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Software AG Audit Report / Information 2024

Oct 15, 2025

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Audit Report / Information

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Publication

Softway Aktiengesellschaft

Hirschaid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten

Geschäftsjahr

EUR
Gesamt

Geschäftsjahr

EUR
Einzelposten

Vorjahr

EUR
Gesamt

Vorjahr

EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 38.099,00 79.929,00
II. Sachanlagen 328.550,36 355.719,36
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 30.922,14 7.042,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 845.331,22 494.557,79
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 331.403,14 629.890,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.939,55 29.362,91
Summe Aktiva 1.587.245,41 1.596.502,18

PASSIVA

Einzelposten

Geschäftsjahr

EUR
Gesamt

Geschäftsjahr

EUR
Einzelposten

Vorjahr

EUR
Gesamt

Vorjahr

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 230.593,02 230.593,02
III. Bilanzgewinn 404.234,38 316.533,20
B. Rückstellungen 163.961,00 185.570,00
C. Verbindlichkeiten 662.347,25 693.659,26
D. Rechnungsabgrenzungsposten 76.109,76 120.146,70
Summe Passiva 1.587.245,41 1.596.502,18

Anhang f ür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist unter der Firma Softway Aktiengesellschaft im Handelsregister des Register­ge­richts (Amtsgericht) Bamberg in Abteilung B unter der Registernummer HRB 4351 eingetragen. Der Fir­mensitz laut Re­gistergericht ist Hirschaid.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Han­delsgesetz­buches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalge­sell­schaften im Sinne des §§ 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB so­wie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesell­schaf­ten, §§ 268-274a, 276-278 HGB und den ergänzenden Vorschriften für Aktiengesellschaften, §§ 150, 152 AktG, erstellt. Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr un­verändert ange­wandt.

Gliederung

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 Abs. 2 und 275 Abs. 2 HGB sowie § 158 AktG, wobei für die Gewinn-und Verlustrechnung das Gesamtkos­ten­verfahren Anwendung findet.

2. Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Die Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERM ÖGEN

ist zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit ab­nutz­bar, um plan­mä­ßige Ab­schreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut­zungsdauer und orientieren sich an den steuerlich zulässigen Höchstsätzen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert bis EUR 800,00 werden grundsätzlich im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr 2019 wurden entsprechend den steuerlichen Regelungen Zugänge mit einem Anschaffungswert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 in einen Sammelposten eingestellt, der entsprechend den steuerlichen Regelungen auf einen Zeitraum von fünf Jahren aufgelöst wird.

UMLAUFVERM ÖGEN

Vorr äte

unfertige Leistungen sind mit den voraussichtlich erzielbaren Verrechnungssätzen angesetzt.

Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände

sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

sind zum Nennwert angesetzt.

AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

sind mit den in der Zukunft verrechenbaren Beträgen angesetzt.

R ÜCKSTELLUNGEN

sind in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

VERBINDLICHKEITEN

sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG

sind mit den in der Zukunft verrechenbaren Beträgen angesetzt.

C. Erl äuterungen zur Bilanz

1. Umlaufverm ögen

Forderungen und sonstige Verm ögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich Restlaufzeiten bis zu ei­nem Jahr.

2. Eigenkapital

Bilanzgewinn

enthält einen einbezogenen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 302.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 329 (Vj. TEUR 249) Restlaufzeiten bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 333 (Vj. TEUR 411) Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr, davon in Höhe von TEUR 31 (Vj. TEUR 98) mit Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren.

Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 411 (Vj. TEUR 503) sind durch Grundschulden auf den betrieblichen Grundbesitz in Höhe von TEUR 690 besichert.

D. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 35 Arbeitnehmer.

Hirschaid, den 30. Juni 2025

gez. Josephine Reinhold und Frank Engert

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. August 2025