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Software AG Audit Report / Information 2016

Aug 15, 2017

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Audit Report / Information

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Publication

hmd-Software-Aktiengesellschaft

Andechs

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

A K T I V A

31.12.2016 31.12.2015
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände
1.506.890,00 1.745.640,00
II. Sachanlagen 1.863.522,59 1.952.675,59
III. Finanzanlagen 450,00 450,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 8.903,49 15.306,24
II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände
211.212,93 178.524,82
III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks
581.729,69 157.749,81
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 51.272,98 24.073,78
SUMME Aktiva 4.223.981,68 4.074.420,24

P A S S I V A

31.12.2016 31.12.2015
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 112.500,00 112.500,00
II. Kapitalrücklage 375.000,00 375.000,00
III. Gewinnrücklagen 10.670,81 10.670,81
IV. Bilanzgewinn 2.191.248,18 2.131.257,94
V. buchmäßiges Eigenkapital 2.689.418,99 2.629.428,75
B. RÜCKSTELLUNGEN 263.878,63 220.632,80
C. VERBINDLICHKEITEN 802.432,48 674.626,50
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 80.275,21 105.035,51
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 387.976,37 444.696,68
SUMME Passiva 4.223.981,68 4.074.420,24

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname lt. Registergericht: hmd-software ag
Firmensitz lt. Registergericht: Andechs
Registereintrag: 24.10.1995
Registergericht: München
Register-Nr.: B 111041

Auf Grund der erstmaligen Anwendung der Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden auch die Vorjahreswerte angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit nicht möglich.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, auf Ausweis unwesentlicher Abweichungen wird verzichtet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist konservativ bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter, planmäßiger linearer Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 HGB).

Die Gesellschaft hat von ihrem Aktivierungswahlrecht nach § 248 Absatz 2 HGB Gebrauch gemacht und weist selbst entwickelte Anwendersoftware für Rechenzentrumslösungen als immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen aus. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 Absatz 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Absatz 2 HGB).

Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Der Wertansatz des niedrigeren beizulegenden Werts erfolgte nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Ein sich ergebener Überhang passiver latenter Steuern wird entsprechend § 274 Absatz 1 Satz 1 HGB angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz und GuV

Im Geschäftsjahr wurden keine weiteren Aufwendungen für die Planung und Entwicklung von Softwareprogrammen unter den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aktiviert (§ 285 Nr. 22 HGB). Abschreibungen waren in Höhe von 218.365,00 Euro vorzunehmen.

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 112.500,00 Euro und ist in 4.500 Namensaktien mit einem Nennwert in Höhe von je 25,00 Euro eingeteilt.

In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag in Höhe von 2.131.257,94 Euro einbezogen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen insgesamt 356.204,22 Euro.

Am Abschlussstichtag bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 446.228,26 Euro sind durch Pfandrechte gesichert. Davon sind 446.228,26 Euro durch Grundpfandrechte gesichert.

Es werden aufgrund bestehender Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens passive latente Steuern in Höhe von 387.976,37 Euro gesondert ausgewiesen.

Werden die rechtlichen Bestimmungen des BilRUG nicht auf die Umsatzerlöse des Vorjahres angewandt, so betragen diese 4.743.367,86 Euro.

4. Sonstige Angaben

Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Christian Heidler, Kaufmann

Der Aufsichtsrat setzt sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Herr Uwe Richter, Vorstandsvorsitzender eurodata AG, Vorsitzender

Frau Elisabeth Schick-Artmeier, Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin

Herr Bernd Hollmann, Rechtsanwalt

Auf die Angaben über die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde entsprechend der Regelungen des § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Die eurodata AG hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die Mehrheit am gesamten Aktienkapital hält (Mitteilungspflicht gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG).

Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die ETL AG Steuerberatungsgesellschaft, Essen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Handelsregisters unter der Registernummer HRB 22694 des Registergerichts Essen eingereicht.

Unterschrift der Geschäftsführung

Andechs, den 17.07.2017

Christian Heidler, Vorstand

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2017 festgestellt.