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Intertainment AG Annual Report 2008

Oct 30, 2009

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2008

Aktiengesellschaft

Geschäftsbericht 2008

Impressum

Herausgeber Intertainment AG, München

Redaktion und Realisation Intertainment AG,

Investor Relations, und bw media, München

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Seite 4
Bericht des Aufsichtsrats Seite 6
Corporate Governance Seite 11
Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss Seite 14
Konzern- und AG-Lagebericht Seite 15
Konzernbilanz Seite 40
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Seite 42
Konzern-Kapitalflussrechnung Seite 43
Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals Seite 45
Konzernanhang Seite 46
Konzern: Entwicklung des Anlagevermögens Seite 84
Konzern-Versagungsvermerk Seite 86
AG-Bilanz Seite 88
AG-Gewinn- und Verlustrechnung Seite 90
AG-Anhang Seite 91
AG: Entwicklung des Anlagevermögens Seite 102
AG-Versagungsvermerk Seite 104

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2008 war für Intertainment unverändert von unserem Bemühen geprägt, unsere Schadensersatzansprüche aus dem Budgetbetrug zu Lasten unserer Gesellschaft durchzusetzen. Der bereits im Jahr 2000 aufgedeckte Betrug hat nicht nur zu einem sehr hohen unmittelbaren finanziellen Schaden geführt, sondern auch dazu, dass unser operatives Geschäft weitestgehend zum Erliegen gekommen ist. Intertainment konzentriert sich nahezu ausschließlich auf die noch immer laufenden, sehr aufwändigen und teuren juristischen Auseinandersetzungen in den USA, die wir ohne die massive finanzielle Unterstützung durch unseren Großaktionär, die MK Medien Beteiligungs GmbH, nicht fortführen könnten.

In den beiden noch anhängigen Komplexen – dem Insolvenzverfahren des ehemaligen Filmproduzenten Franchise Pictures und dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank – haben wir 2008 erhebliche Fortschritte erzielt. So hat das Schiedsgericht im Februar 2008 einen Antrag der Comerica Bank abgelehnt, unsere Betrugs- und Vertragsverstoß-Klagen gegen sie und für die unseres Erachtens wesentlichen Filme abzuweisen. Damit entschieden die Schiedsrichter, dass über diese ein mündliches Verfahren stattfinden wird.

Im Insolvenzverfahren von Franchise Pictures konnten wir uns mit dem Insolvenzverwalter nach langen Verhandlungen über eine Anerkennung unserer gerichtlich festgestellten Forderungen einigen. Darüber hinaus hat er auf das Recht verzichtet, Berufung gegen das von uns erzielte Betrugs-Urteil gegen Franchise einzulegen.

Diese wesentlichen Fortschritte wurden jedoch getrübt durch die Tatsache, dass in dem Insolvenzverfahren gegen Franchise Pictures bisher noch keine Ausschüttung erfolgt ist; auch die mündliche Verhandlung im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank hat noch nicht begonnen.

Mit wesentlichen Ergebnissen und mit Mittelzuflüssen können wir nach aktuellem Stand erst im ersten Halbjahr 2010 rechnen. So soll die mündliche Verhandlung gegen die Comerica Bank im April nächsten Jahres beginnen und Mitte Mai 2010 abgeschlossen sein. Eine erste Auszahlung aus dem Insolvenzverfahren gegen Franchise Pictures wiederum ist – unter Vorbehalt – für das erste Quartal 2010 avisiert.

Intertainment wird damit weiter auf die finanzielle Unterstützung der MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen sein. Diese hat in der Vergangenheit alle Zahlungszusagen gegenüber uns eingehalten und uns damit – wie erwähnt – erst die Fortführung der juristischen Auseinandersetzungen ermöglicht. Wir rechnen damit, dass sie uns auch in der Zukunft finanziell zur Seite stehen wird. Da allerdings keine absolute Sicherheit über die weitere Finanzierung besteht, hat der Abschlussprüfer den Jahresabschluss unserer Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 nur mit einem Versagungsvermerk versehen können.

Wir hoffen, dass dies eine Ausnahme bleiben wird. Dafür ist es nötig, dass wir im Jahr 2010 die beiden Verfahren erfolgreich abschließen. Dies würde uns in die Lage versetzen, unser wegen des Betrugs zusammengebrochenes operatives Geschäft wieder aufzubauen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Brockmann – Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2008 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Er stand dem Vorstand der Gesellschaft beratend zur Seite und hat ihn bei der Führung der Geschäfte überwacht. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig zeitnah und ausführlich in schriftlicher wie auch in mündlicher Form, insbesondere über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, des Geschäftsverlaufs und über wichtige Geschäftsvorfälle. Der Aufsichtsrat hat diese mit ihm besprochen sowie Gestaltungsvorschläge und Anregungen unterbreitet. Außerdem stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats über die Sitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, im Rahmen dessen wichtige Einzelvorgänge besprochen und beraten wurden.

In fünf regulären Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat gründlich mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung befasst und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Einen Schwerpunkt der Beratungen des Aufsichtsrats bildeten die künftige Finanzierungs- und Liquiditätssicherung, die unternehmerische Ausrichtung, der Mehrheitserwerb der Intertainment AG durch die Kinowelt-Gruppe und die Übernahme der Aktien der Kinowelt-Gruppe durch die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit den prozessualen Auseinandersetzungen in den USA befasst.

Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, wobei auf die vom Aufsichtsrat jeweils genehmigten Beratungstätigkeiten einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats an dieser Stelle hingewiesen wird. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet.

Zu den Sitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats:

  • • Der Aufsichtsrat hat im Januar 2008 im Wege schriftlicher Beschlussfassungen nach vorliegenden mündlichen Abstimmungen mehrere Beschlüsse gefasst: In schriftlicher Beschlussfassung wurden Herr Jost Arnsperger am 07.01.2008 zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Dr. Heribert J. Wiedenhues zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Ferner beschloss der Aufsichtsrat, Herrn Jörg Brockmann zum 08.01.2008 für die Dauer eines Jahres zum Vorstand der Intertainment AG zu bestellen. Am 09.01.2008 nahm der Aufsichtsrat die mit Schreiben vom 08.01.2008 an den Aufsichtsrat erfolgte Niederlegung des Vorstandsamtes von Herrn Achim Gerlach mit Wirkung zum 09.01.2008 zur Kenntnis und bevollmächtigte den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den Vorstandsvertrag mit Herrn Gerlach aufzulösen und mit ihm einen Beratungsvertrag abzuschließen.
  • • Am 11.01.2008 beschloss der Aufsichtsrat, den Alleinvorstand der Intertainment AG, Herrn Jörg Brockmann, zum Geschäftsführer der Intertainment Licensing GmbH, München, und der MK Media Holding GmbH, München, zu bestellen.

Geschäftsbericht 2008 Bericht des Aufsichtsrats

Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat die Stellungnahme zum Pflichtangebot der Bietergruppe MK Medien/Kinowelt.

• In seiner ersten Sitzung am 18.01.2008 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Wechsel im Vorstand und der vertraglichen Umsetzung. Der Aufsichtsrat befasste sich ferner mit der Geschäftslage, der Liquiditätslage und der Finanzplanung der Intertainment AG sowie den gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse der Intertainment AG eingelegten Klagen und den Rechtsstreitigkeiten in den USA. Weiterhin hat der Aufsichtsrat der ergänzenden Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Übernahmeangebot der Bietergruppe MK Medien/Kinowelt an die Aktionäre der Intertainment AG zum Erwerb ihrer Aktien an der Intertainment AG zugestimmt. Bei Stimmenthaltung von Herrn Arnsperger genehmigte der Aufsichtsrat ferner die Tätigkeit der Sozietät Hammonds, der der Aufsichtsratsvorsitzende Arnsperger angehört, für die Unternehmen der Intertainment AG bei der Beratung bezüglich der Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH sowie bei der Beratung bezüglich der Rechtsstreitigkeiten in den USA. Der Aufsichtsrat hat sich ein Bild davon gemacht, dass die der Kanzlei Hammonds übertragenen Aufgaben nicht im Bereich der Organpflichten eines Aufsichtsratsmitgliedes liegen, sondern außerhalb der normalen Geschäftsvorgänge liegende rechtliche Belange betreffen. Der Aufsichtsrat stimmte schließlich dem Angebot der Auftragserteilung für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Intertainment AG zum 31.12.2007 durch die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu und beschloss die Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

  • • Im Wege der schriftlichen Beschlussfassung stimmte der Aufsichtsrat am 09.04.2008 den Beschlüssen des Vorstands vom gleichen Tage zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals II gemäß § 5 Absatz 4 der Satzung zu. Der Aufsichtsrat beschloss ferner, entsprechend der Ermächtigung in § 5 Absatz 4 der Satzung, aufgrund der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals II, die Satzung mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister entsprechend anzupassen.
  • • In der Sitzung am 30.04.2008 legte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2007 der Intertainment AG und ihrer Tochtergesellschaften und seinen Bericht zur Rentabilität der Gesellschaft, insbesondere des Eigenkapitals, vor und erstattete dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen. In der Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft berichtete dieser über das Ergebnis und den Ablauf der Prüfung. Die wesentlichen Prüfungspunkte wurden im Einzelnen erörtert. Der Aufsichtsrat billigte den Konzernjahresabschluss zum 31.12.2007, stellte den Einzelabschluss der Intertainment AG zum 31.12.2007 fest und stimmte dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu. Weiter-

hin hat der Aufsichtsrat dem Abschluss des Rahmenkreditvertrages mit der MK Medien Beteiligungs GmbH über 1,9 Mio. Euro und dem qualifizierten Rangrücktritt der Intertainment AG zur Beseitigung der Überschuldung der Intertainment Licensing GmbH zugestimmt. Der Aufsichtsrat beriet in dieser Sitzung im übrigen über die vom Vorstand vorgelegte Finanzplanung, die Geschäftslage, den gegenwärtigen Stand der Rechtsstreitigkeiten in den USA und der gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegten Klagen sowie über den Bericht des Vorstands zu den Grundzügen des künftigen Geschäftsmodells der Intertainment AG.

  • • Im Wege einer schriftlichen Beschlussfassung beschloss der Aufsichtsrat am 05.06.2008 nach vorheriger mündlicher Abstimmung die Vorschläge des Aufsichtsrats für die Beschlussfassung auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.07.2008.
  • • In der Sitzung am 23.06.2008 beriet der Aufsichtsrat eingehend über die Geschäfts- und Liquiditätslage der Gesellschaft sowie über die Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft.
  • • In seiner Sitzung am 18.07.2008 vor der Hauptversammlung bereitete sich der Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung vor und stimmte den Ablauf der Hauptversammlung ab.
  • • In einerschriftlichen Beschlussfassung beschloss der Aufsichtsrat am 21.07.2008, Herrn Jost Arnsperger zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Dr. Heribert J. Wiedenhues zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen.

• In der Sitzung am 01.12.2008 beriet der Aufsichtsrat auf der Basis des Berichts des Vorstands über die gegenwärtige Geschäfts- und Liquiditätslage des Unternehmens und die Finanzplanung. Im Rahmen des Berichts über die Geschäftslage berichtete der Vorstand im Einzelnen auch über den gegenwärtigen Stand des Rechtsstreits gegen die Comerica Bank in den USA und den geplanten Wechsel in der Vertretung der Intertainment AG, dem der Aufsichtsrat zustimmte. Der Aufsichtsrat bestellte in dieser Sitzung Herrn Brockmann für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2010 zum Vorstand der Intertainment AG und beschloss eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand und neue Richtlinien für die Berichterstattung.

Zu den Jahresabschlussprüfungen betreffend das Geschäftsjahr 2008:

Die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde am 18.07.2008 durch die Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 gewählt und vom Aufsichtsrat mit Schreiben vom 16.02.2009 beauftragt, die Abschlussprüfung durchzuführen.

In der Folge hat die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Buchführung und den Jahresabschluss der Intertainment AG ebenso wie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht für die Intertainment AG und den Intertainment Konzern des am 31.12.2008 endenden Geschäftsjahres geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Abschlussprüfer dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss zum 31.12.2008 und dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2008 unter dem Datum vom 25.09.2009 jeweils einen Versagungsvermerk erteilt.

• Zur eingehenden Prüfung haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats die aufgestellten Jahresabschlüsse 2008 der Intertainment-Gruppe und die Berichte des Abschlussprüfers erhalten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft. In seiner Sitzung am 01.10.2009 erfolgte mit den Abschlussprüfern der Gesellschaft eine Aussprache über die Prüfungshandlungen. Der Aufsichtsrat erörterte eingehend die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte der Wirtschaftsprüfer, die aufgeworfenen bilanziellen Fragestellungen und die der Finanzplanung und der Fortbestehensprognose zugrundeliegenden Prämissen. Dabei wurden auch die Gründe für die Versagung des Bestätigungsvermerks erörtert. Die Abschlussprüfer sahen sich nicht in der Lage, ein Prüfurteil zur Werthaltigkeit der Beteiligung an der Intertainment Licensing GmbH und der Forderungen gegenüber dieser Gesellschaft abzugeben. Die Werthaltigkeit beider Positionen hängt entscheidend von dem Ausgang des in den USA anhängigen Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures sowie des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank ab. Trotz intensiver Befassung mit dem Thema vermochte der Aufsichtsrat den Ausgang beider Verfahren nicht zu prognostizieren. Der Aufsichtsrat schloss sich der Einschätzung der Abschlussprüfer an, dass sich die Werthaltigkeit beider Positionen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher bestimmen lässt. Die Abschlussprüfer sahen sich auch nicht in der Lage, die Finanzplanung des Vorstands, die die Finanzierung der Gesellschaft bis mindestens August 2010 sichert, zu bestätigen. Die Finanzplanung hängt davon ab, dass die darin vorgesehenen Mittelzuflüsse realisiert werden können. Auch insoweit war der Aufsichtsrat trotz intensiver Befassung mit der Thematik in den vorangegangenen Monaten, insbesondere angesichts des Fehlens verbindlicher Finanzierungszusagen, nicht in der Lage, eine von dem Ergebnis der Prüfung der Wirtschaftsprüfer abweichende Position bezüglich der Chancen der Realisierung der Finanzplanung einzunehmen. Der Aufsichtsrat teilte mithin die Einschätzung der Abschlussprüfer und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch die Abschlussprüfer an. Ungeachtet dessen hält der Aufsichtsrat die Position des Vorstands in den vorgenannten Fragen für nachvollziehbar und erwägenswert, wenn er ihr aus den genannten Gründen auch nicht folgen kann. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Billigung des Konzernjahresabschlusses Abstand genommen.

Der Vorstand hat zusätzlich einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen verfasst und zusammen mit dem vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht in der Sitzung am 01.10.2009 dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Bestätigungsvermerk für den Bericht erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und

Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."

Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen festgestellt, dass keine Einwände zu erheben sind und dem Ergebnis der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.

Zu den Personalia:

Der Aufsichtsrat hat bereits in seinem Bericht zum Geschäftsjahr 2007 berichtet, dass das Amtsgericht München mit Beschluss vom 20.12.2007 Prof. Michael Adams, Jost Arnsperger und Dr. Heribert J. Wiedenhues erneut zu Aufsichtsratsmitgliedern der Intertainment AG bis zur nächsten Hauptversammlung bestellt hat. Mit schriftlichem Beschluss vom 07.01.2008 hat der neu bestellte Aufsichtsrat Herrn Jost Arnsperger zu seinem Vorsitzenden und Herrn Dr. Heribert J. Wiedenhues zu dessen Stellvertreter gewählt. Da nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex die gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrat nur bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein soll, wurden die durch Beschluss des Amtsgerichts München bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung am 18.07.2008 erneut bestellt. Mit schriftlicher Beschlussfassung vom 21.07.2008 wurden Herr Jost Arnsperger vom Aufsichtsrat erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Dr. Heribert J. Wiedenhues zu seinem Stellvertreter gewählt.

Mit schriftlichem Beschluss vom 07.01.2008 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Jörg Brockmann mit Wirkung zum 08.01.2008 für die Dauer eines Jahres zum Vorstand der Intertainment AG. Mit schriftlicher Beschlussfassung vom 11.01.2008 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Jörg Brockmann zum Geschäftsführer der Intertainment Licensing GmbH, München, und der MK Media Holding GmbH, München. Die Bestellung zum Vorstand der Intertainment AG wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 18.12.2008 um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2010 verlängert. Mit Schreiben vom 08.01.2008 hat Herr Achim Gerlach sein Amt als Vorstand der Intertainment AG niedergelegt. Mit Herrn Gerlach wurden in der Folge ein Auflösungsvertrag und ein Beratungsvertrag abgeschlossen.

Der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft haben im Jahre 2008 in einem schwierigen Umfeld großes Engagement gezeigt, um das Unternehmen voranzubringen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.

Berlin, den 01.10.2009 Der Aufsichtsrat

Jost Arnsperger – Vorsitzender

Corporate Governance bei Intertainment

Corporate Governance steht für die verantwortungsbewusste und auf eine langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Leitung sowie Kontrolle eines Unternehmens. Hierzu zählen die effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz in der Unternehmenskommunikation sowie die Achtung der Aktionärsinteressen.

Insbesondere internationale institutionelle Investoren berücksichtigen im wachsenden Maße neben den Bilanzdaten auch die Corporate Governance der Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen.

Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex im Jahr 2002 erstmals verabschiedete und seitdem regelmäßig aktualisierte Deutschen Corporate Governance Kodex enthält zum einen Empfehlungen, die zum Teil gesetzliche Bestimmungen wiedergeben und die von den Unternehmen umzusetzen sind. Zum anderen enthält der Kodex zahlreiche Anregungen, die für die Unternehmen nicht verpflichtend sind.

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft sind dazu verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet werden.

Über die Corporate Governance bei Intertainment berichtet der Vorstand zugleich für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex:

Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG haben am 19. Dezember 2008 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz mit dem Inhalt abgegeben, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes in der Fassung vom 6. Juni 2008 entsprochen wurde. Lediglich folgende Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:

  • • Zusammensetzung des Vorstandes Der Vorstand der Intertainment AG besteht gemäß § 76 Abs. 2 AktG in Verbindung mit der entsprechenden Satzungsregelung gegenwärtig gesetzeskonform aus einer Person.
  • • Altersgrenze der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Der Vorstand ist der Auffassung, dass die Leistungen, die ein Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied für Intertainment erbringen kann, nicht von dessen Alter abhängen. Intertainment möchte auf das Know-how erfahrener Mitglieder zurückgreifen. Aus diesem Grunde verzichtet Intertainment auf die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.

• Keine Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat

Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten bei Intertainment und der Besetzung des Aufsichtsrates mit nur drei Mitgliedern werden keine Ausschüsse, wie z.B. ein Audit Committee oder ein Nominierungsausschuss, gebildet.

  • • Frist zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses und des Zwischenberichtes Die Intertainment AG hält die gesetzlichen Vorgaben zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses, des Halbjahresabschlusses und der Zwischenmitteilungen ein und hält dies für ausreichend.
  • • Publikation eines Finanzkalenders Aufgrund des in 2006 erfolgten Wechsels in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse und dem damit verbundenen Wegfall der Verpflichtung, einen Finanzkalender zu veröffentlichen, sieht Intertainment derzeit von einer Publikation ab.
  • • Selbstbehalt D&O Versicherung Intertainment verfügt derzeit für den Vorstand und den Aufsichtsrat über eine D&O Versicherung ohne Selbstbehalt. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind der Auffassung, dass die handelnden Organe auch ohne einen Selbstbehalt ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und motiviert in vollem Umfang wahrnehmen.

Vergütungsbericht

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2008 beliefen sich insgesamt auf 80 (i. V. 238) TEuro. Zudem ist im Berichtsjahr für den ehemaligen Vorstand Achim Gerlach, bedingt durch die Bewertung von ausgegebenen Aktienoptionen, ein Aufwand in Höhe von 9 (i.V. 19) TEuro und zusätzlich im Vorjahr ein Ertrag in Höhe von 43 TEuro erfasst worden.

Es besteht unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Die Schätzung der Höhe ergibt zum Bilanzstichtag insgesamt einen Betrag in Höhe von 1.678 (i.V. 1.882) TEuro.

Der ehemalige Vorstand Gerlach erhielt in Vorjahren 100.000 Aktienoptionen der Intertainment AG zugeteilt, wovon insgesamt 50.000 Stück, davon 25.000 Stück im laufenden Jahr, verfallen sind. Der beizulegende Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausstehenden Optionen beläuft sich zum Zeitpunkt der Gewährung auf 85.500 Euro. Die Ausübungsbedingungen haben sich nicht geändert. Zudem ist im Berichtsjahr für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand in Höhe von insgesamt 128 TEuro erfasst.

Für das Geschäftsjahr 2008 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 23 (i.V. 21) TEuro aufwandswirksam erfasst. Diese bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Jost Arnsperger 10 (i.V. 3) TEuro, Dr. Heribert J. Wiedenhues 8 (i.V. 2) TEuro, Prof. Dr. Adams 5 (i.V. 1) TEuro. Im Vorjahr waren noch Vergütungen für Dr. Matthias Heisse mit 7 TEuro, Dr. Ernst Pechtl mit 5 TEuro und Wolfgang Blauberger mit 3 TEuro angefallen.

Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Hammonds LLP., in der Herr Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Vergütungen in Höhe von 154 (i.V. 0) TEuro erfasst.

Hinsichtlich detaillierter Angaben zu den Grundzügen des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrats verweisen wir auf Ziffer C.6.4 des Lageberichts.

Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Insgesamt besaßen Mitarbeiter der Intertainment AG zum 31. Dezember 2008 203.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis (gew. Durchschnitt) von 1,67 Euro. Hinsichtlich detaillierter Angaben zu den Aktienoptionsprogrammen von Intertainment verweisen wir auf die Ziffer VII.4 des Konzernanhangs

Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats

Zum 31. Dezember 2008 besaßen weder Mitglieder des Vorstands noch des Aufsichtsrats Aktien von Intertainment.

Seite 15 Konzern- und AG-Lagebericht Seite 46 Konzernanhang
Seite 15 Allgemeines Seite 46 Allgemeine Angaben
Seite 15 Entwicklung der Märkte im Jahr 2008 Seite 46 Rechnungslegungsgrundsätze
Seite 16 Wirtschaftsbericht des Intertainment AG Seite 53 Angaben zum Konsolidierungskreis
Konzerns und -stichtag
Seite 25 Erläuternder Bericht des Vorstands Seite 55 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Seite 27 Nachtragsbericht des Intertainment AG Seite 63 Erläuterungen zur Konzernbilanz
Komzerns Seite 68 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn
Seite 29 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Verlustrechnung
des Intertainment AG Konzerns für das Seite 72 Sonstige Angaben
Geschäftsjahr 2008 nach IFRS
Seite 32 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Seite 84 Konzern: Entwicklung des Anlage
Intertainment AG für das Geschäftsjahr vermögens
2008 nach HGB
Seite 33 Bilanzeid des Vorstands Seite 86 Konzern-Versagungsvermerk
Seite 34 Prognosebericht
Seite 34 Chancen- und Risikobericht des Seite 88 AG-Bilanz
Intertainment AG Konzerns
Seite 37 Chancen- und Risikobericht der Seite 90 AG-Gewinn- und Verlustrechnung
Intertainment AG
Seite 91 AG-Anhang
Seite 40 Konzernbilanz Seite 91 Allgemeine Angaben
Seite 91 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Seite 42 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Seite 93 Erläuterungen zur Bilanz
Seite 97 Erläuterungen zur AG-Gewinn- und
Seite 43 Konzern-Kapitalflussrechnung Verlustrechnung
Seite 97 Sonstige Angaben
Seite 45 Konzern: Entwicklung des Eigenkapitals
Seite 102 AG: Entwicklung des Anlagevermögens

Seite 104 AG-Versagungsvermerk

Intertainment Konzern und AG: Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2008

A. Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2008 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment AG Konzern auch als Intertainment bezeichnet. Die Ausführungen zur Intertainment AG und ihren Tochterunternehmen sind als solche genannt.

B. Entwicklung der Märkte im Jahr 2008

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die im Geschäftsjahr 2007 noch insbesondere auf die angelsächsischen Staaten beschränkte Finanzkrise hat sich im Jahr 2008 zu einer internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise entwickelt, die die Konjunktur in vielen Staaten in einem bislang nicht gekannten Ausmaß belastet und sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte stark verschärft hat. So verzeichnete beispielsweise Deutschland im ersten Quartal 2008 noch ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 1,8 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres, im vierten Quartal lag das BIP dagegen um 1,6 % unter dem in den letzten drei Monaten 2007 erzielten Niveau. Die Bundesrepublik befand sich damit ebenso wie die meisten anderen für die Filmwirtschaft wesentlichen Staaten in der stärksten Rezession seit mehreren Jahrzehnten.

2. Entwicklung der Filmwirtschaft

Trotz der schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage konnte sich die Filmwirtschaft 2008 zumindest in Teilen positiv entwickeln. So verzeichnete die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle im Jahr 2008 knapp 925 Millionen verkaufte Kinokarten in der Europäischen Union, ein leichter Anstieg von 0,5 % gegenüber dem Vorjahr. Wie schon in 2007 verlief die Entwicklung in den einzelnen Mitgliedsländern allerdings sehr unterschiedlich. Während beispielsweise Rumänien und die Slowakei Zuwächse bei den Kartenverkaufszahlen von 29,7 % bzw. 21,3 % vorzuweisen hatten und die Besucherzahlen in Dänemark um 8,9 % und in Frankreich noch um 6,7 %, stiegen, mussten Spanien und Ungarn Rückgänge von 7,8 % bzw. 6,9 % hinnehmen. In Deutschland wurden 3,2 % mehr Kinokarten abgesetzt.

Der deutsche Videomarkt ging nach Angaben des Bundesverbands Audiovisuelle Medien (BVV) in 2008 leicht um 0,8 % auf 103,7 Millionen Bildtonträger zurück. Etwas stärker sank der Branchenumsatz, und zwar um 3 % auf 1,3 Milliarden Euro. Nach BVV-Angaben war dies auch auf weiterhin gesunkene Durchschnittspreise der Bildtonträger zurückzuführen. Die deutschen Videotheken setzten 2008 bei 107,5 Millionen Verleihvorgängen 264 Millionen Euro um, so der BVV. 2007 lag der Vermietumsatz bei 274 Millionen Euro aus 108,5 Millionen Verleihvorgängen.

Die deutschen TV-Bruttowerbeumsätze setzten 2008 ihren Aufwärtstrend fort und stiegen nach Angaben von Nielsen Media um 4,5 % auf 9,1 Milliarden Euro. Damit hatte die Fernsehwerbung auch in 2008 den höchsten Anteil an den Werbeumsätzen innerhalb der klassischen Medien. Allerdings folgten die Werbeausgaben insgesamt gegen Jahresende recht deutlich der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Während sich die Ausgaben im zweiten und dritten Quartal positiv entwickelten, sanken sie im vierten Quartal. Den stärksten Rückgang brachte nach Angaben von Nielsen der Dezember, in dem die deutschen Werbeumsätze im Jahresvergleich um 3,7 % zurückgingen.

C. Wirtschaftsbericht des Intertainment AG Konzerns

1. Entwicklung der Geschäftstätigkeit

Das Management von Intertainment hat sich im Jahr 2008 unverändert darauf konzentriert, das Unternehmen weiter zu stabilisieren und die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Intertainment die seit mehreren Jahren in den USA anhängigen Ansprüche aus Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs und Vertragsbruchs durchsetzen kann. Eine wesentliche Rolle bei der Stabilisierung spielte dabei die MK Medien Beteiligungs GmbH, die Ende 2007 nach einer konzerninternen Anteilsumschichtung innerhalb der Kinowelt-Gruppe alleinige neue Großaktionärin der Intertainment AG wurde. Im Filmrechtehandel war Intertainment aufgrund der nachhaltigen Folgen des im Jahr 2000 entdeckten Budgetbetrugs unverändert zu den Vorjahren nur noch geringfügig aktiv. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der Geschäftstätigkeit von Intertainment für das Geschäftsjahr 2008 dar.

2. Veränderung Aktionärsstruktur und Finanzierung von Intertainment

2.1 MK Medien Beteiligungs GmbH übernimmt Anteile der Intertainment AG

Innerhalb der Kinowelt-Gruppe kam es in den letzten Wochen 2007 bzw. zu Beginn des Jahres 2008 zu erheblichen Veränderungen. So teilte die Kinowelt-Gruppe noch während der Laufzeit des Pflichtangebotes an die ausstehenden Aktionäre der Intertainment AG mit, dass sie mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 ihre Beteiligung an der Intertainment AG konzernintern umgeschichtet habe. Dabei erwarb die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, von verschiedenen Unternehmen der Kinowelt-Gruppe insgesamt 3.416.679 Aktien an der Intertainment AG. Dies entsprach zum damaligen Zeitpunkt einem Anteil von 26,46 % am Grundkapital der Intertainment AG. Durch den Erwerb stieg der unmittelbare Anteil der MK Medien Beteiligungs GmbH an Intertainment von 26,70 % auf insgesamt 53,16 %. Ihr waren damit unmittelbar 6.863.970 Intertainment-Aktien zuzurechnen.

Anfang Januar 2008 wurde die Öffentlichkeit zudem darüber informiert, dass die Kinowelt-Gruppe an das französische Filmunternehmen StudioCanal verkauft wurde. Die MK Medien Beteiligungs GmbH wurde nicht mit veräußert.

2.2 MK Medien Beteiligungs GmbH übernimmt Aktien aus Pflichtangebot

Aufgrund des 2007 erfolgten Verzichts auf das Übernahmeprivileg hatte die Kinowelt-Gruppe den freien Aktionären der Intertainment AG im Dezember 2007 zudem ein Pflichtangebot zur Übernahme ihrer Aktien unterbreitet. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebotes endete am 21. Januar 2008. Zuvor hatten sich der Vorstand und Aufsichtsrat der Intertainment AG in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 11. Januar 2008 in Verbindung mit einer ergänzenden Stellungnahme vom 17. Januar 2008 zu dem Pflichtangebot geäußert.

Am 25. Januar 2008 teilte die Kinowelt-Gruppe mit, dass ihr im Rahmen des Pflichtangebotes insgesamt 2.442.964 Aktien der Intertainment AG angetragen wurden. Am 30. Januar 2008 wiederum erklärten die MK Medien Beteiligungs GmbH und Frau Doris Appel-Kölmel, dass die Übertragung der Intertainment-Aktien an diesem Tag erfolgt sei. Dabei habe die MK Medien Beteiligungs GmbH alle 2.442.964 Aktien übernommen. Nach Abschluss der Transaktion waren ihr den Angaben zufolge damit 9.306.934 Intertainment-Aktien zuzurechnen. Dies entsprach einem Anteil von 72,08 % am Grundkapital der Intertainment AG.

2.3 MK Medien Beteiligungs GmbH erwirbt Forderungen gegen Intertainment

Ende Februar 2008 teilte die MK Medien Beteiligungs GmbH mit, dass sie mit Wirkung zum 14. Januar 2008 sämtliche Forderungen der Kinowelt GmbH gegen die Intertainment AG und die INTERTAIN-MENT Licensing GmbH erworben habe. Für Intertainment hat dies insofern keine weiteren Folgen, da die mit der Kinowelt GmbH getroffene Stundungsvereinbarung auch gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH weiter besteht. In dieser Vereinbarung wurde festgelegt, dass Intertainment vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert und die Tilgung der Verbindlichkeiten nur aus den frei verfügbaren Finanzmitteln erfolgt und nur soweit keine Illiquidität von Intertainment droht.

2.4 Kapitalerhöhung der Intertainment AG

Um die Liquiditätssituation und die Eigenkapitalbasis von Intertainment zu stärken, beschloss der Vorstand der Intertainment AG am 9. April 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung im Verhältnis von 11:1 – d.h. um 9,1 % – aus dem genehmigtem Kapital. Ausgegeben wurden 1.173.753 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,28 Euro je Aktie. Im Rahmen der Kapitalerhöhung gab die MK Medien Beteiligungs GmbH eine Zeichnungsgarantie für die nicht von den freien Aktionären gezeichneten Aktien ab. Die Kapitalerhöhung wurde im Mai 2008 erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt flossen Intertainment durch sie rund 1,5 Mio. Euro an Liquidität zu. Das Grundkapital stieg von 16.505.667,09 Euro um 1.502.403,84 Euro auf 18.008.070,93 Euro.

2.5 Rahmenkreditvertrag mit der MK Medien Beteiligungs GmbH

Neben der Stärkung der Eigenkapitalbasis arbeitete Intertainment intensiv an der weiteren Absicherung der Liquiditätssituation. In diesem Zusammenhang wurde am 21. April 2008 mit der MK Medien Beteiligungs GmbH ein bis 31. März 2009 befristeter Rahmenkreditvertrag abgeschlossen. Die MK Medien Beteiligungs GmbH erklärte sich bereit, Intertainment für den Fall einer möglichen Liquiditätsunterdeckung, die auch auf die Nichtrealisierung von geplanten Mittelzuflüssen zurückzuführen sein kann, einen Kredit von bis zu 1,9 Mio. Euro zu gewähren. Im Berichtszeitraum nahm Intertainment diese Kreditzusage nicht in Anspruch.

3. Rechtsstreitigkeiten in den USA

Der Intertainment AG Konzern war auch 2008 maßgeblich von den juristischen Auseinandersetzungen in den USA und den daraus resultierenden Folgen geprägt. Diese beruhen auf einem im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrug, der im Rahmen eines Output-Deals zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und dem ehemaligen US-Filmproduzenten Franchise Pictures stattgefunden hatte. Dabei waren 2008 unverändert die beiden folgenden Fälle in dem umfassenden Betrugskomplex anhängig:

  • das Insolvenzverfahren gegen Franchise Pictures; das Unternehmen hatte kurz nach einem in den USA gefällten Schadensersatz-Urteil zugunsten von Intertainment im Jahr 2004 Insolvenz angemeldet,
  • und das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank.

In beiden Verfahren wurden 2008 deutliche Fortschritte erzielt. Entgegen den Erwartungen von Intertainment fand die mündliche Verhandlung des Comerica Verfahrens noch nicht statt. Es wurde bisher davon ausgegangen, dass diese für Ende 2008, spätestens aber für Anfang 2009 angesetzt würde. Dieser Termin konnte aber insbesondere aufgrund einer länger als geplant dauernden Dokumentenproduktionsphase nicht realisiert werden.

Im Folgenden stellen wir den Gesamtkomplex untergliedert nach den beiden Verfahren dar. Zu einer detaillierten Darstellung der vorangegangenen Ereignisse und der Hintergründe der Verfahren verweisen wir auf die Geschäftsberichte der Vorjahre von Intertainment.

3.1 Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und der verurteilten Produktionsgesellschaften

Bereits Ende 2000 hatte die INTERTAINMENT Licensing GmbH eine Schadensersatzklage gegen die amerikanische Filmproduktionsgesellschaft Franchise Pictures, deren damaligen CEO Elie Samaha sowie gegen weitere Produktionsgesellschaften wegen Betrugs eingeleitet. Nach einem umfassenden Zivilprozess vor dem Federal District Court in Santa Ana bei Los Angeles sprach eine neunköpfige Jury im Juni 2004 alle Beschuldigten einstimmig des Betrugs für schuldig. Im Rahmen des Verfahrens wurden der INTERTAINMENT Licensing GmbH insgesamt Ansprüche in Höhe von 121,7 Mio. US-Dollar zugebilligt. Kurz nach dem Urteil meldeten die meisten der verurteilten Parteien Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts an. Das Insolvenzverfahren ist seitdem anhängig.

Nach langwierigen Verhandlungen einigte sich Intertainment im Februar 2008 mit dem Insolvenzverwalter über

  • die Anerkennung der gerichtlich festgestellten Forderungen von Intertainment sowie über
  • einen Verzicht des Insolvenzverwalters auf das Recht, gegen das Urteil im Franchise-Prozess Berufung einzulegen.

Ein entsprechender Vertrag wurde rechtswirksam abgeschlossen und vom Insolvenzgericht bestätigt.

Verzögert wurde der Fortgang des Insolvenzverfahrens im Berichtsjahr dadurch, dass ein weiterer Gläubiger versuchte, eine angeblich bevorrechtigte Forderung in erheblicher Höhe durchzusetzen. Diese Forderung wurde vom Insolvenzverwalter bestritten. Eine diesbezüglich eingereichte Klage wurde von dem zuständigen Insolvenzgericht in erster Instanz abgewiesen. Es bestand jedoch noch die Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Berufung einlegt. Der Gläubiger machte zusätzlich zu dieser Forderung im Berichtzeitraum noch weitere Ansprüche geltend.

3.2 Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Nach Auffassung von Intertainment war u. a. neben den im Prozess gegen Franchise Pictures verurteilten Parteien insbesondere auch die Comerica Bank an dem Budgetbetrug beteiligt. In diesem Zusammenhang ist in den USA ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen der INTERTAINMENT Licensing GmbH und der Comerica Bank anhängig. Dabei macht die INTERTAINMENT Licensing GmbH gegenüber der Bank einen Schaden in Höhe von mindestens 100 Mio. US-Dollar geltend. Grundlage für diese Forderung ist der Schaden, der aufgrund betrügerisch überhöhter Filmbudgets aus einem Output-Deal mit Franchise Pictures entstanden ist und im Verfahren gegen Franchise Pictures bereits gerichtlich festgestellt wurde.

Die Comerica Bank wiederum verlangt von der INTERTAINMENT Licensing GmbH die Zahlung von rund 70 Mio. US-Dollar. Diese Forderungen beziehen sich auf noch ausstehende Ratenzahlungen für die Filme, die die Comerica Bank im Rahmen des Output-Deals finanziert hatte. Die INTERTAINMENT Licensing GmbH hatte für diese Filme jeweils die erste von zwei vereinbarten Raten bezahlt und nach dem Aufdecken des Betrugs die Zahlung der zweiten Rate verweigert. Dies hatte zur Folge, dass keiner der umstrittenen Filme zur Auswertung geliefert wurde.

Stattdessen wurden die Filme von der Gegenseite vermarktet. Diese hat damit zusätzlich zu den bereits von der INTERTAINMENT Licensing GmbH geleisteten Zahlungen auf überhöhte Budgets auch sämtliche Einnahmen aus der Verwertung der Filme erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten übersteigen, und es wird die Meinung vertreten, dass für die von der Comerica Bank geforderte Zahlung der zweiten Rate keine rechtliche Grundlage mehr besteht.

Das Schiedsgerichtsverfahren befand sich während des gesamten Berichtszeitraums 2008 weiter in der Beweiserhebungsphase. Dies ist insbesondere auf einen Antrag der Comerica Bank aus dem Jahr 2005 zurückzuführen, aufgrund dessen das Schiedsgericht Intertainment dazu verpflichtete, der Bank den kompletten für das Verfahren relevanten E-Mail-Verkehr von Intertainment zur Einsicht vorzulegen. Dies betrifft sämtliche E-Mails, die bis zum Zeitpunkt einer vom Schiedsgericht angeordneten und im Juni/Juli 2005 durchgeführten Datensicherung von Intertainment gesendet und empfangen wurden.

Die Anweisung der Schiedsrichter tangierte unmittelbar auch deutsche Datenschutzbestimmungen, da sich unter den gesicherten E-Mails auch private E-Mails von Intertainment-Mitarbeitern befinden.

Intertainment leitete die betroffenen E-Mails (insgesamt etwa 1,15 Millionen) aus diesem Grunde an einen externen Datenschutzbeauftragten weiter. Dieser bereitete die E-Mails zur Analyse vor und sortierte Duplikate und potenziell datenschutzrechtlich relevante E-Mails aus. Ende April 2008 gab der externe Datenschutzbeauftragte über 720.000 Dateien an Intertainment zurück. Zudem hatte er weitere 128.000 E-Mails identifiziert, die möglicherweise datenschutzrechtlich relevant sind. Diese befanden sich zur Prüfung auf etwaige private Inhalte zunächst noch weiter bei dem externen Datenschutzbeauftragten.

Unmittelbar nach der Rückgabe der ersten 720.000 E-Mails begann Intertainment damit, diese auszuwerten und sogenannte privilegierte E-Mails auszusortieren. Dazu zählen E-Mails zwischen Intertainment und ihren Anwälten, die der Gegenseite nicht zur Verfügung gestellt werden müssen. In der Zwischenzeit gab der externe Datenschutzbeauftragte auch die restlichen nicht datenschutzrelevanten E-Mails an Intertainment zur Auswertung zurück.

Insgesamt hatte Intertainment bis zum Jahresende 2008 den größten Teil der Auswertung abgeschlossen und die nicht privilegierten E-Mails an die Comerica Bank weitergeleitet.

Mitte Februar 2008 fällte das Schiedsgericht eine positive Entscheidung für Intertainment: Es lehnte den Ende 2007 von der Comerica Bank sowie den Bank-Managern Rector und Underwood gestellten Antrag ab, die Betrugs- und Vertragsverstoß-Klagen von Intertainment gegen sie und für folgende Filme wegen mangelnder Erfolgsaussichten von vorne herein abzuweisen: "The Whole Nine Yards", "Art of War", "Driven", "Get Carter", "Angel Eyes", "Heist", "3000 Miles to Graceland" und "The Pledge". Damit entschieden die Schiedsrichter, dass über die aus Sicht von Intertainment wichtigsten Filme ein mündliches Verfahren stattfinden wird. Für die vier weniger wichtigen Filme "The Third Miracle", "Hospitality Suite", "Rangers" und "Battlefield Earth" billigten die Richter erwartungsgemäß den Antrag der Gegenseite.

Obwohl das Verfahren sich erneut nicht mit der von Intertainment erwarteten Geschwindigkeit entwickelt hat, betrachtet das Management von Intertainment die eigenen Erfolgsaussichten in dem Schiedsgerichtsverfahren weiterhin sehr positiv und hält die von der Comerica Bank geltend gemachten Ansprüche für nicht begründet. Für diese positive Einschätzung spricht auch die Entscheidung im Gerichtsprozess gegen Franchise Pictures, die mitverklagten weiteren Gesellschaften und gegen Elie Samaha, den ehemaligen CEO von Franchise Pictures – auch wenn diese keine präjudizierende Wirkung hat. Sollte das Schiedsgerichtsverfahren zu Gunsten der INTERTAINMENT Licensing GmbH entschieden werden, ist Intertainment der Ansicht, dass die Comerica Bank ganz oder teilweise auch für den bereits im Franchise-Verfahren gerichtlich festgestellten Schaden gesamtschuldnerisch haftet.

4. Beteiligung an SightSound Technologies Inc.

Die amerikanische Intertainment-Beteiligung SightSound Technologies Inc. hatte im vierten Quartal 2005 ihre US-Patente für den digitalen Download von Audiound Video-Dateien aus dem Internet an ein Tochterunternehmen des amerikanischen Konzerns General Electric verkauft. Dieses plant im Rahmen der Vereinbarung, die Patente gerichtlich durchzusetzen und im Anschluss auszuwerten. Im Gegenzug dafür soll SightSound 50 % der Erlöse (abzüglich der Kosten) aus der Patentauswertung erhalten. Während des gesamten Geschäftsjahres 2008 herrschte allerdings weiter Unsicherheit über die Gültigkeit der Patente, da diese auf Antrag eines Unternehmens aus der Download-Branche seit 2005 erneut vom US-Patentamt überprüft werden. Nach Angaben von SightSound hat General Electric zugesagt, im Falle einer negativen Entscheidung Berufung vor Gericht einzulegen. Bereits für das Geschäftsjahr 2004 hatte Intertainment den Beteiligungswert an SightSound vollständig abgeschrieben.

5. Hauptversammlungen 2007 und 2008

Am 23. August 2007 führte die Intertainment AG ihre Hauptversammlung für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 durch. Am 18. Juli 2008 fand die Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2007 statt. Bei beiden Hauptversammlungen gaben Aktionäre Widerspruch gegen die von der Hauptversammlungsmehrheit getroffenen Beschlüsse zu Protokoll und reichten Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse ein. Im Folgenden stellen wir die Entwicklung zu diesem Thema unterteilt nach den beiden Hauptversammlungen dar.

5.1 Hauptversammlung 2007

Im September 2007 reichten einige Aktionäre beim Landgericht München I Anfechtungs- und/oder Nichtigkeitsklagen gegen mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung 2007 ein. Dabei trugen sie zum einen vor, dass die Einladung zur Hauptversammlung wegen Verstoßes gegen § 123 AktG nichtig gewesen sei. Zum anderen trugen sie Anfechtungsgründe vor, die sich u.a. auf vermeintliche Informationspflichtverletzungen des Vorstands und die Abstimmung über nicht zulässige Gegenanträge stützten. Die Klagen richteten sich gegen sämtliche Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2007.

Am 30. Oktober 2008 wies das Landgericht in einem Urteil die Nichtigkeitsklagen ab. Damit sind die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung zur Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005, zur Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006, zu den Satzungsänderungen und zur Bestellung des Abschlussprüfers für 2007 wirksam. Der Rechtsstreit hinsichtlich der Wahlen zum Aufsichtsrat wurde übereinstimmend für erledigt erklärt, da Intertainment zwischenzeitlich eine gerichtliche Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder veranlasst hatte.

Die Beschlüsse zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und zur Verlegung des Firmensitzes nach Leipzig wurden für nichtig erklärt. Als Grund dafür nannte das Gericht nicht vollständige Auskünfte des Vorstands von Intertainment auf Fragen von Aktionären, die in der Hauptversammlung zu den vorbenannten Tagesordnungspunkten gestellt wurden. Intertainment hatte aufgrund der in diesem Lagebericht dargelegten Entwicklung im Zusammenhang mit der Kinowelt-Gruppe bereits Anfang 2008 entschieden, von der auf der Hauptversammlung 2007 beschlossenen Sitzverlegung nach Leipzig abzusehen. Insofern ist der Verlegungsbeschluss für Intertainment nicht mehr relevant. Intertainment verfügt zudem auch ohne die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals bereits über ein hohes genehmigtes Kapital. Das Urteil des Landgerichtes ist rechtskräftig.

Das Verfahren zur Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 wurde abgetrennt und beim Landgericht München I geführt.

5.2 Hauptversammlung 2008

Auf der Hauptversammlung am 18. Juli 2008 schlug Intertainment den Aktionären die Bestätigung bestimmter, angefochtener Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2007 vor. Ziel war, eine endgültige Rechtssicherheit hinsichtlich dieser Beschlussfassungen zu erlangen. Zu diesen zur Bestätigung vorgelegten Beschlüssen zählten Entlastungsbeschlüsse in Bezug auf Vorstand und Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 sowie eine Beschlussfassung über Satzungsänderungen. Weitere Beschlussfassungen der Hauptversammlung 2007, die Gegenstand der zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 2008 noch laufenden Klagen waren, wurden nicht mehr zur Bestätigung vorgeschlagen. Die Aktionäre bestätigten bei der Hauptversammlung mit großer Mehrheit die Beschlüsse aus dem Jahr 2007. Darüber hinaus stimmten die Aktionäre jeweils mit einer Mehrheit von über 99 Prozent auch allen anderen in der Einladung zur Hauptversammlung aufgeführten Beschlussvorlagen zu. Dazu zählte insbesondere die Wiederwahl von Jost Arnsperger, Dr. Heribert Wiedenhues und Prof. Michael Adams zu Aufsichtsräten der Intertainment AG.

Dennoch wurden auch die Beschlussfassungen der Hauptversammlungen 2008 mit Klagen angegriffen. Diese richteten sich im Einzelnen gegen die Beschlüsse zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007, zur Wahl des Aufsichtsrats und zur Bestätigung von Beschlüssen der Hauptversammlung 2007, bestehend aus verschiedenen Entlastungsbeschlüssen für 2005 und 2006 sowie Satzungsänderungen.

6. Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeiter

6.1 Vorstand

Die Besetzung des Vorstands der Intertainment AG hat sich im Berichtsjahr verändert. Der bisherige Alleinvorstand, Achim Gerlach, ist mit Wirkung zum 9. Januar 2008 aus dem Vorstand des Unternehmens ausgeschieden. Der Diplom-Kaufmann war seit 1998 Vorstandsmitglied der Intertainment AG – zunächst als Finanzvorstand und seit Oktober 2004 als Alleinvorstand. Die Amtsniederlegung durch Achim Gerlach erfolgte im gegenseitigen Einvernehmen. Es wurde zudem vereinbart, dass er Intertainment weiterhin beratend zur Verfügung steht. Zum neuen Vorstand berief der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 8. Januar 2008 Jörg Brockmann. Der Jurist bringt langjährige nationale und internationale Management-Erfahrung mit, insbesondere aus den Bereichen IT, Telekommunikation und M&A.

6.2 Aufsichtsrat

Das Amtsgericht München hatte am 20. Dezember 2007 den Rechtsanwalt Jost Arnsperger, den Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Michael Adams und den Wirtschaftsingenieur Dr. Heribert J. Wiedenhues zu neuen Aufsichtsräten des Unternehmens bestellt. Nach Ziffer 5.4.3. Satz 2 des deutschen Corporate Governance Kodex soll die gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats nur bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein. Aus diesem Grund fanden bei der Intertainment Hauptversammlung am 18. Juli 2008 Neuwahlen zum Aufsichtsrat statt. Dabei bestätigten die Aktionäre die bisherigen Aufsichtsräte in ihren Ämtern. Ihre Amtszeit endet zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließen wird.

6.3 Mitarbeiter

Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2008 durchschnittlich 2 Mitarbeiter, im Vorjahr waren es durchschnittlich 5 Mitarbeiter.

6.4 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat

Das Vergütungssystem des Vorstands Der Vorstand erhält eine feste monatliche Vergütung, die nach bestimmten Bewertungskriterien in regelmäßigen zeitlichen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand Tantiemen bei Erreichung vereinbarter Ziele, die zwischen Vorstand und Aufsichtsrat schriftlich vereinbart werden. Als Bezugskomponente mit langfristiger Anreizwirkung besteht gemäß den aufgelegten Aktienoptionsprogrammen die Möglichkeit der Ausgabe von Aktienoptionen an Vorstand und Mitarbeiter.

Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Vergütung für seine Tätigkeit in Höhe von 5.150 Euro. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieses Betrages (10.300 Euro), sein Stellvertreter das Eineinhalbfache (7.725 Euro).

Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben seiner festen Vergütung gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung eine erfolgsorientierte (dividendenabhängige) Zusatzvergütung. Der Zusatzvergütungsbetrag in % vom Festbetrag beträgt für jedes Prozent Ausschüttung, das über einen Dividendensatz von 3 % (zum anteiligen Grundkapital, das auf eine Aktie entfällt) hinausgeht, 10 %. Die Zusatzvergütung ist auf das Doppelte des Festbetrages begrenzt.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten die Vergütung insoweit, als es dem Verhältnis ihrer Zugehörigkeitsdauer zum gesamten Geschäftsjahr entspricht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz für die ihnen bei ihrer Wahrnehmung ihres Amtes erwachsenen Auslagen.

Hinsichtlich der an den Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2008 gewährten Vergütung verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang.

7. Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008

Die Hauptversammlung am 18. Juli 2008 wählte die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008.

8. Bericht für das Geschäftsjahr 2008 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG

Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2008 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstands im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

9. Sitzverlegung

Im vierten Quartal 2008 verlegte die Intertainment AG ihren Sitz vom Frauenplatz 7 in 80331 München in den Karl-Scharnagl-Ring 7 in 80539 München.

D) Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 AktG zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 i.V.m. 315 Abs. 4 HGB im Bericht über die Lage der Intertainment Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 18.008.070,93 Euro und ist eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1,28 Euro beteiligt sind und jeweils die gleichen Rechte – insbesondere gleiche Stimmrechte – gewähren. Keinem Aktionär und keiner Aktionärsgruppe stehen Sonderrechte zu.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der Intertainment AG nicht bekannt.

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hielt nach Kenntnis des Vorstands zum 31. Dezember 2008 72,08 % (= 9.306.934 Aktien) der Stimmrechte an der Intertainment AG. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 31. Dezember 2008 nach Kenntnis des Vorstands nicht.

Der Vorstand wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften bestellt und abberufen. Die Satzung sieht für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstands keine Sonderregelungen vor. Für die Bestellung und Abberufung ist allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung beschließt über Satzungsänderungen – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der §§ 179, 133 AktG – mit der einfachen Stimmenmehrheit sowie mit einer Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Die Satzung hat keine abweichenden Regelungen aufgestellt. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.

Der Vorstand ist bis zum 12. September 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um 2.797 TEuro zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um bis zu 511 TEuro bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Intertainment AG aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Januar 1999 sowie aufgrund der geänderten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 1999 und vom 16. Juli 2002 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Weiterhin ist das Grundkapital um bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 27. Juni 2001 (Aktienoptionsprogramm 2001) und vom 16. Juli 2002. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere 6.002 TEuro durch Ausgabe von bis zu 4.695.602 neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Gläubiger von Wandlungsrechten oder die Inhaber von Optionsscheinen, die mit den von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verbunden sind, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einem Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 12. September 2010 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Schließlich ist das Grundkapital um bis zu 383 TEuro durch Ausgabe von bis zu 300.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter (einschließlich leitender Angestellter) der Gesellschaft oder eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens, an die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an die Mitglieder der Geschäftsführung eines gegenwärtig oder zukünftig verbundenen Unternehmens nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 (Aktienoptionsprogramm 2003). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte von den ihnen gewährten Optionsrechten Gebrauch machen.

Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz und Satzung einschließlich der Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Es gibt auch keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

E) Nachtragsbericht des Intertainment AG Konzerns

In diesem Abschnitt stellen wir die wesentlichen Ereignisse zwischen dem Ende des Berichtsjahres und der Fertigstellung dieses Lageberichts dar, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Intertainment AG Konzerns angefallen sind.

1. Insolvenzverfahren von Franchise Pictures

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens des ehemaligen US-Filmproduzenten Franchise Pictures stimmten sowohl der Insolvenzverwalter als auch die anderen Gläubiger in den ersten Monaten 2009 einem Vergleich mit dem weitere Ansprüche geltend machenden Gläubiger zu. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts arbeitete der Insolvenzverwalter noch an der Aufstellung eines Auszahlungsplans. Er informierte Intertainment in diesem Zusammenhang darüber, dass Intertainment Zahlungen in Höhe von ca. 4 Millionen US-Dollar aus dem Insolvenzverfahren erwarten kann. Dabei strebt der Insolvenzverwalter seinen Angaben zufolge eine erste Teilauszahlung in Höhe von rund 50 Prozent des von ihm genannten Gesamtbetrages voraussichtlich im ersten Quartal 2010 an. Diese Aussage steht ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit voraussehen lässt.

Eine komplette Auszahlung ist nach Angaben des Insolvenzverwalters unter anderem aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von ebenfalls noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen zugunsten von dritten Parteien nicht möglich. Der Insolvenzverwalter erwartet, dass über diese Ansprüche frühestens gegen Ende 2009 bzw. Anfang 2010 entschieden wird.

2. Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Im Januar 2009 legten die Schiedsrichter einen Termin für den Beginn der mündlichen Schiedsgerichtsverhandlung fest. Diese sollte am 27. Oktober 2009 beginnen und mit dem letzten mündlichen Verhandlungstermin am 10. Dezember 2009 enden. Im August 2009 änderten die Schiedsrichter jedoch den Zeitplan und legten den 6. April 2010 als neuen Termin für den Beginn der mündlichen Verhandlung fest. Letzter mündlicher Verhandlungstermin ist nach dem neuen Zeitplan der 14. Mai 2010.

Mitte Mai 2009 schloss Intertainment zudem die von den Schiedsrichtern angeordnete Übergabe der E-Mails an die Comerica Bank weitestgehend ab. Die Abwicklung letzter kleiner Details war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichtes noch anhängig.

In der ersten Hälfte 2009 bereiteten beide Parteien darüber hinaus die vor der eigentlichen mündlichen Verhandlung anstehenden Zeugenbefragungen vor. Diese begannen im Juli 2009.

Ebenfalls in den ersten Monaten 2009 entschloss sich Intertainment dazu, seine Anwälte in den USA zu wechseln. In diesem Zusammenhang beauftragte Intertainment eine in Los Angeles ansässige Kanzlei mit der Betreuung der in den USA anhängigen Verfahren.

3. Rahmenkreditvertrag mit der MK Medien Beteiligungs GmbH

Der mit der MK Medien Beteiligungs GmbH bestehende Rahmenkreditvertrag im Volumen von bis zu 1,9 Mio. Euro ist zum 31. März 2009 ausgelaufen. Im Zeitraum Januar bis September 2009 wurden weitere Darlehensvereinbarungen zwischen der MK Medien Beteiligungs GmbH und Intertainment über insgesamt 1,9 Mio. Euro abgeschlossen. Durch diese Vereinbarungen war Intertainment in der Lage, während dieses Zeitraums die kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten in den USA zu finanzieren.

4. Prüfung durch die BaFin

Mit Bescheid vom 04. Mai 2009 teilte die BaFin Intertainment mit, dass die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA überbewertet seien. Das Management von Intertainment kann sich dieser Auffassung der BaFin jedoch nicht anschließen und legte Widerspruch gegen den zugrundeliegenden Fehlerbescheid ein. Das Verfahren war zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen.

5. Urteil zur Klage gegen die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 Mit Urteil vom 13. August 2009 erklärte das Landgericht München I die auf der Hauptversammlung 2007 beschlossene Entlastung der Vorstandsmitglieder der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2006 für nichtig. Intertainment verzichtete auf eine Berufung gegen das Urteil. Dieses ist damit rechtskräftig.

6. Urteil zu den Klagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse 2008

Am 12. März 2009 fällte das Landgericht München I ein Urteil im Zusammenhang mit den Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Juli 2008. Dabei wies das Landgericht die geltend gemachten Nichtigkeitsgründe ebenso zurück wie die Anfechtungsklagen gegen den Beschluss zu den Wahlen zum Aufsichtsrat. Gleichzeitig stellte das Landgericht fest, dass die Beschlüsse zur Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007, zur Bestätigung von Beschlüssen der Hauptversammlung 2007, bestehend aus verschiedenen Entlastungsbeschlüssen für 2005 und 2006 sowie Satzungsänderungen wirksam angefochten seien. Als Grund nannte das Landgericht, dass bestimmte Fragen zur Honorierung der Rechtsanwaltskanzlei des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Intertainment AG auf der ordentlichen Hauptversammlung nicht vollständig beantwortet worden seien. Intertainment verzichtete auf eine Berufung gegen das Urteil. Dieses ist damit rechtskräftig.

F) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Intertainment AG Konzerns für das Geschäftsjahr 2008 nach IFRS

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage ist im Geschäftsjahr 2008 insbesondere von einer Vermögensverschiebung vom kurz- in den langfristigen Bereich gekennzeichnet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 60,7 Mio. Euro, nach 59,7 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007.

Die kurzfristigen Vermögenswerte betragen insgesamt 1,3 Mio. Euro, nach 40,8 Mio. Euro im Vorjahr. Ursache für die signifikante Abnahme ist die Umgliederung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in die langfristigen Vermögenswerte. Dieser neue Ausweis war notwendig, da das Management von Intertainment mit der Realisierung der zugrundeliegenden Mittelzuflüsse nach aktuellem Kenntnisstand nunmehr erst im Geschäftsjahr 2010 rechnet. Zum Bilanzstichtag sind noch das Filmvermögen mit 0,8 (i.V. 1,2) Mio. Euro und insbesondere Steuererstattungsansprüche in dieser Position enthalten. Die Abnahme des Filmvermögens ist auf planmäßige Abschreibungen für verkaufte Filmrechte zurückzuführen.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich dagegen um 40,1 Mio. Euro auf 59,5 Mio. Euro. Sie enthalten nun insbesondere die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA in Höhe von 39,7 (i.V. 39,3) Mio. Euro. Das Management von Intertainment beurteilt die Schadensersatzforderungen trotz des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und der weiteren Parteien in der bilanzierten Höhe weiterhin als werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich zum einen davon ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz befriedigt werden kann, und zum anderen daraus, dass die Erfolgsaussichten im bevorstehenden Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank nach Auffassung des Managements sehr positiv sind. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank erfolgreich durchsetzen können, ist davon auszugehen, dass die Comerica Bank auch für den entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures bestätigt wurde, ganz oder teilweise haftet.

Im Übrigen nahmen die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. Sie beinhalteten Zahlungen für den Erwerb der Zweitrechte am Thriller "Twisted" für verschiedene Territorien. Im Berichtsjahr erfolgte die vollständige Abschreibung der im Vorjahr ausgewiesenen Restbuchwerte in Höhe von 1,6 Mio. Euro, da ein künftiger Nutzen aus der Verwertung dieser Rechte nicht mehr für wahrscheinlich gehalten wird. Die aktiven latenten Steuern stiegen dagegen um 2,6 Mio. Euro und betragen zum Bilanzstichtag 19,7 Mio. Euro. Sie betreffen die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von 33 % für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer zugrunde.

Die Passivseite ist von einer Verringerung des Eigenkapitals und ebenfalls von einer Verschiebung zwischen den kurz- und langfristigen Schulden geprägt.

Die kurzfristigen Schulden belaufen sich auf 2,5 Mio. Euro, nach 23,0 Mio. Euro im Vorjahr. Die signifikante Abnahme ist auf die Umgliederung von Rückstellungen, die im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten in den USA stehen, sowie von Darlehensverpflichtungen in die langfristigen Schulden zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag ist in den kurzfristigen Schulden insbesondere noch die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten, die die künftigen Prozesskosten in den USA betreffen, in Höhe von 2,0 (i.V. 2,1) Mio. Euro enthalten.

Die langfristigen Schulden sind dagegen um 24,7 Mio. Euro auf 57,6 Mio. Euro gestiegen. Sie beinhalten erstmals langfristige Rückstellungen mit 13,7 (i.V. 0) Mio. Euro und sonstige Verbindlichkeiten mit 11,0 (i.V. 0) Mio. Euro. Beide Positionen waren im Vorjahr noch im kurzfristigen Bereich ausgewiesen. Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen mit 12,6 (i.V. 8,8) Mio. Euro und die langfristigen künftigen Prozesskosten mit 1,0 Mio. Euro. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH bilanziert. Die passiven latenten Steuern betragen unverändert zum Vorjahr 33,0 Mio. Euro. Diese sind für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen.

Das Konzerneigenkapital verringerte sich um 3,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr und beträgt 0,6 Mio. Euro. Die Konzerneigenkapitalquote beläuft sich auf 1,0 %, nach 6,2 % im Vorjahr. Die Verringerung ist insbesondere auf den im Berichtsjahr erzielten Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 4,7 (i.V. 19,0) Mio. Euro zurückzuführen. Der Konzernbilanzverlust beträgt demzufolge 60,7 (i.V. 56,0) Mio. Euro. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich dagegen aufgrund einer am 28. Mai 2008 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung. Durch diese Kapitalmaßnahme steigerte der Konzern durch Ausgabe von 1.173.753 nennwertlosen Stückaktien das Grundkapital um 1.502.403,84 Euro. Die Kapitalrücklage beläuft sich wie im Vorjahr auf 43,1 Mio. Euro.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2008 verfügte der Intertainment Konzern über liquide Mittel in Höhe von 0,2 Mio. Euro nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007. Dabei wurde die Liquidität des Konzerns im Geschäftsjahr 2008 weiterhin insbesondere durch die hohen finanziellen Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA sowie durch Auszahlungen für laufende Verwaltungskosten belastet. Die Einzahlungen aus der Verwertung von Filmrechten und abgeschlossenen Vergleichen konnten diesen Finanzmittelbedarf nicht decken. Bedingt durch die im Berichtsjahr vorgenommene Kapitalerhöhung erhielt der Konzern zusätzlich 1,5 Mio. Euro.

Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 liegt ein detaillierter Finanzplan vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose für den Konzern ableitet. Die Liquiditätslage ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen weiterhin schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt J "Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer J.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Intertainment erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2008 aus der Verwertung von Filmrechten Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 0,5 (i.V. 1,1) Mio. Euro. Der Materialaufwand verringerte sich um 0,3 Mio. Euro und beläuft sich auf 0,4 (i.V. 0,7) Mio. Euro. In diesem sind im Wesentlichen die Abschreibungen der veräußerten Filmrechte enthalten. Der Personalaufwand nahm weiterhin aufgrund des fortgeführten Personalabbaus ab. Er betrug 0,2 Mio. Euro nach 0,4 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2007. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind wegen der Wertminderung der geleisteten Zahlungen für die Zweitrechte am Thriller "Twisted" deutlich gestiegen. Sie betragen 1,7 Mio. Euro nach 0,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2007. Der sonstige betriebliche Aufwand verringerte sich gegenüber dem Vorjahr und beträgt 6,6 Mio. Euro. Im Vorjahr betrug dieser 14,0 Mio. Euro und war unter anderem durch hohe Belastungen aus der Bewertung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA gekennzeichnet.

Das Zinsergebnis beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 0,4 Mio. Euro. Hierin sind insbesondere die Zinsaufwendungen für die erhaltenen Darlehen enthalten.

Eine positive Auswirkung auf das Konzernergebnis stammt aus dem erhöhten Ansatz der aktiven latenten Steuern. Der Steuerertrag beläuft sich im Berichtsjahr insgesamt auf 2,6 Mio. Euro.

Intertainment weist für das Berichtsjahr 2008 einen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 4,7 (i. V. 19,0) Mio. Euro aus. Das EBIT beträgt -6,9 Mio. Euro, nach -12,2 Mio. Euro im Vorjahr.

G) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2008 nach HGB

1. Vermögenslage

Die Vermögenslage der Intertainment AG ist insgesamt von einer Verringerung um 6,1 Mio. Euro gekennzeichnet. Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 14,3 Mio. Euro nach 20,4 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007.

Das Anlagevermögen reduziert sich von 10,5 Mio. Euro auf 8,9 Mio. Euro. Dies ist insbesondere auf die außerplanmäßige Abschreibung der unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen auf Filmrechte in Höhe von 1,6 (i.V. 0,5) Mio. Euro zurückzuführen. Der Wert der Finanzanlagen beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf 8,9 Mio. Euro.

Der Wert der Filmrechte nahm gegenüber dem Vorjahr aufgrund planmäßiger Abschreibungen um 0,3 Mio. Euro ab und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 0,8 Mio. Euro. Im Geschäftsjahr 2007 wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro und außerplanmäßige Abschreibungen von 0,2 Mio. Euro vorgenommen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 4,1 (i.V. 8,4) Mio. Euro und betreffen ausschließlich das Verrechnungskonto zur INTERTAINMENT Licensing GmbH. Aufgrund der Neubewertung der Tochtergesellschaft war eine erneute Wertberichtigung vorzunehmen. Insgesamt wurden für diese Forderungsposition Wertberichtigungen in Höhe von 105 (i.V. 99,9) Mio. Euro gebildet.

Auf der Passivseite ist eine Verringerung des Eigenkapitals um insgesamt 5,3 Mio. Euro zu verzeichnen. Hierin schlägt sich einerseits die im Berichtsjahr durchgeführte Kapitalerhöhung über 1,5 Mio. Euro nieder. Durch diese Kapitalmaßnahme erhöhte der Konzern durch Ausgabe von 1.173.753 nennwertlosen Stückaktien das Grundkapital um 1.502.403,84 Euro. Diese Erhöhung konnte aber andererseits nicht den Jahresfehlbetrag von 6,8 Mio. Euro kompensieren. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 55,1 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich auf 93 (i.V. 91) %.

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 0,2 (i.V. 1,1) Mio. Euro und betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Die Abnahme gegenüber dem Vorjahr ist auf die Ausbuchung von Vorsorgen für die Reorganisation der Intertainment Gruppe zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten in Höhe von 0,8 (i.V. 0,8) Mio. Euro enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 0,1 (i.V. 0,2) Mio. Euro sowie sonstige Verbindlichkeiten mit 0,7 (i.V. 0,5) Mio. Euro. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind insbesondere die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen einschließlich Zinsen enthalten.

2. Finanzlage

Zum Jahresende 2008 verfügte die Intertainment AG über liquide Mittel in Höhe von 0,2 Mio. Euro nach 0,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007. Die Zunahme beruht insbesondere auf den erhaltenen Finanzmitteln aus der durchgeführten Kapitalerhöhung über 1,5 Mio. Euro. Die dadurch zugeführte Liquidität wurde jedoch bereits weitestgehend für die Finanzierung der US-Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH verbraucht.

Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 liegt ein detaillierter Finanzplan der Intertainment AG vor, aus dem das Management eine positive Fortbestehensprognose ableitet. Die Liquiditätslage der Intertainment AG ist allerdings trotz der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen schwierig. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass die Finanzplanung und die Fortbestehensprognose mit den unter Abschnitt K "Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG" genannten Risiken behaftet sind. Insbesondere verweisen wir an dieser Stelle auf die bestandsgefährdenden Risiken unter Ziffer K.1 dieses Lageberichts.

3. Ertragslage

Die Intertainment AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2008 aus der Verwertung von Filmrechten Umsatzerlöse in Höhe von 0,4 (i.V. 0,9) Mio. Euro. Der Materialaufwand beläuft sich auf 0,3 Mio. Euro nach 0,6 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser resultiert im Wesentlichen aus Abschreibungen für veräußerte Filmrechte. Der Personalaufwand halbierte sich gegenüber dem Vorjahr und beträgt 0,2 Mio. Euro. Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf 6,8 (i.V. 52,5) Mio. Euro. Sie beinhalten die Wertberichtigungen der Forderungen gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH in Höhe von 5,1 (i.V. 52,0) Mio. Euro und die außerplanmäßigen Abschreibungen der unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen mit 1,6 (i.V. 0,5) Mio. Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 0,4 Mio. Euro auf 1,0 Mio. Euro. Sie enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Kosten der Hauptversammlung und der Jahresabschlussprüfung sowie der Berichterstattung.

Die Intertainment AG weist für das Berichtsjahr 2008 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -6,8 (i. V. -53,1) Mio. Euro aus. Dieser Betrag entspricht nahezu dem EBIT.

H) Bilanzeid des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahres- und Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

I) Prognosebericht

1. Künftige Entwicklung des Intertainment AG Konzerns

Intertainment wird sich im Geschäftsjahr 2009 weiterhin darauf konzentrieren, die Rechtsstreitigkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH in den USA im ersten Halbjahr 2010 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Unverändert ist der geplante Wiederaufbau des operativen Geschäftes vom Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in USA abhängig, da Intertainment die aus den Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige Investitionen benötigt. Damit wird Intertainment im Geschäftsjahr 2009 erneut so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit aufweisen.

2. Künftige Entwicklung der Intertainment AG

Die Intertainment AG wird bis auf weiteres nahezu ausschließlich ihre Rolle als Finanzund Managementholding sowie Muttergesellschaft der in die Rechtsstreitigkeiten in den USA involvierten INTERTAINMENT Licensing GmbH ausfüllen und dieser die finanziellen Mittel und Managementkapazitäten zur Durchführung der Rechtsstreitigkeiten zur Verfügung stellen. Zudem wird die Intertainment AG die Verwertung der bestehenden Filmbibliothek vorantreiben. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Rechtsstreitigkeiten beabsichtigt die Intertainment AG, wieder verstärkt eine aktive Rolle in der deutschen Filmwirtschaft einzunehmen.

J) Chancen- und Risikobericht des Intertainment AG Konzerns

Mit der künftigen Entwicklung von Intertainment sind Chancen und Risiken verbunden. Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Chancen und Risiken identifiziert, analysiert und bewertet sowie Maßnahmen entwickelt, um die Risiken im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Nachfolgend sind die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben, die sich insbesondere aus den umfangreichen Rechtsstreitigkeiten in den USA ergeben.

Erst nach erfolgreicher Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten ist mit einem Neuaufbau des Geschäfts zu rechnen.

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures
  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet der Konzern mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Finanzmittelzuflüsse.

Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA

Das Management geht davon aus, dass die Rechtsstreitigkeiten in den USA einen künftigen Finanzmittelbedarf von bis zu 3 Mio. Euro erfordern. Zur Deckung dieser Investition ist der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen. Diese wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH geht das Management davon aus, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung der MK Medien Beteiligungs GmbH liegt vor.

Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses der Intertainment AG ist die Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures noch nicht abgeschlossen.

Es besteht weiterhin das Risiko, dass bereits vorhandene und andere Gläubiger versuchen, neue Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Dabei kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens kommen, da der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, diese Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls eine verbindliche gerichtliche Entscheidung über die Akzeptanz oder Nichtakzeptanz abwarten muss. Die Parteien haben zusätzlich noch im Falle des Unterliegens die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung vor Gericht einzulegen. In diesem Falle würde eine endgültige Verwertung der Insolvenzmasse nicht vor einem rechtskräftigen Urteil erfolgen.

Die Höhe der an die Gläubiger zu verteilenden Insolvenzmasse ist im Wesentlichen davon abhängig, inwieweit weitere Gläubiger Ansprüche wirksam geltend machen können und inwieweit es zu weiteren Verzögerungen bei der Insolvenzabwicklung kommt. Die Kosten des Insolvenzverfahrens mindern ebenfalls stetig die Insolvenzmasse.

Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank

Es besteht das Risiko, dass der nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehende Schadensersatzanspruch gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden kann.

Ein zusätzliches Risiko liegt darin, dass Intertainment im Rahmen von Schiedssprüchen zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen wird. Grundlage hierfür ist das von der Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH eingeleitete Schiedsverfahren, das im Anschluss auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden

Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAINMENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten übersteigen.

2. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns

2.1 Risiko weiterer Mittelabflüsse an Vertragspartner

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen. Zur Absicherung dieser Verpflichtungen wurden Sicherheiten bis zu einer Höhe von maximal 7 Mio. US-Dollar eingeräumt.

2.2 Währungsrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen US-Dollar und Euro können bedeutende Auswirkungen auf die Bilanzpositionen, die Geschäftstätigkeit, die Finanz- und Ertragslage und insbesondere Gewinnmargen durch Wechselkursgewinne oder -verluste haben. Intertainment sichert derzeit keine Fremdwährungsgeschäfte und bestehende Fremdwährungsforderungen ab.

K) Chancen- und Risikobericht der Intertainment AG

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Der Vorstand der Intertainment AG geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass die Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren ihre geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Bestandteil ist die Finanzierung der künftigen Geschäftstätigkeit, der geplanten Investitionen und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • Realisierung der Prämissen, die der von der Tochtergesellschaft IN-TERTAINMENT Licensing GmbH vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen:
  • Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures
  • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.
  • Realisierung der Prämissen, die der von der Intertainment AG vorgelegten Finanzplanung zugrunde liegen:
  • Realisierung von Mittelzuflüssen zur Finanzierung des Kapitalbedarfes der Tochtergesellschaft INTERTAINMENT Licensing GmbH.

Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken des Intertainment AG Konzerns unter Ziffer J.1 dieses Lageberichts.

2. Weitere Risiken der Intertainment AG Für die Erläuterung der weiteren Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Intertainment AG Konzern unter Ziffer J.2.

München, 25. September 2009 Intertainment AG

Jörg Brockmann – Vorstand

Bilanz Intertainment Konzern

zum 31. Dezember 2008 nach IFRS

Aktiv
A
in TEuro
Konzernanhang 31.12.2008 31.12.2007
A. Kurzfristige
Vermögenswerte
I. Zahlungsmittel V.1.1 241 95
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte V.1.2
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
3
224
0
39.493
III. Filmrechte V.1.3 784 1.160
Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.252 40.748
B. Langfristige
Vermögenswerte
I. Sachanlagen V.2.1
Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 55
II. Immaterielle Vermögenswerte V.2.1
1. Lizenzen 0 1
2. Geleistete Anzahlungen 0 1.610
III. Finanzanlagen V.2.1
Beteiligungen 0 0
IV. Sonstige Vermögenswerte V.2.2 39.796 149
V. Latente Steuern V.2.3 19.675 17.089
Summe langfristige Vermögenswerte 59.471 18.904
Aktiva
gesamt
60.723 59.652
Passiva in TEuro
Konzernanhang 31.12.2008 31.12.2007
A. Kurzfristige
Schulden
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 2
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen V.3 175 420
III. Sonstige Verbindlichkeiten V.3 3 10.443
IV. Steuerrückstellungen 0 23
V. Sonstige Rückstellungen V.3 2.323 12.094
Summe kurzfristige Schulden 2.501 22.982
B. Langfristige
Schulden
I. Sonstige Verbindlichkeiten V.4.1 11.036 0
II. Sonstige Rückstellungen V.4.2 13.654 0
III. Latente Steuern V.4.3 32.950 32.950
Summe langfristige Schulden 57.640 32.950
C. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital V.5.1 18.008 16.506
II. Kapitalrücklage V.5.2 43.124 43.055
III. Gewinnrücklage V.5.3
Gesetzliche Rücklage 116 116
IV. Konzernbilanzverlust V.5.4 -60.666 -55.957
Summe Eigenkapital 582 3.720
Passiva
gesamt
60.723 59.652

Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Konzern

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 nach IFRS

in TEuro Konzernanhang 1.1.-31.12.2008 1.1.-31.12.2007
1. Umsatzerlöse VI.1 478 1.126
2. Sonstige betriebliche Erträge VI.2 1.530 2.334
2.008 3.460
3. Materialaufwand VI.3
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen -376 -691
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -18 -42
-394 -733
4. Personalaufwand VI.4
a) Gehälter -228 -391
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für die Altersversorgung -18 -39
-246 -430
5. Abschreibungen VI.5
Abschreibungen auf im. Vermögenswerte und Sachanlagen -1.666 -559
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen VI.6 -6.567 -13.994
7. Zinsergebnis VI.7 -433 -411
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -7.298 -12.667
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag VI.8 2.589 -6.295
10. Konzernjahresfehlbetrag -4.709 -18.962
11. Verlustvortrag -55.957 -36.995
12. Konzernbilanzverlust -60.666 -55.957
Ergebnis pro Aktie (Basic earnings per share) -0,35 -1,47
Verwässertes Ergebnis pro Aktie (Diluted earnings per share) -0,35 -1,47

Kapitalflussrechnung Intertainment Konzern

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008

in TEuro 2008 2007
Periodenergebnis vor gezahlten Zinsen und Steuern -7.306 -12.653
Aktienoptionen Vorstand & Mitarbeiter 32 -94
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.666 559
Sonstige zahlungsunwirksame Positionen 97
Veränderung Filmrechte 376 691
Veränderung Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten -459 11.081
Veränderung Rückstellung Prozesserlösbeteiligungen 3.805 -1.150
Veränderung Rückstellung Prozesskosten 1.638 1.044
Veränderung der übrigen Rückstellungen -1.582 -1.647
Veränderung sonstige Aktiva 79 582
Veränderung sonstige Passiva 349 1.180
Erhaltene Zinsen 11 13
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -1.294 -394
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 0 -5
Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit 0 -5
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 1.502 0
Kosten der Kapitalerhöhung -60 0
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 1.442 0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 148 -399
Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode 93 492
Finanzmittelfonds
am
Ende
der
Periode
241 93
Zusammensetzung
des
Finanzmittelfonds
in TEuro
31.12.2008 31.12.2007
Zahlungsmittel 241 95
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 -2
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 241 93

Entwicklung des Eigenkapitals Intertainment Konzern

nach IFRS

in TEuro
Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Bilanzverlust W ährung Gesamt
Stand 31.12.2006 16.506 43.247 116 -36.995 -97 22.777
Jahresergebnis 2007 -18.962 -18.962
Aktienoptionen -95 -95
Entnahme aus Kapitalrücklage 0
W
ährungsdifferenz
-97 97 0
Stand 31.12.2007 16.506 43.055 116 -55.957 0 3.720
Jahresergebnis 2008 -4.709 -4.709
Aktienoptionen 32 32
Kapitalerhöhung 1.502 1.502
Kosten der Kapitalerhöhung -60 -60
Ü
brige Effekte
97 97
Stand 31.12.2008 18.008 43.124 116 -60.666 0 582

Intertainment Konzern: Anhang

zum 31. Dezember 2008 nach IFRS

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Konzern" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Der Vorstand der Intertainment AG hat am 25. September 2009 den Konzernabschluss aufgestellt und unverzüglich dem Aufsichtsrat vorgelegt. Dieser hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und dann zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Vorstand und Aufsichtsrat können beschließen, die Billigung des Konzernabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang jeweils in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2008 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt. Die Abkürzung "i.V." steht dabei für "im Vorjahr".

II. Rechnungslegungsgrundsätze

Die Intertainment Aktiengesellschaft, München, stellt ihren Konzernabschluss entsprechend § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) des International Accounting Standards Board (IASB) auf, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde um weitere nach HGB bzw. AktG erforderliche Erläuterungen ergänzt.

Dem konsolidierten Abschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Intertainment leitet alle im Konsolidierungskreis befindlichen, auf Basis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Einzelabschlüsse auf die internationale Rechnungslegungsnorm IFRS über und erstellt auf dieser Grundlage einen Konzernabschluss.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2008 die nachfolgend aufgeführten neuen und überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen angewandt. Aus der Anwendung dieser überarbeiteten Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften: IAS 39: "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" sowie IFRS 7: "Finanzinstrumente: Angaben"

Das IASB hat im Oktober 2008 Änderungen der beiden angegebenen Standards beschlossen, die rückwirkend vom 1. Juli 2008 anzuwenden sind. Die Anerkennung durch die EU fand ebenfalls im Oktober 2008 statt. Mangels einschlägiger Sachverhalte ergaben sich durch die Anwendung der geänderten Standards keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

IFRIC 11: "IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen"

Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. März 2007 oder später beginnt. Das Endorsement durch die Europäische Union hat am 1. Juni 2007 stattgefunden. Da es keine derartigen Transaktionen bei Intertainment gibt, hat die Anwendung keinen Einfluss auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

IFRIC 12: "Dienstleistungskonzessionen" Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2008 oder später beginnt. Das Endorsement durch die Europäische Union hat am 26. März 2009 stattgefunden. IFRIC 12 regelt die bilanzielle Behandlung von im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen übernommenen Verpflichtungen und erhaltenen Rechten im Abschluss des Konzessionsnehmers. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind keine Konzessionsnehmer im Sinne von IFRIC 12. Diese Interpretation hat daher keine Auswirkung auf den Konzern.

IFRIC 14: "IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes"

Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2008 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union fand am 17. Dezember 2008 statt. Der Standard befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen einer am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung, zusätzliche Beiträge in einen Pensionsplan einzuzahlen. Die Interpretation gibt allgemeine Leitlinien zur Bestimmung der Obergrenze eines Überschussbetrages, der nach IAS 19 als Vermögenswert angesetzt werden kann. Ferner nimmt sie dazu Stellung, wie sich gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsvorschriften auf Vermögenswerte oder Schulden eines Plans auswirken können. Die Anwendung der Interpretation hat keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften:

Das International Accounting Standard Board (IASB) hat nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist und die von der Intertainment AG auch nicht vorzeitig angewendet werden.

Von der Europäischen Union bereits anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards:

IAS 1: "Darstellung des Abschlusses" Das IASB hat im September 2007 eine Änderung des Standards beschlossen, der erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden ist, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union fand am 18. Dezember 2008 statt. Die Neufassung des Standards beinhaltet wesentliche Änderungen in Darstellung und Ausweis von Finanzinformationen im Abschluss. Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Einführung einer Gesamtrechnung, die sowohl das in einer Periode erwirtschaftete Ergebnis als auch die noch nicht realisierten Gewinne und Verluste, die bislang innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen wurden, umfasst und die Gewinn- und Verlustrechnung in ihrer bisherigen Form ersetzt. Darüber hinaus muss nunmehr neben der Bilanz zum vorangegangenen Stichtag zusätzlich eine Bilanz zu Beginn der Vergleichsperiode aufgestellt werden, sofern ein Unternehmen rückwirkend Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwendet, einen Fehler korrigiert oder einen Abschlussposten umgliedert. Wir gehen nicht davon aus, dass die Anwendung der Standards erhebliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

IFRS 2: "Aktienbasierte Vergütung"

Das IASB hat im Januar 2008 Änderungen von IFRS 2 beschlossen. Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Der geänderte Standard wurde am 17. Dezember 2008 durch die EU anerkannt. Die Änderung betrifft die Klarstellung, dass der Begriff der Ausübungsbedingungen ausschließlich die Dienst- und Leistungsbedingungen beinhaltet. Zum anderen werden die Regelungen zur Bilanzierung einer vorzeitigen Beendigung von anteilsbasierten Vergütungsplänen auch auf Fälle einer Beendigung durch die Mitarbeiter ausgeweitet. Die Übergangsbestimmungen sehen eine retrospektive Anwendung der Neuregelung vor. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

IFRS 8: "Geschäftssegmente"

Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Eine frühere Anwendung ist möglich. Die Europäische Union hat den Standard am 22. November 2007 anerkannt. Gemäß dieses Standards soll die Segmentberichterstattung nach dem "Management Approach" erfolgen und der internen Berichterstattung des Konzerns folgen. Die erstmalige Anwendung durch die Intertainment AG wird im Geschäftsjahr 2009 erfolgen. Es werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG erwartet.

IFRS 1: "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards" und IAS 27: "Konzern- und Einzelabschlüsse": Anschaffungskosten von Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen oder assoziierten Unternehmen

Die Änderungen der Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union fand am 24. Januar 2009 statt. Die Änderungen zu IFRS 1 erlauben einem Unternehmen, die "Anschaffungskosten" der Beteiligung an Tochterunternehmen, Joint Ventures oder assoziierten Unternehmen in der IFRS-Eröffnungsbilanz in Übereinstimmung mit IAS 27 oder unter Verwendung der nach zuvor angewandten Rechnungslegungsvorschriften ausgewiesenen Beträge bzw. den beizulegenden Zeitwert als Ersatz für Anschaffungskosten (Deemed Costs) zu bestimmen. Die Änderung zu IAS 27 verlangt, dass sämtliche Dividenden von Tochterunternehmen, Joint Ventures oder assoziierten Unternehmen im separaten Einzelabschluss erfolgswirksam erfasst werden. Die neuen Anforderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG.

IAS 23: "Fremdkapitalkosten"

Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union fand am 17. Dezember 2008 statt. Der geänderte Standard wird zur Folge haben, dass die Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit bestimmten Investitionsvorhaben nicht mehr als sofortiger Aufwand behandelt, sondern als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert werden. Dementsprechend werden tendenziell höhere Anlagenzugänge und nachfolgend höhere Abschreibungen die Folge sein, darüber hinaus ist mit geringeren Zinsaufwendungen zu rechnen. Eine Abschätzung dieser Effekte bezüglich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG wird derzeit noch geprüft.

IAS 32: "Finanzinstrumente: Darstellung" und IAS 1: "Darstellung des Abschlusses – Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen"

Das IASB hat im Februar 2008 Änderungen an IAS 1 und IAS 32 beschlossen. Die Änderung betrifft die Klassifizierung von kündbaren Gesellschaftereinlagen als Eigen- oder Fremdkapital. Nach bisheriger Regelung waren Unternehmen teilweise gezwungen, das gesellschaftsrechtliche Kapital aufgrund gesetzlich verankerter Kündigungsrechte der Gesellschafter als finanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen. Künftig sollen diese Gesellschaftereinlagen in der Regel als Eigenkapital klassifiziert werden, sofern eine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart wird und die geleisteten Einlagen den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Die Änderungen sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union fand am 22. Januar 2009 statt. Die Anwendung der geänderten Standards wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben.

"Verbesserungen der IFRS 2006-2008"

Das IASB hat im Mai 2008 eine Reihe von Änderungen bestehender Standards beschlossen, die in einer Einzelveröffentlichung zusammengefasst sind. Die Änderungen sind überwiegend in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt, zum Teil auch erst in dem, welches am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union fand am 24. Januar 2009 statt. Die erstmalige Anwendung wird geringe bzw. keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben.

IFRIC 13: "Kundenbindungsprogramme" Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2008 oder später beginnt. Es wird die Bilanzierung von Kundenbindungsprogrammen geregelt. Der auf gewährte Kundenprämien entfallende Umsatz ist als Verbindlichkeit abzugrenzen, bis der Kunde sein Prämienanrecht einlöst bzw. dieses Anrecht verfällt. Die Bewertung erfolgt zum absoluten bzw. relativen Fair Value. Die Anerkennung durch die Europäische Union fand am 17. Dezember 2008 statt. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

IFRIC 16: "Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb"

Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Oktober 2008 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union erfolgte am 5. Juni 2009. Ziel der Interpretation ist die Klarstellung zweier Sachverhalte, die sich im Rahmen der beiden Standards IAS 21 und IAS 39 im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Absicherung von Fremdwährungsrisiken innerhalb eines Unternehmens und seiner ausländischen Geschäftsbetriebe ergeben. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

IFRS 3: "Unternehmenszusammenschlüsse"

Das IASB hat im Januar 2008 den überarbeiteten Standard als Folge des Projekts "Business Combinations – Phase II" beschlossen. Unternehmenszusammenschlüsse werden weiterhin nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Neuregelung hat u.a. Auswirkungen auf den Ansatz eines eventuellen Anteils von Minderheiten an Geschäftsund Firmenwerten und deren Ausweis im Eigenkapital. Weiterhin sind die erfolgswirksame Neubewertung bereits bestehender Beteiligungsanteile bei erstmaliger Erlangung der Beherrschung (sukzessiver Unternehmenserwerb), die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung von Transaktionskosten hervorzuheben. Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union erfolgte am 12. Juni 2009. Die Anwendung des Standards wird unter Umständen bei zukünftigen Unternehmenserwerben im Vergleich zu den bisherigen Vorschriften des IFRS zu anderen Ergebnissen führen. Dies dürfte insbesondere dann der Fall sein, wenn nicht alle Anteile an einem Unternehmen erworben werden.

IAS 27: "Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS"

Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union erfolgte am 12. Juni 2009. Der Standard enthält Regeln zur Konsolidierung und zur Behandlung von Änderungen von Beteiligungsquoten und hat im Fall von sukzessiven Unternehmenserwerben Auswirkungen auf die Bilanzierungsmethoden im Konzernabschluss der Intertainment AG.

IFRIC 15: "Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien"

Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union erfolgte am 23. Juli 2009. Die Interpretation stellt klar, wann und wie Erträge aus der Veräußerung einer Immobilieneinheit und damit verbundene Aufwendungen zu erfassen sind, falls ein Projektentwickler und ein Käufer vor Fertigstellung der Immobilie eine Vereinbarung treffen. Außerdem gibt diese Interpretation Leitlinien zur Bestimmung, ob eine Vereinbarung in den Anwendungsbereich von IAS 11 oder in den Anwendungsbereich von IAS 18 fällt. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

Von der Europäischen Union noch nicht anerkannte Standards, Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards:

IFRS 1: "Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards"

Das IASB hat im November 2008 Änderungen am IFRS 1 beschlossen. Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Der geänderte Standard wurde bisher nicht durch die Europäische Union anerkannt. Die Anwendung wird voraussichtlich keine Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben.

IFRS 7: "Finanzinstrumente: Angaben"

Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union hat bislang nicht stattgefunden. Der geänderte Standard sieht erweiterte Angaben zu den Finanzinstrumenten vor. Wir gehen momentan nicht davon aus, dass die Anwendung Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

IAS 39: "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Eligible Hedged Items"

Das IASB hat im Juli 2008 Änderungen des IAS 39 beschlossen, die erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden sind, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union hat bislang nicht stattgefunden. Der geänderte Standard enthält Ergänzungen in den Anwendungsrichtlinien bezüglich bestimmter Aspekte beim Hedge-Accounting. Wir gehen momentan nicht davon aus, dass die Anwendung Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

IAS 39: "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" sowie IFRS 7: "Finanzinstrumente: Angaben"

Das IASB hat im Oktober 2008 Änderungen der beiden angegebenen Standards beschlossen, die rückwirkend vom 1. Juli 2008 an anzuwenden sind. Im Nachgang hierzu wurde im November 2008 eine zusätzliche Änderung dieser beiden Standards veröffentlicht, die die Anwendungs- und Übergangsvorschriften betrifft. Die Anerkennung durch die Europäische Union hat noch nicht stattgefunden. Mangels einschlägiger Sachverhalte erwarten wir keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG durch die Anwendung der geänderten Standards.

IAS 39: "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" sowie IFRIC 9: "Neubeurteilung eingebetteter Derivate"

Das IASB hat im März 2009 Änderungen des Standards und der Interpretation beschlossen, die erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden sind, das am 30. Juni 2009 oder später endet. Die Anerkennung durch die Europäische Union hat noch nicht stattgefunden. Mangels einschlägiger Sachverhalte gehen wir momentan nicht davon aus, dass die Anwendung Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

IFRIC 17: "Sachausschüttungen an Eigentümer"

Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union hat bislang nicht stattgefunden. IFRIC 17 stellt klar, dass eine auszukehrende Dividende erfolgswirksam anzusetzen ist, wenn sie sachgerecht genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des Unternehmens steht. Die Sachausschüttung ist zum beizulegenden Zeitwert der nicht entgeltlichen Vermögenswerte zu bewerten. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

IFRIC 18: "Übertragung von Vermögenswerten von Kunden"

Die Interpretation ist erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Juli 2009 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union hat bislang nicht stattgefunden. Die Interpretation regelt die bilanzielle Behandlung von Vereinbarungen, bei denen Sachanlagevermögen oder Geldmittel zur Investition in Sachanlagevermögen von einem Kunden erhalten werden, um diese damit an ein Netzwerk anzuschließen oder diesen damit einen dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Wir gehen davon aus, dass die Anwendung keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

"Verbesserungen der IFRS 2007-2009"

Das IASB hat im April 2009 die annual improvements 2007-2009 veröffentlicht, wodurch die Änderung von zehn International Financial Reporting Standards (IFRS) und zwei Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erfolgt. Die Anerkennung durch die Europäische Union hat bislang nicht stattgefunden. Die überwiegende Anzahl der Änderungen tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am 1. Januar 2009 oder später beginnen. Die erstmalige Anwendung wird geringe bzw. keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben.

IFRS 2: "Anteilsbasierte Vergütungen"

Das IASB hat am 18. Juni 2009 Änderungen zu IFRS 2 veröffentlicht. Die Änderungen des Standards sind erstmals in dem Geschäftsjahr anzuwenden, das am 1. Januar 2010 oder später beginnt. Die Anerkennung durch die Europäische Union hat bislang nicht stattgefunden. Der geänderte Standard sieht vor, dass ein Unternehmen, das Güter oder Dienstleistungen im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erhält, diese Güter oder Dienstleistungen bilanzieren muss, unabhängig davon, welches Unternehmen im Konzern die zugehörige Verpflichtung erfüllt oder ob die Verpflichtung in Anteilen oder in bar erfüllt wird. Wir gehen momentan nicht davon aus, dass die Anwendung Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Intertainment AG haben wird.

III. Angaben zum Konsolidierungskreis und -stichtag

1. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, über die die Intertainment AG die Kontrolle ausübt. Eine Ausübung der Kontrolle wird unterstellt, soweit die Intertainment AG bei der betreffenden Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte besitzt, die Finanzierungs- und Geschäftspolitik bestimmt oder die Mehrheit des Aufsichts- oder Verwaltungsrates stellen kann.

In den Konsolidierungskreis werden die Intertainment AG und ihre Tochtergesellschaften, die INTERTAINMENT Licensing GmbH und die MH Media Holding GmbH einbezogen. Die USA-Intertainment, Inc. wurde, aufgrund der im Berichtsjahr erfolgten Abwicklung, endkonsolidiert.

Die Gesellschaften stellen sich wie folgt dar:

III.1 Konsolidierungskreis in TEuro

Gesellschaft Gezeichnetes Eigenkapital Jahresergebnis Anteil Kapital 2008 2008 (in %) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) Intertainment AG, 18.008 13.257 -6.818 München (16.506) (18.573) (-53.139) INTERTAINMENT 946 -95.524 -5.520 100 Licensing GmbH, (946) (-90.004) (-11.466) München MH Media Holding GmbH 358 0 0 100 (358) (0) (-20) Beschreibung Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, der Handel mit Filmrechten, die Produktion und Co-Produktion von Filmen, das Merchandising, der Vertrieb und die Übertragung von Medieninhalten im Audio- und Videobereich über Kommunikationsmittel aller Art, die Lizenzvergabe hierauf, sowie die Ausführung artverwandter Geschäfte. Zudem agiert die Gesellschaft als Finanzholding. Unternehmensgegenstand ist die Entwicklung von Mediakonzepten und der Handel mit Filmrechten. Unternehmensgegenstand ist der Handel mit Merchandising- und mit Zeichentrickfilm-Rechten.

2. Stichtag des Konzernabschlusses

Stichtag für den Konzernabschluss ist der 31. Dezember 2008. Der Jahresabschluss der Intertainment AG und der Jahresabschluss der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen datieren auf diesen Stichtag.

3. Konsolidierungsmethoden

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2008 und für die Vergleichsperiode zum 31. Dezember 2007 aufgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse wurden von Abschlussprüfern geprüft bzw. im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Die INTERTAINMENT Licensing GmbH wird ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung als rechtliche Reorganisation behandelt. Dies hat zur Folge, dass der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet wird. Ein Firmenwert wird nicht ausgewiesen.

Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungspflichtige Zwischengewinne aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen lagen nicht vor.

4. Währungsumrechnung ausländischer Abschlüsse

Die Abschlüsse von Tochterunternehmen aus Ländern außerhalb des Euroraums werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung nach deren primären Wirtschaftsumfeld. Sie entspricht in der Regel der jeweiligen Landeswährung.

Die im Berichtsjahr endkonsolidierte USA-Intertainment, Inc. bilanzierte in US-Dollar. Durch die Euro-Umrechnung der Bilanzwerte zum Stichtagskurs und der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zahlen zum Durchschnittskurs wurden Währungsdifferenzen in Höhe von -97 TEuro erfolgsneutral erfasst. Diese Währungsdifferenzen wurden im Rahmen der Endkonsolidierung der USA-Intertainment, Inc. gemäß IAS 21.48 vom Eigenkapital in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Grundsätze

Der Konzernabschluss basiert auf dem Anschaffungskostenprinzip. Soweit nicht besonders vermerkt, erfolgt ein Ansatz der Aktiv- und Passivposten zum Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Methoden.

2. Going Concern

Der Konzernabschluss der Intertainment AG wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Wir verweisen diesbezüglich ausdrücklich auch auf die Ausführungen zu den bestandsgefährdenden Risiken unter VII.1 im Anhang und J.1 im Lagebericht.

3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden bzw. der Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung und den Ausweis der Schadensersatzforderungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Rückstellungen sowie der Bewertung des Filmvermögens, der latenten Steuerabgrenzungen und der aktienbasierten Vergütung. Alle wesentlichen Schätzungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf den Erfahrungen des Managements und den Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert:

Schadensersatzforderungen und damit zusammenhängende Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligung sowie für Rechts- und Beratungskosten

Der Bewertung der Schadensersatzansprüche liegen die Ansprüche von Intertainment aus dem gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien in Höhe der Urteilssumme abzüglich eines Risikoabschlages zugrunde. Die Berechnung des Risikoabschlages erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung bewertet wurden. Das Management beurteilt den als Schadensersatz bilanzierten Vermögenswert trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien als werthaltig. Die Werthaltigkeit leitet sich nach Auffassung des Managements zum einen daraus ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures befriedigt werden kann. Zum anderen beurteilt das Management die Erfolgsaussichten des bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank sehr positiv. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements auch die Comerica Bank für den bei Intertainment entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien erfolgreich durchgesetzt wurde, haften.

Die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen betrifft die Beteiligung von Dritten an den Intertainment zufließenden Prozesserlösen. Diese Rückstellung steht in direktem Zusammenhang mit den ausgewiesenen Schadensersatzforderungen. Die Höhe der Beteiligungen bemisst sich an vertraglich vereinbarten Prozentsätzen auf Basis der erwarteten Mittelzuflüsse. Die Prozesserlösbeteiligungen werden erst zum Zeitpunkt des Mittelzuflusses fällig.

Die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten umfasst die geschätzten noch anfallenden Kosten aller anhängenden Rechtsstreitigkeiten. Über die Rückstellung für Prozesskosten hinaus wurden insbesondere keine Rückstellungen für etwaige Zahlungsverpflichtungen aus Schiedsverfahren gebildet, da das Management von keinen weiteren Mittelabflüssen ausgeht.

Entgegen bisheriger Erwartungen wird bei der jetzigen Bilanzierung davon ausgegangen, dass die Rechtsstreitigkeiten im zweiten Quartal 2010 erfolgreich beendet werden können, so dass die Mittelzuflüsse nicht mehr innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Bilanzstichtag realisierbar sind. Der Ausweis der Schadensersatzforderungen erfolgt aus diesem Grunde im Berichtsjahr vollständig unter den langfristigen Vermögenswerten.

Nach bestmöglicher Schätzung betrug zum 31. Dezember 2008 der Buchwert der aktivierten Schadensersatzforderungen 39.661 (i.V. 39.260) TEuro, der Buchwert der Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen 12.627 (i.V. 8.822) TEuro und der Buchwert der Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten 3.000 (i.V. 2.050) TEuro.

Filmrechte

Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt. Der Buchwert der Filmrechte betrug zum 31. Dezember 2008 insgesamt 784 (i.V. 1.160) TEuro.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass das hierfür zu versteuernde Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Zum 31. Dezember 2008 belief sich der Buchwert der berücksichtigten aktiven latenten Steuern auf 19.675 (i.V. 17.089) TEuro. Die nicht berücksichtigten körperschaftsteuerlichen Verluste belaufen sich auf ca. 141 (i.V. 138) Mio. Euro bzw. die gewerbeertragsteuerlichen Verluste auf ca. 223 (i.V. 220) Mio. Euro.

Aktienbasierte Vergütung

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Des Weiteren ist abzuschätzen, wie viele der zugesagten Optionen nach Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt werden. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen unter Ziffer 15 "Bewertung von Aktienoptionen".

4. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel werden zum Nennwert bilanziert. Die Bewertung der Fremdwährungsguthaben erfolgt auf Basis des Euro-Wechselkurses zum Bilanzstichtag.

5. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die Klassifizierung ihrer finanziellen Vermögenswerte nimmt Intertainment mit dem erstmaligen Ansatz vor und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.

In der Bilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Sämtliche in der Bilanz enthaltenen finanziellen Vermögenswerte wurden als Forderungen klassifiziert. Die Einzelheiten zu den Ansatz- und Bewertungskriterien werden in den Anhangsangaben zu den einzelnen Positionen offen gelegt.

Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung der als Forderung klassifizierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Der Konzern ermittelt an jedem Stichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsverlustes als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts. Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung auftretenden Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen. Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • • Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
  • • Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IAS 39.19 erfüllt (Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Ei-

gentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

6. Filmrechte

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind in den kurzfristigen Vermögenswerten bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Kosten der Finanzierung durch Fremdkapital werden gemäß IAS 23 als Aufwand behandelt. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video & DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die teilweise einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung von Filmrechten liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. die Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen gemäß IAS 2 außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös (Nettoveräußerungswert) unter dem aktivierten Restbuchwert liegt.

7. Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu historischen Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen und gegebenenfalls Wertminderungen bewertet. Der linearen Abschreibung liegt die voraussichtliche Nutzungsdauer zugrunde, welche bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre beträgt. Darüber hinaus erfolgen ggf. Wertminderungen auf den niedrigeren Markt- bzw. Verkehrswert.

8. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Entfallen die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes auf verschiedene Teilrechte – dies ist insbesondere bei Filmrechten der Fall –, erfolgt die Aufteilung der Anschaffungskosten auf Basis der prognostizierten Erlöse. Die planmäßige Abschreibung der Anschaffungskosten wird entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. Verursachung vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei Software 3 bis 5 Jahre.

Auszahlungen für den Lizenzerwerb von zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehenden Filmrechten, die noch nicht geliefert und noch nicht technisch abgenommen sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen als Anzahlungen ausgewiesen.

Die aktivierten Beträge unterliegen regelmäßig einer Überprüfung der Werthaltigkeit und sind gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Diese Abschreibung ist erforderlich, wenn es nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass aus den Vermögensgegenständen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen generiert werden kann.

9. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

10. Impairment

Die Buchwerte der Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen.

11. Rückstellungen und finanzielle Verbindlichkeiten

Gemäß IAS 37 werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verbindlichkeiten wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Der Wertansatz der Rückstellungen wird im Wege der Schätzung ermittelt und basiert auf denjenigen Beträgen, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken.

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden von Intertainment gemäß IAS 39 als Verbindlichkeiten klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert und in der Folgebewertung mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.

Verzinsliche Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

12. Eigenkapital

In der Kapitalrücklage ist der Betrag enthalten, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus – nach Abzug der Transaktionskosten – erzielt wird. Des Weiteren werden die Aktienoptionen in dieser Position erfasst.

13. Umsatzrealisation

Bei der Umsatzrealisation ist zwischen dem Lizenzverkauf und der Auswertung von Filmrechten zu unterscheiden.

Im Falle des Lizenzverkaufes werden Umsätze realisiert, wenn eine bindende vertragliche Beziehung mit dem Lizenznehmer entstanden ist. Diese setzt voraus, dass die Abnahme der lizenzierten Filmrechte vorliegt, die Lizenzgebühr für jedes lizenzierte Filmrecht bekannt ist und eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der wirtschaftliche Nutzen, die Lizenzgebühr, bei Fälligkeit zufließt.

Im Falle der Auswertung von Filmrechten wird der Umsatz bei Vorliegen der tatsächlichen Einspielergebnisse der jeweiligen Teilrechte des Auswertungszeitraums erfasst. Im Allgemeinen beginnt rund sechs Monate nach dem Kinostart eines Films die Auswertung im DVD-Segment, 12 Monate später die im Pay-TV- und wiederum 12 Monate später die im Free-TV-Segment.

14. Zinsen

Zinsen werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

15. Bewertung von Aktienoptionen

Nach IFRS 2 werden Vergütungen durch die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten (Aktienoptionen) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt der Ausgabe anteilig über den Erdienungszeitraum im Personalaufwand und in der Kapitalrücklage erfasst. Die Aktienoptionen wurden zu diesem Zweck im Zeitpunkt der Ausgabe nach einem anerkannten Optionspreismodell bewertet (siehe auch unsere Ausführungen unter VII.4 "Mitarbeiteroptionsprogramm").

Die Erfassung von aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungsbzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie latente Steuern

Die Ermittlung der Ertragsteuern erfolgt nach IAS 12.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Aktive und passive latente Steuern werden dann angesetzt, wenn künftige steuerliche Auswirkungen zu erwarten sind, die auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten bestehender Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerbilanzwerten und auf erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden im Rahmen der Realisierbarkeit der Steuervorteile gebildet.

Aktive latente Steuern werden periodisch auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft.

Aktive und passive latente Steuern werden unter Verwendung der Steuersätze errechnet, die voraussichtlich auf Grund der derzeit geltenden Steuergesetze für steuerpflichtige Erträge in den Jahren gelten, in denen diese zeitlichen Differenzen umgekehrt oder ausgeglichen werden. Die Steuerwirkung wird nach IAS 12 und unter Beachtung der aktuellen Gesetzeslage mit einem Steuersatz von 33 % (i.V. 33 %) berücksichtigt.

V. Erläuterungen zur Konzernbilanz

1. Kurzfristige Vermögenswerte

1.1 Zahlungsmittel

Die flüssigen Mittel von insgesamt 241 (i.V. 95) TEuro bestehen aus laufenden Kontokorrentkonten. Der beizulegende Zeitwert der im Konzern erfassten Zahlungsmittel entspricht den Nennwerten.

1.2 Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte belaufen sich auf 224 (i.V. 39.493) TEuro und bestehen im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen mit 133 (i.V. 145) TEuro, Körperschaftsteuererstattungsguthaben gemäß § 37 Abs.4 KStG mit 21 (i.V. 21) TEuro und abgegrenzten Forderungen mit 43 (i.V. 42) TEuro.

Im Vorjahr wurden in dieser Bilanzposition auch die Schadensersatzforderungen aus den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in den USA mit insgesamt 39.260 TEuro ausgewiesen. Aufgrund der Verschiebung der erwarteten Realisationszeitpunkte in das Geschäftsjahr 2010 erfolgt der aktuelle Ausweis innerhalb der langfristigen Vermögenswerte.

Der beizulegende Zeitwert der übrigen im Konzern erfassten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte entspricht den Nennwerten. Die Fälligkeit dieser Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte beträgt in der Regel weniger als 6 Monate.

1.3 Filmrechte

Die Filmrechte sind mit 784 (i.V. 1.160) TEuro bewertet. Die Verringerung des Wertansatzes beruht auf planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 376 (i.V. 496) TEuro. Im Vorjahr wurden zudem außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 195 TEuro vorgenommen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Filmrechte erfolgen für realisierte Lizenzveräußerungen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Filmrechte sind im Vorjahr im Rahmen der Abschreibung auf den niedrigeren "Fair Value" entstanden. Dabei lagen die erwarteten Nettoveräußerungserlöse des jeweiligen Filmrechts unter den bisher aktivierten Beträgen.

2. Langfristige Vermögenswerte

2.1 Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens beinhalten Zahlungen für den Erwerb der Zweitrechte am Thriller "Twisted" für verschiedene Territorien. Im Berichtsjahr erfolgte die vollständige Abschreibung der im Vorjahr ausgewiesenen Restbuchwerte in Höhe von 1.610 TEuro, da ein künftiger Nutzen aus der Verwertung dieser Rechte nicht mehr für wahrscheinlich gehalten wird.

Das Sachanlagevermögen beläuft sich auf 0 (i.V. 55) TEuro und besteht unverändert aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Aufgrund der nicht mehr erfolgten Nutzung ist im Berichtsjahr die Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag vorgenommen worden.

Das Finanzanlagevermögen beinhaltet die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Vermarktung der Patente von SightSound Technologies Inc. bestehen, hat das Management beschlossen, den in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungsansatz weiter unverändert beizubehalten.

2.2 Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte in Höhe von 39.796 (i.V. 149) TEuro enthalten in der aktuellen Berichtsperiode im Wesentlichen die Schadensersatzforderungen aus den anhängigen Rechtsstreitigkeiten in den USA mit insgesamt 39.661 (i.V. 39.260) TEuro.

Die Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten betreffen die Ansprüche von Intertainment gegen Franchise Pictures und andere Parteien. Auf Basis der aktuell vorliegenden Anordnungen und Bestätigungsschreiben wird davon ausgegangen, dass die Mittelzuflüsse aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA erst im Geschäftsjahr 2010 realisierbar sind. Demzufolge erfolgt der Ausweis der Schadensersatzforderungen vollständig unter den langfristigen Vermögenswerten.

Als Basis der Bewertung dienen die Ansprüche von Intertainment aus dem gewonnenen Rechtsstreit gegen Franchise Pictures in Höhe der Urteilssumme abzüglich eines Risikoabschlages. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Bewertungsmodells, in dem die Mittelzuflüsse von verschiedenen Parteien mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung bewertet wurden.

Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der aktuellen Einschätzung der Realisierbarkeit, erhaltenen Vergleichszahlungen und Wechselkurseffekten.

Das Management beurteilt den als Schadensersatz bilanzierten Vermögenswert trotz der eingeleiteten Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien als werthaltig. Diese Werthaltigkeit leitet sich zum einen daraus ab, dass ein gewisser Teil der Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures befriedigt werden kann. Zum anderen beurteilt das Management die Erfolgsaussichten des bevorstehenden Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank sehr positiv. Sollte Intertainment seine Ansprüche gegen die Comerica Bank durchsetzen, würde nach Einschätzung des Managements auch die Comerica Bank für den bei Intertainment entstandenen Schaden, der bereits im Verfahren gegen Franchise Pictures und andere Parteien erfolgreich durchgesetzt wurde, ganz oder teilweise haften.

Im Berichtsjahr sind, aufgrund der aktuellen Einschätzung der Realisierbarkeit und von Wechselkurseffekten, die Schadensersatzforderungen insgesamt ergebniswirksam mit 459 (i.V. 0) TEuro zugeschrieben worden. Der Ausweis erfolgt in der Gewinnund Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen. Im Vorjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von 11.081 TEuro vorgenommen und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die übrigen sonstigen langfristigen Vermögenswerte belaufen sich auf 135 (i.V. 149) TEuro. In dieser Position wird das Körperschaftsteuererstattungsguthaben gemäß § 37 Abs.4 KStG ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert des Körperschaftsteuererstattungsguthabens ist der Barwert der in Zukunft erstatteten Steuern. Das Körperschaftsteuererstattungsguthaben wird ratierlich über einen Zeitraum bis 2017 beginnend in 2008 ausgezahlt.

Wertberichtigungen auf die sonstigen langfristigen Vermögenswerte waren im Berichtsjahr und Vorjahr nicht veranlasst.

2.3 Aktive latente Steuern

Die aktive latente Steuerabgrenzung beinhaltet einen Betrag von 19.675 (i.V. 17.089) TEuro. Sie betrifft die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Dem bilanzierten Betrag liegt ein geschätzter Steuersatz von ca. 33 % für Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages zugrunde.

3. Kurzfristige Schulden

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 175 (i.V. 420) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Sie sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 30 Tagen. Der beizulegende Zeitwert der im Konzern erfassten finanziellen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

Die kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt für noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 3 (i.V. 3) TEuro. Im Vorjahr wurden in dieser Bilanzposition auch die Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH ausgewiesen. Im Berichtsjahr wird der Ausweis, aufgrund der veränderten Fristigkeit, innerhalb der langfristigen Schulden vorgenommen.

Die kurzfristigen Rückstellungen belaufen sich in der Berichtsperiode auf 2.323 (i.V. 12.094) TEuro. Sie enthalten im Wesentlichen die kurzfristigen Teile der Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten mit 2.000 (i.V. 2.050) TEuro sowie die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten mit 215 (i.V. 170) TEuro. Im Vorjahr wurde in dieser Bilanzposition insbesondere noch die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen mit 8.822 TEuro ausgewiesen. Aufgrund der erwarteten Mittelabflüsse im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Umgliederung in die langfristigen Rückstellungen.

4. Langfristige Schulden

4.1 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 11.036 (i.V. 0) TEuro und enthalten die Darlehensverpflichtungen in Höhe von 11.036 TEuro gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH.

Hinsichtlich der Fälligkeiten und der Verzinsung der Darlehensverpflichtung verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen.

Der beizulegende Zeitwert der im Konzern erfassten sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten entspricht den Nennwerten.

4.2 Sonstige Rückstellungen

Die langfristigen sonstigen Rückstellungen betragen 13.654 (i.V. 0) TEuro. Sie enthalten insbesondere die Rückstellung für Prozesserlösbeteiligungen mit 12.627 TEuro und die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten mit 1.000 TEuro

4.3 Passive latente Steuern

Die passive latente Steuerabgrenzung weist einen Wert von 32.950 (i.V. 32.950) TEuro auf und wurde für erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet, die sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen. Der bilanzierte Betrag ergibt sich bei Anwendung eines kombinierten Steuersatzes von ca. 33 % aus Gewerbeertrag- und Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag.

Die Entstehung der latenten Steuerposition beruht im Wesentlichen auf einem Effekt der Schuldenkonsolidierung. Die Intertainment AG nahm in Vorjahren im Einzelabschluss auf Verrechnungskonten zu ihren Tochterunternehmen Wertberichtigungen vor. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung führt der Unterschiedsbetrag zur passiven latenten Steuerabgrenzung.

5. Eigenkapital

Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir insbesondere auf die Veränderungsrechnung des Konzerneigenkapitals. Intertainment besaß zum 31. Dezember 2008 keine eigenen Aktien.

5.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 18.008 (i.V. 16.506) TEuro, verteilt sich auf insgesamt 14.085.041 (i.V. 12.911.288) ausgegebene nennwertlose Stückaktien und ist in voller Höhe einbezahlt. Die Veränderung ist auf die am 28. Mai 2008 ins Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung zurückzuführen. Durch diese Kapitalmaßnahme erhöhte die Intertainment AG durch Ausgabe von 1.173.753 nennwertlose Stückaktien das Grundkapital um 1.502.403,84 Euro.

GEnehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. September 2010 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.797 (i.V. 4.300) TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro (Bedingtes Kapital I) und weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital II) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital I dient der Ausübung von Bezugsrechten. Das bedingte Kapital II dient der Ausübung von Optionsrechten von Mitarbeitern, Geschäftsführungsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und verbundener Unternehmen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramme.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002 TEuro (Bedingtes Kapital III) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten bis zum 12. September 2010 Gebrauch machen.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital IV) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht.

5.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag 43.124 (i.V. 43.055) TEuro. Im Geschäftsjahr 2008 wurden an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen aufwandswirksam berücksichtigt. Dies führte zu einer Erhöhung der Kapitalrücklage um 32 (i.V. 63) TEuro. Im Vorjahr wurden aufgrund der Nichterreichung der Erfolgsziele Aktienoptionen im Wert von 158 TEuro aus der Kapitalrücklage ausgebucht. Zudem wurden die Kosten der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung mit 60 (i.V. 0) TEuro ergebnisneutral direkt in der Kapitalrücklage erfasst.

5.3 Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage besteht unverändert in Höhe von 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

5.4 Konzernbilanzverlust

Zum 31. Dezember 2008 besteht ein Bilanzverlust in Höhe von 60.666 (i.V. 55.957) TEuro. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 4.709 (i.V. 18.962) TEuro.

VI. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 478 (i.V. 1.126) TEuro. Sie resultieren insbesondere aus der Veräußerung von TV-Lizenzrechten.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 1.530 (i.V. 2.334) TEuro und enthalten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 902 (i.V. 395) TEuro und der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten mit 145 (i.V. 0) TEuro.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand in Höhe von 394 (i.V. 733) TEuro beinhaltet Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen mit 376 (i.V. 691) TEuro und Aufwendungen für bezogene Leistungen mit 18 (i.V. 42) TEuro. Die Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen enthalten die planmäßigen Abschreibungen der Filmrechte.

4. Personalaufwand

Der Personlaufwand beläuft sich auf 246 (i.V. 430) TEuro und beinhaltet mit 196 (i.V. 486) TEuro Gehälter und mit 18 (i.V. 39) TEuro soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung. Weiter wurde für an Vorstand und Mitarbeiter ausgegebene Aktienoptionen ein anteiliger Aufwand in Höhe von 32 (i.V. 63) TEuro berücksichtigt. Im Vorjahr wurde in Höhe von 158 TEuro ein Ertrag für – aufgrund der Nichterreichung von festgelegten Erfolgzielen und der damit einhergehenden Nichtausübbarkeit der Optionen im Erdienungszeitraum – ausgebuchte Aktienoptionen erfasst.

5. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen belaufen sich insgesamt auf 1.666 (i.V. 559) TEuro. Sie beinhalten insbesondere Abschreibungen auf geleistete Anzahlungen für Filmrechte in Höhe von 1.610 (i.V. 537) TEuro.

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 6.567 (i.V. 13.994) TEuro und umfassen im Wesentlichen die Zuführung zur Rückstellung für Prozesskosten mit 1.638 (i.V. 0) TEuro, die Bewertung der Prozesserlösbeteiligungen mit 3.805 (i.V. 0) TEuro, Rechts- und Beratungskosten mit 441 (i.V. 880) TEuro und Mietkosten mit 166 (i.V. 114) TEuro

7. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis beläuft sich auf -433 (i.V. -411) TEuro und beinhaltet Zinserträge in Höhe von 11 (i.V. 13) TEuro sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 444 (i.V. 424) TEuro. Sämtliche Fremdkapitalzinsen wurden im Aufwand erfasst. Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der Verzinsung der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen.

8. Steuern

Insgesamt weist der Konzern einen Steuerertrag (i.V. Steueraufwand) von 2.589 (i.V. -6.295) TEuro aus. Dieser beinhaltet laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag von 4 (i.V. 27) TEuro und latente Steuern in Höhe von 2.585 (i.V. -6.322) TEuro. Die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten unter anderem die Zinseffekte aus den nach § 37 Abs.4 EStG erfassten körperschaftsteuerlichen Erstattungsguthaben.

Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz und den sich aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträgen gebildet. Der Konzernsteuersatz entspricht dem durchschnittlichen inländischen Steuersatz, da das wesentliche Konzernergebnis vor Steuern im Inland generiert wird. Er beträgt unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer sowie der Körperschaftsteuer inklusive des Solidaritätszuschlages insgesamt ca. 33 %. Intertainment rechnet zum Bilanzstichtag mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ca.16 % und mit einem Gewerbesteuersatz von ca. 17 %.

Es bestehen zum 31. Dezember 2008 ca. 238 Mio. Euro nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge und ca. 249 Mio. Euro nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Zum Bilanzstichtag sind erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 96 Mio. Euro und von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 26 Mio. Euro aktiviert. Die genannten aufgelaufenen Verluste sind nach der geltenden Gesetzeslage im Grundsatz unbeschränkt vortragsfähig. Allerdings können laufende Gewinne einer Periode, die 1 Mio. Euro übersteigen, nur zu 60 % mit Verlustvorträgen verrechnet werden (Mindestbesteuerung). Die Aktivierung der latenten Steuer wird durch den bestehenden Überhang der passiven latenten Steuerabgrenzung gerechtfertigt. Das Management ist der Ansicht, dass das Ergebnis der zukünftigen Geschäftstätigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit ausreichende zu versteuernde Gewinne abwerfen wird, um die vorgenommene aktive Steuerabgrenzung zu realisieren.

Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:

VI. 8
Late
nte Steuer
n
in TEuro
31.12.2008 31.12.2007
aktiv passiv aktiv passiv
Verlustvorträge 19.675 0 17.089 0
Schuldenkonsolidierung 0 32.950 0 32.950
Gesamt 19.675 32.950 17.089 32.950
VI.8 Verteilu
ng der
aktive
n late
nten Steuer
n
in TEuro
31.12.2008 31.12.2007
Körperschaftsteuer 15.249 14.008
Gewerbesteuer 4.426 3.081
Gesamt 19.675 17.089
VI.8 Überleitu
ng vom erwartete
n
zum tatsächlichen Steuerergebnis
in TEuro
31.12.2008 31.12.2007
Ergebnis vor Ertragsteuern -7.298 -12.667
Konzernsteuersatz 33 % 33 %
Erwarteter Ertragsteuerertrag 2.407 4.180
Steuerauswirkungen durch:
Steuereffekt aufgrund
Steuersatzänderungen 0 1.147
Steuermehraufwand aufgrund
Schuldenkonsolidierung 0 -17.149
Aktivierung bisher nicht genutzter
Verlustvorträge 765 5.500
Nicht aktivierungsfähige latente Steuern
aus Verlusten laufendes Jahr -587 0
Übrige 4 27
Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.589 -6.295

VII. Sonstige Angaben

1. Bestandsgefährdende Risiken

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmensplanung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

  • • Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
  • • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures
  • • Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Durch das Urteil im Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und weitere Parteien sowie aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und weitere Parteien erwartet der Konzern mindestens die in der Bilanz als Schadensersatzforderungen ausgewiesenen Finanzmittelzuflüsse.

Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA

Das Management geht davon aus, dass die Rechtsstreitigkeiten in den USA einen künftigen Finanzmittelbedarf von bis zu 3 Mio. Euro erfordern. Zur Deckung dieser Investition ist der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen. Diese wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH geht das Management davon aus, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Eine entsprechende Absichtserklärung der MK Medien Beteiligungs GmbH liegt vor.

Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses der Intertainment AG ist die Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures noch am Laufen.

Es besteht weiterhin das Risiko, dass bereits vorhandene und andere Gläubiger versuchen, neue Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend zu machen. Dabei kann es zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens kommen, da der Insolvenzverwalter verpflichtet ist, diese Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls eine verbindliche gerichtliche Entscheidung über die Akzeptanz oder Nichtakzeptanz abwarten muss. Die Parteien haben zusätzlich noch im Falle des Unterliegens die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung vor Gericht einzulegen. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Verwertung der Insolvenzmasse vor einem rechtskräftigen Urteil erfolgt.

Die Höhe der an die Gläubiger zu verteilenden Insolvenzmasse ist im Wesentlichen davon abhängig, inwieweit weitere Gläubiger Ansprüche wirksam geltend machen können und inwieweit es zu weiteren Verzögerungen bei der Insolvenzabwicklung kommt. Die Kosten des Insolvenzverfahrens mindern ebenfalls stetig die Insolvenzmasse.

Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank

Es besteht das Risiko, dass der nach Auffassung des Managements von Intertainment bestehende Schadensersatzanspruch gegen die Comerica Bank im Schiedsverfahren nicht durchgesetzt werden kann.

Ein zusätzliches Risiko liegt darin, dass Intertainment im Rahmen von Schiedssprüchen zur Zahlung der zweiten Raten aus den umstrittenen Filmen in Anspruch genommen wird. Grundlage hierfür ist das von der Comerica Bank Anfang 2003 in Bezug auf den Film "Driven" gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH eingeleitete Schiedsverfahren, das im Anschluss auf alle strittigen Franchise-Filme ausgeweitet wurde, die von der Comerica Bank finanziert wurden.

Falls die Comerica Bank mit dem von ihr angestrengten Schiedsgerichtsverfahren Erfolg haben sollte, kann der INTERTAIN-MENT Licensing GmbH eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von über 70 Mio. US-Dollar entstehen. Für den Fall, dass das Schiedsgericht zugunsten der Bank entscheidet, ist diese nach Einschätzung von Intertainment dazu verpflichtet, die Einnahmen aus der Auswertung der umstrittenen Filmrechte auf die Zahlungsverpflichtung von Intertainment anzurechnen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Einnahmen die Summe der von der Comerica Bank geforderten zweiten Raten übersteigen.

2. Segmentberichterstattung

Der Konzern verfügt über keine berichtspflichtigen Segmente. Sämtliche Angaben betreffen den Filmrechtehandel mit Spielfilmen.

3. Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Intertainment AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus so genannten "potenziellen Aktien".

Für das Geschäftsjahr 2008 ergibt sich eine gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl von 13.595.977. Der Konzern erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2008 einen Jahresfehlbetrag von -4.709 (i.V. -18.962) TEuro. Das Ergebnis je Aktie für 2008 beläuft sich auf -0,35 Euro nach -1,47 Euro in der Vorperiode. Das verwässerte Ergebnis je Aktie besteht in gleicher Höhe. Die ausgegebenen Mitarbeiteroptionen können allerdings bei Eintritt der Ausübungsbedingungen in Zukunft das Ergebnis je Aktie verwässern. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2008 sind 203.000 Optionen, die jeweils zum Erwerb einer Stammaktie berechtigen, ausstehend.

4. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Der Vorstand ist durch die Aktienoptionsprogramme 1999, 2001 und 2003 der Intertainment AG ermächtigt, Arbeitnehmern oder Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern und Mitgliedern der Geschäftsführung verbundener Unternehmen mit Zustimmung des Aufsichtsrats Rechte zum Bezug von nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten. Die Berechtigung zum Bezug und die Anzahl der Bezugsrechte werden für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft allein durch den Aufsichtsrat und im Übrigen durch den Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein gesetzliches Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.

Voraussetzung für die Ausübung von Optionsrechten ist, dass die Optionsrechte nicht verfallen sind und dass sich der durchschnittliche Kurs der Xetra-Mittagsauktion an den ersten fünf Börsentagen nach der ordentlichen Hauptversammlung um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Kurs der Xetra-Mittagsauktion der Intertainment-Aktie erhöht hat, der dem Ausübungspreis bei der Ausgabe der jeweiligen Bezugsrechte zugrunde gelegt wurde. Dieses Erfolgsziel muss jeweils für diejenigen Bezugsrechte erreicht werden, die in diesem Ausübungszeitraum erstmals ausgeübt werden können. Soweit das Erfolgsziel für diese Bezugsrechte erreicht wurde, können sie unabhängig von der weiteren Kursentwicklung auch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden.

Nach den Aktienoptionsprogrammen 2001 und 2003 kann jeweils nur innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eines Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsgeschäftsberichts der Gesellschaft das Angebot zur Zeichnung der Optionsrechte unterbreitet werden. Das Angebot kann nur innerhalb von vier Wochen nach Angebotsunterbreitung gezeichnet werden. Die Bezugsrechte können unter Einhaltung der entsprechenden Sperrfristen und Ausübungsvoraussetzungen jährlich während des vierten Börsentags und der darauffolgenden 15 Börsentage nach der ordentlichen Hauptversammlung und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses für das dritte Quartal ausgeübt werden. Bis zu 25 % der Bezugsrechte können erstmals nach zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte ausgeübt werden. In den folgenden drei Jahren können jeweils weitere 25 % pro Jahr ausgeübt werden. Werden bis zu diesem letztmaligen Zeitpunkt Bezugsrechte nicht ausgeübt, verfallen diese ersatzlos.

Von den im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 1999 zwischen 1999 und 2003 ausgegebenen 350.000 Aktienoptionen sind zum Bilanzstichtag 31.12.2008 sämtliche Aktienoptionen verfallen.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2001 wurden in 2003 58.000 und 2004 132.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 2,00 Euro ausgegeben; davon sind zum Bilanzstichtag 31.12.2008 109.500 (i.V. 62.000) Aktienoptionen verfallen.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2003 wurden in 2004 140.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungskurs von 2,00 Euro und 2005 70.000 Aktienoptionen mit einem Ausübungspreis von 0,71 Euro ausgegeben; davon sind zum Bilanzstichtag 87.500 (i.V. 35.000) Aktienoptionen verfallen.

Die Anzahl der Aktienoptionen entwickelte sich wie folgt:

VII. 4 Entwicklung der Aktienoptionen in Stück

2008 2007
Zu Beginn der Berichtsperiode
ausstehende Optionen
303.000 400.000
In der Berichtsperiode
gewährte Optionen
0 0
In der Berichtsperiode
ausgeübte Optionen
0 0
In der Berichtsperiode
verwirkte Optionen
0 0
In der Berichtsperiode
verfallene Optionen
-100.000 - 97.000
Zum Ende der Berichtsperiode
ausstehende Optionen
203.000 303.000
Zum Ende der Berichtsperiode
ausübbare Optionen
0 0
Zum Ende der Berichtsperiode
noch verfügbare Optionen
200.000 200.000

Der durchschnittliche Ausübungspreis der zum Bilanzstichtag 31.12.2008 ausgegebenen Aktienoptionen beträgt 1,67 (i.V. 1,70) Euro. Der durchschnittliche Ausübungspreis der in 2008 verfallenen Aktienoptionen beträgt 1,77 (i.V. 2,00) Euro.

Gemäß den zuvor beschriebenen Bedingungen der Aktienoptionspläne beträgt die Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahre; die ausgegebenen, noch nicht verfallenen Aktienoptionen können unter der Realisierung der Voraussetzungen mit 103.000 Stück bis Dezember 2009 und mit 100.000 Stück bis Dezember 2010 ausgeübt werden.

Die ausgegebenen Aktienoptionen werden in Anlehnung an IFRS 2 ergebniswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2008 wurden in diesem Zusammenhang im Personalaufwand 32 (i.V. 63) TEuro als Aufwand (im Vorjahr 158 TEuro als Ertrag) gebucht. Der Ertrag steht in Zusammenhang mit der Nichterreichung der Erfolgsziele der Aktienoptionen innerhalb der Vesting Period und dem damit zusammenhängenden Verfall von Optionen.

Für den Zweck der Bewertung wurde der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen auf Basis des Black-Scholes-Optionspreismodells berechnet. Der Bewertungszeitpunkt ("measurement date") ist dabei der Zusagezeitpunkt ("grant date") der Aktienoptionen. Der auf diese Weise ermittelte beizulegende Zeitwert wird anschließend über den Erdienungszeitraum ("vesting period") gleichmäßig über den Personalaufwand der Kapitalrücklage zugeführt. Der Erdienungszeitraum besagt, dass die Ausübung der Aktienoptionen erst nach zwei Jahren mit 25 % und ab diesem Zeitpunkt jedes folgende Jahr um weitere 25 % erfolgen kann. Die Erdienungsbedingungen sind im einleitenden Abschnitt zu dieser Ziffer definiert. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften zu IFRS 2 werden in die Bewertung nur die Aktienoptionen einbezogen, die nach dem 7. November 2002 zugeteilt wurden.

Die Bewertungsparameter für das Black-Scholes-Optionspreismodell beinhalten einen risikolosen Zinssatz von 5 %, eine erwartete Dauer bis zur Ausübung von 5 Jahren und eine erwartete Volatilität von 120 %. Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Entwicklung des Aktienkurses der Intertainment AG. Der Berechnung wurde im Zeitpunkt der Ausgabe der Zeitraum der vorangegangenen 250 Tage zugrunde gelegt.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualschulden

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthielten im Vorjahr den Mietvertrag der Intertainment AG für die Büroräume in München. Sie bestanden in Höhe von 234 TEuro. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses Ende 2008 bestehen zum Bilanzstichtag keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen mehr.

Verpflichtungen aus Filmproduktionen

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen von Intertainment angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für Intertainment entstehen.

Verpflichtungen aus Schiedsgerichtsverfahren

Das Schiedsgerichtsverfahren, das ursprünglich für den Filmtitel "Driven" bestand, wurde auf alle strittigen Franchise-Pictures-Filme, die die Comerica Bank finanziert hat, und sämtliche Schadensersatzansprüche, die Intertainment gegen die Comerica Bank geltend macht, ausgeweitet. Die Comerica Bank fordert in diesem Schiedsverfahren alle ausstehenden Raten für die strittigen Franchise-Pictures-Filme, die von ihr finanziert wurden. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf über 70 Mio. USD. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Lagebericht.

Sonstige Verpflichtungen aus Prozesserlösbeteiligungen

Soweit die Mittelzuflüsse aus dem Rechtsstreit gegen Franchise Pictures und andere Parteien die unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen Schadensersatzforderungen von 39.661 (i.V. 39.260) TEuro übersteigen, entstehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen weitere Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, für die im Geschäftsjahr 2008 keine Rückstellungen gebildet wurden.

6. Sonstige Haftungsverhältnisse

Mietaval für Büroräume

Für die Anmietung der ehemaligen Büroräume in München besteht noch unverändert zum Vorjahr ein Mietaval in Höhe von 43 TEuro. Dieses wurde im Laufe des Geschäftsjahres 2009 von der Bank freigegeben.

Sicherungsübereignungen

Im Rahmen der in den Vorjahren abgeschlossenen Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden, finanziellen Verpflichtungen.

7. Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Intertainment hat die Geschäftsprozesse untersucht und die daraus resultierenden Risiken identifiziert, analysiert sowie bewertet und Maßnahmen entwickelt, um diese im Rahmen einer permanenten Risikoüberwachung zu minimieren. Darauf aufbauend wird das Risikoüberwachungssystem zur Erkennung von gefährdenden Einflüssen weiterentwickelt und ergänzt. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die dargestellten Risiken der künftigen Entwicklung im Lagebericht.

Die wesentlichen durch Intertainment verwendeten Finanzinstrumente umfassen Darlehen von Gesellschaftern sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Der Hauptzweck dieser Finanzinstrumente ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt als finanzielle Vermögenswerte im Wesentlichen über Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten.

Intertainment verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente. Entsprechend den konzerneinheitlichen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2008 und 2007, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts-, Währungs- und Kreditrisiken sowie zinsbedingte Cashflowrisiken. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung einzelner Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses. Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Eigenkapital- und Schuldinstrumenten wie Darlehen von Gesellschaftern sowie Erhöhung des Kreditrahmens durch den Gesellschafter zu wahren.

Währungsrisiko

Infolge der Schadensersatzforderung aus Rechtsstreitigkeiten in US-Dollar können sich Änderungen des US-Dollar/Euro-Wechselkurses wesentlich auf die Konzern-Bilanz auswirken. Diesen US-Dollar-Forderungen stehen die bilanzierten Verpflichtungen aus Prozesserlösbeteiligungen und Rechts- und Beratungskosten gegenüber, denen ebenfalls der US-Dollar zugrunde liegt.

Intertainment nimmt aufgrund der eingeschränkten Liquiditätsmittel keine Sicherungsgeschäfte für die Absicherung von Währungsrisiken vor.

Zinsänderungsrisiko

Besonderen Risiken in Bezug auf Änderungen der Marktzinsen ist die Gesellschaft nicht ausgesetzt. Finanzielle Verbindlichkeiten, insbesondere Verpflichtungen aus den Darlehen der Gesellschafter, sind dem zinsbedingten Cashflowrisiko nicht ausgesetzt, da alle Verträge eine feste Verzinsung vorsehen. Die Verzinsung der in den USA geltend gemachten Schadensersatzforderungen wird im Falle eines positiven Verfahrensausgangs gerichtlich festgesetzt.

Kreditrisiko

Die wesentliche Geschäftstätigkeit von Intertainment ist die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche aus den Rechtsstreitigkeiten. Daher ist auch der wesentliche Vermögenswert von Intertainment die Schadensersatzforderung aus den Rechtsstreitigkeiten. Weitere wesentliche Geschäfte mit Dritten wurden im Geschäftsjahr nicht geschlossen. Das maximale Ausfallrisiko von Intertainment entspricht der Höhe des Buchwertes des Schadensersatzanspruches abzüglich der für Prozesserlösbeteiligungen gebildeten Rückstellung. Dies tritt ein, wenn keine Mittelzuflüsse von den verschiedenen Parteien in den USA realisiert werden können. Wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht unter F.1. und J.1.

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass dieser zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote erzielt. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung bzw. Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern beispielsweise neue Anteile ausgeben.

8. Ergänzende Angaben zur Cashflow-Rechnung nach IAS 7

Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode dargestellt. Die Zahlungsströme sind in die Bereiche Cashflow aus Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt.

Im Cashflow aus der Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge eliminiert.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die finanzwirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung.

Im Geschäftsjahr 2008 wurden wie im Vorjahr keine Zahlungen für Ertragsteuern geleistet. Intertainment erhielt Zinsen in Höhe von 13 (i.V. 13) TEuro und zahlte im Vorjahr Zinsen in Höhe von 99 TEuro. Im Geschäftsjahr 2008 und 2007 fanden keine wesentlichen "nicht zahlungswirksamen Transaktionen" statt, die ausschließlich das Eigenkapital betreffen.

9. Organe der Gesellschaft

Vorstand

  • • Jörg Brockmann, Jurist, Frankfurt a. M. (ab 8. Januar 2008)
  • • Hans-Joachim Gerlach, Diplom-Kaufmann, Berlin (bis 8. Januar 2008)

Bezüglich der Bezüge des Vorstands verweisen wir auf unsere Ausführungen unter den Beziehungen zu nahe stehenden Personen.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2008 an:

  • • Jost Arnsperger (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Berlin
  • • Dr. Heribert J. Wiedenhues (stellv. Vorsitzender), selbständiger Wirtschaftsingenieur, Lahnstein
  • • Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn.

Neben ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG waren Herr Arnsperger und Herr Dr. Wiedenhues in folgenden weiteren Aufsichtsgremien vertreten:

Jost Arnsperger Aufsichtsrat der Keramag AG, Ratingen

Dr. Heribert J. Wiedenhues

Aufsichtsrat der PM-International AG, Speyer

Aufsichtsrat der ISRA-VISION AG, Darmstadt

Verwaltungsrat der PM-International AG, Luxemburg

Beirat der Advisory-Partners GmbH, Wiesbaden (Vorsitz)

Beirat der BERGROHR GmbH, Singen

Beirat der PROMECON GmbH, Magdeburg (Vorsitz)

Beirat der VITRULAN-International GmbH, Marktschorgast (Vorsitz)

Bezüglich der Vergütung des Aufsichtsrats verweisen wir auf unsere folgenden Ausführungen unter den Beziehungen zu nahe stehenden Personen.

10. Beziehungen zu nahe stehenden Personen ("related parties")

Als "related parties" im Sinne des IAS 24 kommen vor allem die Vorstands- und die Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG in Betracht sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden und maßgeblichen Einfluss haben.

a) Vorstand

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2008 beliefen sich insgesamt auf 80 (i. V. 238) TEuro.

Zudem ist im Berichtsjahr für den ehemaligen Vorstand Achim Gerlach, bedingt durch die Bewertung von ausgegebenen Aktienoptionen, ein Aufwand in Höhe von 9 (i.V. 19) TEuro und zusätzlich im Vorjahr ein Ertrag in Höhe von 43 TEuro erfasst worden.

Es besteht unverändert eine Vereinbarung, wonach die ehemaligen Vorstandsmitglieder Rüdiger Baeres und Achim Gerlach in Abhängigkeit von den Mittelzuflüssen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Die Schätzung der Höhe ergibt zum Bilanzstichtag insgesamt einen Betrag in Höhe von 1.678 (i.V. 1.882) TEuro.

Der ehemalige Vorstand Gerlach erhielt in Vorjahren 100.000 Aktienoptionen der Intertainment AG zugeteilt, wovon insgesamt 50.000 Stück, davon 25.000 Stück im laufenden Jahr, verfallen sind. Zudem ist im Berichtsjahr für Herrn Gerlach ein Beratungsaufwand in Höhe von insgesamt 128 TEuro erfasst.

Der beizulegende Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausstehenden Optionen beläuft sich zum Zeitpunkt der Gewährung auf 85.500 Euro. Die Ausübungsbedingungen haben sich nicht geändert.

b) Aufsichtsrat

Für das Geschäftsjahr 2008 wurden insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 23 (i.V. 21) TEuro aufwandswirksam erfasst. Diese bestehen ausschließlich aus einer erfolgsunabhängigen Komponente und verteilen sich wie folgt: Jost Arnsperger 10 (i.V. 3) TEuro, Dr. Heribert J. Wiedenhues 8 (i.V. 2) TEuro, Prof. Dr. Adams 5 (i.V. 1) TEuro. Im Vorjahr waren noch Vergütungen für Dr. Matthias Heisse mit 7 TEuro, Dr. Ernst Pechtl mit 5 TEuro und Wolfgang Blauberger mit 3 TEuro angefallen.

Variable Zusatzzahlungen wurden nicht geleistet. Zudem wurden den genannten Aufsichtsräten die mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verbundenen Reisekosten erstattet.

Für die Rechtsanwaltsgesellschaft Hammonds LLP., in der Herr Jost Arnsperger Partner ist, wurden im Berichtsjahr im Rahmen eines gesonderten Beratungsvertrages (nach §114 AktG) Vergütungen in Höhe von 154 (i.V. 0) TEuro erfasst. Herr Dr. Wiedenhues und Herr Prof. Dr. Adams haben im Berichtjahr für den Konzern keine Beratungsleistungen erbracht.

c) MK Medien Beteiligungs GmbH

Die MK Medien Beteiligungs GmbH besitzt eine Darlehensforderung gegen Intertainment in Höhe von 14 Mio. Euro zuzüglich kumulierter Zinsen in Höhe von 915 (i.V. 502) TEuro. Diese Zinsen wurden bisher nicht ausbezahlt.

Das Darlehen ist gemäß den Bestimmungen des Darlehensvertrages bis Ende 2008 mit 9 Mio. Euro in mehreren Teilbeträgen zu tilgen. Die Tilgung eines weiteren Betrags von 5 Mio. Euro ist an die Höhe der Einnahmen gekoppelt, die Intertainment möglicherweise aus den juristischen Auseinandersetzungen in den USA erzielt. Der Ausweis dieses an die Prozesserlöse gekoppelten Betrages erfolgt unter den sonstigen Rückstellungen.

Der ausstehende Verbindlichkeitsbetrag wird gemäß der ursprünglichen Vereinbarung mit 2,85 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jeweils nachschüssig zum Ende eines Quartals, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2006, zu zahlen. Für den Teilbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro gilt ab dem 1. Januar 2009 ein Zinssatz von 6,5 % p.a. auf den dann noch offenen Teilbetrag.

Darüber hinaus wurde in der Ursprungsvereinbarung geregelt, dass Intertainment spätestens bis zum 31. Dezember 2006 verpflichtet ist, die mit den Darlehen verbundenen Gerichtskosten in Höhe von 125 TEuro und entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 50 TEuro zu erstatten. Wir verweisen im Übrigen auf unsere Erläuterungen zur Stundungsvereinbarung.

Weitere gewährte Darlehen

Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte Intertainment weitere mit 7,5 % p.a. verzinste Darlehen in Höhe von insgesamt 269 TEuro. Im Berichtsjahr sind hierfür 21 (i.V. 20) TEuro an Zinsen angefallen, die ebenfalls nicht an die MK Medien Beteiligungs GmbH ausbezahlt wurden. Darüber hinaus bestehen für durch die MK Medien Beteiligungs GmbH übernommene Kosten unverändert zum Vorjahr Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 465 TEuro.

Mit Vereinbarung vom 24. Januar 2008 verkaufte die Intertainment AG an die MK Medien Beteiligungs GmbH Forderungen aus Filmverkäufen mit einem Gesamtbetrag von 492.200,00 Euro zu einem Verkaufspreis von 483.898,85 Euro. Diese Forderungen wurden zeitgleich an den Erwerber abgetreten. Der Verkaufspreis war in Höhe von 350 TEuro mit Vertragsunterzeichnung und mit dem Restbetrag am 20. April 2008 zur Zahlung fällig. Zum Bilanzstichtag bestehen von der Intertainment AG noch Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe von 169 TEuro.

Stundungsvereinbarung mit der MK Medien Beteiligungs GmbH (vormals Kinowelt GmbH)

Am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 einigte sich die Kinowelt-Gruppe mit Intertainment auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber Intertainment. Im Rahmen der Vereinbarung verzichtete die Kinowelt-Gruppe darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert. Im Zusammenhang mit der Abtretung der zugrundeliegenden Forderungen an die MK Medien Beteiligungs GmbH ging auch diese Stundungsvereinbarung entsprechend mit über.

11. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2008 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 2 (i.V. 5) Arbeitnehmer.

12. Sitz der Gesellschaft

Die Intertainment AG war im Berichtsjahr am Frauenplatz 7 in 80331 München ansässig. Im vierten Quartal 2008 erfolgte die Sitzverlegung an den Karl-Scharnagl-Ring 7 in 80539 München.

13. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Nachtragsbericht im Lagebericht.

14. Prüfung durch die BaFin

Mit Bescheid vom 4. Mai 2009 teilte die BaFin Intertainment mit, dass die Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA überbewertet seien. Das Management von Intertainment kann sich dieser Auffassung der BaFin jedoch nicht anschließen und legte Widerspruch gegen den zugrundeliegenden Fehlerbescheid ein. Das Verfahren war zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses noch nicht abgeschlossen.

15. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

16. Honorare des Abschlussprüfers

Die erfassten Honorare des Abschlussprüfers, die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, betragen im Berichtsjahr für die Abschlussprüfung 102 (i.V. 74) TEuro. Weitergehende Beratungsleistungen wurden im Berichtsjahr nicht erbracht.

München, 25. September 2009 Intertainment AG

Jörg Brockmann – Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment Konzern

Bruttodarstellung

In TEuro Anschaffu ngsk
oste
n
1.1.2008 Zugänge Abgänge 31.12.2008
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
134 0 0 134
2. Geleistete Anzahlungen 2.147 0 0 2.147
2.281 0 0 2.281
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 295 0 0 295
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
22.624 0 0 22.624
wert Buch nge
n
Kumulierte
Abschreibu
31.12.2007 31.12.2008 31.12.2008 Abgänge Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
1.1.2008
1 0 134 0 1 133
1.610 0 2.147 0 1.610 537
1.611 0 2.281 0 1.611 670
55 0 295 0 55 240
0 0 20.048 0 0 20.048
1.666 0 22.624 0 1.666 20.958

Versagungsvermerk

Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinnund Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Konzernanhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 zu prüfen.

Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung der Sachverhalte nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil zur Werthaltigkeit der Schadensersatzforderungen aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 39,7 Mio. Euro gegen Franchise Pictures, Comerica Bank und damit verbundene Unternehmen und Personen sowie zur Werthaltigkeit der in Zusammenhang mit den Schadensersatzforderungen aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge abzugeben. Der Vorstand ist der Auffassung, dass die mit Gerichtsurteil aus dem Jahr 2004 bestätigten Ansprüche gegen Franchise Pictures und damit verbundene Unternehmen und Personen in dieser Höhe realisiert werden können. Dabei geht der Vorstand davon aus, dass zusätzlich Haftungsansprüche gegen die Comerica Bank bestehen und durchgesetzt werden können. Über das Vorliegen einer gesamtschuldnerischen Haftung der Comerica Bank wird in einem Schiedsgerichtsverfahren in den USA entschieden, das sich derzeit in der Beweiserhebungsphase befindet.

Des Weiteren hat die Unternehmensleitung eine Finanzplanung aufgestellt, nach welcher der Fortbestand einzelner Tochterunternehmen und damit des Konzerns bis mindestens August 2010 gesichert wäre. Der Konzernabschluss wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, kann der Konzern seine laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit – auch sehr kurzfristig – nicht mehr gewährleistet wäre. Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im erforderlichen Umfang eintreten werden und der Konzernabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Aufgrund der Bedeutung dieser Prüfungshemmnisse in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Konzernabschluss den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Konzernlagebericht im Einklang mit dem Konzernabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

München, den 25. September 2009

PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Harald Dörfler Stephan Nowack

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bilanz Intertainment Aktiengesellschaft

zum 31. Dezember 2008 nach HGB

Aktiv
A
in TEuro
31.12.2008 31.12.2007
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
2. Geleistete Anzahlungen
0
0
1
1.610
0 1.611
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0 34
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
8.896 8.896
Summe Anlagevermögen 8.896 10.541
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Filmrechte
784 1.089
784 1.089
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
3
4.109
227
0
8.444
242
4.339 8.686
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 241 90
Summe Umlaufvermögen 5.364 9.865
C. Rechnungsabgrenzungsposten 43 42
SUMME Aktiva 14.303 20.448
Passiva in TEuro
31.12.2008 31.12.2007
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklage
18.008
55.090
16.506
55.090
Gesetzliche Rücklage
IV. Bilanzverlust
116
-59.957
116
-53.139
Summe Eigenkapital 13.257 18.573
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 250 1.063
Summe Rückstellungen 250 1.063
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
124 160
Unternehmen
3. Sonstige Verbindlichkeiten
0
672
145
507
Summe Verbindlichkeiten 796 812
Summe
Passiva
14.303 20.448

Gewinn- und Verlustrechnung Intertainment Aktiengesellschaft

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 nach HGB

in TEuro 2008 2007
1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
390
1.032
882
927
1.422 1.809
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen -305 -541
b) Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen -11 -27
-316 -568
4. Personalaufwand
a) Gehälter -162 -422
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung -11 -27
-173 -449
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen -1.645 -545
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten
-5.111 -51.997
-6.756 -52.542
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -998 -1.403
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11 14
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -11 -3
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -6.821 -53.142
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3 3
11. Jahresfehlbetrag -6.818 -53.139
12. Verlustvortrag -53.139 0
13. Bila
nzverlust
-59.957 -53.139

Intertainment AG: Anhang

für das Geschäftsjahr 2008

I. Allgemeine Angaben

Die Intertainment AG (im Folgenden auch als "Intertainment" oder "Gesellschaft" bezeichnet) wurde im Februar 1999 am Neuen Markt zugelassen und wechselte am 15. Januar 2003 in den Geregelten Markt, Teilsegment "Prime Standard", der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit dem 14. Dezember 2006 befindet sich die Intertainment AG im "General Standard" (Regulierter Markt ohne Zulassungsfolgepflichten) der Frankfurter Wertpapierbörse.

Intertainment ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Intertainment stellt die Zahlen in diesem Anhang in tausend Euro (TEuro) dar. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2008 sind zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben.

II. Bilanzierungsund Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung wird entsprechend der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Auszahlungen für den Lizenzerwerb von zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehenden Filmrechten, die noch nicht geliefert und technisch abgenommen sind, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen als geleistete Anzahlungen ausgewiesen.

Die aktivierten Beträge unterliegen regelmäßig einer Überprüfung der Werthaltigkeit und sind gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Diese Abschreibung auf einen beizulegenden niedrigeren Wert ist erforderlich, wenn es nicht hinreichend wahrscheinlich ist, dass aus den Vermögensgegenständen ein ausreichender zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen generiert werden kann.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen ausgewiesen. Der planmäßigen linearen Abschreibung liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind in Übereinstimmung mit den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften bilanziert. Sofern der beizulegende Wert den Buchwert unterschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

2. Umlaufvermögen

Filmrechte, deren Erwerb für einen begrenzten Zeitraum erfolgt, sind im Umlaufvermögen bilanziert. Der Bewertung liegen die Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen für ausgewertete Teilrechte zugrunde. Die Anschaffungskosten sind auf die Teilrechte Kino, Video/DVD sowie Pay- und Free-TV aufgeteilt. Bemessungsgrundlage für diese Aufteilung bilden die prognostizierten Erlöse der definierten Teilsegmente. Die Free-TV-Teilrechte sind in bis zu drei Verwertungszyklen untergliedert, die zusammen einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren umfassen. Entfallen bei Filmrechten einzelne Teilsegmente, sind die Anschaffungskosten mit geänderten Allokationsprozentsätzen auf die verbleibenden Verwertungsstufen aufgeteilt.

Die Aktivierung der Filmrechte erfolgt im Zeitpunkt der technischen Abnahme des angelieferten Filmmaterials durch ein unabhängiges Labor.

Der planmäßigen Abschreibung der Filmrechte liegt die wirtschaftliche Nutzungsdauer bzw. Auswertung der Teilrechte zugrunde. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der verlustfreien Bewertung außerplanmäßige Abschreibungen, wenn der prognostizierte Veräußerungserlös abzüglich eines angemessenen Gewinnabschlags unter dem aktivierten Restbuchwert eines Filmrechts liegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung der Fremdwährungsguthaben erfolgt bei laufenden Konten auf Basis des Devisenstichtagskurses zum Bilanzstichtag, bei Festgeldern auf Basis des Devisenstichtagskurses oder des niedrigeren Einbuchungskurses.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Fremdkapital

Sonstige Rückstellungen enthalten sämtliche am Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungspositionen werden mit dem Devisenkurs am Rechnungseingangstag bzw. dem höheren Stichtagskurs bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den beigefügten Anlagespiegel.

Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens belaufen sich auf 0 (i.V. 1.610) TEuro und beinhalten im Wesentlichen Zahlungen für den Erwerb der Zweitrechte am Thriller "Twisted" für verschiedene Territorien. Im Berichtsjahr erfolgte die vollständige Abschreibung der im Vorjahr aus

gewiesenen Restbuchwerte in Höhe von 1.610 TEuro, da ein künftiger Nutzen aus der Verwertung dieser Rechte nicht mehr für wahrscheinlich gehalten wird.

Das Sachanlagevermögen beläuft sich auf 0 (i.V. 34) TEuro und besteht unverändert aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Aufgrund der nicht mehr erfolgten Nutzung ist im Berichtsjahr die Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag vorgenommen worden.

Der Buchwert des Finanzanlagevermögens beläuft sich unverändert auf 8.896 TEuro und enthält die folgenden Beteiligungen:

III.1 FINANZANLAGEVERMÖGEN in TEuro
Beteiligung Sitz Anteil
in %
Gezeichnetes
Kapital
Eigenkapital Jahresergebnis
31. Dezember 31. Dezember
2008 2008 2008
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
INTERTAINMENT München 100 946 -95.524 -5.520
Licensing GmbH (946) (-90.005) (-11.466)
MH Media Holding GmbH München 100 358 0 0
(358) (0) (-20)

Der Wertansatz der MH Media Holding GmbH wurde in Vorjahren vollständig abgeschrieben, da diese Gesellschaft weder über ein operatives Geschäft noch über Vermögen verfügt. Die USA-Intertainment, Inc. ist im Berichtsjahr aufgelöst worden. Auch dieser Beteiligungswert wurde bereits in Vorjahren vollständig wertberichtigt. Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zudem die vollständig abgeschriebene Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Inc. Aufgrund der erheblichen Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Vermarktung der Patente von SightSound Technologies Inc. bestehen, hat das Management beschlossen, den in Vorjahren abgeschriebenen Beteiligungsansatz weiter unverändert beizubehalten.

2. Filmrechte

Die Filmrechte sind mit 784 (i.V. 1.089) TEuro bewertet. Sie entwickelten sich wie folgt:

III.2 FILMRECHTE in TEuro
2008 2007
Stand 1. Januar 1.089 1.630
planmäßige Abschreibungen -305 -346
außerplanmäßige Abschreibungen 0 -195
Stand 31. Dezember 784 1.089

Die planmäßigen Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2008 im Zusammenhang mit realisierten Lizenzveräußerungen vorgenommen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 4.109 (i.V. 8.444) TEuro und bestehen unverändert aus dem Verrechnungskonto gegen die INTERTAINMENT Licensing GmbH. Im Berichtsjahr sind Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 5.111 (i.V. 51.997) TEuro vorgenommen worden. Insgesamt belaufen sich die Wertberichtigungen somit auf 105.020 (i.V. 99.909) TEuro.

Die Intertainment AG erklärte gegenüber der INTERTAINMENT Licensing GmbH zur Abwendung der insolvenzrechtlichen Überschuldung einen Rangrücktritt in Höhe von 97.000 TEuro.

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich auf 227 (i.V. 242) TEuro. Sie beinhalten insbesondere Erstattungsansprüche aus dem körperschaftsteuerlichen Guthaben gemäß § 37 Abs. 4 KStG mit 67 (i.V. 73) TEuro und aus der Umsatzsteuervoranmeldung mit 125 (i.V. 66) TEuro.

Die Forderungen weisen mit 58 (i.V. 64) TEuro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf. Die restlichen Positionen besitzen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel von insgesamt 241 (i.V. 90) TEuro bestehen ausschließlich aus Kontokorrentguthaben. Von diesem Betrag stehen der Intertainment AG 43 (i.V. 43) TEuro nicht zur freien Verfügung. Wir verweisen auf unsere Angaben zu den Haftungsverhältnissen in diesem Anhang.

5. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 43 (i.V. 42) TEuro und enthält Ausgaben des Geschäftsjahres 2008, die Leistungen des neuen Geschäftsjahres betreffen. Im Wesentlichen handelt es sich um abgegrenzte Versicherungsprämien.

6. Eigenkapital

6.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag 18.008 (i.V. 16.506) TEuro und verteilt sich auf insgesamt 14.085.041 (i.V. 12.911.288) ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Die Veränderung ist auf die am 28. Mai 2008 ins Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung zurückzuführen. Durch diese Kapitalmaßnahme erhöhte die Intertainment AG durch Ausgabe von 1.173.753 nennwertlosen Stückaktien das Grundkapital um 1.502.403,84 Euro.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. September 2010 gegen Bar- und/ oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.797 (i.V. 4.300) TEuro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 511 TEuro (Bedingtes Kapital I) und weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital II) bedingt erhöht. Das bedingte Kapital I dient der Ausübung von Bezugsrechten. Das bedingte Kapital II dient der Ausübung von Optionsrechten von Mitarbeitern, Geschäftsführungsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und verbundener Unternehmen nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramme.

Darüber hinaus ist das Grundkapital um 6.002 TEuro (Bedingtes Kapital III) bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten bis zum 12. September 2010 Gebrauch machen.

Zur Gewährung von Optionsrechten an Mitarbeiter, Geschäftsführungsmitglieder und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und verbundener Unternehmen wurde das Grundkapital um weitere 383 TEuro (Bedingtes Kapital IV) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. September 2003 für das Aktienoptionsprogramm 2003 bedingt erhöht.

6.2 Rücklagen

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag unverändert zum Vorjahr 55.090 TEuro. Die Gewinnrücklage beläuft sich unverändert auf 116 TEuro und betrifft die gesetzliche Rücklage.

6.3 Bilanzverlust

Die Intertainment AG weist zum 31. Dezember 2008 einen Bilanzverlust von 59.957 (i.V. 53.139) TEuro aus. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich für das Geschäftsjahr 2008 auf 6.818 (i.V. 53.139) TEuro.

7. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2008 wie folgt:

III.7 RÜCKSTELLUNGEN in TEuro
Bezeichnung Stand
1.1.2008
Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
31.12.2008
Reorganisation 845 0 -845 0 0
Abschluss-/Prüfungskosten 129 -125 -4 155 155
Ausstehende Rechnungen 89 -15 -24 30 80
Sonstiges 0 0 0 15 15
Gesamt 1.063 -140 -873 200 250

Die Rückstellung für Reorganisation betraf im Vorjahr Verpflichtungen an Vertragspartner für die Abwicklung und Beendigung von Verträgen. Aufgrund einer nicht mehr wahrscheinlichen Inanspruchnahme erfolgte im Berichtsjahr die Auflösung dieser Position.

Die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten beinhaltet die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Durchführung der Abschlussprüfung.

Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen besteht aus Zahlungsverpflichtungen für bereits erhaltene Lieferungen und Leistungen, die noch nicht abgerechnet wurden.

Insgesamt haben die Rückstellungen, wie auch im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 124 (i.V. 160) TEuro und resultieren insbesondere aus Zahlungsverpflichtungen für bezogene Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 672 (i.V. 507) TEuro beinhalten Darlehensverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH mit 669 (i.V. 497) TEuro und Verpflichtungen für noch abzuführende Lohn- und Kirchensteuer mit 3 (i.V. 10). TEuro.

Die Verbindlichkeiten weisen insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

IV. Erläuterungen zur Gewinnund Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 390 (i.V. 882) TEuro. Sie resultieren insbesondere aus der Veräußerung von TV-Lizenzrechten.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 1.032 (i.V. 927) TEuro und enthalten unter anderem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 875 (i.V. 391) TEuro.

3. Materialaufwand

Der Materialaufwand in Höhe von 316 (i.V. 569) TEuro enthält Aufwendungen für Filmrechte und zugehörige Leistungen mit 305 (i.V. 541) TEuro und Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen mit 11 (i.V. 27) TEuro. Die Aufwendung für Filmrechte und zugehörige Leistungen enthalten mit 305 (i.V. 346) TEuro planmäßige Abschreibungen auf Filmrechte.

4. Abschreibungen

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen belaufen sich auf 1.645 (i.V. 545) TEuro. Sie betreffen mit 1.610 (i.V. 537) TEuro die außerplanmäßige Abschreibung der geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen überschreiten, enthalten die Wertberichtigung der Forderungen gegen die INTERTAIN-MENT Licensing GmbH in Höhe von 5.111 (i.V. 51.997) TEuro.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 998 (i. V. 1.403) TEuro und umfassen im Wesentlichen Rechtsund Beratungskosten mit 416 (i.V. 738) TEuro, Kosten der Hauptversammlung von 78 (i.V. 115) TEuro, Mietkosten mit 115 (i.V. 113) TEuro und Reisekosten mit 45 (i.V. 64) TEuro.

6. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis setzt sich aus Zinserträgen mit 11 (i.V. 14) TEuro und Zinsaufwendungen in Höhe von 11 (i.V. 3) TEuro zusammen. Die Zinspositionen betreffen die Verzinsung von Kontokorrent- und Tagesgeldkonten bei Kreditinstituten.

V. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthielten im Vorjahr den Mietvertrag der Intertainment AG für die Büroräume in München. Sie bestanden in Höhe von 234 TEuro. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses Ende 2008 bestehen zum Bilanzstichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen mehr.

2. Sonstige Haftungsverhältnisse

Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH

Die Intertainment AG haftet als Gesamtschuldner mit der INTERTAINMENT Licensing GmbH für die Verbindlichkeiten der INTERTAINMENT Licensing GmbH gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 14 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten sind mit jeweils 3 Mio. Euro am 30.09.2007, 30.09.2008 und 31.03.2009 zur Zahlung an die MK Medien Beteiligungs GmbH fällig. Die Tilgung des Restbetrages in Höhe von 5 Mio. Euro erfolgt nur sofern und soweit Intertainment aus den in den USA gegen verschiedene Parteien geführten Rechtsstreitigkeiten Mittelzuflüsse erhält, die einen vorgegebenen Betrag übersteigen. Im Rahmen einer gesonderten Stundungsvereinbarung verzichtet die MK Medien Beteiligungs GmbH darauf, dass Intertainment seine Verbindlichkeiten fristgerecht zurückzahlen muss, falls dadurch die Illiquidität von Intertainment droht. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass Intertainment aus den frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig den Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA finanziert.

Verpflichtungen aus Filmproduktionen

Durch die Anfang des Geschäftsjahres 2004 erfolgten Reorganisationsmaßnahmen wurde ein Rahmenvertrag mit einem US-Produzenten neu strukturiert. Zum Ausgleich der daraus entstandenen Verpflichtungen wurden Ansprüche aus abgeschlossenen Lizenzverkäufen des Filmtitels "Twisted" an den Produzenten abgetreten. Darüber hinaus werden laufende Auswertungsergebnisse aus bestimmten Territorien auf die Verpflichtungen der Intertainment AG angerechnet. Es besteht die Möglichkeit, dass in Zukunft aus dieser Neustrukturierung weitere finanzielle Verpflichtungen für die Intertainment AG entstehen.

Mietaval für Büroräume

Für die Anmietung der Büroräume in München besteht unverändert zum Vorjahr ein Mietaval in Höhe von 43 TEuro.

Sicherungsübereignungen

Aufgrund der Reorganisationsmaßnahmen und der Neustrukturierung von Verträgen in den vergangenen Geschäftsjahren liegen umfangreiche Sicherungsübereignungen bestehender Vermögensgegenstände an die Vertragspartner vor. Sie dienen der Absicherung von möglichen, in Zukunft entstehenden finanziellen Verpflichtungen.

Rangrücktritt zur INTERTAINMENT Licensing GmbH

Zur Beseitigung der Überschuldung der INTERTAINMENT Licensing GmbH erklärte die Intertainment AG einen qualifizierten Rangrücktritt. Danach tritt die Intertainment AG in Höhe von 97.000 TEuro mit ihren Ansprüchen auf Tilgung ihrer Forderungen aus dem Verrechnungskonto gegenüber allen anderen Gläubigern bis zur Beendigung der Krise im Rang zurück.

3. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2008 durchschnittlich 2 (i.V. 3) Mitarbeiter am Unternehmenssitz in München.

4. Zusammensetzung der Organe

Der Vorstand:

  • Jörg Brockmann, Jurist, Frankfurt am Main (ab 8. Januar 2008)
  • Hans-Joachim Gerlach, Diplom Kaufmann, Berlin (bis 8. Januar 2008)

Die Vorstandsbezüge für das Geschäftsjahr 2008 beliefen sich insgesamt auf 80 (i.V. 238) TEuro.

Der Aufsichtsrat:

  • Jost Arnsperger, Rechtsanwalt, Berlin (Vorsitzender)
  • Dr. Heribert J. Wiedenhues, selbständiger Wirtschaftsingenieur, Lahnstein (stellv. Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Michael Adams, Universitätsprofessor, Bonn

Während ihrer Aufsichtsratstätigkeit bei der Intertainment AG waren Herr Arnsperger und Herr Dr. Wiedenhues in folgenden weiteren Aufsichtsgremien vertreten:

Jost Arnsperger

Aufsichtsrat der Keramag AG, Ratingen

Dr. Heribert J. Wiedenhues

Aufsichtsrat der PM-International AG, Speyer Aufsichtsrat der ISRA-VISION AG,

Darmstadt Verwaltungsrat der PM-International AG, Luxemburg

Beirat der Advisory-Partners GmbH, Wiesbaden (Vorsitz)

Beirat der BERGROHR GmbH, Singen Beirat der PROMECON GmbH, Magde-

burg (Vorsitz) Beirat der VITRULAN-International GmbH, Marktschorgast (Vorsitz)

Für das Geschäftsjahr 2008 sind insgesamt Aufsichtsratsbezüge in Höhe von 23 (i.V. 17) TEuro aufwandswirksam erfasst worden.

5. Konzernabschluss

Die Intertainment Aktiengesellschaft erstellt gemäß § 315a HGB einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Einbeziehung ihrer Tochterunternehmen.

6. An den Abschlussprüfer gewährte Honorare

Die bei der Intertainment AG im Berichtsjahr erfassten Honorare an die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betragen für die Abschlussprüfung 67 (i.V. 50) TEuro. Weitere Beratungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer für die Gesellschaft nicht erbracht.

7. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www. intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlichten die Erklärung am 19. Dezember 2008.

Intertainment AG München, 25. September 2009

Jörg Brockmann – Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens Intertainment AG

Bruttodarstellung

In TEuro Anschaffu ngs
- oder
Herstellu ngsk
oste
n
1.1.2008 Zugänge Abgänge 31.12.2008
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 120 0 0 120
2. Geleistete Anzahlungen 2.147 0 0 2.147
2.267 0 0 2.267
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 64 0 0 64
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.359 0 0 9.359
2. Beteiligungen 20.048 0 0 20.048
29.407 0 0 29.407
Anlagevermögen gesamt 31.738 0 0 31.738
wert Buch nge
n
Kumulierte
Abschreibu
31.12.2007 31.12.2008 31.12.2008 Abgänge Abschreibungen
des
Geschäftsjahres
1.1.2008
1 0 120 0 1 119
1.610 0 2.147 0 1.610 537
1.611 0 2.267 0 1.611 656
34 0 64 0 34 30
8.896 8.896 463 0 0 463
0 0 20.048 0 0 20.048
8.896 8.896 20.511 0 0 20.511
10.541 8.896 22.842 0 1.645 21.197

Versagungsvermerk

Wir wurden beauftragt, den von der Intertainment Aktiengesellschaft, München, aufgestellten Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung und Anhang – sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 zu prüfen.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft.

Als Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass wir nach Ausschöpfung aller angemessenen Möglichkeiten zur Klärung der Sachverhalte nicht in der Lage waren, ein Prüfungsurteil zur Werthaltigkeit der in den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligung an der INTERTAINMENT Licensing GmbH (8,9 Mio. Euro) sowie zur Werthaltigkeit des in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Verrechnungskontos mit dem Tochterunternehmen INTERTAINMENT Licensing GmbH (4,1 Mio. Euro) abzugeben. Die Werthaltigkeit beider Posten hängt entscheidend von den zu erwartenden Erlösen aus den Rechtsstreitigkeiten der INTER-TAINMENT Licensing GmbH gegen Franchise Pictures, Comerica Bank sowie damit verbundenen Unternehmen und Personen und von der Realisierung der übrigen Prämissen in der Finanzplanung des Tochterunternehmens ab.

Des Weiteren hat der Vorstand eine Finanzplanung aufgestellt, nach welcher der Fortbestand der Gesellschaft und der INTERTAINMENT Licensing GmbH bis mindestens August 2010 gesichert wäre. Der Jahresabschluss wurde demzufolge unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Nach unserer Einschätzung bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Eintritts der in der Finanzplanung zugrunde gelegten Prämissen. Sollten die Prämissen nicht wie geplant eintreten, können die Gesellschaft und die INTERTAINMENT Licensing GmbH ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen, so dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit – auch sehr kurzfristig – nicht mehr gewährleistet wäre. Wir konnten im Rahmen unserer Prüfung keine hinreichende Sicherheit erzielen, dass die zugrunde gelegten Prämissen im erforderlichen Umfang eintreten werden und der Jahresabschluss demzufolge zu Recht unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde.

Aufgrund der Bedeutung dieser Prüfungshemmnisse in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie die Frage der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versagen wir den Bestätigungsvermerk.

Aussagen darüber, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, sind wegen der dargestellten Prüfungshemmnisse nicht möglich. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

München, den 25. September 2009

PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Harald Dörfler Stephan Nowack Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Intertainment AG Karl-Scharnagl-Ring 7 • D-80539 München Telefon + 49 89 216 99-0 Telefax + 49 89 216 99-11 E-Mail [email protected] Internet www.intertainment.de