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Intertainment AG Annual Report 2011

May 29, 2012

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Annual Report

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Intertainment AG

München

Konzernabschluss und Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

FINANZBERICHT DER INTERTAINMENT AG ZUM JAHRESABSCHLUSS 2011

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011

A) Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2011 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment AG Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind als solche genannt.

B) Entwicklung der Märkte im Jahr 2011

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2011, wenn auch unter Schwankungen, solide entwickelt. So verbesserte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Angaben des Statistischen Bundesamts im ersten Quartal um preisbereinigt 1,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal. In der Folge ließ die Dynamik zwar nach, im zweiten und dritten Quartal war aber mit 0,3 und 0,6 Prozent weiterhin ein spürbares Wachstum zu verzeichnen. Zu Jahresende folgte allerdings eine Schwächephase, für das vierte Quartal ermittelten die Statistiker einen Rückgang um 0,2 Prozent. Insgesamt konnte das deutsche BIP in 2011 aber um 3,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr wachsen; 2010 war das BIP um 3,6 Prozent gestiegen.

2. Entwicklung der Filmwirtschaft

Wie bereits im Vorjahr, so war nach Angaben der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAI) auch im Jahr 2011 in der Europäischen Union (EU) ein Rückgang bei den verkauften Kinokarten zu verzeichnen. Dieser fiel allerdings - auch im Vergleich zum Minus des Vorjahres - eher marginal aus. So wurden 2011 in der EU insgesamt rund 960 Mio. Kinokarten verkauft, nach 964 Mio. in 2010. Damit betrug das Minus 0,4 Prozent, nach 2,0 Prozent im Vergleich 2009/2010. Der moderate Rückgang war laut EAI vor allem dem deutlichen Besucheranstieg in Frankreich zu verdanken, der ein größeres Minus auf EU-Ebene verhinderte. So verkauften die französischen Kinos 4,2 Prozent mehr Karten als 2010. In Deutschland stiegen die Besucherzahlen um 2,4 Prozent, in Großbritannien um 1,4 Prozent. Deutliche Rückgänge vermeldeten dagegen Italien (-7,9 Prozent) und Spanien (-7,1 Prozent).

Erfolgreich verlief 2011 für die deutschen Videoprogrammanbieter. Laut Zahlen des Bundesverbands Audiovisuelle Medien (BVV) verzeichneten diese mit 122,2 Mio. verkauften filmischen Inhalten einen neuen Rekord. Der Absatz stieg um 3 Prozent gegenüber den 118,1 Mio. Stück in 2010. Der Verkaufsumsatz legte von 1,404 Mrd. Euro im Vorjahr auf 1,428 Mrd. Euro zu, ein Plus von 2 Prozent. Wie in den Vorjahren sorgten vor allem die Steigerungen bei den Blue-Ray-Disc-Verkäufen und im Bereich Video on Demand für die positive Entwicklung. Deutliche Zuwächse wies der digitale Kaufmarkt auf. Hier stieg die Zahl der verkauften filmischen Inhalte von 2,9 Mio. in 2010 auf 4,2 Mio. in 2011, ein Plus von 43 Prozent. Der Umsatz stieg sogar um 45 Prozent auf 32 Mio. Euro, nach 22 Mio. Euro in 2010. Ebenfalls 32 Mio. Euro setzten im vergangenen Jahr auch die legalen Onlineplattformen mit einmaligen Filmabrufen um. Die Online-Verleihvorgänge nahmen dabei um 55 Prozent auf 9,4 Mio. Abrufe zu. Weiter abwärts ging es dagegen beim Verleih physischer Bildtonträger. Hier ging die Anzahl der Transaktionen von 101,7 Mio. in 2010 auf 95,5 Mio. zurück und fiel damit erstmals seit Anfang der 80er Jahre unter die Schwelle von 100 Mio. Der Umsatz sank um 6 Prozent auf 229 Mio. Euro.

Einmal mehr gestiegen sind die Umsätze im Bereich der Fernsehwerbung in Deutschland, allerdings deutlich geringer als im sehr starken Vorjahr. Nielsen ermittelte hier ein Plus von 1,8 Prozent auf rund 11,1 Mrd. Euro, 2010 waren die TV-Werbeumsätze noch um 16,2 Prozent gewachsen. Ebenfalls schwächer als im Vorjahr, aber immer noch sehr stark fiel 2011 die Umsatzsteigerung im Bereich Online-Werbung aus. Hier verzeichnete Nielsen einen Anstieg um 22,5 Prozent auf 2,9 Mrd. Euro. 2010 hatte das Plus 34,7 Prozent betragen.

C) Wirtschaftsbericht des Intertainment AG Konzerns

1. Geschäftstätigkeit

Intertainment ist eine auf die Produktion und den Vertrieb von Filmen ausgerichtete Unternehmensgruppe. Dabei konzentriert sich Intertainment insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen in Westeuropa über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwirbt Rechte an Filmen und veräußert sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Aufgrund der finanziellen Folgen eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs zulasten von Intertainment konnten allerdings seit mehreren Jahren keine neuen Filmrechte mehr erworben werden, das operative Geschäft kam infolgedessen praktisch zum Erliegen.

2. Entwicklung der Geschäftstätigkeit im Jahr 2011

Auch im Geschäftsjahr 2011 waren die langwierigen juristischen Auseinandersetzungen der Phoenix Media GmbH (vormals INTERTAINMENT Licensing GmbH) in den USA das zentrale Thema des Intertainment AG Konzerns. Die Rechtsstreitigkeiten waren auf einen im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von Intertainment zurückzuführen. Bei dem in diesem Zusammenhang für Intertainment wesentlichen Verfahren handelte es sich um ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank. In diesem Verfahren fällten die Schiedsrichter im November 2011 einen Schiedsspruch, bei dem sie sämtliche Ansprüche der Phoenix Media GmbH gegen die Comerica Bank ablehnten und die Phoenix Media GmbH dazu verpflichteten, der Comerica Bank ihre Anwalts- und Verfahrenskosten in Höhe von rund 9 Mio. US-Dollar zu erstatten. Aufgrund des negativen Ausgangs des Schiedsgerichtsverfahrens veröffentlichte die Intertainment AG eine Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals und berief für den 31. Januar 2012 eine Hauptversammlung ein. Darüber hinaus stellte die Phoenix Media GmbH Ende November 2011 einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit. Als unmittelbare Folge des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens weist Intertainment zudem für 2011 einen Jahresfehlbetrag von 22,4 Mio. Euro aus, nach einem Gewinn von 0,1 Mio. Euro im Vorjahr.

Im Geschäft des Filmrechtehandels war Intertainment 2011 wegen der hohen finanziellen Belastungen aus den langjährigen Rechtsstreitigkeiten und der daraus folgenden fehlenden Liquidität operativ nicht mehr wesentlich tätig Auch im Berichtsjahr 2011 konnten keine bedeutenden Umsatzerlöse erzielt werden. Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch 2011 unverändert zu den Vorjahren auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs, der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen.

2.1 Rechtsstreitigkeiten in den USA

Grundlage der Rechtsstreitigkeiten der Phoenix Media GmbH in den USA war ein Budgetbetrug, der im Zusammenhang mit einem Output-Deal mit dem ehemaligen US-Filmproduzenten Franchise Pictures stattgefunden hatte. Intertainment hatte den Budgetbetrug im Jahr 2000 aufgedeckt. In diesen waren verschiedene Parteien verstrickt. Intertainment hatte deshalb unter anderem Klage gegen Franchise Pictures, beteiligte Produktionsgesellschaften und die Comerica Bank eingereicht. Das Verfahren gegen Franchise Pictures und die Produktionsgesellschaften wurde 2004 zugunsten von Intertainment entschieden. Kurz danach hatten Franchise Pictures und die meisten der verurteilten anderen Parteien Insolvenz beantragt. Für die Ansprüche gegen die Comerica Bank wurde festgelegt, über diese in einem gesonderten Schiedsverfahren zu entscheiden, das nun im Berichtsjahr beendet wurde.

Im Folgenden stellen wir den Gesamtkomplex untergliedert nach den beiden Verfahren dar. Zu einer detaillierten Darstellung der vorangegangenen Ereignisse und der Hintergründe der Verfahren verweisen wir auf die vorangegangenen Geschäftsberichte von Intertainment.

2.1.1 Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und der verurteilten Produktionsgesellschaften

Bereits Ende 2000 hatte die Phoenix Media GmbH eine Schadensersatzklage gegen die amerikanische Filmproduktionsgesellschaft Franchise Pictures, deren damaligen CEO Elie Samaha sowie gegen weitere Produktionsgesellschaften wegen Betrugs eingeleitet. Nach einem umfassenden Zivilprozess vor dem Federal District Court in Santa Ana bei Los Angeles sprach eine neunköpfige Jury im Juni 2004 alle Beschuldigten einstimmig des Betrugs für schuldig. Im Rahmen des Verfahrens wurden der Phoenix Media GmbH insgesamt Ansprüche in Höhe von 121,7 Mio. US-Dollar zugebilligt. Kurz nach dem Urteil meldeten die meisten der verurteilten Parteien Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts an.

2.1.2 Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Nach Auffassung von Intertainment war neben den im Prozess gegen Franchise Pictures verurteilten Parteien insbesondere auch die Comerica Bank an dem Budgetbetrug beteiligt. In diesem Zusammenhang war in den USA ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Phoenix Media GmbH und der Comerica Bank anhängig. Dabei machte die Phoenix Media GmbH gegenüber der Bank insbesondere Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen geltend.

Die Comerica Bank wiederum verlangte von der Phoenix Media GmbH die Zahlung von rund 70 Mio. US-Dollar. Diese Forderungen bezogen sich auf noch ausstehende Ratenzahlungen für die Filme, die die Comerica Bank im Rahmen des Output-Deals finanziert hatte. Die Phoenix Media GmbH hatte für diese Filme jeweils die erste von zwei vereinbarten Raten bezahlt und nach dem Aufdecken des Betrugs die Zahlung der zweiten Rate verweigert. Dies hatte zur Folge, dass keiner der umstrittenen Filme von Intertainment ausgewertet werden konnte.

Stattdessen wurden die Filme von der Gegenseite vermarktet. Diese hat damit zusätzlich zu den bereits von der Phoenix Media GmbH geleisteten Zahlungen auf überhöhte Budgets auch sämtliche Einnahmen aus der Verwertung der Filme erhalten.

Im Berichtsjahr konzentrierte sich Intertainment zunächst vor allem darauf, die anstehende mündliche Verhandlung vorzubereiten und schloss in diesem Zusammenhang unter anderem die elektronische Aufarbeitung von Dokumenten ab, die an die Comerica Bank zu übergeben waren. Darüber hinaus führten Intertainment und die Comerica Bank die der mündlichen Verhandlung vorgelagerten Zeugenvernehmungen durch.

Die mündliche Verhandlung selbst begann am 5. Juli 2011 in Los Angeles und wurde planmäßig Mitte August 2011 abgeschlossen. Der mündlichen Verhandlung folgte der Austausch weiterer Schriftsätze. Dieser wurde Anfang Oktober 2011 abgeschlossen.

Im November 2011 fällten die Schiedsrichter den Schiedsspruch. Dieser umfasste folgende wesentlichen Punkte:

Die Schiedsrichter wiesen jegliche Ansprüche der Phoenix Media GmbH gegen die Comerica Bank ab.
Sie verpflichteten die Phoenix Media GmbH dazu, der Comerica Bank die von ihr geltend gemachten Verfahrenskosten von ca. 9 Mio. US-Dollar zu erstatten.
Die Schiedsrichter billigten der Comerica Bank keine Ansprüche gegenüber der Phoenix Media GmbH auf Bezahlung der zweiten Raten für die umstrittenen Filme zu, da die Comerica Bank sämtliche Produktionsdarlehen aus den Auswertungserlösen für die Filme getilgt hat.
Aufgrund der nicht geleisteten zweiten Raten für die bei dem Schiedsgerichtsverfahren behandelten Filme hat die Phoenix Media GmbH keinerlei Rechte an den Filmen erworben, so dass ihr auch keine Verwertungserlöse aus diesen Filmen zustehen.

Intertainment hat den Schiedsspruch sehr intensiv mit den amerikanischen Anwälten überprüft. Zentrales Thema war dabei, ob und wenn ja, wie Phoenix Media GmbH den Schiedsspruch vor einem ordentlichen Gericht anfechten kann und welche Chancen die Anfechtung hätte. Nach eingehender Prüfung der Umstände ist Intertainment allerdings zu der Überzeugung gekommen, dass ein juristisches Vorgehen gegen den Schiedsspruch keine realistischen Chancen auf Erfolg hätte. Bis zum Abschluss des Berichtsjahres war die vorgeschriebene Bestätigung des Schiedsspruchs durch ein ordentliches Gericht allerdings noch nicht erfolgt. Diese war für 2012 zu erwarten und hat formalen Charakter. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht unter Ziffer H.2 dieses Lageberichts.

3. Verlustanzeige

Das verlorene Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank hat erhebliche bilanzielle Folgen für die Intertainment AG und den Intertainment AG Konzern. Als unmittelbare Konsequenz aus dem verlorenen Verfahren teilte die Intertainment AG am 14. November 2011 in einer Verlustanzeige gemäß §92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Eine Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG hat die unverzügliche Einberufung einer Hauptversammlung zur Folge. Die Intertainment AG berief diese für den 31. Januar 2012 ein und verband sie mit der für diesen Tag geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2010. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht unter Ziffer H.1 dieses Lageberichts.

4. Insolvenz der Phoenix Media GmbH

Ebenfalls in Folge des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank in den USA stellte die Phoenix Media GmbH zum 30. November 2011 einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit.

5. Erhaltene Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH

Zur Fortführung der Geschäftstätigkeit und insbesondere der juristischen Auseinandersetzungen in den USA war Intertainment auch 2011 auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang schloss Intertainment im Berichtsjahr Darlehensvereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 2,0 Mio. Euro ab.

Die in den Geschäftsjahren 2009, 2010 und 2011 gewährten Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH waren am 31. März 2012 zur Rückzahlung fällig. In 2012 wurde die Laufzeit der Darlehen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.

6. Beteiligung an SightSound

Die amerikanische Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies Inc. ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren umstritten. Mit Schreiben vom 11. Januar 2011 wurden die Anteilseigner von SightSound Technologies darüber informiert, dass das US-Patentamt die Patente am 14. Dezember 2010 bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound abgeschlossen hat.

Nach der Bestätigung der Patente von SightSound nahm das Unternehmen ein anhängiges, aber wegen der Patentüberprüfung ruhendes Gerichtsverfahren über die Nutzung der zugrundeliegenden Patente wieder auf. Zudem hat SightSound im Oktober 2011 Klage gegen ein weiteres Unternehmen wegen der Verletzung der Patente eingereicht.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Durchsetzung und der Vermarktung der Patente hat Intertainment den abgeschriebenen Beteiligungswert unverändert beibehalten.

7. Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter

7.1 Vorstand

Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Februar 2011 wurde die interimistische Vorstandstätigkeit von Bertil le Claire um zwei Monate bis zum 30. April 2011 verlängert. Mit diesem Datum schied Herr le Claire aus dem Vorstand der Intertainment AG aus und wechselte wieder zurück in den Aufsichtsrat der Intertainment AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Dr. Oliver Maaß das Amt des Alleinvorstands der Intertainment AG.

7.2 Aufsichtsrat

Zum 10. Februar 2011 legte Prof. Dr. Michael Adams sein Amt als Aufsichtsrat der Intertainment AG nieder. Auf Antrag der Intertainment AG bestimmte das Registergericht München am 18. Februar 2011 Bernhard Pöllinger und Dr. Oliver Maaß zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern der Intertainment AG.

Mit Wirkung zum 1. Mai 2011 übernahm Dr. Oliver Maaß das Amt des Alleinvorstands der Intertainment AG und legte in diesem Zusammenhang sein Amt als Aufsichtsrat des Unternehmens nieder. Nach dem Wiedereintritt von Herrn le Claire und dem Ausscheiden von Herrn Dr. Maaß setzt sich der Aufsichtsrat damit aus folgenden Mitgliedern zusammen: Jost Arnsperger, Bertil le Claire und Bernhard Pöllinger.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 legte Jost Arnsperger, der Aufsichtsratsvorsitzende der Intertainment AG, sein Aufsichtsratsmandat nieder. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht unter H.1.

7.3 Mitarbeiter

Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2011 durchschnittlich 1 (i.V. 1) Mitarbeiter.

8. Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 fand am 31. Januar 2012 in Frankfurt am Main statt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht unter H.1.

9. Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats von Intertainment wird durch ein Vergütungssystem festgelegt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Vergütungsbericht im Corporate-Governance-Bericht.

10. Bericht für das Geschäftsjahr 2011 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG

Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2011 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstands im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

D) Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i.V.m. 315 Abs. 4 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 18.008.070,93 Euro und war eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von gerundet 1,28 Euro beteiligt waren. Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Hauptversammlung am 31. Januar 2012 setzte das Grundkapital der Gesellschaft um 3.923.029,93 Euro auf 14.085.041 Euro, eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herab. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht unter H.1.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.

3. Beteiligung am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hielt nach Kenntnis des Vorstands zum Bilanzstichtag 2011 72,08 % (= 9.306.934 Aktien) der Stimmrechte an der Intertainment AG. Darüber hinausgehende Informationen liegen Intertainment nicht vor. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2011 nach Kenntnis des Vorstands nicht.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.

6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.

7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Hauptversammlung hat am 6. August 2010 der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II und der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und II zugestimmt. Im Rahmen des neuen genehmigten Kapitals I ist der Vorstand bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um weitere bis zu 1.800.807,09 Euro zu erhöhen. Im Rahmen des neuen genehmigten Kapitals II ist der Vorstand bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 7.203.228,37 Euro zu erhöhen. Sowohl beim neuen genehmigten Kapital I als auch beim neuen genehmigten Kapital II stimmten die Aktionäre Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss zu.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um bis zu 511.291,88 Euro bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu 383.469 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 6.002.059,34 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 neuen Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Schließlich ist das Grundkapital um bis zu 383.469 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 (Aktienoptionsprogramm 2003). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.

8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

10. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Wir verweisen hierzu auf unsere Angaben im Konzernanhang.

E) Erklärung zur Unternehmensführung

1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im Dezember 2011 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.

Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.

In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung und auch zu den für die Intertainment AG wesentlichen Rechtsverfahren in den USA. Dieser regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient mitunter dazu, um ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten.

Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang.

Die Intertainment AG verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da sich die Mitglieder des Aufsichtsrats direkt mit sämtlichen Aufgaben befassen.

F) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage des Intertainment AG Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2011 gegenüber dem Vorjahr wesentlich verändert. Grund dafür ist das verlorene Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und die daraus resultierende Wertberichtigung der zugrundeliegenden Forderung und die Ausbuchung der Prozesserlösbeteiligungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA. Die Bilanzsumme verringerte sich dadurch deutlich auf 0,3 Mio. Euro, nach 59,9 Mio. Euro zum Bilanzstichtag des Vorjahres.

Wie bereits 2010, so sind auch 2011 die kurzfristigen Vermögenswerte gesunken. Sie betragen 0,3 Mio. Euro, nach 0,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2010. Die Abnahme ist im Wesentlichen auf eine Verringerung des Zahlungsmittelbestands von 0,6 Mio. Euro auf 0,1 Mio. Euro zurückzuführen. Der Wert der Filmrechte hat sich aufgrund von Abschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro auf den erwarteten Nettoveräußerungserlös auf 0,2 Mio. Euro reduziert.

Deutlich verringert haben sich die langfristigen Vermögenswerte. Hier wurden die in den sonstigen Vermögenswerte enthaltenen Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA vollständig wertberichtigt. Im Vorjahr hatte Intertainment für diese Position noch 38,7 Mio. Euro bilanziert. Die Wertberichtigung erfolgte aufgrund des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank.

Die aktiven latenten Steuern wurden im aktuellen Abschluss vollständig ausgebucht. Im Vorjahr betrugen diese 20,4 Mio. Euro. Diese Ausbuchung erfolgte, da von einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit für die Realisierung nicht mehr auszugehen ist.

Die Passivseite der Bilanz ist von einem Anstieg der kurzfristigen Schulden, einem Rückgang der langfristigen Schulden und einer deutlichen Verminderung des Eigenkapitals geprägt.

Die kurzfristigen Schulden sind von 1,9 Mio. Euro auf 8,0 Mio. Euro gestiegen. Wesentlich für diesen Effekt ist die Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten. Sie sind als Folge des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens auf 7,4 Mio. Euro angewachsen. Sie umfassen insbesondere die von den Schiedsrichtern auferlegte Verpflichtung, der Comerica Bank die entstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten aus dem Schiedsgerichtsverfahren zu erstatten. Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich auf 0,4 (i.V. 1,6) Mio. Euro reduziert. Im Vorjahr waren in dieser Position insbesondere auch Rückstellungen für Prozesskosten enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung blieben mit 0,2 Mio. Euro nahezu konstant.

Die langfristigen Schulden haben sich deutlich reduziert. Sie betragen zum Bilanzstichtag 17,0 Mio. Euro, nach 60,3 Mio. Euro im Vorjahr. Als unmittelbare Folge des verlorenen Schiedsgerichtsgerichtsverfahrens haben sich die langfristigen Rückstellungen von 12,7 Mio. Euro auf 0 Euro reduziert. Dies ist insbesondere auf die Auflösung der bislang in dieser Position enthalten Prozesserlösbeteiligungen zurückzuführen. Gestiegen sind die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 17,0 (i.V. 14,6) Mio. Euro und bestehen aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Im Geschäftsjahr 2011 hat die MK Medien Beteiligungs GmbH der Intertainment AG neue Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. Euro gewährt.

Die passiven latenten Steuern wurden ebenfalls ausgebucht. Sie wurden im Vorjahr für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist von einer Umkehrung nicht mehr auszugehen.

Das Konzerneigenkapital hat sich deutlich auf -24,6 (i.V. -2,2) Mio. Euro verringert. Dies ist auf den im Berichtsjahr erzielten Konzernjahresfehlbetrag von 22,4 (i.V. Konzernjahresüberschuss 0,1) Mio. Euro zurückzuführen. Der Konzernbilanzverlust ist dadurch auf 85,9 (i.V. 63,5) Mio. Euro gestiegen. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 43,1 Mio. Euro.

2. Finanzlage

Die Liquiditätslage von Intertainment blieb auch 2011 angespannt. Zum Jahresende verfügte der Intertainment Konzern über liquide Mittel in Höhe von 0,1 (i.V. 0,6) Mio. Euro. Unverändert zu den Vorjahren wurde die Liquidität des Konzerns im Berichtsjahr insbesondere durch die hohen finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie durch Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern deckte seine finanziellen Belastungen vor allem durch neue Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH. Durch diese flossen Intertainment im Berichtsjahr liquide Mittel in Höhe von 2,0 Mio. Euro zu.

Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings weiterhin sehr schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt K "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer K.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Der Intertainment AG Konzern verfügte auch 2011 über so gut wie kein operatives Geschäft. Dadurch erwirtschaftete der Konzern im Berichtsjahr lediglich einen geringfügigen Umsatz von Höhe von 19 (i.V. 0) TEuro.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind deutlich gestiegen. Sie belaufen sich auf 12,4 Mio. Euro, nach 4,6 Mio. Euro im Vorjahr. Als unmittelbare Folge des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank enthalten sie insbesondere Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von 12,2 Mio. Euro (i.V. 378 TEuro).

Der Materialaufwand hat sich auf 0,1 (i.V. 0,6) Mio. Euro reduziert. Er umfasst nahezu ausschließlich die Abschreibung des Filmvermögens auf den niedrigeren geschätzten Nettoveräußerungserlös.

Der Personalaufwand hat sich um ca. 50 TEuro auf 0,2 Mio. Euro reduziert. Er betrifft die Vergütung des Vorstands und eines weiteren Mitarbeiters.

Auf 46,8 (i.V. 2,7) Mio. Euro angestiegen sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Als unmittelbare Folge des verlorenen Schiedsgerichtsverfahrens umfassen sie im Wesentlichen die Wertberichtigung der Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 38,4 Mio. Euro und die Verpflichtung zur Erstattung der Anwalts- und Verfahrenskosten der Comerica Bank mit 7,3 Mio. Euro.

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,3 (i.V. -0,8) Mio. Euro. Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.

Das Steuerergebnis in Höhe von 12,6 (i.V. -0,3) Mio. Euro ist nahezu ausschließlich auf die Ausbuchung der latente Steuern zurückzuführen.

Intertainment weist für das Berichtsjahr 2011 einen Konzernjahresfehlbetrag von 22,4 Mio. Euro aus, nach einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von 0,1 Mio. Euro im Vorjahr. Der Verlust je Aktie beläuft sich auf 1,59 Euro.

G) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2011 nach HGB

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr erheblich verschlechtert.. Die Bilanzsumme ist von 14,2 auf 0,7 Mio. Euro gefallen. Ursache ist die vollständige Wertminderung des Engagements in der Phoenix Media GmbH, die ihre Ansprüche im Schiedsverfahren gegen die Comerica Bank nicht durchsetzen konnte.

Das Anlagevermögen weist somit keinen Buchwert mehr zum 31. Dezember 2011 aus. Die Beteiligung an der Phoenix Media GmbH wurde mit 8,9 Mio. Euro vollständig abgeschrieben. Den Wert der MH Media Holding GmbH sowie der Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. hatte Intertainment bereits in den Vorjahren abgeschrieben.

Innerhalb des Umlaufvermögens hat sich der Wert des Filmvermögens geringfügig auf 0,15 (i.V. 0,23) Mio. Euro verändert. Intertainment hat dieses auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Zudem sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf 0,4 (i.V. 4,4) Mio. Euro gesunken. Die Forderungen gegen die Phoenix Media GmbH wurden vollständig wertberichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind auf 0,1 (i.V. 0,6) Mio. Euro gesunken.

Die Passivseite ist insbesondere von der deutlichen Verringerung des Eigenkapitals auf -8,9 Mio. Euro geprägt. Hier spiegelt sich der erzielte Jahresfehlbetrag von 19,5 (i.V. Jahresüberschuss 1,2) Mio. Euro wider. Er hat den Bilanzverlust auf 82,1 (i.V. 62,6) Mio. Euro entsprechend erhöht. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert zum Vorjahr 18,0 Mio. Euro, die Kapitalrücklage 55,1 Mio. Euro.

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 4,3 (i.V. 0,3) Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen die Bilanzierung einer Vorsorge für eine Haftungsinanspruchnahme, Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und für weitere sonstige Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden.

Die Verbindlichkeiten summieren sich auf 5,3 (i.V. 3,3) Mio. Euro. Sie enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 0,2 (i.V. 0,2) Mio. Euro und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 5,1 (i.V. 3,0) Mio. Euro. Letztere umfassen die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen einschließlich Zinsen. Im Berichtsjahr hat Intertainment neue Darlehen in Höhe von 2,0 Mio. Euro von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhalten.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2011 verfügte die Intertainment AG über liquide Mittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2010. Der Intertainment AG flossen insgesamt 2,0 Mio. Euro durch neue Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH zu. Diese wurden im Wesentlichen für die weitere Finanzierung der Prozesskosten der Phoenix Media GmbH in den USA verwendet.

Für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose ableitet. Die Liquiditätslage der Intertainment AG ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen sehr schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt L "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer L.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2011 nur geringfügige Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 0,1 (i.V. 0,8) Mio. Euro resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand beläuft sich auf 0,1 Mio. Euro und beinhaltet insbesondere die Abschreibung des Filmvermögens auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert und beträgt 0,3 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um rund 3,6 Mio. Euro auf 4,3 Mio. Euro. Sie umfassen unter anderem die Bilanzierung einer Vorsorge für eine Haftungsinanspruchnahme, laufende Rechts- und Beratungskosten sowie die Kosten der Hauptversammlung und die Mietkosten.

Das Zinsergebnis ist auf 1,1 (i.V. 0,9) Mio. Euro gestiegen. Es umfasst Zinserträge aus der Verzinsung der Konzernverrechnungskonten in Höhe von 1,1 Mio. Euro und einen Zinsaufwand von 0,1 Mio. Euro für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf 8,9 (i.V. 0) Mio. Euro und betreffen die vollständige Wertminderung an der Beteiligung Phoenix Media GmbH.

Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2011 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 19,5 (i. V. Jahresüberschuss 1,2) Mio. Euro aus.

H) Nachtragsbericht des Intertainment AG Konzerns

In diesem Abschnitt stellen wir die wesentlichen Ereignisse zwischen dem Ende des Berichtsjahres und der Fertigstellung dieses Lageberichts dar, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Intertainment AG Konzerns angefallen sind.

1. Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 fand am 31. Januar 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie wurde mit der außerordentlichen Hauptversammlung aufgrund des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals verbunden (wir verweisen auf Absatz C.3 dieses Lageberichts).

Bei der Hauptversammlung informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage von Intertainment, den Schiedsspruch im Verfahren gegen die Comerica Bank sowie die Auswirkungen auf die Gesellschaft.

Die Aktionäre von Intertainment stimmten der vom Vorstand vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 18.008.070,93 Euro, eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), um 3.923.029,93 Euro auf 14.085.041 Euro, eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zu.

Sie wählten zudem Bernhard Pöllinger und Dr. Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Herr Dr. Anders war durch Beschluss des Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden.

Darüber hinaus wählte die Hauptversammlung die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.

2. Phoenix Media GmbH erkennt Schiedsspruch an

Im März 2012 hat die Phoenix Media GmbH, die ehemalige INTERTAINMENT Licensing GmbH, im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank vom November 2011 anerkannt. Damit verzichtete die Phoenix Media GmbH darauf, gegen den Schiedsspruch inhaltlich vorzugehen. Die Phoenix Media GmbH hat sich aufgrund mangelnder Aussichten von Rechtsbehelfen und aus Kosteneffizienzgründen für diesen Weg entschieden. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen.

3. Vereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH

Die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

4. Insolvenzverfahren von Phoenix Media

Im Rahmen der angemeldeten Insolvenz der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet.

I) Bilanzeid des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

J) Prognosebericht

1. Allgemeines

Nachdem die deutsche Wirtschaft im vierten Quartal 2011 eine kurze Schwächephase gezeigt hat, wird sie nach Meinung von Experten 2012 zu einem moderaten Wachstum zurückfinden. So prognostizieren EU-Kommission, OECD und Bundesbank übereinstimmend ein Plus von 0,6 Prozent für 2012. Deutlicher sollte ihrer Meinung nach dann der Anstieg im kommenden Jahr ausfallen, hier schwanken die prognostizierten Wachstumsraten zwischen 1,5 und 1,9 Prozent.

Weniger optimistisch fällt dagegen der Blick der EU-Kommission auf den Euroraum aus. Für diesen rechnen die EU-Fachleute mit einem Rückgang des Wirtschaftswachstums um 0,3 Prozent und damit mit einer milden Rezession.

Unsicherheiten in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung bestehen derzeit nach Einschätzung von Analysten vor allem aufgrund der weiterhin ungelösten Euro-Schuldenkrise sowie aufgrund des deutlich gestiegenen Ölpreises.

Sollte es zu keiner unvorhergesehenen Störung der Weltwirtschaft kommen, dürfte nach Berechnungen der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers die Filmwirtschaft deutlich wachsen. Die Analysten gehen dabei für das globale Filmgeschäft in den kommenden vier Jahren von einem durchschnittlichen jährlichen Plus von 5,9 Prozent bei den Erlösen aus, für die EMEA-Region (Europa, Naher Osten und Afrika) rechnen sie mit einer jährlichen Zunahme der Umsätze um knapp 5 Prozent. Innerhalb des EMEA-Raums stellt Deutschland dabei hinsichtlich des Umsatzvolumens die Nummer 3 hinter Großbritannien und Frankreich dar.

2. Künftige Entwicklung des Intertainment AG Konzerns

Die operative Entwicklung des Intertainment AG Konzerns war für über ein Jahrzehnt durch den Budgetbetrug in den USA und die daraus resultierenden juristischen Auseinandersetzungen blockiert. Intertainment hatte in der Vergangenheit mit einem positiven Ausgang des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank gerechnet und war davon ausgegangen, dass das operative Geschäft mit Mittelzuflüssen aus dem Schiedsgerichtsverfahren wieder aufgebaut werden kann. Nach dem verlorenen Schiedsgerichtsverfahren stehen Intertainment nun diese Finanzmittel für einen Wiederaufbau des operativen Geschäfts nicht zur Verfügung. Das Management arbeitet derzeit an einem alternativ zu finanzierenden Geschäftsmodell. Vorrangiges Ziel ist es, Finanzierungsquellen zu finden, um so die Mittel zum Kauf neuer Filmrechte und/oder zum Kauf eines in der Filmwirtschaft tätigen Unternehmens zur Verfügung zu haben.

Für den Fall, dass Intertainment keine Finanzierungsquellen finden sollte, wird sich das Management auch mit der Möglichkeit der Liquidation der Gesellschaft befassen.

3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG

Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment AG Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Absatz J.2.

K) Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns

Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt.

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine Finanzplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses von der MK Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Zum 31. Dezember 2011 weist die Intertainment AG im Einzelabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 8.910 TEuro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetzes wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis zum 31. Dezember 2013. Aufgrund der von der MK Medien Beteiligungs GmbH vorliegenden qualifizierten Rangrücktrittserklärung, befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Bilanzstichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.

Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns

2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.

2.2 Währungsrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Intertainment sichert derzeit keine Fremdwährungsgeschäfte und bestehende Fremdwährungsforderungen ab.

L) Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG

1. Bestandsgefährdende Risiken

Für die Erläuterung der bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer K.1 dieses Lageberichts.

2. Weitere Risiken der Intertainment AG

Für die Erläuterung der weiteren Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer K.2.

München, 20. April 2012

Intertainment AG

Dr. Oliver Maaß, Vorstand

Konzernbilanz zum 31.12.2011 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

Aktiva

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Anhang 31.12.2011

TEuro
31.12.2010

TEuro
A.) Kurzfristige Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel V.1.1 107 577
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
Sonstige Vermögenswerte V.1.2 55 95
III. Filmrechte V.1.3 150 229
Summe kurzfristige Vermögenswerte 312 901
B.) Langfristige Vermögenswerte
I. Sonstige Vermögenswerte V.2.2 0 38.659
II. Latente Steuern V.2.3 0 20.354
Summe langfristige Vermögenswerte 0 59.013
Aktiva gesamt 312 59.914
Passiva
Anhang 31.12.2011

TEuro
31.12.2010

TEuro
A.) Kurzfristige Schulden
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen V.3 185 243
II. Sonstige Verbindlichkeiten V.3 7.351 13
III. Rückstellungen V.3 440 1.634
Summe kurzfristige Schulden 7.976 1.890
B.) Langfristige Schulden
I. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen V.4.1 16.965 14.635
II. Rückstellungen V.4.2 0 12.672
III. Latente Steuern V.4.3 0 32.950
Summe langfristige Schulden 16.965 60.257
C.) Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital V.5.1 18.008 18.008
II. Kapitalrücklage V.5.2 43.131 43.131
III. Gewinnrücklage V.5.3
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Konzernbilanzverlust V.5.4 -85.884 -63.488
Summe Eigenkapital -24.629 -2.233
Passiva gesamt 312 59.914

Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

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Anhang 1.1.-31.12.2011

TEuro
1.1.-31.12.2010

TEuro
1. Umsatzerlöse VI.1 19 0
2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 12.336 4.597
12.355 4.597
3. Materialaufwand VI.3
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen -79 -554
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1 -1
-80 -555
4. Personalaufwand VI.4
a) Gehälter -182 -231
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung -10 -13
-192 -244
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.5 -46.739 -2.654
6. Zinsergebnis VI.6 -341 -820
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -34.997 324
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.7 12.601 -266
9. Konzernjahresfehlbetrag (i.Vj. -überschuss) -22.396 58
10. Verlustvortrag -63.488 -63.546
11. Konzernbilanzverlust -85.884 -63.488
Ergebnis je Aktie -1,59 0,00
Verwässertes Ergebnis je Aktie -1,59 0,00

Das Konzernergebnis entspricht dem Konzerngesamtergebnis.

Sowohl in 2011 als auch in 2010 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)

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31.12.2011

TEuro
31.12.2010

TEuro
Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und gezahlten Steuern -22.396 58
Aktienoptionen Vorstand & Mitarbeiter 0 2
Veränderung Filmrechte 79 554
Bewertung Forderungen aus Rechtstreitigkeiten 38.448 -3.221
Bewertung Rückstellung Prozesserlösbeteiligungen -12.212 378
Bewertung Rückstellung Prozesskosten -430 1.353
Veränderung der übrigen Rückstellungen -1.224 -2.570
Veränderung der latenten Steuern -12.596 271
Veränderung sonstige Aktiva 251 3.302
Veränderung sonstige Passiva 7.620 -338
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -2.460 -211
Gesellschafterdarlehen 1.990 700
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 1.990 700
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -470 489
des Finanzmittelbestandes 0 0
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 577 88
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 107 577

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

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31.12.2011

TEuro
31.12.2010

TEuro
Zahlungsmittel 107 577
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 107 577

Entwicklung des Konzern - Eigenkapitals (TEuro) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)

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Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzverlust Gesamt
Stand 01.01.2010 18.008 43.129 116 -63.546 -2.293
Aktienoptionen 0 2 0 0 2
Periodenergebnis 0 0 0 58 58
Stand 31.12.2010 18.008 43.131 116 -63.488 -2.233
Stand 01.01.2011 18.008 43.131 116 -63.488 -2.233
Periodenergebnis 0 0 0 -22.396 -22.396
Stand 31.12.2011 18.008 43.131 116 -85.884 -24.629

Konzernanhang zum 31. Dezember 2011 nach International Financial Reporting Standards (IFRS)

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft. Aufgrund der langjährigen bedeutenden Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen.

Sitz der Intertainment AG ist der Maximiliansplatz 5 in 80333 München.

Der Vorstand der Intertainment AG hat am 20. April 2012 den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2011 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Intertainment Aktiengesellschaft, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.

Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.

Im Folgenden stellen wir die im Geschäftsjahr 2011 veränderten IFRS Standards und Interpretationen dar, deren Anwendung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgeschrieben ist.

1. Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften:

Intertainment hat im Konzernabschluss 2011 erstmals die folgenden Vorschriften angewendet:

Improvements to IFRS 2010

Im Rahmen des annual improvement project wurden elf Amendments an sechs Standards und einer Interpretation vorgenommen. Mit der Anpassung von Formulierungen in einzelnen IFRS soll eine Klarstellung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Daneben gibt es Änderungen mit Auswirkungen auf die Bilanzierung, den Ansatz oder die Bewertung. Betroffen sind die Standards IAS 1, IAS 27 (i.V.m. IAS 21, 28 und 31), IAS 34, IFRS 1, IFRS 3, IFRS 7 und die Interpretation IFRIC 13. Aus den Neuregelungen ergaben sich keine Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden bzw. auf die Darstellung der Vermögens,- Finanz - und Ertragslage des Konzerns und die Angaben im Konzernanhang.

IAS 24 - Related Party Disclosures (revised 2009)

Der geänderte IAS 24 hat ein Befreiungswahlrecht zur Angabe von Transaktionen mit bestimmten nahe stehenden Unternehmen eingeführt. Betroffen von diesem Wahlrecht sind alle Transaktionen mit öffentlichen Stellen, die das berichtende Unternehmen beherrschen, gemeinschaftlich führen oder maßgeblich beeinflussen können, sowie Transaktionen mit Unternehmen, die von der gleichen öffentlichen Stelle beherrscht werden, gemeinschaftlich geführt werden oder maßgeblich beeinflusst werden können. Durch die Änderung sind detaillierte Angaben nur noch zu einzelnen wesentlichen Transaktionen vorzunehmen. Für einzeln nicht wesentliche, aber insgesamt wesentliche Transaktionen brauchen nur noch quantitative oder qualitative Indikationen zu deren Auswirkungen angegeben zu werden. Weiterhin wurde durch die Änderung des IAS 24 die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person in dem Sinne geändert, dass nunmehr eine Symmetrie erreicht wird: Zwei Unternehmen, die aus der Sicht des einen Unternehmens zueinander nahe stehend sind, sind nunmehr auch aus der Sicht des anderen Unternehmens zueinander nahe stehend. Von dem neuen Befreiungswahlrecht ist Intertainment nicht betroffen. Auch die geänderte Definition hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Angaben des Konzerns, da sämtliche erforderlichen Informationen bereits vollumfänglich dargestellt wurden.

Amendments to IAS 32 - Classification of Rights Issues

Mit der Änderung des IAS 32 wird die bilanzielle Behandlung von Bezugsrechten, Optionen oder Optionsscheinen geregelt, die anteilsgemäß allen gegenwärtigen Eigentümern derselben Klasse von nicht-derivativen Eigenkapitalinstrumenten angeboten werden und die zum Erwerb oder Erhalt einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten im Austausch gegen flüssige Mittel in jeder Währung berechtigen. Hiernach wird gem. IAS 32.11(b)(ii) bzw. IAS 32.16(b)(ii) unter den genannten Voraussetzungen keine Unterscheidung mehr notwendig, ob die Ausübung in einer anderen Währung als der funktionalen Währung erfolgt oder nicht. Bis zur Änderung waren Bezugsrechte in einer anderen als der funktionalen Währung als finanzielle Verbindlichkeit auszuweisen und zu bewerten, während sie nunmehr als Eigenkapital auszuweisen sind. Da Intertainment keine derartigen Rechte ausgegeben hat, hat die Änderung des Standards keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Amendments to IFRS 1 - Limited Exemption from Comparative IFRS 7 Disclosures for First-time Adopters

Diese Änderung des IFRS 1 befreit einen Erstanwender von der Angabepflicht von Vergleichsinformationen, welche aus der im März 2009 geänderten Fassung des IFRS 7 resultieren. Unternehmen, welche die IFRS bereits anwenden, sind durch die Regelungen des IFRS 7 von der Angabepflicht von Vergleichsinformationen zu den erweiterten Angabepflichten zur Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten sowie von zusätzlichen qualitativen wie auch quantitativen Angaben zu Liquiditätsrisiken im Jahr der erstmaligen Anwendung befreit. Um Erstanwender, die die geltenden IFRS grundsätzlich retrospektiv anzuwenden haben, hinsichtlich der erweiterten Angabepflicht des IFRS 7 nicht zu benachteiligen, wurden auch diese durch die Änderung des IFRS 1 von den erweiterten Anforderungen des IFRS 7, bezogen auf Vergleichsangaben im ersten IFRS Abschluss, befreit. Da Intertainment kein Erstanwender ist, hat die Änderung keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Angaben des Konzerns.

Amendments to IFRIC 14 - Prepayments of a Minimum Funding Requirement

Diese Verlautbarung modifiziert IFRIC 14: IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkungen. IFRIC 14 enthält Regelungen für die Bilanzierung leistungsorientierter Pensionspläne in Fällen, in denen ein vorhandenes Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt. Die Änderung ist in den Fällen relevant, in denen ein Unternehmen Mindestdotierungspflichten unterliegt und Beitragsvorauszahlungen leistet, um diese Mindestdotierungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Änderung erlaubt es in diesen Fällen nunmehr, einen wirtschaftlichen Nutzen aus Vorauszahlungen auf Mindestdotierungsverpflichtungen bilanziell zu berücksichtigen. Da Intertainment keinen Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt, hat die Änderung der Interpretation keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Angaben des Konzerns.

IFRIC 19 - Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments

IFRIC 19 erläutert die Bilanzierung einer teilweisen oder vollständigen Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit durch Ausgabe von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten. Die Interpretation stellt klar, dass die zur Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit an einen Gläubiger ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente Bestandteil des "gezahlten Entgelts" im Sinne von IAS 39.41 sind. Die entsprechenden Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten. Sofern dieser nicht verlässlich ermittelbar ist, sind die Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit zu bewerten. Die Differenz zwischen dem Buchwert der auszubuchenden finanziellen Verbindlichkeit und dem erstmaligen Wertansatz der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Da Intertainment ihre finanziellen Verbindlichkeiten nicht durch Ausgabe von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten getilgt hat, hat die Änderung der Interpretation keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Angaben des Konzerns.

2. Im Geschäftsjahr 2011 neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind

2.1 Von der Europäischen Union bereits anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist

Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2011 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Intertainment wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Zudem wird keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-. Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie die zusätzlichen Angabepflichten erwartet.

Amendments to IFRS 7 - Disclosures - Transfers of Financial Assets

Die Änderungen an IFRS 7 betreffen erweiterte Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte. Damit sollen die Beziehungen zwischen finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig auszubuchen sind, und den korrespondierenden finanziellen Verbindlichkeiten verständlicher werden. Weiterhin sollen die Art sowie insbesondere die Risiken eines anhaltenden Engagements (continuing involvement) bei ausgebuchten finanziellen Vermögenswerten besser beurteilt werden können. Mit den Änderungen werden auch zusätzliche Angaben gefordert, wenn eine unverhältnismäßig große Anzahl von Übertragungen mit continuing involvement z.B. rund um das Ende einer Berichtsperiode auftritt.

Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen.

2.2. Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards

Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2011 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bis zum 31. Dezember 2011 nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewandt.

Amendments to IAS 1 - Presentation of Items of Other Comprehensive Income

Dieses Amendment ändert die Darstellung des sonstigen Ergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung. Die Posten des sonstigen Ergebnisses, die später in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden ("recycling"), sind künftig separat von den Posten des sonstigen Ergebnisses darzustellen, die niemals reklassifiziert werden. Sofern die Posten brutto, d.h. ohne Saldierung mit Effekten aus latenten Steuern, ausgewiesen werden, sind die latenten Steuern nunmehr nicht mehr in einer Summe auszuweisen, sondern den beiden Gruppen von Posten zuzuordnen.

Die Änderung ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen.

Amendments to IAS 12 - Deferred Tax on Investment Property

Bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist es oftmals schwierig zu beurteilen, ob sich bestehende temporäre steuerliche Differenzen im Rahmen der fortgeführten Nutzung oder im Zuge einer Veräußerung umkehren. Mit der Änderung des IAS 12 wird nun klargestellt, dass die Bewertung der latenten Steuern auf Basis der widerlegbaren Vermutung zu erfolgen hat, dass die Umkehrung durch Veräußerung erfolgt.

Die Änderung ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen.

IAS 19 - Employee Benefits (revised 2011)

Neben umfangreicheren Angabepflichten zu Leistungen an Arbeitnehmer ergeben sich insbesondere folgende Änderungen aus dem überarbeiteten Standard:

Derzeit gibt es ein Wahlrecht, wie unerwartete Schwankungen der Pensionsverpflichtungen, die sogenannten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, im Abschluss dargestellt werden können. Diese können entweder (a) ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung, (b) im sonstigen Ergebnis (OCI) oder (c) zeitverzögert nach der sogenannten Korridormethode erfasst werden. Mit der Neufassung des IAS 19 wird dieses Wahlrecht für eine transparentere und vergleichbarere Abbildung abgeschafft, so dass künftig nur noch eine unmittelbare Erfassung im sonstigen Ergebnis zulässig ist.

Zudem werden derzeit die erwarteten Erträge des Planvermögens anhand der subjektiven Erwartungen des Managements über die Wertentwicklung des Anlageportfolios ermittelt. Mit Anwendung des IAS 19 (revised 2011) ist nur noch eine typisierende Verzinsung des Planvermögens in Höhe des aktuellen Diskontierungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen zulässig.

Die Änderung ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

Amendments to IAS 27 - Separate Financial Statements

Im Rahmen der Verabschiedung des IFRS 10 Consolidated Financial Statements werden die Regelungen für das Kontrollprinzip und die Anforderungen an die Erstellung von Konzernabschlüssen aus dem IAS 27 ausgelagert und abschließend im IFRS 10 behandelt (siehe Ausführungen zu IFRS 10). Im Ergebnis enthält IAS 27 künftig nur die Regelungen zur Bilanzierung von Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in IFRS Einzelabschlüssen.

Die Änderung ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

Amendments to IAS 28 - Investments in Associates and Joint Ventures

Im Rahmen der Verabschiedung des IFRS 11 Joint Arrangements erfolgten auch Anpassungen an IAS 28. IAS 28 regelt - wie bislang auch - die Anwendung der Equity-Methode. Allerdings wird der Anwendungsbereich durch die Verabschiedung des IFRS 11 erheblich erweitert, da zukünftig nicht nur Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, sondern auch an Joint Ventures (siehe IFRS 11) nach der Equity-Methode bewertet werden müssen. Die Anwendung der quotalen Konsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen entfällt mithin.

Die Änderung ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

Amendments to IAS 32 und IFRS 7 - Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities

Diese Ergänzung zum IAS 32 stellt klar, welche Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten bestehen. In der Ergänzung wird die Bedeutung des gegenwärtigen Rechtsanspruchs zur Aufrechnung erläutert und klargestellt, welche Verfahren mit Bruttoausgleich als Nettoausgleich im Sinne des Standards angesehen werden können. Einhergehend mit diesen Klarstellungen wurden auch die Vorschriften zu den Anhangangaben im IFRS 7 erweitert.

Die Änderung des IAS 32 ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht -erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Die Änderung des IFRS 7 ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht -erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

Amendments to IFRS 1 - Severe Hyperinflation and Removal of Fixed Dates for First-time Adopters

Durch diese Änderung des IFRS 1 werden die bislang verwendeten Verweise auf das Datum 1. Januar 2004 als fester Umstellungszeitpunkt durch "Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS" ersetzt.

Darüber hinaus werden nun in IFRS 1 Regelungen für die Fälle aufgenommen, in denen ein Unternehmen einige Zeit die IFRS-Vorschriften nicht einhalten konnte, weil seine funktionale Währung einer Hyperinflation unterlag.

Die Änderung ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen.

IFRS 9 - Financial Instruments

Die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 wird IAS 39 ersetzen.

Finanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: Zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum Fair Value. Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von Vermögenswerten ist. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe zum Fair Value. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie - wie bisher - eine Designation zur Kategorie zum Fair Value ("Fair Value Option") vorgenommen werden.

Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie zum Fair Value sind grundsätzlich im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente jedoch kann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

Die Vorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich aus IAS 39 übernommen. Der wesentlichste Unterschied betrifft die Erfassung von Wertänderungen von zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Zukünftig sind diese aufzuteilen: der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

IFRS 9 ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen.

IFRS 10 - Consolidated Financial Statements

Mit diesem Standard wird der Begriff der Beherrschung ("control") neu und umfassend definiert. Beherrscht ein Unternehmen ein anderes Unternehmen, hat das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen zu konsolidieren. Nach dem neuen Konzept ist Beherrschung gegeben, wenn das potentielle Mutterunternehmen die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das potentielle Tochterunternehmen inne hat, es an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Aus diesem neuen Standard können Auswirkungen auf den Umfang des Konsolidierungskreises, u.a. für Zweckgesellschaften, entstehen.

Der neue Standard ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Wenn für ein Investment die Qualifizierung als Tochterunternehmen zwischen IAS 27/SIC-12 und IFRS 10 abweichend festgestellt wird, ist IFRS 10 retrospektiv anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist nur zeitgleich mit IFRS 11 und IFRS 12 sowie mit den in 2011 geänderten IAS 27 und IAS 28 zulässig.

IFRS 11 - Joint Arrangements

Mit IFRS 11 wird die Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Aktivitäten (Joint Arrangements) neu geregelt. Nach dem neuen Konzept ist zu entscheiden, ob eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) vorliegt. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien unmittelbare Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten haben. Die einzelnen Rechte und Verpflichtungen werden anteilig im Konzernabschluss bilanziert. In einem Gemeinschaftsunternehmen haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien dagegen Rechte am Reinvermögensüberschuss. Dieses Recht wird durch Anwendung der Equity-Methode im Konzernabschluss abgebildet, das Wahlrecht zur quotalen Einbeziehung in den Konzernabschluss entfällt somit.

Der neue Standard ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Für den Übergang z.B. von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode bestehen spezifische Übergangsvorschriften. Eine vorzeitige Anwendung ist nur zeitgleich mit IFRS 10 und IFRS 12 sowie mit den in 2011 geänderten IAS 27 und IAS 28 zulässig.

IFRS 12 - Disclosure of Interests in Other Entities

Dieser Standard regelt die Angabepflichten in Bezug auf Anteile an anderen Unternehmen. Die erforderlichen Angaben sind erheblich umfangreicher gegenüber den bisher in IAS 27, IAS 28 und IAS 31 vorzunehmenden Angaben.

Der neue Standard ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IFRS 13 - Fair Value Measurement

Mit diesem Standard wird die Fair Value-Bewertung in IFRS-Abschlüssen einheitlich geregelt. Alle nach anderen Standards geforderten Fair Value-Bewertungen haben zukünftig den einheitlichen Vorgaben des IFRS 13 zu folgen; lediglich für IAS 17 und IFRS 2 wird es weiter eigene Regelungen geben.

Der Fair Value nach IFRS 13 ist als exit price definiert, d.h. als Preis, der erzielt werden würde durch den Verkauf eines Vermögenswertes, bzw. als Preis, der gezahlt werden müsste, um eine Schuld zu übertragen. Wie derzeit aus der Fair Value-Bewertung finanzieller Vermögenswerte bekannt, wird ein 3-stufiges Hierarchiesystem eingeführt, das bezüglich der Abhängigkeit von beobachtbaren Marktpreisen abgestuft ist. Die neue Fair Value-Bewertung kann gegenüber den bisherigen Vorschriften zu abweichenden Werten führen.

Der neue Standard ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IFRIC 20 - Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine

Mit dieser Interpretation soll die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten im Tagebergbau vereinheitlicht werden. Wenn erwartungsgemäß aus der weiteren Nutzung von Abraum Erlöse realisiert werden, sind die zuordenbaren Kosten der Abraumbeseitigung als Vorrat gemäß IAS 2 zu bilanzieren. Daneben entsteht ein immaterieller Vermögenswert, der zusammen mit dem Vermögenswert Tagebergbau zu aktivieren ist, wenn der Zugang zu weiteren Bodenschätzen verbessert wird und die in der Interpretation definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Vermögenswert ist über die erwartete Nutzungsdauer abzuschreiben.

IFRIC 20 ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50% der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann. In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaften, die Phoenix Media GmbH (vormals: INTERTAINMENT Licensing GmbH) und die MH Media Holding GmbH, einbezogen.

Das Eigenkapital der Gesellschaften stellt sich wie folgt dar:

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Gesellschaft

in TEuro
Gezeichnetes Kapital (Vorjahr) Eigenkapital 2011 (Vorjahr) Jahresergebnis 2011 (Vorjahr) Anteil

%
Beschreibung
Intertainment AG, München 18.008 (18.008) -8.910 (10.638) -19.548 (1.206) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding.
Phoenix Media GmbH (vormals: INTERTAINMENT Licensing GmbH), München 946 (946) -133.245 (-97.912) -35.334 (499) 100 Unternehmensgegenstand ist die Entwicklung von Mediakonzepten und der Handel mit Filmrechten.
MH Media Holding GmbH, München 358 (358) -831 (-599) -232 (-599) 100 Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilmrechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten.

2. Stichtag des Konzernabschlusses

Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2011. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen datieren auf diesen Stichtag.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2011 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2010 aufgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Die Phoenix Media GmbH (vormals: INTERTAINMENT Licensing GmbH) wird ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung als rechtliche Reorganisation behandelt. Dies hat zur Folge, dass der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet wird. Ein Firmenwert wird nicht ausgewiesen.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

4. Währungsumrechnung ausländischer Abschlüsse

Die Abschlüsse von Tochterunternehmen aus Ländern außerhalb des Euroraums werden grundsätzlich nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primären Wirtschaftsumfeld. Sie entspricht in der Regel der jeweiligen Landeswährung. Im Berichts- und Vorjahr sind keine ausländischen Tochtergesellschaften mehr in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Grundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzerngesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.

2. Going Concern

Der Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Wir verweisen diesbezüglich ausdrücklich auf die Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken unter Absatz VII.1. in diesem Anhang und unter Absatz K.1. im Lagebericht des Konzerns.

3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung des Filmvermögens und der latenten Steuerabgrenzungen, im Vorjahr zudem auf die Bewertung und den Ausweis der Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und der damit zusammenhängenden Rückstellungen und der aktienbasierten Vergütung.

Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:

Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und damit zusammenhängende Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligung sowie für Prozesskosten

Die Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betrafen im Vorjahr die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien. Als Basis der Bewertung dienten unter anderem die für alle Parteien im Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits erfolgreich im gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures durchgesetzt hat. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten Realisierung bewertet wurden. Das Management beurteilte zum 31. Dezember 2010 die bilanzierten Ansprüche unverändert als werthaltig und ging von guten Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank aus. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 waren Forderungen aus den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von insgesamt 38.553 TEuro bilanziert. Im Berichtsjahr wurden diese Forderungen mit 38.448 TEuro wertberichtigt, da Intertainment ihre Ansprüche im Schiedsverfahren nicht durchsetzen konnte.

Die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen betraf im Vorjahr die Beteiligung von Dritten an den Intertainment zufließenden Prozesserlösen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA. Diese Position stand in direktem Zusammenhang mit den bilanzierten Schadensersatzforderungen und bemaß sich an vertraglich vereinbarten Prozentsätzen auf Basis der erwarteten Mittelzuflüsse unter Berücksichtigung weiterer Parameter. Die Fälligkeit des überwiegenden Anteils lag im Zeitpunkt des Mittelzuflusses aus den Forderungen. Die bilanzierte Rückstellung betrug zum 31. Dezember 2010 insgesamt 12.467 TEuro. Im Berichtsjahr wurde diese Rückstellung mit 12.212 TEuro aufgelöst.

Die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten (Prozesskosten) umfasste die geschätzten noch anfallenden Kosten aller anhängenden Rechtsstreitigkeiten in den USA. Über die abgegrenzten Prozesskosten hinaus wurden insbesondere keine Vorsorgen für etwaige Zahlungsverpflichtungen aus Schiedsverfahren gebildet, da das Management von keinen weiteren Mittelabflüssen ausging. Die erwarteten Prozesskosten betrugen zum 31. Dezember 2010 insgesamt 1.500 TEuro. Zum aktuellen Bilanzstichtag besteht für die Restabwicklung des Schiedsverfahrens eine Rückstellung über 25 TEuro.

Filmrechte

Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt. Der Buchwert der Filmrechte beträgt zum 31. Dezember 2011 insgesamt 150 (i.V. 229) TEuro.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass das hierfür zu versteuernde Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Zum 31. Dezember 2011 beläuft sich der Buchwert der berücksichtigten aktiven latenten Steuern auf 0 (i.V. 20.354) TEuro, da mit einer Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge nicht mehr zu rechnen ist.

Passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Auf nicht temporäre Differenzen (endgültige Differenzen) sind keine latenten Steuern zu bilden. Aufgrund des Ausgangs der Rechtsstreitigkeiten in den USA und der damit zusammenhängenden Eröffnung der Insolvenz bei der Phoenix Media GmbH wurden aus den bislang angenommenen temporären Differenzen endgültige Differenzen. Zum 31. Dezember 2011 beläuft sich daher der Buchwert der passiven latenten Steuern auf 0 (i.V. 32.950) TEuro.

Aktienbasierte Vergütung

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Des Weiteren ist abzuschätzen, wie viele der zugesagten Optionen nach Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt werden. Wir verweisen hierzu auf unsere weitergehenden Ausführungen in diesem Konzernanhang.

4. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Fremdwährungsguthaben erfolgt auf Basis des Euro-Wechselkurses zum Bilanzstichtag.

5. Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Markts festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte -mit Ausnahme der Beteiligungen - wurden als "Forderungen" klassifiziert. Die Beteiligungen wurden der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert in der Folge bilanziert.

Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offen gelegt.

Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.

Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

6. Filmrechte

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind in den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video & DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.

7. Wertminderungen

Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.

8. Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.

Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

9. Eigenkapital

In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus - nach Abzug der Transaktionskosten - erzielt wird. Des Weiteren werden die Aktienoptionen in dieser Position erfasst.

10. Umsatzrealisation

Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.

Im Falle des Lizenzverkaufes werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.

Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.

11. Zinsen

Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

12. Bewertung von Aktienoptionen

Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell bewertet (siehe auch unsere Ausführungen unter VII.5 "Mitarbeiterbeteiligungsprogramm").

Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.

Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich auf Grund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem zum Vorjahr unveränderten Steuersatz von 33% berücksichtigt.

V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Kurzfristige Vermögenswerte

1.1 Zahlungsmittel

Die flüssigen Mittel von insgesamt 107 (i.V. 577) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten. Der Ansatz der Zahlungsmittel erfolgt zum Nennwert.

1.2 Sonstige Vermögenswerte

Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 55 (i.V. 95) TEuro und beinhalten insbesondere geleistete Anzahlungen und Steuererstattungsansprüche.

1.3 Filmrechte

Die Filmrechte sind zum Bilanzstichtag mit 150 (i.V. 229) TEuro bilanziert. Es wurden in der Berichtsperiode in Höhe von 79 (i.V. 554) TEuro Abschreibungen auf den aktuell erwarteten Nettoveräußerungserlös vorgenommen.

Das Management geht davon aus, dass die erwarteten Nettoveräußerungserlöse der jeweiligen Filmrechte mindestens den Buchwerten entsprechen. Abschreibungen aufgrund von Lizenzveräußerungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.

2. Langfristige Vermögenswerte

2.1 Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Das Management hält, aufgrund der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und der Vermarktung der Patente bestehen, den in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungswert weiter unverändert bei.

2.2 Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte beliefen sich im Vorjahr auf 38.659 TEuro und beinhalteten insbesondere die als Vermögenswert bilanzierten Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 38.553 TEuro.

Die Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betrafen die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien. Als Basis der Bewertung dienten unter anderem die für alle Parteien im Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits erfolgreich im gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures durchgesetzt hat. Es handelte sich dabei insbesondere um Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen, die aus dem Budgetbetrug von Franchise Pictures und weiteren Parteien resultieren. Diese betrafen dem Grunde nach Filme, die geliefert und überbezahlt wurden, und angezahlte Filme, deren tatsächliche Lieferung nicht folgte. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten Realisierung bewertet wurden.

Das Management beurteilte die bilanzierten Rückzahlungsansprüche im Vorjahr unverändert als werthaltig und ging von guten Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank aus. Mit Schiedsspruch vom 7. November 2011 wurden jedoch sämtliche von Intertainment vorgetragenen Ansprüche von den Schiedsrichtern abgelehnt. Intertainment werden aus diesem Grunde keine Finanzmittel zufließen, so dass diese Forderungen vollständig wertberichtigt wurden. Der Ausweis der Wertberichtigung erfolgt in der KonzernGesamtergebnisrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

2.3 Aktive latente Steuern

Die aktive latente Steuerabgrenzung beinhaltet einen Betrag von 0 (i.V. 20.354) TEuro. Sie betraf im Vorjahr die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag lag ein geschätzter Steuersatz von ca. 33% für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags zugrunde. Zum Bilanzstichtag erfolgte eine vollständige Ausbuchung der aktiven latenten Steuern, da von einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit für die Realisierung nicht mehr auszugehen ist.

3. Kurzfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 185 (i.V. 243) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2011 einen Betrag von 7.351 (i.V. 13) TEuro aus. Sie enthalten insbesondere die fällige Verpflichtung, der Comerica Bank die entstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten aus dem Schiedsverfahren zu erstatten. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

Die kurz- und langfristigen Rückstellungen belaufen sich in der Berichtsperiode auf 440 (i.V. 14.306) TEuro. Sie betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie weitere Verpflichtungen, die das Geschäftsjahr 2011 betreffen und noch nicht abgerechnet wurden.

Die Rückstellungen haben sich insgesamt wie folgt entwickelt:

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in TEuro 01.01.2011 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2011
Prozesserlösbeteiligung 12.467 170 12.212 0 85
Prozesskosten 1.500 1.500 0 25 25
Abschluss- und Prüfungskosten 175 53 97 65 90
Sonstige 164 80 26 182 240
Gesamt 14.306 1.803 12.335 272 440

4. Langfristige Schulden

4.1 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 16.965 (i.V. 14.635) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im Berichtsjahr erhielt Intertainment weitere Darlehen in Höhe von 1.990 (i.V. 700) TEuro zur Verfügung gestellt. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft, unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Hinsichtlich der Fälligkeiten und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen.

Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen.

4.2 Rückstellungen

Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Rückstellungen in den kurzfristigen Schulden unter Absatz V.3.

4.3 Passive latente Steuern

Die passive latente Steuerabgrenzung beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 0 (i.V. 32.950) TEuro. Die Bildung erfolgte für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Der bilanzierte Betrag ergab sich bei Anwendung eines kombinierten Steuersatzes von ca. 33% aus Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Zum Bilanzstichtag wurden passive latente Steuern ausgebucht, da von einem künftigen Ausgleich der erfolgswirksamen Konsolidierungsmaßnahmen nicht mehr auszugehen ist.

Die Entstehung der latenten Steuerposition beruhte im Vorjahr im Wesentlichen auf einem Effekt der Schuldenkonsolidierung. Die Intertainment AG nahm in Vorjahren im Einzelabschluss auf Verrechnungskonten zu ihren Tochterunternehmen Wertberichtigungen vor. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung führt der Unterschiedsbetrag mit seinem steuerlich wirksamen Anteil zur passiven latenten Steuerabgrenzung.

5. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2011, ebenso wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien.

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 18.008 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 14.085.041 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Es ist in voller Höhe einbezahlt

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 1.801 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. August 2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.203 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV).

5.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 43.131 (i.V. 43.131) TEuro. Im Vorjahr wurden an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen aufwandswirksam berücksichtigt, was zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 2 TEuro führte.

5.3 Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.4 Konzernbilanzverlust

Zum 31. Dezember 2011 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von 85.884 (i.V. 63.488) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf -22.396 (i.V. Überschuss 58) TEuro.

VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

1. Umsatzerlöse

Intertainment realisierte im Berichtsjahr aus der Verwertung des Filmrechtebestands Umsatzerlöse aus Lizenzverkäufen in Höhe von 19 (i.V. 0) TEuro.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 12.336 (i.V. 4.597) TEuro und enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung der Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen mit 12.212 (i.V. 378) TEuro. Im Vorjahr waren die Bewertungseffekte aus den bilanzierten Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 3.221 TEuro und ein von der MK Medien Beteiligungs GmbH erklärter Forderungsverzicht mit Besserungsschein in dieser Position ausgewiesen.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 80 (i.V. 555) TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen die Abschreibung des Filmvermögens auf den niedrigeren geschätzten Nettoveräußerungserlös in Höhe von 79 (i.V. 554) TEuro.

4. Personalaufwand

Der Personalaufwand beträgt 192 (i.V. 244) TEuro und beinhaltet mit 182 (i.V. 231) TEuro Gehälter und mit 10 (i.V. 13) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung. Innerhalb der Gehälter wurde im Vorjahr für an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen ein anteiliger Aufwand in Höhe von 2 TEuro berücksichtigt.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 46.739 (i.V. 2.654) TEuro und umfassen im Wesentlichen die Wertberichtigung der Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 38.448 (i.V. 0) TEuro, die Verpflichtung zur Erstattung der Anwalts- und Verfahrenskosten der Gegenseite aus dem Schiedsverfahren in den USA mit 7.318 (i.V. 0) TEuro, die Prozesskosten mit 429 (i.V. 1.352) TEuro und die Rechts- und Beratungskosten einschließlich Jahresabschlusskosten mit 246 (i.V. 1.020) TEuro.

6. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -341 (i.V. -820) TEuro und beinhaltet insbesondere Zinsaufwendungen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen. Sämtliche Fremdkapitalzinsen wurden im Aufwand erfasst.

7. Steuern

Insgesamt weist der Konzern einen Steuerertrag in Höhe von 12.601 (i.V. Aufwand 266) TEuro aus. Dieser beinhaltet einen Steuerertrag aus laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag von 5 (i.V. 5) TEuro und latente Steuern in Höhe von 12.596 (i.V. -271) TEuro.

Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die Zinseffekte aus den nach § 37 Abs.4 EStG erfassten körperschaftsteuerlichen Erstattungsguthaben.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und den sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträgen gebildet. Der Konzernsteuersatz entspricht dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33%. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16% und mit einem Gewerbesteuersatz von ca. 17%.

Es bestehen zum 31. Dezember 2011 ca. 277 Mio. Euro nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 287 Mio. Euro nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60% mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Da das Management nicht mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorhandenen Verlustvorträge zu realisieren, wurden zum 31. Dezember 2011 keine aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge gebildet. Zum 31. Dezember 2010 war die Aktivierung der aktiven latenten Steuer für Verlustvorträge durch den bestehenden Überhang der passiven latenten Steuerabgrenzung gerechtfertigt.

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

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in TEuro 31.12.2011 31.12.2010
aktiv passiv aktiv passiv
--- --- --- --- ---
Verlustvorträge 0 0 20.354 0
Schuldenkonsolidierung 0 0 0 32.950
Gesamt 0 0 20.354 32.950

Sämtliche Veränderungen wurden ergebniswirksam innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt.

Verteilung der aktiven latenten Steuern:

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in TEuro 31.12.2011 31.12.2010
Körperschaftsteuer 0 15.628
Gewerbesteuer 0 4.726
Gesamt 0 20.354

Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis:

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in TEuro 31.12.2011 31.12.2010
Ergebnis vor Ertragsteuern -34.997 324
Konzernsteuersatz 33% 33%
Erwartete Ertragsteuer (+) Ertrag / (-) Aufwand 11.549 -107
Steuerauswirkungen durch:
Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten lfd. Jahr -11.683 -198
Ausbuchung latenter Steuern 12.596 0
Übrige Effekte 139 39
Steuern vom Einkommen und Ertrag 12.601 -266

VII. Sonstige Angaben

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestands der Unternehmenstätigkeit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses von der MK Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Zum 31. Dezember 2011 weist die Intertainment AG im Einzelabschluss einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 8.910 TEuro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetzes wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis zum 31. Dezember 2013. Aufgrund der von der MK Medien Beteiligungs GmbH vorliegenden qualifizierten Rangrücktrittserklärung befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Bilanzstichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.

2. Segmentberichterstattung

Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.

3. Finanzinstrumente

Gemäß der Vorschrift IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:

Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:

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in TEuro 31.12.2011 31.12.2010
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie: Forderungen
Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA 0 38.553
Abgegrenzte Forderungen 0 34
Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 1
Zahlungsmittel 107 577
Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Beteiligung (SightSound Technologies Inc.) 0 0
Finanzielle Schulden
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 185 243
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.965 14.635
Sonstige Verbindlichkeiten 7.351 13

Unter der Position "Beteiligung" werden die Anteile an der SightSound Technologies Inc. gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der bilanzielle Ausweis erfolgt unter den Finanzanlagen. Der Posten wird der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" in der Gliederung nach IAS 39 zugeordnet.

Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns:

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in TEuro 2011 2010
Kategorie: Forderungen
Sonstige betriebliche Erträge:
Bewertung Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA 0 3.221
Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Bewertung Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA -38.448 0
Forderungsverzicht mit Besserungsschein der MK Medien Beteiligungs GmbH 0 979
Summe -38.448 4.200
Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten:
Zinsergebnis:
Verzinsung erhaltene Darlehen -341 -820
Summe -341 -820
Nettoergebnis -38.789 3.380

Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:

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in TEuro 31.12.2011 31.12.2010
Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
--- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Kategorie: Forderungen
Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten in den USA 0 0 38.553 38.553
Abgegrenzte Forderungen 0 0 34 34
Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 1 1
Zahlungsmittel 107 107 577 577
Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Beteiligung (SightSound Technologies Inc.) 0 0 0 0
Finanzielle Schulden
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 185 185 243 243
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 16.965 16.965* 14.635 14.635
Sonstige Verbindlichkeiten 7.351 7.351* 13 13

* Aufgrund der Eröffnung der Insolvenz bei der Phoenix Media GmbH in 2012 können die Verbindlichkeiten aus dem Rechtsstreit bzw. die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen voraussichtlich von der Tochtergesellschaft nicht mehr bedient werden.

4. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".

Für das Geschäftsjahr 2011 ergibt sich unverändert zum Vorjahr eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 14.085.041. Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2011 einen Jahresfehlbetrag von 22.396 (i.V. Überschuss 58) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2011 beläuft sich auf -1,59 Euro nach 0,00 Euro im Vorjahr. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. Die ausgegebenen Mitarbeiteroptionen können allerdings bei Eintritt der Ausübungsbedingungen in Zukunft das Ergebnis je Aktie verwässern. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 waren 52.500 (i.V. 70.000) Optionen, die jeweils zum Erwerb einer Stammaktie berechtigen, ausstehend.

5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Der Vorstand ist durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten. Die Berechtigung zum Bezug und die Anzahl der Bezugsrechte werden für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft allein durch den Aufsichtsrat und im Übrigen durch den Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Voraussetzung für die Ausübung von Optionsrechten ist, dass die Optionsrechte nicht verfallen sind und dass sich der durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittagsauktion an den ersten fünf Börsentagen nach der ordentlichen Hauptversammlung um mindestens 30% gegenüber dem durchschnittlichen Kurs der Xetra-Mittagsauktion der Intertainment-Aktie erhöht hat, der dem Ausübungspreis bei der Ausgabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrunde gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht werden, die in diesem Ausübungszeitraum erstmals ausgeübt werden können. Soweit das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.

Nach den Aktienoptionsprogrammen 2001 und 2003 kann jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesellschaft das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte unterbreitet werden. Das Angebot kann nur innerhalb von vier Wochen nach Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. Die Bezugsrechte können unter Einhaltung der entsprechenden Sperrfristen und Ausübungsvoraussetzungen jährlich während des vierten Börsentags und der darauffolgenden 15 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses für das dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu 25% der Bezugsrechte können erstmals nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden. In den folgenden drei Jahren können jeweils weitere 25% pro Jahr ausgeübt werden. Werden bis zu diesem letztmaligen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht ausgeübt, verfallen diese ersatzlos.

Von den im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 1999 zwischen 1999 und 2003 ausgegebenen 350.000 Aktienoptionen sind zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2010 und 2011 sämtliche Aktienoptionen verfallen.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2001 wurden 58.000 Optionen in 2003 und 132.000 Optionen in 2004 mit einem Ausübungspreis von 2,00 Euro ausgegeben. Zudem erfolgte eine Ausgabe über 25.000 Optionen in 2009 zu einem Ausübungspreis von 1,28 Euro. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 waren insgesamt 215.000 (i.V. 215.000) Aktienoptionen verfallen.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2003 wurden im Geschäftsjahr 2004 insgesamt 140.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungskurs von 2,00 Euro und 70.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 1,28 Euro in 2005 ausgegeben; davon waren zum Bilanzstichtag 157.500 (i.V. 140.000) Aktienoptionen verfallen.

Die Anzahl der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:

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in Stück Geschäftsjahr 2011 Geschäftsjahr 2010
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen 70.000 95.000
In der Berichtsperiode gewährte Optionen 0 0
In der Berichtsperiode verfallene Optionen -17.500 -25.000
Zum Ende der Berichtsperiode ausstehende Optionen 52.500 70.000
Zum Ende der Berichtsperiode ausübbare Optionen 52.500 52.500
Zum Ende der Berichtsperiode noch verfügbare Optionen 175.000 175.000

Der durchschnittliche Ausübungspreis der zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 ausgegebenen Aktienoptionen beträgt 1,28 (i.V. 1,28) Euro. Der durchschnittliche Ausübungspreis der verfallenen Aktienoptionen betrug 1,28 (i.V. 2,00) Euro.

Gemäß den zuvor beschriebenen Bedingungen der Aktienoptionspläne beträgt die Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahre; die ausgegebenen, noch nicht verfallenen Aktienoptionen können unter der Realisierung der Voraussetzungen mit 52.500 Stück im Geschäftsjahr 2011 ausgeübt werden.

Die ausgegebenen Aktienoptionen werden in Anlehnung an IFRS 2 ergebniswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2010 wurden in diesem Zusammenhang im Personalaufwand 2 TEuro als Aufwand gebucht. In 2011 ist keine ergebniswirksame Buchung angefallen.

Für den Zweck der Bewertung wurde der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet. Der Bewertungszeitpunkt ("measurement date") ist dabei der Zusagezeitpunkt ("grant date") der Aktienoptionen. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert wird anschließend über den Erdienungszeitraum ("vesting period") gleichmäßig über den Personalaufwand der Kapitalrücklage zugeführt. Der Erdienungszeitraum besagt, dass die Ausübung der Aktienoptionen erst nach zwei Jahren mit 25% und ab diesem Zeitpunkt jedes folgende Jahr mit weiteren 25% erfolgen kann. Die Ausübungsbedingungen sind im einleitenden Abschnitt zu dieser Ziffer definiert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 2 werden in die Bewertung nur die Aktienoptionen einbezogen, die nach dem 7. November 2002 zugeteilt wurden.

Die Bewertungsparameter für das Black-Scholes-Optionspreismodell beinhalteten einen risikolosen Zinssatz von 5% bzw. 2,4%, eine erwartete Dauer bis zur Ausübung von 5 Jahren und eine erwartete Volatilität von 120% bzw. 60%. Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung des Aktienkurses der Intertainment AG. Der Berechnung wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Zeitraum der vorangegangenen 250 Tage zugrunde gelegt.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Eventualschulden und Haftungsverhältnisse

Verpflichtungen aus Filmproduktionen

Durch die Anfang des Geschäftsjahrs 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Der Vorstand beurteilt die Inanspruchnahme aus dieser möglichen Verpflichtung als niedrig, da die vereinnahmten Erlöse aus bestimmten Territorien die Verpflichtungen decken sollten.

Sicherungsübereignungen

Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Die Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht.

7. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen stellen die finanziellen Schulden des Intertainment Konzerns dar.

Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns und die Sicherstellung der Prozessfinanzierung.

Entsprechend den konzerneinheitlichen Vorgaben wurde in den Geschäftsjahren 2011 und 2010, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.

Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 312 (i.V. 901) TEuro. Dem stehen 7.976 (i.V. 1.890) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, aufgrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit zeitnah weitere externe Finanzierungen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH, zu erhalten, um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

Intertainment steuert die Liquidität über eine monatliche Finanzplanung, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.

Marktrisiko

Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko.

Intertainment war im Vorjahr verstärkt dem Währungsrisiko ausgesetzt, da die Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA, und damit der überwiegende Teil der Forderungen, in US-Dollar geltend gemacht werden. Die finanziellen Schulden bestehen vollständig in der Währung Euro.

Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung des Wechselkurses des US-Dollars zum Euro zum 31. Dezember 2011 keine Auswirkung auf die bestehenden Finanzinstrumente und die von ihr direkt abhängigen Positionen haben kann und somit auf das Konzernergebnis Einfluss nimmt.

Intertainment nimmt, insbesondere aufgrund fehlender Finanzmittel, keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.

Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment bei den finanziellen Verbindlichkeiten, insbesondere den Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung von der MK Medien Beteiligungs GmbH, dem zinsbedingten Cashflow-Risiko dahingehend ausgesetzt ist, dass alle Verträge mit einer variable Verzinsung in Höhe von 0,75% Punkten über EURIBOR ausgestattet sind.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte.

Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, insbesondere zu den sonstigen Vermögenswerten.

Kapitalmanagement

Aufgrund der aktuellen Lage des Konzerns ist das Kapitalmanagement vorrangig auf den Erhalt der Intertainment AG ausgerichtet.

8. Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.

9. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.

Im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die im Berichtsjahr erhaltenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.990 (i.V. 700) TEuro.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden, wie im Vorjahr, keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt keine Zinsen gutgeschrieben. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen von der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen.

In den Geschäftsjahren 2011 und 2010 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.

10. Organe der Gesellschaft

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr 2011 wie folgt zusammen:

Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München (ab 1. Mai 2011)
Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (bis 30. April 2011).

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2011 wie folgt zusammen:

Jost Arnsperger, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender bis 31. Dezember 2011)
Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/ Dipl. Kaufmann, Ebersberg (ab 18. Februar 2011)
Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (ab 1. Mai 2011)
Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München (vom 18. Februar 2011 bis 30. April 2011)
Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn (bis 10. Februar 2011).

Während seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG war Jost Arnsperger noch Aufsichtsratsmitglied bei der Keramag AG, Ratingen. Herr Dr. Oliver Maaß war im Aufsichtsrat der Z.E.U.S. Beratungs-Zentrum für Energie & Sanierung AG, München, der ARBOmedia AG, München, der EMI European Media Investment AG, München, der Superwise Technologies AG, Wolfratshausen, der SUPERWISE TECHNOLOGIES USA, Inc., Chapel Hill, und der SW Tec AG, Wolfratshausen, vertreten.

Das frühere Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Michael Adams, hat sein Amt zum 10. Februar 2011 niedergelegt. Ferner war für den zeitweise (vom 29. November 2010 bis 30. April 2011) als Interimsvorstand agierenden Bertil Le Claire ein Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu bestellen. Daraufhin wurden durch Beschluss des Registergerichts vom 18. Februar 2011 Herr Dr. Oliver Maaß und Herr Bernhard Pöllinger zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.

Zum 30. April 2011 hat das gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied Dr. Oliver Maaß sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt und die Funktion als Alleinvorstand der Gesellschaft zum 1. Mai 2011 übernommen. Herr Le Claire hat gleichzeitig sein Aufsichtsratsamt, das während der Zeit seiner Interimsvorstandstätigkeit lediglich ruhte, wieder aufgenommen.

Ferner legte der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Jost Arnsperger sein Aufsichtsratsamt sowie den Vorsitz mit Wirkung 31. Dezember 2011 nieder. Für ihn wurde auf der Hauptversammlung Ende Januar 2012 Herr Dr. Georg Anders, Rechtsanwalt, München gewählt.

11. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties)

Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben, und die Tochtergesellschaften der Intertainment AG in Betracht.

a) Vorstand

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2011 beliefen sich insgesamt auf 82 (i.V. 120) TEuro. Diese verteilen sich mit 13 (i.V. 0) TEuro auf Dr. Oliver Maaß und mit 69 (i.V. 9) auf Bertil le Claire. Herr Brockmann erhielt im Vorjahr eine Vergütung über 111 TEuro. In 2011 bestand eine Verpflichtung zur Gehaltsfortzahlung an die Hinterbliebenen des verstorbenen Herrn Brockmann für einen Restzeitraum von 5 Monaten. In diesem Zusammenhang wurden 43 TEuro in 2011 vergütet.

Es besteht unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Rüdiger Baeres erhielt in 2011 insgesamt 135 TEuro, Achim Gerlach insgesamt 51 TEuro. Weiterhin sind an Herrn Gerlach noch im Februar 2012 abschließend 85 TEuro zu leisten. Im Geschäftsjahr 2011 wurde für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand samt Auslageerstattung in Höhe von insgesamt 55 (i.V. 52) TEuro erfasst.

b) Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2011 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 30 (i.V. 34) TEuro aufwandswirksam erfasst. Diese Vergütungen bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Jost Arnsperger 13 (i.V. 14) TEuro, Prof. Dr. Adams 1 (i.V. 11) TEuro, Bertil le Claire 4 (i.V. 9) TEuro, Dr. Oliver Maaß 3 (i.V. 0) TEuro und Bernhard Pöllinger 9 (i.V. 0) TEuro.

Variable Zusatzzahlungen wurden nicht geleistet. Zudem wurden den genannten Aufsichtsräten die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbundenen Reisekosten erstattet.

Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Squire Sanders Hammonds LLP. (vormals Hammonds LLP.), in der Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Vergütungen in Höhe von 45 (i.V. 11) TEuro erfasst.

c) Tochtergesellschaften der Intertainment AG

Die Intertainment AG besitzt zu 100% die Geschäftsanteile an der Phoenix Media GmbH und der MH Media Holding GmbH. Die Tochtergesellschaften werden über Verrechnungskonten vom Mutterunternehmen finanziert. Der Nominalbetrag des Verrechnungskontos zur Phoenix Media GmbH beträgt zum 31. Dezember 2011 insgesamt 113.917 (i.V.110.902) TEuro, der zur MH Media Holding GmbH insgesamt 749 (i.V. 600) TEuro. Die Verrechnungskonten werden mit einem Zinssatz von 1% p.a. verzinst.

d) MK Medien Beteiligungs GmbH

Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahestehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2011 Zinsen in Höhe von 45 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht. Die Intertainment AG hat an die Darlehensgeberin die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung abgetreten.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2011 auf 13 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2011 auf 20 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Am 22. März 2007/3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit der Intertainment Gruppe auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass die Intertainment AG und die Phoenix Media GmbH bestimmte Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen müssen, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert. Im Zusammenhang mit der Abtretung der zugrunde liegenden Forderungen an die MK Medien Beteiligungs GmbH ging auch diese Stundungsvereinbarung entsprechend mit über.

Forderungsverzicht mit Besserungsschein: Im Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf bestimmte Darlehens- und Zinspositionen in Höhe von 979 TEuro.

Die in den Geschäftsjahren 2009, 2010 und 2011 gewährten Darlehen waren am 31. März 2012 zur Rückzahlung fällig. Ihre Laufzeit wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

Ergänzend vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen einen einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75%.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf sämtliche bestehenden Darlehen samt Zinsen.

12. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2011 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 1 (i.V. 1) Arbeitnehmer.

13. Sitz der Gesellschaft

Die Intertainment AG ist am Maximiliansplatz 5 in 80333 München ansässig.

14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Rahmen der angemeldeten Insolvenz der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Intertainment wird die Phoenix Media GmbH zu diesem Zeitpunkt wegen Kontrollverlust entkonsolidieren. In diesem Zusammenhang werden innerhalb der Finanzinstrumente dem Konzern finanzielle Schulden in Höhe 11.857 (i.V. 11.595) TEuro abgehen.

15. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

16. Honorare des Abschlussprüfers

Das für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfasste Gesamthonorar beträgt 38 (i.V. 68) TEuro. Es verteilt sich mit 35 (i.V. 63) TEuro auf Abschlussprüfungsleistungen samt Auslagenerstattung und mit 3 (i.V. 5) TEuro auf Steuerberatungsleistungen. Weitergehende Beratungsleistungen wurden im Berichtsjahr nicht erbracht.

München, 20. April 2012

Dr. Oliver Maaß, Vorstand der Intertainment AG

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

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Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2011

TEuro
Zugänge

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2011

TEuro
--- --- --- --- ---
I. Finanzanlagen
Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
20.048 0 0 20.048
Anlagevermögen gesamt 20.048 0 0 20.048

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Kumulierte Abschreibungen
01.01.2011

TEuro
Abschreibungen des Geschäftsjahres

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2011

TEuro
--- --- --- --- ---
I. Finanzanlagen
Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
20.048 0 0 20.048
Anlagevermögen gesamt 20.048 0 0 20.048

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Buchwert
31.12.2011

TEuro
31.12.2010

TEuro
--- --- ---
I. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0
0 0
Anlagevermögen gesamt 0 0

Versagungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 zu prüfen.

Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben.

Der Vorstand hat eine Finanzplanung aufgestellt, nach welcher der Fortbestand der Intertainment AG sowie der MH Media Holding GmbH, München, und damit eines Teils des Konzerns bis mindestens April 2013 gesichert wäre. Der Konzernabschluss wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, kann der Konzern seine laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, sodass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit - auch sehr kurzfristig - nicht mehr gewährleistet wäre. Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im erforderlichen Umfang eintreten werden und der Konzernabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Aufgrund der Bedeutung dieses Prüfungshemmnisses für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie für die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Konzernabschluss den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, sind wegen des dargestellten Prüfungshemmnisses nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

München, den 20. April 2012

**PSP Peters Schönberger GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Harald Dörfler, Wirtschaftsprüfer

Stephan Nowack, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2011 nach HGB

Aktiva

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31.12.2011

TEuro
31.12.2010

TEuro
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 8.896
Summe Anlagevermögen 0 8.896
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Filmrechte 150 229
150 229
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 375 4.369
2. Sonstige Vermögensgegenstände 37 95
412 4.464
III. Guthaben bei Kreditinstituten 107 571
Summe Umlaufvermögen 669 5.264
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0 34
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.910 0
Summe Aktiva 9.579 14.194
Passiva
31.12.2011

TEuro
31.12.2010

TEuro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 18.008 18.008
II. Kapitalrücklage 55.090 55.090
III. Gewinnrücklage
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Bilanzverlust -82.124 -62.576
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.910 0
Summe Eigenkapital 0 10.638
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 4.256 263
Summe Rückstellungen 4.256 263
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 182 240
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbunden Unternehmen 5.109 3.040
3. Sonstige Verbindlichkeiten 32 13
- davon aus Steuer 4 (i.V. 3) TEuro
Summe Verbindlichkeiten 5.323 3.293
Summe Passiva 9.579 14.194

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 nach HGB

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1.1.-31.12.2011

TEuro
1.1.-31.12.2010

TEuro
1. Umsatzerlöse 19 0
2. Sonstige betriebliche Erträge 98 787
117 787
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen -79 -554
b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen -1 -1
-80 -555
4. Personalaufwand
a) Gehälter -267 -229
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -10 -13
-277 -242
5. Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten -7.158 0
-7.158 0
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.307 -647
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.131 1.106
- davon aus verbundenen Unternehmen 1.131 (i.V. 1.106) TEuro
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen -8.896 0
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -80 -224
- davon aus verbundenen Unternehmen -78 (i.V. 224) TEuro
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -19.550 225
11. Außerordentliche Erträge 0 979
12. Außerordentliches Ergebnis 0 979
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2 2
14. Jahresfehlbetrag (i.V. -überschuss) -19.548 1.206
15. Verlustvortrag -62.576 -63.782
16. Bilanzverlust -82.124 -62.576

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Jahresabschlusses von der MK Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, darf der Vorstand davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

Zum 31. Dezember 2011 weist die Gesellschaft einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 8.910 TEuro aus. Durch die Neuregelung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs in § 19 InsO durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetzes wird eine insolvenzrechtliche Überschuldung ausgeschlossen, soweit eine positive Fortführungsprognose überwiegend wahrscheinlich ist. Die befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis zum 31. Dezember 2013. Aufgrund der von der MK Medien Beteiligungs GmbH vorliegenden qualifizierten Rangrücktrittserklärung befindet sich die Intertainment AG zum aktuellen Bilanzstichtag nicht in der insolvenzrechtlichen Überschuldung.

1. Anlagevermögen

Die Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.

2. Umlaufvermögen

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video/DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die zusammen einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt im Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung der Filmrechte liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. Fremdwährungspositionen werden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassakurs bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Fremdkapital

Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.

Die Finanzanlagen beinhalten die Tochtergesellschaften Phoenix Media GmbH (vormals INTERTAINMENT Licensing GmbH) und MH Media Holding GmbH. Beide Beteiligungen sind zum 31. Dezember 2011 vollständig abgeschrieben. Im Berichtsjahr erfolgte die vollständige Abschreibung des Buchwertes der Phoenix Media GmbH, da diese nach dem negativen Ergebnis aus dem Schiedsverfahren in den USA gegen die Comerica Bank und der erfolgten Insolvenzanmeldung durch die Geschäftsführung keinen positiven Ertragswert mehr aufweist.

Der Eigenkapitalstand der Tochterunternehmen ist folgender Übersicht zu entnehmen.

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Beteiligung

in TEuro
Sitz Anteil

in %
Gezeichnetes Kapital 31.12.2011 Eigenkapital 31.12.2011 Jahresergebnis 2011
Phoenix Media GmbH (vormals INTERTAINMENT Licensing GmbH) München 100 946 -133.245 -35.334
MH Media Holding GmbH München 100 358 -831 -232

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Trotz einer im Berichtsjahr erfolgten Bestätigung der Patente von SightSound Technologies Inc. hat das Management beschlossen, aufgrund der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und der Vermarktung der Patente bestehen, den in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungswert weiter unverändert beizubehalten.

2. Filmrechte

Die Filmrechte sind mit 150 TEuro bewertet. Im Geschäftsjahr 2011 wurden weitere Abschreibungen in Höhe von 79 TEuro auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Buchwert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen beträgt 375 TEuro und betrifft das Verrechnungskonto gegen die MH Media Holding GmbH.

Die Forderungen gegen die Phoenix Media GmbH betragen 113.917 TEuro und sind zum Bilanzstichtag vollständig wertberichtigt. Die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH betragen insgesamt 749 TEuro, wovon 374 TEuro wertberichtigt wurden. Die Intertainment AG erklärte gegenüber der Phoenix Media GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen qualifizierten Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro und zusätzlich gegenüber der MH Media Holding GmbH auf die bestehenden Forderungen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 37 TEuro und enthalten Steuerforderungen.

Die Forderungen weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten von insgesamt 107 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.

5. Eigenkapital

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 18.008 TEuro und verteilt sich unverändert zum Vorjahr auf insgesamt 14.085.041 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 1.801 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. August 2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.203 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV).

5.2 Rücklagen

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 55.090 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.3 Bilanzverlust

Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2011 einen Bilanzverlust von -82.124 TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2011 auf -19.548 TEuro.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen 4.256 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und für weitere Verpflichtungen, die das abgelaufene Berichtsjahr betreffen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner verpflichtet, von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 4.000 TEuro zu tilgen.

Die Restlaufzeit beträgt mit 234 TEuro weniger und mit 4.022 TEuro mehr als ein Jahr.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 182 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Rechtsberatungs- und sonstige Leistungen.

Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 5.109 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. In 2011 wurden 1.990 TEuro neue Darlehen gewährt. Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf sämtliche bestehenden Darlehen samt Zinsen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 32 TEuro und beinhalten erhaltene Darlehen und Verpflichtungen für auszuzahlende Gehälter sowie abzuführende Lohn- und Kirchensteuer.

Die Verbindlichkeiten weisen mit 214 TEuro eine Restlaufzeit von weniger und mit 5.109 TEuro von mehr als einem Jahr auf.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 19 TEuro und resultieren aus der Vermarktung von Restposten aus der Filmrechtebibliothek der Gesellschaft.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 98 TEuro. Sie enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beläuft sich auf 80 TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen insbesondere die Abschreibung des Filmvermögens auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 79 TEuro.

4. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten

Aufgrund der im Berichtsjahr eingetretenen negativen Entwicklung der Phoenix Media GmbH hat die Intertainment AG das Verrechnungskonto gegen die Phoenix Media GmbH mit 6.784 TEuro vollständig wertberichtigt. Zudem erfolgte eine Wertberichtigung des Verrechnungskontos zur MH Media Holding GmbH mit 374 TEuro.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 4.307 TEuro und umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung aus der gesamtschuldnerischen Haftung für gewährte Darlehen mit 4.000 TEuro, für die Abschlussprüfung mit 35 TEuro, für Aufsichtsratsvergütungen mit 31 TEuro, für Rechts- und Beratung mit 68 TEuro sowie für Miete mit 31 TEuro.

6. Abschreibung auf Finanzanlagen

Die Intertainment AG hat die Beteiligung an der Phoenix Media GmbH aufgrund der negativen Entwicklung im Berichtsjahr mit 8.896 TEuro vollständig abgeschrieben.

7. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis in Höhe von 1.051 TEuro setzt sich aus Zinserträgen von 1.131 TEuro und Zinsaufwendungen von 80 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung der Verrechnungskonten gegen verbundene Unternehmen. Die Zinsaufwendungen beinhalten insbesondere die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

V. Sonstige Angaben

1. Sonstige Haftungsverhältnisse

Zur Beseitigung der Überschuldung der Phoenix Media GmbH erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten Rangrücktritt. Danach tritt die Intertainment AG in Höhe von 100.000 TEuro mit ihren Ansprüchen auf Tilgung ihrer Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegenüber allen anderen Gläubigern bis zur Beendigung der Krise im Rang zurück. Zudem wurde ein qualifizierter Rangrücktritt auf die Forderungen gegen die MH Media Holding GmbH erklärt.

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Der Vorstand beurteilt die Inanspruchnahme aus dieser möglichen Verpflichtung als niedrig, da die vereinnahmten Erlöse aus bestimmten Territorien die Verpflichtungen decken sollten.

Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Die Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht.

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2011 durchschnittlich einen Mitarbeiter am Unternehmenssitz in München.

3. Zusammensetzung der Organe

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr 2011 wie folgt zusammen:

Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München (ab 1. Mai 2011)
Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (bis 30. April 2011).

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2011 beliefen sich insgesamt auf 82 TEuro. Diese verteilen sich mit 13 TEuro auf Dr. Oliver Maaß und mit 69 TEuro auf Bertil le Claire.

Zudem bestand eine Verpflichtung zur Gehaltsfortzahlung an die Hinterbliebenen des verstorbenen ehemaligen Vorstands Jörg Brockmann für einen Restzeitraum von 5 Monaten. In diesem Zusammenhang wurden 43 TEuro in 2011 ausbezahlt.

Es besteht unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Rüdiger Baeres erhielt in 2011 insgesamt 135 TEuro, Achim Gerlach insgesamt 51 TEuro. Weiterhin sind an Herrn Gerlach noch im Februar 2012 abschließend 85 TEuro zu leisten. Im Geschäftsjahr 2011 wurde für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand samt Auslageerstattung in Höhe von insgesamt 55 (i.V. 52) TEuro erfasst.

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2011 wie folgt zusammen:

Jost Arnsperger, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender bis 31. Dezember 2011)
Bernhard Pöllinger, Dipl. Wirtschaftsingenieur/ Dipl. Kaufmann, Ebersberg (ab 18. Februar 2011)
Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (ab 1. Mai 2011)
Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München (vom 18. Februar 2011 bis 30. April 2011)
Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn (bis 10. Februar 2011).

Während seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG war Jost Arnsperger noch Aufsichtsratsmitglied bei der Keramag AG, Ratingen. Herr Dr. Oliver Maaß war im Aufsichtsrat der Z.E.U.S. Beratungs-Zentrum für Energie & Sanierung AG, München, der ARBOmedia AG, München, der EMI European Media Investment AG, München, der Superwise Technologies AG, Wolfratshausen, der Superwise Technologies USA, Inc., Chapel Hill, und der SW Tec AG, Wolfratshausen, vertreten.

Für das Geschäftsjahr 2011 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 34 TEuro aufwandswirksam erfasst. Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Squire Sanders Hammonds LLP. (vormals Hammonds LLP.), in der Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrags (nach §114 AktG) Vergütungen in Höhe von 45 (i.V. 11) TEuro erfasst.

Das frühere Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Michael Adams, hat sein Amt zum 10. Februar 2011 niedergelegt. Ferner war für den zeitweise (vom 29. November 2010 bis 30. April 2011) als Interimsvorstand agierenden Bertil Le Claire ein Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat zu bestellen. Daraufhin wurden durch Beschluss des Registergerichts vom 18. Februar 2011 Herr Dr. Oliver Maaß und Herr Bernhard Pöllinger zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt.

Zum 30. April 2011 hat das gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied Dr. Oliver Maaß sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt und die Funktion als Alleinvorstand der Gesellschaft zum 1. Mai 2011 übernommen. Herr Le Claire hat gleichzeitig sein Aufsichtsratsamt, das während der Zeit seiner Interimsvorstandstätigkeit lediglich ruhte, wieder aufgenommen.

Ferner legte der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Jost Arnsperger sein Aufsichtsratsamt sowie den Vorsitz mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 nieder. Herr Dr. Anders wurde daraufhin durch Beschluss des Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

4. Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Als nahestehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2011 Zinsen in Höhe von 45 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür nicht. Die Intertainment AG hat an die Darlehensgeberin die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung abgetreten.

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2011 auf 13 TEuro und wurden nicht ausbezahlt.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere verzinsliche Darlehen über insgesamt 1.990 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Die Zinsen beliefen sich in 2011 auf 20 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Zudem ist die Intertainment AG als Gesamtschuldner mit der Phoenix Media GmbH verpflichtet, gewährte Darlehen über 4.000 TEuro an die MK Medien Beteiligungs GmbH zu tilgen. Aufgrund der aktuellen Lage der Phoenix Media GmbH wurde diese Verpflichtung 2011 in der Bilanz der Intertainment AG passiviert.

Am 22. März 2007/3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit der Intertainment Gruppe auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH bestimmte Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen müssen, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert. Im Zusammenhang mit der Abtretung der zugrunde liegenden Forderungen an die MK Medien Beteiligungs GmbH ging auch diese Stundungsvereinbarung entsprechend mit über.

Die in den Geschäftsjahren 2009, 2010 und 2011 gewährten Darlehen waren am 31. März 2012 zur Rückzahlung fällig. Im April 2012 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

Ergänzend vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen einen einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75%.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG vereinbarten zudem einen qualifizierten Rangrücktritt auf sämtliche bestehenden Darlehen samt Zinsen.

5. Konzernabschluss

Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen

6. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare

Das für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfasste Gesamthonorar beträgt 38 TEuro. Es verteilt sich mit 35 TEuro auf Abschlussprüfungsleistungen und mit 3 TEuro auf Steuerberatungsleistungen.

7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung im Dezember 2011.

München, 20. April 2012

Intertainment AG

Dr. Oliver Maaß, Vorstand der Intertainment AG

Entwicklung des Anlagevermögens (Bruttodarstellung)

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Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2011

TEuro
Zugänge

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2011

TEuro
--- --- --- --- ---
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 0 0 9.359
2. Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
29.407 0 0 29.407
Anlagevermögen gesamt 29.407 0 0 29.407

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Kumulierte Abschreibungen
01.01.2011

TEuro
Abschreibungen des Geschäftsjahres

TEuro
Abgänge

TEuro
31.12.2011

TEuro
--- --- --- --- ---
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 463 8.896 0 9.359
2. Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
20.511 8.896 0 29.407
Anlagevermögen gesamt 20.511 8.896 0 29.407

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Buchwert
31.12.2011

TEuro
31.12.2010

TEuro
--- --- ---
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 8.896
2. Beteiligungen 0 0
0 8.896
Anlagevermögen gesamt 0 8.896

Versagungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 zu prüfen.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzugeben.

Der Vorstand hat eine Finanzplanung aufgestellt, nach welcher der Fortbestand der Gesellschaft und des Tochterunternehmens MH Media Holding GmbH, München, bis mindestens April 2013 gesichert wäre. Der Jahresabschluss wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, können die Gesellschaft und die MH Media Holding GmbH, München, ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit - auch sehr kurzfristig - nicht mehr gewährleistet wäre. Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im erforderlichen Umfang eintreten werden und der Jahresabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Aufgrund der Bedeutung dieses Prüfungshemmnisses in seiner Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie für die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen des dargestellten Prüfungshemmnisses nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

München, den 20. April 2012

**PSP Peters Schönberger GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Harald Dörfler, Wirtschaftsprüfer

Stephan Nowack, Wirtschaftsprüfer