Governance Information • Dec 16, 2019
Governance Information
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Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA, die Ströer Management SE (nachfolgend "der Vorstand") und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA (nachfolgend "der Aufsichtsrat") erklären gemäß § 161 AktG:
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2018 hat die Ströer SE & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ("DCGK") in seiner Fassung vom 07. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen.
börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften wahrnehmen, die vergleichbare Anforderungen stellen. Dieser Empfehlung wird im Hinblick auf Herrn Christoph Vilanek, CEO der freenet AG, Aufsichtsratsvorsitzender der Ströer SE & Co. KGaA und der Ströer Management SE sowie Mitglied in zwei weiteren Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften, nicht gefolgt. Herr Vilanek ist aufgrund seiner langjährigen Kenntnis der Gesellschaft, seines hervorragenden Branchenwissens und seiner Qualifikation sowie seiner Erfahrungen in anderen Aufsichtsratsgremien absolut geeignet, sowohl dem Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA anzughören als auch den Vorsitz dort zu bekleiden. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Vilanek zeitlich in der Lage ist, dass Mandat qualifiziert auszufüllen. Der Aufsichtsrat und die Gesellschaft möchten auf Herrn Vilanek als Aufsichtsratsmitglied daher nicht verzichten.
• Gemäß Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK sollen bei der Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen berücksichtigt werden. Dieser Empfehlung wird mit Blick auf die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer Management SE entsprochen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA hingegen erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA nur ein Sitzungsgeld sowie eine Erstattung ihrer etwaigen Auslagen. Vor diesem Hintergrund werden besondere Aufgaben bzw. Funktionen innerhalb des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA nicht gesondert vergütet.
Gegenwärtig und künftig wird die Gesellschaft dem DCGK in seiner Fassung vom 07. Februar 2017 mit den vorstehend genannten Einschränkungen - ausgenommen der Einschränkung zum Nominierungsausschuss - entsprechen. Ein Nominierungsausschuss wurde im Aufsichtsrat nunmehr gebildet, so dass von Ziffer 5.3.3 DCGK nicht mehr abgewichen wird.
Köln, den 11. Dezember 2019
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Christoph Vilanek Christian Schmalzl - Vorsitzender des Aufsichtsrats - - Vorstand -
Ströer SE & CO. KGaA Ströer Management SE
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