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Intertainment AG Audit Report / Information 2012

Jan 6, 2014

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Audit Report / Information

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Publication

Intertainment AG

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Intertainment AG: Bericht des Aufsichtsrats und Corporate Governance Bericht 2012

Bericht des Aufsichtsrats

Im Fokus der Aufsichtsratstätigkeit standen im Jahr 2012 die Finanzierungs- und Liquiditätssicherung und die zukünftige unternehmerische Ausrichtung.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2012 viermal zusammengetreten und hat mehrere Beschlüsse telefonisch oder im schriftlichen Verfahren gefasst sowie alle 14 Tage zusammen mit Vorstand und Beratern telefoniert. Er befasste sich eingehend mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, wobei er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Hinblick auf seine Beratungs- und Überwachungsfunktion pflichtgemäß wahrgenommen hat. Eingebunden in alle wesentlichen Entscheidungen hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach Gesetz und Satzung geboten war, nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst.

Der Vorstand hat in mündlicher und schriftlicher Form in den Sitzungen und den Telefonkonferenzen zeitnah, umfassend und ausführlich Bericht erstattet. Diese Berichterstattung beinhaltete den Geschäftsgang, Unternehmensstrategie, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, den Jahresabschluss, das Risikomanagement, Fragen der Compliance sowie die satzungsbedingt zustimmungspflichtigen Geschäfte. Im Zuge dessen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über alle relevanten Fragen des Geschäftsverlaufs und über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Infolge dessen wurden seitens des Aufsichtsrats Gestaltungsvorschläge sowie Anregungen unterbreitet und Beschlüsse gefasst. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen fand ein intensiver Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt.

Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war von Vertrauen und Teamgeist bestimmt. Dafür sei an dieser Stelle dem Vorstand gedankt.

Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, wobei auf die vom Aufsichtsrat jeweils genehmigten Beratungstätigkeiten einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an dieser Stelle hingewiesen sei. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.

Zu den Personalien:

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 legte Herr Jost Arnsperger, der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende der Intertainment AG, sein Aufsichtsratsmandat nieder. Das Registergericht München folgte mit Beschluss vom 16. Januar 2012 dem Antrag des Vorstands und bestellte Herrn Dr. Georg Anders, angestellter Rechtsanwalt bei der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wohnhaft Menzingerstraße 153 A, 80997 München, zum neuen Aufsichtsratsmitglied. Die Hauptversammlung wählte Herrn Dr. Anders sodann als Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zum Schluss der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2012 endende Geschäftsjahr beschließt.

Auf seiner Sitzung am 6. Februar 2012 wählte der Aufsichtsrat sein Mitglied Dr. Anders unter dessen Stimmenthaltung zum neuen Vorsitzenden.

Der Aufsichtsrat setzt sich damit aus folgenden Mitgliedern zusammen: Dr. Georg Anders, Bertil le Claire und Bernhard Pöllinger.

Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats:

Der Aufsichtsrat beschloss am 18. Januar 2012 im Wege der telefonischen Beschlussfassung die Wahl von Herrn Dr. Georg Anders zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

In einer teilweise präsent und teilweise telefonisch abgehaltenen Sitzung am 30. Januar 2012 wurde die Beauftragung der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, bei der Herr Dr. Anders als angestellter Rechtsanwalt tätig ist, unter Stimmenthaltung von Herrn Dr. Anders genehmigt.

In seiner ersten Sitzung am 6. Februar 2012 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Beendigung des Prozessverfahrens in den USA, mit der Insolvenz der Phoenix Media GmbH (vormals Intertainment Licensing GmbH), mit der abschließenden finanziellen Einigung mit dem ehemaligen Vorstand Achim Gerlach sowie mit der Geschäftslage, der Liquiditätslage und der Finanzlage der Intertainment AG. Dabei beschäftigte er sich in besonderem Maße mit der Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft sowie der Fortsetzung der Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH und den entsprechenden Maßnahmen sowie Fragen der Bilanzierung. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Optionen für die zukünftige Entwicklung des operativen Geschäftes. Hierüber wurde ausführlich mit dem anwesenden Vertreter des Mehrheitsaktionärs diskutiert.

In der Aufsichtsratssitzung am 26. April 2012 legte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Intertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere des Eigenkapitals, vor und erstattete dem Aufsichtsrat Bericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen. In der Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft berichtete dieser über das Ergebnis und den Ablauf der Prüfung. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert. Der Wirtschaftsprüfer legte dar, aus welchen Gründen die Bestätigung des Jahresabschlusses versagt wurde. Nach eingehender Erörterung der Ergebnisse der Prüfung des Abschlussprüfers hielt der Aufsichtsrat die Position des Vorstands zwar für nachvollziehbar und erwägenswert, konnte den Konzern- bzw. Jahresabschluss aber aus den gleichen Gründen wie der Wirtschaftsprüfer PSP nicht billigen bzw. feststellen, da der Aufsichtsrat über keine besseren Erkenntnisse verfügte, die eine andere Auffassung rechtfertigten. Der Aufsichtsrat beschloss daher, von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses und der Feststellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG zum 31. Dezember 2011 Abstand zu nehmen und sich dem Beschlussvorschlag des Vorstands nicht anzuschließen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands sowie dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu. Weiter wurden die Berichte des Vorstands zur Geschäftslage, zur Liquiditätslage des Unternehmens, zur Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH sowie zum Stand der Rechtsstreitigkeiten erörtert.

Mit fernmündlicher Beschlussfassung vom 22. August 2012 beschlossen Aufsichtsrat und Vorstand über die Einladung zur und Tagesordnung der Hauptversammlung am 1. Oktober 2012.

Am 1. Oktober 2012 befasste sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vorrangig mit der nachfolgenden Hauptversammlung und deren Ablauf und daneben mit aktuellen Entwicklungen im Geschäftsverlauf.

Mit fernmündlicher Beschlussfassung vom 29. November 2012 beschloss der Aufsichtsrat die Verlängerung des bestehenden Vorstandsanstellungsvertrages von Herrn Dr. Oliver Maass, zunächst bis zum 30. Juni 2013.

In seiner Sitzung am 6. Dezember 2012 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der aktuellen Entwicklung der Gesellschaft, der bilanziellen Lage und der Finanzplanung, dem Risiko- und Chancenmanagement sowie mit dem Konzern- und Jahresabschluss 2012. Mit der Prüfung wurde die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Mit dem anwesenden verantwortlichen Prüfer wurden bereits mögliche Prüfungsschwerpunkte vorbesprochen.

Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2012:

Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 1. Oktober 2012 durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 gewählt. Sie wurde auf Grundlage des Angebots vom 21. November 2012 vom Aufsichtsrat beauftragt, die Abschlussprüfung durchzuführen.

In der Folge hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht des am 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahres geprüft. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss erteilt:

"Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Alle Aufsichtratsmitglieder haben die aufgestellten Jahresabschlüsse 2012 der Intertainment-Gruppe und die Berichte des Abschlussprüfers zur eingehenden Prüfung erhalten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft. In seiner Sitzung am 19. April 2013 erfolgte mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft eine Aussprache über die Prüfungshandlungen. Die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer, die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen sowie die der Finanzplanung und der Fortbestehensprognose zugrunde liegenden Prämissen wurden eingehend erörtert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt.

Der Abschlussprüfer berichtete außerdem in der Sitzung am 19. April 2013, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess vorliegen. Der Vorstand hat in diesem Zusammenhang die geeigneten Maßnahmen ergriffen.

Der Abschlussprüfer hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Bericht erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen festgestellt, dass keine Einwände zu erheben sind, und dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt.

Die maßgeblichen Personen bei der Intertainment AG haben im Jahre 2012 in einem weiterhin schwierigen Umfeld großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt allen für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.

München, 19. April 2013

Der Aufsichtsrat

Dr. Georg Anders, Vorsitzender

Corporate-Governance-Bericht

Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung sowie Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen u.a. die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.

Insbesondere internationale institutionelle Investoren berücksichtigen im wachsenden Maße neben den Bilanzdaten auch die Corporate Governance der Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen.

Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 erstmals verabschiedete und seitdem regelmäßig aktualisierte Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält einerseits Bestimmungen, die von den Unternehmen umzusetzen sind. Zum anderen enthält der Kodex zahlreiche Anregungen, die für die Unternehmen nicht verpflichtend sind. Ferner spricht der DCGK Empfehlungen aus, betreffend die Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft einmal jährlich erklären müssen, ob die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK entspricht und entsprechen wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden.

Über die Corporate Governance bei Intertainment berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des DCGK:

Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im Dezember 2012 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz mit dem Inhalt abgegeben, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fassung vom 15. Mai 2012 entsprochen wurde und wird. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:

Empfehlung 4.1.5 des Kodex: "Vielfalt bei Besetzung Führungspositionen"

Aufgrund der speziellen Geschäftslage sowie Struktur der Intertainment AG und der sehr geringen Arbeitnehmeranzahl existiert keine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Deshalb nimmt dieser sämtliche Führungsaufgaben derzeit selbst war. Grundsätzlich wird der Vorstand künftig bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Empfehlung 4.2.1 des Kodex: "Zusammensetzung des Vorstands"

Der Vorstand der Intertainment AG besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person.
Empfehlung 5.1.2. des Kodex: "Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstands" und "Altersgrenze der Vorstandsmitglieder"

In einem derzeit aus einer Person bestehenden Vorstand wie bei der Intertainment AG kann der Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversity) nur begrenzt umgesetzt werden. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat oder die Kandidatin über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Tätigkeit verfügt.

Zudem vertritt der Aufsichtsrat die Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstandsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen. Die Intertainment AG möchte auf das Know-how erfahrener Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde wird auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder verzichtet.
Empfehlung 5.3 des Kodex: "Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat"

Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten bei der Intertainment AG und der Besetzung des Aufsichtsrats mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse, wie z.B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet.
Empfehlung 5.4.1 Abs.2 und Abs. 3 des Kodex: "Zusammensetzung Aufsichtsrat"

Nach Ziffer 5.4.1. Abs. 2 und Abs. 3 soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Die Intertainment AG setzt die in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 bestimmten Kriterien teilweise bereits um. Für die Zukunft strebt Intertainment die vollständige Anwendung dieser Empfehlung an, soweit dies sinnvoll und möglich ist.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Entscheidung über einen Aufsichtsratskandidaten weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit verfügt. Die in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 des Kodex empfohlene Implementierung konkreter Ziele bezüglich bestimmter Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern erscheint hier nicht sachgerecht. Der Aufsichtsrat möchte daher weiterhin über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell entscheiden.
Empfehlung 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des Kodex: "Weitere Angaben bei Wahlvorschlägen"

Der Aufsichtsrat wird bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sämtliche gesetzlich geforderten Angaben zu den Aufsichtratsmitgliedern machen. Ferner erfolgt eine Vorstellung der Kandidaten in der Hauptversammlung. Dies ist nach Auffassung des Aufsichtsrats eine ausreichende Informationsbasis für die Beurteilung der Kandidatenvorschläge. Im Übrigen erscheinen die Anforderungen des Kodex in Ziffer 5.4.1. Abs. 4 bis 6 als teilweise nicht präzise.
Empfehlung 6.7 des Kodex: "Veröffentlichung Finanzkalender"

Aufgrund der Notierung im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse liegt keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Finanzkalenders vor. Intertainment vertritt die Auffassung, dass aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zur Veröffentlichung eine rechtzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit gewahrt ist.
Empfehlung 7.1.2 des Kodex: "Frist Veröffentlichung von Konzernabschluss und Zwischenberichten"

Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses und der Zwischenmitteilungen ein und beurteilt diese als ausreichend.

Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem des Vorstands

Der Vorstand erhält eine feste monatliche Vergütung, die nach bestimmten Bewertungskriterien in regelmäßigen zeitlichen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand Tantieme bei Erreichen bestimmter, zwischen Vorstand und Aufsichtsrat schriftlich vereinbarter Ziele. Als Bezugskomponente mit langfristiger Anreizwirkung besteht gemäß den aufgelegten Aktienoptionsprogrammen die Möglichkeit der Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstand und Mitarbeiter.

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss des Geschäftsjahres eine pauschale Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 4.300 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages (8.600 Euro), sein Stellvertreter das Eineinhalbfache (6.450 Euro).

Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld nach folgenden Maßgaben: 1.250 Euro für jede ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats, insoweit maximal jedoch 5.000 Euro pro Geschäftsjahr sowie 1.000 Euro für jede außerordentliche Sitzung, insoweit maximal jedoch 2.000 Euro pro Geschäftsjahr.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung insoweit, als es dem Verhältnis ihrer Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr entspricht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz für die ihnen bei ihrer Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen.

Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2012

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2012 beliefen sich insgesamt auf 78 (i.V. 82) TEuro. Diese verteilen sich mit 78 (i.V. 13) TEuro auf Dr. Oliver Maaß und mit 0 (i.V. 69) auf Bertil le Claire.

Es bestand unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Hieraus wurden an Herrn Gerlach im Februar 2012 abschließend 85 TEuro geleistet.

Aufsichtsratsbezüge für das Geschäftsjahr 2012

Für das Geschäftsjahr 2012 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 35 (i.V. 30) TEuro aufwandswirksam erfasst. Diese Vergütungen bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Dr. Georg Anders 14 (i.V. 0) TEuro, Bernhard Pöllinger 11 (i.V. 9) TEuro und Bertil le Claire 9 (i.V. 4) TEuro. Im Vorjahr wurden für Jost Arnsperger 13 TEuro, Prof. Dr. Adams 1 TEuro, Dr. Oliver Maaß 3 TEuro Vergütungen aufwandswirksam gebucht.

An die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, in der Herr Dr. Georg Anders Partner ist, wurden im Berichtsjahr 2012 im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrags (nach §114 AktG) Vergütungen in Höhe von 7 (i.V. 0) TEuro geleistet.

Zudem wurden in Vorjahr 2011 für die Rechtsanwaltsgesellschaft Squire Sanders Hammonds LLP. (vormals Hammonds LLP.), in der Jost Arnsperger Partner ist, im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Vergütungen in Höhe von 45 TEuro erfasst.

Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Insgesamt standen zum 31. Dezember 2012 für Vorstand und Mitarbeiter der Intertainment AG 52.500 Aktienoptionen mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 1,28 Euro aus. Hinsichtlich detaillierter Angaben zu den Aktienoptionsprogrammen von Intertainment verweisen wir auf die Ziffer VII.5. des Konzernanhangs.

Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zum 31. Dezember 2012 besaßen weder Mitglieder des Vorstands noch des Aufsichtsrats Aktien von Intertainment.

Directors' Dealings

Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrats von Intertainment sowie mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen, sind gemäß §15a Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, Geschäfte mit Intertainment-Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offen zu legen. Im Geschäftsjahr 2012 wurden Intertainment keine solchen Geschäfte gemeldet.

Der Vorstand

Der Vorstand der Intertainment AG besteht gesetzeskonform aus einer Person. Der Vorstand bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Organisationsstruktur sowie die Unternehmenspolitik von Intertainment.

Zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf die Erklärung zur Unternehmensführung unter Absatz V.3. im Lagebericht.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Intertainment AG setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats befassen sich mit den für Intertaiment relevanten Themen. Auf die Einrichtung spezieller Aufsichtsrats-Ausschüsse wurde verzichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt. Sie überwachen die Geschäftsführung des Vorstands. Gesonderte Dienstleistungsverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Intertainment AG bedürfen im Einklang mit § 114 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats, wobei auf die vom Aufsichtsrat genehmigte Beratungstätigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden hingewiesen wird.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Intertainment AG nehmen ihre Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dort ihre Stimmrechte aus. Die Aktionäre habe die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten bzw. über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.

Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung.

Transparente Kommunikation

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, wollen wir allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Über unsere Unternehmens-Homepage können sich sowohl institutionelle Investoren als auch Privatanleger zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung / Chancen- und Risikomanagement

Mit ihrem Chancen- und Risikomanagement ist die Intertainment AG in der Lage, systematisch Chancen und Risiken zu identifizieren, diese zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Dieses System entwickelt das Unternehmen kontinuierlich weiter. Nähere Angaben hierzu finden Sie im Geschäftsbericht 2012 im Konzernlagebericht.

Zum Abschlussprüfer der Intertainment AG wurde für das Geschäftsjahr 2012 die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, bestellt. Diese wird dem Aufsichtsratsvorsitzenden über etwaige Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich unterrichten. Der Abschlussprüfer wird zudem über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrates wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, berichten. Außerdem wird der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informieren, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollte, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechungserklärung nicht vereinbar sind.