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S Immo AG AGM Information 2020

Oct 13, 2020

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AGM Information

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Veröffentlichung: 13.10.2020 17:45 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1602603900623 Stichwörter: S IMMO AG / Hauptversammlung / Aktienrückkauf

Ergebnisse Hauptversammlung

S IMMO AG: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses

Wien (pta051/13.10.2020/17:45) - Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO AG über die Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Veräußerung eigener Aktien (Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG und § 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018)

Die 31. ordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG (FN 58358x) vom 12.10.2020 hat unter Tagesordnungspunkt 10 den folgenden Beschluss gefasst:

"1. Die in der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien wird im nicht ausgenützten Umfang aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 %-Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von EUR 1,00 nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der vorangegangenen 10 Handelstage an der Wiener Börse liegen.

  1. Die in der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig für die Dauer von 5 Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.

  2. Die in der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung eigener Aktien wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. Gemäß dieser Ermächtigung eingezogene eigene Aktien sind von der 10 %-Grenze gemäß Punkt 1. des Beschlusses abzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen."

Aussender: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
1010 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Elisabeth Wagerer
Tel.: +43 1 22795-1120
E-Mail: [email protected]
Website: www.simmoag.at
ISIN(s): AT0000652250 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.