Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

Nekkar Annual Report 2018

Jan 21, 2020

3669_rns_2020-01-21_2fca42c7-6cd5-4e00-bb93-8fe4dd7a2632.html

Annual Report

Open in viewer

Opens in your device viewer

Publication

Neckar - Aktiengesellschaft

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Grundlagen der Gesellschaft

Unternehmensstruktur

Die Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart (NAG), betreibt 24 eigene Laufwasserkraftwerke am Neckar und baut die Wasserkraft am Neckar aus.

Die ursprüngliche Aufgabe der Gesellschaft umfasste auch den Ausbau des Neckars zur Großschifffahrtsstraße zwischen Mannheim und Plochingen. Nach Abschluss des Neckarausbaus Ende 1991 wurden sämtliche Schifffahrtsanlagen dem deutschen Staat übergeben. Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraße Neckar sind seitdem ausschließlich Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung des Bundes. Die NAG wurde 1995 privatisiert. Das Käuferkonsortium, bestehend aus der heutigen EnBW AG (EnBW), Süwag Energie AG (Süwag) und Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft (GKM), hat die damals bestehenden Finanzierungsdarlehen zum Ausbau des Neckars gegenüber dem Bund abgelöst. Die Jahresergebnisse der NAG stehen solange in voller Höhe diesen Konsorten zu, bis die ursprünglichen Baukosten zum Ausbau des Neckars zur Bundeswasserstraße erwirtschaftet sind. Eine Dividende kann solange nicht ausgeschüttet werden.

Die EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH hält eine Mehrheitsbeteiligung nach § 290 HGB von 82,2 %. Die EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH wiederum ist in den Konzernabschluss der EnBW einbezogen.

Steuerungsmodell

Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt über den finanziellen Leistungsindikator Ergebnis vor Konzessionsaufwand, dessen Analyse und Berichterstattung quartalsweise durchgeführt wird. Das in den Stromlieferungsverträgen festgelegte Wassergeld (Gewinnbestandteil; „Jährliches Entgelt“) stellt zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft dar.

Geschäftsprozesse

Seit 2004 besteht mit der EnBW ein gemeinsamer Betrieb „Wasserkraftwerke“. Seitdem ist der von beiden Vertragspartnern bisher selbstständig durchgeführte Betrieb der Wasserkraftanlagen einschließlich aller kaufmännischen Angelegenheiten im Interesse der Erzielung von Synergieeffekten zusammengeführt.

Produkte, Markt und Wettbewerb

Die NAG stellt den erzeugten Strom aufgrund langjähriger Stromlieferungsverträge verschiedenen Energieversorgungsunternehmen auf Selbstkostenbasis zuzüglich des sog. Wassergeldes (Gewinnbestandteil) zur Verfügung. Den Strom für zwei Kraftwerke vermarktet die NAG selbst.

Unternehmensstrategie

Ziel der Gesellschaft ist eine hohe Verfügbarkeit der technischen Anlagen zu günstigen Erzeugungskosten.

Mitarbeiter

Ende 2018 waren 48 Mitarbeiter/innen beschäftigt (Vj. 49 Mitarbeiter/innen).

Zur Erzielung von Synergieeffekten werden ausscheidende Mitarbeiter/innen der NAG bereits seit 2004 nicht mehr ersetzt, sondern es wird im Rahmen des gemeinsamen Betriebs „Wasserkraftwerke“ auf Mitarbeiterkapazitäten der EnBW zurückgegriffen.

Umweltschutz

Durch die Stromerzeugung aus den Wasserkraftwerken der NAG konnte ein Ausstoß von ca. 287.636 t (Vj. ca. 340.325 t) Kohlendioxid vermieden werden. Dieser wichtige Beitrag zum Schutz der Umwelt unterstreicht die Bedeutung der Stromerzeugung aus Wasserkraft.

Umweltmanagementsystem

Die NAG ist in das Umweltmanagementsystem der EnBW eingebunden. Auf Basis der konzernweit geltenden Rahmenvorgaben verfügt die EnBW über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (UMS). Auch im diesjährigen Überwachungsaudit hat die EnBW nachgewiesen, dass das Umweltmanagementsystem die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 14001: 2015 erfüllt.

Rechtsentwicklung im Umweltschutz

Mit zunehmender Tendenz ist zu beobachten, dass insbesondere durch die Rechtsentwicklung auf EU-Ebene die Umweltschutzanforderungen schleichend aber stetig verschärft werden und sich hieraus Anpassungs- und Handlungsaktivitäten für den Kraftwerksbereich ergeben. Beispielhaft für die Wasserkraft ist die Wasserrahmenrichtlinie zu nennen.

Arbeitsschutz im Kraftwerksbetriebs

Die NAG ist im Rahmen des gemeinsamen Betriebes mit der EnBW in die Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzorganisation der EnBW eingebunden. Neben der kontinuierlichen Weiterbildung des Personals finden regelmäßige Betriebsbegehungen durch den Sicherheitsingenieur statt. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Verbesserung von Arbeitsabläufen und der technischen Ausstattung führen insgesamt zu einer Steigerung der Arbeits- und Gesundheitsleistung.

Wirtschaftsbericht

Politische und regulatorische Rahmenbedingungen

Die NAG hat für ihre Wasserkraftwerke eine Konzession zur Nutzung der Wasserkraft des Neckars bis zum 31. Dezember 2034. Nach Ablauf der Konzessionszeit werden die Kraftwerke in betriebsfähigem Zustand auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.

Auf Basis der europäischen Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist seit dem 01.03.2010 das neue deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft. Das WHG enthält bundesrechtliche Vorschriften über die Durchgängigkeit von Stauanlagen sowie den Fischschutz an Wasserkraftanlagen. Für die Stauanlagen an Bundeswasserstraßen ist damit eine Erweiterung der Verantwortlichkeiten zum Bau von Fischaufstiegen, Fischschutz und -abstiegseinrichtungen sowohl des Bundes als auch der Wasserkraftwerksbetreiber verbunden. Deshalb ist zumindest im Bereich des unteren Neckars in den nächsten Jahren mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen. Für die beiden Neckaraltarme bei Horkheim und Kochendorf wurde eine erhöhte Mindestwasserabgabe angekündigt. Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Durchgängigkeit und Mindestwasserabgaben sowie daraus entstehende Erzeugungsverluste gehen grundsätzlich zu Lasten der Stromabnehmer. Für die NAG ist damit kein wirtschaftliches Risiko verbunden.

Die Bundesrepublik Deutschland plant langfristig auf ihre Kosten an allen 27 Staustufen jeweils eine Schleusenkammer für Schiffe mit einer Länge von bis zu 135 Meter. Mit dem Schleusenausbau wäre mit einer weiteren Reduzierung der verfügbaren Wassermenge für die Stromerzeugung der NAG und ihrer Stromabnehmer zu rechnen.

Zentrale Unternehmensthemen im Geschäftsjahr

Allgemeine Themen

In einem mehrjährigen Gemeinschaftsprojekt mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wurde das über 50 Jahre alte Wasserstraßenfernsprechkabel (WF-Kabel) aus Kupfer zwischen Plochingen und Mannheim auf einer Strecke von mehr als 200 km durch ein Lichtwellenleiterkabel ersetzt und bereits 2013 in Betrieb genommen. Anschließend wurde in einem mehrjährigen Projekt damit begonnen, Komponenten in den Kraftwerken an die neue Übertragungstechnik anzupassen (Projekt „Neckar Erweiterung übergeordnete Leittechnik“, NELT). Das Gesamtinvestitionsvolumen des Projekts NELT beträgt 6 Mio. €.

Wesentliche Vertragsänderungen

In 2018 gab es keine wesentlichen Vertragsänderungen.

Entflechtung gemäß § 6b EnWG

Die Gesellschaft ist als verbundenes Unternehmen der EnBW AG Tochtergesellschaft eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens i.S.d. § 3 Nr. 38 EnWG. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors aus. Die anderen Tätigkeiten im Elektrizitätssektor umfassen die Erzeugung von Elektrizität. Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors liegen nicht vor. Die Erstellung von Tätigkeitsabschlüssen ist nicht erforderlich.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Durch die enge Verbindung mit der EnBW AG ist die NAG in das interne Kontrollsystem des EnBW-Konzerns eingebunden, so dass Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb frühzeitig erkannt werden können.

Die NAG wendet in ihrem Geschäftsbetrieb außerdem die Konzerngrundsätze der EnBW zur Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie an (IuK Security Policy).

Abhängigkeitsbericht

In dem von uns für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen haben wir abschließend erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhielt.

Unternehmenssituation der NAG

Absatz, Stromerzeugung und –bereitstellung

Die Wasserführung des Neckars war im Vergleich zu 2017 geringer sowie deutlich unter dem Niveau der Regelerzeugung. Für die Stromabnehmer lag die Erzeugung in den Kraftwerken bei 68,7 % (Vorjahr 81,3 %) der Regelerzeugung (505,5 GWh).

Die Anlagenverfügbarkeit betrug 94,5 % (Vorjahr 94,1 %) bedingt durch Maschinenschäden mit temporären Kraftwerksstillständen.

Netto-Stromerzeugung 2018 GWh 2017 GWh Veränderung

%
Stromabgabe * 347,2 410,8 -15,5

* nach Abzug der unentgeltlichen Stromlieferungen an die Schleusen und Wehre des Bundes

Betrieb und Instandhaltung

In den Kraftwerken wurden regelmäßige Instandhaltungen durchgeführt und eingetretene Schäden beseitigt. Die Maßnahmen tragen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit des Kraftwerksparks am Neckar bei.

Ertragslage

Die Erträge haben sich wie folgt entwickelt:

01.01. – 31.12.2018

Mio. €
01.01. – 31.12.2017

Mio. €
Veränderung

%
Stromerlöse 21,0 23,4 -10,3
Sonstige Umsatzerlöse 1,0 1,1 -9,1
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 0,6 0,2 200,0
Sonstige betriebliche Erträge 0,5 0,6 -16,7
Gesamt 23,1 25,3 -8,7

In den Stromerlösen sind vor allem die Kosten der Stromerzeugung enthalten, die den jeweiligen Stromabnehmern der Wasserkraftwerke auf Selbstkostenbasis zuzüglich des Wassergeldes weiterbelastet werden. Hintergrund für den Rückgang der Stromerlöse sind im Wesentlichen geringere Umsatzerlöse aus Rückstellungszuführungen (-2,1 Mio. €), die zukünftige Forderungen an die Stromabnehmer betreffen. Des Weiteren sind die Bonuserlöse sowie auch die Direktvermarktungserlöse der auf eigene Rechnung betriebenen Wasserkraftwerke in Bad Cannstatt und Esslingen durch geringere Erzeugungsmengen infolge der unterdurchschnittlichen Wasserführung zurückgegangen. Dagegen sind die Umsatzerlöse mit Stromabnehmern gegenüber dem Vorjahr durch höhere Kostenerstattungen und Wassergelder angestiegen. Die sonstigen Umsatzerlöse sind nahezu auf Vorjahresniveau.

Gegenüber der Prognose haben sich die Umsatzerlöse insgesamt ebenfalls reduziert. Hintergrund sind im Wesentlichen geringere Umsatzerlöse mit Stromabnehmern aus Kostenerstattung, Bonuserlöse, Direktvermarktungserlöse sowie Umsatzerlöse aus Rückstellungszuführungen. Dagegen haben sich die Wassergelder sowie die sonstigen Umsatzerlöse infolge von Umgliederungen erhöht.

Die aktivierten Eigenleistungen und Bestandsveränderungen sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch noch zu erfolgende Weiterverrechungen bezüglich des Projekts NELT angestigen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr leicht reduziert. Während höhere Auflösungen von Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgten sind im Gegensatz zum Vorjahr keine Immobilienerlöse angefallen.

Der Materialaufwand von 2,8 Mio. € (Vorjahr 2,3 Mio. €) ist durch einen höheren Umfang an Maßnahmen für Instandhaltung und Betrieb der Kraftwerke geprägt. Dabei sind sowohl Fremdleistungskosten für Instandhaltung und Reparaturen (+0,4 Mio. €) sowie auch Materialverbräuche (+0,1 Mio. €) angestiegen.

Der Personalaufwand von 4,9 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Mio. € reduziert. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen eine geringere Zuführung zur Pensionsrückstellung (- 1,8 Mio. €). Die Sonderzuführung im Vorjahr für ein Vergleichsangebot bezüglich der Klage zur Betriebsrente wurde im Geschäftsjahr mit geringem Effekt ertragswirksam angepasst.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich auf 4,8 Mio. € (Vorjahr 5,5 Mio. €) reduziert. Im Vorjahr waren noch ein Aufstockungsbetrag für Altersteilzeitverpflichtungen (0,4 Mio. €) sowie Wertberichtigungsaufwand von Forderungen (0,2 Mio. €) enthalten. Zudem haben sich die Aufwendungen für Ablöseleistungen (Ersatzleistungen aus Verpflichtungen durch ursprünglichen Bau der Kraftwerke, da bestehende Bauten stillgelegt werden mussten) reduziert. Des Weiteren sind insbesondere Konzernverrechnungen für Personal- und Supportleistungen, Versicherungskosten sowie allgemeine Büro- und Verwaltungskosten enthalten, die insgesamt nahezu auf Vorjahresniveau sind.

Die Veränderung im Finanzergebnis auf -3,2 Mio. € (Vorjahr -2,2 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus einer höheren Aufzinsung bei den Personalrückstellungen sowie aus Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens.

Das Jahresergebnis stellt sich wie folgt dar:

01.01. – 31.12.2018

Mio. €
01.01. – 31.12.2017

Mio. €
Veränderung

%
Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand 4,7 5,2 -9,6
Konzessionsaufwand -4,7 -5,2 -9,6
Jahresergebnis 0 0 0

Das Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand ergibt sich im Wesentlichen aus den vertraglichen Wassergeldern, die die Stromabnehmer zusätzlich zu den Selbstkosten zu erstatten haben. Daneben tragen die Betriebsergebnisse der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke in Cannstatt und Esslingen zum Ergebnis bei. Des Weiteren sind Bonuserlöse, Weiterverrechungserlöse aus Dienstleistungen und Mieterträge enthalten.

Das im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand ist im Wesentlichen durch geringere Betriebsergebnisse der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke, geringere Bonuserlöse sowie ein negatives Wertpapierergebnis geprägt. Zudem sind im Gegensatz zum Vorjahr keine Immobilienerlöse enthalten. Dagegen ist das Jahresergebnis durch höhere Wassergelderlöse und Weiterverrechungen von Dienstleistungen sowie durch die Auflösung einer Wertberichtigung aus dem Vorjahr beeinflusst.

Das Jahresergebnis ist auf dem Niveau der Prognose (4,7 Mio. €). Die geringeren Betriebsergebnisse von Cannstatt und Esslingen, Bonuserlöse sowie das negative Wertpapierergebnis wurden inbesondere durch höhere Wassergelder, Weiterverrechungen von Dienstleistungen sowie durch die Auflösung einer Wertberichtigung kompensiert.

Finanzlage

Die NAG finanziert sich vorwiegend durch die Selbstkostenerstattung der Stromabnehmer und durch das Wassergeld als Gewinnbestandteil, sowie die Betriebsergebnisse der auf eigene Rechnung betriebenen Wasserkraftwerke Bad Cannstatt und Esslingen. Zum kurzfristigen Ausgleich von Liquiditätsspitzen besteht außerdem eine Cashpoolvereinbarung mit der EnBW AG. Freie liquide Mittel werden am Kapitalmarkt angelegt.

Der Cashflow war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv und wird in Höhe des Jahresergebnisses mit 4,7 Mio. € zur Tilgung der Konzessionsdarlehen an die Konsortialpartner weitergegeben.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich auf 76,3 Mio. € (Vorjahr 77,7 Mio. €) reduziert. Dies ist auf zum Teil gegenläufige Effekte zurückzuführen. Zum Einen ist das Sachanlagevermögen im Wesentlichen abschreibungsbedingt zurückgegangen (-1,3 Mio. €). Die Sachanlagenquote, gemessen an der Bilanzsumme, beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 39,7 % (Vj. 40,7 %). Reduzierend wirkten zudem geringere Forderungen gegen verbundene und beteiligte Unternehmen (-2,7 Mio. €), die insbesondere einen temporär geringeren Cashpoolbestand betreffen, sowie auch geringere Wertpapiere und Bankguthaben (- 0,2 Mio. €). Dagegen sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt angestiegen (+1,7 Mio. €). Zudem sind die sonstigen Vermögensgegenstände infolge höherer zukünftiger Ansprüche gegenüber den Stromabnehmern angestiegen (+0,9 Mio. €).

a) Anlagevermögen

Investitionsvolumen 01.01. – 31.12.2018

Mio. €
01.01. – 31.12.2017

Mio. €
Veränderung

%
Sachanlagevermögen 1,3 1,0 30,0

Der wesentliche Teil der Investitionen betraf die Anpassung der Komponenten in den Kraftwerken an die neue Übertragungstechnik im Rahmen des Projekts NELT.

b) Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen zum einen Erstattungsansprüche an unsere Stromabnehmer und zum anderen Cashpoolbestände und sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem in Zukunft fällige Ansprüche gegen unsere Stromabnehmer, basierend auf Verpflichtungen gegenüber den Empfängern von Versorgungs- und Altersteilzeitbezügen, Jubiläumszahlungen, Versorgungskapital sowie auf Freistellung von unseren Verpflichtungen zur Zahlung von künftigen Beiträgen an den Pensionssicherungsverein. Die entsprechenden Verpflichtungen sind in der Bilanz in gleicher Höhe passiviert.

c) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 10,0 Mio. €. Im Zusammenhang mit der BilMoG-Umstellung besteht seit 2010 eine Gewinnrücklage von 179 T€ aus der Abzinsung der Rückstellung für die Heimfallverpflichtung. Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote, gemessen an der Bilanzsumme, 13,3 % (Vj. 13,1 %).

d) Fremdkapital

Die Rückstellungen in Höhe von 35,9 Mio. € (Vj. 35,2 Mio. €) sind zum Einen durch eine Erhöhung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen geprägt (+1,1 Mio. €). Ursächlich hierfür ist insbesondere der niedrigere Abzinsungssatz. Zudem haben sich die Steuerrückstellungen geringfügig erhöht (+0,1 Mio. €). Zum Anderen erfolgte eine Reduzierung der sonstigen Rückstellungen (- 0,6 Mio. €), die inbesondere auf stichtagsbedingt geringere Rückstellungen zurückzuführen ist.

Die Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr reduziert (-1,5 Mio. €). Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere geringere Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen und beteiligten Unternehmen (- 0,9 Mio. €) aufgrund des niedrigeren Konzessionsaufwands sowie Darlehenstilgungen. Zudem haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Darlehenstilgungen (-0,4 Mio. €) und geringfügig die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (-0,1 Mio. €) reduziert.

e) Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält mit 19,1 Mio. € im Wesentlichen abgegrenzte Stromerlöse für spätere Geschäftsjahre sowie die noch nicht aufgelösten Kapitalzuschüsse der Stromabnehmer aus der Weiterverrechnung der aktivierungspflichtigen Investitionen im Rahmen der Selbstkostenerstattung.

Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage der NAG

Aufgrund der Übernahme der Selbstkosten durch die Stromabnehmer ist die wirtschaftliche Lage der NAG strukturell positiv. Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage der NAG insgesamt als günstig. Bei der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist mit keinen großen Schwankungen zu rechnen.

Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagementprozess

Durch ein formalisiertes Risikomanagementsystem wird neben dem Erkennen von allgemeinen Geschäftsrisiken sichergestellt, dass auch Risiken aus dem Kraftwerksbetrieb mit nennenswerten finanziellen Auswirkungen auf unsere Stromabnehmer rechtzeitig erkannt werden. Die heutige wirtschaftliche Entwicklung erfordert eine ständige Kontrolle der Kosten und Prozesse eines Unternehmens. Das vor einigen Jahren von der NAG eingesetzte System zur Kostenüberwachung und -kontrolle sowie Benchmarks und „Best practice“-Maßnahmen haben sich bewährt.

Durch regelmäßige Risikoinventuren mit den Betriebsverantwortlichen wird sichergestellt, dass die erfassten Risiken hinsichtlich ihrer potentiellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit regelmäßig überprüft und dass neue Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Durch die Selbstkostenerstattung der Stromabnehmer haben Kostenrisiken keinen direkten Einfluss auf das Geschäftsergebnis der NAG. Mit Blick auf die Ergebnisse der Gesellschaft wird mit gezielten Maßnahmen, beispielsweise der risikoorientierten Instandhaltung sowie der systematischen Schulung und Qualifizierung des Personals, den Risiken entgegengesteuert. Weiterhin wird durch ständige Modernisierung der bestehenden Anlagen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses dafür gesorgt, dass die Anlagen dem Stand der Technik und der Sicherheit entsprechen.

Risikoarten

Operative Risiken

Grundsätzlich bestehen Risiken mit mittlerer Bedeutung für die Gesellschaft aus dem Betrieb der Anlagen. Technische Defekte können zu ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Erzeugungsanlagen oder zu ungeplanten Instandhaltungskosten führen.

Aufgrund der mit den Stromabnehmern langfristig abgeschlossenen Verträge, wonach von diesen die jährlich anfallenden Ausgaben getragen werden, bestehen für die NAG keine finanzielle Risiken aus dem Betrieb und der Verwaltung dieser Kraftwerke. Erzeugungsausfälle und ungeplante Instandhaltungskosten gehen zu Lasten der Stromabnehmer mit ggf. nachteiliger Auswirkung auf die Bezugskosten der Stromabnehmer.

Erzeugungsausfälle und ungeplante Instandhaltungskosten der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke Bad Cannstatt und Esslingen gehen zulasten des Jahresergebnisses vor Konzessionsaufwand.

Grundsätzlich bestehen auch finanzielle Risiken aus Geldanlagen. Diese sind von geringer Bedeutung für die Gesellschaft und aufgrund einer konservativen Anlagepolitik überschaubar.

Die Klage bezüglich der Betriebsrentenansprüche der im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter der NAG wurde ursprünglich abgewiesen und die Kläger hatten die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Im Mai 2016 haben 7 Mitarbeiter beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Berufung eingereicht. Der Gerichtstermin fand am 12.04.2017 statt. Zur Ermöglichung von Vergleichsgesprächen wurde das Ruhen der Verfahren angeordnet. Zwischenzeitlich wurde mit 5 Klägern eine Einigung erzielt. Das entsprechende aktualisierte Vergleichsangebot wurde bei den Pensionsverpflichtungen berücksichtigt. Das Risiko einer höheren Verpflichtung, das eine mittlere Bedeutung für die Gesellschaft hat, wird mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Aufgrund eines im Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg und der NAG im Rahmen der Privatisierung geschlossenen Anpassungsvertrages besteht noch eine Kostenverpflichtung für Investitionen an je einem Trocknungsbecken in Altbach und auf der Benninger Insel in Marbach sowie zum Einbau von Störkörpern bei der Staustufe Poppenweiler zur Vermeidung von Ablagerungen. Der Zeitpunkt für die Ausführung der Investitionen sowie deren Kosten sind abhängig von der Aufnahme dieser Maßnahmen in die Mittelfristplanung der Wasserstraßenverwaltung des Bundes, die bislang nicht erfolgt ist. Das Risiko ist von mittlerer Bedeutung für die Gesellschaft.

Politische und regulatorische Risiken

Der Druck der Behörden im Hinblick auf die Durchgängigkeit der Flüsse und fischfreundliche Anlagen wird spürbar höher. Deshalb ist zumindest im Bereich des unteren Neckars in den nächsten Jahren mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen. Risiken hierfür sind für die Gesellschaft von mittlerer Bedeutung. Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Durchgängigkeit sowie daraus entstehende Erzeugungsverluste gehen grundsätzlich zu Lasten der Stromabnehmer. Für die NAG ist damit kein wirtschaftliches Risiko verbunden.

Chancen

Die Direktvermarktung der auf eigene Rechnung betriebenen Wasserkraftwerke in Bad Cannstatt und Esslingen bietet die Chance zu einer Verbesserung der Ertragslage, sodass auch auf lange Sicht von einer positiven Ergebnisentwicklung ausgegangen werden kann. Darüber hinaus bietet eine bessere Wasserführung die Chance auf eine Verbesserung des Ergebnisses.

Berichtswesen

Der Vorstand berichtet im Rahmen der Quartalsberichte regelmäßig an den Aufsichtsrat.

Prognosebericht

Künftige Umsatzentwicklung

Für das Jahr 2019 werden Umsatzerlöse von rd. 26 Mio. € erwartet. Nach den mit den Stromabnehmern geführten Gesprächen zur Mittelfristplanung über den Betrieb und die Instandhaltung der Kraftwerke rechnen wir für das Jahr 2019 im Vergleich zum Plan 2018 mit steigenden Instandhaltungsausgaben.

Die restlichen nicht mehr betriebsnotwendigen Immobilien aus einem Vergleich mit dem Bund sind durch die vorhandene Mieterstruktur und den anstehenden Sanierungsbedarf schwer zu veräußern. Wir gehen deshalb davon aus, dass die zum Ergebnis beitragenden Immobilienerlöse (wie im Berichtsjahr) mittelfristig entfallen. Der Immobilienverkauf wird weiterverfolgt.

Erwartete Ergebnisentwicklung

Das erwartete Ergebnis vor Konzessionsaufwand wird sich 2019 in der Größenordnung von rd. 4,5 Mio. € bewegen.

Dabei stellt das in den Stromlieferungsverträgen festgelegte Wassergeld zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft dar (Gewinnbestandteil). Die bereits in den Vorjahren abgeschlossenen Bonusvereinbarungen mit den Stromabnehmern tragen zur Stabilisierung des Jahresergebnisses vor Konzessionsaufwand bei.

Aufgrund der Einbindung in das Cash-Pooling der EnBW AG sowie der Selbstkostenabrechnungsmöglichkeit gehen wir von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus.

Erwartete Sachinvestitionen

In 2019 sind Investitionen für die im Bau befindliche Anbindung der Kraftwerke an das WF-Kabel (Projekt NELT) in Höhe von 1,6 Mio. € geplant.

Stuttgart, 22. März 2019

Der Vorstand

Koch

Neulinger

Bilanz zum 31.12.2018

der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

AKTIVA

Anhang 31.12.2018

T€
31.12.2017

T€
A. Anlagevermögen (1)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 801 846
II. Sachanlagen 30.250 31.577
III. Finanzanlagen 83 83
31.134 32.506
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte (2) 410 59
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (3) 40.664 40.816
III. Wertpapiere 4.040 4.149
IV. Guthaben bei Kreditinstituten (4) 30 134
45.144 45.158
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4 4
76.282 77.668
PASSIVA
Anhang 31.12.2018

T€
31.12.2017

T€
A. Eigenkapital (5)
I. Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
II. Andere Gewinnrücklagen 179 179
10.179 10.179
B. Rückstellungen (6) 35.855 35.205
C. Verbindlichkeiten (7) 10.199 11.720
D. Rechnungsabgrenzungsposten (8) 19.090 19.577
E. Passive latente Steuern (9) 959 987
76.282 77.668

Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2018

der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Anhang 2018

T€
2017

T€
1. Umsatzerlöse (10) 22.023 24.492
2. Bestandsveränderungen 351 12
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 240 169
4. Sonstige betriebliche Erträge (11) 514 632
5. Materialaufwand (12) -2.836 -2.348
6. Personalaufwand (13) -4.915 -6.790
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -2.636 -3.084
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (14) -4.799 -5.517
9. Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 7.942 7.566
10. Finanzergebnis (15) -3.153 -2.203
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (16) -74 -90
12. Ergebnis nach Steuern 4.715 5.273
13. Sonstige Steuern (17) -36 -37
14. Ergebnis vor Ansatz des Konzessionsaufwandes 4.679 5.236
15. Konzessionsaufwand (18) -4.679 -5.236
16. Jahresergebnis 0 0

Anlagespiegel

der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018

T€
Zugänge

T€
Umbuchungen

T€
Abgänge

T€
31.12.2018

T€
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.676 4 0 0 4.680
4.676 4 0 0 4.680
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 43.411 0 0 0 43.411
2. Technische Anlagen und Maschinen 78.551 44 180 41 78.734
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.428 69 8 0 2.505
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 4.187 1.170 -188 23 5.146
128.577 1.283 0 64 129.796
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 83 0 0 0 83
83 0 0 0 83
133.336 1.287 0 64 134.559
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
01.01.2018

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.2018

T€
31.12.2018

T€
31.12.2017

T €
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.830 49 0 3.879 801 846
3.830 49 0 3.879 801 846
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 30.657 742 0 31.399 12.012 12.754
2. Technische Anlagen und Maschinen 64.400 1.678 41 66.037 12.697 14.151
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.943 167 0 2.110 395 485
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 5.146 4.187
97.000 2.587 41 99.546 30.250 31.577
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0 0 0 0 83 83
0 0 0 0 83 83
100.830 2.636 41 103.425 31.134 32.506

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Die Neckar –Aktiengesellschaft (NAG) hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. HRB 166).

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB, des AktG und der Satzung erstellt und in T€ ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG) zum 31. Dezember 2018 einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten sowie größten Kreis im Sinne von § 285 Nr. 14 HGB aufstellt. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile, beim Kraftwerk Aldingen zuzüglich aktivierter Bauzeitzinsen. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben, bei Gebäuden bezogen auf eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, höchstens jedoch bis zum Heimfallzeitpunkt am 31.12.2034. Mit der Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit ist eine allein steuerrechtlich zulässige Abschreibung in der Handelsbilanz seit dem Jahr 2010 nicht mehr zulässig. Für bis dahin nach steuerrechtlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Jahres 2010 vorhanden waren, wird das Wahlrecht ausgeübt, die bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden Vorschriften fortzuführen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben und orientieren sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Die Abschreibung im Zugangsjahr erfolgt zeitanteilig (pro rata temporis).

Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam berücksichtigt. In den Geschäftsjahren 2008 bis 2017 wurde für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufzulösender Sammelposten gebildet.

Bei den Finanzanlagen sind Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips und beinhaltet die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Anteile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Soweit erforderlich, sind Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen bilanziert.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 3,21 % p.a. (Vorjahr 3,68 % p.a.) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. S. 396 geändert) verwendet. Gegenüber der Abzinsung mit dem Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (2,32 % p.a) ergibt, resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 3.524 T€. Der Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Absatz 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Die Vorgaben der Deutschen Bundesbank wurden angewendet.

Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte):

2018 2017
Gehaltssteigerungen einschließlich Karrieretrends 2,8 % p.a. 2,8 % p.a.
Inflationsraten 2,0 % p.a. 2,0 % p.a.
Rentensteigerungen 1,9 % p.a. 1,9 % p.a.
Fluktuation 2,0 % p.a. 2,0 % p.a.

Für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurden die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Es wurde ein Zinssatz von 1,25 % p.a. (Vorjahr: 1,73% p.a.) verwendet.

Im Rahmen der Bewertung der Rückstellung für Dienstzeitehrengaben wird das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurden die Rückstellungen zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der deutschen Bundesbank ermittelt und bekanntgegeben wurde.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge oder steuerlicher Zinsvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Entwicklung der Anlagepositionen ist in der Anlage zum Anhang gesondert dargestellt.

(2) Vorräte

Die Vorräte enthalten ausschließlich unfertige Leistungen. Hierbei handelt es sich um noch abzurechnende Leistungen.

(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2018

T€
31.12.2017

T€
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.581 920
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.436 4.104
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7 64
4. Sonstige Vermögensgegenstände 36.640 35.728
- davon gegen verbundene Unternehmen (18.481) (18.012)
- davon gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (2.520) (2.456)
40.664 40.816

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten hauptsächlich Forderungen aus dem Cash-Pool Vertrag. Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die Bankguthaben der NAG bei der EnBW AG gebündelt. Diese werden ebenso wie Salden aus den einbezogenen Forderungs- und Verbindlichkeitskonten valutagerecht seit dem 1. Januar 2017 wie folgt verzinst:

Ein Forderungssaldo der NAG gegenüber der EnBW AG wird auf Basis EONIA-Zinssatz flat (d.h. ohne Abzug einer Marge) verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der NAG gegenüber der EnBW AG wird auf Basis EONIA-Zinssatz plus 0,60 % Marge verzinst. Weist der EONIA-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert.

Die Forderungen aus dem Cash-Pool-Vertrag bestehen in Höhe von 1.286 T€ (Vorjahr 4.018 T€).

Bei den restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um solche aus Lieferungen und Leistungen.

Bei den Forderungen gegen beteiligte Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem in Zukunft fällige Ansprüche gegen unsere Stromabnehmer, basierend auf Verpflichtungen gegenüber den Empfängern von Versorgungs- und Altersteilzeitbezügen, Jubiläumszahlungen, Versorgungskapital sowie auf Freistellung von unseren Verpflichtungen zur Zahlung von künftigen Beiträgen an den Pensions-Sicherungs-Verein. Die entsprechenden Verpflichtungen sind in der Bilanz in gleicher Höhe passiviert. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 30.342 T€ (Vorjahr 29.129 T€).

(4) Guthaben bei Kreditinstituten

Von den flüssigen Mitteln betreffen 30 T€ (Vorjahr 134 T€) Guthaben bei Kreditinstituten.

(5) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) in Höhe von 10 Mio. € ist in 220.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen der Aktionäre.

Die NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH hält eine Mehrheitsbeteiligung nach § 290 HGB von 82,2 %. Das Bestehen der Mehrheitsbeteiligung wurde der Gesellschaft am 16. Dezember 2013 mitgeteilt.

Durch die BilMoG Umstellung 2010 wurde eine Gewinnrücklage in Höhe von 179 T€ gebildet. Die Gewinnrücklage resultiert aus der Berichtigung von Abzinsungen bei der Rückstellung für die Heimfallverpflichtung.

(6) Rückstellungen

31.12.2018

T€
31.12.2017

T€
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 31.810 30.669
2. Steuerrückstellungen 147 84
3. Sonstige Rückstellungen 3.898 4.452
35.855 35.205

Die Rückstellung für Altersteilzeit (sonstige Rückstellungen) in Höhe von 397 T€ (Vorjahr 642 T€) wird gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Vermögensgegenständen (sonstige Ausleihungen) saldiert ausgewiesen und errechnet sich aus dem Erfüllungsbetrag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

T€
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 677
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 280
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 280
Verrechnete Aufwendungen (Zinsen und ähnliche Aufwendungen) 18
Verrechnete Erträge (sonstige Zinsen und ähnliche Erträge) 5

Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen (505 T€; Vorjahr 873 T€), Strompreisanpassung (1.483 T€; Vorjahr 1.365 T€), sonstige Personalrückstellungen (1.239 T€; Vorjahr 1.324 T€), Heimfallrückstellung (255 T€; Vorjahr 228 T€) sowie Jahresabschlusskosten (19 T€; Vorjahr 19 T€).

(7) Verbindlichkeiten

31.12.2018

T€
davon Laufzeit bis 1 Jahr

T€
davon Laufzeit 1 bis 5 Jahre

T€
davon Laufzeit über 5 Jahre

T€
31.12.2017

T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 419
(Vorjahr) (419) (0) (0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 205 205 0 0 346
(Vorjahr) (346) (0) (0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.211 4.410 1.769 2.032 9.066
(Vorjahr) (4.865) (1.699) (2.502)
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.601 1.043 161 397 1.662
(Vorjahr) (1.065) (159) (438)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 182 182 0 0 227
(Vorjahr) (227) (0) (0)
- davon aus Steuern 54 54 0 0 53
(Vorjahr) (53) (0) (0)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0 0 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0)
10.199 5.840 1.930 2.429 11.720

Die Verbindlichkeiten sind unbesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Darlehen (4.201 T€, Vorjahr 4.586 T€), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (130 T€, Vorjahr 138 T€) sowie Verpflichtungen aus Konzessionsdarlehen (3.880 T€, Vorjahr 4.342 T€).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen sich im Wesentlichen aus Verpflichtungen aus Darlehen (605 T€, Vorjahr 636 T€) sowie Verpflichtungen aus Konzessionsdarlehen (799 T€, Vorjahr 894 T€) zusammen. Die restlichen Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betreffen solche aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag betreffen hauptsächlich Verpflichtungen gegenüber der Rentenzuschusskasse sowie sonstige Steuern.

(8) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Vorauszahlungen für spätere Geschäftsjahre.

(9) Passive latente Steuern

Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.

Die passive latente Steuer betrifft im Wesentlichen die steuerpflichtige zeitlich begrenzte Differenz aus dem Anlagevermögen. Eine aktive latente Steuer auf abzugsfähige zeitlich begrenzte Differenzen wurde gebildet und mit den passiven latenten Steuern verrechnet. In die Berechnung sind die steuerlichen Verlustvorträge mit einbezogen worden. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,15 % zugrunde gelegt.

31.12.2018

T€
delta 2018

T€
31.12.2017

T€
1. Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze -5.713 -244 -5.469
2. Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze 3.927 339 3.588
3. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge 827 -67 894
-959 28 -987

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

(10) Umsatzerlöse

Es sind überwiegend die Erlöse aus der Weiterbelastung der Selbstkosten aus dem Kraftwerksbetrieb einschließlich der sogenannten Wassergelder sowie Finanzierungskosten für Investitionen an die jeweiligen Stromabnehmer enthalten. Daneben sind auch EEG-Erlöse und Erlöse aus der Direktvermarktung, Miet- und Pachterträge sowie weiterverrechnete Personalleistungen der NAG an EnBW sowie Erträge aus Dienstleistungen gegen Dritte enthalten.

(11) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Erträge aus der Auflösung einer Einzelwertberichtigung.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende Erträge außergewöhnlicher Bedeutung enthalten: Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen (100 T€; Vorjahr 0 T€); Abgang aus Sachanlagevermögen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 316 T€).

Die periodenfremden Erträge im Vorjahr betreffen im Wesentlichen Erstattungen für Ablöseleistungen (0 T€; Vorjahr 263 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (189 T€, Vorjahr 33 T€).

(12) Materialaufwand

2018

T€
2017

T€
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren 574 479
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.262 1.869
2.836 2.348

Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt es sich im Wesentlichen um die Material- und Fremdleistungskosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Kraftwerke. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen hauptsächlich Instandhaltungsleistungen an Kraftwerken (2.215 T€, Vorjahr 1.831 T€).

(13) Personalaufwand

2018

T€
2017

T€
a) Löhne und Gehälter 3.849 3.923
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.066 2.867
davon Aufwendungen für Altersversorgung (462) (2.242)
4.915 6.790

In den Aufwendungen für Altersversorgung waren im Vorjahr 1.800 T€ außergewöhnliche Aufwendungen enthalten.

(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Enthalten sind hauptsächlich Konzernverrechnungen für Personal- und Supportleistungen, Versicherungskosten, Kosten des Fuhrparks, Aufwand für Ablöseleistungen sowie allgemeine Büro- und Verwaltungskosten.

(15) Finanzergebnis

2018

T€
2017

T€
1. Erträge aus Beteiligungen 3 3
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 60 311
3. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -211 -10
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.005 -2.507
davon Zinsen u. ähn. Aufw. aus Aufzinsung (-1.129) (-1.158)
davon an verbundene Unternehmen (-129) (-144)
-3.153 -2.203

Bei den Beteiligungserträgen handelt es sich um die Dividende der Neckarhafen Plochingen GmbH.

(16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen im Wesentlichen den Gewerbesteueraufwand des laufenden Geschäftsjahres (99 T€; Vorjahr 42 T€) sowie Steuererträge durch Auflösung passiver latenter Steuer (27 T€; Vorjahr 40 T€ Steueraufwand).

(17) Sonstige Steuern

Die Position enthält Grundsteuer und Kraftfahrzeugsteuer.

(18) Konzessionsaufwand

Das Ergebnis von 4.679 T€ (Vorjahr 5.236 T€) stellt den Konzessionsaufwand des Berichtsjahres dar. Die Jahresergebnisse der Gesellschaft stehen solange nicht zur Zahlung einer Dividende zur Verfügung, bis die Höhe der ursprünglichen Neckarausbaudarlehen des Bundes erwirtschaftet ist.

Sonstige Angaben

a) Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 48 Mitarbeiter beschäftigt.

2018 2017 Veränderung
in den Kraftwerken 45 46 -1
in der Zentrale 3 3 0
48 49 -1

b) Die Vorstandsmitglieder erhalten von der NAG keine Vergütung.

c) Für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen sind im Berichtsjahr 207 T€ angefallen.

d) Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 1.764 T€ zurückgestellt.

e) Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr insgesamt 20 T€ vergütet.

f) Von einer Angabe des Prüfungshonorars nach § 285 Nr. 17 HGB wird abgesehen, da die Angaben im Konzernabschluss der EnBW AG, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird, enthalten sind.

g) Es wurden folgende Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt:

Mit der EnBW AG und den Gesellschaftern Süwag Energie AG und Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft bestehen Darlehensverträge zur Finanzierung des Wasserkraftwerks in Esslingen am Neckar in Höhe von zusammen 5.200 T€ mit einer Verzinsung von 1% p.a.

h) Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden folgende wesentliche Geschäfte durchgeführt:

Es bestehen "Stromabnehmerverträge" im Zusammenhang mit dem Bau, Betrieb und der Unterhaltung von mehreren Wasserkraftwerken am Neckar, bei denen die EnBW AG das Strombezugsrecht hat. Darüber hinaus bestehen mit der EnBW AG Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem "gemeinsamen Betrieb Wasserkraftwerke" (2.731 T€; Vorjahr 2.744 T€), außerdem werden Räumlichkeiten zu marktüblichen Konditionen gemietet (139 T€; Vorjahr 139 T€).

Die EnBW AG übernimmt für die NAG die Funktionen Rechnungswesen und Steuern. Die NAG nimmt darüber hinaus von der EnBW AG Leistungen im Bereich Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalverwaltung sowie Recht und Versicherungen in Anspruch. Diese Leistungen betrugen im Berichtsjahr 1.355 T€ (Vorjahr 1.126 T€).

Mit der EnBW AG, Karlsruhe, besteht je ein Vertrag über die Direktvermarktung zweier Kraftwerke.

Ebenfalls mit der EnBW AG, Karlsruhe, bestehen Strombezugsverträge zur Erfüllung von Ablöseverpflichtungen der NAG gegenüber Dritten.

Die oben genannten Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise des EnBW-Konzerns abgerechnet.

i) Die NAG versorgt aus der historischen Entwicklung heraus noch einige Privathaushalte mit Strom, die elektrisch direkt an ein Kraftwerk angeschlossen sind. Die NAG betreibt keine Stromversorgungsnetze, sondern nur kurze Direktleitungen zwischen Kraftwerk und Stromkunde.

j) Meldungen nach § 20 Abs. 6 AktG:

Die Neckar – Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 166 eingetragen ist, wurde mit Schreiben jeweils vom 16. Dezember 2013 über Folgendes informiert:

Die EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19353, hat gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr an unserer Gesellschaft weder eine Mehrheitsbeteiligung noch mehr als der vierte Teil der Anteile mehr gehört.

Die EnBW Omega Siebenundvierzigste Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 746548, hat gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung und damit auch mehr als der vierte Teil der Anteile an unserer Gesellschaft gehört.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107956, hat gemäß § 20 Abs. 1 und 4 mitgeteilt, dass ihr nach wie vor mittelbar, nunmehr jedoch über die Tochtergesellschaft EnBW Omega Siebenundvierzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, deren Anteile ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind, eine Mehrheitsbeteiligung und damit auch mehr als der vierte Teil der Anteile an unserer Gesellschaft gehört.

Der Neckar – Aktiengesellschaft wurde am 20. Januar 2016 für das Land Baden-Württemberg, für die NECKARPRI GmbH sowie für die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH (alle mit Sitz in Stuttgart) folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 AktG übermittelt:

1. Hiermit teilen wir gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) – mehr als der vierte Teil der Aktien an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

2. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§ 16 Abs. 4 AktG) – eine Mehrheitsbeteiligung an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

3. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI GmbH, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) – mehr als der vierte Teil der Aktien an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

4. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI GmbH, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§ 16 Abs. 4 AktG) – eine Mehrheitsbeteiligung an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

5. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass dem Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) – mehr als der vierte Teil der Aktien an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

6. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG mit, dass dem Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§ 16 Abs. 4 AktG) – eine Mehrheitsbeteiligung an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

Diese Mitteilung ist am 08. Februar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Der Neckar – Aktiengesellschaft wurde am 20. Januar 2016 für den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH (beide mit Sitz in Ravensburg) folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG übermittelt:

Namens und im Auftrag des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH keine Mehrheitsbeteiligung und auch nicht der vierte Teil der Aktien an ihrer Gesellschaft mehr gehört, auch nicht mittelbar.

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH können keinen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG auf die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mehr ausüben. Die Beteiligung der EnBW sind dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH daher nicht mehr zuzurechnen.

Diese Mitteilung ist am 08. Februar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Aufsichtsrat und Vorstand

Aufsichtsrat Dr. Georgios Stamatelopoulos, Ostfildern

Leiter Erzeugung Betrieb

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Vorsitzender

Dieter Seemann, Gundelsheim

Monteur

Arbeitnehmervertreter

stellv. Vorsitzender

Volker Reinhard, Neuburg

Leiter Personal Erzeugung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Manfred Schumacher, Leverkusen

Mitglied des Vorstands der

Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft

- bis 13.11.2018

Holger Becker, Waldbronn

Mitglied des Vorstands der

Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft

- ab 13.11.2018

Werner Rau, Esslingen

Monteur

Arbeitnehmervertreter

Rainer Allmannsdörfer, Hattenhofen

Leiter Assetmanagement Erzeugung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Thorsten Koch, Karlsruhe

Leiter Controlling Erneuerbare Erzeugung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

- bis 31.07.2018

Helmut Schnieders, Walzbachtal

Leiter Controlling Erneuerbare Bewertung

- ab 01.08.2018

Dr. Markus Coenen, Leverkusen

Mitglied des Vorstands der

Süwag Energie AG

Jürgen Stuber, Ludwigsburg

Monteur

Arbeitnehmervertreter

Vorstand Thorsten Koch, Karlsruhe

Finanzen

- ab 01.08.2018

Klaus Wachter, Ebersbach

Finanzen

- bis 31.07.2018

Ralf Neulinger, Aichwald

Technik

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

- Gegenüber den Aktionären, die bei der Privatisierung der Gesellschaft gegenüber dem Bund die bedingt rückzahlbaren Darlehen zur Finanzierung der Schifffahrtsstraße übernommen haben, bestehen noch finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 49.426 T€ (Vorjahr 54.106 T€).

- Aus einem im Jahr 1995 mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrag besteht in Erfüllung des Konzessions- und Bauvertrags gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes noch eine Verpflichtung zur Kostenübernahme für drei investive Maßnahmen, höchstens bis zu einem Betrag von 14,4 Mio. €. Kosten entstehen frühestens bei der Aufnahme dieser Maßnahmen in die Mittelfristplanung des Bundes. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Ast Südwest rechnet nicht damit, dass dafür in den nächsten Jahren Kosten anfallen.

Das Bestellobligo zum Bilanzstichtag beträgt 1.374 T€, davon für Investitionen 501 T€.

Verpflichtungen aus einem Erbbaupachtvertrag bis 2062 bestehen in Höhe von 2.132 T€ (jährlich ca. 48 T€)

Insgesamt bestehen somit sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 67.332 T€.

Davon betreffen Gesellschafter 49.426 T€.

kleiner 1 Jahr 1 – 5 Jahre größer 5 Jahre Gesamt
EnBW AG 3.769 T€ 14.838 T€ 22.382 T€ 40.989 T€
SüWAG 574 T€ 2.259 T€ 3.407 T€ 6.240 T€
GKM 202 T€ 795 T€ 1.200 T€ 2.197 T€

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in der Bilanz zu berücksichtigen gewesen wären.

Stuttgart, 22. März 2019

Der Vorstand

Koch

Neulinger

Bericht des Aufsichtsrats

der Neckar - Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand während des Geschäftsjahres anhand regelmäßiger Berichte und in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Wichtige Vorgänge wurden mit dem Vorstand erörtert.

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem und interne Kontrollsystem des EnBW-Konzerns eingebunden und wendet in seinem Geschäftsbetrieb die Konzerngrundsätze zur Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie an. Der Vorstand hat an den Aufsichtsrat berichtet, dass im Berichtsjahr 2018 keine Risiken mit nennenswerten finanziellen Auswirkungen erkannt wurden und dass keine Unregelmäßigkeiten in den Geschäftsabläufen festgestellt wurden.

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2018 zweimal, der Personalausschuss einmal.

Schwerpunkte der Beratungen

Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit schriftlichen und mündlichen Berichten sowie Beschlussfassungen des Vorstandes. Zu den regelmäßigen Erörterungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gehörte der Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 sowie die Mittelfristplanung der Gesellschaft. Wesentlich waren auch die erwarteten Auswirkungen des Wasserhaushaltsgesetzes auf die Wasserkraftwerke am Neckar in Beziehung zur Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Betreiber der Wehre und Schleusen, die Genehmigungssituation und entsprechenden Maßnahmen für das Wasserkraftwerk Hirschhorn sowie die Erneuerung der IT-Infrastruktur zur Fernsteuerung der Kraftwerks- und Wehranlagen als größte und umfangreichste Einzelinvestition in den nächsten Jahren. Des Weiteren informierte der Vorstand über die Vergleichsverhandlungen zur Klage von Arbeitnehmern bezüglich ihrer Rentenansprüche.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 und der Lagebericht sind durch die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss 2018 ist damit gem. § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und für rechtmäßig befunden. Der Abschlussprüfer hat gemäß § 313 Abs. 3 AktG bestätigt, dass die Angaben im Bericht richtig sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Er erhebt keine Einwendungen gegen die abschließende Erklärung des Vorstands.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Betriebsräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und wertvolle Arbeit im Geschäftsjahr 2018.

Stuttgart, 23. Mai 2019

Der Aufsichtsrat

Dr. Georgios Stamatelopoulos

Vorsitzender

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

– führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt.

Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil hierzu zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zur Führung getrennter Konten sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Stuttgart, den 22. März 2019

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Janz

Wirtschaftsprüfer

Rupperti

Wirtschaftsprüfer

Feststellung Jahresabschluss

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.06.2019.