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Secanda AG — Audit Report / Information 2023
Jan 9, 2026
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Audit Report / Information
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Publication
SECANDA AG
Villingen-Schwenningen
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Beschluss der Hauptversammlung
Die SECANDA AG, alleinige Aktionärin der SECANDA Systems AG, Villingen-Schwenningen, stimmt der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 betreffend die Offenlegung des Jahresabschlusses der SECANDA Systems AG zum 31. Dezember 2023 zu.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SECANDA AG, Villingen-Schwenningen, einbezogen.
Villingen-Schwenningen, 19. April 2024
SECANDA AG
Einstandserklärung des Mutterunternehmens
Zwischen dem Mutterunternehmen SECANDA AG (Registergericht Freiburg, HRB 603048) und dem Tochterunternehmen SECANDA Systems AG besteht seit dem 11.04.2011 ein Ergebnisabführungsvertrag (§§ 301, 302 AktG). Die Eintragung im Handelsregister ist erfolgt.
Angabe im Anhang des Konzernabschlusses
Im Anhang des Konzernabschlusses der SEACNDA AG zum 31.12.2023 wurde folgende Angabe mit aufgenommen:
E9. Befreiung von Tochterunternehmen
Der Konzernabschluss hat befreiende Wirkung für die SECANDA Systems AG, Villingen-Schwenningen (§ 264 Abs. 3 HGB).
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die SECANDA AG
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der SECANDA AG - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SECANDA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschluss, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschluss zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschluss sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschluss relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Konzerns abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Villingen-Schwenningen, den 22. April 2024
**LFK WPG mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Thomas Geyer, Wirtschaftsprüfer
ppa. Daniel Hartmann, Wirtschaftsprüfer
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Geschäftstätigkeit und Strategie
SECANDA AG
Die SECANDA AG, Villingen-Schwenningen vereint als Holding die Unternehmen der SECANDA-Gruppe. Die Unternehmen entwickeln und vermarkten Systeme für das bargeldlose Bezahlen, den physikalischen Zugang zu Gebäuden und Räumen, die Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter*innen sowie den digitalen Zugang zu PCs, Daten, Firmennetzwerken etc. Im Mittelpunkt steht die SECANDA ID, die nach der Registrierung durch den Nutzer generiert wird und die eine sichere Identifikation und Verifikation der Nutzer garantiert.
Die Nutzer der Systeme der SECANDA-Gruppe identifizieren sich mit ihrer persönlichen Chipkarte, über Ihre Smartphone App oder biometrische Merkmale an den Terminals aller angeschlossenen Lösungen. Sie öffnen mit nur einer Chipkarte, App und ID überall Türen und Schließfächer oder erfassen Zeiten, sie identifizieren sich an Druckern, erhalten Zugang zu Daten und besuchen die Kantine. Sie bezahlen überall mit derselben Chipkarte oder App von ihrem zentralen Guthabenkonto oder verrechnen Leistungen mit angeschlossenen betriebswirtschaftlichen Systemen. Auf dem gesamten Campus, dem Firmengelände oder in öffentlichen Einrichtungen.
Im SECANDA System erhält jeder Nutzer hierfür eine zentrale, digitale Identität. Mit nur einer Registrierung im zentralen ID-Management-Systems ist er sofort für alle einbezogenen Systeme zugelassen. Personendaten können auch aus Personalprogrammen und ERP-Systemen eingespielt werden. Rechte wie Zutrittsrechte lassen sich für alle angeschlossenen Lösungen zentral vergeben. Alle Transaktionen werden zentral erfasst, ausgewertet und zugeordnet. Persönlich einsehbar für jeden Nutzer per App oder im Web-Portal.
Neben den Lösungen der SECANDA-Gruppe können auch Fremdsysteme in das ID-Management und somit in das Identifikations- und Bezahlsystem der SECANDA-Gruppe integriert werden: So wird aus einer Vielzahl von Anwendungen und Lösungen ein integriertes Gesamtsystem.
Die SECANDA AG hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmen aus ihrem Branchenumfeld übernommen. Dieser Weg soll auch in Zukunft gezielt weiter verfolgt werden, um Marktanteile zu steigern, Knowhow zu bündeln und kontinuierlich neue eigene Funktionen und Features für die zentrale ID, also die Chipkarte und die App anzubieten. Des Weiteren wird sich SECANDA verstärkt auf heute aktuelle Themen wie Sicherheit konzentrieren. Sichere Nutzer-Identitäten und die Digitalisierung von Prozessen im Bereich des physischen und digitalen Zugangs. Auch in den Bereich Zutrittskontrolle- und Zeiterfassung wird weiter investiert, um den Wachstumskurs zu beschleunigen. Hierzu werden Ressourcen aus anderen Bereichen neu zugeordnet.
Die SECANDA-Gruppe hat zum Stichtag 31.12.2023 einschließlich Geschäftsführer insgesamt 166 (Vj. 158) Mitarbeiter beschäftigt.
Konzernstruktur
Die SECANDA AG übernimmt als strategische Holding für die Unternehmensgruppe übergeordnete Funktionen. In 2023 wurden die vormals eigenständigen Firmen IntraKey technologies AG und H. Schomäcker GmbH auf die SECANDA Systems AG verschmolzen. Das operative Geschäft der SECANDA-Firmengruppe untergliedert sich in der Folge in die zwei Geschäftsbereiche IDENTIFICATION & PAYMENT, PHYSICAL ACCESS & TIME und DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY. Die Gesellschaften teilen sich wie folgt auf die zwei Geschäftsbereiche auf. IDENTIFICATION & PAYMENT, PHYSICAL ACCESS & TIME: SECANDA Systems AG (IntraKey technologies AG, H. Schomäcker GmbH), Polyright AG, Professional Services GmbH, InterCard Systems Inc., Control Systems GmbH & Co. KG, SECANDA Systems S.L. DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY: IDpendant GmbH
Geschäftsmodell und Märkte
IDENTIFICATION & PAYMENT (insbesondere SECANDA Systems AG, Polyright AG, Professional Services GmbH und Control Systems GmbH & Co. KG)
Die SECANDA Systems AG (kurz: SECANDA Systems), Villingen-Schwenningen, die Polyright AG (kurz: Polyright), Sion in der Schweiz, die Professional Services GmbH (kurz: Professional Services), Villingen-Schwenningen, bieten ihren Kunden Gesamtlösungen für Identifikation, digitale Kommunikation und Bezahlen an.
SECANDA Systems und Polyright betreuen ihre eigenen Systeme von der Entwicklung über die Installation bis zum Service und vermarkten ihre Systeme gemeinsam unter der Marke SECANDA. Professional Services vermarktet Produkte über Händler und Projektierer. Bei Bezahl- und Zugangssystemen an Universitäten und Hochschulen in Deutschland und der Schweiz, dem bislang weitaus größten Umsatzsegment sind diese Unternehmen mit der zentralen Chipkarte heute klarer Marktführer in Deutschland und in der Schweiz.
Das flexible und leistungsfähige SECANDA System, das ursprünglich allein von Polyright entwickelt wurde, wird heute gemeinsam mit der SECANDA Systems AG vermarktet und weiterentwickelt und ermöglicht die erfolgreiche Ansprache neuer Zielgruppen außerhalb des Hochschulumfeldes oder kleinerer Institutionen. Mit dem Kauf und der Verschmelzung der H. Schomäcker GmbH, Köln im August 2023 kann das dort vorhandene, ebenfalls fortschrittliche Identifikations- und Bezahlsystem my.Authent, in das SECANDA System technologisch integriert werden und bietet nun zusätzliche Funktionen, die das Gesamtsystem noch flexibler machen und speziell für den Hochschulmarkt die Vermarktung noch besser unterstützen. Ferner werden die nun mehrfach vorhandenen Hardware Terminals vollständig zusammengeführt und damit die notwendigen Aufwendungen für Weiterentwicklung und Pflege minimiert.
SECANDA Systems und Polyright richten sich nach der Verschmelzung der 3 Firmen (SECANDA Systems AG, H. Schomäcker GmbH und IntraKey technologies AG) gemeinsam neu aus. Durch die Integration der Chipkarten- und Identifikationssysteme aller drei Unternehmen entsteht ein neues ID-Payment- und Access-Gesamtsystem, das die Vorteile aller bestehenden Systeme vereinen soll.
Den aktuellen und neuen Systemen der Unternehmen ist gemein, dass sie neben der Chipkarte auch die Nutzung der App für Bezahl- und Identifikationssysteme ermöglichen und die Daten im System zentral verarbeitet und gespeichert werden und nicht mehr dezentral auf der Chipkarte. Auf der Basis des Systems SECANDA werden die bisherigen, auf reinem Hard- und Softwareverkauf basierten Geschäftsmodelle um neue lizenzbasierte Geschäftsmodelle erweitert oder umgestellt.
Neben dem Neukundengeschäft in Bestandsmärkten und neuen Märkten verfügen speziell SECANDA Systems und Polyright über ein ausgeprägtes Bestandskundengeschäft. Im Rahmen der Upgrade-Strategie sollen weiterhin neue Anwendungen und neue Technologien bei bestehenden Kunden vermarktet werden. Dadurch wird über viele Jahre hinweg ein solides Basisgeschäft durch regelmäßige Kartenbestellungen und Folgebestellungen gewährleistet. Hierzu zählen auch Lizenz- und Serviceumsätze und technologisch bedingte Updates und Systemwechsel. Zugleich wollen die Unternehmen neue lizenzbasierte Geschäftsmodelle für die entwickelten Softwarelösungen im Markt einführen und neue Märkte im In- und Ausland erschließen.
Alle beteiligten Unternehmen arbeiten in der Entwicklung eng zusammen. Während SECANDA Systems und Professional Services vornehmlich bei der Entwicklung und Nutzung von Geräten kooperieren, bringen Polyright und SECANDA Systems gemeinsam neue Softwarepakete auf den Markt. Die SECANDA Systems S.L. mit Sitz in Valencia entwickelt einen wesentlichen Teil des SECANDA System im Auftrag.
Die multifunktionalen Chipkartensysteme von SECANDA Systems wurden auch im Jahr 2023 vorwiegend an Universitäten, Hochschulen und Studentenwerke vermarktet, zugleich aber auch außerhalb dieses traditionellen Umfelds. An den Hochschulen nutzen die Studierenden die Chipkarte von SECANDA Systems, um auf dem Hochschulgelände zu bezahlen oder sich zu identifizieren. Das Kerngeschäft von SECANDA Systems umfasst die Entwicklung und den Vertrieb von Zahlungs-, ID-, Zugangs- und Zeiterfassungssysteme und Gesamtlösungen für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete und Märkte. SECANDA Systems tritt als Lösungsanbieter mit einem umfangreichen eigenen Produktportfolio und als Generalunternehmer auf und bietet den Kunden die komplette Dienstleistungskette, angefangen von der Beratung über die Produktentwicklung, das Projektmanagement bis hin zur System-Inbetriebnahme und dem After-Sales-Service.
Die H. Schomäcker GmbH war über viele Jahre der weitaus wichtigste Wettbewerber von SECANDA Systems im Hochschulmarkt. Im Bereich Drucken und Kopieren mit der Chipkarte setzte SECANDA Systems darüber hinaus schon seit Jahren das Druckmanagementsystem Q Pilot von der H. Schomäcker GmbH flächendeckend in den eigenen Chipkartensystemen ein. Mit den Chipkartensystemen von SECANDA lassen sich Drucke, Kopien und Scans abrechnen und bargeldlos bezahlen. Zusätzlich können mit der Chipkarte von SECANDA beispielsweise Druckaufträge an beliebigen Druckern abgerufen und Scans automatisch einem Chipkarteninhaber zugeordnet werden. Dieses Software-Produkt wird nun innerhalb der SECANDA Systems AG weiterentwickelt und vermarktet.
Die Control Systems GmbH & Co. KG (kurz: Control Systems), Villingen-Schwenningen, an der die SECANDA AG 70% der Anteile hält, fokussiert sich auf das Druckmanagement. Control Systems verfügt auf diesem Gebiet über umfangreiches Know-how und eigene Softwareprodukte, die das Angebot der SECANDA-Gruppe ergänzen. Die Vermarktung der von Control Systems entwickelten oder vertriebenen Produkte erfolgt über Händler vor Ort. Die reine Softwarelösung e-Follow wurde in den letzten Jahren auch während der Pandemie aktiv in Richtung Cloud-Lösung weiterentwickelt und wurde deshalb seitens des weltweit tätigen Herstellers von Kopierern und Drucker, der Firma TOSHIBA speziell für Europa als strategisch wichtiges Produkt innerhalb der TOSHIBA Gesamtlösung definiert. Bereits in der 2. Jahreshälfte 2023 konnten deshalb relevante zusätzliche Umsätze und Ergebnisse erzielt werden.
PHYSICAL ACCESS & TIME
Innerhalb der SECANDA Systems AG, werden die Produkte und Lösungen der vormals IntraKey technologies AG, Dresden für die Zutrittskontrolle und Zeiterfassung weiterentwickelt und über den neu strukturierten Gesamtvertrieb vermarktet.
Das Systemangebot umfasst moderne Hard- und Softwarelösungen sowie Apps für die Zeiterfassung, den Zutritt zu Gebäuden ebenso wie die chipkartenbasierte Verwaltung von Schrankschlössern, Schließfächern und Spinden sowie Lösungen für die Reservierung und Planung von Räumen und für die Nutzung und Abrechnung von Fahrradboxen.
IntraKey technologies AG wurde im Geschäftsjahr 2023 auf die SECANDA Systems verschmolzen. Die Fusion soll weitere Schritte der Integration ermöglichen und durch eine flexiblere Teilung der Ressourcen Synergien noch besser nutzbar machen.
Die bislang langjährige enge Kooperation von IntraKey mit ihrer bisherigen Schwestergesellschaft SECANDA Systems erhält damit einen neuen Rahmen. Die Systeme von IntraKey technologies AG ergänzen die Funktionen der SECANDA-Systeme in idealer Weise. So ließen sich die IntraKey technologies AG-Produkte seit Jahren erfolgreich bei den SECANDA-Kunden, insbesondere im Hochschulumfeld vermarkten, indem dort die SECANDA-Systeme um IntraKey technologies AG-Produkte ergänzt wurden.
DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY
(IDpendant GmbH)
Die SECANDA AG hält 54% der Anteile an der IDpendant GmbH mit Sitz in Unterschleißheim bei München. IDpendant ergänzt als Systemhaus das Produktportfolio der SECANDA-Gruppe um den Bereich der Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation. Bislang regeln die Lösungen der SECANDA-Gruppe zum Beispiel den Zugang zu Räumen oder Gebäuden mit der Chipkarte oder App (Physical Access). Die Integration der Lösungen von IDpendant ermöglicht es, dass mit derselben Chipkarte oder App auch der Zugang zu Computern, Netzwerken und Daten abgesichert und geregelt werden kann (Digital Access). Bestehende Systeme der SECANDA-Gruppe können um diese Funktionalitäten erweitert werden. Bei der sicheren Authentifizierung wird der Zugang zu Rechnern und Netzwerk neben der Passwortabfrage zusätzlich durch das Auslesen der Chipkarte oder die Bestätigung per App abgesichert. Beim Single Sign-on werden Nutzer eines Netzwerks mit nur einer sicheren Identifikation berechtigt, auf Daten und Programme in verschiedenen Systemen zuzugreifen - sofern sie eine Berechtigung dafür haben. Berechtigungen lassen sich dabei auch an andere Rechner mitnehmen oder vorübergehend auf Vertreter übertragen. Die Absicherung des Zugangs zu einem Netzwerk, einem PC oder zu sensiblen Daten und Anwendungen gegen unautorisierte Nutzung gewinnt gerade in der heutigen Zeit eine immer höhere Bedeutung. Bereits in der Vergangenheit haben die SECANDA Systems und die IDpendant GmbH in Projekten zusammengearbeitet. Durch die direkte Beteiligung sollen zukünftig weitere Synergien genutzt und die Lösungen von IDpendant den Kunden der SECANDA Unternehmen als neue Funktionalität für ihr System angeboten werden. Umgekehrt soll der Marktzugang von IDpendant auch die Absatzchancen der übrigen Unternehmen der SECANDA-Gruppe erhöhen.
Internationalisierung
SECANDA fokussiert sich bei der Internationalisierung zunächst auf den spanischen Markt und verfügt dort seit 2022 mit der SECANDA Systems S.L. über eine eigene Tochtergesellschaft in Valencia. Die SECANDA Systems S.L. dient neben ihrer Funktion als Entwicklungsstandort für das System SECANDA zugleich auch als neuer Vertriebsstandort, um von Valencia aus den spanischen Markt zu erschließen. Im Jahr 2023 wurde ein erster Vertriebsmitarbeiter eingestellt, um den Markt vor Ort zu adressieren.
Polyright hat im Geschäftsjahr 2023 an mehreren Auslandsmessen teilgenommen, um die Gegebenheiten im jeweiligen Land und international allgemein zu erfassen und um damit eine Entscheidungsbasis für die Weiterentwicklung des SECANDA Systems und die Vermarktung der Lösungen in weiteren Ländern erarbeiten zu können.
Markt und Wettbewerb
Die SECANDA Systems ist in Deutschland gemessen an den heute installierten Chipkartensystemen Marktführer im Hochschulmarkt. SECANDA betreut allein in Deutschland Chipkartensysteme bei mehr als 140 relevanten Kunden.
Dieser Kundenstamm ermöglicht aufgrund der technologischen Bindung an SECANDA ein nach wie vor relevantes Folgegeschäft. SECANDA verfügt damit im Kernmarkt über eine starke Marktposition und ist trotz vereinzelt neuer Mitbewerber einem vergleichsweisen überschaubaren Wettbewerb ausgesetzt. Beim Neugeschäft konzentriert sich SECANDA neben kleineren Universitäten und Hochschulen (CAMPUS) vor allem auf neue Märkte wie beispielsweise Unternehmen (CORPORATE) und Kliniken (CARE) und damit neue Zielgruppen außerhalb der Hochschulen, nachdem viele der großen Hochschulstandorte heute schon Kunden von SECANDA sind.
Polyright hat in der Schweiz eine vergleichbare Geschäftstätigkeit und Marktrolle wie SECANDA in Deutschland. Allerdings wurde dort in den letzten Jahren bereits das Entwicklungskonzept dahingehend geändert, dass überwiegend Softwarelösungen den Schwerpunkt bilden. Die Migration von bestehenden reinen Chipkartenlösungen auf die Polyright-Software-Nutzerplattform ermöglicht die Gewinnung von Neukunden außerhalb des Bereichs Education und ein Wachstum im Bereich der Service- und Wartungsverträge, aber auch neue mobile Anwendungen.
Das System von Polyright ist auch im Hinblick auf die Anforderungen von Unternehmen und weiteren Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs besonders gut geeignet. Die Integration der Produktportfolios von Polyright unter der Marke SECANDA ermöglicht heute die Vermarktung eines neuen Gesamtsystems für die Identifikation auf Basis der digitalen ID. Diese Innovationen sollen in Deutschland genutzt werden, um mit einer gestärkten und zusammengefassten Vertriebsstruktur neue Märkte besser als bislang zu erreichen.
Der Bereich PHYSICAL ACCESS & TIME ist von hohem Wettbewerb und einer großen Anzahl mittelständischer Anbieter geprägt. In diesen Marktbedingungen kann sich SECANDA Systems (vormals Bereich IntraKey technologies AG) als innovativer und flexibler Anbieter seit Jahren gut behaupten. Das Team am Standort Dresden beabsichtigt, innerhalb der Struktur der SECANDA Systems stark zu wachsen, da der Markt für Zeiterfassung derzeit besonders von neuen gesetzlichen Regelungen profitiert und zugleich der Markt für Zutrittskontrolle ein hohes Volumen bei stetigem Wachstum ausweist.
Control Systems vermarktet Systeme für das Abrechnen, Bezahlen und Verwalten von Druckaufträgen, Scans und Kopien. Zum wichtigsten Kunden des Unternehmens zählt die Firma TOSHIBA. Der Hersteller von Kopierern, Druckern und Multifunktionsgeräten vermarktet die Druckmanagement-Lösung von Control Systems zusammen mit ihren Geräten. Die Entwicklung dieser Kooperation und möglicher weiterer Kooperationen ist angesichts hoher Software-Margen ausschlaggebend für die zukünftige Gewinnentwicklung von Control Systems. Zusätzlich beliefert Control Systems zahlreiche Händler für Kopier- und Drucklösungen mit eigenen und fremden Produkten.
IDpendant ist im stark wachsenden Markt für IT-Sicherheitslösungen gut positioniert und ist vor diesem Hintergrund auch im Jahr 2023 erneut gewachsen. Der Markt ist von einer großen Anzahl weiterer Anbieter geprägt. Das Unternehmen soll auch in Zukunft von der starken Nachfrage und dem Trend zu mehr IT-Sicherheit profitieren.
Geschäftsverlauf
Die wesentlichen Steuerungsgrößen und finanziellen Leistungsindikatoren für den Konzern sind die Umsatzerlöse, das EBIT und das EBT.
Nachfolgend angegeben ist die Entwicklung der wesentlichen Steuerungsgrößen und Kennzahlen in TEUR auf Basis des IFRS -Konzerns.
| in TEUR | Stand Jahresende 2023 | Stand Jahresende 2022 | Veränderungen in % |
|---|---|---|---|
| Konzernsteuerungsgrößen (IFRS) | |||
| Konzern-Umsatz | 25.879 | 24.013 | 7,8% |
| Konzern-EBIT | 185 | 475 | -61,0% |
| Konzern-EBT | -101 | 302 | -133,5% |
| Kennzahlen für Investoren (IFRS) | |||
| Konzern-EBITDA | 1.404 | 1.599 | -12,2% |
| Konzern-Investitionen | 1.141 | 1.797 | -36,5% |
Erläuterung der Kennzahlenbasis
Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen inklusive Wertminderungen und Wertaufholungen. Der Aufwand für die Nutzung gemieteter oder geleaster Immobilien und Mobilien ist gemäß IFRS in den Abschreibungen erfasst und somit nicht im EBITDA enthalten.
Das EBIT ist das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern. Das EBT ist das Ergebnis vor Ertragsteuern. Die Konzern-Investitionen umfassen Investitionen in selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 507 (Vj. TEUR 934), erworbene immaterielle Vermögenswerte TEUR 0 (Vj. TEUR 2), Sachanlagevermögen TEUR 189 (Vj. TEUR 165) und Zugänge aus Nutzungsrechten gemäß IFRS 16 in Höhe von TEUR 445 (Vj. TEUR 696).
Insgesamt war das Wachstum im Geschäftsjahr 2023 nicht zufriedenstellend. Bei gestiegenen Kosten und niedrigem Wachstum verschlechterte sich folglich auch das Ergebnis. Ferner fielen durch die Neuausrichtung und den damit verbundenen Restrukturierungsmaßnahmen erhebliche Sonderaufwendungen u.a. im Zusammenhang mit dem Personalabbau in der Größenordnung von ca. TEUR 300 an, die das Ergebnis 2023 stark negativ beeinflusst haben.
Einfluss von Covid-19 auf die Geschäftsentwicklung
Die Auswirkungen der Pandemie auf die Geschäftsentwicklung sind auch im Geschäftsjahr 2023 noch unerwartet deutlich zu spüren. Der Vertrieb und auch die Abwicklung der Projekte waren nicht unmittelbar von Schließungen, Kontakt- oder Reisebeschränkungen betroffen, aber die Auswirkungen der Vorjahre sind nach wie vor sichtbar. So hatte die eingeschränkte Präsenz des Vertriebs bei den Kunden vor Ort in den Vorjahren auch weiterhin im Jahr 2023 zeitlich verzögert Auswirkungen auf den Umsatz. Dies hat möglicherweise auch dazu beigetragen, dass die erwarteten Aufholeffekte nach der Öffnung der Universitäten bisher weitgehend ausgeblieben sind. Projektverzögerungen entstanden auch noch im Jahr 2023 durch eine zu Jahresbeginn weiter unerwartete Materialknappheit im Bereich der Zutrittslösungen. Es wird heute davon ausgegangen, dass sich die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie im Jahr 2024 wieder weiter reduzieren und auch der selektive Teilemangel bei den Herstellern gelöst wird.
Ertragslage
Die SECANDA AG konnte ihre Umsatzerlöse im Konzern von TEUR 24.013 auf TEUR 25.879 steigern und damit um 7,8%. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen auf die erstmals ganzjährige Einbeziehung der H. Schomäcker GmbH. Im Vorjahr wurde die H. Schomäcker GmbH ab November 2022 mit einem Umsatzbeitrag in Höhe von TEUR 322 in den Konzernabschluss einbezogen. Bei einer ganzjährigen Konsolidierung hätten die Umsatzerlöse im Vorjahr im Konzern TEUR 25.614 betragen. Weiteres organisches Umsatzwachstum verzeichnete der Bereich DIGITAL ACCESS.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsbereich IDENTIFICATION & PAYMENT und PHYSICAL ACCESS & TIME erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 von TEUR 18.480 auf TEUR 19.823. Ohne die ganzjährige Einbeziehung der H. Schomäcker GmbH wäre der Umsatz leicht rückläufig im Vergleich zum Vorjahr. Die Ertragslage war neben der schwachen Auftragslage durch hohe Sonderaufwendungen für die Integration der Gesellschaften und den vorgenommenen Personalabbau gekennzeichnet.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsbereich DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY sind im Geschäftsjahr 2023 von TEUR 5.533 im Vorjahr um TEUR 523 (9,6%) auf TEUR 6.056 angestiegen. Der Ergebnisbeitrag fiel etwas geringer aus als im Vorjahr aufgrund einer verschlechterten Personalaufwandsquote.
Das EBITDA fiel im Konzern von TEUR 1.599 auf TEUR 1.404. Das EBIT fiel im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 185, nachdem es im Vorjahr noch bei TEUR 475 gelegen hatte. Das EBT des Konzerns lag bei TEUR -101 (Vj. TEUR 302).
Insgesamt ergab sich im Konzern ein Jahresverlust von TEUR -381 (Vj. TEUR 126). Das Ergebnis pro Aktie beträgt im Konzern EUR -0,16 (Vj. EUR 0,05). Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch eine starke Kaufzurückhaltung der Kunden in allen Märkten auch aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Situation weltweit. Weiter besteht zudem bei vielen Kunden Kaufzurückhaltung aufgrund des bevorstehenden Technologiewechsels.
Vermögens- und Finanzlage
Die SECANDA AG verfügt im Konzern weiterhin über eine gute Eigenkapital- und Finanzausstattung.
Das Eigenkapital fiel im Konzern leicht von TEUR 11.933 um TEUR 210 auf TEUR 11.723. Der Rückgang ist auf das negative Jahresergebnis zurückzuführen.
Aufgrund der getätigten Investitionen auf Niveau der Abschreibungen fiel das Anlagevermögen im Konzern nur leicht von TEUR 12.584 im Jahr 2022 um TEUR 7 auf TEUR 12.577 im Geschäftsjahr 2023.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten fielen im Konzern von TEUR 4.105 im Jahr 2022 auf TEUR 3.477 im Jahr 2023, was auf regulären Tilgungen der bestehenden Bankdarlehen zurückzuführen ist. Zugleich verringerte sich der Finanzmittelbestand bei Kreditinstituten und kurzlaufenden Staatsanleihen von TEUR 3.216 im Jahr 2022 auf TEUR 1.988 im Jahr 2023. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr aufgrund des im Vorjahr aufgenommenen Akquisitionsdarlehens auf TEUR 320 nach TEUR 177 im Jahr 2022 gestiegen. Auf Basis der freien Kreditlinien besteht weiterhin ein guter Handlungsspielraum für die Unternehmensgruppe. Für den Fall anhaltend niedriger Rentabilität im Konzern besteht mittelfristig ein weiterer Finanzierungsbedarf. Dies auch vor dem Hintergrund hoher Investitionen in Neuentwicklungen.
Prognosebericht
Für das Geschäftsjahr 2023 hatte der Vorstand einen Konzernumsatz in der Größenordnung von 26 - 27 Mio. EUR erwartet. Mit einem Umsatzanstieg von EUR 24,0 Mio. auf EUR 25,9 Mio. lag der SECANDA Konzern leicht unterhalb dieser Erwartungen. Effekte aus der Pandemie haben das Geschäft sowohl angebots- als auch nachfrageseitig noch stärker belastet als zum Jahresbeginn erwartet. Für das EBT und EBIT wurde ein Ergebnis oberhalb des Jahres 2022 und damit oberhalb von TEUR 302 bzw. TEUR 475 erwartet. Mit einem EBT von TEUR -101 und einem EBIT von TEUR 185 lagen diese Ergebnisgrößen ebenfalls unterhalb der Erwartungen. Die Prognose konnte somit nicht erreicht werden, Grund hierfür waren hohe Sonderaufwendungen, eine insgesamt weiter anhaltend schwache Geschäftsentwicklung und Investitionszurückhaltung der Kunden aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Situation.
Für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwartet der Vorstand einen Umsatzanstieg auf EUR 26 Mio. bis 27 Mio. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten wir als Folge der starken Kostensenkungen ein stark verbessertes Ergebnis deutlich über dem Ergebnis des Jahres 2023.
Chancen und Risiken
Auch wenn für das laufende Geschäftsjahr 2024 erwartet wird, dass die Auswirkungen der Pandemie sich relativieren, besteht weiterhin das Risiko, dass negative Effekte zurückkehren, länger andauern oder größere Auswirkungen haben als heute erwartet.
Die Pandemie hat zu einer prägenden Digitalisierung des gesellschaftlichen Verhaltens geführt. Dies führt dazu, dass auch nach Öffnung von Einrichtungen und zurückkehrender Präsenz in Unternehmen weiterhin Veranstaltungen, Meetings, Kommunikation digital und das Arbeiten zu Hause stattfinden. Die von den Kunden der SECANDA-Gruppe angebotenen Dienstleistungen wie Mensa und Gastronomie oder die Nutzung von Multifunktionsdruckern in Einrichtungen und Büros werden dadurch weniger nachgefragt. Dies kann zu bleibenden Einnahmeausfällen bei den Kunden von SECANDA führen, die dann auch negativen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung von SECANDA haben können.
Innovationen, neue Anbieter und der Trend zum bargeldlosen Bezahlen in allen Bereichen des täglichen Lebens haben sich während der Pandemie dynamisch entwickelt. Dadurch konkurrieren öffentlich zugängliche Zahlungssysteme über Geschäftsbanken und neue Paymentanbieter zunehmend mit den Systemen von SECANDA. Auch wenn die Systeme von SECANDA in den konkreten Anwendungen entscheidende Vorteile und breitere Einsatzmöglichkeiten gegenüber diesen Bezahlmöglichkeiten haben, machen die Marktveränderungen die Entscheidungen der Kunden komplex und verzögern so zumindest die Auftragsvergabe.
Marktverwerfungen in Folge der Pandemie und des Ukraine-Kriegs haben zu hoher Inflation und Preissprüngen geführt. Auch wenn sich die Effekte erwartungsgemäß relativieren, kann dies dazu führen, dass Kostensteigerungen nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden können.
Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingen wie Inflation und unerwartet starke Zinsanstiege und in der Folge konjunkturelle Sorgen führen vor allem bei den Wirtschaftsunternehmen zu einer spürbaren Investitionszurückhaltung. Insbesondere die hohen Zinsen können nach der Verschiebung und Stornierung von Bauprojekten stark negativen Einfluss auf den Bereich Zutrittskontrolle haben, der Bauprojekte in der Regel abschließt und deshalb erst zeitlich nachgelagert auf eine rückläufige Baukonjunktur reagiert. Allerdings erzielt der Bereich unabhängig davon hohe Umsätze außerhalb des Neubaus.
Die SECANDA AG ist in der Vergangenheit bereits zahlreiche Beteiligungen und Übernahmen eingegangen. Die SECANDA AG wird auch in Zukunft attraktive Beteiligungs- und Übernahmemöglichkeiten prüfen. Eine gelungene Übernahme könnte im Konzern zu einem deutlichen Umsatz- und Ergebnissprung führen. Sollten sich trotz sorgfältiger Prüfung Übernahmen oder Beteiligungen schlecht entwickeln, könnte dies das Konzernergebnis belasten und zu Abschreibungen führen.
Risiken in der zukünftigen Entwicklung der SECANDA Systems AG, speziell für Neugeschäfte, liegen unverändert darin begründet, dass das Lösungsgeschäft auf eher komplexen, teilweise saisonal bedingten Projekten basiert, die überwiegend mit Einrichtungen der öffentlichen Hand getätigt werden. Hier können politische Entwicklungen Investitionen zumindest verzögern. Das zyklische Neugeschäft erfordert verstärkte Bemühungen im Bereich der Ressourcen und Liquiditätsplanung. Darüber hinaus dürfte es aufgrund der hohen Marktdurchdringung in den kommenden Jahren immer schwieriger werden, attraktive Neukunden im Hochschulbereich in Deutschland zu gewinnen. Aufgrund des bestehenden Kundenstamms und des daraus resultierenden Basisumsatzes ist die Abhängigkeit vom Neu-Projektgeschäft jedoch nach wie vor reduziert.
Die SECANDA Systems AG hat über die Hochschulen, die die Chipkartensysteme von SECANDA einsetzen, Zugang zu Kunden, die wiederum rund 1,3 Millionen Studierende vorwiegend in Deutschland betreuen. Hinzu kommen die Kunden der Schwestergesellschaften und Beteiligungen in Deutschland und in der Schweiz. Sollte es SECANDA gelingen, gemeinsam mit neuen Partnern Verträge im Zusammenhang mit dem Zugang zu diesen Studierenden abzuschließen oder neue Geschäftsmodelle zu etablieren, könnte dies zu einem erheblichen Anstieg der Gewinne führen.
Für Ansprüche aus eventuell durch Produkte verursachte Schäden bestehen Produkthaftpflichtversicherungen, dennoch könnte es in der Unternehmensgruppe zu Schäden kommen, die nicht von Versicherungen gedeckt sind.
Für SECANDA Systems und Polyright als Technologieunternehmen ergibt sich die Herausforderung, die über Jahre entstandene, sehr breit aufgestellte Produktpalette immer zeitnah auf dem neuesten Stand hinsichtlich Designs und Funktionalität zu halten - und dies zu wettbewerbsfähigen Preisen. Aufgrund steigender funktionaler Anforderungen und der generellen technischen Weiterentwicklung muss die SECANDA-Gruppe aktiv neue Technologien verfolgen und implementieren, was tendenziell zusätzliche Personalressourcen erfordert.
Die Polyright-Technologie und Nutzerplattform bietet für Polyright und die Gruppenfirmen neue Anwendungsmöglichkeiten und damit den Zugang zu neuen Märkten und Kundenkreisen. Die Vermarktung der Lösungen in neue Märkte national und international erfordern Investitionen im Bereich Vertrieb und Service.
SECANDA ist mit der Chipkarte an den Hochschulen im Bereich bargeldloser Zahlungssysteme tätig. Neue Anbieter und neue Technologien wie Mobile Payment und Open-loop-Payment-Systeme, APP-basierte Kommunikations- und Informationssysteme oder moderne Kassensysteme streben nach Marktanteilen in diesem Bereich. Das bietet SECANDA Chancen durch die Einführung und Lizensierung neuer Technologien und Dienste im Kundenkreis der Hochschulen, bei deren Studierenden und darüber hinaus. Allerdings entstehen auch Risiken, dass neue Bezahl- oder APP-basierte Ausweissysteme die vorhandenen SECANDA-Lösungen nicht nur ergänzen, sondern teilweise ersetzen. Insgesamt können bestehende und neue Wettbewerber speziell im Hochschulmarkt die Marktführerschaft von SECANDA angreifen und so starken Einfluss auf Margen, Geschäftsmodelle und Umsatz nehmen.
Die mittlerweile hohe Anzahl an Bestandskunden bestellt nach wie vor regelmäßig Chipkarten für neue Studierende oder andere Chipkartennutzer nach. Dieses Geschäft trägt heute wesentlich zur Umsatz- und Ertragslage der SECANDA Systems AG bei. Die Kunden sind dabei technisch an die von SECANDA kodierten Chipkarten gebunden. Sollte es dennoch zu einem Rückgang des Kartenvolumens, der Lizenzen oder der Margen in diesem Geschäft kommen, könnte dies erheblichen Einfluss auf die Gewinne der SECANDA Systems AG haben.
Die Konzerngesellschaften müssen sich immer wieder neuen Rahmenbedingungen anpassen und die strukturellen Grundlagen für ihr Wachstum und die Zusammenarbeit untereinander schaffen. Dies kann zu Reorganisationen führen, die dann mit Kosten verbunden sein können.
Mit zunehmenden Exporten steigt bei den Konzerngesellschaften das Wechselkursrisiko. Allerdings ist der Exportanteil außerhalb der Eurozone abgesehen von Exporten in die Schweiz noch sehr gering und stellt dadurch derzeit noch kein erhöhtes Risiko dar.
Als Publikumsgesellschaft war die SECANDA AG in den letzten Jahren Veränderungen im Aktionärskreis ausgesetzt. So hat die Sandpiper Digital Payments AG mit Sitz in St. Gallen im Juni 2016 an die SECANDA AG gemeldet, dass sie mehr als 50% der Anteile hält. Auch wenn Sandpiper keine Anteile mehr an der SECANDA hält, könnte es zu einem maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit kommen (Change-of-Control-Risiken). So hält der Aufsichtsrat der SECANDA AG heute persönlich mehr als die Hälfte der Anteile an der SECANDA AG. Die Hauptversammlung der SECANDA AG hat am 20. Juni 2023 dem Delisting der Aktien vom Freiverkehr zugestimmt. Das Delisting wurde zum 31.12.2023 vollzogen. Alle Meldungen zum Delisting bzw. Geschäftsentwicklung etc. sind veröffentlich worden. Es gab kein Abfindungsangebot. Seit dem 1.1.2024 ist die SECANDA AG nicht mehr börsennotiert. Maßgebliche Einflüsse können sowohl in der heutigen Aktionärsstruktur als auch in veränderter Form bei einem Wechsel der heutigen Aktionäre entstehen. Andererseits können sich für die SECANDA-Gruppe durch die Aktionärsstruktur auch weiterhin Chancen durch den Zugang zu neuen Märkten, Technologien, Geschäftspartnern und Kapital ergeben.
Chancen bestehen ferner in der Finanzierung des Unternehmens oder der gesamthaften Veräußerung aller Aktien außerhalb der Börse. Risken bestehen unter anderem in der eingeschränkten Fungibilität der Aktien und in dem Wegfall von Transparenzverpflichtungen.
Die Gesellschaft hat nach Einschätzung der Geschäftsführung die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Kosten- und Ertragssituation der SECANDA-Gruppe zu sichern. Jedoch kann eine anhaltend niedrige Rentabilität bei bestehenden Tilgungsverpflichtungen Einfluss auf den zusätzlichen Liquiditätsbedarf der SECANDA-Gruppe haben. Der Vorstand schätzt daher permanent den möglichen Liquiditätsbedarf ab und wird gegebenenfalls zusätzliche Schritte in Erwägung ziehen, um einen erhöhten Liquiditätsbedarf abzusichern.
Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten, Guthaben bei Kreditinstituten sowie sehr kurzlaufende deutsche Staatsanleihen. Der Kundenstamm setzt sich bei der SECANDA Systems AG und Polyright im Wesentlichen aus Hochschulen und Universitäten sowie zunehmend großen Unternehmen und Institution mit guter Bonität zusammen. Das den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhaftende inhärente Ausfallrisiko wird von der Geschäftsführung anhand von Plan-Ist-Vergleichen systematisch monatlich überwacht. Durch die Durchführung von Factoring sind Forderungsausfälle die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt die SECANDA Systems AG durch die Factoring Vereinbarung zudem über ein adäquates Debitorenmanagement. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Eigenmittel und Lieferantenkrediten sowie bei Bedarf über Kontokorrentlinien und Factoring. Polyright und IDpendant als weitere große Tochtergesellschaften verzichten vor dem Hintergrund der Bonität ihrer Kundenstruktur anders als SECANDA Systems auf Forderungsausfallversicherungen und sichern ihre Forderungen auch nicht über Factoring ab. Die oftmals fortlaufende Fakturierung im Projektverlauf und Anzahlungsrechnungen relativieren dabei das Risiko für die beiden Unternehmen.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Unterjährig erfolgt hier monatlich ein Abgleich zwischen der Ertragsplanung und den Ausweisen in den Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sodass mögliche Risiken zeitnah erkannt werden können.
Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird regelmäßig eine Liquiditätsanalyse durchgeführt, welche einen Überblick über den erwarteten Liquiditätsbedarf im Konzern vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.
Villingen-Schwenningen im April 2024
Gerson Riesle, Vorstand
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023
SECANDA AG, Villingen-Schwenningen
AKTIVA
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | C1/C2 | 10.390.764,38 | 10.329.256,27 |
| Sachanlagen | C1 | 2.186.327,57 | 2.254.782,62 |
| Finanzanlagen | C1 | 260,00 | 260,00 |
| Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | C6 | 1.115.661,02 | 221.198,76 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | C7 | 0,00 | 0,00 |
| Latente Steueransprüche | C3 | 100.698,01 | 188.164,50 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 13.793.710,98 | 12.993.662,15 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | C4 | 3.416.819,25 | 3.543.198,19 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | C5 | 1.837.509,44 | 1.910.317,80 |
| Sonstige nichtfinanzielle Vermögenswerte | C6 | 1.081.694,08 | 1.152.448,67 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | C7 | 1.416.159,76 | 1.744.176,56 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.987.502,45 | 2.417.516,98 | |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 9.739.684,98 | 10.767.658,20 | |
| Bilanzsumme | 23.533.395,96 | 23.761.320,35 |
PASSIVA
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | C8 | 2.323.633,00 | 2.323.633, 00 |
| Kapitalrücklage | C8 | 4.915.794,74 | 4.915.794,74 |
| andere Gewinnrücklagen | C9 | 2.387.582,56 | 2.387.582,56 |
| Gewinnvortrag | C8 | 1.986.894,01 | 1.860.758,75 |
| Konzernergebnis | C8 | -380.595,17 | 126.135,26 |
| Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung | 189.489,83 | 111.278,90 | |
| Eigenkapital vor nicht beherrschenden Anteilen | 11.422.798,97 | 11.725.183,21 | |
| Nicht beherrschende Anteile | C10 | 300.056,92 | 207.914,20 |
| SUMME Eigenkapital | 11.722.855,89 | 11.933.097,41 | |
| Schulden | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | C13 | 2.836.269,02 | 3.837.359,78 |
| Leasingverbindlichkeiten | C12 | 1.327.827,49 | 1.405.543,39 |
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | C14 | 886.643,15 | 546.269,22 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | C3 | 428.891,31 | 432.026,27 |
| Summe langfristige Schulden | 5.479.630,97 | 6.221.198,66 | |
| Kuzfristige Schulden | |||
| Ertragsteuerrückstellugen | C11 | 35.833,17 | 103.688,52 |
| Sonstige Rückstellungen | C11 | 1.098.875,57 | 1.024.226,17 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | C13 | 1.271.119,37 | 1.000.827,07 |
| Leasingverbindlichkeiten | C12 | 487.164,51 | 468.471,67 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | C12 | 927.867,31 | 1.138.975,81 |
| Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten | C14 | 2.510.049,17 | 1.870.835,04 |
| Summe kurzfristige Schulden | 6.330.909,10 | 5.607.024,28 | |
| SUMME Schulden | 11.810.540,07 | 11.828.222,94 | |
| Bilanzsumme | 23.533.395,96 | 23.761.320,35 |
Konzerngewinn-und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
SECANDA AG, Villingen-Schwenningen
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | D1 | 25.878.799,48 | 24.012.703,02 |
| Sonstige Erträge | D2 | 481.720,61 | 339.091,53 |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 79.650,19 | 23.655,85 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | D3 | 346.500,00 | 655.492,29 |
| Materialaufwand | D4 | 9.081.204,26 | 8.999.301,96 |
| Personalaufwand | D5 | 12.704.801,57 | 11.205.305,57 |
| Abschreibungen | 1.219.014,25 | 1.124.187,95 | |
| Sonstige Aufwendungen | D6 | 3.595.488,83 | 3.227.574,41 |
| EBIT | 185.161,37 | 474.572,79 | |
| Sonstige Finanzertrage | D7 | 33.414,67 | 3.966,52 |
| Finanzaufwand | D7 | 319.644,68 | 176.637,29 |
| EBT | -101.068,64 | 301.902,02 | |
| Ertragsteuern | D8 | 187.383,81 | 102.446,71 |
| Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nach Steuen | -288.452,45 | 199.455,31 | |
| Konzernjahresfehlbetrag/ -überschuss vor nicht beherrschenden Anteilen | -288.452,45 | 199.455,31 | |
| Nicht beherrschende Anteile am Konzernjahresfehlbetrag/ -überschuss | -92.142,72 | -73.320,05 | |
| Konzernjahresfehlbetrag/ -überschuss | -380.595,17 | 126.135,26 |
Konzernanhang
A. Allgemeine Angaben
Das Mutterunternehmen ist die SECANDA AG, Villingen-Schwenningen, eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau in der Abteilung B unter der Nummer 603048.
Der von der SECANDA AG, Villingen-Schwenningen, als Obergesellschaft erstellte Konzernabschluss der SECANDA-Firmengruppe zum 31. Dezember 2023 wurde nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit den zum Abschlussdatum geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) freiwillig aufgestellt.
Der Konzernabschluss ist gemäß § 315e HGB mit befreiender Wirkung für einen Konzernabschluss nach HGB in Übereinstimmung mit den Richtlinien des IASB erstellt. Um die Gleichwertigkeit mit einem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zu erreichen, werden alle Angaben und Erläuterungen veröffentlicht, die vom HGB gefordert werden und die über die nach IFRS notwendigen Abgabepflichten hinausgehen.
Das Geschäftsjahr der SECANDA AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Angaben erfolgen in EUR/ TEUR.
Die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
Sämtliche Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die nach nationalem Recht erstellt sind, wurden an IFRS sowie an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der SECANDA AG angepasst. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel der SECANDA AG durch Zu- und Abflüsse innerhalb der Berichtsperiode. Bei der Darstellung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash Flow Statements) in Zahlungsströme aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Im Geschäftsjahr 2023 waren folgende Standards bzw. Änderungen von Standards erstmals verbindlich anzuwenden:
| Standard | Veröffentlicht durch das IASB | Anwendungs-pflicht | Übernahme durch EU | Auswirkung |
|---|---|---|---|---|
| IAS 1: Angabe der Rechnungslegungsmethoden | 12.02.2021 | 01.01.2023 | Ja | Anpassung entsprechender Anhangangaben, |
| IAS 8: Definition rechnungslegungs-bezogener Schätzungen | 12.02.2021 | 01.01.2023 | Ja | Keine Auswirkungen |
| IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen (Leasingverhältnisse sowie Rückbauverpflichtungen) | 07.05.2021 | 01.01.2023 | Ja | Keine Auswirkungen |
| IFRS 17: Versicherungsverträge einschließlich Änderungen an IFRS 17 | 18.05.2017 | 01.01.2023 | Ja | Keine Auswirkungen, da auf Konzern nicht anwendbar |
Veröffentlichte und von der EU übernommene, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards
Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten und von der EU übernommenen Änderungen an Standards sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden von der SECANDA-Firmengruppe im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 nicht berücksichtigt. Der Konzern beabsichtigt keine vorzeitige Anwendung dieser Standards.
| Standard | Veröffentlicht durch das IASB | Anwendungs-pflicht | Übernahme durch EU | Voraussichtliche Auswirkung |
|---|---|---|---|---|
| IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig mit Nebenbedingungen | 23.01.2020/31.10.2022 | 01.01.2024 | Ja | Anpassung der Klassifizierung und Umgliederung kurzfristig in langfristige Finanzverbindlichkeiten |
| IFRS 16: Änderung zur Leasingverbindlichkeit in einer Sale- and Leaseback-Transaktion | 22.09.2022 | 01.01.2024 | Ja | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| IAS 7, IFRS 7: Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten | 25.05.2023 | 01.01.2024 | Nein | Keine Auswirkungen |
| IFRS 1, IAS 21: Mangelnde Umtauschbarkeit von Währungen | 15.08.2023 | 01.01.2025 | Nein | Keine Auswirkungen |
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
B1. Allgemeines
Angesichts des Einflusses der Covid-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs auf die operative Tätigkeit der SECANDA-Firmengruppe erfolgt eine fortlaufende Analyse möglicher bilanzieller Effekte und der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Eine ausführliche Erläuterung der Effekte auf das operative Geschäft ist im Lagebericht enthalten.
Bilanzierungs- und Bewertungseffekte ergeben sich weiterhin aus öffentlichen Unterstützungsleistungen, die der Konzern in den Vorjahren in Anspruch genommen hat, um die wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 sowie die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen abzumildern. In den Jahren 2020 und 2021 wurden Covid-19-Kredite in Höhe von EUR 484.262,17 sowie ein KfW-Darlehen in Höhe von EUR 600.000,00 in Anspruch genommen, die seitdem planmäßig zurückgeführt werden.Weitere Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungseffekten sind in den jeweiligen Angaben zur Bilanz bzw. zur Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
B2. Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erfordert bei einigen Posten, Annahmen zu treffen, die sich auf den Ansatz in der Bilanz bzw. in der Gesamtergebnisrechnung des Konzerns sowie auf die Angabe von Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten auswirken. Alle Annahmen und Schätzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Die zugrundeliegenden Annahmen und Schätzungen werden fortlaufend überprüft. Dabei ergeben sich für den Ersteller des Konzernabschlusses gewisse Ermessensspielräume.
Vor dem Hintergrund des makroökonomischen Umfelds, wie beispielsweise die konjunkturelle Entwicklung der Absatzmärkte und die Preisentwicklung von Material, bestehen derzeit erhöhte Unsicherheiten in Bezug auf Schätzungen und Risiken im Hinblick auf wesentliche Buchwertanpassungen. Die zur Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses getroffenen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf:
| • | die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen - insbesondere aus Verlustvorträgen - bei der Bewertung aktiver latenter Steuern |
| • | die Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte |
| • | die Beurteilung der Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten gemäß IAS 36 insbesondere hinsichtlich der prognostizierten Cashflows |
| • | die Beurteilung der technischen Realisierbarkeit und des künftigen wirtschaftlichen Nutzens insbesondere hinsichtlich der prognostizierten Cashflows aus Entwicklungsprojekten bei der Aktivierung von Entwicklungskosten nach IAS 38 |
| • | die Festlegung von Nutzungsdauern bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen |
| • | die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Ausübung von Verlängerungs-, Kauf- oder Kündigungsoptionen zur Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 |
| • | die Methode der Vorratsbewertung sowie die Festlegung von Bewertungsroutinen und Abschlägen |
| • | die Einschätzung von erwarteten Verlusten im Rahmen der Bewertung von Vertragsvermögenswerten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| • | die Annahmen und Methoden der Bewertung sonstiger Rückstellungen - beispielsweise für Garantieverpflichtungen |
B3. Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden neben der SECANDA AG alle Tochterunternehmen voll einbezogen. Es handelt sich einschließlich der Muttergesellschaft um sieben deutsche Gesellschaften, eine amerikanische Gesellschaft, eine schweizerische Gesellschaft und eine spanische Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die IntraKey technologies AG, Sitz in Dresden (Deutschland) und die H. Schomäcker Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Köln (Deutschland), auf die SECANDA Systems AG, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland) verschmolzen.
Nachfolgend aufgeführte Gesellschaften wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
SECANDA Systems AG, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2023 100% (Vorjahr 100%).
| • | Cosmo.ID GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2023 100% (Vorjahr 100%). Mit Gesellschafterbeschluss wurde beschlossen, die Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 aufzulösen. Die endgültige Löschung im Handelsregister ist noch nicht erfolgt. |
| • | Professional Services GmbH Datentechnik, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2023 70% (Vorjahr 70%). |
| • | Control Systems GmbH & Co KG, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Kommanditkapital am 31. Dezember 2023 70% (Vorjahr 70%). |
| • | Control Systems Verwaltungs GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2023 52% (Vorjahr 52%). |
| • | InterCard Systems Inc., Sitz in Cortland, NY (USA), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2023 100% (Vorjahr 100%). |
| • | Polyright AG, Sitz in Sion (Schweiz), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2023 zu 100% (Vorjahr 100%). |
| • | IDpendant GmbH, Sitz in München (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2023 zu 54% (Vorjahr 54%). |
| • | SECANDA Systems S.L., Sitz in Valencia (Spanien), Anteil am Geschäftskapital zum 31. Dezember 2023 zu 100% (Vorjahr 100%). |
B4. Konsolidierungsmethoden
Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss voll einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für die SECANDA-Firmengruppe einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Die Einbeziehung der Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode.
Die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften werden dabei mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Des Weiteren werden identifizierbare immaterielle Vermögenswerte aktiviert sowie Eventualverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 3.23 passiviert. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem erworbenen Nettovermögen entspricht dem Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser wird in den Folgeperioden einem jährlichen Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen als auch Zwischengewinne wurden konsolidiert.
Auch gegenseitige Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden gegeneinander aufgerechnet.
Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen, durch die sich die Beteiligungsquote ohne Verlust der Kontrolle vermindert bzw. erhöht, werden als erfolgsneutrale Transaktionen zwischen Eigenkapitalgebern abgebildet.
Die angewandten Konsolidierungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
B5. Währungsumrechnung
Die in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Da die Tochtergesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist die funktionale Währung der Gesellschaften grundsätzlich identisch mit der jeweiligen Landeswährung.
Die Vermögenswerte und Schulden werden folglich zum Stichtagskurs, die Aufwendungen und Erträge zum Durchschnittskurs umgerechnet, der monatlich ermittelt wird. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende Unterschiedsbetrag wird erfolgsneutral verrechnet und im Eigenkapital gesondert unter Währungsrücklagen ausgewiesen.
Scheiden Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis aus, wird die betreffende Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam aufgelöst.
In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden Forderungen und Verbindlichkeiten, die nicht in der funktionalen Währung der Tochtergesellschaft bestehen, gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen und, soweit diese aus Finanzgeschäften resultieren, in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst.
B6. Unternehmenserwerbe
Im Geschäftsjahr 2023 hat die SECANDA AG keine Unternehmen erworben.
B7. Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien des IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ erfüllt sind.
Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und die Fertigstellung, die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen sind. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsaufwendungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und verlässlich ermittelbar sind. Schließlich müssen hinreichend Ressourcen verfügbar sein, um die Entwicklung abschließen und den Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können.
Aktivierte Entwicklungskosten werden planmäßig über den erwarteten Verkaufszeitraum der Produkte - aber grundsätzlich nicht länger als sechs Jahre - abgeschrieben. Die Anschaffungs und Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwert
Ein Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 entspricht dem positiven Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung für einen Unternehmenszusammenschluss und den erworbenen neu bewerteten Vermögenswerten und Schulden inklusive bestimmter Eventualschulden, der nach Durchführung einer Kaufpreisallokation bestehen bleibt. Die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden im Rahmen dieser Kaufpreisallokation nicht mit ihren bisherigen Buchwerten, sondern mit ihren beizulegenden Zeitwerten berücksichtigt. Im Rahmen eines Kontrollerwerbs werden nichtbeherrschende Anteile entsprechend dem Anteil am identifizierbaren Nettovermögen bewertet.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswerte erfasst und mindestens jährlich zu einem festgelegten Zeitpunkt bzw. immer dann, wenn es einen Anhaltspunkt gibt, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit wertgemindert sein könnte, auf Werthaltigkeit überprüft. Eine Wertminderung wird sofort ergebniswirksam erfasst und in Folgeperioden nicht wieder aufgeholt.
Die in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Firmenwerte werden im Rahmen der Folgebewertung nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts wurde zum Bilanzstichtag nach IFRS 3.54 unter entsprechender Anwendung von IAS 36 hinsichtlich möglicher Wertminderungen (Impairments) untersucht. Wertminderungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im wesentlichen Patente, Warenzeichen, Software und Kundenbeziehungen, werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese liegt grundsätzlich zwischen drei und zehn Jahren. Der Konzern überprüft seine immateriellen Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer daraufhin, ob eine Wertminderung vorliegt.
B8. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen.
Den Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:
| Immaterielle Vermögenswerte | 3 - 6 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 - 8 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 13 Jahre |
Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich aufwandswirksam behandelt.
Leasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 erfasst. Es wurde ein Grenzfremdkapitalzinssatz in Höhe von 5,0% angewendet. Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Zeit zu kontrollieren. Gemäß IFRS 16 bilanziert die SECANDA AG als Leasingnehmer grundsätzlich die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und die korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer abgeschrieben und betragen in der Klasse "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" ein bis zehn Jahre. Die Nutzungsrechte werden insgesamt in der Bilanzposition "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" ausgewiesen.
Die Leasingverbindlichkeiten werden zum Barwert erfasst. Der Konzern nutzt die Erleichterungen des IFRS 16 und erfasst bei kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie bei Leasinggegenständen von geringem Wert die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand.
B9. Finanzanlagevermögen
Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.
B10. Latente Steuern
Die Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 „Ertragsteuern". Aktive und passive latente Steuern werden als separate Posten in der Bilanz dargestellt, um die künftige steuerliche Wirkung aus zeitlichen Unterschieden zwischen den bilanziellen Wertansätzen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie den steuerlichen Verlustvorträgen zu berücksichtigen.
Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation gültigen Steuersatzes berechnet. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zugrundeliegende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Aktive latente Steuern auf Bilanzunterschiede und auf steuerliche Verlustvorträge werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile in einem absehbaren zeitlichen Rahmen wahrscheinlich ist.
Aktive latente Steuern und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristenkongruenz besteht. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen.
B11. Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese zugrunde gelegt. Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten des Erwerbs sowie sonstige angefallene Kosten, um die Vorräte in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Minderungen wie Preisnachlässe, Boni oder Skonti werden dabei berücksichtigt. Die Herstellungskosten umfassen produktionsbezogene Vollkosten, die auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung ermittelt werden. Enthalten sind neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können.
Dabei werden insbesondere die Kosten berücksichtigt, die auf den spezifischen Produktionskostenstellen anfallen. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Sofern die Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Preise am Absatzmarkt niedriger sind, werden diese angesetzt. Grundsätzlich basiert die Bewertung gleichartiger Vermögenswerte des Vorratsvermögens auf der Durchschnittsmethode. Sind bei abgewerteten Vorräten die Gründe für eine Abwertung weggefallen und ist somit der Nettoveräußerungserlös gestiegen, werden die Wertaufholungen in der entsprechenden Periode, in der die Veränderung eintritt, als Minderung des Materialaufwandes erfasst.
B12. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Forderungen und sonstige Vermögenswerte wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert abzüglich der Wertminderungen aufgrund erwarteter Forderungsausfälle angesetzt. Die Ermittlung der erwarteten Forderungsausfälle erfolgt nach IFRS 9 unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens. Dabei wird sowohl dem individuellen Ausfallrisiko, als auch einem aus Erfahrungswerten abgeleiteten erwarteten Ausfallrisiko für eine Gruppe von Forderungen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen Rechnung getragen, indem eine Risikovorsorge in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Forderungsausfällen unter Verwendung eines Wertberichtigungskonzeptes erfasst wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche im Rahmen des Factoring-Programms regelmäßig angedient und damit zur Veräußerung gehalten werden, wurden nach IFRS 9 zum Zeitwert (Fair Value) bewertet.
Die sonstigen ausgewiesenen Vermögenswerte wurden mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen entsprechend IAS 36 zum Bilanzstichtag hinsichtlich möglicher Anhaltspunkte für Wertminderungen untersucht. Werden derartige Anhaltspunkte für einzelne Vermögenswerte oder eines Zahlungsmittels generierende Einheit identifiziert, so wird für diese ein Wertminderungstest durchgeführt.
Zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zählen frei verfügbare Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten, die zum Zeitpunkt ihrer Anlage bzw. Anschaffung eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.
B13. Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Latente Steuern werden in gesonderten Posten der Bilanz ausgewiesen.
Steuerrückstellungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer oder vergleichbare Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden auf der Grundlage der steuerpflichtigen Einkommen der einbezogenen Gesellschaften ermittelt und abzüglich geleisteter Vorauszahlungen angesetzt.
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwertige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die angesetzten Werte stellen die bestmöglichste Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet.
Die Rückstellungen werden ausgehend von den Erfahrungswerten der Vergangenheit unter Berücksichtigung der Verhältnisse am Bilanzstichtag bewertet. Rückstellungen für Gewährleistungen werden einzelfallbezogen sowie pauschal gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller gegenwärtig bekannten und zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle.
B14. Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Verzinsliche Bankdarlehen und Überziehungskredite werden zum erhaltenen Auszahlungsbetrag abzüglich der direkt zurechenbaren Ausgabekosten bilanziert.
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden gemäß IFRS 15 erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen, die separate Leistungsverpflichtungen im Sinne des IFRS 15 darstellen und aus denen der Kunde einen Nutzen gleichzeitig mit der Leistungserbringung ziehen kann, werden zeitraumbezogen nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads zum Bilanzstichtag erfasst, wobei sich der Fertigstellungsgrad grundsätzlich nach der inputorientierten cost-to-cost Methode bestimmt.
Der Konzern unterliegt üblicherweise gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen für die Behebung von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. Diese sogenannten assurance-type warranties werden gemäß IAS 37 in den Gewährleistungsrückstellungen erfasst. Sofern vereinbarte Garantien und Gewährleistungsansprüche den üblichen Rahmen signifikant übersteigen (sogenannte service-type warranties), werden diese als eigenständige Leistungsverpflichtung eingeschätzt und bilanziert. In diesem Fall erfolgt die Umsatzrealisierung des hierauf entfallenden Anteils linear über den vereinbarten Zeitraum der service-type warranty.
B15. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden gemäß IFRS 15 realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Bewertung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Erlöse aus dem Verkauf von Gütern werden grundsätzlich zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Kontrolle über den Vermögensgegenstand auf den Kunden übergeht. Bei der Bestimmung dieses Zeitpunkts werden unter anderem der Übergang des rechtlichen Eigentums, der physische Besitzübergang sowie eine eventuell vereinbarte Abnahme der Produkte durch den Kunden berücksichtigt.
B16. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen von Wertminderungsaufwendungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen enthalten. Die Erträge aus Rückstellungsauflösungen sind ebenfalls in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
B17. Finanzerträge und -aufwendungen
Die Finanzerträge und Finanzaufwendungen des Konzerns umfassen insbesondere Zinserträge und Zinsaufwendungen sowie das Beteiligungsergebnis aus Finanzanlagen.
C. Erläuterungen zur Konzernbilanz
C1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der als Anlage II zu den Notes beigefügte Anlagespiegel.
In den Finanzanlagen werden gezeichnete Beteiligungen mit einem Genossenschaftsanteil bei der Volksbank Rottweil eG in Höhe von EUR 150,00 sowie bei der Volksbank Köln-Nord eG in Höhe von EUR 110,00 ausgewiesen.
C2. Geschäfts- oder Firmenwert
Die folgende Tabelle erfasst die Geschäfts- oder Firmenwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammen:
| in EUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| IDENTIFICATION & PAYMENT & PHYSICAL ACCESS & TIME | ||
| Gesamtlösungen für Identifikation und Bezahlen sowie Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Fuhrparkmanagement | 6.711.005,42 | 6.729.257,92 |
| DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY | ||
| Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation | 387.458,71 | 387.458,71 |
| 7.098.464,13 | 7.116.716,63 |
Aufgrund der Umstrukturierungen im Geschäftsjahr 2023 und der Zusammenlegung der Bereiche IDENTIFICATION & PAYMENT und PHYSICAL ACCESS & TIME, wird auch für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung auf nun zwei zahlungsmittelgenerierende Einheiten abgestellt. Der Firmenwert des Bereiches PHYSICAL ACCESS & TIME wird dem Bereich IDENTIFICATION & PAYMENT zugeordnet.
Die Werthaltigkeitsprüfung für die Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte auf Ebene der Segmente. Überstiegen die Buchwerte den erzielbaren Betrag, wurde der zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert entsprechend wertgemindert. Maßstab für die Werthaltigkeitsprüfung war der erzielbare Betrag, das heißt der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzwert. Ein Wertminderungsbedarf ergab sich nicht.
C3. Latente Steueransprüche
Die als latente Steueransprüche ausgewiesenen Beträge betreffen aktive Steuerabgrenzungen in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes). Diese umfassen im Wesentlichen aktive latente Steuern aus der zukünftigen Nutzung der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge. Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile in einem absehbaren zeitlichen Rahmen wahrscheinlich ist.
Gemäß IAS 12.37 wurde die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge beurteilt. Die sich für den Berichtszeitraum ergebenden Auswirkungen wurden erfolgswirksam erfasst.
Im Anlagevermögen sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte bilanziert, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht.
Steuerliche Verlustvorträge aus der unterschiedlichen Bewertung der Anlagegüter wurden bei der Berechnung als aktive latente Steuern berücksichtigt. Die entsprechende aktive latente Steuer wurde mit der passiven latenten Steuer verrechnet, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristkongruenz besteht.
Zum 31. Dezember 2023 betrug die passive latente Steuer nach Verrechnung EUR 428.891,31 (Vorjahr EUR 432.026,27), die aktive latente Steuer EUR 100.698,01 (Vorjahr EUR 188.164,50).
Für das Geschäftsjahr wird im Konzernabschluss eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%, welcher bei der Entwicklung der aktivierten latenten Steuern insoweit berücksichtigt wurde, als die Verlustvorträge für Körperschaftsteuer als auch für Gewerbesteuer nutzbar sind. Für die Schweizer Gesellschaft gilt dies entsprechend, bei Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 18,4%.
C4. Vorräte
In dieser Position sind fertige Erzeugnisse, Ersatzteile sowie Handelswaren berücksichtigt. Im Wesentlichen wurden die Vorräte zu Anschaffungskosten bewertet. Das Vorratsvermögen setzt sich wie folgt zusammen:
| in EUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 998.617,88 | 916.836,34 |
| unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 207.852,75 | 133.588,07 |
| in Arbeit befindliche Aufträge | 91.331,28 | 85.945,77 |
| fertige Erzeugnisse und Waren | 2.119.017,34 | 2.406.828,01 |
| 3.416.819,25 | 3.543.198,19 | |
| Im Berichtsjahr waren Wertberichtigungen erforderlich, enthalten im Materialaufwand | 50.000,00 | 25.954,31 |
C5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zum größten Teil gegen Universitäten, Hochschulen, Studierendenwerken und anderen staatlichen Einrichtungen. Die übrigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zu einem großen Teil gegen Unternehmen mit guter Bonität. Warenkreditversicherungen sind im Rahmen einer bestehenden Factoring-Vereinbarung abgeschlossen.
Dem Ausfallrisiko wird durch Einzelwertberichtigungen und pauschalierte Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr betrugen die Verluste aus den Wertberichtigungen EUR 6.589,61 (Vorjahr EUR 14.312,21).
C6. Sonstige Nichtfinanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen nichtfinanziellen Vermögenswerte beinhalten Steuerforderungen in Höhe von EUR 218.374,73 (Vorjahr EUR 252.073,18) sowie Abgrenzungen auf das Jahr 2024 mit EUR 1.978.980,37 (Vorjahr EUR 1.121.574,25).
Vermögenswerte von EUR 1.115.661,02 (Vorjahr EUR 221.198,76) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
C7. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Im Rahmen eines echten Factoring-Programms werden bestehende Forderungen gegen Entgelt - mit Übergang des Ausfall- oder Delkredererisikos - an eine Factoring-Gesellschaft (im Folgenden „Factor“) veräußert. In der Bilanz werden verkaufte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Factor gemäß IFRS 9 ausgebucht und bis zur Einzahlung als Forderungen gegen den Factor unter dem Posten „Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte“ bilanziert. Bei Zahlung des Factors kommt es zur finalen Ausbuchung des Vermögenswerts. Factoring-Gebühren werden in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung werden die Einzahlungen des Factors an den Konzern im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abgebildet.
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten Forderungen gegenüber der Factoring-Gesellschaft (TARGO Commercial Finance AG) von EUR 1.277.437,33 (Vorjahr EUR 756.722,10) sowie Wertpapiere von EUR 19.476,03 (Vorjahr EUR 817.779,75). Ferner sind hier geleistete Anzahlungen von EUR 8.373,21 (Vorjahr EUR 32.834,92) sowie übrige Vermögenswerte in Höhe von EUR 110.873,19 (Vorjahr EUR 136.839,79) enthalten.
C8. Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 2.323.633,00 es ist eingeteilt in 2.323.633 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023, insgesamt EUR 4.915.794,74.
In der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 920.000,00 beschlossen, das bis zum 31. Mai 2026 läuft.
Der Vorstand der SECANDA AG hat am 08. November 2021 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 22. Juni 2021 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2021 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 21. Dezember 2021 in das Handelsregister eingetragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von EUR 2.020.663,00 um EUR 302.970,00 auf EUR 2.323.633,00 durch Ausgabe von 302.970 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 7,50 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2021 gewinnanteilsberechtigt.
Durch die Kapitalerhöhung erzielte die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 2.272.275,00.
Am Bilanzstichtag besteht aus der Ermächtigung vom 22. Juni 2021 noch ein genehmigtes Kapital von EUR 617.030,00.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, welche als gesonderte Anlage beigelegt wurde, dargestellt.
C9. Andere Gewinnrücklagen
Bestandteil der anderen Rücklagen sind in der Vergangenheit erzielte und nicht ausgeschüttete Ergebnisse von in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen abzüglich gezahlter Dividenden.
C10. Nicht beherrschende Anteile
Dieser Bilanzposten beinhaltet Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital aus der Kapitalkonsolidierung sowie die ihnen zustehenden Gewinne und Verluste.
Der Anteil von Minderheitsgesellschaftern beinhaltet somit das anteilige Eigenkapital inkl. Ergebnisanteil der Professional Services GmbH Datentechnik (30% Herr Ulf Bernstorff), der Control Systems Verwaltungs GmbH (jeweils 24 % Herr Hansjörg Zucker und Herr Ulrich Maier, verstorben in 2023), das anteilige Eigenkapital der Control Systems GmbH & Co. KG (jeweils 15 % Herr Hansjörg Zucker und Herr Ulrich Maier, verstorben in 2023) sowie der IDpendant GmbH (46 % diverse Anteilseigner).
C11. Rückstellungen
Folgender Rückstellungsspiegel zeigt die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Positionen, sämtliche Rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig:
| Stand 01.01.2023 | Verbrauch | Auflösung | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| für Personalrückstellungen | 620.936,57 | 592.537,12 | 12.135,39 |
| für sonstige Rückstellungen | 403.289,60 | 217.600,93 | 67.514,27 |
| für Ertragsteuerrückstellungen | 103.688,52 | 97.566,52 | 0,00 |
| 1.127.914,69 | 907.704,57 | 79.649,66 |
| Zuführung | Währung | Stand 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| für Personalrückstellungen | 648.168,12 | 0,00 | 664.432,18 |
| für sonstige Rückstellungen | 316.268,99 | 0,00 | 434.443,39 |
| für Ertragsteuerrückstellungen | 29.711,17 | 0,00 | 35.833,17 |
| 994.148,28 | 0,00 | 1.134.708,74 |
Wesentliche Posten in den Personalrückstellungen betreffen Leistungsprämien, Ergebnisbeteiligungen und ähnliche Verpflichtungen sowie Abfindungen. In den übrigen Rückstellungen werden eine Vielzahl von erkennbaren Einzelrisiken und ungewissen Verpflichtungen, die in Höhe der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt wurden, gezeigt.
C12. Verbindlichkeiten
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Leasingverbindlichkeiten ergeben sich aus folgendem Verbindlichkeitenspiegel:
| in EUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Leasingverbindlichkeiten | 1.814.992,00 | 1.874.015,06 |
| davon bis zu einem Jahr | 487.164,51 | 468.471,67 |
| davon über einem Jahr | 1.327.827,49 | 1.405.543,39 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 927.867,31 | 1.138.975,81 |
| davon bis zu einem Jahr | 927.867,31 | 1.138.975,81 |
| davon über einem Jahr | 0,00 | 0,00 |
Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in voller Höhe übliche Eigentumsvorbehalte sowie Avalkredite.
Im Konzern werden ausschließlich Vermögenswerte im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen genutzt.
C13. Finanzielle Verbindlichkeiten
Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in EUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 3.477.339,19 | 4.105.047,74 |
| davon bis zu einem Jahr | 1.022.063,69 | 819.690,18 |
| davon über einem Jahr | 2.455.275,50 | 3.285.357,56 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 630.049,20 | 733.139,11 |
| davon bis zu einem Jahr | 249.055,68 | 181.136,89 |
| davon über einem Jahr | 380.993,52 | 552.002,22 |
| 4.107.388,39 | 4.838.186,85 |
C14. Nichtfinanzielle Verbindlichkeiten
Die Nichtfinanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| in EUR | 31. Dezember 2023 | 31. Dezember 2022 |
|---|---|---|
| Abgrenzungen für das Folgejahr | 2.521.467,81 | 1.647.329,62 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 511.055,72 | 361.778,50 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 17.869,55 | 23.106,87 |
| Erhaltene Anzahlungen | 10.377,00 | 11.630,80 |
| Übrige | 335.922,24 | 373.258,47 |
| 3.396.692,32 | 2.417.104,26 | |
| davon bis zu einem Jahr | 2.510.049,17 | 1.870.835,04 |
| davon über einem Jahr | 886.643,15 | 546.269,22 |
D. Erläuterungen zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung
D1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse verteilen sich auf folgende Bereiche:
| in EUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| IDENTIFICATION & PAYMENT | ||
| Gesamtlösungen für Identifikation und Bezahlen | 15.352.576,33 | 13.821.495,62 |
| PHYSICAL ACCESS & TIME | ||
| Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Fuhrparkmanagement | 4.470.655,27 | 4.658.592,21 |
| DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY | ||
| Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation | 6.055.567,88 | 5.532.615,19 |
| 25.878.799,48 | 24.012.703,02 |
Im Geschäftsjahr 2022 wurde die H. Schomäcker Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ab November 2022 mit einem Umsatzbeitrag in Höhe von TEUR 322 in den Konzernabschluss einbezogen. Bei einer ganzjährigen Konsolidierung hätten die Umsatzerlöse im Vorjahr im Konzern TEUR 25.614 betragen. Die Umsatzerlöse des Bereichs IDENTIFICATION & PAYMENT hätten TEUR 15.422 betragen.
D2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in Höhe von EUR 315.093,22 (Vorjahr EUR 232.587,84) geldwerte Vorteile. Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 79.649,66 (Vorjahr EUR 31.564,36) enthalten.
D3. Entwicklungskosten
Im Geschäftsjahr sind im Konzern interne Entwicklungskosten angefallen, von denen EUR 346.500,00 (Vorjahr EUR 655.492,29) aktiviert wurden, da sämtliche Voraussetzungen i.S.d. IAS 38.57 erfüllt wurden. Für die übrigen Entwicklungskosten, bei denen einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt waren, erfolgte die Berücksichtigung als Personalaufwand.
D4. Materialaufwand
Der Materialaufwand untergliedert sich in folgende Bereiche:
| in EUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| IDENTIFICATION & PAYMENT | ||
| Gesamtlösungen für Identifikation und Bezahlen | 3.942.822,78 | 4.055.708,62 |
| PHYSICAL ACCESS & TIME | ||
| Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Fuhrparkmanagement | 1.616.019,30 | 1.744.267,72 |
| DIGITAL ACCESS & CYBER SECURITY | ||
| Absicherung von Daten mit der sicheren Identifikation | 3.522.362,18 | 3.199.325,62 |
| 9.081.204,26 | 8.999.301,96 |
Ausgewiesen werden insgesamt Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren in Höhe von EUR 6.263.002,31 (Vorjahr EUR 6.536.871,55) sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von EUR 2.818.201,95 (Vorjahr EUR 2.462.430,41).
D5. Personalaufwand
Ausgewiesen werden Löhne und Gehälter in Höhe von EUR 10.744.984,99 (Vorjahr EUR 9.559.618,24) und soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von EUR 1.959.816,58 (Vorjahr EUR 1.645.687,33).
D6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in EUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| Raumkosten | 592.129,57 | 506.128,18 |
| Versicherungen, Beiträge und Abgaben | 143.462,97 | 110.447,59 |
| Reparaturen und Instandhaltungen | 218.555,07 | 201.150,14 |
| Fahrzeugkosten | 496.007,96 | 437.864,78 |
| Werbekosten | 418.035,25 | 418.248,87 |
| Reisekosten | 241.861,73 | 198.874,37 |
| Vertriebskosten | 92.802,83 | 187.605,54 |
| Aufwendungen für freie Mitarbeiter | 133.259,51 | 159.243,55 |
| Personalnebenkosten | 93.003,47 | 139.776,20 |
| Porto-, Telefon-, Internetkosten | 135.680,51 | 125.649,86 |
| Bürobedarf, Fachliteratur | 38.191,57 | 58.183,09 |
| Rechts- und Beratungskosten | 486.473,44 | 325.094,57 |
| Factoring-Gebühren | 41.993,76 | 40.643,89 |
| Übrige | 454.511,58 | 304.059,57 |
| Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 3.930,00 | 292,00 |
| Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen | 6.589,61 | 14.312,21 |
| 3.596.488,83 | 3.227.574,41 |
D7. Finanzergebnis
Das Finanzergebnis von EUR -286.230,01 (Vorjahr EUR -172.670,77) setzt sich aus Zinserträgen von EUR 16.277,17 (Vorjahr EUR 3.424,05) sowie den Erträgen aus Beteiligungen von EUR 17.137,50 (Vorjahr EUR 542,47) und den Zinsaufwendungen von EUR 297.134,68 (Vorjahr EUR 158.117,29) sowie der Abschreibungen kurzfristiger finanzieller Vermögenswerte von EUR 22.510,00 (Vorjahr EUR 18.520,00) zusammen.
Der Posten Zinsaufwendungen enthält im Wesentlichen Zinsen aus Bankverbindlichkeiten sowie aus den Leasingverbindlichkeiten aus IFRS 16 mit EUR 68.940,14 (Vorjahr EUR 42.791,78). Die Zinserträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus Bankguthaben.
D8. Ertragsteuern
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern laufenden (gezahlten oder geschuldeten) Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Die Berechnung der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der SECANDA-Firmengruppe erfolgt unter der Anwendung der jeweils zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze. Im Konzernabschluss wird für alle deutschen Gesellschaften eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%. Für die Gesellschaften in der Schweiz wird ein durchschnittlicher Steuersatz von 18,4 % angesetzt.
Die latenten Steuern werden als Steueraufwand oder -ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasste Posten. In diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis dargestellt. Für ausländische Gesellschaften erfolgte die Berechnung der latenten Steuern mit den im jeweiligen Land geltenden Steuersätzen. Ein Teil der ausländischen Verlustvorträge unterliegen einer zeitlich beschränkten Vortragsfähigkeit (bis 1 Jahr TEUR 223,2; 2 Jahre TEUR 735,2; 3 Jahre TEUR 55,7).
Unsicherheiten bezüglich ertragsteuerlicher Behandlungen werden laufend analysiert. Sofern wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden eine unsichere ertragsteuerliche Behandlung nicht akzeptieren, wird eine Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Der Betrag der Risikovorsorge entspricht dem Betrag, der unter Berücksichtigung etwaig vorhandener steuerlicher Unsicherheiten den wahrscheinlichsten Wert oder den Erwartungswert darstellt. Dabei werden ungewisse steuerliche Sachverhalte nicht getrennt, sondern zusammen betrachtet.
Vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand ist wie folgt überzuleiten:
| TEUR | 2023 | 2022 |
|---|---|---|
| EBT | - 101.068 | 301.902 |
| Gesamt-Ertragsteuersatz | 30,0% | 30,0% |
| Erwartete Ertragsteuern | - 30.320 | 90.571 |
| Steuerliche Hinzurechnungen | -28.190 | -8.801 |
| Veränderungen in der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern | 108.541 | 0 |
| Nicht gebildete latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge | 112.471 | 0 |
| sonstige Abweichungen | 24.882 | 20.677 |
| Ertragsteueraufwand | 187.384 | 102.447 |
Der Steueraufwand betrifft in Höhe von EUR 96.629,98 Steuern vom Einkommen und Ertrag (Vorjahr EUR 57.030,87) und in Höhe von EUR 90.753,83 (Vorjahr EUR 45.415,84) latente Steuern.
In den laufenden Steuern vom Ertrag war 2023 ein Ertrag in Höhe von EUR 16.499,92 für frühere Geschäftsjahre enthalten.
E. Sonstige Angaben
E1. Kredit- und Ausfallrisiko
Das Kredit- und Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Kunde oder Vertragspartner der SECANDA Firmengruppe seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Hieraus resultieren zum einen das Risiko von bonitätsbedingten Wertminderungen bei Finanzinstrumenten und zum anderen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen. Kredit- und Ausfallrisiken bestehen überwiegend bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diesen Risiken wird durch ein aktives Forderungsmanagement (Factoring) begegnet und im Bedarfsfall durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
E2. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Um eine jederzeitige Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität sicherzustellen, werden einmal pro Jahr mittels einer Finanzplanung sowie monatlich mittels einer Ergebnis- und Cashflow-Übersicht der Zahlungsmittelbestand sowie die Kreditlinien und deren Ausnutzung überwacht.
E3. Kapitalflussrechnung
In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft, aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit. Der Abschluss von neuen Miet- und Leasingverträgen wird mit dem Gesamtvolumen in den Investitionen als Auszahlung dargestellt. Die Veränderungen der korrespondierenden Verbindlichkeiten werden in der Kapitalflussrechnung im Bereich des Cash-Flows aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt. Die Entwicklung der Kapitalflussrechnung zeigt die als Anlage V beigefügte Kapitalflussrechnung.
E4. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter inklusive Geschäftsführer im Berichtszeitraum betrug im Berichtsjahr 166 (Vorjahr 158). Im Berichtsjahr teilen sich die Mitarbeiter in folgende Gruppen auf:
| Vertrieb | 30 | (Vorjahr 41) |
| Service | 47 | (Vorjahr 39) |
| Fertigung | 11 | (Vorjahr 14) |
| Verwaltung | 43 | (Vorjahr 27) |
| Entwicklung | 35 | (Vorjahr 37) |
Die Ermittlung des Durchschnitts erfolgte in Anlehnung an die Vorgaben des § 267 Abs. 5 HGB zur Umschreibung der Größenklassen.
E5. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24
Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen und Personen die den Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie Unternehmen und Personen, die kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzen, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der SECANDA AG maßgeblich zu steuern oder an der gemeinsamen Führung beteiligt sind. Die Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der SECANDA AG hält. Zum 31. Dezember 2023 gibt es keine Aktionäre, die mehr als 50% der Anteile halten.
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Cornelius Boersch hält mehr als 25% der Anteile an der SECANDA AG und hält damit zugleich gemeinsam mit dem Aufsichtsratsmitglied Manfred Rietzler mehr als 50% der Anteile. Sie sind zugleich die größten Einzelaktionäre der SECANDA AG.
Als nahestehende Personen der SECANDA AG gelten ferner die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (vgl. Abschnitt E7).
Für den Vorstand wurden neben der fixen Vergütung in Höhe von EUR 218.473,09 (Vorjahr EUR 210.473,09) variable Gehaltsbestandteile von EUR 43.012,87 (Vorjahr EUR 19.203,00) sowie geldwerte Vorteile für die Nutzung des Firmenfahrzeuges in Höhe von EUR 7.881,96 (Vorjahr EUR 8.225,17) verbucht. Es handelt sich um kurzfristig fällige Leistungen.
Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 12.750,00 (Vorjahr EUR 23.562,50) aufgewendet. Es handelt sich um kurzfristig fällige Leistungen.
E6. Ergebnis
Das gemäß IAS 33 ermittelte unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Geschäftsjahr EUR - 0,16 je Aktie (Vorjahr EUR 0,05 je Aktie). Sachverhalte, die zu einem veränderten verwässerten Ergebnis je Aktie führen, bestanden nicht.
E7. Gremien
Der Vorstand setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:
| • | Herr Gerson Riesle, Diplom-Ingenieur (FH), Villingen-Schwenningen |
Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Personen:
| • | Herr Ulf Meyer-Kessel, Steuerberater, Rechtsanwalt, Lüneburg (Vorsitzender) |
| • | Herr Holger Bürk, Diplom-Informatiker, Niedereschach (stellvertretender Vorsitzender) (bis 15. Juni 2023) |
| • | Dr. Cornelius Boersch, Diplom-Kaufmann, Investor, Bäch (Schweiz) |
| • | Herr Manfred Rietzler, selbständiger Unternehmer und Investor, Bangkok (Thailand) |
E8. Nachtragsbericht
Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem 31.12.2023 gab es nicht.
E9. Befreiung von Tochterunternehmen
Der Konzernabschluss hat befreiende Wirkung für die SECANDA Systems AG, Villingen-Schwenningen (§ 264 Abs. 3 HGB).
Villingen-Schwenningen, April 2024
SECANDA AG
Gerson Riesle, Vorstand
Konzernanlagespiegel zum 31.12.2023
SECANDA AG, Villingen-Schwenningen
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Entwicklungskosten aus internen Entwicklungsprojekten | 4.110.190,77 | 507.428,04 | 0,00 |
| Erworbene Patente, erworbene Entwicklungen, Software, Kundenbeziehungen, Lizenzen | 2.859.092,54 | 0,00 | 10.500,00 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 7.116.716,63 | 0,00 | 18.252,50 |
| 14.085.999,94 | 507.428,04 | 28.752,50 | |
| Sachanlagen | |||
| technische Anlagen und Maschinen | 30.546,33 | 0,00 | 0,00 |
| Nutzungsrechte, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.158.987,07 | 633.638,30 | 384.003,58 |
| geleistet Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5.189.533,40 | 633.638,30 | 384.003,58 | |
| Finanzanlagen | |||
| Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 150,00 | 0,00 | 0,00 |
| Genossenschaftsanteile | 110,00 | 0,00 | 0,00 |
| 260,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Aktive latente Steuern | |||
| Latente Steueransprüche | 188.164,50 | 14.584,93 | 108.473,72 |
| 19.463.957,84 | 1.155.651,27 | 521.229,80 | |
| Passive latente Steuern | |||
| latente Steuerverbindlichkeiten | 432.026,27 | -2.274,86 | 860,10 |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umbuchung | Änderung Konsolidierungskreis | Währung | Stand am 31.12.2023 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Entwicklungskosten aus internen Entwicklungsprojekten | 0,00 | 0,00 | -330.155,14 | 4.287.463,67 |
| Erworbene Patente, erworbene Entwicklungen, Software, Kundenbeziehungen, Lizenzen | 0,00 | 0,00 | 177,04 | 2.848.769,58 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.098.464,13 |
| 0,00 | 0,00 | -329.978,10 | 14.234.697,38 | |
| Sachanlagen | ||||
| technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 30.546,33 |
| Nutzungsrechte, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 0,00 | 19.063,03 | 5.427.684,82 |
| geleistet Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 19.063,03 | 5.458.231,15 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 150,00 |
| Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 110,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 260,00 | |
| Aktive latente Steuern | ||||
| Latente Steueransprüche | 0,00 | 0,00 | 6.422,30 | 100.698,01 |
| 0,00 | 0,00 | -304.492,77 | 19.793.886,54 | |
| Passive latente Steuern | ||||
| latente Steuerverbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 428.891,31 |
| Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2023 | Zugang | Abgang | Umbuchung | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Entwicklungskosten aus internen Entwicklungsprojekten | 1.641.335,60 | 395.002,44 | 0,00 | 0,00 |
| Erworbene Patente, erworbene Entwicklungen, Software, Kundenbeziehungen, Lizenzen | 2.115.408,07 | 125.761,37 | 10.500,00 | 0,00 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.756.743,67 | 520.763,81 | 10.500,00 | 0,00 | |
| Sachanlagen | ||||
| technische Anlagen und Maschinen | 30.137,67 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Nutzungsrechte, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.904.613,11 | 698.250,44 | 380.073,09 | 0,00 |
| geleistet Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.934.750,78 | 698.250,44 | 380.073,09 | 0,00 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Aktive latente Steuern | ||||
| Latente Steueransprüche | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6.691.494,45 | 1.219.014,25 | 390.573,09 | 0,00 | |
| Passive latente Steuern | ||||
| latente Steuerverbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abschreibungen | |||
|---|---|---|---|
| Änderung Konsolidierungskreis | Währung | Stand am 31.12.2023 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Entwicklungskosten aus internen Entwicklungsprojekten | 0,00 | -423.244,04 | 1.613.094,00 |
| Erworbene Patente, erworbene Entwicklungen, Software, Kundenbeziehungen, Lizenzen | 0,00 | 169,56 | 2.230.839,00 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | -423.074,48 | 3.843.933,00 | |
| Sachanlagen | |||
| technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 0,00 | 30.137,67 |
| Nutzungsrechte, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 18.975,45 | 3.241.765,91 |
| geleistet Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 18.975,45 | 3.271.903,58 | |
| Finanzanlagen | |||
| Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Aktive latente Steuern | |||
| Latente Steueransprüche | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | -404.099,03 | 7.115.836,58 | |
| Passive latente Steuern | |||
| latente Steuerverbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 01.01.2023 | Stand am 31.12.2023 | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Entwicklungskosten aus internen Entwicklungsprojekten | 2.468.855,17 | 2.674.369,67 |
| Erworbene Patente, erworbene Entwicklungen, Software, Kundenbeziehungen, Lizenzen | 743.684,47 | 617.930,58 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 7.116.716,63 | 7.098.464,13 |
| 10.329.256,27 | 10.390.764,38 | |
| Sachanlagen | ||
| technische Anlagen und Maschinen | 408,66 | 408,66 |
| Nutzungsrechte, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.254.373,96 | 2.185.918,91 |
| geleistet Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 |
| 2.254.782,62 | 2.186.327,57 | |
| Finanzanlagen | ||
| Ausleihungen | 0,00 | 0,00 |
| Beteiligungen | 150,00 | 150,00 |
| Genossenschaftsanteile | 110,00 | 110,00 |
| 260,00 | 260,00 | |
| Aktive latente Steuern | ||
| Latente Steueransprüche | 188.164,50 | 100.698,01 |
| 12.772.463,39 | 12.678.049,96 | |
| Passive latente Steuern | ||
| latente Steuerverbindlichkeiten | 432.026,27 | 428.891,31 |