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Intertainment AG — Annual Report 2010
May 31, 2011
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Annual Report
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Geschäftsbericht 2010
Aktiengesellschaft
Geschäftsbericht 2010
Impressum
Herausgeber Intertainment AG, München
Redaktion und Realisation Intertainment AG,
Investor Relations, und bw media, München
Inhaltsverzeichnis
| Vorwort | Seite | 4 |
|---|---|---|
| Bericht des Aufsichtsrats | Seite | 6 |
| Corporate Governance | Seite 12 | |
| Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss | Seite 20 | |
| Konzern- und AG-Lagebericht | Seite 21 | |
| Konzernbilanz | Seite 44 | |
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Seite 46 | |
| Konzern-Kapitalflussrechnung | Seite 47 | |
| Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals | Seite 48 | |
| Konzernanhang | Seite 49 | |
| Konzern: Entwicklung des Anlagevermögens | Seite 96 | |
| Konzern-Versagungsvermerk | Seite 98 | |
| AG-Bilanz | Seite 100 | |
| AG-Gewinn- und -Verlustrechnung | Seite 102 | |
| AG-Anhang | Seite 103 | |
| AG: Entwicklung des Anlagevermögens | Seite 114 | |
| AG-Versagungsvermerk | Seite 116 | |
Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre,
wie bereits in den Vorjahren so haben die juristischen Auseinandersetzungen in den USA wegen Budgetbetrugs Intertainment auch im Geschäftsjahr 2010 wesentlich geprägt. Dabei haben wir erneut einige Fortschritte erzielt, mussten aber auch weitere zeitliche Verzögerungen hinnehmen.
Die nach außen sichtbar größten Fortschritte bei den beiden noch anhängigen Verfahren konnten wir im Berichtsjahr im Zusammenhang mit dem seit dem Jahr 2004 anhängigen Insolvenzverfahren von Franchise Pictures verzeichnen. Bei diesem billigte das Insolvenzgericht den Auszahlungsplan ("liquidation plan") des Insolvenzverwalters. Dadurch erhielt Intertainment im Geschäftsjahr 2010 zwei Auszahlungen aus der Insolvenzmasse. Sie beliefen sich auf insgesamt 4 Millionen US-Dollar.
Intertainment hat die Gelder insbesondere zur weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten verwendet. Das Insolvenzverfahren ist zwar noch nicht beendet, nach unserem Kenntnisstand wurde aber der überwiegende Teil der Insolvenzmasse inzwischen an die Gläubiger ausgeschüttet. Wir rechnen deshalb nicht damit, noch weitere wesentliche Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren zu erhalten.
Während sich das Insolvenzverfahren von Franchise Pictures damit wie erwartet entwickelt hatte, hat sich das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank einmal mehr verzögert. Dabei verlegten die Schiedsrichter im Januar 2010 den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung zunächst auf den 13. April 2011. Anfang dieses Jahres wurde die Verhandlung dann erneut verschoben. Sie soll nun am 7. Juni 2011 beginnen.
Die erneuten Verschiebungen sind natürlich äußerst unerfreulich. Dies zum einen aufgrund der nun schon jahrelangen Dauer des gesamten Schiedsgerichtsverfahrens, zum anderen insbesondere aber weil Intertainment extrem unter den Folgen des Budgetbetrugs leidet. Dies zeigt sich vor allem darin, dass unser operatives Geschäft im Jahr 2010 endgültig so gut wie zum Erliegen gekommen ist, und Intertainment keine Umsatzerlöse aus dem operativen Geschäft erwirtschaftet hat.
Finanziert wurde unser Unternehmen 2010 deshalb hauptsächlich aus den Mittelzuflüssen aus dem Insolvenzverfahren von Franchise Pictures. Darüber hinaus unterstützte uns unser Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH erneut finanziell. Auch im Geschäftsjahr 2011 hat uns die MK Medien Beteiligungs GmbH bereits ein Darlehen zur Verfügung gestellt. Um die sehr kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen weiter verfolgen zu können, werden wir aller Voraussicht nach noch weitere Darlehen unseres Großaktionärs benötigen. Generell gehen wir davon aus, dass uns die MK Medien Beteiligungs GmbH auch in der Zukunft die notwendigen Mittel zur Fortführung der Verfahren in den USA zur Verfügung stellen wird. Eine abschließende Sicherheit darüber besteht allerdings – wie bereits in den Vorjahren – nicht. Umso mehr müssen sich alle Aktionäre über die Risiken, die mit Intertainment verbunden sind, bewusst sein. Diese sind ausführlich im aktuellen Lagebericht dargestellt.
Ein sehr einschneidendes Erlebnis für Intertainment war der unerwartete Tod unseres bisherigen Alleinvorstands Jörg Brockmann am 26. November 2010. Herr Brockmann verstarb nach kurzer schwerer Krankheit. Wir haben damit einen menschlich sehr geschätzten Vorstand verloren, der in seiner Amtszeit die Verfahren in den USA intensiv vorangetrieben hat. Auch der Kontakt zu Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären, lag Herrn Brockmann sehr am Herzen.
Angesichts des für den Sommer angesetzten Beginns der mündlichen Verhandlung im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank dürfte das Jahr 2011 für die weitere Zukunft von Intertainment sehr entscheidend sein. Wir hoffen, dass wir Ihnen im nächstjährigen Geschäftsbericht sowohl von einem erfreulichen Ausgang des Verfahrens als auch von neuen Weichenstellungen für das operative Geschäft von Intertainment berichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Maaß – Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
Im Berichtsjahr hat sich der Intertainment AG Konzern insbesondere auf die juristischen Auseinandersetzungen in den USA und deren erfolgreichen Abschluss konzentriert.
Im Geschäftsjahr 2010 ist der Aufsichtsrat fünf Male zusammengetreten und befasste sich eingehend mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, wobei er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Hinblick auf seine Beratungs- und Überwachungsfunktion pflichtgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungsprozesse eingebunden und hat, soweit ihm dies nach Gesetz und Satzung geboten war, nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst.
Der Vorstand hat in mündlicher und schriftlicher Form in den Sitzungen zeitnah, umfassend und ausführlich Bericht erstattet. Diese Berichterstattung umfasste die Unternehmensstrategie, den Gang der Geschäfte, den Jahresabschluss, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, das Risikomanagement und die satzungsbedingt zustimmungspflichtigen Geschäfte. Im Zusammenhang damit hat der Vorstand den Aufsichtsrat über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, des Geschäftsverlaufs sowie über wichtige Geschäftsvorfälle in Kenntnis gesetzt. Aufsichtsrat und Vorstand haben diese ausführlich besprochen. In Folge dessen wurden seitens des Aufsichtrats Gestaltungsvorschläge sowie Anregungen unterbreitet und Beschlüsse gefasst. Überdies fand auch in der Zeit zwischen den einzelnen Aufsichtsratssitzungen ein intensiver Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt.
Im Vordergrund der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2010 standen die Finanzierungs- und Liquiditätssicherung, die unternehmerische Ausrichtung und die prozessualen Auseinandersetzungen in den USA.
Vertrauen und Teamgeist prägte das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Dafür sei dem Vorstand an dieser Stelle gedankt.
Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, wobei auf die vom Aufsichtsrat jeweils genehmigten Beratungstätigkeiten einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an dieser Stelle hingewiesen wird. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet.
Zu den Personalien:
Vorstand:
Am 26. November 2010 verstarb der Alleinvorstand der Gesellschaft, Herr Jörg Brockmann, nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 65 Jahren. Der Aufsichtsrat trauert um Herrn Brockmann, der die Geschäfte des Unternehmens seit dem 9. Januar 2008 kompetent und erfolgreich geführt hat.
Nach dem Tod von Herrn Jörg Brockmann beschloss der Aufsichtsrat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 29. November 2010, sein Mitglied, Herrn Bertil le Claire, interimistisch gemäß § 105 Abs. 2 AktG zum Vorstand zu bestellen. Die zunächst bis zum 28. Februar 2011 beschränkte Bestellung wurde im Wege schriftlicher Beschlussfassung des Aufsichtsrats nach vorheriger mündlicher Abstimmung am 22. Februar 2011 bis zum 30. April 2011 verlängert. Herr le Claire hat sein Vorstandsamt am 30. April 2011 niedergelegt und seine Tätigkeit als Aufsichtsrat wiederaufgenommen.
Am 30. April 2011 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, zum neuen alleinigen Vorstand der Gesellschaft.
Aufsichtsrat:
Zum 31. Dezember 2009 hatte Herr Dr. Herbert J. Wiedenhues sein Amt als Aufsichtrat aus persönlichen Gründen niedergelegt. Das Registergericht München folgte mit Beschluss vom 3. Februar 2010 dem Antrag des Vorstands und bestellte Herrn Bertil le Claire zum neuen Aufsichtratsmitglied der Intertainment AG. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden wählte der Aufsichtsrat Herrn Prof. Dr. Michael Adams. Auf der Hauptversammlung am 6. August 2010 wurde Herr le Claire in seinem Amt bestätigt. Nach dem Tod von Herrn Jörg Brockmann bestellte der Aufsichtsrat Herrn le Claire zum interimistischen Vorstand der Intertainment AG. Mit der Bestellung zum Interimvorstand schied Herr le Claire aus dem Aufsichtsrat aus. Nach Beendigung seiner interimistischen Tätigkeit hat Herr le Claire seine Tätigkeit als Aufsichtsrat am 30. April 2011 wieder aufgenommen.
Als Ersatz für den interimistisch zum Vorstand bestellten Herrn le Claire wurde mit Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 Herr Bernhard Pöllinger, Kaufmann, Wirtschaftsingenieur, Ebersberg, in den Aufsichtsrat bestellt.
Herr Prof. Dr. Michael Adams legte sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 nieder. Als Ersatz für Herrn Prof. Dr. Adams wurde, ebenfalls mit Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011, Herr Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, in den Aufsichtsrat bestellt.
Herr Dr. Oliver Maaß hat sein Aufsichtsratsmandat am 30. April 2011 niedergelegt und wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29./30. April 2011 mit Wirkung zum 1. Mai 2011 zum neuen alleinigen Vorstand bestellt.
Der Aufsichtsrat dankt den Herren Prof. Dr. Adams und Dr. Maaß für ihre erfolgreiche Tätigkeit und ihren Einsatz für das Unternehmen im Aufsichtsrat.
Weiterer Dank gilt Herrn le Claire für seine Bereitschaft, nach dem plötzlichen Tod von Herrn Brockmann, interimistisch die Aufgaben des Vorstands zu übernehmen und für seine erfolgreiche Tätigkeit als Vorstand der Gesellschaft.
Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats:
- • In seiner ersten Sitzung am 19. März 2010 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Geschäftslage, der Liquiditätslage und der Finanzlage der Intertainment AG. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich dabei in besonderem Maße mit der Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft sowie der Fortsetzung der Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH und den entsprechenden Maßnahmen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die Auskehrung des der Gesellschaft zustehenden Anteils aus der Insolvenzmasse von Franchise Pictures sowie die Beteiligung an der Sight Sound Technologies Inc.
- • In der Sitzung vom 29. April 2010 legte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2009 der Intertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere des Eigenkapitals, vor und erstattete dem Aufsichtsrat Bericht über die Beziehung zu den verbundenen Unternehmen. In der Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft berichtete dieser über das Ergebnis und den Ablauf der Prüfung. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert. Der Wirtschaftsprüfer legte dar, aus welchen Gründen die Bestätigung des Jahresabschlusses versagt wurde. Nach eingehender Erörterung der Ergebnisse der Prüfung des Abschlussprüfers hielt der Aufsichtsrat die Position des Vorstands
zwar für nachvollziehbar und erwägenswert, konnte den Konzern- bzw. Jahresabschluss aber aus den gleichen Gründen wie die Wirtschaftsprüfer PSP nicht billigen bzw. feststellen, da der Aufsichtsrat über keine weitergehenden besseren Erkenntnisse verfügte, die eine andere Auffassung rechtfertigten. Der Aufsichtsrat beschloss daher, von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses und der Feststellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG zum 31. Dezember 2009 Abstand zu nehmen und sich dem Beschlussvorschlag des Vorstands nicht anzuschließen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands sowie dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu. Ferner wurden die Ergebnisse des 1. Quartals 2010 und die Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2010 besprochen. Weiter wurden die Berichte des Vorstands zur Geschäftslage, zur Liquiditätslage des Unternehmens sowie zum Stand der Rechtsstreitigkeiten erörtert. Der Aufsichtsrat befasste sich schließlich mit der Tagesordnung der Hauptversammlung und den dort zu fassenden Beschlüssen.
• Am 28. Juni 2010 stimmte der Aufsichtsrat im Wege der schriftlichen Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung dem Entwurf der Tagesordnung der Hauptversammlung am 6. August 2010 zu und beschloss die Beschlussvorlage des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung.
- • In derAufsichtsratssitzung vom 5.August 2010 wurde der Bericht des Vorstands zur Geschäftslage und zur Liquiditätssituation mit Finanzstatus insbesondere zu bereits erfolgten und noch anstehenden Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren von Franchise Pictures vorgelegt und erläutert. Es folgte eine eingehende Erörterung des aktuellen Stands der Rechtsstreitigkeiten, der Beteiligung an der Sight Sound Technologies Inc. und des Bestands an Filmrechten.
- • Am 22. November 2010 stimmte der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung dem Abschluss einer Vereinbarung zur Strukturierung einzelner prozessualer Vorgänge in den USA zu.
- • In der Aufsichtsratssitzung am 25. November 2010 wurde über die Geschäftslage und Liquiditätssituation gesprochen. Überdies wurden der aktuelle Stand des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank und damit zusammenhängende Themen sowie die Bewertung von Filmrechten und die Beteiligung an der Sight Sound Technologies Inc. eingehend erörtert.
- • In seiner außerordentlichen Sitzung vom 29. November 2010 wurde einstimmig beschlossen, Herrn Bertil le Claire interimistisch für die Zeit bis zum 28. Februar 2011 zum Vorstand zu bestellen, da der einzige Vorstand, Herr Jörg Brockmann, am 26. November 2010 verstorben war.
• Am 16. Dezember 2010 beschloss der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung die gemeinsame Erklärung mit dem Vorstand, in der festgestellt wird, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" bis auf wenige Empfehlungen, die die Gesellschaft nicht bzw. nur modifiziert anwendet, entsprochen hat.
Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2010:
Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 6. August 2010 durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 gewählt und mit Schreiben vom 21. März 2011 vom Aufsichtsrat beauftragt, die Abschlussprüfung durchzuführen.
Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat neben der Buchführung und dem Jahresbericht der Intertainment AG auch den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des am 31. Dezember 2010 endenden Geschäftsjahres geprüft. Nach Abschluss der Prüfung hat der Abschlussprüfer dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 unter dem Datum vom 21. April 2011 jeweils einen Versagungsvermerk erteilt.
• Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die aufgestellten Jahresabschlüsse 2010 der Intertainment Gruppe und die Berichte des Abschlussprüfers zur eingehenden Prüfung erhalten. Es wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht durch den Aufsichtsrat geprüft. In der Aufsichtratssitzung am 29./30. April 2011 erfolgte mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft eine Aussprache über die Prüfungshandlungen. Die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer, die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen sowie die der Finanzplanung und der Fortbestehensprognose zugrundeliegenden Prämissen wurden eingehend erörtert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Versagungsgründe bezüglich des Bestätigungsvermerks erörtert. Der Abschlussprüfer sah sich nicht in der Lage, ein Prüfungsurteil zur Werthaltigkeit der Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH sowie zur Werthaltigkeit des in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Verrechnungskontos mit diesem Tochterunternehmen der Intertainment AG abzugeben, denn die Werthaltigkeit beider Positionen hängt entscheidend vom Ausgang und damit den möglichen Erlösen aus den Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH gegen die Comerica Bank und damit verbundene Unternehmen und von der Realisierung der weiteren Prämissen in der Finanzplanung der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH ab. Auch der Aufsichtsrat sah sich trotz eingehender Befassung mit diesen Themen nicht in der Lage, den Ausgang und die Erlöse der Rechtsstreitigkeiten zu prognostizieren. Aus diesem Grund schloss er sich der Einschätzung der Abschlussprüfer an, wonach sich die Werthaltigkeit der Forderungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen lassen. Der Abschlussprüfer erzielte im Rahmen seiner Prüfung auch keine hinreichende Sicherheit, dass die der Finanzplanung bis März 2012 zugrunde gelegten Prämissen, die einen gesicherten Fortbestand der Intertainment AG und der INTERTAINMENT Licensing GmbH bis mindestens März 2012 beinhalten, im erforderlichen Umfang eintreten werden. Insbesondere wegen des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen war der Aufsichtsrat trotz intensiver Befassung mit dieser Thematik nicht in der Lage, hinsichtlich der Chancen der Realisierung der Finanzplanung eine vom Ergebnis der Prüfung der Wirtschaftsprüfer abweichende Position einzunehmen. Aus diesem Grund teilte der Aufsichtsrat die Einschätzung des Abschlussprüfers und schloss sich deren Ergebnis der Prüfung an. Ungeachtet dessen hält der Aufsichtsrat die Position des Vorstands in den vorgenannten Themen für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn er ihm aus den vorgenannten Gründen auch nicht folgen kann. Mithin hat der Aufsichtsrat von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses Abstand genommen.
• Weiterhin hat der Abschlussprüfer einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und dem Aufsichtsrat zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Bericht erteilt:
Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Jahre 2010 in einem schwierigen Umfeld großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
-
die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
-
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."
Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen festgestellt, dass keine Einwände zu erheben sind, und dem Ergebnis des Abschlussprüfers zugestimmt.
München, den 2. Mai 2011
Der Aufsichtsrat
Jost Arnsperger – Vorsitzender
Corporate Governance bei Intertainment
Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung sowie Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen u.a. die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.
Insbesondere internationale institutionelle Investoren berücksichtigen im wachsenden Maße neben den Bilanzdaten auch die Corporate Governance der Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen.
Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 erstmals verabschiedete und seitdem regelmäßig aktualisierte Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält einerseits Bestimmungen, die von den Unternehmen umzusetzen sind. Zum anderen enthält der Kodex zahlreiche Anregungen, die für die Unternehmen nicht verpflichtend sind. Ferner spricht der DCGK Empfehlungen aus, betreffend die Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft einmal jährlich erklären müssen, ob die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK entspricht und entsprechen wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden.
Über die Corporate Governance bei Intertainment berichten der Vorstand und der Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des DCGK: Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 14. Dezember 2010 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz mit dem Inhalt abgegeben, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wurde und wird. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:
• Empfehlung 3.8 des Kodex: "Selbstbehalt D&O-Versicherung"
Intertainment hat im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsfrist die D&O-Versicherung für den Vorstand angepasst, so dass ein entsprechender Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 S.3 AktG vereinbart ist.
Hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats der Intertainment AG bleibt die D&O-Versicherung unverändert bestehen. Ein Selbstbehalt ist nach wie vor nicht vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG sind der Auffassung, dass das handelnde Organ auch ohne einen Selbstbehalt seine Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert in vollem Umfang wahrnimmt.
• Empfehlung 4.1.5 des Kodex: "Vielfalt bei Besetzung Führungspositionen"
Aufgrund der speziellen Geschäftslage sowie Struktur der Intertainment AG und der sehr geringen Arbeitnehmeranzahl existiert keine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Deshalb nimmt dieser sämtliche Führungsaufgaben derzeit selbst war. Grundsätzlich wird der Vorstand künftig bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
• Empfehlung 4.2.1 des Kodex: "Zusammensetzung des Vorstands"
Der Vorstand von Intertainment besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person.
• Empfehlung 5.1.2. des Kodex: "Vielfalt bei der Zusammensetzung des Vorstands" und "Altersgrenze der Vorstandsmitglieder"
In einem derzeit aus einer Person bestehenden Vorstand wie bei der Intertainment AG kann der Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversity) nur begrenzt umgesetzt werden. Derzeit erfüllt der Alleinvorstand nach Auffassung der Gesellschaft das Kriterium Internationalität. Frauen befinden sich derzeit nicht im Vorstand. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Entscheidung über die Besetzung einer Vorstandsposition weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat oder die Kandidatin über die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Tätigkeit verfügt.
Zudem vertritt der Aufsichtsrat die Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstandsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen. Die Intertainment AG möchte auf das Know-how erfahrener Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde wird auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder verzichtet.
• Empfehlung 5.3 des Kodex: "Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat" Aufgrund der spezifischen Gegeben-
heiten bei Intertainment und der Besetzung des Aufsichtsrats mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse, wie z. B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet.
• Empfehlung 5.4.1 Abs. 2 und Abs. 3 des Kodex: "Zusammensetzung Aufsichtsrat"
Mit der Neufassung des DCGK vom 26. Mai 2010 wurden in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 und Abs. 3 neue Empfehlungen eingeführt, wonach der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen soll, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.
Die Intertainment AG setzt die in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 bestimmten Kriterien teilweise bereits um. Für die Zukunft strebt Intertainment die vollständige Anwendung dieser Empfehlung an, soweit dies sinnvoll und möglich ist.
- a. Kein Aufsichtsratsmitglied der Intertainment AG unterliegt einem Interessenskonflikt, insbesondere nimmt kein Aufsichtsratsmitglied Beratungs- oder Organfunktionen bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der Intertainment AG oder ihrer Konzerngesellschaften wahr.
- b.Auch das Kriterium der Internationalität ist nach Ansicht der Intertainment AG im derzeitigen Aufsichtsrat angemessen berücksichtigt. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder verfügen über langjährige internationale Erfahrung, die insbesondere durch längere Auslandsaufenthalte und internationale Tätigkeit gesammelt wurde.
- c. Im Aufsichtsrat der Intertainment AG befinden sich derzeit keine Frauen.
- d.Für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Intertainment AG ist keine Altersgrenze implementiert.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die Entscheidung über einen Aufsichtsratskandidaten weiterhin im Wesentlichen danach zu treffen ist, ob der jeweilige Kandidat über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit verfügt. Die in Ziffer 5.4.1. Abs. 2 des Kodex empfohlene Implementierung konkreter Ziele bezüglich bestimmter Kriterien für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern erscheint hier nicht sachgerecht. Der Aufsichtsrat möchte daher weiterhin über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell entscheiden.
• Empfehlung 6.7 des Kodex: "Veröffentlichung Finanzkalender"
Aufgrund der Notierung im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse liegt keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Finanzkalenders vor. Intertainment vertritt die Auffassung, dass aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zur Veröffentlichung eine rechtzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit gewahrt ist.
• Empfehlung 7.1.2 des Kodex: "Frist Veröffentlichung von Konzernabschluss und Zwischenberichten"
Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses und der Zwischenmitteilungen ein und beurteilt diese als ausreichend.
Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem des Vorstands
Der Vorstand erhält eine feste monatliche Vergütung, die nach bestimmten Bewertungskriterien in regelmäßigen zeitlichen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand Tantieme bei Erreichen bestimmter, zwischen Vorstand und Aufsichtsrat schriftlich vereinbarter Ziele. Als Bezugskomponente mit langfristiger Anreizwirkung besteht gemäß den aufgelegten Aktienoptionsprogrammen die Möglichkeit der Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstand und Mitarbeiter.
Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss des Geschäftsjahres eine pauschale Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 4.300 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages (8.600 Euro), sein Stellvertreter das Eineinhalbfache (6.450 Euro).
Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld nach folgenden Maßgaben: 1.250 Euro für jede ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats, insoweit maximal jedoch 5.000 Euro pro Geschäftsjahr, sowie 1.000 Euro für jede außerordentliche Sitzung, insoweit maximal jedoch 2.000 Euro pro Geschäftsjahr.
Zudem erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben seiner festen Vergütung eine erfolgsorientierte (dividendenabhängige) Zusatzvergütung. Der Zusatzvergütungsbetrag in % vom Festbetrag beträgt für jedes Prozent Ausschüttung, das über einen Dividendensatz von 3 % (zum anteiligen Grundkapital, das auf eine Aktie entfällt) hinausgeht, 10 %. Die Zusatzvergütung ist auf das Doppelte des Festbetrages begrenzt.
Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung insoweit, als es dem Verhältnis ihrer Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr entspricht.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz für die ihnen bei ihrer Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen.
Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2010
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2010 beliefen sich insgesamt auf 120 (i.V. 104) TEuro. Diese verteilen sich mit 9 (i.V. 0) TEuro auf Bertil le Claire und 111 (i.V. 104) TEuro auf Jörg Brockmann (verstorben).
Ferner besteht eine Verpflichtung zur Gehaltsfortzahlung an die Hinterbliebenen von Herrn Brockmann für einen Zeitraum von sechs Monaten. In diesem Zusammenhang wurden 10 TEuro in 2010 ausbezahlt und 44 TEuro in die Rückstellungen eingestellt. Die Herrn Brockmann zugeteilten Aktienoptionen (25.000 Stück) sind verfallen.
Es besteht unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Die Schätzung der Höhe ergibt zum Bilanzstichtag insgesamt einen Betrag von 1.648 (i.V. 2.319) TEuro. Rüdiger Baeres erhielt Ende 2010 eine erste Zahlung in Höhe von 132 (i.V. 0) TEuro.
Zudem wurde im Geschäftsjahr 2010 für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand samt Auslageerstattung in Höhe von insgesamt 52 (i.V. 12) TEuro erfasst.
Aufsichtsratsbezüge für das Geschäftsjahr 2010
Für das Geschäftsjahr 2010 sind insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 34 (i.V. 34) TEuro erfasst. Diese Vergütungen bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Jost Arnsperger 14 (i.V. 14) TEuro, Prof. Dr. Adams 11 (i.V. 9) TEuro und Bertil le Claire 9 (i.V. 0) TEuro.
Variable Zusatzzahlungen wurden nicht geleistet. Zudem wurden den genannten Aufsichtsräten die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbundenen Reisekosten erstattet.
Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Squire Sanders Hammonds LLP (vormals Hammonds LLP), in der Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach § 114 AktG) Vergütungen in Höhe von 11 (i.V. 159) TEuro erfasst.
Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Insgesamt standen zum 31. Dezember 2010 für Vorstand und Mitarbeiter der Intertainment AG 70.000 Aktienoptionen mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 1,28 Euro aus. Hinsichtlich detaillierter Angaben zu den Aktienoptionsprogrammen von Intertainment verweisen wir auf die Ziffer VII.5 des Konzernanhangs.
Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats
Zum 31. Dezember 2010 besaßen weder Mitglieder des Vorstands noch des Aufsichtsrats Aktien von Intertainment.
Directors' Dealings
Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrats von Intertainment sowie mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen, sind gemäß §15a Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, Geschäfte mit Intertainment-Aktien oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offen zu legen. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Intertainment keine solchen Geschäfte gemeldet.
Der Vorstand
Der Vorstand der Intertainment AG besteht gesetzeskonform aus einer Person. Der Vorstand bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Organisationsstruktur sowie die Unternehmenspolitik von Intertainment.
Zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf die Erklärung zur Unternehmensführung unter Absatz E.3 im Lagebericht.
Der Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Intertainment AG setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats befassen sich mit den für Intertaiment relevanten Themen. Auf die Einrichtung spezieller Aufsichtsrats-Ausschüsse wurde verzichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt. Sie überwachen die Geschäftsführung des Vorstands. Gesonderte Dienstleistungsverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Intertainment AG bedürfen im Einklang mit § 114 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats, wobei auf die vom Aufsichtsrat genehmigte Beratungstätigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden hingewiesen wird.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre der Intertainment AG nehmen ihre Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dort ihre Stimmrechte aus. Die Aktionäre habe die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten bzw. über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.
Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung.
Transparente Kommunikation
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, wollen wir allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Über unsere Unternehmens-Website können sich sowohl institutionelle Investoren als auch Privatanleger zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung / Chancen- und Risikomanagement
Mit ihrem Chancen- und Risikomanagement ist die Intertainment AG in der Lage, systematisch Chancen und Risiken zu identifizieren, diese zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Dieses System entwickelt das Unternehmen kontinuierlich weiter. Nähere Angaben hierzu finden Sie im Geschäftsbericht 2010 im Konzernlagebericht.
Zum Abschlussprüfer der Intertainment AG wurde für das Geschäftsjahr 2010 die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, bestellt. Diese unterrichtet den Aufsichtsratsvorsitzenden über etwaige Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich. Der Abschlussprüfer berichtet zudem über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrates wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben. Außerdem informiert der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen sollte, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechungserklärung nicht vereinbar sind.
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Intertainment Konzern und AG: Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeines
Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2010 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment AG Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind als solche genannt.
B. Entwicklung der Märkte im Jahr 2010
1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Im Jahr 2010 hat sich in Deutschland die bereits 2009 begonnene wirtschaftliche Erholung fortgesetzt und erheblich verfestigt. Im ersten Quartal 2010 stieg das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 0,6 % gegenüber dem Vorquartal, im zweiten Quartal verzeichneten die Statistiker dann sogar einen Zuwachs um 2,2 %. Ab dem dritten Quartal schwächten sich die Wachstumsraten zum Vorquartal zwar wieder etwas ab, die Aufwärtsbewegung blieb aber ungebrochen. Dies schlug sich im Wachstum des deutschen BIPs im Gesamtjahr 2010 nieder; hier war preisbereinigt ein Plus von 3,6 % zu verzeichnen. Im Vorjahr war die deutsche Wirtschaft noch um 4,7 % gesunken.
2. Entwicklung der Filmwirtschaft
Im Jahr 2010 hat sich in der Europäischen Union (EU) der Umsatz mit dem Vertrieb von Filmen sehr unterschiedlich entwickelt. So ist die Zahl der verkauften Kinokarten nach Angaben der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle auf rund 961 Millionen zurückgegangen, ein Minus von 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Dabei wiesen die Veränderungen der Kinobesucherzahlen in den einzelnen Mitgliedsländern allerdings große Unterschiede auf: Von 23 EU-Mitgliedsstaaten meldeten 11 sinkende und 12 steigende Besucherzahlen. Während in Deutschland die Zahl der verkauften Eintrittskarten um 13,5 % und in Spanien um 11,7 % gegenüber dem Vorjahr einbrach und sie in Großbritannien um 2,4 % zurückging, stiegen die Besucherzahlen in Rumänien, Bulgarien und Estland um 28,8 %, 23,7 % bzw. um 19,7 %. Ein deutliches Plus von 11,0 % bei den Kinobesuchern verzeichnete auch Italien.
Beim Absatz der verkauften Bildtonträger wurde in Deutschland 2010 nach einer Statistik des Bundesverbands Audiovisuelle Medien (BVV) erneut ein Rekord aufgestellt. Die Zahl der verkauften Bildtonträger stieg gegenüber dem Vorjahr um 4 % auf 117,4 Millionen, der Gesamtumsatz ist trotz weiter gesunkener Durchschnittspreise um 1 % gewachsen. Wie bereits im Vorjahr waren die Steigerungen insbesondere auf Zuwächse beim Kaufmarkt für Blue-ray-Discs zurückzuführen, die leichte Rückgänge auf dem DVD-Kaufmarkt kompensierten. Einen Sprung machte im vergangenen Jahr der digitale Kaufmarkt in Deutschland: der Absatz der verkauften Einheiten stieg gegenüber 2009 um 210 %. Auch im Verleihgeschäft wurde der digitale Markt mit Video on Demand und Pay per View immer wichtiger. Dies fing den Rückgang um 5 % bei der Vermietung physischer Bildtonträger weitgehend auf und sorgte so dafür, dass der Gesamtumsatz im Videoverleihhandel gegenüber dem Vorjahr nur wenig zurückging (-1,9 %).
Der deutsche TV-Bereich setzte gemessen an den Bruttowerbeumsätzen nach Angaben von Nielsen seinen Wachstumskurs des Vorjahres fort und legte um 16,2 Prozent gegenüber 2009 zu. Insgesamt verbuchte die Fernsehwerbung in 2010 einen Umsatz von 10,9 Milliarden Euro. Mit einem Zuwachs von 34,7 % wuchs der Online-Bereich noch stärker. Er verzeichnete 2,4 Milliarden Euro Werbeeinnahmen.
C. Wirtschaftsbericht des Intertainment AG Konzerns
1. Geschäftstätigkeit
Intertainment ist eine auf die Produktion und den Vertrieb von Filmen ausgerichtete Unternehmensgruppe. Dabei konzentriert sich Intertainment insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen in Westeuropa über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwirbt Rechte an Filmen und veräußert sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Aufgrund der finanziellen Folgen eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs zulasten von Intertainment konnten allerdings seit mehreren Jahren keine neuen Filmrechte mehr erworben werden. Veräußert werden deshalb derzeit nur vereinzelt Filmrechte aus der bestehenden Filmbibliothek.
2. Entwicklung der Geschäftstätigkeit im Jahr 2010
Auch im Geschäftsjahr 2010 hat sich der Intertainment AG Konzern darauf konzentriert, die langwierigen und schwerwiegenden juristischen Auseinandersetzungen in den USA zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Diese sind auf einen im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von Intertainment zurückzuführen. Bei den in diesem Zusammenhang anhängigen Verfahren handelt es sich um die Abwicklung des Insolvenzverfahrens des ehemaligen amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures und anderer Parteien sowie um ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank. Im operativen Geschäft des Filmrechtehandels war Intertainment 2010 wegen der hohen finanziellen Belastungen aufgrund des Budgetbetrugs so gut wie nicht mehr tätig. Intertainment erzielte im Berichtsjahr keine Umsatzerlöse. Finanziert wurde der Konzern im Berichtsjahr von Mittelzuflüssen aus dem Insolvenzverfahren der Franchise Pictures Gruppe und darüber hinaus durch gewährte Darlehen des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH. Dadurch verfügte Intertainment über die nötigen Zahlungsmittel zur Fortführung der Verfahren in den USA und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.
2.1 Rechtsstreitigkeiten in den USA
Grundlage der Rechtsstreitigkeiten in den USA ist ein Budgetbetrug zulasten der IN-TERTAINMENT Licensing GmbH, der im Zusammenhang mit einem Output-Deal mit Franchise Pictures stattgefunden hat. Intertainment hatte den Budgetbetrug im Jahr 2000 aufgedeckt. In diesen waren verschiedene Parteien verstrickt. Intertainment hatte deshalb unter anderem Klage gegen Franchise Pictures und die Comerica Bank eingereicht. Für die Ansprüche gegen die Comerica Bank wurde im Nachgang festgelegt, über diese in einem Schiedsverfahren zu entscheiden. 2004 hatte Intertainment den Schadensersatzprozess u. a. gegen Franchise Pictures und den CEO von Franchise Pictures, Elie Samaha, gewonnen. Kurz danach hatten die meisten der verurteilten Parteien der Franchise Gruppe Insolvenz beantragt. Das Insolvenzverfahren ist seitdem in den USA anhängig.
Neben diesem Verfahren war im Berichtsjahr unverändert das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank anhängig. Diese hat nach Auffassung von Intertainment eine wesentliche Rolle bei dem Budgetbetrug gespielt.
Im Folgenden stellen wir den Gesamtkomplex untergliedert nach den beiden Verfahren dar. Zu einer detaillierten Darstellung der vorangegangenen Ereignisse und der Hintergründe der Verfahren verweisen wir auf die vorangegangenen Geschäftsberichte von Intertainment.
2.1.1 Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und der verurteilten Produktionsgesellschaften
Bereits Ende 2000 hatte die INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Schadensersatzklage gegen die amerikanische Filmproduktionsgesellschaft Franchise Pictures, deren damaligen CEO Elie Samaha sowie gegen weitere Produktionsgesellschaften wegen Betrugs eingeleitet. Nach einem umfassenden Zivilprozess vor dem Federal District Court in Santa Ana bei Los Angeles sprach eine neunköpfige Jury im Juni 2004 alle Beschuldigten einstimmig des Betrugs für schuldig. Im Rahmen des Verfahrens wurden der INTERTAINMENT Licensing GmbH insgesamt Ansprüche in Höhe von 121,7 Mio. US-Dollar zugebilligt. Kurz nach dem Urteil meldeten die meisten der verurteilten Parteien Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts an. Das Insolvenzverfahren ist seitdem anhängig. Im Jahr 2010 hat dieses sehr große Fortschritte gemacht.
So wurde zum 31. März 2010 der Auszahlungsplan ("liquidation plan") des Insolvenzverwalters gemäß Verfügung des Insolvenzgerichts wirksam. Ende Mai 2010 erhielt Intertainment eine erste Zahlung in Höhe von 3 Millionen US-Dollar aus der Insolvenzmasse. Eine weitere Zahlung in Höhe von 1 Mio. US-Dollar ging Intertainment Anfang November 2010 zu. Damit hat Intertainment bislang 4 Mio. US-Dollar aus der Insolvenzmasse erhalten. Das Insolvenzverfahren ist auch nach den bisherigen Zahlungen weiter anhängig. Allerdings rechnet Intertainment nicht damit, noch weitere wesentliche Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren zu erhalten.
2.1.2 Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Nach Auffassung von Intertainment war neben den im Prozess gegen Franchise Pictures verurteilten Parteien insbesondere auch die Comerica Bank an dem Budgetbetrug beteiligt. In diesem Zusammenhang ist in den USA ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank anhängig. Dabei macht die INTERTAINMENT Licensing GmbH gegenüber der Bank insbesondere Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen geltend.
Die Comerica Bank wiederum verlangt von der INTERTAINMENT Licensing GmbH die Zahlung von rund 70 Mio. US-Dollar. Diese Forderungen beziehen sich auf noch ausstehende Ratenzahlungen für die Filme, die die Comerica Bank im Rahmen des Output-Deals finanziert hatte. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH hatte für diese Filme jeweils die erste von zwei vereinbarten Raten bezahlt und nach dem Aufdecken des Betrugs die Zahlung der zweiten Rate verweigert. Dies hatte zur Folge, dass keiner der umstrittenen Filme von Intertainment ausgewertet werden konnte.
Stattdessen wurden die Filme von der Gegenseite vermarktet. Diese hat damit zusätzlich zu den bereits von der INTER-TAINMENT Licensing GmbH geleisteten Zahlungen auf überhöhte Budgets auch sämtliche Einnahmen aus der Verwertung der Filme erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten zumindest deckt. Intertainment vertritt auch die Meinung, dass für die von der Comerica Bank geforderte Zahlung der zweiten Rate keine rechtliche Grundlage besteht.
Der zeitliche Ablauf des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank verzögerte sich im Berichtsjahr weiter. Damit kam das Verfahren langsamer voran als von Intertainment ursprünglich erwartet. So verschoben die Schiedsrichter im Januar 2010 den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung. Im Jahresverlauf legten sie einen neuen Zeitplan fest, nach dem diese am 13. April 2011 beginnen sollte. Als letzter Verhandlungstag war der 24. Mai 2011 vorgesehen. Bezüglich der weiteren geringfügigen Verschiebung verweisen wir auf Ziffer H.1. des Lageberichts.
Einer der Gründe für die Verschiebung war, dass sich die der mündlichen Verhandlung vorgelagerten Zeugenvernehmungen verzögert hatten. Diese wurden ab April 2010 fortgesetzt.
Zudem waren zu einem geringen Teil Dokumente von Intertainment aus deutschen datenschutzrechtlichen Gründen noch nicht der Comerica Bank vorgelegt worden. Im Jahr 2005 hatten die Schiedsrichter Intertainment auf Antrag der Comerica Bank dazu verpflichtet, dem Institut den kompletten für das Verfahren relevanten E-Mail-Verkehr vorzulegen. Da die Anweisung der Schiedsrichter unmittelbar auch deutsche Datenschutzbestimmungen tangierte, war ein externer Datenschutzbeauftragter mit der Durchsicht der E-Mails beauftragt. Seine Aufgabe war es, die E-Mails zur Analyse vorzubereiten sowie Duplikate und potenziell datenschutzrechtlich relevante E-Mails auszusortieren. Intertainment schloss die Analyse der Dokumente im Verlauf des Geschäftsjahrs 2010 ab. Bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen war dagegen die elektronische Aufarbeitung von ca. 2.200 Dokumenten, die in Teilen dem Datenschutz unterliegen. Wir verweisen im Zusammenhang mit dem Fortgang des Schiedsgerichtsverfahrens auf Absatz H.1 dieses Lageberichts.
Obwohl das Verfahren sich erneut nicht mit der von Intertainment erwarteten Geschwindigkeit entwickelt hat, betrachtet das Management von Intertainment die eigenen Erfolgsaussichten in dem Schiedsgerichtsverfahren weiterhin positiv und hält die von der Comerica Bank geltend gemachten Ansprüche für nicht begründet.
3. Erhaltene Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH
Zur Fortführung der Geschäftstätigkeit und insbesondere der juristischen Auseinandersetzungen in den USA war Intertainment auch 2010 auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang schloss Intertainment im Berichtsjahr Darlehensvereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 700.000 Euro ab.
Die in 2009 gewährten Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH waren am 30. April 2010 zur Rückzahlung fällig. Mit Wirkung zum Fälligkeitstag wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen um weitere 12 Monate verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, und wenn trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Am 17. Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH zudem einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf bestimmte Darlehens- und Zinspositionen gegenüber Intertainment in Höhe von insgesamt 979 TEuro.
4. Beteiligung an SightSound Technologies Inc.
Die amerikanische Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies Inc. ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Diese Patente waren umstritten. Mit Schreiben vom 11. Januar 2011 wurden die Anteilseigner von Sight-Sound Technologies darüber informiert, dass das US-Patentamt die Patente am 14. Dezember 2010 bestätigt und damit eine langjährige Überprüfung zugunsten von SightSound abgeschlossen hat. Aufgrund der nach wie vor bestehenden erheblichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Durchsetzung und der Vermarktung der Patente hat Intertainment den abgeschriebenen Beteiligungswert unverändert beibehalten.
Intertainment geht davon aus, dass das anhängige und wegen der Patentüberprüfung ruhende Gerichtsverfahren zwischen SightSound und Napster über die Nutzung der zugrundeliegenden Patente nun weiter verfolgt werden kann.
Um die Finanzierung der neuerlichen Überprüfung der Patente sicherzustellen, hatte SightSound im vierten Quartal 2005 seine Patente an ein Tochterunternehmen des amerikanischen Konzerns General Electric (GE) verkauft. Die Vereinbarung zwischen beiden Unternehmen sieht vor, dass die GE-Tochter die Patente gerichtlich durchsetzt und im Anschluss auswertet. Im Gegenzug dafür wird SightSound 50 % der Erlöse (nach Abzug aller Rechtsverfolgungskosten) aus der Patentauswertung erhalten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Nachtragsbericht unter Absatz H.2 dieses Lageberichts.
5. Prüfung durch die BaFin
Mit Bescheid vom 4. Mai 2009 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Intertainment mitgeteilt, dass die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in den Jahresabschlüssen 2004 und 2005 überbewertet seien. Das Management von Intertainment konnte sich dieser Auffassung der BaFin jedoch nicht anschließen und legte Widerspruch gegen den zugrundeliegenden Fehlerbescheid ein. Im Geschäftsjahr 2010 hat sich Intertainment dazu entschieden, den Widerspruch gegen den Fehlerbescheid aus Kostengründen, im Übrigen ohne Anerkennung von Rechtspflichten, zurückzunehmen. Zur Darstellung der Hintergründe verweisen wir auf die vorangegangenen Geschäftsberichte von Intertainment.
6. Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter
6.1 Vorstand
Am 26. November 2010 verstarb das bisherige alleinige Vorstandsmitglied der Intertainment AG, Jörg Brockmann, nach kurzer schwerer Krankheit. Der Aufsichtsrat bestimmte daraufhin das bisherige Aufsichtsratsmitglied Bertil le Claire zum Interimsvorstand der Intertainment AG. Die Bestellung erfolgte zunächst bis zum 28. Februar 2011. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Nachtragsbericht unter Absatz H.4 dieses Lageberichts.
6.2 Aufsichtsrat
Zum 31. Dezember 2009 hatte Dr. Heribert J. Wiedenhues sein Amt als Aufsichtsrat aus persönlichen Gründen niedergelegt. Das Registergericht München folgte mit Beschluss vom 3. Februar 2010 dem Antrag des Vorstands und bestellte Bertil le Claire zum neuen Aufsichtsratsmitglied der Intertainment AG. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählte das Gremium Prof. Dr. Michael Adams. Auf der Hauptversammlung am 6. August 2010 wurde Bertil le Claire in seinem Amt bestätigt. Nach dem Tod von Jörg Brockmann bestellte der Aufsichtsrat Herrn le Claire zum Interimsvorstand der Intertainment AG. Mit der Bestellung zum Interimsvorstand schied Herr le Claire aus dem Aufsichtsrat aus. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Nachtragsbericht unter Absatz H.5 dieses Lageberichts.
6.3 Mitarbeiter
Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2010 durchschnittlich 1 (i.V. 2) Mitarbeiter.
7. Hauptversammlung 2010
Am 6. August 2010 führte Intertainment in Frankfurt ihre ordentliche Hauptversammlung im Berichtsjahr durch. Dabei informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage von Intertainment und über den Stand der juristischen Auseinandersetzungen in den USA.
Bei der Hauptversammlung stimmten die Aktionäre der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II zu. Ebenso billigten sie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und II. Wir verweisen auf Absatz D.7.
Die Aktionäre wählten zudem Bertil le Claire zum Aufsichtsratsmitglied.
Darüber hinaus wählte die Hauptversammlung die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010.
8. Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats von Intertainment wird durch ein Vergütungssystem festgelegt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Vergütungsbericht im Corporate-Governance-Bericht.
9. Bericht für das Geschäftsjahr 2010 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG
Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2010 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:
"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstands im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."
10. Verlegung der Geschäftsadresse
Die Intertainment AG war in den ersten Monaten des Geschäftsjahrs am Karl-Scharnagl-Ring 7 in 80539 München ansässig. Im März 2010 wurde die Geschäftsadresse an den Maximiliansplatz 5, 80333 München verlegt.
D) Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i.V.m. 315 Abs. 4 HGB
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 18.008.070,93 Euro und ist eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von gerundet 1,28 Euro beteiligt sind. Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.
3. Beteiligung am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten
Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hielt nach Kenntnis des Vorstands zum Bilanzstichtag 2010 72,08 % (= 9.306.934 Aktien) der Stimmrechte an der Intertainment AG. Darüber hinausgehende Informationen liegen Intertainment nicht vor. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2010 nach Kenntnis des Vorstands nicht.
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.
6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.
Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt mit Hauptversammlungsbeschluss vom 6. August 2010 geändert (Beschlussfassung betreffend ein genehmigtes Kapital I und II).
7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Die Hauptversammlung hat am 6. August 2010 der Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals I und II und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und II zugestimmt. Im Rahmen des neuen genehmigten Kapitals I ist der Vorstand bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen um weitere bis zu 1.800.807,09 Euro zu erhöhen. Im Rahmen des neuen genehmigten Kapitals II ist der Vorstand bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 7.203.228,37 Euro zu erhöhen. Sowohl beim neuen genehmigten Kapital I als auch beim neuen genehmigten Kapital II stimmten die Aktionäre Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss zu.
Darüber hinaus ist das Grundkapital um bis zu 511.291,88 Euro bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu 383.469 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 6.002.059,34 Euro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.
Schließlich ist das Grundkapital um bis zu 383.469 Euro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 (Aktienoptionsprogramm 2003). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.
Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besteht derzeit nicht.
8. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
9. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind
Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.
10. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Wir verweisen hierzu auf Absatz VII.8 und VII.9 des Anhangs.
E) Erklärung zur Unternehmensführung
1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 14. Dezember 2010 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.
Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.
3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.
In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung und auch zu den für die Intertainment AG wesentlichen Rechtsverfahren in den USA. Dieser regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient mitunter dazu, um ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten.
Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang.
Intertainment verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da sich die Mitglieder des Aufsichtsrats direkt mit diesen Aufgaben befassen.
F) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das Geschäftsjahr 2010 nach IFRS
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage des Intertainment AG Konzerns ist im Geschäftsjahr 2010, wie bereits im Vorjahr, im Wesentlichen vom überwiegend langfristigen Ausweis der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA geprägt. Die Bilanzsumme verringerte sich geringfügig auf 59,9 Mio. Euro, nach 60,3 Mio. Euro zum Bilanzstichtag des Vorjahres.
Die kurzfristigen Vermögenswerte sind deutlich gesunken. Sie betragen 0,9 Mio. Euro. Zum 31. Dezember 2009 hatten sie sich auf 3,8 Mio. Euro belaufen. Die Abnahme ist im Wesentlichen auf eine Verringerung der sonstigen Vermögenswerte von 2,9 auf 0,1 Mio. Euro zurückzuführen. In dieser Position waren im Vorjahr erwartete Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures Gruppe enthalten, die Intertainment im Berichtsjahr auch zugegangen sind. Darüber hinaus hat sich der Wert der Filmrechte auf 0,2 (i.V. 0,8) Mio. Euro reduziert, da Intertainment diese auf den erwarteten Nettoveräußerungserlös abgeschrieben hat. Die Zahlungsmittel sind dagegen auf 0,6 (i.V. 0,1) Mio. Euro gestiegen.
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich auf 59,0 Mio. Euro erhöht. Zum 31. Dezember 2009 hatten sie 56,6 Mio. Euro betragen. Sie umfassen die sonstigen Vermögenswerte mit 38,7 (i.V. 35,9) Mio. Euro und aktive latente Steuern in Höhe von 20,4 (i.V. 20,6) Mio. Euro.
In den sonstigen Vermögenswerten sind insbesondere die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA mit 38,6 (i.V. 35,8) Mio. Euro enthalten. Die Zunahme ist auf Wechselkursgewinne zurückzuführen. Wertmindernd haben sich erhaltenen Zahlungen aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures ausgewirkt. Der Ausweis unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten spiegelt die Erwartung des Managements wider, dass mit der Realisierung der Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkeiten erst im Geschäftsjahr 2012 zu rechnen ist.
Die Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien. Als Basis der Bewertung dienen unter anderem die für alle Parteien im Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits erfolgreich im gewonnen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures durchgesetzt hat. Es handelt sich dabei insbesondere um Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen, die aus dem Budgetbetrug von Franchise Pictures und weiterer Parteien resultieren. Diese betreffen dem Grunde nach Filme, die geliefert und überbezahlt wurden, und angezahlte Filme, deren tatsächliche Lieferung nicht erfolgte. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten Realisierung bewertet wurden. Wir verweisen hierzu auch auf Absatz V.2.2 im Konzernanhang
Die aktiven latenten Steuern betreffen unverändert die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von 33 % für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.
Die Passivseite ist von einem leichten Anstieg der kurzfristigen Schulden, einem Rückgang der langfristigen Schulden und einem nahezu unveränderten Eigenkapital geprägt.
Die kurzfristigen Schulden sind um 0,4 Mio. Euro auf 1,9 Mio. gestiegen. Dabei haben sich die kurzfristigen Rückstellungen auf 1,6 (i.V. 1,0) Mio. Euro erhöht. Sie enthalten Rückstellungen von insgesamt 1,1 (i.V. 0,7) Mio. Euro für die Prozesskosten in den USA. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung sind auf 0,2 (i.V. 0,4) Mio. Euro gefallen.
Die langfristigen Schulden betragen zum Bilanzstichtag 60,3 Mio. Euro, nach 61,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die unter den langfristigen Schulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Berichtsjahr auf 14,6 (i.V. 14,1) Mio. Euro gestiegen. Sie bestehen aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. 2010 hat die MK Medien Beteiligungs GmbH neue Darlehen in Höhe von 0,7 Mio. Euro gewährt und zudem einen Forderungsverzicht gegen Besserungsschein in Höhe von 1,0 Mio. Euro erklärt. Die langfristigen Rückstellungen in Höhe von 12,7 (i.V. 14,1) Mio. Euro betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen die Verpflichtung für Prozesserlösbeteiligungen. Diese belaufen sich auf 12,3 (i.V. 13,1) Mio. Euro. Zudem umfassen sie Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den in den USA geführten Prozessen in Höhe von 0,4 (i.V. 1,0) Mio. Euro.
Die passiven latenten Steuern betragen unverändert 33,0 Mio. Euro. Sie sind für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen.
Das Konzerneigenkapital hat sich leicht auf -2,2 (i.V. -2,3) Mio. Euro erhöht. Dies ist auf den im Berichtsjahr erzielten Konzernjahresüberschuss von 0,1 (i.V. Verlust 2,9) Mio. Euro zurückzuführen. Der Konzernbilanzverlust beläuft sich 63,5 Mio. Euro und die Kapitalrücklage auf 43,1 Mio. Euro.
2. Finanzlage
Zum Jahresende 2010 verfügte der Intertainment Konzern über liquide Mittel in Höhe von 0,6 Mio. Euro, nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Unverändert zu den Vorjahren wurde die Liquidität des Konzerns im Berichtsjahr insbesondere durch die hohen finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie durch Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet. Der Konzern deckte seine finanziellen Belastungen vor allem durch Mittelzuflüsse aus der Insolvenz von Franchise Pictures in Höhe von 4 Mio. US-Dollar. Darüber hinaus flossen Intertainment 0,7 Mio. Euro aus einem neuen Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH zu.
Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings weiterhin schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt K "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer K.1 dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Der operative Geschäftsbetrieb ist 2010 unverändert zu den Vorjahren nahezu zum Erliegen gekommen. Intertainment erwirtschaftete keine Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten. Im Vorjahr hatten die Umsatzerlöse 0,1 Mio. Euro betragen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind deutlich gestiegen. Sie belaufen sich auf 4,6 Mio. Euro, nach 0,1 Mio. Euro im Vorjahr. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind insbesondere Bewertungseffekte aus den bilanzierten Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in USA in Höhe von 3,2 (i.V. 0) Mio. Euro enthalten und aus den Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen in Höhe von 0,4 (i.V. 0) Mio. Euro. Darüber hinaus umfassen sie auch einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein der MK Medien Beteiligungs GmbH über 1,0 (i.V. 0) TEuro.
Der Materialaufwand ist auf 0,6 (i.V. 0) Mio. Euro gestiegen. Er umfasst nahezu ausschließlich die Abschreibung des Filmvermögens auf den niedrigeren geschätzten Nettoveräußerungserlös.
Der Personalaufwand liegt etwas über dem Vorjahreswert und beläuft sich auf 0,2 Mio. Euro. Er betrifft die Vergütung des Vorstands und eines weiteren Mitarbeiters.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich weiter verringert. Sie betragen 2,7 (i.V. 3,0) Mio. Euro. Darin enthalten sind eine Zuführung zur Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von 1,4 (i.V. 0,6) Mio. Euro und die laufenden Rechts- und Beratungskosten einschließlich Jahresabschlusskosten von 1,0 (i.V. 0,4) Mio. Euro. Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,8 (i.V. -0,7) Mio. Euro. Es umfasst ausschließlich die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.
Das Steuerergebnis in Höhe von -0,3 Mio. Euro ist im Wesentlichen auf latente Steuern von 0,3 Mio. Euro zurückzuführen. Im Vorjahr hatte ein erhöhter Ansatz der aktiven latenten Steuern noch zu einem Steuerertrag von 1,0 Mio. Euro geführt.
Intertainment weist für das Berichtsjahr 2010 einen Konzernjahresüberschuss von 0,1 Mio. Euro aus, nach einem Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 2,9 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT beträgt 1,1 Mio. Euro, gegenüber -3,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2009.
G) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2010 nach HGB
1. Vermögenslage
Die Vermögenslage der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verändert. Die Bilanzsumme ist auf 14,2 Mio. Euro gestiegen. Zum 31. Dezember 2009 hatte sie 13,2 Mio. Euro betragen. Die höhere Bilanzsumme ist auf einen Anstieg des Umlaufvermögens um 1,0 Mio. Euro zurückzuführen.
Unverändert zum Vorjahr beträgt der Buchwert des Anlagevermögens 8,9 Mio. Euro. Er bezieht sich auf die Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH. Den Wert der MH Media Holding GmbH hatte Intertainment in den Vorjahren ebenso vollständig abgeschrieben wie den Wert der Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Zum Bilanzstichtag 2010 beließ Intertainment den Wertansatz beider Beteiligungen bei jeweils 0 Euro.
Innerhalb des Umlaufvermögens haben sich zwei wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben. So ist das Filmvermögen auf 0,2 (i.V. 0,8) Mio. Euro gefallen. Intertainment hat dieses auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Zudem sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf 4,4 (i.V. 3,2) Mio. Euro gestiegen. Sie betreffen zum einen das Verrechnungskonto zur IN-TERTAINMENT Licensing GmbH in Höhe von 3,8 Mio. Euro und Forderungen gegenüber der MH Media Holding GmbH in Höhe von 0,6 Mio. Euro. Die Intertainment AG bildete bereits in Vorjahren Wertberichtigungen in Höhe von 107 (i.V. 108) Mio. Euro für die Forderungsposition gegenüber der INTERTAINMENT Licensing GmbH.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind auf 0,6 (i.V. 0,1) Mio. Euro gestiegen.
Die Passivseite ist insbesondere von einer Erhöhung des Eigenkapitals um 1,2 Mio. Euro auf 10,6 Mio. Euro geprägt. Hier spiegelt sich der erzielte Jahresüberschuss von 1,2 (i.V. Jahresfehlbetrag 3,8) Mio. Euro wider. Er hat den Bilanzverlust auf 62,6 (i.V. 63,8) Mio. Euro reduziert. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert zum Vorjahr 18,0 Mio. Euro, die Kapitalrücklage 55,1 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote hat sich auf 74 % (i.V. 71 %) erhöht.
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 0,3 (i.V. 0,2) Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2010 und für weitere Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden.
Die Verbindlichkeiten summieren sich auf 3,3 (i.V. 3,5) Mio. Euro. Sie enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 0,2 (i.V. 0,4) Mio. Euro und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 3,0 (i.V. 3,1) Mio. Euro. Letztere umfassen die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen einschließlich Zinsen. Im Berichtsjahr hat Intertainment neue Darlehen in Höhe von 0,7 Mio. Euro von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhalten. Darüber hinaus erklärte diese im Dezember 2010 einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Höhe von 1,0 Mio. Euro.
2. Finanzlage
Zum Jahresende 2010 verfügte die Intertainment AG über liquide Mittel in Höhe von 0,6 Mio. Euro, nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Die Intertainment AG erhielt im Berichtsjahr über die Mittelzuflüsse aus der Insolvenz von Franchise Pictures Finanzmittel zugeleitet. Darüber hinaus flossen der Intertainment AG 0,7 Mio. Euro durch neue Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH zu. Diese wurden im Wesentlichen für die weitere Finanzierung der Prozesskosten der INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA verwendet.
Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose ableitet. Die Liquiditätslage der Intertainment AG ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt L "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer L.1 dieses Lageberichts.
3. Ertragslage
Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2010 keine Umsatzerlöse aus der Verwertung von Filmrechten. Im Vorjahr hatte sie in diesem Zusammenhang 0,1 Mio. Euro erwirtschaftet. Die sonstigen betrieblichen Erträge von 0,8 (i.V. 0) Mio. Euro resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Zuschreibung von Forderungen gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH. Der Materialaufwand beläuft sich auf 0,6 Mio. Euro und beinhaltet insbesondere die Abschreibung des Filmvermögens auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr etwas erhöht und beträgt 0,2 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um rund 0,1 Mio. Euro auf 0,6 Mio. Euro. Sie umfassen unter anderem laufende Rechts- und Beratungskosten sowie die Kosten der Hauptversammlung und die Mietkosten.
Das Zinsergebnis ist auf 0,9 (i.V. -0,1) Mio. Euro gestiegen. Es umfasst Zinserträge aus der Verzinsung des Verrechnungskontos zur INTERTAINMENT Licensing GmbH in Höhe von 1,1 Mio. Euro und einen Zinsaufwand von 0,2 Mio. Euro für die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2010 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,2 (i. V. Jahresfehlbetrag 3,8) Mio. Euro aus.
H) Nachtragsbericht des Intertainment AG Konzerns
In diesem Abschnitt stellen wir die wesentlichen Ereignisse zwischen dem Ende des Berichtsjahres und der Fertigstellung dieses Lageberichts dar, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Intertainment AG Konzerns angefallen sind.
1. Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank
Im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und andere haben die Schiedsrichter zu Beginn des Jahres 2011 den für den 13. April 2011 geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung ein weiteres Mal verschoben, und zwar auf den 7. Juni 2011. Die der mündlichen Verhandlung vorgelagerten Zeugenvernehmungen wurden bis zur Fertigstellung dieses Lageberichts weiter durchgeführt. Das Management geht davon aus, dass sich diese bis in den Mai 2011 hinein erstrecken.
2. SightSound Technologies
Am 2. Februar 2011 führte die SightSound Technologies, Inc. eine Gesellschafterversammlung durch. Dabei wurde die Umwandlung der Gesellschaft in eine Limited Liability Company (LLC) beschlossen. Im nächsten Schritt soll die Gesellschaft in ein Gemeinschaftsunternehmen mit einer General-Electric-Tochtergesellschaft überführt werden.
3. Vereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH
Die im Geschäftsjahr 2009 und 2010 gewährten Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Im März 2011 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen bis zum 31. März 2012 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
Darüber hinaus vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen, die die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment gewährt hat, einen einheitlichen Zinssatz von EURI-BOR zuzüglich 0,75 %.
Am 8. April 2011 gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH der Intertainment AG ein weiteres verzinsliches Darlehen in Höhe von 0,25 Mio. Euro.
4. Vorstand
Die interimistische Vorstandstätigkeit von Bertil le Claire wurde mit Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Februar 2011 um zwei Monate bis zum 30. April 2011 verlängert.
5. Aufsichtsrat
Zum 10. Februar 2011 legte Prof. Dr. Michael Adams sein Amt als Aufsichtsrat der Intertainment AG nieder. Auf Antrag der Intertainment AG bestimmte das Registergericht München am 18. Februar 2011 Bernhard Pöllinger und Dr. Oliver Maaß zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern der Intertainment AG.
I) Bilanzeid des Vorstands
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.
J) Prognosebericht
1. Allgemeines
Der Wirtschaftsaufschwung wird sich nach Ansicht von Konjunkturexperten auch 2011 sowie 2012 fortsetzen. Dabei dürfte sich das Wirtschaftswachstum allerdings etwas gegenüber 2010 abschwächen. So prognostiziert Eurostat für das aktuelle Jahr für den Euroraum einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,5 % und von 1,8 % im Jahr 2012. Beim Blick auf die EU27-Staaten geht Eurostat von einem Plus von 1,7 % für 2011 und einem Zuwachs von 2,0 % in 2012 aus. In Deutschland wird das Wirtschaftswachstum nach Ansicht der Experten in diesem Zeitraum bei 2,2 % bzw. bei 2,0 % liegen.
Die optimistischen Annahmen beruhen allerdings auf der Annahme, dass es zu keinen einschneidenden Belastungen der Weltwirtschaft kommt. Sorge bereitet den Analysten in diesem Zusammenhang unter anderem die politische Situation im arabischen Raum, die zu einer weiteren Erhöhung des Ölpreises führen könnte. Auch die nach wie vor ungelöste europäische Schuldenkrise sowie die Folgen der Naturund Nuklearkatastrophe in Japan könnte die Weltwirtschaft erheblich belasten.
Vorausgesetzt, dass sich die globale Wirtschaft wie prognostiziert und ohne Störungen entwickelt, sehen Analysten auch die Entwicklung der Filmwirtschaft recht optimistisch. So rechnet die Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers damit, dass die Konsumenten für filmische Unterhaltung im Jahr 2011 weltweit 4,6 % mehr als im Vorjahr ausgeben werden, für das Jahr 2012 gehen die Experten sogar von einer Steigerung um 5,2 % aus.
2. Künftige Entwicklung des Intertainment AG Konzerns
Wie bereits in den Vorjahren wird sich der Intertainment AG Konzern bis auf weiteres auf die Fortsetzung der Rechtsstreitigkeiten in den USA konzentrieren. Dabei geht Intertainment davon aus, dass das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank 2011 seinen Abschluss finden wird. Das operative Geschäft von Intertainment wird bis dahin weiter keine spürbaren Fortschritte erzielen.
Erst nach dem Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens kann das operative Geschäft wieder in den Blickpunkt von Intertainment rücken. Bei einem positiven Ausgang des Verfahrens – und entsprechenden Mittelzuflüssen – beabsichtigt das Management, neue Filmlizenzen zu erwerben und den Filmrechtehandel wieder aufzunehmen. Alternativ zum Aufbau des eigenen Geschäfts bietet sich auch die Akquisition von in der Filmwirtschaft tätigen Unternehmen an.
Auch falls Intertainment entgegen der Erwartungen das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank verlieren sollte, wird das Management im Rahmen der sich dann ergebenden Möglichkeiten versuchen, das operative Geschäft wiederzubeleben. Vorrangiges Ziel wäre in diesem Fall, alternative Finanzierungsquellen zu finden, um so die Mittel zum Kauf neuer Filmrechte und/oder zum Kauf eines in der Filmwirtschaft tätigen Unternehmens zur Verfügung zu haben.
Für den Fall, dass Intertainment das Schiedsgerichtsverfahren verlieren und es auch nicht gelingen sollte, alternative Finanzierungsquellen zu erschließen, ist keine Prognose über die weitere Zukunft der Gesellschaft möglich. In diesem Fall wird sich das Management auch mit der Möglichkeit der Liquidation der Gesellschaft befassen.
3. Künftige Entwicklung der Intertainment AG
Die künftige Entwicklung der Intertainment AG wird im Wesentlichen parallel zur Entwicklung des Intertainment AG Konzerns verlaufen. Wir verweisen auf Absatz J.2.
K) Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns
Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Nachfolgend sind die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben, die sich insbesondere aus den umfangreichen Rechtsstreitigkeiten in den USA ergeben.
Erst nach erfolgreicher Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten ist mit einem Neuaufbau des Geschäfts zu rechnen.
1. Bestandsgefährdende Risiken
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht unverändert zum Vorjahr von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
- Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet der Konzern mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Finanzmittelzuflüsse.
Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
Das Management geht davon aus, dass die Rechtsstreitigkeiten in den USA einen künftigen Finanzmittelbedarf von bis zu 1,5 (i.V. 1,7) Mio. Euro erfordern. Zur Deckung dieser Investition ist der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen. Diese wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH geht das Management davon aus, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung der MK Medien Beteiligungs GmbH liegt aktuell ebenfalls vor.
Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank
Es besteht das Risiko, dass die nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehenden Ansprüche gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden können. Ein solches Risiko könnte sich auch durch das Nichterscheinen von Zeugen realisieren.
Ein zusätzliches Risiko liegt darin, dass Intertainment zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen wird. Grundlage hierfür ist das von der Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH eingeleitete Schiedsverfahren, das im Anschluss auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden
Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Aktuell wird unverändert davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten zumindest decken.
2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns
2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.
2.2 Währungsrisiko
Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Intertainment sichert derzeit keine Fremdwährungsgeschäfte und bestehende Fremdwährungsforderungen ab.
L) Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG
1. Bestandsgefährdende Risiken
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht unverändert zum Vorjahr von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass die Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren ihre geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Bestandteil ist die Finanzierung der künftigen Geschäftstätigkeit, der geplanten Investitionen und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- Realisierung der Prämissen, die der von der Tochtergesellschaft INTER-TAINMENT Licensing GmbH vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen:
- Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
-
Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
-
Realisierung der Prämissen, die der von der INTERTAINMENT AG vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen:
- Realisierung von Mittelzuflüssen zur Finanzierung des Kapitalbedarfs der Tochtergesellschaft INTERTAINMENT Licensing GmbH
Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken des Intertainment AG Konzerns unter Ziffer K.1 dieses Lageberichts.
2. Weitere Risiken der Intertainment AG
Für die Erläuterung der weiteren Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer K.2.
München, 21. April 2011 Intertainment AG
Bertil le Claire – Vorstand
Bilanz Intertainment Konzern
zum 31. Dezember 2010 nach IFRS
| Aktiv A |
in TEuro | ||
|---|---|---|---|
| Konzernanhang | 31.12.2010 | 31.12.2009 | |
| A. Kurzfristige Vermögenswerte |
|||
| I. Zahlungsmittel | V.1.1 | 577 | 88 |
| II.Forderungen und sonstige Vermögenswerte Sonstige Vermögenswerte |
V.1.2 | 95 | 2.899 |
| III. Filmrechte | V.1.3 | 229 | 784 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 901 | 3.771 | |
| B. Langfristige Vermögenswerte |
|||
| I. Sonstige Vermögenswerte | V.2.2 | 38.659 | 35.936 |
| II. Latente Steuern | V.2.3 | 20.354 | 20.625 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 59.013 | 56.561 | |
Aktiva gesamt 59.914 60.332
| Passiva | in TEuro | ||
|---|---|---|---|
| Konzernanhang | 31.12.2010 | 31.12.2009 | |
| A. Kurzfristige Schulden |
|||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | V.3 | 243 | 436 |
| II. Sonstige Verbindlichkeiten | V.3 | 13 | 3 |
| III. Rückstellungen | V.3 | 1.634 | 1.027 |
| Summe kurzfristige Schulden | 1.890 | 1.466 | |
| B. Langfristige Schulden |
|||
| I. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | V.4.1 | 14.635 | 14.090 |
| II. Rückstellungen | V.4.2 | 12.672 | 14.119 |
| III. Latente Steuern | V.4.3 | 32.950 | 32.950 |
| Summe langfristige Schulden | 60.257 | 61.159 | |
| C. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | V.5.1 | 18.008 | 18.008 |
| II. Kapitalrücklage | V.5.2 | 43.131 | 43.129 |
| III. Gewinnrücklage | V.5.3 | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | |
| IV. Konzernbilanzverlust | V.5.4 | -63.488 | -63.546 |
| Summe Eigenkapital | -2.233 | -2.293 | |
| Passiva gesamt |
59.914 | 60.332 |
Gesamtergebnisrechnung Intertainment Konzern
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 nach IFRS
| in TEuro | Konzernanhang | 1.1.-31.12.2010 | 1.1.-31.12.2009 |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | VI.1 | 0 | 55 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | VI.2 | 4.597 | 48 |
| 4.597 | 103 | ||
| 3. Materialaufwand | VI.3 | ||
| a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen | -554 | 0 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1 | -3 | |
| -555 | -3 | ||
| 4. Personalaufwand | VI.4 | ||
| a) Gehälter | -231 | -185 | |
| b) Soziale Abgaben und | |||
| Aufwendungen für die Altersversorgung | -13 | -11 | |
| -244 | -196 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | VI.5 | -2.654 | -3.027 |
| 6. Zinsergebnis | VI.6 | -820 | -714 |
| 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 324 | -3.837 | |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | VI.7 | -266 | 957 |
| 9. Konzernjahresüberschuss (i.V. -fehlbetrag) | 58 | -2.880 | |
| 10. Verlustvortrag | -63.546 | -60.666 | |
| 11. Konzernbilanzverlust | -63.488 | -63.546 | |
| Ergebnis je Aktie | 0,00 | -0,20 | |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 0,00 | -0,20 |
Das Konzernperiodenergebnis entspricht dem Konzerngesamtergebnis. Sowohl in 2010 als auch in 2009 gab es keine direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge.
Kapitalflussrechnung Intertainment Konzern
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 nach IFRS
| in TEuro | 2010 | 2009 |
|---|---|---|
| Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und Steuern | 58 | -2.881 |
| Aktienoptionen Vorstand & Mitarbeiter | 2 | 5 |
| Veränderung Filmrechte | 554 | 0 |
| Bewertung Forderungen aus Rechstreitigkeiten | -3.221 | 1.178 |
| Bewertung Rückstellung Prozesserlösbeteiligungen | -378 | 464 |
| Zuführung Rückstellung Prozesskosten | 1.353 | 580 |
| Veränderung der übrigen Rückstellungen | -1.814 | -1.876 |
| Veränderung sonstige Aktiva | 3.573 | -939 |
| Veränderung sonstige Passiva | -338 | 975 |
| Erhaltene Zinsen | 0 | 1 |
| Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -211 | -2.493 |
| Gesellschafterdarlehen | 700 | 2.340 |
| Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit | 700 | 2.340 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 489 | -153 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode | 88 | 241 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
577 | 88 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 577 | 88 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 |
| Zahlungsmittel | 577 | 88 |
| 31.12.2010 | 31.12.2009 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds |
in TEuro |
Entwicklung des Eigenkapitals Intertainment Konzern
nach IFRS
| in TEuro | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Grundkapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklage | Bilanzverlust | Gesamt | |
| Stand 01.01.2009 | 18.008 | 43.124 | 116 | -60.666 | 582 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | -2.880 | -2.880 |
| Aktienoptionen | 0 | 5 | 0 | 0 | 5 |
| Stand 31.12.2009 |
18.008 | 43.129 | 116 | -63.546 | -2.293 |
| Stand 01.01.2010 | 18.008 | 43.129 | 116 | -63.546 | -2.293 |
| Aktienoptionen | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 58 | 58 |
| Stand 31.12.2010 | 18.008 | 43.131 | 116 | -63.488 | -2.233 |
Intertainment Konzern: Anhang
zum 31. Dezember 2010 nach IFRS
I. Allgemeine Angaben
Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Wesentlicher Geschäftsgegenstand des Konzerns sind der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising Geschäft. Aufgrund der unverändert anhaltenden bedeutenden Rechtsstreitigkeiten in den USA, ist das operative Geschäft nahezu zum Erliegen gekommen.
Sitz der Intertainment AG war der Karl-Scharnagel-Ring 7 in 80539 München. Im März 2010 erfolgte die Sitzverlegung an den Maximiliansplatz 5 in 80333 München.
Der Vorstand der Intertainment AG hat am 21. April 2011 den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.
Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2010 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".
II. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Intertainment Aktiengesellschaft, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.
Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.
Im Folgenden stellen wir die im Geschäftsjahr 2010 veränderten IFRS Standards und Interpretationen dar, deren Anwendung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgeschrieben ist.
1. Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften:
Intertainment hat im Konzernabschluss 2010 erstmals die folgenden Vorschriften angewendet. Es ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und die Angabepflichten.
IAS 27 – Konzern- und Einzelabschlüsse Der überarbeitete Standard IAS 27 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Der Standard schreibt vor, dass eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen, die nicht zum Verlust der Beherrschung führt, als Transaktion mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner bilanziert wird. Aus einer solchen Transaktion kann daher weder ein Geschäfts- oder Firmenwert noch ein Gewinn oder Verlust resultieren. Bei Verlust der Beherrschung einer Tochtergesellschaft ist die verbliebene Beteiligung mit dem beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten und im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses zu berücksichtigen. Von der Tochtergesellschaft erlittene Verluste sind auf die Eigentümer des Mutterunternehmens und die Anteile ohne beherrschenden Einfluss (bisher als "Minderheitsanteile" bezeichnet) selbst dann aufzuteilen, wenn dies dazu führt, dass die Anteile ohne beherrschenden Einfluss einen Negativsaldo aufweisen. Aus der Anwendung des überarbeiteten Standards ergab sich für den Konzernabschluss der Berichtsperiode keine Auswirkung.
IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse
Der überarbeitete Standard IFRS 3 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Der Standard wurde im Rahmen des Konvergenzprojekts von IASB und FASB einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere die Einführung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (bisher als "Minderheitsanteile" bezeichnet), die entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens zu bewerten sind. Hervorzuheben sind weiterhin die erfolgswirksame Neubewertung zuvor gehaltener Anteile bei erstmaliger Erlangung der Beherrschung (sukzessiver Unternehmenserwerb), die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung von Transaktionskosten. Diese Neuregelungen werden sich auf die Ansatzhöhe des Geschäfts- oder Firmenwerts, auf das Ergebnis der Berichtsperiode, in der ein Unternehmenszusammenschluss erfolgt, und auf künftige Ergebnisse auswirken. Die Übergangsbestimmungen sehen eine prospektive Anwendung der Neuregelung vor. Für Vermögenswerte und Schulden, die aus Unternehmenszusammenschlüssen vor der erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren, ergeben sich keine Änderungen. Aus der Anwendung des überarbeiteten Standards ergab sich für den Konzernabschluss der Berichtsperiode keine Auswirkung.
Änderungen von IAS 39 – Geeignete Grundgeschäfte
Die Änderung von IAS 39 wurde im Juli 2008 veröffentlicht und ist retrospektiv erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Es wird klargestellt, dass es zulässig ist, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflow-Schwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Dies umfasst auch die Designation der Inflation als Risiko oder Teil eines Finanzinstruments in bestimmten Fällen. Da der Konzern keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen hat, ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der IFRS Der überarbeitete Standard IFRS 1 wurde im November 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Die Überarbeitung des Standards umfasst allein redaktionelle Änderungen und eine Neustrukturierung des Standards. Aus der Überarbeitung ergeben sich keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Erstanwender von IFRS.
Änderungen des IFRS 5 im Rahmen von Verbesserungen zu IFRS 2008
Mit der Änderung des IFRS 5, der erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen wurde klargestellt, dass auch dann sämtliche Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens, dessen geplante Veräußerung den Verlust der Beherrschung zur Folge hat, als zur Veräußerung gehalten einzustufen sind, wenn dem Unternehmen nach der Veräußerung ein Anteil ohne beherrschenden Einfluss am ehemaligen Tochterunternehmen verbleibt. Die Änderung wird prospektiv angewandt und hat sich nicht auf den Konzernabschluss ausgewirkt.
IFRIC 15 – Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
Die IFRIC-Interpretation 15 wurde im Juli 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnt. Die Übernahme dieser Interpretation in das EU-Recht erfolgte im Juli 2009, mit der Feststellung, dass sie in der EU spätestens mit Beginn des ersten Geschäftsjahres nach dem 31. Dezember 2009 anzuwenden ist. Diese Interpretation gibt Leitlinien zum Zeitpunkt und Umfang der Ertragsrealisierung aus Projekten zur Errichtung von Immobilien. Sie findet auf die Geschäftsbereiche des Konzerns keine Anwendung.
IFRIC 16 – Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Die IFRIC Interpretation 16 wurde im Juli 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnt. Die Übernahme dieser Interpretation in das EU-Recht erfolgte im Juni 2009, mit der Feststellung, dass diese Interpretation in der EU spätestens mit Beginn des ersten Geschäftsjahres nach dem 30. Juni 2009 anzuwenden ist. IFRIC 16 vermittelt Leitlinien für die Identifizierung der Fremdwährungsrisiken, die im Rahmen der Absicherung einer Nettoinvestition abgesichert werden können, für die Bestimmung, welche Konzernunternehmen die Sicherungsinstrumente zur Absicherung der Nettoinvestition halten können, und für die Ermittlung des Fremdwährungsgewinns oder -verlusts, der bei Veräußerung des gesicherten ausländischen Geschäftsbetriebs aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern ist. Diese Interpretation ist prospektiv anzuwenden und hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.
IFRIC 17 – Sachdividenden an Eigentümer
Die IFRIC Interpretation 17 wurde im November 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bilanzierung und Bewertung von Verpflichtungen, die eine Ausschüttung von Sachdividenden an die Gesellschafter vorsehen. Die Interpretation nimmt insbesondere Stellung zum Zeitpunkt der Erfassung einer Schuld, zur Bemessung der Schuld und der betroffenen Vermögenswerte und zum Zeitpunkt der Ausbuchung dieser Vermögenswerte und der angesetzten Schuld. Diese Interpretation ist prospektiv anzuwenden und hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.
IFRIC 18 – Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden
Die IFRIC-Interpretation 18 wurde im Januar 2009 veröffentlicht und gilt erstmals für Übertragungen, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bilanzierung von Vereinbarungen, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden Sachanlagen oder Zahlungsmittel erhält, die das Unternehmen dazu verwenden muss, den Kunden z. B. mit einem Leitungsnetz zu verbinden und/oder dem Kunden einen andauernden Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Die Interpretation nimmt insbesondere zu den Ansatzkriterien von Kundenbeiträgen und dem Zeitpunkt sowie dem Umfang der Ertragsrealisierung aus solchen Geschäftstransaktionen Stellung.
Änderung des IFRS 1 – Weitere Ausnahmeregelungen für IFRS-Erstanwender Die Änderung von IFRS 1 wurde im Juli 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnt. IFRS 1 wurde geändert, um zusätzliche Ausnahmeregelungen von vollständiger rückwirkender Anwendung der IFRS für die Bewertung von Vermögenswerten im Bereich "Öl und Gas" sowie für Leasingverhältnisse zu ermöglichen.
Änderung des IFRS 2 – Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich
Die Änderung von IFRS 2 wurde im Juni 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnt. Mit der Änderung des IFRS 2 wurden die Definition von anteilsbasierten Vergütungen und der Anwendungsbereich von IFRS 2 geändert sowie zusätzliche Leitlinien für die Bilanzierung von konzerninternen anteilsbasierten Vergütungen eingefügt. Die Regelung sieht hierfür vor, dass ein Unternehmen erhaltene Güter oder Dienstleistungen dann nach den Bestimmungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert, wenn eigene Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens als Gegenleistung gewährt werden oder wenn das Unternehmen keine Verpflichtung zur Begleichung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung hat. In allen anderen Fällen wird die Vereinbarung als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich erfasst. Diese Grundsätze gelten unabhängig von jedweden konzerninternen Rückzahlungsvereinbarungen. Im Rahmen der Änderung wurden die Bestimmungen von IFRIC 8 (Anwendungsbereich von IFRS 2) und IFRIC 11 (Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen) in den IFRS 2 übernommen und beide Interpretationen aufgehoben.
Verbesserungen zu IFRS 2009
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2009 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im April 2009 veröffentlicht wurde und Änderungen in verschiedenen IFRS zum Gegenstand hat. Die Anwendungszeitpunkte und Übergangsregelungen werden pro Standard vorgegeben. Sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist, finden einzelne Regelungen erstmals für das Geschäftsjahr Anwendung, das am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnt. Aus den Änderungen der Standards ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
• IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung:
Es wurde klargestellt, dass die Einbringung eines Geschäftsbereichs bei Gründung eines Joint Ventures sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen. Erstmalige Anwendung ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.
• IFRS 5 – Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche:
Es wurde klargestellt, dass für langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, und für aufgegebene Geschäftsbereiche grundsätzlich allein die Angabepflichten des IFRS 5 einschlägig sind. Die in anderen IFRS vorgesehenen Angabepflichten sind nur dann zu beachten, wenn die jeweiligen Standards oder Interpretationen diese Angaben ausdrücklich für Vermögenswerte nach IFRS 5 und für aufgegebene Geschäftsbereiche fordern.
• IFRS 8 – Geschäftssegmente:
Es wurde klargestellt, dass Segmentvermögenswerte und Segmentschulden nur dann ausgewiesen werden müssen, wenn diese Vermögenswerte und Schulden der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig gemeldet werden.
- • IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Die in Übereinstimmung mit IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) als zu Handelszwecken gehalten klassifizierten Vermögenswerte und Schulden dürfen in der Bilanz nicht automatisch als kurzfristig klassifiziert werden.
- • IAS 7 Kapitalflussrechnungen:
Es wurde festgestellt, dass nur Ausgaben, die zur Erfassung eines Vermögenswerts führen, als Cashflows aus der Investitionstätigkeit eingestuft werden können.
• IAS 17 – Leasingverhältnisse:
Die speziellen Leitlinien zur Einstufung von Leasingverhältnissen bei Grundstücken wurden aufgehoben. Es gelten künftig die generellen Leitlinien.
• IAS 18 – Umsatzerlöse:
Der Board hat zur Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmen als Auftraggeber oder Vermittler handelt, weitere Leitlinien verfasst. Für diese Änderung im Anhang zum IAS 18, der nicht Bestandteil des Standards ist, sind keine zeitlichen Anwendungsbestimmungen vorgesehen, sodass sie mit der Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
• IAS 36 – Wertminderung von Vermögenswerten:
Es wird klargestellt, dass eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäftsoder Firmenwert zugeordnet wird, nicht größer sein darf als ein Geschäftssegment i.S.d. IFRS 8 vor der Aggregation nach den dort genannten Kriterien.
• IAS 38 – Immaterielle Vermögenswerte: Ist ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswert nur zusammen mit einem anderen immateriellen Vermögenswert identifizierbar, so kann der Erwerber die Gruppe dieser immateriellen Vermögenswerte als einen einzelnen Vermögenswert ansetzen, wenn einzelne Vermögenswerte dieser Gruppe die gleiche Nutzungsdauer aufweisen. Weiterhin wird festgestellt, dass die im Standard genannten Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, lediglich Beispiele darstellen. Den Unternehmen steht es frei, andere Methoden zu verwenden. Diese Änderungen sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt.
• IAS 39 – Finanzinstrumente:
Ansatz und Bewertung: Eine Vorfälligkeitsoption gilt als eng mit dem Basisvertrag verbunden, wenn der Ausübungspreis der Vorfälligkeitsoption so bemessen ist, dass dem Kreditgeber dadurch der ungefähre Barwert des Zinsnachteils für die verbleibende Laufzeit des Basisvertrags erstattet wird. Weiterhin wird festgestellt, dass die Ausnahmeregelung für Verträge zwischen Erwerber und Verkäufer, ein Unternehmen zu einem künftigen Zeitpunkt zu erwerben oder zu veräußern, nur für bindende Forward-Verträge gilt, jedoch nicht für derivative Verträge, bei denen noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die dritte Neuregelung besagt, dass Gewinne oder Verluste aus dem Cashflow-Hedge einer erwarteten Transaktion, die später zum Ansatz eines Finanzinstruments führt, oder aus dem Cashflow-Hedge auf angesetzte Finanzinstrumente, in der Periode umzugliedern sind, in der die abgesicherten erwarteten Cashflows das Ergebnis beeinflussen.
2. Im Geschäftsjahr 2010 neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind
2.1 Von der Europäischen Union bereits anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist
Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2010 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Intertainment wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Zudem wird keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-. Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie die zusätzlichen Angabepflichten erwartet.
Änderung von IFRS 1 – Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7
Die Änderung von IFRS 1 wurde im Januar 2010 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnt. Die Neuregelung erlaubt es den IFRS-Erstanwendern, die für die im März 2009 veröffentlichte Änderung des IFRS 7 – Verbesserung der Angaben geltenden Übergangsregelungen in Anspruch zu nehmen. Diese Bestimmungen befreien im ersten Jahr der Anwendung von der Pflicht, für die geforderten Angaben Vergleichsinformationen in den Anhang aufzunehmen.
IAS 24 – Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Der überarbeitete Standard IAS 24 wurde im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnt. Damit wurden zum einen die Definition der nahe stehenden Unternehmen und Personen überarbeitet, um die Identifizierung von Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen zu erleichtern, und zum anderen die einer öffentlichen Stelle nahe stehenden Unternehmen partiell von der Angabepflicht über Geschäftsvorfälle mit dieser öffentlichen Stelle und anderen dieser öffentlichen Stelle nahe stehenden Unternehmen befreit. Der Standard sieht eine retrospektive Anwendung vor.
Änderung von IAS 32 – Klassifizierung von Bezugsrechten
Die Änderung von IAS 32 wurde im Oktober 2009 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnt. Die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit wurde angepasst, um die Einstufung bestimmter Bezugsrechte (sowie bestimmter Optionen und Optionsscheine) als Eigenkapital dann zu ermöglichen, wenn das Unternehmen diese Rechte allen gegenwärtigen Eigentümern derselben Klasse seiner nicht-derivativen Eigenkapitalinstrumente anbietet, um eine feste Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens zu einem festen Betrag in einer beliebigen Währung zu erwerben. Der Standard sieht eine retrospektive Anwendung vor.
Änderung von IFRIC 14 – Vorauszahlungen im Rahmen von Mindestdotierungsverpflichtungen
Die Änderung von IFRIC 14 wurde im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnt. Die Anwendung der im Juli 2007 veröffentlichten Interpretation IFRIC 14, mit der eine Begrenzung eines sich ergebenen Vermögenswerts aus einem leistungsorientierten Plan auf seinen erzielbaren Betrag erreicht werden sollte, hatte für Unternehmen in bestimmten Ländern einige nicht beabsichtigte Konsequenzen. Die erfolgte Änderung soll es den Unternehmen ermöglichen, einen Vermögenswert für Vorauszahlungen auf Mindestdotierungsverpflichtungen zu erfassen. Die Änderung sieht eine retrospektive Anwendung vor.
IFRIC 19 – Ablösung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten
Die IFRIC-Interpretation 19 wurde im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnt. Diese Interpretation stellt klar, dass bei einer Begebung von Eigenkapitalinstrumenten an Gläubiger zwecks Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit diese Eigenkapitalinstrumente als gezahltes Entgelt gemäß IAS 39.41 zu klassifizieren sind. Die ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Kann dieser nicht verlässlich bestimmt werden, so sind sie mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit zu bewerten. Etwaige Gewinne oder Verluste werden direkt im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Änderung sieht eine retrospektive Anwendung vor.
2.2 Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards
Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2010 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bis zum 31. Dezember 2010 nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewandt.
Änderung von IFRS 1 – Drastische Hyperinflation und Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender Die Änderung von IFRS 1 wurde im Dezember 2010 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnt. Die Änderung streicht festgelegte Anwendungszeitpunkte für die Ausbuchung und die Vorschriften zur Erfassung eines Gewinns oder Verlusts im Zugangszeitpunkt gemäß IFRS 1 und ersetzt diese mit dem Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS. Die Änderung stellt ferner klar, wie die Bilanzierung gemäß IFRS nach einer Periode, in der das Unternehmen die IFRS aufgrund einer von drastischer Hochinflation geprägten funktionalen Währung nicht einhalten konnte, wieder aufgenommen wird.
Änderung von IFRS 7 – Angaben über die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten
Die Änderung von IFRS 7 wurde im Oktober 2010 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnt. Die Änderung bestimmt umfangreiche neue qualitative und quantitative Angaben über übertragene finanzielle Vermögenswerte, die nicht ausgebucht wurden, und über das zum Berichtsstichtag bestehende anhaltende Engagement bei übertragenen finanziellen Vermögenswerten.
IFRS 9 – Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung
Der erste Teil der Phase I bei der Vorbereitung des IFRS 9 Finanzinstrumente wurde im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Der Standard beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Hiernach sind Schuldinstrumente abhängig von ihren jeweiligen Charakteristika und unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind immer zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Wertschwankungen von Eigenkapitalinstrumenten dürfen aber aufgrund des eingeräumten instrumentenspezifischen Wahlrechts, welches im Zeitpunkt des Zugangs des Finanzinstruments ausübbar ist, im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall würden für Eigenkapitalinstrumente nur bestimmte Dividendenerträge erfolgswirksam erfasst. Eine Ausnahme bilden finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden und die zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Der IASB hat im Oktober 2010 den zweiten Teil der Phase I des Projekts abgeschlossen. Der Standard wurde damit um die Vorgaben zu finanziellen Verbindlichkeiten ergänzt und sieht vor, die bestehenden Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten mit folgenden Ausnahmen beizubehalten: Auswirkungen aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos bei finanziellen Verbindlichkeiten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert wurden, müssen erfolgsneutral erfasst, und derivative Verbindlichkeiten auf nicht notierte Eigenkapitalinstrumente dürfen nicht mehr zu Anschaffungskosten angesetzt werden. Der zeitliche Anwendungsbereich bleibt unverändert (1. Januar 2013). Den Unternehmen steht es allerdings frei, die Bestimmungen aus der 2009-Fassung vorzeitig und separat von den Regelungen zu finanziellen Verbindlichkeiten anzuwenden. Die vorzeitige Anwendung der Regelungen zu finanziellen Verbindlichkeiten ist ebenfalls gestattet, dann allerdings zusammen mit der 2009-Fassung. Der Standard sieht grundsätzlich eine retrospektive Anwendung vor.
Änderung von IAS 12 – Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte
Die Änderung von IAS 12 wurde im Dezember 2010 veröffentlicht und ist erstmals im Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnt. Die Änderung sieht vor, dass aktive und passive latente Steuern für bestimmte Vermögenswerte basierend auf der Annahme bewertet werden, dass der Buchwert dieser Vermögenswerte in voller Höhe durch Veräußerung realisiert wird.
Verbesserungen zu IFRS 2010
Bei den Verbesserungen zu IFRS 2010 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Mai 2010 veröffentlicht wurde und Änderungen in verschiedenen IFRS beinhaltet. Die Anwendungszeitpunkte und Übergangsregelungen werden pro Standard vorgegeben. Sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist, finden einzelne Regelungen erstmals für das Geschäftsjahr Anwendung, das am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnt. Der Konzern hat folgende Änderungen noch nicht angewandt:
IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards:
• Änderung von Rechnungslegungsmethoden im Jahr der erstmaligen Anwendung:
Die Änderung stellt klar, dass ein Erstanwender, der seine Rechnungslegungsmethoden oder seine Anwendung der Ausnahmeregelungen gemäß IFRS 1 nach der Veröffentlichung eines Zwischenabschlusses gemäß IAS 34 – Zwischenberichterstattung ändert, diese Änderungen zu erläutern und die Überleitungen von zuvor angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen auf die IFRS zu aktualisieren hat. Diese Änderung ist prospektiv anzuwenden.
• Neubewertung als Grundlage für angenommene Anschaffungs- oder Herstellungskosten:
Die Änderung ermöglicht es den Erstanwendern, einen auf Grundlage eines Ereignisses bestimmten beizulegenden Zeitwert als Grundlage für angenommene Anschaffungs- oder Herstellungskosten selbst dann zu verwenden, wenn das Ereignis nach dem Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS, jedoch vor der Veröffentlichung des ersten IFRS-Abschlusses stattfindet. Erfolgt eine solche Neubewertung nach dem Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS, jedoch während des Berichtszeitraums des ersten IFRS-Abschlusses, so ist die Anpassung direkt in den Gewinnrücklagen (oder einer anderen angemessenen Eigenkapitalkategorie) zu erfassen. Unternehmen, die in den Vorperioden auf die IFRS umgestellt haben, ist es gestattet, diese Änderung im ersten Geschäftsjahr nach dem Inkrafttreten dieser Änderung rückwirkend anzuwenden.
• Verwendung angenommener Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Geschäftsaktivitäten auf Märkten, die dem Regulierungsprozess unterliegen:
Die Änderung erweitert den Anwendungsbereich der angenommenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten auf solche Vermögenswerte, die im Rahmen von Geschäftsaktivitäten auf Märkten, die dem Regulierungsprozess unterliegen, eingesetzt werden. Die Befreiung wird auf Einzelfallbasis angewandt. Sämtliche dieser Vermögenswerte sind zum Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS auf Wertminderung zu prüfen. Die Änderung ermöglicht es den Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten auf Märkten, die dem Regulierungsprozess unterliegen, bei dem Übergang auf die IFRS die Buchwerte ihrer Sachanlagen und immaterieller Vermögenswerte, welche auf der Grundlage zuvor angewandter Rechnungslegungsgrundsätze bestimmt wurden, als angenommene Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu verwenden. Diese Buchwerte können Beträge beinhalten, die gemäß IAS 16 Sachanlagen, IAS 23 Fremdkapitalkosten und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte nicht hätten aktiviert werden dürfen. Diese Änderung ist prospektiv anzuwenden.
IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse:
• Übergangsvorschriften für bedingte Gegenleistung aus einem Unternehmenszusammenschluss, der vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des überarbeiteten IFRS stattfand:
Die Änderung stellt klar, dass die Änderungen von IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, welche den Ausschluss der bedingten Gegenleistung aus dem Anwendungsbereich dieser Standards aufheben, nicht für bedingte Gegenleistungen gelten, die sich aus Unternehmenszusammenschlüssen ergeben, deren Erwerbszeitpunkt vor der Anwendung von IFRS 3 (überarbeitet 2008) liegt. Diese Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen.
• Bewertung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss:
Die Änderung beschränkt den Anwendungsbereich des Bewertungswahlrechts insoweit, als ausschließlich die Bestandteile der Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die ein gegenwärtiges Eigentumsrecht und im Falle einer Liquidation für den Inhaber einen anteiligen Anspruch am Nettovermögen des Unternehmens begründen, entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum proportionalen Anteil des gegenwärtigen Eigentumsrechts am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet werden dürfen. Andere Bestandteile der Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet, sofern nicht ein anderer IFRS (z. B. IFRS 2) einen anderen Bewertungsmaßstab vorschreibt. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen.
• Nicht ersetzte und freiwillig ersetzte anteilsbasierte Vergütung:
Gemäß dieser Änderung ist ein Unternehmen (im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses) zur Erfassung des Ersatzes der anteilsbasierten Vergütung (ob obligatorisch oder freiwillig) verpflichtet, d.h. zur Aufteilung zwischen der Gegenleistung und dem aus dem Unternehmenszusammenschluss entstandenen Aufwand. Ersetzt das Unternehmen die aktienbasierten Vergütungszusagen des erworbenen Unternehmens, die aufgrund des Unternehmenszusammenschlusses verfallen, erfasst es diese als den nach dem Unternehmenszusammenschluss entstandenen Aufwand. Die Änderung verdeutlicht außerdem die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen, die das erwerbende Unternehmen nicht durch eigene anteilsbasierte Vergütungszusagen ersetzt. Sofern diese ausübbar sind, stellen sie Anteile ohne beherrschenden Einfluss dar und werden mit dem marktbasierten Wert angesetzt. Sofern diese noch nicht ausübbar sind, sind sie mit dem marktbasierten Wert zu bewerten, als ob sie zum Erwerbszeitpunkt gewährt wurden, und zwischen den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss und dem nach dem Unternehmenszusammenschluss entstandenen Aufwand aufzuteilen. Diese Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Der Standard schreibt eine prospektive Anwendung ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 3 (2008) vor.
IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben: Die Änderung verdeutlicht die Wechselwirkung zwischen den quantitativen und den qualitativen Angaben sowie die Art und den Umfang von Risiken aus Finanzinstrumenten und beinhaltet insbesondere Änderungen, die quantitative Angaben über das Ausfallrisiko betreffen. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden.
IAS 1 – Darstellung des Abschlusses:
Die Änderung stellt klar, dass die Analyse des sonstigen Ergebnisses für einzelne Eigenkapitalbestandteile entweder in der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder im Anhang zu erfolgen hat. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden.
IAS 27 – Konzern- und Einzelabschlüsse: Die Änderung stellt klar, dass die aus IAS 27 resultierenden Folgeänderungen in IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen, IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen sowie IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen prospektiv für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, oder zu einem früheren Zeitpunkt, sofern eine vorzeitige Anwendung von IAS 27 beschlossen wird. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Der Standard schreibt eine rückwirkende Anwendung vor.
IAS 34 – Zwischenberichterstattung:
Die Änderung enthält Leitlinien zur Anwendung von Angabegrundsätzen in IAS 34 und erweitert die Liste von angabepflichtigen Ereignissen und Geschäftsvorfällen insbesondere um folgende Beispiele: Umstände, die voraussichtlich die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten und deren Klassifizierung beeinflussen werden, Überleitung von Finanzinstrumenten zwischen den verschiedenen Hierarchiestufen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, Änderungen der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, Änderungen bei Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden.
IFRIC 13 – Kundenbindungsprogramme: Die Änderung stellt klar, dass dann, wenn der beizulegende Zeitwert einer Prämiengutschrift anhand des beizulegenden Zeitwerts der Prämien bewertet wird, gegen die sie eingelöst werden kann, sonstige den Kunden, die keine Prämiengutschriften aus einem ursprünglichen Verkauf erworben haben, gewährte Skonti und Anreize mit zu berücksichtigen sind. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden.
Weitere erwartete Standards
Im ersten Quartal 2011 wird die Veröffentlichung folgender Standards erwartet:
- • Neuer IFRS Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts
- • Änderung von IAS 1 Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses
- • Änderung von IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- • Neuer IFRS Konzernabschlüsse (ersetzt IAS 27)
- • Neuer IFRS Konzernabschlüsse: Angaben für Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen
- • Neuer IFRS Gemeinschaftliche Verträge (ersetzt IAS 31).
Weiterhin wurde für das erste Quartal 2011 das EU-Endorsement von Verbesserungen zu IFRS 2010 angekündigt.
III. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
1. Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann. In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaften, die INTER-TAINMENT Licensing GmbH und die MH Media Holding GmbH einbezogen. Das Eigenkapital der Gesellschaften stellt sich wie folgt dar:
III.1 Konsolidierungskreis in TEuro
| Gesellschaft | Gezeichnetes Kapital (Vorjahr) |
Eigenkapital 2010 (Vorjahr) |
Jahresergebnis 2010 (Vorjahr) |
Anteil (in %) |
Beschreibung |
|---|---|---|---|---|---|
| Intertainment AG, München |
18.008 (18.008) |
10.638 (9.432) |
1.206 (-3.825) |
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Film rechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhal ten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Li zenzvergabe hierauf sowie die Ausfüh rung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding. |
|
| INTERTAINMENT Licensing GmbH, München |
946 (946) |
-97.912 (-98.411) |
499 (-2.887) |
100 | Unternehmensgegenstand ist die Ent wicklung von Mediakonzepten und der Handel mit Filmrechten. |
| MH Media Holding GmbH, München |
358 (358) |
-599 (0) |
-599 (0) |
100 | Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrick filmrechten sowie der Erwerb von sons tigen Rechten. |
2. Stichtag des Konzernabschlusses
Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2010. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen datieren auf diesen Stichtag.
3. Konsolidierungsmethoden
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2010 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2009 aufgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Die INTERTAINMENT Licensing GmbH wird ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung als rechtliche Reorganisation behandelt. Dies hat zur Folge, dass der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet wird. Ein Firmenwert wird nicht ausgewiesen.
Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.
Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Währungsumrechnung ausländischer Abschlüsse
Die Abschlüsse von Tochterunternehmen aus Ländern außerhalb des Euroraums werden grundsätzlich nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primären Wirtschaftsumfeld. Sie entspricht in der Regel der jeweiligen Landeswährung. Im Berichts- und Vorjahr sind keine ausländischen Tochtergesellschaften mehr in den vorliegenden Konzernabschluss einbezogen.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Grundsätze
Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzerngesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.
2. Going Concern
Der Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Wir verweisen diesbezüglich ausdrücklich auf die Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken unter Absatz VII.1. in diesem Anhang und unter Absatz K.1. im Lagebericht.
3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung und den Ausweis der Schadensersatzforderungen und der damit zusammenhängenden Rückstellungen sowie auf die Bewertung des Filmvermögens, der latenten Steuerabgrenzungen und der aktienbasierten Vergütung. Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:
Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und damit zusammenhängende Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen sowie für Prozesskosten
Die Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien. Als Basis der Bewertung dienen unter anderem die für alle Parteien im Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits erfolgreich im gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures durchgesetzt hat. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten Realisierung bewertet wurden. Das Management beurteilt die bilanzierten Ansprüche unverändert als werthaltig und geht von guten Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsverfahren gegen die Comerica Bank aus. Zum Bilanzstichtag sind Forderungen aus den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von insgesamt 38.553 (i.V. 38.483) TEuro bilanziert.
Die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen betrifft die Beteiligung von Dritten an den Intertainment zufließenden Prozesserlösen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA. Diese Position steht in direktem Zusammenhang mit den bilanzierten Schadensersatzforderungen und bemisst sich an vertraglich vereinbarten Prozentsätzen auf Basis der erwarteten Mittelzuflüsse unter Berücksichtigung weiterer Parameter. Die Prozesserlösbeteiligungen werden mit geringen Teilbeträgen in 2011 fällig. Die Fälligkeit des überwiegenden Anteils liegt im Zeitpunkt des Mittelzuflusses aus den Schadensersatzforderungen. Die bilanzierte Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2010 insgesamt 12.467 (i.V. 13.091) TEuro.
Die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten (Prozesskosten) umfasst die geschätzten noch anfallenden Kosten aller anhängenden Rechtsstreitigkeiten in den USA. Über die abgegrenzten Prozesskosten hinaus wurden insbesondere keine Vorsorgen für etwaige Zahlungsverpflichtungen aus Schiedsverfahren gebildet, da das Management von keinen weiteren Mittelabflüssen ausgeht. Die erwarteten Prozesskosten betragen zum Bilanzstichtag 1.500 (i.V. 1.730) TEuro.
Auf Basis der aktuell vorliegenden Anordnungen der Schiedsrichter und weiterer Bestätigungsschreiben wird davon ausgegangen, dass die Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA im Geschäftsjahr 2012 realisierbar sind. Aus diesem Grund erfolgt der Ausweis der Schadensersatzforderungen und der überwiegende Teil der Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen in den jeweiligen langfristigen Bereichen der Bilanz. Die Rückstellung für Prozesskosten ist dagegen überwiegend im kurzfristigen Bereich der Bilanz ausgewiesen.
Filmrechte
Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt. Der Buchwert der Filmrechte beträgt zum 31. Dezember 2010 insgesamt 229 (i.V. 784) TEuro.
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass das hierfür zu versteuernde Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Zum 31. Dezember 2010 belief sich der Buchwert der berücksichtigten aktiven latenten Steuern auf 20.354 (i.V. 20.625) TEuro. Die nicht berücksichtigten körperschaftsteuerlichen Verluste belaufen sich auf ca. 142 (i.V. 142) Mio. Euro bzw. die gewerbeertragsteuerlichen Verluste auf ca. 224 (i.V. 224) Mio. Euro.
Aktienbasierte Vergütung
Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Des Weiteren ist abzuschätzen, wie viele der zugesagten Optionen nach Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt werden. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter Ziffer 12. "Bewertung von Aktienoptionen".
4. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Fremdwährungsguthaben erfolgt auf Basis des Euro-Wechselkurses zum Bilanzstichtag.
5. Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte – mit Ausnahme der Beteiligungen – wurden als "Forderungen" klassifiziert. Die Beteiligungen wurden der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet.
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert in der Folge bilanziert.
Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offen gelegt.
Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.
Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
6. Filmrechte
Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind in den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video & DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.
Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.
7. Wertminderungen
Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.
8. Rückstellungen
Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind nach IAS 37 Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.
Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.
9. Eigenkapital
In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus – nach Abzug der Transaktionskosten – erzielt wird. Des Weiteren werden die Aktienoptionen in dieser Position erfasst.
10. Umsatzrealisation
Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.
Im Falle des Lizenzverkaufes werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.
Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.
11. Zinsen
Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.
12. Bewertung von Aktienoptionen
Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell bewertet (siehe auch unsere Ausführungen unter VII.5 "Mitarbeiterbeteiligungsprogramm").
Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sogenannter Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.
Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern
Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.
Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.
Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich auf Grund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem Steuersatz von 33 % (i.V. 33 %) berücksichtigt.
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz
1. Kurzfristige Vermögenswerte
1.1 Zahlungsmittel
Die flüssigen Mittel von insgesamt 577 (i.V. 88) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten. Der Ansatz der Zahlungsmittel erfolgt zum Nennwert.
1.2 Sonstige Vermögenswerte
Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 95 (i.V. 2.899) TEuro und beinhalten insbesondere Steuererstattungsansprüche mit 40 (i.V. 149) TEuro und die Körperschaftsteuererstattungsguthaben gemäß § 37 Abs.4 KStG mit 20 (i.V. 21) TEuro. Im Vorjahr waren zudem die kurzfristigen Teile der Schadensersatzforderungen aus den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in den USA in dieser Position ausgewiesen. Die finanziellen Vermögenswerte sind zu Nennwerten bilanziert.
1.3 Filmrechte
Die Filmrechte sind zum Bilanzstichtag mit 229 (i.V. 784) TEuro bilanziert. Es wurden Abschreibungen auf den aktuell erwarteten Nettoveräußerungserlös vorgenommen.
Das Management geht davon aus, dass die erwarteten Nettoveräußerungserlöse der jeweiligen Filmrechte mindestens den Buchwerten entsprechen. Abschreibungen aufgrund von Lizenzveräußerungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen.
2. Langfristige Vermögenswerte
2.1 Anlagevermögen
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Trotz einer im Berichtsjahr erfolgten Bestätigung der Patente von SightSound Technologies hat das Management beschlossen, aufgrund der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und der Vermarktung der Patente bestehen, den in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungswert weiter unverändert beizubehalten.
2.2 Sonstige langfristige Vermögenswerte
Die langfristigen sonstigen Vermögenswerte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 38.659 (i.V. 35.936) TEuro und beinhalten insbesondere die als Vermögenswert bilanzierten Forderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 38.553 (i.V. 35.816) TEuro.
Die Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und andere Parteien. Auf Basis der aktuell vorliegenden Anordnungen der Schiedsrichter und weiterer Bestätigungsschreiben wird davon ausgegangen, dass die Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA im Geschäftsjahr 2012 realisierbar sind.
Als Basis der Bewertung dienen unter anderem die für alle Parteien im Wesentlichen identischen Schadensgrundlagen, die Intertainment bereits erfolgreich im gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures durchgesetzt hat. Es handelt sich dabei insbesondere um Rückzahlungsansprüche für geleistete Zahlungen, die aus dem Budgetbetrug von Franchise Pictures und weiterer Parteien resultieren. Diese betreffen dem Grunde nach Filme, die geliefert und überbezahlt wurden, und angezahlte Filme, deren tatsächliche Lieferung nicht erfolgte.
Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer geschätzten Realisierung bewertet wurden. Die Veränderung der Höhe der bilanzierten Forderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus erhaltenen Zahlungen aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures und aus Wechselkurseffekten.
Das Management beurteilt die bilanzierten Rückzahlungsansprüche unverändert als werthaltig und geht von guten Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsverfahren gegen die Comerica Bank aus.
Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank durchsetzen, würde nach Ansicht des Managements auch die Comerica Bank für den bei Intertainment entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien erfolgreich durchgesetzt wurde, aufkommen müssen.
Im Berichtsjahr haben sich die Schadensersatzforderungen – neben den erhaltenen Zahlungen von Franchise Pictures – aufgrund von Wechselkurseffekten ergebniswirksam um 3.221 TEuro erhöht (i.V. Verringerung um 1.178 TEuro). Ausweis des Kursgewinns erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen (i.V. sonstiger betrieblicher Aufwand).
Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht den Nennwerten der Forderungen, umgerechnet zum Kurs des Bilanzstichtages abzüglich vorgenommener Wertberichtigungen. Insgesamt wurde im Rahmen der Bewertung der Schadensersatzforderungen ein Risikoabschlag von ca. 50 % vorgenommen. Die Wertberichtigungen für die kurz- und langfristigen Schadensersatzforderungen belaufen sich insgesamt auf 41.145 (i.V. 38.656) TEuro. Die Forderungen bestehen in US-Dollar und unterliegen somit dem Wechselkursrisiko.
Des Weiteren sind im Berichtsjahr unter anderem in den sonstigen Vermögenswerten mit 105 (i.V. 121) TEuro die langfristigen Teile der Körperschaftsteuererstattungsguthaben gemäß § 37 Abs.4 KStG enthalten. Diese werden mit dem Barwert der in Zukunft erstatteten Steuern bilanziert. Die Körperschaftsteuererstattungsguthaben bestehen in Euro und werden ratierlich über einen Zeitraum bis 2017 ausgezahlt.
2.3 Aktive latente Steuern
Die aktive latente Steuerabgrenzung beinhaltet einen Betrag von 20.354 (i.V. 20.625) TEuro. Sie betrifft die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von ca. 33 % für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags zugrunde.
3. Kurzfristige Schulden
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 243 (i.V. 436) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben eine Fälligkeit von bis zu 30 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt für noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 4 (i.V. 3) TEuro und Verpflichtungen für Gehaltszahlungen in Höhe von 9 (i.V. 0) TEuro.
Die kurz- und langfristigen Rückstellungen belaufen sich in der Berichtsperiode auf 14.306 (i.V. 15.146) TEuro. Sie stehen überwiegend im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten in den USA und enthalten im Wesentlichen Ansprüche für Prozesserlösbeteiligungen mit 12.467 (i.V. 13.091) TEuro und erwartete künftige Prozesskosten mit 1.500 (i.V. 1.730) TEuro. Die Rückstellungen des kurz- und langfristigen Bereiches haben sich insgesamt wie
folgt entwickelt:
| V.3 Rückste llunge n in TEuro |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2010 | Verbrauch Auflösung | Zuführung | 31.12.2010 | ||
| Prozesserlös- beteiligung |
13.091 | 246 | 378 | 0 | 12.467 |
| Prozesskosten | 1.730 | 1.582 | 0 | 1.352 | 1.500 |
| Abschluss- und Prüfungskosten |
188 | 173 | 15 | 175 | 175 |
| Sonstige | 137 | 67 | 3 | 97 | 164 |
| Gesamt | 15.146 | 2.068 | 396 | 1.624 | 14.306 |
4. Langfristige Schulden
4.1 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 14.635 (i.V. 14.090) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im Berichtsjahr erhielt Intertainment weitere Darlehen in Höhe von 700 (i.V. 2.340) TEuro zur Verfügung gestellt. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
Hinsichtlich der Fälligkeiten und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahe stehenden Personen.
Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen.
4.2 Rückstellungen
Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Rückstellungen in den kurzfristigen Schulden unter Absatz V.3.
4.3 Passive latente Steuern
Die passive latente Steuerabgrenzung weist unverändert 32.950 TEuro auf und wurde für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Der bilanzierte Betrag ergibt sich bei Anwendung eines kombinierten Steuersatzes von ca. 33 % aus Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.
Die Entstehung der latenten Steuerposition beruht im Wesentlichen auf einem Effekt der Schuldenkonsolidierung. Die Intertainment AG nahm in Vorjahren im Einzelabschluss auf Verrechnungskonten zu ihren Tochterunternehmen Wertberichtigungen vor. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung führt der Unterschiedsbetrag zur passiven latenten Steuerabgrenzung.
5. Eigenkapital
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2010, ebenso wie in Vorjahr, keine eigenen Aktien.
5.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 18.008 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 14.085.041 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Es ist in voller Höhe einbezahlt.
GEnehmigtes Kapital
Der Vorstand ist bis zum 05. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 1.801 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 05. August 2015 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.203 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.
Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.
Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV).
5.2 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 43.131 (i.V. 43.129) TEuro. Im Geschäftsjahr 2010 wurden an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen aufwandswirksam berücksichtigt. Dies führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 2 (i.V. 5) TEuro.
5.3 Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.
5.4 Konzernbilanzverlust
Zum 31. Dezember 2010 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von 63.488 (i.V. 63.546) TEuro. Der Konzernjahresüberschuss beläuft sich auf 58 (i.V. Fehlbetrag 2.880) TEuro.
VI. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung
1. Umsatzerlöse
Intertainment realisierte im Berichtsjahr keine Umsatzerlöse. Im Vorjahr beliefen sich diese auf 55 TEuro. Sie resultierten insbesondere aus der Veräußerung von DVD-Lizenzrechten.
2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 4.597 (i.V. 48) TEuro und enthalten insbesondere Bewertungseffekte aus den bilanzierten Schadensersatzforderungen in Höhe von 3.221 (i.V. 0) TEuro und aus den Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen mit 378 (i.V. 0) TEuro. Zudem erklärte die Obergesellschaft, die MK Medien Beteiligungs GmbH, einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein über 979 (i.V. 0) TEuro.
3. Materialaufwand
Der Materialaufwand beläuft sich auf 555 (i.V. 3) TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen die Abschreibung des Filmvermögens auf den niedrigeren geschätzten Nettoveräußerungserlös in Höhe von 554 (i.V. 0) TEuro.
4. Personalaufwand
Der Personalaufwand beträgt 244 (i.V. 196) TEuro und beinhaltet mit 231 (i.V. 185) TEuro Gehälter und mit 13 (i.V. 11) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung. Innerhalb der Gehälter wurde für an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen ein anteiliger Aufwand in Höhe von 2 (i.V. 5) TEuro berücksichtigt.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 2.654 (i.V. 3.027) TEuro und umfassen im Wesentlichen die Zuführung zur Rückstellung für Prozesskosten mit 1.353 (i.V. 580) TEuro, Rechts- und Beratungskosten einschließlich Jahresabschlusskosten mit 1.020 (i.V. 392) TEuro.
6. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -820 (i.V. -714) TEuro und beinhaltet ausschließlich Zinsaufwendungen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen. Sämtliche Fremdkapitalzinsen wurden im Aufwand erfasst.
7. Steuern
Insgesamt weist der Konzern einen Steueraufwand in Höhe von 266 (i.V. Steuerertrag 957) TEuro aus. Dieser beinhaltet einen Steuerertrag auf laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag von 5 (i.V. 7) TEuro und latente Steuern in Höhe von -271 (i.V. 950) TEuro.
Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die Zinseffekte aus den nach § 37 Abs.4 EStG erfassten körperschaftsteuerlichen Erstattungsguthaben.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und den sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträgen gebildet. Der Konzernsteuersatz entspricht dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16 % und mit einem Gewerbesteuersatz von ca. 17 %.
Es bestehen zum 31. Dezember 2010 ca. 241 Mio. Euro nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 251 Mio. Euro nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Zum Bilanzstichtag sind erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 99 Mio. Euro und von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 28 Mio. Euro aktiviert. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Die Aktivierung der latenten Steuer wird durch den bestehenden Überhang der passiven latenten Steuerabgrenzung gerechtfertigt. Das Management ist der Ansicht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorgenommene aktive Steuerabgrenzung zu realisieren.
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
| VI.8 Late nte Steuer n |
in TEuro | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2010 | 31.12.2009 | |||
| aktiv | passiv | aktiv | passiv | |
| Verlustvorträge | 20.354 | 0 | 20.625 | 0 |
| Schuldenkonsolidierung | 0 | 32.950 | 0 | 32.950 |
| Gesamt | 20.354 | 32.950 | 20.625 | 32.950 |
Sämtliche Veränderungen wurden ergebniswirksam innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.
Verteilung der aktiven latenten Steuern:
| VI.8 Vertei lung der aktive n late |
in TEuro | |
|---|---|---|
| 31.12.2010 | 31.12.2009 | |
| Körperschaftsteuer | 15.628 | 15.704 |
| Gewerbesteuer | 4.726 | 4.921 |
| Gesamt | 20.354 | 20.625 |
Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerergebnis:
| VI.8 Über leitu ng v om erwartete n zum tats äch liche n Steuerergeb |
in TEuro | |
|---|---|---|
| 31.12.2010 | 31.12.2009 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 324 | -3.837 |
| Konzernsteuersatz | 33 % | 33 % |
| Erwartete Ertragsteuer | -107 | 1.266 |
| Steuerauswirkungen durch: Nicht aktivierungsfähige latente Steuern aus Verlusten laufendes Jahr |
-198 | -316 |
| Übrige Effekte | 39 | 7 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -266 | 957 |
VII. Sonstige Angaben
1. Bestandsgefährdende Risiken
Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten in den USA und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:
- • Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
- • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten in den USA.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.
Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet der Konzern mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Finanzmittelzuflüsse.
Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
Das Management geht davon aus, dass die Rechtsstreitigkeiten in den USA einen künftigen Finanzmittelbedarf von bis zu 1,5 (i.V. 1,7) Mio. Euro erfordern. Zur Deckung dieser Investition ist der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen. Diese wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH geht das Management davon aus, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung der MK Medien Beteiligungs GmbH liegt vor.
Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank
Es besteht das Risiko, dass der nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehende Schadensersatzanspruch gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden kann. Ein solches Risiko kann sich auch durch das Nichterscheinen von Zeugen realisieren.
Ein zusätzliches Risiko liegt darin, dass Intertainment im Rahmen von Schiedssprüchen zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen wird. Grundlage hierfür ist das von der Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH eingeleitete Schiedsverfahren, das im Anschluss auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden.
Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten übersteigen.
2. Segmentberichterstattung
Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmlizenzrechtehandel.
3. Finanzinstrumente
Gemäß der Vorschrift IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:
Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:
| VII.3 Finanzie lle Verm öge nswerte u nd Finanzie lle Schu lde n in TEuro |
|||
|---|---|---|---|
| Finanzie lle Verm öge nswerte |
31.12.2010 | 31.12.2009 | |
| Kategorie: Forderungen | |||
| Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten | |||
| in den USA | 38.553 | 38.483 | |
| Abgegrenzte Forderungen | 34 | 35 | |
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 27 | |
| Zahlungsmittel | 577 | 88 | |
| Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle | |||
| Vermögenswerte | |||
| Beteiligung (SightSound Technologies Inc.) | 0 | 0 | |
| Finanzielle Sch ulden |
|||
| Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten | |||
| Anschaffungskosten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 243 | 436 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | |||
| Unternehmen | 14.635 | 14.090 |
Unter der Position "Beteiligung" werden die Anteile an der SightSound Technologies Inc. gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der bilanzielle Ausweis erfolgt unter den Finanzanlagen. Der Posten wird der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" in der Gliederung nach IAS 39 zugeordnet.
Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns:
| VII.3 Ergeb nisse aus Finanzinstrume nten |
in TEuro | |
|---|---|---|
| 2010 | 2009 | |
| Kategorie: Forderungen | ||
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
| Bewertung Forderungen aus Rechts | ||
| streitigkeiten in den USA | 3.221 | 0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| Bewertung Forderungen aus Rechts | ||
| streitigkeiten in den USA | 0 | -1.178 |
| Forderungsverzicht mit Besserungsschein der | ||
| MK Medien Beteiligungs GmbH | 979 | 0 |
| Summe | 4.200 | -1.178 |
| Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten |
||
| Zinsergebnis | ||
| Verzinsung erhaltene Darlehen | -820 | -714 |
| Summe | -820 | -714 |
| Nettoergebnis | 3.380 | -1.892 |
Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die Marktwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:
| VII.3 Buchwerte u nd Marktwerte in TEuro |
|||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2010 | 31.12.2009 | ||||||||
| Buchwert | Marktwert | Buchwert | Marktwert | ||||||
| Finanzie lle Verm öge nswerte |
|||||||||
| Kategorie: Forderungen | |||||||||
| Schadensersatzforderungen aus | |||||||||
| Rechtsstreitigkeiten in den USA | 38.553 | 38.553 | 38.483 | 38.483 | |||||
| Abgegrenzte Forderungen | 34 | 34 | 35 | 35 | |||||
| Übrige finanzielle Vermögenswerte | 1 | 1 | 27 | 27 | |||||
| Zahlungsmittel | 577 | 577 | 88 | 88 | |||||
| Kategorie: Zur Veräußerung verfüg | |||||||||
| bare finanzielle Vermögenswerte | |||||||||
| Beteiligung (SightSound | |||||||||
| Technologies Inc.) | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
| Finanzielle Sch ulden |
|||||||||
| Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu | |||||||||
| fortgeführten Anschaffungskosten | |||||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen | |||||||||
| und Leistungen | 243 | 243 | 436 | 436 | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber | |||||||||
| verbundenen Unternehmen | 14.635 | 14.635 | 14.090 | 14.090 |
4. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".
Für das Geschäftsjahr 2010 ergibt sich unverändert zum Vorjahr eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 14.085.041. Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2010 einen Jahresüberschuss von 58 (i.V. Fehlbetrag 2.880) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2010 beläuft sich auf 0,00 Euro nach -0,20 Euro in der Vorperiode. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. Die ausgegebenen Mitarbeiteroptionen können allerdings bei Eintritt der Ausübungsbedingungen in Zukunft das Ergebnis je Aktie verwässern. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 waren 70.000 (i.V. 95.000) Optionen, die jeweils zum Erwerb einer Stammaktie berechtigen, ausstehend.
5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Der Vorstand ist durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautende Stückaktien anzubieten. Die Berechtigung zum Bezug und die Anzahl der Bezugsrechte werden für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft allein durch den Aufsichtsrat und im Übrigen durch den Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Voraussetzung für die Ausübung von Optionsrechten ist, dass die Optionsrechte nicht verfallen sind und dass sich der durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittagsauktion an den ersten fünf Börsentagen nach der ordentlichen Hauptversammlung um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Kurs der Xetra-Mittagsauktion der Intertainment-Aktie erhöht hat, der dem Ausübungspreis bei der Ausgabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrunde gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht werden, die in diesem Ausübungszeitraum erstmals ausgeübt werden können. Soweit das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.
Nach den Aktienoptionsprogrammen 2001 und 2003 kann jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesellschaft das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte unterbreitet werden. Das Angebot kann nur innerhalb von vier Wochen nach Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. Die Bezugsrechte können unter Einhaltung der entsprechenden Sperrfristen und Ausübungsvoraussetzungen jährlich während des vierten Börsentags und der darauffolgenden 15 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses für das dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu 25 % der Bezugsrechte können erstmals nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden. In den folgenden drei Jahren können jeweils weitere 25 % pro Jahr ausgeübt werden. Werden bis zu diesem letztmaligen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht ausgeübt, verfallen diese ersatzlos.
Von den im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 1999 zwischen 1999 und 2003 ausgegebenen 350.000 Aktienoptionen sind zum Bilanzstichtag 31.12.2010 sämtliche Aktienoptionen verfallen.
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2001 wurden 58.000 Optionen in 2003 und 132.000 Optionen in 2004 mit einem Ausübungspreis von 2,00 Euro ausgegeben. Zudem erfolgte eine Ausgabe über 25.000 Optionen in 2009 zu einem Ausübungspreis von 1,28 Euro. Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 waren insgesamt 215.000 (i.V. 190.000) Aktienoptionen verfallen.
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2003 wurden im Geschäftsjahr 2004 insgesamt 140.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungskurs von 2,00 Euro und 70.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 1,28 Euro in 2005 ausgegeben; davon waren zum Bilanzstichtag 140.000 (i.V. 140.000) Aktienoptionen verfallen.
Die Anzahl der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:
| VII.5 Entwick lung der Aktie |
in Stück | |
|---|---|---|
| 2010 | 2009 | |
| Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehende Optionen |
95.000 | 203.000 |
| In der Berichtsperiode gewährte Optionen |
0 | 25.000 |
| In der Berichtsperiode verfallene O ptionen |
-25.000 | -133.000 |
| Zum Ende der Berichtsperiode ausstehende O ptionen |
70.000 | 95.000 |
| Zum Ende der Berichtsperiode ausübbare O ptionen |
52.500 | 52.500 |
| Zum Ende der Berichtsperiode noch verfügbare O ptionen |
175.000 | 175.000 |
Der durchschnittliche Ausübungspreis der zum Bilanzstichtag 31.12.2010 ausgegebenen Aktienoptionen beträgt 1,28 (i.V. 1,28) Euro. Der durchschnittliche Ausübungspreis der verfallenen Aktienoptionen betrug 1,28 (i.V. 2,00) Euro. Gemäß den zuvor beschriebenen Bedin-
gungen der Aktienoptionspläne beträgt die Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahre; die ausgegebenen, noch nicht verfallenen Aktienoptionen können unter der Realisierung der Voraussetzungen mit 70.000 Stück im Geschäftsjahr 2011 ausgeübt werden.
Die ausgegebenen Aktienoptionen werden in Anlehnung an IFRS 2 ergebniswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2010 wurden in diesem Zusammenhang im Personalaufwand 2 (i.V. 5) TEuro als Aufwand gebucht.
Für den Zweck der Bewertung wurde der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet. Der Bewertungszeitpunkt ("measurement date") ist dabei der Zusagezeitpunkt ("grant date") der Aktienoptionen. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert wird anschließend über den Erdienungszeitraum ("vesting period") gleichmäßig über den Personalaufwand der Kapitalrücklage zugeführt. Der Erdienungszeitraum besagt, dass die Ausübung der Aktienoptionen erst nach zwei Jahren mit 25 % und ab diesem Zeitpunkt jedes folgende Jahr mit weiteren 25 % erfolgen kann. Die Ausübungsbedingungen sind im einleitenden Abschnitt zu dieser Ziffer definiert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 2 werden in die Bewertung nur die Aktienoptionen einbezogen, die nach dem 7. November 2002 zugeteilt wurden.
Die Bewertungsparameter für das Black-Scholes-Optionspreismodell beinhalteten einen risikolosen Zinssatz von 5 % bzw. 2,4 %, eine erwartete Dauer bis zur Ausübung von 5 Jahren und eine erwartete Volatilität von 120 % bzw. 60 %. Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung des Aktienkurses der Intertainment AG. Der Berechnung wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Zeitraum der vorangegangenen 250 Tage zugrunde gelegt.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden
Verpflichtungen aus Filmproduktionen
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Der Vorstand beurteilt die Inanspruchnahme aus dieser möglichen Verpflichtung als niedrig, da die vereinnahmten Erlöse aus bestimmten Territorien die Verpflichtungen decken sollten.
Verpflichtungen aus Schiedsgerichtsverfahren
Das Schiedsgerichtsverfahren, das ursprünglich für den Filmtitel "Driven" bestand, wurde auf alle strittigen Franchise-Pictures-Filme, die die Comerica Bank finanziert hat, und sämtliche Schadensersatzansprüche, die Intertainment gegen die Comerica Bank geltend macht, ausgeweitet. Die Comerica Bank fordert in diesem Schiedsverfahren alle ausstehenden Raten für die strittigen Franchise-Pictures-Filme, die von ihr finanziert wurden. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf über 70 Mio. US-Dollar. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Lagebericht.
Sonstige Verpflichtungen aus Prozesserlösbeteiligungen
Soweit die Mittelzuflüsse aus dem Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und andere Parteien sowie dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und andere Parteien die unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen Schadensersatzforderungen von 38.553 (i.V. 38.483) TEuro übersteigen, entstehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen weitere Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, die im Geschäftsjahr 2010 nicht erfasst wurden.
7. Sonstige Haftungsverhältnisse
Sicherungsübereignungen
Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt. Die Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht.
8. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements
Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen stellen die finanziellen Schulden des Intertainment Konzerns dar.
Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns und die Sicherstellung der Prozessfinanzierung.
Entsprechend den konzerneinheitlichen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2010 und 2009, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.
Liquiditätsrisiko
Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.
Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 901 (i.V. 3.771) TEuro. Dem stehen 1.890 (i.V. 1.466) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, aufgrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit zeitnah weitere externe Finanzierungen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH zu erhalten, um die Prozesskosten in den USA auszugleichen.
Intertainment steuert die Liquidität über eine monatliche Finanzplanung, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.
Marktrisiko
Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungs- und das Zinsänderungsrisiko.
Intertainment ist hierbei verstärkt dem Währungsrisiko ausgesetzt, da die Schadensersatzforderungen, und damit der überwiegende Teil der Forderungen, in US-Dollar geltend gemacht werden. Die finanziellen Schulden bestehen vollständig in der Währung Euro.
Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung des Wechselkurses des US-Dollars zum Euro von +/- 10 % eine Auswirkung von -3.505 bis +4.284 TEuro auf die bestehenden Finanzinstrumente und die von ihr direkt abhängigen Positionen haben kann und somit auf das Konzernergebnis Einfluss nimmt.
Intertainment nimmt, insbesondere aufgrund fehlender Finanzmittel, keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.
Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment besonderen Risiken in Bezug auf Änderungen der Marktzinsen nicht wesentlich ausgesetzt ist. Finanzielle Verbindlichkeiten, insbesondere Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung, sind dem zinsbedingten Cashflow-Risiko nicht ausgesetzt, da alle Verträge eine feste Verzinsung vorsehen.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und damit einen bedeutenden Betrag von 65 % (i.V. 65 %) der Gesamtbilanzsumme. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte. Der Eintritt des maximalen Ausfallrisikos ist insbesondere denkbar, wenn Intertainment die bilanzierten Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA nicht realisieren kann.
Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, insbesondere zu den sonstigen Vermögenswerten.
Kapitalmanagement
Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote erzielt. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern beispielsweise neue Anteile ausgeben.
9. Risikomanagement und internes Kontrollsystem
Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.
10. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7
Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.
Im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die im Berichtsjahr erhaltenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 700 (i.V. 2.340) TEuro.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden, wie im Vorjahr, keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt keine Zinsen (i.V. 1) TEuro gutgeschrieben. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen von der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten in der Berichtsperiode zu keinen Auszahlungen.
In den Geschäftsjahren 2010 und 2009 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksame Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.
11. Organe der Gesellschaft
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr 2010 wie folgt zusammen:
- • Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (ab 29. November 2010)
- • Jörg Brockmann, Jurist, Frankfurt am Main (bis 26. November 2010)
Aufgrund des unerwarteten Todes von Herrn Brockmann hat der Aufsichtsrat am 29. November 2010 beschlossen, Bertil le Claire zum Stellvertreter eines verhinderten Vorstandes gemäß § 105 Abs. 2 AktG bis zum 28. Februar 2011 zu bestellen. Am 28. Februar 2011 erfolgte eine Verlängerung der Bestellung bis zum 30. April 2011.
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt zusammen:
- • Jost Arnsperger, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender)
- • Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn (stellvertretender Vorsitzender)
- • Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (ab 3. Februar 2010 bis 29. November 2010)
Jost Arnsperger war im Berichtsjahr zudem noch Aufsichtsratsmitglied bei der Keramag AG, Ratingen.
Prof. Dr. Michael Adams legte sein Amt als Aufsichtsrat am 10. Februar 2011 nieder. Mit Beschluss vom 18. Februar 2011 bestellte das Registergericht München Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, und Bernhard Pöllinger, Kaufmann/Wirtschaftsingenieur, Ebersberg, zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG.
12. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen (sog. related parties)
Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG in Betracht sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben.
a) Vorstand
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2010 beliefen sich insgesamt auf 120 (i.V. 104) TEuro. Diese verteilen sich mit 9 (i.V. 0) TEuro auf Bertil le Claire und 111 (i.V. 104) TEuro auf Jörg Brockmann (verstorben).
Zudem besteht eine Verpflichtung zur Gehaltsfortzahlung an die Hinterbliebenen von Herrn Brockmann für einen Zeitraum von sechs Monaten. In diesem Zusammenhang wurden 10 TEuro in 2010 ausbezahlt und 44 TEuro in die Rückstellungen eingestellt. Die Herrn Brockmann zugeteilten Aktienoptionen (25.000 Stück) sind verfallen.
Es besteht unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Die Schätzung der Höhe ergibt zum Bilanzstichtag insgesamt einen Betrag von 1.648 (i.V. 2.319) TEuro. Rüdiger Baeres erhielt Ende 2010 eine erste Zahlung in Höhe von 132 (i.V. 0) TEuro.
Zudem wurde im Geschäftsjahr 2010 für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand samt Auslageerstattung in Höhe von insgesamt 52 (i.V. 12) TEuro erfasst.
b) Aufsichtsrat
Für das Geschäftsjahr 2010 sind insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 34 (i.V. 34) TEuro erfasst. Diese Vergütungen bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Jost Arnsperger 14 (i.V. 14) TEuro, Prof. Dr. Adams 11 (i.V. 9) TEuro und Bertil le Claire 9 (i.V. 0) TEuro.
Variable Zusatzzahlungen wurden nicht geleistet. Zudem wurden den genannten Aufsichtsräten die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbundenen Reisekosten erstattet.
Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Squire Sanders Hammonds LLP (vormals Hammonds LLP), in der Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach § 114 AktG) Vergütungen in Höhe von 11 (i.V. 159) TEuro erfasst.
c) MK Medien Beteiligungs GmbH
Die MK Medien Beteiligungs GmbH ist aufgrund der Höhe ihres Anteilsbesitzes an der Intertainment AG als nahe stehendes Unternehmen zu beurteilen. Folgende Beziehungen hat der Konzern mit der MK Medien Beteiligungs GmbH:
(I) Die MK Medien Beteiligungs GmbH besitzt eine Darlehensforderung gegen Intertainment in Höhe von 14 Mio. Euro zuzüglich kumulierter Zinsen in Höhe von 2.104 (i.V. 1.522) TEuro. Diese Zinsen wurden bisher nicht ausbezahlt. Für das Darlehen und die Zinsen besteht eine Stundungsvereinbarung. Wir verweisen auf unsere entsprechenden Erläuterungen. Das Darlehen war gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrages bis Ende 2008 mit 9 Mio. Euro in mehreren Teilbeträgen zu tilgen. Die Tilgung eines weiteren Betrags von 5 Mio. Euro ist an die Höhe der Einnahmen gekoppelt, die Intertainment möglicherweise aus den juristischen Auseinandersetzungen in den USA erzielt. Der Ausweis dieses an die Prozesserlöse gekoppelten Betrages erfolgt unter den langfristigen Rückstellungen. Der ausstehende Verbindlichkeitsbetrag wird gemäß der ursprünglichen Vereinbarung mit 2,85 % p.a. verzinst. Die Zinsen waren nach der ursprünglichen Darlehensvereinbarung jeweils nachschüssig zum Ende eines Quartals, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2006 zu zahlen. Für den Teilbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro gilt seit dem 1. Januar 2009 ein Zinssatz von 6,5 % p.a. auf den noch offenen Teilbetrag.
(II) Darüber hinaus wurde in der Ursprungsvereinbarung geregelt, dass Intertainment spätestens bis zum 31. Dezember 2006 verpflichtet ist, die mit den Darlehen verbundenen Gerichtskosten in Höhe von 125 TEuro und entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 50 TEuro zu erstatten. Wir verweisen auch in diesem Zusammenhang auf unsere Erläuterungen zur Stundungsvereinbarung.
(III) Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Intertainment weitere mit 7,5 % p.a. verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 269 TEuro zuzüglich kumulierter Zinsen in Höhe von 85 (i.V. 65) TEuro. Im Berichtsjahr sind Zinsen in Höhe von 20 (i.V. 23) TEuro erfasst. Zahlungen erfolgten nicht. Darüber hinaus bestehen für durch die MK Medien Beteiligungs GmbH übernommene Kosten unverändert zum Vorjahr Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 465 TEuro. Auch für diese Positionen gelten die Regelungen der Stundungsvereinbarung. Auf Grundlage des in Ziffer (X) erklärten Forderungsverzichts mit Besserungsschein ist das genannte Darlehen anteilig mit 30 TEuro samt betreffender Zinsen erloschen. Die Verpflichtung der Rückzahlung der übernommenen Kosten ist vollständig weggefallen.
(IV) Stundungsvereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH (vormals Kinowelt GmbH): Am 22. März 2007/3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit Intertainment auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber Intertainment. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert. Im Zusammenhang mit der Abtretung der zugrunde liegenden Forderungen an die MK Medien Beteiligungs GmbH ging auch diese Stundungsvereinbarung entsprechend mit über.
(V) Mit Vereinbarung vom 24. Januar 2008 verkaufte die Intertainment AG an die MK Medien Beteiligungs GmbH Forderungen aus Filmverkäufen mit einem Gesamtbetrag von 492.200,00 Euro zu einem Verkaufspreis von 483.898,85 Euro. Diese Forderungen wurden zeitgleich an den Erwerber abgetreten. Der Verkaufspreis war in Höhe von 350 TEuro mit Vertragsunterzeichnung und mit dem Restbetrag am 20. April 2008 zur Zahlung fällig. Zum Bilanzstichtag bestehen seitens der Intertainment AG noch Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 169 TEuro. Auf Grundlage des in Ziffer (X) erklärten Forderungsverzichts mit Besserungsschein ist diese Position samt Zinsen zum Bilanzstichtag erloschen.
(VI) Die Kinowelt GmbH (jetzt MK Medien Beteiligungs GmbH) verpflichtete sich Rechnungen der Intertainment AG zu bezahlen (Kostenübernahme) und der Intertainment AG diese Beträge als Darlehen zu gewähren. Für diese Darlehen bestehen keine Zinszahlungsverpflichtungen, so dass nach Auffassung des Vorstandes kein Nachteil aus dieser Darlehensvereinbarung für die Intertainment AG besteht. Zum Bilanzstichtag ist die Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 465 TEuro gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH aufgrund des Forderungsverzichtes (Ziffer (X)) mit Besserungsschein entfallen.
(VII) Weitere im Geschäftsjahr 2009 gewährte Darlehen: Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 Intertainment weitere mit 7,5 % p.a. verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden 2010 Zinsen in Höhe von 176 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür ebenfalls nicht. Die Intertainment AG hat an die Darlehensgeberin die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung abgetreten. Auf Grundlage des in Ziffer (X) erklärten Forderungsverzichtes mit Besserungsschein sind die Zinsforderungen aus diesem Darlehen in Höhe von 259 TEuro zum Bilanzstichtag erloschen.
(VIII) Weitere im Geschäftsjahr 2010 gewährte Darlehen: Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Sie werden mit 7,5 % p.a. verzinst. Die Zinsen beliefen sich in 2010 auf 47 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Auf Grundlage des in Ziffer (X) erklärten Forderungsverzichts mit Besserungsschein sind die Zinsforderungen aus diesem Darlehen zum Bilanzstichtag erloschen.
(IX) Die im Geschäftsjahr 2009 und 2010 gewährten Darlehen waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Mit Wirkung zum Fälligkeitstag wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen um weitere 12 Monate verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
(X) Forderungsverzicht mit Besserungsschein: Im Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf bestimmte Darlehens- und Zinspositionen (siehe zuvor) in Höhe von 979 (i.V. 0) TEuro.
13. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2010 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 1 (i.V. 2) Arbeitnehmer.
14. Sitz der Gesellschaft
Die Intertainment AG war bis zum März des Berichtsjahrs am Karl-Scharnagl-Ring 7 in 80539 München ansässig. Im März 2010 wurde die Geschäftsadresse an den Maximiliansplatz 5, 80333 München verlegt.
15. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht im Lagebericht.
16. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www. intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
17. Honorare des Abschlussprüfers
Das für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfasste Gesamthonorar beträgt 68 TEuro. Es verteilt sich mit 63 (i.V. 82) TEuro auf Abschlussprüfungsleistungen samt Auslagenerstattung und mit 5 (i.V. 0) TEuro auf Steuerberatungsleistungen. Weitergehende Beratungsleistungen wurden im Berichtsjahr nicht erbracht.
München, 21. April 2011 Intertainment AG
Bertil le Claire – Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment Konzern
Bruttodarstellung
| In TEuro | Anschaffu | ngs- oder |
Herste llungsk |
oste n |
|
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2010 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2010 | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie |
|||||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 134 | 0 | -134 | 0 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 2.147 | 0 | -2.147 | 0 | |
| 2.281 | 0 | -2.281 | 0 | ||
| II. Sachanlagen | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 295 | 0 | -295 | 0 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | 20.048 | 0 | 0 | 20.048 | |
| Anlagevermögen gesamt | 22.624 | 0 | -2.576 | 20.048 |
| Kumu | lierte Abschreibu |
nge n |
Buchwert | ||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2010 | Abschreibungen des Geschäftsjahres |
Abgänge | 31.12.2010 | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
| 134 | 0 | -134 | 0 | 0 | 0 |
| 2.147 | 0 | -2.147 | 0 | 0 | 0 |
| 2.281 | 0 | -2.281 | 0 | 0 | 0 |
| 295 | 0 | -295 | 0 | 0 | 0 |
| 20.048 | 0 | 0 | 20.048 | 0 | 0 |
| 22.624 | 0 | -2.576 | 20.048 | 0 | 0 |
Versagungsvermerk
Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 zu prüfen.
Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.
Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung der Sachverhalte nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil zur Werthaltigkeit der Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 38,6 Mio. Euro gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und damit verbundene Unternehmen und Personen sowie zur Werthaltigkeit der im Zusammenhang mit den Schadensersatzforderungen aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge abzugeben. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die mit Gerichtsurteil aus dem Jahr 2004 bestätigten Ansprüche gegen Franchise Pictures und damit verbundene Unternehmen und Personen in dieser Höhe realisiert werden können. Dabei geht der Vorstand davon aus, dass vergleichbare Haftungsansprüche ebenfalls gegen die Comerica Bank bestehen und durchgesetzt werden können. Über das Vorliegen dieser möglichen Haftung der Comerica Bank – und damit über die Werthaltigkeit der bilanzierten Schadensersatzforderungen – wird in einem Schiedsgerichtsverfahren in den USA entschieden, das sich derzeit in der Beweiserhebungsphase befindet.
Des Weiteren hat die Unternehmensleitung eine Finanzplanung aufgestellt, nach welcher der Fortbestand einzelner Tochterunternehmen und damit des Konzerns bis mindestens März 2012 gesichert wäre. Der Konzernabschluss wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen.
Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, kann der Konzern seine laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, sodass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit – auch sehr kurzfristig – nicht mehr gewährleistet wäre. Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im erforderlichen Umfang eintreten werden und der Konzernabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.
Aufgrund der Bedeutung dieser Prüfungshemmnisse in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie für die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.
Aussagen darüber, ob der Konzernabschluss den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
München, den 21. April 2011
PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Harald Dörfler Stephan Nowack
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bilanz Intertainment Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2010 nach HGB
| Aktiv A |
in TEuro | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2010 | 31.12.2009 | ||
| A. Anlagevermögen Finanzanlagen |
III.1 | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen Summe Anlagevermögen |
8.896 8.896 |
8.896 8.896 |
|
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte Filmrechte |
III.2 | 229 | 784 |
| 229 | 784 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2. Sonstige Vermögensgegenstände |
III.3 | 4.369 95 |
3.164 237 |
| 4.464 | 3.401 | ||
| III. Guthaben bei Kreditinstituten | III.4 | 571 | 80 |
| Summe Umlaufvermögen | 5.264 | 4.265 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | III.5 | 34 | 35 |
| SUMME Aktiva | 14.194 | 13.196 |
| Passiva | in TEuro | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2010 | 31.12.2009 | ||
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | III.6.1 | 18.008 | 18.008 |
| II. Kapitalrücklage | III.6.2 | 55.090 | 55.090 |
| III. Gewinnrücklage | III.6.2 | ||
| Gesetzliche Rücklage | 116 | 116 | |
| IV. Bilanzverlust | III.6.3 | -62.576 | -63.782 |
| Summe Eigenkapital | 10.638 | 9.432 | |
| B. Rückstellungen | |||
| Sonstige Rückstellungen | III.7 | 263 | 240 |
| Summe Rückstellungen | 263 | 240 | |
| C. Verbindlichkeiten | III.8 | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen | |||
| und Leistungen | 240 | 426 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | |||
| Unternehmen | 3.040 | 3.095 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 13 | 3 | |
| - davon aus Steuer 4 (i.V. 3) TEuro | |||
| Summe Verbindlichkeiten | 3.293 | 3.524 | |
| Summe Passiva |
14.194 | 13.196 |
Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Aktiengesellschaft
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 nach HGB
| in TEuro | 1.1.-31.12.2010 | 1.1.-31.12.2009 | |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 0 | 55 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | IV.1 | 787 | 35 |
| 787 | 90 | ||
| 3. Materialaufwand | IV.2 | ||
| a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen | -554 | 0 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen | -1 | -2 | |
| -555 | -2 | ||
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Gehälter | -229 | -180 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für | |||
| Altersversorgung und Unterstützung | -13 | -11 | |
| -242 | -191 | ||
| 5. Abschreibungen | |||
| auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, | |||
| soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten | 0 | -2.887 | |
| 0 | -2.887 | ||
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | IV.3 | -647 | -752 |
| 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | IV.4 | 1.106 | 1 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen 1.106 (i.V. 0) TEuro 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-224 | -87 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen 224 (i.V. 86) TEuro | IV.4 | ||
| 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 225 | -3.828 | |
| 10. Außerordentlicher Ertrag | 979 | 0 | |
| 11. Außerordentliches Ergebnis | 979 | 0 | |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2 | 3 | |
| 13. Jahresüberschuss (i.V. -fehlbetrag) | 1.206 | -3.825 | |
| 14. Verlustvortrag | -63.782 | -59.957 | |
| 15. Bilanzver lust |
-62.576 | -63.782 |
Intertainment AG: Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.
Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Sitz der Intertainment AG war bis zum März 2010 der Karl-Scharnagel-Ring 7, 80539 München. Im März 2010 erfolgte die Sitzverlegung an den Maximiliansplatz 5 in 80333 München.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Anpassungen der Vorjahreszahlen waren nicht erforderlich. Auswirkungen im außerordentlichen Ergebnis waren nicht zu erfassen.
Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar.
II. Bilanzierungsund Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
1. Anlagevermögen
Die Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
2. Umlaufvermögen
Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video/DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die zusammen einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.
Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt im Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.
Der planmäßigen Abschreibung der Filmrechte liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös abzüglich eines angemessenen Gewinnabschlags unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung von angemessenen Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bilanziert. Fremdwährungspositionen werden zum Abschlussstichtag mit dem Devisenkassakurs bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
3. Fremdkapital
Die sonstigen Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag bewertet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.
Der Buchwert der Finanzanlagen beläuft sich auf 8.896 TEuro und enthält die folgenden Beteiligungen:
| III.1 FINANZANL AGEVERMÖGEN in TEuro |
|||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beteiligung | Sitz | Anteil in % |
Gezeichnetes Kapital |
Eigenkapital | Jahresergebnis | ||||
| 31.12.2010 | 31.12.2010 | 2010 | |||||||
| INTERTAINMENT Licensing GmbH |
München | 100 | 946 | -97.912 | 499 | ||||
| MH Media Holding GmbH | München | 100 | 358 | -599 | -599 |
Der Wert der MH Media Holding GmbH wurde in Vorjahren vollständig abgeschrieben und wird im Berichtsjahr beibehalten. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen Sight-Sound Technologies Inc. Trotz einer im Berichtsjahr erfolgten Bestätigung der Patente von SightSound Technologies hat das Management beschlossen, aufgrund der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und der Vermarktung der Patente bestehen, den in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungswert weiter unverändert beizubehalten.
2. Filmrechte
Die Filmrechte sind mit 229 TEuro bewertet. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Abschreibungen in Höhe von 554 TEuro auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 4.369 TEuro und setzen sich aus dem Verrechnungskonto gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH mit 3.769 TEuro und der MH Media Holding GmbH mit 600 TEuro zusammen.
Die Wertberichtigungen auf das Verrechnungskonto der INTERTAINMENT Licensing GmbH belaufen sich auf 107.133 TEuro.
Die Intertainment AG erklärte gegenüber der INTERTAINMENT Licensing GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro.
Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 95 TEuro. Sie beinhalten insbesondere Erstattungsansprüche aus dem körperschaftsteuerlichen Guthaben gemäß § 37 Abs. 4 KStG mit 54 TEuro und aus der Umsatzsteuer mit 39 TEuro.
Die Forderungen weisen mit 45 TEuro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf. Die restlichen Positionen besitzen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
4. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten von insgesamt 571 TEuro betreffen ausschließlich Kontokorrentguthaben.
5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 34 TEuro und enthält Ausgaben des Geschäftsjahres 2010, die Leistungen des neuen Geschäftsjahres betreffen. Im Wesentlichen handelt es sich um abgegrenzte Versicherungsprämien.
6. Eigenkapital
6.1 Gezeichnetes Kapital
Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 18.008 TEuro und verteilt sich unverändert zum Vorjahr auf insgesamt 14.085.041 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist bis zum 5. August 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere bis zu 1.801 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. August 2015 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.203 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Bedingtes Kapital
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.
Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.
Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV).
6.2 Rücklagen
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 55.090 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.
6.3 Bilanzverlust
Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2010 einen Bilanzverlust von -62.576 TEuro aus. Der Jahresüberschuss beläuft sich für das Geschäftsjahr 2010 auf 1.206 TEuro.
7. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betragen 263 TEuro und beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2010 und für weitere Verpflichtungen, die noch nicht abgerechnet wurden. Die Restlaufzeit sämtlicher Positionen beträgt weniger als ein Jahr.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 240 TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Rechtsberatungsund sonstige Leistungen.
Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH werden die Verbindlichkeiten gegenüber dieser als Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Diese betragen zum Bilanzstichtag 3.040 TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche. Im Berichtsjahr wurden 700 TEuro neue Darlehen gewährt. Im Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Höhe von 979 TEuro.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 13 TEuro beinhalten Verpflichtungen für auszuzahlende Gehälter mit 9 TEuro und abzuführende Lohn- und Kirchensteuer mit 4 TEuro.
Die Verbindlichkeiten weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
IV. Erläuterungen zur Gewinnund Verlustrechnung
1. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 787 TEuro und enthalten mit 774 TEuro im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Forderungen gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH.
2. Materialaufwand
Der Materialaufwand beläuft sich auf 555 TEuro und beinhaltet in den Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen insbesondere die Abschreibung des Filmvermögens auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 554 TEuro.
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 647 TEuro und umfassen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten mit 315 TEuro, Kosten der Hauptversammlung von 43 TEuro, Mietkosten mit 43 TEuro sowie Reisekosten mit 26 TEuro.
4. Zinsergebnis
Das Zinsergebnis in Höhe von 882 TEuro setzt sich aus Zinserträgen von 1.106 TEuro und Zinsaufwendungen von 224 TEuro zusammen. Die Zinserträge enthalten die Verzinsung des Verrechnungskontos zur INTERTAINMENT Licensing GmbH. Die Zinsaufwendungen beinhalten mit 224 TEuro die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.
5. Außerordentliches Ergebnis
Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet einen außerordentlichen Ertrag in Höhe von 979 TEuro, der aus einem Forderungsverzicht mit Besserungsschein der MK Medien Beteiligungs GmbH resultiert.
V. Sonstige Angaben
1. Sonstige Haftungsverhältnisse
Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH
Die Intertainment AG haftet als Gesamtschuldner mit der INTERTAINMENT Licensing GmbH für die Verbindlichkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 14 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten waren mit jeweils 3 Mio. Euro am 30. September 2007, 30. September 2008 und 31. März 2009 zur Zahlung an die MK Medien Beteiligungs GmbH fällig. Die Tilgung des Restbetrages in Höhe von 5 Mio. Euro erfolgt nur sofern und soweit Intertainment aus den in den USA gegen verschiedene Parteien geführten Rechtsstreitigkeiten Mittelzuflüsse erhält, die einen vorgegebenen Betrag übersteigen. Im Rahmen einer gesonderten Stundungsvereinbarung verzichtete die MK Medien Beteiligungs GmbH darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert. Das Risiko für die Inanspruchnahme ist davon abhängig, wie sich die anhängigen Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA entwickeln. Derzeit geht der Vorstand der Intertainment AG davon aus, dass die in der Bilanz der Tochtergesellschaft als werthaltig aktivierten Forderungen die Tilgung der Darlehen an die MK Medien Beteiligungs GmbH sicherstellen.
Verpflichtungen aus Filmproduktionen
Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen der Intertainment AG angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen. Der Vorstand beurteilt die Inanspruchnahme aus dieser möglichen Verpflichtung als niedrig, da die vereinnahmten Erlöse aus bestimmten Territorien die Verpflichtungen decken sollten.
Sicherungsübereignungen
Aufgrund der Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen in den vergangenen Geschäftsjahren liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden finanziellen Verpflichtungen. Die Inanspruchnahme wird als niedrig beurteilt, da der Vorstand davon ausgeht, dass keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht.
Rangrücktritt zur INTERTAINMENT Licensing GmbH
Zur Beseitigung der Überschuldung der INTERTAINMENT Licensing GmbH erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten Rangrücktritt. Danach tritt die Intertainment AG in Höhe von 100.000 TEuro mit ihren Ansprüchen auf Tilgung ihrer Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegenüber allen anderen Gläubigern bis zur Beendigung der Krise im Rang zurück.
2. Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2010 einschließlich Vorstand durchschnittlich 1 Mitarbeiter am Unternehmenssitz in München.
3. Zusammensetzung der Organe
Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr 2010 wie folgt zusammen:
- Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (ab 29. November 2010)
- Jörg Brockmann, Jurist, Frankfurt am Main (bis 26. November 2010)
Aufgrund des unerwarteten Todes von Herrn Brockmann hat der Aufsichtsrat am 29. November 2010 beschlossen Herrn Bertil le Claire zum Stellvertreter eines verhinderten Vorstands gemäß § 105 Abs. 2 AktG bis zum 28. Februar 2011 zu bestellen. Am 28. Februar 2011 erfolgte eine Verlängerung der Bestellung bis zum 30. April 2011.
Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2010 beliefen sich insgesamt auf 120 TEuro. Diese verteilen sich mit 9 TEuro auf Bertil le Claire und 111 TEuro auf Jörg Brockmann.
Zudem besteht eine Verpflichtung zur Gehaltsfortzahlung an die Hinterbliebenen von Herrn Brockmann für einen Zeitraum von 6 Monaten. In diesem Zusammenhang wurden 10 TEuro in 2010 ausbezahlt und 44 TEuro in die Rückstellungen eingestellt. Die Herrn Brockmann zugeteilten Aktienoptionen (25.000 Stück) sind verfallen.
Es besteht unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Die Schätzung der Höhe ergibt zum Bilanzstichtag insgesamt einen Betrag von 1.648 TEuro. Rüdiger Baeres erhielt Ende 2010 eine erste Zahlung in Höhe von 132 TEuro. Zudem wurde im Geschäftsjahr 2010 für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand samt Auslageerstattung in Höhe von insgesamt 52 TEuro erfasst.
Der Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt zusammen:
- Jost Arnsperger, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender)
- • Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn (stellvertretender Vorsitzender)
- Bertil le Claire, Wirtschaftsingenieur, Berlin (ab 3. Februar 2010 bis 29. November 2010)
Während seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG war Jost Arnsperger noch Aufsichtsratsmitglied bei der Keramag AG, Ratingen.
Für das Geschäftsjahr 2010 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 34 TEuro aufwandswirksam erfasst. Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Squire Sanders Hammonds LLP. (vormals Hammonds LLP.), in der Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach § 114 AktG) Vergütungen in Höhe von 11 (i.V. 159) TEuro geleistet.
Prof. Dr. Michael Adams legte sein Amt als Aufsichtsrat am 10. Februar 2011 nieder. Mit Beschluss vom 18. Februar 2011 wurden Dr. Oliver Maaß, Rechtsanwalt, München, und Bernhard Pöllinger, Kaufmann/ Wirtschaftsingenieur, Ebersberg, zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG bestellt.
4. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und Unternehmen
Als nahe stehendes Unternehmen der Intertainment AG kommt die MK Medien Beteiligungs GmbH in Betracht, die über die Mehrheit der Aktien an der Intertainment AG verfügt. Auf eine gesonderte Darstellung der Geschäftsbeziehungen zu 100%igen Tochtergesellschaften der Intertainment AG wird verzichtet.
- a) Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG in früheren Geschäftsjahren ein mit 7,5 % p.a. verzinstes Darlehen in Höhe von insgesamt 30 TEuro. Im Geschäftsjahr 2010 entfielen darauf Zinsen in Höhe von 2 TEuro. Eine Auszahlung des Zinsbetrages erfolgte nicht. Auf Grundlage des in Ziffer 4h) erklärten Forderungsverzichtes mit Besserungsschein ist diese Position samt Zinsen zum Bilanzstichtag erloschen.
- b) Mit Vereinbarung vom 24. Januar 2008 verkaufte die Intertainment AG an die MK Medien Beteiligungs GmbH Forderungen aus Filmverkäufen mit einem Gesamtbetrag von 492.200,00 Euro zu einem Verkaufspreis von 483.898,85 Euro. Diese Forderungen wurden zeitgleich an den Erwerber abgetreten. Der Verkaufspreis war in Höhe von 350 TEuro mit Vertragsunterzeichnung und mit dem Restbetrag am 20. April 2008 zur Zahlung fällig. Zum Bilanzstichtag bestehen seitens der Intertainment AG noch Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 169 TEuro. Auf Grundlage des in Ziffer 4h) erklärten Forderungs-
verzichtes mit Besserungsschein ist diese Position zum Bilanzstichtag erloschen.
- c) Darüber hinaus bestehen für durch die MK Medien Beteiligungs GmbH übernommene Kosten unverändert zum Vorjahr Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 465 TEuro. Für diese Positionen gelten die in Ziffer 4d) dargestellten Regelungen der Stundungsvereinbarung. Auf Grundlage des in Ziffer 4h) erklärten Forderungsverzichtes mit Besserungsschein ist diese Position zum Bilanzstichtag erloschen.
- d) Am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit der Intertainment Gruppe auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH bestimmte Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen müssen, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert. Im Zusammenhang mit der Abtretung der zugrunde liegenden Forderungen an die MK Medien Beteiligungs GmbH ging auch diese Stundungsvereinbarung entsprechend mit über.
- e) Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 der Intertainment AG weitere mit 7,5 % p.a. verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden in 2010 Zinsen in Höhe von 176 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür ebenfalls nicht. Die Intertainment AG hat an die Darlehensgeberin die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise-Pictures-Gruppe zur Sicherung abgetreten. Auf Grundlage des in Ziffer 4h) erklärten Forderungsverzichtes mit Besserungsschein sind die Zinsforderungen aus diesem Darlehen in Höhe von 259 TEuro zum Bilanzstichtag erloschen.
- f) Im Geschäftsjahr 2010 wurden von der MK Medien Beteiligungs GmbH weitere Darlehen über insgesamt 700 TEuro an die Intertainment AG gewährt. Sie werden mit 7,5 % p.a. verzinst. Die Zinsen beliefen sich in 2010 auf 47 TEuro und wurden nicht ausbezahlt. Auf Grundlage des in Ziffer 4h) erklärten Forderungsverzichtes mit Besserungsschein sind die Zinsforderungen aus diesem Darlehen in Höhe von 47 TEuro zum Bilanzstichtag erloschen.
- g) Die im Geschäftsjahr 2009 und 2010 gewährten Darlehen waren am 30. April 2011 zur Rückzahlung fällig. Im März 2011 wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von For-
derungen bis zum 31. März 2012 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.
- h) Am 17. Dezember 2010 erklärte die MK Medien Beteiligungs GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf bestimmte Darlehens- und Zinspositionen in Höhe von 979 TEuro.
- i) Ergänzend vereinbarten die MK Medien Beteiligungs GmbH und die Intertainment AG mit Wirkung zum 1. Januar 2011 für sämtliche Darlehen einen einheitlichen Zinssatz von EURIBOR zuzüglich 0,75 %.
5. Konzernabschluss
Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.
6. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare
Das für die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfasste Gesamthonorar beträgt 48 TEuro. Es verteilt sich mit 45 TEuro auf Abschlussprüfungsleistungen und mit 3 TEuro auf Steuerberatungsleistungen.
7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung am 14. Dezember 2010.
München, 21. April 2011
Intertainment AG
Bertil le Claire – Vorstand
Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment AG
Bruttodarstellung
| In TEuro | Anschaffu | ngs- oder |
Herste | llungsk oste n |
|
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2010 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2010 | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an |
|||||
| solchen Rechten und Werten | 120 | 0 | -120 | 0 | |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 2.147 | 0 | -2.147 | 0 | |
| 2.267 | 0 | -2.267 | 0 | ||
| II. Sachanlagen | |||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 64 | 0 | -64 | 0 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 9.359 | 0 | 0 | 9.359 | |
| 2. Beteiligungen | 20.048 | 0 | 0 | 20.048 | |
| 29.407 | 0 | 0 | 29.407 | ||
| Anlagevermögen gesamt | 31.738 | 0 | -2.331 | 29.407 | |
| Buchwert | nge n |
Kumu lierte Abschreibu |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2009 | 31.12.2010 | 31.12.2010 | Abgänge | Abschreibungen des Geschäftsjahres |
1.1.2010 |
| 0 | 0 | 0 | -120 | 0 | 120 |
| 0 | 0 | 0 | -2.147 | 0 | 2.147 |
| 0 | 0 | 0 | -2.267 | 0 | 2.267 |
| 0 | 0 | 0 | -64 | 0 | 64 |
| 8.896 | 8.896 | 463 | 0 | 0 | 463 |
| 0 | 0 | 20.048 | 0 | 0 | 20.048 |
| 8.896 | 8.896 | 20.511 | 0 | 0 | 20.511 |
| 8.896 | 8.896 | 20.511 | -2.331 | 0 | 22.842 |
Versagungsvermerk
Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 zu prüfen.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.
Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung der Sachverhalte nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil zur Werthaltigkeit der in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH, München, (8,9 Mio. Euro) sowie zur Werthaltigkeit des in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Verrechnungskontos mit dem Tochterunternehmen INTERTAINMENT Licensing GmbH, München, (3,8 Mio. Euro) abzugeben. Die Werthaltigkeit beider Posten hängt entscheidend vom Ergebnis und damit den möglichen Erlösen aus den Rechtsstreitigkeiten der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH, München, gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank sowie damit verbundene Unternehmen und Personen und von der Realisierung der übrigen Prämissen der Finanzplanung des Tochterunternehmens ab.
Des Weiteren hat der Vorstand eine Finanzplanung aufgestellt, nach welcher der Fortbestand der Gesellschaft und der INTERTAINMENT Licensing GmbH, München, bis mindestens März 2012 gesichert wäre. Der Jahresabschluss wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, können die Gesellschaft und die INTERTAINMENT Licensing GmbH, München, ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit – auch sehr kurzfristig – nicht mehr gewährleistet wäre. Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im erforderlichen Umfang eintreten werden und der Jahresabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.
Aufgrund der Bedeutung dieser Prüfungshemmnisse in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie für die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.
Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
München, den 21. April 2011
PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Harald Dörfler Stephan Nowack Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Notizen
Intertainment AG Maximiliansplatz 5, 80333 München Telefon + 49 89 216 99-0 Telefax + 49 89 216 99-11 E-Mail [email protected] Internet www.intertainment.de