AGM Information • Mar 7, 2017
AGM Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
| ### _wige MEDIA AG #### Köln #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den Jahresabschluss zum 31.12.2016 #### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige SOUTH&BROWSE gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts München ist unter HR B 193406 die _wige SOUTH&BROWSE gmbh eingetragen (nachfolgend auch "SOUTH&BROWSE" genannt). Alleinige Gesellschafterin der SOUTH&BROWSE ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOUTH&BROWSE unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige SOUTH&BROWSE gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOUTH&BROWSE einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die SOUTH&BROWSE ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Die SOUTH&BROWSE wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben. (4) Die SOUTH&BROWSE nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der SOUTH&BROWSE beendet. Köln, den 29.12.2016 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den Jahresabschluss zum 31.12.2016 #### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige SOLUTIONS gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz ist unter HR B 20342 die _wige SOLUTIONS gmbh eingetragen (nachfolgend auch "SOLUTIONS" genannt). Alleinige Gesellschafterin der SOLUTIONS ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOLUTIONS unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige SOLUTIONS gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOLUTIONS einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die SOLUTIONS ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Die SOLUTIONS wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben. (4) Die SOLUTIONS nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der SOLUTIONS beendet. Köln, den 29.12.2016 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den Jahresabschluss zum 31.12.2016 #### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige MARKETING gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 65867 die _wige MARKETING gmbh eingetragen (nachfolgend auch "MARKETING" genannt). Alleinige Gesellschafterin der MARKETING ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der MARKETING unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige MARKETING gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der MARKETING einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die MARKETING ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Die MARKETING wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben. (4) Die MARKETING nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der MARKETING beendet. Köln, den 29.12.2016 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den Jahresabschluss zum 31.12.2016 #### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige EVENT gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 55586 die _wige EVENT gmbh eingetragen (nachfolgend auch "EVENT" genannt). Alleinige Gesellschafterin der EVENT ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 72875 eingetragene _wige CONTENT MARKETING gmbh (nachfolgend auch "CONTENT MARKETING" genannt). (2) Die CONTENT MARKETING, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EVENT unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige EVENT gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EVENT einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die EVENT ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der CONTENT MARKETING, welche wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG ist. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der _wige EVENT gmbh und der _wige MEDIA AG, welcher die _wige MEDIA AG zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Die EVENT wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben. (4) Die EVENT nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der EVENT beendet. Köln, den 29.12.2016 _wige CONTENT MARKETING gmbh Peter Lauterbach Geschäftsführer #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den Jahresabschluss zum 31.12.2016 #### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige CONTENT MARKETING gmbh (vormals _wige EDITORIAL gmbh) #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 72875 die _wige CONTENT MARKETING gmbh eingetragen (nachfolgend auch "CONTENT MARKETING" genannt). Alleinige Gesellschafterin der CONTENT MARKETING ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der CONTENT MARKETING unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige CONTENT MARKETING gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der CONTENT MARKETING einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die CONTENT MARKETING ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Die CONTENT MARKETING wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird die Befreiung des Tochterunternehmens nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben. (4) Die CONTENT MARKETING nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der CONTENT MARKETING beendet. Köln, den 29.12.2016 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS über die Inanspruchnahme von Erleichterungen gem. § 264 Abs. 3 HGB in Bezug auf den Jahresabschluss zum 31.12.2016 #### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der sporttotal.tv gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 72638 die sporttotal.tv gmbh eingetragen (nachfolgend auch "sporttotal" genannt). Alleinige Gesellschafterin der sporttotal ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Vorstandsvorsitzenden, Herrn Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der sporttotal unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### sporttotal.tv gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der sporttotal was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die sporttotal ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der sporttotal.tv gmbh und der _wige EVENT gmbh, welcher die _wige EVENT gmbh zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Sowohl die sporttotal als auch die EVENT werden als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss 31.12.2016 der _wige MEDIA AG, Köln, im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird die Befreiung der Tochterunternehmen nach § 264 Abs. 3 HGB angegeben. (4) Die sporttotal nimmt die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht), des Dritten Unterabschnitts (Prüfung) sowie des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 in Anspruch. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der sporttotal beendet. Köln, den 29.12.2016 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand |
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.