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Intertainment AG — Board/Management Information 2011
Jul 29, 2011
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Board/Management Information
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Intertainment AG
München
Konzernabschluss und Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Aufsichtsratsbericht, CG-Erklärung
Bericht des Aufsichtsrats
Im Berichtsjahr hat sich der Intertainment AG Konzern insbesondere auf die juristischen Auseinandersetzungen in den USA und deren erfolgreichen Abschluss konzentriert.
Im Geschäftsjahr 2010 ist der Aufsichtsrat fünf Male zusammengetreten und befasste sich eingehend mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, wobei er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Hinblick auf seine Beratungs- und Überwachungsfunktion pflichtgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungsprozesse eingebunden und hat, soweit ihm dies nach Gesetz und Satzung geboten war, nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst.
Der Vorstand hat in mündlicher und schriftlicher Form in den Sitzungen zeitnah, umfassend und ausführlich Bericht erstattet. Diese Berichterstattung umfasste die Unternehmensstrategie, den Gang der Geschäfte, den Jahresabschluss, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, das Risikomanagement und die satzungsbedingt zustimmungspflichtigen Geschäfte. Im Zusammenhang damit hat der Vorstand den Aufsichtsrat über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, des Geschäftsverlaufs sowie über wichtige Geschäftsvorfälle in Kenntnis gesetzt. Aufsichtsrat und Vorstand haben diese ausführlich besprochen. In Folge dessen wurden seitens des Aufsichtrats Gestaltungsvorschläge sowie Anregungen unterbreitet und Beschlüsse gefasst. Überdies fand auch in der Zeit zwischen den einzelnen Aufsichtsratssitzungen ein intensiver Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt.
Im Vordergrund der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2010 standen die Finanzierungs- und Liquiditätssicherung, die unternehmerische Ausrichtung und die prozessualen Auseinandersetzungen in den USA.
Vertrauen und Teamgeist prägte das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Dafür sei dem Vorstand an dieser Stelle gedankt.
Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, wobei auf die vom Aufsichtsrat jeweils genehmigten Beratungstätigkeiten einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an dieser Stelle hingewiesen wird. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet.
ZU DEN PERSONALIEN:
Vorstand:
Am 26. November 2010 verstarb der Alleinvorstand der Gesellschaft, Herr Jörg Brockmann, nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 65 Jahren. Der Aufsichtsrat trauert um Herrn Brockmann, der die Geschäfte des Unternehmens seit dem 9. Januar 2008 kompetent und erfolgreich geführt hat.
Nach dem Tod von Herrn Jörg Brockmann beschloss der Aufsichtsrat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 29. November 2010, sein Mitglied, Herrn Bertil le Claire, interimistisch gemäß § 105 Abs. 2 AktG zum Vorstand zu bestellen. Die zunächst bis zum 28. Februar 2011 beschränkte Bestellung wurde im Wege schriftlicher Beschlussfassung des Aufsichtsrats nach vorheriger mündlicher Abstimmung am 22. Februar 2011 bis zum 30. April 2011 verlängert. Herr le Claire hat sein Vorstandsamt am 30. April 2011 niedergelegt und seine Tätigkeit als Aufsichtsrat wiederaufgenommen.
Am 30. April 2011 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, zum neuen alleinigen Vorstand der Gesellschaft.
Aufsichtsrat:
Zum 31. Dezember 2009 hatte Herr Dr. Herbert J. Wiedenhues sein Amt als Aufsichtrat aus persönlichen Gründen niedergelegt. Das Registergericht München folgte mit Beschluss vom 3. Februar 2010 dem Antrag des Vorstands und bestellte Herrn Bertil le Claire zum neuen Aufsichtratsmitglied der Intertainment AG. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Aufsichtsrat Herrn Prof. Dr. Michael Adams. Auf der Hauptversammlung am 6. August 2010 wurde Herr le Claire in seinem Amt bestätigt. Nach dem Tod von Herrn Jörg Brockmann bestellte der Aufsichtsrat Herrn le Claire zum interimistischen Vorstand der Intertainment AG. Mit der Bestellung zum Interimvorstand schied Herr le Claire aus dem Aufsichtsrat aus. Nach Beendigung seiner interimistischen Tätigkeit hat Herr le Claire seine Tätigkeit als Aufsichtsrat am 30. April 2011 wieder aufgenommen.
Als Ersatz für den interimistisch zum Vorstand bestellten Herrn le Claire wurde mit Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 Herr Bernhard Pöllinger, Kaufmann, Wirtschaftsingenieur, Ebersberg, in den Aufsichtsrat bestellt.
Herr Prof. Dr. Michael Adams legte sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 nieder. Als Ersatz für Herrn Prof. Dr. Adams wurde, ebenfalls mit Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011, Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, in den Aufsichtsrat bestellt.
Herr Dr. Oliver Maaß hat sein Aufsichtsratsmandat am 30. April 2011 niedergelegt und wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29./30. April 2011 mit Wirkung zum 1. Mai 2011 zum neuen alleinigen Vorstand bestellt.
Der Aufsichtsrat dankt den Herren Prof. Dr. Adams und Dr. Maaß für ihre erfolgreiche Tätigkeit und ihren Einsatz für das Unternehmen im Aufsichtsrat.
Weiterer Dank gilt Herrn le Claire für seine Bereitschaft, nach dem plötzlichen Tod von Herrn Brockmann, interimistisch die Aufgaben des Vorstands zu übernehmen und für seine erfolgreiche Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft.
Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats:
| ― | In seiner ersten Sitzung am 19. März 2010 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Geschäftslage, der Liquiditätslage und der Finanzlage der Intertainment AG. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich dabei in besonderem Maße mit der Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft sowie der Fortsetzung der Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH und den entsprechenden Maßnahmen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die Auskehrung des der Gesellschaft zustehenden Anteils aus der Insolvenzmasse von Franchise Pictures sowie die Beteiligung an der Sight Sound Technologies Inc. |
| ― | In der Sitzung vom 29. April 2010 legte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2009 der Intertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere des Eigenkapitals, vor und erstattete dem Aufsichtsrat Bericht über die Beziehung zu den verbundenen Unternehmen. In der Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft berichtete dieser über das Ergebnis und den Ablauf der Prüfung. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert. Der Wirtschaftsprüfer legte dar, aus welchen Gründen die Bestätigung des Jahresabschlusses versagt wurde. Nach eingehender Erörterung der Ergebnisse der Prüfung des Abschlussprüfers hielt der Aufsichtsrat die Position des Vorstands zwar für nachvollziehbar und erwägenswert, konnte den Konzern- bzw. Jahresabschluss aber aus den gleichen Gründen wie die Wirtschaftsprüfer PSP nicht billigen bzw. feststellen, da der Aufsichtsrat über keine weitergehenden besseren Erkenntnisse verfügte, die eine andere Auffassung rechtfertigten. Der Aufsichtsrat beschloss daher, von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses und der Feststellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG zum 31. Dezember 2009 Abstand zu nehmen und sich dem Beschlussvorschlag des Vorstands nicht anzuschließen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands sowie dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu. Ferner wurden die Ergebnisse des 1. Quartals 2010 und die Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2010 besprochen. Weiter wurden die Berichte des Vorstands zur Geschäftslage, zur Liquiditätslage des Unternehmens sowie zum Stand der Rechtsstreitigkeiten erörtert. Der Aufsichtsrat befasste sich schließlich mit der Tagesordnung der Hauptversammlung und den dort zu fassenden Beschlüssen. |
| ― | Am 28. Juni 2010 stimmte der Aufsichtsrat im Wege der schriftlichen Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung dem Entwurf der Tagesordnung der Hauptversammlung am 6. August 2010 zu und beschloss die Beschlussvorlage des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung. |
| ― | In der Aufsichtsratssitzung vom 5. August 2010 wurde der Bericht des Vorstands zur Geschäftslage und zur Liquiditätssituation mit Finanzstatus insbesondere zu bereits erfolgten und noch anstehenden Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren von Franchise Pictures vorgelegt und erläutert. Es folgte eine eingehende Erörterung des aktuellen Stands der Rechtsstreitigkeiten, der Beteiligung an der Sight Sound Technologies Inc. und des Bestands an Filmrechten. |
| ― | Am 22. November 2010 stimmte der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung dem Abschluss einer Vereinbarung zur Strukturierung einzelner prozessualer Vorgänge in den USA zu. |
| ― | In der Aufsichtsratssitzung am 25. November 2010 wurde über die Geschäftslage und Liquiditätssituation gesprochen. Überdies wurden der aktuelle Stand des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank und damit zusammenhängende Themen sowie die Bewertung von Filmrechten und die Beteiligung an der Sight Sound Technologies Inc. eingehend erörtert. |
| ― | In seiner außerordentlichen Sitzung vom 29. November 2010 wurde einstimmig beschlossen, Herrn Bertil le Claire interimistisch für die Zeit bis zum 28. Februar 2011 zum Vorstand zu bestellen, da der einzige Vorstand, Herr Jörg Brockmann, am 26. November 2010 verstorben war. |
| ― | Am 16. Dezember 2010 beschloss der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung die gemeinsame Erklärung mit dem Vorstand, in der festgestellt wird, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" bis auf wenige Empfehlungen, die die Gesellschaft nicht bzw. nur modifiziert anwendet, entsprochen hat. |
Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2010:
Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 6. August 2010 durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 gewählt und mit Schreiben vom 21. März 2011 vom Aufsichtsrat beauftragt, die Abschlussprüfung durchzuführen.
Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat neben der Buchführung und dem Jahresbericht der Intertainment AG auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des am 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahres geprüft. Nach Abschluss der Prüfung hat der Abschlussprüfer dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 unter dem Datum vom 21. April 2011 jeweils einen Versagungsvermerk erteilt.
| ― | Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die aufgestellten Jahresabschlüsse 2010 der Intertainment Gruppe und die Berichte des Abschlussprüfers zur eingehenden Prüfung erhalten. Es wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht durch den Aufsichtsrat geprüft. In der Aufsichtratssitzung am 29./30. April 2011 erfolgte mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft eine Aussprache über die Prüfungshandlungen. Die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer, die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen sowie die der Finanzplanung und der Fortbestehensprognose zugrundeliegenden Prämissen wurden eingehend erörtert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Versagungsgründe bezüglich des Bestätigungsvermerks erörtert. Der Abschlussprüfer sah sich nicht in der Lage, ein Prüfungsurteil zur Werthaltigkeit der Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH sowie zur Werthaltigkeit des in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Verrechnungskontos mit diesem Tochterunternehmen der Intertainment AG abzugeben, denn die Werthaltigkeit beider Positionen hängt entscheidend vom Ausgang und damit den möglichen Erlösen aus den Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH gegen die Comerica Bank und damit verbundene Unternehmen und von der Realisierung der weiteren Prämissen in der Finanzplanung der INTERTAINMENT Licensing GmbH ab. Auch der Aufsichtsrat sah sich trotz eingehender Befassung mit diesen Themen nicht in der Lage, den Ausgang und die Erlöse der Rechtsstreitigkeiten zu prognostizieren. Aus diesem Grund schloss er sich der Einschätzung der Abschlussprüfer an, wonach sich die Werthaltigkeit der Forderungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen lassen. Der Abschlussprüfer erzielte im Rahmen seiner Prüfung auch keine hinreichende Sicherheit, dass die der Finanzplanung bis März 2012 zugrunde gelegten Prämissen, die einen gesicherten Fortbestand der Intertainment AG und der INTERTAINMENT Licensing GmbH bis mindestens März 2012 beinhalten, im erforderlichen Umfang eintreten werden. Insbesondere wegen des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen war der Aufsichtsrat trotz intensiver Befassung mit dieser Thematik nicht in der Lage, hinsichtlich der Chancen der Realisierung der Finanzplanung eine vom Ergebnis der Prüfung der Wirtschaftsprüfer abweichende Position einzunehmen. Aus diesem Grund teilte der Aufsichtsrat die Einschätzung des Abschlussprüfers und schloss sich deren Ergebnis der Prüfung an. Ungeachtet dessen hält der Aufsichtsrat die Position des Vorstands in den vorgenannten Themen für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn er ihm aus den vorgenannten Gründen auch nicht folgen kann. Mithin hat der Aufsichtsrat von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses Abstand genommen. |
| ― | Weiterhin hat der Abschlussprüfer einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und dem Aufsichtsrat zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Bericht erteilt: |
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen festgestellt, dass keine Einwände zu erheben sind, und dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt.
Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Jahre 2010 in einem schwierigen Umfeld großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
München, den 2. Mai 2011
Der Aufsichtsrat
Jost Arnsperger, Vorsitzender
Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats
der Intertainment AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"
in der Fassung vom 26. Mai 2010
nach § 161 AktG
Der Aufsichtsrat und der Vorstand der Intertainment AG haben gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wurde und entsprochen wird. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:
| ― | Empfehlung 3.8 des Kodex: "Selbstbehalt D&O-Versicherung" |
Die Intertainment AG hat im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsfrist die D&O-Versicherung für den Vorstand angepasst, so dass ein entsprechender Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 S.3 AktG vereinbart ist.
Hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats der Intertainment AG bleibt die D&O-Versicherung unverändert bestehen. Ein Selbstbehalt ist nach wie vor nicht vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG sind der Auffassung, dass das handelnde Organ auch ohne einen Selbstbehalt seine Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert in vollem Umfang wahrnimmt.
| ― | Empfehlung 4.1.5 des Kodex: "Vielfalt bei Besetzung Führungspositionen" |
Aufgrund der speziellen Geschäftslage sowie Struktur der Intertainment AG und der sehr geringen Arbeitnehmeranzahl existiert keine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Deshalb nimmt dieser sämtliche Führungsaufgaben derzeit selbst war. Grundsätzlich wird der Vorstand künftig bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
| ― | Empfehlung 4.2.1 des Kodex: "Zusammensetzung des Vorstands" |
Der Vorstand der Intertainment AG besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person.
| ― | Empfehlung 5.1.2. des Kodex: "Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstands" und "Altersgrenze der Vorstandsmitglieder" |
In einem derzeit aus einer Person bestehenden Vorstand wie bei der Intertainment AG kann der Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversity) nur begrenzt umgesetzt werden. Derzeit erfüllt der Alleinvorstand nach Auffassung der Gesellschaft das Kriterium Internationalität. Frauen befinden sich derzeit nicht im Vorstand. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat oder die Kandidatin über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Tätigkeit verfügt.
Zudem vertritt der Aufsichtsrat die Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstandsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen. Die Intertainment AG möchte auf das Know-how erfahrener Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde wird auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder verzichtet.
| ― | Empfehlung 5.3 des Kodex: "Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat" |
Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten bei der Intertainment AG und der Besetzung des Aufsichtsrats mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse, wie z.B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet.
| ― | Empfehlung 5.4.1 Abs.2 und Abs. 3 des Kodex: "Zusammensetzung Aufsichtsrat" |
Mit der Neufassung des DCGK vom 26. Mai 2010 wurden in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 und Abs. 3 neue Empfehlungen eingeführt, wonach der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen soll, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.
Die Intertainment AG setzt die in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 bestimmten Kriterien teilweise bereits um. Für die Zukunft strebt Intertainment die vollständige Anwendung dieser Empfehlung an, soweit dies sinnvoll und möglich ist.
a. Kein Aufsichtsratsmitglied der Intertainment AG unterliegt einem Interessenskonflikt, insbesondere nimmt kein Aufsichtsratsmitglied
Beratungs- oder Organfunktionen bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der Intertainment AG oder ihrer Konzerngesellschaften wahr.
b. Auch das Kriterium der Internationalität ist nach Ansicht der Intertainment AG im derzeitigen Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder verfügen über langjährige internationale Erfahrung, die insbesondere durch längere Auslandsaufenthalte und internationale Tätigkeit gesammelt wurde.
c. Im Aufsichtsrat der Intertainment AG befinden sich derzeit keine Frauen.
d. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Intertainment AG ist keine Altersgrenze implementiert.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Entscheidung über einen Aufsichtsratskandidaten weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit verfügt. Die in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 des Kodex empfohlene Implementierung konkreter Ziele bezüglich bestimmter Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern erscheint hier nicht sachgerecht. Der Aufsichtsrat möchte daher weiterhin über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell entscheiden.
| ― | Empfehlung 6.7 des Kodex: "Veröffentlichung Finanzkalender" |
Aufgrund der Notierung im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse liegt keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Finanzkalenders vor. Intertainment vertritt die Auffassung, dass aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zur Veröffentlichung eine rechtzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit gewahrt ist.
| ― | Empfehlung 7.1.2 des Kodex: "Frist Veröffentlichung von Konzernabschluss und Zwischenberichten" |
Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses und der Zwischenmitteilungen ein und beurteilt diese als ausreichend.
14. Dezember 2010
*Für den Aufsichtsrat
Für den Vorstand*
Jost Arnsperger
Bertil le Claire