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MAX Automation SE Audit Report / Information 2020

Mar 25, 2021

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Audit Report / Information

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INHALT

VORWORT

BERICHT DES
VERWALTUNGSRATS

KONZERNLAGEBERICHT

Grundlagen der SE und des Konzerns
Wirtschaftsbericht des Konzerns 21
Personalbericht 33
MAX Automation SE 34
Nichtfinanzielle Konzernerklärung
gemäß § 315b HGB
35
Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB und
§ 289a Abs. 1 HGB
36
Erklärung zur Unternehmensführung
(§ 289f HGB und § 315d HGB)
39
Abhängigkeitsbericht 39
Berichterstattung über die
Vergütung der Organmitglieder
40
Chancen- und Risikobericht 46
Prognosebericht 56

KONZERNANHANG

03

06

Allgemeine Angaben 68
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
69
Konsolidierung 88
Erläuterungen zur Konzernbilanz 91
Aktiva 91
Passiva 104
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
113
Sonstige Angaben 119
Mitteilungspflichtige Beteiligungen
gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
143
Erklärung gemäß § 161 AktG
zum Corporate-Governance-Kodex
145
Befreiung von der Offenlegung für
Tochtergesellschaften
146
ANTEILSBESITZ 147
BESTÄTIGUNGSVERMERK 150
BILANZEID 161

KONZERNABSCHLUSS

Bilanz Aktiva 61
Bilanz Passiva 62
Gesamtergebnisrechnung 63
Kapitalflussrechnung 64
Eigenkapitalveränderungsrechnung 66

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hinter uns liegt ein Geschäftsjahr, welches - maßgeblich von der COVID-19-Pandemie geprägt - beispiellos war. Die Pandemie hatte auf die globale Weltwirtschaft und auch auf uns erhebliche Auswirkungen. Unmittelbar mit dem Lockdown in Deutschland und Europa im März haben wir entschlossen reagiert, um die Risiken für unsere Gruppe möglichst gering zu halten und die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter unserer Gruppe hatten und haben immer oberste Priorität. Hygienemaßnahmen wurden an allen MAX Standorten angepasst und Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mobiles Arbeiten ermöglicht wird, wo es sinnvoll und möglich ist. Zugleich haben wir Maßnahmen ergriffen, um die Liquidität der MAX Gruppe zu sichern. Neben der Reduzierung von Fremdleistung und einem Ausgaben- und Einstellungsstopp wurden eigene Investitionen vor dem Hintergrund des Investitionsverhaltens unserer Kunden neu bewertet und mit Bedacht und Augenmaß durchgeführt. An diesen Maßnahmen halten wir auch weiterhin fest.

Kostendisziplin und die unternommenen Anstrengungen zur Liquiditätssicherung sowie die weitere Abarbeitung der Problemfelder im Non-Core-Business haben dazu geführt, dass wir das Geschäftsjahr bei einem Umsatz von 307,0 Mio. Euro mit einem positiven operativen Ergebnis von 5,7 Mio. Euro abschließen konnten. Gleichwohl hat uns die Pandemie nach einem zunächst positiven Start in das Jahr 2020 beim angestoßenen Umbau der Gruppe ein ganzes Stück weit zurückgeworfen. Dass wir uns in einem von der Corona-Krise gekennzeichneten Marktumfeld dennoch behaupten konnten und damit zumindest auf ein zufriedenstellendes Jahr zurückblicken, resultiert aus der breiten Aufstellung unserer Kerngeschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies und Evolving Technologies in zukunftsfähigen Branchen.

Insgesamt verzeichneten die Kerngeschäftsfelder im Corona-Jahr mit einem vergleichsweise geringen Minus des Auftragseingangs von unter 10 Prozent eine robuste Entwicklung, die vor allem von der stark positiven Nachfrage im Segment Evolving Technologies getragen wurde. Hier erzielte der Bereich Medizintechnik mit der Tip-&-Cup-Technologie eine außerordentliche Leistung und schaffte erfolgreich den Eintritt in den Markt der in-vitro-Diagnostik. Erfreulich entwickelte sich auch der Absatz unserer Lösungen in der Verpackungsautomation. Diese Entwicklungen halfen, die Situation in der Robotik zu kompensieren, welche weiterhin angespannt blieb. Die Nachfrage im Segment Environmental Technologies war neben der Pandemie von einem niedrigen Ölpreis geprägt, der die Nachfrage nach Ersatzbrennstoffen verringerte. Deutlich ausgebremst wurde das geplante Wachstum im Segment Process Technologies. Im Automobilmarkt zeigen sich wirtschaftliche Unsicherheiten besonders spürbar und so verzögerte sich im Zuge der Pandemie die Vergabe von Großprojekten. Erste Anzeichen einer Erholung in der Automobilindustrie und die zunehmende Bekenntnis von Regierungen und Unternehmen zur E-Mobility lassen uns dennoch weiterhin zuversichtlich auf die Wachstumsmöglichkeiten der Process Technologies blicken.

Wir sehen die MAX Gruppe mit ihren Kerngeschäftsfeldern strategisch gut aufgestellt. Die noch vor uns liegenden finanziellen und operativen Herausforderungen aufgrund der Pandemie sowie noch mögliche Verluste aus der Abwicklung des Nicht-Kerngeschäfts gilt es im Geschäftsjahr 2021 zu bewältigen. Wir werden den eingeleiteten Umbau der MAX Gruppe hin zu einer stabilen, profitablen und zukunftsgerichteten Gruppe weiter vorantreiben. Unsere neue Gruppenstrategie, die wir in diesem Geschäftsjahr veröffentlichen werden, wird dafür weitere wichtige Weichen stellen. Unser Ziel ist es, für unsere Aktionärinnen und Aktionäre einen Mehrwert zu schaffen und das Potential der Gruppe zu heben.

Wir sind zuversichtlich, dass die weiter zunehmende Verfügbarkeit von Impfstoffen eine Erholung der Wirtschaft im Allgemeinen und der Branchen unserer Gruppengesellschaften im Besonderen beschleunigen wird. Der vorhandene Auftragsbestand bildet die Ausgangsbasis für eine solide Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2021. Gegenüber dem herausfordernden Vorjahr sollten wir Umsatz und Ergebnis steigern können. Unsere Erwartungen für dieses Jahr hängen davon ab, dass es zu keiner weiteren unerwarteten Verschärfung der Pandemie und einer damit einhergehenden deutlichen Verschlechterung der konjunkturellen Entwicklung kommt.

Unser besonderer Dank in diesen Zeiten gebührt unseren rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den einzelnen Gruppengesellschaften. Sie haben mit ihrem hohen Einsatz und ihrer Flexibilität dazu beigetragen, dass die MAX Gruppe die schwierigen Herausforderungen bewältigen kann. Die höhere Widerstandsfähigkeit der MAX Gruppe im vergangenen Jahr ist damit das Ergebnis eines leistungsstarken Teams. Unser Dank gilt aber genauso unseren Aktionärinnen und Aktionären, Kunden, Zulieferern und Partnern für das entgegengebrachte Vertrauen und ihre Unterstützung.

Düsseldorf, 12. März 2021

Die geschäftsführenden Direktoren

Dr. Christian Diekmann Werner Berens Dr. Guido Hild Patrick Vandenrhijn

BERICHT DES VERWALTUNGSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

In dem monistischen Leitungssystem der MAX Automation SE bestimmt der Verwaltungsrat die Grundlinien der Tätigkeit der Gesellschaft und überwacht deren Umsetzung durch die geschäftsführenden Direktoren.

Der nach § 7 der Satzung der MAX Automation SE bestellte Verwaltungsrat erstattet gemäß § 47 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates der europäischen Union vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz-SEAG) in Verbindung mit § 171 Abs. 2 AktG nachfolgenden Bericht an die Hauptversammlung:

Allgemeines

Der Verwaltungsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 intensiv mit der strategischen, wirtschaftlichen und personellen Entwicklung der MAX Automation SE und des Konzerns befasst. Auf Grundlage der in mündlicher und schriftlicher Form erstatteten zeitnahen Berichte der geschäftsführenden Direktoren über die Geschäftslage der MAX Automation SE und des Konzerns hat der Verwaltungsrat die Geschäftsführung der MAX Automation SE im Geschäftsjahr 2020 den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), dem SEAG sowie dem AktG entsprechend überwacht. Die Berichte der geschäftsführenden Direktoren bezogen sich unter anderem auf grundsätzliche Fragen der Finanz- und Investitionspolitik sowie die Rentabilität und die Risiko- und Finanzierungssituation der MAX Automation SE, des Konzerns und der Gruppengesellschaften.

Die Arbeit des Verwaltungsrats war zudem wesentlich durch die operativen und finanziellen Herausforderungen der COVID-19 Pandemie bestimmt. Der Verwaltungsrat hat gemeinsam mit den geschäftsführenden Direktoren kontinuierlich die Auswirkungen der Corona-Krise auf die einzelnen Geschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies sowie Evolving Technologies und das Non-Core Geschäftsfeld (ELWEMA Automotive GmbH und IWM Automation GmbH) sowie auf die Gruppengesellschaften der MAX Automation SE analysiert. Um möglichen Risiken frühzeitig begegnen zu können, wurde ein Krisenstab im Management Board eingerichtet, der die Lage kontinuierlich analysiert und bewertet hat und anfangs wöchentlich den VR über den Status informierte. Die mit dem Jahresabschluss 2019 veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2020 konnte aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht aufrechterhalten werden. Weiterhin wurden die entdeckten Unregelmäßigkeiten in der Vorratsbewertung bei der Tochtergesellschaft iNDAT Robotics GmbH in den Jahren 2017 und 2018 analysiert und Schlussfolgerungen für Verbesserungen umgesetzt. Die MAX Automation SE hat aufgrund dieser Unregelmäßigkeiten im Rahmen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 ihre Vorjahreszahlen rückwirkend angepasst. Die Unregelmäßigkeiten bei der Vorratsbewertung waren auf Mängel im internen Kontrollsystem der iNDAT Robotics GmbH zurückzuführen, die zwischenzeitlich behoben wurden. Der Verwaltungsrat befasste sich auch im Geschäftsjahr 2020 zunächst mit dem Verkaufs- und anschließend mit dem Restrukturierungsprozess hinsichtlich der ELWEMA Automotive GmbH sowie mit der Abwicklung der IWM Gesellschaften (IWM Automation Bodensee GmbH, IWM Automation GmbH). Zudem folgten im Geschäftsjahr 2020 Herr Marcel Neustock und Frau Karoline Kalb auf Herrn Oliver Jaster und Herrn Andreas Krause als Mitglieder des Verwaltungsrats. Herr Dr. Christian Diekmann wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auch weiterhin zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats bestimmt und zum geschäftsführenden Direktor mit der Funktion als CEO/CFO der Gesellschaft bestellt. Darüber hinaus waren die Strategie, die Finanz- und Investitionspolitik des Konzerns, laufende Rechtsstreitigkeiten sowie die Corporate Governance der Gesellschaft Gegenstand der Beratungen. Der Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen und befasste sich intensiv mit den Geschäftsvorfällen der Gesellschaft und des Konzerns.

Dem Verwaltungsrat wurden regelmäßig Berichte über den Geschäftsverlauf mit Abweichungsanalysen zur Planung und zum Vorjahr, einschließlich der Dokumentationen zur Liquiditäts- und Finanzlage, vorgelegt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats standen auch außerhalb der Sitzungen in einem intensiven Dialog mit den geschäftsführenden Direktoren und haben mit ihnen die weitere Entwicklung der Gesellschaften und des Konzerns intensiv beraten. Alle zustimmungspflichtigen Geschäftsvorgänge wurden intensiv mit den geschäftsführenden Direktoren erörtert und - soweit erforderlich - hierfür die Zustimmung erteilt.

Anhand der Berichte und Auskünfte der geschäftsführenden Direktoren überzeugte sich der Verwaltungsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Ebenso versicherte sich der Verwaltungsrat durch Befragung der geschäftsführenden Direktoren, der Geschäftsführungen der Tochtergesellschaften und des Abschlussprüfers, dass sowohl in der Muttergesellschaft als auch im Konzern alle Anforderungen des Risikomanagementsystems erfüllt wurden.

Sitzungen des Verwaltungsrats und Beschlüsse außerhalb von Sitzungen

Im Berichtsjahr fanden 17 Verwaltungsratssitzungen in Form von Präsenzveranstaltungen und telefonischen Sitzungen statt. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurden die Sitzungen des Verwaltungsrats überwiegend im Wege von Telefonkonferenzen durchgeführt. Abgesehen von den jeweils entschuldigten Abwesenheiten von Herrn Krause in der Verwaltungsratssitzung vom 11. Mai 2020 und von Frau Kalb in der Verwaltungsratssitzung vom 23. September 2020 haben alle Mitglieder des Verwaltungsrats, die im Geschäftsjahr 2020 im Amt waren, an den Sitzungen des Verwaltungsrats im Berichtszeitraum teilgenommen. Abwesende Mitglieder konnten dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen, dass sie eine in Textform übermittelte Stimmabgabe durch ein anderes Verwaltungsratsmitglied überreichen ließen. Die Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Verwaltungsrats bezog sich in den Verwaltungsratssitzungen vor allem auf folgende Gegenstände:

Der Verwaltungsrat kam am 9. Januar 2020 in einer telefonischen Sitzung zusammen, in welcher insbesondere ein Beschluss zur Planung für 2020 gefasst wurde.

In der telefonischen Sitzung vom 11. Februar 2020 befasste sich der Verwaltungsrat schwerpunktmäßig mit dem vom Wirtschaftsprüfer der MAX Automation SE verfassten Berichtsentwurf zur Korrektur der Unregelmäßigkeiten in der Vorratsbewertung der iNDAT Robotics GmbH in den Jahren 2017 und 2018. Zudem wurde der Status der Jahres- und Konzernabschlussprüfung besprochen und die Finanzierungssituation des Konzerns behandelt.

In der Sitzung vom 28. Februar 2020 befasste sich der Verwaltungsrat im Wesentlichen mit folgenden Themen: Das Vorgehen zur Behebung der Unregelmäßigkeiten bei der Vorratsbewertung der iNDAT Robotics GmbH in den Jahren 2017 und 2018 wurde beschlossen. Die Entwicklung der Geschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies sowie Evolving Technologies wurde – auch im Hinblick auf Vorsorgemaßnahmen bezüglich der Covid-19-Pandemie – besprochen. Zudem wurden unter anderem die Investitionsplanung und die Finanzierungsstrategie 2020 sowie der Status in Bezug auf den Verkaufsprozess hinsichtlich der ELWEMA Automotive GmbH weiter erörtert.

Am 10. März 2020 legte Herr Andreas Krause gegenüber der Gesellschaft und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, sein Amt als Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2020 und sein Amt als geschäftsführender Direktor und Mitglied des Management Boards mit Wirkung zum Ablauf des 15. Juni 2020 nieder. Des Weiteren wurde insbesondere erneut der aktuelle und zukünftige Geschäftsverlauf der drei Geschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies sowie Evolving Technologies im Hinblick auf die Auswirkungen der Corona-Krise besprochen.

In der Sitzung vom 13. März 2020 billigte der Verwaltungsrat den Jahresabschluss der MAX Automation SE sowie den Konzernabschluss der Gruppe und stellte den Jahresabschluss der SE fest. Zudem wurden der Bericht des Verwaltungsrats, der Corporate Governance Bericht, der erläuternde Bericht des Verwaltungsrats, der Nachhaltigkeitsbericht und der Abhängigkeitsbericht verabschiedet. Im Fokus dieser Sitzung standen erneut die Analyse und Bewertung des Geschäftsverlaufs in den einzelnen Geschäftsfeldern unter den Bedingungen der Corona-Krise.

In der telefonischen Sitzung vom 7. April 2020 befasste sich der Verwaltungsrat im Wesentlichen mit den Besonderheiten der Durchführung der für das Jahr 2020 aufgrund der COVID-19 Pandemie geplanten virtuellen Hauptversammlung. Zudem wurde der Geschäftsverlauf der einzelnen Geschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies sowie Evolving Technologies und des Non-Core Geschäftsfelds besprochen. Die derzeitigen und möglichen zukünftigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die verschiedenen Geschäftsfelder wurden gemeinsam mit den geschäftsführenden Direktoren analysiert. Weitere Themen waren die Liquiditätsplanung des Konzerns, sowie die Restrukturierung der ELWEMA Automotive GmbH.

In der telefonischen Sitzung vom 15. April 2020 wurden vorwiegend die Erfahrungen seitens des Managements und des Verwaltungsrats mit der Abschlussprüfung diskutiert. Es wurde der Beschluss gefasst, der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers GmbH weiterhin als Abschlussprüfer vorzuschlagen. Des Weiteren wurde die Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 2020 genehmigt.

Am 11. Mai 2020 beschloss der Verwaltungsrat, dass Herr Dr. Diekmann voraussichtlich mit Wirkung zum 1. April 2021 zum geschäftsführenden Direktor mit der Funktion des CEO der Gesellschaft bei gleichzeitiger Niederlegung seines Amts als Vorsitzender des Verwaltungsrats bestellt werden soll. Herr Dr. Guckert wurde ermächtigt, einen entsprechenden Anstellungsvertrag mit Herrn Dr. Diekmann abzuschließen, der vorab im Verwaltungsrat erörtert wird.

In der telefonischen Sitzung vom 12. Mai 2020 wurden die vom Prüfungsausschuss empfohlenen Beschlüsse zu Vertragsänderungen im Rahmen des Konsortialkredits, zur Prüfung weiterer Finanzierung und zur Einbringung der Vecoplan AG in die MAX Management GmbH gefasst. Zudem setzten die Verwaltungsratsmitglieder und die geschäftsführenden Direktoren insbesondere die Besprechung über den Geschäftsverlauf und die Entwicklung der Gesellschaft unter den Bedingungen der Corona-Krise fort. Des Weiteren wurde der aktuelle Status der Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der NSM Packtec GmbH erörtert.

Am 29. Mai 2020 wählte der Verwaltungsrat in seiner konstituierenden Sitzung, Herrn Dr. Christian Diekmann zum Vorsitzenden des Personalausschusses, Herrn Dr. Ralf Guckert zu seinem Stellvertreter und Herr Dr. Jens Kruse wurde zum weiteren Mitglied bestellt. Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wurde Herr Dr. Jens Kruse und zu seinem Stellvertreter Herr Dr. Christian Diekmann gewählt. Die in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 neu gewählten Verwaltungsratsmitglieder, Frau Karoline Kalb und Herr Marcel Neustock, wurden an Stelle von Herrn Krause und Herrn Jaster zu weiteren Mitgliedern des Prüfungsausschusses bestellt.

In der telefonischen Sitzung vom 9. Juni 2020 wurde Herr Dr. Christian Diekmann, Vorsitzender des Verwaltungsrats der MAX Automation SE, mit Wirkung bis spätestens zum 1. Januar 2021 zum geschäftsführenden Direktor der Gesellschaft bestellt. Der Verwaltungsrat nahm weiterhin zur Kenntnis, dass Herr Dr. Diekmann zum gleichen Zeitpunkt sein Amt als Vorsitzender des Verwaltungsrats niederlegen und sein Verwaltungsratsmandat als ordentliches Mitglied für seine restliche Amtszeit ausüben wird.

In der Verwaltungsratssitzung vom 6. August 2020 wurde der Einbringung der Anteile an der Vecoplan AG durch die MAX Automation SE in die MAX Management GmbH, der Erhöhung des gezeichneten Kapitals der MAX Management GmbH sowie dem Abschluss eines Ergebnis- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAX Management GmbH und der Vecoplan AG zugestimmt. Ferner hatte die Sitzung im Wesentlichen den Geschäftsverlauf der drei Geschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies sowie Evolving Technologies und des Non-Core Geschäftsfelds zum Gegenstand. Insbesondere wurden die Auswirkungen der Corona-Krise auf die verschiedenen Geschäftsfelder eruiert. Des Weiteren wurden der Finanzierungsstatus des Konzerns und das Vorgehen im Planungsprozess 2021 besprochen.

In der telefonischen Verwaltungsratssitzung vom 23. September 2020 erörterten der Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren den Geschäftsverlauf in den einzelnen Geschäftsfeldern sowie die allgemeine Konzernsituation einschließlich der Finanzierungssituation. Besprochen wurden im Wesentlichen zudem der Status und die weitere Planung von Restrukturierungsmaßnahmen bei der ELWEMA Automotive GmbH und der iNDAT Robotics GmbH. Darüber hinaus wurden Änderungen im Geschäftsverteilungsplan diskutiert, die mögliche Umsetzung neuer Vorgaben nach ARUG II und dem Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 erörtert und Steuerthemen besprochen. Auch der Status aktueller Rechtsstreitigkeiten wurde erörtert.

Am 20. Oktober 2020 lag der Fokus der Verwaltungsratssitzung auf der Grundausrichtung einer möglichen neuen Strategie für die MAX Gruppe.

Die telefonische Sitzung vom 10. November 2020 hatte die Prüfungsplanung durch den Abschlussprüfer zum Gegenstand. Daneben stimmte der Verwaltungsrat der Abgabe einer Patronatserklärung der MAX Automation SE gegenüber der MAX Management GmbH und gegenüber der Mess- und Regeltechnik Jücker GmbH sowie der MAX Management GmbH gegenüber der Vecoplan AG zu. Daraufhin wurde beschlossen, von den Befreiungsmöglichkeiten für die inländischen Tochtergesellschaften der MAX Automation SE im Hinblick auf die Erstellung eines Anhang- und Lageberichts zu befreien. Zudem wurde die Planung der MAX Automation SE diskutiert. Weiterhin wurden hauptsächlich der Geschäftsverlauf und die Planung der Geschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies sowie Evolving Technologies und des Non-Core Geschäftsfelds besprochen.

Am 9. Dezember 2020 wurde die Planung 2021 der MAX Automation SE final besprochen und verabschiedet. Zudem wurden insbesondere die Finanzierungssituation des Konzerns, der Geschäftsverlauf der einzelnen Geschäftsfelder sowie die Nachfolgeplanung in den Tochterunternehmen der MAX Automation SE und bei den geschäftsführenden Direktoren der Gesellschaft erörtert. Des Weiteren diskutierte der Verwaltungsrat die Ergebnisse der anonymen Wirksamkeitsbeurteilung der Arbeit des Verwaltungsrats und besprach nach Auswertung der Ergebnisse mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit des Verwaltungsrats.

In der telefonischen Sitzung vom 30. Dezember 2020 wurde festgelegt, dass Herr Dr. Diekmann sein Amt als geschäftsführender Direktor und die Position als CEO/CFO der Gesellschaft am 1. Januar 2021 aufnehmen wird. Zudem wurde beschlossen, dass Herr Dr. Diekmann auch nach dem 31. Dezember 2020 den Vorsitz im Verwaltungsrat innehaben wird. Darüber hinaus wurden die Weiterentwicklung der Strategie der Gesellschaft und eine damit einhergehende Governance Struktur diskutiert.

Soweit es erforderlich war, traf der Verwaltungsrat zudem Entscheidungen im Rahmen von Umlaufbeschlüssen. Diese betrafen insbesondere Vertragsänderungen im Rahmen des Konsortialkredits, die Verabschiedung der Entsprechenserklärung sowie der Erklärung zur Unternehmensführung. Des Weiteren wurde einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens von dem ehemals assoziierte Unternehmen ESSERT GmbH per Umlaufbeschluss zugestimmt. Weitere Beschlüsse betrafen die Geschäftsführung der Elwema Automotive GmbH, die Änderung von Prokuren der MAX Automation SE, die Dienstwagenrichtlinie sowie den Geschäftsverteilungsplan der geschäftsführenden Direktoren. Auch Maßnahmen bezüglich der weiteren Abwicklung von Projekten der IWM Automation Bodensee GmbH und der IWM Automation GmbH wurden per Umlaufbeschluss entschieden.

Der Verwaltungsrat hat zudem regelmäßig die vor den Verwaltungsratssitzungen versandten Monatsberichte geprüft. Diese beinhalten Informationen über die Umsatz- und die Ertragsentwicklung der Gesellschaften und des Konzerns nach Segmenten und die Darstellung und Analyse der Liquiditätsund Finanzlage sowie etwaiger Planabweichungen. Darüber hinaus wird regelmäßig das Risikomanagementsystem besprochen. Soweit bei einzelnen Beschlussfassungen Interessenkonflikte bestanden, hat der Verwaltungsrat dies angemessen beachtet.

Organisation der Verwaltungsratsarbeit

Zur Optimierung der Prozesse und Abstimmungen innerhalb des Verwaltungsrats waren im Jahr 2020 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 SEAG die nachfolgend aufgeführten Ausschüsse bestellt. Aufgrund der Covid-19-Pandemie fanden die Sitzungen der Ausschüsse überwiegend im Wege von Telefonkonferenzen statt.

Personalausschuss

Der Personalausschuss trat im Jahr 2020 sechs Mal zusammen und führte dabei folgende Beratungen durch:

In der Sitzung vom 28. Februar 2020 stand die Ankündigung von Herrn Krause im Vordergrund, seine Ämter als Mitglied des Verwaltungsrats und geschäftsführender Direktor niederzulegen. Darüber hinaus wurden die strategische Ausrichtung der MAX Gruppe sowie die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und den geschäftsführenden Direktoren besprochen. In der telefonischen Sitzung vom 30. März 2020 wurden die ROCE Ziele (STIP) und die LTIP Ziele für den Konzern und die drei Geschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies und Evolving Technologies festgelegt. Am 7. April 2020 wurde über die Nachfolge von Herrn Krause beraten. Zudem wurde die Überarbeitung der variablen Vergütungsstruktur für die geschäftsführenden Direktoren thematisiert. In der telefonischen Sitzung vom 20. April 2020 wurde Herr Dr. Guckert ermächtigt, Verhandlungen mit Herrn Dr. Diekmann zur Übernahme einer CEO Position in der Gesellschaft zu führen. Am 11. Mai 2020 beschloss der Personalausschuss, dem Verwaltungsrat die Bestellung von Herrn Dr. Diekmann zum geschäftsführenden Direktor der Gesellschaft mit der Funktion des CEO der Gruppe zu empfehlen, sowie dem Verwaltungsrat den Entwurf eines entsprechenden Anstellungsvertrages für Herrn Dr. Diekmann vorzulegen. Herr Dr. Diekmann wurde bevollmächtigt, in einem vorgegebenen Rahmen Gehaltsverhandlungen mit Herrn Dr. Hild aufgrund der Erweiterung von dessen Verantwortungsbereich zu führen. Im Hinblick auf seine zukünftige Position als geschäftsführender Direktor erklärte Herr Dr. Diekmann in der telefonischen Sitzung vom 12. Oktober 2020 seinen Rücktritt als Vorsitzender des Personalausschusses. Herr Dr. Guckert wurde als neuer Vorsitzender des Personalausschusses gewählt und Herr Dr. Kruse als sein Stellvertreter wiedergewählt. Zudem wurde entschieden, die Überarbeitung der variablen Vergütungsstruktur der geschäftsführenden Direktoren nach der Verabschiedung der neuen MAX-Strategie aufzunehmen. Ferner wurde der Dienstbeginn von Herrn Dr. Diekmann als geschäftsführender Direktor auf den 1. Januar 2021 festgelegt.

Dem Personalausschuss gehörten bis zum 12. Oktober 2020 die Herren Dr. Christian Diekmann (Vorsitzender), Dr. Jens Kruse (stellvertretender Vorsitzender) und Dr. Ralf Guckert (einfaches Mitglied) an.

Dem Personalausschuss gehören seither an:

  • Dr. Ralf Guckert (Vorsitzender)
  • Dr. Jens Kruse (stellvertretender Vorsitzender)
  • Dr. Christian Diekmann (einfaches Mitglied)

Alle Mitglieder des Personalausschusses, die im Geschäftsjahr 2020 im Amt waren, haben an allen sechs Sitzungen des Personalausschusses im Berichtszeitraum teilgenommen.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss trat im Jahr 2020 fünf Mal zusammen. Eine zusätzliche Sitzung fand im erweiterten Prüfungsausschuss in der Verwaltungsratssitzung vom 23. September 2020 statt. Der Prüfungsausschuss führte im Berichtszeitraum folgende Beratungen durch:

Am 10. März 2020 diskutierte der Prüfungsausschuss Fragen zum Jahresabschluss 2019 mit dem Wirtschaftsprüfer der MAX Automation SE. In der telefonischen Sitzung vom 13. März 2020 wurde der Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses besprochen und beschlossen, dem Verwaltungsrat die Billigung der Jahresabschlüsse 2019 und weiterer für das Geschäftsjahr 2019 zu erstellender Berichte zu empfehlen. In der telefonischen Sitzung vom 14. April 2020 wurde die Qualität der Prüfungsplanung und -durchführung durch den Wirtschaftsprüfer der MAX Automation SE eingehend erörtert. Schwerpunkte der telefonischen Sitzung vom 12. Mai 2020 waren Positionen zur Verbesserung der Finanzierungssituation, die geplante Erweiterung des IKS Systems und die Einbringung der Vecoplan AG in die MAX Management GmbH. Am 6. August 2020 wurden insbesondere verschiedene Bilanzthemen im Rahmen der Berichterstattung für das zweite Quartal 2020 und die Prüfungsschwerpunkte für die Abschlussprüfung 2020 besprochen. Am 23. September 2020 beschäftigte sich der erweiterte Prüfungsausschuss mit der Vergütung des Wirtschaftsprüfers für Nichtprüfungsleistungen.

Dem Prüfungsausschuss gehörten bis zum 29. Mai 2020 die Herren Dr. Jens Kruse (Vorsitzender), Dr. Christian Diekmann (stellvertretender Vorsitzender), Andreas Krause und Oliver Jaster (beide einfache Mitglieder) an.

Dem Prüfungsausschuss gehören seither an:

  • Dr. Jens Kruse (Vorsitzender)
  • Dr. Christian Diekmann (stellvertretender Vorsitzender)
  • Karoline Kalb (einfaches Mitglied)
  • Marcel Neustock (einfaches Mitglied)

Abgesehen von der entschuldigten Abwesenheit von Frau Kalb in der Sitzung vom 23. September 2020, haben alle Mitglieder des Prüfungsausschusses, die im Geschäftsjahr 2020 im Amt waren, an allen Sitzungen des Prüfungsausschusses im Berichtszeitraum teilgenommen. In der Sitzung vom 23. September 2020 hat der Prüfungsausschuss keine Beschlüsse gefasst. Frau Kalb hatte vorab per E-Mail ihre Zustimmung zum Protokoll der letzten Sitzung erteilt.

Personelle Veränderungen

Herr Oliver Jaster und Herr Andreas Krause legten jeweils ihr Amt als Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2020 nieder. Herr Krause legte zudem sein Amt als geschäftsführender Direktor (CFO) und Vorsitzender des Management Boards mit Wirkung zum 15. Juni 2020 nieder. Als Nachfolger wählte die Hauptversammlung Herrn Marcel Neustock und Frau Karoline Kalb zu Verwaltungsratsmitgliedern. Herr Dr. Christian Diekmann, Vorsitzender des Verwaltungsrats, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auch weiterhin zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats bestimmt und zum geschäftsführenden Direktor der Gesellschaft der MAX Automation SE bestellt.

Risikomanagement

Alle aus der Sicht des Verwaltungsrats erkennbaren Risikofelder wurden diskutiert. Der Verwaltungsrat hat sich davon überzeugt, dass die geschäftsführenden Direktoren ein funktionierendes Risikomanagement installiert haben. Das Risikofrüherkennungssystem wurde durch den Abschlussprüfer einer Prüfung unterzogen. Dieser bestätigt, dass die geschäftsführenden Direktoren die nach Art. 9 Abs. 1 lit c) (ii) SE-VO, § 22 Abs. 6 SEAG in Verbindung mit § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen und ein Überwachungssystem eingerichtet haben, das geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährden, frühzeitig zu erkennen. Dabei hat der Abschlussprüfer keine im Rahmen dieser Prüfung an den Verwaltungsrat zu berichtenden Vorgänge festgestellt.

Jahres- und Konzernabschluss 2020

Die MAX Automation SE unterliegt als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gem. Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii), Art. 61 SE-VO in Verbindung mit §§ 316 Abs. 1 Satz 1, 267 Abs. 3 Satz 2, 264 d) HGB der gesetzlichen Prüfungspflicht. Der Jahresabschluss für die MAX Automation SE und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie der zusammengefasste Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung durch den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Düsseldorf, geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Damit hat der Abschlussprüfer bestätigt, dass nach seiner Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, der Jahresabschluss und der Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MAX Automation SE sowie des Konzerns vermitteln. Außerdem hat der Abschlussprüfer dabei bestätigt, dass der zusammengefasste Lagebericht im Einklang mit dem Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der MAX Automation SE sowie des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Der Abschlussprüfer war von der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2020 auf Vorschlag des Verwaltungsrats gewählt worden und wurde vom Prüfungsausschuss nach der Hauptversammlung schriftlich mit der Prüfung der Rechnungslegung beauftragt. Der Prüfungsausschuss hat dabei mit dem Abschlussprüfer auch vereinbart, dass dieser ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der vom Verwaltungsrat einschließlich der geschäftsführenden Direktoren abgegebenen Erklärung zu der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20. März 2020 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (DCGK) ergeben. Bevor der Verwaltungsrat der Hauptversammlung die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer vorschlug, hatte diese dem Prüfungsausschussvorsitzenden schriftlich bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können. Mit dem Abschlussprüfer war zudem vereinbart, dass der Vorsitzende des Verwaltungsrats über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Außerdem war vereinbart, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Verwaltungsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet.

Dem Verwaltungsrat lagen die Entwürfe und die Ausfertigungen der Rechnungslegungsunterlagen für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Vorschlags der geschäftsführenden Direktoren für die Verwendung des Bilanzgewinns mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor, so dass die gründliche Prüfung aller Dokumente möglich war.

In den Bilanzsitzungen des Verwaltungsrats am 15. und 16. März 2021 erläuterten die geschäftsführenden Direktoren die Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung sowie ihren Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Ferner wurden Fragen der Verwaltungsratsmitglieder von den geschäftsführenden Direktoren beantwortet. Der Verwaltungsrat hat die Abschlussunterlagen nach deren Erläuterung durch die geschäftsführenden Direktoren unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers geprüft. Der in der Bilanzsitzung des Verwaltungsrats anwesende Abschlussprüfer berichtete dort ausführlich über die Prüfung und die Prüfungsergebnisse, erläuterte den Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Verwaltungsratsmitglieder. Dabei informierte der Abschlussprüfer auch darüber, dass seine Prüfung keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagement-Systems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess im Sinne von § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG ergeben hat. Der Abschlussprüfer informierte auch darüber, dass keine Umstände vorlagen, die seine Befangenheit besorgen lassen, und darüber, welche Leistungen von ihm außerhalb der Abschlussprüfung erbracht wurden. Der Verwaltungsrat kam zu der Einschätzung, dass der Abschlussprüfer die erforderliche Unabhängigkeit besitzt.

Der Verwaltungsrat konnte sich davon überzeugen, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte – wie auch die Prüfung selbst – den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Verwaltungsrat hat daraufhin dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt und, da auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände zu erheben sind, den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB) gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Verwaltungsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der von den geschäftsführenden Direktoren im zusammengefassten Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zum Ausdruck gebrachten Einschätzung überein. Das gilt insbesondere auch bezüglich der Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung. Der Verwaltungsrat hat den von den geschäftsführenden Direktoren unterbreiteten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns insbesondere unter den Gesichtspunkten der Entwicklung der Gesellschaft, der Auswirkungen auf die Liquidität sowie der Aktionärsinteressen geprüft und sich diesem angeschlossen. Die Erklärung zur Unternehmensführung hat der Verwaltungsrat ebenfalls in seine Prüfung eingeschlossen und ihr ausdrücklich zugestimmt.

Der Verwaltungsrat hat zudem den gem. § 289 b), § 315 b) HGB aufzustellenden gesonderten nichtfinanziellen Bericht geprüft.

Schließlich verabschiedete der Verwaltungsrat in seiner Bilanzsitzung am 16. März 2021 den vorliegenden Bericht an die Hauptversammlung.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Verwaltungsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 intensiv mit den Regeln für eine gute Unternehmensführung ("Corporate Governance") befasst.

Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit c) (ii) SE-VO,§ 22 Abs. 6 SEAG in Verbindung mit § 161 Abs. 1 AktG haben der Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren am 5. Februar 2021 die jährliche Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019, welche zum Zeitpunkt der Abgabe der Entsprechenserklärung in Kraft war, abgegeben und im Internet veröffentlicht. Hier sind weitere Einzelheiten zu den Grundsätzen der Corporate Governance und ihrer Umsetzung dargestellt.

Unterstützung der Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden bei ihrer Amtseinführung angemessen unterstützt. So findet regelmäßig eine Einführung in die Tätigkeit der MAX Automation SE und eine Vorstellung der verschiedenen Geschäftsfelder statt. Sowohl Frau Kalb als auch Herr Neustock nahmen zudem bereits vor ihrer Amtseinführung regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil und konnten sich so mit den Geschäftsabläufen der Gesellschaft vertraut machen.

Auch während der Ausübung ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder des Verwaltungsrats angemessen unterstützt. So wird regelmäßig ein bestehender Aus- und Fortbildungsbedarf der Mitglieder des Verwaltungsrats eruiert. Im Berichtsjahr wurden allgemeine und rechtliche Schulungen unterstützt. Insbesondere nahmen die Mitglieder des Verwaltungsrats regelmäßig an Veranstaltungen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu Corporate Governance Themen und an Veranstaltungen zu Fragen der sachgerechten Amtsführung und der Finanzberichterstattung teil.

Abhängigkeitsbericht

Der Verwaltungsrat hat zudem gemäß den Anforderungen des § 314 AktG den ihm vorgelegten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Wirtschaftsjahr 2020 geprüft. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

(1) die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig sind,

(2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag sämtlichen Verwaltungsratsmitgliedern ebenfalls vor. Der Verwaltungsrat hat nach der Erörterung durch den Abschlussprüfer und den geschäftsführenden Direktoren keine Einwendungen erhoben. Er hat das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Abschlussprüfer zustimmend zur Kenntnis genommen.

Interessenkonflikte und deren Behandlung

Soweit Geschäfte zwischen der MAX Automation SE bzw. Unternehmen des MAX Automation Konzerns und Unternehmen bestehen, für die einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats tätig sind, werden diese im Verwaltungsrat erörtert. Die betreffenden Verwaltungsratsmitglieder nehmen weder an der Erörterung noch an etwaigen Beschlussfassungen teil, um auch schon den Anschein eines Interessenkonflikts zu vermeiden.

Der Verwaltungsrat dankt den geschäftsführenden Direktoren sowie den Vorständen und Geschäftsführern der Tochterunternehmen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MAX Automation-Konzerns für ihr engagiertes und erfolgreiches Wirken im vergangenen Geschäftsjahr.

Düsseldorf, den 16. März 2021

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats

Dr. Christian Diekmann

KONZERNLAGEBERICHT

Zusammengefasster Lagebericht der MAX Automation SE für das Geschäftsjahr 2020

GRUNDLAGEN DER SE UND DER GRUPPE

Geschäftsmodell

Die MAX Automation SE mit Sitz in Düsseldorf ist die Führungsgesellschaft einer weltweit tätigen Gruppe mittelständisch geprägter Unternehmen. Die Gruppengesellschaften bieten ihren Kunden innovative Lösungen und komplexe Systeme im Bereich der effizienten Produktion und Automatisierung. Als Komplettanbieter für Maschinen, Anlagen und integrierte Automatisierungslösungen entwickeln die Gesellschaften Lösungen in enger Abstimmung mit den Kunden, sowohl in Deutschland als auch international. Zusätzlich bieten sie ergänzende Dienstleistungen wie Beratung (einschließlich Analysen, Tests und Machbarkeitsstudien), Produktionsunterstützung sowie Service, Reparatur und Softwareentwicklung an. Die MAX Gruppengesellschaften sind in unterschiedlichen Absatzmärkten, Branchen und Geschäftsfeldern aktiv, so dass eine hohe Diversifizierung innerhalb der Gruppe besteht. Zum Teil besetzen die Unternehmen Marktnischen und streben Produkt- oder Qualitätsführerschaft an.

Die MAX Gruppengesellschaften sind über ein internationales Netz von Vertriebs- und Servicestandorten in Europa, Nordamerika, Südamerika und Asien tätig. Entwicklungs- und Produktionsstandorte befinden sich überwiegend in Deutschland sowie in den USA, Polen und Italien.

Führungsstruktur

Mit der Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas europaea, SE) im Geschäftsjahr 2017 hat die MAX Automation SE eine monistische Führungsstruktur gewählt. Das monistische System zeichnet sich dadurch aus, dass die Leitung der SE dem Leitungsorgan Verwaltungsrat obliegt. Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht deren Umsetzung. Die geschäftsführenden Direktoren führen die Geschäfte der Gesellschaft, vertreten die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich und sind an Weisungen des Verwaltungsrats gebunden. Die operative Führung der Tochterunternehmen der MAX Gruppe obliegt der Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführer.

Operative Segmente

Die Tochterunternehmen der MAX Gruppe werden vier operativen Segmenten zugeordnet, welche im Geschäftsjahr 2020 den berichtspflichtigen Segmenten nach IFRS entsprachen.

Im Segment Process Technologies liegt der Fokus der bdtronic GmbH und ihrer Tochtergesellschaften auf der Entwicklung und Produktion von Maschinen und Anlagen mit integrierten Softwarelösungen für hochpräzise Produktionsprozesse wie Dosieren und Imprägnieren, insbesondere für Kunden in der E-Mobility sowie der Elektronikindustrie und Medizintechnik.

Vecoplan AG und ihre Tochtergesellschaften entwickeln und installieren im Segment Environmental Technologies Maschinen und Anlagen zur nachhaltigen Nutzung von Primär- und Sekundärrohstoffen sowie Biomasse, insbesondere für die Recycling-, Energie- und Rohstoffindustrie.

Das Segment Evolving Technologies bündelt fünf verschiedene Gesellschaften sowie ihre Tochtergesellschaften, welche optoelektronische Lösungen, Maschinen und Anlagen für die Medizintechnik und die Verpackungstechnik sowie robotergestützte Produktionssysteme und Automatisierungslösungen anbieten.

Die drei Segmente Process Technologies, Environmental Technologies und Evolving Technologies stellen die Kerngeschäftsfelder der MAX Automation dar.

Das Segment Non-Core Business enthält Gesellschaften, die nicht mehr zum Kerngeschäft der MAX Automation gehören. Hierzu gehört vor allem die ELWEMA Automotive GmbH, welche Fertigungslösungen in der Reinigungs-, Prüf- und Montagetechnik, insbesondere für die Bereiche Motoren, Lenkung und Getriebe realisiert. Die anderen Gesellschaften des Segments haben ihren operativen Betrieb eingestellt und wickeln nur noch bestehende Kundenprojekte ab (IWM Automation Bodensee GmbH, IWM Automation GmbH). Die IWM Automation Polen wird ihren operativen Betrieb im Verlauf des Jahres 2021 einstellen.

Strategische Positionierung

Die Ausrichtung der MAX Gruppe zielt auf Wachstumsbranchen mit geringer Abhängigkeit von Konjunkturzyklen und -schwankungen. Ziel der MAX Automation ist es, einen Mehrwert für Share- und Stakeholder zu schaffen und überdurchschnittliches Wachstum bei Umsatz, Ergebnis und Cash Flow zu erzielen.

Wachstumstreiber für die Aktivitäten der MAX Automation sind langfristige Trends, darunter das steigende Gesundheitsbewusstsein und die wachsende Nachfrage nach Medizintechnik durch die demografische Entwicklung. Weitere Trends sind der steigende Grad der Automatisierung, der Trend zur Elektrifizierung im Automobilbereich, die fortschreitende Notwendigkeit zur und das Bedürfnis nach Nachhaltigkeit, die Digitalisierung in der industriellen Produktion mit der damit verbundenen Vernetzung von Maschinen und Anlagen sowie zügig wachsende Industriebereiche wie die Mikro-Automation oder die Robotik. Der frühzeitigen Identifikation von Trends und einer davon abgeleiteten Identifizierung innovativer Lösungen und Weiterentwicklung von Technologien kommt für den langfristigen Geschäftserfolg der MAX Gruppe daher eine wesentliche strategische Bedeutung zu.

Die MAX Automation SE arbeitet aktuell an einer Weiterentwicklung der Gruppenstrategie sowie einer damit einhergehenden Governance Struktur, die den sich ändernden operativen Anforderungen entspricht und dabei weiterhin höchsten Ansprüchen genügt. Die neue Strategie soll im Laufe des Jahres 2021 vorgestellt werden.

Steuerungssystem

Planung und Steuerung der MAX Gruppe erfolgen auf Ebene der einzelnen Gruppengesellschaften sowie der MAX Automation SE. Angelehnt an die langfristige Ausrichtung der MAX Gruppe legen die Gruppengesellschaften ihre Strategie für die kommenden Geschäftsjahre fest und planen ihre individuellen geschäftlichen Entwicklungsziele. Ergebnis dieses Planungsprozesses sind eine Investitions- und Kostenplanung sowie die angestrebte Entwicklung der Umsatz- und Ertragslage für die Budget- und Mittelfristplanung. Die Ergebnisse der jährlichen Planungsgespräche zwischen dem MAX Management Board und den Geschäftsführern der Gruppengesellschaften münden in einer Konzernplanung, welche vom Verwaltungsrat diskutiert und verabschiedet wird.

Monatliche Review-Gespräche zwischen den Gruppengesellschaften und der MAX Automation SE als oberster Führungsgesellschaft sichern einen kontinuierlichen Einblick in die wirtschaftliche Gesamtsituation der MAX Gruppe. Durch die Monatsreportings werden Planabweichungen der Gruppengesellschaften frühzeitig festgestellt und Handlungsoptionen erörtert.

Steuerungsgrößen

Die MAX Gruppe verwendet zur Steuerung und Bewertung des operativen Geschäfts finanzielle Kennzahlen, die für Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus zweckmäßig sind. Die Zahlen werden auf Ebene der Gruppengesellschaften erhoben und bei der MAX Automation SE konsolidiert. Die primäre Steuerung der MAX Gruppe erfolgt anhand der Kenngrößen Umsatz und EBITDA bzw. EBITDA-Marge. Ergänzend werden Kennzahlen zur Bewertung der Auftragslage wie Auftragseingang und Auftragsbestand sowie der Entwicklung des Working Capitals hinzugezogen.

Ziel ist es, mittels Analyse dieser wesentlichen Steuerungsgrößen frühzeitig Trends zu identifizieren und damit die langfristige Ertragskraft der MAX Gruppe sicherzustellen und zu steigern. Nicht-finanzielle Steuerungskennzahlen werden zur internen Steuerung des Konzerns nicht herangezogen.

Darüber hinaus werden die Covenant-Vereinbarungen zum Konsortialkreditvertrag in die Steuerung der MAX Gruppe einbezogen. Die Vereinbarungen beinhalten Grenzwerte für das absolute Eigenkapital sowie das absolute EBITDA der letzten 12 Monate der MAX Gruppe. Die Steuerung erfolgt durch Festlegung und Überprüfung von Zielkorridoren.

Im Jahr 2020 verzeichnete der Konzern folgende Veränderungen wesentlicher Kennzahlen:

2020 2019 Veränderung
in Mio. Euro in Mio. Euro in %
Auftragseingang 319,6 379,9 -15,9
Auftragsbestand1) 209,4 199,5 5,0
Working Capital 39,1 72,0 -45,6
Umsatz 307,0 425,5 -27,8
EBITDA 5,7 -0,9 733,7
EBITDA-Marge (in % vom Umsatz) 1,8% -0,2%

1 per 31. Dezember

Forschung und Entwicklung

Als strategische Führungsgesellschaft betreibt die MAX Automation SE keine eigene Forschung und Entwicklung (F&E), betrachtet dies aber als wesentliche Voraussetzung für den künftigen Erfolg der Gruppengesellschaften in ihren jeweiligen Märkten. Das Marktumfeld der Gesellschaften unterliegt einem rasanten technologischen Wandel und einer hohen Wettbewerbsintensität. Kunden benötigen individuelle technische Lösungen auf Basis neuester Verfahren und Technologien. Wachstumstreiber für Entwicklungsprozesse sind ebenfalls zunehmend politische Vorgaben und Regulierungen, vor allem aus dem Umweltbereich.

Die MAX Gesellschaften sind dafür verantwortlich, dass sie mit ihren Produkten und Lösungen technologisch auf dem neuesten Stand und strategisch gut in ihren Märkten positioniert sind. F&E erfolgt dezentral in den Gesellschaften etwa in Form von spezialisierten Abteilungen oder Technologiezentren. Als mittelständisch geprägte Unternehmen gestalten die MAX Gesellschaften ihre F&E-Aktivitäten größtenteils im Rahmen von konkreten Kundenprojekten und richten sich dabei an Marktlage und Bedarf ihrer Kunden aus. Grundlagenforschung betreiben die MAX Gesellschaften hingegen nicht. Um ihrem Anspruch an Technologie- und Qualitätsführerschaft gerecht zu werden, erweitern die Gruppengesellschaften kontinuierlich ihre technologischen Kompetenzen. Dementsprechend ist das Produktportfolio zum Teil sehr jung und von Neuerungen geprägt.

Angaben zu den Entwicklungskosten sind dem Konzernanhang unter den sonstigen Angaben zum Konzernabschluss im Kapitel Forschung und Entwicklung zu entnehmen.

WIRTSCHAFTSBERICHT DER GRUPPE

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Die globale Konjunktur in 2020 war deutlich von der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt und schrumpfte nach Analysen des Internationalen Währungsfonds (IWF) im abgelaufenen Jahr um 3,5 %. Im Vorjahr war die Weltwirtschaft noch 2,8 % gewachsen. Damit fiel der Rückgang laut IWF um 0,9 Prozentpunkte niedriger aus als in der Prognose zur Entwicklung der Weltwirtschaft vom Oktober 2020 angenommen. In der zweiten Jahreshälfte setzte eine stärkere Erholung als erwartet ein. Massive politische Unterstützungsprogramme zur Eindämmung der Krise haben schlimmere Ergebnisse verhindert. Die Zentralbanken, darunter die US-Notenbank FED und die Europäische Zentralbank (EZB), unterstützten fiskalische Konjunkturprogramme durch die Ausweitung expansiver geldpolitischer Maßnahmen. Die wieder zunehmende Ausbreitung der Pandemie zum Jahresende zeigte die weitere Anfälligkeit der Weltwirtschaft für Rückschläge. Insgesamt war das Wirtschaftswachstum in allen fortgeschrittenen Volkswirtschaften sowie in den Schwellen- und Entwicklungsländern – mit Ausnahme von China – im Gesamtjahr 2020 rückläufig.1

Die US-Wirtschaft verzeichnete 2020 laut IWF einen Rückgang um 3,4 % und schrumpfte um 0,9 Prozentpunkte weniger stark als im Oktober 2020 angenommen. Insbesondere das zweite Halbjahr war von einer erhöhten wirtschaftlichen Dynamik geprägt, einer rückläufigen Arbeitslosenquote sowie von einer Erholung des Konsums. 2019 betrug das US-amerikanische Wachstum noch 2,2 %.2 3

In der Volksrepublik China wuchs die Wirtschaft 2020 um 2,3 % und schwächte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozentpunkte ab. Eine zügige Eindämmung des Pandemiegeschehens, öffentliche Investitionen sowie Liquiditätshilfen der Zentralbank sorgten dafür, dass die chinesische Volkswirtschaft ab dem zweiten Quartal 2020 wieder Zuwächse verzeichnete.4

Die Konjunktur im Euroraum ging 2020 laut IWF um 7,2 % zurück, verglichen mit einem Wirtschafts-

1 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

2 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2020/09/30/world-economic-outlook-october-2020

3 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

4 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

wachstum von 1,3 % in 2019.5 Im Oktober 2020 war noch mit einem Rückgang von 8,2 % gerechnet worden. Ein zusätzliches Anleihekaufprogramm der EZB sowie umfangreiche Maßnahmen der Mitgliedsstaaten wie Kurzarbeitsprogramme, Lohnsubventionen, Kredit- und Hilfsprogramme für Unternehmen sowie Steuerstundungen federten die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie im dritten und vierten Quartal ab.

Der Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung betrug 2020 laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 4,9 % nach einem Wachstum von 0,6 % im Vorjahr.6 Dabei bildete das zweite Quartal 2020 mit einem Minus von 11,3 % den Tiefpunkt. Die Wirtschaftstätigkeit erholte sich im dritten und vierten Quartal, blieb jedoch angesichts einer erneuten Infektionswelle im Herbst und weiterer Lockdown-Maßnahmen negativ. Insgesamt fiel der konjunkturelle Einbruch weniger stark aus als in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 mit -5,7 %, hinterließ aber deutliche Spuren in allen Wirtschaftsbereichen. Sowohl in Dienstleistungsbereichen als auch im produzierenden Gewerbe war die Produktion massiv eingeschränkt. Im produzierenden Gewerbe ging die Wirtschaftsleistung gegenüber 2019 um 9,7 % zurück, im verarbeitenden Gewerbe sogar um 10,4 %.

Auch auf der Nachfrageseite waren die Auswirkungen der Pandemie ebenfalls deutlich sichtbar. Die Bruttoanlageinvestitionen verzeichneten mit 3,5 % den deutlichsten Rückgang seit der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge schrumpften um 12,5 % gegenüber dem Vorjahr.7 COVID-19 wirkte sich auch auf den Außenhandel massiv aus: Die Exporte und Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Jahr 2020 erstmals seit 2009 zurück: die Exporte schrumpften um 9,3 %, die Importe um 7,1 % gegenüber dem Vorjahr. Das Exportgeschäft wurde vor allem zu Beginn der Pandemie merklich ausgebremst: Im März 2020 hatten geschlossene Grenzen, gestörte Logistik und unterbrochene Lieferketten für Einschränkungen beim Export gesorgt. Zwar konnten die Ausfuhren in den folgenden acht Monate wieder zulegen. Für einen Ausgleich des Einbruchs reichte dies jedoch nicht.8

Zu zahlreichen Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen abzudämpfen, gehörten eine temporäre Mehrwertsteuersenkung, die Verlängerung der Kurzarbeit auf 24 Monate (statt bisher 12 Monate), finanzielle Stützungsmaßnahmen für Unternehmen sowie ein Konjunkturpaket der Bundesregierung. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie beendete eine zehnjährige Wachstumsphase der deutschen Wirtschaft.9

Entwicklung relevanter Branchen

Die Erholung der deutschen Maschinenproduktion von den Pandemie-bedingten Einbrüchen im Frühjahr 2020 verlief im zweiten und dritten Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres größtenteils besser als erwartet. Zum Ende des vierten Quartals 2020 hielt COVID-19 die Welt und damit auch die Investitionsgüterindustrie wieder zunehmend fester im Griff.1 Indes waren die Eindämmungsmaßnahmen insbesondere in der Industrie weniger einschneidend als im ersten Halbjahr. Angesichts eines besser als erwartet verlaufenen dritten Quartals korrigierte der VDMA seine Erwartungen für das abgelaufene Geschäftsjahr leicht nach oben. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erwartet nach vorläufigen Berechnungen ein etwas geringeres Minus von 14 % auf 197 Mrd. Euro statt wie ursprünglich einen Rückgang der Produktion von 17 % im Jahr 2020. Auftragseingang und Umsatz lagen demnach

5 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

6 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/02/PD21_081_81.html

7 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/01/PD21_020_811.html

8 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/02/PD21_054_51.html

9 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/01/PD21_020_811.html

1 VDMA Maschinenbau Konjunktur International

Verluste aus als noch im Sommer befürchtet, so der VDMA. Die Auswirkungen der Pandemie auf den exportorientierten deutschen Maschinenbau zeigten sich hingegen auch im Auftragseingang. Während das Inlandsgeschäft 6 % unter dem Vorjahresniveau blieb, sank die Auslandsnachfrage um 13 %.2,3 In den Monaten November und Dezember 2020 zeigte sich ein Aufbrechen der Investitionszurückhaltung und der Auftragseingang im Maschinenbau übertraf das vergleichsweise niedrige Vorjahresniveau sowohl bei Bestellungen aus dem In- als auch aus dem Ausland. So setzte sich die Erholung mit einem versöhnlichen Ausblick fort.4

Mit einem ähnlich starken Einbruch im Jahr 2020 wie der Maschinenbau rechnet auch die Branche Robotik und Automation. Hier erwartet der VDMA infolge der Pandemie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 einen Rückgang von 11 % des Auftragseingangs sowie von 19 % beim Umsatz. Dabei zeigte sich in den Teilbereichen eine heterogene Entwicklung. Während Integrated Assembly Solutions und die Teilbranche Robotik einen Rückgang von 12 % beim Auftragseingang sowie von 23 % beim Umsatz verzeichneten, betrug der Auftragsrückgang der industriellen Bildverarbeitung 7 % und das Umsatzminus 8 %.5 Nach Einschätzung des VDMA Fachverbands Robotik + Automation hat die Pandemie gezeigt, wie verwundbar die industrielle Produktion in globalen Wertschöpfungsketten geworden ist. Gleichzeitig birgt sie aber auch große Chancen im Kampf gegen die Pandemie. Die schnelle Umrüstung von Fertigungsstraßen zur Produktion von Atemschutzmasken sowie medizinischem Gerät und Zubehör unterstreicht das Potenzial einer hohen Automatisierungstiefe.6

Laut Verband der Automobilindustrie (VDA) wirkte sich die Coronakrise 2020 massiv auf die internationalen Märkte aus. In nahezu allen Ländern der Welt sanken die Verkäufe teilweise drastisch. Von den drei großen Absatzregionen musste Europa den größten Rückgang hinnehmen. Die fünf größten Märkte in Europa verbuchten durchweg zweistellige Rückgänge. In Europa wurden 2020 insgesamt 24 % weniger Pkw neu zugelassen. In Frankreich reduzierte sich das Absatzvolumen um 25 % Prozent, in Italien um 28 % und im Vereinigten Königreich um 29 %. Spanien wurde mit einem Rückgang von 32 % vergleichsweise hart getroffen. Nach einer leichten Erholung im dritten und vierten Quartal lag der europäische Pkw-Absatz im Dezember 2020 noch 4 % unter dem Vorjahresniveau.7 Auch für den deutschen Automobilmarkt war 2020 ein herausforderndes Jahr. Im Gesamtjahr 2020 stand auf dem Inlandsmarkt ein Rückgang von 19 % zu Buche, während der Export um 24 % schrumpfte. Im Dezember 2020 wuchs der deutsche Automobilmarkt trotz des Lockdowns in der zweiten Monatshälfte um 10 %.8 In den USA schloss der Light-Vehicle-Markt (Pkw und Light Trucks) das Jahr 2020 mit einem Minus von 15 % ab. Erstmals seit 2012 lag der US-Markt damit unter der 15-Millionen-Marke. Im Dezember 2020 betrug das US-amerikanische Absatzplus bei Light Vehicles 6 %. Demgegenüber konnte China die Pandemie und deren Folgen für den Automobilabsatz weitestgehend hinter sich lassen. Nach einer raschen Erholung reduzierte sich das Minus im Gesamtjahr 2020 auf 6 %. Im Dezember des abgelaufenen Jahres erzielte der chinesische Automobilmarkt bereits wieder einen Zuwachs um 7 % und damit den achten Monatsanstieg in Folge.9

Für das Gesamtjahr 2020 erwartete der Branchenverband SPECTARIS nach einer Umfrage bei seinen Mitgliedern im Oktober einen Umsatzrückgang der Medizintechnik-Branche von ca. 4 %, wobei mit Beginn des vierten Quartals wie in anderen Industrien ebenfalls Anzeichen einer Erholung zu sehen waren.

2 https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/57181145

3 https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/60417916

4 VDMA Maschinenbau Konjunktur Deutschland

5 VDMA Maschinenbau Konjunktur Deutschland

6 https://rua.vdma.org/viewer/-/v2article/render/49257709

7 https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/210119-Europ-ischer-Pkw-Markt-bricht-2020-um-ein-Viertel-ein.html

8 https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/210108-Corona-Effekt--Austausch--lterer-Autos-stockt.html

9 https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/210119-Europ-ischer-Pkw-Markt-bricht-2020-um-ein-Viertel-ein.html

Für das Auslandsgeschäft lag das prognostizierte Minus bei 6 %. Insbesondere kleinere Unternehmen hätten mehr unter den Folgen der Pandemie zu leiden und erwarteten höhere Umsatzrückgänge.10 Die Augenoptik in Deutschland ist – verglichen mit anderen Branchen – nach Einschätzung des Verbandes zwar noch relativ glimpflich durch das Corona-Jahr gekommen. Innerhalb der SPECTARIS-Branchen allerdings wird sie die höchsten Umsatzeinbußen im Jahr 2020 zu verkraften haben. Die deutsche augenoptische Industrie erwartet ein Minus von rund 10%, wobei finale Zahlen zum Aufstellungszeitpunkt des Berichtes noch nicht vorlagen.11

Nach elf Jahren des Wachstums blickt die Branche Abfall- und Recyclingtechnik auf 2020 mit einem Umsatzrückgang von etwa 3 % zurück. Dabei rechnete der Fachverband Abfall- und Recyclingtechnik im VDMA im Frühjahr 2020 noch mit einem weiteren Jahr des Wachstums. Die Gesamtbranche zeichnet sich durch eine stark heterogene Aufstellung aus. Hersteller mobiler Abfallbehandlungstechnologien litten unter Problemen in den Lieferketten durch die Pandemie. Anlagenbauer sahen sich mit Corona bedingten Projektverschiebungen konfrontiert. Hingegen können spezialisierte Hersteller von Maschinen, zum Beispiel Shredder, nach Aussagen des Verbandes das Jahr 2020 sogar sehr positiv abschließen. Zurück ging hingegen auch der Auftragseingang, der sein Vorjahresniveau um 2,9 % verfehlt hat. Nach wie vor bleiben die EU-27-Länder der wichtigste Absatzmarkt der Branche. Nordamerika nimmt mit einem Exportanteil von 12,4 % wieder den ersten Platz unter den nichteuropäischen Märkten ein. Asien folgt mit 6,2 % Anteil. Die Exportquote liegt laut Fachverband bei stabilen 68 %.12

Geschäftsverlauf der Gruppe

Das Geschäftsjahr 2020 der MAX Automation stand maßgeblich unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie. Insbesondere im ersten Halbjahr waren die Auswirkungen der Corona-Krise in einem deutlichen Rückgang des Auftragseingangs in der MAX Gruppe sichtbar. In der Folge musste die MAX Automation Ende April 2020 die mit dem Jahresabschluss 2019 veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2020 zurückziehen und konnte angesichts der hohen Volatilität der Geschäftsentwicklung sowie der damit verbundenen fehlenden Prognosefähigkeit auch im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres keine neue Prognose abgeben. Erst im Februar 2021 war es möglich, eine Gesamtjahresprognose für das Geschäftsjahr 2020 für Umsatz und das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) abzugeben. Für den Umsatz lag diese bei 305 Mio. Euro und für das EBITDA bei 5,5 Mio. Euro.

Unmittelbar nach Verhängung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im März 2020 richtete das Management Board einen Krisenstab ein, der die Lage kontinuierlich analysierte und bewertete und auf dieser Basis Entscheidungen traf. Zudem wurden Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und Kostenreduzierung beschlossen, um die Risiken für die MAX Gruppe möglichst gering zu halten und die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Gruppengesellschaften hielten ihren jeweiligen Betrieb weitgehend aufrecht. Kurzarbeit wurde selektiv dort eingesetzt, wo es sinnvoll und notwendig war. Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter der MAX Gruppe hatten immer oberste Priorität.

Der konsolidierte Auftragseingang der MAX Gruppe sank 2020 aufgrund Pandemie-bedingter Investitionszurückhaltung um 15,9 % auf 319,6 Mio. Euro (Vorjahr: 379,9 Mio. Euro). Ab dem dritten Quartal 2020 verzeichnete die MAX Gruppe wieder eine stabilere Auftragsentwicklung und erzielte vor allem im Monat Dezember hohe Auftragseingänge. Insgesamt verzeichneten die Kerngeschäftsfelder eine

10 https://www.spectaris.de/medizintechnik/aktuelles/detail/leichte-erholung-im-krisenjahr-deutsche-medizintechnik-da emmt-umsatzrueckgang-auf- vier-prozent-ein/

11 https://www.spectaris.de/consumer-optics/aktuelles/detail/die-augenoptik-war-2020-auf-achterbahnfahrt-sehversor gung-der-bevoelkerung-ist-unveraendert-gesicher/

12 https://art.vdma.org/documents/266241/57307734/VDMA%20Abfall-%20und%20Recyclingtechnik\Branchenkonjunktur\ final\_1607595529775.pdf/2fddc30a-3d22-cb0b-b2d4-a421e475ab29

robuste Entwicklung im Umfeld der Pandemie. Hier wurde die Entwicklung vor allem von der Nachfrage in den Bereichen Medizintechnik und Verpackungsautomation im Segment Evolving Technologies getragen. Während die Nachfrage in Environmental Technologies im Vergleich zum Vorjahr Pandemie-bedingt sowie aufgrund eines niedrigen Ölpreises geringer war, blieb das geplante Wachstum im Segment Process Technologies vor dem Hintergrund der Pandemie mit Verzögerungen bei der Vergabe von Großprojekten in der E-Mobility aus. Das Non-Core Business war geprägt von der weiteren Restrukturierung. Dementsprechend ging der Auftragseingang mit den Betriebsschließungen der IWM Automation Gesellschaften planmäßig zurück.

Auf Gruppenebene erhöhte sich der Auftragsbestand auf 209,4 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 199,5 Mio. Euro) und lag damit 5,0 % über dem Vorjahr. Dabei stieg der Auftragsbestand in den Kerngeschäftsfeldern 2020 insbesondere mit dem Wachstum der Medizintechnik im Segment Evolving Technologies. Während Environmental Technologies einen Auftragsbestand leicht unter dem Vorjahr verbuchte, ging dieser im Segment Process Technologies mit der Abarbeitung bestehender Projekte zurück. Der Auftragsbestand im Non-Core Business sank geplant mit der Beendigung von Projekten in den geschlossenen IWM Automation Gesellschaften. Die konsolidierte Auftragsentwicklung der MAX Gruppe erreichte eine Book-to-bill-Ratio von 1,04 (Vorjahr: 0,89).

Die MAX Gruppe erzielte 2020 einen Umsatz von 307,0 Mio. Euro (Vorjahr: 425,5 Mio. Euro). Die zu Jahresbeginn ursprünglich formulierte Erwartung, dass sich der Umsatz im Jahr 2020 zwischen 380 bis 410 Mio. Euro bewegen würde, konnte somit nicht erreicht werden. Die für den Umsatz formulierte angepasste Prognose betrug 305 Mio. Euro. Die Umsatzentwicklung der Gruppe wurde insbesondere durch COVID-19-bedingte Verzögerungen bei Projekten und Inbetriebnahmen belastet. In fast allen Gruppengesellschaften der Kerngeschäftsfelder Process Technologies und Evolving Technologies beeinflussten Produktionsunterbrechungen bei Kunden, Grenzschließungen sowie Quarantänevorschriften die Geschäftsentwicklung. Bei einem hohen Auftragsbestand und nur unwesentlichen Verzögerungen aufgrund der Pandemie konnte die Produktion im Segment Environmental Technologies hingegen nahezu unter normalen Bedingungen fortgesetzt werden. Im Non-Core-Business sank der Umsatz insbesondere durch Schließungen der IWM Automation Gesellschaften sowie infolge von Produktionsstopps in der Pandemie bei Kunden in China und Europa.

Die Pandemie hat das angestrebte Ergebniswachstum der MAX Gruppe deutlich ausgebremst. Zwar konnte mit einer Verbesserung auf 5,7 Mio. Euro ein besseres operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) gegenüber dem Vorjahr (2019: -0,9 Mio. Euro) erzielt werden. Dennoch konnte auch hier die ursprüngliche Erwartung eines EBITDA zwischen 16 bis 20 Mio. Euro nicht gehalten werden. Die im Februar 2021 veröffentliche Gesamtjahresprognose zeigte für das EBITDA einen Wert von 5,5 Mio. Euro. Die Verbesserung des EBITDA ist insbesondere auf die erheblich verringerte Verlustsituation im Non-Core Business zurückzuführen. Das Kerngeschäft war insgesamt zwar deutlich positiv, musste vor dem Hintergrund der Pandemie jedoch einen starken Rückgang seines operativen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. EBITDA-Rückgänge in den Segmenten Process Technologies und Evolving Technologies resultierten im Wesentlichen aus den niedrigeren Umsätzen. Hingegen konnte das Segment Environmental Technologies sein Vorjahresergebnis übertreffen. Das Segment leistete damit den größten Beitrag zum Gesamtergebnis der Gruppe.

Zusammenfassend blickt die MAX Gruppe vor dem Hintergrund der Corona-Krise auf ein zufriedenstellendes Jahr zurück. In einem von der Pandemie gekennzeichneten Marktumfeld konnte sich die Gruppe behaupten und das Jahr im Rahmen der angepassten Erwartungen abschließen.

Umsatz- und Ertragslage

Die MAX Gruppe verzeichnete 2020 insbesondere infolge von COVID-19-bedingten Verzögerungen bei Projekten und Inbetriebnahmen einen Umsatzrückgang im Rahmen der angepassten Erwartungen von 27,8 % auf 307,0 Mio. Euro (Vorjahr: 425,5 Mio. Euro). Dabei stieg der Exportanteil am Umsatz auf 72,2 % (Vorjahr: 63,2 %). Im Nord-Amerika-Geschäft und in China steigerte die MAX Gruppe ihren Umsatz, wohingegen die Absatzmärkte der Gruppe in Deutschland, Europa und dem Rest der Welt von Umsatzrückgängen betroffen waren. Der Anteil des Service- und Ersatzteilgeschäfts stieg im gleichen Zeitraum auf 21,6 % (Vorjahr: 18,6 %).

Die Gesamtleistung 2020 nahm im Wesentlichen durch langsamere Projektfortschritte sowie Bestandsveränderungen um 25,1 % auf 299,2 Mio. Euro ab (Vorjahr: 399,3 Mio. Euro). Die geringere Gesamtleistung der Gruppe konnte durch Kosteneinsparungen und höhere Projektmargen kompensiert werden. Die Aktivierungen anderer Eigenleistungen gingen geringfügig auf 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro) zurück.

Die sonstigen betrieblichen Erträge der MAX Automation stiegen um 26,7 % auf 14,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,1 Mio. Euro). Hintergrund ist, dass Gewährleistungsrückstellungen für Projekte, die aus der Gewährleistung gefallen sind, aufgelöst werden konnten. Urlaubs- und Bonusrückstellungen wurden ebenfalls aufgelöst sowie positive Währungseffekte bei einigen Gruppengesellschaften erzielt.

Der Materialaufwand der MAX Gruppe nahm aufgrund des geringeren Projektvolumens um 32,5 % auf 136,9 Mio. Euro ab (Vorjahr: 202,7 Mio. Euro). Die Materialaufwandsquote lag bei gesunkener Gesamtleistung mit 45,8 % unter dem Niveau des Vorjahres (2019: 50,8 %).

Der Personalaufwand sank 2020 vor allem aufgrund der Schließungen der IWM Gesellschaften sowie des Einsatzes von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise um 12,9 % auf 121,2 Mio. Euro (Vorjahr: 139,1 Mio. Euro). Die Personalaufwandsquote stieg bei geringerer Gesamtleistung auf 40,5 % (Vorjahr: 34,8 %). Das Personal wurde bis auf wenige Mitarbeiter bewusst nicht an die reduzierte Gesamtleistung angepasst, da die MAX Gruppe auf ihre gut ausgebildeten Fachkräfte angewiesen ist, wenn die durch die Pandemie ausgelöste Konjunkturkrise vorbei ist.

Die Abschreibungen der MAX Automation erhöhten sich um 68,7 % auf 25,1 Mio. Euro (Vorjahr: 14,9 Mio. Euro). Ausgelöst durch die Corona-Krise mussten im Rahmen der jährlichen Impairment-Tests die Geschäfts- oder Firmenwerte der ELWEMA Automotive GmbH und der iNDAT Robotics GmbH abgewertet werden. Zudem wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen der ELWEMA Automotive GmbH aufgrund des Impairment-Tests vorgenommen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen der MAX Gruppe 2020 sanken um 30,2 % auf 48,5 Mio. Euro (Vorjahr: 69,4 Mio. Euro) im Wesentlichen durch geringere Zuführung zu den Gewährleistungsrückstellungen, Pandemie-bedingt geringere Reisekosten sowie gesunkene Rechts- und Beratungskosten. Zudem waren im Vorjahr noch Aufwendungen für die Schließung der IWM Bodensee enthalten. Die Aufwendungen aus Währungsdifferenzen stiegen auf 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro).

Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sank 2020 infolge der COVID-19-bedingten Belastungen um 23,4 % auf -19,5 Mio. Euro (Vorjahr: -15,8 Mio. Euro), die EBIT-Marge verringerte sich – bezogen auf den Umsatz – auf -6,3 % (Vorjahr: -3,7 %).

Das Konzernfinanzergebnis verbesserte sich auf -9,0 Mio. Euro (Vorjahr: -18,1 Mio. Euro) und beinhaltet im Wesentlichen Zinsaufwendungen für den Konsortialkredit. Im Vorjahr waren Wertberichtigungen für ein Darlehen und die Inanspruchnahme einer Bankgarantie für die At-Equity-Beteiligung MAX Automation (Asia Pacific) Co. Ltd. sowie ein Zahlungsanspruch gegenüber einer ehemaligen Gruppengesellschaft enthalten.

Das Ergebnis aus Ertragsteuern der MAX Automation belief sich auf 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: -1,2 Mio. Euro). Die Abweichung zum Vorjahr basiert vor allem darauf, dass der Ansatz von aktiven Latenzen auf Verlustvorträge durch eine höhere Werthaltigkeit nach oben angepasst wurde.

Die Pandemie hat die angestrebte Erholung der MAX Gruppe ausgebremst. Mit der weiteren Bereinigung des Nicht-Kerngeschäfts konnte jedoch eine Verringerung des Jahresverlustes um 25,8 % auf -26,3 Mio. Euro (Vorjahr: -35,5 Mio. Euro) erreicht werden, entsprechend einem Ergebnis je Aktie von -0,90 Euro (Vorjahr: -1,18 Euro).

Vermögenslage

Die MAX Gruppe verzeichnete 2020 einen Rückgang der Bilanzsumme von 15,2 % auf 281,8 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 332,4 Mio. Euro). Dabei ist das Anlagevermögen (ohne latente Steuern) über das Eigenkapital sowie langfristige Schulden finanziert. Die kurzfristigen Vermögenswerte decken die kurzfristigen Schulden.

Die langfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 13,8 % auf 121,9 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 141,4 Mio. Euro), insbesondere durch die Wertminderungen aufgrund der Impairment-Tests der ELWEMA Automotive GmbH sowie der iNDAT Robotics GmbH. Dabei nahmen die immateriellen Vermögenswerte um 53,6 % auf 3,2 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 6,8 Mio. Euro) ab, der Geschäfts- oder Firmenwert um 16,6 % auf 38,6 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 46,2 Mio. Euro). Die Sachanlagen sanken vor allem infolge von Umgliederungen aufgrund der beabsichtigten Veräußerung des Grundstücks und des Gebäudes der geschlossenen IWM Automation GmbH in zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte um 4,9 % auf 44,1 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 46,3 Mio. Euro).

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien beliefen sich nach Wertminderungen aus Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert auf 6,4 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 7,5 Mio. Euro). Der Wert der sonstigen Finanzanlagen reduzierte sich um 71,2 % auf 1,9 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 6,7 Mio. Euro). Wesentliche Ursachen hierfür waren die Rückzahlung einer Stillen Beteiligung in Höhe von TEUR 800, welche im Zusammenhang mit dem Management-Buy-Out der altmayerBTD GmbH & Co. KG entstand sowie die Tilgung eines Überbrückungs- und Verkäuferdarlehens in Höhe von 2,5 Mio. Euro durch die ehemalige Minderheitsbeteiligung ESSERT GmbH. Ein Teil des noch ausstehenden Darlehens an die ESSERT GmbH wurde zudem in Höhe von 1,6 Mio. Euro abgeschrieben.

Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich um 25,8 % auf 13,1 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 10,4 Mio. Euro) im Wesentlichen durch die gestiegene Werthaltigkeit der Verlustvorträge durch die Einbringung der Vecoplan AG in die MAX Management GmbH.

Insgesamt stieg der Anteil der langfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen 2020 auf 43,3 % (31. Dezember 2019: 42,5 %).

Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken 2020 um 16,3 % auf 159,9 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 191,0 Mio. Euro), insbesondere durch Vorratsabbau aufgrund des Corona-bedingt geringeren Geschäftsvolumens. Vertragliche Vermögenswerte wurden im Wesentlichen infolge der Schließungen der IWM Automation Gesellschaften mit einem Rückgang von 18,1 % auf 33,6 Mio. Euro erfasst (31. Dezember 2019: 41,0 Mio. Euro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich aufgrund von Zahlungseingängen um 40,4 % auf 27,1 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 45,4 Mio. Euro).

Die Steuerforderungen nahmen 2020 um 68,6 % auf 2,2 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 7,1 Mio. Euro).

Die liquiden Mittel erhöhten sich 2020 aufgrund des gestiegenen operativen Cashflows um 17,6 % auf 47,7 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 40,6 Mio. Euro). Insgesamt sank der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen auf 56,7 % (31. Dezember 2019: 57,5 %). Auf Ebene des Gesamtkonzerns nahm das Working Capital aufgrund hoher Anzahlungen von Kunden bei gleichzeitiger Senkung des Vorrats- und Forderungsbestands um 45,6 % auf 39,1 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 72,0 Mio. Euro).

Finanzlage

Die Kapitalstruktur der MAX Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2020 durch die weitere Restrukturierung des Non-Core Business sowie durch Pandemie-bedingte Abwertungen von Gesellschaften beeinflusst. Dementsprechend sank das Eigenkapital der MAX Automation per 31. Dezember 2020 um 41,2 % auf 39,9 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 67,9 Mio. Euro). Die MAX Gruppe wies damit zum Jahresschluss 2020 eine Eigenkapitalquote von 14,2 % (31. Dezember 2019: 20,4 %) aus.

2020 sanken die langfristigen Verbindlichkeiten um 6,9 % auf 142,0 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 152,5 Mio. Euro). Dabei reduzierte die MAX Gruppe langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 5,3 % auf 114,2 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 120,6 Mio. Euro). Die passiven latenten Steuern verringerten sich um 24,6 % auf 8,2 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 10,9 Mio. Euro) vor allem durch die erfolgten Wertminderungen bei der ELWEMA Automotive GmbH sowie durch die Endabnahme von Projekten, deren Umsatz gemäß der Cost-to-Cost Methode zeitraumbezogen realisiert wird.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen 2020 um 10,8 % auf 99,9 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 112,0 Mio. Euro). Dabei gingen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen insbesondere durch die Schließung der IWM Automation Gesellschaften sowie der Umgliederung von erhaltenen Anzahlungen in Vertragsverbindlichkeiten für Projekte mit nicht-zeitraumbezogener Umsatzrealisierung um 52,5 % auf 23,7 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 49,8 Mio. Euro). In diesem Zuge erhöhten sich die Vertragsverbindlichkeiten auf 41,1 Mio. Euro (Vorjahr: 18,6 Mio. Euro). Die übrigen sonstigen kurzfristigen Rückstellungen reduzierten sich um 25,4 % auf 11,7 Mio. Euro (Vorjahr: 15,6 Mio. Euro). Der Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass in 2019 Verpflichtungen für Restrukturierung in Höhe von 3,6 Mio. Euro enthalten waren.

Infolge der COVID-19-Pandemie sowie der Schließungen der IWM Automation Gesellschaften verringerten sich die durch Urlaubsleistungen sowie Überstunden geprägten sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 15,9 % auf 13,2 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 15,7 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern erhöhten sich auf 3,3 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 2,2 Mio. Euro).

Die Nettoverschuldung inkl. Leasingverbindlichkeiten der MAX Gruppe verringerte sich zum 31. Dezember 2020 auf 85,3 Mio. Euro (31. Dezember 2019 inkl. Leasingverbindlichkeiten: 101,0 Mio. Euro; 31. Dezember 2019 exkl. Leasingverbindlichkeiten: 81,3 Mio. Euro).

Liquiditätsentwicklung

Die MAX Gruppe verzeichnete 2020 einen Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit von 32,0 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelabfluss 20,9 Mio. Euro). Der Zufluss resultierte bei einem negativen Cash-wirksamen Jahresergebnis insbesondere aus hohen Anzahlungen von Kunden sowie gleichzeitiger Senkung des Vorratsund Forderungsbestands.

Im Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von 5,2 Mio. Euro (Vorjahr: -10,3 Mio. Euro) spiegeln sich mit -7,4 Mio. Euro Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie mit 3,4 Mio. Euro Zuflüsse aus der Rückzahlung von Darlehen gegenüber Dritten wider.

Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit resultiert 2020 mit 19,8 Mio. Euro insbesondere aus einer geringeren Inanspruchnahme des Konsortialkredits (Vorjahr: Mittelzufluss 38,8 Mio. Euro).

Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr 2020 eine Erhöhung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 7,0 Mio. Euro auf 47,7 Mio. Euro (Vorjahr: 40,6 Mio. Euro). Nach Berücksichtigung der wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingten Veränderungen des Finanzmittelfonds stand zum 31. Dezember 2020 ein Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten von 47,7 Mio. Euro zu Buche (31. Dezember 2019: 40,6 Mio. Euro).

Investitionen

Die MAX Gruppe investierte im Geschäftsjahr 2020 in das langfristige Vermögen 10,5 Mio. Euro (2020: 8,5 Mio. Euro). Im Wesentlichen bezogen sich die Investitionen im Corona-Jahr auf Investitionen in IT, technische Anlagen und Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung, hier vor allem bereits beschlossene Investitionen in neue ERP-Systeme der Gesellschaften sowie in ein neues Drehund Fräszentrum bei der Vecoplan AG. Angaben zu den Investitionen in den Segmenten können der beigefügten Segmentberichterstattung im Anhang entnommen werden.

Segmentberichterstattung

Die MAX Automation SE bedient mit ihren Gruppengesellschaften die Nachfrage nach technologisch komplexen und innovativen Komponenten und Systemlösungen zur effizienten, flexiblen und vernetzten Automatisierung in der industriellen Produktion. Die einzelnen Gesellschaften fokussieren sich dabei auf Lösungen für spezifische Branchen.

Segment Process Technologies

Im Segment Process Technologies liegt der Fokus der bdtronic GmbH und ihrer Tochtergesellschaften auf der Entwicklung und Produktion von Maschinen und Anlagen mit integrierten Softwarelösungen für hochpräzise Produktionsprozesse wie Dosieren und Imprägnieren, insbesondere für Kunden in der E-Mobility sowie der Elektronikindustrie und Medizintechnik.

Aufgrund des Corona-bedingten Produktionsrückgangs in der globalen Automobilindustrie sank der Auftragseingang 2020 im Segment Process Technologies um 25,2 % auf 46,8 Mio. Euro (Vorjahr: 62,5 Mio. Euro). Die Pandemiesituation erschwerte Verhandlungen und führte zu Verschiebungen von Auftragsvergaben. Gängige Kundenakquise, wie beispielsweise über Messen oder Ausstellungen mit üblicherweise hohem Kundenkontakt, konnte nicht stattfinden. Die allgemeine Investitionszurückhaltung führte insbesondere auch zu Verzögerungen bei der Vergabe von Großprojekten in der E-Mobility. Das erwartete Wachstum in der Imprägniertechnik blieb somit zunächst aus. Zum Jahresende war die Nachfrage zwar weiterhin intakt, lag aber COVID-19-bedingt auf niedrigem Niveau und unter den ursprünglichen Erwartungen. Projekte in der Dosiertechnik sowie Service-Projekte prägten den Auftragseingang. Der Auftragsbestand ging per 31. Dezember 2020 infolge der Ausführung bestehender Aufträge um 18,3 % auf 20,2 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 24,7 Mio. Euro) zurück.

Das Geschäftsfeld Process Technologies musste ein Umsatzminus von 30,7 % auf 50,9 Mio. Euro (Vorjahr: 73,4 Mio. Euro) infolge von COVID-19-bedingten Verzögerungen bei Projekten und Inbetriebnahmen, z.B. durch fehlenden Zugang zu Baustellen, verzeichnen. Das ursprünglich für 2020 angestrebte Wachstum wurde aufgrund der Pandemie verfehlt. Umsatzbeiträge lieferten insbesondere Projekte in der Dosiertechnik sowie ein höherer Anteil an Service-Projekten. Mit Aufträgen außerhalb Deutschlands erzielte Process Technologies 59,3 % der Umsätze (Vorjahr: 63,6 %).

Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbuchte v.a. aufgrund der niedrigeren Umsätze erwartungsgemäß einen Rückgang auf 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 14,8 Mio. Euro) und damit ein Minus von 53,7 %. Das Segment hatte im ersten Halbjahr 2020 diverse Wachstumsinvestitionen getätigt, die zu einer Erhöhung der Kostenbasis geführt haben. Gegenteilige positive Effekte auf das EBITDA wurden u.a. durch die Nutzung der Kurzarbeit sowie die Auflösung von Urlaubs- und Bonusrückstellungen erzielt. Die EBITDA-Marge sank zwar auf 13,5 % (Vorjahr: 20,2 %), blieb aber auf einem hohen Niveau. Die EBITDA-Marge im weiterhin deutlich zweistelligen Bereich resultiert vor allem aus Alleinstellungsmerkmalen in der Dosiertechnik.

Das Working Capital sank aufgrund des gesunkenen Projektvolumens um 20,1 % auf 13,3 Mio. Euro (Vorjahr: 16,6 Mio. Euro).

Die Zahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende im Segment Process Technologies stieg mit der Vorbereitung auf das zukünftige Wachstum im Jahresdurchschnitt um 11,4 % auf 409 (Vorjahr: 368). Das Personal wurde bewusst nicht an die reduzierte Gesamtleistung angepasst, da die gut ausgebildeten Fachkräfte für das zukünftige Wachstum benötigt werden. Stattdessen wurde das Instrument der Kurzarbeit genutzt sowie Urlaubs- und Überstundenkonten abgebaut, um der reduzierten Gesamtleistung gerecht zu werden.

Segment Environmental Technologies

Im Segment Environmental Technologies entwickeln und installieren die Vecoplan AG und ihre Tochtergesellschaften Maschinen und Anlagen zur nachhaltigen Nutzung von Primär- und Sekundärrohstoffen sowie Biomasse, insbesondere für die Recycling-, Energie- und Rohstoffindustrie.

Der Auftragseingang 2020 des Geschäftsfeldes sank gegenüber dem Vorjahr um 20,7 % auf 111,3 Mio. Euro (Vorjahr: 140,3 Mio. Euro). Dabei lag die Auftragsentwicklung im Umfeld der COVID-19-Pandemie insgesamt über den Erwartungen des Managements. Zudem war die Auftragslage im Vorjahr noch von zwei Großaufträgen in den USA mit Einmalcharakter i.H.v. 18 Mio. Euro geprägt. Die Nachfrage nach Recyclinglösungen im Ersatzbrennstoffmarkt wurde vor allem durch niedrigere Ölpreise ausgebremst. In Europa belastete die Pandemie die Nachfrage nach Recycling- und Abfalllösungen für Holz- und Biomasse hauptsächlich im zweiten Halbjahr. Eine insgesamt geringere Investitionsbereitschaft zeigte sich insbesondere durch eine geringere Vergabe von Aufträgen für Großprojekte. Erst zum Jahresende 2020 zog die Nachfrage wieder an und so konnte die Vecoplan höhere Auftragseingänge verbuchen. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2020 lag mit 47,2 Mio. Euro somit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (31. Dezember 2019: 47,5 Mio. Euro).

Der Umsatz des Segmentes reduzierte sich aufgrund der geringeren Auftragseingänge um 13,6 % gegenüber dem Vorjahr auf 110,3 Mio. Euro (Vorjahr: 127,6 Mio. Euro). Bei einem hohen Auftragsbestand und nur unwesentlichen Projektverzögerungen durch die Pandemie konnte die Produktion nahezu unter normalen Bedingungen fortgesetzt werden. Der Einsatz von Kurzarbeit war nicht notwendig. Insgesamt lag der Segmentumsatz jedoch unter den Erwartungen des Managements. Auswirkungen auf den Umsatz hatte ein größeres Projekt in den USA, welches nicht mehr in 2020 abgenommen werden konnte, wodurch dessen Verumsatzung erst im Geschäftsjahr 2021 erfolgt. 90,2 % des Segmentumsatz entfielen auf das Auslandsgeschäft (Vorjahr:83,1 %). Mit rund 30 Prozent lag der Anteil von Service und Ersatzteilen am Umsatz auf einem hohen Niveau.

Trotz gesunkener Umsätze wies das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) einen Anstieg um 9,5 % auf 14,2 Mio. Euro (Vorjahr: 12,9 Mio. Euro) auf. Zum über den Erwartungen liegenden EBITDA trugen margenstarke Service- und Ersatzteilleistungen sowie reduzierte Verwaltungs- und Vertriebskosten bei. Zudem profitierte die US-Tochtergesellschaft der Vecoplan von einem staatlichen Förderzuschuss aus dem Paycheck Protection Program i.H.v. 950.900 US-Dollar. Die EBITDA-Marge des Geschäftsfeldes verbesserte sich auf 12,8 % (Vorjahr: 10,0 %).

Das Working Capital reduzierte sich leicht um 2,2 % auf 17,2 Mio. Euro (Vorjahr: 17,6 Mio. Euro).

Die Zahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende im Segment Environmental Technologies erhöhte sich bei einer weiterhin guten Auftragslage im Jahresdurchschnitt 2020 um 4,0 % auf 420 (Vorjahr: 404).

Segment Evolving Technologies

Im Segment Evolving Technologies wurden fünf verschiedene Gesellschaften mit ihren Tochtergesellschaften gebündelt, welche ihren Kunden optoelektronische Lösungen, Maschinen und Anlagen für die Medizintechnik und die Verpackungstechnik sowie robotergestützte Produktionssysteme und Automatisierungslösungen anbieten.

Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2020 war in den Gesellschaften des Segments unterschiedlich von der Corona-Krise beeinflusst. Die Verpackungsautomation, die Medizintechnik und die Optoelektronik verzeichneten dank einer unverändert hohen Nachfrage sehr gute Auftragseingänge. So erzielte die Medizintechnik wie erwartet einen Großauftrag im Bereich der in-vitro-Diagnostik zum Jahresende und wird in den kommenden zwei Jahren für ihren Kunden Anlagen für die vollautomatisierte Produktion von Pipetten (Tip- und Cup-Technologie) bauen. Hingegen hatten die Pressenautomation und die Robotik mit Rückgängen in der Nachfrage mit Beginn der Pandemie zu kämpfen. Trotzdem stieg der Auftragseingang im Segment insgesamt um 15,0 % auf 130,5 Mio. Euro (Vorjahr: 113,5 Mio. Euro). Die niedrigen Auftragseingänge der Robotik im Jahresverlauf konnten durch die anderen Gesellschaften kompensiert werden. Die ab dem dritten Quartal wieder anziehende Nachfrage in der Pressenautomation konnte zwar die Rückgänge der Vormonate nicht vollständig ausgleichen, Auftragseingänge US-amerikanischer E-Mobility-Anbieter und aus China zum Jahresende unterstrichen eine wirtschaftliche Erholung in diesen Ländern. Insgesamt verzeichnete Evolving Technologies einen Anstieg des Auftragsbestands um 34,8 % auf 108,7 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 80,7 Mio. Euro).

Umsatzseitig belasteten Produktionsunterbrechungen bei Kunden, Grenzschließungen und Quarantänevorschriften und infolgedessen verzögerte Montagen und Inbetriebnahmen während der Pandemie die Lage in allen Gruppengesellschaften des Segments. Auch die Entwicklung des Service-Geschäfts war davon beeinträchtigt. Ausgehend von einem geringeren Auftragsbestand zum Jahresbeginn 2020 lag das Umsatzminus insgesamt im Rahmen der an die Pandemie angepassten Erwartungen. Der Umsatz reduzierte sich um 23,0 % auf 104,9 Mio. Euro (Vorjahr: 136,2 Mio. Euro). Dabei erzielte das Auslandsgeschäft des Segments 53,6 % der Umsätze (Vorjahr: 31,0 %).

Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) im Geschäftsfeld Evolving Technologies war v.a. geprägt von pandemie-bedingt verzögerten Projektfortschritten bei der Pressenautomation sowie der Robotik. Die Projektverzögerungen verbunden mit der schlechteren Auftragslage führten bei der Robotik zu Verlusten. Den größten Beitrag zum EBITDA leistete wiederholt die Medizintechnik. Insgesamt verzeichnete das Segment gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang im EBITDA um 57,0 % auf 7,3 Mio. Euro (Vorjahr: 16,9 Mio. Euro), wobei das Vorjahr auch Sondereffekte aus Fair-Value-Bewertungen enthielt. Die EBITDA-Marge des Segments sank dementsprechend auf 6,9 % gegenüber 12,4 % im Vorjahr.

Das Working Capital sank infolge hoher Anzahlungen in der Medizintechnik sowie dem Abbau von Forderungen in der Pressenautomation auf -2,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,7 Mio. Euro).

Die Zahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende im Segment Evolving Technologies stieg im Jahresdurchschnitt 2020 leicht auf 558 (Vorjahr: 549). Das Instrument der Kurzarbeit wurde selektiv im Jahresverlauf in einigen Gruppengesellschaften eingesetzt. Urlaubs- und Überstundenkonten wurden konsequent abgebaut, um der reduzierten Auslastung in einigen Bereichen gerecht zu werden.

Segment Non-Core Business

Im Segment Non-Core Business sind Gesellschaften gebündelt, die nicht mehr zum Kerngeschäft der MAX-Gruppe gehören. Hierzu gehört vor allem die ELWEMA Automotive GmbH (ELWEMA), welche Fertigungslösungen in der Reinigungs-, Prüf- und Montagetechnik, insbesondere für die Bereiche Motoren, Lenkung und Getriebe realisiert. Die restlichen Gesellschaften des Segments haben ihren operativen Betrieb eingestellt bzw. wickeln noch bestehende Kundenprojekte ab (IWM Automation Bodensee GmbH, IWM Automation GmbH, IWM Automation Polen).

Der Auftragseingang des Segments wird im Gegensatz zu den Vorjahren demnach nur noch von der ELWEMA bestimmt. Insgesamt sank der Auftragseingang 2020 aufgrund der Betriebsschließungen der IWM Automation Gesellschaften um 51,3 % auf 31,0 Mio. Euro (Vorjahr: 63,6 Mio. Euro). Unterdessen konnte ELWEMA vor allem in der zweiten Jahreshälfte von einer starken Nachfrage nach Umbau- und Wiederholprojekten zur Anlagenoptimierung profitieren und einen hohen Auftragseingang verbuchen. Allerdings wurde ein bereits angearbeiteter Großauftrag eines langjährigen Kunden der ELWEMA im Januar 2021 storniert. Der Abschluss des Projektes war ursprünglich für 2022 geplant. Mit der Fertigstellung von Projekten in den geschlossenen Gesellschaften verzeichnete das Non-Core Business einen Rückgang des Auftragsbestands um 28,6 % auf 33,3 Mio. Euro (31. Dezember 2019: 46,6 Mio. Euro).

Der Segmentumsatz ging vor allem aufgrund der Schließungen der IWM Gesellschaften sowie Coronabedingt gegenüber dem Vorjahr zurück. Lockdowns und Produktionsstopps bei Kunden in China und Europa beeinträchtigten die Projektabnahmen, was zu starken Verzögerungen und Unterauslastung führte. Insgesamt verzeichnete das Segment einen Umsatzrückgang von 51,4 % auf 43,6 Mio. Euro (Vorjahr: 89,8 Mio. Euro). 85,2 % der Umsätze (Vorjahr: 82,6 %) wurden dabei im Ausland erwirtschaftet.

Die Corona-bedingten Projektverzögerungen machten sich ebenfalls im operativen Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) bemerkbar. Die Stornierung eines Großauftrages wurde als werterhellendes Ereignis im Jahresabschluss im Rahmen der Vorratsbewertung berücksichtigt und dementsprechend Vorräte bei ELWEMA abgewertet. Corona-bedingt wurden außerdem selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte bei der Gesellschaft wertberichtigt. Zusammen mit Rückstellungen für nicht-profitable Projekte bei den IWM Gesellschaften verbuchte das Segment ein Minus auf -13,3 Mio. Euro im EBITDA (Vorjahr: -36,6 Mio. Euro), was einer Verbesserung von 63,6 % entspricht. Die EBITDA-Marge stieg auf -30,5 % (Vorjahr: -40,7 %).

Das Working Capital sank im Non-Core Business infolge der Schließungen sowie der Endabnahme noch offener Projekte um 61,9 % auf 11,9 Mio. Euro (Vorjahr: 31,2 Mio. Euro).

Die Zahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende im Segment Non-Core Business reduzierte sich mit den Schließungen im Jahresdurchschnitt 2020 um 46,7 % auf 259 (Vorjahr: 486). Aufgrund der Unterauslastung der Gesellschaft wurde Kurzarbeit bei ELWEMA eingesetzt. Auch hier wurden ebenfalls Urlaubsund Überstundenkonten abgebaut, um der reduzierten Beschäftigungslage gerecht zu werden.

PERSONALBERICHT

Die MAX Gruppe mit ihren Gruppengesellschaften folgte im Jahr 2020 – wie bereits in den Vorjahren – der Maßgabe, den Personalbestand in angemessener Weise an die Geschäftsentwicklung anzupassen. Hier hatte im Geschäftsjahr 2020 die COVID-19-Pandemie Auswirkungen auf die Personalarbeit.

Covid-19-bedingt nutzten einige Gesellschaften der MAX Gruppe das Mittel der Kurzarbeit (KUG), wodurch Kündigungen aufgrund der Pandemie weitestgehend vermieden werden konnten. Durch Einführung von Hygienekonzepten, Änderungen der Abläufe in Produktion und Verwaltung sowie des temporären Einsatzes von sogenannten "Home-Office"-Lösungen führten gesundheitsbedingte Ausfälle in den Betrieben der MAX nicht zu gravierenden Einschränkungen im Tagesgeschäft.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren in der MAX Gruppe insgesamt 1.814 (im Jahresdurchschnitt 1.876) Mitarbeiter inklusive Auszubildende beschäftigt (31. Dezember 2019: 1.928, im Jahresdurchschnitt 2.023). Davon entfielen 1.577 Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt 1.562) auf die Kerngeschäftsfelder Process Technologies, Environmental Technologies und Evolving Technologies. (31. Dezember 2019: 1.518, Jahresdurchschnitt 1.474)

Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (FTE) ohne Auszubildende sank um 8,5 % auf 1.661 (Vorjahr: 1.816) Mitarbeiter. Die Abnahme des Personalbestandes ist im Wesentlichen auf die Einstellung des operativen Geschäftes der IWM Automation Bodensee GmbH zum 31. Dezember 2019 und der IWM Automation GmbH zum 30. Dezember 2020 zurückzuführen. Beide Gesellschaften zählten nicht zum Kerngeschäft. Auf die Gesellschaften des Kerngeschäfts entfielen 1.387 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.321), was einem Anstieg von 5 % entspricht.

Die strategischen Wachstumsziele der MAX Gruppe erfordern eine hohe Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter und qualifizierte Fachkräfte. Um dem erwarteten Fachkräftemangel entgegenzuwirken, bilden fast alle MAX Gesellschaften aktiv aus. Dabei beinhaltet die jeweilige Personalpolitik hohe Ausbildungsstandards sowie die Förderung junger Talente. Die MAX Gruppe beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2020 142 Auszubildende (Vorjahr: 140).

Die MAX Automation erachtet ihre Mitarbeiter in den Gruppengesellschaften und in der Holding als eine wesentliche Ressource für den Geschäftserfolg. Sie verfolgt deshalb das Ziel, attraktive und umfassende Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung zu schaffen und so die Bindung von kompetenten und engagierten Mitarbeitern an die MAX Gruppe zu fördern. Den Mitarbeitern steht ein umfassendes Weiterbildungsangebot zur Verfügung, um Kompetenzen und Fähigkeiten auf- und auszubauen.

MAX AUTOMATION SE

Die Erstellung des Jahresabschlusses der MAX Automation SE erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des AktG beachtet. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Ertragslage und Gewinnverwendung

Die Ertragslage der MAX Automation SE ist in hohem Maße von der Entwicklung der Ergebnisse der Gruppengesellschaften abhängig. Mit drei Gruppengesellschaften (IWM Automation GmbH, bdtronic GmbH sowie NSM Magnettechnik GmbH) wurden mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 Beherrschungs- sowie Ergebnisabführungsverträge geschlossen. Die Ausschüttungen der weiteren Gesellschaften an die Muttergesellschaft erfolgen in Abhängigkeit der Ergebnisse und berücksichtigen den zukünftigen Investitionsbedarf der Gruppengesellschaften.

Die Entwicklung der Ertragslage der Gruppengesellschaften ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. Die folgenden Zahlen basieren auf dem handelsrechtlichen Ergebnis der MAX Automation SE.

Die MAX Automation SE weist im Geschäftsjahr 2020 Erträge aus Ergebnisabführungen in Höhe von 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,2 Mio. Euro) sowie Aufwendungen aus Ergebnisabführungen in Höhe von 7,7 Mio. Euro (Vorjahr: 12,4 Mio. Euro) aus.

Die Umsatzerlöse, welche im Wesentlichen Konzernumlagen mit verbundenen Unternehmen enthalten, betrugen 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro).

2020 erfolgten keine Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro). Das Vorjahr beinhaltete die Abschreibung des Rückforderungsanspruches gegenüber der MAX Automation (Shanghai) Co. Ltd aus der Inanspruchnahme einer Bankgarantie in Höhe von 4,5 Mio. Euro sowie die Wertberichtigung eines Darlehens gegenüber dem Käufer der Finnah Packtec GmbH (vormals: NSM Packtec GmbH) in Höhe von 0,7 Mio. Euro und die Wertberichtigung eines Rückforderungsanspruches gegenüber dem Käufer der Finnah Packtec GmbH (vormals: NSM Packtec GmbH) aus der Inanspruchnahme einer Anzahlungsgarantie in Höhe von 4,0 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen durch den Wegfall der Sanierungsberatung bei Gruppengesellschaften von 9,6 Mio. Euro auf 7,0 Mio. Euro gesunken.

Der Verlust aus der Veräußerung von Finanzanlagen in Höhe von 1,7 Mio. Euro betraf im Vorjahr den Verkauf der Minderheitenanteile an der ESSERT GmbH.

Das Zinsergebnis betrug -3,7 Mio. Euro nach -0,8 Mio. Euro im Vorjahr. Darin enthalten sind im Wesentlichen Aufwendungen für den Konsortialkredit sowie Zinseinnahmen mit verbundenen Unternehmen.

Abschreibungen auf Finanzanlagen von in Summe 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) beinhalten Wertberichtigungen in Zusammenhang mit der Beteiligung an der MAX Automation North America Inc. in Höhe von TEUR 5 sowie Abschreibungen auf die Verkäuferdarlehen, welche in Zusammenhang mit der Veräußerung der ESSERT GmbH standen, in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Im Vorjahr waren Abschreibungen der Beteiligung an der MAX Automation (Asia Pacific) Co. Ltd., Hongkong, in Höhe von 12,8 Mio. Euro sowie eine Abschreibung der Beteiligung an der IWM Automation GmbH, Porta Westfalica in Höhe von 6,9 Mio. Euro und die Wertberichtigung von, an die MAX Automation SE abgetretenen, Forderungen der Finnah Packtec GmbH (vormals NSM Packtec GmbH), welche wirtschaftlich als Darlehen zu betrachten sind, in Höhe von 4,9 Mio. Euro enthalten. In 2020 erfolgte aus diesem Darlehen ein Zufluss in Höhe von TEUR 50.

Die Gesellschaft wies ein Ergebnis vor Steuern von -16,6 Mio. Euro aus (Vorjahr: -44,0 Mio. Euro). Es wurde ein Steuerertrag von 0,1 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr 0,0 Mio. Euro).

Das Jahresergebnis belief sich auf -16,6 Mio. Euro (Vorjahr: -44,0 Mio. Euro). Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres erfolgten im Geschäftsjahr 2020 keine Ausschüttungen.

Vermögens- und Finanzlage

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 betrug die Bilanzsumme der MAX Automation SE 222,8 Mio. Euro. Dies entspricht einer Verminderung von 16,0 Mio. Euro gegenüber dem Stichtag des Vorjahres (238,8 Mio. Euro).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich von 139,6 Mio. Euro auf 128,8 Mio. Euro. Darin enthalten sind 121,6 Mio. Euro aus Forderungen gegenüber Gruppengesellschaften aus der Konsortialfinanzierung (Vorjahr: 114,0 Mio. Euro). Die liquiden Mittel betrugen zum Stichtag 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro).

Die MAX Automation SE weist per 31. Dezember 2020 ein Eigenkapital von 48,7 Mio. Euro aus (Vorjahr: 65,3 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote betrug 21,9 % (Vorjahr: 30,1 %).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2020 sanken von 119,9 Mio. Euro auf 114,5 Mio. Euro. Diese haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2022. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gruppengesellschaften betrugen zum 31. Dezember 2020 55,8 Mio. Euro nach 48,4 Mio. Euro im Vorjahr und beinhalten im Wesentlichen gewährte Darlehen/Einlagen.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MAX Automation SE ist geordnet.

NICHT-FINANZIELLER BERICHT GEMÄSS § 315B HGB

Der nicht-finanzielle Bericht gemäß § 315B HGB der MAX Automation SE orientiert sich an dem Standard des Deutschen Nachhaltigkeitskodex und gibt in einem gesonderten nicht-finanziellen Bericht Auskunft über die nach §§ 289 a-e HGB i. V. m. § 315 b-c HGB geforderten Aspekte.

Der gesonderte nicht-finanzielle Bericht der MAX Automation ist im Internet unter dem Link https://www.maxautomation.com/de/ueber-max-automation/nachhaltigkeit/ einsehbar und im Bundesanzeiger hinterlegt.

Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE setzte sich in seiner Sitzung vom 16. März 2021 mit der Struktur und dem Inhalt des gesonderten nicht-finanziellen Berichtes auseinander. Nach eingehender Diskussion und Prüfung billigte der Verwaltungsrat den gesonderten nicht-finanziellen Bericht der MAX Automation

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SE. Nach erfolgreicher Neuausrichtung der MAX Gruppe ist es erklärtes Ziel des Verwaltungsrates, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren mit definierten Leistungsindikatoren zu unterlegen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCooper GmbH war nicht mit der Prüfung des gesonderten nicht-finanziellen Berichtes der MAX Automation SE beauftragt.

ANGABEN NACH § 315A ABS. 1 HGB UND § 289A ABS. 1 HGB

(zugleich erläuternder Bericht des Verwaltungsrats gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 SEAG in Verbindung mit § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG)

Nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB besteht für börsennotierte Mutterunternehmen die Pflicht, im Konzernlagebericht Angaben zur Kapitalzusammensetzung, zu Aktionärsrechten und deren Beschränkungen, zu den Beteiligungsverhältnissen und zu den Organen der Gesellschaft zu machen, welche übernahmerelevante Informationen darstellen.

Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zugelassen sind, müssen solche Angaben machen, unabhängig davon, ob ein Übernahmeangebot vorliegt oder zu erwarten ist. Die Angaben dienen dem Zweck, potenzielle Bieter in die Lage zu versetzen, sich ein umfassendes Bild von der Gesellschaft und von etwaigen Übernahmehindernissen zu machen.

Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 SEAG in Verbindung mit § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Verwaltungsrat zu den Angaben zudem der Hauptversammlung einen erläuternden Bericht zugänglich zu machen. Nachfolgend werden die Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB und § 289a Abs. 1 HGB mit den entsprechenden Erläuterungen hierzu nach § 48 Abs. 2 Satz 2 SEAG in Verbindung mit § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zusammengefasst.

a) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der MAX Automation SE beträgt 29.459.415 Euro und ist eingeteilt in 29.459.415 nennwertlose Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere die gleichen Stimmrechte, gewähren. Jede Aktie gewährt insoweit ein Stimmrecht. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus der Satzung der Gesellschaft und aus den Regelungen der SE-VO, des SE-Ausführungsgesetzes sowie des Aktiengesetzes, insbesondere aus Art. 53 SE-VO i.V.m. §§ 12, 118 ff. AktG, Art. 9 lit. c ii SE-VO i.V.m. § 53a AktG und Art. 5 SE-VO i.V.m. § 186 AktG. Die Aktien lauten auf den Namen. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Stückaktie hat einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro. Die Gesellschaft hält gegenwärtig keine eigenen Aktien. Die MAX Automation SE ist börsennotiert (Prime-Standard-Segment der Deutsche Börse AG).

b) Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen

Nach der Satzung der MAX Automation SE beginnt das Stimmrecht nach Maßgabe des § 134 Abs. 2 Satz 3 und 5 AktG mit der Leistung der gesetzlichen Mindesteinlage. Zudem ist gemäß der Satzung i.V.m. § 67 Abs. 2 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur berechtigt, wer als Aktionär im Aktienregister eingetragen ist und sich rechtzeitig angemeldet hat. Darüber hinaus sind dem Verwaltungsrat keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

c) 10% der Stimmrechte überschreitende Beteiligungen am Kapital

Am Grundkapital der MAX Automation SE besteht auf Grundlage der bei der Gesellschaft eingegangenen wertpapierhandelsrechtlichen Mitteilungen eine Beteiligung, die 10 % der Stimmrechte überschreitet. Die LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg und die Orpheus Capital II GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, halten gemeinsam – aufgrund gegenseitiger Stimmrechtszurechnung – 40,25 % der Stimmrechte an der MAX Automation SE. Die Stimmrechte aus den Beteiligungen der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG und der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG an der MAX Automation SE werden Herrn Oliver Jaster über die Günther SE mit Sitz in Bamberg, die Günther Holding SE mit Sitz in Hamburg und die Orpheus Capital II Management GmbH mit Sitz in Hamburg zugerechnet.

Weitere Einzelheiten hierzu sind im Anhang in der Übersicht unter "mitteilungspflichtige Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG" erläutert.

d) Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

e) Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligung

Es ist dem Verwaltungsrat nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

f) Ernennung und Abberufung der geschäftsführenden Direktoren und Satzungsänderungen

Die MAX Automation SE, als Gesellschaft mit monistischer Unternehmensführungs- und Kontrollstruktur, bezieht die Angabepflicht gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 SEAG in Verbindung mit § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB und § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB in Bezug auf die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands auf die geschäftsführenden Direktoren. Für deren Bestellung gelten Art. 43 SE-VO und § 40 SEAG. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 der Satzung hat die MAX Automation SE einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren; dies gilt unabhängig von der Höhe des Grundkapitals. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 der Satzung bestimmt der Verwaltungsrat die Zahl der geschäftsführenden Direktoren. Die Ernennung und Abberufung der geschäftsführenden Direktoren erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 SEAG in Verbindung mit § 11 Abs. 2 und Abs. 4 der Satzung. Danach ist mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung gemäß § 45 SEAG für die Bestellung und Abberufung der geschäftsführenden Direktoren allein der Verwaltungsrat zuständig.

Nach § 11 Abs. 3 Satz 1 der Satzung bestellt der Verwaltungsrat geschäftsführende Direktoren auf höchstens fünf Jahre. Nach § 11 Abs. 3 Satz 2 der Satzung ist eine wiederholte Bestellung für wiederum höchstens fünf Jahre zulässig. Bei Erstbestellungen ist die maximal mögliche Bestelldauer von fünf Jahren nicht die Regel. Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Satzung kann der Verwaltungsrat einen geschäftsführenden Direktor zum Vorsitzenden und einen geschäftsführenden Direktor zum stellvertretenden Vorsitzenden der geschäftsführenden Direktoren ernennen.

Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist ein Widerruf der Bestellung abweichend von § 40 Abs. 5 SEAG nur aus wichtigem Grund im Sinne von § 84 Abs. 3 AktG oder im Falle der Beendigung des Anstellungsvertrages möglich, wofür jeweils eine Beschlussfassung des Verwaltungsrats mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.

Die Änderung der Satzung der MAX Automation SE bedarf nach Art. 59 Abs. 2 SE-VO, § 51 SEAG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bzw., sofern mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften zur Beschlussfassung zudem eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreiben, genügt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 der Satzung die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ist nicht das gesamte Grundkapital in der Hauptversammlung vertreten, ist es denkbar, dass ein Aktionär mit einem Stimmrechtsanteil von unter 50 % bestimmte Satzungsänderungen mit den eigenen Stimmen durchsetzen kann. Der Verwaltungsrat ist nach § 22 Abs. 6 SEAG in Verbindung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 der Satzung zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ermächtigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Art. 57 und 59 SE-VO, § 51 SEAG.

g) Befugnisse des Verwaltungsrats zur Ausgabe sowie zum Rückkauf von Aktien

Gemäß § 5 Abs. 7 der Satzung ist der Verwaltungsrat ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2024 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.418.912,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Die Aktien sollen von Kreditinstituten oder anderen, die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen übernommen werden, mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, dieses Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen für Spitzenbeträge oder wenn die neuen Aktien zu einem Preis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Die Summe, der nach der vorstehenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien, darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2.945.941,00 nicht übersteigen. Auf diese Grenze sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. die Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Der Verwaltungsrat hat von der Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 7 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2019) bisher keinen Gebrauch gemacht.

h) Wesentliche Vereinbarung der Gesellschaft unter der Bedingung des Kontrollwechsels

Die MAX Automation SE ist Darlehensnehmerin eines Konsortialkredits. Im Falle eines Kontrollwechsels sind die Darlehensgeber berechtigt, innerhalb von 15 Tagen eine vorzeitige Rückzahlung aller Inanspruchnahmen zuzüglich Zinsen, Provisionen und aller anderen geschuldeten Beträge zu verlangen. Voraussetzung für einen Kontrollwechsel ist, dass eine Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen (mit Ausnahme von Herrn Oliver Jaster oder mehrheitlich von ihm gehaltene Gesellschaften) direkt oder indirekt 50 % oder mehr der Geschäftsanteile und/oder Stimmrechte an der MAX Automation SE besitzt; zur Inanspruchnahme des Darlehens wird auf die Angaben im Konzernanhang in dem Kapitel "Langfristige Darlehen" verwiesen. Es bestehen keine weiteren wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

i) Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels

Die MAX Automation SE als Gesellschaft mit monistischer Unternehmensführungs- und Kontrollstruktur bezieht die Angabepflicht gemäß § 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB in Bezug auf die Angabe von Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands getroffen sind, auf die geschäftsführenden Direktoren. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den geschäftsführenden Direktoren oder den Arbeitnehmern getroffen sind.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (GEMÄSS § 289F HGB IN VERBINDUNG MIT ART. 83 ABS. 1 S. 1 UND S. 2 EGHGB UND § 315D HGB)

Die nach § 289f HGB i.V.m. Art. 83 Abs. 1 S. 1 und S. 2 EGHGB und § 315d HGB geforderte Erklärung zur Unternehmensführung hat der Verwaltungsrat am 26. Februar 2021 abgegeben und im Internet unter dem Link www.maxautomation.com/de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich gemacht.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Erklärung zum Bericht der geschäftsführenden Direktoren über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG

Die MAX Automation SE war im Geschäftsjahr 2020 ein von der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland und der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 17 AktG. Zwischen der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG und der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG besteht aufgrund einer am 26. August 2020 in Kraft getretenen Stimmbindungsvereinbarung eine gegenseitige Zurechnung der Stimmrechte. Oberstes, beherrschendes Mutterunternehmen nach AktG der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG und LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG ist Oliver Jaster, Deutschland. Die Beherrschung ergibt sich aufgrund einer beständig erwarteten (faktischen) Stimmenmehrheit auf künftigen Hauptversammlungen. Ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag der MAX Automation SE mit der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG oder der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG besteht nicht. Die geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE haben deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht der geschäftsführenden Direktoren über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:

"Die MAX Automation SE hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die den geschäftsführenden Direktoren zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch nicht benachteiligt worden."

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE VERGÜTUNG DER ORGANMITGLIEDER

Vergütung des Verwaltungsrats

Die Bezüge des Verwaltungsrats beliefen sich für 2020 auf TEUR 283 (TEUR 232). Neben dem Ersatz ihrer Auslagen erhalten der Verwaltungsratsvorsitzende 120.000 Euro, der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende 60.000 Euro und die restlichen Mitglieder des Verwaltungsrats mit Ausnahme der geschäftsführenden Direktoren 40.000 Euro nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Für die einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrats ergab sich daraus nachfolgend dargestellte Vergütung für das Geschäftsjahr 2020:

in TEUR Fixe
Vergütung
Berater
leistungen
Summe
2020 2019 2020 2019 2020 2019
Dr. Christian Diekmann, Vorsitzender
(seit 18. Mai 2019)
120 75 0 27 120 102
Dr. Jens Kruse, stellvertretender Vor
sitzender (vom 1. Januar 2019 bis 17. Mai
2019 Vorsitzender)
60 83 0 0 60 83
Dr. Ralf Guckert (seit 25. Januar 2019, bis
17. Mai 2019 stellv. Vorsitzender)
40 48 0 0 40 48
Oliver Jaster (bis 29. Mai.2020) 17 40 0 0 17 40
Karoline Kalb (seit 30. Mai 2020) 23 0 17 0 40 0
Marcel Neustock (seit 30. Mai 2020) 23 0 0 0 23 0

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten im Geschäftsjahr 2020 keine Kredite oder Vorschüsse.

Vergütungsbericht der geschäftsführenden Direktoren

Das Vergütungssystem der MAX Automation SE basiert auf den Grundsätzen der Angemessenheit und der Nachhaltigkeit. Die Höhe der Gesamtvergütung berücksichtigt insbesondere die Aufgaben des geschäftsführenden Direktors, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Marktumfelds sowie das Lohn- und Gehaltsgefüge im Unternehmen und die Vergütung in anderen Unternehmen vergleichbarer Größe und Branche.

Die Gesamtvergütung der geschäftsführenden Direktoren umfasst erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Bestandteile. Die im Rahmen der erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile vom Verwaltungsrat festgelegten Ziele sollen nachhaltige und langfristige Leistungsanreize für die Steigerung der Profitabilität und des Werts der gesamten MAX Gruppe setzen und dadurch einen Mehrwert für alle Stakeholder generieren.

Die Vergütungsstruktur ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Ein wesentlicher Anteil der Gesamtvergütung entfällt auf die Festvergütung. Innerhalb der erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile sind auch solche mit einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage. Deren Anteil gewinnt aufgrund der Länge des Bemessungszeitraums mit einer jährlichen Gewährung zunehmend an Gewicht. Die Dienstverträge der geschäftsführenden Direktoren enthalten Regelungen, wonach eine angemessene Herabsetzung der Bezüge zulässig ist, wenn sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert, dass eine Fortgewährung der Bezüge unbillig wäre. Die Vergütungsregelungen enthalten zudem im Ergebnis eine Vergütungsobergrenze ("Cap") sowohl für die erfolgsbezogenen Bestandteile als auch für die Gesamtvergütung.

Die erfolgsunabhängigen Teile der Vergütung bestehen aus der Festvergütung in Form des Jahresfestgehalts, das monatlich anteilig ausgezahlt wird, und Nebenleistungen (u.a. private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung). Die erfolgsbezogene Vergütung setzt sich zusammen aus einer einjährigen variablen Vergütung (Short Term Incentive Plan "STIP") und einer mehrjährigen variablen Vergütung (Long Term Incentive Plan "LTIP"). STIP wird jährlich und LTIP nach dem Ablauf der jeweiligen Laufzeit von drei bzw. vier Jahren gewährt.

Die Auszahlung des STIP ist an das Erreichen von auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogenen finanziellen Erfolgszielen geknüpft. Der Zielbetrag (Auszahlungsbetrag bei 100 % Zielerreichung) des STIP wurde vom Verwaltungsrat als Prozentsatz vom Jahresfestgehalt oder als Euro-Betrag festgelegt. Bei Festlegung des Zielbetrags hat der Verwaltungsrat unter anderem die Aufgaben und Leistungen des geschäftsführenden Direktors und dessen Einfluss auf die Wertschöpfungskette berücksichtigt. Die Erfolgsziele beziehen sich auf das EBIT sowie auf das RoCE (Return on Capital Employed), und zwar jeweils im Hinblick auf den Konzern und für geschäftsführende Direktoren mit unmittelbarer Verantwortung für ein Segment jeweils im Hinblick auf das betreffende Segment. Die Zielwerte werden jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres vom Verwaltungsrat festgelegt, der dabei zusätzlich Mindestwerte, bei deren Unterschreiten keine Auszahlung erfolgt, und Maximalwerte, bei deren Erreichen oder Überschreiten der Auszahlungsbetrag 150 % des Zielbetrags ist (Cap), festlegt. Die Bandbreite der Auszahlung beträgt insoweit zwischen 0 % und 150 % des Zielbetrags.

Die Auszahlung des LTIP ist an das Erreichen von finanziellen Erfolgszielen geknüpft, die über einen Zeitraum von drei bzw. vier Geschäftsjahren, beginnend mit dem Geschäftsjahr der Gewährung der jeweiligen Tranche, gemessen werden. Der Zielbetrag (Auszahlungsbetrag bei 100 % Zielerreichung) des LTIP wurde vom Verwaltungsrat ebenso wie beim STIP als Prozentsatz vom Jahresfestgehalt oder als Euro-Betrag festgelegt. Bei Festlegung des Zielbetrags hat der Verwaltungsrat auch beim LTIP unter anderem die Aufgaben und Leistungen des geschäftsführenden Direktors und dessen Einfluss auf die Wertschöpfungskette berücksichtigt. Die Erfolgsziele beziehen sich auf das Umsatzwachstum sowie einen sogenannten "MAX Mehrwert", der das RoCE (Return on Capital Employed), das WACC (Weighted Average Cost of Capital) und die Höhe des eingesetzten Kapitals berücksichtigt, und zwar jeweils im Hinblick auf die MAX Gruppe und für geschäftsführende Direktoren mit unmittelbarer Verantwortung für ein Segment jeweils im Hinblick auf das betreffende Segment. Die Zielwerte werden zu Beginn des ersten Geschäftsjahres der drei- oder vierjährigen Laufzeit vom Verwaltungsrat festgelegt, der dabei, wie beim STIP, zusätzlich Mindestwerte, bei deren Unterschreiten keine Auszahlung erfolgt und Maximalwerte, bei deren Erreichen oder Überschreiten der Auszahlungsbetrag 150 % des Zielbetrags ist (Cap), festlegt. Auch beim LTIP beträgt mithin die Bandbreite der Auszahlung zwischen 0 % und 150 % des Zielbetrags. Die Laufzeit und der Bemessungszeitraum der für das Geschäftsjahr 2020 gewährten LTIP-Tranche umfassen die Geschäftsjahre 2019 bis 2021, 2020 bis 2022 und 2021 bis 2023. Da der Auszahlungsbetrag erst mit Ablauf der jeweiligen Tranche feststeht, wird der Gewährungsbetrag jährlich überprüft.

Zudem werden drei der vier geschäftsführenden Direktoren im Rahmen eines jeweils dreijährigen

LTIPs sogenannte Phantom-Shares (Phantom-Aktien) gewährt. Hierbei werden den geschäftsführenden Direktoren zum festgelegten Stichtag in jedem Geschäftsjahr ("Ausgabetag") fiktive Aktien ("Phantom Shares") für einen vom Verwaltungsrat festgelegten Wert ("Ausgabewert") gewährt. Die Anzahl der jeweils zu gewährenden Phantom Shares errechnet sich als Quotient aus dem Gegenwert und dem arithmetischen Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Ausgabetag. Die Phantom Shares gewähren dem geschäftsführenden Direktor einen am Abrechnungstag entstehenden Anspruch auf Zahlung eines Bruttobetrages ("Phantom Share Zahlung") in Höhe des Abrechnungswerts multipliziert mit der Anzahl der Phantom Shares. Abrechnungswert ist der arithmetische Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Abrechnungstag ("Abrechnungswert"). Die Phantom Share Zahlung ist begrenzt auf einen individuell festgelegten Maximalbetrag des Ausgabewerts. Der Zeitwert der Phantom Shares für jede Tranche wird mit dem sogenannten Black-Scholes-Merton-Verfahren ermittelt.

Des Weiteren wird einem der geschäftsführenden Direktoren eine Sondertantieme gewährt, die bereits vor seiner Tätigkeit als geschäftsführender Direktor vereinbart wurde. Diese Sondertantieme basiert darauf, dass der geschäftsführende Direktor ein MAX Automation SE Aktienpaket hält, dessen Kaufpreis als Faktor (Ausgangswert) für die EBIT Entwicklung (analog einer EBIT-Multiple Bewertung) des vom geschäftsführenden Direktor verantworteten Geschäftsbereichs herangezogen wird. Die Sondertantieme wird im Sinne eines Long-term Incentives jeweils zum Ende einer dreijährigen Laufzeit ausbezahlt.

Seit dem 01. Januar 2021 hat ein neuer geschäftsführender Direktor sein Amt in der MAX Automation SE aufgenommen. Diesem wird neben einer Festvergütung und einem STIP ein einmaliger sogenannter "Sign-on Bonus" im Jahr 2021 gewährt. Zudem wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, pro Jahr seiner vierjährigen Vertragslaufzeit Phantom Shares zu einem festgelegten Stichtag zu erhalten, die nach einer vorgegebenen Haltefrist von vier Jahren abgerechnet werden. Abrechnungswert ist der arithmetische Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Abrechnungstag ("Abrechnungswert"). Die Phantom Share Zahlung ist begrenzt auf einen Maximalbetrag in Höhe des Fünffachen (500%) des Ausgabegegenwertes.

Andere oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme wurden weder den geschäftsführenden Direktoren noch Mitarbeitern gewährt.

Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Dienstvertrags erhält der geschäftsführende Direktor grundsätzlich eine Abfindung zur Abgeltung seiner Bezüge in Höhe des anteiligen Jahresfestgehalts für drei Monate, grundsätzlich höchstens jedoch den anteiligen Wert seiner Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrages. Der Abfindungsanspruch besteht nicht, wenn die Gesellschaft zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist oder wenn der geschäftsführende Direktor sein Amt niederlegt, ohne dass ein von der Gesellschaft gesetzter wichtiger Grund vorliegt. Die Dienstverträge enthalten keine Zusagen speziell für den Fall der vorzeitigen Beendigung des geschäftsführenden Direktors infolge eines Kontrollwechsels.

Die Gesellschaft hat gegenüber ehemaligen oder den gegenwärtigen geschäftsführenden Direktoren keine Versorgungszusagen abgegeben. Auch gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern der AG bestehen keine Versorgungszusagen. Dementsprechend waren hierfür auch keine Rückstellungen zu bilden.

Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE überarbeitet das derzeit bestehende Vergütungssystem entsprechend den Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG und den Empfehlungen im Abschnitt G.I des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Gesellschaft macht von den vorgesehenen Übergangsregelungen Gebrauch und wird der ordentlichen Hauptversammlung 2021 ein überarbeitetes Vergütungssystem zur Billigung vorlegen.

In den folgenden Tabellen werden die Beträge dargestellt, die den geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE im Geschäftsjahr 2020 gewährt worden sowie zugeflossen sind. Dabei weist die MAX Automation SE an dieser Stelle explizit daraufhin, dass es sich bei den angegebenen Beträgen für die Phantom-Shares (sowohl für 2020 als auch die minimalen und maximalen Beträge) ausschließlich um solche handelt, die im Rahmen der Anwendung des IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelt wurden und dem entsprechend eher theoretischer Natur sind. Die zugrunde liegende Berechnungslogik ist in den Notes erläutert.

Daniel Fink
Geschäftsführender Direktor (CEO)
bis 31.03.2019
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 0 0 0 80 0 80
Nebenleistungen* 0 0 0 7 0 7
Summe 0 0 0 87 0 87
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 0 0 51 0 51
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 0 0 0 314 0 314
davon Programm 2016 bis 20191) 0 0 0 0 0 0
davon Programm 2017 bis 20201) 0 0 0 0 0 0
davon Programm 2018 bis 20211) 0 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 452 0 452
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 0 0 0 452 0 452

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung.

1) Auszahlung in 2019.

Andreas Krause
Geschäftsführender Direktor (CFO)
bis 15.06.2020
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 124 124 124 270 124 270
Abfindung 560 560 560 0 560 0
Nebenleistungen* 16 16 16 35 16 35
Summe 700 700 700 305 700 305
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 258 0 186 186 40
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 0 92 0 92 0 0
davon Programm 2018 bis 2021 0 46 0 46 0 0
davon Programm 2019 bis 2022 0 46 0 46 0 0
Summe 700 1.050 700 583 886 345
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 700 1.050 700 583 886 345

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung und Mietzuschüsse zur Wohnung.

Werner Berens
Geschäftsführender Direktor
seit 01.05.2019
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 230 230 230 153 230 153
Nebenleistungen* 37 37 37 23 37 23
Summe 267 267 267 176 267 176
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 255 180 210 210 0
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 0 585 137 48 0 0
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2020 bis 2022 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2021 bis 2023 0 45 30 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 0 60 13 24 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2020 bis 2022 0 60 17 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2021 bis 2023 0 60 13 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 0 90 27 24 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2020 bis 2022 0 90 20 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2021 bis 2023 0 90 17 0 0 0
Summe 267 1.107 584 434 477 176
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 267 1.107 584 434 477 176

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung.

Dr. Guido Hild
Geschäftsführender Direktor
seit 01.07.2019
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 198 198 198 93 198 93
Nebenleistungen* 24 24 24 11 24 11
Summe 222 222 222 104 222 104
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 151 46 59 60 0
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 0 399 69 29 0 0
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 0 38 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2020 bis 2022 0 38 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2021 bis 2023 0 38 25 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 0 50 11 20 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2020 bis 2022 0 50 14 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2021 bis 2023 0 50 11 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 0 45 2 9 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2020 bis 2022 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2021 bis 2023 0 45 6 0 0 0
Summe 222 772 337 202 282 104
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 222 772 337 202 282 104

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung und Versicherungsbeiträge

Patrick Vandenrhijn
Geschäftsführender Direktor
seit 01.05.2019
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 230 230 230 153 230 153
Nebenleistungen* 29 29 29 13 29 13
Summe 259 259 259 166 259 166
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 255 60 172 153 0
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 235 1.120 332 275 235 0
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2020 bis 2022 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2021 bis 2023 0 45 30 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 0 60 13 24 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2020 bis 2022 0 60 17 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2021 bis 2023 0 60 13 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 0 90 8 16 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2020 bis 2022 0 90 6 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2021 bis 2023 0 90 10 0 0 0
davon Sonderprogramm 2017 bis 2019 235 235 235 235 235 0
davon Sonderprogramm 2020 bis 2021 0 300 0 0 0 0
Summe 494 1.634 651 613 647 166
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 494 1.634 651 613 647 166

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung.

Dr. Christian Diekmann
Geschäftsführender Direktor (CEO)
ab 01.01.2021
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 0 0 0 0 0 0
Nebenleistungen* 0 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0 0
Sign-on Bonus (einmalig) 125 125 125 0 0 0
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 900 4.500 357 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2021 bis 2024 225 1.125 173 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2022 bis 2025 225 1.125 86 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2023 bis 2026 225 1.125 57 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2024 bis 2027 225 1.125 41 0 0 0
Summe 1.025 4.625 482 0 0 0
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 1.025 4.625 482 0 0 0

Die geschäftsführenden Direktoren erhielten im Geschäftsjahr 2020 keine Kredite oder Vorschüsse.

Frühere Vorstandsmitglieder der AG oder deren Hinterbliebene erhielten im Geschäftsjahr 2020 keine Bezüge.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Chancenbericht

Die Geschäftsfelder der MAX Gruppe bedienen verschiedene Megatrends, die weltweit von der dynamischen technologischen Entwicklung im Zuge der Automatisierung und Digitalisierung sowie von Veränderungen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene profitieren. Diese strategische Positionierung der Gruppe eröffnet Chancen, die sich positiv auf den Geschäftsverlauf auswirken können.

Unter Chancen versteht die MAX Automation die Möglichkeit einer positiven Zielabweichung von der jährlichen Budget- und Mittelfristplanung für die MAX Gruppe aufgrund von ungeplanten Ereignissen oder Entwicklungen. Chancen ergeben sich für die Gruppengesellschaften insbesondere durch die regelmäßige Entwicklung neuer oder die Weiterentwicklung bestehender Produkte. Die MAX Gruppengesellschaften sind dafür verantwortlich, dass sie mit ihren Produkten und Lösungen technologisch auf dem neuesten Stand und strategisch gut in ihren Nischenmärkten positioniert sind. Dabei unterstützen Innovationen die Gruppengesellschaften im Halten und Ausbau ihrer Stellung in ihren Märkten. Als mittelständisch geprägte Unternehmen entwickeln die MAX Gruppengesellschaften ihre Innovationen größtenteils im Rahmen von konkreten Kundenprojekten und richten sich dabei an Marktlage und Bedarf ihrer Kunden aus.

Chancenmanagement

Das Management von Chancen umfasst alle Maßnahmen eines systematischen und transparenten Umgangs mit unternehmerischen Potenzialen. Dazu treten die geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE in einen strategischen Dialog mit den Geschäftsführungen der Gruppengesellschaften. Grundlage hierfür ist ein strukturierter und gruppenweit standardisierter Prozess, in dessen Rahmen in gemeinsamen Review-Gesprächen neben operativen Potenzialen auch die Umsetzung der Strategien inklusive der Darstellung von Chancen aus relevanten Markt- und Techniktrends sowie der Analyse von Wettbewerbern diskutiert werden. Durch die integrale Verknüpfung mit den monatlichen und jährlichen Planungs- und Berichtsprozessen ist das Chancenmanagement ein wesentlicher Bestandteil der strategischen und wertorientierten Unternehmensführung der MAX Automation.

Operative Chancen in den Segmenten

Alle Kerngeschäftsfelder der MAX Gruppe verfügen nach Einschätzung der geschäftsführenden Direktoren über eine hohe Entwicklungskompetenz in ihren jeweiligen Märkten, so dass aus Markttrends wie Nachhaltigkeit, E-Mobilität, Gesundheit und Automatisierung nutzbare Chancen für die Gruppengesellschaften gezogen werden können. Für die Unternehmen der MAX Automation ergeben sich in erster Linie Chancen bei einer deutlich positiveren Konjunkturentwicklung im produzierenden Gewerbe. Nach einem massiven Einbruch der Konjunktur aufgrund der Corona-Krise rechnen die geschäftsführenden Direktoren wieder mit einem Aufschwung in Deutschland. Allerdings wird davon ausgegangen, dass das Vorkrisenniveau nicht vor 2022 erreicht sein wird. Gleichwohl bieten sich auch in diesem Szenario Chancen für die Gruppengesellschaften. Es hat sich gezeigt, dass sich insbesondere für die Medizintechnik neue Chancen in diesem Konjunkturumfeld bieten.

Process Technologies

Die MAX Automation ist im Segment Process Technologies in verschiedenen Märkten tätig, in welchen die MAX Gruppe wesentliche Chancen, verbunden mit übergreifenden Wachstumstreibern, erwartet:

In der industriellen Produktion nehmen Grad der Automatisierung sowie Anforderungen an effiziente Prozesse kontinuierlich zu. Dies betrifft in der Automobilindustrie unter anderem die steigende Nachfrage nach leistungsfähigen Fahrassistenzsystemen bis hin zum Autonomen Fahren sowie den wachsenden Bedarf an Mikroelektronik, wie beispielsweise der steigende Einsatz von Sensoren in Fahrzeugen. Gleichzeitig bestehen aufgrund politischer Vorgaben und eines gestiegenen Umweltbewusstseins in der Bevölkerung die Ziele, den CO2 -Ausstoß herkömmlicher Verbrennungsmotoren nachhaltig zu reduzieren und leistungsfähige Elektroantriebe zu entwickeln.

Das Segment Process Technologies mit seiner Gesellschaft bdtronic sowie deren Tochtergesellschaften agiert als Spezialist für proprietäre Maschinenbauprozesse, darunter in der Dosiertechnik, dem Heißnieten, der Plasmabehandlung und der Imprägniertechnik. So bietet bdtronic zum Beispiel Lösungen für das Kleben und Abdichten der adaptiven Geschwindigkeitsregelung in Fahrzeugen. Mit ihrer Imprägniertechnologie verfügt bdtronic über eine hohe Prozesskompetenz und Erfahrung in der Imprägnierung von Elektro- und Hybridmotoren für hohe Produktionsmengen.

Environmental Technologies

Im Segment Environmental Technologies bestehen nach Einschätzung der MAX Automation die folgenden wesentlichen Wachstumschancen:

Klimaschutz, die Schonung der natürlichen Ressourcen und das Recycling von Reststoffen zur Rückführung in den Wertstoffkreislauf sowie zur energetischen Verwertung werden weltweit immer bedeutsamer. Das allgemein geschärfte Umweltbewusstsein in der Öffentlichkeit sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen, wie das starke Wachstum der Metropolen etwa in Asien, führen zu einem stetig zunehmenden Bedarf an leistungsstarken und innovativen Lösungen, um Müll umweltfreundlich zu entsorgen und Reststoffe effizient aufzubereiten.

Zu Umweltschutz und Recycling von Rest- und Wertstoffen existieren auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene politische Vorgaben mit steigenden Anforderungen. Ein Meilenstein dieser Entwicklung war die dritte UN-Umweltversammlung (United Nations Environment Assembly – UNEA) im Dezember 2017, auf der sich mehr als 100 teilnehmende Länder zu "einem Planeten ohne Umweltverschmutzung" verpflichtet haben. Zugleich bestehen bereits seit Jahren verbindliche Vorgaben etwa in der Europäischen Union (EU) zur Reduzierung der Kohlenstoffdioxidemissionen. Es ist zu erwarten, dass Umweltschutzvorgaben und -standards in den USA langfristig wieder steigen, nachdem im November 2020 eine neue Regierung gewählt wurde und der neue Präsident den Wiedereintritt seines Landes in das Pariser Klimaschutzabkommen erklärt hat.

MAX Automation verfügt mit der im Markt etablierten Vecoplan-Gruppe über langjährige Kompetenzen in der Entwicklung, Produktion und dem Service von Einzelkomponenten und Gesamtanlagen für die effiziente Verwertung und Aufbereitung von Primär- und Sekundärrohstoffen. Die MAX Gruppe besitzt dadurch Chancen, von den kontinuierlich zunehmenden Anforderungen an den Klima- und Umweltschutz zu profitieren. Insgesamt rechnet die MAX Gruppe mit einer steigenden Nachfrage nach effizienten Wiederaufbereitungslösungen. Dabei verfolgt sie das Ziel, bestehende Lösungen im wertstofflichen Recycling weiterzuentwickeln und sich somit an immer komplexere Herausforderungen in einzelnen regionalen Märkten anzupassen.

Evolving Technologies

Im Geschäftsfeld Evolving Technologies ergeben sich insbesondere weitergehende Chancen im Bereich der Medizintechnik:

Aufgrund der demographischen Entwicklung und des weiterhin hohen Bedarfs an Medizin- und Gesundheitstechnik sieht die MAX Automation mittel- und langfristig gute Wachstumschancen in der Medizintechnik. Diese Branche ist geprägt von weltweiten Trends wie dem allgemeinen medizinischen Fortschritt, dem wachsenden Gesundheitsbewusstsein in der Gesellschaft, der Individualisierung der Therapie unter Einsatz sogenannter digitaler E-Health-Lösungen oder dem Wunsch der Patienten nach mehr Freiheiten in der Therapie etwa in Form der Selbstmedikation. Gleichzeitig weist der Medizintechnik-Markt hohe Zugangsbarrieren in Form qualitativer, technologischer und regulatorischer Anforderungen an die Hersteller auf, was vertrauensvolle und langfristige Kundenbeziehungen ermöglicht.

MAX Automation verfügt insbesondere mit der MA micro automation über spezialisierte Kompetenzen und die notwendigen technologischen Voraussetzungen, um den zahlreichen Anforderungen in der Medizintechnik gerecht zu werden. Dies beweist eine gestiegene Anzahl von Kunden auch im Jahr der Corona-Krise, welche eine gute Ausgangsbasis ist, um neben der starken Position bei Entnahme- und Prüfanlagen für Kontaktlinsen die nächste Stufe der Unternehmensentwicklung im Markt für in-vitro-Diagnostik zu festigen und ihr Business zu verbreitern. Die Gesellschaft verzeichnet in ihrem internationalen Geschäft eine verstärkte Nachfrage nach einer marktnahen Produktion und einer lokalen Präsenz für Service und Vertrieb. Sie verfügt deshalb über Standorte in Europa, Nordamerika und Asien sowie ein weltweites Netz an Vertriebs- und Servicepartnern. So gewährleistet sie eine umfassende Betreuung der Kunden und erschließt sich zusätzliche Chancen bei der Auftragsakquisition.

Sonstige Chancen

Die MAX Gruppe sieht neben den jeweiligen Wachstumstreibern in ihren Kerngeschäftsfeldern Chancen in der Nutzung von Synergien zwischen den Gruppengesellschaften. Dazu zählen eine mögliche Bündelung der Aktivitäten in den Bereichen Einkauf (Einkaufsvolumina und Benchmarking zugunsten von Einkaufsvorteilen) und Finanzierung (insbesondere über Cash Pooling in der Gruppe). Ein Knowhow- und Technologietransfer sowie der Austausch über Best Practice-Vorgehensweisen innerhalb der MAX Gruppe können zur Entwicklung neuer Anwendungen in den Gruppengesellschaften und weitere Wachstumschancen ermöglichen.

Risikobericht

Risikofelder

Die Geschäftsentwicklung der MAX Automation SE als Führungsgesellschaft hängt im Wesentlichen von der Entwicklung ihrer weltweit tätigen Gruppengesellschaften ab und unterliegt daher über die Ergebnisbeiträge der Gruppengesellschaften im Wesentlichen den gleichen Risiken wie die der MAX Gruppe als Ganzes.

Marktrisiken und konjunkturelle Risiken:

Das Weltwirtschaftsforum (WEF) betrachtet Epidemien wie den Ausbruch der COVID-19-Pandemie gleichermaßen als eigenständiges Geschäftsrisiko wie auch als Einfluss auf bestehende Risiken. Grundsätzlich ist die Geschäftsentwicklung der MAX Gruppe stark an die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes gekoppelt. Das erneute Aufflammen der Pandemie zum Ende des Jahres 2020 hat die zeitweise Aufholung der Gesamtwirtschaft gebremst. Die Entwicklung der weltweiten Konjunktur hängt in diesem Sinne wesentlich vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Sollten durch das Infektionsgeschehen weitere umfassende Eindämmungsmaßnahmen notwendig sein und die konjunkturelle Erholung damit stärker beeinträchtigen, als in unserem Prognosebericht angenommen, könnte sich diese die Entwicklung nachteilig auf Absatz-, Umsatz- und Ertragslage sowie die strategischen Pläne der MAX Gruppe im Geschäftsjahr 2021 auswirken. Insbesondere können Beeinträchtigungen der Produktion durch Reisebeschränkungen sowie zeitliche Verzögerungen bei Auftragsvergaben und Projektabnahmen nicht ausgeschlossen werden.

Bei allen Gruppengesellschaften der MAX Automation besteht darüber hinaus die Gefahr von weiteren Marktrisiken, wie durch geografische und branchenspezifische Konjunkturverläufe, politische oder finanzwirtschaftliche Veränderungen sowie durch bestehende und neue Wettbewerber. Rohstoffpreise und Wechselkurse beeinflussen ebenso den Geschäftsverlauf und können den Zukunftserfolg der MAX Gruppe belasten. Die MAX Automation weist mit ihren drei Kerngeschäftsfeldern eine hohe Spezialisierung sowie eine starke Position innerhalb attraktiver Marktnischen auf, wodurch sowohl Marktrisiken als auch das allgemeine konjunkturelle Risiko gemindert werden. Per 31. Dezember 2020 verfügt die MAX Gruppe über einen Auftragsbestand in Höhe von 209,4 Mio. Euro (Vorjahr: 199,5 Mio. Euro), der im Falle von markt- und konjunkturbedingten Risiken einen zeitlichen Puffer zum Gegensteuern gibt.

Risiken aus der Geschäftstätigkeit, Projektrisiken:

Aufgrund der Größenordnungen einzelner Projekte sieht die MAX Automation ein mögliches Risiko in der Projektierung und Projektabwicklung. Insbesondere bei größeren Projekten kann es zu technischen Fehleinschätzungen und/oder Verzögerungen kommen. Dass dies einen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsergebnis haben kann, hat sich insbesondere ab dem Jahr 2018 gezeigt, als aufgrund von Belastungen aus laufenden Projekten der Tochtergesellschaften der IWM-Automation Gruppe die Ergebniserwartung für die gesamte MAX Gruppe negativ beeinflusst wurde.

Dem Risiko von Fehleinschätzungen begegnet die MAX Automation seitdem durch einen gruppenweiten projektbezogenen Risikomanagementansatz. Ziel ist ein noch bewussterer Umgang mit Risiken auf allen Führungsebenen der Gruppe.

Finanzwirtschaftliche Risiken:

Durch einen neuen Konsortialkreditvertrag wurde im Jahr 2015 die Konzernfinanzierung von bilateralen Bankverbindungen der einzelnen Gruppengesellschaften auf eine einheitliche Konzernfinanzierung umgestellt und im Jahr 2018 nochmals zu Gunsten von MAX Automation angepasst. Die mit den kreditgebenden Banken der MAX Gruppe vereinbarten Covenants haben direkten Einfluss auf die Zinsmarge und ermöglichen den Banken bei Nichteinhaltung ein Sonderkündigungsrecht. Diese greifen auf Bilanz- und Ergebniskennzahlen des nach IFRS aufgestellten Konzernabschlusses zurück. Mit den kreditgebenden Banken und Kautionsversicherern besteht ein regelmäßiger Austausch. Die MAX Automation hat im Jahr 2020 die vereinbarten Covenants eingehalten bzw. die Überprüfung wurde zum Teil ausgesetzt. Das Kontrahentenausfallrisiko wird dadurch begrenzt, dass Bankgeschäfte ausschließlich mit namhaften Kreditinstituten abgeschlossen werden.

Es bestehen Risiken aus den laufenden Schließungsprozessen der Gesellschaften des Non-Core Business. Risiken können sich vor allem daraus ergeben, dass die restlichen Projekte der Gesellschaften nicht wie geplant abgewickelt werden und Aufwendungen für diese Projekte die gebildeten Rückstellungen übersteigen.

Sonstige Risiken

Effizienzverlust durch nicht einheitliche ERP-Systeme:

Die Gesellschaften der MAX Gruppe verfügen alle über unterschiedliche ERP-Systeme. Dies führt zu Effizienzverlusten gerade im Hinblick auf einheitliche Prozesse und mögliche Synergieeffekte (z.B. Einkauf).

Risiken aus Unternehmensbeteiligungen:

Durch die Neubewertung unserer Beteiligungen im Rahmen von Impairment-Tests können sich Risiken aufgrund von Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben.

Rechtsstreitigkeiten

Die MAX Automation ist Partei von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der ehemaligen Gruppengesellschaft NSM Packtec GmbH sowie im Zusammenhang mit dem Erwerb der Shanghai Cisens Automation Co., Ltd. Die MAX Automation macht in beiden Schiedsverfahren Ansprüche geltend und ist jeweils auch Gegenansprüchen ausgesetzt. Zahlungsansprüche gegen die MAX Automation, die aus einem negativen Verfahrensausgang resultieren würden, könnten sich auf das zukünftige Jahresergebnis der Gruppe auswirken. Mögliche Reputationsverluste wären nicht auszuschließen. In beiden Verfahren werden die Erfolgsaussichten der MAX Automation nach derzeitigem Stand jedoch als überwiegend positiv eingeschätzt.

Risikomanagementsystem/Internes Kontrollsystem

Anwendungsbereich

In der MAX Gruppe besteht ein konzernweites Risikomanagementsystem, welches dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) entspricht. Damit können mögliche Risiken sowohl in der MAX Automation SE als Muttergesellschaft als auch in den operativen Einheiten rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Das Risikomanagementsystem wurde im Jahr 2009 grundlegend überarbeitet und wird seither kontinuierlich an neue Anforderungen angepasst. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Maßnahmen zur Neustrukturierung des Risikomanagements und internen Kontroll- und Berichtwesens eingeleitet, welche seitdem kontinuierlich erweitert wurden.

Ziele und Grundsätze

Ziel des Risikomanagements (RMS) der MAX Gruppe ist der kontrollierte Umgang mit Risiken. Das RMS basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung. Grundlage des Risikomanagements ist die Sicherung der mittel- und langfristigen Unternehmensziele, insbesondere die Erhaltung und der Ausbau der Marktstellung innerhalb der adressierten Branchen. Oberstes Ziel ist es, durch ein vollständiges und angemessenes Risikomanagement die Risikotreiber zu identifizieren und angemessen zu handhaben.

Daraus leiten sich die folgenden risikopolitischen Grundsätze ab:

• Das Risikomanagement ist in allen wesentlichen operativen Geschäfts- und Entscheidungsprozessen integriert. Das Management der Risiken erfolgt in erster Linie durch die Organisationseinheiten, die vor Ort operativ tätig sind.

  • Der Risikomanagement-Prozess dient als Instrumentarium zur systematischen Erfassung, Analyse, Bewältigung und Überwachung von bestandsgefährdenden Risiken.
  • Eine aktive und offene Kommunikation der Risiken ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor des RMS. Alle Mitarbeiter der MAX Gruppe sind aufgefordert, sich in ihrem Aufgabenbereich aktiv am Risikomanagement zu beteiligen.
  • Die Risikobewertung erfolgt grundsätzlich konservativ, d.h. es wird der maximal zu erwartende Schaden ermittelt (worst case).
  • Die zentrale Überwachung erfolgt durch die oberste Führungsgesellschaft MAX Automation SE.

Methoden und Prozesse

Das Risikomanagement enthält verschiedene, stufenartig aufgebaute und EDV-gestützte Matrizen, die ausgehend von einer Risikoerkennung über die Risikobewertung eine Risikobewältigung zum Ziel haben. Dabei werden Risiken identifiziert, die Bedeutung der Risiken für das Unternehmen festgelegt und ein rechnerischer Risikofaktor ermittelt, um dann exakt inhaltliche und zeitlich festgelegte Maßnahmen zur Risikobewältigung zu formulieren. Eine Liste mit Beispielen von Risiken und ein Leitfaden für die Handhabung der elektronischen Datei vervollständigen das System.

Das Berichtsintervall ist auf das Quartal abgestellt. Ein wesentliches Element dieses Standardrisikozyklus bildet die Risikoinventur durch die operativen Einheiten. Darin werden Einzelrisiken ermittelt, bewertet und verdichtet, d.h. einem von sieben spezifischen Risikofeldern zugeordnet.

Die Bewertung der Einzelrisiken ist Aufgabe des Risikomanagements der Gruppengesellschaften und der MAX Automation. Als Leitfaden dient das Risikomanagement-Handbuch. Der Bewertungsprozess besteht aus drei Schritten: Zunächst wird – sofern möglich – das Schadenspotenzial berechnet, also der maximale Effekt, den ein Risiko innerhalb der nächsten 24 Monate auf das EBIT haben kann. Danach wird die Eintrittswahrscheinlichkeit des Einzelrisikos ermittelt. Im dritten Schritt wird die Wirksamkeit möglicher Gegenmaßnahmen geprüft und bewertet, ob sich dadurch das Risiko reduziert. Letztlich verbleibt das Netto-Risikopotenzial, also das Netto-EBIT-Risiko, das nach Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Maßnahmeneffektivität verbleibt.

Die Nettorisiken der sieben Risikofelder errechnen sich aus der Summe aller zugeordneten Einzelrisiken. Je nach Höhe der Eintrittswahrscheinlichkeit wird jedes Risikofeld einer der folgenden Kategorien zugeteilt:

  • Niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit < 10 %
  • Mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit 10 50 %
  • Hohe Eintrittswahrscheinlichkeit > 50 %

Die Nettorisiken der Risikofelder summieren sich zum Gesamtrisikopotenzial der MAX Gruppe. Portfoliound Korrelationseffekte werden dabei nicht berücksichtigt.

Nach der Risikoinventur fertigen die operativen Einheiten ihre jeweiligen Risikoberichte an. Auf dieser Basis erstellt das Risikomanagement der MAX Automation den Konzernrisikobericht, der über wesentliche Einzelrisiken und das Gesamtrisiko informiert und im Anschluss von den geschäftsführenden Direktoren und dem Verwaltungsrat besprochen wird.

Über akute Risiken werden die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat unmittelbar informiert. Verantwortlich für die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken sowie für die Berichterstattung sind die Risikomanager. Meist handelt es sich in der Regel um die Leiter der Controlling-Abteilungen der MAX Automation sowie der Gruppengesellschaften.

Wesentliche Merkmale des Risikomanagementsystems für den Rechnungslegungsprozess

Eine wesentliche Komponente des internen Kontrollsystems (IKS) stellt das Berichtswesen dar, das stetig von der MAX Automation im Rahmen des wertorientierten Reportings weiterentwickelt wird.

Zur Sicherstellung einer einheitlichen Behandlung und Bewertung rechnungslegungsrelevanter Themen ist allen Gruppengesellschaften das Bilanzierungshandbuch der MAX Automation zugänglich. Das Bilanzierungshandbuch wird regelmäßig aktualisiert. Es umfasst alle Regelungen, Maßnahmen und Verfahren, die die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung mit hinreichender Sicherheit gewährleisten und sicherstellen, dass die Abschlüsse des Konzerns und der Konzerngesellschaften gemäß IFRS erstellt werden.

Die Gesamtverantwortung für das RMS / IKS obliegt den geschäftsführenden Direktoren. Sie haben eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation für das RMS / IKS eingerichtet, die alle organisatorischen und rechtlichen Einheiten abdeckt. Die Überwachung erfolgt stichprobenartig durch die Funktionen Internal Control, Rechnungswesen und Controlling der MAX Automation.

Die wichtigsten Instrumente, Kontroll- und Sicherungsroutinen für den Rechnungslegungsprozess sind:

  • Die MAX Gruppe zeichnet sich durch eine klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontrollund Überwachungsstruktur aus.
  • Zur ganzheitlichen Analyse und Steuerung ertragsrelevanter Risikofaktoren und bestandsgefährdender Risiken existieren konzernweit abgestimmte Planungs-, Reporting-, Controlling- sowie Frühwarnsysteme und –prozesse sowie Kataloge über zustimmungs- bzw. meldepflichtige Geschäfte.
  • Die Funktionen in sämtlichen Bereichen des Rechnungslegungsprozesses (z.B. Finanzbuchhaltung, Internal Control und Controlling) sind eindeutig zugeordnet.
  • Ein adäquates internes Richtlinienwesen (u.a. bestehend aus einer konzernweit gültigen Risikomanagement-Richtlinie und einem Bilanzierungshandbuch) ist eingerichtet und wird bei Bedarf angepasst.
  • Die im Rechnungswesen eingesetzten EDV-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird überwiegend auf Standardsoftware zurückgegriffen.
  • Es wird einheitlich die Konsolidierungssoftware LucaNet verwendet, die auch für die Erstellung der konzernweiten Mittelfristplanung genutzt wird.

Eine Zugangsberechtigung zum Konsolidierungssystem erhalten nur ausgewählte Mitarbeiter. Nur ein kleiner Kreis von Mitarbeiten aus dem Konzernrechnungswesen und -controlling hat Zugriff auf alle Daten. Bei den übrigen Nutzern ist der Zugriff auf die für ihre Tätigkeit relevanten Daten begrenzt.

Der Ablauf stellt sich wie folgt dar:

  • Im monatlichen Rhythmus berichten die Gruppengesellschaften über die Entwicklung des abgelaufenen Monats und des laufenden Geschäftsjahres an die Muttergesellschaft. Dieses Verfahren wird mindestens vierteljährlich um einen aktualisierten Forecast ergänzt.
  • Alle Berichte werden einer kritischen Soll/Ist-Analyse unterzogen. Ein zusätzlicher Bericht der Geschäftsführung kommentiert Planabweichungen, informiert über Maßnahmen zur Planerfüllung, die Entwicklung im laufenden Berichtsmonat und sonstige Themen wie Markt- und Wettbewerbsbedingungen, Investitionen, Finanzierung und Recht. Verbale Erläuterungen ergänzen den Bericht.
  • Die geschäftsführenden Direktoren führen überdies regelmäßig Gespräche mit den Geschäftsführern der Gruppengesellschaften, um die Geschäftsentwicklung im Vergleich zu den Planungen zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Planerfüllung einzuleiten.
  • Eine wesentliche Komponente des RMS stellt die operative und strategische Unternehmensplanung dar. Die Geschäftsführer der Gruppengesellschaften stellen dabei am Ende jedes Geschäftsjahres den aktuellen Geschäftsverlauf dar und erläutern ihre weitere jeweilige Unternehmensstrategie. Darauf aufbauend erfolgen die entsprechenden Fünfjahresplanungen für Geschäftsentwicklung, Investitionen und die Liquiditätsentwicklung. Die Unternehmensplanung hilft, potenzielle Chancen und Risiken lange vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen zu identifizieren und einzuschätzen.
  • Wesentliche rechnungslegungsrelevante Prozesse unterliegen regelmäßigen analytischen Prüfungen. Das bestehende konzernweite RMS wird kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen angepasst und fortlaufend auf seine Funktionsfähigkeit überprüft. Das System ist durch den Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, im Zuge der Konzernabschlussprüfung untersucht worden.
  • Der Verwaltungsrat befasst sich regelmäßig mit wesentlichen Fragen des RMS und IKS.

Das rechnungslegungsbezogene IKS wurde zunächst im Jahr 2018 optimiert und weiterentwickelt. Darauf aufbauend ist im Jahr 2020 zusätzlich eine prozessübergreifende IKS Richtlinie eingeführt worden. In diesem Zusammenhang haben wesentliche Gruppengesellschaften lokale IKS-Beauftragte benannt, die die lokale Umsetzung der vorgegebenen Mindestkontrollen sicherstellen.

Zum RMS / IKS gehört auch, dass alle Mitarbeiter regelmäßig geschult werden. Unter anderem werden Workshops zur Anwendung von Rechnungslegungsstandards (z.B. IFRS 15 und IFRS 16), Bilanzierungsregeln, den Risikokontrollmatrizen der IKS Richtlinie sowie der lokalen Kontrolldokumentation und Software-Tools durchgeführt. Bei der Akquisition neuer Gesellschaften werden die Rechnungslegungsprozesse zügig angepasst und neue Mitarbeiter mit allen relevanten Prozessen, Inhalten und Systemen vertraut gemacht.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder das RMS noch das IKS absolute Sicherheit geben können, da auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt die Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein kann.

Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 das Risikofrüherkennungssystem von SE und Konzern geprüft. Er ist zu dem Ergebnis gelangt, dass das System geeignet ist, die gesetzlichen Anforderungen an die Risikofrüherkennung zu erfüllen.

Konzernlagebericht

Gesamtrisiko- und Chancensituation

Das Gesamtbild der Risiko- und Chancensituation der MAX Gruppe setzt sich aus den beschriebenen Einzelrisiken und -chancen aller Risiko- und Chancenkategorien zusammen. Neben den dargestellten Risikokategorien gibt es unerwartete Ereignisse, die sich negativ auf die Geschäftsentwicklung und damit auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der MAX Gruppe auswirken können. Das etablierte Risiko- und Chancenmanagementsystem wird kontinuierlich überwacht und weiterentwickelt, um Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und der aktuell bestehenden Chancen- und Risikosituation mit Erfolg zu begegnen. Die Risiko- und Chancensituation der MAX Gruppe bleibt in der Gesamtbetrachtung im Wesentlichen unverändert. Das Gesamtrisikopotenzial der MAX Gruppe belief sich Ende 2020 auf rund 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Darin sind die Netto-Risikopotenziale von 35 (Vorjahr: 36) quantifizierbaren Einzelrisiken enthalten. Darüber hinaus gab es noch 166 (Vorjahr: 170) nicht quantifizierbare Einzelrisiken. Mit Blick auf das Geschäftsvolumen und die gesamtwirtschaftliche Situation wird das Gesamtrisikopotential als angemessen und gut beherrschbar erachtet. Gegenwärtig sind keine Risiken erkennbar, die separat oder in Wechselwirkung mit anderen Risiken den Bestand der MAX Gruppe gefährden könnten.

Ungefähr die Hälfte des Gesamtrisikopotenzials entfällt auf das Risikofeld "Finanzrisiken".

Unternehmensrisiken Eintritts
wahrscheinlichkeit
Mögliche
finanzielle
Auswirkung
Risikolage für 2020
im Vergleich zum
Vorjahr
Strategische Risiken niedrig gering gleich
Marktrisiken und konjunkturelle Risiken möglich gering gleich
Risiken aus der Geschäftstätigkeit,
Projektrisiken
möglich wesentlich gleich
Finanzwirtschaftliche Risiken, steuerliche
Risiken
möglich wesentlich höher
Rechtliche Risiken niedrig gering gleich
Risiken aus Unternehmensbeteiligungen möglich wesentlich gleich
Sonstige Risiken (z.B. EDV, Personal,
Umwelt)
möglich gering gleich

Ausprägung der möglichen finanziellen Auswirkung auf das Konzernergebnis oder Konzern-EBIT gering (< TEUR 400), moderat (von TEUR 400 bis EUR 1,3 Mio.), wesentlich (> EUR 1,3 Mio.)

Erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 4 HGB

Gegenstand des Berichts

Nach der Gesetzesbegründung des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umfasst das interne Kontrollsystem die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit der Rechnungslegung, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch das interne Revisionssystem, soweit es sich auf die Rechnungslegung bezieht.

Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess bezieht sich als Teil des internen Kontrollsystems wie Letzteres auf Kontroll- und Überwachungsprozesse der Rechnungslegung, insbesondere bei bilanziellen Positionen, die Risikoabsicherungen des Unternehmens erfassen.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der MAX Automation SE bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess sind in dem Kapitel zum Risikobericht ausführlich dargestellt.

Erläuterung der wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben sind, stellt sicher, dass unternehmerische Sachverhalte bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt und so in die externe Rechnungslegung übernommen werden.

Die klare Organisations-, Unternehmens- sowie Kontroll- und Überwachungsstruktur sowie die qualifizierte Ausstattung des Rechnungswesens in personeller und materieller Hinsicht stellen die Grundlage für ein effizientes Arbeiten der an der Rechnungslegung beteiligten Bereiche dar. Klare gesetzliche und unternehmensinterne Vorgaben und Leitlinien sorgen für einen einheitlichen und ordnungsgemäßen Rechnungslegungsprozess. Die klar definierten Überprüfungsmechanismen innerhalb der an der Rechnungslegung selbst beteiligten Bereiche und eine frühzeitige Risikoerkennung durch das Risikomanagement gewährleisten eine kohärente Rechnungslegung.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der MAX Automation SE stellt sicher, dass die Rechnungslegung bei der MAX Automation SE sowie bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie internen Leitlinien steht. Insbesondere hat das konzerneinheitliche Risikomanagementsystem, das vollumfänglich den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und angemessen zu kommunizieren. Dadurch werden dem jeweiligen Adressaten zutreffende, relevante und verlässliche Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt.

In 2018 wurde das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem der MAX Gruppe neu strukturiert und in den Jahren 2019 und 2020 weiter ausgebaut. Dieser kontinuierliche Prozess zur Optimierung der Reporting- und Controllinginstrumente sowie internen Kontrollstrukturen wird sich ebenfalls in 2021 fortsetzen.

PROGNOSEBERICHT

Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Obwohl die jüngsten Impfstoffzulassungen Hoffnungen auf eine Trendwende bei der Pandemie noch in 2021 geweckt haben, bereiten erneute Wellen sowie Mutationen des Coronavirus Anlass zur Sorge für den Ausblick. Inmitten der außergewöhnlichen Unsicherheit wird für die Weltwirtschaft nach Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) ein Wachstum von 5,5 % im Jahr 2021 prognostiziert. Stützungsmaßnahmen durch die Politik in großen Volkswirtschaften und eine durch umfassende Impfprogramme begünstigte Konjunkturbelebung im Jahresverlauf 2021 sollen die Abschwächung der Wachstumsdynamik infolge steigender Infektionen ausgleichen. In den USA und Japan wird mit einer vollständigen Erholung bereits in der zweiten Jahreshälfte 2021 gerechnet, im Euroraum und in Großbritannien ab 2022. In den Schwellen- und Entwicklungsländern wird sich die Erholung ebenfalls mit unterschiedlicher Geschwindigkeit vollziehen. Vor allem für China (8,1 %) und Indien (11,5 %) wird auch für 2021 wieder mit starkem Wachstum gerechnet.1

Für den Euroraum erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute der EUROFRAME-Gruppe, zu dem auch das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel gehört, nach einem erneuten Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres eine kräftige Erholung von 4,9 % im Jahresverlauf 2021. Die Wirtschaft wird zwar noch das gesamte erste Quartal 2021 unter den Folgen der zweiten COVID-19-Welle leiden. Eine deutliche Erholung dürfte aber starten, wenn große Teile der Bevölkerung geimpft sind und die Zahl der Neuinfektionen deutlich zurückgeht, so dass von einer Aufhebung der weitreichenden Beschränkungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Aktivität ausgegangen wird. Laut EUROFRAME könnte die konjunkturelle Entwicklung dann wieder zügig Fahrt aufnehmen und die aufgestaute Kaufkraft der zurückliegenden Monate nachfragewirksam werden.2

Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die deutsche Wirtschaft im Jahresverlauf unter der Voraussetzung einer Entspannung der Corona-Lage weiter erholen. Für 2021 geht die Bundesregierung von einer Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 3,0 % gegenüber dem Vorjahr aus.3 Mit dem Wiederaufflammen der Corona-Pandemie im Herbst 2020 sowie den seit November wieder eingeführten Eindämmungsmaßnahmen erwartet das IfW zwar eine Verzögerung in der Erholung der deutschen Wirtschaft. Dennoch wird gerade die exportorientierte deutsche Industrie aufgrund der vergleichsweise robusten Weltkonjunktur das Winterhalbjahr nach Ansicht des IfW weitgehend unbeschadet überstehen.4

Entwicklung relevanter Branchen

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) rechnet für 2021 damit, dass der Produktionszuwachs von 4 % angesichts des Rückgangs im vergangenen Jahr nur den Beginn einer Aufholphase von niedrigem Niveau aus darstellt.1 Die sich leicht aufhellende Konjunktur wirkte sich dabei mit einer

1 https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

2 https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/euroframe-prognose/economic-assessment-of-the-euro-area-winter- 202ss2021-15912/

3 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/01/20210127-bundeskabinett-beschliesst-jahreswirtschafts bericht-corona-krise- ueberwinden-wirtschaftliche-erholung-unterstuetzen-strukturen-staerken.html

4 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/

deutsch/2020/KKB_74_2020- Q4_Deutschland_DE.pdf

1 https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/61366640

Anhebung um 2 Prozentpunkte auf die Prognose für 2021 aus.2 Bezogen auf die Nachfrage ist die Zuversicht unter den Maschinen- und Anlagenbauern beachtlich. So rechnen drei von vier Unternehmen mit einem Umsatzwachstum, rund die Hälfte hält sogar ein Plus von bis zu 10 % für realistisch. Die Hoffnungen richten sich insbesondere auf die Absatzmärkte in China und den USA. Die Entwicklung auf den europäischen Absatzmärkten sehen die Maschinen- und Anlagenbauer weniger positiv.3 So stellt der VDMA fest, dass die Pandemie nicht vorbei ist, und die immer wieder aufflammenden Diskussionen um Lockdowns sowie die verschärften Reiserestriktionen weiterhin ernstzunehmende Belastungen sind und einen nachhaltigen Aufschwung erschweren. Entscheidend für die weitere Entwicklung des exportorientierten Maschinen- und Anlagenbaus ist ein erneuter Schwung bei der globalen Nachfrage und eine möglichst störungsfreie Geschäftstätigkeit.4

Nach Anhebung der Produktionsprognose durch den VDMA infolge der sich aufhellenden Konjunktur erwartet der VDMA Fachverband Robotik + Automation ebenfalls eine anziehende Nachfrage für 2021. Mit einer Steigerung des Branchenumsatzes um 6 % wird die Branche Robotik + Automation 2021 das Niveau von 2016 erreichen und bleibt damit unter dem bisherigen Rekord von 2018. In einer volatilen Entwicklung könnten insbesondere weitere Shutdown-Maßnahmen positive Impulse gefährden.5

Auf den internationalen Pkw-Märkten wird sich laut Verband der Automobilindustrie (VDA) in Deutschland eine langsame Verbesserung der Marktlage einstellen, auch wenn 2021 die Rückgänge des Vorjahres nicht vollständig kompensiert werden können. Trotz einer niedrigen Vergleichsbasis wird sich der Fahrzeugabsatz in den einzelnen Märkten – mit Ausnahme von China – nur langsam dem Vorkrisenniveau annähern. Dabei soll insbesondere das zweite Halbjahr 2021 eine Besserung bringen, wenn die Fortschritte beim Impfen so groß sind, dass die Pandemie im Alltag spürbar eingedämmt werden kann.6 Der VDA rechnet für 2021 mit einem Absatzwachstum von 9 % im Pkw-Weltmarkt sowie von 12 % in Europa. Der chinesische Pkw-Markt wird 2021 mit einem Plus von 8 % bereits wieder das Vorkrisenniveau übersteigen.7

Aktuelle Prognosen zur Entwicklung der Medizintechnikbranche für 2021 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung weder vonseiten des Branchenverbands Spectaris noch des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) vor. Dennoch erwarten Spectaris und die Unternehmensberatung Roland Berger mittel- bis langfristig fundamentale Markt- und Wettbewerbsveränderungen durch die Corona-Pandemie, die Chancen und Herausforderungen gleichermaßen mit sich bringen. Für die aktuelle und künftige Wettbewerbsfähigkeit ist es demnach zentral, neue Märkte und Kundenkontakte durch digitale Exzellenz sowie Automatisierung in Produktion und unterstützenden Prozessen der medizinischen Versorgung zu erobern, während im Umfeld einer zunehmenden Marktkonsolidierung Preisdruck und Regulierungsaufwand hoch bleiben.8

Aktuelle Prognosen zur Entwicklung der Recycling- und Entsorgungsbranche für 2021 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung weder vonseiten des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) noch des VDMA-Fachverbands Abfall- und Recyclingtechnik vor. Dennoch blickt die Branche vorsichtig optimistisch auf 2021. Laut einer Umfrage des VDMA unter seinen Mitgliedern erwarten rund 78 % der Hersteller von Abfall- und Recyclingtechnischen Maschinen und Anlagen für 2021 eine leichte Erholung. Künftig wird die Branche insgesamt von einem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft der EU-Kommission profitieren. Dabei sollen neue Produkte künftig schon während des Designs im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gestaltet werden. Geplant ist u.a., den Anteil von Rezyklaten in neuen Produkten

2 https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/57181145

3 https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/60417916

4 https://www.vdma.org/v2viewer/-/v2article/render/61074067

5 VDMA Maschinenbau Konjunktur Deutschland

6 https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/210126-2021-entscheidet--ber-die-Zukunft-der-Industrie-in-Deutschland und-Europa.html

7 https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/210119-Europ-ischer-Pkw-Markt-bricht-2020-um-ein-Viertel-ein.html 8 https://www.spectaris.de/verband/aktuelles/detail/corona-fuehrt-zu-unumkehrbaren-umbruechen-in-der-medizintechnik branche/

zu erhöhen. Der VDMA Fachverband Abfall- und Recyclingtechnik sieht gerade bei der mehrfachen Verwendung von Kunststoffen ein enormes Potenzial.9

9 https://www.vdma.org/documents/266241/57307734/VDMA%20Abfall-%20und%20Recyclingtechnik\_Branchenkonjunktur\_final\_1607595529775.pdf/2fddc30a-3d22-cb0b-b2d4-a421e475ab29

Voraussichtliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2021

Grundsätzlich ist die Geschäftsentwicklung der MAX Gruppe stark an die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfeldes gekoppelt. Der Prognose für das Geschäftsjahr 2021 legen die geschäftsführenden Direktoren die Erwartungen und Annahmen zum gesamtwirtschaftlichen Umfeld sowie zur Entwicklung relevanter Branchen zugrunde.

Auch wenn das erneute Aufflammen der COVID-19-Pandemie zum Ende des Jahres 2020 die zeitweise Aufholung der Gesamtwirtschaft gebremst hat, wird allgemein davon ausgegangen, dass die Pandemie die Weltwirtschaft nicht dauerhaft beeinträchtigen wird. Unter der Voraussetzung, dass eine Normalisierung der Geschäfts- und Reisetätigkeit eintritt, sind eine Konjunkturbelebung im Jahr 2021 und ein robustes Wachstum der Weltwirtschaft absehbar. In der Prognose wird unterstellt, dass es zu keinem neuen weitreichenden Lockdown kommt und nicht erneut eine so starke Investitionszurückhaltung wie im ersten Lockdown erfolgt. Auswirkungen von Virusmutationen wurden nicht berücksichtigt. Insgesamt gehen die geschäftsführenden Direktoren davon aus, dass die ersten beiden Quartale 2021 noch verhalten verlaufen werden, aber mit steigenden Impfzahlen eine deutliche Konjunkturerholung ab der zweiten Jahreshälfte verbunden ist. Eine Pandemie induzierte Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte wurde in der Prognose des operativen Ergebnisses nicht unterstellt.

Sollten durch das Infektionsgeschehen weitere umfassende Eindämmungsmaßnahmen notwendig sein und die konjunkturelle Erholung damit stärker beeinträchtigen als von uns angenommen, könnte sich diese Entwicklung nachteilig auf unsere Absatz-, Umsatz- und Ertragslage sowie unsere strategischen Pläne für die MAX Gruppe im Geschäftsjahr 2021 auswirken.

Losgelöst von den temporären Effekten der Pandemie erwarten die geschäftsführenden Direktoren eine positive Entwicklung der MAX Gruppe im Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus. Auf Basis der vorliegenden gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Aussichten sowie der Trends auf den Märkten, in denen die Gruppengesellschaften des Kerngeschäfts tätig sind, wird von einer weiterhin guten Nachfrage nach den angebotenen Lösungen dieser Gesellschaften ausgegangen. Für den langfristigen Geschäftserfolg der MAX Gruppe sind die frühzeitige Identifikation von Trends sowie eine entsprechende strategische Ausrichtung von wesentlicher Bedeutung. Aktuell arbeiten der Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren an einer Weiterentwicklung der Gruppenstrategie sowie einer damit einhergehenden Governance-Struktur, die den sich ändernden operativen Anforderungen entspricht. Die neue Strategie soll bis Mitte des Jahres 2021 vorgestellt werden.

Eine wichtige Rolle, die Effizienz im Konzern zu steigern und dessen Risikoprofil zu verringern, spielen einheitliche Standards bei Risikomanagement und Controlling sowie klare und verbindliche Vorgaben bei der Akquisition von Aufträgen und dem Projektmanagement. Es wurde erheblich in entsprechende Steuerungssysteme investiert und dieser Fokus wird auch im laufenden Geschäftsjahr und den Folgejahren den Entwicklungen angemessen weiterentwickelt. Zwecks Stabilisierung werden die ERP-Systeme weiter professionalisiert. Um die Kreditaufnahme zu optimieren, wird ein gruppenweites Cash-Pooling eingeführt.

Ein wichtiger Faktor wird 2021 der Abschluss der letzten kritischen Projekte aus der IWM Automation GmbH sein, welche ihren operativen Betrieb am 30. September 2020 eingestellt hatte. Die IMW Automation Polen wird ihren operativen Betrieb im Verlauf des Jahres 2021 einstellen. Die Restrukturierungsprozesse der ELWEMA Automotive GmbH sowie der iNDAT Robotics GmbH werden fortgesetzt, Zielsetzung ist ein nachhaltiger Turnaround dieser Gesellschaften.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Angesichts der anhaltenden Belastungen aufgrund der Pandemie – von der nach wie vor unklar ist, wie lange sie noch dauern wird – sowie in der Planung enthaltener weiterer Verluste aus der Abwicklung der Non-Core-Businesses, bleiben die finanziellen Herausforderungen für die MAX Gruppe auch im Geschäftsjahr 2021 bestehen. Unabhängig von den genannten Herausforderungen sieht sich die MAX Gruppe mit ihren Kerngeschäftsfeldern jedoch strategisch gut aufgestellt. Die geschäftsführenden Direktoren sehen im Auftragsbestand zu Beginn des Jahres 2021 in Höhe von 209,4 Mio. Euro eine gute Ausgangsbasis für die Entwicklung im Jahresverlauf. Gegenüber dem herausfordernden Vorjahr sollten Umsatz und Ergebnis gesteigert werden können.

Unter der Voraussetzung, dass sich die zuvor beschriebenen Annahmen und Erwartungen für die MAX Gruppe als zutreffend erweisen und es somit zu keiner unerwarteten Verschärfung der Pandemie oder einer deutlichen Verschlechterung der konjunkturellen Entwicklung kommt, wird für das Geschäftsjahr 2021 mit stark steigenden Umsatzerlösen gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 gerechnet, welche sich auf 307,0 Mio. Euro beliefen. Für den operativen Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) der MAX Gruppe unterstellen die geschäftsführenden Direktoren auf Basis des aktuellen Portfolios und der dargestellten Erwartungen an die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, einen profitablen Verlauf in den Segmenten des Kerngeschäfts und einen starken Anstieg des EBITDA für die MAX Gruppe über dem Vorjahreswert von 5,7 Mio. Euro.

Voraussichtlicher Geschäftsverlauf der SE

Die Ertragslage der MAX Automation SE ist in starkem Maße von der Entwicklung der MAX Gruppegesellschaften abhängig. Die geschäftsführenden Direktoren gehen für das Geschäftsjahr 2021 auf Grundlage der erwarteten Entwicklung der Gesellschaften von stark steigenden Gewinnabführungsund Beteiligungserträgen gegenüber dem Berichtsjahr aus.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der MAX Automation SE beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklungen oder die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an künftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Düsseldorf, 12. März 2021

Die geschäftsführenden Direktoren

Dr. Christian Diekmann Werner Berens Dr. Guido Hild Patrick Vandenrhijn

KONZERNABSCHLUSS

KONZERNBILANZ

der MAX Automation SE, Düsseldorf,

zum 31. Dezember 2020

AKTIVA Anhang 31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (1) 3.151 6.787
Geschäfts- oder Firmenwert (3) 38.582 46.239
Nutzungsrechte (2) 14.639 17.232
Sachanlagevermögen (4) 44.054 46.338
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (5) 6.357 7.454
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (6) 0 0
Sonstige Finanzanlagen (7) 1.924 6.692
Latente Steuern (8) 13.056 10.383
Sonstige langfristige Vermögenswerte (9) 151 286
Langfristige Vermögenswerte gesamt 121.914 141.411
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (10) 43.277 54.029
Vertragsvermögenswerte (11) 33.572 40.987
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (11) 27.053 45.402
Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige
Vermögenswerte
(12) 5.500 9.968
Liquide Mittel (13) 47.736 40.596
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (14) 2.719 0
Kurzfristige Vermögenswerte gesamt 159.857 190.981
Aktiva gesamt 281.771 332.392

KONZERNBILANZ

der MAX Automation SE, Düsseldorf, zum 31. Dezember 2020

PASSIVA Anhang 31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (15) 29.459 29.459
Kapitalrücklage (16) 18.907 18.907
Gewinnrücklage (16) 24.167 24.126
Neubewertungsrücklage (17) 11.298 11.340
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung -897 609
Ausgleichsposten für Anteile Dritter 377 310
Bilanzgewinn (18) -43.409 -16.876
Eigenkapital gesamt 39.902 67.875
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Darlehen abzüglich kurzfristiger Anteil (19) 114.235 120.574
Langfristige Leasingverbindlichkeiten (24) 13.542 15.438
Pensionsrückstellungen (20) 1.057 1.048
Sonstige Rückstellungen (27) 4.917 4.224
Latente Steuern (8) 8.223 10.912
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (19) 4 300
Langfristige Verbindlichkeiten gesamt 141.978 152.496
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (21) 23.660 49.818
Vertragsverbindlichkeiten (22) 41.117 18.637
Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an
langfristigen Darlehen
(23) 804 1.327
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten (24,25) 4.448 4.257
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (25) 13.182 15.670
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern (26) 3.263 2.208
Sonstige Rückstellungen (27) 11.662 15.625
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (28) 1.755 4.479
Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt 99.891 112.021
Passiva gesamt 281.771 332.392

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

der MAX Automation SE, Düsseldorf,

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

2020 2019
Anhang TEUR TEUR
Umsatzerlöse (29) 307.001 425.488
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen
-9.990 -28.542
Aktivierte Eigenleistungen 2.213 2.312
Gesamtleistung 299.224 399.258
Sonstige betriebliche Erträge (30) 14.094 11.123
Ergebnis aus der Bewertung von Investment Properties -1.097 0
Materialaufwand (31) -136.880 -202.705
Personalaufwand (32) -121.218 -139.125
Abschreibungen (33) -25.150 -14.908
Sonstige betriebliche Aufwendungen (34) -48.466 -69.444
Betriebsergebnis -19.493 -15.801
Finanzerträge (35) 354 744
Finanzaufwendungen (35) -9.392 -18.855
Finanzergebnis -9.038 -18.111
Ergebnis aus Equity Bewertung (6) 0 -411
Ergebnis vor Ertragsteuern -28.531 -34.323
Ertragsteuern (36) 2.197 -1.154
Jahresergebnis -26.334 -35.477
davon auf Minderheitenanteile entfallend 118 -744
davon auf Aktionäre der MAX Automation SE entfallend -26.452 -34.733
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgeglie -80 11.420
dert werden
Neubewertung von Immobilien -41 11.340
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus
Leistungen an Arbeitnehmer
-56 133
Ertragsteuern auf versicherungsmathematische Gewinne
und Verluste
17 -53
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn
oder Verlust umgegliedert werden
-1.506 674
Veränderung aus der Währungsumrechnung -1.506 674
Gesamtergebnis -27.920 -23.384
davon auf Minderheitenanteile entfallend 118 -744
davon auf Aktionäre der MAX Automation SE entfallend -28.038 -22.640
Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) in EUR -0,90 -1,18

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

der MAX Automation SE, Düsseldorf,für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

01.01.-31.12.2020 01.01.-31.12.2019
TEUR TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Anhang
Jahresergebnis -26.334 -35.477
Anpassungen zur Überleitung des Konzernjahresergebnisses
auf den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit:
Ertragsteuern (35) -2.197 1.154
Zinsergebnis (34) 7.421 3.886
Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte inkl. Nut-
zungsrechte
(32) 12.975 7.950
Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten (32) 7.628 2.676
Abschreibungen auf Sachanlagen (32) 4.546 4.283
Wertminderungen von als Finanzinvestition gehaltene Immobi
lien
(32) 1.097 0
Abschreibungen auf Finanzanlagen (32) 1.666 9.867
Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Sachanlagen (4) 217 -46
sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -135 -4.107
Änderungen in Aktiva und Passiva
Erhöhung (-) / Minderung (+) sonstige langfristige Vermögens
werte (9) -4 98
Erhöhung (-) / Minderung (+) Vorräte (10) 9.159 28.802
Erhöhung (-) / Minderung (+) Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
(11) 18.722 6.971
Erhöhung (-) / Minderung (+) Vertragsvermögenswerte (11) 7.292 12.271
Erhöhung (-) / Minderung (+) aktive RAP und sonstige Vermögens
werte (12) -162 17
Erhöhung (+) / Minderung (-) sonstige langfristige finanzielle Ver-
bindlichkeiten
-589 -127
Erhöhung (+) / Minderung (-) Pensionsrückstellungen (21) -47 231
Erhöhung (+) / Minderung (-) Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten
(22) -3.627 -54.853
Erhöhung (+) / Minderung (-) sonstige Rückstellungen und Ver
bindlichkeiten
-8.227 1.689
gezahlte Ertragsteuern (35) -1.549 -7.967
erstattete Ertragsteuern (35) 4.175 1.803
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 32.027 -20.880
2 Cashflow aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (1) -3.090 -2.366
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen (4) -7.394 -6.178
Auszahlungen für Dritten gewährte Darlehen (7) (9) -124 -2.173
Einzahlungen aus Verkäufen von immateriellen Vermögenswer-
ten
(1) 82 88
Einzahlungen aus Verkäufen von Sachanlagen (4) 1.841 349
Einzahlungen aus Dritten gewährten Darlehen (7) (9) 3.439 0
= Cashflow aus Investitionstätigkeit -5.246 -10.280
3 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Anhang
Auszahlung von Dividenden 0 0
Aufnahme von langfristigen Finanzkrediten 30.000 77.500
Tilgung von langfristigen Finanzkrediten (19) -35.930 -32.795
Tilgung von kurzfristigen Finanzkrediten -1.028 0
Veränderung langfristiger Finanzverbindlichkeiten -116 -1.402
Veränderung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (23) -5.732 -1.688
gezahlte Zinsen (34) -7.112 -2.878
erhaltene Zinsen (34) 193 55
Auszahlungen an fremde Gesellschafter -52 0
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -19.777 38.792
01.01.-31.12.2020 01.01.-31.12.2019
TEUR TEUR
4
Finanzmittelfonds
Zunahme/Abnahme des Finanzmittelfonds 7.004 7.632
Einfluss von Wechselkursänderungen 146 -154
Konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des Finanzmit
telfonds -10 -400
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahrs 40.596 33.518
Finanzmittelfonds zum Ende des Geschäftsjahrs 47.736 40.596
5
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
=
Liquide Mittel
(13)
47.736 40.596
01.01.-31.12.2020 01.01.-31.12.2019
TEUR TEUR
Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahrs 40.596 33.518
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 32.027 -20.880
Cashflow aus Investitionstätigkeit -5.246 -10.280
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -19.777 38.792
Einfluss von Wechselkursänderungen 146 -154
Konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des
Finanzmittelfonds -10 -400
Finanzmittelfonds zum Ende des Geschäftsjahrs 47.736 40.596

Aufgrund von Rundungen können sich in dieser Tabelle bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben. Der beigefügte Anhang (notes) ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG

der MAX Automation SE, Düsseldorf für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Gezeich
netes Ka
pital
Kapi
tal
rück
lage
Neu
bewer
tungs
rücklage
Versi
che
rungs
mat
hema
tische
Gewinne
und Ver
luste
Sonstige
Gewinn
rückla
gen
Unter
schied
aus der
Wäh
rungs
umrech
nung
Aus
gleichs
posten
fremder
Gesell
schafter
Bilanz
gewinn
Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand am
01.01.2019
29.459 18.907 0 -177 29.392 -64 -4.520 10.653 83.650
Fehlerkorrektur1) 0 0 0 0 -906 0 0 0 -906
Umgliederung 0 0 0 0 -7.201 0 0 7.201 0
Summe Eigen
kapital ange
passt, Stand am
01.01.2019
29.459 18.907 0 -177 21.284 -64 -4.520 17.855 82.744
Anteile fremde
Gesellschafter
0 0 0 0 0 0 5.574 0 5.574
Neubewertung
von Immobilien
0 0 11.340 0 0 0 0 0 11.340
Dotierung
Put-Option
0 0 0 0 2.937 0 0 0 2.937
Gesamtergebnis 0 0 0 80 0 674 -744 -34.733 -34.723
Stand am
31.12.2019
29.459 18.907 11.340 -97 24.222 609 310 -16.876 67.875
Stand am
01.01.2020
29.459 18.907 11.340 -97 24.222 609 310 -16.876 67.875
Anteile fremde
Gesellschafter
0 0 0 0 0 0 -52 0 -52
Neubewertung
von Immobilien
0 0 -41 0 0 0 0 0 -41
Dotierung
Gewinnrücklage
0 0 0 0 81 0 0 -81 0
Gesamtergebnis 0 0 0 -39 0 -1.506 118 -26.452 -27.879
Stand am
31.12.2020
29.459 18.907 11.298 -136 24.303 -897 377 -43.409 39.902

1) Weiterführende Informationen zu den angepassten Vorjahreszahlen finden sich im Anhang des Geschäftsberichts 2019 im Kapitel "Fehlerkorrekturen".

Aufgrund von Rundungen können sich in dieser Tabelle bei Summenbildungen geringfügige Abweichungen ergeben.

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft

Die MAX Automation SE (nachfolgend "die Gesellschaft" oder "der MAX Gruppe") ist eine in Deutschland ansässige Europäische Aktiengesellschaft. Eingetragener Sitz und Hauptsitz der Gesellschaft ist die Breite Straße 29-31 in 40213 Düsseldorf.

Die Hauptaktivität der Gesellschaft liegt in der Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, d.h. die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung, deren Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben. Die Gruppengesellschaften agieren als international tätige Hightech-Maschinenbauunternehmen und führende Komplettanbieter integrierter und komplexer System- und Komponentenlösungen. Das operative Geschäft gliedert sich in die Segmente Process Technologies, Environmental Technologies und Evolving Technologies. Die MAX Automation SE fungiert entsprechend als oberstes Mutterunternehmen der Gruppe.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft hat ihren Konzernabschluss unter Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und nach den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), aufgestellt. Alle für das abgelaufene Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendenden IFRS wurden berücksichtigt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro (EUR) aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit nicht anders dargestellt, in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Entsprechend können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von TEUR 1 auftreten.

Die Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde vom Verwaltungsrat am 13. März 2020 gebilligt. Der geprüfte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wird vom Verwaltungsrat voraussichtlich am 16. März 2021 gebilligt werden.

COVID-19-Pandemie

Am 5. Juni 2020 hat die Gesellschaft aufgrund der Auswirkungen durch die COVID-19-Pandemie auf die Gesellschaft einen Antrag auf Vertragsänderung bei der Verwaltungsstelle des Konsortialdarlehensvertrags eingereicht. Gegenstand des Antrags war das Aussetzen des Covenants-Testing bis zum 31. Dezember 2020 sowie die Neujustierung der Covenants. Dem Antrag wurde am 25. Juni 2020 durch die Konsortialbanken zugestimmt.

In den USA hat eine Tochtergesellschaft der Vecoplan AG einen staatlichen Förderzuschuss in Höhe von TUSD 951 aus dem Paycheck Protection Program ("PPP-Loan") beantragt und erhalten. Dies Programm richtet sich an Small Businesses mit unter 500 Mitarbeitern. Die ergebniswirksame Vereinnahmung des Förderzuschusses war an diverse Voraussetzungen geknüpft. Die Gesellschaft hat im vierten Quartal diese Voraussetzungen erfüllt.

In Deutschland haben verschiedene Gruppengesellschaften soweit möglich und notwendig vom Instrument der Kurzarbeit Gebrauch gemacht. Die Zuwendungen wurden aufwandsmindernd im Personalaufwand erfasst, soweit es sich dabei um Sozialversicherungsanteile handelt.

Die COVID-19-Pandemie wurde im Rahmen des Planungsprozesses der Gesellschaften berücksichtigt. Des Weiteren sei im Zusammenhang mit der Entwicklung infolge der COVID-19-Pandemie auf die Ausführungen im Prognosebericht verwiesen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen in- und ausländischen Tochterunternehmen wurden einheitlich nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der IFRS aufgestellt.

In bestimmten Fällen erfordert die Anwendung der IFRS Schätzungen vorzunehmen und Annahmen zu treffen, die einen entsprechenden Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen hätten ggf. in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders getroffen werden können. Die getroffenen Annahmen und Schätzungen unterliegen routinemäßigen Anpassungen. Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das tatsächliche künftige Ergebnis von den getroffenen Schätzungen und Annahmen abweichen kann.

Das International Accounting Standards Board (IASB) und das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) haben eine Reihe von Änderungen bestehender International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie einige neue IFRS und Interpretationen verabschiedet, die für den MAX Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2020 verpflichtend anzuwenden sind, sowie noch weitere Standards und Interpretationen sowie Änderungen zu bestehenden Standards verabschiedet, die in der EU noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Dabei handelt es sich um folgende Änderungen sowie Standards und Interpretationen:

Verlaut
barung
Titel Anwendungs
pflicht / freiwillige
Anwendung für die
MAX Gruppe ab
Voraussichtliche Auswirkungen auf
die Darstellung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der MAX
Gruppe
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
Diverse Änderungen der Verweise auf das
Rahmenkonzept in den
IFRS-Standards
01.01.2020 Keine Auswirkungen
IFRS 3 Änderungen an der Definition eines
Geschäftsbetriebs
01.01.2020 Keine Auswirkungen
Diverse Änderungen an IAS 1 und IAS 8
Definition von "wesentlich"
01.01.2020 Keine Auswirkungen
IFRS 9,
IAS 39,
IFRS 7
Interest Rate Benchmark Reform
(IBOR)
01.01.2020 Keine Auswirkungen
IFRS 16 Covid-19-bezogene
Mietzugeständnisse
01.06.2020 Es wurden keine Covid-19-bezogenen
Mietzugeständnisse gegenüber den
Gruppengesellschaften gewährt.
Entsprechend haben die Änderungen
keine Auswirkung auf die Vermö
gens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft
Neue künftig anzuwendende Standards und Interpretationen
IFRS 9,
IAS 39,
IFRS 7,
IFRS 4,
IFRS 16
Interest Rate Benchmark Reform
(IBOR) Phase 2
01.01.2021 Die Gesellschaft geht derzeit von
keinen wesentlichen Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft aus
IAS 37 Belastende Verträge - Kosten der
Vertragserfüllung
01.01.2022 Die Gesellschaft geht derzeit von
keinen wesentlichen Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft aus
Diverse Jährliche Verbesserungen an den
IFRS-Standards 2018-2020
01.01.2022 Die Gesellschaft geht derzeit von
keinen wesentlichen Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und Er
tragslage der Gesellschaft aus
IAS 16 Sachanlagevermögen: Erlöse vor der
beabsichtigten Verwendung
01.01.2022 Die Gesellschaft geht derzeit von
keinen wesentlichen Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft aus
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 01.01.2022 Die Gesellschaft geht derzeit von
keinen wesentlichen Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft aus
IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten
als kurz- oder langfristig
01.01.2023 Die Gesellschaft geht derzeit von
keinen wesentlichen Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft aus
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Keine Auswirkungen
Diverse Änderungen an IFRS 10 und IAS 28
Verkauf oder Einlage von Vermö
genswerten zwischen einem Anleger
und einem assoziierten Unterneh
men oder Gemeinschafts- unter
nehmen
offen Die Gesellschaft geht derzeit von
keinen wesentlichen Auswirkungen
auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft aus

Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt von den geschäftsführenden Direktoren Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Ermessensentscheidungen

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, treten im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten auf:

  • Umsatzrealisierung: Realisierung des Umsatzes bei der Auftragsfertigung von Anlagen über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt
  • Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen: Bestimmung, ob der Konzern maßgeblichen Einfluss auf die Finanzanlage hat
  • Ausübung von Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen

Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2020, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, treten im Zusammenhang mit folgenden Sachverhalten auf:

  • Umsatzrealisierung: Schätzungen im Rahmen der Anwendung der Cost-to-Cost Methode
  • Ansatz aktiver latenter Steuern: Verfügbarkeit künftig zu versteuernder Ergebnisse, gegen die abzugsfähige temporäre Differenzen und die steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können
  • Wertminderungstest der immateriellen Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte: wesentliche Annahmen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegen haben, inklusive der Erzielbarkeit von Entwicklungskosten
  • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder -abflusses
  • Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate

Aktiva

Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte (Patentrechte und Lizenzen sowie EDV-Software, Knowhow, Technologie und Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte, Internetseiten, Auftragsbestände und Kundenbeziehungen sowie Entwicklungsprojekte) werden zu Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - angesetzt. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, welche zwischen 1 und 15 Jahren beträgt.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte

Ebenso werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) angesetzt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt zwischen 4 und 5 Jahren. Entwicklungskosten für neu entwickelte Produkte, zu denen Untersuchungen zur technischen Realisierbarkeit sowie zur Vermarktbarkeit vorliegen, werden mit den direkt oder indirekt zurechenbaren Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen; Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt auf Grundlage der geplanten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Produkte. Am Bilanzstichtag aktivierte Entwicklungskosten, deren Entwicklungsprojekt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, werden mittels der Methode der Lizenzpreisanalogie einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Geschäfts- oder Firmenwert

Soweit die Anschaffungskosten für einen Unternehmenszusammenschluss die Summe der vollständig neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden inklusive Eventualschulden übersteigen, wird ein positiver Differenzbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach einem Reassessment erfolgswirksam erfasst.

Als zahlungsmittelgenerierende Einheiten hat die MAX Gruppe die Business Units Process Technologies, Environmental Technologies sowie die Einzelgesellschaften der Evolving Technologies identifiziert. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden zu jedem Bilanzstichtag sowie bei dem Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest gem. IAS 36 unterzogen. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und in Folgeperioden nicht wieder wertaufgeholt.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte, die aus Unternehmenserwerben vor dem Übergangszeitpunkt auf IFRS zum 01. Januar 2004 entstanden sind, wurden aus dem vorangegangenen HGB-Abschluss übernommen und zu diesem Zeitpunkt auf Werthaltigkeit überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte, die in vorangegangenen Perioden abgeschrieben wurden, sind nicht wertaufgeholt worden.

Der Werthaltigkeitstest eines Geschäfts- oder Firmenwertes ist in der Regel auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorzunehmen. Der Werthaltigkeitstest basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrages (Recoverable Amount). Dieser ergibt sich aus dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert. Innerhalb der MAX Gruppe werden die Werthaltigkeitstests grundsätzlich mittels der Gegenüberstellung von Nutzungswert und Buchwert durchgeführt, wobei in Einzelfällen auch eine Verwendung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten in Frage kommt.

Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, wird der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags im Wert gemindert. Ist der Wertminderungsbedarf höher als der Geschäfts- oder Firmenwert, wird die darüberhinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte verteilt (IAS 36.104 ff). Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte (sofern bestimmbar) der einzelnen Vermögenswerte werden dabei als Wertuntergrenze berücksichtigt.

Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit stellt das so genannte Nettovermögen dar und setzt sich aus dem für die operative Tätigkeit betriebsnotwendigen Vermögen (operatives Vermögen), zuzüglich aufgedeckter stiller Reserven (insbesondere dem Geschäfts- oder Firmenwert) und abzüglich der Verbindlichkeiten, die aus der operativen Tätigkeit resultieren, zusammen.

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten kommen primär marktpreisorientierte Verfahren zum Einsatz. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes wird auf Discounted Cashflow (DCF) Verfahren zurückgegriffen.

Dabei wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC-Ansatz) (IDW RS HFA 40, Tz.44) angewendet. Die Höhe der Marktrisikoprämie wird unter Beachtung der Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) gewählt. Der risikolose Basiszins wird anhand einer vom IDW empfohlenen Berechnungssystematik ermittelt (Svensson-Methode). Der Beta-Faktor, der Fremdkapitalzinssatz sowie der Verschuldungsgrad werden anhand von Kapitalmarktdaten vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) derselben Branche ermittelt.

Folgende Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen:

  • Gemäß IAS 36.50 sind Zahlungsströme aus der Finanzierung sowie für Ertragsteuern nicht in die Ermittlung des Nutzungswertes einzubeziehen.
  • Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Vorsteuerzinssatz, der die gegenwärtigen Markteinschätzungen des Zeitwertes des Geldes und die spezifischen Risiken des Bewertungsobjektes widerspiegelt. Da die am Kapitalmarkt beobachtbaren Renditen risikobehafteter Eigenkapitaltitel regelmäßig Steuereffekte beinhalten, ist der ermittelte gewichtete Kapitalisierungszinssatz, um diese Steuereffekte zu bereinigen.
  • Die Eigenkapitalkosten werden auf Basis des Capital Asset Pricing Models ermittelt. Dabei wird jeweils der risikolose Basiszinssatz, die Risikoprämie sowie der Beta-Faktor der Peer Group der jeweiligen Business Unit herangezogen. Der verwendete Fremdkapitalzinssatz ergibt sich ebenso aus der spezifischen Peer-Group. Unter Berücksichtigung der individuellen Verschuldungsgrade ergeben sich die unten anstehenden gewichteten Kapitalkostensätze.
  • Als Markrisikoprämie wurde in Übereinstimmung mit der vom IDW empfohlenen Bandbreite von 6 – 8 % ein Wert von 7 % verwendet.

Kapitalkostensätze vor Steuern

Business Unit 2020 2019
Process Technologies 7,09% 7,51%
Environmental Technologies 6,66% 9,99%
AIM Micro Systems GmbH 6,41% 9,98%
ELWEMA Automotive GmbH 6,98% 8,85%
iNDAT Robotics GmbH 5,66% 9,83%
MA micro automation GmbH 6,47% 10,08%
Mess und Regeltechnik Jücker GmbH 6,42% 10,11%
NSM Magnettchnik GmbH 6,42% 10,07%

Der Nutzungswert wird anhand des Barwertes des Cashflows aus zwei Wachstumsphasen ermittelt. Der ersten Phase liegt die vom Management der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit erstellte und vom Verwaltungsrat verabschiedete 5-Jahresplanung zugrunde, die aktualisiert wurde und den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt. Soweit zwischenzeitlich neue Erkenntnisse vorlagen, wurden diese berücksichtigt. Für die zweite Phase wird eine ewige Rente in Höhe des nachhaltig erzielbaren Betrages auf Basis des letzten Jahres der Detailprognosephase unter Berücksichtigung einer Wachstumsrate von 1 % zugrunde gelegt. Ausgehend vom Auftragsbestand und dessen zeitlicher Abarbeitung spiegelt der gewählte Planungshorizont hauptsächlich folgende Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider: Umsatzentwicklung, Marktanteile sowie Wachstumsraten, Rohstoffkosten, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Personalentwicklung und Investitionen. Die MAX Gruppe plant mit starken Steigerungen des Umsatzes und des EBIT's für die Zeiträume 2021 bis 2025. Die Annahmen werden intern ermittelt und spiegeln hauptsächlich vergangene Erfahrungen wider bzw. werden mit externen Marktwerten verglichen.

Zusätzlich wurden Sensitivitätsanalysen für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen, wobei . eine Erhöhung der Abzinsungssätze um einen Prozentpunkt sowie eine gleichzeitige Senkung der Zahlungsströme um 10 % angenommen wurde.

Zum Jahresabschluss 2019 wurde der erzielbare Betrag der ELWEMA Automotive GmbH durch den Nettoveräußerungswert bestimmt. Da die Grundlage für die Bewertung anhand des Nettoveräußerungswerts im ersten Quartal entfiel, wurde erneut ein Impairment Test durchgeführt, bei dem der erzielbare Betrag durch den Nutzungswert determiniert wurde. Danach ergab sich ein Wertminderungsbedarf des Goodwills von TEUR 3.671. Dieser Wertminderungsbedarf wurde entsprechend bereits im ersten Quartal 2020 erfasst. Nach der bereits im ersten Quartal erfassten Wertminderung des Goodwills wurden zum 30.06.2020 der noch vorhandene Goodwill in Höhe von TEUR 494 sowie die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 3.088 vollständig abgeschrieben.

Zum 31.12.2020 wurde für die ELWEMA Automotive GmbH ein erzielbarer Betrag in Höhe von TEUR 22.786 und ein sich daraus ergebender zusätzlicher Wertminderungsbedarf in Höhe von TEUR 3.775 ermittelt. Entsprechend wurden Abwertungen auf die immateriellen Vermögenswerte i.H.v. TEUR 1.602 sowie auf das Sachanlagevermögen i.H.v. TEUR 355 vorgenommen. Dabei wurden die Vermögenswerte, die im Wert gemindert worden sind, auf ihren erzielbaren Betrag von TEUR 0, der dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht, abgeschrieben. Bei den verbleibenden Vermögenswerte des Anlagevermögens, bei denen es sich um Grundstücke und Gebäude handelt, wurden Marktwerte ermittelt. Da bei einer weiteren Erfassung der berechneten Wertminderung die vorgenannten Vermögenswerte unter den beizulegenden Zeitwert sinken würden, wurde auf weitere Abwertungen im Einklang mit IAS 36.105 verzichtet.

Aufgrund der hohen Abweichung des Ergebnisses des Impairment Tests zu der Sensitivitätsanalyse der iNDAT Robotics GmbH und des im Vergleich zu den anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten niedrigen WACC von 5,66 % wurde das Ergebnis der Sensitivitätsanalyse bei der Ermittlung des erzielbaren Betrags mit berücksichtigt. Dabei wurden die Ergebnisse aus dem Impairment Test und der Sensitivitätsanalyse mit jeweils 50 % gewichtet. Aus dem hiernach errechneten erzielbaren Betrag in Höhe von TEUR 6.306 ergab sich ein vollständiger Wertminderungsbedarf des noch vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwert von TEUR 3.464. Infolge dessen wurde der Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 0 abgeschrieben.

Bei den Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurde kein weiterer Wertminderungsbedarf festgestellt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Unternehmen, auf welche die MAX Automation SE einen maßgeblichen, jedoch nicht beherrschenden Einfluss hat, werden mittels der Equity-Methode bilanziert. Im Zeitpunkt des erstmaligen Einbezugs wird das Unternehmen mit den Anschaffungskosten angesetzt. In den Folgeperioden wird der Beteiligungsansatz fortgeführt. Anteilige Jahresgewinne oder Jahresverluste erhöhen bzw. verringern den Wertansatz der Beteiligung, wobei dieser maximal auf 0 EUR abgeschrieben werden kann. Vom Unternehmen empfangene Ausschüttungen werden vom Wertansatz abgesetzt.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und um nutzungsbedingte planmäßige und – sofern notwendig – außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.

Für Grund und Boden sowie Gebäude wendet die MAX Gruppe die Neubewertungsmethode des IAS 16 an. Die Nutzung der Neubewertungsmethode liegt darin begründet, dass die MAX Gruppe beabsichtigt, Vermögenswerte mit sehr langer Nutzungsdauer bereinigt um Inflationseffekte darzustellen. Inflationseffekte können dazu führen, dass die Wiederbeschaffungskosten dieser Sachanlagen deutlich über den durch Abschreibungen aufgezehrten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegen. Die Neubewertungsmethode hat damit Kapitalerhaltungsfunktion.

Die Neubewertung ist nicht auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze beschränkt. Überschreitungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten treten vor allem bei Grund und Boden auf, da diese in der Regel keinem Nutzenverbrauch unterliegen. Die Neubewertung erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert, der bei Grund und Boden sowie Gebäuden durch eine Ertragswertberechnung erfolgt. Die Ertragswerte wurden durch unabhängige Gutachter erstellt. Bei dem Ertragswertverfahren handelt es sich um ein Modell mit Inputfaktoren, die auf nicht beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3 gem. IFRS 13). Die Neubewertung wird in einem Turnus von fünf Jahren vorgenommen.

Im Zeitpunkt der Neubewertung werden die kumulierten Abschreibungen gegen den Bruttobuchwert ausgebucht, es verbleibt der Buchwert, der der Neubewertung unterzogen wird. Ab der Neubewertung erfolgt bis zum nächsten Neubewertungszeitpunkt eine planmäßige Abschreibung auf Basis des beizulegenden Zeitwertes über die Restnutzungsdauer.

Die Neubewertung erfolgt ergebnisneutral durch die Neubewertungsrücklage im Eigenkapital durch das sonstige Ergebnis.

Die Sachanlagen werden linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:

Voraussichtliche Nutzungsdauern
Gebäude 5 bis 50 Jahre
Außenanlagen 5 bis 33 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 1 bis 14 Jahre
Andere Anlagen und Maschinen 1 bis 17 Jahre

Die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wird unter Beachtung der voraussichtlichen physischen Abnutzung, der technischen Alterung sowie rechtlicher und vertraglicher Beschränkungen vorgenommen.

Im Bau befindliche Vermögenswerte werden zu Herstellungskosten bilanziert. Die Abschreibung dieser Vermögenswerte beginnt mit deren Fertigstellung bzw. Erreichen des betriebsbereiten Zustandes.

Sind Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit anhand des Nutzungswertes ermittelt, um den Umfang der Wertminderung festzustellen. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst.

Entfällt der Grund, der zu einer Wertminderung in der Vergangenheit geführt hat, wird der Buchwert des Vermögenswertes wieder entsprechend erhöht.

Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergäbe, wenn für den Vermögenswert in Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Die Umkehrung des Wertminderungsaufwandes wird ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. In der MAX Gruppe wird das Modell des beizulegenden Zeitwertes, anstatt das Modell der fortgeführten Anschaffungskosten auf alle als Finanzinvestition gehaltene Immobilien angewendet. Das Modell des beizulegenden Zeitwertes ist nach Einschätzung des Managements die relevantere Form der Darstellung zur Vermittlung eines zutreffenderen Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der MAX Gruppe. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte mittels des Ertragswertverfahrens, dabei handelt es sich um ein Modell mit Inputfaktoren, die auf nicht beobachtbaren Marktdaten beruhen (Stufe 3 gem. IFRS 13).

Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird in der Periode des Abgangs in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zum Zeitpunkt des Erwerbs zu den Anschaffungskosten.

Die Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Die Finanzanlagen, die nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Finanzanlagen, die im Wert gemindert sind, werden erfolgswirksam auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Soweit der Grund für in früheren Perioden vorgenommene Abschreibungen entfällt, wird eine erfolgswirksame Zuschreibung vorgenommen.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für fehlende Gängigkeit werden Abschläge vorgenommen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt mittels Einzelbewertung, der Methode des gleitenden Durchschnitts oder der FIFO-Methode (First-in-First-out).

Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der Nettoveräußerungswert einzelner Vermögenswerte unter deren Buchwert sinkt.

Vertragsvermögenswerte

Die Gesellschaften der MAX Gruppe generieren ihre Umsatzerlöse zu einem großen Teil aus der Erstellung und Lieferung von kundenspezifischen Anlagen und Maschinen. Bei diesen Aufträgen werden die Umsatzerlöse und die geplante Bruttomarge nach der Percentage-of-Completion-Methode (POC-Methode) entsprechend des Fertigstellungsgrads eines Auftrags über den Leistungszeitraum realisiert.

Die Kriterien des IFRS 15 hierfür sind:

  • Der erstellte Vermögenswert weist keine alternative Nutzungsmöglichkeit auf.
  • Die Gruppe verfügt über einen rechtlich durchsetzbaren Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen.

Sind beide Kriterien erfüllt, berechnet sich der Fertigstellungsgrad auf Basis der entstandenen Kosten im Verhältnis zu den insgesamt erwarteten Kosten eines Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Durch diese Bilanzierungsmethode werden sowohl Umsatzerlöse als auch die zugehörigen Kosten systematisch erfasst und damit die Ergebnisse über den Zeitraum, über den die Verfügungsgewalt, das Gut oder die Dienstleistung übertragen wird, periodengerecht realisiert. Kundenzahlungen sind vertraglich vereinbart und orientieren sich am Projektfortschritt und an festgelegten Meilensteinen. Somit ist sichergestellt, dass Kundenzahlungen und Leistungsfortschritt zeitlich nicht weit auseinanderfallen. Die Gruppe kam zum Schluss, dass die inputbasierte Methode am besten geeignet ist den Fertigstellungsgrad zu ermitteln, da die Einzelgesellschaften von IT-gestützten Berechnungsverfahren Gebrauch machen und mit einem individuellem Projektcontrolling verlässlich die Plankosten schätzen und die Gesamtkosten überwachen.

Bei der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen die geschätzten Gesamtkosten, die gesamten geschätzten Umsatzerlöse, die Auftragsrisiken – einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken – und andere maßgebliche Größen. Nach der Percentage-of-Completion-Methode können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern.

Alle anderen Umsatzerlöse, die die Kriterien für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung nicht erfüllen, werden zeitpunktbezogen erfasst. Dabei wird der Umsatz dann realisiert, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbunden sind, auf den Kunden übertragen wurden. Üblicherweise erfolgt dies mit Übergabe der Güter an den Kunden und die gleichzeitige Abnahme durch den Kunden (Abnahmeprotokolle). Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden entsprechen dem Transaktionspreis. Der Transaktionspreis enthält nur dann auch variable Gegenleistungen, sofern eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es bei einem tatsächlichen Eintreten der variablen Gegenleistung, bspw. einer Vertragsstrafe, nicht zu einer wesentlichen Stornierung von Umsatzerlösen kommt. Eine Anpassung des Transaktionspreises um eine Finanzierungskomponente erfolgt nicht, da insbesondere der Zeitraum zwischen der Übertragung von Gütern und Dienstleistungen und der Zahlung des Kunden hierfür grundsätzlich unter 12 Monaten liegt.

Solange bei Aufträgen eine verlässliche Schätzung des Leistungsfortschritts weder auf Basis von Output-Faktoren noch auf Basis von Input-Faktoren möglich ist, wird die Zero-Profit-Methode angewandt, sofern davon ausgegangen werden kann, dass die Gesellschaften die bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung angefallenen Kosten wieder einbringen können. Bei dieser Methode werden Umsatzerlöse und zugehörige Kosten in gleicher Höhe realisiert, bis eine verlässliche Schätzung der Fortschrittsmessung möglich ist. Die Bruttomarge wird damit zumindest teilweise erst in einer späteren Phase des Auftrags nachgeholt und erfolgswirksam.

Der andere Teil der Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden wird sowohl aus dem Verkauf von Standardmaschinen, Ersatzteilen und sonstigen Gütern als auch der Erbringung von Service-Leistungen generiert. Diese Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem der Kunde die Kontrolle über den zugesagten Vermögenswert erlangt. Dies ist üblicherweise der Zeitpunkt, zu dem die Maschine an den Kunden geliefert wird und er somit Eigentum darüber erlangt oder die Abnahme erfolgt ist. Dienstleistungen werden erbracht und mit ihrer Erfüllung als Umsatz verbucht. Bei Standardmaschinen und Ersatzteilen erfolgt die Kundenzahlung nach Rechnungsstellung, die je nach Vertragsausgestaltung im Anschluss an die Lieferung oder die Abnahme erfolgt. Hier werden ebenfalls Abschlagszahlungen an den Kunden gestellt.

Der Ausweis der Aufträge erfolgt unter den Vertragsvermögenswerten beziehungsweise unter den Vertragsverbindlichkeiten. Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die Anzahlungen übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Verbleibt nach Abzug der Anzahlungen ein negativer Saldo, wird dieser als Verpflichtung aus Fertigungsaufträgen passivisch unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Bereits in Rechnung gestellte Teilleistungen werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Zu erwartende Auftragsverluste werden auf Basis der erkennbaren Risiken berücksichtigt und sofort in vollem Umfang in das Auftragsergebnis einbezogen. Als Auftragserlöse werden die vertraglichen Erlöse sowie die Vertragsmodifikationen, das heißt Vertragsänderungen und Nachträge, in Übereinstimmung mit IFRS 15 angesetzt. Vertragsvermögenswerte werden üblicherweise innerhalb eines Geschäftszyklus der MAX Gruppe realisiert. Daher erfolgt ihr Ausweis gemäß IAS 1 unter den kurzfristigen Vermögenswerten, auch wenn sich die Realisierung der gesamten Forderung über einen längeren Zeitraum als ein Jahr erstreckt.

Vertragsvermögenswerte werden auf Wertminderung überprüft; dabei wird das vereinfachte Verfahren angewendet. Für genauere Ausführungen wird auf das Kapitel "Risikomanagement" verwiesen.

Leistungsverpflichtungen

Die Gruppe unterteilt seine Verträge mit Kunden in Leistungsverpflichtungen und unterscheidet dabei gemäß den Vertragsbedingungen nach Leistungsverpflichtungen, die entweder zu einem Zeitpunkt oder über einen Zeitraum erfüllt werden. Die Kundenverträge werden auf separierbare Leistungsverpflichtungen analysiert. Neben der Leistungsverpflichtung, eine Maschine oder eine Anlage für den Kunden zu erstellen, liegen in den Gesellschaften vor allem Ersatzteilpakete und Teilumbauten als separierbare Leistungsverpflichtungen vor.

Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IAS 32 beinhalten finanzielle Vermögenswerte unter anderem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Kreditinstituten, derivative Finanzinstrumente sowie marktgängige sonstige übrige finanzielle Vermögenswerte. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die bilanzierten Werte der Finanzinstrumente grundsätzlich deren beizulegenden Zeitwerten entsprechen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf Wertminderung überprüft; dabei wird das vereinfachte Verfahren angewendet. Für genauere Ausführungen wird auf das Kapitel "Risikomanagement" verwiesen.

Liquide Mittel

Liquide Mittel sind zu Anschaffungskosten bewertete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. Der in der Kapitalflussrechnung zugrunde gelegte Finanzmittelfonds entspricht der hier gegebenen Definition der liquiden Mittel.

Passiva

Eigenkapitalbeschaffungskosten

Eigenkapitalbeschaffungskosten werden nach Berücksichtigung der auf diese entfallenden Steuern von der Kapitalrücklage abgesetzt.

Ausgleichsposten für Anteile Dritter

Die Fortentwicklung des Ausgleichspostens erfolgt anhand der anteiligen Jahresergebnisse.

Pensionsverpflichtungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nach dem in IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Hierbei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden Trendannahmen (zum Beispiel bezüglich Gehaltsentwicklungen oder Rententrend) für die relevanten Größen berücksichtigt, die sich auf die Leistungshöhe auswirken. Der Berechnung liegen die Richttafeln von K. Heubeck von 2018 G zugrunde. Es werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und Anwartschaften, sondern auch künftig erwartete Veränderungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand ist in der Gesamtergebnisrechnung im Personalaufwand enthalten. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sowie Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Planvermögens werden bei Entstehung im "Sonstigen Gesamtergebnis", von den Gewinnrücklagen abgesetzt, erfasst. Der Zinsaufwand wird im Zinsergebnis ausgewiesen.

Steuerverbindlichkeiten

Die Steuerverbindlichkeiten enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Ertragsteuer Verbindlichkeiten werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe und / oder Fälligkeit unsicher ist. Die Rückstellungen werden jeweils mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, das heißt unter der Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen, und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert und unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Wenn aus einem Vertrag ein Verlust droht, erfasst das Unternehmen die gegenwärtige Verpflichtung aus dem Vertrag als Rückstellung.

Die Bestimmung von Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen, von Gewährleistungsrückstellungen, von Rückstellungen für Rückbau-, Stilllege- und ähnliche Verpflichtungen und von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, regulatorische Verfahren sowie behördliche Untersuchungen (Rechtsstreitigkeiten) ist in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. Rückstellungen für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden werden gebildet, wenn die aktuell geschätzten Gesamtkosten die geschätzten Umsatzerlöse übersteigen. Verluste aus Verträgen mit Kunden werden durch die laufende Kontrolle des Projektfortschritts und die Aktualisierung der Schätzungen identifiziert. Dies erfordert in erheblichem Maß Einschätzungen im Hinblick auf die Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen sowie der Einschätzung von Gewährleistungsaufwendungen und Projektverzögerungen, einschließlich der Beurteilung der Zurechenbarkeit dieser Verzögerungen zu den beteiligten Projektpartnern.

Rechtsstreitigkeiten liegen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen zugrunde, und sie sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Entsprechend beruht die Beurteilung, ob zum Stichtag wahrscheinlich eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem Ereignis in der Vergangenheit besteht, ob ein künftiger Mittelabfluss wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtung verlässlich schätzbar ist, auf einem erheblichen Ermessen. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter Einbeziehung interner und externer Anwälte. Es kann notwendig werden, dass eine Rückstellung für ein laufendes Verfahren aufgrund neuer Entwicklungen gebildet oder die Höhe einer bestehenden Rückstellung angepasst werden muss. Zudem können durch den Ausgang eines Verfahrens für die Gesellschaft Aufwendungen entstehen, die die für den Sachverhalt gebildete Rückstellung übersteigen. Aus Rechtsstreitigkeiten können wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der Gesellschaft resultieren.

Rückstellungen für Restrukturierung werden gebildet, sofern ein detaillierter, formaler Plan aufgestellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die übrigen Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen werden zu Leasingbeginn mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen angesetzt.

Disagien und Transaktionskosten werden im Rahmen der Effektivzinsmethode berücksichtigt. Langfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten werden mit dem Barwert angesetzt.

Vertragsverbindlichkeiten

Vertragliche Verbindlichkeiten begründen eine Verpflichtung gegenüber den Kunden, wenn gestellte Teilabrechnungen und von Kunden erhaltene Zahlungen vor der Erbringung der zugesagten Leistung vereinnahmt beziehungsweise fällig werden. Vertragliche Verbindlichkeiten aus gestellten Teilabrechnungen und von Kunden erhaltene Zahlungen werden gegen die angearbeiteten Leistungen ausgebucht, sobald diese erbracht wurden. Enthält ein Vertrag mehrere separate Leistungsverpflichtungen, ist dennoch nur ein vertraglicher Vermögenswert oder eine vertragliche Verbindlichkeit aus diesem Vertrag auf Nettobasis zu ermitteln.

Leasingverhältnisse

Bei Vertragsbeginn beurteilt die Gesellschaft, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Als Leasingnehmer

Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt die Gesellschaft das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise soweit möglich auf. Ist eine Aufteilung ausnahmsweise nicht möglich werden Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine Leasingkomponente bilanziert.

Am Bereitstellungsdatum erfasst die Gesellschaft einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Gesellschaft über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass die Gesellschaft eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der MAX Gruppe. Normalerweise nutzt die Gesellschaft seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz der MAX Gruppe ergibt sich aus der Verzinsung des Konsortialkredites der MAX Gruppe. Sofern ein Vermögenswert nicht im Rahmen eines Leasingverhältnisses angeschafft werden würde, würde der Kauf des entsprechenden Vermögenswertes über den Konsortialkredit der Gruppe finanziert.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

  • feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen,
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes,
  • Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
  • den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Gruppe hinreichend sicher ist, diese auszuüben,
  • Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn die Gesellschaft hinreichend sicher ist, diese auszuüben,
  • sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, die Gesellschaft ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexoder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn die Gesellschaft seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn die Gesellschaft seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerrungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.

In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, ebenso separat aus wie Leasingverbindlichkeiten

Konzernanhang

Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen

Die Gesellschaft hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzernerfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Ebenso werden Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte behandelt.

Als Leasinggeber

Bei Vertragsbeginn oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt die Gesellschaft das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzel-veräußerungspreise auf.

Wenn die Gesellschaft als Leasinggeber auftritt, stuft sie bei Vertragsbeginn jedes Leasingverhältnis entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnis ein.

Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses wird eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt die Gruppe bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.

Die Gruppe bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechtes aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das die Gruppe die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.

Wenn eine Vereinbarung Leasing- und Nichtleasingkomponenten enthält, wendet der Konzern IFRS 15 zur Aufteilung des vertraglich vereinbarten Entgeltes an.

Die Gruppe wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an. Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden von der Gruppe regelmäßig überprüft.

Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen

Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen an Arbeitnehmer wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung im Eigenkapital über den Zeitraum erfasst, in dem die Arbeitnehmer einen uneingeschränkten Anspruch auf die Prämien erwerben. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die Anzahl der Prämien widerzuspiegeln, für die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen erwartungsgemäß erfüllt werden, sodass der letztlich als Aufwand erfasste Betrag auf der Anzahl der Prämien basiert, die die entsprechenden Dienstbedingungen und marktunabhängigen Leistungsbedingungen am Ende des Erdienungszeitraums erfüllen. Für anteilsbasierte Vergütungsprämien mit Nichtausübungsbedingungen wird der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung unter Berücksichtigung dieser Bedingungen ermittelt; eine Anpassung der Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Ergebnissen ist nicht vorzunehmen.

Der beizulegende Zeitwert des Betrags, der an die Arbeitnehmer im Hinblick auf Wertsteigerungsrechte zu zahlen ist, die bar beglichen werden, wird als Aufwand mit einer entsprechenden Erhöhung der Schulden über den Zeitraum erfasst, in dem die einen uneingeschränkten Anspruch auf diese Zahlungen erwerben. Die Schuld wird an jedem Abschlussstichtag sowie am Erfüllungstag basierend auf dem beilzulegenden Zeitwert der Wertsteigerungsrechte neu bewertet. Alle Änderungen der Schuld werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Gesamtergebnisrechnung

Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis ist das Ergebnis aus den fortgeführten umsatzgenerierenden Haupttätigkeiten der MAX Gruppe sowie den sonstigen Erträgen und Aufwendungen der betrieblichen Tätigkeit. Nicht im Betriebsergebnis enthalten sind das Finanzergebnis, Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und Ertragsteuern.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren, darunter wesentliche Verbesserungen und Verfeinerungen von bereits vorhandenen Produkten, werden nach Anfall als Aufwand gebucht, soweit die Voraussetzungen einer Aktivierung als Entwicklungskosten nach IAS 38 nicht vorliegen.

Sonstige betriebliche Erträge werden mit Erbringung der Leistung bzw. mit Entstehen des Anspruchs realisiert. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht erfasst.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (bzw. Veräußerungsgruppen) und aufgegebene Geschäftsbereiche

Langfristige Vermögenswerte (bzw. Veräußerungsgruppen) werden dann als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und die Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Sie werden mit Ihrem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet, mit Ausnahme von Vermögenswerten wie latente Steueransprüche, Vermögenswerte die aus Leistungen an Arbeitnehmer resultieren, finanzielle Vermögenswerte und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, sowie vertragliche Rechte aus Versicherungsverträgen, die von dieser Regelung explizit ausgenommen sind.

Ein Wertminderungsaufwand wird für erstmalige oder spätere außerplanmäßige Abschreibungen des Vermögenswertes (oder der Veräußerungsgruppe) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten erfasst. Ein Gewinn wird für nachträgliche Erhöhungen des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten eines Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe), jedoch nicht über einen zuvor angesetzten kumulierten Wertminderungsaufwand hinaus erfasst. Ein bis zum Zeitpunkt der Veräußerung des langfristigen Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe) zuvor nicht erfasster Gewinn oder Verlust wird zum Zeitpunkt des Abgangs realisiert.

Langfristige Vermögenswerte (einschließlich derer, die Teil einer Veräußerungsgruppe sind) werden nicht planmäßig abgeschrieben, wenn sie als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, die den Verbindlichkeiten einer als zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppe zu zuordnen sind, werden weiterhin erfasst.

Langfristige Vermögenswerte, die zur als Veräußerung gehalten klassifiziert sind, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe, werden in der Bilanz getrennt von den anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten einer Veräußerungsgruppe, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert ist, werden ebenfalls getrennt von anderen Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.

Bei einem aufgegebenen Geschäftsbereich handelt es sich um einen Bestandteil des Unternehmens, der veräußert wurde oder der als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird und ein gesondertes wesentliches Geschäftsfeld oder einen geographischen Geschäftsbereich darstellt, der Teil eines einzelnen, abgestimmten Plans zur Veräußerung eines solchen Geschäftsfeldes oder ein Geschäftsbereich ist oder ein Tochterunternehmen darstellt, das ausschließlich zum Zweck der Weiterveräußerung erworben wurde. Die Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Gesamtergebnisrechnung separat ausgewiesen.

Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des auf die Eigentümer der MAX Automation SE entfallenden Gewinns nach Steuern durch den gewichteten Durchschnitt der im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Aktien, bereinigt um Gratisaktien, die im Geschäftsjahr ausgegeben wurden und ohne Berücksichtigung von ggf. eigenen Anteilen.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potentiell verwässerten Wertpapiere umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden.

Währungsumrechnung

Transaktionen in fremder Währung werden mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs am Tage der Transaktion in die funktionale Währung der jeweiligen Gesellschaft umgerechnet. Am Ende der Berichtsperiode bewertet die Gesellschaft auf Fremdwährung lautenden monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der funktionalen Währung mit dem dann gültigen Devisenkassamittelkurs. Gewinne und Verluste aus den Währungsbewertungen werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche jeweils der Landeswährung entspricht, in die Konzernwährung Euro umgerechnet.

Konzernanhang

Die Bilanzen werden nach der Stichtagskursmethode von ihrer funktionalen Währung in die Berichtswährung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt zum Durchschnittskurs der Berichtsperiode.

Das Eigenkapital wird zu historischen Wechselkursen umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden ergebnisneutral im Eigenkapital ausgewiesen.

Bilanz Stichtagskurs GuV Durchschnittskurs
EUR= 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
China CNY 8,02250 7,82050 7,87084 7,73388
Großbritannien GBP 0,89900 0,85080 0,88923 0,87730
Hong Kong HKD 9,51420 8,74010 9,43408 8,67441
Polen PLN 4,55970 4,25680 4,44318 4,29753
Schweiz CHF 1,08020 1,08540 1,08139 1,09252
Singapur SGD 1,62180 1,51110 1,62185 1,50813
USA USD 1,22710 1,12340 1,14127 1,11959
Bilanz Stichtagskurs GuV Durchschnittskurs
HKD= 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
China CNY 0,84320 0,89400 0,84378 0,89891

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in die durch die IFRS vorgeschriebenen Kategorien eingeteilt. Für die MAX Gruppe sind diesbezüglich aktuell nur die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn- und Verlust" relevant.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

  • er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die Gruppe macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert einzustufen (Fair-Value-Option). Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Gruppe angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen der Gruppe und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteten Informationen anhand von CDS-Spreads, beruhen.

Ein finanzieller Vermögenswert wird als ausgefallen betrachtet, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung vollständig an die Gruppe zahlen kann. Der Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatgeschäfts zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Folge am Ende einer Berichtsperiode zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Bilanzierung nachfolgender Änderungen des beizulegenden Zeitwerts hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument designiert ist, und, wenn dies der Falls ist, von der Art der zugrundeliegenden Sicherungsbeziehung.

Die derivativen Instrumente der Gruppe erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäfte. Wenn Derivate die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen, werden sie zu Zwecken der Rechnungslegung als "zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie werden insofern als kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, als sie voraussichtlich 12 Monate nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden.

Nähere Angaben werden unter dem Punkt Risikomanagement gemacht.

Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende oder latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.

Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das laufende Geschäftsjahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar oder steuerlich abzugsfähig sind. Die Verpflichtung des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der jeweils geltenden Steuersätze berechnet.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren.

Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird.

Latente Steueransprüche, die sich aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen ergeben, werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerliche Konsequenz wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.

KONSOLIDIERUNG

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss werden die MAX Automation SE und ihre Tochterunternehmen, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen. Beherrschung ist gegeben, wenn die MAX Automation SE schwankenden Renditen aus der Beziehung zu dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser Renditen hat.

Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt und endet, sobald der Konzern die Beherrschung verliert. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Konsolidierungskreis

In den Konsolidierungskreis sind sämtliche aktive Gesellschaften des Konzerns einbezogen. Es handelt sich hierbei um Mehrheitsbeteiligungen.

Am Bilanzstichtag umfasst der Konsolidierungskreis neben der MAX Automation SE insgesamt 29 Tochter- und Enkelgesellschaften sowie die MAX Automation (Asia Pacific) Co.Ltd., Hongkong, welche nach der Equity-Methode bilanziert wird.

Zu den vier Gesellschaften im Bereich Non-Core zählt aktuell noch die IWM Automation Bodensee GmbH. Nach Beendigung der Stilllegung des operativen Geschäftes, wird die legale Einheit dem Segment Evolving Technologies zu geordnet.

Der klaren strategischen Ausrichtung folgend wurden die bestehenden Gesellschaften in die Segmente Process Technologies, Environmental Technologies, Evolving Technologies und Non-Core Business gegliedert.

Der Konsolidierungskreis setzt sich wie folgt zusammen:

Anzahl einbezogener Unternehmen 2020 2019
Process Technologies 7 7
Environmental Technologies 9 9
Evolving Technologies 9 8
Non-Core 4 4
Gruppe 29 28

Veränderungen im Konsolidierungskreis

MA micro automation GmbH, St. Leon-Rot hat mit notarieller Beurkundung vom 23. Juli 2020 100 % der Anteile an der Vorratsgesellschaft "Kronen zweitausend596 GmbH", Frankfurt am Main, erworben. Im Zusammenhang mit dem Erwerb wurde die Umfirmierung der erworbenen Gesellschaft in MA Life Science GmbH sowie die Verlegung des Unternehmenssitzes nach St. Leon-Rot beim Handelsregister zur Eintragung eingereicht.

Am 02. Oktober 2020 hat die MA Life Science GmbH, St. Leon-Rot eine neue Gesellschaft in Dover, Delaware, USA unter der Firmierung Micro Automation LLC gegründet.

Am 23. Oktober hat die MA Micro Automation Pte. Ltd. 15.000 im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Anteile an der Gesellschaft an die MA Life Science GmbH ausgegeben. Neben der MA micro automation GmbH, St. Leon-Rot ist damit die MA Life Science GmbH ebenfalls Anteilseigner an der Gesellschaft. Dies erfolgte vor dem Hintergrund des Rechtsformwechsels der Gesellschaft in eine LLP. Die MA Micro Automation Pte. Ltd. wurde am 09. November 2020 in Micro Automation LLP umgewandelt.

Die MAX Automation SE hat am 31. Oktober seine Anteile an der Vecoplan AG in die MAX Management GmbH eingebracht, um steuerliche Verlustvorträge besser nutzbar zu machen. Auf Konzernebne hatte diese konzerninterne Umstrukturierung abgesehen von der Bewertung der steuerlichen Verlustvorträge keine Auswirkungen.

Am 17. Dezember 2020 wurde die Liquidation der MAX Automation North America Inc., Wilmington, Delaware, USA beschlossen. Da die Gesellschaft aus Konzernsicht am 31. Dezember 2020 nicht wesentlich ist, wurde diese zum Bilanzstichtag entkonsolidiert.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

Aktiva

(1) Immaterielle Vermögenswerte

Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung und Aufschlüsselung der immateriellen Vermögenswerte.

TEUR Konzessionen, gewerb
liche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und
Werten
Selbsterstellte
immaterielle
Vermögenswerte
Geleistete
Vorauszah
lungen und
immaterielle
Vermögens
werte im Bau
Gesamt
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
01.01.2020 33.113 11.780 180 45.073
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Währungsdifferenzen -114 0 0 -114
Zugänge 1.360 325 1.378 3.063
Abgänge -3.096 -244 -41 -3.381
Umgliederung in zur Veräußerung
gehaltene Vermögenswerte
-4 0 0 -4
Umbuchungen 438 0 -413 26
31.12.2020 31.697 11.861 1.104 44.662
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 30.537 7.698 51 38.286
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0
Währungsdifferenzen -107 0 0 -107
Zugänge 1.374 539 0 1.913
Wertminderung 461 3.518 742 4.721
Abgänge -3.058 -242 0 -3.300
Umgliederung in zur Veräußerung
gehaltene Vermögenswerte
-4 0 0 -4
Umbuchungen 3 0 -1 2
31.12.2020 29.206 11.513 792 41.511
Buchwert
31.12.2020 2.492 348 311 3.152
TEUR Konzessionen,
gewerbliche Schutz
rechte und ähnliche
Rechte und Werte
sowie Lizenzen an
solchen Rechten und
Werten
Selbsterstellte
immaterielle
Vermögenswerte
Geleistete
Vorauszahlun
gen
Gesamt
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
01.01.2019 41.243 13.288 235 54.765
Veränderung Konsolidierungskreis -7.956 0 0 -7.956
Währungsdifferenzen 369 0 1 370
Zugänge 879 1.381 106 2.366
Abgänge -1.742 -2.730 0 -4.472
Umbuchungen 320 -159 -161 0
31.12.2019 33.113 11.780 180 45.073
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 31.658 8.910 50 40.618
Veränderung Konsolidierungskreis -2.185 0 0 -2.185
Währungsdifferenzen 120 0 0 120
Zugänge 2.598 1.518 1 4.117
Abgänge -1.654 -2.730 0 -4.384
Umbuchungen 0 0 0 0
31.12.2019 30.537 7.698 51 38.286
Buchwert
31.12.2019 2.576 4.082 129 6.787

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten Lizenzen, EDV-Software, Technologien, Entwicklungsprojekte, Internetseiten, Marken und Kundenbeziehungen. Bei den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um aktivierte Entwicklungskosten der Gruppengesellschaften.

Im Geschäftsjahr wurden bei den immateriellen Vermögenswerten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.721 erfasst, die im Wesentlichen aus dem bei dem Goodwill Impairment-Test der ELWEMA Automotive GmbH ermittelten Wertminderungsbedarf resultieren. Bei den wertgeminderten Vermögenswerten handelt es sich um Softwarelizenzen, selbstgeschaffene Software und aktivierte Entwicklungskosten.

(2) Nutzungsrechte

Bzgl. der Nutzungsrechte, die aus Leasingverhältnissen stammen finden sich zusätzliche Informationen zu den Leasingverhältnissen im Kapitel zu den Leasingverbindlichkeiten.

TEUR Nutzungsrechte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2020 21.045
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Währungsdifferenzen -158
Zugänge 3.912
Abgänge -1.099
Umbuchungen 0
31.12.2020 23.700
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 3.813
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Währungsdifferenzen -47
Wertminderungen 1.776
Zugänge 4.565
Abgänge -1.046
Umbuchungen 0
31.12.2020 9.061
Buchwert
31.12.2020 14.639
TEUR Nutzungsrechte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2019 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Währungsdifferenzen 4
Zugänge 19.315
Abgänge -53
Umbuchungen 1.779
31.12.2019 21.045
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Währungsdifferenzen -1
Zugänge 3.834
Abgänge -20
Umbuchungen 0
31.12.2019 3.813
Buchwert
31.12.2019 17.232

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Nutzungsrechte je Klasse von Underlying Assets:

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Grundstücke und Gebäude 11.299 13.903
Technische Anlagen und Maschinen 1.440 381
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw) 1.445 1.800
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge) 38 117
Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige) 416 1.030
Nutzungsrechte (Right-of-Use-Assets) 14.639 17.232

Die folgende Tabelle zeigt Abschreibungen im Zusammenhang mit Nutzungsrechten je Klasse von Underlying Assets:

in TEUR 2020 2019
Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude 3.724 2.105
Abschreibungen auf Technische Anlagen und Maschinen 417 167
Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge -
Pkw)
1.481 1.004
Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahr
zeuge)
79 97
Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige) 640 508
Abschreibungen auf Nutzungsrechte (Right-of-Use-Assets) 6.341 3.880

Im Geschäftsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von TEUR 1.776 vorgenommen. Davon entfielen TEUR 1.378 auf das Nutzungsrecht der Immobilie der IWM Automation Polska Sp.z.o.o. Die Wertminderung auf das Nutzungsrecht der Immobilie wurde vorgenommen, da die Schließung der Gesellschaft für 2021 beabsichtigt ist und damit das Nutzungsrecht an der Immobilie für die Gesellschaft keinen Wert mehr darstellt. Darüber hinaus wurden Wertminderungen in Höhe von TEUR 398 auf Nutzungsrechte der Gruppengesellschaft ELWEMA Automotive GmbH vorgenommen. Letztere resultieren aus dem Wertminderungsbedarf des Impairment Test der ELWEMA Automotive GmbH und betreffen Nutzungsrechte für Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge – Pkw / Sonstige). Beide Gesellschaften gehören zum Segment None-Core.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zugänge und Abgänge von Nutzungsrechten je Klasse von Underlying Assets:

in TEUR 2020 2019
Zugänge Grundstücke und Gebäude 1.216 6.823
Zugänge Technische Anlagen und Maschinen 1.495 347
Zugänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw) 1.164 1.698
Zugänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge) 0 0
Zugänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige) 36 940
Abgänge Grundstücke und Gebäude 182 0
Abgänge Technische Anlagen und Maschinen 201 0
Abgänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw) 548 53
Abgänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge) 88 0
Abgänge Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige) 82 0

Aus dem Abgang von Nutzungsrechten resultierte ein Buchgewinn von TEUR 33 (Vorjahr: Buchverlust TEUR 33). Die Abgänge resultieren aus der vorzeitigen Beendigung von Leasingverhältnissen im Bereich Non-Core.

(3) Geschäfts- oder Firmenwert

Der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich im Detail wie folgt zusammen:

Geschäfts- oder
TEUR Firmenwert Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2020 63.058 63.058
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Währungsdifferenzen -37 -37
Zugänge 3 3
Abgänge 0 0
Umbuchungen 0 0
31.12.2020 63.024 63.024
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 16.818 16.818
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0
Währungsdifferenzen -5 -5
Zugänge 7.628 7.628
Abgänge 0 0
Umbuchungen 0 0
31.12.2020 24.442 24.442
Buchwert
31.12.2020 38.582 38.582
TEUR Geschäfts- oder
Firmenwert
Gesamt
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2019 68.838 68.838
Veränderung Konsolidierungskreis -6.039 -6.039
Währungsdifferenzen 259 259
Zugänge 0 0
Abgänge 0 0
Umbuchungen 0 0
31.12.2019 63.058 63.058
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 19.424 19.424
Veränderung Konsolidierungskreis -5.512 -5.512
Währungsdifferenzen 231 231
Zugänge 2.676 2.676
Abgänge 0 0
Umbuchungen 0 0
31.12.2019 16.818 16.818
Buchwert
31.12.2019 46.239 46.239

Der Geschäfts- oder Firmenwert sank im Geschäftsjahr auf TEUR 38.582 (Vorjahr: TEUR 46.239). Der Rückgang resultiert aus Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte der ELWEMA Automotive GmbH in Höhe von TEUR 4.165 sowie der iNDAT Robotics GmbH in Höhe von TEUR 3.463. Des Weiteren ergibt sich noch ein Rückgang in Höhe TEUR 32 aus der Währungsumrechnung im Teilkonzern Environmental Technologies sowie ein Zugang aus der Erstkonsolidierung der MA Life Science GmbH in Höhe von TEUR 3.

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Geschäfts- oder Firmenwert 38.582 46.239
Process Technologies 6.163 6.163
- davon bdtronic-Gruppe 6.163 6.163
Evolving Technologies 26.052 29.512
- davon NSM Magnettechnik 12.124 12.124
- davon MA micro automation-Gruppe 11.664 11.661
- davon iNDAT Robotics GmbH 0 3.463
- davon Mess- und Regeltechnik Jücker GmbH 1.403 1.403
- davon AIM Micro Systems GmbH 860 860
Environmental Technologies 6.367 6.399
- davon Vecoplan-Gruppe 6.367 6.399
Non-Core 0 4.165
- davon ELWEMA Automotive GmbH 0 4.165

(4) Sachanlagevermögen

Aufgrund der beabsichtigten Veräußerung des Grundstücks und des Gebäudes der IWM Automation GmbH sowie der damit in Zusammenhang stehenden Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte im Berichtsjahr eine Umgliederung in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2.720.

Die Wertminderungen in Höhe von TEUR 355 resultieren im Wesentlichen aus bei dem Impairment Test der ELWEMA Automotive GmbH und dem dort ermittelten Wertminderungsbedarf.

Seit der Erstanwendung der Neubewertungsmethode für Grundstücke und Bauten in der MAX-Gruppe zum 31.12.2019 wurden keine Neubewertungen durchgeführt. Wäre das Anschaffungskostenmodell weiterhin verwendet worden, ergäbe sich für die Grundstücke und Bauten zum 31.12.2020 ein Buchwert von TEUR 17.661.

TEUR Grund
stücke
und
Bauten
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Andere
Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
im Bau
Geleistete
Vorauszah
lungen
Gesamt
Anschaffungs
oder Herstellungskosten
01.01.2020 39.380 18.549 23.305 1.557 0 82.791
Veränderung Konsolidie
rungskreis
0 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen -272 -70 -266 0 0 -608
Zugänge 635 4.411 1.744 523 104 7.417
Abgänge 0 -2.463 -1.927 -58 0 -4.448
Umgliederung in zur Veräuße
rung gehaltene Vermögens
werte
-2.760 0 -247 0 0 -3.007
Umbuchungen -223 1.688 46 -1.536 0 -25
31.12.2020 36.760 22.115 22.656 486 104 82.121
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2020 5.257 14.269 16.928 0 0 36.454
Veränderung Konsolidie
rungskreis
0 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen -7 -62 -184 0 0 -253
Zugänge 1.161 1.329 1.701 0 0 4.191
Wertminderung 0 56 299 0 0 355
Abgänge 0 -710 -1.680 0 0 -2.390
Umgliederung in zur Veräuße
rung gehaltene Vermögens
werte
-66 0 -221 0 0 -287
Umbuchungen -125 127 -4 0 0 -2
31.12.2020 6.220 15.009 16.839 0 0 38.068
Buchwert
31.12.2020 30.540 7.105 5.817 486 104 44.054
98
TEUR Grund
stücke und
Bauten
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Andere An
lagen, Be
triebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen im
Bau
Geleiste
te Voraus
zah
lungen
Gesamt
Anschaffungs
oder Herstellungskosten
01.01.2019 46.807 19.560 21.170 100 42 87.679
Veränderung Konsolidie
rungskreis
-365 -206 -369 0 -44 -984
Währungsdifferenzen 62 21 69 0 2 154
Zugänge 93 1.602 2.996 1.487 0 6.177
Zugänge aus Neubewertung 2.187 0 0 0 0 2.187
Abgänge -2 -2.428 -561 -30 0 -3.021
Abgänge aus Neubewertung -6.852 0 0 0 0 -6.852
Umbuchungen -2.550 0 0 0 0 -2.550
31.12.2019 39.380 18.549 23.305 1.557 0 82.791
Kumulierte
Abschreibungen
01.01.2019 21.649 15.505 15.686 0 0 52.839
Veränderung Konsolidie
rungskreis
-100 -84 -221 0 0 -405
Währungsdifferenzen 26 14 47 0 0 87
Zugänge 1.346 1.016 1.921 0 0 4.283
Abgänge 0 -2.183 -504 0 0 -2.687
Abgänge aus Neubewertung -17.664 0 0 0 0 -17.664
Umbuchungen 0 0 0 0 0 0
31.12.2019 5.257 14.269 16.928 0 0 36.454
Buchwert
31.12.2019 34.123 4.280 6.378 1.557 0 46.338

(5) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Der Posten als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) beinhaltet im Wesentlichen, die im Rahmen eines Leasingverhältnisses angemietete Liegenschaft in der Kesselbachstraße in Bermatingen. Infolge der Stilllegung des operativen Geschäftes der IWM Automation Bodensee GmbH wird die Immobilie auf Grund der Vermietungsabsicht seit dem 30. Juni 2019 als Finanzinvestition gehaltene Immobilie eingestuft. Im Geschäftsjahr wurden Mieteinahmen in Höhe von TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 0) erzielt. Für die zweite Liegenschaft in Dettenhausen wurden weder im aktuellen Jahr noch im Vorjahr Mieteinnahmen generiert.

Für das Geschäftsjahr 2021 werden auf Basis bestehender Mietverträge, Mieteinnahmen in Höhe von TEUR 121 erwartet. In den Jahren für 2022 bis 2024 like-for-like TEUR 124 pro Jahr. Im Geschäftsjahr 2025 werden unter Berücksichtigung der Grundmietzeit der Verträge noch Mieteinahmen in Höhe von TEUR 55 erzielt sowie TEUR 2 im Geschäftsjahr 2026. Alle Mietverträge verlängern sich bei Nichtkündigung zum Ende der Grundmietzeit automatisch selbst.

In der Gesamtergebnisrechnung ergaben sich im Geschäftsjahr Wertminderungen von TEUR 1.097 aus Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert.

Im Rahmen der Fair Value Bewertung der Liegenschaft Kesselbachtraße, die auf ein Leasingverhältnis gem. IFRS 16 beruht wurden auf Basis eines Verkehrswertgutachtens verschiedene Szenarien ermittelt im Hinblick auf die weitere Entwicklung bzgl. des Vermietungsrads der Liegenschaft. Das Leasingverhältnis hat eine Laufzeit bis 2041. Die aus Sicht des Managements wahrscheinlichste Entwicklung ist entsprechend in die Bewertung eingeflossen. Generell wird der Fair Value der Liegenschaft bis zum Mietzeitende auf Null Euro abschmelzen. Den Fair Value Anpassungen stehen entsprechend Mieteinahmen gegenüber.

Die Liegenschaft Dettenhausen wurde im Wesentlichen auf Basis der Bodenrichtewerte des Gutachterausschusses der Gemeinde Dettenhausen bewertet.

Für den Unterhalt der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien fielen im Geschäftsjahr TEUR 64 (Vorjahr: TEUR 39) an, wobei der Liegenschaft Kesselbachstraße TEUR 46 (Vorjahr: TEUR 39) und der Liegenschaft Dettenhausen TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 0) zuzurechnen sind. Die Entwicklung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien kann der folgenden Tabelle entnommen werden und folgt der klassischen Darstellung eines Anlagenspiegels:

TEUR Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
01.01.2020 7.454
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Zugänge 0
Abgänge 0
Wertminderung -1.097
Übertragung aus den eigen genutzten Immobilien 0
Anpassung des beizulegenden Zeitwerts durch die Neubewertungsrücklage 0
31.12.2020 6.357
TEUR Als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien
01.01.2019 1.254
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Zugänge 0
Abgänge 0
Übertragung aus den eigen genutzten Immobilien 3.372
Nettogewinn(-verlust) aus Anpassung des beizulegenden Zeitwerts 2.828
31.12.2019 7.454

(6) Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen

Am 30. April 2019 erfolgte für die MAX Automation (Asia Pacific) Co.Ltd., Hongkong, an der die MAX Automation SE zu 51 % beteiligt ist, die Übergangskonsolidierung von der Vollkonsolidierung zur Bilanzierung gemäß der Equity-Methode. Eine Ergebnisauswirkung aus der Übergangskonsolidierung gab es nicht. Die MAX Automation (Asia Pacific) Co.Ltd., Hongkong hält ihrerseits 100 % an der MAX Automation (Shanghai) Co., Ltd. Der Übergang auf die Equity-Methode erfolgte im Einklang mit den Regelungen des IFRS 10 aufgrund des Verlustes der Beherrschung über die Gesellschaft.

Das Periodenergebnis der At-Equity bewerteten assoziierten Gesellschaft beläuft sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR -411). Der At-Equity Beteiligungsbuchwert der MAX Automation (Asia Pacific) Co.Ltd., Hongkong betrug am 31. Dezember 2020 TEUR 0.

(7) Sonstige Finanzanlagen

Die sonstigen Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.924 (Vorjahr: TEUR 6.692) enthalten u.a. zwei Verkäuferdarlehen in Höhe von TEUR 650 (Vorjahr: TEUR 827), die im Zusammenhang mit dem Management-Buy-Out der altmayerBTD GmbH & Co. KG in 2015 stehen. Die einzige stille Beteiligung (Vorjahr: TEUR 800) wurde in Dezember 2020 vollständig zurückgezahlt.

Des Weiteren ist ein Verkäuferdarlehen in Höhe von TEUR 522 (Vorjahr: TEUR 4.589) enthalten, welches in 2019 im Rahmen der Veräußerung der ESSERT GmbH für die Übergangsfinanzierung der Gesellschaft sowie der Kaufpreisstundung bereitgestellt wurde. Mit notarieller Urkunde vom 13. Mai 2020 wurden Tilgungen in Summe von TEUR 2.463 vereinbart. Die Kaufpreisstundung wurde in Höhe von TEUR 603 für 10 Jahre zinslos gestellt und entsprechend abgezinst. Der übrige Betrag wurde abgeschrieben.

Zusätzlich existieren ein Mieterdarlehen in Höhe von TEUR 573 (Vorjahr: TEUR 449) sowie Kautionen in Höhe von TEUR 179 (Vorjahr: TEUR 28).

(8) Latente Steuern

Latente Steuern sind in ihrer Entstehung folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen:

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
aktive
latente
Steuern
passive
latente
Steuern
aktive
latente
Steuern
passive
latente
Steuern
Langfristige Bilanzpositionen
A. Langfristige Vermögenswerte 30.417 6.798 24.506 8.161
I. Immaterielle Vermögenswerte 523 345 167 1.862
II. Sachanlagen 454 6.395 225 6.241
III. Langfristige finanzielle Vermögenswerte 24 58 0 58
IV. Aktive latente Steuern für steuerliche Verlust
vorträge inkl. Zinsvortrag
29.416 0 24.114 0
B. Langfristiges Fremdkapital 950 24 1.258 0
Kurzfristige Bilanzpositionen
C. Kurzfristige Vermögenswerte 2.968 1.258 1.842 2.747
I. Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
2.968 1.258 1.842 2.747
II. Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 0
D. Kurzfristiges Fremdkapital 725 143 1.517 4
Zwischensumme 35.060 8.223 29.123 10.912
Wertberichtigungen auf Verlustvorträge inkl.
Zinsvortrag
-15.834 0 -12.655 0
Saldierungen -6.170 0 -6.085 0
Summe 13.056 8.223 10.383 10.912

Die aus Fertigungsaufträgen resultierenden aktiven und passiven latenten Steuern wurden saldiert, ebenso aktive und passive latente Steuern innerhalb der im Konzern bestehenden Organschaften.

Im Konzern bestanden bei der Muttergesellschaft TEUR 22.339 (Vorjahr: TEUR 11.597) inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge mit aktiven latenten Steuern von TEUR 3.177 (Vorjahr: TEUR 1.568) sowie in Höhe von TEUR 23.032 (Vorjahr: TEUR 11.803) inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge mit aktiven latenten Steuern von TEUR 3.646 (Vorjahr: TEUR 1.868) und Verlustvorträge aus § 4h EStG (Zinsschranke) in Höhe von TEUR 4.095 (Vorjahr: TEUR 0) mit aktiven latenten Steuern von TEUR 1.085.

Daneben bestehen inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge von TEUR 68.405 (Vorjahr: TEUR 68.319) und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von TEUR 70.600 (Vorjahr: TEUR 70.114) sowie Verlustvorträge aus § 4h EStG (Zinsschranke) in Höhe von TEUR 2.832 (Vorjahr: TEUR 0) mit aktiven latenten Steuern in Höhe von insgesamt TEUR 20.426 (Vorjahr: TEUR 19.685).

Die inländischen Verlustvorträge wurden inkl. Zinsvortrag mit TEUR 14.915 (Vorjahr: TEUR 11.811) nicht (mehr) aktiviert.

Die ausländischen Verlustvorträge belaufen sich auf TEUR 5.055 (Vorjahr: TEUR 4.686), die hierauf entfallende aktive latente Steuer in Höhe von TEUR 1.083 (Vorjahr: TEUR 993) wurde in Höhe von TEUR 918 (Vorjahr: TEUR 845) nicht (mehr) angesetzt.

Bei der Bemessung der Werthaltigkeit der Verlustvorträge ist in Deutschland die Mindestbesteuerung zu beachten. Verlustvorträge können gegen positive Ergebnisse der Folgejahre bis zu TEUR 1.000 unbegrenzt, darüber hinaus zu 60 % verrechnet werden.

Die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurde überprüft. Die Realisierung ist mit ausreichender Sicherheit gewährleistet.

Von den aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von TEUR 13.582 (Vorjahr: TEUR 11.459) sind TEUR 8.975 (Vorjahr: TEUR 7.634) durch passive latente Steuern abgedeckt. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge, welche nicht durch passive latente Steuern abgedeckt sind und bei denen in Vorperioden Verluste aufgetreten sind, bestehen in Höhe von TEUR 4.607 (Vorjahr: TEUR 3.824). Maßnahmen zur kurzfristigen Verlustnutzung wurden und werden umgesetzt. Mit notarieller Beurkundung vom 27. Oktober 2020 wurden die Anteile an der Vecoplan AG, Bad Marienberg zu Buchwerten in die MAX Management GmbH, Düsseldorf eingebracht, um nach Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages steuerliche Verlustvorträge der MAX Management GmbH zu nutzen.

Folgende Beträge sind in der Konzernbilanz ausgewiesen:

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Aktive latente Steuern:
- aus abzugsfähigen Differenzen 5.644 5.009
- aus steuerlichen Verlustvorträgen 13.582 11.459
- Saldierung mit passiven latenten Steuern -6.170 -6.085
Summe aktive latente Steuern 13.056 10.383
Passive latente Steuern:
- aus zu versteuernden temporären Differenzen 8.223 10.912

Latente Steuerschulden auf temporäre Unterschiede von Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 1.460 (Vorjahr: TEUR 1.409) wurden nicht angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit umkehren werden.

In Höhe von TEUR 4.472 (Vorjahr: TEUR 4.389) wurden latenten Steuern in der Bilanz eigenkapitalmindernd berücksichtigt, die auf direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen entfallen. Davon betreffen TEUR 3.745 (Vorjahr: TEUR 3.704) die Neubewertung von Sachanlagen, TEUR 784 (Vorjahr: TEUR 784) die Nutzungsänderung von Immobilien und TEUR 57 (Vorjahr: TEUR 40) eigenkapitalerhöhend versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Leistungen an Arbeitnehmern sowie TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 59) eigenkapitalerhöhend die Abgrenzung von IPO Kosten.

(9) Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 151 (Vorjahr: TEUR 286) bestehen im Wesentlichen aus langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 148 (Vorjahr: TEUR 283).

(10) Vorräte

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 18.316 20.086
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 13.296 22.843
Fertige Erzeugnisse und Leistungen 6.160 7.333
Geleistete Anzahlungen 5.505 3.767
Vorräte 43.277 54.029

Bei den fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen ergab sich eine Bestandsveränderung im Vergleich zum Vorjahr i.H.v. TEUR -9.990 (Vorjahr: TEUR -28.542), die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen wird. Abweichungen zu den entsprechenden Bilanzposten resultieren aus wechselkursbedingten Wertveränderungen bei Vorräten ausländischer Konzerngesellschaften.

In den Vorräten sind Wertberichtigungen i.H.v. TEUR 8.527 (Vorjahr: TEUR 7.281) berücksichtigt. Darin enthalten ist als werterhellendes Ereignis die Stornierung eines Großauftrags der ELWEMA, für den bereits Vorräte i.H.v. TEUR 966 angearbeitet waren.

(11) Vertragsvermögenswerte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Vertragsvermögenswerte 33.671 41.044
davon Forderungen aus Fertigungsaufträgen 155.810 165.966
davon erhaltene Anzahlungen für Fertigungsaufträge -122.139 -124.922
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28.673 48.098
Einzelwertberichtigung -1.536 -2.629
Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste -183 -125
Summe 60.625 86.388

Der Rückgang der Vertragsvermögenswerte ist unter anderem durch den Rückzug der MAX Gruppe aus dem Bereich Sondermaschinenbau für den Automotive-Sektor bedingt; das operative Geschäft der betroffenen Gesellschaften hat sich entsprechend deutlich reduziert.

Die Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ebenfalls durch den Rückzug aus dem Bereich Sondermaschinenbau für den Automotive-Sektor bedingt. Zusätzlich führte ein intensiveres Forderungsmanagement in der MAX Gruppe zu einem niedrigeren Forderungsbestand.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte im Einzelnen dargestellt:

Vertragsvermögenswerte in TEUR
31.12.2019 40.987
Umgliederungen aus vertraglichen Vermögenswerten in Forderungen aus Lieferungen und Leis
tungen
-24.980
Änderungen aufgrund der Anpassung des Fortschritts 78.762
Wertminderung von Vertragsvermögenswerten -145
Veränderungen duch erhaltene Anzahlungen -61.052
31.12.2020 33.572

(12) Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Ansprüche gegenüber Finanzbehörden 2.229 7.106
Rechnungsabgrenzungsposten 1.827 1.691
Debitorische Kreditoren 319 356
Kautionen 223 19
Forderungen aus Kurzarbeitergeld 211 0
Forderungen an Mitarbeiter 154 239
Sonstige Forderungen 536 557
Summe 5.500 9.968

(13) Liquide Mittel

Die Liquiden Mittel in Höhe von TEUR 47.736 (Vorjahr: TEUR 40.596) beinhalten Kassenbestände, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten.

(14) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Bei den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten handelt es sich um das Grundstück- und Gebäude sowie diverse Betriebs- und Geschäftsausstattung der None-Core Gesellschaft IWM Automation GmbH in Höhe von TEUR 2.719. Dabei bemisst sich der Wert im Wesentlichen aus dem Grundstück und Gebäude in Höhe von TEUR 2.694. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung steht im Zusammenhang mit dem Gebäude.

Konzernanhang

Aufgrund der Schließung der Gesellschaft wird werden sowohl das Grundstück und Gebäude sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung nicht mehr benötigt. Am 19. November 2020 wurde ein entsprechender Kaufvertrag notariell beurkundet. Mit dem dinglichen Vollzug der Veräußerung, nach Erfüllung aller Bedingungen, wird im ersten Quartal 2021 gerechnet.

Passiva

Eigenkapital

Veränderungen des Eigenkapitals im Geschäftsjahr werden in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung gesondert dargestellt.

(15) Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 29.459.415,00.

Es ist eingeteilt in 29.459.415 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien. Eine Stückaktie entspricht damit einem rechnerischen Beteiligungswert von je EUR 1,00.

Die Aktien lauten auf den Namen.

Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Verwaltungsrat. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen.

Die Gesellschaft kann Einzelaktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Sammelaktien). Darüber hinaus wird der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2024 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.418.912,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019).

Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Die Aktien sollen von Kreditinstituten oder anderen, die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllenden Unternehmen übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, dieses Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

  • für Spitzenbeträge;
  • wenn die neuen Aktien zu einem Preis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Die Summe der nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bareinlagen ausgegebenen Aktien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2.945.941,00 nicht übersteigen. Auf diese Grenze sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. die Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.

Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Die Gesellschaft hat von der Ermächtigung bisher keinen Gebrauch gemacht.

(16) Kapital- und Gewinnrücklagen

Die Zusammensetzung bzw. Veränderung der Kapital- und Gewinnrücklagen ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Die Kapitalrücklagen enthalten das Agio aus der am 15. August 2017 beschlossenen Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital II in Höhe von TEUR 15.990. Hiervon abgesetzt werden Kosten für die Kapitalerhöhung unter Abzug des darauf entfallenden Steuereffekts in Höhe von TEUR 138.

In den Gewinnrücklagen werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste der Pensionsrückstellungen nebst Ertragsteuern abgebildet. Diese betrugen in 2020 TEUR -136 (Vorjahr: TEUR -97).

Zudem enthalten die Gewinnrücklagen die Anpassungsbuchungen des IFRS 15 (Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden). Durch die im Geschäftsjahr 2018 durchgeführte Umstellung gemäß der modifiziert retrospektiven Methode wurden die Gewinnrücklagen in Summe um TEUR 4.044 gemindert. Darin enthalten ist die Anpassung der Vertragsvermögenswerte um eine Minderung von TEUR 48.193, die Anpassung der Vorräte um eine Erhöhung von TEUR 42.543 sowie die Anpassung der latenten Steuern um eine Erhöhung von TEUR 1.606.

(17) Neubewertungsrücklage

In der Neubewertungsrücklage werden die Wertänderungen, aus der Anwendung des Neubewertungsmodells gem. IAS 16 erfasst sowie Wertanpassungen von Immobilien, die von eigen genutzten Immobilien umklassifiziert werden in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Der Betrag in Höhe von TEUR 11.298 setzt sich zusammen aus in 2019 neubewerteten Grundstücken und Gebäuden in Höhe von TEUR 12.998 sowie darauf gebildete passive latente Steuern in Höhe von TEUR 3.703 und in Höhe von TEUR 2.828 aus Wertanpassungen aus der Umklassifizierung von Immobilien in die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nebst latente Steuern in Höhe von TEUR 783.

(18) Bilanzgewinn

Aufgrund aktienrechtlicher Bestimmungen beruht der für Ausschüttungen von Dividenden an die Anteilseigner zur Verfügung stehende Betrag auf dem Bilanzgewinn bzw. den anderen Gewinnrücklagen der MAX Automation SE (Einzeljahresabschluss), der in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Bestimmungen ermittelt wird. Für 2020 wird ein handelsrechtlicher Bilanzgewinn i. H. v. TEUR -58.358 im Einzelabschluss der MAX Automation SE ausgewiesen.

Der Verwaltungsrat schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von 0,00 Euro je Aktie auszuschütten. Dies entspricht einem Ausschüttungsbetrag in Höhe von TEUR 0.

Kapitalmanagement

Die Rahmenbedingungen für ein optimales Kapitalmanagement werden durch die strategische Ausrichtung der MAX Gruppe gesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei die langfristige Wertsteigerung im Interesse von Investoren, Mitarbeitern und Kunden. Diesem soll durch eine kontinuierliche Verbesserung des Ergebnisses durch Wachstum und Effizienzsteigerung Rechnung getragen werden.

Die Steuerung der Kapitalstruktur zielt darauf ab, dass alle Handlungsoptionen auf dem Kapitalmarkt durch höchstmögliche Flexibilität stets gewährleistet sind. Dies ermöglicht ein optimales Pricing bei der Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital.

Langfristige Verbindlichkeiten

(19) Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Langfristige Darlehen abzüglich kurzfristiger Anteil 114.235 120.574
Restlaufzeit 1-5 Jahre 114.235 120.508
Restlaufzeit > 5 Jahre 0 65
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 4 300
Restlaufzeit 1-5 Jahre 4 300
Restlaufzeit > 5 Jahre 0 0
120.874

Die langfristigen Darlehen betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und enthalten den Konsortialkredit der Muttergesellschaft in Höhe von TEUR 112.514 (Vorjahr: TEUR 118.049).

Langfristige Darlehen abzüglich kurzfristiger Anteil

Die MAX Automation SE hat Ende Juli 2017 den in 2015 abgeschlossen Konsortialkredit ausgeweitet und zugleich bis zum Jahr 2022 verlängert. So wurde eine Erhöhung des Konsortialkredits um 40 Mio. Euro auf ein Gesamtvolumen von 190 Mio. Euro vereinbart (einschließlich Avalkreditlinie für Anzahlungen, Gewährleistungen und Vertragserfüllung). Die MAX Automation nutzte für die Ausweitung des Konsortialkredits das anhaltend günstige Finanzierungsumfeld. Die Vereinbarung umfasst verbesserte Konditionen sowie komfortable Rahmenbedingungen (Covenants), welche sich auf den, nach den Regelungen der IFRS aufgestellten, Konzernabschluss beziehen. Diese greifen auf Bilanz- sowie Ergebniskennzahlen zurück. Der MAX Automation Konzern hat im Jahr 2020 alle mit den kreditgebenden Banken vereinbarten Covenants eingehalten bzw. wurde die Überprüfung ausgesetzt.

Der Ausweis der Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkredit erfolgt aufgrund einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von mehr als zwölf Monaten unter den langfristigen Darlehen und nicht unter den kurzfristigen.

Am 18. Januar 2021 stellte die Gesellschaft einen Antrag auf Vertragsänderung bei der Verwaltungsstelle des Konsortialdarlehensvertrags. Gegenstand dieses Antrags auf Vertragsänderung war im Wesentlichen die Neujustierung der Covenants des Konsortialdarlehensvertrags. Der Antrag wurde am 15. Februar 2021 durch die Konsortialbanken angenommen.

Konzernanhang

Die in den Konsortialkredit einbezogenen Unternehmen haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Eine Inanspruchnahme wird als unwahrscheinlich erachtet, da die Bonität der Schuldner durch die Zugehörigkeit zum MAX Automation Konzern sichergestellt ist. Die Höhe des Zinssatzes des Konsortialkredites ist abhängig von Bilanzkennzahlen im Konzernabschluss. Die Verzinsung erfolgt auf Basis des EURIBOR zuzüglich einer sich aus den Kennzahlen ergebenden Marge.

Die Verzinsung der Darlehen im Konzern erfolgte zu festen und variablen Zinssätzen. Die Zinssätze lagen in 2020 je nach Laufzeit des Vertrages zwischen 1,40 % und 4,30 %.

(20) Pensionsrückstellungen

Die bilanzierten Pensionsrückstellungen resultieren aus Zusagen gegenüber Mitarbeitern einer Tochtergesellschaft. Die leistungsorientierten Verpflichtungen in der MAX Gruppe werden nicht über Fonds finanziert.

Als wesentliche Annahmen sind in die versicherungsmathematischen Berechnungen eingeflossen:

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Zinssatz 0,48% 0,80%
Gehaltsdynamik Keine 1,5%
Rentendynamik 2,0% 2,0%
Rechnerische Fluktuation Keine Keine
Rechnerisches Pensionierungsalter 65 Jahre 65 Jahre

Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung wurden bei den versicherungsmathematischen Annahmen nicht berücksichtigt.

Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen hat sich wie folgt entwickelt:

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Stand zum 01.01. 1.048 950
Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand 8 19
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste 56 133
Gezahlte Renten -55 -54
Verrechnung Rückdeckungsversicherung 0 0
Pensionsrückstellung 1.057 1.048

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wurden erfolgsneutral erfasst.

Die Entwicklung der Pensionsverpflichtungen hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt dargestellt:

in TEUR 2020 2019 2017 2016 2015
Bilanzansatz der Pensionsverpflichtung 1.057 1.048 950 963 1.033
Verrechnetes Planvermögen 0 0 0 0 0

Es werden erfahrungsbedingt keine wesentlichen Anpassungen der Pensionsverpflichtungen erwartet.

Für das Jahr 2021 werden neben den Rentenzahlungen (TEUR 56) Zinsaufwendungen voraussichtlich i. H. v. TEUR 5 anfallen.

Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der MAX Gruppe wurde auf eine Sensitivitätsanalyse hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen verzichtet.

(21) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

in TEUR 2020 2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.561 22.900
Erhaltene Anzahlungen, die keine Fertigungsaufträge betreffen 0 16.971
Verbindlichkeiten aus noch nicht abgerechneten Lieferungen und noch
ausstehenden Montageleistungen
4.313 8.589
Verpflichtungen gegenüber Subunternehmern 1.786 1.359
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.660 49.818

Die Erhaltenen Anzahlungen für Projekte, deren Umsatz nicht zeitraumbezogen realisiert wird, werden seit dem Geschäftsjahr 2020 unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.

(22) Vertragsverbindlichkeiten

Vertragsverbindlichkeiten in TEUR
01.01.2020 18.637
Umsatzerlöse, welche zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren -24.950
Erhöhung durch erhaltene Kundenzahlungen abzüglich Wert, der während der Periode als
Umsatz erfasst wurde
36.307
Änderungen aufgrund der Anpassung des Fortschritts -5.556
Umgliederungen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.971
Sonstige Veränderungen -292
31.12.2020 41.117

Der Anstieg der Vertragsverbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung der bisher unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen für Projekte, deren Umsatz nicht zeitraumbezogen realisiert wird.

(23) Kurzfristige Darlehen und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen

Es wurden kurzfristige Darlehen von Kreditinstituten in Höhe von TEUR 804 (Vorjahr: TEUR 1.327) in Anspruch genommen, für die Zinssätze zu marktüblichen Konditionen berechnet werden.

Konzernanhang

(24) Leasingverhältnisse

Leasingaktivitäten der MAX Gruppe

Der MAX Gruppe mietet verschiedene Büro- und Produktionsgebäude, technische Anlagen und Maschinen, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Leasingvertrage werden in der Regel für feste Zeiträume abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen vorsehen. Die Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fristigkeiten der Leasingverbindlichkeiten:

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Undiskontierte Leasingverbindlichkeiten
Restlaufzeit < 1 Jahr 4.846 4.820
Restlaufzeit 1-5 Jahre 11.197 11.929
Restlaufzeit > 5 Jahre 3.156 4.815
Summe undiskontierte Leasingverbindlichkeiten 19.198 21.564
Künftige Zinsaufwendungen 1.208 1.868
Summe diskontierte Leasingverbindlichkeiten 17.990 19.696

Der folgenden Tabelle können die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Zinsaufwendungen je Klasse von Underlying Assets entnommen werden:

in TEUR 2020 2019
Zinsen für Grundstücke und Gebäude 396 390
Zinsen Technische Anlagen und Maschinen 30 8
Zinsen Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw) 50 40
Zinsen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge) 2 3
Zinsen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige) 20 29
Summe Zinsen Leasingverhältnisse 498 471

Der folgenden Tabelle können die Laufzeiten der Leasingverhältnisse der MAX Gruppe entnommen werden:

Laufzeit in Jahren MAX MIN
Grundstücke und Gebäude 15 5
Technische Anlagen und Maschinen 5 2
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Fahrzeuge - Pkw) 3 2
Betriebs- und Geschäftsausstattung (Industriefahrzeuge) 5 4
Betriebs- und Geschäftsausstattung (sonstige) 10 2

Der folgenden Tabelle zeigt die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse:

in TEUR 2020 2019
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 5.848 4.106

Die folgende Tabelle zeigt die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, die in der Gesamtergebnisrechnung abgebildet werden:

in TEUR 2020 2019
Zinsaufwendungen für Leasingverhältnisse 498 471
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 4 370
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von
gerigem Wert
68 206

Verlängerungsoptionen

Einige Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen oder Kündigungsoptionen, die bisher nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt werden, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit von der MAX Gruppe ausübbar sind. Die MAX Gruppe beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Kündigungsoptionen hinreichend sicher sind. Die MAX Gruppe bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption oder Kündigungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.

Der MAX Gruppe schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen oder Kündigungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von ca. TEUR 6.452 (Vorjahr: TEUR 5.090) führen würde.

(25) Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Leasingverbindlichkeiten

in TEUR 31.12.2020 31.12.2019
Löhne und Gehälter 7.667 8.731
Urlaubslöhne / -gehälter und Überstunden 2.456 3.692
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 896 854
Kreditorische Debitoren 808 424
Negative Marktwerte derivativer Finanzinstrumente 1 124
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.354 1.846
Summe sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 13.182 15.670
Leasingverbindlichkeiten 4.448 4.257
Summe Leasingverbindlichkeiten 4.448 4.257

In den Löhnen und Gehältern sind Tantiemen und Prämien in Höhe von TEUR 7.055 (Vorjahr: TEUR 8.243) enthalten.

Bzgl. der Leasingverbindlichkeiten wird auf das gesonderte Kapitel zu Leasingverhältnisse verwiesen.

(26) Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern

Steuern und Abgaben, die bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich entstanden sind, deren Höhe aber noch nicht feststeht, werden durch die Steuerverbindlichkeiten abgedeckt. Typischerweise unterliegt der MAX Gruppe im Inland zwei Ertragsteuerarten: der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer.

Für die Körperschaftsteuer gilt der einheitliche Steuersatz von 15 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, die Gewerbesteuer beträgt durchschnittlich ca. 14 %. Im Inland ergibt sich somit ein durchschnittlicher Steuersatz von 29,83 %. Im Ausland erzielt der MAX Gruppe im Wesentlichen steuerpflichtige Ergebnisse in den USA. Der durchschnittliche Steuersatz in den USA beträgt 23,48 %.

Die Steuerverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt:

in TEUR 31.12.2019 Ver
brauch
Auf
lösungen
Zufüh
rungen
Umbu
chungen
Wäh
rungs
umrech
nung
31.12.2020
Körperschaftsteuer mit
Solidaritätszuschlag
1.065 -262 -131 987 53 0 1.712
Gewerbesteuer 818 -20 -3 702 -53 -5 1.439
Sonstige Steuern 325 -135 -114 112 0 -76 112
Summe
Verbindlichkeiten
2.208 -417 -248 1.801 0 -81 3.263

Weitere Erläuterungen zu den Ertragsteuern sind unter Punkt (35) Ertragsteuern enthalten.

(27) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.12.2019 Verbrauch Auflö
sungen
Umbu
chung
Zufüh
rungen
31.12.2020
Langfristige Garantierückstellungen 2.456 499 367 649 696 2.935
Langfristige Personalkosten
rückstellungen
1.759 75 152 -216 656 1.973
Langfristige übrige sonstige
Rückstellungen
9 0 0 0 1 10
Summe sonstige langfristige
Rückstellungen
4.224 574 519 433 1.353 4.917
Garantierückstellungen 5.092 1.215 1.619 -649 2.092 3.701
Personalkosten
rückstellungen
487 369 104 216 349 579
Übrige sonstige Rückstellungen 10.045 6.508 1.294 0 5.139 7.382
Summe sonstige kurzfristige
Rückstellungen
15.625 8.092 3.017 -433 7.580 11.662

Gewährleistungs- und Garantierückstellungen

Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen für verkaufte Produkte passiviert. Die Bewertung wird auf Basis von Erfahrungswerten in der Vergangenheit vorgenommen. Die den Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen basieren auf den derzeit verfügbaren Informationen über Reklamationen für alle verkaufte Produkte innerhalb des Gewährleistungs- / Garantiezeitraums. Es wird erwartet, dass die Kosten innerhalb der jeweiligen Gewährleistungsfristen anfallen werden.

Übrige sonstige Rückstellungen

In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind alle Verpflichtungen und Risiken des Konzerns enthalten, aus denen ein Mittelabfluss wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Diese beinhalten unter anderem Verpflichtungen für Prozesskosten und Schadensersatz von TEUR 1.947 (Vorjahr: TEUR 1.785), für Prüfungsund Beratungskosten von TEUR 1.497 (Vorjahr: TEUR 1.622) und für sonstiges von TEUR 3.938 (Vorjahr: TEUR 3.047). Es wird erwartet, dass die Kosten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres anfallen werden. Der Rückgang ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass es im Vorjahr Verpflichtungen für Restrukturierung in Höhe von TEUR 3.592 gab.

Die sonstigen Rückstellungen entsprechen der bestmöglichen Schätzung der zukünftig entstehenden Kosten. Die Veränderungen aus Währungsumrechnung sind aufgrund von Unwesentlichkeit nicht separat ausgewiesen und in den Zuführungen zu den Rückstellungen enthalten.

(28) Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Diese Position i. H. v. TEUR 1.755 (Vorjahr: TEUR 4.479) setzt sich aus Lohn- und Kirchensteuer i. H. v. TEUR 1.457 (Vorjahr: TEUR 2.305) und Umsatzsteuer i. H. v. TEUR 298 (Vorjahr: TEUR 2.174) zusammen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(29) Umsatzerlöse

Den nachfolgenden Tabellen können die Umsatzerlöse nach Segmenten entnommen werden:

2020 Process
Technologies
Environ
mental
Technologies
Evolving
Technologies
Non-Core
Business
Überlei
tung
Summe
Summe
Segmenterlöse
50.883 110.312 104.935 43.645 -2.774 307.001
Konzerninterne
Umsatzerlöse
185 2 2.369 218 -2.774 0
Umsatzerlöse mit
externen Kunden
50.698 110.310 102.566 43.427 0 307.001
Zeitlicher Ablauf der
Erlöserfassung
Zu einem bestimmten
Zeitpunkt
32.057 73.011 24.663 16.267 0 145.998
Über einen Zeitraum 18.641 37.300 77.903 27.159 0 161.003
Umsatz nach
Regionen
Deutschland 20.660 10.767 47.572 6.440 0 85.439
Andere EU-Länder 14.725 34.405 13.636 13.221 0 75.987
Nordamerika 5.585 47.966 24.480 3.346 0 81.377
China 6.645 0 4.495 13.460 0 24.600
Rest der Welt 3.083 17.172 12.383 6.960 0 39.598
Intersegmenterlöse 185 2 2.369 218 -2.774 0
2019 Process
Technolo
gies
Environ
mental Tech
nologies
Evolving
Technolo
gies
Non-Core
Business
Überlei
tung
Summe
Summe Segmenterlöse 73.377 127.637 136.213 89.806 -1.546 425.488
Konzerninterne
Umsatzerlöse
54 4 1.296 199 -1.552 0
Umsatzerlöse mit
externen Kunden
73.323 127.633 134.918 89.608 6 425.488
Zeitlicher Ablauf der
Erlöserfassung
Zu einem bestimmten
Zeitpunkt
54.443 74.818 47.990 42.813 6 220.070
Über einen Zeitraum 18.880 52.815 86.927 46.795 0 205.417
Umsatz nach Regionen
Deutschland 26.739 21.618 92.752 15.574 6 156.689
Andere EU-Länder 20.321 39.277 22.184 34.569 0 116.351
Nordamerika 10.863 56.990 4.648 -932 0 71.569
China 12.080 0 1.394 -4.068 0 9.406
Rest der Welt 3.321 9.748 13.939 44.464 0 71.472
Intersegmenterlöse 54 4 1.296 199 -1.552 0

(30) Sonstige betriebliche Erträge

in TEUR 2020 2019
Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen 3.536 3.623
Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen 2.750 1.090
Erträge aus dem bestimmungsgemäßen Verbrauch von personalbezoge
nen Verbindlichkeiten
1.578 751
Erträge aus Währungseffekten 1.795 668
Erträge aus Zuschüssen 851 0
Erträge aus Schadensersatz 438 141
Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 435 0
Erträge aus dem Abgang von Sachanlagevermögen 115 185
Sonstige 2.595 4.665
Summe 14.094 11.123

In der Position Sonstige in Höhe von TEUR 2.595 (Vorjahr: TEUR 4.665) sind unter anderem Sachbezüge in Höhe von TEUR 741 (Vorjahr: TEUR 739) enthalten.

(31) Materialaufwand

in TEUR 2020 2019
Aufwendungen für bezogene Waren 109.138 154.679
Aufwendungen für bezogene Leistungen 27.741 48.026
Summe 136.880 202.705

Konzernanhang

(32) Personalaufwand

in TEUR 2020 2019
Löhne und Gehälter 102.155 118.078
Soziale Abgaben 19.063 21.047
- davon Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 913 1.177
Summe 121.218 139.125

Im Geschäftsjahr 2019 waren in den Löhnen und Gehältern Aufwendungen enthalten, die im Rahmen der Stilllegung der IWM Automation Bodensee GmbH entstanden sind. Dabei handelt es sich in Höhe von TEUR 4.277 um Aufwendungen für Abfindungen, in Höhe von TEUR 2.761 um Aufwendungen für die Transfergesellschaft der Mitarbeiter sowie in Höhe von TEUR 500 um Aufwendungen für die sogenannte Wertzeit. In den Löhnen und Gehältern sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.700 (Vorjahr: TEUR 69) enthalten, die für die Vergütung des Managements im Rahmen von IFRS 2 (Share base payments) anfielen. Darüber hinaus waren im Geschäftsjahr Abfindungen in Höhe von TEUR 1.173 (Vorjahr: TEUR 232) im Personalaufwand enthalten.

durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende 2020 2019
Lohnempfänger 501 645
Angestellte 1.160 1.170
Summe 1.661 1.815

(33) Abschreibungen

in TEUR 2020 2019
Auf immaterielle Vermögenswerte 6.634 4.116
Auf Nutzungsrechte 6.341 3.834
Auf sonstiges Sachanlagevermögen 3.277 2.976
Auf Geschäfts- oder Firmenwerte 7.628 2.676
Auf Gebäude, Mietereinbauten und Außenanlagen 1.269 1.307
- in den oberen enthaltene Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen 349 1.189
Summe 25.150 14.908

Bei den Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte handelt es sich um Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte der ELWEMA Automotive GmbH und der iNDAT Robotics GmbH.

In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechten sind Wertminderungen in Höhe von TEUR 4.721 (Vorjahr: TEUR 208) enthalten, davon entfielen auf die Nutzungsrechte Wertminderungen von TEUR 1.776 (Vorjahr: TEUR 0). Die Abschreibungen auf Sachanlagen beinhalten Wertminderungen von TEUR 355 (Vorjahr: TEUR 0). In den Kapiteln zu den jeweiligen Kategorien des Anlagevermögens lassen sich weitere Informationen zu den Wertminderungen entnehmen.

(34) Sonstige betriebliche Aufwendungen

in TEUR 2020 2019
Rechts- und Beratungskosten 6.955 10.209
Aufwand für Ausgangsfrachten 3.592 4.232
Reisekosten 3.501 6.850
Instandhaltungsaufwendungen 3.235 4.314
Aufwand für Porto, Telefon und EDV 2.645 2.859
Aufwendungen aus Währungseffekten 2.199 1.249
Aufwendungen für Personal (u.a. Aus- und Fortbildung) 2.086 3.942
Zuführung zu Einzel- und Pauschalwertberichtigung 1.851 988
Aufwand für Versicherungen 1.705 1.446
Aufwand Strom, Gas, Wasser 1.691 1.680
Werbekosten 1.593 1.792
Verkaufsprovisionen 1.533 1.937
Gewährleistungsaufwendungen 1.457 5.205
Beiträge und Gebühren 972 420
Verpackungsmaterial 731 1.153
Werkzeuge 672 877
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 12.048 20.292
Summe 48.466 69.444

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verzeichneten eine Abnahme in Höhe von TEUR -20.978 auf TEUR 48.466 (Vorjahr: TEUR 69.444). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Gewährleistungsaufwendungen um TEUR -3.748 sowie dem Covid-19-Pandemie bedingten Rückgang der Reisekosten um TEUR -3.350. Des Weiteren sind die Rechts- und Beratungskosten um TEUR -3.254 zurückgegangen.

(35) Finanzergebnis

in TEUR 2020 2019
Zinserträge 354 744
Abschreibungen auf Ausleihungen -1.617 -9.867
Übrige Finanzaufwendungen 0 -4.538
Zinsaufwendungen -7.775 -4.451
Finanzergebnis -9.038 -18.111

Die Abschreibungen auf Ausleihungen beinhalten die Wertberichtigung eines mit der Veräußerung der ESSERT GmbH zusammenhängenden Darlehens.

Im Vorjahr waren in dieser Position eine Wertberichtigung eines Darlehens gegenüber der Equity Beteiligung MAX Automation (Asia Pacific) Co. Ltd. in Höhe von TEUR 4.999 sowie die Wertberichtigung einer Forderung eines aus der Veräußerung der ehemaligen Konzerngesellschaft Finnah Packtec GmbH (vormals: NSM Packtec GmbH) von TEUR 650 enthalten.

Im Vorjahr handelte es sich bei den übrigen Finanzaufwendungen um die Inanspruchnahme einer Bankgarantie für die MAX Automation (Shanghai) Co. Ltd. in Höhe von TEUR 4.538.

Der Zinsaufwand beinhaltet im Wesentlichen Zinsaufwendungen, die für den Konsortialkredit angefallen sind. Darüber hinaus sind Zinsen in Höhe von TEUR 425 (Vorjahr: TEUR 382) im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten enthalten.

Im Finanzergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 30) sowie Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 2) enthalten.

Das obenstehende Finanzergebnis resultiert ausschließlich aus den finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.

Die nachstehende Tabelle gibt die in der Gesamtergebnisrechnung gebuchten Nettogewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten wieder, die nicht im Zinsergebnis ausgewiesen werden:

in TEUR 2020 2019
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle
Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
187 55
Kredite, Forderungen und Verbindlichkeiten -35 -939

Die Nettogewinne bzw. -verluste der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beinhalten neben den Ergebnissen aus der Marktveränderung auch die laufenden Aufwendungen und Erträge dieser Finanzinstrumente.

Die Nettogewinne bzw. -verluste der Kredite, Forderungen und Verbindlichkeiten beinhalten neben den laufenden Erträgen bzw. Aufwendungen die Zuschreibungen und Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Zuschreibungen und Wertminderungen aus Vertragsvermögenswerten und die Erträge aus Ausbuchungen von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

(36) Ertragsteuern

Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt TEUR -28.531 (Vorjahr: TEUR -42.760).

in TEUR 2020 2019
Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag -3.194 -3.108
Periodenfremde Steuern vom Einkommen und Ertrag -32 373
Latente Steuern 5.423 1.581
– davon aus Verlustvorträgen 2.129 -4.481
Summe 2.197 -1.154

Die Berechnung der tatsächlichen und der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Ertragsteuersätzen. Diese ändern sich im Inland vor allem durch die Zerlegung der Gewerbesteuer innerhalb der Organkreise sowie Anpassungen in den Hebesätzen der Gemeinden. Die Auswirkungen der Änderungen der Steuersätze wurden erfolgswirksam im Steueraufwand erfasst, es sei denn, sie betrafen Posten, die zuvor erfolgsneutral ausgewiesen wurden.

Die wesentlichen Bilanzansätze für die latenten Steuern werden unter (8) Latente Steuern erläutert.

Der erwartete rechnerische Ertragsteueraufwand ergibt sich aus der Multiplikation des Jahresergebnisses vor Ertragsteuern mit dem Konzernertragsteuersatz. Dieser ergibt sich aus den Steuersätzen der einbezogenen Gesellschaften. Der effektive Steuersatz 2020 ist aufgrund verschiedener Sondereffekte deutlich reduziert. Neben Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von TEUR 2.252 (Vorjahr: TEUR 808) sind in den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben Abschreibungen im Zusammenhang mit Beteiligungen in Höhe von TEUR 618 (Vorjahr: TEUR 4.764) sowie Zinsschranke in Höhe von TEUR 2.033 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten.

Weitere Erläuterung zu den latenten Steuern sind unter (8) Latente Steuern enthalten.

Die Überleitung vom rechnerischen Ertragsteueraufwand zu den im Gesamtkonzern erfassten Steuern von Einkommen und Ertrag ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

in TEUR 2020 2019
Jahresergebnis vor Ertragsteuern -28.531 -34.323
Konzernertragsteuersatz 31,17% 28,08%
Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr -8.893 -10.361
Differenzen aus Steuersätzen -181 -14
Abweichende Steuerbelastungen (länderspezifische Besonderheiten) 19 123
steuerliche Zulagen -254 -357
Abzugsfähige Ertragsteuern 424 -132
Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwert 2.252 808
Abweichungen steuerliche Bemessungsgrundlage (Steuerbilanzen) 51 -311
steuerfreie Erträge -405 -100
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 2.990 5.060
Wertberichtigung / Nichtansatz auf aktive latente Steuern auf Verlust
vorträge
1.290 6.641
Inanspruchnahme von Verlustvorträgen 150 -204
Wertberichtigung / Nichtansatz auf aktive latente Steuern 25 74
Periodenfremde Ertragsteuern / Anpassung latente Steuern Vorjahre 118 -288
Nichtansatz Latenzen IFRS 16 351 39
Von Fremdgesellschaftern zu tragende Steuern -25 -2
Differenzen in der Steuerberechnung laufendes Jahr -53 76
Konsolidierungseffekte 0 115
Sonstige -57 -12
Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.197 -1.154
Effektiver Steuersatz -7,70 % 3,36 %

Ertragsteuerpositionen werden insbesondere vor dem Hintergrund vielfältiger Änderungen von Steuergesetzen, steuerlicher Regelungen, der Rechtsprechung und fortlaufenden steuerlichen Prüfungen regelmäßig gewürdigt. Die MAX-Gruppe begegnet diesem Umstand insbesondere unter Anwendung von IFRIC 23 mit einer fortlaufenden Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen und der sich daraus ergebenden Effekte. Danach fließen aktuellste Erkenntnisse in die erforderlichen Schätzparameter zur Bewertung der Steuerverbindlichkeiten ein. Damit im Zusammenhang stehende potenzielle Zinseffekte werden ebenfalls entsprechend beurteilt und bewertet. Sie werden in gesonderten Positionen ausgewiesen.

Sonstige Angaben zum Konzernabschluss

Konzernkapitalflussrechnung

Die Darstellung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode. Die Veränderung der latenten Steuern ist in den sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge enthalten.

Die nachfolgende Tabellen stellen die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit dar:

in TEUR 31.12.2019 Aus
zah
lungen
Ein
zah
lungen
Son
stige
Ve
rän
de
run
gen
Verän
derun
gen
Konso
lidie
rungs
kreis
Neue
Lea
sing
ver
träge
Zeit
wert
ände
run
gen
Wäh
rungs
effek
te
31.12.2020
langfristige
Finanzverbind
lichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
120.574 -35.930 30.000 -409 0 0 0 0 114.235
kurzfristige
Finanzverbind
lichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
1.327 -1.033 5 505 0 0 0 0 804
Leasing
verbindlichkei
ten
19.696 -5.848 0 498 0 3.884 0 -239 17.990
Summe 141.596 -42.811 30.005 594 0 3.884 0 -239 133.028
in TEUR 31.12.2018 Aus
zah
lungen
Ein
zah
lungen
Son
stige
Ve
rän
de
run
gen
Verän
derun
gen Kon
so
lidie
rungs
kreis
Neue
Lea
sing
ver
träge
Zeit
wert
ände
rungen
Wäh
rungs
effekte
31.12.2019
langfristige
Finanzver
bind
lichkeiten
gegenüber
Kredit
instituten
76.768 -32.795 77.500 -899 0 0 0 0 120.574
kurzfristige
Finanz
verbind
lichkeiten
gegenüber
Kredit
instituten
5.325 -268 0 883 -4.613 0 0 0 1.327
Leasing
verbindlich
keiten
1.666 -3.741 0 11.358 0 10.412 0 0 19.696
Summe 83.759 -36.999 77.500 11.537 -4.613 10.412 0 0 141.596

Die sonstigen Veränderungen im Zusammenhang mit Leasingverbindlichkeiten betreffen abgehende Leasingverträge.

Forschung und Entwicklung

In 2020 sind Entwicklungskosten von insgesamt TEUR 2.693 (Vorjahr: TEUR 2.676) angefallen. Hiervon waren nach IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 553 (Vorjahr: TEUR 947) aktivierungspflichtig. Dies entspricht einer Aktivierungsquote von 21% (Vorjahr: 35%). Es wurden Abschreibungen auf Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 3.668 (Vorjahr: TEUR 1.263) vorgenommen; dabei handelt es sich in Höhe von TEUR 3.128 (Vorjahr TEUR 208) um außerplanmäßige Abschreibungen.

Risikomanagement

Allgemeine Informationen zu Finanzrisiken

Für die MAX Gruppe können sich verschiedene Risiken aus Finanzinstrumenten ergeben. Diese sind:

  • Kreditrisiken
  • Liquiditätsrisiken
  • Marktpreisrisiken

Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei kommt der Abschätzung der Risiken aus dem Projektgeschäft, beispielsweise bei der Vorfinanzierung von Aufträgen, eine besondere Bedeutung zu.

Liquiditätsrisiken bestehen in dem Risiko, Zahlungsverpflichtungen nicht zeitnah erfüllen zu können. Diese Risiken gehen in der Regel mit einer negativen Entwicklung des operativen Geschäfts einher.

Marktpreisrisiken ergeben sich aus Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen. Auf der Absatzseite bestehen im Wesentlichen Währungsrisiken bei Fakturierungen auf US-Dollar-Basis.

Risikokategorien

Kreditrisiken

Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr eines wirtschaftlichen Verlustes, wenn der Kontrahent seinen vertraglichen Verpflichtungen bzw. Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das Risiko umfasst dabei im Wesentlichen das Ausfallrisiko als auch das Risiko, das sich aus einer Bonitätsverschlechterung ergibt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus den weltweiten Verkaufsaktivitäten des operativen Geschäfts der einzelnen Gesellschaften.

Aus der unterschiedlichen Bonitätseinschätzung der Kunden heraus werden im Regelfall die nachfolgenden Kreditsicherungen vorgenommen:

  • Exportversicherungen
  • Akkreditive
  • Vorauskassen
  • Garantien und Bürgschaften
  • Interne Kreditlinien
  • Sicherungsübereignungen

Das maximale Ausfallrisiko (Kreditrisiko) umfasst den kompletten Ausfall der positiven Buchwerte der Finanzinstrumente. Das Ausfallrisiko der nicht einzelwertberichtigten Finanzinstrumente wird aus heutiger Sicht aufgrund der Debitorenstruktur als grundsätzlich gering eingeschätzt, da durch das eng gefasste Risikomanagement die Ausfallwahrscheinlichkeit gering gehalten wird.

Neben zu bildenden Einzelwertberichtigungen für Forderungen im Fall eines Ausfallereignisses wurde gemäß IFRS 9 ebenfalls eine Risikovorsorge für erwartete Verluste erfasst. Finanzielle Vermögenswerte der Gruppe, die dem Modell der erwarteten Kreditverluste unterliegen, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte. Die Gruppe wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Entsprechend werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen.

Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte geclustert: Die Wertberichtigungsquoten werden auf Grundlage des spezifischen Debitors, der Branche oder der Region anhand von Credit Default Swap-Spreads bestimmt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zinseffekts.

Die folgenden Übersichten zeigen die ermittelte Ausfallrisikoposition bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den Vertragsvermögenswerten des Konzerns:

Wertminderungsmatrix 31. Dezember 2020
Erwartete Kredit
ausfallrate
Bruttobuchwert
Forderungen LuL
und Vertrags
vermögenswerte
Erwarteter Kre
ditverlust
% TEUR TEUR
Debitorenspezifisch 0,29% 18.708 54
Automotive Asien 0,41% 11.098 46
Automotive Europa 0,36% 6.897 25
Maschinenbau Europa 0,23% 3.080 7
Industrie Europa 0,24% 2.608 6
Pharma & Healthcare Europa 0,09% 2.152 2
Industrie Amerika 0,22% 1.995 4
Recycling Europa 0,22% 1.602 4
Food & Beverage Europa 0,13% 1.558 2
China 0,07% 186 0
Sonstige 0,26% 12.460 32
Summe 0,29% 62.344 182
Wertminderungsmatrix 31. Dezember 2019
Erwartete Kredit
ausfallrate
Bruttobuchwert
Forderungen LuL
und Vertrags
vermögenswerte
Erwarteter Kre
ditverlust
% TEUR TEUR
Debitorenspezifisch 0,17% 44.217 74
Automotive Europa 0,16% 9.466 15
Automotive Asien 0,13% 3.929 5
Energie Amerika 0,19% 3.649 7
Maschinenbau Europa 0,12% 2.490 3
Pharma & Healthcare Europa 0,08% 1.881 1
Industrie Europa 0,15% 1.542 2
Food & Beverage Europa 0,06% 1.496 1
Europa 0,04% 8.413 4
Amerika 0,07% 3.313 2
Sonstige 0,11% 8.746 10
Summe 0,14% 89.142 124

Konzernanhang

Zusätzlich wurden Abwertungen von Vertragsvermögenswerten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Einzelfallbasis in Höhe von TEUR 1.536 (Vorjahr: TEUR -2.629) vorgenommen.

Die Überleitung des Anfangsbestandes der erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf den Endbestand zum 31. Dezember stellt sich wie folgt dar:

Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste
in TEUR Forderungen aus LuL & Vertrags
vermögenswerte (vereinfachter Ansatz)
Wertberichtigung zum 01. Januar 2020 125
erfolgswirksame Zuführung 523
erfolgswirksame Auflösung -470
Währungsumrechnungsdifferenzen und andere Veränderungen 5
Wertberichtigung zum 31. Dezember 2020 183
Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01. Januar 2020 89.142

Endbestand Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2020 62.344

Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste
in TEUR Forderungen aus LuL & Vertrags
vermögenswerte (vereinfachter Ansatz)
Wertberichtigung zum 01. Januar 2019 375
erfolgswirksame Zuführung 129
erfolgswirksame Auflösung -378
Währungsumrechnungsdifferenzen und andere Veränderungen -1
Wertberichtigung zum 31. Dezember 2019 125
Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01. Januar 2019 116.682
Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01. Januar 2019 angepasst1) 115.782
Endbestand Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2019 89.142

1) Weiterführende Informationen zu den angepassten Vorjahreszahlen finden sich im Anhang des Geschäftsberichts 2019 im Kapitel "Fehlerkorrekturen".

Liquiditätsrisiko

Die MAX Gruppe überwacht das Risiko eines eventuellen Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungstools sowie im Rahmen der rollierenden Finanzplanung. Es wird ein breit diversifizierter Refinanzierungsansatz verfolgt und der Konzern bedient sich dementsprechend verschiedener Liquiditätsquellen, wie z. B. Kontokorrentlinien, syndizierte Kredite, Anzahlungen, Leasing und Eigenkapitalinstrumente. Der MAX Gruppe stehen in ausreichendem Maße Finanzierungsquellen zur Verfügung.

Im operativen Liquiditätsmanagement werden die kurz- und mittelfristigen Cashflows der Gesellschaften auf Gruppenebene zusammengefasst. Diese Cashflows beinhalten neben den Fälligkeiten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auch die Erwartungen aus den operativen Cashflows der Gruppengesellschaften.

Zum 31. Dezember 2020 ergeben sich für die finanziellen Verbindlichkeiten der MAX Gruppe folgende Zahlungsabflüsse aus Zins- und Tilgungszahlungen:

in TEUR Buchwert
31.12.2020
Cashflow
bis zu ein Jahr
Cashflow
1 bis 5 Jahre
Cashflow
länger 5 Jahre
Originäre finanzielle
Verbindlichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten 115.038 4.624 115.936 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
(ohne erhaltene Anzahlungen)
23.660 23.660 0 0
Sonstige verzinsliche und
unverzinsliche Verbindlichkeiten
32.931 19.783 11.200 3.156
Zahlungsabflüsse aus derivati
ven Finanzinstrumenten
- Devisenderivate 63 3.088 0 0
- Zinsderivate 0 0 0 0
Zahlungszuflüsse aus derivati
ven Finanzinstrumenten
- Devisenderivate 63 3.025 0 0
- Zinsderivate 0 0 0 0
in TEUR Buchwert
31.12.2019
Cashflow
bis zu ein Jahr
Cashflow
1 bis 5 Jahre
Cashflow
länger 5 Jahre
Originäre finanzielle Verbind
lichkeiten
Finanzierungsverbindlichkeiten 121.900 34.369 12.269 90.945
Verbindlichkeiten aus Lieferun
gen und Leistungen
(ohne erhaltene Anzahlungen)
49.818 49.818 0 0
Sonstige verzinsliche und unver
zinsliche Verbindlichkeiten
40.144 25.268 12.925 23.061
Zahlungsabflüsse aus derivati
ven Finanzinstrumenten
- Devisenderivate -163 10.585 0 0
- Zinsderivate 0 0 0 0
Zahlungszuflüsse aus derivati
ven Finanzinstrumenten
- Devisenderivate -163 10.422 0 0
- Zinsderivate 0 0 0 0

Marktpreisrisiko

Die Gruppe ist aufgrund seiner internationalen Ausrichtung Marktpreisrisiken in Form von Wechselkursrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt. Diese Risiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe haben. Zur Beurteilung und Einschätzung der Risiken werden die ökonomischen Rahmenbedingungen permanent beobachtet sowie einschlägige Marktinformationen herangezogen.

Die MAX Gruppe hat zur systematischen Erfassung und Bewertung des Marktpreisrisikos ein zentral ausgerichtetes Risikomanagementsystem etabliert. Dabei erfolgt eine kontinuierliche Berichterstattung an die geschäftsführenden Direktoren.

Währungsrisiken

Aufgrund seiner internationalen Ausrichtung ist die MAX Gruppe, im operativen Geschäft sowie hinsichtlich der berichteten Finanz- und Zahlungsströme, Risiken aus Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Das Wechselkursrisiko der Gruppe ist absatzgetrieben und besteht wesentlich zwischen dem US-Dollar und dem Euro. Von besonderer Bedeutung ist dabei das Transaktionsrisiko, da die Umsatzerlöse in Fremdwährung und die dazugehörigen Kosten in Euro anfallen. Wechselkursschwankungen werden teilweise durch den Abschluss entsprechender Kurssicherungsinstrumente abgesichert.

Im Rahmen von einzelnen Projekten werden Devisentermingeschäfte zur Minimierung von Transaktionsrisiken eingesetzt. Dabei wird die offene Währungsposition anhand der vertraglich definierten Meilensteine vollständig abgesichert. Darüber hinaus erfolgt teilweise eine laufende Absicherung geplanter Fremdwährungszuflüsse im Rahmen eines Makro-Ansatzes, wobei die Sicherungsquote hier im Bereich zwischen 50-75 % liegt. Reine Handelsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden nicht eingegangen.

Aus Devisenterminverkäufen können Marktpreisrisiken in der Form möglicher Verpflichtungen entstehen, Devisen zu einem unter dem am Erfüllungsstichtag marktüblichen Kassakurs zu verkaufen.

Die Laufzeiten und der Umfang der Währungssicherungen entsprechen denen der abzusichernden Grundgeschäfte. Zum Stichtag hat der Konzern folgende Sicherungsinstrumente im Bestand:

in TEUR Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Devisentermingeschäfte (Verkauf) 3.035 10.585 63 -124

Finanzinstrumente zur Währungsabsicherung

Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:

Originäre Finanzinstrumente, die in einer Fremdwährung denominiert sind, unterliegen einem Währungsrisiko und werden daher in die Sensitivitätsanalyse einbezogen.

Wechselkursbedingte Veränderungen der Marktwerte von Devisenderivaten, für die kein Hedge-Accounting angewendet wird, wirken sich auf das Währungsergebnis aus und werden daher in die Sensitivitätsanalyse einbezogen.

Sensitivitätsanalyse USD (in TEUR) Auswirkungen Jahresergebnis
Gruppe
2020 2019
Aufwertung 10% -673 143
Abwertung 10% 822 -180

Die Risiken aus den GBP, CNY und PLN sind einer Sensitivitätsanalyse unterzogen worden, haben aber keine wesentlichen Auswirkungen.

Zinsänderungsrisiken:

In der MAX Gruppe werden in üblichem Umfang zinssensitive Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gehalten.

Das operative Geschäft wird über den Konsortialkredit fristenkongruent finanziert. Um die Flexibilität am Markt zu erhalten, werden jedoch in geringem Umfang zinsvariable Refinanzierungsmöglichkeiten wahrgenommen.

Es besteht ein Zins-Cap Geschäft – die vertragliche Vereinbarung einer Zinsobergrenze – wonach der zu zahlende variable Zins auf 4,35 % begrenzt ist. Das Geschäft ist auf den 07. Juni 2024 befristet.

in TEUR Nominalvolumen Beizulegender Zeitwert
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
Zins-Caps 131 169 0 0

Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinserträge und Zinsaufwendungen, andere Ergebnisteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.

Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Ergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinsänderungen designiert sind aus, und werden daher bei den Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das Zinsergebnis und werden daher bei den Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.

Sensitivitätsanalyse Marktzins (in TEUR) Auswirkungen Jahresergebnis
Gruppe
2020 2019
Aufwertung 100 Basispunkte -626 -884
Abwertung 100 Basispunkte 59 23

Sonstige Preisrisiken:

IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von sonstigen Preisrisikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage.

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr waren diesbezüglich Finanzinstrumente im Bestand.

Kategorisierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestehen aktuell nur für die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten" und "zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn- und Verlust".

Bewertungs
kategorie
Buchwert beizulegender
Zeitwert
Stufe 2
Buchwert beizulegender
Zeitwert
Stufe 2
in TEUR nach IFRS 9 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 31.12.2019
Finanzielle Vermögenswerte
Ausleihungen AC 1.745 1.750 6.665 6.665
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
AC 27.053 45.402
Liquide Mittel AC 47.736 40.596
Sonstige finanzielle
Vermögenswerte
AC 3.423 3.150
Finanzielle Verbindlichkeiten
Darlehen AC 115.038 115.038 121.900 121.900
Verbindlichkeiten aus Lieferun
gen und Leistungen
AC 23.660 49.818
Derivative Finanzinstrumente FVTPL 1 1 124 124
Sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten
AC 2.918 3.141

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschreibende Bewertungshierarchie eingeordnet:

• Stufe 1: Auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert für die Bewertung übernommen wurden.

  • Stufe 2: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
  • Stufe 3: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Ergebnis je Aktie

Die MAX Automation SE hat aktuell keine verwässernden Instrumente ausgegeben, daher sind unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie identisch.

in TEUR 2020 2019
Den Aktionären der MAX Automation SE zustehendes Periodenergebnis,
das zur Ermittlung des unverwässerten/verwässerten Ergebnisses je
Aktie verwendet wurde
-26.452 -34.733
Anzahl 2020 2019
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien, die zur Berechnung des
unverwässerten/verwässerten Ergebnisses je Aktie als Nenner verwen
det wurde
29.459.415 29.459.415
2020 2019
-0,90 -1,18

Im Berichtszeitraum entspricht die Anzahl der gewichteten Aktien der Anzahl der ausgegebenen Aktien.

Segmentberichterstattung

Segment Process
Technologies
Environmental
Technologies
Berichtszeitraum 2020 2019 2020 2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Auftragseingang 46.801 62.542 111.315 140.300
Auftragsbestand 20.184 24.696 47.221 47.505
Segmenterlöse 50.883 73.377 110.312 127.637
- mit externen Kunden 50.698 73.323 110.310 127.633
- Intersegmenterlöse 185 54 2 4
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschrei
bungen (EBITDA)
6.866 14.821 14.167 12.943
EBITDA-Marge (in % bezogen auf die Umsatzerlöse) 13,5% 20,2% 12,8% 10,1%
Gesamtleistung - 68.861 - 131.241
planmäßige Abschreibung -2.489 -2.219 -2.350 -1.782
außerplanmäßige Abschreibung 0 0 0 0
Zuführungen zu sonstigen und Pensionsrückstellungen - -1.201 - -4.662
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit
(EBIT vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen)
4.377 12.603 11.817 11.161
Abschreibungen aus Kaufpreisallokation -223 -222 0 0
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 0 0
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit nach
Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (EBIT)
4.154 12.380 11.817 11.161
Zinsertrag und ähnlich Erträge - 3 - 116
Zinsaufwand und ähnliche Aufwendungen - -303 - -189
Ergebnis aus Equity Bewertung - 0 - 0
Segmentergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EBT)
- 12.081 - 11.088
Ertragsteuern - -513 - -2.124
Jahresergebnis - 11.567 - 8.964
Langfristiges Segmentvermögen (ohne latente Steuern) 20.355 20.405 23.111 20.858
- davon Deutschland 15.045 15.256 19.262 17.268
- davon andere EU-Länder 4.032 4.458 116 22
- davon Nordamerika 1.154 506 3.733 3.569
- davon Rest der Welt 124 185 0 0
Investitionen in das langfristige Segmentvermögen 1.744 2.521 4.581 2.724
Working Capital 13.307 16.648 17.222 17.605
Goodwill - 6.163 - 6.399
ROCE (in %)1) 11,2% 34,9% 24,7% 36,7%
Nettoverschuldung -8.989 -5.967 28.073 20.787
Personaldurchschnitt ohne Auszubildende 409 368 420 404

1) Der Return on Capital Employed (ROCE) entspricht dem Verhältnis vom EBIT zum Capital Employed. Das Capital Employed entspricht der Summe aus immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Working Capital, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und der Goodwill auf Basis des Zwölf-Monatsdurchschnitts.

Segment Evolving
Non-Core
Technologies
Berichtszeitraum 2020 2019 2020 2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Auftragseingang 130.479 113.504 30.986 63.580
Auftragsbestand 108.738 80.689 33.276 46.629
Segmenterlöse 104.935 136.213 43.645 89.806
- mit externen Kunden 102.566 134.918 43.427 89.608
- Intersegmenterlöse 2.369 1.296 218 199
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschrei
bungen (EBITDA)
7.269 16.900 -13.301 -36.580
EBITDA-Marge (in % bezogen auf die Umsatzerlöse) 6,9% 12,4% -30,5% -40,7%
Gesamtleistung - 131.217 - 69.485
planmäßige Abschreibung -3.241 -3.548 -2.008 -3.007
außerplanmäßige Abschreibung -41 -208 -6.812 0
Zuführungen zu sonstigen und Pensionsrückstellungen - -2.495 - -4.945
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit
(EBIT vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen)
3.987 13.143 -22.121 -39.586
Abschreibungen aus Kaufpreisallokation -126 -189 0 -777
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte -3.463 0 -4.165 0
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit nach
Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (EBIT)
398 12.953 -26.286 -40.363
Zinsertrag und ähnlich Erträge - 252 - 162
Zinsaufwand und ähnliche Aufwendungen - -1.514 - -1.994
Ergebnis aus Equity Bewertung - 0 - 0
Segmentergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EBT)
- 11.678 - -42.195
Ertragsteuern - 255 - -820
Jahresergebnis - 11.933 - -43.015
Langfristiges Segmentvermögen (ohne latente Steuern) 48.274 41.172 5.738 15.903
- davon Deutschland 48.207 41.049 5.441 14.271
- davon andere EU-Länder 0 0 298 1.633
- davon Nordamerika 0 0 0 0
- davon Rest der Welt 67 123 0 0
Investitionen in das langfristige Segmentvermögen 2.745 1.518 1.487 1.662
Working Capital -2.867 7.668 11.873 31.199
Goodwill - 29.512 - 4.165
ROCE (in %)1) 0,7% 23,0% -55,9% -63,5%
Nettoverschuldung -53.176 -51.627 -9.256 -23.170
Personaldurchschnitt ohne Auszubildende 558 549 259 486

1) Der Return on Capital Employed (ROCE) entspricht dem Verhältnis vom EBIT zum Capital Employed. Das Capital Employed entspricht der Summe aus immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Working Capital, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und der Goodwill auf Basis des Zwölf-Monatsdurchschnitts.

Segment MAX Automation SE2) Konsolidierung
Berichtszeitraum 2020 2019 2020 2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Auftragseingang 0 0 0 0
Auftragsbestand 0 0 0 0
Segmenterlöse 2.104 3.270 -4.878 -4.816
- mit externen Kunden 0 6 0 0
- Intersegmenterlöse 2.104 3.264 -4.878 -4.816
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschrei
bungen (EBITDA)
-9.207 -8.641 -137 -336
EBITDA-Marge (in % bezogen auf die Umsatzerlöse) - - - -
Gesamtleistung - 3.270 - -4.816
planmäßige Abschreibung -248 -281 16 0
außerplanmäßige Abschreibung 0 0 0 0
Zuführungen zu sonstigen und Pensionsrückstellungen - -902 - 0
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit
(EBIT vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen)
-9.455 -8.921 -121 -336
Abschreibungen aus Kaufpreisallokation 0 0 0 0
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 0 -2.676
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit nach
Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (EBIT)
-9.455 -8.921 -121 -3.012
Zinsertrag und ähnlich Erträge - 3.475 - -3.264
Zinsaufwand und ähnliche Aufwendungen - -3.702 - 3.252
Ergebnis aus Equity Bewertung - -1.007 - 597
Segmentergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EBT)
- -36.523 - 9.550
Ertragsteuern - 2.047 -
Jahresergebnis - -34.476 - 9.550
Langfristiges Segmentvermögen (ohne latente Steuern) 87.359 97.857 -75.980 -60.300
- davon Deutschland 87.359 97.857 -75.980 -60.300
- davon andere EU-Länder 0 0 0 0
- davon Nordamerika 0 0 0 0
- davon Rest der Welt 0 0 0 0
Investitionen in das langfristige Segmentvermögen 50 118 -123 0
Working Capital -410 -1.157 0 0
Goodwill - 0 - 0
ROCE (in %)1) - - - -
Nettoverschuldung -42.792 -49.069 847 8.046
Personaldurchschnitt ohne Auszubildende 15 9 0 0

1) Der Return on Capital Employed (ROCE) entspricht dem Verhältnis vom EBIT zum Capital Employed. Das Capital Employed entspricht der Summe aus immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Working Capital, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und der Goodwill auf Basis des Zwölf-Monatsdurchschnitts.

2) In der Spalte MAX Automation SE sind die Werte der Muttergesellschaft enthalten. In der Spalte Konsolidierung werden die Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten eliminiert. Die Summe der beiden zuvor genannten Spalten wird in der Spalte "Überleitung" dargestellt, um so die Segmentangaben auf die Konzernzahlen überzuleiten.

132

Segment Überleitung Konzern
Berichtszeitraum 2020 2019 2020 2019
TEUR TEUR TEUR TEUR
Auftragseingang 0 0 319.581 379.925
Auftragsbestand 0 0 209.419 199.520
Segmenterlöse -2.774 -1.546 307.001 425.488
- mit externen Kunden 0 6 307.001 425.488
- Intersegmenterlöse -2.774 -1.552 0 0
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschrei
bungen (EBITDA)
-9.344 -8.977 5.657 -893
EBITDA-Marge (in % bezogen auf die Umsatzerlöse) - - 1,8% -0,2%
Gesamtleistung - -1.546 - 399.258
planmäßige Abschreibung -232 -281 -10.320 -10.836
außerplanmäßige Abschreibung 0 0 -6.853 -208
Zuführungen zu sonstigen und Pensionsrückstellungen - -902 - -14.205
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit
(EBIT vor Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen)
-9.576 -9.257 -11.516 -11.937
Abschreibungen aus Kaufpreisallokation 0 0 -349 -1.189
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 -2.676 -7.628 -2.676
Segmentergebnis der betrieblichen Tätigkeit nach
Abschreibungen aus Kaufpreisallokation (EBIT)
-9.576 -11.933 -19.493 -15.801
Zinsertrag und ähnlich Erträge - 211 - 744
Zinsaufwand und ähnliche Aufwendungen - -451 - -4.450
Ergebnis aus Equity Bewertung - -411 - -411
Segmentergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (EBT)
- -26.974 - -34.323
Ertragsteuern - 2.047 - -1.154
Jahresergebnis - -24.926 - -35.477
Langfristiges Segmentvermögen (ohne latente Steuern) 11.379 37.557 108.857 135.896
- davon Deutschland 11.379 37.557 99.333 125.400
- davon andere EU-Länder 0 0 4.446 6.113
- davon Nordamerika 0 0 4.887 4.074
- davon Rest der Welt 0 0 191 308
Investitionen in das langfristige Segmentvermögen -73 118 10.484 8.543
Working Capital -410 -1.157 39.125 71.962
Goodwill - 0 - 46.239
ROCE (in %)1) - - -9,3% -8,4%
Nettoverschuldung -41.945 -41.023 -85.293 -101.000
Personaldurchschnitt ohne Auszubildende 15 9 1.661 1.816

1) Der Return on Capital Employed (ROCE) entspricht dem Verhältnis vom EBIT zum Capital Employed. Das Capital Employed entspricht der Summe aus immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Working Capital, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und der Goodwill auf Basis des Zwölf-Monatsdurchschnitts.

Die Gliederung der Segmente in die Bereiche Process Technologies, Environmental Technologies, Evolving Technologies und None-Core Business entspricht dem gegenwärtigen Stand der internen Berichterstattung. Die Zuordnungen zu dem jeweiligen Segment werden jeweils anhand der angebotenen Produkte und Dienstleistungen getroffen.

Im Segment Process Technologies agiert die MAX Gruppe mit der bdtronic-Gruppe, im Segment Environmental Technologies mit der Vecoplan-Gruppe. Im Segment der Evolving Technologies ist die MAX Gruppe mit den Gesellschaften NSM Magnettechnik GmbH, der MA micro Automation-Gruppe, der iNDAT Robotics GmbH, der Mess- und Regeltechnik Jücker GmbH sowie der AIM Micro Systems GmbH aktiv.

Der Bereich None-Core bündelt die Gesellschaften ELWEMA Automotive GmbH, IWM Automation Bodensee GmbH, IWM Automation GmbH und IWM Automation Polska Sp.z.o.o., welche nicht mehr zum Kerngeschäft gehören.

Weitere Informationen bezüglich der Geschäftstätigkeiten der einzelnen Unternehmen sind im Konzernlagebericht aufgeführt und können diesem entnommen werden.

Die Überleitungsspalte zeigt zum einen Erträge und Aufwendungen aus Transaktionen mit anderen Segmenten, die für Konsolidierungszwecke eliminiert werden. Zum anderen werden dort die Erträge und Aufwendungen der Einzelgesellschaft MAX Automation SE gezeigt, da es sich um eine Holding-Gesellschaft handelt und somit eine operative Tätigkeit fehlt.

Gemäß IFRS 8 werden segmentbezogene Kennzahlen veröffentlicht, die auch den geschäftsführenden Direktoren sowie dem Verwaltungsrat regelmäßig berichtet werden und die für die Steuerung des Unternehmens von zentraler Bedeutung sind. Ein besonderer Fokus liegt hier auf Umsatz und EBITDA als Ergebnisgröße. Zusätzlich wird regelmäßig das Working Capital einer genaueren Analyse unterzogen. Die interne Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit der externen Rechnungslegung unter Anwendung der IFRS. Zudem wird die Segmentierung des Vermögens betrachtet, wobei der Sitz der Gesellschaft das maßgebliche Kriterium darstellt.

Als weitere Steuerungsgrößen sind der durchschnittliche Personalbestand, die Investitionen sowie die Auftragseingänge und -bestände Bestandteile des Segmentberichts. Grundsätzlich wird erwartet, dass die Umsatzerlöse aus dem vorhandenen Auftragsbestand im kommenden Geschäftsjahr realisiert werden.

Im Geschäftsjahr 2020 werden die Positionen Gesamtleistung, Zuführungen zu sonstigen und Pensionsrückstellungen, Zinsertrag und ähnlich Erträge, Zinsaufwand und ähnliche Aufwendungen, Ergebnis aus Equity Bewertung, EBT, Ertragsteuern sowie Jahresergebnis nicht mehr in der Segmentberichterstattung dargestellt, da diese internen Kennzahlen nicht mehr regelmäßig an die verantwortliche Unternehmensinstanz berichtet werden und entsprechend nicht mehr von zentraler Bedeutung für die Steuerung des Unternehmens sind. Des Weiteren werden die Segmenterlöse nach Ländern ab dem Geschäftsjahr 2020 im Kapitel "Umsatzerlöse" dargestellt; die Werte des Goodwills sind dem Kapitel "Geschäfts- oder Firmenwert" zu entnehmen.

Konzerninterne Transaktionen finden grundsätzlich zu Bedingungen, wie sie unter fremden Dritten üblich sind, statt.

Die Segmentierung der Erlöse wird durch die Absatzmärkte bestimmt. Abweichend von den Bestimmungen des IFRS 8.33 (a) zeigt die Gesellschaft die Umsätze im nordamerikanischen Markt nicht getrennt nach Ländern auf, da dieser in seiner konjunkturellen Entwicklung als Einheit betrachtet wird.

Von den Umsatzerlösen entfielen TEUR 241.785 (Vorjahr: TEUR 346.418) auf Projekte, während TEUR 65.217 (Vorjahr: TEUR 79.070) durch Geschäfte mit Service und Ersatzteilen generiert wurden.

In 2020 wurden mit einem Kunden im Segment Evolving Technologies Umsatzerlöse von TEUR 34.536 (Vorjahr: TEUR 52.407) erzielt.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 15. Januar 2021 hat die Gesellschaft einen Antrag auf Vertragsänderungen bei der Verwaltungsstelle des Konsortialdarlehensvertrags eingereicht. Gegenstand des Antrags auf Vertragsänderung war im Wesentlichen die Neujustierung der Covenants des Konsortialdarlehensvertrag. Der Antrag wurde am 15. Februar 2021 einstimmig durch die Konsortialbanken angenommen. Dadurch konnte die Gesellschaft ihre Finanzierung weiter stärken.

Der Konsortialdarlehensvertrag hat eine Laufzeit bis 2022 über ein Gesamtvolumen von 190 Mio. Euro. Die Anschlussfinanzierung steht auf der Arbeitsagenda des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2021. Generell sieht die Gesellschaft derzeit aufgrund der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie aufgrund des Marktumfeldes keine Gründe, die dem erfolgreichen Abschluss einer Anschlussfinanzierung entgegenstehen würden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus sonstigen unkündbaren Verträgen bestehen zum 31. Dezember 2020 folgende finanzielle Verpflichtungen:

in TEUR 2020 2019
bis zu 1 Jahr 1.567 1.698
1 bis 5 Jahre 687 807
länger 5 Jahre 49 0
Summe 2.303 2.505

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 gelten Personen und Unternehmen (auch verbundene Unternehmen), welche vom Unternehmen beeinflusst werden bzw. die das Unternehmen beeinflussen können. Die MAX Automation SE war im Geschäftsjahr 2020 ein von der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland und der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG, Hamburg, Deutschland, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 17 AktG. Zwischen der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG und der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG besteht aufgrund einer am 26. August 2020 in Kraft getretenen Stimmbindungsvereinbarung eine gegenseitige Zurechnung der Stimmrechte. Oberstes, beherrschendes Mutterunternehmen nach AktG der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG und der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG ist Oliver Jaster, Deutschland. Die Beherrschung ergibt sich aufgrund einer beständig erwarteten (faktischen) Stimmenmehrheit auf künftigen Hauptversammlungen.

Die Unternehmen der MAX Gruppe erbringen und beziehen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit unterschiedliche Leistungen für bzw. von nahestehenden Unternehmen.

Nahestehende Unternehmen

Mit der Günther Holding SE wurde mit Wirkung zum 01. September 2014 ein unentgeltlicher Beratervertrag abgeschlossen, welcher am 16. Januar 2017 ergänzt wurde.

Nahestehende Personen

Die Höhe der mit nahestehenden natürlichen Personen getätigten Geschäftsvorfälle beträgt insgesamt TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 24). Diese betreffen Reisekosten von Verwaltungsratsmitgliedern.

Abschlussprüfer

Im Berichtsjahr sind Aufwendungen für Honorare des Wirtschaftsprüfers i. H. v. TEUR 975 (Vorjahr: TEUR 522) angefallen.

in TEUR 2020 2019
1. Leistungen für Abschlussprüfungen 875 449
a) Leistungen für das aktuelle Jahr 595 449
b) Leistungen für das Vorjahr 280 0
2. Andere Bestätigungsleistungen 0 0
3. Steuerberatungsleistungen 0 0
4. Sonstige Leistungen 100 73
Summe 975 522

Andere Bestätigungsleistungen wurden im aktuellen Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nicht erbracht.

Leistungen im Zusammenhang mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes gem. §37w Abs.5 WpHG wurden unter den Abschlussprüfungsleistungen erfasst.

Die sonstigen Leistungen bezogen sich auf forensische Untersuchungen.

Organe der MAX Automation SE

Seit der Umwandlung in eine SE am 8. Februar 2018 hat die MAX Automation SE eine monistische Führungsstruktur, die sich dadurch auszeichnet, dass die Leitung der SE einem einheitlichen Leitungsorgan, dem Verwaltungsrat, obliegt. Die geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE führen die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in gemeinschaftlicher Verantwortung. Sie setzen die Grundlinien und Vorgaben um, die der Verwaltungsrat aufstellt.

Geschäftsführende Direktoren

Daniel Fink, Düsseldorf (bis 31. März 2019), CEO

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

• Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vecoplan AG, Bad Marienberg (bis 31. März 2019)

Andreas Krause, Boppelsen, Schweiz (bis 15. Juni 2020), CFO

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

  • Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vecoplan AG, Bad Marienberg (bis 31. März 2019)
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vecoplan AG, Bad Marienberg (bis 22. April 2020)

Dr. Christian Diekmann, Hamburg (ab 01. Januar 2021), CEO / CFO und Vorsitzender des Management

Boards

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

• Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vecoplan AG, Bad Marienberg (ab 22. April 2020)

Werner Berens, Fahrsweiler, Deutschland

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

• Keine Mitgliedschaft in weiteren Kontrollgremien

Dr. Guido Hild, Düsseldorf, Deutschland

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

• Keine Mitgliedschaft in weiteren Kontrollgremien

Patrick Vandenrhijn, Regensburg, Deutschland

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

• Keine Mitgliedschaft in weiteren Kontrollgremien

Gesamtbezüge der geschäftsführenden Direktoren

Folgende Beträge sind den geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE im Geschäftsjahr 2020 gewährt worden sowie zugeflossen:

Daniel Fink
Geschäftsführender Direktor (CEO)
bis 31.03.2019
Gewährte Zuwendung
Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 0 0 0 80 0 80
Nebenleistungen* 0 0 0 7 0 7
Summe 0 0 0 87 0 87
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 0 0 51 0 51
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 0 0 0 314 0 314
davon Programm 2016 bis 20191) 0 0 0 0 0 0
davon Programm 2017 bis 20201) 0 0 0 0 0 0
davon Programm 2018 bis 20211) 0 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 452 0 452
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 0 0 0 452 0 452

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung

1) Auszahlung in 2019

Andreas Krause
Geschäftsführender Direktor (CFO)
bis 15.06.2020
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 124 124 124 270 124 270
Abfindung 560 560 560 0 560 0
Nebenleistungen* 16 16 16 35 16 35
Summe 700 700 700 305 700 305
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 258 0 186 186 40
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 0 92 0 92 0 0
davon Programm 2018 bis 2021 0 46 0 46 0 0
davon Programm 2019 bis 2022 0 46 0 46 0 0
Summe 700 1.050 700 583 886 345
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 700 1.050 700 583 886 345

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung

Werner Berens
Geschäftsführender Direktor
seit 01.05.2019
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 230 230 230 153 230 153
Nebenleistungen* 37 37 37 23 37 23
Summe 267 267 267 176 267 176
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 255 180 210 210 0
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 0 585 137 48 0 0
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2020 bis 2022 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2021 bis 2023 0 45 30 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 0 60 13 24 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2020 bis 2022 0 60 17 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2021 bis 2023 0 60 13 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 0 90 27 24 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2020 bis 2022 0 90 20 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2021 bis 2023 0 90 17 0 0 0
Summe 267 1.107 584 434 477 176
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 267 1.107 584 434 477 176

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung

Dr. Guido Hild
Geschäftsführender Direktor
seit 01.07.2019
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 198 198 198 93 198 93
Nebenleistungen* 24 24 24 11 24 11
Summe 222 222 222 104 222 104
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 151 46 59 60 0
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 0 399 69 29 0 0
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 0 38 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2020 bis 2022 0 38 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2021 bis 2023 0 38 25 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 0 50 11 20 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2020 bis 2022 0 50 14 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2021 bis 2023 0 50 11 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 0 45 2 9 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2020 bis 2022 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2021 bis 2023 0 45 6 0 0 0
Summe 222 772 337 202 282 104
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 222 772 337 202 282 104

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung und Versicherungsbeiträge

Patrick Vandenrhijn
Geschäftsführender Direktor
seit 01.05.2019
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 230 230 230 153 230 153
Nebenleistungen* 29 29 29 13 29 13
Summe 259 259 259 166 259 166
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 255 60 172 153 0
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 235 1.120 332 275 235 0
davon LTIP Konzern 2019 bis 2021 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2020 bis 2022 0 45 0 0 0 0
davon LTIP Konzern 2021 bis 2023 0 45 30 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2019 bis 2021 0 60 13 24 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2020 bis 2022 0 60 17 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2021 bis 2023 0 60 13 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2019 bis 2021 0 90 8 16 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2020 bis 2022 0 90 6 0 0 0
davon LTIP Geschäftsfeld 2021 bis 2023 0 90 10 0 0 0
davon Sonderprogramm 2017 bis 2019 235 235 235 235 235 0
davon Sonderprogramm 2020 bis 2021 0 300 0 0 0 0
Summe 494 1.634 651 613 647 166
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 494 1.634 651 613 647 166

*Nebenleistungen waren insbesondere private Dienstwagennutzung, Versicherungsbeiträge sowie Mietzuschüsse zur Wohnung

Dr. Christian Diekmann
Geschäftsführender Direktor (CEO)
ab 01.01.2021
Gewährte Zuwendung Zufluss
2020 2020
in TEUR (min) (max) 2020 2019 2020 2019
Festvergütung 0 0 0 0 0 0
Nebenleistungen* 0 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0 0
Sign-on Bonus (einmalig) 125 125 125 0 0 0
Einjährige variable Vergütung (STIP) 0 0 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung (LTIP) 900 4.500 357 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2021 bis 2024 225 1.125 173 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2022 bis 2025 225 1.125 86 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2023 bis 2026 225 1.125 57 0 0 0
davon LTIP Phantom Shares 2024 bis 2027 225 1.125 41 0 0 0
Summe 1.025 4.625 482 0 0 0
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 1.025 4.625 482 0 0 0

In den sonstigen Bezügen sind für die geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung sowie Mietzuschüssen zur Wohnung bestehen, enthalten. Als Vergütungsbestandteil sind die Sachbezüge von den einzelnen geschäftsführenden Direktoren zu versteuern. Bezüge aus der D&O Versicherung waren für die geschäftsführenden Direktoren der MAX Automation SE nicht bezifferbar, da es sich hier um eine Gruppenversicherung handelte, die eine Reihe von Mitarbeitern erfasst.

Insgesamt belaufen sich die Zuwendungen für die Geschäftsführenden Direktoren in 2020 auf 2.272 TEUR (Vorjahr: 2.284 T€).

Anteilsbasierte Vergütungen

Zudem werden drei der vier geschäftsführenden Direktoren im Rahmen eines jeweils dreijährigen LTIPs sogenannte Phantom-Shares (Phantom-Aktien) gewährt. Hierbei werden den geschäftsführenden Direktoren zum festgelegten Stichtag in jedem Geschäftsjahr ("Ausgabetag") fiktive Aktien ("Phantom Shares") für einen vom Verwaltungsrat festgelegten Wert ("Ausgabewert") gewährt. Die Anzahl der jeweils zu gewährenden Phantom Shares errechnet sich als Quotient aus dem Gegenwert und dem arithmetischen Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Ausgabetag. Die Phantom Shares gewähren dem geschäftsführenden Direktor einen am Abrechnungstag entstehenden Anspruch auf Zahlung eines Bruttobetrages ("Phantom Share Zahlung") in Höhe des Abrechnungswerts multipliziert mit der Anzahl der Phantom Shares. Abrechnungswert ist der arithmetische Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Abrechnungstag ("Abrechnungswert"). Die Phantom Share Zahlung ist begrenzt auf einen individuell festgelegten Maximalbetrag des Ausgabewerts. Des Weiteren wird einem der geschäftsführenden Direktoren eine Sondertantieme gewährt, die bereits vor seiner Tätigkeit als geschäftsführender Direktor vereinbart wurde. Diese Sondertantieme basiert darauf, dass der geschäftsführende Direktor ein MAX Automation SE Aktienpaket hält, dessen Kaufpreis als Faktor (Ausgangswert) für die EBIT Entwicklung (analog einer EBIT-Multiple Bewertung) des vom geschäftsführenden Direktor verantworteten Geschäftsbereichs herangezogen wird. Die Sondertantieme wird im Sinne eines Long-term Incentives jeweils zum Ende einer dreijährigen Laufzeit ausbezahlt.

Seit dem 01. Januar 2021 hat ein neuer geschäftsführender Direktor sein Amt in der MAX Automation SE aufgenommen. Diesem wird neben einer Festvergütung und einem STIP ein einmaliger sogenannter "Sign-on Bonus" im Jahr 2020 gewährt. Zudem wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, pro Jahr seiner vierjährigen Vertragslaufzeit Phantom Shares zu einem festgelegten Stichtag zu erhalten, die nach einer vorgegebenen Haltefrist von vier Jahren abgerechnet werden. Abrechnungswert ist der arithmetische Mittelwert der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Schlusskurse der Stammaktie der MAX Automation SE innerhalb eines Zeitraums von 90 Handelstagen vor dem Abrechnungstag ("Abrechnungswert"). Die Phantom Share Zahlung ist begrenzt auf einen Maximalbetrag in Höhe des Fünffachen (500%) des Ausgabegegenwertes.

Der beizulegende Zeitwert des Phantom Share Programms wurde für alle geschäftsführenden Direktoren nach dem Black-Scholes-Merton Modell im Einklang mit den Regelungen des IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütungen) bestimmt. Die erwartete Volatilität von 157 %, die als Inputparameter in das Black-Scholes-Merton Modell eingeflossen ist, basiert auf einer Beurteilung der historischen Volatilität des Aktienkurses der MAX Automation SE der letzten fünf Jahre und hat entsprechenden Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert der Phantom Shares.

Am Abschlussstichtag 31.12.2020 wurden für alle Anspruchsberechtigten insgesamt 303.370 Phantoms Shares im Rahmen der Wertermittlung, auf Basis des am Gewährungszeitpunktes ermittelten Abrechnungswerts, berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf TEUR 466. Im Geschäftsjahr 2020 wurden 251.225 neue Phantom Shares gewährt, die in der zuvor genannten Gesamtanzahl der Phantom Shares enthalten sind. Der beizulegende Zeitwert der im Geschäftsjahr neu gewährten Phantom Shares beläuft sich auf TEUR 357.

Änderungen an bestehenden Phantom Share Regelungen gab es im Geschäftsjahr nicht.

Die Rückstellung für das Phantom Share Programm in Höhe von TEUR 466 (Vorjahr: TEUR 69) wird unter den langfristigen Verbindlichkeiten innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesen.

Die MAX Automation SE weist an dieser Stelle explizit daraufhin, dass sich aus den zuvor erläuterten Berechnungen keine Prognosen hinsichtlich der Entwicklung des Aktienkurses seitens der Gesellschaft ableiten lassen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Anwendung der von IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) vorgeschriebenen Berechnungsmethodik. Entsprechendes gilt ebenfalls für die ermittelten minimal- und maximal Werte des Phantom Shares Programms in den zuvor dargestellten Tabellen. Diese sind infolge der Berechnungsmethodik des IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) eher theoretischer Natur.

Andere oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme wurden weder den geschäftsführenden Direktoren noch Mitarbeitern gewährt.

Mitglieder des Verwaltungsrats

Dr. Christian Diekmann, Hamburg

Dipl.-Kaufmann, Geschäftsführer der ZRT GmbH und Zertus GmbH, Hamburg (bis 31.12.2020) Verwaltungsratsvorsitzender

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

  • Mitglied des Boards der Zertus Beteiligungen Lir Chocolates Ltd. Navan, Irland, (bis 31.12.2020)
  • Mitglied des Boards der Zetar Ltd., London, Großbritannien (bis 31.12.2020)
  • Mitglied des Boards der Zertus UK Ltd.; London; England (bis 31.12.2020)

• Vorsitzender des Boards der Gaea Products SA; Athen; Griechenland (bis 12.11.2020)

Dr. Jens Kruse, Hamburg

Generalbevollmächtigter der M.M. Warburg & CO (AG & Co.), Hamburg Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

  • Aufsichtsratsmitglied der Biesterfeld AG, Hamburg
  • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der PNE AG, Cuxhaven (bis 20.04.2020)

Dr. Ralf Guckert, Hamburg

Geschäftsführender Direktor (CDO) Günther Holding SE, Hamburg Mitglied des Verwaltungsrats (seit 25. Januar 2019)

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

  • Mitglied des Beirats der Langenscheidt GmbH & Co. KG, München, der Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, München, und der Langenscheidt Management GmbH, München (Günther SE Konzerninternes Mandat) (bis 31.12.2020)
  • Mitglied des Beirats der all4cloud GmbH & Co. KG, Viernheim, und der all4cloud Management GmbH, Hamburg (Günther SE Konzern-internes Mandat)
  • Mitglied des Beirats der Günther Direct Services, Bamberg, und der G Connect GmbH, München (Günther SE Konzern-internes Mandat)

Oliver Jaster, Hamburg

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Günther Holding SE, Hamburg Verwaltungsratsmitglied (bis 29. Mai 2020)

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

  • Mitglied des Supervisory Boards der ZEAL Network SE, London
  • Vorsitzender des Beirats der Langenscheidt GmbH & Co. KG, München, der Langenscheidt Digital GmbH & Co. KG, München, und der Langenscheidt Management GmbH, München (Günther SE Konzern-internes Mandat) (bis 31.12.2020)
  • Vorsitzender des Beirats der all4cloud GmbH & Co. KG, Viernheim, und der all4cloud Management GmbH, Hamburg (Günther SE Konzern-internes Mandat)
  • Vorsitzender des Beirats der Günther Direct Services, Bamberg, und der G Connect GmbH, München (Günther SE Konzern-internes Mandat)
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der Günther SE, Bamberg (Günther SE Konzern-internes Mandat)

Karoline Kalb, Augsburg

Vorstand und CFO der Testo SE & Co. KGaA, Titisee-Neustadt Verwaltungsratsmitglied (seit 29. Mai 2020)

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

• Keine Mitgliedschaft in weiteren Kontrollgremien

Marcel Neustock, Hamburg

Investment Director Günther Holding SE, Hamburg Verwaltungsratsmitglied (seit 29. Mai 2020)

Mitglied in den folgenden weiteren Kontrollgremien:

• Keine Mitgliedschaft in weiteren Kontrollgremien

Andreas Krause, Boppelsen, Schweiz

Geschäftsführender Direktor der MAX Automation SE (bis 15. Juni 2020) Verwaltungsratsmitglied (bis 29. Mai 2020)

Gesamtbezüge des Verwaltungsrats

Die Bezüge des Verwaltungsrats beliefen sich für 2020 auf TEUR 283 (TEUR 232). Neben dem Ersatz ihrer Auslagen erhalten der Verwaltungsratsvorsitzende TEUR 120, der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende TEUR 60 und die restlichen Mitglieder des Verwaltungsrats mit Ausnahme der geschäftsführenden Direktoren TEUR 40 nach Ablauf des Geschäftsjahres.

in TEUR Fixe
Vergütung
Berater
leistungen
Summe
2020 2019 2020 2019 2020 2019
Dr. Christian Diekmann, Vorsitzender
(seit 18. Mai 2019)
120 75 0 27 120 102
Dr. Jens Kruse, stellvertretender
Vorsitzender (vom 1. Januar 2019 bis
17. Mai 2019 Vorsitzender)
60 83 0 0 60 83
Dr. Ralf Guckert (seit 25. Januar 2019, bis
17. Mai 2019 stellv. Vorsitzender)
40 48 0 0 40 48
Oliver Jaster (bis 29. Mai.2020) 17 40 0 0 17 40
Karoline Kalb (seit 30. Mai 2020) 23 0 17 0 40 0
Marcel Neustock (seit 30. Mai 2020) 23 0 0 0 23 0

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten im Geschäftsjahr 2020 keine Kredite oder Vorschüsse.

Weitere Informationen können dem Vergütungsbericht im Konzernlagebericht unter "Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder" entnommen werden.

MITTEILUNGSPFLICHTIGE BETEILIGUNGEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTG

Herr Oliver Jaster, Deutschland, hat uns am 17. November 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17. November 2015 die Schwelle von 30 % der Stimmrechte überschritten hat und nun 30,0001 % beträgt. Dies entspricht 8.038.356 Stimmrechten. 30,0001 % der Stimmrechte (dies entspricht 8.038.356 Stimmrechten) sind Herrn Jaster gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Orpheus Capital II GmbH & Co. KG, Hamburg in Deutschland, die Orpheus Capital II Management GmbH, Hamburg in Deutschland, die Günther Holding GmbH, Hamburg in Deutschland und die Günther GmbH, Bamberg in Deutschland, zuzurechnen.

Am 18. September 2017 teilte uns die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland mit, dass sich ihr Stimmrechtsanteil aufgrund der Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte am 07. September 2017 von 5,004 % auf 4,96 % geändert hat. 4,96 % der Stimmrechte (das entspricht 1.460.344 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Am 19. Januar 2018 hat die MAX Automation gemäß § 33 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 18. Januar 2018 die Mitteilung erhalten hat, dass die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, am 12. Januar 2018 durch Veräußerung von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen der Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte ihre Stimmrechtsanteile von 5,25 % auf 4,99 % reduziert hat und nunmehr 1.470.724 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

Am 22. Januar 2018 hat die MAX Automation gemäß § 33 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 22. Januar 2018 die Mitteilung erhalten hat, dass die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland, am 12. Januar 2018 durch Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten ihre Stimmrechtsanteile von 8,94 % auf 4,99 % reduziert hat und nunmehr 1.470.724 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

Am 27. Februar 2018 hat die MAX Automation gemäß § 33 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 27. Februar 2018 die Mitteilung erhalten hat, dass Herr Werner O. Weber am 20. Dezember 2017 durch Erwerb von Aktien mit Stimmrechten seine Stimmrechtsanteile auf 5,53 % erhöht hat und nunmehr 1.630.000 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

Am 29. Oktober 2018 hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 26. Oktober 2018 die Mitteilung erhalten hat, dass die LOYS Investment S.A., Munsbach, Luxemburg, am 25. Oktober 2018 durch Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ihre Stimmrechtsanteile von 3,145 % auf 5,058 % erhöht hat und nunmehr 1.489.945 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

Am 31. Oktober 2019 hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 31. Oktober 2019 die Mitteilung erhalten hat, dass die Universal-Investment-GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, am 25. Oktober 2019 durch Erwerb von Aktien mit Stimmrechten ihre Stimmrechtsanteile von 2,9997 % auf 3,28 % erhöht hat und nunmehr 966.550 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

Am 15. Juni 2020 hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 15. Juni 2020 die Mitteilung erhalten hat, dass die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln, Deutschland, am 10. Juni 2020 durch Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten ihre Stimmrechtsanteile von 3,16 %

auf 2,87 % reduziert hat und nunmehr 844.957 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

Am 24. Juli 2020 hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 22. Juli 2020 die Mitteilung erhalten hat, dass die Ampega Investment GmbH, Köln, Deutschland, am 19. Juni 2020 durch Erwerb von Aktien mit Stimmrechten einen Stimmrechtsanteil von 3,05 % erworben hat und nunmehr 900.000 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält. Zudem hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 24. Juli 2020 veröffentlicht, dass Sie am 23. Juli 2020 eine Korrekturmeldung erhalten hat, wonach die Ampega Investment GmbH, Köln, Deutschland, am 19. Juni 2020 durch Erwerb von Aktien mit Stimmrechten einen Stimmrechtsanteil von 3,06 % erworben hat und nunmehr 900.000 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

Am 25. August 2020 hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 24. August 2020 von Herrn Oliver Jaster, Deutschland eine Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens erhalten hat. Demnach hat die LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG über den Erwerb von Aktien mit Stimmrechten einen Stimmrechtsanteil von 5,33 % erworben. Insgesamt beträgt der Stimmrechtsanteil von Herrn Jaster nunmehr 40,25 % (dies entspricht 11.858.737 Stimmrechten). 5,33 % der Stimmrechte (dies entspricht 1.570.187 Stimmrechten) sind Herrn Jaster gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG, Hamburg in Deutschland, die Orpheus Capital II Management GmbH, Hamburg in Deutschland, die Günther Holding SE, Hamburg in Deutschland und die Günther SE, Bamberg in Deutschland, zuzurechnen. 34,92 % der Stimmrechte (dies entspricht 10.287.228 Stimmrechten) sind Herrn Jaster gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Orpheus Capital II GmbH & Co. KG, Hamburg in Deutschland, die Orpheus Capital II Management GmbH, Hamburg in Deutschland, die Günther Holding SE, Hamburg in Deutschland und die Günther SE, Bamberg in Deutschland, zuzurechnen.

Am 25. August 2020 hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 25. August 2020 die Mitteilung erhalten hat, dass die Ampega Investment GmbH, Köln, Deutschland, am 24. August 2020 durch Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten ihre Stimmrechtsanteile von 3,06 % auf 1,66 % reduziert hat und nunmehr 488.803 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

Am 1. September 2020 hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 1. September 2020 von Herrn Oliver Jaster, Deutschland eine Freiwillige Konzernmitteilung aufgrund Schwellenberührung eines Tochterunternehmens erhalten hat, wonach zwischen der LS Digital & Management Services GmbH & Co. KG und der Orpheus Capital II GmbH & Co. KG aufgrund einer am 26. August 2020 in Kraft getretenen Stimmbindungsvereinbarung eine gegenseitige Zurechnung der Stimmrechte erfolgt ist.

Am 15. Oktober 2020 hat die MAX Automation gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht, dass Sie am 14. Oktober 2020 die Mitteilung erhalten hat, dass die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, am 13. Oktober 2020 durch Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten ihre Stimmrechtsanteile von 5,10% auf 4,94 % reduziert hat und nunmehr 1.454.379 Stimmrechte der Gesamtzahl der Stimmrechte von 29.459.415 hält.

ERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTG ZUM CORPORATE-GOVERNANCE-KODEX

Die MAX Automation SE, Düsseldorf, hat als deutsches börsennotiertes Unternehmen die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 5. Februar 2021 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.maxautomation.com dauerhaft zugänglich gemacht.

BEFREIUNG VON DER OFFENLEGUNG FÜR TOCHTERGESELLSCHAFTEN

Folgende inländische Tochtergesellschaften nehmen die Möglichkeit zur Befreiung von bestimmten Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts gemäß § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020 in Anspruch:

  • MAX Management GmbH, Düsseldorf
  • ELWEMA Automotive GmbH, Ellwangen
  • MA micro automation GmbH, St. Leon-Rot
  • AIM Micro Systems GmbH, Triptis
  • iNDAT Robotics GmbH, Ginsheim-Gustavsburg
  • bdtronic GmbH, Weikersheim
  • IWM Automation GmbH, Porta Westfalica
  • NSM Magnettechnik GmbH, Olfen-Vinnum
  • Mess- und Regeltechnik Jücker GmbH, Dillingen
  • Vecoplan AG, Bad Marienberg

Darüber hinaus machen die Gesellschaften, sofern Sie verpflichtet wären einen Teilkonzernabschluss zu erstellen, von der Befreiungsvorschrift des § 291 HGB gebrauch, da sie als Tochterunternehmen in den IFRS Konzernabschluss der MAX Automation SE, Düsseldorf, einbezogen wird.

Bei diesen Gesellschaften veröffentlicht die MAX Automation SE befreiend ihren Konzernjahresabschluss sowie -lagebericht im Bundesanzeiger.

Düsseldorf, 12. März 2021

Die geschäftsführenden Direktoren

Dr. Christian Diekmann Werner Berens Dr. Guido Hild Patrick Vandenrhijn

MAX AUTOMATION SE, DÜSSELDORF, AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES ZUM 31.DEZEMBER 2020

a) In den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am
Kapital (%)
Tochterunternehmen der MAX Automation SE:
MAX Management GmbH Düsseldorf 100
bdtronic GmbH Weikersheim 100
IWM Automation GmbH Porta Westfalica 100
Mess- und Regeltechnik Jücker GmbH Dillingen 100
NSM Magnettechnik GmbH Olfen-Vinnum 100
Enkel- bzw. Tochterunternehmen der MAX Management GmbH:
AIM Micro Systems GmbH Triptis 100
ELWEMA Automotive GmbH Ellwangen 100
iNDAT Robotics GmbH Ginsheim-Gustavsburg 100
IWM Automation Bodensee GmbH Bermatingen 100
MA micro automation GmbH St. Leon-Rot 100
Vecoplan AG Bad Marienberg 100
Tochterunternehmen der bdtronic GmbH:
BARTEC Dispensing Technology Inc. Tulsa, Oklahoma, USA 100
bdtronic BVBA Diepenbeek, Belgien 100
bdtronic Italy S.r.l. Rieti, Italien 100
bdtronic Ltd. Ashton under Lyne, UK 100
bdtronic S.r.l. Monza, Italien 100
bdtronic Suzhou Co. Ltd. Suzhou, China 100
Tochterunternehmen der IWM Automation GmbH:
IWM Automation Polska Sp.z o.o. Chorzow, Polen 100
Enkel- bzw. Tochterunternehmen der MA micro automation GmbH:
MA Life Science GmbH St. Leon-Rot 100
Micro automation LLC (Tochter der MA Life Science GmbH) Dover, Delaware, USA 100
Micro automation LLP (Tochter der MA micro automation GmbH
und der MA Life Science GmbH) Singapur 100
Enkel- bzw. Tochterunternehmen der Vecoplan AG:
Vecoplan Holding Corporation Wilmington, Delaware, USA 100
Vecoplan LLC (Tochter der Vecoplan Holding Corporation) Archdale, North Carolina, USA 100
Vecoplan Midwest LLC (Tochter der Vecoplan LLC) Floyds Knobs, Indiana, USA 75
Vecoplan Austria GmbH Wien, Österreich 100
Vecoplan Iberica S.L. Bilbao, Spanien 100
Vecoplan Limited Castleford, UK 100
Vecoplan Polska Sp.z.o.o. Warschau, Polen 100
Vecoplan Swiss GmbH Sarnen, Schweiz 100

b) In den Konzernabschluss nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am
Kapital (%)
Beteiligungen der MAX Automation SE:
MAX Automation (Asia Pacific) Co.Ltd. Hong Kong 51
(Tochterunternehmen der MAX Automation SE)
MAX Automation (Shanghai) Co. Ltd. Shanghai, China 100
(Tochterunternehmen der MAX Automation (Shanghai) Co. Ltd.)

c) Verbundene, nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am
Kapital (%)
Verbundene, nicht konsolidierte Unternehmen
MAX Automation North America Inc. Wilmington, Delaware,
USA
100

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Disclaimer: Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk umfasst auch einen "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Abschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB" ("ESEF-Vermerk"). Der dem ESEF-Vermerk zugrunde liegende Prüfungsgegenstand (zu prüfende ESEF-Unterlagen) ist nicht beigefügt. Die geprüften ESEF-Unterlagen können im Bundesanzeiger eingesehen beziehungsweise aus diesem abgerufen werden.

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGI-GEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MAX Automation SE, Düsseldorf

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MAX Automation SE, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MAX Automation SE, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichtes.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

  • a) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 1
  • b) Anwendung der sogenannten Cost-to-Cost-Methode zur Erlösrealisierung im Rahmen einer längerfristigen Auftragsfertigung. 2

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

  • c) Sachverhalt und Problemstellung 1
  • d) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 2
  • e) erweis auf weitergehende Informationen 3

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

f) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 1

g) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt € 38,6 Mio. (13,7 % der Bilanzsumme) gesondert unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. einer jeweiligen Gruppe davon. Als Ergebnis des jährlichen Werthaltigkeitstests sowie vorausgegangener anlassbezogener Untersuchungen, wurden im Geschäftsjahr Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von € 7,63 Mio. wertgemindert. Hiervon entfielen € 3,46 Mio. auf die iNDAT Robotics GmbH und € 4,17 Mio. auf die ELWEMA Automotive GmbH. Weiterhin wurden bei der Gesellschaft ELWEMA Automotive GmbH weitere Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von € 4,29 Mio., Nutzungsrechte in Höhe von € 0,40 Mio. und auf das Sachanlagevermögen in Höhe von € 0,36 Mio., die sich aus einem den Geschäfts- oder Firmenwert übersteigenden Abwertungsbedarf ergaben, vorgenommen. 1

Die Ergebnisse der jeweiligen Bewertungen sind in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

h) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Ableitung der im Rahmen der Berechnung der Nutzungswerte diskontierten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse inhaltlich gewürdigt. Hierzu haben wir die für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit relevante Mittelfristplanung u.a. vor dem Hintergrund branchenspezifischer Markterwartungen plausibilisiert. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen, haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und eigene Sensitivitätsanalysen für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt. Für den Fall, dass ein ermittelter Abwertungsbedarf den Geschäfts- oder Firmenwert überstieg, haben wir auch die daraus folgende Abwertung des Anlagevermögens inhaltlich nachvollzogen. Hierbei wurde beachtet, dass die Abwertung für einzelne Anlagegüter durch den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bzw. den Nutzungswert beschränkt wurde. 2

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht insgesamt vertretbar und liegen innerhalb vertretbarer Bandbereiten.

  • i) Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in dem Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwert" sowie in den Textziffern 3 und 33 des Konzernanhangs erhalten. 3
  • j) Anwendung der sogenannten Cost- to-Cost- Methode zur Erlösrealisierung im Rahmen einer längerfristigen Auftragsfertigung 2
  • k) Im Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von € 307 Mio. ausgewiesen, welche im wesentlichen Zeitraum bezogen, realisiert wurden. In der Bilanz zum 31. Dezember 2020 sind Vertragsvermögenswerte in Höhe von € 33,6 Mio. und Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von € 41,1 Mio. erfasst. Die Umsatzrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen erfolgt über einen Zeitraum, wenn ein Vermögenswert erstellt wird, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für die Gesellschaft aufweist und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen besteht. Auch wenn ein Vermögenswert erstellt oder verbessert wird und der Kunde währenddessen die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt, werden die Umsatzerlöse zeitraumbezogen realisiert. Bei der Umsatzrealisierung über einen Zeitraum werden die Umsatzerlöse auf Basis des Fertigstellungsgrads erfasst, der sich als Verhältnis der tatsächlich angefallenen Auftragskosten zu den voraussichtlichen Gesamtkosten ermittelt. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfordert angesichts komplexer Herstellungsabläufe insbesondere ein wirksames internes Budgetierungs- und Berichtssystem einschließlich einer mitlaufenden Projektkalkulation sowie ein funktionierendes internes Kontrollsystem. 1

Vor diesem Hintergrund ist die zutreffende Anwendung des Rechnungslegungsstandards zur Umsatzrealisierung als komplex zu betrachten und basiert in Teilen auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Daher war der Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.

  • l) Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen beurteilt. Unser konkretes Prüfungsvorgehen beinhaltete die Prüfung von Kontrollen und aussagebezogenen Prüfungshandlungen, vor allem: 2
    • Beurteilung des Prozesses der ordnungsmäßigen Identifizierung der Leistungsverpflichtungen und der Klassifizierung der Leistungserbringung nach einem bestimmten Zeitraum oder einem bestimmten Zeitpunkt.
    • Beurteilung des Kostenrechnungssystems sowie anderer relevanter Systeme zur Unterstützung der Bilanzierung von kundenspezifischen Verträgen.
    • Beurteilung der ordnungsmäßigen Erfassung und Verrechnung der Einzelkosten sowie der Höhe und Verrechnung der Gemeinkostenzuschläge.
    • Beurteilung der den kundenspezifischen Verträgen zugrundeliegenden Projektkalkulationen sowie der Ermittlung des Fertigstellungsgrads.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um eine sachgerechte Erlösrealisierung aus kundenspezifischen Verträgen zu gewährleisten.

m) Die Angaben der Gesellschaft zur Erlösrealisierung im Rahmen der längerfristigen Auftragsfertigung sind in den Abschnitten "Vertragsvermögenswerte" und "Vertragsverbindlichkeiten" sowie in den Textziffern 11, 22 und 29 des Konzernanhangs erläutert. 3

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

  • die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f und § 315 d HGB)" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
  • den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht nach § 315b Abs. 3 HGB.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Finanzberichts – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrates für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

Bestätigungsvermerk

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei Max Automation_SE_KA_LB_ESEF-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrates für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. November 2020 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der MAX Automation SE, Düsseldorf, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Andreas Focke."

Düsseldorf, den 16. März 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Andreas Focke Nobert Klütsch

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der MAX Automation SE zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, 12. März 2021

Die geschäftsführenden Direktoren

Dr. Christian Diekmann Werner Berens Patrick Vandenrhijn Dr. Guido Hild