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Intertainment AG — Interim / Quarterly Report 2009
Nov 19, 2009
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Interim / Quarterly Report
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News Details
Ireland | 19 November 2009 20:12
Intertainment AG: Intertainment bleibt in der Verlustzone
Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
19.11.2009
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
München, 19. November 2009 - Die Intertainment AG, München, hat in den
ersten drei Quartalen 2009 insbesondere aufgrund von Wechselkurseffekten
und geringen Umsatzerlösen einen gestiegenen Verlust ausgewiesen.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage ist weiterhin wesentlich von den bilanzierten
Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA geprägt.
Diese Forderungen beliefen sich zum 30. September 2009 auf insgesamt 37,9
Mio. Euro nach 39,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008. Im bisherigen
Geschäftsjahr 2009 resultiert die Veränderung dieses Bilanzpostens
ausschließlich auf Wechselkurseffekten. Der Wert des Filmvermögens betrug
zum Berichtsstichtag unverändert 0,8 Mio. Euro. Die aktiven latenten
Steuern erhöhten sich aufgrund von Veränderungen bei den Verlustvorträgen
von 19,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008 auf 20,3 Mio. Euro zum 30.
September 2009.
Die Schulden des Konzerns belaufen sich insgesamt auf 60,7 (i.V. 60,1) Mio.
Euro. Den größten Posten stellen hier unverändert die passiven latenten
Steuern mit 33,0 Mio. Euro dar. Die Rückstellungen verringerten sich um 2,0
Mio. Euro auf 14,0 Mio. Euro. Dies resultiert insbesondere aus dem
Verbrauch der Rückstellung für Rechtsberatungskosten, die im direkten
Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten in USA stehen. Die sonstigen
Verbindlichkeiten stiegen dagegen von 11,0 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008
auf 13,5 Mio. Euro zum 30. September 2009 an. Sie beinhalten im
Wesentlichen die Darlehensver-pflichtungen gegenüber der MK Medien
Beteiligungs GmbH. Im Berichts¬zeitraum gewährte die MK Medien Beteiligungs
GmbH der Intertainment AG weitere Darlehen mit einem Gesamtwert von 1,9
Mio. Euro. Das Konzerneigenkapital beträgt zum 30. September 2009 -1,3
(i.V. 0,6) Mio Euro.
Zum 30. September 2009 verfügte der Intertainment Konzern über
Zahlungsmittel in Höhe von 57 (i.V. 241) TEuro. Die Liquidität wurde in der
Berichtsperiode weiterhin insbesondere durch die hohen finanziellen
Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA belastet. Intertainment
konnte diese Zahlungen insbesondere aufgrund der Finanzierungsmaßnahmen der
MK Medien Beteiligungs GmbH leisten.
Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 liegt ein detaillierter Finanzplan
vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den
Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings trotz der
eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen weiterhin schwierig. Wir weisen
deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die
Fortbestehensprognose mit den im Lagebericht 2008 unter Abschnitt J
'Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns' genannten
Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die
bestandsgefährdenden Risiken, die unverändert zum Konzernabschluss 2008
fortbestehen.
Intertainment erzielte zwischen Anfang Januar und Ende September 2009 nur
noch geringfügige Umsatzerlöse in Höhe von 50 TEuro nach 0,5 Mio. Euro im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die aktuellen Umsätze wurden im 3.
Quartal 2009 erzielt und resultierten aus der Verwertung von Filmrechten
aus der vorhandenen Filmbibliothek. Aufgrund der laufenden
Rechtsstreitigkeiten in den USA konnten im Berichtszeitraum, wie bereits in
der Vorperiode, keine neuen Filmrechte erworben und vermarktet werden. Das
EBIT des Konzerns beträgt -2,1 Mio. Euro, nach -1,3 Mio. Euro im
vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Den größten Aufwandsposten stellt die
Bewertung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in USA
dar. Aufgrund der Wechselkursveränderung des Euro zum US-Dollar sind
hierbei Bewertungsverluste in Höhe von 1,9 Mio. Euro angefallen. Positiv
wirkten latente Steuerertragsbuchungen mit 0,6 Mio. Euro.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2009 sowie nach Ende
des Berichtszeitraums
Intertainment hat sich in den ersten neun Monaten 2009 unverändert auf die
laufenden Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA konzentriert.
Dabei wurden in den jeweiligen Verfahren Fortschritte erzielt.
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Im Zusammenhang mit dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
konnte Intertainment im Berichtszeitraum die von den Schiedsrichtern
angeordnete Übergabe des kompletten E-Mail-Verkehrs von Intertainment an
die Comerica Bank weitestgehend abschließen. Im Juli 2009 begannen darüber
hinaus die vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung anstehenden
Zeugenbefragungen. Der von den Schiedsrichtern im Januar 2009 festgelegte
Zeitplan für die mündliche Verhandlung konnte nicht eingehalten werden.
Ursprünglich sollte der 27. Oktober 2009 der erste Verhandlungstag sein und
der 10. Dezember 2009 der letzte. Im August 2009 änderten die
Schiedsrichter den Zeitplan und legten den 6. April 2010 als neuen Termin
für den Beginn der mündlichen Verhandlung fest. Letzter mündlicher
Verhandlungstermin wird der 14. Mai 2010 sein.
Insolvenzverfahren von Franchise Pictures
Im Rahmen des Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und anderer an dem
Budgetbetrug zulasten von Intertainment Beteiligter kam es in den ersten
Monaten 2009 zu einem Vergleich mit einem Gläubiger über eine
bevorrechtigte Forderung. Diesem stimmten sowohl der Insolvenzverwalter als
auch die anderen Gläubiger zu. Der Insolvenzverwalter arbeitete im
Berichtszeitraum an der Aufstellung des Auszahlungsplans und informierte
Intertainment darüber, dass Intertainment Zahlungen in Höhe von ca. 4
Millionen US-Dollar aus dem Insolvenzverfahren erwarten könne. Dabei strebt
der Insolvenzverwalter seinen Angaben zufolge eine erste Teilauszahlung in
Höhe von rund 50 Prozent des von ihm genannten Gesamtbetrages
voraussichtlich im ersten Quartal 2010 an. Diese Aussage steht allerdings
ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich die weitere Entwicklung des
Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit voraussehen lässt. Eine
komplette Auszahlung ist nach Angaben des Insolvenzverwalters unter anderem
aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von ebenfalls
noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen von Schauspielern und
Produzenten nicht möglich.
Ausblick
Intertainment wird sich weiterhin darauf konzentrieren, die
Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA im ersten
Halbjahr 2010 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der geplante
Wiederaufbau des operativen Geschäfts ist unverändert vom Ausgang der
Rechtsstreitigkeiten in USA abhängig, da Intertainment die aus den
Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige Investitionen
benötigt. Damit wird Intertainment weiterhin im Geschäftsjahr 2009 erneut
so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit aufweisen.
Risikobericht
Der Konzernabschluss zum 30. September 2009 wurde unverändert unter der
Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern')
aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven
Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine
geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen
fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte
Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan
abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen
Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen
Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes
der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum
aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden
können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von
Franchise Pictures
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der
Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten,
ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße - auch sehr kurzfristig
- wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der
damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Wir
verweisen aus diesem Grunde auch ausdrücklich auf unsere Erläuterungen zu
diesen bestandsgefährdenden Risiken im Lagebericht für das Geschäftsjahr
2008. Diese Risiken und Beschreibungen gelten unverändert fort.
19.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Intertainment AG
Karl-Scharnagl-Ring 7
80539 München
Deutschland
Internet: [email protected]
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