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Ströer SE & Co. KGaA

Governance Information Mar 25, 2022

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Governance Information

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG 2021

In dieser Erklärung zur Unternehmensführung berichten der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat gemäß §§ 289f, 315d HGB und wie in Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) vorgesehen über die Corporate Governance der Ströer Gruppe im Berichtsjahr.

1. Entsprechenserklärung

Der persönlich haftende Gesellschafter der Ströer SE & Co. KGaA, die Ströer Management SE, und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA (nachfolgend "der Aufsichtsrat") erklären gemäß § 161 AktG:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 17. Dezember 2020 hat die Ströer SE & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 ("DCGK 2019"), unter Berücksichtigung der nachfolgend dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen:

Der DCGK 2019 ist auf börsennotierte Gesellschaften in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Europäischen Gesellschaft zugeschnitten und berücksichtigt nicht die Besonderheiten einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Einige Empfehlungen des DCGK 2019 sind daher aufgrund der rechtsformspezifischen Besonderheiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien auf diese nicht anwendbar. Dies betrifft im Wesentlichen Regelungen in Bezug auf den Vorstand. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien hat keinen Vorstand als Geschäftsführungsorgan und mithin hat der Aufsichtsrat der KGaA – anders als bei Aktiengesellschaften – weder eine Personalkompetenz für den Vorstand noch kann er einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften für den Vorstand festlegen. Die Aufgaben des Vorstands obliegen bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien dem persönlich haftendenden Gesellschafter, der durch die Satzung der Kommanditgesellschaft auf Aktien bestimmt wird und nicht durch den Aufsichtsrat. Bei der Ströer SE & Co. KGaA ist die Ströer Management SE persönlich haftender Gesellschafter und für die Geschäftsführung der Ströer SE & Co. KGaA zuständig. Auf die Ströer Management SE ist der DCGK 2019 nicht anzuwenden, da diese nicht börsennotiert ist. Daher sind der Grundsatz 6 in Bezug auf die Personalkompetenz des Aufsichtsrates für den Vorstand, der Grundsatz 9 mit den Empfehlungen B. 1 bis B. 5 über die Besetzung des Vorstandes sowie der Grundsatz 23 mit den Empfehlungen G1 bis G 16 über die Vergütung des Vorstands auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und mithin auf die Ströer SE & Co. KGaA weder direkt noch entsprechend anwendbar.

Nicht gefolgt wurde der Empfehlung C. 5 DCGK 2019, wonach ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird bei der Ströer SE & Co. KGaA im Hinblick auf Herrn Christoph Vilanek, CEO der freenet AG, Aufsichtsratsvorsitzender der Ströer SE & Co. KGaA und der Ströer Management SE sowie Mitglied im Aufsichtsrat einer anderen börsennotierten Gesellschaft, nicht gefolgt. Herr Vilanek ist aufgrund seiner langjährigen Kenntnis der Gesellschaft, seines hervorragenden Branchenwissens und seiner Qualifikation sowie seinen Erfahrungen in anderen Aufsichtsratsgremien absolut geeignet, sowohl dem Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA anzughören als auch den Vorsitz dort zu bekleiden. Die Gesellschaft hat sich vergewissert, dass er zeitlich in der Lage ist, dass Mandat qualifiziert auszufüllen. Die Gesellschaft möchte auf Herrn Vilanek als Aufsichtsratsvorsitzenden daher nicht verzichten.

Des Weiteren sollen gemäß Empfehlung G.17 DCGK 2019 bei der Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen angemessen berücksichtigt werden. Dieser Empfehlung wurde in der Vergangenheit nicht entsprochen, da die Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA bislang ein Sitzungsgeld und einen Auslagenersatz erhalten haben. Die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat wurde jedoch mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 geändert, so dass diese Vorgabe des DCGK 2019 seit dieser Zeit erfüllt wird.

Künftig wird die Gesellschaft dem DCGK 2019 unter Berücksichtigung den eingangs dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien mit der vorstehend bereits genannten Abweichung in Bezug auf die Empfehlung C. 5 DCGK 2019 entsprechen. Des Weiteren wird die Gesellschaft auch allen im DCGK 2019 enthaltenen Anregungen entsprechen.

Köln, den 15. Dezember 2021

Der Aufsichtsrat Ströer Management SE Christoph Vilanek Christian Schmalzl Ströer SE & Co. KGaA Ströer Management SE

Vorsitzender des Aufsichtsrats Co-Vorsitzender des Vorstands

2. Vergütungssystem und Vergütungsbericht

Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters gemäß § 87a Absatz 1 und 2 AktG und die Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA gemäß § 113 Absatz 3 AktG, das von der Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA am 3. September 2021 mit 87,52% des Grundkapitals gebilligt wurde, ist auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ öffentlich zugänglich. Der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers sind gemäß § 162 AktG auf der Investor Relations Webseite zugänglich gemacht.

3. Arbeitsweise und Zusammensetzung von persönlich haftendem Gesellschafter und Aufsichtsrat sowie der Ausschüsse

Die Ströer SE & Co. KGaA hat wegen der Besonderheiten ihrer Rechtsform als Kommanditgesellschaft auf Aktien drei Organe: ihren persönlich haftenden Gesellschafter, ihre Hauptversammlung und ihren Aufsichtsrat nebst dessen Ausschüssen. Der persönlich haftende Gesellschafter hat wiederum drei Organe: seinen Vorstand, seine Hauptversammlung und seinem Aufsichtsrat. Diese Organe haben die nachfolgend dargestellten Aufgaben und Arbeitsweisen:

Der persönlich haftende Gesellschafter, sein Vorstand und sein Aufsichtsrat

Der persönlich haftende Gesellschafter, vertreten durch seinen Vorstand, entwickelt die strategische Ausrichtung der Ströer Gruppe und sorgt für deren Umsetzung. Der Vorstand führt als Leitungsorgan der Ströer SE & Co. KGaA die Geschäfte der Ströer Gruppe frei von Weisungen Dritter in eigener Verantwortung und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an die geschäftspolitischen Grundsätze und das Interesse des Unternehmens gebunden. Der persönlich haftende Gesellschafter, vertreten durch seinen Vorstand, ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens sowie für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Ströer SE & Co. KGaA und des Konzerns. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters erstellt der persönlich haftende Gesellschafter den Vergütungsbericht. Er hat ein angemessenes und wirksames internes Risikokontrollsystem und Risikomanagementsystem eingerichtet. Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin, wofür der Vorstand ein umfassendes Compliance-Management-System eingerichtet hat und in dessen Rahmen Beschäftigten und Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt ist, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Konzern zu geben. Einzelheiten zum Compliance-Management-System finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/.

Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters setzte sich im Berichtsjahr zunächst aus den drei Mitgliedern Udo Müller als Co-Vorsitzendem, Christian Schmalzl als Co-Vorsitzendem und Dr. Christian Baier als Finanzvorstand an. Seit dem 1. Juni 2021 gehört dem Vorstand mit Henning Gieseke ein weiteres Mitglied an. Hennig Gieseke hat das Finanzressort übernommen, und Dr. Christian Baier die Ressorts eines Chief Operating Officers. Die Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds soll für längstens drei Jahre erfolgen. Für den Vorstand gilt eine Altersgrenze, wonach Vorstandsmitglieder nur bis zu ihrem jeweiligen gesetzlichen Renteneintrittsalter als Vorstand bestellt sein sollen. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands sind unter Ziffer 9 in dieser Erklärung zusammengestellt. Informationen über Aufgabenbereiche und Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.stroeer.de/ueber-uns/ öffentlich zugänglich gemacht.

Der Vorstand arbeitet im Rahmen seiner Geschäftsordnung, die der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters erlassen hat und die eine Aufteilung in verschiedene Ressorts sowie Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat enthält. Nach der Geschäftsordnung tragen alle Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die Geschäfte des Unternehmens und führen die ihnen zugeordneten Ressorts in eigener Verantwortung. Bei dem Vorstand ist die Position des ESG Beauftragten des Vorstands eingerichtet; dieses Amt nimmt Dr. Christian Baier wahr. Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters, der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert im Rahmen der Besonderheiten der Rechtsform der Ströer SE & Co. KGaA beide Aufsichtsräte regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den Konzern relevanten Fragen. Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für den persönlich haftenden Gesellschafter einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie dürfen Nebentätigkeiten außerhalb der Ströer Gruppe nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen, wobei dieser Aufsichtsrat über die Anrechnung einer Vergütung für die Nebentätigkeit entscheidet. Im Berichtsjahr übte keines der Vorstandsmitglieder über die in Ziffer 9 dieser Erklärung aufgelisteten Mandate hinaus Nebentätigkeiten aus. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich den übrigen Mitgliedern des Vorstands und dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters offen zu legen.

Dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters gehören sechs von der Hauptversammlung des persönlich haftenden Gesellschafters gewählte Mitglieder an. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung des persönlich haftenden Gesellschafters gewählt. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters sind unter Ziffer 10 in dieser Erklärung zusammengestellt.

Der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters hat wegen der Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien Kompetenzen, die in einer Aktiengesellschaft oder SE bei deren Aufsichtsrat liegen. Dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters obliegt insbesondere die Personalplanung für den Vorstand, die Bestimmung seiner Vergütung und die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Außerdem entscheidet der Aufsichtsrat über den Abschluss von Geschäften der Ströer Gruppe, die nach der Satzung der Ströer SE & Co. KGaA und der Geschäftsordnung für den Vorstand seinem Zustimmungsvorbehalt unterliegen. Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal im Jahr und hat einen Schlichtungsausschuss gebildet.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA besteht aus sechzehn Mitgliedern und setzt sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA gewählt; die Wahlen werden als Einzelwahlen durchgeführt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Nähere Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern und ihren gemäß § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich unter Ziffer 11 dieser Erklärung. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.stroeer.de/ueber-uns/ öffentlich zugänglich und werden jährlich aktualisiert.

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters. Angesichts der Besonderheiten der Rechtsform der Ströer SE & Co. KGaA als Kommanditgesellschaft auf Aktien hat ihr Aufsichtsrat eine eingeschränkte Funktion. Er ist insbesondere nicht zuständig für die Auswahl, Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und deren vertraglichen Bedingungen. Ebenso wenig besitzt er die Befugnis, eine Geschäftsordnung für den Vorstand mit einem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte. Beide Kompetenzen liegen bei dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters. Dagegen prüft der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss und verabschiedet die Empfehlung zur Verwendung des Bilanzgewinns an die Hauptversammlung. Zusammen mit dem persönlich haftenden Gesellschafter ist er zuständig für die Aufstellung des Vergütungsberichts. Außerdem befasst sich der Aufsichtsrat, unterstützt durch seinen Prüfungsausschuss, mit den Fragen der Compliance.

Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal im Jahr; zu einzelnen Tagesordnungspunkten regelmäßig auch ohne den Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters. Die Beschlüsse werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit im Gremium. Bei besonders wichtigen oder eilbedürftigen Entscheidungen wird der Aufsichtsrat zwischen den regelmäßig stattfindenden Sitzungen informiert. Soweit erforderlich erfolgt die Beschlussfassung auch im Wege von Umlaufbeschlüssen oder fernmündlich. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat auftretende Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Über Interessenkonflikte und deren Behandlung wird im Bericht des Aufsichtsrats informiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Gesellschaft unterstützt ihre Arbeit durch interne Fortbildungsmaßnahmen mit den Themenschwerpunkten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, regulatorische Entwicklungen, Controlling, Rechnungslegung und Darstellung der Geschäftsmodelle der Ströer Gruppe. Neue Mitglieder werden eingehend eingearbeitet.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr zwei Ausschüsse gebildet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Tätigkeiten der Ausschüsse.

Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Er ist verantwortlich für die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Ströer SE & Co. KGaA und des Ströer Konzerns einschließlich nichtfinanzieller Themen. Außerdem erörtert er mit dem Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzberichte und befasst sich mit dem Risikomanagement, dem Revisionssystem und Frage der Compliance. Der in diesen Fragen Zuständige und der Chief Compliance Officer berichten an den Prüfungsausschuss. Außerdem hat er Beratungs- und Kontrollfunktionen bei Fragen der Nachhaltigkeit und hierzu das Amt eines ESG Beauftragten des Aufsichtsrats eingerichtet. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, erteilt nach Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag und überwacht die Abschlussprüfung sowie die Auswahl, Qualität, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Schließlich beurteilt er regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung.

Bis zum 31. Mai 2021 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Ulrich Voigt (Vorsitzender), Christoph Vilanek (Stellvertretender Vorsitzender) und Dirk Ströer. Ab dem 15. Juli 2021 sind Mitglieder des Prüfungsausschusses Ulrich Voigt (Vorsitzender), Christoph Vilanek (Stellvertretender Vorsitzender) und Martin Diederichs (ESG Beauftragter des Aufsichtsrats). Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit den Geschäftsfeldern, in denen die Ströer Gruppe tätig ist, vertraut. Nach dem Aktiengesetz musste dem Prüfungsausschuss bislang mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats angehören, das über Expertise auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Nach dem Aktiengesetz in seiner Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität muss nach Ablauf der vorgesehenen Übergangsfrist mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und über mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss gehören jeweils mit Ulrich Voigt ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mit Christian Vilanek mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung an. Nach dem Kodex soll der Vorsitzende des Ausschusses über besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren haben, und er soll mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Der Vorsitzende des Ausschusses, Ulrich Voigt, erfüllt diese Anforderungen.

Dem Nominierungsausschuss obliegt die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Bei seinen Vorschlägen hat der Nominierungsausschuss das Kompetenzprofil für Anteilseignervertreter zu berücksichtigen und eine angemessene Beteiligung von Männern und Frauen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Der Nominierungsausschuss setzte sich im Berichtsjahr aus drei Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz dieses Ausschusses hatte Martin Diederichs inne, die stellvertretende Vorsitzende war Petra Sontheimer und als einfaches Mitglied gehörte dem Ausschuss Ulrich Voigt an.

Die Geschäftsordnungen der Ausschüsse können auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/ eingesehen werden.

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats und der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig entsprechend der Empfehlung des Kodex die Effizienz seiner Tätigkeit. Die Selbstbeurteilung erfolgt dabei jeweils alle zwei Jahre auf der Grundlage eines umfassenden Evaluationsbogens, den alle Mitglieder des Aufsichtsrats beantworten müssen, einer anonymisierten Analyse, einer eingehenden Erörterung in der folgenden Aufsichtsratssitzung sowie der Verabschiedung von Maßnahmen zur Optimierung der Effizienz. Im jeweils darauffolgenden Jahr erfolgt die Effizienzprüfung durch die Überprüfung der Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen und die Verabschiedung des Evaluationsbogens für das jeweils folgende Jahr. Gegenstand dieser Effizienzüberprüfungen sind insbesondere die Organisation der Aufsichtsratssitzungen, Anzahl und Arbeitsweise der Ausschüsse, Tätigkeit des Aufsichtsrats, Information des Aufsichtsrats, Besetzung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Überprüfung der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat mit diesen Themen in seiner Sitzung vom 8. September 2021 befasst. Die Ergebnisse bestätigen eine professionelle, konstruktive und von Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Einzelne Anregungen werden aufgegriffen und umgesetzt. Selbstbeurteilungen nehmen auch die Ausschüsse des Aufsichtsrats vor; auch hier sind die Ergebnisse der Beurteilung positiv.

4. Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Ebenen unterhalb des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters; Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats

Die Ströer SE & Co. KGaA hat wegen der Besonderheit ihrer Rechtsform als Kommanditgesellschaft auf Aktien keinen Vorstand als Geschäftsführungsorgan und ihr Aufsichtsrat hat keine Personalkompetenz für den Vorstand. Zielgrößen für einen Frauenanteil oder Diversity im Vorstand kann der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA nicht setzen; die Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand gemäß § 111 Abs. 5 AktG ist auf die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien nicht anwendbar. Der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters, der seinen Vorstand bestellt, hat sich selbst keine Zielgrößen gesetzt.

Bei der Besetzung von Führungsfunktionen in der Ströer Gruppe achtet der Vorstand auf Vielfalt und strebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Der Vorstand hat für den Frauenanteil in beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands im Jahr 2020 bis zum 30. September 2025 folgende Zielgrößen festgelegt: Einen Frauenanteil von 30% in der ersten Führungsebene der Ströer SE & Co. KGaA unterhalb des Vorstands und einen Frauenanteil von 33% in der zweiten Führungsebene der Ströer SE & Co. KGaA unterhalb des Vorstands. Im Geschäftsjahr 2021 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 30% und in der zweiten Führungsebene 33,2%.

Die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern hat im Berichtsjahr den gesetzlichen Anforderungen an die Mindestanteile entsprochen.

5. Ziele für die Zusammensetzung, Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat sich zuletzt am 15. Dezember 2021 mit dem Kompetenzprofil für seine Zusammensetzung auf Seiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat befasst und eine Aktualisierung des bislang bestehenden Kompetenzprofils beschlossen, das unter Punkt 6. dargestellt ist.

Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die unternehmensspezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur qualifizierten Wahrnehmung seiner Kontroll- und Beraterfunktion gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich sind. Aufsichtsräte sollen Erfahrungen und Qualifikationen haben in den Bereichen Medien und Digitale Wirtschaft, Corporate Strategy, Aufsichtsrats- und Gremienarbeit, Management von großen Organisationen, Corporate Governance; Compliance sowie M&A Prozesse. Außerdem muss mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Schließlich soll bei der Auswahl auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Da die Ströer Gruppe ganz überwiegend in Deutschland tätig ist, muss bei der Auswahl von Kandidaten langjährige internationale Erfahrung derzeit nicht vorliegen.

Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern angehören. Angemessen sind nach Entscheidung des Aufsichtsrats höchstens zwei im Sinne des Kodex abhängige Aufsichtsratsmitglieder. Bei der Unabhängigkeit soll die Eigentümerstruktur der Ströer SE & Co. KGaA und des persönlich haftenden Gesellschafters so berücksichtigt werden, dass, bezogen auf die Anzahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, höchstens ein Drittel der Mitglieder größere Eigentümergruppen repräsentieren. Außerdem solle Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihres Mandats ausreichend Zeit haben.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf hinreichende Vielfalt (Diversity) geachtet werden. Nach dem Aktiengesetz muss sich der Aufsichtsrat außerdem zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammensetzen.

Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat bestimmten Altersgrenze sollen zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied nur Personen vorgeschlagen werden, die bei ihrer Wahl nicht älter als siebzig Jahre sind. Bei Wahlvorschlägen zu berücksichtigen ist außerdem die vom Aufsichtsrat festgelegte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von zwölf Jahren.

Der Aufsichtsrat und der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen die Ziele für die Zusammensetzung im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidaten. Zuletzt haben sie die Ziele bei den Wahlvorschlägen, für die von der Hauptversammlung 2021 zu wählenden Anteilseignervertreter, berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat erfüllt nach seiner Auffassung in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen insgesamt über die unternehmensspezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die zur qualifizierten Wahrnehmung seiner Kontroll- und Beraterfunktion gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich sind. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Da sie außerdem über umfangreiche Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsbereichen und über langjährige Erfahrung verfügen, bringen sie ein breites Spektrum von Fähigkeiten und Erfahrungen in ihre Aufsichtsratstätigkeit ein. Es wird darauf Wert gelegt, dass Aufsichtsratsmitglieder der Kapitalseite ebenso wie der Arbeitnehmerseite eine aktive, operative Rolle im Berufsleben innehaben, basierend auf der Überzeugung, dass solche Aufsichtsratsmitglieder kompetenter sind bei der Beurteilung und Initiierung des notwendigen digitalen Wandels.

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat sieben weibliche Mitglieder an, davon drei aufseiten der Anteilseignervertreter und vier aufseiten der Arbeitnehmervertreter, was einer Quote von Frauen im Aufsichtsrat von 43,75% und bei den Anteilseignervertretern von 37,5% entspricht.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats gehörten aufseiten der Anteilseignervertreter bis zum 31. Mai 2021 sieben unabhängige Mitglieder an und damit eine angemessene Anzahl an Mitglieder, die unabhängig im Sinne des Kodex sind. Nach dem Ausscheiden des Aufsichtsratsmitglieds Dirk Ströer sind seit dem 1. Juni 2021 alle Anteilseignervertreter unabhängig im Sinne des Kodex, namentlich Christoph Vilanek, Ulrich Voigt, Dr. Karl-Georg Altenburg, Petra Sontheimer, Martin Diederichs, Barbara Liese-Bloch und Dr. Kai Sauermann. Die Regeln zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze zur Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wurden eingehalten. Weitere Einzelheiten bezogen auf die einzelnen Mitglieder der Anteilseignervertreter sind in der Kompetenzmatrix in Ziffer 6 dieser Erklärung zusammengestellt.

6. Kompetenzmatrix für Anteilseigner im Aufsichtsrat

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter sind Kriterien des Kompetenzprofils erfüllt, sofern sie in der nachfolgenden Tabelle grün markiert sind:

Merkmal Alten
burg
Bar
zen
Die
derichs
Liese
Bloch
Sauer
mann
Sonthei
mer
Vilan
ek
Voigt
Zusammensetzung des Gesamtgremiums: Das Aufsichtsratsgremium sollte insgesamt über die unternehmensspezifischen und fachlichen Vorausset
zungen verfügen, die mit Blick auf die Geschäftstätigkeiten des Ströer Konzerns wesentlich sind. Dabei muss nicht jedes Aufsichtsratsmitglied über
alle nachfolgend genannten Kompetenzen verfügen. Die Kompetenzen verstehen sich vielmehr als die Summe aller individuellen Kenntnisse, Fä
higkeiten und fachlichen Erfahrungen. Zu den Kompetenzen gehören insbesondere vertieft
Erfahrungen im Bereich Medien und der Digitalen
Wirtschaft
Fundierte Erfahrungen in dem Bereich Finanzen/Ka
pitalmarkt
Expertise im Bereich Rechnungslegung, die durch ei
nen steuerberatenden Beruf, Weiterbildung oder auf
sonstige Weise erworben wurde ("Rechnungsle
gungsexperte")
Expertise im Bereich Abschlussprüfung, die durch ei
nen steuerberatenden Beruf, Weiterbildung oder auf
sonstige Weise erworben wurde und die durch ein an
deres Aufsichtsratsmitglied als den Rechnungsle
gungsexperten eingebracht wird
Erfahrung in der Aufsichtsrats- und Gremienarbeit
sowie im Management von großen Organisationen,
Kenntnisse auf dem Gebiet der Corporate Gover
nance
Erfahrung mit unternehmerischer Strategieentwick
lung und M&A Prozessen
Dem Aufsichtsrat sollen stets wenigstens zwei Fi
nanzexperten angehören.
Der Aufsichtsrat strebt ferner für seine Zusammenset
zung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berück
sichtigung von unterschiedlichen beruflichen Erfah
rungen, Alter und Herkunft an und setzt sich insbe
sondere für eine angemessene Beteiligung aller Ge
schlechter ein. Deshalb soll sich der Aufsichtsrat ent
sprechend § 96 Abs. 2 Aktiengesetz und einem ein
schlägigen Aufsichtsratsbeschluss zu mindestens
dreißig Prozent aus Frauen zusammensetzen.
Die Mitglieder sollen im aktiven Berufsleben stehen.
Merkmal Alten
burg
Bar
zen
Die
derichs
Liese
Bloch
Sauer
mann
Sonthei
mer
Vilan
ek
Voigt
Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder: Das Aufsichtsratsgremium soll auf Anteilseignerseite zu wenigstens zwei Dritteln mit Mitgliedern
besetzt sein, die unabhängig von der Gesellschaft, dem persönlich haftenden Gesellschafter und dessen Vorstand sind. Kein allgemeines Kriterium
für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder soll die Dauer der Zugehörigkeit der Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat sein. Übersteigt
allerdings die Dauer der Zugehörigkeit die Anzahl von Jahren, die vom jeweils aktuellen Corporate Governance Kodex als maximal für das Vorlie
gen der Unabhängigkeit empfohlen wird, wird der Aufsichtsrat einen solchen Kandidaten für eine Wiederwahl nur empfehlen, wenn er sich zuvor
vergewissert hat, dass dieser trotz der Amtsdauer unabhängig ist.
Kein Aufsichtsratsmitglied und kein naher Familien
angehöriger des Aufsichtsratsmitglieds soll in den
zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vor
stands der Gesellschaft gewesen sein
Kein Aufsichtsratsmitglied und kein naher Familien
angehöriger des Aufsichtsratsmitglieds soll aktuell
oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder
als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion
eines konzernfremden Unternehmens eine wesentli
che geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft
oder einem von dieser abhängigen Unternehmen un
terhalten oder unterhalten haben (z.B. als Kunde, Lie
ferant, Kreditgeber oder Berater)
Kein Aufsichtsratsmitglied und kein naher Familien
angehöriger des Aufsichtsratsmitglieds soll ein naher
Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds sein
Persönliche Voraussetzungen für jedes Aufsichtsratsmitglied
Ein Aufsichtsratsmitglied soll über Persönlichkeit, In
tegrität, Leistungsbereitschaft, Professionalität und
Sozialkompetenz verfügen. Es soll ausgeprägte ana
lytische Fähigkeiten, Weitblick, Offenheit für innova
tives Denken und neue Ideen mitbringen.
Ein Aufsichtsratsmitglied soll hinreichend Zeit ha
ben, den zu erwartenden Aufwand zur ordnungsge
mäßen Ausübung des Aufsichtsratsmandats aufzu
bringen. Allgemeine Beschränkungen für die Anzahl
von Aufsichtsratsämtern eines Aufsichtsratsmitglieds
soll es nicht geben, weil der Aufsichtsrat sich bei sei
nen Wahlvorschlägen allein an den Fachkenntnissen,
Erfahrungen und Fähigkeiten von derzeitigen und zu
künftigen Mitgliedern des Aufsichtsrats orientieren
möchte. Übersteigt allerdings die Anzahl von Ämtern
eines etwa zukünftigen Aufsichtsratsmitglieds die
vom jeweils aktuellen Corporate Governance Kodex
empfohlene Anzahl, wird der Aufsichtsrat einen sol
chen Kandidaten nur empfehlen, wenn er sich zuvor
vergewissert hat, dass dieser zeitlich in der Lage ist,
dass Mandat in jeder Hinsicht qualifiziert auszufül
len.
Ein Aufsichtsratsmitglied sollte bei seiner Wahl nicht
älter sein als siebzig Jahre.

7. Aktiengeschäfte von Organmitgliedern

Nach Art. 19 MMVO sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gesetzliche verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Ströer SE & Co. KGaA oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundene Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von dem Mitglied oder ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 20.000,00 EUR erreicht oder übersteigt. Die der Ströer SE & Co. KGaA im Berichtsjahr gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/news-und-veroeffentlichungen/ verfügbar.

8. Hauptversammlung und Aktionärskommunikation

Die Kommanditaktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte satzungsgemäß in der Hauptversammlung wahr. Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss der Gesellschaft fest und beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und rechtliche Grundlagen der Gesellschaft, wie insbesondere Satzungsänderungen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 beschließt die Hauptversammlung zudem beratend über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorzulegenden Vergütungssystem. Darüber hinaus wird der persönlich haftende Gesellschafter, wenn er dies im Einzelfall für angemessen hält, bei wesentlichen Strukturänderungen oder Übernahmeangeboten eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Kommanditaktionäre hierüber beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung wird zusammen mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Berichten und Unterlagen auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung seiner Rechte stellt die Gesellschaft dem Kommanditaktionär einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Die Stimmrechtsvertreter sind auch während der Hauptversammlung erreichbar. Kommanditaktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Die Gesellschaft kann vorsehen, dass Kommanditaktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Kommanditaktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen der Verwaltung stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten und, sofern sie einen Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von mindestens 100.000 EUR haben, darüber hinaus verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird. Bei Wahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird für jeden Kandidaten ein ausführlicher Lebenslauf veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurde die ordentliche Hauptversammlung am 3. September 2021 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

Die Gesellschaft berichtet auf ihrer Internetseite unter https://ir.stroeer.com/de im Rahmen ihrer Investor-Relations-Arbeit regelmäßig und umfassend über die Entwicklungen in der Ströer Gruppe. Hier werden zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten auch Ergebnismeldungen, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen, Aktionärsbriefen, Pressemitteilungen und unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung enthält.

9. Mitglieder des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters und Mandate der Vorstandsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren inund ausländischen Kontrollgremien an:

Geburtsda Erste Bestellung (a) bei der Bestellt bis Mitgliedschaften in (a) gesetzlich zu bil
tum Ströer SE & Co. KGaA (bzw. denden Aufsichtsräten und (b) vergleich
deren
Rechtsvorgängerinnen)
baren in- und ausländischen Kontrollgre
bzw. (b) bei dem persönlich haf mien von Wirtschaftsunternehmen
tenden Gesellschafter
Udo Müller 09.07.1962 (a) 2002 31.07.2025 (a) keine Mandate
Köln, Co-CEO (b) 14.08.2015 (b) keine Mandate
Christian Schmalzl 12.08.1973 (a) 2021 31.07.2025 (a) keine Mandate
Köln, Co-CEO (b) 14.08.2015 (b) Internet Billboard a.s.
Dr. Christian Baier 29.12.1979 (a) keine Bestellung 31.07.2022 (a) keine Mandate
Köln, CFO bis zum (b) 01.08.2019 (b) keine Mandate
30.05.2021 und COO
ab dem 01.06.2021
Henning Gieseke 12.01.1971 (a) keine Bestellung 31.05.2024 (a) keine Mandate
Köln, CFO (b) 01.06.2021 (b) keine Mandate

10. Mitglieder des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:

Ausgeübter Beruf Geburtsdatum Mitglied seit Bestellt bis1 Mitgliedschaften in (a) gesetzlich zu bil
denden Aufsichtsräten und (b) ver
gleichbaren in- und ausländischen Kon
trollgremien von Wirtschaftsunterneh
men
Christoph
Vilanek
Hamburg,
Vorsitzender
CEO freenet AG 31.01.1968 14.08.2015 2022 (a) Ströer SE & Co. KGaA (Vorsitzen
der), Ceconomy AG, Exaring AG,
Verlag Norman Rentrop AG
(b) Mair's Geographischer Verlag
Dirk
Ströer
Köln,
stell
vertretender
Vorsitzender
(bis
31.05.
2021)
Unternehmer 08.06.1969 14.08.2015 31.05.2021 (a) Ströer SE & Co. KGaA (stellver
tretender Vorsitzender bis 31.05.2021)
(b) keine Mandate
Ulrich Voigt
Köln,
stell
vertretender
Vorsitzender
ab
dem
15.07.2021
Vorstandsvorsit
zender der Spar
kasse Köln-Bonn
22.05.1965 14.08.2015 2022 (a) Ströer SE & Co. KGaA (stellver
tretender Vorsitzender ab 03.09.2021),
Landesbank Berlin Holding AG, Ber
lin Hypo AG, Landesbank Berlin AG
(b) keine Mandate
Dr.
Karl
Georg Alten
burg, London
Vice Chairman des
Board of Directors
der Plastic Energy
Global S.L
04.03.1963 19.06.2019 2023 (a) Ströer SE & Co. KGaA
(b) Plastic Energy Global SL, MedShr
Ltd.
Martin
Die
derichs Köln,
Rechtsanwalt 11.08.1962 01.03.2016 2023 (a) Ströer SE & Co. KGaA, Pirson
Montage AG
(b) DSD Steelgroup GmbH
Raphael Küb
ler, Bonn
Head of Transfor
mation
Deutsche
Telekom AG
11.01.1963 16.03.2018 2024 (a) keine Mandate
(b) T-Mobile US Inc.
Dr. Kai Sau
ermann
(ab
dem
15.07.2021)
Köln
Wirtschaftsprü
fer/Steuerberater,
Gesellschafter-Ge
schäftsführer
der
SEJ GmbH-Steuer
beratungsgesell
schaft
20.05.1963 15.07.2021 2024 (a) Ströer SE & Co. KGaA
(b) keine Mandate

1 Die Amtsperiode endet grundsätzlich mit Ablauf der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung

11. Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:

Ausgeübter Beruf Geburtsdatum Mitglied seit Bestellt bis2 Mitgliedschaften in (a) gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und (b) ver
gleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsun
ternehmen
Christoph
Vilanek
Hamburg,
Vorsitzender
CEO freenet AG 31.01.1968 10.04.2013 2022 (a) Ströer Management SE(Vorsitzen
der), Ceconomy AG, Exaring AG,
Verlag Norman Rentrop AG
(b) Mair's Geographischer Verlag
Dirk
Ströer
Köln,
stell
vertretender
Vorsitzender
(bis
31.05.2021)
Unternehmer 08.06.1969 20.04.2004
(mit einer Un
terbrechung
vom
02.11.2015 bis
zum
1.03.2016)
31.05.2021 (a) Ströer Management SE(stellvertre
tender Vorsitzender bis 31.05.2021)
(b) keine Mandate
Ulrich Voigt
Köln,
stell
vertretender
Vorsitzender
ab
dem
15.07.2021
Vorstandsvorsitzen
der
der
Sparkasse
Köln-Bonn
22.05.1965 24.09.2013 2022 (a) Ströer Management SE(stellvertre
tender Vorsitzender ab 03.09.2021),
Landesbank Berlin Holding AG, Ber
lin Hypo AG, Landesbank Berlin AG
(b) keine Mandate
Dr.
Karl
Georg Alten
burg, London
Vice Chairman des
Board of Directors
der Plastic Energy
Global S.L
04.03.1963 19.08.2020 2023 (a) Ströer Management SE
(b) Plastic Energy Global SL, MedShr
Ltd.
Angela Bar
zen,
Ober
schleißheim
selbstständige Busi
ness-Coach, Traine
rin
für
Führungs
kräfte und Unterneh
men
24.08.1965 19.06.2019 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Martin
Die
derichs Köln,
Rechtsanwalt 11.08.1962 15.06.2018 2022 (a) Ströer Management SE, Pirson
Montage AG
(b) DSD Steel Group GmbH
Sabine
Hüt
tinger,
[Berlin]3
Mitarbeiterin Public
Affairs (Ströer)
18.05.1974 14.06.2017 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Andreas Hus
ter, Gera3
Betriebsratsvor
sitzender
Tri
contes360
Gera
GmbH
07.12.1960 30.08.2018 2022 (a)
tricontes
360
Verwaltung
Hamburg GmbH
(b) keine Mandate
Barbara
Liese-Bloch,
Köln
Geschäftsführerin
MONOFIL-TECH
NIK Gesellschaft für
Synthesemonofile
mbH, Hennef
14.12.1971 04.11.2020 2023 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Petra Loubek,
Köln3
Leiterin Innendienste
Regional (Ströer Me
dia Deutschland)
14.11.1979 29.08.2019 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Rachel Mar
quardt,
Ber
lin3
Bereichsleiterin Ta
rifpolitik,
Industrie,
Verlage, Druck und
Papier (ver.di)
31.03 1980 14.06.2017 2022 (a) Bundesdruckerei Gruppe GmbH,
Bundesdruckerei GmbH
(b) keine Mandate
Tobias Meu
ser,
Düssel
dorf3
Portfoliomanager
(Ströer)
28.04.1972 14.06.2017 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate

2 Die Amtsperiode endet grundsätzlich mit Ablauf der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung

3 Arbeitnehmervertreter(in)

Dr.
Thomas
Müller,
Frankfurt3
Leiter
Fachbereich
Telekommunika
tion/Informations
technologie (ver.di)
24.01.1957 14.06.2017 2022 (a)
Deutsche
Telekom
Services
Europe SE
(b) keine Mandate
Nadine
Rei
chel,
Unter
schleißheim3
kaufmännische Lei
terin Rechnungswe
sen/Controlling
bei
Infoscreen
GmbH
(Ströer)
28.12.1985 30.08.2018 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Christian Sar
diña
Gelle
sch,
Solin
gen3
Regionalleiter Port
folio
West/Rhein
(Ströer)
07.06.1970 14.06.2017 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Dr. Kai Sau
ermann, Köln
(ab
dem
03.09.2021)
Wirtschaftsprü
fer/Steuerberater als
Gesellschafter-Ge
schäftsführer der SEJ
GmbH-Steuerbera
tungsgesellschaft
20.05.1963 03.09.2021 2024 (a) Ströer Management SE
(b) keine Mandate
Petra
Sontheimer,
Köln
Management Coach
&
Organisationsbe
raterin
07.10.1970 15.06.2018 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate

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