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Governance Information Dec 15, 2014

346_cgr_2014-12-15_86297ef8-dce8-425f-b603-e9c052dd1679.pdf

Governance Information

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Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Enerxy AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 13. Mai 2013 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 10. Juni 2013 bekannt gemachten Empfehlungen, sowie in der Fassung vom 24. Juni 2014 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 30. September 2014 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Geschäftsjahr 2014 nicht entsprochen wurde und auch zukünftig nicht entsprochen wird.

Da die Enerxy AG ein sehr kleines Unternehmen ist, kann sie den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfang entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht. Hinzu kommt, dass die Hauptversammlung der Enerxy AG vom 9. Dezember 2014 die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft beschlossen hat.

Karlsruhe, 12. Dezember 2014

Enerxy AG

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat gez. Christian Hoelscher gez. Carl-Christian Fricker

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