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Intertainment AG — Interim / Quarterly Report 2011
May 12, 2011
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Interim / Quarterly Report
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News Details
Ireland | 12 May 2011 20:13
Intertainment AG: Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2011
Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
12.05.2011 20:13
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
München, 12. Mai 2011 - Die Intertainment AG, München, hat sich im ersten
Quartal 2011 unverändert auf die laufenden juristischen
Auseinandersetzungen in den USA konzentriert. Im Mittelpunkt stand dabei
das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank. Der Konzern
verzeichnete ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern in Höhe von -0,1 Mio.
Euro, nach +1,8 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist zum 31. März 2011
insbesondere von der Verschiebung der Forderungen aus den
Rechtsstreitigkeiten in den USA und der damit in direktem Zusammenhang
stehenden Verpflichtungen aus dem lang- in den kurzfristigen
Fälligkeitsbereich gekennzeichnet. Die Konzernbilanzsumme reduzierte sich
geringfügig von 59,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2010 auf 59,5 Mio. Euro zum
aktuellen Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA stellen, wie im
Vorjahr, den wesentlichen Vermögenswert auf der Aktivseite der
Konzernbilanz dar. Sie wurden zum Bilanzstichtag in den kurzfristigen
Fälligkeitsbereich umgegliedert, da Intertainment aufgrund des aktuellen
Verfahrenskenntnisstandes mit einem Finanzmittelzufluss im ersten Quartal
2012 rechnet. Der Buchwert dieser Forderungen belief sich zum 31. März 2011
nahezu unverändert auf 38,6 Mio. Euro. Grundlage sind die Ansprüche im
Rahmen der juristischen Auseinandersetzungen in den USA, die Intertainment
gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien geltend
macht. Das Management beurteilt die bilanzierten Rückzahlungsansprüche
unverändert als werthaltig und geht gegenüber dem Jahresabschluss 2010 von
keiner Veränderung der Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsverfahren
gegen die Comerica Bank aus. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf
die weitergehenden Erläuterungen im Konzernabschluss 2010.
Die langfristigen aktiven latenten Steueransprüche stellen weiterhin die
zweite wesentliche Position auf der Aktivseite der Konzernbilanz dar. Sie
betragen 20,4 Mio. Euro und sind damit gegenüber dem 31. Dezember 2010
unverändert. Sie betreffen Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS und
hier insbesondere die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in
der Höhe der erwarteten Realisierbarkeit.
Die Passivseite ist ebenfalls wesentlich von den veränderten Fristigkeiten
und den damit verbundenen Ausweisänderungen betroffen. So sind die
kurzfristigen Schulden auf insgesamt 29,0 Mio. Euro gestiegen. Zum 31.
Dezember 2010 hatten sie 1,9 Mio. Euro betragen. Sie beinhalten mit 14,7
(i.V. 0) Mio. Euro die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Diese beziehen sich auf Darlehens- und Zinsverpflichtungen gegenüber der MK
Medien Beteiligungs GmbH. Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich
auf 13,8 (i.V. 1,6) Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen die
Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen sowie die erwarteten
künftigen Prozesskosten, die in direktem Zusammenhang mit den
Rechtsstreitigkeiten in den USA stehen.
Aufgrund der Ausweisänderung sind die langfristigen Schulden auf 33,0
(31.12.2010: 60,3) Mio. Euro gefallen. Sie umfassen ausschließlich die
passiven latenten Steuerabgrenzungen, die für erfolgswirksame
Konsolidierungsmaßnahmen, welche sich in den Folgeperioden voraus-sichtlich
ausgleichen, gebildet wurden.
Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich auf -2,4 Mio.
Euro, nach -2,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2010. Ursache ist der im ersten
Quartal 2011 ausgewiesene Konzernperiodenfehlbetrag.
Wie bereits im Geschäftsjahr 2010 hat Intertainment auch im ersten Quartal
2011 keine Umsatzerlöse erzielt. Das EBIT des Intertainment Konzerns
beträgt in den ersten drei Monaten 2011 -0,1 (i.V. +1,8) Mio. Euro. Es
enthält vor allem die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns. So beträgt
der Personalaufwand 42 (i.V. 43) TEuro und der sonstige betriebliche
Aufwand 129 (i.V. 837) TEuro. Dem stehen sonstige betriebliche Erträge in
Höhe von 24 (i.V. 2.660) TEuro gegenüber.
Aufgrund der Beibehaltung der zum Jahresabschluss 2010 angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im ersten Quartal 2011 keine
wesentlichen Bewertungseffekte zum Tragen gekommen.
Intertainment verfügte zum 31. März 2011 über Zahlungsmittel in Höhe von
0,2 (31.12.2010: 0,6) Mio. Euro. Wir verweisen in diesem Zusammenhang
insbesondere auf die in dieser Zwischenmitteilung dargestellten
bestandsgefährdenden Risiken des Intertainment Konzerns.
Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2011 sowie nach Ende des
Berichtszeitraums
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank haben die
Schiedsrichter zu Beginn des Jahres 2011 den für den 13. April 2011
geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung ein weiteres Mal verschoben,
und zwar auf den 7. Juni 2011. In der zweiten Maiwoche 2011 gaben die
Schiedsrichter zudem einem weiteren Verschiebungsantrag der Comerica Bank
teilweise statt und verlegten den Zeitplan der mündlichen Verhandlung um
einen weiteren Monat nach hinten. Dadurch wird die mündliche Verhandlung
jetzt am 5. Juli 2011 beginnen. Als letzten Verhandlungstag legten die
Schiedsrichter den 16. August 2011 fest. Die der mündlichen Verhandlung
vorgelagerten Zeugenvernehmungen wurden bis zur Fertigstellung dieser
Zwischenmitteilung weiter durchgeführt. Das Management geht davon aus, dass
diese noch bis Juni 2011 dauern.
Vereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH
Der Großaktionär der Intertainment AG, die MK Medien Beteiligungs GmbH, hat
Intertainment in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 mehrere Darlehen
gewährt. Diese Darlehen waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Im
März 2011 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der
Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen bis zum 31. März
2012 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht
zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre
Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den
USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative
Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden
kann.
Darüber hinaus vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die
Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen, die
die MK Medien Beteiligungs GmbH der Intertainment Gruppe gewährt hat, einen
einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75 %.
Nach dem 31. März 2011 gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH der
Intertainment AG weitere verzinsliche Darlehen in Höhe von insgesamt 0,35
Mio. Euro.
Vorstand und Aufsichtsrat
Die interimistische Vorstandstätigkeit von Bertil le Claire wurde mit
Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Februar 2011 um zwei Monate bis zum 30.
April 2011 verlängert. Mit diesem Datum schied Herr le Claire aus dem
Vorstand der Intertainment AG aus und wechselte wieder zurück in den
Aufsichtsrat der Intertainment AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Dr.
Oliver Maaß das Amt des Alleinvorstands der Intertainment AG und legte in
diesem Zusammenhang sein Amt als Aufsichtsrat des Unternehmens nieder. Er
war am 18. Februar 2011 vom Registergericht München zum Aufsichtsrat der
Intertainment AG ernannt worden - und damit auf Prof. Dr. Michael Adams
gefolgt, der sein Amt als Aufsichtsrat der Intertainment AG zum 10. Februar
2011 niedergelegt hatte.
Prognose und Risikobericht
Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen
Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum
Jahresabschluss und Lagebericht 2010 fort. Wir verweisen diesbezüglich auf
unsere Ausführungen im veröffentlichen Finanzbericht 2010.
Bestandsgefährdende Risiken
Die Finanzkennzahlen für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2011 wurden
unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going
Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht unverändert
zum Jahresabschluss 2010 von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so
dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und
den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter
Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven
Fortbestehens¬prognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde,
aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die
Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und
der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des
Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten
geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit
beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den
USA
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten,
ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig
- wegen drohender Zahlungs-unfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der
damit verbunden¬en Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu
diesen genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir ausdrücklich
auf die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres
2010. Diese gelten unverändert fort.
Ende der Zwischenmitteilung
12.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service