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Intertainment AG — Interim / Quarterly Report 2020
Sep 30, 2020
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Interim / Quarterly Report
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Finanzbericht: 26701216

Intertainment AG
Feldafing
Halbjahresfinanzbericht 2020
Halbjahresfinanzbericht
2020
Konzernzwischenlagebericht der Intertainment AG
A. Allgemeine Wirtschaftsentwicklung
Die weltweite Wirtschaft wurde im ersten Halbjahr 2020 durch die Corona-Krise extrem belastet. So ist allein das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum nach einer Schätzung von Eurostat, dem Statistikamt der Europäischen Union, im zweiten Quartal 2020 um 12,1 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorquartal gefallen. Für die gesamte EU lag das Minus bei 11,7 Prozent. Im ersten Quartal war die Wirtschaftsleistung um 3,6 bzw. 3,2 Prozent gesunken. Für die deutsche Wirtschaft errechnete das Statistische Bundesamt auf preisbereinigter Basis für das erste Quartal einen Rückgang des BIP von 1,8 Prozent. Im zweiten Quartal stürzte dieses um 11,3 Prozent ab.
B. Entwicklung der Geschäftstätigkeit
Die Intertainment AG hat im ersten Halbjahr 2020 keinen Umsatz erzielt, den Halbjahresfehlbetrag aber gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresquartal um 67 TEuro auf -4 TEuro verbessert. Dies ist auf Sonderfaktoren aufgrund der Auflösung einer Rückstellung zurückzuführen.
Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete des Intertainment Konzerns im ersten Halbjahr 2020 dar.
1. Operatives Geschäft
Wie bereits in den vorangegangenen Berichtszeiträumen bezog sich das operative Geschäft von Intertainment im 1. Halbjahr 2020 vor allem auf die Auswertung der noch bestehenden Alt-Filmbibliothek und der Rechte an dem Film Twisted. Daraus wurden im ersten Halbjahr 2020 keine Umsatzerlöse erzielt. Der geplante Aufbau des neuen operativen Geschäfts wurde durch die grundlegenden Marktveränderungen aufgrund der Corona-Krise erschwert.
2. Mitarbeiter
Intertainment hat im ersten Halbjahr 2020 unverändert keine Mitarbeiter beschäftigt.
3. Vorstand: Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hat Intertainment am 8. Juni 2020 Schadensersatzklage gegen Herrn Maaß vor dem Landgericht
München I erhoben. Wir verweisen zu diesem Sachverhalt auf unsere Ausführung im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2019.
Am 10. Juni 2020 hat Intertainment zudem ebenfalls vor dem Landgericht München I gegen die Anwaltskanzlei Heise Kursawe Eversheds, für die Herr Maaß tätig ist, Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung eingereicht.
4. Bußgeldbescheid reduziert
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 27. April 2020 den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019 erlassenen Bußgeldbescheid von 150 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG auf 50 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert.
Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine unterlassene Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung für den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016.
Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main übersandt. Die Intertainment AG hat die Entscheidung des Amtsgerichts akzeptiert.
5. Finanzierung der Intertainment AG
Am 8. April 2020 hat der Intertainment Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH seine Intertainment gewährten Darlehen samt Zinsen bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.
6. Hauptversammlung
Corona-bedingt hat Intertainment bislang noch keine Jahreshauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 durchgeführt. Diese ist für den 1. Dezember 2020 geplant.
C. Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das erste Halbjahr 2020 nach IFRS
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum 30. Juni 2020 von einem deutlichen Rückgang der Bilanzsumme im Vergleich zum 31. Dezember 2019 geprägt. Sie verringerte sich von 320 TEuro auf 134 TEuro.
Auf der Aktivseite der Bilanz war nahezu ausschließlich eine Verringerung der kurzfristigen Vermögenswerte für den Rückgang der Bilanzsumme verantwortlich - und hier insbesondere der geschrumpfte Zahlungsmittelbestand. Er hat sich von 250 TEuro zum 31. Dezember 2019 auf 74 TEuro zum 30. Juni 2020 reduziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von 27 TEuro auf 1 TEuro gesunken. Die sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich dagegen von 29 TEuro zum Bilanzstichtag 2019 auf 46 TEuro zum 30. Juni 2020.
Die langfristigen Vermögenswerte betragen 11 TEuro, nach 14 TEuro zum 31. Dezember 2019. Sie beinhalten fast ausschließlich Filmrechte.
Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden deutlich gesunken. Sie haben sich von 424 TEuro auf 233 TEuro reduziert. Die Verringerung ist auf die Auflösung von Rückstellungen im, Zusammenhang mit dem Bußgeldbescheid der BaFin zurückzuführen.
Die langfristigen Schulden sind von 10.087 TEuro auf 10.096 TEuro gestiegen. Sie betreffen nahezu ausschließlich Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.
Das Konzerneigenkapital hat sich zum 30. Juni 2020 auf -10.195 (31. Dezember 2019: -10.191) TEuro verringert. Dies ist auf den Konzernperiodenfehlbetrag von -4 TEuro zurückzuführen. Dieser hat den Konzernbilanzverlust von -27.890 TEuro auf -27.894 TEuro erhöht. Das gezeichnete Kapital liegt unverändert bei 16.297 TEuro. Auch die Kapitalrücklage und die gesetzliche Rücklage blieben unverändert. Sie belaufen sich auf 1.286 TEuro bzw. auf 116 TEuro.
2. Finanzlage
Zum 30. Juni 2020 verfügte der Intertainment Konzern über Zahlungsmittel in Höhe von 74 TEuro, nach 250 TEuro zum 31. Dezember 2019.
Das Management geht von einer positiven Fortbestehensprognose für den Konzern aus. Wir weisen darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt E "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind.
3. Ertragslage
Der Intertainment Konzern hat im ersten Halbjahr 2020 Umsatzerlöse von 0 TEuro erzielt, nach 42 TEuro im ersten Halbjahr 2019. Die Erlöse im Vorjahres-Zeitraum stammten aus der Verwertung der Alt-Filmbibliothek sowie des Films Twisted.
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 102 (Vorjahrszeitraum: 0) TEuro. Sie resultieren aus der Auflösung von Rückstellungen im Zusammenhang mit dem vom Amtsgericht Frankfurt reduzierten Bußgeldbescheid der BaFin gegenüber Intertainment.
Der Materialaufwand blieb unverändert bei 8 TEuro.
Der Personalaufwand beläuft sich ebenfalls unverändert auf 18 TEuro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich leicht von 68 TEuro auf 66 TEuro reduziert. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.
Das Zinsergebnis hat sich von -17 TEuro auf -12 TEuro verbessert. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.
Intertainment weist für das erste Halbjahr 2020 einen Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von -4 TEuro aus. Im Vorjahreszeitraum hatte der Konzernperiodenfehlbetrag -71 TEuro betragen. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich wie im Vorjahreszeitraum auf 0,00 Euro.
D. Prognosebericht
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Prognosebericht zur künftigen Entwicklung des Intertainment Konzerns unter Ziffer "IX" im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019. Die dort abgegebenen Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment Konzerns und der Intertainment AG sind unverändert gültig.
E. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns
Das Management von Intertainment vertritt die Ansicht, dass die Chancen und die Risiken von Intertainment nach wie vor weitgehend mit den Chancen und Risiken übereinstimmen, die im Konzernabschluss 2019 dargelegt wurden. Intertainment sieht sich, falls die Erträge aus dem operativen Geschäft nicht ausreichen, weiterhin einem Finanzierungsrisiko ausgesetzt. Wir verweisen deshalb ausdrücklich auf die im Geschäftsbericht 2019 unter Ziffer "X" des Lageberichts dargelegten Risiken und hier insbesondere auf die unter Ziffer X.1. dargelegten bestandsgefährdenden Risiken.
F. Versicherung des gesetzlichen Vertreters
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Feldafing, 30. September 2020
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
Konzernbilanz zum 30.06.2020
nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
Aktiva
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| 30.06.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Zahlungsmittel | V.1.1 | 74 | 250 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | V.1.2 | 1 | 27 | |
| 2. Sonstige Vermögenswerte | V.1.2 | 46 | 29 | |
| III. Rechnungsabgrenzungsposten | 2 | 0 | ||
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 123 | 306 | ||
| B. | Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | V.2 | 0 | 0 | |
| II. Sachanlagen | V.2 | 0 | 0 | |
| III. Nutzungsrechte | V.2 | 11 | 14 | |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 11 | 14 | ||
| Aktiva gesamt | 134 | 320 |
Passiva
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| 30.06.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | Kurzfristige Schulden | |||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | V.3 | 26 | 36 | |
| II. Leasingverbindlichkeiten | V.5 | 4 | 4 | |
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | V.3 | 3 | 9 | |
| IV. Rückstellungen | V.3 | 200 | 375 | |
| Summe kurzfristige Schulden | 233 | 424 | ||
| B. | Langfristige Schulden | |||
| I. Leasingverbindlichkeiten | V.5 | 8 | 10 | |
| II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | V.4 | 10.058 | 10.047 | |
| III. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | V.4 | 30 | 30 | |
| Summe langfristige Schulden | 10.096 | 10.087 | ||
| C. | Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | V.6 | 16.297 | 16.297 | |
| II. Kapitalrücklage | V.7 | 1.286 | 1.286 | |
| III. Gewinnrücklage | V.8 | |||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | ||
| IV. Konzernbilanzverlust | V.9 | -27.894 | -27.890 | |
| Summe Eigenkapital | -10.195 | -10.191 | ||
| Passiva gesamt | 134 | 320 |
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| 1.1.-30.06.2020 | 1.1.-30.6.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | VI.1 | 0 | 42 |
| 2. | Sonstige betriebliche Erträge | VI.2 | 102 | 0 |
| 102 | 42 | |||
| 3. | Materialaufwand | VI.3 | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -8 | -8 | ||
| -8 | -8 | |||
| 4. | Personalaufwand | VI.4 | ||
| Gehälter | -18 | -18 | ||
| -18 | -18 | |||
| 5. | Abschreibungen | |||
| auf Filmrechte und Sachanlagen | VI.5 | 0 | -2 | |
| auf Nutzungsrechte | VI.5 | -2 | 0 | |
| -2 | -2 | |||
| 6. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | VI.6 | -66 | -68 |
| 7. | Zinsergebnis | VI.7 | -12 | -17 |
| 8. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | VI.8 | 0 | 0 |
| 9. | Konzernjahresfehlbetrag (Vorjahr: -jahresüberschuss) | -4 | -71 | |
| 10. | Verlustvortrag | -27.890 | -27.530 | |
| 11. | Konzernbilanzverlust | -27.894 | -27.601 | |
| Ergebnis je Aktie | 0,00 | 0,00 | ||
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 0,00 | 0,00 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis.
Sowohl im Geschäftsjahr 2020 als auch in 2019 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| 1.1.-30.06.2020 | 1.1.-30.6.2019 | |
|---|---|---|
| TEuro | TEuro | |
| --- | --- | --- |
| Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern | 8 | -71 |
| Abschreibungen auf Filmrechte und Nutzungsrechte | 2 | 2 |
| Veränderung der übrigen Rückstellungen | -175 | -24 |
| Veränderung sonstige Aktiva | 7 | 44 |
| Veränderung sonstige Passiva | -15 | 30 |
| Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -173 | -19 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 0 | 0 |
| Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit | 0 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | -12 | 0 |
| Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten | -2 | 0 |
| Ausreichung ("+")/Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen | 11 | 20 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | -3 | 20 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -176 | 1 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode | 250 | 306 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 74 | 306 |
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
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| 30.06.2020 | 30.06.2019 | |
|---|---|---|
| TEuro | TEuro | |
| --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel | 74 | 306 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 74 | 306 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)
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| Grundkapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Konzernbilanzverlust | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2019 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.530 | -9.831 |
| Konzernjahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | -360 | -360 |
| Stand 31.12.2019 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.890 | -10.191 |
| Stand 1.1.2020 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.890 | -10.191 |
| Konzernjahresüberschuss | 0 | 0 | 0 | -4 | -4 |
| Stand 30.06.2020 | 16.297 | 1.286 | 116 | -27.894 | -10.195 |
Erläuterungen zum Zwischenabschluss der Intertainment AG
I. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Konzernzwischenabschluss der Intertainment AG ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Alle für das laufende Geschäftsjahr verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC) wurden angewendet. Entsprechend den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzbuchs wurde der Zwischenabschluss um einen Konzernzwischenlagebericht ergänzt. Für die Zwischenberichterstattung wurden zudem die Vorschriften des IAS 34 berücksichtigt.
Die Intertainment AG und das in den Zwischenabschluss einbezogene Tochterunternehmen wenden in der Zwischenberichterstattung die gleichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden an, die dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zugrunde lagen. Auf eine wiederholte Darstellung dieser Grundsätze wird verzichtet, wir verweisen diesbezüglich auf den Konzernabschluss 2019.
Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen
Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernzwischenabschluss:
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| Standard/Interpretation | ab | |
|---|---|---|
| IFRS 3 | Definition des Geschäftsbetriebs | 1.1.2020 |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 1.1.2020 |
| Änderungen am Rahmenkonzept der IFRS | Überarbeitetes Rahmenkonzept des IFRS | 1.1.2020 |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 | Reform der Referenzzinssätze (IBOR-Reform) | 1.1.2020 |
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt:
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| Standard/ Interpretation | Übernahme EU-Kommission | anzuwenden ab | |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | nein | 1.1.2023 |
| Änderungen an IAS 1 | Klassifizierung von Verbindlichkeiten | nein | 1.1.2022 |
| Änderungen an IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept | nein | 1.1.2022 |
| Änderungen an IFRS 4 | Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 | nein | 1.1.2022 |
| Änderungen an IFRS 16 | Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen | nein | 1.1.2022 |
| Änderungen an IAS 16 | Sachanlagen - Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung | nein | 1.1.2022 |
| Änderungen an IAS 37 | Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags | nein | 1.1.2022 |
II. Konsolidierungskreis und Abschlussangaben
In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen.
Stichtag für den Konzernzwischenabschluss ist der 30. Juni 2020.
Der vorliegende Konzernzwischenabschluss und der dazugehörige Konzernzwischenlagebericht wurden weder nach § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.
Intertainment unterliegt aufgrund der sehr eingeschränkten Geschäftstätigkeit keinen wesentlichen saisonalen Einflüssen.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 27. April 2020 den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2019 erlassenen Bußgeldbescheid von 150 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten gegen die Intertainment AG auf 50 TEuro zuzüglich Verfahrenskosten reduziert. Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gebildete Rückstellung von 158 TEuro konnte dementsprechend aufgelöst werden.
Der Bußgeldbescheid der BaFin bezog sich auf eine unterlassene Veröffentlichung der Hinweisbekanntmachung für den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015, eine nicht fristgerecht veröffentlichte Hinweisbekanntmachung für den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 sowie auf den nicht rechtzeitig veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016.
Intertainment hatte gegen den Bescheid der BaFin Einspruch eingelegt. Diese hatte den Einspruch Mitte März 2020 abgelehnt und das Verfahren an das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main übersandt. Die Intertainment AG hat die Entscheidung des Amtsgerichts akzeptiert.
III. Weitere Angaben
1. Wesentliche Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden im ersten Halbjahr 2020 Zinsen in Höhe von 3 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 2 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr 2012 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 425 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich im ersten Halbjahr 2020 auf 1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten.
Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2020 auf 5 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die gewährten Darlehen waren bis zum 30. Juni 2020 zur Rückzahlung verlängert. Am 8. April 2020 erfolgte eine weitere Verlängerung bis zum 30. Juni 2022.
Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen.
Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung sämtlicher oben genannter Verbindlichkeiten, wenn und insoweit die Intertainment AG etwa aus dem Investment SightSound Technologies Holding LLC freie bedeutende Finanzmittel erhält und wenn und soweit trotz der Fälligstellung/Rückzahlung der Geschäftsbetrieb insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2020 auf 0,1 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Die JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH:
Im Geschäftsjahr 2018 wurde von der JOBKIT GmbH ein verzinsliches Darlehen über 30 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen belaufen sich für das erste Halbjahr 2020 auf 0,05 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.
Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 % verzinst.
2. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".
Für das erste Halbjahr 2020 ergibt sich eine Aktienanzahl von 16.296.853. Der Konzern erwirtschaftete einen Periodenfehlbetrag von 4 TEuro (im Vorjahr: Periodenfehlbetrag 71 TEuro). Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf 0,00 Euro, nach 0,00 Euro im ersten Halbjahr 2019. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse
In der Berichtsperiode lagen keine Veränderungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 vor. Wir verweisen auf den Konzernabschluss 2019.
4. Arbeitnehmer
Im ersten Halbjahr 2020 beschäftigte der Konzern, unverändert zum Vorjahr, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer.
5. Sonstiges
Intertainment verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente.
IV. Nachtragsbericht
Es ergaben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Zwischenabschlussstichtag.
Feldafing, 30. September 2020
Felix Petri
Vorstand der Intertainment AG
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| Herausgeber | Intertainment AG, Feldafing |
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Intertainment AG, Investor Relations, und bw media, München |