004, E-Mail: [email protected]

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich.

Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 12. April 2013, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse zugehen.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs.1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs.3 AktG genannten Gründen verweigern.

Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG:

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse http://valora.de/hv zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.

Ettlingen, im März 2013

Der Vorstand

Lagebericht

1. Geschäftsverlauf 2012

Eine wesentliche Verbesserung der Kennzahlen wurde in Folge des unverändert schwachen Basisgeschäftes leider nicht erreicht. Der Umsatz in notierten und unnotierten Wertpapieren beläuft sich auf rund 2,46 Mio. EUR (Vj. 2,79 Mio. EUR) und liegt damit knapp unter Vorjahresniveau. In 2012 konnten keine Sondererträge aus Paketgeschäften verzeichnet werden. Ganz im Gegenteil belasteten uns die Abschreibung der Beteiligung Fuhrländer AG mit rund 540 TEUR sowie die Insolvenz der Autosafe AG mit rund 40 TEUR.

Bei den Handelsgebühren ist es gelungen, die geplanten Einnahmen in Höhe von rund 100 TEUR zu erreichen. Wir gehen davon aus, diese Zahl auch in 2013 stabil halten zu können. Ein Schwerpunkt unserer Bemühungen liegt nach wie vor auf der Akquisition neuer Handelspartner. Durch das Delisting einiger Firmen im Freiverkehr der Frankfurter Börse zum Jahresende 2012 erhoffen wir uns einen Zuwachs bei den gehandelten Firmen. Im 4. Quartal 2012 konnten wir bereits mehrere neue Handelspartner gewinnen, was den Weggang/Ausfall anderer Handelspartner ausgleicht. Eventuell können wir hier sogar einen Zuwachs erreichen.

Seit dem 01.06.2012 unterliegt der Handel mit Fondsanteilen (geschlossene Fonds) dem Kreditwesengesetz (KWG). Diese gesetzliche Änderung war Signal für eine Neuordnung des Marktes. Da die VEH AG ohnehin über die entsprechenden Zulassungen und organisatorischen Voraussetzungen verfügte, wurden innerhalb weniger Wochen die notwendigen internen Rahmenbedingungen für den Einstieg in den Zweitfondsmarkt geschaffen. So ist unsere Seite Zweitfondsmarkt (http://zweitfondsmarkt.de) seit Mitte des Jahres online und es konnten auch bereits erste Umsätze erzielt werden. Wir gehen davon aus, dass ab 2013 nur noch wenige Händler in diesem Markt aktiv sein werden. Kleinen und mittleren Händlern bieten wir ein spezielles Partnerkonzept an, um Synergieeffekte auszunutzen und eine Win-Win-Situation zu erreichen.

Verkäufern bieten wir unschlagbar günstige Konditionen an. Dem potentiellen Verkäufer entstehen keinerlei Kosten. Unsere Provision und die Kosten des Treuhänders (eine namhafte deutsche Rechtsanwaltskanzlei) sowie gegebenenfalls anfallende Vertriebsprovisionen werden auf das Limit des Anbieters mit pauschal 10 % zugerechnet und als Briefkurs veröffentlicht. Limitgebühren und Ordergebühren entstehen keine. Die VEH AG tritt in diesem Fall als Anlagevermittler auf.

2. Umsatz- und Ergebniszahlen

Mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 596 TEUR (Vorjahresfehlbetrag 214 TEUR) und einem Wertpapierumsatz von 2,46 Mio. EUR (Vorjahr 2,79 Mio. EUR) liegt das Jahresergebnis und der Umsatz leider weit unter der Planung. Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 126 TEUR ergibt sich ein Bilanzverlust von 470 TEUR.

Bei der Betrachtung zum 31.12.2012 kommt es zu stichtagsbezogenen saldierten Abschreibungen bei Wertpapieren in Höhe von rund 485 TEUR (Vj. 268 TEUR). Die Rücklage (Fonds für allgemeine Bankrisiken) in Höhe von 116 TEUR wurde in Höhe von 91 TEUR aufgelöst.

Der gesamte Wertansatz des börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapierbestandes beläuft sich zum 31.12.2012 auf ca. 1,26 Mio. EUR (Vj. 1,94 Mio. EUR).

Der vorhandene Liquiditätsbestand in Höhe von rund 0,80 Mio. EUR (Vj. 0,85 Mio. EUR) soll auch in der Zukunft unsere voll umfängliche Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit von Banken absichern.

Wertpapierumsatz / Jahresüberschuß VEH AG

3. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen

Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt worden.

4. Dividende

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2012 einen Bilanzverlust in Höhe von 470 TEUR aus, so dass eine Dividende leider nicht ausgeschüttet werden kann.

5. Beteiligungen, Börsenaspiranten und Squeeze-Out-Kandidaten, Positionen ab 100.000 EUR

Bei den börsennotierten Squeeze-Out-Kandidaten befinden sich weiterhin die Allg. Gold & Silberscheideanstalt AG, die Euwax AG, die Generali Deutschland AG, die Badische Gas- und Elektrizitätsversorgungs AG und die Pilkington Deutschland AG im Bestand. Die jeweiligen Wertpapieranlagen haben im Geschäftsjahr eine Höhe von max. 280 TEUR.

Aufteilung Liquidität und Wertpapierbestände zum 31.12.2012

6. Lage der Gesellschaft

6.a Vermögens- und Finanzlage

31.12.2012 31.12.2011
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
Aktiva
Anlagevermögen
- Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 38 1,5 32 1,0
Umlaufvermögen
- Wertpapiere 1.258 49,5 1.939 59,7
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 436 17,1 430 13,2
- Flüssige Mittel 798 31,3 849 26,1
2.492 97,9 3.218 99,0
Rechnungsabgrenzungsposten 16 0,6 1 0,0
2.546 100,0 3.251 100,0
31.12.2012 31.12.2011
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
Passiva
Eigenkapital 2.362 92,7 2.959 91,0
Fonds für allgemeine Bankrisiken 25 1,0 116 3,6
Kurzfristiges Fremdkapital
- Rückstellungen 76 3,0 79 2,4
- andere Verbindlichkeiten 45 1,8 46 1,4
121 4,8 125 3,8
Rechnungsabgrenzungsposten 38 1,5 51 1,6
2.546 100,0 3.251 100,0

Der Wert der Wertpapierbestände beträgt 49,5 % der Bilanzsumme. Finanziert wird das Wertpapiervermögen ausschließlich durch Eigenmittel und kurzfristige Verbindlichkeiten. Bankkredite werden nicht in Anspruch genommen.

6.b Ertragslage

2012

TEUR
2011

TEUR
Veränderung

TEUR
Handelserträge und Provisionserträge 1 (12) 13
Abschreibungen/Zuschreibungen auf Wertpapiere und Forderungen (179) 243 (422)
Sonstige betriebliche Erträge 157 163 (6)
Personalaufwand (358) (360) 2
Abschreibungen auf Sachanlagen (6) (22) 16
Sonstige betriebliche Aufwendungen (301) (316) 15
Laufende Erträge aus Wertpapieren 71 59 12
Zinsergebnis 22 32 (10)
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (593) (213) (380)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0,0
Sonstige Steuern (4) (1) (3)
Jahresfehlbetrag (597) (214) (383)

Die saldierten Aufwendungen (Vj. Erträge) aus Abschreibungen und Zuschreibungen sowie Veräußerungserträgen aus dem Anlagebuch haben sich um 422 TEUR auf -179 TEUR vermindert. Die sonstigen Erträge beinhalten insbesondere die Listungsgebühren, Erlöse aus Dienstleistung eines Verkaufsprojekts und Werbeeinnahmen in Höhe von 144 TEUR. Der Personalaufwand reduzierte sich um 2 TEUR auf 358 TEUR.

7. Vergütungssystem

Vorstand

Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat geschlossenen Anstellungsvertrag vom 14. April 2011 neben einem monatlichen Festgehalt (TEUR 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber TEUR 150 pro Geschäftsjahr. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i.S.v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich im Erfolgsfall die Auszahlung der Tantieme in den Folgejahren gegebenenfalls über TEUR 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf.

Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis.

Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt TEUR 223, der Todesfallbonus beträgt TEUR 178,4.

Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemeanspruch Anspruch auf eine Abfindung i.H.v. 20 %, höchstens aber TEUR 150, der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere des Handels- und Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag.

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung.

8. Kapital

Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.575.000 EUR und ist eingeteilt in 1.575.000 Inhaberstückaktien (= rechnerischer Nennwert 1,00 EUR), die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Weitere Aktiengattungen wurden nicht begeben. Sonderrechte bestehen keine. Neben den gesetzlichen Vorschriften (§ 136 AktG) bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.

Der Vorstand ist zu Kapitalmaßnahmen wie folgt ermächtigt:

Genehmigtes Kapital I

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 9. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Genehmigtes Kapital II

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 4. Mai 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 157.500,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs.1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern.

Besondere Vorschriften zum Erwerb eigener Aktien bestehen neben § 71 ff. AktG nicht.

Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt. Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor.

Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen des Aktiengesetzes.

Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann.

Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots bestehen ebenfalls nicht.

9. Risikobericht

Die VEH AG unterliegt aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken, die sich wie folgt gestalten und gesteuert werden:

Risiken bezüglich Zinsänderungen, Adressausfallrisiken (ohne Marktpreisrisiken, siehe unten), Liquiditätsrisiken sowie operationeilen Risiken sind bei der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG von untergeordneter Bedeutung. Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen zu variablen Konditionen bzw. kurzfristig als Festzinsvereinbarungen angelegt. Durch Streuung der Bestände und Anlagen werden Risiken, die sich durch den potenziellen Zahlungsausfall eines Vertragspartners ergeben könnten, verteilt.

Eine ausreichende Barliquidität wird über eine tägliche Steuerung kurzfristig fälliger Guthaben bei Kreditinstituten gewährleistet. Zudem ergänzen jährlich durchgeführte Liquiditäts-, Strategie- und Kosten/Erlösplanungen die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Operationelle Risiken in Form von EDV-Risiken, Risiken aus Rechtstreitigkeiten sowie Risiken aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl werden zum Einen über ein geordnetes Formularwesen, einem Datensicherungskonzept einschließlich eines Notfallplans sowie durch eine angemessenen Stellvertreterregelung bei Ausfall eines Mitarbeiters gesteuert.

Dem Marktpreisrisiko, als das Risiko, dass sich aus schwankenden Marktpreisen z. B. aus Kapitalanlagen ergibt, begegnet die VEH AG durch die tägliche Überwachung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der aktuellen Bestandsbewertung. Die tägliche Überwachung der Gesamtsituation ermöglicht, dass zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Bestandsgefährdende Risiken haben sich in 2012 nicht ergeben.

Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rechnungslegungsprozess

Die Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungsrelevanten Informationen. Den korrekten Arbeitsablauf unterstützen Stellenbeschreibungen, Stellvertreterregelungen (Organigramm) und Arbeitsanweisungen. Die Zuordnungskriterien zum Handels- bzw. Anlagebuch sind durch Geschäftsleiterbeschluss dokumentiert und werden in allen wesentlichen Ankaufsfällen durch den Geschäftsleiter geprüft. Zusätzlich werden sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch das externe Wirtschaftsprüfer-/Steuerbüro (WP/StB Karl Bender, Walldorf) monatlich nachgebucht und die Ergebnisse mit der internen Buchhaltung verglichen und etwaige Differenzen geklärt. Der Jahresabschluss wird ebenfalls durch den Steuerberater erstellt.

Die Tätigkeit der Innenrevision wird vom Vorstand wahrgenommen. Die Tagesbilanz wird werktäglich vom Vorstand und/oder dem Einzelprokurist geprüft und abgezeichnet. Zusätzlich ist seit 2004 die Innenrevisionstätigkeit im Prüffeld Wertpapierdienstleistungsgeschäft bei der Firma AUDIT Baden GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, ausgelagert.

10. Hinweise auf die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Nachteilig auf die künftige Entwicklung des Unternehmens können sich grundsätzlich alle Risiken auswirken, die durch die Entwicklung der Finanzmärkte, der Branche, durch Veränderungen des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens hervorgerufen werden können.

Grundsätzlich wird der Geschäftsverlauf der VEH AG maßgeblich von der Lage am Finanzmarkt und an den Börsen beeinflusst. Eine unsichere oder rückläufige Entwicklung der Märkte birgt daher entsprechende Risiken, wohingegen sich Chancen aus der führenden Marktstellung im Handel mit unnotierten Wertpapieren bei einem freundlichen Börsenumfeld ergeben können.

Aufgrund der ständigen gesetzlichen Änderungen können sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben, die ggf. auch Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Durch engen Kontakt mit den zuständigen Stellen und unserer Fachanwaltskanzlei versuchen wir den ständigen Anforderungsänderungen gerecht zu werden.

Innerhalb der betrieblichen Funktionsbereiche kann die Unternehmensleitung keine vorhersehbaren Engpassfaktoren identifizieren. Wie bei allen Gesellschaften mit eher geringer Personalintensivität hängt der Erfolg des Unternehmens oft von wenigen Personen in Schlüsselpositionen ab, bei deren Ausfall sich Gefährdungspotentiale ergeben können.

Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2013 sind aufgrund der hohen Eigenkapital-Finanzierung gegenwärtig nicht erkennbar.

11. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB

Die Unternehmensführung der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 des Aktiengesetzes finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info.

Die Unternehmensführung besteht aus dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info.

12. Besondere Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres 2012

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

13. Perspektiven

Das Geschäftsjahr 2012 war im Basisgeschäft "regulärer Handel mit nicht börsennotierten Wertpapieren" leicht schwächer als 2011. Der Gesamtumsatz fiel um rund 12 % gegenüber dem Gj. 2011. Sollte sich aufgrund des finanzwirtschaftlichen Umfeldes das Interesse an unnotierten Wertpapieren weiterhin auf dem bestehenden niedrigen Niveau fortsetzen, sehen wir für das Geschäftsjahr 2013 aus diesem Marktbereich kaum Chancen, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften. So lange kein ausreichendes öffentliches Interesse an unnotierten Aktien besteht, ist es leider auch nicht möglich, entsprechende Umsätze zu generieren. Liquiditätsrisiken sind für das Geschäftsjahr 2013 aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung gegenwärtig dennoch nicht erkennbar.

Große Hoffnungen legen wir auf die neuen Standbeine im Fondsbereich, dem Handel mit geschlossenen Anteilen an Fonds im Segment "Zweitfondsmarkt" (http://zweitfondsmarkt.de) und dem Angebot zur Zeichnung von geschlossenen Fonds ohne Ausgabeaufschlag/Agio im "Fondsmarkt". So sind wir bereits im Dezember 2012 mit dem Fondsvertrieb (http://fonds-online.info) gestartet. Hier werden wir intensiv unsere vielfältigen Kontakte sowie Internetpräsenzen nutzen. Speziell unser Ökoportal (http://oekoportal.de) bietet sich für die Bewerbung ökologisch orientierter Fonds an.

Zum 18.02.2013 haben wir für den Aus- und Aufbau dieser Segmente einen erfahrenen Fondshändler mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt. Geplant ist im Geschäftsjahr 2013 ein Umsatzvolumen von 3 Mio. EUR und in 2014 von 5 Mio. EUR, jeweils mit einer durchschnittlichen Marge von 5 %, zu vermitteln. Vor Zu- und Abschreibungen auf Wertpapiere und eventueller Tantieme rechnen wir in 2013 mit einem Jahresüberschuss von ca. 150 TEUR und 2014 mit einer weiteren Steigerung des Jahresüberschusses. Da uns keine internen historischen Finanzinformationen und Erfahrungswerte vorliegen, basieren diese Planungen auf Annahmen und Prognosen der Geschäftsleitung und unterliegen entsprechenden Unsicherheiten. Insgesamt betrachtet handelt es sich bei den Zielmärkten von "Zweitfondsmarkt" und "Fondsonline" um Märkte mit hohen Gesamtvolumina. Die von uns angebotenen Produkte und das Leistungsspektrum lassen eine Etablierung der VEH in diesen Märkten und die oben genannten Umsatzpotentiale daher als wahrscheinlich erscheinen.

Ettlingen, den 8. März 2013

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Vorstand Klaus Helffenstein

Bericht des Aufsichtsrats

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2012 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagements. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiteten auf der Grundlage einer offenen und vertrauensvollen Diskussion im Interesse der Gesellschaft eng zusammen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand in regelmäßigem, direktem Kontakt mit dem Vorstand. Geschäfte und Entscheidungen, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, wurden vom Vorstand vorbereitet und zur Genehmigung dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Suche nach neuen Geschäftsfeldern im Geschäftsjahr 2012

Das Geschäftsjahr 2012 war geprägt durch fehlende Erträge infolge der anhaltenden Schwäche im Basisgeschäft. Aus dem Handel mit Nachbesserungsrechten waren und sind auch zukünftig aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Gesetzesänderungen keine wesentlichen Erträge zu erwarten. Der Handel mit Investorenpaketen litt unter der Finanzkrise. Zusätzlich führten Insolvenzen zu schmerzlichen Abwertungen der Wertpapierbestände.

Deshalb arbeiteten Aufsichtsrat und Vorstand im Geschäftsjahr 2012 intensiv an strategischen Optionen für eine nachhaltige Stärkung des VEH Geschäfts. Das neu geschaffene Geschäftsfeld "Zweitfondmarkt" wurde gründlich vorbereitet. Wir erwarten daraus einen signifikanten Beitrag zum Geschäft der Valora ab 2013.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Insgesamt fanden 2012 sieben turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand teilnahmen. Regelmäßige Themen ergaben sich aus dem aktuellen Geschäftsverlauf, aus erkennbaren Geschäftschancen und Risiken, aus der Entwicklung des Wertpapierbestandes und der Liquidität. Besonderen Raum nahm in jeder Sitzung die Zukunftssicherung und die strategische Ausrichtung der Valora ein. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung informierte der Vorstand den Aufsichtsrat unabhängig von turnusmäßigen Sitzungen.

Schwerpunkte der Sitzung am 10. März 2012 waren der Jahresabschluss 2011, der Bericht der Wirtschaftsprüfer sowie die Vorbereitungen zur Hauptversammlung 2012. In der Sitzung am 5. Mai 2012 wurden die strategischen Optionen zur nachhaltigen Stärkung des VEH-Geschäfts bearbeitet und ein Aktionsplan festgelegt.

Am Vormittag der Hauptversammlung am 14. Mai 2012 trat der Aufsichtsrat zusammen, um die eingegangenen Fragen der Aktionäre zu behandeln. Am 21. Juli 2012 wurden erste Resultate aus der Umsetzung des Aktionsplans vom 5. Mai 2012 sowie die Halbjahresbilanz durchgesprochen. Es wurden zusätzliche Maßnahmen zur Stützung des Geschäfts in außerbörslichen Wertpapieren diskutiert und geprüft. Am 29. September 2012 standen die Konsequenzen aus dem erhöhten Abschreibungsbedarf (entstanden durch die Insolvenzen der Fuhrländer AG und Autosafe AG) im Mittelpunkt.

Die Motivation zur konsequenten Umsetzung des Aktionsplans prägten die Besprechungen des Aufsichtsrats bis zum Jahresende.

Prüfung des Jahresabschlusses

In der Sitzung am 14. März 2013 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2012, erstellt durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Karl Bender, dem Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012, dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH unter Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers befasst. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers im Sinne der Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex lag dem Aufsichtsratsvorsitzenden vor.

Die verlangten Unterlagen waren vollständig und rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Prüfung zugeleitet worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers überein.

Vorstand, Steuerberater und Abschlussprüfer standen dem Aufsichtsrat für Erläuterungen der Prüfberichte und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die abschließende Bewertung der Prüfungsergebnisse ergab keine Beanstandungen durch den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss 2012 der Valora Effekten Handel AG in der Sitzung am 14. März 2013 einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Verlustverwendungsvorschlag des Vorstands wird zugestimmt.

Organisation der Aufsichtsratsarbeit

Der Aufsichtsrat hat aufgrund der geringen Zahl der Mitglieder derzeit keine Ausschüsse gebildet. Die Bildung von Ausschüssen und die Delegation von Entscheidungsbefugnissen im gesetzlich zulässigen Rahmen ist für das kommende Geschäftsjahr nicht vorgesehen. Alle Beschlussfassungen wurden in persönlichen Sitzungen gefasst.

Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat entsprach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde auch zwischen den Sitzungsterminen vom Vorstand offen und zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Er stand darüber hinaus in ständigem Kontakt mit dem Vorstand.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig Herr Prof. Dr. Claus Becker (Vorsitzender), Herr Rechtsanwalt Axel Fey (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Rechtsanwalt , Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer Claudius Lang.

Alleinvorstand der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist gegenwärtig Herr Klaus Helffenstein.

Der Aufsichtsrat schlägt den Aktionären vor, den Vorschlägen des Vorstands zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2012.

Ettlingen, im März 2013

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Claus Becker, Vorsitzender

Bilanz zum 31. Dezember 2012

Aktiva

Vorjahr

1. Barreserve
a) Kassenbestand 1.501,40 1.501,40 1.696
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 796.947,52 796.947,52 847.842
4. Forderungen an Kunden 21.640,20 21.640,20 23.800
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten € 0,00 (Vj. € 0)
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.185.064,47 1.426.935
6a. Handelsbestand 73.427,10 511.613
11. Immaterielle Anlagewerte
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 31.608,00 21.909
12. Sachanlagen 6.132,50 9.988
14. Sonstige Vermögensgegenstände 414.137,48 406.564
15. Rechnungsabgrenzungsposten 15.865,02 985
2.546.323,69 3.251.332
Passiva
Vorjahr

2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 37.549,52 37.549,52 39.665
darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten € 0,00 (Vj. € 0)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 7.175,18 6.180
6. Rechnungsabgrenzungsposten 38.036,66 51.462
7. Rückstellungen
c) andere Rückstellungen 76.117,00 76.117,00 78.660
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 25.000,00 116.500
davon Sonderposten gem. § 340e Abs. 4 HGB € 25.000,00 (Vj. € 116.500,00)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.575.000,00 1.575.000
b) Kapitalrücklage 157.500,00 157.500
c) Gewinnrücklagen
cd) andere Gewinnrücklagen 1.100.000,00 1.100.000
d) Bilanzverlust/Vj. Bilanzgewinn -470.054,67 2.362.445,33 126.365
2.546.323,69 3.251.332

Ettlingen, den 08. März 2013

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Der Vorstand

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012

Vorjahr

1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 22.169,01 31.935
2. Zinsaufwendungen 358,92 446
3. Laufende Erträge
a) aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 71.006,17 59.323
5. Provisionserträge 1.473,58 0
7a. Ertrag des Handelsbestands 271.298,34 129.952
davon Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken € 91.500,00 (Vj. € 0,00)
7b. Aufwand des Handelsbestands 271.305,56 141.735
davon Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken € 0,00 (Vj. € 0,00)
8. Sonstige betriebliche Erträge 156.734,15 163.048
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 319.598,40 323.244
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 38.754,39 36.808
darunter: für Altersversorgung € 8.098,62 (Vj.€ 7.620,36)
358.352,79
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 301.163,51 659.516,30 315.713
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 5.778,05 21.877
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 178.539,98 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 242.596
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -592.817,56 -212.969
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 3.602,22 626
27. Jahresfehlbetrag 596.419,78 213.595
28. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 126.365,11 339.960
34. Bilanzverlust/Vj. Bilanzgewinn 470.054,67 126.365

Anhang

1. Allgemeines

Gründung und Firma

Die Gesellschaft wurde durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 5. August 1977 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Juni 1988 wurde die Gesellschaft in die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG umgewandelt.

Die Gesellschaft ist unter der Nr. 361196 beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens

1. (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie im fremden Namen und für fremde Rechnung mit Wertpapieren aller Art, sowie mit Firmenbeteiligungen. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung oder die Veräußerung von Wertpapieren sowie Firmenbeteiligungen oder der Nachweis derartiger Geschäfte.
2. (2) Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 KWG sind nicht zulässig.
3. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Außerdem kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr

Sitz der Gesellschaft ist Ettlingen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Grundkapital und Gesellschafter

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.575.000,00 und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert € 1,00).

Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert.

Genehmigtes Kapital I

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 9. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 630.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Genehmigtes Kapital II

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 4. Mai 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 157.500,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs.1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern.

Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt.

Mitteilungen gem. § 20 AktG von Aktionären liegen der Gesellschaft nicht vor.

Rücklagen

Die Kapitalrücklagen in Höhe von € 157.500,00 und die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von € 1.100.000,00 blieben im Berichtsjahr unverändert.

Bilanzverlust

Der Bilanzverlust in Höhe von €470.054,67 (Vj. Bilanzgewinn € 126.365,11) setzt sich aus dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr € 126.365,11 (Vj. € 339.959,97) sowie dem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 596.419,78 (Vj. € 213.594,86) zusammen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde im Berichtsjahr in Höhe von € 91.500,00 aufgelöst, um den negativen Nettoertrag des Handelsbestands auszugleichen.

Der Fonds valutiert zum Ende des Berichtsjahres mit € 25.000,00.

Geschäftsführung und Vertretung

Alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gemäß § 6 der Satzung ist zum Erstellungszeitpunkt:

Herr Klaus Helffenstein, Vorstand, Maisch

Einzelprokurist:

Herr Thomas Schneible, Maisch

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats sind:

Herr Prof. Dr. Claus Becker, (Vorsitzender), Unternehmensberater, Ötigheim

Herr Axel Fey, (stellvertretender Vorsitzender), Rechtsanwalt, Ettlingen

Herr Claudius Lang, Rechtsanwalt, Karlsruhe

Herr Fey ist Aufsichtsratsmitglied bei der Service GmbH, Ettlingen.

Herr Prof. Dr. Becker ist stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der Kuhnke AG, Malente.

Herr Lang ist stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der Spar- und Kreditbank Hardt e.G.,

Eggenstein-Leopoldshafen, sowie Aufsichtsratsmitglied bei der Altus AG, Karlsruhe.

Als Ersatzmitglied wurde von der Hauptversammlung Herr Stefan Kopf, Karlsruhe, gewählt.

Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Bezüge des einzigen Vorstandes Klaus Helffenstein für das Geschäftsjahr 2012 betrugen € 177.868,20. Die erfolgsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2012 wird € 0,00 betragen.

An Aufsichtsratsvergütungen für 2012 werden € 20.660,00 incl. Umsatzsteuer gezahlt.

Vergütungssystem

Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat abgestimmten schriftlichen Anstellungsvertrag vom 14. April 2011 neben einem monatlichen Festgehalt (T€ 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber T€ 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i. S. v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über T€ 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf.

Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis. Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird.

Die Versicherungssumme beträgt T€ 223, der Todesfallbonus beträgt T€ 178. Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i. H. v. 20 %, höchstens aber T€ 150, der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere des Handels- und Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung.

2. Wichtige Verträge und finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Außer dem Mietvertrag hierfür ist sie keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- oder ähnlichen Verträgen eingegangen. Die Jahresmietrate beträgt T€ 42 incl. Umsatzsteuer, bei einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2015.

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist Pflichtmitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin (EdW). Diese ist durch den Insolvenzfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH in 2005 einem Schadensfall ausgesetzt, der durch Sonderbeiträge der Mitglieder finanziert werden soll. Der reguläre Jahresbeitrag für 2012 belief sich aufgrund des Jahresfehlbetrags 2011 auf T€ 1. Da der Ausgang dieses Sachverhalts derzeit nicht absehbar ist, bestehen hieraus weitere Risiken zusätzlicher Belastungen oder höherer Beiträge, deren Höhe und Wahrscheinlichkeit derzeit nicht eingeschätzt werden kann.

3. Versicherungsschutz

Gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherungen wurden abgeschlossen.

Andere Versicherungen bestehen nicht und werden aufgrund der Geschäftstätigkeit für nicht notwendig erachtet.

4. Sonstige Angaben

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und besicherte Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Honorar Abschlussprüfer

Für den Abschlussprüfer wurden folgende Honorare (ohne Umsatzsteuer) als Aufwand erfasst:

Abschlussprüfungsleistungen T€ 16,5

Rückstellungen

In den Rückstellungen von insgesamt € 76.117,00 sind u. a. Kosten für Abschlussprüfung und Rechtsberatung in Höhe von € 28.000,00, für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 20.800,00 sowie für die Hauptversammlung in Höhe von € 20.000,00 enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen wie im Vorjahr aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags nicht an.

Steuerlicher Verlustvortrag

Zum 31.12.2012 besteht ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 3,9 Mio. bzw. ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,2 Mio., der in den Folgejahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden kann. Hieraus würden ausschließlich aktive latente Steuern von max. 30 % resultieren, auf deren Aktivierung aber verzichtet wurde.

Die Steuerveranlagungen bis 2006 sind endgültig geprüft und abgeschlossen.

Ergebnisverwendung

Der Bilanzverlust von € 470.054,67 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der GuV erfolgte nach dem Formblatt-Schema.

Die Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die Barreserve wurde zum Nominalbetrag bewertet.

Die Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Geringwertige Vermögensgegenstände (bis € 150,00 Anschaffungskosten) haben wir aus Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern zwischen € 150,00 und € 1.000,00 erfolgt die Abschreibung nach der Pooling-Methode linear über 5 Jahre.

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert.

Aufgrund der BilMoG-Änderungen zum 1. Januar 2010 werden die Wertpapiere des Handelsbestands in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Erträge und Aufwendungen aus diesen werden im Ertrag bzw. Aufwand des Handelsbestands ausgewiesen.

Wertpapiere des Anlagebuchs (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Wertaufholungen werden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt. Bei unnotierten (nicht börsennotierten, aber bei der VALORA gehandelt) Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Ermittlung des beizulegenden Werts der niedrigere Geldkurs herangezogen.

Wertpapiere des Handelsbuchs (Handelsbestand) werden mit dem beizulegenden Wert, in der Regel dem Börsen- oder Marktpreis, abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs. 3 HGB) bewertet. Bei unnotierten Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Bewertung der niedrigere Geldkurs herangezogen. Wenn nach Überzeugung des Vorstands bei unnotierten Aktien ein höherer Briefkurs zwar vorliegt, aber in absehbarer Zeit voraussichtlich keine Umsätze erfolgen werden (und seit mehreren Monaten auch nicht erfolgt sind), werden die historischen Anschaffungskosten (beizulegender Wert) angesetzt.

Der Risikoabschlag wird ab dem Geschäftsjahr 2010 mit 50 % des Unterschieds zwischen Einstandspreis und Börsen- oder Marktpreis, unabhängig von der Haltedauer des Wertpapiers, berechnet. Ausgegangen wurde dabei von einem Beobachtungszeitraum von 15 Monaten, wobei die Volatilität des Portfolios und die Einschätzung des Vorstands berücksichtigt wurden. Im Berichtsjahr wurde ein Abschlag von T€ 2,8 vorgenommen.

Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handels- bzw. Anlagebuch ist durch Geschäftsführerbeschluss unverändert dergestalt geregelt, dass Aktien, die voraussichtlich länger als sechs Monate im Bestand gehalten werden sollen, dem Anlagebuch zugeordnet werden. Umwidmungen sind nur durch Geschäftsführerbeschluss möglich. Aufgrund der geänderten Rechtslage ab 1.1.2010 können Umgliederungen in das Handelsbuch nicht mehr und Umgliederungen aus dem Handelsbuch nur noch unter Beachtung der einschränkenden gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen.

Vorsorgereserven nach § 340 f HGB werden nicht angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Das hierin enthaltene Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 KStG ist mit dem Barwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.

Die anteiligen Erträge bzw. Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Derivative Geschäfte werden nicht betrieben.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier Arbeitnehmer beschäftigt. Alle vier Beschäftigten waren ausschließlich Angestellte.

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden im Berichtsjahr nicht statt.

Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt.

Kapitalflussrechnung

Aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten wird der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 2-10 angewendet. Das Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten ist dabei um die separat ausgewiesenen erhaltenen Zinsen und Dividenden gekürzt.

5. Angaben gem. RechKredV

Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist weder verbundenes Unternehmen, noch besteht zu anderen Unternehmen ein Beteiligungsverhältnis. Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt. Der Deutschen Bundesbank wurde dieser Sachverhalt am 26. Oktober 2005 angezeigt. Alle Posten der Bilanz enthalten daher keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Restlaufzeit und Fristengliederung

Sämtliche Forderungen an Kunden einschließlich Kreditinstitute sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.

Das aktivierte Körperschaftsteuerguthaben wird in gleichmäßigen restlichen 5 Raten von der Finanzverwaltung zurückgezahlt.

Besicherte Forderungen

Durch Grundpfandrechte und ähnliche Rechte sind Forderungen an Kunden nicht besichert.

Aufteilung der Erträge nach geographischen Märkten

Die Zinserträge, die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, die Provisionserträge, die Erträge aus den Finanzgeschäften (Eigenhandel mit Wertpapieren) sowie die sonstigen Erträge betreffen zu 98,96 % das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, zu 0,08 % das europäische Ausland und zu 0,96 % auf das übrige Ausland.

Börsennotierte und nicht börsennotierte Wertpapiere

In dem Posten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" sind € 1.185.064,47 börsenfähige Wertpapiere enthalten. Hiervon sind:

börsennotiert: € 918.593,19
nicht börsennotiert: € 266.471,28
Aufgliederung der wichtigsten Einzelposten:
a) Handelsbestand
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 69.157,10
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.270,00
73.427,10
b) Sonstige Vermögensgegenstände
Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG 320.134,50
Steuerguthaben 2010/2011/2012 47.975,18
Zeichnungsscheine 45.000,00
Kautionen 1.027,80
414.137,48
c) Sonstige Verbindlichkeiten
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer 2.098,46
Gehälter 5.076,72
7.175,18
d) Aufwand des Handelsbestands

Im Aufwand des Handelsbestands sind Abschreibungen auf Wertpapiere im Bestand zum Jahresende in Höhe von € 271.104,56 enthalten.

e) Sonstige betriebliche Erträge
Listinggebühren 100.885,00
Werbeeinnahmen Ökoportal und VEH-Aktuell 13.433,11
Dienstleistungen Verkaufsprospekt 30.000,00
Sachbezüge Arbeitnehmer 12.416,04
156.734,15

Fremdwährung

Der Jahresabschluss enthält wie im Vorjahr keine Fremdwährungspositionen.

Sachanlagen

Die mit € 6.132,50 ausgewiesenen Sachanlagen betreffen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden von der Gesellschaft selbst genutzt.

Sicherheiten

Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen worden.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

Ettlingen, den 8. März 2013

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Vorstand Klaus Helffenstein

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2012

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert Abschreibungen
(kumuliert)

Zugänge

Abgänge (A)

31.12.12

31.12.11

Berichtsjahr

--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 39.617,48 9.848,71 17.858,19 31.608,00 21.908,71 149,42
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung* 264.702,77 1.773,13 260.343,40 6.132,50 9.988,00 5.628,63
304.320,25 11.621,84 278.201,59 37.740,50 31.896,71 5.778,05

* Der Ausweis entfällt in voller Höhe auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Eigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2012

Gezeichnetes

Kapital

Stammaktien

Kapitalrücklage

Gewinnrücklage

Bilanzgewinn

Bilanzverlust (-)

Eigenkapital

Stand 1.1.2011 1.575.000,00 157.500,00 1.100.000,00 812.459,97 3.644.959,97
Gezahlte Dividenden 472.500,00 472.500,00
Jahresfehlbetrag 213.594,86 213.594,86
Stand 31.12.2011 1.575.000,00 157.500,00 1.100.000,00 126.365,11 2.958.865,11
Stand 1.1.2012 1.575.000,00 157.500,00 1.100.000,00 126.365,11 2.958.865,11
Gezahlte Dividenden 0,00 0,00
Jahresfehlbetrag 596.419,78 596.419,78
Stand 31.12.2012 1.575.000,00 157.500,00 1.100.000,00 - 470.054,67 2.362.445,33

Kapitalflussrechnung 2012

T€ Vorjahr

T€
1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten und Zinsen/Dividenden -690 305
Im Periodenergebnis enthaltene zahlungsunwirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 0 0
2. +/- Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Forderungen, Sach- und Finanzanlagen +6 +22
3. +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 3 121
4. +/- andere zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -119 21
5. -/+ Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Finanz- und Sachanlagen 0 0
6. -/+ Sonstige Anpassungen (Saldo) 0 0
7. = Zwischensumme -806 425
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus laufender Geschäftstätigkeit
8. Forderungen
8a. +/- an Kreditinstitute +51 +869
8b. +/- an Kunden +2 18
9. +/- Wertpiere (soweit nicht Finanzanlagen) +681 82
10. +/- Andere Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit 8 +34
11. Verbindlichkeiten
11a. +/- gegenüber Kreditinstituten 0 0
11b. +/- gegenüber Kunden 2 +17
12. +/- Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0
13. +/- Andere Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit +1 10
14. + Erhaltene Zinsen und Dividenden +93 +91
15. - Gezahlte Zinsen 0 0
16. + Außerordentliche Einzahlungen 0 0
17. - Außerordentliche Auszahlungen 0 0
18. +/- Ertragsteuerzahlungen 0 0
19. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit +12 +476
20. Einzahlungen aus Abgängen des
20a. + Finanzanlagevermögens 0 0
20b. + Sachanlagevermögens 0 0
21. Auszahlungen für Investitionen in das
21a. - Finanzanlagevermögen 0 0
21b. - Sachanlagevermögen 12 4
22. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 0 0
23. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 0 0
24. +/- Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo) 0 0
25. = Cashflow aus Investitionstätigkeit 12 4
26. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile, etc.) 0 0
27. Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
27a. - Dividendenzahlungen 0 -473
27b. - sonstige Auszahlungen 0 0
28. +/- Mittelveränderungen sonstigem Kapital (Saldo) 0 0
29. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 -473
30. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 19,25,29) 0 1
31. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0 0
32. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode +2 +3
33. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode +2 +2

Der Finanzmittelfonds enthält gemäß DRS 2-10 den Kassenbestand und Guthaben bei der Zentralnotenbank (sofern vorhanden).

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel - unter Einbeziehung der Buchführung - und den Lagebericht der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Stuttgart, 8. März 2013

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Prof. Dr. Caduff, Wirtschaftsprüfer

Seifert, Wirtschaftsprüfer

BILANZEID

"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

Ettlingen, den 08.03.2013

Vorstand

Klaus Helffenstein

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben im Lagebericht

gem. § 289 Abs. 4 HGB sowie § 175 Abs. 2 AktG

Der Vorstand erstattet folgenden erläuternden Bericht:

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Beschränkungen

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.575.000,00 und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert EUR 1,00), die jeweils gleiche Rechte - insbesondere gleiche Stimmrechte - gewähren. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Eine Einschränkung zur Übertragung der Aktien besteht nicht.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten

Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Diese bestehen nicht.

Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligung

Es ist dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen.

Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann.

Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.

Die satzungsmäßige Bestimmung einer geringeren Kapitalmehrheit für Satzungsänderungen verschafft der Gesellschaft und der Hauptversammlung größere Flexibilität und entspricht üblicher aktienrechtlicher Praxis.

Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Genehmigtes Kapital I

Der Vorstand ist gemäß §4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 09. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,-durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

Genehmigtes Kapital II

Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 04. Mai 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 157.500,-durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs.1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern.

Aktienrückkauf

Eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf für die Gesellschaft liegt nicht vor.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots

Diese bestehen nicht.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern

Diese bestehen nicht.

Ettlingen, 08.03.2012

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Der Vorstand

Das Team der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG:

Prof. Dr. Claus Becker (Aufsichtsratsvorsitzender), Rechtsanwalt Axel Fey (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender), Claudius Lang (Aufsichtsratsmitglied), Klaus Helffenstein (Vorstand), Christian Bürck (Vorstandsassistent/Oekoportal, bis 30.09.2012), Thomas Schneible (Prokurist/Aktienhandel), Joachim Haas (Marketing/Investor-Relations), Dietmar Ludmann (Internet/EDV)

Entwicklung der Gesellschaft 1991-2012

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001
Gez. Kapital in TDM/TEUR (ab2000) 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.500(1) 1.500 1.500
Rücklagen gesamt TDM/TEUR 89 200 400 400 400 400 400 1.000 7.868 5.900 6.500
Jahresüberschuss TDM/TEUR 664 759 760 564 320 401 213 1.441 4.739 4.142 -4.788
Umsatz in TDM/TEUR 6.022 6.009 9.101 4.681 4.941 5.214 5.646 12.720 48.074 29.705 6.334
Ausschüttung in DM(2) /TEUR 3,00 3,00 3,00 3,00 1,50 2,00 1,00 3,00 5,00 1,00 -,--

(1) = EURO 766.937,82 /

(2) = je 5,00 DM-Aktie

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Gez. Kapital in TEUR 1.575 1.575 1.575 1.575 1.575 1.575 1.575 1.575 1.575 1.575 1.575
Rücklagen gesamt TEUR 6.650 6.650 158(6) 558 958 1.258 1.258 1.258 1.258 1.258 1.258
Jahresüberschuss TEUR -1.550(4) -238(5) 146 813 825 717 274 219 478 -214 -596
Umsatz in TEUR 1.577 3.578 3.630 6.935 6.080 9.550 6.350 3.770 4.951 2.790 2.460
Ausschüttung in EUR(3) -,-- -,-- -,-- 0,20 0,30 0,25 0,10 0,10 0,30 -,-- -,--

(3) = je 1,00 EURO-Stückaktie

(4) = zuzügl. Verlustvortrag 4.768 TEUR aus 2001 = 6.318 EUR

(5) = zzgl. Verlustvortrag 6.318 TEUR aus 2002 = 6.556 TEUR

(6) = Ultimo 2004 Verrechnung Verlustvortrag mit Kapitalrücklagen

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Am Hardtwald 7

76275 Ettlingen

Postfach 912

76263 Ettlingen

Telefon: 0 72 43 / 9 00 01

0 72 43 / 9 00 02

0 72 43 / 9 00 03

Telefax: 0 72 43 / 9 00 04

Internet: http://valora.de

E-Mail: [email protected]

vwd: Seiten 16120 u. 16121

REUTERS: VEHKURSE

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