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Nekkar Annual Report 2017

Feb 11, 2019

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Annual Report

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Publication

Neckar - Aktiengesellschaft

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

AKTIVA

Anhang 31.12.2017

T€
31.12.2016

T€
A. Anlagevermögen (1)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 846 896
II. Sachanlagen 31.577 33.623
III. Finanzanlagen 83 83
32.506 34.602
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 59 47
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) 40.816 37.222
III. Wertpapiere 4.149 3.314
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (3) 134 235
45.158 40.818
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4 5
77.668 75.425
PASSIVA
Anhang 31.12.2017

T€
31.12.2016

T€
A. Eigenkapital (4)
I. Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
II. Andere Gewinnrücklagen 179 179
10.179 10.179
B. Rückstellungen (5) 35.205 31.776
C. Verbindlichkeiten (6) 11.720 11.794
D. Rechnungsabgrenzungsposten (7) 19.577 20.730
E. Passive latente Steuern (8) 987 946
77.668 75.425

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Anhang 2017

T€
2016

T€
1. Umsatzerlöse (9) 24.492 20.215
2. Bestandsveränderungen 12 47
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 169 187
4. Sonstige betriebliche Erträge (10) 632 1.337
5. Materialaufwand (11) -2.348 -2.998
6. Personalaufwand (12) -6.790 -4.599
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -3.084 -3.193
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen (13) -5.517 -5.221
9. Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 7.566 5.775
10. Finanzergebnis (14) -2.203 -1.015
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (15) -90 -26
12. Ergebnis nach Steuern 5.273 4.734
13. Sonstige Steuern -37 -38
14. Ergebnis vor Ansatz des Konzessionsaufwandes 5.236 4.696
15. Konzessionsaufwand (16) -5.236 -4.696
16. Jahresergebnis 0 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Die Neckar –Aktiengesellschaft (NAG) hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. HRB 166).

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB, des AktG und der Satzung erstellt und in T€ ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG), zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Aktiva

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile, beim Kraftwerk Aldingen zuzüglich aktivierter Bauzeitzinsen. Die Sachanlagen werden linear abgeschrieben, bei Gebäuden bezogen auf eine Nutzungsdauer von 50 Jahren, höchstens jedoch bis zum Heimfallzeitpunkt am 31.12.2034. Mit der Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit ist eine allein steuerrechtlich zulässige Abschreibung in der Handelsbilanz seit dem Jahr 2010 nicht mehr zulässig. Für bis dahin nach steuerrechtlichen Vorschriften bewertete Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Jahres 2010 vorhanden waren, wird das Wahlrecht ausgeübt, die bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden Vorschriften fortzuführen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben und orientieren sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Die Abschreibung im Zugangsjahr erfolgt zeitanteilig (pro rata temporis).

Für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG, wird aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst.

Bei den Finanzanlagen sind Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bilanziert. Soweit erforderlich, sind Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Börsenkursen bilanziert.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Die Neuregelung in §253 Absatz 2 Satz 1 HGB ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. März 2016 erstmalig verpflichtend im Geschäftsjahr angewendet worden. Für die Abzinsung wurde pauschal der Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren ergibt ((3,68 % p.a.(Vorjahr 4,01 % p.a.)) angesetzt. Gegenüber der Abzinsung mit dem Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (2,81 % p.a., bisherige Regelung) ergibt, resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 3.188 T€. Der Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Absatz 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Die Vorgaben der Deutschen Bundesbank wurden angewendet.

Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte):

2017 2016
Gehaltssteigerungen einschließlich Karrieretrends 2,8 % p.a. 2,7 % p.a.
Inflationsraten 2,0 % p.a. 1,9 % p.a.
Rentensteigerungen 1,9 % p.a. 1,9 % p.a.
Fluktuation 2,0 % p.a. 2,0 % p.a.

Für Verpflichtungen aus Altersteilzeit wurden die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung. Es wurde ein Zinssatz von 1,73 % p.a. (Vorjahr: 2,13% p.a.) verwendet.

Im Rahmen der Bewertung der Rückstellung für Dienstzeitehrengaben wird das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Soweit die zugrunde liegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurden die Rückstellungen zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der deutschen Bundesbank ermittelt und bekanntgegeben wurde.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge oder steuerlicher Zinsvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Entwicklung der Anlagepositionen ist in der Anlage zum Anhang gesondert dargestellt.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2017

T€
31.12.2016

T€
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 920 1.835
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.104 2.601
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 64 254
4. Sonstige Vermögensgegenstände 35.728 32.532
- davon gegen verbundene Unternehmen (18.012) (18.391)
- davon gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (2.456) (1.830)
40.816 37.222

Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten hauptsächlich Forderungen aus dem Cash-Pooling Vertrag. Durch den Cash-Pooling-Vertrag mit der EnBW AG werden die Bankguthaben der NAG bei der EnBW AG gebündelt. Diese werden ebenso wie Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing valutagerecht verzinst. Die Forderungen aus dem Cash-Pooling-Vertrag bestehen in Höhe von 4.018 T€ (Vorjahr 2.308 T€). Bei den restlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um solche aus Lieferungen und Leistungen.

Bei den Forderungen gegen beteiligte Unternehmen handelt es sich um Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem in Zukunft fällige Ansprüche gegen unsere Stromabnehmer, basierend auf Verpflichtungen gegenüber den Empfängern von Versorgungs- und Altersteilzeitbezügen, Jubiläumszahlungen, Versorgungskapital sowie auf Freistellung von unseren Verpflichtungen zur Zahlung von künftigen Beiträgen an den Pensions-Sicherungs-Verein. Die entsprechenden Verpflichtungen sind in der Bilanz in gleicher Höhe passiviert. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 29.129 T€ (Vorjahr 27.983 T€).

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen wurde im Vorjahr eine Umgliederung in die Steuerrückstellungen in Höhe von 8 T€ vorgenommen. Außerdem erfolgte eine Umgliederung von Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10 T€.

(3) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Von den flüssigen Mitteln betreffen 134 T€ (Vorjahr 235 T€) Guthaben bei Kreditinstituten.

(4) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) in Höhe von 10 Mio. € ist in 220.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen der Aktionäre.

Die NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH hält eine Mehrheitsbeteiligung nach § 290 HGB von 82,2 %. Das Bestehen der Mehrheitsbeteiligung wurde der Gesellschaft am 16. Dezember 2013 mitgeteilt.

Durch die BilMoG Umstellung 2010 wurde eine Gewinnrücklage in Höhe von 179 T€ gebildet. Die Gewinnrücklage resultiert aus der Berichtigung von Abzinsungen bei der Rückstellung für die Heimfallverpflichtung.

(5) Rückstellungen

31.12.2017

T€
31.12.2016

T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 30.669 28.122
Steuerrückstellungen 84 39
Sonstige Rückstellungen 4.452 3.615
35.205 31.776

Die Rückstellung für Altersteilzeit (sonstige Rückstellungen) in Höhe von 642 T€ (Vorjahr 306 T€) wird gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Vermögensgegenständen (sonstige Ausleihungen) saldiert ausgewiesen und errechnet sich aus dem Erfüllungsbetrag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

T€
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 823
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 180
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 180
Verrechnete Aufwendungen (Zinsen und ähnliche Aufwendungen) 15
Verrechnete Erträge (sonstige Zinsen und ähnliche Erträge) 6

Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen (873 T€; Vorjahr 581 T€), Strompreisanpassung (1.365 T€; Vorjahr 1.256 T€), sonstige Personalrückstellungen (1.324 T€; Vorjahr 1.248 T€), Heimfallrückstellung (228 T€; Vorjahr 205 T€) sowie Jahresabschlusskosten (19 T€; Vorjahr 19 T€).

Bei den Steuerrückstellungen wurde im Vorjahr eine Umgliederung von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 8 T€ vorgenommen.

(6) Verbindlichkeiten

31.12.2017

T€
davon Laufzeit bis 1 Jahr

T€
davon Laufzeit 1 bis 5 Jahre

T€
davon Laufzeit über 5 Jahre

T€
31.12.2016

T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 419 419 0 0 735
(Vorjahr) (429) (306) (0)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 346 346 0 0 334
(Vorjahr) (334) (0) (0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 9.066 4.865 1.699 2.502 8.962
(Vorjahr) (4.376) (1.634) (2.952)
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.662 1.065 159 438 1.487
(Vorjahr) (851) (158) (478)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 227 227 0 0 276
(Vorjahr) (276) (0) (0)
- davon aus Steuern 53 53 0 0 58
(Vorjahr) (58) (0) (0)
- davon im Rahmen der der sozialen Sicherheit 0 0 0 0 47
(Vorjahr) (47) (0) (0)
11.720 6.922 1.858 2.940 11.794

Die Verbindlichkeiten sind unbesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Darlehen (4.586 T€, Vorjahr 4.957 T€), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (138 T€, Vorjahr 101 T€) sowie Verpflichtungen aus Konzessionsdarlehen (4.342 T€, Vorjahr 3.894 T€).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen sich im Wesentlichen aus Verpflichtungen aus Darlehen (636 T€, Vorjahr 674 T€) sowie Verpflichtungen aus Konzessionsdarlehen (894 T€, Vorjahr 802 T€) zusammen. Die restlichen Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betreffen solche aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag betreffen hauptsächlich Verpflichtungen gegenüber der Rentenzuschusskasse sowie sonstige Steuern.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde im Vorjahr eine Umgliederung in Forderungen aus Lieferung und Leistung in Höhe von 10 T€ vorgenommen.

(7) Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Vorauszahlungen für spätere Geschäftsjahre.

(8) Passive latente Steuern

Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.

Die passive latente Steuer betrifft im Wesentlichen die steuerpflichtige zeitlich begrenzte Differenz aus dem Anlagevermögen. Eine aktive latente Steuer auf abzugsfähige zeitlich begrenzte Differenzen wurde gebildet und mit den passiven latenten Steuern verrechnet. In die Berechnung sind die steuerlichen Verlustvorträge mit einbezogen worden. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,4 % zugrunde gelegt.

31.12.2017

T€
delta 2017

T€
31.12.2016

T€
1. Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze -5.469 -1.107 -4.362
2. Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze 3.588 1.069 2.519
3. Latente Steueransprüche auf Verlustvorträge 894 -3 897
-987 -41 -946

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

(9) Umsatzerlöse

Es sind überwiegend die Erlöse aus der Weiterbelastung der Selbstkosten aus dem Kraftwerksbetrieb einschließlich der sogenannten Wassergelder sowie Finanzierungskosten für Investitionen an die jeweiligen Stromabnehmer enthalten. Daneben sind auch EEG-Erlöse und Erlöse aus der Direktvermarktung, Miet- und Pachterträge sowie weiterverrechnete Personalleistungen der NAG an EnBW sowie Erträge aus Dienstleistungen gegen Dritte enthalten.

Im Vorjahr hätten nach BILRUG in den Umsatzerlösen 672 T€ mehr Umsatzerlöse ausgewiesen werden müssen, die irrtümlicherweise in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst.

(10) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von nicht mehr betriebsnotwendigen Immobilien.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende Erträge außergewöhnlicher Bedeutung enthalten: Abgang aus Sachanlagevermögen in Höhe von 316 T€ (Vorjahr 136 T€)

Die periodenfremden Erträge betreffen Erstattungen für Vorjahre (263 T€; Vorjahr 277 T€) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (33 T€, Vorjahr 6 T€).

Im Vorjahr waren in dieser Position 672 T€ sonstige betriebliche Erträge enthalten, die nach BILRUG in den Umsatzerlösen hätten ausgewiesen werden müssen. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst.

(11) Materialaufwand

2017

T€
2016

T€
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren 479 570
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.869 2.428
2.348 2.998

Bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt es sich im Wesentlichen um die Material- und Fremdleistungskosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Kraftwerke. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen hauptsächlich Instandhaltungsleistungen an Kraftwerken (1.831 T€, Vorjahr 2.387 T€).

(12) Personalaufwand

2017

T€
2016

T€
a) Löhne und Gehälter 3.923 3.926
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 2.867 673
davon Aufwendungen für Altersversorgung (2.242) (41)
6.790 4.599

In den Aufwendungen für Altersversorgung sind 1.800 T€ außergewöhnliche Aufwendungen für Pensionsansprüche aus Vergleichsverhandlungen enthalten.

(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Enthalten sind hauptsächlich Konzernverrechnungen für Personal- und Supportleistungen, Versicherungskosten, Kosten des Fuhrparks, Aufwand für Ablöseleistungen sowie allgemeine Büro- und Verwaltungskosten.

(14) Finanzergebnis

2017

T€
2016

T€
1. Erträge aus Beteiligungen 3 3
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 311 455
3. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -10 -2
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.507 -1.471
davon Zinsen u. ähn. Aufw. aus Aufzinsung (-1.158) (-1.138)
davon an verbundene Unternehmen (-144) (-173)
-2.203 -1.015

Bei den Beteiligungserträgen handelt es sich um die Dividende der Neckarhafen Plochingen GmbH.

(15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entstanden im Wesentlichen durch passive latente Steuern (40 T€; Vorjahr 16 T€) sowie durch Gewerbesteueraufwand.

(16) Konzessionsaufwand

Das Ergebnis von 5.236 T€ (Vorjahr 4.696 T€) stellt den Konzessionsaufwand des Berichtsjahres dar. Die Jahresergebnisse der Gesellschaft stehen solange nicht zur Zahlung einer Dividende zur Verfügung, bis die Höhe der ursprünglichen Neckarausbaudarlehen des Bundes erwirtschaftet ist.

Sonstige Angaben

a) Die Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt 49 Mitarbeiter beschäftigt.

2017 2016 Veränderung
in den Kraftwerken 46 52 -6
in der Zentrale 3 3 0
49 55 -6

b) Die Vorstandsmitglieder erhalten von der NAG keine Vergütung.

c) Für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen sind im Berichtsjahr 211 T€ angefallen.

d) Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind 1.744 T€ zurückgestellt.

e) Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden im Berichtsjahr insgesamt 20 T€ vergütet.

f) Von einer Angabe des Prüfungshonorars nach § 285 Nr. 17 HGB wird abgesehen, da die Angaben im Konzernabschluss der EnBW AG, in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird, enthalten sind.

g) Es wurden folgende Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt:

Mit der EnBW AG und den Gesellschaftern Süwag Energie AG und Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft bestehen Darlehensverträge zur Finanzierung des Wasserkraftwerks in Esslingen am Neckar in Höhe von zusammen 5.200 T€ mit einer Verzinsung von 1% p.a.

h) Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden folgende wesentliche Geschäfte durchgeführt:

Es bestehen "Stromabnehmerverträge" im Zusammenhang mit dem Bau, Betrieb und der Unterhaltung von mehreren Wasserkraftwerken am Neckar, bei denen die EnBW AG das Strombezugsrecht hat. Darüber hinaus bestehen mit der EnBW AG Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem "gemeinsamen Betrieb Wasserkraftwerke" (2.840 T€; Vorjahr 2.917 T€), außerdem werden Räumlichkeiten zu marktüblichen Konditionen gemietet (43 T€; Vorjahr 139 T€).

Die EnBW AG übernimmt für die NAG die Funktionen Rechnungswesen und Steuern. Die NAG nimmt darüber hinaus von der EnBW AG Leistungen im Bereich Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalverwaltung sowie Recht und Versicherungen in Anspruch. Diese Leistungen betrugen im Berichtsjahr 1.126 T€ (Vorjahr 1.254 T€).

Mit der EnBW AG, Karlsruhe, besteht je ein Vertrag über die Direktvermarktung zweier Kraftwerke.

Ebenfalls mit der EnBW AG, Karlsruhe, bestehen Strombezugsverträge zur Erfüllung von Ablöseverpflichtungen der NAG gegenüber Dritten.

Die oben genannten Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise des EnBW-Konzerns abgerechnet.

i) Die NAG versorgt aus der historischen Entwicklung heraus noch einige Privathaushalte mit Strom, die elektrisch direkt an ein Kraftwerk angeschlossen sind. Die NAG betreibt keine Stromversorgungsnetze sondern nur kurze Direktleitungen zwischen Kraftwerk und Stromkunde.

j) Meldungen nach § 20 Abs. 6 AktG:

Die Neckar – Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 166 eingetragen ist, wurde mit Schreiben jeweils vom 16. Dezember 2013 über Folgendes informiert:

Die EnBW Erneuerbare und Konventionelle Erzeugung AG mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19353, hat gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr an unserer Gesellschaft weder eine Mehrheitsbeteiligung noch mehr als der vierte Teil der Anteile mehr gehört.

Die EnBW Omega Siebenundvierzigste Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 746548, hat gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung und damit auch mehr als der vierte Teil der Anteile an unserer Gesellschaft gehört.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107956, hat gemäß § 20 Abs. 1 und 4 mitgeteilt, dass ihr nach wie vor mittelbar, nunmehr jedoch über die Tochtergesellschaft EnBW Omega Siebenundvierzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, deren Anteile ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind, eine Mehrheitsbeteiligung und damit auch mehr als der vierte Teil der Anteile an unserer Gesellschaft gehört.

Der Neckar – Aktiengesellschaft wurde am 20. Januar 2016 für das Land Baden-Württemberg, für die NECKARPRI GmbH sowie für die NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH (alle mit Sitz in Stuttgart) folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 1, 3, 4 und 5 AktG übermittelt:

1. Hiermit teilen wir gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) – mehr als der vierte Teil der Aktien an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

2. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG mit, dass der NECKERPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§ 16 Abs. 4 AktG) – eine Mehrheitsbeteiligung an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

3. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI GmbH, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) – mehr als der vierte Teil der Aktien an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

4. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG mit, dass der NECKARPRI GmbH, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§ 16 Abs. 4 AktG) – eine Mehrheitsbeteiligung an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

5. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 5 AktG mit, dass dem Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§§ 20 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 4 AktG) – mehr als der vierte Teil der Aktien an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

6. Hiermit teilen wir ferner gemäß § 20 Abs. 4 und 5 AktG mit, dass dem Land Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart, nicht mehr mittelbar – kraft Zurechnung der von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, mittelbar gehaltenen Aktien (§ 16 Abs. 4 AktG) – eine Mehrheitsbeteiligung an der Neckar – Aktiengesellschaft gehört.

Diese Mitteilung ist am 08. Februar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Der Neckar – Aktiengesellschaft wurde am 20. Januar 2016 für den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH (beide mit Sitz in Ravensburg) folgende Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG übermittelt:

Namens und im Auftrag des Zweckverbands Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH keine Mehrheitsbeteiligung und auch nicht der vierte Teil der Aktien an ihrer Gesellschaft mehr gehört, auch nicht mittelbar.

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und die OEW Energie-Beteiligungs GmbH können keinen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 Abs. 1 AktG auf die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mehr ausüben. Die Beteiligung der EnBW sind dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH daher nicht mehr zuzurechnen.

Diese Mitteilung ist am 08. Februar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Aufsichtsrat und Vorstand

Aufsichtsrat

Dr. Georgios Stamatelopoulos, Ostfildern

Leiter Erzeugung Betrieb

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Vorsitzender

Dieter Seemann, Gundelsheim

Monteur

Arbeitnehmervertreter

stellv. Vorsitzender

Volker Reinhard, Neuburg

Leiter Personal Erzeugung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Dr. Markus Binder, Cottbus

Mitglied des Vorstands der

Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft

-bis 17.05.2017

Manfred Schumacher, Leverkusen

Mitglied des Vorstands der

Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft

-ab 17.05.2017

Werner Rau, Esslingen

Monteur

Arbeitnehmervertreter

Rainer Allmannsdörfer, Hattenhofen

Leiter Assetmanagement Erzeugung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Thorsten Koch, Karlsruhe

Leiter Controlling Erneuerbare Erzeugung

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Dr. Markus Coenen, Leverkusen

Mitglied des Vorstands der

Süwag Energie AG

Jürgen Stuber, Ludwigsburg

Monteur

Arbeitnehmervertreter

Vorstand Klaus Wachter, Ebersbach

Finanzen

Ralf Neulinger, Aichwald

Technik

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

§ Gegenüber den Aktionären, die bei der Privatisierung der Gesellschaft gegenüber dem Bund die bedingt rückzahlbaren Darlehen zur Finanzierung der Schifffahrtsstraße übernommen haben, bestehen noch finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 54.106 T€ (Vorjahr 59.342 T€).

§ Aus einem im Jahr 1995 mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrag besteht in Erfüllung des Konzessions- und Bauvertrags gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes noch eine Verpflichtung zur Kostenübernahme für drei investive Maßnahmen, höchstens bis zu einem Betrag von 14,4 Mio. €. Kosten entstehen frühestens bei der Aufnahme dieser Maßnahmen in die Mittelfristplanung des Bundes. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Ast Südwest rechnet nicht damit, dass dafür in den nächsten Jahren Kosten anfallen.

Das Bestellobligo zum Bilanzstichtag betrug 2.066 T€, davon für Investitionen 880 T€.

Insgesamt bestehen somit sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 70.572 T€.

Davon betreffen Gesellschafter 54.106 T€.

kleiner 1 Jahr 1 – 5 Jahre größer 5 Jahre Gesamt
EnBW AG 3.852 T€ 14.042 T€ 26.976 T€ 44.870 T€
SüWAG 586 T€ 2.138 T€ 4.107 T€ 6.831 T€
GKM 206 T€ 753 T€ 1.446 T€ 2.405 T€

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung oder in der Bilanz zu berücksichtigen gewesen wären.

Stuttgart, 30. April 2018

Der Vorstand

Wachter

Neulinger

Anlagespiegel der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Entwicklung des Anlagevermögens

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2017

T€
Zugänge

T€
Umbuchungen

T€
Abgänge

T€
31.12.2017

T€
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 4.676 0 0 0 4.676
4.676 0 0 0 4.676
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 43.419 5 0 13 43.411
2. Technische Anlagen und Maschinen 78.557 1 0 7 78.551
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.338 90 0 0 2.428
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.284 903 0 0 4.187
127.598 999 0 20 128.577
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 83 0 0 0 83
83 0 0 0 83
132.357 999 0 20 133.336
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
01.01.2017

T€
Zugänge

T€
Abgänge

T€
31.12.2017

T€
31.12.2017

T€
31.12.2016

T €
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten 3.780 50 0 3.830 846 896
3.780 50 0 3.830 846 896
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 29.909 756 8 30.657 12.754 13.510
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.404 1.997 1 64.400 14.151 16.153
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.662 281 0 1.943 485 676
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 4.187 3.284
93.975 3.034 9 97.000 31.577 33.623
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0 0 0 0 83 83
0 0 0 0 83 83
97.755 3.084 9 100.830 32.506 34.602

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart

Grundlagen der Gesellschaft

Unternehmensstruktur

Die Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart (NAG), betreibt 24 eigene Laufwasserkraftwerke am Neckar und baut die Wasserkraft am Neckar aus.

Die ursprüngliche Aufgabe der Gesellschaft umfasste auch den Ausbau des Neckars zur Großschifffahrtsstraße zwischen Mannheim und Plochingen. Nach Abschluss des Neckarausbaus Ende 1991 wurden sämtliche Schifffahrtsanlagen dem deutschen Staat übergeben. Betrieb und Unterhaltung der Bundeswasserstraße Neckar sind seitdem ausschließlich Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung des Bundes. Die NAG wurde 1995 privatisiert. Das Käuferkonsortium, bestehend aus der heutigen EnBW AG (EnBW), Süwag Energie AG (Süwag) und Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft (GKM), hat die damals bestehenden Finanzierungsdarlehen zum Ausbau des Neckars gegenüber dem Bund abgelöst. Die Jahresergebnisse der NAG stehen solange in voller Höhe diesen Konsorten zu, bis die ursprünglichen Baukosten zum Ausbau des Neckars zur Bundeswasserstraße erwirtschaftet sind. Eine Dividende kann solange nicht ausgeschüttet werden.

Die EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH hält eine Mehrheitsbeteiligung nach § 290 HGB von 82,2 %. Die EnBW NAG-Beteiligungsgesellschaft mbH wiederum ist in den Konzernabschluss der EnBW einbezogen.

Steuerungsmodell

Die Steuerung der Gesellschaft erfolgt über den finanziellen Leistungsindikator Ergebnis vor Konzessionsaufwand, dessen Analyse und Berichterstattung quartalsweise durchgeführt wird. Das in den Stromlieferungsverträgen festgelegte Wassergeld (Gewinnbestandteil; „Jährliches Entgelt“) stellt zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft dar.

Geschäftsprozesse

Seit 2004 besteht mit der EnBW ein gemeinsamer Betrieb „Wasserkraftwerke“. Seitdem ist der von beiden Vertragspartnern bisher selbstständig durchgeführte Betrieb der Wasserkraftanlagen einschließlich aller kaufmännischen Angelegenheiten im Interesse der Erzielung von Synergieeffekten zusammengeführt.

Produkte, Markt und Wettbewerb

Die NAG stellt den erzeugten Strom aufgrund langjähriger Stromlieferungsverträge verschiedenen Energieversorgungsunternehmen auf Selbstkostenbasis zuzüglich des sog. Wassergeldes (Gewinnbestandteil) zur Verfügung. Den Strom für zwei Kraftwerke vermarktet die NAG selbst.

Unternehmensstrategie

Ziel der Gesellschaft ist eine hohe Verfügbarkeit der technischen Anlagen zu günstigen Erzeugungskosten.

Mitarbeiter

Ende 2017 waren einschließlich der leitenden Angestellten 49 Mitarbeiter/innen beschäftigt (Vj. 54 Mitarbeiter/innen).

Zur Erzielung von Synergieeffekten werden ausscheidende Mitarbeiter/innen der NAG bereits seit 2004 nicht mehr ersetzt, sondern es wird im Rahmen des gemeinsamen Betriebs „Wasserkraftwerke“ auf Mitarbeiterkapazitäten der EnBW zurückgegriffen.

Umweltschutz

Durch die Stromerzeugung aus den Wasserkraftwerken der NAG konnte ein Ausstoß von ca. 340.325 t (Vj. ca. 366.007 t) Kohlendioxid vermieden werden. Dieser wichtige Beitrag zum Schutz der Umwelt unterstreicht die Bedeutung der Stromerzeugung aus Wasserkraft.

Umweltmanagementsystem

Die NAG ist in das Umweltmanagementsystem der EnBW eingebunden. Auf Basis der konzernweit geltenden Rahmenvorgaben verfügt die EnBW über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (UMS). Auch im diesjährigen Überwachungsaudit hat die EnBW nachgewiesen, dass das Umweltmanagementsystem die Anforderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 14001: 2015 erfüllt.

Rechtsentwicklung im Umweltschutz

Mit zunehmender Tendenz ist zu beobachten, dass insbesondere durch die Rechtsentwicklung auf EU-Ebene die Umweltschutzanforderungen schleichend aber stetig verschärft werden und sich hieraus Anpassungs- und Handlungsaktivitäten für den Kraftwerksbereich ergeben. Beispielhaft für die Wasserkraft ist die Wasserrahmenrichtlinie zu nennen.

Arbeitsschutz im Kraftwerksbetrieb

Die NAG ist im Rahmen des gemeinsamen Betriebes mit der EnBW in die Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzorganisation der EnBW eingebunden. Neben der kontinuierlichen Weiterbildung des Personals finden regelmäßige Betriebsbegehungen durch den Sicherheitsingenieur statt. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Verbesserung von Arbeitsabläufen und der technischen Ausstattung führen insgesamt zu einer Steigerung der Arbeits- und Gesundheitsleistung.

Wirtschaftsbericht

Politische und regulatorische Rahmenbedingungen

Die NAG hat für ihre Wasserkraftwerke eine Konzession zur Nutzung der Wasserkraft des Neckars bis zum 31. Dezember 2034. Nach Ablauf der Konzessionszeit werden die Kraftwerke in betriebsfähigem Zustand auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen.

Auf Basis der europäischen Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 ist seit dem 01.03.2010 das neue deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft. Das WHG enthält bundesrechtliche Vorschriften über die Durchgängigkeit von Stauanlagen sowie den Fischschutz an Wasserkraftanlagen. Für die Stauanlagen an Bundeswasserstraßen ist damit eine Erweiterung der Verantwortlichkeiten zum Bau von Fischaufstiegen, Fischschutz und -abstiegseinrichtungen sowohl des Bundes als auch der Wasserkraftwerksbetreiber verbunden. Deshalb ist zumindest im Bereich des unteren Neckars in den nächsten Jahren mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen. Für die beiden Neckaraltarme bei Horkheim und Kochendorf wurde eine erhöhte Mindestwasserabgabe angekündigt. Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Durchgängigkeit und Mindestwasserabgaben sowie daraus entstehende Erzeugungsverluste gehen grundsätzlich zu Lasten der Stromabnehmer. Für die NAG ist damit kein wirtschaftliches Risiko verbunden.

Die Bundesrepublik Deutschland plant langfristig auf ihre Kosten an allen 27 Staustufen jeweils eine Schleusenkammer für Schiffe mit einer Länge von bis zu 135 Meter. Mit dem Schleusenausbau wäre mit einer weiteren Reduzierung der verfügbaren Wassermenge für die Stromerzeugung der NAG und ihrer Stromabnehmer zu rechnen.

Zentrale Unternehmensthemen im Geschäftsjahr

Allgemeine Themen

In einem mehrjährigen Gemeinschaftsprojekt mit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wurde das über 50 Jahre alte Wasserstraßenfernsprechkabel (WF-Kabel) aus Kupfer zwischen Plochingen und Mannheim auf einer Strecke von mehr als 200 km durch ein Lichtwellenleiterkabel ersetzt und bereits 2013 in Betrieb genommen. Anschließend wurde in einem mehrjährigen Projekt damit begonnen, Komponenten in den Kraftwerken an die neue Übertragungstechnik anzupassen (Projekt „Neckar Erweiterung übergeordnete Leittechnik“, NELT). Das Gesamtinvestitionsvolumen des Projekts NELT beträgt 6 Mio. €.

Wesentliche Vertragsänderungen

In 2017 gab es keine wesentlichen Vertragsänderungen.

Entflechtung gemäß § 6b EnWG

Die Gesellschaft ist als verbundenes Unternehmen der EnBW AG Tochtergesellschaft eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens i.S.d. § 3 Nr. 38 EnWG. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors aus. Die anderen Tätigkeiten im Elektrizitätssektor umfassen die Erzeugung von Elektrizität. Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors liegen nicht vor. Die Erstellung von Tätigkeitsabschlüssen ist nicht erforderlich.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Durch die enge Verbindung mit der EnBW AG ist die NAG in das interne Kontrollsystem des EnBW-Konzerns eingebunden, so dass Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb frühzeitig erkannt werden können.

Die NAG wendet in ihrem Geschäftsbetrieb außerdem die Konzerngrundsätze der EnBW zur Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie an (IuK Security Policy).

Abhängigkeitsbericht

In dem von uns für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen haben wir abschließend erklärt, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhielt.

Unternehmenssituation der NAG

Absatz, Stromerzeugung und –bereitstellung

Die Wasserführung des Neckars war im Vergleich zu 2016 geringer sowie weiterhin unter dem Niveau der Regelerzeugung. Für die Stromabnehmer lag die Erzeugung in den Kraftwerken bei 81,3 % (Vorjahr 87,4 %) der Regelerzeugung (505,5 GWh).

Die Anlagenverfügbarkeit betrug 94,1 % (Vorjahr 95,0 %) bedingt durch Maschinenschäden mit temporären Kraftwerksstillständen.

Netto-Stromerzeugung 2017 GWh 2016 GWh Veränderung

%
Stromabgabe * 410,8 441,8 -7,0

* nach Abzug der unentgeltlichen Stromlieferungen an die Schleusen und Wehre des Bundes

Betrieb und Instandhaltung

In den Kraftwerken wurden regelmäßige Instandhaltungen durchgeführt und eingetretene Schäden beseitigt. Außerdem wurden im Kraftwerk Hirschhorn eine Grundrevision der Turbinen und eine Erneuerung der Kraftwerksleittechnik ausgeführt bzw. begonnen. Die Maßnahmen tragen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit des Kraftwerksparks am Neckar bei.

Ertragslage

Die Erträge haben sich wie folgt entwickelt:

01.01. – 31.12.2017

Mio. €
01.01. – 31.12.2016

Mio. €
Veränderung %*
Stromerlöse 23,4 19,9 17,9
Sonstige Umsatzerlöse 1,1 0,3 219,0
Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 0,2 0,2 -23,1
Sonstige betriebliche Erträge 0,6 1,3 -52,7
Gesamt 25,3 21,7 16,2

* Veränderung berechnet auf Basis der nicht gerundeten Zahlen

In den Stromerlösen sind vor allem die Kosten der Stromerzeugung enthalten, die den jeweiligen Stromabnehmern der Wasserkraftwerke auf Selbstkostenbasis zuzüglich des Wassergeldes weiterbelastet werden. Hintergrund für den Anstieg der Stromerlöse sind im Wesentlichen höhere Umsatzerlöse aus Rückstellungszuführungen (+4,6 Mio. €), die zukünftige Forderungen an die Stromabnehmer betreffen. Des Weiteren haben sich die Bonuserlöse sowie Wassergelder gegenüber dem Vorjahr erhöht. Dagegen haben sich die Umsatzerlöse mit Stromabnehmern durch geringere angefallene Kosten reduziert. Die Direktvermarktungserlöse der auf eigene Rechnung betriebenen Wasserkraftwerke in Bad Cannstatt und Esslingen sind durch geringere Erzeugungsmengen infolge der unterdurchschnittlichen Wasserführung zurückgegangen.

Die sonstigen Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr durch Umgliederungen aus den sonstigen betrieblichen Erträgen erhöht. Ohne Umgliederungen sind die sonstigen Umsatzerlöse nahezu auf Vorjahresniveau.

Gegenüber der Prognose haben sich die Umsatzerlöse ingesamt durch die Umgliederungen bei den sonstigen Umsatzerlösen leicht erhöht. Die Stromerlöse haben sich gegenüber der Prognose leicht reduziert. Hintergrund sind im Wesentlichen geringere Umsatzerlöse mit Stromabnehmern, Bonuserlöse und Direktvermarktungserlöse. Dagegen haben sich insbesondere die Umsatzerlöse aus Rückstellungszuführungen sowie Wassergelder erhöht.

Die aktivierten Eigenleistungen und Bestandsveränderungen sind nahezu auf Vorjahresniveau.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind durch die Umgliederungen gegenüber dem Vorjahr reduziert. Ohne Umgliederungen sind die sonstigen betrieblichen Erträge nahezu auf Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Vorjahr sind höhere Erträge aus Immobilienerlösen (+0,2 Mio. €) enthalten. Dagegen sind im Geschäftsjahr keine hohen Versicherungserstattungen angefallen.

Der Materialaufwand von 2,3 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €) ist durch einen reduzierten Umfang an Maßnahmen für Instandhaltung und Betrieb der Kraftwerke geprägt. Gegenüber dem Vorjahr sind niedrigere Fremdleistungskosten für Instandhaltung und Reparaturen (-0,6 Mio. €) enthalten sowie auch geringere Materialverbräuche (-0,1 Mio. €).

Der Personalaufwand von 6,8 Mio. € hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Mio. € erhöht. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen eine erhöhte Zuführung zur Pensionsrückstellung (+2,2 Mio. €), die eine Sonderzuführung für ein Vergleichsangebot bezüglich der Klage zur Betriebsrente enthält.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 5,5 Mio. € (Vorjahr 5,2 Mio. €) sind im Wesentlichen durch einen höheren Aufstockungsbetrag für Altersteilzeitverpflichtungen sowie durch Wertberichtigungsaufwand von Forderungen gestiegen. Dagegen haben sich insbesondere Konzernverrechnungen für Personal- und Supportleistungen reduziert. Enthalten sind zudem leicht reduzierte Aufwendungen für Ablöseleistungen (Ersatzleistungen aus Verpflichtungen durch ursprünglichen Bau der Kraftwerke, da bestehende Bauten stillgelegt werden mussten) und Versicherungskosten. Des Weiteren sind allgemeine Büro- und Verwaltungskosten enthalten.

Die Veränderung im Finanzergebnis auf -2,2 Mio. € (Vorjahr -1,0 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus einer Zinssatzänderung bei den Personalrückstellungen, die durch einen gegenüber dem Vorjahr geringeren Abzinsungssatz bedingt ist. Dagegen haben sich die Wertpapiererträge infolge einer Umschichtung der Wertpapiere erhöht.

Das Jahresergebnis stellt sich wie folgt dar:

01.01. – 31.12.2017

Mio. €
01.01. – 31.12.2016

Mio. €
Veränderung %*
Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand 5,2 4,7 11,5
Konzessionsaufwand -5,2 -4,7 11,5
Jahresergebnis 0 0 0

* Veränderung berechnet auf Basis der nicht gerundeten Zahlen

Das Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand ergibt sich im Wesentlichen aus den vertraglichen Wassergeldern, die die Stromabnehmer zusätzlich zu den Selbstkosten zu erstatten haben. Daneben tragen die Betriebsergebnisse der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke in Bad Cannstatt und Esslingen zum Ergebnis bei. Des Weiteren sind insbesondere Immobilienerlöse aus dem Verkauf nicht mehr betriebsnotwendiger Liegenschaften, Bonuserlöse sowie Miet- und Zinserträge enthalten.

Das verbesserte Jahresergebnis vor Konzessionsaufwand ist im Wesentlichen durch höhere Wassergeld- und Bonuserlöse sowie durch die höheren Immobilienerlöse und Wertpapiererträge geprägt.

Das gegenüber der Prognose (4,7 Mio. €) höhere Jahresergebnis ist insbesondere auf die höheren Wassergelderlöse, Immobilienerlöse und Wertpapiererträge zurückzuführen.

Finanzlage

Die NAG finanziert sich vorwiegend durch die Selbstkostenerstattung der Stromabnehmer und durch das Wassergeld als Gewinnbestandteil, sowie die Betriebsergebnisse der auf eigene Rechnung betriebenen Wasserkraftwerke Bad Cannstatt und Esslingen. Zum kurzfristigen Ausgleich von Liquiditätsspitzen besteht außerdem eine Cashpoolvereinbarung mit der EnBW AG. Freie liquide Mittel werden am Kapitalmarkt angelegt.

Der Cashflow war auch im abgelaufenen Geschäftsjahr positiv und wird in Höhe des Jahresergebnisses mit 5,2 Mio. € zur Tilgung der Konzessionsdarlehen an die Konsortialpartner weitergegeben.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich auf 77,7 Mio. € (Vorjahr 75,4 Mio. €) erhöht. Dies ist auf zum Teil gegenläufige Effekte zurückzuführen. Zum Einen sind insbesondere die sonstigen Vermögensgegenstände infolge höherer zukünftiger Ansprüche gegenüber den Stromabnehmern angestiegen (+3,2 Mio. €). Ferner haben sich die Forderungen gegen verbundene und beteiligte Unternehmen erhöht (+1,3 Mio. €), die insbesondere einen temporär höheren Cashpoolbestand betreffen. Zudem sind die Wertpapiere inbesondere durch Wertpapiereinlagen angestiegen (+0,8 Mio. €). Dagegen ist das Sachanlagevermögen abschreibungsbedingt zurückgegangen (-2,0 Mio. €). Die Sachanlagenquote, gemessen an der Bilanzsumme, beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 40,7 % (Vj. 44,6 %). Reduzierend wirkten zudem stichtagsbedingt geringere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-0,9 Mio. €) sowie Bankguthaben (-0,1 Mio. €).

a) Anlagevermögen

Investitionsvolumen

Mio. €
01.01. – 31.12.2017

Mio. €
01.01. – 31.12.2016

Mio. €
Veränderung %*
Sachanlagevermögen 1,0 0,9 14,4

* Veränderung berechnet auf Basis der nicht gerundeten Zahlen

Der wesentliche Teil der Investitionen betraf die Anpassung der Komponenten in den Kraftwerken an die neue Übertragungstechnik im Rahmen des Projekts NELT.

b) Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen zum einen Erstattungsansprüche an unsere Stromabnehmer und zum anderen Cashpoolbestände und sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem in Zukunft fällige Ansprüche gegen unsere Stromabnehmer, basierend auf Verpflichtungen gegenüber den Empfängern von Versorgungs- und Altersteilzeitbezügen, Jubiläumszahlungen, Versorgungskapital sowie auf Freistellung von unseren Verpflichtungen zur Zahlung von künftigen Beiträgen an den Pensionssicherungsverein. Die entsprechenden Verpflichtungen sind in der Bilanz in gleicher Höhe passiviert.

c) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 10,0 Mio. €. Im Zusammenhang mit der BilMoG-Umstellung besteht seit 2010 eine Gewinnrücklage von 179 T€ aus der Abzinsung der Rückstellung für die Heimfallverpflichtung. Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote, gemessen an der Bilanzsumme, 13,1 % (Vj. 13,5 %).

d) Fremdkapital

Die Rückstellungen in Höhe von 35,2 Mio. € (Vj. 31,8 Mio. €) sind im Wesentlichen durch einen Erhöhung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen geprägt (30,7 Mio. €; Vj. 28,1 Mio. €). Ursächlich hierfür sind insbesondere der niedrigere Abzinsungssatz sowie die Sonderzuführung. Zudem erfolgte eine Erhöhung der sonstigen Rückstellungen (+0,8 Mio. €), die insbesondere höhere Altersteilzeitrückstellungen sowie weitere Personalrückstellungen betreffen.

Die Verbindlichkeiten haben sich im Geschäftsjahr leicht reduziert (-0,1 Mio. €). Ausschlaggebend hierfür sind geringere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , insbesondere bedingt durch Darlehenstilgungen. Dagegen haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen und beteiligten Unternehmen inbesondere durch den gestiegenen Konzessionsaufwand erhöht.

e) Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält mit 19,6 Mio. € im Wesentlichen abgegrenzte Stromerlöse für spätere Geschäftsjahre sowie die noch nicht aufgelösten Kapitalzuschüsse der Stromabnehmer aus der Weiterverrechnung der aktivierungspflichtigen Investitionen im Rahmen der Selbstkostenerstattung.

Gesamtbeurteilung der wirtschaftlichen Lage der NAG

Aufgrund der Übernahme der Selbstkosten durch die Stromabnehmer ist die wirtschaftliche Lage der NAG strukturell positiv. Der Vorstand beurteilt die wirtschaftliche Lage der NAG insgesamt als günstig. Bei der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist mit keinen großen Schwankungen zu rechnen.

Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagementprozess

Durch ein formalisiertes Risikomanagementsystem wird neben dem Erkennen von allgemeinen Geschäftsrisiken sichergestellt, dass auch Risiken aus dem Kraftwerksbetrieb mit nennenswerten finanziellen Auswirkungen auf unsere Stromabnehmer rechtzeitig erkannt werden. Die heutige wirtschaftliche Entwicklung erfordert eine ständige Kontrolle der Kosten und Prozesse eines Unternehmens. Das vor einigen Jahren von der NAG eingesetzte System zur Kostenüberwachung und -kontrolle sowie Benchmarks und „Best practice“-Maßnahmen haben sich bewährt.

Durch regelmäßige Risikoinventuren mit den Betriebsverantwortlichen wird sichergestellt, dass die erfassten Risiken hinsichtlich ihrer potentiellen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit regelmäßig überprüft und dass neue Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Durch die Selbstkostenerstattung der Stromabnehmer haben Kostenrisiken keinen direkten Einfluss auf das Geschäftsergebnis der NAG. Mit Blick auf die Ergebnisse der Gesellschaft wird mit gezielten Maßnahmen, beispielsweise der risikoorientierten Instandhaltung sowie der systematischen Schulung und Qualifizierung des Personals, den Risiken entgegengesteuert. Weiterhin wird durch ständige Modernisierung der bestehenden Anlagen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses dafür gesorgt, dass die Anlagen dem Stand der Technik und der Sicherheit entsprechen.

Risikoarten

Operative Risiken

Grundsätzlich bestehen Risiken mit mittlerer Bedeutung für die Gesellschaft aus dem Betrieb der Anlagen. Technische Defekte können zu ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Erzeugungsanlagen oder zu ungeplanten Instandhaltungskosten führen.

Aufgrund der mit den Stromabnehmern langfristig abgeschlossenen Verträge, wonach von diesen die jährlich anfallenden Ausgaben getragen werden, bestehen für die NAG keine finanzielle Risiken aus dem Betrieb und der Verwaltung dieser Kraftwerke. Erzeugungsausfälle und ungeplante Instandhaltungskosten gehen zu Lasten der Stromabnehmer mit ggf. nachteiliger Auswirkung auf die Bezugskosten der Stromabnehmer.

Erzeugungsausfälle und ungeplante Instandhaltungskosten der auf eigene Rechnung betriebenen Kraftwerke Bad Cannstatt und Esslingen gehen zulasten des Jahresergebnisses vor Konzessionsaufwand.

Grundsätzlich bestehen auch finanzielle Risiken aus Geldanlagen. Diese sind von geringer Bedeutung für die Gesellschaft und aufgrund einer konservativen Anlagepolitik überschaubar.

Die Klage bezüglich der Betriebsrentenansprüche der im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter der NAG wurde ursprünglich abgewiesen und die Kläger hatten die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Im Mai 2016 haben 7 Mitarbeiter beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Berufung eingereicht. Der Gerichtstermin fand am 12.04.2017 statt. Zur Ermöglichung von Vergleichsgesprächen wurde das Ruhen der Verfahren angeordnet. Zwischenzeitlich laufen Verhandlungen für einen möglichen Vergleich. Das entsprechende Vergleichsangebot wurde bei den Pensionsverpflichtungen, die zu Lasten der Stromabnehmer gehen, berücksichtigt. Das Risiko einer höheren Verpflichtung, das eine mittlere Bedeutung für die Gesellschaft hat, wird mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Aufgrund eines im Dezember 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Baden-Württemberg und der NAG im Rahmen der Privatisierung geschlossenen Anpassungsvertrages besteht noch eine Kostenverpflichtung für Investitionen an je einem Trocknungsbecken in Altbach und auf der Benninger Insel in Marbach sowie zum Einbau von Störkörpern bei der Staustufe Poppenweiler zur Vermeidung von Ablagerungen. Der Zeitpunkt für die Ausführung der Investitionen sowie deren Kosten sind abhängig von der Aufnahme dieser Maßnahmen in die Mittelfristplanung der Wasserstraßenverwaltung des Bundes, die bislang nicht erfolgt ist. Das Risiko ist von mittlerer Bedeutung für die Gesellschaft.

Politische und regulatorische Risiken

Der Druck der Behörden im Hinblick auf die Durchgängigkeit der Flüsse und fischfreundliche Anlagen wird spürbar höher. Deshalb ist zumindest im Bereich des unteren Neckars in den nächsten Jahren mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen. Risiken hierfür sind für die Gesellschaft von mittlerer Bedeutung. Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Durchgängigkeit sowie daraus entstehende Erzeugungsverluste gehen grundsätzlich zu Lasten der Stromabnehmer. Für die NAG ist damit kein wirtschaftliches Risiko verbunden.

In Hirschhorn wurde Klage gegen den Änderungsbescheid der Genehmigungsbehörde eingereicht mit dem Ergebnis, dass die bisherige Nutzungsbewilligung des Kraftwerks nicht zum 31.01.2018 erlischt. Dennoch erlischt am 30.06.2018 die Nutzungsbewilligung, sofern bis dahin keine geeignete Maßnahme zur Errichtung eines Fischschutzes vorliegt. Das Risiko eines Erzeugungsausfalls bei Baumaßnahmen oder einer Leistungsreduzierung in diesem Zusammenhang geht grundsätzlich zu Lasten des Stromabnehmers. Zudem besteht das Risiko einer Verminderung der Bonus- und Wassergelderlöse oder ein Entfall bei Erlöschen der Nutzungsbewilligung zu Lasten der Gesellschaft.

Chancen

Die Direktvermarktung der auf eigene Rechnung betriebenen Wasserkraftwerke in Bad Cannstatt und Esslingen bietet die Chance zu einer Verbesserung der Ertragslage, sodass auch auf lange Sicht von einer positiven Ergebnisentwicklung ausgegangen werden kann. Darüber hinaus bietet eine bessere Wasserführung die Chance auf eine Verbesserung des Ergebnisses.

Berichtswesen

Der Vorstand berichtet im Rahmen der Quartalsberichte regelmäßig an den Aufsichtsrat.

Prognosebericht

Künftige Umsatzentwicklung

Für das Jahr 2018 werden Umsatzerlöse von rd. 23 Mio. € erwartet. Nach den mit den Stromabnehmern geführten Gesprächen zur Mittelfristplanung über den Betrieb und die Instandhaltung der Kraftwerke rechnen wir für das Jahr 2018 im Vergleich zum Plan 2017 mit leicht sinkenden Instandhaltungsausgaben.

Die restlichen nicht mehr betriebsnotwendigen Immobilien aus einem Vergleich mit dem Bund sind durch die vorhandene Mieterstruktur und den anstehenden Sanierungsbedarf schwer zu veräußern. Wir gehen deshalb davon aus, dass die zum Ergebnis beitragenden Immobilienerlöse mittelfristig entfallen. Der Immobilienverkauf wird weiterverfolgt.

Erwartete Ergebnisentwicklung

Das erwartete Ergebnis vor Konzessionsaufwand wird sich 2018 in der Größenordnung von rd. 4,7 Mio. € bewegen.

Dabei stellt das in den Stromlieferungsverträgen festgelegte Wassergeld zum überwiegenden Teil das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft dar (Gewinnbestandteil). Die bereits in den Vorjahren abgeschlossenen Bonusvereinbarungen mit den Stromabnehmern tragen zur Stabilisierung des Jahresergebnisses vor Konzessionsaufwand bei.

Aufgrund der Einbindung in das Cash-Pooling der EnBW AG sowie der Selbstkostenabrechnungsmöglichkeit gehen wir von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus.

Erwartete Sachinvestitionen

In 2018 sind Investitionen für die im Bau befindliche Anbindung der Kraftwerke an das WF-Kabel (Projekt NELT) in Höhe von 1,1 Mio. € geplant.

Stuttgart, 30. April 2018

Der Vorstand

Neulinger

Wachter

Bericht des Aufsichtsrats

der Neckar - Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand während des Geschäftsjahres anhand regelmäßiger Berichte und in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Wichtige Vorgänge wurden mit dem Vorstand erörtert.

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagementsystem und interne Kontrollsystem des EnBW-Konzerns eingebunden und wendet in seinem Geschäftsbetrieb die Konzerngrundsätze zur Sicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie an. Der Vorstand hat an den Aufsichtsrat berichtet, dass im Berichtsjahr 2017 keine Risiken mit nennenswerten finanziellen Auswirkungen erkannt wurden und dass keine Unregelmäßigkeiten in den Geschäftsabläufen festgestellt wurden.

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2017 zweimal, der Personalausschuss einmal.

Schwerpunkte der Beratungen

Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit schriftlichen und mündlichen Berichten sowie Beschlussfassungen des Vorstandes. Zu den regelmäßigen Erörterungen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gehörte der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 sowie die Mittelfristplanung der Gesellschaft. Wesentlich waren auch die erwarteten Auswirkungen des Wasserhaushaltsgesetzes auf die Wasserkraftwerke am Neckar in Beziehung zur Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Betreiber der Wehre und Schleusen, die Klage gegen den Änderungsbescheid der Genehmigungsbehörde für das Wasserkraftwerk Hirschhorn sowie die Erneuerung der IT-Infrastruktur zur Fernsteuerung der Kraftwerks- und Wehranlagen als größte und umfangreichste Einzelinvestition in den nächsten Jahren. Des Weiteren informierte der Vorstand über die Vergleichsverhandlungen zur Klage von Arbeitnehmern bezüglich ihrer Rentenansprüche.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 und der Lagebericht sind durch die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss 2017 ist damit gem. § 172 AktG festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und für rechtmäßig befunden. Der Abschlussprüfer hat gemäß § 313 Abs. 3 AktG bestätigt, dass die Angaben im Bericht richtig sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Er erhebt keine Einwendungen gegen die abschließende Erklärung des Vorstands.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Betriebsräten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und wertvolle Arbeit im Geschäftsjahr 2017.

Stuttgart, 13. Juni 2018

Der Aufsichtsrat

Dr. Georgios Stamatelopoulos, Vorsitzender

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Neckar - Aktiengesellschaft, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.

Stuttgart, den 30. April 2018

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Janz, Wirtschaftsprüfer

Rupperti, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.06.2018.