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Intertainment AG Annual Report 2009

Jun 2, 2010

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Annual Report

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Geschäftsbericht

2009

Aktiengesellschaft

Geschäftsbericht 2009

Impressum

Herausgeber Intertainment AG, München

Redaktion und Realisation Intertainment AG,

Investor Relations, und bw media, München

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Seite
4
Bericht des Aufsichtsrats Seite
6
Corporate Governance Seite 12
Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss Seite 16
Konzern- und AG-Lagebericht Seite 17
Konzernbilanz Seite 40
Konzern-Gesamtergebnisrechnung Seite 42
Konzern-Kapitalflussrechnung Seite 43
Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals Seite 45
Konzernanhang Seite 46
Konzern: Entwicklung des Anlagevermögens Seite 92
Konzern-Versagungsvermerk Seite 94
AG-Bilanz Seite 96
AG-Gewinn- und Verlustrechnung Seite 98
AG-Anhang Seite 99
AG: Entwicklung des Anlagevermögens Seite 108
AG-Versagungsvermerk Seite 110

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2009 war für Intertainment unverändert von dem Bestreben geprägt, die beiden in den USA anhängigen Verfahren wegen Budgetbetrugs zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Wie bereits in den Vorjahren konnten wir dabei zwar Fortschritte erzielen, insgesamt aber entwickelten sich beide Verfahren weniger schnell als von uns erhofft und auch erwartet.

Sehr positiv war, dass der Insolvenzverwalter in dem seit 2004 anhängigen Insolvenzverfahren von Franchise Pictures einen Auszahlungsplan beim Insolvenzgericht einreichen konnte, der auch genehmigt wurde. Damit ist zumindest eine erste Auszahlung aus dem Verfahren an Intertainment in greifbare Nähe gerückt. Konkret rechnen wir inzwischen mit einer ersten Zahlung in Höhe von 1 Mio. US-Dollar im Mai 2010.

Im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank haben wir uns darauf konzentriert, die von den Schiedsrichtern geforderte Übergabe von E-Mails von Intertainment an die Comerica Bank zum Abschluss zu bringen. Und wir haben unseren Fokus auf die der eigentlichen mündlichen Verhandlung vorgelagerten Zeugenvernehmungen gerichtet.

Leider haben sich aber einige Zeugenvernehmungen aus Gründen, die Intertainment nicht beeinflussen kann, verzögert. Auch waren Intertainment-Dokumente vom Sachverständigen noch nicht vollständig analysiert. Deshalb entschloss sich das Schiedsgericht dazu, den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung zu verschieben. Angesichts der Tatsache, dass Intertainment schon seit Jahren sehr intensiv auf diese mündliche Verhandlung hinarbeitet und angesichts der Bedeutung, die das Schiedsgerichtsverfahren für unser Unternehmen hat, ist die neuerliche Verschiebung der mündlichen Verhandlung sehr unerfreulich.

Ein neuer mündlicher Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Wir rechnen allerdings damit, dass das Verfahren 2010 nicht mehr zum Abschluss gebracht werden kann. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit – gerade auch in zeitlicher Hinsicht – müssen wir realistischerweise davon ausgehen, dass es sich bis in die erste Hälfte 2011 hinziehen wird.

Eine unmittelbare Folge des Budgetbetrugs von Franchise Pictures und der Comerica Bank ist, dass das operative Geschäft von Intertainment nahezu zum Erliegen gekommen ist. Wie schon 2008 so waren wir auch 2009 deshalb wieder auf die finanzielle Unterstützung unseres Großaktionärs, der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen, um die sehr kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen weiter verfolgen zu können. Auch 2010 werden wir auf Darlehen unseres Großaktionärs angewiesen sein. Wir gehen davon aus, dass dieser uns die nötigen Finanzmittel zur Fortführung der Verfahren zur Verfügung stellen wird.

Eine abschließende Sicherheit über die weitere Finanzierung von Intertainment besteht zurzeit allerdings nicht. Auch deshalb sollten jedem Aktionär die mit Intertainment verbundenen Risiken sehr bewusst sein. Wir haben diese sehr deutlich im aktuellen Lagebericht unseres Unternehmens dargelegt.

Ich selbst bin allerdings trotz der Rückschläge und der finanziellen Risiken nach wie vor optimistisch, dass Intertainment in der Lage sein wird, die Verfahren in den USA zu einem positiven Abschluss zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Brockmann – Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Der Intertainment AG Konzern hat sich im Berichtsjahr vor allen Dingen auf die juristischen Auseinandersetzungen in den USA und deren erfolgreichen Abschluss fokussiert.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2009 dreimal zusammengetreten und befasste sich eingehend mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Hierbei hat er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Hinblick auf seine Beratungs- und Überwachungsfunktion pflichtgemäß wahrgenommen. Eingebunden in alle wesentlichen Entscheidungsprozesse hat der Aufsichtsrat, soweit dies nach Gesetz und Satzung geboten war, nach gründlicher Prüfung Beschluss gefasst.

In den Sitzungen hat der Vorstand zeitnah, ausführlich und umfassend in schriftlicher wie auch in mündlicher Form berichtet. Die Berichterstattung beinhaltete den Gang der Geschäfte, Unternehmensstrategien, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, den Jahresabschluss, das Risikomanagement sowie die satzungsbedingten zustimmungspflichtigen Geschäfte. Im Zuge dessen wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, des Geschäftsverlaufs und über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Der Aufsichtsrat hat diese mit ihm besprochen sowie Gestaltungsvorschläge und Anregungen unterbreitet und Beschlüsse gefasst. Auch in der Zeit zwischen den Sitzungen fand ein intensiver Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt.

Im Fokus der Aufsichtsratstätigkeit standen im Jahr 2009 die künftige Finanzierungsund Liquiditätssicherung, die unternehmerische Ausrichtung und die prozessualen Auseinandersetzungen in den USA.

Das Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat war von Vertrauen und Teamgeist geprägt. Dafür sei an dieser Stelle dem Vorstand gedankt.

Mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 hat der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Heribert J. Wiedenhues, aus Altersgründen sein Amt als Aufsichtsratsmitglied zum 31. Dezember 2009 niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Wiedenhues für seine erfolgreiche Arbeit und Verdienste. Auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft hat das Registergericht München mit Schreiben vom 3. Februar 2010 Herrn Bertil le Claire zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Am 19. März 2010 hat der Aufsichtsrat Herrn Professor Dr. Michael Adams zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.

Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, wobei auf die vom Aufsichtsrat jeweils genehmigten Beratungstätigkeiten einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an dieser Stelle hingewiesen wird. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet.

Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats:

  • • In seiner ersten Sitzung am 13. März 2009 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Geschäftslage, der Liquiditätslage und der Finanzlage der Intertainment AG. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere eingehend mit der Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft, und hier mit der Fortsetzung der Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH und den entsprechenden Maßnahmen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Rechtsstreitigkeiten in Deutschland und in den USA sowie die Auskehrung des der Gesellschaft zustehenden Anteils aus der Insolvenzmasse von Franchise Pictures.
  • • Am 12. August 2009 genehmigte der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung und unter Stimmenenthaltung von Herrn Jost Arnsperger die beratende Tätigkeit der Sozietät Hammonds LLP, der der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Jost Arnsperger angehört, für die Unternehmen der Intertainment AG bei der Beratung der Intertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften bezüglich der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Franchise Pictures, Comerica Bank u. a. und der Vertretung der Gesellschaft in Bezug auf die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlungen 2007 und 2008 gemäß der dem Aufsichtsrat vorgelegten Mandats- und Honorarvereinbarungen. Der Aufsichts-

rat hat sich ein Bild davon gemacht, dass die der Sozietät Hammonds LLP übertragenen Aufgaben nicht im Bereich der Organpflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes liegen, sondern außerhalb der normalen Geschäftsvorgänge liegende rechtliche Belange betreffen.

• In seiner Sitzung am 21. August 2009 beriet der Aufsichtsrat insbesondere auf der Basis der Berichte des Vorstands im Einzelnen über die Geschäfts- und Liquiditätslage und über die Finanzplanung. Der Vorstand berichtete im Einzelnen über den Stand der Gespräche mit der MK Medien Beteiligungs GmbH über die Fortführung der Finanzierung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat erzielte Einvernehmen mit dem Vorstand über das weitere Vorgehen sowie ein sehr enges Finanzierungsmanagement und -controlling und vereinbarte eine entsprechende Berichterstattung. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat ferner über den Stand des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank und die Vorbereitung der Zeugenaussagen und der mündlichen Verhandlung. Der Aufsichtsrat beauftragte den Vorstand, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass alle notwendigen Zeugenaussagen in dem Schiedsgerichtsverfahren erfolgen, um so den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens herbeizuführen. Der Aufsichtsrat beriet sich ferner über den Stand der Abwicklung der Franchise-Insolvenz. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über das von der BaFin eingeleitete Verfahren wegen angeblicher Fehler in den Abschlüssen 2004 und 2005. Das Management und die Abschlussprüfer können die Auffassung der BaFin nicht teilen. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat daher über die Einholung einer Stellungnahme eines Sachverständigen, der die Rechtsauffassung der Intertainment AG bestätigte, die mit der Widerspruchsbegründung bei der Ba-Fin eingereicht wurde. Der Aufsichtsrat beriet ferner die Ad-hoc-Mitteilung zur Veröffentlichung der Ergebnisse des Geschäftsjahres 2008 und verabschiedete diese. Der Aufsichtsrat beriet schließlich über das abschließende Urteil in den Rechtsstreitigkeiten zu den Hauptversammlungen 2007 und 2008.

• In der Sitzung vom 1. Oktober 2009 legte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2008 der Intertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere des Eigenkapitals, vor und erstattete dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehung zu den verbundenen Unternehmen. In der Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft berichtete dieser über das Ergebnis und den Ablauf der Prüfung. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert. Der Wirtschaftsprüfer legte dar, aus welchen Gründen die Bestätigung des Jahresabschlusses versagt wurde. Nach eingehender Erörterung der Ergebnisse der Prüfung des Abschlussprüfers schloss sich der Aufsichtsrat der Einschätzung des Abschlussprüfers an, dass sich die Werthaltigkeit der Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Forderungen gegenüber dieser Gesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen lässt. Eingehend erörterte der Aufsichtsrat auch das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers, der sich nicht in der Lage sah, die Finanzplanung des Vorstands, nach der die Finanzierung der Gesellschaft bis mindestens August 2010 gesichert ist, zu bestätigen. Der Aufsichtsrat schloss sich angesichts des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers bezüglich der Chancen der Realisierung der Finanzplanung an. Ungeachtet dessen hält der Aufsichtsrat die Position des Vorstands in den vorgenannten Fragen für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn er ihr aus den vorgenannten Gründen auch nicht folgen kann. Der Aufsichtsrat beschloss daher, von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses und der Feststellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG zum 31. Dezember 2008 Abstand zu nehmen und sich dem Beschlussvorschlag des Vorstands nicht anzuschließen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands sowie dem Ergebnis des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu. Ferner wurden die Ergebnisse des 1. Quartals 2009 und die Zwischenmitteilung, die Halbjahreszahlen 2009 und die Vorlage des Zwischenberichts 2009 besprochen. Schließlich wurden die Berichte des Vor

stands zur Geschäftslage, zur Liquiditätslage des Unternehmens sowie zum Stand der Rechtsstreitigkeiten erörtert.

  • • Im Oktober 2009 beschloss der Aufsichtsrat im Wege schriftlicher Beschlussfassungen nach vorhergehender mündlicher Abstimmung, von der ihm von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen, dem Vorstand der Intertainment AG Aktienoptionen anzubieten und gemäß den Bedingungen des Aktienoptionsplans und der entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung Optionsrechte auf den Bezug von bis zu 25.000 auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Stückaktien zu gewähren.
  • • Im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung beschloss der Aufsichtsrat am 24. Oktober 2009 nach vorheriger mündlicher Abstimmung die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung am 18. Dezember 2009.
  • • Am 14. Dezember 2009 beschloss der Aufsichtsrat im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung nach vorheriger mündlicher Abstimmung die gemeinsame Erklärung mit dem Vorstand, in der festgestellt wird, dass die Gesellschaft den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" bis auf wenige Empfehlungen, die die Gesellschaft nicht bzw. nur modifiziert anwendet, entsprochen hat.

Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2009:

Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 18. Dezember 2009 durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 gewählt und mit Schreiben vom 9. April 2010 vom Aufsichtsrat beauftragt, die Abschlussprüfung durchzuführen.

In der Folge hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Buchführung und den Jahresbericht der Intertainment AG ebenso wie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des am 31. Dezember 2009 endenden Geschäftsjahres geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Abschlussprüfer dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 und dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 unter dem Datum vom 23. April 2010 jeweils einen Versagungsvermerk erteilt.

• Zur eingehenden Prüfung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats die aufgestellten Jahresabschlüsse 2009 der Intertainment Gruppe und die Berichte des Abschlussprüfers erhalten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft. In seiner Sitzung am 29. April 2010 erfolgte mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft eine Aussprache über die Prüfungshandlungen. Der Aufsichtsrat erörterte eingehend die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer, die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen und die der Finanzplanung und der Fortbestehensprognose zugrundeliegenden Prämissen. Dabei wurden auch die Gründe für die Versagung des Bestätigungsvermerks erörtert. Die Abschlussprüfer sahen sich nicht in der Lage, ein Prüfurteil zur Werthaltigkeit der Beteiligung an der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH und der Forderungen gegenüber dieser Gesellschaft abzugeben. Die Werthaltigkeit beider Positionen hängt entscheidend von dem Ausgang des in den USA anhängigen Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures sowie des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank ab. Trotz intensiver Befassung mit dem Thema vermochte der Aufsichtsrat den Ausgang beider Verfahren nicht zu prognostizieren. Der Aufsichtsrat schloss sich der Einschätzung der Abschlussprüfer an, dass sich die Werthaltigkeit beider Positionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen lässt. Die Abschlussprüfer sahen sich auch nicht in der Lage, die Finanzplanung des Vorstands, die den Fortbestand der Gesellschaft bis mindestens Dezember 2011 sichert, zu bestätigen. Die Finanzplanung hängt davon ab, dass die darin vorgesehenen Mittelzuflüsse realisiert werden können. Auch insoweit war der Aufsichtsrat trotz intensiver Befassung mit der Thematik in den vorangegangenen Monaten, insbesondere angesichts des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen, auch trotz des Zuflusses von Mitteln aus der Franchise-Insolvenzmasse nicht in der Lage, eine von dem Ergebnis der Prüfung der Wirtschaftsprüfer abweichende Position bezüglich der Chancen der Realisierung der Finanzplanung einzunehmen. Der Aufsichtsrat teilte mithin die Einschätzung der Abschlussprüfer und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer an. Ungeachtet dessen hält der Aufsichtsrat die Position des Vorstands in den vorgenannten Fragen für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn er ihm aus den vorgenannten Gründen auch nicht folgen kann. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses Abstand genommen. Der Abschlussprüfer hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Bericht erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen festgestellt, dass keine Einwände zu erheben sind, und dem Ergebnis der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.

Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Jahre 2009 in einem schwierigen Umfeld großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.

München, den 29. April 2010

Der Aufsichtsrat

Jost Arnsperger – Vorsitzender

Corporate Governance bei Intertainment

Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung sowie Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.

Insbesondere internationale institutionelle Investoren berücksichtigen im wachsenden Maße neben den Bilanzdaten auch die Corporate Governance der Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen.

Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 erstmals verabschiedete und seitdem regelmäßig aktualisierte Deutschen Corporate Governance Kodex enthält zum einen Empfehlungen, die zum Teil gesetzliche Bestimmungen wiedergeben und die von den Unternehmen umzusetzen sind. Zum anderen enthält der Kodex zahlreiche Anregungen, die für die Unternehmen nicht verpflichtend sind.

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft sind dazu verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet werden.

Über die Corporate Governance bei Intertainment berichtet der Vorstand zugleich für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 14. Dezember 2009 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz mit dem Inhalt abgegeben, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 entsprochen wurde. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:

  • • Zusammensetzung des Vorstands Der Vorstand der Intertainment AG besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person.
  • • Altersgrenze der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen. Intertainment möchte auf das Know-How erfahrener Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde verzichtet Intertainment auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

• Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat

Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten bei Intertainment und der Besetzung des Aufsichtsrats mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse, wie z. B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet.

  • • Frist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Zwischenberichtes Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses und der Zwischenmitteilungen ein und hält dies für ausreichend.
  • • Publikation eines Finanzkalenders Aufgrund des in 2006 erfolgten Wechsels in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und dem damit verbundenen Wegfall der Verpflichtung, einen Finanzkalender zu veröffentlichen, sieht Intertainment derzeit von einer Publikation ab.
  • • Selbstbehalt D&O-Versicherung Die Intertainment AG verfügt derzeit für

den Vorstand und den Aufsichtsrat über eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt. Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft (D&O-Versicherung) ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden soll. Die Anpassung für die Mitglieder des Vorstands erfolgt im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangsfrist.

Hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft bleibt die bisherige D&O-Versicherung bestehen, die einen Selbstbehalt nicht vorsieht. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Auffassung, dass das handelnde Organ auch ohne einen Selbstbehalt seine Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert in vollem Umfang wahrnimmt.

Vergütungsbericht

Die Bezüge des Alleinvorstands Jörg Brockmann für das Geschäftsjahr 2009 beliefen sich insgesamt auf 104 (i.V. 80) TEuro. Herr Brockmann erhielt mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 15. Oktober 2009 Aktienoptionen von bis zu 25.000 Stück zugeteilt.

Es bestand unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Die Schätzung der Höhe ergab zum Bilanzstichtag insgesamt einen Betrag von 2.319 (i.V. 1.678) TEuro.

Der ehemalige Vorstand Gerlach erhielt in Vorjahren 100.000 Aktienoptionen der Intertainment AG zugeteilt, die vollständig verfallen sind. Zudem wurde 2009 für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand in Höhe von insgesamt 12 (i.V. 128) TEuro erfasst.

Der beizulegende Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausstehenden Optionen besitzt zum Zeitpunkt der Gewährung keinen wesentlichen Wert. Die Ausübungsbedingungen haben sich nicht geändert.

An Aufsichtsratsbezügen wurden im Geschäftsjahr 2009 insgesamt 34 (i.V. 23) TEuro aufwandswirksam erfasst. Diese Vergütungen bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Jost Arnsperger 14 (i.V. 10) TEuro, Dr. Heribert J. Wiedenhues 11 (i.V. 8) TEuro, Prof. Dr. Adams 9 (i.V. 5) TEuro. Variable Zusatzzahlungen wurden nicht geleistet. Zudem wurden den genannten Aufsichtsräten die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbundenen Reisekosten erstattet.

Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Hammonds LLP., in der Herr Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Vergütungen in Höhe von 159 (i.V. 154) TEuro erfasst. Herr Dr. Wiedenhues und Herr Prof. Dr. Adams haben im Berichtsjahr für den Konzern keine Beratungsleistungen erbracht.

Hinsichtlich detaillierter Angaben zu den Grundzügen des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrats verweisen wir auf Ziffer C.7.4 des Lageberichts.

Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Insgesamt standen zum 31. Dezember 2009 für Vorstand und Mitarbeiter der Intertainment AG 95.000 Aktienoptionen mit einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 1,28 Euro aus. Hinsichtlich detaillierter Angaben zu den Aktienoptionsprogrammen von Intertainment verweisen wir auf die Ziffer VII.5 des Konzernanhangs.

Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zum 31. Dezember 2009 besaßen weder Mitglieder des Vorstands noch des Aufsichtsrats Aktien von Intertainment.

Directors' Dealings

Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrats von Intertainment sowie mit diesen in einer engen Beziehung stehende Personen, sind gemäß §15a Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, Geschäfte mit Intertainment-Aktien oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offen zu legen. Im Geschäftsjahr 2009 wurden Intertainment keine solchen Geschäfte gemeldet.

Der Vorstand

Der Vorstand der Intertainment AG besteht gesetzeskonform aus einer Person. Der Vorstand bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung, die Organisationsstruktur sowie die Unternehmenspolitik von Intertainment.

Zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf die Erklärung zur Unternehmensführung unter Absatz E im Lagebericht.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Intertainment AG setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats befassen sich mit den für Intertaiment relevanten Themen. Auf die Einrichtung spezieller Aufsichtsrats-Ausschüsse wurde verzichtet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt. Sie überwachen die Geschäftsführung des Vorstands. Gesonderte Dienstleistungsverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Intertainment AG bedürfen im Einklang mit § 114 AktG der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Intertainment AG nehmen ihre Aktionärsrechte auf der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr und üben dort ihre Stimmrechte aus. Die Aktionäre habe die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten bzw. über einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen.

Die Wahl des Abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung.

Seite 17 Konzern- und AG-Lagebericht Seite 46 Konzernanhang
Seite 17 Allgemeines Seite 46 Allgemeine Angaben
Seite 17 Entwicklung der Märkte im Jahr 2009 Seite 46 Rechnungslegungsgrundsätze
Seite 18 Wirtschaftsbericht des Intertainment AG Seite 57 Angaben zum Konsolidierungskreis
Konzerns und -stichtag
Seite 25 Erläuternder Bericht des Vorstands Seite 59 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Seite 27 Erklärung zur Unternehmensführung Seite 67 Erläuterungen zur Konzernbilanz
Seite 29 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Seite 72 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn
des Intertainment AG Konzerns für das und -Verlustrechnung
Geschäftsjahr 2009 nach IFRS Seite 76 Sonstige Angaben
Seite 31 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Intertainment AG für das Geschäftsjahr Seite 92 Konzern: Entwicklung des Anlage
2009 nach HGB vermögens
Seite 33 Nachtragsbericht des Intertainment
AG Konzerns Seite 94 Konzern-Versagungsvermerk
Seite 34 Bilanzeid des Vorstands
Seite 34 Prognosebericht Seite 96 AG-Bilanz
Seite 35 Chancen- und Risikobericht des
Intertainment AG Konzerns Seite 98 AG-Gewinn- und -Verlustrechnung
Seite 37 Chancen- und Risikobericht der
Intertainment AG Seite 99 AG-Anhang
Seite 99 Allgemeine Angaben
Seite 40 Konzernbilanz Seite 99 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Seite 101 Erläuterungen zur Bilanz
Seite 42 Konzern-Gesamtergebnisrechnung Seite 104 Erläuterungen zur AG-Gewinn- und
- Verlustrechnung
Seite 43 Konzern-Kapitalflussrechnung Seite 105 Sonstige Angaben
Seite 45 Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals Seite 108 AG: Entwicklung des Anlagevermögens
Seite 110 AG-Versagungsvermerk

Intertainment Konzern und AG: Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2009

A. Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2009 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment AG Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind als solche genannt.

B. Entwicklung der Märkte im Jahr 2009

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Nachdem zu Jahresbeginn 2009 die stärkste Rezession seit mehreren Jahrzehnten die Wirtschaft vieler Staaten, darunter die Deutschlands, noch fest im Griff hatte, milderte sich der Abschwung ab dem dritten Quartal allmählich ab. So sackte das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Vierteljahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts noch um 6,4% gegenüber dem Vorjahreszeitraum ab und im zweiten Quartal sogar um 7,0%, im dritten und vierten Vierteljahr reduzierte sich das Minus dann auf 4,7% bzw. 1,7%. Für das Gesamtjahr 2009 verzeichneten die Statistiker beim BIP in Deutschland saison- und kalenderbereinigt einen Einbruch um 4,9%. EU-weit betrug der Rückgang des BIP 4,2%.

2. Entwicklung der Filmwirtschaft

Schon in 2008 hatte sich die Filmwirtschaft zumindest teilweise von der schlechten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt und auch im abgelaufenen Jahr konnte sie sich überwiegend positiv entwickeln. Die Zahl der insgesamt in der Europäischen Union verkauften Kinokarten stieg 2009 nach Angaben der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle auf rund 986 Millionen. Dies ist ein Plus von 6,5% gegenüber dem Vorjahr und das beste Ergebnis seit 2004. Prozentual wiesen, wie bereits 2008, Rumänien (+ 31,7%) und die Slowakische Republik (+ 23,3%) die höchsten Steigerungen bei den Kartenverkaufszahlen auf, in Österreich nahm die Zahl der Kinobesuche um 20,1% zu. In Deutschland wurden 13,1% mehr Eintrittskarten für Lichtspielhäuser abgesetzt, in absoluten Zahlen verzeichnete die Bundesrepublik mit 16,9 Millionen mehr verkauften Karten gegenüber dem Vorjahr das größte Wachstum innerhalb der EU. Italien wies ein leichtes Minus von 0,4% auf, den mit Abstand deutlichsten Rückgang bei den Kinokartenverkäufen musste mit 17,4% Lettland hinnehmen.

Der Absatz der verkauften Bildtonträger stieg in Deutschland auf die neue Rekordzahl von 112,8 Millionen, wie der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) mitteilte, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 9%. Dabei trugen neben DVDs in zunehmendem, wenn auch noch kleinem Maße Blue-Ray-Discs zu diesem Wachstum bei. Insgesamt wurden mit Bildtonträgern 1,4 Milliarden Euro umgesetzt, 7% mehr als 2008. Die Diskrepanz zur Steigerung der verkauften Bildtonträger erklärt sich nach BVV-Angaben aus den erneut gesunkenen Durchschnittspreisen. Die deutschen Videotheken verzeichneten wie bereits im Vorjahr einen Rückgang, und zwar sowohl bei den Verleihvorgängen (-2%) als auch beim Umsatz (-3%).

Beim Blick auf die deutschen TV-Bruttowerbeumsätze setzte sich der Trend der Vorjahre fort. Nach Daten von Nielsen Media entfiel auf diese erneut der höchste Anteil innerhalb der Werbeumsätze innerhalb der klassischen Medien, nämlich 9,4 Milliarden Euro. Dabei stiegen die TV-Bruttowerbeumsätze gegenüber 2008 um 2,9%.

C. Wirtschaftsbericht des Intertainment AG Konzerns

1. Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Der Intertainment AG Konzern hat sich im Geschäftsjahr 2009 unverändert darauf konzentriert, die langwierigen juristischen Auseinandersetzungen in den USA zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Diese sind auf einen im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von Intertainment zurückzuführen. Bei den in diesem Zusammenhang anhängigen Verfahren handelt es sich um ein Insolvenzverfahren des ehemaligen amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures und anderer Parteien sowie um ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und andere Parteien. Die sehr hohen Belastungen, denen Intertainment aufgrund des Budgetbetrugs ausgesetzt war und ist, hatten bereits in den Vorjahren dazu geführt, dass das operative Geschäft von Intertainment schrittweise zum Erliegen gekommen ist. 2009 erzielte Intertainment aus dem Filmrechtehandel nur noch sehr geringe Umsatzerlöse. Finanziert wurde das Unternehmen nach wie vor überwiegend durch den Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH, der Intertainment die nötigen Zahlungsmittel zur Fortführung der Verfahren in den USA und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zur Verfügung gestellt hat.

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der Geschäftstätigkeit von Intertainment für das Geschäftsjahr 2009 dar.

2. Rechtsstreitigkeiten in den USA

Grundlage der Rechtsstreitigkeiten in den USA ist ein Budgetbetrug zulasten der IN-TERTAINEMNT Licensing GmbH, der im Zusammenhang mit einem Output-Deal zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und Franchise Pictures stattgefunden hat. Intertainment hatte den Budgetbetrug in erheblicher Höhe im Jahr 2000 aufgedeckt. In diesen waren verschiedene Parteien verstrickt. Intertainment hatte des

halb unter anderem Klage gegen Franchise Pictures und andere Parteien eingereicht. 2004 hatte Intertainment den Schadensersatzprozess gegen Franchise Pictures und andere Parteien gewonnen. Kurz danach hatten die meisten der verurteilten Parteien Insolvenz beantragt. Das Insolvenzverfahren von Franchise Pictures war auch 2009 noch anhängig.

Neben diesem Verfahren war im Berichtsjahr unverändert das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank anhängig. Das Institut hat nach Auffassung von Intertainment eine wesentliche Rolle bei dem Budgetbetrug gespielt.

Im Folgenden stellen wir den Gesamtkomplex untergliedert nach den beiden Verfahren dar. Zu einer detaillierten Darstellung der vorangegangenen Ereignisse und der Hintergründe der Verfahren verweisen wir auf die vorangegangenen Geschäftsberichte von Intertainment.

2.1 Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und der verurteilten Produktionsgesellschaften

Bereits Ende 2000 hatte die INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Schadensersatzklage gegen die amerikanische Filmproduktionsgesellschaft Franchise Pictures, deren damaligen CEO Elie Samaha sowie gegen weitere Produktionsgesellschaften wegen Betrugs eingeleitet. Nach einem umfassenden Zivilprozess vor dem Federal District Court in Santa Ana bei Los Angeles sprach eine neunköpfige Jury im Juni 2004 alle Beschuldigten einstimmig des Betrugs für schuldig. Im Rahmen des Verfahrens wurden der INTERTAINMENT Licensing GmbH insgesamt Ansprüche in Höhe von 121,7 Mio. US-Dollar zugebilligt. Kurz nach dem Urteil meldeten die meisten der verurteilten Parteien Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts an. Das Insolvenzverfahren ist seitdem anhängig.

2008 hatte sich das Insolvenzverfahren insbesondere durch eine angeblich bevorrechtigte Forderung eines weiteren Gläubigers in erheblicher Höhe verzögert. Diese Forderung wurde vom Insolvenzverwalter bestritten. Eine diesbezüglich eingereichte Klage wurde von dem zuständigen Insolvenzgericht in erster Instanz abgewiesen. Es bestand jedoch die Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Berufung gegen das Urteil einlegen würde, was weitere Verzögerungen und Kosten zur Folge gehabt hätte. Der Gläubiger machte zudem zusätzlich zu dieser Forderung noch weitere Ansprüche geltend. In den ersten Monaten 2009 stimmten nach Prüfung der Unterlagen Intertainment sowie die anderen Gläubiger einem Vergleich mit dem die weiteren Ansprüche geltend machenden Gläubiger zu. Der Insolvenzverwalter arbeitete in den Folgemonaten an der Aufstellung eines Auszahlungsplans und reichte diesen beim Insolvenzgericht ein. Er informierte in diesem Zusammenhang darüber, dass Intertainment Zahlungen in Höhe von ca. 4 Millionen US-Dollar aus dem Insolvenzverfahren erwarten könne. Er gab zudem bekannt, dass er eine erste Teilauszahlung in Höhe von rund 1 Mio. US-Dollar voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010 anstrebe. Gleichzeitig stellte er diese Aussagen ausdrücklich unter Vorbehalt, da die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit vorauszusehen sei. Er erklärte zudem, dass eine komplette Auszahlung unter anderem aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von ebenfalls noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen zugunsten von dritten Parteien noch nicht möglich sei.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen im Nachtragsbericht unter Ziffer H.1 dieses Lageberichtes.

2.2 Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Nach Auffassung von Intertainment war neben den im Prozess gegen Franchise Pictures verurteilten Parteien insbesondere auch die Comerica Bank an dem Budgetbetrug beteiligt. In diesem Zusammenhang ist in den USA ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank anhängig. Dabei macht die INTERTAINMENT Licensing GmbH gegenüber der Bank einen Schaden in Höhe von mindestens 100 Mio. US-Dollar geltend. Grundlage für diese Forderung ist der Schaden, der aufgrund betrügerisch überhöhter Filmbudgets aus einem Output-Deal mit Franchise Pictures entstanden ist und im Verfahren gegen Franchise Pictures bereits gerichtlich festgestellt wurde.

Die Comerica Bank wiederum verlangt von der INTERTAINMENT Licensing GmbH die Zahlung von rund 70 Mio. US-Dollar. Diese Forderungen beziehen sich auf noch ausstehende Ratenzahlungen für die Filme, die die Comerica Bank im Rahmen des Output-Deals finanziert hatte. Die INTER-

TAINMENT Licensing GmbH hatte für diese Filme jeweils die erste von zwei vereinbarten Raten bezahlt und nach dem Aufdecken des Betrugs die Zahlung der zweiten Rate verweigert. Dies hatte zur Folge, dass keiner der umstrittenen Filme zur Auswertung geliefert wurde.

Stattdessen wurden die Filme von der Gegenseite vermarktet. Diese hat damit zusätzlich zu den bereits von der INTER-TAINMENT Licensing GmbH geleisteten Zahlungen auf überhöhte Budgets auch sämtliche Einnahmen aus der Verwertung der Filme erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten übersteigen. Intertainment vertritt auch die Meinung, dass für die von der Comerica Bank geforderte Zahlung der zweiten Rate keine rechtliche Grundlage mehr besteht.

Das Schiedsgerichtsverfahren befand sich während des gesamten Berichtszeitraums 2009 weiter in der Beweiserhebungsphase. Im Zusammenhang damit schloss Intertainment die von den Schiedsrichtern verordnete Vorlage des kompletten für das Verfahren relevanten E-Mail-Verkehrs von Intertainment weitgehend ab. Die Schiedsrichter hatten Intertainment im Jahr 2005 auf Antrag der Comerica Bank dazu verpflichtet, dem Institut die E-Mails vorzulegen. Der Beschluss betrifft sämtliche E-Mails, die bis zum Zeitpunkt einer vom Schiedsgericht angeordneten und im Juni/ Juli 2005 durchgeführten Datensicherung von Intertainment gesendet und empfangen wurden.

Lagebericht Konzern und AG Geschäftsbericht 2009

Die Anweisung der Schiedsrichter tangierte unmittelbar auch deutsche Datenschutzbestimmungen, da sich unter den gesicherten E-Mails auch private E-Mails von Intertainment-Mitarbeitern befinden.

Intertainment leitete die betroffenen E-Mails (insgesamt etwa 1,15 Millionen) aus diesem Grunde an einen externen Datenschutzbeauftragten weiter. Dieser bereitete die E-Mails zur Analyse vor, sortierte Duplikate und potenziell datenschutzrechtlich relevante E-Mails aus und gab sie in den Jahren 2008 und 2009 an Intertainment zurück. Intertainment begann unmittelbar nach der Rückgabe damit, die E-Mails auszuwerten und sogenannte privilegierte E-Mails auszusortieren. Insgesamt hatte Intertainment bis zum Ende des Berichtsjahres deutlich über 700.000 E-Mails an die Comerica Bank weitergeleitet.

In der ersten Hälfte 2009 bereiteten beide Parteien darüber hinaus die vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung anstehenden Zeugenbefragungen vor. Diese begannen im Juli 2009 mit einer ersten Vernehmung.

Im Januar 2009 legten die Schiedsrichter einen Termin für den Beginn der mündlichen Schiedsgerichtsverhandlung fest. Diese sollte am 27. Oktober 2009 beginnen und mit dem letzten mündlichen Verhandlungstermin am 10. Dezember 2009 enden. Im August 2009 änderten die Schiedsrichter jedoch den Zeitplan und legten den 6. April 2010 als neuen Termin für den Beginn der mündlichen Verhandlung fest. Letzter mündlicher Verhandlungstermin sollte nach diesem Zeitplan der 14. Mai 2010 sein.

Im Zusammenhang mit dem Fortgang des Verfahrens verweisen wir auf den Nachtragsbericht unter Ziffer H.2 dieses Lageberichtes.

In den ersten Monaten 2009 entschloss sich Intertainment dazu, seine Anwälte in den USA zu wechseln. In diesem Zusammenhang beauftragte Intertainment eine in Los Angeles ansässige Kanzlei mit der Betreuung der in den USA anhängigen Verfahren.

Obwohl das Verfahren sich erneut nicht mit der von Intertainment erwarteten Geschwindigkeit entwickelt hat, betrachtet das Management von Intertainment die eigenen Erfolgsaussichten in dem Schiedsgerichtsverfahren weiterhin sehr positiv und hält die von der Comerica Bank geltend gemachten Ansprüche für nicht begründet. Für diese positive Einschätzung spricht auch die Entscheidung im Gerichtsprozess gegen Franchise Pictures, die mitverklagten weiteren Gesellschaften und gegen Elie Samaha, den ehemaligen CEO von Franchise Pictures – auch wenn diese keine präjudizierende Wirkung hat. Sollte das Schiedsgerichtsverfahren zugunsten der INTERTAINMENT Licensing GmbH entschieden werden, ist Intertainment der Ansicht, dass die Comerica Bank ganz oder teilweise auch für den bereits im Franchise-Verfahren gerichtlich festgestellten Schaden gesamtschuldnerisch haftet.

3. Erhaltene Darlehen der MK Medien Beteiligungs GmbH

Wie dargelegt war Intertainment auch 2009 auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Intertainment schloss während des Berichtsjahres mehrere neue Darlehensvereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH über insgesamt 2,3 Mio. Euro ab. Durch diese Vereinbarungen war Intertainment in der Lage, während dieses Zeitraums die kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten in den USA zu finanzieren.

4. Beteiligung an SightSound Technologies Inc.

Die amerikanische Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies Inc. hatte im vierten Quartal 2005 ihre US-Patente für den digitalen Download von Audiound Video-Dateien aus dem Internet an ein Tochterunternehmen des amerikanischen Konzerns General Electric verkauft. Dieses plant im Rahmen der Vereinbarung, die Patente gerichtlich durchzusetzen und im Anschluss auszuwerten. Im Gegenzug dafür soll SightSound 50% der Erlöse (abzüglich der Kosten) aus der Patentauswertung erhalten. Das US-Patentamt überprüft seit 2005 auf Antrag eines Unternehmens aus der Download-Branche erneut die Gültigkeit der Patente. Wie bereits in den Vorjahren, so herrschte auch während des gesamten Geschäftsjahres 2009 weiter Unsicherheit über die Gültigkeit der Patente, da sich das US-Patentamt unverändert in der Entscheidungsfindung über die Gültigkeit der Patente befand. Nach Angaben von SightSound hat General Electric zugesagt, im Falle einer negativen Entscheidung des US-Patentamtes Berufung vor Gericht einzulegen. Bereits für das Geschäftsjahr 2004 hatte Intertainment den Beteiligungswert an SightSound vollständig abgeschrieben.

5. Klagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse 2007 und 2008

Am 23. August 2007 führte die Intertainment AG ihre Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 durch. Am 18. Juli 2008 fand die Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2007 statt. Bei beiden Hauptversammlungen gaben Aktionäre Widerspruch gegen die von der Hauptversammlungsmehrheit getroffenen Beschlüsse zu Protokoll und reichten Anfechtungsund/oder Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse ein. Diese waren teilweise noch im Berichtsjahr anhängig. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung zu diesem Thema unterteilt nach den beiden Hauptversammlungen dar.

5.1 Hauptversammlung 2007

Mit Urteil vom 13. August 2009 erklärte das Landgericht München I die auf der Hauptversammlung 2007 beschlossene Entlastung der Vorstandsmitglieder der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2006 für nichtig. Intertainment verzichtete auf eine Berufung gegen das Urteil. Dieses ist damit rechtskräftig.

5.2 Hauptversammlung 2008

Auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2007 hatte Intertainment den Aktionären die Bestätigung bestimmter, angefochtener Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2007 vorgeschlagen. Ziel war, eine endgültige Rechtssicherheit hinsichtlich dieser Beschlussfassungen zu erlangen. Zu diesen zur Bestätigung vorgelegten Beschlüssen zählten Entlastungsbeschlüsse in Bezug auf Vorstand und Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 sowie eine Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Die Aktionäre bestätigten bei der Hauptversammlung mit großer Mehrheit die Beschlüsse aus dem Jahr 2007. Darüber hinaus stimmten die Aktionäre jeweils mit einer Mehrheit von über 99 Prozent auch allen anderen in der Einladung zur Hauptversammlung aufgeführten Beschlussvorlagen zu. Dazu zählte insbesondere die Wiederwahl von Jost Arnsperger, Dr. Heribert Wiedenhues und Prof. Dr. Michael Adams zu Aufsichtsräten der Intertainment AG.

Dennoch wurden auch die Beschlussfassungen der Hauptversammlungen 2008 mit Klagen angegriffen. Diese richteten sich im Einzelnen gegen die Beschlüsse zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007, zur Wahl des Aufsichtsrats und zur Bestätigung von Beschlüssen der Hauptversammlung 2007, bestehend aus verschiedenen Entlastungsbeschlüssen für 2005 und 2006 sowie Satzungsänderungen.

Am 12. März 2009 fällte das Landgericht München I ein Urteil im Zusammenhang mit den Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juli 2008. Dabei wies das Landgericht die geltend gemachten Nichtigkeitsgründe ebenso zurück wie die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss zu den Wahlen zum Aufsichtsrat. Gleichzeitig stellte das Landgericht fest, dass die Beschlüsse zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007, zur Bestätigung von Beschlüssen der Hauptversammlung 2007, bestehend aus verschiedenen Entlastungsbeschlüssen für 2005 und 2006 sowie Satzungsänderungen wirksam angefochten seien. Als Grund nannte das Landgericht, dass bestimmte Fragen zur Honorierung der Rechtsanwaltskanzlei des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Intertainment AG auf der ordentlichen Hauptversammlung nicht vollständig beantwortet worden seien. Intertainment verzichtete auf eine Berufung gegen das Urteil. Dieses ist damit rechtskräftig.

6. Prüfung durch die BaFin

Mit Bescheid vom 4. Mai 2009 teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Intertainment mit, dass die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in den Jahresabschlüssen 2004 und 2005 überbewertet seien. Das Management von Intertainment kann sich dieser Auffassung der BaFin jedoch nicht anschließen und legte Widerspruch gegen den zugrundeliegenden Fehlerbescheid ein. Das Verfahren war zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen. Intertainment zieht allerdings in Erwägung, den Widerspruch gegen den Fehlerbescheid aus Kostengründen, im Übrigen ohne Anerkennung von Rechtspflichten zurückzunehmen. Zur Darstellung der Hintergründe verweisen wir auf die vorangegangenen Geschäftsberichte von Intertainment.

7. Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter

7.1 Vorstand

Alleiniges Vorstandsmitglied der Intertainment AG war im Berichtsjahr Jörg Brockmann.

7.2 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Intertainment AG setzte sich 2009 unverändert zum Vorjahr aus Jost Arnsperger (Vorsitzender), Dr. Heribert J. Wiedenhues (stellvertretender Vorsitzender) und Prof. Dr. Michael Adams zusammen. Zum 31. Dezember 2009 legte Dr. Heribert J. Wiedenhues sein Amt aus persönlichen Gründen nieder. Der Vorstand der Intertainment AG hat daraufhin am 14. Januar 2010 beim Registergericht München einen Antrag auf Bestellung von Bertil le Claire zum Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 104 AktG gestellt. Der Antrag wurde von den beiden verbliebenen Aufsichtsratsmitgliedern unterstützt. Das Registergericht München folgte mit Beschluss vom 3. Februar 2010 dem Antrag und bestellte Herrn le Claire zum neuen Aufsichtsratsmitglied der Intertainment AG. Zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählte das Gremium Prof. Dr. Michael Adams.

7.3 Mitarbeiter

Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2009 unverändert zum Vorjahr durchschnittlich 2 Mitarbeiter.

7.4 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat

Das Vergütungssystem des Vorstands Der Vorstand erhält eine feste monatliche Vergütung, die nach bestimmten Bewertungskriterien in regelmäßigen zeitlichen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand Tantiemen bei Erreichung vereinbarter Ziele, die zwischen Vorstand und Aufsichtsrat schriftlich vereinbart werden. Als Bezugskomponente mit langfristiger Anreizwirkung besteht gemäß den aufgelegten Aktienoptionsprogrammen die Möglichkeit der Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstand und Mitarbeiter.

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss des Geschäftsjahres eine pauschale Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 4.300 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages (8.600 Euro), sein Stellvertreter das Eineinhalbfache (6.450 Euro).

Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld nach folgenden Maßgaben: 1.250 Euro für jede ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats, insoweit maximal jedoch 5.000 Euro pro Geschäftsjahr sowie 1.000 Euro für jede außerordentliche Sitzung, insoweit maximal jedoch 2.000 Euro pro Geschäftsjahr.

Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben seiner festen Vergütung gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung eine erfolgsorientierte (dividendenabhängige)

Zusatzvergütung. Der Zusatzvergütungsbetrag in Prozent vom Festbetrag beträgt für jedes Prozent Ausschüttung, das über einen Dividendensatz von 3% (zum anteiligen Grundkapital, das auf eine Aktie entfällt) hinausgeht, 10%. Die Zusatzvergütung ist auf das Doppelte des Festbetrages begrenzt.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung insoweit, als es dem Verhältnis ihrer Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr entspricht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz für die ihnen bei ihrer Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen.

Hinsichtlich der an den Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2009 gewährten Vergütung verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang.

8. Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009

Die Hauptversammlung am 18. Dezember 2009 wählte die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009.

9. Bericht für das Geschäftsjahr 2009 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG

Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2009 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstands im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

10. Verlegung der Geschäftsadresse

Die Intertainment AG war im Berichtsjahr am Karl-Scharnagl-Ring 7 in 80539 München ansässig. Im März 2010 wurde die Geschäftsadresse an den Maximiliansplatz 5, 80333 München, verlegt.

D) Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i.V.m. 315 Abs. 4 HGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 18.008.070,93 Euro und ist eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1,28 Euro beteiligt sind und jeweils die gleichen Rechte – insbesondere gleiche Stimmrechte – gewähren. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hält nach Kenntnis des Vorstands 72,08% (= 9.306.934 Aktien) der Stimmrechte an der Intertainment AG. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2009 nach Kenntnis des Vorstands nicht.

Der Vorstand wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften bestellt und abberufen. Die Satzung sieht für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands keine Sonderregelungen vor. Für die Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung beschließt über Satzungsänderungen – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 179, 133 AktG – mit der einfachen Stimmenmehrheit sowie mit einer Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Die Satzung hat keine abweichenden Regelungen aufgestellt. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.

Der Vorstand ist bis zum 12. September 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um 2.797 TEuro zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um bis zu 511 TEuro bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 6.002 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Schließlich ist das Grundkapital um bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 (Aktienoptionsprogramm 2003). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz und Satzung einschließlich der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Es gibt auch keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

E) Erklärung zur Unternehmensführung

1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex zum 14. Dezember 2009 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

2. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Un

ternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.

Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Risikolage, Risikomanagement sowie Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen. In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung. Insbesondere vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise und den für Intertainment sehr wichtigen juristischen Auseinandersetzungen in den USA steht der Aufsichtsrat in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, um sich frühzeitig über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle zu informieren und ggf. zeitnah entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Bezüglich der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang. Intertainment verzichtet auf die Bildung von gesonderten Ausschüssen, da sich die Mitglieder des Aufsichtsrats direkt mit diesen Aufgaben befassen.

F) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das Geschäftsjahr 2009 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage ist im Geschäftsjahr 2009 unverändert im Wesentlichen vom überwiegend langfristigen Ausweis der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA geprägt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 60,3 Mio. Euro, nach 60,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008. Sie hat sich somit nicht wesentlich verändert.

Die kurzfristigen Vermögenswerte betragen insgesamt 3,8 Mio. Euro, nach 1,3 Mio. Euro im Vorjahr. Wesentlicher Bestandteil sind die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 2,9 (i.V. 0,2) Mio. Euro und das Filmvermögen mit unveränderten 0,8 Mio. Euro. Darüber hinaus bestehen Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen.

Die sonstigen Vermögenswerte enthalten im Berichtsjahr insbesondere mit 2,7 (i.V. 0) Mio. Euro die innerhalb von 12 Monaten erwarteten Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures und anderen Parteien.

Die langfristigen Vermögenswerte haben sich von 59,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 56,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009 reduziert.

Ursache für die Abnahme ist die teilweise

Umgliederung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in die kurzfristigen Vermögenswerte. Der langfristige Ausweis spiegelt die Erwartung des Managements wider, dass mit der Realisierung der Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkeiten nach aktuellem Kenntnisstand erst im Geschäftsjahr 2011 zu rechnen ist. Die Schadensersatzforderungen werden trotz des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und weiteren Parteien in der bilanzierten Höhe weiterhin als werthaltig beurteilt. Die Werthaltigkeit leitet sich zum einen daraus ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz befriedigt werden kann, und zum anderen daraus, dass die Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank nach Auffassung des Managements sehr positiv sind. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank erfolgreich durchsetzen können, ist davon auszugehen, dass die Comerica Bank auch für den entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures bestätigt wurde, ganz oder teilweise haftet.

Die aktiven latenten Steuern belaufen sich auf 20,6 (i.V. 19,7) Mio. Euro. Sie betreffen die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von 33% für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.

Die Passivseite ist von einer Verringerung des Eigenkapitals, einem Rückgang der kurzfristigen und einer Zunahme der langfristigen Schulden gekennzeichnet.

Die kurzfristigen Schulden belaufen sich auf 1,5 Mio. Euro, nach 2,5 Mio. Euro im Vorjahr. Sie enthalten Rückstellungen von insgesamt 1,0 (i.V. 2,3) Mio. Euro, die im Wesentlichen für die Prozesskosten in den USA und die Abschluss- und Prüfungskosten gebildet wurden. Daneben bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung in Höhe von 0,4 (i.V. 0,2) Mio. Euro.

Die langfristigen Schulden sind um 3,5 Mio. Euro auf 61,2 Mio. Euro gestiegen. Sie beinhalten mit 14,1 (i.V. 11,0) Mio. Euro die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und mit 14,1 (i.V. 13,7) Mio. Euro Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Verpflichtung für Prozesserlösbeteiligungen mit 13,1 (i.V. 12,6) Mio. Euro und Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den in den USA geführten Prozessen in Höhe von 1,0 (i.V. 1,0) Mio. Euro.

Zudem sind die passiven latenten Steuern mit unverändert 33,0 Mio. Euro bilanziert. Diese sind für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Das Konzerneigenkapital verringerte sich um 2,9 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr und beträgt -2,3 Mio. Euro. Die Verringerung ist im Wesentlichen auf den im Berichtsjahr erzielten Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 2,9 (i.V. 4,7) Mio. Euro zurückzuführen. Der Konzernbilanzverlust beträgt demzufolge 63,5 (i.V. 60,7) Mio. Euro. Die Kapitalrücklage beläuft sich auf 43,1 Mio. Euro.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2009 verfügte der Intertainment Konzern über liquide Mittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008. Dabei wurde die Liquidität des Konzerns im Geschäftsjahr 2009 weiterhin insbesondere durch die hohen finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie durch Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet. Intertainment konnte diese finanziellen Belastungen durch von der MK Medien Beteiligungs GmbH zur Verfügung gestellte Darlehen finanzieren. Im Geschäftsjahr 2009 erhielt der Konzern Darlehen über insgesamt 2,3 Mio. Euro. Im Vorjahr konnte der Finanzbedarf auch über eine Kapitalerhöhung im Volumen von 1,5 Mio. Euro abgedeckt werden.

Für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen weiterhin schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt K "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer K.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Intertainment erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2009 aus der Verwertung von Filmrechten Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 0,1 (i.V. 0,5) Mio. Euro. Ein signifikanter operativer Geschäftsbetrieb besteht, unverändert zum Vorjahr, wegen der anhängigen Rechtsstreitigkeiten nicht.

Die sonstige betrieblichen Erträge beliefen sich auf 0,05 (i.V. 1,5) Mio. Euro und enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Personalaufwand veränderte sich nur geringfügig und beträgt 0,2 Mio. Euro. Im Berichtsjahr fielen keine Abschreibungen an. Im Vorjahr waren insbesondere Abschreibungen wegen der Wertminderung der geleisteten Anzahlungen für die Zweitrechte am Thriller "Twisted" enthalten.

Der sonstige betriebliche Aufwand verringerte sich auf 3,0 (i.V. 6,6) Mio. Euro. Er enthält insbesondere Belastungen aus der Bewertung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 1,2 (i.V. 0) Mio. Euro und der Verpflichtung zu Prozesserlösbeteiligungen von 0,5 (i.V. 3,8) Mio. Euro. Darüber hinaus wurden der Rückstellung für Prozesskosten 0,6 (i.V. 1,6) Mio. Euro zugeführt.

Das Zinsergebnis summiert sich auf -0,7 (i.V. -0,4) Mio. Euro. Hierin sind insbesondere die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen enthalten.

Eine positive Auswirkung auf das Konzernergebnis stammt aus dem erhöhten Ansatz der aktiven latenten Steuern. Der Steuerertrag beläuft sich im Berichtsjahr insgesamt auf 1,0 (i.V. 2,6) Mio. Euro.

Intertainment weist für das Berichtsjahr 2009 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 2,9 (i. V. 4,7) Mio. Euro aus. Das EBIT beträgt -3,1 Mio. Euro, gegenüber -6,9 Mio. Euro im Vorjahr.

G) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2009 nach HGB

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Intertainment AG hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Bilanzsumme beträgt 13,2 Mio. Euro, nach 14,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008.

Der Buchwert des Anlagevermögens beinhaltet unverändert zum Vorjahr die Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH mit 8,9 Mio. Euro. Im Umlaufvermögen sind zum Bilanzstichtag insbesondere das Filmvermögen mit 0,8 (i.V. 0,8) Mio. Euro, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 3,2 (i.V. 4,1) Mio. Euro und die Guthaben bei Kreditinstituten mit 0,1 (i.V. 0,2) Mio. Euro enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen das Verrechnungskonto zur INTERTAINMENT Licensing GmbH. Aufgrund der Neubewertung der Tochtergesellschaft war in 2009 eine erneute Wertberichtigung vorzunehmen. Insgesamt wurden für diese Forderungsposition Wertberichtigungen in Höhe von 108 (i.V. 105) Mio. Euro gebildet.

Auf der Passivseite ist eine Verringerung des Eigenkapitals um insgesamt 3,8 Mio. Euro zu verzeichnen. Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert zum Vorjahr 18,0 Mio. Euro, die Kapitalrücklage 55,1 Mio. Euro. Der Rückgang des Eigenkapitals ist auf den gestiegenen Bilanzverlust zurückzuführen. Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2009 auf 63,8 Mio. Euro, nach 60,0 Mio. Euro im Vorjahr. Er enthält einen Jahresfehlbetrag für 2009 in Höhe von 3,8 (i.V. 6,8) Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote verringerte sich auf 71% (i.V. 93%).

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 0,2 (i.V. 0,3) Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 3,5 (i.V. 0,8) Mio. Euro enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 0,4 (i.V. 0,1) Mio. Euro und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 3,1 (i.V. 0,7) Mio. Euro. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen einschließlich Zinsen enthalten. Der Anstieg ist unter anderem auf die im Berichtsjahr gewährten Darlehen in Höhe von 2,3 Mio. Euro zurückzuführen.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2009 verfügte die Intertainment AG über liquide Mittel in Höhe von 0,1 Mio. Euro, nach 0,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2008. Intertainment finanzierte sich im Berichtsjahr insbesondere über von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Darlehen, die im Wesentlichen für die Finanzierung der Prozesskosten der Tochtergesellschaft INTER-

TAINMENT Licensing GmbH in den USA verwendet wurden.

Für die Geschäftsjahre 2010 und 2011 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose ableitet. Die Liquiditätslage der Intertainment AG ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt L "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer L.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2009 aus der Verwertung von Filmrechten Umsatzerlöse in Höhe von 0,1 (i.V. 0,4) Mio. Euro. Der Personalaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert und beträgt 0,2 Mio. Euro. Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf 2,9 (i.V. 6,8) Mio. Euro. Sie beinhalten in 2009 die Wertberichtigungen der Forderungen gegen die IN-TERTAINMENT Licensing GmbH in Höhe von 2,9 (i.V. 5,1) Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 0,2 Mio. Euro auf 0,8 Mio. Euro. Sie enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Kosten der Hauptversammlung und der Jahresabschlussprüfung sowie der Berichterstattung.

Die Intertainment AG weist für das Be

richtsjahr 2009 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 3,8 (i.V. 6,8) Mio. Euro aus. Dieser Betrag entspricht nahezu dem EBIT.

H) Nachtragsbericht des Intertainment AG Konzerns

In diesem Abschnitt stellen wir die wesentlichen Ereignisse zwischen dem Ende des Berichtsjahres und der Fertigstellung dieses Lageberichts dar, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Intertainment AG Konzerns angefallen sind.

1. Insolvenzverfahren von Franchise Pictures

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und anderer Parteien wurde der Auszahlungsplan ("liquidation plan") des Insolvenzverwalters gemäß Verfügung des Insolvenzgerichts zum 31. März 2010 wirksam. Damit steht einer geordneten Abwicklung und Auszahlung der Insolvenzmasse nichts mehr im Wege. Dies kann sich allerdings über mehrere Jahre erstrecken und ist unter anderem abhängig davon, inwieweit der Insolvenzverwalter bestehende Ansprüche gegen Dritte realisieren kann. Aufgrund entsprechender Auskünfte des Insolvenzverwalters geht Intertainment von einer ersten Zahlung in Höhe von 1 Mio. US-Dollar im Mai 2010 aus.

2. Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und andere Parteien haben die Schiedsrichter den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung noch einmal verschoben. So hatten sich einige Zeugenvernehmungen, die der mündlichen Verhandlung vorausgehen, verzögert. Diese wurden partiell im April 2010 fortgesetzt. Auch waren Intertainment-Dokumente vom Sachverständigen noch nicht vollständig analysiert.

Bis zur Fertigstellung dieses Lageberichts hatten die Schiedsrichter noch keinen neuen Termin für die mündliche Verhandlung festgelegt. Wegen der weiterhin laufenden Dokumentenauswertung und der noch ausstehenden Zeugenvernehmungen geht das Management von Intertainment gegenwärtig davon aus, dass der Schiedsspruch im ersten Halbjahr 2011 erfolgen wird.

3. Darlehensvereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH

Im Geschäftsjahr 2010 hat Intertainment bis zum Abschluss dieses Lageberichts weitere Darlehensvereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH über insgesamt 700 TEuro abgeschlossen. Durch diese Vereinbarungen war Intertainment in diesem Zeitraum auch weiterhin in der Lage, die kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten in den USA zu finanzieren.

Die in 2009 gewährten Darlehen waren am 30. April 2010 zur Rückzahlung fällig. Mit Wirkung zum Fälligkeitstag wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen um weitere 12 Monate verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

I) Bilanzeid des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

J) Prognosebericht

1. Künftige Entwicklung des Intertainment AG Konzerns

Wie bereits in den Vorjahren wird die weitere Entwicklung des Intertainment AG Konzerns auch 2010 vom Fortgang der Rechtsstreitigkeiten in den USA abhängen. Intertainment wird sich darauf konzentrieren, diese zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Nach der erneuten Verschiebung der mündlichen Verhandlung im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank geht Intertainment davon aus, dass ein Schiedsspruch im ersten Halbjahr 2011 erfolgen wird. Im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren von Franchise Pictures erwartet Intertainment in diesem Jahr zumindest die Auszahlung der für Mai avisierten ersten Rate.

Unverändert wird Intertainment im Geschäftsjahr 2010 so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit ausweisen. Umsatzerlöse über dem Vorjahresniveau sind allenfalls durch die Verwertung der Rest-Filmbibliothek möglich. Um signifikant höhere Umsatzerlöse zu erzielen muss Intertainment sein operatives Geschäft wieder aufbauen. Für die dafür nötigen Investitionen benötigt Intertainment die aus den Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel.

2. Künftige Entwicklung der Intertainment AG

Die Intertainment AG wird bis auf weiteres nahezu ausschließlich ihre Rolle als Finanzund Managementholding sowie Muttergesellschaft der in die Rechtsstreitigkeiten in den USA involvierten INTERTAINMENT Licensing GmbH ausfüllen und dieser die finanziellen Mittel und Managementkapazitäten zur Durchführung der Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung stellen. Zudem wird die Intertainment AG die Verwertung der bestehenden Filmbibliothek vorantreiben. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Rechtsstreitigkeiten beabsichtigt die Intertainment AG, wieder verstärkt eine aktive Rolle in der deutschen Filmwirtschaft einzunehmen.

K) Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns

Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Nachfolgend sind die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben, die sich insbesondere aus den umfangreichen Rechtsstreitigkeiten in den USA ergeben.

Erst nach erfolgreicher Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten ist mit einem Neuaufbau des Geschäfts zu rechnen.

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures
  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet der Konzern mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Finanzmittelzuflüsse.

Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA

Das Management geht davon aus, dass die Rechtsstreitigkeiten in den USA einen künftigen Finanzmittelbedarf von bis zu 1,7 Mio. Euro erfordern. Zur Deckung dieser Investition ist der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen. Diese wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH geht das Management davon aus, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung der MK Medien Beteiligungs GmbH liegt vor.

Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses der Intertainment AG ist die Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures noch nicht abgeschlossen. Der Auszahlungsplan des Insolvenzverwalters ("liquidation plan") wurde gemäß einer Verfügung des Insolvenzgerichtes zum 31. März 2010 gültig. Es besteht das Risiko, dass sich die Abwicklung des Auszahlungsplans über mehrere Jahre hinzieht. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Insolvenzverwalter noch ausstehende Forderungen gegenüber Dritten nicht eintreiben kann und die Mittelzuflüsse aus dem Auszahlungsplan deshalb unter den Erwartungen von Intertainment bleiben.

Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank

Es besteht das Risiko, dass der nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehende Schadensersatzanspruch gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden kann. Ein solches Risiko kann sich auch durch das Nichterscheinen von Zeugen realisieren.

Ein zusätzliches Risiko liegt darin, dass Intertainment im Rahmen von Schiedssprüchen zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen wird. Grundlage hierfür ist das von der Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH eingeleitete Schiedsverfahren, das im Anschluss auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden.

Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten übersteigen.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns

2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.

2.2 Währungsrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Intertainment sichert derzeit keine Fremdwährungsgeschäfte und bestehende Fremdwährungsforderungen ab.

L) Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass die Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren ihre geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Bestandteil ist die Finanzierung der künftigen Geschäftstätigkeit, der geplanten Investitionen und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • Realisierung der Prämissen, die der von der Tochtergesellschaft INTER-TAINMENT Licensing GmbH vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen:
  • Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA

  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures

  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

• Realisierung der Prämissen, die der von der Intertainment AG vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen:

• Realisierung von Mittelzuflüssen zur Finanzierung des Kapitalbedarfes der Tochtergesellschaft INTERTAINMENT Licensing GmbH.

Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken des Intertainment AG Konzerns unter Ziffer K.1 dieses Lageberichts.

2. Weitere Risiken der Intertainment AG

Für die Erläuterung der weiteren Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer K.2.

München, 23. April 2010 Intertainment AG

Jörg Brockmann – Vorstand

Bilanz Intertainment Konzern

zum 31. Dezember 2009 nach IFRS

Aktiv
A
in TEuro
Konzernanhang 31.12.2009 31.12.2008
A. Kurzfristige
Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel V.1.1 88 241
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Sonstige Vermögenswerte
V.1.2 0
2.899
3
224
III. Filmrechte V.1.3 784 784
Summe kurzfristige Vermögenswerte 3.771 1.252
B. Langfristige
Vermögenswerte
I. Sonstige Vermögenswerte V.2.2 35.936 39.796
II. Latente Steuern V.2.3 20.625 19.675
Summe langfristige Vermögenswerte 56.561 59.471
Aktiva
gesamt
60.332 60.723
Passiva in TEuro
Konzernanhang 31.12.2009 31.12.2008
A. Kurzfristige
Schulden
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen V.3 436 175
II. Sonstige Verbindlichkeiten V.3 3 3
III. Rückstellungen V.3 1.027 2.323
Summe kurzfristige Schulden 1.466 2.501
B. Langfristige
Schulden
I. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen V.4.1 14.090 11.036
II. Rückstellungen V.4.2 14.119 13.654
III. Latente Steuern V.4.3 32.950 32.950
Summe langfristige Schulden 61.159 57.640
C. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital V.5.1 18.008 18.008
II. Kapitalrücklage V.5.2 43.129 43.124
III. Gewinnrücklage V.5.3
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Konzernbilanzverlust V.5.4 -63.546 - 60.666
Summe Eigenkapital -2.293 582
Passiva
gesamt
60.332 60.723

Gesamtergebnisrechnung Intertainment Konzern

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 nach IFRS

in TEuro Konzernanhang 1.1.-31.12.2009 1.1.-31.12.2008
1. Umsatzerlöse VI.1 55 478
2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 48 1.530
103 2.008
3. Materialaufwand VI.3
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen 0 -376
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -3 -18
-3 -394
4. Personalaufwand VI.4
a) Gehälter -185 -228
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für die Altersversorgung -11 -18
-196 -246
5. Abschreibungen VI.5 0 -1.666
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.6 -3.027 -6.567
7. Zinsergebnis VI.7 -714 -433
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.837 -7.298
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.8 957 2.589
10. Konzerngesamtergebnis -2.880 -4.709
Ergebnis je Aktie -0,20 -0,35
Verwässertes Ergebnis je Aktie -0,20 -0,35

Das Gesamtergebnis beinhaltet sämtliche im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge. Das Gesamtergebnis entfällt in voller Höhe auf die Aktionäre der Intertainment AG.

Kapitalflussrechnung Intertainment Konzern

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 nach IFRS

in TEuro 2009 2008
Gesamtergebnis vor gezahlten Zinsen und Steuern -2.881 -4.720
Aktienoptionen Vorstand & Mitarbeiter 5 32
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 0 1.666
Sonstige zahlungsunwirksame Positionen 0 97
Veränderung Filmrechte 0 376
Veränderung Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten 1.178 -459
Veränderung Rückstellung Prozesserlösbeteiligungen 464 3.805
Veränderung Rückstellung Prozesskosten 580 1.638
Veränderung der übrigen Rückstellungen -1.876 -1.582
Veränderung sonstige Aktiva -939 -2.507
Veränderung sonstige Passiva 975 349
Erhaltene Zinsen 1 11
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -2.493 -1.294
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 0 1.502
Kosten der Kapitalerhöhung 0 -60
Gesellschafterdarlehen 2.340 0
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 2.340 1.442
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -153 148
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 241 93
Finanzmittelfonds
am
Ende
der
Periode
88 241
Zusammensetzung
des
Finanzmittelfonds
in TEuro
31.12.2009 31.12.2008
Zahlungsmittel 88 241
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 88 241

Entwicklung des Eigenkapitals Intertainment Konzern

nach IFRS

in TEuro
Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzverlust Gesamt
Stand 31.12.2007 16.506 43.055 116 -55.957 3.720
Gesamtergebnis 2008 - 4.709 - 4.709
Aktienoptionen 32 32
Kapitalerhöhung 1.502 1.502
Kosten der Kapitalerhöhung -60 - 60
Ü
brige Effekte
97 97
Stand 31.12.2008 18.008 43.124 116 -60.666 582
Gesamtergebnis 2009 -2.880 - 2.880
Aktienoptionen 5 5
Stand 31.12.2009 18.008 43.129 116 -63.546 -2.293

Intertainment Konzern: Anhang

zum 31. Dezember 2009 nach IFRS

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Der Vorstand der Intertainment AG hat am 23. April 2010 den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2009 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Intertainment Aktiengesellschaft, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.

Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.

Im Folgenden stellen wir die im Geschäftsjahr 2009 veränderten IFRS Standards und Interpretationen dar, deren Anwendung zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgeschrieben ist.

1. Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften:

IFRS 8 – Geschäftssegmente

Im November 2006 hat das IASB den Standard IFRS 8 »Geschäftssegmente« herausgegeben, der den bisherigen IAS 14 »Segmentberichterstattung« ersetzt. Intertainment wendet IFRS 8 mit Beginn des Geschäftsjahres 2009 an. IFRS 8 verlangt von Unternehmen die Berichterstattung von finanziellen und beschreibenden Informationen bezüglich berichtspflichtiger Segmente. Im Allgemeinen müssen Finanzinformationen auf Basis der internen Steuerung berichtet werden, durch die der Geschäftserfolg der operativen Segmente beurteilt wird und entschieden wird, wie die Ressourcen auf die operativen Segmente verteilt werden. Nachdem Intertainment über keine berichtspflichtigen Segmente verfügt, hat diese Änderung keinen Einfluss auf den Konzernabschluss.

IAS 1 – Darstellung des Abschlusses

Im September 2007 veröffentlichte das IASB den Standard IAS 1 »Darstellung des Jahresabschlusses«. IAS 1 ersetzt IAS 1 »Darstellung des Jahresabschlusses« (überarbeitet in 2003) in der Fassung von 2005. IAS 1 regelt die Grundlagen für die Darstellung und Struktur des Abschlusses. Er enthält zudem Mindestanforderungen an den Inhalt eines Abschlusses. Die Anwendung des überarbeiteten Standards seit dem 1. Januar 2009 hat keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

IFRS 7 – Finanzinstrumente: Angaben

Im März 2009 veröffentlichte das IASB Änderungen an IFRS 7 »Finanzinstrumente: Angaben«. Gegenstand dieser Änderungen ist eine Ausweitung der Angabepflichten zu den beizulegenden Zeitwerten der Finanzinstrumente sowie zum Liquiditätsrisiko. So sind nunmehr Angaben zu den verschiedenen Bewertungsstufen der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten erforderlich. Darüber hinaus konkretisiert IFRS 7, dass bei der Fälligkeitsanalyse von finanziellen Verbindlichkeiten zwischen derivativen und nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten zu unterscheiden ist. Die Intertainment AG wendet die Änderungen – soweit relevant und wesentlich – mit Beginn des Geschäftsjahres 2009 an.

IAS 23 – Fremdkapitalkosten

Im März 2007 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 23 »Fremdkapitalkosten«. Die wesentliche Änderung des IAS 23 betrifft die Streichung des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten direkt als Aufwand zu erfassen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können. Ein qualifizierter Vermögenswert liegt vor, wenn ein Zeitraum von mindestens einem Jahr zur Versetzung in den beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsbereiten Zustand erforderlich ist. Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte vorliegen, haben die Änderungen keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.

IFRS 2 – Aktienbasierte Vergütung

Das IASB hat im Januar 2008 Änderungen von IFRS 2 beschlossen. Die Änderung betrifft die Klarstellung, dass der Begriff der Ausübungsbedingungen ausschließlich die Dienst- und Leistungsbedingungen beinhaltet. Zum anderen werden die Regelungen zur Bilanzierung einer vorzeitigen Beendigung von anteilsbasierten Vergütungsplänen auch auf Fälle einer Beendigung durch die Mitarbeiter ausgeweitet. Die Übergangsbestimmungen sehen eine retrospektive Anwendung der Neuregelung vor. Die Anwendung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

IFRS 1/IAS 27 – Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen Die Änderungen zu IFRS 1 erlauben einem Unternehmen, die "Anschaffungskosten" der Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures oder assoziierten Unternehmen in der IFRS-Eröffnungsbilanz in Übereinstimmung mit IAS 27 oder unter Verwendung der nach zuvor angewandten Rechnungslegungsvorschriften ausgewiesenen Beträge bzw. den beizulegenden Zeitwert als Ersatz für Anschaffungskosten ("Deemed Costs") zu bestimmen. Die Änderung zu IAS 27 verlangt, dass sämtliche Dividenden von Tochterunternehmen, Joint Ventures oder assoziierten Unternehmen im separaten Einzelabschluss erfolgswirksam erfasst werden. Die neuen Anforderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

IAS 32/IAS 1 – Finanzinstrumente: Darstellung kündbare Finanzinstrumente Die Änderung betrifft die Klassifizierung von kündbaren Gesellschaftereinlagen als Eigen- oder Fremdkapital. Nach bisheriger Regelung waren Unternehmen teilweise gezwungen, das gesellschaftsrechtliche Kapital aufgrund gesetzlich verankerter Kündigungsrechte der Gesellschafter als finanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen. Künftig sollen diese Gesellschaftereinlagen in der Regel als Eigenkapital klassifiziert werden, sofern eine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart wird und die geleisteten Einlagen den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Die Anwendung der geänderten Standards hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

IAS 39/IFRIC 9 – Neubeurteilung eingebetteter Derivate

Mit der Änderung wird die bilanzielle Behandlung von eingebetteten Derivaten für Unternehmen klargestellt, die von der Umklassifizierungsänderung Gebrauch machen, die das IASB im Oktober 2008 veröffentlicht hatte. Nach der Umklassifizierungsänderung ist es Unternehmen gestattet, bestimmte Finanzinstrumente unter bestimmten Umständen aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert umzuklassifizieren. Mit den Änderungen wird klargestellt, dass bei Umklassifizierung aus der Kategorie der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert alle eingebetteten Derivate neu beurteilt wer

den und wenn notwendig separat im Konzernabschluss erfasst werden müssen. Da der Konzern keine eingebetteten Derivate bilanziert, haben diese Änderungen keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

IFRIC 13 – Kundenbonusprogramme

Gemäß dieser Interpretation sind den Kunden gewährte Vorteile (Prämien) als eigener Umsatz separat von der Transaktion zu bilanzieren, im Rahmen derer sie gewährt wurden. Daher wird ein Teil des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung den gewährten Vorteilen (Prämien) zugeordnet und passivisch abgegrenzt. Die Umsatzrealisierung erfolgt in der Periode, in der die gewährten Vorteile (Prämien) ausgeübt werden oder verfallen. Da der Konzern derzeit keine Kundenbonusprogramme aufgelegt hat, ergeben sich aus dieser Interpretation keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

Verbesserungen zu IFRS 2008 (mit Ausnahme von Verbesserungen zu IFRS 2005)

Im Mai 2008 veröffentlichte der IASB erstmals einen Sammelstandard zur Änderung verschiedener IFRS Standards mit dem primären Ziel, Inkonsistenzen zu beseitigen und Formulierungen klarzustellen. Für jeden Standard gibt es eigene Übergangsregelungen. Die Anwendung der Änderungen hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

2. Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind

Das IASB hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Intertainment AG auch nicht vorzeitig angewendet werden.

2.1 Von der Europäischen Union bereits anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist:

IAS 27 – Konzern- und Einzelabschlüsse Der überarbeitete Standard IAS 27 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Der Standard schreibt vor, dass eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen, die nicht zum Verlust der Beherrschung führt, als Transaktion mit Anteilseignern in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner bilanziert wird. Aus einer solchen Transaktion kann daher weder ein Geschäfts- oder Firmenwert noch ein Gewinn oder Verlust resultieren. Bei Verlust der Beherrschung einer Tochtergesellschaft ist die verbliebene Beteiligung mit dem beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten und im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses zu berücksichtigen. Von der Tochtergesellschaft erlittene Verluste sind auf die Eigentümer des Mutterunternehmens und die Anteile ohne beherrschenden Einfluss (bisher als "Minderheitsanteile" bezeichnet) selbst dann aufzuteilen, wenn dies dazu führt, dass die Anteile ohne beherrschenden Einfluss einen Negativsaldo aufweisen. Die Übergangsbestimmungen sehen hierfür eine prospektive Anwendung vor. Für Vermögenswerte und Schulden, die aus solchen Transaktionen vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren, ergeben sich daher keine Änderungen. Die Anwendung dieses Standards wird für Intertainment künftig – insbesondere bei Veränderungen der Beteiligungshöhe von Tochterunternehmen – Auswirkungen haben. Im Berichtsjahr bestehen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Änderung von IAS 32 – Klassifizierung von Bezugsrechten

Die Änderung von IAS 32 wurde im Oktober 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnt. Diese Änderung beinhaltet eine Anpassung der Definition einer finanziellen Verbindlichkeit dergestalt, dass bestimmte Bezugsrechte als Eigenkapitalinstrumente eingestuft werden können. Dies gilt dann, wenn diese Rechte gegenwärtigen Eigentümern von nicht-derivativen Eigenkapitalinstrumenten der gleichen Klasse eines Unternehmens anteilig gewährt werden, um eine festgelegte Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens zu einem Festpreis in einer beliebigen Währung zu erwerben. Intertainment sieht bei dieser Änderung keine Auswirkungen für den Konzernabschluss.

Änderungen von IAS 39 – Geeignete Grundgeschäfte

Die Änderung von IAS 39 wurde im Juli 2008 veröffentlicht und ist retrospektiv erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Es wird klargestellt, dass es zulässig ist, lediglich einen Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflow-Schwankungen eines Finanzinstruments als Grundgeschäft zu designieren. Dies umfasst auch die Designation der Inflation als Risiko oder Teil eines Finanzinstruments in bestimmten Fällen. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG, da derzeit keine Sicherungsgeschäfte bestehen.

IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der IFRS Der überarbeitete Standard IFRS 1 wurde im November 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Die Überarbeitung des Standards umfasst allein redaktionelle Änderungen und eine Neustrukturierung des Standards. Aus der Überarbeitung ergeben sich keine Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für Erstanwender von IFRS.

IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse

Der überarbeitete Standard IFRS 3 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erst

mals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Der Standard wurde im Rahmen des Konvergenzprojekts von IASB und FASB einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere die Einführung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Anteilen ohne beherrschenden Einfluss (bisher als "Minderheitsanteile" bezeichnet), die entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens zu bewerten sind. Hervorzuheben sind weiterhin die erfolgswirksame Neubewertung zuvor gehaltener Anteile bei erstmaliger Erlangung der Beherrschung (sukzessiver Unternehmenserwerb), die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung von Transaktionskosten. Diese Neuregelungen werden sich auf die Ansatzhöhe des Geschäfts- oder Firmenwerts, auf das Ergebnis der Berichtsperiode, in der ein Unternehmenszusammenschluss erfolgt, und auf künftige Ergebnisse auswirken. Die Übergangsbestimmungen sehen eine prospektive Anwendung der Neuregelung vor. Für Vermögenswerte und Schulden, die aus Unternehmenszusammenschlüssen vor der erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren, ergeben sich keine Änderungen. Die Anwendung dieses Standards wird für Intertainment künftig, insbesondere bei Transaktionen, Auswirkungen haben.

Ändern des IFRS 5 im Rahmen von Verbesserungen zu IFRS 2008

Die Änderungen aus dem Improvementprojekt 2008 wurden im Mai 2008 veröffentlicht und sind – mit Ausnahme von IFRS 5 (hier ab dem 1. Juli 2009) – erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnt. Mit der Änderung des IFRS 5 wurde klargestellt, dass auch dann sämtliche Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens, dessen geplante Veräußerung den Verlust der Beherrschung zur Folge hat, als zur Veräußerung gehalten einzustufen sind, wenn dem Unternehmen nach der Veräußerung ein Anteil ohne beherrschenden Einfluss am ehemaligen Tochterunternehmen verbleibt. Die Vorschrift hat keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

IFRIC 15 – Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

Die IFRIC Interpretation 15 wurde im Juli 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnt. Die Übernahme dieser Interpretation in das EU-Recht ist im Juli 2009 erfolgt, mit der Feststellung, dass diese Interpretation in der EU spätestens mit Beginn des ersten Geschäftsjahres nach dem 31. Dezember 2009 anzuwenden ist. Diese Interpretation gibt Leitlinien zum Zeitpunkt und Umfang der Ertragsrealisierung aus Projekten zur Errichtung von Immobilien. Da Intertainment keine Immobilien errichtet, ergeben sich keine Auswirkungen.

IFRIC 16 – Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Die IFRIC Interpretation 16 wurde im Juli 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnt. Die Übernahme dieser Interpretation in das EU-Recht ist im Juni 2009 erfolgt, mit der Feststellung, dass diese Interpretation in der EU spätestens mit Beginn des ersten Geschäftsjahres nach dem 30. Juni 2009 anzuwenden ist. IFRIC 16 vermittelt Leitlinien für die Identifizierung der Fremdwährungsrisiken, die im Rahmen der Absicherung einer Nettoinvestition abgesichert werden können, für die Bestimmung, welche Konzernunternehmen die Sicherungsinstrumente zur Absicherung der Nettoinvestition halten können, und für die Ermittlung des Fremdwährungsgewinns oder -verlusts, der bei Veräußerung des gesicherten ausländischen Geschäftsbetriebs aus dem Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern ist. Diese Interpretation ist prospektiv anzuwenden. Intertainment nimmt derzeit keine solchen Absicherungen vor.

IFRIC 17 – Sachdividenden an Eigentümer

Die IFRIC Interpretation 17 wurde im November 2008 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt. Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bilanzierung und Bewertung von Verpflichtungen, die eine Ausschüttung von Sachdividenden an die Gesellschafter vorsehen. Die Interpretation nimmt insbesondere Stellung zum Zeitpunkt der Erfassung einer Schuld, zur Bemessung der Schuld und der betroffenen Vermögenswerte und zum Zeitpunkt der Ausbuchung dieser Vermögenswerte und der angesetzten Schuld. Diese Interpretation ist prospektiv anzuwenden. Diese Vorschrift wird keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben.

IFRIC 18 – Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden

Die IFRIC Interpretation 18 wurde im Januar 2009 veröffentlicht und gilt erstmals für Übertragungen, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bilanzierung von Vereinbarungen, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden Sachanlagen oder Zahlungsmittel erhält, die das Unternehmen dazu verwenden muss, den Kunden z. B. mit einem Leitungsnetz zu verbinden und/oder dem Kunden einen andauernden Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Die Interpretation nimmt insbesondere zu den Ansatzkriterien von Kundenbeiträgen und dem Zeitpunkt sowie dem Umfang der Ertragsrealisierung aus solchen Geschäftstransaktionen Stellung. Sie ist prospektiv anzuwenden. Mangels im Konzern vorhandener Sachverhalte sieht Intertainment keine Auswirkung dieser Vorschrift auf den Konzernabschluss.

2.2 Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards:

Änderung von IFRS 1 – Weitere Ausnahmeregelungen für IFRS-Erstanwender Die Änderung von IFRS 1 wurde im Juli 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnt. IFRS 1 wurde geändert, um zusätzliche Ausnahmeregelungen von vollständiger rückwirkender Anwendung der IFRS für die Bewertung von Vermögenswerten im Bereich "Öl und Gas" sowie für Leasingverhältnisse zu ermöglichen. Die Vorschrift führt bei Intertainment zu keinen Auswirkungen.

Änderung von IFRS 2 – Konzerninterne anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich

Die Änderung von IFRS 2 wurde im Juni 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnt. Mit der Änderung des IFRS 2 wurde die Definition von anteilsbasierten Vergütungen und der Anwendungsbereich von IFRS 2 geändert sowie zusätzliche Leitlinien für die Bilanzierung von konzerninternen anteilsbasierten Vergütungen eingefügt. Die Regelung sieht hierfür vor, dass ein Unternehmen erhaltene Güter oder Dienstleistungen dann nach den Bestimmungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert, wenn eigene Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens als Gegenleistung gewährt werden oder wenn das Unternehmen keine Verpflichtung zur Begleichung der anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung hat. In allen anderen Fällen wird die Vereinbarung als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich erfasst. Diese Grundsätze gelten unabhängig von jedweden konzerninternen Rückzahlungsvereinbarungen. Im Rahmen der Änderung wurden die Bestimmungen in IFRIC 8 (Anwendungsbereich von IFRS 2) und IFRIC 11 (Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen) in den IFRS 2 übernommen und beide Interpretationen aufgehoben. Intertainment geht von keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss aus.

Verbesserungen zu IFRS 2009

Bei den Verbesserungen zu IFRS 2009 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im April 2009 veröffentlicht wurde und Änderungen in verschiedenen IFRS zum Gegenstand hat. Die Anwendungszeitpunkte und Übergangsregelungen werden pro Standard vorgegeben. Sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist, finden einzelne Regelungen erstmals für das Geschäftsjahr Anwendung, das am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnt. Der Konzern hat die folgenden Änderungen noch nicht angewandt, wobei derzeit bei einer künftigen Anwendung von keinen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ausgegangen wird:

• IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütung:

Es wurde klargestellt, dass die Einbringung eines Geschäftsbereichs bei Gründung eines Joint Ventures sowie Zusammenschlüsse von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen. Erstmalige Anwendung ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen.

• IFRS 5 – Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche:

Es wurde klargestellt, dass für langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, und für aufgegebene Geschäftsbereiche grundsätzlich allein die Angabepflichten des IFRS 5 einschlägig sind. Die in anderen IFRS vorgesehenen Angabepflichten sind nur dann zu beachten, wenn die jeweiligen Standards oder Interpretationen diese Angaben ausdrücklich für Vermögenswerte nach IFRS 5 und für aufgegebene Geschäftsbereiche fordern.

• IFRS 8 – Geschäftssegmente:

Es wurde klargestellt, dass Segmentvermögenswerte und Segmentschulden nur dann ausgewiesen werden müssen, wenn diese Vermögenswerte und Schulden der verantwortlichen Unternehmensinstanz regelmäßig gemeldet werden.

• IAS 1 – Darstellung des Abschlusses: Die in Übereinstimmung mit IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) als zu Handelszwecken gehalten klassifizierten Vermögenswerte und Schulden dürfen in der Bilanz nicht automatisch als kurzfristig klassifiziert werden.

• IAS 7 – Kapitalflussrechnungen:

Es wurde festgestellt, dass nur solche Ausgaben, die zur Erfassung eines Vermögenswerts führen, als Cashflows aus der Investitionstätigkeit eingestuft werden können.

• IAS 17 – Leasingverhältnisse:

Die speziellen Leitlinien zur Einstufung von Leasingverhältnissen bei Grundstücken wurden aufgehoben. Es gelten künftig die generellen Leitlinien.

• IAS 18 – Umsatzerlöse:

Der Board hat zur Beantwortung der Frage, ob ein Unternehmen als Auftraggeber oder Vermittler handelt, weitere Leitlinien verfasst. Für diese Änderung im Anhang zum IAS 18, der nicht Bestandteil des Standards ist, sind keine zeitlichen Anwendungsbestimmungen vorgesehen, so dass sie mit der Veröffentlichung in Kraft getreten ist.

• IAS 36 – Wertminderung von Vermögenswerten:

Es wird klargestellt, dass eine zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäftsoder Firmenwert zugeordnet wird, nicht größer sein darf als ein Geschäftssegment i.S.v. IFRS 8 vor der Aggregation nach den dort genannten Kriterien.

• IAS 38 – Immaterielle Vermögenswerte: Ist ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswert nur zusammen mit einem anderen immateriellen Vermögenswert identifizierbar, so kann der Erwerber die Gruppe dieser immateriellen Vermögenswerte als einen einzelnen Vermögenswert ansetzen, wenn einzelne Vermögenswerte dieser Gruppe die gleiche Nutzungsdauer aufweisen. Weiterhin wird festgestellt, dass die im Standard genannten Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, lediglich Beispiele darstellen. Den Unternehmen steht es frei, andere Methoden zu verwenden. Diese Änderungen sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt.

• IAS 39 – Finanzinstrumente – Ansatz und Bewertung:

Eine Vorfälligkeitsoption gilt als eng mit dem Basisvertrag verbunden, wenn der Ausübungspreis der Vorfälligkeitsoption so bemessen ist, dass dem Kreditgeber dadurch der ungefähre Barwert des Zinsnachteils für die verbleibende Laufzeit des Basisvertrags erstattet wird. Weiterhin wird festgestellt, dass die Ausnahmeregelung für Verträge zwischen Erwerber und Verkäufer, ein Unternehmen zu einem künftigen Zeitpunkt zu erwerben oder zu veräußern, nur für bindende Forward Verträge gilt, jedoch nicht für derivative Verträge, bei denen noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die dritte Neuregelung besagt, dass Gewinne oder Verluste aus dem Cashflow-Hedge einer erwarteten Transaktion, die später zum Ansatz eines Finanzinstruments führt, oder aus dem Cashflow-Hedge auf angesetzte Finanzinstrumente in der Periode umzugliedern sind, in der die abgesicherten erwarteten Cashflows das Ergebnis beeinflussen.

• IFRIC 9 – Neubeurteilung eingebetteter Derivate:

IFRIC 9 findet keine Anwendung auf eine mögliche Neubeurteilung zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs von eingebetteten Derivaten in Verträgen, die im Rahmen von Zusammenschlüssen von Unternehmen oder Geschäftseinheiten unter gemeinsamer Beherrschung oder bei der Gründung eines Joint Venture erworben wurden. Diese Änderung ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt.

• IFRIC 16 – Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb:

Sicherungsinstrumente können von jedem Unternehmen innerhalb des Konzerns gehalten werden, sofern die in IAS 39 festgelegten Designations-, Dokumentierungs- und Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Änderung ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnt.

IFRS 9 – Finanzinstrumente: Klassifikation und Bewertung

Der Standard IFRS 9 wurde im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnt. Der Standard wurde vom IASB als erster Teil des Projekts zur umfassenden Neuregelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten erarbeitet und beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Hiernach sind finanzielle Vermögenswerte abhängig von ihren jeweiligen Charakteristika und unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells oder der Geschäftsmodelle entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Eigenkapitalinstrumente sind immer zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren, Wertschwankungen von Eigenkapitalinstrumenten dürfen aber als bei Zugang ausübbares instrumentenspezifisches Wahlrecht im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden. In diesem Fall werden für Eigenkapitalinstrumente nur bestimmte Dividendenerträge erfolgswirksam erfasst. Diese Vorschrift kann hinsichtlich des Ausweises und der Bewertung der Finanzinstrumente bei Intertainment Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.

Änderung von IFRS 1 – Begrenzte Ausnahmen für IFRS-Erstanwender von Vergleichsangaben nach IFRS 7

Die Änderung von IFRS 1 wurde im Januar 2010 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnt. Die Neuregelung erlaubt es IFRS-Erstanwendern, die für die Änderung von IFRS 7 (Verbesserung der Angaben), die im März 2009 veröffentlicht wurde, geltenden Übergangsregelungen in Anspruch zu nehmen. Für Intertainment ist diese Vorschrift nicht mit Auswirkungen verbunden.

IAS 24 – Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Der überarbeitete Standard IAS 24 wurde im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnt. Damit werden zum einen die Definition der nahe stehenden Unternehmen und Personen geändert und zum anderen staatlich kontrollierte Unternehmen von der Angabepflicht über Geschäftsvorfälle mit dem Staat und anderen von diesem Staat kontrollierten Unternehmen befreit. Der Standard sieht retrospektive Anwendung vor. Diese Änderungen können zu zusätzlichen Angabepflichten bei Intertainment führen.

Änderung von IFRIC 14 – Vorauszahlungen auf Mindestdotierungsverpflichtungen

Die Änderung von IFRIC 14 wurde im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnt. Die Anwendung der im Juli 2007 veröffentlichten Interpretation IFRIC 14, mit der eine Begrenzung eines sich ergebenden Vermögenswerts aus einem leis

tungsorientierten Plan auf seinen erzielbaren Betrag erreicht werden sollte, hatte für Unternehmen in bestimmten Ländern einige nicht beabsichtigte Konsequenzen. Die erfolgte Änderung soll es den Unternehmen ermöglichen, einen Vermögenswert für Vorauszahlungen auf Mindestdotierungsverpflichtungen zu erfassen. Diese Änderung hat keine Auswirkung auf den Intertainment Konzernabschluss.

IFRIC 19 – Ablösung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten

Die IFRIC Interpretation 19 wurde im November 2009 veröffentlicht und ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnt. Diese Interpretation stellt klar, dass bei einer Begebung von Eigenkapitalinstrumenten an Gläubiger zwecks Tilgung einer finanziellen Verbindlichkeit die Eigenkapitalinstrumente als Gegenleistung für die Tilgung der Verbindlichkeit zu behandeln sind. Sie werden entweder zu ihrem beizulegenden Zeitwert oder mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit bewertet, je nachdem, was verlässlicher ermittelt werden kann. Jegliche Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten finanziellen Verbindlichkeit und dem beizulegenden Zeitwert der begebenen Eigenkapitalinstrumente wird direkt im Periodenergebnis erfasst. Sollte Intertainment solche Transaktionen vornehmen, würde diese Vorschrift verbindlich anzuwenden sein und Wirkung auf den Konzernabschluss entfalten.

III. Angaben zum Konsolidierungskreis und -stichtag

1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50% der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrats stellen kann.

In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaften, die INTERTAINMENT Licensing GmbH und die MH Media Holding GmbH einbezogen. Im Vorjahr wurde die USA-Intertainment, Inc. entkonsolidiert.

Das Eigenkapital der Gesellschaften stellen sich wie folgt dar:

III.1 Konsolidierungskreis in TEuro

Gesellschaft Gezeichnetes Eigenkapital Jahresergebnis Anteil Kapital 2009 2009 (in %) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) Intertainment AG, 18.008 9.432 -3.825 München (18.008) (13.257) (-6.818) INTERTAINMENT 946 -98.411 -2.887 100 Licensing GmbH, (946) (-95.524) (-5.520) München MH Media Holding 358 0 0 100 GmbH, München (358) (0) (0) Beschreibung Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding. Unternehmensgegenstand ist die Entwicklung von Mediakonzepten und der Handel mit Filmrechten. Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilm-Rechten sowie der Erwerb von sonstigen Rechten.

2. Stichtag des Konzernabschlusses

Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2009. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen datieren auf diesen Stichtag.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2009 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2008 aufgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Die INTERTAINMENT Licensing GmbH wird ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung als rechtliche Reorganisation behandelt. Dies hat zur Folge, dass der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet wird. Ein Firmenwert wird nicht ausgewiesen.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

4. Währungsumrechnung ausländischer Abschlüsse

Die Abschlüsse von Tochterunternehmen aus Ländern außerhalb des Euroraums werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primären Wirtschaftsumfeld. Sie entspricht in der Regel der jeweiligen Landeswährung.

Die im Vorjahr entkonsolidierte USA-Intertainment, Inc. bilanzierte in US-Dollar. Durch die Euro-Umrechnung der Bilanzwerte zum Stichtagskurs und der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zahlen zum Jahres-Durchschnittskurs wurden im Vorjahr Währungsdifferenzen in Höhe von -97 TEuro erfolgsneutral erfasst. Diese Währungsdifferenzen wurden im Rahmen der Entkonsolidierung der USA-Intertainment, Inc. gemäß IAS 21.48 in 2008 vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Grundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung innerhalb der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Abweichend davon werden die Verbindlichkeiten gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Obergesellschaft, unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Eine Anpassung des Ausweises der Vorjahresvergleichswerte erfolgte ebenfalls.

2. Going Concern

Der Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Wir verweisen diesbezüglich ausdrücklich auch auf die Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken unter Absatz VII.1. in diesem Anhang und Absatz K.1. im Lagebericht.

3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung und den Ausweis der Schadensersatzforderungen und der damit zusammenhängenden Rückstellungen sowie auf die Bewertung des Filmvermögens, der latenten Steuerabgrenzungen und der aktienbasierten Vergütung. Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:

Schadensersatzforderungen und damit zusammenhängende Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen sowie für Rechts- und Beratungskosten

Der Bewertung der Schadensersatzansprüche liegen die Ansprüche von Intertainment aus dem gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien in Höhe der Urteilssumme abzüglich eines Risikoabschlages zugrunde. Die Berechnung des Risikoabschlages erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung bewertet wurden. Das Management beurteilt den als Schadensersatz bilanzierten Vermögenswert trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien als werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich nach Auffassung des Managements zum einen daraus ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures befriedigt werden kann. Zum anderen beurteilt das Management die Erfolgsaussichten des bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank sehr positiv. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements auch die Comerica Bank für den bei Intertainment entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien erfolgreich durchgesetzt wurde, haften. Zum Bilanzstichtag sind Schadensersatzforderungen aus den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von insgesamt 38.483 (i.V. 39.661) TEuro bilanziert.

Die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen betrifft die Beteiligung von Dritten an den Intertainment zufließenden Prozesserlösen. Diese Position steht in direktem Zusammenhang mit den ausgewiesenen Schadensersatzforderungen. Die Höhe der Beteiligungen bemisst sich an vertraglich vereinbarten Prozentsätzen auf Basis der erwarteten Mittelzuflüsse. Die Prozesserlösbeteiligungen werden erst zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses fällig. Die Abgrenzung beträgt zum 31. Dezember 2009 insgesamt 13.091 (i.V. 12.627) TEuro.

Die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten umfasst die geschätzten noch anfallenden Kosten aller anhängenden Rechtsstreitigkeiten in den USA. Über die abgegrenzten Prozesskosten hinaus wurden insbesondere keine Vorsorgen für etwaige Zahlungsverpflichtungen aus Schiedsverfahren gebildet, da das Management von keinen weiteren Mittelabflüssen ausgeht. Die erwarteten Prozesskosten betragen zum Bilanzstichtag 1.730 (i.V. 3.000) TEuro.

Auf Basis des aktuellen Erkenntnisstandes geht das Management von Intertainment davon aus, dass ein Teil der Rechtsstreitigkeiten erst im Geschäftsjahr 2011 erfolgreich beendet werden kann. Aus diesem Grund erfolgt der Ausweis des überwiegenden Betrags der Schadensersatzforderungen unter den langfristigen Vermögenswerten und der Ausweis der Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen und eines Teils der Rechts- und Beratungskosten unter den langfristigen Schulden.

Filmrechte

Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt. Der Buchwert der Filmrechte beträgt zum 31. Dezember 2009 unverändert zum Vorjahr insgesamt 784 TEuro.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass das hierfür zu versteuernde Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Zum 31. Dezember 2009 belief sich der Buchwert der berücksichtigten aktiven latenten Steuern auf 20.625 (i.V. 19.675) TEuro. Die nicht berücksichtigten körperschaftsteuerlichen Verluste belaufen sich auf ca. 142 (i.V. 141) Mio. Euro bzw. die gewerbeertragsteuerlichen Verluste auf ca. 224 (i.V. 223) Mio. Euro.

Aktienbasierte Vergütung

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Des Weiteren ist abzuschätzen, wie viele der zugesagten Optionen nach Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt werden. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter Ziffer 12. "Bewertung von Aktienoptionen".

4. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Fremdwährungsguthaben erfolgt auf Basis des Euro-Wechselkurses zum Bilanzstichtag.

5. Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte klassifiziert. Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende jedes Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Buchwert in der Folge bilanziert.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Beteiligungen, Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Die in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte – mit Ausnahme der Beteiligungen – wurden als "Forderungen" klassifiziert. Die Beteiligungen wurden der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet.

Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offen gelegt.

Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: (i) die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen, (ii) der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert, die bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden.

Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

6. Filmrechte

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind in den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video & DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.

7. Wertminderungen

Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.

8. Rückstellungen

Gemäß der Vorschrift IAS 37 unterscheidet der Konzern zwischen Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten. Soweit der Eintritt der Verpflichtung fast sicher bzw. nur noch mit Restunsicherheit bezüglich der Höhe behaftet ist, erfolgt der Ausweis als abgegrenzte Verbindlichkeit. Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen, deren Höhe oder Zeitpunkt der Erfüllung unsicher ist, sind Rückstellungen anzusetzen, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist.

Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

9. Eigenkapital

In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus – nach Abzug der Transaktionskosten – erzielt wird. Des Weiteren werden die Aktienoptionen in dieser Position erfasst.

10. Umsatzrealisation

Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.

Im Falle des Lizenzverkaufes werden Um-

sätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.

Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.

11. Zinsen

Da im Konzern keine qualifizierten Vermögenswerte und damit keine Aktivierungspflicht von Fremdkapitalkosten vorliegen, werden die Zinsen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

12. Bewertung von Aktienoptionen

Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell bewertet (siehe auch unsere Ausführungen unter VII.5 "Mitarbeiterbeteiligungsprogramm").

Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungsbzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten sowie auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.

Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich auf Grund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem Steuersatz von 33% (i.V. 33%) berücksichtigt.

V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Kurzfristige Vermögenswerte

1.1 Zahlungsmittel

Die flüssigen Mittel von insgesamt 88 (i.V. 241) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten. Der Ansatz der Zahlungsmittel erfolgt zum Nennwert.

1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 2.899 (i.V. 224) TEuro und beinhalten finanzielle Vermögenswerte wie die kurzfristigen Bestandteile der Schadensersatzforderungen in den USA mit 2.667 (i.V. 0) TEuro, abgegrenzte Forderungen mit 35 (i.V. 43) TEuro und übrige finanzielle Vermögenswerte mit 27 (i.V. 27) TEuro sowie sonstige Vermögenswerte wie die Steuererstattungen mit 149 (i.V. 133) TEuro und die Körperschaftsteuererstattungsguthaben gemäß § 37 Abs.4 KStG mit 21 (i.V. 21) TEuro. Das Management von Intertainment geht davon aus, dass Mittelzuflüsse aus der Abwicklung von Franchise Pictures mit Teilbeträgen im ersten und zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2010 in Höhe des ausgewiesenen Betrages erfolgen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Ziffer V.2.2.

Die finanziellen Vermögenswerte sind zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen in Fremdwährung wie den Schadensersatzforderungen in den USA erfolgt die Umrechnung zum Kurs des Bilanzstichtags.

1.3 Filmrechte

Die Filmrechte sind unverändert zum Vorjahr mit 784 TEuro bewertet. Das Management geht davon aus, dass die erwarteten Nettoveräußerungserlöse der jeweiligen Filmrechte mindestens den Buchwerten entsprechen. Abschreibungen aufgrund von Lizenzveräußerungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die Verringerung des Wertansatzes im Vorjahr beruhte auf planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 376 TEuro.

2. Langfristige Vermögenswerte

2.1 Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Vermarktung der Patente von SightSound Technologies bestehen, hat das Management beschlossen, den in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungsansatz weiter unverändert beizubehalten.

2.2 Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte belaufen sich auf 35.936 (i.V. 39.796) TEuro und enthalten als finanzielle Vermögenswerte die Schadensersatzforderungen aus den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 35.816 (i.V. 39.661) TEuro und sonstige Vermögenswerte mit den Körperschaftsteuererstattungsguthaben gemäß § 37 Abs. 4 KStG in Höhe von 120 (i.V. 135) TEuro.

Die Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures und andere Parteien. Auf Basis der aktuell vorliegenden Anordnungen und Bestätigungsschreiben wird davon ausgegangen, dass die Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA mit dem überwiegenden Betrag im Geschäftsjahr 2011 realisierbar sind.

Als Basis der Bewertung der Schadensersatzforderungen dienen die Ansprüche von Intertainment aus dem gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und andere Parteien in Höhe der Urteilssumme abzüglich eines Risikoabschlages. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse von verschiedenen Parteien mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung bewertet wurden. Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus Wechselkurseffekten. Das Management beurteilt den als Schadensersatz bilanzierten Vermögenswert trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien als werthaltig. Diese Werthaltigkeit leitet sich zum einen daraus ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures befriedigt werden kann. Zum anderen beurteilt das Management die Erfolgsaussichten des bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank sehr positiv. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements auch die Comerica Bank für den bei Intertainment entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien erfolgreich durchgesetzt wurde, ganz oder teilweise haften.

Im Berichtsjahr haben sich die Schadensersatzforderungen insgesamt (inkl. kurzfristiger Teil) – aufgrund von Wechselkurseffekten – ergebniswirksam um 1.178 TEuro verringert. Der Ausweis des Kursverlustes erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Vorjahr wurden die Schadensersatzforderungen aufgrund der Einschätzung der Realisierbarkeit und von Wechselkurseffekten um 459 TEuro zugeschrieben.

Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte entspricht den Nennwerten der Forderungen, umgerechnet zum Kurs des Bilanzstichtages abzüglich vorgenommener Wertberichtigungen. Insgesamt wurde im Rahmen der Bewertung der Schadensersatzforderungen ein Risikoabschlag von ca. 50% vorgenommen. Die Wertberichtigungen für die kurz- und langfristige Schadensersatzforderungen belaufen sich insgesamt auf 38.656 (i.V. 39.840) TEuro. Die Forderungen bestehen in US-Dollar und unterliegen somit dem Wechselkursrisiko.

Die Körperschaftsteuererstattungsguthaben werden mit dem Barwert der in Zukunft erstatteten Steuern bilanziert. Die Körperschaftsteuererstattungsguthaben bestehen in Euro und werden ratierlich über einen Zeitraum bis 2017 beginnend in 2008 ausgezahlt.

2.3 Aktive latente Steuern

Die aktive latente Steuerabgrenzung beinhaltet einen Betrag von 20.625 (i.V. 19.675) TEuro. Sie betrifft die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von ca. 33% für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags zugrunde.

3. Kurzfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 436 (i.V. 175) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von bis zu 180 Tagen. Der Buchwert dieser im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt für noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 3 (i.V. 3) TEuro. Die Rückstellungen belaufen sich in der Berichtsperiode auf 1.027 (i.V. 2.323) TEuro. Sie enthalten im Wesentlichen die kurzfristigen Anteile der Prozesskosten mit 730 (i.V. 2.000) TEuro sowie die Abschlussund Prüfungskosten mit 188 (i.V. 215) TEuro.

Die kurzfristigen Rückstellungen entwickeln sich wie folgt:

V. 3
Kurzfristige
in TEuro
1.1.2009 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2009
Prozesskosten 2.000 1.850 0 580 730
Abschluss- und
Prüfungskosten
215 199 7 179 188
Sonstige 108 23 35 59 109
Gesamt 2.323 2.072 42 818 1.027

4. Langfristige Schulden

4.1 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 14.090 (i.V. 11.036) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im Berichtsjahr erhielt Intertainment Darlehen in Höhe von 2.340 TEuro zur Verfügung gestellt. Der Ausweis der Verpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH erfolgt erstmals, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss bei der Obergesellschaft, unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Hinsichtlich der Fälligkeiten und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen. Der Buchwert dieser finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten der Darlehensverpflichtungen.

4.2 Rückstellungen

Die Rückstellungen betragen im Geschäftsjahr 2009 insgesamt 14.119 (i.V. 13.654) TEuro. Sie enthalten insbesondere die Verpflichtung für Prozesserlösbeteiligungen mit 13.091 (i.V. 12.627) TEuro und die künftigen Prozesskosten in den USA mit 1.000 (i.V. 1.000) TEuro.

Die langfristigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

V. 4.2 Langfristige
Rückstellu
nge
n
in TEuro
1.1.2009 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2009
Prozesserlös
beteiligung 12.627 0 0 464 13.091
Prozesskosten 1.000 0 0 0 1.000
Sonstiges 27 0 0 1 28
Gesamt 13.654 0 0 465 14.119

4.3 Passive latente Steuern

Die passive latente Steuerabgrenzung weist unverändert 32.950 TEuro auf und wurde für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Der bilanzierte Betrag ergibt sich bei Anwendung eines kombinierten Steuersatzes von ca. 33% aus Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.

Die Entstehung der latenten Steuerposition beruht im Wesentlichen auf einem Effekt der Schuldenkonsolidierung. Die Intertainment AG nahm in Vorjahren im Einzelabschluss auf Verrechnungskonten zu ihren Tochterunternehmen Wertberichtigungen vor. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung führt der Unterschiedsbetrag zur passiven latenten Steuerabgrenzung.

5. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2009 keine eigenen Aktien.

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 18.008 TEuro und verteilt sich auf insgesamt 14.085.041 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Es ist in voller Höhe einbezahlt. Im Vorjahr wurde am 28. Mai 2008 die bislang letzte Kapitalerhöhung ins Handelsregister eingetragen. Durch diese Kapitalmaßnahme erhöhte die Intertainment AG durch Ausgabe von 1.173.753 nennwertlosen Stückaktien das Grundkapital um 1.502.403,84 Euro.

GEnehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. September 2010 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.797 (i.V. 2.797) TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro (Bedingtes Kapital I) und weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital II) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital I dient der Ausübung von Bezugsrechten. Das bedingte Kapital II dient der Ausübung von Optionsrechten von Mitarbeitern, Geschäftsführungsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und verbundener Unternehmen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramme.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002 TEuro (Bedingtes Kapital III) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten bis zum 12. September 2010 Gebrauch machen.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital IV) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht

5.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 43.129 (i.V. 43.124) TEuro. Im Geschäftsjahr 2009 wurden an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen aufwandswirksam berücksichtigt. Dies führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 5 (i.V. 32) TEuro. Im Vorjahr wurden die Kosten der durchgeführten Kapitalerhöhung mit 60 TEuro und übrige Effekte mit 97 TEuro ergebnisneutral direkt in der Kapitalrücklage erfasst.

5.3 Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.4 Konzernbilanzverlust

Zum 31. Dezember 2009 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von 63.546 (i.V. 60.666) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 2.880 (i.V. 4.709) TEuro.

VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 55 (i.V. 478) TEuro. Sie resultieren insbesondere aus der Veräußerung von DVD-Lizenzrechten.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 48 (i.V. 1.530) TEuro und enthalten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Im Vorjahr waren unter anderem Bewertungseffekte der Schadensersatzforderungen mit 459 TEuro zusätzlich enthalten.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand in Höhe von 3 (i.V. 394) TEuro beinhaltet im Berichtsjahr Aufwendung für bezogene Leistungen. Im Vorjahr waren planmäßige Abschreibungen für Filmrechte in Höhe von 376 TEuro enthalten.

4. Personalaufwand

Der Personalaufwand beläuft sich auf 196 (i.V. 246) TEuro und beinhaltet mit 185 (i.V. 228) TEuro Gehälter und mit 11 (i.V. 18) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung. Innerhalb der Gehälter wurde für an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen ein anteiliger Aufwand in Höhe von 5 (i.V. 32) TEuro berücksichtigt.

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich im Vorjahr insgesamt auf 1.666 TEuro. Sie beinhalteten insbesondere Abschreibungen auf geleistete Anzahlungen für Filmrechte in Höhe von 1.610 TEuro.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 3.027 (i.V. 6.567) TEuro und umfassen im Wesentlichen die Bewertung der Schadensersatzforderungen mit 1.178 (i.V. 0) TEuro, Aufwendungen für Prozesserlösbeteiligungen mit 464 (i.V. 3.805) TEuro und Prozesskosten mit 580 (i.V. 1.638)

TEuro. Zudem sind laufende Rechts- und Beratungskosten einschließlich Jahresabschlusskosten mit 392 (i.V. 441) TEuro enthalten.

7. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -714 (i.V. -433) TEuro und beinhaltet Zinserträge in Höhe von 1 (i.V. 11) TEuro sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 715 (i.V. 444) TEuro. Sämtliche Fremdkapitalzinsen wurden im Aufwand erfasst. Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

8. Steuern

Insgesamt weist der Konzern einen Steuerertrag von 957 (i.V. 2.589) TEuro aus. Dieser beinhaltet laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag von 7 (i.V. 4) TEuro und latente Steuern in Höhe von 950 (i.V. 2.585) TEuro.

Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten die Zinseffekte aus den nach § 37 Abs.4 EStG erfassten körperschaftsteuerlichen Erstattungsguthaben.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und den sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträgen gebildet. Der Konzernsteuersatz entspricht dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das wesentliche Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlags insgesamt ca. 33%. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca. 16% und mit einem Gewerbesteuersatz von ca. 17%.

Es bestehen zum 31. Dezember 2009 ca. 241 Mio. Euro nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 253 Mio. Euro nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Zum Bilanzstichtag sind erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 99 Mio. Euro und von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 29 Mio. Euro aktiviert. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60% mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Die Aktivierung der latenten Steuer wird durch den bestehenden Überhang der passiven latenten Steuerabgrenzung gerechtfertigt. Das Management ist der Ansicht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorgenommene aktive Steuerabgrenzung zu realisieren.

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

VI. 8
Late
nte Steuer
n
in TEuro
31.12.2009 31.12.2008
aktiv passiv aktiv passiv
Verlustvorträge 20.625 0 19.675 0
Schuldenkonsolidierung 0 32.950 0 32.950
Gesamt 20.625 32.950 19.675 32.950

Sämtliche Veränderungen wurden ergebniswirksam innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

VI.8
Verteilu
ng der
aktive
n late
nten Steuer
n
31.12.2009 31.12.2008
Körperschaftsteuer 15.704 15.249
Gewerbesteuer 4.921 4.426
Gesamt 20.625 19.675
VI.8 Überleitu
ng vom erwartete
n
zum tatsächlichen Steuerergebnis
in TEuro
31.12.2009 31.12.2008
Ergebnis vor Ertragsteuern - 3.837 -
7.298
Konzernsteuersatz 33% 33%
Erwartete Ertragsteuer 1.266 2.407
Steuerauswirkungen durch:
Aktivierung bisher nicht genutzter
Verlustvorträge
0 765
Nicht aktivierungsfähige latente Steuern
aus Verlusten laufendes Jahr
-
316
-
587
Übrige Effekte 7 4
Steuern vom Einkommen und Ertrag 957 2.589

75

VII. Sonstige Angaben

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten in den USA und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • • Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
  • • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures
  • • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet der Konzern mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Finanzmittelzuflüsse.

Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA

Das Management geht davon aus, dass die Rechtsstreitigkeiten in den USA einen künftigen Finanzmittelbedarf von bis zu 1,7 Mio. Euro erfordern. Zur Deckung dieser Investition ist der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z. B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen. Diese wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH geht das Management davon aus, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung der MK Medien Beteiligungs GmbH liegt vor.

Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses der Intertainment AG ist die Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures noch nicht abgeschlossen. Der Auszahlungsplan des Insolvenzverwalters ("liquidation plan") wurde gemäß einer Verfügung des Insolvenzgerichtes zum 31. März 2010 gültig. Es besteht das Risiko, dass sich die Abwicklung des Auszahlungsplans über mehrere Jahre hinzieht. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Insolvenzverwalter noch ausstehende Forderungen gegenüber Dritten nicht eintreiben kann und die Mittelzuflüsse aus dem Auszahlungsplan deshalb unter den Erwartungen von Intertainment bleiben.

Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank

Es besteht das Risiko, dass der nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehende Schadensersatzanspruch gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden kann. Ein solches Risiko kann sich auch durch das Nichterscheinen von Zeugen realisieren.

Ein zusätzliches Risiko liegt darin, dass Intertainment im Rahmen von Schiedssprüchen zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen wird. Grundlage hierfür ist das von der Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH eingeleitete Schiedsverfahren, das im Anschluss auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden.

Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten übersteigen.

2. Segmentberichterstattung

Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmrechtehandel mit Spielfilmen.

3. Finanzinstrumente

Gemäß der Vorschrift IFRS 7 werden zu den Finanzinstrumenten neben den bereits in den jeweiligen Bilanzpositionen enthaltenen Erläuterungen folgende Zusatzangaben gemacht:

Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der Finanzinstrumente ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden gegliedert nach den Kategorien des IAS 39:

VII.3
Finanzielle
Verm
öge
nswerte
und Finanzielle
Schulde
n
in TEuro
Finanzielle
Verm
öge
nswerte
31.12.2009 31.12.2008
Kategorie: Forderungen
Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten
in den USA 38.483 39.661
Abgegrenzte Forderungen 35 43
Übrige finanzielle Vermögenswerte 27 27
Zahlungsmittel 88 241
Kategorie: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte
Beteiligung (SightSound Technologies Inc.) 0 0
Finanzielle
Schulde
n
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 436 175
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 14.090 11.036

Unter der Position "Beteiligung" werden die Anteile an der SightSound Technologies Inc. gezeigt, deren Marktwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Bewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Der bilanzielle Ausweis erfolgt unter den Finanzanlagen. Der Posten wird der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" in der Gliederung nach IAS 39 zugeordnet.

Folgende Ergebnisse aus den Finanzinstrumenten beeinflussten das Jahresergebnis des Konzerns:

VII.3
Ergeb
nisse
aus
Finanzinstrume
nten
in TEuro
2009 2008
Kategorie: Forderungen
Sonstige betriebliche Erträge
Bewertung Schadensersatzforderungen aus Rechts­
streitigkeiten in den USA 0 459
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bewertung Schadensersatzforderungen aus Rechts
streitigkeiten in den USA -1.178 0
Summe -1.178 459
Kategorie: Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete Verbindlichkeiten
Zinsergebnis
Verzinsung erhaltene Darlehen -714 - 444
Summe -714 -444
Nettoergebnis -1.892 15

Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte sowie die Marktwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind:

VII.3
Buch
werte
und Markt
werte
in TEuro
31.12.2009 31.12.2008
Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
Finanzielle
Verm
öge
nswerte
Kategorie: Forderungen
Schadensersatzforderungen aus
Rechtsstreitigkeiten in den USA 38.483 38.483 39.661 39.661
Abgegrenzte Forderungen 35 35 43 43
Übrige finanzielle Vermögenswerte 27 27 27 27
Zahlungsmittel 88 88 241 241
Kategorie: Zur Veräußerung verfüg
bare finanzielle Vermögenswerte
Beteiligung (SightSound
Technologies Inc.) 0 0 0 0
Finanzielle
Schulde
n
Kategorie: Finanzverbindlichkeiten zu
fortgeführten Anschaffungskosten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 436 436 175 175
Verbindlichkeiten gegenüber ver
bundenen Unternehmen 14.090 14.090 11.036 11.036

4. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".

Für das Geschäftsjahr 2009 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 14.085.041 (i.V. 13.595.977). Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2009 einen Jahresfehlbetrag von 2.880 (i.V. 4.709) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2009 beläuft sich auf -0,20 Euro nach -0,35 Euro in der Vorperiode. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. Die ausgegebenen Mitarbeiteroptionen können allerdings bei Eintritt der Ausübungsbedingungen in Zukunft das Ergebnis je Aktie verwässern. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 waren 95.000 (i.V. 203.000) Optionen, die jeweils zum Erwerb einer Stammaktie berechtigen, ausstehend.

5. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Der Vorstand ist durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten. Die Berechtigung zum Bezug und die Anzahl der Bezugsrechte werden für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft allein durch den Aufsichtsrat und im Übrigen durch den Vorstand und den Aufsichtsrat festgelegt. Ein gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Voraussetzung für die Ausübung von Optionsrechten ist, dass die Optionsrechte nicht verfallen sind und dass sich der durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittagsauktion an den ersten fünf Börsentagen nach der ordentlichen Hauptversammlung um mindestens 30% gegenüber dem durchschnittlichen Kurs der Xetra-Mittagsauktion der Intertainment-Aktie erhöht hat, der dem Ausübungspreis bei der Ausgabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrunde gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht werden, die in diesem Ausübungszeitraum erstmals ausgeübt werden können. Soweit das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.

Nach den Aktienoptionsprogrammen 2001 und 2003 kann jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesellschaft das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte unterbreitet werden. Das Angebot kann nur innerhalb von vier Wochen nach Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. Die Bezugsrechte können unter Einhaltung der entsprechenden Sperrfristen und Ausübungsvoraussetzungen jährlich während des vierten Börsentags und der darauffolgenden 15 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses für das dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu 25% der Bezugsrechte können erstmals nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden. In den folgenden drei Jahren können jeweils weitere 25% pro Jahr ausgeübt werden. Werden bis zu diesem letztmaligen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht ausgeübt, verfallen diese ersatzlos.

Von den im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 1999 zwischen 1999 und 2003 ausgegebenen 350.000 Aktienoptionen sind zum Bilanzstichtag 31.12.2009 sämtliche Aktienoptionen verfallen.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2001 wurden 58.000 Optionen in 2003 und 132.000 Optionen in 2004 mit einem Ausübungspreis von 2,00 Euro ausgegeben. Zudem erfolgte eine Ausgabe über 25.000 Optionen in 2009 zu einem Ausübungspreis von 1,28 Euro. Zum Bilanzstichtag 31.12.2009 waren insgesamt 190.000 (i.V. 109.500) Aktienoptionen verfallen.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2003 wurden in 2004 140.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungskurs von 2,00 Euro und 2005 70.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 1,28 Euro ausgegeben; davon waren zum Bilanzstichtag 140.000 (i.V. 87.500) Aktienoptionen verfallen.

Die Anzahl der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:

2009 2008 Zu Beginn der Berichtsperiode

VII. 5 Entwicklung der Aktienoptionen in Stück

ausstehende Optionen 203.000 303.000
In der Berichtsperiode
gewährte Optionen
25.000 0
In der Berichtsperiode
ausgeübte Optionen
0 0
In der Berichtsperiode
verwirkte Optionen
0 0
In der Berichtsperiode
verfallene Optionen
-133.000 -100.000
Zum Ende der Berichtsperiode
ausstehende Optionen
95.000 203.000
Zum Ende der Berichtsperiode
ausübbare Optionen
52.500 0
Zum Ende der Berichtsperiode
noch verfügbare Optionen
175.000 200.000

Der durchschnittliche Ausübungspreis der zum Bilanzstichtag 31.12.2009 ausgegebenen Aktienoptionen beträgt 1,28 (i.V. 1,81) Euro. Der durchschnittliche Ausübungspreis der in 2009 verfallenen Aktienoptionen betrug 2,00 (i.V. 1,87) Euro. Gemäß den zuvor beschriebenen Bedingungen der Aktienoptionspläne beträgt die Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahre; die ausgegebenen, noch nicht verfallenen Aktienoptionen können unter der Realisierung der Voraussetzungen mit 70.000 Stück im Geschäftsjahr 2010 und mit 25.000 Stück unter Beachtung der Wartezeit bis ins Geschäftsjahr 2014 ausgeübt werden.

Die ausgegebenen Aktienoptionen werden in Anlehnung an IFRS 2 ergebniswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2009 wurden in diesem Zusammenhang im Personalaufwand 5 (i.V. 32) TEuro als Aufwand gebucht.

Für den Zweck der Bewertung wurde der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet. Der Bewertungszeitpunkt ("measurement date") ist dabei der Zusagezeitpunkt ("grant date") der Aktienoptionen. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert wird anschließend über den Erdienungszeitraum ("vesting period") gleichmäßig über den Personalaufwand der Kapitalrücklage zugeführt. Der Erdienungszeitraum besagt, dass die Ausübung der Aktienoptionen erst nach zwei Jahren mit 25% und ab diesem Zeitpunkt jedes folgende Jahr mit weiteren 25% erfolgen kann. Die Ausübungsbedingungen sind im einleitenden Abschnitt zu dieser Ziffer definiert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 2 werden in die Bewertung nur die Aktienoptionen einbezogen, die nach dem 7. November 2002 zugeteilt wurden.

Die Bewertungsparameter für das Black-Scholes-Optionspreismodell beinhalteten einen risikolosen Zinssatz von 5% bzw. 2,4%, eine erwartete Dauer bis zur Ausübung von 5 Jahren und eine erwartete Volatilität von 120% bzw. 60%. Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung des Aktienkurses der Intertainment AG. Der Berechnung wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Zeitraum der vorangegangenen 250 Tage zugrunde gelegt.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden

Verpflichtungen aus Filmproduktionen

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen.

Verpflichtungen aus Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren, das ursprünglich für den Filmtitel "Driven" bestand, wurde auf alle strittigen Franchise-Pictures-Filme, die die Comerica Bank finanziert hat, und sämtliche Schadensersatzansprüche, die Intertainment gegen die Comerica Bank geltend macht, ausgeweitet. Die Comerica Bank fordert in diesem Schiedsverfahren alle ausstehenden Raten für die strittigen Franchise-Pictures-Filme, die von ihr finanziert wurden. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf über 70 Mio. US-Dollar. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Lagebericht.

Sonstige Verpflichtungen aus Prozesserlösbeteiligungen

Soweit die Mittelzuflüsse aus dem Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und andere Parteien die unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen Schadensersatzforderungen von 38.483 (i.V. 39.661) TEuro übersteigen, entstehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen weitere Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, die im Geschäftsjahr 2009 nicht erfasst wurden.

7.Sonstige Haftungsverhältnisse

Mietaval für Büroräume

Für die Anmietung der ehemaligen Büroräume in München bestand ein Mietaval in Höhe von 43 TEuro. Dieses wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2009 von der Bank freigegeben.

Sicherungsübereignungen

Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.

8. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die von Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen die als finanzielle Vermögenswerte erfassten Finanzanlagen, Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen Unternehmen stellen die finanziellen Schulden des Intertainment Konzerns dar.

Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns und die Sicherstellung der Prozessfinanzierung.

Entsprechend den konzerneinheitlichen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2009 und 2008, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben. Das Risikomanagement des Konzerns in Bezug auf Finanzinstrumente wird durch das Management der Intertainment AG ausgeübt. Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen insbesondere Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken. Die Unternehmensleitung hat Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten beschlossen, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Als Liquiditätsrisiko ist das Risiko bezeichnet, finanzielle Verpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen zu können. Der Konzern überwacht laufend im Rahmen monatlicher Reportings aller Konzerngesellschaften das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten zu wahren.

Der Konzern verfügt zum Bilanzstichtag über kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 3.771 (i.V. 1.252) TEuro. Dem stehen 1.466 (i.V. 2.501) TEuro an kurzfristigen Schulden gegenüber. Ziel des Managements ist es, aufgrund der eingeschränkten operativen Geschäftstätigkeit zeitnah weitere externe Finanzierungen, insbesondere von der MK Medien Beteiligungs GmbH zu erhalten, um die Prozesskosten in den USA auszugleichen.

Intertainment steuert die Liquidität über eine monatliche Finanzplanung, um Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu identifizieren und bewerten zu können. Zu den Fälligkeiten und der Analyse der Finanzinstrumente verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen in diesem Konzernanhang.

Marktrisiko

Das Marktrisiko in Bezug auf die Finanzinstrumente beinhaltet das Risiko einer Veränderung des beizulegenden Zeitwertes der bestehenden Finanzinstrumente. Dieses Risiko untergliedert sich in das Währungsund das Zinsänderungsrisiko.

Intertainment ist hierbei verstärkt dem Währungsrisiko ausgesetzt, da die Schadensersatzforderungen, und damit der überwiegende Teil der Forderungen, in US-Dollar geltend gemacht werden. Die finanziellen Schulden bestehen vollständig in der Währung Euro.

Wir gehen davon aus, dass eine Veränderung des Wechselkurses des US-Dollars zum Euro von +/- 10% eine Auswirkung von -4.198 bis +5.131 TEuro auf die bestehenden Finanzinstrumente und die von ihr direkt abhängigen Positionen haben kann und somit auf das Konzernergebnis Einfluss nimmt.

Intertainment nimmt, insbesondere aufgrund fehlender Finanzmittel, keine spezifischen Sicherungsgeschäfte für die Absicherung der Währungsrisiken vor.

Bezüglich des Zinsänderungsrisikos ist anzumerken, dass Intertainment besonderen Risiken in Bezug auf Änderungen der Marktzinsen nicht wesentlich ausgesetzt ist. Finanzielle Verbindlichkeiten, insbesondere Verpflichtungen aus der Darlehensgewährung, sind dem zinsbedingten Cashflow-Risiko nicht ausgesetzt, da alle Verträge eine feste Verzinsung vorsehen.

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko betrifft bei Intertainment die ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte – und damit einen bedeutenden Betrag der Gesamtbilanzsumme, da allein die Forderungen samt der sonstigen finanziellen Vermögenswerten 65% (i.V. 66%) von ihr ausmachen. Diese Positionen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Ausfallrisiken können dabei entstehen, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe der ausgewiesenen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte. Der Eintritt des maximalen Ausfallrisikos ist insbe

sondere denkbar, wenn Intertainment die bilanzierten Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA nicht realisieren kann.

Über die beschriebenen Risiken hinaus liegen keine weiteren wesentlichen Preisänderungsrisiken oder Risiken aus Zahlungsstromschwankungen vor. Hinsichtlich der quantitativen Angaben verweisen wir auch auf die Ausführungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, insbesondere zu den sonstigen Vermögenswerten.

Kapitalmanagement

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es sicherzustellen, dass es zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote erzielt. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern beispielsweise neue Anteile ausgeben.

9. Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht. Zudem bestehen fest definierte Prozesse des internen Kontrollsystems.

10. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.

Im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die im Berichtsjahr erhaltenen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2.340 TEuro. Im Vorjahr war die Kapitalerhöhung über 1.502 TEuro enthalten.

Im Geschäftsjahr 2009 wurden, wie im Vorjahr, keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt Zinsen in Höhe von 1 (i.V. 11) TEuro gutgeschrieben. Die erfassten Zinsaufwendungen, insbesondere aus erhaltenen Darlehen von der MK Medien Beteiligungs GmbH, führten zu keinen Auszahlungen.

In den Geschäftsjahren 2009 und 2008 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.

11. Organe der Gesellschaft

Vorstand

• Jörg Brockmann, Jurist, Frankfurt am Main

Bezüglich der Bezüge des Vorstands verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Beziehungen zu nahe stehenden Personen.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2009 an:

  • • Jost Arnsperger (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Berlin
  • • Dr. Heribert J. Wiedenhues (stellv. Vorsitzender), selbständiger Wirtschaftsingenieur, Lahnstein, bis 31. Dezember 2009
  • • Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn.

Neben ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG waren Herr Arnsperger und Herr Dr. Wiedenhues in folgenden weiteren Aufsichtsgremien vertreten:

Jost Arnsperger

Aufsichtsrat der Keramag AG, Ratingen

Dr. Heribert J. Wiedenhues

Aufsichtsrat der PM-International AG, Speyer Aufsichtsratsvorsitzender der ISRA-VISI-ON AG, Darmstadt Verwaltungsrat der PM-International AG, Luxemburg Beirat der Advisory-Partners GmbH, Wiesbaden (Vorsitz) Beirat der BERGROHR GmbH, Singen Beirat der PROMECON GmbH, Magdeburg (Vorsitz) Beirat der VITRULAN-International GmbH, Marktschorgast (Vorsitz).

Der Vorstand hat am 14. Januar 2010 beim Registergericht München einen Antrag auf Bestellung von Herrn Bertil le Claire zum Mitglied des Aufsichtsrats gemäß § 104 AktG gestellt. Das Registergericht München ist dem Antrag des Vorstands, der vom "Restaufsichtsrat" unterstützt wurde, mit Beschluss vom 3. Februar 2010 nachgekommen. Herr le Claire wird im Aufsichtsrat die Funktion des "Financial Expert" versehen.

Bezüglich der Vergütung des Aufsichtsrats verweisen wir auf unsere folgenden Ausführungen unter den Beziehungen zu nahe stehenden Personen.

12. Beziehungen zu nahe stehenden Personen

Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG in Betracht sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben.

a) Vorstand

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2009 beliefen sich insgesamt auf 104 (i.V. 80) TEuro. Herr Brockmann erhielt mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 15. Oktober 2009 Aktienoptionen von bis zu 25.000 Stück zugeteilt.

Es besteht unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Die Schätzung der Höhe ergibt zum Bilanzstichtag insgesamt einen Betrag von 2.319 (i.V. 1.678) TEuro.

Der ehemalige Vorstand Gerlach erhielt in Vorjahren 100.000 Aktienoptionen der Intertainment AG zugeteilt, die vollständig verfallen sind. Zudem wurde 2009 für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand in Höhe von insgesamt 12 (i.V. 128) TEuro erfasst.

Der beizulegende Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausstehenden Optionen besitzt zum Zeitpunkt der Gewährung keinen wesentlichen Wert. Die Ausübungsbedingungen haben sich nicht geändert.

b) Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2009 sind insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 34 (i.V. 23) TEuro aufwandswirksam erfasst. Diese Vergütungen bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Jost Arnsperger 14 (i.V. 10) TEuro, Dr. Heribert J. Wiedenhues 11 (i.V. 8) TEuro, Prof. Dr. Adams 9 (i.V. 5) TEuro.

Variable Zusatzzahlungen wurden nicht geleistet. Zudem wurden den genannten Aufsichtsräten die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbundenen Reisekosten erstattet.

Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Hammonds LLP., in der Herr Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Vergütungen in Höhe von 159 (i.V. 154) TEuro erfasst. Herr Dr. Wiedenhues und Herr Prof. Dr. Adams haben im Berichtsjahr für den Konzern keine Beratungsleistungen erbracht.

c) MK Medien Beteiligungs GmbH

Die MK Medien Beteiligungs GmbH besitzt eine Darlehensforderung gegen Intertainment in Höhe von 14 Mio. Euro zuzüglich kumulierter Zinsen in Höhe von 1.522 (i.V. 915) TEuro. Diese Zinsen wurden bisher nicht ausbezahlt. Für das Darlehen und die Zinsen besteht eine Stundungsvereinbarung. Wir verweisen auf unsere entsprechenden Erläuterungen.

Das Darlehen war gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrages bis Ende 2008 mit 9 Mio. Euro in mehreren Teilbeträgen zu tilgen. Die Tilgung eines weiteren Betrags von 5 Mio. Euro ist an die Höhe der Einnahmen gekoppelt, die Intertainment möglicherweise aus den juristischen Auseinandersetzungen in den USA erzielt. Der Ausweis dieses an die Prozesserlöse gekoppelten Betrages erfolgt unter den langfristigen Rückstellungen.

Der ausstehende Verbindlichkeitsbetrag wird gemäß der ursprünglichen Vereinbarung mit 2,85% p.a. verzinst. Die Zinsen waren nach der ursprünglichen Darlehensvereinbarung jeweils nachschüssig zum Ende eines Quartals, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2006, zu zahlen. Für den Teilbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro gilt seit dem 1. Januar 2009 ein Zinssatz von 6,5% p.a. auf den noch offenen Teilbetrag.

Darüber hinaus wurde in der Ursprungsvereinbarung geregelt, dass Intertainment spätestens bis zum 31. Dezember 2006 verpflichtet ist, die mit den Darlehen verbundenen Gerichtskosten in Höhe von 125 TEuro und entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 50 TEuro zu erstatten. Wir verweisen auch in diesem Zusammenhang auf unsere Erläuterungen zur Stundungsvereinbarung.

Weitere gewährte Darlehen

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Intertainment weitere mit 7,5% p.a. verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 269 TEuro zuzüglich kumulierter Zinsen in Höhe von 65 (i.V. 42) TEuro. Im Berichtsjahr sind Zinsen in Höhe von 23 (i.V. 22) TEuro erfasst. Zahlungen erfolgten nicht. Darüber hinaus bestehen für durch die MK Medien Beteiligungs GmbH übernommene Kosten unverändert zum Vorjahr Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 465 TEuro. Auch für diese Positionen gelten die Regelungen der Stundungsvereinbarung.

Stundungsvereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH (vormals Kinowelt GmbH)

Am 22. März 2007/3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit Intertainment auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber Intertainment. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert. Im Zusammenhang mit der Abtretung der zugrunde liegenden Forderungen an die MK Medien Beteiligungs GmbH ging auch diese Stundungsvereinbarung entsprechend mit über.

Mit Vereinbarung vom 24. Januar 2008 verkaufte die Intertainment AG an die MK Medien Beteiligungs GmbH Forderungen aus Filmverkäufen mit einem Gesamtbetrag von 492.200,00 Euro zu einem Verkaufspreis von 483.898,85 Euro. Diese Forderungen wurden zeitgleich an den Erwerber abgetreten. Der Verkaufspreis war in Höhe von 350 TEuro mit Vertragsunterzeichnung und mit dem Restbetrag am 20. April 2008 zur Zahlung fällig. Zum Bilanzstichtag be

stehen seitens der Intertainment AG noch Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 169 TEuro.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte im Geschäftsjahr 2009 Intertainment weitere mit 7,5% p.a. verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 2.340 TEuro. Für diese Darlehen wurden 2009 Zinsen in Höhe von 84 TEuro erfasst. Auszahlungen erfolgten hierfür ebenfalls nicht. Die Intertainment AG hat an die Darlehensgeberin die Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise Pictures Gruppe zur Sicherung abgetreten.

Die in 2009 gewährten Darlehen waren am 30. April 2010 zur Rückzahlung fällig. Mit Wirkung zum Fälligkeitstag wurde die Laufzeit der Darlehen einschließlich der Rückzahlungsverpflichtung aus dem Verkauf von Forderungen um weitere 12 Monate verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat zusätzlich das Recht zur Fälligstellung, wenn die Intertainment AG oder ihre Tochtergesellschaften zuvor Zahlungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erhalten, wenn und soweit trotz der Rückzahlung der operative Geschäftsbetrieb der Intertainment AG insolvenzfrei aufrechterhalten werden kann.

13. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2009 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 2 (i.V. 2) Arbeitnehmer.

14. Sitz der Gesellschaft

Die Intertainment AG war im Berichtsjahr am Karl-Scharnagl-Ring 7 in 80539 München ansässig. Im März 2010 wurde die Geschäftsadresse an den Maximiliansplatz 5, 80333 München, verlegt.

15. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht im Lagebericht.

16. Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Mit Bescheid vom 4. Mai 2009 teilte die BaFin Intertainment mit, dass die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA überbewertet seien. Das Management von Intertainment kann sich dieser Auffassung der BaFin nicht anschließen und hat deshalb Widerspruch gegen den zugrundeliegenden Fehlerbescheid eingelegt. Das Verfahren war zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen. Intertainment zieht allerdings in Erwägung, den Widerspruch gegen den Fehlerbescheid aus Kostengründen, im übrigen ohne Anerkennung von Rechtspflichten, zurückzunehmen.

17. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

18. Honorare des Abschlussprüfers

Die erfassten Honorare des Abschlussprüfers, die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, betragen im Berichtsjahr für die Abschlussprüfung 82 (i.V. 102) TEuro. Weitergehende Beratungsleistungen wurden im Berichtsjahr nicht erbracht.

München, 23. April 2010 Intertainment AG

Jörg Brockmann – Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment Konzern

Bruttodarstellung

In TEuro Anschaffu ngs
- oder
Herstellu ngsk
oste
n
1.1.2009 Zugänge Abgänge 31.12.2009
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 134 0 0 134
2. Geleistete Anzahlungen 2.147 0 0 2.147
2.281 0 0 2.281
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 295 0 0 295
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
Anlagevermögen gesamt 22.624 0 0 22.624
Kumulierte
Abschreibu
nge
n
Buch
wert
1.1.2009 Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
Abgänge 31.12.2009 31.12.2009 31.12.2008
134 0 0 134 0 0
2.147 0 0 2.147 0 0
2.281 0 0 2.281 0 0
295 0 0 295 0 0
20.048 0 0 20.048 0 0
22.624 0 0 22.624 0 0

Versagungsvermerk

Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 zu prüfen.

Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung der Sachverhalte nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil zur Werthaltigkeit der Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 38,4 Mio. Euro gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank und damit verbundene Unternehmen und Personen sowie zur Werthaltigkeit der in Zusammenhang mit den Schadensersatzforderungen aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge abzugeben. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die mit Gerichtsurteil aus dem Jahr 2004 bestätigten Ansprüche gegen Franchise Pictures und damit verbundene Unternehmen und Personen in dieser Höhe realisiert werden können. Dabei geht der Vorstand davon aus, dass zusätzlich Haftungsansprüche gegen die Comerica Bank bestehen und durchgesetzt werden können. Über das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Haftung der Comerica Bank wird in einem Schiedsgerichtsverfahren in den USA entschieden, das sich derzeit in der Beweiserhebungsphase befindet.

Des Weiteren hat die Unternehmensleitung eine Finanzplanung aufgestellt, nach welcher der Fortbestand einzelner Tochterunternehmen und damit des Konzerns bis mindestens Dezember 2011 gesichert wäre. Der Konzernabschluss wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen.

Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, kann der Konzern seine laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit – auch sehr kurzfristig – nicht mehr gewährleistet wäre. Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im erforderlichen Umfang eintreten werden und der Konzernabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Aufgrund der Bedeutung dieser Prüfungshemmnisse in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Konzernabschluss den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

München, den 23. April 2010

PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Harald Dörfler Stephan Nowack

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bilanz Intertainment Aktiengesellschaft

zum 31. Dezember 2009 nach HGB

Aktiv
A
in TEuro
31.12.2009 31.12.2008
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen III.1
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.896 8.896
Summe Anlagevermögen 8.896 8.896
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Filmrechte III.2 784 784
784 784
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte III.3
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 3
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.164 4.109
3. Sonstige Vermögensgegenstände 237 227
3.401 4.339
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten III.4 80 241
Summe Umlaufvermögen 4.265 5.364
C. Rechnungsabgrenzungsposten III.5 35 43
SUMME Aktiva 13.196 14.303
Passiva in TEuro
31.12.2009 31.12.2008
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital III.6.1 18.008 18.008
II. Kapitalrücklage III.6.2 55.090 55.090
III. Gewinnrücklage III.6.2
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Bilanzverlust III.6.3 -63.782 - 59.957
Summe Eigenkapital 9.432 13.257
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen III.7 240 250
Summe Rückstellungen 240 250
C. Verbindlichkeiten III.8
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 426 124
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen 3.095 669
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3 3
Summe Verbindlichkeiten 3.524 796
Summe
Passiva
13.196 14.303

Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Aktiengesellschaft

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 nach HGB

in TEuro 1.1.-31.12.2009 1.1.-31.12.2008
1. Umsatzerlöse IV.1 55 390
2. Sonstige betriebliche Erträge IV.2 35 1.032
90 1.422
3. Materialaufwand IV.3
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen 0 -305
b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen -2 -11
-2 -316
4. Personalaufwand
a) Gehälter -180 -162
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung -11 -11
-191 -173
5. Abschreibungen IV.4
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen 0 -1.645
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten
-2.887 -5.111
-2.887 -6.756
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen IV.5 -752 -998
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge IV.6 1 11
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen IV.6 -87 -11
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.828 -6.821
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3 3
11. Jahresfehlbetrag -3.825 -6.818
12. Verlustvortrag -59.957 - 53.139
13. Bila
nzverlust
-63.782 -59.957

Intertainment AG: Anhang

für das Geschäftsjahr 2009

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2009 sind zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben.

II. Bilanzierungsund Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung wird entsprechend der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Auszahlungen für den Lizenzerwerb von zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehenden Filmrechten, die noch nicht geliefert und technisch abgenommen sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen als geleistete Anzahlungen ausgewiesen.

Die aktivierten Beträge unterliegen regelmäßig einer Überprüfung der Werthaltigkeit und sind gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Diese Abschreibung auf einen beizulegenden niedrigeren Wert ist erforderlich, wenn es nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass aus den Vermögensgegenständen ein ausreichender zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen generiert werden kann.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen ausgewiesen. Der planmäßigen linearen Abschreibung liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind in Übereinstimmung mit den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften bilanziert. Sofern der beizulegende Wert den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

2. Umlaufvermögen

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video/DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die zusammen einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt im Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung der Filmrechte liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös abzüglich eines angemessenen Gewinnabschlags unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung der Fremdwährungsguthaben erfolgt bei laufenden Konten auf Basis des Devisenstichtagskurses zum Bilanzstichtag, bei Festgeldern auf Basis des Devisenstichtagskurses oder des niedrigeren Einbuchungskurses.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Fremdkapital

Sonstige Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungspositionen werden mit dem Devisenkurs am Rechnungseingangstag bzw. dem höheren Stichtagskurs bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.

Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens wurden in Vorjahren vollständig außerplanmäßig abgeschrieben. In den immateriellen Vermögensgegenständen waren insbesondere die Anzahlungen für die Zweitrechte am Thriller "Twisted" für verschiedene Territorien enthalten. Die Sachanlagen beinhalteten die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Der Buchwert des Finanzanlagevermögens beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 8.896 TEuro und enthält die folgenden Beteiligungen:

III.1 FINANZANLAGEVERMÖGEN in TEuro
Beteiligung Sitz Anteil
in %
Gezeichnetes
Kapital
Eigenkapital Jahresergebnis
31.12.2009 31.12.2009 2009
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
INTERTAINMENT München 100 946 -98.411 - 2.887
Licensing GmbH (946) (-95.524) (-5.520)
MH Media Holding GmbH München 100 358
(358)
0
(0)
0
(0)

Der Wertansatz der MH Media Holding GmbH wurde in Vorjahren vollständig abgeschrieben, da diese Gesellschaft weder über ein operatives Geschäft noch über Vermögen verfügt.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Vermarktung der Patente von SightSound Technologies Inc. bestehen, hat das Management beschlossen, den in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungsansatz weiter unverändert beizubehalten.

2. Filmrechte

Die Filmrechte sind unverändert zum Vorjahr mit 784 TEuro bewertet. Im Geschäftsjahr 2008 wurden planmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit realisierten Filmlizenzveräußerungen in Höhe von 305 TEuro vorgenommen

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 3.164 (i.V. 4.109) TEuro und bestehen unverändert aus dem Verrechnungskonto gegen die INTERTAIN-MENT Licensing GmbH. Im Berichtsjahr sind Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 2.887 (i.V. 5.111) TEuro erfasst worden. Insgesamt belaufen sich die Wertberichtigungen somit auf 107.907 (i.V. 105.020) TEuro.

Die Intertainment AG erklärte gegenüber der INTERTAINMENT Licensing GmbH zur Abwendung der Überschuldung einen Rangrücktritt in Höhe von insgesamt 100.000 TEuro.

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 237 (i.V. 227) TEuro. Sie beinhalten insbesondere Erstattungsansprüche aus dem körperschaftsteuerlichen Guthaben gemäß § 37 Abs. 4 KStG mit 61 (i.V. 67) TEuro und aus der Umsatzsteuer mit 145 (i.V. 125) TEuro.

Die Forderungen weisen mit 52 (i.V. 58) TEuro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf. Die restlichen Positionen besitzen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel von insgesamt 80 (i.V. 241) TEuro bestehen ausschließlich aus Kontokorrentguthaben.

5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 35 (i.V. 43) TEuro und enthält Ausgaben des Geschäftsjahres 2009, die Leistungen des neuen Geschäftsjahres betreffen. Im Wesentlichen handelt es sich um abgegrenzte Versicherungsprämien.

6. Eigenkapital

6.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 18.008 (i.V. 18.008) TEuro und verteilt sich unverändert zum Vorjahr auf insgesamt 14.085.041 ausgegebene nennwertlose Stückaktien.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. September 2010 gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.797 TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro (Bedingtes Kapital I) und weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital II) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital I dient der Ausübung von Bezugsrechten. Das bedingte Kapital II dient der Ausübung von Optionsrechten von Mitarbeitern, Geschäftsführungsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und verbundener Unternehmen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramme.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002 TEuro (Bedingtes Kapital III) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten bis zum 12. September 2010 Gebrauch machen.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital IV) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht.

6.2 Rücklagen

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 55.090 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

6.3 Bilanzverlust

Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2009 einen Bilanzverlust von 63.782 (i.V. 59.957) TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2009 auf 3.825 (i.V. 6.818) TEuro.

7. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2009 wie folgt:

III.7 RÜCKSTELLUNGEN in TEuro
Bezeichnung Stand
1.1.2009
Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
31.12.2009
Abschluss-/Prüfungskosten 155 - 155 0 128 128
Ausstehende Rechnungen 80 - 23 -25 42 74
Sonstiges 15 0 0 23 38
Gesamt 250 -178 -25 193 240

Die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten beinhaltet die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Durchführung der Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2009.

Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen besteht aus Zahlungsverpflichtungen für bereits erhaltene Lieferungen und Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden.

Insgesamt haben die Rückstellungen, wie auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 426 (i.V. 124) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Aufgrund der Einbeziehung der Intertainment AG in den Konzernabschluss der MK Medien Beteiligungs GmbH weist die Gesellschaft die Verbindlichkeiten gegenüber dieser erstmals als Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen aus. Diese betragen zum Bilanzstichtag 3.095 (i.V. 669) TEuro und enthalten Darlehen einschließlich Zinsansprüche.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 3 (i.V. 3) TEuro beinhalten Verpflichtungen für noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer mit 3 (i.V. 3) TEuro.

Die Verbindlichkeiten weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

IV. Erläuterungen zur Gewinnund Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 55 (i.V. 390) TEuro. Sie resultieren aus der Veräußerung von Filmlizenzrechten im Berichtsjahr.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 35 (i.V. 1.032) TEuro und enthalten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 25 (i.V. 875) TEuro.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen mit 2 (i.V. 11) TEuro. Die Aufwendung für Filmrechte und zugehörige Leistungen enthielten im Vorjahr mit 305 TEuro planmäßige Abschreibungen auf Filmrechte.

4. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten, enthalten die Wertberichtigung der Forderungen gegen die INTERTAIN-MENT Licensing GmbH in Höhe von 2.887 (i.V. 5.111) TEuro.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 752 (i. V. 998) TEuro und umfassen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten mit 283 (i.V. 416) TEuro, Kosten der Hauptversammlung von 40 (i.V. 78) TEuro, Mietkosten mit 56 (i.V. 115) TEuro und Reisekosten mit 26 (i.V. 45) TEuro.

6. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beinhaltet Zinsaufwendungen in Höhe von 87 (i.V. 11) TEuro. Die Zinspositionen betreffen insbesondere die Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen.

V. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthielten im Vorjahr den Mietvertrag der Intertainment AG für die Büroräume in München. Sie bestanden in Höhe von 234 TEuro. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses Ende 2008 bestehen zum Bilanzstichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen mehr.

2. Sonstige Haftungsverhältnisse

Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH

Die Intertainment AG haftet als Gesamtschuldner mit der INTERTAINMENT Licensing GmbH für die Verbindlichkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH gegen

über der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 14 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten waren mit jeweils 3 Mio. Euro am 30. September 2007, 30. September 2008 und 31. März 2009 zur Zahlung an die MK Medien Beteiligungs GmbH fällig. Die Tilgung des Restbetrages in Höhe von 5 Mio. Euro erfolgt nur sofern und soweit Intertainment aus den in den USA gegen verschiedene Parteien geführten Rechtsstreitigkeiten Mittelzuflüsse erhält, die einen vorgegebenen Betrag übersteigen. Im Rahmen einer gesonderten Stundungsvereinbarung verzichtete die MK Medien Beteiligungs GmbH darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert.

Verpflichtungen aus Filmproduktionen

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen der Intertainment AG angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen.

Sicherungsübereignungen

Aufgrund der Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen in den vergangenen Geschäftsjahren liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden finanziellen Verpflichtungen.

Rangrücktritt zur INTERTAINMENT Licensing GmbH

Zur Beseitigung der Überschuldung der INTERTAINMENT Licensing GmbH erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten Rangrücktritt. Danach tritt die Intertainment AG in Höhe von 100.000 TEuro mit ihren Ansprüchen auf Tilgung ihrer Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegenüber allen anderen Gläubigern bis zur Beendigung der Krise im Rang zurück.

3. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2009 einschließlich Vorstand durchschnittlich 2 (i.V. 2) Mitarbeiter am Unternehmenssitz in München.

4. Zusammensetzung der Organe

Vorstand ist Herr Jörg Brockmann, Jurist, Frankfurt am Main. Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2009 beliefen sich insgesamt auf 104 (i.V. 80) TEuro. Zudem wurden für ausstehende Bonuszahlungen Rückstellungen in Höhe von 22 (i.V. 0) TEuro gebildet.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • • Jost Arnsperger, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender)
  • • Dr. Heribert J. Wiedenhues, selbständiger Wirtschaftsingenieur, Lahnstein (stellv. Vorsitzender) bis 31. Dezember 2009
  • • Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn.

Während ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG waren Herr Arnsperger und Herr Dr. Wiedenhues (zuletzt bekannt) in folgenden weiteren Aufsichtsgremien vertreten:

Jost Arnsperger

Aufsichtsrat der Keramag AG, Ratingen

Dr. Heribert J. Wiedenhues

Aufsichtsrat der PM-International AG, Speyer Aufsichtsratsvorsitzender der ISRA-VI-SION AG, Darmstadt Verwaltungsrat der PM-International AG, Luxemburg Beirat der Advisory-Partners GmbH, Wiesbaden (Vorsitz) Beirat der BERGROHR GmbH, Singen Beirat der PROMECON GmbH, Magdeburg (Vorsitz) Beirat der VITRULAN-International GmbH, Marktschorgast (Vorsitz).

Für das Geschäftsjahr 2009 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 34 (i.V. 23) TEuro aufwandswirksam erfasst. Der Vorstand hat am 14. Januar 2010 beim Registergericht München einen Antrag auf Bestellung von Herrn Bertil le Claire zum Mitglied des Aufsichtsrates gemäß § 104 AktG gestellt. Das Registergericht München ist dem Antrag des Vorstands, der vom "Restaufsichtsrat" unterstützt wurde, mit Beschluss vom 3. Februar 2010 nachgekommen. Herr le Claire wird die Funktion des "Financial Expert" im Aufsichtsrat versehen.

5. Konzernabschluss

Die Intertainment Aktiengesellschaft stellt als Muttergesellschaft gemäß § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen für den kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Die Intertainment Aktiengesellschaft wird wiederum in den Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen der MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, Deutschland, einbezogen.

6. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare

Die bei der Intertainment AG im Berichtsjahr erfassten Honorare an die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betragen für die Abschlussprüfung 58 (i.V. 67) TEuro. Weitere Beratungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer für die Gesellschaft nicht erbracht.

7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung am 14. Dezember 2009.

Intertainment AG München, 23. April 2010

Jörg Brockmann – Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment AG

Bruttodarstellung

In TEuro Anschaffu ngs
- oder
Herstellu ngsk
oste
n
1.1.2009 Zugänge Abgänge 31.12.2009
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 120 0 0 120
2. Geleistete Anzahlungen 2.147 0 0 2.147
2.267 0 0 2.267
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 64 0 0 64
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 0 0 9.359
2. Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
29.407 0 0 29.407
Anlagevermögen gesamt 31.738 0 0 31.738
Buch
wert
Kumulierte
Abschreibu
nge
n
31.12.2008 31.12.2009 31.12.2009 Abgänge Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
1.1.2009
0 0 120 0 0 120
0 0 2.147 0 0 2.147
0 0 2.267 0 0 2.267
0 0 64 0 0 64
8.896 8.896 463 0 0 463
0 0 20.048 0 0 20.048
8.896 8.896 20.511 0 0 20.511
8.896 8.896 22.842 0 0 22.842

Versagungsvermerk

Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 zu prüfen.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung der Sachverhalte nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil zur Werthaltigkeit der in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH (8,9 Mio. Euro) sowie zur Werthaltigkeit des in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Verrechnungskontos mit dem Tochterunternehmen INTERTAINMENT Licensing GmbH (3,2 Mio. Euro) abzugeben. Die Werthaltigkeit beider Posten hängt entscheidend von den zu erwartenden Erlösen aus den Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH gegen Franchise Pictures, die Comerica Bank sowie damit verbundene Unternehmen und Personen und von der Realisierung der übrigen Prämissen in der Finanzplanung des Tochterunternehmens ab.

Des Weiteren hat der Vorstand eine Finanzplanung aufgestellt, nach welcher der Fortbestand der Gesellschaft und der IN-TERTAINMENT Licensing GmbH bis mindestens Dezember 2011 gesichert wäre. Der Jahresabschluss wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, können die Gesellschaft und die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit – auch sehr kurzfristig – nicht mehr gewährleistet wäre. Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im erforderlichen Umfang eintreten werden und der Jahresabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Aufgrund der Bedeutung dieser Prüfungshemmnisse in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

München, den 23. April 2010

PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Harald Dörfler Stephan Nowack Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Intertainment AG Maximiliansplatz 5, 80333 München Telefon + 49 89 216 99-0 Telefax + 49 89 216 99-11 E-Mail [email protected] Internet www.intertainment.de