Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Software AG Audit Report / Information 2017

Jul 11, 2018

406_rns_2018-07-11_e463d05d-0792-400f-9239-a8cbec9213ea.html

Audit Report / Information

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

Softway Aktiengesellschaft

Hirschaid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

#### Aktiva
31.12.2017

EUR
31.12.2016

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 881.810,29 942.891,92
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 388.118,68 435.443,46
II. Sachanlagen 493.691,61 507.448,46
B. Umlaufvermögen 245.016,48 95.926,64
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 199.278,73 90.844,18
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 45.737,75 5.082,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.390,52 3.789,72
Summe Aktiva 1.140.217,29 1.042.608,28
#### Passiva
31.12.2017

EUR
31.12.2016

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 285.653,39 189.890,76
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 230.593,02 230.593,02
III. Verlustvortrag 90.702,26 136.575,49
IV. Jahresüberschuss 95.762,63 45.873,23
B. Rückstellungen 49.078,00 39.292,00
C. Verbindlichkeiten 805.485,90 813.425,52
Summe Passiva 1.140.217,29 1.042.608,28

Anhang

A N H A N G

der Firma

Softway AG, Hirschaid

für das

Geschäftsjahr 2017

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264, 267 Absatz 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich waren die Bestimmungen des GmbHG zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich gemäß § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten:

·         Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

·         Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen bei den Zugängen wurden zeitanteilig vorgenommen.

·         Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG für geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der beigefügten Anlage zum Anhang.

Unter der bei den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Position „Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte“ sind Herstellungskosten für selbst entwickelte (originäre) Software-Produkte aktiviert. Im Geschäftsjahr 2017 wurden Kosten i.H.v. € 32.277,22 als Zugang aktiviert. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen i.H.v. € 67.886,00 vorgenommen, der Buchwert beträgt zum 31.12.2017 € 343.518,68.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr waren mit € 0,00 auszuweisen (Vorjahr € 0,00).

Auf eine Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Restlaufzeit                   Restlaufzeit                  Restlaufzeit

bis zu einem Jahr            zwischen einem                von mehr als

und fünf Jahren                    fünf Jahren               Gesamtbetrag

€                                    €                                    €                                    €

Verbindlichkeiten                                            408.564,27                    253.692,02                    143.229,61                    805.485,90

Zum Abschlussstichtag bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne von §§ 268 Abs. 8, 285 Nr. 28 HGB i.H.v. € 343.518,68 (= Buchwert zum 31.12.2017 der aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens)

4. Sonstige Angaben

a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB ist nicht veranlasst, da diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung ist.

c) Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr:

·         Herr István Veiland, DV-Kaufmann

Auf die Angabe der Vergütungen an die Geschäftsführer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.

d) Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dipl.-Volkswirt Steffen Schütz, Unternehmensberater, Herrn Detlev Jagnow, Kaufmann sowie Frau Ute Veiland, Notariatsangestellte.

e) Gesellschafter

Gegenüber Gesellschaftern bestanden Darlehensverbindlichkeiten i.H.v. € 127.286,08 (Vorjahr € 127.286,08). Die Gesellschafter (Darlehensgeber) sind mit ihren Rückzahlungsansprüchen gegenüber der Softway AG im Rang hinter alle Forderungen anderer Gläubiger der Softway AG zurückgetreten (Rangrücktritt).

f) Beschäftigte Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich gemäß § 288 Absatz 1 HGB auf 21,25 Personen.

Hirschaid, den 04.05.2018

Softway AG

_________________________

István Veiland (Vorstand)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.6.2018.