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Intertainment AG — Annual Report 2024
Jun 2, 2025
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Allgemeines Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2024 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet. II. Grundlagen des Unternehmens Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising- Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten kam das operative Geschäft von Intertainment allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen. Nach dem Einstieg der MK Medien Beteiligungs GmbH als Großaktionär hatte Intertainment in den Vorjahren einen Strategiewechsel vollzogen und erste Schritte für den Wiederaufbau des operativen Geschäfts unternommen. In diesem Zusammenhang konzentrierte sich Intertainment nicht mehr ausschließlich auf die Auswertung US-amerikanischer Filmproduktionen, sondern verfolgte die Strategie, auch die Rechte anderer internationaler sowie deutscher Produktionen auszuwerten. Auch bemühte sich Intertainment nicht mehr ausschließlich um die Erstverwertungsrechte von Filmen, sondern auch um Zweit- und Drittverwertungsrechte. Diese Strategie konnte bislang aber nur ansatzweise umgesetzt werden. III. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft sah sich 2024 konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen gegenüber, die Spuren hinterließen. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging nach Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Gesamtjahr 2024 um 0,2 Prozent (preis- und kalenderbereinigt ebenfalls um 0,2 Prozent) gegenüber dem Vorjahr zurück. Die Zahl der Kinobesuche hat 2024 nach der deutlichen Erholung von den Folgen der Corona- Pandemie in den beiden Vorjahren stagniert. Nach vorläufigen Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAI) ging die Zahl der verkauften Eintrittskarten in Europa gegenüber 2023 leicht um 2 Prozent zurück, in der EU27 alleine sank die Zahl der Besuche um 3 Prozent. Insgesamt wurden 2024 in Europa laut EAI 841 Millionen Kino-Besuche verzeichnet, dies waren allerdings etwa 24 Prozent weniger als im Durchschnitt der Vor- Corona-Jahre 2017 bis 2019. 2 2. Geschäftsverlauf Das Berichtsjahr 2024 verlief für die Intertainment AG sehr ruhig. Während im operativen Geschäft die Auswertung der Alt-Filmbiliothek deutlich geringere Umsatzerlöse generierte als im Vorjahr, arbeitete der Vorstand weiter an einer Neuausrichtung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang führte das Unternehmen auch intensive Gespräche mit dem Großaktionär – ohne hier aber zu konkreten Ergebnissen zu kommen. Vor allem aufgrund der von 189 TEuro auf 44 TEuro gesunkenen Umsatzerlöse und einem sich von -388 TEuro auf - 420 TEuro verschlechternden Zinsergebnis weist Intertainment für das Geschäftsjahr 2024 einen erheblich höheren Jahresfehlbetrag aus als noch für 2023. Dieser beläuft sich auf -604 TEuro, nach -330 TEuro im Jahr 2023. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2024 dar. 2.1 Auswertung von Filmen Wie bereits in den Vorjahren hat Intertainment auch im vergangenen Geschäftsjahr keine neuen Filmrechte erworben. Dafür war die Liquidität des Unternehmens nicht ausreichend. Deshalb hat Intertainment auch 2024 ausschließlich Umsätze durch die Verwertung der bestehenden Filmbibliothek erzielt. Ein wesentlicher Teil davon entfiel unverändert auf den Film „Twisted“, den der US-Filmproduzent Paramount für Intertainment auswertet. Dabei umfassen die im Jahresabschluss 2024 erfassten Umsatzzahlen die Auswertungserlöse für Twisted für das zweite Halbjahr 2023 und das erste Halbjahr 2024. Für das zweite Halbjahr 2024 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts noch keine Auswertung von Paramount vor. Auch war keine hinreichende Schätzung über die Höhe der Erlöse möglich. Diese werden, nach erhaltener Abrechnung, im Folgejahr erfasst. 2.2 Finanzierung des Intertainment Konzerns Neben den laufenden Umsatzerlösen war die Intertainment AG wie in den Vorjahren zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auf Darlehen des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang hatte die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment im Geschäftsjahr 2023 ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro gewährt. Bis zum 31. Dezember 2023 hatte Intertainemnt daraus 40 TEuro abgerufen. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte kein weiterer Abruf aus dem Darlehen. Dieses hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2027 und wird mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst und ist damit an die allgemeine Zinsentwicklung gekoppelt. Dieser Zinssatz gilt auch für alle älteren Darlehen, die die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment gewährt hat. Die Laufzeit aller Darlehen wurden am 7. April 2025 bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Insgesamt beliefen sich die Verbindlichkeiten einschließlich Zinsen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH zum Bilanzstichtag auf 11.094 (i.V. 10.677) TEuro. Die Erhöhung ist ausschließlich in der Verzinsung der Darlehen begründet. Intertainment hat auch im Berichtsjahr 2024 keine Rückzahlung oder Zinszahlungen für sämtliche Darlehen geleistet. Die Intertainment AG hat für diese Darlehen ihre Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise Pictures Gruppe zur Sicherung abgetreten. 3 Aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden alternativen Finanzierungsquellen entsteht nach Auffassung des Vorstands kein Nachteil aus diesen Darlehensvereinbarungen für die Intertainment AG. Sowohl Konditionen als auch die Rückzahlungsbedingungen sind für die Intertainment AG vorteilhaft gestaltet. Ferner hatte die Intertainment AG im Vorjahr unverändert auch Darlehen der Jobkit GmbH in Anspruch genommen. Insgesamt erhöhten sich die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Jobkit im Berichtsjahr von 58 Teuro auf 60 TEuro. Auch die Darlehen der Jobkit GmbH sind mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst. Sie wurden am 7. April 2025 ebenfalls bis zum 30. Juni 2027 prolongiert. Intertainment hat 2024 keine Zahlungen im Rahmen der von der Jobkit GmbH gewährten Darlehen geleistet. 2.3 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 Am 18. Juni 2024 hat Intertainment die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 durchgeführt. Die Aktionäre entlasteten bei der Hauptversammlung den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 und billigten im Rahmen eines weiteren Tagesordnungspunktes das unveränderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Darüber hinaus wählten sie die KMpro GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024. 2.4 Vorstandsvertrag verlängert Am 23. Dezember 2024 verlängerte der Aufsichtsrat den ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Vorstandsvertrag mit Alleinvorstand Felix Petri per Umlaufbeschluss einstimmig um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025. 2.5 Mitarbeiter Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbeiter. 2.6 Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: - Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart (Vorsitzender) - Bianca Krippendorf, Juristin, Feldafing (stellvertretende Vorsitzende) - Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München. 2.7 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat erhalten eine ausschließlich feste Vergütung. Eine variable Vergütung, die an bestimmte Kennzahlen gekoppelt ist, ist derzeit nicht vorgesehen. Eine betriebliche Altersvorsorge oder Aktienoptionen sind zurzeit nicht Bestandteil der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat von Intertainment setzt gemäß § 87a Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) die Vergütung der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit einem der Hauptversammlung nach § 120a Absatz 1 ARUG II zur Billigung vorgelegten Vergütungssystem fest. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der 4 Gesellschaft notwendig ist und das Vergütungssystem das Verfahren des Abweichens sowie die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, benennt. Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wird nach § 14 der Satzung von der Hauptversammlung festgesetzt und gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. 2.8 Bericht für das Geschäftsjahr 2024 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2024 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben: „Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstandes im Berichtszeitraum keine ausgleichpflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt.” IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i. V. m. 315 Abs. 4 HGB 1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2024 16.296.853,00 Euro und war eingeteilt in 16.296.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren. Im Geschäftsjahr 2024 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt. Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vor- stand der Intertainment AG nicht bekannt. 3. Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hatte dem Vorstand der Intertainment AG am 29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG die Meldeschwelle von 50 Prozent berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat. Am 31. Dezember 2015 hatte Felix Wilhelm Petri Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat. Jürgen Hartwig hatte Intertainment am 27. Dezember 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 20. Dezember 2017 die Schwelle von 5 Prozent 5 überschritten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt. Thomas Kaiser hatte Intertainment am 1. März 2021 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 1. März 2021 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) beträgt. Am 7. September 2024 wiederum teilte Thomas Kaiser Intertainment mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 4. September 2024 die Schwelle von 10 Prozent überschritten und zu diesem Tag 1.639.564 Stimmrechte (entspricht 10,06 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat. Nach Kenntnis des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2024 keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten. 4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen. 6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i. V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 18. Juni 2018 (mit Eintragung am 26. Juni 2018) geändert. 7. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. 6 8. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden. 9. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Da die Gesellschaft im Moment über keine komplexen Prozesse und über keine Mitarbeiter verfügt, hat der Vorstand die alleinige Verantwortung für das Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung. Die notwendige Kontroll- und Überwachungsfunktion ist vom Aufsichtsrat auszuführen. V. Erklärung zur Unternehmensführung 1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im November 2024 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. 2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten. Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs. 3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäfts- verlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und 7 der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen. In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere auch Themen wie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwachung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung möglicher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten. Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Anhang und Konzernanhang. Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da aufgrund der Anzahl der Mitglieder eine Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll wäre. Gemäß § 107 Abs. 4 AktG ist der Aufsichtsrat auch der Prüfungsausschuss. 4. Frauenanteil Intertainment fühlt sich der Förderung von Frauen verpflichtet und strebt generell eine Frauenquote von 30 Prozent in Führungspositionen an. Aufgrund der besonderen Situation, dass Intertainment zurzeit keine Mitarbeiter hat, ist dies zurzeit allerdings nicht umsetzbar. Im Aufsichtsrat hat Intertainment dies dagegen verwirklicht, da dort eine von drei Aufsichtsratspositionen mit einer Frau besetzt ist. VI. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 nach IFRS 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme von Intertainment hat sich im Geschäftsjahr 2024 deutlich verringert. Sie ist von 311 TEuro zum Bilanzstichtag 2023 auf 145 TEuro zum 31. Dezember 2024 gesunken. Dies ist auf der Aktivseite der Bilanz nahezu ausschließlich auf einen Rückgang des Zahlungsmittelbestands von 244 TEuro zum 31. Dezember 2023 auf 83 TEuro zum Abschluss des Geschäftsjahres 2024 zurückzuführen. Zweite wesentliche Position auf der Aktivseite der Bilanz sind die sonstigen Vermögenswerte. Sie haben sich leicht von 50 TEuro auf 49 TEuro reduziert. Sie beinhalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche aus dem laufenden und aus früheren Geschäftsjahren. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich von 4 TEuro auf 5 TEuro erhöht. Bei den langfristigen Vermögenswerten ist der Wert der Nutzungsrechte von 9 TEuro auf 5 TEuro gesunken. Auf der Passivseite der Bilanz haben sich die kurzfristigen Schulden von 157 TEuro zum Bilanzstichtag 2023 auf 179 TEuro zum 31. Dezember 2024 erhöht. In diesem Zusammenhang sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 32 TEuro auf 42 Euro gestiegen. Sie resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene 8 Leistungen. Die kurzfristigen Rückstellungen wiederum haben sich von 120 TEuro zum Bilanzstichtag 2023 auf 127 TEuro zum 31. Dezember 2024 erhöht. Sie beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2024. Die langfristigen Schulden sind von 10.740 TEuro auf 11.156 TEuro gestiegen. Dies ist ausschließlich auf die Zinsen für die Kredite zurückzuführen, die Intertainment von der MK Medien Beteiligungs GmbH und von der Jobkit GmbH erhalten hat. Letztere ist im Besitz von Intertainment Alleinvorstand Felix Petri. 11.094 (i. V. 10.677) TEuro der langfristigen Schulden beziehen sich auf Verbindlichkeiten gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH und 60 (i. V. 58) TEuro auf Verbindlichkeiten gegenüber der Jobkit GmbH. Das gezeichnete Kapital blieb gegenüber dem Vorjahres-Bilanzstichtag mit 16.297 TEuro ebenso unverändert wie die Kapitalrücklage mit 1.286 TEuro und die Gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro. Der Konzernbilanzverlust hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von 604 TEuro auf -28.889 TEuro erhöht. Zum Bilanzstichtag 2023 hatte er bei -28.285 TEuro gelegen. 2. Finanzlage Die Liquiditätssituation von Intertainment war Ende 2024 deutlich angespannter als zum Jahresabschluss 2023. Insgesamt verfügte Intertainment zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel in Höhe von 83 TEuro, nach 244 TEuro zum 31. Dezember 2023. Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt X. „Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG“ genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts. 3. Ertragslage Intertainment hat im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 44 TEuro erzielt. Damit ist der Umsatz um 145 TEuro gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Umsatzerlöse stammen aus den Auswertungserlösen des Films „Twisted“ durch Paramount Pictures und aus der Auswertung anderer Alt-Filmlizenzen. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 0 TEuro. Im Vorjahr hatte Intertainment bei dieser Position vor allem aufgrund einer Wertaufholung einer Forderung gegen ein früheres Vorstandsmitglied noch 67 TEuro ausgewiesen. Der Materialaufwand hat sich von 18 TEuro auf 17 TEuro verringert. Er umfasst die Lagerkosten für Filmkopien. Der Personalaufwand betrug unverändert 36 TEuro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands. Die Abschreibungen lagen unverändert bei 4 TEuro und umfassen ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 140 auf 171 TEuro erhöht. Sie enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufwendungen für Abschlussprüfung und für Aufsichtsratsvergütungen. Mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden im Vorjahr Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von 21 TEuro saldiert. 9 Das Zinsergebnis hat sich verschlechtert. Es beläuft sich auf -420 (i. V. -388) TEuro. Es umfasst insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen. Wie in den Vorjahren auch, wurden die Zinsen nicht ausbezahlt. Intertainment weist für das Geschäftsjahr 2024 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -- 604 TEuro aus, nach einem Jahresfehlbetrag von -330 TEuro im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie hat sich auf von -0,02 Euro auf -0,04 Euro verschlechtert. VII. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2024 nach HGB – Einzelabschluss 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Intertainment AG hat sich 2024 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Zum Bilanzstichtag 2023 betrug sie 11.327 TEuro, nach 10.886 TEuro zum 31. Dezember 2023. Dominierende Position auf der Aktivseite der Bilanz ist dabei unverändert der „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“. Dieser ist im Berichtsjahr auf 11.190 TEuro gestiegen. Zum Bilanzstichtag 2023 hatte er 10.585 TEuro betragen. Das Anlagevermögen von 2 Euro enthält unverändert zu den Vorjahren abgeschriebene Beteiligungen an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH), an der MH Media Holding GmbH sowie an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Innerhalb des Umlaufvermögens belaufen sich die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände nahezu unverändert auf 54 TEuro. Sie umfassen unter den sonstigen Vermögensgegenständen im Wesentlichen Steuerforderungen. Die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich von 243 TEuro auf 81 TEuro verringert. Auf der Passivseite blieben sowohl das Gezeichnete Kapital mit 16.297 TEuro als auch die Kapitalrücklage mit 1.328 TEuro und die gesetzliche Rücklage mit 116 TEuro unverändert. Der Bilanzverlust hat sich von -28.325 TEuro zum Bilanzstichtag des Vorjahres auf -28.930 TEuro erhöht. Dies ist auf den Jahresfehlbetrag von -605 TEuro (i.V. -329 TEuro) zurückzuführen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -11.189 TEuro, nach -10.585 TEuro zum 31. Dezember 2023. Die sonstigen Rückstellungen sind von 119 TEuro auf 126 TEuro gestiegen. Sie beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2024. Die Verbindlichkeiten haben sich von 10.767 TEuro auf 11.201 TEuro erhöht. Sie umfassen als wesentliche Position die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese haben sich von 10.678 TEuro im Vorjahr auf 11.094 TEuro zum Bilanzstichtag 2024 erhöht und beziehen sich auf von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltene Darlehen einschließlich Zinsen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind von 58 TEuro auf 60 TEuro erhöht. Sie umfassen die von der Jobkit GmbH gewährten Darlehen einschließlich Zinsen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind von 31 TEuro auf 41 TEuro gestiegen. 10 2. Finanzlage Zum Jahresende 2024 verfügte die Intertainment AG über Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 81 TEuro, nach 243 TEuro zum 31. Dezember 2023. Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt XI. „Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG“ genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer XI.1 dieses Lageberichts. 3. Ertragslage Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 44 (i.V. 189) TEuro. Der Umsatz stammt aus der Verwertung des Films „Twisted“ und aus der Auswertung anderer Alt-Filmlizenzen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 88 TEuro auf 0 TEuro gefallen. Im Vorjahr hatten sie Erträge aus der Währungsumrechnung, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen umfasst. Der Materialaufwand ist leicht von 18 TEuro auf 17 TEuro gefallen. Er beinhaltet Filmlagergebühren. Die Abschreibungen blieben mit 0 TEuro unverändert. Der Personalaufwand beträgt unverändert zu den Vorjahren 36 TEuro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 203 TEuro auf 220 TEuro gestiegen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft, unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Hauptversammlung sowie die Kosten der Börsennotierung und Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses. Das Zinsergebnis in Höhe von -375 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 44 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von -419 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsauf- wendungen beinhalten ausschließlich die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH und JOBKIT GmbH erhaltenen Darlehen. Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -605 TEuro aus, nach einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -329 TEuro im Vorjahr. VIII. Nachtragsbericht Im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Geschäftsjahrs 2024 und der Fertigstellung dieses Lageberichts lagen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Entwicklung von Intertainment vor. IX. Prognosebericht 1. Allgemeines Der andauernde Krieg in der Ukraine, die weiteren geopolitischen Konflikte, das hohe Zinsniveau und die schwache wirtschaftliche Situation in vielen Regionen der Erde werden die Deutschlands Wirtschaftsentwicklung auch im Jahr 2025 deutlich belasten. So haben bis zum 11 Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bereits etliche Wirtschaftsforschungsinstitute und internationalen Organisationen sehr zurückhaltende Prognosen für die deutsche Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2025 abgegeben. Intertainment geht entsprechend trotz des vom Bundestag verabschiedeten Sondervermögens in Höhe von rund 500 Mrd. Euro davon aus, dass die Verbraucher in Deutschland nach wie vor sehr sparsam sein werden und die Konsumzurückhaltung anhalten wird. Dies wird sich nach Auffassung von Intertainment weiterhin negativ auf die Mediennutzung auswirken. Darunter wird auch die (weltweite) Filmbranche an sich und insbesondere auch der Streamingbereich leiden. 2. Künftige Entwicklung des Intertainment Konzerns Nachdem Intertainment 2023 auch seine letzte juristische Auseinandersetzung – in diesem Falle die Klage gegen den ehemaligen Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß – abgeschlossen hatte, ist das Unternehmen inzwischen von sämtlichen juristischen Altlasten befreit. Auf dieser Basis kann sich Intertainment nun auf die Zukunft konzentrieren, steht dabei aber vor sehr großen Herausforderungen. Dazu gehört, dass Intertainment unverändert lediglich über sehr geringe finanzielle Mittel verfügt, die nicht ausreichen, um das operative Geschäft nachhaltig aufzubauen. Gleichzeitig bewegt sich Intertainment in einem schwierigen Marktumfeld, das sowohl von einer Konsumzurückhaltung geprägt ist wie auch von der Tatsache, dass sich das Filmgeschäft immer mehr weg von den klassischen Auswertungsstufen wie Kino und Fernsehen hin zu Streamingdiensten entwickelt – und diese insbesondere auch auf selbstproduzierte und selbstvermarktete Serien und Filmstoffe setzen. Sollte sich eine Möglichkeit ergeben, zu sinnvollen Konditionen aussichtsreiche Filmstoffe kaufen zu können, sieht das Management deshalb unverändert eine Kapitalmaßnahme als aussichtsreichste Option an, um die nötigen Mittel für einen schrittweisen Wiederaufbau des operativen Geschäfts zu erhalten. Unabhängig davon betrachtet Intertainment auch den Einstieg eines Investors als eine mögliche Option, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Intertainment wird bis dahin durch die Auswertung der bestehenden Altlizenzen zwar weiterhin Mittelzuflüsse verbuchen können. Diese werden trotz einer sehr strikten Sparpolitik von Seiten des Managements alleine aber nicht ausreichen, um das operative Geschäft wieder aufzubauen oder auch nur, um den Fortbestand des Unternehmens in seiner jetzigen Form zu sichern. Sollten Strategien zum Wiederaufbau des klassischen Filmgeschäfts nicht greifen, schließt der Vorstand deshalb auch einen Verkauf von Intertainment oder auch einen kompletten Strategiewechsel nicht aus. In diesem Zusammenhang hat sich der Vorstand im Geschäftsjahr 2024 auch intensiv mit dem Großaktionär ausgetauscht. 3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Ziffer IX.2. X. Chancen- und Risikobericht des Intertainment Konzerns Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. 12 1. Bestandsgefährdende Risiken Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Der Vorstand hat hierfür eine positive Fortbestehungsprognose erstellt und ist der Meinung, dass unter Berücksichtigung der Verwertung von bereits abgeschriebenen Filmrechten vom Fortbestand des Unternehmens auszugehen ist. Zur Sicherung der Liquidität wurden die laufenden Gesellschafterdarlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH ebenso wie die Darlehen der Jobkit GmbH bis zum 30. Juni 2027 prolongiert. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Absatz III.2.2 dieses Lageberichts. Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 10.865 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Unabhängig davon ist die nachhaltige Einschätzung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand zur Fortführung der Geschäftstätigkeit auf Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Sollten diese Mittelzuflüsse nicht erfolgen, droht der Gesellschaft die Insolvenz. Die durch die Auswertung der bestehenden Filmrechte erwarteten Umsatzerlöse werden mittelfristig nicht genügen, um das Überleben des Unternehmens zu sichern. 2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Über die unter Absatz X.1 genannten Risiken hinaus sieht Intertainment keine wesentlichen Risiken, die die Entwicklung des Unternehmens maßgeblich negativ beeinflussen können. XI. Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG 1. Bestandsgefährdende Risiken der Intertainment AG Für die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken der Intertainment AG verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer X.1 dieses Lageberichts. 2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG Für die Erläuterung der weiteren Risiken der künftigen Entwicklung der Intertainment AG ver- weisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment Konzern unter Ziffer X.2. Feldafing, 23. April 2025 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri Vorstand 13 Bilanzeid des Vorstands Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und in zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind. Feldafing, 23. April 2025 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri Vorstand Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) A k t i v a P a s s i v a 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 TEuro TEuro TEuro TEuro A. Kurzfristige Vermögenswerte A. Kurzfristige Schulden I. Zahlungsmittel V.1.1 83 244 I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte und Leistungen V.3 42 32 1. Forderungen aus Lieferungen II. Leasingverbindlichkeiten V.5 4 4 und Leistungen V.1.2 5 4 III. Sonstige Verbindlichkeiten V.3 6 1 2. Sonstige Vermögenswerte V.1.2 49 50 IV. Rückstellungen V.3 127 120 III. Vorauszahlungen 3 4 Summe kurzfristige Schulden 179 157 Summe kurzfristige Vermögenswerte 140 302 B. Langfristige Schulden Langfristige Vermögenswerte B. I. Leasingverbindlichkeiten V.5 2 5 I. Immaterielle Vermögensgegenstände V.2 0 0 II. Verbindlichkeiten gegenüber II. Sachanlagen V.2 0 0 verbundenen Unternehmen V.4 11.094 10.677 III. Nutzungsrechte V.2 5 9 III. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis Summe langfristige Vermögenswerte 5 9 besteht V.4 60 58 Summe langfristige Schulden 11.156 10.740 C. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital V.7 16.297 16.297 II. Kapitalrücklage V.8 1.286 1.286 III. Gewinnrücklage V.9 Gesetzliche Rücklage 116 116 IV. Konzernbilanzverlust V.10 -28.889 -28.285 Summe Eigenkapital -11.190 -10.586 Aktiva gesamt 145 311 Passiva gesamt 145 311 14 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) 31.12.2024 31.12.2023 TEuro TEuro 1. Umsatzerlöse VI.1 44 189 2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 0 67 44 256 3. Materialaufwand VI.3 Aufwendungen für bezogene Leistungen -17 -18 -17 -18 4. Personalaufwand VI.4 Gehälter -36 -36 -36 -36 5. Abschreibungen auf Filmrechte und Sachanlagen VI.5 0 0 auf Nutzungsrechte VI.5 -4 -4 auf Umlaufvermögen VI.5 0 0 -4 -4 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.6 -171 -140 7. Zinsergebnis VI.7 -420 -388 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.8 0 0 9. Konzernjahresfehlbetrag -604 -330 10. Verlustvortrag -28.285 -27.955 11. Konzernbilanzverlust -28.889 -28.285 Ergebnis je Aktie -0,04 -0,02 Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,04 -0,02 Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtperiodenergebnis. Sowohl im Geschäftsjahr 2024 als auch in 2023 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge. 15 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) 1.1.-31.12.2024 1.1.-31.12.2023 TEuro TEuro Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern -604 -330 Abschreibungen auf Filmrechte und Nutzungsrechte 4 4 Veränderung der übrigen Rückstellungen 7 -8 Sonstige zahlungsunwirksame Erträge 0 -82 Veränderung sonstige Aktiva 1 159 Veränderung sonstige Passiva 15 6 Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -577 -251 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0 Mittelzufluss aus Investitionsstätigkeit 0 0 Gezahlte Zinsen 0 0 Rückzahlung von Leasingverbindlichkeiten -3 -4 Ausreichung ("+")/Tilgung ("-") von Gesellschafterdarlehen 419 427 Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 416 423 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -161 172 Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 244 72 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 83 244 Zusammensetzung des Finanzmittelfonds 31.12.2024 31.12.2023 TEuro TEuro Zahlungsmittel 83 244 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 83 244 16 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) Grundkapital Kapital- Gewinn- Konzern- Gesamt rücklage rücklage bilanzverlust TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro Stand 1.1.2023 16.297 1.286 116 -27.955 -10.256 Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0 -330 -330 Stand 31.12.2023 16.297 1.286 116 -28.285 -10.586 Stand 1.1.2024 16.297 1.286 116 -28.285 -10.586 Konzernjahresfehlbetrag 0 0 0 -604 -604 Stand 31.12.2024 16.297 1.286 116 -28.889 -11.190 17 18 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing, Deutschland Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2024 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) I. Allgemeine Angaben Die Intertainment AG (im Folgenden auch als „Intertainment“ oder „Konzern“ bezeichnet) ist unter HRB- Nr. 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen, wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment „Prime Standard“, der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die In- tertainment AG im „General Standard“ (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse. Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandi- sing-Geschäft. Aufgrund langjähriger bedeutender Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Ge- schäft nahezu zum Erliegen gekommen. Sitz der Intertainment AG ist die Bahnhofstraße 30 in 82340 Feldafing. Der Vorstand der Intertainment AG hat den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Auf- sichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Kon- zernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 23. April 2025 vom Aufsichtsrat gebilligt und vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2024 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte an- gegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung „i.V.“ steht dabei für „im Vorjahr“. II. Rechnungslegungsgrundsätze Die Intertainment AG, Feldafing, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315e Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des IFRS Interpretati- ons Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Euro- päischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt. Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungs- vorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss. 19 Erstmals angewandte relevante Standards und Interpretationen Aus der verpflichtenden Anwendung der folgenden Vorschriften und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernjahresabschluss: Standard/Interpretation ab Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 1.1.2024 Änderungen an IAS 1 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen 1.1.2024 Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 1.1.2024 Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback 1.1.2024 Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards/Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschie- det, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vor- zeitig angewandt: Standard/ Interpretation Übernahme Anzuwenden EU-Kommission ab Änderungen an IAS 21 Mangel an Umtauschbarkeit 12.11.2024 1.1.2025 Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten offen 1.1.2026 Jährliche Verbesserungen Volume 11 Änderungen an IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10 und IAS 7 offen 1.1.2026 IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss offen 1.1.2027 IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschafts- pflicht: Angaben offen 1.1.2027 Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen offen offen IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten offen offen Die Intertainment AG prüft gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der neuen bzw. geänderten Standards und deren Bedeutung für zukünftige Konzernabschlüsse. Es wird derzeit mit Aus- nahme der Änderungen aufgrund IFRS 18 mit keinen wesentlichen Auswirkungen gerechnet. 20 III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden 1. Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertain- ment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Ge- schäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann. Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise darauf, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungs- unternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherr- schung über das Unternehmen verliert. In den Konsolidierungskreis werden im Berichtsjahr die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaft, die MH Media Holding GmbH, einbezogen. Das Eigenkapital der Gesellschaften gemäß den Einzelabschlüssen stellt sich wie folgt dar: Gesellschaft Gezeichnetes Eigenkapital Jahresergeb- Anteil Beschreibung Kapital 2024 2024 nis 2024 (in TEuro) (in TEuro) (in TEuro) % in TEuro (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) Intertainment AG, 16.297 -11.190 -604 Gegenstand des Unternehmens ist der Feldafing (16.297) (-10.586) (-330) Erwerb und die Verwertung von Film- rechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Fil- men, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kom- munikationsmittel aller Art, die Lizenz- vergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding. MH Media 358 -1.065 -45 100 Unternehmensgegenstand ist der Handel Holding GmbH, (358) (-1.020) (-41) mit Merchandising- und mit Zeichentrick- Feldafing filmrechten sowie der Erwerb von sonsti- gen Rechten. 2. Stichtag des Konzernabschlusses Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2024. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens datie- ren auf diesen Stichtag. 3. Konsolidierungsmethoden Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2024 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbe- zogenen Gesellschaften. 21 Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen sowie Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden im Rahmen der Konsolidie- rung vollständig eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterun- ternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Ge- schäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalanteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Wert bilanziert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berück- sichtigt. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Grundsätze Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichti- gungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Ver- mögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird • der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder • es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von min- destens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn: • die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird • die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird • die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird oder 22 • das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat. Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ein- gestuft. 2. Going Concern Der vorliegende Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde unter der Prämisse der Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Der Vorstand hat hierfür eine positive Fortbestehensprognose erstellt, sodass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufen- den und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungs- verpflichtungen fortführen kann. Zur Sicherung der Liquidität sind die ursprünglich bis 31. Mai 2026 bzw. 30. Juni 2026 laufenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 11.094 TEuro der MK Medien Beteiligungs GmbH am 7. April 2025 bis zum 30. Juni 2027 prolongiert worden. Des Weiteren hat die MK Medien Beteiligungs GmbH der Gesellschaft mit Vertrag vom 23. März 2023 ein weiteres Darlehen in Höhe von 80 TEuro mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2027 zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat auch die JOBKIT GmbH ihre beiden der Intertainment gewährten Darlehen im Umfang von zusammen 60 TEuro bis zum 30. Juni 2027 prolongiert. Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 10.865 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittser- klärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Zum 31. Dezember 2024 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbe- trag in Höhe von 11.190 TEuro aus. 3. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Ge- schäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Ver- wendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwäh- rung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeit- punkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten ori- entiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts 23 des Postens (d. h. Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst). Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Kon- solidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs. Die im Rahmen der Kon- solidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräuße- rung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Ge- schäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäfts- betriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet. 4. Verwendung von Annahmen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im We- sentlichen auf die Bewertung der Filmrechte. Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert: Finanzanlagevermögen Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen auf den beizu- legenden Zeitwert bilanziert. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die voll- ständig abgeschriebene 10,6-%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Hol- ding LLC. Intertainment wird diese Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittel- zuflüssen aus den SightSound-Patenten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Ab- wicklungsgesellschaft mbH (ehemals Phoenix Media GmbH), die vollständig abgeschrieben ist, im Fi- nanzanlagevermögen enthalten. Rückstellungen Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungs- verpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zum Bilanzstichtag sind insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen bzw. für Leistungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verursacht wurden, bilanziert. 24 Leasingverhältnisse - Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes Der Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestim- men. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzins- satz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem ver- gleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleich- baren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern „zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind, muss der Grenzfremd- kapitalzinssatz geschätzt werden. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand be- obachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte un- ternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z. B. Einzelbonitätsbewertung). Umsatzerlöse Der Konzern hat für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2024 keine Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten durch die Paramount Pictures Corp. und ab dem 1. Oktober 2024 keine Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten durch die STUDIOCANAL Ltd. realisiert, da aufgrund fehlender Abrech- nungsinformationen seitens Paramount Pictures und STUDIOCANAL eine verlässliche Schätzung der tatsächlichen Einspielergebnisse nicht möglich war. Die Abrechnung der Paramount Pictures Corp. für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 hat bis zum 30. September 2025 zu erfolgen und die Abrechnung der STUDIOCANAL Ltd. für den Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 hat bis zum 31. Dezember 2025 zu erfolgen. Für die bereits abgerechneten Zeiträume in 2024 wurden Umsatzerlöse aus der Verwertung des Film- rechtebestands i. H. v. 44 TEuro nach Umsatzerlösen im Vorjahr von 189 TEuro realisiert. 5. Zahlungsmittel Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert. 6. Finanzinstrumente Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Er- gebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden klassifiziert. Die Klassifi- zierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und über- prüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb ei- nes Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Ver- pflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sons- tige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte – mit Aus- nahme der Beteiligungen – wurden als „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet“ klassifiziert. Die im Abschluss enthaltenen Beteiligungen hingegen werden als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit- wert“ bewertete Vermögenswerte eingestuft. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Allerdings sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche keine signifikante Fi- 25 nanzierungskomponente haben, bei Erstbewertung zum Transaktionspreis zu bewerten. Die Folgebe- wertung der als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifizierten finanziellen Vermögens- werte erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den ein- zelnen Positionen offengelegt. Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten An- schaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminde- rungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwar- teten künftigen Cashflows über die Restlaufzeit, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten An- satz an, demzufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der For- derungen zu erfassen sind. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Ver- ringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurück- geführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Vorausset- zungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Ver- mögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cash- flows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedin- gungen von IFRS 3.2.5 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Ei- gentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IFRS 9 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden. Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhal- tenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten be- wertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen mittels Effektivzinsmethode. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Ver- pflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertrags- bedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. 26 7. Filmrechte Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt und die nicht zur Weiterveräußerung bestimmt sind, sind in den langfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaf- fungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. 8. Leasingverhältnisse Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis gem. IFRS 16 begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingver- hältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechten für das Recht auf Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts. Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu den An- schaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungs- aufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeit berichtigt. Die Kosten der Nutzungsrechte beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum beträgt 4 Jahre und drei Monate. Die Nutzungsrechte werden auf Wertminderungen geprüft. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsme- thoden sind im Abschnitt IV. 9. Wertminderungen enthalten. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltener Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwert- garantien entrichtet werden müssen. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdka- pitalzinssatz (5,9 %) zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zins- satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbind- lichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnis- ses, Änderungen Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Verän- derung des zur Bestimmung dieser Zahlung verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Ände- rung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrundeliegenden Vermögenswert neu bewertet. Die Verbindlichkeiten des Konzerns aus Leasingverhältnissen sind als Leasingverbindlichkeiten bilan- ziert. 9. Wertminderungen Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Be- trag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen. 27 10. Rückstellungen Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und unge- wisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. 11. Eigenkapital In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus – nach Abzug der Transaktionskosten – erzielt wird. 12. Erlöse aus Verträgen mit Kunden Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter und Dienst- leistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Der Umsatz- realisationszeitpunkt kann dabei entweder zeitraum- oder zeitpunktbezogen sein Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu un- terscheiden. Im Falle des Lizenzverkaufs werden Umsätze zeitpunktbezogen realisiert, wenn eine bindende vertrag- liche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist, weil dem Lizenznehmer das Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums von Intertainment mit Stand zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung eingeräumt wird. Die Umsatzrealisierung setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenz- gebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür be- steht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt. Im Fall der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergeb- nisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. 13. Zinsen Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdka- pitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag er- fasst. 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva 28 nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzu- führen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervor- teile gebildet. Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraus- sichtlich aufgrund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gel- ten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränder- ten Steuersatz in Höhe von 26 % berücksichtigt. V. Erläuterungen zur Konzernbilanz 1. Kurzfristige Vermögenswerte 1.1 Zahlungsmittel Die flüssigen Mittel in Höhe von insgesamt 83 (i.V. 244) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrent- konten. 1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 5 (i.V. 4) TEuro, die sonstigen Vermögenswerte 49 (i.V. 50) TEuro. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche aus dem laufenden und aus früheren Geschäftsjahren. Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag, unverändert zum Vorjahr, vollständig wertberichtigt. 2. Langfristige Vermögenswerte Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Die im- materiellen Vermögensgegenstände betreffen ausschließlich Filmrechte. Die Auswertung eines Teils der 2016 erworbenen Filmrechte übertrug Intertainment an die Aktis Film International GmbH, einen lang- jährigen Geschäftspartner. Dieser hatte auch einen Anteil an einem der damals gekauften zwei Filmpa- kete erworben. Allerdings meldete dieser Dienstleister im Februar 2017 Insolvenz an. Dadurch wurden die Rechte im Geschäftsjahr 2017 nicht ausgewertet. Die im Jahr 2016 erworbenen Filmlizenzen wurden 2018 an die MK Medien Beteiligungs GmbH veräußert. Sämtliche noch bestehenden Filmrechte wurden im Geschäftsjahr 2019 vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene 10,6- %-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Intertainment hat diese Bewertung beibehalten, da das Management nicht mehr mit Mittelzuflüssen aus den SightSound-Paten- ten rechnet. Zudem ist die im Jahr 2013 entkonsolidierte PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoe- nix Media GmbH), die ebenfalls vollständig abgeschrieben ist, im Finanzanlagevermögen enthalten. Die Nutzungsrechte, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ermittelt worden sind und nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet werden, umfassen das Recht des Leasingnehmers aus einem Mietvertrag für einen Büroraum,. Die Nutzungsrechte werden planmäßig linear über die Ver- tragslaufzeit von vier Jahren und drei Monaten abgeschrieben und auf Wertminderung geprüft. 29 Der Konzern hat außerdem Mietverträge für Lagerräume abgeschlossen, die eine Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger aufweisen. Auf diese Mietverträge wendet die Intertainment den praktischen Be- helf an, der für kurzfristige Leasingverhältnisse nach IFRS 16.5 gilt und hat somit im Geschäftsjahr 17 (i.V. 18) TEuro als Materialaufwand erfasst. 3. Kurzfristige Schulden Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 42 (i.V. 32) TEuro und resultieren ins- besondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlich- keiten entspricht den Nennwerten. Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2024 einen Betrag von 6 (i.V. 1) TEuro aus. Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich auf 127 (i.V. 120) TEuro. Diese beinhalten im Wesentli- chen die Kosten für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 und die Vergütung der Auf- sichtsratsmitglieder für das Jahr 2024. Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt: in TEuro 1.1.2024 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2024 Abschlusserstellung und -prüfung 63 63 0 68 68 Ausstehende Rechnungen und 57 35 1 38 59 sonstige weitere Verpflichtungen Gesamt 120 98 1 106 127 4. Langfristige Schulden Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich insgesamt auf 11.094 (i.V. 10.677) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft unter den Verbindlichkeiten gegen- über verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, belaufen sich insgesamt auf 60 (i.V. 58) TEuro und enthalten Darlehensverpflichtungen inkl. Zinsen gegenüber der JOBKIT GmbH. Hinsichtlich der Fälligkeiten, der Besicherung und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties) unter Ziffer VII.10. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr langfristig. 30 5. Leasingverbindlichkeiten Im Konzernabschluss sind zum Bilanzstichtag kurzfristige Verbindlichkeiten i. H. v. 4 TEuro und lang- fristige Verbindlichkeiten i. H. v. 2 TEuro ausgewiesen. Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten zeigt folgendes Bild: 31.12.2024 31.12.2023 in TEuro in TEuro In 2024 fällig 0 4 In 2025 fällig 4 4 In 2026 fällig 2 1 6 9 In Bezug auf die eigenen Leasingverbindlichkeiten besteht aus Konzernsicht kein signifikantes Liquidi- tätsrisiko. 6. Eigenkapital Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrech- nung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2024, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien. 7. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. 8. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.286 TEuro. 9. Gewinnrücklage Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage. 10. Konzernbilanzverlust Zum 31. Dezember 2024 besteht ein Konzernbilanzverlust in Höhe von 28.889 (i.V. 28.285) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 604 (i.V. 330) TEuro. 31 VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 1. Umsatzerlöse Intertainment realisierte im Berichtsjahr Umsätze i. H. v. 44 (i.V. 189) TEuro aus der Verwertung des Filmrechtebestands. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 0 (i.V. 67) TEuro und setzten sich im Vorjahr im Wesentli- chen aus Erträgen aus Währungsumrechnungen sowie aus der Wertaufholung einer Forderung gegen ein früheres Vorstandsmitglied nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens zusammen. 3. Materialaufwand Der Materialaufwand beläuft sich auf 17 (i.V. 18) TEuro und beinhaltet Lagerkosten für Filmkopien. 4. Personalaufwand Der Personalaufwand beträgt 36 (i.V. 36) TEuro und beinhaltet ausschließlich Bezüge des Vorstands. 5. Abschreibungen Die Abschreibungen betragen 4 (i.V. 4) TEuro und beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte. 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 171 (i.V. 140) TEuro und enthalten im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns, wie Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Bör- sennotierung, Rechts- und Beratungskosten, sowie Aufwendungen für Abschlussprüfung und für Auf- sichtsratsvergütungen. Mit den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden im Vorjahr Erträge aus der Auflösung einer Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von 21 TEuro saldiert. 7. Zinsergebnis Das Zinsergebnis beläuft sich auf -420 (i.V. -388) TEuro und beinhaltet Zinsaufwendungen aus der Ver- zinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH und der JOBKIT GmbH erhaltenen Darlehen i. H. v. -419 (i.V. -388) TEuro sowie Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten i. H. v. -0,5 (i.V. -0,5) TEuro. 8. Steuern Insgesamt weist der Konzern kein zu versteuerndes Einkommen für 2024 aus. Der Konzernsteuersatz entspricht grundsätzlich dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Kör- perschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 26 %. Intertainment rechnet zum Bi- lanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz in Höhe von ca. 10 %. 32 Es bestehen zum 31. Dezember 2024 ca. 145 Mio. Euro körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 227 Mio. Euro gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, grundsätzlich nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2024 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet. Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis: in TEuro 31.12.2024 31.12.2023 Ergebnis vor Ertragsteuern -604 -330 Erwarteter Ertragsteueraufwand auf der Grundlage des durch- schnittl. inländischen Steuersatzes i. H. v. 26 % (i.V. 26 %) 0 0 Nutzung bislang nicht erfasster steuerlicher Verluste 0 0 Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten des laufen- den Jahres 0 0 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 0 0 Tatsächlicher Ertragsteueraufwand 0 0 9. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtun- gen Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. VII. Sonstige Angaben 1. Finanzierungsrisiken Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Zu den Finanzierungsrisiken verweisen wir auf un- sere Ausführungen unter Ziffer IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und hier insbesondere auch unter Ziffer IV.2. Going Concern. 2. Segmentberichterstattung Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmli- zenzrechtehandel. 33 3. Finanzinstrumente Gemäß der Vorschrift des IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweili- gen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht: Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermö- genswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IFRS 9: in TEuro 31.12.2024 31.12.2023 Finanzielle Vermögenswerte Kategorie: Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Zahlungsmittel 83 244 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 57 58 Finanzielle Schulden Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42 32 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.094 10.677 Leasingverbindlichkeiten 6 9 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein 60 58 Beteiligungsverhältnis besteht Sonstige Verbindlichkeiten 6 1 Unter der Position „Beteiligungen“ bei der Entwicklung des Anlagevermögens auf der letzten Seite des Anhangs werden die Anteile an der SightSound Technologies Holding LLC gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns in TEuro 2024 2023 Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige finanzielle Vermögenswerte Sonstiger betrieblicher Ertrag: Verminderung der Wertberichtigung 0 61 Summe 0 61 Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten Zinsergebnis: Verzinsung erhaltene Darlehen -419 -388 Verzinsung Leasingverbindlichkeiten -1 -1 Summe -420 -389 Nettoergebnis -420 -328 34 Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermö- genswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind: in TEuro 31.12.2024 31.12.2023 Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert Finanzielle Vermögenswerte Kategorie: Forderungen Zahlungsmittel 83 83 244 244 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 57 57 58 58 Finanzielle Schulden Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten An- schaffungskosten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42 42 32 32 Leasingverbindlichkeiten 6 6 9 9 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen 11.094 11.094 10.677 10.677 Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen 60 60 58 58 mit Beteiligungsverhältnis Sonstige Verbindlichkeiten 6 6 1 1 4. Ergebnis pro Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahrs im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus sogenannten „potenziellen Aktien“. Für das Geschäftsjahr 2024 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 16.296.853 (i.V. 16.296.853). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von -604 (i.V. -330) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2024 beläuft sich auf -0,04 Euro nach -0,02 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. 5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Im Geschäftsjahr 2024 hatte Intertainment kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, zudem bestanden auch keine Aktienoptionen aus früheren Mitarbeiterprogrammen mehr. 6. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte er- fassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbind- lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen und die sons- tigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen die finanziellen Schulden des Intertainment Konzerns dar. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2024 und 2023, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug 35 auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquidi- täts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steue- rung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden. Liquiditätsrisiko Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaf- ten das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren. Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 140 (i.V. 302) TEuro. Dem stehen 179 (i.V. 157) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, neben dem Aufbau der operativen Geschäftstätigkeit, insbesondere auch durch den Zukauf wei- terer Filmrechte und die anschließende Verwertung, eine weitere Darlehensprolongation über den 30. Juni 2027 hinaus von der MK Medien Beteiligungs GmbH zu erhalten, um den Aufbau des Geschäfts- betriebs auch mittelfristig sicherzustellen. Intertainment steuert die Liquidität über regelmäßig aktualisierte Finanzplanungen, um Liquiditätseng- pässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang. Währungs- und Zinsrisiko Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizu- legenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Wäh- rungs- und das Zinsänderungsrisiko. Intertainment nimmt keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor. Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbind- lichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung der MK Medien Beteiligungs GmbH, einem Zinsrisiko ausgesetzt ist. Eine Erhöhung des Euribor-Satzes um 1 % würde den Zinsauf- wand um 97 TEuro steigen lassen und das Ergebnis in dieser Höhe belasten. Eine Verminderung des Euribor-Satzes um 1 % würde den Zinsaufwand um 97 TEuro mindern und das Ergebnis in gleicher Höhe verbessern. Kreditrisiko Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Posi- tionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkom- men. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderun- gen und finanziellen Vermögenswerte. Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen. 36 Kapitalmanagement Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet. 7. Risikomanagement und internes Kontrollsystem Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risiko- überwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Konzernlagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems. 8. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7 Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cash- flow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwen- dungen und Erträge eliminiert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu Auszahlungen im Umfang von 0,5 TEuro für Leasingverbindlichkeiten. In den Geschäftsjahren 2024 und 2023 fanden keine „nicht zahlungswirksamen Transaktionen“ statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen. Die Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2024 resultieren aus der bisher nicht gezahlten Verzinsung der bestehenden Darlehen in Höhe von zusammen 419 (i.V. 385) TEuro. 9. Organe der Gesellschaft Dem Vorstand gehörte im Jahr 2024 an: Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 36 TEuro. Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2024 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen: ▪ Bianca Krippendorf, Juristin, Feldafing, (stellvertretende Vorsitzende) ▪ Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart, (Vorsitzender) ▪ Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München. Bianca Krippendorf ist zudem in den Aufsichtsräten folgender Unternehmen vertreten: ▪ Autobank AG i.L., Wien (Aufsichtsrat). 37 Matthias Gaebler ist zudem in den Aufsichtsräten folgender Unternehmen vertreten: ▪ Glasauer Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsitzender), ▪ Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel (Aufsichtsratsvorsitzender), ▪ Volksbank Stuttgart eG, stv. Vorsitzender des Regionalbeirats Filder. 10. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Parties) Als „Related Parties“ im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmit- glieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht. a) Vorstand Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2024 beliefen sich insgesamt auf 36 (i.V. 36) TEuro. b) Aufsichtsrat Für das Geschäftsjahr 2024 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 20 TEuro aufwandswirksam erfasst. Nach § 14 der Satzung der Intertainment AG wurde die Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 4,5 TEuro festgelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Ver- gütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Neben der Vergütung er- halten die Aufsichtsratsmitglieder auch ihren Auslagenersatz. Im Geschäftsjahr 2024 erhielt Herr Matthias Gaebler 9 TEuro und Frau Bianca Krippendorf 6,75 TEuro als Vergütung für das Geschäftsjahr 2023. Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser erhielt eine Vergütung von 4,5 TEuro für das Geschäftsjahr 2023. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde für Herrn Matthias Gaebler ein Betrag von 9 TEuro, für Frau Bianca Krippendorf ein Betrag von 6,75 TEuro und für Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ein Betrag von 4,5 TEuro zurückgestellt. c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG Die Intertainment AG besitzt zu 100 % die Geschäftsanteile an der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher: Phoenix Media GmbH) und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur PM Abwicklungsgesellschaft mbH beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr insgesamt 113 Mio. Euro, der zur MH Media Holding GmbH 1,1 Mio. Euro. Die Verrechnungskonten (für die PM Abwicklungsgesellschaft mbH bis zum 31. Dezember 2011) werden mit einem Zinssatz von 1 % p. a. verzinst. Die Verrechnungskonten sind zum Bilanzstichtag zu 100 % wertberichtigt. d) MK Medien Beteiligungs GmbH Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG in der Vergangenheit verzinste Dar- lehen in Höhe von insgesamt 5.665 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2024 Zinsen in Höhe von 244 TEuro erfasst. Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise- Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten. 38 Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldnerin mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2024 auf 172 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die gewährten Darlehen wurden am 7. April 2025 bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 % ver- zinst. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Verpflichtung samt Zinsen. Die Intertainment AG (Mieter) ist mit Wirkung zum 1. Mai 2023 ein Mietverhältnis mit der MK Medien Beteiligungs GmbH (Vermieter) eingegangen. Das Mietverhältnis wurde fest auf drei Jahre mit Option auf Verlängerung abgeschlossen. Die monatliche Gesamtmiete beträgt 435,54 Euro. Die Kaution beträgt zwei Nettomonatskaltmieten. e) JOBKIT GmbH Die JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Gesellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Fol- gende Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH: Die JOBKIT GmbH gewährte der Intertainment AG in der Vergangenheit verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 55 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2024 Zinsen in Höhe von 5 TEuro erfasst. Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 % verzinst. Die gewährten Darlehen sind am 7. April 2025 bis zum 30. Juni 2027 zur Rückzahlung verlängert wor- den. f) AEB Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG Die AEB AG ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Matthias Gaebler als Aufsichtsratsvorsitzender der Intertainment AG und Vorstand der AEB AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der AEB AG: Seit dem Geschäftsjahr 2018 übernimmt die AEB AG die Vorbereitung und Abwicklung der Hauptversammlung der Intertainment AG. Im Geschäftsjahr 2024 sind hierfür 10 TEuro gezahlt worden. 11. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte der Konzern, wie im Geschäftsjahr 2023, neben dem Vorstand keine Arbeitnehmer. 12. Sitz der Gesellschaft Die Intertainment AG ist in 82340 Feldafing, Bahnhofstraße 30, ansässig. 39 13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zu den berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2024 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Ge- schäftsjahr 2024 unter VIII. Nachtragsbericht. 14. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 8. November 2024 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgege- ben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. 15. Honorare des Abschlussprüfers Die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2024 ein Honorar von 41 TEuro erhalten. Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 41 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernab- schlusses 2023 an den Abschlussprüfer bezahlt. Feldafing, 23. April 2025 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri Vorstand 40 Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung) Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwert 01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024 01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Filmrechte 41.023 - - 41.023 41.023 - - 41.023 - - II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.855 - - 2.855 2.855 - - 2.855 - - III. Nutzungsrechte 12.049 - - 12.049 2.678 4.016 - 6.694. 5.355 9.371 IV. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359.382 - - 9.359.382 9.359.381 - - 9.359.381 1 1 2. Beteiligungen 20.048.362 - - 20.048.362 20.048.361 - - 20.048.361 1 1 Anlagevermögen gesamt 29.463.671 - - 29.463.671 29.454.298 4.016 - 29.458.314 5.357 9.373 AKTIVA 31.12.2024 31.12.2023 PASSIVA 31.12.2024 31.12.2023 EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 16.296.853,00 16.296.853,00 entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche II. Kapitalrücklage 1.327.878,71 1.327.878,71 Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 III. Gewinnrücklagen II. Sachanlagen Gesetzliche Rücklage 115.806,59 115.806,59 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 IV. Bilanzverlust -28.929.913,11 -28.325.322,29 III. Finanzanlagen V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 11.189.374,81 10.584.783,99 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1,00 1,00 0,00 0,00 2. Beteiligungen 1,00 1,00 2,00 2,00 2,00 2,00 B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 126.308,60 119.041,80 126.308,60 119.041,80 B. UMLAUFVERMÖGEN C. VERBINDLICHKEITEN I. Forderungen und sonstige 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.561,35 30.901,69 Vermögensgegenstände 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.094.121,39 10.677.656,54 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.745,82 4.228,82 mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 60.293,16 57.923,21 2. Sonstige Vermögensgegenstände 49.358,30 50.030,05 4. Sonstige Verbindlichkeiten 5.580,72 482,38 54.104,12 54.258,87 davon aus Steuern: EUR 439,41 (Vorjahr: TEUR 1) II. Guthaben bei Kreditinstituten 80.634,29 242.947,25 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.946,72 (Vorjahr: TEUR 1) 134.738,41 297.206,12 11.200.556,62 10.766.963,82 C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.750,00 4.013,51 D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 11.189.374,81 10.584.783,99 11.326.865,22 10.886.005,62 11.326.865,22 10.886.005,62 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Bilanz zum 31. Dezember 2024 41 2024 2023 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 43.807,20 189.103,35 2. Sonstige betriebliche Erträge 125,02 87.790,10 davon Erträge aus Währungsumrechnung: (Vorjahr: TEUR 5) 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.441,48 -17.592,48 4. Personalaufwand a) Gehälter -36.000,00 -35.994,00 b) Soziale Abgaben -83,83 -93,63 davon für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) 5. a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 0,00 b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufver- mögens, soweit diese die in der Kapitalgesell- schaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 0,00 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -220.002,12 -203.323,13 davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: (Vorjahr: TEUR 1) 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 43.839,19 39.074,59 davon aus verbundenen Unternehmen: (Vorjahr: TEUR 39) 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -418.834,80 -387.594,94 davon an verbundene Unternehmen: (Vorjahr: TEUR 388) 9. Ergebnis nach Steuern -604.590,82 -328.630,14 10. Jahresfehlbetrag -604.590,82 -328.630,14 11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -28.325.322,29 -27.996.692,15 12. Bilanzverlust -28.929.913,11 -28.325.322,29 EUR 1.939,26 EUR 43.839,19 EUR 418.834,80 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 EUR 125,02 Abschreibungen 42 43 Intertainment Aktiengesellschaft, Feldafing Anhang für das Geschäftsjahr 2024 I. Allgemeine Angaben Die Intertainment AG (im Folgenden auch als „Intertainment“ oder „Gesellschaft“ bezeichnet) ist unter Nr. HRB 122257 im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen und wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen. Sie wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment „Prime Standard“, der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im „General Standard“ (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse. Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktien- gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Die Abkürzung „i.V.“ steht dabei für „im Vorjahr“. Sitz der Intertainment AG ist in der Bahnhofstraße 30, 82340 Feldafing. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich im Geschäftsjahr 2024 nicht ergeben. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in Euro umgerechnet 1. Going Concern Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Der Vorstand hat hierfür eine positive Fortbestehungsprognose erstellt sodass Intertainment mit überwiegender Wahr- scheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Zur Sicherung der Liquidität sind die ursprünglich bis 31. Mai 2023 bzw. 30. Juni 2024 laufenden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 11.094 TEuro der MK Medien Beteiligungs GmbH am 7. April 2025 bis zum 30. Juni 2027 prolongiert worden. Des Weiteren hat die MK Medien Beteiligungs GmbH der Gesellschaft mit Vertrag vom 23. März 2023 ein weiteres Darlehen in Höhe von 80 TEuro mit einer verlängerten Laufzeit bis 30. Juni 2027 zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat auch die JOBKIT GmbH ihre beiden der Intertainment gewährten Darlehen im Umfang von zusammen TEuro 55 bis zum 30. Juni 2027 prolongiert. 44 Zum Bilanzstichtag liegen für einen Betrag von 10.865 TEuro qualifizierte, unbefristete Rangrücktrittserklärungen der MK Medien Beteiligungs GmbH zugunsten der Intertainment AG vor. Zum 31. Dezember 2024 weist die Intertainment AG einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 11.189 TEuro aus. 2. Anlagevermögen Filmrechte, die zur langfristigen Verwertung bestimmt sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüg- lich Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, soweit nicht ein nied- rigerer Wert beizulegen ist. Die Bilanzierung der Sach- und Finanzanlagen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist. 3. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertbe- richtigungen Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. 4. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz enthalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. 5. Fremdkapital Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 45 III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel. Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2024, unverändert zum Vorjahr, vollständig abgeschrieben. Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen. Beteiligung in Teuro Sitz Anteil in % Gezeichnetes Kapital 31.12.2024 Eigenkapital 31.12.2024 Jahresergebnis 2024 PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) München 100 946 () -133.245 () -35.334 () MH Media Holding GmbH Feldafing 100 358 -1.065 -46 () Die Angaben beziehen sich auf 2011, da aufgrund der Insolvenz keine aktuelleren Daten vorliegen. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene 10,6-%- Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Die Intertainment AG behält diese Bewertung zum aktuellen Bilanzstichtag unverändert aufgrund der bedeutenden Unsicherheiten bei. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Intertainment AG weist keinen Buchwert für Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus, da sämtliche Posten vollständig wertberichtigt wurden. Die Forderungen gegen die PM Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals Phoenix Media GmbH) betragen 113.965 TEuro und sind zum Bilanzstichtag vollständig wertberichtigt. Das Insolvenzverfahren der PM Abwicklungsgesellschaft mbH wurde nach Schlussverteilung des Vermögens durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27. Mai 2016 aufgehoben. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 1.064 TEuro, wovon ebenfalls 1.064 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der PM Abwicklungsgesellschaft mbH (früher Phoenix Media GmbH) einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro. Zusätzlich erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt auf die gesamten bestehenden Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 5 TEuro. Der Buchwert der sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 49 TEuro und enthält im Wesentlichen Steuerforderungen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 46 3. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 81 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben. 4. Eigenkapital 4.1 Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert gegenüber dem Vorjahr 16.297 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 16.296.853 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. 4.2 Rücklagen Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 1.328 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage. 4.3 Bilanzverlust Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2024 einen Bilanzverlust in Höhe von 28.930 TEuro aus. Der Verlust beläuft sich für das Geschäftsjahr 2024 auf 605 TEuro. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen 126 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Jahr 2024. Die Restlaufzeit aller Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 41 TEuro und resultieren insbe- sondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Aufgrund faktischer Beherrschungstatbestände, wäre die Intertainment AG in einen Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH einzubeziehen, weshalb die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen werden. Diese betragen zum Bilanzstichtag 11.094 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem für einen Betrag von 10.865 TEuro qualifizierte Rangrücktritte auf die bestehenden Darlehen samt Zinsen. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren aus einer Darlehensgewährung in Höhe von 60 Teuro inklusive aufgelaufener Zin- sen der JOBKIT GmbH. 47 Die Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin und gegenüber dem Beteiligungsunternehmen von zusammen 11.154 TEuro haben eine Laufzeit zwischen ein und fünf Jahren. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 44 TEuro und resultieren aus der Vermarktung der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 125 Euro. Sie enthalten Erträge aus der Währungsumrechnung. 3. Materialaufwand Der Materialaufwand beläuft sich auf 17 TEuro und beinhaltet Filmlagergebühren. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt 220 TEuro (i. V. 203 TEuro) und umfassen im Wesentlichen Kosten der Hauptversammlung, Kosten der Börsennotierung, Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und Aufsichtsratsvergütungen. 5. Zinsergebnis Das Zinsergebnis in Höhe von -375 TEuro setzt sich aus Zinserträgen in Höhe von 44 TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von -419 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Ver- zinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen be- inhalten ausschließlich die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH und JOBKIT GmbH erhaltenen Darlehen. 48 V. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen Es liegt ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH in Höhe von 1.064 TEuro vor. Am 2. März 2011 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in der Gesamthöhe von 979 TEuro. Die erloschenen Forderungen leben wieder auf, sobald und soweit ihre Erfüllung der Intertainment AG aus einem Vermögenszuwachs möglich ist und frei verfügbare Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. 2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2024 neben dem Vorstand keine Mitarbeiter. 3. Zusammensetzung und Bezüge der Organe Dem Vorstand gehörte im Jahr 2024 an: Herr Felix Petri, Finanzökonom, Aschaffenburg. Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 36 TEuro. Im Dezember 2024 verlängerte der Aufsichtsrat den ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 befristeten Vorstandsvertrag mit Alleinvorstand Felix Petri zu unveränderten Konditionen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2025. Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2024 und danach bis zur Fertigstellung dieses Anhangs wie folgt zusammen: ▪ Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart, (Vorsitzender) ▪ Bianca Krippendorf, Juristin, Feldafing, (stellvertretende Vorsitzende) ▪ Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München Herr Matthias Gaebler ist zudem: ▪ Glasauer Investment Trust GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall (Aufsichtsratsvorsit- zender), ▪ Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel (Aufsichtsratsvorsitzender), ▪ Volksbank Stuttgart eG, stv. Vorsitzender des Regionalbeirats Filder. Frau Krippendorf ist zudem: ▪ Autobank AG i.L., Wien (Aufsichtsrat). 49 Für das Geschäftsjahr 2024 wurden innerhalb der Rückstellungen insgesamt Aufsichtsratsbe- züge in Höhe von 20 TEuro aufwandswirksam erfasst. In der Hauptversammlung für das Ge- schäftsjahr 2017 wurde die Vergütung des Aufsichtrats neu geregelt. Nach dem neu gefassten § 14 der Satzung der Intertainment AG wird die Vergütung ab dem Geschäftsjahr 2018 auf 4,5 TEuro festgelegt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Auf- sichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft. Neben der Vergütung erhalten die Aufsichts- ratsmitglieder auch ihren Auslagenersatz sowie die Umsatzsteuer auf die Vergütung und den Auslagenersatz. Im Geschäftsjahr 2024 erhielt Herr Matthias Gaebler 9 TEuro für das Geschäftsjahr 2023. Frau Bianca Krippendorf erhielt eine Vergütung von 6,75 TEuro für das Geschäftsjahr 2023. Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser erhielt eine Vergütung von 4,5 TEuro für das Geschäftsjahr 2023. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde für Herrn Matthias Gaebler ein Betrag von 9 TEuro, für Frau Bianca Krippendorf ein Betrag von 6,75 TEuro und für Herrn Prof. Dr. Dirk Bildhäuser ein Betrag von 4,5 TEuro zurückgestellt. 4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen MK Medien Beteiligungs GmbH Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt der Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet. Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Inter- tainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG in der Vergangenheit ver- zinste Darlehen in Höhe von insgesamt 5.665 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2024 Zinsen in Höhe von 244 TEuro erfasst. Die Intertainment AG hat für sämtliche vorgenannten Darlehen die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung an die Darlehensgeberin abgetreten. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldnerin mit einer Tochtergesellschaft verpflichtet, gewährte Darlehen bis zu einer Höhe von 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Die Zinsen auf dieses Darlehen beliefen sich in 2024 auf 172 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Die gewährten Darlehen sind am 7. April 2025 bis zum 30. Juni 2027 zur Rückzahlung verlän- gert worden. Sämtliche Darlehen werden mit einem einheitlichen Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 % verzinst. Der Zinssatz war bei Gewährung der Darlehen nicht marktunüblich und ist aus heu- tiger Sicht angesichts der Zinsentwicklung und der kurzen Zinsbindungsfristen von zwölf Mona- ten ebenfalls nicht ungewöhnlich. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen quali- fizierten Rangrücktritt auf die bestehenden Darlehen sowie auf die gesamtschuldnerische Ver- pflichtung samt Zinsen. 50 Die Intertainment AG (Mieter) ist mit Wirkung zum 1. Mai 2023 ein Mietverhältnis mit der MK Medien Beteiligungs GmbH (Vermieter) eingegangen. Das Mietverhältnis wurde fest auf drei Jahre mit Option auf Verlängerung abgeschlossen. Die monatliche Gesamtmiete beträgt 435,54 Euro. Die Kaution beträgt zwei Nettomonatskaltmieten. JOBKIT GmbH Die JOBKIT GmbH ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Felix Petri als Geschäftsführer der Ge- sellschaft und ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der JOBKIT GmbH: Die JOBKIT GmbH gewährte der Intertainment AG in der Vergangenheit verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 55 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2024 Zinsen in Höhe von 2 TEuro erfasst. Das Darlehen wurde mit einem Zinsatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 % verzinst. Die gewährten Darlehen sind am 7. April 2025 bis zum 30. Juni 2027 zur Rückzahlung verlän- gert worden. AEB Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG Die AEB AG ist aufgrund der Tätigkeit von Herrn Matthias Gaebler als Aufsichtsratsvorsitzender der Intertainment AG und Vorstand der AEB AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der AEB AG: Seit dem Geschäftsjahr 2018 übernimmt die AEB AG die Vorbereitung und Abwicklung der Hauptversammlung der Intertainment AG. Im Geschäftsjahr 2024 sind hierfür 10 TEuro in Rechnung gestellt worden. 5. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare Die KMpro GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2024 ein Honorar von 41 TEuro erhalten. Im Geschäftsjahr 2024 wurden insgesamt 41 TEuro für die Prüfung des Jahres- und Konzernab- schlusses 2024 gezahlt. 6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Zu berichtspflichtigen Ereignissen, die nach dem Bilanzstichtag 2024 eingetreten sind, verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 unter VIII. Nachtragsbericht. 7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 8. November 2024 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dau- erhaft zugänglich gemacht. 51 8. Konzernabschluss Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315e Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS), so wie sie in der EU anzuwenden sind, unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und in das Unternehmensregister eingestellt. Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbe- zogen. 9. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Verlust in Höhe von 605 TEuro zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 28.325 TEuro auf neue Rechnung vorzutragen. Feldafing, 23. April 2025 Intertainment Aktiengesellschaft Felix Petri Vorstand 52 Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung) Anschaffungs- oder Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwert 01.01.2024 Zu- gänge Abgänge 31.12.2024 01.01.2024 Zugänge Abgänge 31.12.2024 31.12.2024 31.12.2023 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Immaterielle Vermögensgegen- stände I. 1. Filmrechte 41.023 - - 41.023 41.023 - - 41.023 - - II. Sachanlagen 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.855 - - 2.855 2.885 - - 2.855 - - II. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359.382 - - 9.359.382 9.359.381 - - 9.359.381 1 1 2. Beteiligungen 20.048.362 - - 20.048.362 20.048.361 - - 20.048.361 1 1 Anlagevermögen gesamt 29.451.622 - - 29.451.622 29.451.620 - - 29.451.620 2 2