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Nordex SE Capital/Financing Update 2016

May 12, 2016

309_ip_2016-05-12_751ecf02-429f-4854-a492-43cd61adc937.pdf

Capital/Financing Update

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Wertpapierprospekt

für die Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse von

16.100.000 nennwertlosen Stückaktien aus der Sachkapitalerhöhung vom 31. März 2016

– mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2016 – der

Nordex SE

– International Securities Identification Number (ISIN): DE000A0D6554 – – Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A0D655 –

Emissionsbank

Bankhaus Neelmeyer AG

  1. Mai 2016

Inhaltsverzeichnis

1 ZUSAMMENFASSUNG S-1
1.1 ABSCHNITT A

EINLEITUNG UND WARNHINWEISE S-1
1.2 ABSCHNITT B
-
EMITTENT S-2
1.3 ABSCHNITT C

WERTPAPIERE S-18
1.4 ABSCHNITT D

RISIKEN S-19
1.5 ABSCHNITT E

ANGEBOT S-22
2 RISIKOFAKTOREN 1
2.1 RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM MARKTUMFELD DER GRUPPE 1
2.2 RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER NORDEX SE UND DER NORDEX
GRUPPE 6
2.3 RISIKOFAKTOREN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GESCHÄFTSBETRIEB DER
NORDEX SE UND DER NORDEX-GRUPPE 7
2.4 RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT AKTIEN UND DER BÖRSENZULASSUNG 21
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 23
3.1 VERANTWORTUNG FÜR DEN INHALT DES PROSPEKTS 23
3.2 GEGENSTAND DES PROSPEKTS 23
3.3 INFORMATIONEN ÜBER DIE ZUM HANDEL ZUZULASSENDEN AKTIEN 23
3.3.1 Stimmrechte 23
3.3.2 Dividenden- und Liquidationsrechte 23
3.3.3 Form und Verbriefung von Aktien 24
3.3.4 Währung der Wertpapieremission 24
3.3.5 ISIN, WKN, Börsenkürzel für die Neuen Aktien 24
3.3.6 Bestehende Börsennotierung 24
3.3.7 Verkaufs- und Übertragungsbeschränkungen; Lock-Up
Vereinbarungen 24
3.4 INFORMATIONSQUELLEN FÜR MARKTDATEN 24
3.5 EINSEHBARE DOKUMENTE 25
3.6 ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN 26
3.7 WÄHRUNGSANGABEN 27
3.8 KOSTEN DER ZULASSUNG 27
4 VERWENDUNG DES AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGEN BILANZGEWINNS,
ERGEBNIS PRO
AKTIE UND DIVIDENDENPOLITIK 28
4.1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN BETREFFEND GEWINNVERWENDUNG UND
DIVIDENDENAUSSCHÜTTUNGEN 28
4.2 DIVIDENDENPOLITIK UND GEWINN PRO AKTIE 29
5 KAPITALAUSSTATTUNG UND VERSCHULDUNG 30
5.1 KAPITALAUSSTATTUNG 30
5.2 VERSCHULDUNG 31
5.3 KEINE WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN IN DER FINANZLAGE ODER
HANDELSPOSITION 31
5.4 ERKLÄRUNG ZUM GESCHÄFTSKAPITAL 31
6 AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN 32
6.1 DATEN AUS DER KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 32
6.2 DATEN AUS DER KONZERNBILANZ 33
6.3 DATEN AUS DER KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 34
7 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-,
FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER
NORDEX SE 36
7.1 ÜBERBLICK 36
7.2 DARSTELLUNG WESENTLICHEN EINFLUSSFAKTOREN 36
7.2.1 Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen 36
7.2.2 Regulatorische Rahmenbedingungen für erneuerbare
Erzeugungstechnologien 37
7.2.3 Kundennachfrage 37
7.2.4 Rohmaterialien und fremdbezogene Komponenten 37
7.2.5 Produkte und Technologie 37
7.2.6 Produktqualität 38
7.2.7 Organisation 38
7.2.8 Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen 39
7.3 ERLÄUTERUNG DER FINANZLAGE DER NORDEX-GRUPPE IN DEN
GESCHÄFTSJAHREN 2015,
2014 UND 2013 40
7.3.1 Erläuterung der Ertragslage 40
7.3.2 Segmentberichterstattung 43
7.3.3 Liquidität und Kapitalressourcen 44
7.3.4 Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen 49
7.4 INVESTITIONEN 49
7.4.1 Bedeutende historische Investitionen 49
7.4.2 Bedeutende laufende Investitionen 50
7.4.3 Zukünftige Investitionen und geplante Investitionen 50
7.5 INFORMATIONEN AUS DEM JAHRESABSCHLUSS (NACH HGB) FÜR DAS ZUM
31. DEZEMBER 2015 ENDENDE GESCHÄFTSJAHR 50
8 PRO-FORMA-KONZERNINFORMATIONEN DER NORDEX SE FÜR DAS ZUM 31.
DEZEMBER 2015 ENDENDE GESCHÄFTSJAHR 52
8.1 EINLEITUNG 52
8.2 HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN 52
8.3 GRUNDLAGEN HISTORISCHE FINANZINFORMATIONEN 52
8.3.1 Überleitung zu den historischen Finanzinformationen 53
8.4 PRO-FORMA-BILANZ ZUM 31.
DEZEMBER 2015 53
8.5 PRO-FORMA-GEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM
1. JANUAR BIS ZUM 31.
DEZEMBER 2015 57
8.6 GRUNDLAGEN DER ERSTELLUNG 59
8.6.1 Aufstellungsgrundsätze 59
8.6.2 Pro-Forma-Annahmen 59
8.7 ERLÄUTERUNG DER PRO-FORMA ANPASSUNGEN 59
8.8 BESCHEINIGUNG 67
9 BESCHREIBUNG DER ÜBERNAHME DER CORPORACIÓN ACCIONA WINDPOWER S. L. 69
9.1 ABSCHLUSS EINES SHARE-PURCHASE AND BUSINESS COMBINATION
AGREEMENTS 69
9.2 BESCHREIBUNG DER AWP-GRUPPE 69
9.2.1
Geschäftstätigkeit 69
9.2.2
Kapital 69
9.2.3
Struktur der AWP-Gruppe 70
9.2.4
Unternehmensgeschichte 70
9.2.5
Produkte von AWP 71
9.3 WIRTSCHAFTLICHE UND STRATEGISCHE GRÜNDE FÜR DEN ERWERB DER AWP 72
9.4 TRANSAKTIONSSTRUKTUR:
ERWERB IN FORM EINER GEMISCHTEN
SACHEINLAGE 72
9.5 AUSWIRKUNGEN DES ERWERBS VON AWP AUF NORDEX 73
10 ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 74
10.1 ÜBERBLICK 74
10.2 BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTSMODELLS 74
10.2.1
Produktangebot 75
10.2.2
Produktangebot – Service 76
10.3 WESENTLICHE DATEN DER UNTERNEHMENSGESCHICHTE 76
10.4 ORGANISATIONSSTRUKTUR 77
10.5 MITARBEITER 79
10.6 SACHANLAGEN 81
10.7 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG 82
10.7.1
Forschungs- und Entwicklungstrategie 82
10.7.2
Produktentwicklung 82
10.7.3
Test-Prüfstände 84
10.8 RECHTE ZUM SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS 84
10.8.1
Patente und Lizenzen 84
10.8.2
Marken und Domains 84
10.9 RECHTSSTREITIGKEITEN 85
10.9.1
Laufende Verfahren 85
10.9.2
Abgeschlossene Verfahren 86
10.10 VERSICHERUNGEN 87
10.11 WESENTLICHE VERTRÄGE DER GESELLSCHAFT 87
10.11.1
Finanzierungsverträge 87
10.11.2
Unternehmensverträge 89
10.11.3
Zusammenschlussvereinbarung 89
10.11.4
Sonstige Wesentliche Verträge 91
11 MARKT UND WETTBEWERB 93
11.1 EINLEITUNG 93
11.2 MARKT FÜR WINDENERGIEANLAGEN 93
11.3 WETTBEWERB 97
12 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR NORDEX SE UND ZUR NORDEX GRUPPE 99
12.1 GRÜNDUNG,
EINTRAGUNG,
FIRMENNAME,
GESCHÄFTSJAHR UND FIRMENSITZ 99
12.2 DAUER DER GESELLSCHAFT,
GESELLSCHAFTSZWECK UND
UNTERNEHMENSGEGENSTAND 99
12.3 STRUKTUR DER GRUPPE 99
12.4 WESENTLICHE TOCHTERGESELLSCHAFTEN 101
12.5 ABSCHLUSSPRÜFER 103
12.6 MELDUNGEN,
ZAHLSTELLE 103
13 ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER NORDEX SE 104
13.1 GEZEICHNETES KAPITAL UND AKTIEN 104
13.2 ENTWICKLUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS SEIT GRÜNDUNG DER
GESELLSCHAFT 104
13.3 GENEHMIGTES KAPITAL 105
13.4 BEDINGTES KAPITAL 106
13.5 ERMÄCHTIGUNG ZUR AUSGABE VON WANDEL- UND/ODER
OPTIONSSCHULDVERSCHREIBUNGEN 107
13.6 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND ZUR VERÄUßERUNG EIGENER AKTIEN 108
13.7 ALLGEMEINE REGELUNGEN ZUR GEWINNVERWENDUNG UND ZU
DIVIDENDENZAHLUNGEN 109
13.8 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU EINER LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT 109
13.9 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU EINER VERÄNDERUNG DES
GRUNDKAPITALS 109
13.10 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ZU BEZUGSRECHTEN 109
13.11 AUSSCHLUSS VON MINDERHEITSAKTIONÄREN 110
13.12 DELISTING 111
13.13 MELDE- UND ANZEIGEPFLICHTEN FÜR ANTEILSBESITZ 112
13.14 MITTEILUNGSPFLICHT BEIM HALTEN VON INSTRUMENTEN UND AUFGRUND
DES ZUSAMMENRECHNENS DER STIMMRECHTE UND DER INSTRUMENTE 113
13.15 MITTEILUNGSPFLICHTEN FÜR INHABER WESENTLICHER BETEILIGUNGEN 114
13.16
VERÖFFENTLICHUNG DER KONTROLLERLANGUNG UND PFLICHTANGEBOT 114
13.17
MITTEILUNG VON GESCHÄFTEN VON PERSONEN MIT FÜHRUNGSAUFGABEN 114
14 LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE DER NORDEX SE 115
14.1 ÜBERBLICK 115
14.2 VORSTAND 118
14.2.1
Überblick 118
14.2.2
Derzeitige Zusammensetzung des Vorstands 119
14.2.3
Dienstverträge der Vorstände 121
14.2.4
Vergütung und sonstige Leistungen an Vorstandsmitglieder 121
14.2.5
Aktienbesitz von Vorstandsmitgliedern 123
14.3 AUFSICHTSRAT 123
14.3.1
Überblick 123
14.3.2
Derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats 124
14.3.3
Ausschüsse des Aufsichtsrats 126
14.3.4
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 127
14.3.5
Aktienbesitz von Aufsichtsratsmitgliedern 127
14.4 EINIGE INFORMATIONEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS UND DES
AUFSICHTSRATS 127
14.5 HAUPTVERSAMMLUNG 128
14.6 CORPORATE GOVERNANCE 129
15 AKTIONÄRSSTRUKTUR 131
16 GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND
PERSONEN 132
16.1 JAN KLATTEN 132
16.2 ACCIONA 132
16.3 ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN 132
16.4 GESCHÄFTSVORFÄLLE 132
17 BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 134
17.1 BESTEUERUNG DER GESELLSCHAFT 134
17.1.1
Körperschaftssteuer 134
17.1.2
Gewerbesteuer 135
17.1.3
Abzugsbeschränkungen für Zinsaufwendungen 135
17.1.4
Steuerliche Verluste 136
17.1.5
Wegfall von Verlustvorträgen und Zinsvorträgen 136
17.1.6
Kapitalertragsteuereinbehalt 136
17.2
BESTEUERUNG DER IN DEUTSCHLAND ANSÄSSIGEN AKTIONÄRE 137
17.2.1
Besteuerung von Dividenden 137
17.2.2
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen 139
17.3 BESTEUERUNG DER IM AUSLAND ANSÄSSIGEN AKTIONÄRE 141
17.3.1
Besteuerung von Dividenden 141
17.3.2
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen 142
17.4 ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER 142
17.5 ANDERE STEUERN 143
18 FINANZINFORMATIONEN F-1
19 GLOSSAR G-1
20 ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG UND DIE GESCHÄFTSAUSSICHTENO-1
20.1
ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG O-1
20.2 AUSBLICKO-1
21 UNTERSCHRIFTEN U-1

1 ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassungen bestehen aus geforderten Angaben, die als Punkte ("Punkte") bezeichnet sind. Diese Punkte sind in den Abschnitten A – E (A.1 – E.7) fortlaufend nummeriert. Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für die vorliegende Art von Wertpapier und Emittent in eine Zusammenfassung aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht behandelt werden müssen, können in der Nummerierungsreihenfolge Lücken auftreten. Selbst wenn ein Punkt wegen der Art des Wertpapiers und des Emittenten in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass in Bezug auf diesen Punkt keine relevanten Informationen gegeben werden können. In solchen Fällen enthält die Zusammenfassung eine kurze Beschreibung des Punkts mit dem Hinweis "Entfällt".

1.1 Abschnitt A – Einleitung und Warnhinweise

A.1 Warnhinweise. Diese Zusammenfassung sollte als Einleitung zu diesem Prospekt (der "Prospekt") verstanden werden.

Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die vorliegenden Wertpapiere auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen.

Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben.

Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrechtlich oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen dieses Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen dieses Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.

Die Nordex SE, Rostock, Deutschland ("Nordex SE", oder die "Gesellschaft" zusammen mit ihren Tochterunternehmen "Nordex", der "Konzern", die "Nordex-Gruppe" oder die "Gruppe") und die Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen, Deutschland (das "Bankhaus Neelmeyer" oder die "Emissionsbank"), haben nach § 5 Abs. 2b Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz die Verantwortung für den Inhalt dieser Zusammenfassung übernommen.

A.2 Angabe über spätere Verwendung des Prospekts. Entfällt. Eine Zustimmung der Gesellschaft zur Verwendung dieses Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Aktien der Gesellschaft durch Finanzintermediäre wurde nicht erteilt.

1.2 Abschnitt B - Emittent

  • B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung. Die juristische Bezeichnung der Gesellschaft ist "Nordex SE". Die Gesellschaft betreibt ihre Geschäfte hauptsächlich unter der kommerziellen Bezeichnung "Nordex".
  • B.2 Sitz- und Rechtsform des Emittenten, anwendbares Recht, Land der Gründung. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hansestadt Rostock. Die satzungsgemäße Geschäftsadresse lautet Erich-Schlesinger-Str. 50, 18059 Rostock, Deutschland (Tel.: +49 381 666 33 300) und die Hauptverwaltungsadresse ist die Langenhorner Chaussee 600, 22146 Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgericht Rostock, Deutschland (das "Handelsregister Rostock"), unter HRB 11500 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea), die deutschem und europäischem Recht unterliegt.
  • B.3 Derzeitige Geschäfts- und Haupttätigkeit sowie Hauptmärkte, auf denen der Emittent vertreten ist. Nordex ist ein integrierter Anbieter von Onshore-Windenergieanlagen der Multimegawattklasse für den Einsatz an unterschiedlichen Stark-, Mittel- und Schwachwindstandorten. Dabei konzentriert sich Nordex auf die Entwicklung des Gesamtsystems inklusive Steuerungssoftware und wichtiger Kernkomponenten, produziert diese und bietet angrenzende Dienstleistungen an. Das betrifft insbesondere den Vertrieb von Windenergieanlagen und – in ausgewählten Märkten – die vorgelagerte Projektentwicklung von Windparks sowie schlüsselfertige Lösungen. Ferner übernimmt Nordex die Errichtung und die Wartung der Windenergieanlagen, dabei konzentriert sich Nordex auf die langfristige Kundenbetreuung. Der Finanzbereich der Gruppe unterstützt die Kunden zudem mit Leistungen im Zusammenhang mit der Projektfinanzierung über nationale und internationale Geschäftsbanken.

Für die Zwecke dieses Prospekts wird auf Folgendes hingewiesen: Die Begriffe "Windenergieanlage", "Windkraftanlage" sowie "Windturbine" werden in allen Abschnitten dieses Prospekts gleichbedeutend verwendet und sind untereinander austauschbar.

Am 5./6. Oktober 2015 haben die Nordex SE und die Acciona S.A. (Sociedad Anónima), mit Sitz in Avenida de Europa, no. 18, Alcobendas, 28108, Madrid, Spanien, eingetragen im Handelsregister Madrid, mit der Steueridentifikationsnummer A-08001851 ("Acciona"), einen Anteilskauf- und Zusammenschlussvertrag (ein sogenanntes Share Purchase und Business Combination Agreement, das "BCA") geschlossen, nach dem Nordex das in der Corporación Acciona Windpower S. L., einer nach spanischem Recht errichteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Av. Ciudad de la Innovación 5, Sarrigurren (Egues), 31192 Navarra, Spanien, eingetragen im Handelsregister (Registro Mercantil) von Navarra, Spanien mit der Steueridentifikationsnummer B-31981103 ("AWP S. L." zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, den "AWP-Tochterunternehmen", im nachfolgenden "AWP" oder die "AWP-Gruppe") zusammengefasste Windkraftgeschäft von Acciona erwirbt.

Der Vollzug des Erwerbs der AWP S. L. am 1. April 2016 sichert der Nordex-Gruppe den Markteintritt in die volumen- und wachstumsstarken Schwellen- und Entwicklungsländer Brasilien, Mexiko oder Indien. Nordex wird sich damit zu einem weltweit agierenden Anbieter für Windenergieanlagen entwickeln.

Die Fokusmärkte von Nordex umfassen bisher die Länder Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Polen, Schweden, Südafrika, Türkei, UK, Uruguay und die USA sowie künftig aufgrund der Übernahme von AWP auch Brasilien, Indien und Mexiko (alle zusammen die "Fokusmärkte").

Ziel der Gesamtstrategie ist es, die Position von Nordex als Anbieter von Onshore-Turbinen weiter zu festigen und in den Fokusmärkten zweistellige Marktanteile zu erzielen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dafür sind stets die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde ("kWh") der generierten Energie (die "Stromgestehungskosten" oder die "Cost of Energy"), die Nordex weiter optimieren will.

In technischer Hinsicht konzentriert sich Nordex auf Windenergieanlagen, die es dem Betreiber erlauben, in den jeweiligen Einsatzgebieten zu geringen Gestehungskosten "grünen" Strom zu produzieren. Deshalb hat Nordex in ihre Produktentwicklung investiert und bietet eine Anlagenplattform an, die sich durch ein optimiertes Rotorleistungsverhältnis, eine geringe spezifische Kopfmasse sowie optimierte Schallleistungskurven auszeichnet. Im Mittelpunkt der Produktstrategie steht die Entwicklung neuer größerer Rotorblätter, die Nordex selbst entwickelt, testet und zertifizieren lässt sowie zu einem nennenswerten Anteil selbst produziert bzw. bei Auftragsherstellern, die aufgrund der von Nordex bereitgestellten Spezifikationen produzieren (sogenannte "Built-to-Print"- Partner), herstellen lässt. Der zweite technische Schwerpunkt ist die Optimierung der Betriebsführung und der Anlagensteuerung der Turbinen. Hiermit reagiert Nordex auf die steigenden Anforderungen der Stromnetzbetreiber im Hinblick auf die Netzintegration. Zudem ist die lastreduzierende Betriebssteuerung ein zentraler Ansatzpunkt bei der Entwicklung noch leistungsfähiger Turbinen.

Der Schwerpunkt der eigenen Fertigung liegt in Deutschland, und mit Erwerb von AWP in Spanien und Brasilien sowie künftig auch in Indien. In Deutschland werden in der Hansestadt Rostock an zwei Standorten Maschinenhäuser montiert bzw. Rotorblätter gefertigt. Dabei wird ein Großteil der eingesetzten Komponenten von Partnerfirmen zugeliefert. Nordex verfolgt das Konzept der Systemintegration und bindet die Kompetenz seiner Lieferanten frühzeitig in die internen Prozesse – insbesondere im Rahmen der Produktentwicklung – mit ein. Um als mittelständisches Unternehmen möglichst hohe Skaleneffekte zu erwirtschaften, setzt Nordex auf Linienfertigung bzw. Teilautomatisierung in der Produktion sowie auf eine weitgehende Standardisierung seiner Produkte (Gleichteile). Seit dem Zusammenschluss mit AWP betreibt die Nordex-Gruppe in Spanien drei Betriebsstätten für die Montage von Maschinenhäusern und die Produktion von Rotorblättern. Zudem wird seit dem Erwerb von AWP aus dem brasilianischen Werk in Simões Filho, Bahia, Brasilien, die Belieferung des brasilianischen Marktes sichergestellt. Ferner ist geplant, dass das im Aufbau befindliche Werk im indischen Chennai im 2. Halbjahr 2016 die Serienfertigung aufnimmt.

Für die Produktion von Betonturm-Elementen betreibt Nordex durch die AWP zudem derzeit vier temporäre Fertigungsstätten. Diese sind lokal einsetzbar und werden in den jeweiligen Windmärkten ortsnah neben den Windparkprojekten für die Bau- und Errichtungsphase eingesetzt.

Mit einem Exportanteil von knapp 70 % ist die Nordex-Gruppe international ausgerichtet. Im Fokus stehen dabei mehr als 20 Windmärkte, die sich zu einem Großteil in Europa befinden. Verstärkt agiert Nordex jedoch auch in amerikanischen, afrikanischen und asiatischen Wachstumsmärkten wie etwa Uruguay, Südafrika und Pakistan sowie in aufstrebenden europäischen Märkten wie etwa Finnland oder Irland.

  • B.4a Wichtigste jüngste Trends, die sich auf den Emittenten und die Branchen, in denen er tätig ist, auswirken. Im Hinblick auf den internationalen Absatz von Windturbinen sehen Marktanalysten für das laufende Jahr 2016 einem weiteren Anstieg des globalen Installationsvolumens (ohne China) voraus. Ausgehend vom Netzanschluss aus dem Jahr 2015 in Höhe von 29,8 GW Onshore-Erzeugungskapazitäten, rechnet das dänische Beratungsunternehmen MAKE Consulting kurzfristig mit neu an das Stromnetz angeschlossenen Onshore-Kapazitäten in Höhe von 31,9 GW (jeweils ohne China). Bis 2018 wird ein globales Wachstum (ohne China) von gut 6 % prognostiziert. Regional erwartet MAKE Consulting überdurchschnittliche Zuwächse in den Wachstumsmärkten Afrikas sowie Mittel- und Südamerikas, die Nordex künftig im Verbund mit AWP verstärkt bearbeiten wird.
  • B.5 Beschreibung des Konzerns und der Stellung des Emittenten innerhalb des Konzerns. Die Nordex SE ist die Obergesellschaft der Nordex-Gruppe, die mehr als 100 Gesellschaften umfasst. Sie nimmt innerhalb der Nordex-Gruppe im Wesentlichen Funktionen einer Management-Holding ein. Ferner nimmt die Nordex SE zusätzliche administrative Servicefunktionen in den Bereichen Controlling, Finanzen, IT, Kommunikation, Personal, Recht und Versicherungen wahr. Das operative Geschäft erfolgt zum Großteil über die konsolidierte Gesellschaft Nordex Energy GmbH sowie die rechtlich jeweils selbstständigen Landesgesellschaften.
  • B.6 Personen, die eine (meldepflichtige) direkte oder indirekte Beteiligung am Eigenkapital des Emittenten und den Stimmrechten halten. Zum Datum dieses Prospekts haben die folgende Aktionäre eine direkte oder indirekte meldepflichtige Beteiligung an den Aktien der Gesellschaft und den Stimmrechten. Die in der nachstehende Tabelle angegebenen Prozentsätze entsprechen dabei der Anzahl der von dem jeweiligen Aktionäre zuletzt der Gesellschaft gemeldeten Stimmrechte im Verhältnis zu dem zum Datum des Prospekts ausgegebenen Grundkapital der Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass die zuletzt gemeldete Anzahl an Stimmrechten sich seit diesen Stimmrechtsmitteilungen geändert haben könnte, ohne dass der betreffende Aktionär zur Abgabe einer Stimmrechtsmitteilung verpflichtet gewesen wäre, wenn keine meldepflichtigen Schwellenwerte erreicht oder über- oder unterschreitet wurden:
Unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung an der Nordex SE
(in %)
Aktionäre Stimmrechtsanteil
Acciona 29,9
Ventus Venture Fund GmbH & Co(1)
5,71
Deutsche
Asset
Management
Investment
GmbH
3,11

(1) Die Venture Fund GmbH & Co. ist unmittelbare Aktionärin der Nordex SE. Die Stimmrechte des Venture Fund GmbH & Co. an der Nordex SE werden Herrn Jan Klatten über seine Beteiligung an der momentum Beteiligungsgesellschaft mbH, der Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG und der momentum-capital Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 WpHG und Frau Susanne Klatten über ihre Beteiligungen an der SKion GmbH, der Ventus Fonds Verwaltungs GmbH und der Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 WpHG zugerechnet.

Unterschiedliche Stimmrechte. Entfällt. Jede Aktie der Gesellschaft berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen.

Ob an dem Emittenten unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen oder Beherrschungsve rhältnisse bestehen, wer diese Beteiligungen hält bzw. die Beherrschung ausübt und welcher Art die Beherrschung ist. Angesichts der tatsächlichen Hauptversammlungspräsenzen in den Vorjahren ist es wahrscheinlich, dass Acciona aufgrund ihrer Beteiligung in Höhe von 29,9 % an der Nordex SE über eine Präsenzmehrheit in der Hauptversammlung der Gesellschaft verfügt. Die Gesellschaft hat mit Acciona im BCA vereinbart, dass Acciona ihre Aktionärsrechte einschließlich Stimmrechte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai 2016 nur in der Weise nutzt, dass mindestens zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder mit Personen besetzt werden, die unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Sollten allerdings ein oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder in den Jahren vier und/oder fünf ab der Hauptversammlung am 10. Mai 2016 vorzeitig aus dem Amt scheiden, hat sich Acciona verpflichtet, ihre Aktionärsrechte im Rahmen der Nachbesetzung in der Weise auszuüben, dass für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder mindestens eine einfache Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex ist.

B.7 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen. Die folgende Tabelle enthält ausgewählte historische Finanzinformationen für Nordex für die angegebenen Zeiträume. Die Daten der Gewinn- und Verlustrechnung für jedes der Jahre zum 31. Dezember 2015, 2014 und 2013 sowie die Bilanzdaten zum 31. Dezember 2015, 2014 und 2013 sind Nordex geprüften Konzernabschlüssen für diese Jahre entnommen oder aus diesen abgeleitet.

Ausgewählte Daten aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

01.01.2015 01.01.2014 01.01.2013
-
31.12.2015
EUR Mio.
-
31.12.2014
EUR Mio.
-
31.12.2013
EUR Mio.
Umsatzerlöse 2.430,1 1.734,5 1.429,3
Bestandsveränderungen und andere
aktivierte Eigenleistungen
-14,0 5,0 73,0
Gesamtleistung 2.416,1 1.739,5 1.502,3
Sonstige betriebliche Erträge 21,4 22,6 6,8
Materialaufwand -1.879,8 -1.342,7 -1.151,1
Personalaufwand -197,3 -167,7 -153,2
Abschreibungen -56,1 -43,0 -39,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen -178,1 -130,7 -121,3
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 126,2 78,0 44,3
Erträge aus Beteiligungen 1,0 0,3 0,3
Ergebnis aus der At-Equity Bewertung -1,2 -2,5 -0,5
Abschreibungen auf Finanzanlagen -7,1 -2,5 0,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,4 2,4 1,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -23,2 -20,4 -27,7
Finanzergebnis -28,1 -22,7 -26,1
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 98,1 55,3 18,2
Ertragsteuern -45,8 -16,3 -7,9
Konzern-Gewinn 52,3 39,0 10,3
Aktiva 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Flüssige Mittel 529,0 388,4 333,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen
Vorräte 275,5 185,5 214,0
Forderungen aus Ertragsteuern 218,6
4,8
273,9
1,7
263,9
0,1
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 42,1 27,5 33,4
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 69,0 44,2 55,1
Kurzfristige Aktiva
Sachanlagen 1.139,0 921,2 899,5
Geschäfts- oder Firmenwert 145,6
10,0
136,2
10,0
117,4
10,0
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 110,9 106,1 94,3
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5,8 2,9 3,2
Finanzanlagen 2,2 2,2 4,7
Anteile an assoziierten Unternehmen 8,7 13,3 7,9
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 2,9 3,1 3,5
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 0,0 0,0 0,1
Latente Steueransprüche 35,0 44,9 50,8
Langfristige Aktiva 321,1 318,7 291,9
Aktiva 1.460,1 1.239,9 1.191,4
Passiva 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6,6 0,0 8,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 254,9 177,5 190,3
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 11,9 3,9 0,2
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 66,5 31,1 45,3
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 184,2 25,7 20,7
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 353,4 391,1 320,4
Kurzfristige Passiva 877,5 629,3 585,3
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 43,8 0,0 16,9
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1,7 1,8 1,4
Sonstige langfristige Rückstellungen 22,6 21,4 17,1
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 156,8 167,6
Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 3,5 3,8 2,0
Latente Steuerschulden 55,4 30,8 33,0
Langfristige Passiva 127,0 214,6 238,0
Gezeichnetes Kapital 80,9 80,9 80,9
Kapitalrücklage 229,1 242,6 242,9
Andere Gewinnrücklagen -11,0 -8,0 -10,9
Cash-Flow-Hedges 1,7 -2,9 6,1
Fremdwährungsausgleichsposten 5,7 1,8 3,3
Konzernergebnisvortrag 149,2 81,6 45,8
Konzernergebnis 0,0 0,0 0,0
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 455,6 396,0 368,1
Eigenkapital 455,6 396,0 368,1
Passiva 1.460,1 1.239,9 1.191,4

Ausgewählte Daten aus der Konzernbilanz

01.01.2015 01.01.2014 01.01.2013
- - -
31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 168,0 160,3 98,1
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -73,4 -71,6 -74,3
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 50,0 -38,3 44,1
= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 144,6 50,4 67,9
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 388,4 333,0 274,8
+ Finanzmittelbestand aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises 0,0 0,0 0,1
+/- Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands -4,0 5,0 -9,8
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode
(Flüssige Mittel gemäß Konzernbilanz) 529,0 388,4 333,0

Ausgewählte Daten aus der Konzern-Kapitalflussrechnung

Änderungen in der Finanzlage und des Betriebsergebnisses nach dem von den wesentlichen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum.

Die Gesamtleistung der Nordex Gruppe erhöhte sich im Dreijahresvergleich von EUR 1.502,3 Mio. in 2013 über EUR 1.739,5 Mio. in 2014 auf EUR 2.416,10 Mio. in 2015. Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens auf allen Wertschöpfungsstufen, insbesondere in der Produktion und in der Errichtung.

Aufgrund des Anstiegs der Gesamtleistung stieg bei einer leicht erhöhten Materialaufwandsquote von 77,4% in 2015 gegenüber 77,2% in 2014 und 76,6% in 2013 auch der Rohertrag von EUR 351,2 Mio. in 2013 auf EUR 536,3 Mio. in 2015.

Einen Anstieg verzeichneten, neben dem Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen (2015: EUR 156,7 Mio.; 2014: EUR 108,0 Mio.; 2013: EUR 114,4 Mio.) auch die Personalaufwendungen. Die Entwicklung auf EUR 197,3 Mio. in 2015 (2014: EUR 167,7 Mio.; 2013: EUR 153,2 Mio.) resultiert dabei im Wesentlichen aus der Lohnentwicklung in Europa sowie der Veränderung der Personalstruktur in den Regionen Europa, Naher Osten und Afrika (zusammen die Region "EMEA").

Im Finanzergebnis ist in 2015 eine Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 7,1 Mio. enthalten. Die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Zinsaufwendungen ergeben sich aus dem gestiegenen Geschäftsvolumen und einer erhöhten Ausnutzung der syndizierten Aval-Kreditlinie. In 2014 ergaben sich im Vergleich zu 2013 niedrigere Zinsaufwendungen infolge der Refinanzierung des Nordex-Konzerns zu günstigeren Konditionen.

Die Steuerquote beträgt in 2015 46,7% gegenüber 29,5% in 2014 bzw. 43,4% in 2013. Der Anstieg von 2014 auf 2015 liegt in dem Entfall von Verlustvorträgen im Zusammenhang mit der Veränderung der Beteiligungsstruktur der Nordex SE begründet.

Die Bilanzsumme erhöhte sich über den dreijährigen Betrachtungszeitraum kontinuierlich von EUR 1.191,4 Mio. in 2013 über EUR 1.239,9 Mio. in 2014 auf EUR 1.460,1 Mio. in 2015. Auf der Aktivseite resultiert diese Entwicklung wesentlich aus dem gestiegenen Bestand an flüssigen Mitteln von EUR 333,0 Mio. in 2013 auf EUR 529,0 Mio. in 2015, während auf der Passivseite eine

Änderungen der Finanzlage und des Betriebsergebnisses des Emittenten in oder nach dem von den wesentlichen historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum.

Wesentliche

Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 190,3 Mio. in 2013 auf EUR 254,9 Mio. in 2015 zu verzeichnen ist.

Das Eigenkapital erhöhte sich im gleichen Zeitraum von EUR 368,1 Mio. in 2013 auf EUR 455,6 Mio. in 2015 (2014: EUR 396,0 Mio.). Die Eigenkapitalquote sank im gleichen Zeitraum von 31,9% auf 31,2%.

Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes war sowohl in 2013 (EUR 67,9 Mio.) als auch in 2014 (EUR 50,4 Mio.) wie auch in 2015 (EUR 144,6 Mio.) positiv. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der sich von EUR 98,1 Mio. in 2013 auf EUR 168,0 Mio. in 2015 erhöhte, resultiert vorwiegend aus dem Konzerngewinn einschließlich der Abschreibung sowie der Veränderung der Kapitalbindung im Working Capital.

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet die Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie für aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen und bewegt sich im betrachteten Zeitraum in einem Bereich von EUR -71,6 Mio. bis EUR -74,3 Mio.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 50,0 Mio. in 2015 resultiert aus der Inanspruchnahme eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank. In 2014 belief er sich auf EUR -38,3 Mio. und war geprägt von der Rückführung des Konsortialkredits und der Ablösung des Finanzierungsleasings. In 2013 betrug er EUR 44,1 Mio. und ergab sich aus der Kapitalerhöhung und der Rückzahlung von Bankkrediten.

Jüngste Entwicklungen

Am 1. April 2016 wurde der Zusammenschluss mit der AWP-Gruppe rechtlich vollzogen. Am 5. April 2016 erfolgte die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung der Nordex SE in das Handelsregister. Damit wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus dem Genehmigten Kapital in Höhe von 16,1 Millionen neuer Aktien wirksam, so dass das Grundkapital der Nordex SE nunmehr EUR 96.982.447,00, eingeteilt in 96.982.447 Aktien (Stückaktien), beträgt. Die 16,1 Millionen Neuen Aktien wurden gemäß dem am 1. April 2016 geschlossenen Einbringungs- und Übertragungsvertrags an die Acciona S.A. gegen die Einbringung der AWP-Gruppe ausgegeben. Darüber hinaus wurde die Barkomponente der AWP-Transaktion in Höhe von EUR 366,4 Mio. abzüglich der zum Stichtag 31. Dezember 2015 bestehenden konsolidierten Netto-Finanzverbindlichkeiten der AWP fällig. Zur Refinanzierung hat die Nordex-Gruppe einen sogenannten "Green Schuldschein", also ein Schuldscheindarlehen, dasnach den Standards der Climate Bond Initiative (CBI) als nachhaltiges Investment zertifiziert wurde, in Höhe von EUR 550 Mio. aufgelegt und im März 2016 bei nationalen und internationalen Investoren platziert (das "Green Schuldscheindarlehen").

Zudem wurde am 12. April 2016 eine Unternehmensanleihe in Höhe von EUR 150 Mio. zurückgezahlt, die die Gesellschaft im April 2011 begeben hatte.

Im ersten Quartal 2016 erzielte die Nordex-Gruppe einen Umsatz in Höhe von EUR 637,0 Mio, was einem Anstieg von 28,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal entspricht (1. Quartal 2015: EUR 496,5 Mio.). AWP, seit dem 1. April 2016 Teil der Nordex-Gruppe, ist in den Zahlen zum ersten Quartal noch nicht berücksichtigt. Das Neugeschäft entwickelte sich im ersten Quartal 2016 erwartungsgemäß. Beim Neugeschäft hat die Nordex-Gruppe im ersten Quartal 2016 fest finanzierte Aufträge in Höhe von EUR 541,0 Mio. erhalten (1. Quartal 2015: EUR 644,1 Mio.). Der Rückgang um 16 % begründet sich darin, dass im vergleichbaren Vorjahreszeitraum ein südafrikanisches Großprojekt unterzeichnet worden war, bereinigt um dieses Projekt "Gibson Bay" gab es einen Zuwachs um knapp 9 %. Zum 31. März 2016 lag der fest finanzierte Auftragsbestand im Turbinengeschäft bei EUR 1.638,0 Mio. (31. März 2015: EUR 1.656,9 Mio.) und damit auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Produktionsleistung im Bereich Turbinenmontage lag im ersten Quartal 2016 mit 573,9 MW um gut 24 % über dem Vorjahreszeitraum (1. Quartal 2015: 462,1 MW). Auch in der Rotorblattfertigung verzeichnete Nordex mit 141 % einen Anstieg von 66 Einheiten auf 159 Rotorblätter. Bei den Installationen hat Nordex in neun Windmärkten neue Kapazitäten im Volumen von 490,5 MW installiert. Dies entspricht einem Zuwachs um über 100 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, als 240,2 MW in neun Ländern installiert wurden. Hauptmärkte waren Deutschland mit 147 MW, Pakistan mit 95 MW und Frankreich mit 72 MW.

B.8 Ausgewählte wesentliche Pro-Forma-Finanzinformationen. Am 5./6. Oktober 2015 haben die Nordex SE und die Acciona das BCA geschlossen, nach dem Nordex das in der AWP S. L. zusammengefasste Windkraftgeschäft von Acciona erwirbt. Das Inkrafttreten des Erwerbs (der "Vollzug") stand unter dem Vorbehalt der Erfüllung verschiedenen Bedingungen und erfolgte am 1. April 2016 nach Erfüllung aller Bedingungen (das "Vollzugsdatum").

Als Gegenleistung erhält die Acciona eine einmalige Barzahlung von TEUR 366.400, abzüglich der Netto-Finanzschulden der AWP S. L. zum 31. Dezember 2015 (die "Barkomponente") und 16,1 Millionen neue Nordex-Aktien (die "Aktienkomponente"), die im Wege einer Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts geschaffen werden. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch vollständige Ausnutzung des genehmigten Kapitals von EUR 80.882.000,00 um EUR 16.100.000,00 auf EUR 96.982.000,00 erhöht. Zum Datum dieses Prospekts sind die Neuen Aktien vom 1. Januar 2016 an voll gewinnbezugsberechtigt. Der Gesamtkaufpreis vor Abzug der Netto-Finanzschulden der AWP zum 31. Dezember 2015 entspricht einem Betrag in Höhe von TEUR 785.000. Unter Berücksichtigung der vorläufigen ermittelten Netto-Finanzschulden in Höhe von TEUR 33.905 beträgt der Gesamtkaufpreis TEUR 751.095.

Da der Erwerb wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe hat, wurden die folgenden Pro-Forma-Finanzinformationen, bestehend aus einer Pro-Forma-Bilanz zum 31. Dezember 2015, einer Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und den Pro-Forma-Erläuterungen von der Gesellschaft erstellt ("Pro-Forma-Finanzinformationen").

Der Zweck der Pro-Forma-Finanzinformationen ist es, die wesentlichen Auswirkungen des Erwerbs auf den historischen Konzernabschluss der Gesellschaft aufzuzeigen, die eingetreten wären, wenn der Erwerb bereits am 1. Januar 2015 stattgefunden hätte. Die Darstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen der Nordex SE basiert auf bestimmten Pro-Forma-Annahmen und dient ausschließlich illustrativen Zwecken.

Ausgangspunkt für die Erstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen für den

Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 der Nordex SE sind insbesondere die Pro-Forma-Annahmen, dass die Kapitalerhöhung, die Zahlung der Barkomponente und die Inanspruchnahme einer syndizierten Barfazilität in Höhe von TEUR 450.000 (die "Bridge und Term Loan Facility") bereits zum 1. Januar 2015 (Pro-Forma-Ereignis I) und die Ablösung der Bridge und Term Loan Facility durch Begebung eines Schuldscheindarlehens bereits am 1. Januar 2015 (Pro-Forma-Ereignis II) stattfanden.

Daher beschreiben die Pro-Forma-Finanzinformationen aufgrund ihrer Wesensart nur eine hypothetische Situation und spiegeln folglich nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nach Abschluss des AWP-Erwerbs wider. Ferner stellen die Pro-Forma-Finanzinformationen keine Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex SE oder der Nordex-Gruppe zu einem zukünftigen Zeitpunkt dar. Des Weiteren ist die Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung nur in Verbindung mit dem historischen Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 bzw. für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 aussagekräftig.

Pro-Forma-Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2015

Nordex AWP S. L. Erläute
rungen
zu den
Ab
schluss
anpas
sungen
Summe Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis I
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
sungen I*
Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
II
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
sungen II*
Pro
Forma
Bilanz
Aktiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Flüssige Mittel 528.973 9.616 538.589 -38.078 a, c, d -416 e, f 500.095
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen und
künftige
Forderungen aus
Fertigungs
aufträgen
275.466 133.383 1 408.849 408.849
Vorräte 218.609 172.291 390.900 -9.000 b 381.900
Forderungen aus
Ertragsteuern
4.837 499 5.336 5.336
Sonstige
kurzfristige
finanzielle
Vermögenswerte
42.112 29.161 2 71.273 71.273
Sonstige
kurzfristige nicht
finanzielle
Vermögenswerte
68.956 44.391 113.347 113.347
Kurzfristige
Aktiva
1.138.953 389.341 1.528.294 -47.078 -416 1.480.800
Sachanlagen 145.614 90.019 235.633 15.891 b 251.524
Geschäfts- oder
Firmenwert
9.960 0 9.960 507.625 b 517.585
Sonstige
immaterielle
Vermögenswerte
5.796
1.496
4
7.292
124.560
b
Finanzanlagen
2.179
0
2.179
0
a, b
Anteile an
assoziierten
Unternehmen
8.699
0
8.699
Sonstige
langfristige
finanzielle
Vermögenswerte
2.866
497
3.363
Sonstige
langfristige nicht
finanzielle
Vermögenswerte
28
0
28
Latente Steuer
ansprüche
35.100
41.482
76.582
Langfristige
Aktiva
321.175
140.320
461.495
745.438
1.206.933
76.582
28
3.363
8.699
2.179
131.852
Aktivierte
Entwicklungs
aufwendungen
110.933
6.826
3
117.759
97.362
b
215.121

* Die Erläuertung der Buchstaben a, b, c, d und e erfolgt sogleich am Ende von Abschnitt B.8 der Zusammenfassung.

  1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Trade and Other Receivables" (TEUR 137.675) mit den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten (TEUR 4.292) zusammengefassten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von TEUR 133.383

    1. Beinhaltet den Postem "Other current financial assets" (TEUR 24.869) sowie die im AWP-Abschluss unter "Trade and Other Receivables" (TEUR 137.675) mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen (TEUR 133.383) zusammengefassten sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 4.292
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other intangible assets" (TEUR 8.322) mit den anderen immateriellen Vermögenswerten (TEUR 1.496) zusammengefassten aktivierten Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 6.826
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other intangible assets" (TEUR 8.322) mit den aktivierten Entwicklungsleistungen (TEUR 6.826) zusammengefassten anderen immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.496
Passiva Nordex
31.12.2015
TEUR
AWP
S. L.
31.12.2015
TEUR
Erläute
rungen
zu den
Ab
schluss
anpas
sungen
Summe
31.12.2015
TEUR
Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
I
31.12.2015
TEUR
Erläute
rungen
zu Pro
Forma
Anpas
sungen I*
Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
II
31.12.2015
TEUR
Erläute
rungen
zu Pro
Forma
Anpas
sungen
II*
Pro-Forma
Bilanz
31.12.2015
TEUR
Kurzfristige
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
6.572 0 6.572 6.572
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen
254.926 151.431 5 406.357 406.357
Verbindlichkeiten
aus Ertragsteuern
11.900 6.251 18.151 -1.726 c, d -131 e, f 16.294
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
66.491 23.788 90.279 30.796 b 121.075
Sonstige kurzfristige
finanzielle
Verbindlichkeiten 184.202 56.901 241.103 241.103
Sonstige kurzfristige
nicht finanzielle
Verbindlichkeiten 353.495 172.570 6 526.065 526.065
Kurzfristige Passiva 877.586 410.941 1.288.527 29.070 -131 1.317.466
Langfristige
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten 43.750 0 43.750 300.000 c -300.000 e 43.750
Pensionen und
ähnliche
Verpflichtungen 1.731 0 1.731 1.731
Sonstige langfristige
Rückstellungen 22.617 45.433 68.050 68.050
Sonstige langfristige
finanzielle
Verbindlichkeiten
0 3.784 7 3.784 300.000 f 303.784
Sonstige langfristige
nicht finanzielle
Verbindlichkeiten 3.490 3.885 8 7.375 7.375
Latente
Steuerschulden 55.357 14.946 70.303 74.424 b, d 144.727
Langfristige Passiva 126.945 68.048 194.993 374.424 0 569.417
Gezeichnetes Kapital 80.882 7.620 88.502 8.480 a, b, 96.982
Kapitalrücklage 229.114 90.000 9 319.114 278.941 a, b 598.055
Andere
Gewinnrücklagen
-10.961 -98.628 9 -109.589 96.908 b -12.681
Cash-Flow-Hedges 1.730 0 1.730 1.730
Fremdwährungs
ausgleichsposten 5.651 7.124 12.775 -7.124 b 5.651
Konzernergebnis
vortrag 149.181 0 149.181 0 b 149.181
Konzernergebnis 0 44.556 44.556 -82.339 b, c, d -285 e, f -38.068
Den Gesellschaftern
des Mutter
unternehmens
zurechenbarer Anteil
am Eigenkapital
455.597 50.672 506.269 294.866 b, c, d -285 e, f 800.850
Eigenkapital 455.597 50.672 506.269 294.866 -285 800.850
Passiva 1.460.128 529.661 1.989.789 698.360 -416 2.687.733

* Die Erläuterung der Buchstaben a, b, c, d und e erfolgt sogleich am Ende von Abschnitt B.8 der Zusammenfassung.

    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Trade and Other Paybles" (TEUR 306.684) mit den erhaltenen Anzahlungen von Kunden (TEUR 155.253) zusammengefassten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 151.431
    1. Beinhaltet den Posten "Other current liabilities" (TEUR 17.317) sowie die im AWP-Abschluss unter "Trade and Other Paybles" (TEUR 306.684) mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 151.431) zusammengefassten erhaltenen Anzahlungen von Kunden in Höhe von TEUR 155.253
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other non-current liabilities" (TEUR 7.669) mit den sonstigen langfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR 3.885) zusammengefassten sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.784
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other non-current liabilities" (TEUR 7.669) mit den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR 3.784) zusammengefassten sonstigen langfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.885
    1. Die im AWP-Abschluss unter "Share premium, retained earnings and other reserves" (TEUR -8.628) werden nach Kapitalrücklage (TEUR 90.000) und anderen Gewinnrücklagen (TEUR -98.628) getrennt dargestellt.

Pro-Forma-Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

Nordex AWP
S. L.
Erläute
rungen
zu den
Ab
schluss
anpas
sungen
Summe Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
I
Erläute
rungen
zu Pro
Forma
Anpas
sungen I*
Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
II
Erläute
rungen
zu Pro
Forma
Anpas
sungen
II*
Pro
Forma
Gewinn
und
Verlust
rechnung
01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015
- - - - - - - - -
31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 2.430.105 949.679 10 3.379.784 3.379.784
Bestandsveränderunge
n und andere
aktivierte
Eigenleistungen
-14.016 3.171 11 -10.845 -10.845
Gesamtleistung 2.416.089 952.850 3.368.939 3.368.939
Sonstige betriebliche
Erträge
21.444 5.184 10, 12 26.628 26.628
Materialaufwand -
1.879.829
-794.856 13 -
2.674.685
-
2.674.685
Personalaufwand -197.260 -66.568 -263.828 -263.828
Abschreibungen -56.139 -19.522 10 -75.661 -54.533 b -130.194
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
-178.069 -10.934 10, 14 -189.003 -765 d -189.768
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern (EBIT)
126.236 66.154 192.390 -55.298 137.092
Erträge aus
Beteiligungen
1.043 0 1.043 1.043
Ergebnis aus der At
Equity Bewertung
-1.216 0 -1.216 -1.216
Abschreibungen auf -7.087 0 -7.087 -7.087

Finanzanlagen

Konzern-Gewinn 52.272 42.605 94.877 -37.783 -285 56.809
Ertragsteuern -45.789 -18.057 10 -63.846 22.230 b, c, d 131 e, f -41.485
Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
98.061 60.662 158.723 -60.013 -416 98.294
Finanzergebnis -28.175 -5.492 -33.667 -4.715 -416 -38.798
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
-23.275 -8.033 10 -31.308 -4.715 c -416 e, f -36.439
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
2.360 2.541 4.901 4.901
Ergebnis je Aktie (in
Euro)
Unverwässert** 0,59
Verwässert*** 0,59

**auf der Basis von durchschnittlich gewichtet 96,982 Millionen Aktien

***auf der Basis von durchschnittlich gewichtet 96,982 Millionen Aktien

Die Anzahl der durchschnittlich gewichteten Aktien ergibt aus der Anzahl der durchschnittlich gewichteten Aktien der Nordex SE für 2015 in Höhe von 80,882 Millionen Stück zuzüglich der im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien in Höhe von 16,100 Millionen Stück.

* Die Erläuterung der Buchstaben a, b, c, d und e erfolgt sogleich am Ende von Abschnitt B.8 der Zusammenfassung.

  1. Die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des AWP-Abschlusses wurden um die aufgeführten Erträge und Aufwendungen angepasst, die auf die im Rahmen der AWP-Transaktion nicht von Nordex übernommenen Prototypen-Windparks entfallen:
Umsatzerlöse TEUR -8.292
Sonstige betriebliche Erträge TEUR -239
Abschreibungen TEUR 2.133
Sonstige betriebliche Aufwendungen TEUR 2.237
Zinsen und ähnliche Aufwendungen TEUR 1.483
Ertragsteuern TEUR 727
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other income" (TEUR 5.246) mit den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 2.075) zusammengefassten Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 3.171
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other income" (TEUR 5.246) mit den Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen (TEUR 3.171) zusammengefassten sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 2.075 sowie die im AWP-Abschluss unter "Gains on disposal of non-current assets" (TEUR 756) und unter "Exchange gains/losses" (TEUR 2.592) ausgewiesenen Erträge
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Raw materials and other supplies used" (TEUR -756.009) ausgewiesenen Aufwendungen sowie die unter "Other external costs" (TEUR -48.863) ausgewiesenen Aufwendungen soweit diese im Nordex-Abschluss unter "Materialaufwendungen" erfasst worden sind (TEUR -38.847)
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other external costs" (TEUR -48.863) ausgewiesenen Aufwendungen soweit diese im Nordex-Abschluss nicht unter "Materialaufwendungen" erfasst worden sind (TEUR -10.016) sowie die im AWP-Abschluss unter "Taxes" (TEUR -993), unter "Impairment" (TEUR -1.619) und unter "Other gains/losses" (TEUR -543) ausgewiesenen Aufwendungen

Erläuterungen der Pro-Forma-Anpassungen

Pro-Forma-Ereignis I

Anpassungen mit einem andauernden Effekt

a. Zahlung Barkomponente und Kapitalerhöhung (Aktienkomponente)

Die Nordex hat als Gegenleistung für den AWP-Erwerb den Kaufpreis in Form einer Barzahlung in Höhe von TEUR 366.400, abzüglich der vorläufig ermittelten Netto-Finanzschulden der AWP S. L. zum 31. Dezember 2015 in Höhe von TEUR 33.905 (Barkomponente) zu leisten, und 16,1 Millionen Neue Aktien zu einem Ausgabekurs von EUR 26,00 je Aktie in einem Gesamtwert in Höhe von TEUR 418.600 (Aktienkomponente) auszugeben.

Zusammensetzung der Gegenleistung in TEUR:

Barkomponente 332.495
Aktienkomponente 418.600
Gesamt 751.095

b. Vorläufige Kaufpreisallokation ("PPA")

Zur Erfüllung der Aktienkomponente wurden 16.100.000 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) zum Ausgabebetrag von jeweils EUR 26,00 an den Verkäufer ausgegeben. Die Differenz zwischen (i) dem Gesamtausgabebetrag und (ii) dem Produkt aus dem Wert der Aktien der Gesellschaft (Schlusskurs vom 1. April 2016) von jeweils EUR 23,92 und der Anzahl der Neuen Aktien verringert die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 33.488.

Als Ergebnis der vorläufigen PPA im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der AWP wurde für den Abschlussposten "Vorräte" eine Neubewertung durchgeführt, aus der eine Anpassung um TEUR -9.000 resultiert. Für die "Sachanlagen" wurde eine Neubewertung in Höhe von TEUR 17.659 vorgenommen. Basierend auf einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ergeben sich zusätzliche Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von TEUR 1.768. Aus der Neubewertung der "Aktivierte Entwicklungsaufwendungen" am 1. Januar 2015 ergibt sich eine Anpassung in Höhe von TEUR 109.943, die auf verschiedene Entwicklungen im Bereich Blatt (bzw. Rotorblatt), Turm, Gondel und Software entfallen. Für die Entwicklungen wurden Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren angenommen. Die hieraus resultierenden Abschreibungen betragen für das Geschäftsjahr 2015 TEUR 12.581. Zudem wurde der Abschlussposten "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" am 1. Januar 2015 neubewertet. Die Anpassung betrifft Marken und Produktnamen sowie abgeschlossene und erwartete Projekt- und Serviceverträge und beläuft sich auf TEUR 164.744. Für die Marken und Produktnamen wurde eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, für die Verträge eine vertragsbezogene wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 4 Jahren für Projektverträge beziehungsweise 20 Jahre für Serviceverträge unterstellt. Die zusätzlichen Abschreibungen belaufen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 40.184. Im Rahmen der Neubewertung wurden Eventualverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 30.796 identifiziert und die "Sonstigen kurzfristigen Rückstellungen" entsprechend erhöht.

Unter Annahme des Konzernsteuersatzes für das Geschäftsjahr 2015 von

37,6 % wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation passive latente Steuern in Höhe von TEUR 94.960 gebildet. Im Rahmen der für das Geschäftsjahr 2015 vorgenommenen Abschreibungen wurden die passiven latenten Steuern erfolgswirksam in Höhe von TEUR 20.504 aufgelöst. Die "Latenten Steuerschulden" wurden damit insgesamt um TEUR 74.456 erhöht.

Als Ergebnis der vorläufigen PPA resultiert nach Berücksichtigung der Neubewertung von identifizierten Vermögenswerten ein neuer Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 507.625

Herleitung des Geschäfts- oder Firmenwerts in TEUR

Übertragenes Eigenkaptial 50.672
Vorräte -9.000
Sachanlagen 17.659
Aktivierte Eigenleistungen 109.943
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 164.744
Eventualverbindlichkeiten -30.796
Latente Steuern -94.960
Eigenkapital nach Step Up 208.262
Barkomponente 332.495
Aktienkomponente 418.600
Gegenleistung gesamt 751.095
Anpassung Kapitalrücklage nach IFRS 3 -33.488
Veränderung Eigenkapital AWP zwischen dem 31. Dezember
2015 und dem 1. April 2016 -1.720
Eigenkapital nach Step Up -208.262
Geschäfts- oder Firmenwerte 507.625

c. Bridge Facility und Term Loan

Als Zwischenfinanzierung des AWP-Erwerbs steht eine Bridge und Term Loan Facility in Höhe von TEUR 300.000 mit einer Laufzeit von 18 Monaten und je nach Laufzeit variierenden Zinssätzen von 1,25% p.a. bis 2,25% p.a. sowie ein Term Loan in Höhe von TEUR 150.000 mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinssatz von 1,90% zur Verfügung.

Für die Pro-Forma-Bilanz und die Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung wurde zur Zahlung der Barkomponente des Kaufpreises die Bridge und Term Loan Facility mit TEUR 300.000 vollständig in Anspruch genommen. Die daraus resultierenden für das Geschäftsjahr 2015 anfallenden und zu zahlenden Zinsen betragen TEUR 4.715. Insgesamt haben sich hierdurch die "Flüssigen Mittel" um TEUR 295.285 erhöht. Die Steueraufwendungen sowie die Abschlussposition "Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern" wurden entsprechend um TEUR 1.485 reduziert.

Anpassungen mit einem Einmaleffekt

d. Transaktionskosten

Steuerlich absetzbare Transaktionskosten (im Wesentlichen Beratungskosten) in Höhe von TEUR 868 werden erfasst, als ob sie im Geschäftsjahr 2015 eingetreten wären. Von den Beratungskosten entfallen TEUR 103 auf die Kapitalerhöhung, diese wurden nach Abzug der latenten Steuern in Höhe von TEUR 32 direkt mit dem Posten "Kapitalrücklage" verrechnet. Die übrigen Beratungskosten von TEUR 765 sowie die zugehörigen Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 241 wurden erfolgswirksam erfasst und die Abschlussposition "Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern" entsprechend reduziert.

Pro-Forma-Ereignis II

Erläuterung der Pro-Forma Anpassungen aus dem Pro-Forma-Ereignis II für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

Anpassungen mit einem andauernden Effekt

e. Ablösung der Bridge und Term Loan Facility

Die im Pro-Forma-Ereignis I berücksichtigte Bridge und Term Loan Facility wird bereits am 1. Januar 2015 abgelöst. Die in der Pro-Forma-Bilanz berücksichtigten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die in der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Zinsen werden entsprechend korrigiert.

f. Begebung Green Schuldschein

Für den Zweck der Pro-Forma-Bilanz und der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung wird unterstellt, dass am 1. Januar 2015 ein Green Schuldschein in Höhe der zur Ablösung der Bridge und Term Loan Facility notwendigen Mittel in Höhe von TEUR 300.000 begeben worden ist. Der Green Schuldschein besteht aus einem fest verzinslichen Teil (TEUR 75.000) mit einer Laufzeit zwischen 3 und 10 Jahren mit einer Verzinsung je nach Laufzeit von 1,50 % bis 2,96 % p.a. und einem variabel verzinslichen Teil (TEUR 225.000) mit einer Laufzeit zwischen 3 und 7 Jahren mit einer Verzinsung je nach Laufzeit von 1,80 % bis 2,70 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die Zinsen betragen für das Geschäftsjahr 2015 insgesamt TEUR 5.131. Die Steueraufwendungen sowie die Abschlussposition "Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern" wurden entsprechend einer Steuerquote von 31,5% um TEUR 1.616 reduziert.

  • B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen. Entfällt. Die Gesellschaft hat keine Gewinnprognose oder -schätzung abgegeben.
  • B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermer k zu den historischen Finanzinformationen. Entfällt. Die in diesem Prospekt enthaltenden historischen Finanzinformationen wurden mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
  • B.11 Geschäftskapital des Emittenten zur Erfüllung bestehender Anforderungen nicht ausreichend. Entfällt. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Gruppe in der Lage ist, sämtliche Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, die in den nächsten zwölf Monaten fällig werden.

1.3 Abschnitt C – Wertpapiere

C.1 Art und Gattung der
angebotenen und zum
Handel zugelassenen
Wertpapiere.
Auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien),
mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je
Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung für das ab dem
1. Januar 2016 laufende Geschäftsjahr.
Wertpapierkennung. International Securities Identification Number (ISIN): DE000A0D6554
Wertpapierkennnummer (WKN):
A0D655
Börsenkürzel:
NXD1
C.2 Währung. Euro.
C.3 Zahl der ausgegebenen
und volleingezahlten
Aktien.
96.982.447
auf den Inhaber
lautende Stammaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien). Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt.
Nennwert. Jede Aktie der Gesellschaft repräsentiert einen anteiligen Betrag des
Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1,00.
C.4 Mit den Wertpapieren
verbundene Rechte.
Jede Aktie der Gesellschaft berechtigt zu einer Stimme in der
Hauptversammlung
der
Gesellschaft.
Es
bestehen
keine
Stimmrechtsbeschränkungen. Die Aktien der Gesellschaft sind für das
ab
dem
1. Januar
2016
laufende
Geschäftsjahr
vollständig
dividendenberechtigt.
C.5 Beschreibung aller
etwaigen Beschränkungen
für die freie
Übertragbarkeit der
Wertpapiere.
Entfällt. Die Aktien der Gesellschaft sind in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Bestimmungen für auf den Inhaber lautende Stammaktien
frei übertragbar. Es existieren keine Verbote oder Beschränkungen im
Hinblick auf die Veräußerbarkeit der Aktien der Gesellschaft.
C.6 Antrag auf Zulassung der
Wertpapiere zum Handel
an einem geregelten
Markt und Nennung alles
geregelten Märkte, an
denen die Wertpapiere
gehandelt werden sollen.
Die Gesellschaft wird
zusammen mit der Emissionsbank
die Zulassung
der Neuen Aktien zum regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung
zum
Teilbereich
des
regulierten
Marktes
mit
weiteren
Zulassungsfolgepflichten
(Prime
Standard)
an
der
Frankfurter
Wertpapierbörse am oder um den 13. Mai 2016 beantragen. Der
Zulassungsbeschluss für die Neuen Aktien wird voraussichtlich am
17. Mai 2016 erteilt werden. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die
bestehende Notierung wird voraussichtlich am 18. Mai 2016 erfolgen.
C.7 Dividendenpolitik. Die Dividendenpolitik der Nordex SE richtet sich an der strategischen
Positionierung des Unternehmens aus, insbesondere der Sicherstellung
des
weiteren
Wachstums
sowie
Forschungs-
und
Entwicklungsaktivitäten, die für weiteren Effizienzsteigerungen der
Windenergieanlegen zur Senkung der Stromgestehungskosten (Cost of
Energy – COE) erforderlich sind. Diese beiden strategischen Eckpfeiler
müssen
gewährleistet
sein,
um
die
Nordex-Gruppe
nachhaltig
weiterzuentwickeln.
Unter
der
Voraussetzung,
dass
die
beiden
vorgenannten
Eckpfeiler
erfüllt
und
abgesichert
sind,
strebt
die
Nordex SE die Ausschüttung von Dividenden in einem angemessenen
Umfang unter Berücksichtigung der freien liquiden Mittel an.
Da die Gesellschaft selbst kein operatives Geschäft betreibt, hängt ihre
Fähigkeit zur Ausschüttung von Dividenden von den von ihren
operativen
Tochtergesellschaften
erwirtschafteten
Gewinnen
und
Cashflows, die diese an die Gesellschaft abführen, ab.

1.4 Abschnitt D – Risiken

D.1 Zentrale Risiken, die dem Emittenten und seiner Branche eigen sind Der Erwerb von Aktien der Gesellschaft ist mit verschiedenen Risiken verbunden. Potenzielle Investoren sollten vor der Entscheidung über eine Investition in Aktien der Gesellschaft die nachfolgend beschriebenen Risiken sowie alle sonstigen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen sorgfältig prüfen. Der Marktpreis der Aktien der Gesellschaft könnte bei der Verwirklichung jedes einzelnen oder aller dieser Risiken fallen; in diesem Fall könnten die Anleger ihre Investition ganz oder teilweise verlieren. Die folgenden Risiken könnten allein oder

zusammen mit weiteren Risiken und Unwägbarkeiten, die der Gesellschaft derzeit nicht bekannt sind oder die die Gesellschaft derzeit als unwesentlich erachten, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich negativ beeinträchtigen.

Die Reihenfolge, in der die Risikofaktoren dargestellt sind, stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Höhe der Risiken oder das Ausmaß der sich daraus möglicherweise ergebenden Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanzoder Ertragslage der Nordex-Gruppe dar.

Risiken im Zusammenhang mit dem Marktumfeld der Gruppe

  • Die langsame und unsichere Erholung der Weltwirtschaft aus der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise kann wirtschaftliche Instabilität, eingeschränkten Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung sowie potenzielle Zahlungsausfälle von Geschäftspartnern der Nordex-Gruppe zur Folge haben.
  • Die Nordex-Gruppe ist global tätig und erlöst einen erheblichen Teil des Umsatzes außerhalb der Eurozone. Währungsschwankungen können sich wesentlich nachteilig auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung auswirken und auch die Wettbewerbsposition der Nordex-Gruppe beeinflussen.
  • Naturkatastrophen, Terroranschläge oder andere Schadensereignisse in den Märkten, in denen die Nordex-Gruppe tätig ist, können erhebliche Verluste verursachen.
  • Ein Ausfall eines staatlichen Schuldners oder ein Ausstieg eines EU-Mitgliedstaats aus der Eurozone oder aus der EU kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe haben.
  • Die Nordex-Gruppe bietet ihre Produkte global an und produziert teilweise auch in Schwellenländern. Sie trägt vor allem auch in Schwellenländern wirtschaftliche, politische und regulatorische Risiken.
  • Sollten sich die Kosten für die Energieerzeugung aus anderen Quellen substantiell verringern, könnte dies einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für die Windenergieerzeugung bedeuten und zu einer geringeren Nachfrage nach Nordex-Produkten führen.
  • Die Erzeugung von Windenergie wird in vielen Staaten staatlich gefördert. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Förderprogramme in der Zukunft modifiziert oder abgeschafft

werden. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach Windenergieanlagen haben.

Risiken im Zusammenhang mit der Nordex SE und der Nordex Gruppe

• Die Nordex SE ist als eine Holding organisiert und hat Gewinnabführungsverträge mit verschiedenen Tochtergesellschaften abgeschlossen und ist daher verpflichtet eventuell anfallende Verluste dieser Gesellschaften auszugleichen.

Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der Nordex SE und der Nordex-Gruppe

  • Die Integration von AWP in die Nordex-Gruppe könnte nicht erfolgreich sein bzw. nicht wie geplant verlaufen und/oder mit höheren Kosten als erwartet verbunden sein.
  • Die Nordex-Gruppe ist darauf angewiesen beständig seine aktuellen Produkte weiterzuentwickeln. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass neue Produktentwicklungen und die Weiterentwicklung bestehender Anlagetypen fehlschlagen, sich verzögern, höhere Kosten verursachen oder sich im Markt nicht durchsetzen.
  • Aufgrund technischer Mängel der von der Nordex-Gruppe gelieferten Windturbinen könnte Nordex Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen aus Mängelhaftung ausgesetzt sein.
  • Sollte durch Nordex-Produkte jemand aufgrund eines Defektes verletzt oder getötet werden, könnte die Nordex-Gruppe Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt sein.
  • Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Rahmen der Herstellungsund O & M (Operation and Maintenance)-Prozesse zu Verletzungen von Personen und zu Beschädigungen von Sachen kommen kann.
  • Es ist möglich, dass auch in Zukunft die Aufträge der Kunden der Nordex-Gruppe unterjährigen Schwankungen unterliegen. Es besteht das Risiko, dass die Nordex-Gruppe sich diesen Schwankungen nicht schnell genug anpassen kann.
  • Jeder Lieferausfall oder jede Verzögerung in dem Transport- und Logistiksystem der Nordex-Gruppe könnte ihrem Geschäft schaden.
  • Es ist nicht auszuschließen, dass es in den Produktionsbetrieben der Nordex-Gruppe zu Störungen kommt, die zu einer verspäteten Lieferung oder gar Lieferausfällen von Nordex-Produkten führen.
  • Es ist möglich, dass die Windturbinen der Nordex-Gruppe in Zukunft nicht alle Voraussetzungen, die für einen Netzanschluss notwendig sind, erfüllen, was zu einer Unverkäuflichkeit führen könnte.
  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nordex-Gruppe aufgrund des sich verschärften Wettbewerbs und des Markteintritts neuer Wettbewerber Marktanteile verliert.
  • Es ist möglich, dass es bei der Abwicklung von Langfrist- und Festpreisprojekte beziehungsweise Aufträgen für schlüsselfertige Anlagen der Nordex-Gruppe zu Kostenüberschreitungen oder zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen kommt.
  • Die Nordex-Gruppe unterliegt deutschen und internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen. Steuerprüfungen und Änderungen des Steuerrechts sowie eine reduzierte Nutzbarkeit latenter Steuern, z.B. infolge einer verschlechterten Ertragslage, könnten die Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe erheblich belasten.
  • Eine Schädigung der Reputation der Nordex-Gruppe und unzureichende Kundenzufriedenheit könnte die Nachfrage nach Nordex-Produkten und -Dienstleistungen reduzieren und es der Nordex-Gruppe erschweren, Kapital zu attraktiven Konditionen aufzunehmen.
  • Die Nordex-Gruppe könnte in Rechtsstreitigkeiten wegen der Verletzungen geistigen Eigentums einbezogen werden und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie einen solchen Prozess verlieren könnte. Zudem besteht das Risiko, dass Wettbewerber geistiges Eigentum der Nordex-Gruppe verletzen und Nordex-Technologien ohne Genehmigung nutzen.
  • Es besteht das Risiko, dass AWP in einem Rechtsstreit mit einem ehemaligen Joint Venture Partner zu erheblichen Zahlungen verurteilt wird.

Risiken im Zusammenhang mit Aktien und der Börsenzulassung

D.3 Zentrale Risiken, die den Wertpapieren eigen sind.

  • Zukünftige Kapitalmaßnahmen könnten zu einer erheblichen Verwässerung der Beteiligung, d. h. einer Reduzierung des Wertes der Aktien und Stimmrechte, der Aktionäre der Gesellschaft führen.
  • Der Aktienkurs und das Handelsvolumen der Aktien der Gesellschaft können erheblich schwanken, was zu beträchtlichen Verlusten führen kann.
  • Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft keine Dividende ausschütten wird. Die Fähigkeit der Gesellschaft, Dividenden auszuschütten, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Außerdem könnte sich in Zukunft die Dividendenpolitik der Gesellschaft verändern.

1.5 Abschnitt E – Angebot

E.1 Gesamtnettoerlöse
und geschätzte
Gesamtkosten des
Angebots,
einschließlich der
geschätzten Kosten,
die dem Anleger
vom Emittenten
oder Anbieter in
Rechnung gestellt
werden.
Die Emittentin bietet keine Aktien an und erzielt im Zusammenhang mit
der Zulassung der Neuen Aktien keine Erlöse. Die Emittentin rechnet mit
Kosten für die Zulassung der Neuen Aktien in Höhe von insgesamt rund
TEUR 600 (zzgl. Umsatzsteuer).
E.2a Gründe
für das
Angebot,
Zweckbestimmung
der Erlöse,
geschätzte
Nettoerlöse.
Entfällt; ein Angebot findet nicht statt.
E.3 Angebots
konditionen.
Entfällt; ein Angebot findet nicht statt.
E.4 Wesentliche
Interessen an der
Emission/ Inter
essenkonflikte.
Die Inhaber der Neuen Aktien haben ein Interesse an der Zulassung der
Neuen Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie an ihrer gleichzeitigen Zulassung zum Teilbereich
der Frankfurter Wertpapierbörse mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard).
Im Zusammenhang mit der Zulassung der Neuen Aktien steht die
Emissionsbank in einer Vertragsbeziehung mit der Emittentin. Nach
Zulassung der Neuen Aktien erhält die Emissionsbank von der Emittentin
eine branchenübliche Provision.
E.5 Name der
natürlichen oder
juristischen
Personen, die den
Verkauf der Aktien
anbietet.
Entfällt; ein Angebot findet nicht statt.
Marktschutzver
einbarung (Lock-up
Vereinbarung) und
in diese involvierte
Parteien; Angabe
der Dauer der
Marktschutz
periode.
Entfällt.
Die
Neuen
Aktien
unterliegen
keinen
Marktschutzvereinbarungen
und
keinem
schuldrechtlichen
Veräußerungsverbot.
E.6 Höhe und
Prozentanteil der
unmittelbar durch
das Angebot
verursachten
Verwässerung.
Entfällt; ein Angebot findet nicht statt.

E.7 Geschätzte Kosten, die dem Anleger durch den Emittenten oder den Anbieter in Rechnung gestellt werden. Entfällt. Von den Anlegern werden seitens der Gesellschaft oder der Emissionsbank keine Kosten erhoben.

2 RISIKOFAKTOREN

Vor der Entscheidung, in Aktien der Nordex SE (gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften "Nordex", der "Konzern" oder die "Nordex-Gruppe") zu investieren, sollten zukünftige Investoren die nachfolgend für die Nordex-Gruppe beschriebenen Risiken und die sonstigen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen sorgfältig prüfen und bedenken. Der Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft könnte bei Realisierung jedes einzelnen dieser Risiken sinken; in diesem Fall ist es möglich, dass die Anleger ihre Investition ganz oder teilweise verlieren. Die folgenden Risiken könnten allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten, die der Gesellschaft derzeit nicht bekannt sind oder die sie derzeit als unwesentlich erachtet, die Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe erheblich beeinträchtigen.

Die Reihenfolge, in der die Risikofaktoren dargestellt sind, stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Höhe der einzelnen Risiken oder das Ausmaß der möglichen Beeinträchtigung der Geschäfts-, Finanz- oder Ertragslage der Gruppe dar. Die genannten Risiken können einzeln oder kumulativ eintreten.

2.1 Risiken im Zusammenhang mit dem Marktumfeld der Gruppe

Die langsame und unsichere Erholung der Weltwirtschaft aus der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise kann wirtschaftliche Instabilität, eingeschränkten Zugang zu Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung sowie potenzielle Zahlungsausfälle von Geschäftspartnern der Nordex-Gruppe zur Folge haben.

Obwohl sich die wirtschaftliche Lage seit der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 verbessert hat, verläuft die Erholung der Weltwirtschaft weiterhin zögerlich und unsicher. Die stetige Besorgnis betreffend das langsame Wirtschaftswachstum, die Instabilität der Kredit- und Finanzmärkte sowie das schwache Verbrauchervertrauen in vielen Märkten könnten die Weltwirtschaft weiterhin unter Druck setzen. Dazu kommt die aktuelle geopolitische Krise in Europa aufgrund von erheblichen Flüchtlingsbewegungen aus nordafrikanischen Ländern sowie aus Syrien. Dieser große unkoordinierte Flüchtlingszufluss haben bisher politische Konflikte in der EU zur Folge und führen auch innerhalb der Türkei zu erheblichen Schwierigkeiten. Alle diese Faktoren können negative Auswirkungen auf die Stabilität der gesamten europäischen Wirtschaft haben. Diese Instabilität gemeinsam mit der aus ihr resultierenden Marktvolatilität birgt auch für wirtschaftlich starke Länder wie Deutschland ein Ansteckungsrisiko und könnte auf den internationalen Finanzsektor übergreifen.

Die Abhängigkeit der Nordex-Gruppe und ihrer Kunden vom Zugang zu Finanzmärkten, die anhaltende Instabilität oder eine zu befürchtende weitere Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes oder der Kapitalmärkte könnten die Fähigkeit der Nordex-Gruppe, ihre bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten zu refinanzieren oder neue Aufträge zu gewinnen, beeinträchtigen. Außerdem könnten die Kunden der Nordex-Gruppe aufgrund von mangelnder Liquidität, betrieblichen Ausfällen, Insolvenzen oder aus anderen Gründen nicht länger in der Lage sein, ihre Pflichten aus den jeweiligen Verträgen mit der Nordex-Gruppe zu erfüllen.

Alle diese Risiken könnten sich wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

Die Nordex-Gruppe ist global tätig und erlöst einen erheblichen Teil des Umsatzes außerhalb der Eurozone. Währungsschwankungen können sich wesentlich nachteilig auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung auswirken und auch die Wettbewerbsposition der Nordex-Gruppe beeinflussen.

Da die Nordex-Gruppe international tätig ist, ist sie im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken ausgesetzt, die daraus resultieren, dass Geschäftstransaktionen oder Vermögenswerte und Schulden in einer anderen Währung abgewickelt werden als der Währung, die dem Jahres- und Konzernabschluss für die Zwecke der Rechnungslegung der Nordex-Gruppe zugrunde gelegt werden ("Berichtswährung"); die Berichtswährung ist Euro. In den Geschäftsjahren 2013 bis 2015 wurde ein großer Teil der Umsätze, die nicht in der dem konsolidiertem Abschluss zugrundeliegenden Berichtswährung (Euro) erwirtschaftet wurden, in US-Dollar, britischen Pfund, südafrikanischem Rand, dem brasilianischen Real und dem mexikanischen Peso erwirtschaftet. In Zukunft ist es zudem möglich, dass auch signifikante Umsätze in indischen Rupien erwirtschaftet werden. Im Vergleich zum Umsatz ist ein größerer Teil der Wertschöpfung im Euroraum angesiedelt.

Ein ökonomisches Risiko kann unter anderem dann entstehen, wenn den Umsätzen der Nordex-Gruppe in einer Währung keine Kosten in derselben Währung gegenüberstehen. Wenn der Wert des US-Dollars im Vergleich zum Euro beispielsweise nachgibt, sinken die Margen aus Umsätzen in US-Dollar (in Euro) in dem Maße, wie die Kosten in Euro entstanden sind, während die Umsätze mit einem schwächeren US-Dollar erwirtschaftet wurden. Künftige Veränderungen der Wechselkurse können Verkaufspreise beeinflussen und zu Änderungen der Margen führen, wobei das Ausmaß jeweils dadurch bemessen ist, inwieweit den Umsätzen in einer Fremdwährung auch Aufwendungen in dieser Fremdwährung gegenüberstehen.

Wechselkursschwankungen können sich außerdem auf die Wettbewerbsposition der Nordex-Gruppe auswirken. Anders als bei US-amerikanischen und asiatischen Wettbewerbern außerhalb des Euroraums ist ein großer Teil der Produktion der Nordex-Gruppe in der Eurozone angesiedelt, sodass deren Beschaffungs- und Produktionskosten dementsprechend zum großen Teil in Euro anfallen. Für alle Umsätze, die außerhalb des Euroraums in Rechnung gestellt werden, erhöhen sich die relativen Produktionskosten der Nordex-Gruppe gegenüber denen der anderen Wettbewerber aus den USA und anderen Ländern außerhalb der Eurozone, wenn der Euro im Vergleich zu anderen Währungen an Wert gewinnt, insbesondere gegenüber dem US-Dollar und an den US-Dollar gekoppelten Währungen. Daher kann die Nordex-Gruppe möglicherweise ihre Produkte nur zu einem vergleichsweise höheren Preis oder mit einer geringeren Gewinnmarge anbieten, wenn sich die Wechselkurse negativ für sie entwickeln. Dieser währungsbedingte Wettbewerbsnachteil kann für die Nordex-Gruppe einen Umsatzrückgang oder eine geringere Gewinnmarge zur Folge haben.

Alle oben stehenden Wechselkursrisiken könnten sich wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

Naturkatastrophen, Terroranschläge oder andere Schadensereignisse in den Märkten, in denen die Nordex-Gruppe tätig ist, können erhebliche Verluste verursachen.

Für die globale Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe bestehen Risiken aus Naturkatastrophen, wie beispielsweise Erdbeben, Stürme, Brände oder Überschwemmungen. Daneben könnten große Katastrophen, Terroranschläge, Aufstände und Unruhen oder sonstige Schadensereignisse die Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe belasten, auch wenn ihre Anlagen nicht direkt beschädigt werden, indem jene zu einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftslage in dem betreffenden Gebiet oder in einem Land, in dem Nordex tätig ist, führen. Katastrophenbedingte Todesfälle, der Zusammenbruch von Betrieben oder der Infrastruktur können indirekte Folgen für die Nordex-Gruppe haben, wenn sie deren Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Zulieferer betreffen, und können sich entsprechend auf deren Produktion und Beschaffung auswirken und/oder die Nachfrage nach Nordex-Produkten schwächen. Zudem sind Risiken möglicherweise nicht versichert oder bieten die Versicherungen der Nordex-Gruppe möglicherweise nicht gegen alle Schäden oder damit zusammenhängenden Geschäftsunterbrechungen infolge der oben beschriebenen Ereignisse ausreichenden Deckungsschutz. Unabhängig vom Bestehen eines Versicherungsschutzes könnten Schäden an den Geschäftsräumen, Niederlassungen, Produktionsanlagen oder dem Vertriebsnetz der Nordex-Gruppe sowie bei Dritten (z.B. Zulieferern) infolge von Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder anderen Schadensereignissen sich wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

Ein Ausfall eines staatlichen Schuldners oder ein Ausstieg eines EU-Mitgliedstaats aus der Eurozone oder aus der EU kann wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe haben.

Zum Datum dieses Prospekts ist die europäische Staatsschuldenkrise noch nicht überwunden und die Sorgen hinsichtlich der langfristigen Zahlungsfähigkeit einer Reihe von Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestehen weiterhin. Die anhaltende Staatsschuldenkrise hat im Euroraum erhebliche politische und geldpolitische Unsicherheit zur Folge. Es ist weiterhin unsicher, ob und wie die europäische Finanzkrise gelöst wird. Wenn einzelne Länder die Eurozone verlassen, gleich ob einvernehmlich oder nicht, könnte sich der Wert des Euro gegenüber anderen Währungen erheblich verändern. Möglicherweise könnte sich der Euroraum vollständig auflösen. Solche Änderungen könnten für die Nordex-Gruppe mit erheblichen Aufwendungen und Störungen verbunden sein, da ihre Berichtswährung der Euro ist und sie ihre Aufwendungen und Erträge, Vermögenswerte und Schulden sowie Mittel zu- und -abflüsse in Euro ausweist. Außerdem können die Unternehmen, mit denen die Nordex-Gruppe derzeit in Geschäftsbeziehungen steht, ebenfalls erhebliche Störungen erleben oder vollständig zusammenbrechen. In dieser Situation ist es nicht gesichert, dass die Nordex SE oder ihre Tochtergesellschaften weiterhin neue Verträge abschließen können, die mit den jetzigen Verträgen vergleichbar sind oder dass Käufer von Produkten der Nordex-Gruppe ihre Beziehungen mit den zur Nordex-Gruppe zugehörigen Gesellschaften fortsetzen. Maßnahmen, die zur Stabilisierung der Eurozone getroffen werden, können auch erhebliche neue Belastungen für die Nordex-Gruppe bedeuten oder die Nordex-Gruppe in ihren Geschäftsmöglichkeiten einschränken. Jede solche Veränderung kann sich wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

Zu den gleichen Folgen könnte ein möglicher Austritt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien ("UK") führen, der Gegenstand des für den 23. Juni 2016 in UK angesetzten Referendums sein wird. Aufgrund der aktuellen Umfragen in UK erscheint ein Austritt aus der EU nicht mehr völlig unwahrscheinlich.

Jedes dieser Ereignisse könnte sich wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

Die Nordex-Gruppe bietet ihre Produkte global an und produziert teilweise auch in Schwellenländern. Sie trägt vor allem auch in Schwellenländern wirtschaftliche, politische und regulatorische Risiken.

Die Nordex-Gruppe bietet ihre Produkte weltweit an, einschließlich in Schwellenländern in Asien, Lateinamerika, Afrika, Osteuropa und aufgrund der Übernahme von AWP gerade auch in Brasilien und Indien, die sie als Wachstumsmärkte für ihre Produkte identifiziert hat. Gleichzeitig hält die Nordex-Gruppe Produktionskapazitäten in Brasilien vor. In einem Teil der Länder, in die Nordex Produkte exportiert oder in denen die Nordex-Gruppe produziert, herrschen im Vergleich zum Heimatmarkt der Nordex-Gruppe abweichende Rahmenbedingungen und teilweise eine verhältnismäßig geringere wirtschaftliche, politische und rechtliche Stabilität. Mit der Geschäftstätigkeit in bestehenden und in neuen Märkten sind unter anderem die folgenden Risiken verbunden:

  • Konjunkturentwicklung, industrielles Wachstum und deren Auswirkungen auf die Nachfrage nach Nordex-Produkten;
  • Wechselkursschwankungen;
  • Außenhandelsbeschränkungen, Devisenbewirtschaftungsmaßnahmen und Kapitalkontrollen;
  • hinreichende Verfügbarkeit lokaler Finanzierungsmöglichkeiten;
  • Probleme in Verbindung mit den nationalen Rechts- und Aufsichtssystemen, etwa in Bezug auf Produktionskonformität, Arbeitsschutz, insbesondere Abweichung von europäischen Normen;
  • wirtschaftliche, politische und soziale Instabilität;
  • mögliche Einführung oder Erhöhung von Zöllen, Steuern, Steuersätzen oder anderen Markteintrittsschranken; und
  • limitierte Zuliefererkapazitäten.

In Ländern wie Indien und China gelten für diverse Produkte Handelsbeschränkungen in Form von Abgaben oder Quoten. Zudem erlebten einige Schwellenländer, in denen die Nordex-Gruppe tätig ist, in der Vergangenheit wiederholt politische und wirtschaftliche Krisen. Hieraus resultieren für die Nordex-Gruppe zahlreiche Unsicherheiten, die häufig nicht kontrollierbar sind. Sie könnten negative Konsequenzen für die Geschäftstätigkeit und das Wachstumspotenzial in diesen Ländern haben und sich wesentlich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

Zunehmend von Bedeutung in neuen Märkten wie etwa Brasilien, Südafrika oder Uruguay ist der Nachweis von lokaler Wertschöpfung ("Local Content"). Sofern dieser Nachweis nicht oder nur unvollständig erbracht werden kann, hat dies Auswirkungen auf die Projektfinanzierung und realisierung. Es ist möglich, dass es der Nordex-Gruppe nicht gelingt, diese Anforderungen der einzelnen Länder zu erfüllen und deswegen in diesen Ländern keine ihrer Produkte veräußern kann. Sollte sich dieses Risiko verwirklichen, könnte sich dies wesentlich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

Zudem kann es in den Schwellenländern, in denen Nordex tätig ist, bisweilen zu Engpässen von Produktionsmitteln, wie zum Beispiel von zur Verfügung stehenden Baufahrzeugen kommen, da solche Produktionsmittel teilweise in Schwellenländern nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Sollten die Nordex-Gruppe aufgrund fehlender Produktionsmittel nicht in der Lage sein, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihren Geschäftspartnern zu erfüllen, könnte sich dies wesentlich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

Sollten sich die Kosten für die Energieerzeugung aus anderen Quellen substantiell verringern, könnte dies einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für die Windenergieerzeugung bedeuten und zu einer geringeren Nachfrage nach Nordex-Produkten führen.

Die Entwicklungen der Preise anderer Energiequellen können Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Windenergie insgesamt und somit auf die Nachfrage nach Nordex-Produkten haben. Die Nachfrage nach Windenergieanlagen hängt unter anderem von den Kosten der generierten Energie verglichen zu Energie aus anderen Energiequellen ab. Neben den anderen erneuerbaren Energiequellen, vor allem Solar- und Wasserenergie, steht Windenergie im Wettbewerb mit Öl-, Kohle-, Erdgas- und Atomenergie. Ein brauchbarer Benchmark im Energiesektor sind die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde ("kWh") der generierten Energie (die sogenannten Stromgestehungskosten oder die "Cost of Energy"). Sollte beispielsweise eine bisher unbekannte Quelle für Öl oder Gas gefunden oder eine neue energiegenerierende Technologie erfunden werden, könnten die Cost of Energy fallen. Ein starker Preisverfall traditioneller Energiequellen, wie z. B. der fossilen Brennstoffe, könnte einen nachteiligen Effekt auf die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Energiequellen und somit auch der Windenergie haben.

Das Gegenteil kann sich ebenso ereignen. So hatten die hohen Kosten für fossile Energieträger in der Vergangenheit die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Windenergie deutlich erhöht. Es gilt jedoch zu beachten, dass es möglich ist, dass aufgrund der technologischen Fortschritte bei der Gewinnung von Erdöl durch sogenanntes Fracking und die abzusehende Rückkehr des Iran auf den allgemeinen Erdölmarkt die Ölpreise weiterhin niedrig bleiben werden. Zudem hat sich die Organisation erdölexportierender Länder ("OPEC") trotz des niedrigen Ölpreises bisher gegen eine Reduktion der Förderquoten entschieden. Jede Reduktion des Cost of Energy anderer Energiequellen kann somit zu einer geringeren Nachfrage nach Nordex-Produkten führen.

Sollten sich diese Risiken verwirklichen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe zur Folge haben.

Es besteht das Risiko, dass der politische Wille, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren, nicht weiter bestehen bleibt und die zur Zeit bestehende Bereitschaft, die mit der Nutzung von regenerativen Energiequellen verbundenen Beeinträchtigungen hinzunehmen, abnimmt und aus diesen Gründen die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen wie der Windkraft eingestellt wird.

Grundlage für die Nachfrage nach Windturbinen ist neben der Wettbewerbsfähigkeit der Produkte auch der bestehende politische Wille, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zur Stromerzeugung reduzieren zu wollen, indem man stattdessen regenerative Energiequellen nutzt, die keine gefährlichen Abfälle produzieren und das Ausmaß an CO2-Emissionen verringern. Daneben könnte die gesellschaftliche Akzeptanz der mit der Nutzung dieser regenerativen Energiequellen teilweise verbundenen Auswirkungen abnehmen. Dies könnte zur Folge haben, dass der politische Willen zur Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen in solchen Ländern abnehmen könnte, so wie dies zur Zeit in Polen und UK zu beobachten ist. Sollte dieser politische Wille in den Märkten, in denen die Nordex-Gruppe aktiv ist, nicht weiter bestehen, könnte dies dazu führen, dass Förderungen eingestellt oder verkürzt werden und deshalb die Wirtschaftlichkeit der Nutzung von Windenergie erheblich beeinträchtigen. Dies könnte zu einer verringerten Nachfrage nach Produkten von Nordex führen und könnte deshalb wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe zur Folge haben.

Die Erzeugung von Windenergie wird in vielen Staaten staatlich gefördert. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Förderprogramme in der Zukunft modifiziert oder abgeschafft werden. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach Windenergieanlagen haben.

Abhängig von der jeweiligen örtlichen Lage kann die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen teurer sein als Energieerzeugung aus fossilen Energiequellen. Deshalb sind die Erzeuger erneuerbarer Energien häufig abhängig von rechtlicher und/oder finanzieller staatlicher Förderung. Alle Änderungen der entsprechenden rechtlichen Regelungen könnten einen nachteiligen Effekt auf die von der Nordex-Gruppe bedienten Märkte und deshalb ebenfalls wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Bisher hatte jede Verringerung oder Abschaffung von staatlicher Förderung und Unterstützung in einem Land oder eine Änderung solcher Förderprogramme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Anteil der Windenergie am Energiemix im jeweiligen Land. Staatliche Förderprogramme werden vermutlich solange weitergeführt, bis der Anteil der Windenergie an der Gesamtenergieerzeugung den politisch gewollten Wert erreicht hat. Es lässt sich nicht voraussagen, wann dies der Fall sein wird. Sollte die staatliche Förderung eingestellt werden, könnte dies die Produktion von Windenergie unprofitabel machen und die Nachfrage nach Nordex-Produkten würde stark fallen. Es besteht zudem keine Sicherheit, dass die aktuell geltenden Regelungen, insbesondere hinsichtlich vorgegebener Mindestabnahmepreise oder die Pflicht zur Abnahme eines gewissen Anteils von Energie aus erneuerbaren Energiequellen, wie zum Beispiel in Deutschland durch des Erneuerbare Energien Gesetz ("EEG") oder ähnlicher Gesetze in anderen Staaten bestehen bleiben. So ist etwa in Deutschland eine Reform des EEG geplant. Der aktuelle Stand ist im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das EEG 2016 enthalten. Danach sollen ab 2016 Auktionsrunden für die Betreiber von Windenergieanlagen an Land (on shore) hinsichtlich der geförderten Kapazitäten durchgeführt werden. Nach aktueller Planung soll diese Reform im Januar 2017 in Kraft treten. Sollte die Reform in der jetzigen Form in Kraft treten, kann dies für die Kunden von Nordex eine geringere Förderung der von ihnen produzierten Energie zur Folge haben.

Diese Risiken werden dadurch verstärkt, dass Windenergie nicht die einzige verfügbare erneuerbare Energiequelle ist. Es gibt verschiedene andere Arten von erneuerbaren, darunter moderne Bioenergie/Biomasse, Geothermie, Gezeiten, Biokraftstoff und Atomkraft, die alle im Wettbewerb um staatliche Förderung stehen. Falls Regierungen anderen erneuerbaren Energiequellen attraktivere Unterstützung zusichern sollten, könnte das die Wettbewerbsfähigkeit von aus Windenergie produziertem Strom verringern. Beispielsweise hat Deutschland kürzlich die für Windenergie zur Verfügung stehende und Anreize schaffende Einspeisevergütung reduziert. Der Wettbewerb durch alternative erneuerbare Energiequellen könnte zu vergleichbaren Verringerungen staatlicher Förderungsprogramme führen, indem die Förderungen auf alternative Formen erneuerbarer Energien verteilt werden. Beispielsweise hat die indische Regierung viel höhere Zielvorgaben für Solarenergie als für Windenergie formuliert und in Folge dessen war eine substantielle Aktivitätssteigerung im Solarsektor zu verzeichnen, wodurch der Strompreis für Solarquellen insgesamt fiel und die Kostendifferenz für die Stromgenerierung aus Wind und Solar erheblich verringert wurde.

Eine Verringerung oder Abschaffung der staatlichen Förderung oder eine Änderung der aktuellen gesetzlichen Regelungen könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Nordex-Gruppe zur Folge haben.

Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ist stark reguliert. Deshalb und aufgrund der unterschiedlichen Windverhältnisse an jedem Ort, existiert nur eine begrenzte Anzahl an möglichen Standorten für Windenergieanlagen. Sollte die Regulierung insofern verschärft werden, könnte es sein, dass noch weniger Standorte zu Verfügung stehen und deshalb die Nachfrage nach Nordex-Produkten sinkt.

Windturbinen emittieren Lärm, Lichteffekte (aufgrund des Schattenwurfes und der Reflektionen, die bei Sonnenschein durch den sich drehenden Rotor erzeugt werden können) und Eisstücke im Winter. Zudem werden Windturbinen teilweise nicht als schön im Landschaftsbild wahrgenommen, insbesondere von Bewohnern von Wohngebieten in der Nähe von Windturbinen. Der Bau und Betrieb von Windturbinen wird staatlich reguliert, vor allem hinsichtlich des erlaubten Lärmpegels, der nötigen Entfernung zu anderen Bauwerken und der Zulässigkeit von Bauprojekten in der Natur. Aufgrund dieser Regelungen und der unterschiedlichen Windbedingungen in den verschiedenen Regionen existiert nur eine begrenzte Anzahl passender Standorte zum Betrieb von Windturbinen in Deutschland und anderen Staaten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese rechtlichen Rahmenbedingungen in Zukunft geändert werden. Solche Änderungen könnten dazu führen, dass die Anzahl passender Standorte noch weiter reduziert wird. Dies könnte die Investmentmöglichkeiten für Onshore-Windturbinen und -Windparkbetreiber verringern. Da die Nordex-Gruppe keine Technologie im Offshore-Bereich zur Verfügung hat, bestünde in diesen Fällen auch keine Möglichkeit, auf dieses Geschäftsfeld auszuweichen.

Daher könnten solche Änderungen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe zur Folge haben.

Die rechtzeitige Sicherung von passenden Standorten zum Betrieb von Windparkprojekten, zum Beispiel durch den frühzeitigen Kauf von Grundstücken oder den Abschluss von Pachtverträgen, wird von steigender Bedeutung für die Umsetzung neuer Windparkprojekte sein. Dies kann zu einer verringerten Nachfrage nach Produkten der Nordex-Gruppe durch ihre Kunden führen und auch zu negativen Auswirkungen auf das Nordex Projektentwicklungsgeschäft haben. Schwierigkeiten bei der Suche nach neuen Grundstücken, die gekauft oder gepachtet werden könnten, könnten sich somit wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

2.2 Risiken im Zusammenhang mit der Nordex SE und der Nordex Gruppe

Die Nordex SE ist als eine Holding organisiert und hat Gewinnabführungsverträge mit verschiedenen Tochtergesellschaften abgeschlossen und ist daher verpflichtet eventuell anfallende Verluste dieser Gesellschaften auszugleichen.

Die Gesellschaft ist eine Holding-Gesellschaft. Dies bedeutet, dass sich ihre Vermögensgegenstände zum Prospektdatum hauptsächlich aus direkten und indirekten Beteiligungen an ihren operativen Tochterunternehmen zusammensetzen. Daher ist die Gesellschaft von den Dividenden und Gewinnausschüttungen ihrer operativen Tochterunternehmen abhängig, um ihre Ausgaben zu decken und ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft Gewinnabführungsverträge mit der Nordex Energy GmbH, der Nordex Windpark Beteiligung GmbH und der Nordex Grundstücksverwaltungs GmbH abgeschlossen und wird in Zukunft möglichweise weitere Gewinnabführungsverträge mit anderen Tochtergesellschaften abschließen. Die Gewinnabführungsverträge verpflichten die Nordex SE zugleich, eventuelle Verluste dieser unternehmensvertraglich verbundenen Tochterunternehmen auszugleichen. Eine solche Verlustausgleichspflicht könnte zu einer Verringerung der Netto-Erlöse oder zur Entstehung von Verlusten für die Gesellschaft führen. Sollten die Dividenden und Gewinnausschüttungen, die die Nordex SE von ihren Tochtergesellschaften erhält, geringer ausfallen als erwartet, könnte sich dies wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken.

2.3 Risikofaktoren im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb der Nordex SE und der Nordex-Gruppe

Die Integration von AWP in die Nordex-Gruppe könnte nicht erfolgreich sein bzw. nicht wie geplant verlaufen und/oder mit höheren Kosten als erwartet verbunden sein.

Es ist möglich, dass die Integration von AWP in die Nordex-Gruppe nicht wie geplant verläuft und sich daher über mehrere Jahre hinzieht oder gar nicht erfolgreich gelingt. Zudem wird die Integration erhebliche personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel binden, die über das derzeit geplante Maß hinausgehen könnten. Im Zusammenhang mit der Integration wird es auch darauf ankommen, dass die beiden Mitarbeiterstämme zusammen geführt werden, unterschiedliche Unternehmenskulturen verbunden, IT-Systeme harmonisiert und gemeinsame Prozesse für den integrierten Konzern aufgesetzt werden. Auch hierbei kann es zu Verzögerungen und unvorhergesehenen Schwierigkeiten bis hin zu einem Scheitern der Integration kommen. Darüber hinaus können sich durch die Integration negative Auswirkungen auf die vertragliche oder rechtliche Position eines der beiden Konzerne ergeben.

Zudem ist es möglich, dass die bisher erfolgte bilanzielle Kaufpreisallokation aufgrund einer Diskrepanz zwischen den zum Zeitpunkt des Vollzugs getroffenen Einschätzungen und den zum Zeitpunkt der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 angepasst werden müssten, was erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Bewertung der Transaktion und die Bilanz der Gesellschaft haben könnte.

Sollte sich eines dieser Risiken materialisieren, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die im Zusammenhang mit der Integration von AWP erwarteten Synergien könnten nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß eintreten oder die mit der Erzielung von Synergien verbundenen Kosten könnten höher ausfallen als geplant.

Es besteht das Risiko, dass die von der Nordex-Gruppe derzeit erwarteten Synergie- und Skaleneffekte aus der angestrebten Konzentration durch die Integration der Geschäftsbetriebe der AWP in die Nordex-Gruppe nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß eintreten als ursprünglich geplant. Außerdem könnten die mit der Erzielung von Synergien verbundenen Kosten höher ausfallen als geplant. Im Zusammenhang mit diesen Synergiepotentialen steht auch ein eventuell erworbener Geschäfts- oder Firmenwert. Ein bei der Gesellschaft tatsächlich zu bilanzierender Geschäfts- oder Firmenwert hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab wie der tatsächlichen Höhe des Nettoreinvermögens der AWP. Der eventuell erworbene Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt regelmäßigen Werthaltigkeitsüberprüfungen und könnte, sollten die Synergieeffekte geringer als erwartet sein, signifikanten Wertminderungen unterliegen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam zu erfassen wären.

Diese und andere Faktoren könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Nordex-Gruppe ist darauf angewiesen beständig seine aktuellen Produkte weiterzuentwickeln. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass neue Produktentwicklungen und die Weiterentwicklung bestehender Anlagetypen fehlschlagen, sich verzögern, höhere Kosten verursachen oder sich im Markt nicht durchsetzen.

Das Geschäftsmodell der Nordex-Gruppe basiert auf der dauerhaften Ausnutzung von Windenergie durch Windturbinen. Die zukünftige Marktakzeptanz hinsichtlich der Nordex-Produkte ist schwierig zu bestimmen. Damit die Nordex-Produkte langfristig am Markt bestehen können, müssen sie beständig weiterentwickelt werden. Die Nordex-Gruppe betreibt daher, teilweise zusammen mit Dritten, die Entwicklung neuer Produkte.

Wesentliche erfolgskritische Faktoren der Produktentwicklung und die Einführung neuer Produkte sind dabei insbesondere die Verfügbarkeit von zeitlichen und monetären Ressourcen, die Sicherstellung des Übergangs von Prototyp-Turbinen zu in Serie gefertigten Anlagen, die Ausstellung der für den Betrieb notwendigen Zertifikate und Genehmigungen sowie der Zeitpunkt der Markteinführung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass neue Produktentwicklungen und die Weiterentwicklung bestehender Anlagentypen technisch fehlschlagen, sich verzögern, höhere Kosten als ursprünglich erwartet verursachen, keine betriebsnotwendigen Zertifikate und Genehmigungen erhalten oder sich im Markt nicht durchsetzen können. In diesem Fall stünden den unter Umständen erheblichen Aufwendungen für Entwicklungsarbeiten keine entsprechenden künftigen Erträge gegenüber.

Dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Der ständige technische Wandel und die Entwicklung aktueller technischer Trends können dazu führen, dass bisherige Nordex-Produkte als veraltet angesehen werden, und es ist möglich, dass neue Produkte nicht rechtzeitig auf den Markt gebracht werden, mit der Folge, dass diese Nordex-Produkte sich auf dem Markt nicht durchsetzen.

Es ist am Markt für Nordex-Produkte ein technologischer Trend in Richtung größerer Windturbinen, erhöhter Effizienz und einfacher Instandhaltung zu beobachten. Die Entwicklung von Produkten mit neuen Technologien durch die Nordex-Gruppe oder ihre Wettbewerber könnte dazu führen, dass die aktuellen Produkte als veraltet angesehen würden und daher unverkäuflich wären. Der künftige Erfolg der Nordex-Gruppe hängt maßgeblich von der Fähigkeit der Nordex-Gruppe ab, dauerhaft und schnell neue und verbesserte Produkte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die den technologischen Entwicklungen und neuen Standards entsprechen und die stets steigenden Anforderungen der Kunden erfüllen. Aufgrund der Unsicherheit hinsichtlich der Vorhersage zukünftiger technologischer Entwicklungen, ist es unsicher, ob diese Produkte erfolgreich sein werden. Eine Verzögerung der Markteinführung neuer Produkte könnte den Erfolg dieser Produkte oder damit verbundener Produkte und Dienstleistungen erheblich beeinträchtigen und daneben den Verkauf der Vorgängerprodukte hemmen. Es kann nicht garantiert werden, dass die Nordex-Gruppe neue Produkte stets rechtzeitig auf den Markt bringen kann, dass diese neuen Produkte vom Markt akzeptiert werden, oder dass eine Marktakzeptanz von Dauer ist.

Alle diese Umstände könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es ist möglich, dass die Windpark-Entwicklungen der Nordex-Gruppe (zum Beispiel aufgrund sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen, oder der Ablehnung oder Anfechtung nötiger Genehmigungen, oder aufgrund der Unmöglichkeit des Anschlusses des Windparks an das jeweilige Stromnetz wegen technischer oder sonstiger Gründe) nicht fertiggestellt werden und die insofern eingesetzten Investitionen verloren gehen.

Die Nordex-Gruppe entwickelt zur Zeit verschiedene Windparkprojekte in verschiedenen Märkten wie Frankreich und Polen. Es besteht das Risiko, dass ein Windparkprojekt nicht fertiggestellt wird (zum Beispiel, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, ungenügend Wind zur Verfügung steht, notwendige Genehmigungen abgelehnt oder angefochten werden, oder die Windparkprojekte aus technischen oder sonstigen Gründen nicht an das Stromnetz angeschlossen werden können). Sollte eine solche Entwicklung eines der mehreren Windparkprojekte nicht abgeschlossen werden, könnten die bereits getätigten Investitionen verloren gehen. Zudem könnten Planungsfehler oder fehlerhafte Windmessungen, Bodenuntersuchungen oder sonstige notwendige Untersuchungen zu einem Haftungsrisiko für die Nordex-Gruppe gegenüber den Kunden führen, die die Windparks von der Nordex-Gruppe erwerben oder erwerben möchten.

Sollte sich eines oder alle dieser Risiken realisieren, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Aufgrund technischer Mängel der von der Nordex-Gruppe gelieferten Windturbinen könnte Nordex Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen aus Mängelhaftung ausgesetzt sein.

Entscheidend für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe ist die Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit der von der Nordex-Gruppe produzierten und gelieferten Windkraftanlagen und deren Bestandteile. Es ist in der Windkraftanlagen-Industrie typisch, dass die Leistungsfähigkeit von Windkraftanlagen im Rahmen ihres Lebenszyklusses verschiedenen technischen Risiken unterliegt. Dabei können sich insbesondere Mängel der Windkraftanlage oder ihrer Komponenten im Lebenszyklus der Windkraftanlage offenbaren und unter Umständen einen Ausfall der gesamten Windkraftanlage zur Folge haben. Solche Mängel können dabei als Einzelfall auftreten oder allen in der Serie gefertigten Komponenten anhaften (sogenannte "Serienschäden"). Es ist möglich, dass die von der Nordex-Gruppe gelieferten Windkraftanlagen aufgrund von Mängeln nicht oder nur beschränkt einsetzbar sind und repariert werden müssen, was wiederum für die Nordex-Gruppe mit erheblichen Kosten verbunden sein kann. Diese Kosten sind besonders hoch, wenn es sich um Serienschäden handelt.

Selbst wenn diese Mängel der Windkraftanlagen auf mangelhafte Windkraftanlagenbestandteile zurückgehen, die von Zulieferern der Nordex-Gruppe geliefert wurden, bestünden Ersatzansprüche der Kunden der Nordex-Gruppe gegenüber der Nordex-Gruppe selbst. Diese kann zwar in solchen Fällen grundsätzlich Regress bei ihren Zulieferern nehmen, jedoch besteht in solchen Fällen das Risiko, dass der Zulieferer zahlungsunfähig ist oder entsprechende Regressansprüche bestreitet und aus diesem Grund Zahlungen an die Nordex-Gruppe verweigert oder solche Regressansprüche gerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt oder nicht vollstreckt werden können.

Das Risiko von auftretenden Serienschäden aufgrund von mangelhaften Lieferungen durch Lieferanten betrifft insbesondere Lieferanten, die Rotorblätter nach dem Built-to-Print-System fertigen. Bisweilen werden diese Mängel erst im Produktlebenszyklus erkannt. Dies war im abgelaufenen Jahr bei einer dreistelligen Anzahl von extern bezogenen Rotorblättern der Fall.

Viele der betroffenen Anlagen sind bereits an Kunden übergeben und befinden sich nun zu einem Großteil in der Betreuung der Nordex-Serviceorganisation. Diese stellt etwaige Schäden fest, beseitigt diese und tauscht in schwerwiegenden Fällen schadhafte Komponenten aus. Es besteht das Risiko, dass die Nordex-Gruppe ihre daraus folgenden Schäden nicht an ihre Zulieferer weiterreichen kann.

Sollte sich eines oder alle dieser Risiken realisieren, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es könnte zu Garantiefällen hinsichtlich der von der Nordex-Gruppe gelieferten Windturbinen kommen, die für die Nordex-Gruppe zu erheblichen Kosten führen könnten.

Die Nordex-Gruppe räumt ihren Kunden im Regelfall Garantien oder Gewährleistungen auf die von ihr gelieferten Windturbinen ein, die über die gesetzlich geregelten Gewährleistungsrechte hinaus gehen. Diese Garantien oder Gewährleistungen umfassen dabei auch die Leistungskennlinie (diese bezeichnet die elektrische Leistung der Windturbine bei bestimmten Windgeschwindigkeiten, die sogenannte "Power Curve"), die Verfügbarkeit der Windturbine zu den Zeitpunkten, die aufgrund der Spezifikationen der Windturbine und den Umweltbedingungen den Betrieb der Windturbine erlauben (die "Verfügbarkeitsgarantie") und die maximalen Geräuschemissionen der Windturbine sowie alle Arbeiten, die während des Betriebs der Windturbinen anfallen.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Mängel während des Betriebes der Windturbine auftreten, die Nordex-Kunden zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigen. Sollte ein solcher Mangel aufgrund mangelhafter Vorprodukte eines Zulieferers beruhen, wird die Nordex-Gruppe versuchen, ihrerseits Haftungsansprüche gegen diesen Zulieferer geltend zu machen. Es ist aber möglich, das solche Haftungsansprüche gegen Zulieferer nicht erfolgreich geltend gemacht werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass die Mängel aufgrund der Serienfertigung eine große Anzahl der Nordex-Windturbinen betreffen.

Sollte sich eines oder alle dieser Risiken realisieren, könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Sollte durch Nordex-Produkte jemand aufgrund eines Defektes verletzt oder getötet werden, könnte die Nordex-Gruppe Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt sein.

Sollte eine Person durch ein Nordex-Produkt aufgrund eines Defektes verletzt oder getötet werden, könnte diese Produkthaftungsansprüche gegen die Gesellschaften der Nordex-Gruppe geltend machen. Sollte insofern kein Versicherungsschutz der Nordex-Gruppe eingreifen, könnte die Geltendmachung eines solchen Anspruches wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Rahmen der Herstellungs- und O & M (Operation and Maintenance)-Prozesse zu Verletzungen von Personen und zu Beschädigungen von Sachen kommen kann.

Einige der von im Auftrag von Nordex betriebenen Herstellungs- und O & M (Operation and Maintenance)-Prozesse sind gefahrgeneigt und erfordern die Einhaltung strikter Sicherheitsstandards. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Rahmen dieser Prozesse zu Verletzungen von Personen und Beschädigungen von Sachen kommen kann. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in solchen Fällen Haftungsansprüche gegen die Gesellschaften der Nordex-Gruppe geltend gemacht werden. Dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Einhaltung von und Änderungen in Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltgesetzen und Vorschriften könnten die Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe nachteilig beeinflussen.

Die Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe unterliegt einem breiten Spektrum an Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltgesetzen in den Ländern, in denen sie tätig ist. Diese Gesetze und Vorschriften verpflichten sie dazu, Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen und zu erneuern, sich Umweltverträglichkeitsprüfungen zu unterziehen, Prozesse nachzuprüfen und Umweltgesundheitsund -sicherheitsprogramme zu implementieren, Kontrollen ihres Luft-, Lärm-, Abfall-, Geruchs- und Wasserausstoßes, der Lagerung, Handhabe, des Ausstoßes und der Beseitigung von Chemikalien, der Belastung von Angestellten mit gefährlichen Substanzen und anderer Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit und Produkte einzuführen. Einige der Herstellungs- und O & M (Operation and Maintenance)- Prozesse sind gefahrgeneigt und erfordern die Einhaltung strikter Sicherheitsstandards. Die Nordex-Gruppe erwartet, weiterhin beträchtliche Kosten und Kapitalaufwendungen tätigen zu müssen, um mit solchen Gesetzen und Vorschriften in Einklang zu stehen.

Der Ausstoß von gefährlichen Substanzen oder Schadstoffen in die Luft, den Boden oder ins Wasser kann dazu führen, dass die Nordex-Gruppe gegenüber staatlichen Stellen und Privatpersonen haftbar ist. Des Weiten könnten der Nordex-Gruppe Kosten dadurch entstehen, dass sie die Schäden, die durch solche Ausstöße oder ein Umweltereignis entstehen, ersetzen muss.

Die Nordex-Gruppe könnte außerdem von der Verabschiedung oder der Umsetzung neuer Sicherheits- , Gesundheits- und Umweltgesetze und Vorschriften, neuen Auslegungen bestehender Gesetze, der gesteigerten behördlichen Durchsetzung von Umweltgesetzen oder ähnlichen Entwicklungen in der Zukunft betroffen sein. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltgesetze und Vorschriften werden zunehmend strenger. Die Kosten, um diese Vorschriften einzuhalten, können beträchtlich sein. Die Maßnahmen, die sie ergreifen, um diese neuen Gesetze und Vorschriften einzuhalten, könnten von Behörden als unzureichend erachtet werden und ihre Compliance-Kosten könnten ihre gegenwärtigen Einschätzungen erheblich übersteigen. Falls die Nordex-Gruppe die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt nicht erfüllen können sollte, könnte sie sowohl das Ziel von Verwaltungs-, Zivil- und Strafverfahren durch staatliche Stellen als auch das Ziel von Zivilverfahren werden, die von Umweltgruppen und anderen Personen angestrengt werden könnten, was in erheblichen Bußgeldern und Strafen gegen sie sowie Anordnungen resultieren könnte, die ihre Geschäftstätigkeit begrenzen oder unterbrechen könnten. Jede dieser Entwicklungen könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Sollten sich die Prämien oder die Bedingungen der von der Nordex-Gruppe abgeschlossenen Versicherungen verändern, könnte dies die Profitabilität deren Geschäftes beeinträchtigen.

Die Nordex-Gruppe hat hinsichtlich der von ihr verkauften Windkraftanlagen im Regelfall Versicherungen abgeschlossen, die typischerweise Schadensfälle aufgrund von Konstruktions-, Herstellungs- und Montagefehler grundsätzlich abdecken. Die Versicherungen decken grundsätzlich den gesamten Zeitraum ab, während dessen die Nordex-Gruppe einer möglichen Haftung gegenüber den Kunden ausgesetzt ist. Es kann nicht garantiert werden, dass alle möglichen Schadensfälle tatsächlich und in voller Höhe abgedeckt sind oder dass die Nordex-Gruppe in Zukunft denselben Versicherungsschutz zu den gleichen Gebühren vorhalten kann. Es ist unter anderem möglich, dass es aufgrund der Integration von AWP zu neuen Verhandlungen über Versicherungen kommen kann. Höhere Versicherungsprämien, veränderte Versicherungsbedingungen oder die Unfähigkeit Versicherungsschutz für anfallende Haftungsfälle abzuschließen, könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es ist möglich, dass auch in Zukunft die Aufträge der Kunden der Nordex-Gruppe unterjährigen Schwankungen unterliegen. Es besteht das Risiko, dass die Nordex-Gruppe sich diesen Schwankungen nicht schnell genug anpassen kann.

Die Erlöse aus dem Absatz von Windkraftanlagen und die Erlöse aus der Geschäftstätigkeit schwankten in der Vergangenheit in einzelnen Quartalen erheblich. Die Gesellschaft nimmt an, dass dies auch in der Zukunft der Fall sein wird. So schwankt der Auftragseingang typischerweise, ebenso kann es zu Verzögerungen bei der Beantragung von notwendigen Genehmigungen kommen und auch die Einführung von neuen oder verbesserten Produkten kann Auswirkungen auf den Umsatz der Nordex-Gruppe haben. Ein großer Teil Betriebsausgaben der Nordex-Gruppe sind absolute Fixkosten und können nicht an kurzfristige Schwankungen angepasst werden.

Diese Umstände können wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Nordex-Gruppe ist dem Risiko zusätzlicher Kosten durch eine mögliche Erhöhung der Preise für Komponenten und Baumaterialien ausgesetzt.

Die Preise der Komponenten und Baumaterialien, die in der Produktion der Nordex-Gruppe eingesetzt werden, hängen von Faktoren ab, die außerhalb Einflusssphäre Nordex-Gruppe liegen. Die Kosten für die zur Herstellung von Windturbinen erforderlichen Komponenten und Baumaterialien könnten durch eine Nachfragesteigerung, eine Erhöhung der Rohstoff- und/oder Arbeitskosten oder eine Angebotsverknappung steigen. Sollte es zu einer solchen Kostensteigerung kommen, könnte die Nordex-Gruppe unter Umständen nicht dazu in der Lage sein, die höheren Kosten auf die Endkunden durch eine Erhöhung der Preise für Windturbinen umzulegen. Die Nordex-Gruppe könnte weiterhin unter Umständen nicht dazu imstande sein, kostensparende Maßnahmen in anderen Geschäftsbereichen umzusetzen, um solche Kostensteigerungen zu kompensieren.

Diese Umstände können wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Lieferantenausfälle können sich auf die Fähigkeit der Nordex-Gruppe, eigene Kundenaufträge zu erfüllen, negativ auswirken.

Zur Herstellung der Nordex-Produkte ist die Nordex-Gruppe von den Leistungen von Zulieferern abhängig. Aufgrund einer geringen Lagerhaltung bei der Nordex-Gruppe ist diese auf eine fertigungssynchrone Lieferung von Komponenten durch die Zulieferer angewiesen. Die Nordex-Gruppe ist daher dem Insolvenzrisiko der Zulieferer ausgesetzt, d. h. es ist möglich, dass die Zulieferer aus wirtschaftlichen Gründen ausfallen. Zudem kann ein Nachfrageüberhang auf Seiten der Zulieferer – insbesondere hinsichtlich neuerer Blatttypen und hoher Türme – zu Lieferengpässen führen. Zudem ist es denkbar, dass Lieferanten nicht in der vereinbarten Qualität oder nicht zu der vereinbarten Zeit liefern.

In allen Fällen könnte dies zu Verzögerungen in der Produktion und Projektabwicklung bei der Nordex-Gruppe führen oder die (rechtzeitige) Erfüllung von Verträgen gänzlich unmöglich machen. Insbesondere können verspätete Lieferungen der Lieferanten zu einem Stillstand der Produktion führen, da die Nordex-Gruppe im Rahmen der Windturbinenproduktion die Linienproduktion und bei der Rotorproduktion teilautomatisierte Prozesse einsetzt. Zudem ist es möglich, dass die kurzfristige Beschaffung der benötigten Komponenten bei alternativen Zulieferern zu deutlichen Preissteigerungen führen, die die von der Nordex-Gruppe bearbeiteten Aufträge unprofitabel machen könnten.

Sollte sich dieses Risiko verwirklichen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Jeder Lieferausfall oder jede Verzögerung in dem Transport- und Logistiksystem der Nordex-Gruppe könnte ihrem Geschäft schaden.

Die Nordex-Gruppe ist von verschiedenen Formen und Wegen des Transports, etwa Luft, Seefracht, Eisenbahn und Straßenverkehr, abhängig, um Komponenten und Materialien, die in der Produktion von Windturbinen verwendet werden, zu erhalten und diese an den Kunden zu liefern. Diese Art von Transport und Logistik könnte ungeeignet sein, um ihre zukünftige Geschäftstätigkeit zu unterstützen. Ferner ist die Nordex-Gruppe anfällig für (sowohl in Bezug auf sich selbst als auch auf ihre Lieferanten) Störungen von Transport- und Logistiktätigkeiten in Folge von wetterbezogenen Problemen, Streiks, Aussperrungen, Unzulänglichkeit der Straßen, Eisenbahninfrastruktur und Hafeneinrichtungen, fehlenden oder nur vage definierten Vorschriften oder anderen Ereignissen. Die Nordex-Gruppe hat begrenzte Lagerkapazitäten und könnte daher nicht in der Lage sein, ausreichend Windturbinenkomponenten und Materialien zu lagern, was sie abhängiger von effizienter Logistiktätigkeit macht. Darüber hinaus ist die Nordex-Gruppe während des Transports und des Verschiffens Risiken nicht nur in Bezug auf ihre Produkte, sondern auch in Bezug auf das Eigentum von Dritten ausgesetzt, wenn etwa ein Rotorblatt während des Transport ein Objekt oder ein Gebäude beschädigt. Diese Faktoren könnten sich nachteilig auf ihre Fähigkeit auswirken, Produkte an ihre Kunden zu liefern und könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es ist nicht auszuschließen, dass es in den Produktionsbetrieben der Nordex-Gruppe zu Störungen kommt, die zu einer verspäteten Lieferung oder gar Lieferausfällen von Nordex-Produkten führen.

Die Nordex-Gruppe setzt in der Windturbinenmontage auf eine Linienfertigung und bei der Rotorblattfertigung auf teilautomatisierte Prozesse. Ein zentrales Risiko für diese Produktionsprozesse liegt darin, dass die Produktion zum Stillstand kommt, da ein Fehler in der Produktionskette den gesamten Prozess anhalten kann. Gründe für einen Stillstand können z. B. die verspätete oder qualitativ ungenügende Lieferung durch Zulieferer, Schwierigkeiten bei einem Serienstart eines neuen Turbinentyps oder Defekte bei wesentlichen Produktionsmitteln wie etwa Kranbahnen, dem Fließbandsystem, Formensätzen oder Lackierrobotern sein. Sollte es aufgrund des Stillstand des Produktionsprozesses zu verspäteten Lieferungen an Kunden der Nordex-Gruppe kommen, kann dies zu späteren Zahlungseingängen seitens der Kunden sowie zur Verpflichtung zu Strafzahlungen oder Schadensersatz führen. Zudem könnte langfristig der Ruf der Nordex-Gruppe darunter leiden.

Sollte sich dieses Risiko verwirklichen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es ist nicht auszuschließen, dass es im Rahmen der Errichtung von Windenergieanlagen und Windparks zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.

Das Umfeld der Errichtung von Windturbinen und Windparks ist in jedem der von der Nordex-Gruppe ausgeführten Projekte topografisch, klimatisch und regional unterschiedlich. Im Vorfeld der Projektausführung findet eine technische und kaufmännische Bewertung statt. Abweichungen von der vordefinierten Prozesskette können durch Wetterrisiken hervorgerufen werden, die die geplanten Errichtungs- und Inbetriebnahme-Termine verzögern können. Aus diesem Grund sind Mehrkosten für z. B. Kran-, Errichtungsleistungen oder auch im Bereich von Transport und Logistik nicht auszuschließen. Weitere mögliche Risiken sind eine unzureichende Komponentenverfügbarkeit aufgrund von Lieferverzögerungen bei Zulieferfirmen oder Kapazitätsengpässe bei externen (z. B. Kapazitäten von Krandienstleistern und Spezialtransportern) und internen Ressourcen. Dieses Risiko kann z. B. auftreten, sobald ursprüngliche Zeitpläne verschoben werden müssen.

Ein wesentliches Risikofeld im Bereich des Projektmanagements betrifft die Themenfelder Qualität und Technik. Im Einzelfall werden technische Fehler oder Qualitätsmängel an einzelnen Komponenten erst auf der Baustelle sichtbar, sodass Nacharbeiten vor Ort bzw. der Tausch von Komponenten notwendig werden können. Neben dem bereits erwähnten Zeitverzug kann dies auch eine Nichtabnahme bzw. – nach Abarbeitung entsprechender Mängel – die verspätete Abnahme und damit verbunden eine spätere Zahlung seitens des Kunden nach sich ziehen. Im Einzelfall besteht das Risiko einer nachträglichen Kompensationszahlung oder Kaufpreisreduzierung. Projekt- und Errichtungsrisiken können ungeplante Mehrkosten verursachen und führen in diesem Fall zu einer Reduzierung des vorkalkulierten Projektdeckungsbeitrags.

Sollte sich eines oder alle dieser Risiken verwirklichen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es besteht das Risiko, dass es zu Zahlungsausfällen einzelner Kunden der Nordex-Gruppe kommt.

Die Nordex-Gruppe ist von der Bonität und Zahlungsfähigkeit seiner Kunden abhängig. Die Kunden der Nordex-Gruppe sind vielfach Projektgesellschaften, welche speziell zur Realisierung eines Windparks gegründet wurden. Für diese und auch alle weiteren Kunden ist ein Windkraftprojekt typischerweise ein substantielles Investment, für das die Kunden eine Projektfinanzierung oder eine andere Art der Finanzierung erhalten müssen. Da das weltweite Finanzsystem in der Vergangenheit durch unvorhersehbare Kredit- und Liquiditätskonditionen sowie Störungen geprägt war, die zu einer allgemeinen Reduktion von liquiden Mitteln, einer größeren Volatilität und zu hohen Risikoaufschlägen geführt hat, haben Kreditgeber die Vergabe von Krediten einschränkt oder teilweise ganz eingestellt. Die Finanzierungskonditionen der Kunden der Nordex-Gruppe, insbesondere die zu zahlenden Zinssätze, haben einen bedeutenden Einfluss darauf, ob und wann die Kunden weitere Windkraftprojekte entwickeln und umsetzen und entscheiden somit auch darüber, ob und wann sie dafür Nordex-Produkte nutzen werden. Zudem könnten sich die (Re-)Finanzierungsbedingungen der Kunden deutlich verschlechtern, wenn deren Kreditwürdigkeit insgesamt schlechter eingeschätzt wird.

Das aktuelle Marktumfeld für Projektfinanzierungen ist weiterhin schwierig. Dieser Umstand könnte wegen der Abhängigkeit der Nordex-Gruppe von den Finanzierungsmöglichkeiten ihrer Kunden wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Ein Teil der Forderungen gegen Kunden der Nordex-Gruppe sind durch Sicherungsinstrumente wie Bankbürgschaften, Akkreditive oder Zahlungsgarantien von Gesellschaftern der jeweiligen Projektgesellschaften besichert bzw. wurden Eigenmittel sowie eine geeignete Fremdfinanzierung nachgewiesen. Sofern die Auszahlungsvoraussetzungen der jeweiligen Fremdfinanzierung nicht eintreten, Sicherungsinstrumente nicht vorhanden sind oder sich nicht als werthaltig erweisen und aus diesen Gründen Forderungen gegen den Vertragspartner nicht realisiert werden können, ergeben sich für die Nordex-Gruppe erhebliche Zahlungsausfallrisiken, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe zur Folge haben könnten.

Produktionsanlagen und Liegenschaften der Nordex-Gruppe werden z.T. bereits seit vielen Jahren industriell genutzt und weisen vereinzelt Kontaminationen auf. Dementsprechend trägt die Nordex-Gruppe Umwelthaftungsrisiken, allgemeine regulatorische Risiken und Risiken im Zusammenhang mit Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen.

Für die Nordex-Gruppe gelten umfassende rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Umweltschutz. Vor allem muss die Nordex-Gruppe bei der Herstellung ihrer Produkte innerhalb und außerhalb Deutschlands umweltrechtliche Vorschriften beachten. Die Maßnahmen, die erforderlich sind, damit diese Vorschriften, vor allem in Bezug auf die Ausrüstung und Neuausrüstung von Fabriken, eingehalten werden, sind möglicherweise mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Die Vorschriften für die Errichtung, die Erweiterung oder den Betrieb von Anlagen in Deutschland oder anderen europäischen Staaten oder in anderen Ländern, in denen die Nordex-Gruppe Produktionsstätten betreibt, können weiter verschärft werden. Dies kann auch künftig kostenintensive Maßnahmen erforderlich machen. Zulassungen, die für den Betrieb von Anlagen oder den Umgang mit gefährlichen und umweltgefährdenden Stoffen benötigt werden, können künftig eingeschränkt oder entzogen werden. Es kann auch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass die Nordex-Gruppe gegen Bestimmungen des öffentlichen Rechts oder gegen andere gesetzliche Vorschriften verstößt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Anlagen zu erfüllen sind, insbesondere im Zusammenhang mit Emissionen, die die gesetzlichen oder amtlich vorgeschriebenen Grenzen überschreiten. Daher könnte eine Anordnung zur Einhaltung solcher Emissionsgrenzen ergehen, deren Erfüllung mit erheblichen Investitionen verbunden sein könnte. Im schlimmsten Fall könnte der Verstoß gegen Umweltvorschriften oder andere Bestimmungen zur Schließung von Anlagen führen.

Da einige Liegenschaften der Nordex-Gruppe in der Vergangenheit zu industriellen Zwecken verwendet wurden bzw. weiter für industrielle Zwecke genutzt werden, besteht das Risiko, dass Grundstücke infolge dieser Nutzung kontaminiert sind. Der Nordex-Gruppe bekannte Kontaminationsfälle betreffen insbesondere bereits abgeschlossene, noch laufende und gegebenenfalls noch anstehende Sanierungsmaßnahmen in Deutschland. Selbst wenn Nordex für diese Kontaminierung nicht verantwortlich ist, könnte eine gesetzliche oder schuldrechtliche Untersuchungs- und gegebenenfalls Beseitigungspflicht, z.B. für Boden- und/oder Grundwasserkontaminationen, an Standorten bestehen, die früher oder heute in dem Besitz der Nordex-Gruppe waren oder sind bzw. von ihr gemietet wurden oder werden. Zudem könnten einige Gebäude, die die Nordex-Gruppe besitzt oder mietet, Asbest oder sonstige gefährliche Stoffe enthalten, die zukünftig beseitigt werden müssen. Es könnten Umweltverpflichtungen entstehen, einschließlich Verpflichtungen zu Aufräumarbeiten an diesen Anlagen oder an Orten außerhalb von Standorten der Nordex-Gruppe, an denen Materialien entsorgt wurden, die aus deren operativen Geschäft oder aus früheren Nutzungen stammen. Diese könnten künftige Aufwendungen nach sich ziehen, die noch nicht quantifizierbar sind. Außerdem gelten für die Nordex-Gruppe Umweltgesetze und -verordnungen, die Grenzen für den Ausstoß von Schadstoffen in die Luft und in das Wasser vorschreiben und Nordex auferlegen, Standards für die Behandlung, Lagerung und Entsorgung von festen und gefährlichen Abfällen festzulegen und zu beachten. Sofern die Nordex-Gruppe diese Gesetze und Verordnungen nicht oder nicht mehr einhalten kann oder die für ihr operatives Geschäft erforderlichen Zulassungen nicht erhalten bzw. aufrecht erhalten kann, könnte dies neben erheblichen operativen Kosten und Investitionen Bußgelder, zivil- oder strafrechtliche Sanktionen, Schadensersatzansprüche Dritter wegen Schäden an Eigentum oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit und Kosten für Aufräumarbeiten oder vorübergehende oder dauerhafte Geschäftsunterbrechungen zur Folge haben.

Des Weiteren kann das frühere oder noch andauernde Vorhandensein gefährlicher Stoffe wie zum Beispiel Asbest in Liegenschaften der Nordex-Gruppe oder der frühere oder heutige Umgang mit gefährlichen Stoffen oder gefährlicher Stäube in der Produktion oder das Auftreten von gefährlicher ionisierender oder nicht-ionisierender Strahlung in der Produktion durch die mögliche Exposition von Personen, insbesondere von Mitarbeitern oder anderen in unseren Liegenschaften Tätigen, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu gesundheitlichen Schädigungen oder Erkrankungen geführt haben, für deren Folgen wie beispielsweise Untersuchung, Behandlung oder Entschädigung die Nordex-Gruppe gegebenenfalls verschuldensunabhängig haftbar gemacht werden könnten.

Treten diese Risiken zusammen oder einzeln ein, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es ist möglich, dass die Windturbinen der Nordex-Gruppe in Zukunft nicht alle Voraussetzungen, die für einen Netzanschluss notwendig sind, erfüllen, was zu einer Unverkäuflichkeit führen könnte.

Der Netzanschluss ist bei der Stromerzeugung mit Windturbinen von entscheidender Bedeutung. In allen wichtigen Märkten, in denen die Nordex-Gruppe tätig ist, wird der Netzanschluss durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Sollte es die Nordex-Gruppe oder den Kunden der Nordex-Gruppe nicht gelingen, rechtzeitig einen Netzanschluss an das Netz des Energienetzbetreibers zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen zu erhalten und eine Vereinbarung über den Kauf bzw. Verkauf des aus den Windturbinen erzeugten Stromes zu erzielen (sei es auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage), könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Zudem müssen die von der Nordex-Gruppe errichteten Anlagen den am jeweiligen Standort geltenden Netzanschlussrichtlinien entsprechen. Aufgrund der teilweise großen Anzahl von Windturbinen und der Tatsache, dass die Menge der produzierten Energie von den lokalen Windverhältnissen abhängt, sehen die Stromnetzbetreiber und die Energieversorger begrenzende Regelungen vor und definieren technische Standards, die von den Windturbinen erfüllt werden müssen, um an das Netz angeschlossen zu werden. Es besteht das Risiko, dass die von der Nordex-Gruppe produzierten Windturbinen in Zukunft nicht alle diese Voraussetzungen erfüllen können und nicht verkauft werden könnten.

Sollte sich dieses Risiko verwirklichen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es ist möglich, dass im Falle des Baus einer Windturbine das Eigentum an dieser auf den Eigentümer des Baugrundstücks übergeht, ohne das die Nordex-Gruppe zuvor bezahlt wurde oder dem zugestimmt hat.

Im Regelfall baut die Nordex-Gruppe Windturbinen für ihre Kunden auf Grundstücken, die im Eigentum von Dritten stehen. Wenn diese Windturbinen oder -anlagen dauerhaft mit dem Boden verbunden sind, besteht nach deutschem Recht und auch in anderen Rechtsordnungen das Risiko, dass das Eigentum an den Windturbinen oder -anlagen auf den Eigentümer des Grundstücks übergeht. Ein solcher Eigentumsübergang kann unabhängig davon eintreten, ob die Windkraftanlage bereits bezahlt wurde. Dies gilt auch für Windparkprojekte, wenn der Betreiber nicht zugleich Eigentümer des Grundstücks ist. Zudem besteht in solchen Fällen das Risiko, dass die Windturbine nicht mehr als Sicherheit für eine etwaige Projektfinanzierung genutzt werden kann, mit der möglichen Folge, dass die finanzierende Bank die Darlehensbeträge nicht auszahlt und ein Kunde der Nordex-Gruppe gegebenenfalls nicht bezahlen kann (siehe dazu auch Risikofaktoren——Es besteht das Risiko, dass es zu Zahlungsausfällen einzelner Kunden der Nordex-Gruppe ). Zudem stünde der Nordex-Gruppe in solchen Fällen kein Sicherungsrecht (in Form des Eigentumsvorbehalts) zu.

Sollten sich diese Risiken realisieren, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nordex-Gruppe aufgrund des sich verschärften Wettbewerbs und des Markteintritts neuer Wettbewerber Marktanteile verliert.

Der Wettbewerb in der Windkraftindustrie hat sich in den letzten Jahren substantiell verschärft. Es ist wahrscheinlich, dass das Wettbewerbsumfeld in der Windkraftindustrie in Zukunft noch herausfordernder wird, da mit einer Konsolidierung der Marktteilnehmer zu rechnen ist und dadurch verstärkt Skaleneffekte durch große Marktteilnehmer genutzt werden können. Diese großen Marktteilnehmer könnten dann in der Lage sein, den Windenergieanlagenbetreibern stärkere Reduktionen der Cost of Energy in Aussicht zu stellen.

Die aktuelle Marktposition der Nordex-Gruppe könnte durch Produktinnovationen, Preisänderungen und ähnliche Handlungen von Wettbewerbern geschwächt werden. Die immer häufiger anzutreffenden öffentlichen Ausschreibungen von Kundenaufträgen in kompetitiven Bieterprozessen könnte von Wettbewerbern, die finanziell besser ausgestattet sind und ihren Marktanteil erhöhen möchten, genutzt werden, um niedrigere Preise zu akzeptieren. Dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Zudem ist es möglich, dass diese finanzstarken Wettbewerber schneller auf neue oder weiterentwickelte Technologien oder geänderte Kundenanforderungen reagieren können, beispielsweise indem sie mehr Ressourcen in die Produktentwicklung und den Vertrieb investieren oder Produkte schneller und/oder billiger ausliefern können. Ein solcher Wettbewerb könnte zum Sinken von Preisen, Erträgen und Profitmargen sowie zum Schrumpfen des Marktanteils der Nordex-Gruppe führen. Dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Nachfrage nach Nordex-Produkten hängt weiterhin unter anderem von der Entwicklung des Marktes für Windturbinen, der Verfügbarkeit von Projektfinanzierungen für Kunden von Nordex sowie der genutzten Art der Energieproduktion, um den Energiebedarf zu befriedigen, ab. Ein besonders wichtiger Faktor für den Erfolg der Energieerzeugung durch Windkraft sind die Kosten, die für die Energieproduktion anfallen und der Umfang der finanziellen Unterstützung für diese Art der Energieerzeugung. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Kosten künftig nicht steigen werden und das die Windenergiegewinnung weiterhin finanziell gefördert wird oder die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen eines wirtschaftlichen Betriebes der Anlagen fortbestehen oder geschaffen werden. Sollten sich diese Risiken verwirklichen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es ist möglich, dass es bei der Abwicklung von Langfrist- und Festpreisprojekte beziehungsweise Aufträgen für schlüsselfertige Anlagen der Nordex-Gruppe zu Kostenüberschreitungen oder zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen kommt.

Die Nordex-Gruppe schließt Langfristverträge, insbesondere für Großprojekte, ab. Solche Langfristverträge werden in der Regel im Rahmen eines wettbewerbsintensiven Bieterverfahrens vergeben. Einige dieser Verträge sind an sich riskant, da sie die Übernahme nahezu aller Risiken vorsehen können, die mit der Fertigstellung des Projekts sowie mit Gewährleistungsverpflichtungen nach Abnahme des Projekts verbunden sind. Beispielsweise könnte die Nordex-Gruppe mit dem Risiko konfrontiert sein, die technischen Anforderungen eines Projekts erfüllen zu müssen, ohne vor der Übernahme des Projekts Erfahrungen mit derartigen Anforderungen gesammelt zu haben. Die aus Festpreisverträgen erzielbaren Ergebnismargen könnten durch Änderungen der Kosten oder der Produktivität während ihrer Laufzeit von den ursprünglichen Schätzungen abweichen. In einigen Verträgen trägt die Nordex-Gruppe das Risiko unerwarteter Projektmodifikationen, des Mangels an qualifizierten Fachkräften, von Qualitätsproblemen, finanziellen Schwierigkeiten von Kunden der Nordex-Gruppe, Kostenüberschreitungen oder Vertragsstrafen aufgrund unerwarteter technischer Probleme, von unvorhersehbaren Entwicklungen an den Projektstandorten, von unvorhergesehenen Änderungen oder Schwierigkeiten innerhalb des rechtlichen und politischen Umfelds, von Leistungsproblemen bei Zulieferern, Subunternehmern oder Konsortialpartnern der Nordex-Gruppe oder aufgrund sonstiger logistischer Schwierigkeiten. Einige der mehrjährigen Verträge der Nordex-Gruppe umfassen zudem anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich Installation und Wartung, ferner weitere Erfüllungskriterien wie Zeitvorgaben, Stückkosten und Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Diese Anforderungen könnten, wenn sie nicht erfüllt werden, erhebliche Vertragsstrafen, Schadensersatzpflichten, Zahlungsverweigerung oder Vertragskündigungen für die Nordex-Gruppe nach sich ziehen. Es ist nicht sicher, dass die Verträge und Projekte der Nordex-Gruppe, insbesondere jene mit langer Laufzeit und Festpreiskalkulation, in Zukunft profitabel abgewickelt werden können.

Sollten sich diese Risiken verwirklichen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Investitionspläne der Nordex-Gruppe sind Änderungen und anderen Risiken ausgesetzt und könnten die beabsichtigten Vorteile nicht erbringen.

Die Geschäftstätigkeit der Nordex-Gruppe ist kapitalintensiv, da Kapital in erheblichen Umfang notwendig ist, um ihre Produkte, Dienstleistungen und neue Technologien zu entwickeln, herzustellen, zu vermarkten und zu vertreiben. Die Investitionspläne der Nordex-Gruppe basieren auf Einschätzungen des Managements und könnten sich als falsch oder als auf falschen Annahmen basierend herausstellen.

Die Investitionspläne der Nordex-Gruppe sind auch abhängig von Vorschriften in Bezug auf lokale Wertschöpfungserfordernisse in Ländern, in denen sie bereits geschäftstätig ist oder tätig werden möchte. Solche Vorschriften könnten sie dazu verpflichten, Kapital in einem bestimmten Land aufzuwenden oder vor Ort zu einem erhöhten Preis einzukaufen. Die Nichtbefolgung solcher Vorschriften könnte zu Bußgeldern oder zum Marktaustritt führen.

Ein signifikanter Teil ihrer Kapitalaufwendungen ist an die Produktentwicklung gekoppelt. Um technologisch wettbewerbsfähig zu bleiben, könnte es erforderlich sein, erhebliche Mittel für die Entwicklung neuer Produktplattformen aufzuwenden, die sich möglicherweise als erfolglos herausstellen könnten. Falls sie nicht dazu in der Lage sein sollte, ein bestimmtes Produkt erfolgreich zu vermarkten und zu verkaufen, könnte es erforderlich sein, materielle und immaterielle Posten abzuschreiben, einschließlich kapitalisierter Forschungs- und Entwicklungskosten, oder ihr könnten Kosten in Zusammenhang mit dem Austausch oder der Entsorgung von Produktionsanlagen entstehen. Darüber hinaus sind ihre Kapitalaufwendungspläne einigen Risiken ausgesetzt, darunter Kostenüberschreitungen, Bau- und Entwicklungsverzögerungen sowie -mängeln, dem verspäteten oder Nichterhalt von behördlichen oder anderen Genehmigungen sowie der Verfügbarkeit von Finanzierung zu angemessenen Konditionen. Die tatsächliche Menge und der Zeitpunkt ihres zukünftigen Kapitalbedarfs können von ihren Einschätzungen in Folge von u.a. unvorhersehbaren Verzögerungen und Kostenüberschreitungen, unerwarteten Ausgaben, ökonomischen, politischen und anderen Umständen in den Märkten, in denen sie tätig sind, gesetzgeberischen Änderungen, Änderungen in der konstruktiven Entwicklung, wetterbezogenen Verzögerungen und technologischen Änderungen abweichen. Höher als erwartete Kapitalaufwendungen könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Nordex-Gruppe beschäftigt eine relativ kleine Anzahl an Angestellten in der Verwaltung und auf leitender Ebene, die das Geschäft überwachen, und ist möglicherweise nicht in der Lage, wichtiges Personal zu ersetzen.

Die Nordex-Gruppe beschäftigt nur eine kleine Zahl von Führungskräften, die Verantwortung für das Kerngeschäft der Gesellschaft tragen. Der Erfolg der Nordex-Gruppe hängt in erheblichem Maß von der Leistung ihrer qualifizierten Fach- und Führungskräfte ab, insbesondere von der Leistung der Vorstandsmitglieder und anderer Führungskräfte mit großem Branchenwissen. Außerdem ist es für die Nordex-Gruppe wichtig, weitere qualifizierte Mitarbeiter einstellen zu können, wenn eine Expansion die verfügbaren Ressourcen überfordert, oder um ausgeschiedene Mitarbeiter zu ersetzen. Der Verlust eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder oder anderer Schlüsselkräfte und die Schwierigkeit, neue, hochqualifizierte Führungskräfte anzuziehen, könnten das Wachstum der Gruppe beeinträchtigen und es der Nordex-Gruppe erschweren, ihre geschäftlichen Aktivitäten effektiv zu betreiben.

Die Realisierung eines oder mehrerer der oben beschriebenen Risiken könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Nordex-Gruppe ist auf ein funktionierendes Compliance-System angewiesen, um Unregelmäßigkeiten im Geschäftsverkehr vorzubeugen. Aus dem wachsenden Projektgeschäft und der Großkundenstruktur können Gefahren illegaler Geschäftspraktiken resultieren.

Die Nordex-Gruppe hat ein weltweites Compliance-Programm implementiert, um Compliance-Risiken zu adressieren. Dieses umfasst u.a. einen weltweit gültigen Verhaltenskodex (Code of Conduct) mit fünf Kernprinzipien für die gesamte Nordex-Gruppe, der von der Mehrheit der Nordex-Mitarbeiter unterschrieben wurde. Gleichwohl ist es möglich, dass Mitarbeiter versucht sind, Aufträge durch illegale Aktivitäten, insbesondere Korruption, bestimmte Maßnahmen zur Absatzförderung oder Verstöße gegen das Kartellrecht, zu gewinnen. Im Fall illegaler Geschäftspraktiken könnten staatliche Behörden Verfahren gegen die Nordex-Gruppe oder deren Mitarbeiter einleiten. Diese Verfahren könnten straf- oder zivilrechtliche Strafzahlungen sowie Bußgelder, Sanktionen, gegen künftiges Verhalten gerichtete einstweilige Verfügungen, Gewinnabschöpfungen, Berufs- und Tätigkeitsverbote, den Verlust von Geschäftslizenzen oder -zulassungen, den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und andere Beschränkungen nach sich ziehen. Neben Geld- und anderen Strafen können Aufsichtspersonen eingesetzt werden, die künftige Geschäftspraktiken untersuchen, um sicherzustellen, dass die anwendbaren Gesetze eingehalten werden; außerdem sind andere Auflagen möglich, die die Nordex-Gruppe zwingen, ihre Geschäftspraktiken und ihr Compliance-Programm zu modifizieren. Auch die Finanzverwaltung könnte bestimmte Sanktionen verhängen, einschließlich möglicher Steuerstrafzahlungen. Ferner könnten mögliche Korruptions- und Kartellverfahren den Ruf der Nordex-Gruppe schädigen und sich wesentlich nachteilig auf deren Wettbewerbsfähigkeit bei Kunden der öffentlichen Hand oder des Privatsektors auswirken. Damit zusammenhängend könnten sowohl Beziehungen zu wichtigen Geschäftspartnern belastet und die Fähigkeit neue Geschäftspartner zu gewinnen eingeschränkt werden.

Die oben genannten Faktoren könnten jeweils einzeln oder zusammen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Nordex-Gruppe unterliegt deutschen und internationalen steuerlichen Rahmenbedingungen. Steuerprüfungen und Änderungen des Steuerrechts sowie eine reduzierte Nutzbarkeit latenter Steuern, z.B. infolge einer verschlechterten Ertragslage, könnten die Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe erheblich belasten.

Die Nordex-Gruppe ist weltweit tätig und unterliegt daher unterschiedlichen Steuerjurisdiktionen mit teilweise komplexen steuerlichen Regelungen, die jeweils unterschiedlich ausgelegt werden können. Änderungen des Steuerrechts könnten höhere Steuerbelastungen und -zahlungen zur Folge haben und Auswirkungen auf die Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie die Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Bei der Mehrzahl der Gesellschaften der Nordex-Gruppe werden voraussichtlich Betriebsprüfungen durchgeführt werden. Die Nordex-Gruppe kann nicht ausschließen, dass die Steuerbehörden und/oder die Gerichte infolge laufender oder künftiger Steuer- oder Betriebsprüfungen zusätzliche Belastungen für die Nordex SE oder eine ihrer Tochtergesellschaften festsetzen werden. Dies könnte sich zum Beispiel aufgrund der teilweisen Nicht-Anerkennung von Verrechnungspreisen, die bei konzerninternen Lieferungen oder Leistungen angewandt wurden, oder aus der Prüfung von Sachverhalten ergeben, die indirekte Steuern auslösen können. Es ist auch möglich, dass infolge von Betriebsprüfungen Steuern nacherhoben werden, die die gegebenenfalls für Betriebsprüfungsrisiken gebildeten Steuerrückstellungen übersteigen.

Bei der Nordex SE und einigen ihrer Tochtergesellschaften wurden erhebliche ertragsteuerliche Verlustvorträge gebildet, die grundsätzlich ganz oder teilweise mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge und sonstiger aktivierter Steuerlatenzen und damit die Werthaltigkeit der in den konsolidierten Abschlüssen aktivierten latenten Steuern sind von der jeweiligen nationalen Steuergesetzgebung abhängig.

Nach deutschem Steuerrecht verfallen körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verluste und Verlustvorträge grundsätzlich gemäß § 8c des Körperschaftssteuergesetzes anteilig, wenn innerhalb eines Fünfjahreszeitraums mehr als 25 % aber höchstens 50 % der Aktien / Stimmrechte einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar auf einen Erwerber (oder eine diesem nahestehende Person oder eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen) übertragen werden oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Bis zu dieser Übertragung entstandene Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres können ebenfalls anteilig nicht mehr gegen künftige Gewinne ausgeglichen werden. Werden binnen fünf Jahren mehr als 50 % der Aktien oder Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar auf einen Erwerber (oder eine diesem nahestehende Person oder eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen) übertragen, entfallen die Verlustvorträge und die im laufenden Wirtschaftsjahr bis zur Übertragung entstandenen Verluste vollständig.

In zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb der Neuen Aktien durch Acciona hat Acciona weitere Aktien an der Nordex SE erworben und hält nun insgesamt einen Anteil von 29,9 % an ihr. Insofern könnte ein Hinzuerwerb von mehr als 21,1 % der Gesellschaftsanteile innerhalb von fünf Jahren zu einem vollständigen Untergang aller körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verluste der Nordex SE und damit zu einer erhöhten Steuerlast in der Zukunft führen.

Zudem können Änderungen des Steuerrechts sowie der Untergang von steuerlichen Verlustvorträgen Auswirkungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Die Nordex-Gruppe berücksichtigt steuerliche Verlustvorträge bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.

Ergibt sich aus den oben beschriebenen Faktoren ein nennenswerter Anstieg der Steuerlast, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Eine Schädigung der Reputation der Nordex-Gruppe und unzureichende Kundenzufriedenheit könnte die Nachfrage nach Nordex-Produkten und -Dienstleistungen reduzieren und es der Nordex-Gruppe erschweren, Kapital zu attraktiven Konditionen aufzunehmen.

Wenn sich der Ruf der Nordex-Gruppe einschließlich des Niveaus des Kundenservices verschlechtern sollte, könnten die Kundenzufriedenheit und die Nachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen sinken. Insbesondere könnte eine Schädigung der Reputation der Nordex-Gruppe den Verkauf von Windturbinen erschweren. Kaufpreiszahlungen könnten sich verzögern und Dienstleistungsverträge von Kunden gekündigt werden. Eine Schädigung ihres Rufs aufgrund der Unfähigkeit, die Erwartungen von Kunden an ihre Serviceleistungen und Produkte zu erfüllen, könnte die Fähigkeit der Nordex-Gruppe einschränken, bestehende Kunden zu halten und Neukunden anzuziehen. Außerdem könnte eine Schädigung ihrer Reputation es den Gesellschaften der Nordex-Gruppe erschweren, Kapital zu günstigen Bedingungen oder überhaupt aufzunehmen.

Sämtliche soeben beschriebenen Risiken, könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Die Nordex-Gruppe könnte in Rechtsstreitigkeiten wegen der Verletzungen geistigen Eigentums einbezogen werden und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie einen solchen Prozess verlieren könnte. Zudem besteht das Risiko, dass Wettbewerber geistiges Eigentum der Nordex-Gruppe verletzen und Nordex-Technologien ohne Genehmigung nutzen.

Es besteht das Risiko, dass die Nordex-Gruppe in Rechtstreitigkeiten verwickelt wird, in denen ihr vorgeworfen wird, dass geistige Eigentum Dritter zu verletzen. Sollten Ansprüche Dritter wegen angeblicher Verletzungen von deren geistigen Eigentum gegen die Nordex-Gruppe erfolgreich geltend gemacht werden, könnte dies zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Die Nordex-Gruppe ist gegen solche Schadensersatzansprüche nicht versichert. Rechtsstreitigkeiten mit Dritten hinsichtlich Patenten oder anderer Formen des geistigen Eigentums könnten daneben dazu führen, dass die Nordex-Gruppe ihre Produktion, den Verkauf oder die Nutzung ihrer Produkte einschränken oder gar einstellen müsste, hinsichtlich denen ihr eine Schutzrechtsverletzung vorgeworfen wird. Eine solche Nutzungsuntersagung könnte auch gegenüber Kunden der Nordex-Gruppe ergehen und hätte gegebenenfalls zur Folge, dass diese Kunden Schadensersatzansprüche gegenüber der Nordex-Gruppe geltend machen könnten. Sollte sich eines dieser Risiken verwirklichen, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Insbesondere die Wettbewerber General Electric und Mitsubishi sind seit Jahren in den USA in Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich eines Patentes für Windturbinen mit variablen Geschwindigkeiten verwickelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nordex-Gruppe in Zukunft ebenso in solche Rechtsstreitigkeiten einbezogen wird oder das neue Rechtsstreitigkeiten gegen die Nordex-Gruppe aufgrund einer angeblichen Verletzung dieses Patentes oder anderer Schutzrechte für geistiges Eigentum von Dritten eröffnet werden. Die Kosten und sonstige Folgen solcher Rechtsstreitigkeiten könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Daneben besteht die Gefahr, dass ein Wettbewerber Nordex-Technologie ohne Genehmigung nutzt, obwohl diese durch Patente oder vergleichbare Schutzrechte geistigen Eigentums geschützt sind. Dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es besteht das Risiko, dass es im Rahmen der IT-Systeme der Nordex-Gruppe zu Systemausfällen oder anderen technischen Störungen kommt.

IT-gestützte Geschäftsprozesse sind grundsätzlich den Risiken der elektronischen Informationsverarbeitung, insbesondere von Systemausfällen, mangelnder Datensicherheit und Datenverlusten, ausgesetzt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich innerhalb der Nordex-Gruppe diese Risiken verwirklichen. Dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

Es besteht das Risiko, dass AWP in einem Rechtsstreit mit einem ehemaligen Joint Venture Partner zu erheblichen Zahlungen verurteilt wird.

Nordex ist nach dem Erwerb von AWP in einen Rechtsstreit mit einem ehemaligen Joint Venture Partner verwickelt, der Zahlungsansprüche gegenüber der Gesellschaft mit einer Gesamtsumme von rund EUR 26 Mio. geltend gemacht hat; Presseberichten zufolge hat der Joint Venture Partner seine angeblichen Ansprüche intern (d.h. weder in einem gerichtlichen Verwahren noch gegenüber AWP) sogar auf bis zu EUR 80 Mio. beziffert (siehe dazu den Abschnitt 10.9.1.2 "Überblick über die Geschäftstätigkeit—Rechtsstreitigkeiten—Laufende Verfahren—AWP / Inneo Torres"). Zwar erachtet die Gesellschaft diese Ansprüche nach derzeitiger Einschätzung für unbegründet. Es besteht jedoch das Risiko, dass die zuständigen Gerichte eine abweichende Einschätzung treffen und der Gesellschaft hieraus ein finanzielles Risiko erwächst. Dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe haben.

2.4 Risiken im Zusammenhang mit Aktien und der Börsenzulassung

Zukünftige Kapitalmaßnahmen könnten zu einer erheblichen Verwässerung der Beteiligung, d. h. einer Reduzierung des Wertes der Aktien und Stimmrechte, der Aktionäre der Gesellschaft führen.

Die Gesellschaft wird möglicherweise zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und ihres Wachstums, zum Beispiel durch den Eintritt in neue Märkte, in Zukunft weiteres Kapital benötigen. Sowohl die Beschaffung weiteren Eigenkapitals durch die Ausgabe neuer Aktien als auch die mögliche Ausübung von Wandel- und Optionsrechten durch die Inhaber möglicherweise noch auszugebender Wandelanleihen oder Optionsschuldverschreibungen könnten zu einer Verwässerung der Beteiligung der Aktionäre führen.

Außerdem könnte sich eine solche Verwässerung durch die Akquisition anderer Unternehmen oder durch Investitionen in Unternehmen – zur Gänze oder teilweise – im Tausch gegen neu begebene Aktien der Gesellschaft sowie durch die Ausübung von Aktienoptionen durch die Mitarbeiter der Gesellschaft im Zusammenhang mit zukünftigen Aktienoptionsprogrammen oder durch die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Zusammenhang mit zukünftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ergeben.

Zukünftige Verkäufe der Aktien der Gesellschaft durch einen Großaktionär könnten den Aktienkurs unter Druck setzen.

Sollten die Großaktionäre der Gesellschaft erhebliche Mengen der Aktien der Gesellschaft an einer öffentlichen Börse verkaufen oder sollten Marktteilnehmer solche Verkäufe für möglich erachten, könnte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft haben.

Der Aktienkurs und das Handelsvolumen der Aktien der Gesellschaft können erheblich schwanken, was zu beträchtlichen Verlusten führen kann.

In der Vergangenheit war der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft volatil und durch schwankende Handelsmengen gekennzeichnet und er könnte auch in Zukunft solchen Bewegungen unterliegen. Bei einem Rückgang des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft könnten die Investoren nicht in der Lage sein, die Aktien der Gesellschaft zu ihrem Kaufpreis oder darüber zu verkaufen. Der Wertpapiermarkt im Allgemeinen verhielt sich in der Vergangenheit volatil. Faktoren, die negative Auswirkungen auf den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft haben oder zu Schwankungen ihres Börsenkurses und ihrer Handelsmengen führen könnten, sind beispielsweise: Änderungen der tatsächlichen oder prognostizieren Ergebnisse der operativen Tätigkeiten der Gesellschaft oder ihrer Wettbewerber, Änderungen von Gewinnprognosen oder die Nichterfüllung der Gewinnerwartungen von Investoren und Analysten, die Einschätzung des Erfolgs und der Auswirkungen der in diesem Prospekt beschriebenen Strategie durch die Investoren und die Bewertung der damit zusammenhängenden Risiken, Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, Änderungen der Aktionäre und weitere Faktoren. Außerdem könnte der Aktienpreis der Gesellschaft durch allgemeine Schwankungen der Aktienkurse, insbesondere der Kurse der Aktien von Unternehmen desselben Sektors, unter Druck gesetzt werden, selbst wenn für eine solche Entwicklung im Geschäfts- oder Gewinnausblick der Gruppe nicht unbedingt ein Grund zu erkennen ist.

Es besteht das Risiko, dass die Gesellschaft keine Dividende ausschütten wird. Die Fähigkeit der Gesellschaft, Dividenden auszuschütten, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Außerdem könnte sich in Zukunft die Dividendenpolitik der Gesellschaft verändern.

Die Gesellschaft darf nur Dividenden ausschütten, wenn sie gemäß den Bestimmungen des Deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) über ausreichende ausschüttbare Gewinne verfügt. Die Gesellschaft ist eine Holdinggesellschaft ohne nennenswerte Vermögenswerte mit Ausnahme direkter und indirekter Beteiligungen an den Tochtergesellschaften, durch die sie operativ tätig ist. Deshalb hängt ihre Fähigkeit, Dividenden auszuschütten, maßgeblich davon ab, ob sie von ihren Tochtergesellschaften ausreichende Mittel erhält. Die Höhe solcher an die Gesellschaft übertragener Vermögenswerte (insbesondere Barmittel) hängt wiederum von der Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften, von ihren operativen Ergebnissen und von ihrem Cashflow ab.

Die Dividendenpolitik der Nordex-Gruppe richtet sich an der strategischen Positionierung des Unternehmens aus, insbesondere der Sicherstellung des weiteren Wachstums sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die für weiteren Effizienzsteigerungen der Windenergieanlegen zur Senkung der Stromgestehungskosten (Cost of Energy – COE) erforderlich sind. Diese beiden strategischen Eckpfeiler müssen gewährleistet sein, um das Unternehmen nachhaltig weiterzuentwickeln. Unter der Voraussetzung, dass beide Eckpfeiler erfüllt und abgesichert sind, strebt die Nordex-Gruppe die Ausschüttung einer Dividende in einem angemessenen Umfang unter Berücksichtigung des freien liquiden Mittel an. Es kann nicht sicher abgesehen werden, zu welchem Zeitpunkt die so von der Gesellschaft vorgesehenen Bedingungen für eine Dividendenausschüttung gegeben sein werden. Dies hängt insbesondere auch von der geschäftlichen Entwicklung der Nordex-Gruppe ab. Es kann daher nicht gewährleistet werden, dass in Zukunft Dividenden gemäß der derzeitigen Dividendenpolitik oder überhaupt Dividenden ausgeschüttet werden.

Darüber hinaus könnten Zahlungen und Mitteltransfers (auch mittels Cash Pooling-Arrangements) der Tochtergesellschaften an die Gesellschaft zwecks Ermöglichung von Dividendenausschüttungen gesetzlich oder anderweitig untersagt werden. Außerdem könnten Zahlungen direkt oder indirekt durch die Bestimmungen der Kreditfazilitäten der Nordex-Gruppe beschränkt werden. Es kann nicht gewährleistet werden, dass zukünftige Kreditvereinbarungen keine solchen Beschränkungen enthalten.

Die Rechte der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft nach deutschem und europäischen Recht können sich von den Aktionärsrechten solcher Gesellschaften unterscheiden, die dem Rechtssystem eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union unterfallen. Daher kann es schwer oder überhaupt nicht möglich sein, Rechte gegen die Nordex SE durchzusetzen, wie dies bei Europäischen Aktiengesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates unterliegen, üblich ist.

Die Gesellschaft ist eine Europäische Gesellschaft mit Sitz in Deutschland und unterliegt dem deutschen und europäischen Recht. Die Rechte der Aktionäre einer solchen Gesellschaft basieren auf ihrer Satzung und auf den anzuwendenden Gesetzen und Bestimmungen und können sich von den Rechten der Aktionäre von Aktiengesellschaften, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union errichtet wurden, unterscheiden. Daher kann es schwer oder überhaupt nicht möglich sein, Rechte gegen die Nordex SE durchzusetzen, wie dies bei Europäischen Aktiengesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates unterliegen, üblich ist. Aktionäre dürfen aufgrund der Bezeichnung der Gesellschaft als "SE" daher nicht unmittelbar darauf schließen, dass ihnen die aus anderen Mitgliedsstaaten bekannten Aktionärsrechte zustehen, sondern müssen sich über den Inhalt der Satzung der Gesellschaft und der deutschen aktienrechtlichen Vorschriften informieren.

3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

3.1 Verantwortung für den Inhalt des Prospekts

Die Nordex SE mit satzungsmäßigen Sitz in der Hansestadt Rostock und der Geschäftsadresse Erich-Schlesinger-Str. 50, 18059 Rostock, Deutschland, und Hauptverwaltungsadresse Langenhorner Chaussee 600, 22146 Hamburg, Deutschland, registriert im Handelsregister des Amtsgericht Rostock, Deutschland, unter HRB 11500 und das Bankhaus Neelmeyer, übernehmen gemäß § 5 Abs. 4 Wertpapierprospektgesetz ("WpPG") die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts und erklären gemäß § 5 Abs. 4 WpPG, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind sowie dass sie die erforderliche Sorgfalt angewendet haben, um sicherzustellen, dass die in diesem Prospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage dieses Prospekts wahrscheinlich verändern können. Unbeschadet von § 16 WpPG sind weder die Gesellschaft noch die Emissionsbank nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, den Prospekt zu aktualisieren.

Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben.

3.2 Gegenstand des Prospekts

Gegenstand dieses Prospekts ist die Zulassung von 16.100.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2016 aus einer am 31. März 2016 unter vollständiger Ausnutzung des von der Hauptversammlung am 3. Juni 2014 geschaffenen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014) gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft in der bis zum 5. April 2016 geltenden Fassung vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (die "Neuen Aktien") zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilsegment des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard). Die Eintragung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgte im Handelsregister des Amtsgericht Rostock am 5. April 2016.

Die Zulassung der Neuen Aktien wird voraussichtlich am 17. Mai 2016 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am 18. Mai 2016 erfolgen.

3.3 Informationen über die zum Handel zuzulassenden Aktien

3.3.1 Stimmrechte

Bei allen Neuen Aktien handelt es sich um auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Jede Neue Aktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen.

3.3.2 Dividenden- und Liquidationsrechte

Zum Datum dieses Prospekts sind die Neuen Aktien ab dem 1. Januar 2016 voll dividendenberechtigt und gewähren die gleichen Rechte wie alle anderen Inhaberaktien der Nordex SE. Im Fall der Liquidation der Gesellschaft werden etwaige Erlöse an die Inhaber der Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil am Aktienkapital der Gesellschaft verteilt.

3.3.3 Form und Verbriefung von Aktien

Alle Aktien der Gesellschaft sind Stückaktien. Alle 96.982.447 Aktien der Gesellschaft werden durch Globalaktienzertifikate repräsentiert, die bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, hinterlegt sind.

§ 6 S. 3 der Satzung der Gesellschaft ("Satzung") schließt den Anspruch der Aktionäre auf Einzelzertifikate und Gewinnanteilsscheine aus, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht von den Vorschriften einer Börse, an der die Aktien zugelassen sind, anders festgelegt ist. Der Vorstand bestimmt die Form der Aktienzertifikate, und der Aufsichtsrat genehmigt diese.

3.3.4 Währung der Wertpapieremission

Die Neuen Aktien sind in Euro denominiert.

3.3.5 ISIN, WKN, Börsenkürzel für die Neuen Aktien

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A0D6554
Wertpapierkennnummer (WKN): A0D655
Börsenkürzel: NDX1

3.3.6 Bestehende Börsennotierung

Zum Datum dieses Prospekts sind 80.882.447 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2016 zum Handel am regulierten Markt der Frankfurt Wertpapierbörse bei gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.

3.3.7 Verkaufs- und Übertragungsbeschränkungen; Lock-Up Vereinbarungen

Die Neuen Aktien sind frei übertragbar, das heißt es bestehen keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen Übertragungsbeschränkungen. Es bestehen beim Handel mit den Neuen Aktien keine rechtlichen Einschränkungen. Die Gesellschaft ist nicht Partei einer Vereinbarung über die schuldrechtliche Beschränkung der Übertragung der Neuen Aktien oder bestehender Aktie (sogenannte "Lock-Up Vereinbarung").

3.4 Informationsquellen für Marktdaten

Soweit nicht anders angegeben, basieren die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen über Marktumfeld, Marktentwicklungen, Wachstumsraten, Markttrends und Wettbewerb in den Märkten, in denen die Gruppe tätig ist, auf den Beurteilungen der Gesellschaft. Diese Beurteilungen basieren ihrerseits auf internen Beobachtungen des Marktes und auf verschiedenen Marktstudien.

Für die Erstellung dieses Prospekts wurden folgende Quellen herangezogen:

  • Bloomberg New Energy Finance (BNEF) vom 28. Januar 2016, "Company Profiles: Wind Turbine Manufacturers"
  • Bloomberg New Energy Finance (BNEF), vom 19. Februar 2016, "2015 Global Wind Turbine Market Shares"
  • Global Wind Energy Council: "Global Wind Statistics 2015", 10. Februar 2016, unter: http://www.gwec.net/wp-content/uploads/vip/GWEC-PRstats-2015_LR_corrected.pdf
  • The European Wind Energy Association ("EWEA): "Wind adds 13GW new capacity in 2015: 44% of all new power", 09. Februar 2016, unter: http://www.ewea.org/pressreleases/detail/2016/02/09/wind-adds-13gw-new-capacity-in-2015-44-percent-of-all-newpower/
  • EWEA: "Wind in power, 2015 European statistics", Februar 2016, unter: http://www.ewea.org/fileadmin/files/library/publications/statistics/EWEA-Annual-Statistics-2015.pdf
  • EWEA: "Record 13bn euro invested in offshore wind in 2015: 3GW new capacity", 02. Februar 2016, unter: http://www.ewea.org/press-releases/detail/2016/02/02/record-13bn-euroinvested-in-offshore-wind-in-2015-3gw-new-capacity/
  • EWEA: "The European offshore wind industry key trends and statistics 2015", Februar 2015, unter: http://www.ewea.org/fileadmin/files/library/publications/statistics/EWEA-European-Offshore-Statistics-2015.pdf
  • MAKE Consulting (Nicolas Heschung), Market Outlook Update Q1/2016 Total Market Outlook, 2013–2025e, April 2016
  • Deutsche WindGuard: "Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland", 2015, unter: http://www.windguard.de/_Resources/Persistent/5f69ea69f71f901b3dd91247f08fd2e0c67c46 b8/Factsheet-Status-Windenergieausbau-an-Land-Jahr-2015.pdf.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass in diesem Prospekt Bezug auf Informationen über Märkte und Markttrends genommen wird. Diese Informationen wurden den oben genannten Marktstudien und anderen Quellen entnommen. Die Gesellschaft hat diese Informationen genau wiedergegeben, und soweit ihr aus den von solchen Dritten veröffentlichten Informationen bekannt und sie dies zu überprüfen in der Lage ist, wurden keine Fakten unterschlagen, die die wiedergegebenen Informationen ungenau oder irreführend machen könnten. Trotzdem wird potenziellen Investoren geraten, diese Daten mit Vorsicht zu betrachten. So basieren Marktstudien oft auf Informationen oder Annahmen, die nicht zutreffend oder angemessen erscheinen, und ihre Methode ist von Natur aus spekulativ.

Unabhängig von der Übernahme der Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts durch die Gesellschaft (siehe den Abschnitt 3.1 Allgemeine InformationenVerantwortung für den Inhalt des Prospekts-) hat die Gesellschaft die Zahlen, Marktdaten oder andere Informationen, auf denen Dritte ihre Studien gründen, keiner unabhängigen Prüfung unterzogen. Demgemäß gibt die Gesellschaft keine Erklärungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit solcher aus Drittstudien stammenden Informationen, die in den Prospekt aufgenommen wurden, ab. Potenzielle Investoren werden darauf hingewiesen, dass die eigenen Schätzungen und Meinungen und Überzeugungen der Gesellschaft nicht immer auf Studien Dritter basieren.

3.5 Einsehbare Dokumente

Für den Zeitraum, in dem dieser Prospekt gültig ist, liegen folgende Dokumente während der regulären Geschäftszeiten im Büro der Gesellschaft in der Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg, Deutschland (Tel. +49 (0) 40 – 300 30 - 0), aus:

  • die Satzung der Gesellschaft;
  • die gemäß IFRS für die am 31. Dezember 2015, 2014 und 2013 endenden Geschäftsjahre erstellten geprüften konsolidierten Abschlüsse der Gesellschaft; und

• der gemäß Handelsgesetzbuch erstellte geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr.

Die oben angeführten Dokumente sowie dieser Prospekt sind auch im Internet unter http://www.nordex-online.com/ unter der Rubrik Investor Relations auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar. Die oben erwähnten Abschlüsse wurden zusätzlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die zukünftigen Jahres- und Zwischenabschlüsse der Gesellschaft werden auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht (siehe Abschnitt 12.6 "Allgemeine Angaben zur Nordex SE und zur Nordex Gruppe—Meldungen, Zahlstelle").

3.6 Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Eine zukunftsgerichtete Aussage ist eine Aussage, die sich nicht auf historische Fakten oder Ereignisse oder auf Fakten oder Ereignisse zum Datum dieses Prospekts bezieht. Dies gilt insbesondere für in diesem Prospekt enthaltene Aussagen, die Informationen über das zukünftige Ertragspotenzial der Gruppe, Pläne und Erwartungen in Bezug auf das geschäftliche Wachstum der Gesellschaft und ihre Rentabilität sowie über die allgemeine Wirtschaftssituation beinhalten, in der die Gesellschaft operiert. Aussagen, die Begriffe wie "Prognosen", "Vorhersagen", "Pläne", "Unterfangen" oder "erwarten" enthalten, lassen darauf schließen, dass es sich um eine zukunftsgerichtete Aussage handelt.

Da sich die in diesem Prospekt enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen auf zukünftige Ereignisse beziehen, unterliegen sie Risiken und Unsicherheitsfaktoren und basieren auf Schätzungen und Beurteilungen, die nach bestem aktuellem Wissen der Gesellschaft vorgenommen wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf Annahmen, Unsicherheiten und anderen Faktoren, deren Eintritt oder Nicht-Eintritt dazu führen könnte, dass die aktuellen Ergebnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Finanz- und Ertragslage und Rentabilität erheblich von den Erwartungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen konkret oder stillschweigend enthalten sind. Diese Ausdrücke finden sich in verschiedenen Teilen dieses Prospekts, unter anderem in den Abschnitten 2 "Risikofaktoren", 7 "Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und der Geschäftstätigkeit", 11 "Märkte und Wettbewerb", 10 "Überblick über die Geschäftstätigkeit" und 20.2 "Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten–Ausblick". Des Weiteren finden sich diese Ausdrücke in allen Abschnitten dieses Prospekts, die Informationen über die Absichten, Überzeugungen oder aktuellen Erwartungen der Gruppe betreffend ihre zukünftige Finanzlage und ihre operativen Ergebnisse, Pläne, ihre Liquidität, ihren geschäftlichen Ausblick, ihr Wachstum, ihre Strategie und ihre Rentabilität sowie über das wirtschaftliche und regulatorische Umfeld enthalten, in dem Nordex operiert.

In Anbetracht dieser Unsicherheiten und Annahmen ist es auch möglich, dass die in diesem Prospekt erwarteten zukünftigen Ereignisse nicht eintreten. Außerdem könnten sich die in diesem Prospekt wiedergegebenen zukunftsgerichteten Schätzungen und Prognosen als ungenau erweisen (nähere Informationen über die in diesem Prospekt verwendeten Drittquellen siehe den Abschnitt 3.4 "Allgemeine Informationen–Informationsquellen für Marktdaten"). Die tatsächlichen Ergebnisse, die tatsächliche Performance oder die tatsächlichen Ereignisse können erheblich von den in solchen Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen, unter anderem aus folgenden Gründen:

  • Änderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland einschließlich Änderungen der Arbeitslosenzahlen, der Höhe der Verbraucherpreise, der Gehaltshöhen etc.;
  • Demografische Veränderungen insbesondere in Deutschland;
  • Änderungen, die Auswirkungen auf das Zinsniveau haben;
  • Änderungen im Wettbewerbsumfeld, z. B. einer stärkeren Konsolidierung in der Branche der Nordex-Gruppe;
  • Politische Veränderungen und

• Änderungen von Gesetzen und Bestimmungen, insbesondere von Änderungen hinsichtlich der Anreizsysteme für die Produktion von Energie aus erneuerbaren Energiequellen.

Außerdem ist anzumerken, dass die Gesellschaft nicht zur Aktualisierung von zukunftsgerichteten Aussagen oder zur Bestätigung solcher Aussagen im Lichte aktueller Ereignisse oder Entwicklungen, außer wie gesetzlich auferlegt, verpflichtet ist.

Eine nähere Beschreibung einiger Faktoren, die Auswirkungen auf die zukunftsgerichteten Aussagen der Gesellschaft haben könnten, finden Sie im Abschnitt 2 "Risikofaktoren".

3.7 Währungsangaben

In diesem Prospekt bezeichnen "Euro" und "EUR" die von bestimmten Teilnehmerstaaten in der Europäischen Union, darunter von der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschland"), zum 1. Januar 1999 eingeführte europäische Einheitswährung.

3.8 Kosten der Zulassung

Die im Zusammenhang mit der Zulassung von 16.100.000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse erwarteten Kosten belaufen sich auf insgesamt ungefähr EUR 600.000,00.

4 VERWENDUNG DES AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGEN BILANZGEWINNS, ERGEBNIS PRO AKTIE UND DIVIDENDENPOLITIK

4.1 Allgemeine Bestimmungen betreffend Gewinnverwendung und Dividendenausschüttungen

Der Anteil der Aktionäre an den Gewinnen der Gesellschaft wird auf der Grundlage ihrer jeweiligen Anteile am Aktienkapital der Gesellschaft festgelegt. Für eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) nach deutschem Recht werden die Ausschüttung von Dividenden für ein bestimmtes Geschäftsjahr und deren Höhe und Zahlungsdatum von der Hauptversammlung im folgenden Geschäftsjahr entweder auf gemeinsamen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat oder auf Vorschlag des Vorstandes oder des Aufsichtsrats beschlossen. Die Hauptversammlung muss innerhalb der ersten sechs Monate jedes Geschäftsjahrs abgehalten werden.

Dividenden dürfen nur vom Bilanzgewinn der Gesellschaft ausgeschüttet werden. Der Bilanzgewinn wird auf der Grundlage des nach deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten und geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft, wie im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch ("HGB") und im Aktiengesetz geregelt, ermittelt. Die in den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze unterscheiden sich erheblich vom IFRS.

Bei der Ermittlung des Bilanzgewinns muss der Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag um die Gewinn- /Verlustvorträge des vorhergehenden Geschäftsjahrs und um Auflösungen oder Zuführungen zu Rücklagen bereinigt werden. Gesetzlich ist die Bildung bestimmter Rücklagen vorgeschrieben, und die in dem gegebenen Geschäftsjahr zwingend den Rücklagen zugewiesenen Beträge müssen bei der Berechnung des Bilanzgewinns in Abzug gebracht werden. Der Vorstand muss den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen zum Abschluss) sowie einen Konzernlagebericht für das vorhergehende Geschäftsjahr innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist erstellen und diese unmittelbar nach ihrer Erstellung dem Aufsichtsrat und den Wirtschaftsprüfern vorlegen. Gleichzeitig muss der Vorstand dem Aufsichtsrat einen Vorschlag für die Zuweisung des Bilanzgewinns der Gesellschaft gemäß Art. 61 der Verordnung (EG) 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (die "SE-Verordnung") gemeinsam mit § 170 des deutschen Aktiengesetzes vorlegen. Laut Art. 61 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 171 des deutschen Aktiengesetzes ist der Aufsichtsrat verpflichtet, die Abschlüsse, den Konzernlagebericht des Vorstandes und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und der Hauptversammlung schriftlich seine Ergebnisse bekanntzugeben.

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Zuweisung des Bilanzgewinns erfordert eine einfache Stimmenmehrheit. Bei der Hauptversammlung kann auch beschlossen werden, die auszuschüttenden Dividenden teilweise oder zur Gänze in Sachwerten zu bezahlen, zum Beispiel in Form eigener Aktien, die von der Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt gehalten werden. Der Vorstand kann vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats entscheiden, gemäß Art. 5 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 59 des deutschen Aktiengesetzes eine Vorauszahlung auf die Dividenden zu bezahlen. Die von der Hauptversammlung beschlossenen Dividenden sind bis zum 1. Januar 2017 unmittelbar nach der betreffenden Hauptversammlung fällig und zu zahlen, sofern im Dividendenbeschluss nicht gemäß den Regeln des jeweiligen Clearing-Systems etwas anderes festgelegt ist. Ab dem 1. Januar 2017 werden die von der Hauptversammlung beschlossenen Dividenden am dritten Geschäftstag im Sinne des § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG fällig, sofern in dem Beschluss oder der Satzung keine spätere Fälligkeit vorgesehen ist. Nach einem Zeitraum von drei Jahren verjähren nicht geltend gemachte Dividendenansprüche. Nach der Verjährung des Dividendenanspruchs gemäß den geltenden Verjährungsvorschriften geht der Anspruch auf die Gesellschaft über. Da sämtliche Aktien der Gesellschaft bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft hinterlegt sind, werden Dividenden über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft zugunsten der Aktionäre an die Depotbanken überwiesen. Deutsche Depotbanken sind ebenso verpflichtet, die Mittel an ihre Kunden auszuschütten. Aktionäre, die eine Depotbank außerhalb Deutschlands verwenden, müssen sich bei ihrer jeweiligen Bank nach den in ihrem Fall anzuwendenden Konditionen erkundigen. Mitteilungen über die Ausschüttung beschlossener Dividenden werden im deutschen Bundesanzeiger unmittelbar nach der Hauptversammlung veröffentlicht. Soweit die Gesellschaft gemäß deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften berechtigt ist Dividenden auszuschütten, und entsprechende Entscheidungen getroffen werden, unterliegen die Ansprüche der Aktionäre auf Dividenden keinen Beschränkungen. Generell wird auf ausgeschüttete Dividenden Kapitalertragsteuer einbehalten. Für nähere Informationen über die Besteuerung von Dividenden siehe Abschnitt 17.2.1 "Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland—Besteuerung der in Deutschland ansässigen Aktionäre— Besteuerung von Dividenden" und 17.3.1 "Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland— Besteuerung der im Ausland ansässigen Aktionäre—Besteuerung von Dividenden".

4.2 Dividendenpolitik und Gewinn pro Aktie

Die Dividendenpolitik der Nordex SE richtet sich an der strategischen Positionierung des Unternehmens aus, insbesondere der Sicherstellung des weiteren Wachstums sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die für weiteren Effizienzsteigerungen der Windenergieanlegen zur Senkung der Stromgestehungskosten (Cost of Energy – COE) erforderlich sind. Diese beiden strategischen Eckpfeiler müssen gewährleistet sein, um die Nordex-Gruppe nachhaltig weiterzuentwickeln.

Unter der Voraussetzung, dass die beiden vorgenannten Eckpfeiler erfüllt und abgesichert sind, strebt die Nordex-Gruppe die Ausschüttung einer Dividende in einem angemessenen Umfang unter Berücksichtigung der freien liquiden Mittel an.

Da die Gesellschaft selbst kein operatives Geschäft betreibt, hängt ihre Fähigkeit zur Ausschüttung von Dividenden von den von ihren operativen Tochtergesellschaften erwirtschafteten Gewinnen und Cashflows, die diese an die Gesellschaft abführen, ab.

Die Gesellschaft hat in den letzten drei Geschäftsjahren keine Dividende an ihre Aktionäre ausgeschüttet.

Es kann nicht sicher abgesehen werden, zu welchem Zeitpunkt die von der Gesellschaft definierten und vorstehend beschriebenen Bedingungen für eine Dividendenausschüttung gegeben sein werden. Dies hängt insbesondere auch von der geschäftlichen Entwicklung der Nordex-Gruppe ab. Es kann daher nicht gewährleistet werden, dass in Zukunft Dividenden gemäß der derzeitigen Dividendenpolitik oder überhaupt Dividenden ausgeschüttet werden.

5 KAPITALAUSSTATTUNG UND VERSCHULDUNG

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kapitalausstattung und die Netto-Liquidität der Nordex-Gruppe zum 29. Februar 2016 aufgrund ihres Rechnungswesens. In die Kapitalausstattung wurden latente Steuerschulden zum 29. Februar 2016 in Höhe von TEUR 64.343 nicht mit einbezogen. In die Netto-Liquidität wurden nur zinstragende Finanzforderungen und Finanzschulden einbezogen. Die Angaben in der nachfolgenden Tabelle entstammen dem internen Rechnungswesen der Gesellschaft und sind ungeprüft. Diese Tabelle sollte im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss der Nordex-Gruppe zum 31. Dezember 2015 gelesen werden. Anlegern wird empfohlen, diese Tabellen in Verbindung mit den Abschnitten 6 "Ausgewählte Finanzinformationen" und 7 "Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex SE" zu lesen.

5.1 Kapitalausstattung

Zum
29. Februar 2016
(ungeprüft)
(in TEUR.)
Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt(1)
781.089
davon besichert 0
davon garantiert(2)
0
davon unbesichert/nicht garantiert 781.089
Langfristige Verbindlichkeiten gesamt(3)
92.620
davon besichert 0
davon garantiert(2)
0
davon unbesichert/nicht garantiert 92.620
Eigenkapital der Aktionäre der Gesellschaft gemäß Bilanz(4)
467.571
Gezeichnetes Kapital(5)
80.882
Kapitalrücklage(6)
229.113
Andere Rücklagen(7)
157.576
Summe aus Eigenkapital der Aktionäre der Gesellschaft und 1.341.280
Verbindlichkeiten

(1) Bezeichnung als "Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt", in der ESMA-Aktualisierung der CESR-Empfehlungen vom 20. März 2013, ESMA/2013/319 ("ESMA-Aktualisierung").

  • (2) "Garantiert" beinhaltet die von Dritten zugunsten der Gruppe abgegebenen Garantien.
  • (3) Bezeichnung als "Langfristiges Fremdkapital, gesamt (ohne den aktuellen Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten)" in der ESMA-Aktualisierung.
  • (4) Bezeichnung als "Eigenkapital" in der ESMA-Aktualisierung.
  • (5) Bezeichnung als "Aktienkapital" in der ESMA-Aktualisierung.
  • (6) Bezeichnung als "gesetzliche Rücklage" in der ESMA-Aktualisierung.
  • (7) Die Position "Andere Rücklagen" beinhaltet Gewinnrücklagen, Cash-Flow-Hedges, Fremdwährungsausgleichsposten, den Konzernergebnisvortrag und das Konzernergebnis.

5.2 Verschuldung

Zum
29. Februar 2016
(ungeprüft)
(in TEUR)
A. Zahlungsmittel 86
B. Zahlungsmitteläquivalente 506.072
C. Börsengängige Wertpapiere(1)
0
D. Liquidität(2)
506.158
E. Kurzfristige Finanzforderungen 0
F. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 13.048
G. Kurzfristiger Anteil an langfristigen Verbindlichkeiten(3)
158.317
H. Andere kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0
I. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten(4)
171.365
J. Kurzfristige Nettofinanzverschuldung(5)
-334.793
K. Sonstige langfristige, originäre Finanzverbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten(6)
87.500
L. Ausgegebene Anleihen 0
M. Sonstige langfristige Finanzverbindlichkeiten(7)
0
N. Langfristige Finanzverbindlichkeiten(8)
87.500
O. Nettofinanzverschuldung(9)
-247.293

(1) Bezieht sich auf "Handelspapiere" in der ESMA-Aktualisierung.

(2) Liquidität ist die Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie börsengängigen Wertpapieren.

(3) Die Position "Kurzfristiger Anteil an langfristigen Verbindlichkeiten", wie in der ESMA-Aktualisierung angegeben, beinhaltet Finanzverbindlichkeiten, die innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig werden und ursprünglich als langfristige finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft waren.

(4) Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten sind die Summe aus kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, dem kurzfristigen Anteil an langfristigen Verbindlichkeiten und anderen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.

  • (5) Kurzfristige Nettofinanzverschuldung ist die Differenz zwischen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und der Summe aus Liquidität und kurzfristigen Finanzforderungen. Weist die kurzfristige Nettofinanzverschuldung einen negativen Betrag aus, übersteigt die Summe aus Liquidität und kurzfristigen Finanzforderungen die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
  • (6) Bezieht sich auf "langfristige Bankdarlehen" in der ESMA-Aktualisierung.
  • (7) Bezieht sich auf "andere langfristige Bankdarlehen" in der ESMA-Aktualisierung.
  • (8) Langfristige Finanzverbindlichkeiten sind die Summe aus sonstigen langfristigen, originären Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, ausgegebenen Anleihen und sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten.
  • (9) Nettofinanzverschuldung ist die Summe aus kurzfristiger Nettofinanzverschuldung und langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Weist die Nettofinanzverschuldung einen negativen Betrag aus, übersteigt die Summe aus Liquidität und kurzfristigen Finanzforderungen die Summe aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten und langfristigen Finanzverbindlichkeiten.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen (auch als "indirekte" Verschuldung im Sinne der ESMA-Aktualisierung bezeichnet) der Nordex-Gruppe belaufen sich zum 29. Februar 2016 auf insgesamt EUR 55,5 Mio. bestehend aus Operate-Leasing- und Mietverpflichtungen in Höhe von insgesamt EUR 54,2 Mio. sowie Investitionsausgaben in Sachanlagen und beauftragte Architektenleistungen in Höhe von EUR 1,3 Mio. Zudem bestehen Eventualschulden aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses zum 29. Februar 2016 nicht hinreichend für die Bildung einer Rückstellung war.

5.3 Keine wesentlichen Änderungen in der Finanzlage oder Handelsposition

Seit dem 31. Dezember 2015 bis zum Datum dieses Prospekts sind keine wesentlichen Änderungen in der Finanzlage oder Handelsposition der Nordex-Gruppe eingetreten.

5.4 Erklärung zum Geschäftskapital

Nach Ansicht der Gesellschaft ist die Gruppe in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen, die innerhalb der zwölf Monate nach dem Datum dieses Prospekts fällig werden, nachzukommen.

6 AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN

Die in den nachstehenden Tabellen enthaltenen Finanzinformationen sind den geprüften Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die zum 31. Dezember 2015, 2014 und 2013 endenden Geschäftsjahre entnommen oder aus ihnen abgeleitet. Diese Konzernabschlüsse wurden in Übereinstimmung mit den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften ("IFRS") in der von der Europäischen Union übernommenen Form erstellt. Zusätzliche Informationen in diesem Prospekt wurden dem geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr entnommen, der gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt wurde.

Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Deutschland, ("PwC") hat die Konzernabschlüsse der zum 31. Dezember 2015, 2014 und 2013 endenden Geschäftsjahre und den Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die vorgenannten Jahresabschlüsse der Gesellschaft gemäß IFRS und HGB sowie die Bestätigungsvermerke sind in diesem Prospekt, beginnend auf Seite F-1, aufgeführt.

Sofern Finanzdaten in den nachstehenden Tabellen als "geprüft" gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass sie den oben genannten geprüften Konzern- und Jahresabschlüssen entnommen wurden. Die Kennzeichnung "ungeprüft" wird in den nachstehenden Tabellen zur Kenntlichmachung von Finanzdaten verwendet, die nicht den oben genannten Konzern- und Jahresabschlüssen sondern den Buchführungs- oder Rechnungslegungsunterlagen entnommen oder aus diesen abgeleitet wurden. Sämtliche Finanzdaten, die im Text und den nachfolgenden Tabellen dargestellt sind, sind in Millionen Euro angegeben (EUR Mio.), sofern nicht anders angegeben. Um zu erreichen, dass die im Text und in den Tabellen verwendeten Zahlen in der Summe den angegebenen Gesamtsummen entsprechen, sind die Zahlen auf die nächste volle Zahl kaufmännisch oder auf eine die Addition erleichternde Zahl gerundet. Im Text und in den Tabellen enthaltene prozentuale Änderungen sind kaufmännisch auf eine Dezimalstelle gerundet, sofern nicht anders angegeben. Finanzangaben denen ein Minus ("-") vorangestellt ist, kennzeichnen negative Zahlen. In Bezug auf Finanzangaben im Prospekt bedeutet ein Strich ("−"), dass die betreffende Finanzangabe nicht verfügbar ist, während eine Null ("0") bedeutet, dass die betreffende Finanzangabe verfügbar ist, aber Null entspricht oder auf Null gerundet wurde.

Die nachstehend dargestellten ausgewählten Konzernfinanzinformationen sollten in Verbindung mit dem Abschnitt "Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex SE" und den in diesem Prospekt abgedruckten Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anhängen sowie den an anderer Stelle in diesem Prospekt enthaltenen weiteren Finanzinformationen gelesen werden.

01.01.2015 01.01.2014 01.01.2013
- - -
31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Umsatzerlöse 2.430,1 1.734,5 1.429,3
Bestandsveränderungen und andere
aktivierte Eigenleistungen -14,0 5,0 73,0
Gesamtleistung 2.416,1 1.739,5 1.502,3
Sonstige betriebliche Erträge 21,4 22,6 6,8
Materialaufwand -1.879,8 -1.342,7 -1.151,1
Personalaufwand -197,3 -167,7 -153,2
Abschreibungen -56,1 -43,0 -39,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen -178,1 -130,7 -121,3
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 126,2 78,0 44,3

6.1 Daten aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge aus Beteiligungen 1,0 0,3 0,3
Ergebnis aus der At-Equity Bewertung -1,2 -2,5 -0,5
Abschreibungen auf Finanzanlagen -7,1 -2,5 0,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,4 2,4 1,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -23,2 -20,4 -27,7
Finanzergebnis -28,1 -22,7 -26,1
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 98,1 55,3 18,2
Ertragsteuern -45,8 -16,3 -7,9
Konzern-Gewinn 52,3 39,0 10,3

6.2 Daten aus der Konzernbilanz

Aktiva 31.12.2015
EUR Mio.
31.12.2014
EUR Mio.
31.12.2013
EUR Mio.
Flüssige Mittel 529,0 388,4 333,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen 275,5 185,5 214,0
Vorräte 218,6 273,9 263,9
Forderungen aus Ertragsteuern 4,8 1,7 0,1
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 42,1 27,5 33,4
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 69,0 44,2 55,1
Kurzfristige Aktiva 1.139,0 921,2 899,5
Sachanlagen 145,6 136,2 117,4
Geschäfts- oder Firmenwert 10,0 10,0 10,0
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 110,9 106,1 94,3
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5,8 2,9 3,2
Finanzanlagen 2,2 2,2 4,7
Anteile an assoziierten Unternehmen 8,7 13,3 7,9
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 2,9 3,1 3,5
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 0,0 0,0 0,1
Latente Steueransprüche 35,0 44,9 50,8
Langfristige Aktiva 321,1 318,7 291,9
Aktiva 1.460,1 1.239,9 1.191,4
Passiva 31.12.2015
EUR Mio.
31.12.2014
EUR Mio.
31.12.2013
EUR Mio.
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6,6 0,0 8,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
254,9 177,5 190,3
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 11,9 3,9 0,2
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 66,5 31,1 45,3
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 184,2 25,7 20,7
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 353,4 391,1 320,4
Kurzfristige Passiva 877,5 629,3 585,3
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 43,8 0,0 16,9
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1,7 1,8 1,4
Sonstige langfristige Rückstellungen 22,6 21,4 17,1
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 156,8 167,6
Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 3,5 3,8 2,0
Latente Steuerschulden 55,4 30,8 33,0
Langfristige Passiva 127,0 214,6 238,0
Gezeichnetes Kapital 80,9 80,9 80,9
Kapitalrücklage 229,1 242,6 242,9
Andere Gewinnrücklagen -11,0 -8,0 -10,9
Cash-Flow-Hedges 1,7 -2,9 6,1
Fremdwährungsausgleichsposten 5,7 1,8 3,3
Konzernergebnisvortrag 149,2 81,6 45,8
Konzernergebnis 0,0 0,0 0,0
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 455,6 396,0 368,1
Eigenkapital 455,6 396,0 368,1
Passiva 1.460,1 1.239,9 1.191,4

6.3 Daten aus der Konzern-Kapitalflussrechnung

01.01.2015 01.01.2014 01.01.2013
- - -
31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 168,0 160,3 98,1
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -73,4 -71,6 -74,3
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 50,0 -38,3 44,1
= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 144,6 50,4 67,9
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 388,4 333,0 274,8
+ Finanzmittelbestand aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises 0,0 0,0 0,1
+/- Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands -4,0 5,0 -9,8
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode
(Flüssige Mittel gemäß Konzernbilanz) 529,0 388,4 333,0

Die Gesamtleistung der Nordex Gruppe erhöhte sich im Dreijahresvergleich von EUR 1.502,3 Mio. in 2013 über EUR 1.739,5 Mio. in 2014 auf EUR 2.416,10 Mio. in 2015. Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens auf allen Wertschöpfungsstufen, insbesondere in der Produktion und in der Errichtung.

Aufgrund des Anstiegs der Gesamtleistung stieg bei einer leicht erhöhten Materialaufwandsquote von 77,4% in 2015 gegenüber 77,2% in 2014 und 76,6% in 2013 auch der Rohertrag von EUR 351,2 Mio. in 2013 auf 536,3 Mio. in 2015.

Einen Anstieg verzeichneten, neben dem Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen (2015: EUR 156,7 Mio.; 2014: EUR 108,0 Mio.; 2013: EUR 114,4 Mio.) auch die Personalaufwendungen. Die Entwicklung auf EUR 197,3 Mio. in 2015 (2014: EUR 167,7 Mio.; 2013: EUR 153,2 Mio.) resultiert dabei im Wesentlichen aus der Lohnentwicklung in Europa sowie der Veränderung der Personalstruktur in den Regionen Europa, Naher Osten und Afrika (zusammen die Region "EMEA").

Im Finanzergebnis ist in 2015 eine Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 7,1 Mio. enthalten. Die gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Zinsaufwendungen ergeben sich aus dem gestiegenen Geschäftsvolumen und einer erhöhten Ausnutzung der syndizierten Aval-Kreditlinie. In 2014 ergaben sich im Vergleich zu 2013 niedrigere Zinsaufwendungen infolge der Refinanzierung des Nordex-Konzerns zu günstigeren Konditionen.

Die Steuerquote beträgt in 2015 46,7% gegenüber 29,5% in 2014 bzw. 43,4% in 2013. Der Anstieg von 2014 auf 2015 liegt in dem Entfall von Verlustvorträgen im Zusammenhang mit der Veränderung der Beteiligungsstruktur der Nordex SE begründet.

Die Bilanzsumme erhöhte sich über den dreijährigen Betrachtungszeitraum kontinuierlich von EUR 1.191,4 Mio. in 2013 über EUR 1.239,9 Mio. in 2014 auf EUR 1.460,1 Mio. in 2015. Auf der Aktivseite resultiert diese Entwicklung wesentlich aus dem gestiegenen Bestand an flüssigen Mitteln von EUR 333,0 Mio. in 2013 auf EUR 529,0 Mio. in 2015, während auf der Passivseite eine Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 190,3 Mio. in 2013 auf EUR 254,9 Mio. in 2015 zu verzeichnen ist.

Das Eigenkapital erhöhte sich im gleichen Zeitraum von EUR 368,1 Mio. in 2013 auf EUR 455,6 Mio. in 2015 (2014: EUR 396,0 Mio.). Die Eigenkapitalquote sank im gleichen Zeitraum von 31,9% auf 31,2%.

Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes war sowohl in 2013 (EUR 67,9 Mio.) als auch in 2014 (EUR 50,4 Mio.) wie auch in 2015 (EUR 144,6 Mio.) positiv. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der sich von EUR 98,1 Mio. in 2013 auf EUR 168,0 Mio. in 2015 erhöhte, resultiert vorwiegend aus dem Konzerngewinn einschließlich der Abschreibung sowie der Veränderung der Kapitalbindung im Working Capital.

Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet die Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie für aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen und bewegt sich im betrachteten Zeitraum in einem Bereich von EUR -71,6 Mio. bis EUR -74,3 Mio.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 50,0 Mio. in 2015 resultiert aus der Inanspruchnahme eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank. In 2014 belief er sich auf EUR - 38,3 Mio. und war geprägt von der Rückführung des Konsortialkredits und der Ablösung des Finanzierungsleasings. In 2013 betrug er EUR 44,1 Mio. und ergab sich aus der Kapitalerhöhung und der Rückzahlung von Bankkrediten.

7 DARSTELLUNG UND ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER NORDEX SE

7.1 Überblick

Nordex ist ein integrierter Anbieter von Onshore-Windenergieanlagen der Multimegawattklasse für den Einsatz an unterschiedlichen Stark-, Mittel- und Schwachwindstandorten. Dabei konzentriert sich das Unternehmen auf die Entwicklung des Gesamtsystems inklusive Steuerungssoftware und wichtiger Kernkomponenten, produziert diese und bietet angrenzende Dienstleistungen an. Das betrifft insbesondere den Vertrieb von Windenergieanlagen und – in ausgewählten Märkten – die vorgelagerte Projektentwicklung von Windparks sowie das Angebot schlüsselfertiger Lösungen. Ferner übernimmt Nordex die Errichtung und den Service für Windturbinen, dabei fokussiert sich das Unternehmen auf die langfristige Kundenbetreuung. Der Finanzbereich der Gruppe unterstützt die Kunden zudem mit Leistungen im Zusammenhang mit der Projektfinanzierung über nationale und internationale Geschäftsbanken.

Für die Zwecke dieses Prospekts wird auf Folgendes hingewiesen: Die Begriffe "Windenergieanlage", "Windkraftanlage" sowie "Windturbine" werden in allen Abschnitten dieses Prospekts gleichbedeutend verwendet und sind untereinander austauschbar.

In technischer Hinsicht konzentriert sich Nordex auf die Entwicklung und Weiterentwicklung von Windturbinen, die es auf der einen Seite dem Betreiber erlauben, in den jeweiligen Einsatzgebieten zu möglichst geringen Stromgestehungskosten (Cost of Energy, COE) "grünen" Strom zu produzieren, sowie auf der anderen Seite die Basis bilden, um die Profitabilität für das Unternehmen sicherzustellen und auszubauen.

Deshalb hat das Unternehmen in seine Produktentwicklung, die sich auf bewährte Technologie stützt, investiert und bietet nun mit der Generation Delta eine Anlagenplattform für alle Windklassen an, die sich durch ein verbessertes Rotorleistungsverhältnis, eine geringe spezifische Kopfmasse sowie optimierte Schallleistungskurven auszeichnet. Ein wichtiger Bestandteil sind dabei Rotorblätter, die Nordex selbst entwickelt, testet, zertifizieren lässt sowie zu einem nennenswerten Anteil selbst produziert bzw. bei seinen "Built-to-Print"-Partnern herstellen lässt. Die Rotorblätter zeichnen sich durch geringe Schallemissionen für das gesamte Anlagenportfolio aus. Die gewährleistete maximale Schallemission der Schwachwindturbine N131/3000 liegt bei 104,5 db(A).

Den zweiten technischen Schwerpunkt bildete die Optimierung der Betriebsführung und der Anlagensteuerung der Turbinen. Hiermit reagiert Nordex auf die steigenden Anforderungen der Stromnetzbetreiber im Hinblick auf die Netzintegration.

Die eigene Fertigung erfolgte bisher in Deutschland. In der Hansestadt Rostock werden an zwei Standorten Maschinenhäuser montiert bzw. Rotorblätter gefertigt. Dabei wird ein Großteil der eingesetzten Komponenten von Partnerfirmen zugeliefert. Nordex verfolgt das Konzept der Systemintegration und bindet die Kompetenz seiner Lieferanten in die internen Prozesse – insbesondere im Rahmen der Produktentwicklung – mit ein. Um möglichst hohe Skaleneffekte zu erwirtschaften, setzt Nordex auf Linienfertigung bei der Turbinenmontage bzw. Teilautomatisierung in der Rotorblattproduktion sowie auf eine weitgehende Standardisierung seiner Produkte (Gleichteile).

7.2 Darstellung wesentlichen Einflussfaktoren

7.2.1 Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind eine der wesentlichen Grundlagen für den Geschäftsbetrieb der Nordex-Gruppe. Hierzu zählen kommerzielle Aspekte wie Großhandelspreise für Gas, Öl und Kohle als Brennstoff für fossil befeuerte Energieerzeugungsanlagen, Preise für Emissionsrechte und auch das Strompreisniveau an den internationalen Stromhandelsbörsen. In einem Umfeld niedriger Strompreise ist es für Windenergieanlagen schwieriger, in allen drei Windklassen ("IEC1" – Starkwindgebiete; "IEC2" – Mittelwindgebiete; "IEC3" – Schwachwindgebiete) gegen konventionelle Erzeugungstechnologien zu konkurrieren.

Weitere energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen sind technischer Natur wie insbesondere der Zugang zum Netzanschluss, Netzanschlussbedingungen und Regelbarkeit der Windenergieanlagen. Hier müssen Nordex-Anlagen länderspezifische Anforderungen erfüllen bzw. ertüchtigt werden, um in den jeweiligen Zielmärkten genehmigungsfähig zu sein.

7.2.2 Regulatorische Rahmenbedingungen für erneuerbare Erzeugungstechnologien

Die zuvor beschriebenen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere ein geringes Strompreisniveau, beschränken die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Erzeugungstechnologien. Diese sind daher weiterhin in vielen Märkten von regulatorischen Vorgaben, Ausbauzielen oder Einspeisevergütungen abhängig. Hier haben Ankündigungen oder Durchführungen von Gesetzesänderungen, z.B. der Wechsel von einem Markt mit fester Einspeisevergütung hin zu einem Markt, der auf Auktionsverfahren basiert, eine starke Auswirkung auf die Nachfrage nach Windenergieanlagen.

7.2.3 Kundennachfrage

Die Kundennachfrage bestimmt sich im Wesentlichen aus den vorgenannten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen für erneuerbare Erzeugungstechnologien. Hier sind zwei Nachfrage-Tendenzen erkennbar: das Ziel CO2-armer Stromerzeugung einerseits sowie die Diversifizierung des Erzeugungsportfolios um wirtschaftlich sinnvolle Windparkprojekte andererseits. Sofern unter Berücksichtigung weiterer Rahmenbedingungen, insbesondere finanzwirtschaftlicher Art, die Kunden der Nordex-Gruppe mit einem Windparkprojekt eine angestrebte Projektrendite bzw. marktgängige Stromgestehungskosten erzielen, ist bei wettbewerbsfähigen Windturbinen von einer intakten Kundennachfrage auszugehen.

7.2.4 Rohmaterialien und fremdbezogene Komponenten

Für die Herstellung und Produktion seiner Produkte verfolg Nordex das Prinzip flacher Wertschöpfung. Das heißt, die Windturbinen werden mit Komponenten montiert, die mit wenigen Ausnahmen von Zulieferfirmen produziert werden. Diese Zulieferfirmen stellen die Komponenten nach Vorgaben der Nordex-Gruppe her und beliefern das Montagewerk der Nordex oder liefern die Komponenten direkt an die Baustelle des jeweiligen Windparks. Daher ist Nordex kostenseitig abhängig von den Preisen für diese Komponenten sowie den ihnen zugrunde liegenden Rohmaterialien. Dies umfasst eine große Menge an verschiedenen Metallen, darunter insbesondere Stahl, Kupfer und Aluminium. Durch optimierte Lagerhaltung und fertigungssynchrone Belieferung werden negative Auswirkungen von Preisschwankungen minimiert.

Diese Fertigungssystematik umfasst alle Komponenten des Maschinenhauses der Turbine sowie der Rotornabe. Bei den Rotorblättern ist die Nordex-Gruppe bestrebt, rund ein Drittel seines Blattbedarfs über das Fertigungswerk in Rostock abzudecken. Für die Produktion von Rotorblättern wiederrum sind die eingesetzten Werkstoffe, hier insbesondere Glasfaser, Karbon, Balsa-Holz, Harze, Lacke oder Klebstoffe wesentliche Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Die Fertigungsphilosophie der AWP ist mit der der Nordex-Gruppe vergleichbar. Auch hier ist ein großer Teil der Wertschöpfung an Vorlieferanten ausgelagert. Eine Ausnahme bildet jedoch die Komponente Turm. Hier deckt AWP seinen Bedarf zum Teil über transportable Fertigungsstätten für Betontürme ab, die in der Lage sind, direkt am Standort des Windparks Betontürme zu produzieren.

7.2.5 Produkte und Technologie

Nordex ist bestrebt, wettbewerbsfähige Produkte für alle Windklassen anzubieten. Im Markt für Onshore Windkraftanlegen sind drei Segmente definiert. Die Windklasse IEC1 (IEC=International Electrotechnical Commission) klassifiziert Starkwindgebiete (durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 10 m/s), die Windklasse IEC2 klassifiziert Windgebiete mit mittleren Windgeschwindigkeiten (durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 8,5 m/s und mehr) und die Windklasse IEC3 klassifiziert Schwachwindgebiete (durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 7,5 m/s). Über die Optimierung der Anlagenkonfiguration, insbesondere den Rotordurchmesser, die Nabenhöhe und die Größe des Generators zur Stromproduktion stellt Nordex sicher, dass seine Produkte an den jeweiligen Standorten Strom zu wirtschaftlichen Stromgestehungskosten produzieren.

Technologisch setzen Nordex und AWP dabei auf Multi-Megawattanlagen im Leistungsbereich von 2,4 MW bis 3,3 MW. Diese haben einen doppelt gespeisten Asynchron-Generator sowie einen Triebstrang in aufgelöster Bauweise mit Dreipunktlagerung. Die Turbinen erfüllen die Netzanschlussrichtlinien der wesentlichen internationalen Märkte.

Darüber hinaus bietet Nordex spezielle technische Lösungen für Windstandorte mit extremen Temperaturen und Optionen, die die Genehmigungsfähigkeit in Märkten mit umfangreichen Auflagen in puncto Umweltschutz sicherstellen.

7.2.6 Produktqualität

Im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Windenergieanlagen von Nordex und ihrer Komponenten existieren technische Risiken, welche allgemein auch die gesamte Industrie betreffen. Technische Probleme sowie mangelnde Qualität von Komponenten und damit das Eintreten von technischen Risiken bis hin zu Serienschäden, die mehrere Anlagen betreffen, treten trotz umfangreicher qualitätssichernder Maßnahmen bei Einkauf, Produktion – hier insbesondere bei Lieferanten, die bei der Rotorblattproduktion nach dem "Built-to-Print"-System fertigen – und Errichtung bisweilen erst im Produktlebenszyklus auf. Dies war im Jahr 2015 bei einer hohen Anzahl von extern bezogenen Rotorblättern der Fall. Viele der betroffenen Anlagen sind bereits an den Kunden übergeben und befinden sich zu einem Großteil in der Betreuung der Nordex-Serviceorganisation. Diese stellt etwaige Schäden fest, beseitigt diese und tauscht in schwerwiegenden Fällen schadhafte Komponenten aus. Das Auftreten von technischen Problemen kann signifikante Auswirkungen auf die Ergebnis- und Margensituation von Nordex haben.

Nordex gewährleistet seinen Kunden die Qualität der Anlagen und bestimmte Leistungs- und Verfügbarkeitsparameter. Diese Garantien umfassen dabei auch die sogenannte Power Curve (d. h. die elektrische Leistung der Windturbine bei bestimmten Windgeschwindigkeiten), die Verfügbarkeit der Windturbine zu den Zeitpunkten, die aufgrund der Spezifikationen der Windturbine und den Umweltbedingungen den Betrieb der Windturbine erlauben und die maximalen Geräuschemissionen der Windturbine sowie alle Arbeiten, die während des Betriebs der Windturbinen anfallen. Auch um Zahlungen unter den Leistungsgarantien zu vermeiden, werden alle Komponenten und das Gesamtsystem gründlichen Tests und Qualitätsprüfungen im Rahmen der Prozesse des Qualitätsmanagements unterzogen. Dennoch kann das Risiko mangelhafter Komponenten, wie etwa bei fremdbezogenen Rotorblättern, nicht vollständig ausgeschlossen und nur begrenzt an Lieferanten und Sublieferanten weitergegeben werden.

Nordex verfügt in Bezug auf Einzel- oder Serienschäden über einen Risikomanagementprozess, der darauf ausgerichtet ist, Gewährleistungsrisiken zu identifizieren, die sich aus der Produktion oder durch den Betrieb der Windkraftanlagen ergeben. Ausgehend von einer Risikobeurteilung und der Einordnung als Einzel- oder Serienschaden erfolgt durch ein Projektteam eine Schätzung der zur Beseitigung der identifizierten Mängel oder Schäden erforderlichen Aufwendungen. Die Rückstellungen für eingetretene Einzel- und Serienschäden werden durch den Konzern zum 31. Dezember 2015 auf EUR 58,9 Mio. (Vorjahr EUR 15,9 Mio.) geschätzt.

7.2.7 Organisation

Die kontinuierliche Verbesserung der Wertschöpfungskette ist das Ziel der gesamten Organisation innerhalb der Nordex-Gruppe. Hierfür hat Nordex ein effizientes Steuerungssystem auf Top Management Ebene etabliert, das durch Leistungs-, Prozess- und Qualitäts-Kennzahlen entlang der Wertschöpfungskette unterstützt wird. Die Steuerung der Nordex Organisation soll verbessert werden durch die Festlegung einer effizienten Besprechungsstruktur, die Fokussierung auf die Werttreiber entlang der Prozesskette und deren Auswirkung auf die Rentabilität, sowie durch Transparenz in Projektabwicklung, Prozessleistung und Qualität.

Im Fokus der Betrachtung steht dabei die Auslastung der Produktionskapazitäten für Hauptkomponenten von Windenergieanlagen, da Skaleneffekte wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisentwicklung von Nordex haben. So stiegen die Strukturkosten im Vergleich zum Geschäftsvolumen bei Betrachtung der vergangenen drei Geschäftsjahre nur unterdurchschnittlich. Zukünftig gilt es, auch das Produktionsnetzwerk und die Lieferantenkette von AWP effizient in die Organisation der Nordex-Gruppe einzubinden.

Im Bereich Service, welcher Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten von Windenergieanlagen umfasst, verfolgt Nordex eine strategischen Initiative, welche die Überprüfung des Service Vertragsportfolios im Fokus hat. Aktuell wählen in etwa 95% der Kunden einen Premium-Service-Vertrag, bei dem Reparaturen und Ersatzteile enthalten sind. Durch gezielte Interviews mit unseren Kunden und Service Sales Mitarbeitern, ergänzt um einen Vergleich mit den Mitbewerbern, lernt Nordex die Vertragspräferenzen der Kunden besser kennen und deckt eventuelle Verbesserungspotentiale im aktuellen Vertragsportfolio auf. Ziel ist es, Nordex' Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Insgesamt hat das Service-Geschäft einen stabilisierenden Effekt auf die operative Ertragslage von Nordex, da sich die Nachfrage nach Service und Ersatzteilen stabiler als das Anlagengeschäft entwickelt. Aufgrund des Unternehmenswachstums der letzten Jahre hält Nordex stets ausreichend personelle Kapazitäten an Servicetechnikern vor, da das Servicegeschäft sich wesentlich auf die Ertragslage auswirkt.

7.2.8 Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Bereich der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wirken sich insbesondere Wechselkursschwankungen und Zinsentwicklungen wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Nordex aus.

Nordex ist als global operierendes Unternehmen Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die daraus resultieren, dass Geschäftstransaktionen oder Vermögenswerte und Schulden in einer anderen Währung abgewickelt werden als der Berichtswährung Euro. In den Geschäftsjahren 2013 bis 2015 wurde ein großer Teil der Umsätze in US-Dollar, britischen Pfund, südafrikanischem Rand, dem brasilianischen Real und dem mexikanischen Peso erwirtschaftet. In Zukunft ist es zudem möglich, dass auch signifikante Umsätze in indischen Rupien erwirtschaftet werden. Im Vergleich zum Umsatz ist ein größerer Teil der Wertschöpfung im Euroraum angesiedelt. Im Rahmen des Fremdwährungsrisikos bestehen für Nordex zwei eigenständige Risikokategorien: das Transaktionsund das Translationsrisiko.

Das Translationsrisiko bezeichnet das Risiko einer Veränderung des Werts von Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die ursprünglich in einer Fremdwährung ausgewiesen waren, infolge der Währungsumrechnung zum Zwecke der Einbeziehung in die Währung der Abschlüsse der Nordex-Gruppe. Änderungen der betreffenden durchschnittlichen Wechselkurse oder der Stichtagskurse wirken sich von Periode zu Periode auch auf die in Euro ausgewiesenen Umsätze, Ergebnisse, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Abschluss der Nordex-Gruppe aus.

Mit dem Transaktionsrisiko wird das Risiko einer Verminderung eines konkreten Zahlungsflusses in einer Fremdwährung in der Zukunft bezeichnet, das sich aus einer Veränderung im Verhältnis zwischen der Fremdwährung und der maßgeblichen Währung ergibt (finanzielles Risiko). Es könnte sich herausstellen, dass die Strategien der Nordex-Gruppe zur Absicherung gegen Wechselkursschwankungen durch Abschluss von Devisientermin- und Hedginggeschäfte aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich sind oder nicht ausreichen, um wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu verhindern.

Überdies ergibt sich ein ökonomisches Risiko vor allem dann, wenn den Umsätzen der Nordex-Gruppe in einer Währung keine Kosten in derselben Währung gegenüberstehen. Wenn der Wert des US-Dollars im Vergleich zum Euro beispielsweise nachgibt, sinken die Margen aus Umsätzen in US-Dollar (in Euro) in dem Maße, wie die Kosten in Euro entstanden sind, während die Umsätze mit einem schwächeren US-Dollar erwirtschaftet wurden. Künftige Veränderungen der Wechselkurse können Verkaufspreise beeinflussen und zu Änderungen der Margen führen, wobei das Ausmaß jeweils dadurch bemessen ist, inwieweit den Umsätzen in einer Fremdwährung auch Aufwendungen in dieser Fremdwährung gegenüberstehen.

Zur Absicherung des Transaktionsrisikos schließt Nordex Devisentermingeschäfte ab. Dennoch können sich Währungskursschwankungen wesentlich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit sowie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe auswirken (siehe dazu auch Abschnitt 2.1 "Risikofaktoren—Risiken im Zusammenhang mit dem Marktumfeld der Gruppe—Die Nordex-Gruppe ist global tätig und erlöst einen erheblichen Teil des Umsatzes außerhalb der Eurozone. Währungsschwankungen können sich wesentlich nachteilig auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung auswirken und auch die Wettbewerbsposition der Nordex-Gruppe beeinflussen.).

Ferner ist das Zinsumfeld für Nordex von erheblicher Bedeutung. Nordex benötigt – wie im Anlagenbau branchenüblich – erhebliche Betriebsmittel (Working Capital) für sein Geschäft, was zu einer hohen Mittelbindung führt. Daher sind hierfür Finanzierungsmittel erforderlich, die nur teilweise durch Anzahlungen von Kunden gedeckt werden können. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist daher das Vorhalten ausreichender Finanzierungslinien für diesen Mittelbedarf. Zum Datum des Prospekts hat die Gesellschaft keine wesentlichen variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bilanziell erfasst, insofern wirken sich Zinsänderungen hierauf nicht aus. Bei der Emission zusätzlicher Finanzierungsinstrumente (z.B. Anleihen, Schuldscheindarlehen) allerdings, wirkt sich das zu dem jeweiligen Zeitpunkt existierende Zinsumfeld unmittelbar auf die Ertragslage aus.

Darüber hinaus beeinflusst die Zinsentwicklung auf der Kundenseite auch die Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Windparks. Die Attraktivität von Finanzierungsmodellen für Windparks und die damit verbundene Rentabilität wirkt sich folglich signifikant auf die Nachfrage von Windpark-Betreibergesellschaften nach Produkten von Nordex aus.

7.3 Erläuterung der Finanzlage der Nordex-Gruppe in den Geschäftsjahren 2015, 2014 und 2013

Folgend wird die Finanz-, Vermögens und Ertragslage der Nordex-Gruppe in den Geschätsjahren 2015, 2014 und 2013 erläutert. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung hier erläuterten Finanzinformationen angewendet wurden, werden in den Anhängen zu den in diesem Prospekt ab Seite F-1 abgedruckten Jahresabschlüssen erläutert.

7.3.1 Erläuterung der Ertragslage

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2015, 2014 und 2013 nach IFRS. Anmerkungen zu wesentlichen Schwankungen im Jahresvergleich folgen im Anschluss an die Tabelle. Die folgende Diskussion sollte in Verbindung mit Nordex Konzernabschlüssen und den dazugehörigen Anhängen gelesen werden, die auf den Seiten F-1 ff. dieses Prospekts abgedruckt sind.

01.01.2015
-
31.12.2015
EUR Mio.
+/-
Vorjahr
(%)(1)
01.01.2014
-
31.12.2014
EUR Mio.
+/-
Vorjahr
(%)(1)
01.01.2013
-
31.12.2013
EUR Mio.
Umsatzerlöse 2.430,1 40,1% 1.734,5 21,4% 1.429,3
Bestandsveränderungen und andere
aktivierte Eigenleistungen
-14,0 o.A. 5,0 -93,3% 73,0
Gesamtleistung 2.416,1 38,9% 1.739,5 15,8% 1.502,3
Sonstige betriebliche Erträge 21,4 -5,7% 22,6 233,8% 6,8
Materialaufwand -1.879,8 40,0% -1.342,7 16,6% -1.151,1
Personalaufwand -197,3 17,7% -167,7 9,5% -153,2
Abschreibungen -56,1 30,5% -43,0 9,7% -39,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen -178,1 36,3% -130,7 7,8% -121,3
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 126,2 61,8% 78,0 76,1% 44,3
Erträge aus Beteiligungen 1,0 o.A. 0,3 0,0% 0,3
Ergebnis aus der At-Equity Bewertung -1,2 -52,0% -2,5 o.A. -0,5
Abschreibungen auf Finanzanlagen -7,1 o.A. -2,5 o.A. 0,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,4 0,0% 2,4 33,3% 1,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -23,2 13,7% -20,4 -26,3% -27,7
Finanzergebnis -28,1 23,8% -22,7 -13,0% -26,1
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 98,1 77,4% 55,3 203,8% 18,2
Ertragsteuern -45,8 181,0% -16,3 106,3% -7,9
Konzern-Gewinn 52,3 34,1% 39,0 278,6% 10,3

(1) Ungeprüft.

Vergleich des Geschäftsjahres 2015 mit dem Geschäftsjahr 2014

Im Geschäftsjahr 2015 erhöhte sich die Gesamtleistung der Nordex-Gruppe um knapp 39 % auf EUR 2.416,1 Mio. (2014: EUR 1.739,5 Mio.); dies spiegelt den Anstieg des Geschäftsvolumens auf allen Wertschöpfungsstufen, insbesondere in der Produktion und in der Errichtung wider. Basis hierfür war der fest finanzierte Turbinen-Auftragsbestand in Höhe von EUR 1.461,6 Mio. zum 31. Dezember 2014, mit dem Nordex in das Jahr 2015 gestartet war.

Der Umsatz je Mitarbeiter wuchs im Jahr 2015 um 24,6 % von EUR 619.464 auf EUR 771.952 an. Die Strukturkosten vor Abschreibungen stiegen um 28,4 % auf EUR 354,0 Mio. (2014: EUR 275,8 Mio.). Die Personalkosten stiegen um 17,7 % von EUR 167,7 Mio. auf EUR 197,3 Mio. an. Hierin spiegelt sich neben der Entwicklung der Löhne in Europa auch eine weitere Veränderung der Personalstruktur durch Zugänge in der Region EMEA sowie einen kapazitätsinduzierten Aufbau in den Bereichen Service und Produktion.

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen erhöhte sich um 45,0 % auf EUR 156,7 Mio. (2014: EUR 108,1 Mio.) Während die sonstigen betrieblichen Ausgaben um 36,3 % auf EUR 178,1 Mio. stiegen (2014: EUR 130,7 Mio.), sanken die sonstigen betrieblichen Erträge um 5,4 % auf EUR 21,4 Mio. (2014: EUR 22,6 Mio.). Hier wurden positive Währungskurseffekte sowie Versicherungsentschädigungen verbucht.

Strukturkosten (vor Abschreibungen)
2015 2014
EUR Mio. EUR Mio.
Personalaufwand 197,3 167,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen abzüglich sonstiger 156,7 108,1
betrieblicher Erträge
Gesamt 354,0 275,8

Die Abschreibungen lagen im Geschäftsjahr 2015 mit EUR 56,1 Mio. um 30,5 % über dem Vorjahresniveau (2014: EUR 43,0 Mio.). Darin enthalten sind die um gut 24 % – von EUR 22,9 Mio. auf EUR 28,5 Mio. – gestiegenen Abschreibungen auf Sachanlagen sowie die um 40,5 % – von EUR 18,5 Mio. auf EUR 26,0 Mio. – erhöhten Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen.

Die Materialaufwandsquote stieg um 0,2 Prozentpunkte von 77,2 % auf 77,4 %, insbesondere infolge von Qualitätsproblemen eines Lieferanten bei extern bezogenen Rotorblättern vom Typ NR 58.5.

In Summe ergibt sich damit ein um 61,8 % gestiegenes operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern in Höhe von EUR 126,2 Mio. (2014: EUR 78,0 Mio.). Das entspricht einer gegenüber dem Vorjahr verbesserten EBIT-Marge von 5,2 % (2014: 4,5 %).

Das Finanzergebnis veränderte sich um 24,2 % von EUR -22,7 Mio. auf EUR -28,2 Mio. Der Anstieg der Zinsaufwendungen um 13,8 % von EUR 20,5 Mio. auf EUR 23,3 Mio. resultierte aus dem gestiegenen Geschäftsvolumen und einer erhöhten Ausnutzung der syndizierten Aval-Kreditlinie. Ferner beliefen sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens auf EUR 7,1 Mio. und lagen damit, u. a. als Folge einer Wertberichtigung für die Anteile an der assoziierten Gesellschaft KNK Wind GmbH, an der die Nordex-Gruppe einen Anteil von 38,89 % hält, um knapp EUR 4,6 Mio. höher als im Vorjahr (2014: EUR 2,5 Mio.).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich damit im Berichtsjahr um 77,42 % auf EUR 98,1 Mio. verbessert (2014: EUR 55,3 Mio.). Nach Abzug der Ertragsteuern in Höhe von EUR 45,8 Mio. (2014: EUR 16,3 Mio.) ergab sich ein Konzerngewinn in Höhe von EUR 52,3 Mio. (2014: EUR 39,0 Mio.). Das Ergebnis je Aktie stieg um 35 % an und betrug EUR 0,65 gegenüber EUR 0,48 im Jahr 2014.

Vergleich des Geschäftsjahres 2014 mit dem Geschäftsjahr 2013

Im Berichtsjahr 2014 stieg die Gesamtleistung der Nordex-Gruppe um knapp 16 % auf EUR 1.739,5 Mio. (2013: EUR 1.502,3 Mio.), insbesondere durch ein gestiegenes Geschäftsvolumen in der Produktion und in der Errichtung. Basis hierfür war der starke fest finanzierte Auftragsbestand in Höhe von EUR 1.259 Mio., mit dem Nordex in das Jahr 2014 gestartet war.

Die Wertschöpfung, gemessen am Umsatz je Mitarbeiter, wuchs damit im Berichtszeitraum um 10 % von EUR 562.053 auf EUR 619.464. Die Strukturkosten vor Abschreibungen stiegen um 3,0 % auf EUR 275,7 Mio. (2013: EUR 267,6 Mio.). Die Personalkosten stiegen um knapp 10 % von EUR 153,2 Mio. auf EUR 167,7 Mio. an. Hierin spiegeln sich zum einen die Entwicklung der Tariflöhne in Europa, zum anderen eine weitere Veränderung der Personalstruktur durch Zugänge in der Region EMEA sowie ein kapazitätsinduzierter Personalaufbau in den Bereichen Service und Produktion.

Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen sank um knapp 6 % auf EUR 108,0 Mio. (2013: EUR 114,4 Mio.) Während die sonstigen betrieblichen Ausgaben auf EUR 130,7 Mio. stiegen (2013: EUR 121,2 Mio.), erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge auf EUR 22,7 Mio. (2013: EUR 6,8 Mio.). Treiber waren hier positive Währungskurseffekte sowie die Veräußerung der Produktionsstätte in den USA.

Strukturkosten (vor Abschreibungen)
2014 2013
EUR Mio. EUR Mio.
Personalaufwand 167,7 153,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen abzüglich sonstiger 108,0 114,4
betrieblicher Erträge
Gesamt 275,7 267,6

Die Abschreibungen lagen mit EUR 43,0 Mio. um knapp 10 % über dem Vorjahresniveau (2013: EUR 39,2 Mio.). Wesentliche Gründe für den Anstieg sind die Erweiterungsmaßnahmen im Blattwerk und die Anschaffung von zusätzlichen Produktionsformen für das Lieferantennetzwerk. Die Materialaufwandsquote stieg um 0,6 Prozentpunkte von 76,6 % auf 77,2 %. Ausschlaggebend hierfür waren neben der Hochlaufphase der Generation Delta (Nullserie) Kostenüberschreitungen bei der Abwicklung von Windparkprojekten. Weitere Gründe liegen im margenschwachen Abverkauf von letzten Anlagen der 1,5-MW-Klasse in China.

In Summe ergab sich damit ein um 76 % verbessertes operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern in Höhe von EUR 78,0 Mio. (2013: EUR 44,3 Mio.). Das ging einher mit einer verbesserten EBIT-Marge von 4,5 % (2013: 3,1 %) und dokumentiert die weiterhin erfolgreiche Strategieumsetzung.

Das Finanzergebnis sich hat sich – trotz des angewachsenen Geschäftsvolumens –im Berichtsjahr verbessert und stieg um 13 % auf EUR –22,7 Mio. (2013: EUR –26,1 Mio.). Dabei gingen die Zinsaufwendungen von EUR 27,8 Mio. auf EUR 20,5 Mio. zurück.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich auf EUR 55,3 Mio. mehr als verdreifacht (2013: EUR 18,2 Mio.). Nach Abzug der Ertragsteuern in Höhe von EUR 16,3 Mio. (2013: EUR 7,9 Mio.) ergab sich ein Konzerngewinn in Höhe von EUR 39,0 Mio. (2013: EUR 10,3 Mio.). Das Ergebnis je Aktie betrug EUR 0,48 gegenüber EUR 0,14 im Jahr 2013.

7.3.2 Segmentberichterstattung

Die Aktivitäten der Nordex-Gruppe erstrecken sich auf die Entwicklung, die Produktion, den Service und den Vertrieb von Windenergieanlagen. Neben der Entwicklung und der Produktion werden zur Unterstützung des Vertriebs Vorleistungen für die Projektentwicklung erbracht, entsprechende Rechte erworben und die Infrastruktur geschaffen, um Windenergieanlagen an geeigneten Standorten zu errichten. Bei der Nordex-Gruppe handelt es sich im Wesentlichen um ein Einproduktunternehmen. Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt.

Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Nordex SE identifiziert. Es wurden drei berichtspflichtige Segmente identifiziert, die sich bezüglich der geografischen Märkte unterscheiden und eigenständig geführt werden. Die Nordex SE übt dabei eine reine Holding-Funktion aus und wurde von daher keinem der Segmente zugeordnet.

Die Segmentierung des Geschäfts der Nordex-Gruppe erfolgt regional. Segmente sind die Regionen EMEA (Europa/Afrika), Amerika und Asien. Das Segment EMEA bildet für Nordex aktuell die stärkste Umsatzregion und beheimatet in Rostock auch die beiden Fertigungsstätten für die Turbinenmontage bzw. die Rotorblattfertigung. Aufgrund der Marktstellung und der heterogenen Marktgegebenheiten ist die Region EMEA zusätzlich in fünf Vertriebsregionen (Deutschland, Nord, Süd, Ost, Türkei/ Mittlerer Osten) eingeteilt. Ferner wird bei der Marktbearbeitung zwischen Fokusmärkten und Potenzialmärkten unterschieden. Nordex trägt damit den unterschiedlichen regulativen und energiewirtschaftlichen Marktgegebenheiten Rechnung und konzentriert sich auf volumen- bzw. wachstumsstarke Märkte sowie kundenbezogen auf verschiedene Investorenklassen mit unterschiedlichen Projektportfolios.

Die interne Berichterstattung basiert auf den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses. Die Segmentumsätze beinhalten sowohl die Umsätze mit Dritten (Außenumsätze) als auch die Umsätze der Segmente untereinander (Innenumsätze). Die konsolidierten Umsätze betreffen im Wesentlichen das Segment Europa. Die Festsetzung der Preise für Lieferungen zwischen den einzelnen Segmenten erfolgt unter Beachtung des Arm's-Length-Prinzips. Außenumsätze umfassen grundsätzlich die Umsätze nach dem Bestimmungsort der Verkäufe. Die Segmentergebnisse sind entsprechend den Außenumsätzen konsolidiert dargestellt.

Zusammenfassende Segmentübersicht
EMEA* Amerika Asien
2015 2014 2015 2014 2015 2014
Auftragseingang EUR
Mio. 2.215,6 1.558 255,3 182 0 14
Installationen MW 1.504,7 1.281,6 192,3 157,6 0 49,5
Umsatz EUR
Mio. 2.142,6 1.513,8 286,1 200,7 1,4 20,0

Vergleich des Geschäftsjahres 2015 mit dem Geschäftsjahr 2014

Zusammenfassende Segmentübersicht
EMEA* Amerika Asien
EBIT EUR
Mio. 140,5 68,7 -11,7 7,8 -2,5 1,6
Investitionen EUR
Mio. 72,6 76 2,4 0,3 0,1 0,0
Mitarbeiter
(31. Dezember) 3.136 2.715 133 117 67 87

* Seit dem 1. Januar 2015 umfasst der Bereich EMEA auch Pakistan; das Geschäftsjahr 2014 wurde entsprechend angepasst.

Im Geschäftsjahr 2015 stieg der Umsatzanteil im Segment EMEA leicht um 0,9 Prozentpunkte auf 88,1 % (2014: 87,3 %); absolut betrachtet, stieg der Umsatz um 41,5 % auf EUR 2.142,6 Mio. (2014: EUR 1.513,8 Mio.). Auf Amerika entfielen 11,8 % (2014: 11,5 %) bzw. EUR 286,1 Mio. (2014: EUR 200,7 Mio.) und auf Asien knapp 0,1 % (2014: 1,2 %) bzw. EUR 1,4 Mio. (2014: EUR 20,0 Mio.).

Entsprechend fiel mit EUR 140,5 Mio. (2014: EUR 68,7 Mio.) auch der EBIT-Anteil komplett auf die Region EMEA. In den Regionen Amerika (EUR –11,7 Mio.) und Asien (EUR –2,5 Mio.) wurde kein positives Ergebnis erzielt.

Vergleich des Geschäftsjahres 2014 mit dem Geschäftsjahr 2013

Zusammenfassende Segmentübersicht
EMEA* Amerika Asien
2014 2013 2014 2013 2014 2013
Auftragseingang EUR
Mio. 1.558 1.239 182 160 14 104
Installationen MW 1.181,6 1.177,0 157,7 50,4 149,5 27,0
Umsatz EUR
Mio. 1.461,6 1.306,3 200,7 81,7 72,2 41,3
EBIT EUR
Mio. 69,8 49,6 7,8 0,8 0,4 -6,1
Investitionen EUR
Mio. 76,0 70,8 0,3 0,6 0,0 0,2
Mitarbeiter
(31. Dezember) 2.715 2.329 117 138 87 125

* Bis zum 31. Dezember 2014 umfasst das Segment EMEA nicht das Land Pakistan.

Im Geschäftsjahr 2014 sank der Umsatzanteil im Segment EMEA um 7,2 Prozentpunkte auf 84,3 % (2013: 91,4 %), der Umsatz stieg jedoch absolut auf EUR 1.461,6 Mio. (2013: EUR 1.306,3 Mio.). Auf das Segment Amerika entfielen 11,6 % (2013: 5,7 %) bzw. EUR 200,7 Mio. (2013: EUR 81,7 Mio.) und auf Asien 4,1 % (2013: 2,9 %) bzw. EUR 72,2 Mio. (2013: EUR 41,3 Mio.).

Entsprechend fiel mit EUR 69,8 Mio. (2013: EUR 49,6 Mio.) auch der EBIT-Anteil des Segments EMEA am größten aus. In dem Segment Amerika (EUR 7,8 Mio.) und Asien (EUR 0,4 Mio.) wurde ein positives bzw. ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt.

7.3.3 Liquidität und Kapitalressourcen

7.3.3.1 Kapitalflüsse

Die folgende Tabelle enthält einen Überblick über die Kapitalflüsse der Nordex-Gruppe in den Berichtsperioden:

01.01.2015 01.01.2014 01.01.2013
- - -
31.12.2015 31.12.2014* 31.12.2013
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 168,0 160,3 98,1
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -73,4 -71,6 -74,3
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 50,0 -38,3 44,1
= Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestands 144,6 50,4 67,9
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 388,4 333,0 274,8
Finanzmittelbestand aus der Erweiterung des
+ Konsolidierungskreises 0,0 0,0 0,1
+/- Wechselkursbedingte Veränderung des
Finanzmittelbestands -4,0 5,0 -9,8
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode
(Flüssige Mittel gemäß Konzernbilanz) 529,0 388,4 333,0

* Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 wurden Festgelder in Höhe von EUR 75,0 Mio. nicht in den Finanzmittelbestand einbezogen, sondern in Höhe von EUR -75,0 Mio. als Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt.

Der Finanzmittelbestand beinhaltet auch Sichteinlagen mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.

Vergleich des Geschäftsjahres 2015 mit dem Geschäftsjahr 2014

Die Auftragseingänge, verbunden mit entsprechenden Kundenanzahlungen, und das Working-Capital-Management haben dazu geführt, dass sich die flüssigen Mittel im Geschäftsjahr 2015 um knapp 37 % auf EUR 529,0 Mio. (31. Dezember 2014: EUR 388,4 Mio.) erhöhten. Der Vorratsbestand sank trotz des weiterhin steigenden Projektvolumens um 20,2 % auf EUR 218,6 Mio. (31. Dezember 2014: EUR 273,9 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen erhöhten sich um 48,5 % auf EUR 275,5 Mio. (31. Dezember 2014: EUR 185,5 Mio.).

Insgesamt lag die Working-Capital-Quote im Jahr 2015 mit –1,2 % (2014: -2,3 %) wieder auf einem sehr niedrigen Niveau unterhalb der Zielvorgaben (<5 %). Neben den Maßnahmen des Working-Capital-Managements, wie etwa optimierten Durchlauf- und Bestellzeiten, waren die geleisteten Kundenanzahlungen ein wichtiger Faktor.

Im Jahr 2015 erzielte Nordex einen operativen Cashflow in Höhe von EUR 168,0 Mio. (2014: EUR 160,3 Mio.), dies entspricht einem Anstieg um 4,8 %. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit reduzierte sich leicht um 2,5 % auf EUR –73,4 Mio. (2014: EUR –71,6 Mio.). Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten wird im Geschäftsjahr 2015 die teilweise Ausnutzung eines Kredits der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von EUR 50 Mio. ausgewiesen, im Geschäftsjahr 2014 die Rückführung eines Bankkredits in Höhe von EUR –38,3 Mio.

Der Free Cashflow lag zum 31. Dezember 2015 bei EUR 94,6 Mio. und damit um 6,7 % höher als der Vorjahreswert (2014: EUR 88,7 Mio.).

Die zahlungswirksamen Veränderungen im Finanzmittelbestand lagen mit EUR 144,6 Mio. deutlich über dem Vorjahresniveau (2014: EUR 50,4 Mio.), sodass sich der Finanzmittelbestand am Ende der Periode um knapp 36 % von EUR 388,4 Mio. (31. Dezember 2014) auf EUR 529,0 Mio. (31. Dezember 2015) erhöhte. Die Nordex-Gruppe war im Berichtszeitraum jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Vergleich des Geschäftsjahres 2014 mit dem Geschäftsjahr 2013

Die hohen Auftragseingänge, verbunden mit entsprechenden Kundenanzahlungen, und das Working-Capital-Management haben dazu geführt, dass die flüssigen Mittel im Geschäftsjahr 2014 um knapp 17 % auf EUR 388,4 Mio. (31. Dezember 2013: EUR 333,0 Mio.) angestiegen sind. Der Vorratsbestand wuchs trotz eines deutlich gestiegenen Projektvolumens lediglich um knapp 4 % auf EUR 273,9 Mio. (31. Dezember 2013: EUR 263,9 Mio.). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen reduzierten sich um über 13 % auf EUR 185,5 Mio. (31. Dezember 2013: EUR 214,0 Mio.).

Insgesamt verbesserte sich die Working-Capital-Quote im Jahr 2014 um 4,5 Prozentpunkte auf –2,3 % (2013: 2,2 %). Neben den Maßnahmen des Working-Capital-Managements, wie etwa optimierten Durchlauf- und Bestellzeiten, waren hier die geleisteten Kundenanzahlungen ein weiterer Einflussfaktor.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit stieg leicht um knapp 4 % auf EUR –71,6 Mio. (2013: EUR –74,3 Mio.). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten sank aufgrund der Rückführung eines Bankkredits auf EUR -38,3 Mio. Im Geschäftsjahr 2013 lag der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten aufgrund einer Kapitalerhöhung bei EUR 44,1 Mio.

Der Free Cashflow lag zum 31. Dezember 2014 bei EUR 88,7 Mio. und damit mehr als dreimal so hoch wie der Vorjahreswert (2013: EUR 23,8 Mio.). Die zahlungswirksamen Veränderungen im Finanzmittelbestand lagen mit EUR 50,4 Mio. unter dem Vorjahresniveau (2013: EUR 67,9 Mio.). Die Nordex-Gruppe war im Berichtszeitraum jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

7.3.3.2 Eigenkapital

Die folgende Tabelle zeigt das Eigenkapital der Nordex-Gruppe zu den angegebenen Stichtagen:

+/- +/-
31.12.2015
EUR Mio.
Vorjahr
(%)(1)
31.12.2014
EUR Mio.
Vorjahr
(%)(1)
31.12.2013
EUR Mio.
Gezeichnetes Kapital 80,9 0,0 80,9 0,0 80,9
Kapitalrücklage
229,1 -5,6 242,6 -0,1 242,9
Andere Gewinnrücklagen -11,0 37,5 -8,0 -26,6 -10,9
Cash-Flow-Hedges 1,7 o.A. -2,9 o.A. 6,1
Fremdwährungsausgleichsposten 5,7 o.A. 1,8 o.A. 3,3
Konzernergebnisvortrag 149,2 82,8 81,6 78,2 45,8
Konzernergebnis 0,0 o.A. 0,0 o.A. 0,0
Den Gesellschaftern des
Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 455,6 15,1 396,0 7,6 368,1
Eigenkapital 455,6 15,1 396,0 7,6 368,1

(1) Ungeprüft.

Vergleich des Geschäftsjahres 2015 mit dem Geschäftsjahr 2014

Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2015 von EUR 396,0 Mio. auf EUR 455,6 Mio. und lag damit um 15,0 % über dem Wert des Vorjahres. Da die Bilanzsumme um 17,8 % auf EUR 1.460,1 Mio. (31. Dezember 2014: EUR 1.239,9 Mio.) anstieg, lag die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag mit 31,2 % (31. Dezember 2014: 31,9 %) um 0,7-Prozentpunkte unter dem Wert zum 31. Dezember 2014.

Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurde der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der Nordex SE des Geschäftsjahres 2015 von insgesamt EUR -15,3 Mio. (2014: Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3,2 Mio.) in Höhe von EUR 3,2 Mio. durch Entnahme aus der Gewinnrücklage und in Höhe von EUR 12,1 Mio. aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

Zur Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalpositionen wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Vergleich des Geschäftsjahres 2014 mit dem Geschäftsjahr 2013

Das Eigenkapital erhöhte sich zum 31. Dezember 2014 von EUR 368,1 Mio. auf EUR 396,0 Mio. und lag damit um 7,6 % über dem Wert des Vorjahres. Da die Bilanzsumme um 4 % auf EUR 1.239,9 Mio. (31. Dezember 2013: EUR 1.191,4 Mio.) anstieg, lag die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2014 mit 31,9 % (31. Dezember 2013: 30,9 %) um 1,0-Prozentpunkte über dem Wert zum 31. Dezember 2013.

Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurde der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Nordex SE des Geschäftsjahres 2014 von insgesamt EUR 3,2 Mio. (2013: Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1,4 Mio.) in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklage eingestellt.

7.3.3.3 Verbindlichkeiten

Die folgende Tabelle enthält einen Überblick über die Verbindlichkeiten der Nordex-Gruppe in den Berichtsperioden:

31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6,6 0,0 8,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 254,9 177,5 190,3
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 11,9 3,9 0,2
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 184,2 25,7 20,7
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 353,4 391,1 320,4
Kurzfristige Verbindlichkeiten 811,0 598,2 540,0
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 43,8 0,0 16,9
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 156,8 167,6
Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 3,5 3,8 2,0
Latente Steuerschulden 55,4 30,8 33,0
Langfristige Verbindlichkeiten 102,7 191,4 219,5

Vergleich des Geschäftsjahres 2015 mit dem Geschäftsjahr 2014

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2014 von EUR 598,2 Mio. um EUR 212,8 Mio. auf EUR 811,0 Mio. erhöht. Dabei stiegen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen infolge des erhöhten Aktivitätenniveaus um EUR 77,4 Mio. auf EUR 254,9 Mio. (31. Dezember 2014: EUR 177,5 Mio.) an.

Unter den Sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2015 neben der im April 2016 zur Rückzahlung fällig Anleihe in Höhe von EUR 156,7 Mio. im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 20,2 Mio. (31. Dezember 2014 EUR 15,9 Mio.) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2014 wurde die Anleihe in Höhe von EUR 156,2 Mio. unter den Sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst.

Der Rückgang der Sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber dem 31. Dezember 2014 betrifft im Wesentlichen die um EUR 53,6 Mio. auf EUR 268,4 Mio. verringerten erhaltene Anzahlungen (31. Dezember 2014 EUR 322,0 Mio.). Gegenläufig haben sich haben die Rückstellungen für abgegrenzte Verbindlichkeiten von EUR 31,1 Mio. auf EUR 44,1 Mio., sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten von EUR 18,3 Mio. auf EUR 23,8 Mio. erhöht.

Die Langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten den langfristigen Teil des Darlehens der Europäischen Investitionsbank in Höhe von EUR 43,8 Mio. (31. Dezember 2014 EUR 0 Mio.). Der kurzfristige Teil des Darlehens in Höhe von EUR 6,6 Mio. (31. Dezember 2014 EUR 0 Mio.) wird unter den Kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Vergleich des Geschäftsjahres 2014 mit dem Geschäftsjahr 2013

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2013 von EUR 540,0 Mio. um EUR 58,2 Mio. auf EUR 598,2 Mio. erhöht. Dabei verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um EUR 12,8 Mio. auf EUR 177,5 Mio. (31. Dezember 2013 EUR 190,3 Mio.).

Unter den Sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2014 im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 15,8 Mio. (31. Dezember 2013 EUR 16,6 Mio.) ausgewiesen.

Der Anstieg der Sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber dem 31. Dezember 2013 betrifft im Wesentlichen die um EUR 65,2 Mio. auf EUR 322,0 Mio. gestiegenen erhaltene Anzahlungen (31. Dezember 2013 EUR 256,8 Mio.).

Die kurz- und langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden gegenüber dem 31. Dezember 2013 in Höhe von EUR 25,3 Mio. vollständig getilgt.

Die Sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 156,2 Mio. fast ausschließlich die Anleihe (31. Dezember 2013 EUR 155,6 Mio.). Zum 31. Dezember 2013 wurden hierunter zudem Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 11,3 Mio. ausgewiesen.

7.3.3.4 Rückstellungen

Die folgende Tabelle enthält einen Überblick über die die Rückstellungen der Nordex-Gruppe in den Berichtsperioden:

31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Einzelgarantie 64,1 20,0 26,3
Gewährleistung, Service, Wartung 19,1 24,4 26,3
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1,7 1,8 1,4
Übrige Rückstellungen 5,9 8,1 9,9
Kurz- und Langfristige Rückstellungen 90,8 54,3 63,9

Vergleich des Geschäftsjahres 2015 mit dem Geschäftsjahr 2014

Die Rückstellungen für Einzelgarantien umfassen überwiegend mögliche Risiken aus Schadensfällen. Der Anstieg gegenüber dem 31. Dezember 2014 um EUR 44,1 Mio. auf EUR 64,1 Mio. resultiert im Wesentlichen aus Qualitätsproblemen bei einem Lieferanten für Rotorblätter.

Die Rückstellungen enthalten langfristige Rückstellungen in Höhe von EUR 24,3 Mio. (31. Dezember 2014 EUR 23,2 Mio.).

Vergleich des Geschäftsjahres 2014 mit dem Geschäftsjahr 2013

Die Rückstellungen enthalten langfristige Rückstellungen in Höhe von EUR 23,2 Mio. (31. Dezember 2013 EUR 18,6 Mio.).

7.3.4 Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen

7.3.4.1 Eventualschulden

Die Nordex-Gruppe hat Eventualschulden aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2015, 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2013 nicht hinreichend für die Bildung einer Rückstellung war.

7.3.4.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen*
Bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Über 5 Jahre
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
31.12.2015 11,1 22,7 17,7
31.12.2014 12,8 14,1 15,9
31.12.2013 6,6 15,2 17,7

* Auch als "indirekte Verbindlichkeiten" im Sinne der ESMA-Aktualisierung bezeichnet.

Vergleich des Geschäftsjahres 2015 mit dem Geschäftsjahr 2014

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Operate-Leasing- und Mietverpflichtungen, die gegenüber dem Vorjahr von EUR 39,3 Mio. um EUR 11,7 Mio. auf EUR 51,0 Mio. gestiegen sind, sowie Investitionsausgaben in Sachanlagen, die gegenüber dem Vorjahr von EUR 3,5 Mio. um EUR 3,0 Mio. auf EUR 0,5 Mio. zurückgegangen sind.

Vergleich des Geschäftsjahres 2014 mit dem Geschäftsjahr 2013

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Operate-Leasing- und Mietverpflichtungen, die gegenüber dem Vorjahr von EUR 39,4 Mio. um EUR 0,1 Mio. auf EUR 39,3 Mio. zurückgegangen sind, sowie Investitionsausgaben in Sachanlagen, die gegenüber dem Vorjahr von EUR 0,1 Mio. um EUR 3,4 Mio. auf EUR 3,5 Mio. gestiegen sind.

7.4 Investitionen

7.4.1 Bedeutende historische Investitionen

Im zum 31. Dezember 2015 endenden Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen der Nordex-Gruppe auf EUR 75,1 Mio. Davon entfielen EUR 35,4 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte. Diese betrafen zum Großteil aktivierte Entwicklungsaufwendungen, insbesondere stand die Weiterentwicklung der Schwachwindanlage N131/3000 zur N131/3300 – einer neuen Turbine sowie Turmlösungen speziell für den deutschen Markt – im Mittelpunkt der F&E-Maßnahmen. Die Investitionen in Sachanlagen betrugen EUR 39,7 Mio. Innerhalb der Sachanlagen entfiel der größte Teil auf technische Anlagen und Maschinen, gefolgt von anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Grundstücken und Bauten sowie geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau. Der größte Teil der Investitionen betraf dabei den Bereich Produktion. Schwerpunkt hierbei waren die Erweiterungsmaßnahmen am Blattzentrum in Rostock, dazu wurde die Erweiterung einer Produktionshalle abgeschlossen. Ferner wurden neue Formensätze und Werkzeuge für den Blatttyp NR 65.5 beschafft. Darüber hinaus wurden auch für die Bereiche Projektmanagement, Service und Engineering Investitionen vorgenommen.

Im zum 31. Dezember 2014 endenden Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen der Nordex-Gruppe auf EUR 76,3 Mio. Davon entfielen EUR 32,0 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte. Der weit überwiegende Teil der immateriellen Vermögenswerte wiederrum betraf aktivierte Entwicklungsaufwendungen. Im Zentrum der F&E-Maßnahmen stand die Entwicklung der Schwachwindanlage N131/3000. Die Investitionen in Sachanlagen betrugen EUR 44,3 Mio. Innerhalb der Sachanlagen entfiel der größte Teil auf technische Anlagen und Maschinen, gefolgt von geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau, anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Grundstücken und Bauten. Sie betrafen vorwiegend Investitionen in den Bereichen Produktion und Einkauf. Schwerpunkt waren hier die Erweiterungsmaßnahmen am Blattzentrum in Rostock, wozu der Bau einer weiteren Halle erfolgte. Ferner wurden neue Formensätze und Werkzeuge für den Blatttyp NR 65.5 beschafft. Darüber hinaus wurden auch durch die Bereiche Projektmanagement, Service und Engineering Investitionen vorgenommen.

Im zum 31. Dezember 2013 endenden Geschäftsjahr beliefen sich die Investitionen der Nordex-Gruppe auf EUR 71,6 Mio. Davon entfielen EUR 37,4 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte. Der Hauptteil der immateriellen Vermögenswerte betraf aktivierte Entwicklungsaufwendungen, wobei hier die Produktentwicklung im Mittelpunkt stand. Die Investitionen in Sachanlagen betrugen EUR 34,2 Mio. Innerhalb der Sachanlagen entfiel der größte Teil auf technische Anlagen und Maschinen gefolgt von geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau, anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Grundstücken und Bauten. Bei den technischen Anlagen und Maschinen waren dies insbesondere Investitionen in Formen und Modelle für die eigene Rotorblattfertigung in Rostock sowie für einen Kooperationspartner, der beauftragt wurde, den Blatttyp NR 58.5 nach Vorgaben und Plänen von Nordex in der Türkei herzustellen. Ferner wurde in die deutschen Fertigungsstätten investiert, um z.B. die Produktion der Anlagen der Generation Delta sicherzustellen. Weitere wesentlichen Positionen entfielen auf den Bereich Engineering, der – neben dem Mitteleinsatz für andere Testeinrichtungen – vor allem in die ersten Testanlagen der Generation Delta investierte, um das planmäßige Erreichen der Serienreife sicherzustellen. Darüber hinaus wurden auch durch die Bereiche Projektmanagement, Service und Projektentwicklung Investitionen vorgenommen.

7.4.2 Bedeutende laufende Investitionen

Die Investitionen zwischen dem 31. Dezember 2015 und dem Datum dieses Prospekts betragen ungefähr EUR 30 bis EUR 40 Millionen. Diese Investitionen stehen im Zusammenhang mit dem neuen Gebäude am Standort Hamburg sowie der Produktentwicklung und Projektabwicklung.

Die bedeutenden laufenden Investitionen der Nordex-Gruppe, das heißt Projekte, die eingeleitet, aber zum Datum dieses Prospektes noch nicht abgeschlossen sind, beziehen sich hauptsächlich auf in Produktion, Produktentwicklung sowie Projektabwicklung und haben einen geschätzten Umfang von insgesamt etwa EUR 20 bis EUR 30 Millionen. Diese Investitionen werden hauptsächlich in erforderliches Equipment für neue Anlagentypen und das erhöhte Volumen getätigt werden. Gegenwärtig finanzieren wir diese Investitionen hauptsächlich über einbehaltene Gewinne aus dem laufenden Geschäft sowie Krediten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kreditfazilitäten.

7.4.3 Zukünftige Investitionen und geplante Investitionen

Zum Datum dieses Prospekts ist die Unternehmensleitung der Nordex-Gruppe Verpflichtungen für zukünftige Investitionen in einer erwarteten Gesamtsumme von weniger als EUR 10 Millionen eingegangen, hauptsächlich im Rahmen von Investitionen im Bereich der Produktion und der Projektabwicklung. Wir erwarten, diese Investitionen über Barmittel aus betrieblicher Tätigkeit sowie Krediten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kreditfazilitäten zu finanzieren.

7.5 Informationen aus dem Jahresabschluss (nach HGB) für das zum 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr

Die Nordex SE übernimmt als Konzernobergesellschaft die Holdingfunktion für die Gruppe. Eine wesentliche Aufgabe der Nordex SE ist die Finanzierung der Konzerngesellschaften durch die Gewährung von Darlehen und Garantien. Darüber hinaus erbringt die Nordex SE für diverse Tochtergesellschaften Verwaltungsdienstleistungen in den Bereichen Controlling, Finanzen, IT, Kommunikation, Konzernstrategie, Personal, Recht und Versicherungen. Die Konzernobergesellschaft hat mit der Nordex Energy GmbH als wesentlicher inländischer Konzerngesellschaft sowie mit der und der Nordex Windparkbeteiligung GmbH als weiteren inländischen Konzerngesellschaften Ergebnisabführungsverträge geschlossen.

Im Geschäftsjahr 2015 stieg der Umsatz der Nordex SE um 18,4 % auf EUR 47,0 Mio. (2014: EUR 39,7 Mio.). Der Personalaufwand steigerte sich um 19,5 % auf EUR 14,7 Mio. (2014: EUR 12,3 Mio.). Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen lag mit EUR -26,2 Mio. unter dem Niveau des Vorjahres (2014: EUR -14,4 Mio.).

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit betrug EUR -14,5 Mio. (2014: EUR 6,3 Mio.), und der Jahresfehlbetrag belief sich auf EUR -15,3 Mio. (2014: Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3,2 Mio.) Die Gründe liegen in der außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen der Nordex Offshore GmbH in Höhe von EUR 9,6 Mio. und in Verlustübernahmen in Höhe von EUR 4,3 Mio. Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurde der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der Nordex SE des Geschäftsjahres 2015 von insgesamt EUR 15,3 Mio. in Höhe von EUR 3,2 Mio. durch Entnahme aus der Gewinnrücklage und in Höhe von EUR 12,1 Mio. aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Im Jahr 2014 war der handelsrechtliche Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3,2 Mio. in voller Höhe in die Gewinnrücklagen eingestellt worden.

8 PRO-FORMA-KONZERNINFORMATIONEN DER NORDEX SE FÜR DAS ZUM 31. DEZEMBER 2015 ENDENDE GESCHÄFTSJAHR

8.1 Einleitung

Am 5./6. Oktober 2015 haben die Nordex SE und die Acciona das BCA geschlossen, nach dem Nordex das in der AWP S. L. zusammengefasste Windkraftgeschäft von Acciona erwirbt. Das Inkrafttreten des Erwerbs (der "Vollzug") stand unter dem Vorbehalt der Erfüllung verschiedenen Bedingungen und erfolgte am 1. April 2016 nach Erfüllung aller Bedingungen (das "Vollzugsdatum").

Als Gegenleistung erhält die Acciona eine einmalige Barzahlung von TEUR 366.400, abzüglich der Netto-Finanzschulden der AWP S. L. zum 31. Dezember 2015 (die "Barkomponente") und 16,1 Millionen neue Nordex-Aktien (die "Aktienkomponente"), die im Wege einer Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts geschaffen werden. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch vollständige Ausnutzung des genehmigten Kapitals von EUR 80.882.000,00 um EUR 16.100.000,00 auf EUR 96.982.000,00 erhöht. Zum Datum dieses Prospekts sind die Neuen Aktien vom 1. Januar 2016 an voll gewinnbezugsberechtigt. Der Gesamtkaufpreis vor Abzug der Netto-Finanzschulden der AWP zum 31. Dezember 2015 entspricht einem Betrag in Höhe von TEUR 785.000. Unter Berücksichtigung der vorläufigen ermittelten Netto-Finanzschulden in Höhe von TEUR 33.905 beträgt der Gesamtkaufpreis TEUR 751.095.

Da der Erwerb wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex-Gruppe hat, wurden die folgenden Pro-Forma-Finanzinformationen, bestehend aus einer Pro-Forma-Bilanz zum 31. Dezember 2015, einer Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und den Pro-Forma-Erläuterungen von der Gesellschaft erstellt ("Pro-Forma-Finanzinformationen").

Der Zweck der Pro-Forma-Finanzinformationen ist es, die wesentlichen Auswirkungen des Erwerbs auf den historischen Konzernabschluss der Gesellschaft aufzuzeigen, die eingetreten wären, wenn der Erwerb bereits am 1. Januar 2015 stattgefunden hätte. Die Darstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen der Nordex SE basiert auf bestimmten Pro-Forma-Annahmen und dient ausschließlich illustrativen Zwecken.

Ausgangspunkt für die Erstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 der Nordex SE sind insbesondere die Pro-Forma-Annahmen, dass die Kapitalerhöhung, die Zahlung der Barkomponente und die Inanspruchnahme der Bridge und Term Loan Facility bereits zum 1. Januar 2015 (Pro-Forma-Ereignis I) und die Ablösung der Bridge und Term Loan Facility durch Begebung eines Schuldscheindarlehens bereits am 1. Januar 2015 (Pro-Forma-Ereignis II) stattfanden.

Daher beschreiben die Pro-Forma-Finanzinformationen aufgrund ihrer Wesensart nur eine hypothetische Situation und spiegeln folglich nicht die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nach Abschluss des AWP-Erwerbs wider. Ferner stellen die Pro-Forma-Finanzinformationen keine Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Nordex SE oder der Nordex-Gruppe zu einem zukünftigen Zeitpunkt dar. Des Weiteren ist die Pro-Forma-Gewinnund Verlustrechnung nur in Verbindung mit dem historischen Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 bzw. für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 aussagekräftig.

8.2 Historische Finanzinformationen

8.3 Grundlagen historische Finanzinformationen

Die Pro-Forma-Bilanz zum 31. Dezember 2015 und die Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 basieren auf den folgenden historischen Finanzinformationen:

  • Dem geprüften und veröffentlichten Konzernabschluss der Nordex SE für das Geschäftsjahr 2015, erstellt auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind ("IFRS"), und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.
  • Dem geprüften und unveröffentlichten Konzernabschlusses der AWP S. L. für das Geschäftsjahr 2015, erstellt auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Auf Basis dieser historischen Finanzinformationen wurde die Pro-Forma-Bilanz und die Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung ebenfalls auf Grundlage der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Dabei wurden die Grundsätze der Rechnungslegung, wie im Anhang des Konzernabschlusses der Nordex SE Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 beschrieben, konsistent angewendet.

8.3.1 Überleitung zu den historischen Finanzinformationen

8.3.1.1 Rechnungslegungsgrundsätze

Wie im IDW Rechnungslegungshinweis Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen IDW RH HFA 1.004 vorgegeben, wurde keine Normalisierung von Einmaleffekten vorgenommen. Die historischen Finanzinformationen der Nordex SE sind somit identisch zu den historischen Zahlen des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der AWP S. L. durch die Gesellschaft wurden die historischen Finanzinformationen der AWP S. L. an die Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft, wie im Anhang des Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 beschrieben, angepasst.

8.3.1.2 Anpassungen der Rechnungslegungsgrundsätze

Die folgenden Ansatz- und Bewertungsanpassungen wurden durch AWP S. L. durchgeführt:

Ausweisanpassungen

Erläuterungen zu den an der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der AWP S. L. vorgenommen Ausweisanpassungen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der AWP S. L. wurde auf das Ausweis- und Gliederungsschema der Bilanz zum 31. Dezember 2015 und der Gewinn-und Verlustrechnung im Konzernabschluss der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 angepasst. Folgende Ausweisanpassungen wurden auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der AWP S. L. angewendet.

8.4 Pro-Forma-Bilanz zum 31. Dezember 2015

Nordex AWP S. L. Erläute
rungen
zu den Ab
schluss
anpas
sungen
Summe Pro-Forma
Anpas
sungen
Ergebnis I
Erläute
rungen zu
Pro-Forma
Anpas
sungen I*
Pro-Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
II
Erläute
rungen zu
Pro-Forma
Anpas
sungen II*
Pro
Forma
Bilanz
Aktiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Flüssige Mittel 528.973 9.616 538.589 -38.078 a, c, d -416 e, f 500.095
Erläute
rungen
zu den Ab
Pro-Forma Erläute
rungen zu
Pro-Forma
Anpas
Erläute
rungen zu
Nordex AWP S. L. schluss
anpas
sungen
Summe Anpas
sungen
Ergebnis I
Pro-Forma
Anpas
sungen I*
sungen
Ergebnis
II
Pro-Forma
Anpas
sungen II*
Pro
Forma
Bilanz
Aktiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen und
künftige
Forderungen aus
Fertigungs
aufträgen
275.466 133.383 1 408.849 408.849
Vorräte 218.609 172.291 390.900 -9.000 b 381.900
Forderungen aus
Ertragsteuern
4.837 499 5.336 5.336
Sonstige
kurzfristige
finanzielle
Vermögenswerte
42.112 29.161 2 71.273 71.273
Sonstige
kurzfristige nicht
finanzielle
Vermögenswerte
68.956 44.391 113.347 113.347
Kurzfristige
Aktiva
1.138.953 389.341 1.528.294 -47.078 -416 1.480.800
Sachanlagen 145.614 90.019 235.633 15.891 b 251.524
Geschäfts- oder
Firmenwert
9.960 0 9.960 507.625 b 517.585
Aktivierte
Entwicklungs
aufwendungen
110.933 6.826 3 117.759 97.362 b 215.121
Sonstige
immaterielle
Vermögenswerte
5.796 1.496 4 7.292 124.560 b 131.852
Finanzanlagen 2.179 0 2.179 0 a, b 2.179
Anteile an
assoziierten
Unternehmen
8.699 0 8.699 8.699
Sonstige
langfristige
finanzielle
Vermögenswerte
2.866 497 3.363 3.363
Sonstige
langfristige nicht
finanzielle
Vermögenswerte
28 0 28 28
Nordex AWP S. L. Erläute
rungen
zu den Ab
schluss
anpas
sungen
Summe Pro-Forma
Anpas
sungen
Ergebnis I
Erläute
rungen zu
Pro-Forma
Anpas
sungen I*
Pro-Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
II
Erläute
rungen zu
Pro-Forma
Anpas
sungen II*
Pro
Forma
Bilanz
Aktiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Langfristige
Aktiva
321.175 140.320 461.495 745.438 1.206.933
Aktiva 1.460.128 529.661 1.989.789 698.360 -416 2.687.733

* Die Erläuterung der Buchstaben a, b, c, d und e erfolgt im Abschnitt 8.7 "Erläuterung der Pro-Forma Anpassungen".

    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Trade and Other Receivables" (TEUR 137.675) mit den sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten (TEUR 4.292) zusammengefassten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen in Höhe von TEUR 133.383
    1. Beinhaltet den Postem "Other current financial assets" (TEUR 24.869) sowie die im AWP-Abschluss unter "Trade and Other Receivables" (TEUR 137.675) mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen (TEUR 133.383) zusammengefassten sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 4.292
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other intangible assets" (TEUR 8.322) mit den anderen immateriellen Vermögenswerten (TEUR 1.496) zusammengefassten aktivierten Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 6.826
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other intangible assets" (TEUR 8.322) mit den aktivierten Entwicklungsleistungen (TEUR 6.826) zusammengefassten anderen immateriellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 1.496
Nordex AWP
S. L.
Erläute
rungen
zu den
Ab
schluss
anpas
sungen
Summe Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis I
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
sungen I*
Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
II
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
sungen
II*
Pro-Forma
Bilanz
Passiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
6.572 0 6.572 6.572
Verbindlic
hkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
254.926 151.431 5 406.357 406.357
Verbindlichkeiten aus
Ertragsteuern
11.900 6.251 18.151 -1.726 c, d -131 e, f 16.294
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
66.491 23.788 90.279 30.796 b 121.075
Sonstige kurzfristige
finanzielle
Verbindlichkeiten
184.202 56.901 241.103 241.103
Sonstige kurzfristige
nicht finanzielle
Verbindlichkeiten
353.495 172.570 6 526.065 526.065
Erläute
rungen
zu den
Ab
schluss
Pro
Forma
Anpas
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Pro
Forma
Anpas
sungen
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
Nordex AWP
S. L.
anpas
sungen
Summe sungen
Ergebnis I
Anpas
sungen I*
Ergebnis
II
sungen
II*
Pro-Forma
Bilanz
Passiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Passiva 877.586 410.941 1.288.527 29.070 -131 1.317.466
Langfristige
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten 43.750 0 43.750 300.000 c -300.000 e 43.750
Pensionen und
ähnliche
Verpflichtungen 1.731 0 1.731 1.731
Sonstige langfristige
Rückstellungen
22.617 45.433 68.050 68.050
Sonstige langfristige
finanzielle
Verbindlichkeiten
0 3.784 7 3.784 300.000 f 303.784
Sonstige langfristige
nicht finanzielle
Verbindlichkeiten
3.490 3.885 8 7.375 7.375
Latente
Steuerschulden
55.357 14.946 70.303 74.424 b, d 144.727
Langfristige Passiva 126.945 68.048 194.993 374.424 0 569.417
Gezeichnetes Kapital 80.882 7.620 88.502 8.480 a, b, 96.982
Kapitalrücklage 229.114 90.000 9 319.114 278.941 a, b 598.055
Andere
Gewinnrücklagen
-10.961 -98.628 9 -109.589 96.908 b -12.681
Cash-Flow-Hedges 1.730 0 1.730 1.730
Fremdwährungs
ausgleichsposten
5.651 7.124 12.775 -7.124 b 5.651
Konzernergebnis
vortrag
149.181 0 149.181 0 b 149.181
Konzernergebnis 0 44.556 44.556 -82.339 b, c, d -285 e, f -38.068
Den Gesellschaftern
des Mutter
unternehmens
zurechenbarer Anteil
am Eigenkapital
455.597 50.672 506.269 294.866 b, c, d -285 e, f 800.850
Eigenkapital 455.597 50.672 506.269 294.866 -285 800.850
Passiva 1.460.128 529.661 1.989.789 698.360 -416 2.687.733

* Die Erläuertung der Buchstaben a, b, c, d und e erfolgt im Abschnitt 8.7 "Erläuterung der Pro-Forma Anpassungen".

  1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Trade and Other Payables" (TEUR 306.684) mit den erhaltenen Anzahlungen von Kunden (TEUR 155.253) zusammengefassten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 151.431

    1. Beinhaltet den Posten "Other current liabilities" (TEUR 17.317) sowie die im AWP-Abschluss unter "Trade and Other Paybles" (TEUR 306.684) mit den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 151.431) zusammengefassten erhaltenen Anzahlungen von Kunden in Höhe von TEUR 155.253
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other non-current liabilities" (TEUR 7.669) mit den sonstigen langfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR 3.885) zusammengefassten sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.784
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other non-current liabilities" (TEUR 7.669) mit den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (TEUR 3.784) zusammengefassten sonstigen langfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.885
    1. Die im AWP-Abschluss unter "Share premium, retained earnings and other reserves" (TEUR -8.628) werden nach Kapitalrücklage (TEUR 90.000) und anderen Gewinnrücklagen (TEUR -98.628) getrennt dargestellt.

8.5 Pro-Forma-Gewinn-und-Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

Nordex AWP
S. L.
Erläute
rungen
zu den
Ab
schluss
anpas
sungen
Summe Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis I
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
sungen I*
Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
II
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
sungen
II*
Pro
Forma
Gewinn
und
Verlust
rechnung
01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015
- - - - - - - - -
31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 2.430.105 949.679 10 3.379.784 3.379.784
Bestandsveränderungen
und andere
aktivierte
Eigenleistungen -14.016 3.171 11 -10.845 -10.845
Gesamtleistung 2.416.089 952.850 3.368.939 3.368.939
Sonstige betriebliche
Erträge
21.444 5.184 10, 12 26.628 26.628
Materialaufwand -1.879.829 -794.856 13 -2.674.685 -2.674.685
Personalaufwand -197.260 -66.568 -263.828 -263.828
Abschreibungen -56.139 -19.522 10 -75.661 -54.533 b -130.194
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
-178.069 -10.934 10, 14 -189.003 -765 d -189.768
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern (EBIT)
126.236 66.154 192.390 -55.298 137.092
Erträge aus
Beteiligungen
1.043 0 1.043 1.043
Ergebnis aus der At
Equity Bewertung
-1.216 0 -1.216 -1.216
Abschreibungen auf
Finanzanlagen
-7.087 0 -7.087 -7.087
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
2.360 2.541 4.901 4.901
Nordex AWP
S. L.
Erläute
rungen
zu den
Ab
schluss
anpas
sungen
Summe Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis I
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
sungen I*
Pro
Forma
Anpas
sungen
Ergebnis
II
Erläute
rungen zu
Pro
Forma
Anpas
sungen
II*
Pro
Forma
Gewinn
und
Verlust
rechnung
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
-23.275 -8.033 10 -31.308 -4.715 c -416 e, f -36.439
Finanzergebnis -28.175 -5.492 -33.667 -4.715 -416 -38.798
Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
98.061 60.662 158.723 -60.013 -416 98.294
Ertragsteuern -45.789 -18.057 10 -63.846 22.230 b, c, d 131 e, f -41.485
Konzern-Gewinn 52.272 42.605 94.877 -37.783 -285 56.809
Ergebnis je Aktie (in Euro)
Unverwässert** 0,59
Verwässert*** 0,59

**auf der Basis von durchschnittlich gewichtet 96,982 Millionen Aktien

***auf der Basis von durchschnittlich gewichtet 96,982 Millionen Aktien

Die Anzahl der durchschnittlich gewichteten Aktien ergibt aus der Anzahl der durchschnittlich gewichteten Aktien der Nordex SE für 2015 in Höhe von 80,882 Millionen Stück zuzüglich der im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien in Höhe von 16,100 Millionen Stück.

10. Die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung des AWP-Abschlusses wurden um die aufgeführten Erträge und Aufwendungen angepasst, die auf die im Rahmen der AWP-Transaktion nicht von Nordex übernommenen Prototypen-Windparks entfallen:

TEUR -8.292
TEUR -239
TEUR 2.133
TEUR 2.237
TEUR 1.483
TEUR 727
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other income" (TEUR 5.246) mit den sonstigen betrieblichen Erträgen (TEUR 2.075) zusammengefassten Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 3.171
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other income" (TEUR 5.246) mit den Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen (TEUR 3.171) zusammengefassten sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 2.075 sowie die im AWP-Abschluss unter "Gains on disposal of non-current assets" (TEUR 756) und unter "Exchange gains/losses" (TEUR 2.592) ausgewiesenen Erträge
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Raw materials and other supplies used" (TEUR -756.009) ausgewiesenen Aufwendungen sowie die unter "Other external costs" (TEUR -48.863) ausgewiesenen Aufwendungen soweit diese im Nordex-Abschluss unter "Materialaufwendungen" erfasst worden sind (TEUR -38.847)
    1. Beinhaltet die im AWP-Abschluss unter "Other external costs" (TEUR -48.863) ausgewiesenen Aufwendungen soweit diese im Nordex-Abschluss nicht unter "Materialaufwendungen" erfasst worden sind (TEUR -10.016) sowie die im AWP-Abschluss unter "Taxes" (TEUR -993), unter "Impairment" (TEUR -1.619) und unter "Other gains/losses" (TEUR -543) ausgewiesenen Aufwendungen

* Die Erläuertung der Buchstaben a, b, c, d und e erfolgt im Abschnitt 8.7 "Erläuterung der Pro-Forma Anpassungen".

8.6 Grundlagen der Erstellung

8.6.1 Aufstellungsgrundsätze

Die Pro-Forma-Finanzinformationen wurden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. ("IDW") gemäß Rechnungslegungshinweis "Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen IDW RH HFA 1.004" erstellt. Die vorgenommenen Pro-Forma-Anpassungen für die Zwecke der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung basieren auf den zur Verfügung stehenden Informationen sowie bestimmten Pro-Forma-Annahmen der Gesellschaft, wie in den Pro-Forma-Erläuterungen beschrieben.

Die Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt weder mögliche Synergien oder Kosteneinsparungen, noch eine Normalisierung von Restrukturierungskosten oder anderen zusätzlichen Kosten, die künftig durch den AWP-Erwerb entstehen könnten.

Andererseits kann die Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen enthalten, die möglicherweise nicht angefallen wären, wenn die Übernahme tatsächlich zum 1. Januar 2015 erfolgt wäre. Die Zahlen in den Tabellen der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung wurden kaufmännisch gerundet. Die dargestellten Zahlen summieren sich daher eventuell nicht auf die dargestellten Summen.

8.6.2 Pro-Forma-Annahmen

Für die Zwecke der Pro-Forma-Bilanz und der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung wird davon ausgegangen, dass der Erwerb der AWP-Gruppe bereits am 1. Januar 2015 erfolgte. Für die Zwecke der Pro-Forma-Bilanz und der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung wird davon ausgegangen, dass die Kapitalerhöhung, die Zahlung der Barkomponente und die Inanspruchnahme der Bridge und Term Loan Facility bereits am 1. Januar 2015 erfolgte (Pro-Forma-Ereignis I).

Für die Zwecke der Pro-Forma-Bilanz und der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung wird davon ausgegangen, dass die Ablösung der Bridge und Term Loan Facility durch Begebung eines Schuldscheindarlehens bereits am 1. Januar 2015 erfolgte (Pro-Forma-Ereignis II).

8.7 Erläuterung der Pro-Forma Anpassungen

Erläuterung der Pro-Forma Anpassungen aus dem Pro-Forma-Ereignis I für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015.

a b c d Summe
Zahlung
Barkom
ponente
und
Kapital
erhöhung
Vorläufige
Kaufpreis
allokation
(PPA)
Bridge
Facility
Trans
aktions
kosten
Pro
Forma
Anpassun
gen
Ereignis I
(Aktien
kompo
nente)
Aktiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Flüssige Mittel -332.495 295.285 -868 -38.078
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und
künftige Forderungen aus
Fertigungsaufträgen
Vorräte -9.000 -9.000
Forderungen aus Ertragsteuern
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige nicht
finanzielle Vermögenswerte
Kurzfristige Aktiva -332.495 -9.000 295.285 -868 -47.078
Sachanlagen 15.891 15.891
Geschäfts- oder Firmenwert 507.625 507.625
Aktivierte
Entwicklungsaufwendungen
97.362 97.362
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
124.560 124.560
Finanzanlagen 751.095 -751.095 0
Anteile an assoziierten
Unternehmen
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte
Sonstige langfristige nicht
finanzielle Vermögenswerte
Latente Steueransprüche
Langfristige Aktiva 751.095 -5.657 0 0 745.438
Aktiva 418.600 -14.657 295.285 -868 698.360
Zahlung
Barkom
ponente
und
Kapital
erhöhung
Vorläufige
Kaufpreis
allokation
(PPA)
Bridge
Facility
Trans
aktions
kosten
Pro
Forma
Anpassun
gen
Ereignis I
(Aktien
kompo
nente)
Passiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
Ertragsteuern
-1.485 -241 -1.857
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
30.796 30.796
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige nicht
finanzielle Verbindlichkeiten
Kurzfristige Passiva 30.796 -1.485 -241 29.070
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
300.000 300.000
Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Sonstige langfristige
Rückstellungen
Sonstige langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
Sonstige langfristige nicht
finanzielle Verbindlichkeiten
Latente Steuerschulden 74.456 -32 74.424
Langfristige Passiva 74.456 300.000 -32 374.424
Gezeichnetes Kapital 16.100 -7.620 8.480
Kapitalrücklage 402.500 -123.488 -71 278.941
Andere Gewinnrücklagen 96.908 96.908
Cash-Flow-Hedges
Fremdwährungsausgleichsposten -7.124 -7.124
Konzernergebnisvortrag
Konzernergebnis -78.585 -3.230 -524 -82.339
Den Gesellschaftern des
Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am
Eigenkapital 418.600 -119.909 -3.230 -595 294.866
Eigenkapital 418.600 -119.909 -3.230 -595 294.866
Passiva 418.600 -14.657 295.285 -868 698.360
b c d Summe
Vorläufige
Kaufpreis
allokation
(PPA)
Bridge
Facility
Trans
aktions
kosten
Pro
Forma
Anpassun
gen
Ereignis I
01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015
- - - -
31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen und andere
aktivierte Eigenleistungen
Gesamtleistung
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand
Abschreibungen -54.533 -54.533
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
-765 -765
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
(EBIT)
-54.533 -765 -55.298
Erträge aus Beteiligungen
Ergebnis aus der At-Equity
Bewertung
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen -4.715 -4.715
Finanzergebnis -4.715 -4.715
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
-54.533 -4.715 -765 -60.013
Ertragsteuern 20.504 1.485 241 22.230
Konzern-Gewinn -34.029 -3.230 -524 -37.783

8.7.1.1 Pro-Forma-Ereignis I

Anpassungen mit einem andauernden Effekt

a. Zahlung Barkomponente und Kapitalerhöhung (Aktienkomponente)

Die Nordex hat als Gegenleistung für den AWP-Erwerb den Kaufpreis in Form einer Barzahlung in Höhe von TEUR 366.400, abzüglich der vorläufig ermittelten Netto-Finanzschulden der AWP S. L. zum 31. Dezember 2015 in Höhe von TEUR 33.905 (Barkomponente) zu leisten, und 16,1 Millionen Neue Aktien zu einem Ausgabekurs von EUR 26,00 je Aktie in einem Gesamtwert in Höhe von TEUR 418.600 (Aktienkomponente) auszugeben.

Zusammensetzung der Gegenleistung in TEUR:

Barkomponente 332.495
Aktienkomponente 418.600
Gesamt 751.095

b. Vorläufige Kaufpreisallokation ("PPA")

Zur Erfüllung der Aktienkomponente wurden 16.100.000 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) zum Ausgabebetrag von jeweils EUR 26,00 an den Verkäufer ausgegeben. Die Differenz zwischen (i) dem Gesamtausgabebetrag und (ii) dem Produkt aus dem Wert der Aktien der Gesellschaft (Schlusskurs vom 1. April 2016) von jeweils EUR 23,92 und der Anzahl der Neuen Aktien verringert die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 33.488.

Als Ergebnis der vorläufigen PPA im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der AWP wurde für den Abschlussposten "Vorräte" eine Neubewertung durchgeführt, aus der eine Anpassung um TEUR - 9.000 resultiert. Für die "Sachanlagen" wurde eine Neubewertung in Höhe von TEUR 17.659 vorgenommen. Basierend auf einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ergeben sich zusätzliche Abschreibungen für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von TEUR 1.768. Aus der Neubewertung der "Aktivierte Entwicklungsaufwendungen" am 1. Januar 2015 ergibt sich eine Anpassung in Höhe von TEUR 109.943, die auf verschiedene Entwicklungen im Bereich Blatt (bzw. Rotorblatt), Turm, Gondel und Software entfallen. Für die Entwicklungen wurden Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren angenommen. Die hieraus resultierenden Abschreibungen betragen für das Geschäftsjahr 2015 TEUR 12.581. Zudem wurde der Abschlussposten "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" am 1. Januar 2015 neubewertet. Die Anpassung betrifft Marken und Produktnamen sowie abgeschlossene und erwartete Projekt- und Serviceverträge und beläuft sich auf TEUR 164.744. Für die Marken und Produktnamen wurde eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, für die Verträge eine vertragsbezogene wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 4 Jahren für Projektverträge beziehungsweise 20 Jahre für Serviceverträge unterstellt. Die zusätzlichen Abschreibungen belaufen sich für das Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 40.184. Im Rahmen der Neubewertung wurden Eventualverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 30.796 identifiziert und die "Sonstigen kurzfristigen Rückstellungen" entsprechend erhöht.

Unter Annahme des Konzernsteuersatzes für das Geschäftsjahr 2015 von 37,6 % wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation passive latente Steuern in Höhe von TEUR 94.960 gebildet. Im Rahmen der für das Geschäftsjahr 2015 vorgenommenen Abschreibungen wurden die passiven latenten Steuern erfolgswirksam in Höhe von TEUR 20.504 aufgelöst. Die "Latenten Steuerschulden" wurden damit insgesamt um TEUR 74.456 erhöht.

Als Ergebnis der vorläufigen PPA resultiert nach Berücksichtigung der Neubewertung von identifizierten Vermögenswerten ein neuer Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 507.625

Herleitung des Geschäfts- oder Firmenwerts in TEUR

Übertragenes Eigenkaptial 50.672
Vorräte………………………………………………………………………………. -9.000
Sachanlagen 17.659
Aktivierte Eigenleistungen 109.943
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 164.744
Eventualverbindlichkeiten…………………………………………………………… -30.796
Latente Steuern -94.960
Eigenkapital nach Step Up 208.262
Barkomponente 332.495
Aktienkomponente 418.600
Gegenleistung gesamt 751.095
Anpassung Kapitalrücklage nach IFRS 3…………………………………………… -33.488
Veränderung Eigenkapital AWP zwischen dem 31. Dezember 2015 und dem
1. April 2016………………………………………………………………………… -1.720
Eigenkapital nach Step Up -208.262
Geschäfts- oder Firmenwerte 507.625

c. Bridge Facility und Term Loan

Als Zwischenfinanzierung des AWP-Erwerbs steht eine Bridge und Term Loan Facility in Höhe von TEUR 300.000 mit einer Laufzeit von 18 Monaten und je nach Laufzeit variierenden Zinssätzen von 1,25% p.a. bis 2,25% p.a. sowie ein Term Loan in Höhe von TEUR 150.000 mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinssatz von 1,90% zur Verfügung.

Für die Pro-Forma-Bilanz und die Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung wurde zur Zahlung der Barkomponente des Kaufpreises die Bridge und Term Loan Facility mit TEUR 300.000 vollständig in Anspruch genommen. Die daraus resultierenden für das Geschäftsjahr 2015 anfallenden und zu zahlenden Zinsen betragen TEUR 4.715. Insgesamt haben sich hierdurch die "Flüssigen Mittel" um TEUR 295.285 erhöht. Die Steueraufwendungen sowie die Abschlussposition "Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern" wurden entsprechend um TEUR 1.485 reduziert.

Anpassungen mit einem Einmaleffekt

d. Transaktionskosten

Steuerlich absetzbare Transaktionskosten (im Wesentlichen Beratungskosten) in Höhe von TEUR 868 werden erfasst, als ob sie im Geschäftsjahr 2015 eingetreten wären. Von den Beratungskosten entfallen TEUR 103 auf die Kapitalerhöhung, diese wurden nach Abzug der latenten Steuern in Höhe von TEUR 32 direkt mit dem Posten "Kapitalrücklage" verrechnet. Die übrigen Beratungskosten von TEUR 765 sowie die zugehörigen Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 241 wurden erfolgswirksam erfasst und die Abschlussposition "Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern" entsprechend reduziert.

8.7.1.2 Pro-Forma-Ereignis II

Erläuterung der Pro-Forma Anpassungen aus dem Pro-Forma-Ereignis II für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015:

e f Summe
Ablösung
Bridge
Facility
Begebung
Green
Schuld
schein
Pro
Forma
Anpassun
gen
Ereignis II
Aktiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR
Flüssige Mittel -295.285 294.869 -416
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und
künftige Forderungen aus
Fertigungsaufträgen
Vorräte
Forderungen aus Ertragsteuern
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte
Sonstige kurzfristige nicht
finanzielle Vermögenswerte
Kurzfristige Aktiva -295.285 294.869 -416
Sachanlagen
Geschäfts- oder Firmenwert
Aktivierte
Entwicklungsaufwendungen
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Finanzanlagen
Anteile an assoziierten
Unternehmen
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte
Sonstige langfristige nicht
finanzielle Vermögenswerte
Latente Steueransprüche
Langfristige Aktiva
Aktiva -295.285 294.869 -416
e f Summe
Ablösung
Bridge
Facility
Begebung
Green
Schuld
schein
Pro
Forma
Anpassun
gen
Ereignis II
Passiva 31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Verbindlichkeiten aus
Ertragsteuern
1.485 -1.616 -131
Eigenkapital
Eigenkapital
3.230 -3.515 -285
zurechenbarer Anteil am 3.230 -3.515 -285
Mutterunternehmens
Den Gesellschaftern des
Konzernergebnis 3.230 -3.515 -285
Konzernergebnisvortrag
Fremdwährungsausgleichsposten
Cash-Flow-Hedges
Andere Gewinnrücklagen
Kapitalrücklage
Gezeichnetes Kapital
Langfristige Passiva -300.000 300.000 0
Latente Steuerschulden
finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige langfristige nicht
Sonstige langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
300.000 300.000
Sonstige langfristige
Rückstellungen
Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
-300.000 -300.000
Kurzfristige Passiva 1.485 -1.616 -131
Sonstige kurzfristige nicht
finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten
Rückstellungen
e f Summe
Ablösung
Bridge
Facility
Begebung
Green
Schuld
schein
Pro
Forma
Anpassun
gen
Ereignis II
01.01.2015 01.01.2015 01.01.2015
- - -
31.12.2015 31.12.2015 31.12.2015
TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse
Bestandsveränderungen und andere
aktivierte Eigenleistungen
Gesamtleistung
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Personalaufwand

Abschreibungen

Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Ergebnis vor Zinsen und Steuern
(EBIT)
Erträge aus Beteiligungen
Ergebnis aus der At-Equity
Bewertung
Abschreibungen auf Finanzanlagen
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen 4.715 -5.131 -416
Finanzergebnis 4.715 -5.131 -416
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
4.715 -5.131 -416
Ertragsteuern -1.485 1.616 131
Konzern-Gewinn 3.230 -3.515 -285

Anpassungen mit einem andauernden Effekt

e. Ablösung der Bridge und Term Loan Facility

Die im Pro-Forma-Ereignis I berücksichtigte Bridge und Term Loan Facility wird bereits am 1. Januar 2015 abgelöst. Die in der Pro-Forma-Bilanz berücksichtigten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die in der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Zinsen werden entsprechend korrigiert.

f. Begebung Green Schuldschein

Für den Zweck der Pro-Forma-Bilanz und der Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung wird unterstellt, dass am 1. Januar 2015 ein Green Schuldschein in Höhe der zur Ablösung der Bridge und Term Loan Facility notwendigen Mittel in Höhe von TEUR 300.000 begeben worden ist. Der Green Schuldschein besteht aus einem fest verzinslichen Teil (TEUR 75.000) mit einer Laufzeit zwischen 3 und 10 Jahren mit einer Verzinsung je nach Laufzeit von 1,50 % bis 2,96 % p.a. und einem variabel verzinslichen Teil (TEUR 225.000) mit einer Laufzeit zwischen 3 und 7 Jahren mit einer Verzinsung je nach Laufzeit von 1,80 % bis 2,70 % p.a. über dem Basiszinssatz. Die Zinsen betragen für das Geschäftsjahr 2015 insgesamt TEUR 5.131. Die Steueraufwendungen sowie die Abschlussposition "Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern" wurden entsprechend einer Steuerquote von 31,5% um TEUR 1.616 reduziert.

8.8 Bescheinigung

Bescheinigung

An die Nordex SE:

Wir haben geprüft, ob die Pro-Forma-Finanzinformationen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 der Nordex SE, Hamburg, auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden sind und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Die Pro-Forma-Finanzinformationen umfassen eine Pro-Forma-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015, eine Pro-Forma-Bilanz zum 31. Dezember 2015 sowie Pro-Forma-Erläuterungen.

Zweck der Pro-Forma-Finanzinformationen ist es darzustellen, welche wesentlichen Auswirkungen die in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellte Unternehmenstransaktion auf den historischen Abschluss gehabt hätte, wenn der Konzern während des gesamten Berichtszeitraums in der durch die Unternehmenstransaktion geschaffenen Struktur bestanden hätte. Da Pro-Forma-Finanzinformationen eine hypothetische Situation beschreiben, vermitteln sie nicht in allen Einzelheiten die Darstellung, die sich ergeben hätte, wenn die zu berücksichtigenden Ereignisse tatsächlich zu Beginn des Berichtszeitraums stattgefunden hätten.

Die Erstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben, ob die Pro-Forma-Finanzinformationen auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt worden sind und ob diese Grundlagen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundsätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft stehen. Nicht Gegenstand unseres Auftrags ist die Prüfung der Ausgangszahlen, einschließlich ihrer Anpassung an die Rechnungslegungsgrundsätze, Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft sowie der in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Pro-Forma-Annahmen.

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) herausgegeben IDW Prüfungshinweises: Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDWPH 9.960.1) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der Erstellung der Pro-Forma-Finanzinformationen auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen sowie bei der Erstellung dieser Grundlagen in Übereinstimmung mit

67

den Rechnungslegungsgrundätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Nach unserer Beurteilung sind die Pro-Forma-Finanzinformationen auf den in den Pro-Forma-Erläuterungen dargestellten Grundlagen ordnungsgemäß erstellt. Diese Grundlagen stehen im Einklang mit den Rechnungslegungsgrundätzen sowie den Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gesellschaft.

Bonn, 3. Mai 2016

9 BESCHREIBUNG DER ÜBERNAHME DER CORPORACIÓN ACCIONA WINDPOWER S. L.

9.1 Abschluss eines Share-Purchase and Business Combination Agreements

Am 5./6. Oktober 2015 haben die Nordex SE und die Acciona ein Share Purchase und Business Combination Agreement geschlossen, nach dem Nordex das in der AWP S. L. zusammengefasste Windkraftgeschäft von Acciona erwirbt.

Als Gegenleistung erhält die Acciona S.A. eine einmalige Barzahlung von EUR 366 Mio., abzüglich der Netto-Finanzschulden der AWP zum 31. Dezember 2015 und 16,1 Millionen neue Nordex-Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts geschaffen werden. Das BCA sieht zudem bestimmte Corporate Governance-Schutzvorschriften zugunsten der außenstehenden Aktionäre von Nordex vor, die einer Beherrschung von Nordex durch Acciona entgegenwirken sollen. Das BCA enthält Absprachen in Bezug auf die zukünftige Struktur der zusammengeführten Unternehmensgruppe, im Abschnitt 10.11.3 "Überblick über die Geschäftstätigkeit--Wesentliche Verträge der Gesellschaft--Zusammenschlussvereinbarung" werden diese näher erläutert.

9.2 Beschreibung der AWP-Gruppe

Die AWP S. L. ist eine nach spanischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada, S. L.) und direkt oder indirekt an 16 AWP-Tochterunternehmen weltweit beteiligt. Zudem verfügt AWP über Zweigstellen in Frankreich, Italien, Kroatien, Polen und UK.

9.2.1 Geschäftstätigkeit

Die AWP-Gruppe betreibt unter dem Markennamen "ACCIONA Windpower" weltweit die Entwicklung, Herstellung und die Lieferung von Windturbinen und damit verbundenen Dienstleistungen. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit von der AWP-Gruppe liegt in Brasilien, Indien, Mexiko, Spanien, Südafrika und den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA"). Zudem ist die AWP-Gruppe auf den Märkten in Chile, Kanada, Polen und der Türkei vertreten. Daneben betreibt die AWP-Gruppe auch Geschäfte in Australien, China (Shanghai), Costa Rica, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Südkorea und UK. Bis Juni 2015 hat AWP Windturbinen mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 6.660 MW an Kunden in 18 Ländern auf fünf Kontinenten geliefert oder Lieferungen vertraglich vereinbart.

AWP verfügt über Produktionsstellen in verschiedenen Märkten. Windturbinen Produktionsfabriken befinden sich in Simoes Filho, Bahia, Brasilien, in Barásoain, Navarra, Spanien, in La Vall D'Uixó, Castellón, Spanien und in West Branch, Iowa, USA. Zudem verfügt AWP über eine Produktionsfabrik für das als "Hub" bezeichnete Windturbinenbauteil in Simões Filho, Bahia, Brasilien und ein Rotorblattproduktionswerk in Lumbier, Navarra, Spanien, die alle AWP eigene Technologien nutzen.

AWP betreibt neben einer eigenen Produktion auch Forschung und hat eigene Technologien für Anlagenkomponenten der Windturbinen, insbesondere für Rotorblätter und für die Konstruktion und Errichtung von Betontürmen für Windturbinen entwickelt.

9.2.2 Kapital

Das Stammkapital der AWP S. L. ist in 761.976 Gesellschaftsanteilen (participaciones sociales), mit den Nummern 1 bis 761.976 mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 10,00 eingeteilt.

9.2.3 Struktur der AWP-Gruppe

9.2.4 Unternehmensgeschichte

Die AWP S. L. entstand am 22. Dezember 2008 im Rahmen einer Spaltung der Acciona Energía, S.A. Das Unternehmen war vor der Abspaltung schon seit 2000 im Windenergiesektor tätig. 1998 unternahm der Mutterkonzern Acciona die Entwicklung der ersten Windturbine. Im Jahr 2000 wurde der erste Prototyp installiert und der Grundstein für das unter der Marke ACCIONA Windpower auftretende Unternehmen als Entwickler und Produzent von Windturbinen gelegt. In 2002 und 2003 installierte ACCIONA Windpower die ersten 20 Windturbinen als Teil der Vor-Serie der AW 70/1300 GL (class III) Windturbinen, mit einem Rotordurchmesser von 70m in den Llanas de Codés Windparks, Navarra, Spanien.

Am 6. Mai 2003 wurde die erste Windturbinenfabrik in Barásoain, Spanien, ausgelegt auf die Produktion von bis zu 250 Einheiten pro Jahr mit einer Leistung von jeweils 1.500 kW bzw. 1,5 MW, eröffnet. 2005 wurde ein zweiter Produktionsstandort in La Vall D'Uixó, Castellón, Spanien, eröffnet, um Windturbinen für ein Windprogramm in Valencia zu liefern. Am 18. Januar 2008 wurde das bereits im Jahr 2007 in Betrieb genommene erste Werk außerhalb Spaniens in West Branch, Iowa, USA eröffnet.

2008, zwei Jahre nach dem die Entwicklung der AW3000 Produktplattform begonnen wurde, installierte ACCIONA Windpower den ersten Prototypen, eine 3 MW-Windturbine mit einem Rotordurchmesser von 100m auf einem 100m hohen Betonturm. Am 30. Juni 2010 wurde das Rotorblattproduktionswerk für die Marke ACCIONA Blades eröffnet. Seitdem ist AWP auf jeder Stufe des Produktionsprozesses für Windkraftturbinen aktiv. Nach dem ursprünglich 34m und 37,5m lange Rotorblätter produziert werden konnten, wurden die Technologie und das Produktionswerk weiterentwickelt und so können nun 61,2 m lange Rotorblätter für die AW125/300 Windturbine mit einem Rotordurchmesser von 125m produziert werden.

Am 11. März 2014 wurde als erster Schritt des Aufbaus von Fertigungskapazitäten in Brasilien die Produktionsfabrik für das als "Hub" bezeichnete Windturbinenbauteil in Simões Filho, Bahia, Brasilien eröffnet. Diese wurde durch eine weitere Produktionsfabrik in 2014 in unmittelbarer Nähe erweitert. Durch die Inbetriebnahme dieser Werke zählt AWP nun zu den größten Erstausrüstern (sogannte Original Equiptment Manufacturer – "OEM") im Windturbinengeschäft in Brasilien.

9.2.5 Produkte von AWP

AWP bietet zur Zeit Windturbinen auf den Plattformen AW1500 und AW3000 in verschiedenen Konfigurationen an, die zusätzlich mit unterschiedlichen Windturbinentürmen und unterschiedlichen Rotoren kombiniert werden können.

Die AW1500 Modelle haben eine Nominalleistung von 1,5 MW und können je nach Standort und Windklasse mit einem Rotordurchmesser von 70m (AW 70/1500), 77m (AW 77/1500) oder 82m (AW 82/1500) kombiniert werden. Zudem stehen vier verschiedene Windturbinenturmhöhen und zwei verschiedene Windturmtypen zur Auswahl. So kann die AW 70/1500 mit 60 m und 80 m hohen Stahltürmen kombiniert werden. Für die AW 77/1500 stehen 71,5 m und 80 m hohe Stahltürme oder ein 100 m hoher Betonturm zur Auswahl. AW 82/1500 kann entweder mit einem 80 m hohen Stahlturm oder einem 100 m hohen Betonturm versehen werden. AWP bietet die AW1500 Modelle seit etwa 15 Jahren weltweit an und mittlerweile wurden Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 4.000 MW in über 15 Ländern weltweit installiert.

Die AW3000 Modelle haben eine Nominalleistung von 3 MW und können mit einem Rotordurchmesser von 100 m (AW 100/3000), 116 m (AW 116/3000), 125 m (AW 125/3000) und 132 m (AW 132/3000) betrieben werden. Zudem stehen sechs verschiedene Windturmhöhen und zwei verschiedene Windturmtypen zur Auswahl. AW 100/3000 wird auf einem 100 m hohen Betonturm installiert. AW 116/3000 kann mit einem 92 m hohen Stahlturm oder mit 100 m oder 120 m hohen Betonturm kombiniert werden. Für die AW 125/3000 steht ein 87,5 m hoher Stahlturm oder Betontürme mit einer Höhe von 100 m, 120 m oder 137,5 m zur Verfügung. Die jüngste Entwicklung AW 132/3000, die für Schwachwindstandorte ausgelegt ist, kann entweder mit einem 84 m hohen Stahlturm oder einem 120 m hohen Betonturm kombiniert werden.

Die AWP Windturbinen unterscheiden sich im elektrischen System von denen anderer Hersteller. Konkret wird der Strom mit einer Mittelspannung von 12.000 Volt generiert, anstatt der bei anderen Herstellern üblichen Niederspannung (690 Volt). AWP hat eigene Rotorblätter entwickelt und kann diese in der eigenen Fabrik in Lumbier, Spanien, selbst produzieren. Die Produktpallette umfasst Rotorblätter mit Längen zwischen 34 m und 64,7 m. Zudem produzieren verschiedene Dritthersteller Rotorblätter nach den AWP-Designs.

Die von AWP entwickelte Betonturmtechnologie ermöglicht die Produktion der Windturbinentürme direkt am Aufstellungsort der Windenergieanlage und spart somit Transportkosten ein. Zudem benötigen die Betontürme weniger dauerhafte Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere Grundstücke im Vergleich zu Stahltürmen.

Zudem bietet AWP seinen Kunden einen Garantieservice sowie verschiedene weitere Dienstleistungen im Anschluss an einen Verkauf an. Die Garantieservices können flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse des einzelnen Kunden angepasst werden. Dabei sind Langzeitgarantien von 15 Jahren und länger möglich. Neben der unterschiedlichen Laufzeit kann auch der Gegenstand der Garantie flexibel bestimmt werden. In Betracht als Garantiegegenstand kommen dabei die Power Curve, der

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Geräuschpegel, die Verfügbarkeit der Windturbine oder mechanische Defekte der Windturbine. Diese Garantiepakete können um eine Vielzahl von O & M Diensten (Operation and Maintenance Dienste) erweitert werden. Diese umfassen technischen Support, präventive Instandhaltungsmaßnahmen, kleinere Reparaturen, Reparaturen von wesentlichen Betriebsteilen oder einen umfassenden Instandhaltungsdienst.

9.3 Wirtschaftliche und strategische Gründe für den Erwerb der AWP

Wirtschaftlich erwartet Nordex durch die Integration von AWP Größenvorteile in Form von Synergieeffekten, die ein Kosteneinsparungs- und Gewinnsteigerungspotential für Nordex bedeuten können.

AWP betreibt hauptsächlich Geschäfte in Geschäftsbereichen, die Nordex bis zu der Übernahme nicht besetzte. So ergänzt die Übernahme von AWP den Marktauftritt von Nordex regional, aber auch technisch und hinsichtlich der bedienten Kundengruppen. Durch den Erwerb von AWP ist Nordex in Zukunft breiter aufgestellt und so in geringerem Maße von Risiken bzw. Schwankungen in einzelnen Märkten bedroht.

AWP hat seine regionalen Schwerpunkte zur Zeit in Lateinamerika und weiteren Schwellenländern und betreibt mehr als 70 % des Geschäftes dort. Dies ergänzt die aktuelle Aufstellung von Nordex mit mehr als 80 % des Geschäftes in Europa und Südafrika. Ebenso ergänzen sich die Kundensegmente von Nordex und AWP. Während sich Nordex auf kleine und mittlere Unternehmen als Kunden mit einem typischen Projektvolumen im Bereich von 15 – 30 MW fokussiert, konzentriert sich AWP auf große Projektentwickler und unabhängige Kraftwerksbetreiber mit einem typischen Projektvolumen von 100 MW.

Durch den Erwerb von AWP wird Nordex ein weltweites Netz von Produktionsstandorten vorweisen und kann so lokale Produktionsanforderungen erfüllen.

Der Erwerb der AWP ermöglicht Nordex den Zugriff auf neue Techniken und Produkte von AWP. So ist insbesondere der Erwerb der Kenntnisse über den Bau von Betontürmen und von weitgehend standardisierten und kostenoptimierten Turbinen von besonderem Interesse für Nordex. Aufgrund dieser Kenntnisse kann Nordex seine Produktpalette erweitern und erlangt Zugang zu einem bisher unerschlossenen Marktsegment (insbesondere in Schwellenländern).

Wirtschaftlich erwartet Nordex durch die Integration von Acciona Synergieeffekte, die ein Kosteneinsparungs- und Gewinnsteigerungspotential für Nordex bedeuten können.

Zuletzt gewinnt die Nordex SE aufgrund der gewählten Transaktionsstruktur Acciona als einen starken strategischen Ankeraktionär, von dessen Kenntnissen um die gesamte Wertschöpfungskette der Windindustrie Nordex profitieren kann. Zudem ist Acciona Energy als einer der weltweit führenden Projektentwickler für Windenergieparks ein potentieller Kunde für Nordex und es besteht die Möglichkeit, dass Acciona aufgrund der starken Aktionärsstellung häufig gleichlaufende Interessen wie Nordex haben wird, die zu einer Beauftragung von Nordex führen kann.

9.4 Transaktionsstruktur: Erwerb in Form einer gemischten Sacheinlage

Der Gesamtkaufpreis von AWP in Höhe von EUR 785 Mio. wird im Wege einer gemischten Sachkapitalerhöhung aufgebracht. Dabei wurden die Neuen Aktien im Wege einer Sachkapitalerhöhung aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2014 aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts durch Beschluss des Vorstands vom 31. März 2016 und des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrates vom 31. März 2016 geschaffen. Die Kapitalerhöhung wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 5. April 2016 wirksam. Zudem hat Nordex als weitere (unter dem Vorbehalt der endgültigen Feststellung des Betrags der konsolidierten Nettofinanzschulden von AWP S. L. zum 31 Dezember 2015 stehende) vorläufige Gegenleistung für die Einbringung von AWP an Acciona EUR 324,2 Mio. in bar gezahlt.

Die Finanzierung der Barkomponente erfolgte zunächst durch eine syndizierte Barfazilität in Höhe von insgesamt EUR 450 Mio., welche im März 2016 durch das Green Schuldscheindarlehen (das Finanzierungsinstrument wurde nach den Standards der Climate Bond Initiative (CBI) als nachhaltiges Investment zertifiziert) im Volumen von insgesamt EUR 550 Mio. abgelöst wurde. Die Finanzierungsinstrumente werden im Abschnitt 10.11.1 "Wesentliche Verträge der Gesellschaft— Finanzierungsverträge" näher erläutert.

Zudem hat Acciona von der Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG und der Momentum-Capital Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, den bisherigen Großaktionären der Nordex SE, zusätzlich 12.897.752 Aktien an der Nordex SE erworben und hält aus diesem Grund zur Zeit 29,9 % der Aktien an der Nordex SE. Zum Schutz der Minderheitsaktionäre der Nordex SE, haben die Gesellschaft und Acciona im BCA verschiedene Regelungen hinsichtlich der Corporate Governance Struktur der Nordex SE vereinbart (siehe dazu ausführlich den Abschnitt 10.11.3 "Überblick über die Geschäftstätigkeit—Wesentliche Verträge der Gesellschaft—Zusammenschlussvereinbarung").

9.5 Auswirkungen des Erwerbs von AWP auf Nordex

Durch die Durchführung des Erwerbs von AWP ist Nordex ein weltweit agierender Hersteller von Windenergieanlagen mit einem diversifizierten Produktportefeuille geworden und ist in sich ergänzenden Markt-, Kunden und Preissegmenten tätig. AWP ist nun ein Tochterunternehmen der Nordex SE und damit Teil der Nordex-Gruppe. Die Integration von AWP in die Arbeitsabläufe der Nordex-Gruppe wird durch das gemeinsames Merger & Transition Office ("MTO") koordiniert und durchgeführt und soll innerhalb von 18 Monaten nach dem Closing abgeschlossen sein.

Zudem wurde die Organisationsstruktur von Nordex angepasst. Zusätzlich zu den bisherigen Vorstandsmitgliedern Herrn Lars Bondo Krogsgaard (Vorstandsvorsitzender – "Chief Executive Officer" oder "CEO") und Herrn Bernhard Schäferbarthold (Finanzvorstand – "Chief Financial Officer" oder "CFO") wurden – wie bereits im BCA vorgesehen – am 3. April 2016 Herr José Luis Blanco als Vorstand für das operative Geschäft ("Chief Operating Officer" oder "COO") mit der Funktion des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Herr Patxi Landa als Vertriebsvorstand ("Chief Sales Officer" oder "CSO") zu Vorstandsmitgliedern bestellt. Zudem wurde ein Global Executive Committee zusammengesetzt aus dem Vorstand und 12 weiteren Führungskräften etabliert. Von den Mitgliedern des Group Executive Committee soll eine Führungskraft im Bereich Finanzen, die direkt an den CFO berichtet, von Acciona nominiert werden. Zudem soll ein Regional Executive Committee geschaffen werden, dass mit den Mitgliedern des Vorstands und neun weiteren Führungskräften besetzt sein soll. Das Regional Executive Committee soll vom CFO und vom CSO gemeinschaftlich geleitet werden.

Zudem wurden auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai 2016 zwei Vertreter von Acciona zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Nordex SE gewählt (siehe zur aktuellen Besetzung des Aufsichtsrats in Abschnitt 14.3.2 "Leitungs- und Aufsichtsorgane der Nordex SE—Aufsichtsrat— Derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats").

10 ÜBERBLICK ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

10.1 Überblick

Nordex ist ein integrierter Anbieter von Onshore-Windenergieanlagen der Multimegawattklasse für den Einsatz an unterschiedlichen Stark-, Mittel- und Schwachwindstandorten. Dabei konzentriert sich Nordex auf die Entwicklung des Gesamtsystems inklusive Steuerungssoftware und wichtiger Kernkomponenten, produziert diese und bietet angrenzende Dienstleistungen an. Das betrifft insbesondere den Vertrieb von Windenergieanlagen und – in ausgewählten Märkten – die vorgelagerte Projektentwicklung von Windparks sowie schlüsselfertige Lösungen. Ferner übernimmt Nordex die Errichtung und den Service für Windturbinen, dabei konzentriert sich Nordex auf die langfristige Kundenbetreuung. Der Finanzbereich der Gruppe unterstützt die Kunden zudem mit Leistungen im Zusammenhang mit der Projektfinanzierung über nationale und internationale Geschäftsbanken. Die Fokusmärkte von Nordex umfassen bisher die Länder Ägypten, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Litauen, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Polen, die Republik der Philippinen, Schweden, Südafrika, Thailand, Türkei, UK, Uruguay und die USA sowie künftig durch die Übernahme von AWP auch Brasilien, Indien und Mexiko.

Ziel der Gesamtstrategie ist es, die Position von Nordex als leistungsstarkem und profitablem Anbieter von Onshore-Turbinen weiter zu festigen und in den Fokusmärkten auf zweistellige Marktanteile zu erzielen bzw. auszubauen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor dafür sind stets die Stromgestehungskosten, die Nordex weiter optimieren will.

Für die Zwecke dieses Prospekts wird auf Folgendes hingewiesen: Die Begriffe "Windenergieanlage", "Windkraftanlage" sowie "Windturbine" werden in allen Abschnitten dieses Prospekts gleichbedeutend verwendet und sind untereinander austauschbar.

10.2 Beschreibung des Geschäftsmodells

In technischer Hinsicht konzentriert sich Nordex auf Windturbinen, die es dem Betreiber erlauben, in den jeweiligen Einsatzgebieten zu geringen Gestehungskosten "grünen" Strom zu produzieren. Deshalb hat die Nordex-Gruppe in ihre Produktentwicklung investiert und bietet mit der Generation Delta eine Anlagenplattform an, die sich durch ein optimiertes Rotorleistungsverhältnis, eine geringe spezifische Kopfmasse sowie optimierte Schallleistungskurven auszeichnet. Im Mittelpunkt der Produktstrategie steht die Entwicklung neuer größerer Rotorblätter, die Nordex selbst entwickelt, testet und zertifizieren lässt sowie zu einem nennenswerten Anteil selbst produziert bzw. bei Auftragsherstellern, die aufgrund der von Nordex bereitgestellten Spezifikationen produzieren (sogenannte "Built-to-Print"-Partner), herstellen lässt. Der zweite technische Schwerpunkt ist die Optimierung der Betriebsführung und der Anlagensteuerung der Turbinen. Hiermit reagiert Nordex auf die steigenden Anforderungen der Stromnetzbetreiber im Hinblick auf die Netzintegration. Zudem ist die lastreduzierende Betriebssteuerung ein zentraler Ansatzpunkt bei der Entwicklung noch leistungsstärkerer Turbinen.

Der Schwerpunkt der eigenen Fertigung liegt in Deutschland, und mit Erwerb von AWP in Spanien und Brasilien sowie künftig auch in Indien. In Deutschland werden in der Hansestadt Rostock an zwei Standorten Maschinenhäuser montiert bzw. Rotorblätter gefertigt. Dabei wird ein Großteil der eingesetzten Komponenten von Partnerfirmen zugeliefert. Nordex verfolgt das Konzept der Systemintegration und bindet die Kompetenz seiner Lieferanten frühzeitig in die internen Prozesse – insbesondere im Rahmen der Produktentwicklung – mit ein. Um als mittelständisches Unternehmen möglichst hohe Skaleneffekte zu erwirtschaften, setzt Nordex auf Linienfertigung bzw. Teilautomatisierung in der Produktion sowie auf eine weitgehende Standardisierung seiner Produkte (Gleichteile). In Spanien betreibt die Nordex-Gruppe über AWP drei Betriebsstätten für die Montage von Maschinenhäusern und die Produktion von Rotorblättern. Zudem wird über AWP aus dem brasilianischen Werk in Simões Filho, Bahia, Brasilien, die Belieferung mittel- und südamerikanischer Werke sichergestellt. Ferner ist geplant, dass das im Aufbau befindliche Werk im indischen Chennai im 2. Halbjahr 2016 die Serienfertigung aufnimmt.

Für die Produktion von Betonturm-Elementen betreibt Nordex über AWP zudem vier mobile Fertigungsstätten. Diese sind lokal einsetzbar und werden in den jeweiligen Windmärkten ortsnah neben den Windparkprojekten für die Bau- und Errichtungsphase eingesetzt.

Mit einem Exportanteil von knapp 70 % ist die Nordex-Gruppe international ausgerichtet. Im Fokus stehen dabei mehr als 20 Windmärkte, die sich zu einem Großteil in Europa befinden. Verstärkt agiert Nordex jedoch auch in amerikanischen, afrikanischen und asiatischen Wachstumsmärkten wie etwa Uruguay, Südafrika und Pakistan sowie in aufstrebenden europäischen Märkten wie etwa Finnland oder Irland.

Der Abschluss des Erwerbs von AWP sichert der Nordex-Gruppe zudem den Markteintritt in die volumen- und wachstumsstarken Schwellen- und Entwicklungsländer Brasilien, Mexiko oder Indien. Nordex wird sich damit zu einem globalen Anbieter für Windenergieanlagen entwickeln.

10.2.1 Produktangebot

Die Produktpolitik ist auf eine Plattformstrategie ausgerichtet. Zu dieser gehören derzeit zum einen die Generation Gamma mit Anlagen der Leistungsklasse 2,4 MW und 2,5 MW sowie Rotordurchmessern von 90 m, 100 m bzw. 117 m und zum anderen die im Jahr 2013 schrittweise eingeführte Generation Delta mit einer Nennleistung von 3,0 MW und 3,3 MW sowie Rotordurchmessern von 100 m, 117 m und 131 m.

Um in den globalen Windmärkten eine optimale Energieausbeute zu erzielen, bietet Nordex für seine Produktplattformen unterschiedliche Turmvarianten mit Nabenhöhen von bis zu 164 m an.

Windklasse Generation Gamma Generation Delta
IEC 1 N90/2500 N100/3300
IEC 2 N100/2500 N117/3000
IEC 3 N117/2400 N131/3000
N131/3300*

Nordex-Produktübersicht:

*Anlage speziell für den deutschen Markt

Das Produktangebot wird künftig ergänzt um die Produktlinie AW3000 der AWP. Diese speziell für Schwellen- und Entwicklungsländer konzipierte Anlage hat eine Nennleistung von 3,0 MW und ist mit Rotordurchmessern von 100 m bis 132 m sowie mit sechs Turmvarianten (Nabenhöhen zwischen 84 m und 137,5 m) verfügbar (siehe ausführlich dazu den Abschnitt 9.2.5 "Beschreibung der Übernahme der Corporación Acciona Windpower S. L.-Beschreibung der AWP-Gruppe-Produkte von AWP").

10.2.2 Produktangebot – Service

Die Nordex-Gruppe bietet neben Windenergieanlagen auch einen eigenen Service für seine Anlagen an. Dieser wird durch die Organisationseinheit Global Service direkt in den installierten und an den Kunden übergebenen Windparks erbracht. Die entsprechenden Dienstleistungsverträge sichern und optimieren die Produktionserträge der Nordex-Kunden durch die Kombination aus gesteigerten Verfügbarkeiten, technischen Verbesserungen und Effizienzsteigerungen des Services. Der Nordex Service bietet den Kunden ein breites Spektrum an Dienstleistungen an. Dieses umfasst Komplettlösungen, angefangen bei der 24-Stunden-Fernüberwachung über präventive Wartungen bis hin zu kompletten Modernisierungen von Nordex-Anlagen.

Neben vier standardisierten Vertragstypen - Basic, Extended, Premium Light, Premium - , die unterschiedliche Leistungsumfänge haben und die Kunden für Laufzeiten von bis zu 15 Jahren abschließen können, bietet die Serviceorganisation die nachfolgend aufgelisteten Produkte und Dienstleistungen an, teilweise einzeln, teilweise im Rahmen der Vertragstypen:

  • Inspektion und Wartung der Windenergieanlage
  • Inspektion der Sicherheitsausrüstung
  • Störungsbehebung
  • Ersatzteillieferung
  • Modernisierung
  • Technische Weiterentwicklungen
  • Condition Monitoring System
  • Kundenschulungen
  • Fernüberwachung und Fernbetreuung

10.3 Wesentliche Daten der Unternehmensgeschichte

Der unternehmerische Ursprung der Aktivitäten der Nordex Gruppe auf dem Gebiet der Nutzung der Windenergie geht auf die Nordex A/S zurück, die im Jahre 1985 von den Brüdern Pedersen, darunter das ehemalige Vorstandsmitglied der Nordex AG bzw. der Nordex SE, Carsten Pedersen, gegründet wurde.

Die wesentlichen Meilensteine der Unternehmensentwicklung in chronologischer Reihenfolge waren:

1985 Gründung der Nordex A/S
in Give, Dänemark
1987 Produktion der weltweit größten Serienwindenergieanlage (250 kW)
1992 Aufbau der deutschen Fertigung
1995 Errichtung der weltweit ersten Serienmegawattanlage
1999 Installation der 1000. Nordex-Anlage
2000 Errichtung der weltweit ersten 2,5-MW-Serienanlage
2001 Börsengang
in Deutschland an der Börse Frankfurt; Erstnotierung 2. April 2001
2001 Start der industriellen Rotorblattfertigung
2003 Installation der 2000. Nordex-Anlage / Errichtung der ersten Nordex-Offshore
Turbine
2005 Markteinführung der
N90/2500 kW
2006 Errichtung
der
ersten
Offshore-Anlage
Deutschlands
/
Inbetriebnahme
der
chinesischen Fertigung für Großturbinen
2007 Eröffnung der neuen Rotorblattfertigung in China
/ Launch N100
2008 Eröffnung der Niederlassung Nordex USA Inc, Chicago, USA
2009 Umstellung der Rechsform von einer Aktiengesellschaft (AG) zu einer Societas
Europaea (SE), einer Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen
Union (EU)
2010 Markteinführung
der Generation Gamma / Start der Produktion in Jonesboro,
Arkansas, USA
2011 Markteinführung
N117/2400
2012 Einstellung
der
Offshore-Aktivitäten
/
Schließung
und
Verkauf
der
Produktionsstätte in den USA / Stilllegung der Produktionsstätten in China
2013 Markteinführung
der Generation Delta N117/3000 und N100/3300
2014 Markteinführung N131/3000
2015 Markteinführung
N131/3300 / Abschluss eines
Business Combination Agreements
zum Erwerb der AWP
2016 Vollzug des Erwerbs der AWP

10.4 Organisationsstruktur

Der Vorstand führt die Unternehmensgruppe über die Nordex SE als strategische Management-Holding. Ferner nimmt die Nordex SE zusätzliche administrative Servicefunktionen in den Bereichen Controlling, Finanzen, IT, Kommunikation, Personal, Recht und Versicherungen wahr. Das operative Geschäft erfolgt zum Großteil über die konsolidierte Gesellschaft Nordex Energy GmbH, die AWP sowie die rechtlich jeweils selbstständigen Landesgesellschaften. Letztere sind insbesondere für die kundenbezogenen Aufgaben, Vertrieb, Projektmanagement, Service und in bestimmten Märkten auch für die Projektentwicklung zuständig. Die Bereiche Engineering, Einkauf, Produktion sowie zentrale Steuerungs- und Administrationseinheiten und die kundennahen Funktionen für den deutschen Markt sind Teil der Nordex Energy GmbH.

Weitere Märkte wie Finnland und die Beneluxstaaten werden vor Ort durch Vertriebsniederlassungen der Nordex Energy GmbH betreut bzw. bearbeitet, mittel- und südamerikanische Märkte, insbesondere Uruguay und Chile, durch die amerikanische Tochtergesellschaft Nordex USA Inc. Zur Steuerung der Nordex-Gruppe erfolgt eine Segmentierung in die Regionen Europa, Naher Osten und Afrika (zusammen die Region "EMEA") sowie Amerika und Asien. Ergänzend dazu sind die Märkte der Kernregion EMEA zur Optimierung der vertrieblichen Marktbearbeitung den Regionalbereichen Deutschland, EMEA Nord, EMEA Ost und EMEA Süd (umfasst seit dem Jahr 2015 organisatorisch auch den Markt Pakistan) zugeordnet und werden entsprechend geführt.

Die Steuerung der Nordex-Gruppe wird durch die Ressortverteilung der einzelnen strategischen, operativen und administrativen Funktionen auf die zwei Mitglieder des Vorstands sichergestellt und ist in einem vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsverteilungsplan festgelegt.

Nach dem Zusammenschluss mit der AWP haben sich im Geschäftsjahr 2016 diverse Änderungen ergeben. Unter anderem ist der Vorstand um zwei weitere Mitglieder, einen Chief Operating Officer (COO) und einen Chief Sales Officer (CSO) erweitert worden und die Regionen sollen neu geordnet werden.

Der CEO verantwortet in der neuen Organisation die Ressorts Personal, Kommunikation, Strategie, HSE, Compliance sowie das gemeinsame Merger and Transition Office, beim CFO liegen die Bereiche Recht, Steuern, Versicherungen, Finanzen, Accounting, IT und Projektentwicklung sowie die Regionen Deutschland, Zentraleuropa, Nordeuropa und Brasilien. An den COO berichten die Funktionen Einkauf, Produktion Maschinenhaus (auch "Gondel" oder englisch "Nacelle" genannt), Produktion Rotorblätter, Turm, Engineering, Qualitätsmanagement und das strategische Produktmanagement sowie die Region Indien und an den CSO die kundennahen Bereiche Vertrieb, Projektmanagement und Service sowie die Regionen Nordamerika, Lateinamerika, Mediterranean and Africa sowie Turkei und Naher Osten.

Ausführlich wird das Management der Nordex SE im Abschnitt 14 "Leitungs- und Aufsichtsorgane der Nordex SE" dargestellt.

10.5 Mitarbeiter

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht der Mitarbeiterzahlen der Nordex-Gruppe für die vergangenen Jahre jeweils zum 31. Dezember eines Jahres.

Per 31. Dezember
2015 2014 2013
Anzahl
Mitarbeiter
Vollzeit
äquivalente
Anzahl
Mitarbeiter
Vollzeit
äquivalente
Anzahl
Mitarbeiter
Vollzeit
äquivalente
Gesamt 3.336 3.266 2.919 2.866 2.592 2.549

Der Mitarbeiterstamm der Nordex-Gruppe betrug stichtagbezogen am 31. Dezember 2014 2.919 Mitarbeiter. Nach der Neustrukturierung der Regionen Amerika und Asien und der Verteilung des Geschäftsvolumens kam es zu Verschiebungen bei der Mitarbeiterverteilung zugunsten der Region EMEA. Zum Ende des Jahres 2014 waren rund 93 % der Beschäftigten von Nordex in Europa und Südafrika tätig, in Amerika waren es gut 4 % und in Asien knapp 3 %. Im Jahr 2014 lag der Anteil weiblichen Beschäftigten der Nordex-Gruppe bei 17,5 %. Der Anteil von Frauen in den drei oberen Führungsebenen lag bei 7,8 %. Die Anzahl der Auszubildenden betrug zum Ende des Jahres 2014 insgesamt 59.

Das Durchschnittsalter in der Nordex-Gruppe lag bei 38 Jahren, die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit bei 4,5 Jahren. Im Jahr 2015 lag die Zahl der Bewerbungen bei rund 14.000.

Der Mitarbeiterstamm der Nordex-Gruppe wuchs seit Ende 2013 stichtagsbezogen um ca. 29 % von 2.592 Mitarbeitern zum 31. Dezember 2013 auf 3.336 Mitarbeitern zum 31. Dezember 2015. Dabei werden Teilzeitkräfte genauso berücksichtigt wie Werkstudenten, Mitarbeiter in Mutterschutz, freigestellte Mitarbeiter und Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit aus der Entgeltfortzahlung fallen. Nicht berücksichtigt werden stattdessen Mitglieder des Vorstands, Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit, Auszubildende und Masteranden/Bacheloranden.

Von den 3.336 Mitarbeitern werden 1.864 als Angestellte (31. Dezember 2014: 1.614 Angestellte) und 1.472 als gewerbliche Mitarbeiter geführt (31. Dezember 2014: 1.305 gewerbliche Mitarbeiter). Zum Stichtag 31.12.2015 beschäftigte die Nordex-Gruppe in Summe 3.266 Vollzeitäquivalente (FTE).

Aufgrund der weiterhin steigenden Mitarbeiterzahl der Nordex-Gruppe und dem Erwerb von AWP liegt die geschätzte Mitarbeiterzahl zum Prospektdatum bei ca. 5.045, was in etwa 4.955 FTE entspricht.

Vergütungssystem

Die Mitarbeiter in Deutschland erhalten ein Jahresgehalt, das in zwölf Monatsgehältern ausgezahlt wird. Gewerbliche Mitarbeiter beziehen einen Grundlohn zuzüglich Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge wurden im Rahmen von Gesamtbetriebsvereinbarungen mit der Arbeitnehmervertretung vereinbart. Es sind zudem flexible Arbeitszeitmodelle möglich, sodass Überstunden über Freizeit ausgeglichen werden können. Darüber hinaus erhalten bestimmte Nordex-Mitarbeiter einmal jährlich eine erfolgsabhängige Sonderzahlung, sofern zuvor definierte Unternehmensziele beim EBIT erreicht wurden. Dies ist ebenfalls in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festgelegt.

Die Arbeitsverträge der Führungskräfte enthalten neben dem Grundgehalt in aller Regel auch erfolgsabhängige, variable Vergütungsbestandteile, die auf individuellen Zielvereinbarungen und dem Geschäftserfolg der Nordex-Gruppe basieren. In Einzelfällen gewährt Nordex auch geldwerte Vorteile, z. B. in Form von Dienstwagen oder Ausbildungsbeihilfen.

Seit dem Jahr 2007 hat Nordex für die Mitarbeiter in Deutschland ein einheitliches Entgeltsystem vereinbart, das weder nach Ost und West noch nach gewerblich und fest angestellten Mitarbeitern unterscheidet, sondern auf dem jeweils spezifischen Anforderungsprofil der Stelle beruht. Sämtliche Stellen sind einem Entgeltsystem zugeordnet, das aus insgesamt 13 Stufen plus vier weiterer Stufen für Fachspezialisten und Führungskräfte besteht. Darüber hinaus bietet die Nordex-Gruppe allen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung an, die von der Nordex-Gruppe bezuschusst wird, und gewährt an einzelnen Standorten Fahrtkostenzuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel.

Das Vergütungssystem von AWP ist bisher noch nicht an die Strukturen bei Nordex angepasst worden und stellt sich bisher wie folgend beschrieben dar. Das Vergütungssystem von AWP gliedert sich in 13 Entgeltgruppen, die bei einfachen Unterstützungsfunktionen beginnen und bis zu höheren Management Funktionen reichen. Im Einzelnen unterscheidet das Vergütungssystem folgende 6 Funktionen: Direktor, Manager, Experte, Techniker, Operative- und Support- Funktionen. Die jeweiligen Funktionen untergliedern sich in der Regel jeweils noch in 3 Erfahrungsstufen: Stufe 1 ist eine Einstiegsfunktion, Stufe 2 verlangt eine längere Erfahrung in der Position und Stufe 3 ist eine Expertenstufe, in der höherwertige Aufgaben übernommen werden.

Alle genannten Funktionen werden in einem Rollen-Katalog nach verschiedenen Kriterien beschrieben wie zum Beispiel Ausbildung und Berufserfahrung, Verantwortung, Kompetenzen und Ziele der Funktion.

Bestimmte Mitarbeitergruppen (Direktoren, Manager und Experten) von AWP erhalten über das Grundgehalt hinaus einen variablen Gehaltsbestandteil. Dieser hängt zu einem Drittel von persönlichen Zielen und zu zwei Drittel von finanziellen Zielen des Unternehmens ab.

10.6 Sachanlagen

Nordex verfügt über Eigentumsrechte und ähnliche Rechte an verschiedenen Immobilien weltweit. Die Immobilien beziehen sich größtenteils auf Grundstücke mit Verwaltungs-, Produktions- oder sonstigen Betriebsgebäuden. Nordex mietet auch Grundstücke und Gebäudeflächen.

Die folgende Tabelle beinhaltet Angaben über die Immobilien der wesentlichen Standorte der Nordex-Gruppe zum Tag des Erscheinen des Prospektes. Dabei sind auch die Sachanlagen von AWP einbezogen:

Bezeichnung (Ort) Nutzung Eigentümer Adresse
Barásoain Büro Acciona Windpower S.A. Polígono Industrial
Barasoain Parcela 2 -
31395 Barásoain
(Navarra), Spanien
La Vall d'Uixó Büro und Produktionswerk Acciona Windpower S.A. Polígono Industrial La
Mezquita Parcela 202,
Calle / M - 121600 La
Vall d'Uixó (Castellón),
Spanien
Lumbier Büro und Produktionswerk Acciona Blades S.A. Pol. Industrial Venta de
Judas s/n - 31440
Lumbier (Navarra),
Spanien
Toledo Büro und Produktionswerk Industria Toledana de Energías Renovables
S. L.
Barrio Polígono
Industrial, Polígonao
Industrial 3° fase Toledo,
Spanien
West Branch Büro und Produktionswerk Acciona Windpower North America LLC 601 Fawcett Drive, West
Branch, Iowa 52358,
USA
DMR Büro, Produktionswerk und
Lager
Nordex SE Erich-Schlesinger-Str. 50,
18059 Rostock
Nordex-Forum Büro Swiss Life AG Langenhorner Chaussee
600, 22419 Hamburg
Nordex Forum II Büro Nordex Forum II GmbH & Co. KG Langenhorner Chaussee
602, 22419 Hamburg
Bornbach 9 Büro GV Nordost Verwaltungsgesellschaft mbH Bornbach 9, 22848
Norderstedt
GVZ Büro, Produktionswerk und
Lager
Nordex Energy GmbH Große Rampe 3, 18146
Rostock
NLZ, Sparhalle Büro und Lager IVG Gewerbeimmobilien 3 GmbH Handelsstr. 3, 18069
Rostock
OSPA Büro Ostsee Sparkasse Rostock Am Vögenteich 23,24 ,
18057 Rostock

Es bestehen keine wesentlichen Belastungen (wie Grundschulden oder Dienstbarkeiten) auf Grundstücken oder anderen wichtigen Sachanlagen.

Zudem hat Nordex zum Jahresbeginn 2016 neben seinem Sitz in Hamburg ein Baugrundstück gekauft, um dort eine Erweiterung seiner Hauptverwaltung zu bauen. Auf dem Gelände sollen rund 13.000 Quadratmeter neue Bürofläche entstehen. Die Anträge für die Baugenehmigung wurden bereits eingereicht. Der geplante Neubau wird architektonisch auf das bestehende Gebäude abgestimmt und soll künftig zu 100 Prozent von Nordex genutzt werden.

10.7 Forschung und Entwicklung

Nordex beschäftigte in allen Bereichen des Engineering und des Produktmanagements zum Jahresende 2015 weltweit 483 Mitarbeiter (2014: 431 Mitarbeiter; 2013: 405), die den gesamten Bereich der Windenergietechnik – von der Grundlagenentwicklung über die Produkt-und Prozessentwicklung und das operative sowie strategische Produktmanagement bis hin zur Vertriebs- und Serviceunterstützung – abdecken. Zum 31. Dezember 2015 waren in Europa 469 Mitarbeiter (2014: 411 Mitarbeiter; 2013: 379), in der Region Asien weitere 5 (2014: 11, 2013: 15) und in Amerika 9 (2014: 9; 2013: 11) Engineering-Mitarbeiter beschäftigt.

Im Jahr 2015 wurden von Nordex insgesamt 25 Patente und Gebrauchsmuster – vornehmlich für die Hauptkomponente Rotorblatt – angemeldet, das entspricht etwa dem Vorjahresniveau (2014: 26; 2013: 24).

In Summe betrug der Entwicklungsaufwand EUR 59,4 Mio. und lag damit um 11 % über dem Niveau des Vorjahres (2014: EUR 53,4 Mio.; 2013: EUR 51,1 Mio.). Von den Entwicklungsaufwendungen wurden EUR 30,9 Mio. (2014: EUR 30,7 Mio.; 2013: EUR 35,9 Mio.) aktiviert. Im Jahr 2015 stiegen die bilanziell ausgewiesenen aktivierten Entwicklungsaufwendungen damit um 4,5 % auf EUR 110,9 Mio. (2014: EUR: 106,1 Mio.; 2013: EUR 94,3 Mio.).

10.7.1 Forschungs- und Entwicklungstrategie

10.7.2 Produktentwicklung

Gemäß der Unternehmensstrategie richten sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an der systematischen und ganzheitlichen Reduzierung der Stromgestehungskosten unserer Produkte aus. Hauptaugenmerk bei der Entwicklung der Nordex-Turbinen und -Windparks liegt auf der stetigen Senkung der Stromgestehungskosten über den gesamten Lebenszyklus. Darüber hinaus gilt es, die Marktfähigkeit der Produkte in Bezug auf Genehmigungs- und Netzanschlussfähigkeit in den Zielmärkten von Nordex kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen.

Im Zentrum der Produktentwicklung stand seit dem Jahr 2013 die Serieneinführung sowie die weiteren Entwicklung und Standardisierung der Windkraftanlagen der Generation Delta.

Das Portfolio der Generation-Delta-Turbinen umfasst dezidierte Lösungen für Standorte mit starken (N100/3300), mittleren (N117/3000) und schwachen (N131/3000) Windgeschwindigkeiten sowie eine maßgeschneiderte Lösung für die Wind- und Umgebungsverhältnisse des für Nordex wichtigen deutschen Markts (N131/3300). Letztere wurden in Form einer Testanlage im Jahr 2015 erstmals errichtet und im brandenburgischen Ort Krampfer/Plattenberg in Betrieb genommen.

Die Anlagen der Generation Delta bieten Nordex-Kunden aufgrund größerer Rotordurchmesser und höherer Nennleistungen um über 30% höhere Jahresenergieerträge im Vergleich zu Vorgängermodellen und damit eine Reduzierung der Stromgestehungskosten. Für alle Anlagen der Generation Delta liegt die vollständige Dokumentation und Zertifikation, inklusive der deutschen Typenprüfung, vor. Auf dieser Grundlage können – abhängig vom jeweils anwendbaren Recht – Kunden und Investoren Baugenehmigungen für elf unterschiedliche Nabenhöhen im Bereich von 75 m bis 164 m sowie drei Klimavarianten beantragen.

Im Jahr 2015 wurden die an den ersten errichteten Anlagen des Typs N131/3000 begonnenen Testund Vermessungsaktivitäten fortgeführt, die auch für die Typen-Zertifizierung nach der internationalen IEC-Norm erforderlich sind. Die Messergebnisse bestätigen, dass die Anlagen die Erwartungen an niedrige Geräuschpegel erfüllen und teilweise noch leiser als prognostiziert arbeiten. Dadurch eignet sich die N131 grundsätzlich für entsprechende Standorte im Binnenland und kann teilweise auf leistungsreduzierte Betriebsarten verzichten und trotzdem bestimmte gehobene Schallanforderungen erfüllen.

Weiterhin arbeitet die Produktentwicklung intensiv an der Begleitung der Serieneinführung der N131/3000 und N131/3300 als Teil einer vereinheitlichten Produkt-Plattform.

Die Weiterentwicklung an den Turbinen der Generation Gamma, darunter insbesondere der N117/2400 für Schwachwindstandorte (IEC 3a), fokussierte sich auch 2015 auf Maßnahmen zur weiteren Senkung der Produktkosten durch den Ausbau des Lieferantenpools für Hauptkomponenten sowie die weitere Optimierung an Maschinenhaus und Türmen.

Aufgrund der Plattformstrategie im Produktportfolio können weitere Entwicklungen bei Turbinen der Generation Delta auch auf die Generation Gamma übertragen werden. So fanden im Jahr 2015 z.B. Verbesserungen der Steuerung und Regelung bzw. der Betriebsführung und Überwachung von Windenergieanlagen und Windparks statt.

Auch die Weiterentwicklung zur Optimierung des Nordex eigenen Anti-Icing-Systems (AIS) wurde 2015 fortgesetzt. Die Übertragung des Systems auf die Rotorblätter der N131 ist inzwischen weiter fortgeschritten. Erste Anlagen wurden planmäßig zum Ende des Jahres 2015 in Skandinavien errichtet und werden im Jahr 2016 verifiziert und vermessen.

Darüber hinaus wurden Projekte zur Erfüllung aktualisierter Netzanschlussanforderungen in bestehenden Zielmärkten, die Erfüllung der technischen Konformität in neuen Märkten sowie die erforderliche Weiterentwicklung der elektrischen Systeme durch die Entwicklung weitergeführt.

Bei AWP konzentrieren sich die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ebenfalls auf die Produktentwicklung. Dies beinhaltet beispielsweise die Entwicklung neuer Verfahren zur Produktion von langen Rotorblättern für Windenergieanlagen auf Grundlage der Anwendung von alternativen Materialien, die Entwicklung von Systemen und Strategien, zur Anpassung der Produkte an Standorte mit extremen Wetterbedingungen oder die Entwicklung von Technologien für Windparks, die an leistungsschwache Stromnetze angeschlossen sind.

Ein Ziel von AWP ist die Entwicklung von besonders modernen und großen Rotorblättern. Hierbei fokussiert AWP auf neue Blatt-Designs sowie eine Berechnungsmethodik, welche die Verwendung von alternativen Materialien und Fertigungskonzepten ermöglicht, um optimierte Rotorblätter herzustellen, die leichter, widerstandsfähiger und zuverlässiger sind. In diesem Zusammenhang besteht eine strategische Kooperation zwischen AWP und der Universität Hanyang (Südkorea), einer führenden Institution bei der Kalkulation von Strukturen aus Verbundwerkstoffen. Die Universität berät AWP im Hinblick auf die Verwendung von neuartigen Berechnungstechniken, welche in der Industrie bisher nicht eingesetzt werden.

Ein weiteres Ziel von AWP ist die Entwicklung einer Windenergieanlage der 3-Megawatt-Klasse mit einem sogenannten "De-&Anti-Icing System", ein Heizsystem für Rotorblätter (passend für die gesamte AW3000 Produktpalette bestehend aus Anlagen mit verschiedenen Rotorblattlängen) als technische Lösung für das Problem von Verlusten bei der Energieproduktion aufgrund von Vereisung. Diese Technologie soll die Bildung von Eis auf den Rotorblättern (Vereisungsschutzmodus) unter bestimmten Witterungs- und Betriebsbedingungen verhindern bzw. nach der Bildung von Eis dieses beseitigen (Enteisung). Dieses Projekt soll die Wettbewerbsfähigkeit von AWP und ihrer Kunden in Märkten verbessern, in denen Eisbildung auf Rotorblättern häufiger entsteht, u.a. Nordeuropa (Skandinavien, Deutschland, Polen, etc.), den USA oder Kanada.

Ferner arbeitet AWP daran, die Qualität der Energie aus Windparks in entlegenen Gebieten mit einer unterdurchschnittlichen Netzversorgung zu verbessern. Durch die Entwicklung neuartiger Steuerungstechnologien sollen Spannungsabfälle minimiert, Spannungs- und Frequenzschwankungen reduziert sowie die Entstehung von Oberwellen begrenzt werden.

10.7.3 Test-Prüfstände

Zur Reduzierung von Entwicklungskosten, zur Erhöhung der Entwicklungsgeschwindigkeit und zur weiteren Verbesserung der Produktqualität optimierte das Nordex-Engineering in den Jahren 2013 bis 2015 seine Systemprüfstände am Testzentrum in Rostock (Technikum). Mit den aktuell 15 – teils selbst entwickelten – Prüfständen werden einzelne Komponenten, wie etwa das Azimutsystem, das Pitchsystem oder das Rotorblatt, zusammen mit ihren verbundenen Systemen in unterschiedlichen mechanischen und klimatischen Zuständen getestet. So können in kurzer Zeit Belastungen simuliert werden, die im Feld erst im Verlauf mehrerer Jahre eintreten würden. Schwerpunkt der Aktivitäten im Technikum war im Jahr 2015 die weitere Modifizierung der Prüfstände, um Prüfanforderungen noch besser Rechnung tragen zu können. Darüber hinaus wurden verstärkt Belastungs- und Verschleißtests – teilweise auch gemeinsam mit Zulieferern – an Drehverbindungen durchgeführt, um die Qualität der Großkomponenten Getriebe und Welle zu verbessern. Auch die Testmöglichkeiten für Schleifringe wurden erweitert, wobei die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten u.a. zu einer Patentanmeldung im Bereich Datenübertragung mittels Schleifring führten.

10.8 Rechte zum Schutz geistigen Eigentums

Der unternehmerische Erfolg der Nordex hängt unter anderem davon ab, ob die Gesellschaft für die von ihr entwickelten Technologien Schutz mittels Patenten oder anderer gewerblicher Schutzrechte erhalten, Geschäftsgeheimnisse und Fachwissen bewahren, gewerbliche Schutzrechte gegen die Verletzung durch Dritte schützen und ihre Geschäftstätigkeit ohne die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter ausüben kann. Die Nordex nutzt zudem technische Verfahren und Know-how, die nicht durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind und auch nicht schutzfähig sind.

10.8.1 Patente und Lizenzen

Die Nordex verfügt über 186 Patente, 158 Patentanmeldungen und 18 Gebrauchsmuster bzw. Gebrauchsmusteranmeldungen (Stand 31. Dezember 2015). Anmeldungen erfolgen in der Regel zuerst in Deutschland oder beim Europäischen Patentamt; bei bedeutenden Erfindungen werden Nachanmeldungen im außereuropäischen Ausland, insbesondere den USA eingereicht. Die Schutzrechte betreffen alle wesentlichen Aspekte von Windenergieanlagen, vom Rotorblatt über Maschinenbau, Elektrotechnik und Netzeinspeisung, Türme und Fundamente bis hin zur Steuerung und Überwachung von Windenergieanlagen und Windparks.

Ein erheblicher Teil der zum Schutz angemeldeten Erfindungen wird von der Nordex in ihren Produkten genutzt. Der Geschäftserfolg ist jedoch nicht vom Bestehen einzelner bestimmter Schutzrechte wesentlich abhängig.

Die Nordex hat Prozesse etabliert, um in Entwicklungsprojekten zu vermeiden, dass Schutzrechte Dritter verletzt werden. Zulieferer werden vertraglich verpflichtet dafür einzustehen, dass die von ihnen zugelieferten Komponenten und Teile keine Rechte Dritter verletzen.

Im Einzelfall werden von der Nordex Lizenzen vergeben oder genommen.

10.8.2 Marken und Domains

Die Nordex ist Inhaberin wesentlicher Marken, die in verschiedenen Ländern registriert sind, darunter: NORDEX, NORDEX CONTROL, der Nordex-Wirbel (Bildmarke).

Die Nordex ist Inhaberin einer Reihe von Internet-Domains, darunter: nordex-online.com, nordexonline.de, nordex.de.

Die Acciona hat AWP ein nicht exklusives, unentgeltliches Recht zur Nutzung der Marke Acciona Windpower und der Internet-Domains www.accionawindpower.com, www.acciona-windpower.com, www.accionawindpower.es sowie www.acciona-windpower.es eingeräumt (siehe zur geschlossenen Nutzungsvereinbarung den Abschnitt 10.11.3 "Wesentliche Verträge der Gesellschaft— Zusammenschlussvereinbarung").

10.9 Rechtsstreitigkeiten

Die Gesellschaften der Nordex-Gruppe sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig Partei von Gerichts- oder Schiedsverfahren, sowohl als Klägerin als auch als Beklagte. Die Verfahren wirkten und wirken in der Regel weder einzeln noch insgesamt erheblich auf die Finanzlage oder die Rentabilität der Nordex-Gruppe ein. Ausnahmen von in den letzten zwölf Monaten abgeschlossenen oder noch anhängigen Verfahren, welche erhebliche Auswirkungen hatten oder haben können, sind nachstehend beschrieben.

10.9.1 Laufende Verfahren

10.9.1.1 Nordex Energy GmbH / Köster GmbH, Inros Lackner SE, WGZ Bank AG

Am 20. Juni 2014 reichte die Nordex Energy GmbH beim Landgericht Rostock Klage auf Schadensersatz in Höhe von EUR 7,25 Mio. gegen die Köster GmbH, die Inros Lackner SE und die WGZ Bank AG wegen Mängeln an den Entwässerungseinrichtungen sowie der Verkehrsflächenbefestigung in einem Güterverkehrszentrum. Die drei Beklagten reichten ihre Klageerwiderungen im Oktober 2014 ein, zu welchen die Nordex Energy GmbH im Januar 2015 Stellung nahm. Im Mai desselben Jahres fand ein Gütetermin statt, woraufhin Vergleichsverhandlungen geführt wurden und einen Monat später ein Ortstermin erfolgte. Vereinbart wurde sodann, dass die Köster GmbH binnen vier Wochen ein Reparaturkonzept vorlegt. Die Köster GmbH entsprach der Vereinbarung Ende September 2015, nach interner Prüfung und Besprechung des Konzepts befand die Nordex Energy GmbH das Konzept jedoch als unzureichend. Daher legte die dazu aufgeforderte Köster GmbH eine Nachbesserung des Konzepts vor, welche der Nordex Energy GmbH allerdings wieder nicht ausreichend erschien. Zwischenzeitlich haben sich die Parteien mehrfach ausgetauscht. Das für den 15. Januar 2016 geplante Gespräch der Parteivertreter wurde verschoben, da das von Prof. Jordan vorgelegte Sanierungskonzept von der Gegenseite bislang nicht bewertet wurde. Aus diesem Grund gilt das Mediationsverfahren aus der Sicht der Nordex Energy GmbH als gescheitert und daher wird nun wieder das streitige Verfahren verfolgt.

10.9.1.2 AWP / Inneo Torres

Die AWP S. L. und die AWP Brasilien sind in verschiedene Rechtsstreitigkeiten mit Inneo Torres S. L., Spanien, ("Inneo Torres") und Inneo Torres Do Brasil Participaçones, S.A., Brasilien ("Inneo Brasilien") einbezogen. Hintergrund dieser Rechtstreitigkeiten ist ein von AWP und Inneo Torres abgeschlossener Rahmenvertrag über die Lieferung von Windenergieanlagentürmen von Inneo Torres an AWP in Brasilien. Inneo Torres kam seiner Lieferpflicht nicht nach und deswegen nutzte AWP ein vereinbartes Eintrittsrecht und übernahm die Errichtung der Windenergieanlagentürme. Inneo Torres betrachtet dies als eine Verletzung der Abnahmeverpflichtung.

In diesem Zusammenhang laufen verschiedene Verfahren zwischen den Parteien. Inneo Torres und Inneo Brasilien haben AWP S. L. und die AWP Brasilien vor dem Gericht erster Instanz Nr. 44 in Madrid auf Zahlung von EUR 7 Mio. verklagt. AWP und AWP Brasilien haben widerklagend Inneo Torres und Inneo Brasilien auf Zahlung von 70 Mio. Brasilianische Real verklagt. Das Gericht hat die Klage von Inneo Torres und Inneo Brazil abgewiesen und beide auf Zahlung von 20 Mio. Brasilianische Real an AWP S. L. und AWP Brasilien verurteilt. Alle Parteien haben gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim Provinzgericht von Madrid eingelegt. Das Provinzgericht von Madrid hat das Urteil des Gerichts erster Instanz Nr. 44 in Madrid bestätigt und Inneo Torres und Inneo Brazil verurteilt, einen zusätzlichen Betrag von 9,5 Mio. Brasilianische Real an AWP S. L. und AWP Brasilien zu zahlen. Gegen dieses Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

In einem weiteren Prozess hat Inneo Torres AWP auf Zahlung von EUR 19 Mio. wegen der nicht erfolgten Abnahme von 200 Windenergieanlagentürmen verklagt. AWP hat wiederklagend eine Zahlung von EUR 6 Mio. geltend gemacht. Das Verfahren ist vor dem Gericht erster Instanz Nr. 59 in Madrid anhängig. Das Gericht hat das Verfahren ausgesetzt, bis Handelsgericht Madrid Nr. 4 über die Zuständigkeit in diesem Verfahren entschieden hat.

Zuletzt hat Inneo Torres in diesem Zusammenhang ein strafrechtliches Verfahren gegen Acciona und verschiedene ihrer Tochterunternehmen sowie gegen die AWP S. L. und verschiedene Einzelpersonen (darunter auch der Vorstand für das operative Geschäft (COO) der Nordex SE, Herr José Luiz Blanco) wegen einer behaupteten Verletzung von Betriebsgeheimnissen angeregt. Ein Ermittlungsverfahren wurde insofern durch die spanische Audienca Nacional eingeleitet. Das Verfahren befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium. So wurden bisher Herr Blanco und zwei weitere Person in diesem Zusammenhang befragt. Nach Einschätzung der Gesellschaft ist es sehr unwahrscheinlich, dass es im Rahmen dieses Verfahrens zu einer Verurteilung oder zu sonstigen Strafen kommen wird.

Im September 2014 eröffnete das Handelsgericht Madrid Nr. 4 das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Inneo Torres. Daher besteht ein erhebliches Risiko, dass AWP auch im Falle des Obsiegens in den vorgenannten Verfahren nur einen geringen Teil der geltend gemachten Ansprüche tatsächlich realisieren kann.

Presseberichten zufolge hat Inneo Torres seine vermeintlichen Ansprüche auf bis zu EUR 80 Mio. beziffert. Dieser Betrag wurde von Inneo Torres bisher weder nicht gerichtlich geltend gemacht, noch anderweitig gegenüber AWP substantiiert. Der Betrag ist Sicht der Nordex-Gruppe daher bisher auch nicht nachvollziehbar.

10.9.2 Abgeschlossene Verfahren

Im Rahmen der Transaktion wurden verschiedene Fusionskontrollverfahren durchgeführt, die alle abgeschlossen sind und die alle die Transaktion genehmigt haben. Eine Übersicht ergibt sich aus der folgenden Tabelle.

Juris
diktion
Behörde Akten
zeichen
Anmeldende
Partei
Anmelde
datum
Freigabedatum Einzelheiten
der Freigabe
USA Federal Trade
Commission /
Department of
Justice
20160470 Nordex /
Acciona
9.12.2015 29.12.2015 Frühzeitige
Aufhebung der
Sperrfrist (ohne
Bedingungen)
EU Europäische
Kommission
COMP/M.78
23
Acciona 10.12.2015 12.1.2016 Phase I-Freigabe
(ohne
Bedingungen)
Pakistan Competition
Commission of
Pakistan
772/Merger
CCP/15
Acciona 14.12.2015 2.2.2016 Phase I-Freigabe
(ohne
Bedingungen)
Türkei Rekabet Kurumu 2015-1-087 Acciona 11.12.2015 11.2.2015 Phase I-Freigabe
(ohne
Bedingungen)
Südafrika Competition
Commission of
South Africa
2015DEC06
86
Nordex /
Acciona
11.12.2015 - Datum auf der
Entscheidung:
23.2.2016;
- Mitteilung an
die Parteien:
29.2.2016
Phase II
Freigabe (ohne
Bedingungen)

10.10 Versicherungen

Die Gesellschaft hat die ihrer Ansicht nach branchenüblichen und erforderlichen Betriebshaftpflicht- (einschließlich erweiterte Produkt- und Umwelthaftpflicht), Sach-, Montage-, und Transport-, D&O (Directors' & Officers' Liability Insurance) und andere Versicherungen abgeschlossen. Die Versicherungen enthalten in der Regel die jeweiligen Standardhaftungsausschlüsse und branchenüblichen Selbstbehalte.

Die Nordex-Gruppe ist Kunde verschiedener Versicherungsunternehmen und daher nicht von einem Versicherer abhängig. Mit vielen Versicherern arbeitet die Nordex-Gruppe bereits mehrjährig zusammen. Das Verhältnis zu den Versicherern wertet Nordex als positiv. Für die Auswahl der Versicherungen arbeitet die Nordex-Gruppe mit einem Makler zusammen, der in der Versicherungswirtschaft über besondere Expertise für versicherungsrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Windenergieanlagen verfügen.

Grundsätzlich schließt die Gesellschaft die Versicherungen zentral und in eigener Verantwortung als Gruppenversicherung für sich und ihre in- und ausländischen Mehrheitsbeteiligungen ab. Ausnahmen bestehen insoweit, als separate Versicherungen für ausländische Beteiligungen rechtlich vorgeschrieben oder für eine ortsnahe Schadenabwicklung sinnvoll sind.

In den vergangenen drei Geschäftsjahren haben wesentliche Versicherungen der Nordex-Gruppe Schadensregulierung nicht verweigert. Die Nordex-Gruppe erwartet im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit AWP eine Überprüfung der Prämien durch die Versicherer, da durch die neue globale Aufstellung - aufgrund des Eintritts in neue Märkte - die Risiken und damit die Prämien steigen könnten.

10.11 Wesentliche Verträge der Gesellschaft

10.11.1 Finanzierungsverträge

Grundsätzlich finanziert die Nordex-Gruppe ihre Projekte über Projektanzahlungen von Kunden. Die Anzahlungen werden bei sämtlichen Projekten nach Projektfortschritt nach Maßgabe von vertraglich vereinbarten Zahlungsplänen abgerechnet.

Die externe Finanzierung des Konzerns basiert im Wesentlichen auf den nachfolgend beschriebenen Fremdkapitalinstrumenten.

10.11.1.1 Unternehmensanleihe

Im April 2011 hat die Nordex SE eine Anleihe mit einem Volumen von EUR 150.000.000,00 platziert (ISIN: XS0601426538), die mit einem Festsatzkupon von 6,375 % und mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet ist. Der Kupon ist jährlich am 12. April zur Auszahlung fällig. Der vollständige Börsenprospekt ist öffentlich unter www.nordex-online.com/de/investor-relations/anleihen.html im Internet abrufbar. Die Anleihe wurde plangemäß am Endfälligkeitstag, dem 12. April 2016 vollständig zurückgeführt.

10.11.1.2 Multi-Currency-Aval-Kreditlinie

Im Rahmen der Refinanzierung der vorbestehenden Kreditfazilität (vom 24. Februar 2014) hat die Nordex-Gruppe am 15. Dezember 2015 eine bis zum 15. Dezember 2020 laufende syndizierte Multi-Currency- Aval-Kreditlinie in Höhe von TEUR 950.000 abgeschlossen. Das Bankenkonsortium, bestehend aus 18 Banken, wird von der UniCredit Bank AG, Commerzbank, HSBC, BNP Paribas sowie Bayerische Landesbank angeführt. Die Avallinie beinhaltet eine Erhöhungsoption in Höhe von TEUR 260.000, um weitere Banken (die Banken CaixaBank, S.A., Banco Santander, S.A., Bankia S.A und Banco Bilbao Vizcaya Argentina, S.A.) der Acciona Windpower, S.A. zu beteiligen, die zum 1. April 2016 ausgeübt wurde. Die Kosten für die Inanspruchnahme der Linie sind abhängig vom entsprechenden Verschuldungsgrad. Zum 31. Dezember 2015 verfügte der Konzern über nicht in Anspruch genommene Avallinien in Höhe von TEUR 463.191 (2014: TEUR 183.999).

Die zuvor im Rahmen der bisherigen Kreditfazilität (vom 24. Februar 2014) bestehenden Sicherheiten wurden im Rahmen der am 15. Dezember 2015 abgeschlossenen Refinanzierung vollständig freigegeben.

10.11.1.3Bridge und Term Loan Facility

Zur Finanzierung des am 5./6. Oktober abgeschlossenen BCA über den Erwerb von AWP und der damit verbunden (Bar-)Kaufpreiszahlung, hat die Nordex-Gruppe eine Barfazilität in Höhe von TEUR 450.000 mit den finanzierenden Banken (UniCredit Bank AG, Commerzbank, HSBC, BNP Paribas sowie Bayerische Landesbank) vereinbart. Diese Fazilität besteht aus einer TEUR 300.000 endfälligen Tranche mit einer Laufzeit von 18 Monaten sowie einer TEUR 150.000 Tranche mit Tilgungsstruktur über 5 Jahre. Eine Auszahlung nur für die Zwecke des Vollzugs des Erwerbs ist möglich. Zu diesem Zweck wurden Mittel in Höhe TEUR 300.000 am 1. April 2016 in Anspruch genommen. Die Fazilität wurde durch die Erlöse des Schuldscheindarlehens am 15. April 2016 vollständig zurückgeführt.

10.11.1.4 Green Schuldscheindarlehen

Am 10. Dezember 2015 wurde mit 5 Banken das Mandat zur Strukturierung und Platzierung eines Schuldscheindarlehens unterzeichnet. Das Schuldscheindarlehen wurde im März 2016 begeben und das finale Emissionsvolumen betrug TEUR 550.000 verteilt über Tranchen mit 3-, 5-, 7- und 10- Jahres-Laufzeittranchen. Die 3-Jahres Tranchen (mit einem Emissionsvolumen von insgesamt EUR 228,5 Mio.) wurden mit 1,5%, die 5-Jahres Tranchen (mit einem Emissionsvolumen von insgesamt EUR 296 Mio.) mit 1,8%, die 7-Jahres Tranchen (mit einem Emissionsvolumen von insgesamt EUR 19 Mio.) mit 2,1% und die 10-Jahres Tranchen (mit einem Emissionsvolumen von insgesamt EUR 6,5 Mio.) mit 2,4% über Referenzzinssatz (6m EURIBOR o. MidSwap) gepreist. Das Schuldscheindarlehen wurde nach den Standards der Climate Bond Initiative (CBI) als nachhaltiges Investment zertifiziert. Die Schuldscheinzeichner waren nationale und internationale Investoren. Durch die Erlöse aus dem Schuldscheindarlehen wurde die syndizierte Bridge und Term Loan Facility vollständig zurückgeführt. Kreditnehmer ist die Nordex SE mit gesamtschuldnerischer Haftung der Nordex Energy GmbH.

10.11.1.5Forschungs- und Entwicklungsdarlehen

Am 22. April 2014 hat Nordex ein Forschungs- und Entwicklungsdarlehen mit der Europäischen Investitionsbank über TEUR 100.000 abgeschlossen, das für Entwicklungszwecke im Bereich technischer Lösungen verwendet wird. Die Laufzeit beträgt acht Jahre ab der Inanspruchnahme bei ratierlicher Tilgung. Kreditnehmer ist die Nordex Energy GmbH mit gesamtschuldnerischer Haftung von wesentlichen Nordex-Konzerngesellschaften. Zum 31. Dezember 2015 wurden TEUR 50.000 aus dem Kreditvertrag in Anspruch genommen worden. Der Zinssatz für die erste Inanspruchnahme beträgt hierbei 2,5%.

10.11.1.6Covenants

Für alle Kreditlinien/Darlehen bestanden in den Jahren 2014 und 2015 einheitliche Verpflichtungen zur Einhaltung bestimmter Finanz- und anderer Kennzahlen (Financial und Non-Financial Covenants) wie Eigenkapitalquote (Equity Ratio), Verschuldensgrad (Leverage), Zinsdeckung (Interest Coverage) und Auftragseingang, deren Einhaltung quartalsweise an die jeweiligen Banken zu berichten ist. Seit dem Jahr 2016 ist der Auftragseingang nicht mehr von diesen Verpflichtungen (Covenants) umfasst. Im Schuldscheindarlehen wurden zudem keine solche Verpflichtungen (Covenants) vereinbart. Alle in den Jahren 2014 bis heute anwendbaren derartigen Verpflichtungen (Covenants) wurden entsprechend vollumfänglich erfüllt.

Eine Kündigung der bestehenden Finanzierungen seitens der Kreditinstitute ist nur aus außerordentlichen Gründen möglich. Hierzu gehört die Verletzung der genannten Verpflichtungen (Covenants). Alle syndizierten Kreditfinanzierungen enthalten branchenübliche und LMA (Loan Market Association) typische weitere Verhaltenspflichten (Undertakings) und Gewährleistungen (Representations) sowie eine Klausel für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control-Klausel).

10.11.2 Unternehmensverträge

Zwischen der Nordex SE und der Nordex Windpark Beteiligung GmbH ist am 27. März 2008 ein Gewinnabführungsvertrag (Ergebnisabführungsvertrag) geschlossen worden, der in das Handelsregister der Nordex Windpark Beteiligung GmbH eingetragen wurde. Der im Jahresabschluss der Nordex Windpark Beteiligung GmbH ausgewiesene, ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss des jeweiligen Geschäftsjahres wird nach den Bestimmungen des Gewinnabführungsvertrags vollständig an die Nordex SE abgeführt, ohne dass es dafür eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns bedarf. Gleichzeitig ist die Nordex SE entsprechend § 302 AktG verpflichtet, eventuell bestehende Verluste der Nordex Windpark Beteiligung GmbH auszugleichen. Der Gewinnabführungsvertrag hat eine feste Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich gekündigt wird.

Zwischen der Nordex SE und der Nordex Grundstücksverwaltung GmbH ist am 1. Februar 2001 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, der in das Handelsregister der Nordex Grundstücksverwaltung GmbH eingetragen wurde und der zum 1. April 2015 zuletzt geändert wurde. Die Änderung wurde ebenfalls ins Handelsregister eingetragen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft. Der im Jahresabschluss der Nordex Grundstücksverwaltung GmbH ausgewiesene, ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss des jeweiligen Geschäftsjahres, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag, wird nach den Bestimmungen des Gewinnabführungsvertrags vollständig an die Nordex SE abgeführt, ohne dass es dafür eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns bedarf. Gleichzeitig ist die Nordex SE entsprechend § 302 AktG verpflichtet, eventuell bestehende Verluste der Nordex Grundstücksverwaltung GmbH auszugleichen. Der Gewinnabführungsvertrag hat eine feste Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor seinem Ablauf gekündigt wird oder ein wichtiger Grund i.S.d. Vertrags vorliegt.

Zwischen der Nordex SE und der Nordex Energy GmbH wurde am 1. Februar 2001 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der in das Handelsregister der Nordex Energy GmbH eingetragen wurde und 1. April 2015 geändert wurde. Die Änderung wurde ebenfalls in das entsprechende Handelsregister eingetragen und trat rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft. Der im Jahresabschluss der Nordex Energy GmbH ausgewiesene, ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss des jeweiligen Geschäftsjahres, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr sowie den nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrten Betrag, wird nach den Bestimmungen des Gewinnabführungsvertrags vollständig an die Nordex SE abgeführt, ohne dass es dafür eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns bedarf. Gleichzeitig ist die Nordex SE entsprechend § 302 AktG verpflichtet, eventuell bestehende Verluste der Nordex Energy GmbH auszugleichen. Der Gewinnabführungsvertrag hat eine feste Laufzeit von fünf Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor seinem Ablauf gekündigt wird oder ein wichtiger Grund i.S.d. Vertrags vorliegt.

10.11.3 Zusammenschlussvereinbarung

Am 5./6. Oktober 2015 haben die Nordex SE und Acciona ein Share Purchase and Business Combination Agreement (das "BCA", ausführlich dazu der Abschnitt 9 "Beschreibung der Übernahme der Corporación Acciona Windpower S. L.") geschlossen, nach dem Nordex das in der AWP S. L. zusammengefasste Windkraftgeschäft von Acciona erwirbt.

Als Gegenleistung erhält Acciona eine einmalige Barzahlung von EUR 366 Mio., abzüglich der Netto-Finanzschulden der AWP zum 31. Dezember 2015 und 16,1 Millionen Neue Aktien, die im Wege einer Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts geschaffen werden.

Im BCA wurde zudem vereinbart, dass Acciona und die AWP S. L. einen Übergangsvertrag über bezüglich verschiedener Dienstleistungen (ein sogenanntes Transitional Service Agreement, das "TSA") abschließen. Dieses wurde am 30. März 2016 zwischen Acciona und der AWP S. L. abgeschlossen. In dem TSA hat sich Acciona verpflichtet, verschiedene Leistungen gegen festgelegte Gebühren an AWP zu erbringen, die bisher zwischen den Konzerngesellschaften der Acciona-Gruppe erbracht wurden und für die AWP zurzeit nicht über die nötigen eigenen Ressourcen verfügt. Darunter fallen unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung, IT-Dienstleistungen und Sicherheitsdienstleistungen sowie die Bereitstellung von Betriebsräumen. Diese Dienstleistungen sollen teilweise durch Acciona selbst und teilweise durch Dritte, die im TSA festgelegt sind, erbracht werden. Das TSA sieht eine Laufzeit von drei Jahren ab dem 1. April 2016 vor. Die Vertrag sieht ein ordentliches Kündigungsrecht für die AWP S. L. für die einzelnen Dienstleistungen von (i) zehn Tagen bezüglich der von Acciona selbst erbrachten Dienstleistungen, oder (ii) im Falle der durch Dritte erbrachten Dienstleistungen, abhängig von der dort vorgesehenen Kündigungsfrist, vor. Zudem können beide Parteien den Vertrag bei erheblichen Vertragsverletzungen der anderen Partei mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Im BCA wurde zudem vereinbart, dass Acciona und die AWP S. L. eine Nutzungsvereinbarung über bestimmte Marken und Domain-Namen der Acciona abschließen. Diese Nutzungsvereinbarung wurde am 30. März 2016 geschlossen (das "Trademark and Domain License Agreement"). In diesem verpflichtet sich die Acciona dazu, AWP unter bestimmten Bedingungen ein nicht exklusives, unentgeltliches Recht zur Nutzung der Marken und Domain-Namen in Bezug auf die Produkte/Dienstleistungen/Tätigkeiten sowie als Unternehmens- und Handelsbezeichnung einzuräumen. Es ist eine Laufzeit von fünf Jahren vorgesehen, welche sich ohne Tätigwerden durch eine der beiden Vertragsparteien automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine Kündigung möglich.

Zudem wurde im BCA vereinbart, dass AWP und die Acciona Energia S.A. gegenseitige Dienstleistungsverträge (Master Services Agreements) abschließen. In diesen wird Acciona Energia S.A. unter anderem auch Fernüberwachungsdienstleistungen (Remote Operation Services) an AWP erbringen. Diese Dienstleistungsverträge (Master Services Agreements) wurden am 31. März 2016 geschlossen.

Des Weiteren ist im BCA vorgesehen, dass die Acciona Energy India und die Acciona Windpower India ein Term Sheet über die Gründung eines Joint Venture über die Entwicklung von Windprojekten in Indien, die für Acciona Windpower Windkraftanlagen geeignet sind, auf einer 50/50 Basis vereinbaren. Dieser Joint Venture Vertrag soll innerhalb von drei Monaten nach dem Vollzugsdatum geschlossen werden. Im Zuge dessen verpflichtet sich Acciona Energy India, ihren bestehenden Auftragsbestand im Projektgeschäft über Projekte mit einer Gesamtleistung von 858 MW in das Joint Venture einzubringen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von vier Jahren und kann in bestimmten Fällen verlängert werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich.

Das BCA sieht zudem bestimmte Corporate Governance-Schutzvorschriften zugunsten der außenstehenden Aktionäre von Nordex vor, die einer Beherrschung von Nordex durch Acciona entgegenwirken sollen. Acciona hat sich verpflichtet in den drei Jahren nach dem Datum der dinglichen Durchführung des BCA, dem 1. April 2016, weder unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wenn dies zu einem Erwerb der Kontrolle im Sinne des § 29 WpÜG führen würde. Ausgenommen sind nur Fälle, in denen ein Dritter ein Übernahmeangebot für die Nordex SE abgibt oder alleine oder abgestimmt mit einem weiteren Dritten im Sinne von § 22 Abs. 2 WpHG 10 % der Stimmrecht an der Nordex SE erwirbt. Daneben enthält das BCA Absprachen in Bezug auf die zukünftige Struktur der zusammengeführten Unternehmensgruppe. So sollte beispielsweise die Struktur des Vorstands und des Aufsichtsrats angepasst werden. Dies ist mittlerweile geschehen (siehe zur Struktur des Vorstands den Abschnitt 14.2 "Leitungs- und Aufsichtsorgane der Nordex SE— Vorstand"; zur Struktur des Aufsichtsrats den Abschnitt 14.3 "Leitungs- und Aufsichtsorgane der Nordex SE—Aufsichtsrat"). Darüber hinaus wurde eine Liste von Schlüsselarbeitnehmern aufgestellt, deren Verbleib bei AWP sichergestellt wurde.

10.11.4 Sonstige Wesentliche Verträge

10.11.4.1Verträge mit Lieferanten

Mit der TPI Kompozit Kanat Sanayi ve Ticaret A.S. hat die Nordex SE zum 24. Juni 2013 einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Rotorblättern für bestimmte Nordex-Windenergieanlagen insbesondere des Typs Nordex N117/2400 sowie N117/3000 - abgeschlossen. Nebst einer festen nominellen Abnahmeverpflichtung hat sich die Nordex SE darin zusätzlich verpflichtet, mindestens 50 % der gesamten Produktionskapazität in den Kalenderjahren 2015 und 2016 sowie mindestens 30% der gesamten Produktionskapazität in den Kalenderjahren 2017 und 2018 von TPI Kompozit Kanat Sanayi ve Ticaret A.S. zu fest vereinbarten Konditionen, insbesondere hinsichtlich Preis, Qualität, Gewährleistung und Lieferzeiten zu beziehen. Der Vertrag endet, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr, frühestens zum 31. Dezember 2018. Eine Kündigung ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. In einer weiteren Änderung des Vertrags vom 30. August 2013 haben die Parteien die Liefer- bzw. Abnahmezahlen nochmals erhöht.

Ferner hat die Nordex Energy GmbH mit der Carbon Rotec GmbH & Co. KG sowie mit der Carbon Rotec S. à r. l. zum 01. Januar 2015 einen Rahmenvertrag erneuert, welcher die Lieferung von Rotorblätter für bestimmte Nordex-Windenergieanlagen - insbesondere des Typs Nordex NR50, NR58.5 und NR65.5 - zu fest vereinbarten Konditionen beinhaltet. Die Nordex Energy GmbH verpflichtet sich darin dazu, mindestens 50 % der jährlichen Produktionskapazität abzunehmen, zusätzlich zu einer Mindestabnahmeverpflichtung in Form einer absoluten Kennziffer für das Jahr 2015. Der Vertrag endet, mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr, regulär zum 31. Dezember 2017; er kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.

Am 13./18. Mai 2011 hat die Nordex Energy GmbH mit der Max Bögl Wind AG einen Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Erprobung dreier Hybridtürme als Prototypen eines Hybridturms für die Windenergieanlage N 100 zur Erreichung der Serienreife geschlossen, welcher eine Abnahmeverpflichtung in Höhe von zunächst mindestens 20 Fertigteil-Hybridtürmen vorsieht. Der Vertrag endet regulär mit Abschluss und der vollständigen Erfüllung aller im Vertrag genannter Verpflichtungen, kann jedoch gegebenenfalls ordentlich bzw. außerordentlich gekündigt werden.

Darauf aufbauend hat die Nordex Energy GmbH mit der Max Bögl Wind AG zum 15. Dezember 2011 einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Fertigteilhybridtürmen für Windkraftanlagen des Typs N100 abgeschlossen. Darin verpflichtet sich die Nordex Energy GmbH zur Bestellung von mindestens 80 % ihres jährlichen Bedarfs an serienreifen Betontürmen für Windenergieanlagen des Typs Nordex N 100 PH 140 für On-Shore-Projekte innerhalb Deutschlands. Diese Verpflichtung besteht nur, sofern fest ausgehandelte Konditionen hinsichtlich Qualität und Liefertreue eingehalten werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016, kann jedoch gegebenenfalls bereits vorher – bei Vorliegen wichtiger Gründe - gekündigt werden.

Darüber hinaus hat die Nordex Energy GmbH mit der Max Bögl Wind AG zum 23. Februar 2012 einen Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Fertigteilhybridtürmen für Windkraftanlagen des Typs N117 abgeschlossen. Dieser beinhaltet eine durch konkrete Vorgaben hinsichtlich Liefertreue und Qualität bedingte Abnahmeverpflichtung bezüglich einer festen Anzahl von Türmen des Typs N117 und N100 PH140 in 2012. Für die darauf folgenden Jahre unterliegen Preis und Abnahmemenge weiteren Verhandlungen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016, kann jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig gekündigt werden.

10.11.4.2Projektverträge

Am 5. Dezember 2014 hat die Nordex Energy South Africa Pty Ltd. mit der Gibson Bay Wind Farm Pty Ltd. einen EPC-Vertrag über die Errichtung eines Windparks mit 37 Nordex N117/3000kw Windturbinen in Südafrika geschlossen. In Abweichung von dem vorgesehenen Zeitplan ist bei wichtigem Grund eine vorzeitige Kündigung möglich.

Zusammen mit dieser Vereinbarung wurde zwischen den Parteien am 5. Dezember 2014 auch eine Wartungs- und Instandhaltungsvereinbarung bezüglich der Windparks geschlossen. Als Laufzeit sind zwei Jahre vorgesehen mit der Möglichkeit für Nordex auf Verlängerung um drei weitere Jahre. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist auch hier möglich.

Schließlich haben die Nordex USA Inc. und die Republica Administradora de Fondos de Inversion S.A. am 20. Februar 2014 einen Turnkey-Vertrag über die Errichtung eines Windparks in Pampa (Uruguay) mit 59 N117 2,4 MW Windturbinen geschlossen. Für die Fertigstellung ist eine Frist von 475 Kalendertagen nach dem festgesetzten Beginn dieses Projekts vereinbart. Eine vorzeitige Beendigung bei wichtigem Grund ist jedoch möglich.

Darüber hinaus haben die Parteien auch diesbezüglich eine Wartungs- und Instandhaltungsvereinbarung geschlossen.

11 MARKT UND WETTBEWERB

11.1 Einleitung

Der Markt für Windenergie ist Teil des Marktes für erneuerbare Energien. Das Investitionsvolumen im Bereich der erneuerbaren Energien stieg 2015 nach Analysen des Wirtschaftsinformationsdienstes Bloomberg New Energy Finance (BNEF) das zweite Jahr in Folge an. Mit weltweit USD 329 Mrd. wurden gegenüber dem Vorjahr gut 4 % mehr investiert (2014: USD 316 Mrd.). Regional waren es Asien und Nordamerika, die mehr in umweltfreundliche Technologien investierten; technologisch legten alle betrachteten Segmente zu. Auf die Windenergie entfielen USD 107,8 Mrd., was einem Zuwachs von rund 8 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (2014: USD 99,5 Mrd.) und gleichbedeutend ist mit einem neuerlichen Rekordwert für die Technologie.

11.2 Markt für Windenergieanlagen

Die Neuinstallationen von Windenergieanlagen haben im Jahr 2015 nach Angaben des GWEC (Global Wind Energy Council) erneut stark zugenommen. Mit weltweit neuen Erzeugungskapazitäten in Höhe von 63 GW erzielte die Industrie abermals eine neue Höchstmarke. Damit wurde der Vorjahreswert (2014: 51,7 GW) um knapp 22 % übertroffen.

Dabei waren Onshore-Anlagen weiterhin die dominierende Technologie, auf die Installationen in Höhe von knapp 95 % bzw. rund 59,6 GW entfielen (2014: 58 GW).

Insgesamt weist GWEC weltweite Installationen in Höhe von kumuliert nunmehr 432 GW aus und damit eine um 17 % höhere Basis als im Vorjahr (2014: 370 GW). Von der Gesamtkapazität entfallen mit rund 180 GW knapp 42 % auf die Region Asien-Pazifik, 35 % bzw. 151 GW auf EMEA und 23 % bzw. 101 GW auf Windmärkte in Nord-, Mittel- und Südamerika.

Der größte Markt für Windenergieanlagen war wie bereits in den Vorjahren China. Hier wurde nach dem eher verhaltenen Vorjahr (2014: 23,4 GW) im abgelaufenen Jahr mit 30,5 GW rund 30 % mehr Kapazität installiert. Weiterer Volumenmarkt in der Region war Indien mit 2,6 GW (2014: 2,3 GW).

In der Region Amerika waren die USA wieder der stärkste Markt. Auf Basis der im Jahr 2013 verlängerten Förderprogramme in den USA (Production Tax Credit (PTC) und Investment Tax Credit (ITC)) erholte sich der Markt auch im Jahr 2015 weiterhin deutlich. Das Installationsvolumen legte von 4,8 GW (2014) auf 8,6 GW zu. Zudem waren nach Angaben des amerikanischen Windenergieverbandes AWEA (American Wind Energy Association) zum Jahresende 2015 weitere 9,4 GW im Bau.

Nach dem Installationsrekord des Vorjahres (2014: 1,9 GW) meldete Kanada um gut 21 % rückläufige Neuerrichtungen in Höhe von 1,5 GW. Als weitere Volumenmärkte behaupteten sich Brasilien (2,8 GW) und Mexiko (0,7 GW). Insgesamt wurden in der Region Amerika 14,5 GW installiert und damit fast ein Drittel mehr als im Vorjahr (2014: 11 GW).

In der Nordex-Kernregion Europa wurden im Jahr 2015 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 13,8 GW neu installiert (2014: 12,8 GW). Mit einem Anteil von rund 78 % (2014: 88 %) war das Onshore-Segment weiterhin die dominierende Technologie in Europa, auf die eine Gesamtleistung von 10,8 GW (2014: 11,3 GW) entfiel. Insgesamt legte der europäische Markt damit um damit um knapp 8 % zu. Darüber hinaus wurden in den übrigen Ländern der Region EMEA, insbesondere in Afrika, knapp 0,8 GW (2014: 0,9 GW) errichtet. Wesentlicher Markt war hier Südafrika mit einem Zubau in Höhe von 0,5 GW (2014: 0,6 GW).

Der größte Einzelmarkt innerhalb der Nordex-Kernregion EMEA sowie der drittgrößte Markt bei den Onshore-Neuinstallationen weltweit war Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr (2014: 4.750 MW) reduzierte sich der Ausbau jedoch um 21,5 % auf 3.731 MW. Der stärkste Zubau war in den Bundesländern Schleswig-Holstein (888 MW), Nordrhein-Westfalen (422 MW), Niedersachsen (413 MW) und Brandenburg (398 MW) zu verzeichnen. Insgesamt sind in Deutschland an Land nunmehr 25.980 Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von etwa 41,7 GW installiert.

Neben Deutschland entwickelten sich Polen (1.266 MW) und Frankreich als sogenannte Gigawatt-Märkte (1.073 MW). Weitere bedeutende Installationsvolumina hatten UK (975 MW, davon jedoch 566 MW offshore), die Türkei (956 MW) und Schweden (615 MW) zu verzeichnen. Der schwedische Markt war jedoch gegenüber dem Vorjahr um über 41 % rückläufig (2014: 1.050 MW).

Während der irische Markt mit 224 MW (2014: 213 MW) nahezu konstant blieb, legten die Märkte Finnland (379 MW; + 106 % gegenüber 2014), Italien (295 MW; + 174 % gegenüber 2014) und die Niederlande (586 MW, davon 180 MW offshore; +235 % gegenüber 2014) teilweise deutlich zu.

Rückläufig war die Entwicklung in südlichen und östlichen EU-Mitgliedsländern wie Portugal (132 MW; -41 % gegenüber 2014) oder Rumänien (23 MW; -94 % gegenüber 2014), in Spanien wurden gar keine neuen Anlagen errichtet.

Dank der fortschreitenden technischen Entwicklung und dem Ausbaupfad der Windenergie meldete im angelaufenen Jahr eine Reihe europäischer Länder zu Beginn des Jahres 2016 neue Produktionsrekorde für Windenergie. So wurden beispielsweise in Jahr 2015 12,0 % (2014: 8,9 %) der deutschen Stromproduktion von Onshore-Windenergieanlagen erzeugt. Die Onshore-Windenergie ist damit die bedeutendste Technologie der erneuerbaren Energien in Deutschland. In Summe tragen die Technologien Wind, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft schon gut ein Drittel zum deutschen Strom-Mix bei. In Italien betrug der Anteil der Windenergie nahezu unverändert 5,4 % (2014: 5,6 %), in Großbritannien stieg der Anteil leicht auf 11 % (2014: 9 %). Dänemark hingegen erzeugte bereits 42 % (2014: 39 %) seines Strombedarfs mit Windenergieanlagen.

Insgesamt sind derzeit in Europa Windkraftkapazitäten in Höhe von knapp 148 GW installiert, die nach Angaben des europäischen Windenergieverbands EWEA (European Wind Energy Association) über 10 % des Strombedarfs der EU decken können.

Die Weltklimakonferenz COP 21 in Paris hat Ende 2015 neue Impulse für die Klimapolitik als Basis für den Ausbau der Erzeugungstechnologien für erneuerbare Energien geliefert. Alle Staaten (195 Länder und die EU mit ihren 28 Mitgliedsstaaten) haben einem globalen Klimavertrag zugestimmt. Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  • Beschränkung der Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf weit unter 2 Grad Celsius
  • Stopp des Temperaturanstieges möglichst bei 1,5 Grad Celsius
  • Ab 2023 alle fünf Jahre Überprüfung und Nachbesserung nationaler Klimaschutzziele
  • Vorbereitung zur Vereinbarung gemeinsamer Berichtspflichten und Transparenzregeln
  • Klimafonds in Höhe von USD 100 Mrd. jährlich für Schwellen- und Entwicklungsländer zur Verbesserung des Klimaschutzes

Bis zur forcierten, globalen Umsetzung bilden weiterhin einzelstaatliche Regelungen, Klimaschutzziele und Ausbaupläne die wesentlichen politischen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Kraftwerken im Bereich der regenerativen Energien. Hier hat die Onshore-Windenergie als Technologie auf der Schwelle zur Netzparität – also Stromgestehungskosten, die mit denen von fossilen Kraftwerken vergleichbar sind – weiterhin eine sehr gute Ausgangsposition. Diese ist jedoch vor dem Hintergrund der jeweiligen energiewirtschaftlichen, politischen und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die einzelnen Absatzregionen als sehr unterschiedlich einzuschätzen.

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Bloomberg New Energy Finance (BNEF) vom 28. Januar 2016, "Company Profiles: Wind Turbine Manufacturers", Seite 8.

Im Raum Asien-Pazifik waren China und Indien die beiden wesentlichen Volumenmärkte, die jedoch für westliche Hersteller ohne Produktion bzw. Projektentwicklung vor Ort anhaltend schwer zu bearbeiten sind. Insbesondere China hat sein ursprünglich für das Jahr 2015 avisiertes Ausbauziel in Höhe von 100 GW bereits im Jahr 2014 mit einer kumulierten Leistung von 115 GW erreicht. Im Jahr 2015 wurden nun weitere 30,5 GW installiert. Auf dem indischen Subkontinent sind im gleichen Zeitraum Windenergieanlagen mit einer Kapazität von 2,6 GW (2014: 2,4 GW) errichtet worden.

Darüber hinaus ergeben sich weitere Onshore-Marktpotenziale in der Region Asien-Pazifik punktuell in Japan, Südkorea, Thailand, auf den Philippinen und in Pakistan, wo Anreizsysteme für den Ausbau von Erneuerbaren Energieträgern etabliert sind bzw. entsprechende Systeme in der politischen Vorbereitung sind.

In Amerika bleiben die USA der wichtigste Markt. Die Verlängerung der Förderprogramme PTC und ITC im Dezember 2015 für einen Zeitraum von fünf Jahren werden für eine verbesserte Marktstabilität sorgen. Die für den Onshore-Markt relevante Förderung ITC beträgt zunächst USD 2,3 ct/kWh und wird dann im Zeitraum 2017-2019 in jeweils 20%-Schritten reduziert. Mit diesem langsamen Abschmelzen der Förderung ist eine deutlich verbesserte Planungssicherheit gegeben, so dass das dänische Beratungsunternehmen MAKE Consulting von einem zusätzlichen Marktpotenzial von 14,5 GW für den Zeitraum 2016-2021 rechnet.

In den weiteren Volumenmärkten Amerikas, insbesondere Kanada (je nach Provinz) und Brasilien, in denen hohe Anforderungen bezüglich lokaler Wertschöpfung und Fertigung definiert sind (sogenannte "Local Content"-Vorgaben), hat sich Nordex im Jahr 2015, also noch ohne die Produktionskapazitäten der AWP, auf lateinamerikanische Potenzialmärkte wie Uruguay oder Chile konzentriert. Diese Staaten haben Ausschreibungsverfahren (Tender in Uruguay) für regenerative Erzeugungskapazitäten durchgeführt bzw. neue Ausbauziele (Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Chile) veröffentlicht.

Die 28 Staaten der Europäischen Union verfolgen gemäß der entsprechenden EU-Direktive das Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien im Energiemix (Strom, Heizen, Verkehr) bis zum Jahr 2030 aus mindestens 27 Prozent zu erhöhen. Die EU verpflichtet sich zudem, bis zum Jahr 2030 ihre CO2- Emissionen um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Die EU Kommission hatte diese Ziele in ihrer Mitteilung "Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030" niedergelegt. Die EU Kommission hat in ihrer Mitteilung ergänzend unterstrichen, dass nationale Fördersysteme – insbesondere für reifere Technologien - stärker marktorientiert ausgestaltet werden sollten.

Die Ziele der einzelnen europäischen Länder sind – entsprechend ihrer jeweiligen energiewirtschaftlichen Struktur und der bestehenden Erzeugungskapazitäten – unterschiedlich ausgeprägt. Die EU sieht bis zum Jahr 2017 die Einführung von stärker marktorientierten Anreizsystemen – etwa Auktionsverfahren wie in Italien und den Niederlanden – vor. Ein solches Verfahren ist auch für den deutschen Markt derzeit im Gesetzgebungsprozess. Im Jahr 2017 sollen neue Erzeugungskapazitäten über vier Auktionen pro Jahr vergeben werden, um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Erzeugungstechnologien sicherzustellen. Für Projekte, die im laufenden Jahr 2016 die Baugenehmigung erhalten, gilt indes auch im Folgejahr die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energien-Gesetz.

Des Weiteren wurden in Großbritannien, Frankreich, Polen und Irland Gesetzgebungsverfahren gestartet, um mittelfristig den Zielvorstellungen der Europäischen Union stärker Rechnung zu tragen.

Der Handel mit EU-Emissionszertifikaten ist ein weiteres wichtiges preissetzendes Instrument. Die Zertifikate-Preise haben sich nach dem sogenannten Backloading im Jahr 2014 zunächst wieder etwas stabilisiert und notierten im Jahr 2015 zeitweise über der Marke von EUR 8,00/EUA. Unter dem Backloading ist die Reduzierung der zur Verfügung stehenden Emissionsrechte um 900 Millionen Zertifikate zu verstehen, die erst im Jahr 2019/2020 wieder für Versteigerungen verfügbar sein werden.

Im Markt Südafrika, den Nordex der Vertriebsregion EMEA zuordnet, ist die vierte Ausschreibungsrunde (676 MW) zur Vergabe von Erzeugungskapazitäten für erneuerbare Energien durchgeführt worden. Nordex konnte sich hier jedoch nicht als Lieferant qualifizieren, jedoch aber die AWP mit nennenswertem Volumen. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Stromgestehungskosten ist die Windenergie weiterhin die dominierende Technologie. Nordex ist hier nach seinem erfolgreichen Markteintritt und nach der Installation von über 100 Turbinen mit einer kumulierten Gesamtleistung von mehr als 250 MW gut positioniert und erwartet weitere Auftragseingänge.

Entwicklung des Marktes für Windenergie (On-
und Offshore)
Region / Land Neu installierte Neu installierte Veränderung
Leistung in MW 2015 Leistung in MW 2014
Asien-Pazifik 33.986 26.728 27,2 %
Europa 13.805 12.820 7,7 %
Amerika 14.469 10.996 31,6 %
Andere 753 934 -19,4 %
Gesamt 63.013 51.478 22,4 %
China 30.500 23.351 30,6 %
USA 8.598 4.850 77,3 %
Deutschland 6.013 5.279 13,9%
Frankreich 1.073 1.042
Entwicklung des Marktes für Windenergie (On-
und Offshore)
Großbritannien 975 1.736
Südafrika 483 570
Quellen: GWEC, EWEA Februar 2016
TOP 5 neu installierte Leistung
Land Weltmarktanteil in %
China 48 %
USA 10 %
Deutschland 9 %
Brasilien 5 %
Indien 4 %

Quellen: GWEC, Februar 2016

TOP 5 kumulierte Leistung
Land Weltmarktanteil in %
China 34 %
USA 14 %
Deutschland 10 %
Brasilien 6 %
Spanien 5 %

Quellen: GWEC, Februar 2016

11.3 Wettbewerb

Der Wettbewerb im Markt für Windenergieanlagen hat in den letzten Jahren aufgrund der internationalen Expansion der bestehenden Marktteilnehmer sowie dem Markteintritt von großen Industriekonzernen im Rahmen von Akquisitionen wie zum Beispiel Siemens und General Electric nach Einschätzung von Nordex deutlich zugenommen. Ferner haben chinesische Hersteller ihre Präsenz im lokalen chinesischem Markt aufgrund staatlicher Förderung stark ausgebaut. Darüber hinaus agieren diese zunehmend auch international, wenngleich auch bisher nur in geringem Umfang.

Die Marktaktivität einiger großer Industriekonzerne einschließlich solcher, die zuvor nicht im Markt für Windenergieanlagen tätig waren, teilweise über Akquisitionen, Joint Ventures und Lizenzvereinbarungen tragen maßgeblich zur Erhöhung der Wettbewerbsintensität bei. So konnte man zuletzt verschiedene Formen der Kooperation bzw. Zusammenschlüsse zwischen Wettbewerbern mit dem Ziel der Gewinnung von Skaleneffekten und somit der Reduzierung der Stromgestehungskosten der Produkte beobachten. Insofern ist auch in den kommenden Jahren mit einer weiteren Konsolidierung unter den Herstellern von Windenergieanlagen zu rechnen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Top 7 Hersteller von Onshore-Windenergieanlagen gemessen an neuen Installationen in Europa im Jahr 2015:

Rang Unternehmen Herkunftsland Installation GW Marktanteil in %
1 Vestas Dänemark 3,3 30,6
2 Enercon Deutschland 2,6 24,1
Rang Unternehmen Herkunftsland Installation GW Marktanteil in %
3 Senvion Deutschland 1,3 12,0
4 Nordex Deutschland 1,3 12,0
5 Siemens Wind Power Deutschland / Dänemark 0,8 7,4
6 GE Wind Energy USA 0,8 7,4
7 Gamesa Spanien 0,3 2,8
Andere Diverse 0,4 3,7
Gesamt 100,0

Quelle: Bloomberg New Energy Finance (BNEF), vom 19. Februar 2016, "2015 Global Wind Turbine Market Shares", Seite 12.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Top 10 Hersteller von Onshore-Windenergieanlagen gemessen an neuen Installationen weltweit im Jahr 2015:

Rang Unternehmen Herkunftsland Installation GW Marktanteil in %
1 Goldwind China 7,8 13,4
2 Vestas Dänemark 7,3 12,6
3 GE Wind Energy USA 6,5 11,2
4 Siemens Wind Power Deutschland / Dänemark 3,1 5,3
5 Gamesa Spanien 3,1 5,3
6 Nordex + AWP* Deutschland / Spanien 3 5,2
7 Enercon Deutschland 3 5,2
8 Gamesa Spanien 2,8 4,8
9 MingYang China 2,7 4,7
10 Envision China 2,7 4,7
Andere Diverse 16 27,6
Gesamt 100,0

Quelle: Bloomberg New Energy Finance (BNEF) vom 19. Februar 2016, "2015 Global Wind Turbine Market Shares", Seite 11. * Kombinierte Zahlen für Nordex und AWP

In elf von 14 Ländern, in denen Nordex im abgelaufenen Jahr Anlagen installiert hat, erzielte die Gruppe gemäß den Veröffentlichungen von EWEA und GWEC einen zweistelligen Marktanteil. Dies waren die Märkte Litauen (48 %), Finnland (40 %), Großbritannien (32 %), die Türkei (29 %), Irland (25 %), Südafrika (18 %), Uruguay (17 %), Frankreich (14 %), die Niederlande (12 %), Deutschland (12 %) und Italien (10 %).

12 ALLGEMEINE ANGABEN ZUR NORDEX SE UND ZUR NORDEX GRUPPE

12.1 Gründung, Eintragung, Firmenname, Geschäftsjahr und Firmensitz

Die Nordex SE wurde am 25. August 2000 unter der Firma ''Taifun AG'' mit dem Ziel gegründet, unter ihr als Holdinggesellschaft die gesamten Windkraftaktivitäten der Balcke-Dürr Gruppe, seinerzeit bestehend aus der Nordex Energy GmbH, einschließlich ihrer ausländischen Vertriebstöchter, der Südwind Energy GmbH, der Nordex Automation GmbH, der Nordex Rotor GmbH und der Nordex Planungs- und Vertriebsgesellschaft mbH, zusammenzufassen. Wirtschaftlich findet die Nordex Gruppe ihren Ursprung in der im Jahr 1991 unter der Firma ''Nordex Energieanlagen GmbH'' gegründeten Nordex Energy GmbH, die seit ihrer Gründung – ursprünglich in Dänemark und der Firmierung Nordex A/S - im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Windkraftanlagen tätig ist.

Die Gesellschaft führt die Firma Nordex SE. Sitz der Gesellschaft ist die Hansestadt Rostock, die Geschäftsadresse lautet Erich-Schlesinger-Str. 50, 18059 Rostock, Deutschland (Tel.: +49 381 666 33 - 300). Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Rostock unter der Handelsregisternummer HRB 11500). Der Sitz des Vorstandes ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Die Adresse der Hauptverwaltung lautet Langenhorner Chaussee 600, 22146 Hamburg, Deutschland (Tel.: +49 40 300 30 – 1000). Die Gesellschaft wurde zunächst mit Sitz in Oberhausen gegründet.

Im Jahr 2015 hatte die Gesellschaft ein Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015.

12.2 Dauer der Gesellschaft, Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand

Die Gesellschaft wurde auf unbegrenzte Zeit gegründet.

Gemäß § 2 der Satzung ist der Unternehmensgegenstand, die Führung, die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften im In- und Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten der industrieller Fertigung, Vertrieb und Dienstleistungen insbesondere im Bereich "Regenerative Energien" betätigen. Die Gesellschaft kann auf den genannten Geschäftsgebieten auch selbst tätig werden.

Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Vertretungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist außerdem ermächtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften auszugliedern oder diesen zu überlassen.

12.3 Struktur der Gruppe

Die Nordex SE ist die Obergesellschaft der Nordex-Gruppe, die mehr als 100 Gesellschaften umfasst. Sie nimmt innerhalb der Nordex-Gruppe im Wesentlichen Funktionen einer Management-Holding ein. Ferner nimmt die Nordex SE zusätzliche administrative Servicefunktionen in den Bereichen Controlling, Finanzen, IT, Kommunikation, Personal, Recht und Versicherungen wahr. Das operative Geschäft erfolgt zum Großteil über die konsolidierte Gesellschaft Nordex Energy GmbH sowie die rechtlich jeweils selbstständigen Landesgesellschaften.

Die Struktur der Nordex-Gruppe stellt sich einschließlich AWP wie folgt dar (aufgeführt sind nur die wesentlichen Tochtergesellschaften):

12.4 Wesentliche Tochtergesellschaften

Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Tochtergesellschaften der Gesellschaft. Der Anteilsbesitz spiegelt die direkte und indirekte wirtschaftliche Beteiligung der Gruppe an dem jeweiligen Unternehmen wider. Das heißt, dass Anteile, die von dem jeweiligen Unternehmen selbst gehalten werden, bei der Berechnung des Prozentsatzes der Beteiligung nicht berücksichtigt werden. Die unten angegebenen Beteiligungen sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Die Tochtergesellschaften, die von besonderer Bedeutung für die Nordex-Gruppe gemessen am Umsatz sind, sind in der Tabelle fett dargestellt und mit einem "*" markiert.

Name des Unternehmens Sitz des Unternehmens Anteilsbesitz in Prozent
/Stimmrechte
im Besitz von
Nordex
Beteiligung über
Acciona Blades, S.A. Navarra/Spanien 100 Acciona Windpower, S.A.
Acciona Towers, S. L. Navarra/Spanien 100 Acciona Windpower, S.A.
Acciona Vjetroelektrane Doo Split/Kroatien 100 Acciona Windpower Internacional,
S. L.
Acciona Windpower
(Shangai) Technical Service
Co,. Ltd.
Shanghai/China 100 Acciona Windpower Internacional,
S. L.
Acciona Windpower Brasil.
Comercio, Exportaçao e
Importaçao de
equipamentos para Geraçao
Sao Paulo/Brasilien 100 Acciona Windpower
Internacional, S. L. (99)/ Acciona
Windpower, S.A. (1)
de Energia eolica Ltda.*
Acciona Windpower Chile,
S.A.
Santiago de Chile/Chile 100 Acciona Windpower Internacional,
S. L. (99)/ Acciona Windpower,
S.A. (1)
Acciona Windpower
Deutschland GmbH
Frankfurt a. M. 100 Acciona Windpower Internacional,
S. L.
Acciona Windpower India
Pvt. Ltd.
Bangalore/Indien 100 Acciona Windpower Internacional,
S. L. (99,99)/ Acciona Windpower,
S.A. (0,01)
Acciona Windpower Navarra/Spanien 100 Acciona Windpower, S.A.
Internacional, S. L.
Acciona Windpower Mexico
S. de R.L. de C.V.*
Mexiko Stadt/Mexiko 100 Acciona Windpower
Internacional, S. L. (99,97)/
Acciona Windpower, S.A. (0,03)
Acciona Windpower North
America LLC*
Wilmington,
Delaware/USA
100 Acciona
Windpower
Internacional, S. L.
Acciona Windpower Oceania
Pty. Ltd.
South Melbourne/Australien 100 Acciona Windpower Internacional,
S. L.
Acciona Windpower Ruzgär
Enerjisi Sistemleri Anonim
Sirketi
Istanbul/Türkei 100 Acciona Windpower Internacional,
S. L.
Acciona Windpower South
Africa Pty. Ltd.
Kapstadt/Südafrika 100 Acciona Windpower Internacional,
S. L.
Acciona Windpower, S.A.* Navarra/Spanien 100 AWP S. L.
AWP S. L.* Navarra/Spanien 100 Nordex SE
Beebe Wind LLC Delaware/USA 100 Nordex USA Management LLC
Éoles Futur Eurowind France
S.A.S.
Paris/Frankreich 100 Nordex France S.A.S.
Anteilsbesitz in Prozent
/Stimmrechte
im Besitz von
Beteiligung über
Name des Unternehmens
Eólicos R4E S.A. de C.V
Sitz des Unternehmens
Tegucigalpa/Honduras
Nordex
100
Nordex USA Management LLC
Farma Wiatrowa NDX1 Sp. z
o.o.,
Warschau/Polen 100 Nordex Windpark Beteiligung
GmbH
Green Hills Wind LLC Delaware/USA 100 Nordex USA Inc.
Industria Toledana de
Energías Renovables, S. L.
(ITER)
Madrid/Spanien 100 Acciona Windpower, S.A.
natcon 7 GmbH Hamburg 75,00 Nordex SE
Nordex (Beijing) Wind Power
Engineering & Technology
Co. Ltd
Peking, VR China 100 Nordex Energy GmbH
Nordex (Chile) SpA Santiago, Chile 100 Nordex Windpark Beteiligung
GmbH
Nordex (Dongying) Wind
Power Equipment
Dongying, VR China 100 Nordex Energy GmbH
Manufacturing Co.Ltd.
Nordex (Yinchuan) Wind
Power Equipment
Ningxia/VR China 100 Nordex Energy GmbH
Manufacturing Co. Ltd.
Nordex Education Trust
Kapstadt, Südafrika 100 Nordex Energy, South Africa
(Pty.) Ltd.
Nordex Energy B.V. Rotterdam/Niederlande 100 Nordex SE
Nordex Energy GmbH* Hamburg 100 Nordex SE
Nordex Energy Ibérica S.A. Barcelona, Spanien 100 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy Ireland Dublin/Ireland 100 Nordex Energy B.V.
Ltd.*
Nordex Energy Romania
S.r.l.
Bukarest/Rumänien 100 Nordex Energy B.V. (99,98)
/Nordex Energy GmbH (0,02)
Nordex Energy South
Africa RF (Pty.) Ltd.*
Illovo/Südafrika 100 Nordex Energy GmbH/ Nordex
Education Trust
Nordex Enerji A.S.* Istanbul/Türkei 100 Nordex Energy B.V. (17,15)
/Nordex SE (82,31)/Nordex
Energy GmbH (0,18) /Nordex
Windpark Beteiligung GmbH
(0,18)/Nordex
Grundstücksverwaltung
GmbH (0,18)
Nordex Forum II GmbH &
Co. KG
Hamburg 100 Nordex Energy GmbH
Nordex Forum II
Verwaltungs GmbH
Hamburg 100 Nordex Energy GmbH
Nordex France S.A.S.* La Plaine Saint
Denis/Frankreich
100 Nordex Energy B.V.
Nordex
Grundstücksverwaltung
GmbH
Hamburg 100 Nordex SE
Nordex Hellas Monoprosopi
EPE
Athen/Griechenland 100 Nordex Energy GmbH
Nordex Italia S.r.l. Rom/Italien 100 Nordex Energy B.V.
Nordex Offshore GmbH Hamburg 100 Nordex SE
Nordex Pakistan (Private)
Ltd.
Islamabad, Pakistan 100 Nordex Energy GmbH
Nordex Polska Sp. z o.o. Warschau/Polen 100 Nordex Energy B.V.
(99,00)/Nordex Energy GmbH
(1,00)
Name des Unternehmens Sitz des Unternehmens Anteilsbesitz in Prozent
/Stimmrechte
im Besitz von
Nordex
Beteiligung über
Nordex Singapore Equipment Singapur/Singapur 100 Nordex Energy GmbH
Private Ltd.
Nordex Singapore Service
Private Ltd
Singapur/Singapur 100 Nordex Energy GmbH
Nordex Sverige AB Uppsala/Schweden 100 Nordex Energy B.V.
Nordex UK Ltd.* Manchester/Vereinigtes
Königreich
100 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Inc. Chicago, USA 100 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Management
LLC
Chicago, USA 100 Nordex USA Inc.
Nordex Windpark
Beteiligung GmbH
Hamburg 100 Nordex SE
Nordex Windpark
Verwaltung GmbH
Hamburg 100 Nordex SE
NordexEnergy Uruguay S.A. Montevideo/Uruguay 100 Nordex Energy B.V.
NPV Dritte Windpark GmbH
& Co. KG
Hamburg 100 Nordex Grundstücksverwaltung
GmbH
Qingdao Huawei Wind Power
Co. Ltd
Qingdao/VR China 66,70 Nordex Energy GmbH
Sechste Windpark Support
GmbH & Co. KG
Hamburg 100 Nordex Grundstücksverwaltung
GmbH
Way Wind, LLC Delaware/USA 100 Nordex USA Inc.

12.5 Abschlussprüfer

Die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ("PwC"), New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, Deutschland, ist für die Geschäftsjahre 2015, 2014 und 2013 als Abschlussprüfer der Nordex SE bestellt worden. PwC prüfte die Konzernabschlüsse der Nordex SE, die für die Geschäftsjahre 2015, 2014 und 2013 gemäß IFRS erstellt wurden sowie den gemäß deutschen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss der Gesellschaft für 2015 und vergab jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. PwC ist Mitglied der Wirtschaftsprüfungskammer, Berlin, Deutschland.

12.6 Meldungen, Zahlstelle

Gemäß § 3 der Satzung werden die Meldungen der Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlicht.

In Übereinstimmung mit dem deutschen Wertpapierprospektgesetz werden Meldungen, die mit der Billigung dieses Prospekts zusammenhängen, oder etwaige Nachträge dazu auf die Art veröffentlicht, die in diesem Prospekt vorgesehen ist, also auf der Website der Gesellschaft (www.nordexonline.com) und in Form von gedruckten Exemplaren, die in der Geschäftsstelle der Nordex SE in der Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg, Deutschland (Tel. +49 - (0)40 - 300 30 -1000) bereitgestellt werden.

Zahlstelle ist die UniCredit Bank AG. Die Postanschrift der Zahlstelle ist die Arabellastraße 14 in 81925 München, Deutschland.

Verwahrstelle ist die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M., Deutschland mit der Geschäfts- und Besucheradresse: Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland.

13 ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER NORDEX SE

13.1 Gezeichnetes Kapital und Aktien

Das Aktienkapital der Gesellschaft beläuft sich derzeit auf EUR 96.982.447,00. Es besteht aus 96.982.447 Stückaktien, von denen keine einen Nennbetrag hat. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt. Die Aktien wurden entsprechend deutschem Recht geschaffen.

Das Aktienkapital der Nordex SE besteht in Form von auf den Inhaber lautenden Stückaktien (§ 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Nordex SE).

Der Anspruch des Aktionärs auf Einzelverbriefung seines Anteils ist gemäß § 6 S. 3 der Satzung ausgeschlossen. Die bestehenden Aktien der Gesellschaft sind in Form von Globalurkunden ohne Gewinnanteilsscheine bei der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M., Deutschland hinterlegt.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien und ihre Tochtergesellschaften halten derzeit keine Aktien der Nordex SE.

13.2 Entwicklung des gezeichneten Kapitals seit Gründung der Gesellschaft

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft hat sich wie folgt entwickelt:

Die Gesellschaft wurde als Taifun Aktiengesellschaft ("Taifun AG") am 19. September 2000 gegründet. Das Grundkapital dieser Gesellschaft betrug bei Eintragung der Gesellschaft am 19. September 2000 EUR 50.000,00. Die Gesellschaft war unter HRB 3659 im Handelsregister des Amtsgerichts Oberhausen-Rheinland eingetragen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. November 2000 wurde das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen um EUR 34.000.000,00 auf EUR 34.050.000,00 erhöht. Dabei schloss die Gesellschaft am 23. November 2000 mit der Borsig Energy GmbH, Oberhausen, HRB 3585, und der Nordvest A/S, Give, Dänemark, einen Nachgründungsvertrag über die Einbringung von Beteiligungen in die Gesellschaft ab, dem die Hauptversammlung vom 8. Dezember 2000 zustimmte.

Die Hauptversammlung vom 26. Januar 2001 beschloss die Umfirmierung der Gesellschaft in Nordex Aktiengesellschaft ("Nordex AG"). Diese wurde am 12. Februar 2001 im Handelsregister eingetragen.

Die Hauptversammlung vom 21. Februar 2001 beschloss, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 34.050.000,00 um bis zu EUR 18.000.000,00 auf bis zu EUR 52.050.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 18.000.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde um EUR 18.000.000,00 durchgeführt und das neue Grundkapital von EUR 52.050.000,00 am 30. März 2001 ins Handelsregister eingetragen.

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Februar 2001 wurde die Sitzverlegung von Oberhausen nach Rostock beschlossen. Die Sitzverlegung wurde am 5. Juli 2001 im Handelsregister des Amtsgerichts Oberhausen-Rheinland eingetragen. Die Gesellschaft wurde seit dem 22. Juni 2001 im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 8790 geführt.

Die Hauptversammlung vom 21. Februar 2005 beschloss die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 52.050.000,00 um EUR 46.845.000,00 auf EUR 5.205.000,00 und gleichzeitig die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 5.205.000,00 um mindestens EUR 30.000.000,00 bis zu EUR 41.640.000,00 auf mindestens EUR 35.205.000,00 bis zu EUR 46.845.000,00. Die Kapitalerhöhung wurde um EUR 41.640.000,00 auf EUR 46.845.000,00 durchgeführt und am 29. März 2005 ins Handelsregister eingetragen. Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Februar 2005 beschlossene, am 29. März 2005 eingetragene Kapitalherabsetzung des Grundkapitals wurde durch Zusammenlegung von 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu 1 auf den Inhaber lautende Stückaktie im Verhältnis von 1:10 durchgeführt. Dies wurde am 2. Juni 2005 im Handelsregister eingetragen.

Aufgrund des Vorstandsbeschlusses vom 13. Mai 2005 und des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats vom 13. Mai 2005 wurde das am 21. Februar 2005 geschaffene genehmigte Kapital in Höhe von EUR 11.973.818,00 ausgenutzt und 11.973.818 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben. Die Erhöhung des Grundkapitals wurde im Umfang von EUR 11.973.818,00 durchgeführt und am 2. Juni 2005 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital wurde damit um EUR 11.973.818,00 auf EUR 58.818.818,00 erhöht.

Eine weitere Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 5.526.182,00 aus dem am 21. Februar 2005 geschaffenen genehmigten Kapital wurde durchgeführt und am 29. Mai 2006 eingetragen. Das Grundkapital wurde dadurch auf insgesamt EUR 64.345.000,00 erhöht.

Auf Basis des durch Satzungsänderung vom 15. Mai 2006 geschaffenen genehmigten Kapitals wurde zudem eine Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 2.500.000,00 durchgeführt und am 23. Juli 2007 eingetragen. Das Grundkapital wurde damit auf EUR 66.845.000,00 erhöht.

Nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Mai 2009 wurde die Nordex AG durch Formwechsel in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, "SE") umgewandelt. Der Formwechsel wurde am 4. März 2010 im Handelsregister eingetragen. Die Nordex SE wird seitdem im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 11500 geführt.

Aufgrund des in der Hauptversammlung vom 8. Juni 2010 geschaffenen Genehmigtes Kapital I, wurde eine Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.684.499,00 durchgeführt und am 30. März 2011 eingetragen. Das Grundkapital betrug damit EUR 73.529.499,00.

Unter teilweiser Ausnutzung des in der Hauptversammlung vom 7. Juni 2011 geschaffenen genehmigten Kapitals, beschloss der Vorstand am 26. November 2013 mit Zustimmung des vom Aufsichtsrat hierzu ermächtigten Präsidiums (Personalausschuss) vom gleichen Tag, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 7.352.948,00 gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde anschließend in voller Höhe durchgeführt und am 28. November 2013 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital wurde damit auf EUR 80.882.447,00 erhöht.

Aufgrund des in der Hauptversammlung vom 3. Juni 2014 geschaffenen genehmigten Kapitals beschloss der Vorstand am 31. März 2016 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 16.100.00,00 gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde anschließend durchgeführt und am 5. April 2016 ins Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital wurde damit auf EUR 96.982.447,00 erhöht.

13.3 Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung der Nordex SE vom 10. Mai 2016 hat mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen, ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 19.376.489,00 zu schaffen. Und § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsprechend neu gefasst. Der Vorstand ist bis zum 9. Mai 2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 19.376.489,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können dabei auch von einem oder mehreren vom Vorstand zu bestimmenden Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten ("mittelbares Bezugsrecht").

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen einmalig oder mehrmalig auszuschließen:

  • ̵ bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen, Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen;
  • ̵ wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende, anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet ("Höchstbetrag") und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festsetzung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); oder
  • ̵ für Spitzenbeträge.

Auf den Höchstbetrag nach dem vorstehenden zweiten Spiegelstrich sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird bzw. werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem Genehmigten Kapital I festzulegen, einschließlich des weiteren Inhalts der jeweiligen Aktienrechte. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen.

Der Beschluss über die Schaffung des Genehmigten Kapitals I und die entsprechende Satzungsänderung wurden noch nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft geht aber von einer zeitnahen Eintragung aus.

13.4 Bedingtes Kapital

Am 10. Mai 2016 hat die Hauptversammlung mit der erforderlichen Mehrheit gemäß Artikel 5 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG beschlossen, ein bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital I) zu schaffen. § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft wurde entsprechend neu gefasst.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 19.376.489,00 durch Ausgabe von bis zu 19.376.489 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 9. Mai 2021 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 9. Mai 2021 ausgegebenen Optionsanleihen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 festzusetzenden Wandlungs- bzw. Optionspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2016 bis zum 9. Mai 2021 ausgegebenen Wandel- bzw. Optionsanleihen von ihrem Wandlungs- bzw. Optionsrecht Gebrauch machen bzw. zur Wandlung verpflichtete Inhaber von Wandelanleihen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder der Erfüllung von Umtauschpflichten noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Beschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals I und die entsprechende Satzungsänderung wurden noch nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft geht aber von einer zeitnahen Eintragung aus.

13.5 Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen

Die Hauptversammlung der Nordex SE vom 10. Mai 2016 hat mit der erforderlichen Mehrheit unter Tagesordnungspunkt 6 lit. a) beschlossen, den Vorstand zu Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zu ermächtigen. Hiernach ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Mai 2021 einmalig oder mehrfach, insgesamt oder in Tranchen oder gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, sowohl auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten und/oder Wandlungspflichten (Wandelanleihen) als auch Optionsschuldverschreibungen (Optionsanleihen) (zusammen und einzeln auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte bezogen auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von insgesamt bis zu EUR 19.376.489,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen (zusammen und einzeln auch "Anleihebedingungen") zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der gewährten Schuldverschreibungen darf EUR 600.000.000,00 und die Laufzeit der gewährten Schuldverschreibungen darf zwanzig Jahre nicht überschreiten.

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären ein Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

  • um die Schuldverschreibungen einzelnen Investoren oder strategischen Partnern zur Zeichnung anzubieten, soweit der Anteil der aufgrund der Schuldverschreibungen auszugebenden Aktien im Sinne von §§ 221 Abs. 4 Satz 2; 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des bei der Beschlussfassung über die Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis den nach anerkannten Methoden der Finanzmathematik ermittelten theoretischen Börsenmarktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet. Auf den Betrag von 10% des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden. Eine Anrechnung, die nach dem vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß Art. 5 SE-VO i.V.m. § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird bzw. werden.

  • um Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszuschließen.

Das festzusetzende Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder eines etwa darunter liegenden Ausgabebetrags einer einzelnen Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungs- oder Optionspreis und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden. Das Umtauschverhältnis sowie der Wandlungs- oder Optionspreis für eine Aktie können variabel, z.B. in Abhängigkeit von der Entwicklung des Börsenkurses während der Laufzeit, festgesetzt werden. Der Wandlungs- oder Optionspreis muss jedoch mindestens 95 % des durchschnittlichen, an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) festgestellten Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft ("Mindestpreis") betragen, und zwar an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Zustimmung zur Begebung der Schuldverschreibungen oder für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts auf die Schuldverschreibungen während der Tage, an denen die Bezugsrechte ausgeübt werden können (mit Ausnahme der letzten fünf Kalendertage vor Ablauf der Bezugsfrist).

Das Umtauschverhältnis sowie der Wandlungs- oder Optionspreis können auch aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Anleihebedingungen dann ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Wandlungs- oder Optionsfrist unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre oder durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder weitere Wandelanleihen begibt bzw. Optionsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Wandlungs- oder Optionsrechte kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts zustehen würde. Die Anleihebedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung eine Anpassung der Wandlungs- und Optionsrechte und -pflichten vorsehen.

Die Anleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung) den Anleihegläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren. In diesem Fall kann der Wandlungs- bzw. Optionspreis nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen dem durchschnittlichen, an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (bzw. einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) festgestellten Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft während der zehn Börsentage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindestpreises liegt.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Volumen, Zinssatz, Art der Verzinsung, Zuzahlungen, Verwässerungsschutz, Laufzeit, Ausgabekurs, Ausübungszeiträume, Stückelung, Wandlungs- bzw. Optionspreis, Erfüllungsarten sowie Kündigung der Schuldverschreibungen festzusetzen; § 9 Abs. 1 AktG bleibt in allen Fällen unberührt. Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Berechtigten in Erfüllung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des Bedingten Kapitals I auch eigene Aktien gewähren kann. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft den Wandlungs- und Optionsberechtigten nicht Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt.

13.6 Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Die Gesellschaft verfügt derzeit über keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und hält keine eigenen Aktien.

13.7 Allgemeine Regelungen zur Gewinnverwendung und zu Dividendenzahlungen

Die Regelungen zur Gewinnverwendungen werden in diesem Prospekt im Abschnitt 4 "Verwendung des ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns, Ergebnis pro Aktie und Dividendenpolitik—Allgemeine Bestimmungen betreffend Gewinnverwendung und Dividendenausschüttungen" erläutert.

13.8 Allgemeine Bestimmungen zu einer Liquidation der Gesellschaft

Abgesehen von der Liquidation infolge eines Insolvenzverfahrens, kann die Gesellschaft nur mit einer Mehrheit von 75 % oder mehr des bei der Hauptversammlung vertretenen Grundkapitals, bei der eine solche Abstimmung stattfindet, liquidiert werden. Gemäß Artikel 63 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 271 Abs. 1 des Aktiengesetzes wird jegliches Vermögen, das im Fall einer Liquidation der Gesellschaft nach Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft übrig bleibt, unter den Aktionären, entsprechend ihrem Aktienanteil, aufgeteilt. Das Aktiengesetz enthält gewisse Schutzbestimmungen für Gläubiger, die im Fall einer Liquidation zu beachten sind (u. a. § 272 des Aktiengesetzes).

13.9 Allgemeine Bestimmungen zu einer Veränderung des Grundkapitals

Gemäß Artikel 5 und 59 Abs. 2 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 182 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Aktiengesetzes muss bei einer Aktiengesellschaft ein Hauptversammlungsbeschluss grundsätzlich mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals getroffen werden, um das Grundkapital zu erhöhen. Jedoch könnten gemäß § 20 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft bestimmte Kapitalmaßnahmen, die keinen Verwässerungseffekt auf die Beteiligungen der Aktionäre haben (z. B. Kapitalerhöhungen mit Bezugsrecht der Aktionäre gegen Einlagen, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln und die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und sonstigen Instrumenten, auf die die Aktionäre ein Bezugsrecht haben), durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bzw. sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals auf der Hauptversammlung vertreten ist, mit der einfachen Mehrheit beschlossen werden. Die Hauptversammlung kann unter Beachtung bestimmter rechtlicher Vorgaben auch genehmigtes Kapital schaffen. Hierfür muss ein Beschluss mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei einer Abstimmung vertretenen Grundkapitals gefasst werden, der den Vorstand zur Ausgabe einer bestimmten Menge an Aktien innerhalb eines Zeitraums ermächtigt, der fünf Jahre nicht überschreitet. Der Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf die Hälfte des Grundkapitals, das zur Zeit der Ermächtigung vorhanden ist, nicht überschreiten.

Außerdem kann die Hauptversammlung durch einen Beschluss, der mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei einer Abstimmung vertretenen Grundkapitals gefasst wird, bedingtes Kapital zu folgenden Zwecken schaffen: (i) Zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen; (ii) zur Vorbereitung des Zusammenschlusses mehrerer Unternehmen oder (iii) zur Gewährung von Bezugsrechten an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung. Der Nennbetrag des bedingten Kapitals darf 10 % des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals dann nicht überschreiten, wenn es zur Ausgabe von Aktien an Führungskräfte und Mitarbeiter geschaffen wird; in allen anderen Fällen darf es 50 % nicht überschreiten. Beschlüsse zur Verringerung des Aktienkapitals erfordern eine Mehrheit von 75 % des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

13.10 Allgemeine Bestimmungen zu Bezugsrechten

Grundsätzlich wird gemäß Artikel 5 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 186 Abs. 1 des Aktiengesetzes allen Aktionären ein Bezugsrecht für neue Aktien gewährt, die bei einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Dasselbe gilt für Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und Gewinnschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes. Bezugsrechte sind frei übertragbar und können während eines festgelegten Zeitraums vor Ablauf der Bezugsfrist an den deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden. Aktionäre sind jedoch nicht berechtigt, eine Zulassung zum Handel für Bezugsrechte zu beantragen. Die Hauptversammlung kann mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals einen Bezugsrechtsausschluss beschließen. Um die Aktionäre vom Bezugsrecht auszuschließen, ist auch ein Bericht des Vorstands erforderlich, der rechtfertigt und belegt, dass das Interesse der Gesellschaft an einem Bezugsrechtsausschluss das Interesse der Aktionäre an einem Bezugsrecht überwiegt. Konkret ist ein Bezugsrechtsausschluss unter anderem gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 des Aktiengesetzes für Aktionäre bei der Ausgabe neuer Aktien zulässig, wenn

  • die Gesellschaft das Grundkapital gegen Bareinlagen erhöht,
  • die Kapitalerhöhung 10 % des vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt, und
  • der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.

13.11 Ausschluss von Minderheitsaktionären

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) der SE-Verordnung in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes, die den sogenannten "aktienrechtlichen Squeeze-out" behandeln, kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem 95 % des Grundkapitals gehören ("Hauptaktionär") die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Höhe der Barabfindung, die den Minderheitsaktionären geboten werden muss, muss "die Verhältnisse der Gesellschaft" zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. Die Höhe der Barzahlung basiert auf dem sogenannten "wahren" oder "inneren" Wert des Unternehmens, der im Allgemeinen anhand der Ertragswertmethode ermittelt wird, wobei bestimmte Börsenkurse grundsätzlich die Untergrenze bilden. Die Minderheitsaktionäre sind berechtigt, die Einleitung eines Spruchverfahrens zu beantragen, bei dem die Angemessenheit der Barabfindung geprüft wird.

§ 62 Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes sieht eine alternative Gestaltung eines Squeeze-out von Minderheitsaktionären vor. Ein Mehrheitsaktionär, der mindestens 90 % der Anteile einer Aktiengesellschaft hält, kann verlangen, dass von der Hauptversammlung Beschluss über die Übertragung der Anteile der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung an den Mehrheitsaktionär gefasst wird. Dies setzt voraus, dass (i) der Mehrheitsaktionär eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder eine Europäische Gesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland ist und (ii) der Squeeze-out-Beschluss nicht rechtsmissbräuchlich ist. Die Hauptversammlung, die den Squeeze-out genehmigt, muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags stattfinden. Die Verfahrensweise bei diesem Squeeze-out entspricht im Wesentlichen derer des oben beschriebenen aktienrechtlichen Squeeze-out, einschließlich der Option der Minderheitsaktionäre, die Angemessenheit der Barabfindung prüfen zu lassen.

Gemäß §§ 39a, 39b Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz kann bei einem "übernahmerechtlichen Squeeze-out" ein Bieter, dem nach einem öffentlichen Übernahme- oder Pflichtangebot mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals einer Zielgesellschaft (wie es im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz definiert) gehören, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist beim Landgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Übertragung der übrigen stimmberechtigten Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch gerichtlichen Beschluss stellen. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist nicht erforderlich. Die im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots gewährte Gegenleistung gilt als angemessen, wenn der Bieter aufgrund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 % des Grundkapitals erworben hat. Die Art der Entschädigung muss dieselbe sein wie die Gegenleistung beim Übernahme- oder Pflichtangebot; eine Baralternative muss immer angeboten werden. Die Rechtsvorschriften für einen aktienrechtlichen Squeeze-out verlieren ihre Gültigkeit, sobald ein Bieter einen übernahmerechtlichen Squeeze-out beantragt hat, und gelten erst wieder, wenn dieses Verfahren endgültig abgeschlossen ist.

Ferner können gemäß § 39c Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot Aktionäre einer Zielgesellschaft, die das Angebot nicht angenommen haben, dieses bis zu drei Monate nach Ablauf der Annahmefrist annehmen, sofern der Bieter berechtigt ist, einen Antrag auf Übertragung der ausstehenden stimmberechtigten Aktien gemäß § 39a Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zu stellen.

Nach Artikel 9 Absatz 1 c) (ii) der SE-Verordnung in Verbindung mit §§ 319 ff. Aktiengesetz kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft für die Eingliederung in eine andere Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland stimmen, sofern die künftige Muttergesellschaft mindestens 95 % der Anteile an der Gesellschaft hält, die eingegliedert werden soll. Die ausgeschiedenen Aktionäre der eingegliederten Gesellschaft haben Anspruch auf eine angemessene Abfindung, die im Allgemeinen in Form von eigenen Aktien der Hauptgesellschaft gewährt werden muss. Werden als Abfindung Aktien der Hauptgesellschaft gewährt, so ist die Abfindung als angemessen anzusehen, wenn die Aktien in dem Verhältnis gewährt werden, in dem bei einer Verschmelzung auf eine Aktie der Gesellschaft Aktien der Hauptgesellschaft zu gewähren wären. Spitzenbeträge können durch bare Zuzahlungen ausgeglichen werden.

13.12 Delisting

Die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt einer Börse kann nach § 39 Abs. 2 des Börsengesetzes in zwei Fällen auf eigene Initiative der Gesellschaft widerrufen werden ("Delisting"):

Erstens kann ein entsprechender Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Börsenzulassung ohne Entschädigung der Aktionäre gestellt werden, wenn die Wertpapiere weiterhin an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt oder in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zum Handel in einem organisierten Markt zugelassen sind und dort entsprechende Voraussetzungen für ein Delisting gelten (§ 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 des Börsengesetzes).

Zweitens ist nach § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes ein Delisting zulässig, wenn bei Antragstellung unter Hinweis auf den Antrag eine Unterlage über ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht wurde. Als Gegenleistung muss eine Barzahlung in Euro geboten werden. Die Mindesthöhe dieser Gegenleistung bestimmt sich anhand (i) des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate oder (ii) der höchsten Gegenleistung, die von den Bietern in den letzten sechs Monaten vor Veröffentlichung der diesbezüglichen Angebotsunterlage gewährt oder vereinbart wurde. Etwas anderes gilt, wenn der Erwerber eine Insiderinformation nicht rechtzeitig offengelegt, eine unwahre Insiderinformation verbreitet oder gegen das Verbot der Marktmanipulation verstoßen hat. Sofern die Auswirkungen auf den Durchschnittskurs wesentlich waren, ist in diesem Fall eine Unternehmensbewertung vorzunehmen und für die Berechnung der angemessenen Gegenleistung heranzuziehen. Eine Unternehmensbewertung ist weiterhin maßgeblich für die Höhe des Abfindungsangebots, wenn an weniger als einem Drittel der Börsentage der maßgeblichen Frist Börsenkurse festgestellt wurden und mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als fünf Prozent voneinander abweichen. Dem Börsenkurs wird dann keine ausreichende Aussagekraft zugemessen.

Das Abfindungsangebot darf nicht von Bedingungen (z.B. Mindestannahmequote, Gesellschafterbeschluss des Bieters) abhängig gemacht werden. Es muss einen Hinweis auf mögliche Einschränkungen der Handelbarkeit der betroffenen Wertpapiere als Folge des Widerrufs und die damit einhergehende Möglichkeit von Kursverlusten enthalten. Teilangebote sind unzulässig. Der Erwerber muss zudem eine Finanzierungsbestätigung beibringen.

Die vorstehenden Regelungen gelten neben dem Delisting auch für das sogenannte "Downlisting", also dem Wechsel vom regulierten Markt in den nicht-regulierten Markt, z.B. in das qualifizierte Segment des Freiverkehrs (wie den Entry Standard).

13.13 Melde- und Anzeigepflichten für Anteilsbesitz

Als börsennotierte Gesellschaft, deren Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, sind Vorschriften über Mitteilung, Veröffentlichung und Übermittlung von Veränderungen des Stimmrechtsanteils an das Unternehmensregister gemäß §§ 21 ff. des Wertpapierhandelsgesetz ("WpHG") auf die Gesellschaft anwendbar. Das WpHG verlangt, dass jeder, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland Herkunftsstaat ist und dessen Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der BaFin spätestens innerhalb von vier Handelstagen mitzuteilen hat, § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG. Die Mitteilung kann entweder in Deutsch oder Englisch verfasst sein und entweder schriftlich oder mittels Telefax oder über ein von der Bundesanstalt zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren zur Abgabe von Mitteilungen übersandt werden.

Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wird hinsichtlich des Fristbeginns zwischen aktiver und passiver Schwellenberührung differenziert:

  • Bei der aktiven Schwellenberührung, die auf Handelsaktivitäten des Aktionärs beruht, bleibt es bei der bisherigen Rechtslage, d.h. die Frist für die Mitteilungspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben musste, dass sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Hinsichtlich des Fristbeginns wird unwiderleglich vermutet, dass der Meldepflichtige spätestens zwei Handelstage nach dem Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen Kenntnis hat.
  • Bei der passiven Schwellenberührung, die durch eine Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte (z. B. durch Ausgabe neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital) hervorgerufen werden kann, beginnt die Frist, sobald der Meldepflichtige von der Schwellenberührung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Emittenten nach § 26a Abs. 1 WpHG.

Im Rahmen der Gesetzesnovelle wurde hinsichtlich der Mitteilungspflichten auch der Begriff der dem Mitteilungspflichtigen "gehörenden" Aktien neu gefasst: Als Gehören gilt neuerdings auch bereits das Bestehen eines auf die Übertragung von Aktien gerichteten unbedingten und ohne zeitliche Verzögerung zu erfüllenden Anspruchs oder einer entsprechenden Verpflichtung, § 21 Abs. 1b WpHG.

Die Mitteilung muss unter anderem die Adresse der mitteilungspflichtigen Person oder Gesellschaft, den nunmehr gehaltenen Stimmrechtsanteil und das Datum des Überschreitens, Unterschreitens oder Erreichens der Schwelle enthalten.

Gemäß § 22 WpHG stehen für die Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHG den Stimmrechten des Meldepflichtigen Stimmrechte aus Aktien Dritter unter den dort näher beschriebenen Voraussetzungen gleich, d.h. dem Meldepflichtigen werden diese Stimmrechte aus Aktien Dritter dann wie eigene zugerechnet. Beispielsweise werden Anteile, die einem Tochterunternehmen des Mitteilungspflichtigen gehören, diesem zugerechnet; genauso werden Stimmrechte aus Aktien, die von einem Dritten für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden, diesem zugerechnet. Zudem kann unter anderem auch eine Verhaltensabstimmung unter Aktionären, dessen Ziel eine dauerhafte und erhebliche Änderung der unternehmerischen Ausrichtung des Emittenten ist, zu einer Zurechnung von Stimmrechten führen. Ein Zusammenwirken lediglich in Einzelfällen führt (abhängig von der konkreten Ausgestaltung) in der Regel jedoch nicht zur Zurechnung von Stimmrechten. Die Zurechnungsregeln wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie punktuell noch erweitert.

Stimmrechte aus Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, bleiben bei der Berechnung des Stimmrechtsanteils nach § 23 Abs. 1 WpHG unberücksichtigt, wenn ihr Inhaber

  • ein Kreditinstitut oder ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist,
  • die betreffenden Aktien im Handelsbuch hält und dieser Anteil nicht mehr als 5 Prozent der Stimmrechte beträgt und
  • sicherstellt, dass die Stimmrechte aus den betreffenden Aktien nicht ausgeübt und nicht anderweitig genutzt werden, um auf die Geschäftsführung des Emittenten Einfluss zu nehmen.

Sofern ein zur Mitteilung Verpflichteter diese Mitteilung nicht einreicht oder falsche Informationen übermittelt, können die Rechte aus allen von dem Mitteilungspflichtigen gehaltenen und ihm zugerechneten Aktien nicht ausgeübt werden. Sollte die Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein, können diese Rechte in bestimmten Voraussetzungen für mindestens sechs Monate nicht ausgeübt werden. Sofern die Verletzung vorsätzlich erfolgte, können auch die Dividendenrechte und das Recht auf Beteiligung am Liquiditätserlös nicht geltend gemacht werden. Außerdem kann bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitteilungspflicht ein Bußgeld verhängt werden.

13.14 Mitteilungspflicht beim Halten von Instrumenten und aufgrund des Zusammenrechnens der Stimmrechte und der Instrumente

Die Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1 und 1a WpHG gilt bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG genannten Schwellen mit Ausnahme der Schwelle von 3 Prozent gemäß § 25 Abs. 1 WpHG entsprechend für unmittelbare oder mittelbare Inhaber von Instrumenten, die

    1. dem Inhaber entweder
    2. a) bei Fälligkeit ein unbedingtes Recht auf Erwerb mit Stimmrechten verbundener und bereits ausgegebener Aktien eines Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, oder
    3. b) ein Ermessen in Bezug auf sein Recht auf Erwerb dieser Aktien verleihen, oder
    1. sich auf Aktien im Sinne der Nummer 1 beziehen und eine vergleichbare wirtschaftliche Wirkung haben wie die in Nummer 1 genannten Instrumente, unabhängig davon, ob sie einen Anspruch auf physische Lieferung einräumen oder nicht.

Hierunter fallen beispielsweise Rückforderungsansprüche aus Wertpapierdarlehensvereinbarungen oder Pensionsgeschäften. Zudem kann eine Meldepflicht entstehen, wenn eine Möglichkeit zum Erwerb von Aktien nur unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts des Instrumentes besteht, beispielsweise wenn die Gegenpartei ihre Risiken aus Finanz- oder sonstigen Instrumenten durch das Halten solcher Aktien ausschließen oder mindern kann. Daher können auch sogenannte Aktien-Swaps mit Barausgleich ("Cash-settled equity swaps") und finanzielle Differenzgeschäfte meldepflichtig sein.

§ 25a Abs. 1 WpHG statuiert eine Meldepflicht für die Summe der nach den §§ 21, 25 WpHG zu meldenden Stimmrechtsanteile. Die Meldepflicht bezieht sich auf das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der in § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG genannten Schwellen, wobei die 3-Prozent-Schwelle ausgenommen ist.

Soweit ein Aktionär seine Mitteilungspflichten aus § 25 oder § 25a WpHG verletzt, können die Rechte aus allen dem Mitteilungspflichtigen gehörenden Aktien nicht ausgeübt werden. Sollte die Mitteilungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein, können diese Rechte unter bestimmten Voraussetzungen für mindestens sechs Monate nicht ausgeübt werden. Sofern die Verletzung vorsätzlich erfolgte, können auch die Dividendenrechte und das Recht auf Beteiligung am Liquiditätserlös nicht geltend gemacht werden. Außerdem kann bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitteilungspflicht ein Bußgeld verhängt werden.

13.15 Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen

Ein Meldepflichtiger, der den Schwellenwert von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, ist verpflichtet, dem Emittenten, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel, innerhalb von 20 Handelstagen mitzuteilen. Eine Änderung dieser Ziele ist ebenfalls innerhalb von 20 Handelstagen mitzuteilen. In der Satzung der Gesellschaft wird von der Möglichkeit, Aktionäre von dieser Meldepflicht zu entbinden, kein Gebrauch gemacht. Bei der Berechnung, ob die 10-Prozent-Schwelle erreicht oder überschritten wurde, sind die genannten Regelungen in §§ 21, 22 WpHG anzuwenden.

13.16 Veröffentlichung der Kontrollerlangung und Pflichtangebot

Darüber hinaus ist nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz jede Person, die mindestens 30 % der Stimmrechte an einer Gesellschaft hält, verpflichtet, diese Tatsache unter Angabe der Höhe ihres Stimmrechtsanteils, innerhalb von sieben Kalendertagen im Internet und über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem zu veröffentlichen. Außerdem ist allen Aktionären der Zielgesellschaft ein öffentliches Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten, es sei denn, die BaFin hat eine Ausnahme von dieser Pflicht gewährt. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, die die Zurechnung von Beteiligungen an diejenige Person sicherstellt, die die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte tatsächlich kontrolliert. Wenn ein Bieter das Erreichen oder Überschreiten der 30 %-Schwelle nicht meldet oder kein Pflichtangebot unterbreitet, stehen ihm für die Dauer des Verstoßes die Rechte aus diesen Aktien und die Stimmrechte nicht zu. Wird die Meldung hinsichtlich der Erlangung von Kontrolle über eine Gesellschaft oder die Veröffentlichung eines Pflichtangebots vorsätzlich unterlassen und nicht nachgeholt, stehen ihm auch keine Dividendenrechte zu. Außerdem kann in solchen Fällen eine Geldbuße auferlegt werden.

13.17 Mitteilung von Geschäften von Personen mit Führungsaufgaben

Führungskräfte eines Emittenten mit "Führungsverantwortung" im Sinne des WpHG haben eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten (sog. Directors' Dealings), dem Emittenten und der BaFin innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen. Dies gilt auch für Personen, die im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, mit solchen Führungskräften in einer engen Beziehung stehen.

14 LEITUNGS- UND AUFSICHTSORGANE DER NORDEX SE

14.1 Überblick

Die Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Gesellschaft verfügt über ein zweistufiges Leitungs- und Kontrollsystem, das aus Vorstand und Aufsichtsrat besteht. Die Befugnisse dieser Leitungsorgane sind durch die SE-Verordnung und das SE-Ausführungsgesetz, das Aktiengesetz, die Satzung und die Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt.

Der Vorstand ist für die Leitung der Gesellschaft gemäß anwendbarem Recht, der Satzung und seiner Geschäftsordnung, einschließlich des Geschäftsverteilungsplans, zuständig. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Er gewährleistet die Einführung und Umsetzung eines angemessenen Risikomanagements und -controllings und sorgt insbesondere für den Aufbau eines Kontrollsystems, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Der Vorstand hat ferner dem Aufsichtsrat regelmäßig über den Erfolg der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte und deren voraussichtliche Entwicklung zu berichten.

Außerdem ist dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats aus sonstigen wichtigen Anlässen zu berichten; als wichtiger Anlass ist auch ein dem Vorstand bekanntgewordener geschäftlicher Vorgang bei einem verbundenen Unternehmen anzusehen, der auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein kann. Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, über ihre rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über geschäftliche Vorgänge bei diesen Unternehmen, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können.

Der Vorstand ist des Weiteren nach der Geschäftsordnung des Vorstands verpflichtet, bis spätestens einen Monat vor Ablauf eines jeden Geschäftsjahres (entspricht dem Kalenderjahr bei der Gesellschaft) eine Unternehmens- und Konzernplanung einschließlich Jahresbudget für das kommende Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen.

Die gleichzeitige Mitgliedschaft im Vorstand und Aufsichtsrat in einer Europäischen Gesellschaft ist gemäß der SE-Verordnung nicht erlaubt; die gleichzeitige Mitgliedschaft eines Aufsichtsratsmitglieds, das einen vakanten Sitz im Vorstand der gleichen SE einnimmt, ist jedoch temporär erlaubt. Während dieses Zeitraums darf eine solche Person keine Aufsichtsratsaufgaben wahrnehmen. Eine solche Vertretungsregelung ist auf maximal ein Jahr begrenzt, wenn die SE in Deutschland sitzt.

Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und ist berechtigt, diese aus wichtigem Grund abzuberufen. Satzungsgemäß umfasst der Vorstand mindestens zwei Mitglieder, und der Aufsichtsrat bestimmt die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder. Gemäß Artikel 40 Abs. 1 der SE-Verordnung in Verbindung mit dem deutschen Aktiengesetz berät und überwacht der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft, ist selbst aber nicht zur Leitung derselben befugt. Die Satzung einer SE und der Aufsichtsrat können jedoch festlegen, welche Art von Geschäften nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates abgeschlossen werden dürfen.

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung bedürfen folgende Angelegenheiten der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat:

  • der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensteilen (ausgenommen Finanzbeteiligungen), wenn im Einzelfall der Verkehrswert oder in Ermangelung des Verkehrswerts der Buchwert 10 % des Eigenkapitals der letzten Konzernbilanz erreicht oder übersteigt;
  • die Veräußerung von Beteiligungen (ausgenommen Finanzbeteiligungen) an einer Konzerngesellschaft, sofern diese durch die Veräußerung aus dem Kreis der Konzernunternehmen ausscheidet und wenn im Einzelfall der Verkehrswert oder in

Ermangelung des Verkehrswertes der Buchwert 10 % des Eigenkapitals der letzten Konzernbilanz erreicht oder übersteigt;

• der Abschluss von Unternehmensverträgen.

Nach § 8.1 der Geschäftsordnung des Vorstands bedürfen die folgenden Angelegenheiten der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat, soweit sie nicht bereits im Rahmen der jährlichen Unternehmens- und Konzernplanung vorab genehmigt sind:

  • Festlegung oder Änderung der Geschäftspolitik und der Unternehmensstrategie der Gesellschaft;
  • Geschäfte und Maßnahmen, die die Unternehmensstruktur oder die Unternehmensentwicklung wesentlich beeinflussen, insbesondere die Aufnahme neuer Geschäftszweige, die Einstellung oder wesentliche Einschränkung bisheriger Geschäftszweige, wesentliche Änderungen der Produktionsverfahren sowie der Organisations- und Vertriebsstrukturen;
  • Errichtung oder Schließung von Zweigniederlassungen bzw. Betriebsstätten, soweit es sich nicht lediglich um Servicestützpunkte oder steuerlich erforderliche Betriebsstätten im Rahmen der Auftragsabwicklung handelt;
  • Gründung von Gesellschaften sowie die Vereinbarung von Joint Ventures, Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften gleich welcher Rechtsform, sowie Erwerb oder Veräußerung von Geschäftsbetrieben im ganzen oder zu wesentlichen Teilen sowie deren Finanzierung, jeweils soweit die davon betroffene Summe aus Fremd- und Eigenkapital EUR 1.000.000,00 übersteigt;
  • Verpachtung des gesamten Geschäftsbetriebs oder von Teilen desselben;
  • Belastung von Beteiligungen der Gesellschaft;
  • die Eingehung stiller Gesellschaften oder Beteiligungen, die Gewährung von Genussscheinen oder der Abschluss anderer Verträge hinsichtlich der Beteiligung am Ergebnis der Gesellschaft oder Tochtergesellschaften mit Ausnahme von Joint Ventures im Rahmen des normalen operativen Geschäfts;
  • Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, einschließlich zugehöriger Optionsgeschäfte, soweit diese nicht im Zusammenhang mit Projektgeschäften abgeschlossen werden;
  • Aufnahme von Krediten jedweder Art einschließlich Avalkrediten (mit Ausnahme laufender Handelskredite und Kreditlinien im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs) von mehr als EUR 2.500.000,00 im Einzelfall oder EUR 5.000.000,00 im Geschäftsjahr;
  • Eingehen von Bürgschaften, Mithaftungen oder Garantien, Patronatserklärungen, Indossamentverpflichtungen und Wechselverpflichtungen und vergleichbaren Verpflichtungen, soweit diese nicht im Zusammenhangmit Liefer- und Leistungsbeziehungen innerhalb des normalen Geschäftsbetriebs eingegangen werden;
  • Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen und Vereinbarungen jeder Art mit Gesellschaftern, Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder deren Angehörigen im Sinne von §§ 15 ff. Abgabenordnung oder diesen nahe stehenden Personen im Sinne von § 138 Abs. 1 Insolvenzordnung sowie mit Unternehmen, an denen eine der vorgenannten Personen unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 5 % beteiligt ist;
  • Gewährung von Darlehen (mit Ausnahme von Mitarbeiterdarlehen bis zu drei Monatsgehältern) sowie Ausleihungen an Tochtergesellschaften, soweit sie EUR 2.500.000,00 übersteigen. Prolongationen bestehender Ausleihungen an Tochtergesellschaften sind hiervon ausgenommen;
  • Grundlegende Änderungen des Vergütungssystems der Mitarbeiter und Erteilung von Versorgungszusagen an Mitarbeiter;
  • Gewährung von Darlehen an Gesellschafter;
  • Forderungs- und Zinsverzichte und Abgabe von Rangrücktrittserklärungen, soweit der materielle Wert EUR 250.000,00 im Einzelfall oder in einem Geschäftsjahr übersteigt;
  • Veranlassung von F&E-Projekten mit einem finanziellen Volumen von mehr als EUR 250.000,00 im Einzelfall oder im Geschäftsjahr;
  • Abschluss oder Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne des §§ 291, 292 AktG;
  • sämtliche der zuvor genannten Maßnahmen, sofern sie bei Tochtergesellschaften der Gesellschaft vorgenommen werden;
  • Erteilung und Widerruf von Generalhandlungsvollmachten.

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats obliegen Treue- und Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft. Dabei ist von den Mitgliedern dieser Organe ein weites Spektrum von Interessen, insbesondere der Gesellschaft, ihrer Aktionäre, ihrer Mitarbeiter und ihrer Gläubiger zu beachten. Der Vorstand muss zudem die Rechte der Aktionäre auf Gleichbehandlung und gleichmäßige Information berücksichtigen. Verstoßen die Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder gegen ihre Pflichten, so haften sie gegenüber der Gesellschaft gesamtschuldnerisch auf Schadenersatz. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die einen Selbstbehalt umfasst, schützt die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gegen Schadenersatzansprüche (D&O-Versicherung).

Nach deutschem Recht ist ein Aktionär im Allgemeinen nicht berechtigt, direkt gegen Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats vorzugehen, wenn er der Ansicht ist, dass sie ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft verletzt hätten. Im Allgemeinen ist nur die Gesellschaft berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen die Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats geltend zu machen. Bei Ansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder wird die Gesellschaft durch den Vorstand vertreten und bei Ansprüchen gegen Vorstandsmitglieder wird die Gesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zufolge muss der Aufsichtsrat Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand geltend machen, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, es sei denn, wichtige Interessen der Gesellschaft stehen der Durchsetzung solcher Ansprüche entgegen, so dass das Interesse an der Nichtgeltendmachung solcher Ansprüche überwiegt. Wenn das Leitungsorgan, das zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist, beschließt, einen Anspruch nicht zu verfolgen, müssen die Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats dennoch geltend gemacht werden, wenn die Hauptversammlung dies mit einfacher Mehrheit beschließt. Die Hauptversammlung kann einen besonderen Vertreter für die Geltendmachung der Ansprüche ernennen. Aktionäre, deren Anteile zusammen mehr als 10 % des Grundkapitals darstellen oder einen proportionalen Anteil von EUR 1 Mio., können auch bei Gericht die Ernennung eines besonderen Vertreters beantragen.

Außerdem kann die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit die Ernennung von Sonderprüfern für die Prüfung von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung beschließen. Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers ab, hat das Gericht einen Sonderprüfer auf Antrag von Aktionären, deren Anteile zusammen bei Antragstellung 1 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 100.000,00 erreichen, zu bestellen, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei einem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind. Hat die Hauptversammlung einen Sonderprüfer bestellt, hat das Gericht auf Antrag von Aktionären, deren Anteile bei Antragstellung zusammen 1 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 100.000,00 ausmachen, einen anderen Sonderprüfer zu bestellen, wenn dies aus einem in der Person des bestellten Sonderprüfers liegenden Grund geboten erscheint.

Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können im Aktionärsforum des Bundesanzeigers andere Aktionäre auffordern, gemeinsam oder in Vertretung einen Antrag oder ein Verlangen auf Sonderprüfung, Benennung eines besonderen Vertreters oder Einberufung einer Hauptversammlung zu stellen oder in einer Hauptversammlung das Stimmrecht auszuüben. Wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass die Gesellschaft durch Unredlichkeit oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung ein Schaden entstanden ist, können Aktionäre, deren Anteile zum Zeitpunkt der Antragstellung zusammen 1 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 100.000,00 erreichen, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen die Zulassung beantragen, die Ersatzansprüche gegen die Organe der Gesellschaft im eigenen Namen geltend zu machen. Solche Klagen werden jedoch unzulässig, wenn die Gesellschaft ihren Anspruch selbst gerichtlich geltend macht.

Die Gesellschaft kann erst drei Jahre nach der Entstehung solcher Ansprüche und nur dann auf Ersatzansprüche verzichten oder sich über sie vergleichen, wenn die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit zustimmt und nicht eine Minderheit, deren Anteile zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen, Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben.

Nach deutschem Recht ist es einzelnen Aktionären und allen anderen Personen untersagt, ihren Einfluss auf die Gesellschaft zu nutzen, um ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu zu bestimmen, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre zu handeln. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, der Prokurist oder der Handlungsbevollmächtigte durch Ausübung der Leitungsmacht auf Grund eines Beherrschungsvertrages oder der Leitungsmacht einer Hauptgesellschaft, in die die Gesellschaft eingegliedert ist, zu der schädigenden Handlung bestimmt worden ist. Derjenige, der vorsätzlich unter Ausnutzung seines Einflusses auf die Gesellschaft ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Prokuristen oder einen Handlungsbevollmächtigten dazu bestimmt, zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre zu handeln, ist der Gesellschaft und den betroffenen Aktionären zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Daneben haften die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats gesamtschuldnerisch, wenn sie unter Verletzung ihrer Pflichten gehandelt haben.

14.2 Vorstand

14.2.1 Überblick

Satzungsgemäß muss der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen, und der Aufsichtsrat bestimmt die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands für einen Zeitraum, der fünf Jahre nicht überschreiten darf. Der Aufsichtsrat kann einen Vorstandsvorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden bestellen. Derzeit besteht der Vorstand aus vier Mitgliedern, wobei Lars Bondo Krogsgaard als Vorsitzender bestellt wurde und Herr Blanco als Vorstand für das operative Geschäft (COO) dessen Stellvertreter ist.

Wiederbestellungen für einen Zeitraum von jeweils höchstens fünf Jahren sind zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf seiner Amtszeit aus wichtigem Grund widerrufen, z. B. wegen grober Verletzung der Treuepflicht, oder wenn die Hauptversammlung einem solchen Mitglied per Beschluss das Vertrauen entzieht, es sei denn, das Misstrauensvotum war unangemessen. Der Aufsichtsrat ist auch zuständig für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder und im Allgemeinen dafür, die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber dem Vorstand zu vertreten. Der Vorstand ist direkt für die Leitung der Gesellschaft verantwortlich.

Gegenüber Dritten und bei einem Gerichtsverfahren wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wenn der Vorstand aus zwei oder drei Mitgliedern besteht, so ist er nach § 6.1 der Geschäftsordnung des Vorstands beschlussfähig, wenn zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Im Übrigen ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Grundsätzlich strebt der Vorstand Einstimmigkeit bei der Meinungsbildung an. Sollte es jedoch zur Abstimmung kommen, werden Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Stimmen gefasst. Dem oder den überstimmten Vorstandsmitgliedern steht das Recht zu, ihre abweichende Meinung schriftlich zu begründen und zur Sitzungsniederschrift und damit auch zur Kenntnis des Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu geben. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden, wenn ein Vorsitzender des Vorstands ernannt wurde und der Vorstand aus mehr als zwei Mitgliedern besteht. Über Angelegenheiten aus dem Ressort eines in der Sitzung nicht anwesenden Vorstandsmitglieds soll nur verhandelt oder entschieden werden, wenn das betreffende Vorstandsmitglied seine Stimme fernmündlich einbringt oder schriftlich abgibt.

Der Aufsichtsrat hat gem. §111 Abs. 5 des Aktiengesetzes für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0 % festgesetzt.

Der Vorstandsvorsitzende schlägt dem Aufsichtsrat einen Geschäftsverteilungsplan vor, über den der Aufsichtsrat beschließt.

14.2.2 Derzeitige Zusammensetzung des Vorstands

In der folgenden Tabelle werden die aktuellen Vorstandsmitglieder aufgeführt.

Name Alter Mitglied seit Bestellt bis Funktion
Lars Bondo Krogsgaard 49 1. Oktober 2010(1) 31. Dezember 2018 Chief Executive Officer
José Luis Blanco 45 3. April 2016 31. Dezember 2019 Chief Operating Officer
Bernard Schäferbarthold 45 1. April 2007 31. Dezember 2016 Chief Financial Officer
Patxi Landa 44 3. April 2016 31. Dezember 2019 Chief Sales Officer

(1) Seit 1. Juni 2015 als Vorstandsvorsitzender.

Die Lebensläufe der derzeitigen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt, wobei deren Hauptaktivitäten außerhalb der Gruppe insoweit angegeben sind, als diese für die Gruppe von Bedeutung sind.

14.2.2.1 Lars Bondo Krogsgaard (Vorstandsvorsitzender)

Lars Bondo Krogsgaard wurde 1966 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften und verfügt über einen Abschluss als Master of Business Administration (MBA). Nach Tätigkeiten als Rechtsanwalt in Dänemark und den USA sammelte Herr Krogsgaard Erfahrungen in verschiedenen Positionen als Chief Operating Officer. In 2002 begann Herr Krogsgaard beim Dänischen Versorger DONG Energy und übernahm dort die Position des Vice President Renewables. In 2006 wechselte er zu Siemens und war dort zuletzt CEO für die Sparte Windkraft EMEA Onshore. In 2010 wurde Herr Krogsgaard in den Vorstand der Nordex berufen, wo er zunächst als Vertriebsvorstand, dann als Vorstand für die kundenorientierten Funktionen mit Verantwortung für Vertrieb, Projektmanagement und Service fungierte, und schließlich mit Wirkung zum 1. Juni 2015 Vorstandsvorsitzender wurde. Seit dem Vollzug des AWP-Erwerbs verantwortet Herr Krogsgaard die Ressorts Personal, Kommunikation, Strategie, HSE, Compliance sowie das gemeinsame Merger and Transition Office.

Neben seinem Amt als Vorstandsvorsitzender ist oder war Herr Krogsgaard in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane bzw. Partner von Kapital- und Personengesellschaften außerhalb der Gruppe.

14.2.2.2 José Luis Blanco (Chief Operating Officer)

José Luis Blanco wurde 1970 geboren. Er studierte Ingenieurswissenschaften an der Vigo Universität in Spanien sowie Betriebswirtschaftslehre an der Caixavigo Business School in Vigo, Spanien. Zudem absolvierte er das PADE Senior Management Program der IESE Business School, Madrid Spanien. Herr Blanco begann seine berufliche Karriere 1993 bei Industrias Ferri und wechselte anschließend im Jahr 1997 zu Gamesa, wo er bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2012 verschiedene Führungspositionen ausübte. Bei Gamesa begann er seine Tätigkeit als Betriebsleiter in Spanien, dann als Vorstandsvorsitzender der Gamesa Eolica USA, anschließend war er als Chief Operating Officer für die Gamesa USA tätig, bevor er zu Gamesa Solar Engineering wechselte. Dort bekleidete er zunächst die Position eines Vorstandsmitglieds (Director) für den Windkraftanlagenhersteller MADE (Gamesa) und wurde später zum MADE-Vorstandsvorsitzenden (CEO) und Gamesa Offshore Vorstand berufen. Im Jahr 2011 wurde er zum Kundenvorstand der Gamesa und in das Executive Committee von Gamesa berufen. Im Jahr 2012 wurde er Vorstandsvorsitzender (CEO) der AWP. Am 3. April 2016 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Nordex SE berufen. Seit dem Vollzug des AWP-Erwerbs verantwortet Herr Blanco die Ressorts Einkauf, Produktion Nacelle, Produktion Rotorblätter, Turm, Engineering, Qualitätsmanagement und das strategische Produktmanagement sowie die Region Indien.

Neben seinem Amt als Mitglied des Vorstands ist oder war Herr Blanco in den letzten fünf Jahren Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane bzw. Partner der folgenden Kapital- und Personengesellschaften außerhalb der Gruppe:

Aktuell:

• Energias Renovables del Noroeste, s.l. (President und Partner), seit 2009;

Früher:

  • Gamesa S.A. (Director), 1997 2012;
  • Acciona Windpower Korea Inc. (Director), 2012 2015.

14.2.2.3 Patxi Landa (Chief Sales Officer)

Patxi Landa wurde 1972 geboren. Er studierte Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre an der Univeristät Navarra, Spanien. Zudem verfügt er über einen Abschluss als Master of Business Administration (MBA) und absolvierte das PDG, General Management Program der IESE Business School und Universität Navarra. Nachdem er seine berufliche Karriere bei Guascor und Azkoyen begann, wechselte Herr Landa im Jahr 2002 zu Acciona und bekleidete dort verschiedene Führungspositionen. In dieser Zeit war er unter anderem Vorstandsvorsitzender bei der Acconia Energy Australia und bei der Acconia Solar Power in den USA. 2007 wurde er zum Direktor für Geschäftsentwicklung und Mitglied des Executive Committee von AWP berufen. Am 3. April 2016 wurde er zum Mitglied des Vorstands der Nordex SE berufen. Seit dem Vollzug des AWP-Erwerbs verantwortet Herr Landa die kundennahen Bereiche Vertrieb, Projektmanagement und Service sowie die Regionen Nordamerika, Lateinamerika, Mediterranean and Africa sowie Turkei und Naher Osten.

Neben seinem Amt als Mitglied des Vorstands ist oder war Herr Landa in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane bzw. Partner von Kapital- und Personengesellschaften außerhalb der Gruppe.

14.2.2.4 Bernard Schäferbarthold (Chief Financial Officer)

Bernard Schäferbarthold wurde 1970 geboren und studierte Volkswirtschaftslehre. Herr Schäferbarthold war die ersten Jahre seiner Karriere als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein tätig. Hier betreute er unter anderem zahlreiche Kunden aus dem Anlagenbau, darunter auch die damalige Nordex AG. Im Jahr 2005 wechselte er als Bereichsleiter Finanzen zu Nordex. Im Jahr 2007 ist Herr Schäferbarthold hier zum Finanzvorstand berufen worden. Seit dem Vollzug des AWP-Erwerbs verantwortet Herr Schäferbarthold die Bereiche Recht, Steuern, Versicherungen, Finanzen, Accounting, IT und Projektentwicklung sowie die Regionen Deutschland, Zentraleuropa, Nordeuropa und Brasilien.

Herr Schäferbarthold hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen für eine weitere Amtszeit als Vorstandsmitglied nicht zur Verfügung steht und damit zum Ablauf seiner derzeitigen Bestellung zum 31. Dezember 2016 aus dem Amt ausscheiden wird.

Neben seinem Amt als Mitglied des Vorstands ist oder war Herr Schäferbarthold in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane bzw. Partner von Kapital- und Personengesellschaften außerhalb der Gruppe.

14.2.3 Dienstverträge der Vorstände

Die Dienstverträgen zwischen Herrn Landa und der Nordex SE sowie zwischen Herrn Blanco und der Nordex SE haben derzeit jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Der Dienstvertrag zwischen Herrn Krogsgaard und der Nordex SE hat derzeit eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und der Dienstvertrag zwischen Herrn Schäferbarthold und der Nordex SE hat derzeit eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016.

Im Falle einer erneuten Bestellung des Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat verlängern sich die genannten Dienstverträge entsprechend. Wenn das Vorstandsmitglied für einen längeren Zeitraum als sechs Monate aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus einem anderen von ihm nicht zu vertretenden Grund seine Pflichten dauerhaft nicht mehr ausüben kann, endet der Dienstvertrag zum Quartalsende.

Darüber hinaus kann die Gesellschaft den Dienstvertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende durch Kündigung beenden, wenn die Bestellung als Mitglied des Vorstandes vorzeitig widerrufen wird. In diesem Fall erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung im Wert der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsverhältnisses, höchstens jedoch im Wert von zwei Jahresvergütungen. Für die Zwecke der Bemessung der variablen Vergütungsanteile ist dabei von einer Zielreichung von 100 % auszugehen .

Herr Krogsgaard kann seinen Dienstvertrag außerordentlich kündigen, wenn ein Investor unmittelbar oder mittelbar aufgrund der gemäß 22 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft erwirbt (Kontrollwechsel). Wenn Herr Krogsgaard dieses Sonderkündigungsrecht ausübt, gewährt die Gesellschaft ihm eine Abfindung in der Höhe wie im Falle der vorbeschriebenen Kündigung durch die Gesellschaft. Für Herrn Schäferbarthold, Herrn Landa sowie Herrn Blanco besteht keine solche Vereinbarung. Sie haben im Falle eines Kontrollwechsels nicht das Recht, außerordentlich zu kündigen.

Die Dienstverträge enthalten keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote, so dass die Vorstandsmitglieder nach Beendigung des jeweiligen Organ- und Dienstverhältnisses im gesetzlichen Rahmen konkurrierenden Tätigkeiten nachgehen können.

14.2.4 Vergütung und sonstige Leistungen an Vorstandsmitglieder

Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder der Nordex SE betrug im Geschäftsjahr 2015 EUR 3,38 Mio. (Geschäftsjahr 2014: EUR 2,82 Mio.; Geschäftsjahr 2013: EUR 2,3 Mio.). Die Vergütung setzt sich aus einer festen erfolgsunabhängigen und einer variablen erfolgsabhängigen Komponente zusammen.

14.2.4.1 Erfolgsunabhängige Vergütung

Die erfolgsunabhängige Komponente besteht aus einem festen Jahresgrundgehalt und Nebenleistungen. Für Herrn Krogsgaard betrug das Jahresgrundgehalt im Zeitraum vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Dezember 2015 TEUR 430, im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 30. Juni 2017 beträgt es TEUR 480. Für den gesamten Zeitraum des Dienstvertrages von Herrn Schäferbarthold ist ein Jahresgrundgehalt in Höhe von TEUR 341,5 vereinbart. Den Vorstandsmitgliedern wird darüber hinaus ein Dienstwagen überlassen, der auch privat genutzt werden kann. Zudem schloss die Gesellschaft eine Organhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für die Mitglieder des Vorstandes ab, welche einen Selbstbehalt beinhaltet. Die Nebenleistungen umfassen außerdem die Erstattung von Reisekosten und betrieblichen Aufwendungen sowie die Prämie für eine private Todesund Invaliditätsfall-Versicherung. Darüber hinaus haben die Vorstandsmitglieder das Recht, unter Verzicht auf einen Teil des Jahresgrundgehalts in die Betriebliche Altersversorgung eingebunden zu werden. Für das Jahr 2015 erhielten Herr Krogsgaard EUR 415.871 (2014: EUR 374.182), Herr Schäferbarthold EUR 357.144 (2014: EUR 357.144) und der Ende Mai 2015 ausgeschiedene Herr Dr. Zeschky EUR 296.292 (2014: EUR 447.413) an gesamter erfolgsunabhängiger Vergütung.

14.2.4.2 Erfolgsabhängige Vergütung

Die erfolgsabhängige Vergütung besteht aus einem kurzfristigen Teil, der den Erfolg des Geschäftsjahres abbildet (Tantieme), und einem langfristigen aktienbasierten Teil (Führungskräftebeteiligungsprogramm Performance Share Unit Plan, kurz PSU-Plan).

14.2.4.2.1 Tantieme

Die Höhe der Tantiemen werden im Einzelnen vom Aufsichtsrat ermittelt. Relevante Faktoren sind der Gewinn vor Steuern (finanzielles Ziel) sowie vom Aufsichtsrat bestimmte nicht-finanzielle Ziele, deren Erreichungsgrad der Aufsichtsrat zum Ende des Geschäftsjahres bewertet. Finanzielle und nichtfinanzielle Faktoren fließen dabei zu gleichen Teilen in die Ermittlung ein. Die Vergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds richtet sich zudem nach seiner individuellen Leistung, die ebenfalls durch den Aufsichtsrat bewertet wird (diskretionärer Faktor). Der tatsächliche Auszahlungsbetrag ergibt sich aus dem Produkt des so ermittelten Zielerreichungsgrades und einem vertraglich festgelegten Zielbetrag. Der Auszahlungsbetrag ist dabei nach Anwendung aller Faktoren auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. An Tantiemen im Jahr 2015 erhielten Herr Krogsgaard EUR 400.833, Herr Schäferbarthold EUR 332.083 und Herr Zeschky EUR 230.000.

14.2.4.2.2 Performance Share Unit Plan

Der langfristige Teil der erfolgsabhängigen Vergütung (PSU-Plan) bemisst sich anhand eines vertraglich vereinbarten Zielbetrags, eines Zielerreichungsgrads und der Bruttorendite der Nordex-Aktie. Der Zielbetrag des PSU-Plans wird bei Beginn der Performance-Periode zu dem derzeit gültigen Aktienkurs in virtuelle Nordex-Aktien (PSUs) umgerechnet. Der Zielerreichungsgrad ist die Bruttorendite (Total Shareholder Return) der Nordex-Aktie im Zeitraum der Performance-Periode relativ zum arithmetischen Mittel der Entwicklung der Performance-Indizes DAX, MDAX und TecDAX. Aus dem Zielbetrag (Anzahl der PSUs) und dem Zielerreichungsgrad (Prozentsatz, der die Überdurchschnittlichkeit der Performance der Nordex-Aktie angibt) ergibt sich die finale Anzahl der PSUs. Diese wird schließlich mit der Bruttorendite der Nordex-Aktie multipliziert, um den Auszahlungsbetrag zu bestimmen.

Zielbetrag * Zielerreichungsgrad * Bruttorendite = Auszahlungsbetrag

Der Auszahlungsbetrag wird jährlich zum Ende jeder Performance-Periode bestimmt. Jedes Jahr beginnt und endet dabei eine neue Performance-Periode von drei Jahren. Der Brutto-Auszahlungsbetrag des PSU-Plans ist auf 300 % des Zielbetrags begrenzt. Zudem sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, ein Drittel des Netto-Auszahlungsbetrags mit einer Haltefrist von zwei Jahren in Nordex-Aktien zu investieren.

Aus dem PSU-Plan im Jahr 2015 wurden Herrn Krogsgaard EUR 582.272, Herrn Schäferbarthold EUR 381.450 und Herrn Zeschky EUR 382.875 ausgezahlt.

Vergütung nach Erfolgsunabhängige Tantieme Performance Share Summe
§ 312 Abs. 1 Nr. 6 Komponente Unit Auszahlungen
HGB in Verbindung
mit DRS 17
2015 2014 2015 2014 2015 2014 2015 2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
L. Krogsgaard 415.871 374.182 400.833 343.712 582.272 286.453 1.398.976 1.004.347
Dr. J. Zeschky 296.292 447.413 230.000 460.000 382.875 171.112 909.167 1.078.525
B. Schäferbarthold 357.144 357.144 332.083 293.000 381.450 87.075 1.070.677 737.219

14.2.5 Aktienbesitz von Vorstandsmitgliedern

Der Vorstandsvorsitzende Lars Bondo Krogsgaard hält 3970 Stückaktien der Gesellschaft. Diese erwarb er am 15. März 2016 zu einem Kurs von EUR 24,94 und daher zu einem Gesamtpreis von EUR 99.011,80

Die weiteren Mitglieder des Vorstands halten zum Datum der Prospektveröffentlichung keine Aktien oder Aktienoptionen der Nordex SE.

14.3 Aufsichtsrat

14.3.1 Überblick

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Dies entspricht Artikel 40 Abs. 3 und Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (i) der SE-Verordnung in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des SE-Ausführungsgesetzes und § 95 Aktiengesetz. Alle Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung der Gesellschaft gewählt. Die Hauptversammlung kann für ein oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder bestellen, die die Mitglieder des Aufsichtsrats werden, wenn gewählte Aufsichtsratsmitglieder vor dem Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds endet, sobald mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen ein Nachfolger für das scheidende Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, jedoch spätestens mit dem Ende der Amtszeit des scheidenden Aufsichtsratsmitglieds. Eine Wiederwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats ist möglich.

Die Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds kann nicht für eine längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung andauern, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei ist das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen. Die Ernennung eines Nachfolgers für ein Mitglied, das vor dem Ende seiner Amtszeit ausscheidet, gilt für die restliche Amtszeit des scheidenden Mitglieds, sofern die Hauptversammlung nicht eine kürzere Amtszeit für den Nachfolger beschlossen hat.

Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt werden, können durch einen Beschluss der Hauptversammlung abberufen werden. Ein solcher Beschluss bedarf einer Mehrheit von grundsätzlich mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen. Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft kann ein Aufsichtsratsmitglied, das durch die Hauptversammlung ohne die Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt wurde, auf gemeinsamen Antrag von Vorstand und Aufsichtsrat durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten Hauptversammlungsbeschluss abberufen werden. Jedes Aufsichtsratsmitglied und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt durch schriftliche Mitteilung gegenüber der Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand niederlegen. Die Niederlegung hat mit einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen. Das Recht zur sofortigen Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Anschluss an die Hauptversammlung, in der die Aufsichtsratsmitglieder gewählt worden sind, wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden für einen Zeitraum, der der Amtszeit dieser Mitglieder entspricht. Scheidet der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende vor Ablauf seiner Amtszeit aus, wählt der Aufsichtsrat für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen unverzüglich einen neuen Vorsitzenden oder stellvertretenden aus seiner Mitte.

Zwingenden Rechtsvorschriften und der Satzung zufolge ist der Aufsichtsrat zur Erstellung einer Geschäftsordnung und zur Bildung von Ausschüssen befugt, die aus mindestens drei seiner Mitglieder bestehen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats wurde am 4. Juli 2005 durch den Aufsichtsrat beschlossen. Der Aufsichtsrat ist zu Änderungen der Satzung berechtigt, die lediglich die Fassung betreffen. Sitzungen des Aufsichtsrats finden in der Regel einmal im Kalenderquartal statt. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden normalerweise 14 Tage im Voraus durch den Vorsitzenden schriftlich, per E-Mail oder Fax einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Vorlauffrist angemessen verkürzen und mündlich, fernmündlich, fernschriftlich oder telegrafisch einberufen.

Die Satzung sieht vor, dass alle Aufsichtsratsmitglieder eingeladen werden müssen und mindestens die Hälfte von ihnen an einer Abstimmung teilnehmen muss, damit dieser beschlussfähig ist. Zur Erfüllung des Quorums werden auch Stimmenthaltungen anwesender Mitglieder als gültige Stimmen gezählt. Abwesende Mitglieder können gemäß Artikel 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der SE-Verordnung in Verbindung mit § 108 Abs 3 Aktiengesetz durch schriftliche Stimmabgabe an der Abstimmung teilnehmen. Die Satzung sieht vor, dass schriftliche, telegrafische, fernmündliche oder Beschlussfassungen per Telefax zulässig sind, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrates diesem Verfahren widerspricht. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei der Beschlussfassung zählen Stimmenthaltungen nicht als abgegebene Stimmen. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden nicht den Ausschlag.

Der Aufsichtsrat hat gem. §111 Abs. 5 des Aktiengesetzes für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 16,67 % festgesetzt.

14.3.2 Derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der aktuelle Aufsichtsrat setzt sich aus den in folgender Tabelle aufgeführten Mitgliedern zusammen:

Mitglied Mandat
endet
Mitgliedschaften in Haupttätigkeit außerhalb der
Name Alter seit zur Ausschüssen Gesellschaft
Kandidat für:
Präsidium (Vorsitz),
März HV Strategie- und
Dr. Wolfgang Ziebart (Vorsitzender) 66 2009 2021 Technik-Ausschuss Unternehmensberater
Kandidat für: Geschäftsführer der
Strategie- und Momentum
HV Technik-Ausschuss Beteiligungsgesellschaft
Jan Klatten (Stellvertretender Vorsitzender) 61 HV 2005 2021 (Vorsitz), Präsidium mbH; München
Kandidat für: Vorstandsvorsitzender
HV Strategie- und (Chief Executive Officer)
Rafael Mateo 57 HV 2016 2021 Technik-Ausschuss der Acciona Energía S.A.U.
Leiter Corporate
Kandidat für: Development & Investor
HV Präsidium, Relations Officer der
Juan Muro-Lara 48 HV 2016 2021 Prüfungsausschuss Acciona S.A.
Vorsitzende des OECD
HV Kandidatin für: Round Table für
Connie Hedegaard 55 HV 2016 2021 Prüfungsausschuss nachhaltige Entwicklung
Rechtsanwalt und
Kandidat für: geschäftsführender
HV Prüfungsausschuss Gesellschafter der Maroban
Martin Rey 59 HV 2005 2021 (Vorsitz) GmbH

Nachfolgend sind Kurzlebensläufe der aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats dargestellt:

14.3.2.1 Dr. Wolfgang Ziebart, Starnberg

Herr Dr. Wolfgang Ziebart studierte Maschinenbau und promovierte an der Technischen Universität München. 1977 trat er in die BMW AG ein und war dort in unterschiedlichen Positionen, wie etwa der Leitung der Elektronikentwicklung oder der Karosserieentwicklung, tätig. Zuletzt verantwortete Herr Dr. Ziebart im Vorstand die Bereiche Entwicklung und Einkauf. Ab dem Jahr 2000 war er im Vorstand der Continental AG für das Bremsen- und Elektronikgeschäft zuständig und wurde schließlich zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernannt. Von 2004 bis 2008 war Herr Dr. Ziebart Chief Executive Officer der Infineon AG und leitete u. a. die Trennung des Unternehmens vom Speichergeschäft ein. Darauf folgte eine Tätigkeit als Vorstandsmitglied bei der AUTOLIV Inc. (Schweden bzw. USA). Er ist Mitglied des Aufsichtsrats bei ASML Holding N. V., Niederlande.

14.3.2.2 Jan Klatten, München

Herr Jan Klatten, M. Sc., studierte Schiffbau an der Universität Hamburg und Betriebswirtschaft an der Sloan School of Management des M. I. T. Er war 15 Jahre lang in leitender Funktion in der Automobilindustrie tätig und machte sich 1991 als Unternehmer selbstständig. Herr Klatten ist Geschäftsführer der Momentum Beteiligungsgesellschaft mbH, der Momentum-capital Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, der Momentum infra 1 GmbH, der Momentum infra 2 GmbH sowie der Ventus Fonds Verwaltungs GmbH. Zudem ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats der asturia Automotive Systems AG.

14.3.2.3 Rafael Mateo, Teruel

Herr Rafael Mateo ist Chief Executive Officer der Acciona Energia S.A. U. Zudem ist er Director in den folgenden Gesellschaften: ACCIONA Energía Internacional, S.A., ACCIONA Energía, S.A. ACCIONA Global Renewables, S.A., ACCIONA Termosolar, S. L., Bioetanol Eenergético, S.A., Corporación ACCIONA Energía Renovables, S. L., Desarrollo Energía Renovables de Navarra, S.A., Energía Renovables Mediterráneas, S.A., Eólicas Mare Nostrum, S. L., Iniciativas Energéticas Renovables, S. L. Operador Del Mercado Ibérico ESPAÑOL, S.A., ALEPH SOLAR I, S.A.P.I de C.V., ALEPH SOLAR FIELDS, S.A.P.I de C.V., ALEPH SOLAR FIELDS I, S.A.P.I de C.V., ALEPH SOLAR FIELDS II, S.A.P.I de C.V., ALEPH SOLAR FIELDS MEJICO, S.A.P.I de C.V., TUTO ENERGY I S.A.P.I de C.V., TUTO ENERGY II S.A.P.I de C.V., ACCIONA Energy Australia Global LTD, ACCIONA Energy Oceania Construction PTI LTD, ACCIONA Energy Oceania PTI LTD. Bis 2015 war er des Weiteren Director der Acciona Energía Chile SPA und der Punta Palmeras S.A. Zuvor war Herr Mateo tätig als CEO von Endesa Chile sowie als Vorsitzender der Production Thermal Group, UNIPEDE. Zudem war er als Vorsitzender der Leitungsgremien (Board of Directors) der folgenden Unternehmen tätig: Endes Costanera, Hidroeléctrica Chocón, EdeGel und GasAtacama. Zudem war er Mitglied in den Leitungsgremien (Board of Directors) der folgenden Unternehmen: Endesa Brasil, Central Dock Sud, HidroAysén S.A. und GNL Quintero S.A.

14.3.2.4 Juan Muro-Lara, Madrid

Herr Juan Muro-Lara ist Chief Corporate Development and Investor Relations Officer bei Acciona. Zudem ist er in Mitglied in den Leitungsgremien (Board of Directors) folgender Gesellschaften: Compañía Trasmediterránea, S.A., Acciona Energía Internacional, S.A., Hijos de Antonio Barceló, S.A., Acciona Global Renewables, S.A., Bestinver Pensiones Entidad Gestora de Fondos de Pensiones, S.A. and Bestinver Sociedad de Valores, S.A.

14.3.2.5 Connie Hedegaard, Kopenhagen

Frau Connie Hedegaard studierte Literaturwissenschaft und Geschichte. Sie war Mitglied des dänischen Parlaments von 1984 bis 1990 und erneut von 2005 bis 2010. Sie war dänische Ministerin für Umwelt (2004-2007) und anschließend für Klima und Energie (2007-2009). Von 2010 bis 2014 war sie Europäische Kommissarin für Klimapolitik. Sie ist Vorsitzende des OECD-Roundtable für nachhaltige Entwicklung und seit dem 1. Januar 2015 ist sie Vorsitzende der internationalen Umweltstiftung KR Foundation. Darüber hinaus ist sie im Vorstand der Universität Aarhus. Des Weiteren ist sie Vorsitzende des Verwaltungsrats (bestyrelsen) der dänischen Vereinigung (forening) CONCITO mit Sitz in Kopenhagen, einer Denkfabrik (think tank) auf dem Gebiet der Reduktion von Treibhausgasen. Seit 2016 ist sie zudem im Verwaltungsrat (bestyrelsen) der Danfoss A/S (Dänemark).

14.3.2.6 Martin Rey, Traunstein

Herr Martin Rey studierte Rechtswissenschaften in Bonn und Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen. Er bekleidete eine Vielzahl von Positionen im leitenden Management bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank, zuletzt die des Bereichsvorstands. Danach war Herr Rey Vorstand für die Region Europa bei Babcock & Brown, einem global agierenden Investment- und Beratungsunternehmen. Außerdem war er tätig als Mitglied des Vorstands bei der Knight Infrastructure B.V., sowie der Sword Infrastructure I B.V. (beide Niederlande), bei der Brisa Auto-Estradas de Portugal SA (Portugal), bei der Renerco Renewable Energy Concepts AG, der Debis Air France (Niederlande) und der Ausfuhrkreditanstalt, AKA. Darüber hinaus war er als Berater für den EQT Partners Infrastructure Fund (Schweden) sowie die IST Investmentstiftung für Personalvorsorge (Schweiz) tätig. Heute ist er Rechtsanwalt sowie geschäftsführender Gesellschafter der Maroban GmbH und der Babcock & Braun GmbH, beide mit Sitz in Traunstein. Zudem ist Mitglied des Aufsichtsräts (Board) bei der BayWa r.e. USA LLC, USA.

14.3.3 Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kann gemäß § 16 der Satzung aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und deren Aufgaben und Befugnisse in einer Geschäftsordnung festsetzen. Die Festsetzung im Einzelfall erfolgt durch Beschluss des Aufsichtsrates. Soweit gesetzlich zulässig, können diesen Ausschüssen auch Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats übertragen werden. Für die Ausschüsse des Aufsichtsrates gilt § 14 der Satzung (Beschlussfassung des Aufsichtsrates) entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Ausschuss beschlussfähig ist, wenn mindestens drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.

Der Aufsichtsrat hatte in der Vergangenheit die nachfolgend genannten Ausschüsse gebildet. Am Tag der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai 2016 sind die Amtszeiten sämtlicher bisheriger Aufsichtsratsmitglieder (einschließlich ihrer jeweiligen Mitgliedschaften in Ausschüssen) turnusgemäß abgelaufen und die Hauptversammlung hat die im Abschnitt 14.3.2 "Leitungs- und Aufsichtsorgane der Nordex SE–Aufsichtsrat–Derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats" genannten Personen in Aufsichtsrat gewählt. Derzeit plant der Aufsichtsrat, die nachfolgend genannten Ausschüsse beizubehalten. Die Neubesetzung der Ausschüsse ist zum Zeitpunkt dieses Prospekts jedoch noch nicht erfolgt. Sie wird voraussichtlich im Rahmen der nächsten regulären Aufsichtsratssitzung oder schon zu einem früheren Termin im Rahmen eines Umlaufbeschlusses erfolgen. Bisher wurden unter den Aufsichtsratsmitgliedern lediglich Kandidaten für die Mitgliedschaft in den unterschiedlichen Ausschüssen identifiziert.

14.3.3.1 Das Präsidium

Das Präsidium übernimmt die Funktion eines ständigen Personalausschusses. Außerdem ist da Präsidium zuständig für dringliche Beschlussfassungen über Angelegenheiten, die aktienrechtlich, satzungsgemäß oder entsprechend der Geschäftsordnung für den Vorstand dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Regelung zwingend eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats insgesamt erforderlich ist.

Die derzeitigen Kandidaten für die Mitgliedschaft im Präsidium sind:

Name Funktion
Dr. Wolfgang Ziebart Vorsitzender
Juan Muro-Lara Mitglied
Jan Klatten Mitglied

14.3.3.2 Der Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegungsprozesse, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss (und ggf. den Konzernabschluss) und den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers sowie die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer vor.

Die derzeitigen Kandidaten für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss sind:

Name Funktion
Martin Rey Vorsitzender
Juan Muro-Lara Mitglied
Connie Hedegaard Mitglied

Gemäß § 107 Abs. 4 Aktiengesetz muss mindestens ein unabhängiges Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 Aktiengesetz verfügen. Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind als unabhängig anzusehen, wenn sie in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Vorstand, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Mit Blick auf den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht die Ansicht, dass Herr Martin Rey über die entsprechende Sachkenntnis und Unabhängigkeit verfügt.

14.3.3.3 Der Strategie- und Technik Ausschuss

Der Strategie- und Technik-Ausschuss befasst sich mit den strategischen und technischen Angelegenheiten.

Die derzeitigen Kandidaten für die Mitgliedschaft im Strategie- und Technik-Ausschuss sind:

Name Funktion
Jan Klatten Vorsitzender
Dr. Wolfgang Ziebart Mitglied
Rafael Mateo Mitglied

14.3.4 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 18 der Satzung der Gesellschaft geregelt und besteht aus einer festen Jahresvergütung. Sie richtet sich nach der Verantwortung und dem Umfang der Tätigkeiten des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds sowie nach der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für das jeweilige volle Jahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, ein stellvertretender Vorsitzender erhält das Eineinhalbfache der festen Vergütung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten des Weiteren eine Erstattung ihrer Auslagen. Die Versicherungsprämien für die D&O-Versicherung trägt gem. § 18 Abs. 4 der Satzung die Gesellschaft.

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats, dessen Zusammensetzung sich in den vergangenen drei Jahren geändert hat, betrug im Geschäftsjahr 2015 EUR 261.250,00 (2014: EUR 187.500,00).

14.3.5 Aktienbesitz von Aufsichtsratsmitgliedern

Herr Dr. Wolfgang Ziebart hält 10.000 Aktien an der Gesellschaft. Herr Jan Klatten hält mittelbar 5.129.461 Aktien an der Gesellschaft.

14.4 Einige Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Schuldsprüche hinsichtlich betrügerischer Straftaten verhängt. Ferner war kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats in den vergangenen fünf Jahren in einer ihrer Positionen als Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans oder des Senior Managements in Konkurse, Konkursverwaltungen oder Liquidationen involviert. Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats oder des Vorstands mit Ausnahme von dem Vorstandsmitglied Herrn José Luis Blanco (siehe dazu den Abschnitt 10.9.1.2 "Überblick über die Geschäftstätigkeit–Rechtsstreitigkeiten–Laufende Verfahren– AWP / Inneo Torres") wurden in den vergangenen fünf Jahren keinerlei öffentliche Anschuldigungen erhoben und/oder Sanktionen von Seiten der gesetzlich zuständigen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich designierter Berufsverbände) verhängt. Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats wurde von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer emittierenden Gesellschaft oder für die Tätigkeit im Management oder für die Führung der Geschäfte eines Emittenten während zumindest der letzten fünf Jahre als untauglich angesehen.

Es bestehen keine Interessenkonflikte oder potenziellen Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gegenüber der Gesellschaft einerseits und ihren privaten Interessen, Mitgliedschaften in Führungsorganen von Gesellschaften oder sonstigen Verpflichtungen andererseits.

Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats und den Gesellschaften des Konzerns, die Vergünstigungen bei Beendigung des jeweiligen Anstellungsverhältnisses vorsehen. Die Gesellschaft leistet lediglich Abfindungszahlungen an Führungskräfte bei vorzeitiger Beendigung des Anstellungsverhältnisses (einschließlich z. B. einer Beendigung infolge eines Kontrollwechsels), die in jedem Fall auf maximal den Wert der Vergütung begrenzt sind, die im Rahmen der Restlaufzeit des entsprechenden Anstellungsvertrags geschuldet ist. Die Mitglieder des Vorstands unterliegen keinen Wettbewerbsverboten nach Ablauf ihrer Amtszeit und Beendigung ihrer Anstellungsverträge. Es bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats untereinander oder zu Mitgliedern aus den jeweils anderen Organen.

14.5 Hauptversammlung

Die Hauptversammlung tritt nach Art. 54 Abs. 1 der SE-Verordnung mindestens einmal im Kalenderjahr binnen sechs Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres zusammen. Sie findet nach Wahl des einberufenden Organs am Sitz der Gesellschaft oder in einer deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern statt (Art. 53 und 54 Abs. 2 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 175 Aktiengesetz und der Satzung). Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen, es sei denn andere Personen sind gesetzlich oder durch die Satzung dazu befugt. Die Einberufung der Hauptversammlung muss mindestens sechsunddreißig Tage vor dem Tag der Hauptversammlung durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen; der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs der Bekanntmachung sind nicht mitzurechnen.

Die Hauptversammlung kann vom Vorstand, dem Aufsichtsrat oder auch auf Verlangen der Aktionäre einberufen werden, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen. Aktionäre oder Aktionärsvereinigungen können im Aktionärsforum des Bundesanzeigers, das auch über die Internetseite des Unternehmensregisters erreichbar ist, andere Aktionäre auffordern, gemeinsam oder in Vertretung ein solches Verlangen zu stellen. Wird dem Verlangen von Aktionären, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, nicht in angemessener Frist entsprochen, kann das Gericht die Aktionäre, die das Verlangen gestellt haben, oder deren Vertreter ermächtigen, eine Hauptversammlung einzuberufen.

Diejenigen Aktionäre sind gemäß der Satzung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, deren Anmeldung für die Teilnahme der Gesellschaft bis zum Ende des sechsten Tages vor dem Datum der Hauptversammlung – sofern keine kürzere Frist in der Einberufung der Hauptversammlung festgelegt wurde – in Textform in deutscher oder englischer Sprache zugeht. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung sind nicht mitzurechnen. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; Erleichterungen hiervon können in der Einberufung gewährt werden. Solche Erleichterungen können auf den Nachweis der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter beschränkt werden. Die Gesellschaft hat zumindest einen Weg elektronischer Kommunikation für die Übermittlung des Nachweises anzubieten. Der Vorstand ist dazu ermächtigt, den Aktionären die Ausübung sämtlicher oder einzelner ihrer Rechte im Wege elektronischer Kommunikation auch ohne ihre Anwesenheit oder die eines Vertreters zu ermöglichen. Des Weiteren ist der Vorstand ermächtigt, den Aktionären ihre Stimmenabgabe auch ohne an der Versammlung teilnehmen zu müssen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). Macht der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch, macht er die näheren Einzelheiten des Verfahrens der Briefwahl mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt. Diese Einberufungsvorschriften gelten ebenso für außerordentliche Hauptversammlungen.

Jede Aktie gewährt dem Inhaber eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder Vorschriften der Satzung etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. In Fällen, in denen zusätzlich zur Mehrheit der Stimmen eine Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorgeschrieben ist, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals. Für Satzungsänderungen bedarf es, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, bzw. sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Teilweise erfordern Beschlüsse von grundlegender Bedeutung neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Änderung des Unternehmensgegenstandes;
  • Zustimmung zu Verträgen im Sinne von § 179a Aktiengesetz (Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens) und Maßnahmen des Managements von besonderer Bedeutung, die in Übereinstimmung mit Präzedenzfällen die Zustimmung der Hauptversammlung erfordern;
  • Kapitalerhöhungen, einschließlich der Schaffung von bedingtem und genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts;
  • Ausgabe oder Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und anderen Genussrechten;
  • Ausschluss des bei Ausnutzung von genehmigtem Kapital bestehenden Bezugsrechts;
  • Kapitalherabsetzungen;
  • Einziehung von Aktien gemäß Artikel 5 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 237 Abs. 2 Aktiengesetz;
  • Auflösung der Gesellschaft;
  • Fortsetzung einer durch Auflösungsbeschluss oder Zeitablauf aufgelösten Gesellschaft;
  • Zustimmung zu Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen;
  • Eingliederung einer Aktiengesellschaft in eine andere Aktiengesellschaft und Ausschluss der Minderheitsaktionäre; und
  • Maßnahmen im Sinne des Umwandlungsgesetzes.

Weder die Rechtsvorschriften noch die Satzung beschränken das Recht ausländischer Aktionäre oder nicht in Deutschland ansässiger Aktionäre, Aktien zu halten bzw. die damit verbundenen Stimmrechte auszuüben.

14.6 Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 (der "Kodex") enthält Vorschläge zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften. Er basiert auf international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex enthält Empfehlungen ("Soll-Bestimmungen") und Anregungen ("Sollte-Bestimmungen") für die Unternehmensführung in Bezug auf Aktionäre und Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz sowie Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Empfehlungen und Anregungen des Kodex sind nicht verbindlich, jedoch sind Abweichungen zu den Empfehlungen (nicht aber den Anregungen) durch den Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften im Rahmen einer jährlichen Erklärung nach § 161 Aktiengesetz offenzulegen. Zu erklären ist, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht ("Entsprechenserklärung"). Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Die aktuelle Version des Kodex wurde am 5. Mai 2015 beschlossen und am 12. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Seit der Notierung der Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Entsprechenserklärung zum Kodex abzugeben. Die Gesellschaft entspricht zum Prospektdatum dem Kodex mit nachfolgend aufgeführten Abweichungen. Auch in Zukunft will die Gesellschaft so verfahren, es sei denn, es sind zum jeweiligen Abschnitt beabsichtigte Änderungen mitgeteilt.

Ziff. 3.8 des Kodex: D&O-Versicherung

Durch das am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) wurde das Aktiengesetz in § 93 Abs. 2 um Satz 3 ergänzt. Die Neuregelung sieht einen Mindestselbstbehalt für Vorstände zwingend vor. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist Nordex bei Abschluss und im Rahmen der Verlängerung der bestehenden D&O-Versicherung, wie gesetzlich vorgeschrieben, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2010 nachgekommen. Für die Aufsichtsratsmitglieder hat Nordex hingegen keinen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung (Directors- and Officers-Haftpflichtversicherung) vereinbart.

Nordex ist der Überzeugung, dass die Aufsichtsräte alles tun, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Die Verantwortung und die Motivation, in diese Richtung zu wirken, werden nicht durch einen Selbstbehalt bei der D&O-Versicherung gefördert. Zudem hat ein möglicher angemessener Selbstbehalt auch auf die Versicherungsprämie keine Auswirkungen.

Ziff. 4.1.5 des Kodex: Besetzung von Führungspositionen – Diversity

Der Vorstand entspricht insoweit nicht der Empfehlung in Ziffer 4.1.5, als er sich bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten lässt und dem Geschlecht in diesem Zusammenhang keine prioritäre Entscheidungsrelevanz zuweist. Im Übrigen hat der Vorstand der Nordex SE/die Geschäftsführung der Nordex Energy GmbH für die beiden Führungsebenen unmittelbar unterhalb des Vorstandes/der Geschäftsführung jeweils eine Zielquote für Frauen in Führungspositionen in Höhe von 15 % beschlossen. Über die Erreichung der Zielquote wird erstmals per 31. Dezember 2016 berichtet.

Ziff. 5.1.2 und 5.4.1 des Kodex: Feste Altersgrenzen für Vorstand und Aufsichtsrat

Entgegen den Empfehlungen in Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 einerseits und in Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 DCGK andererseits gibt es bei der Nordex SE keine festen Altersgrenzen für die Mitgliedschaft in Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem hat der Aufsichtsrat entgegen Ziffer 5.4.1 keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt.

Das Lebensalter oder die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat allein sagen nichts über die Leistungsfähigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds aus. Daher hält die Nordex SE starre Grenzen, die zudem die Flexibilität bei Personalentscheidungen und die Zahl möglicher Kandidatinnen und Kandidaten einschränken, nicht für sinnvoll.

15 AKTIONÄRSSTRUKTUR

Das zum Prospektdatum ausgegebene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 96.982.447,00 und besteht aus 96.982.447 auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).

Da die Aktien der Nordex SE auf den Inhaber lauten, ist der Nordex SE, soweit nicht gesetzliche Meldepflichten entsprochen wurde, grundsätzlich nicht bekannt, wer ihre Aktionäre sind und wie viele Aktien ein bestimmter Aktionär hält.

Auf Grundlage der von der Gesellschaft bis zum Datum dieses Prospekts erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz und der Informationen, die der Gesellschaft von den jeweiligen Aktionären zur Verfügung gestellt wurden, halten folgende Aktionäre unmittelbar oder mittelbar mehr als 3 % der Stammaktien der Gesellschaft. Die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Prozentsätze entsprechen dabei der Anzahl der von dem jeweiligen Aktionär zuletzt der Gesellschaft gemeldeten Stimmrechte im Verhältnis zu dem zum Datum des Prospekts ausgegebenen Grundkapital der Gesellschaft. Dabei ist zu beachten, dass die zuletzt gemeldete Anzahl an Stimmrechten sich seit diesen Stimmrechtsmitteilungen geändert haben könnte, ohne dass der betreffende Aktionär zur Abgabe einer Stimmrechtsmitteilung verpflichtet gewesen wäre, wenn keine meldepflichtigen Schwellenwerte erreicht oder über- oder unterschritten wurden:

Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung
an der Nordex SE (in %)
Aktionäre Stimmrechtsanteil
Acciona 29,9
Ventus Venture Fund GmbH & Co.(1)
5,71
Deutsche Asset Management Investment GmbH 3,11

(1) Die Venture Fund GmbH & Co. ist unmittelbare Aktionärin der Nordex SE. Die Stimmrechte des Venture Fund GmbH & Co. an der Nordex SE werden Herrn Jan Klatten über seine Beteiligung an der momentum Beteiligungsgesellschaft mbH, der Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG und der momentum-capital Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 WpHG und Frau Susanne Klatten über ihre Beteiligungen an der SKion GmbH, der Ventus Fonds Verwaltungs GmbH und der Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 WpHG zugerechnet.

Andere Aktionäre, einschließlich derjenigen Aktionäre, deren Beteiligungen weniger als 3 % der gesamten Stimmrechte der Gesellschaft ausmachen, halten die restlichen 61,28 % der Aktien der Gesellschaft.

Alle Aktien der Gesellschaft verleihen dieselben Stimmrechte.

Angesichts der tatsächlichen Hauptversammlungspräsenzen in den Vorjahren ist es wahrscheinlich, dass Acciona aufgrund ihrer Beteiligung in Höhe von 29,9 % an der Nordex SE über eine Präsenzmehrheit in der Hauptversammlung der Gesellschaft verfügt. Die Gesellschaft hat mit Acciona im BCA vereinbart, dass Acciona ihre Aktionärsrechte einschließlich Stimmrechte innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ab der Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. Mai 2016 nur in der Weise nutzt, dass mindestens zwei Drittel der Aufsichtsratsmitglieder mit Personen besetzt werden, die unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sind. Sollten allerdings ein oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder in den Jahren vier und/oder fünf ab der Hauptversammlung am 10. Mai 2016 vorzeitig aus dem Amt scheiden, hat sich Acciona verpflichtet, ihre Aktionärsrechte im Rahmen der Nachbesetzung in der Weise auszuüben, dass für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Mitglieder mindestens eine einfache Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex ist.

16 GESCHÄFTE UND RECHTSBEZIEHUNGEN MIT NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Neben den im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften unterhält die Gruppe Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Gemäß IAS 24 sind Personen nahe stehend, wenn eine Person über die Möglichkeit verfügt, maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik eines berichtenden Unternehmens auszuüben.

16.1 Jan Klatten

Das Aufsichtsratsmitglied der Nordex SE, Herr Jan Klatten, ist seit 2014 über die Gesellschaft momentum infra 1 GmbH, bei der Herr Klatten zudem als Geschäftsführer tätig ist, mit 44,2 % an der polnischen Windparkgesellschaft C&C Wind Sp. z o.o. beteiligt. Momentum infra 1 GmbH hat als erfolgreichster Bieter im Rahmen eines marktweiten Bietungsverfahrens diese Beteiligung erworben. Die Anteile an der momentum infra 1 GmbH werden mehrheitlich von der momentum-capital Verwaltungsgesellschaft mbH gehalten. Auch die Nordex-Gruppe ist über die Nordex Windpark Beteiligung GmbH mit 40 % an der C&C Wind Sp. z o.o. beteiligt, die daher als ein assoziiertes Unternehmen einzuordnen ist. Geschäftsvorfälle mit Herrn Klatten oder der Gesellschaft momentum infra 1 GmbH sind in den Jahren 2013 bis 2015 nicht zu verzeichnen gewesen.

16.2 Acciona

Die Acciona seit dem Vollzug des AWP-Erwerbs Inhaber von 29,9 % der Stimmrechte an der Nordex SE und daher als nahestehende Person einzuordnen. Auf Basis der Vereinbarungen im BCA hat AWP mit Acciona die im Abschnitt 10.11.3 "Überblick über die Geschäftstätigkeit–Wesentliche Verträge der Gesellschaft–Zusammenschlussvereinbarung" dargestellten Verträge abgeschlossen. Aufgrund keiner dieser Verträge sind bisher fällige Ansprüche gegen die Nordex-Gruppe entstanden.

16.3 Assoziierte Unternehmen

Weiterhin ist die Nordex-Gruppe mit 75 % an der natcon7 GmbH beteiligt, die damit ein verbundenes nicht konsolidiertes Unternehmen darstellt. Als assoziierte Unternehmen sind neben der C&C Wind Sp. z o.o. die Anteile an der Beebe Renewable Energy 2 LLC (50 %), der KNK Wind GmbH (38,89 %), der Way Wind LLC (36,15 %) und der GN Renewable Investments S.á.r.l. (30 %) zu klassifizieren.

16.4 Geschäftsvorfälle

Nahestehende Betrag der Betrag der Betrag der Ausstehende Ausstehende Ausstehende
Personen und Geschäfts Geschäfts Geschäfts Salden Salden Salden
Unternehmen vorfälle vorfälle vorfälle Forderungen Forderungen Forderungen
01.01.- 01.01.- 01.01.- (+) (+) (+)
31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013 /Verbindlich /Verbindlich /Verbindlich
TEUR TEUR TEUR keiten (-) keiten (-) keiten (-)
31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR
natcon 7 7.441 7.881 4.811 –1.539 -2.325 -970
GmbH
C&C Wind 38.644 7.466 2.294 9.940
Sp. z o.o.
KNK Wind 189 189 879 6.897
GmbH
GN 129 87 6.622 5.465
Renewable
Investments
S.á.r.l.

Im Jahr 2015 wurde darüber hinaus von der C&C Wind Sp. z o.o. ein Auftrag zur Lieferung und Errichtung von Windkraftanlagen im Wert von TEUR 14.894 für die Erweiterung des von der C&C Wind Sp. z o.o. betriebenen Windparks erteilt.

Die Geschäftsvorfälle und ausstehenden Salden zwischen der Nordex-Gruppe und der natcon7 GmbH resultieren aus der Entwicklung, Projektierung und Vermarktung von Betriebsführungs-, Steuerungs und Visualisierungssystemen für Anlagen, die der dezentralen Energieerzeugung dienen.

Die Geschäftsvorfälle und ausstehenden Salden mit der C&C Wind Sp. z o.o. und der GN Renewable Investments S.á.rl. resultieren aus dem Projektgeschäft.

Die Geschäftsvorfälle und ausstehenden Salden mit der KNK Wind GmbH betreffen Zinsen auf ein im Jahr 2015 wertberichtigtes Darlehen.

Transaktionen mit der Beebe Renewable Energy 2 und der Way Wind LLC waren wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen.

17 BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Dieser Abschnitt enthält eine Darstellung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten oder der Übertragung von Aktien bedeutsam sein können. Es handelt sich dabei nicht um eine umfassende und vollständige Darstellung aller denkbaren steuerlichen Aspekte, die für Aktionäre relevant sein können. Grundlage dieser Darstellung ist das zum Datum des Prospekts geltende nationale deutsche Steuerrecht sowie Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen, die derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten typischerweise bestehen. Ferner sind ausgewählte Aspekte im Zusammenhang mit dem auf den 24. Februar 2016 datierten Regierungsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes berücksichtigt. Es ist zu beachten, dass sich die Rechtslage – unter Umständen auch rückwirkend – ändern kann.

Soweit auf die steuerliche Ansässigkeit eines Aktionärs abgestellt wird, wird unterstellt, dass die steuerliche Ansässigkeit für das jeweilige inländische Steuerrecht mit der steuerlichen Ansässigkeit im Sinne des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens betreffend die Einkommensteuer identisch ist. In bestimmten Fällen können allerdings Ausnahmen gelten.

DIESE ZUSAMMENFASSUNG IST NICHT ALS RECHTLICHE ODER STEUERLICHE BERATUNG GEDACHT UND IST AUCH NICHT DAHINGEHEND AUSZULEGEN. DER BESONDEREN STEUERLICHEN SITUATION JEDES EINZELNEN AKTIONÄRS KANN NUR DURCH EINE INDIVIDUELLE STEUERLICHE BERATUNG ANGEMESSEN RECHNUNG GETRAGEN WERDEN. AKTIONÄREN WIRD DAHER EMPFOHLEN, WEGEN DER STEUERFOLGEN DES ERWERBS, DES HALTENS UND DER ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN SOWIE WEGEN DES BEI EINER MÖGLICHEN ERSTATTUNG DEUTSCHER QUELLENSTEUER (KAPITALERTRAGSSTEUER) EINZUHALTENDEN VERFAHRENS IHRE STEUERLICHEN BERATER ZU KONSULTIEREN. NUR DIESE SIND IN DER LAGE, AUCH DIE BESONDEREN STEUERLICHEN VERHÄLTNISSE ANGEMESSEN ZU BERÜCKSICHTIGEN.

17.1 Besteuerung der Gesellschaft

17.1.1 Körperschaftssteuer

Kapitalgesellschaften mit Sitz und/oder Ort der Geschäftsleitung in Deutschland unterliegen mit ihrem zu versteuernden Einkommen grundsätzlich der Körperschaftsteuer mit einem Satz von 15 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (insgesamt 15,825 %). Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesellschaft ihre Gewinne ausschüttet oder einbehält.

Dividenden, welche die Gesellschaft von inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften bezieht, sind grundsätzlich zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit. 5 % der jeweiligen Einnahmen gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag hierauf) mit einem Satz von 15,825 %. Allerdings sind Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften nicht von der Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf) befreit, wenn die Gesellschaft zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar zu weniger als 10 % am Grund- oder Stammkapital dieser Kapitalgesellschaft beteiligt gewesen ist (im Folgenden jeweils als "Streubesitzbeteiligung" bezeichnet). Der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % im Laufe eines Kalenderjahres gilt für die Zwecke dieser Regelung als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt. Beteiligungen am Grund- oder Stammkapital anderer Kapitalgesellschaften, die die Gesellschaft als Gesellschafter hält, einschließlich Mitunternehmerschaften, sind der Gesellschaft lediglich anteilig auf der Grundlage des Gesellschaftsanteils am Vermögen der entsprechenden Gesellschaft zuzurechnen.

Gewinne der Gesellschaft aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft sind unabhängig von der Beteiligungshöhe und der Haltedauer grundsätzlich effektiv zu 95 % von der Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf) befreit. 5 %

der Gewinne gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben und unterliegen deshalb der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag hierauf) mit einem Satz von 15,825 %. Verluste aus der Veräußerung solcher Anteile sind dagegen in der Regel nicht für Körperschaftsteuerzwecke abzugsfähig. Derzeit bestehen keine speziellen Regelungen für die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen. Allerdings hat die Bundesregierung unter anderem in einer Protokollerklärung zum Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09 (Bundestags-Plenarprotokoll vom 28. Februar 2013, 17/225, Seite 28.160 D) zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Prüfung einer solchen Besteuerung ergebnisoffen aufgreifen werde. In der Folge sah der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Juli 2015 zu einem Investmentsteuerreformgesetzes ("BMF-Diskussionsentwurf") eine Abschaffung der 95%-igen Steuerbefreiung für Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen vor. Danach sollten für die Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen zur Anwendung kommen (siehe " —Besteuerung der Gesellschaft" unter " —Körperschaftsteuer"). Verluste aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen sollen nach dem BMF-Diskussionsentwurf in einem gesonderten Verrechnungskreis mit positiven Einkünften aus Streubesitz verrechenbar sein. Der entsprechende Regierungsentwurf vom 24. Februar 2016 ("Regierungssentwurf") enthält diese Regelung jedoch nicht mehr. Es kann jedoch sein, dass die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in künftigen Gesetzgebungsverfahren wieder aufgegriffen wird.

17.1.2 Gewerbesteuer

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegen die Kapitalgesellschaften mit ihrem in inländischen Betriebsstätten erzielten Gewerbeertrag in der Regel der Gewerbesteuer. Der Steuersatz auf den Gewerbeertrag beträgt zwischen 7 % und bis zu grundsätzlich 18 %, je nach Hebesatz der Gemeinde, in der die Gesellschaft eine Betriebsstätte unterhält. Zur Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage wird der für körperschaftsteuerliche Zwecke ermittelte Gewinn um Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Die Gewerbesteuer ist weder für Körperschaftsteuer- noch für Gewerbesteuerzwecke steuerlich abzugsfähig.

Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer anderen inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft werden für Gewerbesteuerzwecke grundsätzlich in gleicher Weise behandelt wie für Körperschaftsteuerzwecke. Abweichend von den körperschaftsteuerlichen Grundsätzen sind von inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaften bezogene Gewinnanteile (Dividenden) nur dann effektiv zu 95 % von der Gewerbesteuer befreit, wenn – unter anderem – die Gesellschaft, die die Gewinnanteile bezieht, zu Beginn bzw. im Falle von ausländischen Kapitalgesellschaften seit Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraumes zu mindestens 15 % am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Gesellschaft beteiligt war bzw. ist. Ist die ausschüttende Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig, ist es ausreichend, wenn zu Beginn des Veranlagungszeitraums eine Beteiligungsquote von 10 % gegeben ist. Für Gewinnanteile, die von außerhalb der Europäischen Union ansässigen Kapitalgesellschaften stammen, gelten zusätzlich Einschränkungen, die insbesondere von den Aktivitäten der ausländischen Gesellschaft abhängen. Es ist derzeit unklar, ob und inwieweit diese zusätzlichen Einschränkungen auch für Kapitalgesellschaften in der EU gelten. Ansonsten unterliegen Gewinne aus Anteilen an Körperschaften in vollem Umfang der Gewerbesteuer.

17.1.3 Abzugsbeschränkungen für Zinsaufwendungen

Durch die sogenannte Zinsschranke wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Für Zwecke der Körperschaft- und Gewerbesteuer können daher Nettozinsaufwendungen, sofern keine Ausnahmetatbestände greifen, nur noch in Höhe von bis zu 30 % des verrechenbaren EBITDA in einem Wirtschaftsjahr abgezogen werden. Die steuerlich nicht abziehbaren Zinsaufwendungen können vorgetragen werden. Die nicht ausgeschöpften Anteile des verrechenbaren EBITDA können unter bestimmten Voraussetzungen in die fünf folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen und ausgeschöpft werden. Für Gewerbesteuerzwecke wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen jedoch weiter beschränkt: Da 25 % der Zinsaufwendungen, die für Körperschaftsteuerzwecke abzugsfähig waren und nicht den Zinsabzugsbeschränkungen unterlagen, der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind, beträgt die Abzugsfähigkeit lediglich 75 %. Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14.10.2015 die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Zinsschranke verfassungswidrig ist.

17.1.4 Steuerliche Verluste

Steuerliche Verluste können nur für Körperschaftsteuerzwecke (einschließlich Solidaritätszuschlag) bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio. in das Vorjahr zurückgetragen werden. Ein steuerlicher Verlustvortrag ist grundsätzlich unbefristet möglich. Dies gilt auch für die Gewerbesteuer . Allerdings sind Verluste jeweils nur bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio. vom steuerpflichtigen Einkommen bzw. Gewerbeertrag des betreffenden Steuerjahres abziehbar. Übersteigt das steuerbare Einkommen bzw. der Gewerbeertrag diesen Betrag können des Weiteren lediglich 60 % des übersteigenden Betrags durch bestehende und nutzbare steuerliche Verlustvorträge ausgeglichen werden. 40 % des jeweiligen EUR 1 Mio. übersteigenden Betrags müssen zu den geltenden Körperschaft- und Gewerbesteuersätzen versteuert werden.

17.1.5 Wegfall von Verlustvorträgen und Zinsvorträgen

Sofern binnen fünf Jahren mehr als 50 % der Aktien oder Stimmrechte einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar auf einen Erwerber (oder eine diesem nahestehende Person oder eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen) übertragen werden oder ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt, gehen nicht genutzte Verlust- und Zinsvorträge vollständig unter. Bis zu dieser Übertragung entstandene Verluste des laufenden Wirtschaftsjahres können nicht mehr gegen künftige Gewinne ausgeglichen werden. Werden mehr als 25 % und bis zu 50 % der Aktien oder Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar auf einen Erwerber (oder eine diesem nahestehende Person oder eine Gruppe von Erwerbern mit gleichgerichteten Interessen) übertragen, entfallen die Verlust- und Zinsvorträge und die im laufenden Wirtschaftsjahr entstandenen Verluste lediglich im Verhältnis zu den übertragenen Aktien oder Stimmrechten. Ein Untergang von Verlusten, Verlustvorträgen und Zinsvorträgen unterbleibt jedoch insbesondere, wenn und soweit die Verluste und Zinsvorträge zum Zeitpunkt der relevanten Anteilsübertragung die auf Ebene der betreffenden Kapitalgesellschaft vorhandenen und im Inland steuerpflichtigen stillen Reserven ihres Betriebsvermögens nicht übersteigen.

17.1.6 Kapitalertragsteuereinbehalt

Dividendenausschüttungen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % und einem auf die Kapitalertragsteuer erhobenen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (insgesamt also 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer). Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer ist die von der Hauptversammlung beschlossene Dividende. Die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich von der Gesellschaft einzubehalten und für Rechnung der Aktionäre zu entrichten. Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG unterliegen hingegen nicht dem Kapitalertragssteuerabzug. Solche Ausschüttungen mindern jedoch für steuerliche Zwecke die Anschaffungskosten der Aktien, so dass ein höherer Veräußerungsgewinn im Falle einer Veräußerung entstehen kann. Soweit solche Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto die Anschaffungskosten übersteigen, wird zudem ein Veräußerungsgewinn angenommen, der nach den unten stehenden Ausführungen ("Besteuerung von Veräußerungsgewinnen") zu behandeln ist.

Die Kapitalertragsteuer auf Dividenden ist grundsätzlich einzubehalten unabhängig davon, ob und inwieweit die Dividende auf Ebene des Aktionärs steuerbefreit ist und unabhängig davon, ob der Aktionär in Deutschland oder im Ausland ansässig ist. Die Kapitalertragsteuer auf Dividenden wird bei Aktien, die – wie die Aktien der Gesellschaft – gemäß § 5 Depotgesetz zur Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen und dieser zur Sammelverwahrung im Inland anvertraut werden, von dem inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut (einschließlich inländischer Zweigstellen ausländischer Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute), dem inländischen Wertpapierhandelsunternehmen oder der inländischen Wertpapierhandelsbank, welche die Anteile verwahrt oder verwaltet und die Kapitalerträge auszahlt oder gutschreibt oder die Kapitalerträge an eine ausländische Stelle auszahlt, oder von der Wertpapiersammelbank, der die Anteile zur Sammelverwahrung anvertraut wurden, wenn sie die Kapitalerträge an eine ausländische Stelle auszahlt, für Rechnung der Aktionäre einbehalten und abgeführt. Zum Kapitalertragsteuerabzug auf Veräußerungsgewinne siehe "—Besteuerung von Veräußerungsgewinnen" und "—Besteuerung von Veräußerungsgewinnen").

Die Gesellschaft übernimmt die Verantwortung für die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer auf die Dividendenausschüttungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ihre Haftung für die Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten zum Einbehalt und zur Abführung der Kapitalertragsteuer ist danach ausgeschlossen, wenn sie nachweist, dass sie ihre Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.

Der Regierungsentwurf sieht zudem vor, dass die Anrechnung von Kapitalertragsteuer in Fällen von Dividenden aus girosammelverwahrten Aktien und von Erträgen aus girosammelverwahrten Genussscheinen nur noch gewährt wird, wenn (i) der jeweilige Steuerpflichtige innerhalb eines 91 tägigen Zeitraums um den Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge ("Referenzzeitraum") an mindestens 45 Tagen zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Wertpapiere gewesen ist ("Mindesthaltedauer"), (ii) Kapitalerträge im Sinne von (i) insgesamt nicht mehr als EUR 20 000 betragen oder (iii) der Steuerpflichtige bei Zufluss solcher Kapitalerträge seit mindestens einem Jahr zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien oder Genussscheine gewesen ist. Bei der Ermittlung der Mindesthaltedauer innerhalb des Referenzzeitraum sollen weder Tage der Veräußerung noch Tage berücksichtigt werden, in denen der Steuerpflichtige weniger als 30 Prozent Wertveränderungsrisiko gegenüber dem gemeinen Wert bei Anschaffung der Aktien oder Genussscheine trägt. Ferner sieht der Regierungsentwurf seinem Wortlaut nach eine Nachzahlungspflicht für Steuerpflichtige vor, die vom Steuerabzug auf Kapitalerträge befreit sind oder denen ein tatsächlich durchgeführter Steuerabzug wieder erstattet wird, wenn diese die Mindesthaltedauer unterschreiten.

17.2 Besteuerung der in Deutschland ansässigen Aktionäre

17.2.1 Besteuerung von Dividenden

17.2.1.1 Aktien im Privatvermögen natürlicher Personen

Bei Dividendeneinkünften von in Deutschland steuerlich ansässigen natürlichen Personen, welche die Aktien im Privatvermögen halten, gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % hierauf, was zu einem Steuersatz von insgesamt 26,375 % (zuzüglich gegebenenfalls Kirchensteuer) wie oben beschrieben führt (siehe "—Besteuerung der Gesellschaft"). Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Kapitaleinkünften sind nicht steuerlich abzugsfähig. Der einzige Abzug, der vorgenommen werden kann, ist ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801 (für zusammen veranlagte Ehegatten EUR 1.602), der für die gesamten privaten Kapitaleinkünfte gilt. Auf Antrag des Anlegers können seine gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen, einschließlich Dividenden, mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz anstatt mit dem Abgeltungssteuersatz veranlagt werden, wenn dies für ihn zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt. Auch in diesen Fällen ist ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen, es gilt ebenfalls der Sparer-Pauschbetrag. Des Weiteren können Dividendeneinkünfte nur mit Verlusten aus Kapitaleinkünften verrechnet werden, ausgenommen sind Verluste aus der Veräußerung von Aktien. Aktionäre können des Weiteren kirchensteuerpflichtig sein.

Natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar einen Anteil von mindestens 25 % an der Gesellschaft im Privatbesitz halten, und Aktionäre, die unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % im Privatbesitz an der Gesellschaft halten und für die Gesellschaft tätig sind, können eine Befreiung von der Abgeltungsteuer beantragen. In diesem Fall unterliegen die an den Aktionär gezahlten Dividenden zu 60 % der Besteuerung mit dem geltenden Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag. Aufwendungen, die mit den Dividendeneinkünften in Zusammenhang stehen, können generell zu 60 % von der Steuer abgezogen werden. Die erhobene Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet und ein Überhang wird erstattet. Dividendenzahlungen, die unter Verwendung von Beträgen des steuerlichen Einlagekontos geleistet werden, sind in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit.

Seit dem 1. Januar 2015 sind alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag verpflichteten Stellen auch zum Einbehalt der Kirchensteuer bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern verpflichtet, es sei denn, der Anleger hat bei der zuständigen deutschen Steuerbehörde (dem Bundeszentralamt für Steuern) rechtzeitig schriftlich widersprochen (durch Antrag auf Sperrvermerk), dass seine privaten Angaben zur Religionszugehörigkeit offengelegt werden. Wird die Kirchensteuer im Rahmen des Kapitalertragssteuerabzugs einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt, gilt die Kirchensteuer auf die Dividenden ebenfalls als abgegolten, wenn sie abgezogen wird. Die einbehaltene Kirchensteuer kann nicht als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden; die von der Gesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) wird jedoch um 26,375 % der für die Dividenden einbehaltenen Kirchensteuer gemindert. Wird die Kirchensteuer nicht zusammen mit der Kapitalertragsteuer abgeführt, hat der kirchensteuerpflichtige Anleger seine Dividenden in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Kirchensteuer auf die Dividenden wird dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt.

17.2.1.2 Aktien im Betriebsvermögen von Körperschaften

Die Besteuerung von Dividendenzahlungen an in Deutschland steuerlich ansässige Körperschaften richtet sich nach den oben zur " —Besteuerung der Gesellschaft" unter " —Körperschaftsteuer" sowie "—Gewerbesteuer" zur Dividendenbesteuerung beschriebenen Grundsätzen.

17.2.1.3 Aktien im Betriebsvermögen von Einzelunternehmern

Bei Aktien, die im Betriebsvermögen von in Deutschland steuerlich ansässigen Einzelunternehmern gehalten werden, werden 60 % der Dividenden mit dem gültigen Einkommensteuersatz versteuert. Auf diesen Betrag wird ferner ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Die erhobene Kapitalertragsteuer wird auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet und ein Überhang wird erstattet. Das Gleiche gilt für den Solidaritätszuschlag. Betriebsausgaben, die mit den Dividendeneinkünften aus steuerlicher Sicht in Zusammenhang stehen, können generell nur zu 60 % von der Steuer abgezogen werden. Die Dividenden unterliegen ferner der Gewerbesteuer, die teilweise oder vollständig im Wege eines pauschalierten Verfahrens mit der Einkommensteuer des Einzelunternehmers verrechnet wird. Die Dividenden sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn der Anteilseigner zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums zu mindestens 15 % am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft beteiligt war. Ist die ausschüttende Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig, ist es ausreichend, wenn zu Beginn des Veranlagungszeitraums eine Beteiligungsquote von 10 % gegeben ist.

17.2.1.4 Aktien im Betriebsvermögen von Personengesellschaften

Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) werden nicht auf Ebene der Mitunternehmerschaft, sondern nur auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Die Besteuerung eines jeden Gesellschafters hängt davon ab, ob der Gesellschafter eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Ist der Gesellschafter eine Körperschaft, werden die im Gewinnanteil enthaltenen Dividenden gemäß den für Körperschaften geltenden Grundsätzen (siehe oben "—Aktien im Betriebsvermögen von Körperschaften") versteuert. Ist der Gesellschafter eine natürliche Person und werden die Aktien im Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehalten, werden die im Gewinnanteil enthaltenen Dividenden gemäß den für Einzelunternehmer geltenden Grundsätzen (siehe oben "—Aktien im Betriebsvermögen von Einzelunternehmern") versteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gesellschafter, der eine natürliche Person ist, beantragen, dass seine persönliche Einkommensteuer für nicht entnommene Gewinne der Personengesellschaft vermindert wird.

Die Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer, die auf Ebene der Personengesellschaft erhoben wird. Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, kann die anteilige Gewerbesteuer im Wege eines pauschalierten Verfahrens teilweise oder vollständig auf die Einkommensteuer der natürlichen Person angerechnet werden.

17.2.1.5 Aktien im Vermögen bestimmter Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors

Die Steuerbefreiung für Dividenden gilt nicht für Dividenden, die an bestimmte Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors gezahlt werden.

Dividenden von Aktien, die gemäß Artikel 4 Abs. 86 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 dem Handelsbuch von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten zuzurechnen sind, sowie Dividenden von Aktien die von Finanzunternehmen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben wurden, unterliegen vollumfänglich der Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Wenn der zu Beginn des maßgeblichen Erhebungszeitraums gehaltene Anteil mindestens 15 % beträgt, können die Dividenden unter bestimmten Voraussetzungen gänzlich von der Gewerbesteuer befreit sein. Dividenden von Anteilen, die den Kapitalanlagen von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds zuzurechnen sind, unterliegen in vollem Umfang der Körperschaft- und der Gewerbesteuer.

Eine Ausnahme von vorstehender Regelung und somit eine effektive Steuerbefreiung zu 95 % gilt für Dividendeneinkünfte vorstehend genannter Unternehmen, auf welche die Mutter-Tochter-Richtlinie Anwendung findet.

17.2.2 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

17.2.2.1 Aktien im Privatvermögen natürlicher Personen

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben und im Privatvermögen gehalten wurden, sind grundsätzlich von der Steuer befreit. Im Übrigen sind Gewinne aus der Veräußerung von Nordex Aktien durch eine natürliche Person, welche die Aktien im Privatvermögen gehalten hat, unabhängig von der Haltedauer der Nordex Aktien grundsätzlich steuerpflichtig.

Werden die Aktien durch ein inländisches Kreditinstitut, ein inländisches Finanzdienstleistungsinstitut, ein inländisches Wertpapierhandelsunternehmen oder eine inländische Zahlstelle, einschließlich der inländischen Niederlassung eines ausländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts, verwahrt oder verwaltet oder wird durch diese die Veräußerung durchgeführt und die Kapitalerträge ausgezahlt oder gutgeschrieben, wird durch die inländische Zahlstelle auf die Veräußerungsgewinne für Rechnung des Verkäufers eine grundsätzlich abgeltende Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, also insgesamt 26,375 % plus ggf. Kirchensteuer) einbehalten, sofern die Aktien im Privatvermögen gehalten werden. Der steuerbare Veräußerungsgewinn berechnet sich durch Abzug der Anschaffungskosten der Aktien und der Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, von den Einnahmen aus der Veräußerung.

Die Einkommensteuerschuld (zuzüglich Solidaritätszuschlag) eines Aktionärs ist mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgegolten. Auf Antrag des Aktionärs können die Einkünfte aus Kapitalvermögen einer steuerlichen Veranlagung unterzogen werden, wenn dies zu einer geringeren Steuerschuld führt. Einkünfte aus Kapitalvermögen können nur um einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von EUR 801 vermindert werden (für zusammen veranlagte Ehegatten EUR 1.602); ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen, ausgenommen Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien können mit allen Arten von Verlusten aus Kapitalvermögen verrechnet werden, wohingegen Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden können.

Seit dem 1. Januar 2015 sind alle zum Steuerabzug vom Kapitalertrag verpflichteten Stellen auch zum Einbehalt der Kirchensteuer bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern verpflichtet, es sei denn, der Anleger hat beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich Widerspruch (Sperrvermerk) dagegen eingelegt, dass seine privaten Angaben zur Religionszugehörigkeit offengelegt werden. Wird die Kirchensteuer im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt, gilt die Kirchensteuer auf die Veräußerungsgewinne ebenfalls als abgegolten, wenn sie abgezogen wird. Die einbehaltene Kirchensteuer kann nicht als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden; die von der Gesellschaft einbehaltene Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) wird jedoch um 26,375 % der für die Veräußerungsgewinne einbehaltenen Kirchensteuer gemindert.

War der veräußernde Aktionär – oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs sein Rechtsvorgänger – zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Veräußerung vorausgehenden fünf Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Kapital der Gesellschaft beteiligt, gelten die erzielten Veräußerungsgewinne als gewerbliche Einkünfte, so dass mit der auf die Veräußerungsgewinne erhobenen Kapitalertragsteuer die Steuerschuld nicht abgegolten ist. Die Veräußerungsgewinne unterliegen in Höhe von 60 % der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz des Aktionärs. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag wird bei der steuerlichen Veranlagung auf die Steuerschuld des Aktionärs angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet.

17.2.2.2 Aktien im Betriebsvermögen von Körperschaften

Für in Deutschland steuerlich ansässige Körperschaften richtet sich die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien grundsätzlich nach den oben zur " —Besteuerung der Gesellschaft" unter " —Körperschaftsteuer" sowie "—Gewerbesteuer" beschriebenen Grundsätzen.

17.2.2.3 Aktien im Betriebsvermögen von Einzelunternehmern

Für Einzelunternehmen unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Aktien nicht der Kapitalertragsteuer, wenn die Veräußerungserlöse Teil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb eines in Deutschland ansässigen Unternehmens sind und der Aktionär diesen Sachverhalt auf dem speziellen amtlichen Vordruck gegenüber der inländischen Zahlstelle erklärt. Durch den Einbehalt der Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag ist die Steuerschuld in Bezug auf Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die im Betriebsvermögen gehalten werden, nicht abgegolten. Die einbehaltenen Beträge werden stattdessen auf die Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagschuld des Verkäufers angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet. 60 % der Gewinne aus der Veräußerung von Aktien unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) des Aktionärs sowie bei Hinzurechnung der Aktien zu einer inländischen Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs – ebenso der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist im Wege eines pauschalierten Verfahrens (teilweise) auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs anrechenbar. Generell sind nur 60 % der Veräußerungsverluste und der Betriebsausgaben, die mit den veräußerten Aktien in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, steuerlich abziehbar.

17.2.2.4 Aktien im Betriebsvermögen von Personengesellschaften

Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer werden nicht auf Ebene der Mitunternehmerschaft, sondern auf Ebene der jeweiligen Gesellschafter erhoben. Bei Aktien, die im Betriebsvermögen von Personengesellschaften gehalten werden, erfolgt die Besteuerung in der Annahme, dass der Gesellschafter unmittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, und richtet sich nach den oben aufgeführten Regelungen, je nachdem, ob der Gesellschafter eine Körperschaft (siehe "— KapitalertragsteuereinbehaltBesteuerung von DividendenAktien im Betriebsvermögen von Körperschaften") oder eine natürliche Person (siehe "—KapitalertragsteuereinbehaltBesteuerung von DividendenAktien im Betriebsvermögen von Einzelunternehmern") ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Gesellschafter, der eine natürliche Person ist, beantragen, dass seine persönliche Einkommensteuer für nicht entnommene Gewinne der Personengesellschaft vermindert wird.

Veräußerungsgewinne von Personengesellschaften unterliegen der Gewerbesteuer, wenn die Aktien im Betriebsvermögen einer in Deutschland ansässigen Betriebsstätte der Personengesellschaft gehalten werden. Die Veräußerungsgewinne unterliegen zu 5 % der Gewerbesteuer, soweit sie sich auf den Gewinnanteil eines Gesellschafters beziehen, der eine Körperschaft ist; sie unterliegen zu 60 % der Gewerbesteuer, soweit sie sich auf den Gewinnanteil eines Gesellschafters beziehen, der eine natürliche Person ist. In letzterem Fall ist die Gewerbesteuer im Wege eines pauschalierten Verfahrens (teilweise) auf die persönliche Einkommensteuer des Gesellschafters anrechenbar.

17.2.2.5 Aktien im Vermögen bestimmter Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors

Von bestimmten Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors realisierte Veräußerungsgewinne sind abweichend zu den vorstehenden Regelungen vollumfänglich steuerbar (siehe oben "—Kapitalertragsteuereinbehalt—Besteuerung von Dividenden—Aktien im Vermögen bestimmter Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors"). Dies gilt für Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die dem Handelsbuch von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten zuzurechnen sind, für Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die von Finanzunternehmen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges erworben wurden, sowie für Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die den Kapitalanlagen von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds zuzurechnen sind.

17.3 Besteuerung der im Ausland ansässigen Aktionäre

17.3.1 Besteuerung von Dividenden

Die Dividendeneinkünfte von nicht in Deutschland steuerlich ansässigen Aktionären (natürliche Personen und Körperschaften) unterliegen grundsätzlich der Besteuerung in Deutschland.

Soweit die Aktien in einem Betriebsvermögen in Deutschland gehalten werden (d.h. über eine deutsche Betriebsstätte oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist), gelten grundsätzlich die oben aufgeführten Bestimmungen hinsichtlich der Besteuerung von Aktionären, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, entsprechend. Die Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag, die an der Quelle einbehalten und an die deutschen Steuerbehörden abgeführt wird, wird auf die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerschuld des Aktionärs angerechnet bzw. bei einem Überhang erstattet.

In allen anderen Fällen gilt die Steuerschuld für Dividenden mit Einbehaltung der (ggf. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, der Mutter-Tochter-Richtlinie oder nationalen Steuervorschriften ermäßigten) Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag als abgegolten.

Für Dividendenzahlungen an im Ausland ansässige Aktionäre kann der Kapitalertragssteuersatz nach Maßgabe eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens ermäßigt werden, sofern der Aktionär seine Aktien weder im Vermögen einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in Deutschland noch in einem Betriebsvermögen hält, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist. Die Ermäßigung der Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich in der Weise gewährt, dass die Differenz zwischen der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer und der nach Maßgabe des Doppelbesteuerungsabkommens geschuldeten Kapitalertragsteuer auf Antrag durch das Bundeszentralamt für Steuern, Hauptdienstsitz Bonn-Beuel, An der Küppe 1, 53225 Bonn, erstattet wird. Formulare für das Erstattungsverfahren sind beim Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.bund.de) sowie bei den deutschen Botschaften und Konsulaten erhältlich.

Bei Dividenden, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Gesellschaft im Sinne des Art. 2 der Richtlinie 2011/96/EU vom 30. November 2011 (nachfolgend die "Mutter-Tochter-Richtlinie") ausgeschüttet werden, wird auf Antrag und bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer abgesehen bzw. einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern erstattet. Das gilt auch für Dividenden, die an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene Betriebsstätte einer solchen Muttergesellschaft oder einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, sofern die Beteiligung an der Gesellschaft tatsächlich zum Betriebsvermögen dieser Betriebsstätte gehört.

Im Falle von Dividendenzahlungen an eine ausländische, in Deutschland beschränkt steuerpflichtige Körperschaft werden dieser grundsätzlich zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer erstattet. Der Anspruch auf eine weitergehende Erstattung oder Freistellung auf Grund der Mutter-Tochter-Richtlinie oder von Doppelbesteuerungsabkommen bleibt unberührt.

Die Freistellung oder Erstattung von deutscher Kapitalertragsteuer setzt bei ausländischen Gesellschaften regelmäßig voraus, dass diese einen gesetzlich angeordneten wirtschaftlichen Substanztest erfüllen.

Der Regierungsentwurf (siehe "Besteuerung der Gesellschaft" unter "Körperschaftsteuer") sieht die Einführung von Regelungen bezüglich einer Mindesthaltedauer für den Kapitalertragssteuerabzug vor.

17.3.2 Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, die von außerhalb Deutschlands steuerlich ansässigen Aktionären in einem Betriebsvermögen in Deutschland gehalten werden (d. h. über eine deutsche Betriebsstätte oder in einem Betriebsvermögen, für das ein ständiger Vertreter in Deutschland bestellt ist) werden in Deutschland grundsätzlich nach denselben Bestimmungen besteuert, die für die Besteuerung von in Deutschland steuerlich ansässigen Aktionären gelten (siehe oben).

Ansonsten unterliegen Veräußerungsgewinne von ausschließlich außerhalb Deutschlands steuerlich ansässigen Aktionären der deutschen Steuer nur, wenn der veräußernde Aktionär – oder im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs sein Rechtsvorgänger – zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von fünf Jahren vor der Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt war. Generell sehen die meisten von Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in solchen Fällen eine vollständige Befreiung von der deutschen Besteuerung vor und weisen das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Aktionärs zu. Einige Doppelbesteuerungsabkommen enthalten jedoch spezielle Bestimmungen zu Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften, die eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne nach denselben Regeln vorsehen, die für in Deutschland ansässige Aktionäre gelten. Erfolgt eine Besteuerung in Deutschland, unterliegen generell maximal 5 % der Veräußerungsgewinne der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, sofern der Aktionär eine Körperschaft ist. Im Falle von natürlichen Personen unterliegen dagegen 60 % der Veräußerungsgewinne der Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen oder Ausgaben, die im Zusammenhang mit den veräußerten Aktien stehen, sind in Übereinstimmung mit den oben aufgeführten Grundsätzen nur begrenzt abzugsfähig. Gemäß den Vorgaben der deutschen Steuerbehörden ist in solchen Fällen generell keine Kapitalertragsteuer durch eine inländische Zahlstelle einzubehalten und abzuführen. Unterliegt der Veräußerungsgewinn jedoch der Besteuerung in Deutschland, hat der Aktionär eine Steuererklärung einzureichen und diese Steuern zu entrichten.

17.4 Erbschafts- und Schenkungssteuer

Der Übergang von Aktien auf eine andere Person durch Schenkung oder von Todes wegen unterliegt der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer grundsätzlich nur, wenn:

  • (i) der Erblasser, der Schenker, der Erbe, der Beschenkte oder der sonstige Erwerber zur Zeit des Vermögensübergangs seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland hatte oder sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre (bei Auswanderung in die USA zehn Jahre) dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben;
  • (ii) die Aktien beim Erblasser oder Schenker zu einem Betriebsvermögen gehören, für das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten wurde oder ein ständiger Vertreter bestellt war; oder

(iii) der Erblasser zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenker mit Geschäftsleitung oder Sitz in Deutschland zum Zeitpunkt der Schenkung entweder allein oder zusammen mit anderen ihm nahestehenden Personen zu mindestens 10 % am Grundkapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist bzw. war.

Die wenigen gegenwärtig bestehenden deutschen Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sehen in der Regel vor, dass die deutsche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nur in Fall (i) und mit Einschränkungen in Fall (ii) erhoben werden kann. Sonderregelungen finden Anwendung auf bestimmte außerhalb Deutschlands lebende deutsche Staatsangehörige und ehemalige deutsche Staatsangehörige.

17.5 Andere Steuern

Beim Kauf, der Veräußerung oder anderen Formen der Übertragung von Aktien fällt keine deutsche Kapitalverkehrsteuer, Umsatzsteuer, Stempelsteuer oder ähnliche Steuer an. Vermögensteuer wird in Deutschland gegenwärtig nicht erhoben. Ein Unternehmer kann jedoch dazu optieren, Umsatzsteuer auf die Veräußerung von Aktien zu zahlen, obwohl diese Umsätze grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sind, wenn die Aktien an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen veräußert werden.

Am 22. Januar 2013 stimmte der EU-Rat der Entscheidung der Finanzminister von 11 Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) zu, eine Finanztransaktionssteuer im Weg der verstärkten Zusammenarbeit einzuführen. Am 14. Februar 2013 nahm die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer an. Geplant ist insbesondere die Erhebung einer Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,1 % (0,01 % bei Derivaten) auf den Kauf und die Veräußerung von Finanzinstrumenten. Nun steht noch die einstimmige Zustimmung der 11 teilnehmenden Mitgliedstaaten aus.

18. FINANZINFORMATIONEN

Konzernabschluss der Nordex SE zum 31. Dezember 2015 (IFRS) F-2
Konzernabschluss der Nordex SE zum 31. Dezember 2014 (IFRS) F-72
Konzernabschluss der Nordex SE zum 31. Dezember 2013 (IFRS) F-138
Jahresabschluss der Nordex SE zum 31. Dezember 2015
(HGB)
F-202

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Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Andere
Gewinn
rücklagen
Cash Flow
Hedges
Fremd
währungs
ausgleichs
Konzern
ergebnis
vortrag
Konzern
ergebnis
Den Gesellschaftern
des Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am
Summe
Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR posten
TEUR
TEUR TEUR Eigenkapital
TEUR
TEUR
01.01.2015 80.882 242.624 –7.951 –2.901 1.762 81.583 0 395.999 395.999
Bilanzierung des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms 0 –1.385 0 0 0 0 0 –1.385 –1.385
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 191 4.631 3.889 0 52.272 60.983 60.983
Konzern-Gewinn 0 0 0 0 0 0 52.272 52.272 52.272
Sonstiges Ergebnis
Posten, die gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung 0 0 0 0 3.889 0 0 3.889 3.889
Cash Flow Hedges 0 0 0 6.815 0 0 0 6.815 6.815
Latente Steuern 0 0 0 –2.184 0 0 0 –2.184 –2.184
Posten, die nicht in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten
Pensionsplänen
0 0 281 0 0 0 0 281 281
Latente Steuern 0 0 –90 0 0 0 0 –90 –90
Gewinnverwendung und Einstellung
Konzernergebnis in den Konzernergebnisvortrag
0 –12.125 –3.201 0 0 67.598 –52.272 0 0
31.12.2015 80.882 229.114 –10.961 1.730 5.651 149.181 0 455.597 455.597

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Andere
Gewinn
rücklagen
Cash Flow
Hedges
Fremd
währungs
ausgleichs
Konzern
ergebnis
vortrag
Konzern
ergebnis
Den Gesellschaftern
des Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am
Summe
Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR posten
TEUR
TEUR TEUR Eigenkapital
TEUR
TEUR
01.01.2014 80.882 242.888 –10.920 6.163 3.344 45.778 0 368.135 368.135
Bilanzierung des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms 0 –264 0 0 0 0 0 –264 –264
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 –232 –9.064 –1.582 0 39.006 28.128 28.128
Konzern-Gewinn 0 0 0 0 0 0 39.006 39.006 39.006
Sonstiges Ergebnis
Posten, die gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung 0 0 0 0 –1.582 0 0 –1.582 –1.582
Cash Flow Hedges 0 0 0 –13.071 0 0 0 –13.071 –13.071
Latente Steuern 0 0 0 4.007 0 0 0 4.007 4.007
Posten, die nicht in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten
Pensionsplänen
0 0 –341 0 0 0 0 –341 –341
Latente Steuern 0 0 109 0 0 0 0 109 109
Gewinnverwendung und Einstellung
Konzernergebnis in den Konzernergebnisvortrag
0 0 3.201 0 0 35.805 –39.006 0 0
31.12.2014 80.882 242.624 –7.951 –2.901 1.762 81.583 0 395.999 395.999

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Kapitalrisikomanagement

Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2015 TEUR 455.597 (2014: TEUR 395.999). Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherung der Liguidität sowie der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements.

Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des eingesetzten Working Capital. Das Working Capital umfasst die Summe aus Vorräten, Forderungen aus Fertigungsaufträgen und aus Lieferungen und Leistungen abzüglich erhaltener Anzahlungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:

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TEUR
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TEUR
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2.430.105 1.734.531
-1.2% -2.3%

Verwendung von Schätzungen und wesentlichen Ermessensentscheidungen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, betreffen die nachfolgend erläuterten Positionen.

Impairment-Test Geschäfts- oder Firmenwert

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich zum Jahresende, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist (Impairment Only Approach). Dies erfordert eine Ermittlung des Nutzungswerts derjenigen Zahlungsmittel generierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Ermittlung des Nutzungswerts muss der Konzern unter Berücksichtigung von Corporate Costs die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist dem Segment Europa zugeordnet. Der Ermittlung des Nutzungswerts für das Segment Europa liegen als Basis das Budget 2016 sowie vier weitere Planjahre, abgeleitet aus der Mittelfristplanung der Gesellschaft, zugrunde.

Der Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 11,29% (2014: 10,86%) und wurde basierend auf dem WACC-Ansatz (Weighted Average Cost of Capital) ermittelt. Dem Abzinsungssatz liegen ein risikoloser Zinssatz in Höhe von 0,73% (2014: 1,01%), eine Marktrisikoprämie von 6,5% (2014: 5,6%) und ein Beta-Faktor von 1,81 (2014: 1,98) zugrunde. Der Beta-Faktor und das Verhältnis von Marktwert des Eigenkapitals zu Marktwert des Fremdkapitals wurden anhand einer segmentspezifischen Peer Group ermittelt.

Anderen Segmenten ist kein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet. Da keine Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, wurde hier kein Impairment-Test vorgenommen.

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Konzern-Segmentberichterstattung

Die Aktivitäten der Nordex-Gruppe erstrecken sich auf die Entwicklung, die Produktion, den Service und den Vertrieb von Windenergieanlagen. Neben der Entwicklung und der Produktion werden zur Unterstützung des Vertriebs Vorleistungen für die Projektentwicklung erbracht, entsprechende Rechte erworben und die Infrastruktur geschaffen, um Windenergieanlagen an geeigneten Standorten zu errichten. Bei der Nordex-Gruppe handelt es sich im Wesentlichen um ein Einproduktunternehmen. Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt.

Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Nordex SE identifiziert. Es wurden drei berichtspflichtige Segmente identifiziert, die sich bezüglich der geografischen Märkte unterscheiden und eigenständig geführt werden. Die Nordex SE übt dabei eine reine Holding-Funktion aus und wurde von da-her keinem der Segmente zugeordnet.

Die interne Berichterstattung basiert auf den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses. Die Segmentumsätze beinhalten sowohl die Umsätze mit Dritten (Außenumsätze) als auch die Umsätze der Segmente untereinander (Innenumsätze).

Die Festsetzung der Preise für Lieferungen zwischen den einzelnen Segmenten erfolgt unter Beachtung des Arm's-Length-Prinzips. Die Außenumsätze umfassen grundsätzlich die Umsätze nach dem Bestimmungsort der Verkäufe.

Die Segmentergebnisse sind entsprechend den Außenumsätzen konsolidiert dargestellt. Nachfolgende Übersicht umfasst die nach IFRS 8.32 geforderten Angaben:

Konzern-Segmentberichterstattung Europa Asien Amerika Zentraleinheiten Konsolidierung Konzern gesamt
2015
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2014
TEUR
2015
ITEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2014
TEUR
Umsatzerlöse 2.310.888 1.609.595 1.383 19.996 286.088 200.719 -168.254 -95.779 2.430.105 1.734.531
Abschreibungen -54.054 -40.472 -162 -164 -972 -972 -957 -1.416 -56.139 -43.024
Zinserträge 1.430 1.397 124 157 12 5.701 7.825 -4.897 -6.962 2.360 2.429
Zinsaufwendungen -13.836 -14.424 -320 -58 -1.518 -1.239 -12.498 -11.699 4.897 6.962 -23.275 -20.458
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT);
Segmentergebnis
188.416 94.373 -2.554 1.580 -11.730 7.775 -1.690 14.236 -46.206 -39.939 126.236 78.025
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
70.711 75.753 80 37 2.430 268 1.879 230 75.100 76.288
Flüssige Mittel 56.401 77.209 10.903 12.572 27.145 13.044 434.524 285.595 528.973 388.420

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Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen entwickelten sich wie folgt:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Aufgelaufene Auftragskosten
und anteilig realisierte
Auftragsgewinne 2.341.077 1.846.005
Abzüglich erhaltener
Anzahlungen -2.159.119 -1.719.342
181.958 126.663

Die maximale Kreditexposition am Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert der Forderungen.

(3) Vorräte

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 159.397 176.024
Unfertige Erzeugnisse 49.861 94.128
Geleistete Anzahlungen 9.351 3.728
218.609 273.880

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um produktionsbezogenes Material und Servicematerial. Die unfertigen Erzeugnisse betreffen im Bau befindliche Windenergieanlagen und deren Komponenten sowie Vorleistungen für Projektentwicklungen, Rechte und Infrastruktur, die in Höhe von TEUR 872 (2014: TEUR 1.354) erst nach 2016 fertiggestellt werden.

Der Buchwert der Vorräte beinhaltet Abwertungen, die sich wie folgt entwickelt haben:

2015 2014
TEUR TEUR
Stand Abwertungen
am 01.01. 28.062 28.782
Inanspruchnahme -519 -9.030
Auflösung -1.054 -778
Aufwandswirksame
Zuführung 4.788 9.088
Stand Abwertungen
am 31.12. 31.277 28.062

Die Inanspruchnahme der Wertberichtigungen steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Abbau von Altbeständen, die Zuführung umfasst im Wesentlichen Vorleistungen für Projektentwicklungen. Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt TEUR 9.175 (2014: TEUR 8.500).

(4) Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Versicherungs- und Schaden-
ersatzansprüche
19 559 3.872
Forderungen gegen nicht
konsolidierte verbundene
Unternehmen, Beteiligungen
und assoziierte Unternehmen 12.051 15.671
Devisentermingeschäfte 3.514 1 567
Kautionen/Sicherungseinlagen 1 913 3.000
Debitorische Kreditoren 1.379 1.586
Bonusansprüche gegen
Lieferanten
268 187
Ausleihungen an nicht kon-
solidierte verbundene Unter-
nehmen und Beteiligungen 259 150
Wertberichtigungen -2 -2
Sonstige 3.171 1.482
42.112 27.513

Die Forderungen gegen nicht konsolidierte verbundene Unternehmen, Beteiligungen und assoziierte Unternehmen betreffen neben dem Liefer- und Leistungsverkehr insbesondere die Finanzierung von Projektgesellschaften. Die Restlaufzeiten liegen – wie im Vorjahr – unter einem Jahr.

lm Geschäftsjahr wurden keine Wertberichtigungen in Anspruch genommen (2014: TEUR 7). Zuführungen erfolgten gleichfalls nicht (2014: TEUR 0).

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(26) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Nordex teilt die finanziellen Vermögenswerte in Loans and Receivables (LaR), Financial Assets Held for Trading (FAHfT) und Available for Sale (AfS) ein. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden als Financial Liabilities at Amortised Costs (FLAC) oder als Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT) klassifiziert.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Klasse und Kategorie von Finanzinstrumenten:

31.12.2015 31.12.2014
Bewertungs-
kategorie
nach IAS 39
Fortgeführte
Anschaf-
fungskosten
TEUR
Beizu-
legender
Zeitwert
TEUR
Fortgeführte
Anschaf-
fungskosten
TEUR
Beizu-
legender
Zeitwert
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, bewertet zu Anschaf-
fungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten
1. Flüssige Mittel LaR 528.973 528.973 388.420 388.420
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 93.508 93.508 58.798 58.798
3. Forderungen aus den langfristigen
Fertigungsaufträgen
LaR 181.958 181.958 126.663 126.663
4. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Forderungen
LaR 38.598 38.598 25.946 25.946
5. Finanzanlagen - Beteiligungen AfS 2.179 2.211
6. Sonstige langfristige finanzielle Vermögens-
werte - Forderungen
LaR 2.866 2.866 3.131 3.131
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Devisentermingeschäfte
FAHft 88 88 0 0
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete effektive
Sicherungsinstrumente
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Devisentermingeschäfte
3.426 3.426 1.567 1.567

'Weil kein aktiver Markt vorliegt, konnte der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden.

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(32) Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014
TEUR TEUR
Abschreibungen auf
Sachanlagen 28 553 22.894
Abschreibungen auf aktivierte
Entwicklungsaufwendungen 26.075 18.490
Abschreibungen auf sonstige
immaterielle Vermögenswerte 1.511 1.640
56.139 43.024

(33) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014
TEUR TEUR
Reisekosten 19.603 16.741
Mieten und Pachten, Leasing 18.892 19.826
Ertragsausfälle 18.571 2.166
Devisentermingeschäfte 16.741 2.921
Sonstige Fremdpersonal-
leistungen 13.601 13.769
Rechts- und Beratungskosten 13.341 11.277
Fremdleistungen 12.957 9.756
Instandhaltung 12.262 9.660
EDV-Kosten 11.618 8.039
Fortbildung 4.769 3.313
Werbekosten 4.260 2.398
Versicherungen 3.909 2.906
Vergleiche 3.042 5.224
Telekommunikation 2.692 2.290
Sonstige Steuern 1.494 2.220
Verluste Abgang
Anlagevermögen 1.380 764
Bankgebühren 921 318
Wertberichtigungen
auf Forderungen 800 1.446
Übrige 17.216 15.618
178.069 130.652

(34) Finanzergebnis

2015
TEUR
2014
TEUR
Erträge aus Beteiligungen 1.043 330
Ergebnis aus der
At-Equity-Bewertung
-1.216 -2.477
Abschreibungen auf
Finanzanlagen
-7.087 -2.506
Beteiligungsergebnis -7.260 -4.653
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge
2.360 2 429
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
-23.275 -20.458
Zinsergebnis -20.915 -18.029
-28.175 -22.682

Die Erträge aus Beteiligungen entfallen auf Gewinnausschüttungen. Das Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung stellt den Ergebnisanteil der assoziierten Unternehmen dar, soweit daraus keine negativen At-Equity-Buchwerte resultieren. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen resultieren aus der Wertberichtigung der Anteile an der KNK Wind und einer an die KNK Wind gewährten Ausleihung. Die Zinserträge und die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Geldanlagen bei Banken bzw. aus der Nutzung von Barkreditlinien oder Bankdarlehen sowie aus Avalprovisionen und abgegrenzten Zinsen auf die Unternehmensanleihe.

(35) Ertragsteuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2014
TEUR TEUR
Inländische Ertragsteuer -768 -3.430
Ausländische Ertragsteuer -12.684 -3.823
Tatsächlicher Ertragsteuer-
aufwand -13.452 -7.253
Latenter
Ertragsteueraufwand -32.337 -9.084
Gesamter
Ertragsteueraufwand -45.789 -16.337
davon periodenfremde
latente Ertragsteuern -8.242 -3.043
davon periodenfremde
tatsächliche Ertragsteuern -765 -386

In den Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Erträge sowie die latenten Ertragsteuerabgrenzungen enthalten. Die latenten Ertragsteuern

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Die Nordex-Gruppe hat Eventualschulden aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses zum Bilanzstichtag nicht hinreichend für die Bildung einer Rückstellung war.

Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Das Aufsichtsratsmitglied der Nordex SE, Herr Jan Klatten, ist seit 2014 über die Gesellschaft momentum infra 1 GmbH, bei der Herr Klatten zudem als Geschäftsführer tätig ist, mit 44,2% an der polnischen Windparkgesellschaft C&C Wind Sp. z o.o. beteiligt. Momentum infra 1 GmbH hat als erfolgreichster Bieter im Rahmen eines marktweiten Bietungsverfahrens diese Beteiligung erworben. Die Anteile an der momentum infra 1 GmbH werden mehrheitlich von der momentum-capital Verwaltungsgesellschaft mbH gehalten. Auch die Nordex-Gruppe ist über die Nordex Windpark Beteiligung GmbH mit 40% an der C&C Wind Sp. z o.o. beteiligt, die daher als ein assoziiertes Unternehmen einzuordnen ist. Geschäftsvorfälle mit Herrn Klatten oder der Gesellschaft momentum infra 1 GmbH sind wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen gewesen.

Weiterhin ist die Nordex-Gruppe mit 75% an der natcon7 GmbH beteiligt, die damit ein verbundenes nicht konsolidiertes Unternehmen darstellt. Als assoziierte Unternehmen sind neben der C&C Wind Sp. z o.o. die Anteile an der Beebe Renewable Energy 2 LLC (50 %), der KNK Wind GmbH (38,89%), der Way Wind LLC (36,15%) und der GN Renewable Investments S.á.r.l. (30%) zu klassifizieren. Zu Einzelheiten wird auf die dem Anhang als Anlage beigefügte Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2015 verwiesen.

Nahestehende
Personen und
Betrag der
Geschäftsvorfälle
Betrag der
Geschäftsvorfälle
Ausstehende Salden
Forderungen (+)/
Ausstehende Salden
Forderungen (+)/
Unternehmen 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014 Verbindlichkeiten (-)
31.12.2015
Verbindlichkeiten (-)
31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR
natcon7 GmbH 7.441 7.881 -1.539 -2.325
C&C Wind Sp. z o.o. 38.644 7.466 2.294 9.940
KNK Wind GmbH 189 189 879 6.897
GN Renewable
Investments S.á.r.l. 129 87 6.622 5.465

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Organe der Nordex SE

Aufsichtsrat

Während des Geschäftsjahres 2015 und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 waren als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt:

Dr. Wolfgang Ziebart, Starnberg Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Präsidiums und Mitglied des Strategie- und Technikausschusses

  • Ehemaliger Group Engineering Director der Jaguar Land Rover Automotive PLC, Großbritannien
  • · Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Infineon AG
  • Ehemaliges Mitglied des Vorstands der BMW AG
  • Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Continental AG
  • · Mitglied des Aufsichtsrats der ASML Holding N.V., Niederlande
  • · Mitglied des Board of Director der Autoliv Inc., Stockholm

Jan Klatten, München

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Strategieund Technikausschusses

  • Geschäftsführender Gesellschafter der momentum Beteiligungsgesellschaft mbH
  • · Vorsitzender des Aufsichtsrats der asturia Automotive Systems AG

Dr. Heinz van Deelen, München

Mitglied des Strategie- und Technikausschusses (seit 9. Januar 2015) und Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee) (bis 9. Januar 2015)

· Vorsitzender des Vorstands der Consline AG

Frank Lutz, München

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee) (seit 9. Januar 2015)

· Mitglied des Vorstands der Covestro AG und der Covestro Deutschland AG

Martin Rey, Traunstein

Mitglied des Präsidiums, Vorsitzender des Prüfungsausschusses (Audit Committee)

  • · Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Maroban GmbH
  • · Mitglied des Aufsichtsrats (Board) der BayWa r.e. USA LLC, USA
  • · Mitglied des Aufsichtsrats (Board) der Knight Infrastructure B.V., Niederlande

Annette Stieve, Wennigsen

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee)

  • · Mitglied der Geschäftsführung der Faurecia Automotive GmbH, Chief Financial Officer North East Europe der Faurecia Group
  • · Mitglied des Regionalbeirats Mitte der Commerzbank AG

Vorstand

Lars Bondo Krogsgaard, Hamburg Vorsitzender des Vorstands, Chief Executive Officer (seit 1. Juni 2015) Chief Customer Officer (bis 31. Mai 2015)

Dr. Jürgen Zeschky, Hamburg

Vorsitzender des Vorstands, Chief Executive Officer (bis 31. Mai 2015)

Ulric Bernard Schäferbarthold, Hamburg Chief Financial Officer

Den Organmitgliedern waren zum 31. Dezember 2015 folgende Aktien zuzurechnen:

Name Organ-
stellung
Aktien
Dr. Wolfgang
Ziebart
Aufsichtsrat 10.000 direkt
Jan Klatten Aufsichtsrat 18.482.000 über eine Beteili-
gung an der momentum-
capital Vermögensverwal-
tungsgesellschaft mbH und
der Ventus Venture Fund
GmbH & Co. Beteiligungs KG

Auf die Vorstände entfallen keine Aktienoptionen an der Nordex SE (2014: 75.000 Stück).

Vergütungsbericht

Vorstand

Entsprechend den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), beschließt der Aufsichtsrat über die Vergütungshöhen, die Vergütungsstruktur und das Vergütungssystem des Vorstands und überprüft diese regelmäßig. Bei der Festlegung der Verqütung orientiert sich der Aufsichtsrat an der Größe und Komplexität der Nordex SE, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen und des internen Gehaltsgefüges. Weitere Kriterien sind die Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder.

lm Vergütungsbericht werden die Grundzüge des Verqütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe der individuellen Verqütung dargestellt. Die Angaben entsprechen den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Einbeziehung der Grundsätze des Deutschen Rechnungslegung Standards Nr. 17 (DRS 17), den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS).

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Vergütung der Vorstände besteht aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsabhängigen Komponenten, die den Erfolg eines Geschäftsjahres sowie den langfristigen Unternehmenserfolg abbilden.

Die erfolgsunabhängigen Komponenten umfassen ein monatlich ausgezahltes Jahresgrundgehalt und marktübliche Nebenleistungen. Darunter fallen die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Mitbenutzung, Versicherungen gegen dienstliche und private Unfälle für den Invaliditäts- bzw. Todesfall sowie die Prämie für die D&O-Versicherung, soweit diese den gesetzlich für Vorstände vorzusehenden Selbstbehalt übersteigt. Die Prämie der D&O-Versicherung lässt sich nicht auf die Vorstandsmitglieder herunterbrechen, da die Versicherungssumme die Deckung aller Organe und leitenden Angestellten enthält.

Die Höhe der Tantieme ist abhängig von der Erreichung finanzieller und nicht finanzieller Ziele sowie einem diskretionären Faktor, der durch den Aufsichtsrat festgelegt wird. Das finanzielle Ziel bildet das jährliche, durch die Gesellschaft erwirtschaftete EBT. Die nicht finanziellen Bemessungsgrundlagen werden zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat der Nordex SE festgelegt. Die Erfüllung der Kriterien wird zum Ende der Performance-Periode vom Aufsichtsrat bewertet. Die Erreichung finanzieller und nicht finanzieller Ziele fließt zu gleichen Teilen in die Ermittlung der Tantieme ein.

Die erfolgsabhängige Komponente mit langfristiger Anreizwirkung bestimmt sich anhand des vertraglich vereinbarten Zielbetrags, der mittels des bei Gewährung gültigen Aktienkurses der Nordex-Aktie in virtuelle Nordex-Aktien (Performance Share Units) umgerechnet wird. Zudem wird der Zielerreichungsgrad, der sich aus der Entwicklung der Bruttorendite der Nordex-Aktie (im Sinne eines Total Shareholder Return) im Vergleich zum arithmetischen Mittel der Entwicklung der Performance-Indizes DAX, MDAX und TecDAX ableitet, festgelegt. Anhand der Anzahl virtueller Nordex-Aktien und des Zielerreichungsgrades wird die finale Anzahl erreichter Performance Share Units ermittelt. Die final erreichte Anzahl an Performance Share Units wird mit dem zum Ende der Performance-Periode gültigen Kurs der Nordex-Aktie multipliziert und bestimmt so den Auszahlungsbetrag. Ein Drittel des Netto-Auszahlungsbetrags aus dem Performance-Share-Unit-Plan ist durch das Vorstandsmitglied in Nordex-Aktien mit einer Haltefrist von zwei Jahren zu investieren.

Der beizulegende Zeitwert der Performance Share Units wurde für die Bilanzierung nach IFRS 2 ("Sharebased Payment") mithilfe eines anerkannten finanzmathematischen Verfahrens ermittelt. Bei der hierfür angewendeten Monte-Carlo-Simulation wird auf Basis von Zufallszahlen eine große Anzahl unterschiedlicher Entwicklungspfade der Nordex-Aktie (unter Berücksichtigung reinvestierter Dividenden) sowie der Vergleichsindizes DAX, MDAX und TecDAX simuliert. Die Ableitung der Bewertung zugrunde liegenden Volatilitäten und Korrelationen erfolgte auf Basis historischer Volatilitäten und Korrelationen. Der risikofreie Zinssatz wurde auf Basis des Renditeniveaus von Staatsanleihen ermittelt.

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Gewährte
Zuwendungen
nach DCGK
L. Krogsgaard Dr. J. Zeschky B. Schäferbarthold
Min. Max. Min. Max. Min. Max.
2015
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2014
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2015
EUR
2015
EUR
2015
EUR
2014
EUR
2015
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2015
EUR
Festvergütung 400.833 360.000 400.833 400.833 286.667 430.000 286.667 286.667 341.500 341.500 341.500 341.500
Nebenleistung 15.038 14.182 15.038 15.038 9.625 17.413 9.625 9.625 15.644 15.644 15.644 15.644
Summe Fest-
einkommen
415.871 374.182 415.871 415.871 296.292 447.413 296.292 296.292 357.144 357.144 357.144 357.144
Tantieme 200.417 343.712 0 400.833 230.0001 460.000 n.a.1 n.a.' 166.042 293.000 0 332.083
Mehrjährige
variable
Vergütung
422.386 261.224 O 601.251 391.835 n.a. n.a. 379.357 261.224 0 540.000
Performance
Share Units
2015—2017
422.386 O 601.251 379.357 0 540.000
Performance
Share Units
2014-2016
261.224 391.835 261.224
Gesamt-
vergütung
1.038.674 979.118 415.871 1.417.955 526.292 1.299.248 n.a.] n.a.l 902.543 911.368 357.144 1.229.227

¹Auszahlung entsprechend Aufhebungsvereinbarung

Die nachfolgende Tabelle nach DCGK entspricht bei den fixen sowie bei den einjährigen variablen Vergütungsbestandteilen den Zuflüssen für das laufende Geschäftsjahr. Die Tabelle gibt außerdem den Auszahlungsbetrag aus mehrjährigen variablen Vergütungen wieder, deren Planlaufzeit im Berichtsjahr endet:

Zuflüsse nach DCGK L. Krogsgaard Dr. J. Zeschky B. Schäferbarthold
2015 2014 2015 2014 2015 2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Festvergütung 400.833 360.000 286.667 430.000 341.500 341.500
Nebenleistung 15.038 14.182 9 625 17 413 15.644 15.644
Summe Festeinkommen 415.871 374.182 296.292 447.413 357.144 357.144
Tantieme 400.833 343.712 230.000 460.000 332.083 293.000
Mehrjährige variable Vergütung 540.000 300.750 1.767.750
Aktienoptionen 300.750 1.767.750
Performance Share Units
2013-2015 540.000
Gesamtvergütung 1.356.704 1.018.644 2.294.042 907.413 689.227 650.144

Zum Berichtsstichtag noch nicht ausgezahlt waren für Herrn Krogsgaard die Performance-Share-Unit-Tranchen 2013, 2014 und 2015 sowie die Short Term Incentives 2015. Bei Herrn Schäferbarthold waren zum 31. Dezember 2015 die Zahlung der Performance-Share-Unit-Tranchen 2014 und 2015 und die Short Term Incentives 2015 noch offen.

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Die Angaben nach IAS 24.17 und IAS 24.18 stellen sich wie folgt dar:

2013 2014 2015
Aufwand Rück-
stellung
Aufwand Rück-
stellung
Aufwand Rück-
stellung
FUR EUR EUR EUR EUR EUR
a) Kurzfristig fällige Leistungen 177.085 O 187.500 O 261.250 0
b) Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
0 0 0 0 0 0
c) Andere langfristige Leistungen 0 0 0 O 0 0
d) Leistungen aus Anlass der Beendi-
gung des Arbeitsverhältnisses
0 0 0 0 0 O
e) Anteilsbasierte Vergütung 0 0 0 0 0 O

Zum Berichtsstichtag am 31. Dezember 2015 waren noch keine Aufsichtsratsvergütungen ausgezahlt.

Bezüge/Pensionsrückstellung ehemaliger Vorstände

Für zwei ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit einer unverfallbaren Anwartschaft sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 378 (2014: TEUR 427) gebildet worden.

Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2015 betragen für die Abschlussprüfung TEUR 459 (2014: TEUR 320). Auf Steuerberatungsleistungen entfielen TEUR 137 (2014: TEUR 63). Für sonstige Leistungen sind TEUR 381 Honorare (2014: TEUR 3) angefallen.

Nordex SE Rostock, den 18. März 2016

L. Krogsgaard Vorsitzender des Vorstands

/ B. Schäferbarthold Vorstand

Diese Seite bleibt aus technischen Gründen frei.

Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Buchwert
Anfangs
bestand
01.01.2015
Zugänge Abgänge Um
buchun
gen
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2015
Anfangs
bestand
01.01.2015
Zugänge Abgänge Fremd
währung
End
bestand
31.12.2015
31.12.2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 75.485 5.789 223 6.853 881 88.785 33.007 2.861 185 842 36.525 52.260
Technische Anlagen und Maschinen 110.568 18.765 12.452 6.320 –106 123.095 52.546 17.334 11.326 395 58.949 64.146
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
58.036 14.665 6.770 0 629 66.560 36.229 8.358 6.604 521 38.504 28.056
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
15.508 471 0 –13.173 –12 2.794 1.622 0 0 20 1.642 1.152
Summe Sachanlagen 259.597 39.690 19.445 0 1.392 281.234 123.404 28.553 18.115 1.778 135.620 145.614
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 14.461 0 0 0 0 14.461 4.501 0 0 0 4.501 9.960
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 148.633 30.949 60 0 0 179.522 42.515 26.075 1 0 68.589 110.933
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 20.200 4.461 910 0 243 23.994 17.334 1.511 909 262 18.198 5.796
Summe immaterielle Vermögenswerte 183.294 35.410 970 0 243 217.977 64.350 27.586 910 262 91.288 126.689
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Buchwert
Anfangs
bestand
01.01.2014
Zugänge Abgänge Um
buchun
gen
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2014
Anfangs
bestand
01.01.2014
Zugänge Abgänge Um
buchun
gen
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2014
31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 87.340 2.499 17.535 720 2.461 75.485 45.541 1.789 16.913 199 2.391 33.007 42.478
Technische Anlagen und Maschinen 91.748 16.212 8.332 8.981 1.959 110.568 45.323 12.383 6.598 –45 1.483 52.546 58.022
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
49.466 11.408 3.373 –691 1.226 58.036 30.420 7.497 2.455 –154 921 36.229 21.807
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
10.453 14.168 134 –9.010 31 15.508 354 1.225 0 0 43 1.622 13.886
Summe Sachanlagen 239.007 44.287 29.374 0 5.677 259.597 121.638 22.894 25.966 0 4.838 123.404 136.193
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 14.461 0 0 0 0 14.461 4.501 0 0 0 0 4.501 9.960
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 137.283 30.694 19.344 0 0 148.633 42.968 18.490 18.943 0 0 42.515 106.118
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 24.309 1.307 5.958 0 542 20.200 21.106 1.640 5.948 0 536 17.334 2.866
Summe immaterielle Vermögenswerte 176.053 32.001 25.302 0 542 183.294 68.575 20.130 24.891 0 536 64.350 118.944

Aufstellung des Anteilsbesitzes

zum 31. Dezember 2015

Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2015
Eigenkapital
01.01.–31.12.2015
Beteiligung
über
Konsolidierte verbundene Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Nordex SE, Rostock (Konzernobergesellschaft)1 EUR –15.326.420,36 311.444.385,06
Beebe Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 346.705,53 0,00 Nordex USA Management LLC
Eólicos R4E S.A. de C.V., Tegucigalpa/Honduras EUR 100,00 –1.015.356,44 4.738.015,49 Nordex USA Management LLC
Green Hills Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 0,00 0,00 Nordex USA Inc.
Nordex (Beijing) Wind Power Engineering & Technology Co. Ltd., Peking/VR China EUR 100,00 –3.111.859,15 –4.963.838,25 Nordex Energy GmbH
Nordex (Chile) SpA, Santiago/Chile EUR 100,00 –2.925.846,25 3.058.313,35 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Nordex (Dongying) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd., Dongying/VR China EUR 100,00 –356.061,85 –829.609,45 Nordex Energy GmbH
Nordex Education Trust, Kapstadt/Südafrika EUR 100,00 –683.786,60 –1.358.005,47 Nordex Energy South Africa (Pty.) Ltd.
NordexEnergy Uruguay S.A., Montevideo/Uruguay EUR 100,00 –3.373.669,97 10.051.212,16 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy B.V., Rotterdam/Niederlande EUR 100,00 –1.353.702,34 45.698.784,13 Nordex SE
Nordex Energy GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 7.607.762,18 Nordex SE
Nordex Energy Ibérica S.A., Barcelona/Spanien EUR 100,00 617.942,60 9.514.538,07 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy Ireland Ltd., Dublin/Irland EUR 100,00 1.467.018,73 –3.599.533,67 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy Romania S.r.l., Bukarest/Rumänien EUR 99,98/0,02 502.639,68 –152.388,96 Nordex Energy B.V./Nordex Energy GmbH
Nordex Energy South Africa RF (Pty.) Ltd., Illovo/Südafrika EUR 100,00 6.553.944,15 4.590.798,47 Nordex Energy GmbH/
Nordex Education Trust
Nordex Enerji A.S., Istanbul/Türkei EUR 17,15/82,31/
0,18/0,18/
0,18
15.281.585,86 17.912.495,28 Nordex Energy B.V./Nordex SE/
Nordex Energy GmbH/Nordex
Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Nordex Forum II GmbH & Co. KG EUR 100,00 –9.180,07 –9.180,07 Nordex Energy GmbH
Nordex Forum II Verwaltungs GmbH EUR 100,00 –6.025,99 18.974,01 Nordex Energy GmbH
Nordex France S.A.S., La Plaine Saint-Denis/Frankreich EUR 100,00 6.100.029,49 14.166.620,79 Nordex Energy B.V.
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 52.000,00 Nordex SE
Nordex Hellas Monoprosopi EPE, Athen/Griechenland EUR 100,00 545.944,27 1.337.307,53 Nordex Energy GmbH
Nordex Italia S.r.l., Rom/Italien EUR 100,00 3.398.793,40 25.590.614,87 Nordex Energy B.V.
Nordex Offshore GmbH, Hamburg EUR 100,00 –8.915.166,54 –9.397.442,47 Nordex SE
Nordex Pakistan (Private) Ltd., Islamabad/Pakistan3 EUR 100,00 –3.216.125,20 –5.639.681,34 Nordex Energy GmbH
Nordex Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen EUR 99,00/1,00 2.959.131,26 7.713.406,21 Nordex Energy B.V./Nordex Energy GmbH
Nordex Singapore Equipment Private Ltd., Singapur/Singapur3 EUR 100,00 –4.952.994,60 –10.130.715,52 Nordex Energy GmbH
Nordex Singapore Service Private Ltd., Singapur/Singapur3 EUR 100,00 –180.594,60 –2.280.618,13 Nordex Energy GmbH
Nordex Sverige AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –9.254.952,28 27.233,13 Nordex Energy B.V.
Nordex UK Ltd., Manchester/Vereinigtes Königreich EUR 100,00 –2.952.485,75 141.730,22 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Inc., Chicago/USA EUR 100,00 –11.066.727,16 –17.095.408,16 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Management LLC, Chicago/USA EUR 100,00 2.140.455,88 –102.007,44 Nordex USA Inc.
Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 74.825,12 Nordex SE
Nordex (Yinchuan) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd., Ningxia/VR China EUR 100,00 –3.796.203,24 –5.105.629,99 Nordex Energy GmbH
NPV Dritte Windpark GmbH & Co. KG, Hamburg EUR 100,00 –22.112,24 20.794,46 Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Way Wind, LLC, Delaware/USA EUR 100,00
F-67
412.627,22 –342.388,08 Nordex USA Inc.
Währung Anteil am Ergebnis Eigenkapital Beteiligung
Kapital in % 01.01.–31.12.2015 01.01.–31.12.2015 über
Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Éoles Futur Eurowind France S.A.S., Paris/Frankreich EUR 100,00 250.314,18 508.385,69 Nordex France S.A.S.
Farma Wiatrowa Liw Sp. z o.o., Warschau/Polen3 EUR 99,00/1,00 –43.587,19 –62.919,26 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa NDX1 Sp. z o.o., Warschau/Polen3 EUR 100,00 –123.620,29 –355.982,83 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Farma Wiatrowa NXD V Sp. z o.o., Warschau, Polen3 EUR 99,00/1,00 –29.907,54 –32.573,10 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa Rozdrazew Sp. z o.o., Warschau/Polen (ex. Belzyce)3 EUR 99,00/1,00 –130.009,31 –236.727,69 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa Wymyslów Sp. z o.o., Warschau/Polen3 EUR 99,00/1,00 –29.907,54 –32.573,10 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
natcon7 GmbH, Hamburg3 EUR 75,00 833.867,60 1.692.766,10 Nordex SE
Nordex Windpark Verwaltung GmbH, Hamburg EUR 100,00 37.141,78 41.039,10 Nordex SE
Parc Éolien de Zondrange S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.836,75 7.629,37 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex Belgique I (SPRC), Brüssel/ Belgien3 EUR 99,00/1,00 –17.443,00 1.157,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Parc Éolien Nordex Belgique II (SPRC), Brüssel/ Belgien3 EUR 99,00/1,00 –9.472,00 9.128,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Parc Éolien Nordex I S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 17.504,64 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex II S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –13.661,07 7.506,52 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex III S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –7.807,14 8.887,31 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex IV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 19.502,22 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex V S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.223,29 19.279,29 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –26.184,67 –23.414,37 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.159,13 19.343,61 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex IX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.140,56 19.744,12 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex X S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 17.969,07 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XVIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –5.288,19 10.081,84 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –32.365,63 –10.610,12 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –30.367,68 –8.797,55 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.187,73 19.520,13 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.141,09 19.794,35 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 19.692,01 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 19.691,76 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.253,09 19.549,40 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –10.597,09 8.450,82 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.218,53 19.617,93 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.171,59 19.635,14 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXXI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.416,70 19.286,58 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXXII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.293,03 19.665,06 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.555,85 11.705,32 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.898,27 12.790,24 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.024,26 12.331,45 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.832,43 11.764,54 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.281,09 33.578,18 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LVI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.287,25 33.560,18 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LVII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.287,05 33.577,58 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LVIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.006,21 33.798,92 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00
F-68
–2.006,21 33.798,92 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.006,21 33.798,92 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2015
Eigenkapital
01.01.–31.12.2015
Beteiligung
über
Parc Éolien Nordex LXI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.006,21 33.798,92 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXIV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXVI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXVII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXVIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parque Eólico Hacienda Quijote SpA, Chile EUR 100,00 Nordex (Chile) SpA
Parque Eólico Llay-Llay SpA, Chile EUR 100,00 Nordex (Chile) SpA
Qingdao Huawei Wind Power Co. Ltd., Qingdao/VR China3 EUR 66,70 –1.183.860,39 646.380,97 Nordex Energy GmbH
Sechste Windpark Support GmbH & Co. KG, Hamburg EUR 100,00 –25.198,02 –29.745,65 Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Vientos de Chinchayote, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Baranquilla, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Caguasca, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Quesera, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Roble, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de San Juan, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vindkraftpark Aurvandil AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –2.716,90 8.077,67 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Brynhild AB, Uppsala, Schweden EUR 100,00 –6.226,29 7.933,99 Nordex Sverige AB
Vindkraftpark Dieser AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –541,64 2.730,83 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Embla AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –541,64 2.730,83 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Freja AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –541,64 2.730,83 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Assoziierte Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Beebe Renewable Energy 2, LLC, Delaware/USA EUR 50,00 0,00 0,00 Nordex USA Inc.
C&C Wind Sp. z o.o., Natolin/Polen3 EUR 40,00 2.188.003,18 8.780.244,66 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
GN Renewable Investments S.àr.l., Luxemburg/Luxemburg3 EUR 30,00 6.437.244,32 7.033.437,12 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
KNK Wind GmbH, Frankfurt am Main3 EUR 38,89 –1.096.120,87 1.559.653,10 Nordex Offshore GmbH
Way Wind LLC, Nebraska/USA EUR 36,15 0,00 0,00 Way Wind, LLC, Delaware/USA
Sonstige Anteile (nicht konsolidiert)
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Eoliennes de la Vallée S.A.S., Amiens/ Frankreich EUR 50,00 –2.569,00 4.882,00 Nordex France S.A.S.
K/S Whitewater Wind Power Invest I, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest I ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 33,33 20.559,56 –203.959,22 Nordex Energy GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest VII, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest VII ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 11,11 –28.617,86 –229.959,88 Nordex Energy GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest VIII, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest VIII ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 11,11 49.250,06 –210.839,66 Nordex Energy GmbH
Vent d'est S.àr.l., Paris/Frankreich3 EUR 50,00 –1.081,10 –6.204,71 Nordex France S.A.S.
Vent Local S.A.S., Vienne/Frankreich2 EUR 9,00 –36.042,00 61.557,00 Nordex France S.A.S.

1Gewinnabführungsvertrag; Jahresergebnis und Eigenkapital nach Ergebnisabführung bzw. Ergebnisübernahme nach landesrechtlichen Vorschriften 2Abschluss zum 31.12.2014

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Nordex SE Rostock, den 18. März 2016

L. Krogsgaard Vorsitzender des Vorstands

B. Schäferbarthold Vorstand

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Nordex SE, Rostock, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung. Eigenkapitalveränderungsrechnung. Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht der Nordex SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsiahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsvstems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die

Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, den 18. März 2016

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Claus Brandt Wirtschaftsprüfer

Dr. Thomas Ull Wirtschaftsprüfer

Konzernabschluss der Nordex SE zum 31. Dezember 2014 (IFRS)

Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2014

Aktiva Anhang 31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Flüssige Mittel (1) 313.420 332.963
Festgelder (1) 75.000 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen (2) 185.461 214.028
Vorräte (3) 273.880 263.905
Forderungen aus Ertragsteuern 1.720 50
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (4) 27.513 33.444
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte (5) 44.211 55.111
Kurzfristige Aktiva 921.205 899.501
Sachanlagen (6) 136.193 117.369
Geschäfts- oder Firmenwert (7) 9.960 9.960
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen (8) 106.118 94.315
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (ਰੇ) 2.866 3.203
Finanzanlagen (10) 2.211 4.681
Anteile an assoziierten Unternehmen (11) 13.320 7.852
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte (12) 3.131 3.522
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte (13) 13 101
Latente Steueransprüche (14) 44.833 50.855
Langfristige Aktiva 318.645 291.858
Aktiva 1.239.850 1.191.359
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Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Anhang 01.01 .-
31.12.2014
01.01 .-
31.12.2013
TEUR TEUR
Umsatzerlöse (27) 1.734.531 1.429.276
Bestandsveränderungen und andere
aktivierte Eigenleistungen (28) 4.934 73.008
Gesamtleistung 1.739.465 1.502.284
Sonstige betriebliche Erträge (29) 22.671 6.832
Materialaufwand (30) -1.342.707 -1.151.066
Personalaufwand (31) -167.728 -153.237
Abschreibungen (32) -43.024 -39.235
Sonstige betriebliche Aufwendungen (33) -130.652 -121.246
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 78.025 44.332
Erträge aus Beteiligungen 330 254
Ergebnis aus der At-Equity Bewertung -2.477 -463
Abschreibungen auf Finanzanlagen -2.506 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.429 1.847
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -20.458 -27.769
Finanzergebnis (34) -22.682 -26.131
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 55.343 18.201
Ertragsteuern (35) -16.337 -7.938
Konzerngewinn 39.006 10.263
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 39.006 10.243
Minderheitsgesellschafter 0 20
Ergebnis je Aktie (in EUR) (36)
Unverwässert1 0,48 0,14
Verwässert2 0,48 0.14

¹Auf der Basis von durchschnittlich gewichtet 80,882 Millionen Aktien (2013: 74,196 Millionen Aktien)

²Auf der Basis von durchschnittlich gewichtet 80,957 Millionen Aktien (2013: 74,321 Millionen Aktien)

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

01.01 .- 01.01 .-
31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Konzerngewinn 39.006 10.263
Sonstiges Ergebnis
Posten, die gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung -1.582 -492
Cash Flow Hedges -13.071 10.831
Latente Steuern 4.007 -3.249
Posten, die nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -341 -60
Latente Steuern 109 17
Konzerngesamtergebnis 28.128 17.310
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 28.128 17.290
Minderheitsgesellschafter 0 20

Konzern-Kapitalflussrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

01.01 .- 01.01 .-
31.12.2014 31.12.2013
TFUR TEUR
Laufende Geschäftstätigkeit
Konzerngewinn 39.006 10.263
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 45.530 39.235
== Konzerngewinn zzgl. Abschreibungen 84.536 49.498
Zunahme der Vorräte -9.975 -39.397
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen 28.567 31.734
—————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————— Ab-Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -12.771 933
+ Zunahme der erhaltenen Anzahlungen – passiv 65.176 67.305
Einzahlungen aus der Veränderung des Working Capital 70.997 60.575
+/- Ab-/Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 20.552 -24.731
+ Zunahme der Pensionsrückstellungen 344 246
Abnahme der Sonstigen Rückstellungen -9.897 -19.904
-/+ Ab-/Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -8.970 13.522
—————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————— Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens -6.023 1.651
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -2.429 -1.847
+ erhaltene Zinsen 2.328 1.618
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20.458 27.769
gezahlte Zinsen -19.916 -27.250
+ Ertragsteuern 16.337 7.938
gezahlte Steuern -2.728 -852
-/+ Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen -5.299 9.856
== Ein-/Auszahlungen aus der restlichen laufenden Geschäftstätigkeit 4.757 -11.984
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 160.290 98.089
Investitionstätigkeit
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens/immateriellen Anlagevermögens 9.842 567
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/
immaterielle Anlagevermögen -77.048 -73.357
+ Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 3.057 1.088
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -8.201 -4.308
Einzahlungen aus Investitionsfördermitteln 760 1.733
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -71.590 -74.277
01.01 .- 01.01 .-
31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aufgrund von Kapitalerhöhungen 0 71.783
Rückzahlungen Bankkredite -25.316 -27.689
Anlage Festgelder -75.000 0
Rückzahlung Finanzierungsleasing -12.963 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -113.279 44.094
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -24.579 67.906
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 332 963 274.779
Finanzmittelbestand aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises 0 56
+/- Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands 5.036 -9.778
== Finanzmittelbestand am Ende der Periode
(Flüssige Mittel gemäß Konzernbilanz) 313.420 332.963

¹Treuhandkonto TEUR 392 (2013: TEUR 111)

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Andere
Gewinn
rücklagen
Cash Flow
Hedges
Fremd
währungs
ausgleichs
posten
Konzern
ergebnis
vortrag
Konzern
ergebnis
Den Gesellschaftern
des Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am
Eigenkapital
Summe
Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
01.01.2014 80.882 242.888 –10.920 6.163 3.344 45.778 0 368.135 368.135
Bilanzierung des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms 0 –264 0 0 0 0 0 –264 –264
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 –232 –9.064 –1.582 0 39.006 28.128 28.128
Konzern-Gewinn/-Verlust 0 0 0 0 0 0 39.006 39.006 39.006
Sonstiges Ergebnis
Posten, die gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung 0 0 0 0 –1.582 0 0 –1.582 –1.582
Cash Flow Hedges 0 0 0 –13.071 0 0 0 –13.071 –13.071
Latente Steuern 0 0 0 4.007 0 0 0 4.007 4.007
Posten, die nicht in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten
Pensionsplänen
0 0 –341 0 0 0 0 –341 –341
Latente Steuern 0 0 109 0 0 0 0 109 109
Gewinnverwendung und Einstellung
Konzernergebnis in den Konzernergebnisvortrag
0 0 3.201 0 0 35.805 –39.006 0 0
31.12.2014 80.882 242.624 –7.951 –2.901 1.762 81.583 0 395.999 395.999

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013

Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Andere
Gewinn
rücklagen
Cash Flow
Hedges
Fremd
währungs
ausgleichs
Konzern
ergebnis
vortrag
Konzern
ergebnis
Den Gesellschaftern
des Mutterunterneh
mens zurechenbarer
Minderheits
gesellschafter
Summe
Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR posten
TEUR
TEUR TEUR Anteil am Eigenkapital
TEUR
TEUR TEUR
01.01.2013 73.529 179.256 –10.877 –1.419 3.836 34.391 0 278.716 275 278.991
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0 –177 –80 –257 –295 –552
Kapitalerhöhung
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 7.353 66.177 0 0 0 0 0 73.530 0 73.530
Kosten der Kapitalerhöhung 0 –1.747 0 0 0 0 0 –1.747 0 –1.747
Ertragsteuern 0 524 0 0 0 0 0 524 0 524
Bilanzierung des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms 0 79 0 0 0 0 0 79 0 79
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 –43 7.582 –492 0 10.243 17.290 20 17.310
Konzern-Gewinn 0 0 0 0 0 0 10.243 10.243 20 10.263
Sonstiges Ergebnis
Posten, die gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung 0 0 0 0 –492 0 0 –492 0 –492
Cash Flow Hedges 0 0 0 10.831 0 0 0 10.831 0 10.831
Latente Steuern 0 0 0 –3.249 0 0 0 –3.249 0 –3.249
Posten, die nicht in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten
Pensionsplänen
0 0 –60 0 0 0 0 –60 0 –60
Latente Steuern 0 0 17 0 0 0 0 17 0 17
Gewinnverwendung und Einstellung Konzernergebnis
in den Konzernergebnisvortrag
0 –1.401 0 0 0 11.564 –10.163 0 0 0
31.12.2013 80.882 242.888 –10.920 6.163 3.344 45.778 0 368.135 0 368.135

Konzernanhanq

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Grundlegende Informationen

Die Nordex SE, eine börsennotierte Europäische Aktiengesellschaft, und ihre Tochtergesellschaften im In- und im Ausland entwickeln, fertigen und vertreiben Windenergieanlagen, insbesondere Großanlagen im Megawatt-Bereich. Die Nordex SE hat ihren Sitz in Rostock, Deutschland, die Hauptverwaltung befindet sich in 22419 Hamburg, Langenhorner Chaussee 600, Deutschland.

Die Aktien der Nordex SE sind im Teilbereich des geregelten Handels mit weiteren Zulassungspflichten (TecDAX) der Deutschen Börse zugelassen. Das Nominalkapital beträgt zum 31. Dezember 2014 EUR 80.882.447 (2013: EUR 80.882.447) und teilt sich auf in 80.882.447 (2013: 80.882.447) nennwertlose Stückaktien zu einem rechnerischen Anteil von je EUR 1.

Der Konzernabschluss der Nordex SE für das Geschäftsjahr 2014 wurde am 25. Februar 2015 durch Beschluss des Vorstands und anschließende Übermittlung an den Aufsichtsrat freigegeben.

Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungsund Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Grundlagen der Abschlusserstellung

Der Konzernabschluss der Nordex SE und ihrer Tochtergesellschaften wurde gemäß § 315a HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden alle für das Geschäftsjahr 2014 verbindlichen International Financial Reporting Standards und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewandt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips, ergänzt um die Fair-Value-Bewertung der als Available for Sale klassifizierten finanziellen Vermögenswerte und der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden (einschließlich derivativer Finanzinstrumente).

Der Konzernabschluss wird in TEUR aufgestellt.

Die Aufstellung von im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit größeren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind im Abschnitt "Verwendung von Schätzungen und wesentlichen Ermessensentscheidungen" aufgeführt.

Für das Geschäftsjahr 2014 wendet die Nordex SE - wie im Vorjahr - das Gliederungsprinzip der Bilanz nach kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten und Schulden gemäß IAS 1 an.

Bei der Nordex SE und allen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr.

Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards

Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die 2014 anzuwenden sind:

  • · IAS 27, Separate Abschlüsse Es werden die Vorschriften zu Einzelabschlüssen, die übrig geblieben sind, nachdem die Vorschriften zur Beherrschung in IFRS 10 übernommen wurden, abgebildet.
  • · IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen – Die Vorschriften zu Joint Ventures und assoziierten Unternehmen, die nach der Veröffentlichung von IFRS 11 at-equity bewertet werden, werden dargestellt.
  • · IAS 32, Finanzinstrumente: Angaben Es erfolgt eine Klarstellung einiger Vorschiften zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz.
  • IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten -Die Anhangangaben in Bezug auf den Nutzungswert (Value in Use) und die Angaben hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten (Fair Value less Costs to Sell) werden harmonisiert.
  • · IAS 39. Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung -Es wird geregelt, dass Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert bleiben, wenn bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind.
  • · IFRS 10. Konzernabschlüsse Es wird ein einheitliches Konsolidierungsmodell für sämtliche Unternehmen eingeführt, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt.
  • · IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen Es werden gemeinschaftliche Vereinbarungen realistischer dargestellt, indem mehr auf die Rechte und Verpflichtungen als auf die vertragliche Vereinbarung abgestellt wird. Die Möglichkeit der Quotenkonsolidierung wird abgeschafft.
  • IFRS 12, Angaben zu Anteilen an Unternehmen Es werden die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und IAS 28 in einem Standard zusammengeführt.

Aus der Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die 2014 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewendet werden:

  • · IAS 1, Darstellung des Abschlusses Es werden Hürden beseitigt, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der Annahme im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die Europäische Union.
  • IAS 16, Sachanlagen und IAS 38, Immaterielle Vermögenswerte - Es wird klargestellt, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können. Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der Annahme im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die Europäische Union.
  • · IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer Es wird festgelegt, dass ein Unternehmen im Rahmen der Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen Beiträge von Arbeitnehmern (oder dritten Parteien), die mit der Dienstzeit verknüpft sind, Dienstleistungsperioden als Reduzierung des Dienstzeitaufwands zurechnen muss.
  • IAS 27, Separate Abschlüsse Die At-Equity-Bewertung wird als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen. Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss wieder zugelassen. Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der Annahme im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die Europäische Union.
  • IAS 28, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen und IFRS 10. Konzernabschlüsse – Es wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem Joint Venture oder assoziierten Unternehmen das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen. Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der Annahme im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die Europäische Union.
  • IFRS 9, Finanzinstrumente Es werden das neue Modell der erwarteten Verluste in Bezug auf Wertminderungen und begrenzte Änderungen bei den Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte aufgezeigt. Damit kann

die bisher unter IAS 39 vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung von IFRS 9 ersetzt werden. Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der Annahme im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die Europäische Union.

  • IFRS 11. Gemeinschaftliche Vereinbarungen Es wird dargelegt, dass der Erwerber von Anteilen an einer gemeinsamen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb wie in IFRS 3 definiert darstellen, alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS anzuwenden hat, solange diese nicht im Wiederspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen. Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der Annahme im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die Europäische Union.
  • IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden Der Standard ersetzt IAS 11, IAS 18 und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen und schreibt vor. wann und in welcher Höhe Frlöse auf der Basis eines einzigen, prinzipienbasierten fünfstufigen Modells zu erfassen sind. Die Anwendung gilt für fast alle Verträge mit Kunden, die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse. Finanzinstrumente und Versicherungsverträge. Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der Annahme im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die Europäische Union.
  • · IFRIC 21, Abgaben Es werden Leitlinien dazu aufgestellt, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird.
  • Jährliche Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2010 bis 2012 - Es handelt sich um den fünften Sammelstandard zu verschiedenen Änderungen an sechs bestehenden IFRS.
  • · Jährliche Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2011 bis 2013 – Es handelt sich um den sechsten Sammelstandard zu verschiedenen Änderungen an vier bestehenden IFRS.
  • · Jährliche Verbesserungen der IFRS, Zyklus 2012 bis 2014 - Es handelt sich um den siebten Sammelstandard zu verschiedenen Änderungen an vier bestehenden IFRS. Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der Annahme im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die Europäische Union.

Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die Auswirkungen der neuen und geänderten Standards und Interpretationen werden im Detail untersucht.

lm Übrigen entsprechen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden den im Vorjahr angewandten Methoden.

Konsolidierung

Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierter Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsmanagement dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Investor die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet. wenn der Investor die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte ieglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte. Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich ergibt aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher zuvor gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum, der über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen liegt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig. geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Wenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst.

Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in den Gewinn oder den Verlust umgegliedert.

Der Konsolidierungskreis umfasst sechs inländische (2013: sechs) und 27 ausländische (2013: 30) Gesellschaften und setzt sich wie folgt zusammen:

Name Kapital-/Stimm-
rechtsanteil
31.12.2014
0/0
Kapital-/Stimm-
rechtsanteil
31.12.2013
0/0
Nordex SE, Rostock (Konzernobergesellschaft)
Beebe Wind LLC, Delaware/USA 100,0 100,0
Eólicos R4E S.A. de C.V., Tegucigalpa/Honduras 100,0 100,0
Green Hills Wind LLC, Delaware/USA 100,0 100,0
Nordex (Beijing) Wind Power Engineering & Technology Co. Ltd.,
Peking/VR China
100,0 100,0
Nordex (Chile) SpA, Santiago/Chile 100,0 100,0
Nordex (Dongying) Wind Power Equipment
Manufacturing Co. Ltd., Dongying/VR China
100,0 100,0
Nordex Education Trust, Kapstadt/Südafrika 100,0 100,0
NordexEnergy Uruguay S.A., Montevideo/Uruguay 100,0 100,0
Nordex Energy B.V., Rotterdam/Niederlande 100,0 100,0
Nordex Energy GmbH, Hamburg 100,0 100,0
Nordex Energy Ibérica S.A., Barcelona/Spanien 100,0 100,0
Nordex Energy Ireland Ltd., Dublin/Irland 100,0 100,0
Nordex Energy Romania S.r.l., Bukarest/Rumänien 100,0 100,0
Nordex Energy South Africa RF (Pty.) Ltd., Illovo/Südafrika 100,0 100,0
Nordex Enerji A.S., Istanbul/Türkei 100,0 100,0
Nordex France S.A.S., La Plaine Saint-Denis/Frankreich 100,0 100,0
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg 100,0 100,0
Nordex Hellas Monoprosopi EPE, Athen/Griechenland 100,0 100,0
Nordex Italia S.r.l., Rom/Italien 100,0 100,0
Nordex Offshore GmbH, Hamburg 100,0 100,0
Nordex Pakistan (Private) Ltd., Islamabad/Pakistan 100,0 100,0
Nordex Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen 100,0 100,0
Nordex Singapore Equipment Private Ltd., Singapur/Singapur 100,0 100,0
Nordex Singapore Service Private Ltd., Singapur/Singapur 100,0 100,0
Nordex Sverige AB, Uppsala/Schweden 100,0 100,0
Nordex UK Ltd., Manchester/Vereinigtes Königreich 100,0 100,0
Nordex USA Inc., Chicago/USA 100,0 100,0
Nordex USA Management LLC, Chicago/USA 100,0 100,0
Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg 100,0 100,0
Nordex (Yinchuan) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd.,
Ningxia/VR China
100,0 100,0
NPV Dritte Windpark GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0 100,0
Way Wind, LLC, Delaware/USA 100,0 100,0

lm Berichtszeitraum erfolgten keine Erstkonsolidierungen.

Folgende Unternehmen wurden im Geschäftsjahr entkonsolidiert:

Name Zeitpunkt
des Verkaufs
Big Berry Wind Farm LLC,
Delaware/USA¹
Liquidation 03.11.2014
Flat Rock Wind LLC,
Delaware/USA2
Verkauf 25.03.2014
Republic Wind LLC,
Delaware/USA2
Verkauf 25.03.2014

1 Die Entkonsolidierung erfolgte auf den 30. November 2014. 2 Die Entkonsolidierung erfolgte auf den 31. März 2014.

Aus den Entkonsolidierungen von Big Berry Wind Farm LLC, Flat Rock Wind LLC und Republic Wind LLC ergab sich kein Ergebniseffekt. Zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung verfügte keine der Gesellschaften über flüssige Mittel, sodass sich aus dem Abgang der Vermögenswerte und Schulden keine Auswirkungen auf den Cashflow ergeben haben.

Zwischen der Nordex SE und den konsolidierten inländischen Tochtergesellschaften bestehen mit Ausnahme der Nordex Offshore GmbH steuerrechtlich wirksame Ergebnisabführungsverträge. Mit den inländischen Tochtergesellschaften bestehen sowohl körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche als auch umsatzsteuerliche Organschaften mit der Nordex SE. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2014 ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

lm Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen zwischen den einbezogenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.277.785 (2013: TEUR 1.669.404) gegeneinander aufgerechnet.

Konzerninterne Transaktionen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Im Zuge der Aufwandsund Ertragskonsolidierung wurden die aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr und aus internen Umlagen stammenden Aufwendungen und Erträge sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen in Höhe von TEUR 690.754 (2013: TEUR 487.185) eliminiert.

Assoziierte Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt. über die er aber keine Kontrolle besitzt, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20% und 50%.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der At-Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Frwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen der Rücklagen in den Konzernrücklagen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen - inklusive anderer ungesicherter Forderungen – entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet.

Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden – sofern notwendig – geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Verwässerungsgewinne und -verluste, die aus Anteilen an assoziierten Unternehmen resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.

Währungsumrechnung

Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss eines ieden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der funktionalen Währung und der Berichtswährung der Nordex SE.

Transaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläguivalenten und anderer finanzieller Vermögenswerte sowie Finanzschulden resultieren, werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" bzw. den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.

Konzernunternehmen

Die Vermögenswerte und Schulden aller Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden für ieden Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

Erträge und Aufwendungen aller Konzernunternehmen mit einer abweichenden funktionalen Währung werden für jede Gewinn-und-Verlust-Rechnung zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet (es sei denn, die Verwendung des Durchschnittskurses führt nicht zu einer angemessenen Annäherung an die kumulativen Effekte, die sich bei Umrechnung zu den in den Transaktionszeitpunkten geltenden Kursen ergeben hätten; in diesem Fall werden Erträge und Aufwendungen zu ihren Transaktionskursen umgerechnet).

Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als eigener Posten innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst (Fremdwährungsausgleichsposten).

Eine Aufstellung der für den Konzern wichtigsten Wechselkurse, bezogen auf den Euro, ist nachfolgend dargestellt:

Wechselkurse Durchschnittskurse Stichtagskurse
EUR 1,00 für das Geschäfts- zum 31.12.
entspricht jahr
2014 2013 2014 2013
CNY 8,1090 8,1652 7,4437 8,3341
GBP 0,8028 0,8498 0,7789 0,8333
PKR 133,0902 134,7673 122,1493 144,8205
PLN 4,1924 4,2105 4,2820 4,1520
RON 4,4379 4,4138 4,4865 4,4600
SEK 9,1160 8,6625 9,3800 8,8200
IRY 2,8923 2,5537 2,8300 2,9460
USD 1.3189 1,3295 1,2155 1.3769
uyu 30,6466 27,1739 29,1715 29,1206
ZAR 14,3102 12,9216 14,0292 14,4907

Flüssige Mittel und Festgelder

Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände und kurzfristige Bankeinlagen mit ursprünglichen Laufzeiten von bis zu drei Monaten. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden mit den flüssigen Mitteln saldiert. Unter den Festgeldern werden Bankeinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten gezeigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind fällige Beträge aus im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauften Gütern oder aufgebrachten Leistungen. Wenn die voraussichtliche Kollektion in einem Jahr oder weniger (oder innerhalb des normalen Geschäftszvklus, wenn dieser länger ist) erwartet wird. werden die Forderungen als kurzfristig klassifiziert. Andernfalls werden sie als langfristige Forderungen bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden als Ausleihungen und Forderungen klassifiziert. Sie werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertminderungen bewertet, die auf Basis einer individuellen Risikoeinschätzung ermittelt werden.

Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind fällige Beträge aus erbrachten Leistungen im Rahmen von kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) unter Abzug von erwarteten Verlusten erfasst werden. Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen werden als Ausleihungen und Forderungen klassifiziert.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird in der Regel die Durchschnittsmethode angewendet. Die Herstellungskosten umfassen Vollkosten, die auf der Grundlage einer Normalbeschäftigung ermittelt werden. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Produktionskosten die Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen und Altersversorgungsaufwendungen. Darüber hinaus sind fertigungsbezogene Verwaltungsgemeinkosten in die Herstellungskosten eingeflossen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Bau von Windenergieanlagen und deren Komponenten sowie den Vorleistungen für Proiektentwicklung. Rechte und Infrastruktur zugeordnet werden können, werden in die Herstellungskosten mit einbezogen.

Bestandsrisiken im Zusammenhang mit einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Ist der Nettoveräußerungswert der Vorräte zum Abschlussstichtag niedriger als deren Buchwert, werden die Vorräte auf den Nettoveräußerungswert abgeschrieben. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert angestiegen ist. wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands oder als Bestandserhöhung erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte Klassifizierung

Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien unterteilt: "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" (At Fair Value through Profit or Loss), "Ausleihungen und Forderungen" (Loans and Receivables) und "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" (Available for Sale). Auf die Kategorie "Bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte" (Held to Maturity) wird mangels Relevanz für den Konzern nicht weiter eingegangen.

Die Klassifizierung hängt von dem ieweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz.

• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte sind finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Hedges qualifiziert sind. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, sofern ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, ansonsten als langfristig.

• Ausleihungen und Forderungen

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter "Flüssige Mittel", "Festgelder", "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen" sowie unter "Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte" bzw. "Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.

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Wertminderung von Finanzinstrumenten

· Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegen. Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt nur dann eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eingetreten sind (ein "Schadensfall"), ein obiektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und dieser Schadensfall (oder Schadensfälle) eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts hat.

Objektive Hinweise auf einen eingetretenen Wertminderungsaufwand könnten folgende sein: Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten eines Kunden, die Nichteinhaltung oder Nichtzahlung von Zins- oder Kapitalbeträgen, die Wahrscheinlichkeit, einen Bankrott zu erklären oder einer anderen finanziellen Restrukturierung zu unterliegen, und erkennbare Tatsachen, die auf eine messbare Verringerung der geschätzten zukünftigen Kapitalflüsse hindeuten, wie beispielsweise ungünstige Veränderungen der Zahlungslage des Kreditnehmers oder der Wirtschaftslage, die mit dem Leistungsverzug übereinstimmen.

In der Kategorie "Ausleihungen und Forderungen" wird die Höhe des Verlusts aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht erlittener Kreditausfälle) - abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts - ermittelt. Der Buchwert des Vermögenswerts wird reduziert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst.

Wenn sich der Betrag der Wertminderung in einer Folgeperiode reduziert und diese Reduzierung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind (beispielsweise ein besseres Rating), wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

· Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind

Zu iedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob obiektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegen. Im Fall von Schuldinstrumenten werden die oben genannten Kriterien zugrunde gelegt. Im Fall von Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente als Indikator dafür angesehen, dass die Eigenkapitalinstrumente wertgemindert sind. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust – gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich von davor im Hinblick auf den betrachteten finanziellen Vermögenswert erfassten Wertminderungsverlusten - aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Einmal in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht. Wenn, in einer Folgeperiode. der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, welches als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert klassifiziert wurde, sich erhöht und diese Erhöhung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z. B. aufgrund von Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts solange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen.

Für die Anschaffung von Anlagevermögen gewährte Investitionszuschüsse und -zulagen werden in Ubereinstimmung mit IAS 20.24 als Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten behandelt.

Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte linear vorgenommen, wobei die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:

Nutzungs-
dauer
Abschrei-
bungssatz
Grundstücke und Bauten
(Abschreibung nur auf
Bauten) 10-33 Jahre 3%-10%
Technische Anlagen
und Maschinen
3-16 Jahre 6,25 %-33,33 %
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
2–18 Jahre 5,56%-50%

Die Restbuchwerte und die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, werden die Sachanlagen außerplanmäßig abgeschrieben. Sind die Gründe für Wertminderungsaufwendungen entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

lmmaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Goodwill wird separat unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Der bilanzierte Goodwill wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig.

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Goodwill, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist.

Der Goodwill wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf Zahlungsmittel generierende Einheiten (Cash Generating Units – CGUs) aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen CGUs bzw. Gruppen von CGUs gemäß den identifizierten Geschäftssegmenten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Goodwill entstand, Nutzen ziehen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäftsoder Firmenwerts wird auf die Ausführungen unter Verwendung von Schätzungen und wesentlichen Ermessensentscheidungen verwiesen.

Aktivierte Entwicklungsaufwendungen

Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn der Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss die Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegt werden.

Die Herstellungskosten für diese Vermögenswerte umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie die produktionsbezogenen Gemeinkosten und Finanzierungskosten. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen werden linear über den Zeitraum abgeschrieben, über den Umsätze aus dem ieweiligen Proiekt erwartet werden, längstens aber über fünf Jahre.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben. Bei Fortfall der Gründe für Wertminderungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten werden erworbene Lizenzen und Software sowie ähnliche Rechte ausgewiesen.

Die Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Vermögenswerte, die bestimmte Nutzungsdauern haben, werden zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer, längstens aber bis zum Erlöschen des Rechts, wobei folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt werden:

Nutzungs-
dauer
Abschrei-
bungssatz
Lizenzen, Software und
ähnliche Rechte
2-5 Jahre 20%-50%

Laufende und latente Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Ertragsteuern zusammen. Ertragsteuern werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Ertragsteuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Ertragsteueraufwand wird unter Anwendung der Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen, basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Latente Ertragsteuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (sogenannte Verbindlichkeitenmethode) und damit künftig zu einem höheren (passive latente Ertragsteuern) oder niedrigeren (aktive latente Ertragsteuern) zu versteuernden Einkommen führen (temporäre Bewertungsdifferenzen). Auf den erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwert werden keine latenten Ertragsteuerschulden angesetzt. Wenn im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Ertragsteuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat. unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Latente Ertragsteuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Ertragsteuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Ertragsteuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Ertragsteuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Die latenten Ertragsteuerforderungen umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender ertragsteuerlicher Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gewährleistet ist.

Latente Ertragsteuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Ertragsteuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Steuern beziehen. die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Finanzielle Verbindlichkeiten Klassifizierung

· Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten

Diese Kategorie umfasst ausschließlich negative beizulegende Zeitwerte aus Derivaten, die nicht im Hedge Accounting sind. Sämtliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Verbindlichkeiten dieser Kategorie werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

· Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" umfasst alle nicht derivativen und nicht in der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger (oder

innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Finanzschulden

Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat. die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, es wahrscheinlich (more likely than not) ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögens belastung führen wird, und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage gewissenhafter Schätzungen, dabei werden alle erkennbaren Risiken in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt.

Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wie im Fall von Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt.

Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz zugrunde gelegt wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Zinsaufwendungen erfasst.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne.

Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft (Fonds) entrichtet. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung oder freiwillig Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswerte angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht.

lm Gegensatz hierzu legen leistungsorientierte Pläne einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den ein Mit arbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und der von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation - DBO) am Bilanzstichtag. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Proiected Unit Credit Method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Die Industrieanleihen lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen den Pensionsverpflichtungen entsprechende Laufzeiten auf. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Eigenkapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.

Aktienoptionsplan

Die Nordex SE gewährt den Mitgliedern des Vorstands der Nordex SE unentgeltlich das Recht zum Erwerb von Aktien der Nordex SE. Der Nordex SF steht dabei das Recht zu, anstelle der Lieferung von Aktien einen Barausgleich zu leisten. Da gegenwärtig keine Verpflichtung zum Barausgleich besteht und dies auch nicht beabsichtigt ist, werden die Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.

Die Dienstleistungen der Mitarbeiter, für welche im Austausch die Optionen gewährt wurden, werden als Aufwand erfasst. Der Aufwand wird ermittelt mit Bezug auf den beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen inklusive marktabhängiger Planbedingungen und exklusive nicht marktabhängiger Plankonditionen sowie sogenannter Nicht-Ausübungsbedingungen. Letztere werden in der Annahme der zu erwartenden Anzahl von ausübbaren Optionen mit berücksichtigt. Die Gesamtsumme des Aufwands wird über den Erdienungszeitraum zeitratierlich erfasst.

Das Unternehmen überprüft während der Erdienensperiode am Ende ieder Berichtsperiode die erwartete Anzahl an Optionen, die voraussichtlich ausübbar werden. Abweichungen von den bisherigen Schätzungen werden angepasst und in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Eine entsprechende Anpassung findet dann im Eigenkapital statt.

Derivative Finanzinstrumente und Hedging

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert, der ihnen am Tag des Vertragsabschlusses beizumessen ist, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum am ieweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert wurde, und von der Art des abgesicherten Postens.

Devisentermingeschäfte

Devisentermingeschäfte werden zur Absicherung von Bilanzposten und künftigen Transaktionen (sogenannte Grundgeschäfte), die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten, eingesetzt. Der Konzern wendet die Regelungen für das Hedge Accounting nach IAS 39 an. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ist demnach, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und deren Effektivität nachgewiesen ist.

Bei der Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges), die diese Bedingungen erfüllen, erfolgt die Bewertung dieser Sicherungsinstrumente, nebst den anderen derivativen Finanzinstrumenten, auch zum Fair Value. Bewertungsänderungen des effektiven Teils des Derivats werden zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cash Flow Hedges und erst bei Realisierung des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst; der ineffektive Teil eines Cash Flow Hedge wird sofort erfolgswirksam unter "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Als ineffektiver Teil von Cash Flow Hedge werden die Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Devisentermingeschäften bezeichnet, die die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte übersteigen, bei denen aber insgesamt eine Effektivität im zulässigen Rahmen zwischen 80% und 125% nachgewiesen wurde.

Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte, zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste sofort in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umzubuchen.

Devisentermingeschäfte, die im Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Währungssicherung dienen, die jedoch die strengen Kriterien des IAS 39 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting nicht erfüllen, werden als erfolgswirksam bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden bilanziert und in die Kategorie "Zu Handelszwecken gehalten"

("Held for Trading") eingeordnet. Gewinne und Verluste aus diesen Devisentermingeschäften, die als Fair Value Hedges designiert wurden, werden in der Periode ihres Entstehens in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Leasingobiekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete Zahlungen (netto nach Berücksichtigung von Anreizzahlungen, die vom Leasinggeber geleistet wurden) werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasingverträge, bei denen der Konzern die wesentlichen Risiken und den Nutzen aus dem Eigentum an dem Leasingobjekt trägt, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert.

In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, sodass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird. Die Nettoleasingverpflichtung wird unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Zinsergebnis erfasst, sodass sich eine konstante Verzinsung über die Laufzeit des Leasingvertrags ergibt. Das unter einem Finanzierungsleasing gehaltene Sachanlagevermögen wird über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Laufzeit des Leasingvertrags.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden, soweit sie dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts direkt zugeordnet werden können, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts, ansonsten als Aufwand in der Periode, in der sie angefallen sind, erfasst.

Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn der Bau oder die Herstellung des Vermögenswerts normalerweise länger als ein Jahr dauert.

Ertragsrealisierung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse umfassen die Erträge aus der kundenbezogenen Fertigung und der Veräußerung von Windenergieanlagen sowie Erlöse aus Dienstleistungsverträgen.

Bei kundenbezogener Fertigung werden die Umsätze nach der Percentage-of-Completion-Methode, dem Leistungsfortschritt, gemessen an dem Verhältnis der angefallenen zu den geplanten Kosten, erfasst, wenn a) ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag vorliegt,

  • b) alle notwendigen Baugenehmigungen vorliegen,
  • c) der Netzanschluss bzw. ein Netzanschlussvertrag vorhanden ist.
  • d) die Finanzierung seitens des Kunden gesichert ist sowie
  • e) die vereinbarte Anzahlung vom Kunden geleistet worden ist.

Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigungsgrads, der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge zuverlässig möglich ist. Die Auftragskosten umfassen dabei dem Auftrag direkt zurechenbare Kosten sowie Fertigungsgemeinkosten.

Wenn Umstände eintreten, die die ursprünglichen Schätzungen von Erlösen, Kosten oder Fertigstellungsgrad verändern, werden diese Schätzungen angepasst. Diese Anpassungen können zu einem Anstieg oder einer Abnahme von geschätzten Erlösen oder Kosten führen und werden im Einkommen der Periode gezeigt, in der das Management von diesen Umständen Kenntnis erlangt hat. Die Erlöse aus Dienstleistungsverträgen werden realisiert, soweit die Dienstleistung erbracht ist.

Zinserträge

Zinserträge werden periodengerecht erfasst.

Finanzrisikomanagement

Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Das operative Geschäft sowie die Finanzierungstransaktionen der Nordex-Gruppe als international tätiger Unternehmensgruppe unterliegen Finanzrisiken. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Markt-. Kredit- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden sowohl derivative als auch nicht derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Die derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungselemente genutzt und nicht für spekulative Zwecke eingesetzt. Der Abschluss dieser Geschäfte erfolgt grundsätzlich zentral bei der Nordex SE als Konzernobergesellschaft.

Alle Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten unterliegen einer strengen Überwachung, die insbesondere durch strikte Funktionstrennung. Abwicklung und Kontrolle gewährleistet ist. Bestimmte Transaktionen bedürfen zudem der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag der aktuellen Risikopositionen informiert wird. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen der Treasurv-Abteilung. Geschäftspartner von Nordex bei Kontrakten über derivative Finanzinstrumente sind ausschließlich inund ausländische Banken, deren Rating permanent überwacht wird. Durch eine Diversifikation der Handelspartner erreicht Nordex zudem eine entsprechende Risikominderung.

Marktrisiko

Fremdwährungsrisiko

Aus der internationalen Ausrichtung des Konzerns resultiert, dass das operative Geschäft Wechselkursschwankungen unterliegt. Die wesentlichen Risiken bestehen vor allem zwischen dem Euro (EUR), dem US-Dollar (USD), dem britischen Pfund (GBP) und dem südafrikanischen Rand (ZAR). Transaktionsfremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen sowie bilanzierten Vermögenswerten und Schulden. Zur Absicherung der Transaktionsfremdwährungsrisiken werden ausschließlich Devisentermingeschäfte abgeschlossen.

Die Risikomanagementpolitik des Konzerns sieht eine Absicherung vertraglich gesicherter zukünftiger Transaktionen sowie bestehender Vermögenswerte und Schulden vor. Zum 31. Dezember 2014 waren dies im Wesentlichen Devisentermingeschäfte in US-Dollar, britischem Pfund und südafrikanischem Rand. Die fiktiven Rückzahlungsbeträge ausstehender Devisenterminkontrakte belaufen sich, insbesondere aufgrund des Geschäftsvolumens in den USA und in Südafrika. zum 31. Dezember 2014 in Summe auf TEUR 107.546 (2013: TEUR 208.699), wobei sich gegenläufige Währungsströme gegenseitig aufheben. Die Nordex-Gruppe war aufgrund dieser Sicherungsaktivitäten zum Abschlussstichtag keinen wesentlichen Transaktionswährungsrisiken im operativen Bereich ausgesetzt.

Zur Darstellung von Marktrisiken wird eine Währungssensitivitätsanalyse erstellt, die die Auswirkungen von hypothetischen Anderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis und das Eigenkapital zeigen. Währungsrisiken entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen die Nordex-Gruppe Finanzinstrumente eingeht.

Wäre am 31. Dezember 2014 der Kurs des US-Dollar zum Euro um 10% gestiegen, wären durch die Veränderung der originären monetären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen aus Fertigungsaufträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen sowie Bankverbindlichkeiten) die Nachsteuergewinne, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären, für das Gesamtjahr um EUR 3,5 Mio. niedriger (2013: um EUR 4,5 Mio. höher) ausgefallen, und bei einer Abwertung des US-Dollar um 10% wäre das Nachsteuerergebnis um EUR 2,8 Mio. höher (2013: um EUR 3,7 Mio. niedriger) ausgefallen. Bei einer Aufwertung bzw. Abwertung des US-Dollar um 10% hätte sich das Nachsteuerergebnis aus der Bewertung der zu Sicherungszwecken abgeschlossenen, aber nicht in das Hedge Accounting einbezogenen Devisentermingeschäfte um EUR 0,9 Mio. (2013: EUR 6,1 Mio.) vermindert bzw. um EUR 0,7 Mio. (2013: EUR 5,0 Mio.) erhöht.

Wäre am 31. Dezember 2014 der Kurs des britischen Pfund zum Euro um 10% gestiegen, wären durch die Veränderung der originären monetären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen aus Fertigungsaufträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen sowie Bankverbindlichkeiten) die Nachsteuergewinne, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären, für das Gesamtjahr um EUR 0.3 Mio. niedriger (2013: um EUR 0.05 Mio. höher) ausgefallen, und bei einer Abwertung des britischen Pfund um 10% wäre das Nachsteuerergebnis um EUR 0,3 Mio. höher (2013: um EUR 0,04 Mio. niedriger) ausgefallen. Bei einer Aufwertung bzw. Abwertung des britischen Pfund um 10% hätte sich das Nachsteuerergebnis aus der Bewertung der zu Sicherungszwecken abgeschlossenen, aber nicht in das Hedge Accounting einbezogenen Devisentermingeschäfte um EUR 0,1 Mio. (2013: EUR 0,05 Mio.) vermindert bzw. um EUR 0,08 Mio. (2013: EUR 0,03 Mio.) erhöht.

Wäre am 31. Dezember 2014 der Kurs des südafrikanischen Rand zum Euro um 10% gestiegen, wären durch die Veränderung der originären monetären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen aus Fertigungsaufträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen sowie Bankverbindlichkeiten) die Nachsteuergewinne, sofern alle anderen Variablen

konstant geblieben wären, für das Gesamtjahr um EUR 0.1 Mio. höher (2013: um EUR 1.8 Mio. höher) ausgefallen, und bei einer Abwertung des südafrikanischen Rand um 10% wäre das Nachsteuerergebnis um EUR 0,09 Mio. niedriger (2013: um EUR 1,5 Mio. niedriger) ausgefallen. Bei einer Aufwertung bzw. Abwertung des südafrikanischen Rand um 10% hätte sich das Nachsteuerergebnis aus der Bewertung der zu Sicherungszwecken abgeschlossenen, aber nicht in das Hedge Accounting einbezogenen Devisentermingeschäfte um EUR 0,5 Mio. (2013: EUR 0,2 Mio.) vermindert bzw. um EUR 0,4 Mio. (2013: EUR 0,4 Mio.) erhöht.

Bei einer Auf- bzw. Abwertung um 10% der jeweiligen Fremdwährung gegenüber der Konzernwährung ergäben sich aus der Bewertung der zu Sicherungszwecken abgeschlossenen, in das Hedge Accounting einbezogenen Devisentermingeschäfte folgende Effekte auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und das Ergebnis nach Ertragsteuern:

Währungsrelation +10%
EUR Mio.
-10%
EUR Mio.
EUR/USD
Sicherungsrücklage -3,0 2,0
Nachsteuerergebnis 0 0
EUR/GBP
Sicherungsrücklage -2,5 2,0
Nachsteuerergebnis 0 0

Zinsänderungsrisiko

Die Nordex SE hat zum Stichtag keine wesentlichen variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle wesentlichen Neukunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Ausfallrisiken bzw. dem Risiko, dass Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird grundsätzlich im Vorfeld der Auftragsannahme durch ein standardisiertes Genehmigungsverfahren begegnet. Insbesondere erfolgt die Auftragsannahme grundsätzlich nur dann, wenn die Projektfinanzierung durch Kreditinstitute sichergestellt und/oder durch eine Bankgarantie bzw. eine Konzernbürgschaft unterlegt ist. Darüber hinaus sehen die Verträge vor. dass laufende Anzahlungen entsprechend dem ieweiligen Proiektfortschritt zu leisten sind. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist.

Das maximale Ausfallrisiko ist auf den ausgewiesenen Buchwert begrenzt. Im Konzern bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Ausfallrisiken. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ferner über Bürgschaften, Garantien und Stand-by-Akkreditive in Höhe von EUR 3.397,8 Mio. (2013: EUR 2.522,1 Mio.) oder Eigentumsvorbehalte in Höhe von EUR 63,3 Mio. (2013: EUR 76,1 Mio.) besichert.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht und steuert laufend die Gruppenliquidität. Hierbei werden die Ein- und Auszahlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen l aufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte sowie erwartete Zahlungsströme aus der Geschäftstätigkeit überwacht.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen laufenden Ein- und Auszahlungen herzustellen. Nordex setzt teilweise länderübergreifend Cash-Pooling oder sonstige Inhouse-Banking-Instrumente zum effektiven Liquiditätsmanagement der Gruppe ein. Verbleibende Liquiditätspositionen werden vom Konzern-Treasury bei Geschäftsbanken im In- und im Ausland entsprechend konservativ angelegt. Hierbei werden Limite und Kontrahentenrisiken permanent überwacht.

Grundsätzlich finanziert die Nordex-Gruppe die Projekte über Projektanzahlungen von Kunden. Die Anzahlungen werden bei sämtlichen Projekten nach Projektfortschritt analog den vertraglich vereinbarten Zahlungsplänen abgerechnet.

Die externe Finanzierung des Konzerns basiert im Wesentlichen auf den nachfolgend beschriebenen Fremdkapitalinstrumenten.

l Internehmensanleihe

lm April 2011 hat die Nordex SE eine Anleihe platziert (ISIN: XS0601426538), die mit einem Festsatzkupon von 6,375% und mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet ist. Der Kupon ist jährlich am 12. April zur Auszahlung fällig. Der vollständige Börsenprospekt ist öffentlich unter www.nordex-online.com/de/ investor-relations/anleihen.html im Internet abrufbar.

Multi-Currency-Aval-Kreditlinie

Die Nordex-Gruppe verfügt über eine am 24. Februar 2014 zu deutlich verbesserten Konditionen bis zum 30. Juni 2017 verlängerte syndizierte Multi-Currency-Aval-Kreditlinie in Höhe von TEUR 550.000. Zum 31. Dezember 2014 verfügt der Konzern über nicht in Anspruch genommene Avallinien in Höhe von TEUR 183,999 (2013; TEUR 87,795),

Sicherheiten bestehen in Form von Grundschulden in Höhe von TEUR 55.000 (2013: TEUR 90.000) wie auch in Form von Verpfändungen von Vermögenswerten im Rahmen eines Raumsicherungskonzepts. Kreditnehmer und Bürgen sind die Nordex SE sowie weitere wesentliche Nordex-Konzerngesellschaften.

Forschungs- und Entwicklungsdarlehen

Am 22. April 2014 hat Nordex ein Forschungs- und Entwicklungsdarlehen mit der Europäischen Investitionsbank über TEUR 100.000 abgeschlossen. Über dieses Darlehen möchte Nordex die Entwicklung immer effizienterer technischer Lösungen vorantreiben, um seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu erhöhen. Die Laufzeit beträgt acht Jahre ab der Inanspruchnahme bei ratierlicher Tilgung. Kreditnehmer ist die Nordex Energy GmbH mit gesamtschuldnerischer Haftung von wesentlichen Nordex-Konzerngesellschaften. Zudem partizipiert die Europäische Investitionsbank an den Sicherheiten der Multi-Currency-Aval-Kreditlinie. Zum 31. Dezember 2014 sind noch keine Mittel aus dem Kreditvertrag in Anspruch genommen worden.

Konsortialdarlehen

Das im November 2009 abgeschlossene angepasste Konsortialdarlehen aus Mitteln des KfW-Sonderprogramms "Große Unternehmen" wurde am 29. August 2014 vollständig vorzeitig zurückgezahlt (2013: TEUR 25.316). Hintergrund sind die gute Liquiditätsposition von Nordex sowie die Optimierung der Fremdkapitalstruktur und Zinslast.

Covenants

Für alle Kreditlinien/Darlehen bestanden im Jahr 2014 einheitliche Non-Financial und Financial Covenants wie Equity Ratio, Leverage, Interest Coverage und Auftragseingang, deren Einhaltung guartalsweise an die jeweiligen Banken zu berichten ist. Alle im Jahr 2014 anwendbaren Covenants wurden wie im Vorjahr entsprechend vollumfänglich erfüllt.

Eine Kündigung der bestehenden Finanzierungen seitens der Kreditinstitute ist nur aus außerordentlichen Gründen möglich, hierzu gehört die Verletzung der Financial Covenants.

Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2014 weisen die finanziellen originären Verbindlichkeiten des Konzerns einschließlich zukünftig anfallender Zinsen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:

Geschäftsjahr zum Bis zu 3 bis 12 1 Jahr bis Uber Summe
31.12.2014 3 Monate Monate 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 173.378 4.101 0 0 177.479
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 19.497 16.022 152.683 0 188.202
Geschäftsjahr zum Bis zu 3 bis 12 1 Jahr bis Über Summe
31.12.2013 3 Monate Monate 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 2.534 7.367 0 0 9.901
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 0 0 18.207 0 18.207
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 181.976 8.274 0 0 190.250
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 19.214 16.111 171.744 8.695 215.764

Zum 31. Dezember 2014 stellt sich die Fälligkeits-

struktur der derivativen Finanzinstrumente wie folgt

dar:

Geschäftsjahr zum Bis zu 3 bis 12 1 Jahr bis Über Summe
31.12.2014 3 Monate Monate 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Derivaten
mit Bruttoausgleich
Cash Inflow 21.448 9.864 0 0 31.312
Cash Outflow -20.448 -9.297 0 0 -29.745
1.000 567 0 0 1.567
Verbindlichkeiten aus Derivaten
mit Bruttoausgleich
Cash Inflow 34.299 72.286 10.401 O 116.986
Cash Outflow -35.855 -76.642 -10.983 0 -123.480
-1.556 -4.356 -582 0 -6.494
Geschäftsjahr zum
31.12.2013
Bis zu
3 Monate
3 bis 12
Monate
1 Jahr bis
5 Jahre
Uber
5 Jahre
Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Derivaten
mit Bruttoausgleich
Cash Inflow 154.258 29.766 0 0 184.024
Cash Outflow -147.845 -24.985 0 0 -172.830
6.413 4.781 0 0 11.194
Verbindlichkeiten aus Derivaten
mit Bruttoausgleich
Cash Inflow 13.946 12.915 30.639 0 57.500
Cash Outflow -14.250 -13.153 -31.292 0 -58.695
-304 -238 -653 0 -1.195

Kapitalrisikomanagement

Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2014 TEUR 395.999 (2013: TEUR 368.135). Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements.

Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des eingesetzten Working Capital. Das Working Capital umfasst die Summe aus Vorräten, Forderungen aus Fertigungsaufträgen und aus Lieferungen und Leistungen abzüglich erhaltener Anzahlungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
273.880 263.905
126.663 152.287
58.798 61.741
-321.971 -256.794
-177.479 -190.250
-40.109 30.889
1.734.531 1.429.276
-2,3 % 2,2 %

Verwendung von Schätzungen und wesentlichen Ermessensentscheidungen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, betreffen die nachfolgend erläuterten Positionen.

Impairment-Test Geschäfts- oder Firmenwert

Der Konzern überprüft mindestens ein Mal jährlich zum Jahresende, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist (Impairment Only Approach). Dies erfordert eine Ermittlung des Nutzungswerts derjenigen Zahlungsmittel generierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Ermittlung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist dem Segment Europa zugeordnet. Der Ermittlung des Nutzungswerts für das Segment Europa liegen als Basis das Budget 2015 sowie zwei weitere Planjahre, abgeleitet aus der Mittelfristplanung der Gesellschaft, zugrunde.

Die Erträge jenseits der Dreijahresperiode sind auf Basis einer stetigen Wachstumsrate von 10.0% p. a. (2013: 10.0% p.a.) extrapoliert worden. Der Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 10,86% (2013: 9,71%) und wurde basierend auf dem WACC-Ansatz (Weighted Average Cost of Capital) ermittelt. Dem Abzinsungssatz liegen ein risikoloser Zinssatz in Höhe von 1.01% (2013: 2,00%), eine Marktrisikoprämie von 5,6% (2013: 6,0%) und ein Beta-Faktor von 1,98 (2013: 1,46) zugrunde. Der Beta-Faktor und das Verhältnis von Marktwert des Eigenkapitals zu Marktwert des Fremdkapitals wurden anhand einer segmentspezifischen Peer Group ermittelt.

Aktivierte Entwicklungsleistungen

Der Konzern prüft mindestens ein Mal jährlich den Wertansatz der aktivierten Entwicklungsaufwendungen. Der Vorstand geht bei der Abschreibung von aktivierten Entwicklungsaufwendungen grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren aus. Darüber hinaus wird der voraussichtliche wirtschaftliche Nutzen der Entwicklung ermittelt, indem die Nutzungswerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten geschätzt werden, denen die aktivierten Entwicklungsaufwendungen zugeordnet sind. Technisch überholte Entwicklungsmaßnahmen der Vergangenheit werden wertgemindert.

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2014 Entwicklungsaufwendungen mit einem Restbuchwert in Höhe von TEUR 106.118 (2013: TEUR 94.315) aktiviert.

Garantierückstellungen

Im Konzern bestehen zum Bilanzstichtag Garantierückstellungen sowie Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche. Service und Wartung in Höhe von TEUR 52.560 (2013: TEUR 62.457). Ansatz und Bewertung der Rückstellungen basieren auf Einschätzungen, die u.a. auf in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, beruhen. Wegen der damit verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Kosten und somit der Rückstellungsbetrag abweichen.

Latente Ertragsteuern

Die Nordex SE aktiviert latente Ertragsteuern auf Verlustvorträge als Konzernobergesellschaft. Die Ermittlung des latenten Ertragsteueranspruchs beruht auf einer Mittelfristplanung für den deutschen Teil der Nordex-Gruppe. Der Prognosezeitraum für die Wahrscheinlichkeit der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen beträgt dabei unverändert fünf Jahre. Die aktiven latenten Ertragsteuern für inländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wurden mit einem Steuersatz von 15.83% für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie von 16,18% für Gewerbesteuer ermittelt.

Die ausländischen Unternehmen der Nordex-Gruppe aktivieren latente Ertragsteuern auf Verlustvorträge unter Berücksichtigung der national gültigen Steuersätze und gegebenenfalls vorliegender zeitlicher Beschränkungen der Nutzbarkeit der Verlustvorträge. Die Ermittlung des latenten Ertragsteueranspruchs beruht auf einer Mittelfristplanung für die jeweilige Tochtergesellschaft.

Zum 31. Dezember 2014 betrugen die latenten Ertragsteuern auf Verlustvorträge TEUR 66.259 (2013: TEUR 69.811).

Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Nordex bilanziert Forderungen aus Fertigungsaufträgen nach IAS 11. Dabei stehen Auftragserlöse aus Festpreisverträgen geplanten Auftragskosten aus den Windparkproiekten gegenüber. Nordex hat für die Uberwachung der Projektkosten ein dem Projektmanagement unterstelltes Projektcontrolling installiert, das neben der Startkalkulation die Mitlaufkalkulation während der Proiektlaufzeit sowie die Schlusskalkulation überwacht. Umsatzerlöse und Deckungsbeiträge werden nach der Percentage-of-Completion-Methode dem Leistungsfortschritt entsprechend bis zur endgültigen Abnahme durch den Kunden erfasst.

Konzern-Segmentberichterstattung

Die Aktivitäten der Nordex-Gruppe erstrecken sich auf die Entwicklung, die Produktion, den Service und den Vertrieb von Windenergieanlagen. Neben der Entwicklung und der Produktion werden zur Unterstützung des Vertriebs Vorleistungen für die Projektentwicklung erbracht, entsprechende Rechte erworben und die Infrastruktur geschaffen, um Windenergieanlagen an geeigneten Standorten zu errichten. Bei der Nordex-Gruppe handelt es sich im Wesentlichen um ein Einproduktunternehmen. Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt.

Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Nordex SE identifiziert. Es wurden drei berichtspflichtige Segmente identifiziert, die sich bezüglich der geografischen Märkte unterscheiden und eigenständig geführt werden. Die Nordex SE übt dabei eine reine Holding-Funktion aus und wurde von da-her keinem der Segmente zugeordnet.

Die interne Berichterstattung basiert auf den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses. Die Segmentumsätze beinhalten sowohl die Umsätze mit Dritten (Außenumsätze) als auch die Umsätze der Segmente untereinander (Innenumsätze).

Die Festsetzung der Preise für Lieferungen zwischen den einzelnen Segmenten erfolgt unter Beachtung des Arm's-Length-Prinzips. Die Außenumsätze umfassen grundsätzlich die Umsätze nach dem Bestimmungsort der Verkäufe.

Die Segmentergebnisse sind entsprechend den Außenumsätzen konsolidiert dargestellt. Nachfolgende Übersicht umfasst die nach IFRS 8.32 geforderten Angaben:

Konzern-Segmentberichterstattung Europa Asien Amerika Zentraleinheiten Konsolidierung Konzern gesamt
2014
TEUR
2013
TEUR
2014
TEUR
2013
TEUR
2014
TEUR
2013
TEUR
2014
TEUR
2013
TEUR
2014
TEUR
2013
ITEUR
2014
TEUR
2013
TEUR
Umsatzerlöse 1.598.319 1.348.058 72.194 41.302 200.719 81.690 0 -136.701 -41.774 1.734.531 1.429.276
Abschreibungen -40.311 -35.726 -325 -793 -972 -1.087 -1.416 -1.629 0 -43.024 -39.235
Zinserträge 1.401 2.632 157 127 12 161 7.825 13.304 -6.966 -14.377 2.429 1.847
Zinsaufwendungen -14.339 -23.092 -147 -2.107 -1.239 -3.793 -11.699 -13.154 6.966 14.377 -20.458 -27.769
Ertragsteuern 50.401 -22.666 -374 169 618 5.209 -66.982 9.350 0 -16.337 -7.938
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT);
Segmentergebnis
95.500 75.844 453 -6.061 7.775 803 14.236 12.334 -39.939 -38.588 78.025 44.332
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle
Vermogenswerte
75.751 70.321 રૂપ્ર 195 268 633 230 474 0 76.288 71.623
Flüssige Mittel 75.744 56.603 14.037 7.756 13.044 26.611 210.595 241.993 0 313.420 332.963

Angaben zur Bilanz

(1) Flüssige Mittel und Festgelder

In diesen Bilanzposten sind im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten enthalten.

Von den flüssigen Mitteln sind TEUR 392 (2013: TEUR 111) auf einem Treuhandkonto bei einer Bank eingezahlt und nur teilweise frei verfügbar.

Täglich kündbare Guthaben werden mit variablen Zinssätzen verzinst, während Festgelder, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns für unterschiedliche Zeiträume angelegt werden, mit den jeweils gültigen Festzinssätzen verzinst werden.

Die flüssigen Mittel entsprechen dem Finanzmittelbestand zum Zweck der Kapitalflussrechnung.

(2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (brutto)
61.151 63.590
Abzüglich Wertberichtigungen -2.353 -1.849
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (netto)
58.798 61.741
Künftige Forderungen aus
Fertigungsaufträgen
126.663 152.287
185.461 214.028

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel ein Zahlungsziel von 30 bis 90 Tagen.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

2014 2013
TEUR TEUR
Stand Wertberichtigungen
am 01.01. 1.849 3.743
Aufwandswirksame
Zuführung 1.446 1.069
Inanspruchnahme -49 -227
Auflösung -893 -2.736
Stand Wertberichtigungen
am 31.12. 2.353 1.849

Zum 31. Dezember 2014 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Forderungen, die weder über-
fällig noch wertberichtigt sind
20.150 33.461
Uberfällige Forderungen, die
nicht einzelwertberichtigt sind,
mit einer Verzugsdauer von
bis zu 30 Tagen 20.293 10.203
31 bis 90 Tagen 7.131 8.709
91 bis 180 Tagen 3.470 1.542
181 bis 360 Tagen 4.314 3.954
361 Tagen und mehr 3.146 3.297
Summe der überfälligen,
nicht einzelwertberichtigten
Forderungen 38.354 27.705
Teilweise einzelwertberichtigte
Forderungen 294 575
58.798 61.741

lm Geschäftsjahr wurden TEUR 169 an Forderungen ausgebucht (2013: TEUR 0), die nicht wertberichtigt waren. Für nicht wertberichtigte Forderungen liegen keine Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf vor.

Die Einzelwertberichtigungen wurden auf Forderungen gegenüber Kunden vorgenommen, bei denen in der Vergangenheit Zahlungsverzögerungen eingetreten sind bzw. Verzögerungen aufgrund der Vergangenheit zu erwarten sind.

Unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind unfertige Aufträge ausgewiesen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 bilanziert werden. Der Posten setzt sich aus den bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Auftragskosten und den anteilig, entsprechend der Cost-to-Cost-Methode, realisierten Auftragsgewinnen für die jeweiligen Aufträge zusammen. Erhaltene Anzahlungen für die bilanzierten Aufträge wurden abgesetzt.

Im Rahmen der Bewertung von langfristigen Fertigungsaufträgen wurden auf künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen im Geschäftsjahr 2014 Abwertungen in Höhe von TEUR 1.737 (2013: TEUR 74) vorgenommen.

Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen entwickelten sich wie folgt:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Aufgelaufene Auftragskosten
und anteilig realisierte
Auftragsgewinne 1.846.005 1.178.663
Abzüglich erhaltener
Anzahlungen -1.719.342 -1.026.376
126.663 152.287

Die maximale Kreditexposition am Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert der Forderungen.

(3) Vorräte

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Roh-. Hilfs- und Betriebsstoffe 176.024 144.632
Unfertige Erzeugnisse 94.128 117.315
Geleistete Anzahlungen 3.728 1.958
273.880 263.905

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um produktionsbezogenes Material und Servicematerial. Die unfertigen Erzeugnisse betreffen im Bau befindliche Windenergieanlagen und deren Komponenten sowie Vorleistungen für Projektentwicklungen, Rechte und Infrastruktur, die in Höhe von TEUR 1.354 (2013: TEUR 575) erst nach 2015 fertiggestellt werden.

Der Buchwert der Vorräte beinhaltet Abwertungen, die sich wie folgt entwickelt haben:

2014 2013
TEUR TEUR
Stand Abwertungen
am 01.01. 28.782 22.597
Inanspruchnahme -9.030 -9.564
Auflösung -778 -965
Aufwandswirksame
Zuführung 9.088 16.714
Stand Abwertungen
am 31.12. 28-062 28.782

Die Inanspruchnahme der Wertberichtigungen steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Abbau von Altbeständen, die Zuführung umfasst im Wesentlichen Vorleistungen für Projektentwicklungen.

Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt TEUR 8.500 (2013: TEUR 18.985).

(4) Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Forderungen gegen nicht
konsolidierte verbundene
Unternehmen, Beteiligungen
und assoziierte Unternehmen
15.671 17.838
Versicherungsansprüche 3.872 158
Kautionen/Sicherungseinlagen 3.000 1 514
Debitorische Kreditoren 1.586 395
Devisentermingeschäfte 1.567 11.194
Bonusansprüche gegen
Lieferanten
187 100
Ausleihungen an nicht
konsolidierte verbundene
Unternehmen 150 214
Wertberichtigungen -2 -10
Sonstige 1.482 2.041
27.513 33.444

Die Forderungen gegen nicht konsolidierte verbundene Unternehmen, Beteiligungen und assoziierte Unternehmen betreffen neben dem Liefer- und Leistungsverkehr insbesondere die Finanzierung von Projektgesellschaften. Die Restlaufzeiten liegen – wie im Vorjahr – unter einem Jahr.

lm Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 7 in Anspruch genommen (2013: TEUR 0). Zuführungen erfolgten nicht (2013: TEUR 0).

(5) Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Steuererstattungsansprüche 31.155 39.996
Rechnungsabgrenzungsposten 8.487 5.075
Transportgestelle 1.863 7.849
Investitionszulagen 1.091 1.091
Ansprüche gegen Lieferanten 749 338
Sonstige 866 762
44.211 55.111

Die Steuererstattungsansprüche betreffen im Wesentlichen die Vorsteuererstattungsansprüche der Nordex Energy GmbH in Höhe von TEUR 13.851 (2013: TEUR 9.722) und der Nordex Enerji A.S. in Höhe von TEUR 7.934 (2013: TEUR 7.324).

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Avalkosten und Lizenzen.

Die Investitionszulagen entfallen auf die Anschaffung von weiterem Produktivvermögen. Innerhalb des fünfjährigen Zweckbindungszeitraums, der mit Abschluss der Investitionstätigkeit beginnt, müssen die geförderten Wirtschaftsgüter in der geförderten Betriebsstätte verbleiben. Zudem sind während des Zweckbindungszeitraums rund 650 Arbeitsplätze dauerhaft im Jahresdurchschnitt zu erhalten.

Bei den Ansprüchen gegen Lieferanten in Höhe von TEUR 749 (2013: TEUR 338) handelt es sich um Forderungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Getrieben und Rotorblättern.

(6) Sachanlagen

Die aktivierten Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Grundstücke und Bauten 42.478 41.799
Technische Anlagen und
Maschinen
58.022 46.425
Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
21.807 19.046
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
13.886 10.099
136.193 117.369

Im Geschäftsjahr wurde Nordex ein Investitionszuschuss zur Erweiterung der Betriebsstätte in Rostock gewährt. Bis zum Ablauf des Zweckbindungszeitraums von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens müssen auch hier die geförderten Wirtschaftsgüter in der geförderten Betriebsstätte verbleiben. Weiterhin sind während des Zweckbindungszeitraums rund 1.126 Arbeitsplätze dauerhaft im Jahresdurchschnitt zu erhalten. Der 2014 ausgezahlte Investitionszuschuss von TEUR 760 wurde in Übereinstimmung mit IAS 20.24 von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt.

Das seit 2010 bestehende Finanzierungsleasing für die Produktionsstätte in den USA wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf am 20. Mai 2014 beendet. Die den Sachanlagen der Nordex-Gruppe im Rahmen von Finanzierungsleasing zuzurechnenden Vermögenswerte des Vorjahres stellen sich wie folgt dar:

31.12.2013
TEUR
Grundstücke und Bauten 530
Technische Anlagen und Maschinen 1.205
1.735

Die Entwicklung der Sachanlagen wird in der Anlage "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte" dargestellt.

(7) Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr TEUR 9.960. Der Geschäftsoder Firmenwert ist dem Segment Europa zugeordnet.

Impairment-Test Geschäfts- oder Firmenwert

Für den Geschäfts- oder Firmenwert wird ein jährlicher Wertminderungstest (Impairment Only Approach) zum Jahresende auf Ebene des Segments Europa durchgeführt; Wertaufholungen sind unzulässig. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2014 wie im Voriahr nicht vorgenommen, da der erzielbare Betrag für das Segment Europa über dem Buchwert der Vermögenswerte des Segments zuzüglich des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts liegt.

(8) Aktivierte Entwicklungsaufwendungen

Zum Bilanzstichtag sind Entwicklungsaufwendungen nach Abzug von Abschreibungen in Höhe von TEUR 106.118 (2013: TEUR 94.315) bilanziert. Im Geschäftsjahr 2014 wurden Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 30.694 (2013: TEUR 35.875) aktiviert. Die Zugänge beinhalten Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 2.705 (2013: TEUR 2.388) zu einem Finanzierungssatz von 6,68% (2013: 6,68%). Weitere im Geschäftsiahr 2014 angefallene Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 22.734 (2013: TEUR 15.152) erfüllten nicht die Kriterien für eine Aktivierung und wurden erfolgswirksam erfasst.

Die Entwicklung der aktivierten Entwicklungsleistungen wird in der Anlage "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte" dargestellt.

(9) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte 20.200 24.309
Kumulierte Abschreibungen -17.334 -21.106
2.866 3.203

Die Abschreibungen auf die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2014 TEUR 1.640 (2013: TEUR 2.061).

Verpflichtungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten zum Bilanzstichtag ist die Nordex-Gruppe nicht eingegangen.

Die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte wird in der Anlage "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte" dargestellt.

(10) Finanzanlagen

Die Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Anteile an verbundenen nicht 1.846
konsolidierten Unternehmen
Beteiligungen
365 4.311
370
2.211 4.681

Die Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen entfallen auf:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Projektgesellschaften 1.796 1.755
natcon 7 GmbH 25 25
Nordex Windpark Verwaltung
GmbH
25 25
Qingdao Huawei Wind Power
Co. Ltd. 0 2.506
1.846 4.311

Die Projektgesellschaften halten verschiedene Rechte im Zusammenhang mit selbst entwickelten Windkraftprojekten.

Zweck der natcon 7 GmbH sind die Entwicklung, die Projektierung und die Vermarktung von Betriebsführungs-, Steuerungs- und Visualisierungssystemen für Anlagen, die der dezentralen Energieerzeugung dienen, einschließlich der Erbringung von Serviceleistungen.

Die Nordex Windpark Verwaltung GmbH dient dem Erwerb und der Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, deren Geschäftszweck insbesondere der Erwerb bzw. die Entwicklung, das Errichten und das Betreiben von Windparks sind, sowie der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen Gesellschaften.

Qingdao Huawei Wind Power Co. Ltd. dient der Planung, der Entwicklung, der Errichtung und dem Betrieb eines Windkraftprojekts in China.

lm Jahr 2014 wurden acht Projektgesellschaften verkauft und neun Projektgesellschaften gegründet.

lm Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 2.506 (2013: TEUR 0) vorgenommen.

Die Beteiligungen umfassen folgende Gesellschaften:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Vent Local S.A.S. 201 201
K/S Whitewater Wind Power
Invest I, Komplementar-
selskabet Whitewater Invest I
ApS
91 91
K/S Whitewater Wind Power
Invest VII, Komplementar-
selskabet Whitewater
Invest VII ApS
37 37
K/S Whitewater Wind Power
Invest VII, Komplementar-
selskabet Whitewater
Invest VIII ApS
31 31
Eoliennes de la Vallée S.A.S. 1 1
Parc d'Energie de Conlie P.E.C.
S.à r.l.
1 1
Sameole Bois du Goulet 1 1
Société Éolienne de Roussée-
Vassé S.E.R.V. S.à r.I.
1 1
Vent d'est S.à r.l. 1 1
C&C Wind Sp. z o.o. 5
365 370

Vent Local S.A.S., K/S Whitewater Wind Power Invest I, Komplementarselskabet Whitewater Invest I APS, K/S Whitewater Wind Power Invest VII, Komplementarselskabet Whitewater Invest VII APS und K/S Whitewater Wind Power Invest VIII, Komplementarselskabet Whitewater Invest VIII APS haben als Unternehmenszweck das Betreiben von Windparks.

Die verbliebenen Gesellschaften unterhalten keinen wesentlichen Geschäftsbetrieb.

Alle Anteile sind nicht börsennotiert. Eine Veräußerungsabsicht bestand zum 31. Dezember 2014 nicht.

Darüber hinaus wird auf die dem Anhang als Anlage beigefügte Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2014 verwiesen.

(11) Anteile an assoziierten Unternehmen

Die Anteile an assoziierten Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
KNK Wind GmbH 7.157 7.368
C&C Wind Sp. z o.o. 5.953
Way Wind LLC 182 186
Beebe Renewable Energy 2, LLC 28 298
GN Renewable Investments
S.à r.l. 0 O
13.320 7.852

Unternehmensgegenstand der KNK Wind GmbH sind die Planung, die Entwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Offshore-Windkraftwerken, insbesondere des Offshore Windkraftprojekts Arcadis Ost 1.

Die C&C Wind Sp. z o.o dient der Errichtung und dem Betrieb eines Windparks in Polen.

Way Wind LLC und Beebe Renewable Energy 2, LLC dienen der Planung, der Entwicklung und der Errichtung von Windkraftprojekten in den USA.

Die GN Renewable Investments S.à r.l. übernimmt die Finanzierung von Projektgesellschaften.

Die Finanzinformationen zu den assoziierten Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, stellen sich wie folgt dar:

2014 KNK Wind C&C Wind Beebe GN Renewable
Way Wind
GmbH Sp. z o.o LLC Renewable Investments
Energy 2, LLC S.à r.l.
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 132 8.299 0 0 18.703
Langfristige Vermögenswerte 12.985 27.241 0 0 170
Kurzfristige Schulden 10.461 15.927 0 0 18.274
Langfristige Schulden 0 O 0 0 O
Erlöse 469 0 0 1 746
Gewinn/Verlust -533 -537 -11 -61 -65
Anteil 38,89% 40,00% 36,15% 50,00% 30,00%
2013 KNK Wind Way Wind Beebe GN Renewable
GmbH LLC Renewable Investments
Energy 2, LLC S.à r.l.
TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte 104 11 530 8.087
Langfristige Vermögenswerte 7.948 0 O 473
Kurzfristige Schulden 4.854 0 0 7.781
Langfristige Schulden 0 O O 0
Erlöse 0 O 61 5.193
Gewinn/Verlust -1.007 —207 -5 550
Anteil 38,89% 35,76% 49,13% 30,00%

Die Überleitungsrechnung der Finanzinformationen

in Bezug auf den Buchwert ergibt sich wie folgt:

2014 KNK Wind
GmbH
C&C Wind
Sp. z o.o
Way Wind
LLC
Beebe
Renewable
Energy 2, LLC
GN Renewable
Investments
S.à r.l.
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Buchwert 01.01. 7.368 O 186 298 0 7.852
Umklassifizierung von Beteiligungen
in assozierte Unternehmen
0 6 O O O
Erwerb Anteile 0 8.179 0 O 0 8.179
Verkauf Anteile 0 O 0 -240 O -240
Anteiliger Gewinn/Verlust (einschließlich
Nachverrechnung At-Equity-Bewertung 2013)
-211 -2.232 -4 -30 0 -2.477
Buchwert 31.12. 7.157 5.953 182 28 O 13.320
2013 KNK Wind
GmbH
Way Wind
LLC
Beebe
Renewable
Energy 2, LLC
GN Renewable
Investments
S.à r.l.
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Buchwert 01.01. 7.157 211 302 0 7.670
Umklassifizierung von Beteiligungen
in assozierte Unternehmen
0 0 0 3 3
Einzahlungen Kapitalrücklage 600 0 0 0 600
Erwerb Anteile 0 52 11 0 63
Anteiliger Gewinn/Verlust (einschließlich
Nachverrechnung At-Equity-Bewertung 2012)
-389 -69 -2 -3 -463
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 -8 -13 0 -21
Buchwert 31.12. 7.368 186 298 0 7.852

Weil kein aktiver Markt vorliegt, konnten die beizulegenden Zeitwerte nicht verlässlich ermittelt werden.

Es bestehen keine Eventualschulden im Zusammenhang mit der Konzernbeteiligung an assoziierten Unternehmen.

(12) Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Ausleihungen an nicht kon-
solidierte verbundene Unter-
nehmen und Beteiligungen 2.831 3.126
Kautionen 169 265
Darlehen 131 131
3.131 3.522

(13) Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 13 (2013: TEUR 101) beziehen sich auf Vorauszahlungen für Leasingfahrzeuge.

(14) Latente Ertragsteueransprüche und latente Ertragsteuerschulden

Die aktiven und die passiven latenten Ertragsteuern entfallen auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den folgenden Bilanzpositionen und auf steuerliche Verlustvorträge wie folgt:

31.12.2014 31.12.2013
Aktive
latente
Ertrag-
steuern
Passive
latente
Ertrag-
steuern
Aktive
latente
Ertrag-
steuern
Passive
latente
Ertrag-
steuern
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle
Vermögenswerte/
Sachanlagen
5.825 34.030 4.489 29.985
Forderungen
aus Fertigungs-
aufträgen
0 21.944 0 29.935
Sonstige Ver-
mögenswerte
4.396 11.385 3.283 7.746
Steuerliche
Verlustvorträge
66.259 0 69.811 0
Rückstellungen 9.058 3.185 7.859 0
Sonstige
Vermögenswerte
und Schulden
2.386 3.391 1.378 1.221
Summe 87.924 73.935 86.820 68.887
Saldierung -43.091 -43.091 35.965 -35 965
Bilanzausweis 44.833 30.844 50.855 32.922

Die aktiven latenten Ertragsteuern enthalten langfristige aktive latente Ertragsteuern vor Saldierung in Höhe von EUR 70,1 Mio. (2013: EUR 71,3 Mio.). Bei den passiven latenten Ertragsteuern entfallen EUR 39,1 Mio. (2013: EUR 41,7 Mio.) auf den langfristigen Anteil der gebildeten passiven latenten Ertragsteuern vor Saldierung.

Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands sind bestehende körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von EUR 178 Mio. (2013: EUR 197 Mio.) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge von EUR 172 Mio. (2013: EUR 196 Mio.) bei der Nordex SE in Höhe von EUR 178 Mio. (2013: EUR 192 Mio.) bzw. EUR 172 Mio. (2013: EUR 196 Mio.) voraussichtlich nutzbar. Eine zeitliche Nutzungsbeschränkung der ertragsteuerlichen Verlustvorträge sieht der Gesetzgeber in Deutschland nicht vor.

Für Gesellschaften, die im Vorjahr oder in der laufenden Periode ein negatives Ergebnis gezeigt haben, wurde ein latenter Ertragsteueranspruch in Höhe von EUR 14 Mio. (2013: EUR 18 Mio.) aktiviert, da die Realisierung des Ertragsteueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung insoweit wahrscheinlich ist.

Die Tochtergesellschaften aktivieren latente Ertragsteuern auf Verlustvorträge unter Berücksichtigung der national gültigen Steuersätze und gegebenenfalls vorliegender zeitlicher Beschränkungen der Nutzbarkeit. Die Ermittlung des latenten Ertragsteueranspruchs beruht auf einer Mittelfristplanung für die ieweilige steuerliche Einheit.

Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der Nordex-Gruppe bestehen folgende Verlustvorträge. für die keine aktiven latenten Ertragsteuern gebildet worden sind:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Nicht angesetzte Verlustvorträge
davon in mehr als 3 Jahren
verfallbar
3.109 588
davon in mehr als 5 Jahren
verfallbar
84.011 64.004
davon unverfallbar 57.625 40.205
Gesamtsumme 144.745 104.797

Die wesentlichen nicht angesetzten Verlustvorträge betreffen Nordex USA Inc. in Höhe von TEUR 26.077 (2013: TEUR 15.485), Nordex (Beijing) Wind Power Engineering & Technology Co. Ltd. in Höhe von TEUR 24.685 (2013: TEUR 14.150), Nordex Sverige AB in Höhe von TEUR 18.111 (2013: TEUR 15.728) und Nordex UK Ltd. in Höhe von TEUR 11.513 (2013: TEUR 11.483).

Die nicht angesetzten Verlustvorträge sind in Chile. Großbritannien, Norwegen, Schweden und Singapur zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Die nicht angesetzten Verlustvorträge in Honduras verfallen nach drei Jahren, die in China, Griechenland, der Türkei und Uruguay nach fünf Jahren, die in Rumänien nach sieben Jahren, die in den Niederlanden nach neun Jahren, die in Finnland nach zehn Jahren und die in den USA nach zwanzig Jahren.

Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von TEUR 7.571 (2013: TEUR 3.199) keine latenten Ertragsteuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

Die Veränderungen der latenten Ertragsteuern stellen sich wie folgt dar:

2014 2013
TEUR TEUR
Stand am 01.01. 17.933 26.095
In der Gewinn-und-Verlust-
Kechnung erfasst -9.084 -4.619
lm sonstigen Ergebnis erfasst 4.116 -3.232
Umrechnung Fremdwährung 1.024 -311
Stand am 31.12. 13.989 17.933

(15) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der Konsortialkredit wurde im Geschäftsjahr zurückgezahlt, sodass keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mehr bestehen (2013: TEUR 8.408). Zu den Einzelheiten wird auf die Angaben zum Finanzrisikomanagement verwiesen.

(16) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird auf Punkt (26) verwiesen.

(17) Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 3.905 (2013: TEUR 179) entfallen im Wesentlichen auf die im Inland in die steuerliche Organschaft einbezogenen Gesellschaften Nordex SE und Nordex Energy GmbH.

(18) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

01.01. Ver- Auf- Zufüh- 31.12.
2014 brauch lösung rung 2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Einzelgarantie 26.286 12.065 2.828 8.614 20.007
Gewährleistung,
Service, Wartung 26.279 4.783 1.700 4.643 24.439
Ubrige 9.892 2.586 1.338 2.146 8.114
62.457 19.434 5.866 15.403 52.560

Die Rückstellungen für Einzelgarantien umfassen überwiegend mögliche Risiken aus Schadensfällen.

Die Rückstellungen für Gewährleistung werden entsprechend den gesetzlichen oder den vertraglichen Laufzeiten in Anspruch genommen.

Die übrigen Rückstellungen enthalten vor allem verbliebene Risiken im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich China, Projektrisiken in Pakistan sowie Aufwendungen für Prozesskosten und Jahresabschlusskosten

Die sonstigen Rückstellungen enthalten langfristige sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 21.430 (2013: TEUR 17.138), bei denen mit einer Inanspruchnahme für Zeiträume nach Ende des Geschäftsjahres 2015 gerechnet wird. Der aus der Abzinsung der langfristigen Rückstellungen resultierende Betrag von TEUR 446 (2013: TEUR –65) wurde unter den Zuführungen ausgewiesen.

(19) Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Ausstehende Rechnungen 15.880 16.570
Devisentermingeschäfte 5.912 542
Verbindlichkeiten gegenüber
nicht konsolidierten verbunde-
nen Unternehmen
2.550 1.532
Kreditorische Debitoren 95 606
Finanzierungsleasing 0 416
Sonstige 1.242 992
25.679 20-658

Mit dem Verkauf der Produktionsstätte in den USA am 20. Mai 2014 wurde das Finanzierungsleasing beendet. Zur Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing des Vorjahres wird auf Punkt (23) verwiesen.

(20) Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TFUR
31.12.2013
TEUR
Erhaltene Anzahlungen 321.971 256.795
Abgegrenzte Schulden 31.090 30.461
Rechnungsabgrenzungsposten 18.283 15.910
Sonstige Steuerverbindlich-
keiten
17.986 15.149
Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit
1.049 877
Sonstige 673 1.231
391.052 320.423

Die abgegrenzten Schulden enthalten im Wesentlichen Personalverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 15.617 (2013: TEUR 15.659) und projektbezogene nachlaufende Kosten in Höhe von TEUR 12.984 (2013: TEUR 11.028).

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft überwiegend im Voraus vereinnahmte Erlöse aus mit Kunden geschlossenen Serviceverträgen.

Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 14.599 (2013: TEUR 12.675) sowie aus noch abzuführender Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 2.804 (2013: TEUR 2.276) zusammen.

(21) Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Zur langfristigen Finanzierung der Gesellschaft stehen neben der Unternehmensanleihe eine syndizierte Multi-Currency-Aval-Kreditlinie sowie ein Forschungsund Entwicklungsdarlehen zur Verfügung. Der Konsortialkredit wurde 2014 abgelöst. Bezüglich der Details wird auf die Angaben zum Finanzrisikomanagement verwiesen.

(22) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsrückstellungen werden für leistungsorientierte Versorgungszusagen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter der Nordex SE und der Nordex Energy GmbH gebildet. Die Leistungen basieren auf individuellen Zusagen. Sie bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Zugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter haben keine eigenen Beiträge zu leisten. Der Refinanzierung der Pensionsrückstellungen liegt kein externes Planvermögen zugrunde.

Der Bilanzausweis ergibt sich wie folgt:

2014 2013
TEUR TEUR
Verpflichtungen zum 01.01. 1.442 1.196
Laufender Dienstzeitaufwand 103 195
Zinsaufwand 34 32
Rentenzahlungen -25 -24
Versicherungsmathematische
Verluste 232 43
1.786 1.442

Die Verpflichtungen zum 31. Dezember entsprechen dem Bilanzausweis.

Die folgenden Beträge wurden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst:

2014
TEUR
2013
TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand 103 195
Zinsaufwand 34 32
137 227

Das sonstige Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

2014
TEUR
2013
TEUR
Versicherungsmathematische
Verluste
232 43
Amortisation versicherungs-
mathematischer Verluste 2012
0 17
232 60

Die im Jahr 2013 gemäß IAS 19 revised 2011 erforderliche Amortisation der versicherungsmathematischen Verluste aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von TEUR 17 erfolgte aus Gründen der Wesentlichkeit im Vorjahr im laufenden Geschäftsjahr.

Die Entwicklung der Verpflichtungen und der erfahrungsbedingten Anpassungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

2014
TEUR
2013
TEUR
Verpflichtungen zum 31.12. 1.786 1.442
Erfahrungsbedingte Anpassun-
gen der Verpflichtungen
14 31

Für zukünftige Geschäftsjahre werden jährliche Rentenzahlungen in Höhe von TEUR 48 (2013: TEUR 25) erwartet.

Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

2014 2013
Rechnungszinssatz 1,92% p.a. 3,40% p.a.
Gehaltstrend n/a n/a
Rententrend 2,00% p.a. 2,00% p.a.

Die zugrunde gelegte Duration der Verpflichtungen liegt zwischen 13 und 16 Jahren.

Die zugrunde gelegte Sterbewahrscheinlichkeit basiert auf den statistischen Wahrscheinlichkeitswerten nach den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck.

(23) Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Anleihe 156.189 155.645
Devisentermingeschäfte 582 654
Finanzierungsleasing 0 11.301
Sonstige 0 14
156.771 167.614

Mit dem Verkauf der Produktionsstätte in den USA am 20. Mai 2014 wurde das Finanzierungsleasing beendet. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing des Vorjahres setzen sich wie folgt zusammen:

Leasingzahlungen Unter 1 Jahr Uber Summe
in Folgejahren - 1 Jahr bis 5 Jahre
31.12.2013 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Leasing- und
Restzahlungen 994 4.764 10.735 16.493
Abzinsungsbeträge 578 2.158 2 040 4.776
Barwerte 416 2.606 8.695 11.717

l Internehmensanleihe

Die am 12. April 2011 ausgegebene Anleihe in Höhe von TEUR 150.000 ist mit einem festen Zins von 6,375% p. a. und einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet.

Der anfängliche Ausgabepreis lag bei 99,841%. Der Kupon ist jährlich am 12. April zur Auszahlung fällig.

(24) Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Abgegrenzte Schulden 1.940 O
Rechnungsabgrenzungsposten 1.835 1.927
Sonstige 0 28
3.775 1.955

Die abgearenzten Schulden betreffen proiektbezogene nachlaufende Kosten.

Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Voraus vereinnahmte Erlöse aus mit Kunden geschlossenen Serviceverträgen ausgewiesen.

(25) Eigenkapital

31.12.2014
TEUR
31.12.2013
TEUR
Gezeichnetes Kapital 80.882 80.882
Kapitalrücklage 242 624 244.288
Andere Gewinnrücklagen -7.951 -10.920
Cash Flow Hedges -2.901 6.163
Fremdwährungsausgleichs-
posten
1.762 3.344
Konzernergebnisvortrag 81.583 45.778
Konzernergebnis 0 0
Den Gesellschaftern des
Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am
Eigenkapital
395 999 368.135
395.999 368.135

Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2014 ein Genehmigtes Kapital I von EUR 16.100.000 (2013: EUR 7.347.052), entsprechend 16.100.000 Aktien (2013: 7.347.052), ein Bedingtes Kapital I von EUR 15.086.250 (2013: EUR 15.086.250), entsprechend 15.086.250 Aktien (2013: 15.086.250), sowie ein Bedingtes Kapital II von EUR 1.500.000 (2013:

EUR 1.500.000), entsprechend 1.500.000 Aktien (2013: 1.500.000), jeweils mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1 je Aktie.

Durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juni 2014 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Genehmigten Kapitals I das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2019 ein Mal oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Das Bedingte Kapital I dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juni 2011 bis zum 30. April 2016 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der ieweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Optionsanleihen.

Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaft und der Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und im Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden.

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 242.624 (2013: TEUR 244.288) umfasst neben dem Agio aus den Kapitalerhöhungen über TEUR 112.404 (2013: TEUR 112.404) auch die Zuführungen in Höhe von TEUR 264 (2013: TEUR 79), denen keine Auflösungen (2013: TEUR 0) gegenüberstehen, im Zusammenhang mit der Bilanzierung des im Geschäftsjahr 2008 abgeschlossenen Mitarbeiteraktienoptionsprogramms (siehe Punkt (31)).

Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Nordex SE des Geschäftsjahres 2014 von insgesamt EUR 3.201.014,98 wurde gemäß § 24 der Satzung der Nordex SE in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Im Jahr 2013 wurde der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der Nordex SE von insgesamt EUR 1.401.269,68 in entsprechender Höhe durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

Zur Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalpositionen wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

(26) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Nordex teilt die finanziellen Vermögenswerte in Loans and Receivables (LaR), Financial Assets Held for Trading (FAHfT) und Available for Sale (AfS) ein. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden als Financial Liabilities at Amortised Costs (FLAC) oder als Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT) klassifiziert.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Klasse und Kategorie von Finanzinstrumenten:

31.12.2014 31.12.2013
Bewertungs-
kategorie
nach IAS 39
Fortgeführte
Anschaf-
fungskosten
TEUR
Beizu-
legender
Zeitwert
TEUR
Fortgeführte
Anschaf-
fungskosten
TEUR
Beizu-
legender
Zeitwert
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, bewertet zu Anschaf-
fungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten
1. Flüssige Mittel LaR 313.420 313.420 332.963 332.963
2. Festgelder LaR 75.000 75.000 0 0
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 58.798 58.798 61.741 61.741
4. Forderungen aus den langfristigen
Fertigungsaufträgen
LaR 126.663 126.663 152.287 152.287
5. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Forderungen
LaR 25.946 25.946 22.250 22.250
6. Finanzanlagen - Beteiligungen1 AfS 2.211 4.681
7. Sonstige langfristige finanzielle Vermögens-
werte - Forderungen
LaR 3.131 3.131 3.522 3.522
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Devisentermingeschäfte
FAHfT 0 0 1.343 1.343
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete effektive
Sicherungsinstrumente
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Devisentermingeschäfte
1.567 1.567 9.851 9.851

¹Weil kein aktiver Markt vorliegt, konnte der beizulegende Zeitwert nicht verden.

31.12.2014 31.12.2013
Bewertungs-
kategorie
nach IAS 39
Fortgeführte
Anschaf-
fungskosten
TFUR
Beizu-
legender
Zeitwert
TFUR
Fortgeführte
Anschaf-
fungskosten
TFUR
Beizu-
legender
Zeitwert
TEUR
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu Anschaf-
fungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten
1. Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
FI AC 0 0 8.408 8.408
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
FLAC 177.479 177.479 190.250 190.250
3. Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten®
FLAC 19.767 19.767 19.700 19.700
4. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
FLAC 0 0 16.916 16.916
5. Sonstige langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten2
FLAC 156.189 163.521 155.659 177.064
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlich-
keiten - Devisentermingeschäfte
FLHfT 685 685 24 24
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete effektive
Sicherungsinstrumente
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlich-
keiten - Devisentermingeschäfte
5.227 5.227 518 518
2. Sonstige langfristige finanzielle Verbindlich-
keiten - Devisentermingeschäfte
582 582 654 654

¹ Ohne kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing TEUR 0 (2013: TEUR 416)

² Ohne langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing TEUR 0 (2013: TEUR 11.301)

Die flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte haben kurze Restlaufzeiten. Die Buchwerte zum 31. Dezember 2014 entsprechen deshalb näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten.

Der Buchwert der langfristigen finanziellen Vermögenswerte entspricht aufgrund der marktüblichen Verzinsung dem beizulegenden Zeitwert.

Derivative Finanzinstrumente wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Terminkurse bzw. -preise von Devisentermingeschäften errechnen sich auf Basis des zum Stichtag gültigen Kassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen für die jeweilige Restlaufzeit des Kontrakts.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe ergibt sich aus dem Börsenkurs zum Bilanzstichtag von 104,5% (2013: 106,3%).

Die folgende Tabelle zeigt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am 31. Dezember 2014 zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden:

Level 1 Level 2 Level 3 Summe
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Ver-
mögenswerte
Devisentermin-
geschäfte
(Held for Trading)
0 O
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermö-
genswerte (Derivate)
im Hedge Account-
ing
Devisentermin-
geschäfte
(Cash Flow Hedge)
1.567 1.567
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Ver-
bindlichkeiten
Devisentermin-
geschäfte
(Held for Trading)
685 685
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Verbind-
lichkeiten (Derivate)
im Hedge Account-
ing
Devisentermin-
geschäfte
(Cash Flow Hedge)
5.809 5.809

Die folgende Tabelle zeigt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am 31. Dezember 2013 zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden:

Level 1 Level 2 Level 3 Summe
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Ver-
mögenswerte
Devisentermin-
geschäfte
(Held for Trading)
1.343 1.343
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
Derivate im Hedge
Accounting
Devisentermin-
geschäfte
(Cash Flow Hedge)
9.851 8.688
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Ver-
bindlichkeiten
Devisentermin-
geschäfte
(Held for Trading)
24 24
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
Derivate im Hedge
Accounting
Devisentermin-
geschäfte
(Cash Flow Hedge)
1.172 971

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegende Zeitwerte auf anhand von aktiven Märkten ermittelten Marktwerten beruhen, werden in Level 1 zusammengefasst. Ein aktiver Markt wird unterstellt, sofern die Marktwerte auf regulärer Basis ermittelt werden und auf tatsächlichen, wiederkehrenden Transaktionen basieren.

Beizulegende Zeitwerte, die nicht anhand aktiver Märkte ermittelt werden können, werden basierend auf Bewertungsmodellen ermittelt. Die Bewertungs modelle berücksichtigen dabei vornehmlich beob achtbare Marktdaten und verzichten dabei überwiegend auf unternehmensspezifische Schätzungen. Die so bewerteten Finanzinstrumente werden in Level 2 zusammengefasst.

Sofern wesentliche Bewertungsannahmen nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, werden die Finanzinstrumente als Level 3 klassifiziert.

Es gab weder im Vergleich zum Vorjahr noch unterjährig Umklassifizierungen zwischen den verschiedenen Levels.

Das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten setzt sich, nach Bewertungsklassen getrennt, wie folgt zusammen:

2014 Zinsen Ubriges
Netto-
ergebnis
Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Loans and Receivables (LaR) 2.429 6.569 8.998
Available for Sale (AfS) 0 0 O
Financial Liabilities at
Amortised Costs (FLAC)
-20.458 1.848 -18.610
Financial Assets Held for
Trading (FAHfT)/Financial
Liabilities Held for Trading
(FLHfT) 0 -2.921 -2.921
-18.029 5.496 -12.533
2013 Zinsen Übriges
Netto-
Gesamt
ergebnis
TFUR TFUR TFUR
Loans and Receivables (LaR) 1.847 472 2.319
Available for Sale (AfS) O 0 0
Financial I iabilities at
Amortised Costs (FLAC) -27.769 -8.680 -36.449
Financial Assets Held for
Trading (FAHfT)/Financial
Liabilities Held for Trading
(FLHfT) O 529 529
-25.922 -7.679 -33.601

Finanzinstrumente nach Klassen (IFRS 7)

Finanzielle Vermögenswerte

31.12.2014 Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bilanzierte finanzielle
Vermögenswerte
Zum Fair Value
bilanzierte finanzielle
Vermögenswerte
Nicht in den Scope
von IFRS 7
fallende finanzielle
Vermögenswerte
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Flüssige Mittel 313.420 0 0 313.420
Festgelder 75.000 0 0 75.000
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
58.798 0 0 58.798
Forderungen aus den langfristigen
Fertigungsaufträgen
126.663 0 0 126.663
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte
25.946 1.567 0 27.513
Finanzanlagen 2.211 0 0 2.211
Anteile an assoziierten Unternehmen 0 0 13.320 13.320
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte 3.131 0 0 3.131
605.169 1.567 13.320 620.056
31.12.2013 Zu fortgeführten Zum Fair Value Nicht in den Scope Gesamt
Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle von IFRS 7
bilanzierte finanzielle Vermögenswerte fallende finanzielle
Vermögenswerte Vermögenswerte
TEUR TEUR TEUR TEUR
Flüssige Mittel 332.963 0 0 332.963
Festgelder 0 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 61.741 0 0 61.741
Forderungen aus den langfristigen
Fertigungsaufträgen 152.287 0 0 152.287
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte 22.250 11.194 0 33.444
Finanzanlagen 4.681 0 0 4.681
Anteile an assoziierten Unternehmen 0 0 7.852 7.852
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte 3.522 0 0 3.522
577.444 11.194 7.852 596.490

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Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung der Rücklage für Cash Flow Hedges dar:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Stand am 01.01. 6.163 -1.419
Zuführung -8.439 9.455
Auflösung -4.632 1.376
Latente Steuer 4.007 -3.249
Stand am 31.12. -2.901 6.163

Im Geschäftsjahr wurden die zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus infolge von Ineffektivität beendeten Hedge-Beziehungen zum Zeitpunkt der Realisierung der Grundgeschäfte in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert.

Zum 31. Dezember 2014 bestanden Sicherungsgeschäfte, die nach IAS 39 als Sicherungsbeziehungen klassifiziert wurden, mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren (2013: drei Jahren). Die gesicherten Zahlungsströme aus den künftigen Transaktionen werden voraussichtlich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (2013: drei Jahren) ergebniswirksam.

Der beizulegende Zeitwert der im Rahmen von Hedge Accounting designierten Finanzinstrumente ist in folgender Tabelle dargestellt:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
Forde- Verbind-
rungen lichkeiten rungen lichkeiten
Forde- Verbind-
Cash Flow Hedges
Devisentermin-
geschäfte 1.567 5.809 9.851 1.172
1.567 5.809 9.851 1.172

Angaben zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

(27) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind in den folgenden Regionen erzielt worden:

2014
TEUR
2013
TEUR
Europa 1.461.618 1.306.284
Amerika 200.719 81.690
Asien 72.194 41.302
1.734.531 1.429.276

Unter den Umsatzerlösen sind Erlöse in Höhe von TEUR 1.235.063 (2013: TEUR 872.791) aus der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode für kundenspezifische Fertigungen ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse sind in folgenden Kategorien erzielt worden:

2014 2013
TEUR TEUR
Neuanlagenverkauf 1.557.278 1.278.214
Servicedienstleistungen 166.354 145.245
Sonstige 10.899 5.817
1.734.531 1.429.276

(28) Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen betragen TEUR 28.121 (2013: TEUR 36.616) und betreffen wie im Vorjahr vollständig aktivierte Aufwendungen für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Windenergieanlagen.

Die Bestandsveränderungen betragen TEUR -23.187 (2013: TEUR 36.392).

(29) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2014
TFUR
2013
TEUR
Währungskursgewinne 9.139 0
Gewinne Anlagenabgänge 6.787 35
Auflösung von Wert-
berichtigungen
893 2.735
Ausbuchung
Verbindlichkeiten
153 289
Devisentermingeschäfte O 529
Ubrige 5.699 3.244
22.671 6.832

Die Gewinne aus Anlagenabgängen resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf der Produktionsstätte in den USA.

(30) Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2014
TEUR
2013
TEUR
Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe
1.027.440 888.738
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
315.267 262.328
1.342.707 1.151.066

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren aus fremdbezogenen Frachten, der Veränderung von Auftragsrückstellungen, aus Provisionen und aus Fremdleistungen für die Auftragsabwicklung.

(31) Personalaufwand

2014
TEUR
2013
TEUR
Löhne und Gehälter 141.394 130.229
Soziale Abgaben und Auf-
wendungen für Altersversor-
26.334 23.008
gung und Unterstützung
167.728 153.237

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen in Höhe von TEUR 127 für beitragsorientierte Pensionspläne und TEUR 103 für leistungsorientierte Pensionspläne.

lm Konzern war die folgende Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt:

2014 2013 Verän-
derung
Stichtag
Angestellte 1.614 1.473 141
Gewerbliche
Arbeitnehmer
1.305 1.119 186
2.919 2.592 327
Durchschnitt
Angestellte 1.566 1.466 100
Gewerbliche
Arbeitnehmer
1.234 1.077 157
2.800 2.543 257

Aktienoptionsplan

Maximale Anzahl gewährter Optionen

Der Optionsplan ist zum 31. Dezember 2012 ausgelaufen. Die Optionsplanbedingungen sahen vor, dass bis zum Ende der Laufzeit des Optionsplans maximal 1.500.000 Optionen ausgegeben werden. Von diesen Optionen waren

  • (a) maximal 550.000 an Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie von Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und im Ausland, die nicht einem Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft oder der Unternehmen der Nordex-Gruppe angehören.
  • (b) maximal 100.000 an Mitglieder von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und im Ausland, die nicht Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind, sowie
  • (c) maximal 850.000 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft

zu gewähren.

Ausübungsbedingungen

Vorbehaltlich einer Anpassung infolge einer Kapitalmaßnahme berechtigt je eine Option zum Erwerb je einer auf den Inhaber lautenden Stammaktie der Nordex SE. Bei der Ausübung der Option ist ein Ausübungspreis je Stammaktie zu zahlen.

Der Ausübungspreis entspricht dem jeweiligen arithmetischen Mittel der Xetra-Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse (bzw. einem an seine Stelle getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) für voll an der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens beteiligte stimmberechtigte Nordex-Stammaktien an den zehn letzten Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Zuteilungstag der Bezugsrechte.

Die Optionen sind frühestens drei Jahre nach Ausgabe ausübbar und verfallen, falls in diesem Zeitraum das Dienstverhältnis endet. Die Optionen können wirksam innerhalb der darauffolgenden zwei Jahre nur während zweier Zeitfenster pro Jahr ausgeübt werden (Ausübungszeitraum).

Die Optionen können nur dann ausgeübt werden, wenn der Nordex-Stammaktienkurs an den zehn letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung der Option den Ausübungspreis der jeweiligen Option um mindestens 20% übersteigt.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Aktienoptionen Zum 31. Dezember 2014 bestehen insgesamt 75.000 Aktienoptionen (2013: 229.695), von denen keine (2013: 154.695) ausübbar sind:

Aktienoptions-
gewährungen
Ausübungs-
preis
Durch-
schnittlicher
Aktienkurs
Ausgabe-
datum
Verfalls-
datum
Ausstehende
Aktien-
Ausstehende
Aktien-
EUR EUR optionen
Ende 2014
optionen
Ende 2013
2008 23,10 16,52 01.09.2008 31.08.2013 0 0
2009 12,84 11,77 01.09.2009 31.08.2014 0 104.695
2010 5,26 5,01 25.11.2010 24.11.2015 0 50.000
2012 3,12 3,52 01.06.2012 31.05.2017 75.000 75.000
Gesamt 75.000 229.695
Aktienoptions- Ausübungs- Durch- Ausgabe- Verfalls- Ausstehende Ausstehende
gewährungen preis schnittlicher datum datum Aktien- Aktien-
Aktienkurs optionen optionen
EUR EUR Ende 2013 Ende 2012
2008 23,10 16,52 01.09.2008 31.08.2013 0 211.610
2009 12,84 11,77 01.09.2009 31.08.2014 104.695 120.733
2010 5,26 5,01 25.11.2010 24.11.2015 50.000 50.000
2012 3,12 3,52 01.06.2012 31.05.2017 75.000 75.000
Gesamt 229.695 457.343

lm Geschäftsjahr 2014 sind die gewährten Aktienoptionen des Jahres 2009 in Höhe von 104.695 verfallen. Die gewährten Aktienoptionen des Jahres 2010 wurden 2014 vollumfänglich ausgeübt.

Der so ermittelte Aufwand betrug in der Berichtsperiode für die Tranche 2012 TEUR 41 (2013: TEUR 41). Die Tranche 2010 hatte bereits im Jahr 2013 ihren Ausübungszeitraum erreicht.

(32) Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

2014 2013
TEUR TEUR
Abschreibungen auf
Sachanlagen 22.894 18.126
Abschreibungen auf aktivierte
Entwicklungsaufwendungen 18.490 19.048
Abschreibungen auf sonstige
immaterielle Vermögenswerte 1.640 2.061
43.024 39.235

(33) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2014 2013
TEUR TEUR
Mieten und Pachten, Leasing 19 826 16.844
Reisekosten 16 741 15,565
Sonstige Fremdpersonal-
leistungen 13.769 6.809
Rechts- und Beratungskosten 11.277 10.407
Fremdleistungen 9.756 6.946
Instandhaltung 9.660 6.562
EDV-Kosten 8.039 6.120
Vergleiche 5.224 1.119
Fortbildung 3.313 2.011
Devisentermingeschäfte 2.921 0
Versicherungen 2 906 3.082
Werbekosten 2.398 2.785
Telekommunikation 2.290 2.126
Sonstige Steuern 2.220 1.361
Ertragsausfälle 2.166 8 592
Wertberichtigungen
auf Forderungen 1.446 2.016
Verluste Abgang
Anlagevermögen 764 1.688
Bankgebühren 318 510
Währungskursverluste O 8.928
Übrige 15 618 17.775
130.652 121.246

(34) Finanzergebnis

2014
TFUR
2013
TFUR
Erträge aus Beteiligungen 330 254
Ergebnis aus der
At-Equity-Bewertung -2.477 -463
Abschreibungen auf
Finanzanlagen -2.506 O
Beteiligungsergebnis -4.653 -209
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge 2.429 1.847
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen -20.458 -27.769
Zinsergebnis -18.029 -25.922
-22.682 -26.131

Die Erträge aus Beteiligungen entfallen auf Gewinnausschüttungen. Das Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung stellt den Ergebnisanteil der assoziierten Unternehmen dar, soweit daraus keine negativen At-Equity-Buchwerte resultieren. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen resultieren aus der Wertberichtigung der Anteile an der Qingdao Huawei Wind Power Co. Ltd. Die Zinserträge und die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Geldanlagen bei Banken bzw. aus der Nutzung von Barkreditlinien oder Bankdarlehen sowie aus Avalprovisionen und abgegrenzten Zinsen auf die Unternehmensanleihe.

(35) Ertragsteuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

2014
TEUR
2013
TEUR
Inländische Ertragsteuer -3.430 -352
Ausländische Ertragsteuer -3.823 -2.967
Tatsächlicher Ertragsteuer-
aufwand
-7.253 -3.319
Latenter
Ertragsteueraufwand
-9.084 -4.619
Gesamter
Ertragsteueraufwand
-16.337 -7.938
davon periodenfremde
latente Ertragsteuern
-3.043 -3.032
davon periodenfremde
tatsächliche Ertragsteuern
396

In den Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Erträge sowie die latenten Ertragsteuerabgrenzungen enthalten. Die latenten Ertragsteuern wurden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Für die Berechnung der inländischen latenten Ertragsteuern wurde zum 31. Dezember 2014 ein Steuersatz von 32,01% (2013: 31,79%) herangezogen. Die aktiven latenten Ertragsteuern für inländische steuerliche Verlustvorträge wurden mit einem Steuersatz von 15,83% (2013: 15,83%) für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie von 16,18% (2013: 15,96%) für Gewerbesteuer ermittelt. Die Veränderung des Gewerbesteuersatzes resultiert aus einer im Vergleich zum Vorjahr abweichenden Aufteilung des Gewerbeertrags.

Die Steuer auf das Vorsteuerergebnis weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des Konzernsteuersatzes von 32,01% (2013: 31,79%) auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

2014 2013
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 55.343 18.201
Erwarteter
Ertragsteueraufwand -17.715 -5.786
Steuersatzdifferenzen für
ausländische Steuern -5.293 -2.583
Steuerfreie Erträge 160 3.123
Steuereffekte aus At-Equity-
Beteiligungen -793 -528
Änderung Steuersatz und
Steuergesetze 301 -1.187
Nicht abzugsfähige
Aufwendungen -2.121 -4.172
Steuereffekte aus Vorjahren 3.043 3.032
Effekte aus der Berücksichti-
gung von Verlustvorträgen
aus Vorjahren 1.122 12.870
Anderung Wertberichtigung/
Effekte aus der Nichtberück-
sichtigung von Verlust-
vorträgen 4.581 -13.727
Sonstige Steuereffekte 378 1.020
Tatsächlicher
Ertragsteueraufwand -16.337 -7.938

(36) Ergebnis je Aktie

Unverwässert

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Earnings per Share – EPS) wird berechnet, indem der Quotient aus dem Gewinn, der den Eigenkapitalgebern zusteht, und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres gebildet wird:

2014 2013
Konzernjahres-
überschuss
TFUR 39.006 10.263
davon Gesellschafter
des Mutterunter-
nehmens
TFUR 39.006 10.243
davon Minderheits-
gesellschafter
TFUR 0 20
Gewichteter Durchschnitt
der Aktienzahl
80.882.447 74.196.112
Ergebnis je Aktie (EPS) EUR 0.48 0.14

Verwässert

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um sämtliche Wandlungs- und Optionsrechte erhöht wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie beträgt gleichfalls EUR 0,48.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden

Für Investitionsausgaben in Sachanlagen bestehen zum Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen, die bisher noch nicht angefallen sind, in Höhe von TEUR 3.485 (2013: TEUR 144).

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Operate-Leasing- und Mietverpflichtungen in Höhe von TEUR 39.258 (2013: TEUR 39.389) mit folgenden Laufzeiten:

Geschäfts- Fälligkeit Fälligkeit Fälligkeit
jahr unter 1 Jahr bis uber
1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
31.12.2014 9.282 14.080 15.896
31.12.2013 6.507 15.197 17.685

Die Verpflichtungen aus Miet- und Operate-Leasing-Verträgen betreffen Verpflichtungen aus mobilen Wirtschaftsgütern in Höhe von TEUR 4.548 (2013: TEUR 4.356) sowie immobilen Wirtschaftsgütern in Höhe von TEUR 34.710 (2013: TEUR 35.033).

Die Nordex-Gruppe hat Eventualschulden aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses zum Bilanzstichtag nicht hinreichend für die Bildung einer Rückstellung war.

Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Das Aufsichtsratsmitglied der Nordex SE, Herr Jan Klatten, ist über die Gesellschaft momentum infra 1 GmbH mit 40% an der polnischen Windparkgesellschaft C&C Wind Sp. z o.o. beteiligt, an der auch die Nordex-Gruppe uber die Nordex Windpark Beteiligung GmbH mit 40 % beteiligt ist. Die Anteile an der Gesellschaft momentum infra 1 GmbH, bei der Herr Klatten zudem als Geschäftsführer tätig ist, werden mehrheitlich von der momentum-capital Verwaltungsgesellschaft mbH gehalten. Der Erwerb der Beteiligung durch die momentum infra 1 GmbH erfolgte im Rahmen eines marktweiten Bietungsverfahrens, aus

der die momentum infra 1 GmbH als erfolgreichster Bieter für den Anteilserwerb hervorging. Ein möglicher Interessenkonflikt kann von daher ausgeschlossen werden. Geschäftsvorfälle mit Herrn Klatten oder der Gesellschaft momentum infra 1 GmbH sind wie im Vorjahr nicht zu verzeichnen gewesen.

Weiterhin ist die Nordex-Gruppe über die Nordex SE mit 75% an der natcon 7 GmbH beteiligt. Die natcon 7 GmbH stellt damit ein verbundenes nicht konsolidiertes Unternehmen dar. Gegenstand der Gesellschaft ist die Entwicklung, Projektierung und Vermarktung von Betriebsführungs-, Steuerungs- und Visualisierungssystemen für Anlagen, die der dezentralen Energieerzeugung dienen, einschließlich der Erbringung von Serviceleistungen. Die erfolgten Geschäftsvorfälle sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt.

Nahestehende Betrag der Betrag der Ausstehende Salden Ausstehende Salden
Personen und Geschäftsvorfälle Geschäftsvorfälle Forderungen (+)/ Forderungen (+)/
Unternehmen Verbindlichkeiten (-) Verbindlichkeiten (-)
01.01.=31.12.2014 01.01.-31.12.2013 31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
natcon7 GmbH 7.881 4.811 -2.325 -970

Daneben gab es keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen.

Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung erläutert, wie sich die Zahlungsmittelströme im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand beinhaltet Kassenbestände und kurzfristige Bankeinlagen. Die Kassenbestände und Bankguthaben haben eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten. Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht einbezogen. Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und Konsolidierungskreisänderungen sowie nicht zahlungswirksame Transaktionen eliminiert werden.

Die Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit basiert auf der indirekten Methode, d.h., das Jahresergebnis nach Steuern wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt. Nach Berücksichtigung der Veränderungen des Working Capital und darüber hinausgehender Forderungen und Verbindlichkeiten sowie latenter Steuern ergibt sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 160.290 (2013: TEUR 98.089). Dies resultiert vorwiegend aus der Verringerung der Kapitalbindung im Working Capital in Höhe von TEUR 70.997 (2013: TEUR 60.575) sowie aus dem Konzerngewinn einschließlich der Abschreibung in Höhe von TEUR 84.536 (2013: TEUR 49.498).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR –71.590 (2013: TEUR -74.277). Es wurden Entwicklungsprojekte in Höhe von TEUR 30.694 (2013: TEUR 35.875) aktiviert. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 44.287 (2013: TEUR 34.267) entfallen im Wesentlichen auf die Flügelproduktion und die Erweiterung der Betriebsstätte in Rostock.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR – 113.279 (2013: TEUR 44.094) und resultiert aus der Anlage von Festgeldern, der Rückführung des Konsortialkredits und der Ablösung des Finanzierungsleasings.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Sofern Ereignisse nach dem Bilanzstichtag aufgetreten sind, die wirtschaftlich bis zum 31. Dezember 2014 verursacht waren, sind diese im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 berücksichtigt.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 19. März 2015 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für das Geschäftsjahr 2014 abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.nordex-online.com/de/ investor-relations/corporate-governance.html zugänglich gemacht.

lnanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften

Die Nordex Energy GmbH, Hamburg, und die Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg, sowie die Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg, sind von der Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB unter Bezugnahme auf die Regelungen des § 264 (3) HGB befreit.

Organe der Nordex SE

Aufsichtsrat

Während des Geschäftsjahres 2014 und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 waren als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt:

Dr. Wolfgang Ziebart, Starnberg Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Präsidiums und Mitglied des Strategie- und Technikausschusses

  • · Group Engineering Director der Jaguar Land Rover Automotive PLC, Großbritannien
  • · Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Infineon AG
  • · Ehemaliges Mitglied des Vorstands der BMW AG
  • Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Continental AG
  • · Mitglied des Aufsichtsrats der ASML Holding N.V., Niederlande

Jan Klatten, München

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Strategieund Technikausschusses

  • Geschäftsführender Gesellschafter der momentum Beteiligungsgesellschaft mbH
  • · Vorsitzender des Aufsichtsrats der asturia Automotive Systems AG

Dr. Heinz van Deelen, München

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee) (bis 9. Januar 2015) und Mitglied des Strategie- und Technikausschusses (seit 9. Januar 2015)

· Vorsitzender des Vorstands der Consline AG

Frank Lutz, München

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee) (seit 9. Januar 2015)

• Mitglied des Vorstands der Bayer MaterialScience AG

Dr. Dieter G. Maier, Reutlingen

Mitglied des Strategie- und Technikausschusses (bis 31. Dezember 2014)

  • · Geschäftsführer der MABET Beteiligungen GmbH
  • · Vorsitzender der Geschäftsführung der UKM Fahrzeugteile GmbH
  • · Vorsitzender des Beirats der Richard Bergner Holding GmbH

Martin Rey, Traunstein Mitglied des Präsidiums, Vorsitzender des Prüfungsausschusses (Audit Committee)

  • · Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Maroban GmbH
  • Mitglied des Aufsichtsrats (Board) der BayWa r.e. USA LLC, USA
  • · Mitglied des Aufsichtsrats (Board) der Knight Infrastructure B.V., Niederlande

Annette Stieve, Wennigsen

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee)

· Mitglied der Geschäftsführung der Faurecia Automotive GmbH, Chief Financial Officer North East Europe der Faurecia Group

Vorstand

Dr. Jürgen Zeschky, Hamburg Vorsitzender des Vorstands, Chief Executive Officer

Lars Bondo Krogsgaard, Hamburg Chief Customer Officer

Ulric Bernard Schäferbarthold, Hamburg Chief Financial Officer

Den Organmitgliedern waren zum 31. Dezember 2014 folgende Aktien zuzurechnen:

Name Organ-
stellung
Aktien
Dr. Wolfgang
Ziebart
Aufsichtsrat 10.000 direkt
Jan Klatten Aufsichtsrat 18.482.000 über eine Beteili-
gung an der momentum-
capital Vermögensverwal-
tungsgesellschaft mbH und
der Ventus Venture Fund
GmbH & Co. Beteiligungs KG

Auf die Vorstände entfallen in Summe Aktienoptionen an der Nordex SE in Höhe von 75.000 Stück.

Vergütungsbericht

Vorstand

Entsprechend den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), beschließt der Aufsichtsrat über die Vergütungshöhen, die Vergütungsstruktur und das Vergütungssystem des Vorstands und überprüft diese regelmäßig. Bei der Festlegung der Vergütung orientiert sich der Aufsichtsrat an der Größe und Komplexität der Nordex SE, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen und des internen Gehaltsgefüges. Weitere Kriterien sind die Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder.

lm Vergütungsbericht werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe der individuellen Verqütung dargestellt. Die Angaben entsprechen den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Einbeziehung der Grundsätze des Deutschen Rechnungslegung Standards Nr. 17 (DRS 17), den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS).

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Vergütung der Vorstände besteht aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsabhängigen Komponenten, die den Erfolg eines Geschäftsjahres sowie den langfristigen Unternehmenserfolg abbilden.

Die erfolgsunabhängigen Komponenten umfassen ein monatlich ausgezahltes Jahresgrundgehalt und marktübliche Nebenleistungen. Darunter fallen die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Mitbenutzung, Versicherungen gegen dienstliche und private Unfälle für den Invaliditäts- bzw. Todesfall sowie die Prämie für die D&O-Versicherung, soweit diese den gesetzlich für Vorstände vorzusehenden Selbstbehalt übersteigt.

Die Höhe der Tantieme ist abhängig von der Erreichung finanzieller und nicht finanzieller Ziele sowie einem diskretionären Faktor, der durch den Aufsichtsrat festgelegt wird. Das finanzielle Ziel bildet das jährliche, durch die Gesellschaft erwirtschaftete EBT. Die nicht finanziellen Bemessungsgrundlagen werden zu Beginn eines ieden Geschäftsiahres vom Aufsichtsrat der Nordex SE festgelegt. Die Erfüllung der Kriterien wird zum Ende der Performance-Periode vom Aufsichtsrat bewertet. Die Erreichung finanzieller und nicht finanzieller Ziele fließt zu gleichen Teilen in die Ermittlung der Tantieme ein.

Die erfolgsabhängige Komponente mit langfristiger Anreizwirkung bestimmt sich anhand des vertraglich vereinbarten Zielbetrags, der mittels des bei Gewährung gültigen Aktienkurses der Nordex-Aktie in virtuelle Nordex-Aktien (Performance Share Units) umgerechnet wird. Zudem wird der Zielerreichungsgrad, der sich aus der Entwicklung der Bruttorendite der Nordex-Aktie (im Sinne eines Total Shareholder Return) im Veraleich zum arithmetischen Mittel der Entwicklung der Performance-Indizes DAX, MDAX und TecDAX ableitet, festgelegt. Anhand des Zielbetrags und des Zielerreichungsgrades wird jährlich die finale Anzahl erreichter Performance Share Units überprüft. Die final erreichte Anzahl an Performance Share Units wird mit dem zum Ende der Performance -Periode gültigen Kurs der Nordex-Aktie multipliziert und bestimmt so den Auszahlungsbetrag. Ein Drittel des Netto-Auszahlungsbetrags aus dem Performance-Share-Unit-Plan ist durch das Vorstandsmitglied in Nordex-Aktien mit einer Haltefrist von zwei Jahren zu investieren.

Die Performance Share Units ersetzen ab 2014 die Drei-Jahres-Zielvereinbarungen endgültig als Vergütungssystem. Hieraus resultieren jedoch noch Zuflüsse im Berichtsjahr, welche der Tabelle "Zuflüsse nach DCGK" zu entnehmen sind.

Die für das Geschäftsjahr 2014 auf die Mitglieder des Vorstands entfallende Vergütung nach DRS 17 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile werden ab dem Zeitpunkt der Zuwendung für aktienbasierte Vergütungen zeitanteilig bzw. im Zeitpunkt der Zuführung für nicht aktienbasierte Vergütungen erfasst:

Vergütung nach § 314
Abs. 1 Nr. 6 HGB in
Verbindung mit DRS 17
Erfolgsunabhängige
Komponenten
Tantieme Komponenten mit
langfristiger
Anreizwirkung
Summe
2014
EUR
2013
EUR
2014
EUR
2013
EUR
2014
EUR
2013
EUR
2014
EUR
2013
EUR
Dr. J. Zeschky 445.265 375.2651 460.000 211.0051 171.112 240.5001 1.076.377 826.770
L. Krogsgaard 374.182 373.4101 360.000 344.9251 286.453 267.0461 1.020.635 985.381
B. Schäferbarthold 355.392 327.9691 293.000 63.7041 87.075 120.0001 735.467 511.673

1Abweichung zum Vorjahr aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften

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Zum 31. Dezember 2014 belaufen sich die insgesamt dem Vorstand gewährten Aktienoptionen auf 75.000 (2013: 125.000), welche vollständig auf Herrn Dr. Zeschky entfallen (2013: 75.000 Herr Dr. Zeschky und 50.000 Herr Krogsgaard). Herr Krogsgaard hat 2014 seine 50.000 Aktienoptionen ausgeübt. Im Berichtsjahr wurden keine neuen Aktienoptionen gewährt.

Die in der nachfolgenden Tabelle gemäß den Anforderungen des DCGK dargestellten gewährten Vergütungen (einschließlich der Nebenleistungen) des Berichtsjahres weisen im Vergleich zu DRS 17 die Zielwerte der variablen Vergütungsbestandteile im Zeitpunkt der Zuwendung aus. Zusätzlich werden die Werte, die im Minimum bzw. im Maximum erreicht werden können, angegeben:

Gewährte
Zuwendungen
nach DCGK
Dr. J. Zeschky L. Krogsgaard B. Schäferbarthold
Min. Max. Min. Max. Min. Max.
2014 2013 2014 2014 2014 2013 2014 2014 2014 2013 2014 2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Festvergütung 430.000 360.000 430.000 430.000 360.000 360.000 360.000 360.000 341.500 307.500 341.500 341.500
Nebenleistung 15.265 15.265 15.265 15.265 14.182 13.410 14.182 14.182 13.892 20.469 13.892 13.892
Summe Fest-
einkommen 445.265 375.265 445.265 445.265 374.182 373.410 374.182 374.182 355.392 327.969 355.392 355.392
Tantieme 230.0001 211.005 460.000 180.0001 344.925 360.000 146.500 63.704 293.000
Mehrjährige
variable
Vergütung
391.835 0 810.000 261.224 540.000 O 540.000 261.224 376.648 0 540.000
Dreijahresziel-
vereinbarung
2013-2015
376.648
Performance
Share Units
2014-2016
391.8351 O 810.000 261.2241 0 540.000 261.2241 0 540.000
Performance
Share Units
2013-2015
540.000
Gesamt-
vergütung 1.067.100 586.270 445.265 1.715.265 815.406 1.258.335 374.182 1.274.182 763.116 768.321 355.392 1.188.392

'Der angegebene Betrag stellt den Wert bei einem mittleren Wahrscheinlichkeitsszenario im Gewährungszeitpunkt dar.

Die Tabelle nach DCGK entspricht bei den fixen sowie bei den einjährigen variablen Vergütungsbestandteilen den Zuflüssen für das laufende Geschäftsjahr. Die Tabelle gibt außerdem den Auszahlungsbetrag aus mehrjährigen variablen Vergütungen wieder, deren Planlaufzeit im Berichtsjahr endet:

Zuflüsse nach DCGK Dr. J. Zeschky L. Krogsgaard B. Schäferbarthold
2014
EUR
2013
EUR
2014
EUR
2013
EUR
2014
EUR
2013
EUR
Festvergütung 430.000 360.000 360.000 360.000 341.500 307 500
Nebenleistung 15.265 15.265 14.182 13.410 13.892 20.469
Summe Festeinkommen 445.265 375.265 374.182 373.410 355.392 327.969
Tantieme 460.000 211.005 360.000 344.925 293.000 63.704
Mehrjährige variable Vergütung 366.666 300.750 120.000
Aktienoption 2010-2013 300.750
Dreijahreszielvereinbarung
2013-20151
120.000
Dreijahreszielvereinbarung
2012-20141
366.666
Gesamtvergütung 905.265 952.936 1.034.932 718.335 648.392 511.673

¹Die Dreijahreszielvereinbarungen wurden vorzeitig durch den Performance-Share-Unit-Plan ersetzt.

Die tatsächliche Laufzeit betrug bei Herrn Dr. Zeschky 22 Monate und bei Herrn Schäferbarthold 12 Monate.

Aufsichtsrat

Gemäß der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen für das jeweilige volle Jahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 25.000.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der festen Vergütung. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen gemäß § 17 Abs. (1) bis (3) der Satzung werden weiterhin anfallende Umsatzsteuern (Mehrwertsteuer) erstattet. Soweit die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder abschließt und sich der Versicherungsschutz auch auf die Mitglieder des Aufsichtsrats erstreckt, trägt die Gesellschaft die Versicherungsprämie hierfür.

Die Bezüge des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen:

2014 Erfolgs-
unab-
hängige
Kompo-
nenten
Erfolgs-
ab-
hängige
Kompo-
nenten
Kompo-
nenten
mit lang-
fristiger
Anreiz-
Summe
EUR EUR wirkung
EUR
EUR
Dr. W. Ziebart 50-000 0 0 50.000
J. Klatten 37.500 0 0 37.500
Dr. H. van Deelen 25.000 0 0 25.000
Dr. D. G. Maier 25.000 0 0 25.000
M. Rey 25-000 0 0 25.000
A. Stieve 25.000 0 0 25.000
187.500 0 0 187,500
2013 Erfolgs-
unab-
hängige
Kompo-
nenten
Erfolgs-
ab-
hängige
Kompo-
nenten
Kompo-
nenten
mit lang-
fristiger
Anreiz-
wirkung
Summe
EUR EUR EUR EUR
Dr. W. Ziebart 50-000 O O 50.000
J. Klatten 37.500 O 0 37.500
Dr. H. van Deelen 14.585 0 O 14.585
Dr. D. G. Maier 25.000 0 0 25.000
M. Rey 25.000 0 0 25.000
A. Stieve 25.000 0 0 25.000
177-085 O O 177.085

Bezüge/Pensionsrückstellung ehemaliger Vorstände

Für zwei ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit einer unverfallbaren Anwartschaft sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 427 (2013: TEUR 326) gebildet worden.

Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2014 betragen für die Abschlussprüfung TEUR 320 (2013: TEUR 296). Auf Steuerberatungsleistungen entfielen TEUR 63 (2013: TEUR 132). Für sonstige Leistungen sind TEUR 3 Honorare (2013: TEUR 2) angefallen.

Nordex SE Rostock, den 19. März 2015

Dr. J. Zeschky, Vorsitzender des Vorstands

L. Krogsgaard Vorstand

B /Schäferbarthold Vorstand

Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Buchwert
Anfangs
bestand
01.01.2014
Zugänge Abgänge Um
buchun
gen
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2014
Anfangs
bestand
01.01.2014
Zugänge Abgänge Um
buchun
gen
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2014
31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 87.340 2.499 17.535 720 2.461 75.485 45.541 1.789 16.913 199 2.391 33.007 42.478
Technische Anlagen und Maschinen 91.748 16.212 8.332 8.981 1.959 110.568 45.323 12.383 6.598 –45 1.483 52.546 58.022
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
49.466 11.408 3.373 –691 1.226 58.036 30.420 7.497 2.455 –154 921 36.229 21.807
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
10.453 14.168 134 –9.010 31 15.508 354 1.225 0 0 43 1.622 13.886
Summe Sachanlagen 239.007 44.287 29.374 0 5.677 259.597 121.638 22.894 25.966 0 4.838 123.404 136.193
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 14.461 0 0 0 0 14.461 4.501 0 0 0 0 4.501 9.960
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 137.283 30.694 19.344 0 0 148.633 42.968 18.490 18.943 0 0 42.515 106.118
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 24.309 1.307 5.958 0 542 20.200 21.106 1.640 5.948 0 536 17.334 2.866
Summe immaterielle Vermögenswerte 176.053 32.001 25.302 0 542 183.294 68.575 20.130 24.891 0 536 64.350 118.944
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
Anfangs
bestand
01.01.2013
Zugänge Abgänge Ent
konsoli
dierung
Um
buchun
gen
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2013
Anfangs
bestand
01.01.2013
Zugänge Abgänge Um
buchun
gen
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2013
31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 85.637 1.736 137 44 1.064 –916 87.340 44.219 2.347 134 0 –891 45.541 41.799
Technische Anlagen und Maschinen 77.969 15.531 4.355 0 3.873 –1.270 91.748 41.890 7.814 4.185 332 –528 45.323 46.425
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
46.673 8.004 4.268 30 –380 –533 49.466 26.895 7.965 4.083 –57 –300 30.420 19.046
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
6.109 8.996 113 0 –4.194 –345 10.453 358 0 0 0 –4 354 10.099
Summe Sachanlagen 216.388 34.267 8.873 74 363 –3.064 239.007 113.362 18.126 8.402 275 –1.723 121.638 117.369
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 16.149 0 0 1.688 0 0 14.461 4.501 0 0 0 0 4.501 9.960
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 120.377 35.875 18.969 0 0 0 137.283 42.886 19.048 18.966 0 0 42.968 94.315
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 25.128 1.482 1.708 168 –363 –62 24.309 21.038 2.061 1.658 –275 –60 21.106 3.203
Summe immaterielle Vermögenswerte 161.654 37.357 20.677 1.856 –363 –62 176.053 68.425 21.109 20.624 –275 –60 68.575 107.478

Aufstellung des Anteilsbesitzes

zum 31. Dezember 2014

Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2014
Eigenkapital
01.01.–31.12.2014
Beteiligung
über
Konsolidierte verbundene Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Nordex SE, Rostock (Konzernobergesellschaft)1 EUR 3.201.014,98 326.770.805,42
Beebe Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –18.474,13 –306.016,63 Nordex USA Inc.
Eólicos R4E S.A. de C.V., Tegucigalpa/Honduras EUR 100,00 –2.465.654,70 4.698,64 Nordex USA Management LLC
Green Hills Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 319.530,85 0,00 Nordex USA Inc.
Nordex (Beijing) Wind Power Engineering & Technology Co. Ltd., Peking/VR China EUR 100,00 –3.286.632,01 –1.760.670,29 Nordex Energy GmbH
Nordex (Chile) SpA, Santiago/Chile EUR 100,00 –1.333.613,95 1.315.178,81 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Nordex (Dongying) Wind Power Equipment Manufacturing Co.Ltd., Dongying/VR China EUR 100,00 855.379,86 –450.200,11 Nordex Energy GmbH
Nordex Education Trust, Kapstadt/Südafrika EUR 100,00 –210.850,50 –426.194,49 Nordex Energy South Africa (Pty.) Ltd.
NordexEnergy Uruguay S.A., Montevideo/Uruguay EUR 100,00 –8.364.881,06 3.428,00 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy B.V., Rotterdam/Niederlande EUR 100,00 –65.022.054,51 47.052.486,47 Nordex SE
Nordex Energy GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 7.607.762,18 Nordex SE
Nordex Energy Ibérica S.A., Barcelona/Spanien EUR 100,00 139.941,26 8.896.595,47 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy Ireland Ltd., Dublin/Irland EUR 100,00 –3.917.557,08 2.132.514,94 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy Romania S.r.l., Bukarest/Rumänien EUR 99,98/0,02 –817.887,39 –1.431.602,78 Nordex Energy B.V./Nordex Energy GmbH
Nordex Energy South Africa RF (Pty.) Ltd., Illovo/Südafrika EUR 100,00 –546.389,27 –2.245.088,41 Nordex Energy GmbH
Nordex Enerji A.S., Istanbul/Türkei EUR 17,15/82,31/
0,18/0,18/
0,18
–1.331.605,74 6.599.057,80 Nordex Energy B.V./Nordex SE/
Nordex Energy GmbH/
NordexWindpark Beteiligung GmbH/
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Nordex France S.A.S., La Plaine Saint-Denis/Frankreich EUR 100,00 1.762.612,61 7.117.420,30 Nordex Energy B.V.
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 52.000,00 Nordex SE
Nordex Hellas Monoprosopi EPE, Athen/Griechenland EUR 100,00 1.098.406,52 247.245,56 Nordex Energy GmbH
Nordex Italia S.r.l., Rom/Italien EUR 100,00 1.913.033,75 22.191.821,47 Nordex Energy B.V.
Nordex Offshore GmbH, Hamburg EUR 100,00 –224.420,07 –482.275,93 Nordex SE
Nordex Pakistan (Private) Ltd., Islamabad/Pakistan EUR 100,00 –2.088.138,08 –2.303.609,10 Nordex Energy GmbH
Nordex Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen EUR 99,00/1,00 4.069.169,46 7.686.384,55 Nordex Energy B.V./Nordex Energy GmbH
Nordex Singapore Equipment Private Ltd., Singapur/Singapur EUR 100,00 3.160.505,02 –4.708.895,51 Nordex Energy GmbH
Nordex Singapore Service Private Ltd., Singapur/Singapur EUR 100,00 –411.646,80 –2.290.989,24 Nordex Energy GmbH
Nordex Sverige AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –3.508.317,96 7.746.540,28 Nordex Energy B.V.
Nordex UK Ltd., Manchester/Vereinigtes Königreich EUR 100,00 –3.049.318,27 2.861.198,34 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Inc., Chicago/USA EUR 100,00 13.364.237,62 83.917.242,71 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Management LLC, Chicago/USA EUR 100,00 –84.940,72 –1.818.596,10 Nordex USA Inc.
Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 74.825,12 Nordex SE
Nordex (Yinchuan) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd., Ningxia/VR China EUR 100,00 –409.869,59 –1.244.825,84 Nordex Energy GmbH
NPV Dritte Windpark GmbH & Co. KG, Hamburg EUR 100,00 –474,57 42.906,70 Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Way Wind, LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –23.912,28 –93.279,38 Nordex USA Inc.
Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Éoles Futur Eurowind France S.A.S., Paris/Frankreich EUR 100,00 210.186,89 374.648,78 Nordex France S.A.S.
Farma Wiatrowa Liw Sp. z o.o., Warschau/Polen
EUR
99,00/1,00
–19.305,84
–38.591,60
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa NDX1 Sp. z o.o., Warschau/Polen2
EUR
55,00
–90.368,33
–190.844,90
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Farma Wiatrowa NXD V Sp. z o.o., Warschau, Polen
EUR
99,00/1,00
–2.997,25
–5.656,44
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa Rozdrazew Sp. z o.o., Warschau/Polen (ex. Belzyce)
EUR
99,00/1,00
–64.465,55
–170.928,32
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa Wymyslów Sp. z o.o., Warschau/Polen
EUR
99,00/1,00
–2.944,88
–5.601,44
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
natcon 7 GmbH, Hamburg3
EUR
75,00
1.791.673,58
2.649.945,57
Nordex SE
Nordex Windpark Verwaltung GmbH, Hamburg
EUR
100,00
–995,63
3.897,32
Nordex SE
Parc Éolien des Pelures Blanches S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–27.669,60
–86.792,98
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien de Zondrange S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–10.159,89
–4.792,62
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex Belgique I (SPRC), Brüssel/ Belgien3
EUR
99,00/1,00
–10.946,73
7.653,27
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Parc Éolien Nordex Belgique II (SPRC), Brüssel/ Belgien3
EUR
99,00/1,00
–4.171,14
14.428,86
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Parc Éolien Nordex I S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.680,70
19.615,53
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex II S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.889,00
21.167,59
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex III S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–7.030,24
16.694,45
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex IV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.692,11
21.613,11
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex V S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.742,64
21.502,58
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–18.728,44
2.770,30
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.725,70
21.502,74
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex IX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.682,64
21.884,68
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex X S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.682,64
20.079,96
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–30.589,60
–17.744,88
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XIV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–38.115,24
–28.712,69
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XVIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.625,33
15.370,03
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.745,33
21.755,51
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.939,07
21.570,13
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.745,53
21.707,86
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–9.799,59
14.594,45
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.702,47
21.935,44
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.702,47
21.802,90
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.702,27
21.802,65
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.702,27
21.802,49
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–5.433,44
19.047,91
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.745,33
21.836,46
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.702,27
21.806,73
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXXI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–3.018,94
21.703,28
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXXII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.745,33
21.958,09
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–3.202,67
15.261,17
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–3.240,50
15.688,51
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–3.258,90
15.355,71
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–3.155,33
14.596,97
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–140,73
36.859,27
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LVI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–152,57
–152,57
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LVII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–135,37
–135,37
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
EUR F-134
Parc Éolien Nordex LVIII S.A.S., Paris/Frankreich3
100,00
–1.194,87
35.805,13
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2014
Eigenkapital
01.01.–31.12.2014
Beteiligung
über
Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2014
Eigenkapital
01.01.–31.12.2014
Beteiligung
über
Parc Éolien Nordex LIX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –1.194,87 35.805,13 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –1.194,87 35.805,13 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –1.194,87 35.805,13 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parque Eólico Hacienda Quijote SpA, Chile EUR 100,00 Nordex (Chile) SpA
Parque Eólico Llay-Llay SpA, Chile EUR 100,00 Nordex (Chile) SpA
Qingdao Huawei Wind Power Co. Ltd., Qingdao/VR China3 EUR 66,70 –1.391.386,84 1.740.004,29 Nordex Energy GmbH
Ringneck Prairie Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 141.299,25 0,00 Nordex USA Management LLC
Sechste Windpark Support GmbH & Co. KG, Hamburg EUR 100,00 463,14 –4.547,63 Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Vientos de Chinchayote, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Baranquilla, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Caguasca, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/N
ordex Energy B.V
Vientos de la Quesera, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Roble, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de San Juan, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vindkraftpark Aurvandil AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –1.709,08 3.668,23 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Brynhild AB, Uppsala, Schweden EUR 100,00 –645,35 3.203,41 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Dieser AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –645,35 3.203,41 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Embla AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –645,35 3.203,41 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Freja AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –645,35 3.203,41 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Assoziierte Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Beebe Renewable Energy 2, LLC, Delaware/USA EUR 50,00 –61.136,96 90.191,63 Nordex USA Management LLC
C&C Wind Sp. z o.o., Natolin/Polen3 EUR 40,00 –536.633,35 –723.223,16 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
GN Renewable Investments S.àr.l., Luxemburg/Luxemburg3 EUR 30,00 –65.246,55 383.749,09 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
KNK Wind GmbH, Frankfurt am Main3 EUR 38,89 –532.842,67 2.656.489,11 Nordex Offshore GmbH
Way Wind LLC, Nebraska/USA EUR 36,15 –11.373,45 306.897,75 Way Wind, LLC, Delaware/USA
Sonstige Anteile (nicht konsolidiert)
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Eoliennes de la Vallée S.A.S. EUR 50,00 –2.199,00 –2.313,00 Nordex France S.A.S.
K/S Whitewater Wind Power Invest I, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest I ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 33,33 –44.348,87 –158.946,77 Nordex Energy GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest VII, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest VII ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 11,11 –29.333,49 –143.849,52 Nordex Energy GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest VIII, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest VIII ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 11,11 –61.156,03 –180.471,95 Nordex Energy GmbH
Parc d'Energie de Conlie P.E.C. S.àr.l., La Martyre/Frankreich3 EUR 50,00 –68,95 799,42 Nordex France S.A.S.
Sameole Bois du Goulet, Caen/Frankreich2 EUR 50,00 –870,00 –340,00 Nordex France S.A.S.
Société Éolienne de Roussée-Vassé S.E.R.V. S.àr.l., Rouesse Vasse/Frankreich3 EUR 50,00 0,00 –1.631,76 Nordex France S.A.S.
Vent d'est S.àr.l., Paris/Frankreich3 EUR 50,00 –855,02 –5.123,61 Nordex France S.A.S.
Vent Local S.A.S., Vienne/Frankreich3 EUR 9,00 –36.042,00 61.557,00 Nordex France S.A.S.

1Gewinnabführungsvertrag; Jahresergebnis und Eigenkapital nach Ergebnisabführung bzw. Ergebnisübernahme nach landesrechtlichen Vorschriften 2Abschluss zum 31.12.2013 3Vorläufiger Abschluss zum 31.12.2014

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Nordex SE Rostock, den 19. März 2015

Dr. J. Zeschky, Vorsitzender des Vorstands

L. Krogsgaard Vorstand

B /Schäferbarthold Vorstand

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Nordex SE, Rostock, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang sowie den Konzernlagebericht der Nordex SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsiahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsvstems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die

Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, den 19. März 2015

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niklas Wilke

ppa. Dr. Thomas UII Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Konzernabschluss der Nordex SE zum 31. Dezember 2013 (IFRS)

Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2013

Aktiva Anhang 31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
Flüssige Mittel (1) 332.963 274.779
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen (2) 214.028 245.879
Vorräte (3) 263.905 224.303
Forderungen aus Ertragsteuern 50 89
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (4) 33.444 20.593
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte (5) 55.111 48.161
Kurzfristige Aktiva 899.501 813.804
Sachanlagen (6) 117.369 103.026
Geschäfts- oder Firmenwert (7) 9.960 11.648
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen (8) 94.315 77.491
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (9) 3.203 4.090
Finanzanlagen (10) 4.681 4.473
Anteile an assoziierten Unternehmen (11) 7.852 7.773
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte (12) 3.522 1.128
Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte (13) 101 39
Latente Steueransprüche (14) 50.855 42.580
Langfristige Aktiva 291.858 252.248
Aktiva 1.191.359 1.066.052

¹Das Vorjahr wurde aufgrund der Erstanwendung des IAS 19 revised 2011 angepasst.

Passiva Anhang 31.12.2013 31.12.20121
TEUR TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (15) 8.408 27.531
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (16) 190.250 189.366
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern (17) 179 978
Sonstige kurzfristige Rückstellungen (18) 45.319 64.955
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (19) 20.658 22.843
Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (20) 320.423 249.437
Kurzfristige Passiva 585.237 555.110
Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (21) 16.916 25.316
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (22) 1.442 1.196
Sonstige langfristige Rückstellungen (18) 17.138 17.432
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten (23) 167.614 169.459
Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten (24) 1.955 2.063
Latente Steuerschulden (14) 32.922 16.485
Langfristige Passiva 237.987 231.951
Gezeichnetes Kapital 80.882 73.529
Kapitalrücklage 242.888 179.256
Andere Gewinnrücklagen -10.920 -10.877
Cash Flow Hedges 6.163 -1.419
Fremdwährungsausgleichsposten 3.344 3.836
Konzernergebnisvortrag 45.778 34.391
Konzernergebnis 0 0
Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am Eigenkapital 368.135 278.716
Minderheitsgesellschafter 0 275
Eigenkapital (25) 368.135 278.991
Passiva 1.191.359 1.066.052

¹Das Vorjahr wurde aufgrund der Erstanwendung des IAS 19 revised 2011 angepasst.

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013

Anhang 01.01 -- 01.01 --
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
Umsatzerlöse (27) 1.429.276 1.075.271
Bestandsveränderungen und andere
aktivierte Eigenleistungen (28) 73.008 25.603
Gesamtleistung 1.502.284 1.100.874
Sonstige betriebliche Erträge (29) 14.188 28.838
Materialaufwand (30) -1.162.875 -865.328
Personalaufwand (31) -153.237 -140.162
Abschreibungen (32) -39.235 -69.241
Sonstige betriebliche Aufwendungen (33) -116.793 -116.044
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 44.332 -61.063
Erträge aus Beteiligungen 254 471
Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung -463 -1.178
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.847 1.758
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -27.769 -25.099
Finanzergebnis (34) -26.131 -24.048
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 18.201 -85.111
Ertragsteuern (35) -7.938 -2.813
Konzerngewinn/-verlust aus fortgeführten Aktivitäten 10.263 -87.924
Konzerngewinn/-verlust aus aufgegebenen Aktivitäten 0 -6.491
Konzerngewinn/-verlust 10.263 -94.415
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 10.243 -93.878
Minderheitsgesellschafter (36) 20 -537
Ergebnis je Aktie (in EUR) (37)
Unverwässert1 0,14 -1,28
Verwässert2 0,14 -1,28

¹Auf der Basis von durchschnittlich gewichtet 74,196 Millionen Aktien (2012: 73,529 Millionen Aktien) ²Auf der Basis von durchschnittlich gewichtet 74,321 Millionen Aktien (2012: 73,529 Millionen Aktien)

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013

01.01 .-
31.12.2013
01.01 .-
31.12.2012
TEUR TEUR
Konzerngewinn/-verlust aus fortgeführten Aktivitäten 10.263 -87.924
Konzerngewinn/-verlust aus aufgegebenen Aktivitäten 0 -6.491
Konzerngewinn/-verlust 10.263 -94.415
Sonstiges Ergebnis
Posten, die gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung -492 664
Cash Flow Hedges 10.831 -2.027
Latente Steuern -3.249 608
Posten, die nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -60 -128
Latente Steuern 17 38
Konzerngesamtergebnis 17.310 -95.260
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 17.290 -94 798
Minderheitsgesellschafter 20 -462

¹Das Vorjahr wurde aufgrund der Erstanwendung des IAS 19 revised 2011 angepasst.

Konzern-Kapitalflussrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013

01.01 .- 01.01.-
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
Laufende Geschäftstätigkeit
Konzerngewinn/-verlust 10.263 -87.924
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 39.235 69.241
Konzerngewinn/-verlust zzgl. Abschreibungen 49.498 -18.683
-/+ Zu-/Abnahme der Vorräte -39.397 3.743
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen
31.734 13.718
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 933 79.136
+ Zunahme der erhaltenen Anzahlungen – passiv 67.305 65.002
= Einzahlungen aus der Veränderung des Working Capital 60.575 161.599
Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -24.731 -18.061
Zunahme der Pensionsrückstellungen 246 207
—/+ Ab-/Zunahme der Sonstigen Rückstellungen -19.904 7.744
+/- Zu-/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 13.522 -2.080
+ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 1.651 3.947
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -1.847 -1.756
+ erhaltene Zinsen 1.618 1.475
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27.769 25.099
gezahlte Zinsen -27.250 -24.621
+ Ertragsteuern 7.938 2.813
-/+ gezahlte/erstattete Steuern -852 1.176
+ Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen 9.856 2.270
- Auszahlungen aus der restlichen laufenden Geschäftstätigkeit -11.984 -1.787
== Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
aus fortgeführten Aktivitäten 98.089 141.129
Investitionstätigkeit
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens/immateriellen Anlagevermögens 567 1.286
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/
immaterielle Anlagevermögen
-73.357 -54.553
+ Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 1.088 1.615
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -4.308 -4.685
+ Einzahlungen aus Investitionsfördermitteln 1.733 188
== Cashflow aus der Investitionstätigkeit -74.277 -56.149
aus fortgeführten Aktivitäten

1Das Vorjahr wurde aufgrund der Erstanwendung des IAS 19 revised 2011 angepasst.

01.01 .- 01.01 .-
31.12.2013 31.12.2012
TFUR TFUR
Finanzierungstätigkeit
+ Einzahlungen aufgrund von Kapitalerhöhungen 71.783 0
Rückzahlungen Bankkredite -27.689 -20.995
== Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
aus fortgeführten Aktivitäten 44.094 -20.995
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands
aus fortgeführten Aktivitäten 67.906 63.985
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
aus aufgegebenen Aktivitäten 0 6.288
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
aus aufgegebenen Aktivitäten 0 -4.131
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
aus aufgegebenen Aktivitäten 0 -2.455
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands
aus aufgegebenen Aktivitäten 0 -298
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 274.779 211.977
+ Finanzmittelbestand aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises 56 0
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestands -9.778 -885
== Finanzmittelbestand am Ende der Periode2
(Flüssige Mittel gemäß Konzernbilanz) 332,963 274.779

¹Das Vorjahr wurde aufgrund der Erstanwendung des IAS 19 revised 2011 angepasst. ²Treuhandkonto TEUR 111 (2012: TEUR 144)

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Andere
Gewinn
rücklagen
Cash Flow
Hedges
Fremd
währungs
ausgleichs
Konzern
ergebnis
vortrag
Konzern
ergebnis
Den Gesellschaftern
des Mutterunterneh
mens zurechenbarer
Minderheits
gesellschafter
Summe
Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR posten
TEUR
TEUR TEUR Anteil am Eigenkapital
TEUR
TEUR TEUR
01.01.2013 73.529 179.256 –10.877 –1.419 3.836 34.391 0 278.716 275 278.991
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 0 0 –177 –80 –257 –295 –552
Kapitalerhöhung
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 7.353 66.177 0 0 0 0 0 73.530 0 73.530
Kosten der Kapitalerhöhung 0 –1.747 0 0 0 0 0 –1.747 0 –1.747
Ertragsteuern 0 524 0 0 0 0 0 524 0 524
Bilanzierung des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms 0 79 0 0 0 0 0 79 0 79
Konzerngesamtergebnis 0 0 –43 7.582 –492 0 10.243 17.290 20 17.310
Konzerngewinn/-verlust 0 0 0 0 0 0 10.243 10.243 20 10.263
Sonstiges Ergebnis
Posten, die gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung 0 0 0 0 –492 0 0 –492 0 –492
Cash Flow Hedges 0 0 0 10.831 0 0 0 10.831 0 10.831
Latente Steuern 0 0 0 –3.249 0 0 0 –3.249 0 –3.249
Posten, die nicht in die Konzern-Gewinn-und
Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten
Pensionsplänen
0 0 –60 0 0 0 0 –60 0 –60
Latente Steuern 0 0 17 0 0 0 0 17 0 17
Gewinnverwendung und Einstellung
Konzernergebnis in den Konzernergebnisvortrag
0 –1.401 0 0 0 11.564 –10.163 0 0 0
31.12.2013 80.882 242.888 –10.920 6.163 3.344 45.778 0 368.135 0 368.135

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Andere
Gewinn
rücklagen
Cash Flow
Hedges
Fremd
währungs
ausgleichs
Konzern
ergebnis
vortrag
Konzern
ergebnis
Den Gesellschaftern
des Mutterunterneh
mens zurechenbarer
Minderheits
gesellschafter
Summe
Eigenkapital
TEUR TEUR TEUR TEUR posten
TEUR
TEUR TEUR Anteil am Eigenkapital
TEUR
TEUR TEUR
01.01.2012 73.529 204.798 –10.530 0 3.247 103.318 0 374.362 2.191 376.553
Effekte aus der rückwirkenden Anwendung
von IAS 19 revised 2011
0 0 –89 0 0 0 0 –89 0 –89
01.01.2012 nach rückwirkender Anwendung
von IAS 19 revised 2011
73.529 204.798 –10.619 0 3.247 103.318 0 374.273 2.191 376.464
Erwerb von Minderheitsanteilen 0 0 –1.021 0 0 0 0 –1.021 –1.454 –2.475
Bilanzierung des Mitarbeiteraktienoptionsprogramms 0 235 0 0 0 0 0 235 0 235
Konzerngesamtergebnis 0 0 –90 –1.419 589 0 –93.878 –94.798 –462 –95.260
Konzernverlust 0 0 0 0 0 0 –93.878 –93.878 –537 –94.415
Sonstiges Ergebnis
Posten, die gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn
und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Unterschied aus der Währungsumrechnung 0 0 0 0 589 0 0 589 75 664
Cash Flow Hedges 0 0 0 –2.027 0 0 0 –2.027 0 –2.027
Latente Steuern 0 0 0 608 0 0 0 608 0 608
Posten, die nicht in die Konzern-Gewinn-und
Verlust-Rechnung umgegliedert werden
Neubewertung von leistungsorientierten
Pensionsplänen
0 0 –128 0 0 0 0 –128 0 –128
Latente Steuern 0 0 38 0 0 0 0 38 0 38
Gewinnverwendung und Einstellung Konzernergebnis
in den Konzernergebnisvortrag
0 –25.777 853 0 0 –68.927 93.878 27 0 27
31.12.2012 73.529 179.256 –10.877 –1.419 3.836 34.391 0 278.716 275 278.991

Konzernanhanq

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013

Grundlegende Informationen

Die Nordex SE, eine börsennotierte Europäische Aktiengesellschaft, und ihre Tochtergesellschaften im In- und im Ausland entwickeln, fertigen und vertreiben Windenergieanlagen, insbesondere Großanlagen im Megawatt-Bereich. Die Nordex SE hat ihren Sitz in Rostock, Deutschland, die Hauptverwaltung befindet sich in 22419 Hamburg, Langenhorner Chaussee 600, Deutschland.

Die Aktien der Nordex SE sind im Teilbereich des geregelten Handels mit weiteren Zulassungspflichten (TecDAX) der Deutschen Börse zugelassen. Das Nominalkapital beträgt zum 31. Dezember 2013 EUR 80.882.447 (2012: EUR 73.529.499) und teilt sich auf in 80.882.447 (2012: 73.529.499) nennwertlose Stückaktien zu einem rechnerischen Anteil von je EUR 1.

Der Konzernabschluss der Nordex SE für das Geschäftsjahr 2013 wurde am 27.Februar 2014 durch Beschluss des Vorstands und anschließende Übermittlung an den Aufsichtsrat freigegeben.

Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungsund Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Grundlagen der Abschlusserstellung

Der Konzernabschluss der Nordex SE und ihrer Tochtergesellschaften wurde gemäß § 315a HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei wurden alle für das Geschäftsjahr 2013 verbindlichen International Financial Reporting Standards und Interpretationen

des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewandt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips, ergänzt um die Fair-Value-Bewertung der als Available for Sale klassifizierten finanziellen Vermögenswerte und der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Schulden (einschließlich derivativer Finanzinstrumente). Der Konzernabschluss wird in TFUR aufgestellt.

Die Aufstellung von im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit größeren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind im Abschnitt "Verwendung von Schätzungen und wesentlichen Ermessensentscheidungen" aufgeführt.

Für das Geschäftsiahr 2013 wendet die Nordex SE wie im Vorjahr – das Gliederungsprinzip der Bilanz nach kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten und Schulden gemäß IAS 1 an.

Bei der Nordex SE und allen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr.

Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards

Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die 2013 anzuwenden sind:

· IAS 1, Darstellung des Abschlusses - Die Posten des sonstigen Ergebnisses sind in Beträge zu unterteilen, die in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung

umgegliedert (recycled) werden, und in solche, bei denen dies nicht der Fall ist.

  • · IAS 19, Leistungen an Arbeitnehmer Die Korridormethode wird abgeschafft und die Finanzierungsaufwendungen werden auf Nettobasis ermittelt. Es wird die Berechnung des Nettozinsaufwands als das Produkt der Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen (netto) und dem Diskontierungszinssatz wie bestimmt zum Beginn des Jahres gefordert.
  • · IFRS 7. Finanzinstrumente: Angaben Es werden neue Angaben zur Saldierung von Vermögenswerten und Schulden eingeführt, die Vergleiche zwischen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, und Unternehmen, die nach US GAAP bilanzieren, vereinfachen sollen.
  • · IFRS 13, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Es wird vor dem Hinterarund einer Verbesserung der Bewertungskontinuität sowie einer Verminderung der Komplexität beschrieben, wie der beizulegende Zeitwert zu definieren ist. wie die Bewertung bestimmt wird und welche Angaben zu machen sind.

Zu den Auswirkungen aus der Anwendung des geänderten IAS 19 wird auf die Gesamtergebnis- und Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie bleiben unbeeinflusst. Daneben wird auch auf Punkt (22) verwiesen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, die aber vom Konzern vorzeitig angewendet werden: Eine vorzeitige freiwillige Anwendung ist für die folgenden fünf Standards erlaubt, sofern alle gleichzeitig angewendet werden:

  • · IAS 27 revised 2011, Separate Abschlüsse Es werden die Vorschriften zu Einzelabschlüssen, die übrig geblieben sind, nachdem die Vorschriften zur Beherrschung in IFRS 10 übernommen wurden. abgebildet.
  • · IAS 28 revised 2011, Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen - Die Vorschriften zu gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen, die nach der Veröffentlichung von IFRS 11 at-equity bewertet werden, werden dargestellt.
  • · IFRS 10, Konzernabschlüsse Es wird ein einheitliches Konsolidierungsmodell für sämtliche Unternehmen eingeführt, welches auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt.
  • · IFRS 11, Gemeinschaftliche Vereinbarungen Es werden gemeinschaftliche Vereinbarungen realistischer dargestellt, indem mehr auf die Rechte und Verpflichtungen als auf die vertragliche Vereinbarung abgestellt wird. Die Möglichkeit der Quotenkonsolidierung wurde abgeschafft.
  • · IFRS 12, Angaben zu Anteilen an Unternehmen Es werden die überarbeiteten Angabepflichten zu IAS 27 bzw. IFRS 10, IAS 31 bzw. IFRS 11 und IAS 28 in einem Standard zusammengeführt.

Aus der Anwendung der neuen und geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die 2013 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewendet werden:

  • · IAS 32, Finanzinstrumente: Angaben Es erfolgt eine Klarstellung einiger Vorschiften zur Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz.
  • · IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten -Die Anhangangaben in Bezug auf den Nutzungswert (Value in Use) und die Angaben hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten (Fair Value less Costs to Sell) werden harmonisiert.
  • · IFRS 9, Finanzinstrumente Mit Ersterfassung sind finanzielle Vermögenswerte künftig in die Kategorien "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" (Fair Value) oder "Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten" (Amortised Cost) einzuordnen.

Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die Auswirkungen der neuen und geänderten Standards und Interpretationen werden im Detail untersucht.

Im Übrigen entsprechen die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden den im Vorjahr angewandten Methoden.

Konsolidierung

Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierter Unternehmen), die vom Konzern beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen, wenn eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen vorliegen und der Konzern die Fähigkeit besitzt, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsmanagement dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Investor die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Investor die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich ergibt aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher zuvor gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum, der über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert

bewerteten Nettovermögen liegt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil an dem Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst.

Wenn der Konzern entweder die Beherrschung oder den maßgeblichen Einfluss über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst.

Der beizulegende Zeitwert ist der beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswerts ermittelte beizulegende Zeitwert. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dies jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, so wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in den Gewinn oder den Verlust umgegliedert.

Der Konsolidierungskreis umfasst folgende Gesellschaften:

Name Kapital-/Stimm-
rechtsanteil
31.12.2013
%
Kapital-/Stimm-
rechtsanteil
31.12.2012
%
Nordex SE, Rostock (Konzernobergesellschaft)
Beebe Wind LLC, Delaware/USA 100,0 100,0
Big Berry Wind Farm LLC, Delaware/USA 100,0 100,0
Eólicos R4E S.A. de C.V., Tegucigalpa/Honduras 100,0 100,0
Flat Rock Wind LLC, Delaware/USA 100,0 100,0
Green Hills Wind LLC, Delaware/USA 100,0 100,0
Nordex (Beijing) Wind Power Engineering & Technology Co. Ltd.,
Peking/VR China
100,0 100,0
Nordex (Chile) SpA, Santiago/Chile 100,0 0
Nordex (Dongying) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd.,
Dongying/VR China
100,0 100,0
Nordex Education Trust, Kapstadt/Südafrika 100,0 100,0
Nordex Energy B.V., Rotterdam/Niederlande 100,0 100,0
Nordex Energy GmbH, Hamburg 100,0 100,0
Nordex Energy Ibérica S.A., Barcelona/Spanien 100,0 100,0
Nordex Energy Ireland Ltd., Dublin/Irland 100,0 100,0
Nordex Energy Romania S.r.l., Bukarest/Rumänien 100,0 0
Nordex Energy South Africa (Pty.) Ltd., Illovo/Südafrika 100,0 100,0
NordexEnergy Uruguay S.A., Montevideo/Uruguay 100,0 0
Nordex Enerji A.S., Istanbul/Türkei 100,0 100,0
Nordex France S.A.S., La Plaine Saint-Denis/Frankreich 100,0 100,0
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg 100,0 100,0
Nordex Hellas Monoprosopi EPE, Melissia/Griechenland 100,0 100,0
Nordex Italia S.r.l., Rom/Italien 100,0 100,0
Nordex Offshore GmbH, Hamburg 100,0 100,0
Nordex Pakistan (Private) Ltd., Islamabad/Pakistan 100,0 100,0
Nordex Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen 100,0 100,0
Nordex Singapore Equipment Private Ltd., Singapur/Singapur 100,0 100,0
Nordex Singapore Service Private Ltd., Singapur/Singapur 100,0 100,0
Nordex Sverige AB, Uppsala/Schweden 100,0 100,0
Nordex UK Ltd., Didsbury/Vereinigtes Königreich 100,0 100,0
Nordex USA Inc., Chicago/USA 100,0 100,0
Nordex USA Management LLC, Chicago/USA 100,0 100,0
Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg 100,0 100,0
Nordex (Yinchuan) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd.,
Ningxia/VR China
100,0 100,0
NPV Dritte Windpark GmbH & Co. KG, Hamburg 100,0 100,0
Republic Wind LLC, Delaware/USA 100,0 100,0
Way Wind, LLC, Delaware/USA 100,0 100,0

Folgende Unternehmen wurden im Berichtszeitraum erstmals in den Konzernabschluss der Nordex SE einbezogen:

Name Zeitpunkt des Erwerbs/
der Gründung
Nordex (Chile) SpA,
Santiago/Chile1
Gründung 23.12.2012
Nordex Energy Romania S.r.l.,
Bukarest/Rumänien1
Gründung 09.04.2012
NordexEnergy Uruguay S.A.,
Montevideo/Uruguay1
Erwerb2 04.12.2012

1 Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1. Januar 2013 zu dem Wertverhältnissen zum Gründungs-/Erwerbszeitpunkt.

2 Die Gesellschaft war zuvor nicht operativ tätig und verfügte über keine wesentlichen Vermögenswerte und Schulden. Aus dem Erwerb resultierte kein Goodwill.

Folgendes Unternehmen wurde im Geschäftsjahr entkonsolidiert:

Name Zeitpunkt des Verkaufs
WPS Windrad Power Systems,
Bad Doberan' Verkauf 25.06.2013

1 Vormals firmierend als Nordex Advanced Development GmbH. Die Entkonsolidierung erfolgte auf den 30. Juni 2013.

Unter Berücksichtigung eines Verkaufspreises von EUR 1 beträgt der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesene Entkonsolidierungsverlust TEUR 1.253. Zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung verfügte die Gesellschaft über keine flüssigen Mittel, sodass sich aus dem Abgang der Vermögenswerte und Schulden keine Auswirkungen auf den Cashflow ergeben haben.

Zwischen der Nordex SF und den konsolidierten inländischen Tochtergesellschaften bestehen mit Ausnahme der Nordex Offshore GmbH steuerrechtlich wirksame Ergebnisabführungsverträge. Mit den inländischen Tochtergesellschaften bestehen sowohl körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche als auch umsatzsteuerliche Organschaften mit der Nordex SE. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2013 ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen zwischen den einbezogenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.669.404 (2012: TEUR 1.380.496) gegeneinander aufgerechnet.

Konzerninterne Transaktionen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert. Im Zuge der Aufwandsund Ertragskonsolidierung wurden die aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr und aus internen Umlagen stammenden Aufwendungen und Erträge sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen in Höhe von TEUR 487.185 (2012: TEUR 421.333) eliminiert.

Assoziierte Unternehmen

Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20% und 50%.

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der At-Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen).

Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, der Anteil an Veränderungen der Rücklagen in den Konzernrücklagen. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen - inklusive anderer ungesicherter Forderungen – entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden assoziierter Unternehmen wurden – sofern notwendig – geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Verwässerungsgewinne und -verluste, die aus Anteilen an assoziierten Unternehmen resultieren, werden ergebniswirksam erfasst.

Währungsumrechnung

Funktionale Währung und Berichtswährung

Die im Abschluss eines ieden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der funktionalen Währung und der Berichtswährung der Nordex SE.

Transaktionen und Salden

Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinnund-Verlust-Rechnung erfasst.

Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und anderer finanzieller Vermögenswerte sowie Finanzschulden resultieren, werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" bzw. den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" ausgewiesen.

Konzernunternehmen

Die Vermögenswerte und Schulden aller Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden für jeden Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs umgerechnet.

Erträge und Aufwendungen aller Konzernunternehmen mit einer abweichenden funktionalen Währung werden für jede Gewinn-und-Verlust-Rechnung zum Durchschnittskurs in Euro umgerechnet (es sei denn, die Verwendung des Durchschnittskurses führt nicht zu einer angemessenen Annäherung an die kumulativen Effekte, die sich bei Umrechnung zu den in den Transaktionszeitpunkten geltenden Kursen ergeben hätten; in diesem Fall werden Erträge und Aufwendungen zu ihren Transaktionskursen umgerechnet).

Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden als eigener Posten innerhalb der sonstigen Rücklagen im Eigenkapital erfasst (Fremdwährungsausgleichsposten).

Eine Aufstellung der für den Konzern wichtigsten Wechselkurse, bezogen auf den Euro, ist nachfolgend dargestellt:

Wechselkurse
EUR 1,00
entspricht
Durchschnittskurse
für das Geschäfts-
jahr
Stichtagskurse
zum 31.12.
2013 2012 2013 2012
CNY 8,1652 8,1456 8,3341 8,2352
GBP 0,8498 0,8108 0,8333 0,8155
PLN 4,2105 4,1682 4,1520 4,0920
SEK 8,6625 8,6762 8,8200 8,5780
IRY 2,5537 2,3135 2,9460 2,3540
USD 1,3295 1,2917 1,3769 1,3188
UYU 27,1739 26,1301 29,1206 25,2462
ZAR 12,9216 10.5441 14,4907 11,1794

Flüssiae Mittel

Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände und kurzfristige Bankeinlagen mit Restlaufzeiten von bis zu drei Monaten. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als "Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" gezeigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind fällige Beträge aus im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauften Gütern oder aufgebrachten Leistungen. Wenn die voraussichtliche Kollektion in einem Jahr oder weniger (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) erwartet wird. werden die Forderungen als kurzfristig klassifiziert. Andernfalls werden sie als langfristige Forderungen bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden als Ausleihungen und Forderungen klassifiziert. Sie werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Abzug von Wertminderungen bewertet, die auf Basis individueller Risikoeinschätzung ermittelt werden.

Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind fällige Beträge aus erbrachten Leistungen im Rahmen von kundenspezifischen Fertigungsaufträgen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) unter Abzug von erwarteten Verlusten erfasst werden. Künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen werden als Ausleihungen und Forderungen klassifiziert.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird in der Regel die Durchschnittsmethode angewendet. Die Herstellungskosten umfassen Vollkosten, die auf der Grundlage einer Normalbeschäftigung ermittelt werden. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Produktionskosten die Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen und Altersversorgungsaufwendungen. Darüber hinaus sind fertigungsbezogene Verwaltungsgemeinkosten in die Herstellungskosten eingeflossen. Fremdkapitalkosten, die direkt dem Bau von Windenergieanlagen und deren Komponenten sowie den Vorleistungen für Projektentwicklung, Rechte und Infrastruktur zugeordnet werden können, werden in die Herstellungskosten mit einbezogen.

Bestandsrisiken im Zusammenhang mit einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Ist der Nettoveräußerungswert der Vorräte zum Abschlussstichtag niedriger als deren Buchwert, werden die Vorräte auf den Nettoveräußerungswert abgeschrieben. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert angestiegen ist. wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands oder als Bestandserhöhung erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte Klassifizierung

Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien unterteilt: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (At Fair Value through Profit or Loss), Ausleihungen und Forderungen (Loans and Receivables) und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale). Auf die Kategorie bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte (Held to Maturity) wird mangels Relevanz für den Konzern nicht weiter eingegangen.

Die Klassifizierung hängt von dem ieweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz.

· Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte sind finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Hedges qualifiziert sind. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, sofern ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, ansonsten als langfristig.

• Ausleihungen und Forderungen

Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Andernfalls werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter "Flüssige Mittel", "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen" sowie unter "Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte" bzw. "Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.

· Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern, und der Vermögenswert in diesem Zeitraum nicht fällig wird.

Ansatz und Bewertung

Requläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. zum Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet.

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die dieser Kategorie angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt: zugehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet.

Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden in der Periode ihres Entstehens in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" werden grundsätzlich in der Periode ihres Entstehens direkt im Eigenkapital erfasst, mit Ausnahme von Zinserträgen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen aus monetären Wertpapieren, die erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst werden. Dividenden auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente sind mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Werden Wertpapiere, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden, verkauft oder unterliegen sie einer Wertminderung, so sind die zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung auszuweisen. Soweit Wertpapiere als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden, aber kein aktiver Markt vorliegt und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen bilanziert.

Ausleihungen und Forderungen werden in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Zinserträge aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ausgewiesen.

Wertminderung von Finanzinstrumenten · Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegen. Bei einem finanziellen Vermögenswert liegt nur dann eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehreren Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eingetreten sind (ein "Schadensfall"), ein obiektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und dieser Schadensfall (oder Schadensfälle) eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts hat.

Objektive Hinweise auf einen eingetretenen Wertminderungsaufwand könnten folgende sein: Hinweise auf finanzielle Schwierigkeiten eines Kunden, die Nichteinhaltung oder Nichtzahlung von Zins- oder Kapitalbeträgen, die Wahrscheinlichkeit, einen Bankrott zu erklären oder einer anderen finanziellen Restrukturierung zu unterliegen, und erkennbare Tatsachen, die auf eine messbare Verringerung der geschätzten zukünftigen Kapitalflüsse hindeuten, wie beispielsweise ungünstige Veränderungen der Zahlungslage des Kreditnehmers oder der Wirtschaftslage, die mit dem Leistungsverzug übereinstimmen.

In der Kategorie "Ausleihungen und Forderungen" wird die Höhe des Verlusts aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht erlittener Kreditausfälle) – abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts - ermittelt. Der Buchwert des Vermögenswerts wird reduziert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst.

Wenn sich der Betrag der Wertminderung in einer Folgeperiode reduziert und diese Reduzierung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind (beispielsweise ein besseres Rating), wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

· Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind

Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegen. Im Fall von Schuldinstrumenten werden die oben genannten Kriterien zugrunde gelegt. Im Fall von Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente als Indikator dafür angesehen, dass die Eigenkapitalinstrumente wertgemindert sind. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust – gemessen als Differenz zwischen

den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich von davor im Hinblick auf den betrachteten finanziellen Vermögenswert erfassten Wertminderungsverlusten - aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Einmal in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht. Wenn, in einer Folgeperiode, der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments, welches als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert klassifiziert wurde, sich erhöht und diese Erhöhung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z.B. aufgrund von Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines aualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts solange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf herzurichten. Ein qualifizierter Vermögenswert ist ein Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen.

Für die Anschaffung von Anlagevermögen gewährte Investitionszuschüsse und -zulagen werden in Übereinstimmung mit IAS 20.24 als Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten behandelt.

Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen, werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte linear vorgenommen, wobei die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt auf den Restbuchwert abgeschrieben werden:

Nutzungs-
dauer
Abschrei-
bungssatz
Grundstücke und Bauten
(Abschreibung nur auf
Bauten)
10-33 Jahre 3%-10%
Technische Anlagen
und Maschinen
3-16 Jahre 6,25%-33,33%
Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung
2–18 Jahre 5,56%-50%

Die Restbuchwerte und die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, werden die Sachanlagen außerplanmäßig abgeschrieben. Sind die Gründe für Wertminderungsaufwendungen entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

lmmaterielle Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Goodwill wird unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Der bilanzierte Goodwill wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig.

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Goodwill, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist.

Der Goodwill wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf Zahlungsmittel generierende Einheiten (Cash Generating Units – CGUs) aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf dieienigen CGUs bzw. Gruppen von CGUs gemäß den identifizierten Geschäftssegmenten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Goodwill entstand, Nutzen ziehen.

Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Geschäftsoder Firmenwerts wird auf die Ausführungen unter Verwendung von Schätzungen und wesentlichen Ermessensentscheidungen verwiesen.

Aktivierte Entwicklungsaufwendungen

Entwicklungsaufwendungen werden aktiviert, wenn der Konzern die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, damit dieser zur internen Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung steht, sowie die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, nachweisen kann. Ferner muss die Generierung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens durch den Vermögenswert, die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Vollendung des Vermögenswerts und die Fähigkeit, die dem Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können, belegt werden.

Die Herstellungskosten für diese Vermögenswerte umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie die produktionsbezogenen Gemeinkosten und Finanzierungskosten. Die aktivierten Entwicklungsaufwendungen werden linear über den Zeitraum abgeschrieben, über den Umsätze aus dem ieweiligen Proiekt erwartet werden, längstens aber über fünf Jahre.

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und liegt der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, werden die immateriellen Vermögenswerte außerplanmäßig abgeschrieben. Bei Fortfall der Gründe für Wertminderungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten werden erworbene Lizenzen und Software sowie ähnliche Rechte ausgewiesen.

Die Vermögenswerte werden zu ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Vermögenswerte, die bestimmte Nutzungsdauern haben, werden zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer, längstens aber bis zum Erlöschen des Rechts, wobei folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt werden:

Nutzungs-
dauer
Abschrei-
bungssatz
Lizenzen, Software und
ähnliche Rechte
2–5 Jahre 20%-50%

l aufende und latente Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der Steuervorschriften der Länder, in denen die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten (Tax Base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (sogenannte Verbindlichkeitenmethode) und damit künftig zu einem höheren (passive latente Steuern) oder niedrigeren (aktive latente Steuern) zu versteuernden Einkommen führen (temporäre Bewertungsdifferenzen). Wenn im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat. unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Die latenten Steuerforderungen umfassen auch Steuerminderungsansprüche. die sich aus der erwarteten künftigen Nutzung bestehender steuerlicher

Verlustvorträge ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gewährleistet ist.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Finanzielle Verbindlichkeiten Klassifizierung

· Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten

Diese Kategorie umfasst ausschließlich negative beizulegende Zeitwerte aus Derivaten, die nicht im Hedge Accounting sind. Sämtliche Anderungen des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Verbindlichkeiten dieser Kategorie werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

· Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" umfasst alle nicht derivativen und nicht in der Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten. Die fortgeführten Anschaffungs kosten werden auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter und Leistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger (oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus, wenn dieser länger ist) fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Finanzschulden

Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Abzug von Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat. die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, es wahrscheinlich (more likely than not) ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird, und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage gewissenhafter Schätzungen, dabei werden alle erkennbaren Risiken in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt.

Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wie im Fall von Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt.

Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz zugrunde gelegt wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Zinsaufwendungen erfasst.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Konzern hat sowohl leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pensionspläne.

Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft (Fonds) entrichtet. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung oder freiwillig Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswerte angesetzt. in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht.

Im Gegensatz hierzu legen leistungsorientierte Pläne einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhalten wird und der von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit und Gehalt abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation - DBO) am Bilanzstichtag. angepasst um nicht entsprechend erfolgswirksam erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Die Industrieanleihen lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen den Pensionsverpflichtungen entsprechende Laufzeiten auf. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst.

Eigenkapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.

Aktienoptionsplan

Die Nordex SE gewährt ausgewählten Personen, die Führungskräfte und Mitarbeiter der Nordex SE oder eines im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen, im Mehrheitsbesitz der Nordex SE stehenden und seinerseits nicht börsennotierten Unternehmens sind, sowie Mitgliedern der Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe und Mitgliedern des Vorstands der Nordex SE unentgeltlich das Recht zum Erwerb von Aktien der Nordex SE. Der Nordex SE steht dabei das Recht zu. anstelle der Lieferung von Aktien einen Barausgleich zu leisten. Da gegenwärtig keine Verpflichtung zum Barausgleich besteht und dies auch nicht beabsichtigt ist, werden die Aktienoptionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.

Die Dienstleistungen der Mitarbeiter, für welche im Austausch die Optionen gewährt wurden, werden als Aufwand erfasst. Der Aufwand wird ermittelt mit Bezug auf den beizulegenden Zeitwert der gewährten Optionen inklusive marktabhängiger Planbedingungen und exklusive nicht marktabhängiger Plankonditionen sowie sogenannter Nicht-Ausübungsbedingungen. Letztere werden in der Annahme der zu erwartenden Anzahl von ausübbaren Optionen mit berücksichtigt. Die Gesamtsumme des Aufwands wird über den Erdienungszeitraum zeitratierlich erfasst.

Das Unternehmen überprüft während der Erdienensperiode am Ende ieder Berichtsperiode die erwartete Anzahl an Optionen, die voraussichtlich ausübbar werden. Abweichungen von den bisherigen Schätzungen werden angepasst und in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Eine entsprechende Anpassung findet dann im Eigenkapital statt.

Derivative Finanzinstrumente und Hedging

Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert, der ihnen am Tag des Vertragsabschlusses beizumessen ist, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert wurde, und von der Art des abgesicherten Postens.

Devisentermingeschäfte

Devisentermingeschäfte werden zur Absicherung von Bilanzposten und künftigen Transaktionen (sogenannte Grundgeschäfte), die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten, eingesetzt. Der Konzern wendet die Regelungen für das Hedge Accounting nach IAS 39 an. Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ist demnach, dass der eindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiert und deren Effektivität nachgewiesen ist.

Bei der Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges), die diese Bedingungen erfüllen, erfolgt die Bewertung dieser Sicherungsinstrumente, nebst den anderen derivativen Finanzinstrumenten, auch zum Fair Value. Bewertungsänderungen des effektiven Teils des Derivats werden zunächst erfolgsneutral in der Rücklage für Cash Flow Hedges und erst bei Realisierung des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst: der ineffektive Teil eines Cash Flow Hedge wird sofort erfolgswirksam unter "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst. Als ineffektiver Teil von Cash Flow Hedge werden die Erträge und Aufwendungen aus Fair-Value-Änderungen von Devisentermingeschäften bezeichnet, die die Fair-Value-Änderungen der Grundgeschäfte übersteigen, bei denen aber insgesamt eine Effektivität im zulässigen Rahmen zwischen 80% und 125% nachgewiesen wurde.

Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte, zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste sofort in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umzubuchen.

Devisentermingeschäfte, die im Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Währungssicherung dienen, die jedoch die strengen Kriterien des IAS 39 hinsichtlich der Anwendung von Hedge Accounting nicht erfüllen, werden als erfolgswirksam bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden bilanziert und in die Kategorie "Zu Handelszwecken gehalten" ("Held for Trading") eingeordnet. Gewinne und Verluste aus diesen Devisentermingeschäften, die als Fair Value Hedges designiert wurden, werden in der Periode ihres Entstehens in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Leasingverhältnisse

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Im Zusammenhang mit einem Operating-Leasingverhältnis geleistete Zahlungen (netto nach Berücksichtigung von Anreizzahlungen, die vom Leasinggeber geleistet wurden) werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasingverträge, bei denen der Konzern die wesentlichen Risiken und den Nutzen aus dem Eigentum an dem Leasingobjekt trägt, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses mit dem niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert des Leasingobjekts und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert.

In gleicher Höhe wird eine Leasingverbindlichkeit unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, sodass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird. Die Nettoleasingverpflichtung wird unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Zinsanteil der Leasingrate wird aufwandswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Zinsergebnis erfasst, sodass sich eine konstante Verzinsung über die Laufzeit des Leasingvertrags ergibt. Das unter einem Finanzierungsleasing gehaltene Sachanlagevermögen wird über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume abgeschrieben: die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder die Laufzeit des Leasingvertrags.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden, soweit sie dem Erwerb. dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts direkt zugeordnet werden können, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts, ansonsten als Aufwand in der Periode, in der sie angefallen sind, erfasst.

Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn der Bau oder die Herstellung des Vermögenswerts normalerweise länger als ein Jahr dauert.

Ertragsrealisierung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe sowie nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse umfassen die Erträge aus der kundenbezogenen Fertigung und der Veräußerung von Windenergieanlagen sowie Erlöse aus Dienstleistungsverträgen.

Bei kundenbezogener Fertigung werden die Umsätze nach der Percentage-of-Completion-Methode, dem Leistungsfortschritt, gemessen an dem Verhältnis der angefallenen zu den geplanten Kosten, erfasst, wenn a) ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag vorliegt,

  • b) alle notwendigen Baugenehmigungen vorliegen,
  • c) der Netzanschluss bzw. ein Netzanschlussvertrag vorhanden ist,
  • d) die Finanzierung seitens des Kunden gesichert ist sowie
  • e) die vereinbarte Anzahlung vom Kunden geleistet worden ist.

Dabei wird eine anteilige Gewinnrealisierung entsprechend dem Fertigstellungsgrad vorgenommen, wenn eine Ermittlung des Fertigungsgrads, der Gesamtkosten und der Gesamterlöse der jeweiligen Aufträge zuverlässig möglich ist. Die Auftragskosten umfassen dabei dem Auftrag direkt zurechenbare Kosten sowie Fertigungsgemeinkosten.

Wenn Umstände eintreten, die die ursprünglichen Schätzungen von Erlösen, Kosten oder Fertigstellungsgrad verändern, werden diese Schätzungen angepasst. Diese Anpassungen können zu einem Anstieg oder einer Abnahme von geschätzten Erlösen oder Kosten führen und werden im Einkommen der Periode gezeigt, in der das Management von diesen Umständen Kenntnis erlangt hat.

Die Erlöse aus Dienstleistungsverträgen werden realisiert, soweit die Dienstleistung erbracht ist.

Zinserträge

Zinserträge werden periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.

Finanzrisikomanagement

Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Das operative Geschäft sowie die Finanzierungstransaktionen der Nordex-Gruppe als international tätiger Unternehmensgruppe unterliegen Finanzrisiken. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden sowohl derivative als auch nicht derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Die derivativen Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungselemente genutzt und nicht für spekulative Zwecke eingesetzt. Der Abschluss dieser Geschäfte erfolgt grundsätzlich zentral bei der Nordex SE als Konzernobergesellschaft.

Alle Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten unterliegen einer strengen Überwachung, die insbesondere durch strikte Funktionstrennung, Abwicklung und Kontrolle gewährleistet ist. Bestimmte Transaktionen bedürfen zudem der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag der aktuellen Risikopositionen informiert wird. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen der Treasury-Abteilung.

Geschäftspartner von Nordex bei Kontrakten über derivative Finanzinstrumente sind ausschließlich inund ausländische Banken, deren Rating permanent überwacht wird. Durch eine Diversifikation der Handelspartner erreicht Nordex zudem eine entsprechende Risikominderung.

Marktrisiko

Fremdwährungsrisiko

Aus der internationalen Ausrichtung des Konzerns resultiert, dass das operative Geschäft Wechselkursschwankungen unterliegt. Die wesentlichen Risiken bestehen vor allem zwischen dem Euro (EUR), dem US-Dollar (USD), dem britischen Pfund (GBP) und dem südafrikanischen Rand (ZAR). Transaktionsfremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen sowie bilanzierten Vermögenswerten und Schulden. Zur Absicherung der Transaktionsfremdwährungsrisiken werden ausschließlich Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die Risikomanagementpolitik des Konzerns sieht eine Absicherung vertraglich gesicherter zukünftiger Transaktionen sowie bestehender Vermögenswerte und Schulden vor. Zum 31. Dezember 2013 waren dies im Wesentlichen Devisentermingeschäfte in US-Dollar, britischem Pfund und südafrikanischem Rand. Die fiktiven Rückzahlungsbeträge ausstehender Devisenterminkontrakte belaufen sich, insbesondere aufgrund des Geschäftsvolumens in den USA und in Südafrika, zum 31. Dezember 2013 in Summe auf TEUR 208.699 (2012: TEUR 244.383), wobei sich gegenläufige Währungsströme gegenseitig aufheben. Die Nordex-Gruppe war aufgrund dieser Sicherungsaktivitäten zum Abschlussstichtag keinen wesentlichen Transaktionswährungsrisiken im operativen Bereich ausgesetzt.

Zur Darstellung von Marktrisiken wird eine Währungssensitivitätsanalyse erstellt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis und das Eigenkapital zeigen. Währungsrisiken entstehen durch Finanzinstrumente, die in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetären Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen die Nordex-Gruppe Finanzinstrumente eingeht.

Wäre am 31. Dezember 2013 der Kurs des US-Dollar zum Euro um 10% gestiegen, wären durch die Veränderung der originären monetären Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen aus Fertigungsaufträgen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen sowie Bankverbindlichkeiten) die Nachsteuergewinne, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären, für das Gesamtiahr um EUR 4,5 Mio. höher (2012: um EUR 7,4 Mio. höher) ausgefallen, und bei einer Abwertung des US-Dollar um 10% wäre das Nachsteuerergebnis um EUR 3,7 Mio. niedriger (2012: um EUR 6,0 Mio. niedriger) ausgefallen. Bei einer Aufwertung bzw. Abwertung des US-Dollar um 10% hätte sich das Nachsteuerergebnis aus der Bewertung der zu Sicherungszwecken abgeschlossenen, aber nicht in das Hedge Accounting einbezogenen Devisentermingeschäfte um EUR 6,1 Mio. (2012: EUR 10,0 Mio.) vermindert bzw. um EUR 5,0 Mio. (2012: EUR 8,2 Mio.) erhöht.

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Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht und steuert laufend die Gruppenliquidität. Hierbei werden die Ein- und Auszahlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte sowie erwartete Zahlungsströme aus der Geschäftstätigkeit überwacht.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen laufenden Ein- und Auszahlungen herzustellen. Nordex setzt teilweise länderübergreifend Cash-Pooling oder sonstige Inhouse-Banking-Instrumente zum effektiven Liquiditätsmanagement der Gruppe ein. Verbleibende Liquiditätspositionen werden vom Konzern-Treasury bei Geschäftsbanken im In- und im Ausland entsprechend konservativ angelegt. Hierbei werden Limite und Kontrahentenrisiken permanent überwacht.

Grundsätzlich finanziert die Nordex-Gruppe die Projekte über Projektanzahlungen von Kunden. Die Anzahlungen werden bei sämtlichen Proiekten nach Projektfortschritt analog den vertraglich vereinbarten Zahlungsplänen abgerechnet.

Die externe Finanzierung des Konzerns basiert im Wesentlichen auf den nachfolgend beschriebenen Fremdkapitalinstrumenten.

Unternehmensanleihe

Im April 2011 hat die Nordex SE eine Anleihe platziert (ISIN: XS0601426538), die mit einem Festsatzkupon von 6,375 % und mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet ist. Der Kupon ist jährlich am 12. April zur Auszahlung fällig. Der vollständige Börsenprospekt ist öffentlich unter www.nordex-online.com/de/ investor-relations/anleihen.html im Internet abrufbar.

Multi-Currency-Aval-Kreditlinie

Die Nordex-Gruppe verfügt über eine am 18. März 2013 verlängerte syndizierte Multi-Currency-Aval-Kreditlinie in Höhe von TEUR 475.000. Zum 31. Dezember 2013 verfügt der Konzern über nicht in Anspruch genommene Avallinien in Höhe von TEUR 87.795 (2012: TEUR 38.013).

Mit Vereinbarung vom 24. Februar 2014 hat die Nordex-Gruppe ihre syndizierte Multi-Currencv-Aval-Kreditlinie zu deutlich verbesserten Konditionen refinanziert. Zukünftig stehen TEUR 550.000 zur Absicherung bestehender und zukünftiger Avalverpflichtungen zur Verfügung. Die Avalkreditlinie hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.

Zusätzlich hat die Nordex-Gruppe ihre Verhandlung mit der Europäischen Investitionsbank über einen langfristigen Kreditrahmen in Höhe von bis zu TEUR 100.000 für Forschungs- und Entwicklungsleistungen weitestgehend abgeschlossen. Durch den Kredit kann Nordex seine Finanzierung weiter optimieren.

Sicherheiten wurden in Form von Grundschulden wie auch in Form von Verpfändungen von Vermögenswerten zur Verfügung gestellt. Kreditnehmer und Bürgen sind die Nordex SE sowie weitere wesentliche Nordex Konzerngesellschaften.

Konsortialdarlehen

Es besteht ein im November 2009 abgeschlossenes Konsortialdarlehen über TEUR 75.000. Aufgrund der verringerten Investitionstätigkeit wurde das Darlehen auf TEUR 50.000 im Geschäftsjahr 2011 angepasst. Dieses Investitionsdarlehen wurde mit Mitteln des KfW-Sonderprogramms "Große Unternehmen" refinanziert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2017 und ist zweckgebunden für die Erweiterungsinvestition der Rotorblatt- und Gondelproduktion am Standort Rostock. Darlehensnehmer ist hierbei die Nordex SE in gesamtschuldnerischer Haftung mit der Nordex Energy GmbH als Bürge. Zum 31. Dezember 2013 valutierte dieses Darlehen in einer Höhe von TEUR 25.316 (2012: TEUR 33.716). Das Darlehen wird jeweils zum Quartalsende in Höhe von TEUR 2.100 planmäßig getilgt. Als Sicherheit dient eine Gesamtgrundschuld, welche im Grundbuch der Stadt Rostock eingetragen ist. Zusätzlich wird das Darlehen durch eine Raumsicherung im Wege der Sicherungsübereignung der auf den Grundstücken befindlichen Maschinen und Geräte besichert.

Covenants

Für alle Kreditlinien/Darlehen bestanden im Jahr 2013 einheitliche Non-Financial und Financial Covenants wie EBITDA, Equity Ratio, Leverage, Interest Coverage und Auftragseingang, deren Einhaltung quartalsweise an die jeweiligen Banken zu berichten ist. Alle im Jahr 2013 anwendbaren Covenants wurden entsprechend vollumfänglich erfüllt.

Eine Kündigung der bestehenden Finanzierungen seitens der Kreditinstitute ist nur aus außerordentlichen Gründen möglich, hierzu gehört die Verletzung der Financial Covenants.

Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2013 weisen die finanziellen originären Verbindlichkeiten des Konzerns einschließlich zukünftig anfallender Zinsen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:

Geschäftsjahr zum
31.12.2013
Bis zu
3 Monate
TEUR
3 bis 12
Monate
TEUR
1 Jahr bis
5 Jahre
TEUR
Uber
5 Jahre
TEUR
Summe
TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
2.534 7.367 O 0 9.901
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
O 0 18.207 O 18.207
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
181.976 8.274 O 0 190.250
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 19.214 16.111 171.744 8.695 215.764
Geschäftsjahr zum Bis zu 3 bis 12 1 Jahr bis Uber Summe
31.12.2012 3 Monate Monate 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 15.550 14.250 O O 29.800
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten 0 0 28.100 O 28.100
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 185.239 4.127 O O 189.366
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 21.233 15.056 182.196 9.890 228.375

Zum 31. Dezember 2013 stellt sich die Fälligkeitsstruktur der derivativen Finanzinstrumente wie folgt dar:

Geschäftsjahr zum Bis zu 3 bis 12 1 Jahr bis Über Summe
31.12.2013 3 Monate Monate 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Derivaten
mit Bruttoausgleich
Cash Inflow 154.258 29.766 0 0 184.024
Cash Outflow -147.845 -24.985 0 0 -172.830
6.413 4.781 0 0 11.194
Verbindlichkeiten aus Derivaten
mit Bruttoausgleich
Cash Inflow 13.946 12.915 30.639 0 57.500
Cash Outflow -14.250 -13.153 -31.292 0 -58.695
-304 -238 -653 0 -1.195
Geschäftsjahr zum Bis zu 3 bis 12 1 Jahr bis Über Summe
31.12.2012 3 Monate Monate 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Derivaten
mit Bruttoausgleich
Cash Inflow 48.460 84.911 0 0 133.371
Cash Outflow -47.905 -82.317 0 0 -130.222
555 2.594 0 0 3.149
Verbindlichkeiten aus Derivaten
mit Bruttoausgleich
Cash Inflow 43.867 57.523 44.062 0 145.452
Cash Outflow -44.364 -58.270 -44.995 0 -147.629
-497 -747 -933 0 -2.177

Kapitalrisikomanagement

Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2013 TEUR 368.135 (2012: TEUR 278.991). Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Der Konzern überwacht sein Kapital mithilfe des eingesetzten Working Capital. Das Working Capital umfasst die Summe aus Vorräten. Forderungen aus Fertigungsaufträgen und aus Lieferungen und Leistungen abzüglich erhaltener Anzahlungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Vorräte 263.905 224.303
Forderungen aus
Fertigungsaufträgen
152.287 147.263
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
61.741 98.616
Erhaltene Anzahlungen -256.794 -187.313
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
-190.250 -189.366
30.889 93.503
Umsatzerlöse 1.429.276 1.075.271
Working-Capital-Quote 2,2% 8,7%

Verwendung von Schätzungen und wesentlichen Ermessensentscheidungen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, betreffen die nachfolgend erläuterten Positionen.

Impairment-Test Geschäfts- oder Firmenwert

Der Konzern überprüft mindestens ein Mal jährlich zum Jahresende, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist (Impairment Only Approach). Dies erfordert eine Ermittlung des Nutzungswerts derjenigen Zahlungsmittel generierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Ermittlung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist dem Segment Europa zugeordnet. Der Ermittlung des Nutzungswerts für das Segment Europa liegen als Basis das Budget 2014 sowie zwei weitere Planjahre, abgeleitet aus der Mittelfristplanung der Gesellschaft, zugrunde. Die Erträge jenseits der Dreijahresperiode sind auf Basis einer stetigen Wachstumsrate von 1,0% p. a. extrapoliert worden. Der Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 9,71% (2012: 7,47%) und wurde basierend auf dem WACC-Ansatz (Weighted Average Cost of Capital) ermittelt. Dem Abzinsungssatz liegen ein risikoloser Zinssatz in Höhe von 2,00% (2012: 1,87%), eine Marktrisikoprämie von 6,0% (2012: 5,0%) und ein Beta-Faktor von 1,35 (2012: 1,20) zugrunde. Der Beta-Faktor und das Verhältnis von Marktwert des Eigenkapitals zu Marktwert des Fremdkapitals wurden anhand einer segmentspezifischen Peer Group ermittelt.

Aktivierte Entwicklungsleistungen

Der Konzern prüft mindestens ein Mal jährlich den Wertansatz der aktivierten Entwicklungsaufwendungen. Der Vorstand geht bei der Abschreibung von aktivierten Entwicklungsaufwendungen grundsätzlich von einer Nutzungsdauer von fünf Jahren aus. Darüber hinaus wird der voraussichtliche wirtschaftliche Nutzen der Entwicklung ermittelt, indem die Nutzungswerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten geschätzt werden, denen die aktivierten Entwicklungsaufwendungen zugeordnet sind. Technisch überholte Entwicklungsmaßnahmen der Vergangenheit werden wertgemindert.

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2013 Entwicklungsaufwendungen mit einem Restbuchwert in Höhe von TEUR 94.315 (2012: TEUR 77.491) aktiviert.

Garantierückstellungen

lm Konzern bestehen zum Bilanzstichtag Garantierückstellungen sowie Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche. Service und Wartung in Höhe von TEUR 52.564 (2012: TEUR 66.538). Ansatz und Bewertung der Rückstellungen basieren auf Einschätzungen, die u.a. auf in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen, insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Kosten, beruhen. Wegen der damit verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Kosten und somit der Rückstellungsbetrag abweichen.

Latente Steuern

Die Nordex SE aktiviert latente Steuern auf Verlustvorträge als Konzernobergesellschaft. Die Ermittlung des latenten Steueranspruchs beruht auf einer Mittelfristplanung für den deutschen Teil der Nordex-Gruppe. Der Prognosezeitraum für die Wahrschein lichkeit der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen beträgt dabei unverändert fünf Jahre. Die aktiven latenten Steuern für inländische steuerliche Verlustvorträge wurden mit einem Steuersatz von 15,83% für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie von 15,96% für Gewerbesteuer ermittelt.

Die ausländischen Unternehmen der Nordex-Gruppe aktivieren latente Steuern auf Verlustvorträge unter Berücksichtigung der national gültigen Steuersätze und gegebenenfalls vorliegender zeitlicher Beschränkungen der Nutzbarkeit der Verlustvorträge. Die Ermittlung des latenten Steueranspruchs beruht auf einer Mittelfristplanung für die jeweilige Tochtergesellschaft.

Zum 31. Dezember 2013 betrugen die latenten Steuern auf Verlustvorträge TEUR 69.811 (2012: TEUR 58.614).

Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Nordex bilanziert Forderungen aus Fertigungsaufträgen nach IAS 11. Dabei stehen Auftragserlöse aus Festpreisverträgen geplanten Auftragskosten aus den Windparkprojekten gegenüber. Nordex hat für die Überwachung der Projektkosten ein dem Projektmanagement unterstelltes Projektcontrolling installiert, das neben der Startkalkulation die Mitlaufkalkulation während der Projektlaufzeit sowie die Schlusskalkulation überwacht. Umsatzerlöse und Deckungsbeiträge werden nach der Percentage-of-Completion-Methode dem Leistungsfortschritt entsprechend bis zur endgültigen Abnahme durch den Kunden erfasst.

Konzern-Segmentberichterstattung

Die Aktivitäten der Nordex-Gruppe erstrecken sich auf die Entwicklung, die Produktion, den Service und

den Vertrieb von Windenergieanlagen. Neben der Entwicklung und der Produktion werden zur Unterstützung des Vertriebs Vorleistungen für die Projektentwicklung erbracht, entsprechende Rechte erworben und die Infrastruktur geschaffen, um Windenergieanlagen an geeigneten Standorten zu errichten. Bei der Nordex-Gruppe handelt es sich im Wesentlichen um ein Einproduktunternehmen. Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt.

Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand der Nordex SE identifiziert. Es wurden drei berichtspflichtige Segmente identifiziert, die sich bezüglich der geografischen Märkte unterscheiden und eigenständig geführt werden. Die Nordex SE übt dabei eine reine Holding-Funktion aus und wurde von daher keinem der Segmente zugeordnet.

Die interne Berichterstattung basiert auf den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses. Die Segmentumsätze beinhalten sowohl die Umsätze mit Dritten (Außenumsätze) als auch die Umsätze der Segmente untereinander (Innenumsätze).

Die Festsetzung der Preise für Lieferungen zwischen den einzelnen Segmenten erfolgt unter Beachtung des Arm's-Length-Prinzips. Die Außenumsätze umfassen grundsätzlich die Umsätze nach dem Bestimmungsort der Verkäufe.

Die Segmentergebnisse sind entsprechend den Außenumsätzen konsolidiert dargestellt. Nachfolgende Übersicht umfasst die nach IFRS 8.32 geforderten Angaben und liefert die Überleitung der Segmentergebnisse auf das Betriebsergebnis (EBIT) sowie des Segmentvermögens auf das Unternehmensvermögen:

Konzern-Segmentberichterstattung Europa Asien Amerika Zentraleinheiten Konsolidierung Konzern gesamt
2013
TEUR
2012
TEUR
2013
TEUR
2012
TEUR
2013
TEUR
2012
TEUR
2013
TEUR
2012
TEUR
2013
TEUR
2012
TEUR
2013
TEUR
2012
TEUF
Umsatzerlose 1.348.058 917.153 41.302 14.825 81.690 191.609 -41.774 -48.222 .429.276 1.075.365
Abschreibungen -35.726 -25.125 -793 -18.968 -1.087 -23.734 -1.629 -2.509 -39.235 -70.336
Zinserträge 2.632 740 127 231 161 214 13.304 15.882 -14.377 -15.171 1.847 .896
Zinsaufwendungen -23.092 -18.141 -2.107 -1.694 -3.793 -4.022 -13.154 -16.539 14.377 15.171 -27.769 -25.225
Ertragsteuern -22.666 -5.178 169 -2.768 5.209 260 9.350 4.227 7.938 -3.459
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT);
Segmentergebnis
75.844 40.006 -6.061 -40.032 803 -34.204 12.334 -3.535 -38.588 -29.157 44.332 -66.922
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle
Vermögenswerte
70.321 55.857 195 5.096 633 1.369 474 1.017 -4.842 71.623 58.497
Liquide Mittel 56.603 65.676 7.756 6.939 26.611 37.642 241.993 164.522 332.963 274.779

Angaben zur Bilanz

(1) Flüssige Mittel

In diesem Bilanzposten sind nahezu ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten enthalten. Von den flüssigen Mitteln sind TEUR 111 (2012: TEUR 144) auf einem Treuhandkonto bei einer Bank eingezahlt und nur teilweise frei verfügbar.

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns kurzfristig angelegt werden. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.

Die flüssigen Mittel entsprechen dem Finanzmittelbestand zum Zweck der Kapitalflussrechnung.

(2) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen

Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TFUR
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (brutto)
63.590 102.359
Abzüglich Wertberichtigungen -1.849 -3.743
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (netto)
61.741 98.616
Künftige Forderungen aus
Fertigungsaufträgen
152.287 147.263
214.028 245.879

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel ein Zahlungsziel von 30 bis 90 Tagen.

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

2013 2012
TEUR TEUR
Stand Wertberichtigungen
am 01.01. 3.743 4.782
Aufwandswirksame
Zuführung 1.069 1.115
Inanspruchnahme -227 -1.283
Auflösung -2.736 -871
Stand Wertberichtigungen
am 31.12. 1.849 3.743

Zum 31. Dezember 2013 stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TFUR
Forderungen, die weder über-
fällig noch wertberichtigt sind
33.461 63.110
Uberfällige Forderungen, die
nicht einzelwertberichtigt sind,
mit einer Verzugsdauer von
bis zu 30 Tagen 10-203 12.616
31 bis 90 Tagen 8.709 2.465
91 bis 180 Tagen 1.542 4.269
181 bis 360 Tagen 3.954 8.197
361 Tagen und mehr 3.297 4.817
Summe der überfälligen,
nicht einzelwertberichtigten
Forderungen 27.705 32.364
Teilweise einzelwertberichtigte
Forderungen 575 3.142
61.741 98.616

lm Geschäftsjahr wurden keine Forderungen ausgebucht (2012: TEUR 233), die nicht wertberichtigt waren. Für nicht wertberichtigte Forderungen liegen keine Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf vor.

Die Einzelwertberichtigungen betreffen im Wesentlichen Zahlungsverzögerungen von Kunden.

Unter den künftigen Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind unfertige Aufträge ausgewiesen, die nach der Percentage-of-Completion-Methode gemäß IAS 11 bilanziert werden. Der Posten setzt sich aus den bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Auftragskosten und den anteilig, entsprechend der Cost-to-Cost-Methode, realisierten Auftragsgewinnen für die jeweiligen Aufträge zusammen. Erhaltene Anzahlungen für die bilanzierten Aufträge wurden abgesetzt.

Im Rahmen der Bewertung von langfristigen Fertigungsaufträgen wurden auf künftige Forderungen aus Fertigungsaufträgen im Geschäftsjahr 2013 Abwertungen in Höhe von TEUR 74 (2012: TEUR 841) vorgenommen.

Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen entwickelten sich wie folgt:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Aufgelaufene Auftragskosten
und anteilig realisierte
Auftragsgewinne
1.178.663 699.830
Abzüglich erhaltener
Anzahlungen
-1.026.376 -552.567
152.287 147.263

Die maximale Kreditexposition am Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert der Forderungen.

(3) Vorräte

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 144.632 138.387
Unfertige Erzeugnisse 117.315 80.923
Geleistete Anzahlungen 1.958 4.993
263.905 224.303

Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen handelt es sich im Wesentlichen um produktionsbezogenes Material und Servicematerial. Die unfertigen Erzeugnisse betreffen im Bau befindliche Windenergieanlagen und deren Komponenten sowie Vorleistungen für Projektentwicklungen, Rechte und Infrastruktur, die in Höhe von TEUR 575 (2012: TEUR 700) erst nach 2014 fertiggestellt werden.

Der Buchwert der Vorräte beinhaltet Abwertungen, die sich wie folgt entwickelt haben:

2013 2012
TFUR TFUR
Stand Abwertungen
am 01.01. 22.597 7.593
Inanspruchnahme -9.564 -630
Auflösung -965 O
Aufwandswirksame
Zuführung 16.714 15.634
Stand Wertberichtigungen
am 31.12. 28.782 22.597

Die Inanspruchnahme der Wertberichtigungen steht insbesondere im Zusammenhang mit dem Abbau von Altbeständen.

Der Buchwert der wertgeminderten Vorräte beträgt TEUR 18.985 (2012: TEUR 28.751).

(4) Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich am Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Forderungen gegen nicht
konsolidierte verbundene
Unternehmen, Beteiligungen
und assoziierte Unternehmen
17.838 11.615
Devisentermingeschäfte 11.194 3.149
Kautionen/Sicherungseinlagen 1.514 2.181
Debitorische Kreditoren 395 431
Ausleihungen an nicht
konsolidierte verbundene
Unternehmen
214 O
Versicherungsansprüche 158 766
Bonusansprüche gegen
Lieferanten
100 172
Wertberichtigungen -10 -10
Sonstige 2.041 2.289
33.444 20.593

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen neben dem Liefer- und Leistungsverkehr mit den nicht konsolidierten Auslandstöchtern insbesondere die Finanzierung von Projektgesellschaften. Die Restlaufzeiten liegen – wie im Vorjahr – unter einem Jahr.

lm Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen weder in Anspruch genommen (2012: TEUR 0) noch hinzugeführt (2012: TEUR 5).

(5) Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
Steuererstattungsansprüche 39.996 34.472
Transportgestelle 7.849 4.700
Rechnungsabgrenzungsposten 5.075 5.619
Investitionszulagen 1.091 1.891
Ansprüche gegen Lieferanten 338 618
Sonstige 762 861
55.111 48.161

Die Steuererstattungsansprüche betreffen im Wesentlichen die Vorsteuererstattungsansprüche der Nordex Energy GmbH in Höhe von TEUR 9.722 (2012: TEUR 5.889), der Nordex Enerji A.S. in Höhe von TEUR 7.324 (2012: TEUR 7.134) und der Nordex Energy South Africa (Pty.) Ltd. in Höhe von TEUR 4.627 (2012: TEUR 197).

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen für Avalkosten und Versicherungen. Die Restlaufzeit beträgt wie im Vorjahr weniger als ein Jahr.

Die Investitionszulagen entfallen auf die Anschaffung von weiterem Produktivvermögen. Innerhalb des fünfjährigen Zweckbindungszeitraums, der mit Abschluss der Investitionstätigkeit beginnt, müssen die geförderten Wirtschaftsgüter in der geförderten Betriebsstätte verbleiben. Zudem sind während des Zweckbindungszeitraums rund 650 Arbeitsplätze dauerhaft im Jahresdurchschnitt zu erhalten.

Bei den Ansprüchen gegen Lieferanten in Höhe von TEUR 338 (2012: TEUR 618) handelt es sich um Vorauszahlungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Getrieben und Rotorblättern, deren Lieferung im folgenden Geschäftsjahr erwartet wird. Die geleisteten Zahlungen sind über lieferantenseitig erbrachte Garantien abgesichert.

In den sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten sind Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 947 (2012: TEUR 0) enthalten.

(6) Sachanlagen

Die aktivierten Sachanlagen einschließlich des bilanzierten Finanzierungsleasings setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Grundstücke und Bauten 41.799 41.418
Technische Anlagen und
Maschinen
46.425 36.079
Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
19.046 19.778
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
10.099 5.751
117.369 103.026

Investitionszulagen für die Anschaffung von weiterem Produktivvermögen am Standort Rostock sind in Übereinstimmung mit IAS 20.24 in Höhe von TEUR 832 (2012: TEUR 461) von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt worden.

Zur Absicherung eines Konsortialdarlehens besteht eine erstrangige Grundschuld an einem Grundstück in Rostock in Höhe von TEUR 75.000. Zudem wurden technische Anlagen und Maschinen sowie weitere Geräte im Rahmen eines Raumsicherungskonzepts als Sicherheit übereignet.

Die Sachanlagen schließen folgende der Nordex-Gruppe im Rahmen von Finanzierungsleasing zuzurechnende Vermögenswerte mit ein:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Grundstücke und Bauten 530 1.756
Technische Anlagen
und Maschinen
1.205 1.443
1.735 3.199

Der Leasingvertrag läuft bis zum 25. September 2025.

Die Entwicklung der Sachanlagen wird in der Anlage "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte" dargestellt.

(7) Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert hat sich infolge der Entkonsolidierung der WPS Windrad Power Systems um TEUR 1.688 auf TEUR 9.960 (2012: TEUR 11.648) verringert. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist dem Segment Europa zugeordnet.

Impairment-Test Geschäfts- oder Firmenwert

Für den Geschäfts- oder Firmenwert wird ein jährlicher Wertminderungstest (Impairment Only Approach) zum Jahresende auf Ebene des Segments Europa durchgeführt; Wertaufholungen sind unzulässig. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2013 nicht vorgenommen, da der erzielbare Betrag für das Segment Europa über dem Buchwert der Vermögenswerte des Segments zuzüglich des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts liegt.

(8) Aktivierte Entwicklungsaufwendungen

Zum Bilanzstichtag sind Entwicklungsaufwendungen nach Abzug von Abschreibungen in Höhe von TEUR 94.315 (2012: TEUR 77.491) bilanziert. Im Geschäftsjahr 2013 wurden Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 35.875 (2012: TEUR 29.717) aktiviert. Die Zugänge beinhalten Fremdkapitalkosten in Höhe von TEUR 2.388 (2012: TEUR 1.286) zu einem Finanzierungssatz von 6,68% (2012: 6,68%). Weitere im Geschäftsjahr 2013 angefallene Entwicklungsaufwendungen in Höhe von TEUR 15.152 (2012: TEUR 16.450) erfüllten nicht die Kriterien für eine Aktivierung und wurden erfolgswirksam erfasst.

Die Entwicklung der aktivierten Entwicklungsleistungen wird in der Anlage "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte" dargestellt.

(9) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte
24.309 25.128
Kumulierte Abschreibungen -21.106 -21.038
3.203 4.090

Die Abschreibungen auf die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2013 TEUR 2.061 (2012: TEUR 3.512).

Verpflichtungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten zum Bilanzstichtag ist die Nordex-Gruppe nicht eingegangen.

Die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte wird in der Anlage "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte" dargestellt.

(10) Finanzanlagen

Die Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Anteile an verbundenen nicht
konsolidierten Unternehmen
4.311 4.103
Beteiligungen 370 370
4.681 4.473

Die Anteile an verbundenen nicht konsolidierten Unternehmen entfallen auf:

31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
Qingdao Huawei Wind Power
Co. Ltd. 2.506 2.506
Projektgesellschaften 1.755 1.535
natcon 7 GmbH 25 25
Nordex Windpark Verwaltung
GmbH 25 25
Nordex Energy Romania S.r.l. 0 12
4.311 4.103

Qingdao Huawei Wind Power Co. Ltd. dient der Planung, der Entwicklung, der Errichtung und dem Betrieb eines Windkraftprojekts in China.

Die Projektgesellschaften halten verschiedene Rechte im Zusammenhang mit selbst entwickelten Windkraftprojekten.

Zweck der natcon 7 GmbH ist die Entwicklung, die Projektierung und die Vermarktung von Betriebsführungs-, Steuerungs- und Visualisierungssystemen für Anlagen, die der dezentralen Energieerzeugung dienen, einschließlich der Erbringung von Serviceleistungen.

Die Nordex Windpark Verwaltung GmbH dient dem Erwerb und der Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften, deren Geschäftszweck insbesondere der Erwerb bzw. die Entwicklung, das Errichten und das Betreiben von Windparks ist, sowie der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen Gesellschaften.

lm Jahr 2013 wurden drei Projektgesellschaften verkauft und sechs Projektgesellschaften gegründet. Wertberichtigungen wurden 2013 nicht vorgenommen (2012: TEUR 0).

Die Beteiligungen umfassen folgende Gesellschaften:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Vent I ocal S.A.S. 201 201
Komplementarselskabet
Whitewater Invest I ApS
91 91
Komplementarselskabet
Whitewater Invest VII ApS
37 37
Komplementarselskabet
Whitewater Invest VIII ApS
31 31
C&C Wind Sp. z o.o. 5 2
Parc d'Energie de Conlie P.E.C.
S.à r.l.
1 1
Société Éolienne de Roussée-
Vassé S.E.R.V. S.à r.I.
1 1
Sameole Bois du Goulet 1 1
Vent d'est S.à r.l. 1 1
Eoliennes de la Vallée 1 1
GN Renewable Investments
S.à r.l.
0 3
370 370

Vent Local S.A.S., Komplementarselskabet Whitewater Invest I APS, Komplementarselskabet Whitewater Invest VII APS und Komplementarselskabet Whitewater Invest VIII APS haben als Unternehmenszweck das Betreiben von Windparks.

Die verbliebenen Gesellschaften unterhalten keinen wesentlichen Geschäftsbetrieb.

Alle Anteile sind nicht börsennotiert. Eine Veräußerungsabsicht bestand zum 31. Dezember 2013 nicht.

Darüber hinaus wird auf die dem Anhang als Anlage beigefügte Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2013 verwiesen.

(11) Anteile an assoziierten Unternehmen

Die Anteile an assoziierten Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
KNK Wind GmbH 7.368 7.157
Beebe Renewable Energy 2, LLC 298 302
Way Wind LLC 186 211
Seneca Mountain Wind LLC 0 103
GN Renewable Investments
S.à r.l.
O O
7.852 7.773

Unternehmensgegenstand der KNK Wind GmbH sind die Planung, die Entwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Offshore-Windkraftwerken, insbesondere des Offshore Windkraftprojekts Arcadis Ost 1.

Beebe Renewable Energy 2, LLC und Way Wind LLC dienen der Planung, der Entwicklung und der Errichtung von Windkraftprojekten in den USA.

Die GN Renewable Investments S.àr.l. übernimmt die Finanzierung von Projektgesellschaften.

Aus dem Verkauf der Seneca Mountain Wind LLC resultierte ein Verlust von TEUR 281.

Die Finanzinformationen zu den assoziierten Unternehmen, die nicht börsennotiert sind, stellen sich wie folgt dar:

2013 KNK Beebe Way GN Re-
Wind Re- Wind newahle
GmbH newable LLC Invest-
Energy 2, ments
LLC S.à r.l.
TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige
Vermögenswerte 104 530 11 8.087
Langfristige
Vermögenswerte 7.948 0 0 473
Kurzfristige
Schulden 150 0 0 7.781
Langfristige
Schulden 4.704 0 0 O
Erlöse 0 61 0 5.193
Gewinn/Verlust -1.007 -5 -207 550
0/0
Anteil
38,89 49,13 35,76 30,00
2012 KNK Beebe Way Seneca
Wind Re- Wind Moun-
GmbH newable LLC tain
Energy 2, Wind
LLC LLC
TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige
Vermögenswerte 232 548 176 120
Langfristige
Vermögenswerte 7.128 0 0 0
Kurzfristige
Schulden 141 0 0 82
Langfristige
Schulden 3.610 0 O 0
Erlöse 0 17 0 0
Gewinn/Verlust -800 -17 358 -877
Anteil 0/0 38,89 55,17 32,34 98,80

Die Überleitungsrechnung der Finanzinformationen in Bezug auf den Buchwert ergibt sich wie folgt:

2013 KNK Wind
GmbH
Beebe
Renewable
Energy 2, LLC
Way Wind
LLC
Seneca
Mountain
Wind LLC
GN Renewable
Investments
S.à r.l.
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Buchwert 1.1. 7.157 302 211 103 0 7.773
Umklassifizierung von Beteiligungen
in assozierte Unternehmen
0 0 0 0 3 3
Einzahlungen Kapitalrücklage 600 0 0 0 0 600
Verkauf Anteile 0 0 0 -209 0 -209
Anteiliger Gewinn/Verlust
(einschließlich Nachverrechnung
At-Equity-Bewertung 2012)
-389 -2 -69 0 -3 -463
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 -13 -8 -2 0 -23
Buchwert 31.12. 7.368 298 186 0 O 7.852
2012 KNK Wind
GmbH
Beebe
Renewable
Energy 2, LLC
Way Wind
LLC
Seneca
Mountain
Wind LLC
GN Renewable
Investments
S.à r.l.
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Buchwert 1.1. 6.359 0 58 205 641 7.263
Einzahlungen Kapitalrücklage 1.200 318 39 785 0 2.342
Verkauf Anteile 0 0 0 0 -640 -640
Anteiliger Gewinn/Verlust
(einschließlich Nachverrechnung
At-Equity-Bewertung 2011)
-402 -10 118 -884 0 -1.178
Währungsumrechnungsdifferenzen 0 -6 -4 -3 -1 -14
Buchwert 31.12. 7.157 302 211 103 O 7.773

Weil kein aktiver Markt vorliegt, konnte der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden.

Es bestehen keine Eventualschulden im Zusammenhang mit der Konzernbeteiligung an assoziierten Unternehmen.

(12) Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Ausleihungen an nicht kon-
solidierte verbundene Unter-
nehmen und Beteiligungen 3.126 407
Kautionen 265 269
Sonstige 131 452
3.522 1.128

(13) Sonstige langfristige nicht finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 101 (2012: TEUR 39) beziehen sich im Wesentlichen auf Vorauszahlungen für Leasingfahrzeuge.

(14) Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden

Die aktiven und die passiven latenten Steuern entfallen auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den folgenden Bilanzpositionen und auf steuerliche Verlustvorträge wie folgt:

31.12.2013 31.12.2012
Aktive Passive Aktive Passive
latente latente latente latente
Steuern Steuern Steuern Steuern
TFUR TEUR TEUR TFUR
Immaterielle
Vermögenswerte/
Sachanlagen
4.489 29.985 3.565 25.173
Forderungen
aus Fertigungs-
aufträgen
0 29.935 0 19.955
Sonstige Ver-
mögenswerte 3.283 7.746 4.284 2.323
Steuerliche
Verlustvorträge 69.811 0 58.614 0
Rückstellungen 7.859 0 6.913 0
Sonstige
Vermögenswerte
und Schulden 1.378 1.221 1.077 907
Summe 86.820 68.887 74.453 48.358
Saldierung 35.965 35.965 -31.873 31.873
Bilanzausweis 50.855 32.922 42.580 16.485

Die aktiven latenten Steuern enthalten langfristige aktive latente Steuern vor Saldierung in Höhe von EUR 71,3 Mio. (2012: EUR 58,3 Mio.). Bei den passiven latenten Steuern entfallen EUR 41,7 Mio. (2012: EUR 20,7 Mio.) auf den langfristigen Anteil der gebildeten passiven latenten Steuern vor Saldierung.

Nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands sind bestehende körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von EUR 197 Mio. (2012: EUR 194 Mio.) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge von EUR 196 Mio. (2012: FUR 194 Mio.) bei der Nordex SF in Höhe von EUR 192 Mio. (2012: EUR 172 Mio.) bzw. EUR 196 Mio. (2012: EUR 192 Mio.) voraussichtlich nutzbar. Eine zeitliche Nutzungsbeschränkung der steuerlichen Verlustvorträge sieht der Gesetzgeber in Deutschland nicht vor.

Für Gesellschaften, die im Vorjahroder in der laufenden Periode ein negatives Ergebnis gezeigt haben, wurde ein latenter Steueranspruch in Höhe von EUR 18 Mio. (2012: EUR 26 Mio.) aktiviert, da die Realisierung des Steueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung insoweit wahrscheinlich ist.

Die Tochtergesellschaften aktivieren latente Steuern auf Verlustvorträge unter Berücksichtigung der national gültigen Steuersätze und gegebenenfalls vorliegender zeitlicher Beschränkungen der Nutzbarkeit. Die Ermittlung des latenten Steueranspruchs beruht auf einer Mittelfristplanung für die jeweilige steuerliche Finheit.

Bei den ausländischen Tochtergesellschaften der Nordex-Gruppe bestehen folgende Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern gebildet worden sind:

31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR
Nicht angesetzte Verlustvorträge
davon in mehr als 5 Jahren
verfallbar 64.592 45.280
davon unverfallbar 40.205 27.447
Gesamtsumme 104.797 72.727

Die wesentlichen nicht angesetzten Verlustvorträge betreffen Nordex USA Inc. in Höhe von TEUR 15.485 (2012: TEUR 13.086), Nordex Sverige AB in Höhe von TEUR 15.728 (2012: TEUR 4.013) und Nordex UK Ltd. in Höhe von TEUR 11.483 (2012: TEUR 19.006).

Die nicht angesetzten Verlustvorträge sind in Frankreich und in Großbritannien zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Die nicht angesetzten Verlustvorträge in Honduras verfallen nach drei Jahren, die Verlustvorträge in Griechenland, der Türkei und China verfallen nach fünf Jahren, die Verlustvorträge in Rumänien nach sieben Jahren, die Verlustvorträge in den Niederlanden nach neun Jahren und die Verlustvorträge in den USA nach zwanzig Jahren.

Die zu versteuernden temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuern angesetzt sind, belaufen sich zum Stichtag auf TEUR 3.199 (2012: TEUR 1.433).

Die Veränderungen der latenten Ertragsteuern stellen sich wie folgt dar:

2013
TEUR
2012
TEUR
Stand am 01.01. 26.095 23.943
Aufwand/Ertrag in der
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
erfasst
-4.619 1.469
Aufwand/Ertrag im sonstigen
Ergebnis erfasst
-3.232 646
Umrechnung Fremdwährung -311 37
Stand am 31.12. 17.933 26.095

(15) Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 8.408 (2012: TEUR 27.531) betreffen im Wesentlichen die 2014 fälligen Tilgungen des Konsortialkredits in Höhe von insgesamt TEUR 8.400 (2012: TEUR 8.400). Die im Vorjahr ausgewiesenen, von der Nordex (Beijina) Wind Power Engineering & Technology Co. Ltd. (TEUR 14.147) und der Nordex (Yinchuan) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd. (TEUR 4.979) in Anspruch genommenen Barkreditlinien wurden im Mai und im Juni 2013 vollständig zurückgeführt.

(16) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zu den Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird auf Punkt (26) verwiesen.

(17) Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern

Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in Höhe von TEUR 179 (2012: TEUR 978) entfallen im Wesentlichen auf die im Inland in die steuerliche Organschaft einbezogenen Gesellschaften Nordex SE und Nordex Engery GmbH.

(18) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

01.01.
2013
TEUR
Ver-
brauch
TEUR
Auf-
lösung
TEUR
Zufüh-
rung
TEUR
31.12.
2013
TEUR
Einzelgarantie 39.375 21.370 4.172 12.453 26.286
Gewährleistung,
Service, Wartung 27.163 11.799
428 11.343 26.279
Ubrige 15.849 2.567 6.006 2.616 9.892
82.387 35.736 10.606 26.412 62.457

Die Rückstellungen für Einzelgarantien umfassen überwiegend mögliche Risiken aus Schadensfällen.

Die Rückstellungen für Gewährleistung werden entsprechend den gesetzlichen oder den vertraglichen Laufzeiten in Anspruch genommen.

Die übrigen Rückstellungen enthalten vor allem verbliebene Risiken im Zusammenhang mit der im Vorjahr erfolgten Reorganisation der Geschäftsbereiche China und USA sowie Aufwendungen für Prozesskosten.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten langfristige sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 17.138 (2012: TEUR 17.432), bei denen mit einer Inanspruchnahme für Zeiträume nach Ende des Geschäftsjahres 2014 gerechnet wird. Der aus der Abzinsung der langfristigen Rückstellungen resultierende Betrag von TEUR -65 (2012: TEUR -533) wurde unter den Zuführungen ausgewiesen, wobei aus der Anpassung des Abzinsungszinssatzes ein Effekt von TEUR –172 resultiert.

(19) Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Ausstehende Rechnungen 16.570 14.784
Verbindlichkeiten gegenüber
nicht konsolidierten verbunde-
nen Unternehmen 1.532 3.721
Kreditorische Debitoren 606 82
Devisentermingeschäfte 542 1.744
Finanzierungsleasing 416 426
Sonstige 992 7.586
20-658 22.843

Der langfristige Anteil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing wird unter den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

(20) Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Erhaltene Anzahlungen 256.795 187.313
Abgegrenzte Schulden 30.461 27.751
Rechnungsabgrenzungsposten 15.910 16.078
Sonstige Steuerverbindlich-
keiten
15.149 15.819
Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit
877 988
Sonstige 1.231 1.488
320.423 249.437

Die abgegrenzten Schulden enthalten im Wesentlichen Personalverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 15.659 (2012: TEUR 13.545) und projektbezogene nachlaufende Kosten in Höhe von TEUR 11.028 (2012: TEUR 11.437).

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft überwiegend im Voraus vereinnahmte Erlöse aus mit Kunden geschlossenen Serviceverträgen.

Die Steuerverbindlichkeiten setzen sich im Wesentlichen aus Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 12.675 (2012: TEUR 13.603) sowie aus noch abzuführender Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 2.276 (2012: TEUR 2.004) zusammen.

(21) Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Zur langfristigen Finanzierung der Gesellschaft stehen neben der Unternehmensanleihe eine syndizierte Multi-Currency-Aval-Kreditlinie sowie ein Konsortialkredit zur Verfügung. Bezüglich der Details wird auf die Angaben zum Finanzrisikomanagement verwiesen.

(22) Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsrückstellungen werden für leistungsorientierte Versorgungszusagen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter der Nordex SE und der Nordex Energy GmbH gebildet. Die Leistungen basieren auf individuellen Zusagen. Sie bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Zugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter haben keine eigenen Beiträge zu leisten. Der Refinanzierung der Pensionsrückstellungen liegt kein externes Planvermögen zugrunde.

Der Bilanzausweis ergibt sich wie folgt:

2013 2012 2012
(IAS 19 (IAS 19 (IAS 19)
revised revised
2011) 2011)
TEUR TEUR TEUR
Verpflichtungen zum 01.01. 1.196 989 989
Nicht amortisierte versiche-
rungsmathematische Verluste
zum 01.01. (IAS 19) 0 0 -128
Laufender Dienstzeitaufwand 195 49 49
Zinsaufwand 32 36 36
Rentenzahlungen -24 -23 -23
Versicherungsmathematische
Verluste (IAS 19 revised 2011) 43 145 0
Amortisation versicherungs-
mathematischer Verluste
(IAS 19) 0 0 17
1.442 1.196 940

Seit dem Wegfall der Korridormethode entsprechen nach IAS 19 revised 2011 die Verpflichtungen zum 31. Dezember dem Bilanzausweis.

Die folgenden Beträge wurden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst:

2013 2012 2012
TAS 19 (IAS 19 (IAS 19)
revised revised
2011) 2011)
TEUR TEUR TEUR
195 49 49
32 36 36
O O 17
227 85 102

Das sonstige Ergebnis stellt sich wie folgt dar:

2013 2012 2012
(IAS 19 (IAS 19 (IAS 19)
revised revised
2011) 2011)
TEUR TEUR TEUR
Versicherungsmathematische
Verluste 43 145 O
Amortisation versicherungs-
mathematischer Verluste 2012 17 -17 O
60 128 0

Die gemäß IAS 19 revised 2011 erforderliche Amortisation der versicherungsmathematischen Verluste aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von TEUR 17 erfolgte aus Gründen der Wesentlichkeit im laufenden Geschäftsjahr.

Die Entwicklung der Verpflichtungen und der erfahrungsbedingten Anpassungen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

2013
TEUR
2012
TEUR
Verpflichtungen zum 31.12. 1.442 1.196
Erfahrungsbedingte Anpas-
sungen der Verpflichtungen
31 6

Für das folgende Geschäftsjahr werden Rentenzahlungen in Höhe von TEUR 25 (2012: TEUR 24) erwartet.

Die folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden getroffen:

2013 2012
Rechnungszinssatz 3,40% р.а. 3,50% р.а.
Gehaltstrend n/a n/a
Rententrend 2,00% p.a. 2,00% p.a.

Die zugrunde gelegte Duration der Verpflichtungen liegt zwischen 12 und 15 Jahren.

Die zugrunde gelegte Sterbewahrscheinlichkeit basiert auf den statistischen Wahrscheinlichkeitswerten nach den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. K. Heubeck.

(23) Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Anleihe 155.645 155.128
Finanzierungsleasing 11.301 12.234
Devisentermingeschäfte 654 933
Sonstige 14 1.164
167.614 169.459

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing setzen sich wie folgt zusammen:

Leasingzahlungen Unter 1 Jahr Über Summe
in Folgejahren - 1 Jahr bis Jahre
5
31.12.2013 Jahre
5
TEUR TEUR TEUR TEUR
Leasing- und
Restzahlungen 994 4.764 10.735 16.493
Abzinsungsbeträge 578 2.158 2.040 4.776
Barwerte 416 2.606 8.695 11.717
Leasingzahlungen Unter 1 Jahr Über Summe
in Folgejahren - 1 Jahr bis Jahre
5
31.12.2012 Jahre
5
TEUR TEUR TEUR TEUR
Leasing- und
Restzahlungen 1.039 4.674 12.546 18.259
Abzinsungsbeträge 613 2.329 2.657 5.599
Barwerte 426 2.345 9.889 12.660

Unternehmensanleihe

Die am 12. April 2011 ausgegebene Anleihe in Höhe von TEUR 150.000 ist mit einem festen Zins von 6,375% p. a. und einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet. Der anfängliche Ausgabepreis lag bei 99,841%. Der Kupon ist jährlich am 12. April zur Auszahlung fällig.

(24) Sonstige langfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen langfristige, im Voraus vereinnahmte Erlöse aus mit Kunden geschlossenen Serviceverträgen.

(25) Eigenkapital

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Gezeichnetes Kapital 80.882 73.529
Kapitalrücklage 244.288 179.256
Andere Gewinnrücklagen -10.920 -10.877
Cash Flow Hedges 6.163 -1.419
Fremdwährungsausgleichs-
posten
3.344 3.836
Konzernergebnisvortrag 45.778 34.391
Konzernergebnis 0 0
Den Gesellschaftern des
Mutterunternehmens
zurechenbarer Anteil am
Eigenkapital 368.135 278.716
Minderheitenanteile 0 275
368.135 278.991

Die Nordex SE hat am 28. November 2013 ihr gezeichnetes Kapital um EUR 7.352.948 durch die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage erhöht. Das Grundkapital beträgt nach der Kapitalerhöhung EUR 80.882.447 und ist in 80.882.447 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1 eingeteilt. Das Agio aus dem erzielten Platzierungspreis von EUR 10,00 je Aktie wurde unter Abzug der durch die Kapitalerhöhung verursachten Transaktionskosten in die Kapitalrücklage eingestellt.

Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2013 ein Genehmigtes Kapital I von EUR 7.347.052 (2012: EUR 14.700.000,00), entsprechend 7.347.052 Aktien (2012: 14.700.000), ein Bedingtes Kapital I von EUR 15.086.250 (2012: EUR 15.086.250), entsprechend 15.086.250 Aktien (2012: 15.086.250), sowie ein Bedingtes Kapital II von EUR 1.500.000 (2012: EUR 1.500.000,00), entsprechend 1.500.000 Aktien (2012: 1.500.000), jeweils mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1 je Aktie.

Durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2011 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Genehmigten Kapitals I das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2016 ein Mal oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Das Bedingte Kapital I dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juni 2011 bis zum 30. April 2016 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der ieweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Optionsanleihen.

Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaft und der Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und im Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden.

Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 244.288 (2012: TEUR 179.256) umfasst neben dem Agio aus den Kapitalerhöhungen über TEUR 112.404 (2012: TEUR 47.450) auch die Zuführungen in Höhe von TEUR 79 (2012: TEUR 235), denen keine Auflösungen (2012: TEUR 0) gegenüberstehen, im Zusammenhang mit der Bilanzierung des im Geschäftsjahr 2008 abgeschlossenen Mitarbeiteraktienoptionsprogramms (siehe auch Punkt (31)). Daneben wurde im Geschäftsiahr 2013 im Rahmen der Ergebnisverwendung der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der Nordex SE des Geschäftsjahres 2013 von insgesamt EUR 1.401.269,68 (2012: EUR 25.777.464,92) in entsprechender Höhe durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.

Minderheitenanteile existieren zum 31. Dezember 2013 aufgrund der Entkonsolidierung der WPS Windrad Power Systems nicht (2012: TEUR 275).

Zur Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalpositionen wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

(26) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Nordex teilt die finanziellen Vermögenswerte in Loans and Receivables (LaR), Financial Assets Held for Trading (FAHfT) und Available for Sale (AfS) ein. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden als Financial Liabilities at Amortised Costs (FLAC) oder als Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT) klassifiziert.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Klasse und Kategorie von Finanzinstrumenten:

31.12.2013 31.12.2012
Bewertungs-
kategorie
nach IAS 39
Buchwert
TEUR
Beizu-
legender
Zeitwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Beizu-
legender
Zeitwert
TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, bewertet zu Anschaf-
fungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten
1. Flüssige Mittel LaR 332.963 332.963 274.779 274.779
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 61.741 61.741 98.616 98.616
3. Forderungen aus den langfristigen
Fertigungsaufträgen
LaR 152.287 152.287 147.263 147.263
4. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Forderungen
LaR 22.250 22.250 17.444 17.444
5. Finanzanlagen - Beteiligungen AfS 4.681 4.473
6. Sonstige langfristige finanzielle Vermögens-
werte - Forderungen
LaR 3.522 3.522 1.128 1.128
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Devisentermingeschäfte
FAHfT 1.343 1.343 2.871 2.871
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete effektive
Sicherungsinstrumente
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögens-
werte - Devisentermingeschäfte
9.851 9.851 278 278

'Weil kein aktiver Markt vorliegt, konnte der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden.

31.12.2013 31.12.2012
Bewertungs-
kategorie
nach IAS 39
Buchwert Beizu-
legender
Zeitwert
Buchwert Beizu-
legender
Zeitwert
TEUR TFUR TFUR TEUR
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten, bewertet zu Anschaf-
fungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten
1. Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
FLAC 8.408 8.408 27.531 27.531
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
FI AC 190.250 190.349 189.366 189.366
3. Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten1
FLAC 19.700 19.700 21.173 21.173
4. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
FLAC 16.916 16.916 25.316 25.316
5. Sonstige langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten2
FI AC 155.659 177.064 156.292 171.344
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlich-
keiten - Devisentermingeschäfte
FLHfT 24 24 342 342
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete effektive
Sicherungsinstrumente
1. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlich-
keiten - Devisentermingeschäfte
518 518 902 902
2. Sonstige langfristige finanzielle Verbindlich-
keiten - Devisentermingeschäfte
654 654 933 933

1 Ohne kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing TEUR 416 (2012: TEUR 426)

²Ohne langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing TEUR 11.301 (2012: TEUR 12.234)

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte haben kurze Restlaufzeiten. Die Buchwerte zum 31. Dezember 2013 entsprechen deshalb näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Der Buchwert der langfristigen finanziellen Vermögenswerte entspricht aufgrund der marktüblichen Verzinsung dem beizulegenden Zeitwert.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen bewertet. Derivative Finanzinstrumente wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Terminkurse bzw. -preise von Devisentermingeschäften errechnen sich auf Basis des zum Stichtag gültigen Kassakurses unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen für die jeweilige Restlaufzeit des Kontrakts.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Der beizulegende Zeitwert der Anleihe ergibt sich aus dem Börsenkurs zum Bilanzstichtag von 106,3% (2012: 101,25%). Der Buchwert der in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten aus künftigen Leasingzahlungen entspricht infolge der vorgenommenen Abzinsung dem beizulegenden Zeitwert.

Die folgende Tabelle zeigt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am 31. Dezember 2013 zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden:

Level 1 Level 2 Level 3 Summe
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Ver-
mögenswerte
Devisentermin-
geschäfte
(Held for Trading)
1.343 1.343
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Vermö-
genswerte (Derivate)
im Hedge Account-
ing
Devisentermin-
geschäfte
(Cash Flow Hedge)
9.851 8.688
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Ver-
bindlichkeiten
Devisentermin-
geschäfte
(Held for Trading)
24 24
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Verbind-
lichkeiten (Derivate)
im Hedge Account-
ing
Devisentermin-
geschäfte
(Cash Flow Hedge)
1.172 971

Die folgende Tabelle zeigt die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am 31. Dezember 2012 zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden:

Level 1 Level 2 Level 3 Summe
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Ver-
mögenswerte
Devisentermin-
geschäfte
(Held for Trading)
2.871 2.871
Zum beizulegenden
Zeitwert hewertete
Derivate im Hedge
Accounting
Devisentermin-
geschäfte
(Cash Flow Hedge)
278 278
Erfolgswirksam
zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
finanzielle Ver-
bindlichkeiten
Devisentermin-
geschäfte
(Held for Trading)
342 347
Zum beizulegenden
Zeitwert bewertete
Derivate im Hedge
Accounting
Devisentermin-
geschäfte
(Cash Flow Hedge)
1.835 1.835

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deren beizulegende Zeitwerte auf anhand von aktiven Märkten ermittelten Marktwerten beruhen, werden in Level 1 zusammengefasst. Ein aktiver Markt wird unterstellt, sofern die Marktwerte auf regulärer Basis ermittelt werden und auf tatsächlichen, wiederkehrenden Transaktionen basieren.

Beizulegende Zeitwerte, die nicht anhand aktiver Märkte ermittelt werden können, werden basierend auf Bewertungsmodellen ermittelt. Die Bewertungsmodelle berücksichtigen dabei vornehmlich beobachtbare Marktdaten und verzichten dabei überwiegend auf unternehmensspezifische Schätzungen. Die so bewerteten Finanzinstrumente werden in Level 2 zusammengefasst.

Sofern wesentliche Bewertungsannahmen nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, werden die Finanzinstrumente als Level 3 klassifiziert.

Es gab weder im Vergleich zum Vorjahr noch unterjährig Umklassifizierungen zwischen den verschiedenen Levels.

Das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten setzt sich, nach Bewertungsklassen getrennt, wie folgt zusammen:

2013 Zinsen Übriges
Netto-
ergebnis
Gesamt
TEUR TEUR TEUR
Loans and Receivables (LaR) 1.847 472 2.319
Available for Sale (AfS) 0 0 O
Financial Liabilities at
Amortised Costs (FLAC)
-27.769 -8.680 -36.449
Financial Assets Held for
Trading (FAHfT)/Financial
Liabilities Held for Trading
(FLHfT)
0 529 529
-25.922 -7.679 -33.601
2012 Zinsen Übriges
Netto-
Gesamt
ergebnis
TEUR TEUR TEUR
Loans and Receivables (LaR) 1.758 -12.796 -11.038
Available for Sale (AfS) O O 0
Financial Liabilities at
Amortised Costs (FLAC) -25.099 2.121 -22 978
Financial Assets Held for
Trading (FAHfT)/Financial
Liabilities Held for Trading
(FLHfT) O 8.348 8.348
-23.341 -2.327 -25.668

Finanzinstrumente nach Klassen (IFRS 7)

Finanzielle Vermögenswerte

31.12.2013 Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bilanzierte finanzielle
Zum Fair Value
bilanzierte finanzielle
Vermögenswerte
Nicht in den Scope
von IFRS 7
fallende finanzielle
Gesamt
Vermögenswerte
TEUR
TEUR Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Flüssige Mittel 332.963 0 0 332.963
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
61.741 0 0 61.741
Forderungen aus den langfristigen
Fertigungsaufträgen
152.287 0 0 152.287
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte
22.250 11.194 0 33.444
Finanzanlagen 4.681 0 0 4.681
Anteile an assoziierten Unternehmen 0 0 7.852 7.852
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte 3.522 0 0 3.522
577.444 11.194 7.852 596.490
31.12.2012 Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Zum Fair Value
bilanzierte finanzielle
Nicht in den Scope
von IFRS 7
Gesamt
bilanzierte finanzielle Vermögenswerte fallende finanzielle
Vermögenswerte Vermögenswerte
TEUR TEUR TEUR TEUR
Flüssige Mittel 274.779 0 0 274.779
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 98.616 0 0 98.616
Forderungen aus den langfristigen
Fertigungsaufträgen 147.263 0 0 147.263
Sonstige kurzfristige finanzielle
Vermögenswerte 17.444 3.149 0 20.593
Finanzanlagen 4.473 0 0 4.473
Anteile an assoziierten Unternehmen 0 0 7.773 7.773
Sonstige langfristige finanzielle
Vermögenswerte 1.128 0 0 1.128
543.703 3.149 7.773 554.625

Finanzielle Verbindlichkeiten

31.12.2013 Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bilanzierte finanzielle
Verbindlichkeiten
Zum Fair Value
bilanzierte finanzielle
Verbindlichkeiten
Nicht in den Scope
von IFRS 7
fallende finanzielle
Verbindlichkeiten
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
8.408 0 0 8.408
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
190.250 0 0 190.250
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten1
20.116 542 0 20.658
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
16.916 0 0 16.916
Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
0 0 1 442 1.442
Sonstige langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten1
166.960 654 0 167.614
402.650 1.196 1.442 405.288

¹Einschließlich Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

31.12.2012 Zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bilanzierte finanzielle
Verbindlichkeiten
Zum Fair Value
bilanzierte finanzielle
Verbindlichkeiten
Nicht in den Scope
von IFRS 7
fallende finanzielle
Verbindlichkeiten
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
27.531 0 0 27.531
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
189.366 0 0 189.366
Sonstige kurzfristige finanzielle
Verbindlichkeiten1
21.599 1.244 0 22.843
Langfristige Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
25-316 0 0 25.316
Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
0 0 1.196 1.196
Sonstige langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten1
168.526 933 0 169.459
432.338 2.177 1.196 435.711

¹Einschließlich Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

Hedge Accounting

Der Konzern sichert künftige Zahlungsströme auf Gesellschaftsebene, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eintreten, gegen Wechselkursrisiken durch Devisentermingeschäfte ab. Hierfür wird das Budget bzw. die Planung individueller kundenspezifischer Projekte verwendet.

Diese Sicherungen wurden im Geschäftsjahr erstmals als Cash Flow Hedges im Rahmen des Hedge Accounting bilanziert, sofern sie die strengen Kriterien des IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement erfüllen. Der effektive Teil des Gewinns oder des Verlusts aus den sichernden Instrumenten wird direkt im Eigenkapital ausgewiesen und in der Periode in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umge gliedert, in der das gesicherte Grundgeschäft realisiert und erfolgswirksam wird, oder wenn ein abgesicherter zukünftiger Zahlungsstrom nicht eintritt.

Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung der Rücklage für Cash Flow Hedges dar:

31.12.2013
TEUR
31.12.2012
TEUR
Stand am 01.01. -1.419 0
Zuführung 9 455 -2.027
Auflösung in die Gewinn-
und-Verlust-Rechnung
1 376 0
Latente Steuer -3.249 608
Stand am 31.12. 6.163 -1.419

lm Geschäftsjahr entstanden keine Ineffektivitäten aufgrund von Cash Flow Hedges, die eine sofortige Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erforderten.

Zum 31. Dezember 2013 bestanden Sicherungsgeschäfte, die nach IAS 39 als Sicherungsbeziehungen klassifiziert wurden, mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren (2012: zwei Jahren). Die gesicherten Zahlungsströme aus den künftigen Transaktionen werden voraussichtlich ebenfalls innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (2012: zwei Jahren) ergebniswirksam.

Der beizulegende Zeitwert der im Rahmen von Hedge Accounting designierten Finanzinstrumente ist in folgender Tabelle dargestellt:

31.12.2013
TEUR
TEUR
TEUR 31.12.2012
TEUR
Forde- Verbind-
rungen lichkeiten rungen lichkeiten
Forde- Verbind-
Cash Flow Hedges
Devisentermin-
geschäfte 9.851 1.172 278 1.835
9.851 1.172 278 1.835

Angaben zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

(27) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sind in den folgenden Regionen erzielt worden:

2013
TEUR
2012
TEUR
Europa 1.306.284 868.932
Amerika 81.690 191.609
Asien 41.302 14.730
1.429.276 1.075.271

Unter den Umsatzerlösen sind Erlöse in Höhe von TEUR 872.791 (2012: TEUR 551.659) aus der Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode für kundenspezifische Fertigungen ausgewiesen.

Die Umsatzerlöse sind in folgenden Kategorien erzielt worden:

2013 2012
TEUR TEUR
Neuanlagenverkauf 1.278.214 923.583
Servicedienstleistungen 145.245 119.018
Sonstige 5.817 32.670
1.429.276 1.075.271

(28) Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

Die aktivierten Eigenleistungen betragen TEUR 36.616 (2012: TEUR 29.373) und betreffen wie im Vorjahr vollständig aktivierte Aufwendungen für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Windenergieanlagen.

Die Bestandsveränderungen betragen TEUR 36.392 (2012: TEUR -3.770).

(29) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2013
TEUR
2012
TEUR
Vergleiche 5.652 6.894
Auflösung von
Wertberichtigungen 2.735 871
Versicherungs-
entschädigungen 1.704 3.498
Devisentermingeschäfte 529 8.348
Ausbuchung
Verbindlichkeiten 289 368
Gewinne Anlagenabgänge 35 629
Gewinne Verkauf
Projektgesellschaften 0 3 438
Währungskursgewinne 0 2.063
Übrige 3.244 2.729
14 188 28 838

(30) Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2013
TEUR
2012
TEUR
Aufwendungen für Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe
900.547 683.748
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
262 328 181.580
1.162.875 865.328

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren aus fremdbezogenen Frachten, der Veränderung von Auftragsrückstellungen, aus Provisionen und aus Fremdleistungen für die Auftragsabwicklung.

(31) Personalaufwand

2013
TEUR
2012
TEUR
Löhne und Gehälter 130.229 119.104
Soziale Abgaben und Auf-
wendungen für Altersversor-
gung und Unterstützung 23.008 21.058
153.237 140.162

lm Konzern war die folgende Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt:

2013 2012 Verän-
derung
Stichtag
Angestellte 1.473 1.493 -20
Gewerbliche
Arbeitnehmer
1.119 1.064 55
2.592 2.557 35
Durchschnitt
Angestellte 1.466 1.497 -31
Gewerbliche
Arbeitnehmer 1.077 1.039 38
2.543 2.536 7

Aktienoptionsplan

Maximale Anzahl gewährter Optionen

Der Optionsplan ist zum 31. Dezember 2012 ausgelaufen. Die Optionsplanbedingungen sahen vor, dass bis zum Ende der Laufzeit des Optionsplans maximal 1.500.000 Optionen ausgegeben werden. Von diesen Optionen waren

  • (a) maximal 550.000 an Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie von Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und im Ausland, die nicht einem Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft oder der Unternehmen der Nordex-Gruppe angehören.
  • (b) maximal 100.000 an Mitglieder von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und im Ausland, die nicht Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sind, sowie
  • (c) maximal 850.000 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft

zu gewähren.

Ausübungsbedingungen

Vorbehaltlich einer Anpassung infolge einer Kapitalmaßnahme berechtigt je eine Option zum Erwerb je einer auf den Inhaber lautenden Stammaktie der Nordex SE. Bei der Ausübung der Option ist ein Ausübungspreis je Stammaktie zu zahlen.

Der Ausübungspreis entspricht dem jeweiligen arithmetischen Mittel der Xetra-Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse (bzw. einem an seine Stelle getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) für voll an der Verteilung des Gewinns und des Gesellschaftsvermögens beteiligte stimmberechtigte Nordex-Stammaktien an den zehn letzten Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Zuteilungstag der Bezugsrechte.

Die Optionen sind frühestens drei Jahre nach Ausgabe ausübbar und verfallen, falls in diesem Zeitraum das Dienstverhältnis endet. Die Optionen können wirksam innerhalb der darauffolgenden zwei Jahre nur während zweier Zeitfenster pro Jahr ausgeübt werden (Ausübungszeitraum).

Die Optionen können nur dann ausgeübt werden, wenn der Nordex-Stammaktienkurs an den zehn letzten Börsenhandelstagen vor dem Tag der Ausübung der Option den Ausübungspreis der jeweiligen Option um mindestens 20% übersteigt.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Aktienoptionen Zum 31. Dezember 2013 bestehen insgesamt 229.695 Aktienoptionen (2012: 457.343), von denen 154.695 (2012: 332.343) ausübbar sind:

Aktienoptions-
gewährungen
Ausübungs-
preis
EUR
Durch-
schnittlicher
Aktienkurs
EUR
Ausgabe-
datum
Verfalls-
datum
Ausstehende
Aktien-
optionen
Ende 2013
Ausstehende
Aktien-
optionen
Ende 2012
2008 23,10 16,52 01.09.2008 31.08.2013 0 211.610
2009 12,84 11,77 01.09.2009 31.08.2014 104.695 120.733
2010 5,26 5,01 25.11.2010 24.11.2015 50.000 50.000
2012 3,12 3,52 01.06.2012 31.05.2017 75.000 75.000
Gesamt 229.695 457.343

Analog zum Vorjahr wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.

lm Geschäftsjahr 2013 sind die gewährten Aktienoptionen des Jahres 2008 sowie 16.038 Aktienoptionen (2012: 55.376) von im Jahr 2013 ausgeschiedenen Mitarbeitern verfallen.

Der so ermittelte Aufwand betrug in der Berichtsperiode für die Tranche 2012 TEUR 41 (2012: TEUR 26) und für die Tranche 2010 TEUR 38 (2012: TEUR 41). Die Tranche 2009 hatte bereits im Jahr 2012 ihren Ausübungszeitraum erreicht.

(32) Abschreibungen

Die Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen:

2013 2012
TEUR TEUR
Abschreibungen auf
Sachanlagen 18.126 54 980
Abschreibungen auf aktivierte
Entwicklungsaufwendungen 19.048 10.933
Abschreibungen auf sonstige
immaterielle Vermögenswerte 2.061 3.328
39.235 69.241

lm Geschäftsjahr 2012 sind in den Abschreibungen außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund der im Vorjahr erfolgten Reorganisation der Geschäftsbereiche China und USA in Höhe von TEUR 41.734 enthalten.

(33) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2013 2012
TEUR TEUR
Reisekosten 15.565 15.092
Mieten und Pachten, Leasing 14.991 14.636
Rechts- und Beratungskosten 10.407 11.366
Währungskursverluste 8.928 12.310
Ertragsausfälle 8.592 4.258
Fremdleistungen 6.946 2.169
Sonstige Fremdpersonal-
leistungen 6.809 5.038
Instandhaltung 6.562 5.501
EDV-Kosten 6.120 4.552
Versicherungen 3.082 2.915
Werbekosten 2.785 2.273
Telekommunikation 2.126 2.576
Wertberichtigungen
auf Forderungen 2.016 1.115
Fortbildung 2.011 2.009
Verluste Abgang
Anlagevermögen 1.688 4.576
Sonstige Steuern 1.361 1.776
Vergleiche 1.119 0
Bankgebühren 510 888
Reorganisation
China und USA 0 10.535
Übrige 15.175 12.459
116.793 116.044

(34) Finanzergebnis

2013 2012
TEUR TEUR
Erträge aus Beteiligungen 254 471
Ergebnis aus der
At-Equity-Bewertung -463 -1.178
Beteiligungsergebnis -209 -707
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge 1.847 1.758
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen -27.769 -25.099
Zinsergebnis -25.922 -23.341
-26.131 -24.048

Die Erträge aus Beteiligungen entfallen auf Gewinnausschüttungen. Das Ergebnis aus der At-Equity-Bewertung stellt den Ergebnisanteil der assoziierten Unternehmen dar, soweit daraus keine negativen At-Equity-Buchwerte resultieren. Die Zinserträge und die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Geldanlagen bei Banken bzw. aus der Nutzung von Barkreditlinien oder Bankdarlehen sowie aus Avalprovisionen und abgegrenzten Zinsen auf die Unternehmensanleihe.

(35) Ertragsteuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

2013
TEUR
2012
TEUR
Inländische Ertragsteuer -352 -17
Ausländische Ertragsteuer -2.967 -4.910
Tatsächlicher Ertragsteuer-
aufwand
-3.319 -4.927
Latenter Steueraufwand/
-ertrag
-4.619 1.469
Gesamter Steueraufwand -7.938 -3.458
davon periodenfremde
latente Steuern
-3.032 0
davon periodenfremde
tatsächliche Steuern
-83 -17
davon aus fortgeführten
Aktivitäten
-7.938 -2.813

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen, basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

In den Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Erträge sowie die latenten Steuerabgrenzungen enthalten. Die latenten Steuern wurden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wurde zum 31. Dezember 2013 ein Steuersatz von 31,79% (2012: 31,79%) herangezogen. Die aktiven latenten Steuern für inländische steuerliche Verlustvorträge wurden mit einem Steuersatz von 15,83% (2012: 15,83%) für Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag sowie von 15,96% (2012: 15,96%) für Gewerbesteuer ermittelt.

Die Steuer auf das Vorsteuerergebnis weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes von 31,79% (2012: 31,79%) auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

2013 2012
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern
aus fortgeführten Aktivitäten 18.201 -85.111
Ergebnis vor Ertragsteuern
aus aufgegebenen Aktivitäten O -5.846
Ergebnis vor Ertragsteuern 18.201 -90.957
Erwarteter Steueraufwand -5.786 28.915
Steuersatzdifferenzen für
ausländische Steuern -2.583 -8.613
Steuerfreie Erträge 2.595 3.497
Änderung Steuersatz und
Steuersatzgesetze -1.187 511
Nicht abzugsfähige
Aufwendungen -4.172 -1.634
Steuereffekte aus Vorjahren 3.032 1.081
Effekte aus der Berücksichti-
gung von Verlustvorträgen
aus Vorjahren 12.870 6.332
Anderung Wertberichtigung/
Effekte aus der Nichtberück-
sichtigung von Verlust-
vorträgen -13.727 -32 334
Sonstige Steuereffekte 1.020 -1.212
Tatsächlicher Steueraufwand -7.938 -3.458
davon aus fortgeführten
Aktivitäten
-7.938 -2.813
davon aus ausgegebenen
Aktivitäten O -645

(36) Minderheitsgesellschafter

Der Ergebnisanteil fremder Gesellschafter am Konzernergebnis beträgt TEUR 20 (2012: TEUR –537). Dieser entfällt auf den Anteil Dritter an der WPS Windrad Power Systems vor Entkonsolidierung.

(37) Ergebnis je Aktie

Unverwässert

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Earnings per Share – EPS) wird berechnet, indem der Quotient aus dem Gewinn, der den Eigenkapitalgebern zusteht. und der durchschnittlichen Anzahl von ausgegebenen Aktien während des Geschäftsjahres gebildet wird:

2013 2012
Konzernjahres-
überschuss/-fehlbetraq
TEUR 10.263 -94.415
davon Gesellschafter
des Mutterunter-
nehmens
TEUR 10.243 -93.878
davon Minderheits-
gesellschafter
TEUR 20 -537
Gewichteter Durchschnitt
der Aktienzahl
74.196.112 73.529.499
Ergebnis je Aktie (EPS) EUR 0,14 -1,28

Verwässert

Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien um sämtliche Wandlungs- und Optionsrechte erhöht wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie beträgt gleichfalls EUR 0,14.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden

Für Investitionsausgaben in Sachanlagen bestehen zum Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen, die bisher noch nicht angefallen sind, in Höhe von TEUR 144 (2012: TEUR 1.409).

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Operate-Leasing- und Mietverpflichtungen in Höhe von TEUR 39.389 (2012: TEUR 40.641) mit folgenden Laufzeiten:

Fälligkeit Fälligkeit Fälligkeit
uber
1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
6.507 15.197 17.685
6.751 14.120 19.770
unter 1 Jahr bis

Die Verpflichtungen aus Miet- und Operate-Leasing-Verträgen betreffen Verpflichtungen aus mobilen Wirtschaftsgütern in Höhe von TEUR 4.356 (2012: TEUR 3.817) sowie immobilen Wirtschaftsgütern in Höhe von TEUR 35.033 (2012: TEUR 36.824).

Die Nordex-Gruppe hat Eventualschulden aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit, bei denen die Wahrscheinlichkeit eines Ressourcenabflusses zum Bilanzstichtag nicht hinreichend für die Bildung einer Rückstellung war.

Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

lm Berichtsjahr 2013 übte keine der Nordex-Gruppe nahestehende Person im Sinne von IAS 24.9 bei Geschäftspartnern eine Organfunktion aus bzw. hielt eine Person Gesellschaftsanteile an einem Geschäftspartner. Es ergeben sich keine Interessenkonflikte.

Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung erläutert, wie sich die Zahlungsmittelströme im Laufe des Geschäftsiahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand beinhaltet Kassenbestände und kurzfristige Bankeinlagen. Die Kassenbestände und Bankguthaben haben eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und Konsolidierungskreisänderungen sowie nicht zahlungswirksame Transaktionen eliminiert werden.

Die Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit basiert auf der indirekten Methode, d.h., das Jahresergebnis nach Steuern wird um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge bereinigt. Nach Berücksichtigung der Veränderungen des Working Capital und darüber hinausgehender Forderungen und Verbindlichkeiten sowie latenter Steuern ergibt sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 98.089 (2012: TEUR 141.129). Dies resultiert vorwiegend aus der Verringerung der Kapitalbindung im Working Capital in Höhe von TEUR 60.575 (2012: TEUR 161.599) sowie aus dem Konzernaewinn einschließlich der Abschreibung in Höhe von TEUR 49.498 (2012: TEUR –18.683).

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verringerte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf TEUR -74.277 (2012: TEUR –56.149). Es wurden Entwicklungsprojekte in Höhe von TEUR 35.875 (2012: TEUR 29.717) aktiviert. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 34.267 (2012: TEUR 26.732) entfallen im Wesentlichen auf die Flügelproduktion.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 44.094 (2012: TEUR –20.995) und resultiert – neben der Rückzahlung von Bankkrediten – aus der Kapitalerhöhung vom November 2013.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 24. Februar 2014 wurde die syndizierte Multi-Currency-Aval-Kreditlinie der Nordex SE mit den beteiligten Kreditinstituten bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Die zur Verfügung stehende Avallinie beträgt künftig TEUR 550.000.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 20. März 2014 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für das Geschäftsjahr 2013 abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.nordex-online.com/de/ investor-relations/corporate-governance.html zugänglich gemacht.

lnanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften

Die Nordex Energy GmbH, Hamburg, und die Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg, sowie die Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg, sind von der Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB unter Bezugnahme auf die Regelungen des § 264 (3) HGB befreit.

Organe der Nordex SE

Aufsichtsrat

Während des Geschäftsjahres 2013 und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 waren als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt:

Dr. Wolfgang Ziebart, Starnberg Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Präsidiums und Mitglied des Strategie- und Technikausschusses

  • · Group Engineering Director der Jaguar Land Rover Automotive PLC, Großbritannien
  • · Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der BMW AG
  • · Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Continental AG
  • · Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Infineon AG
  • · Mitglied des Aufsichtsrats der ASML Holding N.V., Niederlande

Jan Klatten, München

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Präsidiums, Vorsitzender des Strategieund Technikausschusses und Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee) (bis 4. Juni 2013)

  • · Geschäftsführender Gesellschafter der momentum Beteiligungsgesellschaft mbH
  • · Vorsitzender des Aufsichtsrats der asturia Automotive Systems AG

Dr. Heinz van Deelen, München

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee) (seit 4. Juni 2013)

· Vorsitzender des Vorstands der Consline AG

Dr. Dieter G. Maier, Reutlingen

  • Mitglied des Strategie- und Technikausschusses
  • · Geschäftsführer der MABET Beteiligungen GmbH
  • · Vorsitzender der Geschäftsführung der UKM Fahrzeugteile GmbH
  • · Vorsitzender des Beirats der Richard Bergner Holding GmbH

Martin Rey, Traunstein

Mitglied des Präsidiums, Vorsitzender des Prüfungsausschusses (Audit Committee)

  • · Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Maroban GmbH
  • Mitglied des Aufsichtsrats (Board) der BayWa r.e. USA LLC, USA
  • · Mitglied des Aufsichtsrats (Board) der Knight Infrastructure B.V., Niederlande

Annette Stieve. Wennigsen

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee)

· Mitglied der Geschäftsführung der Faurecia Automotive GmbH

Vorstand

Dr. Jürgen Zeschky, Hamburg Vorsitzender des Vorstands, Chief Executive Officer

Lars Bondo Krogsgaard, Hamburg Chief Customer Officer

Ulric Bernard Schäferbarthold, Hamburg Chief Financial Officer

Den Organmitgliedern waren zum 31. Dezember 2013 folgende Aktien zuzurechnen:

Name Organ-
stellung
Aktien
Dr. Wolfgang
Ziebart
Aufsichtsrat 10.000 direkt
Jan Klatten Aufsichtsrat 18.432.000 über eine Beteili-
gung an der momentum-
capital Vermögensverwal-
tungsgesellschaft mbH und
der Ventus Venture Fund
GmbH & Co. Beteiligungs KG

Auf die Vorstände entfallen in Summe Aktienoptionen an der Nordex SE in Höhe von 175.000 Stück.

Vergütungsbericht

Vorstand

Entsprechend den Anforderungen des Aktiengesetzes (AktG) und den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), beschließt der Aufsichtsrat über die Vergütungshöhen, die Vergütungsstruktur und das Vergütungssystem des Vorstands und überprüft dieses regelmäßig. Die Überprüfung im Jahr 2013 hat zu einer Änderung des Vergütungssystems

geführt. Bei der Festlegung der Ziel- wie auch der ausbezahlten Vergütung orientiert sich der Aufsichtsrat an der Größe und Komplexität der Nordex SE, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen und des internen Gehaltsgefüges. Weitere Kriterien sind die Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder.

Das Anliegen des Aufsichtsrats zur Einführung eines neuen Vergütungssystems ist dabei vor allem, das Chancen-Risiko-Profil aus Aktionärs- und Vorstandssicht angemessen auszubalancieren, den Nachhaltigkeitsgedanken weiter zu stärken und die Anforderungen des AktG und die Vorgaben des DCGK umfassend zu erfüllen.

Das neue Vergütungssystem kam erstmals im Geschäftsjahr 2013 für Herrn Krogsgaard zur Anwendung. Für die Herren Dr. Zeschkv und Schäferbarthold galt im gesamten Geschäftsjahr 2013 noch das bisherige Vergütungssystem.

Grundzüge des bisherigen Vergütungssystems bis 31. Dezember 2013

Das bisherige Vergütungssystem besteht aus festen, d.h. erfolgsunabhängigen, und variablen, d.h. erfolgsabhängigen, Vergütungskomponenten. Mit dieser Kombination werden Leistung und Verantwortung der einzelnen Vorstandsmitglieder in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens honoriert.

Die erfolgsunabhängigen Komponenten umfassen eine monatlich ausgezahlte Fixvergütung und die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Mitbenutzung sowie die Prämie für die D&O-Versicherung, soweit diese den gesetzlich für Vorstände vorzusehenden Selbstbehalt übersteigt.

Die erfolgsabhängigen Komponenten bestimmen sich als prozentualer Anteil des Earnings before Taxes (EBT). Die erdienten Ansprüche kommen bis auf vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Konzernabschluss für das betreffende Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet, zur Auszahlung.

Zur Sicherstellung eines angemessenen, langfristig ausgerichteten Vergütungssystems werden individuelle Drei-Jahres-Zielvereinbarungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat getroffen. Die Gewährung von Aktienoptionen stellt darüber hinaus eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung, ausgerichtet auf die zukünftige Unternehmensentwicklung, dar.

Grundzüge des neuen Vergütungssystems ab 1. Januar 2014

Das neue Vergütungssystem kam im Geschäftsjahr 2013 ausschließlich für Herrn Krogsgaard zur Anwendung.

Die Vergütung der Vorstände besteht weiterhin aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsabhängigen Komponenten, die den Erfolg eines Geschäftsjahres sowie den langfristigen Unternehmenserfolg abbilden.

Die erfolgsunabhängigen Komponenten umfassen ein monatlich ausgezahltes Jahresgrundgehalt und marktübliche Nebenleistungen. Darunter fallen die Uberlassung eines Firmenwagens zur privaten Mitbenutzung, Versicherungen gegen dienstliche und private Unfälle für den Invaliditäts- bzw. Todesfall sowie die Prämie für die D&O-Versicherung, soweit diese den gesetzlich für Vorstände vorzusehenden Selbstbehalt übersteigt.

Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponenten (Tantieme) ist abhängig von der Erreichung finanzieller und nicht finanzieller Ziele sowie einem diskretionären Faktor, der durch den Aufsichtsrat festgelegt wird. Das finanzielle Ziel bildet das jährliche durch die Gesellschaft erwirtschaftete EBT. Die nicht finanziellen Bemessungsgrundlagen werden zu Beginn eines ieden Geschäftsiahres vom Aufsichtsrat der Nordex SE festgelegt. Die Erfüllung der Kriterien wird zum Ende der Performance-Periode gesamthaft vom Aufsichtsrat bewertet. Finanzielle und nicht finanzielle Ziele fließen zu gleichen Teilen in die Ermittlung der Tantieme ein.

Die erfolgsabhängige Komponente mit langfristiger Anreizwirkung bestimmt sich anhand eines jährlich vom Aufsichtsrat festgelegten Zielbetrags, der mittels des bei Gewährung gültigen Aktienkurses der Nordex-Aktie in virtuelle Nordex-Aktien (Performance Share Units) umgerechnet wird. Zudem wird der Zielerreichungsgrad, der sich aus der Entwicklung der Bruttorendite der Nordex-Aktie (im Sinne eines Total

Shareholder Return) im Vergleich zum arithmetischen Mittel der Entwicklung der Performance-Indizes DAX. MDAX und TecDAX ableitet, festgelegt. Nach Ablauf des Performance-Zeitraums von drei Jahren wird anhand des Zielbetrags und des Zielerreichungsgrades die finale Anzahl erreichter Performance Share Units bestimmt. Die final erreichte Anzahl an Performance Share Units wird mit dem zum Ende der Performance- Periode gültigen Kurs der Nordex-Aktie multipliziert und bestimmt so den Auszahlungsbetrag. Ein Drittel des Nettoauszahlungsbetrags aus dem Performance-Share-Unit-Plan ist durch das Vorstandsmitglied in Nordex-Aktien mit einer Haltefrist von zwei Jahren zu investieren.

Mit Umstellung von dem bisherigen auf das neue Vergütungssystem wird jedem Vorstandsmitglied die Möglichkeit gewährt, auf einen Teil des Jahresgrundgehalts zugunsten einer unternehmensfinanzierten Altersversorgung in Form einer Beitragszusage zu verzichten (Entgeltumwandlung). Im Rahmen der bereits 2013 erfolgten Umstellung vom bisherigen auf das neue Vergütungssystem bei Herrn Krogsgaard wurde von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht.

Die Bezüge des Vorstands setzen sich individualisiert wie folgt zusammen:

2013 Erfolgs-
unab-
hängige
Kompo-
nenten
Erfolgs-
ab-
hängige
Kompo-
nenten
Kompo-
nenten
mit lang-
fristiger
Anreiz-
wirkung'
Summe
FUR FUR EUR FUR
Dr. J. Zeschky 379.199 212.795 240.500 832.494
L. Krogsgaard 377.229 344.925 217.736 939.890
B. Schäferbarthold 331.539 64.957 120.000 516.496
1.087.967 622-677 578.236 2.288.880

1Aufwandswirksamer, ratierlich erfasster Wert auf Jahresbasis

Von den auf das Geschäftsjahr 2012 entfallenden erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen wurden an Herrn Dr. Zeschkv EUR 200.000 sowie an Herrn Krogsgaard EUR 80.000 im Jahr 2013 ausbezahlt.

Die Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung umfassen die auf das Geschäftsjahr 2013 entfallenden Teile der Drei-Jahres-Zielvereinbarungen für Herrn Dr. Zeschky in Höhe von EUR 200.000 und für Herrn Schäferbarthold in Höhe von EUR 120.000. Der Fair Value des Performance-Share-UnitPlans für Herrn Krogsgaard betrug zum Zeitpunkt der Gewährung EUR 352.255 und wurde in Höhe von EUR 180.000 ebenso wie die Zuführung zu den Aktienoptionsplänen für Herrn Dr. Zeschky und Herrn Krogsgaard in Höhe von EUR 40.500 bzw. EUR 37.736 als langfristige Vergütung erfasst.

Zum 31. Dezember 2013 belaufen sich die insgesamt dem Vorstand gewährten Aktienoptionen auf 175.000, wovon 100.000 unverfallbar sind, die mit ieweils 50.000 auf Herrn Krogsgaard und Herrn Dr. Sielemann entfallen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine neuen Aktienoptionen gewährt. Die in vorherigen Geschäftsiahren gewährten Aktienoptionen an Herrn Schäferbarthold und Herrn Dr. Voß von je 50.000 Optionen wurden bis zum Verfallsdatum nicht ausgeübt.

lm Geschäftsjahr 2013 erfolgten Auszahlungen der vollständig erdienten langfristigen Vergütungsansprüche an Herrn Krogsgaard in Höhe von EUR 240.000 und an Herrn Schäferbarthold in Höhe von FUR 300.000.

2012 Erfolgs-
unab-
hängige
Kompo-
nenten
Erfolgs-
ab-
hängige
Kompo-
nenten
Kompo-
nenten
mit lang-
fristiger
Anreiz-
wirkung1
Summe
EUR EUR EUR FUR
Dr. J. Zeschky 307-328 170-000 193.625 670.953
L. Krogsgaard 350.889 0 111.167 462.056
B. Schäferbarthold 343.774 24.000 90.000 457.774
Dr. M. Sielemann 1.243.244 60.000 63.889 1.367.133
2.245.235 254.000 458.681 2.957.916

1Aufwandswirksamer, ratierlich erfasster Wert auf Jahresbasis

Von den auf das Geschäftsiahr 2011 entfallenden erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen wurden an Herrn Krogsgaard EUR 168.000 im Jahr 2012 ausbezahlt. Zudem wurde eine Vorauszahlung auf die Tantieme 2012 an Herrn Schäferbarthold in Höhe von EUR 24.000 geleistet.

Die Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung umfassen die auf das Geschäftsiahr 2012 entfallenden Teile der Drei-Jahres-Zielvereinbarungen für Herrn Dr. Zeschkv in Höhe von EUR 170.000. für Herrn Krogsgaard in Höhe von EUR 70.000 und für Herrn Schäferbarthold in Höhe von EUR 90.000. lm Geschäftsjahr 2012 wurden zudem Herrn Dr. Zeschky 75.000 Aktienoptionen mit einem Fair

Value von EUR 121.500 gewährt, wovon EUR 23.625 aufwandswirksam erfasst wurden. Zudem enthalten die langfristigen Vergütungsbestandteile die Zuführung zum Aktienoptionsplan für Herrn Krogsgaard in Höhe von EUR 41.167.

Zum 31. Dezember 2012 beliefen sich die insgesamt dem Vorstand gewährten Aktienoptionen auf 275.000, wovon 150.000 unverfallbar sind, die mit jeweils 50.000 auf Herrn Schäferbarthold, Herrn Dr. Sielemann und Herrn Dr. Voß entfallen.

Für Herrn Dr. Sielemann, der sein Amt als Vorstand der Nordex SE zum 6. November 2012 beendete. wurde das gemäß Dienstvertrag vereinbarte monatliche Gehalt bis zum Vertragsende am 31. Dezember 2012 in Höhe von EUR 313.244 weiter gezahlt. Zudem wurde eine Abfindung von EUR 930.000 vereinbart. Für die im laufenden Jahr und in Vorjahren erdiente Langfristtantieme wurde ein Auszahlungsbetrag von EUR 350.000 vereinbart, der mit den Vorauszahlungen der variablen Jahrestantieme für 2012 in Höhe von EUR 24.000 verrechnet wurde. Zudem wurde eine einmalige Sonderzahlung von EUR 36.000 geleistet. Unter den Vergütungsbestandteilen mit langfristiger Anreizwirkung ist die Zuführung zum Aktienoptionsplan in Höhe von EUR 63.889 enthalten.

Für Herrn Richterich, der sein Amt als Vorstandsvorsitzender der Nordex SE zum 29. Februar 2012 beendete, wurde das gemäß Dienstvertrag vereinbarte monatliche Gehalt bis zum Vertragsende in Höhe von EUR 184.052 weiter gezahlt. Die Langfristtantieme wurde mit der Zahlung eines Betrags von EUR 450.000 abgegolten. Die Vergütungen wurden bereits im Veraütungsbericht 2011 aufgeführt.

Aufsichtsrat

Durch Beschluss der Hauptversammlung 2012 wurde die Satzung dahingehend geändert, dass jedes Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab Juni 2012 nunmehr neben dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen für das jeweilige volle Jahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 25.000 erhält.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der festen Vergütung. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen gemäß § 17 Abs. (1) bis (3) der Satzung werden weiterhin anfallende Umsatzsteuern (Mehrwertsteuer) erstattet. Soweit die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder abschließt und sich der Versicherungsschutz auch auf die Mitglieder des Aufsichtsrats erstreckt, trägt die Gesellschaft die Versicherungsprämie hierfür.

Die Bezüge des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen:

2013 Erfolgs-
unab-
hängige
Kompo-
nenten
Erfolgs-
ab-
hängige
Kompo-
nenten
Kompo-
nenten
mit lang-
fristiger
Anreiz-
Summe
EUR EUR wirkung
EUR
EUR
Dr. W. Ziebart 50.000 0 0 50.000
J. Klatten 37.500 0 0 37.500
Dr. H. van Deelen 14.585 0 0 14.585
Dr. D. Maier 25.000 0 0 25.000
M. Rey 25.000 0 0 25.000
A. Stieve 25.000 0 0 25.000
177.085 0 0 177.085
2012 Erfolgs-
unab-
hängige
Kompo-
nenten
Erfolgs-
ab-
hängige
Kompo-
nenten
Kompo-
nenten
mit lang-
fristiger
Anreiz-
wirkung
Summe
EUR EUR EUR EUR
Dr. W. Ziebart 33.334 0 0 33.334
U.
Lüders
20.834 0 0 20.834
J. Klatten 31.250 0 0 31.250
Dr. D. Maier 20.834 0 0 20.834
C. Pedersen 12.500 0 0 12.500
M. Rey 20.834 0 0 20.834
A. Stieve 4.167 0 0 4.167
143.753 0 0 143.753

Bezüge/Pensionsrückstellung ehemaliger Vorstände

Für zwei ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit einer unverfallbaren Anwartschaft sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 326 (2012: TEUR 289) gebildet worden.

Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr 2013 betragen für die Abschlussprüfung TEUR 296 (2012: TEUR 258). Auf Steuerberatungsleistungen entfielen TEUR 132 (2012: TEUR 116). Für sonstige Leistungen sind TEUR 2 Honorare (2012: TEUR 0) angefallen.

Nordex SE Rostock, den 20. März 2014

Dr. J. Zeschky, Vorsitzender des Vorstands

L. Krogsgaard Vorstand

B /Schäferbarthold Vorstand

Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
Anfangs
bestand
01.01.2013
Zugänge Abgänge End
konsoli
dierung
Umglie
derung
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2013
Anfangs
bestand
01.01.2013
Zugänge Abgänge Umglie
derung
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2013
31.12.2013 31.12.2012
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 85.637 1.736 137 44 1.064 –916 87.340 44.219 2.347 134 0 –891 45.541 41.799 41.418
Technische Anlagen und Maschinen 77.969 15.531 4.355 0 3.873 –1.270 91.748 41.890 7.814 4.185 332 –528 45.323 46.425 36.079
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
46.673 8.004 4.268 30 –380 –533 49.466 26.895 7.965 4.083 –57 –300 30.420 19.046 19.778
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
6.109 8.996 113 0 –4.194 –345 10.453 358 0 0 0 –4 354 10.099 5.751
Summe Sachanlagen 216.388 34.267 8.873 74 363 –3.064 239.007 113.362 18.126 8.402 275 –1.723 121.638 117.369 103.026
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 16.149 0 0 1.688 0 0 14.461 4.501 0 0 0 0 4.501 9.960 11.648
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 120.377 35.875 18.969 0 0 0 137.283 42.886 19.048 18.966 0 0 42.968 94.315 77.491
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 25.128 1.482 1.708 168 –363 –62 24.309 21.038 2.061 1.658 –275 –60 21.106 3.203 4.090
Summe immaterielle Vermögenswerte 161.654 37.357 20.677 1.856 –363 –62 176.053 68.425 21.109 20.624 –275 –60 68.575 107.478 93.229
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
Anfangs
bestand
01.01.2012
Zugänge Abgänge Umglie
derung
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2012
Anfangs
bestand
01.01.2012
Zugänge Abgänge Umglie
derung
Fremd
währung
End
bestand
31.12.2012
31.12.2012
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten 82.298 3.414 986 1.297 –386 85.637 14.810 30.589 719 28 –489 44.219 41.418
Technische Anlagen und Maschinen 63.179 13.698 1.820 3.094 –182 77.969 25.025 17.728 672 1 –192 41.890 36.079
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
41.745 7.407 2.398 8 –89 46.673 21.856 7.212 2.108 –29 –36 26.895 19.778
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
8.384 2.213 99 –4.399 10 6.109 0 362 0 0 –4 358 5.751
Summe Sachanlagen 195.606 26.732 5.303 0 –647 216.388 61.691 55.891 3.499 0 –721 113.362 103.026
Immaterielle Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwert 16.149 0 0 0 0 16.149 4.501 0 0 0 0 4.501 11.648
Aktivierte Entwicklungsaufwendungen 99.139 29.717 8.479 0 0 120.377 36.999 10.933 5.046 0 0 42.886 77.491
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 24.780 2.048 1.691 0 –9 25.128 19.248 3.512 1.691 0 –31 21.038 4.090
Summe immaterielle Vermögenswerte 140.068 31.765 10.170 0 –9 161.654 60.748 14.445 6.737 0 –31 68.425 93.229

Aufstellung des Anteilsbesitzes

zum 31. Dezember 2013

Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2013
Eigenkapital
01.01.–31.12.2013
Beteiligung
über
Konsolidierte verbundene Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Nordex SE, Rostock (Konzernobergesellschaft)1 EUR –1.401.269,68 323.569.790,44
Beebe Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –2.737.955,54 252.449,22 Nordex USA Management LLC
Big Berry Wind Farm LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –6.656,99 –87.130,13 Nordex USA Inc.
Eólicos R4E S.A. de C.V., Tegucigalpa/Honduras EUR 99,67/0,33 –579.239,09 847.483,56 Nordex USA Management LLC/
Big Berry Wind Farm LLC
Flat Rock Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –406.686,69 548.499,37 Nordex USA Management LLC
Green Hills Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –151.194,08 306.062,37 Nordex USA Inc.
Nordex Education Trust, Kapstadt/Südafrika EUR 100,00 –39.195,76 –34.944,64 Nordex Energy South Africa (Pty.) Ltd.
Nordex (Beijing) Wind Power Engineering & Technology Co. Ltd., Peking/VR China EUR 100,00 –5.596.469,14 1.362.931,13 Nordex Energy GmbH
Nordex (Chile) SpA, Santiago de Chile EUR 100,00 –645.432,98 –412.467,79 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Nordex (Dongying) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd., Dongying/VR China EUR 100,00 –10.868.965,45 3.217.805,29 Nordex Energy GmbH
Nordex Energy B.V., Rotterdam/Niederlande EUR 100,00 –1.077.398,63 –30.765.745,25 Nordex SE
Nordex Energy GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 7.607.762,18 Nordex SE
Nordex Energy Ibérica S.A., Barcelona/Spanien EUR 100,00 302.237,81 8.756.654,21 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy Ireland Ltd., Dublin/Irland EUR 100,00 –1.254.073,73 550.072,02 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy South Africa (Pty.) Ltd., Illovo/Südafrika EUR 80,00 –1.174.248,27 –1.634.005,28 Nordex Energy GmbH
NordexEnergy Uruguay S.A., Montevideo/Uruguay EUR 100,00 1.733.671,52 –1.608.010,00 Nordex Energy B.V.
Nordex Enerji A.S., Istanbul/Türkei EUR 82,31/17,15/
0,18/0,18/
0,18
–3.664.551,42 –1.718.032,09 Nordex SE/Nordex Energy B.V./
Nordex Energy GmbH/Nordex Windpark
Beteiligung GmbH/Nordex Grundstücks
verwaltung GmbH
Nordex France S.A.S., La Plaine Saint-Denis/Frankreich3 EUR 100,00 3.865.314,59 5.340.074,85 Nordex Energy B.V.
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 52.000,00 Nordex SE
Nordex Hellas Monoprosopi EPE, Melissia/Griechenland EUR 100,00 –567.232,79 –317.850,70 Nordex Energy GmbH
Nordex Italia S.r.l., Rom/Italien EUR 100,00 2.219.542,00 20.278.787,72 Nordex Energy B.V.
Nordex Offshore GmbH, Hamburg EUR 100,00 –197.164,82 257.855,86 Nordex SE
Nordex Energy Romania S.r.l.,Bukarest/Rumänien EUR 99,98/0,02 –456.383,93 –570.140,40 Nordex Energy B.V./Nordex Energy GmbH
Nordex Pakistan (Private) Ltd., Islamabad/Pakistan4 EUR 100,00 141.861,88 23.985,30 Nordex Energy GmbH
Nordex Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen EUR 99,00/1,00 181.357,23 3.496.809,07 Nordex Energy B.V./Nordex Energy GmbH
Nordex Singapore Equipment Private Ltd., Singapur/Singapur EUR 100,00 –6.330.364,50 –7.203.111,00 Nordex Energy GmbH
Nordex Singapore Service Private Ltd., Singapur/Singapur EUR 100,00 –1.150.391,36 –2.018.503,33 Nordex Energy GmbH
Nordex Sverige AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –8.817.253,33 –1.174.102,27 Nordex Energy B.V.
Nordex UK Ltd., Didsbury/Vereinigtes Königreich EUR 100,00 –2.641.187,93 1.411.841,51 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Inc., Chicago/USA EUR 100,00 –40.381.131,82 45.121.109,20 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Management LLC, Chicago/USA EUR 100,00 –1.433.539,89 1.505.715,82 Nordex USA Inc.
Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 74.825,12 Nordex SE
Nordex (Yinchuan) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd., Ningxia/VR China EUR 100,00 –2.939.846,72 –745.751,26 Nordex Energy GmbH
NPV Dritte Windpark GmbH & Co. KG, Hamburg EUR 100,00 –8.983,88 43.381,27 Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Republic Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –234.674,01 598.664,47 Nordex USA Management LLC
Way Wind, LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –9.698,56 27.682,41 Nordex USA Inc.
Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Éoles Futur Eurowind France S.A.S., Paris/Frankreich
EUR
100,00
190.517,00
281.039,00
Nordex France S.A.S.
Farma Wiatrowa Rozdrazew Sp. z o.o., Warschau/Polen (ex. Belzyce)
EUR
99,00/1,00
–110.215,88
–110.897,90
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa Liw Sp. z o.o., Warschau/Polen
EUR
99,00/1,00
–20.413,82
–19.882,09
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa NDX1 Sp. z o.o., Warschau/Polen3
EUR
55,00
–133.372,92
–138.279,96
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Farma Wiatrowa Wymyslów Sp. z o.o., Warschau/Polen
EUR
99,00/1,00
–3.509,62
–2.739,74
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa NXD V Sp. z o.o., Warschau, Polen
EUR
99,00/1,00
–3.512,29
–2.742,45
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
natcon 7 GmbH, Hamburg3
EUR
75,00
409.545,32
1.265.763,99
Nordex SE
Nordex Windpark Verwaltung GmbH, Hamburg
EUR
100,00
–769,63
4.893,24
Nordex SE
Parc Éolien Aubigeon S.A.S., Paris/Frankreich
EUR
100,00
–40.206,73
–99.228,85
Nordex France S.A.S.
Parc Éolien des Pelures Blanches S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–66.388,65
–71.434,34
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien de Zondrange S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–9.298,76
5.367,27
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex I S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–1.982,24
22.296,23
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex II S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.025,62
24.056,59
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex III S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–4.903,07
23.724,69
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex IV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–1.981,49
24.305,22
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex V S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.041,49
24.245,22
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.012,41
21.498,74
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.147,49
24.228,44
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–18.491,64
8.029,09
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex IX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–1.982,13
24.567,32
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex X S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–1.831,49
22.762,60
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–43.734,26
–24.122,93
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
10.069,90
36.433,45
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–13.727,96
12.844,72
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XIV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–17.123,99
9.402,55
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
14.711,94
41.130,89
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XVI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
15.800,57
36.398,30
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XVII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
15.023,16
41.446,34
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XVIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.166,06
17.995,36
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XIX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–25.675,41
–3.059,52
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.072,24
24.500,84
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.072,34
24.509,20
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.072,24
24.453,39
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.177,74
24.394,04
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.072,13
24.637,91
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXV S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.071,49
24.505,37
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.071,49
24.504,92
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.071,49
24.504,76
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVIII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.225,68
24.481,35
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.071,49
24.581,79
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXX S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.071,49
24.509,00
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXXI S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.071,49
24.722,22
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXXII S.A.S., Paris/Frankreich3
EUR
100,00
–2.071,49
24.703,42
Nordex Windpark Beteiligung GmbH
F-198
Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2013
Eigenkapital
01.01.–31.12.2013
Beteiligung
über
Parc Éolien Nordex LI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.567,89 18.463,84 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2013
Eigenkapital
01.01.–31.12.2013
Beteiligung
über
Parc Éolien Nordex LII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.666,90 18.929,01 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.729,90 18.614,61 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 36.555,50 17.752,30 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Qingdao Huawei Wind Power Co. Ltd., Qingdao/VR China3 EUR 66,70 –831.173,03 2.793.765,66 Nordex Energy GmbH
Ringneck Prairie Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 –105.187,09 –67.794,96 Nordex USA Management LLC
Sechste Windpark Support GmbH & Co. KG, Hamburg EUR 100,00 –430,00 –4.084,49 Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Vindkraftpark Aurvandil AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –2.019,29 1.701,59 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Brynhild AB, Uppsala, Schweden EUR 100,00 –865,11 4.073,81 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Dieser AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –865,11 4.073,81 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Embla AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –865,11 4.073,81 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Freja AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –865,11 4.073,81 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Assoziierte Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Beebe Renewable Energy 2, LLC, Delaware/USA EUR 49,13 –1.852,72 298.453,35 Nordex USA Management LLC
KNK Wind GmbH, Frankfurt am Main3 EUR 38,89 –1.006.802,88 3.198.123,49 Nordex Offshore GmbH
Way Wind LLC, Nebraska/USA EUR 35,76 –67.201,17 188.984,18 Way Wind, LLC, Delaware/USA
GN Renewable Investments S.àr.l., Luxemburg/Luxemburg EUR 30,00 558.998,17 571.498,17 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Sonstige Anteile (nicht konsolidiert)
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
C&C Wind Sp. z o.o., Natolin/Polen EUR 36,80 –90.970,39 –103.364,17 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest I, Komplementarselskabet Whitewater Invest I ApS,
Fredriksværk/Dänemark2
EUR 33,33 –420.590,37 –445.756,10 Nordex Energy GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest VII, Komplementarselskabet Whitewater Invest VII ApS,
Hjallerup/Dänemark2
EUR 11,11 –374.642,28 –389.950,01 Nordex Energy GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest VIII, Komplementarselskabet Whitewater Invest VIII ApS,
Roskilde/Dänemark2
EUR 11,11 –362.076,28 –495.486,35 Nordex Energy GmbH
Parc d'Energie de Conlie P.E.C. S.àr.l., La Martyre/Frankreich3 EUR 50,00 –28,35 901,17 Nordex France S.A.S.
Parque Eólico Llay-Llay SpA, Chile EUR 100,00 Nordex (Chile) SpA
Parque Eólico Hacienda Quijote SpA, Chile EUR 100,00 Nordex (Chile) SpA
Sameole Bois du Goulet, Caen/Frankreich2 EUR 50,00 695,00 530,00 Nordex France S.A.S.
Société Éolienne de Roussée-Vassé S.E.R.V. S.àr.l., Rouesse Vasse/Frankreich3 EUR 50,00 –28,35 –1.604,84 Nordex France S.A.S.
Vent d'est S.àr.l., Paris/Frankreich3 EUR 50,00 –766,80 –4.224,59 Nordex France S.A.S.
Vent Local S.A.S., Vienne/Frankreich2 EUR 9,00 82.970,00 919.687,00 Nordex France S.A.S.
Vientos de la Baranquilla, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Caguasca, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Quesera, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Roble, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de Chinchayote, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de San Juan, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Eoliennes de la Vallée S.A.S.2 EUR 50,00 –453,00 447,00 Nordex France S.A.S.

1Gewinnabführungsvertrag; Jahresergebnis und Eigenkapital nach Ergebnisabführung bzw. Ergebnisübernahme nach landesrechtlichen Vorschriften 2Abschluss zum 31.12.2012 3Vorläufiger Abschluss zum 31.12.2013

4Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis 30.06.2014, Abschluss zum 30.06.2013

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 6 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Nordex SE Rostock, den 20. März 2014

Dr. J. Zeschky, Vorsitzender des Vorstands

L. Krogsgaard Vorstand

B /Schäferbarthold Vorstand

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Nordex SE, Rostock, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung. Eigenkapitalveränderungsrechnung. Kapitalflussrechnung und Anhang sowie den Konzernlagebericht der Nordex SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsiahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die

Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, den 20. März 2014

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niklas Wilke Wirtschaftsprüfer

ppa. Dr. Thomas Ull Wirtschaftsprüfer

Jahresabschluss der Nordex SE zum 31. Dezember 2015 (HGB)

Bilanz Nordex SE, Rostock

zum 31. Dezember 2015

Aktiva 31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen
l. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.789.557,76 797.830,06
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 26.555,32 32.386,25
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung 1.039.052,52 1.097.724.77
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 169.010.476,98 169.235.476,98
171.865.642,58 171.163.418.06
B. Umlaufvermögen
l. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 136.094.374,37 171.795.640,29
2. Sonstige Vermögensgegenstände 10.787.576,81 2.053.896,82
146.881.951,18 173.849.537,11
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 434.523.828.24 285.595.108,93
581.405.779,42 459.444.646,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.827.982,23 6.097.539,89
761.099.404,23 636.705.603,99
Passiva 31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
A. Eigenkapital
l. Gezeichnetes Kapital 80.882.447,00 80.882.447,00
II. Kapitalrücklage 230.561.938,06 242.687.343,44
III. Andere Gewinnrücklagen 0,00 3.201.014,98
IV. Bilanzgewinn/-verlust 0,00 0,00
311.444.385,06 326.770.805,42
B. Rückstellungen
1. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 311.483,00 289.652,00
2. Steuerrückstellungen 3.582.855,14 2.869.785,14
3. Sonstige Rückstellungen 7.242.970,15 9.920.860,66
11.137.308,29 13.080.297,80
Verbindlichkeiten
1. Anleihen 156.853.125,00 156.879.687,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.392.935,99 1.106.354,27
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 278.765.303,59 138.442.136,90
4. Sonstige Verbindlichkeiten 506.346,30 426.322,10
- davon aus Steuern EUR 243.587,35
(Vorjahr: EUR 225.752,33)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 296,00
(Vorjahr: EUR 1.396,00)
438.517.710,88 296.854.500,77
761.099.404,23 636.705.603,99

Gewinn-und-Verlust-Rechnung Nordex SE, Rostock

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

01.01.- 01.01 --
31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 47.026.634,05 39.701.225,61
2. Sonstige betriebliche Erträge 16.793.333,82 20.285.119,82
3. Personalaufwand -14.706.404,72 -12.316.933,80
a) Löhne und Gehälter -13.537.280,06 -11.223.360,49
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
-1.169.124,66 -1.093.573,31
- davon für Altersversorgung EUR 39.890,21
(Vorjahr: EUR 62.657,68)
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen -950.901,89 -1.415.646,24
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -42.997.006,48 -34.651.222,05
6. Erträge aus Beteiligungen 1.042.500,00 330.000,00
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.042.500,00
(Vorjahr: EUR 330.000,00)
7. Aufwendungen aus Verlustübernahme -4.349.323,77 -1.846.351,05
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.701.304,44 7.825.067,16
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 4.910.178,19
(Vorjahr: EUR 6.929.388,55)
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere
des Umlaufvermögens -9.621.442,47 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -12.441.693,68 -11.638.873,86
- davon an verbundene Unternehmen EUR 28.634,06
(Vorjahr: EUR 105.161,51)
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -14.503.000,70 6.272.385,59
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -713.069.79 -2.968.159,07
13. Sonstige Steuern -110.349,87 -103.211,54
14. Jahresfehlbetrag/-überschuss -15.326.420,36 3.201.014,98
15. Entnahmen aus Kapitalrücklage 12.125.405,38 0,00
16. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 3.201.014,98 0,00
17. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0,00 -3.201.014,98
18. Bilanzgewinn/-verlust 0,00 0,00

Anlagenspiegel Nordex SE, Rostock

zum 31. Dezember 2015

Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwert
Anfangs
bestand
01.01.2015
Zugänge Abgänge Um
buchun
gen
End
bestand
31.12.2015
Anfangs
bestand
01.01.2015
Zugänge Abgänge Um
buchun
gen
End
bestand
31.12.2015
31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
5.186.606,90 1.612.183,42 0,00 0,00 6.798.790,32 4.388.776,84 620.455,72 0,00 0,00 5.009.232,56 1.789.557,76 797.830,06
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 58.309,27 0,00 0,00 0,00 58.309,27 25.923,02 5.830,93 0,00 0,00 31.753,95 26.555,32 32.386,25
2. Technische Anlagen und
Maschinen
19.412,68 0,00 0,00 0,00 19.412,68 19.412,68 0,00 0,00 0,00 19.412,68 0,00 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsaustattung
3.710.334,82 266.349,23 255.369,07 0,00 3.721.314,98 2.612.610,05 324.615,24 254.962,83 0,00 2.682.262,46 1.039.052,52 1.097.724,77
3.788.056,77 266.349,23 255.369,07 0,00 3.799.036,93 2.657.945,75 330.446,17 254.962,83 0,00 2.733.429,09 1.065.607,84 1.130.111,02
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
175.158.654,05 0,00 0,00 0,00 175.158.654,05 5.923.177,07 225.000,00 0,00 0,00 6.148.177,07 169.010.476,98 169.235.476,98
2. Ausleihungen an verbundenen
Unternehmen
0,00 9.396.442,47 0,00 0,00 9.396.442,47 0,00 9.396.442,47 0,00 0,00 9.396.442,47 0,00 0,00
175.158.654,05 9.396.442,47 0,00 0,00 184.555.096,52 5.923.177,07 9.621.442,47 0,00 0,00 15.544.619,54 169.010.476,98 169.235.476,98
184.133.317,72 11.274.975,12 255.369,07 0,00 195.152.923,77 12.969.899,66 10.572.344,36 254.962,83 0,00 23.287.281,19 171.865.642,58 171.163.418,06

Anhang

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015

l. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Nordex SE. Rostock, (nachfolgend: Nordex SE) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften und den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 der Nordex SE wird im elektronischen Bundesanzeiger und Unternehmensregister unter www.bundesanzeiger.de bzw. www.unternehmensregister.de veröffentlicht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

lmmaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten aktiviert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150.00 bis EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs in einem jährlichen Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel beinhalten zu Nennwerten angesetzte Kassenbestände und Bankeinlagen.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Proiected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt 3,89%. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von jährlich 2,0% zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellungen enthalten ausschließlich Verpflichtungen für ausgeschiedene Mitarbeiter.

Die übrigen Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

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(4) Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für bestimmte Zeiträume nach dem Bilanzstichtag darstellen.

In dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio (Unterschiedsbetrag) in Höhe von TEUR 52 (2014: TEUR 208) für die Ausgabe einer Anleihe enthalten.

(5) Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 80.882.447 und ist in 80.882.447 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1 eingeteilt.

TEUR
Grundkapital
Bestand am 1. Januar 2015 80.882
Bestand am 31. Dezember 2015 80.882
Kapitalrücklage
Bestand am 1. Januar 2015 242.688
Entnahme aus Kapitalrücklage -12.125
Bestand am 31. Dezember 2015 230.562
Andere Gewinnrücklagen
Bestand am 1. Januar 2015 3.201
Entnahme aus andere Gewinnrücklage -3.201
Bestand am 31. Dezember 2015 O
Bilanzgewinn
Jahresüberschuss -15.326
Entnahme aus Kapitalrücklage 12.125
Entnahme aus andere Gewinnrücklage 3.201
O
Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 311.444

Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2015 ein Genehmigtes Kapital I von EUR 16.100.000 (2014: EUR 16.100.000), entsprechend 16.100.000 Aktien (2014: 16.100.000), ein Bedingtes Kapital I von EUR 15.086.250 (2014: EUR 15.086.250), entsprechend 15.086.250 Aktien (2014: 15.086.250), sowie ein Bedingtes Kapital II von EUR 1.500.000 (2014: EUR 1.500.000), entsprechend 1.500.000 Aktien (2014: 1.500.000), jeweils mit einem rechnerischen Anteil von EUR 1 je Aktie.

Durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 3. Juni 2014 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Rahmen des Genehmigten Kapitals I das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2019 einmalig oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dabei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Mit der Ad-hoc-Meldung am 4. Oktober 2015 zum Abschluss eines Business Combination Agreement mit der Acciona-Gruppe hat die Gesellschaft angekündigt, das Genehmigte Kapital in Höhe von 16.100.000 Aktien zur Teilfinanzierung der Transaktion zu nutzen.

Das Bedingte Kapital I dient der Gewährung von Wandlungsrechten und/oder zur Begründung von Wandlungspflichten nach Maßgabe der jeweiligen Wandelanleihebedingungen für die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juni 2011 bis zum 30. April 2016 ausgegebenen Wandelanleihen sowie zur Gewährung von Optionsrechten nach Maßgabe der jeweiligen Optionsanleihebedingungen an die Inhaber der von der Gesellschaft gemäß dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 7. Juni 2011 bis zum 31. Mai 2016 ausgegebenen Optionsanleihen. Bisher wurden keine Wandlungsund Optionsrechte ausgegeben.

Das Bedingte Kapital II dient ausschließlich der Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen von Führungskräften und Mitarbeitern der Gesellschaft und der Unternehmen der Nordex-Gruppe im In- und im Ausland, von Mitgliedern von Geschäftsführungen von Unternehmen der Nordex-Gruppe sowie von Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2012 gewährt wurden. Derartige Bezugsrechte bestehen nicht mehr.

Im Rahmen der Ergebnisverwendung wurde der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag der Nordex SE des Geschäftsjahres 2015 von insgesamt EUR 15.326.420,36 in Höhe von EUR 3.201.014,98 durch Entnahme aus der Gewinnrücklage und in Höhe von EUR 12.125.405,38 aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Im Jahr 2014 wurde der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Nordex SE von insgesamt

EUR 3.201.014,98 gemäß § 24 der Satzung der Nordex SE in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Entsprechend § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG werden nachfolgend die nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilten bestehenden Beteiligungen aufgeführt:

Bekanntmachung der Mitteilung vom 2. Oktober 2008 gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG:

  • Herr Jan Klatten, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Nordex AG (heute: Nordex SE) am 26. September 2008 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20,00% überschritten hat und an diesem Tag 21,83% der Stimmrechte (14.591.358 Stimmrechte) beträgt. Dabei sind Herrn Jan Klatten 21.83% der Stimmrechte (14.591.358 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Herrn Jan Klatten zugerechneten Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihm kontrollierten Unternehmen gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der Nordex AG (Nordex SE) mehr als 3% der Stimmrechte beträgt:
  • · Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG:
  • · momentum Beteiligungsgesellschaft mbH.

Bekanntmachung der Mitteilungen vom 12. Oktober 2015 gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG:

  • Die SKion GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Nordex SE am 30. Oktober 2008 die Schwelle von 20% überschritten hat und an diesem Tag 20,08% (13.424.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der SKion GmbH 20,08% der Stimmrechte (13.424.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der SKion GmbH zugerechneten Stimmrechte werden über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der Nordex SE 3% oder mehr beträgt:
  • · Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG;
  • · Ventus Fonds Verwaltungs GmbH.
  • Die Ventus Fonds Verwaltungs GmbH, Bad Homburg v.d. Höhe, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Nordex SE am 30. Oktober 2008 die Schwelle von 20% überschritten hat und an diesem Tag 20,08%

(13.424.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Ventus Fonds Verwaltungs GmbH 20.08% der Stimmrechte (13.424.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ventus Fonds Verwaltungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der Nordex SE 3% oder mehr beträgt: · Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG.

  • Die momentum Beteiligungsgesellschaft mbH, München, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Nordex SE am 30. Oktober 2008 die Schwelle von 20% überschritten hat und an diesem Tag 20,08% (13.424.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der momentum Beteiligungsgesellschaft mbH 20,08% der Stimmrechte (13.424.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der momentum Beteiligungsgesellschaft mbH zugerechneten Stimmrechte werden über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen gehalten. deren Stimmrechtsanteil an der Nordex SE 3% oder mehr beträgt:
    • · Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG.
  • Die Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG, Bad Homburg v.d. Höhe, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Nordex SE am 30. Oktober 2008 die Schwelle von 20% überschritten hat und an diesem Tag 20,08% (13.424.000 Stimmrechte) beträgt.
  • Frau Susanne Klatten, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Nordex SE am 30. Oktober 2008 die Schwelle von 20% überschritten hat und an diesem Tag 20,08% (13.424.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Frau Susanne Klatten 20,08% der Stimmrechte (13.424.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Frau Susanne Klatten zugerechneten Stimmrechte werden über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen gehalten, deren Stimmrechtsanteil an der Nordex SE 3% oder mehr beträgt:
    • · Ventus Venture Fund GmbH & Co. Beteiligungs KG;
    • · Ventus Fonds Verwaltungs GmbH;
    • · SKion GmbH.

Bekanntmachung der Mitteilung vom 19. Oktober 2015 gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG:

– Die DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT, Frankfurt am Main, Deutschland, als Mutterunternehmen hat uns am 16. Oktober 2015 gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, an der Nordex SE, Rostock, Deutschland, am 14. Oktober 2015 die Schwelle von 5% unterschritten hat und an diesem Tag 4,92% (3.976.905 Stimmrechte) betrug. Hiervon werden 3.627.280 Stimmrechte (4,48%) von der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH direkt gehalten und 349.625 Stimmrechte (0,43%) der Deutsche Asset & Wealth Management Investment GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Bekanntmachung der Mitteilungen vom 13. November 2015 gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG:

  • Die JPMorgan Chase Bank, National Association, London, Vereinigtes Königreich, als Mutterunternehmen hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der JPMorgan Asset Management (UK) Limited, London, Vereinigtes Königreich, an der Nordex SE, Rostock, Deutschland, am 10. November 2015 die Schwelle von 5% überschritten hat und an diesem Tag 5,11% (4.132.406 Stimmrechte) betrug. Hiervon werden der JPMorgan Asset Management (UK) Limited 3.524.980 der vorgenannten Stimmrechte (4,36%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und weitere 607.426 Stimmrechte (0,75%) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet.
  • Die JPMorgan Chase Bank, National Association, London, Vereinigtes Königreich, als Mutterunternehmen hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1, 24 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der J.P. Morgan Investment Management Inc., New York, U.S.A, an der Nordex SE, Rostock, Deutschland, am 10. November 2015 die Schwelle von 5% überschritten hat und an diesemTag 5,11% (4.132.406 Stimmrechte) betrug. Hiervon werden der J.P. Morgan Investment Management Inc. 3.545.963 der vorgenannten Stimmrechte (4,38%) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG und weitere 586.443 Stimmrechte (0.73%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

  • Die JPMorgan Chase Bank, National Association, London, Vereinigtes Königreich, als Mutterunternehmen hat uns gemäß §§ 21 Abs. 1. 24 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der JPMorgan Chase Bank, National Association, Columbus, Ohio, U.S.A., an der Nordex SE, Rostock, Deutschland, am 10. November 2015 die Schwelle von 5% überschritten hat und an diesem Tag 5,11% (4.132.406 Stimmrechte) betrug. Hiervon werden der JPMorgan Chase Bank, National Association 4.111.423 der vorgenannten Stimmrechte (5.08%) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG und weitere 20.983 Stimmrechte (0,03%) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

(7) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Rückstellungen für Personal 3.444 2.887
- davon Tantieme 3.225 2.670
- davon Resturlaub ല്ലേ 43
- davon Berufsgenossen-
schaft
28 27
- davon sonstige Personal-
rückstellungen
122 147
Rückstellung für Drohverluste
aus der Bewertung von
Devisentermingeschäften
2.605 6.494
Rückstellung für ausstehende
Rechnungen
920 309
Sonstige Rückstellungen 274 231
7.243 9.921

(8) Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Restlaufzeit bei den Verbindlichkeiten ergibt sich aus der folgenden Aufstellung:

31.12.2015 Davon mit einer Restlaufzeit
Bis zu
1 Jahr
Zwischen
1 Jahr bis
5 Jahren
Von mehr
als 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
Anleihen 156.853 156.853 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.393 2.393 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 278.765 278.765 0 0
(davon aus Lieferung und Leistung) (34) (34) O 0
Sonstige Verbindlichkeiten 507 507 0 0
438.518 438.518 0 0
Davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2014 Bis zu
1 Jahr
Zwischen
1 Jahr bis
5 Jahren
Von mehr
als 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
Anleihen 156.880 6.880 150.000 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.106 1.106 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 138.442 138.442 0 O
(davon aus Lieferung und Leistung) (88) (88) 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 427 427 O 0
296.855 146.855 150.000 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem konzernweiten Inhouse Banking, welches die zentrale Intercompany-Finanzierung von Gruppengesellschaften darstellt.

Die externe Finanzierung des Konzerns basiert im Wesentlichen auf den nachfolgend beschriebenen Fremdkapitalinstrumenten.

Unternehmensanleihe

Im April 2011 hat die Nordex SE eine Anleihe mit einem Nominalbetrag von TEUR 150.000 platziert (ISIN: XS0601426538), die mit einem Festsatzkupon von 6,375% und mit einer Laufzeit von fünf Jahren ausgestattet ist. Der Kupon ist jährlich am 12. April zur Auszahlung fällig. Der vollständige Börsenprospekt ist öffentlich unter www.nordex-online.com/de/ investor-relations/anleihen.html im Internet abrufbar. Die Anleihe wird planmäßig am 12. April 2016 vollständig aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgeführt werden.

Multi-Currency-Aval-Kreditlinie

Im Rahmen der Refinanzierung der bestehenden Kreditfazilität hat die Nordex-Gruppe am 15. Dezember 2015 eine zu deutlich verbesserten Konditionen und bis zum 15. Dezember 2020 laufende syndizierte Multi-Currency-Aval-Kreditlinie in Höhe von TEUR 950.000 abgeschlossen. Die Avallinie beinhaltet eine Erhöhungsoption in Höhe von TEUR 260.000, um weitere Banken von Acciona Windpower S.A. zu beteiligen. Zum 31. Dezember 2015 verfügt der Konzern über nicht in Anspruch genommene Avallinien in Höhe von TEUR 463.191 (2014: TEUR 183.999).

Die bestehenden Sicherheiten wurden im Rahmen der Refinanzierung vollständig freigegeben.

Syndizierte Bridge Facility

Zur Sicherstellung der am 4. Oktober 2015 beschlossenen Übernahme des Windenergiegeschäfts der Acciona S.A. und der damit verbundenen Barkaufpreiszahlung hat sich die Nordex-Gruppe eine Barfazilität in Höhe von TEUR 450.000 gesichert. Sicherheiten waren nicht zu gewähren. Diese Fazilität besteht aus einer TEUR 300.000 endfälligen Tranche mit einer Laufzeit von 18 Monaten sowie einer Tranche über TEUR 150.000 mit einer Tilgungsstruktur über fünf Jahre. Eine Auszahlung ist nur im Rahmen des Closings der Akquisition möglich. Somit wurden zum 31. Dezember 2015 keine Mittel in Anspruch genommen.

Forschungs- und Entwicklungsdarlehen

Am 22. April 2014 hat Nordex ein Forschungs- und Entwicklungsdarlehen mit der Europäischen Investitionsbank über TEUR 100.000 abgeschlossen. Über dieses Darlehen möchte Nordex die Entwicklung immer effizienterer technischer Lösungen vorantreiben, um seine Wettbewerbsfähigkeit weiter zu erhöhen. Die Laufzeit beträgt acht Jahre ab der Inanspruchnahme bei ratierlicher Tilgung. Kreditnehmer ist die Nordex Energy GmbH mit gesamtschuldnerischer Haftung von wesentlichen Nordex-Konzerngesellschaften. Im Rahmen der Gesamtrefinanzierung wurde die Partizipation an den Sicherheiten beendet. Zum 31. Dezember 2015 waren TEUR 50.000 aus dem Kreditvertrag in Anspruch genommen worden.

Covenants

Für alle Kreditlinien/Darlehen bestanden im Jahr 2015 – wie auch im Jahr 2014 – einheitliche Non-Financial und Financial Covenants wie Equity Ratio, Leverage, Interest Coverage und Auftragseingang, deren Einhaltung quartalsweise an die jeweiligen Banken zu berichten ist. Alle im Jahr 2015 anwendbaren Covenants wurden wie im Vorjahr entsprechend vollumfänglich erfüllt.

Eine Kündigung der bestehenden Finanzierungen seitens der Kreditinstitute ist nur aus außerordentlichen Gründen möglich, hierzu gehört die Verletzung der Financial Covenants.

(9) Haftungsverhältnisse aus gegebenen Konzernbürgschaften und sonstige finanzielle Verpflichtungen

In der Nordex SE bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten gegenüber Dritten zugunsten konsolidierter und nicht konsolidierter verbundener Unternehmen in Höhe von FUR 4.286 Mio. (31. Dezember 2014: EUR 4.001 Mio.).

Die eingegangenen Haftungsverhältnisse stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit gegenüber Kunden abgegebenen Garantien bzw. Patronatserklärungen. Sofern eine Zahlungsverpflichtung aus den abgegebenen Garantien erwartet wird, würden entsprechende Rückstellungen gebildet.

Nordex SE geht Haftungsverhältnisse nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Nordex SE derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Die Nordex SE schätzt daher bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 31.889 (2014: TEUR 29.436) aus Miet- und Leasingverträgen und verteilt sich auf die Folgejahre wie folgt:

< 1 Jahr 1 Jahr bis
5 Jahre
> 5 Jahre Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR
Restlaufzeit der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
zum 31.12.2015 3.324 12.821 15.744 31.889
< 1 Jahr 1 Jahr bis > 5 Jahre Summe
5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Restlaufzeit der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
zum 31.12.2014 2.897 10.677 15.862 29.436

Die Miet- und Leasingverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Mietzahlungen für das im Dezember 2010 bezogene Gebäude der Hauptverwaltung in Hamburg. Für das Mietverhältnis wurde eine Festlaufzeit von 15 Jahren vereinbart.

IV. Angaben zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

(1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse unterteilen sich wie folgt:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Konzernumlagen für
Dienstleistungen
36.659 21.869
Provisionen für ausgestellte
Vertragserfüllungsbürgschaf-
ten für Konzerngesellschaften
10.368 17.832
47.027 39.701

Nach Segmenten unterteilen sich die Umsatzerlöse wie folgt:

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Europa1 43.209 33.332
Amerika 3.817 4.540
Asien 0 1.829
47.027 39.701

¹lm Vergleich zum Vorjahr wurden die Gesellschaften aus Singapur nicht mehr dem Segment Asien, sondern Europa zugeteilt.

(2) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 16.793; 2014: TEUR 20.285) resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus Kursdifferenzen (TEUR 16.253; 2014: TEUR 17.700).

(3) Personalaufwand

In der Nordex SE waren folgende Mitarbeiter (ohne Vorstände) beschäftigt:

Geschäftsjahr Durchschnitt Stichtag
2015 108 113
2014 100 106

Bei den Mitarbeitern der Nordex SE handelt es sich ausschließlich um Angestellte.

(4) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Aufwendungen für Kurs-
differenzen 21.322 14.442
Rechts- und Beratungskosten 5.744 3.148
EDV-Kosten 4.636 3.691
Mieten, Pachten und Leasing 3.087 3.058
Werbekosten 2.580 1.426
Versicherungskosten 1.375 1.347
Wertberichtigungen auf
Forderungen 0 3.277
Verluste aus dem Abgang
von Anlagevermögen 0 10
Sonstiges 4.253 4.252
42.997 34.651

Von den Aufwendungen aus Kursdifferenzen sind TEUR 245 unrealisiert (2014: TEUR 2.809).

(5) Aufwendungen aus der Verlustübernahme

Die Aufwendungen aus Verlustübernahme im Jahr 2015 verteilen sich wie folgt:

31.12.2015
TEUR
31.12.2014
TEUR
Nordex Energy GmbH 3.352 1.261
Nordex Windpark
Beteiligung GmbH
1.006 583
Nordex Grundstücks-
verwaltung GmbH
-9 2
4.349 1.846

(6) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Im Geschäftsjahr beinhalten die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge mit TEUR 4.910 im Wesentlichen Zinserträge aus verbundenen Unternehmen (2014: TEUR 6.929) sowie TEUR 791 Zinserträge aus Bankguthaben (2014: TEUR 896).

(7) Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 9.621 betreffen Finanzanlagen für die Nordex Offshore GmbH.

(8) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen für das Geschäftsjahr gliedern sich wie folgt:

31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR
Auf Unternehmensanleihe
gewährte Zinsen
9 539 9.705
Zinsen auf Bankverbindlich-
keiten 2.861 1.816
Zinsaufwendungen an
verbundene Unternehmen 29 105
Zinsaufwendungen aus
der Aufzinsung von Rück-
stellungen 13 13
12.442 11.639

V. Sonstige Angaben

(1) Angaben zum Anteilsbesitz gemäß § 285 Satz 1 Nr. 11 HGB

Die vollständige Anteilsbesitzliste ist dem Anhang beigefügt.

(2) Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 18. März 2016 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für das Geschäftsjahr 2015 abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.nordex-online.com/de/ investor-relations/corporate-governance.html zugänglich gemacht.

(3) Inanspruchnahme von Erleichterungsvorschriften Die Nordex Energy GmbH, Hamburg, und die Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg, sowie die Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg, sind von der Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB unter Bezugnahme auf die Regelungen des § 264 (3) HGB befreit.

(4) Angaben zu den Unternehmensorganen der Nordex SE

Aufsichtsrat

Während des Geschäftsjahres 2015 und bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 waren als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt:

Dr. Wolfgang Ziebart, Starnberg

Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Präsidiums und Mitglied des Strategie- und Technikausschusses

  • · Ehemaliger Group Engineering Director der Jaguar Land Rover Automotive PLC, Großbritannien
  • Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Infineon AG
  • Ehemaliges Mitglied des Vorstands der BMW AG
  • Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Continental AG
  • · Mitglied des Aufsichtsrats der ASML Holding N.V., Niederlande
  • · Mitglied des Board of Director der Autoliv Inc., Stockholm

Jan Klatten, München

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Strategie- und Technikausschusses

  • · Geschäftsführender Gesellschafter der momentum Beteiligungsgesellschaft mbH
  • · Vorsitzender des Aufsichtsrats der asturia Automotive Systems AG

Dr. Heinz van Deelen, München

Mitglied des Strategie- und Technikausschusses (seit 9. Januar 2015) und Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee) (bis 9. Januar 2015)

· Vorsitzender des Vorstands der Consline AG

Frank Lutz. München

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee) (seit 9. Januar 2015)

· Mitglied des Vorstands der Covestro AG und der Covestro Deutschland AG

Martin Rey, Traunstein

Mitglied des Präsidiums, Vorsitzender des Prüfungsausschusses (Audit Committee)

  • · Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Maroban GmbH
  • Mitglied des Aufsichtsrats (Board) der BayWa r.e. USA LLC, USA
  • · Mitglied des Aufsichtsrats (Board) der Knight Infrastructure B.V., Niederlande

Annette Stieve. Wennigsen

Mitglied des Prüfungsausschusses (Audit Committee)

  • · Mitglied der Geschäftsführung der Faurecia Automotive GmbH, Chief Financial Officer North East Europe der Faurecia Group
  • · Mitglied des Regionalbeirats Mitte der Commerzbank AG

Vorstand

Lars Bondo Krogsgaard, Hamburg Vorsitzender des Vorstands, Chief Executive Officer (seit 1. Juni 2015)

Chief Customer Officer (bis 31. Mai 2015)

Dr. Jürgen Zeschky, Hamburg

Vorsitzender des Vorstands, Chief Executive Officer (bis 31. Mai 2015)

Ulric Bernard Schäferbarthold, Hamburg Chief Financial Officer

Den Organmitgliedern waren zum 31. Dezember 2015 folgende Aktien zuzurechnen:

Name Organ-
stellung
Aktien
Dr. Wolfgang
Ziebart
Aufsichtsrat 10.000 direkt
Jan Klatten Aufsichtsrat 18.482.000 über eine Beteili-
gung an der momentum-
capital Vermögensverwal-
tungsgesellschaft mbH und
der Ventus Venture Fund
GmbH & Co. Beteiligungs KG

Auf die Vorstände entfallen keine Aktienoptionen an der Nordex SE (2014: 75.000 Stück).

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Die nachfolgende Tabelle nach DCGK entspricht bei den fixen sowie bei den einjährigen variablen Vergütungsbestandteilen den Zuflüssen für das laufende Geschäftsjahr. Die Tabelle gibt außerdem den Auszahlungsbetrag aus mehrjährigen variablen Vergütungen wieder, deren Planlaufzeit im Berichtsjahr endet:

Zuflüsse nach DCGK L. Krogsgaard Dr. J. Zeschky B. Schäferbarthold
2015 2014 2015 2014 2015 2014
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Festvergütung 400.833 360.000 286 667 430.000 341.500 341.500
Nebenleistung 15.038 14.182 9.625 17.413 15.644 15.644
Summe Festeinkommen 415.871 374.182 296.292 447.413 357.144 357.144
Tantieme 400.833 343.712 230.000 460.000 332.083 293.000
Mehrjährige variable Vergütung 540.000 300.750 1.767.750
Aktienoptionen 300.750 1.767.750
Performance Share Units
2013-2015 540.000
Gesamtvergütung 1.356.704 1.018.644 2.294.042 907.413 689.227 650.144

Zum Berichtsstichtag noch nicht ausgezahlt waren für Herrn Krogsgaard die Performance-Share-Unit-Tranchen 2013, 2014 und 2015 sowie die Short Term Incentives 2015. Bei Herrn Schäferbarthold waren zum 31. Dezember 2015 die Zahlung der Performance-Share-Unit-Tranchen 2014 und 2015 und die Short Term Incentives 2015 noch offen.

Aufsichtsrat

Gemäß der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz der ihm bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit entstehenden Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000 (2014: EUR 25.000).

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung.

Für die Mitgliedschaft in einem vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschuss erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine zusätzlich feste Vergütung in Höhe von EUR 3.000 (2014: EUR 0) für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Ausschuss.

Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte der festen Vergütung.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat bzw. einem Ausschuss angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der ihnen für die jeweilige Mitgliedschaft zustehenden Vergütung.

Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen gemäß § 18 Abs. (1) bis (4) der Satzung werden weiterhin anfallende Umsatzsteuern (Mehrwertsteuern) erstattet. Soweit die Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) für Organmitglieder abschließt und sich der Versicherungsschutz auch auf die Mitglieder des Aufsichtsrats erstreckt, trägt die Gesellschaft die Versicherungsprämie hierfür.

Die Bezüge des Aufsichtsrats setzen sich wie folgt zusammen:

2015 Erfolgs-
unab-
Erfolgs-
ab-
Kompo-
nenten
Summe
hängige hängige mit lang-
Kompo- Kompo- fristiger
nenten nenten Anreiz-
EUR EUR wirkung
EUR
EUR
Dr. W. Ziebart 69.000 0 0 69.000
J. Klatten 54.000 0 0 54.000
Dr. H. van Deelen 33.250 0 0 33.250
F. Lutz 33.000 0 0 33.000
M. Rey 39.000 0 0 39.000
A. Stieve 33.000 0 0 33.000
261.250 0 0 261.250
2014 Erfolgs-
unab-
hängige
Kompo-
nenten
Erfolgs-
ab-
hängige
Kompo-
nenten
Kompo-
nenten
mit lang-
fristiger
Anreiz-
wirkung
Summe
EUR EUR EUR EUR
Dr. W. Ziebart 50.000 O 0 50.000
. .
Klatten
37.500 O 0 37.500
Dr. H. van Deelen 25.000 O 0 25.000
Dr. D. G. Maier 25.000 O 0 25.000
M. Rey 25.000 0 0 25.000
A. Stieve 25.000 O 0 25.000
187.500 0 0 187.500

Bezüge/Pensionsrückstellung ehemaliger Vorstände

Für zwei ausgeschiedene Vorstandsmitglieder mit einer unverfallbaren Anwartschaft sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 378 (2014: TEUR 427) gebildet worden.

(6) Honorare des Abschlussprüfers

Hinsichtlich der Angabe des Abschlussprüferhonorars wird gem. §285 Nr. 17 HGB auf die Angabe im Anhang des Konzernabschlusses der Gesellschaft verwiesen.

(7) Finanzinstrumente

Als derivative Finanzinstrumente verwendet die Gesellschaft ausschließlich Devisentermingeschäfte zur Sicherung von Fremdwährungspositionen. Alle externen Devisentermin- oder Devisenkassageschäfte werden weitestgehend zentral über die Nordex SE abgewickelt.

Die abgeschlossenen Kontrakte haben zum Bilanzstichtag einen Umfang von TEUR 107.390 und einen beizulegenden Zeitwert von TEUR 908.

Die derivativen Finanzinstrumente sind mit einem Buchwert von TEUR 2.464 in den Sonstigen Rückstellungen enthalten.

Der Marktwert der Devisentermin- oder Devisenkassageschäften errechnet sich auf Basis der am Bilanzstichtag geltenden Devisen-Kassa-Mittelkurse unter Berücksichtigung der Terminauf- und -abschläge für die jeweilige Restlaufzeit des Kontraktes im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs.

Nordex SE Rostock, den 18. März 2016

L. Krogsgaard Vorsitzender des Vorstands

/ B. Schäferbarthold Vorstand

Aufstellung des Anteilsbesitzes

zum 31. Dezember 2015

Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2015
Eigenkapital
01.01.–31.12.2015
Beteiligung
über
Konsolidierte verbundene Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Nordex SE, Rostock (Konzernobergesellschaft)1 EUR –15.326.420,36 311.444.385,06
Beebe Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 346.705,53 0,00 Nordex USA Management LLC
Eólicos R4E S.A. de C.V., Tegucigalpa/Honduras EUR 100,00 –1.015.356,44 4.738.015,49 Nordex USA Management LLC
Green Hills Wind LLC, Delaware/USA EUR 100,00 0,00 0,00 Nordex USA Inc.
Nordex (Beijing) Wind Power Engineering & Technology Co. Ltd., Peking/VR China EUR 100,00 –3.111.859,15 –4.963.838,25 Nordex Energy GmbH
Nordex (Chile) SpA, Santiago/Chile EUR 100,00 –2.925.846,25 3.058.313,35 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Nordex (Dongying) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd., Dongying/VR China EUR 100,00 –356.061,85 –829.609,45 Nordex Energy GmbH
Nordex Education Trust, Kapstadt/Südafrika EUR 100,00 –683.786,60 –1.358.005,47 Nordex Energy South Africa (Pty.) Ltd.
NordexEnergy Uruguay S.A., Montevideo/Uruguay EUR 100,00 –3.373.669,97 10.051.212,16 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy B.V., Rotterdam/Niederlande EUR 100,00 –1.353.702,34 45.698.784,13 Nordex SE
Nordex Energy GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 7.607.762,18 Nordex SE
Nordex Energy Ibérica S.A., Barcelona/Spanien EUR 100,00 617.942,60 9.514.538,07 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy Ireland Ltd., Dublin/Irland EUR 100,00 1.467.018,73 –3.599.533,67 Nordex Energy B.V.
Nordex Energy Romania S.r.l., Bukarest/Rumänien EUR 99,98/0,02 502.639,68 –152.388,96 Nordex Energy B.V./Nordex Energy GmbH
Nordex Energy South Africa RF (Pty.) Ltd., Illovo/Südafrika EUR 100,00 6.553.944,15 4.590.798,47 Nordex Energy GmbH/
Nordex Education Trust
Nordex Enerji A.S., Istanbul/Türkei EUR 17,15/82,31/
0,18/0,18/
0,18
15.281.585,86 17.912.495,28 Nordex Energy B.V./Nordex SE/
Nordex Energy GmbH/Nordex
Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Nordex Forum II GmbH & Co. KG EUR 100,00 –9.180,07 –9.180,07 Nordex Energy GmbH
Nordex Forum II Verwaltungs GmbH EUR 100,00 –6.025,99 18.974,01 Nordex Energy GmbH
Nordex France S.A.S., La Plaine Saint-Denis/Frankreich EUR 100,00 6.100.029,49 14.166.620,79 Nordex Energy B.V.
Nordex Grundstücksverwaltung GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 52.000,00 Nordex SE
Nordex Hellas Monoprosopi EPE, Athen/Griechenland EUR 100,00 545.944,27 1.337.307,53 Nordex Energy GmbH
Nordex Italia S.r.l., Rom/Italien EUR 100,00 3.398.793,40 25.590.614,87 Nordex Energy B.V.
Nordex Offshore GmbH, Hamburg EUR 100,00 –8.915.166,54 –9.397.442,47 Nordex SE
Nordex Pakistan (Private) Ltd., Islamabad/Pakistan3 EUR 100,00 –3.216.125,20 –5.639.681,34 Nordex Energy GmbH
Nordex Polska Sp. z o.o., Warschau/Polen EUR 99,00/1,00 2.959.131,26 7.713.406,21 Nordex Energy B.V./Nordex Energy GmbH
Nordex Singapore Equipment Private Ltd., Singapur/Singapur3 EUR 100,00 –4.952.994,60 –10.130.715,52 Nordex Energy GmbH
Nordex Singapore Service Private Ltd., Singapur/Singapur3 EUR 100,00 –180.594,60 –2.280.618,13 Nordex Energy GmbH
Nordex Sverige AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –9.254.952,28 27.233,13 Nordex Energy B.V.
Nordex UK Ltd., Manchester/Vereinigtes Königreich EUR 100,00 –2.952.485,75 141.730,22 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Inc., Chicago/USA EUR 100,00 –11.066.727,16 –17.095.408,16 Nordex Energy B.V.
Nordex USA Management LLC, Chicago/USA EUR 100,00 2.140.455,88 –102.007,44 Nordex USA Inc.
Nordex Windpark Beteiligung GmbH, Hamburg1 EUR 100,00 0,00 74.825,12 Nordex SE
Nordex (Yinchuan) Wind Power Equipment Manufacturing Co. Ltd., Ningxia/VR China EUR 100,00 –3.796.203,24 –5.105.629,99 Nordex Energy GmbH
NPV Dritte Windpark GmbH & Co. KG, Hamburg EUR 100,00 –22.112,24 20.794,46 Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Way Wind, LLC, Delaware/USA EUR 100,00
F-221
412.627,22 –342.388,08 Nordex USA Inc.
Währung Anteil am Ergebnis Eigenkapital Beteiligung
Kapital in % 01.01.–31.12.2015 01.01.–31.12.2015 über
Nicht konsolidierte verbundene Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Éoles Futur Eurowind France S.A.S., Paris/Frankreich
Farma Wiatrowa Liw Sp. z o.o., Warschau/Polen3
EUR
EUR
100,00
99,00/1,00
250.314,18
–43.587,19
508.385,69
–62.919,26
Nordex France S.A.S.
Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa NDX1 Sp. z o.o., Warschau/Polen3 EUR 100,00 –123.620,29 –355.982,83 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Farma Wiatrowa NXD V Sp. z o.o., Warschau, Polen3 EUR 99,00/1,00 –29.907,54 –32.573,10 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa Rozdrazew Sp. z o.o., Warschau/Polen (ex. Belzyce)3 EUR 99,00/1,00 –130.009,31 –236.727,69 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Farma Wiatrowa Wymyslów Sp. z o.o., Warschau/Polen3 EUR 99,00/1,00 –29.907,54 –32.573,10 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
natcon7 GmbH, Hamburg3 EUR 75,00 833.867,60 1.692.766,10 Nordex SE
Nordex Windpark Verwaltung GmbH, Hamburg EUR 100,00 37.141,78 41.039,10 Nordex SE
Parc Éolien de Zondrange S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.836,75 7.629,37 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex Belgique I (SPRC), Brüssel/ Belgien3 EUR 99,00/1,00 –17.443,00 1.157,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Parc Éolien Nordex Belgique II (SPRC), Brüssel/ Belgien3 EUR 99,00/1,00 –9.472,00 9.128,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy GmbH
Parc Éolien Nordex I S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 17.504,64 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex II S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –13.661,07 7.506,52 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex III S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –7.807,14 8.887,31 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex IV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 19.502,22 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex V S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.223,29 19.279,29 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –26.184,67 –23.414,37 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex VII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.159,13 19.343,61 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex IX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.140,56 19.744,12 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex X S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 17.969,07 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XVIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –5.288,19 10.081,84 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –32.365,63 –10.610,12 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –30.367,68 –8.797,55 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.187,73 19.520,13 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.141,09 19.794,35 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 19.692,01 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.110,89 19.691,76 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.253,09 19.549,40 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXVIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –10.597,09 8.450,82 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXIX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.218,53 19.617,93 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.171,59 19.635,14 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXXI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.416,70 19.286,58 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex XXXII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.293,03 19.665,06 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.555,85 11.705,32 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.898,27 12.790,24 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.024,26 12.331,45 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.832,43 11.764,54 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.281,09 33.578,18 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LVI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.287,25 33.560,18 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LVII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –3.287,05 33.577,58 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LVIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.006,21 33.798,92 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LIX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00
F-222
–2.006,21 33.798,92 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LX S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.006,21 33.798,92 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Währung Anteil am
Kapital in %
Ergebnis
01.01.–31.12.2015
Eigenkapital
01.01.–31.12.2015
Beteiligung
über
Parc Éolien Nordex LXI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 –2.006,21 33.798,92 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXIV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXV S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXVI S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXVII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parc Éolien Nordex LXVIII S.A.S., Paris/Frankreich3 EUR 100,00 0,00 37.000,00 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Parque Eólico Hacienda Quijote SpA, Chile EUR 100,00 Nordex (Chile) SpA
Parque Eólico Llay-Llay SpA, Chile EUR 100,00 Nordex (Chile) SpA
Qingdao Huawei Wind Power Co. Ltd., Qingdao/VR China3 EUR 66,70 –1.183.860,39 646.380,97 Nordex Energy GmbH
Sechste Windpark Support GmbH & Co. KG, Hamburg EUR 100,00 –25.198,02 –29.745,65 Nordex Grundstücksverwaltung GmbH
Vientos de Chinchayote, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Baranquilla, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Caguasca, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Quesera, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de la Roble, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vientos de San Juan, s.A. de C.V., Honduras EUR 99,20/0,80 Nordex Windpark Beteiligung GmbH/
Nordex Energy B.V
Vindkraftpark Aurvandil AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –2.716,90 8.077,67 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Brynhild AB, Uppsala, Schweden EUR 100,00 –6.226,29 7.933,99 Nordex Sverige AB
Vindkraftpark Dieser AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –541,64 2.730,83 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Embla AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –541,64 2.730,83 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Vindkraftpark Freja AB, Uppsala/Schweden EUR 100,00 –541,64 2.730,83 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
Assoziierte Unternehmen
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Beebe Renewable Energy 2, LLC, Delaware/USA EUR 50,00 0,00 0,00 Nordex USA Inc.
C&C Wind Sp. z o.o., Natolin/Polen3 EUR 40,00 2.188.003,18 8.780.244,66 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
GN Renewable Investments S.àr.l., Luxemburg/Luxemburg3 EUR 30,00 6.437.244,32 7.033.437,12 Nordex Windpark Beteiligung GmbH
KNK Wind GmbH, Frankfurt am Main3 EUR 38,89 –1.096.120,87 1.559.653,10 Nordex Offshore GmbH
Way Wind LLC, Nebraska/USA EUR 36,15 0,00 0,00 Way Wind, LLC, Delaware/USA
Sonstige Anteile (nicht konsolidiert)
(Werte gemäß statutarischen Abschlüssen bzw. nach einheitlichen Konzerngrundsätzen aufgestellten Abschlüssen)
Eoliennes de la Vallée S.A.S., Amiens/ Frankreich EUR 50,00 –2.569,00 4.882,00 Nordex France S.A.S.
K/S Whitewater Wind Power Invest I, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest I ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 33,33 20.559,56 –203.959,22 Nordex Energy GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest VII, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest VII ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 11,11 –28.617,86 –229.959,88 Nordex Energy GmbH
K/S Whitewater Wind Power Invest VIII, Fredensborg/Dänemark,
Komplementarselskabet Whitewater Invest VIII ApS, Helsinge/Dänemark2
EUR 11,11 49.250,06 –210.839,66 Nordex Energy GmbH
Vent d'est S.àr.l., Paris/Frankreich3 EUR 50,00 –1.081,10 –6.204,71 Nordex France S.A.S.
Vent Local S.A.S., Vienne/Frankreich2 EUR 9,00 –36.042,00 61.557,00 Nordex France S.A.S.

1Gewinnabführungsvertrag; Jahresergebnis und Eigenkapital nach Ergebnisabführung bzw. Ergebnisübernahme nach landesrechtlichen Vorschriften 2Abschluss zum 31.12.2014

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Nordex SE, Rostock, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsiahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht überwiegend auf

der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Hamburg, den 18. März 2016

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Claus Brandt Wirtschaftsprüfer

Dr. Thomas Ull Wirtschaftsprüfer

19 GLOSSAR

"Built-to-Print"-Partner Auftragshersteller,
die
auf
Grundlage
der
von
Kunden
bereitgestellten Spezifikationen produzieren.
Acciona Acciona bezeichnet die Acciona S.A. (Sociedad Anónima) in
Madrid, Spanien.
Aktienkomponente Die Aktienkomponente bezeichnet die 16,1 Millionen Neuen
Nordex-Aktien.
AWP AWP-Gruppe bezeichnet die AWP
S.
L. zusammen mit ihren
AWP-Tochterunternehmen.
AWP S.
L.
AWP
ist
die
Abkürzung
für
die
Corporatión
Acciona
Windpower S. L. mit Sitz in Navarra, Spanien.
AWP-Erwerb Der AWP-Erwerb bezeichnet den Erwerb des in der AWP
S.
L.
zusammengefasste
Windkraftgeschäfts
von
Acciona
durch
Nordex.
AWP-Gruppe AWP-Gruppe bezeichnet die AWP
S.
L. zusammen mit ihren
AWP-Tochterunternehmen.
AWP-Tochterunternehmen Die AWP-Tochterunternehmen sind die 16 Gesellschaften, an
denen die AWP S. L. direkt oder indirekt beteiligt ist.
BaFin BaFin
bezeichnet
die
Bundesanstalt
für
Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland.
Bankhaus Neelmeyer Gemeint ist die Bankhaus Neelmeyer AG in Bremen.
Barkomponente Die Barkomponente ist die einmalige Barzahlung von EUR 366
Mio., abzüglich der Netto-Finanzschulden der AWP zum
31. Dezember 2015.
BCA BCA ist die Abkürzung für den zwischen der Nordex SE und
Acciona am 4. Oktober 2015 abgeschlossenen Anteilskauf- und
Unternehmenszusammenschlussvertrags (Share Purchase und
Business Combination Agreement).
Berichtswährung Berichtswährung
ist
die
Währung,
die
dem
Jahres-
und
Konzernabschluss für die Zwecke der Rechnungslegung der
Nordex-Gruppe zugrunde gelegt werden.
BIP BIP ist die Abkürzung für das Bruttoinlandsprodukt. Das
Bruttoinlandsprodukt bezeichnet den Wert aller Güter und
Dienstleistungen, die in einem bestimmten Zeitraum innerhalb
eines Landes (oder einer Region oder Stadt usw.) hergestellt
werden.
BNEF BNEF ist die Abkürzung des Wirtschaftsinformationsdienstes
Bloomberg New Energy Finance.
CEO CEO ist die Abkürzung für Chief Executive Officer.
CFO CEO ist die Abkürzung für Chief Financial Officer.
Chief Executive Officer Chief Executive Officer steht für den Vorstandsvorsitzenden.
Chief Financial Officer Chief Financial Officer steht für den Finanzvorstand.
Chief Operating Officer Chief Operating Officer
steht für den Vorstand für das operative
Geschäft.
Chief Sales Officer Chief Sales Officer steht für Vertriebsvorstand.
COO COO
ist die Abkürzung für Chief Operating
Officer.
Cost of Energy Cost of Energy steht für die Kosten pro erzeugter Kilowattsunde
der generierten Energie.
CSO CSO ist die Abkürzung für Chief Sales Officer.
Delisting Delisting bezeichnet den Widerruf der Börsenzulassung der
Aktien eines Unternehmens
Deutschland Mit Deutschland ist die Bundesrepublik Deutschland gemeint.
EBIT EBIT bezeichnet das Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
EBITDA EBITDA
bezeichnet
das
Ergebnis
vor
Zinsen,
Steuern,
Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände.
EEG EEG ist die Abkürzung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz in
der Fassung vom 21. Juli 2014.
EMEA Bezeichnet die zum Zwecke der Segmentierung
in die Regionen
definierte Region EMEA bestehend aus Europa, Naher Osten
und Afrika.
Emissionsbank Die Emissionsbank ist das Bankhaus Neelmeyer.
Entsprechenserklärung Eine Entsprechenserklärung ist eine Erklärung gemäß §
161
AktG, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde
und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden
oder werden und warum nicht.
ESMA-Aktualisierung Die ESMA-Aktualisierung ist die Aktualisierung der CESR
Empfehlungen vom 20. März 2013, ESMA/2013/319.
EU-Leerverkaufsverordnung Die EU-Leerverkaufsverordnung bezeichnet die Verordnung
(EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte
von Credit Default Swaps.
Euro und
EUR
Euro
und
EUR
bezeichnen
die
von
bestimmten
Teilnehmerstaaten
der
Europäischen
Union
eingeführte
europäische Einheitswährung.
EWEA EWEA ist die European Wind Energy Association.
EWR EWR ist die Abkürzung für die Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes.
Fokusmärkte Die Fokusmärkte von Nordex umfassen die Länder Ägypten,
Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich,
Irland,
Italien,
Kanada,
Litauen,
Niederlande,
Norwegen,
Pakistan, Polen, die Republik der Philippinen, Schweden,
Südafrika, Thailand, Türkei, UK, Uruguay und die USA sowie
künftig durch die Übernahme von AWP auch Brasilien, Indien
und Mexiko.
Gesellschaft Die Gesellschaft bezeichnet die Nordex SE.
Green Schuldscheindarlehen Ein Schuldschein in Höhe von EUR 550 Mio., der nach den
Standards der Climate Bond Initiative (CBI) als nachhaltiges
Investment zertifiziert und im März 2016 bei nationalen und
internationalen Investoren platziert wurde.
Gruppe Gruppe
bezeichnet
die
Nordex
SE
und
ihre
Tochterunternehmen.
Handelsregister Rostock Das Handelsregister Rostock bezeichnet das Handelsregister des
Amtsgerichts Rostock.
Hauptaktionär Hauptaktionär ist gem. §
327a
Abs.
1 Satz
1 AktG, wem 95%
des Grundkapitals gehören.
HGB HGB ist die Abkürzung für das Deutsche Handelsgesetzbuch.
HV HV
ist die Abkürzung für Hauptversammlung
IEC1 Bezeichnet die Windklasse "Starkwindgebiete".
IEC2 Bezeichnet die Windklasse "Mittelwindgebiete".
IEC3 Bezeichnet die Windklasse "Schwachwindgebiete".
IFRS IFRS
ist
die
Abkürzung
für
Internationale
Rechnungslegungsvorschriften.
Inneo Brasilien Bezeichnet
Inneo
Torres
Do
Brasil
Participaçones,
S.A.,
Brasilien
Inneo Torres Bezeichnet die Inneo Torres S.
L., Spanien
Kodex Der Kodex ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 5. Mai 2015.
Kontamination Eine
Kontamination
sind
Altlasten
und
schädliche
Bodenveränderungen.
Konzern Der
Konzern
bezeichnet
die
Nordex
SE
mit
ihren
Tochtergesellschaften.
kWh kWh ist die Abkürzung Kilowattstunde.
Local Content Local
Content
bezeichnet
den
in
vielen
neuen
Märkten
notwendige Nachweis lokaler Wertschöpfung.
Lock-Up Vereinbarung Lock-Up
Vereinbarung
ist
eine
Vereinbarung
über
die
schuldrechtliche Beschränkung der Übertragung der Neuen
Aktien oder bestehender Aktien.
MTO MTO ist die Abkürzung für
das gemeinsame Merger &
Transition Office.
Nacelle Nacelle
bezeichnet
das
Maschinenhaus
(auch
"Gondel"
genannt) einer Windkraftanlage.
Neuen Aktien Die neuen Aktien sind die 16.100.000 auf den Inhaber lautenden
Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Aktie und mit voller
Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2016.
Nordex Nordex steht für die Nordex SE und ihre Tochterunternehmen.
Nordex AG Nordex AG bezeichnet die Nordex Aktiengesellschaft.
Nordex SE Nordex SE bezeichnet die Nordex SE, Rostock, Deutschland.
Nordex-Gruppe Nordex-Gruppe
bezeichnet
die
Nordex
SE
und
ihre
Tochterunternehmen.
OEM OEM
ist
die
Abkürzung
für
den
größten
Erstausrüster
(sogenannte Original Equipment Manufacturer).
OPEC OPEC
ist
die
Abkürzung
für
die
Organisation
erdölexportierender Länder.
Power Curve Power Curve steht für die elektrische Leistung der Windturbine
bei bestimmten Windgeschwindigkeiten.
Pro-Forma-Finanzinformationen Pro-Forma-Finanzinformationen
bezeichnet
die
für
diesen
Prospekt erstellten Pro-Forma-Finanzinformationen, bestehend
aus einer Pro-Forma-Bilanz zum 31. Dezember 2015, einer Pro
Forma-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1.
Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und den Pro-Forma
Erläuterungen.
Prospekt Prospekt
meint
den
vorliegenden
Wertpapierprospekt
der
Nordex SE.
Punkte Punkte sind die Zusammenfassungen aus geforderten Angaben.
PwC PwC ist die Abkürzung für die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Satzung Mit der Satzung ist die Satzung der Gesellschaft gemeint.
SE SE ist die Abkürzung für die Europäische Gesellschaft (Societas
Europaea).
Serienschäden Serienschäden bezeichnen Mängel, die allen in einer Serie
gefertigten Komponenten anhaften.
SE-Verordnung Mit der SE-Verordnung ist die Verordnung (EG) 2157/2001 des
Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) gemeint.
Soll-Bestimmungen Soll-Bestimmungen sind die Empfehlungen des Kodex.
Sollte-Bestimmungen Sollte-Bestimmungen sind die Anregungen des Kodex.
Streubesitzbeteiligung Eine Streubesitzbeteiligung liegt vor, wenn die Gesellschaft zu
Beginn des Kalenderjahres unmittelbar zu weniger als 10% am
Grund- oder Stammkapital dieser Kapitalgesellschaft beteiligt
ist.
Taifun AG Taifun AG ist die Taifun Aktiengesellschaft.
Trademark and Domain License
Agreement
Trademark and Domain License Agreement bezeichnet die
zwischen
Acciona
und
der
AWP S. L
geschlossene
Nutzungsvereinbarung über bestimmte Marken und Domain
Namen der Acciona durch AWP.
TSA Das TSA bezeichnet den zwischen Acciona und der AWP S.
L.
am 30. März 2016 abgeschlossenen Übergangsvertrag (ein
sogenannte
Transitional
Service
Agreement)
hinsichtlich
verschiedener Dienstleistungen.
UK UK ist die Abkürzung für das Vereinigte Königreich von
Großbritannien und Nordirland.
USA USA bezeichnet die Vereinigten Staaten von Amerika.

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Verfügbarkeitsgarantie Die
Verfügbarkeitsgarantie
ist
die
Garantie
für
die
Verfügbarkeit
der
Windturbine
zu
den
Zeitpunkten,
die
aufgrund
der
Spezifikationen
der
Windturbine
und
den
Umweltbedingungen den Betrieb der Windturbine erlauben.
Vollzug Bezeichnet das Wirksamwerden des AWP-Erwerbs.
Vollzugsdatum Das Vollzugsdatum bezeichnet das Datum des Vollzugs.
WpHG WpHG ist die Abkürzung für das Wertpapierhandelsgesetz.
WpPG WpPG ist die Abkürzung für das Wertpapierprospektgesetz.
WpÜG WpÜG ist die Abkürzung für das Wertpapiererwerbs-
und
Übernahmegesetz.

20 ANGABEN ÜBER DEN JÜNGSTEN GESCHÄFTSGANG UND DIE GESCHÄFTSAUSSICHTEN

20.1 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang

Am 1. April 2016 wurde der Zusammenschluss mit der AWP-Gruppe rechtlich vollzogen. Am 3. April 2016 wurden sodann die Herren José Luis Blanco (Chief Operating Officer) und Patxi Landa (Chief Sales Officer) vom Aufsichtsrat als neue Vorstandsmitglieder bestellt. Am 5. April 2016 erfolgte die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung der Nordex SE in das Handelsregister. Damit wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft aus dem Genehmigten Kapital in Höhe von 16,1 Millionen neuer Aktien wirksam, so dass das Grundkapital der Nordex SE nunmehr EUR 96.982.447,00, eingeteilt in 96.982.447 Aktien (Stückaktien), beträgt. Die 16,1 Millionen neuen Aktien wurden gemäß dem am 1. April 2016 geschlossenen Einbringungs- und Übertragungsvertrags an die Acciona S.A. gegen die Einbringung der AWP-Gruppe ausgegeben. Darüber hinaus wurde die Barkomponente der AWP-Transaktion in Höhe von EUR 366,4 Mio. abzüglich der zum Stichtag 31. Dezember 2015 bestehenden konsolidierten Netto-Finanzverbindlichkeiten der AWP fällig (siehe ausführlich dazu den Abschnitt 9 "Beschreibung der Übernahme der Corporación Acciona Windpower S. L."). Zur Refinanzierung hat die Nordex-Gruppe einen "Green Schuldschein" in Höhe von EUR 550 Mio. aufgelegt und im März 2016 bei nationalen und internationalen Investoren platziert (siehe ausführlich dazu den Abschnitt 10.11.1.4 "Überblick über die Geschäftstätigkeit–Wesentliche Verträge der Gesellschaft–Finanzierungsverträge–Green Schuldscheindarlehen").

Zudem wurde am 12. April 2016 eine Unternehmensanleihe in Höhe von EUR 150 Mio. zurückgezahlt, die die Gesellschaft im April 2011 begeben hatte (siehe dazu die ausführliche Darstellung im Abschnitt 10.11.1.1 "Überblick über die Geschäftstätigkeit–Wesentliche Verträge der Gesellschaft–Finanzierungsverträge–Unternehmensanleihe").

Im ersten Quartal 2016 erzielte die Nordex-Gruppe einen Umsatz in Höhe von EUR 637,0 Mio., was einem Anstieg von 28,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal entspricht (1. Quartal 2015: EUR 496,5 Mio.). AWP, seit dem 1. April 2016 Teil der Nordex-Gruppe, ist in den Zahlen zum ersten Quartal noch nicht berücksichtigt. Das Neugeschäft entwickelte sich im ersten Quartal 2016 erwartungsgemäß. Beim Neugeschäft hat die Nordex-Gruppe im ersten Quartal 2016 fest finanzierte Aufträge in Höhe von EUR 541,0 Mio. erhalten (1. Quartal 2015: EUR 644,1 Mio.). Der Rückgang um 16 % begründet sich darin, dass im vergleichbaren Vorjahreszeitraum ein südafrikanisches Großprojekt unterzeichnet worden war, bereinigt um dieses Projekt "Gibson Bay" gab es einen Zuwachs um knapp 9 %. Zum 31. März 2016 lag der fest finanzierte Auftragsbestand im Turbinengeschäft bei EUR 1.638,0 Mio. (31. März 2015: EUR 1.656,9 Mio.) und damit auf dem Niveau des Vorjahres.

Die Produktionsleistung im Bereich Turbinenmontage lag im ersten Quartal 2016 mit 573,9 MW um gut 24 % über dem Vorjahreszeitraum (1. Quartal 2015: 462,1 MW). Auch in der Rotorblattfertigung verzeichnete Nordex mit 141 % einen Anstieg von 66 Einheiten auf 159 Rotorblätter. Bei den Installationen hat Nordex in neun Windmärkten neue Kapazitäten im Volumen von 490,5 MW installiert. Dies entspricht einem Zuwachs um über 100 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum, als 240,2 MW in neun Ländern installiert wurden. Hauptmärkte waren Deutschland mit 147 MW, Pakistan mit 95 MW und Frankreich mit 72 MW.

20.2 Ausblick

Im Hinblick auf den internationalen Absatz von Windturbinen sehen Marktanalysten für das laufende Jahr 2016 einem weiteren Anstieg des globalen Installationsvolumens (ohne China) voraus. Ausgehend vom Netzanschluss aus dem Jahr 2015 in Höhe von 29,8 GW Onshore-Erzeugungskapazitäten, rechnet das dänische Beratungsunternehmen MAKE Consulting kurzfristig mit neu an das Stromnetz angeschlossenen Onshore-Kapazitäten in Höhe von 31,9 GW (jeweils ohne China). Bis 2018 wird ein globales Wachstum (ohne China) von gut 6 % prognostiziert. Regional erwartet MAKE Consulting überdurchschnittliche Zuwächse in den Wachstumsmärkten Afrikas sowie Mittel- und Südamerikas, die Nordex künftig im Verbund mit AWP verstärkt bearbeiten wird.

Die Umsatzerwartungen des Managements für das Geschäftsjahr 2016 für die Nordex-Gruppe inklusive neun Monate der AWP-Aktivitäten liegen leicht oberhalb der kombinierten Zahlen von Nordex und AWP für 2015. Mittelfristig hat Nordex das strategische Ziel, den Umsatz bis zum Jahr 2018 auf EUR 4,2 Mrd. bis EUR 4,5 Mrd. zu steigern. Die Erwartung beruht zum einen auf den Einschätzungen im Hinblick auf das nach Vollzug des Zusammenschlusses anteilig hinzukommende Umsatzvolumen der AWP und zum anderen auf der Voraussicht weiter steigender Produktions- und Errichtungszahlen. Ferner soll das stetig wachsende Servicegeschäft, basierend auf hohen Installationszahlen und einer weiter steigenden Vertragserneuerungsrate, zum Umsatzanstieg beitragen.

Bei den Neuaufträgen im Turbinengeschäft rechnet Nordex mit einem Volumen neuer Aufträge, das leicht oberhalb der kombinierten Zahlen von Nordex und AWP für 2015 liegt. Der Vorstand erwartet einen weiteren Auftragseingang aus den etablierten Märkten Deutschland, Südafrika und den USA; zusätzliche Impulse sollen durch den Vertrieb der AWP, insbesondere aus Mexiko und Indien, kommen. In Bezug auf die Profitabilität erwartet der Vorstand für das laufende Geschäftsjahr Fortschritte. Neben den laufenden strategischen Maßnahmen zu den Themenfeldern operationelle Exzellenz, projektorientierte Organisation und Qualitätsmanagement sollen sich das Servicegeschäft und die eigene Projektentwicklung, insbesondere im Fokusmarkt Frankreich, positiv auf das Ergebnis auswirken. Der Vorstand strebt daher für 2016 eine leichte Verbesserung der im Berichtsjahr 2015 erzielten EBITDA-Marge an (Nordex stand-alone 2015: 7,5 %), die sich ebenfalls schrittweise in Richtung des kommunizierten Mittelfristziels (EBITDA-Marge 2018: über 10 %) entwickeln sollte. Die angestrebte mittelfristige Margenverbesserung soll ferner durch das Synergiepotential aufgrund der Zusammenführung der Geschäftsbetriebe der AWP und der Nordex-Gruppe unterstützt werden. Die Gesellschaft strebt an, bis zum Jahr 2019 Synergien in Höhe von EUR 95 Mio. zu erzielen, wovon ca. 60 % bereits im Jahr 2018 erreicht werden sollen. Bis zum Jahr 2019 wird mit Zusammenführungskosten von in Summe EUR 20 Mio. bis EUR 25 Mio. gerechnet, wobei der Großteil der Kosten in den Anfangsjahren der Zusammenführung entstehen wird.

Des Weiteren hat sich Nordex das Ziel gesetzt, die Stromgestehungskosten bis 2018 im Vergleich zum Jahr 2015 um mindestens 18 % zu senken. Hierfür werden auch in den kommenden Jahren weitere Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung notwendig sein. Auch die weiteren F&E-Maßnahmen des Bereichs Engineering zielen auf Optimierungen des aktuellen Anlagenportfolios ab und implizieren entsprechende aktivierte Eigenleistungen. Ferner werden im Jahr 2016 die Entwicklungsaktivitäten mit denen der AWP zusammengeführt. Dementsprechend rechnet der Vorstand mit einem leicht steigenden Investitionsvolumen vornehmlich für Entwicklungsmaßnahmen und Produktionsmittel.

21 UNTERSCHRIFTEN

Hamburg, 12. Mai 2016

Nordex SE

gez. Lars Bondo Krogsgaard (Vorstandsvorsitzender)

gez. Bernhard Schäferbarthold (Mitglied des Vorstands)

Bankhaus Neelmeyer AG

gez. Dr. Thorsten Hoppe gez. Jens Pankowsky