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Nekkar — Annual Report 2024
Sep 26, 2025
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Annual Report
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Publication
Neckar - Aktiengesellschaft
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz zum 31. Dezember 2024
AKTIVA
| Anhang | 31.12.2024 T€ |
31.12.2023 T€ |
|
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | (1) | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 574 | 597 | |
| II. Sachanlagen | 23.984 | 24.658 | |
| III. Finanzanlagen | 83 | 83 | |
| 24.641 | 25.338 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | (2) | 399 | 132 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (3) | 52.508 | 52.881 |
| III. Wertpapiere | 3.977 | 3.848 | |
| IV. Guthaben bei Kreditinstituten | (4) | 16 | 90 |
| 56.901 | 56.951 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 5 | 7 | |
| 81.547 | 82.296 | ||
| PASSIVA | |||
| Anhang | 31.12.2024 T€ |
31.12.2023 T€ |
|
| A. Eigenkapital | (5) | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 10.000 | 10.000 | |
| II. Andere Gewinnrücklagen | 179 | 179 | |
| 10.179 | 10.179 | ||
| B. Rückstellungen | (6) | 44.895 | 44.075 |
| C. Verbindlichkeiten | (7) | 8.486 | 10.118 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | (8) | 17.289 | 17.203 |
| E. Passive latente Steuern | (9) | 698 | 720 |
| 81.547 | 82.296 |
Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2024
| Anhang | 2024 T€ |
2023 T€ |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | (10) | 26.259 | 24.322 |
| 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 267 | 122 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 0 | 450 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | (11) | 1.643 | 596 |
| 5. Materialaufwand | (12) | -5.633 | -4.366 |
| 6. Personalaufwand | (13) | -5.750 | -4.351 |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -2.541 | -2.453 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (14) | -8.151 | -7.579 |
| 9. Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit | 6.094 | 6.741 | |
| 10. Finanzergebnis | (15) | -4 | -114 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (16) | -129 | -62 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 5.961 | 6.565 | |
| 13. Sonstige Steuern | (17) | -41 | -41 |
| 14. Ergebnis vor Ansatz des Konzessionsaufwandes | 5.920 | 6.524 | |
| 15. Konzessionsaufwand | (18) | -5.920 | -6.524 |
| 16. Jahresergebnis / Bilanzgewinn | 0 | 0 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
Die Neckar -Aktiengesellschaft (NAG) hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. HRB 166).
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB, des AktG und der Satzung erstellt und in T€ ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.
Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.
Zur besseren Klarheit und Übersichtlichkeit wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung die Zwischensumme „Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit“ sowie „Ergebnis vor Ansatz des Konzessionsaufwandes“ und in ausgleichender Höhe der Posten „Konzessionsaufwand“ eingefügt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG) zum 31. Dezember 2024 einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten sowie größten Kreis im Sinne von § 285 Nr. 14 und 14a HGB aufstellt. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht.
Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile, beim Kraftwerk Aldingen zuzüglich aktivierter Bauzeitzinsen. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben, bei Gebäuden bezogen auf eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, höchstens jedoch bis zum Heimfallzeitpunkt am 31.12.2034. Mit der Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit ist eine allein steuerrechtlich zulässige Abschreibung in der Handelsbilanz seit dem Jahr 2010 nicht mehr zulässig. Für bis dahin nach steuerrechtlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Jahres 2010 vorhanden waren, wird das Wahlrecht ausgeübt, die bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden Vorschriften fortzuführen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben und orientieren sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Die Abschreibung im Zugangsjahr erfolgt zeitanteilig (pro rata temporis).
Es werden die Nutzungsdauern aus den amtlichen AfA-Tabellen zu Grunde gelegt.
| Bilanzposition | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| - Konzessionen | 99 |
| - Software - gekauft | 3-5 |
| Sachanlagen | |
| - Grundstücke | Keine Abschreibung |
| - Bauten | 8-50 |
| - Wasser-Kraftwerksanlagen | 5-25 |
| - Verteilungsanlagen | 5-15 |
| - Andere Anlagen sowie B und G | 3-15 |
| - Anlagen im Bau | Keine Abschreibung |
Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam berücksichtigt.
Bei den Finanzanlagen sind Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips und beinhaltet die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Anteile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, sind Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen bilanziert.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,9 % p.a. (Vorjahr 1,8 % p.a.) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. S. 396 geändert) verwendet.
Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte):
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Gehaltssteigerungen einschließlich Karrieretrends | 2,7 % p.a. | 2,9 % p.a. |
| Inflationsraten | 2,1 % p.a. | 2,3 % p.a. |
| Rentensteigerungen | 2,1 % p.a. | 2,2 % p.a. |
| Fluktuation | 2,0 % p.a. | 2,0 % p.a. |
Für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurden die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Es wurde ein Zinssatz von 1,54 % p.a. (Vorjahr 1,19 % p.a.) verwendet.
Im Rahmen der Bewertung der Rückstellung für Dienstzeitehrengaben wird das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Soweit die zugrundeliegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurden die Rückstellungen zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der deutschen Bundesbank ermittelt und bekanntgegeben wurde.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge oder steuerlicher Zinsvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.
Erläuterungen zur Bilanz
(1) Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anlagepositionen ist in der Anlage zum Anhang gesondert dargestellt.
(2) Vorräte
Die Vorräte enthalten ausschließlich unfertige Leistungen. Hierbei handelt es sich um noch abzurechnende Leistungen.
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| 31.12.2024 T€ |
31.12.2023 T€ |
|
|---|---|---|
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.201 | 776 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.588 | 7.826 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 238 | 185 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 44.481 | 44.094 |
| - davon gegen verbundene Unternehmen | (22.433) | (22.256) |
| - davon gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (3.059) | (3.035) |
| 52.508 | 52.881 |
Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten im Wesentlichen Forderungen aus dem Cash-Pool-Vertrag. Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der Neckar AG durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden ebenso wie Salden aus dem Forderung- und Verbindlichkeitsclearing verzinst:
Bis zum 31. Dezember 2023 wurde wie folgt verzinst:
Ein Forderungssaldo der Neckar AG gegenüber der EnBW AG wird aus Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der Neckar AG gegenüber der EnBW AG wird aus Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Weist der €STR-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 wird wie folgt verzinst:
Ein Forderungssaldo der Neckar AG gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR mit einem Abschlag von 0,15 Prozentpunkten p. a. verzinst. Ein Verbindlichkeitssaldo der Neckar AG gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR mit einem Zuschlag von 0,4 Prozentpunkten p. a. verzinst. Ist der €STR negativ, findet keine Verzinsung statt. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert.
Die Forderungen aus dem Cash-Pool-Vertrag bestehen in Höhe von 5.476 T€ (Vorjahr 9.205 T€).
Bei den restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um solche aus Lieferungen und Leistungen.
Bei den Forderungen gegen beteiligte Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.112 T€ (Vorjahr -1.379 T€).
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem in Zukunft fällige Ansprüche gegen unsere Stromabnehmer, basierend auf Verpflichtungen gegenüber den Empfängern von Versorgungs- und Altersteilzeitbezügen, Jubiläumszahlungen und Versorgungskapital. Die entsprechenden Verpflichtungen sind in der Bilanz in gleicher Höhe passiviert. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 40.119 T€ (Vorjahr 39.418 T€).
(4) Guthaben bei Kreditinstituten
Von den flüssigen Mitteln betreffen 16 T€ (Vorjahr 90 T€) Guthaben bei Kreditinstituten.
(5) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) in Höhe von 10 Mio. € ist in 220.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen der Aktionäre.
Die EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH, Stuttgart hält eine Mehrheitsbeteiligung nach § 290 HGB von 82,2 %. Das Bestehen der Mehrheitsbeteiligung wurde der Gesellschaft am 16. Dezember 2013 mitgeteilt.
Durch die BilMoG Umstellung 2010 wurde eine Gewinnrücklage in Höhe von 179 T€ gebildet. Die Gewinnrücklage resultiert aus der Berichtigung von Abzinsungen bei der Rückstellung für die Heimfallverpflichtung.
(6) Rückstellungen
| 31.12.2024 T€ |
31.12.2023 T€ |
|
|---|---|---|
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 42.044 | 41.306 |
| 2. Steuerrückstellungen | 12 | 104 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 2.839 | 2.665 |
| 44.895 | 44.075 |
Gegenüber der Abzinsung mit dem Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren 1,96 % p.a. (Vorjahr 1,75 % p.a.) ergibt, resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von -307 T€ (Vorjahr 418 T€). Der Unterschiedsbetrag unterlag im Vorjahr gemäß § 253 Absatz 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Die Vorgaben der Deutschen Bundesbank wurden angewendet.
Die Rückstellung für Altersteilzeit (sonstige Rückstellungen) in Höhe von 151 T€ (Vorjahr 216 T€) wird gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Vermögensgegenständen (sonstige Ausleihungen) saldiert ausgewiesen und errechnet sich aus dem Erfüllungsbetrag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts.
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
| 2024 T€ |
2023 T€ |
|
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden | 335 | 452 |
| Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände | 183 | 236 |
| Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände | 183 | 236 |
| Verrechnete Aufwendungen (Zinsen und ähnliche Aufwendungen) | 2 | 1 |
| Verrechnete Erträge (sonstige Zinsen und ähnliche Erträge) | 0 | 0 |
Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (1.333 T€; Vorjahr 1.165 T€), sonstige Personalrückstellungen (1.177 T€; Vorjahr 1.158 T€) sowie Heimfallrückstellung (311 T€; Vorjahr 313 T€).
(7) Verbindlichkeiten
| 31.12.2024 T€ |
davon Laufzeit bis 1 Jahr T€ |
davon Laufzeit 1 bis 5 Jahre T€ |
davon Laufzeit über 5 Jahre T€ |
31.12.2023 T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 81 | 81 | 0 | 0 | 575 |
| (Vorjahr) | (575) | (0) | (0) | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 6.978 | 5.451 | 829 | 698 | 7.952 |
| (Vorjahr) | (6.223) | (821) | (908) | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.367 | 1.052 | 171 | 144 | 1.511 |
| (Vorjahr) | (1.155) | (169) | (187) | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 60 | 60 | 0 | 0 | 80 |
| (Vorjahr) | (80) | (0) | (0) | ||
| - davon aus Steuern | 55 | 55 | 0 | 0 | 45 |
| (Vorjahr) | (45) | (0) | (0) | ||
| 8.486 | 6.644 | 1.000 | 842 | 0 |
Die Verbindlichkeiten sind unbesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verpflichtungen aus Darlehen (1.729 T€, Vorjahr 2.032 T€), Verpflichtungen aus Konzessionsdarlehen (4.910 T€, Vorjahr 5.410 T€) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (339 T€, Vorjahr 510 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen sich im Wesentlichen aus Verpflichtungen aus Darlehen (356 T€, Vorjahr 397 T€) und Verpflichtungen aus Konzessionsdarlehen (1.010 T€, Vorjahr 1.114 T€).
Die sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag betreffen im Wesentlichen sonstige Steuern.
(8) Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Vorauszahlungen für spätere Geschäftsjahre.
(9) Passive latente Steuern
Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.
Die passive latente Steuer betrifft im Wesentlichen die steuerpflichtige zeitlich begrenzte Differenz aus dem Anlagevermögen. Eine aktive latente Steuer auf abzugsfähige zeitlich begrenzte Differenzen, die sich vor allem aus den langfristigen Pensionsrückstellungen ergeben, wurde gebildet und mit den passiven latenten Steuern verrechnet. In die Berechnung sind die steuerlichen Verlustvorträge mit einbezogen worden. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,26 % zugrunde gelegt.
| 31.12.2024 T€ |
delta 2024 T€ |
31.12.2023 T€ |
|
|---|---|---|---|
| 1. Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze | -6.376 | 224 | -6.600 |
| 2. Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze | 5.245 | -122 | 5.367 |
| 3. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge | 433 | -80 | 513 |
| -698 | 22 | -720 |
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
(10) Umsatzerlöse
Es sind überwiegend die Erlöse aus der Weiterbelastung der Selbstkosten aus dem Kraftwerksbetrieb einschließlich der sogenannten Wassergelder sowie Finanzierungskosten für Investitionen an die jeweiligen Stromabnehmer enthalten. Daneben sind auch EEG-Erlöse und Erlöse aus der Direktvermarktung, Miet- und Pachterträge sowie weiterverrechnete Personalleistungen der NAG an die EnBW sowie Erträge aus Dienstleistungen gegen Dritte enthalten.
In den Umsatzerlösen sind Stromsteuern in Höhe von 44 T€ (Vorjahr 55 T€) enthalten.
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 47 T€ (Vorjahr 62 T€ Aufwendungen) enthalten.
(11) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erstattungen für Leistungen im aktuellen Geschäftsjahr (711 T€, Vorjahr 17 T€) sowie periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (219 T€, Vorjahr 222 T€). Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Erstattungen für Leistungen aus Vorjahren enthalten (656 T€, Vorjahr 343 T€). Des Weiteren sind Buchgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und sonstige Erträge enthalten.
(12) Materialaufwand
| 2024 T€ |
2023 T€ |
|
|---|---|---|
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren | 783 | 913 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 4.850 | 3.453 |
| 5.633 | 4.366 |
Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt es sich im Wesentlichen um die Material- und Fremdleistungskosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Kraftwerke. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen hauptsächlich Instandhaltungsleistungen an Kraftwerken (4.029 T€, Vorjahr 3.298 T€).
(13) Personalaufwand
| 2024 T€ |
2023 T€ |
|
|---|---|---|
| a) Löhne und Gehälter | 2.618 | 2.514 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 3.132 | 1.837 |
| davon Aufwendungen für Altersversorgung | 2.743 | 1.404 |
| 5.750 | 4.351 |
(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Enthalten sind hauptsächlich Konzernverrechnungen für Personal- und Supportleistungen, Aufwendungen für Altersteilzeit, Versicherungskosten, Kosten des Fuhrparks, Aufwand für Ablöseleistungen sowie allgemeine Büro- und Verwaltungskosten.
Sonstige periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von 51 T€ (Vorjahr 47 T€) enthalten.
(15) Finanzergebnis
| 2024 T€ |
2023 T€ |
|
|---|---|---|
| 1. Erträge aus Beteiligungen | 3 | 2 |
| 2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 401 | 396 |
| davon von verbundene Unternehmen - Cashpooling | (305) | (280) |
| 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -408 | -512 |
| davon Zinsen u. ähn. Aufw. aus Aufzinsung | (-374) | (-463) |
| davon an verbundene Unternehmen | (-21) | (-39) |
| -4 | -114 |
Bei den Beteiligungserträgen handelt es sich um die Dividende der Neckarhafen Plochingen GmbH, Plochingen.
(16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen den Gewerbesteueraufwand des laufenden Geschäftsjahres (151 T€; Vorjahr 96 T€) sowie Steuererträge durch Auflösung passiver latenter Steuer (22 T€; Vorjahr 34 T€).
Periodenfremde Erträge sind in Höhe von 38 T€ (Vorjahr 5 T€) enthalten.
(17) Sonstige Steuern
Die Position enthält hauptsächlich Grundsteuer und Kraftfahrzeugsteuer.
(18) Konzessionsaufwand
Das Ergebnis von 5.920 T€ (Vorjahr 6.524 T€) stellt den Konzessionsaufwand des Berichtsjahres dar. Die Jahresergebnisse der Gesellschaft stehen solange nicht zur Zahlung einer Dividende zur Verfügung, bis die Höhe der ursprünglichen Neckarausbaudarlehen des Bundes erwirtschaftet ist. Es wird diesbezüglich auf die Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen verwiesen.
Sonstige Angaben
a) Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 26 Mitarbeiter beschäftigt.
| 2024 | 2023 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| in den Kraftwerken | 25 | 28 | -3 |
| in der Zentrale | 1 | 1 | 0 |
| 26 | 29 | -3 |
b) Die Vorstandsmitglieder erhalten von der NAG keine Vergütung.
c) Für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen sind im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 159 T€ angefallen.
d) Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 1.451 T€ zurückgestellt.
e) Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr insgesamt 19 T€ vergütet.
f) Von einer Angabe des Prüfungshonorars nach § 285 Nr. 17 HGB wird abgesehen, da die Angaben im Konzernabschluss der EnBW AG, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird, enthalten sind.
g) Es wurden folgende Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt:
Mit der EnBW AG und den Gesellschaftern Süwag Energie AG, Frankfurt am Main und Großkraftwerk Mannheim AG, Mannheim bestehen Darlehensverträge zur Finanzierung des Wasserkraftwerks in Esslingen am Neckar in Höhe von zusammen 5.200 T€ mit einer Verzinsung von 1% p.a.
h) Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende wesentliche Geschäfte durchgeführt:
Es bestehen „Stromabnehmerverträge" im Zusammenhang mit dem Bau, Betrieb und der Unterhaltung von mehreren Wasserkraftwerken am Neckar, bei denen die EnBW AG das Strombezugsrecht hat. Darüber hinaus bestehen mit der EnBW AG Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem „gemeinsamen Betrieb Wasserkraftwerke" (3.684 T€; Vorjahr 3.470 T€), außerdem werden Räumlichkeiten zu marktüblichen Konditionen gemietet (139 T€; Vorjahr 139 T€).
Die EnBW AG übernimmt für die NAG die Funktionen Rechnungswesen und Steuern. Die NAG nimmt darüber hinaus von der EnBW AG Leistungen im Bereich Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalverwaltung sowie Recht und Versicherungen in Anspruch. Diese Leistungen betrugen im Berichtsjahr 964 T€ (Vorjahr 922 T€). In 2024 wurden Versicherungsleistungen in Höhe von 521 T€ (Vorjahr 485 T€) direkt an die EnBW VersicherungsVermittlung GmbH, Stuttgart bezahlt.
Mit der EnBW AG besteht je ein Vertrag über die Direktvermarktung für drei Kraftwerke.
Ebenfalls mit der EnBW AG bestehen Strombezugsverträge zur Erfüllung von Ablöseverpflichtungen der NAG gegenüber Dritten.
In 2020 wurde eine Vereinbarung über die Abwicklung von Projektsteuerungsleistungen für Maßnahmen an der Wehranlage und am Kraftwerk Aldingen einschließlich Fischschutzmaßnahmen zwischen EnBW und NAG geschlossen.
Die oben genannten Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise des EnBW-Konzerns abgerechnet.
i) Die NAG versorgt aus der historischen Entwicklung heraus noch einige Kunden mit Strom, die elektrisch direkt an ein Kraftwerk angeschlossen sind. Die NAG betreibt keine Stromversorgungsnetze, sondern nur kurze Direktleitungen zwischen Kraftwerk und Stromkunde.
j) Meldungen nach § 20 Abs. 6 AktG:
Die Neckar - Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 166 eingetragen ist, wurde mit Schreiben jeweils vom 16. Dezember 2013 über Folgendes informiert:
Die EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals firmierend als EnBW Omega Siebenundvierzigste Verwaltungsgesellschaft mbH) mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 746548, hat gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung und damit auch mehr als der vierte Teil der Anteile an unserer Gesellschaft gehört.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107956, hat gemäß § 20 Abs. 1 und 4 mitgeteilt, dass ihr nach wie vor mittelbar, nunmehr jedoch über die Tochtergesellschaft EnBW Omega Siebenundvierzigste Verwaltungsgesellschaft mbH (zwischenzeitlich umfirmiert in EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH), deren Anteile ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind, eine Mehrheitsbeteiligung und damit auch mehr als der vierte Teil der Anteile an unserer Gesellschaft gehört.
Aufsichtsrat
Andreas Mühlig, Rechberghausen
Leiter Erzeugung Betrieb EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Vorsitzender
Dieter Seemann, Gundelsheim
Monteur Arbeitnehmervertreter stellv. Vorsitzender
Volker Reinhard, Neuburg
Leiter Personal Erzeugung EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Dr. Kerstin Böcker, Reutlingen (ab 13. Juni 2024)
Vorstand Personalmanagement & Services Großkraftwerk Mannheim AG
Peter Hesemann, Besigheim
Vorhandwerker Arbeitnehmervertreter
Rainer Allmannsdörfer, Hattenhofen
Leiter Assetmanagement Erzeugung EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Sebastian Scharf, Berlin (ab 13. Juni 2024)
Leiter Controlling Erzeugung EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Helmut Schnieders, Walzbachtal (bis 13. Juni 2024)
In ATZ-Passivphase EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Dirk Gerber, Heuchelheim (ab 13. Juni 2024)
Geschäftsführer Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG
Dr. Markus Coenen, Leverkusen (bis 13. Juni 2024)
Mitglied des Vorstands der Süwag Energie AG
Jürgen Stuber, Ludwigsburg
Monteur Arbeitnehmervertreter
Vorstand
Thorsten Koch, Karlsruhe Finanzen
Ralf Neulinger, Aichwald
Technik
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gegenüber den Aktionären, die bei der Privatisierung der Gesellschaft gegenüber dem Bund die bedingt rückzahlbaren Darlehen zur Finanzierung der Schifffahrtsstraße übernommen haben, bestehen noch finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 15.896 T€
| Entwicklung der bedingt rückzahlbaren Darlehen zur Finanzierung der Schifffahrtsstraße (Konzessionsdarlehen) | Anteil % |
Darlehen zum 31.12.2023 T € |
Anteile am Ergebnis vor Konzessionsaufwand 2024 T€ |
Darlehen zum 31.12.2024 T€ |
|---|---|---|---|---|
| EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH | 82,929 | 18.092 | 4.910 | 13.182 |
| Süwag | 12,626 | 2.754 | 747 | 2.007 |
| GKM | 4,445 | 970 | 263 | 707 |
| 100,000 | 21.816 | 5.920 | 15.896 |
Aus einem im Jahr 1995 mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrag besteht in Erfüllung des Konzessions- und Bauvertrags gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes noch eine Verpflichtung zur Kostenübernahme für drei investive Maßnahmen, höchstens bis zu einem Betrag von 14.379 T€. Kosten entstehen frühestens bei der Aufnahme dieser Maßnahmen in die Mittelfristplanung des Bundes. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Ast Südwest rechnet nicht damit, dass dafür in den nächsten Jahren Kosten anfallen.
Das Bestellobligo zum Bilanzstichtag beträgt 1.704 T€ (davon gegenüber der EnBW AG 10 T€). Von diesen Verpflichtungen fallen 1.314 T€ innerhalb eines Jahres an.
Verpflichtungen aus einem Erbbaupachtvertrag bis 2062 bestehen in Höhe von 3.191 T€ (jährlich 84 T€).
Insgesamt bestehen somit sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 35.170 T€. Davon entfallen auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 15.906 T€.
Davon betreffen Gesellschafter 15.896 T€.
| kleiner 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | größer 5 Jahre | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| EnBW AG | 4.214 T€ | 8.968 T€ | 0 T€ | 13.182 T€ |
| Süwag | 642 T€ | 1.365 T€ | 0 T€ | 2.007 T€ |
| GKM | 226 T€ | 481 T€ | 0 T€ | 707 T€ |
Die übrigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs.
Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in der Bilanz zu berücksichtigen gewesen wären.
Stuttgart, 31. März 2025
Der Vorstand
Koch
Neulinger
Anlagenspiegel
Entwicklung des Anlagevermögens
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2024 T€ |
Zugänge T€ |
Umbuchungen T€ |
Abgänge T€ |
31.12.2024 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.733 | 31 | 4 | 0 | 4.768 |
| 4.733 | 31 | 4 | 0 | 4.768 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 43.584 | 6 | 0 | 0 | 43.590 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 87.991 | 270 | 813 | 18 | 89.056 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.672 | 48 | 0 | 11 | 2.709 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.535 | 1.507 | -817 | 0 | 2.225 |
| 135.782 | 1.831 | -4 | 29 | 137.580 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | 83 | 0 | 0 | 0 | 83 |
| 83 | 0 | 0 | 0 | 83 | |
| 140.598 | 1.862 | 0 | 29 | 142.431 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2024 T€ |
Zugänge T€ |
Abgänge T€ |
31.12.2024 T€ |
31.12.2024 T€ |
31.12.2023 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.136 | 58 | 0 | 4.194 | 574 | 597 |
| 4.136 | 58 | 0 | 4.194 | 574 | 597 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 35.100 | 746 | 0 | 35.846 | 7.744 | 8.484 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 73.600 | 1.683 | 0 | 75.283 | 13.773 | 14.391 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.424 | 54 | 11 | 2.467 | 242 | 248 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.225 | 1.535 |
| 111.124 | 2.483 | 11 | 113.596 | 23.984 | 24.658 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 83 | 83 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 83 | 83 | |
| 115.260 | 2.541 | 11 | 117.790 | 24.641 | 25.338 |
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024
Grundlagen der Gesellschaft
Unternehmensstruktur
Die Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart (NAG), betreibt 24 eigene Laufwasserkraftwerke am Neckar und baut die Wasserkraft am Neckar aus.
Die ursprüngliche Aufgabe der Gesellschaft umfasste auch den Ausbau des Neckars zur Großschifffahrtsstraße zwischen Mannheim und Plochingen. Nach Abschluss des Neckarausbaus Ende 1991 wurden sämtliche Schifffahrtsanlagen dem deutschen Staat übergeben. Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraße Neckar sind seitdem ausschließlich Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung des Bundes. Die NAG wurde 1995 privatisiert. Das Käuferkonsortium, bestehend aus der heutigen EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW AG), Süwag Energie AG (Süwag) und Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft (GKM), hat die damals bestehenden Finanzierungsdarlehen zum Ausbau des Neckars gegenüber dem Bund abgelöst. Die Jahresergebnisse der NAG stehen solange in voller Höhe diesen Konsorten zu, bis die ursprünglichen Baukosten zum Ausbau des Neckars zur Bundeswasserstraße erwirtschaftet sind. Eine Dividende kann solange nicht ausgeschüttet werden.
Die EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH hält eine Mehrheitsbeteiligung nach § 290 HGB von 82,2 %. Die EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH wiederum ist in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen.
Steuerungsmodell
Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt über den finanziellen Leistungsindikator Ergebnis vor Konzessionsaufwand, dessen Analyse und Berichterstattung quartalsweise durchgeführt wird. Das in den Stromlieferungsverträgen festgelegte Wassergeld (Gewinnbestandteil; „Jährliches Entgelt“) stellt zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft dar.
Geschäftsprozesse
Seit 2004 besteht mit der EnBW AG ein gemeinsamer Betrieb „Wasserkraftwerke“. Seitdem ist der von beiden Vertragspartnern bisher selbstständig durchgeführte Betrieb der Wasserkraftanlagen einschließlich aller kaufmännischen Angelegenheiten im Interesse der Erzielung von Synergieeffekten zusammengeführt.
Produkte, Markt und Wettbewerb
Die NAG stellt den erzeugten Strom aufgrund langjähriger Stromlieferungsverträge verschiedenen Energieversorgungsunternehmen auf Selbstkostenbasis zuzüglich des sog. Wassergeldes (Gewinnbestandteil) zur Verfügung. Den Strom für zwei Kraftwerke vermarktet die NAG selbst.
Unternehmensstrategie
Ziel der Gesellschaft ist eine hohe Verfügbarkeit der technischen Anlagen zu günstigen Erzeugungskosten.
Mitarbeiter
Ende 2024 waren 22 Mitarbeiter/innen beschäftigt (Vj. 28 Mitarbeiter/innen).
Zur Erzielung von Synergieeffekten werden ausscheidende Mitarbeiter/innen der NAG bereits seit 2004 nicht mehr ersetzt, sondern es wird im Rahmen des gemeinsamen Betriebs „Wasserkraftwerke“ auf Mitarbeiterkapazitäten der EnBW AG zurückgegriffen.
Umweltschutz
Durch die Stromerzeugung aus den Wasserkraftwerken der NAG konnte ein Ausstoß von ca. 396.642 t (Vj. ca. 336.819 t) Kohlendioxid vermieden werden. Dieser wichtige Beitrag zum Schutz der Umwelt unterstreicht die Bedeutung der Stromerzeugung aus Wasserkraft.
Umweltmanagementsystem
Der Betrieb der Anlagen der NAG ist in das Umweltmanagementsystem (UMS) der EnBW AG eingebunden. Die EnBW AG verfügt über ein UMS, das nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) validirt und nach ISO 14001 zertifiziert ist. Im diesjährigen Audit hat die EnBW AG nachgewiesen, dass das UMS die Anforderungen der eruopäischen EMAS-Verordnung (EG, NR- 1221/2009) und der internationalen Norm DIN EN ISO 14001: 2015 erfüllt.
Rechtsentwicklung im Umweltschutz
Mit zunehmender Tendenz ist zu beobachten, dass insbesondere durch die Rechtsentwicklung auf EU-Ebene die Umweltschutzanforderungen langsam aber stetig verschärft werden und sich hieraus Anpassungs- und Handlungsaktivitäten für den Kraftwerksbereich ergeben. Beispielhaft für die Wasserkraft ist die Wasserrahmenrichtlinie zu nennen.
Arbeitsschutz im Kraftwerksbetriebs
Die NAG ist im Rahmen des gemeinsamen Betriebes mit der EnBW AG in die Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzorganisation der EnBW AG eingebunden. Neben der kontinuierlichen Weiterbildung des Personals finden regelmäßige Betriebsbegehungen durch den Sicherheitsingenieur statt. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Verbesserung von Arbeitsabläufen und der technischen Ausstattung führen insgesamt zu einer Steigerung der Arbeits- und Gesundheitsleistung.
Wirtschaftsbericht
Politische und regulatorische Rahmenbedingungen
Die NAG hat für ihre Wasserkraftwerke eine Konzession zur Nutzung der Wasserkraft des Neckars, die grundsätzlich bis Ende 2034 gilt. Bei einer Rückübertragung nach Ablauf der Konzessionszeit gehen diese in betriebsfähigem Zustand auf die Bundesrepublik Deutschland über. Zu den Modalitäten befinden sich die Vertragspartner bereits jetzt in einem generellen Austausch.
Auf Basis der europäischen Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist seit dem 01.03.2010 das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft. Das WHG enthält bundesrechtliche Vorschriften über die Durchgängigkeit des Gewässers bei Stauanlagen sowie den Schutz der Fischpopulationen an Wasserkraftanlagen. Durch den engen räumlichen Zusammenhang und die Wirkweise der einzelnen Anlagen und Maßnahmen (Bau von Fischaufstiegen, Populationsschutz und Fischabstiegseinrichtungen) ist die Herstellung der Durchgängigkeit und des Populationsschutzes eine Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der NAG. In Abstimmung mit dem Bund und Land Baden-Württemberg wird aktuell ein Priorisierungskonzept zur Umsetzung erarbeitet. Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit und des Populationsschutzes, deren Kosten nicht durch den Bund getragen werden, sowie daraus entstehende Erzeugungsverluste gehen grundsätzlich zu Lasten der Stromabnehmer. Für die NAG ist damit kein wirtschaftliches Risiko verbunden.*
Zentrale Unternehmensthemen im Geschäftsjahr
Allgemeine Themen
Die Gesellschaft hat mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt GDWS einen Vertrag zur gemeinsamen Durchführung von Maßnahmen am Wehr und am Wasserkraftwerk Aldingen einschließlich der Durchgängigkeit für Fische geschlossen. In dem gemeinsamen mehrjährigen Projekt übernimmt die NAG insbesondere die Projektsteuerung und weitere projektfördernde Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr wurde die Koordination des Gesamtprojektes durch die NAG fortgesetzt. Die Vorplanung wurde genehmigt und die Haushaltsunterlage für die Budgetfreigabe der Teilmaßnahme Wehr- Brücke wurde eingereicht. Die Einreichung der Genehmigung für die Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Fischaufstieg und -abstieg; voraussichtlicher Abschluss der Genehmigung 2025) erfolgt aufgrund von erforderlichen Umplanungen in Q1/2025. Des Weiteren wird im Jahr 2025 die Ausführungsplanung fortgeführt und die Vergabe vorbereitet. Der Beginn der Bauleistungen ist maßgeblich von den Prozessen der GDWS und des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) abhängig und wird voraussichtlich nicht vor 2029 sein.
Wesentliche Vertragsänderungen
Zum 31.08.2024 endete nach neunundneunzigjähriger Laufzeit der Strombezugsvertrag mit RWE für das Kraftwerk Kochendorf. Ab 1.09.2024 wird das Kraftwerk auf eigene Rechnung betrieben und die Direktvermarktung des Kraftwerks erfolgt über den EnBW Handel. Darüber hinaus gab es keine wesentlichen Vertragsänderungen.
Entflechtung gemäß § 6b EnWG
Die Gesellschaft ist als verbundenes Unternehmen der EnBW AG Tochtergesellschaft eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens i.S.d. § 3 Nr. 38 EnWG. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors aus. Die anderen Tätigkeiten im Elektrizitätssektor umfassen die Erzeugung von Elektrizität. Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors liegen nicht vor. Die Erstellung von Tätigkeitsabschlüssen ist nicht erforderlich.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Durch die enge Verbindung mit der EnBW AG ist die NAG in das interne Kontrollsystem des EnBW-Konzerns eingebunden, so dass Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb frühzeitig erkannt werden können.
Die NAG wendet in ihrem Geschäftsbetrieb außerdem die Konzerngrundsätze der EnBW AG zur Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie an (IuK Security Policy).
* Ausnahme: Auf eigene Rechnung betriebene Kraftwerke Cannstatt/Esslingen/Kochendorf
Abhängigkeitsbericht
In dem von uns für das Geschäftsjahr 2024 aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen haben wir abschließend erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhielt.
Unternehmenssituation der NAG
Absatz, Stromerzeugung und -bereitstellung
Die Wasserführung des Neckars war im Vergleich zu 2023 höher und über dem Niveau der Regelerzeugung, die für das Geschäftsjahr 2024 auf Basis eines rollierenden 10-Jahres-Mittelwerts der Nettoerzeugung neu berechnet und entsprechend angepasst wurde (412,0 GWh; Vj. 415,5 Gwh). Für die Stromabnehmer lag die Erzeugung in den Kraftwerken bei 119,2 % (Vj. 100,5 %) der Regelerzeugung.
Die Anlagenverfügbarkeit betrug 93,6 % (Vj. 96,6 %) bedingt durch Maschinenschäden mit temporären Kraftwerksstillständen.
| Netto-Stromerzeugung | 2024 GWh |
2023 GWh |
Veränderung % |
|---|---|---|---|
| Stromabgabe* | 490,9 | 416,9 | 17,8 |
* nach Abzug der unentgeltlichen Stromlieferungen an die Schleusen und Wehre des Bundes
Betrieb und Instandhaltung
In den Kraftwerken wurden regelmäßige Instandhaltungen durchgeführt und eingetretene Schäden beseitigt. Die Maßnahmen tragen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit des Kraftwerksparks am Neckar bei.
Ertragslage
Die Erträge haben sich wie folgt entwickelt:
| 01.01. - 31.12.2024 Mio. € |
01.01. - 31.12.2023 Mio. € |
Veränderung % |
|
|---|---|---|---|
| Stromerlöse | 25,5 | 23,3 | 9,4 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 0,8 | 1,0 | -20,0 |
| Aktivierte Eigenleistungen undBestandsveränderungen | 0,3 | 0,6 | -50,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1,6 | 0,6 | 166,7 |
| Gesamt | 28,2 | 25,5 | 10,6 |
In den Stromerlösen sind vor allem die Kosten der Stromerzeugung enthalten, die den jeweiligen Stromabnehmern der Wasserkraftwerke auf Selbstkostenbasis zuzüglich des Wassergeldes weiterbelastet werden. Hintergrund für den Anstieg der Stromerlöse sind im Wesentlichen höhere Direktvermarktungs- und EEG-Erlöse der auf eigene Rechnung betriebenen Wasserkraftwerke in Bad Cannstatt, Esslingen und Kochendorf (+1,2 Mio. €) u.a. durch höhere Erzeugungsmengen, sowie höhere Umsatzerlöse aus Rückstellungszuführungen (+1,5 Mio. €), die zukünftige Forderungen an die Stromabnehmer betreffen. Zudem haben sich die Bonuserlöse erhöht (+0,1 Mio. €). Des Weiteren haben sich im Wesentlichen die Umsatzerlöse mit Stromabnehmern aus Kostenerstattung (+0,6 Mio. €), erhöht. Dagegen haben sich die Wassergelder reduziert (-1,1 Mio. €), was insbesondere auf geringere Importkohlepreise sowie den unterjährigen Wechsel des Strombezugs Kochendorf zurückzuführen ist.
Die Stromerlöse liegen leicht unter dem Niveau der Prognose. Ursächlich hierfür sind geringere Umsatzerlöse mit Stromabnehmern aus Kostenerstattung, denen insbesondere höhere Direktvermarktungserlöse sowie Wassergeld- und Bonuserlöse gegenüberstehen.
Neben insgesamt reduzierten aktivierten Eigenleistungen und Bestandsveränderungen haben sich die sonstigen Umsatzerlöse insbesondere durch geringere Weiterverrechnungen aufgrund einer beendeten Finanzierung reduziert.
Ausschlaggebend für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge 1,6 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) sind insbesondere Erstattungen aus Ablöseleistungen (Ersatzleistungen aus Verpflichtungen durch ursprünglichen Bau der Kraftwerke, da bestehende Bauten stillgelegt werden mussten) sowie Erlöse durch einen Immobilienverkauf.
Der höhere Materialaufwand von 5,6 Mio. € (Vj. 4,4 Mio. €) ist durch einen höheren Fremdleistungsumfang bei den Instandhaltungs- und Betriebsprojekten beeinflusst.
Der Personalaufwand von 5,7 Mio. € ist gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mio. € angestiegen. Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere höhere Aufwendungen für Altersversorgung (2,7 Mio. €; Vj. 1,4 Mio. €), die im Wesentlichen auf eine höhere Zuführung zur Pensionsrückstellung zurückzuführen sind.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf 8,2 Mio. € (Vj. 7,6 Mio. €) erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen höhere Konzernleistungen, die insbesondere Personalleistungen ausgeschiedener Mitarbeiter kompensieren. Des Weiteren sind Ablöseleistungen sowie auch Versicherungsaufwendungen und Telefon-/Internetkosten angestiegen.
Das Finanzergebnis (0,0 Mio. €) hat sich gegenüber dem Vorjahr (-0,1 Mio. €) im Wesentlichen durch eine geringere Aufzinsung bei den Personalrückstellungen verändert.
Das Jahresergebnis stellt sich wie folgt dar:
| Ergebnis | 01.01. - 31.12.2024 Mio. € |
01.01. - 31.12.2023 Mio. € |
Veränderung % |
|---|---|---|---|
| Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand | 5,9 | 6,5 | -9,2 |
| Konzessionsaufwand | -5,9 | -6,5 | 9,2 |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | - |
Das Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand ergibt sich im Wesentlichen aus den vertraglichen Wassergeldern, die die Stromabnehmer zusätzlich zu den Selbstkosten zu erstatten haben. Daneben tragen die Betriebsergebnisse der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke in Cannstatt, Esslingen und Kochendorf zum Ergebnis bei. Des Weiteren sind insbesondere Bonuserlöse, Zins- und Wertpapiererträge, Erlöse durch einen Immobilienverkauf, Weiterverrechnungserlöse aus Dienstleistungen, sowie Mieterträge und diverse Aufwendungen enthalten.
Das Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Ausschlaggebend hierfür sind im Wesentlichen geringere Wassergelder sowie Betriebsergebnisse der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke Cannstatt und Esslingen infolge der Revision in Cannstatt. Gegenläufig wirken insbesondere das Betriebsergebnis von Kochendorf, höhere Bonuserlöse sowie sonstige Erlöse durch einen Immobilienverkauf.
Gegenüber der Prognose ist der Anstieg im Wesentlichen auf höhere Wassergeld- und Bonuserlöse, das Betriebsergebnis in Kochendorf, Immobilienerlöse sowie ein verbessertes Zins- und Wertpapierergebnis zurückzuführen.
Finanzlage
Die NAG finanziert sich vorwiegend durch die Selbstkostenerstattung der Stromabnehmer und durch das Wassergeld als Gewinnbestandteil sowie die Betriebsergebnisse der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke in Cannstatt und Esslingen. Zum kurzfristigen Ausgleich von Liquiditätsspitzen besteht außerdem eine Cashpoolvereinbarung mit der EnBW AG. Freie liquide Mittel werden am Kapitalmarkt angelegt.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv und wird in Höhe des Jahresergebnisses mit 5,9 Mio. € zur Tilgung der Konzessionsdarlehen an die Konsortialpartner weitergegeben.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme hat sich auf 81,5 Mio. € reduziert (Vj. 82,3 Mio. €). Ursächlich hierfür sind insbesondere das Sachanlagevermögen und Immaterielle Vermögensgegenstände, die im Wesentlichen abschreibungsbedingt zurückgegangen sind (-0,7 Mio. €). Die Sachanlagenquote, gemessen an der Bilanzsumme, beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 29,4 % (Vj. 30,0 %).
Des Weiteren haben sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen (-1,2 Mio. €) reduziert, die insbesondere geringere Forderungen aus dem Cash-Pool-Vertrag beinhalten. Dagegen haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt erhöht (+0,4 Mio. €). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich insbesondere durch höhere zukünftiger Ansprüche gegenüber den Stromabnehmern ebenfalls erhöht (+0,4 Mio. €). Die in den Vorräten enthaltenen unfertigen Leistungen sowie Wertpapiere und Bankguthaben liegen über Vorjahresniveau.
a) Anlagevermögen
| Investitionsvolumen | 01.01. - 31.12.2024 Mio. € |
01.01. - 31.12.2023 Mio. € |
Veränderung % |
|---|---|---|---|
| Sachanlagevermögen | 1,9 | 1,1 | 72,7 |
Der wesentliche Teil der Investitionen betrifft die Erneuerung der Rechenreinigung am Wasserkraftwerk Heidelberg sowie Fischschutzmaßnahmen am Wasserkraftwerk Hirschhorn.
b) Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind innerhalb eines Jahres fällig und betreffen insbesondere Erstattungsansprüche gegenüber Stromabnehmern sowie Cashpoolbestände.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem in Zukunft fällige Ansprüche gegenüber Stromabnehmern, basierend auf Verpflichtungen gegenüber den Empfängern von Versorgungs- und Altersteilzeitbezügen, Jubiläumszahlungen und Versorgungskapital. Die entsprechenden Verpflichtungen sind in der Bilanz in gleicher Höhe passiviert.
c) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 10,0 Mio. €. Im Zusammenhang mit der BilMoG-Umstellung besteht seit 2010 eine Gewinnrücklage in Höhe von 179 T€ aus der Abzinsung der Rückstellung für die Heimfallverpflichtung. Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote, gemessen an der Bilanzsumme, 12,5 % (Vj. 12,4 %).
d) Fremdkapital
Die Rückstellungen in Höhe von 44,9 Mio. € (Vj. 44,1 Mio. €) sind im Wesentlichen durch eine Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (+0,7 Mio. €) infolge eines höheren Versorgungsaufwands geprägt. Während die sonstigen Rückstellungen insbesondere durch stichtagsbedingt höhere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen angestiegen sind (+0,2 Mio. €), haben sich dagegen die Steuerrückstellungen reduziert (-0,1 Mio. €).
Ausschlaggebend für die Reduzierung der Verbindlichkeiten (-1,6 Mio. €) sind im Wesentlichen geringere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (-1,1 Mio. €) infolge des niedrigeren Konzessionsaufwands sowie stichtagsbedingt geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-0,5 Mio. €).
e) Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält mit 17,3 Mio. € im Wesentlichen abgegrenzte Stromerlöse für spätere Geschäftsjahre sowie die noch nicht aufgelösten Kapitalzuschüsse der Stromabnehmer aus der Weiterverrechnung der aktivierungspflichtigen Investitionen im Rahmen der Selbstkostenerstattung.
Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage der NAG
Aufgrund der Übernahme der Selbstkosten durch die Stromabnehmer ist die wirtschaftliche Lage der NAG strukturell positiv. Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage der NAG insgesamt als günstig. Bei der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist mit keinen großen Schwankungen zu rechnen.
Risiko- und Chancenbericht
Risikomanagementprozess
Durch ein formalisiertes Risikomanagementsystem wird neben dem Erkennen von allgemeinen Geschäftsrisiken sichergestellt, dass auch Risiken aus dem Kraftwerksbetrieb mit nennenswerten finanziellen Auswirkungen auf unsere Stromabnehmer rechtzeitig erkannt werden. Die heutige wirtschaftliche Entwicklung erfordert eine ständige Kontrolle der Kosten und Prozesse eines Unternehmens. Das vor einigen Jahren von der NAG eingesetzte System zur Kostenüberwachung und -kontrolle sowie Benchmarks und „Best practice“-Maßnahmen haben sich bewährt.
Durch regelmäßige Risikoinventuren mit den Betriebsverantwortlichen wird sichergestellt, dass die erfassten Risiken hinsichtlich ihrer potentiellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit regelmäßig überprüft und dass neue Risiken rechtzeitig erkannt werden.
Durch die Selbstkostenerstattung der Stromabnehmer haben Kostenrisiken keinen direkten Einfluss auf das Geschäftsergebnis der NAG.* Mit Blick auf die Ergebnisse der Gesellschaft wird mit gezielten Maßnahmen, beispielsweise der risikoorientierten Instandhaltung sowie der systematischen Schulung und Qualifizierung des Personals, den Risiken entgegengesteuert. Weiterhin wird durch ständige Modernisierung der bestehenden Anlagen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses dafür gesorgt, dass die Anlagen dem Stand der Technik und der Sicherheit entsprechen.
Risikoarten
Operative Risiken
Grundsätzlich bestehen Risiken mit mittlerer Bedeutung für die Gesellschaft aus dem Betrieb der Anlagen. Technische Defekte können zu ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Erzeugungsanlagen oder zu ungeplanten Instandhaltungskosten führen.
Aufgrund der mit den Stromabnehmern langfristig abgeschlossenen Verträge, wonach von diesen die jährlich anfallenden Ausgaben getragen werden, bestehen für die NAG keine finanziellen Risiken aus dem Betrieb und der Verwaltung dieser Kraftwerke. Erzeugungsausfälle und ungeplante Instandhaltungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Stromabnehmer mit ggf. nachteiliger Auswirkung auf die Bezugskosten der Stromabnehmer.
Erzeugungsausfälle und ungeplante Instandhaltungskosten der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke Bad Cannstatt, Esslingen und Kochendorf gehen zulasten des Jahresergebnisses vor Konzessionsaufwand.
Grundsätzlich bestehen auch finanzielle Risiken aus Geldanlagen. Diese sind von geringer Bedeutung für die Gesellschaft und aufgrund einer konservativen Anlagepolitik überschaubar.
Aufgrund eines im Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg und der NAG im Rahmen der Privatisierung geschlossenen Anpassungsvertrages besteht noch eine Kostenverpflichtung für Investitionen an je einem Trocknungsbecken in Altbach und auf der Benninger Insel in Marbach sowie zum Einbau von Störkörpern bei der Staustufe Poppenweiler zur Vermeidung von Ablagerungen. Der Zeitpunkt für die Ausführung der Investitionen sowie deren Kosten sind abhängig von der Aufnahme dieser Maßnahmen in die Mittelfristplanung der Wasserstraßenverwaltung des Bundes, die bislang nicht erfolgt ist. Das Risiko ist von mittlerer Bedeutung für die Gesellschaft.
Politische und regulatorische Risiken
Im Hinblick auf die Durchgängigkeit der Flüsse und fischfreundliche Anlagen ist in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Maßnahmenumfang zu rechnen. Risiken hierfür sind für die Gesellschaft von mittlerer Bedeutung. Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Durchgängigkeit sowie daraus entstehende Erzeugungsverluste gehen grundsätzlich zu Lasten der Stromabnehmer. Für die NAG ist damit kein wirtschaftliches Risiko verbunden.*
Zukünftige Mehrerlösabschöpfungen können zulasten der Ergebnisbeiträge der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke Cannstatt, Esslingen und Kochendorf gehen, jedoch nicht unter das durch den anzulegenden Wert garantierte Mindestniveau.
Bestandsgefährdende Risiken oder weitere Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage sind derzeit nicht zu erkennen.
* Ausnahme: Auf eigene Rechnung betriebene Kraftwerke Cannstatt/Esslingen/Kochendorf
* Ausnahme: Auf eigene Rechnung betriebene Kraftwerke Cannstatt/Esslingen/Kochendorf
Chancen
Die Direktvermarktung der auf eigene Rechnung betriebenen Wasserkraftwerke in Bad Cannstatt, Esslingen und Kochendorf bietet die Chance zu einer Verbesserung der Ertragslage, sodass auch auf lange Sicht von einer positiven Ergebnisentwicklung ausgegangen werden kann. Darüber hinaus bietet eine bessere Wasserführung die Chance auf eine Verbesserung des Ergebnisses.
Berichtswesen
Der Vorstand berichtet im Rahmen der Quartalsberichte regelmäßig an den Aufsichtsrat.
Prognosebericht
Künftige Umsatzentwicklung
Für das Jahr 2025 werden Umsatzerlöse von rd. 26,7 Mio. € erwartet. Nach den mit den Stromabnehmern geführten Gesprächen zur Mittelfristplanung über den Betrieb und die Instandhaltung der Kraftwerke rechnen wir für das Jahr 2025 im Vergleich zum Plan 2024 mit erhöhten Instandhaltungsausgaben.
Die restlichen nicht mehr betriebsnotwendigen Immobilien aus einem Vergleich mit dem Bund sind durch die vorhandene Mieterstruktur und den anstehenden Sanierungsbedarf schwer zu veräußern. Der Immobilienverkauf wird weiterverfolgt.
Erwartete Ergebnisentwicklung
Das erwartete Ergebnis vor Konzessionsaufwand wird sich 2025 in der Größenordnung von rd. 5,1 Mio. € bewegen.
Dabei stellt das in den Stromlieferungsverträgen festgelegte Wassergeld zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft dar (Gewinnbestandteil). Darüber hinaus ist das Ergebnis insbesondere durch die Ergebnisbeiträge von Cannstatt (unter Berücksichtigung der Fertigstellung der Revision) und Esslingen beeinflusst. Die Bonusvereinbarungen mit den Stromabnehmern tragen zur Stabilisierung des Jahresergebnisses vor Konzessionsaufwand bei.
Aufgrund der Einbindung in das Cash-Pooling der EnBW AG sowie der Selbstkostenabrechnungsmöglichkeit gehen wir von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus.
Erwartete Sachinvestitionen
In 2025 sind Investitionen von insgesamt rd. 2,6 Mio. € geplant, von denen rd. 0,5 Mio. € auf Fischschutzmaßnahmen am Wasserkraftwerk Hirschhorn, rd. 0,4 Mio. € auf Vorplanungen Wehr-KW in Neckarsulm und Horkheim sowie rd. 0,8 Mio. € auf allgemeine Maßnahmen (Routerwechsel, IT-Ausstattung, PCS7 Hochrüstung, Übergeordnete Steuerung Kraftwerk) und diverse Einzelmaßnahmen an verschiedenen Standorten (0,9 Mio. €) entfallen.
Stuttgart, 31. März 2025
Der Vorstand
Koch
Neulinger
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand während des Geschäftsjahres anhand regelmäßiger Berichte und in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Wichtige Vorgänge wurden mit dem Vorstand erörtert.
Die Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem und interne Kontrollsystem des EnBW-Konzerns eingebunden und wendet in seinem Geschäftsbetrieb die Konzerngrundsätze zur Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie an. Der Vorstand hat an den Aufsichtsrat berichtet, dass im Berichtsjahr 2024 keine Risiken mit nennenswerten finanziellen Auswirkungen erkannt wurden und dass keine Unregelmäßigkeiten in den Geschäftsabläufen festgestellt wurden.
Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2024 dreimal, der Personalausschuss einmal. Des Weiteren wurde der Aufsichtsrat neu gewählt.
Schwerpunkte der Beratungen
Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit schriftlichen und mündlichen Berichten sowie Beschlussfassungen des Vorstandes. Zu den regelmäßigen Erörterungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gehörte der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 sowie die Mittelfristplanung der Gesellschaft. Wesentlich waren auch die erwarteten Auswirkungen des Wasserhaushaltsgesetzes auf die Wasserkraftwerke am Neckar in Beziehung zur Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) als Betreiber der Wehre und Schleusen. Hinsichtlich der Genehmigungssituation für das Kraftwerk Hirschhorn wurde das Vorhandensein eines sogenannten Altrechts erstinstanzlich vom Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigt. Da Bund und Land Hessen dagegen Berufung eingelegt haben, bedarf es einer Fortführung des Verfahrens. Des Weiteren wurde die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb des Kraftwerks Heidelberg, die nach dreißig Jahren am 31.12.2023 endete, mit einer Befristung bis 31.12.2054 neu erteilt. Wesentlich waren zudem die weiteren Schritte bezüglich der WSV Fischaufstiegsanlage Kochendorf, nachdem der Planfeststellungsbeschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim für rechtswidrig erklärt wurde. Im erforderlichen Planergänzungsverfahren hat die Neckar-AG gegen den Planänderungsbeschluss der WSV aufgrund fortbestehender Nachteile Klage beim VGH eingereicht, so dass es einer Fortführung des Verfahrens bedarf. Wesentlich war zudem, dass zum 31.08.2024 nach neunundneunzigjähriger Laufzeit der Strombezugsvertrag mit RWE für das Kraftwerk Kochendorf endete. Seit 01.09.2024 wird das Kraftwerk auf eigene Rechnung betrieben und die Direktvermarktung erfolgt über den EnBW Handel. Des Weiteren wurde die Koordination des Projekts „Modernisierung der Staustufe Remseck-Aldingen“ (ALDMOS) durch die Neckar-AG fortgesetzt. Die Vorplanung wurde genehmigt und die Haushaltsunterlage für die Budgetfreigabe der Teilmaßnahme Wehr- Brücke wurde eingereicht. Die Einreichung der Genehmigung für die Maßnahmen zur Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Fischaufstieg und -abstieg; voraussichtlicher Abschluss der Genehmigung 2025) erfolgt aufgrund von erforderlichen Umplanungen im 1. Quartal 2025.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 und der Lagebericht wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss 2024 ist damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und für rechtmäßig befunden. Der Abschlussprüfer hat gemäß § 313 Abs. 3 AktG bestätigt, dass die Angaben im Bericht richtig sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Er erhebt keine Einwendungen gegen die abschließende Erklärung des Vorstands.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Betriebsräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und wertvolle Arbeit im Geschäftsjahr 2024.
Stuttgart, 22. Mai 2025
Der Aufsichtsrat
Andreas Mühlig, Vorsitzender
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers
An die Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Neckar - Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW- Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07/2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards, die die International Standards on Quality Management des IAASB umsetzen, angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Stuttgart, 4. April 2025
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eckmann, Wirtschaftsprüfer
Gramberg, Wirtschaftsprüfer
Feststellung Jahresabschluss
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.05.2025