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Software AG — Annual Report 2019
Dec 28, 2020
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Annual Report
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Publication
hmd-Software-Aktiengesellschaft
Andechs
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019
Bilanz
A K T I V A
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände |
1.955.822,71 | 1.708.259,00 |
| II. Sachanlagen | 1.728.217,65 | 1.758.804,59 |
| III. Finanzanlagen | 450,00 | 450,00 |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | 0,00 | 5.000,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
745.952,36 | 827.158,01 |
| davon mit einer Restlaufzeit | ||
| von mehr als einem Jahr | ||
| EUR 535.840,98 / Vj: 515.405,35 | ||
| davon aus verbundenen | ||
| Unternehmen | ||
| EUR 541.213,19 / Vj: 528.373,25 | ||
| III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
525.249,02 | 458.502,41 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 21.944,76 | 30.151,21 |
| SUMME Aktiva | 4.977.636,50 | 4.788.325,22 |
P A S S I V A
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 112.500,00 | 112.500,00 |
| II. Kapitalrücklage | 375.000,00 | 375.000,00 |
| III. Gewinnrücklagen | 10.670,81 | 10.670,81 |
| IV. Bilanzgewinn | 2.898.274,19 | 2.838.058,55 |
| V. buchmäßiges Eigenkapital | 3.396.445,00 | 3.336.229,36 |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 501.624,00 | 269.890,43 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 487.727,05 | 630.910,60 |
| davon mit einer Restlaufzeit | ||
| bis zu einem Jahr | ||
| EUR 223.550,47 / Vj: 304.594,26 | ||
| davon mit einer Restlaufzeit | ||
| von mehr als einem Jahr | ||
| EUR 264.176,58 / Vj: 326.316,34 | ||
| davon im Rahmen der | ||
| sozialen Sicherheit | ||
| EUR 793,71 / Vj: 3.079,69 | ||
| davon gegenüber ver- | ||
| bundenen Unternehmen | ||
| EUR 77.508,75 / Vj: 105.982,95 | ||
| davon aus Steuern | ||
| EUR 114.052,64 / Vj: 134.880,74 | ||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 90.542,43 | 107.795,86 |
| E. PASSIVE LATENTE STEUERN | 501.298,02 | 443.498,97 |
| SUMME Passiva | 4.977.636,50 | 4.788.325,22 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
| Firmenname lt. Registergericht: | hmd-software ag |
|---|---|
| Firmensitz lt. Registergericht: | Andechs |
| Registereintrag: | 24.10.1995 |
| Registergericht: | München |
| Register-Nr.: | B 111041 |
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, auf Ausweis unwesentlicher Abweichungen wird verzichtet.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Die Gesellschaft hat von ihrem Aktivierungswahlrecht nach § 248 Absatz 2 HGB Gebrauch gemacht und weist selbst entwickelte Softwareprogramme als immaterielle Vermögensgegenstände im Anlagevermögen aus. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet und um planmäßige Abschreibungen entsprechend ihrer jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer gemindert.
Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige, lineare Abschreibungen gemindert werden. Die Abschreibungen werden linear über die erwarteten Nutzungsdauern Jahren verteilt.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Der Wertansatz des niedrigeren beizulegenden Werts erfolgte nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert für Gegenstände des Anlagevermögens über dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Vorratsbestände sind im Berichtszeitraum nicht vorhanden.
Geleistete Anzahlungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Gesellschaft hat zum Ende des Geschäftsjahres ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden Bewertungsvorschriften für Jubiläumsrückstellungen erstellen lassen. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Jubiläumsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Erfolgsauswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Erwartete zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Ein sich ergebener Überhang passiver latenter Steuern wird entsprechend § 274 Absatz 1 Satz 1 HGB angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Im Geschäftsjahr wurden Aufwendungen für die Planung und Entwicklung von Softwareprogrammen unter den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens i. H. v. 500.023,00 Euro aktiviert (§ 285 Nr. 22 HGB). Abschreibungen waren in Höhe von 277.505,00 Euro vorzunehmen.
Gemäß § 268 Abs.8 HGB bestehen zum Ende des Geschäftsjahrs ausschüttungsgesperrte Beträge i. H. v. 1.929.925,00 Euro, die in voller Höhe auf die Aktivierung von Entwicklungskosten anfallen.
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 112.500,00 Euro und ist in 4.500 Namensaktien mit einem Nennwert i. H. v. von je 25,00 Euro eingeteilt.
In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag i. H. v. 2.838.058,55 Euro einbezogen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen insgesamt 223.550,47 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 264.176,58 Euro.
Am Abschlussstichtag bestehende Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 264.176,58 Euro sind durch Pfandrechte gesichert.
Es werden aufgrund bestehender Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens passive latente Steuern i. H. v. 501.298,02 Euro gesondert ausgewiesen.
4. Sonstige Angaben
Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt:
Herr Christian Heidler, Kaufmann
Der Aufsichtsrat setzt sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Herr Dieter Leinen, Vorstandsvorsitzender eurodata AG, Vorsitzender
Frau Elisabeth Schick-Artmeier, Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin
Herr Bernd Hollmann, Rechtsanwalt
Auf die Angaben über die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde entsprechend der Regelungen des § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.
Die eurodata AG hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie die Mehrheit am gesamten Aktienkapital hält (Mitteilungspflicht gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG).
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist die ETL AG Steuerberatungsgesellschaft, Essen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Handelsregisters unter der Registernummer HRB 22694 des Registergerichts Essen eingereicht.
Unterschrift der Geschäftsführung
Andechs, den 09.12.2020
gez. Christian Heidler
Vorstand
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2020 festgestellt.