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Knaus Tabbert AG — Annual Report 2020
Jul 15, 2021
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Annual Report
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Publication

Knaus Tabbert AG
Jandelsbrunn
Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Jahresabschluss 2020
Knaus Tabbert AG, Jandelsbrunn (bis 14. August 2020: Knaus Tabbert GmbH, Jandelsbrunn)
Bilanz zum 31. Dezember 2020
A k t i v a
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
11.272.562,00 | 10.847.895,00 | |||
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
1.407.029,00 | 1.119.752,00 | |||
| 3. Geleistete Anzahlungen | 65.461,63 | 12.745.052,63 | 90.146,00 | 12.057.793,00 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
30.642.718,79 | 31.295.180,35 | |||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 13.564.392,00 | 13.183.572,00 | |||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
12.028.979,00 | 11.313.526,00 | |||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
1.728.402,25 | 57.964.492,04 | 2.444.678,48 | 58.236.956,83 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.509.469,08 | 5.509.469,08 | |||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
7.734.000,00 | 13.243.469,08 | 8.259.000,00 | 13.768.469,08 | |
| 83.953.013,75 | 84.063.218,91 | ||||
| B. | Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | |||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 51.443.033,25 | 54.498.784,89 | |||
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 3.804.500,00 | 3.241.666,04 | |||
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 31.531.741,78 | 86.779.275,03 | 24.083.530,54 | 81.823.981,47 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9.055.027,06 | 35.257.640,96 | |||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1.694.229,95 | 4.140.099,65 | |||
| 3. Forderungen gegen ehemalige GmbH-Gesellschafter |
995.499,71 | 0,00 | |||
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| - davon mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 1.742.448,61 (i. Vj. EUR 579.416,81) - |
13.073.739,99 | 24.818.496,71 | 15.950.722,94 | 55.348.463,55 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 6.183.769,42 117.781.541,16 | 5.852.268,62 143.024.713,64 | |||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 272.192,66 | 1.104.772,03 | ||
| 202.006.747,57 | 228.192.704,58 |
P a s s i v a
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| A. | Eigenkapital | ||
| I. Grundkapital | 10.377.259,00 | 28.897,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 27.468.438,59 | 12.516.800,59 | |
| III. Bilanzgewinn | 59.323.551,61 | 61.773.625,40 | |
| 97.169.249,20 | 74.319.322,99 | ||
| B. | Rückstellungen | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 622.549,00 | 374.449,00 | |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 40.630.851,06 | 43.492.821,74 | |
| 41.253.400,06 | 43.867.270,74 | ||
| C. | Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| - davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 29.750.548,81 (i. Vj. EUR 60.547.254,33) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren EUR 4.546.762,45 (i. Vj. EUR 8.155.412,45) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
34.297.312,26 | 68.702.666,78 | |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1.899.756,10 | 1.440.333,60 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||
| - davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 21.188.177,82 (i. Vj. EUR 34.371.972,48) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
21.188.177,82 | 34.371.972,48 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | |||
| - davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.597.477,43 (i. Vj. EUR 1.502.312,85) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
1.597.477,43 | 1.502.312,85 | |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | |||
| - davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 13.972,60 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
13.972,60 | 0,00 | |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | |||
| - davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.821.335,01 (i. Vj. EUR 1.366.925,14) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|||
| - davon mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
|||
| - davon aus Steuern EUR 772.070,10 (i. Vj. EUR 784.773,41) - |
|||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 22.107,12 (i. Vj. EUR 22.500,69) - |
1.821.335,01 | 1.366.925,14 | |
| 60.818.031,22 | 107.384.210,85 | ||
| E. | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 26.467,09 | 0,00 |
| D. | Passive latente Steuern | 2.739.600,00 | 2.621.900,00 |
| 202.006.747,57 | 228.192.704,58 |
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
| 2020 | 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | 669.435.210,53 | 679.107.356,08 | ||
| 2. | Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
7.899.488,94 | 8.640.620,75 | ||
| 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 3.553.010,44 | 3.826.910,00 | ||
| 4. | Sonstige betriebliche Erträge | 4.487.765,17 | 4.386.104,68 | ||
| 5. | Materialaufwand | ||||
| a) | Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
-462.612.186,19 | -476.290.253,45 | ||
| b) | Aufwendungen für bezogene Leistungen | -26.306.376,35 | -488.918.562,54 | -29.285.426,16 | -505.575.679,61 |
| 6. | Personalaufwand | ||||
| a) | Löhne und Gehälter | -72.750.854,17 | -70.776.443,10 | ||
| b) | Soziale Abgaben sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft |
-15.009.044,30 | -87.759.898,47 | -14.552.707,01 | -85.329.150,11 |
| 7. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-14.157.597,93 | -11.920.809,84 | ||
| 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -62.221.449,28 | -57.945.350,45 | ||
| 9. | Ertrag aus Beteiligungen | ||||
| - davon aus verbundene Unternehmen EUR 6.020.000,00 (i. Vj. EUR 2.990.000,00) - |
6.020.000,00 | 2.990.000,00 | |||
| 10. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||||
| - davon aus verbundenen Unternehmen EUR 234.039,00 (i. Vj. EUR 567.577,98) - |
281.053,55 | 659.177,04 | |||
| 11. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||||
| - davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) - |
-2.260.154,57 | -1.498.991,60 | |||
| 12. | Ergebnis vor Steuern | 36.358.865,84 | 37.340.186,94 | ||
| 13. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||||
| - davon latente Steuern EUR 117.700,00 (i. Vj. EUR -412.700,00) - |
-8.605.663,24 | -9.704.782,27 | |||
| 14. | Ergebnis nach Steuern | 27.753.202,60 | 27.635.404,67 | ||
| 15. | Sonstige Steuern | -203.276,39 | -102.439,61 | ||
| 16. | Jahresüberschuss | 27.549.926,21 | 27.532.965,06 | ||
| 17. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 31.773.625,40 | 34.240.660,34 | ||
| 18. | Bilanzgewinn | 59.323.551,61 | 61.773.625,40 |
ANHANG 2020
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter Beachtung der Regelungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Soweit eine weitere Untergliederung der Posten zum Zwecke der Bilanzklarheit erforderlich erschien, wurde gemäß § 265 Abs. 5 HGB hiervon Gebrauch gemacht.
Mit Wirkung zum 14.08.2020 wurde die Gesellschaft nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes in die Rechtsform der Aktiengesellschaft umgewandelt und unter der Handelsregisternummer HRB 11089 beim Registergericht in Passau geführt. Die Knaus Tabbert AG hat ihren Sitz in Jandelsbrunn.
Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 23. September 2020 im Prime Standard Segment des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Die Gesellschaft stellt einen Konzernabschluss gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) auf. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ggf. vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Auf immaterielle Vermögensgegenstände, Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer lineare Abschreibungen vorgenommen. Diese richtet sich nach den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter wird gemäß den steuerlichen Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 % abgeschrieben wird. Soweit einzelnen Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist, wurden entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Den Abschreibungen liegen folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zu Grunde:
| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude | 10 - 33 |
| Andere Bauten und Grundstückseinrichtungen | 5 - 33 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1 - 18 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 - 14 |
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. bei dauerhafter Wertminderung dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte unter Berücksichtigung der gleitenden Durchschnittswertmethode.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung von notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten des § 255 HGB bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Von dem Wahlrecht nach § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch eine Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden ebenfalls unter Beachtung des § 253 HGB bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellt vorausbezahlte Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag dar.
Die sonstigen Rückstellungen wurden jeweils in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen Geschäftsjahre (wie von der deutschen Bundesbank veröffentlicht) abgezinst.
Gewährleistungs- bzw. Garantierückstellungen werden für alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen wesentlichen Einzelfälle gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt in Höhe der auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzten Aufwendungen zur Beseitigung der Mängel. Sachverhalte, die den Verpflichtungen möglicherweise kompensierend gegenüberstehen, wurden, soweit hier nicht ein gesonderter Vermögensgegenstand zu aktivieren ist, im Rahmen der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde zum Bilanzstichtag eine pauschale Gewährleistungsrückstellung auf Basis eines Erfahrungswertes bezogen auf den gewährleistungsbehafteten Umsatz gebildet.
In den sonstigen Rückstellungen ist in Höhe von T€ 193 (Vorjahr T€ 227) eine Rückstellung für ausstehende Urlaubsansprüche enthalten. Die Rückstellung wird auf Basis von 220 Arbeitstagen mit den Jahresentgelten einschließlich von Sonderzahlungen zzgl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bewertet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Über den Ansatz von aktiven latenten Steuern wird nach Realisationsmöglichkeit entschieden. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht. Von dem Wahlrecht, aktive und passive latente Steuern unsaldiert auszuweisen, wird kein Gebrauch gemacht.
III. Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.
In den immateriellen Vermögensgegenständen sind Entwicklungskosten in Höhe von T€ 11.273 (Vorjahr T€ 10.848) enthalten, diese werden über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben.
Der Gesamtbetrag der Entwicklungskosten im Geschäftsjahr betrug T€ 6.826 (Vorjahr T€ 7.467) hiervon wurden im laufenden Geschäftsjahr T€ 4.756 (Vorjahr T€ 5.554) aktiviert.
Das Finanzanlagevermögen enthält Ausleihungen gegenüber der Knaus Tabbert KFT in Höhe von T€ 7.734, welche im laufenden Jahr in Höhe von T€ 525 getilgt wurden. Die Darlehen wurden für die Investitionstätigkeit der Gesellschaft verwendet. Im Februar 2021 erfolgte eine Umwandlung dieser Verbindlichkeiten in Eigenkapital.
2. Unternehmen, an denen ein Anteilsbesitz von mehr als 20 % besteht
| Name und Sitz des Unternehmens |
Höhe des Anteils am Kapital % |
Eigenkapital | Ergebnis des letzten Geschäftsjahres |
|---|---|---|---|
| Unmittelbare Beteiligungen | |||
| a) Knaus Tabbert Kft Vac/Ungarn | 100,00 | Mio. HUF 2.086 | Mio. HUF 75 |
| T€ 5.733 | T€ 212 | ||
| b) Caravan-Welt GmbH Nord, Bönningstedt | 100,00 | T€ 1263 | T€ 358 |
| c) HÜTTLrent GmbH, Maintal | 100,00 | T€ 2.701 | T€ 1.113 |
| d) Morelo Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld | 100,00 | T€ 18.320 | T€ 7.736 |
Währungsumrechnung zum Stichtagskurs 31.12.2020
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr resultieren in Höhe von T€ 1.694 (Vorjahr T€ 4.140) aus Lieferungen und Leistungen.
4. Forderungen gegen ehemalige GmbH-Gesellschafter
Die Forderungen gegenüber ehemaligen GmbH-Gesellschaftern mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen T€ 995 (Vorjahr T€ 0) und resultieren aus der Weiterbelastung der anteiligen Kosten im Rahmen des Börsenganges.
5. Guthaben bei Kreditinstituten
Unter diesem Posten wird u.a. ein Bankguthaben der Gesellschaft von T€ 5.935 (Vorjahr T€ 5.784) ausgewiesen, das als Sicherheitsfonds zur Abdeckung eines eventuellen Verlustes des Kreditinstitutes aus der Händlerfinanzierung dient.
Das Guthaben wurde sowohl durch Einzahlungen der Gesellschaft als auch durch Einzahlungen des Kreditinstitutes gespeist.
6. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Messekosten in Höhe von T€ 5 (Vorjahr T€ 897), Wartungen von T€ 102 (Vorjahr T€ 58), Mieten von T€ 43 (Vorjahr T€ 82) Beratungskosten von T€ 19 (Vorjahr T€ 0), Provisionen von T€ 0 (Vorjahr T€ 35) und sonstige Abgrenzungen von T€ 103 (Vorjahr T€ 33).
7. Eigenkapital
Mit der Gesellschafterversammlung vom 20. Januar 2020 sowie vom 12.März 2020 wurde eine Dividendenausschüttung in Höhe von jeweils 15 Mio. € aus dem bestehenden Bilanzgewinn entsprechend den Anteilen am Stammkapital an die Gesellschafter beschlossen und im Geschäftsjahr 2020 ausbezahlt.
Mit Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 wurde eine Sonderzuzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 5.000.000 € beschlossen, die Einzahlung erfolge zum 25.06.2020.
Im Zuge der Umwandung auf die Knaus Tabbert AG wurde im ersten Schritt eine Stammkapitalerhöhung durchgeführt. Hierzu wurde die in der Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Kapitalrücklage in Höhe von 12.516.800,59 € in Höhe von 9.998.362,00 € in Stammkapital der Gesellschaft umgewandelt. Das Stammkapital der Gesellschaft erhöht sich damit von 28.897,00 € auf 10.027.259,00 €. Anschließend wurde die Gesellschaft nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes durch Formwechsel in die Rechtsform der AG umgewandelt. Diese Umwandlung wurde zum 14.08.2020 im Handelsregister eingetragen.
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 21.09.2020 wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 10.027.259,00 € in Form von Ausgabe von 350.000 Stück, neuer auf den Inhaber lautenden, Aktien auf 10.377.259,00 € erhöht. Im Rahmen des Börsenganges wurde für diese Aktien ein Emissionswert von 19.950.000 € erzielt, welcher in die Kapitalrücklage gebucht wurde.
Das Grundkapital der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020 beträgt 10.377.259,00€. Es ist eingeteilt in 10.377.259 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € je Aktie. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und, gegebenenfalls mit Ausnahme eventueller nicht dividendenberechtigter junger Aktien, den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung. Zum 31. Dezember 2020 befanden sich keine Aktien im eigenen Bestand. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich aus dem Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite im Bereich Investor Relations/Corporate Governance im Volltext zur Verfügung steht. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Zu den Details verweisen wir auf die "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" im Jahresfinanzbericht.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital, die zum Bilanzstichtag 10% der Stimmrechte überschreiten:
| Name | Anteil in% |
|---|---|
| H.T.P. Investments 1 B.V. | 37,58 |
| Catalina Capital Partners B.V. | 25,06 |
Erträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder latenter Steuern sowie aus der Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten oder Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen abzüglich eines Verlustvortrags oder zuzüglich eines Gewinnvortrags dem Gesamtbetrag der Erträge mindestens entsprechen. Für das laufende Geschäftsjahr ergibt sich somit ein zur Ausschüttung gesperrter Betrag von T€ 8.533.
| T€ | |
|---|---|
| Buchwert aktivierter Entwicklungskosten | 11.273 |
| abzgl. darauf entfallende passive latente Steuern | -3.120 |
| zzgl. aktive latente Steuern | 380 |
| Ausschüttungssperre zum 31.12.2020 | 8.533 |
8. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Händlerboni/Zinszuschüsse | 13.353 T€ | 14.745 T€ |
| Garantie und Kulanzverpflichtungen | 11.821 T€ | 10.870 T€ |
| Personalrückstellungen | 7.950 T€ | 9.937 T€ |
| ausstehende Rechnung | 1.813 T€ | 2.955 T€ |
| Rechtstreitigkeiten | 1.785 T€ | 775 T€ |
| Bodensanierung Mottgers | 2.082 T€ | 2.065 T€ |
| Sonstige | 1.827 T€ | 2.146 T€ |
| Gesamt | 40.631 T€ | 43.493 T€ |
9. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
| Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr | T€ 29.750 |
| Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren | T€ 4.547 |
| T€ 34.297 |
Der Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt T€ 32.330 (Vorjahr T€ 66.785). Diese bestehen aus der Verpfändung von Umlaufvermögen gem. Konsortialdarlehensvertrag sowie Grundschulden. Darin enthalten sind langfristige Darlehen bei drei Banken in Höhe von T€ 6.238 (Vorjahr T€ 10.947), welche planmäßig getilgt werden. Darüber hinaus bestehen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus einem Verwertungsfond i.H.v. T€ 1.968 mit einer Laufzeit zwischen 1 und 5 Jahren, der anteilig Forderungen aus diesem Fond absichert.
10. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr resultieren mit T€ 1.597 (Vorjahr T€ 1.502) aus Lieferungen und Leistungen.
11. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zum Stichtag 31.12.2020 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 14 aus Aufsichtsratsvergütungen (Vorjahr 0 €).
12. Passive latente Steuern
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des Knaus Tabbert AG von aktuell 27,68 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Die sich bei der Knaus Tabbert AG aus den zeitlichen Unterschieden beim Ansatz der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und sonstigen Rückstellungen ergebenen latenten Steuer, wurden in der Bilanz saldiert als passive latente Steuer (T€ 2.740) angesetzt.
Entwicklung der latenten Steuersalden
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Latente Steuer | |||
| Aktive latente Steuer | |||
| Temporäre Differenzen | 380 | 380 | 0 |
| Passive latente Steuer | |||
| Temporäre Differenzen | -3.120 | -3.002 | -118 |
| Saldo | -2.740 | -2.622 | -118 |
13. Eventualverbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| --- | --- | --- |
| Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | ||
| - Bankguthaben SKP-Fonds | 5.935 | 5.784 |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 8.652 | 13.200 |
| 14.587 | 18.984 |
Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Bürgschaften ist nach Einschätzung des Vorstandes trotz Corona-Krise aufgrund der allgemein guten wirtschaftlichen Lage in der Caravaningbranche als gering einzuschätzen.
14. Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 eine Verlustübernahmeerklärung gemäß § 302 AktG gegenüber der Caravan-Welt GmbH Nord sowie gegenüber der HüttlRent GmbH für das Geschäftsjahr 2020 ausgesprochen. Die Verlustübernahmeerklärung wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Wir sehen eine Inanspruchnahme aus der Verlustübernahme als unwahrscheinlich an.
Die damalige Knaus Tabbert GmbH hatte im Geschäftsjahr 2018 einen neuen Konsortialkreditvertrag unter der Führung der Commerzbank AG in Höhe von 80,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2021 abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde im Geschäftsjahr 2019 auf 100,0 Mio. € erhöht, sowie die Laufzeit bis zum Jahr 2022 verlängert. Im Rahmen dieses Kreditvertrages haften die Knaus Tabbert AG und die Morelo Reisemobile GmbH gesamtschuldnerisch für alle Verbindlichkeiten aus diesem Finanzierungsdokument. Zum Stichtag haftet die Knaus Tabbert AG in Höhe von 10,5 Mio. € für die Inanspruchnahme der Morelo Reisemobile GmbH aus dem Konsortialkreditvertrag. Wir sehen eine Inanspruchnahme aus dieser Haftung als unwahrscheinlich an.
15. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erfasst sind, bestehen aus:
| 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Miet-, Leasing- und Logistikverträgen und vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen |
4.862 | 948 | 396 |
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2021 T€ 6.206, davon betragen die vertraglichen Verpflichtungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen T€ 2.314.
16. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse sind ausschließlich dem Premiumsegment zugeordnet und lassen sich in folgende Produktgruppen unterteilen:
| Inland | Ausland | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2020 | T€ | T€ | T€ |
| --- | --- | --- | --- |
| Wohnwagen | 108.978 | 94.610 | 203.588 |
| Wohnmobile | 225.470 | 56.210 | 281.680 |
| Kastenwagen (CUV) | 125.085 | 43.354 | 168.438 |
| Übrige | 11.057 | 4.671 | 15.279 |
| 470.590 | 198.845 | 669.435 |
| Vorjahr | Inland | Ausland | Gesamt |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- |
| Wohnwagen | 112.941 | 100.862 | 213.803 |
| Wohnmobile | 227.099 | 72.882 | 299.980 |
| Kastenwagen (CUV) | 105.144 | 44.412 | 149.556 |
| Übrige | 10.586 | 5.181 | 15.767 |
| 455.770 | 223.337 | 679.107 |
17. Sonstige betrieblichen Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2.425 (Vorjahr: T€ 2.425). Diese resultieren aus der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 1.445), aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 1.749 (Vorjahr: T€ 774), aus dem Abgang von Anlagevermögen T€33 (T€ 199) und aus der Herabsetzung von Forderungsbewertungen T€ 642 (Vorjahr T€ 7).
Die wesentlichen sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich aus Versicherungsentschädigungen T€ 144 (Vorjahr: T€ 309) sowie aus Erträgen aus Lieferantenregress T€ 949 (Vorjahr: T€ 571) zusammen.
Erträge aus der Währungsumrechnung wurden in Höhe von T€ 66 (Vorjahr: T€ 66) realisiert.
18. Abschreibungen
In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 4.331 sind außerplanmäßige Abschreibungen, auf Entwicklungsprojekte, welche nicht realisiert werden können, in Höhe von T€ 772 (Vorjahr T€ 591) enthalten.
19. Sonstige betrieblichen Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 4) aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens.
Die Währungsverluste betragen im Geschäftsjahr T€ 79 (Vorjahr T€ 88).
20. Zinsen
Das Zinsergebnis enthält Zinserträge aus der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie aus der Abzinsung von langfristigen Forderungen in Höhe von T€ 57 (Vorjahr: T€ 92).
IV. Sonstige Angaben
1. Mitglieder des Vorstands
| ― | Vorstand |
Wolfgang Speck Dipl.-Ing., Vorstandsvorsitzender, St. Ingbert,
Marc Hundsdorf Dipl. Ing./Dipl. Wirtsch. Ing., kfm. Vorstand, München
Werner Vaterl Dipl.-Kfm., Vorstand Technik, Hinterschmiding,
Gerd-Rainer Adamietzki, Kaufmann, Vorstand Vertrieb, Seelze
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen T€ 2.342 (Vorjahr: T€ 2.165)
Für weitere Ausführungen wird auf den Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts verwiesen.
2. Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 1.350 (Vorjahr 1.281) gewerbliche Mitarbeiter, 340 (Vorjahr 327) Angestellte sowie 60 (Vorjahr 60) Auszubildende beschäftigt.
3. Aufsichtsrat
Dieser Aufsichtsrat setzt sich nach § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Unter den sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer müssen sich nach §§ 7, Abs. 2, Nr. 1 MitbestG vier Arbeitnehmer des Unternehmens und zwei Vertreter von Gewerkschaften befinden.
Der Aufsichtsrat besteht aus den folgenden Mitgliedern:
Anteilseignervertreter:
Dr. Esther Hackl, Syndikusanwältin - Aufsichtsratsvorsitzende
Willem Paulus de Pundert, Unternehmer
Klaas Meertens, Unternehmer
René Ado Oscar Bours, Berater
Manfred Pretscher, Dip. Ing. (FH)
Ruben Paulus de Pundert, Unternehmer (ausgeschieden zum 31.07.2020)
Jana Donath, Head of Finance, (Ersatzmitglied ab 01.08.2020)
Arbeitnehmervertreter:
Anton Autengruber, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Stellvertr. Vorsitzender
Stephan Kern, IT Administrator
Michael Heim, Betriebsrat
Ferdinand Sommer, Leiter IT und Organisation (Prokurist)
Robert Scherer, Gewerkschaftssekretär IG Metall
Ute Opritescu, Gewerkschaftssekretärin IG Metall (ausgeschieden zum 31.08.2020)
Daniela Fischer, Gewerkschaftssekretärin IG Metall (ab 01.09.2020)
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen T€ 228 (Vorjahr: T€ 0).
Für weitere Ausführungen wird auf den Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts verwiesen.
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen weitere Aufgaben in Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG war:
René Ado Oscar Bours, Berater
| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrates (President of the Superisory Board) der Cornelder Holding BV, Rotterdam, Niederlande |
| ― | Mitglied des Beirates (Board member) der Noble International BV, Rotterdam, Niederlande, und deren zwei niederländischen Tochtergesellschaften |
| ― | Mitglied des Beirates (Board member) der EMED Pipeline BV, Amsterdam, Niederlande |
| ― | Mitglied des Beirates (Board member) der Catalina BV, Amsterdam, Niederlande |
4. Abschlussprüferhonorar
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Geschäftsjahr beträgt T€ 1.125 und setzt sich aus den folgenden Positionen zusammen:
| - die Abschlussprüfungsleistungen | T€ | 544 |
| - andere Bestätigungsleistungen | T€ | 469 |
| - Steuerberatungsleistungen | T€ | 48 |
| - sonstige Leistungen | T€ | 64 |
Der Honoraraufwand für die Abschlussprüferleistungen betrifft in Höhe T€ 30 Leistungen des Vorjahres. Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit der Prospektprüfung des IPO sowie der Bestätigung von Finanzkennzahlen. Die Steuerberatungsleistungen betreffen Leistungen im Zusammenhang mit der Beratung von Ertrag- und Umsatzsteuern. Die sonstigen Leistungen enthalten Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Börsengang sowie Beratungsleistungen im Zuge der Aktualisierung und Dokumentation von Bilanzierungssachverhalten.
5. Nachtragsbericht
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 gibt es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung und mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zu den Auswirkungen aus der Corona-Pandemie verweisen wir auf den Lagebericht.
6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der Knaus Tabbert AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 59,3. Mio. € zur Ausschüttung einer Dividende von 1,50 € je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den restlichen Betrag auf in den Gewinnvortrag einzustellen.
7. Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und darüber hinaus den Aktionären auf der Homepage www.knaustabbert.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Jandelsbrunn, den 25. März 2021
| Wolfgang Speck | Marc Hundsdorf | Werner Vaterl | Gerd Adamietzki |
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresab- schluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesell- schaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Knaus Tabbert AG beschrieben sind.
Jandelsbrunn, den 25. März 2021
| Wolfgang Speck | Marc Hundsdorf | Werner Vaterl | Gerd Adamietzki |
A N L A G E S P I E G E L Knaus Tabbert AG
| Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten | Entwicklung der Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2020 |
Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.2020 |
Stand 1.1.2020 |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| € | € | € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| ANLAGEVERMÖGEN | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 32.900.420,14 | 4.755.534,95 | 0,00 | 0,00 | 37.655.955,09 | 22.052.525,14 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.875.165,44 | 1.051.403,54 | 27.000,00 | 0,00 | 5.953.568,98 | 3.755.413,44 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 90.146,00 | 2.315,63 | -27.000,00 | 0,00 | 65.461,63 | 0,00 |
| 37.865.731,58 | 5.809.254,12 | 0,00 | 0,00 | 43.674.985,70 | 25.807.938,58 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 36.891.275,68 | 643.026,33 | 0,00 | 0,00 | 37.534.302,01 | 5.596.095,33 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 21.007.325,70 | 2.226.992,55 | 458.855,00 | 3.940,00 | 23.689.233,25 | 7.823.753,70 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 33.571.531,72 | 4.210.058,73 | 1.968.474,27 | 386.859,34 | 39.363.205,38 | 22.258.005,72 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.444.678,48 | 1.711.053,04 | -2.427.329,27 | 0,00 | 1.728.402,25 | 0,00 |
| 93.914.811,58 | 8.791.130,65 | 0,00 | 390.799,34 | 102.315.142,89 | 35.677.854,75 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.602.078,79 | 0,00 | 0,00 | 92.609,71 | 5.509.469,08 | 92.609,71 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 8.654.609,71 | 300.000,00 | 0,00 | 825.000,00 | 8.129.609,71 | 395.609,71 |
| 14.256.688,50 | 300.000,00 | 0,00 | 917.609,71 | 13.639.078,79 | 488.219,42 | |
| 146.037.231,66 | 14.900.384,77 | 0,00 | 1.308.409,05 | 159.629.207,38 | 61.974.012,75 |
| Entwicklung der Abschreibungen | B u c h w e r t e | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2020 | Stand 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| € | € | € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| ANLAGEVERMÖGEN | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 4.330.867,95 | 0,00 | 0,00 | 26.383.393,09 | 11.272.562,00 | 10.847.895,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 791.126,54 | 0,00 | 0,00 | 4.546.539,98 | 1.407.029,00 | 1.119.752,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 65.461,63 | 90.146,00 |
| 5.121.994,49 | 0,00 | 0,00 | 30.929.933,07 | 12.745.052,63 | 12.057.793,00 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.295.487,89 | 0,00 | 0,00 | 6.891.583,22 | 30.642.718,79 | 31.295.180,35 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.305.027,55 | 3.940,00 | 10.124.841,25 | 13.564.392,00 | 13.183.572,00 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.435.088,00 | 0,00 | 358.867,34 | 27.334.226,38 | 12.028.979,00 | 11.313.526,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.728.402,25 | 2.444.678,48 |
| 9.035.603,44 | 0,00 | 362.807,34 | 44.350.650,85 | 57.964.492,04 | 58.236.956,83 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 92.609,71 | 0,00 | 5.509.469,08 | 5.509.469,08 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 395.609,71 | 7.734.000,00 | 8.259.000,00 |
| 0,00 | 0,00 | 92.609,71 | 395.609,71 | 13.243.469,08 | 13.768.469,08 | |
| 14.157.597,93 | 0,00 | 455.417,05 | 75.676.193,63 | 83.953.013,75 | 84.063.218,91 |
LAGEBERICHT
Grundlagen der Gesellschaft
Organisationsstruktur
Die Knaus Tabbert AG ist die Muttergesellschaft des Knaus Tabbert Konzerns mit Sitz in Jandelsbrunn, Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 11089 beim Registergericht in Passau eingetragen. Organe der Gesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Die Aktien der Gesellschaft notieren seit dem 23. September 2020 im Prime Standard Segment des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die Knaus Tabbert AG ist an folgenden Gesellschaften zu 100% beteiligt:
| ― | Caravan-Welt GmbH Nord, Bönningstedt, |
| ― | Knaus Tabbert Kft, Vac, Ungarn, |
| ― | HÜTTLrent GmbH, Maintal, |
| ― | MORELO Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld |
Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand der Knaus Tabbert AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Beide Gremien arbeiten zum Wohl von Knaus Tabbert eng zusammen. Details sind im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" erläutert.
Geschäftsmodell und Strategie
Die Knaus Tabbert Gruppe ist auf dem Markt für Freizeitfahrzeuge tätig und zählt gemessen am Marktanteil zu den führenden europäischen Herstellern von Freizeitfahrzeugen. Mit seinem ausgewogenen Markenportfolio ist Knaus Tabbert in allen Produktkategorien, also Caravans, Reisemobile und Van-Conversions (CUV), und Preissegmenten vertreten.
Die Wertschöpfung erstreckt sich über die Forschung und Entwicklung, die Produktion, den Vertrieb bis hin zum Service. An unseren drei Produktions- und Verwaltungsstandorten in Deutschland und Ungarn beschäftigen wir aktuell rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon sind rund 1.800 Mitarbeiter bei der Knaus Tabbert AG in Deutschland beschäftig und weitere rund 400 Mitarbeiter bei der ungarischen Gesellschaft welche als Lohnveredelungsbetrieb fungiert. Die Fertigungen sind hierbei als ein Produktionsnetzwerk organisiert und zeichnen sind durch eine hohe Effizienz aus. So sind wir beispielsweise in der Lage, Reisemobile, Caravans und CUVs auf einer Produktionslinie zu fertigen. Darüber hinaus ist es durch eine konsequente Standardisierung der Fertigungsprozess möglich, gleiche Modelle an unterschiedlichen Standorten zu produzieren. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität innerhalb unseres Produktionsnetzwerks. Gefertigt wird nahezu ausschließlich auf Bestellung. Dies ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Marktveränderungen/Absatzschwankungen und trägt zur Optimierung des Working Capitals bei. Das Produktionsvolumen an den Standorten Jandelsbrunn, Mottgers und Nagyoroszagi lag bei 24.018 Fahrzeugen.
Die Produktionskapazität der einzelnen Werke beträgt:
| Standort | Einheiten |
|---|---|
| Jandelsbrunn | 11.500 |
| Mottgers | 3.800 |
| Nagyoroszi (Ungarn) | 7.700 |
| Total | 23.000 |
Wie bereits im Vorjahr lag die Auslastung bei über 100% der Produktionskapazität, dies wird durch Mehrarbeit über der tariflich vereinbarten Arbeitszeit erreicht.
Unser Portfolio umfasst derzeit die vier Marken KNAUS und Weinsberg (Caravans, Reisemobilen und CUV), Tabbert und T@B, (Caravans). Dabei unterscheiden sich die Kundenzielgruppen der einzelnen Marken, so dass wir sowohl passende Lösungen für preisbewusste Einsteiger als auch für anspruchsvolle und erfahrene Caravaning-Nutzer bieten. Die Knaus Tabbert AG deckt damit alle Produkt- und Preissegmente im Premiumbereich ab. Dies schließt den Einsteigerbereich bis zum High End ein und dies ohne konkurrierende Marken innerhalb des Portfolios der Gesellschaft.
Der Vertrieb erfolgt über ein umfangreiches und langjährig gewachsenes Händlernetz, das zum 31. Dezember 2020 aus mehr als 440 Händlern in über 20 Ländern bestand. Die Knaus Tabbert AG vertreibt daneben über zwei eigene Handelsgesellschaften Fahrzeuge an Endkunden. Zusätzlich zum Händlernetzwerk bieten wir unseren Kunden Zugang zu Servicestationen in ganz Europa über unseren Kooperationspartner MAN.
Darüber hinaus unterhält Knaus Tabbert seit 2016 die digitale Vermietungsplattform RENT AND TRAVEL die es Nutzern ermöglicht, Freizeitfahrzeuge aus dem Angebot der Konzernmarken zu mieten. Die Plattform verbindet Kunden, Reisebüros und Vermietstationen und gehört nur wenige Jahre nach ihrem Start bereits zu den führenden Vermietungsplattformen für Freizeitmobile in Deutschland. Die regelmäßige Erneuerung der Mietflotte durch die Vermietpartner ist ein zusätzlicher Absatzkanal. Gleichzeitig ist der Vermietungsmarkt auch ein sehr gutes Instrument zur Neukundengewinnung. Zum Bilanzstichtag wurden auf der Plattform rund 1900 Fahrzeuge von Knaus Tabbert zur Miete angeboten (Vorjahr: 1650 Fahrzeuge).
Wenngleich wir opportunistische Akquisitionen nicht ausschließen, liegt unser strategischer Fokus auf organischem Wachstum. Ein wichtiger Eckpfeiler unserer Strategie ist auch unsere Innovationsfähigkeit (siehe auch "Forschung und Entwicklung). Die Kombination aus am Markt etablierten Produkten mit einem innovativen Margensystem, das Caravaning Partner Programm (CAPP), erhöht unsere Attraktivität für Händler, die einen wesentlichen Baustein unseres nachhaltigen Unternehmenserfolgs darstellen.
Steuerungssystem
Unsere wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen umfassen Kennzahlen zum Wachstum, zur Profitabilität und zur Kapitalstruktur. Als bedeutsamste Kennzahlen zur Steuerung der Gesellschaft dienen die Umsatzerlöse und ab 2020 das bereinigte EBITDA. Bis zum Geschäftsjahr 2019 zählte zudem die Eigenkapitalquote zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die hier beschriebenen Bereiche stellen nur einen Auszug der nichtfinanziellen Berichterstattung dar. Weiterführende Information sind dem Konzerngeschäftsbericht im Kapitel »Gesonderter nichtfinanzieller Bericht« sowie auf unserer Internetseite www.knaustabbert.de zu entnehmen.
Forschung und Entwicklung
Die Forschung und Entwicklung bildet neben der operativen Geschäftsentwicklung das Fundament der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition von Knaus Tabbert. Seit unserer Gründung haben wir dem Bereich Forschung und Entwicklung eine hohe Priorität gewidmet, um unser Produktangebot kontinuierlich zu verbessern.
Innovation ist ein fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Die kürzlich neu konzipierte Entwicklungszentrale befindet sich am Standort Jandelsbrunn. Hier arbeiten aktuell mehr als 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Themen, die das Freizeitmobil von morgen noch intelligenter, umweltfreundlicher, sichererer und leichter machen. Insgesamt verfügen wir in unseren Schlüsselmärkten über rund 200 Markenschutzrechte, Nutzungspatente, Designschutzrechte und technische Patente.
Kennzahlen Forschungs- und Entwicklungskosten
| 2019 T€ |
2020 T€ |
|
|---|---|---|
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 1.913 | 2.070 |
| Investitionen in aktivierungspflichtige Entwicklungskosten | 5.554 | 4.756 |
| Forschungs- und Entwicklungsleistungen | 7.467 | 6.826 |
| F&E Quote zum Umsatz | 1,10% | 1,02% |
| Aktivierungsquote | 74,4% | 69,7% |
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 EUR 4,8 Mio. (2019: EUR 5,6 Mio.) der Entwicklungskosten aktiviert, da sie die entsprechenden Anforderungskriterien erfüllten. Dem gegenüber wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten von EUR 4,4 Mio. (2019: EUR 3,9 Mio.) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der aktivierten Entwicklungskosten sank die F&E-Quote im Verhältnis zum Umsatz auf 1,0 % (2019: 1,1 %).
Neben der Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette sind daher technologische Konzepte im Hinblick auf Digitalisierung und Vernetzung sowie auf nachhaltige Energie- und Antriebslösungen, der Einsatz neuer Materialen sowie Optimierungen in den Fertigungsprozessen wichtige Forschungsschwerpunkte. Weiterhin stellt die Gewichts- oder Massenreduktion bei Fahrzeugen eine der größten Herausforderungen für die Caravan Industrie dar. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Auswahl des geeigneten Materials für jedes Bauteil. Leichtbau hat durch die steigende Zahl der Bauteile und Komponenten an Bedeutung gewonnen. Eine im Jahr 2019 eingereichte deutsche Patentanmeldung im Bereich Framefertigung wurde kürzlich durch einen positiven Prüfungsbescheid des DPMA als erteilungsfähig in Aussicht gestellt. Damit würde Knaus Tabbert AG über ein absolutes Alleinstellungsmerkmal für die Framebauweise verfügen. Für das Entwicklungsjahr 2021 ist die Einführung eines weiteren Framefahrzeuges geplant.
Produktneuheiten
Entwicklungsseitig stand das Jahr 2020 im Zeichen der Erweiterung des Produktportfolios und der konsequenten Weiterentwicklung der Modellpaletten sowohl hinsichtlich Reisemobilen und Kastenwagen (CUV) als auch Wohnwagen. Zusätzlich zu den wertanalytischen Produktoptimierungen einzelner Fahrzeuge wurden einige Baureihen komplett neu konzipiert und entwickelt.
Dazu zählten im Berichtszeitraum insbesondere das Premium Reisemobil SUN I der Marke KNAUS, das Reisemobil der L!VE I im mittleren Preissegment von KNAUS und der Da Vinci Wohnwagen von TABBERT. Zudem wurde das KNAUS Sondermodell VanSation vorgestellt. Der KNAUS Wohnwagen Südwind wurde um weitere Grundrisse ergänzt und überarbeitet.
Das Angebot für CUVs wurde durch die Neuentwicklung eines Klapphochdaches und eines Panoramadachfensters ergänzt.
In der WEINSBERG Familie wurde der Caravan CaraCito mit fünf Grundrissen vollständig gasfrei entwickelt (siehe unten "Elektrifizierung"). Außerdem wurden sowohl Interieur als auch Exterieur des WEINSBERG CaraLoft vollständig neu entwickelt.
Prozessautomatisierung
Im Bereich der Prozessautomatisierung ist die Umsetzung der Verklebung mittels Roboter hervorzuheben, d.h. das Positionieren, der automatisierte Klebstoffauftrag und das gesteuerte Fügen einzelner Teile. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dieser Automatisierung soll das Verfahren auf weitere Klebeschablonen zur Frameverklebung ausgeweitet werden. Im Bereich der Wärmedämmung konnte die zuvor zeitaufwendige Positionierung von einzelnen Zuschnitten durch ein neues Aufbringungsverfahren der Dämmung um 30% reduziert werden. Die Serienumstellung hierzu ist für das Jahr 2021 geplant.
Elektrifizierung
Die Elektrifizierung von Fahrzeugen der Zukunft spielt eine wesentliche Rolle bei der Reduzierung lokaler Emissionen. Knaus Tabbert hat mit seinen Entwicklungsprojekten der vergangenen Jahre hierzu bereits erste Voraussetzungen umgesetzt. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Leichtbaukonstruktionen, die faserverstärkte Rahmentechnologie und ein spezielles Leichtbau-Chassis.
Auch im Reisemobilumfeld werden durch Umweltreglementierungen im urbanen Umfeld immer mehr Fahrzeuge in Zukunft ohne Verbrennungsmotor als Antrieb erforderlich werden. Aufgrund von Gewichtsbeschränkungen und der momentan noch hohen Kosten sind teilweise oder vollständig elektrisch angetriebene Fahrzeuge derzeitig noch nicht marktfähig. In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Fahrzeughersteller forschen wir deshalb an einem Antrieb, der sowohl den emissionsfreien Betrieb in beschränkten Gebieten als auch eine Reichweite nahe an heutigen Verbrennungsmotoren ermöglicht. Die Erreichung der heutigen Förderrichtlinien für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist hierfür fester Bestandteil der Entwicklung.
Da Elektrofahrzeuge derzeit nur vergleichsweise kurze Fahrstrecken ermöglichen, ist dies in Kombination mit einem Caravan für die Mehrzahl unserer Kunden nicht ausreichend attraktiv. Knaus-Tabbert verfolgt deshalb den Ansatz, die gezogene Last für das Zugfahrzeug erheblich zu verringern, in dem ein eigener elektrischer Antrieb für den Caravan mit vorgesehen wird. Nebeneffekte, wie deutlich sicherere und bessere Nachlaufeigenschaften, aber auch eine höhere Autarkie im Campingbetrieb, erhöhen die Systemattraktivität. Mit dem WEINSBERG CaraCito haben wir 2020 den branchenweit ersten Wohnwagen im Markt eingeführt, der über eine vollelektrische Ausstattung verfügt und komplett ohne Gas-Installationen auskommt.
Viele Caravan-Fahrzeuge sind derzeitig hinsichtlich der energetischen Versorgung auf fremde Energiequellen angewiesen. Während der Fahrt zum Urlaubsort wird z.B. im Caravan der Kühlschrank i.d.R. durch die Stromversorgung des Zugfahrzeugs ermöglicht. Wenige Fahrzeuge haben einen eigenen Stromspeicher welcher eine Autarkie ermöglicht. Ziel war es hier einen leicht zu nutzenden, aufwandsarmen Lösungsansatz zu ermöglichen, welcher z.B. im Falle einer längeren Anreise eine Übernachtung wie auch eine reduzierte Nutzung von Licht, Wasserpumpe und Kühlschrank ermöglicht. Dies soll im Rahmen einer Plug and Play Variante, den Zeitpunkt bis zur erneuten "festen" Stromversorgung überbrücken.
Seit dem Modelljahr 2020 werden darüber hinaus alle Reisemobile und CUVs serienmäßig mit einem Ladebooster ausgerüstet. Damit kann die Aufbau-Batterie noch schneller und sicherer geladen werden.
Design und Komfort
Für die KNAUS- und WEINSBERG-Reisemobile wurde im neuen Modelljahr der Heckträger e.hit mit praktischem Doppelschwenkarm für Fahrräder und passende Transportboxen und einer integrierten Anhängerkupplung eingeführt. Er schwenkt auf Knopfdruck automatisch unter dem Stoßfänger hervor. Mit einem Head-up-Display präsentieren sich die Reisemobile und CUVs von KNAUS und WEINSBERG 2020 voll auf der Höhe der digitalen Zeit.
In allen Fahrzeugen der Knaus Tabbert Gruppe wird serienmäßig ein BWT-Wasserfilter-System (Best Water Technology) verbaut, das stets für sauberes Wasser an Bord sorgt. Für ältere Modelle bietet Knaus Tabbert einen Nachrüstsatz an.
Beschaffung
Ein ausgewogenes Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement ist für den Produktionsprozess der Knaus Tabbert Gruppe von besonderer Bedeutung. Zur Herstellung von Freizeitfahrzeugen werden verschiedene Komponenten von einer Vielzahl unterschiedlicher Lieferanten benötigt. Die Bestellungen erfolgen für die meisten Komponenten "just-in-time", nur bei kritischen Komponenten erfolgt eine bedarfsgerechte Bevorratung.
Im Wesentlichen erwirbt Knaus Tabbert die benötigten Zukaufteile, Materialien und Bauelemente in Deutschland, dem europäischen Ausland oder über europäische Distributionen internationaler Lieferanten, um Währungsrisiken auszuschließen. Aktuell umfasst das Lieferantennetzwerk der Knaus Tabbert Gruppe etwa 414 Lieferanten, eine leichte Erhöhung um 10 gegenüber dem Vorjahr. Auf die Top-5-Lieferanten entfiel im Jahr 2020 mehr als die Hälfte des Materialaufwands der Gruppe.
Grundsätzlich strebt Knaus Tabbert eine kontinuierliche Erweiterung der Lieferantenbasis an, jedoch sind nicht in allen Fällen mehrere Bezugsquellen für bestimmte Teile verfügbar bzw. alternative Lieferanten wären nicht in der Lage, die entsprechenden Komponenten in der erforderlichen Qualität zu liefern. Insbesondere im Bereich der Fahrgestelle (Chassis) besteht eine Abhängigkeit zum derzeitigen Hauptlieferanten Fiat. Gleichzeitig profitiert Knaus Tabbert jedoch von einem mit Fiat vereinbarten mengenabhängigen Rabatt- und Konditionensystem.
In den Bereichen Schürzenbearbeitung und Kabelkonfektionierung konnten Abhängigkeiten aufgrund von Singlesource-Situationen im Berichtszeitraum erfolgreich reduziert werden. Hierdurch ist es uns gelungen, die Versorgungssicherheit im Hinblick auf Lieferengpässe und auf die Preissicherheit zu erhöhen. Durch längerfristige Materialbuchungen (Alu, Kupfer) wurden zudem lohnkostenbedingte Preissteigerungen kompensiert.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit dem gegenwärtigen Unternehmenswachstum und der sich verändernden Arbeitswelt geht ein steigender Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen einher. Gleichzeitig besteht ein akuter Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Deshalb haben wir verschiedene Konzepte zur Personalgewinnung sowie zur Aus- und Weiterbildung eingeführt.
Zum 31. Dezember 2020 waren einschließlich Auszubildenden insgesamt 1387 (Vorjahr 1340) im Werk Jandelsbrunn sowie und im Werk Mottgers 389 (Vorjahr 380) Mitarbeiter beschäftigt.
Mitarbeiterentwicklung und - förderung
Die Personalentwicklung ist eingebettet in die strategische Personalplanung und zielt darauf ab, durch Steigerung der Qualifikation der Mitarbeiter die bestmögliche berufliche Entwicklungsmöglichkeit zu gewährleisten, Führungskräfte mit praxisnahen Tools auszustatten und abteilungsübergreifende Prozessoptimierung anzuregen.
Unser Aus- und Weiterbildungskonzept bauen wir kontinuierlich weiter aus. So erhielt die Knaus-Tabbert-Akademie im Jahr 2020 ein eigenes Kompetenzzentrum und setzt ein starkes Zeichen für die Zukunft als attraktiver Arbeitgeber. Die Bauzeit dauerte gut ein Jahr und die Einweihung fand Anfang Februar 2020 statt. In großzügigen, hellen Räumen werden unsere Holzmechaniker, Elektroniker und Mechatroniker ausgebildet. Das Grundrezept der Akademie lautet: miteinander und voneinander lernen. Auszubildende und erfahrene Fachkräfte arbeiten unmittelbar miteinander. So profitieren unsere Auszubildenden einerseits direkt von der Expertise der erfahrenen Mitarbeiter*Innen. Anderseits haben die jungen Azubis kreative, innovative Ideen, die eine Bereicherung für unser gesamtes Team darstellen. Die Akademie ist aber nicht nur Aus-, sondern auch Fortbildungszentrum, in dem neue Mitarbeiter*Innen eingearbeitet und bestehende weiterqualifiziert werden.
Betriebsrat
Wir pflegen mit unserer Arbeitnehmervertretung eine außerordentlich vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit. Diese ist geprägt von dem gemeinsamen Ziel, Knaus Tabbert weiterhin erfolgreich zum Nutzen aller Stakeholder in die Zukunft zu führen. Dabei schätzen wir den Betriebsrat als ein bedeutendes Organ und Bindeglied zu unserer wichtigsten Ressource, unseren Mitarbeiter*Innen.
Wirtschaftsbericht
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Einbruch der Weltwirtschaft im vergangenen Jahr mit einem geschätzten Minus von 3,5% stellte die schlimmste Rezession seit der Weltwirtschaftskrise vor rund 90 Jahren dar, erklärte der IWF bei der Vorstellung des "World Economic Outlook" Updates im Januar 2021. Gleichzeitig fiel der Rückgang nicht jedoch so schlimm aus wie noch im Oktober befürchtet, als von 4,4% ausgegangen worden war. Dabei war in allen G-7-Staaten ein deutlicher Rückgang der Wirtschaftsleistung zu beobachten. Besonders hart hat es die europäische Wirtschaft getroffen: Innerhalb der Euro-Zone lag der Rückgang mit 7,2% deutlich über dem globalen Niveau.
Deutschland ist etwas besser durch das Krisenjahr 2020 gekommen, als zunächst angenommen. Trotz des zweiten Lockdowns stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im vierten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 0,3%, wie das Statistische Bundesamt im Februar mitteilte. Zunächst hatten die Experten ein Plus von nur 0,1% errechnet. Im Gesamtjahr schrumpfte die deutsche Wirtschaft um 4,9%, statt wie zuvor angenommen um 5,0%. Die einschlägigen Wirtschaftsforschungsinstitute und die Bundesregierung rechnen damit, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr wieder an Schwung gewinnt. Im ersten Quartal dürfte die Wirtschaftsleistung wegen des anhaltenden Lockdowns allerdings schrumpfen
Branchenentwicklung
Während die Zahl der Neuzulassungen von Wohnwagen und Reismobilen im Jahr 2020 insgesamt deutlich zunahm, waren die Produktionszahlen der deutschen Hersteller aufgrund von Corona-bedingten Produktionsausfällen rückläufig. Gleichzeitig zeichnet sich eine Verschiebung von Wohnwagen zu Reismobilen in den Zahlen ab. Die relativ niedrigeren Produktionsvolumina und die hohe Zahl an Neuzulassungen führten dazu, dass die Bestände im Handel Ende 2020 sehr niedrig waren.
Wohnwagenmarkt
Auf dem Wohnwagenmarkt in Deutschland war im Kalenderjahr 2020 erneut ein Zuwachs der Neuzulassungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Sie stiegen um 8,2% von 26.941 auf 29.148 Einheiten. Europaweit waren die Neuzulassungen im Kalenderjahr 2020 dagegen rückläufig und sanken um 2,7% von 78.033 auf 75.897Einheiten. Der Rückgang ist vor allem auf einen Einbruch der Zulassungszahlen um 17,3% in Großbritannien zurückzuführen.
Die deutschen Hersteller reduzierten im Kalenderjahr 2020 ihre Wohnwagenproduktion von 47.432 im Vorjahr auf 40.568 Einheiten. Der deutliche Rückgang um 14,5% ist maßgeblich auf Corona-bedingte Produktionsausfälle zurückzuführen.
Reisemobilmarkt
Die Zahl der neu zugelassenen Reismobile in Deutschland stieg im Kalenderjahr 2020 signifikant um 44,8% von 53.922 auf 78.055 Einheiten. Auch europaweit war ein deutlicher Anstieg der Zulassungszahlen zu verzeichnen. Die Zulassungen stiegen von 132.496 auf 160.026 Einheiten und damit um 20,8%.
Das Produktionsvolumen der deutschen Hersteller war wie auch im Wohnwagenmarkt aufgrund von Produktionsausfällen rückläufig. Mit einem Minus von 2,2% sanken die Produktionszahlen jedoch nur moderat von 76.962 auf 75.276.
Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2020
Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
Die Aktionäre der Gesellschaft haben am 7. August 2020 den Rechtsformwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "Knaus Tabbert AG" beschlossen. Der Form- und Namenswechsel wurde am 14. August 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der neuen Nummer HRB 11089 eingetragen. Sämtliche Änderungen erfolgten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG).
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 7. August 2020 beschlossen, das Grundkapital von EUR 28.897,00 um EUR 9.998.362,00 auf EUR 10.027.259,00 aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen, um den Handel der Aktien der Gesellschaft nach dem Börsengang zu ermöglichen. Diese Kapitalerhöhung wurde am 13. August 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Passau eingetragen.
Erfolgreicher Börsengang der Knaus Tabbert AG
Die Aktien von Knaus Tabbert werden seit dem 23. September 2020 im Prime Standard Segment des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Das Angebot umfasste 350.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft sowie 3.128.261 Aktien aus dem Bestand von Altaktionären. Der endgültige Emissionspreis lag bei 58 Euro. Das gesamte Angebotsvolumen umfasste ungefähr EUR 232 Mio. Nach dem erfolgreichen IPO liegt der Streubesitz aktuell bei 37,36%.
Hohes Interesse bei Caravan Salon 2020 in Düsseldorf
Die weltgrößte Messe für Wohnmobile, Caravans und Camping fand im September in Düsseldorf als erste große Publikumsmesse nach dem Corona-Lockdown unter hohen Hygiene-Sicherheitsstandards statt. Dort stieß die breite Fahrzeugpalette des Unternehmens über alle Segmente hinweg auf große Resonanz - von kompakten Einstiegsmodellen der Marken T@B und Weinsberg bis hin zur gehobenen Luxusklasse der Marke Morelo. Knaus Tabbert verzeichnete zahlreiche Verkaufsabschlüsse und zieht ein insgesamt sehr positives Messefazit.
Geschäftsverlauf im Überblick
Auswirkungen der Corona-Krise
Die Coronavirus-Pandemie und die daraus resultierenden Folgen prägten den Verlauf des Geschäftsjahres 2020. Der bestmögliche Schutz der Mitarbeiter*Innen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der operativen Leistungsfähigkeit und Absicherung der Ertrags- und Liquiditätslage waren daher unsere wesentlichen Grundsätze. Der Start in die Berichtsperiode verlief heterogen. Während wir bis März 2020 vielversprechende Produktions- und Absatzzahlen verzeichneten, belastete die mehrwöchige Schließung der Produktionsanlagen und auch des Händlernetzwerkes im Rahmen des ersten Lockdowns das Geschäft im ersten Halbjahr. Auch nach der kontrollierten Wiederaufnahme des Betriebs Anfang Mai 2020 hatten wir Herausforderungen durch temporäre Projektverzögerungen zu meistern.
Auf die neuen Rahmenbedingungen haben wir umgehend reagiert und Schutz- und Gegenmaßnahmen initiiert. Persönliche Kontakte wurden durch flexible Arbeitszeitmodelle auf ein Mindestmaß reduziert und gleichzeitig haben unsere Mitarbeiter*Innen dort wo möglich mobil gearbeitet. Auf unseren Betriebsgeländen haben wir umfangreiche Sicherheits- und Hygienekonzepte umgesetzt. Unter anderem wird bereits seit Mai 2020 an den Eingängen die Körpertemperatur gemessen und auf dem gesamten Betriebsgelände galt schon früh eine Maskenpflicht. Zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Desinfektionsstationen, sind an allen relevanten Stationen installiert.
Der Produktionsrückgang im Zuge der vorübergehenden coronabedingten Schließung im Frühjahr sowie der weiteren negativen Effekte auf die Produktion durch den zweiten Lockdown im vierten Quartal führte zu einem Umsatzverlust von rund EUR 40 Mio. Trotzdem ist es uns gelungen den potentiellen Schaden durch die Corona Pandemie im Geschäftsjahr auf Umsatz und Ergebnis erfolgreich auf ein Minimum zu reduzieren und die Vorjahreswerte annähernd zu erreichen.
Erwartungen in herausforderndem Umfeld erfüllt
Wir hatten im Lagebericht 2019 für das Geschäftsjahr 2020 vor dem Hintergrund der Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr und eine rückläufige Entwicklung des EBITDA angekündigt. Infolge der positiven Entwicklung gegen Ende des ersten Halbjahrs 2020 haben wir diese Einschätzung nach oben angepasst und einen Umsatz und ein EBITDA auf Vorjahresniveau prognostiziert unter dem Vorbehalt, dass es keinen zweiten Lockdown geben würde. Trotz des erneuten Lockdowns am Jahresende haben wirdiese Erwartung mit dem 2020 erzielten Umsatz in Höhe von EUR 669,4 Mio. um (-1,4%) nach EUR 679,2 Mio. Vorjahr annähernd bestätigt. Gleichzeitig haben wir den zum Halbjahr noch deutlichen Umsatzrückstand aufgrund der temporären Schließung der Fertigungsstätten im April im weiteren Jahresverlauf vollständig aufgeholt. Das EBITDA verringerte sich um 1,4% auf EUR 46,5 Mio. nach EUR 47,1 Mio. im Geschäftsjahr 2019.
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf
Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch besondere Herausforderungen für die Knaus Tabbert AG und den Konzern gekennzeichnet. Während der Start zunächst erwartungsgemäß verlief, führte die weltweite Ausbreitung des Coronavirus im weiteren Verlauf zu außergewöhnlichen Rahmenbedingungen. Mit Hilfe unserer aktiven Gegensteuerungsmaßnahmen ist es uns jedoch gelungen, die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Jahres zu erfüllen.
Mit dem erfolgreichen Börsengang im September 2020 haben wir unsere Kapitalstruktur verbessert und finanzielle Voraussetzungen für Investitionen in das zukünftige Wachstum geschaffen.
Insgesamt hat die Geschäftsentwicklung die Erwartung der Unternehmensleitung damit erfüllt. Diese Einschätzung berücksichtigt auch Erkenntnisse nach dem Ende des Geschäftsjahres.
Absatz
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir insgesamt 23.651 Fahrzeuge (Vorjahr 25.421) abgesetzt und unsere Marktposition in fast allen wichtigen Märkten verteidigt oder weiter ausgebaut. Der leichte Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist neben den Corona bedingten Produktionsausfällen durch die bewusste Fokussierung auf den Absatz hochwertiger motorisierter Reisemobile mit dem Ziel einer bestmöglichen Nutzung der vorhandenen Kapazität bedingt. Besonders erfolgreich entwickelte sich die Kategorie Kastenwagen (CUV). Mit 4.627 Einheiten (Vorjahr: 4.289) verzeichneten wir im Geschäftsjahr 2020 einen Absatzrekordrekord in dieser Kategorie. Besonders gefragt waren hier die WEINSBERG Modelle CaraBus und CaraTour.
Größter Absatzmarkt war erneut Deutschland, daneben zählten Frankreich, die Niederlande und Skandinavien zu den Hauptabsatzmärkten. Die Marktanteilsstatistiken unterteilen sich in die Kategorien Reisemobile (einschließlich CUVs) und Wohnwagen, jeweils für Deutschland und für Europa (einschließlich Deutschland).
In der Kategorie Reisemobile lag unser Marktanteil in Deutschland mit insgesamt 13,1% leicht unter dem Vorjahreswert von 13,6%. In Europa betrug der Marktanteil in der Kategorie Reisemobile 8,4% nach 7,7% im Vorjahr.
In der Kategorie Wohnwagen haben wir unsere Marktposition sowohl in Deutschland als auch in Europa ausgebaut. Der Marktanteil in Deutschland erhöhte sich auf 23,6% (Vorjahr 22,5%), in Europa lagen wir mit 17,2% ebenfalls spürbar über dem Vorjahreswert (15,1%).
Auftragslage
Die hohe Nachfrage nach Freizeitfahrzeugen der Knaus Tabbert AG hat sich mit der wirtschaftlichen Erholung im Anschluss an den Lockdown im April 2020 beschleunigt. Positiv wirkten sich zudem die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland und die erfolgreiche Durchführung des Caravan Salons in Düsseldorf mit sehr guten Verkaufsergebnissen aus.
Mit 18.415 Einheiten, entsprechend einem Auftragsvolumen in Höhe von rund EUR 558 Mio., verzeichnete Knaus Tabbert zum Bilanzstichtag einen Rekord-Auftragsbestand, der Planungssicherheit bis weit in das Geschäftsjahr 2021 bietet.
| Auftragsbestand | 31.12.2019 | 31.12.2020 |
|---|---|---|
| Anzahl Einheiten | 12.839 | 18.415 |
| Auftragsvolumen in EUR Mio. | 346 | 558 |
Umsatz- und Ertragslage
Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Knaus Tabbert AG steuert das operative Geschäft anhand der Kennzahlen Umsatzerlöse, sowie dem um Sondereffekte bereinigten EBITDA. Die Bereinigungen von EUR 1,7 Mio. im Geschäftsjahr 2020 betrafen im Wesentlichen die IPO Kosten.
| 31. Dezember 2020 in EUR Tsd. |
31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 669.435 | 679.107 |
| EBITDA (bereinigt) | 48.179 | 47.110 |
Umsatz- und Gesamtleistung leicht unter Vorjahresniveau
Der Gesamtumsatz in Höhe von EUR 669,4 Mio. resultierte entsprechend der Fokussierung auf die Produktion hochwertiger motorisierter Fahrzeuge zu 67,2% (11.102 Stück, Vorjahr 11.419 Stück) aus Reisemobilen. Der Verkauf von Wohnwagen trug mit 30,4 % (12.549 Stück, Vorjahr 14.002 Stück) zum Gesamtumsatz bei. Weitere rund 2,4% des Umsatzvolumens entfallen im Wesentlichen auf den Bereich Aftersales.
In der regionalen Betrachtung war Deutschland erneut der größte Absatzmarkt mit einem Umsatzanteil in Höhe von EUR 470,6 Mio. Dies ist ein Anstieg um 3,3% oder EUR 14,8 Mio. (nach Boni und Skonti) im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäft außerhalb Deutschlands, das mit EUR 198,8 Mio. zum Gesamtumsatz beitrug, zählten wie schon im Vorjahr Frankreich, die Niederlande und Skandinavien zu den Hauptabsatzmärkten. Der Umsatz im Ausland verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 11% bzw. um EUR 24,5 Mio.
Die Bestandsveränderungen lagen mit EUR 7,9 Mio. unter dem Vorjahreswert von EUR 8,6 Mio. Aktivierte Eigenleistungen verringerten sich leicht um EUR 0,3 Mio. auf EUR 3,6 Mio. Hintergrund ist hier das eher zurückhaltende Investitionsverhalten zu Beginn des Geschäftsjahres aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der zu dieser Zeit noch neuen Corona Situation, die auch temporär geringere Investitionen in Forschung und Entwicklung zur Folge hatte. Einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge von EUR 4,5 Mio. (Vorjahr: EUR 4,4 Mio.) wie z.B. Versicherungsentschädigungen, Regressansprüche oder nicht mehr benötigte Rückstellungen ergibt sich eine Verringerung der Gesamtleistung um 1,5% auf EUR 685,3 Mio. nach EUR 695,9 Mio. im Vorjahr.
Materialaufwendungen um 1,3 Prozentpunkte reduziert
Die Materialkosten reduzieren sich im Berichtszeitraum um EUR 16,6 Mio. auf EUR 488,9 Mio. Dies führt zu einer Verbesserung der Materialaufwandsquote im Verhältnis zur Gesamtleistung um 1,3 Prozentpunkte auf 71,3%. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem veränderten Produktmix mit einem höheren Anteil hochwertiger motorisierter Fahrzeuge, das heißt Reisemobile und CUV's. Zu einem geringeren Teil beruht der Rückgang auch auf vorteilhaften Einkaufseffekten sowie einer Reduzierung der Zahl der Leiharbeitnehmer im Zuge der Werksschließungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020.
Personalaufwand und Leiharbeiterkosten weitgehend stabil
Der Personalaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,4 Mio. auf EUR 87,8 Mio. Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Produktionsverschiebung hin zu hochwertigen Fahrzeugen und der damit einhergehenden höheren Fertigungstiefe zurückzuführen. Bezogen auf die Gesamtleistung lag der Personalaufwand mit einer Quote von 12,8% um 0,5 Prozentpunkte über Vorjahresniveau. Unter Einbeziehung der Kosten für Leiharbeitnehmer, die einen wesentlichen Beitrag zu unserer Wertschöpfung leisten, lag die Quote mit 13,2 % nur um 0,2% über Vorjahresniveau. Trotz der coronabedingten Einschränkungen haben wir nur in einem sehr geringen Umfang staatliche Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen (EUR 195 Tsd.).
Sonstige betriebliche Aufwendungen durch Sondereffekte beeinflusst
Sonstige betriebliche Aufwendungen (SbA) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 7,4% beziehungsweise absolut um EUR 4,3 Mio. von EUR 57,9 Mio. auf EUR 62,2 Mio. Ursächlich hierfür waren unter anderem erhöhte Aufwendungen für größere Flächenanmietungen bei der Branchenmesse Caravan Salon 2020 in Düsseldorf zur Sicherstellung der Einhaltung von Abstandsregelungen. Darüber hinaus enthalten die SbA für das Geschäftsjahr 2020 Mehraufwendungen für Hygiene- und Sicherheitskonzepte an den Knaus Tabbert Standorten, für die Messe und zur Unterstützung des Händlernetzes. Des Weiteren belasteten Kosten für den Börsengang, erhöhte Garantie- und Gewährleistungskosten und Rechtskosten infolge des anhängigen Verfahrens um die Fiat Abgasthematik die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Verhältnis zur Gesamtleistung stiegen die SbA im Vergleich zum Vorjahr entsprechend um 0,8 Prozentpunkte von 8,3% auf 9,1%. Da der Anstieg im Wesentlichen aus Einmal- und Sondereffekten resultierte, gehen wir davon aus, dass sich der längerfristig rückläufige Trend der vergangenen Jahre in Zukunft wieder fortsetzen wird.
EBITDA1 annähernd auf Vorjahresniveau
Trotz der Belastungen aus Einmal- und Sondereffekten ist es uns gelungen, unser operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) zu Umsatz und Gesamtleistung annähernd auf Vorjahresniveau zu halten. Es verringerte sich um 1,4% auf EUR 46,5 Mio. nach EUR 47,1 Mio. im Vorjahreszeitraum. Nach Bereinigungen in Höhe von TEUR 1.703, im Wesentlichen von IPO Kosten, wird gegenüber dem Vorjahreswert ein leicht erhöhtes bereinigtes EBITDA von TEUR 48.179 erreicht.
Die Abschreibungen stiegen aufgrund hoher Investitionsvolumina in den Vorjahren um 18,8% und betrugen EUR 14,2 Mio. nach EUR 11,9 Mio. Dementsprechend ergibt sich ein Betriebsergebnis (EBIT2) in Höhe von EUR 32,3 Mio. nach EUR 35,2 Mio. im Vorjahr.
Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr EUR -1,9 Mio. (Vorjahr EUR -0,8 Mio.). Hierin enthalten sind EUR 0,9 Mio. (Vorjahr 0,9 Mio.) für die kurzfristige Betriebsmittelfinanzierung. Der verbleibende Betrag betrifft im Wesentlichen die Bankengebühr im Rahmen des Börsengangs, Kreditprovisionen für den Konsortialkreditvertrag sowie Zinsen für die langfristigen Darlehen.
Unter Berücksichtigung des Steueraufwands von EUR 8,6 Mio. (Vorjahr 9,7 Mio.) ergibt sich somit für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres in Höhe von EUR 27,5 Mio. (2019 EUR 27,5 Mio.). Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres wurden EUR 30,0 Mio. in Form von Dividenden an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Vermögenslage und Kapitalstruktur
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 12.745 | 12.058 |
| Sachanlagen | 57.964 | 58.237 |
| Finanzanlagen | 13.243 | 13.768 |
| Anlagevermögen | 83.953 | 84.063 |
| Vorräte | 86.779 | 81.824 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 9.055 | 35.258 |
| Forderungen gegenüber Verbundene Unternehmen | 1.694 | 4.140 |
| Forderungen gegenüber beteiligten Unternehmen | 995 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 13.074 | 15.951 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6.184 | 5.852 |
| Umlaufvermögen | 117.782 | 143.025 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 272 | 1.105 |
| Bilanzsumme /Aktiva | 202.007 | 228.193 |
1 Definition EBITDA: Ergebnis nach Steuern + Abschreibung +Ertragssteuern + Zinsergebnis + Beteiligungsergebnis
2 Definition EBIT: Ergebnis nach Steuern + Ertragssteuern + Zinsergebnis + Beteiligungsergebnis
Das Anlagevermögen lag mit EUR 83,9 Mio. leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 8,8 Mio. (Vorjahr EUR 14,0 Mio.) betreffen vor allem Ersatzinvestitionen in Maschinen und Betriebsvorrichtungen, sowie in Werkzeuge, die für die Produktion der neuen Modelle erforderlich sind.
Zugänge in den immateriellen Vermögensgegenständen umfassen Investitionen in Entwicklungskosten in Höhe von EUR 4,8 Mio. (Vorjahr EUR 5,6 Mio.), die im Wesentlichen mit der Neuentwicklung unserer Wohnwagen und Reisemobile im Zusammenhang stehen.
Das Finanzanlagevermögen enthält die Anschaffungskosten für Beteiligungen an den Tochtergesellschaften, sowie Ausleihungen an die ungarische Tochtergesellschaft welche zur Finanzierung der Investitionen am Standort Ungarn ausgereicht wurden. Diese wurden im Geschäftsjahr mit 0,5 Mio. € getilgt. Im Februar 2021 wurde Umwandlung dieser Verbindlichkeiten in Eigenkapital beschlossen und durchgeführt.
Das Umlaufvermögen lag mit EUR 117,8 Mio. um EUR 25,2 Mio. unter dem Wert des Vorjahresstichtags. Diese Entwicklung resultiert maßgeblich aus der Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe um EUR 26,2 Mio. auf EUR 9,1 Mio. Dies ist unter anderem auf die hohe Marktnachfrage und somit auf die gute Liquiditätssituation beim deutschen Handel zurückzuführen.
Das Vorratsvermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr um EUR 5,0 Mio. Dies ist insbesondere auf Fahrzeugbestände zurückzuführen, die sich um 367 Stück deutlich erhöhten, und primär aus dem Lockdown des Handels zum Jahresende und der damit fehlenden Abnahmemöglichkeit von ausländischen Händlern resultierten. Weiter handelt es sich um einen stichtagsbezogenen Effekt, da im Rahmen der Qualitätssicherung Nacharbeiten an den Dachkonstruktionen bestimmter Modelle erforderlich waren, die zu einer später als geplanten Auslieferung führten.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| --- | --- | --- |
| Grundkapital | 10.377 | 28,897 |
| Kapitalrücklage | 27.468 | 12.517 |
| Gewinn-/Verlustvorträge | 31.774 | 34.241 |
| Jahresüberschuss | 27.550 | 27.533 |
| Eigenkapital | 97.169 | 74.319 |
| Steuerrückstellungen | 623 | 374 |
| Sonstige Rückstellungen | 40.631 | 43.493 |
| Rückstellungen | 41.253 | 43.867 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 34.297 | 68.703 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1.900 | 1.440 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.188 | 34.372 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.597 | 1.502 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
14 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.821 | 1.367 |
| Verbindlichkeiten | 60.818 | 107.384 |
| Passive latente Steuern | 2.740 | 2.622 |
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 26 | |
| Bilanzsumme /Passiva | 202.007 | 228.193 |
Das bilanzielle Eigenkapital der Knaus Tabbert AG liegt bei EUR 97,2 Mio. (Vorjahr EUR 74,3 Mio.). Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt in 2020 48,1% und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 15,5%-Punkte erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Erlös des Börsengangs im Rahmen der Ausgabe eigener Anteile und dem erwirtschafteten Jahresüberschuss. Gegenläufig wirkt die Dividendenzahlung an die Gesellschafter.
Die Reduzierung der sonstigen Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die niedrigeren Personalrückstellungen zurückzuführen. Hier wurde die Prämienzahlung an die Mitarbeiter wurde bereits im laufenden Jahr 2020 ausbezahlt. Zudem sinken die Boni- inkl. Skontirückstellungen an die Händler aufgrund des geringeren Umsatzes in GJ 2020 sowie der geringeren Forderungen zum Stichtag, Weiterhin haben sich die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen zum Stichtag reduziert. Gegenläufig wirkten der Anstieg der Rückstellung für rechtliche Risiken und Gewährleistungskosten.
Die Verbindlichkeiten lagen mit EUR 60,8 Mio. signifikant unter dem Vorjahreswert (EUR 107,4 Mio.). Es wurden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zurückgeführt und zwar in Höhe von EUR 34,4 Mio. von EUR 68,7 Mio. auf EUR 34,3 Mio. Die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 13,2 Mio. resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Verbindlichkeiten gegenüber unserem Chassislieferanten, da hier die Bonusgutschrift zum Geschäftsjahresende verrechnet wurde.
Finanzlage
Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2020 49,4 Mio. € (Vorjahr 29,0 Mio. €) und hat sich somit sehr positiv entwickelt. Er wurde aus dem Jahresergebnis unter Berücksichtigung nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und Erträge sowie der Veränderung des Working Capital abgeleitet. Die Erhöhung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung des Forderungsbestands aus Lieferungen und Leistungen. Der gleichzeitige Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten wirkte gegenläufig. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde primär für Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter sowie für die im Geschäftsjahr getätigten Investitionen verwendet.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit liegt mit EUR -7,8 Mio.€ um EUR 5,0 Mio. unter dem Vorjahr (EUR -12,8 Mio.). Hintergrund ist, dass die Gesellschaft in den ersten Monaten des laufenden Jahres aufgrund der Corona-Situation bewusst zurückhaltender investiert hat. Investitionen in Sachanlagen, darunter insbesondere Produktionswerkzeuge und -maschinen, lagen mit EUR 8,8 Mio. deutlich unter dem Wert von EUR 14,0 Mio. im Vorjahreszeitraum. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte wie Entwicklungsleistungen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte lagen mit EUR 5,8 Mio. nur leicht unter den EUR 6,4 Mio. des Vorjahres.
Aus der Finanzierungstätigkeit verzeichnete die Knaus Tabbert AG einen Mittelabfluss in Höhe von EUR -41,4 Mio. (Vorjahr EUR -16,2 Mio.). Hierin enthalten ist die Dividendenauszahlung an die ehemaligen GmbH-Gesellschafter in Höhe von EUR 30,0 Mio. (Vorjahr 15,0 Mio.€). Finanzverbindlichkeiten verringerten sich saldiert um EUR 34,5 Mio., demgegenüber standen Mittelzuflüsse von EUR 25,3 Mio. aus Eigenkapitalzuführungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Börsengang.
Die Knaus Tabbert AG hatte im Geschäftsjahr 2018 einen neuen Konsortialkreditvertrag unter der Führung der Commerzbank AG in Höhe von 80,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2021 abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde im Geschäftsjahr 2019 auf 100,0 Mio. € erhöht, sowie die Laufzeit bis zum Jahr 2022 verlängert. Die hierin vereinbarten Finanzkennzahlen im Bereich Nettoverschuldung, Eigenkapitalquote und Nettoumlaufvermögensgrad werden zum 31. Dezember 2020 eingehalten.
Zum Stichtag wurde die Kreditlinie in Höhe von 26,1 Mio. € (Vorjahr 55,8 Mio. €) beansprucht. Der Konsortialkreditvertrag kann sowohl von der Knaus Tabbert AG als auch von der Morelo Reisemobile GmbH in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Morelo Reisemobile beträgt zum Stichtag 10,5 Mio. € (Vorjahr 10,1 Mio. €) Die Reduzierung resultierte im Wesentlichen aus dem im Geschäftsjahr 2020 erzielten Börsenerlös durch die Ausgabe eigener Anteile.
Die Gesellschaft hat bereits in den Vorjahren langfristige Darlehen zur Finanzierung der Investitionen in Mottgers und Jandelsbrunn sowie des Standortes Ungarn von den Konsortialbanken erhalten. Das Darlehen bezüglich der Investition in den Standort Ungarn wurde als Gesellschafterdarlehen an die Tochtergesellschaft weitergeleitet und hat eine Laufzeit bis Juni 2021. Die Darlehen haben eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren, als Sicherheit hierfür dienen Grundschulden an beiden Standorten. Bereits im Geschäftsjahr 2017 wurden zwei weitere langfristige Darlehen von insgesamt 10 Mio. € aufgenommen, dieses dienen zur Finanzierung der Investitionen am Standort Jandelsbrunn und hat eine Laufzeit bis 2022. Die Darlehen wurden im Geschäftsjahr planmäßig getilgt. Zum Stichtag weisen diese Darlehen noch eine Restverbindlichkeit von EUR 6,2 Mio. aus.
Hinsichtlich bestehender Rückzahlungsverpflichtungen und Haftungsverhältnisse verweisen wir auf den Anhang.
Insgesamt erhöht sich daraus der Finanzmittelfonds zum Stichtag um 0,18 Mio. € auf 0,25 Mio. € (Vorjahr 0,07 Mio. €).
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf
Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch besondere Herausforderungen für die Knaus Tabbert AG gekennzeichnet. Während der Start zunächst erwartungsgemäß verlief, führte die weltweite Ausbreitung des Coronavirus im weiteren Verlauf zu außergewöhnlichen Rahmenbedingungen. Mit Hilfe unserer aktiven Gegensteuerungsmaßnahmen ist es uns jedoch gelungen, den potenziellen Schaden durch die Corona Pandemie im Geschäftsjahr auf Umsatz und Ergebnis erfolgreich auf ein Minimum zu reduzieren und die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Jahres zu erfüllen. Mit dem erfolgreichen Börsengang im September 2020 haben wir unsere Kapitalstruktur verbessert und finanzielle Voraussetzungen für Investitionen in das zukünftige Wachstum geschaffen.
Insgesamt hat die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Erwartung der Unternehmensleitung damit erfüllt. Diese Einschätzung berücksichtigt auch Erkenntnisse nach dem Ende des Geschäftsjahres.
Chancen- und Risikobericht
Grundsätze und Ziele des Risikomanagementsystems
Die Knaus Tabbert AG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die mit dem unternehmerischen Handeln der Knaus Tabbert AG und ihrer Tochtergesellschaften verbunden sind oder sich aus externen Einflüssen ergeben. Unter einem Risiko wird die Gefahr verstanden, dass Ereignisse, Entwicklungen oder Handlungen den Konzern oder eines der Segmente daran hindern, seine Ziele zu erreichen. Dazu gehören finanzielle sowie nichtfinanzielle Risiken. Gleichzeitig ist es wichtig, Chancen zu identifizieren, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Eine Chance bezeichnet die Möglichkeit, aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen die geplanten Ziele des Konzerns oder eines Segments zu sichern oder zu übertreffen.
Das oberste Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) ist die Sicherung des Fortbestands und des Wachstums der Knaus Tabbert AG und des Konzerns an allen Standorten unter Berücksichtigung von möglichen Chancen und Risiken. Die mit unserem Geschäft verbundenen unternehmerischen Risiken und Chancen sollen frühzeitig erkannt, bewertet und aktiv gesteuert werden und so eine proaktive Unternehmensführung ermöglichen. Aus der Identifikation von Risiken, die eingegangen werden sollen, können auch Wettbewerbsvorteile resultieren. Dazu werden wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme eingesetzt, die in einem Risikomanagementsystem (RMS) gebündelt sind. Eine Verrechnung von Risiken und Chancen erfolgt nicht. Wir streben an, negative Ergebniseinflüsse aus dem Eintreten der Risiken grundsätzlich durch geeignete und betriebswirtschaftlich sinnvolle Gegenmaßnahmen zu begrenzen. Bestandsgefährdende Entwicklungen sollen stets so frühzeitig erkannt werden, dass rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft ergriffen werden können. Ausgehend von einer Bewertung des potenziellen Schadensausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken wird ein unternehmerisches Gesamtrisiko ermittelt, welches ohne Gefährdung der Unternehmensexistenz nicht nur kurzfristig-operativ, sondern auch langfristig strategisch getragen werden kann.
Die Risiko- und Chancensituation der Knaus Tabbert AG ist im Wesentlichen von der Risiko- und Chancensituation des Knaus Tabbert Konzerns abhängig und auch im Wesentlichen gleich gelagert. Insofern gelten sie Aussagen zur Gesamtbewertung der Risiko- und Chancensituation des Managements auch als Zusammenfassung für die Knaus Tabbert AG.
Organisation und Prozess
In den Betrachtungsbereich der Risiken und Chancen der Knaus Tabbert Gruppe werden neben der Knaus Tabbert AG alle Tochtergesellschaften einbezogen.
Die Identifikation und -überwachung der Risiken erfolgt seit Ende 2020 quartalsweise "bottom-up" sowie "top-down" über ein softwarebasiertes Reporting. Die Verantwortung für das RMS und die interne Überwachung obliegen dem Vorstand. Das Rahmenwerk bildet das "Internal Control Framework - COSO II". Im Geschäftsjahr 2020 hat eine vollumfängliche Risikoinventur stattgefunden. Hierzu gab es persönliche Gespräche mit allen Risiko Ownern, bei denen die einzelnen Risiken detailliert besprochen und analysiert wurden.
Für die Standorte, Geschäftsbereiche und Zentralfunktionen sind Risikomanagementbeauftragte (Risk Owner) benannt. Das breite Netz der Risk Owner sorgt für eine effektive Identifikation von Risiken über verschiedene Hierarchiestufen hinweg. Hierzu erfolgt eine kontinuierliche Überwachung von risikorelevanten Entwicklungen und Prozessen innerhalb. Der Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Risk Owner. Die Steuerung erfolgt über eine Risikomanagementsoftware, mit deren Hilfe die Erhebung, Bewertung und die kontinuierliche Aktualisierung erfolgt. Das zentrale Risikomanagement ist im Risikomanagementsystem der Knaus Tabbert AG als ausführendes Organ bzw. Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Risk Ownern zu verstehen. Das zentrale Risikomanagement übernimmt dabei aber keine direkte Verantwortung für einzelne Risiken. Diese liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Risk Owners.
Im Rahmen der Risikobewertung werden die identifizierten Risiken hinsichtlich der maximalen Schadenshöhe (potenzielles Schadensausmaß) und der Eintrittswahrscheinlichkeit vor und nach Ergreifen von risikobegrenzenden Maßnahmen systematisch bewertet. Der Zeithorizont der Ermittlung beträgt durchschnittlich ein Jahr.
Die Bewertung der Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt in den vier Stufen »sehr unwahrscheinlich«, »unwahrscheinlich«, »selten« oder »wahrscheinlich«. Diese Stufen sind mit prozentualen Bandbreiten zur Eintrittswahrscheinlichkeit unterlegt und können bei Bedarf durch Zeitintervalle, in den das Risiko typischerweise auftritt, weiter konkretisiert werden.
| Stufe | Eintrittswahrscheinlichkeit in % |
|---|---|
| sehr unwahrscheinlich | bis 10% |
| unwahrscheinlich | bis 30% |
| selten | kleiner 50% |
| wahrscheinlich | ab 50% |
Bei der Bewertung des möglichen Schadensausmaßes unterscheiden wir die sechs Kategorien » unwesentlich «, » niedrig « » moderat «, » wesentlich «, » hoch « und » kritisch «. Diesen Kategorien sind jeweils Grenzwerte hinsichtlich des möglichen Schadensausmaßes in EUR hinsichtlich der Wirkung auf das EBITDA in folgender Höhe zugeordnet:
| Stufe | Schadensausmaß in EUR Tsd. |
|---|---|
| Unwesentlich | 0 - 50 |
| Niedrig | 51 - 250 |
| Moderat | 251 - 500 |
| Wesentlich | 501 - 2.500 |
| Hoch | 2.501 - 5.000 |
| Kritisch | > 5.000 |
Nicht quantifizierbare Risiken, wie z.B. Reputationsschäden werden wie quantifizierbare Risiken ebenfalls in den Stufen » geringes Risiko«, » moderates Risiko «, und » wesentliches Risiko « kategorisiert.
Bei der Risikobewertung betrachten wir sowohl Brutto- als auch Nettorisiken. Das Bruttorisiko stellt dabei das inhärente Risiko vor risikomindernden Maßnahmen dar. Das Nettorisiko bezeichnet das verbleibende Risiko nach Umsetzung sämtlicher risikomindernder Maßnahmen. Dieser Ansatz ermöglicht einerseits ein umfassendes Verständnis dafür, welchen Einfluss risikomindernde Maßnahmen haben, und bildet andererseits die Grundlage für Szenarioanalysen. Unsere Risikoeinschätzung in diesem Bericht spiegelt ausschließlich den Nettoerwartungswert wider. Als wesentliche Risiken haben wir diejenigen identifiziert, die eine entsprechende Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß gemäß unten dargestellter Risikomatrix aufweisen. Außerdem erfasst unser Risikosystem auch nicht quantifizierbare d.h. nicht direkt in EUR übertragbare Risiken. Hierunter fallen vor allem Schäden die sich aus einer potenziellen Beeinträchtigung der Reputation von Knaus Tabbert AG ergeben könnten. Auch diese Risiken können wesentlich sein.
Risikportfolio/-matrix:
Bewertungskategorien der Risiken

Übersicht und Beschreibung der wesentlichen Risiken und Chancen
In diesem Bericht erläutern wir die die finanziellen und nichtfinanziellen Risiken und Chancen für die Zielerreichung des Unternehmens im Jahr 2021 und darüber hinaus. Hierzu haben wir die identifizierten Risiken zunächst in übergeordnete Bereiche unterteilt. Die unten stehende Tabelle gibt Auskunft über die wesentlichen Nettorisiken nach eingeleiteten und wirksamen Maßnahmen. Die Knaus Tabbert AG ist durch Umwandlung im Jahr 2020 entstanden. Seit diesem Zeitpunkt besteht ein dokumentiertes Risikofrüherkennungssystem. Innerhalb dieses Zeitraums haben sich keine wesentlichen Veränderungen in der Risikosituation ergeben. Die Darstellung der Risiken und Chancen bezieht sich auf den Bilanzstichtag. Bis zur Abschlusserstellung haben sich bis auf das Risiko "Abhängigkeit von Lieferanten" keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Zusätzlich können Risiken und Chancen, die heute noch nicht bekannt sind oder als unwesentlich eingestuft werden, künftig die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage beeinflussen.
Risiken, die sich aus der Coronavirus-Pandemie ergeben, erstrecken sich in Regel über mehrere Risikofelder. Daher sind diese Risiken nicht als einzelnes Risikofeld sondern innerhalb der einzelnen Bereiche erläutert.
Übersicht der Risiken mit einer mindestens wesentlichen Schadenshöhe
| Risikofelder | Maximale Schadenshöhe |
Eintrittswahrscheinlichkeit | Netto-Risiko |
|---|---|---|---|
| Markt & Kunde | |||
| Händlereinkaufsfinanzierung | Kritisch | Sehr unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Werkstattkapazitäten in der Branche | Kritisch | Sehr unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Finanzen | |||
| Recht & Compliance | |||
| Fiat Diesel | Kritisch | Sehr unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Mottgers Bodenbelastung (Altlast) | Wesentlich | Wahrscheinlich | Wesentlich |
| Personal | |||
| Fachkräftemangel | Hoch | Wahrscheinlich | Wesentlich |
| Mitarbeiteraufbau | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Corona Pandemie | Hoch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| IT | |||
| Cyberangriffe | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Einkauf | |||
| Abhängigkeit von Lieferanten | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Coronabedingte Risiken bei Lieferanten | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Operative Risiken | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
Nettorisiko = Schadenshöhe nach ergriffenen und wirksamen Maßnahmen x Eintrittswahrscheinlichkeit nach ergriffenen und wirksamen Maßnahmen
Markt & Kunde
Trotz sorgfältiger und detaillierter Umsatzplanung können volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen, unerwartete Marktentwicklungen oder kundenseitige Einzelrisiken Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage von Knaus Tabbert haben. Grundsätzlich besteht aber auch die Chance, dass sich Märkte oder Marktbedingungen besser entwickeln, als wir in unserer Planung unterstellt haben.
Ein wesentliches Risiko für die weltwirtschaftliche Lage stellt der weitere Verlauf der Coronavirus-Pandemie dar. Sollte das Infektionsgeschehen noch umfassendere oder länger als erwartet andauernde Maßnahmen erforderlich machen, könnte dies zu einer übermäßigen Belastung privater Haushalte, Unternehmen und Staaten führen, verbunden mit einem spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dies hätte unter anderem Auswirkungen auf den privaten Konsum und mit negativen Konsequenzen bezüglich unserer mittel- bis langfristige Absatzentwicklung. Gleichzeitig könnten die Belastungen eine spürbare Auswirkung auf Unternehmen haben und zu Beeinträchtigungen der Produktion und Lieferketten führen. Dagegen könnte eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie, beispielsweise durch eine schnellere und flächendeckende Verbreitung von Impfstoffen, zu einer deutlich dynamischeren Erholung führen, als wir in unserer Planung unterstellt haben. Dies könnte möglicherweise den privaten Konsum unterstützen und zu positiven Absatzeffekten führen. Darüber hinaus ist es möglich, dass nach Überstehen der Corona Pandemie die Urlaubsform Caravaning auf lange Sicht weiter an Bedeutung gewinnen wird, da der Wunsch nach Gesundheit, Sicherheit und Privatsphäre auch nach der Krise bleiben wird.
Ferner erwarten wir, dass die mit dem Brexit verbundenen allgemeinen Konjunkturbeeinträchtigungen zu einem Nachfragerückgang aus dem Vereinigten Königreich führen könnten. Das von der EU und dem Vereinigten Königreich am 24. Dezember 2020 geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen vermeidet zwar den befürchteten harten Schnitt und sieht einen zollfreien Handel vor, dennoch führen zum Beispiel zeitaufwändige Zollverfahren möglicherweise zu Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel. Insgesamt gehört das Vereinigte Königreich jedoch nicht zu unseren Hauptabsatzmärkten und den aus dem Brexit resultierenden Umsatzrückgang haben wir bereits in unserer Unternehmensplanung berücksichtigt. Sollten die Konjunkturbeeinträchtigungen und sonstigen Einschränkungen aufgrund des Brexits geringer ausfallen, als wir in unserer Planung unterstellt haben, ergibt sich die Chance, dass der antizipierte Umsatzrückgang in diesem Markt ebenfalls geringer ausfällt oder sich nicht materialisiert.
Ein hinsichtlich der Ergebnisauswirkung relevantes Risiko resultiert aus der Händlereinkaufsfinanzierung des Exportgeschäfts. Anders als in unserem Heimatmarkt, in dem wir über mehrere Kooperationen mit entsprechenden finanzierenden Banken verfügen, arbeiten wir im Exportgeschäft derzeit mit nur wenigen Anbietern. Aktuell führen wir Verhandlungen zur Ausweitung der Kooperationen im Bereich der Händlerfinanzierung für unsere wichtigsten Exportmärkte verbunden mit dem Ziel das Geschäft in diesen Märkten auszuweiten. Gleiches gilt für die Endkundenfinanzierung von Wohnwagen auf dem französischen Markt.
Grundsätzlich vertreibt Knaus Tabbert seine Produkte über ein langjährig gewachsenes Händlernetzwerk. Diese Händler sind freie, selbständige Vertriebspartner und sind zum Großteil nicht an einzelne Hersteller gebunden. Der Verlust eines am Umsatzbeitrag gemessenen Top-Händlers könnte hohe Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Knaus Tabbert haben, die Eintrittswahrscheinlichkeit ist jedoch mit sehr unwahrscheinlich bewertet. Unabhängig von der Volumenentwicklung kann darüber hinaus kundenseitiger Preisdruck durch mögliche Zusammenschlüsse der Händler Margenbelastungen nach sich ziehen. Deshalb haben wir unser Händlernetzwerk breit gefächert, sodass einzelne, regionale Entwicklungen kompensiert werden können. Für die einzelnen Händler haben wir in den vergangenen Jahren zudem attraktive Programme eingeführt, um sie stärker an uns zu binden. In Zusammenarbeit mit den Händlern nehmen wir auch an lokalen, regionalen und nationalen Caravaning-Messen im In- und Ausland teil. Ferner haben wir Rahmenfinanzierungsvereinbarungen mit verschiedenen Kreditinstituten zur Finanzierung des Kaufs von Produkten der Gruppe in ganz Europa geschlossen, um die Finanzierungsmöglichkeiten unserer Händler zu unterstützen (siehe hierzu auch Risikobereich »Finanzen«).
Durch steigende Absatzzahlen der europäischen Caravan-Industrie in den vergangenen Jahren, könnten Werkstattkapazitäten der heutigen Händlernetze zukünftig nicht mehr ausreichen, um Kunden in einem angemessenem Zeitraum und zu deren Zufriedenheit zu bedienen. Dies hätte in der Folge Auswirkungen auf die zukünftige Absatzsituation, da Kunden sich eventuell anderen Urlaubsformen widmen könnten. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2019 eine Service-Kooperation mit MAN-Werkstätten initiiert. Gleichzeitig unterstützen wir unser Händlernetzwerk beim Ausbau ihrer After-Sales Aktivitäten.
Finanzen
Personalkosten stellen eine wesentliche Kostenposition in der Ertragslage des Konzerns dar. Um dem Geschäftswachstum Rechnung zu tragen, hat der Konzern seine Belegschaft entsprechend aufgestockt, Schichtmodelle eingeführt und Überstunden angeordnet, um die gewünschten Produktionsziele zu erreichen. Neben der Anzahl der Mitarbeiter wird der Personalaufwand auch durch die Entwicklung der Tarife und Zuschläge für Überstunden beeinflusst. Um den sich weiter verändernden globalen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, nutzt die Gesellschaft verschiedene Instrumente zur Steuerung der Personalstruktur, wie z. B. Altersteilzeitregelungen für Mitarbeiter.
Ein Teil der Produktionsmitarbeiter arbeitet im Rahmen von Leih-, Zeit- und Kurzzeitverträgen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben in Deutschland kann die Zahl der Leiharbeitnehmer jedoch weiter sinken, da sie in der Regel automatisch befristete Verträge, nachdem sie 15 Monate bei der Knaus Tabbert AG beschäftigt waren. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese befristeten Verträge in Unbefristete umgewandelt, was die Flexibilität des Konzerns in Bezug auf seine Belegschaft schrittweise verringert. In der Vergangenheit wurde jedes Jahr ein erheblicher Teil der Fachkräfte direkt vom Unternehmen und nicht auf Leihbasis eingestellt. Dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen. In diesem Fall wäre die Knaus Tabbert AG möglicherweise nur in der Lage, ihre Belegschaft in produktionsschwachen Zeiten unter Inkaufnahme von Abfindungs- bzw. Sozialplankosten zu reduzieren.
Die Produkte der Knaus Tabbert AG werden über ein umfangreiches Händlernetz vertrieben. Zur Unterstützung der Händler haben wir Rahmenverträge mit Finanzinstituten abgeschlossen, die es bestimmten Händlern ermöglichen, den Kauf von Caravans und Reisemobilen des neuesten Modelljahrs aus dem Portfolio des Konzerns zu finanzieren und dabei die Fahrzeuge als Sicherheiten zu nutzen. Für den Fall der Beendigung einzelner Händlerfinanzierungsverträge, beispielsweise aufgrund Zahlungsverzugs oder Insolvenz eines Vertragshändlers, ist Knaus Tabbert in der Regel verpflichtet, den von dem jeweiligen Finanzierungspartner für den Händler finanzierten Fahrzeugbestand zum verbleibenden Finanzierungsbetrag zurückzukaufen. Um das Marktgeschehen und die Lagerbestände der Händler zu überwachen, haben wir in den vergangenen Jahren eine Reihe von Frühwarnsystemen und -verfahren etabliert. Dazu gehören die Überwachung der Bestandsfinanzierung, die Beobachtung allgemeiner Marktstatistiken, regelmäßige Besuche von Händlern durch Vertriebsleiter, monatliche Bestandsberichte der Händler sowie die Überwachung des aktuellen Auftragsstatus in den SAP-Systemen der Händler sowie des Forderungsbestands. So können wir Anzeichen für Änderungen bei der Nachfragesituation und auch mögliche finanzielle Probleme einzelner Händler schnell erkennen.
Die Bedingungen des Konsortialkredits in Höhe von EUR 100 Mio. verpflichten Knaus Tabbert zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen (Financial Covenants), die sich auf das Verhältnis der gesamten Nettoverschuldung zum Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) (bereinigt um bestimmte nicht operative Effekte), die (Netto-) Working Capital-Quote und die Eigenkapitalquote beziehen. Bei Verstoß gegen diese Finanzkennzahlen haben die Kreditgeber das Recht, den Kredit zu kündigen und die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Eine Neuverhandlung der Kreditbedingungen könnte zu einer nachteiligen Entwicklung der Finanzierungskosten führen.
Recht & Compliance
Knaus Tabbert ist als international agierender und börsennotierter Konzern vielfältigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen unterworfen. Grundsätzlich bestehen daher aus dem operativen Geschäft Risiken im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen geltendes Recht oder mit möglichen Rechtsstreitigkeiten. Bestehende und drohende Rechtsstreitigkeiten werden kontinuierlich erfasst, analysiert, hinsichtlich ihrer juristischen und finanziellen Auswirkungen bewertet und in der bilanziellen Risikovorsorge berücksichtigt. Zudem begegnen wir diesem Risiko durch Verhaltensregeln, klar definierten Prozessen Kodizes und einer internen Compliance Struktur und haben entsprechende branchenübliche Versicherungen abgeschlossen.
Aktuell hervorzuheben sind in diesem Risikofeld vereinzelte Klagen oder Klageandrohungen mit dem Vorwurf, dass in Dieselfahrzeugen des Herstellers Fiat möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Fiat hat als einer unserer Hauptlieferanten von Chassis auf Anfrage mehrfach bestätigt, dass die an Knaus Tabbert gelieferten Chassis nicht mit derartigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden und werden. Für die zu erwartenden Kosten zur Klageabwehr wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Auf Basis unserer rechtlichen Einschätzung sehen wir bei einem möglichen Schadenseintritt jedoch auch Regresschancen gegenüber Fiat.
Die Gesellschaft unterliegt zudem strengen Umwelt- und anderen behördlichen Anforderungen, die sich ändern oder zu zusätzlichen Kosten oder Haftungen führen oder die Geschäftstätigkeit des Konzerns einschränken können. Gegenwärtig untersucht die Gesellschaft einen Umweltvorfall am Standort Mottgers, an dem vor einigen Jahren eine Boden- und Grundwasserkontamination festgestellt wurde. Es wurde in Zusammenarbeit mit den Behörden ein Sanierungs- und Eindämmungsplan entwickelt und entsprechende Rückstellungen wurden gebildet. Die hieraus zu erwartenden Kosten sind vollumfänglich über entsprechende Rückstellungen abgebildet.
Die Ermittlung und Bewertung von Umweltrisiken erfolgt grundsätzlich in regelmäßigen Abständen im Verzeichnis bedeutender Umweltaspekte. Die wichtigsten Umweltprozesse sind im Managementhandbuch integriert. Weitere Umweltrisiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb können wir derzeit nicht erkennen.
Der Knaus Tabbert AG hat ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System im Einsatz, das durch weitere qualitätsverbessernde Prozesse unterstützt wird. Dennoch besteht bei der Gesellschaft das Risiko, dass Produkte in mangelhafter Qualität zur Auslieferung kommen und ein Produkthaftungs- bzw. Gewährleistungsrisiko in Form von Garantie- oder Kulanzansprüchen oder Schadenersatzansprüchen verursachen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass als Folge von mangelhafter Qualität, negative Auswirkungen auf die Reputation der Knaus Tabbert AG entstehen könnten. Auf derartige Risiken reagiert der Knaus Tabbert im Premiumsegment mit strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und kontinuierlichen Prozessverbesserungen. Den Gewährleistungs- und Kulanzrisiken wird durch die Bildung von Rückstellungen bilanzielle Vorsorge getroffen. Die Rückstellungen werden in Höhe der, auf Grundlage von Erfahrungs- bzw. Vergangenheitswerten geschätzten, Aufwendungen zur Beseitigung der Mängel bewertet. Sachverhalte, die den Verpflichtungen möglicherweise kompensierend gegenüberstehen, wurden, soweit hier nicht ein gesonderter Vermögensgegenstand zu aktivieren ist, im Rahmen der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt.
Personal
Knaus Tabbert ist auf Fach- und Führungskräfte in allen Funktionsbereichen angewiesen. Der Wettbewerb um Talente im Allgemeinen und Facharbeiter im Besonderen ist jedoch intensiv, insbesondere in technologiegetriebenen Branchen wie dem Caravaning- und Automotive-Geschäft sowie in der Region Bayern, in der die Knaus-Tabbert-Gruppe ihren Hauptsitz hat. Die regionale Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und es wird generell schwieriger, qualifiziertes Personal vor Ort zu rekrutieren. Sollte die Gesellschaft nicht in der Lage sein, talentierte Mitarbeiter und Fachkräfte zu rekrutieren und zu halten, würde dies seine Geschäftstätigkeit und seine Fähigkeit, seine strategischen Ziele zu erreichen, beeinträchtigen.
Insbesondere das anhaltende Wachstum der Gesellschaft könnte es erforderlich machen, neue Mitarbeiter außerhalb der natürlichen Einzugsgebiete unserer Werke zu suchen, was die Rekrutierungskosten erhöhen und den Rekrutierungsprozess verlangsamen könnte. Austritte von hoch qualifizierten Mitarbeitern könnten zudem zu Know-how-Verlusten und Ressourcenengpässen führen.
Über attraktive Vergütungssysteme, Arbeitsplatzbedingungen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung steuern wir deshalb dem Fluktuationsrisiko entgegen. Ferner begegnen wir dem Fachkräftemangel durch betriebliche Ausbildung.
Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie könnten erneute Grenzschließungen zu Produktionsunterbrechungen oder -einschränkungen führen, da ein Teil der Belegschaft Pendler aus Tschechien sind. Nach Bilanzstichtag hat die deutsche Regierung Einschränkungen hinsichtlich der Einreise aus Tschechien beschlossen und umgesetzt. Knaus Tabbert hat für seine Mitarbeiter*Innen geeignete Maßnahmen getroffen, z.B. Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland und regelmäßige Testungen. Jeder Mitarbeiter mit regelmäßigem Grenzübertritt wird alle zwei Tage getestet. Bei Feststellung einer Infektion werden Kontakte umgehend zurückverfolgt und unverzüglich in Quarantäne geschickt. Die Gesundheitsämter werden laufend informiert.
IT-Risiken
IT-Systeme sind kritisch für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes. Insofern ergeben sich Risiken insbesondere aus dem potenziellen Ausfall der Server, Speichermedien und kritischer Anwendungen. Ferner bestehen Risiken im Zusammenhang mit dem Datenschutz und Cyber-Kriminalität. Zur Risikominimierung werden im IT-Bereich ständig alle Möglichkeiten von Störungen, auch von außen, sensibel beobachtet und gegebenenfalls sofort unterbunden. Wir schützen uns zudem soweit wie möglich durch eine konzernweite IT-Organisation und aktuelle Sicherheitssysteme, wie Anti-Viren-Software und Firewalls. Darüber hinaus sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter regelmäßig zu diesbezüglichen Gefahren.
Seit Geltung der DSGVO stellen sich höhere Anforderungen an die Datenschutzorganisation im KT Konzern. Bei Verstößen könnte es zu Bußgeldern und Reputationsschäden mit Blick auf die Außenwirkungen kommen. Die Gesellschaft achtet in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten auf eine strikte Einhaltung der einschlägigen Regeln und berücksichtigt diese in allen internen und unternehmensübergreifenden Prozessen.
Einkauf
Die Risiken und Chancen auf der Beschaffungsseite ergeben sich unter anderem aus den Schwankungen bei Rohstoff- und Energiepreisen, die zu Preisschwankungen bei fremdbeschafften Teilen von Lieferanten der Gesellschaft führen könnten. Zudem können gelegentliche Liefer- und Qualitätsprobleme oder Versorgungsstörungen bei Vorlieferanten Risiken in unserer Produktion verursachen. Auch finanzielle Engpässe bei Lieferanten, Kapazitätsrestriktionen, ein eingeschränkter Verhandlungsspielraum bei der Preisgestaltung können zu Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Ein wesentliches Risiko ergibt sich aus möglichen Lieferengpässen oder Unterbrechungen in der Lieferkette im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Grundsätzlich haben wir Beeinträchtigungen der Lieferkette auf Basis der Erfahrungen im Geschäftsjahr 2020 bereits in unserer Unternehmensplanung berücksichtigt. Deshalb stufen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" ein. Wir können jedoch aus heutiger Sicht nicht ausschließen, dass die Beeinträchtigungen im Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus - insbesondere in Abhängigkeit des weiteren Verlaufs der Corona-Krise - größer sind als wir in unserer Unternehmensplanung unterstellt haben. Gleichzeitig würden sich aus einer besseren Entwicklung, als wir sie antizipiert haben, Chancen auf eine bessere Versorgungssituation ergeben.
Einige Lieferanten im Caravaning-Geschäft haben eine Monopol- oder Oligopol-Stellung, die Preisverhandlungen erschweren. Knaus Tabbert ist insofern in einem nicht unerheblichen Ausmaß von einzelnen Lieferanten abhängig. Dies betrifft insbesondere die Chassis, die zu einem erheblichen Teil aus dem Stellantis Konzern (Fiat und Peugot) bezogen werden, sowie Heizsysteme des Herstellers Truma. Daraus ergeben sich Verfügbarkeits- und Preisrisiken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung mit "unwahrscheinlich" eingeschätzt. Den Verfügbarkeitsrisiken begegnet Knaus Tabbert - dort wo möglich - durch Aufbau zusätzlicher Lieferanten. Hinsichtlich der Preisrisiken waren wir in der Vergangenheit meist in der Lage, Preiserhöhungen an die Endkunden weiterzugeben.
Produktion
Innerhalb der Produktion kann es prinzipiell aufgrund einer geringeren Verfügbarkeit von Fertigungskapazitäten oder durch deren Ausfall zu Engpässen kommen. Des Weiteren bestehen Risiken aus der Beendigung von Lieferverträgen durch Zulieferer. Zum einen wirken wir diesen Risiken durch eine abgestimmte Produktionsplanung sowie durch vertragliche Zusicherungen entgegen. Zum anderen setzen wir auf moderne Fertigungsanlagen, regelmäßige Wartung sowie die Durchführung notwendiger Ersatzinvestitionen. Außerdem erlaubt uns der konzernweite Produktionsverbund Engpässe zwischen den Standorten auszugleichen.
Sonstige Risiken
Ziel des Qualitätsmanagements ist die verlässliche Erfüllung der Anforderungen unserer Kunden. Zur Risikoprävention besteht ein Lieferantenmanagement mit dem Ziel, die Menge und die Qualität der zur Herstellung der Fahrzeuge benötigten Bauteile sicherzustellen. Sollte es trotz umfangreicher Qualitätssicherungsmaßnahmen in Einzelfällen zu möglichen Auslieferungen qualitativ nicht einwandfreier Produkte an unsere Kunden kommen, besteht das Risiko zusätzlicher Kosten durch Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche. Hierfür bilden wir grundsätzlich angemessene Rückstellungen, die diese Risiken in der Regel vollumfänglich abdecken. Ein spezifisches Thema im Geschäftsjahr 2020 betraf Rissbildungen im Bereich von Klebeverfugungen bei bestimmten Temperaturbedingungen. Hierfür wurde zwischenzeitlich eine technische Lösung erarbeitet. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Kosten sind in den allgemeinen Qualitätsrückstellungen abgebildet.
Risiken im Bereich Logistik sind sowohl mögliche Verzögerungen in der Lieferkette zu Knaus Tabbert als auch innerhalb der eigenen Lieferkette bis hin zum Kunden. Es ist möglich, dass die Gesellschaft in seiner Produktions- und Lieferfähigkeit durch Lieferengpässe bei wichtigen Materialien eingeschränkt wird, wenn ein einzelner Zulieferer seinen Betrieb einstellt oder nicht in der Lage ist, die vom Konzern benötigten Mengen zu liefern. Bei Versorgungsengpässen kann der Bestand an unfertigen Fahrzeugen steigen und entsprechende Nacharbeiten notwendig werden. Ein ausgewogenes Supply Chain Management ist damit für den Produktionsprozess der Knaus Tabbert Gruppe von besonderer Bedeutung, da für die Herstellung von Freizeitfahrzeugen verschiedene Komponenten von einer Vielzahl unterschiedlicher Lieferanten benötigt werden.
Diesen Risiken wirken wir mit einem integrierten Planungsprozess entgegen, der mit den Produktions- und Lieferplänen abgestimmt ist. Durch ein optimiertes Warehouse-Management stellen wir dabei eine Balance zwischen Verfügbarkeit auf der einen und einer kapitalschonenden Bevorratung auf der anderen Seite sicher.
Chancen in Bezug auf die Vertriebsstrategie
Aktuell vertreiben wir unsere Produkte vor allem über ein gewachsenes Händlernetzwerk. Wir überprüfen unsere Vertriebsstrategie fortlaufend auch im Hinblick auf neue Vertriebskanäle. Die Erschließung neuer Vertriebskanäle könnte sich positiv auf unsere Umsatz- und Ertragslage auswirken.
Chancen in Bezug auf die Einkaufsstrategie
In einzelnen Bereichen sind wir momentan an wenige Lieferanten gebunden. Der Aufbau neuer Lieferanten würde unsere Abhängigkeit in diesen Bereichen reduzieren. Dies erhöht zum einen unsere Flexibilität bei der Planung von Produktionsmengen, gleichzeitig stärkt dies unsere Verhandlungsposition. Es besteht die Chance, dass wir dadurch insgesamt mehr einsparen als geplant. Zusätzliche Chancen ergeben sich durch allgemein niedrigere Rohstoffpreise als erwartet sowie durch Mengeneffekte im Rahmen unseres weiteren Wachstums.
Chancen in Verbindung mit Prozessoptimierung
Eine kontinuierliche Optimierung wichtiger Geschäftsprozesse sowie eine strikte Kostenkontrolle sind für die Gewährleistung von Profitabilität und Kapitalrendite essenziell. Wir sind der Meinung, dass wir die Möglichkeiten zur Erhöhung von Effektivität und Effizienz unserer Prozesse sowie zur weiteren Optimierung der Kostenstrukturen innerhalb unseres Unternehmens bei Weitem noch nicht ausgeschöpft haben. Darüber hinaus werden wir uns künftig weiter darauf fokussieren, unsere Prozesse zu standardisieren und zu vereinheitlichen.
Chancen aus gesellschaftlichen Megatrends
Knaus Tabbert profitiert von verschiedenen gesellschaftlichen Entwicklungen, die sich in den vergangenen Jahren teilweise als Megatrends etabliert haben. Dazu zählen beispielsweise die demografische Entwicklung, das wachsende Interesse an alternativen, umweltfreundlichen Urlaubsformen, der Trend zum regionalen Tourismus sowie neue, flexible Formen der Arbeitsgestaltung. Im Bereich des Vermietmarkts ist zudem die Sharing Economy als Treiber hervorzuheben.
Aus diesen Entwicklungen ergeben sich gleichzeitig neue Chancen, die unser Geschäft positiv beeinflussen können.
Chancen aus anorganischem Wachstum
Unter anorganischem Wachstum verstehen wir die Prüfung und Wahrnehmung von Möglichkeiten im Hinblick auf Akquisitionen und Partnerschaften. Hierzu beobachten wir kontinuierlich den Markt. Wesentliche Aspekte sind dabei die Stärkung unserer Marktposition auch in regionaler Hinsicht, die Erweiterung unserer Kapazitäten und die Ergänzung oder Erweiterung unseres Produktportfolios.
Gesamtbeurteilung der Risiken und Chancen
Wir sind nach eingehender Überprüfung der Risikosituation zu der Auffassung gelangt, dass die getroffenen Maßnahmen und Vorsorgen den identifizierten Risiken in geeigneter Weise Rechnung tragen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie vor dem Hintergrund einer gesunden Bilanzstruktur, unserer Ertragskraft und der gegenwärtigen Geschäftsaussichten, sehen wir keine uns bekannte Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Gleichzeitig stehen uns ausreichende Ressourcen zur Verfügung, um sich ergebende Chancen zu nutzen.
Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS)
Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, zu gewährleisten, die Verlässlichkeit der externen Berichterstattung durch Erstellung eines regelungskonformen Abschlusses sicherzustellen. Das IKS ist in das unternehmensweit geltende Corporate Governance System eingebettet. Zur Überwachung der Wirksamkeit des IKS erfolgen regelmäßige Überprüfungen rechnungsrelevanter Prozesse durch interne Kontrollen. Zudem überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die Effektivität des Systems.
Die wesentlichen Merkmale des bestehenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
| ― | Sicherstellung der normgerechten Bilanzierung des Einzelabschlusses der Knaus Tabbert AG durch systemseitig implementierte sowie manuelle Kontrollen. |
| ― | Sicherstellung konzerneinheitlicher Bilanzierung nach IFRS durch Anwendung einheitlicher Bilanzierungsvorschriften und Richtlinien |
| ― | Innerhalb der Geschäftsbereiche werden regelmäßige Kontrollfunktionen, vor allem durch das Controlling, übernommen. |
| ― | Klärung spezieller fachlicher Fragestellungen und komplexer Sachverhalte fallbezogen unter Einbeziehung von externen Sachverständigen. |
| ― | Im Finanz- und Rechnungswesen wird - soweit möglich - Standardsoftware eingesetzt. |
| ― | Durch entsprechende Einrichtungen der IT wird die eingesetzte Unternehmenssoftware vor unbefugten Zugriffen geschützt. |
| ― | Es besteht ein adäquates Richtlinienwesen (z.B. Reisekostenrichtlinie etc.), das laufend aktualisiert wird. |
| ― | In regelmäßigen Stichproben wird überprüft, ob Buchhaltungsdaten vollständig und richtig sind. |
| ― | Alle wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Buchungen erfolgen unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips (Trennung von Prüfungs-, Buchungsund Zahlungsvorgängen) |
Prognosebericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen von Corona-Pandemie geprägt
In der am 17. März 2021 veröffentlichten Konjunkturprognose des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung senken die Experten ihre Prognosen für die Jahre 2021 und 2022, rechnen aber insgesamt weiterhin mit einer wirtschaftlichen Erholung. Im Euro-Raum erwartet der Sachverständigenrat für die Jahre 2021 und 2022 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 4,1% beziehungsweise 4,2%.
In Deutschland haben die zweite Corona-Welle und der zweite harte Lockdown die Erholung der deutschen Wirtschaft zum Jahresende 2020 gestoppt. Für das erste Quartal 2021 ist daher mit einem Rückgang zu rechnen. Insgesamt zeige sich die Konjunktur aber trotz längeren Shutdowns recht robust, heißt es im Gutachten. Anders als während der ersten Welle sei es nicht zu umfangreichen Grenzschließungen gekommen, weshalb die Lieferketten in der Industrie bisher weiterhin intakt seien. Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und gradueller Lockerungen dürfte sich die wirtschaftliche Erholung in den kommenden Monaten wieder fortsetzen. Wegen des langen Lockdowns wird die Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2021 aber nicht wie zuvor erwartet um 3,7%, sondern um 3,1% zulegen. Für 2022 rechnet der Sachverständigenrat mit einem Anstieg des BIP um 4%.
Das größte Risiko für die konjunkturelle Erholung in Deutschland und Europa resultiert aus der sich derzeit abzeichnenden dritten Infektionswelle. Ein starker Anstieg der Infektionszahlen könnte die konjunkturelle Erholung verzögern, insbesondere wenn die Industrie stark von Einschränkungen und Betriebsschließungen betroffen wäre. Dagegen könnten schnellere Impffortschritte die Pandemie früher eindämmen, die Aufhebung von Einschränkungen erlauben und die Erholung beschleunigen.
Positiver Branchenausblick trotz anhaltender Corona-Pandemie
Das ausgeprägte Momentum einer seit 2014 in Europa ungebrochenen Wachstumsdynamik unterstützt das weitere Wachstum im Europäischen Caravaning Markt in den kommenden Jahren. Das Jahr 2020 hat in den Europäischen Zulassungsstatistiken neue Bestmarken gesetzt. Die Sehnsucht nach Freiheit und Sicherheit hat den deutschen Markt, gemessen an Neuzulassungen, um 32,6% wachsen lassen. Deutschland hat damit auf europäischer Ebene das dort registrierte Zulassungsplus von 11,8% deutlich mitgestaltet.
Deutschland war, ist und bleibt voraussichtlich auch in Zukunft der größte und stärkste wachsende Markt in Europa. Nach 107.203 Neuzulassungen im Jahr 2020 wird für 2021 ein Wachstum von 15,2% auf rund 124.000 Neuzulassungen erwartet. Gerade das Segment der Wohnwagen spürt nun wieder den Rückenwind der Branche und profitiert mit einer Wachstumsprognose von 6,1% und rund 31.000 Neuzulassungen in 2021. Für die umsatzstarken und mittlerweile marktdominierenden Reisemobile und Vans werden 93.000 Einheiten für 2021 erwartet, entsprechend einem Wachstum von 10,3% gegenüber 2020.
Mir rund 16.000 zusätzlichen Einheiten in 2021 liefert der deutsche Markt in 2021 den wesentlichen Beitrag für weiteres Wachstum auch auf europäischer Ebene. Nach 235.000 Zulassungen in 2020 zeigt die Prognose für 2021 251.000 Neuzulassungen, entsprechend 7,0%. Wohnwagen profitieren hierbei von rund 2% Wachstum während für Reisemobile und Vans eine Zunahme von 9,4% erwartet wird.
Diese Einschätzung basiert auf einer Prognose des CIVD datiert vom 21. Januar 2021, der ein Rechenmodell (Holt-Winters-Methode) zugrunde liegt, das historisches Datenmaterial mit aktuellen wirtschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen verknüpft und verschiedenste Indikatoren nutzt, um eine Extrapolation im fünf Jahreszeitraum durchzuführen. Damit ist diese Studie ein Äquivalent zur CIVD Studie aus dem Jahr 2018. Auf Grundlage dieser Studie wird für die kommenden Jahre in Deutschland ein Wachstum von rund 20.000 zusätzlichen Einheiten pro Jahr prognostiziert und demnach 206.000 Neuzulassungen im Jahr 2025. Deutschland unterstützt damit in den kommenden Jahren das jährliche Wachstum auf europäischer Ebenen in entsprechender Größenordnung. Hier werden für das Jahr 2025 rund 330.000 Neuzulassungen erwartet.
Die Wachstumskraft des deutschen Caravaning Marktes liefert Knaus Tabbert damit ein sehr aussichtsreiches Marktumfeld. Knaus Tabbert generiert rund 70% der Umsätze in Deutschland und fast 30% im europäischen Ausland. Die Fokussierung auf fünf Kernmarken, das weitgespannte Preissegment von 10.000 EUR bis rund 160.000 EUR und die gleichermaßen starke Marktpositionierung in den Produktkategorien Wohnwagen, Reisemobile und Vans bietet unseren mehr als 400 Händlern in Europa beste Voraussetzung, gemeinsam mit Knaus Tabbert, ihre Marktposition weiter auszubauen.
Knaus Tabbert sieht sich gut positioniert, um an diesem steigenden Interesse überproportional in Europa zu partizipieren.
Knaus Tabbert erwartet starkes Wachstum in 2021
Der Auftragsbestand zu Ende Dezember 2020 befindet sich mit 558 Mio. Euro (Vorjahr: 346 Mio. Euro) auf Rekordniveau. Darüber hinaus sind die Lagerbestände unserer Handelspartner auf einem ausgesprochen niedrigen Level und unterstreichen die hohe Nachfrage im Markt. Das bietet uns Planungssicherheit für das laufende Geschäftsjahr. Unser Ziel ist es, den Umsatz im laufenden Geschäftsjahr stark zu steigern. Hierzu werden wir den Kapazitätsausbau an unseren Standorten vorantreiben. Auf den bestehenden Montagelinien erfolgt eine Erhöhung der Produktion durch die Einrichtung neuer Schichtmodelle sowie bei Bedarf zusätzlicher Schichten. Außerdem erlaubt uns die optimale Nutzung unseres Produktionsnetzwerks innerhalb des Konzerns die Kapazitäten für Möbelbau und Aufbaufertigung zu erhöhen. Darüber hinaus erfolgt eine kurzfristige Erhöhung des Zukaufanteils. In Summe planen wir rund 300 neue Mitarbeiter einzustellen. In Ungarn arbeiten wir an der Fertigstellung einer neuen Montagelinie mit einer technischen Kapazität von 4.000 Einheiten, welche ab Mitte 2022 voll genutzt werden soll. In der ganzen Gruppe investieren wir in 2021 mehr als 65 Mio. Euro, davon entfallen mehr als 40 Mio. Euro auf die Gesellschaft.
Insgesamt geht der Vorstand, mit der gebotenen unternehmerischen Vorsicht von einem starken Umsatzanstieg im Jahr 2021 aus. Für das bereinigte EBITDA rechnen wir trotz antizipierter Materialkostenerhöhungen und Anlaufkosten verursacht durch den starken Produktionsanstieg ebenfalls mit einem deutlichen Zuwachs. Die Marge bezogen auf das bereinigte EBITDA wird sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegen.
Für die Folgejahre wird eine weiterhin hohe Wachstumsdynamik erwartet. Verbund- und Größeneffekten im Konzern und somit auch in der Gesellschaft sollen zu einer stetigen Verbesserung der Ergebnisqualität führen.
Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass es über die heute bekannten Einschränkungen nicht zu weiteren signifikanten Corona bedingten Produktionsstillegungen oder -verzögerungen, z.B. durch Probleme in den Lieferketten oder durch sonstige staatliche Maßnahmen, kommt.
Vergütungen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat
Vergütung des Vorstands bis zum 14. August 2020
Bis zur Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft am 14. August 2020 bestand die Vergütung der Mitglieder des Vorstands aus festen monatlichen Barzahlungen und gegebenenfalls einer fallweisen variablen Vergütung. In dem zum 30. Juni 2020 endenden Halbjahr sowie in den vorherigen Geschäftsjahren erhielten die Mitglieder des Vorstands nur kurzfristige Vergütungsbestandteile im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Personen in Schlüsselpositionen. Die Gesellschaft hatte keine Vergütungen oder Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses, sonstige langfristige Vergütungen, Abfindungen oder aktienbasierte Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsführung gewährt. Die Gesellschaft hat die Vergütung der Vorstandsmitglieder in den abgelaufenen Geschäftsperioden nicht individualisiert ausgewiesen. Ein Mitglied des Vorstands stand zu dieser Zeit noch nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft, sondern stellte seine Leistungen in Höhe von EUR 750.000 (zzgl. MwSt.) im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 über ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen, das Anteile an der Gesellschaft hält, in Rechnung. Für die übrigen Vorstandsmitglieder belief sich die Gesamtvergütung im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 auf EUR 1.415.000.
Vergütung des Vorstands seit dem 14. August 2020
Seit Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft am 14. August 2020 verfügen sämtliche Vorstandsmitglieder über einen Dienstvertrag mit der Gesellschaft. Die Verträge unterliegen deutschem Recht und enthalten im Wesentlichen gleichlautende Regelungen.
Das Vergütungssystem des Vorstands ist auf eine langfristige und nachhaltige, profitable Entwicklung von Knaus Tabbert ausgerichtet. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsbezogenen variablen Vergütung mit einer kurzfristen (Short-Term Incentive, STI) und einer langfristigen aktienbasierten Komponente (Long-Term Incentive, LTI) zusammen. Dabei hat der überwiegende Teil der gewährten variablen Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und damit eine langfristige Ausrichtung. So können die Vorstandsmitglieder an einer nachhaltigen Wertsteigerung von Knaus Tabbert teilhaben und haben einen entsprechenden Anreiz, sich auf das langfristige Wohl von Knaus Tabbert zu konzentrieren. Der einjährige variable Vergütungsbestandteil bemisst sich neben wirtschaftlichen Erfolgsfaktoren zudem nach persönlichen Leistungsindikatoren. Gleichzeitig soll durch das aktuelle Vergütungssystem sichergestellt werden, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder und der Lage der Gesellschaft steht. So sollen besondere Leistungen stärker honoriert werden; Leistungsverfehlungen hingegen sollen die Vergütung spürbar verringern. Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat geprüft.
Jahresgrundgehalt
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Jahresvergütung als Barvergütung, die in zwölf gleichen Teilbeträgen als monatliches Gehalt ausgezahlt wird. Die jährliche Festvergütung für Herrn Speck beträgt brutto EUR 750.000 (brutto). Herr Adamietzki, Herr Hundsdorf und Herr Vaterl erhalten jeweils EUR 400.000 (brutto) jährlich.
Variable Vergütung
Die variable Vergütung besteht aus zwei Komponenten, einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage, dem Short Term Incentive (STI), und einer variablen Vergütung mit vierjähriger Bemessungsgrundlage, dem Long Term Incentive (LTI). Der erste Bewertungszeitraum des LTI beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024. Die relativen Anteile der Festvergütung an der Ziel-Gesamtvergütung sind abhängig von der Entwicklung der langfristigen variablen Ziel-Vergütung, welche zwischen EUR 160.000 (brutto) und maximal EUR 450.000 (brutto) liegen können. Daraus ergibt sich für Herrn Speck ein relativer Anteil der Festvergütung an der Zielgesamtvergütung zwischen 56,0% und 71,4%. Der relative Anteil der Festvergütung für Herrn Adamietzki, Herrn Hundsdorf und Herrn Vaterl liegt zwischen 40,4 % und 57,1%.
Die Ermittlung des STI erfolgt auf Basis eines festgelegten Zielerreichungsgrads und individueller Ziele, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden und auf die sich die Gesellschaft und das jeweilige Vorstandsmitglied vor jedem Geschäftsjahr einigen. Der STI wird als jährliche Bartantieme gezahlt und ist auf einen Höchstbetrag von EUR 140.000 (brutto) begrenzt. Beginnt oder endet der jeweilige Dienstvertrag im Laufe eines Geschäftsjahres, erfolgt die Auszahlung anteilsmäßig pro rata temporis. Mitglieder des Vorstands, deren Dienstvertrag aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB gekündigt wird oder die ihr Amt unberechtigt niederlegen, haben keinen Anspruch auf ein STI für das Geschäftsjahr, in dem der Vertrag gekündigt wird.
Der LTI basiert auf der Entwicklung von virtuellen Performance Shares (Performance Shares), die in jährlichen Tranchen (LTIP-Tranchen) vergeben werden. Zu Beginn eines neuen Performance-Zeitraums wird jedem Vorstandsmitglied eine bestimmte Anzahl von Performance Shares zugeteilt. Die Anzahl der zu Beginn jeder Periode gewährten Performance Shares ergibt sich aus der Division des Betrags von EUR 160.000 durch den anfänglichen Aktienkurs. Der Anfangskurs ist definiert als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate vor Beginn des Bewertungszeitraums, der Endkurs ist definiert als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate des Bewertungszeitraums.
Der LTI ist neben der Entwicklung der Performance Shares auch von der Erreichung eines EBITDA-Ziels abhängig. Das Erfolgsziel EBITDA ist zu 100% erfüllt, wenn (i) das kumulierte EBITDA während der LTIP-Inzentivierungsphase mindestens EUR 396.864.500 beträgt oder (ii) der Quotient aus kumuliertem EBITDA während der LTIP-Inzentivierungsphase und kumulierten Umsatzerlösen der Knaus Tabbert-Gruppe während der LTIP-Inzentivierungsphase multipliziert mit 100 mindestens 9,58 beträgt. Dabei wird EBITDA definiert als Konzernergebnis der Knaus Tabbert-Gruppe für das jeweilige Geschäftsjahr bereinigt um Steuern, Finanzierungskosten, Finanzerträge sowie Abschreibungen, basierend auf dem testierten Konzernabschluss der Knaus Tabbert-Gruppe.
Der Auszahlungsbetrag der jeweiligen LTIP-Tranche errechnet sich aus der Anzahl der Performance Shares multipliziert mit dem Endkurs und einem Multiplikator. Bei einer Zielerreichung von 100% beträgt der Multiplikator 1. Wird das Ziel nicht zu 100%, aber zu mindestens 81% erreicht, reduziert sich der Multiplikator für jeden abweichenden Prozentpunkt um 5%. Ein Vorstandsmitglied hat nur dann Anspruch auf eine LTI-Zahlung, wenn das Ziel zu mindestens 81% erreicht wird und der Endkurs der Aktie höher ist als der Anfangskurs. Die Auszahlung für jede LTIP-Tranche ist auf maximal EUR 450.000 begrenzt. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Auszahlung bei außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessener Weise nach oben oder unten anzupassen. Die Gewährung und Auszahlung des LTI erfolgt zusammen mit derjenigen monatlichen Rate der festen Jahresvergütung, die nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat für das vierte Geschäftsjahr des Bewertungszeitraums ausgezahlt wird. Die Gesellschaft erstattet keine aus der Auszahlung des LTI resultierende Einkommensteuer.
Der Aufsichtsrat kann nach eigenem Ermessen bestimmen, dass der LTI anstelle einer Barauszahlung durch Lieferung von Aktien der Gesellschaft ausgezahlt wird. Die Anzahl der in diesem Fall zu liefernden Aktien der Gesellschaft ergibt sich aus der Division des Auszahlungsbetrags der LTIP-Tranche durch den finalen Aktienkurs. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Laufzeit eines Bewertungszeitraums aus seinem Amt aus oder tritt ein neues Mitglied während der Laufzeit eines Performance-Zeitraums in den Vorstand ein, erhält das Mitglied den LTI zeitanteilig für diesen Zeitraum, sofern die Ziele wie oben beschrieben erreicht werden.
Nebenleistungen
Das System der Vorstandsvergütung sieht Nebenleistungen in Form von Sachbezügen und Zuschüssen vor, wie z. B. Dienstwagen oder Fahrkostenzuschuss, Erstattung von Auslagen, Unfallversicherung sowie Zuwendungen zu Kranken- und Pflegeversicherungsprämien. Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine D&O-Versicherung mit einer angemessenen Deckungssumme und einem Selbstbehalt gemäß den einschlägigen Vorschriften des deutschen Aktienrechts in Höhe von 10% des Schadens, maximal jedoch in Höhe von 150% der festen Jahresvergütung. Die D&O-Versicherungen decken Vermögensschäden ab, die durch Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen.
Altersversorgung
Ruhegehaltszusagen wurden nicht gemacht. Die Vorstandsmitglieder waren seit der Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft für ihre Altersversorgung selbst verantwortlich. Vor der Umwandlung waren die seinerzeitigen Geschäftsführer gesetzlich rentenversichert. Die Gesellschaft hat die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung getragen.
Laufzeiten der Dienstverträge
Der Dienstvertrag von Herrn Speck hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022. Die Dienstverträge von Herrn Adamietzki, Herrn Hundsdorf und Herrn Vaterl haben eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2023.
Weitere Angaben
Die maximale jährliche Gesamtvergütung (einschließlich der festen Jahresvergütung, des STI und des LTI) beträgt für Herrn Speck EUR 1.340.000 (brutto) und für Herrn Adamietzki, Herrn Hundsdorf und Herrn Vaterl jeweils EUR 990.000 (brutto). Hinzu kommen Nebenleistungen.
Vorstandsmitglieder, deren Dienstvertrag aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB gekündigt wird oder die ihr Amt unberechtigt niederlegen, haben keinen Anspruch auf Auszahlung bereits zugeteilter, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlter LTIP-Tranchen.
Eine im Rahmen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses möglicherweise gewährte Abfindung ist auf den Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen begrenzt. Dieser Abfindungs-Cap wird in der Regel auf Basis der Gesamtbezüge des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auf Basis der für das laufende Geschäftsjahr erwarteten Gesamtbezüge berechnet.
Die Auszahlungen von STI und LTI unterliegen Malus- und Clawback-Bedingungen. Vor der Festlegung des jeweiligen Auszahlungsbetrags prüft der Aufsichtsrat, ob der Einzel- oder Konzernabschluss, auf den sich die variable Vergütung bezieht, entweder nichtig ist oder kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt oder ob ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne von § 93 Abs. 1 AktG vorliegt, das eine Herabsetzung oder gar einen Verfall der variablen Vergütung rechtfertigt. Auch bereits ausgezahlte variable Vergütungen unterliegen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einer Rückforderung, wenn eines der vorgenannten definierten Ereignisse in einem Zeitraum eintritt, für den der variable Vergütungsbestandteil ausgezahlt wurde.
Die Dienstverträge sehen keine Sonderregelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) vor, insbesondere weder ein Sonderkündigungsrecht noch eine Abfindungszahlung. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nicht vereinbart worden.
Gesamtvergütung des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 (in T€)
| Grundgehalt | variabler Bonus** | Sonstige Bezüge | Summe | |
|---|---|---|---|---|
| Wolfgang Speck | 751 | 41 | 0 | 792 |
| Marc Hundsdorf | 385* | 90 | 16 | 491 |
| Gerd Adamietzki | 400 | 112 | 16 | 527 |
| Werner Vaterl | 400 | 112 | 20 | 531 |
| Gesamt | 1.936 | 355 | 51 | 2.342 |
* Die Differenz ergibt sich aus der leicht niedrigeren Geschäftsführervergütung vor AG-Umwandlung
** Der variable Bonus beinhaltet neben dem STI auch die in den Geschäftsführerverträgen (bis 13. August 2020) vereinbarten variablen Vergütung, welche auf Basis individuell festgelegter Zielerreichung gewährt wurde.
Im Geschäftsjahr 2019 belief sich die Gesamtvergütung inclusive der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden aus dem Dienstleistungsvertrag auf T€ 2.165.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen für jedes Vorstandsmitglied die gewährten Zuwendungen und den Zufluss für das Geschäftsjahr 2020
| Gewährte Zuwendungen |
Zufluss | |
|---|---|---|
| Wolfgang Speck * Vorstandsvorsitzender seit (23.09.2020) | ||
| Grundgehalt | 751 | 751 |
| variabler Bonus | 0 | 0 |
| Short-Term Incentive, (STI) | 41 | 0 |
| Long-Term Incentive, (LTI) | 0 | 0 |
| sonstige Vergütung | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 792 | 751 |
Der Zufluss umfasst die fixe Grundvergütung, die Leistungen aus dem Dienstleistungsvertrag und die sonstigen Bezüge sowie den variablen Bonus, der im Folgejahr gezahlt wird.
* bis zum 22.09.2020 erfolgte Abrechnung über einen Dienstleistungsvertrag
| Gewährte Zuwendungen |
Zufluss | |
|---|---|---|
| Marc Hundsdorf Vorstand | ||
| Grundgehalt | 385 | 385 |
| variabler Bonus | 50 | 70 |
| Short-Term Incentive, (STI) | 41 | 0 |
| Long-Term Incentive, (LTI) | 0 | 0 |
| sonstige Vergütung | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 491 | 471 |
Der Zufluss umfasst die fixe Grundvergütung und die sonstigen Bezüge sowie den variablen Bonus, der im Folgejahr gezahlt wird.
| Gewährte Zuwendungen |
Zufluss | |
|---|---|---|
| Gerd Adamietzki Vorstand | ||
| Grundgehalt | 400 | 400 |
| variabler Bonus | 71 | 70 |
| Short-Term Incentive, (STI) | 41 | 0 |
| Long-Term Incentive, (LTI) | 0 | 0 |
| sonstige Vergütung | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 527 | 486 |
Der Zufluss umfasst die fixe Grundvergütung und die sonstigen Bezüge sowie den variablen Bonus, der im Folgejahr gezahlt wird.
| Gewährte Zuwendungen |
Zufluss | |
|---|---|---|
| Werner Vaterl Vorstand | ||
| Grundgehalt | 400 | 400 |
| variabler Bonus | 71 | 70 |
| Short-Term Incentive, (STI) | 41 | 0 |
| Long-Term Incentive, (LTI) | 0 | 0 |
| sonstige Vergütung | 20 | 20 |
| Gesamtvergütung | 531 | 490 |
Der Zufluss umfasst die fixe Grundvergütung und die sonstigen Bezüge sowie den variablen Bonus, der im Folgejahr gezahlt wird.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den Bestimmungen des § 14 der Satzung der Knaus Tabbert AG neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine feste Vergütung von EUR 25.000. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 100.000, der Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 37.500. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses und die Vorsitzende des Präsidialausschusses erhalten jeweils eine zusätzliche jährliche feste Vergütung von EUR 35.000. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse erhalten jeweils eine zusätzliche jährliche feste Vergütung von EUR 5.000, sofern der betreffende Ausschuss mindestens einmal im Geschäftsjahr tätig geworden ist. Außerdem wird Mitgliedern die auf ihre Bezüge und Auslagen entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Interesse der Gesellschaft von dieser in eine in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2020 insgesamt gewährte und zugeflossene Vergütung in €
| Feste Vergütung |
Ausschussvergütung | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Esther Hackl (Vorsitzende) | 63.090 | 11.178 | 74.268 |
| Willem Paulus de Pundert | 12.773 | 12.773 | |
| Klaas Meertens | 12.773 | 12.773 | |
| Rene Ado Oscar Bours | 12.773 | 12.773 | |
| Manfred Pretscher | 12.773 | 12.773 | |
| Ruben Paulus de Pundert | 4.668 | 4.668 | |
| Jana Donath | 8.104 | 9.781 | 17.885 |
| Anton Autengruber (stellv. Vorsitzender) | 16.266 | 16.266 | |
| Stephan Kern | 12.773 | 12.773 | |
| Michael Heim | 12.773 | 12.773 | |
| Ferdinand Sommer | 12.773 | 12.773 | |
| Robert Scherer | 12.773 | 12.773 | |
| Ute Opritescu | 5.348 | 5.348 | |
| Daniela Fischer | 7.425 | 7.425 | |
| Gesamt | 207.082 | 20.959 | 228.041 |
Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f und §351d HGB
und Corporate Governance-Bericht
Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. §289f und §315d HGB und der Corporate Governance Bericht werden im Konzerngeschäftsbericht und auf der Internetseite www.knaus-tabbert.de veröffentlicht.
Übernahmerelevante Angaben und Erläuterungen
(Ergänzende Angaben nach § 289a und §315a HGB)
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020 beträgt EUR 10.377.259,00. Es ist eingeteilt in 10.377.259 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und hat den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung. Zum 31. Dezember 2020 befanden sich keine Aktien im eigenen Bestand.
Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich aus dem Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite im Bereich Investor Relations/Corporate Governance im Volltext zur Verfügung steht. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In den Fällen des § 136 Aktiengesetz ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Die Aktien im Besitz der Altaktionäre HTP, Catalina und der Palatium-Beteiligungsgesellschft mbH (Palatium) unterliegen nach der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft am 23. September 2020 einer üblichen Sperrfrist von sechs Monaten bzw. zwölf Monaten im Fall von Palatium.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital, die zum Bilanzstichtag 10% der Stimmrechte überschreiten:
| Name | Anteil in% |
|---|---|
| H.T.P. Investments 1 B.V. | 37,58 |
| Catalina Capital Partners B.V. | 25,06 |
Die Stimmrechte von H.T.P. Investments 1 B.V. und Catalina Capital Partners B.V. werden den Meldungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz zufolge weiteren Gesellschaften und Personen zugerechnet. Im Falle von H.T.P. Investments 1 B.V. sind dies Windroos B.V., Stichting Administratiekantoor Windroos und Willem Paulus de Pundert. Im Falle der Catalina Capital Partners B.V. sind dies Landmark Trust Switzerland SA, Landmark Group Limited und Klaas Meertens.
Bei den vorgenannten Stimmrechtsanteilen können sich seit dem Stichtag Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft nicht bekannt sind. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, erlangt die Gesellschaft von Veränderungen der Beteiligungshöhen nur Kenntnis, soweit diese Veränderungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz oder sonstigen Vorschriften meldepflichtig sind.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind
Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die ihre Stimmrechte nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Vorschriften und Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung
der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 Aktiengesetz und § 31 Mitbestimmungsgesetz. Gemäß § 84 Aktiengesetz werden die Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Der Vorstand besteht gemäß § 7 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach § 84 Absatz 2 Aktiengesetz kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Abschluss der Anstellungsverträge und der Widerruf der Bestellung sowie die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge erfolgen durch den Aufsichtsrat.
Die Satzung kann gemäß § 179 Aktiengesetz nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst. Für eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist gemäß § 179 Absatz 2 Aktiengesetz eine Mehrheit von 75% des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht. Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann gemäß § 11 Absatz 4 der Satzung der Aufsichtsrat beschließen. Satzungsänderungen werden nach § 181 Absatz 3 Aktiengesetz mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ein- oder mehrmalig auszuschließen:
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen, soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben oder Anteilen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten (d.h. Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Lizenzen hieran) oder sonstigen Produktrechten; oder |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss). Die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien dürfen 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Diese Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz als eigene Aktien veräußert werden. |
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 50% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
Vom Ausschluss des Bezugsrechts wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 5.000.000,00, eingeteilt in bis zu 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage oder Sacheinlage ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. September 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. September 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage oder Sacheinlage auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 400 Mio. mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf den Inhaber lautende Stückaktien der Knaus Tabbert AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 5 Mio. zu gewähren oder aufzuerlegen.
Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, bis zum 20. September 2025 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls einer dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann jeweils ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch die Gesellschaft oder auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots. Die erworbenen eigenen Aktien darf der Vorstand über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- oder Sachleistung veräußern, letzteres insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder -beteiligungen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, zu verwenden oder den Inhabern dieser Instrumente eigene Aktien in dem Umfang zu gewähren, in dem ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft zustehen würde. Die eigenen Aktien können außerdem Beschäftigten der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens als Belegschaftsaktien zum Erwerb angeboten werden. Sie können auch eingezogen werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Auf die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, nicht mehr als zehn Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines Kontrollwechsels
Die Knaus Tabbert AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels beinhalten, wie er unter anderem aufgrund eines Übernahmeangebots eintreten kann:
| ― | Die Knaus Tabbert Gruppe hat einen Konsortialkreditvertrag unter Führung der Commerzbank AG mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2022 abgeschlossen, unter dem der Gesellschaft und bestimmten Tochtergesellschaften eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von EUR 100 Mio. zur Verfügung steht. Falls von einem Kreditgeber gefordert, ist eine vorzeitige Rückzahlung aller von diesem Kreditgeber bereitgestellten Inanspruchnahmen bei bestimmten Ereignissen, einschließlich eines Kontrollwechsels, vorgeschrieben. |
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des
Vorstands oder mit Arbeitnehmern für den Fall eines
Übernahmeangebots
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.
Jandelsbrunn, den 25. März 2021
| Wolfgang Speck | Marc Hundsdorf | Werner Vaterl | Gerd Adamietzki |
ESEF-Unterlagen der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020
Die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts ("ESEF-Unterlagen") mit dem Dateinamen "KT AG_JA_ESEF.zip" (SHA256-Hashwert: 4953c17739abb08d8b7c5bc0d7354791e646e696f7d14aa05e0699a2ee699575) stehen im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten zum Download bereit.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Knaus Tabbert AG, Jandelsbrunn
(bis 14. August 2020: Knaus Tabbert GmbH, Jandelsbrunn)
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Knaus Tabbert AG, Jandelsbrunn (bis 14. August 2020: Knaus Tabbert GmbH, Jandelsbrunn), - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Knaus Tabbert AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Kapitel II.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 669,4 Mio. Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen aus dem Verkauf von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen generiert.
Die Knaus Tabbert AG erfasst ihre Umsätze, wenn die Knaus Tabbert AG ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden vollständig erfüllt und der Kunde das wirtschaftliche Eigentum über diesen Vermögensgegenstand erlangt hat.
Die Ermittlung und Würdigung der vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Bilanzstichtag und damit die Bestimmung des Zeitpunkts der Umsatzrealisation auf Basis der durch die gesetzlichen Vertreter fixierten Indikatoren für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen sind ermessensbehaftet.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen zum Bilanzstichtag vorzeitig fehlerhaft realisiert werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung aus dem Verkauf von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Warenausgang (inkl. Freigabe der Produktion) und die Faktura sowie insbesondere die Festlegung und Überprüfung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums beurteilt.
Darüber hinaus haben wir den zutreffenden Zeitpunkt der erfassten Umsatzerlöse durch Einholen von Drittbestätigungen oder alternativ durch den Abgleich der Rechnungen mit den zugehörigen Bestellungen, den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und Zahlungseingängen gewürdigt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die in einem festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag erfasst wurden. Zusätzlich haben wir für einen festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag Umsatzbuchungen in risikoorientiert ausgewählten Stichproben untersucht und hierfür das vollständige Vorliegen aller vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden untersucht und die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums überprüft. Nach dem Stichtag erteilte Gutschriften haben wir für einen festgelegten Zeitraum in risikoorientiert ausgewählten Stichproben eingesehen und uns von deren periodengerechten Zuordnung überzeugt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Vorgehensweise der Knaus Tabbert AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.
Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantie verweisen wir auf Kapitel II des Anhangs.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Vorsorgen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien, soweit noch keine Ansprüche geltend gemacht wurden, sind im Jahresabschluss der Knaus Tabbert AG als wesentlicher Betrag in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Die Verpflichtungen betragen zum 31. Dezember 2020 EUR 11,8 Mio (ca. 5,9 % der Bilanzsumme). Davon entfallen EUR 11,3 Mio auf pauschaliert ermittelte Gewährleistungsverpflichtungen.
Zur Schätzung von ungewissen Verpflichtungen aus gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen und über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende vertragliche Gewährleistungszusagen sowie Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien für abgesetzte Fahrzeuge werden Informationen über Art und Volumen aufgetretener Schäden sowie deren Behebung erfasst und ausgewertet. Die erwartete Höhe der Verpflichtungen wird aus den Aufwendungen der Vergangenheit abgeleitet und eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet. Hierbei werden auf den garantiebehafteten Umsatz der letzten vier Geschäftsjahre auf Erfahrungswerten basierende Prozentsätze angesetzt. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Gewährleistungen kann sich über den gesamten gesetzlichen oder zugesagten Gewährleistungs- und Kulanzzeitraum erstrecken.
Die Ermittlung der Rückstellungen ist mit Schätzunsicherheiten verbunden und unterliegt einem hohen Änderungsrisiko, abhängig unter anderem vom Bekanntwerden festgestellter Mängel sowie der Inanspruchnahme durch die Fahrzeughalter.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Gewährleistungsrückstellungen über- oder unterbewertet sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Um die Angemessenheit der im Rahmen der Ermittlung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie aus Produktgarantien verwendeten Bewertungsmethode inklusive der Annahmen und Parameter zu beurteilen, haben wir in Gesprächen mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Knaus Tabbert AG vor allem ein Verständnis über den Prozess zur Bestimmung der Annahmen und Parameter erlangt.
Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der Annahmen und Parameter aussagenbezogen geprüft sowie den Prozess zu den Gewährleistungs- und Kulanzaufwendungen gewürdigt. Die im Prozess zu den Gewährleistungs- und Kulanzaufwendungen enthaltenen Kontrollen haben wir durch eine repräsentative Stichprobe getestet.
Die für Gewährleistungs- und Kulanzfälle gebildeten Rückstellungen haben wir mit den in der Folgeperiode tatsächlich eingetretenen Aufwendungen verglichen, um einen Rückschluss auf die Schätzgenauigkeit der Vorjahresrückstellung zu ermöglichen. Die dem Vergleich zugrunde liegenden Daten haben wir durch repräsentative Stichproben mit den erfassten Gewährleistungs- und Kulanzaufwendungen abgestimmt und die rechnerische Richtigkeit des eingesetzten Bewertungsmodells anhand risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Die Annahmen der Knaus Tabbert AG, inwieweit die Vergangenheitswerte repräsentativ für die zu erwartenden Schadensanfälligkeiten, und die zu erwartende Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sind, haben wir nachvollzogen und gewürdigt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Methode zur Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien ist sachgerecht. Die von der Geschäftsleitung verwendeten Annahmen und Parameter sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen insgesamt ausgewogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| ― | den nichtfinanziellen Bericht, auf den im Lagebericht Bezug genommen wird und |
| ― | die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im Lagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts.
Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen
Wiedergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "KT AG_JA_ESEF.zip" (SHA256-Hashwert: 4953c17739abb08d8b7c5bc 0d7354791e646e696f7d14aa05e0699a2ee699575), die im geschützten Mandanten-Portal für den Emittenten abruf-bar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 7. August 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Januar 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Als kapitalmarktorientiertes Unternehmen sind wir ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der Knaus Tabbert AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Joachim Schroff.
Nürnberg, den 26. März 2021
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Dr. Schroff | Hocker |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
KONZERNABSCHLUSS 2020
Konzern-Bilanz
AKTIVA
| in TEUR | Anhangangabe | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.1 | 15.966 | 15.114 |
| Sachanlagen | 5.2 | 103.483 | 106.069 |
| Finanzielle Vermögenswerte | - | - | |
| Sonstige Vermögenswerte | 5.7 | 1.802 | 603 |
| Aktive Latente Steuern | 6.9 | 3.113 | 3.415 |
| Langfristige Vermögenswerte | 124.364 | 125.201 | |
| Vorräte | 5.3 | 123.958 | 119.728 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.4 | 10.577 | 37.275 |
| Sonstige Vermögenswerte | 5.7 | 16.198 | 20.327 |
| Steuerforderungen | 5.5 | 1.826 | 810 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 5.6 | 8.939 | 7.597 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 161.499 | 185.737 | |
| Bilanzsumme | 285.863 | 310.938 |
PASSIVA
| in TEUR | Anhangangabe | 31.12.2020 | 31.12.2020 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 5.8 | 10.377 | 29 |
| Kapitalrücklage | 5.8 | 26.926 | 12.475 |
| Gewinnrücklagen | 5.8 | 6.435 | 6.435 |
| Gewinn- /Verlustvorträge Vorjahre | 49.797 | 48.627 | |
| Konzern-Jahresüberschuss | 31.327 | 31.170 | |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | 5.8 | -1.091 | -533 |
| Auf Anteilseigner entfallendes Eigenkapital | 123.770 | 98.202 | |
| Gesamtes Eigenkapital | 123.770 | 98.202 | |
| Schulden | |||
| Sonstige Rückstellungen | 5.9 | 12.858 | 12.291 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.10 | 5.616 | 12.348 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.11 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.12 | 8.939 | 9.167 |
| Passive latente Steuern | 6.9 | 6.906 | 7.217 |
| Langfristige Schulden | 34.317 | 41.022 | |
| Sonstige Rückstellungen | 5.9 | 6.459 | 4.233 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.10 | 49.001 | 81.941 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.11 | 35.167 | 47.057 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.12 | 34.334 | 37.667 |
| Steuerverbindlichkeiten | 5.13 | 2.815 | 816 |
| Kurzfristige Schulden | 127.775 | 171.713 | |
| Schulden | 162.093 | 212.735 | |
| Bilanzsumme | 285.863 | 310.938 |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
| in TEUR | Anhangangabe | 01.01. bis 31.12.2020 | 01.01. bis 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6.1 | 794.591 | 780.386 |
| Bestandsveränderungen | 6.2 | 4.364 | 12.001 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 6.2 | 4.144 | 5.321 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 6.3 | 3.045 | 5.831 |
| Materialaufwand | 6.4 | -558.054 | -565.467 |
| Personalaufwand | 6.5 | -111.393 | -108.127 |
| Abschreibungen | 6.6 | -19.445 | -18.395 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6.7 | -70.691 | -65.677 |
| Finanzerträge | 6.8 | 91 | 437 |
| Finanzaufwendungen | 6.8 | -2.573 | -2.598 |
| Steueraufwand | 6.9 | -12.751 | -12.543 |
| Konzern-Jahresüberschuss | 31.327 | 31.170 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in EUR | 6.10 | 7,63 | 7,55* |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in EUR | 6.10 | 7,63 | 7,55* |
* Zu Vergleichbarkeitszwecken wurde für die im Geschäftsjahr 2019 bestehende Knaus Tabbert GmbH der gewichteten Durchschnitt der Stammaktien der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020 verwendet.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| in TEUR | 01.01. bis 31.12.2020 | 01.01. bis 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Konzern-Jahresüberschuss | 31.327 | 31.170 |
| Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden können sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: | ||
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -558 | -170 |
| Sonstiges Ergebnis | -558 | -170 |
| Gesamtergebnis | 30.769 | 31.000 |
Konzern-Kapitalflussrechnung
CASHFLOW AUS DER LAUFENDEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
| in TEUR | Anhangangabe | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Konzern-Jahresüberschuss | 31.327 | 31.170 | |
| Anpassungen für: | |||
| Abschreibungen/Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 6.6 | 19.445 | 18.395 |
| Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 5.9 | 2.794 | 1.367 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | -66 | 827 | |
| Zunahme/Abnahme Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 27.216 | -11.359 | |
| Zunahme/Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -15.787 | 555 | |
| Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens | 772 | -651 | |
| Netto-Finanzierungsaufwendungen | 6.8 | 2.483 | 2.161 |
| Ertragsteueraufwand | 6.9.1 | 12.460 | 12.074 |
| Ertragsteuerzahlungen | -9.614 | -10.423 | |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 71.029 | 44.116 |
CASHFLOW AUS DER INVESTITIONSTÄTIGKEIT
| in TEUR | Anhangangabe | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens | 98 | 3.870 | |
| Auszahlungen für Investitionen in Vermögenswerte des Sachanlagevermögens | -14.201 | -25.410 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Vermögenswerten des immateriellen Anlagevermögens | - | - | |
| Auszahlungen für Investitionen in Vermögenswerte des immateriellen Anlagevermögens | -6.092 | -6.578 | |
| Auszahlungen aus Erwerb eines Tochterunternehmens, abzüglich erworbener liquider Mittel | - | - | |
| Erhaltene Zinsen | 60 | ||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -20.136 | -28.118 |
CASHFLOW AUS DER FINANZIERUNGSTÄTIGKEIT
| in TEUR | Anhangangabe | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 5.8 | 24.799 | - |
| Gezahlte Ausschüttungen | 5.8 | -30.000 | -15.000 |
| Einzahlungen Gesellschafter aus der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen | - | - | |
| Auszahlungen Gesellschafter aus der Tilgung von Gesellschafterdarlehen | - | - | |
| Einzahlungen aus Aufnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 76.518 | 51.742 | |
| Auszahlungen aus Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -115.483 | -47.845 | |
| Gezahlte Zinsen | -2.535 | -2.186 | |
| Auszahlungen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnisse | -3.040 | -2.534 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -49.742 | -15.824 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 1.151 | 175 | |
| Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds | 4 | 18 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1.684 | 1.491 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 2.839 | 1.684 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
GESCHÄFTSJAHR 2020
| in TEUR | Anhangangabe | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Währungsumrechnungsrücklage |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 29 | 12.475 | -533 | |
| Einstellung Konzernüberschuss in Gewinn-/Verlustvortrag | - | - | - | |
| Gewinn | - | - | - | |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | -558 | |
| Gesamtergebnis | - | - | -558 | |
| Transaktionen mit Eigentümern | ||||
| Einzahlungen und Ausschüttungen | ||||
| Einzahlung in die Kapitalrücklage | 5.8 | - | 5.000 | - |
| Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln | 5.8 | 9.998 | -9.998 | - |
| Ausgabe neuer eigener Anteile | 5.8 | 350 | 19.950 | - |
| Transaktionskosten | 5.8 | - | -501 | - |
| Ausschüttungen | 5.8 | - | - | - |
| Gesamte Einzahlungen und Auszahlungen | 10.348 | 14.451 | - | |
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | 10.348 | 14.451 | - | |
| Stand zum 31.12. | 10.377 | 26.926 | -1.091 |
| in TEUR | Gewinnrücklage | Gewinn-/ Verlustvorträge |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 6.435 | 48.627 |
| Einstellung Konzernüberschuss in Gewinn-/Verlustvortrag | - | 31.170 |
| Gewinn | - | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | - |
| Gesamtergebnis | - | 31.170 |
| Transaktionen mit Eigentümern | ||
| Einzahlungen und Ausschüttungen | ||
| Einzahlung in die Kapitalrücklage | - | - |
| Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln | - | - |
| Ausgabe neuer eigener Anteile | - | - |
| Transaktionskosten | - | - |
| Ausschüttungen | - | -30.000 |
| Gesamte Einzahlungen und Auszahlungen | - | -30.000 |
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | - | -30.000 |
| Stand zum 31.12. | 6.435 | 49.797 |
| in TEUR | Konzernjahresüberschuss | Gesamt |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 31.170 | 98.203 |
| Einstellung Konzernüberschuss in Gewinn-/Verlustvortrag | -31.170 | 0 |
| Gewinn | 31.327 | 31.327 |
| Sonstiges Ergebnis | - | -558 |
| Gesamtergebnis | 157 | 30.769 |
| Transaktionen mit Eigentümern | ||
| Einzahlungen und Ausschüttungen | - | |
| Einzahlung in die Kapitalrücklage | - | 5.000 |
| Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln | - | - |
| Ausgabe neuer eigener Anteile | - | 20.300 |
| Transaktionskosten | - | -501 |
| Ausschüttungen | - | -30.000 |
| Gesamte Einzahlungen und Auszahlungen | - | -5.201 |
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | - | -5.201 |
| Stand zum 31.12. | 31.327 | 123.771 |
GESCHÄFTSJAHR 2019
| in TEUR | Anhangangabe | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Währungsumrechnungsrücklage |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 29 | 12.475 | -363 | |
| Einstellung Konzernüberschuss in Gewinn -/Verlustvortrag | - | - | - | |
| Gewinn | - | - | - | |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | -170 | |
| Gesamtergebnis | - | - | -170 | |
| Transaktionen mit Eigentümern | ||||
| Einzahlungen und Ausschüttungen | ||||
| Ausschüttungen | 5.8 | - | - | - |
| Gesamte Einzahlungen und Auszahlungen | - | - | - | |
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | - | - | - | |
| Stand zum 31.12. | 29 | 12.475 | -533 |
| in TEUR | Gewinnrücklage | Gewinn-/ Verlustvorträge |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 6.435 | 35.006 |
| Einstellung Konzernüberschuss in Gewinn -/Verlustvortrag | - | 28.621 |
| Gewinn | - | - |
| Sonstiges Ergebnis | - | - |
| Gesamtergebnis | - | 28.621 |
| Transaktionen mit Eigentümern | ||
| Einzahlungen und Ausschüttungen | ||
| Ausschüttungen | - | -15.000 |
| Gesamte Einzahlungen und Auszahlungen | - | -15.000 |
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | - | -15.000 |
| Stand zum 31.12. | 6.435 | 48.627 |
| in TEUR | Konzernjahresüberschuss | Gesamt |
|---|---|---|
| Stand zum 01.01. | 28.621 | 82.203 |
| Einstellung Konzernüberschuss in Gewinn -/Verlustvortrag | -28.621 | - |
| Gewinn | 31.170 | 31.170 |
| Sonstiges Ergebnis | - | -170 |
| Gesamtergebnis | 2.549 | 31.000 |
| Transaktionen mit Eigentümern | ||
| Einzahlungen und Ausschüttungen | - | |
| Ausschüttungen | - | -15.000 |
| Gesamte Einzahlungen und Auszahlungen | - | -15.000 |
| Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens | - | -15.000 |
| Stand zum 31.12. | 31.170 | 98.203 |
Konzernanhang
1. Allgemeine Angaben
1.1. Berichtendes Unternehmen
Die Knaus Tabbert AG (bis 14. August 2020 Knaus Tabbert GmbH und nachfolgend auch kurz "KTAG" oder "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Gruppe" oder "Konzern" genannt) ist eine in Deutschland ansässige kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Helmut-Knaus-Str. 1, 94118 Jandelsbrunn. Der Konzern produziert und vertreibt vor allem Produkte für den Freizeit- und Nutzfahrzeugmarkt. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um Wohnwagen, Reisemobile und Kastenwagen. Der Hauptabsatzmarkt des Konzerns ist die Europäische Union (EU).
Die Gesellschaft wurde am 22. Oktober 2008 als Marmor 235. VV GmbH mit Sitz in München gegründet. Am 12. Februar 2009 wurde die Gesellschaft in die Knaus Tabbert GmbH mit Sitz in Jandelsbrunn umfirmiert. Mit formwechselnder Umwandlung vom 07. August 2020 wurde die beim Amtsgericht Passau unter der Handelsregisternummer HRB 7579 eingetragene Knaus Tabbert GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Eintragung der Knaus Tabbert AG in das Handelsregister des Amtsgerichts Passau erfolgte am 14. August 2020 unter dem Aktenzeichen HRB 11089.
Seit dem 23. September 2020 ist die Gesellschaft am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gelistet. Die WKN (Wertpapierkennnummer) lautet A2YN50, die ISIN (International Securities Identification Number) DE000A2YN504. Im Zuge der Börsennotierung wurden insgesamt 10.377.259 Aktien der Knaus Tabbert AG notiert. Hiervon stammen 350.000 Neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage von der Knaus Tabbert AG, weitere 3.128.261 Umplatzierungsaktien sowie 185.000 Mehrzuteilungsaktien aus dem Aktienbesitz der bisherigen Aktionäre. Die Aktie wurde zu einem Angebotspreis von 58,00 EUR je Aktie angeboten. Das Grundkapital der Knaus Tabbert AG belief sich zum Zeitpunkt des Börsengangs auf 10.027.259 Stückaktien.
Der Konzernabschluss der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020 umfasst die Knaus Tabbert AG und ihre Tochterunternehmen.
1.2. Grundlagen der Rechnungslegung
Das Geschäftsjahr des Konzerns umfasst zwölf Monate und endet am 31. Dezember. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wurde für alle dargestellten Berichtsperioden nach konzerneinheitlichen Rechnungslegungsmethoden erstellt. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss der Knaus Tabbert AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union (EU) zum 31. Dezember 2020 anzuwenden sind, einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IFRS (IFRIC) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 geht der Vorstand der Knaus Tabbert AG von der Fähigkeit der Unternehmensfortführung des Konzerns aus. Der Konzernabschluss wurde am 25. März 2021 durch den Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt.
1.3. Funktionale und Darstellungswährung
Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft, dargestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge jeweils auf den nächsten Tausender (TEUR) gerundet. Bei Abweichungen von bis zu einer Einheit (TEUR) handelt es sich um rechnerisch begründete Rundungsdifferenzen.
1.4. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden sowie die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen.
Durch unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen können die tatsächlich eintretenden Werte von diesen Schätzungen abweichen. Sowohl Schätzungen als auch die jeweils zugrundeliegenden Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen von Schätzungen werden in Übereinstimmung mit IAS 8 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler) prospektiv erfasst.
Im Folgenden werden solche Bilanzpositionen, bei denen Ermessensentscheidungen und/oder Schätzungen eine wesentliche Auswirkung auf Wertansätze im Konzernabschluss innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen können, erläutert. Bezüglich Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit Konsolidierungsmethoden wird auf Anhangangabe 3.1 verwiesen.
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet:
| ― | Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden |
| ― | Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen |
| ― | Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. |
Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Zu weiteren Angaben wird auf Anhangangaben 3.5, 3.8 und 3.10 verwiesen.
Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten
Bei der Aktivierung von Entwicklungskosten fließen Einschätzungen des Managements hinsichtlich der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit der Entwicklungsprojekte in die Ansatzentscheidung ein. Die Bewertung der aktivierten Entwicklungskosten und damit auch die Beurteilung ihrer Werthaltigkeit ist abhängig von Annahmen über die Höhe und den Zeitraum des Zuflusses der erwarteten zukünftigen Cashflows sowie über die anzuwendenden Diskontierungssätze. Zu weiteren Angaben wird auf Anhangangabe 3.3 verwiesen.
Festlegung der Nutzungsdauern des Sachanlagevermögens sowie von Software und Lizenzen
Bei der Schätzung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten orientiert sich die Gesellschaft an den Erfahrungen der Vergangenheit. Aufgrund von beschleunigten technischen Fortschritts besteht aber beispielsweise die Möglichkeit, dass eine kürzere Nutzungsdauer auftreten kann. Zu weiteren Angaben wird auf Anhangangaben 3.3 und 3.4 verwiesen.
Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverhältnis mit Verlängerungs-/Kündigungsoption
Der Knaus Tabbert Konzern trifft bei der Bestimmung der Laufzeiten seiner Leasingverhältnisse unter Berücksichtigung der Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen eine Ermessensentscheidung. Die Beurteilung, ob die Verlängerungsoder Kündigungsoptionen mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, hat Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingvertrages und kann dadurch zur erheblichen Beeinflussung der Nutzungsrechte bzw. Leasingverbindlichkeiten führen. Zu weiteren Angaben wird auf Anhangangabe 3.4 und 3.6 verwiesen.
Rückstellungen
Rückstellungen unterscheiden sich von anderen Schulden in Bezug auf Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts und/oder der Höhe der künftig erforderlichen Ausgaben. Eine Rückstellung ist dann anzusetzen, wenn dem Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Aufgrund unterschiedlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Beurteilungen und der Schwierigkeiten der Festlegung von Eintrittswahrscheinlichkeiten bestehen erhebliche Ansatz-und Bewertungsunsicherheiten. Bezüglich der Ermittlungsmethodik bei der Ermittlung der Höhe der Gewährleistungsrückstellung und weiterer Angaben wird auf Anhangangabe 5.9 verwiesen.
Ermittlung des Nettoveräußerungswerts von Vorräten
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert anzusetzen. Bei der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts müssen insbesondere Annahmen zur Absatzpreisentwicklung und zu noch anfallenden Kosten bis zum Verkauf getroffen werden. Zu weiteren Angaben wird auf Anhangangabe 5.3 verwiesen.^
Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Gütern
Der Konzern hat auf Basis des Vorliegens bestimmter Indikatoren bestimmt, dass die Leistungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Überlassung der Verfügungsgewalt über Reisemobile, Wohnwagen und Kastenwagen auf den Kunden erfüllt wird und die Umsatzrealisation zeitpunktbezogen erfolgt. Zu Einzelheiten wird auf Anhangangabe 3.15.1 verwiesen. Bei der Umsatzrealisierung aus dem Verkauf von Gütern ist insbesondere ermessensbehaftet inwieweit erforderliche Nacharbeiten nach Fertigstellung der Fahrzeuge wesentlich sind und ggf. eine vertragsgemäße Erfüllung des Vertrags mit Kunden ausschließt. Zudem sind fallweise Einschätzungen hinsichtlich des Erhalts der Gegenleistung vom Kunden (Kreditwürdigkeit) notwendig, die einer Ermessensausübung bedürfen.
1.5. Auswirkungen von Covid-19
Eine mehrwöchige coronabedingte Schließung der Produktionsanlagen und des Händlernetzes hat im ersten Halbjahr 2020 die Geschäftsentwicklung zunächst belastet. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres konnte die Knaus Tab-bert AG die Produktionsausfälle aus der vorübergehenden Schließung im Frühjahr nahezu vollständig aufholen. Marktseitig hat die Corona-Krise im Jahr 2020 zu einer erhöhten Nachfrage nach Freizeitmobilen geführt. Somit konnte Knaus Tabbert trotz erneuter Einschränkungen im vierten Quartal seinen Umsatz im Geschäftsjahr 2020 steigern.
Abschlussrelevante Schätzungen und Annahmen wurden nach bestem Wissen, basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen, vorgenommen. Aufgrund der anhaltenden Situation ist eine Vorhersage der Auswirkungen auf bilanzierte Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen nur erschwert möglich. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie werden, sofern relevant, in den einzelnen Erläuterungen im Konzernanhang beschrieben.
Inanspruchnahme von Unterstützungsmaßnahmen
Infolge der Covid-19-Krise hat der Konzern im April 2020 teilweise das Instrument der Kurzarbeit in Anspruch genommen. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtszeitraum mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von TEUR 195 als Ertrag im Personalaufwand erfasst.
Weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie z. B. Kredite wurden nicht in Anspruch genommen.
Werthaltigkeit von langfristigen Vermögenswerten
Nach einer Analyse aller relevanten Umstände und Gegebenheiten lagen nach Einschätzung des Managements keine Indikatoren für eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie der Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer im Geschäftsjahr 2020 vor. Primär verantwortlich hierfür zeichnet einerseits die im Wesentlichen unverändert starke Nachfrage nach Luxusreisemobilen der Marke Morelo, welche faktisch nicht durch die Covid-19-Entwicklungen beeinflusst wurde. In Bezug auf die Reisemobile, Wohnwagen und Kastenwagen der Marken des Premiumsegments waren ferner bereits in den Monaten Mai und Juni, d. h. unmittelbar nach Beendigung des ersten Lockdowns, signifikante Erholungen bei den Absatzzahlen feststellbar. Dies setzte sich im Verlauf des Jahres fort, so dass insgesamt nicht von einer Beeinträchtigung der Werthaltigkeit der Marken auszugehen war und ist. Die zum Stichtag durchgeführten verpflichtenden Wertminderungstests für den Geschäfts- oder Firmenwert sowie der Marken ergaben ebenfalls keinen Wertminderungsbedarf. Hierzu wird auf Anhangangabe 5.1 verwiesen.
Durch Covid-19 bedingte Wertminderungen für sonstige langfristige Vermögenswerte bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten waren nach Einschätzung des Managements aus den bereits oben genannten Gründen ebenfalls nicht erforderlich.
Wertberichtigungen bei Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Als Folge des zeitweisen Produktionsstopps aufgrund des ersten Lockdowns im ersten Halbjahr 2020 ergab sich eine zeitweise Erhöhung des Lagerbestands an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Diese konnten im Verlauf der zweiten Jahreshälfte wieder normalisiert werden. Die fertigen Erzeugnisse sind zum Jahresende im Vorjahresvergleich um TEUR 2.366 erhöht. Dies ist insbesondere auf den Lockdown im vierten Quartal und die damit einhergehenden fehlenden Abnahmemöglichkeiten von ausländischen Händlern zurückzuführen.
Aufgrund der Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage und der erhöhten Nachfrage ergab sich zum Stichtag kein Bedarf erhöhter Wertberichtigungen auf Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Weitere bedeutende direkte Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Konzern lagen nicht vor.
2. Bewertungsgrundlagen
Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag bewertet werden.
3. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden
3.1. Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungskreis
In den Konzernabschluss werden neben der Knaus Tabbert AG alle Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen der Konzern gemäß den Regelungen des IFRS 10 die Möglichkeit hat, beherrschenden Einfluss auszuüben. Beherrschung im Sinn des IFRS 10 liegt vor, wenn der Konzern Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen hat, variable Rückflüsse aus seinem Engagement erzielt und die Möglichkeit besitzt, diese Verfügungsgewalt zur Beeinflussung seiner Rückflüsse aus dem Beteiligungsunternehmen zu nutzen. Auch in Fällen, in denen der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte besitzt, kann es zu einer Beherrschung kommen, wenn der Konzern die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden alle Tatsachen und Umstände berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere der Zweck und die Gestaltung des Beteiligungsunternehmens, die Identifizierung der maßgeblichen Tätigkeiten und Entscheidungen darüber, das Verhältnis der eigenen Stimmrechte im Vergleich zum Umfang und der Verteilung anderer Stimmrechte sowie potenzielle Stimmrechte und Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen. Die Beurteilung der Beherrschung erfordert eine Berücksichtigung aller Tatsachen und Umstände unter Ermessensausübung des Managements.
Der Konsolidierungskreis der Knaus Tabbert AG mit allen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften, bei denen die Gesellschaft in Übereinstimmung mit IFRS 10 unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
KONSOLIDIERUNGSKREIS
| Eingetragener Sitz | Beteiligung in % | |
|---|---|---|
| Inland | ||
| Caravan-Welt GmbH Nord1) | Bönningstedt | 100,00 |
| HÜTTLrent GmbH1) | Maintal | 100,00 |
| MORELO Reisemobile GmbH | Schlüsselfeld | 100,00 |
| Ausland | ||
| Knaus Tabbert Kft | Vac (Ungarn) | 100,00 |
1) Die Gesellschaft nimmt die Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch
Unternehmenszusammenschlüsse
Die Bilanzierung erworbener Tochtergesellschaften erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist dabei mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten, welcher sich als Summe der beizulegenden Zeitwerte aller als Gegenleistung für die Beherrschung übertragenen Vermögenswerte, der eingegangenen bzw. übernommenen Schulden des Verkäufers sowie der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente ermittelt.
Im Rahmen der Erstkonsolidierung werden die identifizierbaren Vermögenwerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert von Sachanlagen wird grundsätzlich anhand von Gutachten auf der Basis von beobachtbaren Marktdaten ermittelt, während der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen sowie Vorräten basierend auf vorhandenen Marktinformationen bestimmt wird. Der beizulegende Zeitwert wesentlicher immaterieller Vermögenswerte wird mittels adäquater Bewertungsverfahren auf der Basis von prognostizierten zukünftigen Zahlungsströmen oder Multiples errechnet. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.
Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.
Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem positiven Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem beizulegenden Zeitwert der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerte und Schulden. Ist der so ermittelte Betrag negativ, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Prüfung direkt ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und-Verlustrechnung erfasst.
Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald der Konzern die Beherrschung verliert. Ist eine Beherrschung zu einem späteren Zeitpunkt zu verneinen, enthält der Konzernabschluss die Ergebnisse für den Teil des Geschäftsjahres, während dessen die Beherrschung durch den Konzern gegeben war.
Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochtergesellschaften, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen erfasst.
Zwischenergebnisse aus Lieferungen und Leistungen, die aus Sicht des Konzerns noch nicht realisiert sind, werden im Konzernabschluss eliminiert. Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen Konzerngesellschaften werden eliminiert. Aus der Schuldenkonsolidierung resultierende Unterschiede werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Unterschiede aus der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden erfolgsneutral behandelt.
Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung wurden in Übereinstimmung mit IAS 12 latente Steuern gebildet.
Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Knaus Tabbert AG angepasst.
3.2. Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit dem zum Transaktionszeitpunkt gültigen Wechselkurs in Euro umgerechnet. In den Folgeperioden werden monetäre Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung unter Verwendung des Stichtagskurses umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Ausländische Geschäftsbetriebe
Vermögenswerte und Schulden der ungarischen Tochtergesellschaft Knaus Tabbert Kft, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu jedem Bilanzstichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen dieser Tochtergesellschaft werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Der Währungsumrechnung liegen dabei folgende Wechselkurse für ungarische Forint (HUF) zugrunde:
WÄHRUNGSUMRECHNUNGSKURSE
| Durchschnittskurse für das Geschäftsjahr | Jahresendkurse zum 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|---|
| 1 Euro entspricht | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Ungarn (HUF) | 351,25 | 325,30 | 363,89 | 330,53 |
3.3. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert
a) Erfassung und Bewertung
Geschäfts- oder Firmenwert und erworbene Markenrechte
Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Erworbene Markenrechte der Dachmarken "Weinsberg", "Knaus", "Tabbert" und "T@B" sowie "MORELO" werden mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Für die Markenrechte der Dachmarken wird eine unbestimmte Nutzungsdauer unterstellt, da es keine Hinweise auf eine vorhersehbare Begrenzung der Periode gibt, in der diese Vermögenswerte voraussichtlich Netto-Cashflows für das Unternehmen erzeugen werden. Dabei wird in jeder Periode überprüft, ob für diese Markenrechte unter Berücksichtigung aller relevanten Ereignisse und Umstände die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst, wenn sie anfallen.
Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn sie die Definition eines immateriellen Vermögenswertes erfüllen und verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Sonstige Entwicklungsausgaben werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst, sobald sie anfallen.
Um die Aktivierbarkeit von Entwicklungskosten durchgehend zu überprüfen, werden laufende Entwicklungsprojekte auf zentraler Ebene überwacht und in mehrstufige Projektphasen unterteilt. Sind die oben genannten Voraussetzungen ab einer bestimmten Projektphase erfüllt, werden die dazugehörigen Ausgaben als Herstellungskosten des selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts aktiviert.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern aufweisen, werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
b) Nachträgliche Ausgaben
Nachträgliche Ausgaben werden als wesentliche Verbesserung nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Markennamen, in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst, sobald sie anfallen.
c) Abschreibung
Immaterielle Vermögenswerte werden grundsätzlich über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden dabei im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert sowie die immateirellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden hingegen nicht planmäßig abgeschrieben.
Eine Überprüfung auf Wertminderung erfolgt für den Geschäfts- oder Firmenwert mindestens einmal jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht erzielbar sein könnte.
Die erworbenen Marken weisen eine unbestimmte Nutzungsdauer auf, da sie in ihren Märkten etabliert sind und auch in Zukunft entsprechend beworben werden, um ihre Marktposition bei zuhalten. Daneben liegen keine sonstigen rechtlichen, regulatorischen oder wettbewerbsbedingten Faktoren vor, die die Nutzung der Markennamen begrenzen. Die Marken unterliegen damit keiner planmäßigen Abschreibung. Sie werden stattdessen mindestens einmal jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass ihr Buchwert nicht erzielbar sein könnte auf eine Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung auf Wertminderung für die erworbenen Markenrechte wurde zum 31. Dezember 2020 durchgeführt.
Für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte in Form der aktivierten Entwicklungsprojekte wird eine bestimmte Nutzungsdauer unterstellt. Sie werden grundsätzlich mit dem Beginn ihrer Nutzbarkeit über einen Zeitraum von 5 Jahren, der dem Produktlebenszyklus entspricht, planmäßig abgeschrieben. Der Konzern beurteilt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert wertgemindert sein könnte.
Die Nutzungsdauern der sonstigen immateriellen Vermögenswerte in Form von Patenten, Software und Lizenzen betragen zwischen 2 und 8 Jahren.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
3.4. Sachanlagen
a) Erfassung und Bewertung
Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen.
Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis und alle direkt zurechenbaren Kosten, die entstehen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Rabatte, Skonti oder Boni werden vom Kaufpreis abgezogen. Die Kosten für selbst geschaffene Anlagen beinhalten alle Kosten, die direkt dem Herstellungsprozess zugerechnet werden können, sowie anteilig zurechenbare Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden in der Regel nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sind sie jedoch direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zuzurechnen, werden sie gemäß IAS 23 (Fremdkapitalkosten) aktiviert. Reparatur- und Instandhaltungskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst, wenn sie keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen generieren.
Soweit relevant, beinhalten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die geschätzten Kosten für Abbruch und Beseitigung des Vermögenswerts sowie die Wiederherstellung des Standorts.
b) Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.
c) Abschreibung
Abschreibungen auf Sachanlagen werden dem wirtschaftlichen Nutzenverlauf entsprechend planmäßig linear vorgenommen, wobei nachstehende, geschätzte Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre für bedeutende Sachanlagen zugrunde gelegt werden:
NUTZUNGSDAUERN FÜR SACHANLAGEN
| Gebäude | 10 bis 50 Jahre |
| Andere Bauten und Grundstückseinrichtungen | 5 bis 33 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1 bis 18 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 bis 14 Jahre |
Wenn ein Posten des Sachanlagevermögens veräußert wird, werden Gewinne oder Verluste durch einen Vergleich der Veräußerungserlöse mit dem Buchwert der entsprechenden Sachanlage ermittelt. Diese Gewinne und Verluste werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Ausnahmen bilden dabei die Vermietfahrzeuge. Die Erlöse aus dem Verkauf für diese Anlagenklassen werden in den Umsatzerlösen ausgewiesen.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst, dass zu einer Wertaufholung des Vermögenswertes führen kann.
Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor und übersteigt der Buchwert von Sachanlagen den erzielbaren Betrag, werden Wertminderungsaufwendungen erfasst. Der erzielbare Betrag ist hierbei der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Wenn der Grund für eine bereits erfolgte Wertminderung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
3.5. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden.
Diese Vermögenswerte werden mit ihrem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger ist als der Buchwert. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich aus Kaufpreisen mit potenziellen Käufern.
3.6. Leasingverhältnisse
a) Der Konzern als Leasingnehmer
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob es sich bei dem Vertrag gemäß IFRS 16 um ein Leasingverhältnis handelt oder ob der Vertrag ein solches beinhaltet. Dies liegt vor, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren
Er mietet verschieden Arten von Vermögensgegenständen, im wesentlichen Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, PKW sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Verträge werden in der Regel über einen festen Zeitraum von bis zu 15 Jahren abgeschlossen, können aber auch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen enthalten. Die Konditionen werden individuell ausgehandelt und können eine Menge von verschiedenen Bestimmungen umfassen.
Der Knaus Tabbert Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen (Neuanschaffungswert EUR 5.000 oder geringer), sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (kürzer als zwölf Monate und der Vertrag beinhaltet keine Kaufoption) nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zunächst zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch ausstehenden Leasingzahlungen bewertet. Dazu gehören feste Zahlungen, einschließlich de facto feste Zahlungen, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. Die Leasingraten werden mit dem jeweils dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Zinssatz abgezinst. Wenn sich dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, verwendet der Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.
In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte, die nicht die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllen, in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den anderen finanziellen Verbindlichkeiten aus.
b) Der Konzern als Leasinggeber
Der Konzern vermietet über seine Tochtergesellschaften HÜTTLrent GmbH und Caravan-Welt GmbH Nord in geringem Umfang Reisemobile und Wohnwagen. Aus Leasinggebersicht werden sämtliche Leasingverhältnisse als OperatingLeasingverhältnisse eingestuft, da bei der Vermietung der Reisefahrzeuge nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Für weitere Angaben verweisen wir auf die Anhangangabe 6.1.
3.7. Vorräte
Vorräte werden grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Im Rahmen der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts werden Gängigkeit, Alter sowie sämtliche ersichtlichen Lage-rungs- und Vorratsrisiken berücksichtigt.
Die Anschaffungskosten werden auf Basis der Methode des gleitenden Durchschnitts bestimmt. Die Herstellungskosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse umfassen neben den Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die der Produktion zurechenbaren Gemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen. Die Umlage der Gemeinkosten erfolgt auf Basis der normalen Betriebskapazität.
3.8. Finanzinstrumente
a) Ansatz und erstmalige Bewertung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Verbindlichkeit, der/die im Rahmen der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, kommen hierzu die Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
b) Klassifizierung und Folgebewertung
Finanzielle Vermögenswerte:
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| ― | FVOCI-Schuldinstrumente (Investments in Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden) |
| ― | FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) |
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:
| ― | Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und |
| ― | die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:
| ― | Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl im Halten finanzieller Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch im Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und |
| ― | seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet.
Finanzielle Vermögenswerte - Einschätzung des Geschäftsmodells
Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodels, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden, widerspiegelt. Die zu berücksichtigenden Informationen schließen ein:
| ― | die angegebenen Richtlinien und Ziele für das Portfolio und die Durchführung dieser Richtlinien in der Praxis; dies umfasst, ob die Strategie des Managements darauf ausgerichtet ist, die vertraglichen Zinserträge zu vereinnahmen, ein bestimmtes Zinssatzprofil beizubehalten, die Laufzeit eines finanziellen Vermögenswertes mit der Laufzeit einer damit verbundenen Verbindlichkeit oder den erwarteten Mittelabflüssen abzustimmen oder Zahlungsströme durch den Verkauf der Vermögenswerte zu realisieren |
| ― | wie die Ergebnisse des Portfolios ausgewertet und an das Konzernmanagement berichtet werden |
| ― | die Risiken, die sich auf die Ergebnisse des Geschäftsmodells (und der nach diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken und wie diese Risiken gesteuert werden; und |
| ― | Häufigkeit, Umfang und Zeitpunkt von Verkäufen finanzieller Vermögenswerte in vorherigen Perioden und die Erwartungen über zukünftige Verkaufsaktivitäten. |
Finanzielle Vermögenswerte - Einschätzung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind
Für Zwecke dieser Einschätzung ist der "Kapitalbetrag" definiert als beizulegender Zeitwert des finanziellen Vermögenswertes beim erstmaligen Ansatz. "Zins" ist definiert als Entgelt für den Zeitwert des Geldes und für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, sowie für andere grundlegende Kreditrisiken, Kosten (zum Beispiel Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) und eine Gewinnmarge.
Bei der Einschätzung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag sind, berücksichtigt der Konzern die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr diese Bedingungen erfüllen. Bei der Beurteilung berücksichtigt der Konzern:
| ― | bestimmte Ereignisse, die den Betrag oder den Zeitpunkt der Zahlungsströme ändern würden |
| ― | Bedingungen, die den Zinssatz, inklusive variabler Zinssätze, anpassen würden |
| ― | vorzeitige Rückzahlungs- und Verlängerungsmöglichkeiten und |
| ― | Bedingungen, die den Anspruch des Konzerns auf Zahlungsströme eines speziellen Vermögenswertes einschränken (zum Beispiel keine Rückgriffsberechtigung). |
Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages enthalten sein kann.
Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages beinhalten können) darstellt, zu leisten, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist.
FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE - FOLGEBEWERTUNG SOWIE GEWINNE UND VERLUSTE
| Finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL | Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. |
| Schuldinstrumente zu FVOCI | Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. |
| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. |
Der Konzern hält zum Abschlussstichtag finanzielle Vermögenswerte in Form von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Gesellschaftern, Forderungen aus Factoring sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Diese Finanzinstrumente werden aufgrund der Erfüllung der Zahlungsstrom- und Geschäftsmodellbedingung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Im Falle der Forderungen aus Factoring wurden die originären Forderungen gegenüber dem Kunden dabei zeitgleich mit ihrem Entstehen an die Factoringgesellschaft verkauft.
Finanzielle Verbindlichkeiten - Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst.
Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen werden in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente und der Finanzgarantie hält der Konzern zum Abschlussstichtag lediglich finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
c) Ausbuchung
Finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er nicht die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert behält.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
d) Verrechnung
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
e) Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken.
Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst.
Der Konzern wendet für seine derivativen Finanzinstrumente kein Hedge Accounting an.
f) Finanzgarantie
Die Finanzgarantie wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung ist die finanzielle Verbindlichkeit mit dem höheren Betrag aus der Wertberichtigung, ermittelt in Übereinstimmung mit IFRS 9 und dem gegebenenfalls adjustierten Zugangswert zu bewerten. Hieraus resultierende Änderungen werden grundsätzlich in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst.
g) Händlerfinanzierungsmodelle sowie Factoring-Vereinbarungen des Konzerns
Aufgrund der hohen Kapitalintensität des Vertriebsgeschäfts der unabhängigen Händler wurden mit verschiedenen Kreditinstituten Vereinbarungen zur Einkaufsfinanzierung von Händlern getroffen. Im Rahmen dieser Modelle können die Händler mit einem der Kreditinstitute eine Finanzierung für das durch sie vom Konzern erworbene Fahrzeug abschließen. In diesem Fall erhält der Konzern den Kaufpreis vom jeweiligen Kreditinstitut im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Händlers, dem für seine Käufe eine gewisse Finanzierungslinie seitens des Kreditinstituts eingeräumt wird. Die bestehende Forderung aus Lieferungen und Leistungen gegen den Händler wird mit Zahlung durch das Kreditinstitut ausgebucht, da zu diesem Zeitpunkt die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen.
Darüber hinaus unterhält der Konzern mehrere Factoring-Vereinbarungen. Hierbei werden die zugrundeliegenden Forderungen gegenüber Kunden zeitgleich mit ihrem Entstehen an die jeweilige Factoringgesellschaft verkauft. Der Konzern behält in diesem Zusammenhang weder wesentliche Risiken noch Chancen aus diesen Forderungsverkäufen zurück und bucht die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dementsprechend aus. Bis zum Erhalt der Zahlung besteht eine Forderung gegenüber der Factoringgesellschaft, welche unter den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen wird.
3.9. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen im Wesentlichen aus Barmitteln und anderen kurzfristigen, hoch liquiden Anlagen mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Auf Grund der guten Bonität der Banken wird auf die Bildung der zu erwartenden Verluste aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.
3.10. Wertminderung
a) Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte
Erwartete Kreditverluste - Allgemeiner Ansatz
Der Konzern bilanziert Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenwerte gemäß dem generellen Wertminderungsmodell ermittelt. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Die Höhe der Wertberichtigungen sowie die Zinsvereinnahmung bestimmen sich dabei anhand der Zuordnung des Finanzinstruments in die jeweiligen nachfolgend angeführten drei Stufen:
Stufe 1:
Grundsätzlich werden alle relevanten Instrumente zunächst der ersten Stufe zugeordnet. Der Barwert der erwarteten Kreditverluste aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach Abschlussstichtag ist aufwandswirksam zu erfassen. Die Erfassung der Zinsen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts. Folglich erfolgt die Anwendung der Effektivzinsmethode auf Basis des Buchwerts vor Berücksichtigung der Risikovorsorge.
Stufe 2:
Hierunter fallen alle Instrumente, welche seit ihrer Ersterfassung einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos ausgesetzt sind. Die Beurteilung, ob eine signifikante Erhöhung des Ausfallsrisikos vorliegt, wird vom Konzern zu jedem Abschlussstichtag vorgenommen. Hierbei wird grundsätzlich eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos bei einer Überfälligkeit eines Instruments von mehr als 30 Tagen angenommen. Die Höhe der Wertminderungen entspricht dem Barwert der erwarteten Kreditverluste aus möglichen Ausfallereignissen über die komplette Restlaufzeit des Instruments. Die Erfassung der Zinsen erfolgt unverändert zur Vorgehensweise auf der ersten Stufe.
Stufe 3:
Sofern neben einem erhöhten Ausfallrisiko objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines Instrumentes vorliegen, erfolgt die Bemessung der Wertminderung auf Basis des Barwerts der erwarteten Verluste aus möglichen Ausfallereignissen über die Restlaufzeit. Die Erfassung der Zinsen erfolgt in dieser Stufe auf Basis des Nettobuchwerts, d. h. auf Basis des Buchwerts nach Berücksichtigung der Risikovorsorge.
Die Aufwendungen aus erwarteten Kreditverlusten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Erwartete Kreditverluste - Vereinfachter Ansatz
Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz zur Bestimmung der erwarteten Kreditverluste für seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen.
Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden die Forderungen nach in Abhängigkeit ihrer Fälligkeit bzw. Überfälligkeit den Gruppen einer Wertberichtigungsmatrix zugeordnet. Die Verlustquoten dieser Gruppen werden nach der Methode der "Rollrate" berechnet, die auf der Wahrscheinlichkeit basiert, dass eine Forderung durch aufeinanderfolgende Stufen in der Zahlungsverzögerung fortschreitet.
Die Aufwendungen aus erwarteten Kreditverlusten sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Ausfall und Abschreibung
Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
| ― | es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls vorhanden) zurückgreifen muss oder |
| ― | der finanzielle Vermögenswert mehr als 180 Tage überfällig ist. |
In diesem Fall wird der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes direkt abgeschrieben, da der Konzern in diesen Fällen nicht davon ausgehen kann, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist.
b) Nicht finanzielle Vermögenswerte
Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen - werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Der Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderung überprüft.
Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierende Einheiten (kurz ZGE) sind. Ein Geschäftsoder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, wird den ZGEs oder Gruppen von ZGEs zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und die speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt.
Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt.
Wertminderungsaufwendungen werden in den Abschreibungen erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst etwaigen der ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten zugeordnet und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) auf anteiliger Basis zugeordnet.
Ein Wertminderungsaufwand im Hinblick auf den Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
3.11. Rückstellungen
Eine Rückstellung wird angesetzt, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann, und wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist (Eintrittswahrscheinlichkeit größer als 50 %). Sind die Ansatzkriterien für Rückstellungen nicht erfüllt, so wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Eventualverbindlichkeit im Anhang angegeben.
Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Zinseffekt wesentlich ist, zum Barwert angesetzt. Hierzu werden die erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse mittels eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zeitwert des Geldes sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt, diskontiert. Zinseffekte, einschließlich Effekten aus der Änderung von Zinssätzen, werden innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen.
3.12. Leistungen an Arbeitnehmer
Innerhalb des Konzerns liegen keine Versorgungsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen, sondern lediglich beitragsorientierte Pläne aus Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung vor. Diese Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist bei Leistungen nicht zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst.
3.13. Abgegrenzte Schulden
Unter abgegrenzte Schulden fallen künftige Ausgaben, die zwar hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunktes unsicher sind, deren Unsicherheitjedoch geringer ist als bei den Rückstellungen. Dabei handelt es sich um Schulden zur Zahlung von erhaltenen oder gelieferten Gütern oder Dienstleistungen, die weder bezahlt wurden, noch vom Lieferanten in Rechnung gestellt oder formal vereinbart wurden. Hierzu gehören auch an Mitarbeiter geschuldete Beträge (zum Beispiel im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Urlaubsgeldern).
Die abgegrenzten Schulden werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.
3.14. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Sonstige Zuwendungen der öffentlichen Hand in Bezug auf Vermögenswerte werden zunächst als passivische Abgrenzungsposten erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass sie gewährt werden und der Konzern die mit der Zuwendung verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Anschließend werden diese sonstigen Zuwendungen der öffentlichen Hand planmäßig über den Zeitraum der Nutzungsdauer des Vermögenswertes als sonstige betriebliche Erträge im Gewinn oder Verlust erfasst.
Zuwendungen, die den Konzern für angefallene Aufwendungen kompensieren, werden planmäßig in den Zeiträumen, in denen die Aufwendungen erfasst werden, im Gewinn oder Verlust erfasst
3.15. Ertrags- und Aufwandsrealisierung
3.15.1. Umsatzrealisierung
Der Konzern realisiert den Großteil seiner Umsätze nach der Regelung des IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden. In geringem Umfang erzielt der Konzern Umsatzerlöse aus dem Vermietgeschäft von Wohnwagen und Reisemobilen, die nach den Regelungen des IFRS 16 als Operating Leases qualifiziert werden.
Der Konzern erzielt im Wesentlichen Umsatzerlöse durch die Herstellung und den Vertrieb von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen. Daneben existieren mit dem Verkauf von Ersatzteilen, der Erbringung von Reparaturdienstleistungen und der Vermietung von Reisemobilen und Wohnwagen weitere Umsatzströme, die jedoch von untergeordneter Bedeutung sind.
a) Umsätze nach IFRS 15
Der Standard sieht ein Fünf-Schritte-Modell vor, mithilfe dessen die Höhe der Umsätze sowie der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzrealisierung bestimmt werden sollen.
Schritt 1: Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden
Schritt 2: Identifizierung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen
Schritt 3: Bestimmung des Transaktionspreises
Schritt 4: Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
Schritt 5: Erfassung der Umsatzerlöse bei Erfüllung einer Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen
Das Modell legt fest, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt oder über den Zeitraum des Übergangs der Kontrolle über Güter oder Dienstleistungen vom Unternehmen auf Kunden mit dem Betrag zu bilanzieren sind, auf den das Unternehmen erwartungsgemäß Anspruch hat.
Verkauf von Gütern
Der Konzern hat auf Basis des Vorliegens der folgenden Indikatoren bestimmt, dass die Leistungs-verpflichtung zum Zeitpunkt der Überlassung der Verfügungsgewalt über Reisemobile, Wohnwagen und Kastenwagen auf den Kunden erfüllt wird und die Umsatzrealisation zeitpunktbezogen erfolgt:
| ― | Es besteht gegenwärtig ein Anspruch auf Erhalt einer Zahlung für den Vermögenswert, |
| ― | Der Kunde hat ein Eigentumsrecht an dem Vermögenswert, |
| ― | Die Konzerngesellschaften haben die Abholbereitschaft des Fahrzeugs dem Kunden mitgeteilt und ermöglicht die physische Inbesitznahme des Fahrzeugs, |
| ― | Die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbundenen signifikanten Risiken und Chancen wurden auf den Kunden übertragen. |
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern, d. h. Reisemobilen, Wohnwagen, Kastenwagen und Ersatzteilen, werden somit bei deren Lieferung an den Kunden erfasst, da in der Regel zu diesem Zeitpunkt die Kontrolle über den Vermögenswert auf den Kunden übertragen wird. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Sofern von Kunden Anzahlungen geleistet werden, werden diese als Vertragsverbindlichkeiten passiviert. Der Transaktionspreis ergibt sich auf Basis des vertraglich vereinbarten Kaufpreises unter Berücksichtigung verschiedener variabler Gegenleistungen in Form von Preisnachlässen, deren Schätzung regelmäßig nicht begrenzt ist und die vom Unternehmen auf Basis von Erfahrungswerten ermittelt werden. Wesentliche Finanzierungskomponenten liegen diesbezüglich nicht vor. Im Allgemeinen hat der Kunde für die Produkte des Konzerns zudem kein Rückgaberecht. Die Gewährleistungsansprüche für die vom Kunden erworbenen Güter qualifizieren nicht als separate Leistungsverpflichtungen, da sie nicht separat erworben werden können und zudem nicht über die gesetzlichen bzw. branchenüblichen Bestimmungen hinausgehen.
Erbringung von Reparaturleistungen
Umsatzerlöse aus der Erbringung von Reparaturleistungen werden zeitpunktbezogen erfasst, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung vom Konzern erbracht wurde. Die Reparaturdauern sind überwiegend kurzfristig. Der Transaktionspreis in Form der vertraglich vereinbarten Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen ab der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wesentliche Finanzierungskomponenten bestehen in diesem Zusammenhang nicht. Darüber hinaus werden variable Gegenleistungen, welche ausgehend von Erfahrungswerten bestimmt werden, vom Konzern bei der Bestimmung des Transaktionspreises entsprechend berücksichtigt.
Kundenbindungsprogramm für Händler
Der Konzern besitzt ein Kundenbindungsprogramm, bei dem einem Händler pro erworbenem Reisemobil bzw. Wohnwagen Bonus-Punkte (CAPP-Points) gutgeschrieben werden. Die Punkte können anschließend gegen ausgewählte konzernbezogene Sachprämien eingelöst werden und haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Gemäß IFRS 15 stellt dieses Punkteprogramm und die damit verbundene Option zum Erwerb zusätzlicher Güter ein wesentliches Recht des Kunden dar. Der bei einem Vertrag über den Verkauf eines Reisemobils/Wohnwagens den Punkten zugeordnete Transaktionspreis wird deshalb als Vertragsverbindlichkeit passiviert. Diese Vertragsverbindlichkeit wird beim Einlösen der Punkte, spätestens jedoch zum Zeitpunkt ihres Verfallens, umsatzwirksam aufgelöst.
Sonderboni
Der Konzern gewährt vorschüssige Sonderboni an strategische Händler zur Bindung des Händlers an den Konzern. Die umsatzabhängigen Boni werden in Höhe eines gewissen Prozentsatzes vom Jahresumsatz mit dem im Voraus ausgezahlten Sonderbonus verrechnet bis die Bonusvorauszahlung verbraucht oder das Laufzeitende der Vereinbarung erreicht ist. Die Vorauszahlungen an Sonderboni sind als Zahlungen an Kunden zu qualifizieren. Indes erfüllen sie nicht die erforderlichen Kriterien für eine Abgrenzung als eigenständiges Gut oder Dienstleistung. Sie werden deshalb als sonstiger Vermögenswert abgegrenzt und in Abhängigkeit des jährlich erdienten Anteils des Sonderbonus erlösschmälernd aufgelöst.
Da die Leistungsverpflichtungen des Konzerns aus den oben dargestellten Geschäftsvorfällen jeweils aus Verträgen mit einer erwarteten Laufzeit von weniger als einem Jahr resultieren macht der Konzern von dem praktischen Behelf nach IFRS 15.121 Gebrauch.
b) Umsätze nach IFRS 16
Vermietung von Wohnwagen und Reisemobilen
Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen sind nach IFRS 16 vom Leasinggeber entweder linear oder auf einer anderen systematischen Basis als Ertrag zu erfassen. Eine andere systematische Basis ist dann heranzuziehen, wenn sie das Muster, nach dem der aus der Verwendung des zugrundeliegenden Vermögenswerts gezogene Nutzen abnimmt, repräsentativer abbildet.
Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Wohnwagen und Reisemobilen werden im Konzern aufgrund der geringen Bedeutung dieses Umsatzstroms und der geringen Laufzeit der Mietverträge vereinfachend zum Ende des Mietvertrags realisiert. Da der Konzern in der Regel keine Fahrzeuge über den Zeitraum des Jahreswechsels vermietet, ergeben sich aus dieser Vereinfachung keine wesentlichen Auswirkungen auf die einem Geschäftsjahr zuzuordnenden Umsatzerlöse.
3.15.2. Aufwandsrealisierung
Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst.
3.16. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen
Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:
| ― | Zinserträge |
| ― | Zinsaufwendungen |
| ― | Nettogewinn oder -verlust aus der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden, und |
| ― | Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Finanzinstrumenten |
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode, soweit diese Anwendung findet, im Gewinn oder Verlust erfasst. Soweit die Effektivzinsmethode keine Anwendung findet werden Zinserträge und Zinsaufwendungen zum Zeitpunkt ihres Entstehens im Gewinn oder Verlust erfasst.
3.17. Ertragsteuern
Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.
a) Tatsächliche Steuern
Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.
Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert.
b) Latente Steuern
Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für
| ― | temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst |
| ― | temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden, und |
| ― | zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes. |
Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Zukünftig zu versteuernde Gewinne sind auf Basis der individuellen Geschäftspläne der Tochtergesellschaften zu bestimmen. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse verbessert.
Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.
Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Dabei wurden die folgenden Steuersätze zugrunde gelegt:
KONZERNUNTERNEHMEN
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Knaus Tabbert AG | 27,68 % | 27,68 % |
| Knaus Tabbert Kft (HU) | 10,00 % | 10,00 % |
| MORELO Reisemobile GmbH | 27,03 % | 27,03 % |
| Caravan-Welt GmbH Nord (D) | 26,68 % | 26,68 % |
| HÜTTLrent GmbH | 30,18 % | 30,18 % |
Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Schulden zum Abschlussstichtag ergeben. Für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurde die Vermutung, dass der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien durch ihre Veräußerung realisiert wird, nicht widerlegt.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
3.18. Auswirkungen neuer Rechnungslegungsstandards
Der Konzern hat den vorliegenden Abschluss nach den Regelungen des IFRS aufgestellt. Hierbei wurden alle in der Europäischen Union zum 31. Dezember 2020 anzuwendenden IFRS Rechnungslegungsvorschriften angewendet.
Erstmalig anzuwendende neue Standards und Interpretationen
Die im Konzernabschluss angewendeten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich denjenigen, die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 angewendet wurden. Eine Ausnahme besteht hierbei für die folgenden Rechnungslegungsvorschriften, die in der EU erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden sind:
| ― | Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs |
| ― | Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze |
| ― | Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von wesentlich |
| ― | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards sowie |
| ― | Änderungen an IFRS 16: COVID-19 bezogene Mieterleichterungen (seit 1. Juni 2020) |
Im Geschäftsjahr 2020 haben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung neuer Standards oder Interpretationen ergeben.
Zukünftig anzuwendende neue Standards und Interpretationen
Die folgenden neuen Standards sind in einer Berichtsperiode eines nach dem 1. Januar 2020 beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist; der Konzern hat jedoch die neuen oder geänderten Standards bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht vorzeitig angewendet und plant auch in Zukunft keine vorzeitige Anwendung neuer oder geänderter Standards vor dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung.
| Datum der Erstanwendung | Neue oder geänderte Standards | Mögliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
|---|---|---|
| Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen | Reform der Referenzzinssätze - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen | Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung (Änderungen an IAS 37) | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen | Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung (Änderungen an IAS 16) | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen | Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen | Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- bzw. langfristig (Änderungen an IAS 1) | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen | IFRS 17: Versicherungsverträge | Keine Auswirkungen |
| Erstanwendungszeitpunkt auf unbestimmte Zeit verschoben | Änderungen an IFRS 10 und IAS 28: Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | Keine Auswirkungen |
4. Geschäftssegmente
Die Segmentinformationen werden auf Basis des internen Berichtswesens des Konzerns zur Verfügung gestellt, um die Art und die finanziellen Auswirkungen der vom Konzern ausgeübten Geschäftstätigkeiten sowie das wirtschaftliche Umfeld, in dem er tätig ist, beurteilen zu können.
Hierbei ist das interne Managementreporting des Konzerns maßgebend. Der Konzern ist als Spartenorganisation aufgestellt, da die Geschäftstätigkeit einerseits über die Sparte "Premiumprodukte" (d. h. Wohnwagen, Reisemobile und Kastenwagen), die die Marken "Knaus", "Tabbert", "Weinsberg" und "T@B" beinhaltet, sowie andererseits über die Sparte "Luxusprodukte", welche die Luxusreisemobile der Marke "MORELO" umfasst, organisiert wird.
Die Beurteilung erfolgt durch den CODM ("Chief Operation Decision Maker"). Der CODM im Sinne des IFRS 8 ist die Geschäftsführung, d. h. der Vorstand der Knaus Tabbert AG, da dieser in regelmäßigen Abständen die Segmente auf deren Ertragskraft und Ressourcenallokation anhand des internen Managementreportings überprüft.
Die Beurteilung der Ertragskraft je Segment erfolgt anhand des EBITDA. EBITDA bedeutet "Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization" und beinhaltet somit den Konzern-Jahresüberschuss vor Abschreibungen, Finanzerträgen, Finanzaufwendungen und Steueraufwand. Nicht berücksichtigt in dieser Kennzahl sind somit jegliche Zins- und Finanzierungselemente. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Segmentberichterstattung liegen die im vorliegenden Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Der Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand der Segmentergebnisgröße EBITDA, da diese die relevanteste Information bei der Beurteilung der Ergebnisse bestimmter Segmente im Verhältnis zu anderen Unternehmen darstellt, die in diesen Branchen tätig sind. Das Segmentvermögen und die Segmentschulden entsprechen den rechtlich zuordenbaren Einheiten. Es gibt im Konzern keine segmentübergreifenden Vermögenswerte oder Schulden.
4.1. Grundlagen der Segmentierung
Die Segmentinformationen werden auf Basis der Festlegungen der Geschäftsführung für die Segmente "Premiumsegment" und "Luxussegment" veröffentlicht. Weitere Segmente sind innerhalb des Konzerns nicht vorhanden.
Die Segmente bieten bezogen auf Reisemobile zwar der Art nach ähnliche Produkte an. Jedoch unterscheiden sich die Produktionsprozesse und Kundenzielgruppen in erheblichem Maße.
| Berichtspflichtige Segmente | Geschäftsbereiche |
|---|---|
| Premiumsegment | Herstellung und Vertrieb von Wohnwagen, Reisemobilen und Kastenwagen sowie Vermietung von Wohnwagen und Reisemobilen |
| Luxussegment | Herstellung und Vertrieb von Luxusreisemobilen |
Für jedes Geschäftssegment existiert ein monatliches Management Reporting, welches an die Geschäftsführung verteilt wird, und anhand dessen Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu diesen Segmenten getroffen und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft werden.
Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten für verkaufte Güter und die Erbringung von Dienstleistungen werden zu marktüblichen Bedingungen festgelegt.
4.2. Informationen über die Segmente
Die Informationen bezüglich der Ergebnisse der Segmente sowie der Vermögenswerte und Schulden für die Geschäftsjahre 2020 und die Vergleichsperiode 2019 sind nachstehend aufgeführt.
2020
| TEUR | Luxussegment | Premiumsegment | Summe |
|---|---|---|---|
| Externe Umsatzerlöse | 107.289 | 687.302 | 794.591 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | - | 21 | 21 |
| Segmentumsatzerlöse | 107.289 | 687.323 | 794.612 |
| EBITDA | 12.792 | 53.213 | 66.005 |
| Finanzerträge | 34 | 57 | 91 |
| Finanzaufwendungen | 417 | 2.156 | 2.573 |
| Planmäßige Abschreibungen und Amortisation | 1.858 | 17.587 | 19.445 |
| Wertminderungsaufwand bei nicht finanziellen Vermögenswerten | - | - | - |
| Vermögenswerte | 52.830 | 233.021 | 285.851 |
| Zugänge zu langfristigen Vermögenswerten | 2.128 | 19.743 | 21.871 |
| Schulden | 34.302 | 127.779 | 162.081 |
2019
| TEUR | Luxussegment | Premiumsegment | Summe |
|---|---|---|---|
| Externe Umsatzerlöse | 95.441 | 684.946 | 780.386 |
| Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | - | 15 | 15 |
| Segmentumsatzerlöse | 95.441 | 684.961 | 780.401 |
| EBITDA | 9.116 | 55.153 | 64.269 |
| Finanzerträge | 39 | 398 | 437 |
| Finanzaufwendungen | 507 | 2.092 | 2.598 |
| Planmäßige Abschreibungen und Amortisation | 1.483 | 16.321 | 17.804 |
| Wertminderungsaufwand bei nicht finanziellen Vermögenswerten | - | 591 | 591 |
| Vermögenswerte | 47.048 | 263.883 | 310.930 |
| Zugänge zu langfristigen Vermögenswerten | 6.935 | 34.355 | 41.289 |
| Schulden | 31.172 | 181.556 | 212.728 |
Die externen Umsatzerlöse der Segmente verteilen sich wie folgt auf die Produktgruppen Wohnwagen, Reisemobile, Kastenwagen und After-Sales/sonstiges:
2020
| Produktgruppe | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Wohnwagen | Reisemobile | Kastenwagen | Aftersales/sonstiges | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Luxussegment | - | 105.439 | - | 1.850 | 107.289 |
| Premiumsegment | 207.949 | 288.086 | 169.958 | 21.309 | 687.302 |
| Summe | 207.949 | 393.525 | 169.958 | 23.159 | 794.591 |
2019
| Produktgruppe | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Wohnwagen | Reisemobile | Kastenwagen | Aftersales/sonstiges | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Luxussegment | - | 93.981 | - | 1.459 | 95.441 |
| Premiumsegment | 215.382 | 300.499 | 149.720 | 19.345 | 684.946 |
| Summe | 215.382 | 394.480 | 149.720 | 20.805 | 780.386 |
Bei der Darstellung der Informationen auf geografischer Grundlage basieren die Umsatzerlöse auf den geografischen Standorten der Kunden.
Unterteilt nach den geografischen Regionen Deutschland, Europa und Rest der Welt stellen sich die externen Umsatzerlöse der Segmente wie folgt dar:
2020
| Geografische Region | ||||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | Deutschland | Europa | Rest der Welt | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Luxussegment | 86.479 | 20.359 | 451 | 107.289 |
| Premiumsegment | 484.695 | 191.205 | 11.402 | 687.302 |
| Summe | 571.174 | 211.564 | 11.853 | 794.591 |
Weder in Europa noch im Rest der Welt bestehen aus Konzernsicht Umsatzerlöse die einem einzigen Land zugewiesen sind und eine wesentliche Höhe erreichen.
2019
| Geografische Region | ||||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | Deutschland | Europa | Rest der Welt | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Luxussegment | 64.539 | 30.879 | 22 | 95.441 |
| Premiumsegment | 459.373 | 214.963 | 10.609 | 684.946 |
| Summe | 523.912 | 245.842 | 10.631 | 780.386 |
4.3. Überleitungsrechnung der Informationen über die Segmente
Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungsrechnung zusammengefasst angegeben.
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||
| Umsatzerlöse der Segmente | 794.612 | 780.401 |
| Eliminierung von Umsatzerlöse zwischen den Segmenten | -21 | -15 |
| Umsatzerlöse, konsolidiert | 794.591 | 780.386 |
| EBITDA | ||
| EBITDA der Segmente | 66.005 | 64.269 |
| Abschreibungen der Segmente | -19.445 | -17.804 |
| Wertminderungen der Segmente | - | -591 |
| Finanzergebnis der Segmente | -2.483 | -2.161 |
| Konsolidierungsbedingte Effekte | - | - |
| Gewinn vor Steuern, konsolidiert | 44.077 | 43.713 |
| Vermögenswerte | ||
| Vermögenswerte der Segmente | 285.851 | 310.930 |
| Konsolidierungsbedingte Effekte | 12 | 8 |
| Vermögenswerte, konsolidiert | 285.863 | 310.938 |
| Schulden | ||
| Schulden der Segmente | 162.081 | 212.728 |
| Konsolidierungsbedingte Effekte | 12 | 8 |
| Schulden, konsolidiert | 162.093 | 212.735 |
4.4. Geografische Informationen
Die Segmente werden in Deutschland verwaltet. Als einzige ausländische Produktionsstätte ist das in Ungarn sitzende Tochternehmen Knaus Tabbert Kft zu nennen, welches dem Premiumsegment zugeordnet ist.
Die langfristigen Vermögenswerte außerhalb Deutschlands sind deshalb ausschließlich bei der ungarischen Tochtergesellschaft vorhanden. Die Verteilung der langfristigen Vermögenswerte stellt sich somit wie folgt dar:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Land | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- |
| Deutschland | 104.777 | 104.108 |
| Ungarn | 16.474 | 17.678 |
| Langfristige Vermögenswerte | 121.251 | 121.786 |
5. Erläuterungen zur Konzernbilanz
5.1. Immaterielle Vermögenswerte
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.3.
a) Beschreibung wesentlicher Posten
Eine Entwicklung der Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
In der Berichtsperiode wurde ein Abgangsverlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes in Form eines Entwicklungsprojektes in Höhe von TEUR 772 erfasst, welcher dem Premiumsegment des Konzerns zuzuordnen ist (Vorjahresperiode: TEUR 0). Dieser Abgangsverlust resultiert aus der Entscheidung den Verkauf bestimmter Produkte einzustellen, obwohl deren regulärer Lebenszyklus zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht worden war. In der Folge wurde der Buchwert der Entwicklungsprojekte erfolgswirksam ausgebucht.
Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert entstand im Rahmen der erstmaligen Einbeziehung der MORELO Reisemobile GmbH in den Konzernabschluss. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben. Mindestens einmal jährlich wird die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts überprüft. Zuletzt wurde der Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2020 auf Werthaltigkeit überprüft.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten betreffen im Wesentlichen Aufwendungen gegenüber Dritten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Anwendersoftware angefallen sind sowie erworbene Markenrechte. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte werden mit Ausnahme der erworbenen Markenrechte planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die erworbenen Markenrechte weisen hingegen eine unbestimmte Nutzungsdauer auf und werden folglich nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen die folgenden wesentlichen Positionen:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.786 | 3.320 |
| davon | ||
| Marke WEINSBERG | 87 | 87 |
| Marke T@B | 57 | 57 |
| Marke KNAUS | 856 | 856 |
| Marke TABBERT | 576 | 576 |
| Marke MORELO | 373 | 373 |
| Händlervertriebsnetz | - | - |
| Software | 1.429 | 1.027 |
| Lizenzen | 393 | 317 |
| Sonstiges | 15 | 28 |
Der ZGE ist die Marke Morelo mit unbestimmter Nutzungsdauer vollständig zugeordnet. Der Buchwert der Marke Morelo beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 373 (31.12.2019: TEUR 373).
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte
Der Konzern unterscheidet im Zusammenhang mit selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten vor allem zwischen Neuentwicklungen und Modellpflege. Neuentwicklungen sind Projekte, die in der Entwicklung eines für einen Außenstehenden klar als neu erkennbaren Produkts resultieren. Hierzu müssen sich im Exterieur die Konturen ändern (z. B. Verwendung neuer Kunststoffteile oder Aufbau auf neuen Fahrwerken). Des Weiteren muss im Interieur ein neues Konzept vorliegen, was bedeutet, dass Nasszelle, Küche, Elektrik und Klimaanlage/Heizung überarbeitet werden. Mit einer Neuentwicklung sind gleichsam neue Werkzeuge in größerem Umfang erforderlich. Sofern die Entwicklungsprojekte die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen werden sie als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert.
Unter Modellpflege werden in der Automobilbranche optische und technische Überarbeitungen eines bestehenden Fahrzeugmodells bezeichnet. Wenn bei einer Modellpflegemaßnahme neben technischen Veränderungen auch das äußere Erscheinungsbild eines Fahrzeugs verändert wird, spricht man auch von einem Facelift oder Life Cycle Impulse. Modellpflegemaßnahmen werden vom Konzern aufwandswirksam zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst.
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte werden planmäßig über ihre Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden TEUR 1.606 (2019: TEUR 1.937) an Forschungs- und Entwicklungskosten als Aufwand erfasst (vgl. Anhangangabe 6.7). Während Forschungskosten stets aufwandwirksam zu erfassen sind, erfüllten die in diesen Aufwendungen enthaltenen Entwicklungskosten nicht die zugehörigen Voraussetzungen, die für eine Aktivierung als immaterieller Vermögenswert erforderlich wären.
b) Abschreibungen und Wertminderungstest
Für eine Darstellung der planmäßigen Abschreibungen und der Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte wird auf Anhangangabe 6.6 verwiesen.
Geschäfts- oder Firmenwert
Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist. Für die Durchführung des Wertminderungstests für den Geschäfts- oder Firmenwert fungiert die MORELO Reisemobile GmbH als alleinige zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE), welcher der Geschäfts- oder Firmenwert vollständig zugeordnet wurde. Die Klassifizierung der MORELO Reisemobile GmbH als zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht hierbei der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.
Die Ermittlung des erzielbaren Betrags für diese ZGE basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung, welcher durch diskontierte Cashflows geschätzt wurde. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wurde, basierend auf den Inputfaktoren der verwendeten Bewertungstechnik, als beizulegender Zeitwert der Stufe 3 eingeordnet (vgl. Anhangangabe 1.4).
Die wesentlichen Annahmen, die der Schätzung des erzielbaren Betrags zugrunde liegen, werden nachstehend dargelegt. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung des Managements der zukünftigen Entwicklungen in der relevanten Branche dar und basieren auf Vergangenheitswerten von externen und internen Quellen.
ERMITTLUNG DES ERZIELBAREN BETRAGS - ANNAHMEN
| Angaben jeweils in Prozent | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| ZGE MORELO Reisemobile GmbH | ||
| Abzinsungssatz (WACC) | 8,3 | 7,8 |
| Umsatzwachstumsrate Detailplanungszeitraum (CAGR) | 16,1 | 1,3 |
| Geplante EBITDA-Wachstumsrate (Durchschnitt der kommenden vier Jahre) | 17,2 | 4,8 |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1,0 | 1,0 |
Im Rahmen der Berechnungen wird die Cashflow-Prognose, basierend auf der zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen, vom Management verabschiedeten langfristigen Planung bestimmt. Diese mehrjährige Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Marktanteile, das Wachstum auf den jeweiligen Märkten sowie die Profitabilität der Produkte und umfasst einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren sowie eine ewige Wachstumsrate danach. Die Planung der Investitionen und des kurzfristigen Betriebskapitals (Working Capital) basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungswerten. Das Management ist dabei der Ansicht, dass die zugrunde gelegten Wachstumsraten nicht die langfristigen durchschnittlichen Wachstumsraten des Geschäftsfelds, in dem die MORELO Reisemobile GmbH tätig ist (vgl. Anhangangabe 4.1) übersteigen. Die nachhaltige Wachstumsrate wurde basierend auf der Einschätzung der langfristigen Inflationserwartungen durch das Management ermittelt und stimmt mit Annahmen, die ein Marktteilnehmer treffen würde, überein.
Als Abzinsungssatz kam jeweils der auf der Basis einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) historisch ermittelte durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) nach Unternehmenssteuern zur Anwendung.
Im Rahmen der Durchführung der Wertminderungstests zum 31. Dezember 2020 bestand kein Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert.
Der Vorstand hat festgestellt, dass eine für möglich gehaltene Änderung von zwei wesentlichen Annahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Diese Situation tritt ein, wenn:
| ― | der Abzinsungssatz (WACC) den Betrag von 17,70 % (bisherige Annahme: 8,32 %) übersteigt |
| ― | die nachhaltige EBIT-Marge im Rentenjahr niedriger ist als 2,50 % (bisherige Annahme: 8,94 %) |
Bei den Berechnungen wurde unterstellt, dass die jeweils andere Annahme unverändert bleibt.
Erworbene Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer
Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die erworbenen Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer wertgemindert sind. Der Wertminderungstest wird dabei auf Ebene der einzelnen Marken durchgeführt.
Der Wertminderungstest der Marken wird dabei durch den Vergleich des Buchwerts mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung ermittelt. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows der einzelnen Marken schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Diskontierungszinssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung der Marken erfolgt in diesem Zusammenhang unter Verwendung der Methode der Lizenzpreisanalogie. Bei der Lizenzpreisanalogie wird der beizulegende Zeitwert des immateriellen Vermögenswerts als Barwert ersparter Lizenzgebühren ermittelt. Hierbei wird bestimmt, welche Lizenzgebühren fiktiv zu entrichten wären, wenn sich die Marke im Eigentum eines Dritten befände. Die fiktiven Lizenzgebühren werden mit Hilfe von Lizenzraten ermittelt, die für vergleichbare Marken am Markt festzustellen sind. Als Bezugsgröße für die Lizenzraten werden im vorliegenden Fall die Absatzzahlen der jeweiligen Marke zugrunde gelegt. Die Lizenzrate, ausgedrückt in EUR/Stück, wird dann mit dem geplanten Absatz der Marke multipliziert. Der beizulegende Zeitwert der jeweiligen Marke ergibt sich aus der Diskontierung der ermittelten fiktiven Lizenzgebühren nach Abzug von Unternehmenssteuern.
Für alle Berechnungen wurde von den folgenden - vereinfachend als im Zeitablauf konstant angenommenen - Lizenzraten ausgegangen: Marke WEINSBERG EUR 25, Marke T@B EUR 20, Marke KNAUS EUR 20, Marke TABBERT EUR 35 und Marke MORELO EUR 150.
Die anderen wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts verwendet wurden, werden nachstehend dargelegt. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stellen die Beurteilung des Managements der zukünftigen Entwicklungen in der relevanten Branche dar und basieren auf Vergangenheitswerten von externen und internen Quellen.
ERMITTLUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTS - ANNAHMEN
| Angaben jeweils in Prozent | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Marke WEINSBERG | ||
| Absatzwachstumsrate Detailplanungszeitraum (CAGR) | 3,8 | 3,7 |
| Marke T@B | ||
| Absatzwachstumsrate Detailplanungszeitraum (CAGR) | 8,5 | - |
| Marke KNAUS | ||
| Absatzwachstumsrate Detailplanungszeitraum (CAGR) | 2,6 | 2,5 |
| Marke TABBERT | ||
| Absatzwachstumsrate Detailplanungszeitraum (CAGR) | 3,6 | 1,7 |
| Marke MORELO | ||
| Absatzwachstumsrate Detailplanungszeitraum (CAGR) | 24,6 | 3,8 |
| für alle Marken gilt: | ||
| Abzinsungssatz (WACC) | 8,3 | 7,8 |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1,0 | 1,0 |
Im Rahmen der Berechnungen wird die jeweilige Absatzprognose, basierend auf der zum Zeitpunkt der Durchführung des Wertminderungstests gültigen, vom Management verabschiedeten langfristigen Planung bestimmt. Diese mehrjährige Planung basiert auf Erwartungen im Hinblick auf zukünftige Marktanteile und das Wachstum auf den jeweiligen Märkten und umfasst einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren sowie eine ewige Wachstumsrate danach.
Als Abzinsungssatz kam jeweils der auf der Basis einer Gruppe von Vergleichsunternehmen (Peer Group) historisch ermittelte durchschnittliche gewichtete Kapitalkostensatz (WACC) nach Unternehmenssteuern zur Anwendung.
Im Rahmen der Durchführung der Wertminderungstests zum 31.Dezember 2020 bestand kein Wertminderungsbedarf für die erworbenen Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Der Vorstand hat festgestellt, dass eine für möglich gehaltene Änderung von zwei wesentlichen Annahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag für das Markenrecht übersteigt. Diese Situation tritt ein, wenn:
| ― | der Abzinsungssatz (WACC) den Betrag von 20,3 % (Marke Tabbert), von 13,9 % (Marke T@B), von 24,6 % (Marke Knaus), von 434,4 % (Marke Weinsberg) und von 26,1 % (Marke Morelo) (bisherige Annahme: jeweils 8,32 %) übersteigt |
| ― | die durchschnittliche Absatzmenge im Detailplanungszeitraum in Prozent (CAGR) bei der Marke Tabbert um 27,9 % sinkt (bisherige Annahme: Anstieg 19,4 %), bei der Marke T@B um 11,5 % sinkt (bisherige Annahme: Anstieg 35,2 %), bei der Marke Knaus um 33,9 % sinkt (bisherige Annahme: Anstieg 23,4 %), bei der Marke Weinsberg um 74,7 % sinkt (bisherige Annahme: Anstieg 17,5 %) und bei der Marke Morelo um 23,6 % sinkt (bisherige Annahme: Anstieg 24,6 %). |
Bei den Berechnungen wurde unterstellt, dass die jeweils andere Annahme unverändert bleibt.
5.2. Sachanlagen
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.4.
a) Beschreibung wesentlicher Positionen
Eine Entwicklung der Buchwerte des Sachanlagevermögens des Knaus Tabbert Konzerns für die Geschäftsjahre 2020 und 2019 sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
b) Abschreibungen, Zuschreibung und Wertminderungstest
Für eine detaillierte Darstellung der planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen wird auf Anhangangabe 6.6 verwiesen.
Indikatoren, welche die Durchführung eines Wertminderungstests bedingen, waren wie in den Vorjahren auch im Geschäftsjahr 2020 nicht vorhanden.
c) Sicherheiten
Am 31. Dezember 2020 sind Immobilien mit einem Buchwert von TEUR 15.100 (31.12.2019: TEUR 15.100) zur Sicherung von Bankdarlehen mittels Grundschuld belastet.
5.3. Vorräte
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.7.
Die Vorräte gliedern sich in die folgenden Hauptgruppen:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Roh-. Hilfs- und Betriebsstoffe | 65.439 | 64.091 |
| Unfertige Erzeugnisse | 6.448 | 5.931 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 52.071 | 49.705 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 1 | 1 |
| Summe | 123.958 | 119.728 |
Die auf Vorräte erfassten Wertberichtigungen auf den Nettoveräußerungswert belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf TEUR 5.252 (2019: TEUR 5.246).
Ein Teil der Vorräte ist als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verpfändet (vgl. Anhangangabe 5.10).
5.4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.8.
Die Bruttobuchwerte und Nettobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Bruttobuchwert | 10.940 | 37.807 |
| Erwartete Kreditverluste (im VJ: Wertberichtigungen) | -362 | -533 |
| Nettobuchwert | 10.577 | 37.275 |
Der starke Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere durch die starke Nachfrage am Markt begründet.
Ein Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verpfändet. Hinsichtlich der Höhe wird auf vgl. Anhangangabe 5.10 verwiesen.
Hinsichtlich der Ausfallrisiken und weiteren Angaben zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Anhangangabe 7.3.2 verwiesen.
5.5. Steuerforderungen
Die Steuerforderungen zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Steuerforderungen | 1.826 | 810 |
Die Steuerforderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf Ertragsteuern. Zur Entwicklung der aktiven latenten Steuern wird auf Anhangangabe 6.9.3 verwiesen.
5.6. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.9.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Kassenbestand | 64 | 37 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 8.875 | 7.560 |
| Summe | 8.939 | 7.597 |
Innerhalb des Guthabens bei Kreditinstituten unterliegen Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 6.100 (31.12.2019: TEUR 5.913) Verfügungsbeschränkungen. Hierbei handelt es sich um den Sicherheitenfonds im Rahmen des Einkaufsfinanzierungsmodells für Händler, das mit der SKP GmbH besteht (vgl. Anhangangabe 3.9 und 10).
Die Überleitung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf den in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenem Finanzmittelfonds stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8.939 | 7.597 |
| abzüglich Bankguthaben SKP-Fonds | 6.100 | 5.913 |
| Finanzmittelfonds | 2.839 | 1.684 |
5.7. Sonstige Vermögenswerte
Zu den Rechnungslegungsmethoden bezüglich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte siehe Anhangangabe 3.8.
Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| langfristige sonstige Vermögenswerte | ||
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 1.802 | 603 |
| Summe | 1.802 | 603 |
| kurzfristige sonstige Vermögenswerte | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 10.137 | 11.921 |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 6.061 | 8.406 |
| Summe | 16.198 | 20.327 |
| Summe langfristig | 1.802 | 603 |
| Summe kurzfristig | 16.198 | 20.327 |
| Summe sonstige Vermögenswerte | 18.000 | 20.930 |
5.7.1. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen die folgenden Posten:
SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Händlerfinanzierung und Factoring | 8.346 | 10.905 |
| Forderungen an Gesellschafter | 995 | - |
| Debitorische Kreditoren | 796 | 1.015 |
| Summe | 10.137 | 11.921 |
| Summe kurzfristig | 10.137 | 11.921 |
| Summe sonstige finanzielle Vermögenswerte | 10.137 | 11.921 |
5.7.2. Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
SONSTIGE NICHT-FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| langfristige sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | ||
| Sonderboni | 1.766 | 579 |
| Übrige | 36 | 24 |
| Summe | 1.802 | 603 |
| kurzfristige sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | ||
| Aktive Rechnungsabgrenzung | 1.025 | 1.841 |
| Umsatzsteuer | 741 | 2.478 |
| Sonderboni | 858 | 624 |
| Bonusforderungen | 2.587 | 2.954 |
| Übrige | 850 | 509 |
| Summe | 6.061 | 8.406 |
| Summe langfristig | 1.802 | 603 |
| Summe kurzfristig | 6.061 | 8.406 |
| Summe sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | 7.863 | 9.010 |
Die Bonusforderungen resultieren aus Vereinbarungen mit Lieferanten über nachträgliche Entgeltminderungen.
5.8. Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ergibt sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung, die als eigenständiger Abschlussbestandteil dargestellt ist.
Börsengang
Mit Zulassungsbeschluss vom 22. September 2020 wurden am 25. September 2020 zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) 10.377.259 Stück (Euro 10.377.259) auf den Inhaber lautende Stammaktien der Knaus Tabbert AG zugelassen. Es handelt sich dabei um nennwertlosen Stückaktien jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je Euro 1,00 mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020
Davon waren
a) Stück 10.027.259 (Euro 10.027.259) auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien (bisheriges Grundkapital der Knaus Tabbert AG) sowie
b) Stück 350.000 (Euro 350.000) auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vom September 2020.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Knaus Tabbert AG beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 10.337 (31.12.2019: TEUR 29) und besteht aus 10.377.259 (31.12.2019: 0) Inhaberaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils EUR 1,00 mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020.
Das gezeichnete Kapital der Knaus Tabbert AG ist vollständig eingezahlt. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung.
Der Anstieg ist des gezeichneten Kapitals ist bedingt durch eine im Geschäftsjahr 2020 durchgeführte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von TEUR 9.998 sowie die Ausgabe eigener Aktien im Rahmen des Börsengangs in Höhe von TEUR 350.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Knaus Tabbert AG ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 um bis zu TEUR 5.000 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I).
Das Bedingte Kapital 2020/I dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder eine Kombination dieser Instrumente). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 4 der Satzung der Knaus Tabbert AG.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 26.926 (31.12.2019: TEUR 12.475). Die Erhöhung der Kapitalrücklage ist im Wesentlichen auf den Börsengang zurückzuführen. Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien. Transaktionskosten im direkten Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von TEUR 501 wurden erfolgsneutral in der Kapitalrücklage erfasst.
Des Weiteren wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 24. Juni 2020 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Knaus Tabbert GmbH in Höhe von TEUR 5.000 beschlossen, welche im Geschäftsjahr zahlungswirksam erfolgt ist.
Andere Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR 6.435 (31.12.2019: TEUR 6.435). Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet, sondern in die Rücklagen eingestellt wurden.
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
Da die in Ungarn ansässige Tochtergesellschaft Knaus Tabbert Kft auf ihrem Markt wirtschaftlich selbständig agiert, erfolgt eine Währungsumrechnung der nicht in Euro lautenden Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenzen werden innerhalb des Konzerneigenkapitals unter dem Posten Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung erfolgsneutral ausgewiesen und belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf TEUR -1.091 (31.12.2019: TEUR -533).
Ausschüttungen
Die Ausschüttungen an die Gesellschafter der vormaligen Knaus Tabbert GmbH (bis 14. August 2020) betragen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 30.000 (2019: TEUR 15.000). Dies entspricht einer hypothetischen Ausschüttung von EUR 2,89 pro zum 31. Dezember 2020 ausgegebener Aktie. Die Ausschüttungen erfolgten vor dem Börsengang und der formwechselnden Umwandlung der Gesellschaft in die Knaus Tabbert AG.
5.9. Rückstellungen
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.11.
Die nachfolgende Tabelle stellt Entwicklung der sonstigen Rückstellungen dar:
| in TEUR | Gewährleistungen | Sanierungs- und Rückbauverpflichtung | Sonstige | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2019 | 10.209 | 1.945 | 3.817 | 15.971 |
| Zugänge | 11.895 | 238 | 1.533 | 13.666 |
| Verbrauch | -10.007 | - | -2.078 | -12.085 |
| Umbuchungen | - | - | -815 | -815 |
| Auflösungen | -38 | - | -158 | -196 |
| Buchwertänderung aufgrund Aufzinsung | - | -18 | -18 | |
| Stand zum 31.12.2019 | 12.059 | 2.166 | 2.299 | 16.523 |
| Langfristig | 9.887 | 2.166 | 238 | 12.291 |
| Kurzfristig | 2.171 | - | 2.061 | 4.233 |
| Stand zum 01.01.2020 | 12.059 | 2.166 | 2.299 | 16.523 |
| Zugänge | 9.828 | 204 | 2.406 | 12.438 |
| Verbrauch | -8.627 | -155 | -773 | -9.555 |
| Auflösungen | - | - | -65 | -65 |
| Buchwertänderung aufgrund Aufzinsung | - | -24 | - | -24 |
| Stand zum 31.12.2020 | 13.259 | 2.190 | 3.868 | 19.317 |
| Langfristig | 10.449 | 2.190 | 218 | 12.858 |
| Kurzfristig | 2.810 | - | 3.649 | 6.459 |
Gewährleistungsrückstellungen werden sowohl für gesetzliche, als auch für zugesicherte konstruktive Eigenschaften wie Dichtigkeiten gebildet. Dies betrifft insbesondere Aufwendungen für die kostenlose Nachbesserung, Ersatzteillieferungen, Entschädigungen und ähnliche Aufwendungen. Weiterhin werden auch Rückstellungen für allgemeine Gewährleistungsrisiken gebildet. Hierbei werden auf den garantiebehaften Umsatz des laufenden und der letzten drei Geschäftsjahren auf Erfahrungswerten basierende Prozentsätze angesetzt. Die Schätzung des allgemeinen Risikos und damit der verwendeten Prozentsätze erfolgt auf Basis von historischen IST-Gewährleistungskosten im Verhältnis zum Umsatz. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Gewährleistungen kann sich über den gesamten Gewährleistungszeitraum erstrecken. Die Zahlungsmittelabflüsse für die langfristigen Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 werden überwiegend innerhalb eines Zeitraums bis zum Jahr 2023 erwartet (31.12.2019: bis zum Jahr 2022).
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen kurzfristige Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten (31.12.2020: TEUR 1.854, 31.12.2019: TEUR 776) sowie übrige sonstige Rückstellungen (31.12.2020: TEUR 1.883 31.12.2019: TEUR 1.466). Die Zahlungsmittelabflüsse für die langfristigen Rückstellungen zum 31.12.2020 werden überwiegend innerhalb eines Zeitraums bis zum Jahr 2025 erwartet (31.12.2019: bis zum Jahr 2025).
Grundsätzlich sind die Unsicherheiten bezüglich des Betrags oder der Fälligkeit der Zahlungsmittelabflüsse aus Rückstellungen aus Sicht des Konzerns als eher gering einzustufen.
5.10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.8.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||
| Langfristig | 5.616 | 12.348 |
| Kurzfristig | 49.001 | 81.941 |
| Summe | 54.616 | 94.289 |
Am 31. Dezember 2020 sind Immobilien mit einem Buchwert von TEUR 15.100 (31.12.2019: TEUR 15.100) zur Sicherung von Bankdarlehen mittels Grundschuld belastet (vgl. Anhangangabe 5.2). Der Buchwert der Vorräte (vgl. Anhangangabe 5.3), die als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verpfändet sind, beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 115.676 (2019: TEUR 105.786). Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vgl. Anhangangabe 5.4), die als Sicherheit verpfändet sind, beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 10.152 (2019: TEUR 36.074).
Bezüglich der Angaben zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf Anhangangabe 7.3.3 verwiesen. Die Überleitung der Veränderung der Verbindlichkeiten aus Kreditinstituten auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ist im Verbindlichkeitenspiegel nach der Anhangangabe 5.12.1 dargestellt.
Der Konzern hatte im Geschäftsjahr 2018 einen neuen Konsortialkreditvertrag unter der Führung der Commerzbank AG in Höhe von TEUR 80.000 mit einer Laufzeit bis 2021 abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 100.000 erhöht, sowie die Laufzeit bis zum Jahr 2022 verlängert. Die vertraglich vereinbarten Finanzkennzahlen im Bereich Nettoverschuldung, Eigenkapitalquote und Nettoumlaufvermögensgrad konnten zum 31. Dezember 2020 eingehalten werden.
5.11. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.8.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Kurzfristig | 35.167 | 47.057 |
| Summe | 35.167 | 47.057 |
Innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen TEUR 187 (2019: TEUR 119) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen.
Bezüglich der Angaben zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns und weiteren Angaben hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird auf Kapitel 7.3.3 verwiesen.
5.12. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich aus sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, den abgegrenzten Schulden sowie sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten zusammen. Sie stellen sich wie folgt dar:
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| langfristige sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.560 | 7.489 |
| Abgegrenzte Schulden | - | - |
| Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 1.379 | 1.678 |
| Summe | 8.939 | 9.167 |
| kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 13.225 | 15.485 |
| Abgegrenzte Schulden | 11.374 | 15.247 |
| Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 9.735 | 6.935 |
| Summe | 34.334 | 37.667 |
| Summe langfristig | 8.939 | 9.167 |
| Summe kurzfristig | 34.334 | 37.667 |
| Summe sonstige Verbindlichkeiten | 43.273 | 46.834 |
5.12.1. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.8.
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten, sowie Rückerstattungsverbindlichkeiten:
SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 7.517 | 7.416 |
| Derivative Finanzinstrumente | 42 | 73 |
| Summe | 7.560 | 7.489 |
| kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 1.040 | 2.092 |
| Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter | 14 | - |
| Rückerstattungsverbindlichkeit | 12.071 | 13.393 |
| Finanzgarantie | 100 | - |
| Summe | 13.225 | 15.485 |
| Summe langfristig | 7.560 | 7.489 |
| Summe kurzfristig | 13.225 | 15.485 |
| Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 20.784 | 22.973 |
Die Rückerstattungsverbindlichkeiten resultieren aus einer mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Gewährung von Boni an Händler, die bestimme Umsatzziele erreichen.
Zum 31. Dezember 2020 wurde des Weiteren eine Finanzgarantie in Höhe von TEUR 100 im Zusammenhang mit einem an einem Händlerfinanzierungsmodell des Konzerns beteiligten Finanzinstitut unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst. Der im Rahmen der Bewertung dieser Garantie in den Finanzaufwendungen erfasste Betrag beträgt TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 0). Diese Finanzgarantie steht im Zusammenhang mit dem Bankguthaben SKP-Fonds und beruht auf einem Einkaufsfinanzierungsmodell für Händler, das mit der SKP GmbH besteht. Im Rahmen der Vereinbarung wird ein Sicherheitenfonds zu 2/3 vom Konzern und zu 1/3 von der SKP GmbH gespeist. Der Fonds wird zum Ausgleich von etwaigen finanziellen Verlusten aus dem Untergang oder der Verwertung der mittels dieses Modells finanzierten Fahrzeuge herangezogen (vgl. Anhangangabe 3.8 und 5.6).
Bei den Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um einen Zinsswap sowie einen Zinscap, welcher im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossen wurde. Die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte beider Instrumente zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 sind nachfolgend dargestellt:
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
| Nominalwert | Beizulegender Zeitwert | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Zinsswap | 1.500 | 2.100 | -42 | -73 |
| Zinscap | 1.166 | 1.278 | - | - |
| Gesamt | 2.666 | 3.378 | -42 | -73 |
Die Überleitung der Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ist nachfolgend dargestellt.
| in TEUR | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | Leasingverbindlichkeiten | Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 94.289 | 9.507 | 73 | |
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | ||||
| Aufnahme Finanzverbindlichkeiten | 76.518 | |||
| Tilgung Finanzverbindlichkeiten | -115.483 | - | ||
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -3.040 | |||
| Gezahlte Zinsen | -2.421 | -114 | - | |
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | ||||
| Ausschüttung an Gesellschafter | ||||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -41.386 | -3.154 | - | |
| Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden und Eigenkapital | ||||
| Aufstichtsratsvergütung | 14 | |||
| Zinsaufwendungen | 2.359 | 114 | ||
| neue Leasingverhältnisse | 1.387 | |||
| Aufwand für sonstige Dienstleistungen | 547 | |||
| Auszahlung für sonstige Dienstleistungen | -547 | |||
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 100 | -43 | ||
| Nettogewinne/-verluste aus derivativen Finanzinstrumenten | -30 | |||
| Umgliederung | -746 | 746 | ||
| Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden | 1.713 | 14 | 2.204 | -30 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 54.616 | 14 | 8.558 | 42 |
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2020 | 29 | 12.475 |
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | ||
| Aufnahme Finanzverbindlichkeiten | ||
| Tilgung Finanzverbindlichkeiten | ||
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | ||
| Gezahlte Zinsen | ||
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 10.348 | 14.451 |
| Ausschüttung an Gesellschafter | ||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 10.348 | 14.451 |
| Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden und Eigenkapital | ||
| Aufstichtsratsvergütung | ||
| Zinsaufwendungen | ||
| neue Leasingverhältnisse | ||
| Aufwand für sonstige Dienstleistungen | ||
| Auszahlung für sonstige Dienstleistungen | ||
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | ||
| Nettogewinne/-verluste aus derivativen Finanzinstrumenten | ||
| Umgliederung | ||
| Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden | - | - |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 10.377 | 26.926 |
| Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Gewinnrücklage | Gewinnvortrag | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2020 | 6.435 | 79.797 | 202.606 |
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | |||
| Aufnahme Finanzverbindlichkeiten | 76.518 | ||
| Tilgung Finanzverbindlichkeiten | -115.483 | ||
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -3.040 | ||
| Gezahlte Zinsen | -2.535 | ||
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 24.799 | ||
| Ausschüttung an Gesellschafter | -30.000 | -30.000 | |
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | - | -30.000 | -49.742 |
| Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden und Eigenkapital | |||
| Aufstichtsratsvergütung | 14 | ||
| Zinsaufwendungen | 2.474 | ||
| neue Leasingverhältnisse | 1.387 | ||
| Aufwand für sonstige Dienstleistungen | 547 | ||
| Auszahlung für sonstige Dienstleistungen | -547 | ||
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 57 | ||
| Nettogewinne/-verluste aus derivativen Finanzinstrumenten | -30 | ||
| Umgliederung | - | ||
| Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden | - | - | 3.901 |
| Stand zum 31. Dezember 2020 | 6.435 | 49.797 | 156.765 |
| in TEUR | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | Leasingverbindlichkeiten | Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten | Gezeichnetes Kapital |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 90.393 | 2.642 | 112 | 29 | |
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | |||||
| Aufnahme Finanzverbindlichkeiten | 51.742 | ||||
| Tilgung Finanzverbindlichkeiten | -47.845 | - | |||
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -2.534 | ||||
| Gezahlte Zinsen | -2.050 | -136 | - | ||
| Ausschüttung an Gesellschafter | |||||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 1.846 | -2.670 | - | - | |
| Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden und Eigenkapital | |||||
| Lesingverbindlichkeiten Auswirkung Erstanwendung IFRS 16 | 9.400 | - | |||
| Zinsaufwendungen | 2.050 | 136 | |||
| Aufwand für sonstige Dienstleistungen | 620 | ||||
| Auszahlung für sonstige Dienstleistungen | -620 | ||||
| Nettogewinne/-verluste aus derivativen Finanzinstrumenten | -39 | ||||
| Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden | 2.050 | 9.536 | -39 | - | |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 94.289 | 9.507 | 73 | 29 |
| Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Gewinnrücklage | Gewinnvortrag | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 1. Januar 2019 | 6.435 | 63.627 | 163.237 |
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | |||
| Aufnahme Finanzverbindlichkeiten | 51.742 | ||
| Tilgung Finanzverbindlichkeiten | -47.845 | ||
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | -2.534 | ||
| Gezahlte Zinsen | -2.186 | ||
| Ausschüttung an Gesellschafter | -15.000 | -15.000 | |
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | - | -15.000 | -15.824 |
| Sonstige Änderungen bezogen auf Schulden und Eigenkapital | |||
| Lesingverbindlichkeiten Auswirkung Erstanwendung IFRS 16 | - | 9.400 | |
| Zinsaufwendungen | 2.186 | ||
| Aufwand für sonstige Dienstleistungen | 620 | ||
| Auszahlung für sonstige Dienstleistungen | -620 | ||
| Nettogewinne/-verluste aus derivativen Finanzinstrumenten | -39 | ||
| Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden | - | - | 11.548 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 6.435 | 48.627 | 158.961 |
5.12.2. Abgegrenzte Schulden
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.13.
Die abgegrenzten Schulden sind ausschließlich kurzfristiger Natur und umfassen folgende wesentliche Positionen:
ABGEGRENZTE SCHULDEN
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| personalbezogene Abgrenzungen | 7.814 | 10.342 |
| ausstehende Rechnungen | 1.477 | 2.316 |
| Prüfungs- und Jahresabschlusskosten | 627 | 385 |
| Versicherungsbeiträge | 513 | 818 |
| Händlerfinanzierungen | 641 | 855 |
| übrige abgegrenzte Schulden | 302 | 531 |
| Summe abgegrenzte Schulden | 11.374 | 15.247 |
Bei den für Händlerfinanzierungen abgegrenzten Schulden handelt es sich um periodenfremde Zinsaufwendungen für von Händlern finanzierte Fahrzeuge. Für solche Finanzierungen übernimmt Knaus Tabbert die Zinsbeträge.
5.12.3. Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten
Die sonstigen nicht-finanziellen Verbindlichkeiten sind, mit Ausnahme des passivischen Rechnungsabgrenzungspostens (siehe Anhangangabe 5.12.4), kurzfristiger Natur und umfassen folgende wesentliche Positionen:
SONSTIGE NICHT-FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | 405 | - |
| Kreditorische Debitoren | 992 | 600 |
| Sonstige Steuern | 1.105 | 1.096 |
| Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt | 1.540 | 1.469 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 4.278 | 3.294 |
| Rechnungsabgernzungsposten | 1.468 | 1.751 |
| übrige Verbindlichkeiten | 1.326 | 402 |
| Summe sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 11.114 | 8.612 |
Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten insbesondere Anzahlungen für bestellte Fahrzeuge sowie Verbindlichkeiten aus dem Kundenbindungsprogramm (s. Anhangangabe 6.1)
In den übrigen Verbindlichkeiten ist in Höhe von TEUR 811 ein Zuschuss für den in 2021 geplanten Bau einer Fertigungshalle und eines Bürogebäudes in Ungarn enthalten.
5.12.4. Zuwendung der öffentlichen Hand
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.14
PASSIVISCHER ABGRENZUNGSPOSTEN
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zuwendung der öffentlichen Hand | 1.442 | 1.751 |
| Summe passivischer Abgrenzungsposten | 1.442 | 1.751 |
| Summe langfristig | 1.379 | 1.678 |
| Summe kurzfristig | 63 | 73 |
| Summe passivischer Abgrenzungsposten | 1.442 | 1.751 |
Einer Konzerngesellschaft wurde in den Vorjahren eine Zuwendung der öffentlichen Hand im Sinne des IAS 20 gewährt, welche die Kapazitätserweiterung der Knaus Tabbert Kft aus 2018 betrifft. Die Knaus Tabbert Kft verpflichtet sich, die während der Investitions-Verwirklichung erworbenen Vermögen bzw. die einzelnen Vermögensbestandteile bis zum Abschluss der 5-jährigen Monitoringzeit auf dem Verwirklichungsort der Investition zu behalten und die Investition zu bewirtschaften. Weitere Berechtigungsvoraussetzungen betreffen das Erreichen der Summe an verrechenbaren Kosten, die Neuschaffung von Arbeitsplätzen, die Einstellung von Beschäftigten mit Hochschul- bzw. Universitätsabschluss sowie eine festgelegte Umsatzsteigerung. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist die Knaus Tabbert Kft verpflichtet, die bereits ausgezahlte Subventionssumme anteilig oder im Ganzen (gem. festgelegtem Verrechnungsverfahren) nebst Zinsen zurückzuzahlen. Die Knaus Tabbert AG übernimmt hierfür eine Bürgschaft in Höhe des ausbezahlten Zuschusses.
Die als passivischer Abgrenzungsposten erfasste Zuwendungen werden über den Zeitraum der Nutzungsdauern der Vermögenswerte abgeschrieben. In 2020 wurden daraus TEUR 309 aufgelöst und in den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt.
5.13. Steuerverbindlichkeiten
Die Steuerverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Steuerverbindlichkeiten | 2.815 | 816 |
Die Verbindlichkeiten beziehen sich dabei ausschließlich auf Ertragsteuern. Zur Entwicklung der passiven latenten Steuern wird auf Anhangangabe 6.9.3 verwiesen.
6. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
6.1. Umsatzerlöse
Unterteilt nach den Produktgruppen Wohnwagen, Reisemobile, Kastenwagen und After-Sales/sonstiges stellen sich die Umsatzerlöse wie folgt dar:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Wohnwagen | 207.949 | 215.382 |
| Reisemobile | 393.525 | 394.480 |
| Kastenwagen | 169.958 | 149.720 |
| Aftersales/sonstige | 23.159 | 20.805 |
| Summe | 794.591 | 780.386 |
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach den geografischen Regionen Deutschland, Europa sowie Rest der Welt ergibt sich wie folgt:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Deutschland | 571.174 | 523.912 |
| Europa | 211.564 | 245.842 |
| Rest der Welt | 11.853 | 10.631 |
| Summe | 794.591 | 780.386 |
Die Umsatzerlöse fallen im Wesentlichen in den Anwendungsbereich des IFRS 15 und werden vollständig zeitpunktbezogen realisiert. Zudem enthalten die Umsatzerlöse Umsätze aus dem Anwendungsbereich des IFRS 16 in Höhe von TEUR 1.179 (2019: TEUR 1.599). Für weitere Angaben zu den Umsatzerlösen wird auf Anhangangabe 3.15.1 verwiesen. Für die Aufteilung der Umsatzerlöse auf das Luxus- und das Premiumsegment wird auf Anhangangabe 4.2 verwiesen.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.
| in TEUR | Anhangangabe | 31.12.2020 | 01.01.2020 | 31.12.2019 | 01.01.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen, die in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen enthalten sind | 5.4 | 10.577 | 37.275 | 37.275 | 37.462 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 5.12.3 | 4.278 | 3.294 | 3.294 | 2.409 |
Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren aus erhaltenen Anzahlungen von Kunden sowie ausstehenden Bonus-Punkten im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms (vgl. Anhangangabe 3.15.1). Die Auflösung dieser Vertragsverbindlichkeiten wird im Zeitraum des nächsten Geschäftsjahres erwartet.
Die wesentlichen Änderungen der Vertragsverbindlichkeiten innerhalb eines Geschäftsjahres ergeben sich einerseits aus der vollständigen umsatzwirksame Ausbuchung des Eröffnungssaldos der Vertragsverbindlichkeiten aufgrund der Erfüllung der zugehörigen Leistungsverpflichtungen (TEUR 3.294; Vorjahr: TEUR 2.409) sowie andererseits aus dem Erhalt von Anzahlungen auf bestellte Fahrzeuge durch Kunden und die Gewährung von Bonus-Punkten aus dem Kundenbindungsprogramm (TEUR 4.278; Vorjahr: TEUR 3.294).
6.2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Bestandsveränderung Fertige Erzeugnisse | 3.847 | 12.128 |
| Bestandsveränderung Unfertige Erzeugnisse | 516 | -126 |
| Bestandsveränderungen | 4.364 | 12.001 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 4.144 | 5.321 |
Der deutliche Rückgang der Bestandsveränderungen ist im Wesentlichen auf die marktbedingt hohe Nachfrage zurückzuführen.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die im Wesentlichen auf den aktivierten Entwicklungsprojekten resultieren, reduzierten sich um TEUR 1.177 von TEUR 5.321 auf TEUR 4.144.
6.3. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.786 von TEUR 5.831 auf TEUR 3.045. Sie enthalten die folgenden Positionen:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus Anlagenabgängen | 16 | 671 |
| Erträge aus Währungsumrechnung | 287 | 209 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | - | 774 |
| Versicherungsentschädigungen | 333 | 495 |
| Zuschüsse | 5 | 12 |
| Zuwendung der öffentlichen Hand | 264 | 596 |
| Sachbezüge | 453 | 438 |
| Erlöse Materialregress vom Lieferanten | 949 | 571 |
| Erträge aus Veränderungen von Ausfallrisiken | 164 | 18 |
| Sonstige Erträge | 576 | 2.048 |
| Summe | 3.045 | 5.831 |
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen wurden im Geschäftsjahr 2020 in den jeweiligen Aufwandspositionen ausgewiesen.
Die sonstigen Erträge umfassen im Wesentlichen Bonusgutschriften aus der Ausschöpfung von Zeitarbeitskontingenten in Höhe von TEUR 100 (2019: TEUR 143) Erträge aus der Weiterberechnung für Einlagerungskosten an einen Händler in Höhe von TEUR 220, Erträge aus dem Kantinenbetrieb in Höhe von TEUR 55 sowie der Erstattung der Stromsteuer für in Höhe von TEUR 59.
6.4. Materialaufwand
Der Materialaufwand verbleibt leicht unter dem Vorjahresniveau und setzt sich wie folgt zusammen.
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 530.866 | 537.139 |
| Bezogene Leistungen | 27.188 | 28.328 |
| Materialaufwand | 558.054 | 565.467 |
6.5. Personalaufwand
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 2.026 (2019: 1.915) gewerbliche Arbeitnehmer sowie 438 (2019: 419) Angestellte beschäftigt. Der Anstieg der Lohn- und Gehaltsaufwendungen ist im Wesentlichen auf die gestiegene Mitarbeiterzahl und die erfolgten tariflichen Anpassungen zurückzuführen. In den Personalaufwendungen sind soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung enthalten.
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 92.499 | 89.860 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 18.893 | 18.267 |
| davon für Altersversorgung | 17.286 | 16.789 |
| Personalaufwand | 111.393 | 108.127 |
Als traditionelles Produktionsunternehmen mit hoher Fertigungstiefe gehört der Konzern zu den lohnintensiven Unternehmen. Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand zu Gesamtleistung) beträgt im Geschäftsjahr 2020: 14 % (2019: 14 %).
Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten ausschließlich die Beiträge des Arbeitgebers zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
6.6. Abschreibungen
Die Abschreibungen und Wertminderungen stellen sich wie folgt dar:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 4.466 | 4.016 |
| Sachanlagen | 14.979 | 13.788 |
| davon Finanzierungsleasing | 2.405 | 2.501 |
| Planmäßige Abschreibungen | 19.445 | 17.804 |
| Immaterielle Vermögenswerte | - | 591 |
| Sachanlagen | - | - |
| Wertminderungen | - | 591 |
Die Wertminderungen in Höhe von TEUR 591 im Vorjahr bei immateriellen Vermögenswerten entfielen vollständig auf aktivierte Entwicklungsprojekte. Im Berichtsjahr wurden keine Wertminderungen vorgenommen.
6.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.014 und setzen sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Raum-, Energie- und Instandhaltungskosten | 8.838 | 8.291 |
| Aufwendungen für Werbung, Messen und Vertrieb | 25.554 | 23.797 |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | 1.606 | 1.937 |
| Aufwendungen aus Währungsumrechnung | 1.186 | 674 |
| Versicherungen und Rechts- und Beratungskosten | 6.051 | 5.317 |
| Garantie- und Kulanzaufwendungen | 11.265 | 9.741 |
| Auftragsbezogene Aufwendungen | 4.677 | 4.954 |
| Aufwendungen für Reisen und Repräsentation | 1.384 | 2.093 |
| Kfz-Kosten | 1.341 | 1.513 |
| Kosten für EDV, Werkzeuge und Kleingeräte | 3.046 | 2.643 |
| erwartete Kreditverluste | 8 | 341 |
| Sonstige Aufwendungen | 5.734 | 4.377 |
| Gesamt | 70.691 | 65.677 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Anlagenabgänge in Höhe von TEUR 786 (2019: TEUR 19) und Beiträge und Abgaben in Höhe von TEUR 838 (2019: TEUR 733).
Ursächlich für den Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren unter anderem erhöhte Aufwendungen für größere Flächenanmietung bei der größten Branchenmesse zur Sicherstellung der Einhaltung von Abstandsregelungen sowie Mehraufwendungen für Hygiene- und Sicherheitskonzepte aufgrund Sonderregeln der Covid-19 Pandemie. Zudem stiegen die Garantie- und Kulanzaufwendungen aufgrund von Umsatzsteigerungen und die Rechts- und Beratungskosten aufgrund des Börsengangs im Geschäftsjahr höher als im Vorjahr.
6.8. Finanzergebnis
Die wesentlichen Bestandteile des Finanzergebnisses sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Zinserträge | 60 | 398 |
| Erträge aus derivativen Finanzinstrumenten | 30 | 39 |
| Finanzerträge | 91 | 437 |
| Zinsaufwendungen | 2.068 | 2.484 |
| Aufwendungen aus Finanzinstrumenten | 100 | - |
| Kreditprovisionen und Poolführungsgebühren | 406 | 115 |
| Finanzaufwendungen | 2.573 | 2.598 |
| Finanzergebnis | -2.483 | -2.161 |
Die Erträge und Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten beinhalten die erfolgswirksamen Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Zinsswaps und des Zinscaps sowie der finanziellen Garantie.
In den Zinsaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode in Höhe von TEUR 129 (2019: TEUR 548) enthalten. Diese entfallen auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und auf Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, welche der Kategorie der zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten zugeordnet wird (vgl. Anhangangabe 7.1).
Die Nettogewinne bzw. Nettoverluste aus der erfolgswirksamen Bewertung der derivativen Finanzinstrumente, welche der Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten zugeordnet werden (vgl. Anhangangabe 7.1), sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Nettogewinne aus derivativen Finanzinstrumenten | 30 | 39 |
6.9. Ertragsteuern
6.9.1. Im Gewinn oder Verlust erfasste Steuern
IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE STEUERN
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Aktuelles Jahr | 11.980 | 11.676 |
| Vorherige Jahre | 25 | 148 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 12.005 | 11.824 |
| Entstehen / Auflösen temporärer Differenzen aus steuerlichen Verlusten | 181 | 250 |
| Latenter Steueraufwand | 181 | 250 |
| Steueraufwand | 12.186 | 12.074 |
Im in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Steueraufwand in Höhe von TEUR 12.751 (31.12.2019: TEUR 12.543) sind sonstige Steuern in Höhe von TEUR 564 (31.12.2019: TEUR 469) enthalten.
6.9.2. Überleitung des effektiven Steuersatzes
Für die Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird für das Geschäftsjahr 2020 ein Ertragssteuersatz von 28,1 % (2019: 27,7 %) zugrunde gelegt, der dem Mischsteuersatz aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag des Mutterunternehmens entspricht.
ÜBERLEITUNG DES EFFEKTIVEN STEUERSATZES
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| % | TEUR | % | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewinn vor Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen | 43.513 | 43.244 | ||
| Erwartete Steuern | 27,7 % | 12.044 | 27,7 | 11.970 |
| Steuersatzabweichungen | -0,1 % | -58 | -0,4 | -144 |
| Steuerliche Korrekturen (permanente Effekte) | 0,5 % | 200 | 0,4 | 156 |
| Nichtansatz von Verlusten des laufenden Jahres und Veränderung / Wertberichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen und temporären Differenzen | 0,0 % | 18 | 0,0 | - |
| Vorjahressteuern | 0,1 % | 25 | 0,3 | 148 |
| Sonstiges | -0,1 % | -43 | -0,1 | -56 |
| Effektive Steuern | 28,1 % | 12.186 | 27,9 | 12.074 |
6.9.3. Veränderung der latenten Steuern in der Bilanz während des Jahres
GESCHÄFTSJAHR 2020
| in TEUR | Netto zum 01.01. | Im Gewinn/ Verlust | Im sonstigen Ergebnis | Im Eigenkapital erfasst | Unternehmens-zusammenschlüsse | Sonstiges |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vernögenswerte | 3.572 | 78 | ||||
| Sachanlagen | 3.204 | -325 | ||||
| Vorräte | 204 | 11 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -482 | 67 | ||||
| Sonstige Vermögenswerte | 44 | -5 | ||||
| Sonstige Rückstellungen | -234 | -122 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 33 | - | ||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | -2.539 | 477 | 1 | |||
| Sonstiges | - | - | - | -192 | ||
| Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 3.802 | 181 | 1 | -192 | - | - |
| Verrechnung der Steuern | - | - | - | - | - | - |
| Steueransprüche (-schulden) netto | 3.802 | 181 | 1 | -192 | - | - |
| Stand zum 31.12. | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Netto | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vernögenswerte | 3.650 | - | 3.650 |
| Sachanlagen | 2.879 | - | 2.879 |
| Vorräte | 215 | - | 215 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -415 | -415 | - |
| Sonstige Vermögenswerte | 39 | -162 | 201 |
| Sonstige Rückstellungen | -356 | -394 | 38 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 33 | - | 33 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -2.061 | -2.064 | 3 |
| Sonstiges | -192 | -192 | - |
| Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 3.792 | -3.227 | 7.019 |
| Verrechnung der Steuern | - | 114 | -114 |
| Steueransprüche (-schulden) netto | 3.792 | -3.113 | 6.905 |
GESCHÄFTSJAHR 2019
| in TEUR | Netto zum 01.01. | Im Gewinn/ Verlust | Im sonstigen Ergebnis | Im Eigenkapital erfasst | Unternehmens-zusammenschlüsse | Sonstiges |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vernögenswerte | 3.091 | 481 | ||||
| Sachanlagen | 1.416 | 1.788 | ||||
| Vorräte | 162 | 42 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -433 | -49 | ||||
| Sonstige Vermögenswerte | 109 | -65 | ||||
| Sonstige Rückstellungen | -342 | 108 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 39 | -6 | ||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | -484 | -2.051 | 6 | |||
| Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 3.558 | 248 | 6 | - | - | - |
| Verrechnung der Steuern | - | - | ||||
| Steueransprüche (-schulden) netto | 3.558 | 248 | 6 | - | - | - |
| Stand zum 31.12. | |||
|---|---|---|---|
| in TEUR | Netto | Latente Steueransprüche | Latente Steuerschulden |
| --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vernögenswerte | 3.572 | - | 3.572 |
| Sachanlagen | 3.204 | - | 3.204 |
| Vorräte | 204 | - | 204 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -482 | -482 | - |
| Sonstige Vermögenswerte | 44 | - | 44 |
| Sonstige Rückstellungen | -234 | -394 | 160 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 33 | - | 33 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -2.539 | -2.539 | - |
| Steueransprüche (-schulden) vor Verrechnung | 3.802 | -3.415 | 7.217 |
| Verrechnung der Steuern | |||
| Steueransprüche (-schulden) netto | 3.802 | -3.415 | 7.217 |
6.9.4. Outside Basis Differences
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 bestehen temporäre Differenzen aus sogenannten outside basis differences gemäß IAS 12.39 in Höhe von TEUR 1.132 (2019: TEUR 1.001).
6.10. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der Ergebnisanteil der Aktionäre der Knaus Tabbert AG durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Da keine Sachverhalte vorlagen, aus denen Verwässerungseffekte resultierten, entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Zu Vergleichbarkeitszwecken wurde für die im Geschäftsjahr 2019 bestehende Knaus Tabbert GmbH der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020 verwendet. Die Höhe des gewichteten Durchschnitts der Stammaktien zum 31. Dezember 2020 ist geprägt von der formwechselnden Umwandlung der Knaus Tabbert GmbH in die Knaus Tabbert AG und der gleichzeitigen Kapitalerhöhung am 7. August 2020 sowie der Ausgabe eigener Aktien zum Börsengang am 25. September 2020.
| 2020 | 2019 | ||
|---|---|---|---|
| Konzern-Jahresüberschuss | TEUR | 31.327 | 31.000 |
| --- | --- | --- | --- |
| Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien | |||
| Unverwässert | Anzahl | 4.103.917 | 4.103.917* |
| Verwässert | Anzahl | 4.103.917 | 4.103.917* |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Unverwässert | EUR | 7,63 | 7,55 |
| Verwässert | EUR | 7,63 | 7,55 |
* Zu Vergleichbarkeitszwecken wurde für die im Geschäftsjahr 2019 bestehende Knaus Tabbert GmbH der gewichteten Durchschnitt der Stammaktien der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020 verwendet.
7. Sonstige Informationen zu Finanzinstrumenten
7.1. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Hierarchie des beizulegenden Zeitwerts. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
| Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Zum beizulegenden Zeitwert bewertet | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.577 | 10.577 | ||
| Forderungen aus Händlerfinanzierung und Factoring | 8.346 | 8.346 | ||
| Forderungen an Gesellschafter | 995 | 995 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8.939 | 8.939 | ||
| 28.858 | 28.858 | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 42 | 42 | ||
| Finanzielle Garantie | 100 | 100 | ||
| 142 | 142 | |||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) | 49.001 | 49.001 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 5.616 | 5.616 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 14 | 14 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35.167 | 35.167 | ||
| Rückerstattungsverbindlichkeit | 12.071 | 12.071 | ||
| 101.868 | 101.868 |
| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| Forderungen aus Händlerfinanzierung und Factoring | ||||
| Forderungen an Gesellschafter | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 42 | 42 | ||
| Finanzielle Garantie | 100 | 100 | ||
| 42 | 100 | 142 | ||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 5.519 | 5.519 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| Rückerstattungsverbindlichkeit | ||||
| 5.519 | 5.519 |
| Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 in TEUR | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | Zum beizulegenden Zeitwert bewertet | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 37.275 | 37.275 | ||
| Forderungen aus Händlerfinanzierung und Factoring | 10.905 | 10.905 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 7.597 | 7.597 | ||
| 55.777 | 55.777 | |||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 73 | 73 | ||
| 73 | 73 | |||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) | 81.941 | 81.941 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 12.348 | 12.348 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 47.057 | 47.057 | ||
| Rückerstattungsverbindlichkeit | 13.393 | 13.393 | ||
| 154.739 | 154.739 |
| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 in TEUR | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| Forderungen aus Händlerfinanzierung und Factoring | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 73 | 73 | ||
| 73 | 73 | |||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 12.191 | 12.191 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| Rückerstattungsverbindlichkeit | ||||
| 12.191 | 12.191 |
7.2. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte
Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Gegenwert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Transaktionstag für den Verkauf eines Vermögenswertes erlöst bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dabei ist es für den Preis unbedeutend, ob dieser direkt beobachtbar ist oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode ermittelt wird.
Bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und 3 sind die nachfolgenden Bewertungstechniken verwendet worden.
Stufe 2
Derivative Finanzinstrumente
Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente in Form des Zinsswaps und des Zinscaps wird durch die Kontrahenten mithilfe marktpreisorientierter Bewertungsverfahren ermittelt.
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Form der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden durch Abzinsung der erwarteten Cashflows mittels eines risikoadjustierten Diskontierungszinssatzes ermittelt.
Stufe 3
Finanzgarantie
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Garantie wurden ausgehend von der maximal möglichen Inanspruchnahme des Konzerns unter Verwendung von konzerninternen historischen Verlustraten, die um am Markt beobachtbare Risikoanpassungen adjustiert wurden, sowie marktgerechten Rückgewinnungsraten aus der Verwertung von Sicherheiten bei Eintritt eines Schadensfalls ermittelt.
In den vorliegenden Berichtsperioden gab es keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Hierarchiestufen des beizulegenden Zeitwerts.
7.3. Finanzielles Risikomanagement
7.3.1. Grundsätze des Risikomanagements
Aufgrund der bestehenden Finanzinstrumente ist der Knaus Tabbert Konzern verschiedenen Risiken ausgesetzt.
Der Vorstand des Mutterunternehmens trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzern- Risikomanagements. Das Risiko-Management-System des Knaus Tabbert Konzerns erfasst potentielle Risiken und bewertet sie mit einer Risikoanalyse. Die Finanzabteilung ist verantwortlich für die Entwicklung und Überwachung dieser Risikosteuerung und berichtet diesbezüglich regelmäßig an die Geschäftsführung. Die identifizierten Risiken werden anschließend systematisch anhand der Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit", "potentielles Schadensausmaß" und "Zeithorizont" bewertet und definierten Risikoklassen zugeordnet.
Aus den definierten Risikoklassen resultieren unterschiedliche Berichtspflichten der einzelnen Risiko-Manager an die Geschäftsführung. Zur Risikobegrenzung und Risikovermeidung wurden Maßnahmen erarbeitet. Wesentlicher Bestandteil des Risiko-Management-Systems ist dabei auch die regelmäßige Berichterstattung mit Abweichungsanalysen zur Ertragslage und zur Auftragsentwicklung durch das Controlling der Gesellschaft. Die identifizierten Einzelrisiken werden fortlaufend durch die verantwortlichen Mitarbeiter sowie durch die Unternehmensleitung überwacht.
Aufgrund der Geschäftstätigkeit muss der Knaus Tabbert Konzern bewusst bestimmte Risiken eingehen, um Chancen nutzen zu können und erfolgreich am Markt bestehen zu können. Dabei tangiert der Konzern ein breites Spektrum an Chancen und Risikofeldern.
Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:
| ― | Forderungs- und Ausfallrisiken |
| ― | Liquiditätsrisiken |
| ― | Marktrisiken |
7.3.2. Forderungs- und Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Die häufig geringe Eigenkapitalausstattung unserer Handelspartner wird auch in Zukunft die Ursache für weitere Ausfälle von Betrieben aus dem derzeitigen Händlernetz sein, woraus sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Knaus Tabbert Konzerns ergeben können. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Einkaufsfinanzierungsbanken, erweiterte Bestandskontrollen, permanente Debitorenüberwachung sowie das Beachten von Frühindikatoren wie Bestandsentwicklung, Fahrzeugdokumentenausgang und Abholfristen haben daher nach wie vor höchste Priorität. Der Konzern verkauft seine Fahrzeuge unter der Bedingung des Eigentumsvorbehalts, d. h. er behält sich das Eigentum an der Kaufsache zur Sicherung seiner Kaufpreisforderungen vor. Für Verwertungsrisiken von finanzierten Fahrzeugen wurde ein Sicherheitenfonds gebildet (vgl. Anhangangaben 3.8, 6.6 und 12).
Zur Bestimmung gegebenenfalls notwendiger Wertberichtigungen hat der Konzern ein Verfahren eingeführt, das eine Schätzung der zu erwartender Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermöglicht.
Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen am 31. Dezember 2020 und am 31. Dezember 2019, gegliedert nach geografischen Regionen, stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Deutschland | 7.259 | 23.235 |
| Europa | 2.943 | 9.122 |
| Rest der Welt | 376 | 5.451 |
| Gesamt | 10.577 | 37.807 |
Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen am 31. Dezember 2020 und am 31. Dezember 2019 gegliedert nach der Art der Kunden, stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Händler | 9.821 | 37.090 |
| Endkunden | 756 | 717 |
| Gesamt | 10.577 | 37.807 |
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über die Verlustraten, Bruttobuchwerte und kumulierten erwarteten Kreditverluste innerhalb der für die Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zugrunde gelegten Zeitbänder. Im Berichtszeitraum wurde die Angabe um ein weiteres Zeitband erweitert.
2020
| in TEUR | Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) | Bruttobuchwert | Wertberichtigung |
|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,49 % | 7.375 | -36 |
| 0 - 29 Tage überfällig | 3,21 % | 2.240 | -72 |
| 30 - 60 Tage überfällig | 9,00 % | 982 | -88 |
| 61 - 90 Tage überfällig | 22,96 % | 115 | -26 |
| 91 - 180 Tage überfällig | 34,30 % | 75 | -26 |
| Mehr als 180 Tage überfällig | 74,68 % | 153 | -114 |
2019
| in TEUR | Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) | Bruttobuchwert | Wertberichtigung |
|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,27 % | 32.695 | -88 |
| 0 - 29 Tage überfällig | 1,56 % | 2.480 | -39 |
| 30 - 60 Tage überfällig | 2,94 % | 1.378 | -41 |
| 61 - 90 Tage überfällig | 4,76 % | 422 | -20 |
| Mehr als 90 Tage überfällig | 5,56 % | 832 | -46 |
Überdies wurden auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine weiteren Wertminderungen (2019: TEUR 299) erfasst.
Die Entwicklung der Wertberichtigungen bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Stand zum 01.Januar | 533 | 392 |
| Zuführung | 8 | 219 |
| Auflösung | -164 | -18 |
| Inanspruchnahme | - | -59 |
| Wechselkurseffekte | -14 | - |
| Stand zum 31. Dezember | 362 | 533 |
Forderungen aus Factoring und Forderungen gegen Gesellschafter
Da die Forderungen aus Factoring gegenüber Kreditinstituten und Finanzinstitutionen mit hoher Bonität bestehen und die Forderungen kurzfristig sind, werden im Konzern keine Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (ECL) erfasst.
Aufgrund der sehr kurzen Laufzeit von weniger als einem Monat der Forderungen gegen Gesellschafter bilanziert der Konzern keine Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für diese Forderungen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Der Konzern hält am 31. Dezember 2020 Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 8.875 (31.12.2019: TEUR 7.560). Diese Summe stellt somit auch das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Kreditinstituten hinterlegt, die eine hohe Bonität aufweisen.
Derivative Finanzinstrumente
Das Ausfallrisiko derivativer Finanzinstrumente entsteht, soweit Kontrahenten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur eingeschränkt nachkommen. Zur Begrenzung dieses Risikos werden entsprechend Kontrakte nur mit ausgewählten Banken mit einer entsprechend hohen Bonität abgeschlossen.
7.3.3. Liquiditätsrisiko
Das Risiko, dass der Knaus Tabbert Konzern seine Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht erfüllen kann, wird als Liquiditätsrisiko bezeichnet. Im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos stellt der Knaus Tabbert Konzern sicher, dass stets ausreichend Liquidität zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten zur Verfügung steht, ohne dabei untragbare Verluste einzugehen oder die Reputation des Knaus Tabbert Konzerns zu gefährden.
Die liquiditätsbezogenen Risiken des Knaus Tabbert Konzerns bestehen darin, dass möglicherweise finanziellen Verpflichtungen wie zum Beispiel der Tilgung von Darlehen oder den laufenden Kapitalerfordernissen der operativen Geschäftstätigkeit nicht nachgekommen werden kann.
Der Knaus Tabbert Konzern begegnet diesen Risiken wie folgt: Auf Basis einer mittel- und kurzfristigen Jahresplanung erfolgt die zur Sicherstellung der Liquidität erforderliche Finanzplanung. Im Rahmen des bestehenden Konsortialkreditvertrages steht der Gesellschaft ein ausreichender Finanzierungsrahmen in den nächsten Jahren zur Verfügung. In regelmäßig geführten Gesprächen mit Hausbanken erläutert der Konzern die aktuelle Geschäftsentwicklung und die Perspektiven seiner Branche und sorgt so für eine angemessene Informationsverteilung.
Eine an die Auftragslage angepasste Produktion ermöglicht ein übersichtliches Bestandsmanagement vor allem im Bereich der Fertigfahrzeuge, hierdurch wird eine stabile Liquiditätslage erreicht.
Bedeutung des Liquiditätsrisikos
Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge:
31.12.2020
| In TEUR | Buchwerte | Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme | Fälligkeiten kleiner als 1 Jahr | Fälligkeiten zwischen 1 und 5 Jahre | Fälligkeiten über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 54.616 | 55.039 | 49.187 | 4.902 | 951 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 14 | 14 | 14 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35.167 | 35.167 | 35.167 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 8.558 | 8.873 | 2.694 | 5.171 | 1.008 |
| Derivative Finanzinstrumente | 42 | 49 | 27 | 22 | - |
| Gesamt | 98.397 | 99.141 | 87.088 | 10.094 | 1.959 |
31.12.2019
| In TEUR | Buchwerte | Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme | Fälligkeiten kleiner als 1 Jahr | Fälligkeiten zwischen 1 und 5 Jahre | Fälligkeiten über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 94.289 | 95.075 | 82.336 | 11.789 | 951 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 47.057 | 47.057 | 47.057 | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 9.507 | 9.840 | 2.200 | 6.822 | 819 |
| Derivative Finanzinstrumente | 73 | 85 | 36 | 49 | - |
| Gesamt | 150.926 | 152.057 | 131.629 | 18.660 | 1.770 |
7.3.4. Marktrisiko
Marktrisiken sind Risiken im Zusammenhang mit der Änderungen von Marktpreisen, wie zum Beispiel Wechselkurse oder Zinssätze, die durch Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, Marktrisiken innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.
Währungsrisiko
Als Unterposition des Marktrisikos ist das Währungsrisiko zu nennen. Eine Absicherung von Währungsrisiken ist nicht erforderlich, da die Fakturierung und die Beschaffung im Wesentlichen in Euro erfolgen. Folglich spielen Währungsrisiken im Knaus Tabbert Konzern eine untergeordnete Rolle.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows von Finanzinstrumenten aufgrund von Marktzinsänderungen schwanken.
Variable Zinsvereinbarungen bergen das Risiko steigender Zinsen bei finanziellen Verbindlichkeiten. Dieses Risiko wird bewertet, eingeschätzt und bei Bedarf durch den Einsatz von derivativen Zinssicherungsinstrumenten gesteuert. Gegenstand dieser Steuerung sind die zinstragenden Netto-Finanzverbindlichkeiten des Knaus Tabbert Konzerns.
Bedeutung des Zinsänderungsrisikos
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zinsexposure | ||
| Variabel verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten | 49.686 | 83.395 |
Bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Zinssatzes der variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten um 50 Basispunkte würde das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 329 (2019: TEUR 381) sinken. Eine Verminderung um 50 Basispunkte hätte einen positiven Effekt auf das Ergebnis vor Ertragsteuern von TEUR 329 (2019: TEUR 381) zur Folge.
7.4. Kapitalmanagement
Das Kapitalmanagement des Konzerns verfolgt primär das Ziel, eine ausreichend starke Eigenkapitalquote sicherzustellen, um den Fortbestand der Geschäftsaktivitäten zu unterstützen und die finanzielle Stabilität des Konzerns zu bewahren. Ziel dabei ist es, den notwendigen Finanz- und Liquiditätsspielraum zur Verfügung zu stellen. Das Finanzprofil wird aktiv gesteuert und überwacht. Hierfür wird vor allem auf die Eigenkapitalquote zurückgegriffen. Die Eigenkapitalquote berechnet sich als Quotient aus bilanziellem Eigenkapital und Bilanzsumme.
Darüber hinaus überwacht der Konzern das Kapital anhand seines Verschuldungsgrades. Dieser ermittelt sich als Verhältnis von Nettoverschuldung (TEUR 60.334) zu bereinigtem EBITDA gemäß Berechnungsschema Konsortialkreditvertrag (TEUR 66.559). Die Nettoverschuldung umfasst Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte EBITDA stellt ein um nicht operative Effekte bereinigtes Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen dar. Dies berechnet sich indem Erträge bzw. Aufwendungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten, Erträge aus der Herabsetzung oder Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen sowie Erträge aus Schadenersatzansprüchen und Versicherungsleistungen aus dem um Steuern, Abschreibungen und Finanzerträge sowie Finanzaufwendungen korrigierten Konzern-Jahresüberschuss eliminiert werden.
Mit Abschluss des Konsortialkreditvertrages im Geschäftsjahr 2019 wurden die oben genannten Steuerungsgrößen des Konzerns um von den Darlehensgebern vorgegebenen Anpassungsgrößen bereinigt.
Der Nettoumlaufvermögensgrad wird ermittelt aus dem Verhältnis von Vorratsvermögen (TEUR 114.791) zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 10.577) zuzüglich Forderungen aus Auszahlungsansprüchen gegen Wells Fargo (TEUR 7.652) aus veräußerten Handelsforderungen des Unternehmens, abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 35.167) zur Kreditinanspruchnahme (TEUR 36.597). Diese Finanzkennzahl entfällt, sobald die Eigenmittelquote an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen größer oder gleich 30 % ist, frühestens aber nach Vorlage des Quartalsberichts der Gruppe zum 30. September 2021.
Der Vorstand des Konzerns hat als Bandbreite für die Eigenkapitalquote einen angestrebten Zielbereich von 22,5 -30 %. Der Verschuldungsgrad darf nicht mehr als von 2,75 betragen, der Nettoumlaufvermögensgrad darf nicht weniger als 1,0 betragen.
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 123.770 | 98.202 |
| Eigenkapitalquote | 43,3 % | 31,6 % |
| Verschuldungsgrad | 0,9 | 1,6 |
| Nettoumlaufvermögensgrad | 2,7 | 1,5 |
8. Leasingverhältnisse
Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 3.6.
8.1. Der Konzern als Leasingnehmer
Der Konzern mietet Grundstücke und Gebäude. Die Laufzeit der Vereinbarungen beträgt typischerweise zehn Jahre mit der Option, die Verträge nach diesem Zeitraum zu verlängern. Die Leasingzahlungen werden nach einem angemessenen Zeitraum erneut verhandelt, um die Markmieten zu reflektieren. Manche Vereinbarungen sehen zusätzliche Mietzahlungen auf Basis der Veränderung lokaler Preisindizes vor.
Die Anmietung von Immobilien wurde vor Jahren als kombinierte Leasingverhältnisse von Grundstücken und Gebäuden abgeschlossen. Weiterhin mietet der Konzern Produktionsmaschinen.
Der Konzern mietet IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat beschlossen, für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten zu erfassen.
Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt.
a) Nutzungsrechte
Zur Entwicklung der Nutzungsrechte wird auf den Anlagenspiegel verwiesen.
Nutzungsrechte im Zusammenhang mit gemieteten Immobilien, die nicht die Definition von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllen, werden als Sachanlagen dargestellt
b) In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge
2020 - LEASINGVEREINBARUNGEN NACH IFRS 16
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 114 | 136 |
| Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | 479 | 655 |
| Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen kurzfristige Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert | 383 | 516 |
c) In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge
| In TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse | 3.040 | 2.534 |
d) Verlängerungsoptionen
Einige Grundstücks- und Gebäudeleasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu 6 Monaten vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.
Der Konzern schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Erhöhung der Leasingverbindlichkeit in Höhe von 176 TEUR führen würden.
8.2. Der Konzern als Leasinggeber
Der Konzern hat aus seinem Vermietgeschäft im Geschäftsjahr Erlöse in Höhe von TEUR 1.179 (2019: TEUR 1.599) erfasst.
Über den Bilanzstichtag erfolgt im Konzern in der Regel keine Vermietung von Reisemobilen und Wohnwagen. Daher bestehen zum 31. Dezember 2020 keine wesentlichen Leasingforderungen.
9. Künftige Zahlungsverpflichtungen
Neben den aus Leasingverhältnissen resultierenden Zahlungsverpflichtungen ist der Konzern weitere Zahlungsverpflichtungen eingegangen. Die Zahlungsverpflichtungen beinhalten in Höhe von TEUR 2.275 vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb Sachanlagen. Weitere Zahlungsverpflichtungen resultieren im aus Wartungs- und Dienstverträgen.
KÜNFTIGE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Fällig innerhalb eines Jahres | 3.176 | 2.334 |
| Fällig zwischen einem und fünf Jahren | 331 | 724 |
| Länger als fünf Jahre | - | 52 |
| Gesamt | 3.507 | 3.110 |
10. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
Im Konzern bestehen zum 31. Dezember 2020 keine Eventualforderungen.
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten:
EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
| in TEUR | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten - Bankguthaben SKP-Fonds | -- | 5.913 |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 1.377 | 1.068 |
| 1.377 | 6.981 |
Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den oben genannten Eventualverbindlichkeiten ist nach Einschätzung des Konzerns aufgrund der allgemein guten wirtschaftlichen Lage in der Caravaningbranche als gering einzuschätzen.
11. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Angabevorschriften nach IAS 24 beziehen sich auch auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Gesellschaft ausüben. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Konzerns wird bei einem Anteilsbesitz an der Knaus Tabbert AG von 20 % oder mehr, einem Sitz in der Geschäftsleitung oder im Aufsichtsrat oder einer anderen Schlüsselposition im Management vermutet.
Gemäß IAS 24 wurden als nahestehende Unternehmen und Personen des Konzerns identifiziert:
| ― | die H.T.P. Investments 1 B.V., Amsterdam, |
| ― | die Catalina Capital Partners B.V., Amsterdam |
| ― | die Palatium Beteiligungsgesellschaft mbH, St. Ingbert |
| ― | Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens sind die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG und ihren nahen Angehörigen. |
Nahestehende Personen
Wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt erhielten die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates lediglich kurzfristig fällige Leistungen in Form ihrer Bezüge im Rahmen ihrer Funktion als Personen in Schlüsselpositionen. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden im Geschäftsjahr 2020 nicht ausgezahlt oder gewährt. Zu den anteilsbasierten Vergütungen wird auf Anhangangabe 11 verwiesen.Ein Geschäftsführer hatte bis zum 22. September 2020 keinen Anstellungsvertrag bei der Gesellschaft, sondern rechnete seine Leistungen in Höhe von TEUR 547 (2019: TEUR 750) gemäß eines Vertrages durch ein nahestehendes Unternehmens ab, über das er an der Knaus Tabbert AG beteiligt ist. Diese Leistungen sind nicht in der Tabelle enthalten. Des Weiteren enthält die Tabelle nur die zugeflossenen Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat
VORSTANDSVERGÜTUNG
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Gesamtvergütung des Vorstand | 1.650 | 1.415 |
| Gesamtvergütung Aufsichtsrat | 99 | |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen | 32 | 39 |
In 2019 wurden keine Aufwendungen für Aufsichtsratsvergütungen erfasst.
Geschäftsvorfälle mit der H.T.P. Investments 1 B.V.
Die H.T.P. Investments 1 B.V. war bis zum Börsengang mit 58,1 % an der Gesellschaft beteiligt. Mit dem Börsengang reduzierte sich die Beteiligungshöhe auf einen Anteil von 37,6 %.
Die Geschäftsvorfälle mit der H.T.P. Investments 1 B.V., Amsterdam als Hauptaktionär des Konzerns und die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Transaktionvolumen Aufwand | Verbindlichkeit | Transaktionvolumen Ertrag | Forderung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dienstleistungen | 463 | 7 | 1.411 | - |
| davon vor Börsengang | 451 | - | - | - |
| davon nach Börsengang | 13 | 7 | 1.411 | - |
| Summe | 463 | 7 | 1.411 | - |
| 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Transaktionvolumen Aufwand | Verbindlichkeit | Transaktionvolumen Ertrag | Forderung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dienstleistungen | 620 | - | - | - |
| Ausschüttung | - | - | 14.520 | - |
| Zinsen Ausleihungen | - | - | 296 | - |
| Summe | 620 | - | 14.816 | - |
Geschäftsvorfälle mit weiteren nahestehenden Unternehmen
Die Geschäftsvorfälle mit den weiteren nahestehenden Unternehmen, der Catalina Capital Partners B.V., Amsterdam und der Palatium Beteiligungsgesellschaft mbH, St. Ingbert stellen sich wie folgt dar:
| 2020 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Transaktionvolumen Aufwand | Verbindlichkeit | Transaktionvolumen Ertrag | Forderung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kauf von Gütern | 10.298 | 187 | - | - |
| Dienstleistungen | 604 | 7 | 1.073 | 995 |
| davon vor Börsengang | 591 | - | - | - |
| davon nach Börsengang | 13 | 7 | 1.073 | 995 |
| Summe | 10.902 | 194 | 1.073 | 995 |
| 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Transaktionvolumen Aufwand | Verbindlichkeit | Transaktionvolumen Ertrag | Forderung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kauf von Gütern | 11.413 | 119 | 330 | - |
| Dienstleistungen | 765 | - | - | - |
| Ausschüttung | - | - | 480 | - |
| Zinsen Ausleihungen | - | - | 10 | - |
| Summe | 12.178 | 119 | 820 | - |
Innerhalb der Geschäftsvorfälle mit anderen nahestehenden Unternehmen, die sich auf Dienstleistungen beziehen, sind die von einem Geschäftsführer, der keinen Anstellungsvertrag bei der Gesellschaft besitzt, abgerechneten Leistungen in Höhe von TEUR 547 (2019: TEUR 750) bis zum Börsengang enthalten. Die Bedingungen und Konditionen dieser Geschäftsvorfälle waren marktüblich.
12. Anteilsbasierte Vergütung
Bei der Knaus Tabbert AG ist jedes Mitglied des Vorstands berechtigt, an einem Long Term Incentive Plan (LTIP) teilzunehmen. Durch den LTIP werden den teilnehmenden Vorstandsmitgliedern ab dem Geschäftsjahr 2021 jeweils zu Jahresbeginn virtuelle Performance Shares in jährlichen Tranchen zugewiesen. Die Anzahl der zugewiesenen Performance Shares wird mittels einer Berechnungsformel ermittelt. Die Performance Shares gewähren den berechtigten Vorstandsmitgliedern unter bestimmten Bedingungen das Recht eine Vergütung zu erhalten, welche sich nach einem berechneten Aktienkurs am Ende eines Vierjahreszeitraums ("Endkurs") richtet, sofern der Endkurs den Anfangskurs übersteigt. Der Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG kann die Art der Vergütung (Barausgleich oder Ausgleich in Aktien) bestimmen.
Der LTIP wird vom Aufsichtsrat festgelegt und richtet sich nach dem Erreichungsgrad während eines vierjährigen Bewertungszeitraums (Performance-Periode) gemäß den LTIP-Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Jede Performance-Periode beginnt am 1. Januar eines jeden Geschäftsjahres und endet am 31. Dezember des vierten auf den Beginn der Periode folgenden Geschäftsjahres. Zu Details des LTIP verweisen wir auf den Vergütungsbericht, welcher im Konzernlagebericht enthalten ist.
Der erste Bewertungszeitraum des LTIP beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024. Demzufolge wurde im Geschäftsjahr 2020 kein Aufwand aus dem LTIP erfasst und es ist keine Auszahlung an den Vorstand erfolgt.
13. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 gibt es keine Vorgänge von besonderer Bedeutung und mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zu den Auswirkungen aus der Corona-Pandemie verweisen wir auf den Lagebericht.
14. Zusätzliche Angaben nach HGB
14.1. Anzahl der Arbeitnehmer
Durchschnittlich waren die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen während des Geschäftsjahres im Konzern beschäftigt:
ARBEITNEHMERGRUPPEN
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 2.026 | 1.915 |
| Angestellte | 438 | 419 |
| durchschnittlich Beschäftigte ohne Auszubildende | 2.464 | 2.334 |
| Azubis | 70 | 70 |
| Gesamtzahl Arbeitnehmer inklusive Auszubildende | 2.534 | 2.404 |
14.2. Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers
Nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB sind die als Aufwand erfassten Honorare für den Konzernabschlussprüfer wie folgt aufzuschlüsseln:
HONORAR DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS GEM. § 314 ABS. 1 NR. 9 HGB
| in TEUR | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| a) die Abschlussprüfungsleistungen | 561 | 261 |
| b) andere Bestätigungsleistungen | 469 | 3 |
| c) Steuerberatungsleistungen | 54 | 87 |
| d) sonstige Leistungen | 64 | 120 |
| Summe | 1.149 | 471 |
Der Honoraraufwand für die Abschlussprüferleistungen betrifft in Höhe von TEUR 30 Leistungen des Vorjahres. Die anderen Bestätigungsleistungen beinhalten Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit der Prospektprüfung des IPO sowie der Bestätigung von Finanzkennzahlen. Die Steuerberatungsleistungen betreffen Leistungen im Zusammenhang mit der Beratung von Ertrag- und Umsatzsteuer. Die sonstigen Leistungen enthalten Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Börsengang sowie Beratungsleistungen im Zuge der Aktualisierung und Dokumentation von Bilanzierungssachverhalten.
14.3. Anteilsbesitzliste
Aufstellung der Anteilsbesitzliste der Knaus Tabbert AG, Jandelsbrunn, zum 31. Dezember 2020
| Name der Gesellschaft | Sitz | in % |
|---|---|---|
| Caravan-Welt GmbH Nord | Bönningstedt, Deutschland | 100 |
| HÜTTLrent GmbH | Maintal, Deutschland | 100 |
| MORELO Reisemobile GmbH | Schlüsselfeld, Deutschland | 100 |
| Knaus Tabbert Kft | Vac (Ungarn) | 100 |
15. Mitglieder des Vorstands
Wolfgang Speck, Diplom-Ingenieur, Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer (CEO)
Marc Hundsdorf, Diplom-Ingenieur, Chief Financial Officer (CFO)
Gerd-Rainer Adamietzki, Kaufmann, Chief Sales Officer (CSO)
Werner Vaterl, Diplom-Kaufmann, Chief Operating Officer (COO)
16. Aufsichtsrat
Dieser Aufsichtsrat setzt sich nach § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammenzusetzen. Unter den sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer müssen sich nach §§ 7, Abs. 2, Nr. 1 MitbestG vier Arbeitnehmer des Unternehmens und zwei Vertreter von Gewerkschaften befinden.
Der Aufsichtsrat besteht aus den folgenden Mitgliedern:
Anteilseignervertreter:
Dr. Esther Hackl, Syndikusanwältin - Aufsichtsratsvorsitzende
Willem Paulus de Pundert, Unternehmer
Klaas Meertens, Unternehmer
Rene Ado Oscar Bours, Berater
Manfred Pretscher, Dip. Ing. (FH)
Ruben Paulus de Pundert, Unternehmer (ausgeschieden zum 31. Juli 2020)
Jana Donath, Head of Finance (ab dem 01. August 2020)
Arbeitnehmervertreter:
Anton Autengruber, Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
Stephan Kern, IT Administrator
Michael Heim, Betriebsrat
Ferdinand Sommer, Leiter IT und Organisation (Prokurist)
Robert Scherer, Gewerkschaftssekretär IG Metall
Ute Opritescu, Gewerkschaftssekretärin IG Metall (ausgeschieden zum 31. August 2020)
Daniela Fischer, Gewerkschaftssekretärin IG Metall (ab dem 01. September 2020)
Anlagenspiegel 2020
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
| in TEUR | Lizenzen und erworbene Rechte | Geschäfts- oder Firmenwert | selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte | Geleistete Anzahlungen | Summe Immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | |||||
| Stand 01.01.20 | 8.898 | 841 | 33.118 | 104 | 42.960 |
| Währungsdifferenzen | -7 | - | -3 | - | -10 |
| Zugänge | 1.207 | - | 4.756 | 2 | 5.965 |
| Umbuchungen | 168 | - | - | -41 | 127 |
| Abgänge | - | - | 772 | - | 772 |
| Stand 31.12.20 | 10.266 | 841 | 37.098 | 65 | 48.271 |
| Abschreibungen | - | ||||
| Stand 01.01.20 | 5.577 | - | 22.269 | - | 27.847 |
| Währungsdifferenzen | -5 | - | -3 | - | -8 |
| Währungsdifferenzen Ifd Abschreibung | -1 | - | - | - | -1 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 907 | - | 3.559 | - | 4.467 |
| Abgänge | - | - | |||
| Stand 31.12.20 | 6.479 | - | 25.826 | - | 32.305 |
| Buchwert 31.12.20 | 3.786 | 841 | 11.273 | 65 | 15.966 |
| Buchwert 31.12.19 | 3.320 | 841 | 10.848 | 104 | 15.114 |
II. SACHANLAGEN
| in TEUR | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | davon Nutzungsrechte | Technische Anlagen und Maschinen | davon Nutzungsrechte |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.20 | 76.376 | 6.714 | 38.071 | 5.291 |
| Währungsdifferenzen | -1.229 | -29 | -725 | -33 |
| Zugänge | 3.334 | 526 | 2.684 | - |
| Umbuchungen | 959 | - | 683 | - |
| Abgänge | - | - | 2.169 | 2.057 |
| Stand 31.12.20 | 79.440 | 7.211 | 38.544 | 3.201 |
| Abschreibungen | - | |||
| Stand 01.01.20 | 13.255 | 957 | 16.087 | 2.497 |
| Währungsdifferenzen | -225 | -7 | -284 | -9 |
| Währungsdifferenzen lfd Abschreibung | -9 | -2 | -32 | - |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 3.036 | 1.070 | 4.202 | 727 |
| Abgänge | - | - | 1.541 | 1.467 |
| Stand 31.12.20 | 16.058 | 2.018 | 18.432 | 1.748 |
| Buchwert 31.12.20 | 63.383 | 5.193 | 20.112 | 1.453 |
| Buchwert 31.12.19 | 63.121 | 5.757 | 21.984 | 2.794 |
| in TEUR | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | davon OperatingLeasingverhältnis |
|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||
| Stand 01.01.20 | 47.398 | 1.552 |
| Währungsdifferenzen | -296 | - |
| Zugänge | 7.704 | 1.454 |
| Umbuchungen | 1.982 | - |
| Abgänge | 2.517 | 1.393 |
| Stand 31.12.20 | 54.270 | 1.613 |
| Abschreibungen | ||
| Stand 01.01.20 | 30.237 | 298 |
| Währungsdifferenzen | -157 | - |
| Währungsdifferenzen lfd Abschreibung | -18 | - |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 7.740 | 510 |
| Abgänge | 1.319 | 396 |
| Stand 31.12.20 | 36.483 | 412 |
| Buchwert 31.12.20 | 17.788 | 1.201 |
| Buchwert 31.12.19 | 17.160 | 1.253 |
| in TEUR | davon Nutzungsrechte | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe Sachanlagen |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | |||
| Stand 01.01.20 | 1.529 | 3.803 | 165.648 |
| Währungsdifferenzen | -22 | -34 | -2.285 |
| Zugänge | 1.052 | 2.184 | 15.906 |
| Umbuchungen | - | -3.752 | -127 |
| Abgänge | 587 | - | 4.686 |
| Stand 31.12.20 | 1.971 | 2.201 | 174.456 |
| Abschreibungen | |||
| Stand 01.01.20 | 648 | - | 59.579 |
| Währungsdifferenzen | -7 | - | -667 |
| Währungsdifferenzen lfd Abschreibung | -2 | - | -59 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 608 | - | 14.978 |
| Abgänge | 440 | - | 2.860 |
| Stand 31.12.20 | 809 | - | 70.972 |
| Buchwert 31.12.20 | 1.163 | 2.201 | 103.483 |
| Buchwert 31.12.19 | 881 | 3.803 | 106.069 |
Anlagenspiegel 2019
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
| in TEUR | Lizenzen und erworbene Rechte | Geschäfts- oder Firmenwert | selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte | Geleistete Anzahlungen | Summe Immaterielle Vermögenswerte |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | |||||
| Stand 01.01.19 | 7.854 | 841 | 29.239 | 126 | 38.060 |
| Währungsdifferenzen | -2 | - | -1 | - | -3 |
| Zugänge | 920 | - | 5.554 | 104 | 6.578 |
| Umbuchungen | 126 | - | - | -126 | - |
| Abgänge | - | - | 1.674 | - | 1.674 |
| Stand 31.12.19 | 8.898 | 841 | 33.118 | 104 | 42.960 |
| Abschreibungen | - | ||||
| Stand 01.01.19 | 4.860 | - | 20.056 | - | 24.916 |
| Währungsdifferenzen | -1 | - | -1 | - | -2 |
| Währungsdifferenzen Ifd Abschreibung | - | - | - | - | - |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 718 | - | 3.889 | - | 4.607 |
| Abgänge | - | - | 1.674 | - | 1.674 |
| Stand 31.12.19 | 5.577 | - | 22.269 | - | 27.847 |
| Buchwert 31.12.19 | 3.320 | 841 | 10.848 | 104 | 15.114 |
| Buchwert 31.12.18 | 2.994 | 841 | 9.183 | 126 | 13.144 |
II. SACHANLAGEN
| in TEUR | Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | davon Nutzungsrechte | Technische Anlagen und Maschinen | davon Nutzungsrechte |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.19 | 58.636 | - | 32.065 | 4.248 |
| Währungsdifferenzen | -339 | - | -206 | -4 |
| Zugänge | 15.301 | 6.714 | 6.293 | 1.089 |
| Umbuchungen | 2.790 | - | 907 | - |
| Abgänge | 12 | - | 988 | 41 |
| Stand 31.12.19 | 76.376 | 6.714 | 38.071 | 5.291 |
| Abschreibungen | - | |||
| Stand 01.01.19 | 10.218 | - | 12.410 | 1.641 |
| Währungsdifferenzen | -55 | - | -65 | - |
| Währungsdifferenzen lfd Abschreibung | -10 | -1 | -19 | -4 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 3.101 | 958 | 4.016 | 893 |
| Abgänge | - | - | 256 | 33 |
| Stand 31.12.19 | 13.255 | 957 | 16.087 | 2.497 |
| Buchwert 31.12.19 | 63.121 | 5.757 | 21.984 | 2.794 |
| Buchwert 31.12.18 | 48.418 | - | 19.654 | 2.607 |
| in TEUR | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | davon OperatingLeasingverhältnis |
|---|---|---|
| Anschaffungs- / Herstellungskosten | ||
| Stand 01.01.19 | 40.111 | 2.460 |
| Währungsdifferenzen | -82 | - |
| Zugänge | 9.370 | 1.144 |
| Umbuchungen | 913 | - |
| Abgänge | 2.914 | 2.053 |
| Stand 31.12.19 | 47.398 | 1.552 |
| Abschreibungen | ||
| Stand 01.01.19 | 24.974 | 381 |
| Währungsdifferenzen | -32 | - |
| Währungsdifferenzen lfd Abschreibung | -10 | - |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 6.670 | 494 |
| Abgänge | 1.364 | 577 |
| Stand 31.12.19 | 30.237 | 298 |
| Buchwert 31.12.19 | 17.160 | 1.253 |
| Buchwert 31.12.18 | 15.137 | 2.079 |
| in TEUR | davon Nutzungsrechte | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | Summe Sachanlagen |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs- /Herstellungskosten | |||
| Stand 01.01.19 | - | 5.619 | 136.430 |
| Währungsdifferenzen | - | -28 | -654 |
| Zugänge | 1.529 | 3.747 | 34.711 |
| Umbuchungen | - | -4.610 | - |
| Abgänge | - | 926 | 4.840 |
| Stand 31.12.19 | 1.529 | 3.803 | 165.648 |
| Abschreibungen | |||
| Stand 01.01.19 | - | - | 47.603 |
| Währungsdifferenzen | - | - | -152 |
| Währungsdifferenzen lfd Abschreibung | -1 | - | -39 |
| Abschreibungen des Geschäftsjahres | 649 | - | 13.788 |
| Abgänge | - | - | 1.621 |
| Stand 31.12.19 | 648 | - | 59.579 |
| Buchwert 31.12.19 | 881 | 3.803 | 106.069 |
| Buchwert 31.12.18 | - | 5.619 | 88.828 |
Jandelsbrunn, den 25. März 2021
| Wolfgang Speck | Marc Hundsdorf | Werner Vaterl | Gerd Adamietzki |
KONZERNLAGEBERICHT
Grundlagen des Konzerns
Organisationsstruktur
Die Knaus Tabbert AG ist die Muttergesellschaft des Knaus Tabbert Konzerns mit Sitz in Jandelsbrunn, Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Handelsregisternummer HRB 11089 beim Registergericht in Passau eingetragen. Der Konzernabschluss umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (gemeinsam als "Gruppe" oder "Konzern" bezeichnet). Organe der Gesellschaft sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Bilanzstichtag ist der 31. Dezember.
Die Aktien der Gesellschaft werden seit dem 23. September 2020 im Prime Standard Segment des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Die Knaus Tabbert AG ist an folgenden Gesellschaften zu 100 % beteiligt:
| ― | Caravan-Welt GmbH Nord, Bönningstedt, |
| ― | Knaus Tabbert Kft, Vac, Ungarn, |
| ― | HÜTTLrent GmbH, Maintal, |
| ― | MORELO Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld |
Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand der Knaus Tabbert AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Beide Gremien arbeiten zum Wohl von Knaus Tabbert eng zusammen. Details sind im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" erläutert.
Geschäftsmodell und Strategie
Die Knaus Tabbert Gruppe ist auf dem Markt für Freizeitfahrzeuge tätig und zählt gemessen am Marktanteil zu den führenden europäischen Herstellern von Freizeitfahrzeugen. Mit seinem ausgewogenen Markenportfolio ist Knaus Tabbert in allen Produktkategorien, also Caravans, Reisemobile und CUVs (Caravaning Utility Vehicles), und Preissegmenten vertreten.
Die Wertschöpfung erstreckt sich über die Forschung und Entwicklung, die Produktion, den Vertrieb bis hin zum Service. An unseren drei Produktions- und Verwaltungsstandorten in Deutschland und Ungarn beschäftigen wir aktuell rund 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie rund 500 Leiharbeitnehmer. Die Fertigungen sind hierbei als ein Produktionsnetzwerk organisiert und zeichnen sind durch eine hohe Effizienz aus. So sind wir beispielsweise in der Lage, Reisemobile, Caravans und CUVs auf einer Produktionslinie zu fertigen. Darüber hinaus ist es durch eine konsequente Standardisierung der Fertigungsprozesse möglich, gleiche Modelle an unterschiedlichen Standorten zu produzieren. Dies ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität innerhalb unseres Produktionsnetzwerks. Gefertigt wird nahezu ausschließlich auf Bestellung. Dies ermöglicht eine schnelle Reaktion auf Marktveränderungen, Absatzschwankungen und trägt zur Optimierung des Working Capitals bei. Das Produktionsvolumen an den Standorten Jandelsbrunn, Mottgers, Schlüsselfeld und Nagyoroszagi lag bei 24.480 Fahrzeugen.
Die Produktionskapazität der einzelnen Werke beträgt:
| Standort | Einheiten |
|---|---|
| Jandelsbrunn | 11.500 |
| Mottgers | 3.800 |
| Nagyoroszi (Ungarn) | 7.700 |
| Schlüsselfeld | 440 |
| Total | 23.440 |
Wie bereits im Vorjahr lag die Auslastung bei über 100 % der Produktionskapazität dies wird durch Mehrarbeit über der tariflich vereinbarten Arbeitszeit erreicht.
Unser Portfolio umfasst derzeit die fünf Marken KNAUS und Weinsberg (Caravans, Reisemobilen und CUV), Tabbert und T@B, (Caravans), sowie Morelo als Hersteller von Luxus-Reisemobilen. Dabei unterscheiden sich die Kundenzielgruppen der einzelnen Marken, sodass wir sowohl passende Lösungen für preisbewusste Einsteiger als auch für anspruchsvolle und erfahrene Caravaning-Nutzer bieten. Wir decken damit alle Produkt- und Preissegmente ab. Dies schließt den Einsteigerbereich bis zum absoluten High End Luxus Segment ein und dies ohne konkurrierende Marken innerhalb der Gruppe.
Der Vertrieb erfolgt über ein umfangreiches und langjährig gewachsenes Händlernetz, das zum 31. Dezember 2020 aus mehr als 450 Händlern in über 20 Ländern bestand. Der Konzern vertreibt über zwei eigene Handelsgesellschaften Fahrzeuge des Premiumsegments direkt an Endkunden. Zusätzlich zum Händlernetzwerk bieten wir unseren Kunden Zugang zu Servicestationen in ganz Europa über unseren Kooperationspartner MAN.
Darüber hinaus unterhält Knaus Tabbert seit 2016 die digitale Vermietungsplattform RENT AND TRAVEL, die es Nutzern ermöglicht, Freizeitfahrzeuge aus dem Angebot der Konzernmarken zu mieten. Die Plattform verbindet Kunden, Reisebüros und Vermietstationen und gehört nur wenige Jahre nach ihrem Start bereits zu den führenden Vermietungsplattformen für Freizeitmobile in Deutschland. Die regelmäßige Erneuerung der Mietflotte durch die Vermietpartner ist ein zusätzlicher Absatzkanal. Gleichzeitig ist der Vermietungsmarkt auch ein sehr gutes Instrument zur Neukundengewinnung. In der Mietsaison 2020 erhöhte sich der Bestand des Mietpools um 250 Fahrzeuge von 1.650 in Vorjahressaison auf 1.900.
Wenngleich wir opportunistische Akquisitionen nicht ausschließen, liegt unser strategischer Fokus auf organischem Wachstum. Ein wichtiger Eckpfeiler unserer Strategie ist auch unsere Innovationsfähigkeit (siehe auch "Forschung und Entwicklung"). Die Kombination aus am Markt etablierten Produkten mit einem innovativen Margensystem, das Caravanning Partner Programm (CAPP), erhöht unsere Attraktivität für Händler, die einen wesentlichen Baustein unseres nachhaltigen Unternehmenserfolgs darstellen.
Steuerungssystem
Zur internen Steuerung hat die Knaus Tabbert Gruppe das operative Geschäft in zwei Segmenten gebündelt, die zugleich Segmenten gemäß internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS 8) entsprechen.
| ― | Premiumsegment: bestehend aus den Marken Knaus, Tabbert, Weinsberg und T@B, die Fahrzeuge in einer Preisspanne bis ca. EUR 112.000 anbieten; |
| ― | Luxussegment: bestehend aus der Marke Morelo mit Preisen bis zu ca. EUR 600.000. |
Unsere wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren umfassen Kennzahlen zum Wachstum, zur Profitabilität und zur Kapitalstruktur. Als bedeutsamste Kennzahlen zur Steuerung des Konzerns dienen die Umsatzerlöse und ab 2020 das bereinigte EBITDA. Bis zum Geschäftsjahr 2019 zählte zudem die Eigenkapitalquote zu den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die hier beschriebenen Bereiche stellen nur einen Auszug der nichtfinanziellen Berichterstattung dar. Weiterführende Information sind dem Kapitel "Gesonderter nichtfinanzieller Bericht" sowie auf unserer Internetseite zu entnehmen.
Forschung und Entwicklung
Forschung und Entwicklung bilden neben der operativen Geschäftsentwicklung das Fundament der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition von Knaus Tabbert. Seit unserer Gründung haben wir dem Bereich Forschung und Entwicklung hohe Priorität eingeräumt, um unser Produktangebot kontinuierlich zu verbessern.
Innovation ist ein fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Die kürzlich neu konzipierte Entwicklungszentrale befindet sich am Standort Jandelsbrunn. Hier arbeiten aktuell mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Themen, die das Freizeitmobil von morgen noch intelligenter, umweltfreundlicher, sichererer und leichter machen. Insgesamt verfügen wir in unseren Schlüsselmärkten über rund 200 Markenschutzrechte, Nutzungspatente, Designschutzrechte und technische Patente.
KENNZAHLEN FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN
| in EUR Tsd. | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Forschung- und Enwicklungskosten | 1.606 | 1.937 |
| Investitionen in aktivierungspflichtige Entwicklungskosten | 4.756 | 5.554 |
| Forschung- und Enwicklungsleistungen | 6.361 | 7.491 |
| F&E Quote/Umsatz | 0,80 % | 0,96 % |
| Aktivierungsquote | 74,8 % | 74,1 % |
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2020 EUR 4,8 Mio. (Vorjahr: EUR 5,6 Mio.) der Entwicklungskosten aktiviert, da sie die entsprechenden Anforderungskriterien erfüllten. Dem gegenüber wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten von EUR 3,6 Mio. (Vorjahr: EUR 3,9 Mio.) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der aktivierten Entwicklungskosten sank die F&E-Quote im Verhältnis zum Konzernumsatz auf 0,8 % (Vorjahr: 0,96 %).
Neben der Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette sind daher technologische Konzepte im Hinblick auf Digitalisierung und Vernetzung sowie auf nachhaltige Energie- und Antriebslösungen, der Einsatz neuer Materialen sowie Optimierungen in den Fertigungsprozessen wichtige Forschungsschwerpunkte. Weiterhin stellt die Gewichts- oder Massenreduktion bei Fahrzeugen eine der größten Herausforderungen für die Caravan Industrie dar. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Auswahl des geeigneten Materials für jedes Bauteil. Leichtbau hat durch die steigende Zahl der Bauteile und Komponenten an Bedeutung gewonnen. Eine im Jahr 2019 eingereichte deutsche Patentanmeldung im Bereich Framefertigung wurde kürzlich durch einen positiven Prüfungsbescheid des DPMA als erteilungsfähig in Aussicht gestellt. Damit würde Knaus Tabbert AG über ein absolutes Alleinstellungsmerkmal für die Framebauweise verfügen. Für das Entwicklungsjahr 2021 ist die Einführung eines weiteren Framefahrzeuges geplant.
Produktneuheiten
Entwicklungsseitig stand das Jahr 2020 im Zeichen der Erweiterung des Produktportfolios und der konsequenten Weiterentwicklung der Modellpaletten sowohl hinsichtlich Reisemobilen und Kastenwagen (CUV) als auch Wohnwagen. Zusätzlich zu den wertanalytischen Produktoptimierungen einzelner Fahrzeuge wurden einige Baureihen komplett neu konzipiert und entwickelt.
Dazu zählten im Berichtszeitraum insbesondere das Premium Reisemobil SUN I der Marke KNAUS, das Reisemobil der L!VE I im mittleren Preissegment von KNAUS und der Da Vinci Wohnwagen von TABBERT. Zudem wurde das KNAUS Sondermodell VanSation vorgestellt. Der KNAUS Wohnwagen Südwind wurde um weitere Grundrisse ergänzt und überarbeitet.
Das Angebot für CUVs wurde durch die Neuentwicklung eines Klapphochdaches und eines Panoramadachfensters ergänzt.
In der WEINSBERG Familie wurde der Caravan CaraCito mit fünf Grundrissen vollständig gasfrei entwickelt (siehe unten "Elektrifizierung"). Außerdem wurden sowohl Interieur als auch Exterieur des WEINSBERG CaraLoft vollständig neu entwickelt.
Im Luxussegment wurde in 2020 der neue Grand Empire vorgestellt. Dieses neue Modell basiert auf dem Mercedes Actros Chassis mit einem Gewichtsbereich über 18 t und rundet das Portfolio der Marke Morelo im High End Bereich der Reisemobile nach oben ab.
Prozessautomatisierung
Im Bereich der Prozessautomatisierung ist die Umsetzung der Verklebung mittels Roboter hervorzuheben, d. h. das Positionieren, der automatisierte Klebstoffauftrag und das gesteuerte Fügen einzelner Teile. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dieser Automatisierung soll das Verfahren auf weitere Klebeschablonen zur Frameverklebung ausgeweitet werden. Im Bereich der Wärmedämmung konnte die zuvor zeitaufwendige Positionierung von einzelnen Zuschnitten durch ein neues Aufbringungsverfahren der Dämmung um 30 % reduziert werden. Die Serienumstellung hierzu ist für das Jahr 2021 geplant.
Elektrifizierung
Die Elektrifizierung von Fahrzeugen der Zukunft spielt eine wesentliche Rolle bei der Reduzierung lokaler Emissionen. Knaus Tabbert hat mit seinen Entwicklungsprojekten der vergangenen Jahre hierzu bereits erste Voraussetzungen umgesetzt. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die Leichtbaukonstruktionen, die faserverstärkte Rahmentechnologie und ein spezielles Leichtbau-Chassis.
Auch im Reisemobilumfeld werden durch Umweltreglementierungen im urbanen Umfeld immer mehr Fahrzeuge in Zukunft ohne Verbrennungsmotor als Antrieb erforderlich werden. Aufgrund von Gewichtsbeschränkungen und der momentan noch hohen Kosten sind teilweise oder vollständig elektrisch angetriebene Fahrzeuge derzeitig noch nicht marktfähig. In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Fahrzeughersteller forschen wir deshalb an einem Antrieb, der sowohl den emissionsfreien Betrieb in beschränkten Gebieten als auch eine Reichweite nahe an heutigen Verbrennungsmotoren ermöglicht. Die Erreichung der heutigen Förderrichtlinien für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist hierfür fester Bestandteil der Entwicklung.
Da Elektrofahrzeuge derzeit nur vergleichsweise kurze Fahrstrecken ermöglichen, ist dies in Kombination mit einem Caravan für die Mehrzahl unserer Kunden nicht ausreichend attraktiv. Knaus-Tabbert verfolgt deshalb den Ansatz, die gezogene Last für das Zugfahrzeug erheblich zu verringern, in dem ein eigener elektrischer Antrieb für den Caravan mit vorgesehen wird. Nebeneffekte, wie deutlich sicherere und bessere Nachlaufeigenschaften, aber auch eine höhere Autarkie im Campingbetrieb, erhöhen die Systemattraktivität. Mit dem WEINSBERG CaraCito haben wir 2020 den branchenweit ersten Wohnwagen im Markt eingeführt, der über eine vollelektrische Ausstattung verfügt und komplett ohne Gas-Installationen auskommt.
Viele Caravan-Fahrzeuge sind derzeit hinsichtlich der energetischen Versorgung auf fremde Energiequellen angewiesen. Während der Fahrt zum Urlaubsort wird z. B. im Caravan der Kühlschrank i.d.R. durch die Stromversorgung des Zugfahrzeugs ermöglicht. Wenige Fahrzeuge haben einen eigenen Stromspeicher welcher eine Autarkie ermöglicht. Ziel war es hier einen leicht zu nutzenden, aufwandsarmen Lösungsansatz zu ermöglichen, welcher z. B. im Falle einer längeren Anreise eine Übernachtung wie auch eine reduzierte Nutzung von Licht, Wasserpumpe und Kühlschrank ermöglicht. Dies soll im Rahmen einer Plug and Play Variante, den Zeitpunkt bis zur erneuten "festen" Stromversorgung überbrücken.
Seit dem Modelljahr 2020 werden darüber hinaus alle Reisemobile und CUVs serienmäßig mit einem Ladebooster ausgerüstet. Damit kann die Aufbau-Batterie noch schneller und sicherer geladen werden.
Design und Komfort
Für die KNAUS- und WEINSBERG-Reisemobile wurde im neuen Modelljahr der Heckträger e.hit mit praktischem Doppelschwenkarm für Fahrräder und passende Transportboxen und einer integrierten Anhängerkupplung eingeführt. Er schwenkt auf Knopfdruck automatisch unter dem Stoßfänger hervor. Mit einem Head-up-Display präsentieren sich die Reisemobile und CUVs von KNAUS und WEINSBERG 2020 voll auf der Höhe der digitalen Zeit.
In allen Fahrzeugen der Knaus Tabbert Gruppe wird serienmäßig ein BWT-Wasserfilter-System (Best Water Technology) verbaut, das stets für sauberes Wasser an Bord sorgt. Für ältere Modelle bietet Knaus Tabbert einen Nachrüstsatz an.
Im Luxusliner Grand Empire von Morelo wurde erstmals eine Mirror Cam verbaut, die dem Nutzer ein hochmodernes Design und optimale Übersicht bietet.
Darüber hinaus wurde ein Abbiegeassistent sowie zahlreiche weitere Assistenzsysteme in die Fahrzeuge integriert, welche zu Komfort und Sicherheit beitragen.
Beschaffung
Ein ausgewogenes Beschaffungs- und Lieferkettenmanagement ist für den Produktionsprozess der Knaus Tabbert Gruppe von besonderer Bedeutung. Zur Herstellung von Freizeitfahrzeugen werden verschiedene Komponenten von einer Vielzahl unterschiedlicher Lieferanten benötigt. Die Bestellungen erfolgen für die meisten Komponenten "just-in-time", nur bei kritischen Komponenten erfolgt eine bedarfsgerechte Bevorratung.
Im Wesentlichen erwirbt Knaus Tabbert die benötigten Zukaufteile, Materialien und Bauelemente in Deutschland, dem europäischen Ausland oder über europäische Distributionen internationaler Lieferanten, um Währungsrisiken auszuschließen. Aktuell umfasst das Lieferantennetzwerk der Knaus Tabbert Gruppe etwa 414 Lieferanten, eine leichte Erhöhung um 10 gegenüber dem Vorjahr. Auf die Top-5-Lieferanten entfiel im Jahr 2020 mehr als die Hälfte des Materialaufwands der Gruppe.
Grundsätzlich strebt Knaus Tabbert eine kontinuierliche Erweiterung der Lieferantenbasis an, jedoch sind nicht in allen Fällen mehrere Bezugsquellen für bestimmte Teile verfügbar bzw. alternative Lieferanten wären nicht in der Lage, die entsprechenden Komponenten in der erforderlichen Qualität zu liefern. Insbesondere im Bereich der Fahrgestelle (Chassis) besteht eine Abhängigkeit zum derzeitigen Hauptlieferanten Fiat. Gleichzeitig profitiert Knaus Tabbert jedoch von einem mit Fiat vereinbarten mengenabhängigen Rabatt- und Konditionensystem.
In den Bereichen Schürzenbearbeitung und Kabelkonfektionierung konnten Abhängigkeiten aufgrund von SinglesourceSituationen im Berichtszeitraum erfolgreich reduziert werden. Hierdurch ist es uns gelungen, die Versorgungssicherheit im Hinblick auf Lieferengpässe und auf die Preissicherheit zu erhöhen. Durch längerfristige Materialbuchungen (Alu, Kupfer) wurden zudem lohnkostenbedingte Preissteigerungen kompensiert.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit dem gegenwärtigen Unternehmenswachstum und der sich verändernden Arbeitswelt geht ein steigender Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen einher. Gleichzeitig besteht ein akuter Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Deshalb haben wir verschiedene Konzepte zur Personalgewinnung sowie zur Aus- und Weiterbildung eingeführt.
Zum 31. Dezember 2020 waren einschließlich Auszubildenden insgesamt 2.555 (Vorjahr 2.495) Personen in der Knaus Tabbert Gruppe beschäftig, davon 1.776 (Vorjahr 1.720) bei der Knaus Tabbert AG und 779 (Vorjahr 775) bei Tochtergesellschaften. Zusätzlich waren zum Stichtag über Leiharbeitsfirmen weitere 537 Personen (Vorjahr 510 Personen) beschäftigt.
Mitarbeiterentwicklung und -förderung
Die Personalentwicklung ist eingebettet in die strategische Personalplanung und zielt darauf ab, durch Steigerung der Qualifikation der Mitarbeiter die bestmögliche berufliche Entwicklungsmöglichkeit zu gewährleisten, Führungskräfte mit praxisnahen Tools auszustatten und abteilungsübergreifende Prozessoptimierung anzuregen.
Unser Aus- und Weiterbildungskonzept bauen wir kontinuierlich weiter aus. So erhielt die Knaus-Tabbert-Akademie im Geschäftsjahr 2020 ein eigenes Kompetenzzentrum und setzt ein starkes Zeichen für die Zukunft als attraktiver Arbeitgeber. Die Bauzeit dauerte gut ein Jahr und die Einweihung fand Anfang Februar 2020 statt. In großzügigen, hellen Räumen werden unsere Holzmechaniker, Elektroniker und Mechatroniker ausgebildet. Das Grundrezept der Akademie lautet: miteinander und voneinander lernen. Auszubildende und erfahrene Fachkräfte arbeiten unmittelbar miteinander. So profitieren unsere Auszubildenden einerseits direkt von der Expertise der erfahrenen Mitarbeiter*Innen . Anderseits haben die jungen Azubis kreative, innovative Ideen, die eine Bereicherung für unser gesamtes Team darstellen. Die Akademie ist aber nicht nur Aus-, sondern auch Fortbildungszentrum, in dem die neue Mitarbeiter*Innen eingearbeitet und bestehende weiterqualifiziert werden.
Betriebsrat
Wir pflegen mit unserer Arbeitnehmervertretung eine außerordentlich vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit. Diese ist geprägt von dem gemeinsamen Ziel, Knaus Tabbert weiterhin erfolgreich zum Nutzen aller Stakeholder in die Zukunft zu führen. Dabei schätzen wir den Betriebsrat als ein bedeutendes Organ und Bindeglied zu unserer wichtigsten Ressource, unseren Mitarbeiter*Innen.
Wirtschaftsbericht
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Einbruch der Weltwirtschaft im vergangenen Jahr mit einem geschätzten Minus von 3,5% stellte die schlimmste Rezession seit der Weltwirtschaftskrise vor rund 90 Jahren dar, erklärte der IWF bei der Vorstellung des "World Economic Outlook" Updates im Januar 2021. Gleichzeitig fiel der Rückgang jedoch nicht so schlimm aus wie noch im Oktober befürchtet, als von 4,4% ausgegangen worden war. Dabei war in allen G-7-Staaten ein deutlicher Rückgang der Wirtschaftsleistung zu beobachten. Besonders hart hat es die europäische Wirtschaft getroffen: Innerhalb der Euro-Zone lag der Rückgang mit 7,2% deutlich über dem globalen Niveau.
Deutschland ist etwas besser durch das Krisenjahr 2020 gekommen, als zunächst angenommen. Trotz des zweiten Lockdowns stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im vierten Quartal gegenüber dem Vorquartal um 0,3%, wie das Statistische Bundesamt im Februar mitteilte. Zunächst hatten die Experten ein Plus von nur 0,1% errechnet. Im Gesamtjahr schrumpfte die deutsche Wirtschaft um 4,9%, statt wie zuvor angenommen um 5,0%. Die einschlägigen Wirtschaftsforschungsinstitute und die Bundesregierung rechnen damit, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr wieder an Schwung gewinnt. Im ersten Quartal dürfte die Wirtschaftsleistung wegen des anhaltenden Lockdowns allerdings schrumpfen.
Branchenentwicklung
Während die Zahl der Neuzulassungen von Wohnwagen und Reismobilen im Jahr 2020 insgesamt deutlich zunahm, waren die Produktionszahlen der deutschen Hersteller aufgrund von Corona-bedingten Produktionsausfällen rückläufig. Gleichzeitig zeichnet sich eine Verschiebung von Wohnwagen zu Reismobilen in den Zahlen ab. Die relativ niedrigeren Produktionsvolumina und die hohe Zahl an Neuzulassungen führten dazu, dass die Bestände im Handel Ende 2020 sehr niedrig waren.
Wohnwagenmarkt
Auf dem Wohnwagenmarkt in Deutschland war im Kalenderjahr 2020 erneut ein Zuwachs der Neuzulassungen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Sie stiegen um 8,2 % von 26.941 auf 29.148 Einheiten. Europaweit waren die Neuzulassungen im Kalenderjahr 2020 dagegen rückläufig und sanken um 2,7 % von 78.033 auf 75.897 Einheiten. Der Rückgang ist vor allem auf einen Einbruch der Zulassungszahlen um 17,3 % in Großbritannien zurückzuführen.
Die deutschen Hersteller reduzierten im Kalenderjahr 2020 ihre Wohnwagenproduktion von 47.432 im Vorjahr auf 40.568 Einheiten. Der deutliche Rückgang um 14,5 % ist maßgeblich auf Corona-bedingte Produktionsausfälle zurückzuführen.
Reisemobilmarkt
Die Zahl der neu zugelassenen Reismobile in Deutschland stieg im Kalenderjahr 2020 signifikant um 44,8 % von 53.922 auf 78.055 Einheiten. Auch europaweit war ein deutlicher Anstieg der Zulassungszahlen zu verzeichnen. Die Zulassungen stiegen von 132.496 auf 160.026 Einheiten und damit um 20,8%.
Das Produktionsvolumen der deutschen Hersteller war wie auch im Wohnwagenmarkt aufgrund von Produktionsausfällen rückläufig. Mit einem Minus von 2,2 % sanken die Produktionszahlen jedoch nur moderat von 76.962 auf 75.276.
Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2020
Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
Die Aktionäre der Gesellschaft haben am 7. August 2020 den Rechtsformwechsel der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft unter der Firma "Knaus Tabbert AG" beschlossen. Der Form- und Namenswechsel wurde am 14. August 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter der neuen Nummer HRB 11089 eingetragen. Sämtliche Änderungen erfolgten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG).
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 7. August 2020 beschlossen, das Grundkapital von EUR 28.897,00 um EUR 9.998.362,00 auf EUR 10.027.259,00 aus Gesellschaftsmitteln zu erhöhen, um den Handel der Aktien der Gesellschaft nach dem Börsengang zu ermöglichen. Diese Kapitalerhöhung wurde am 13. August 2020 in das Handelsregister des Amtsgerichts Passau eingetragen.
Erfolgreicher Börsengang der Knaus Tabbert AG
Die Aktien von Knaus Tabbert werden seit dem 23. September 2020 im Prime Standard Segment des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Das Angebot umfasste 350.000 neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft sowie 3.128.261 Aktien aus dem Bestand von Altaktionären. Der endgültige Emissionspreis lag bei 58 Euro. Das gesamte Angebotsvolumen umfasste ungefähr EUR 232 Mio. Nach dem erfolgreichen IPO liegt der Streubesitz aktuell bei 37,36 %.
Hohes Interesse bei Caravan Salon 2020 in Düsseldorf
Die weltgrößte Messe für Wohnmobile, Caravans und Camping fand im September in Düsseldorf als erste große Publikumsmesse nach dem Corona-Lockdwon unter hohen Hygiene-Sicherheitsstandards statt. Dort stieß die breite Fahrzeugpalette des Unternehmens über alle Segmente hinweg auf große Resonanz - von kompakten Einstiegsmodellen der Marken T@B und Weinsberg bis hin zur gehobenen Luxusklasse der Marke Morelo. Knaus Tabbert verzeichnete zahlreiche Verkaufsabschlüsse und zieht ein insgesamt sehr positives Messefazit.
Geschäftsverlauf im Überblick
KENNZAHLEN KNAUS TABBERT KONZERN
| in EUR Mio. | 2020 | 2019 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 794,6 | 780,4 | 1,8 % |
| Gesamtleistung | 806,1 | 803,5 | 0,3 % |
| EBITDA (bereinigt) | 67,7 | 65,0 | 4,1 % |
| EBITDA-Marge (bereinigt)/Umsatz | 8,5 % | 8,3 % | 0,2 % |
| EBITDA | 66,0 | 64,3 | 2,7 % |
| EBIT | 46,6 | 45,9 | 1,5 % |
| EBIT-Marge/Umsatz | 5,9 % | 5,9 % | 0,0 % |
| Eigenkapitalquote | 43,3 % | 31,6 % | 11,8 % |
Auswirkungen der Corona-Krise
Die Coronavirus-Pandemie und die daraus resultierenden Folgen prägten den Verlauf des Geschäftsjahres 2020. Der bestmögliche Schutz der Mitarbeiter*Innen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der operativen Leistungsfähigkeit und Absicherung der Ertrags- und Liquiditätslage waren daher unsere wesentlichen Grundsätze. Der Start in die Berichtsperiode verlief heterogen. Während wir bis März 2020 vielversprechende Produktions- und Absatzzahlen verzeichneten, belastete die mehrwöchige Schließung der Produktionsanlagen und auch des Händlernetzwerkes im Rahmen des ersten Lockdowns das Geschäft im ersten Halbjahr. Auch nach der kontrollierten Wiederaufnahme des Betriebs Anfang Mai 2020, hatten wir Herausforderungen durch temporäre Projektverzögerungen zu meistern.
Auf die neuen Rahmenbedingungen haben wir umgehend reagiert und Schutz- und Gegenmaßnahmen initiiert. Persönliche Kontakte wurden durch flexible Arbeitszeitmodelle auf ein Mindestmaß reduziert und gleichzeitig haben unsere Mitarbeiter*Innen dort wo möglich mobil gearbeitet. Auf unseren Betriebsgeländen haben wir umfangreiche Sicherheitsund Hygienekonzepte umgesetzt. Unter anderem wird bereits seit Mai 2020 an den Eingängen die Körpertemperatur gemessen und auf dem gesamten Betriebsgelände galt schon früh eine Maskenpflicht. Zusätzliche Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Desinfektionsstationen, sind an allen relevanten Stationen installiert.
Der Produktionsrückgang im Zuge der vorübergehenden coronabedingten Schließung im Frühjahr sowie der weiteren negativen Effekte auf die Produktion durch den zweiten. Lockdown im vierten Quartal führte zu einem Umsatzverlust von rund EUR 40 Mio. Trotzdem ist es uns gelungen, den potentiellen Schaden durch die Corona Pandemie im Geschäftsjahr auf Umsatz und Ergebnis erfolgreich auf ein Minimum zu reduzieren und die Vorjahreswerte sogar leicht zu übertreffen.
Erwartungen in herausforderndem Umfeld erfüllt
Wir hatten im Lagebericht 2019 für das Geschäftsjahr 2020 vor dem Hintergrund der Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr und eine rückläufige Entwicklung des EBITDA angekündigt. Infolge der positiven Entwicklung gegen Ende des ersten Halbjahrs 2020 haben wir diese Einschätzung nach oben angepasst und einen Umsatz und ein EBITDA auf Vorjahresniveau prognostiziert unter dem Vorbehalt, dass es keinen zweiten Lockdown geben würde. Trotz des erneuten Lockdowns am Jahresende haben wir diese Erwartung mit dem 2020 erzielten Umsatz in Höhe von EUR 794,6 Mio. um (+1,8 %) nach EUR 780,4 Mio. Vorjahr mehr als bestätigt. Gleichzeitig haben wir den zum Halbjahr noch deutlichen Umsatzrückstand gegenüber dem Vorjahr aufgrund der temporären Schließung der Fertigungsstätten im April im weiteren Jahresverlauf vollständig aufgeholt. Das EBITDA erhöhte sich um 2,7 % auf EUR 66,0 Mio. nach EUR 64,3 Mio. im Geschäftsjahr 2019 und hat damit die Prognose ebenfalls übertroffen.
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf
Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch besondere Herausforderungen für die Knaus Tabbert AG und den Konzern gekennzeichnet. Während der Start zunächst erwartungsgemäß verlief, führte die weltweite Ausbreitung des Coronavirus im weiteren Verlauf zu außergewöhnlichen Rahmenbedingungen. Mit Hilfe unserer aktiven Gegensteuerungsmaßnahmen ist es uns jedoch gelungen, die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Jahres zu erfüllen bzw. sogar leicht zu übertreffen.
Mit dem erfolgreichen Börsengang im September 2020 haben wir unsere Kapitalstruktur verbessert und finanzielle Voraussetzungen für Investitionen in das zukünftige Wachstum geschaffen.
Insgesamt hat die Geschäftsentwicklung die Erwartung der Unternehmensleitung damit erfüllt. Diese Einschätzung berücksichtigt auch Erkenntnisse nach dem Ende des Geschäftsjahres.
Absatz
Im Geschäftsjahr 2020 haben wir insgesamt 24.349 Fahrzeuge (Vorjahr 25.729) abgesetzt und unsere Marktposition in fast allen wichtigen Märkten verteidigt oder weiter ausgebaut. Der leichte Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist neben den Corona bedingten Produktionsausfällen durch die bewusste Fokussierung auf den Absatz hochwertiger motorisierter Reisemobile mit dem Ziel einer bestmöglichen Nutzung der vorhandenen Kapazität bedingt. Besonders erfolgreich entwickelte sich die Kategorie Kastenwagen (CUV). Mit 4.627 Einheiten (Vorjahr: 4.289) verzeichneten wir im Geschäftsjahr 2020 einen Absatzrekordrekord in dieser Kategorie. Besonders gefragt waren hier die WEINSBERG Modelle CaraBus und CaraTour.
Größter Absatzmarkt war erneut Deutschland, daneben zählten Frankreich, die Niederlande und Skandinavien zu den Hauptabsatzmärkten. Die Marktanteilsstatistiken unterteilen sich in die Kategorien Reisemobile (einschließlich CUVs) und Wohnwagen, jeweils für Deutschland und für Europa (einschließlich Deutschland).
In der Kategorie Reisemobile lag unser Marktanteil in Deutschland mit insgesamt 13,5 % leicht unter dem Vorjahreswert von 14,2 %. Davon 13,1 % entfielen auf Reisemobile des Premiumsegments und 0,4 % auf das Luxussegment, das wir ausschließlich über unsere Marke MORELO bedienen. In Europa betrug der Marktanteil in der Kategorie Reisemobile 8,6 % nach 8,0 % im Vorjahr. Davon entfallen 8,4 % auf das Premiumsegment und 0,2 % auf das Luxussegment.
Mit einer Zulassungszahl von 1.367 Einheiten in Europa (Vorjahr 1.358) haben Luxusreisemobile einen Anteil von lediglich ca. 0,8 % am Gesamtvolumen der zugelassenen Reisemobile. Innerhalb des Luxussegments lag der Anteil von MORELO-Fahrzeugen somit entsprechend bei 33,8 %.
In der Kategorie Wohnwagen haben wir unsere Marktposition sowohl in Deutschland als auch in Europa ausgebaut. Der Marktanteil in Deutschland erhöhte sich auf 23,6 % (Vorjahr 22,4 %), in Europa lagen wir mit 17,2 % ebenfalls spürbar über dem Vorjahreswert (15,8 %).
Auftragslage
Die hohe Nachfrage nach Freizeitfahrzeugen der Knaus Tabbert AG hat sich mit der wirtschaftlichen Erholung im Anschluss an den Lockdown im April 2020 beschleunigt. Positiv wirkten sich zudem die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland und die erfolgreiche Durchführung des Caravan Salons in Düsseldorf mit sehr guten Verkaufsergebnissen aus.
Mit 18.736 Einheiten, entsprechend einem Auftragsvolumen in Höhe von rund EUR 640 Mio., verzeichnete Knaus Tab-bert zum Bilanzstichtag einen Rekord-Auftragsbestand, der Planungssicherheit bis weit in das Geschäftsjahr 2021 bietet.
AUFTRAGSBESTAND
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Anzahl Einheiten | 18.736 | 13.072 |
| Auftragsvolumen in EUR Mio. | 640 | 395 |
Umsatz- und Ertragslage des Konzerns
Die Aktivitäten des Knaus Tabbert Konzerns sind auf die Segmente Premium und Luxus aufgeteilt. Zur transparenten Darstellung des laufenden Geschäfts werden sowohl für den Konzern als auch für die Segmente ergänzend bereinigte Größen ermittelt und berichtet. Die Bereinigungen umfassen Einzelsachverhalte, sofern diese in einem Berichtsjahr zu wesentlichen Effekten führen. Diese Einzelsachverhalte können insbesondere Restrukturierungsaufwendungen, einmalige Transaktionskosten, Managementleistungen an die Gesellschafter oder sonstige Sonderaufwendungen betreffen.
EBITDA** und EBIT* sind, genauso wenig wie die entsprechend bereinigten Ergebniskennzahlen, nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, definierten Kennzahlen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass die Bereinigung um Sondereinflüsse sowohl die Transparenz als auch die langfristige Vergleichbarkeit zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Ertragskraft des Knaus Tabbert Konzerns verbessern. Die Bereinigungen von EUR 1,7 Mio. im Geschäftsjahr 2020 betrafen im Wesentlichen die IPO Kosten im Premiumsegment.
Informationen zum Steuerungssystem und zu den bedeutsamsten Leistungsindikatoren finden sich im Kapitel "Grundlagen des Konzerns / Steuerungssystem".
Finanziell bedeutsamste Leistungsindikatoren
| 31.12.2020 in EUR Tsd. | Premiumsegment | Luxussegment | Summe |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 687.302 | 107.289 | 794.591 |
| EBITDA bereinigt | 54.915 | 12.792 | 67.707 |
| 31.12.2019 in EUR Tsd. | Premiumsegment | Luxussegment | Summe |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 684.946 | 95.441 | 780.386 |
| EBITDA | 55.153 | 9.116 | 64.269 |
* EBIT: Konzern-Jahresüberschuss vor Finanzerträgen, Finanzaufwendungen und Steueraufwand
** EBITDA: Konzern-Jahresüberschuss vor Abschreibungen, Finanzerträgen, Finanzaufwendungen und Steueraufwand
Umsatz- und Gesamtleistung gesteigert
Der Gesamtumsatz in Höhe von EUR 794,6 Mio. resultierte entsprechend der Fokussierung auf die Produktion hochwertiger motorisierter Fahrzeuge zu 70,9 % (11.644 Stück, Vorjahr 11.797 Stück) aus Reisemobilen. Der Verkauf von Wohnwagen trug mit 26,2 % (12.705 Stück, Vorjahr 13.932 Stück) zum Gesamtumsatz bei. Weitere rund 2,9 % des Umsatzvolumens entfallen im Wesentlichen auf den Bereich Aftersales.
In der regionalen Betrachtung war Deutschland erneut der größte Absatzmarkt mit einem Umsatzanteil in Höhe von EUR 571,2 Mio. Dies ist ein Anstieg um 9,0 % oder EUR 47,3 Mio. (nach Boni und Skonti) im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäft außerhalb Deutschlands, das mit EUR 223,4 Mio. zum Gesamtumsatz beitrug, zählten wie schon im Vorjahr Frankreich, die Niederlande und Skandinavien zu den Hauptabsatzmärkten. Der Umsatz im Ausland verringerte sich somit um 12,9 % bzw. um EUR 33,1 Mio.
Die Bestandsveränderungen lagen mit EUR 4,4 Mio. deutlich unter dem Vorjahreswert von EUR 12,0 Mio. Die aktivierte Eigenleistungen verringerten sich dabei leicht um EUR 1,2 Mio. auf EUR 4,1 Mio. Hintergrund ist hier das eher zurückhaltende Investitionsverhalten zu Beginn des Geschäftsjahres aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der zu dieser Zeit noch neuen Corona Situation, die auch temporär geringere Investitionen in Forschung und Entwicklung zur Folge hatte. Einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge von EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 5,8 Mio.) wie z. B. Versicherungsentschädigungen, Regressansprüche oder nicht mehr benötigte Rückstellungen ergibt sich dennoch ein leichter Anstieg der Gesamtleistung um 0,3 % auf EUR 806,1Mio. nach EUR 803,5 Mio. im Vorjahr.
Materialaufwendungen um 1,3 Prozentpunkte reduziert
Die Materialkosten reduzieren sich im Berichtszeitraum um EUR 7,4 Mio. auf EUR 558,1 Mio. Dies führt zu einer Verbesserung der Materialaufwandsquote im Verhältnis zur Gesamtleistung um 1,1 Prozentpunkte auf 69,2 %. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem veränderten Produktmix mit einem höheren Anteil hochwertiger motorisierter Fahrzeuge, das heißt Reisemobile und CUV's. Zu einem geringeren Teil beruht der Rückgang auch auf vorteilhaften Einkaufseffekten sowie einer Reduzierung der Zahl der Leiharbeitnehmer im Zuge der Werksschließungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020.
Personalaufwand und Leiharbeiterkosten weitgehend stabil
Der Personalaufwand stieg im Vergleich zum Vorjahr um EUR 3,3 Mio. auf EUR 111,4 Mio. Diese Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Produktionsverschiebung hin zu hochwertigen Fahrzeugen und der damit einhergehenden höheren Fertigungstiefe zurückzuführen. Bezogen auf die Gesamtleistung lag der Personalaufwand mit einer Quote von 13,8 % um 0,3 Prozentpunkte über Vorjahresniveau. Unter Einbeziehung der Kosten für Leiharbeitnehmer, die einen wesentlichen Beitrag zu unserer Wertschöpfung leisten, lag die Quote mit 15,2 % auf Vorjahresniveau. Trotz der coronabedingten Einschränkungen haben wir nur in einem sehr geringen Umfang staatliche Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen (EUR 195 Tsd.).
Sonstige betriebliche Aufwendungen durch Sondereffekte beeinflusst
Sonstige betriebliche Aufwendungen (SbA) stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 7,63 % beziehungsweise absolut um EUR 5,0 Mio. von EUR 65,7 Mio. auf EUR 70,7 Mio. Ursächlich hierfür waren unter anderem erhöhte Aufwendungen für größere Flächenanmietungen bei der Branchenmesse Caravan Salon 2020 in Düsseldorf zur Sicherstellung der Einhaltung von Abstandsregelungen. Darüber hinaus enthalten die SbA für das Geschäftsjahr 2020 Mehraufwendungen für Hygiene- und Sicherheitskonzepte an den Knaus Tabbert Standorten, für die Messe und zur Unterstützung des Händlernetzes. Des Weiteren belasteten Kosten für den Börsengang, erhöhte Garantie- und Gewährleistungskosten und Rechtskosten infolge des anhängigen Verfahrens um die Fiat Abgasthematik die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Verhältnis zur Gesamtleistung stiegen die SbA im Vergleich zum Vorjahr entsprechend um 0,6 Prozentpunkte von 8,2 % auf 8,8 %. Da der Anstieg im Wesentlichen aus Einmal- und Sondereffekten resultierte, gehen wir davon aus, dass sich der längerfristig rückläufige Trend der vergangenen Jahre in Zukunft wieder fortsetzen wird.
EBITDA und EBIT leicht überproportional verbessert
Trotz der Belastungen aus Einmal- und Sondereffekten ist es uns gelungen, unser operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) überproportional zu Umsatz und Gesamtleistung zu verbessern. Es erhöhte sich um 2,7 % auf EUR 66,0 Mio. nach EUR 64,3 Mio. im Vorjahreszeitraum. Bereinigt um einmalige Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Börsengang und um Consulting-Fees stieg das EBITDA um 4,1 % auf EUR 67,7 Mio. gegenüber EUR 65,0 Mio. im Geschäftsjahr 2019.
Die Abschreibungen stiegen aufgrund hoher Investitionsvolumina in den Vorjahren um 5,7 % und betrugen EUR 19,4 Mio. nach EUR 18,4 Mio. Dementsprechend ergibt sich ein Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von EUR 46,6 Mio. nach EUR 45,9 Mio. im Vorjahr.
Das Finanzergebnis betrug im Berichtsjahr EUR -2,5 Mio. (Vorjahr EUR -2,2 Mio.). Hierin enthalten sind EUR 1,4 Mio. (Vorjahr EUR 1,2 Mio.) für die kurzfristige Betriebsmittelfinanzierung. Der verbleibende Betrag betrifft im Wesentlichen Kreditprovisionen für den Konsortialkreditvertrag sowie Zinsen für die langfristigen Darlehen.
Unter Berücksichtigung des Steueraufwands von EUR 12,8 Mio. (Vorjahr EUR 12,5 Mio.) ergibt sich somit für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresüberschuss auf dem Niveau des Vorjahres in Höhe von EUR 31,3 Mio. (Vorjahr EUR 31,2 Mio.). Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres wurden EUR 30,0 Mio. in Form von Dividenden an die Gesellschafter ausgeschüttet.
Ergebnisverwendung sieht Dividendenvorschlag von EUR 1,50 vor
Die Ergebnisverwendung der Knaus Tabbert Gruppe richtet sich nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Knaus Tabbert AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser betrug zum 31. Dezember 2020 EUR 59,3 Mio. (Vorjahr EUR 61,8 Mio.). Der Bilanzgewinn umfasst den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 31,8 Mio. sowie den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 27,6 Mio.
Entsprechend unserer Dividendenpolitik werden wir daher dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung vorschlagen, eine Dividende in Höhe von EUR 1,50 je Aktie auszuschütten. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von EUR 15,6 Mio. und somit rund 57 % des Jahresüberschusses der Knaus Tabbert AG. Sollte sich die Zahl der dividendenberichtigten Aktien bis zur Hauptversammlung ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Gewinnverwendungsvorschlag vorlegen.
Entwicklung des Segments Premium
Die Umsatzerlöse des Segments Premium lagen im Geschäftsjahr 2020 mit EUR 687,3 Mio. knapp über dem Niveau des Vorjahres (EUR 684,9 Mio.). Insgesamt sind 23.897 verkaufte Einheiten (Vorjahr: 25.729) dem Premiumsegment zuzuordnen. Der Rückgang ist vor allem einem veränderten Produktmix zugunsten hochwertiger Reisemobile zuzuordnen.
Das EBITDA des Segments lag mit EUR 53,2 Mio. um 3,6 % unter dem Niveau des Vorjahres (EUR 55,2 Mio.).
Das Investitionsvolumen im Segment Premium betrug insgesamt EUR 19,7 Mio. (Vorjahr: EUR 34,4 Mio.), davon entfielen EUR 5,8 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte wie Entwicklungsleistungen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte. Weitere EUR 13,9 Mio. betreffen Sachanlagen wie Grundstücke, Maschinen und weitere Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Entwicklung des Segments Luxus
Im Segment Luxus verzeichnete Knaus Tabbert einen Absatz von 452 Einheiten (Vorjahr: 422). Der Umsatz stieg deutlich um EUR 11,9 Mio. bzw. 12,5 % von EUR 95,4 Mio. im Vorjahr auf nun EUR 107,3 Mio.
Auch das EBITDA im Segment Luxus lag mit EUR 12,8 Mio. spürbar über dem Vorjahreswert von EUR 9,1 Mio.
Das Investitionsvolumen im Segment Luxus betrug insgesamt EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 6,9 Mio.) und betrifft nahezu ausschließlich Sachanlagen wie Grundstücke, Maschinen sowie weitere Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Vermögenslage und Kapitalstruktur
AKTIVA
| T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 15.966 | 15.114 |
| Sachanlagen | 103.483 | 106.069 |
| Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 1.802 | 603 |
| Aktive Latente Steuern | 3.113 | 3.415 |
| Langfristige Vermögenswerte | 124.364 | 125.201 |
| Vorräte | 123.958 | 119.728 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10.577 | 37.275 |
| Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 16.198 | 20.327 |
| Steuerforderungen | 1.826 | 810 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8.939 | 7.597 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 161.499 | 185.737 |
| Bilanzsumme /Aktiva | 285.863 | 310.938 |
Die langfristigen Vermögenswerte lagen mit EUR 124,4 Mio. leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Von den Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 15,9 Mio. (Vorjahr EUR 34,7 Mio.) entfallen EUR 13,9 Mio. auf das Premiumsegment hier vor allem auf den Ersatz von Maschinen und Betriebsvorrichtungen sowie EUR 2,0 Mio. auf das Luxussemgent, hier im Wesentlichen die Stellplatzerweiterung am Standort Schlüsselfeld.
In den Investitionen befanden sich zum Bilanzstichtag EUR 2,2 Mio. (Vorjahr EUR 3,8 Mio.) als Anlagen im Bau, dies betrifft im Wesentlichen das Premiumsegment. Des Weiteren entfallen Investitionen auf Werkzeuge, die für die Produktion der neuen Modelle in beiden Segmenten erforderlich sind.
Zugänge in den immateriellen Vermögenswerten umfassen Investitionen in Entwicklungskosten in Höhe von EUR 4,8 Mio. (Vorjahr EUR 5,6 Mio.), die im Wesentlichen mit der Neuentwicklung unserer Wohnwagen und Reisemobile im Zusammenhang stehen. Die Investitionen in Entwicklungskosten betreffen ausschließlich das Premiumsegment, im Luxussegment wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.
Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen mit EUR 161,5 Mio. um EUR 14,2 Mio. unter dem Wert des Vorjahresstichtags. Diese Entwicklung resultiert maßgeblich aus der Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe um EUR 26,2 Mio. auf EUR 10,6 Mio. Dies ist unter anderem auf die hohe Marktnachfrage und somit auf die gute Liquiditätssituation beim deutschen Handel zurückzuführen.
Das Vorratsvermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr um EUR 4,2 Mio. Dies ist insbesondere auf Fahrzeugbestände zurückzuführen, die sich um 141 Stück erhöhten. Hierbei handelt es sich um einen stichtagsbezogenen Effekt, da im Rahmen der Qualitätssicherung Nacharbeiten an den Dachkonstruktionen bestimmter Modelle erforderlich waren, die zu einer später als geplanten Auslieferung führten. Zum anderen resultiert der Fahrzeugbestand auch aus dem Lock-down des Handels zum Jahresende und den damit fehlenden Abnahmemöglichkeiten von ausländischen Händlern.
PASSIVA
| T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Grundkapital | 10.377 | 29 |
| Kapitalrücklage | 26.926 | 12.475 |
| Gewinnrücklagen | 6.435 | 6.435 |
| Gewinn-/Verlustvorträge | 49.797 | 48.627 |
| Jahresüberschuss | 31.327 | 31.170 |
| Kumuliertes sonstiges Ergebnis | -1.091 | -533 |
| Gesamtes Eigenkapital | 123.770 | 98.202 |
| Sonstige Rückstellungen | 12.858 | 12.291 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.616 | 12.348 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8.953 | 9.167 |
| Passive latente Steuern | 6.906 | 7.217 |
| Langfristige Schulden | 34.331 | 41.022 |
| Sonstige Rückstellungen | 6.459 | 4.233 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 49.001 | 81.941 |
| Verbindlichkeiten aus L+L | 35.167 | 47.057 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 34.320 | 37.667 |
| Steuerverbindlichkeiten | 2.815 | 816 |
| Kurzfristige Schulden | 127.761 | 171.713 |
| Schulden | 162.093 | 212.735 |
| Bilanzsumme /Passiva | 285.863 | 310.938 |
Das bilanzielle Eigenkapital des Knaus Tabbert Konzerns liegt bei EUR 123,8 Mio. (Vorjahr EUR 98,2 Mio.). Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt Ende 2020 43,3 %, ein Anstieg um 11,7 Prozentpunkte erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Erlös des Börsengangs im Rahmen der Ausgabe eigener Anteile und dem erwirtschafteten Jahresüberschuss. Gegenläufig wirkt die Dividendenzahlung an die Gesellschafter.
Die Rückführung langfristiger Darlehen führte zu einem Rückgang der langfristigen Verbindlichkeiten. Sie lagen mit EUR 34,3 Mio. um EUR 6,7 Mio. unter dem Vorjahreswert von EUR 41,0 Mio.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten lagen mit EUR 127,8 Mio. signifikant unter dem Vorjahreswert (EUR 171,7 Mio.). Auch im kurzfristigen Bereich sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zurückgeführt worden, und zwar um EUR 32,9 Mio. von EUR 81,9 Mio. auf EUR 49,0 Mio.
Die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 11,9 Mio. resultiert im Wesentlichen aus niedrigeren Verbindlichkeiten gegenüber unserem Chassislieferanten, da hier die Bonusgutschrift zum Geschäftsjahresende verrechnet wurde.
Sonstige Verbindlichkeiten lagen bei EUR 34,3 Mio. nach EUR 37,7 Mio. Dies ist im Wesentlichen auf niedrigere Personalrückstellungen zurückzuführen, da eine Prämienzahlung an die Mitarbeiterinnen bereits im Geschäftsjahr 2020 ausbezahlt wurde.
Finanzlage
Aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Knaus Tabbert im Geschäftsjahr 2020 einen Cashflow in Höhe von EUR 71,0 Mio. (Vorjahr EUR 44,1 Mio.). Er wurde aus dem Jahresergebnis unter Berücksichtigung nicht zahlungswirksamer Aufwendungen und Erträge sowie der Veränderung des Working Capital abgeleitet. Die Erhöhung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung des Forderungsbestands aus Lieferungen und Leistungen. Der gleichzeitige Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten wirkte gegenläufig. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wurde primär für Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter sowie für die im Geschäftsjahr getätigten Investitionen verwendet.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit liegt mit EUR -20,1 Mio. um EUR 8,0 Mio. unter dem Vorjahr (EUR -28,1 Mio.). Hintergrund ist, dass Knaus Tabbert in den ersten Monaten des laufenden Jahres aufgrund der Corona-Situation bewusst zurückhaltender investiert hat. Darüber hinaus lag das hohe Vorjahresniveau auch in Grundstücks- und Gebäudeinvestitionen begründet. Dementsprechend lagen die Investitionen in Sachanlagen, darunter insbesondere Produktionswerkzeuge und -maschinen, mit EUR 14,2 Mio. deutlich unter dem Wert von EUR 25,4 Mio. im Vorjahreszeitraum. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte wie Entwicklungsleistungen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte lagen mit EUR 6,1 Mio. nur leicht unter den EUR 6,6 Mio. des Vorjahres.
Aus der Finanzierungstätigkeit verzeichnete Knaus Tabbert einen Mittelabfluss in Höhe von EUR -49,7 Mio. (Vorjahr EUR -15,8 Mio.). Hierin enthalten ist die Dividendenauszahlung an die ehemaligen GmbH-Gesellschafter in Höhe von EUR 30,0 Mio. (Vorjahr 15,0 Mio.€). Finanzverbindlichkeiten verringerten sich saldiert um EUR 39,0 Mio., demgegenüber standen Mittelzuflüsse von EUR 24,8 Mio. aus Eigenkapitalzuführungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Börsengang.
Die Knaus Tabbert AG hatte im Geschäftsjahr 2018 einen Konsortialkreditvertrag unter der Führung der Commerzbank AG in Höhe von EUR 80,0 Mio. mit einer Laufzeit bis 2021 abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 100,0 Mio. erhöht, sowie die Laufzeit bis zum Jahr 2022 verlängert. Die hierin vereinbarten Finanzkennzahlen im Bereich Nettoverschuldung, Eigenkapitalquote und Nettoumlaufvermögensgrad werden zum 31. Dezember 2020 eingehalten. Zum Stichtag lag die Beanspruchung der Kreditlinie bei EUR 36,6 Mio. (Vorjahr EUR 65,9 Mio.). Die im Vorjahresvergleich niedrigere Nutzung resultierte im Wesentlichen aus den im Geschäftsjahr 2020 erzieltem Erlös aus dem Börsengang.
Der Konzern hat bereits in den Vorjahren langfristige Darlehen zur Finanzierung der Investitionen in Mottgers und Jandelsbrunn sowie des Standortes Ungarn von den Konsortialbanken erhalten. Das Darlehen bezüglich der Investition in den Standort Ungarn wurde als Gesellschafterdarlehen an die Tochtergesellschaft weitergeleitet und hat eine Laufzeit bis Juni 2021. Die Darlehen haben eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren, als Sicherheit hierfür dienen Grundschulden an beiden Standorten. Bereits im Geschäftsjahr 2017 wurden zwei weitere langfristige Darlehen von insgesamt EUR 10 Mio. aufgenommen, dieses dienen zur Finanzierung der Investitionen am Standort Jandelsbrunn und hat eine Laufzeit bis 2022. Die Darlehen wurden im Geschäftsjahr planmäßig getilgt. Die Darlehen der MORELO Reisemobile GmbH wurden für die Finanzierung der Investitionen im Geschäftsjahr 2010 aufgenommen und haben eine Laufzeit bis 2031, als Sicherheit hierfür dient eine Grundschuld am Standort in Schlüsselfeld. Die Darlehen wurden im Geschäftsjahr planmäßig getilgt.
Hinsichtlich bestehender Rückzahlungsverpflichtungen und Haftungsverhältnisse verweisen wir auf den Anhang.
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf
Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch besondere Herausforderungen für die Knaus Tabbert AG und den Konzern gekennzeichnet. Während der Start zunächst erwartungsgemäß verlief, führte die weltweite Ausbreitung des Coronavirus im weiteren Verlauf zu außergewöhnlichen Rahmenbedingungen. Mit Hilfe unserer aktiven Gegensteuerungsmaßnahmen ist es uns jedoch gelungen, den potenziellen Schaden durch die Corona Pandemie im Geschäftsjahr auf Umsatz und Ergebnis erfolgreich auf ein Minimum zu reduzieren und die Erwartungen an die Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Jahres zu erfüllen bzw. sogar leicht zu übertreffen. Mit dem erfolgreichen Börsengang im September 2020 haben wir unsere Kapitalstruktur verbessert und finanzielle Voraussetzungen für Investitionen in das zukünftige Wachstum geschaffen.
Insgesamt hat die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Erwartung der Unternehmensleitung damit erfüllt. Diese Einschätzung berücksichtigt auch Erkenntnisse nach dem Ende des Geschäftsjahres.
Chancen- und Risikobericht
Grundsätze und Ziele des Risikomanagementsystems
Der Knaus Tabbert Konzern ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die mit dem unternehmerischen Handeln der Knaus Tabbert AG und ihrer Tochtergesellschaften verbunden sind oder sich aus externen Einflüssen ergeben. Unter einem Risiko wird die Gefahr verstanden, dass Ereignisse, Entwicklungen oder Handlungen den Konzern oder eines der Segmente daran hindern, seine Ziele zu erreichen. Dazu gehören finanzielle sowie nichtfinanzielle Risiken. Gleichzeitig ist es wichtig, Chancen zu identifizieren, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Eine Chance bezeichnet die Möglichkeit, aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen die geplanten Ziele des Konzerns oder eines Segments zu sichern oder zu übertreffen.
Das oberste Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) ist die Sicherung des Fortbestands und des Wachstums der Knaus Tabbert AG und des Konzerns an allen Standorten unter Berücksichtigung von möglichen Chancen und Risiken. Die mit unserem Geschäft verbundenen unternehmerischen Risiken und Chancen sollen frühzeitig erkannt, bewertet und aktiv gesteuert werden und so eine proaktive Unternehmensführung ermöglichen. Aus der Identifikation von Risiken, die eingegangen werdensollen, können auch Wettbewerbsvorteile resultieren. Dazu werden wirksame Steuerungsund Kontrollsysteme eingesetzt, die in einem Risikomanagementsystem (RMS) gebündelt sind. Eine Verrechnung von Risiken und Chancen erfolgt nicht. Wir streben an, negative Ergebniseinflüsse aus dem Eintreten der Risiken grundsätzlich durch geeignete und betriebswirtschaftlich sinnvolle Gegenmaßnahmen zu begrenzen. Bestandsgefährdende Entwicklungen sollen stets so frühzeitig erkannt werden, dass rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft ergriffen werden können. Ausgehend von einer Bewertung des potenziellen Schadensausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken wird ein unternehmerisches Gesamtrisiko ermittelt, welches ohne Gefährdung der Unternehmensexistenz nicht nur kurzfristig operativ, sondern auch langfristig strategisch getragen werden kann.
Die Risiko- und Chancensituation der Knaus Tabbert AG ist im Wesentlichen von der Risiko- und Chancensituation des Knaus Tabbert Konzerns abhängig und auch im Wesentlichen gleich gelagert. Insofern gelten sie Aussagen zur Gesamtbewertung der Risiko- und Chancensituation des Managements auch als Zusammenfassung für die Knaus Tabbert AG.
Organisation und Prozess
In den Betrachtungsbereich der Risiken und Chancen der Knaus Tabbert Gruppe werden neben der Knaus Tabbert AG alle Tochtergesellschaften einbezogen.
Die Identifikation und -überwachung der Risiken erfolgt seit Ende 2020 quartalsweise "bottom-up" sowie "top-down" über ein softwarebasiertes Reporting. Die Verantwortung für das RMS und die interne Überwachung obliegen dem Vorstand. Das RMS ist am Rahmenwerk des "Internal Control Framework - COSO II ©" ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2020 hat eine vollumfängliche Risikoinventur stattgefunden. Hierzu gab es persönliche Gespräche mit allen Risk Ownern, bei denen die einzelnen Risiken detailliert besprochen und analysiert wurden.
Für die Standorte, Geschäftsbereiche und Zentralfunktionen sind Risikomanagementbeauftragte (Risk Owner) benannt. Das breite Netz der Risk Owner sorgt für eine effektive Identifikation von Risiken über verschiedene Hierarchiestufen hinweg. Hierzu erfolgt eine kontinuierliche Überwachung von risikorelevanten Entwicklungen und Prozessen innerhalb der Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Risk Owner. Die Steuerung erfolgt über eine Risikomanagementsoftware, mit deren Hilfe die Erhebung, Bewertung und die kontinuierliche Aktualisierung erfolgt. Das zentrale Risikomanagement ist im Risikomanagementsystem der Knaus Tabbert AG als ausführendes Organ bzw. Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Risk Ownern zu verstehen. Das zentrale Risikomanagement übernimmt dabei aber keine direkte Verantwortung für einzelne Risiken. Diese liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Risk Owners.
Im Rahmen der Risikobewertung werden die identifizierten Risiken hinsichtlich der maximalen Schadenshöhe (potenzielles Schadensausmaß) und der Eintrittswahrscheinlichkeit vor und nach Ergreifen von risikobegrenzenden Maßnahmen systematisch bewertet. Der Zeithorizont der Ermittlung beträgt durchschnittlich ein Jahr.
Die Bewertung der Risiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt in den vier Stufen "sehr unwahrscheinlich", "unwahrscheinlich", "selten" oder "wahrscheinlich". Diese Stufen sind mit prozentualen Bandbreiten zur Eintrittswahrscheinlichkeit unterlegt und können bei Bedarf durch Zeitintervalle, in den das Risiko typischerweise auftritt, weiter konkretisiert werden.
| Stufe | Eintrittswahrscheinlichkeit in % |
|---|---|
| sehr unwahrscheinlich | bis 10 % |
| unwahrscheinlich | bis 30 % |
| selten | kleiner 50 % |
| wahrscheinlich | ab 50 % |
Bei der Bewertung des möglichen Schadensausmaßes unterscheiden wir die sechs Kategorien "unwesentlich", "niedrig" "moderat", "wesentlich", "hoch" und "kritisch". Diesen Kategorien sind jeweils Grenzwerte hinsichtlich des möglichen Schadensausmaßes in EUR hinsichtlich der Wirkung auf das EBITDA in folgender Höhe zugeordnet:
| Stufe | Schadensausmaß in EUR Tsd. |
|---|---|
| Unwesentlich | 0 - 50 |
| Niedrig | 51 - 250 |
| Moderat | 251 - 500 |
| Wesentlich | 501 - 2.500 |
| Hoch | 2.501 - 5.000 |
| Kritisch | > 5.000 |
Nicht quantifizierbare Risiken, wie z.B. Reputationsschäden werden wie quantifizierbare Risiken ebenfalls in den Stufen » geringes Risiko«, » moderates Risiko «, und » wesentliches Risiko « kategorisiert.
Bei der Risikobewertung betrachten wir sowohl Brutto- als auch Nettorisiken. Das Bruttorisiko stellt dabei das inhärente Risiko vor risikomindernden Maßnahmen dar. Das Nettorisiko bezeichnet das verbleibende Risiko nach Umsetzung sämtlicher risikomindernder Maßnahmen. Dieser Ansatz ermöglicht einerseits ein umfassendes Verständnis dafür, welchen Einfluss risikomindernde Maßnahmen haben, und bildet andererseits die Grundlage für Szenarioanalysen. Unsere Risikoeinschätzung in diesem Bericht spiegelt ausschließlich den Nettoerwartungswert wider. Als wesentliche Risiken haben wir diejenigen identifiziert, die eine entsprechende Kombination aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß gemäß unten dargestellter Risikomatrix aufweisen. Außerdem erfasst unser Risikosystem auch nicht quantifizierbare d.h. nicht direkt in EUR übertragbare Risiken. Hierunter fallen vor allem Schäden die sich aus einer potenziellen Beeinträchtigung der Reputation von Knaus Tabbert AG ergeben könnten. Auch diese Risiken können wesentlich sein.
Risikportfolio/-matrix:
Bewertungskategorien der Risiken

Übersicht und Beschreibung der wesentlichen Risiken und Chancen
In diesem Bericht erläutern wir die die finanziellen und nichtfinanziellen Risiken und Chancen für die Zielerreichung des Unternehmens im Jahr 2021 und darüber hinaus. Hierzu haben wir die identifizierten Risiken zunächst in übergeordnete Bereiche unterteilt. Die unten stehende Tabelle gibt Auskunft über die wesentlichen Nettorisiken nach eingeleiteten und wirksamen Maßnahmen. Sofern nicht gesondert angegeben, gelten die beschriebenen Risiken gleichermaßen für das Premium- und das Luxussegment.
Die Knaus Tabbert AG ist durch Umwandlung im Jahr 2020 entstanden. Seit diesem Zeitpunkt besteht ein dokumentiertes Risikofrüherkennungssystem. Innerhalb dieses Zeitraums haben sich keine wesentlichen Veränderungen in der Risikosituation ergeben. Die Darstellung der Risiken und Chancen bezieht sich auf den Bilanzstichtag. Bis zur Abschlusserstellung haben sich bis auf das Risiko "Abhängigkeit von Lieferanten" keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Zusätzlich können Risiken und Chancen, die heute noch nicht bekannt sind oder als unwesentlich eingestuft werden, künftig die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage beeinflussen.
Risiken, die sich aus der Coronavirus-Pandemie ergeben, erstrecken sich in Regel über mehrere Risikofelder. Daher sind diese Risiken nicht als einzelnes Risikofeld sondern innerhalb der einzelnen Bereiche erläutert.
Übersicht der Risiken mit einer mindestens wesentlichen Schadenshöhe
RISIKOFELDER
| Maximale Schadenshöhe | Eintrittswahrscheinlichkeit | Netto-Risiko | |
|---|---|---|---|
| Markt & Kunde | |||
| Händlereinkaufsfinanzierung | Kritisch | Sehr unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Werkstattkapazitäten in der Branche | Kritisch | Sehr unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Finanzen | |||
| Währungsrisiko Ungarn | Wesentlich | Selten | Moderat |
| Recht & Compliance | |||
| Fiat Diesel | Kritisch | Sehr unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Mottgers Bodenbelastung (Altlast) | Wesentlich | Wahrscheinlich | Wesentlich |
| Personal | |||
| Fachkräftemangel | Hoch | Wahrscheinlich | Wesentlich |
| Mitarbeiteraufbau | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Corona Pandemie | Hoch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| IT | |||
| Cyberangriffe | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Einkauf | |||
| Abhängigkeit von Lieferanten | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Coronabedingte Risiken bei Lieferanten | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
| Operative Risiken | Kritisch | Unwahrscheinlich | Wesentlich |
Nettorisiko = Schadenshöhe nach ergriffenen und wirksamen Maßnahmen x Eintrittswahrscheinlichkeit nach ergriffenen und wirksamen Maßnahmen
Markt & Kunde
Trotz sorgfältiger und detaillierter Umsatzplanung können volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen, unerwartete Marktentwicklungen oder kundenseitige Einzelrisiken Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage von Knaus Tabbert haben. Grundsätzlich besteht aber auch die Chance, dass sich Märkte oder Marktbedingungen besser entwickeln, als wir in unserer Planung unterstellt haben.
Ein wesentliches Risiko für die weltwirtschaftliche Lage stellt der weitere Verlauf der Coronavirus-Pandemie dar. Sollte das Infektionsgeschehen noch umfassendere oder länger als erwartet andauernde Maßnahmen erforderlich machen, könnte dies zu einer übermäßigen Belastung privater Haushalte, Unternehmen und Staaten führen, verbunden mit einem spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dies hätte unter anderem Auswirkungen auf den privaten Konsum und mit negativen Konsequenzen bezüglich unserer mittel- bis langfristige Absatzentwicklung. Gleichzeitig könnten die Belastungen eine spürbare Auswirkung auf Unternehmen haben und zu Beeinträchtigungen der Produktion und Lieferketten führen. Dagegen könnte eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie, beispielsweise durch eine schnellere und flächendeckende Verbreitung von Impfstoffen, zu einer deutlich dynamischeren Erholung führen, als wir in unserer Planung unterstellt haben. Dies könnte möglicherweise den privaten Konsum unterstützen und zu positiven Absatzeffekten führen. Darüber hinaus ist es möglich, dass nach Überstehen der Corona Pandemie die Urlaubsform Caravaning auf lange Sicht weiter an Bedeutung gewinnen wird, da der Wunsch nach Gesundheit, Sicherheit und Privatsphäre auch nach der Krise bestehen bleiben wird.
Ferner erwarten wir, dass die mit dem Brexit verbundenen allgemeinen Konjunkturbeeinträchtigungen zu einem Nachfragerückgang aus dem Vereinigten Königreich führen könnten. Das von der EU und dem Vereinigten Königreich am 24. Dezember 2020 geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen vermeidet zwar den befürchteten harten Schnitt und sieht einen zollfreien Handel vor, dennoch führen zum Beispiel zeitaufwändige Zollverfahren möglicherweise zu Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel. Insgesamt gehört das vereinigte Königreich jedoch nicht zu unseren Hauptabsatzmärkten und den aus dem Brexit resultierenden Umsatzrückgang haben wir bereits in unserer Unternehmensplanung berücksichtigt. Sollten die Konjunkturbeeinträchtigungen und sonstigen Einschränkungen aufgrund des Brexits geringer ausfallen, als wir in unserer Planung unterstellt haben, ergibt sich die Chance, dass der antizipierte Umsatzrückgang in diesem Markt ebenfalls geringer ausfällt oder sich nicht materialisiert.
Ein hinsichtlich der Ergebnisauswirkung relevantes Risiko resultiert aus der Händlereinkaufsfinanzierung des Exportgeschäfts. Anders als in unserem Heimatmarkt, in dem wir über mehrere Kooperationen mit entsprechenden finanzierenden Banken verfügen, arbeiten wir im Exportgeschäft derzeit mit nur wenigen Anbietern. Aktuell führen wir Verhandlungen zur Ausweitung der Kooperationen im Bereich der Händlerfinanzierung für unsere wichtigsten Exportmärkte verbunden mit dem Ziel das Geschäft in diesen Märkten auszuweiten. Gleiches gilt für die Endkundenfinanzierung von Wohnwagen auf dem französischen Markt.
Grundsätzlich vertreibt Knaus Tabbert seine Produkte über ein langjährig gewachsenes Händlernetzwerk. Diese Händler sind freie, selbständige Vertriebspartner und sind zum Großteil nicht an einzelne Hersteller gebunden. Der Verlust eines am Umsatzbeitrag gemessenen Top-Händlers könnte hohe Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Knaus Tabbert haben, die Eintrittswahrscheinlichkeit ist jedoch mit sehr unwahrscheinlich bewertet. Unabhängig von der Volumenentwicklung kann darüber hinaus kundenseitiger Preisdruck durch mögliche Zusammenschlüsse der Händler Margenbelastungen nach sich ziehen. Deshalb haben wir unser Händlernetzwerk breit gefächert, sodass einzelne, regionale Entwicklungen kompensiert werden können. Für die einzelnen Händler haben wir in den vergangenen Jahren zudem attraktive Programme eingeführt, um sie stärker an uns zu binden. In Zusammenarbeit mit den Händlern nehmen wir auch an lokalen, regionalen und nationalen Caravaning-Messen im In- und Ausland teil.
Ferner haben wir Rahmenfinanzierungsvereinbarungen mit verschiedenen Kreditinstituten zur Finanzierung des Kaufs von Produkten der Gruppe in ganz Europa geschlossen, um die Finanzierungsmöglichkeiten unserer Händler zu unterstützen (siehe hierzu auch Risikobereich "Finanzen").
Durch steigende Absatzzahlen der europäischen Caravan-Industrie könnten Werkstattkapazitäten der heutigen Händlernetze zukünftig nicht mehr ausreichen, um Kunden in einem angemessenem Zeitraum und zu deren Zufriedenheit zu bedienen. Dies hätte in der Folge Auswirkungen auf die zukünftige Absatzsituation, da Kunden sich eventuell anderen Urlaubsformen widmen könnten. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2019 eine Service-Kooperation mit MAN-Werkstätten initiiert. Gleichzeitig unterstützen wir unser Händlernetzwerk beim Ausbau ihrer After-Sales Aktivitäten.
Finanzen
Personalkosten stellen eine wesentliche Kostenposition in der Ertragslage des Konzerns dar. Um dem Geschäftswachstum Rechnung zu tragen, hat der Konzern seine Belegschaft entsprechend aufgestockt, Schichtmodelle eingeführt und Überstunden angeordnet, um die gewünschten Produktionsziele zu erreichen. Neben der Anzahl der Mitarbeiter wird der Personalaufwand auch durch die Entwicklung der Tarife und Zuschläge für Überstunden beeinflusst, sowohl in Deutschland als auch in Ungarn, wo sich die Produktionsstätten des Konzerns befinden. Um den sich weiter verändernden globalen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, nutzt der Konzern verschiedene Instrumente zur Steuerung der Personalstruktur, wie z. B. Altersteilzeitregelungen für Mitarbeiter.
Ein Teil der Produktionsmitarbeiter des Konzerns arbeitet im Rahmen von Leih-, Zeit- und Kurzzeitverträgen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben in Deutschland kann die Zahl der Leiharbeitnehmer bei den deutschen Tochtergesellschaften jedoch weiter sinken, da sie in der Regel automatisch befristete Verträge mit den Tochtergesellschaften der Gruppe erhalten, nachdem sie 15 Monate bei der Knaus Tabbert Gruppe beschäftigt waren. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese befristeten Verträge in Unbefristete umgewandelt, was die Flexibilität des Konzerns in Bezug auf seine Belegschaft schrittweise verringert. In der Vergangenheit wurde jedes Jahr ein erheblicher Teil der Fachkräfte direkt vom Unternehmen und nicht auf Leihbasis eingestellt. Dieser Trend wird sich voraussichtlich fortsetzen. In diesem Fall wäre die Knaus Tabbert Gruppe möglicherweise nur in der Lage, ihre Belegschaft in produktionsschwachen Zeiten unter Inkaufnahme von Abfindungs- bzw. Sozialplankosten zu reduzieren.
Darüber hinaus betreibt der Konzern einen Produktionsstandort in Nagyoroszi, Ungarn. Die Tatsache, dass die osteuropäischen Länder der Europäischen Union beigetreten sind und die attraktiven Rahmenbedingungen viele Unternehmen dazu gebracht haben, entsprechende Fertigungen vor Ort aufzubauen, haben in der Vergangenheit zu einem starken Anstieg des Lohnniveaus geführt.
Ein Fremdwährungsrisiko resultiert aus einer Darlehensgewährung an unser Werk in Ungarn. Grundsätzlich erfolgt jedoch keine Absicherung von Fremdwährungsrisiken, da die Fakturierung und der Einkauf überwiegend in Euro erfolgen und als natürliches Hedging wirken. Insgesamt spielen Fremdwährungsrisiken daher in der Knaus Tabbert Gruppe eine untergeordnete Rolle, wir sehen jedoch das Fremdwährungsrisiko aus der Darlehensgewährung als moderat an.
Die Produkte der Knaus Tabbert Gruppe werden über ein umfangreiches Händlernetz vertrieben. Zur Unterstützung der Händler haben wir Rahmenverträge mit Finanzinstituten abgeschlossen, die es bestimmten Händlern ermöglichen, den Kauf von Caravans und Reisemobilen des neuesten Modelljahrs aus dem Portfolio des Konzerns zu finanzieren und dabei die Fahrzeuge als Sicherheiten zu nutzen. Für den Fall der Beendigung einzelner Händlerfinanzierungsverträge, beispielsweise aufgrund Zahlungsverzugs oder Insolvenz eines Vertragshändlers, ist Knaus Tabbert in der Regel verpflichtet, den von dem jeweiligen Finanzierungspartner für den Händler finanzierten Fahrzeugbestand zum verbleibenden Finanzierungsbetrag zurückzukaufen. Um das Marktgeschehen und die Lagerbestände der Händler zu überwachen, haben wir in den vergangenen Jahren eine Reihe von Frühwarnsystemen und -verfahren etabliert. Dazu gehören die Überwachung der Bestandsfinanzierung, die Beobachtung allgemeiner Marktstatistiken, regelmäßige Besuche von Händlern durch Vertriebsleiter, monatliche Bestandsberichte der Händler sowie die Überwachung des aktuellen Auftragsstatus in den SAP-Systemen der Händler sowie des Forderungsbestands. So können wir Anzeichen für Änderungen bei der Nachfragesituation und auch mögliche finanzielle Probleme einzelner Händler schnell erkennen.
Die Bedingungen des Konsortialkredits in Höhe von EUR 100 Mio. verpflichten Knaus Tabbert zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen (Financial Covenants), die sich auf das Verhältnis der gesamten Nettoverschuldung zum Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) (bereinigt um bestimmte nicht operative Effekte), die (Netto-) Working Capital-Quote und die Eigenkapitalquote beziehen. Bei Verstoß gegen diese Finanzkennzahlen haben die Kreditgeber das Recht, den Kredit zu kündigen und die Rückzahlung des Kredits zu verlangen. Eine Neuverhandlung der Kreditbedingungen könnte zu einer nachteiligen Entwicklung der Finanzierungskosten führen.
Recht & Compliance
Knaus Tabbert ist als international agierender und börsennotierter Konzern vielfältigen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen unterworfen. Grundsätzlich bestehen daher aus dem operativen Geschäft Risiken im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen geltendes Recht oder mit möglichen Rechtsstreitigkeiten. Bestehende und drohende Rechtsstreitigkeiten werden kontinuierlich erfasst, analysiert, hinsichtlich ihrer juristischen und finanziellen Auswirkungen bewertet und in der bilanziellen Risikovorsorge berücksichtigt. Zudem begegnen wir diesem Risiko durch Verhaltensregeln, klar definierten Prozessen Kodizes und einer internen Compliance Struktur und haben entsprechende branchenübliche Versicherungen abgeschlossen.
Aktuell hervorzuheben sind in diesem Risikofeld vereinzelte Klagen oder Klageandrohungen mit dem Vorwurf, dass in Dieselfahrzeugen des Herstellers Fiat möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Fiat hat als einer unserer Hauptlieferanten von Chassis auf Anfrage mehrfach bestätigt, dass die an Knaus Tabbert gelieferten Chassis nicht mit derartigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden und werden. Für die zu erwartenden Kosten zur Klageabwehr wurden entsprechende Rückstellungen gebildet. Auf Basis unserer rechtlichen Einschätzung sehen wir bei einem möglichen Schadenseintritt jedoch auch Regresschancen gegenüber Fiat.
Der Konzern unterliegt zudem strengen Umwelt- und anderen behördlichen Anforderungen, die sich ändern oder zu zusätzlichen Kosten oder Haftungen führen oder die Geschäftstätigkeit des Konzerns einschränken können. Gegenwärtig untersucht der Konzern einen Umweltvorfall am Standort Mottgers, an dem vor einigen Jahren eine Boden- und Grundwasserkontamination festgestellt wurde. Es wurde in Zusammenarbeit mit den Behörden ein Sanierungs- und Eindämmungsplan entwickelt und entsprechende Rückstellungen wurden gebildet. Die hieraus zu erwartenden Kosten sind vollumfänglich über entsprechende Rückstellungen abgebildet.
Die Ermittlung und Bewertung von Umweltrisiken erfolgt grundsätzlich in regelmäßigen Abständen im Verzeichnis bedeutender Umweltaspekte. Die wichtigsten Umweltprozesse sind im Managementhandbuch integriert. Weitere Umweltrisiken aus dem laufenden Geschäftsbetrieb können wir derzeit nicht erkennen.
Der Knaus Tabbert Konzern hat im Premiumsegment ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System im Einsatz, das durch weitere qualitätsverbessernde Prozesse unterstützt wird. Dennoch besteht im Knaus Tabbert Konzerns das Risiko, dass Produkte in mangelhafter Qualität zur Auslieferung kommen und ein Produkthaftungs- bzw. Gewährleistungsrisiko in Form von Garantie- oder Kulanzansprüchen oder Schadenersatzansprüchen verursachen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass als Folge von mangelhafter Qualität, negative Auswirkungen auf die Reputation der Knaus Tabbert AG entstehen könnten Auf derartige Risiken reagiert der Knaus Tabbert Konzern im Premiumsegment mit strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen und kontinuierlichen Prozessverbesserungen. Den Gewährleistungs- und Kulanzrisiken wird durch die Bildung von Rückstellungen bilanzielle Vorsorge getroffen. Die Rückstellungen werden in Höhe der auf Grundlage von Erfahrungs- bzw. Vergangenheitswerten geschätzten Aufwendungen zur Beseitigung der Mängel bewertet. Sachverhalte, die den Verpflichtungen möglicherweise kompensierend gegenüberstehen, wurden, soweit hier nicht ein gesonderter Vermögensgegenstand zu aktivieren ist, im Rahmen der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt.
Personal
Knaus Tabbert ist auf Fach- und Führungskräfte in allen Funktionsbereichen angewiesen. Der Wettbewerb um Talente im Allgemeinen und Facharbeiter im Besonderen ist jedoch intensiv, insbesondere in technologiegetriebenen Branchen wie dem Caravaning- und Automotive-Geschäft sowie in der Region Bayern, in der die Knaus-Tabbert-Gruppe ihren Hauptsitz hat. Die regionale Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren deutlich gesunken und es wird generell schwieriger, qualifiziertes Personal vor Ort zu rekrutieren. Sollte der Konzern nicht in der Lage sein, talentierte Mitarbeiter und Fachkräfte zu rekrutieren und zu halten, würde dies seine Geschäftstätigkeit und seine Fähigkeit, seine strategischen Ziele zu erreichen, beeinträchtigen.
Insbesondere das anhaltende Wachstum des Konzerns könnte es erforderlich machen, neue Mitarbeiter außerhalb der natürlichen Einzugsgebiete unserer Werke zu suchen, was die Rekrutierungskosten erhöhen und den Rekrutierungsprozess verlangsamen könnte. Austritte von hoch qualifizierten Mitarbeitern könnten zudem zu Know-how-Verlusten und Ressourcenengpässen führen.
Über attraktive Vergütungssysteme, Arbeitsplatzbedingungen und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung steuern wir deshalb dem Fluktuationsrisiko entgegen. Ferner begegnen wir dem Fachkräftemangel durch betriebliche Ausbildung.
Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie könnten erneute Grenzschließungen zu Produktionsunterbrechungen oder -einschränkungen führen, da ein Teil der Belegschaft Pendler aus Ungarn sowie aus Tschechien und der Slowakei sind. Nach Bilanzstichtag hat die deutsche Regierung Einschränkungen hinsichtlich der Einreise aus Tschechien beschlossen und umgesetzt. Knaus Tabbert hat für seine MitarbeiterInnen geeignete Maßnahmen getroffen, z. B. Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland und regelmäßige Testungen. Jeder Mitarbeiter mit regelmäßigem Grenzübertritt wird alle zwei Tage getestet. Bei Feststellung einer Infektion werden Kontakte umgehend zurückverfolgt und unverzüglich in Quarantäne geschickt. Die Gesundheitsämter werden laufend informiert.
IT-Risiken
IT-Systeme sind kritisch für die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes. Insofern ergeben sich Risiken insbesondere aus dem potenziellen Ausfall der Server, Speichermedien und kritischer Anwendungen. Ferner bestehen Risiken im Zusammenhang mit dem Datenschutz und Cyber-Kriminalität. Zur Risikominimierung werden im IT-Bereich ständig alle Möglichkeiten von Störungen, auch von außen, sensibel beobachtet und gegebenenfalls sofort unterbunden. Wir schützen uns zudem soweit wie möglich durch eine konzernweite IT-Organisation und aktuelle Sicherheitssysteme, wie Anti-Viren-Software und Firewalls. Darüber hinaus sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter regelmäßig zu diesbezüglichen Gefahren.
Seit Geltung der DSGVO stellen sich höhere Anforderungen an die Datenschutzorganisation im KT Konzern. Bei Verstößen könnte es zu Bußgeldern und Reputationsschäden mit Blick auf die Außenwirkungen kommen. Der Konzern achtet in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten auf eine strikte Einhaltung der einschlägigen Regeln und berücksichtigt diese in allen internen und unternehmensübergreifenden Prozessen.
Einkauf
Die Risiken und Chancen auf der Beschaffungsseite ergeben sich unter anderem aus den Schwankungen bei Rohstoff- und Energiepreisen, die zu Preisschwankungen bei fremdbeschafften Teilen von Lieferanten der Gesellschaft oder des Konzerns führen könnten. Zudem können gelegentliche Liefer- und Qualitätsprobleme oder Versorgungsstörungen bei Vorlieferanten Risiken in unserer Produktion verursachen. Auch finanzielle Engpässe bei Lieferanten, Kapazitätsrestriktionen, ein eingeschränkter Verhandlungsspielraum bei der Preisgestaltung können zu Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Ein wesentliches Risiko ergibt sich aus möglichen Lieferengpässen oder Unterbrechungen in der Lieferkette im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Grundsätzlich haben wir Beeinträchtigungen der Lieferkette auf Basis der Erfahrungen im Geschäftsjahr 2020 bereits in unserer Unternehmensplanung berücksichtigt. Deshalb stufen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit als "sehr unwahrscheinlich" ein. Wir können jedoch aus heutiger Sicht nicht ausschließen, dass die Beeinträchtigungen im Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus - insbesondere in Abhängigkeit des weiteren Verlaufs der Corona-Krise - größer sind als wir in unserer Unternehmensplanung unterstellt haben. Gleichzeitig würden sich aus einer besseren Entwicklung, als wir sie antizipiert haben, Chancen auf eine bessere Versorgungssituation ergeben.
Einige Lieferanten im Caravaning-Geschäft haben eine Monopol- oder Oligopol- Stellung, die Preisverhandlungen erschweren. Knaus Tabbert ist insofern in einem nicht unerheblichen Ausmaß von einzelnen Lieferanten abhängig. Dies betrifft insbesondere die Chassis, die zu einem erheblichen Teil aus dem Stellantis Konzern (Fiat, Peugot und Iveco) bezogen werden, sowie Heizsysteme des Herstellers Truma. Daraus ergeben sich Verfügbarkeits- und Preisrisiken. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung mit "unwahrscheinlich" eingeschätzt. Den Verfügbarkeitsrisiken begegnet Knaus Tabbert - dort wo möglich - durch Aufbau zusätzlicher Lieferanten. Hinsichtlich der Preisrisiken waren wir in der Vergangenheit meist in der Lage, Preiserhöhungen an die Endkunden weiterzugeben.
Produktion
Innerhalb der Produktion kann es prinzipiell aufgrund einer geringeren Verfügbarkeit von Fertigungskapazitäten oder durch deren Ausfall zu Engpässen kommen. Des Weiteren bestehen Risiken aus der Beendigung von Lieferverträgen durch Zulieferer. Zum einen wirken wir diesen Risiken durch eine abgestimmte Produktionsplanung sowie durch vertragliche Zusicherungen entgegen. Zum anderen setzen wir auf moderne Fertigungsanlagen, regelmäßige Wartung sowie die Durchführung notwendiger Ersatzinvestitionen. Außerdem erlaubt uns der konzernweite Produktionsverbund Engpässe zwischen den Standorten auszugleichen.
Sonsitge Risiken
Ziel des Qualitätsmanagements ist die verlässliche Erfüllung der Anforderungen unserer Kunden. Zur Risikoprävention besteht ein Lieferantenmanagement mit dem Ziel, die Menge und die Qualität der zur Herstellung der Fahrzeuge benötigten Bauteile sicherzustellen. Sollte es trotz umfangreicher Qualitätssicherungsmaßnahmen in Einzelfällen zu möglichen Auslieferungen qualitativ nicht einwandfreier Produkte an unsere Kunden kommen, besteht das Risiko zusätzlicher Kosten durch Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche. Hierfür bilden wir grundsätzlich angemessene Rückstellungen, die diese Risiken in der Regel vollumfänglich abdecken. Ein spezifisches Thema im Geschäftsjahr 2020 betraf Rissbildungen im Bereich von Klebeverfugungen bei bestimmten Temperaturbedingungen. Hierfür wurde zwischenzeitlich eine technische Lösung erarbeitet. Die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Kosten sind in den allgemeinen Qualitätsrückstellungen abgebildet.
Risiken im Bereich Logistik sind sowohl mögliche Verzögerungen in der Lieferkette zu Knaus Tabbert als auch innerhalb der eigenen Lieferkette bis hin zum Kunden. Es ist möglich, dass der Konzern in seiner Produktions- und Lieferfähigkeit durch Lieferengpässe bei wichtigen Materialien eingeschränkt wird, wenn ein einzelner Zulieferer seinen Betrieb einstellt oder nicht in der Lage ist, die vom Konzern benötigten Mengen zu liefern. Bei Versorgungsengpässen kann der Bestand an unfertigen Fahrzeugen steigen und entsprechende Nacharbeiten notwendig werden. Ein ausgewogenes Supply Chain Management ist damit für den Produktionsprozess der Knaus Tabbert Gruppe von besonderer Bedeutung, da für die Herstellung von Freizeitfahrzeugen verschiedene Komponenten von einer Vielzahl unterschiedlicher Lieferanten benötigt werden.
Diesen Risiken wirken wir mit einem integrierten Planungsprozess entgegen, der mit den Produktions- und Lieferplänen abgestimmt ist. Durch ein optimiertes Warehouse-Management stellen wir dabei eine Balance zwischen Verfügbarkeit auf der einen und einer kapitalschonenden Bevorratung auf der anderen Seite sicher.
Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die Verwendung von Finanzinstrumenten stellt kein wesentliches Risiko im Knaus Tabbert Konzern dar. Erläuterungen zu den Marktpreis-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sind den Notes unter Punkt 7.3 zu entnehmen.
Chancen in Bezug auf die Vertriebsstrategie
Aktuell vertreiben wir unsere Produkte vor allem über ein gewachsenes Händlernetzwerk. Wir überprüfen unsere Vertriebsstrategie fortlaufend auch im Hinblick auf neue Vertriebskanäle. Die Erschließung neuer Vertriebskanäle könnte sich positiv auf unsere Umsatz- und Ertragslage auswirken.
Chancen in Bezug auf die Einkaufsstrategie
In einzelnen Bereichen sind wir momentan an wenige Lieferanten gebunden. Der Aufbau neuer Lieferanten würde unsere Abhängigkeit in diesen Bereichen reduzieren. Dies erhöht zum einen unsere Flexibilität bei der Planung von Produktionsmengen, gleichzeitig stärkt dies unsere Verhandlungsposition. Es besteht die Chance, dass wir dadurch insgesamt mehr einsparen als geplant. Zusätzliche Chancen ergeben sich durch allgemein niedrigere Rohstoffpreise als erwartet sowie durch Mengeneffekte im Rahmen unseres weiteren Wachstums.
Chancen in Verbindung mit Prozessoptimierung
Eine kontinuierliche Optimierung wichtiger Geschäftsprozesse sowie eine strikte Kostenkontrolle sind für die Gewährleistung von Profitabilität und Kapitalrendite essenziell. Wir sind der Meinung, dass wir die Möglichkeiten zur Erhöhung von Effektivität und Effizienz unserer Prozesse sowie zur weiteren Optimierung der Kostenstrukturen innerhalb unseres Unternehmens bei Weitem noch nicht ausgeschöpft haben. Darüber hinaus werden wir uns künftig weiter darauf fokussieren, unsere Prozesse zu standardisieren und zu vereinheitlichen.
Chancen aus gesellschaftlichen Megatrends
Knaus Tabbert profitiert von verschiedenen gesellschaftlichen Entwicklungen, die sich in den vergangenen Jahren teilweise als Megatrends etabliert haben. Dazu zählen beispielsweise die demografische Entwicklung, das wachsende Interesse an alternativen, umweltfreundlichen Urlaubsformen, der Trend zum regionalen Tourismus sowie neue, flexible Formen der Arbeitsgestaltung. Im Bereich des Vermietmarkts ist zudem die Sharing Economy als Treiber hervorzuheben.
Aus diesen Entwicklungen ergeben sich gleichzeitig neue Chancen, die unser Geschäft positiv beeinflussen können.
Chancen aus anorganischem Wachstum
Unter anorganischem Wachstum verstehen wir die Prüfung und Wahrnehmung von Möglichkeiten im Hinblick auf Akquisitionen und Partnerschaften. Hierzu beobachten wir kontinuierlich den Markt. Wesentliche Aspekte sind dabei die Stärkung unserer Marktposition auch in regionaler Hinsicht, die Erweiterung unserer Kapazitäten und die Ergänzung oder Erweiterung unseres Produktportfolios.
Gesamtbeurteilung der Risiken und Chancen
Wir sind nach eingehender Überprüfung der Risikosituation zu der Auffassung gelangt, dass die getroffenen Maßnahmen und Vorsorgen den identifizierten Risiken in geeigneter Weise Rechnung tragen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie vor dem Hintergrund einer gesunden Bilanzstruktur, unserer Ertragskraft und der gegenwärtigen Geschäftsaussichten, sehen wir keine uns bekannte Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Gleichzeitig stehen uns ausreichende Ressourcen zur Verfügung, um sich ergebende Chancen zu nutzen.
Merkmale des Internen Kontrollsystems (IKS)
Ziel des Internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, zu gewährleisten, die Verlässlichkeit der externen Berichterstattung durch Erstellung eines regelungskonformen Abschlusses sicherzustellen. Das IKS ist in das unternehmensweit geltende Corporate Governance System eingebettet. Zur Überwachung der Wirksamkeit des IKS erfolgen regelmäßige Überprüfungen rechnungsrelevanter Prozesse durch interne Kontrollen. Zudem überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die Effektivität des Systems.
Die wesentlichen Merkmale des bestehenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
| ― | Sicherstellung der normgerechten Bilanzierung des Einzelabschlusses der Knaus Tabbert AG durch systemseitig implementierte sowie manuelle Kontrollen. |
| ― | Sicherstellung konzerneinheitlicher Bilanzierung nach IFRS durch Anwendung einheitlicher Bilanzierungsvorschriften und Richtlinien |
| ― | Innerhalb der Geschäftsbereiche werden regelmäßige Kontrollfunktionen, vor allem durch das Controlling, übernommen. |
| ― | Klärung spezieller fachlicher Fragestellungen und komplexer Sachverhalte fallbezogen unter Einbeziehung von externen Sachverständigen. |
| ― | Im Finanz- und Rechnungswesen wird - soweit möglich - Standardsoftware eingesetzt. |
| ― | Durch entsprechende Einrichtungen der IT wird die eingesetzte Unternehmenssoftware vor unbefugten Zugriffen geschützt. |
| ― | Es besteht ein adäquates Richtlinienwesen (z. B. Reisekostenrichtlinie etc.), das laufend aktualisiert wird. |
| ― | In regelmäßigen Stichproben wird überprüft, ob Buchhaltungsdaten vollständig und richtig sind. |
| ― | Alle wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Buchungen erfolgen unter Anwendung des Vier-Augen-Prinzips (Trennung von Prüfungs-, Buchungs- und Zahlungsvorgängen) |
Prognosebericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen von Corona-Pandemie geprägt
In der am 17. März 2021 veröffentlichten Konjunkturprognose des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung senken die Experten ihre Prognosen für die Jahre 2021 und 2022, rechnen aber insgesamt weiterhin mit einer wirtschaftlichen Erholung. Im Euro-Raum erwartet der Sachverständigenrat für die Jahre 2021 und 2022 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 4,1% beziehungsweise 4,2%.
In Deutschland haben die zweite Corona-Welle und der zweite harte Lockdown die Erholung der Wirtschaft zum Jahresende 2020 gestoppt. Für das erste Quartal 2021 ist daher mit einem Rückgang zu rechnen. Insgesamt zeige sich die Konjunktur aber trotz längeren Shutdowns recht robust, heißt es im Gutachten. Anders als während der ersten Welle sei es nicht zu umfangreichen Grenzschließungen gekommen, weshalb die Lieferketten in der Industrie bisher weiterhin intakt seien. Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und gradueller Lockerungen dürfte sich die wirtschaftliche Erholung in den kommenden Monaten wieder fortsetzen. Wegen des langen Lockdowns wird die Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2021 aber nicht wie zuvor erwartet um 3,7%, sondern um 3,1% zulegen. Für 2022 rechnet der Sachverständigenrat mit einem Anstieg des BIP um 4%.
Das größte Risiko für die konjunkturelle Erholung in Deutschland und Europa resultiert aus der sich derzeit abzeichnenden dritten Infektionswelle. Ein starker Anstieg der Infektionszahlen könnte die konjunkturelle Erholung verzögern, insbesondere wenn die Industrie stark von Einschränkungen und Betriebsschließungen betroffen wäre. Dagegen könnten schnellere Impffortschritte die Pandemie früher eindämmen, die Aufhebung von Einschränkungen erlauben und die Erholung beschleunigen.
Positiver Branchenausblick trotz anhaltender Corona-Pandemie
Das ausgeprägte Momentum einer seit 2014 in Europa ungebrochenen Wachstumsdynamik unterstützt das weitere Wachstum im europäischen Caravaning Markt in den kommenden Jahren. Das Jahr 2020 hat in den europäischen Zulassungsstatistiken neue Bestmarken gesetzt. Die Sehnsucht nach Freiheit und Sicherheit hat den deutschen Markt, gemessen an Neuzulassungen, um 32,6% wachsen lassen. Deutschland hat damit auf europäischer Ebene das dort registrierte Zulassungsplus von 11,8% deutlich mitgestaltet.
Deutschland war, ist und bleibt voraussichtlich auch in Zukunft der größte und stärkste wachsende Markt in Europa. Nach 107.203 Neuzulassungen im Jahr 2020 wird für 2021 ein Wachstum von 15,2% auf rund 124.000 Neuzulassungen erwartet. Gerade das Segment der Wohnwagen spürt nun wieder den Rückenwind der Branche und profitiert mit einer Wachstumsprognose von 6,1% und rund 31.000 Neuzulassungen im Jahr 2021. Für die umsatzstarken und mittlerweile marktdominierenden Reisemobile und Vans werden 93.000 Einheiten für 2021 erwartet, entsprechend einem Wachstum von 10,3% gegenüber 2020.
Mit rund 16.000 zusätzlichen Einheiten im Jahr 2021 liefert der deutsche Markt in 2021 den wesentlichen Beitrag für weiteres Wachstum auch auf europäischer Ebene. Nach 235.000 Zulassungen im Jahr 2020 zeigt die Prognose für 2021 251.000 Neuzulassungen, und damit ein Plus von 7,0%. Wohnwagen profitieren hierbei von rund 2% Wachstum während für Reisemobile und Vans eine Zunahme von 9,4% erwartet wird.
Diese Einschätzung basiert auf einer Prognose des CIVD datiert vom 21. Januar 2021, der ein Rechenmodell (Holt-Winters-Methode) zugrunde liegt, das historisches Datenmaterial mit aktuellen wirtschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen verknüpft und verschiedenste Indikatoren nutzt, um eine Extrapolation im fünf Jahreszeitraum durchzuführen. Damit ist diese Studie ein Äquivalent zur CIVD Studie aus dem Jahr 2018. Auf Grundlage dieser Studie wird für die kommenden Jahre in Deutschland ein Wachstum von rund 20.000 zusätzlichen Einheiten pro Jahr prognostiziert und demnach 206 000 Neuzulassungen im Jahr 2025. Deutschland unterstützt damit in den kommenden Jahren das jährliche Wachstum auf europäischer Ebenen in entsprechender Größenordnung. Hier werden für das Jahr 2025 rund 330.000 Neuzulassungen erwartet.
Die Wachstumskraft des deutschen Caravaning Marktes liefert Knaus Tabbert damit ein sehr aussichtsreiches Marktumfeld. Knaus Tabbert generiert rund 70% der Umsätze in Deutschland und fast 30% im europäischen Ausland. Die Fokussierung auf fünf Kernmarken, das weitgespannte Preissegment von 10.000 EUR bis rund 750.000 EUR und die gleichermaßen starke Marktpositionierung in den Produktkategorien Wohnwagen, Reisemobile und Vans bietet unseren mehr als 400 Händlern in Europa beste Voraussetzung, gemeinsam mit Knaus Tabbert, ihre Marktposition weiter auszubauen.
Knaus Tabbert sieht sich gut positioniert, um an diesem steigenden Interesse überproportional in Europa zu partizipieren.
Knaus Tabbert erwartet starkes Wachstum in 2021
Der Auftragsbestand zu Ende Dezember 2020 befindet sich mit 640 Mio. Euro (Vorjahr: 395 Mio. Euro) auf Rekordniveau. Darüber hinaus sind die Lagerbestände unserer Handelspartner auf einem ausgesprochen niedrigen Level und unterstreichen die hohe Nachfrage im Markt. Das bietet uns Planungssicherheit für das laufende Geschäftsjahr. Unser Ziel ist es, den Umsatz im laufenden Geschäftsjahr stark zu steigern. Hierzu werden wir den Kapazitätsausbau an unseren Standorten vorantreiben. Auf den bestehenden Montagelinien erfolgt eine Erhöhung der Produktion durch die Einrichtung neuer Schichtmodelle sowie bei Bedarf zusätzlicher Schichten. Außerdem erlaubt uns die optimale Nutzung unseres Produktionsnetzwerks innerhalb des Konzerns die Kapazitäten für Möbelbau und Aufbaufertigung zu erhöhen. Darüber hinaus erfolgt eine kurzfristige Erhöhung des Zukaufanteils. In Summe planen wir über 500 neue Mitarbeiter einzustellen. In Ungarn arbeiten wir an der Fertigstellung einer neuen Montagelinie mit einer technischen Kapazität von 4.000 Einheiten, welche ab Mitte 2022 voll genutzt werden soll. Insgesamt investieren wir in 2021 mehr als 65 Mio.Euro, davon rund 50 Mio. Euro für die Erweiterung der Produktionskapazitäten des Konzerns.
Insgesamt geht der Vorstand, mit der gebotenen unternehmerischen Vorsicht von einem Umsatzanstieg in einer Range von 20 - 22% im Jahr 2021 aus. Für das bereinigte EBITDA rechnen wir trotz antizipierter Materialkostenerhöhungen und Anlaufkosten verursacht durch den starken Produktionsanstieg ebenfalls mit einem deutlichen Zuwachs. Die Marge wird sich etwa auf dem Niveau des Vorjahres von etwa 8% - bezogen auf das bereinigte EBITDA - bewegen.
Für die Folgejahre wird eine weiterhin hohe Wachstumsdynamik erwartet. Verbund- und Größeneffekten im Konzern sollen zu einer stetigen Verbesserung der Ergebnisqualität führen.
Diese Prognose basiert auf der Annahme, dass es über die heute bekannten Einschränkungen nicht zu weiteren signifikanten Corona bedingten Produktionsstillegungen oder -verzögerungen, z.B. durch Probleme in den Lieferketten oder durch sonstige staatliche Maßnahmen, kommen.
Vergütungsbericht
Vergütungen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat
Vergütung des Vorstands bis zum 14. August 2020
Bis zur Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft am 14. August 2020 bestand die Vergütung der Mitglieder des Vorstands aus festen monatlichen Barzahlungen und gegebenenfalls einer fallweisen variablen Vergütung. In dem zum 30. Juni 2020 endenden Halbjahr sowie in den vorherigen Geschäftsjahren erhielten die Mitglieder des Vorstands nur kurzfristige Vergütungsbestandteile im Zusammenhang mit ihrer Funktion als Personen in Schlüsselpositionen. Die Gesellschaft hatte keine Vergütungen oder Leistungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses, sonstige langfristige Vergütungen, Abfindungen oder aktienbasierte Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsführung gewährt. Die Gesellschaft hat die Vergütung der Vorstandsmitglieder in den abgelaufenen Geschäftsperioden nicht individualisiert ausgewiesen. Ein Mitglied des Vorstands stand zu dieser Zeit noch nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft, sondern stellte seine Leistungen in Höhe von EUR 750.000 (zzgl. MwSt.) im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 über ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen, das Anteile an der Gesellschaft hält, in Rechnung. Für die übrigen Vorstandsmitglieder belief sich die Gesamtvergütung im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 auf EUR 1.415.000.
Vergütung des Vorstands seit dem 14. August 2020
Seit Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft am 14. August 2020 verfügen sämtliche Vorstandsmitglieder über einen Dienstvertrag mit der Gesellschaft. Die Verträge unterliegen deutschem Recht und enthalten im Wesentlichen gleichlautende Regelungen.
Das Vergütungssystem des Vorstands ist auf eine langfristige und nachhaltige, profitable Entwicklung von Knaus Tabbert ausgerichtet. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsbezogenen variablen Vergütung mit einer kurzfristen (Short-Term Incentive, STI) und einer langfristigen aktienbasierten Komponente (Long-Term Incentive, LTI) zusammen. Dabei hat der überwiegende Teil der gewährten variablen Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und damit eine langfristige Ausrichtung. So können die Vorstandsmitglieder an einer nachhaltigen Wertsteigerung von Knaus Tabbert teilhaben und haben einen entsprechenden Anreiz, sich auf das langfristige Wohl von Knaus Tabbert zu konzentrieren. Der einjährige variable Vergütungsbestandteil bemisst sich neben wirtschaftlichen Erfolgsfaktoren zudem nach persönlichen Leistungsindikatoren. Gleichzeitig soll durch das aktuelle Vergütungssystem sichergestellt werden, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder und der Lage der Gesellschaft steht. So sollen besondere Leistungen stärker honoriert werden; Leistungsverfehlungen hingegen sollen die Vergütung spürbar verringern. Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung wird durch den Aufsichtsrat geprüft.
Jahresgrundgehalt
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine feste Jahresvergütung als Barvergütung, die in zwölf gleichen Teilbeträgen als monatliches Gehalt ausgezahlt wird. Die jährliche Festvergütung für Herrn Speck beträgt brutto EUR 750.000 (brutto). Herr Adamietzki, Herr Hundsdorf und Herr Vaterl erhalten jeweils EUR 400.000 (brutto) jährlich.
Variable Vergütung
Die variable Vergütung besteht aus zwei Komponenten, einer variablen Vergütung mit einjähriger Bemessungsgrundlage, dem Short Term Incentive (STI), und einer variablen Vergütung mit vierjähriger Bemessungsgrundlage, dem Long Term Incentive (LTI). Der erste Bewertungszeitraum des LTI beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2024. Die relativen Anteile der Festvergütung an der Ziel-Gesamtvergütung sind abhängig von der Entwicklung der langfristigen variablen Ziel-Vergütung, welche zwischen EUR 160.000 (brutto) und maximal EUR 450.000 (brutto) liegen können. Daraus ergibt sich für Herrn Speck ein relativer Anteil der Festvergütung an der Zielgesamtvergütung zwischen 56,0% und 71,4%. Der relative Anteil der Festvergütung für Herrn Adamietzki, Herrn Hundsdorf und Herrn Vaterl liegt zwischen 40,4 % und 57,1%.
Die Ermittlung des STI erfolgt auf Basis eines festgelegten Zielerreichungsgrads und individueller Ziele, die vom Aufsichtsrat festgelegt werden und auf die sich die Gesellschaft und das jeweilige Vorstandsmitglied vor jedem Geschäftsjahr einigen. Der STI wird als jährliche Bartantieme gezahlt und ist auf einen Höchstbetrag von EUR 140.000 (brutto) begrenzt. Beginnt oder endet der jeweilige Dienstvertrag im Laufe eines Geschäftsjahres, erfolgt die Auszahlung anteilsmäßig pro rata temporis. Mitglieder des Vorstands, deren Dienstvertrag aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB gekündigt wird oder die ihr Amt unberechtigt niederlegen, haben keinen Anspruch auf ein STI für das Geschäftsjahr, in dem der Vertrag gekündigt wird.
Der LTI basiert auf der Entwicklung von virtuellen Performance Shares, die in jährlichen Tranchen (LTIP-Tranchen) vergeben werden. Zu Beginn eines neuen Performance-Zeitraums wird jedem Vorstandsmitglied eine bestimmte Anzahl von Performance Shares zugeteilt. Die Anzahl der zu Beginn jeder Periode gewährten Performance Shares ergibt sich aus der Division des Betrags von EUR 160.000 durch den anfänglichen Aktienkurs. Der Anfangskurs ist definiert als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate vor Beginn des Bewertungszeitraums, der Endkurs ist definiert als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Monate des Bewertungszeitraums.
Der LTI ist neben der Entwicklung der Performance Shares auch von der Erreichung eines EBITDA-Ziels abhängig. Das Erfolgsziel EBITDA ist zu 100% erfüllt, wenn (i) das kumulierte EBITDA während der LTIP-Inzentivierungsphase mindestens EUR 396.864.500 beträgt oder (ii) der Quotient aus kumuliertem EBITDA während der LTIP-Inzentivierungsphase und kumulierten Umsatzerlösen der Knaus Tabbert-Gruppe während der LTIP-Inzentivierungsphase multipliziert mit 100 mindestens 9,58 beträgt. Dabei wird EBITDA definiert als Konzernergebnis der Knaus Tabbert-Gruppe für das jeweilige Geschäftsjahr bereinigt um Steuern, Finanzierungskosten, Finanzerträge sowie Abschreibungen, basierend auf dem testierten Konzernabschluss der Knaus Tabbert-Gruppe.
Der Auszahlungsbetrag der jeweiligen LTIP-Tranche errechnet sich aus der Anzahl der Performance Shares multipliziert mit dem Endkurs und einem Multiplikator. Bei einer Zielerreichung von 100% beträgt der Multiplikator 1. Wird das Ziel nicht zu 100%, aber zu mindestens 81% erreicht, reduziert sich der Multiplikator für jeden abweichenden Prozentpunkt um 5%. Ein Vorstandsmitglied hat nur dann Anspruch auf eine LTI-Zahlung, wenn das Ziel zu mindestens 81% erreicht wird und der Endkurs der Aktie höher ist als der Anfangskurs. Die Auszahlung für jede LTIP-Tranche ist auf maximal EUR 450.000 begrenzt. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Auszahlung bei außergewöhnlichen Entwicklungen in angemessener Weise nach oben oder unten anzupassen. Die Gewährung und Auszahlung des LTI erfolgt zusammen mit derjenigen monatlichen Rate der festen Jahresvergütung, die nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat für das vierte Geschäftsjahr des Bewertungszeitraums ausgezahlt wird. Die Gesellschaft erstattet keine aus der Auszahlung des LTI resultierende Einkommensteuer.
Der Aufsichtsrat kann nach eigenem Ermessen bestimmen, dass der LTI anstelle einer Barauszahlung durch Lieferung von Aktien der Gesellschaft ausgezahlt wird. Die Anzahl der in diesem Fall zu liefernden Aktien der Gesellschaft ergibt sich aus der Division des Auszahlungsbetrags der LTIP-Tranche durch den finalen Aktienkurs. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Laufzeit eines Bewertungszeitraums aus seinem Amt aus oder tritt ein neues Mitglied während der Laufzeit eines Performance-Zeitraums in den Vorstand ein, erhält das Mitglied den LTI zeitanteilig für diesen Zeitraum, sofern die Ziele wie oben beschrieben erreicht werden.
Nebenleistungen
Das System der Vorstandsvergütung sieht Nebenleistungen in Form von Sachbezügen und Zuschüssen vor, wie z. B. Dienstwagen oder Fahrkostenzuschuss, Erstattung von Auslagen, Unfallversicherung sowie Zuwendungen zu Kranken- und Pflegeversicherungsprämien. Für alle Vorstandsmitglieder besteht eine D&O-Versicherung mit einer angemessenen Deckungssumme und einem Selbstbehalt gemäß den einschlägigen Vorschriften des deutschen Aktienrechts in Höhe von 10% des Schadens, maximal jedoch in Höhe von 150% der festen Jahresvergütung. Die D&O-Versicherungen decken Vermögensschäden ab, die durch Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen.
Altersversorgung
Ruhegehaltszusagen wurden nicht gemacht. Die Vorstandsmitglieder waren seit der Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft für ihre Altersversorgung selbst verantwortlich. Vor der Umwandlung waren die seinerzeitigen Geschäftsführer gesetzlich rentenversichert. Die Gesellschaft hat die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung getragen.
Laufzeiten der Dienstverträge
Der Dienstvertrag von Herrn Speck hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2022. Die Dienstverträge von Herrn Adamietzki, Herrn Hundsdorf und Herrn Vaterl haben eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2023.
Weitere Angaben
Die maximale jährliche Gesamtvergütung (einschließlich der festen Jahresvergütung, des STI und des LTI) beträgt für Herrn Speck EUR 1.340.000 (brutto) und für Herrn Adamietzki, Herrn Hundsdorf und Herrn Vaterl jeweils EUR 990.000 (brutto). Hinzu kommen Nebenleistungen.
Vorstandsmitglieder, deren Dienstvertrag aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB gekündigt wird oder die ihr Amt unberechtigt niederlegen, haben keinen Anspruch auf Auszahlung bereits zugeteilter, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlter LTIP-Tranchen.
Eine im Rahmen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses möglicherweise gewährte Abfindung ist auf den Höchstbetrag von zwei Jahresvergütungen begrenzt. Dieser Abfindungs-Cap wird in der Regel auf Basis der Gesamtbezüge des abgelaufenen Geschäftsjahres und ggf. auf Basis der für das laufende Geschäftsjahr erwarteten Gesamtbezüge berechnet.
Die Auszahlungen von STI und LTI unterliegen Malus- und Clawback-Bedingungen. Vor der Festlegung des jeweiligen Auszahlungsbetrags prüft der Aufsichtsrat, ob der Einzel- oder Konzernabschluss, auf den sich die variable Vergütung bezieht, entweder nichtig ist oder kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage vermittelt oder ob ein schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinne von § 93 Abs. 1 AktG vorliegt, das eine Herabsetzung oder gar einen Verfall der variablen Vergütung rechtfertigt. Auch bereits ausgezahlte variable Vergütungen unterliegen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einer Rückforderung, wenn eines der vorgenannten definierten Ereignisse in einem Zeitraum eintritt, für den der variable Vergütungsbestandteil ausgezahlt wurde.
Die Dienstverträge sehen keine Sonderregelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) vor, insbesondere weder ein Sonderkündigungsrecht noch eine Abfindungszahlung. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nicht vereinbart worden.
GESAMTVERGÜTUNG DES VORSTANDS FÜR DIE TÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 2020
| in Tsd € | Grundgehalt | Variabler Bonus** | Sonstige Bezüge | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Wolfgang Speck | 751 | 41 | 0 | 792 |
| Marc Hundsdorf | 385* | 90 | 16 | 491 |
| Gerd Adamietzki | 400 | 112 | 16 | 527 |
| Werner Vaterl | 400 | 112 | 20 | 531 |
| Gesamt | 1.936 | 355 | 51 | 2.342 |
* Die Differenz ergibt sich aus der leicht niedrigeren Geschäftsführervergütung vor AG-Umwandlung
** Der variable Bonus beinhaltet neben dem STI auch die in den Geschäftsführerverträgen (bis 13. August 2020) vereinbarten variablen Vergütung, welche auf Basis ndividuell festgelegter Zielerreichung gewährt wurde.
Im Geschäftsjahr 2019 belief sich die Gesamtvergütung inclusive der Vergütung des Vorstandsvorsitzenden aus dem Dienstleistungsvertrag auf T€ 2.165.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen für jedes Vorstandsmitglied die gewährten Zuwendungen und den Zufluss für das Geschäftsjahr 2020
WOLFGANG SPECK*
| Vorstandsvorsitzender seit (23.09.2020) | Gewährte Zuwendungen | Zufluss |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 751 | 751 |
| variabler Bonus | 0 | 0 |
| Short-Term Incentive, (STI) | 41 | 0 |
| Long-Term Incentive, (LTI) | 0 | 0 |
| sonstige Vergütung | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 792 | 751 |
Der Zufluss umfasst die fixe Grundvergütung die Leistungen aus dem DIenstleistungsvertrag und die sonstigen Bezüge sowie den Variablen Bonus, der im Folgejahr gezahlt wird.
* bis zum 22.09.2020 erfolgte Abrechnung über einen Dienstleistungsvertrag
MARC HUNDSDORF
| Vorstand | Gewährte Zuwendungen | Zufluss |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 385 | 385 |
| variabler Bonus | 50 | 70 |
| Short-Term Incentive, (STI) | 41 | 0 |
| Long-Term Incentive, (LTI) | 0 | 0 |
| sonstige Vergütung | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 491 | 471 |
Der Zufluss umfasst die fixe Grundvergütung und die sonstigen Bezüge sowie den Variablen Bonus, der im Folgejahr gezahlt wird.
GERD ADAMIETZKI
| Vorstand | Gewährte Zuwendungen | Zufluss |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 400 | 400 |
| variabler Bonus | 71 | 70 |
| Short-Term Incentive, (STI) | 41 | 0 |
| Long-Term Incentive, (LTI) | 0 | 0 |
| sonstige Vergütung | 16 | 16 |
| Gesamtvergütung | 527 | 486 |
Der Zufluss umfasst die fixe Grundvergütung und die sonstigen Bezüge sowie den Variablen Bonus, der im Folgejahr gezahlt wird.
WERNER VATERL
| Vorstand | Gewährte Zuwendungen | Zufluss |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 400 | 400 |
| variabler Bonus | 71 | 70 |
| Short-Term Incentive, (STI) | 41 | 0 |
| Long-Term Incentive, (LTI) | 0 | 0 |
| sonstige Vergütung | 20 | 20 |
| Gesamtvergütung | 531 | 490 |
Der Zufluss umfasst die fixe Grundvergütung und die sonstigen Bezüge sowie den Variablen Bonus, der im Folgejahr gezahlt wird.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß den Bestimmungen des § 14 der Satzung der Knaus Tabbert AG neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine feste Vergütung von EUR 25.000. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 100.000, der Stellvertreter der Aufsichtsratsvorsitzenden EUR 37.500. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses und die Vorsitzende des Präsidialausschusses erhalten jeweils eine zusätzliche jährliche feste Vergütung von EUR 35.000. Die Vorsitzenden anderer Ausschüsse erhalten jeweils eine zusätzliche jährliche feste Vergütung von EUR 5.000, sofern der betreffende Ausschuss mindestens einmal im Geschäftsjahr tätig geworden ist. Außerdem wird Mitgliedern die auf ihre Bezüge und Auslagen entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Interesse der Gesellschaft von dieser in eine in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
Im Geschäftsjahr 2020 insgesamt gewährte und zugeflossene Vergütung in €
| Feste Vergütung | Ausschussvergütung | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Esther Hackl (Vorsitzende) | 63.090 | 11.178 | 74.268 |
| Willem Paulus de Pundert | 12.773 | 12.773 | |
| Klaas Meertens | 12.773 | 12.773 | |
| Rene Ado Oscar Bours | 12.773 | 12.773 | |
| Manfred Pretscher | 12.773 | 12.773 | |
| Ruben Paulus de Pundert | 4.668 | 4.668 | |
| Jana Donath | 8.104 | 9.781 | 17.885 |
| Anton Autengruber (stellv. Vorsitzender) | 16.266 | 16.266 | |
| Stephan Kern | 12.773 | 12.773 | |
| Michael Heim | 12.773 | 12.773 | |
| Ferdinand Sommer | 12.773 | 12.773 | |
| Robert Scherer | 12.773 | 12.773 | |
| Ute Opritescu | 5.348 | 5.348 | |
| Daniela Fischer | 7.425 | 7.425 | |
| Gesamt | 207.082 | 20.959 | 228.041 |
Erklärung zur Unternehmensführung gem § 289f und §315d HGB und Corporate Governance Bericht
Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. §289f und §315d HGB und der Corporate Governance Bericht werden im Konzerngeschäftsbericht und auf der Internetseite www.knaus-tabbert.de veröffentlicht.
Übernahmerelevante Angaben und Erläuterungen (Ergänzende Angaben nach § 289a und § 315a HGB)
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020 beträgt EUR 10.377.259,00. Es ist eingeteilt in 10.377.259 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Jede Aktie vermittelt eine Stimme und hat den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung. Zum 31. Dezember 2020 befanden sich keine Aktien im eigenen Bestand.
Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich aus dem Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite im Bereich Investor Relations/Corporate Governance im Volltext zur Verfügung steht. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In den Fällen des § 136 Aktiengesetz ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.
Die Aktien im Besitz der Altaktionäre HTP, Catalina und der Palatium-Beteiligungsgesellschft mbH (Palatium) unterliegen nach der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft am 23 September 2020 einer üblichen Sperrfrist von sechs Monaten bzw. zwölf Monaten im Fall von Palatium.
Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am stimmberechtigten Kapital, die zum Bilanzstichtag 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| Name | Anteil in% |
|---|---|
| H.T.P. Investments 1 B.V. | 37,58 |
| Catalina Capital Partners B.V. | 25,06 |
Die Stimmrechte von H.T.P. Investments 1 B.V. und Catalina Capital Partners B.V. werden den Meldungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz zufolge weiteren Gesellschaften und Personen zugerechnet. Im Falle von H.T.P. Investments 1 B.V. sind dies Windroos B.V., Stichting Administratiekantoor Windroos und Willem Paulus de Pundert. Im Falle der Catalina Capital Partners B.V. sind dies Landmark Trust Switzerland SA, Landmark Group Limited und Klaas Meertens.
Bei den vorgenannten Stimmrechtsanteilen können sich seit dem Stichtag Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft nicht bekannt sind. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberaktien sind, erlangt die Gesellschaft von Veränderungen der Beteiligungshöhen nur Kenntnis, soweit diese Veränderungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz oder sonstigen Vorschriften meldepflichtig sind.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen bei der Gesellschaft nicht.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind
Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind und die ihre Stimmrechte nicht unmittelbar ausüben, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Vorschriften und Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 Aktiengesetz und § 31 Mitbestimmungsgesetz. Gemäß § 84 Aktiengesetz werden die Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Der Vorstand besteht gemäß § 7 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach § 84 Absatz 2 Aktiengesetz kann der Aufsichtsrat ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Abschluss der Anstellungsverträge und der Widerruf der Bestellung sowie die Änderung und Beendigung der Anstellungsverträge erfolgen durch den Aufsichtsrat.
Die Satzung kann gemäß § 179 Aktiengesetz nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Soweit nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes etwas Abweichendes bestimmen, werden Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 20 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und gegebenenfalls mit einfacher Mehrheit des vertretenen Kapitals gefasst. Für eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist gemäß § 179 Absatz 2 Aktiengesetz eine Mehrheit von 75 % des vertretenen Grundkapitals erforderlich; von der Möglichkeit, hierfür eine größere Kapitalmehrheit zu bestimmen, wird in der Satzung kein Gebrauch gemacht. Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, kann gemäß § 11 Absatz 4 der Satzung der Aufsichtsrat beschließen. Satzungsänderungen werden nach § 181 Absatz 3 Aktiengesetz mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 6. August 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 5.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.
Vom genehmigten Kapital wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ein- oder mehrmalig auszuschließen:
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- oder Sacheinlagen, soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist; |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Unternehmenszusammenschlusses oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Betrieben oder Anteilen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten (d. h. Patenten, Gebrauchsmustern, Marken oder Lizenzen hieran) oder sonstigen Produktrechten; oder |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss). Die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien dürfen 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten. Diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Wirksamkeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG als eigene Aktien veräußert werden. |
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 50 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
Vom Ausschluss des Bezugsrechts wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Das Grundkapital ist ferner um bis zu EUR 5.000.000,00, eingeteilt in bis zu 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus gegen Bareinlage oder Sacheinlage ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/ oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. September 2020 bis zum 20. September 2025 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren.
Der Vorstand wurde durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. September 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. September 2025 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlage oder Sacheinlage auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 400 Mio. mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen oder Optionsgenussscheinen oder Optionsgewinnschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten oder den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussscheinen oder Wandelgewinnschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten auf den Inhaber lautende Stückaktien der Knaus Tabbert AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 5 Mio. zu gewähren oder aufzuerlegen.
Von der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, bis zum 20. September 2025 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder - falls einer dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann jeweils ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals, zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch die Gesellschaft oder auch durch nachgeordnete Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots. Die erworbenen eigenen Aktien darf der Vorstand über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- oder Sachleistung veräußern, letzteres insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder -beteiligungen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft oder nachgeordneten Konzernunternehmen begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen bzw. Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente), die ein Wandlungs- oder Optionsrecht gewähren oder eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen, zu verwenden oder den Inhabern dieser Instrumente eigene Aktien in dem Umfang zu gewähren, in dem ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht ein Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft zustehen würde. Die eigenen Aktien können außerdem Beschäftigten der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens als Belegschaftsaktien zum Erwerb angeboten werden. Sie können auch eingezogen werden. Der Erwerb zum Zweck des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Auf die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, nicht mehr als zehn Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft unter der Bedingung eines Kontrollwechsels
Die Knaus Tabbert AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels beinhalten, wie er unter anderem aufgrund eines Übernahmeangebots eintreten kann:
| ― | Die Knaus Tabbert Gruppe hat einen Konsortialkreditvertrag unter Führung der Commerzbank AG mit einer Laufzeit bis zum 31. Juli 2022 abgeschlossen, unter dem der Gesellschaft und bestimmten Tochtergesellschaften eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von EUR 100 Mio. zur Verfügung steht. Falls von einem Kreditgeber gefordert, ist eine vorzeitige Rückzahlung aller von diesem Kreditgeber bereitgestellten Inanspruchnahmen bei bestimmten Ereignissen, einschließlich eines Kontrollwechsels, vorgeschrieben. |
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.
Jandelsbrunn, den 25. März 2021
| Wolfgang Speck | Marc Hundsdorf | Werner Vaterl | Gerd Adamietzki |
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der vorraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Jandelsbrunn, den 25. März 2021
| Wolfgang Speck | Marc Hundsdorf | Werner Vaterl | Gerd Adamietzki |
ESEF-Unterlagen der Knaus Tabbert AG zum 31. Dezember 2020
Die für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts ("ESEF-Unterlagen") mit dem Dateinamen "knaustabbert_188019_1.zip" (SHA256-Hashwert: 607dcefc99c6da291fbb0b5a9b1794e03601813cbec5fc5cb00f97159141 d8fa) stehen im geschützten Mandanten Portal für den Emittenten zum Download bereit.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Knaus Tabbert AG, Jandelsbrunn (bis 14. August 2020: Knaus Tabbert GmbH, Jandelsbrunn)
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Knaus Tabbert AG, Jandelsbrunn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Knaus Tabbert AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
| ― | Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen |
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und zu den Angaben zu Ermessensausübungen des Managements und Quellen von Schätzunsicherheiten verweisen wir auf den Konzernanhang Kapitel 1.4 sowie zu den Angaben zu den Umsatzerlösen auf Kapitel 3.15.1 des Konzernanhangs.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 794,5 Mio. Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen aus dem Verkauf von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen generiert.
Die Knaus Tabbert Konzerngesellschaften erfassen Umsätze, wenn sie durch Übertragung eines zugesagten Vermögenswerts auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllen. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den die Konzerngesellschaften erwartungsgemäß einen Anspruch haben.
Die Ermittlung und Würdigung der vollständigen Erfüllung der vertraglichen Kundenvereinbarungen zum Bilanzstichtag und damit die Bestimmung des Zeitpunkts der Umsatzrealisation auf Basis der durch die gesetzlichen Vertreter fixierten Indikatoren für den Übergang der Verfügungsgewalt an den Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen sind ermessensbehaftet.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen zum Bilanzstichtag vorzeitig fehlerhaft realisiert werden.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung aus dem Verkauf von Reisemobilen, Wohnwagen und Kastenwagen haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Warenausgang und die Faktura sowie insbesondere die Festlegung und Überprüfung des Übergangs der Verfügungsgewalt beurteilt. Zudem haben wir die Anforderungen an die Umsatzlegung in der konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie auf Konformität mit IFRS 15 hin überprüft.
Für die im Geschäftsjahr abgeschlossenen Aufträge haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Auslegung und Gewichtung der in der Bilanzierungsrichtlinie festgelegten Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt gewürdigt. Wir haben hierfür auf Basis repräsentativ ausgewählter Stichproben von Verträgen die sachgerechte Umsetzung der Bilanzierungsrichtlinie beurteilt.
Darüber hinaus haben wir den zutreffenden Zeitpunkt der erfassten Umsatzerlöse durch Einholen von Drittbestätigungen oder alternativ durch den Abgleich der Rechnungen mit den zugehörigen Bestellungen, den Übergang der Verfügungsgewalt und Zahlungseingängen gewürdigt. Grundlage dafür waren auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsätze, die in einem festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag erfasst wurden. Zusätzlich haben wir für einen festgelegten Zeitraum vor dem Abschlussstichtag Umsatzbuchungen in risikoorientiert ausgewählten Stichproben untersucht und hierfür das vollständige Vorliegen aller vertraglichen Vereinbarungen mit den Kunden untersucht und die Übertragung der Verfügungsgewalt überprüft. Nach dem Stichtag erteilte Gutschriften haben wir, für einen festgelegten Zeitraum, in risikoorientiert ausgewählten Stichproben eingesehen und uns von deren periodengerechten Zuordnung überzeugt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Vorgehensweise des Knaus Tabbert Konzerns bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.
| ― | Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien |
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen und zu den Angaben zu Ermessensausübungen des Managements und Quellen von Schätzunsicherheiten verweisen wir auf den Konzernanhang Kapitel 1.4 sowie zu den Angaben zur Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantie auf Kapitel 5.9 des Konzernanhangs.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Vorsorgen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien, soweit noch keine Ansprüche geltend gemacht wurden sind im Konzernabschluss der Knaus Tabbert AG als wesentlicher Betrag in den sonstigen Rückstellungen enthalten. Die Verpflichtungen betragen zum 31. Dezember 2020 EUR 13,3 Mio (ca. 4,6 % der Bilanzsumme).
Zur Schätzung von ungewissen Verpflichtungen aus gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen und über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende vertragliche Gewährleistungszusagen sowie Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien für abgesetzte Fahrzeuge werden Informationen über Art und Volumen aufgetretener Schäden sowie deren Behebung erfasst und ausgewertet. Die erwartete Höhe der Verpflichtungen wird aus den Aufwendungen der Vergangenheit abgeleitet und sofern die Ansatzkriterien des IAS 37 erfüllt sind, eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet. Hierbei werden auf den garantiebehaften Umsatz der letzten vier Geschäftsjahren auf Erfahrungswerten basierende Prozentsätze angesetzt. Der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Gewährleistungen kann sich über den gesamten gesetzlichen oder zugesagten Gewährleistungs- und Kulanzeitraum erstrecken.
Die Ermittlung der Rückstellungen ist mit Schätzunsicherheiten verbunden und unterliegt einem hohen Änderungsrisiko, abhängig unter anderem vom Bekanntwerden festgestellter Mängel sowie der Inanspruchnahme durch die Fahrzeughalter.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Gewährleistungsrückstellungen über- oder unterbewertet sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Um die Angemessenheit der im Rahmen der Ermittlung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie aus Produktgarantien verwendeten Bewertungsmethode inklusive der Annahmen und Parameter zu beurteilen, haben wir in Gesprächen mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Knaus Tabbert Konzerns vor allem ein Verständnis über den Prozess zur Bestimmung der Annahmen und Parameter erlangt.
Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit sowie Wirksamkeit der Kontrolle zur Bestimmung der Annahmen und Parameter als auch den Prozess zu den Gewährleistungs- und Kulanzaufwendungen gewürdigt. Die im Prozess zu den Gewährleistungs- und Kulanzaufwendungen enthaltenen Kontrollen haben wir durch eine repräsentative Stichprobe getestet.
Die für Gewährleistungs- und Kulanzfälle gebildeten Rückstellungen haben wir mit den in der Folgeperiode tatsächlich eingetretenen Aufwendungen verglichen, um einen Rückschluss auf die Schätzgenauigkeit der Vorjahresrückstellung zu ermöglichen. Die dem Vergleich zugrunde liegenden Daten haben wir durch repräsentative Stichproben mit den erfassten Gewährleistungs- und Kulanzaufwendungen abgestimmt und die rechnerische Richtigkeit des eingesetzten Bewertungsmodells anhand risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Die Annahmen des Knaus Tabbert Konzerns, inwieweit die Vergangenheitswerte repräsentativ für die zu erwartenden Schadensanfälligkeiten, und die zu erwartende Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sind, haben wir nachvollzogen und gewürdigt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Methode zur Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungs- und Kulanzverpflichtungen sowie für Produktgarantien ist sachgerecht. Die von der Geschäftsleitung verwendeten Annahmen und Parameter sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen insgesamt ausgewogen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
| ― | den gesonderten nichtfinanziellen Bericht, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird und |
| ― | die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird. |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergabe des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "knaustabbert_188019_1.zip" (SHA256-Hashwert: 607dcefc99c6da291 fbb0b5a9b1794e03601813cbec5fc5cb00f97159141d8fa), die im geschützten MandantenPortal für den Emittenten abrufbar ist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft ist zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― | beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| ― | beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. August 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Januar 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Konzernabschlussprüfer der Knaus Tabbert AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Joachim Schroff.
Nürnberg, den 26. März 2021
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Dr. Schroff | Hocker |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f HGB und § 315d HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Im Dezember 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 für das Geschäftsjahr 2020 gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Knaus Tabbert AG erfüllt alle Empfehlungen des DCGK. Die Entsprechenserklärung hat folgenden Wortlaut: Den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wurde und wird entsprochen.
Jandelsbrunn, im Dezember 2020
Vorstand der Knaus Tabbert AG
| Wolfgang Speck | Marc Hundsdorf | Werner Vaterl | Gerd Adamietzki |
Für den Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG
EstherHackl (Vorsitzende des Aufsichtsrats
Die Entsprechenserklärung 2020 wurde auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.knaustabbert.de/de/investor-relations/corporate-qovernance/ dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Für Vorstand und Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG sind die Empfehlungen des DCGK ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften integraler Bestandteil der täglichen Arbeit. Unser geschäftliches Handeln richten wir an konzernweiten Standards aus, die über die Anforderungen von Gesetz und DCGK hinausgehen. Hierzu gehören auch Vertrauen, Respekt und Integrität im Umgang miteinander. Integres Verhalten und Sicherheit sind die obersten Ziele. Um auf diesem Fundament einen dauerhaft tragfähigen und damit nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen, ist es unser Bestreben, dass unsere Aktivitäten auch im Einklang mit den Belangen der Umwelt und der Gesellschaft stehen. Compliance als Gesamtheit der konzernweiten Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und verbindlichen internen Regelwerken ist bei Knaus Tabbert eine wichtige Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Der Chief Compliance Officer ist für die Steuerung des Compliance-Programms verantwortlich. Er berichtet unmittelbar an den Vorstand. Die wichtigsten Grundsätze unserer Unternehmensführung haben wir in einem Verhaltenskodex definiert, der allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns Orientierung für verantwortungsbewusstes, regelkonformes und integres Verhalten im Geschäftsalltag gibt und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Organmitglieder verpflichtend ist. Dies betrifft den Umgang miteinander wie auch mit Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und -partnern. Zu den wesentlichen Prinzipien gehören auf Basis der Achtung von Recht und Gesetz etwa Fairness und Verantwortung. Neben den allgemeinen Verhaltensgrundsätzen enthält der Verhaltenskodex unter anderem Regelungen zur Integrität sowie zum Umgang mit Interessenkonflikten und untersagt Korruption in jeder Form. Schon der Rechtsverstoß einer einzigen Mitarbeiterin bzw. eines einzigen Mitarbeiters kann die Reputation unseres Unternehmens ernsthaft beschädigen und Knaus Tabbert erheblichen - auch finanziellen - Schaden zufügen. Der Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft und an aktuelle Erfordernisse und Entwicklungen angepasst oder erweitert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zudem regelmäßig über aktuelle Themen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex informiert und zu bestimmten Themenfeldern wie etwa Produkthaftung, Kartellrecht oder Datenschutz geschult. Der Verhaltenskodex findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.knaustabbert.de/de/investor-relations/corporate-governance/.
Leitung und Kontrolle
Die Aufgabenteilung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat richtet sich nach dem Aktiengesetz, der Satzung und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations/Corporate Governance. Der Vorstand ist als Leitungsorgan des Unternehmens an das Unternehmensinteresse gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und der Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Der Vorstand leitet gemeinschaftlich das operative Geschäft. Er bestand im Geschäftsjahr 2020 aus vier Mitgliedern. Alle Mitglieder sind eng in die operativen Aktivitäten eingebunden. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands leitet jedes Vorstandsmitglied den ihm durch die Geschäftsordnung zugewiesenen Geschäftsbereich selbständig. Eine detaillierte Darstellung der Zuständigkeiten und Ressorts findet sich auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Unternehmen/Management. Das Management der Tochtergesellschaften und die Leiterinnen bzw. Leiter der verschiedenen Funktions- und Produktbereiche berichten jeweils an ein Vorstandsmitglied. Der Vorstand ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts sowie für die Aufstellung des Jahres- und des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Knaus Tabbert AG und des Konzerns. Der Vorstand sorgt ferner dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden, und wirkt darauf hin, dass die Konzernunternehmen sie beachten (Compliance). Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Diversität und strebt insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen sowie unterschiedlicher Nationalitäten an. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat beraten, überwacht und kontrolliert. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der Knaus Tabbert AG und des Konzerns und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der Knaus Tabbert AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Zudem befasst sich der Aufsichtsrat beziehungsweise der Prüfungsausschuss mit der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance) sowie das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt es weiterhin, die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und ihre Ressorts festzulegen. Wesentliche Vorstandsentscheidungen, zum Beispiel größere Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen, sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden, soweit diese nicht bereits in dem genehmigten Finanzierungs- und Realisierungsplan (Budget) enthalten sind. In der Geschäftsordnung für den Vorstand hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands geregelt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Knaus Tabbert AG ist gesetzlich vorgegeben und im Einzelnen in der Satzung geregelt. Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung nach den Vorschriften des AktG und sechs von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gewählt werden. Die Aktionärinnen und Aktionäre der Knaus Tabbert AG nehmen ihre Kontroll- und Mitbestimmungsrechte in der Hauptversammlung wahr. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt die Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem Gewinnverwendung, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen). Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst, durch eine Bevollmächtigte bzw. einen Bevollmächtigten oder durch eine bzw. einen von der Knaus Tabbert AG benannte Stimmrechtsvertreterin bzw. -vertreter ausüben.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung der Knaus Tabbert AG zu beraten und zu überwachen. Er hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Entsprechend der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Er hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthält, sowie einen Geschäftsverteilungsplan erlassen. Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. In der Regel finden mindestens fünf Plenarsitzungen pro Kalenderjahr statt. Die Schwerpunkte der Sitzungen im abgelaufenen Geschäftsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrats zusammengefasst, der Bestandteil dieses Geschäftsberichts ist. Die Vorstandsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, soweit die Vorsitzende des Aufsichtsrats nichts Anderes bestimmt, und berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantworten die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden von der Vorsitzenden im Regelfall unter Einhaltung einer Frist von mindestens vierzehn Tagen einberufen. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats berichtet im Rahmen der Hauptversammlung über die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse an die Aktionärinnen und Aktionäre. Der Vorstand informiert die Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet. Zur Vorbereitung des Börsengangs der Gesellschaft wurde im Berichtszeitraum zudem ein IPO-Ausschuss gebildet. Der Präsidialausschuss besteht aus der Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie einem Vertreter der Anteilseignerinnen und - eigner und einem Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats führt den Vorsitz im Präsidium. Das Präsidium berät auf Initiative seiner Vorsitzenden wichtige Fragen und bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Unter besonderen Umständen oder in dringenden Fällen ist das Präsidium berechtigt, die Zustimmung zu Geschäften zu erteilen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Das Präsidium berät auch die Unternehmensplanung des Vorstands und bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Mitglieder des Präsidialausschusses sind [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende), Anton Autengruber (Stellvertreter der Vorsitzenden), Willem Paulus de Pundert und Ferdinand Sommer. Der Nominierungsausschuss ist ausschließlich mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Anteilseignerinnen und -eigner besetzt und besteht aus der Aufsichtsratsvorsitzenden sowie zwei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionärsseite und schlägt der Hauptversammlung geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen zum Aufsichtsrat vor. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats ist auch Vorsitzende des Nominierungsausschusses. Mitglieder des Nominierungsausschusses sind [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende), Klaas Mertens und Willem Paulus de Pundert. Ferner wurde ein Prüfungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, nämlich vier Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionärsseite und zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite. Der Prüfungsausschuss tagt, soweit erforderlich, in Anwesenheit der Abschlussprüferin und der Vorstände und befasst sich mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und der Compliance. Er ist außerdem zuständig für die Überwachung der erforderlichen Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, der Erteilung des Prüfungsauftrags an die Abschlussprüferin, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung. Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Jana Donath (Vorsitzende), Dr. Esther Hackl (Stellvertreterin der Vorsitzenden), Anton Autengruber, Klaas Mertens, Willem Paulus de Pundert und Ferdinand Sommer. Der IPO-Ausschuss bestand aus vier Mitgliedern. Aufgabe des Nominierungsausschusses war es, den Börsengang der Gesellschaft zu begleiten und an Stelle des Plenums diesbezügliche Beschlüsse zu fassen. Mitglieder des IPO-Ausschusses waren [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende), Anton Autengruber, Willem Paulus de Pundert und Ferdinand Sommer. Gemäß den Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes hat der Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG zudem einen Vermittlungsausschuss gebildet, dem die Aufsichtsratsvorsitzende, ihr Stellvertreter sowie je ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer- und der Anteilseignerseite angehören. Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende), Anton Autengruber (Stellvertreter der Vorsitzenden), Willem Paulus de Pundert und Robert Scherer. Mindestens einmal jährlich überprüft der Aufsichtsrat anhand eines strukturierten Fragebogens die Effizienz seiner Arbeit. Weitere Informationen zum Aufsichtsrat und zu dessen Mitgliedern finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.knaustabbert.de/de/unternehmen/aufsichtsrat/. Dort findet sich auch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats unter https://www.knaustabbert.de/de/investor-relations/corporate-governance/.
Ziele hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands
Der Aufsichtsrat strebt für die Zusammensetzung des Vorstands im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und langfristig eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern werden neben dem Anliegen der Diversität weiterhin Kenntnisse, fachliche Qualifikationen und die Persönlichkeit der in Frage kommenden Personen entscheidend sein. Die Vorstandsmitglieder sollen unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Expertise einbringen. Das Diversitätskonzept wirkt insoweit als ergänzende Leitlinie bei der Auswahl geeigneter Vorstandskandidaten. Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat im August 2020 eine Zielgröße von 0 % Frauenanteil beschlossen. Hintergrund ist, dass der Vorstand ein erfolgreiches und eingespieltes Team ist und der Aufsichtsrat sich im Hinblick auf die Besetzung des Vorstands die notwendige Flexibilität bewahren wollte. Der Aufsichtsrat behält sich jedoch für die Zukunft vor, einen höheren Frauenanteil im Vorstand festzulegen, sofern sich aus etwaigen Gründen ein Veränderungsbedarf im Vorstand abzeichnen würde. Auch verfolgt der Aufsichtsrat die gesetzliche Entwicklung zur Frauenquote in Vorständen und wird entsprechende Maßnahmen ergreifen. Für Mitglieder des Vorstands gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Für den Aufsichtsrat der Knaus Tabbert AG gilt gesetzlich, dass sich dieser zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen muss. Diese Quoten sind jeweils von Seiten der Aktionärsvertreterinnen und -vertreter und der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter separat zu erfüllen, da der Gesamterfüllung widersprochen wurde (Getrennterfüllung). Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Zukunft die Gesamterfüllung maßgeblich ist. Auf Anteilseignerseite waren im Geschäftsjahr 2020 zwei weibliche Mitglieder und auf Arbeitnehmerseite ein weibliches Mitglied in den Aufsichtsrat bestellt. Hieraus ergibt sich eine Quote von 33,3 % bei den Aktionärsvertreterinnen und von 16,7 % auf der Arbeitnehmerseite. Im gesamten Aufsichtsrat beträgt der Frauenanteil 25 %. Die Nichterfüllung der Quote auf der Arbeitnehmerseite ist darauf zurückzuführen, dass seit Geltung der gesetzlichen Quote von 30 % noch keine Wahlen der Abreitnehmervertreterinnen bzw. -vertreter stattgefunden haben, bei der diese Quote verbindlich war. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat dieser zudem ein Kompetenzprofil beschlossen. Danach soll der Aufsichtsrat insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten der Knaus Tabbert Gruppe als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse
— in der Führung eines großen oder mittelgroßen international tätigen Unternehmens;
— im Industriegeschäft und der Wertschöpfung entlang unterschiedlicher Wertschöpfungsketten;
— auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung, insbesondere im Bereich der für das Unternehmen relevanten Technologien sowie angrenzender oder verwandter Bereiche;
— auf den Gebieten Produktion, Marketing, Vertrieb und Digitalisierung; — zu den wesentlichen Märkten, in denen Knaus Tabbert tätig ist;
— im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung;
— im Controlling/Risikomanagement und
— auf dem Gebiet Governance/Compliance.
Darüber hinaus muss in Ansehung der Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen, und die Aufsichtsratsmitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit der Freizeitmobilbranche vertraut sein. Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreterinnen und -vertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne des DCGK sein. Mindestens zwei Anteilseignervertreterinnen bzw. -vertreter sollen unabhängig von einer kontrollierenden Aktionärin bzw. einem kontrollierenden Aktionär im Sinne des DCGK sein (dieses Kriterium erfüllen sowohl [Dr.] Esther Hackl als auch Jana Donath sowie Manfred Pretscher). Die bzw. der Aufsichtsratsvorsitzende, die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie die bzw. der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig von einer kontrollierenden Aktionärin bzw. einem kontrollierenden Aktionär sein. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerberinnen bzw. Wettbewerbern, Kundinnen bzw. Kunden, Lieferantinnen bzw. Lieferanten oder Kreditgeberinnen bzw. -gebern des Unternehmens oder sonstigen Dritten ausüben und nicht in einer persönlichen Beziehung zu solchen stehen. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in der Regel nicht älter als 72 Jahre sein. In begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden. Die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat soll in der Regel zwölf Jahre nicht überschreiten. Der Aufsichtsrat hat das Kompetenzprofil vor dem Börsengang der Gesellschaft beschlossen und ist der Auffassung, dass dieses derzeit vollständig umgesetzt ist.
Ziele zur Besetzung von Führungsfunktionen
Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Vielfalt (Diversity) und strebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Die Knaus Tabbert AG hat bei der Festlegung der Zielgrößen als technisch orientiertes Unternehmen branchenspezifische Gegebenheiten sowie die aktuelle Frauenquote in der Belegschaft zu berücksichtigen.
Der Vorstand hat daher im September 2020 für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene der Knaus Tabbert AG unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 33 % und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 22 % festgelegt. Diese Zielgrößen entsprechen dem derzeitigen Anteil weiblicher Führungskräfte und sind somit bereits erreicht. Der Beschluss gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Vorstand behält sich jedoch für die Zukunft vor, einen höheren Frauenanteil in den ersten Führungsebenen festzulegen, sofern sich dies unter Beachtung branchenspezifische Gegebenheiten umsetzen lässt.
Transparente Unternehmenskommunikation
Eine offene, transparente Unternehmenskommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil guter Corporate Governance. Neben klaren und verständlichen Inhalten erfordert dieser Aspekt auch einen gleichberechtigten Zugang aller Zielgruppen zu den Informationen des Unternehmens.
Knaus Tabbert informierte Aktionärinnen und Aktionäre, Finanzanalystinnen und -analysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit im Berichtsjahr jeweils gleichberechtigt und aktuell über die Entwicklung des Unternehmens und wesentliche Vorkommnisse. Alle Pflichtveröffentlichungen sowie ausführliche zusätzliche ergänzende Informationen standen jeweils zeitnah auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung. Die Unternehmenspublikationen, beispielsweise Ad-hoc-Meldungen, Medienmitteilungen, Zwischen- und Geschäftsberichte, wurden zeitgleich in deutscher und Analystinnen und Analysten sowie Investorinnen und Investoren statt.
Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse, das heißt die Veröffentlichungstermine des Geschäftsberichtes und der Zwischenberichte sowie der Termin der Hauptversammlung, sind in einem Finanzkalender zusammengestellt. Dieser wird am Anfang eines Geschäftsjahres veröffentlicht und auf der Internetseite von Knaus Tabbert zur Verfügung gestellt. Die Termine für die Veröffentlichungen orientieren sich an den Anforderungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für Titel des Segments Prime Standard.
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
das Jahr 2020 war für die Knaus Tabbert AG sehr ereignisreich. Neben den vielen operativen Erfolgen waren es vor allem das gelungene Börsendebüt im Segment Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und die erfolgreiche Fortsetzung des Wachstumskurses in einer von der Coronapandemie geprägten Zeit, die das Geschäftsjahr 2020 besonders machten.
ZUSAMMENARBEIT DER ORGANE
Im Berichtsjahr haben wir alle uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt wahrgenommen und uns am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) orientiert. In diesem Sinne haben wir die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Knaus Tabbert AG relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Angesichts der Herausforderungen durch die Coronapandemie haben Aufsichtsrat und Vorstand den Informationsaustausch intensiviert und insbesondere deren Auswirkungen auf die Knaus Tabbert AG erörtert und entsprechende Maßnahmen getroffen. Dies betraf insbesondere Werksschließungen, die Implementierung coronakonformer Sicherheitskonzepte an den einzelnen Standorten sowie unsere Lieferketten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen und Sitzungen mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Insbesondere wurden alle bedeutsamen Themen intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Für etwaige Diskussionen und Erläuterungen stand der Vorstand dem Aufsichtsrat auch bilateral zur Verfügung.
Als Aufsichtsratsvorsitzende habe ich zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere mit dem Vorsitzenden und dem Finanzvorstand, regelmäßig Kontakt gehalten und mit beiden Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens beraten. Im Berichtsjahr fanden neun Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Zu den wichtigsten Beratungsthemen im abgelaufenen Geschäftsjahr zählten:
— Umwandlung in eine Aktiengesellschaft
— Planung und Durchführung des IPO inklusive der damit verbundenen Kapitalerhöhung
— Strategie des Konzerns
— Wirtschaftliche Entwicklung des Konzerns
— Bestellung des neuen Vorstandsgremiums der Knaus Tabbert AG
— Kurzfristiges und langfristiges Vergütungssystem (LTIP und STIP) des Vorstands
— Jahres- und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019
— Investitionsplanung zur Kapazitätserweiterung
— Auswirkungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronapandemie
SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS IM GESCHÄFTSJAHR 2020
Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse stellt sich wie folgt dar:
| Aufsichtsratsplenum | Präsidium des Aufsichtsrats | Prüfungsausschuss | IPO-Ausschuss | |
| Dr. Esther Hackl (Vorsitzende) | 9/9 | 1/1 | 2/2 | 1/1 |
| Anton Autengruber (Stv. Vorsitzender) | 9/9 | 1/1 | 2/2 | 1/1 |
| René Ado Oscar Bours | 9/9 | |||
| Jana Donath (ab 1.8.2020) | 7/7 | 2/2 | ||
| Daniela Fischer (ab 1.9.2020) | 1/3 | |||
| Michael Heim | 9/9 | |||
| Stephan Kern | 8/9 | |||
| Klaas Mertens | 8/9 | 1/2 | ||
| Ute Opritescu (bis 31.8.2020) | 3/6 | |||
| Manfred Pretscher | 9/9 | |||
| Ruben Paulus de Pundert (bis 31.7.2020) | 2/3 | |||
| Willem Paulus de Pundert | 9/9 | 1/1 | 1/2 | 1/1 |
| Robert Scherer | 9/9 | |||
| Ferdinand Sommer | 8/9 | 1/1 | 2/2 | 1/1 |
Der Vermittlungsausschuss und der Nominierungsausschuss tagten im Berichtszeitraum nicht.
Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; regelmäßig hat sich der Aufsichtsrat aber auch ohne den Vorstand beraten.
Am 29. Januar 2020 fand die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt, in welcher die Vorsitzende und ihr Stellvertreter gewählt wurden sowie der Vermittlungsausschuss konstituiert wurde. Ebenso hat der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verabschiedet.
In der Sitzung am 19. Mai 2020 wurden die vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2019 und des Quartalsabschlusses für das erste Quartal 2020 behandelt bzw. vom Vorstand vorgestellt, der auch zu den aktuellen Auswirkungen der Coronapandemie auf das Unternehmen berichtete.
In der Sitzung am 22. Juli 2020 wurden der Einzelabschluss und der Konzernabschluss 2019 sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands behandelt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat Investitionen genehmigt. In dieser Sitzung wurde auch erstmals das Vorhaben der Gesellschaft bzw. der Gesellschafter, einen Börsengang in 2020 anzustreben, sowie die damit verbundene Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vorgestellt. Ebenso wurden Corporate Governance, technische Änderungen der Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie eine Anpassung der Vorstandsverträge, beides bedingt durch eine Börsennotierung der Gesellschaft, besprochen. Schließlich wurde auch beschlossen den bisherigen Wirtschaftsprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, mit der Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen zu beauftragen.
In der Sitzung am 6. August 2020 hat der Aufsichtsrat über die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2019 sowie über die Prüfung des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns aus 2019 und die Erstattung eines entsprechenden Berichts an die Gesellschafterversammlung beschlossen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat zur Vorbereitung des Börsengangs der Gesellschaft einen IPO-Ausschuss mit den Mitgliedern [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende), Anton Autengruber (Stellvertreter der Vorsitzenden), Willem Paulus de Pundert und Ferdinand Sommer eingerichtet.
In der Sitzung am 10. August 2020 hat der Aufsichtsrat für die Zeit nach dem Formwechsel den Vorstand für die Aktiengesellschaft bestellt.
In der Sitzung am 26. August 2020 hat der Aufsichtsrat für sich sowie den Vorstand eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Außerdem hat er einen Präsidialausschuss, einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss gebildet und eine Frauenquote für den Vorstand und den Aufsichtsrat festgelegt. Der Aufsichtsrat hat sich ein Kompetenzprofil gegeben und einen Arbeitsdirektor bestellt. Auch über die Vorstandsanstellungsverträge und das LTIP hat der Aufsichtsrat beschlossen. Ebenso hat er die Anpassung der Gewinnprognose für 2020 zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung am 7. Oktober 2020 hat der Aufsichtsrat bestimmte Unternehmensziele und individuelle Ziele für das STIP des Vorstands für das vierte Quartal 2020 festgelegt.
In der Sitzung am 3. November 2020 hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über die aktuelle Covid-19-Situation sowie über den Quartalsabschluss zum 30. September 2020 berichtet. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit Kapitalmarkt-Compliance-Themen beschäftigt.
In der Sitzung am 21. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat einen Beschluss über das STIP für den Vorstand für 2021 und über die Entsprechenserklärung für 2020 sowie über das Angebot der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses gefasst.
ARBEIT DER AUSSCHÜSSE
Der Aufsichtsrat hat zur Wahrung seiner Aufgaben vier dauerhafte Ausschüsse gebildet. Zur Vorbereitung des Börsengangs der Gesellschaft wurde im Berichtszeitraum zudem ein IPO-Ausschuss gebildet.
PRÄSIDIUM DES AUFSICHTSRATS
Der Präsidialausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Er bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und berät den Vorstand in Grundsatzfragen der strategischen Fortentwicklung des Unternehmens. In Eilfällen - wenn eine vorherige Beschlussfassung des Aufsichtsrats nicht ohne wesentliche Nachteile für die Gesellschaft abgewartet werden kann -beschließt der Präsidialausschuss anstelle des Gesamtaufsichtsrats im Fall bestimmter zustimmungspflichtiger Geschäfte. Der Präsidialausschuss bereitet darüber hinaus insbesondere Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor und ist zuständig für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Anstellungsverträge mit den Mitgliedern des Vorstands und macht dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Beschlussfassung über das Vergütungssystem für den Vorstand sowie die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems.
Im Geschäftsjahr 2020 tagte das Präsidium einmal.
In der Sitzung am 16. Dezember 2020 hat sich das Präsidium mit dem STIP für den Vorstand für 2021 befasst.
Mitglieder des Ausschusses
— [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende)
— Anton Autengruber (Stellvertreter der Vorsitzenden)
— Willem Paulus de Pundert
— Ferdinand Sommer
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern. Die Vorsitzende verfügt als unabhängige Finanzexpertin - entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes und des DCGK - über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen bzw. internen Kontrollsystemen. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung einschließlich des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des internen Risikomanagements und des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Im Rahmen der Abschlussprüfung umfasst dies ebenfalls die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Ferner bereitet der Ausschuss die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses vor und behandelt regelmäßig die Risikolage und das Risikomanagement der Gesellschaft. Außerdem befasst er sich regelmäßig mit der Arbeit der Internen Revision und behandelt regelmäßig die Risikolage und das Risikomanagement der Gesellschaft. Der Prüfungsausschuss bereitet ferner den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor.
Im Geschäftsjahr 2020 tagte der Ausschuss zweimal.
In der Sitzung am 23. Oktober 2020 hat der Prüfungsausschuss eine Regelung zur Billigung von Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers beschlossen sowie die Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2020 festgelegt.
In der Sitzung am 10. November 2020 hat der Prüfungsausschuss das Angebot der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 mit Honorarschätzung sowie die Quartalsmitteilung der Gesellschaft zum 30. September 2020 besprochen.
Mitglieder des Ausschusses
— Jana Donath (Vorsitzende)
— [Dr.] Esther Hackl (Stellvertreterin der Vorsitzenden)
— Anton Autengruber
— Klaas Mertens
— Willem Paulus de Pundert
— Ferdinand Sommer
IPO-AUSSCHUSS
Der IPO-Ausschuss bestand aus vier Mitgliedern. Aufgabe des IPO-Ausschusses war es, den Börsengang der Gesellschaft zu begleiten und an Stelle des Plenums diesbezügliche Beschlüsse zu fassen.
Im Geschäftsjahr 2020 tagte der Ausschuss einmal.
In der Sitzung am 9. September 2020 hat sich der IPO-Ausschuss mit einer Vereinbarung über die Teilung von Kosten und die Freistellung von IPO-Haftungsansprüchen, die im Rahmen des Börsengangs mit den seinerzeit alleinigen Aktionären abzuschließen war, befasst und deren Abschluss zugestimmt. Das Mitglied Willem Paulus de Pundert hat nicht an der Beschlussfassung teilgenommen.
Mitglieder des Ausschusses:
— [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende)
— Anton Autengruber
— Willem Paulus de Pundert
— Ferdinand Sommer
— NOMINIERUNGSAUSSCHUSS
Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Vorsitzende des Nominierungsausschusses ist die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung Wahlvorschläge an die Hauptversammlung für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zum Aufsichtsrat zu unterbreiten.
Im Geschäftsjahr 2020 tagte der Ausschuss nicht.
Mitglieder des Ausschusses:
— [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende)
— Klaas Mertens
— Willem Paulus de Pundert
VERMITTLUNGSAUSSCHUSS
Der gesetzlich zu bildende Vermittlungsausschuss besteht aus der Aufsichtsratsvorsitzenden, ihrem Stellvertreter sowie je einem von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und von den Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerinnen und -eigner gewählten Mitglied. Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern zu unterbreiten, wenn im Aufsichtsratsgremium darüber keine Einigung mit der erforderlichen Mehrheit erreicht werden kann.
Im Geschäftsjahr 2020 tagte der Ausschuss nicht.
Mitglieder des Ausschusses:
— [Dr.] Esther Hackl (Vorsitzende)
— Anton Autengruber (Stellvertreter der Vorsitzenden)
— Willem Paulus de Pundert
— Robert Scherer
JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS 2020 GEPRÜFT UND GEBILLIGT
Der Vorstand stellte den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 nach den Vorschriften des HGB, den Konzernabschluss nach den Vorschriften der IFRS sowie einen Konzernlagebericht und einen gesonderten Lagebericht auf. Diese wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Sämtliche dieser Vorlagen einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands waren Gegenstand der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2021, an welcher auch [Vertreterinnen und] Vertreter der Abschlussprüferin teilnahmen. Diese berichteten über die Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und gingen dabei auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ein.
Die [Vertreterinnen und] Vertreter der Abschlussprüferin stand den Aufsichtsratsmitgliedern zur eingehenden Diskussion zur Verfügung. Umstände, die auf eine Befangenheit der Abschlussprüferin schließen lassen könnten, lagen nicht vor. Der Prüfungsausschuss, dem die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte der Abschlussprüferin zur Vorprüfung vorgelegen haben, berichtete dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Inhalte und das Ergebnis seiner Vorprüfung und gab Empfehlungen für die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats ab.
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020, den Konzernlagebericht, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses geprüft. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüferin an. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass Einwendungen gegen den Jahres- und den Konzernabschluss sowie den Lage- und den Konzernlagebericht nicht zu erheben waren. Der Aufsichtsrat stellte entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss fest und billigte den Konzernabschluss.
Zudem prüfte der Aufsichtsrat auch den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht und hatte nach dem Ergebnis seiner Prüfung auch hiergegen keine Einwendungen zu erheben. Der Prüfungsausschuss, dem der gesonderte zusammengefassten nichtfinanzielle Bericht zur Vorprüfung vorgelegt wurde, berichtete dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Inhalte und das Ergebnis seiner Vorprüfung und gab Empfehlungen für die Beschlussfassung des Aufsichtsrats ab. Der Aufsichtsrat schloss sich der Empfehlung des Prüfungsausschusses an und genehmigte den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.
Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und zur Zahlung einer Dividende von EUR 1,50 je Aktie schloss sich der Aufsichtsrat an.
CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit dem Regelwerk des DCGK auseinandergesetzt. Zur Kontrolle der Einhaltung des DCGK wurde die Umsetzung der Empfehlungen überprüft.
Gemeinsam mit dem Vorstand hat der Aufsichtsrat im Dezember 2020 die Entsprechenserklärung abgegeben. Abweichungen von den Empfehlungen wurden nicht erklärt.
Die Entsprechenserklärung sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance werden den Aktionären im Internet -https://www.knaustabbert.de/de/investor-relations/corporate-governance/ - dauerhaft zugänglich gemacht.
INTERESSENKONFLIKTE
Jedes Aufsichtsratsmitglied legt Interessenkonflikte, die entstehen können, unter Beachtung des DCGK offen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären.
VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND IM VORSTAND
Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Juli 2020 hat Ruben Paulus de Pundert sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seiner Stelle wurde Jana Donath mit Wirkung zum 1. August 2020 für die restliche Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds Ruben Paulus de Pundert zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Mit Wirkung zum 31. August 2020 hat Ute Opritescu ihr Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An ihrer Stelle wurde Daniela Fischer vom Amtsgericht Passau mit Wirkung zum 1. September 2020 als Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer bestellt.
Veränderungen im Vorstand gab es im Berichtszeitraum nicht.
Jandelsbrunn, 26. März 2021
Für den Aufsichtsrat
Esther Hackl
Vorsitzende des Aufsichtsrats