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Software AG Audit Report / Information 2012

Jan 3, 2014

406_rns_2014-01-03_0273df46-c778-40bc-9713-f2353cbf8aeb.html

Audit Report / Information

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Publication

hmd-Software-Aktiengesellschaft

Andechs

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

#### Aktiva
31.12.2012

EUR
31.12.2011

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 3.675.552,01 2.491.836,18
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.281.719,30 0,00
II. Sachanlagen 2.225.934,12 2.335.723,12
III. Finanzanlagen 167.898,59 156.113,06
B. Umlaufvermögen 162.465,31 70.693,85
I. Vorräte 16.091,58 26.640,23
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 142.409,05 39.929,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.964,68 4.123,85
C. Rechnungsabgrenzungsposten 110.466,97 113.654,73
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.948.484,29 2.676.184,76
#### Passiva
31.12.2012

EUR
31.12.2011

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 1.749.912,98 776.966,21
I. gezeichnetes Kapital 112.500,00 112.500,00
II. Kapitalrücklage 375.000,00 375.000,00
III. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 7.669,38 7.669,38
IV. Bilanzgewinn 1.254.743,60 281.796,83
B. Rückstellungen 276.718,59 376.713,06
C. Verbindlichkeiten 1.487.871,42 1.389.564,02
D. Rechnungsabgrenzungsposten 101.054,71 132.941,47
E. Passive latente Steuern 332.926,59 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.948.484,29 2.676.184,76

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, auf Ausweis unwesentlicher Abweichungen wird verzichtet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist konservativ bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger linearer Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 HGB).

Die Gesellschaft hat von Ihrem Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und weist selbst entwickelte nicht fertiggestellte Anwendersoftware für Rechenzentrumslösungen als immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen aus. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Der Wertansatz des niedrigeren beizulegenden Werts erfolgte nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Ein sich ergebender Überhang passiver latenter Steuern wird entsprechend § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen für die Planung und Entwicklung von Softwareprogrammen in Höhe von insgesamt 1.281.719,30 Euro unter den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aktiviert (§ 285 Nr. 22 HGB). Die Fertigstellung der Softwareprogramme erfolgt in 2013; Abschreibungen waren im Geschäftsjahr nicht zu bilden.

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 112.500 Euro und ist in 4.500 Namensaktien mit einem Nennwert in Höhe von je 25,00 Euro eingeteilt.

In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag in Höhe von 281.796,83 Euro einbezogen.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Altersversorgungsverpflichtungen bestehen für eine versorgungsberechtigte Person aufgrund einer Individualvereinbarung. Zur Berechnung des Rückstellungswertes ist ein versicherungsmathematisches Gutachten nicht erforderlich, weil die Verpflichtung mit einem feststehenden Erfüllungsbetrag angesetzt wurde. Eine Abzinsung der Rückstellung ergibt sich aus der individuellen Berechnung.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen insgesamt 623.111,10 Euro.

Am Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von insgesamt 726.301,10 Euro.

Am Abschlussstichtag bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 660.172,19 Euro sind durch Pfandrechte gesichert. Davon sind 555.144,33 Euro durch Grundpfandrechte gesichert.

IV. Sonstige Angaben

Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt:

Frau Christine Munker, Kauffrau, Vorsitzende

Frau Hannelore Moser, Kauffrau

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Martin Moser, Kaufmann, Vorsitzender

Herr Horst Wagner, Steuerberater

Herr Karl-Heinz Siebenpfeiffer, Kaufmann

Auf die Angaben über die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde entsprechend der Regelungen des § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Die EURO DATA GmbH & Co. KG hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die Mehrheit am gesamten Aktienkapital hält (Mitteilungspflicht gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG).

Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die ETL AG Steuerberatungsgesellschaft, Essen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber der Elektronischen Handelsregisters unter der Registernummer HRB 22694 des Registergerichts Essen eingereicht.

der Vorstand

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.8.2013.