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NeXR Technologies SE Annual Report 2016

Apr 26, 2018

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2016

Bericht des Geschäftsführenden Direktors

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Mitarbeiter und Geschäftspartner,

das Geschäftsjahr 2016 war ein sehr ereignisreiches. Durch die Veränderung der Unternehmensstruktur hat Staramba eine weitere, höhere Professionalisierungsstufe erreicht. Sie soll die Basis für ein nachhaltiges und dynamisch wachsendes Unternehmen bilden. In zeitlich ferneren Rückblicken wird das Jahr 2016 wohl als ein Wendepunkt in der Unternehmensgeschichte für Staramba wahrgenommen werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die ehemalige Social Commerce Group (SSE), eine Technologie-Holding mit Beteiligungen an insgesamt vier Unternehmen, in eine operativ tätige Gesellschaft umgewandelt. Mit Tauschvertrag vom 17. Juni 2016 wurden die restlichen Anteile an der Staramba GmbH in Höhe von rund 48% im Zuge eines Tausches gegen die bis dahin gehaltenen Anteile an der yoyo smart social web solutions AG, der MXM Mixed Reality Marketing AG und der Staramba USA Corporation von der SSE übernommen. Anschließend wurden am 30. Juni mit Verschmelzungsvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2016 sämtliche Anteile an der Staramba GmbH auf die SSE verschmolzen und folglich die Holdingstruktur aufgehoben. Die Gesellschaft firmiert seit August vergangenen Jahres unter dem Namen Staramba SE. Neben diesen grundsätzlichen Änderungen wurde die strategische Weiterentwicklung der Staramba nicht vernachlässigt. Im Oktober 2016 wurde, als ein weiterer bedeutender Schritt der Fokussierung, die 3D-Druck-Manufaktur an einen US-amerikanischen Investor verkauft. Hintergrund der strategischen Neuausrichtung ist die starke Nachfrage nach digitalen Lösungen abseits der 3D-Druckfigurenvermarktung. Zu den Bereichen, auf die sich Staramba in Zukunft fokussieren wird, gehören neben Virtual Reality (VR) auch Augmented Reality (AR), die Entwicklung von Apps, 2D- und 3D- Konfiguratoren sowie die Etablierung eines Scanner-Netzwerkes inklusive Vertriebsplattform. Mit diesem Schritt wollen wir Lösungen anbieten, die speziell auf die jeweiligen Kundenwünsche angepasst werden.

Das Erreichen der hochgesteckten Ziele für 2016 war aufgrund der Umstrukturierung für unser junges Unternehmen eine Herausforderung, der wir uns erfolgreich gestellt haben. Nach einem Umsatz von zuletzt rund EUR 1 Mio. in 2015 wurde für 2016 mit einem ehrgeizigen Umsatzziel von EUR 5 Mio. und einem leicht positiven Ergebnis geplant. Operativ wurden EUR 2,1 Mio. und darüber hinaus sonstige betriebliche Erträge aus dem Verkauf der 3D-Druckmanufaktur in Höhe von rund EUR 3 Mio. erwirtschaftet. Aufgrund der Umstrukturierung inklusive des Wandels in eine operativ tätige Gesellschaft und der folgenden Neufokussierung der Geschäftstätigkeit auf das digitale Geschäft, sind wir stolz auf das Erreichte. In 2016 wurde somit die Basis geschaffen, um sich in Zukunft auf die Vermarktung von digitalen Produkten fokussieren zu können, was seit der Gründung der Gesellschaft das erklärte Ziel des Managements war.

Nach dieser herausfordernden Phase, in der der Schwerpunkt unseres Tuns gezwungenermaßen auf Restrukturierung, Kostensenkung und der Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen lag, richten wir den Fokus nun auf die Themen Wachstum und Innovation. So konzentriert sich das Unternehmen aktuell unter anderem auf die Akquisition der verbleibenden weltweit bedeutendsten Fußballclubs als Lizenzpartner, die Implementierung einer globalen Vertriebsinfrastruktur für unsere 3D Fotogrammetrie-Scanner 3D INSTAGRAPH® sowie die Anbindung eines jeden verkauften Scanners an eine globale Cloud-Plattform, welche den Scanner-Betreibern zusätzliche Möglichkeiten und

Vertriebschancen für ihre Scans ermöglichen soll. Gleichzeitig wollen wir unser Netzwerk an Scannern ausbauen und befinden uns hierfür bereits in Gesprächen mit mehreren bedeutenden Mall- und Shoppingcenter-Betreibern in Deutschland, Amerika und Asien. Der Abschluss des Rahmenvertrages im Dezember 2016 über bis zu 100 3D INSTAGRAPH® Scanner war die Initialzündung für eine Kursentwicklung, die den XETRA-Kurs der Staramba-Aktie von EUR 6,65 auf zuletzt über EUR 40 stiegen ließ. Wir sind mit der Kursentwicklung zufrieden, obgleich wir davon überzeugt sind, dass die aktuelle Marktkapitalisierung nach wie vor nicht den eigentlichen Wert des Unternehmens widerspiegelt. Wir beobachten eine erhöhte öffentliche Wahrnehmung. Medien berichten in jüngerer Vergangenheit verstärkt und ausnahmslos positiv über Staramba. Die kontinuierliche Berichterstattung in unterschiedlichsten Medien vergrößert unseren Bekanntheitsgrad und sorgt gleichfalls für Transparenz, von der alle Aktionäre und potenzielle Anleger profitieren.

Die Aussichten für das laufende Jahr sind so günstig wie nie zuvor, insgesamt blickt das Management mit großer Freude und Zuversicht in die Zukunft von Staramba. Im Mai 2017 konnte ein 3-Jahres-Vertrag mit dem führenden US-amerikanischen Anbieter von Pop-up-Store-Konzepten, JBC & Associates, LLC, über den Vertrieb von über 100 3D-INSTAGRAPH®-Scannern, die US-weit in ausgewählten Shopping-Malls platziert und betrieben werden sollen, abgeschlossen werden. Dies wird unsere Marktdurchdringung in den USA weiter vorantreiben und uns neue Möglichkeiten für weitere Vertriebsaktivitäten in den USA bieten. Staramba wird zudem neue Geschäftsstrukturen implementieren, um eine deutliche Veränderung der Profitabilität herbeizuführen. Das Unternehmen hat sich auch eine Vereinfachung und die Weiterentwicklung seines Geschäftsportfolios zum Ziel gesetzt.

Wir möchten uns bei unseren Mitarbeitern für ihren Einsatz, ihr Engagement und ihre Kreativität bedanken. Wir schauen mit großem Optimismus in die Zukunft der "neuen" Staramba als operativ tätiges Unternehmen, welches sich mehr und mehr auf das digitale Geschäft fokussiert. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit unseren zukunftsträchtigen Technologien sowie dem IP-gestützten Portfolio einen nachhaltigen Wert für unsere Aktionäre schaffen können.

Berlin, im Mai 2017

Christian Daudert Geschäftsführender Direktor Staramba SE

Bericht des Verwaltungsrats

Bericht des Verwaltungsrats der Staramba SE für das Geschäftsjahr 2016

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2016 nahm der Verwaltungsrat seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er überwachte die Arbeit des geschäftsführenden Direktors und begleitete ihn beratend.

Soweit die Lage der Gesellschaft es erforderte, fand ein reger Austausch zwischen dem Verwaltungsrat und dem geschäftsführenden Direktor in mündlicher oder schriftlicher Form statt. Dabei ging es vordringlich um Fragen der Geschäftsstrategie, der Entwicklung der einzelnen Beteiligungen, mögliche Akquisitionen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Vermögens-, Investitions-, Umsatzund Finanzplanungen. Grundsätzlich wurde der Verwaltungsrat über sämtliche Vorgänge von besonderer Bedeutung rechtzeitig ins Bild gesetzt, insoweit diese Vorgänge nicht von diesem selbst initiiert wurden. Der geschäftsführende Direktor unterrichtete den Verwaltungsratsvorsitzenden über sämtliche von ihm getroffenen Entscheidungen.

Durch Beschluss auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juli 2016 wurde der Verwaltungsrat der Gesellschaft von drei auf fünf Mitglieder erweitert. Mit Christian Daudert und Rolf Elgeti hat die Hauptversammlung zwei Großaktionäre in den Verwaltungsrat gewählt. Herr Elgeti gilt als namhafter Börsenexperte und ist Gründer der Obotritia Beteiligungs GmbH. Herr Daudert ist Vermögensmanager und Gründer der staramba GmbH, welche mit Verschmelzungsvertrag vom 30. Juni 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf die staramba SE verschmolzen wurde. Der Verwaltungsrat umfasst seitdem die fünf Personen Christian Daudert, als Verwaltungsratsvorsitzende, Prof. Klemens Skibicki, als stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender sowie Rolf Elgeti, Marthe Wolbring und Julian von Hassell als Mitglieder des Verwaltungsrats.

Schwerpunkte der Beratungen im Verwaltungsrat

Im Geschäftsjahr 2016 bestanden keine Ausschüsse, so dass Beratungen des Verwaltungsrats im Gesamtgremium stattgefunden haben. Neben der gesetzlichen Regelberichterstattung sind insbesondere folgende Schwerpunktthemen vom Verwaltungsrat intensiv beraten und geprüft worden:

  • Jahresabschluss zum 31.12.2015
  • Veränderung der Unternehmensstruktur
  • o Aufgabe der Holdingstruktur
    • o Tausch der Anteile an yoyo, MXM und SUSA für die restlichen Anteile an Staramba GmbH
  • o Verschmelzung der Staramba GmbH auf die Staramba SE
  • Verkauf der 3D-Druck-Manufaktur

  • Anpassung der Unternehmensstruktur gemäß der neuen Fokussierungsstrategie

  • Geographische Markterschließung
  • Analyse der Geschäftsentwicklung in den Bereichen Scanner, 3D-Daten und 3D-Figuren
  • Aktivitäten mit globalen Partnern
  • Corporate Governance Kodex
  • Implementierung der Maßnahmen zur Optimierung der operativen Effizienz
  • Strukturierung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Scanner- und VR-Bereich

Gegenstand regelmäßiger Beratungen war die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis und Beschäftigung der Staramba SE, die Finanzlage, die strategischen Perspektiven sowie die Weiterentwicklung des Unternehmens. Der Geschäftsführende Direktor unterrichtete den Verwaltungsrat regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage des Unternehmens. Der Verwaltungsrat hat sich eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und mit der operativen und strategischen Entwicklung befasst und über die Weiterentwicklung des Unternehmens beraten.

Jahresabschluss, Abschlussprüfung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die von der Hauptversammlung am 28. Juli 2016 zum Prüfer des Abschlusses des Geschäftsjahres 2016 gewählte Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalveränderungsrechnung - und den Lagebericht der Staramba SE zum 31. Dezember 2016 geprüft und erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Unter den Prüfungsschwerpunkten befanden sich die Bilanzierung des Anteilstauschs der Anteile an der yoyo smart social web solutions AG, MXM Marketing Reality AG und Staramba USA Corporation im Tausch gegen die restlichen Anteile an der Staramba GmbH, die Bilanzierung der Verschmelzung der Staramba GmbH auf die Staramba SE sowie Ansatz und Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Umsatzerlöse. Dem Verwaltungsrat sind neben dem Jahresabschluss und Lagebericht auch der Bericht des Abschlussprüfers ausgehändigt worden. Die Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht wurden auf der Bilanzsitzung am 27. April 2017 ausführlich diskutiert. In dieser Sitzung hat der Geschäftsführende Direktor den Abschluss der Staramba SE erläutert. Der den Prüfungsbericht unterzeichnende Wirtschaftsprüfer hat an der Besprechung des Verwaltungsrats und des Geschäftsführenden Direktors über die Vorlagen teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden.

Nach eigener Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat der Verwaltungsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den vom Geschäftsführenden Direktor aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß §47 Abs. 5 SE-AG festgestellt.

Corporate Governance

Der Verwaltungsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Entwicklung der Corporate-Governance-Standards fortlaufend beobachtet. Im April 2017 wurde eine aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie einen ausführlichen Bericht zur Höhe und Struktur der Vergütung von Geschäftsführendem Direktor und Verwaltungsrat finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB bzw. im Vergütungsbericht des Jahresfinanzberichts 2016. Beide Dokumente stehen ebenfalls auf unserer Website zur Verfügung. Der Verwaltungsrat hat sich mit den Angaben und dem Bericht zu den Angaben im Lagebericht gemäß § 289 Abs. 4 HGB auseinandergesetzt. Die entsprechenden Erläuterungen im Lagebericht hat der Verwaltungsrat geprüft und gebilligt.

Im Namen des Aufsichtsrats danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr persönliches Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit in den zurückliegenden ereignisreichen Monaten unseres Unternehmens.

Berlin, im Mai 2017

Christian Daudert, Vorsitzender des Verwaltungsrates

Lagebericht 2016 1
Über die Staramba SE 2
A. Grundlagen des Unternehmens 4
Zusammensetzung und Struktur des Unternehmens 4
Geschäftsmodell und Strategie der Gesellschaft 5
B. Unternehmenssteuerung und Internes Kontroll-System 7
Internes Kontroll-System 7
C. Wirtschaftsbericht 9
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung 9
Darstellung der Lage der Gesellschaft 10
Gesamtaussage des Verwaltungsrats 10
Kapitalmarkt und die Aktie der Staramba SE 12
Veränderungen in 2016 13
Vermögenslage 15
Finanzlage 17
Ertragslage 17
Investitionen 19
Finanzielle Leistungsindikatoren 19
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 20
D. Vergütungsbericht 22
E. Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate Governance 22
F. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und Ausblick 34
Chancen und Risikobericht 34
G. Ergänzende Pflichtangaben nach § 289 Abs. 4 HGB 41
H. Mandate des Verwaltungsrats 47
I. Versicherung der Gesetzlichen Vertreter 48
Jahresabschluss 2016 49
A. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 50
B. Bilanz nach HGB zum 31. Dezember 2016 51
C. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016 52
D. Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2016 53
E. Kapitalflussrechnung 54
F. Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 55
G. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 97

Lagebericht 2016

Über die Staramba SE

Die Staramba SE ("SSE"), vormals Social Commerce Group SE ("SCGSE"), veränderte im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Unternehmensstruktur wesentlich. Im Vergleichszeitraum 2015 war die SSE ausschließlich als Holding für die Unternehmen der Social Commerce Gruppe tätig. Ein eigener operativer Geschäftsbetrieb wurde nicht geführt. Mit Verschmelzungsvertrag vom 30. Juni 2016 wurden rückwirkend zum 1. Januar 2016 sämtliche Anteile an der Staramba GmbH auf die SSE verschmolzen. Zuvor wurden von der SSE mit Tauschvertrag vom 17. Juni 2016 die restlichen Anteile an der Staramba GmbH in Höhe von rd. 48% im Zuge eines Tausches gegen die bis dahin gehaltenen Anteile an der yoyo smart social web solutions AG, der MXM Marketing Reality AG und der Staramba USA Corporation übernommen. Beide Geschäftsvorfälle wurden zum Zeitwert abgebildet. Mit der Entkonsolidierung der ehemaligen Anteile und der Verschmelzung des nun mit 100% einzigen Tochterunternehmens auf die Muttergesellschaft wurde die Holdingstruktur aufgehoben. Die Gesellschaft firmiert seit August 2016 unter dem Namen Staramba SE. Im Oktober 2016 veräußerte die Staramba SE zudem ihre 3D-Druck-Manufaktur an einen US-amerikanischen Investor. Mit diesem Verkauf hat die SSE die Voraussetzung dafür geschaffen, die seit der Gründung beabsichtigte Fokussierung auf digitale Produkte in den Fokus zu nehmen.

Die Staramba SE entwickelt und vertreibt digitale Produkte (Apps, Games, Daten) und fotorealistisch gedruckte 3D-Figuren aus hochwertigem Polymergips zusammen mit namhaften Lizenzgebern aus dem internationalen Sport und Entertainment. Aus Film und Musik werden ebenfalls Stars wie Elvis Presley, KISS, und Roland Kaiser mit lizenzierten Staramba-Produkten vermarktet. Die digitalen Produkte und 3D-Figuren werden im eigenen Online-Shop und über elektronische Plattformen wie Amazon sowie im B2B2C-Bereich direkt an Industriekunden wie bspw. Konami vertrieben. Daneben existieren im In- und Ausland zertifizierte stationäre Partner, die mit dem Staramba 3D-Scanner 3D-INSTAGRAPH® jedermann scannen können, um mit den gewonnenen 3D-Daten personifizierte 3D-Produkte anzubieten.

Unternehmensziel der Staramba SE ist es, Kunden innovative bedarfsgerechte und passgenaue Lösungen anzubieten und neue sich bietende Chancen angesichts einer zunehmend digitalen Umwelt aufzutun. Dabei trifft sie auf weitgehend unbetretene Pfade. So gibt es auf Seiten der Lizenzrechteinhaber prominenter Sport- und Unterhaltungsgrößen, deren Lizenznehmerin die SSE ist, bereits eine artikulierte Nachfrage nach rein digitalen und/oder digital angebotenen Produktlösungen. Jenseits regional begrenzter, vereinzelt angebotener Produktlösungen gibt es jedoch kaum ein Unternehmen, das sich, wie die SSE, global aufstellt, um die nachgefragten just-in-time lieferbaren Produkte anzubieten. Lediglich über internationale Handelsplattformen für Merchandise-Ware wie fanatics oder sports endeavour wird der Lösungsbedarf der Nachfrager langsam aber sicher in artikulierte Nachfrage überführt. Die SSE möchte hier Impulsgeber und Partner sein.

Als Startup-Unternehmen sieht sich die Gesellschaft vor die Herausforderung gestellt, mit begrenzten Mitteln neue Märkte zu entwickeln und dabei darauf zu achten, dass sich die generierten Lösungen nicht als Windfall-Profits künftiger Wettbewerber entpuppen, die die Märkte in diesem Fall zwar nicht entwickelt hätten, dafür aber "ernten" könnten.

Die Staramba SE begegnete dieser Herausforderung sowohl im Berichtsjahr als auch in den vorangegangenen Geschäftsjahren mit den folgenden vier Maßnahmen:

    1. Nutzung prominenter Bestandsinvestoren aus dem Spitzensport als Nachweis der Qualität und Fanorientierung der eigenen Lösungen: Die Gesellschaft wurde vorbörslich im Wesentlichen von namhaften Spitzensportlern gegründet und aufgebaut. Diese Investoren haben naturgemäß ein nachhaltiges Interesse am Erfolg ihres Investments und stellen sich für das Unternehmen als Testimonials zur Verfügung.
  • 2. Nach Segmentwechsel Etablierung im Regulierten Markt: Die SSE erhielt am 15. Mai 2015 die Zulassung zum Handel im General Standard an der Frankfurter und Berliner Wertpapierbörse und ist seitdem auch XETRA-gelistet. Die gesteigerte öffentliche Wahrnehmung sicherte der Gesellschaft, trotz überschaubarem Marketingbudgets, große Aufmerksamkeit und ebnete ihr den Weg zu Partnerschaften mit wichtigen Lizenz- und Vertriebspartnern. Durch die starke Aktienkursentwicklung seit Dezember 2016 sieht sich die Gesellschaft bestätigt, mit dem Segmentwechsel den richtigen Schritt getan zu haben.
    1. Vertragsdauer: Die Gesellschaft achtet dezidiert auf Lizenz- und Vertriebspartnerverträge mit im Regelfall mindestens 3-jähriger Laufzeit, um den bereits vorhandenen Vorsprung als im Regelfall bislang einziger Anbieter in Marktsegment des 3D-Merchandise im Verlauf dieser drei Jahre gegenüber später hinzutretenden möglichen Wettbewerbern auf- und ausbauen zu können.
    1. Technologieentwicklung: Die Gesellschaft setzt auf wenige Schlüsseltechnologien, die es möglich machen, im Sinne einer Blue Ocean Strategie1 , Kundenwünsche im Wege von "mass customization" individuell zu befriedigen, ohne deswegen Abstriche beim kostengünstigen massenweisen elektronischen Kundenzugang machen zu müssen.

Mittels dieser Maßnahmen soll der Wert der Gesellschaft und der von ihr bereitgestellten Lösungen nachhaltig gesteigert werden.

1 Blue Ocean Strategy: W. Chan Kim, Renée Mauborgne, How to Create Uncontested Market Space and Make Competition Irrelevant, Harvard Business School Press, Boston 2015

A. Grundlagen des Unternehmens

Zusammensetzung und Struktur des Unternehmens

Gegenstand der Staramba SE ("SSE") war im vergangenen Wirtschaftsjahr (damals noch firmiert als "Social Commerce Group SE") die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung, deren Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben innerhalb der Gruppe. Diese Tätigkeit einer geschäfts-leitenden Holding erfolgte auf eigene Rechnung und zielte auf die Förderung des langfristigen Werts der Beteiligungen ab. Die Gesellschaft war berechtigt, Unternehmen aller Art zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen. Die SSE veränderte im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Unternehmensstruktur. Im Vorjahr war die Staramba SE, wie oben beschrieben, ausschließlich als Funktionalholding tätig. Ein eigener operativer Geschäftsbetrieb wurde nicht geführt. Im Juni 2016 wurden sämtliche Anteile an der Staramba GmbH, Berlin, im Zuge eines Tausches gegen die bis dahin ebenfalls als Funktionalholding gehaltenen Beteiligungen an der yoyo smart social web solutions AG, AG Hamburg, der MXM Marketing Reality AG, Stendal und der STARAMBA USA Corporation, Tampa Florida übernommen. Mit Vertrag vom 30. Juni 2016 wurde die Staramba GmbH auf die Staramba SE verschmolzen. Verschmelzungsstichtag ist der 01. Januar 2016. Die Verschmelzung wurde am 12. August 2016 in das Handelsregister eingetragen. Mit der Entkonsolidierung der ehemaligen Anteile und der Verschmelzung des nun mit 100% einzigen Tochterunternehmens auf die Muttergesellschaft wurde die Holdingstruktur aufgehoben. Die Gesellschaft firmiert seit August 2016 unter dem Namen Staramba SE.

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr zum Stichtag 31. Dezember 2016 31 Mitarbeiter. Im Berichtsjahr erhielt der Geschäftsführende Direktor für seine Tätigkeit im Rahmen des Mandats eine monatliche Fixvergütung in Höhe von EUR 8.333 bis September 2016 bzw. EUR 12.495 ab Oktober 2016 (Vorjahr: EUR 8.333) inklusive Dienstfahrzeug und inklusive Mehrwertsteuer. Variable Vergütungskomponenten wurden nicht gezahlt und waren im Berichtsjahr seitens des Verwaltungsrats auch nicht vorgesehen, wiewohl der Vertrag des Geschäftsführenden Direktors perspektivisch eine variable Vergütungskomponente vorsieht. Perspektivisch werden nach Maßgabe des Aufgabenzuwachses weitere Mitarbeiter und gegebenenfalls Geschäftsführende Direktoren beschäftigt.

Die Aktien der Gesellschaft werden im General Standard an der Frankfurter und Berliner Wertpapierbörse gehandelt.

Gesamtzahl der Aktien: 2.262.000 nennwertlose Stückaktien
Höhe des Grundkapitals: EUR 2.262.000
ISIN: DE000A1K03W5
WKN: A1K03W
Börsenplatz: Frankfurt/Main; Berlin
Marktsegment: Regulierter Markt, General Standard
Geschäftsjahr Kalenderjahr
Rechnungslegungsart: HGB
Verwahrart: Girosammelverwahrung

Aktieninformationen (Stand 31. März 2017)

Die ordentliche Hauptversammlung der Staramba SE vom 28. Juli 2016 hat beschlossen, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 905.999,- zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I) und zugleich das bisherige genehmigte Kapital aufzuheben. Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen, so dass eine Vereinbarung über Bezugsrechte gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG vorliegt. Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden keine Aktien auf Grund der genehmigten Kapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital) 2016/I gezeichnet (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG).

Am 15. März 2017 fasste der Verwaltungsrat der Gesellschaft zudem den Beschluss, das Grundkapital aus dem Genehmigten Kapital 2016/I um EUR 150.000 von EUR 2.112.000 auf EUR 2.262.000 zu erhöhen. Das Genehmigte Kapital (2016/I) reduzierte sich durch diese teilweise Ausnutzung auf EUR 455.998.

Geschäftsmodell und Strategie der Gesellschaft

Die Staramba SE entwickelt und vertreibt digitale Produkte (Apps, Games, Daten) und fotorealistisch gedruckte 3D-Figuren aus Polymergips zusammen mit namhaften Lizenzgebern aus dem internationalen Sport und Entertainment. Zu den Lizenznehmern zählen Spitzenmannschaften des europäischen Fußballs wie die deutsche Nationalmannschaft, FC Bayern München, Real Madrid, Arsenal London und FC Chelsea. Aus Film und Musik werden für UNIVERSAL, Bravado, ABG, Epic Rights und viele weitere Brands unter anderem Stars wie Elvis Presley, KISS, Kiesza und Roland Kaiser mit lizenzierten Staramba -Produkten vermarktet.

Staramba bietet Fans von Sport-, Musik- und Unterhaltungsgrößen die Möglichkeit, ihre Stars als digitale 3D-Produkte nach eigenen Kompositionswünschen zu gestalten, anzuordnen und anschließend on demand als 3D-Figuren ausdrucken zu lassen. Eine zweite Produktlinie erlaubt es den Fans, sich selbst dem Star hinzuzugesellen und ausdrucken zu lassen. Die Staramba SE bietet Prominenten eine hohe Sicherheit ihrer Daten vor Diebstahl und Missbrauch, da alle zur Herstellung der Dateien und deren Weiterverarbeitung erforderlichen Maßnahmen im eigenen Hause bzw. durch eigene Mitarbeiter und Geräte an mobilen Gerätschaften in der Umgebung der Prominenten erfolgen und eine Speicherung der Daten ausschließlich auf eigenen, redundant geschützten Servern erfolgt.

Die Prominenten und ihre Labels erhalten eine Erfolgsprovision je verkaufter Figur. Die Marke Staramba wird so leichter und schneller in der globalen Öffentlichkeit penetriert. Die weltweit zunehmend aus dem Boden schießenden kleinen 3D-Scanstudios (in der Regel ohne eigene Drucker), die regelmäßig deutliche Überkapazitäten vorhalten, erhalten mit Staramba die Gelegenheit, ihr Produktportfolio zu erweitern und ihre vor Ort eingescannte lokale Klientel nun auch gemeinsam mit Prominenten bei Staramba in Staramba-Qualität ausdrucken lassen. Für die besonders margenträchtige rein digitale Verwendung von 3D-Bilddaten adressiert Staramba neue Zielmärkte.

Die digitalen Produkte und 3D-Figuren werden im eigenen Online-Shop und über elektronische Plattformen wie Amazon und eBay vertrieben. Daneben existieren im In- und Ausland zertifizierte stationäre Partner, die mit dem Staramba 3D Scanner 3D INSTAGRAPH® jedermann scannen können, um mit den gewonnenen 3D Daten personifizierte 3D Produkte anzubieten. Die Staramba SE ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Aufgrund ihrer Gründungshistorie besitzt die Gesellschaft eine große Nähe zum internationalen Profisport. Sie setzt diese Nähe gezielt zur Steigerung des Vertriebs- und Marketingerfolges ein.

Die Gesellschaft setzte im Berichtsjahr zwei wesentliche strategisch motivierte Ent-scheidungen um:

    1. Mitte 2016 wurde die Holdingstruktur der Staramba SE rückwirkend aufgegeben und das Unternehmen durch Verschmelzung mit der Staramba GmbH in eine operativ tätige Gesellschaft umgewandelt.
    1. Im Oktober 2016 veräußerte die Staramba SE zudem die 3D-Druck-Manufaktur an einen USamerikanischen Investor.

Mit der Umwandlung in eine operativ tätige Gesellschaft und dem Verkauf 3D-Druck-Manufaktur hat die Staramba SE die Voraussetzung dafür geschaffen, die seit der Gründung beabsichtigte Fokussierung auf digitale Produkte in Angriff zu nehmen.

B. Unternehmenssteuerung und Internes Kontroll-System

Die Gesellschaft verfügt über eine monistische Führungsstruktur. Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung, der Verwaltungsrat und der Geschäftsführende Direktor. Der Verwaltungsrat besteht aus fünf Mitgliedern: Christian Daudert (Vorsitzender), Prof. Dr. Klemens Skibicki (stv. Vorsitzender), Rolf Elgeti, Marthe Wolbring und Julian von Hassell. Der Geschäftsführende Direktor im Geschäftsjahr war Julian von Hassell. Zum 28. März 2017 hat Christian Daudert das Amt von Herrn von Hassell übernommen. Die Gesellschaft hatte am 23. September 2015 durch Beschluss des Verwaltungsrats für den Frauenanteil im Verwaltungsrat als Zielgröße festgelegt, dass der Frauenanteil mindestens 30 Prozent betragen soll. Da zum damaligen Zeitpunkt bereits 33,33 Prozent der Mitglieder des Verwaltungsrats weiblich waren, war die Festlegung einer Umsetzungsfrist entbehrlich. Mit Beschluss der

ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 28. Juli 2016 wurde eine Vergrößerung des Verwaltungsrats von drei auf fünf Mitglieder beschlossen, was am 18. August 2016 im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde. Da die Gesellschaft keine geeignete Kandidatin für die Wahl zum Mitglied des Verwaltungsrats finden konnte, sank die Frauenquote aufgrund der Vergrößerung des Verwaltungsrats auf 20 Prozent.

Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat per Beschluss am 19. August 2016 beschlossen, für die (Wieder-) Erreichung der festgelegten Quote in Höhe von 30 Prozent für den Frauenanteil im Verwaltungsrat der Gesellschaft eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren festzulegen. Die Festlegung für die geschäftsführenden Direktoren, wonach im Falle einer Anzahl von mindestens drei geschäftsführenden Direktoren der Frauenanteil bei mindestens 30 Prozent liegen soll, bleibt unverändert. Da unterhalb der Führungsebene keine weitere Hierarchieebenen vorhanden sind, gibt es darüber hinaus keine Festlegung einer entsprechenden Frauenquote.

Weitere Einzelheiten zur Entsprechung bzw. Abweichung der Gesellschaft von den Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Codex finden sich in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft aus dem April 2017 auf der Website der Gesellschaft unter dem Link: http://www.staramba.com/investoren/corporate-governance/.

Der Geschäftsführende Direktor berichtet regelmäßig in telefonischen Stellungnahmen und Informationen zu wesentlichen Themen an den Verwaltungsrat. Die Berichte haben im Wesentlichen die Geschäftspolitik und Strategien, die laufende Geschäftstätigkeit und potentielle Akquisitionen zum Inhalt.

Im Abschnitt E. Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate Governance werden die satzungsgemäße Zuständigkeit und Aufgaben der Hauptversammlung sowie des Verwaltungsrats und des Geschäftsführenden Direktors als den drei Organen der Gesellschaft im Einzelnen dargelegt. Der Satzung wurde stets entsprochen.

Internes Kontroll-System

Das Rechnungswesen und Controlling der SSE operiert auf der Grundlage von Erfolgs- und Lead-Indikatoren. Für die SSE als börsennotierte Gesellschaft ist eine hinreichend gesicherte Liquidität das

entscheidende Steuerungskriterium. Die Gesellschaft erhält von ihrem externen Buchhaltungsbüro auf der Grundlage einer internen Vorkontierung monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen. Der Geschäftsführenden Direktor meldet laufend die aktuelle Liquidität, um den Verwaltungsrat in die Lage zu versetzen, über die Ausreichung von Darlehen oder die Durchführung von Kapitalerhöhungen zu entscheiden.

Der Geschäftsführende Direktor hat über DATEV online auf der Grundlage mindestens wochenaktueller Buchungen laufend eine hinreichend aktuelle Übersicht über die Liquiditätslage. Abhängig von den laufenden Ergebnissen der Liquiditätslage entscheidet der Geschäftsführende Direktor rechtzeitig, ob und wann auf der Grundlage gesetzlicher und satzungsgemäßer Vorgaben der Verwaltungsrat über die Aufnahme von Gesellschafter-darlehen oder die Durchführung von Kapitalerhöhungsmaßnahmen beschließen soll und welche Optionen jeweils für die Gesellschaft die zuträglichsten sind.

Das interne Steuerungssystem orientiert sich neben dem zentralen erfolgskritischen und wöchentlich beobachteten Entscheidungspunkt der Liquidität der Gesellschaft, bei dem jeweils zu entscheiden ist, ob und wann die Gesellschaft im Wege von Kapitalerhöhungen neue liquide Mittel akquirieren soll, zweitens an dem Ziel eines kontinuierlichen Wertaufbaus des Unternehmens über Erfolge im Vertrieb und in der Lizenzakquisition.

Entscheidend für die Wertentwicklung der SSE sind in erster Linie vertriebliche Kennzahlen, für die ein eigenes Vertriebscontrolling-System mit laufendem schriftlichen Reporting implementiert wurde. Dieses fungiert zugleich als Risikopräventionssystem und leistet Gewähr dafür, dass im Vorfeld zu realisierender Umsätze ein System dafür Sorge trägt, dass ausreichend neue Vertriebskontakte und Auftragschancen generiert werden.

An dem internen Steuerungssystem sind als leitendes Entscheidungsorgan der Geschäftsführende Direktor und als berichtende Informatoren die Abteilungsleiter beteiligt. Der Geschäftsführende Direktor empfiehlt dem Verwaltungsrat im Bedarfsfall, Entscheidungen über Kapitalzufuhren und Kapitalallokationen sowie deren Mittelverwendung zu treffen, die anschließend umzusetzen sind.

Die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei der Vorkontierung sowie bei der externen Kontierung sowie der Einsatz von klaren Berechtigungskonzepten beim Umgang mit DATEV online sind zentrale Elemente unseres internen Rechnungswesens und Controlling-Systems.

Die Erstellung des Jahresabschlusses nach den jeweils gültigen Rechnungslegungsgrundsätzen nach HGB erfolgt durch ein externes Steuerberatungsbüro.

C. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

Die in Deutschland vorherrschende konjunkturelle Lage und deren Entwicklung bestimmen maßgeblich die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Staramba SE.

Das vom Statistischen Bundesamt ermittelte Bruttoinlandsprodukt zeigt die im abgelaufenen Geschäftsjahr vorherrschenden volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im regionalen Markt:

Im Kalenderjahr 2016 war ein im Vergleich zum Vorjahr leicht höheres Wirtschaftswachstum in Deutschland zu verzeichnen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um 1,9% gegenüber dem Vorjahr. In 2015 war ein Wachstum von 1,7% (2014: 1,6%) zu erkennen. Die industriellen Rohstoffpreise setzten in 2015 ihren Abwärtstrend fort, in 2016 kam jedoch der Umschwung. Insbesondere der Ölpreis war mit einem Anstieg von über 40% ein starker Treiber dieser Entwicklung.

Im Energiesektor stieg der Ölpreis, als Indikator für Energiepreise, von 37 US\$ je Barrel (159 Liter) zu Beginn des Geschäftsjahres 2016 auf zuletzt 54 US\$ je Barrel.

Im ersten Quartal 2016 wurde der Wachstumskurs des Vorjahres fortgesetzt. So war das bereinigte BIP um 0,7% höher als im vierten Quartal 2015. Im Vorjahresvergleich stieg das bereinigte BIP gar um 1,3%. Positive Impulse kamen vor allem aus dem Inland. Sowohl Staat als auch die privaten Haushalte erhöhten ihre Konsumausgaben, auch die Investitionen legten bedingt durch die milde Witterung, zu. Dieser Wachstumstrend konnte im zweiten Quartal 2016 beibehalten werden. Im Vergleich zum ersten Quartal 2016 konnte somit ein um 0,4% höheres, bereinigtes BIP erzielt werden. Positive Impulse kamen dabei hauptsächlich vom Außenbeitrag. Die Exporte stiegen, während die Importe rückläufig waren. Auch die privaten und staatlichen Konsumausgaben stützten das Wachstum. Im Vorjahresvergleich hat sich das Wirtschaftswachstum im zweiten Quartal ebenfalls erhöht. So stieg das bereinigte BIP um 3,1%, und damit so stark wie seit fünf Jahren nicht mehr. Sowohl im ersten als auch im zweiten Quartal wurde die Wirtschaftsleistung mit knapp einer halben Million Menschen mehr erbracht als im Jahr zuvor. Im dritten Quartal 2016 verlor die deutsche Wirtschaft etwas an Schwung. Das bereinigte BIP war, im Vergleich zum zweiten Quartal 2016, um 0,2% höher. Im Vergleich zum vorherigen Quartal kamen die Impulse aus dem inländischen Konsum. Im Vorjahresvergleich hatte sich das Wirtschaftswachstum leicht verlangsamt: Das preisbereinigte BIP stieg im dritten Quartal 2016 um 1,5% nach 3,1% im zweiten und 1,5% im ersten Quartal 2016. Im vierten Quartal 2016 war das preisbereinigte BIP um 0,4% höher als im Vorquartal. Auch im vierten Quartal kamen die positiven Impulse im Vergleich zum dritten Quartal aus dem Inland. Sowohl Staat als auch die privaten Haushalte erhöhten ihre Konsumausgaben. Für das gesamte Jahr 2016 ergibt sich somit ein durchschnittlicher Anstieg des BIPs von 1,9%.

Das aktuell vorherrschende, historisch niedrige Zinsniveau begünstigt die Konsum- und Investitionstätigkeit in Deutschland. Der Dreimonats-Euribor (ein Zinssatz für Kapitalanlagen über 3 Monate zwischen Kreditinstituten innerhalb der Europäischen Union) betrug Ende 2015 nur noch - 0,13%, nachdem er Anfang des Jahres 2015 noch 0,06% betragen hatten. In 2016 setzte sich diese Entwicklung fort, sodass sich zum 31.12.2016 der 3-Monats-Euribor auf einem Niveau von -0,32% befand.

Der Arbeitsmarkt verzeichnete in 2016 eine Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen von 1,0% im Vergleich zum Vorjahr. In 2015 stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 0,8% an. Damit setzte sich der seit über 10 Jahren anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit fort. Insgesamt wurde Ende 2016 für die Zahl der Erwerbstätigen der höchste Stand seit der Wiedervereinigung 1990 erreicht. Eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte glichen dabei negative demographische Effekte aus.

Deutschland entwickelte sich im Berichtsjahr erneut stabil. Die weiter rückläufige Arbeitslosigkeit und insbesondere die Zunahme der verfügbaren Einkommen stärkten dabei privaten Konsum und Einzelhandel, die das Wirtschaftswachstum stützen und sich dadurch zu den Eckpfeilern des Wirtschaftswachstums entwickeln konnten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiv waren. Insbesondere die gestiegenen Exporte trugen zu dieser Entwicklung bei. Der Preisverfall des Euros begünstigte den Außenhandel. Im Inland förderte das abermals gesunkene Zinsniveau Konsum- und Investitionsanreize. Die Zunahme der Erwerbstätigen zeigt, dass das Wirtschaftswachstum auch am Arbeitsmarkt partiell angekommen ist.

Die positive gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland, die den Standort signifikant vom gesamteuropäischen Wirtschaftsklima absetzt, tangierte den Zustand der deutschen Digitalwirtschaft jedoch weiterhin nur peripher. Hier lässt sich nach Auffassung der SSE nach wie vor eine, wenn auch gestiegene, zurückhaltende Investitions- und Risikobereitschaft insbesondere institutioneller Risikokapitalgeber im Vergleich zu Nordamerika erkennen. Die allgemeine Wahrnehmung in Deutschland ist jedoch gegenüber den Vorjahren zuletzt erkennbar gestiegen. So ist die digitale Transformation mittlerweile in vielen mittelständischen Unternehmen angekommen, die kontinuierlich ihre Digitalisierung vorantreiben. Unterstützt werden die Unternehmen zum einen durch unternehmensinterne, sogenannte digitale Units. Zum anderen bekommen immer mehr Startup-Unternehmen neben einer reinen finanziellen Unterstützung durch sogenannte Inkubatoren auch das nötige Know-How durch Experten gestellt.

Darstellung der Lage der Gesellschaft

Gesamtaussage des Verwaltungsrats

Nach Ansicht des Verwaltungsrats entsprach die Unternehmensentwicklung im Geschäftsjahr 2016 im Wesentlichen den ambitionierten Erwartungen der Gesellschaft. Die SSE befindet sich noch immer in der Early-Stage-Phase eines Startups. Das für 2016 geplante leicht positive Ergebnis und das ehrgeizige Umsatzziel von EUR 5 Mio. in 2016 war nach zuletzt EUR 1 Mio. in 2015 eine schwer zu erreichende Umsatzgröße. Im Berichtsjahr wurden EUR 2,1 Mio. Umsatzerlöse erwirtschaftet. Darüber hinaus wurden EUR 3,05 Mio. sonstige betriebliche Erträge aus dem Verkauf der 3D-Druckmanufaktur erlöst. Nach Abzug der Aufwendungen aus dem Abgang der Vermögensgegenstände der 3D-Druckmanufaktur verbleibt ein Ertrag in Höhe von EUR 2,9 Mio. Hierbei handelt es sich um einen nicht wiederkehrenden Ertrag. Beide Vorgaben konnten aufgrund der Umstrukturierung, dem Wandel in eine operativ tätige Gesellschaft, der Neufokussierung der Geschäftstätigkeit sowie der wahrgenommenen neuen digitalen Chancen für künftiges Wachstum naturgemäß nicht erreicht werden. Es wurden stattdessen gezielt wesentliche Voraussetzungen dafür geschaffen, die im

zurückliegenden Geschäftsjahr kommunizierten ambitionierten Umsatz- und Ergebniserwartungen für die Geschäftsjahre 2017ff. nicht nur zu erreichen, sondern unter günstigen Rahmenbedingungen sogar übertreffen zu können. Zu diesen Voraussetzungen zählen die Akquisition der verbleibenden weltweit bedeutendsten Fußballclubs als Lizenzpartner mit globaler Anhängerschaft, die Implementierung einer globalen Vertriebsinfrastruktur für Starambas 3D Fotogrammetrie-Scanner 3D INSTAGRAPH® und die konzipierte Anbindung eines jeden verkauften Scanners an eine globale Plattform, welche den Scanner-Betreibern zusätzliche Vorteile für ihren Workflow und zusätzliche Vertriebschancen für ihre Scans ermöglichen wird. Dazu befindet sich Staramba in Verhandlung mit mehreren bedeutenden Mall- und Shoppingcenter-Betreibern in Deutschland, Amerika und Asien.

Die SSE konnte mit ihrem Geschäftsmodell ihr positives Image als technologieführende Anbieterin digitaler Sport- und Entertainmentmonetarisierungs-Vehikel weiter festigen. Erkennbar wird dies u.a. an dem weiter stark gestiegenen Interesse der internationalen Fachmedien, aber auch der Wirtschaftsfachpresse und der Tagesmedien.

Nach der Aufgabe der Holdingstruktur wurde die SSE durch Verschmelzung mit der Staramba GmbH rückwirkend zum 1.1.2016 in eine operativ tätige Gesellschaft umgewandelt. Im Oktober 2016 wurde zudem die 3D-Manufaktur an einen amerikanischen Investor verkauft. Im Dezember 2016 konnte der amerikanische Vertriebspartner der SSE zudem einen Großauftrag über 100 Staramba 3D INSTAGRAPH® Scanner mit einem neuen Großkunden in den USA abschließen. Im Berichtsjahr hat die SSE ihre strategische Ausrichtung auf die seit der Gründung beabsichtige Fokussierung auf digitale Produkte in Angriff genommen. Hintergrund dieser strategischen Ausrichtung war die starke Nachfrage des Staramba-Marktes nach digitalen Lösungen abseits der 3D-Druckfigurenvermarktung durch 2D- und 3D-Konfiguratoren sowie Apps. Zu den besonders stark nachgefragten Technologien gehören VR (Virtual Reality) und AR (Augmented Reality). In beide Technologien möchte Staramba in den kommenden Jahren vermehrt investieren und speziell auf Kunden individuelle Lösungen anbieten.

Am 28. Juli 2016 hat die ordentliche Hauptversammlung der Staramba SE in Berlin stattgefunden.

Im Berichtszeitraum 2016 wurde eine Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital (2015/I) durchgeführt. Am 13. Mai 2016 wurde beschlossen, das Genehmigte Kapital 2015/I teilweise auszunutzen und so das Grundkapital der Gesellschaft, um EUR 141.999,- auf EUR 1.811.999,- durch Ausgabe von 141.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SSE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je Aktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 31. Mai 2016 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 158018 B) eingetragen. Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/I im I. Geschäftshalbjahr 2016 wurde das verbliebene genehmigte Kapital 2015/I in Höhe von EUR 318.001 aufgehoben. Die Transaktion wurde von der Oddo Seydler Bank AG begleitet. Durch die Kapitalerhöhung generierte die SSE einen Bruttoemissionserlös in Höhe von EUR 0,88 Mio. Der Nettoemissionserlös betrug EUR 0,84 Mio., welcher zur Finanzierung des weiteren Wachstums der Gesellschaft verwendet wurde. Die Notierungsaufnahme der neuen Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt der Börse Berlin erfolgte am 9. Juni 2016.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 wurde das Grundkapital um bis zu EUR 700.001 erhöht. Die von der Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist durch Ausgabe von 300.001 Stück Aktien in Höhe von EUR 300.001 durchgeführt worden. Die Satzung

ist durch Beschluss des dazu ermächtigten Verwaltungsrates vom 20. Oktober 2016 geändert. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 21. Oktober 2016. Begleitet wurde auch diese Transaktion von der Oddo Seydler Bank AG. Der Bruttoemissionserlös betrug rund EUR 1,85 Mio. Der Nettoemissionserlös betrug EUR 1,704 Mio. und wurde für die Finanzierung der Tätigkeiten im 3D-Druck- und Datengeschäft verwendet. Die Notierungsaufnahme der neuen Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im regulierten Markt der Börse Berlin erfolgte am 27. Oktober 2016.

Seit Dezember 2016 spiegelt die Aktienkursentwicklung der Staramba SE die Erwartungen des Verwaltungsrats wieder. Auslöser war sicherlich der im Dezember abgeschlossene Rahmenvertrag über bis zu 100 Staramba 3D INSTAGRAPH® Scanner. Seitdem ist der Aktienkurs von EUR 6,65 auf zuletzt knapp EUR 30 gestiegen. Der Verwaltungsrat ist mit der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, der nun die positive operative Entwicklung der Gesellschaft reflektiert, sehr zufrieden.

Kapitalmarkt und die Aktie der Staramba SE

Die Aktienmärkte starteten mit Kurseinbußen in das Jahr 2016 und verzeichneten bis Mitte Februar den schlechtesten Jahresstart seit Jahrzehnten. Die Anleger sorgten sich zunächst um die Konjunktur in China und USA sowie über den anhaltenden Preisverfall im Rohstoffsektor. Die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und die nun in Aussicht gestellte Zinserhöhung der US-Notenbank Fed beflügelten in der Folge jedoch die Kurse. Die eher verhaltene Berichterstattung der europäischen Unternehmen sowie die Debatte vor der britischen Abstimmung über den Verbleib in der EU bremsten die Risikobereitschaft der Investoren in den folgenden Monaten. Nach dem Brexit-Votum in Großbritannien im Juni, das zunächst stark nachgebende Notierungen zur Folge hatte, erholten sich die Aktienmärkte jedoch schnell und verzeichneten im Anschluss deutliche Kursgewinne. Von zentraler Bedeutung für die Akteure am Aktienmarkt blieben zudem die Erwartungen über die weitere Politik der weltweiten Notenbanken. Die US-Präsidentschaftswahl im November bestimmte in der Folge das Geschehen am Aktienmarkt. Das Ergebnis der US-Wahl sorgte für kurze Unsicherheit, bevor dann aber die großen Aktienmärkte in den USA, Europa und Japan ins Plus drehten. Nach der Ankündigung der EZB im Dezember, das Anleihekaufprogramm bis Ende 2017 fortzusetzen, erhöhte sich die Nachfrage an den Aktienmärkten zusätzlich.

Der deutsche Leitindex DAX entwickelte sich mit einem Anstieg von 7% deutlich besser als der Dow Jones Euro STOXX 50 (+1%), welcher der Index der wichtigsten Titel im Euroraum ist. In Japan schloss der Nikkei-Index auf Jahressicht nur knapp im Plus. In den USA erreichte der Dow Jones (+13%) im Dezember 2016 mit knapp 20.000 Punkten sogar ein neues Allzeithoch.

Die seit dem 15. Mai 2015 im Regulierten Markt notierte und auf XETRA gelistete Aktie der SSE wurde von der globalen Performance der Börsen und ihrer makroökonomischen Treiber als kleiner Nischenwert mutmaßlich nur am Rande berührt.

Die Folge positiver Corporate News, welche bis Dezember kaum Einfluss auf den Aktienkurs de SSE zu haben schien, konnte erst mit der Dezember-Meldung über den Abschluss eines Rahmenvertrages über bis zu 100 Staramba 3D INSTAGRAPH® Scanner einen Turningpoint in der SSE-Aktie herbeiführen. Der Aktienkurs profitierte von dieser Nachricht und stieg im Vergleich zum Anfang des Jahres zum 31.12.2016 um knapp 55%. Die Aktie startete mit EUR 7,53 in das Jahr 2016 und schloss am 30.12. mit

EUR 11,65, nachdem mit EUR 12,37 am 27.12. der höchste Schlusskurs des Jahres erzielt wurde. Das Jahrestief mit EUR 3,22 wurde am 9.2.0216 verzeichnet.

Die Kursentwicklung reflektierte bis Mitte Dezember dabei das operative Unternehmensgeschehen der SSE kaum. Das Management der Gesellschaft beobachtete, dass Aktionäre regelmäßig insbesondere dann SSE-Aktien verkauften, wenn positive Unternehmensnachrichten für eine hohe Nachfrage sorgten und bei dem relativ marktengen Wert der SSE-Aktie für gestiegene Liquidität sorgten. Andererseits wurde angenommen, dass Aktionäre nach den Kapitalerhöhungen im Mai und September 2016 sicherheitshalber verkauften. Durch die positiven Nachrichten im Laufe des Geschäftsjahres 2016 sowie insbesondere dem Bekanntgeben des Abschlusses eines Rahmenvertrages über bis zu 100 Staramba 3D INSTRAGRAPH® Scannern im Dezember, stieg der Aktienkurs in der zweiten Hälfte des letzten Monats signifikant an. Der Kursanstieg war kein einmaliger Ausreißer, denn der Trend setze sich in 2017 fort. Ende März 2017 notierte der Kurs bereits bei knapp EUR 18.

Bis Mitte Dezember ist die beobachtete Kursentwicklung für junge börsennotierte Unternehmen grundsätzlich keine Ausnahmeerscheinung und auf lange Sicht sowohl für Aktionäre als auch für das Unternehmen unschädlich, insoweit die operative Unternehmensentwicklung positiv ist. Dies ist nach Auffassung des Verwaltungsrats dezidiert der Fall.

Der Verwaltungsrat hält in Übereinstimmung mit den von ihm beauftragten Analysten an einer positiven Kursentwicklung in 2017 fest und wird auf der Ebene des operativen Geschäfts und der Investorenkommunikation alle dazu notwendigen Schritte einleiten.

Veränderungen in 2016

Die SSE (vormals Social Commerce Group SE) war bis zu der Durchführung der unten erläuterten Sachverhalten eine Finanzholding und hatte die folgenden Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. assoziierten Unternehmen gehalten:

  • 54,54% der MXM Marketing Reality AG, AG Stendal HRB 17187,
  • 51,95% Staramba GmbH, AG Berlin HRB 148045,
  • 62,18% der yoyo smart social web solutions AG, AG Hamburg HRB 129408 und
  • 19,5% der Staramba USA Corporation, Tampa Florida

Am 17. Juni 2016 wurde mit der 3D Safe Corporation ein Vertrag über den Anteilstausch der Anteile an der MXM AG, der yoyo smart web solutions AG und der Staramba USA Corporation geschlossen. Hierdurch erwarb die SCGSE die restlichen Anteile an der Staramba GmbH und hielt danach 100% der Anteile an der Staramba GmbH. Die Abbildung dieses Anteilstausches erfolgte zu Zeitwerten, d.h. die Anschaffungskosten der restlichen Anteile an der Staramba GmbH wurden mit den Zeitwerten der hingegebenen Vermögensgegenstände (Anteile an den vorstehend genannten Unternehmen) bewertet. Aus diesem Geschäftsvorfall resultiert ein sonstiger betrieblicher Ertrag von EUR 25 Mio. Die Anschaffungskosten für die Anteile an der Staramba GmbH betragen nach diesem Vorgang EUR 31,4 Mio.

Am 30. Juni 2016 wurde ein Verschmelzungsvertrag zwischen der Staramba SE und der Staramba GmbH geschlossen. Die Staramba GmbH wurde per "Up-Stream-Merger" auf die SSE verschmolzen.

Verschmelzungsstichtag ist der 01. Januar 2016. Die Verschmelzung wurde am 12. August 2016 in das Handelsregister eingetragen.

Die Aufwärtsverschmelzung wurde entsprechend IDW RS HFA 42 zum Zeitwert durchgeführt. Aus Sicht des übernehmenden Rechtsträgers liegt insoweit ein Tausch ähnlicher Vorgang vor. Nach den Tauschgrundsätzen dürfen als Anschaffungskosten für die übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der Zeitwert der untergehenden Anteile angesetzt werden.

Aus diesem Geschäftsvorfall resultiert ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von TEUR 28.700 und ein Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 86.556. Da die Verschmelzung steuerrechtlich zu Buchwerten erfolgt wurden passive latente Steuern auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 26.118 gebildet. Diese sind in dem Geschäfts- oder Firmenwert enthalten.

Darüber hinaus wurden per 1. Januar 2016 folgende Vermögensgegenstände und Schulden übernommen:

  • Anlagevermögen: TEUR 500
  • Umlaufvermögen: TEUR 865
  • Bank: TEUR 5
  • Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten: TEUR 40
  • Rückstellungen: 109
  • Verbindlichkeiten: 1.609

Zum Abschlussstichtag lagen die Voraussetzungen des schuldrechtlich rückwirkenden Überganges der Vermögensgegenstände und Schulden auf die Staramba SE vor. Ab diesem Zeitpunkt entstehen beim übernehmenden Rechtsträger (ehemalige Social Commerce Group SE) originäre Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit den übergehenden Vermögensgegenständen und Schulden. Durch diesen Vorgang wird aus der bis zu diesem Zeitpunkt nur als Beteiligungsholding aktiven SCGSE eine operative Gesellschaft durch Übernahme der operativen Tätigkeit der Staramba GmbH. Aus diesen Gründen ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nicht möglich.

Darüber hinaus ergibt sich eine nicht zu behebende Inkonsistenz auf Grund des folgenden Sachverhaltes: Die SSE hat erst durch den am 17. Juni 2016 geschlossenen Anteilstausch die restlichen Anteile und damit 100% der Anteile an der Staramba GmbH gehalten. Die am 30. Juni 2016 vereinbarte Aufwärtsverschmelzung wurde jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2016 durchgeführt, d.h. zu einem Stichtag, an dem die SSE noch nicht 100% der Anteile an der Staramba GmbH gehalten hat. Die Verschmelzung ist grundsätzlich zum Verschmelzungsstichtag (1. Januar 2016) durchzuführen, mit dem Wert der untergehenden Anteile zu diesem Zeitpunkt. Folglich ergibt sich eine Inkonsistenz, dass die Verhältnisse am Verschmelzungsstichtag andere waren, als zu dem Zeitpunkt des Anteilstausches. Auf Grund der im deutschen Recht zulässigen rückwirkenden Verschmelzung lässt sich diese Inkonsistenz nicht bereinigen. Der Unterschied in den Zeitwerten zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 17. Juni 2016 wird als nicht wesentlich eingeschätzt.

Auf die Nutzung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts wirken vielfältige Einflussfaktoren teils gegenläufig ein. Zudem resultiert dieser im Wesentlichen aus im Rahmen diverser, in der Laufzeitbegrenzter Lizenzverträge sowie technischen Knowhows in Gestalt einer gesamten Prozesskette erworbenen Wettbewerbsvorteilen. Das technische Know-how in Form des mobilen 3D-

Scanners und des 3D-INSTRAGRAPH® erzeugt nahezu uneingeschränkte Opportunitäten für die zukunftsgerichtete Digitalisierung von Personen und Objekten. Es ist folglich sowohl für die anfängliche Überwindung der Markteintrittsbarrieren als auch für die langfristige Entwicklung im gesamten Geschäftsfeld essenziell. Durch stetige F&E-Maßnahmen sorgt Staramba dafür, dass die Scanner immer weiterentwickelt werden, sodass langfristig Branchenstandards gesetzt und Mitwettbewerber überholt werden. Der 3D- INSTRAGRAPH® wird mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren bewertet. Diese Nutzungsdauer wird zu 50% auf den Geschäfts- oder Firmenwert reflektiert. Die fehlenden 50% zur Bestimmung der Nutzungsdauer stellen die erworbenen Lizenzverträge im Bereich Sport und Musik dar sowie den damit verbundenen Chancen mit den Verbänden, Vereinen und Einzelspielern langfristige Partnerschaften einzugehen. Im Bereich der Fußballrechte nehmen Lizenzverträge einen gesonderten Stellenwert ein. Bei der Akquise solcher Lizenzen sind oftmals nicht nur die Verbände von der Geschäftsidee zu überzeugen, sondern gleichermaßen die einzelnen Spieler. Da es sich bei der Lizenzvergabe der Staramba SE um personenbezogenen 3D-Daten handelt, bildet ein Vertragsabschluss auch ein Vertrauensprivileg, sodass sichergestellt ist, dass mit diesen "sensiblen" Daten nicht leichtfertig umgegangen wird. Aufgrund dieses hohen Akquiseaufwands sind langfristige Partnerschaften im Fußballgeschäft keine Seltenheit. Als Referenzbeispiel dient unter anderen die Kooperation zwischen EA Sports und FIFA sowie Panini und der FIFA (jeweils über 20 Jahre). Die Nutzungsdauer der Lizenzverträge, welche ebenfalls mit 50% bewertet werden, muss demnach weit mehr als nur die eigentliche Laufzeit beinhalten und wird mit über 10 Jahren bewertet. Die Nutzungsdauer des Geschäfts- und Firmenwertes wird durch die oben genannten Sachverhalte abgeleitet, sodass für die planmäßige Abschreibung eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahren zugrunde liegt. Im Geschäftsjahr sind EUR 11,54 Mio. planmäßige Abschreibung erfasst.

Vermögenslage

Das Anlagevermögen der Gesellschaft betrug am Bilanzstichtag per Saldo EUR 77.483.632,91 (31. Dezember 2015: EUR 5.235.085,82). Die wesentliche Position hierbei ist mit EUR 75.015.326,00 der Geschäfts- und Firmenwert (31. Dezember 2015: EUR 0,00). Dieser wurde im Rahmen der Verschmelzung mit der Staramba GmbH zu Zeitwerten aktiviert. Die Beteiligungen sind hingegen mit einem Saldo von EUR 202.361,81 (31. Dezember 2015: EUR 5.233.024,82) im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Diese Veränderung ergab sich durch den Anteilstausch als Vorbereitung der Verschmelzung. Weiterhin sind Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen durch die Verschmelzung zu verzeichnen. Für die immateriellen Vermögensgegenstände beläuft sich der Saldo zum Bilanzstichtag auf EUR 2.105.530,00 (31. Dezember 2015: EUR 200,00) und für die Sachanlagen auf EUR 160.415,10 (31. Dezember 2015: EUR 1.861,00).

Das Umlaufvermögen inkl. aktivem Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von kumuliert EUR 3.443.823,70 (31. Dezember 2015: EUR 1.446.288,35) setzt sich zusammen aus EUR 330.914,74 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 467.615,06 aus gewährten Darlehen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis (die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum 31. Dezember 2015 setzen sich zusammen aus EUR 863.621,39 für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und EUR 449.058,74 für Darlehen gegenüber Tochterunternehmen) sowie aus sonstigen Forderungen in Höhe von EUR 2.436.960,06 (31. Dezember 2015: EUR 114.902,59).

Die in den sonstigen Forderungen enthaltenen Steuerforderungen betragen zum Stichtag EUR 85.067,57 (31. Dezember 2015: EUR 11.638,42). Die Kassen- und Bankbestände der Gesellschaft belaufen sich auf EUR 13.964,99. (31. Dezember 2015: EUR 5.323,10).

Die Bilanzsumme beträgt per 31. Dezember 2016 EUR 80.927.456,61 (31. Dezember 2015: EUR 6.681.374,17).

Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 beträgt EUR 54.268.395,03 (31. Dezember 2015: EUR 5.774.494,60).

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt zum 31. Dezember 2016 EUR 2.112.000,00 (31. Dezember 2015: EUR 1.670.000,00) und ist zum 31. Dezember 2016 in 2.112.000 (31. Dezember 2015: 1.670.000) Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, eingeteilt.

Die Kapitalrücklage beträgt per 31. Dezember 2016 EUR 7.236.399,96 (31. Dezember 2015: 4.950.000,00). Der Verlustvortrag beläuft sich per 31. Dezember 2016 auf EUR -845.505,40 (31. Dezember 2015: EUR -287.420,41).

Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt 67,05 Prozent. (31. Dezember 2015: 86,43 Prozent.

Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2016 beträgt EUR 45.765.500,47 (31. Dezember 2015: EUR -558.084,99).

Die Verbindlichkeiten inkl. Rückstellungen der Gesellschaft belaufen sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 auf EUR 3.905.353,95 (31. Dezember 2015: 906.879,57).

Die Rückstellungen belaufen sich zum 31. Dezember 2016 in Summe auf EUR 264.140,05 (31. Dezember 2015: EUR 245.007,29) und bestehen aus Steuerrückstellungen in Höhe von EUR 34.298,58 (31. Dezember 2015: EUR 137.889,09) und Sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 229.841,47 (31. Dezember 2015: EUR 107.118,20). In den Sonstigen Rückstellungen dominieren Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten. Daneben wurden Rückstellungen für Ausstehende Rechnungen, speziell Rückstellungen, die aus der Verschmelzung der Staramba GmbH resultieren, und für Aufbewahrungspflichten gebildet. Zusätzlich wurden im Berichtsjahr 2016 erstmalig Urlaubsrückstellungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2016 EUR 3.641.213,90 (31. Dezember 2015: EUR 661.872,28) und setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 505.162,25 (31. Dezember 2015: EUR 2.344,48), erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von EUR 76.329,50 (31. Dezember 2015: EUR 0,00), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 731.638,74 (31. Dezember 2015: EUR 79.480,16) sowie Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2.328.083,41 (31. Dezember 2015: EUR 580.047,64). In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Steuerverbindlichkeiten enthalten (31. Dezember 2015: EUR 1.166,42) jedoch Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von EUR 2.289.631,31 (31. Dezember 2015 EUR 460.985,27). Weiterhin bestehen Verbindlichkeiten aus Einbehaltung gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von EUR 264,37 (31. Dezember 2015: EUR 0,00) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 35.852,44 (31. Dezember 2015: EUR 0,00). Sämtliche Verbindlichkeiten haben – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Wesentliche Teile der Verbindlichkeiten wurden im Dezember 2016 prolongiert.

Finanzlage

Die grundsätzlichen Ziele des Finanzmanagements liegen in der Optimierung der Ertragslage und Liquidität der Gesellschaft. Die Gesellschaft führte im Mai und Oktober 2016 Kapitalerhöhungen durch. Das gezeichnete Kapital wurde hierdurch insgesamt um EUR 442.000,00 erhöht und zusätzlich wurden EUR 2.286.399,96 in die Kapitalrücklage eingezahlt. Nach Abzug der Kosten für die Kapitalerhöhungen flossen der Gesellschaft insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von EUR 2,5 Mio. zu.

Mit Beschluss vom 15. März 2017 hat der Verwaltungsrat in Ausübung der Ermächtigung gemäß Beschluss vom 28. Juli 2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beschlossen das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.112.000 um EUR 150.000 auf EUR 2.262.000 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Sämtliche 150.000 Neuen Aktien wurden von Investoren zum Ausgabebetrag von EUR 20,00 je Aktie gezeichnet und übernommen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Weitere Kapitalerhöhungen sind für das Geschäftsjahr 2017 nicht geplant.

Die Liquiditätssicherung im Berichtsjahr erfolgte ebenfalls durch Aufnahme von kurzfristigen Darlehen sowie der beschriebenen Kapitalmaßnahmen. Es wurden rd. EUR 1,8 Mio. kurzfristige Darlehen sowie EUR 0,5 Mio. kurzfristige Bankdarlehen aufgenommen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Gehaltende Anteile der Unternehmen MXM Reality AG, yoyo smart social web solution AG sowie der Staramba USA Corporation wurden im Tausch gegen die restlichen Anteile an der Staramba GmbH aufgegeben. Die Staramba GmbH wurde rückwirkend zum 1.Januar 2016 durch die Aufwärts-Verschmelzung in die Staramba SE (vormals Social Commerce Group SE) aufgenommen. Dadurch wurden die positiven Entwicklungen der Staramba GmbH direkt in die Staramba SE eingegliedert. Auf Basis der oben dargestellten Kapitalerhöhung und des Mittelzuflusses aus der operativen Geschäftstätigkeit ist die Fähigkeit der Gesellschaft den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen sichergestellt.

Die Liquiditätsrisiken im Besonderen und die finanzwirtschaftlichen Risiken im Allgemeinen werden bei der Staramba SE durch die Implementierung eines Buchhaltungs- und Controlling-Systems beherrschbar gestaltet. Dieses System mit tagesaktueller Buchhaltung, wöchentlicher Auswertung und kennzahlengestütztem Frühwarnsystem wurde im vorangegangen Berichtsjahr bei der Social Commerce Group SE eingeführt und im Zuge der Verschmelzung und Umfirmierung bei der Staramba SE fortgeführt und vollimplementiert. Der Online-Zugriff ermöglicht tagesaktuell bzw. wochenaktuelle Auswertungen und Kennzeichenermittlung. Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens werden damit ständig überwacht, so dass kurzfristig bei Problemen Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden können.

Ertragslage

Das Ergebnis vor Zinsen und Ertragssteuern (EBIT) belief sich für das Berichtsjahr 2016 auf EUR 42.663.557,92 (2015: EUR -564.539,99.). Die Umsatzerlöse betrugen EUR 2.052.628,12 (2015: EUR 757.771,98). Die Umsätze wurden in Höhe von EUR 125.145,24 durch die Managementleistungen an den ehemaligen Tochterunternehmen erzielt. Die Umsatzerlöse des Vorjahres wurden vollständig

aus Managementleistungen der damaligen Social Commerce Group SE in ihrer Holdingfunktion erbracht. Hierzu wurden Teilbetriebsführungsverträge mit den ehemaligen Tochterunternehmen abgeschlossen. Darin haben sich die ehemaligen Tochterunternehmen verpflichtet, direkt zuordenbare Aufwendungen, die der Social Commerce Group SE ("SCGSE") durch die Teilbetriebsführung entstehen, an die SCGSE zzgl. einer Handling Fee zu erstatten. Die übrigen Beträge resultieren aus dem operativen Geschäft der ehemaligen Staramba GmbH, wobei der umsatzstärkste Bestandteil der Geschäftstätigkeit die Lieferung von 3D-Scannern beinhaltet. Die Sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich in 2016 auf EUR 57.549.063,36 (2015: EUR 17.586,68). Im Rahmen der Verschmelzung mit der Staramba GmbH ist ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von EUR 28.700.038,96 generiert worden. Weiterhin wurde ein Gewinn aus der Veräußerung der Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von EUR 25.920.748,39 sowie ein Erlös durch die Veräußerung der 3D-Druckmanufraktur in Höhe von EUR 3.050.000,00 erzielt. Nach Abzug der Aufwendungen aus dem Abgang der Vermögensgegenstände der 3D-Druckmanufaktur verbleibt ein Ertrag in Höhe von EUR 2.888.272,32.

Der Aufwand für bezogene Leistungen betrug in 2016 EUR 1.137.427,81 (2015: EUR 154.855,46).

Der Personalaufwand, unter dem sich beispielsweise auch die Kosten für den nicht angestellten Geschäftsführenden Direktor der Gesellschaft finden, beträgt EUR 1.433.672,47 (2015: EUR 108.114,26). Die Steigerung des Personalaufwands im Vergleich zum Vorjahr ist ebenfalls aufgrund der Verschmelzung mit der Staramba GmbH entstanden. Die Verschmelzung betrifft die Übernahme des laufenden Geschäftsbetriebes sowie damit einhergehend der Mitarbeiter der Staramba GmbH. Die Abschreibungen wurden insgesamt mit EUR 12.204.686,92 (2015: EUR 46.136,67) erfasst und resultieren im Wesentlichen aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, insbesondere des Geschäfts- und Firmenwertes mit TEUR 11.540. Weiterhin wurden Abschreibungen durch Forderungsverluste – wie bereits im Vorjahr – in Höhe von TEUR 351 in Berichtsjahr vorgenommen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 1.870.514,59 (2015: EUR 1.030.786,00) sind ihrer Natur nach heterogen und umfassen neben Abschluss-, Prüfungs- , Rechts- und Beratungskosten, Nebenkosten des Geldverkehrs, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, Mieten und Leasing sowie sonstigen Aufwendungen und Fremdleistungen der Staramba SE. Ein Anstieg ist in den Aufwendungen für Mieten und den Betriebskosten, bei den Beratungskosten, bei den Aufwendungen für Instandhaltung, Versicherungen sowie Werbe- und Reisekosten festzustellen. Diese Steigerung der Kosten im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem erweiterten Geschäftsbetrieb im Rahmen der Verschmelzung mit der Staramba GmbH.

Für das Berichtsjahr 2016 konnten die Verwaltungskosten nicht gesenkt werden. Die weiterhin hohen Kosten für Rechts- und Beratungskosten sowie für Abschluss- und Prüfungskosten resultieren aus den Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Anteilstausch sowie der Verschmelzung und Umfirmierung entstanden sind. In der nachstehenden Übersicht werden die aktuellen Salden des Berichtsjahres im Vergleich zu denen des Vorjahres verdeutlicht.

In TEUR Geschäftsjahr Vorjahr
Rechts- und Beratungskosten 406,9 233,0
Abschluss- und Prüfungskosten 215,0 264,0
Summe 621,9 497,0

Das Finanzergebnis beläuft sich im Berichtszeitraum auf EUR -379.735,56 (2015: EUR 6.917,87).

Für 2016 ergibt sich nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ein Ergebnis von EUR 45.766.264,47 (2015: EUR -557.618,99).

Investitionen

Am 17. Juni 2016 wurde mit der 3D Safe Corporation ein Vertrag über den Anteilstausch der Anteile an der MXM AG, der yoyo smart web solutions AG und der Staramba USA Corporation geschlossen. Hierdurch erwarb die Gesellschaft die restlichen Anteile an der Staramba GmbH im Umfang von ca. 48% und hielt danach 100% der Anteile an der Staramba GmbH. Der Tausch hatte ein Gesamtvolumen von ca. EUR 30 Mio.

Am 30. Juni 2016 wurde ein Verschmelzungsvertrag geschlossen. Die Staramba GmbH wurde per "Up-Stream-Merger" auf die Staramba SE verschmolzen. Dadurch erwarb die Staramba SE sämtliche immateriellen und materiellen Vermögenswerte der Staramba GmbH. Dadurch wurde ein im Wesentlichen in den geschlossenen Lizenzverträgen begründeter Geschäfts- und Firmenwert erworben.

Die Staramba SE erwarb damit zugleich eine Beteiligung an der 3D Safe Corporation USA im Wert von ca. EUR 0,2 Mio.

Im Oktober 2016 wurde das gesamte Anlage- und Umlaufvermögen, das dem Teilbetrieb der Druckmanufaktur zuordenbar war, an die 3D Safe Corporation, USA zu einem Preis von EUR 3,05 Mio. veräußert. Alle 3D-Drucke für die Staramba SE werden durch die yoyo smart web solutions AG im Rahmen der Auftragsfertigung ausgeführt.

Ebenfalls im Oktober 2016 erwarb die Staramba SE von der yoyo smart web solutions AG diverse, vor allem immaterielle Assets für EUR 2,0 Mio. Diese beinhalten vor allem spezifische Tools, Datenbanken und Mechaniken, Kundenlisten und Domains. Weitere Investitionen im Umfang von ca. TEUR 115 erfolgten in die Photogrammetriescanner 3D-INSTAGRAPH® Software.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen Investitionsverpflichtungen.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Die zur operativen Steuerung eingesetzten finanziellen Indikatoren der SSE umfassen Finanzkennzahlen, die bei internationalen Investoren bekannt und anerkannt sind. Hierzu zählen die Umsatzerlöse und Liquiditätslage. Alle diese Indikatoren werden, wie bereits im Vorjahr, auf Monatsbasis genau verfolgt und halbjährlich in unseren gesetzlich vorgeschriebenen Finanzberichten

veröffentlicht. Sie werden regelmäßig mit den Planungen und Prognosen abgeglichen und bei Bedarf externen Benchmarks vergleichend gegenübergestellt. Da wir zur Finanzierung unserer Geschäftstätigkeit weiterhin auf Eigenkapital von Investoren angewiesen sind, zählen Cashflow und Finanzmittelverbrauch zu unseren wichtigsten Finanzindikatoren; sie werden daher besonders aufmerksam verfolgt.

Der für das Geschäftsjahr geplante Umsatz in Höhe von EUR 5 Mio. wurde nicht erreicht. Im Berichtsjahr wurden EUR 2,1 Mio. Umsatzerlöse erwirtschaftet. Darüber hinaus wurden EUR 3,05 Mio. sonstige betriebliche Erträge aus dem Verkauf der 3D-Druckmanufaktur erlöst. Nach Abzug der Aufwendungen aus dem Abgang der Vermögensgegenstände der 3D-Druckmanufaktur verbleibt ein Ertrag in Höhe von EUR 2,9 Mio. Hierbei handelt es sich um einen nicht wiederkehrenden Ertrag. Beide Vorgaben konnten aufgrund der Umstrukturierung, dem Wandel in eine operativ tätige Gesellschaft, der Neufokussierung der Geschäftstätigkeit sowie der wahrgenommenen neuen digitalen Chancen für künftiges Wachstum naturgemäß nicht erreicht werden.

Ein Vergleich der Umsatzerlöse mit dem Vorjahr ist, auf Grund der Umstrukturierung im Berichtsjahr (Anteilstausch und Verschmelzung) nicht sinnvoll möglich. Die Umsatzerlöse des Vorjahres wurden von der damaligen Social Commerce Group SE vollständig in ihrer Holdingfunktion erwirtschaftet.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die dominanten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren sind vertrieblicher Natur. Anhand eines laufenden Vertriebscontrollings werden auf der Grundlage eindeutiger einheitlicher Definitionen

  • die Fallquote, das Verhältnis zwischen akquirierten Rohkontakten und Interessenten an einem Angebot,
  • die Angebotsquote, das Verhältnis zwischen Interessenten an einem Angebot und Empfängern eines Angebots,
  • die Abschlussquote, das Verhältnis zwischen Empfängern eines Angebots und resultierenden Abschlüssen,

ermittelt.

Die Kennzahlen untereinander geben Aufschluss über die Qualität der vertrieblichen Performance. Auf der Grundlage errechneter durchschnittlicher Produkt-Marktsegment-spezifischer Angebotsvolumina lassen sich anhand von Benchmarks für die oben benannten Quoten Planabsätze und Planumsätze ermitteln und mit den tatsächlich realisierten Planabsätzen und -Umsätzen vergleichen, die die monatlichen BWAs liefern.

Neben diesen vertrieblichen Metriken, die der Geschäftsführende Direktor seit Langem sporadisch einsetzt, orientierte sich die Gesellschaft im Berichtsjahr auch erstmals an sogenannten "weichen" Leistungsindikatoren.

Personal

Die SSE hat im Wesentlichen die Mitarbeiter der Staramba GmbH übernommen. Im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft auf Grund der Holdingstruktur keine eigenen Mitarbeiter. Die SSE

verzeichnete im Berichtsjahr einen laufenden Personalzuwachs, vor allem um das Unternehmen im Bereich Vertrieb zu verstärken.

Forschung und Entwicklung

Auf Gesellschaftsebene wird anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung, nicht jedoch Grundlagenforschung, betrieben. Die Kosten im Bereich der Entwicklungsarbeit betreffen im Wesentlichen den Personalaufwand. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich zwei Mitarbeiter in der Entwicklung tätig.

Lizenzen

Im März 2016 konnte die SSE eine vertragliche Zusammenarbeit mit dem Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund abschließen. Staramba produziert künftig originalgetreue 3D-Figuren der Spieler des deutschen Champions-League-Teilnehmer und vermarktet sie im eigenen Webshop.

Im April 2016 konnte zudem der Vertragsabschluss mit einem der berühmtesten Vereine der Welt abgeschlossen werden. Staramba wird die Zusammenarbeit mit dem spanischen Rekordmeister Real Madrid im kommenden Jahr auch jenseits des Verkaufs von 3D-Figuren intensivieren.

Im Mai 2016 vermeldete die SSE die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages mit dem englischen Spitzenclub Tottenham Hotspur. Der Londoner Traditionsklub reihte sich in die Riege der Top-Vereine der Premier League ein, der seinen Fans die fotorealistisch gedruckten 3D-Figuren von Staramba anbietet.

Pünktlich zur EURO 2016 konnte die SSE verkünden, dass Sie eine Partnerschaft mit dem englischen Fußballverband FA ("Football Association") abschließen konnte. Staramba produziert seitdem die originalgetreuen 3D-Figuren der englischen Nationalspieler. Verkauft werden die 3D-Figuren sowohl in Starambas Webshop als auch auf der offiziellen Internetseite des englischen Verbandes.

Im Juni 2016 kam noch eine Lizenzpartnerschaft mit dem Fußball-Bundesligisten Borussia Mönchengladbach hinzu.

Im Musik- und Entertainmentbereich konnten in 2016 unter anderem Lizenzabschlüsse mit folgenden Künstlern realisiert werden: Nuclear Blast, Amorphis, The Vamps, Epica, KISS, Rammstein und Ross Antony.

D. Vergütungsbericht

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft teilt gemäß § 285 Nr. 9 HGB mit, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats im Berichtsjahr keinerlei fixe oder variable Bezüge erhalten haben und ihnen lediglich die Reisekosten für die Anreise zu Präsenzsitzungen erstattet wurden. Der Geschäftsführende Direktor bezog im Berichtszeitraum monatliche Fixbezüge in Höhe von EUR 8.330 bzw. ab Oktober EUR 12.495 inkl. Dienstwagen-Sachbezug und Mehrwertsteuer. Variable Vergütungskomponenten wurden nicht gezahlt und waren im Berichtsjahr seitens des Verwaltungsrats auch nicht vorgesehen, wiewohl der Vertrag des Geschäftsführenden Direktors perspektivisch eine variable Vergütungskomponente vorsieht. Keinem Organmitglied sind erfolgsabhängige Bezüge oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung zugesagt worden.

E. Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate Governance

Relevante Unternehmensführungspraktiken

Die SSE richtet ihr unternehmerisches Handeln an den Rechtsordnungen der Länder aus, in denen die Gesellschaft tätig ist. Über die verantwortungsvolle Unternehmensführung in Übereinstimmung mit den Gesetzen hinaus hat das Unternehmen Regelungen aufgestellt, die die Leitmotive und Führungsprinzipien widerspiegeln. Die Leitmotive der SSE sind bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung ihrer technologischen Entwicklungen bzw. Schlüsseltechnologien sowie die Schaffung eines positiven Arbeitsumfeldes für ihre Mitarbeiter.

Arbeitsweise des geschäftsführenden Direktors und Verwaltungsrats

Durch Beschluss auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juli 2016 wurde der Verwaltungsrat der Gesellschaft von drei auf fünf Mitglieder erweitert. Mit Christian Daudert und Rolf Elgeti hat die Hauptversammlung zwei Großaktionäre in den Verwaltungsrat gewählt. Herr Elgeti gilt als namhafter Börsenexperte und ist Gründer der Obotritia Beteiligungs GmbH. Herr Daudert ist Vermögensmanager und Gründer der Staramba GmbH, welche mit Verschmelzungsvertrag vom 30. Juni 2016 rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf die Staramba SE verschmolzen wurde. Sie werden künftig gemeinsam mit den bisherigen Mitgliedern Prof. Klemens Skibicki, Marthe Wolbring und Julian von Hassell den Verwaltungsrat bilden. In der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats wurde Christian Daudert zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Sein Stellvertreter ist künftig Prof. Klemens Skibicki.

Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung.

Der Verwaltungsrat hat eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert. Für den Beschluss genügt die einfache Mehrheit. Für die Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen gilt § 83 AktG entsprechend; der Verwaltungsrat kann einzelne damit verbundene Aufgaben auf die Geschäftsführenden Direktoren übertragen.

Beschlüsse des Verwaltungsrats werden grundsätzlich in Präsenzsitzungen gefasst. Auf Anordnung des Verwaltungsratsvorsitzenden können Beschlüsse auch schriftlich, per Telefax, per E-Mail, mündlich

oder telefonisch oder durch eine Kombination der vorgenannten Kommunikationsmittel gefasst werden, wenn dies etwa wegen der Dringlichkeit einer Beschlussfassung erforderlich ist oder wenn kein Mitglied des Verwaltungsrats diesem Verfahren der Beschlussfassung widerspricht.

Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Bei Beschlussfassung in Präsenzsitzung können abwesende Verwaltungsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen, indem sie durch anwesende Verwaltungsratsmitglieder eine schriftliche Stimmabgabe überreichen lassen. Die Stimmen können auch im Wege des Telefax oder per E-Mail an anwesende Verwaltungsratsmitglieder übermittelt werden.

Der Verwaltungsrat tritt satzungsgemäß vierteljährlich mindestens einmal zu einer Präsenzsitzung zusammen, um die Lage des Unternehmens zu beurteilen und strategische Maßnahmen für die Zukunft zu beraten oder zu beschließen. Darüber hinaus werden auch Telefonkonferenzen zu wichtigen Entscheidungen einberufen, wann immer die Lage des Unternehmens dies. Dabei wird er vom Geschäftsführenden Direktor über den jeweils aktuellen Status des Unternehmens ins Bild gesetzt.

Willenserklärungen des Verwaltungsrats werden namens des Verwaltungsrats von dem Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter abgegeben.

Die folgenden Arten von Geschäften bedürfen eines ausdrücklichen Beschlusses des Verwaltungsrats:

  • a) die Aufstellung von Geschäftsplänen der Gesellschaft sowie der Mittelfristplanung und des Jahresbudgets der Gesellschaft;
  • b) der Erwerb oder die Veräußerung eines Unternehmens, wenn und soweit der Gegenwert vom Verwaltungsrat festgelegte Wertgrenzen übersteigt.

Der Verwaltungsrat kann weitere Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen.

Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft. Sind mehrere Geschäftsführende Direktoren bestellt, so sind sie nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Gesetzlich dem Verwaltungsrat zugewiesene Aufgaben können nicht auf die Geschäftsführenden Direktoren übertragen werden.

Der Verwaltungsrat hat für die Geschäftsführenden Direktoren eine Geschäftsordnung erlassen, wobei Änderungen der Geschäftsordnung dem Verwaltungsrat nach seinem Ermessen freistehen. Der Verwaltungsrat kann im Übrigen auch sonst für den Einzelfall oder generell bestimmen, welche Arten von Geschäften der vorherigen Zustimmung durch den Verwaltungsrat bedürfen. Der bzw. die Geschäftsführenden Direktoren sind verpflichtet, die Anweisungen des Verwaltungsrats zu befolgen, insbesondere auch die Geschäftsordnung zu beachten.

Die Geschäftsführenden Direktoren vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Gesellschaft wird grundsätzlich gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführende Direktoren oder durch einen Geschäftsführenden Direktor in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführender Direktor vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.

Gemäß der nachstehenden Corporate Governance-Erklärung besteht der fünfköpfige Verwaltungsrat auf Beschluss des Verwaltungsrats vom 23. September 2015 grundsätzlich aus mindestens einem weiblichen Mitglied.

Das Mitbestimmungsgesetz findet auf die Gesellschaft keine Anwendung.

Der Verwaltungsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, innerhalb welcher die jeweiligen Zuständigkeiten, Aufgaben und Rechte der Verwaltungsräte definiert sind.

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung für Geschäftsführende Direktoren erlassen, deren Einhaltung laufend überprüft wird.

Entsprechens-Erklärung des geschäftsführenden Direktors und des Verwaltungsrats der Sozial Commerce Group SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Der Verwaltungsrat der Staramba SE (die "Gesellschaft") erklärt gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO, § 22 Abs. 6 SEAG i.V.m. § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (der "Kodex") in der Fassung vom 05. Mai 2015 seit der letzten Entsprechenserklärung der Gesellschaft und damit im Berichtszeitraum unter Berücksichtigung der unter Ziffer I. dargestellten Besonderheiten des monistischen Systems der Gesellschaft mit den unter Ziffer II. genannten Ausnahmen entsprochen hat und auch in Zukunft entsprechen wird und, soweit nicht, warum nicht.

I. Besonderheiten des monistischen Corporate Governance Systems

Das monistische System zeichnet sich gemäß Art. 43-45 SE-VO i.V.m. §§ 20 ff. SEAG dadurch aus, dass die Führung der SE einem einheitlichen Leitungsorgan, dem Verwaltungsrat, obliegt, vgl. Abs. 7 der Präambel des Kodex. Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung durch die geschäftsführenden Direktoren. Die geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich und sind an Weisungen des Verwaltungsrats gebunden.

Die Gesellschaft bezieht die für den Aufsichtsrat geltenden Regelungen des Kodex im Grundsatz auf den Verwaltungsrat der Gesellschaft und diejenigen betreffend den Vorstand auf ihre/n geschäftsführenden Direktor/en. Hiervon gelten im Hinblick auf die gesetzliche Ausgestaltung des monistischen Systems die folgenden Ausnahmen:

  • Abweichend von Ziffer 2.2.1 Abs. 1 Satz 1 des Kodex hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Hauptversammlung vorzulegen, § 48 Abs. 2 Satz 2 SEAG.
  • Abweichend von den Ziffern 2.3.1 Satz 1 und 3.7 Abs. 3 des Kodex ist der Verwaltungsrat zur Einberufung der Hauptversammlung zuständig, §§ 48 und 22 Abs. 2 SEAG.
  • Die in den Ziffern 4.1.1 (Leitung des Unternehmens) und 4.1.2 i.V.m. 3.2 Halbsatz 1 (Entwicklung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens) des Kodex enthaltenen Aufgaben des Vorstandes obliegen dem Verwaltungsrat, § 22 Abs. 1 SEAG.

  • Die in den Ziffern 2.3.2 Satz 2 (weisungsgebundener Stimmrechtsvertreter), 3.7 Abs. 1 (Stellungnahme zu einem Übernahmeangebot) und Abs. 2 (Verhalten bei einem Übernahmeangebot) sowie 3.10 (Corporate Governance Bericht), 4.1.3 (Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien (Compliance)), 4.1.4 (Angemessenes Risikomanagement und -controlling) und 4.1.5 Satz 2 (Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil unterhalb des Vorstands) des Kodex geregelten Zuständigkeiten des Vorstands obliegen dem Verwaltungsrat, § 22 Abs. 6 SEAG.

  • Abweichend von Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Kodex unterliegen geschäftsführende Direktoren anders als Vorstandsmitglieder keiner festen und maximal zulässigen Bestelldauer, § 40 Abs. 1 Satz 1 SEAG.
  • Abweichend von den Ziffern 5.4.2 Satz 2 und 5.4.4 des Kodex können Mitglieder des Verwaltungsrats zu geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die Mehrheit des Verwaltungsrats weiterhin aus nicht-geschäftsführenden Mitgliedern besteht, § 40 Abs. 1 Satz 2 SEAG.

II. Ausnahmen zu den Empfehlungen des Kodex

Ziffer 3.6 Absatz 2:

"Bei Bedarf soll der Aufsichtsrat ohne den Vorstand tagen."

Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die genannte Empfehlung im Falle einer monistischen SE, bei welcher der einzige geschäftsführende Direktor ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrats ist, nicht anwendbar ist. Da sowohl der bisherige als auch der aktuelle geschäftsführende Direktor jeweils Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft sind, konnte diese auf dualistische Gesellschaften zugeschnittene Regelung nicht von der Gesellschaft berücksichtigt werden.

Ziffer 3.10 Satz 1:

"Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate Governance Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen."

Angesichts der noch sehr jungen Historie als börsennotierte Gesellschaft wurde im Zusammenhang mit dem im April 2016 veröffentlichten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 kein Corporate Governance Bericht veröffentlicht. In Zukunft will die Gesellschaft dieser Empfehlung aber Folge leisten. Dementsprechend enthält bereits der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 einen Corporate Governance Bericht, welcher im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht wird.

Ziffer 3.10 Satz 3:

"Die Gesellschaft soll nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen zum Kodex fünf Jahre lang auf ihrer Internetseite zugänglich halten."

Aufgrund der erst im Mai 2015 erfolgten Börsennotierung wurde bislang nur eine Entsprechenserklärung von der Gesellschaft abgegeben. Diese nicht mehr aktuelle

Entsprechenserklärung zum Kodex, welche den Berichtszeitraum seit der Börsennotierung bis zur Veröffentlichung der letzten Entsprechenserklärung betrifft, soll entsprechend der Empfehlung fünf Jahre lang auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gehalten werden.

Ziffer 4.2.1:

"Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben."

Die Gesellschaft hat bislang nur einen geschäftsführenden Direktor. Auch die Bestellung des neuen geschäftsführenden Direktors der Gesellschaft, Herrn Christian Daudert, führte nicht zum Vorhandensein zweier geschäftsführender Direktoren, da die Niederlegung des bisherigen geschäftsführenden Direktors, Herrn Julian von Hassell, mit zeitgleicher Wirkung erfolgte. In Anbetracht der Größe der Gesellschaft hielt die Gesellschaft die Bestellung nur eines geschäftsführenden Direktors auch weiterhin für ausreichend und angemessen. Dementsprechend gibt es auch keinen Vorsitzenden oder Sprecher der geschäftsführenden Direktoren. Die Gesellschaft wird die Bestellung von weiteren geschäftsführenden Direktoren von der Entwicklung der Gesellschaft abhängig machen und die getroffenen Entscheidungen stets sorgfältig überprüfen. Sofern die Gesellschaft zukünftig einen oder mehrere weitere geschäftsführende Direktoren bestellt, soll zugleich ein Vorsitzender bzw. Sprecher benannt werden.

Ziffer 4.2.3 Absatz 2 Satz 2, 4, 6, 7 und 8:

Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein."

Entgegen der Empfehlung umfassen die monetären Vergütungsteile der Vergütung des geschäftsführenden Direktors bislang keine variablen Bestandteile. Während der Vertrag mit dem bisherigen geschäftsführenden Direktor keinerlei Regelung zur variablen Vergütung beinhaltete, enthält der Vertrag mit dem aktuellen geschäftsführenden Direktor zumindest eine Öffnungsklausel dergestalt, dass der Verwaltungsrat für besondere Leistungen des geschäftsführenden Direktors und bei entsprechendem besonderen wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft eine freiwillige Tantieme beschließen kann.

Der geschäftsführende Direktor erhält daher bislang nur eine feste Vergütung, die in angemessenem Verhältnis zu seinen Aufgaben und Leistungen sowie der Lage der Gesellschaft steht und eine übliche Vergütung nicht übersteigt. Die vorstehenden Ausführungen gelten sowohl hinsichtlich des überwiegend im Berichtszeitraums tätigen als auch hinsichtlich des neu bestellten geschäftsführenden Direktors. Dennoch sollen in Zukunft auch variable Vergütungsbestandteile eingeführt und die diesbezüglichen Empfehlungen des Kodex hierzu berücksichtigt werden.

Ziffer 4.2.3 Absatz 3:

"Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen."

Derzeit gibt es keine Versorgungszusagen der Gesellschaft an den geschäftsführenden Direktor, auch nicht an den mittlerweile ausgeschiedenen geschäftsführenden Direktor. Sofern in Zukunft Versorgungszusagen erfolgen sollten, will der Verwaltungsrat bei ihrer Festlegung die Dauer der Amtszeit des geschäftsführenden Direktors und die Folgen für die Gesellschaft berücksichtigen.

Ziffer 4.2.3 Absatz 4 Sätze 1 und 3 und Absatz 5:

"Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen."

Mit dem bisherigen geschäftsführenden Direktor waren vertraglich keine Begrenzungen von Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit als geschäftsführender Direktor vereinbart, da insgesamt keine Regelungen zu Abfindungszahlungen zwischen der Gesellschaft und ihrem geschäftsführenden Direktor vereinbart worden waren. Demgegenüber hat sich die Gesellschaft bei Abschluss des Vertrages mit dem aktuellen geschäftsführenden Direktor mit der vorgenannten Empfehlung auseinandergesetzt und entschieden, der Empfehlung Folge zu leisten. Dementsprechend wird dieser Empfehlung in dem Vertrag mit dem neuen geschäftsführenden Direktor entsprochen. Gleiches soll für etwaige Verträge mit zukünftigen geschäftsführenden Direktoren gelten.

Ziffer 4.2.3 Absatz 6:

"Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung einmalig über die Grundzüge des Vergütungssystems und sodann über deren Veränderung informieren."

Im Rahmen des für die Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt erforderlichen Zulassungsprospekts vom 13. Mai 2015 informierte die Gesellschaft über die Grundzüge des Vergütungssystems. Da sich bis zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juli 2016 keine Änderungen des Vergütungssystems ergeben hatten, wurde auf dieser Hauptversammlung ebenfalls nicht über die Grundzüge des Vergütungssystems für den geschäftsführenden Direktor informiert. Auch durch den Wechsel des geschäftsführenden Direktors hat sich bislang keine Veränderung des Vergütungssystems ergeben. Sofern zukünftig Veränderungen des Vergütungssystems für den/die geschäftsführende/n Direktor/en vorgenommen werden, soll entsprechend der Empfehlung des Kodex einmalig über die Grundzüge des Vergütungssystems informiert werden.

Ziffer 4.2.5 Absatz 2:

"Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten."

Im Berichtszeitraum wurde von der Gesellschaft zwar ein Vergütungsbericht veröffentlicht. Allerdings waren in dem im April 2016 veröffentlichten Vergütungsbericht keine Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten, da die Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2015 im Verhältnis zu den Gesamtbezügen von untergeordneter Bedeutung waren. Gleiches gilt für den im April 2017 zu veröffentlichenden Vergütungsbericht, welcher den Berichtszeitraum umfasst. Dennoch sollen in allen weiteren zukünftigen Vergütungsberichten entsprechend der Empfehlung des Kodex auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten sein.

Ziffer 4.2.5 Absatz 3 und 4:

"Ferner sollen im Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

  • die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,
  • der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,
  • bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden."

Wie bereits in der Erläuterung zu Ziffer 4.2.5 Absatz 2 erwähnt, enthalten weder der im Berichtszeitraum von der Gesellschaft veröffentlichte Vergütungsbericht noch der für das Geschäftsjahr 2016 erstellte und damit den Berichtszeitraum erfassende Vergütungsbericht Angaben zu den erbrachten Nebenleistungen. Mangels im Berichtszeitraum gewährter variabler Vergütung wird der letztgenannte Vergütungsbericht lediglich einen entsprechenden Hinweis enthalten, dass erfolgsabhängige Bezüge sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung keinem Organmitglied zugesagt worden sind. Auch wird in dem Vergütungsbericht mangels entsprechender Zusagen kein Versorgungsaufwand ausgewiesen. In allen weiteren zukünftigen Vergütungsberichten beabsichtigt die Gesellschaft jedoch, den vorgenannten Empfehlungen des Kodex Folge zu leisten, sofern und soweit entsprechende Leistungen gewährt oder zugesagt wurden.

Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 2:

"Eine Wiederbestellung vor Ablauf eines Jahres vor dem Ende der Bestelldauer bei gleichzeitiger Aufhebung der laufenden Bestellung soll nur bei Vorliegen besonderer Umstände erfolgen."

Im Berichtszeitraum war diese Empfehlung nicht einschlägig, da keine Wiederbestellung von geschäftsführenden Direktoren erfolgte. Sofern zukünftig Wiederbestellungen von geschäftsführenden Direktoren erfolgen, soll der vorgenannten Empfehlung gefolgt werden.

Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3:

"Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden."

Die Gesellschaft legt keine Altersgrenze für das Amt des geschäftsführenden Direktors fest und beabsichtigt auch nicht in Zukunft, eine solche Altersgrenze festzulegen. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Eignung des/der Geschäftsführenden Direktors/en anhand einer individuellen Beurteilung der Kompetenz, der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft des jeweiligen geschäftsführenden Direktors und nicht anhand abstrakter Kriterien festgestellt werden kann. Aus Sicht der Gesellschaft würde eine Befolgung der Empfehlung die Auswahl qualifizierter Kandidaten von vornherein einschränken.

Ziffer 5.2 Absatz 2:

"Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben."

Aufgrund der Größe des Unternehmens und des Verwaltungsrates wurden bislang keine Ausschüsse gebildet. Sofern in Zukunft ein Prüfungsausschuss eingerichtet wird, wird darauf geachtet, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrates nicht gleichzeitig Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist.

Ziffer 5.3.1 Satz 1:

"Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden."

Die Gesellschaft hielt es bislang angesichts der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl von fünf Verwaltungsratsmitgliedern für nicht erforderlich, Verwaltungsratsausschüsse einzurichten, da durch die geringe Größe des Verwaltungsrats bereits jetzt eine effiziente Arbeit desselben gewährleistet und zugleich ein direkter Informationsfluss und -austausch unter den Verwaltungsratsmitgliedern sichergestellt ist. Für die Zukunft wird die Gesellschaft Verwaltungsratsausschüsse bilden, wenn dies aufgrund der Größe des Unternehmens und des Verwaltungsrats sinnvoll und dadurch dem Unternehmen dienlich ist.

Ziffer 5.3.2:

"Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich – soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist – insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete."

Die Gesellschaft hielt es bislang angesichts der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl von fünf Verwaltungsratsmitgliedern für nicht erforderlich, einen Prüfungsausschuss einzurichten. Die in der Empfehlung genannten Aufgaben des Prüfungsausschusses nimmt der Verwaltungsrat der Gesellschaft bislang zuverlässig wahr. Die Gesellschaft wird die verantwortungsvolle Wahrnehmung

der genannten Aufgaben beobachten und insbesondere im Falle einer weiteren Vergrößerung des Verwaltungsrats einen Prüfungsausschuss einrichten, wenn dies sachgemäß erscheint.

Ziffer 5.3.3:

"Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt."

Die Gesellschaft hielt es bislang angesichts der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl von fünf Verwaltungsratsmitgliedern für nicht erforderlich, einen Nominierungsausschuss einzurichten. Die Gesellschaft wird insbesondere im Falle einer weiteren Vergrößerung des Verwaltungsrats einen Nominierungsausschuss einrichten, wenn dies sachgemäß erscheint, wobei die Benennung geeigneter Kandidaten für die erstmalige Erweiterung des Verwaltungsrats ohne die vorherige Bildung eines Nominierungsausschusses erfolgen soll.

Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1:

"Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen."

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat bereits in der Vergangenheit bei seiner Zusammensetzung stets auf Vielfalt (Diversity), potentielle Interessenkonflikte, Unabhängigkeit, das Alter und die Zugehörigkeitsdauer des jeweiligen Mitglieds zum Verwaltungsrat geachtet und wird diese Kriterien auch künftig berücksichtigen. Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates stehen jedoch die Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse der einzelnen Personen – unter Berücksichtigung einer hinreichenden Vielfalt im Hinblick auf die unterschiedlichen beruflichen Hintergründe und Fachkenntnisse – im Vordergrund, weswegen davon abgesehen wurde und auch zukünftig darauf verzichtet wird, konkrete Vorgaben für die Zusammensetzung zu kodifizieren, da dies nach Einschätzung des Verwaltungsrats die notwendige Flexibilität bei der Benennung von Kandidaten für die Wahl in den Verwaltungsrat durch die Hauptversammlung einschränken könnte. Aus dem gleichen Grund sieht der Verwaltungsrat auch davon ab, eine Altersgrenze für die Verwaltungsratsmitglieder sowie eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Verwaltungsrat festzulegen.

Ziffer 5.4.3 Satz 2:

"Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds soll bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein."

Im Berichtszeitraum war kein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Verwaltungsratsmitglieds zu stellen. Sofern zukünftig die gerichtliche Bestellung eines Verwaltungsratsmitglieds beantragt werden muss, soll die Empfehlung beachtet werden.

Ziffer 5.4.4:

"Vorstandsmitglieder dürfen vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende ihrer Bestellung nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden, es sei denn ihre Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. In letzterem Fall soll der Wechsel in den Aufsichtsratsvorsitz eine der Hauptversammlung zu begründende Ausnahme sein."

Aufgrund der Besonderheiten des monistischen Systems, insbesondere der – zumindest teilweise – möglichen zeitgleichen Personenidentität von Verwaltungsratsmitgliedern und geschäftsführenden Direktoren, ist die Empfehlung aus Sicht der Gesellschaft nicht anwendbar, zumindest nicht solange sämtliche geschäftsführende Direktoren zugleich Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft sind. Dennoch soll auch in diesen Fällen ein ehemaliger geschäftsführender Direktor nur ausnahmsweise innerhalb von zwei Jahren nach seinem Ausscheiden als geschäftsführender Direktor den Vorsitz des Verwaltungsrats übernehmen.

Ziffer 5.4.6 Absatz 2 Satz 2:

"Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein."

Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung. Die Gesellschaft überlegt jedoch, eine erfolgsorientierte Vergütung in Zukunft einzuführen. Eine solche würde sich entsprechend der Empfehlung des Kodex an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung orientieren.

Ziffer 5.4.6 Absatz 3:

"Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Anhang oder im Lagebericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert angegeben werden."

In den im April 2016 und damit Berichtszeitraum veröffentlichten Jahresabschlussdokumenten für das Geschäftsjahr 2015 wurden die Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder nicht individualisiert angegeben, da die Verwaltungsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 keinerlei Vergütung erhielten (Vergütungen und vereinzelte Sachleistungen wurden bislang nur dem geschäftsführenden Direktor in ebendieser Eigenschaft gewährt) und sich seit der Veröffentlichung des Zulassungsprospektes diesbezüglich keine Veränderungen ergeben haben. Gleiches gilt für den Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2016. In Zukunft möchte die Gesellschaft die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder individualisiert im Anhang oder Lagebericht offenlegen, sofern eine Vergütung gewährt wird und die entsprechenden Informationen nicht bereits andernorts für den Kapitalmarkt verfügbar sind.

Ebenso wenig wurden im Berichtszeitraum persönlich erbrachte Leistungen der Verwaltungsratsmitglieder gesondert vergütet und werden daher ebenfalls nicht im Anhang oder Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 angegeben. Sofern zukünftig Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, von den Verwaltungsratsmitgliedern erbracht und als Gegenleistung von der Gesellschaft Vergütungen gezahlt oder Vorteile gewährt werden, beabsichtigt

die Gesellschaft ebenfalls die individualisierte Angabe der Vergütungen bzw. Vorteile im Anhang oder Lagebericht.

Ziffer 7.1.2 Satz 4:

"Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein."

Die Gesellschaft beabsichtigt, die empfohlenen Zeiträume zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der Zwischenberichte einzuhalten, auch wenn dies noch nicht für das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgen konnte. Allerdings kann es unter Umständen auch zukünftig zu einer Veröffentlichung des Konzernabschlusses später als 90 Tage nach Geschäftsjahresende und der Zwischenberichte später als 45 Tage nach Ende des Berichtszeitraums kommen. Diese möglicherweise auftretende Verzögerung ist – ebenso wie die im Berichtszeitraum eingetretenen Verzögerungen – der noch jungen Historie als börsennotierte Gesellschaft geschuldet.

Ziffer 7.2.1 Absatz 2:

"Der Aufsichtsrat soll mit dem Abschlussprüfer vereinbaren, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden."

Der Verwaltungsrat hat im Berichtszeitraum keine gesonderte Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer darüber getroffen, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrats über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Allerdings entsprach das Bestehen einer derartigen Informationspflicht des Abschlussprüfers auch bisher dem Verständnis der beteiligten Personen. Zukünftig beabsichtigt die Gesellschaft jedoch, der vorgenannten Empfehlung Folge zu leisten und eine entsprechende Verpflichtung des Abschlussprüfers ausdrücklich zu vereinbaren.

Ziffer 7.2.3:

"Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben.

Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer ihn informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben."

Im Berichtszeitraum hat der Verwaltungsrat mit dem Abschlussprüfer weder ausdrücklich vereinbart, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Verwaltungsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, noch dass der Abschlussprüfer den Verwaltungsrat informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Verwaltungsrat abgegebenen Erklärung zum Kodex ergeben. Allerdings entsprach das Bestehen derartiger Hinweispflichten des Abschlussprüfers auch bisher dem Verständnis der

Parteien. Zukünftig beabsichtigt die Gesellschaft, den vorgenannten Empfehlungen zu folgen und entsprechende Verpflichtungen des Abschlussprüfers ausdrücklich zu vereinbaren.

Berlin, 19. April 2017

Der Verwaltungsrat

F. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung und Ausblick

Chancen und Risikobericht

Chancen

Die SSE ist zurzeit schwerpunktmäßig auf dem Markt des 3D – Merchandisings sowie perspektivisch in der digitalen Sportvermarktung tätig. Beide Märkte sind bislang unterentwickelt und werden in absehbarer Zeit hohe Wachstumsraten aufweisen.

Auf diesen vorgenannten Märkten hat sich die SSE bereits einen dominanten Stand innerhalb ihrer Marktnische erarbeitet. So scheiden immer mehr "3D - Selfie" und 3D-Figuren-Anbieter aus dem Anbieter-Markt aus, da dieses Geschäftsmodell nicht trägt. Staramba erhielt auch im vergangenen Berichtsjahr zahlreiche Anfragen, diese Gesellschaften zu übernehmen oder ihr Star-Angebot gegenüber diesen Marktteilnehmern unterzulizensieren. Sie versagte sich diesen Angeboten, da für das Management evident ist, dass der 3D-Figurendruck wirtschaftlich nur darstellbar ist, insoweit im Fokus gerade nicht jedes Mal aufs Neue zu scannende, nachzubearbeitende und zu druckende Figuren stehen, sondern Figuren von Prominenten mit großer Fangemeinde, die nur einmal gescannt und bearbeitet und anschließend tausendfach ausgeliefert werden können. Eine Unterlizensierung ist in den meisten Fällen lizenzgeberseitig nicht gewünscht, sodass diese Option von vorneherein ausschied.

Die starke Marktposition von Staramba in der Nische weist schon jetzt aus der Blickrichtung der Nachfrager in Richtung eines Kompetenzmonopols, welches dazu führt, dass Staramba perspektivisch immer weniger in die Vermarktung des eigenen Angebots investieren muss, da es weit und breit keinen vergleichbar gut aufgestellten Wettbewerber gibt. Nicht umsonst konnte sich Staramba gegenüber etlichen Wettbewerbern, trotz eines späten Einstieges in den Markt, erfolgreich etablieren.

Risikobericht

Darstellung der Lage der Gesellschaft

Die SSE ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Risikofelder. Alle Risiken können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Vermögenswerte abzuschreiben sind und die Ertragslage sich negativ entwickelt.

Da die finanzwirtschaftlichen Risiken direkten Einfluss auf einzelne Positionen in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung haben, wird im Folgenden explizit auf diese Risiken eingegangen. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken zu begrenzen.

Darstellung des Gesamtrisikos
Risikofelder
Geschäftsrisiken Konjunkturrisiken,
Risiken
aus
der
allgemeinen
Wettbewerbssituation
für
die
SSE
sowie
deren
Kunden,
Wachstumsrisiken
Operationelle Risiken Personalrisiken, Risiken aus Produktinnovation
Informations- und IT-Risiken Risiken aus dem Betrieb und der Gestaltung von IT-Systemen sowie
Risiken im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit
und Integrität von Daten
Finanzwirtschaftliche Risiken Finanzierungsrisiken, Risiken aus dem Ausfall von Eigenkapital im
Wege der Außenfinanzierung, Risiken aus dem Ausfall von
Kreditinstituten, Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken
Debitorenrisiken Risiken aus dem Ausfall von Zahlungsverpflichtungen
Rechtliche und
regulatorische Risiken
Risiken aus der Änderung des rechtlichen und regulatorischen
Rahmens sowie Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, lizenzrechtliche
Risiken
Liquiditätsrisiken Ein spezifisches Risiko für börsennotierte Unternehmen wie die SSE
liegt in der Abhängigkeit von Kapitalerhöhungsentscheidungen vom
jeweils aktuellen Kursniveau der Aktie.
Lieferantenrisiken Risiko von Qualitätsdefiziten angesichts teilweise junger Märkte
ohne etablierte Qualitätsmerkmale.
Bezugspreisrisiken Wesentliche Preissteigerungen
Sonstige Risiken Reputationsrisiken
sowie
Risiken
aus
Notfällen;
Risiken
von
Anfechtungs-
und
Nichtigkeitsklagen
gegen
Beschlüsse
der
Hauptversammlung

Das zentrale Risiko ist das Liquiditätsrisiko, da das Unternehmen als Start-up vorläufig noch keine hinreichenden Deckungsbeiträge erwirtschaftet. Die SSE ist von daher aus eigenem Interesse, sondern auch juristisch gezwungen, sich mit ausreichendem Eigenkapital auszustatten – sei es im Wege von Kapitalerhöhungsmaßnahmen oder im Wege des Beschaffens von externen VC-Investments.

Liquiditätsrisiken im Besonderen und finanzwirtschaftliche Risiken im Allgemeinen werden bei der SSE dadurch beherrschbar gestaltet, dass im Berichtsjahr das im Vorjahr begonnene fortgesetzt wurde, nämlich gemeinsam mit einem externen Steuerberater einen integrierten Buchhaltungs- und Controlling-Prozess mit tagesaktueller Buchung, wöchentlicher Auswertung und kennzahlengestütztem Frühwarnsystem zu implementieren. Hierzu wurde im Berichtsjahr eine IT-Infrastruktur entworfen und eingeführt, die insbesondere das Bestellwesen, die Warenwirtschaft, die Auftragsbücher, die Ist-Umsätze und die Planumsätze, die interne Vorkontierung und die externe

Kontierung auf allen Ebenen (Kreditoren, Debitoren, Personal, Dachgesellschaft, Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen) sowie die Kunden- und Key-Accounts umfasst und den ständigen online-Einblick in mindestens wochenaktuelle Kontenstände vorsieht. Mit der Implementierung des Systems wurde im Berichtsjahr fortgeführt und soll im folgenden Jahr abgeschlossen werden.

Forderungen und Verbindlichkeiten des Unternehmens werden ständig überwacht, so dass kurzfristig bei Problemen Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden können.

Absicherung der Währungsrisiken

Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie geplante Transaktionen in einer anderen als in der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. entstehen werden. Verbindlichkeiten und Forderungen wurden zum Kurswert bilanziert. Es wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Absicherung der Liquiditätsrisiken

Die SSE steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Beständen an liquiden Mitteln, Kreditlinien bei Banken sowie durch das ständige Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows sowie durch das vorausschauende Durchführen von Kapitalerhöhungen.

Einem möglichen Liquiditätsengpass wird jeweils durch frühzeitig initiierte Barkapitalerhöhungen vorausschauend begegnet.

Die Gefahr der Nichterreichung der Umsatzplanung besteht in Start-up Unternehmen im Fan-Merchandising-Bereich grundsätzlich immer in ausgeprägterer Gestalt als in anderen Branchen. In der digitalen Wirtschaft tragen zudem technische Parameter und/oder nicht-kaufmännische Kennzahlen unter bestimmten Voraussetzungen stärker zum Wert eines Unternehmens und seiner Assets bei als der Umsatz. Daher ist die Liquiditätssicherung für den Unternehmenserfolg zwar erfolgsnotwendig, jedoch gegenüber der Sicherstellung des technologischen Vorsprungs und der Errichtung hoher Markteintrittshürden gegenüber potenziellen Wettbewerbern nur ein taktisches und kein strategisches Ziel.

Auf Grund der im März 2017 durchgeführten Kapitalerhöhung ist die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt. Ein bestandsgefährdendes Risiko auf Grund mangelnder Liquidität liegt nicht vor.

Forderungsrisiken

Wir begegnen den Forderungsausfallrisiken mit einem internen Obligo-Management. Zudem durch die Auswahl der Geschäftspartner, der Vereinbarung von Anzahlungen bei Geschäften größeren Volumens und Vorfinanzierungsbedarfen. Im Operativen Geschäft der Figurenverkäufe wird das Forderungsausfallrisiko durch die Einbindung etablierter Online-Bezahlsysteme begrenzt.

Bei den Sonstigen Forderungen wird das Forderungsausfallrisiko durch die Auswahl der Darlehensempfänger und kurze Laufzeiten begrenzt.

Bei identifizierbaren Bedenken bezüglich der Werthaltigkeit von Forderungen werden diese Forderungen umgehend einzelwertberichtigt oder ausgebucht und die Risiken erfolgswirksam verbucht.

Kapitalrisikomanagement

Die SSE steuert ihr Kapital mit dem Ziel, die Liquidität sicherzustellen und die Erträge zu maximieren. Dabei wird sichergestellt, dass das Unternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren kann. Die Kapitalstruktur des Unternehmens besteht aus Verbindlichkeiten, Rückstellungen sowie dem den Eigenkapitalgebern zustehenden Eigenkapital. Letzteres setzt sich zusammen aus den ausgegebenen Aktien. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem Gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 2.112.000,00 (31. Dezember 2015: EUR 1.670.000,00), den Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 7.236.399,96 (31. Dezember 2014: EUR 4.950.000), den Verlustvorträgen von EUR 845.505,40 (2014: EUR 287.420,41) sowie dem Jahresergebnis von EUR 45.765.500,47 (31. Dezember 2014: EUR -558.084,99).

Ziel des Kapitalmanagements ist die Sicherstellung der Unternehmensfortführung und des Eigenkapitals. Zur Umsetzung wird das Kapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital gesetzt.

Ziel des Unternehmens bleibt dies auch für die Geschäftsjahre 2017 und 2018.

Das Kapital wird auf Basis des wirtschaftlichen Eigenkapitals überwacht. Wirtschaftliches Eigenkapital ist das bilanzielle Eigenkapital. Das Fremdkapital ist nach allgemeiner Definition definiert als lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten, Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten.

Risikomanagementziele und -methoden

Die Gesellschaft geht Risiken nur dann ein, wenn diese als beherrschbar angesehen werden und die damit einhergehenden Chancen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen. Die SSE versteht unter einem Risiko negative Ereignisse oder ungünstige Auswirkungen auf ein Projekt zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Durch etablierte Kontrollverfahren und vorgegebene Abläufe, kann auf unerwartete Ereignisse zeitnah reagiert und gegenüber diesen rechtzeitig gegengesteuert werden.

Basierend auf unseren Reporting-Instrumenten wurde ein Management-Informationssystem etabliert, das kontinuierlich an die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens angeglichen und weiterentwickelt wird.

Um Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und zu steuern, steht dem Management ein Finance- und Controlling-System zur Verfügung, das alle erforderlichen Informationen tagesaktuell in hoher Qualität bereitstellt. Die Risikoidentifikation erfolgt durch den geschäftsführenden Direktor in turnusmäßigen Reviews mit dem Verwaltungsrat.

Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen

Ein Kreditrisiko / Ausfallrisiko besteht für die SSE dahingehend, dass Kunden oder sonstige Schuldner ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit größerem Umsatzvolumen unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung.

Gesamtrisikoprofil

Nach unserer Überzeugung weisen die vorstehend beschriebenen Risiken weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter auf.

Mit der in 2017 durchgeführten Kapitalerhöhung sind die nötigen Ressourcen geschaffen worden, um die der SSE zur Verfügung stehenden Chancen zu verfolgen. Angesichts ihrer Stellung im Markt, ihrer technologischen Innovationskraft, ihrer engagierten Mitarbeiter sowie ihrer Prozesse zur Risikofrüherkennung ist das Management zuversichtlich, den Herausforderungen, die sich aus den genannten Risiken ergeben, 2017 erfolgreich begegnen zu können.

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
(wenn nicht %) (wenn nicht %)
Eigenkapital 54.268.395,03 5.774.494,60
Eigenkapital in % vom Gesamtkapital 67,05 86,43
Fremdkapital 26.659,061,58 906.879,57
Fremdkapital in % vom Gesamtkapital 32,95 13,57
Gesamtkapital (Eigenkapital plus
Fremdkapital) 80.927.456,61 6.681.374,17

Kapitalstruktur

Die SSE überprüft die Kapitalstruktur regelmäßig.

Ausblick

Die Geschäftsführung beurteilt die Geschäftsperspektiven für das kommende Geschäftsjahr und darüber hinaus weiterhin positiv.

Die Staramba SE konnte im Berichtsjahr beweisen, dass die angebotenen Produkte (3D Merchandise-Figuren) in einer Marktnische (digital und analog vermarktete hochpreisige Merchandise-Produkte)

nicht nur grundsätzlich marktfähig sind, sondern auf große Nachfrage bei Lizenzgebern und wachsende Nachfrage bei Verbrauchern stoßen. Das wachsende Interesse an Staramba beruht aktuell jedoch in erster Linie auf der selbst entwickelten 3D-Scan-Technologie. So konnte noch kurz vor Jahreswechsel, im Dezember 2016, ein Rahmenvertrag über die Auslieferung von bis zu 100 3D-INSTAGRAPH®- Scanner unterschrieben werden. Diese Nachricht sollte den Aktienkurs nachhaltig beflügeln. Allein im Februar 2017 kamen 10 3D-INSTAGRAPH®-Scanner zur Auslieferung. Die Geschäftsführung befindet sich zudem in Gesprächen mit weiteren potenziellen Käufer unserer 3D Scanner. Als dritte Säule neben dem 3D-Scanner- und 3D-Figuren-Verkauf soll sich in Zukunft das digitale 3D-Datengeschäft entwickeln. Die Geschäftsführung sieht hier die größten Umsatz- und Gewinnpotenziale. Die Ressourcen der Staramba SE werden aktuell verstärkt in digitale Technologien wie VR (Virtual Reality) und AR (Augmented Reality) investiert.

Die Entscheidung des Managements, den Weg in den Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapier Börse sowie der Berliner Börse in 2015 zu suchen, wirkte sich positiv auf das operative Geschäft der Staramba SE aus und gibt Anlass zu der Erwartung, dass sich dieser Effekt nachhaltig in der Bewertung der Gesellschaft auch am Kapitalmarkt niederschlagen wird. Zum Start im Regulierten Markt notierte die Staramba Aktie bei knapp unter EUR 7. Aktuell hat sich der Aktienkurs nahezu vervierfacht.

Der SSE ist es im Wege der Finanzmarktkommunikation aufgrund ihrer Börsennotierung gelungen, im Fan-Merchandising-Markt als alleinstehender Anbieter seiner Produkte wahrgenommen zu werden. Diese Bekanntheit wurde von der SSE dazu genutzt, die Alleinstellung durch das Abschließen wichtiger Lizenzverträge und Vertriebspartnerschaften auszubauen, sodass Staramba heute, angesichts der im Regelfall mindestens drei Jahre währenden Lizenzverträge sowie unbefristeter Vertriebspartnerschaften sowohl fundamental als auch in der Wahrnehmung des Marktes auf mittlere Sicht Alleinstellung besitzt, die sich künftig zunächst in Absatzzahlen und später im Wege einer relativ autonomen, von Wettbewerbern nicht affizierten Preisgestaltung in den Umsatzzahlen bezahlt machen wird.

Auch die Entscheidung des Managements der SSE, die durch die beiden Kapitalerhöhungen in 2016 eingeworbenen liquiden Mittel für den Ausbau des Kerngeschäftes zu verwenden, stellte sich als richtig heraus. Gleiches gilt für die Veräußerung der 3D-Manufaktur an einen amerikanischen Investor. So wurden zum Jahresende alle Voraussetzungen geschaffen, um in den kommenden Jahren die angestrebte fortgesetzte Fokussierung des Unternehmens auf das digitale 3D-Geschäft voranzutreiben.

Zwar konnte aufgrund der Umstrukturierungen, anders als ursprünglich für die SCGSE-Holding geplant, kein positives Ergebnis in 2016 erreicht werden. Dafür aber wurde die strategische Ausgangsbasis des Unternehmens noch aussichtsreicher aufgestellt, da nun nicht allein das Druckfiguren- und das weiter ausgebaute 3D-Scannergeschäft, sondern auch das rein digitale 3D-Geschäft signifikant gestiegene Umsatz und Rentabilitätserwartungen rechtfertigen wird.

Der Verwaltungsrat prognostizierte für das Geschäftsjahr 2016 einen Umsatz von EUR 5 Mio. und ein leicht positives Ergebnis. Tatsächlich erwirtschaftet wurden im Berichtsjahr EUR 2,1 Mio. Umsatzerlöse. Darüber hinaus wurden EUR 3,05 Mio. sonstige betriebliche Erträge aus dem Verkauf der 3D-Druckmanufaktur erlöst. Nach Abzug der Aufwendungen aus dem Abgang der Vermögensgegenstände der 3D-Druckmanufaktur verbleibt ein Ertrag in Höhe von EUR 2,9 Mio. Wie berichtet, findet das Nicht-Erreichen der Planziele seinen Grund darin, dass die vormalige Staramba

GmbH von der vormaligen Social Commerce Group SE zunächst erworben und anschließend auf diese verschmolzen wurde. Diese Transformation war nicht nur mit erheblichen im vorangegangenen Berichtsjahr noch nicht geplanten Kosten verbunden, sondern hatte darüber hinaus zur Folge, dass diejenigen Beteiligungen der Social Commerce Group SE, die neben der Staramba GmbH maßgeblich zu der prognostizierten kräftigen Umsatzsteigerung und der "schwarzen Ergebnisnull" im Berichtsjahr beitragen sollten, stattdessen zu einem attraktiven Preis veräußert wurden und sich nun nicht im Umsatz, sondern im erworbenen Vermögen niederschlagen.

Für 2017 rechnet der Verwaltungsrat mit Umsätzen in einer Größenordnung von rd. EUR 15,9 Mio. Die Umsatzerwartung basiert vor allem auf dem bereits teilrealisierten kräftigen Anstieg der Scannerverkäufe, der beginnenden Monetarisierung des Digitalgeschäfts und der vollständigen Übernahme der Staramba USA Corp. sowie der Anteilsaufstockung der Social VR GmbH. Die Staramba SE ist nach wie vor ein junges Unternehmen, welches in einem neuen, maßgeblich von ihm selbst entwickelten Markt tätig ist. Daher können die prognostizierten kurzfristigen Planungen durchaus am Eintreten nicht erwarteter oder nicht erwartbarer Rahmenbedingungen scheitern. So ist das Erreichen des Planumsatzes nicht zuletzt abhängig von der Geschwindigkeit des Launches unserer in Entwicklung befindlichen apps sowie von dem Zeitpunkt des Launches der cloudbasierten Staramba-3D-Datenbank für zertifizierte Geschäftspartner. Mit dieser Scanner-Plattform soll allen Besitzern eines Staramba 3D INSTAGRAPH® Scanners die weitere Be- und Verarbeitung der 3D-Daten erleichtert werden. Dazu soll noch in 2017 die erste Virtual Reality-App auf den Markt gebracht werden. Der mittelfristige Erfolg des Unternehmens würde durch ein kurzfristiges Verfehlen der Planungen kaum tangiert.

Vom kurzfristigen Ziel eines positiven Ergebnisses im laufenden Geschäftsjahr wurde inzwischen Abstand genommen, da sich dieses wachstumshemmend auswirken würde. Kostenseitig ist für das Geschäftsjahr 2017 mit einem spürbaren Zuwachs der Personalkosten zu rechnen, da der erwartete Umsatzsprung nicht ohne signifikanten Personalzuwachs insbesondere auf den Feldern Programmierung, Softwareentwicklung und Produktentwicklung möglich sein wird. Geplant wird für 2017 mit einem Verlust in einer Größenordnung von bis zu EUR 7,0 Mio. In diesem Fehlbetrag sind jedoch Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 11,5 Mio. enthalten.

G. Ergänzende Pflichtangaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Gemäß § 289 Abs. 4 HGB hat die Gesellschaft über bestimmte dem Aktiengesetz und sonstigen Rechtsvorschriften unterliegende Strukturen zu berichten, um einen besseren Überblick über die Gesellschaft zu geben und Beschränkungen in Bezug auf ein Übernahmeangebot offenzulegen.

Aktionäre mit direktem oder indirektem Anteilsbesitz von mehr als 10% der Stimmrechte

Neben der Obotritia Beteiligungs GmbH, Potsdam, deren Geschäftsführer Herr Rolf Elgeti ist, verfügen sowohl die 11 CHAMPIONS AG, Rostock, als auch Herr Christian Daudert, Rostock, jeweils über mehr als 10 Prozent der Stimmrechte.

Aktien mit Sonderrechten oder Beschränkungen

Aktien mit Sonderrechten oder Beschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte existieren nicht.

Rückkauf eigener Aktien

Die Gesellschaft hat von § 71 AktG keinen Gebrauch gemacht.

Zusammensetzung des Grundkapitals

Das Grundkapital der SSE setzte sich zum 31. Dezember 2016 ausschließlich aus nennwertlosen Stückaktien zusammen. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien belief sich zum 31. Dezember 2016 auf insgesamt 2.112.000 Stück. Am 15. März 2017 fasste der Verwaltungsrat der Gesellschaft den Beschluss, das Grundkapital aus dem Genehmigten Kapital 2016/I um EUR 150.000 von EUR 2.112.000 auf EUR 2.262.000 zu erhöhen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 22. März 2017 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen worden.

Gemäß § 136 AktG sind Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Stimmabgabe berechtigt. Uns sind keine vertraglichen Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

Aktien mit Sonderrechten

Aktien mit Sonderrechten, welche Kontrollbefugnisse verleihen, sind von der Satzung der Gesellschaft nicht vorgesehen.

Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe von Aktien

Genehmigtes Kapital

Der Verwaltungsrat der Staramba SE (vormals Social Commerce Group SE) hat am 13. Mai 2016 beschlossen, das Genehmigte Kapital 2015/I teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft von zuvor EUR 1.670.000,- um EUR 141.999,- auf EUR 1.811.999,- durch Ausgabe von 141.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SSE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je Aktie gegen Bareinlagen erhöht. Die vom Verwaltungsrat beschlossene Kapitalerhöhung aus dem Genehmigtem Kapital 2015/I wurde durch Ausgabe von 141.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SSE mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,- gegen Bareinlage und mit Gewinnberechtigung ab dem 01. Januar 2016 durchgeführt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 31. Mai 2016 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (HRB 158018 B) eingetragen worden.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 wurde das Grundkapital um bis zu EUR 700.001 erhöht. Die von der Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist durch Ausgabe von 300.001 Stück Aktien in Höhe von EUR 300.001 durchgeführt worden. Die Satzung ist durch Beschluss des dazu ermächtigten Verwaltungsrates vom 20. Oktober 2016 geändert. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 21. Oktober 2016.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 905.999,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Sofern das Bezugsrecht der Aktionäre nicht ausgeschlossen wird, kann das Bezugsrecht auch eingeräumt werden, indem die Aktien von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen für Spitzenbeträge;

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, sofern der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Bei der Berechnung der 10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss bereits ausgegeben oder veräußert worden sind. Ferner sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung

von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus Wandelund/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern einschließlich des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft oder sonstigen Vermögensgegenständen;

soweit dies im Hinblick auf den Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Rahmen einer dem Verwaltungsrat von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes bzw. nach Erfüllung von Options- und/oder Wandlungspflichten zustehen würde;

zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen;

im Falle der Kooperation mit einem anderen Unternehmen, wenn das Zusammenwirken dem Gesellschaftsinteresse dient und das kooperierende Unternehmen eine Beteiligung verlangt; um Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrats, geschäftsführende Direktoren und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgeben zu können. Die neuen Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein gleichgestelltes Unternehmen ausgegeben werden, welches diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich an die hiernach begünstigten Personen weiterzugeben.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Juli 2016 um bis zu EUR 905.999,00 durch Ausgabe von bis zu 905.999 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I).

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur im Falle der Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen

Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 bis zum 27. Juli 2021 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Options- oder Wandlungspflichten erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2016/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten.

Ereignisse nach dem Stichtag betreffend die Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Am 27. März 2017 teilte der Geschäftsführende Direktor der Gesellschaft, Herr Julian v. Hassell, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil, aufgrund der Kapitalerhöhung, an der Staramba SE am 22. März 2017 die Schwelle von 3% unterschritten und zu diesem Tag 2,88% (65.050 Stimmrechte) betragen hat.

Am 15. März 2017 fasste der Verwaltungsrat der Gesellschaft den Beschluss, das Grundkapital aus dem Genehmigten Kapital 2016/I um EUR 150.000 von EUR 2.112.000 auf EUR 2.262.000 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die neuen Aktien wurden an die von dem Verwaltungsratsmitglied Rolf Elgeti kontrollierte Obotritia Beteiligungs GmbH sowie an den Verwaltungsratsvorsitzenden Christian Daudert zum Ausgabebetrag von EUR 20,- je Aktie zur Zeichnung angeboten und gezeichnet. Herr Daudert hat die Aktien unverzüglich an einen amerikanischen Investor weitergeleitet. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2016 voll gewinnberechtigt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat am selben Tag beschlossen, eine Wandelanleihe mit einem Gesamtvolumen von EUR 5.000.000,00 und einer Laufzeit von zwei Jahren zu begeben. Die Wandelanleihe ist eingeteilt in 5.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00. Der jährliche Zinssatz beträgt 6%. Die Teilschuldverschreibungen berechtigen zur Wandlung in neue Aktien der Staramba SE. Der Wandlungspreis wird für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts durch die Anleihegläubiger auf EUR 21,20 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. Die Wandelschuldverschreibungen wurden der von dem Verwaltungsratsmitglied Rolf Elgeti kontrollierten Obotritia Beteiligungs GmbH sowie dem Verwaltungsratsvorsitzenden Christian Daudert angeboten und gezeichnet. Die Wandelanleihe wurde gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der Staramba SE vom 28. Juli 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre emittiert. Zur Sicherung der Wandlungsrechte dient das von der

vorgenannten Hauptversammlung beschlossene Bedingte Kapital 2016/I in Höhe von bis zu EUR 905.999,00. Die Börsennotierung der Wandelanleihe im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse fand am 22. März 2017 statt.

Am 27. Januar 2017 teilte das Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft, Rolf Elgeti, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Staramba SE am 24. Januar 2017 die Schwelle von 25% überschritten und zu diesem Tag 29,61% (625.283 Stimmrechte) betragen hat.

Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Bestellung von Verwaltungsratsmitgliedern und Geschäftsführenden Direktoren sowie über Änderungen der Satzung

Monistisches System

Die SSE ist eine Europäische Aktiengesellschaft, welche zum monistischen System optierte. Das monistische System zeichnet sich gemäß Art. 43-45 SE-VO i.V.m. §§ 20 ff. SEAG dadurch aus, dass die Führung der SSE einem einheitlichen Leitungsorgan, dem Verwaltungsrat, obliegt. Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung durch die Geschäftsführenden Direktoren. Die Geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich und sind an Weisungen des Verwaltungsrats gebunden.

Organe

Organe der SSE sind die Hauptversammlung, der Verwaltungsrat und der Geschäftsführende Direktor.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Verwaltungsratsmitglieder können einmal oder mehrmals für den zuvor festgelegten Zeitraum gewählt werden.

Gleichzeitig mit den ordentlichen Verwaltungsratsmitgliedern können für ein bestimmtes oder für mehrere Verwaltungsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Das Ersatzmitglied tritt in den Verwaltungsrat ein, wenn das Verwaltungsratsmitglied, als dessen Ersatzmitglied es bestellt ist, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Verwaltungsrat ausscheidet. Findet in der nächsten Hauptversammlung keine Ersatzwahl statt, so verlängert sich die Amtszeit bis zum Ende der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieds. Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Mitglieder des Verwaltungsrats, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auch ohne wichtigen Grund durch eine an den Verwaltungsratsvorsitzenden zu richtende, schriftliche Erklärung niederlegen.

Der Verwaltungsrat ist durch die Satzung der SSE befugt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die nur die Form betreffen.

Geschäftsführende/r Direktor/en

Der Verwaltungsrat bestellt einen oder mehrere Geschäftsführende Direktoren. Mitglieder des Verwaltungsrats können zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die Mehrheit des Verwaltungsrats weiterhin aus nicht geschäftsführenden Mitgliedern besteht.

Geschäftsführende Direktoren können jederzeit durch Beschluss des Verwaltungsrats abberufen werden. Ein Geschäftsführender Direktor, der gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats ist, kann nur aus wichtigem Grund abberufen werden. Im Berichtsjahr war Herr Julian von Hassell der einzige Geschäftsführende Direktor der Gesellschaft. Am 28. März 2017 hat der Verwaltungsrat Herrn Christian Daudert zum neuen Geschäftsführenden Direktor bestellt. Herr Daudert übernimmt die Funktion von Herrn Julian von Hassell, der sein Amt als Geschäftsführender Direktor per 28. März 2017 auf eigenen Wunsch niedergelegt hatte. Herr von Hassell bleibt der Gesellschaft weiterhin als Mitglied des Verwaltungsrats in Aufsichts- und Beratungsfunktionen erhalten.

Vereinbarungen mit dem Verwaltungsrat im Falle eines Übernahmeangebots

Es bestehen keine Vereinbarungen mit dem Verwaltungsrat, die unter der Voraussetzung eines change of control infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem bestehen keine Vereinbarungen mit Mitgliedern des Verwaltungsrats, mit dem Geschäftsführenden Direktor oder mit Mitarbeitern, die eine Entschädigung zu deren Gunsten im Falle einer Übernahme vorsehen.

H. Mandate des Verwaltungsrats

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind neben ihrer Tätigkeit für die Staramba SE Mitglied in folgenden weiteren Kontrollgremien:

    1. Christian Daudert, Vorsitzender des Verwaltungsrats und Geschäftsführender Direktor:
  • Vorstand 11 Champions AG, Rostock
  • Geschäftsführer Social VR GmbH, Berlin
  • Geschäftsführer Triple A Code GmbH, Rostock
  • Geschäftsführer Daudert & Daudert GmbH, Rostock
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der MXM Mixed Reality Marketing AG, Magdeburg
  • Geschäftsführer der Staramba GmbH, Berlin (bis Juni 2016)
    1. Prof. Dr. Klemens Skibicki, stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats:
  • Geschäftsführender Gesellschafter Profski GmbH, Köln (seit Juni 2016)
  • Director der Brain Injection Ltd. & Co. KG, Köln
  • Geschäftsführer Brain Injection Ltd., Düsseldorf
    1. Rolf Elgeti:
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats TAG Immobilien AG
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats Fair Value REIT-AG
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats 1801 Deutsche Leibrenten AG
  • Mitglied des Beirats Laurus Property Partners (seit Juli 2016)
    1. Julian v. Hassell, Mitglied des Verwaltungsrats und Geschäftsführender Direktor
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der yoyo smart social web solutions AG, Hamburg (bis Dezember 2016)
  • Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der MXM Mixed Reality Marketing AG, Magdeburg (bis Dezember 2016)

I. Versicherung der Gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Staramba SE Berlin, im April 2017 Der Verwaltungsrat Der Geschäftsführende Direktor Christian Daudert Klemens Skibicki Christian Daudert Rolf Elgeti Julian v. Hassell

Marthe Wolbring

Jahresabschluss 2016

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

A. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

2016
EUR
2015
EUR
1.
2.
Umsatzerlöse
Verminderung des Bestands unfertiger Erzeugnisse
2.052.628,12
331.607,61
757.771,98
0,00
3.
4.
andere aktivierte Eigenleistungen
sonstige betriebliche Erträge
davon Erträge aus der Währungsumrechnung:
EUR 10.113,76 (Vj. EUR 30,38)
39.775,84
57.549.063,36
0,00
17.586,68
5. Materialaufwand
a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
472.036,20 0,00
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
665.391,61 154.855,46
6. Personalaufwand 1.137.427,81 154.855,46
a)
Löhne und Gehälter
1.208.055,89 105.845,66
b)
soziale Abgaben und Aufwendungen
225.616,58 2.268,60
für Altersversorgung und für Unterstützung
davon für Altersversorgung EUR 40,00 (Vj. TEUR 0)
1.433.672,47 108.114,26
7. a)
Abschreibungen auf immaterielle
Gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
11.854.153,68 541,00
b)
auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit diese die
in der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten
350.533,24 45.595,67
8. sonstige betriebliche Aufwendungen
davon Aufwendungen aus
1.870.514,59 1.030.786,00
der Währungsumrechnung:
EUR 1.256,15 (Vj. EUR 37.327,88)
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15.029,49 19.492,78
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 394.765,05 12.574,91
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.482.442,11 3,13
12. Ergebnis nach Steuern 45.766.264,47 -557.618,99
13. sonstige Steuern 764,00 466,00
14. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 45.765.500,47 -558.084,99

B. Bilanz nach HGB zum 31. Dezember 2016

A K T I V A 31.12.2016 31.12.2015 P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen,
I. Gezeichnetes Kapital 2.112.000,00 1.670.000,00
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
II. Kapitalrücklage 7.236.399,96 4.950.000,00
solchen Rechten und Werten
2. Geschäfts- oder Firmenwert
2.105.530,00
75.015.326,00
0,00 200,00 III. Verlustvortrag -845.505,40 -287.420,41
77.120.856,00 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 45.765.500,47 -558.084,99
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und
B. RÜCKSTELLUNGEN 54.268.395,03 5.774.494,60
Geschäftsausstattung 160.415,10 1.861,00
1. Steuerrückstellungen 34.298,58 137.889,09
III. Finanzanlagen 2. sonstige Rückstellungen 229.841,47 107.118,20
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 5.163.250,00 264.140,05 245.007,29
2. Beteiligungen 202.361,81 69.774,82
202.361,81 5.233.024,82 C. VERBINDLICHKEITEN
B. UMLAUFVERMÖGEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
505.162,25 2.344,48
I. Vorräte EUR 505.162,25 (Vj. EUR 2.344,48)
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.588,01 0,00 2. erhaltene Anzahlungen 76.329,50 0,00
2. unfertige Erezugnisse 40.522,39 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 731.638,74 79.480,16
72.110,40 0,00 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 731.638,74 (Vj. EUR 79.480,16)
II. Forderungen und sonstige 4. sonstige Verbindlichkeiten 2.328.083,41 580.047,64
Vermögensgegenstände davon aus Steuern: EUR 0,00 (Vj. EUR 1.166,42)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 330.914,74 0,00 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 35.852,44
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Forderungen gegen Unternehmen mit denen
0,00 1.312.680,13 (Vj. EUR 0,00)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
ein Beteiligungsverhältnis besteht 467.615,06 0,00 EUR 2.328.083,41 (Vj. EUR 580.047,64)
4. sonstige Vermögensgegenstände 2.436.960,06 114.902,59 3.641.213,90 661.872,28
3.235.489,86 1.427.582,72
II. Kassenbestand und D. PASSIVER RECHUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 117.833,00 0,00
Guthaben bei Kreditinstituten 13.964,99 5.323,10
E. PASSIVE LATENTE STEUER 22.635.874,63 0,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 122.258,45 13.382,53
80.927.456,61 6.681.374,17 80.927.456,61 6.681.374,17

C. Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016

Anschaffungs- und Herstellungskosten Aufgelaufene Abschreibungen Buchwerte
1.1.2016 Zugänge Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2016 1.1.2016 Zugänge Abgänge Änderungen der ge- 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015
aus der
Verschmelzun
samten Abschreibungen
g i.Z.m. Zugängen
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 200 2.153.900 249.567 0 2.403.667 0 241.133 0 57.004 298.137 2.105.530 200
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 86.556.147 0 0 86.556.147 0 11.540.821 0 0 11.540.821 75.015.326 0
200 2.153.900 86.805.714 0 0 88.959.814 0 11.781.954 0 57.004 11.838.958 77.120.856 200
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 3.706 91.289 407.012 192.087 0 309.920 1.845 72.199 26.904 102.365 149.505 160.415 1.861
3.706 91.289 407.012 192.087 0 309.920 1.845 72.199 26.904 102.365 149.505 160.415 1.861
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.163.250 30.232.523 0 35.393.211 -2.562 0 0 0 0 0 0 0 5.163.250
2. Beteiligungen 69.775 199.800 0 69.775 2.562 202.362 0 0 0 0 0 202.362 69.775
5.233.025 30.432.323 0 35.462.986 0 202.362 0 0 0 0 0 202.362 5.233.025
5.236.931 32.677.512 87.212.726 35.655.073 0 89.472.096 1.845 11.854.153 26.904 159.369 11.988.463 77.483.633 5.235.086

D. Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2016

Gezeichnetes Kapital
EUR
Kapitalrücklagen
EUR
Erwirtschaftetes
Eigenkapital
EUR
Summe Eigenkapital
EUR
Stand 1. Januar 2015 1.420.000 2.700.000 -287.420 3.832.580
Jahresergebnis 0 0 -558.085 -558.085
Kapitalerhöhung 250.000 2.250.000 0 2.500.000
Stand 31. Dezember 2015 1.670.000 4.950.000 -845.505 5.774.495
Stand 1. Januar 2016 1.670.000 4.950.000 -845.505 5.774.495
Jahresergebnis 0 0 45.765.500 45.765.500
Kapitalerhöhung 442.000 2.286.400 0 2.728.400
Stand 31. Dezember 2016 2.112.000 7.236.400 44.919.995 54.268.395

E. Kapitalflussrechnung

1.1.2016- 1.1.2015-
31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
Jahresergebnis 45.765.500 -558.084
Abschreibungen 12.204.687 541
Zunahme der Rückstellungen -89.588 195.066
sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -3.522.218 0
nicht zahlungswirksamer Ertrag aus Verschmelzung -28.700.039 0
nicht zahlungswirksamer Ertrag aus Anteilstausch -25.920.748 0
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des
Sachanlagevermögens 165.635 0
Zunahme/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-1.165.366 -496.221
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten, die nicht der Investitions- und
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
49.606 57.897
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.212.532 -800.802
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagevermögen -2.205.865 0
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -199.800 -2.004.025
Auszahlung im Rahmen des Anteilstausches -272.187 0
Einzahlung auf Grund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzmitteldisposition 132.000 0
Auszahlung auf Grund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzmitteldisposition -410.884 0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -2.956.736 -2.004.025
Einzahlungen in das Eigenkapital 2.728.400 2.500.000
Einzahlungen aus Darlehen 2.716.850 188.950
Auszahlungen für Darlehen -1.272.782 50.908
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 4.172.468 2.739.859
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 3.200 -64.968
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.979 67.947
Finanzmittelzugang aus Verschmelzung 4.475 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10.653 2.979
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Kassenbestand, Bankguthaben 13.965 5.323
Bankverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten -3.312 -2.344
10.653 2.979

F. Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

A. Allgemeine Angaben

Die Staramba SE (SSE) ist im August 2016 durch Umfirmierung aus der Social Commerce Group SE (SCGSE) hervorgegangen.

Die Staramba SE ist eine am geregelten Markt (General Standard der Börsen Frankfurt und Berlin) notierte Aktiengesellschaft in Gestalt einer Europäischen Gesellschaft nach europäischem Recht mit Sitz in 13407 Berlin, Aroser Allee 66, Deutschland (Registernummer HRB 158018, Amtsgericht Berlin Charlottenburg. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss wird auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht (www.staramba.com).

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der Vorschriften des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, in Verbindung mit § 264d HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. Durch die Neudefinition der Umsatzerlöse gem. § 277 I HGB n.F. ergeben sich keine Änderungen für das Vorjahr, wenn § 277 I HGB n.F. bereits in 2015 angewendet worden wäre. Aus diesem Grund ergeben sich auch keine Folgewirkungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.

Anteilstausch und Verschmelzung

Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen ist auf Grund der im Folgenden erläuterten Sachverhalte in wesentlichen Positionen nicht gegeben (§ 265 Abs. 2 HGB).

Die SSE (vormals Social Commerce Group SE) war bis zu der Durchführung der unten erläuterten Sachverhalten eine Finanzholding und hatte die folgenden Anteile an verbundenen Unternehmen bzw. assoziierten Unternehmen gehalten:

  • 54,54% der MXM Marketing Reality AG, AG Stendal HRB 17187,
  • 51,95% Staramba GmbH, AG Berlin HRB 148045,
  • 62,18% der yoyo smart social web solutions AG, AG Hamburg HRB 129408 und
  • 19,5% der Staramba USA Corporation, Tampa Florida

Am 17. Juni 2016 wurde mit der 3D Safe Corporation ein Vertrag über den Anteilstausch der Anteile an der MXM AG (MXM), der yoyo smart web solutions AG (yoyo) und der Staramba USA Corporation geschlossen. Hierdurch erwarb die SCGSE die restlichen Anteile an der Staramba GmbH und hielt danach 100% der Anteile an der Staramba GmbH. Die Abbildung dieses Anteilstausches erfolgte zu Zeitwerten, d.h. die Anschaffungskosten der

restlichen Anteile an der Staramba GmbH wurden mit den Zeitwerten der hingegebenen Vermögensgegenstände (Anteile an den vorstehend genannten Unternehmen) bewertet. Aus diesem Geschäftsvorfall resultiert ein sonstiger betrieblicher Ertrag von € 25 Mio. Die Anschaffungskosten für die Anteile an der Staramba GmbH betragen nach diesem Vorgang € 31,4 Mio.

Am 30. Juni 2016 wurde ein Verschmelzungsvertrag zwischen der Staramba SE und der Staramba GmbH geschlossen. Die Staramba GmbH wurde per "Up-Stream-Merger" auf die SSE verschmolzen. Verschmelzungsstichtag ist der 1. Januar 2016. Die Verschmelzung wurde am 12. August 2016 in das Handelsregister eingetragen.

Die Aufwärtsverschmelzung wurde entsprechend IDW RS HFA 42 zum Zeitwert durchgeführt. Aus Sicht des übernehmenden Rechtsträgers liegt insoweit ein tauschähnlicher Vorgang vor. Nach den Tauschgrundsätzen dürfen als Anschaffungskosten für die übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der Zeitwert der untergehenden Anteile angesetzt werden.

Aus diesem Geschäftsvorfall resultiert ein sonstiger betrieblicher Ertrag in Höhe von T€ 28.700 und ein Geschäftsoder Firmenwert von T€ 86.556. Da die Verschmelzung steuerrechtlich zu Buchwerten erfolgt, wurden passive latente Steuern auf den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 26.118 gebildet. Diese sind in dem Geschäftsoder Firmenwert enthalten.

Darüber hinaus wurden per 1. Januar 2016 folgende Vermögensgegenstände und Schulden übernommen:

  • Anlagevermögen: T€ 500
  • Umlaufvermögen: T€ 865
  • Bank: T€ 5
  • Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten: T€ 40
  • Rückstellungen: T€ 109
  • Verbindlichkeiten: T€ 1.609

Zum Abschlussstichtag lagen die Voraussetzungen des schuldrechtlich rückwirkenden Überganges der Vermögensgegenstände und Schulden auf die Staramba SE vor. Ab diesem Zeitpunkt entstehen beim übernehmenden Rechtsträger (ehemalige Social Commerce Group SE) originäre Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit den übergehenden Vermögensgegenständen und Schulden. Durch diesen Vorgang wird aus der bis zu diesem Zeitpunkt nur als Beteiligungsholding aktiven SCGSE eine operative Gesellschaft durch Übernahme der operativen Tätigkeit der Staramba GmbH. Aus diesen Gründen ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nicht möglich.

Darüber hinaus ergibt sich eine nicht zu behebende Inkonsistenz auf Grund des folgenden Sachverhaltes: Die SSE hat erst durch den am 17. Juni 2016 geschlossenen Anteilstausch die restlichen Anteile und damit 100% der Anteile an der Staramba GmbH gehalten. Die am 30. Juni 2016 vereinbarte Aufwärtsverschmelzung wurde jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2016 durchgeführt, d.h. zu einem Stichtag, an dem die SSE noch nicht 100% der Anteile an der Staramba GmbH gehalten hat. Die Verschmelzung ist grundsätzlich zum Verschmelzungsstichtag (1. Januar 2016) durchzuführen, mit dem Wert der untergehenden Anteile zu diesem Zeitpunkt. Folglich ergibt sich eine Inkonsistenz, dass die Verhältnisse am Verschmelzungsstichtag andere waren, als zu dem Zeitpunkt des

Anteilstausches. Auf Grund der im deutschen Recht zulässigen rückwirkenden Verschmelzung lässt sich diese Inkonsistenz nicht bereinigen. Der Unterschied in den Zeitwerten zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 17. Juni 2016 wird als nicht wesentlich eingeschätzt.

Die Vergleichbarkeit ist mit den folgenden Positionen nicht gegeben. Zur Quantifizierung der Auswirkungen und Herstellung der Vergleichbarkeit werden die entsprechenden Angaben der Beträge des Vorjahres angepasst. D.h., es wurden zum 31.12.2015 bzw. für das Geschäftsjahr 2015 die Beträge der Jahresabschlüsse der damaligen Social Commerce Group SE und der Staramba GmbH statistisch konsolidiert und die wechselseitigen Erfolgsbeiträge eliminiert. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des IDW RS HFA 39 in Verbindung mit dem IDW RS HFA 44. Der in analoger Anwendung des § 307 Abs. 1 HGB auf andere Gesellschafter entfallende Anteil am Eigenkaptalanteil der Staramba GmbH wird separat unter dem Jahresüberschuss ausgewiesen. Der als Unterschiedsbetrag aus der statistischen Konsolidierung ausgewiesene Betrag dokumentiert den rechnerischen Unterschiedsbetrag aus der Eliminierung der Buchwerte der Eigenkapitalpositionen Staramba GmbH und dem Buchwert der Beteiligung zum 31.12.2015:

AKTIVA
an die Verhältnisse
Geschäftsjahr des GJ angepasste VJ
Beträge
Vorjahr
T€ T€ T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
2.105,5 192,8 0,2
2. Geschäfts- oder Firmenwert 75.015,3 0,0 0,0
II. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
160,4 306,5 1,9
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
0,0 3.969,8 5.163,3
2. Beteiligungen 202,4 69,8 69,8
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe
31,6 72,1 0,0
2. unfertige Erzeugnisse und Waren 40,5 372,1 0,0
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
330,9 175,6 0,0
2. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen
0,0 1.001,9 1.312,7
3. Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht
467,6 45,6 0,0
4. sonstige Vermögensgegenstände 2.437,0 272,5 114,9
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
14,0 9,8 5,3
C. Rechnungsabgrenzungsposten 122,3 53,6 13,4
PASSIVA
an die Verhältnisse
des GJ angepasste VJ
Geschäftsjahr Beträge Vorjahr
T€ T€ T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.112,0 1.670,0 1.670,0
II. Kapitalrücklage 7.236,4 4.950,0 4.950,0
III. Verlustvortrag -845,5 -287,4 -287,4
IV. Jahresüberschuss 45.765,5 -2.508,1 -558,1
V. Anteile anderer Gesellschafter 0,0 -149,8 0,0
Unterschiedsbetrag aus stat. Konsolidierung 0,0 592,0 0,0
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 34,3 96,4 137,9
2. sonstige Rückstellungen 229,8 171,3 107,1
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 505,2 3,0 2,3
2. erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
76,3 7,5 0,0
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 731,6 384,1 79,5
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 0,0 142,8 0,0
5. sonstige Verbindlichkeiten 2.328,1 1.470,4 580,0
D. Rechnungsabgrenzungsposten 117,8 0,0 0,0
E. Passive latente Steuern 22.635,9 0,0 0,0
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
an die Verhältnisse
des GJ angepasste
Geschäftsjahr VJ-Beträge Vorjahr
1. Umsatzerlöse 2.052,6 932,5 757,8
2. Erhöhung des Bestands an
in Arbeit befindlicher
Aufträge
0,0 372,1 0,0
3. Verminderung des Bestands an
in Arbeit befindlicher
Aufträge
331,6 0,0 0,0
4. andere aktivierte
Eigenleistungen
39,8 0,0 0,0
5. sonstige betriebliche
Erträge 57.549,1 103,0 17,6
6. Materialaufwand 1.137,4 839,1 154,9
7. Personalaufwand 1.454,7 1.204,5 108,1
8. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen
11.854,2 114,5 0,5
b) auf Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, soweit
diese die in der Kapital-
gesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten
350,51 45,6 45,6
9. sonstige betriebliche
Aufwendungen
1.870,5 1.693,7 1.030,8
10. sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
15,0 20,4 19,5
11. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
394,8 32,5 12,6
12. Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
-3.482,4 0,0 0,0
-davon Erträge aus der
Zuführung und Auflösung
latenter Steuern:
EUR 3.482.442,71 (EUR 0,00)
13. außerordentliche Aufwendungen 0,0 5,2 0,0
14. Ergebnis nach Steuern 45.766,3 -2.502,0 -557,6
15. sonstige Steuern 0,8 0,8 0,5
16. Jahresüberschuss 45.765,5 -2.508,1 -558,1

Verzerrung der VFE-Lage (§ 264 Abs. 2 HGB)

Das Jahresergebnis der Gesellschaft wurde im Wesentlichen durch zwei Vorgänge beeinflusst, die nicht wiederholbar sind und auch in den Vorjahren nicht stattfanden.

Zum einen wurden die Anteile an der MXM, yoyo und Staramba USA gegen die Anteile an der Staramba GmbH im Zuge eines Anteilstausches getauscht, d.h. die Anteile an der MXM, yoyo und Staramba USA Corporation veräußert und die restlichen Anteile an der Staramba GmbH erworben. Aus diesem Geschäftsvorfall resultiert ein sonstiger Ertrag von € 25 Mio. Es wird auf die oben genannten Erläuterungen verwiesen.

Zum anderen wurde wie oben beschrieben, die Tochtergesellschaft Staramba GmbH, Berlin rückwirkend auf den 1.1.2016 auf die Gesellschaft durch eine Aufwärtsverschmelzung verschmolzen. Die Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgte zu Zeitwerten. Aus dem Verschmelzungsvorgang resultiert insgesamt ein Ertrag von € 28,7Mio. und ein Geschäfts- oder Firmenwert von € 86,56 Mio. Die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes wird über eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahren vorgenommen. Im Geschäftsjahr sind € 11,54 Mio. planmäßige Abschreibung erfasst.

Im Vorjahr enthielten die Umsatzerlöse iHv T€ 758 Umsatzerlöse der damaligen SCGSE für Teilbetriebsführungsverträge in ihrer Holdingfunktion. Diese wurden im ersten Quartal 2016 gekündigt und es sind im Geschäftsjahr 2016 T€ 125 für die Teilbetriebsführungsverträge der MXM und yoyo enthalten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir grundsätzlich beibehalten. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die im Rahmen der Verschmelzung der Staramba GmbH auf die SSE erworbenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 500 werden im Anlagenspiegel in einer gesonderten Spalte ausgewiesen. Sofern eine unbegrenzte Nutzungsdauer vorliegt erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.

Auf die Nutzung des erworbenen Geschäfts- und Firmenwertes wirken vielfältige Einflussfaktoren teils gegenläufig ein. Zudem resultiert dieser im Wesentlichen aus im Rahmen diverser, in der Laufzeit begrenzter Lizenzverträge sowie technischen Know-hows in Gestalt einer gesamten Prozesskette erworbenen Wettbewerbsvorteilen. Das technische Know-how in Form des mobilen 3D-Scanners und des 3D-INSTAGRAPH® erzeugt nahezu uneingeschränkte Opportunitäten für die zukunftsgerichtete Digitalisierung von Personen und Objekten. Es ist folglich sowohl für die anfängliche Überwindung der Markteintrittsbarrieren als auch für die

langfristige Entwicklung im gesamten Geschäftsfeld essenziell. Durch stetige Forschungs- und Entwicklungs-Maßnahmen sorgt Staramba dafür, dass die Scanner immer weiterentwickelt werden, sodass langfristig Branchenstandards gesetzt und Mitwettbewerber überholt werden. Der 3D- INSTAGRAPH® wird mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren bewertet. Diese Nutzungsdauer wird zu 50% auf den Geschäfts- oder Firmenwert reflektiert. Die fehlenden 50% zur Bestimmung der Nutzungsdauer stellen die erworbenen Lizenzverträge im Bereich Sport und Musik dar sowie den damit verbundenen Chancen mit den Verbänden, Vereinen und Einzelspielern langfristige Partnerschaften einzugehen. Im Bereich der Fußballrechte nehmen Lizenzverträge einen gesonderten Stellenwert ein. Bei der Akquise solcher Lizenzen sind oftmals nicht nur die Verbände von der Geschäftsidee zu überzeugen, sondern gleichermaßen die einzelnen Spieler. Da es sich bei der Lizenzvergabe der Staramba SE um personenbezogenen 3D-Daten handelt, bildet ein Vertragsabschluss auch ein Vertrauensprivileg, sodass sichergestellt ist, dass mit diesen "sensiblen" Daten nicht leichtfertig umgegangen wird. Aufgrund dieses hohen Akquiseaufwands sind langfristige Partnerschaften im Fußballgeschäft keine Seltenheit. Als Referenzbeispiel dient unter anderem die Kooperation zwischen EA Sports und FIFA sowie Panini und der FIFA (jeweils über 20 Jahre). Die Nutzungsdauer der Lizenzverträge, welche ebenfalls mit 50% bewertet werden, muss demnach weit mehr als nur die eigentliche Laufzeit beinhalten und wird mit über 10 Jahren bewertet. Die Nutzungsdauer des Geschäfts- und Firmenwertes wird durch die oben genannten Sachverhalte abgeleitet, sodass für die planmäßige Abschreibung eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahren zugrunde liegt.

Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anlagegegenstände wurden planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der planmäßigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung entsprechend § 253 Abs. 3 HGB vorzunehmen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis € 410,00 betragen wurden voll abgeschrieben.

Das Finanzanlagevermögen enthält die Beteiligungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Eine Wertberichtigung zum Stichtag war nicht erforderlich.

2. Umlaufvermögen

Unter den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die in Arbeit befindlichen Aufträge ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt dabei zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Für pauschale Wertberichtigungen besteht kein Bedarf. Soweit in den Forderungen Fremdwährungsforderungen enthalten sind, sind diese mit dem Stichtagskurs bewertet.

Die flüssigen Mittel wurden in allen Fällen mit dem Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche Posten für Ausgaben die Aufwendungen die den nachfolgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind gebildet worden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Ausgaben auf Grund der bestehenden Lizenzverträge.

3. Fremdkapital

Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind zu verzinsen. Eine Abzinsung war deshalb nicht vorzunehmen.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den jeweiligen Tageskursen oder den dazu vereinbarten Kursen in Ansatz gebracht. Die Währungsumrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt entsprechend § 256a HGB.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wert Ansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden unsaldiert ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Für Steuerlatenzen gilt im Fall der Verschmelzung, dass latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten nicht von der übertragenden Rechtsträgerin übernommen werden, sondern neu zu prüfen und entsprechend anzusetzen sind. Da die Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zu Zeitwerten erfolgte, handelt es sich bei den bezüglich der aufgedeckten stillen Reserven zu passivierenden Steuerlatenzen um stille Lasten. Sie stellen damit Anschaffungskosten dar, da sie zwingend zu passivieren sind. Die Passiven Steuerlatenzen auf den erworbenen Geschäfts- und Firmenwert sind untrennbar mit diesem verbunden und deshalb als Anschaffungskosten dieses Geschäfts- und Firmenwertes zu aktivieren.

Die Bewertung der übernommenen Vermögenswerte im Rahmen der Verschmelzung erfolgte zu Zeitwerten auf Basis eines Gutachtens das den Ertragswert nach Ertragssteuern ermittelt hat. Die dadurch in dem sich ergebenden Geschäfts- und Firmenwert von € 60,4 Mio. nach Ertragssteuern enthaltene passiven Steuerlatenzen wurden unter Berücksichtigung der Unternehmensindividuellen Steuersätze zur Körperschaftund Gewerbesteuer in Höhe von € 26,12 Mio. aufgedeckt. Die Aktivierung des Geschäfts- und Firmenwertes erfolgte danach mit dem Wert vor Ertragssteuern in Höhe von € 86,56 Mio.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens, sowie die Anschaffungskosten der einzelnen Positionen sind im folgenden Anlagespiegel dargestellt.

Die immateriellen Vermögensgegenstände weisen einen Betrag von T€ 77.121 (VJ T€ 0,2) aus. Sie resultieren im Wesentlichen aus dem durch die Verschmelzung zu Zeitwerten aktivierten Geschäfts- und Firmenwert. Auf den laut Gutachten nach Ertragssteuern ermittelten Unternehmenswert wurden die darauf entfallenden passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 26.118 hinzu aktiviert. Darüber hinaus wurde für T€ 2.000 der Teilbetrieb "Social VR" von der yoyo erworben und im Rahmen der Verschmelzung die immateriellen Vermögensgegenstände von der Staramba GmbH übernommen.

Das Sachanlagevermögen besteht in Höhe von T€ 160 (VJ T€ 1,9) und enthält die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Anschaffungskosten resultieren aus den im Zuge der Verschmelzung übernommenen Vermögenswerten der Staramba GmbH. Wesentliche Teile davon wurden nach der Verschmelzung veräußert.

Das Finanzanlagevermögen beläuft sich auf T€ 202 (VJ T€ 3.229) und enthält auch Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie anderen Unternehmen, die sich aus folgenden Beteiligungen zusammensetzen (gleichzeitig Angaben zum Anteilsbesitz § 285 Nr. 11 HGB):

Beteiligung Sitz Anteil Grundkapital
31.12.2016
(Vorjahr)
Eigenkapital* Ergebnis des
letzten GJ*
Berlin 48,00% T€ 25 T€ -96,5 T€ - 5,6
Social VR GmbH, AG
Berlin HRB13777
(T€ 25) (T€ -90,9) (T€ - 33,8)

*Angaben gemäß den letzten erstellten Jahresabschlüssen der Gesellschaften zum 31.12.2015

Staramba SE, Berlin (vormals: Social Commerce Group SE, Berlin)

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2016

Anschaffungs-
und Herstellungskosten
Aufgelaufene Abschreibungen Buchwerte
1.1.2016
EUR
Zugänge
EUR
Zugänge
aus der
Verschmelzung
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2016
EUR
1.1.2016
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Änderungen
der ge-
samten
Abschreibungen
i.Z.m. Zugängen
EUR
31.12.2016
EUR
31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 200 2.153.900 249.567 0 2.403.667 0 241.133 0 57.004 298.137 2.105.530 200
Geschäfts-
oder Firmenwert
0 0 86.556.147 0 0 86.556.147 0 11.540.821 0 0 11.540.821 75.015.326 0
200 2.153.900 86.805.714 0 0 88.959.814 0 11.781.954 0 57.004 11.838.958 0 77.120.856 200
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung 3.706 91.289 407.012 192.087 0 309.920 1.845 72.199 26.904 102.365 149.505 160.415 1.861
3.706 91.289 407.012 192.087 0 309.920 1.845 72.199 26.904 102.365 149.505 0 160.415 1.861
III. Finanzanlagen
1.
2.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
5.163.250
69.775
30.232.523
199.800
0
0
35.393.211
69.775
-2.562
2.562
0
202.362
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
202.362
5.163.250
69.775
5.233.025 30.432.323 0 35.462.986 0 202.362 0 0 0 0 0 0 202.362 5.233.025
5.236.931 32.677.512 87.212.726 35.655.073 0 89.472.096 1.845 11.854.153 26.904 159.369 11.988.463 0 77.483.633 5.235.086

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Gegen verbundene Unternehmen bestehen zum Stichtag keine Forderungen aus Lieferung und Leistungen sowie Forderungen aus Darlehen mehr. Im Vorjahr betrug der Saldo aus solchen T€ 1.313. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen zum 31.12.2015 resultierten aus konzerninternen Kostenumlagen gegenüber ehemals verbundenen Unternehmen.

Die ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus gewährten Darlehen sowie in Höhe von T€ 1.525 eine sonstige Forderung aus dem Verkauf der 3D Druckmanufaktur, welche in 2017 bezahlt wurde. Diese sind innerhalb eines Jahres fällig. Darüber hinaus werden Kautionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 11,4 (VJ T€ 2,3) ausgewiesen. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen Forderungen in Höhe von T€ 467,6.

Forderungen im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB bestehen zum Stichtag in Höhe von T€ 21. Diese werden mit 2% p.a. verzinst. Die Zinsen für das Berichtsjahr betragen T€ 0.

3. Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände.

Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen T€ 13,96 (VJ T€ 5,3).

4. Latente Steuern

Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 30,18% zu Grunde gelegt. Die passiven latenten Steuern resultieren vollständig aus dem aktivierten Firmenwert. Der nach den Grundsätzen der Unternehmensbewertung nach Ertragssteuern ermittelte Unternehmenswert, der vollständig auf den Firmenwert entfällt, wurde um die passiven latenten Steuern erhöht. Die Erträge aus der Auflösung der passiven latenten Steuern resultieren aus der Verminderung des Firmenwertes auf Grund der planmäßigen Abschreibung.

5. Eigenkapital

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft ist in 2.112.000 Stückaktien (31.12.2015 1.670.000), die auf den Inhaber lauten, eingeteilt und beträgt zum 31. Dezember 2016 € 2.112.000,00 (31.12.2015 € 1.670.000).

Davon wurden 141.999 Stück Aktien (€ 141.999) auf Grund einer genehmigten Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital 2015/1) im Geschäftsjahr 2016 gezeichnet (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG).

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 wurde das Grundkapital um bis zu € 700.001 erhöht. Die von der Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist durch Ausgabe von 300.001 Stück Aktien in Höhe von € 300.001 durchgeführt worden. Die Satzung ist durch Beschluss des dazu ermächtigten Verwaltungsrates vom 20. Oktober 2016 geändert. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 21. Oktober 2016.

5.2 Genehmigtes Kapital (§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG)

Genehmigtes Kapital 2015/I

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.04.2015 wurde der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt € 460.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Der Verwaltungsrat hat unter Ausnutzung dieser Ermächtigung am 13. Mai 2016 beschlossen das Grundkapital um € 141.999 gegen Bareinlage zu erhöhen. Im I. Geschäftshalbjahr wurden 141.999 Stück Aktien auf Grund der genehmigten Kapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital) 2015/I gezeichnet (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG).

Die Eintragung des genehmigten Kapitals 2015/I in das Handelsregister erfolgte am 12.06.2015. Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015/I im I. Geschäftshalbjahr 2016 wurde das verbliebene genehmigte Kapital 2015/I in Höhe von € 318.001 aufgehoben.

Genehmigtes Kapital 2016/I

Die ordentliche Hauptversammlung der Staramba SE vom 28. Juli 2016 hat beschlossen, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt € 905.999,- zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I) und zugleich das bisherige genehmigte Kapital aufzuheben. Der Verwaltungsrat wurde ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen, so dass eine Vereinbarung über Bezugsrechte gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG vorliegt.

Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

Im Geschäftshalbjahr wurden keine Aktien auf Grund der genehmigten Kapitalerhöhung (Genehmigtes Kapital) 2016/I gezeichnet (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG).

Den Aktionären ist mit den nachfolgenden Beschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

  • ― für Spitzenbeträge;
  • ― bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, sofern der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Bei der Berechnung der 10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss bereits ausgegeben oder veräußert worden sind. Ferner sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;
  • ― bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern einschließlich des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft oder sonstigen Vermögensgegenständen;
  • ― soweit dies im Hinblick auf den Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Rahmen einer dem Verwaltungsrat von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- und/oder Wandlungsrechtes bzw. nach Erfüllung von Options- und/oder Wandlungspflichten zustehen würde;
  • ― zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen;
  • ― im Falle der Kooperation mit einem anderen Unternehmen, wenn das Zusammenwirken dem Gesellschaftsinteresse dient und das kooperierende Unternehmen eine Beteiligung verlangt;
  • ― um Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrats, geschäftsführende Direktoren und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgeben zu können. Die neuen Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein gleichgestelltes Unternehmen ausgegeben werden, welches diese Aktien mit

der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich an die hiernach begünstigten Personen weiterzugeben.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie den Inhalt der Aktienrechte bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016/I festzulegen. Der Beginn der Dividendenberechtigung kann dabei auch auf den Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden, sofern über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2016/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der bis dahin erfolgten Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I anzupassen.

Die Eintragung des genehmigten Kapitals 2016/I in das Handelsregister erfolgte am 18.08.2016. Das genehmigte Kapital 2016/I beträgt zum Stichtag € 905.999.

5.3 Bedingtes Kapital (§ 152 Abs.1 AktG)

Bedingtes Kapital 2015/1

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.04.2015 ist das Grundkapital der Gesellschaft um € 180.000 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I).

Die Eintragung des Bedingten Kapitals 2015/I in das Handelsregister erfolgte am 12.06.2015. Das Bedingte Kapital 2015/1 besteht auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.07.2016 zum Stichtag nicht mehr. Von dem Bedingten Kapital 2015/1 wurde kein Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital 2016/1

Zudem hat die ordentliche Hauptversammlung der Staramba SE vom 28. Juli 2016 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 905.999,- durch Ausgabe von bis zu 905.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2016/I) und zugleich das bisherige Bedingte Kapital aufzuheben.

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur im Falle der Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 bis zum 27. Juli 2021 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Options- oder Wandlungspflichten erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2016/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten.

5.4 Kapitalrücklagen (§ 152 Abs.2 AktG)

Im Geschäftshalbjahr wurden T€ 2.286,39 in die Kapitalrücklagen eingestellt.

In die Kapitalrücklage wurden Mehrbeträge zwischen den Kurswerten der aus der Erhöhung des Grundkapitals ausgegebenen neuen Aktien und deren Nennwerten eingestellt.

5.5 Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 S. 2 HGB)

Zum Stichtag beträgt der Verlustvortrag T€ 845,5.

5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag

Der geschäftsführende Direktor schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

6. Rückstellungen

In den Steuerrückstellungen sind die in den Forderungen aus Lieferung und Leistungen enthaltenen Umsatzsteuerbeträge in Höhe von T€ 34,3 (VJ T€ 137,9) passiviert. Die Gesellschaft versteuert die Entgelte für steuerpflichtige Leistungen auf Grund einer erteilten Genehmigung vom 13.10.2014 nach § 20 Abs. 1 UStG bei Vereinnahmung der Entgelte. Diese Genehmigung ist mit Ablauf des 31.12.2016 erloschen, da die gesetzliche Umsatzschwelle von T€ 500 überschritten wurde.

Die sonstigen Rückstellungen betragen T€ 229,8 (VJ T€ 107,1) und entwickelten sich wie folgt:

Stand
01.01.2016
Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
31.12.2016
Bezeichnung
übrige sonstige Rückstellungen 9 9 80 80
Abschlusskosten 96 96 104 104
Personalkosten 0 0 8 8
Aufbewahrungsverpflichtung 2 0 36 38
Summe 107 105 0 228 230

Die sonstigen Rückstellungen beruhen auf Zahlungsverpflichtungen für erhaltene Leistungen, die am Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet waren sowie auf Erfüllungsrückständen zu den wahrscheinlichen Mindestgebühren aus diversen Lizenzverträgen.

Die Rückstellungen für Abschlusskosten betreffen die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Erfüllung der Steuererklärungspflichten des Geschäftsjahres.

7. Verbindlichkeiten

Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 505,2 (VJ T€ 2,3).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 0,0 (VJ T€ 1,2) und keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind binnen Jahresfrist zur Zahlung fällig.

Angaben zu Sicherungen i.S. des § 285 Nr. 1 Buchstabe b HGB waren zum Stichtag nicht zu machen.

Bewegung der Passivlatenzen (§ 285 Nr. 30 HGB) stellen sich wie folgt dar:

01.01. Zugang Verbrauch Auflösung 31.12.
T€ T€ T€ T€ T€
0 26.118 0 3.482 22.636

8. § 285 Nr. 27 HGB: Risiko der Inanspruchnahme für Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)

Derartige Risiken und Haftungsverhältnisse bestehen zum Stichtag nicht.

D. Erläuterungen zur GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Umsatzerlöse in Höhe von T€ 2.052,6 (VJ T€ 757,7) resultieren in Höhe von T€ 125 aus den gemäß den mit den vormaligen Tochterunternehmen bestehenden Teilbetriebsführungsverträgen abrechenbaren Leistungen und Kostenumlagen. Die übrigen Beträge resultieren aus dem operativen Geschäft der übernommenen Staramba GmbH. Der wesentliche Teil davon entfällt auf die Lieferung von 3D-Scannern.

Die Umsätze gliedern sich nach geographischen Absatzregionen wie folgt:

Region / Land Umsatz in T€
Deutschland 812,52
EU 167,09
Nordamerika 322,00
Naher Osten 727,58
Sonstige 23,44
Summe 2.052,63

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind die Erträge aus der Veräußerung der Beteiligungen in Höhe von T€ 25.921, der Verschmelzungsgewinn von T€ 28.700 sowie der Erlös aus der Veräußerung der 3D Druckmanufaktur in Höhe von T€ 3.050 enthalten.

Im Personalaufwand sind Gehälter für Angestellte, Beschäftigte und Mitarbeiter in Höhe von T€ 1.076,5 (VJ T€ 14,3) sowie Entgelte für die Vergütung von Geschäftsführungsleistungen in Höhe von T€ 131,5 (VJ T€ 91,5) enthalten. Daneben betrugen die sozialen Aufwendungen T€ 225,6 (VJ T€ 2,3).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr enthalten:

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Raumkosten 188 36
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 10 1
Reparaturen und Instandhaltungen 12 0
Fahrzeugkosten 41 26
Werbe- und Reisekosten 213 30
Rechts- und Beratungskosten 407 233
Abschluss- und Prüfungskosten 215 264
sonstige Aufwendungen im Rahmen der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
783 403
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen 1 37
1.871 1.031

Im Vergleich zum Vorjahr setzt sich das Finanzergebnis wie folgt zusammen:

Geschäftsjahr T€ Vorjahr T€
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15 19
davon
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10 6
Sonst. Zinsen u.ä. Erträge 5 14
(Vj: aus verb. UN)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 395 13
davon
Zinsen für kfr. VB 393 10
Zinsen an Ges. Beteilg. gr. 25% 1 3
Ergebnis -380 7

E. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen samt ihrer Fälligkeiten sind aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

In T€ bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre Über 5 Jahre Gesamt
Mietverpflichtungen 190 481 0 671
Lizenzverträge 262 419 681
Leasing / Miete PKW 15 13 0 28
Gesamt 467 913 0 1.380

Daneben bestehen unbestimmte, von den jeweils erzielten Verkäufen abhängige Zahlungsverpflichtungen aus diversen Lizenzverträgen. Zu einzelnen Lizenzverträgen sind sofern die auf Basis der Verkaufszahlen ermittelten Lizenzgebühren niedriger sind als vereinbarte Mindestgebühren, diese fällig.

2. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die im Geschäftsjahr gezahlten Zinsen betragen T€ 343 (Vorjahr T€ 0) und die erhaltenen Zinsen betragen T€ 0 (Vorjahr T€ 16).

3. Mitarbeiter

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug 31,25 (ohne Verschmelzung 1) (VJ 0,75).

4. Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung

Die Gesellschaft optiert zum sog. Monistischen Leitungssystem gemäß Artikel 38 lit b) SeVO.

Der Verwaltungsrat besteht zum Stichtag aus folgenden Personen:

    1. Herr Christian Daudert, Vermögensmanager, Rostock (Vorsitzender des Verwaltungsrates)
    1. Herr Prof. Dr. Klemens Skibicki, Hochschullehrer, Köln
    1. Herr Julian von Hassell, Unternehmensberater, Uetersen
    1. Frau Marthe Wolbring, PR-Beraterin, Berlin
    1. Herrn Rolf Elgeti, Gründer und persönlich haftender Gesellschafter der Obotritia Beteiligungs GmbH, wohnhaft in Potsdam,

Im Geschäftsjahr sind keine Personen aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden.

Die Gesellschaft wird durch Ihren Geschäftsführenden Direktor vertreten:

Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 27.03.2017 Herr Julian von Hassell, Unternehmensberater, Uetersen.

Herr von Hassell war während des Berichtszeitraumes Mitglied des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner folgender weiterer Gesellschaften und Unternehmen:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der yoyo smart social web solutions AG, Hamburg (bis Dezember 2016)
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der MXM Mixed Reality Marketing AG, Magdeburg (bis Dezember 2016)
  • Seit 2006: Inhaber der von Hassell TECCAP

Die drei letztgenannten Mitgliedschaften bestehen zum Stichtag fort.

Herr Prof. Dr. Skibicki war während des Berichtszeitraumes Mitglied des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner folgender weiterer Gesellschaften und Unternehmen:

  • Seit 2016: Geschäftsführer der Profski GmbH, Köln
  • Seit 2006: Director der Brain Injection Limited, Düsseldorf
  • Seit 2006: Partner der Brain Injection Ltd. & Co. KG, Köln

Herr Christian Daudert war während des Berichtszeitraumes Mitglied des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner folgender weiterer Gesellschaften und Unternehmen:

  • Vorstand 11 Champions AG, Rostock
  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der MXM AG
  • Geschäftsführer Social VR GmbH, Berlin
  • Geschäftsführer Triple A Code GmbH, Rostock
  • Geschäftsführer Daudert & Daudert GmbH, Rostock
  • Geschäftsführer der Staramba GmbH, Berlin, abberufen im Juni 2016

Herr Rolf Elgeti war während des Berichtszeitraumes Mitglied des Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans bzw. Partner folgender weiterer Gesellschaften und Unternehmen:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats TAG Immobilien AG
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats Fair Value REIT-AG

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats 1801 Deutsche Leibrenten AG

  • Mitglied des Beirats Laurus Property Partners (seit Juli 2016)

5. Vergütungsbericht

Die Gesamtbezüge des geschäftsführenden Direktors der SSE im Geschäftsjahr 2016 betragen T€ 98,5 (VJ T€ 91,5). Die Bezüge sind erfolgsunabhängig. Erfolgsabhängige sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung wurden nicht zugesagt.

Die Bezüge gliedern sich wie folgt:

Name Julian von Hassell Christian Daudert
Funktion Geschäftsführender
Direktor
Geschäftsführer
Stramba GmbH
Gesamt
erfolgsunabhängige Vergütung in T€ 98,50 33,00 131,50
erfolgsabhängige Vergütung 0,00 0,00 0,00
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 0,0 0,0 0,00
Summen 98,50 33,00 131,50

Der Geschäftsführende Direktor hat darüber hinaus einen Firmenwagen. Die monatlichen Kosten für diesen Firmenwagen betragen € 690 und sind in der oben aufgeführten Vergütung bereits enthalten.

Weitere Vergütungen für aktive Organmitglieder sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

6. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Verwaltungsrat der Staramba SE hat die nach § 161 AktG geforderte Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Website der Gesellschaft (http://staramba.com/investoren/corporate-governance/) zugänglich gemacht.

7. Honorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt für

T€
Abschlussprüfungsleistungen 50
Andere Bestätigungsleistungen 0
Steuerberatungsleistungen 0
Sonstige Leistungen 0
50

8. Angaben zu unüblichen Geschäften mit nahestehenden Personen (§285 Nr. 21 HGB)

Die Staramba SE hat einem Ihrer Gesellschafter insgesamt Mittel in Höhe von T€ 442 überlassen. Davon entfallen T€ 362,8 auf ein Darlehen, das mit 2% p.a. verzinst und ohne Stellung von Sicherheiten gewährt wird. Der Restbetrag ist unverzinslich überlassen. Von einem Gesellschafter wurden Anteile an der Staramba USA Corporation für T€ 199,8 erworben.

Daneben wurden der Social VR GmbH Darlehen und Auslagen im Umfang von T€ 46,9 gewährt. Die Darlehen wurden ohne Sicherheiten gewährt und sind mit 3% p.a. zu verzinsen. Rückzahlungen sind bislang nicht erfolgt. Zum Stichtag wurden die Darlehensforderungen und aufgelaufenen Zinsen im Umfang von 50% wertberichtigt.

9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag § 285 Nr. 33 HGB n.F. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Mit Beschluss vom 15. März 2017 hat der Verwaltungsrat in Ausübung der Ermächtigung gemäß Beschluss vom 28. Juli 2016 (Genehmigtes Kapital 2016/I) beschlossen das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft von € 2.112.000 um € 150.000 auf € 2.262.000 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Aktie zu erhöhen.

Sämtliche 150.000 Neuen Aktien wurden von Investoren zum Ausgabebetrag von € 20,00 je Aktie gezeichnet und übernommen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Ferner hat die Staramba SE am selben Tage beschlossen, eine Wandelanleihe zu begeben. Die Anleihe hat ein Gesamtvolumen von € 5.000.000,- und eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Wandelanleihe ist eingeteilt in 5.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 1.000,-. Der jährliche Zinssatz beträgt 6%. Die Teilschuldverschreibungen berechtigen zur Wandlung in neue Aktien der Staramba SE. Der Wandlungspreis wurde für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts durch die Anleihegläubiger auf € 21,20 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. Die Wandelschuldverschreibungen wurden von dem Verwaltungsratsmitglied Rolf Elgeti kontrollierten Obotritia Beteiligungs GmbH sowie dem Verwaltungsratsvorsitzenden Christian Daudert angeboten. Die Wandelanleihe wird gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung der Staramba SE vom 28. Juli 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre emittiert und soll ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Erwerb angeboten werden. Zur Sicherung der Wandlungsrechte dient das von der vorgenannten Hauptversammlung beschlossene Bedingte Kapital 2016/I in Höhe von bis zu € 905.999,-. Die Börsennotierung der Wandelanleihe im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse fand am 22. März 2017 statt.

Der Verwaltungsrat der Staramba SE hat in seiner Sitzung am 28. März 2017 Herrn Christian Daudert zum Geschäftsführenden Direktor bestellt. Herr Daudert übernimmt die Funktion von Herrn Julian von Hassell, der auf eigenen Wunsch sein Amt als Geschäftsführender Direktor der Staramba SE per 28. März 2017 niederlegt. Herr von Hassell bleibt der Gesellschaft als Mitglied des Verwaltungsrats in Aufsichts- und Beratungsfunktionen erhalten.

Im März 2017 erwarb die Staramba SE 500.000 Stück Nennwertloser Stückaktien der Staramba USA Corporation, Tampa Florida durch Zeichnung im Rahmen einer Kapitalerhöhung sowie 2.400.000 Stück nennwertlose Stückaktien der Staramba USA Corporation, Tampa Florida von Herrn Christian Daudert. Insgesamt ist die Staramba SE danach mit 96 v.H. am Grundkapital der Staramba USA Corporation, Tampa Florida beteiligt.

Am 13. April 2017 meldete das Unternehmen die Komplettübernahme der Staramba USA Corp., mit Sitz in New York (SUSA). Die SUSA operiert in demselben 3D-Marktsegment wie die Staramba SE und hält wesentliche Lizenzen und Verwertungsrechte an weltweit bekannten Stars aus Sport & Entertainment. Im Zuge dieser Übernahme hat die Staramba SE ihren Anteil an der Social VR GmbH (vormals Social VIP GmbH) von 48% auf 96% aufgestockt. Zuvor gehörte die Social VR GmbH zu 48% der Staramba SE und zu 48% der Staramba USA Corp. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Am 27. März 2017 teilte der Geschäftsführende Direktor der Gesellschaft, Herr Julian v. Hassell, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil, aufgrund der Kapitalerhöhung, an der Staramba SE am 2. März 2017 die Schwelle von 3% unterschritten und zu diesem Tag 2,88% (65.050 Stimmrechte) betragen hat.

Am 27. Januar 2017 teilte das Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft, Rolf Elgeti, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Staramba SE am 24. Januar 2017 die Schwelle von 25% überschritten und zu diesem Tag 29,61% (625.283 Stimmrechte) betragen hat.

Des Weiteren sind nach dem Ende des Berichtszeitraums keine Ereignisse eingetreten, die für die SSE von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten.

10. Meldung nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist die Staramba SE verpflichtet, den Inhalt der ihr zugegangenen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wiederzugeben. Zu diesen Mitteilungen sind Personen verpflichtet, deren Stimmrechte an der Staramba SE durch Erwerb, Veräußerung oder sonstiger Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% erreichen, über- oder unterschreiten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Mitteilung jeweils auf den in der Mitteilung genannten Stichtag beziehen. Daher kann sich der Aktienbesitz der Mitteilungspflichtigen bis zum Bilanzstichtag verändert haben, ohne dass eine erneute Mitteilung entsprechend § 21 Abs. 1 oder 1a WpHG erforderlich war, sofern keine relevante Meldeschwelle berührt wurde.

Folgende Meldungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind bis zum Bilanzstichtag erfolgt:

14. Januar 2016

Herr Julian von Hassell, Deutschland, hat uns am 14. Januar 2016 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Social Commerce

Group SE am 13. Januar 2016 die Schwelle von 3% überschritten und zu diesem Tag 3,89% (65.000 Stimmrechte) betragen hat.

  1. Januar 2016

Korrektur einer am 14.01.2016 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Social Commerce Group SE Walter-Benjamin-Platz 3 10629 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Julian von Hassell Deutschland

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

  1. Datum der Schwellenberührung

13.01.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Stimmrechte Anteil Instrumente Summe Anteile
(Summe 7.a.) (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte
neu 3,89 % 0 % 3,89 % 1.670.000
letzte Mitteilung 2,99 % % % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt
zugerechnet
direkt zugerechnet
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 65000 0 3,89 % 0 %
Summe
65000
3,89 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum / Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder Instrumente in %, wenn 5% oder Summe in %, wenn 5% oder
höher höher höher

20. Mai 2016

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Social Commerce Group SE
Walter-Benjamin-Platz 3
10629 Berlin
Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Rolf Elgeti
  1. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Obotritia Beteiligungs GmbH

5. Datum der Schwellenberührung

13.05.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 3,29 % 0 % 3,29 % 1.670.000
letzte
Mitteilung
n/a % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt
zugerechnet
direkt
zugerechnet
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 55000 % 3,29 %
Summe 55000 3,29 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
oder höher oder höher oder höher
Rolf Elgeti % % %
Obotritia Capital KGAA % % %
Obotritia Beteiligungs
GmbH
3,29 % % %
  1. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

15. Juni 2016

Stimmrechtsmitteilung

  1. Angaben zum Emittenten

Social Commerce Group SE Walter-Benjamin-Platz 3 10629 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Rolf Elgeti

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Obotritia Beteiligungs GmbH

  1. Datum der Schwellenberührung

31.05.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil Anteil Instrumente Summe Anteile
Stimmrechte (Summe 7.b.1.+ (Summe 7.a. + Gesamtzahl Stimmrechte des
(Summe 7.a.) 7.b.2.) 7.b.) Emittenten
neu 10,87 % 0 % 10,87 % 1811999
letzte
Mitteilung 3,29 % 0 % 3,29 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 196999 % 10,87 %
Summe 196999 10,87 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %
  1. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3%
oder höher
Instrumente in %, wenn 5%
oder höher
Summe in %, wenn 5%
oder höher
Rolf Elgeti % % %
Obotritia Capital KGAA % % %
Obotritia Beteiligungs
GmbH
10,87 % % 10,87 %
  1. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

20. Juni 2016

Stimmrechtsmitteilung

  1. Angaben zum Emittenten

Social Commerce Group SE Walter-Benjamin-Platz 3 10629 Berlin Deutschland

  1. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Christian Daudert

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

11 CHAMPIONS AG

5. Datum der Schwellenberührung

12.11.2015

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 46,98 % 0 % 46,98 % 1.670.000
letzte
Mitteilung
70,42 % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet
direkt
zugerechnet
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 219700 564870 13,16 % 33,82 %
Summe 784570 46,98 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3%
oder höher
Instrumente in %, wenn 5%
oder höher
Summe in %, wenn 5%
oder höher
Christian Daudert 13,16 % % 13,16 %
11 CHAMPIONS
AG
33,82 % % 33,82 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

25. Oktober 2016

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

X Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Christian Daudert
  1. Namen der Aktionäre mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

11 CHAMPIONS AG

5. Datum der Schwellenberührung

21.10.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 37,15 % 0 % 37,15 % 2112000
letzte
Mitteilung
46,98 % 0 % 46,98 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt
zugerechnet
direkt zugerechnet
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 219700 564870 10,40 % 26,75 %
Summe 784570 37,15 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
oder höher oder höher oder höher
Christian Daudert 10,4 % % 10,4 %
11 CHAMPIONS
AG 26,75 % % 26,75 %
  1. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Rolf Elgeti
  1. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

Obotritia Beteiligungs GmbH

5. Datum der Schwellenberührung

21.10.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 22,37 % 0 % 22,37 % 2112000
letzte
Mitteilung
10,87 % 0 % 10,87 % /
  1. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt
zugerechnet
direkt
zugerechnet
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 472545 % 22,37 %
Summe 472545 22,37 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
Unternehmen oder höher oder höher oder höher
Rolf Elgeti % % %
Obotritia Capital KGAA % % %
Obotritia Beteiligungs
GmbH 22,37 % % 22,37 %
  1. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG (nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)
Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Stimmrechtsmitteilung

  1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

  1. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

X Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

  1. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Fredi Bobic
  1. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

  1. Datum der Schwellenberührung

21.10.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 4,90 % 0 % 4,90 % 2112000
letzte
Mitteilung
7,04 % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt zugerechnet direkt zugerechnet
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 103500 4,90 % %
Summe 103500 4,90 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %
  1. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

X Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% oder Instrumente in %, wenn 5% oder Summe in %, wenn 5% oder
höher höher höher

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Stimmrechtsmitteilung

  1. Angaben zum Emittenten
Staramba SE
Aroser Allee 66
13407 Berlin
Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
X Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
Sonstiger Grund:
X
Freiwillige Konzernmeldung aufgrund von Schwellenunterschreitung des Tochterunternehmens

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Christian Daudert

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

11 CHAMPIONS AG

5. Datum der Schwellenberührung

21.10.2016

  1. Gesamtstimmrechtsanteile
Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 37,15 % 0 % 37,15 % 2112000
letzte
Mitteilung
46,98 % 0 % 46,98 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt
zugerechnet
direkt
zugerechnet
(§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG) (§ 21 WpHG) (§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 219700 564870 10,40 % 26,75 %
Summe 784570 37,15 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
Unternehmen oder höher oder höher oder höher
Christian Daudert 10,4 % % 10,4 %
11 CHAMPIONS
AG
26,75 % % 26,75 %
  1. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

  1. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Name: Registrierter Sitz und Staat:
Herr Philippe Oddo
  1. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

ODDO SEYDLER BANK AG

  1. Datum der Schwellenberührung

21.10.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
Gesamtzahl Stimmrechte des
(Summe 7.a.) 7.b.2.) 7.b.) Emittenten
neu 14,20 % 0,00 % 14,20 % 2112000
letzte
Mitteilung
n/a % n/a % n/a % /
  1. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt
zugerechnet
direkt
zugerechnet
(§ 21 WpHG)
(§ 22 WpHG)
(§ 21 WpHG)
(§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 300001 % 14,20 %
Summe 300001 14,20 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe
%
------------

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
Unternehmen oder höher oder höher oder höher
Philippe Oddo % % %
Financiere IDAT % % %
ODDO ET CIE % % %
ODDO SEYDLER BANK
AG 14,20 % % 14,20 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:

Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

  1. Grund der Mitteilung

X Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

Erwerb/Veräußerung von Instrumenten

Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte

Sonstiger Grund:

  1. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:

Herr Philippe Oddo

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

5. Datum der Schwellenberührung

28.10.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
Gesamtzahl Stimmrechte des
(Summe 7.a.) 7.b.2.) 7.b.) Emittenten
neu 0,00 % 0,00 % 0,00 % 2112000
letzte
Mitteilung
14,20 % 0,00 % 14,20 % /

Korrektur einer am 25.10.2016 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung

1. Angaben zum Emittenten

Staramba SE Aroser Allee 66 13407 Berlin Deutschland

2. Grund der Mitteilung

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten
Erwerb/Veräußerung von Instrumenten
X Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte
X Sonstiger Grund:
Freiwillige Konzernmeldung aufgrund von Schwellenunterschreitung des Tochterunternehmens

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen

Name: Registrierter Sitz und Staat:
Christian Daudert

4. Namen der Aktionäre

mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.

11 CHAMPIONS AG

5. Datum der Schwellenberührung

21.10.2016

6. Gesamtstimmrechtsanteile

Anteil
Stimmrechte
(Summe 7.a.)
Anteil Instrumente
(Summe 7.b.1.+
7.b.2.)
Summe Anteile
(Summe 7.a. +
7.b.)
Gesamtzahl Stimmrechte des
Emittenten
neu 37,15 % 0 % 37,15 % 2112000
letzte
Mitteilung
46,98 % 0 % 46,98 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

ISIN absolut in %
direkt
zugerechnet
direkt
zugerechnet
(§ 21 WpHG)
(§ 22 WpHG)
(§ 21 WpHG)
(§ 22 WpHG)
DE000A1K03W5 219700 564870 10,40 % 26,75 %
Summe 784570 37,15 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG

Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Stimmrechte absolut Stimmrechte in %
%
Summe %

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

Art des Fälligkeit / Ausübungszeitraum Barausgleich oder Stimmrechte Stimmrechte
Instruments Verfall / Laufzeit physische Abwicklung absolut in %
%
Summe %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

X Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3% Instrumente in %, wenn 5% Summe in %, wenn 5%
oder höher oder höher oder höher
Christian Daudert 10,4 % % 10,4 %
11 CHAMPIONS
AG
26,75 % % 26,75 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Datum der Hauptversammlung:
Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: % (entspricht Stimmrechten)

Berlin, 22. April 2017

Staramba SE

Der geschäftsführende Direktor

Christian Daudert

G. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Staramba SE, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

München, den 26. April 2017

Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

Stahl Weilandt

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer