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NeXR Technologies SE Annual Report 2018

Jul 25, 2019

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2018

Bericht des Geschäftsführenden Direktors

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Mitarbeiter und Geschäftspartner,

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Staramba SE ihr Geschäftsmodell kontinuierlich weiterentwickelt und den wandelnden Erfordernissen des noch jungen Virtual Reality (VR) Marktes angepasst. Mit der Fokussierung auf die beiden Geschäftsbereiche 3D-Scannersysteme und digitale VR-Erlebniswelten wurde der Marktauftritt der Gesellschaft nochmals geschärft. Durch die erfolgreiche Platzierung des ersten Initial Token Offerings (ITO) einer börsennotierten Gesellschaft in Deutschland hat die Staramba SE nicht nur ihre interne Leistungsfähigkeit bewiesen sondern auch die eigene Marktpräsenz aufgrund der positiven Resonanz von privaten und institutionellen Investoren sowie von Kunden erheblich verbessert. Langfristig hat die Gesellschaft mit dem Staramba.Token ein innovatives Zahlungsmittel für den Einsatz in der Staramba VR-Erlebniswelt MATERIA.ONE erschaffen.

Das Unternehmen geht davon aus, dass zukünftig lebensechte Avatare in personalisierten Videospielen und in Social-Media-Kanälen eingesetzt werden und positioniert sich mit seinem Scanner-Know-how als Portal in die digitale Welt. Ferner beabsichtigt das Unternehmen zukünftig mit den im 3D-Scanverfahren erhobenen und entpersonalisierten Massendaten an Drittverwender, wie zum Beispiel die Automobil-, Bekleidungs-, Fitness-/Gesundheits- und Konsumgüterindustrie heranzutreten.

Das Unternehmen geht zudem davon aus, dass zukünftig endverbraucherorientierte Unternehmen, Prominente & Stars eine eigene digitale VR-Erlebniswelt besitzen werden, um neben der eigenen Website, dem Online-Shop und den Social-Media-Kanälen auch im virtuellen Raum mit Kunden und Fans in Kontakt zu treten. Hier ist Staramba als Agenturdienstleister und Multiplikator mit der weiter zu entwickelnden eigenen VR-Erlebniswelt MATERIA.ONE gut positioniert.

Das Marktumfeld für VR-Produkte und Dienstleistungen hat sich aufgrund der angestiegenen Verbreitung von benutzerfreundlichen VR-Brillen wie Oculus Go/Quest sowie dem verbesserten Angebot von VR-Spielen auf Streaming-Portalen wie Steam erheblich verbessert. In 2018 sind bereits über 5 Mio. VR-Devices weltweit verkauft worden und für 2019 gehen die Marktschätzungen von über 7 Mio. Stück aus. Insgesamt erkennt die Gesellschaft hier also eine gute Marktentwicklung für zukünftige Staramba Produkte, weil der Markt an VR-Benutzern wächst und die Geräte hochqualitativer werden.

Die zu berichtenden Finanzkennzahlen spiegeln das Marktpotential leider noch nicht wider, weil die Gesellschaft im Berichtsjahr erhebliche Management- und Personalressourcen in den Aufbau der operativen Leistungsfähigkeit gebunden hatte. Im Zuge der Aufstellung des

Jahresabschlusses 2018 entschied sich die Gesellschaft nach intensiven Beratungen mit dem Wirtschaftsprüfer und externen Experten zu einer handelsrechtlichen Neueinschätzung der erzielten Einzahlungen aus Token-Verkäufen, die im Berichtsjahr nunmehr nicht als Umsatzerlöse, sondern als erhaltene Anzahlungen bilanziert werden.

Für das Geschäftsjahr 2018 hat das Unternehmen daher Umsätze in Höhe von TEUR 326 (2017: TEUR 12.049) und einen operativen Verlust (EBITDA) von TEUR 11.054 (2017: TEUR - 820) erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag liegt bei TEUR 22.026 (2017: TEUR 43.776) und ist im Wesentlichen auf die außerplanmäßige Wertberichtigung (TEUR -14.448) des in 2016 entstandenen Firmenwertes sowie auf die handelsrechtliche Neueinschätzung der Token-Einzahlungen (TEUR 6.634) zurückzuführen. Somit hat das Unternehmen die eigenen Umsatzund Ertragsziele erheblich verfehlt und musste aufgrund der negativen Eigenkapitalsituation den Verlust der Hälfte des Eigenkapitals melden.

Der Verwaltungsrat hat jedoch bereits Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals geprüft und eine substanzielle Kapitalerhöhung zur Beschlussfassung auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Juli 2019 angekündigt.

Wir danken unseren Mitarbeitern für ihren Einsatz, ihr Engagement und ihre Kreativität. Ebenso schätzen wir das Vertrauen unserer Geschäftspartner und Aktionäre und wir würden uns freuen, wenn Sie uns weiterhin auf unserem Weg begleiten.

Berlin, im Juli 2019

Christian Daudert Geschäftsführender Direktor

Staramba SE

Bericht des Verwaltungsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2018 nahm der Verwaltungsrat seine ihm nach Gesetz, Geschäftsordnung und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt und vollumfänglich wahr. Er leitete die Gesellschaft, bestimmte die Grundlinien der Geschäftstätigkeit und überwachte die Arbeit der Geschäftsführenden Direktoren fortlaufend und begleitete sie beratend. Dazu fand ein reger Austausch zwischen dem Verwaltungsrat und den Geschäftsführenden Direktoren sowohl in mündlicher als auch schriftlicher Form statt. Dabei ging es vordringlich um die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf die beiden Geschäftsbereiche 3D-Scannersysteme und digitale VR-Erlebniswelten sowie um die Platzierung der Staramba.Token im Rahmen eines Initial Token Offerings (ITO). Ferner wurde über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die zugrundeliegende integrierte Unternehmensplanung beraten. Die Geschäftsführenden Direktoren sind ihren Informationspflichten jederzeit in vollem Umfang nachgekommen.

Der Verwaltungsrat wurde über sämtliche Vorgänge von besonderer Bedeutung rechtzeitig ins Bild gesetzt. Zustimmungspflichtige Geschäfte wurden dem Verwaltungsrat von den Geschäftsführenden Direktoren ordnungsgemäß und frühzeitig vorgelegt. Der Verwaltungsrat hat sämtliche Berichte und Unterlagen eingehend geprüft. Sämtliche zustimmungspflichtige Geschäfte wurden positiv beschieden.

Zusammensetzung der Geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats

Im Berichtszeitraum bestand der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern: Christian Daudert (Vorsitzender), Prof. Dr. Klemens Skibicki (stv. Vorsitzender), Rolf Elgeti, Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und Marc Kneifel. Auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017, welche am 13. Februar 2019 stattfand, wurden mit Herrn Achim Betz und Herrn Axel von Starck zwei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt. Diese ersetzten die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Frau Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und Herrn Marc Kneifel, die mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung ihre Ämter als Mitglieder des Verwaltungsrats niedergelegt haben.

Der Verwaltungsrat besteht somit zum Veröffentlichungszeitpunkt aus den folgenden fünf Mitgliedern: Rolf Elgeti (Vorsitzender), Axel von Starck, Christian Daudert, Achim Betz (stv. Vorsitzender, Prüfungsauschussvorsitzender) und Prof. Dr. Klemens Skibicki. Seit der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 besteht ein Prüfungsausschuss unter der Leitung von Herrn Achim Betz.

Die Geschäftsführenden Direktoren im Berichtszeitraum waren Christian Daudert und Frederic Cremer. In seiner Sitzung am 27. April 2018 hat der Verwaltungsrat der Staramba SE die Anstellung von Herrn Frederic Cremer aufgehoben.

Sitzungen des Verwaltungsrats

Im Geschäftsjahr 2018 kam der Verwaltungsrat insgesamt zu sechs Sitzungen zusammen, an denen die Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsführenden Direktoren in beschlussfähiger Anzahl teilnahmen. Im Jahr 2019 fanden bis zur bilanzfeststellenden Sitzung für den Jahresabschluss 2018 am 22. Juli 2019 weitere vier Sitzungen des Verwaltungsrats statt Die Beratungen des Verwaltungsrats fanden im Geschäftsjahr 2018 und im laufenden Jahr 2019 ausschließlich im Gesamtgremium statt.

Schwerpunkte der Beratungen im Verwaltungsrat

Gegenstand regelmäßiger Beratungen waren in 2018 die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis und Beschäftigung der Staramba SE, die Finanzlage, die strategischen Perspektiven sowie die Weiterentwicklung des Unternehmens, insbesondere die Ausrichtung des Geschäftsmodells auf die beiden Geschäftsbereiche 3D-Scannersysteme und digitale VR-Erlebniswelten sowie die Platzierung der Staramba.Token im Rahmen eines Initial Token Offerings (ITO).

Ferner beriet der Verwaltungsrat über den geänderten Jahresabschluss und den geänderten Lagebericht zum Geschäftsjahr 2017, über den die Gesellschaft am 30. November 2018 einen Versagungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhalten hat. Der Verwaltungsrat hat den geänderten Jahresabschluss und den geänderten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 am 30. November 2018 gebilligt und gemäß § 47 Abs. 5 SE-AG festgestellt.

Die Geschäftsführenden Direktoren unterrichteten den Verwaltungsrat regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage des Unternehmens. Der Verwaltungsrat hat sich eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und mit der operativen und strategischen Entwicklung befasst und über die Weiterentwicklung des Unternehmens beraten.

Hierbei wurden neben der gesetzlichen Regelberichterstattung insbesondere folgende Schwerpunktthemen vom Verwaltungsrat intensiv erörtert und geprüft:

  • Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2017
  • Vorbereitung der Hauptversammlung in 2018/2019
  • Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2018
  • Jahresabschluss und dessen Prüfung für das Geschäftsjahr 2018
  • Going Concern und Fortführungsprognose sowie Sicherstellung der Liquidität

  • Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch die DPR e.V.
  • Geschäftsentwicklung in den Bereichen 3D-Scannersysteme und digitale VR-Erlebniswelten
  • Bilanzierung von Token-Erlösen
  • Deutscher Corporate Governance Kodex, Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG und Erklärung zur Unternehmensführung

Jahresabschlussprüfung

Die von der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 zum Prüfer des Abschlusses des Geschäftsjahres 2018 gewählte und sodann vom Verwaltungsrat beauftragte RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Frankfurt am Main) hat die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 beendet und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Abschlussunterlagen, der Prüfungsbericht sowie die Prüfungsschwerpunkte wurden auf der Verwaltungsratssitzung am 22. Juli 2019 mit dem Abschlussprüfer ausführlich diskutiert.

Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalveränderungsrechnung – und der Lagebericht zum 31. Dezember 2018 wurden somit vollständig nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) zum 22. Juli 2019 final aufgestellt und durch die RSM geprüft. Im Übrigen verweist der Verwaltungsrat auf die Vorschriften gemäß IDW HFA RS 6.

Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand dem Verwaltungsrat für Fragen und ergänzende Auskünfte zur Verfügung.

Nach eigener Prüfung und Diskussion hat der Verwaltungsrat mit dem Abschlussprüfer nochmals die handelsrechtlichen Neueinschätzung über die erzielten Einzahlungen aus Token-Verkäufen von EUR 6,6 Mio., die im Berichtsjahr nunmehr nicht als Umsatzerlöse, sondern als erhaltene Anzahlungen bilanziert werden, erörtert. Ferner wurde die Einschätzung zum Wertansatz des Firmenwertes erörtert, der mit einer außerplanmäßigen Abschreibung von EUR 14 Mio. auf nunmehr EUR 10 Mio. erneut erheblich verringert wurde. Darüber hinaus wurde mit dem Abschlussprüfer die Situation des resultierenden negativen bilanziellen Eigenkapitals zum 31. Dezember 2018 und die Konsequenzen einer bilanziellen Überschuldung diskutiert. Der Verwaltungsrat hat bereits vor der Bilanzverwaltungsratssitzung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals bekannt gegeben und zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Juli 2019 eingeladen, auf der u.a. eigenkapitalstärkende Maßnahmen beschlossen werden sollen.

Schlussendlich hat der Verwaltungsrat nach intensiver Erörterung die Prüfungsergebnisse der RSM zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss sowie den Lagebericht 2018 gebilligt und festgestellt. Demnach ergibt sich für das Geschäftsjahr 2018 ein Jahresfehlbetrag von EUR

22 Mio. und der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt EUR 7 Mio. Der Jahresabschluss der Staramba SE ist damit gemäß § 47 Abs. 5 SE-AG festgestellt.

Corporate Governance

Der Verwaltungsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Entwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend beobachtet. Im April 2018 wurde eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie einen ausführlichen Bericht zur Höhe und Struktur der Vergütung der Geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung bzw. im Vergütungsbericht. Der geänderte Jahresabschluss 2017 steht ebenfalls auf unserer Website zur Verfügung.

Im Berichtszeitraum traten bei den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern und den Geschäftsführenden Direktoren keine Interessenkonflikte auf, die dem Verwaltungsrat gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist.

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr persönliches Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit im zurückliegenden Geschäftsjahr.

Berlin, im Juli 2019

Rolf Elgeti Vorsitzender des Verwaltungsrates Staramba SE

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

10
Vorbemerkung
10
A.
Grundlagen des Unternehmens
10
Wesentliche Veränderungen in der Struktur des Unternehmens
10
Geschäftsmodell
10
B.
Unternehmenssteuerung
12
Organe

12
Steuerungssystem

12
C.
Wirtschaftsbericht
13
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
13
Darstellung der Lage der Gesellschaft
14
Gesamtaussage des Geschäftsführenden Direktors

14
Vermögenslage

15
Finanzlage

15
Ertragslage

16
D.
Vergütungsbericht
18
E.
Erklärung
zur Unternehmensführung/Corporate Governance

19
Chancen-
und Risikobericht

22
Ausblick
30
F.
Ergänzende Pflichtangaben nach § 289a HGB

31
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
38
Bilanz zum 31. Dezember 2018

39
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

41
Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2018

42
Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2018

43
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

44
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

77

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Vorbemerkung

Die Deutsche Prüfungsstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) hat im Dezember 2018 eine Überprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 angekündigt. Die Prüfungshandlungen wurden im Februar 2019 aufgenommen und dauern zum Berichtsstichtag noch an.

Das Unternehmen hat nach Rücksprache mit dem Abschlussprüfer bestimmte Geschäftsvorfälle und Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Token (Staramba.Token) neu bewertet. Aufgrund der erforderlichen, eingeleiteten und umgesetzten Maßnahmen haben sich die Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 verzögert.

Der vom Geschäftsführenden Direktor aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Staramba SE (SSE) berücksichtigen alle nach dem Ende des Geschäftsjahres 2018 eingetretenen Umstände.

Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung erheblich abweichen.

A. Grundlagen des Unternehmens

Wesentliche Veränderungen in der Struktur des Unternehmens

Das Berichtsjahr und die Vorjahre sind nur begrenzt miteinander vergleichbar. Das Unternehmen hat nach wie vor den Charakter eines Technologie-Start-ups und durchlebt verschiedene, dynamische Entwicklungsstufen. Das Geschäftsjahr 2016 war noch durch gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, Anteilskäufe und -verkäufe sowie durch eine Verschmelzung geprägt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde die operative Geschäftstätigkeit im Hard- und Softwarebereich aufgenommen und der Grundstein für die weitere Unternehmensentwicklung gelegt.

Im Berichtsjahr hat das Unternehmen das Geschäftsmodell weiter geschärft und die Finanzierung des Geschäftsbetriebs durch den Verkauf der eigenen Kryptowährung Staramba.Token und durch Vereinbarungen mit Gesellschaftern sowie Dritten sichergestellt.

Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell der Staramba SE wird kontinuierlich weiterentwickelt und den wandelnden Erfordernissen des noch relativ jungen Virtual Reality (VR) Marktes angepasst. Staramba ist derzeit in den beiden Geschäftsbereichen 3D-Scannersysteme und VR-

Erlebniswelten aktiv, die zukünftig durch die Einbindung der Kryptowährung Staramba.Token ergänzt werden.

Das Unternehmen entwickelt und produziert komplexe 3D-Fotogrammetrie-Scannersysteme, die sowohl für professionelle Studio-Zwecke (z.B. Videospieleanbieter, Filmstudios) als auch für Endverbraucheranwendungen (z.B. 3D-Figurendruck, soziale Netzwerke, Gesundheitsprogramme, E-Learning) verwendet werden können. Mit Hilfe der von Staramba selbst entwickelten Hard- und Softwarelösungen lassen sich nahezu auf Knopfdruck fotorealistische, digitale Avatare erstellen. Das Unternehmen geht davon aus, dass zukünftig lebensechte Avatare in personalisierten Videospielen und in Social-Media-Kanälen eingesetzt werden und positioniert sich mit seinem Scanner-Know-how als Portal in die digitale Welt. Ferner beabsichtigt das Unternehmen zukünftig mit den im 3D-Scanverfahren erhobenen und entpersonalisierten Massendaten an Drittverwender, wie zum Beispiel die Automobil-, Bekleidungs-, Fitness-/Gesundheits- und Konsumgüterindustrie heranzutreten.

Im Geschäftsbereich VR-Erlebniswelten entwickelt und produziert das Unternehmen als Agenturdienstleister digitale VR-Erlebniswelten für prominente Unternehmen und Stars aus der Sport- Musik- und Unterhaltungsbranche. Das hierbei gewonnene Know-how wird kontinuierlich für die weitere Konzeption sowie die zukünftige Entwicklung der unternehmenseigenen VR-Erlebniswelt MATERIA.ONE genutzt. Das Unternehmen geht davon aus, dass zukünftig endverbraucherorientierte Unternehmen und Prominente eine eigene VR-Erlebniswelt besitzen werden, um neben der eigenen Website, dem Online-Shop und den Social-Media-Kanälen, auch im virtuellen Raum mit Kunden und Fans in Kontakt zu treten. Hier ist Staramba als Agenturdienstleister und Multiplikator mit einer eigenen VR-Erlebniswelt gut positioniert.

Im Berichtsjahr hat das Unternehmen die erste Phase des Verkaufs der unternehmenseigenen Kryptowährung Staramba.Token abgeschlossen. Die hieraus bislang erzielten Einnahmen wurden in die Weiterentwicklung des Unternehmens investiert. Im Dezember 2018 wurde der Token in das Listing einer internationalen Kryptobörse aufgenommen und konnte mittelbar auch für den Erwerb von virtuellen Grundstücken in der in Entwicklung befindlichen VR-Erlebniswelt MATERIA.ONE genutzt werden.

B. Unternehmenssteuerung

Organe

Die Gesellschaft verfügt über eine monistische Führungsstruktur. Die Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführenden Direktoren.

Im Berichtszeitraum bestand der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern: Christian Daudert (Vorsitzender), Prof. Dr. Klemens Skibicki (stv. Vorsitzender), Rolf Elgeti, Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und Marc Kneifel.

Auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017, welche am 13. Februar 2019 stattfand, wurden mit Herrn Achim Betz und Herrn Axel von Starck zwei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt. Diese ersetzten die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Frau Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und Herrn Marc Kneifel, die mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung ihre Ämter als Mitglieder des Verwaltungsrats niedergelegt haben.

Der Verwaltungsrat besteht somit zum Veröffentlichungszeitpunkt aus den folgenden fünf Mitgliedern: Rolf Elgeti (Vorsitzender), Axel von Starck, Christian Daudert, Achim Betz (stv. Vorsitzender, Prüfungsausschussvorsitzender) und Prof. Dr. Klemens Skibicki.

Die Geschäftsführenden Direktoren im Berichtszeitraum waren Christian Daudert und Frederic Cremer. In seiner Sitzung am 27. April 2018 hat der Verwaltungsrat der SSE die Anstellung von Herrn Frederic Cremer aufgehoben.

Steuerungssystem

Die Unternehmensführung steuert das Unternehmen anhand von finanziellen und nichtfinanziellen Kennzahlen. Zu den finanziellen Leistungsindikatoren gehören neben dem Umsatz und EBITDA auch die verfügbare Liquidität.

Staramba verwendet neben den genannten finanziellen Kennzahlen im Berichtsjahr auch ausgewählte nichtfinanzielle Kennzahlen zur Steuerung des Unternehmens. Dabei werden insbesondere die Anzahl der sogenannten Follower in den Social-Media-Kanälen und die Anzahl der Webseiten-Besucher überwacht.

C. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Mit einem Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,0% hat die Weltwirtschaft 2018 ihr Tempo im Vergleich zum Vorjahr aufrechterhalten. Nicht zuletzt haben ein zunehmender Handelsprotektionismus und Zollkonflikte dazu geführt, dass der Handel und die Investitionen auf internationaler Ebene insgesamt nachließen. Zudem haben Themen rund um internationale Beziehungen, so zum Beispiel Handelskonflikte oder die laufenden Brexit-Verhandlungen, die Konjunktur belastet. Trotzdem konnten die Volkswirtschaften der Industrieländer ihr dynamisches Wachstumstempo in Summe beibehalten. Einen maßgeblichen Anteil daran hatte die US-Wirtschaft, die nicht zuletzt aufgrund der fiskalpolitischen Impulse mit einem gesamtwirtschaftlichen Plus von annähernd 3% das Vorjahresergebnis noch einmal übertreffen konnte.

Die Wirtschaft der Europäischen Währungsunion dagegen konnte mit einer 2%igen Wachstumsrate nicht an die Dynamik des Vorjahres anknüpfen. Ausschlaggebend für die Verlangsamung des Wachstums waren vor allem die geringeren Impulse vom Außenhandel.

Die deutsche Wirtschaft ist in 2018 nur noch um 1,5 % gewachsen. Auch hier waren es vor allem die schwächere Exportentwicklung und eine Schwächephase im verarbeitenden Gewerbe, die eine kräftigere Expansion verhinderten.

Branchenentwicklung

Eine Gesamteinschätzung der Marktsituation liefert das aktuelle Update zum IDC VR (and AR) Forecast 2019*. Dieser korrigierte die ursprüngliche Schätzung von 2018 von 2,3 Mio. verkauften VR-Devices auf 5,5 Mio. Stück. Die Vorhersage für 2019 enthielt abermals einen starken Anstieg auf 7,9 Mio. Dies ist eine sehr positive Entwicklung, da die geringe Verbreitung an VR-fähigen Geräten einem breiten Markt an Endkunden bisher im Wege stand.

Die Käufe von sogenannten mobilen "Stand Alone Devices" (wie z.B. die neue Occulus Quest) nahmen um 92% zu. Doch auch der klassische Markt an hoch qualitativen kabelgebundenen "Tethered VR Devices" wächst im Vergleich zum Vorjahr um 56%. Insgesamt erkennt die Gesellschaft hier eine gute Marktentwicklung für zukünftige Staramba Produkte, weil der Markt an VR-Benutzern wächst und die Geräte hochqualitativer werden.

Darstellung der Lage der Gesellschaft

Gesamtaussage des Geschäftsführenden Direktors

Im Geschäftsjahr 2018 lag der Schwerpunkt der Arbeit des Verwaltungsrats und des Geschäftsführenden Direktors auf den administrativen, bilanziellen und rechtlichen Herausforderungen, die sich aus dem Versagungsvermerk für das Geschäftsjahr 2017 sowie aus dem Token-Verkauf und den Finanzierungstätigkeiten im Berichtsjahr ergaben.

Trotzdem war das Unternehmen im Berichtsjahr in der Lage, das Geschäftsmodell mit der erfolgreichen Herausgabe der eigenen Kryptowährung Staramba.Token als zukünftiges Zahlungsmittel und Abrechnungsplattform weiter zu schärfen und die Finanzierung der weiteren Geschäftstätigkeit sicherzustellen.

Das Unternehmen erzielte aus der Ausgabe von Token an Endverbraucher, professionelle Investoren und Zwischenhändler im Berichtszeitraum Einnahmen, die mit Hinweis auf die handels- und steuerrechtlichen Unsicherheiten am 13. Februar 2019 noch auf EUR 17,6 Mio. bei einem operativen Ergebnis (EBITDA) von EUR 5,7 Mio. geschätzt wurden.

Im Rahmen der Abschlusserstellung jedoch bewertet das Unternehmen diese Einzahlungen und weitere Geschäftsvorfälle sowie Bilanzpositionen nun neu: Für das Geschäftsjahr 2018 hat das Unternehmen Umsätze in Höhe von TEUR 325 (2017: TEUR 12.049) und einen operativen Verlust (EBITDA) von TEUR -11.054 (2017: TEUR -833) erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag liegt bei TEUR -22.026 (2017: TEUR -43.776) und ist im Wesentlichen auf die außerplanmäßige Wertberichtigung des in 2016 entstandenen Firmenwertes sowie auf den operativen Verlust zurückzuführen.

Damit hat die Staramba SE im Berichtsjahr die selbst gesteckten Ziele und Prognosen nicht erfüllt.

Das ausgewiesene Eigenkapital ist negativ und liegt bei TEUR -7.034 (2017: TEUR 14.992). Daher hat das Unternehmen noch im Rahmen der Abschlusserstellung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß Paragraph 92 AktG angezeigt und die Durchführung von eigenkapitalstärkenden sowie kostenreduzierenden Maßnahmen angekündigt.

Der Verwaltungsrat und der Geschäftsführende Direktor sind vom zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des Geschäftsmodells mit den beiden Geschäftsbereichen 3D-Scannersysteme und VR-Erlebniswelten überzeugt und haben die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch Finanzierungszusagen von Ankerinvestoren für das kommende Jahr sichergestellt. Wenn es dem Unternehmen nicht gelingen sollte, mittelfristig eigenkapitalstärkende Maßnahmen durchzuführen, so ist der Fortbestand der Gesellschaft erheblich gefährdet.

Vermögenslage

Das Anlagevermögen der Gesellschaft beträgt am Bilanzstichtag TEUR 11.798 (2017: TEUR 23.067). Die wesentliche Position hierbei bildet mit TEUR 10.344 der Geschäfts- oder Firmenwert (2017: TEUR 21.158). Der Firmenwert wurde zum 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 14.448 außerplanmäßig abgeschrieben. Dies ist zurückzuführen auf die gegenüber der ursprünglichen Planung erheblich reduzierte Umsatzprognose im Geschäftsbereich 3D-Scannersysteme.

Das Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 1.257 (2017: TEUR 9.389) beinhaltet TEUR 149 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wobei in dieser Position bereits eine Wertberichtigung in Höhe von TEUR 610 berücksichtigt ist. Der deutliche Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf der Forderung im Zusammenhang mit der Veräußerung eines virtuellen Raumes. Wesentliche Position der sonstigen Vermögensgegenstände sind Umsatzsteuerguthaben in Höhe von TEUR 908. Die Kassen- und Bankbestände der Gesellschaft belaufen sich auf TEUR 63 (2017: TEUR 258). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Stichtag in Höhe von TEUR 136 bilanziert (2017: TEUR 137). Hierin sind im Wesentlichen Lizenzgebühren für nachfolgende Geschäftsjahre enthalten.

Die Bilanzsumme beträgt per 31. Dezember 2018 TEUR 20.226 (2017: TEUR 32.593) und beinhaltet einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 7.034. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahresstichtag resultiert im Wesentlichen auf der Aktivseite aus der außerplanmäßigen Abschreibung der Firmenwerte.

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die grundsätzlichen Ziele des Finanzmanagements liegen in der Optimierung der Ertragslage und der Liquiditätssicherung der Gesellschaft. Die Liquiditätsplanung wird auf Jahresbasis erstellt und monatlich überprüft und aktualisiert. Der Geschäftsführende Direktor erhält monatlich ein Liquiditätsreporting, das eine kurzfristige Liquiditätsvorschau ermöglicht. Da das Unternehmen derzeit noch nicht ausreichend frei verfügbare Liquidität erwirtschaftet, verzichtet es auf die Ausschüttung von Dividenden. Um den notwendigen unterjährigen Liquiditätsbedarf zu decken, ist das Unternehmen auf die Finanzierung aus Eigen- und Fremdmitteln angewiesen. Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen seinen Finanzierungsbedarf im Wesentlichen durch Ausgabe von Staramba-Token sowie durch die Aufnahme von Darlehen bei Gesellschaftern und Dritten gedeckt.

Kapitalstruktur

Zum 31. Dezember 2018 liegt der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag bei TEUR 7.034 (31. Dezember 2017: positives Eigenkapital TEUR 14.992). Hier wirkte sich einerseits die

planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung des Firmenwertes sowie die operative Verlustsituation aus.

Die Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 1.431 (2017: TEUR 1.284) und bestehen aus Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 5 (2017: TEUR 193) und Sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.426 (2017: TEUR 1.091). Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Prozessrisiken zusammen. Daneben wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, für Aufbewahrungspflichten und für zum Stichtag nicht verbrauchte Urlaubsansprüche der Mitarbeiter gebildet.

Die Verbindlichkeiten betragen TEUR 15.843 (2017: TEUR 10.239). Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Verbindlichkeiten aus wandelbaren Anleihen in Höhe von TEUR 3.500 (2017: TEUR 3.500), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.714 (2017: TEUR 446), Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.994 (2017: TEUR 6.292) sowie Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von von TEUR 6.334 (2017: TEUR 0,7). Die erhaltenen Anzahlungen aus der Ausgabe von Token sind nicht rückzahlbar. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen in Höhe von TEUR 124 (2017: TEUR 2).

Investitionen

Im Berichtszeitraum eröffnete die Gesellschaft ein digitales Filmstudio (Motion Capturing Studio) zur digitalen Erfassung von Bewegungsabläufen und baute die Geschäftsräume um. Insgesamt investierte die Gesellschaft in Betriebsausstattung, Einbauten, Software und EDV im Wert von TEUR 591.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen Investitionsverpflichtungen.

Liquidität

Das Unternehmen erwirtschaftete im Berichtszeitraum einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von in Höhe von TEUR 1.147 und verzeichnete einen Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 591.

Aufgrund der erhaltenen Anzahlungen, eingebrachten Forderungen aus Lieferung und Leistungen und der aufgenommenen Darlehen konnte die Gesellschaft im Geschäftsjahr ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen stets erfüllen. Der Finanzmittelfonds verringerte sich im Berichtsjahr auf TEUR 63 (2017: TEUR 258).

Bezüglich der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung angespannten Liquiditätslage und dem negativen bilanziellen Eigenkapital verweisen wir auf unsere Ausführungen im Risikobericht.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse betrugen im Geschäftsjahr TEUR 326 (2017: TEUR 12.049) und bestanden aus Dienstleistungen im Bereich 3D-Scannen und 3D-Modellierung (TEUR 103), aus der

Lieferung von Scannern (TEUR 55) und aus der Lieferung von 3D-Figuren (TEUR 80) sowie TEUR 23 aus der Erbringung von elektronischen Leistungen in MATERIA.ONE (Verkauf von virtuellen Grundstücken). Das Unternehmen hat sich im Berichtsjahr nahezu vollständig auf die Ausgabe von Token (erhaltene Anzahlungen) konzentriert und nur geringe Erlöse aus dem Verkauf von 3D-Scannersystemen oder VR-Erlebniswelten erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf TEUR 11.369 (2017: TEUR 283) und resultierten überwiegend aus einer Zuschreibung des Firmenwertes zum 01. Januar 2018 im Rahmen einer Fehlerkorrektur für das Geschäftsjahr 2017 (TEUR 9.144) sowie aus der Wertaufholung von im Vorjahr wertberichtigten Forderungen.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind aufgrund der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Token auf TEUR 2.932 (2017: TEUR 728) angestiegen.

Der Personalaufwand betrug TEUR 4.705 (2017: TEUR 2.399). Die Erhöhung des Personalaufwands im Vergleich zum Vorjahr ist auf die deutlich gestiegene Mitarbeiteranzahl im Bereich Programmierung und Produktentwicklung zurückzuführen.

Die Gesellschaft hat einen operativen Verlust (EBITDA) von TEUR -11.054 (2017: TEUR -833) erwirtschaftet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden insgesamt mit TEUR 6.577 (2017: TEUR 13.624) erfasst und resultierten im Wesentlichen aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, insbesondere des Geschäfts- oder Firmenwertes mit TEUR 5.509. Darüber hinaus wurden auf Grund einer Neuausrichtung der dem Geschäfts- oder Firmenwert zugrundeliegenden Geschäftsfelder zum 31. Dezember 2018 außerplanmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 14.448 vorgenommen. Die Abschreibungen auf uneinbringliche Forderungen betrugen TEUR 1.558 (2017: TEUR 0).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 5.950 (2017: TEUR 9.768). Die Rechts- und Beratungskosten, Werbe- und Reisekosten, Abschluss- und Prüfungskosten sowie Lizenzkosten und Mieten sind insgesamt gestiegen. Dem steht ein erheblicher Rückgang bei den sonstigen unregelmäßigen betrieblichen Aufwendungen entgegen, bei denen im Vorjahr noch TEUR 4.781 aus dem Erwerb von Vermögensgegenständen aufwandswirksam erfasst worden sind.

Das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) lag bei TEUR -24.494 (2017: TEUR -59.915).

Das Finanzergebnis belief sich im Berichtszeitraum auf TEUR -618 (2017: TEUR -368).

Das Ergebnis nach Steuern (Jahresfehlbetrag) liegt bei TEUR -22.026 (2017: EUR -43.776) und ist im Wesentlichen auf die außerplanmäßige Wertberichtigung des Firmenwertes nebst ergebniserhöhender Auflösung von passiven latenten Steuern sowie auf den operativen Verlust zurückzuführen.

Mitarbeiter

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 107 Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl hat sich im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres (2017: 55 Mitarbeiter) erheblich erhöht. Das Unternehmen verzeichnete im Berichtsjahr einen laufenden Personalzuwachs, vor allem um das Unternehmen in den Bereichen Software- und Virtual Reality-Entwicklung zu verstärken.

Forschung und Entwicklung

Auf Gesellschaftsebene wird anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung betrieben. Die Kosten im Bereich der Entwicklungsarbeit für Neuproduktentwicklung und Produktpflege betreffen im Wesentlichen den Personalaufwand und bezogene Leistungen. Die Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung werden nicht aktiviert, somit gibt es keinen Bilanzierungsansatz für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände. Insgesamt sind zum Bilanzstichtag im Bereich Forschung und Entwicklung 61 Mitarbeiter (Vorjahr: 48) mit der Entwicklung und Programmierung von Neuprodukten beschäftigt.

D. Vergütungsbericht

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft teilt gemäß § 285 Nr. 9 HGB mit, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats für die Ausübung ihres Mandats im Berichtsjahr keinerlei fixe oder variable Bezüge erhalten haben und ihnen lediglich die Reisekosten für die Anreise zu Präsenzsitzungen erstattet wurden. Variable Vergütungskomponenten wurden nicht gezahlt. Keinem Organmitglied sind erfolgsabhängige Bezüge oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung zugesagt worden.

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführenden Direktoren der SSE im Geschäftsjahr 2018 betragen TEUR 196 (Vorjahr: TEUR 157). Die Bezüge gliedern sich wie folgt:

Name Christian
Daudert
Frederic
Cremer
Gesamt
erfolgsunabhängige Vergütung in TEUR 126 70 196
erfolgsabhängige Vergütung 0 0 0
Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung
0 0 0
Summen 126 70 196

E. Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate Governance

Relevante Unternehmensführungspraktiken

Die SSE richtet ihr unternehmerisches Handeln an den Rechtsordnungen der Länder aus, in denen die Gesellschaft tätig ist. Über die verantwortungsvolle Unternehmensführung in Übereinstimmung mit den Gesetzen hinaus hat das Unternehmen Regelungen aufgestellt, die die Leitmotive und Führungsprinzipien widerspiegeln. Die Leitmotive der SSE sind bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung ihrer technologischen Entwicklungen bzw. Schlüsseltechnologien sowie die Schaffung eines positiven Arbeitsumfeldes für ihre Mitarbeiter.

Arbeitsweise der Geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung. Der Verwaltungsrat hat eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft dies erfordert. Für den Beschluss genügt die einfache Mehrheit. Für die Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen gilt § 83 AktG entsprechend; der Verwaltungsrat kann einzelne damit verbundene Aufgaben auf die Geschäftsführenden Direktoren übertragen.

Beschlüsse des Verwaltungsrats werden grundsätzlich in Präsenzsitzungen gefasst. Auf Anordnung des Verwaltungsratsvorsitzenden können Beschlüsse auch schriftlich, per Telefax, per E-Mail, mündlich, telefonisch oder durch eine Kombination der vorgenannten Kommunikationsmittel gefasst werden, wenn dies etwa wegen der Dringlichkeit einer Beschlussfassung erforderlich ist oder wenn kein Mitglied des Verwaltungsrats diesem Verfahren der Beschlussfassung widerspricht. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Bei Beschlussfassung in Präsenzsitzungen können abwesende Verwaltungsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen, indem sie durch anwesende Verwaltungsratsmitglieder eine schriftliche Stimmabgabe überreichen lassen. Die Stimmen können auch im Wege des Telefax oder per E-Mail an anwesende Verwaltungsratsmitglieder übermittelt werden.

Der Verwaltungsrat bespricht sich regelmäßig, vierteljährlich mindestens einmal, um die Lage des Unternehmens zu beurteilen und strategische Maßnahmen für die Zukunft zu beraten oder zu beschließen. Darüber hinaus werden auch Telefonkonferenzen zu wichtigen Entscheidungen einberufen, wann immer die Lage des Unternehmens dies erfordert. Dabei wird der Verwaltungsrat vom Geschäftsführenden Direktor über den jeweils aktuellen Status des Unternehmens unterrichtet.

Willenserklärungen des Verwaltungsrats werden namens des Verwaltungsrats von dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter abgegeben.

Die folgenden Arten von Geschäften bedürfen eines ausdrücklichen Beschlusses des Verwaltungsrats:

  • a) die Aufstellung von Geschäftsplänen der Gesellschaft sowie der Mittelfristplanung und des Jahresbudgets der Gesellschaft;
  • b) der Erwerb oder die Veräußerung eines Unternehmens, wenn und soweit der Gegenwert vom Verwaltungsrat festgelegte Wertgrenzen übersteigt.

Der Verwaltungsrat kann weitere Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen.

Gemäß der Corporate Governance-Erklärung besteht der fünfköpfige Verwaltungsrat auf Beschluss des Verwaltungsrats vom 23. September 2015 grundsätzlich aus mindestens einem weiblichen Mitglied. Das Mitbestimmungsgesetz findet auf die Gesellschaft keine Anwendung.

Der Verwaltungsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, innerhalb welcher die jeweiligen Zuständigkeiten, Aufgaben und Rechte der Verwaltungsräte definiert sind. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung für Geschäftsführende Direktoren erlassen, deren Einhaltung laufend überprüft wird.

Der Verwaltungsrat hat der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 am 13. Februar 2019 vorschlagen, das Gremium teilweise neu zu besetzen, um die Fachkompetenz dieses bedeutenden Organs des Unternehmens weiter zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurden ausgewiesene Experten für Finanzen und Wirtschaftsprüfung in den Verwaltungsrat zur Wahl gestellt und auch gewählt. Unter der neuen Leitung wurde ein Prüfungsausschuss gebildet, der die Wirtschaftsprüfungen fachlich vorbereiten und begleiten soll. Die SSE legt größten Wert auf eine transparente und kontinuierliche Kommunikation, um die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens zu unterstreichen.

Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft. Sind mehrere Geschäftsführende Direktoren bestellt, so sind sie nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Gesetzlich dem Verwaltungsrat zugewiesene Aufgaben können nicht auf die Geschäftsführenden Direktoren übertragen werden.

Der Verwaltungsrat hat für die Geschäftsführenden Direktoren eine Geschäftsordnung erlassen, wobei Änderungen der Geschäftsordnung dem Verwaltungsrat nach seinem Ermessen freistehen. Der Verwaltungsrat kann für den Einzelfall oder generell bestimmen, welche Arten von Geschäften der vorherigen Zustimmung durch den Verwaltungsrat bedürfen. Der bzw. die Geschäftsführenden Direktoren sind verpflichtet, die Anweisungen des Verwaltungsrats zu befolgen, insbesondere auch die Geschäftsordnung zu beachten.

Die Geschäftsführenden Direktoren vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Gesellschaft wird grundsätzlich gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführende Direktoren oder durch einen Geschäftsführenden Direktor in

Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführender Direktor vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.

Im Berichtszeitraum bestand der Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern: Christian Daudert (Vorsitzender), Prof. Dr. Klemens Skibicki (stv. Vorsitzender), Rolf Elgeti, Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und Marc Kneifel.

Auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017, welche am 13. Februar 2019 stattfand, wurden mit Herrn Achim Betz und Herrn Axel von Starck zwei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt. Diese ersetzten die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Frau Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und Herrn Marc Kneifel, die mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung ihre Ämter als Mitglieder des Verwaltungsrats niedergelegt haben. In der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats wurde Rolf Elgeti zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt und Achim Betz als sein Stellvertreter. Der Prüfungsausschuss wird von Achim Betz geleitet.

Der Verwaltungsrat besteht somit zum Veröffentlichungszeitpunkt aus den folgenden fünf Mitgliedern: Rolf Elgeti (Vorsitzender), Axel von Starck, Christian Daudert, Achim Betz (stv. Vorsitzender, Prüfungsausschussvorsitzender) und Prof. Dr. Klemens Skibicki.

Die Geschäftsführenden Direktoren im Berichtszeitraum waren Christian Daudert und Frederic Cremer. In seiner Sitzung am 27. April 2018 hat der Verwaltungsrat der SSE die Anstellung von Herrn Frederic Cremer aufgehoben.

Angaben zu gesetzlichen Mindestquoten in Führungspositionen

Die Gesellschaft hat am 23. September 2015 durch Beschluss des Verwaltungsrats als Zielgröße festgelegt, dass der Frauenanteil im Verwaltungsrat mindestens 30% betragen soll. Da zum damaligen Zeitpunkt bereits 33,33% der Mitglieder des Verwaltungsrats weiblich waren, war die Festlegung einer Umsetzungsfrist entbehrlich. Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juli 2016 wurde eine Vergrößerung des Verwaltungsrats von drei auf fünf Mitglieder beschlossen, was am 18. August 2016 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde. Da die Gesellschaft keine geeignete Kandidatin für die Wahl zum Mitglied des Verwaltungsrats finden konnte, sank die Frauenquote aufgrund der Vergrößerung des Verwaltungsrats auf 20%.

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat am 19. August 2016 beschlossen, für die (Wieder-)Erreichung der festgelegten Quote von 30% für den Frauenanteil im Verwaltungsrat eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren festzulegen. Die Festlegung für die Geschäftsführenden Direktoren, wonach im Falle einer Anzahl von mindestens drei Geschäftsführenden Direktoren der Frauenanteil bei mindestens 30% liegen soll, bleibt unverändert. Da unterhalb der Führungsebene keine weitere Hierarchieebenen bestehen, gibt es darüber hinaus keine Festlegung einer entsprechenden Frauenquote. Seit der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 beträgt die Frauenquote 0%.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Der Verwaltungsrat der Staramba SE ist gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, § 22 Abs. 6 SEAG i. V. m. § 161 AktG verpflichtet, zumindest einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Der Verwaltungsrat der Staramba SE hat eine Erklärung abgegeben, die im April 2019 auf der Website der Gesellschaft unter https://company.staramba.com/about/investors/corporate-governance veröffentlicht wurde.

Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und Ausblick

Chancen- und Risikobericht

Der bewusste und kontrollierte Umgang mit Chancen und Risiken bildet die Grundlage für eine nachhaltig erfolgreiche Unternehmensentwicklung. In einem weltweit dynamisch wachsenden Branchenumfeld ergeben sich für die SSE regelmäßig Chancen, die sie erfolgreich nutzen möchte. Auf der anderen Seite gilt es, Risiken angemessen zu steuern, um den Bestand des Unternehmens zu sichern. Das Chancen- und Risikomanagement wird daher zukünftig ein wichtiger Baustein der Unternehmenssteuerung der SSE sein.

Das Geschäftsmodell der Staramba SE wird kontinuierlich weiterentwickelt und den wandelnden Erfordernissen des noch relativ jungen Virtual Reality (VR) Marktes angepasst.

Chancen

Die SSE bewertet regelmäßig die Chancen des Unternehmens. Grundsätzlich können sich Chancen durch die Weiterentwicklung von Soft- und Hardware-Lösungen oder durch die Markteinführung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungsangebote ergeben.

Die SSE ist zurzeit schwerpunktmäßig in den beiden Geschäftsbereichen 3D-Scannersysteme und VR-Erlebniswelten aktiv, die zukünftig durch die Einbindung der Kryptowährung Staramba.Token ergänzt werden.

Im Geschäftsbereich 3D-Scannersysteme geht die Gesellschaft u.a. davon aus, dass zukünftig lebensechte Avatare in personalisierten Videospielen und in Social-Media-Kanälen eingesetzt werden und positioniert sich mit seinem Scanner-Know-how als Portal in die digitale Welt. Ferner beabsichtigt das Unternehmen zukünftig mit den im 3D-Scanverfahren erhobenen und entpersonalisierten Massendaten an Drittverwender, wie zum Beispiel die Automobil-, Bekleidungs-, Fitness-/Gesundheits- und Konsumgüterindustrie heranzutreten.

Im Geschäftsbereich VR-Erlebniswelten geht die Gesellschaft u.a. davon aus, dass zukünftig endverbraucherorientierte Unternehmen und Prominente eine eigene VR-Erlebniswelt besitzen werden, um neben der eigenen Website, dem Online-Shop und den Social-Media-

Kanälen auch im virtuellen Raum mit Kunden und Fans in Kontakt zu treten. Hier ist Staramba als Agenturdienstleister und Multiplikator mit einer eigenen VR-Erlebniswelt gut positioniert.

Risikobericht

Risikomanagementziele und -methoden/internes Kontrollsystem

Das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem befanden sich im Berichtszeitraum sowie in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2019 weiterhin im Aufund Ausbau. Im Berichtsjahr wurde ein Management-Informationssystem basierend auf den betriebswirtschaftlichen Auswertungen etabliert, das kontinuierlich an die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens angeglichen und weiterentwickelt wird. In diesem Zusammenhang hat die Gesellschaft ab dem 1. Januar 2019 die Mazars Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, mit den wesentlichen Aufgaben der Finanzbuchhaltung und des Rechnungswesens beauftragt und die eigenen Personalkapazitäten durch qualifizierte Mitarbeiter erweitert.

Risiken

Die Gesellschaft ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Risikofelder. Alle Risiken können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Vermögensgegenstände abzuschreiben oder über Rückstellungen zu passivieren sind, die Ertragslage sich negativ entwickelt oder ein Liquiditätsengpass eintritt.

Da die finanzwirtschaftlichen Risiken direkten Einfluss auf einzelne Positionen in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung haben, wird im Folgenden explizit auf diese Risiken eingegangen. Starambas Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken zu erkennen und zu begrenzen.

Darstellung des Gesamtrisikos
Risikofelder
Geschäftsrisiken Konjunkturrisiken,
Risiken
aus
der
allgemeinen
Wettbewerbssituation,
Reputationsrisiken
und
deren
Auswirkungen auf
Kundenbeziehungen, Wachstumsrisiken
und Markteintrittsrisiken, Risiken der im Markt verwendeten
Technologieplattformen
Operative Risiken Personalrisiken, Risiken aus Produktinnovation, Risiken der
mangelnden
oder
verzögerten
sicherheitstechnischen
Zulassung und Inverkehrbringung von Produkten
Finanzwirtschaftliche
Risiken
Finanzierungsrisiken,
Wechselkursrisiken,
Zinsänderungsrisiken, Forderungsausfallrisiken,
Überschuldungs-
und Illiquiditätsrisiken
Rechtliche und
regulatorische Risiken
Risiken aus der Änderung des rechtlichen und regulatorischen
Rahmens sowie Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, insbesondere
lizenzrechtliche Risiken
sowie marken-
und urheberrechtliche
Risiken,
Risiken
der
Anfechtung
von
Hauptversammlungsentscheidungen, Risiken aus Ausgabe der
Staramba.Token
Liquiditätsrisiken Mangelnde Verfügbarkeit von Finanzierungsquellen,
keine
Prolongation von Kreditvereinbarungen, Abhängigkeit von
Kapitalerhöhungsentscheidungen vom Aktienkursniveau
Informations-
und IT-Risiken
Risiken aus dem Betrieb und der Gestaltung von IT-Systemen
sowie Risiken im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität von Daten
Fortbestandsrisiken Zeitgleiches
Eintreten
mehrerer
Einzelrisiken
mit
existenzgefährdenden Folgen für die Gesellschaft im Sinne von
Überschuldung,
Illiquidität
und
unbestimmter
Fortführungsprognose

Geschäftsrisiken

Die Geschäftsentwicklung der SSE wird grundsätzlich auch von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage beeinflusst. Die von der Wirtschaftslage abhängige Investitionsbereitschaft von Unternehmen und die Konsumbereitschaft von Endverbrauchern haben langfristig Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Das Unternehmen

begegnet diesen Makro-Risiken zukünftig durch flexible Anpassung von Produkten und Dienstleistungen an die Kundenbedürfnisse.

Der Geschäftsführende Direktor geht in Bezug auf die Geschäftsrisiken von einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit und einer geringen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Operative Risiken

Die Neugewinnung und das Halten von qualifiziertem Personal können zu einem operativen Risiko für die SSE werden. Falls es dem Unternehmen nicht gelingt, qualifiziertes Personal zu halten und zu rekrutieren, könnte es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von umfangreichen Programmierarbeiten und somit zu verspäteten Produkteinführungen kommen. Das Unternehmen ist bestrebt, die Mitarbeiter durch eine angenehme Arbeitsatmosphäre in eigenverantwortlich arbeitenden Teams langfristig an das Unternehmen zu binden und permanent talentierte Arbeitskräfte zu rekrutieren. Die Markteinführung von Hardware-Produkten hängt auch von den sicherheitstechnischen Zulassungen in den jeweiligen Ländern ab. Die Zulassungen können sich z.B. durch verzögerte Bereitstellung von Testständen verschieben und so die Markteinführung erschweren.

Der Geschäftsführende Direktor geht in Bezug auf die operativen Risiken von einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit und einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Das Unternehmen erwirtschaftet noch nicht ausreichend frei verfügbare Liquidität und ist daher auf die Finanzierung aus Eigen- und Fremdmitteln angewiesen. Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen seinen Finanzierungsbedarf im Wesentlichen durch den Verkauf der Staramba.Token und Darlehensaufnahmen gedeckt. Das Risiko besteht überwiegend in der Abhängigkeit vom Zugang zum Kapitalmarkt und den für das jeweilige Finanzierungsinstrument zu erzielenden Konditionen (u. a. Zinsen, Sicherheiten, Wandlungsoptionen). Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch eine aktive Investor Relations-Kommunikation und hohe Transparenz, um das Vertrauen der bestehenden und potenziellen Aktionäre sowie neuer Finanzierungspartner in das Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie geplante Transaktionen in einer anderen als in der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. entstehen werden. Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen den überwiegenden Teil seiner Umsätze in Euro abgerechnet und war nahezu keinen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Verbindlichkeiten und

Forderungen wurden zum Devisenkassakurs bilanziert. Es wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Zinsänderungsrisiken können vorwiegend durch Änderungen der Marktzinssätze entstehen, die zu Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme führen. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Finanzierungspartnern sind mit fester Verzinsung abgeschlossen und unterliegen daher keinen Zinsänderungsrisiken.

Forderungsausfallrisiken begegnet das Unternehmen durch die Auswahl der Geschäftspartner sowie durch die Vereinbarung von Anzahlungen bei Geschäften größeren Volumens und Vorfinanzierungsbedarfen. Bei den Sonstigen Forderungen wird das Forderungsausfallrisiko durch die Auswahl der Geschäftspartner und kurze Laufzeiten beschränkt.

Bei identifizierbaren Bedenken bezüglich der Werthaltigkeit von Forderungen werden diese Forderungen umgehend einzelwertberichtigt oder ausgebucht und die Risiken erfolgswirksam verbucht.

Bei identifizierbaren Bedenken bezüglich der Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen des Anlage- oder Umlaufvermögens werden diese wertberichtigt.

Die außerplanmäßige Abschreibung des Firmenwertes hat in Kombination mit der handelsrechtlichen Anerkennung von Token-Einnahmen als erhaltene Anzahlungen und nicht als Umsatzerlöse sodann zu einer bilanziellen Überschuldungssituation im Berichtszeitraum geführt.

Die dokumentierte bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zum Abschlussstichtag kann Auswirkungen auf die Fähigkeit der Gesellschaft haben, Anschlussfinanzierungen bei Finanzierungspartnern zu erhalten und Zahlungsziele bei Lieferanten eingeräumt zu bekommen. Diese Risiken können die Liquiditätssituation erheblich belasten und sind fortbestandsgefährdend. Die Gesellschaft hat noch vor dem Berichtsstichtag Maßnahmen geprüft und eingeleitet, um sicherzustellen, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht eintritt.

Der Geschäftsführende Direktor geht in Bezug auf die finanzwirtschaftlichen Risiken von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einer hohen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage aus.

Rechtliche und regulatorische Risiken

Das Unternehmen erwirbt und schließt Lizenzverträge mit Geschäfts- und Werbepartnern ab. Daraus ergeben sich Risiken hinsichtlich der Beibehaltung von Exklusivitätsvereinbarungen, Verlängerungen von auslaufenden Verträgen sowie Änderungen von Vergütungsvereinbarungen und Vertragsgegenständen mit potentiell erheblichen negativen Auswirkungen auf die Geschäftsperspektive des Unternehmens. Staramba begegnet diesen

Risiken durch ein aktives Vertragsmanagement und proaktive Verhandlungen mit den Vertragspartnern während der Vertragslaufzeiten.

Die vertragsgemäße marken- und urheberrechtliche Nutzung der von Dritten eingeräumten Rechte durch die Gesellschaft, ihre Auftragnehmer und ihre Mitarbeiter stellt ein weiteres rechtliches Risiko für die Gesellschaft dar, das aufgrund der hohen Vertragsstrafen und der Klagemöglichkeiten in internationalen Jurisdiktionen fortbestandsgefährdend sein könnte.

Die Gesellschaft sieht sich Risiken aus der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen und gegebenenfalls der Unwirksamkeit von Hauptversammlungsentscheidungen ausgesetzt. Diese Risiken können die Unternehmensfortführung erschweren.

Die Gesellschaft könnte ebenso Risiken im Zusammenhang mit der Herausgabe der Staramba.Token ausgesetzt sein, wobei Erwerber von Token die derzeit noch eingeschränkte Einsetzbarkeit in der Staramba VR-Erlebniswelt bemängeln könnten.

Die allgemeinen rechtlichen Risiken werden fortlaufend durch die neu geschaffene Rechtsabteilung überwacht.

Der Geschäftsführende Direktor geht in Bezug auf die rechtlichen und regulatorischen Risiken von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einer hohen Auswirkung auf die Vermögens- , Finanz- und Ertragslage aus.

Liquiditätsrisiken

Das zentrale Risiko der Gesellschaft ist das Liquiditätsrisiko. Die Gesellschaft erwirtschaftet noch nicht ausreichend frei verfügbare Liquidität und ist daher auch weiterhin auf die Finanzierung aus Eigen- und Fremdkapital angewiesen. Die Gesellschaft ist auch weiterhin bestrebt, sich mit ausreichend Finanzmitteln auszustatten – sei es im Wege von Kapitalerhöhungsmaßnahmen oder durch kurz- und langfristig zugesagte Darlehen, Wandeldarlehen, Wandelschuldverschreibungen oder durch die Auslagerung von Geschäftsbereichen.

Die Gesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2019 zur Risikoabschätzung ein Plan-Szenario erarbeitet, in dem die Umsatzerlöse erst im dritten Quartal 2020 zeitverzögert realisiert werden. Ferner finden in diesem Szenario Zuflüsse aus weiterer Token-Ausgabe nicht mehr statt. Gegenläufig plant die Gesellschaft aufgrund der noch vor dem Bilanzstichtag eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen im Jahresverlauf 2019-20 mit erheblich reduzierten Personal- und Sachkosten ab dem 2. Halbjahr 2019.

Unter Berücksichtigung dieser Planungsprämissen ergibt sich bis Juli 2020 eine Liquiditätslücke von ca. EUR 7,8 Mio. Die Gesellschaft hat die unten beschriebenen Maßnahmen zur Absicherung der Liquiditätsrisiken eingeleitet, um diese Finanzierungslücke zu schließen.

Die Gesellschaft hat aus Vorsichtsgründen die rechnerische Umsatzsteuer auf die Einzahlungen von ausgegebenen Token bereits zum Berichtsstichtag abgeführt.

Der Geschäftsführende Direktor geht in Bezug auf die Liquiditätsrisiken von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einer hohen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Maßnahmen zur Absicherung der Liquiditätsrisiken

Die Liquidität ist zum Berichtszeitpunkt angespannt, jedoch kann die Gesellschaft aufgrund der anhaltenden Unterstützung, insbesondere von Gesellschafterseite, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Die Gesellschaft hat in 2019 die folgenden Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität eingeleitet.

Die zum 23. März 2019 zur Rückzahlung oder Wandlung fällige Wandelschuldverschreibung in Höhe von TEUR 3.500 von der Gesellschafterin Hevella Capital GmbH & Co. KGaA wurde um weitere zwölf Monate bis zum 23. März 2020 verlängert und die Zinszahlung gestundet.

Ferner hat die Gesellschafterin 11 Champions AG im Dezember 2018 eine Finanzierung in Form eines Wandeldarlehens in Höhe von bis zu TEUR 500 zugesagt. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr und Anfang 2019 weitere Finanzierungen in Form von Wandeldarlehen im Umfang von TEUR 400 von dritten Finanzierungspartnern aufgenommen. Diese Wandeldarlehen haben jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 und können während der Laufzeit vollständig oder teilweise in Staramba.Token oder wahlweise in Aktien der Gesellschaft gewandelt werden.

Im November 2018 hat die Gesellschafterin Hevella Capital GmbH & Co. KGaA eine Finanzierungszusage in Form eines Wandeldarlehens in Höhe von bis zu TEUR 6.000 gegeben.

Dieses Wandeldarlehen wurde im April 2019 um TEUR 4.000 und im Juni 2019 um weitere TEUR 2.000 aufgestockt. Die sodann im Juli 2019 erfolgte Aufstockung um weitere TEUR 8.000 stellt die Finanzierung der Gesellschaft für das kommende Jahr sicher. Allerdings ist die Gesellschaft in der Folge weiterhin auf eine anhaltende finanzielle Unterstützung angewiesen, ohne die die Gesellschaft sonst in ihrem Bestand gefährdet wäre.

Die Gesellschaft hat daher im Rahmen der Einladung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Anzeige des Verlustes der Hälfte des Eigenkapitals auch Kapitalmaßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalsituation und Verbesserung der Liquidität angekündigt. Diese Kapitalmaßnahmen umfassen ein Finanzierungsvolumen von bis zu TEUR 20.000 und sollen bis zum Jahresende 2019 umgesetzt sein.

Der Verwaltungsrat prüft fortwährend weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung. Dazu können auch die weiteren Ausgaben von Wandelschuldverschreibungen, die Aufnahme von Wandeldarlehen oder Kapitalerhöhungen zählen.

Wenn es dem Unternehmen nicht gelingen sollte, mittelfristig die geschilderten eigenkapitalstärkenden Maßnahmen durchzuführen, so ist der Fortbestand der Gesellschaft erheblich gefährdet.

Der Geschäftsführende Direktor geht in Bezug auf die Umsetzung der Maßnahmen zur Absicherung der Liquiditätsrisiken von einer mittleren bis hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einer hohen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Informations- und IT-Risiken

Informations- und IT-Risiken bestehen bei Staramba in einem unzureichenden Schutz vor dem unberechtigten Datenzugriff Dritter, der missbräuchlichen Datenverwendung durch Mitarbeiter oder dem Ausfall von Rechnersystemen und Netzwerken. Diesen Risiken begegnet das Unternehmen mit umfassenden Back-up-Verfahren sowie regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen aller wichtigen Systeme und Anwendungen. Darüber hinaus wird die verwendete Hard- und Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten. Am Markt bewährte Viren-, Zugangsschutz- und Verschlüsselungssysteme dienen der Datensicherheit und dem Schutz gegen Datenverlust oder -diebstahl.

Der Geschäftsführende Direktor geht in Bezug auf die Informations- und IT-Risiken von einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und einer mittleren Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Fortbestandsrisiken

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 7.034 und einen Finanzmittelbestand von TEUR 63 aus. Trotz der eingeleiteten Maßnahmen zur Absicherung der Liquiditätsrisiken kann die Bilanzsituation negative Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft haben, die zu einem Verlust von Fachpersonal, der Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, der Reduzierung von Zahlungszielen und der Fälligstellung von Darlehen führen könnte. Außerdem ist das Management der Gesellschaft aufgrund der Unterbilanz zu permanenter Überprüfung des Überschuldungsstatus und zum Führen einer sehr kurzfristigen Liquiditätsplanung angehalten, wodurch Managementkapazitäten gebunden bleiben. Diese Kombination von Risiken kann zu einer erheblichen Fortbestandsgefährdung der Gesellschaft führen.

Der Geschäftsführende Direktor geht in Bezug auf die Fortbestandsrisiken von einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit und einer hohen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Zusammenfassende Darstellung der Gesamtrisikolage

Die Gesellschaft hat aufgrund der Überschuldungssituation und der angespannten Liquiditätslage im Berichtszeitpunkt verschiedene Maßnahmen ergriffen um die Zahlungsfähigkeit auch über das Jahr 2019 hinaus zu sichern. Sollte entgegen den Erwartungen des geschäftsführenden Direktors die Unternehmensplanung für die Jahre 2019 und 2020 nicht erreicht werden und die eingeleiteten und geplanten Maßnahmen zur Absicherung der Liquidität nicht erfolgreich umgesetzt werden können, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Die Geschäftsführung geht unter Abwägung der beschriebenen Chancen und Risiken zum Berichtsstichtag von der Fortführung der Gesellschaft aus.

Ausblick

Vorbemerkung

Die Staramba SE hat im Berichtsjahr die selbst gesteckten Ziele und Prognosen nicht erfüllt.

Trotzdem geht die Gesellschaft davon aus, dass sich mit dem kombinierten Hard- und Software-Angebot von 3D-Scannersystemen und Agenturleistungen im Bereich der VR-Erlebniswelten zukünftig erhebliche Geschäftschancen erschließen lassen. Die eigene VR-Erlebniswelt MATERIA.ONE soll dabei mit Hilfe des Staramba.Token abgerundet werden und ein bedeutendes soziales VR-Netzwerk mit lebensechten Avataren werden.

Prognose

Auch im laufenden Geschäftsjahr 2019 hat sich der für die Gesellschaft zugängliche VR-Markt nicht wie gewünscht entwickelt. Darüber hinaus hat sich die Entwicklung der Hard- und Software-Plattformen sowie der VR-Erlebniswelten erheblich verzögert.

Die Gesellschaft konnte in 2019 mit Hilfe der eigenen 3D-Scannersysteme lukrative Digitalisierungsdienstleistungen für die Videospieleindustrie erbringen und war in der Lage, ein prominentes Unternehmen aus der Sportunterhaltung als Agenturkunde für die Entwicklung einer personalisierten VR-Erlebniswelt zu gewinnen. Ferner bearbeitet das Unternehmen weiterhin regelmäßig Anfragen aus der Erwachsenenunterhaltung, die eine Vorreiterrolle im Aufbau von virtuellen Erlebniswelten und beim Einsatz von Avataren spielen könnten.

Aufgrund der angespannten Ertrags- und Liquiditätslage hat das Unternehmen im Mai 2019 ein Kostensenkungsprogramm durchgeführt, mit dessen Hilfe die Personal- und Sachkosten bis Jahresende um rund 30%-40% gesenkt werden sollen.

Für das Geschäftsjahr 2019 erwartet das Unternehmen Umsatzerlöse von rund EUR 0,5 Mio. und voraussichtlich einen Jahresfehlbetrag von rund EUR -12 Mio.

F. Ergänzende Pflichtangaben nach § 289a HGB

Gemäß § 289a HGB hat die Gesellschaft über bestimmte dem Aktiengesetz und sonstigen Rechtsvorschriften unterliegende Strukturen zu berichten, um einen besseren Überblick über die Gesellschaft zu geben und Beschränkungen in Bezug auf ein Übernahmeangebot offenzulegen.

Aktionäre mit direktem oder indirektem Anteilsbesitz von mehr als 10% der Stimmrechte

Nach Kenntnissen der Staramba SE verfügen neben der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA, Potsdam, deren Geschäftsführer Herr Axel von Starck und Herr Rolf Elgeti sind, und die 11 CHAMPIONS AG, Rostock jeweils über mehr als 10% der Stimmrechte. Seit dem 7. Dezember 2017 verfügt Herr Christian Daudert, Rostock, über 9,4% der Stimmrechte.

Aktien mit Sonderrechten oder Beschränkungen

Nach Kenntnissen der Staramba SE existieren keine Aktien mit Sonderrechten oder Beschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte.

Rückkauf eigener Aktien

Die Gesellschaft verfügt über keine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien nach § 71 AktG.

Zusammensetzung des Grundkapitals

Das Grundkapital der SSE setzt sich zum 31. Dezember 2018 aus nennwertlosen Stückaktien zusammen. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien belief sich zum 31. Dezember 2018 auf insgesamt 2.332.755 Stück.

Gemäß § 136 AktG sind Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Stimmabgabe berechtigt. Der Gesellschaft sind keine vertraglichen Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, welche Kontrollbefugnisse verleihen, sind von der Satzung der Gesellschaft nicht vorgesehen.

Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Aktien

Genehmigtes Kapital

Genehmigtes Kapital (2017/I)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2017 wurden die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2016/I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017/I beschlossen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2017 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.131.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Sofern das Bezugsrecht der Aktionäre nicht ausgeschlossen wird, kann das Bezugsrecht auch eingeräumt werden, indem die Aktien von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Verwaltungsrat wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

  • für Spitzenbeträge;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, sofern der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Bei der Berechnung der 10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss bereits ausgegeben oder veräußert worden sind. Ferner sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder

anderen mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern einschließlich des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft oder sonstigen Vermögensgegenständen;

  • soweit dies im Hinblick auf den Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Rahmen einer dem Verwaltungsrat von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsund/oder Wandlungsrechtes bzw. nach Erfüllung von Options- und/oder Wandlungspflichten zustehen würde;
  • zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen;
  • im Falle der Kooperation mit einem anderen Unternehmen, wenn das Zusammenwirken dem Gesellschaftsinteresse dient und das kooperierende Unternehmen eine Beteiligung verlangt;
  • um Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrats, Geschäftsführende Direktoren und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgeben zu können. Die neuen Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein gleichgestelltes Unternehmen ausgegeben werden, welches diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich an die hiernach begünstigten Personen weiterzugeben.

Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie den Inhalt der Aktienrechte bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/I festzulegen. Der Beginn der Dividendenberechtigung kann dabei auch auf den Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden, sofern über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde.

Der Verwaltungsrat wurde zudem ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2017/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I anzupassen.

Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2018 von der erteilten Ermächtigung zur Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/I keinen Gebrauch gemacht, so dass das Genehmigte Kapital 2017/I zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 noch in voller Höhe bestand.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital (2016/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Juli 2016 um bis zu EUR 905.999,00 durch Ausgabe von bis zu 905.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Optionsoder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur im Falle der Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsbzw. Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 bis zum 27. Juli 2021 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Options- oder Wandlungspflichten erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wurde ferner ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2016/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten.

Am 15. März 2017 fasste der Verwaltungsrat der Gesellschaft den Beschluss, die dem Verwaltungsrat mit Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Juli 2016 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszunutzen und eine Wandelanleihe mit einem Gesamtvolumen von EUR 5.000.000,00 und einer Laufzeit von zwei

Jahren zu begeben. Die Wandelanleihe wurde eingeteilt in 5.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00. Der jährliche Zinssatz wurde auf 6% festgelegt. Die Teilschuldverschreibungen berechtigen zur Wandlung in neue Aktien der Staramba SE. Der Wandlungspreis wurde für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts durch die Anleihegläubiger auf EUR 21,20 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. Die Wandelanleihe wurde gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juli 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre emittiert.

Das zur Sicherung der Wandlungsrechte von der Hauptversammlung am 28. Juli 2016 beschlossene Bedingte Kapital 2016/I wurde im Oktober 2017 i.H.v. EUR 70.755,00 durch Ausgabe von 70.755 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien verwendet, um aufgrund der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bestehende Wandlungsrechte zu bedienen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist damit zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 auf Grundlage des Bedingten Kapitals 2016/I noch um bis zu EUR 835.244,00 durch Ausgabe von bis zu 835.244 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht.

Bedingtes Kapital (2017/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Juli 2017 um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Das Bedingte Kapital 2017/I dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Staramba SE vom 25. Juli 2017 von der Staramba SE im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2017 in der Zeit vom 25. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 ausgegeben werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital erfolgt zu dem gemäß Ziffer 1. lit. e) zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2017 festgelegten Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wurde zudem ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms 2017 nach

Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2017/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung der Bezugsrechte.

Das Bedingte Kapital 2017/I wurde im Geschäftsjahr 2018 nicht zur Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen verwendet und bestand daher zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 noch in voller Höhe.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern und Geschäftsführenden Direktoren sowie über Änderungen der Satzung

Organe

Organe der SSE sind die Hauptversammlung, der Verwaltungsrat und der bzw. die Geschäftsführenden Direktoren.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Verwaltungsratsmitglieder können einmal oder mehrmals für den zuvor festgelegten Zeitraum gewählt werden.

Gleichzeitig mit den ordentlichen Verwaltungsratsmitgliedern können für ein bestimmtes oder für mehrere Verwaltungsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Das Ersatzmitglied tritt in den Verwaltungsrat ein, wenn das Verwaltungsratsmitglied, als dessen Ersatzmitglied es bestellt ist, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Verwaltungsrat ausscheidet. Findet in der nächsten Hauptversammlung keine Ersatzwahl statt, so verlängert sich die Amtszeit bis zum Ende der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieds. Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Mitglieder des Verwaltungsrats, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auch ohne wichtigen Grund durch eine an den Verwaltungsratsvorsitzenden zu richtende, schriftliche Erklärung niederlegen.

Der Verwaltungsrat ist durch die Satzung der SSE befugt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die nur die Form betreffen.

Geschäftsführende/r Direktor/en

Der Verwaltungsrat bestellt einen oder mehrere Geschäftsführende Direktoren. Mitglieder des Verwaltungsrats können zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die Mehrheit des Verwaltungsrats weiterhin aus nicht geschäftsführenden Mitgliedern besteht. Geschäftsführende Direktoren können jederzeit durch Beschluss des Verwaltungsrats abberufen werden. Ein Geschäftsführender Direktor, der gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats ist, kann nur aus wichtigem Grund abberufen werden.

Vereinbarungen mit dem Verwaltungsrat im Falle eines Übernahmeangebots

Es bestehen keine Vereinbarungen mit dem Verwaltungsrat, die unter der Voraussetzung eines Change of Control infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem existieren keine Vereinbarungen mit Mitgliedern des Verwaltungsrats, mit dem Geschäftsführenden Direktor oder mit Mitarbeitern, die eine Entschädigung zu deren Gunsten im Falle einer Übernahme vorsehen.

Staramba SE

Berlin, 17. Juli 2019

Der Geschäftsführende Direktor

Christian Daudert

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Staramba SE

Berlin, 17. Juli 2019

Der Geschäftsführende Direktor

Christian Daudert

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
773.785,86 1.526.587,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 10.344.432,51 11.118.218,37 21.158.211,00
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
680.240,00 362.770,00
1. Beteiligungen 2,00 19.661,81
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 7.252,05
2. in Arbeit befindliche Aufträge 21.213,86 0,00
3. geleistete Anzahlungen 0,00 21.213,86 1.900,00
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 149.326,97 6.071.763,08
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.023.523,89 1.172.850,86 3.050.531,18
-davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
EUR 25.637,22 (EUR 35.837,22)
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks 63.293,37 257.617,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 136.302,23 137.054,73
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.034.268,12 0,00
20.226.388,81 32.593.348,36

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.332.755,00 2.332.755,00
II. Kapitalrücklage 11.515.644,96 11.515.644,96
III. Gewinnvortrag 1.143.669,39 44.919.995,07
IV. Jahresfehlbetrag -22.026.337,47 -43.776.325,68
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 7.034.268,12 0,00
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 14.992.069,35
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 4.548,42 193.096,67
2. sonstige Rückstellungen 1.425.648,92 1.430.197,34 1.090.899,69
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 3.500.000,00 3.500.000,00
-davon konvertibel
EUR 3.500.000,00 (EUR 3.500.000,00)
-davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR 3.500.000,00 (EUR 3.500.000,00)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 899,56 0,00
-davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr EUR 899,56 (EUR 0,00)
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
6.633.685,13 728,66
-davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 728,66)
-davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR 6.633.685,13 (EUR 0,00)
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.713.669,84 446.472,67
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 1.713.669,84 (EUR 446.472,67)
5. sonstige Verbindlichkeiten 3.994.466,73 15.842.721,26 6.292.221,21
-davon gegenüber Gesellschaftern
EUR 828.814,83 (EUR 3.504.959,20)
-davon aus Steuern EUR 139.808,74 (EUR
1.241.251,64)
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
EUR 123.991,70 (EUR 2.302,48)
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 2.982.327,93 (EUR 5.822.171,21)
-davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr EUR 1.012.138,80 (EUR 470.050,00)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 61.833,00 89.833,00
E. Passive latente Steuern 2.891.637,21 5.988.027,11
20.226.388,81 32.593.348,36

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 325.661,00 12.048.751,55
2. Verminderung und Erhöhung des Bestands an
fertigen und unfertigen Erzeugnissen 21.213,86 -40.522,39
3. andere aktivierte Eigenleistungen 42.000,00 0,00
4. sonstige betriebliche Erträge 11.368.741,46 282.502,87
-davon Erträge aus der Währungsumrechnung
EUR 25.563,71 (EUR 9.969,89)
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren -59.821,44 -227.830,27
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.931.733,38 -2.991.554,82 -728.321,51
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -3.985.049,86 -1.992.885,16
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -720.421,81 -4.705.471,67 -406.220,51
-davon für Altersversorgung EUR 510,00 (EUR 0,00)
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-21.025.385,93 -59.082.216,72
b) auf Vermögensgegenstände des Umlauf-
vermögens, soweit diese die in der Kapital-
gesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -1.558.213,81 -22.583.599,74 0,00
8. sonstige betriebliche Aufwendungen -5.949.589,07 -9.767.796,49
-davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
EUR 7.597,86 (EUR 2.921,75)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 326,15 13.607,20
-davon Zinserträge aus der Abzinsung von
Rückstellungen EUR 326,15 (EUR 657,46)
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens
-19.659,81 0,00
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -618.414,06 -368.723,47
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.085.718,62 16.494.245,22
-davon Erträge aus der Auflösung latenter Steuern
EUR 3.096.389,90 (EUR 16.647.847,52)
13. Ergebnis nach Steuern -22.024.628,08 -43.775.409,68
14. sonstige Steuern -1.709,39 -916,00
15. Jahresfehlbetrag -22.026.337,47 -43.776.325,68

Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2018

Gezeichnetes Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Kapital Gesamt
EUR EUR EUR EUR
Stand am 01.01.2017 2.112.000,00 7.236.399,96 44.919.995,07 54.268.395,03
Ausgabe von Anteilen 220.755,00 4.279.245,00 0,00 4.500.000,00
Periodenergebnis 0,00 0,00 -43.776.325,68 -43.776.325,68
Saldo zum 31.12.2017 2.332.755,00 11.515.644,96 1.143.669,39 14.992.069,35
Periodenergebnis 0,00 0,00 -22.026.337,47 -22.026.337,47
Saldo zum 31.12.2018 2.332.755,00 11.515.644,96 -20.882.668,08 -7.034.268,12

Kapitalflussrechnung zum 31. Dezember 2018

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
Periodenergebnis -22.026.337,47 -43.776.325,68
-/+ Zu-/Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 11.901.486,60 59.082.216,72
+ Zunahme der Rückstellungen 181.147,23 1.019.856,31
- sonstige zahlungsunwirksame Erträge -42.000,00 -188,03
-/+ Zu-/Abnahme der Vorräte -12.061,81 62.958,35
-/+ Zu-/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.922.436,11 -5.740.748,44
+/- Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 882.248,93 -219.531,49
-/+ Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 1.267.197,17 -300.704,29
+ Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions-
oder Finanzierungstätigkeitzuzuordnen sind 5.927.046,81 2.224.360,13
- Gewinn aus dem Abgangvon Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 -8.445,67
+ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 104.920,45
+ Zinsaufwendungen 242.314,83 215.768,71
+/- Veränderung latente Steuern -3.096.389,90 -16.647.847,52
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 1.147.088,50 -3.983.710,45
- Auszahlungen für Investitionen in das
immaterielle Anlagevermögen -44.163,94 -4.545.976,15
+ Einzahlungen aus Abgängen von
Gegenständen des Sachanlagevermögens 0,00 6.386,55
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -546.553,22 -313.240,57
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen
des Finanzanlagevermögens 0,00 194.541,67
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0,00 -104.000,00
+ Einzahlungen auf Grund von Finanzmittelanlagen im
Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0,00 2.034.541,68
- Auszahlungen auf Grund von Finanzmittelanlagen im
Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0,00 -2.043.687,42
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -590.717,16 -4.771.434,24
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,00 4.500.000,00
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und
der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 3.420.163,72 7.004.959,20
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -3.928.544,37 -2.290.393,28
- Gezahlte Zinsen -242.314,83 -215.768,71
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -750.695,48 8.998.797,21
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der
Cashflows) -194.324,14 243.652,52
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 257.617,51 13.964,99
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 63.293,37 257.617,51

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018

A. Allgemeine Angaben

Die Staramba SE ist eine am im Regulierten Markt (General Standard der Börsen Frankfurt und Berlin) notierte Aktiengesellschaft in Gestalt einer Europäischen Gesellschaft nach europäischem Recht mit Sitz in 13407 Berlin, Aroser Allee 60-66, Deutschland (Registernummer HRB 158018, Amtsgericht Berlin Charlottenburg).

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der Vorschriften des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, in Verbindung mit § 264d HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 d ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und Artikel 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir beibehalten. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz der angespannten Liquiditätslage im Zeitpunkt der Aufstellung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Gesellschaft hat aufgrund der angespannten Liquiditätslage im Berichtszeitpunkt verschiedene Maßnahmen ergriffen um die Zahlungsfähigkeit auch über das Jahr 2019 hinaus zu sichern. Sollte entgegen den Erwartungen des geschäftsführenden Direktors die Unternehmensplanung nicht erreicht werden und die eingeleiteten und geplanten Maßnahmen zur Absicherung der Liquidität nicht erfolgreich umgesetzt werden können, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Zu den eingeleiteten Maßnahmen wird auch auf die Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag unter Punkt E. Sonstige Angaben 11. verwiesen.

1. Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im erforderlichen Umfang der Wertberichtigungsbedarfe vorgenommen. Sofern eine unbegrenzte Nutzungsdauer vorliegt, erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet Steuerlatenzen. Für Steuerlatenzen gilt im Fall der Verschmelzung des Geschäftsjahres 2016, dass latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten nicht von der übertragenden Rechtsträgerin übernommen werden, sondern neu zu prüfen und entsprechend anzusetzen sind. Da die Bewertung der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden zu Zeitwerten erfolgte, handelt es sich bei den bezüglich der aufgedeckten stillen Reserven zu passivierenden Steuerlatenzen um

stille Lasten. Sie stellen damit Anschaffungskosten dar, da sie zwingend zu passivieren sind. Die Passiven Steuerlatenzen auf den erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert sind untrennbar mit diesem verbunden und deshalb als Anschaffungskosten dieses Geschäfts- oder Firmenwertes zu aktivieren.

Die Bewertung der übernommenen Vermögensgegenstände im Rahmen der Verschmelzung im Jahr 2016 erfolgte zu Zeitwerten auf Basis eines Gutachtens, das den Ertragswert nach Ertragssteuern ermittelt hat. Die dadurch in dem sich ergebenden Geschäfts- und Firmenwert von TEUR 60.400 nach Ertragssteuern enthaltenen passiven Steuerlatenzen wurden unter Berücksichtigung der unternehmensindividuellen Steuersätze zur Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von TEUR 26.118 aufgedeckt. Die Aktivierung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgte danach mit dem Wert einschließlich der zugehörigen latenten Steuern in Höhe von TEUR 86.560.

Der planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes liegt eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahren zugrunde. Die Nutzungsdauer des im Zuge der in 2016 stattgefundenen Verschmelzung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerts reflektiert dabei neben dem technischen Know-how auch weitere Einflussfaktoren. Die verbliebene Restnutzungsdauer zum 31.12.2018 beläuft sich auf 4,5 Jahre.

Die zum 31.12.2017 erfolgte außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 42.316 war im Geschäftsjahr 2018 um die nicht berücksichtigten Steuerlatenzen zu berichtigen. Zum 01.01.2018 wurde der Fehler in laufender Rechnung durch Zuschreibung in Höhe von TEUR 9.144 berichtigt. In Folge wurden gegenläufig die passiven latenten Steuern aufwandswirksam um TEUR 2.759 erhöht.

Auf Grund der geplanten, jedoch nicht eingetretenen Umsatzentwicklung wurde im Rahmen der Abschlusserstellung erneut ein Wertberichtigungsbedarf für diesen Firmenwert erkannt. Der Firmenwert wurde zum 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 14.448 wertberichtigt. Eine vollständige Wertberichtigung ist nicht erforderlich, da in den übernommenen Lizenzverträgen und dem Know-how des 3D-Scannerbereiches weiterhin zukünftige Ertragschancen begründet liegen.

Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anlagegegenstände wurden planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der planmäßigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis EUR 410,00 betragen, wurden voll abgeschrieben.

Bilanzposten (Gruppe von Vermögensgegenständen) Nutzungsdauern
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und
Werten
1 bis 15 Jahre
(unbegrenzt)
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7,5 Jahre
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 13 Jahre

Das Finanzanlagevermögen enthält die Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Beteiligungen wurden auf Grund der dauerhaften Wertminderungen auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben.

2. Umlaufvermögen

Unter den Vorräten werden die zum Stichtag im Bestand der Gesellschaft befindlichen STARAMBA.Token (SST) ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt dabei zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Einzelwertberichtigungen aus Vorjahren wurden in Höhe von TEUR 2.096 herabgesetzt. Für pauschale Wertberichtigungen besteht kein Bedarf. Soweit in den Forderungen Fremdwährungsforderungen enthalten sind, sind diese mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche Posten, beispielsweise für Ausgaben für Aufwendungen, die den nachfolgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind, gebildet worden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Ausgaben auf Grund der bestehenden Lizenzverträge.

3. Fremdkapital

Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit der Restlaufzeit entsprechend mit dem von der Deutschen Bundesbank aus Objektivierungsgründen festgestellten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Von dem Wahlrecht, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr abzuzinsen, wurde nicht Gebrauch gemacht.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den jeweiligen Tageskursen oder den dazu vereinbarten Kursen in Ansatz gebracht. Die Währungsumrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst.

4. Gewinn- und Verlustrechnung

Einzahlungen aus dem Verkauf von Token werden zunächst als erhaltene Anzahlungen bilanziert. Eine Umsatzrealisierung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Token im Rahmen des Verkaufs von Produkten und Dienstleistungen als Zahlungsmittel angenommen werden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens, sowie die Anschaffungskosten der einzelnen Positionen sind im folgenden Anlagespiegel dargestellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen einen Betrag von TEUR 11.118 (Vorjahr: TEUR 22.685) aus. Sie resultieren im Wesentlichen aus dem durch die in 2016 vorgenommene Verschmelzung zu Zeitwerten entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert, der sodann planmäßig und außerplanmäßig abgeschrieben wurde.

Das Sachanlagevermögen beträgt TEUR 680 (Vorjahr: TEUR 363) und enthält die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Das Finanzanlagevermögen beläuft sich auf EUR 2 (Vorjahr: TEUR 20) und enthält auch Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie an anderen Unternehmen. Angaben zum Anteilsbesitz § 285 Nr. 11 HGB:

Sitz Grundkapital Eigenkapital* Ergebnis des
Anteil 31.12.2018 (Vorjahr) letzten GJ*
Berlin TEUR 25 TEUR -104 TEUR -8
48,00% (TEUR 25) (TEUR -97) (TEUR -6)

*Angaben gemäß den letzten erstellten Jahresabschlüssen der Gesellschaften zum 31. Dezember 2016

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018

Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
01.01.2018
EUR
Zugänge
EUR
davon FK-Zinsen Abgänge
EUR
EUR Umbuchungen
EUR
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
31.12.2018
EUR
kumulierte
Abschreibungen
01.01.2018
EUR
Abschreibungen Zugänge Abgänge
Geschäftsjahr
EUR
EUR EUR Umbuchungen
EUR
kumulierte
Abschreibungen
31.12.2018
EUR
Zuschreibungen
Geschäftsjahr
EUR
Buchwert
31.12.2018
EUR
Buchwert
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände
1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
6.888.564,40 44.163,94 0,00 0,00 0,00 6.932.728,34 5.361.977,40 796.965,08 0,00 0,00 0,00 6.158.942,48 0,00 773.785,86 1.526.587,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 86.556.146,94 0,00 0,00 0,00 0,00 86.556.146,94 65.397.935,94 19.957.337,63 0,00 0,00 0,00 85.355.273,57 9.143.559,14 10.344.432,51 21.158.211,00
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
93.444.711,34 44.163,94 0,00 0,00 0,00 93.488.875,28 70.759.913,34 20.754.302,71 0,00 0,00 0,00 91.514.216,05 9.143.559,14 11.118.218,37 22.684.798,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
512.824,70 588.553,22 0,00 0,00 0,00 1.101.377,92 150.054,70 271.083,22 0,00 0,00 0,00 421.137,92 0,00 680.240,00 362.770,00
Summe Sachanlagen 512.824,70 588.553,22 0,00 0,00 0,00 1.101.377,92 150.054,70 271.083,22 0,00 0,00 0,00 421.137,92 0,00 680.240,00 362.770,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 19.661,81 0,00 0,00 0,00 0,00 19.661,81 0,00 19.659,81 0,00 0,00 0,00 19.659,81 0,00 2,00 19.661,81
Summe Finanzanlagen 19.661,81 0,00 0,00 0,00 0,00 19.661,81 0,00 19.659,81 0,00 0,00 0,00 19.659,81 0,00 2,00 19.661,81
Summe Anlagevermögen 93.977.197,85 632.717,16 0,00 0,00 0,00 94.609.915,01 70.909.968,04 21.045.045,74 0,00 0,00 0,00 91.955.013,78 9.143.559,14 11.798.460,37 23.067.229,81

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme der Kautionen in Höhe von TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 36) innerhalb eines Jahres fällig.

Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen keine Forderungen (Vorjahr: TEUR 0).

Forderungen im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB bestehen zum Stichtag nicht (Vorjahr: TEUR 39).

3. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände.

Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 258).

4. Eigenkapital

Das ausgewiesene Eigenkapital zum 31. Dezember 2018 ist negativ. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehbetrag beträgt TEUR 7.034.

4.1 Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft ist in 2.332.755 Stückaktien (31.12.2017: 2.332.755), die auf den Inhaber lauten, eingeteilt und beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 2.332.755 (31.12.2017: EUR 2.332.755).

4.2 Genehmigtes Kapital (§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG)

Genehmigtes Kapital (2017/I)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2017 wurden die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2016/I sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017/I beschlossen.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2017 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.131.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Sofern das Bezugsrecht der Aktionäre nicht ausgeschlossen wird, kann das Bezugsrecht auch eingeräumt werden, indem die Aktien von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Verwaltungsrat wurde jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen für Spitzenbeträge;

• bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, sofern der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des

Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Bei der Berechnung der 10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss bereits ausgegeben oder veräußert worden sind. Ferner sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;

  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern einschließlich des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft oder sonstigen Vermögensgegenständen;
  • soweit dies im Hinblick auf den Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Rahmen einer dem Verwaltungsrat von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Optionsund/oder Wandlungsrechtes bzw. nach Erfüllung von Options- und/oder Wandlungspflichten zustehen würde;
  • zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen;
  • um Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrats, Geschäftsführende Direktoren und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgeben zu können. Die neuen Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein gleichgestelltes Unternehmen ausgegeben werden, welches diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich an die hiernach begünstigten Personen weiterzugeben.

Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie den Inhalt der Aktienrechte bei der Durchführung

von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/I festzulegen. Der Beginn der Dividendenberechtigung kann dabei auch auf den Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden, sofern über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde.

Der Verwaltungsrat wurde zudem ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2017/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I anzupassen.

Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2018 von der erteilten Ermächtigung zur Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2017/I keinen Gebrauch gemacht, so dass das Genehmigte Kapital 2017/I zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 noch in voller Höhe bestand.

4.3 Bedingtes Kapital (§ 152 Abs.1 AktG)

Bedingtes Kapital (2016/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Juli 2016 um bis zu EUR 905.999,00 durch Ausgabe von bis zu 905.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Optionsoder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur im Falle der Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Optionsbzw. Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 bis zum 27. Juli 2021 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Options- oder Wandlungspflichten erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wurde ferner ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2016/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten.

Am 15. März 2017 fasste der Verwaltungsrat der Gesellschaft den Beschluss, die dem Verwaltungsrat mit Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Juli 2016 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszunutzen und eine Wandelanleihe mit einem Gesamtvolumen von EUR 5.000.000,00 und einer Laufzeit von zwei Jahren zu begeben. Die Wandelanleihe wurde eingeteilt in 5.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00. Der jährliche Zinssatz wurde auf 6% festgelegt. Die Teilschuldverschreibungen berechtigen zur Wandlung in neue Aktien der Staramba SE. Der Wandlungspreis wurde für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts durch die Anleihegläubiger auf EUR 21,20 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. Die Wandelanleihe wurde gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juli 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre emittiert.

Das zur Sicherung der Wandlungsrechte von der Hauptversammlung am 28. Juli 2016 beschlossene Bedingte Kapital 2016/I wurde im Oktober 2017 i.H.v. EUR 70.755,00 durch Ausgabe von 70.755 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien verwendet, um aufgrund der ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bestehende Wandlungsrechte zu bedienen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist damit zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 auf Grundlage des Bedingten Kapitals 2016/I noch um bis zu EUR 835.244,00 durch Ausgabe von bis zu 835.244 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht.

Bedingtes Kapital (2017/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Juli 2017 um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Das Bedingte Kapital 2017/I dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Staramba SE vom 25. Juli 2017 von der Staramba SE im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2017 in der Zeit vom 25. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 ausgegeben werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital erfolgt zu dem gemäß Ziffer 1. lit. e) zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2017 festgelegten Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wurde zudem ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms 2017 nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2017/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung der Bezugsrechte.

Das Bedingte Kapital 2017/I wurde im Geschäftsjahr 2018 nicht zur Bedienung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen verwendet und bestand daher zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 noch in voller Höhe.

4.4 Kapitalrücklagen (§ 152 Abs.2 AktG)

In die Kapitalrücklage wurden Mehrbeträge zwischen den Kurswerten der aus der Erhöhung des Grundkapitals ausgegebenen neuen Aktien und deren Nennwerten eingestellt.

4.5 Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 S. 2 HGB)

Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2017 wurde in voller Höhe (TEUR 43.776) mit den Gewinnvorträgen verrechnet. Zum Stichtag beträgt der Gewinnvortrag vor Verwendung TEUR 1.144.

4.6 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Geschäftsführende Direktor schlägt vor, das Ergebnis mit den bestehenden Gewinnvorträgen auszugleichen und im Übrigen vorzutragen.

5. Rückstellungen

In den Steuerrückstellungen sind die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Umsatzsteuerbeträge in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 39) passiviert. Die

Gesellschaft versteuerte die Entgelte für steuerpflichtige Leistungen auf Grund einer erteilten Genehmigung vom 13. Oktober 2014 nach § 20 Abs. 1 UStG bei Vereinnahmung der Entgelte. Diese Genehmigung ist mit Ablauf des 31. Dezember 2016 erloschen, da die gesetzliche Umsatzschwelle von TEUR 500 überschritten wurde. Für die vor diesem Stichtag entstandenen Forderungen gilt die genehmigte Besteuerung fort.

Weitere Rückstellungen für Steuern sind nicht zu passivieren.

Die sonstigen Rückstellungen betragen TEUR 1.426 (Vorjahr: TEUR 1090) und entwickelten sich wie folgt:

in TEUR Stand
01.01.2018
Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
31.12.2018
Bezeichnung
übrige sonstige Rückstellungen 793 72 0 194 915
Abschlusskosten 169 169 0 288 288
Personalkosten 85 48 0 131 168
Rückstellungen
Rückbauverpflichtungen
0 12* 12
Aufbewahrungsverpflichtung 43 0 0 0 43
Summe 1090 289 0 625 1426

*) darin enthalten TEUR 0,3 aus der Änderung der Abzinsung.

In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind TEUR 644 für Prozesskostenrisiken enthalten.

6. Verbindlichkeiten

Die erhaltenen Anzahlungen beinhalten die Zahlungseingänge aus Tokenverkäufen, soweit die Token noch nicht gegen Leistungserbringung seitens Staramba SE eingelöst wurden.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr: TEUR 1.241) und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 829 (Vorjahr: TEUR 3.505) enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von TEUR 1.002 enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten sind binnen Jahresfrist zur Zahlung fällig.

7. Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern resultieren aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Handelsbilanz zu Zeitwerten und in der Steuerbilanz zu Buchwerten angesetzten Geschäftsoder Firmenwert aus der in 2016 erfolgten Verschmelzung der Staramba SE und der Staramba GmbH. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 30,18% zu Grunde gelegt. Die Erträge aus der Auflösung der passiven latenten Steuern resultieren aus der Verminderung des Geschäftsoder Firmenwertes auf Grund der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen.

01.01. Zugang Verbrauch Auflösung 31.12.
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
5.988 2.759 0 5.855 2.892

Die Entwicklung der passiven latenten Steuern (§ 285 Nr. 30 HGB) stellt sich wie folgt dar:

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 326 (Vorjahr: TEUR 12.048) resultieren in Höhe von TEUR 103 aus Dienstleistungen im Bereich 3D-Scanner und 3D-Modellierung, TEUR 55 aus der Lieferung von Scannern und TEUR 80 aus der Lieferung von 3D-Figuren und TEUR 23 aus der Erbringung von elektronischen Leistungen in MATERIA.ONE. Die übrigen Beträge resultieren aus 3D-Druckleistungen, Nutzungsentgelten sowie Datenverkauf.

Die Umsatzerlöse gliedern sich geografisch wie folgt:

Geschäftsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
Übrige Welt 14
USA 95 4.304
Inland 217 7.745
Summe 326 12.049

Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. periodenfremde Erträge: In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Zuschreibung auf den Firmenwert in Höhe von TEUR 9.144 enthalten. Des Weiteren sind Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und wertberichtigten Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 2.095 sowie Erträge aus dem Erlöschen strittiger Verbindlichkeiten durch Verjährung in Höhe von TEUR 85 enthalten.

In der Position Materialaufwand sind insbesondere Aufwendungen aus bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Emission der Staramba.Token (SST) enthalten.

Auf den aus der in 2016 stattgefundenen Verschmelzung mit der Staramba GmbH entstandenen Firmenwert wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 14.448 vorgenommen. Darüber hinaus erfolgten Abschreibungen aus Forderungsverlusten in Höhe von TEUR 1.558.

Geschäftsjahr Vorjahr
TEUR TEUR
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,3 14
davon
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,3 14

Ergebnis -618 -355
Zinsen an Gesellschafter 242 216
Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten 376 153
davon
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 618 369

E. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen samt ihrer Fälligkeiten sind aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

In T€ bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt
Mietverpflichtungen 270 613 0 882
Lizenzverträge 178 25 0 203
Leasing / Miete PKW 17 6 0 23
Gesamt 465 643 0 1.108

Daneben bestehen unbestimmte, von den jeweils erzielten Verkäufen abhängige Zahlungsverpflichtungen aus diversen Lizenzverträgen. Zu einzelnen Lizenzverträgen sind, sofern die auf Basis der Verkaufszahlen ermittelten Lizenzgebühren niedriger sind als vereinbarte Mindestgebühren, nur diese Mindestgebühren fällig.

2. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die als Anlage E. beigefügte Kapitalflussrechnung wurde nicht entsprechend der Empfehlung des DRSC gemäß DRS 21 aufgestellt.

Die im Geschäftsjahr gezahlten Zinsen betragen TEUR 373 (Vorjahr: TEUR 343) und die erhaltenen Zinsen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 13).

Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Dabei werden Zahlungsmittel als Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen definiert. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Daher dürfen Zahlungsmitteläquivalente im Erwerbszeitpunkt nur eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben. Zudem sind jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, nach DRS 21 in den Finanzmittelfonds einzubeziehen und offen abzusetzen.

3. Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die Gewinnvorträge wurden durch die Verluste aufgezehrt. Zum Stichtag ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 7.034.

4. Mitarbeiter

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug 107 (Vorjahr: 55).

5. Angaben gem. § 285 Nr. 15a HGB und § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG

Zum Stichtag hat die Gesellschaft noch Wandelschuldverschreibungen im Umfang von TEUR 3.500 ausstehend. Die Börsennotierung der Wandelanleihe im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse fand am 22. März 2017 statt, sie hatte ursprünglich eine Laufzeit von 2 Jahren und wurde bis zum 23. März 2020 verlängert. Die Wandelanleihe ist eingeteilt in 3.500 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je TEUR 1. Der jährliche Zinssatz beträgt 6%. Die Teilschuldverschreibungen berechtigen zur Wandlung in neue Aktien der Staramba SE. Der Wandlungspreis wurde für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts durch die Anleihegläubiger auf EUR 21,20 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt.

6. Angaben über Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung

Die Gesellschaft optiert zum sog. Monistischen Leitungssystem gemäß Artikel 38 lit b) SeVO.

Der Verwaltungsrat besteht im Berichtszeitraum aus folgenden Personen:

    1. Herr Christian Daudert, Vermögensmanager, Rostock (Vorsitzender des Verwaltungsrates)
    1. Herr Prof. Dr. Klemens Skibicki, Hochschullehrer, Köln (stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates)
    1. Frau Marthe Rehmer (geb. Wolbring), PR-Beraterin, Berlin
    1. Herr Rolf Elgeti, Kaufmann, Potsdam
    1. Herr Marc Kneifel, Angestellter, Geschäftsführender Gesellschafter der SkyVention GmbH, Berlin

In Ermangelung eines Sachverständigen auf dem Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung, gem. § 100 Abs. 5 AktG verfügt die STARAMBA SE über keinen Prüfungsausschuss gem. § 324 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft wird durch Ihre Geschäftsführenden Direktoren vertreten:

  1. Herr Christian Daudert, Vermögensmanager, Rostock (Vorsitzender der Geschäftsführung)

  1. Herr Frederic Cremer, Game Producer, Berlin (vom 1. Januar 2018 bis zum 27. April 2018)

Herr Rolf Elgeti war während des Berichtszeitraumes Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats TAG Immobilien AG (seit November 2014)
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats 1801 Deutsche Leibrenten AG (seit Juli 2015)
  • Mitglied des Beirats Laurus Property Partners (seit Juli 2016)
  • Vorsitzender des Aufsichtsrates Creditshelf AG (seit Mai 2018)
  • Mitglied Verwaltungsbeirat Highlight Event and Entertainment AG (seit Juni 2018)

7. Organbezüge

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführenden Direktoren der SSE im Geschäftsjahr 2018 betragen TEUR 196 (Vorjahr: TEUR 157).

Die Bezüge gliedern sich wie folgt:

Name Christian Daudert Frederic Cremer Gesamt
Funktion Geschäftsführender Direktor
erfolgsunabhängige Vergütung in TEUR 126 70 196
erfolgsabhängige Vergütung 0 0 0
Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung
0 0 0
Summen 126 70 196

8. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Verwaltungsrat der Staramba SE hat die nach § 161 AktG geforderte Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Website der Gesellschaft (https://www.staramba.com/about/investors/corporate-governance.html) zugänglich gemacht.

9. Honorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für

TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 190
Andere Bestätigungsleistungen 0
Steuerberatungsleistungen 0
Sonstige Leistungen 0

190

10. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen und Unternehmen (§285 Nr. 21 HGB)

Juristische und natürliche Personen werden insbesondere dann als der SSE "nahestehend" eingeordnet, wenn sie (1) einer gemeinsamen Beherrschung unterliegen, (2) eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen, (3) eine der Parteien auf die andere Partei einen maßgeblichen Einfluss ausüben oder (4) aufgrund gemeinsamer Führung die andere Partei beeinflussen kann. Zur Bestimmung der Beziehung zwischen den Parteien ist nicht nur eine formalrechtliche, sondern auch eine wirtschaftliche Betrachtung maßgeblich. Darüber hinaus gelten auch Personen, die im Management oder im Aufsichtsorgan des berichtspflichtigen Unternehmens eine Schlüsselposition ausüben, als diesem Unternehmen "nahestehend". Hierzu zählen bei der SSE, die in der Rechtsform einer Societas Europaea (SE) betrieben wird, grundsätzlich die geschäftsführenden Direktoren und die Mitglieder des Verwaltungsrates.

Im Berichtszeitraum unterhielt die SSE im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit mit nahestehenden Personen und Unternehmen wesentliche geschäftliche Beziehungen.

I. Geschäftsvorfälle mit Personen, die eine Schlüsselposition im Management der SSE ausüben

Im Berichtsjahr hat die SSE mit mehreren Personen, die im Management der Gesellschaft eine Schlüsselposition bekleiden, Geschäfte über den Erwerb der hauseigenen Kryptowährung der Gesellschaft ("Token") abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der vollzogenen Tokenverkäufe belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 92.

Im Berichtsjahr hat die SSE für Personen, die eine Schlüsselposition im Management der SSE bekleiden und im Rahmen eines davon separaten und nicht mit der Mandatstätigkeit verknüpften Anstellungsverhältnisses eine Vergütung erhalten, TEUR 86 gezahlt.

Im Übrigen wurden zwischen der SSE und einer Person, die im Management der Gesellschaft eine Schlüsselposition bekleidet, Zahlungs- und Verrechnungsvorgänge in Höhe von TEUR 184 durchgeführt.

II. Geschäftsvorfälle mit assoziierten Unternehmen

Die SSE hat von einem assoziierten Unternehmen ein zu 2% verzinstes Darlehen mit Valuta bis zum Stichtag in Höhe von TEUR 1.312 erhalten, das durch die SSE in Höhe von TEUR 46 in bar sowie in der verbliebenen Höhe zum Stichtag durch Verrechnung mit einer Kaufpreisforderung der SSE gegenüber dem assoziierten Unternehmen für die Veräußerung und Abtretung einer Forderung aus Lieferung und Leistung vollständig getilgt bzw. verrechnet wurde.

Ferner bestanden im Berichtszeitraum Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 52 für Dienstleistungen, die durch ein assoziiertes Unternehmen erbracht wurden.

III. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die von einer Schlüsselperson im Management der SSE beherrscht werden

Die SSE hat von einem Unternehmen, das durch eine Schlüsselperson im Management der SSE beherrscht wird, ein zu 2% verzinstes Darlehen mit Valuta bis zum Stichtag in Höhe von TEUR 462 erhalten, das durch die SSE zum Stichtag durch Verrechnung mit einer Kaufpreisforderung der SSE gegenüber dem assoziierten Unternehmen für die Veräußerung und Abtretung einer Forderung aus Lieferung und Leistung vollständig verrechnet wurde.

Die SSE hat zudem ein zu 8% verzinstes Darlehen in Höhe von TEUR 750 von einem Unternehmen erhalten, das von einer Schlüsselperson im Management der SSE beherrscht wird.

Des Weiteren wurden im Berichtszeitraum Zinszahlungen in Höhe von TEUR 210 aus der Zeichnung einer Wandelschuldverschreibung an ein Unternehmen geleistet, das von einer Schlüsselperson im Management der SSE beherrscht wird.

Die SSE hat außerdem mit einem Unternehmen, das von einer Schlüsselperson im Management der SSE beherrscht wird, Geschäfte über den Erwerb von Token in Höhe von TUSD 3.500 abgeschlossen.

Die SSE hat aufgrund einer vertraglich vereinbarten Rechteübertragung eine Lizenzgebühr in Höhe von TEUR 60 an ein Unternehmen gezahlt, das von einer Schlüsselperson des Managements beherrscht wird.

IV. Sonstige Geschäftsvorfälle

Die SSE hat Honorarzahlungen in Höhe von TEUR 22 an eine Angehörige einer der SSE nahestehenden Person geleistet, die im Berichtszeitraum als freie Mitarbeiterin in der Verwaltung der Gesellschaft tätig war.

Zwischen der SSE und nahestehenden Personen sowie Angehörigen der nahestehenden Personen wurden im Berichtszeitraum sonstige Geschäfte (insbesondere Erstattung von Aufwendungen und Auslagen wie Reise- und Bewirtungskosten, bilanzneutrale Verrechnungsgeschäfte etc.) in Höhe von TEUR 56 abgeschlossen.

Des Weiteren wurden zwischen der SSE und assoziierten Unternehmen sowie Unternehmen, die von einer Schlüsselperson im Management der SSE beherrscht werden, sonstige Geschäfte (insbesondere Erstattung von Aufwendungen und Auslagen wie Reise- und Bewirtungskosten, bilanzneutrale Verrechnungsgeschäfte etc.) in Höhe von TEUR 59 abgeschlossen.

V. Vergütung der geschäftsführenden Direktoren und der Mitglieder des Verwaltungsrates

Nahestehende Personen umfassen grundsätzlich die in Abschnitt E. 6. angegebenen geschäftsführenden Direktoren sowie die Mitglieder des Verwaltungsrates der SSE.

Die Gesamtvergütung für die geschäftsführenden Direktoren Herrn Christian Daudert und Herrn Frederic Cremer betrug im Berichtsjahr TEUR 196 .

Für die Mitglieder des Verwaltungsrates wurde für die Ausübung ihres Mandates im Berichtsjahr keine Vergütung gezahlt.

Bezüglich der Angaben zur Vergütung des geschäftsführenden Direktors sowie der Mitglieder des Verwaltungsrates der SSE wird im Übrigen auf den Vergütungsbericht (Abschnitt 7) verwiesen.

11. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag § 285 Nr. 33 HGB n.F. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017, welche am 13. Februar 2019 stattfand, wurden mit Herrn Achim Betz und Herrn Axel von Starck zwei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt. Diese ersetzten die bisherigen Verwaltungsratsmitglieder Frau Marthe Rehmer (geb. Wolbring) und Herrn Marc Kneifel, die mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung ihre Ämter als Mitglieder des Verwaltungsrats niedergelegt haben.

Der Verwaltungsrat besteht somit zum Veröffentlichungszeitpunkt aus den folgenden fünf Mitgliedern: Rolf Elgeti (Vorsitzender), Axel von Starck, Christian Daudert, Achim Betz (stv. Vorsitzender, Prüfungsausschussvorsitzender) und Prof. Dr. Klemens Skibicki.

Die Gesellschaft hat im Mai 2019 eine umfangreiche Restrukturierung mit Personalmaßnahmen beschlossen und durchgeführt. In diesem Zusammenhang sind Aufwendungen in Höhe von rund TEUR 500 entstanden.

Im November 2018 hat die Gesellschafterin Hevella Capital GmbH & Co. KGaA eine Finanzierungszusage in Form eines Wandeldarlehens in Höhe von bis zu TEUR 6.000 gegeben.

Dieses Wandeldarlehen wurde im April 2019 um TEUR 4.000 und im Juni 2019 um weitere TEUR 2.000 aufgestockt. Die sodann im Juli 2019 erfolgte Aufstockung um weitere TEUR 8.000 stellt die Finanzierung der Gesellschaft für das kommende Jahr sicher. Allerdings ist die Gesellschaft in der Folge weiterhin auf eine anhaltende finanzielle Unterstützung angewiesen, ohne die die Gesellschaft sonst in ihrem Bestand gefährdet wäre.

Die Gesellschaft hat daher im Rahmen der Einladung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Anzeige des Verlustes der Hälfte des Eigenkapitals auch Kapitalmaßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalsituation und Verbesserung der Liquidität angekündigt. Diese Kapitalmaßnahmen umfassen ein Finanzierungsvolumen von bis zu TEUR 20.000 und sollen bis zum Jahresende 2019 umgesetzt sein, gleichwohl besteht bis zur Umsetzung dieser Kapitalmaßnahmen eine Unsicherheit.

Wenn es dem Unternehmen nicht gelingen sollte, mittelfristig die geschilderten eigenkapitalstärkenden Maßnahmen durchzuführen, so ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

12. Meldung nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist die Staramba SE verpflichtet, den Inhalt der ihr zugegangenen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wiederzugeben.

Folgende Meldungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind bis zum Aufstellungszeitpunkt erfolgt:

19.04.2018 / 17:11 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten Erwerb/Veräußerung von Instrumenten Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
IAFA Global Opportunities SICAV 16, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach
Luxemburg

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. n/a

5. Datum der Schwellenberührung:

18.04.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe
Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 4,93 % 0 % 4,93 % 2332755
letzte
Mitteilung
5,11 % 0 % 5,11 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG)
DE000A1K03W5 115000 0 4,93 % 0 %
Summe 115000 4,93 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Stimmrechte Stimmrechte in
Instruments Verfall Laufzeit absolut %

n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des
Instruments
Fälligkeit /
Verfall
Ausübungs
zeitraum /
Laufzeit
Barausgleich oder
physische
Abwicklung
Stimmrechte
absolut
Stimmrechte
in %
n/a n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
oder höher oder höher oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

25.04.2018 / 18:03 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

X Mitteilung aufgrund des Eintritts als persönlich haftende Gesellschafterin der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Hevella Beteiligungs GmbH Potsdam
Deutschland

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

5. Datum der Schwellenberührung:

08.08.2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe
Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 29,9996 % 0 % 29,9996 % 2262000
letzte
Mitteilung
29,61 % 0 % 29,61 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG)
DE000A1K0W5 0 678590 0 % 29,9996 %
Summe 678590 29,9996 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Stimmrechte Stimmrechte in
Instruments Verfall Laufzeit absolut %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des
Instruments
Fälligkeit /
Verfall
Ausübungs
zeitraum /
Laufzeit
Barausgleich oder
physische
Abwicklung
Stimmrechte
absolut
Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Stimmrechte in %, wenn Instrumente in %, wenn Summe in %, wenn
Unternehmen 3% oder höher 5% oder höher 5% oder höher
Hevella Beteiligungen
GmbH
% % %
Hevella Capital GmbH
& Co. KGaA
29,9996 % % 29,9996 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

Die Hevella Beteiligungen GmbH wurde am 8. August 2017 persönlich haftende Gesellschaflerin der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

26.04.2018 / 18:02 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Korrektur einer am 25.04.2018 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

X Mitteilung aufgrund des Eintritts als persönlich haftende Gesellschafterin der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Hevella Beteiligungen GmbH Potsdam
Deutschland

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

5. Datum der Schwellenberührung:

08.08.2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe
Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 29,9996 % 0 % 29,9996 % 2262000
letzte
Mitteilung
n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG)
DE000A1K03W5 0 678590 0 % 29,9996 %
Summe 678590 29,9996 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Stimmrechte Stimmrechte in
Instruments Verfall Laufzeit absolut %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des
Instruments
Fälligkeit /
Verfall
Ausübungs
zeitraum /
Laufzeit
Barausgleich oder
physische
Abwicklung
Stimmrechte
absolut
Stimmrechte
in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn
3% oder höher
Instrumente in %, wenn
5% oder höher
Summe in %, wenn
5% oder höher
Hevella Beteiligungen
GmbH
% % %
Hevella Capital GmbH
& Co. KGaA
29,9996 % % 29,9996 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

Die Hevella Beteiligungen GmbH wurde am 8. August 2017 persönlich haftende Gesellschaflerin der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA

15.05.2018 / 12:17 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten Erwerb/Veräußerung von Instrumenten Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
MainFirst Affiliated Fund Managers S.A. 16, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach
Luxemburg

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. n/a

5. Datum der Schwellenberührung:

08.05.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe
Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 3,04 % 0 % 3,04 % 2332755
letzte
Mitteilung
n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG)
DE000A1K03W5 70850 0 3,04 % 0 %
Summe 70850 3,04 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Stimmrechte Stimmrechte in
Instruments Verfall Laufzeit absolut %
n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des
Instruments
Fälligkeit /
Verfall
Ausübungs
zeitraum /
Laufzeit
Barausgleich oder
physische
Abwicklung
Stimmrechte
absolut
Stimmrechte
in %
n/a n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
oder höher oder höher oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

02.07.2018 / 20:19 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten Erwerb/Veräußerung von Instrumenten Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
MainFirst Affiliated Fund Managers S.A. 16, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach
Luxemburg

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. n/a

5. Datum der Schwellenberührung:

02.07.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe
Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 2,46 % 0 % 2,46 % 2332755
letzte
Mitteilung
3,04 % 0 % 3,04 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG)
DE000A1K03W5 57300 0 2,46 % 0 %
Summe 57300 2,46 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Stimmrechte Stimmrechte in
Instruments Verfall Laufzeit absolut %

n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des
Instruments
Fälligkeit /
Verfall
Ausübungs
zeitraum /
Laufzeit
Barausgleich oder
physische
Abwicklung
Stimmrechte
absolut
Stimmrechte
in %
n/a n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
oder höher oder höher oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

05.07.2018 / 11:02 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten Erwerb/Veräußerung von Instrumenten Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
IAFA Global Opportunities SICAV 16, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach
Luxemburg

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. n/a

5. Datum der Schwellenberührung:

05.07.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe
Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 5,16 % 0 % 5,16 % 2332755
letzte
Mitteilung
4,93 % 0 % 4,93 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG)
DE000A1K03W5 120288 0 5,16 % 0 %
Summe 120288 5,16 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Stimmrechte Stimmrechte in
Instruments Verfall Laufzeit absolut %
n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des
Instruments
Fälligkeit /
Verfall
Ausübungs
zeitraum /
Laufzeit
Barausgleich oder
physische
Abwicklung
Stimmrechte
absolut
Stimmrechte
in %
n/a n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
oder höher oder höher oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

10. Sonstige Erläuterungen:

16.11.2018 / 09:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Name: Staramba SE
Straße, Hausnr.: Aroser Allee 66
PLZ: 13407
Berlin
Ort: Deutschland
Legal Entity Identifier (LEI): 5299008Y94QHNMRK6U07

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb bzw. Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb bzw. Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Juristische Person: Global Opportunities SICAV Registrierter Sitz, Staat: 16, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3. n/a

5. Datum der Schwellenberührung:

14.11.2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Summe
Anteil Instrumente Anteile Gesamtzahl der Stimmrechte
Stimmrechte (Summe 7.b.1.+ (Summe 7.a. nach § 41 WpHG
(Summe 7.a.) 7.b.2.) + 7.b.)
neu 2,83 % 0 % 2,83 % 2332755
letzte
Mitteilung
5,16 % 0 % 5,16 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)
ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG) (§ 33 WpHG) (§ 34 WpHG)
DE000A1K03W5 65900 0 2,83 % 0 %
Summe 65900 2,83 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Stimmrechte Stimmrechte in
Instruments Verfall Laufzeit absolut %
n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des
Instruments
Fälligkeit /
Verfall
Ausübungs
zeitraum /
Laufzeit
Barausgleich oder
physische
Abwicklung
Stimmrechte
absolut
Stimmrechte
in %
n/a n/a n/a n/a 0 0 %
Summe 0 0 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten (1.) halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.

Vollständige Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen:

Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
Unternehmen oder höher oder höher oder höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteile (6.) nach der Hauptversammlung:

Anteil Stimmrechte Anteil InstrumenteSumme Anteile
% % %

10. Sonstige Informationen:

Berlin, 17. Juli 2019

Staramba SE

Der Geschäftsführende Direktor

Christian Daudert

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Staramba SE – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspielgel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Staramba SE für das Geschäftsjahr 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe E.11. im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten "Liquiditätsrisiken", "Maßnahmen zur Absicherung der Liquiditätsrisiken" und "Zusammenfassende Darstellung der Gesamtrisikolage" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation befindet. Wie in Angabe E.11. im Anhang sowie den Angaben in den Abschnitten "Liquiditätsrisiken", "Maßnahmen zur Absicherung der Liquiditätsrisiken" und "Zusammenfassende Darstellung der Gesamtrisikolage" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

  • Bilanzierung von Token-Verkäufen
  • Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes
  • Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

    1. Sachverhalt und Problemstellung
    1. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
    1. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bilanzierung von Token-Verkäufen

  1. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 Token mit einem Transaktionsvolumen von USD 7,4 Mio. verkauft. Die Token wurden ohne eine Verpflichtung zu einer Rückerstattung des Kaufpreises verkauft, selbst für den Fall, dass die Token vom Käufer nicht genutzt werden können. Gleichzeitig hat die Gesellschaft in einem White-Paper erklärt, dass sie die Token zukünftig als Zahlungsmittel für Produkte und Dienstleistungen auf der virtuellen Welt Staramba-Spaces (jetzt Materia-One) annimmt. Die Verkäufe der Token wurden im Rahmen der Abschlusserstellung zunächst als Umsatzerlöse klassifiziert. Im weiteren Verlauf wurde die Bilanzierung geändert: Sämtliche Einzahlungen aus den Verkäufen wurden zunächst als erhaltene Anzahlungen bilanziert, eine Umsatzrealisierung erfolgt erst nach Annahme als Zahlungsmittel auf Materia-One (Plattformleistung).

Die zutreffende Bilanzierung der Token-Verkäufe ist als komplex zu betrachten. Vor diesem Hintergrund war die Bilanzierung der Token-Verkäufe im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

  1. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zum Verkauf von Token verschafft. In diesem Zusammenhang haben wir uns intensiv mit den zugrundeliegenden Verträgen und dem White-Paper der Gesellschaft beschäftigt und die darin enthaltenen Bedingungen vor dem Hintergrund der HGB-Regelungen zur Umsatzrealisierung gewürdigt.

Die Einschätzung der Gesellschaft hinsichtlich der Bilanzierung der Einzahlungen aus Token-Verkäufen als erhaltene Anzahlungen und eine erst nachgelagerte Umsatzrealisierung im Falle einer Annahme der Token als Zahlungsmittel auf Materia-One (Plattformleistung) halten wir für sachgerecht.

  1. Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten.

Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes

  1. Im Jahresabschluss der Staramba SE wird unter den immateriellen Vermögensgegenständen ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 10,3 Mio. ausgewiesen, der ursprünglich im Jahre 2016 im Rahmen eines upstream mergers zu Verkehrswerten entstanden ist. Der Anteil des Geschäfts- oder Firmenwertes an der Bilanzsumme beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 51% und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Der Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert.

Im Rahmen einer Fehlerkorrektur in laufender Rechnung für eine fehlerhafte Bewertung im Vorjahresabschluss zum 31.12.2017 erfolgte zunächst eine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes um EUR 9,1 Mio. Aufgrund einer Neuausrichtung und Neueinschätzung des Segments "Scanner und 3D-Daten" zum 31.12.2018 erfolgte im Rahmen der Abschlusserstellung eine außerplanmäßige Abschreibung auf EUR 10,3 Mio.

Die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes ist komplex und in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter insbesondere hinsichtlich zukünftiger Preis- und Mengenentwicklungen, dem zeitlichen Anfall operativer Cashflows, den verwendeten Diskontierungsfaktoren sowie der langfristigen Wachstumsrate abhängig. Die Bewertung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

  1. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes verschafft und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt. Dabei haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen auch beurteilt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen. Wir haben das Bewertungsmodell und die Plausibilität der getroffenen Annahmen kritisch hinterfragt und geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit der Prognose der künftigen Umsatzund Ergebnisentwicklung des Segments "Scanner und 3D-Daten" beschäftigt und Abstimmungen mit der vom geschäftsführenden Direktor und vom Verwaltungsrat genehmigten Planung für das Segment "Scanner und 3D-Daten" vorgenommen. Zusätzlich haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Basierend auf unseren Prüfungshandlungen haben wir keine materiellen Feststellungen getroffen und erachten die von den gesetzlichen Vertretern durchgeführte Bewertung einschließlich der gemachten Anhangangaben für angemessen.

  1. Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Angaben zur Höhe des Geschäfts- oder Firmenwertes finden sich im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang.

Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung

  1. Die Bilanzierung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Staramba SE zum 31.12.2018 erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Die Gesellschaft ist weiterhin als im Aufbau (start up) zu klassifizieren. Dementsprechend generiert sie nur in geringem Umfang Umsatzerlöse und Mittelzuflüsse. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018 und nachfolgend im Zeitraum der Abschlusserstellung wiederholt Finanzierungszusagen seitens Gesellschafter erhalten.

Die Einschätzung einer Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung ist komplex. Vor diesem Hintergrund war die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

  1. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Liquidität verschafft. Dabei haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen auch beurteilt, ob Anhaltspunkte bestehen, dass die Gesellschaft in den kommenden 12 Monaten nicht in der Lage sein könnte, die Zahlung der erwarteten Verbindlichkeiten sicherzustellen. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit erteilten Finanzierungszusagen und der Prognose der künftigen Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Gesellschaft beschäftigt sowie Abstimmungen mit der vom geschäftsführenden Direktor und vom Verwaltungsrat genehmigten Unternehmensplanung vorgenommen. Zusätzlich haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen und Ist-Zahlen der ersten Monate des Geschäftsjahres 2019 beurteilt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts unter der Annahme der Unternehmensfortführung erachten wir auf der Basis unserer Prüfungshandlungen für angemessen.

  1. Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Weiterführende Angaben hinsichtlich bestandsgefährdender Risiken sind im Anhang und Lagebericht erfolgt, wir verweisen auf unseren Hinweis oben zu "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die Erklärung zur Unternehmensführung,
  • den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und

• die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen

wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 erstmalig als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 21. März 2019 vom Verwaltungsrat beauftragt.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Verwaltungsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arno Kramer.

Frankfurt am Main, den 17. Juli 2019

RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

…………………. …………………. D. Hanxleden A. Kramer