AI assistant
Intertainment AG — Governance Information 2010
Jun 23, 2010
228_rns_2010-06-23_23a65285-e625-467e-bbcc-9a43a95a8d58.html
Governance Information
Open in viewerOpens in your device viewer

Intertainment AG
München
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
AR-Bericht und CG-Entsprechenserklärung
Bericht des Aufsichtsrats
Der Intertainment AG Konzern hat sich im Berichtsjahr vor allen Dingen auf die juristischen Auseinandersetzungen in den USA und deren erfolgreichen Abschluss fokussiert.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2009 dreimal zusammengetreten und befasste sich eingehend mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Hierbei hat er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Hinblick auf seine Beratungs- und Überwachungsfunktion pflichtgemäß wahrgenommen. Eingebunden in alle wesentlichen Entscheidungsprozesse hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach Gesetz und Satzung geboten war, nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst.
In den Sitzungen hat der Vorstand zeitnah, ausführlich und umfassend in schriftlicher wie auch in mündlicher Form berichtet. Die Berichterstattung beinhaltete den Gang der Geschäfte, Unternehmensstrategien, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, den Jahresabschluss, das Risikomanagement sowie die satzungsbedingten zustimmungspflichtigen Geschäfte. Im Zuge dessen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, des Geschäftsverlaufs und über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Der Aufsichtsrat hat diese mit ihm besprochen sowie Gestaltungsvorschläge und Anregungen unterbreitet und Beschlüsse gefasst. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen fand ein intensiver Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt.
Im Fokus der Aufsichtsratstätigkeit standen im Jahr 2009 die künftige Finanzierungs- und Liquiditätssicherung, die unternehmerische Ausrichtung und die prozessualen Auseinandersetzungen in den USA.
Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war von Vertrauen und Teamgeist geprägt. Dafür sei an dieser Stelle dem Vorstand gedankt.
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 hat der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Heribert J. Wiedenhues, aus Altersgründen sein Amt als Aufsichtsratsmitglied zum 31. Dezember 2009 niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Wiedenhues für seine erfolgreiche Arbeit und Verdienste. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat das Registergericht München mit Schreiben vom 3. Februar 2010 Herrn Bertil le Claire zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Am 19. März 2010 hat der Aufsichtsrat Herrn Professor Dr. Michael Adams zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, wobei auf die vom Aufsichtsrat jeweils genehmigten Beratungstätigkeiten einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an dieser Stelle hingewiesen wird. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet.
Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats:
| ― | In seiner ersten Sitzung am 13. März 2009 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Geschäftslage, der Liquiditätslage und der Finanzlage der Intertainment AG. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere eingehend mit der Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft, und hier mit der Fortsetzung der Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH und den entsprechenden Maßnahmen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Rechtsstreitigkeiten in Deutschland und in den USA sowie die Auskehrung des der Gesellschaft zustehenden Anteils aus der Insolvenzmasse von Franchise Pictures. |
| ― | Am 12. August 2009 genehmigte der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung und unter Stimmenenthaltung von Herrn Jost Arnsperger die beratende Tätigkeit der Sozietät Hammonds LLP, der der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Jost Arnsperger angehört, für die Unternehmen der Intertainment AG bei der Beratung der Intertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften bezüglich der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Franchise Pictures, Comerica Bank u. a. und der Vertretung der Gesellschaft in Bezug auf die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlungen 2007 und 2008 gemäß der dem Aufsichtsrat vorgelegten Mandats- und Honorarvereinbarungen. Der Aufsichtsrat hat sich ein Bild davon gemacht, dass die der Sozietät Hammonds LLP übertragenen Aufgaben nicht im Bereich der Organpflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes liegen, sondern außerhalb der normalen Geschäftsvorgänge liegende rechtliche Belange betreffen. |
| ― | In seiner Sitzung am 21. August 2009 beriet der Aufsichtsrat insbesondere auf der Basis der Berichte des Vorstands im Einzelnen über die Geschäfts- und Liquiditätslage und über die Finanzplanung. Der Vorstand berichtete im Einzelnen über den Stand der Gespräche mit der MK Medien Beteiligungs GmbH über die Fortführung der Finanzierung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat erzielte Einvernehmen mit dem Vorstand über das weitere Vorgehen sowie ein sehr enges Finanzierungsmanagement und -controlling und vereinbarte eine entsprechende Berichterstattung. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat ferner über den Stand des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank und die Vorbereitung der Zeugenaussagen und der mündlichen Verhandlung. Der Aufsichtsrat beauftragte den Vorstand, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass alle notwendigen Zeugenaussagen in dem Schiedsgerichtsverfahren erfolgen, um so den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens herbeizuführen. Der Aufsichtsrat beriet sich ferner über den Stand der Abwicklung der Franchise-Insolvenz. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über das von der BaFin eingeleitete Verfahren wegen angeblicher Fehler in den Abschlüssen 2004 und 2005. Das Management und die Abschlussprüfer können die Auffassung der BaFin nicht teilen. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat daher über die Einholung einer Stellungnahme eines Sachverständigen, der die Rechtsauffassung der Intertainment AG bestätigte, die mit der Widerspruchsbegründung bei der BaFin eingereicht wurde. Der Aufsichtsrat beriet ferner die Ad-hoc-Mitteilung zur Veröffentlichung der Ergebnisse des Geschäftsjahres 2008 und verabschiedete diese. Der Aufsichtsrat beriet schließlich über das abschließende Urteil in den Rechtsstreitigkeiten zu den Hauptversammlungen 2007 und 2008. |
| ― | In der Sitzung vom 1. Oktober 2009 legte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2008 der Intertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere des Eigenkapitals, vor und erstattete dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehung zu den verbundenen Unternehmen. In der Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft berichtete dieser über das Ergebnis und den Ablauf der Prüfung. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert. Der Wirtschaftsprüfer legte dar, aus welchen Gründen die Bestätigung des Jahresabschlusses versagt wurde. Nach eingehender Erörterung der Ergebnisse der Prüfung des Abschlussprüfers schloss sich der Aufsichtsrat der Einschätzung des Abschlussprüfers an, dass sich die Werthaltigkeit der Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Forderungen gegenüber dieser Gesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen lässt. Eingehend erörterte der Aufsichtsrat auch das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers, der sich nicht in der Lage sah, die Finanzplanung des Vorstands, nach der die Finanzierung der Gesellschaft bis mindestens August 2010 gesichert ist, zu bestätigen. Der Aufsichtsrat schloss sich angesichts des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers bezüglich der Chancen der Realisierung der Finanzplanung an. Ungeachtet dessen hält der Aufsichtsrat die Position des Vorstands in den vorgenannten Fragen für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn er ihr aus den vorgenannten Gründen auch nicht folgen kann. Der Aufsichtsrat beschloss daher, von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses und der Feststellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG zum 31. Dezember 2008 Abstand zu nehmen und sich dem Beschlussvorschlag des Vorstands nicht anzuschließen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands sowie dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu. Ferner wurden die Ergebnisse des 1. Quartals 2009 und die Zwischenmitteilung, die Halbjahreszahlen 2009 und die Vorlage des Zwischenberichts 2009 besprochen. Schließlich wurden die Berichte des Vorstands zur Geschäftslage, zur Liquiditätslage des Unternehmens sowie zum Stand der Rechtsstreitigkeiten erörtert. |
| ― | Im Oktober 2009 beschloss der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher Beschlussfassungen nach vorhergehender mündlicher Abstimmung, von der ihm von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen, dem Vorstand der Intertainment AG Aktienoptionen anzubieten und gemäß den Bedingungen des Aktienoptionsplans und der entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung Optionsrechte auf den Bezug von bis zu 25.000 auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Stückaktien zu gewähren. |
| ― | Im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung beschloss der Aufsichtsrat am 24. Oktober 2009 nach vorheriger mündlicher Abstimmung die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung am 18. Dezember 2009. |
| ― | Am 14. Dezember 2009 beschloss der Aufsichtsrat im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung die gemeinsame Erklärung mit dem Vorstand, in der festgestellt wird, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" bis auf wenige Empfehlungen, die die Gesellschaft nicht bzw. nur modifiziert anwendet, entsprochen hat. |
Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2009:
Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 18. Dezember 2009 durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt und mit Schreiben vom 9. April 2010 vom Aufsichtsrat beauftragt, die Abschlussprüfung durchzuführen.
In der Folge hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Buchführung und den Jahresbericht der Intertainment AG ebenso wie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des am 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahres geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Abschlussprüfer dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 und dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 unter dem Datum vom 23. April 2010 jeweils einen Versagungsvermerk erteilt.
―
Zur eingehenden Prüfung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats die aufgestellten Jahresabschlüsse 2009 der Intertainment Gruppe und die Berichte des Abschlussprüfers erhalten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft. In seiner Sitzung am 29. April 2010 erfolgte mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft eine Aussprache über die Prüfungshandlungen. Der Aufsichtsrat erörterte eingehend die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer, die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen und die der Finanzplanung und der Fortbestehensprognose zugrundeliegenden Prämissen. Dabei wurden auch die Gründe für die Versagung des Bestätigungsvermerks erörtert. Die Abschlussprüfer sahen sich nicht in der Lage, ein Prüfurteil zur Werthaltigkeit der Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Forderungen gegenüber dieser Gesellschaft abzugeben. Die Werthaltigkeit beider Positionen hängt entscheidend von dem Ausgang des in den USA anhängigen Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures sowie des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank ab. Trotz intensiver Befassung mit dem Thema vermochte der Aufsichtsrat den Ausgang beider Verfahren nicht zu prognostizieren. Der Aufsichtsrat schloss sich der Einschätzung der Abschlussprüfer an, dass sich die Werthaltigkeit beider Positionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen lässt. Die Abschlussprüfer sahen sich auch nicht in der Lage, die Finanzplanung des Vorstands, die den Fortbestand der Gesellschaft bis mindestens Dezember 2011 sichert, zu bestätigen. Die Finanzplanung hängt davon ab, dass die darin vorgesehenen Mittelzuflüsse realisiert werden können. Auch insoweit war der Aufsichtsrat trotz intensiver Befassung mit der Thematik in den vorangegangenen Monaten, insbesondere angesichts des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen, auch trotz des Zuflusses von Mitteln aus der Franchise-Insolvenzmasse nicht in der Lage, eine von dem Ergebnis der Prüfung der Wirtschaftsprüfer abweichende Position bezüglich der Chancen der Realisierung der Finanzplanung einzunehmen. Der Aufsichtsrat teilte mithin die Einschätzung der Abschlussprüfer und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer an. Ungeachtet dessen hält der Aufsichtsrat die Position des Vorstands in den vorgenannten Fragen für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn er ihm aus den vorgenannten Gründen auch nicht folgen kann. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses Abstand genommen. Der Abschlussprüfer hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Bericht erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. | bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren." |
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen festgestellt, dass keine Einwände zu erheben sind, und dem Ergebnis der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Jahre 2009 in einem schwierigen Umfeld großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
München, den 29. April 2010
Der Aufsichtsrat
Jost Arnsperger, Vorsitzender
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats
zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"
der Intertainment AG
in der Fassung vom 18. Juni 2009
nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 14. Dezember 2009 gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wurde und entsprochen wird. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:
| ― | Zusammensetzung des Vorstands Der Vorstand der Intertainment AG besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person. |
| ― | Altersgrenze der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen. Intertainment möchte auf das Know-How erfahrener Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde verzichtet Intertainment auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. |
| ― | Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten bei Intertainment und der Besetzung des Aufsichtsrates mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse, wie z.B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet. |
| ― | Frist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Zwischenberichtes Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses und der Zwischenmitteilungen ein und hält dies für ausreichend. |
| ― | Publikation eines Finanzkalenders Aufgrund des in 2006 erfolgten Wechsels in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und dem damit verbundenen Wegfall der Verpflichtung, einen Finanzkalender zu veröffentlichen, sieht Intertainment derzeit von einer Publikation ab. |
| ― | Selbstbehalt D&O-Versicherung Die Intertainment AG verfügt derzeit für den Vorstand und den Aufsichtsrat über eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt. Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft (D&O-Versicherung) ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden soll. Die Anpassung für die Mitglieder des Vorstands erfolgt im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsfrist. Hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft bleibt die bisherige D&O-Versicherung bestehen, die einen Selbstbehalt nicht vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Auffassung, dass das handelnde Organ auch ohne einen Selbstbehalt seine Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert in vollem Umfang wahrnimmt. |
14. Dezember 2009
Für den Aufsichtsrat
Jost Arnsperger
Für den Vorstand
Jörg Brockmann