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FORIS AG — Interim / Quarterly Report 2018
Sep 7, 2018
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Interim / Quarterly Report
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Publication
FORIS AG
Bonn
Halbjahresfinanzberich zum 30.06.2018
Konzernkennzahlen
| 01.01.-30.06.2018 TEUR |
01.01.-30.06.2017 TEUR |
% | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 11.142,80 | 8.699,80 | +28,1 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 3.588,80 | 2.450,60 | +46,4 |
| Personalkosten | 1.075,30 | 1.069,90 | +0,5 |
| Sonstige betriebliche | 2.356,30 | 875,1 | +169,3 |
| Aufwendungen | |||
| EBITDA | 654,9 | 539,3 | +21,4 |
| EBIT | 541,9 | 439,9 | +23,2 |
| Periodenergebnis | 550,8 | 342,6 | +60,8 |
| EUR | EUR | % | |
| Ergebnis je Aktie | 0,12 | 0,07 | +71,4 |
| % | % | % | |
| Eigenkapitalrendite | 2,8 | 1,7 | +60,3 |
| Umsatzrendite | 4,9 | 3,9 | +25,6 |
| TEUR | TEUR | % | |
| Marktkapitalisierung | 14203,6 | 13086,0 | +8,5 |
| Gesamtkapital | 21431,6 | 21517,0 | -0,4 |
| Eigenkapital | 19796,4 | 19711,0 | +0,4 |
| Zahlungsmittel | 3609,3 | 3815,0 | -5,4 |
| Nettofinanzposition | 3609,3 | 3815,0 | -5,4 |
| Verbindlichkeiten | 424,3 | 576,0 | -26,3 |
| Rückstellungen | 588,0 | 584,5 | +0,6 |
| EUR | EUR | % | |
| Schlusskurs | 3,05 | 2,81 | +8,5 |
| % | % | % | |
| Eigenkapitalquote | 92,4 | 91,6 | +0,8 |
Inhaltsverzeichnis
Vorwort des Vorstands
A. Konzernzwischenlagebericht
1. Grundlagen des Konzerns
2. Wirtschaftsbericht
3. Nachtragsbericht
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
7. Übernahmerelevante Angaben
8. Vergütungsbericht
9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
B. Konzernzwischenabschluss der FORIS AG (IFRS)
Anlage 1: Bilanz zum 30. Juni 2018 (Vermögenswerte)
Anlage 2: Bilanz zum 30. Juni 2018 (Eigenkapital und Schulden)
Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für daserste Halbjahr 2018
Anlage 4: Kapitalflussrechnung für das erste Halbjahr 2018
Anlage 5: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das erste Halbjahr 2018
Anlage 6: Anhang zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2018
C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerkgem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG
Unternehmenskalender
Vorwort des Vorstands
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrte Freunde des Unternehmens,
im Geschäftsjahr 2017 haben wir mit den verschiedenen Teams der FORIS-Unternehmensgruppe zahlreiche Veränderungen auf den Weg gebracht. Das erste Halbjahr 2018 ist damit ein erster Meilenstein, um die strategischen, vertrieblichen, kommunikativen, personellen und operativen Anpassungen auf Ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Wir freuen uns über ein außergewöhnlich gutes erstes Halbjahr 2018, das in allen drei Kerngeschäftsbereichen und bei fast allen wesentlichen Unternehmenskennzahlen unsere Erwartungen erfüllt hat - meist sogar übererfüllt. Der Aufschwung zeigt sich zunächst in kräftigen Umsatz- und Ergebnisverbesserungen. Nachdem FORIS bereits im Vergleichszeitraum der ersten Halbjahre 2016/2017 ein Umsatzwachstum von über 12 % erzielt hatte, konnten wir dieses Wachstum im Vergleich der ersten Halbjahre 2017/2018 um weitere 28 % ausbauen: von 8.700 TEUR auf 11.143 TEUR. Das EBIT stieg im Halbjahresvergleich von 440 TEUR auf 542 TEUR um 23 %, die Eigenkapitalrendite um über 60 % (von 1,7 % auf 2,8 %). Die Eigenkapitalquote hat sich in den letzten sechs Monaten ebenfalls nochmals erhöht, von 91,6 % auf 92,4 %. Der eingeschlagene Kurs stärkt uns den Rücken. Er gibt der FORIS ein solides Fundament für weiteres Wachstum.
Gleichwohl gibt es keinen Grund, sich zurückzulehnen, denn die branchen- und gesamtwirtschaftlichen Risiken in allen Geschäftsbereichen sind erheblich. Die Prozessfinanzierung ist seit jeher stark volatil. Der negative Ausgang eines oder mehrerer großvolumiger Verfahren kann selbst ansonsten außergewöhnlich gute Jahre schwächen oder sogar ins Gegenteil verkehren. Im ersten Halbjahr 2018 hat die Prozessfinanzierung anders als in vielen Vorjahren überproportional zum positiven Geschäftsergebnis beigetragen. Mit 3.865 TEUR liegen wir 96 % über dem Umsatz des Vorjahreszeitraumes. Nichtsdestotrotz: Manchmal entscheiden Details über Erfolg und Misserfolg eines Rechtsstreits.
Die Vorratsgesellschaften haben trotz Preisanpassung nicht nur die Zahl der Vorjahresverkäufe erreicht, sondern die ambitionierte Planung übertroffen. Unsere Kunden schätzen den persönlichen und unbürokratischen Service, den sich die FORIS auf die Fahnen geschrieben hat. Wir übersehen weder, dass sich unser Team Vorratsgesellschaften gegen starke Konkurrenz behaupten muss, noch dass neue rechtliche Vorgaben oftmals mehr und nicht weniger Bürokratie mit sich bringen. Zudem ist die Digitalisierung für das Geschäft der Vorratsgesellschaften Risiko und Chance zugleich.
Der Geschäftsbereich GO AHEAD hat die gewiss größte Herausforderung zu meistern: Den bevorstehenden BREXIT und die noch immer vorherrschende politische Unsicherheit über den zukünftigen rechtlichen Rahmen für die Gründung und Betreuung englischer Limited- Gesellschaften. Dennoch hat das Team GO AHEAD Bemerkenswertes geschafft. Neu- und Bestandskunden bieten wir mit zunehmendem Erfolg irische Limited-Gesellschaften an. Mit unseren Kunden arbeiten wir zudem an abgestimmten Lösungen, um den BREXIT gemeinsam zu durchschreiten. Im Ergebnis liegt die GO AHEAD nach dem ersten Halbjahr 2018 und trotz der politischen Unsicherheiten über Plan.
VORWORT DES VORSTANDS
Wir streben mit unseren Kunden zusammen nach Erfolg - transparent und zuverlässig. Dazu verlangen wir unseren Mitarbeitern viel ab. Für den langfristigen Erfolg sind uns Werte besonders wichtig, die sich schwer an Stichtagszahlen festmachen lassen. "Culture eats Strategy for Breakfast" lautet ein berühmtes Zitat des österreichisch-amerikanischen Ökonomen Peter Drucker. Wir haben in den vergangenen Monaten zahlreiche unternehmenskulturelle Änderungen umgesetzt, die die Geschäftsbereiche der FORIS besser vernetzen, den Mannschaftsgeist stärken und die individuelle Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter weiter erhöhen. Das Team spürt die neue Aufbruchstimmung, die auch vielen unserer Kunden und Kooperationspartner auffällt. Wir wollen weiterhin auf diese "weichen" Erfolgsfaktoren bauen und attraktiver Arbeitgeber für die besten Mitarbeiter sein. Dass sich unsere Mitarbeiter mit so viel Leidenschaft dieser Ausrichtung verschrieben haben, freut uns am meisten. Wir danken ihnen für den hohen persönlichen Einsatz. Wir danken unseren Kooperationspartnern für ihr Vertrauen und den konstruktiven Streit um die besten Lösungen. Wir danken unseren Kunden für die vielfältigen Möglichkeiten, sie zu unterstützen. Die Zahlen dieses Halbjahresgeschäftsberichts stehen stellvertretend für den gemeinsamen Erfolg.
Bonn, 15. August 2018
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
A. Konzernzwischenlagebericht
1. Grundlagen des Konzerns
I. Geschäftsmodell des Konzerns
I.1 FORIS-Konzern
Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Zum FORIS-Konzern gehören neben der FORIS AG selbst auch ihre Tochtergesellschaften, auf die die FORIS AG direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausübt. Zusammen decken die Konzerngesellschaften die Geschäftsfelder vollständig ab. Dabei bietet die FORIS AG die Produkte Prozessfinanzierung und Monetarisierung (auch: Cash Advance) an. Beide Produkte sind artverwandt. Während die FORIS AG bei der Prozessfinanzierung die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt, können Unternehmen in geeigneten Fällen mit der Monetarisierung einen Teil ihrer Forderung gegen einen Dritten bereits vor dem Rechtsstreit liquidieren. Das hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelte Geschäft des Verkaufs von Vorrats- bzw. Projektgesellschaften läuft ebenfalls unter der Marke FORIS. Demgegenüber erbringt die GO AHEAD GmbH gründungsnahe Dienstleistungen rund um englische und irische Limited-Gesellschaften. Kunden können diese Gesellschaften über die GO AHEAD nicht nur gründen bzw. kaufen, sondern einen Teil der Corporate Governance unter Schonung eigener Ressourcen auf die GO AHEAD auslagern. Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der zum Teil selbst als Büro genutzten, zum Teil fremdvermieteten und in beiden Fällen auch als Anlagevermögen gehaltenen Immobilien kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Weitere Tochtergesellschaften sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken oder rein administrative Einheiten ohne eigenes operatives Geschäft. Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, etwa das Rechnungswesen/Controlling, das Personalwesen sowie die Betreuung der IT-Infrastruktur, sind in der FORIS AG zentralisiert.
Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung. Er fungiert zugleich als Vorstand bzw. Geschäftsführer der betreffenden Konzerngesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden vom Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angemessene Organisationform soll sicherstellen, dass der Konzern in den einzelnen Geschäftsbereichen schnell und flexibel, vor allem aber unter Wahrung einer einheitlichen Gesamtstrategie des Konzerns notwendige Anpassungen planen und umsetzen kann. Abgesehen von Teamleitern für zwei Geschäftsbereiche, die gemeinsam mit dem Vorstand den erweiterten Führungskreis bilden, verzichtet der FORIS-Konzern daher auf zusätzliche Hierarchien. Er setzt stattdessen auf den direkten Austausch mit allen Mitarbeitern und enge Projektarbeit.
I.2 FORIS AG
Prozessfinanzierung und Monetarisierung (auch: Cash Advance)
Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr selbst im deutschsprachigen Raum eingeführte und inzwischen seit langem anerkannte Prozessfinanzierung an. Sie unterstützt dabei vor allem Kläger, ihre Forderungen vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten durchzusetzen. Die Streitigkeiten stammen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten und Branchen, von der Arzthaftung, über den Erbstreit bis hin zu Kartellschadensersatzverfahren und internationale Schiedsverfahren zwischen sich streitenden Unternehmen. Die Spannbreite der finanzierten Streitwerte reicht von 100.000 EUR bis über 100 Mio. EUR. Kläger suchen die Unterstützung der FORIS AG vor allem in zwei Konstellationen: Entweder sie können das Risiko ggf. existenzbedrohender Prozesskosten nicht tragen oder sie wollen es nicht. Gerade solvente Unternehmen, die Rechtsstreitigkeiten im Wege eines aktiven Risikomanagements steuern, lagern das Kostenrisiko oftmals aus, um ihre strategischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Insbesondere bei Technologieunternehmen spricht eine verantwortliche Geschäftsleitung sich regelmäßig dafür aus, die Unternehmensressourcen eher in Forschung und Entwicklung zu investieren als in Rechtsstreitigkeiten. Andererseits lassen sich Rechtsstreitigkeiten in der Unternehmenspraxis nicht immer vermeiden. Die Prozessfinanzierung bietet hier ein geeignetes Werkzeug modernen Risikomanagements, das mehr und mehr Unternehmen für sich entdecken - zumal die FORIS AG die Prozessfinanzierung flexibel an die Kundenbedürfnisse anpasst, von der marküblichen Vollfinanzierung, über Modelle, die es Unternehmen erlauben, einen größeren Anteil für sich zu behalten, bis hin zur Monetarisierung.
Die Monetarisierung ergänzt die Prozessfinanzierung. In geeigneten Fällen übernimmt die FORIS AG nicht nur die Prozesskosten, sondern stellt dem Kunden einen Teil der Klageforderung als Voraberlös zur Verfügung. Geht der Rechtsstreit verloren, braucht der Kunde den Voraberlös nicht zurückzuzahlen. Das Produkt eignet sich vor allem für Unternehmenskunden, die ihren Geschäftsbetrieb eher risikoavers ausrichten und daher eine - obwohl hoch erfolgversprechende - Forderung nicht auf eigene Kosten durchsetzen wollen.
Die FORIS AG bietet ihren Kunden je nach deren eigener Risikobereitschaft ein individuell auf sie zugeschnittenes Produkt. Sie legt ihren Finanzierungsschwerpunkt vor allem auf den deutschsprachigen Rechtsmarkt und engagiert sich zunehmend in internationalen Schiedsverfahren in ganz Europa. Opportunistisch, d.h. ohne eigene Vertriebsförderung, finanziert die FORIS AG auch Verfahren aus anderen Regionen.
Wie Rechtsstreitigkeiten als solche ist die Prozessfinanzierung eher konjunkturunabhängig. Gestritten wird immer. Prozesskosten sind den Klägern naturgemäß immer lästig. Diesem aus Sicht der FORIS AG positiven Aspekt steht eine Volatilität in der Ergebnisrechnung gegenüber: In Abgrenzung zu Versicherern übernehmen Prozessfinanzierer nicht das abstrakte Risiko eines Prozesses, das sich vergleichsweise selten realisiert. Vielmehr übernehmen Prozessfinanzierer das Risiko eines konkreten Prozesses, das sich stets realisiert. Jeder Fall wird einzeln bewertet und individuell an die Risiko- und Finanzierungssituation angepasst. Großvolumige Fälle haben einen besonders großen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der FORIS AG. In einem Rechtsstreit mit hohem Streitwert zu unterliegen, lässt sich oftmals nicht unmittelbar durch das Obsiegen in anderen Fällen ausgleichen. Das liegt auch daran, dass die meisten Verfahren über mehrere Jahre laufen und selten aktiv beschleunigt werden können. Die damit einhergehenden Portfoliorisiken lassen sich daher nicht in gleicher Weise wie im Massengeschäft der Versicherer optimieren. Stets verbleibt ein hohes Einzelfallrisiko. Die Prozessfinanzierung besitzt ein produktimmanentes Risiko, das der Prozessfinanzierer in der Regel nicht oder kaum kontrollieren kann.
Als Pionier und einer der Marktführer der Prozessfinanzierung in Deutschland nimmt die FORIS AG weiterhin eine besondere Stellung im Markt ein. Sie ist vor allem von den Interessen von Versicherungskonzernen und der Steuerung durch internationale Anbieter unabhängig. Als börsenzugelassene Gesellschaft ermöglicht sie der interessierten Öffentlichkeit zudem ein besonders hohes Maß an Transparenz, das nur wenige Wettbewerber bieten.
Der Trend des Vorjahres zu stärkerer internationaler Konkurrenz hat sich im ersten Halbjahr 2018 erwartungsgemäß fortgesetzt. Neben internationalen Prozessfinanzierern, allen voran Burford Capital, drängen viele alte und neue Wettbewerber in den deutschsprachigen Raum. Nur beispielhaft seien die Nivalion AG (Schweiz) und IMF Bentham (Australien) genannt. Vannin Capital hat sich sogar entschieden, ein eigenes Büro in Deutschland zu eröffnen. Burford Capital ist nicht zuletzt für die Finanzierung von Massenklagen bekannt, die zusammen mit der US- amerikanischen Klägerkanzlei Hausfeld LLP und den Dienstleister "myRight" gegen die Volkswagen AG betrieben werden. Auch die deutschen Wettbewerber agieren weiterhin stark im Markt. Die ROLAND ProzessFinanz AG (Köln) wurde zwar von der ROLAND- Unternehmensgruppe Mitte vergangenen Jahres abgestoßen und vom niederländischen Prozessfinanzierer Omni Bridgeway übernommen. Die neue Einheit ist nun aber wieder erkennbar auf Wachstumskurs. Die LEGIAL AG (München) ist ebenfalls ein schlagkräftiger Wettbewerber der FORIS AG und gilt vor allem bei Prozessen mit Bezug zum Insolvenzrecht als führend.
In einem stark dynamischen, nationalen und internationalen Wettbewerberumfeld hat sich die FORIS AG auf Geschäftsbereiche spezialisiert, die es ihr nach Einschätzung des Vorstands weiterhin erlauben werden, profitables Neugeschäft zu gewinnen. Allerdings werden die Marktentwicklungen zu beobachten sein und die FORIS AG geschäftsstrategische Änderungen erwägen müssen. Mehr noch als sich vom Markt treiben zu lassen, beabsichtigt die FORIS AG, den Markt auch aktiv mitzugestalten. Entsprechende Planungen sind bereits vorbereitet und teilweise auch in Umsetzung.
I.3 Vorratsgesellschaften
Kapitalgesellschaften zu gründen, ist arbeits- und abstimmungsaufwendig. Die Gründungsphase birgt zudem rechtliche Gefahren für Gründer. Bei nicht vollständig ordnungsgemäßer Bearbeitung droht den Gründungsgesellschaftern unter Umständen sogar eine (unbegrenzte) persönliche Haftung, die man mit der Kapitalgesellschaft gerade ausschließen wollte. Selbst Fachleuten passieren in der Hektik des Kanzleialltages immer wieder folgenschwere Fehler.
Seit nunmehr rund 20 Jahren unterstützt die FORIS Unternehmensgründer, im Projektgeschäft tätige Entscheidungsträger (vor allem aus den Bereichen Immobilienwirtschaft und M&A- Transaktionen) sowie deren anwaltliche und steuerliche Berater mit vorgegründeten Kapitalgesellschaften. Dazu gründet die FORIS zunächst die Gesellschaft für sich selbst ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit und überträgt sie anschließend auf die betreffenden Erwerber. FORIS nimmt den Erwerbern damit einen Großteil des administrativen Aufwandes ab, ermöglicht einen besonders schnellen Zugang zu einer handlungsfähigen Kapitalgesellschaft und schließt die Hauptfehlerquellen, die anderenfalls zu einer persönlichen Haftung von Gründern führen. Zum Portfolio dieser Vorratsgesellschaften gehören heute alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen vorgegründeten und zum Erwerb bereitstehenden Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital im Voraus vollständig eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind daher frei von (versteckten) Altlasten. Erwerber können ihre Vorratsgesellschaften unkompliziert per Telefon, Telefax, E-Mail oder online reservieren und im Regelfall innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Die so erworbene Gesellschaft ist sofort nutzbar, so dass beispielsweise Verträge unmittelbar mit dieser neuen Gesellschaft geschlossen werden können. Neben den auf Vorrat gegründeten Gesellschaften bietet die FORIS AG auch maßgeschneiderte Gründungen an, etwa, wenn ein Kunde eine besonders große Zahl von Gesellschaften, einen anderen Gründungsort oder eine vorgegliederte Konzernstruktur im Rahmen komplexer Transaktionen benötigt.
Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private-Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, das konjunkturellen Schwankungen unterliegt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich in 2017 insoweit geändert, als mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie das zum Juni 2017 überarbeitete Geldwäschegesetz (GwG) einige Regeln zur Geldwäschevorsorge - insbesondere zur Identifizierung und Überprüfung der jeweiligen Geschäftspartner - verschärft wurden. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zur Verschärfung von Compliance-Regeln fortsetzt, zumal jüngst die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie beschlossen wurde und bis 2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Das Geschäft der Vorratsgesellschaften wird - wenn auch mit durchaus berechtigtem Interesse des Staates - damit bürokratischer, vor allem mit Blick auf die erforderlichen Identifikationen und Prüfungstätigkeiten zeit- und kostenintensiver.
I.4 GO AHEAD GmbH
Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Schwerpunkt ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen Limited und der irischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD ihren Kunden nicht nur bei der Gründung zur Verfügung, sondern erledigt als verlässlicher Partner auch bestimmte, wiederkehrende Berichtspflichten gegenüber den englischen bzw. irischen Behörden. Das eigene Serviceteam der GO AHEAD bietet damit die Vorteile der englischen bzw. irischen Limited (z.B. geringe Kapitalerfordernisse), ohne sie mit den administrativen Nachteilen (vor allem strenge Registervorgaben, alle ausschließlich in englischer Sprache zu erfüllen) allein zu lassen.
Neben der klassischen GmbH steht Gründern in Deutschland auch die Unternehmergesellschaft "UG (haftungsbeschränkt)" zur Verfügung, deren Gründungsprozess die GO AHEAD ebenfalls unterstützt. Mit Hilfe eines Satzungsgenerators lassen sich die gewünschten Satzungen für eine GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) entwerfen. Die GO AHEAD hilft anschließend bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Im Übrigen sind Mischformen zwischen deutschen und englischen/irischen Gesellschaftsstrukturen auf Wunsch möglich, z.B. die Limited & Co. KG oder eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
Während viele Gründer nur einmal in ihrem Leben eine Gesellschaft gründen und daher oft wenig eigene Erfahrungen mit den Gründungsformalitäten sammeln konnten, sorgt ein gründungserfahrenes Team der GO AHEAD für die kompetente organisatorische Begleitung in allen Unternehmensphasen. Es erfolgt dabei allerdings keine Rechts- und/oder Steuerberatung. Soweit gewünscht, kann der Kunde auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern der GO AHEAD zurückgreifen.
Die Anzahl der Neugründungen von Limited-Gesellschaften hängt vor allem mit der Zahl von Existenzgründungen zusammen. Eine positive konjunkturelle Entwicklung verbessert dabei grundsätzlich die Startbedingungen für eine beruflich selbständige Tätigkeit (z.B. als Gesellschafter einer Limited). Allerdings begrenzt der Umstand, dass zeitgleich der Arbeitsmarkt sich in vielen Regionen Deutschlands dem Niveau der Vollbeschäftigung nähert, tendenziell die Nachfrage nach einer neuen, eigenen Gesellschaft. Die Auswertung des KfW-Gründungsmonitors 2018 zeigt, dass sich dieser (aus Sicht der GO AHEAD negative) Effekt im Jahr 2017 deutlich stärker zu Lasten von Existenzgründungen auswirkte. Im Vergleich zum Jahr 2016 fiel demnach die Zahl der Existenzgründungen um 14 % auf einen historischen Tiefstand. Allerdings zeigt die Auswertung auch ein Wachstum bei bestimmten Kundengruppen.
Nach dem inzwischen recht berühmten BREXIT-Referendum aus dem Juni 2016 hat das Vereinigte Königreich am 29. März 2017 erklärt, es wolle aus der Europäischen Union austreten. Die politisch schwierigen Verhandlungen haben vor allem eines gezeigt: Sowohl innen- als auch außenpolitisch sind die Verhandlungspositionen des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union trotz vieler Bemühungen kaum zusammenzubringen. Obwohl unmittelbar nach dem BREXIT-Referendum für viele eine Kompromisslösung ("weicher BREXIT") nahelag, um die stark unterschiedlichen Positionen (auch innerhalb der britischen Bevölkerung) zu einem Ausgleich zu bringen, scheint ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("harter BREXIT") nicht ganz unmöglich. Im Ergebnis wird die GO AHEAD sich weiterhin auf alle drei Szenarien (kein BREXIT, weicher BREXIT, harter BREXIT) vorbereiten.
Bei der Vorbereitung sind vor allem die gesellschaftsrechtlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, die ein ungeregelter oder unzureichend geregelter BREXIT zur Folge hätte. Nach überwiegender Einschätzung werden englische Limited-Gesellschaften mit Niederlassung in Deutschland ohne Weitergeltung der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit und den aus ihr entwickelten Prinzipien des Europäischen Gerichtshofs zum internationalen Gesellschaftsrecht automatisch - also ohne den Willen des Gesellschafters - in eine Personengesellschaft deutschen Rechts (hier insbesondere in eine GbR oder OHG) umgewandelt. Auf diesem Wege entfällt die Haftungsbegrenzung, die für viele Unternehmensinhaber gerade der Grund war, eine englische Limited zu gründen. Hinzukommt, dass die englische Limited aus Sicht des englischen Gesellschaftsrechts fortbestehen wird, so dass ohne Zutun der Beteiligten faktisch zwei Gesellschaften existieren, was zu einer Reihe von rechtlichen Problemen im Umgang mit diesen beiden Gesellschaften und ihren Außenbeziehungen führen kann.
Kunden der GO AHEAD haben an dieser Stelle mehrere Handlungsoptionen, von denen einige sich nachteilig auf das Geschäft der GO AHEAD auswirken würden (z.B. die ersatzlose Löschung der Gesellschaft in England), andere hingegen das Geschäft sogar beleben könnten (z.B. durch die Neugründungen und ggf. Übertragungen nach Irland). Richtungsweisend werden voraussichtlich die politischen Verhandlungen im Herbst 2018.
I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG
Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn mit einer Nutzfläche von 1.890 m2 und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH und die GO AHEAD GmbH sowie verpachtet den Gastronomiebereich an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Auf dem Nachbargrundstück Kurt-Schumacher- Straße 22 hat die FORIS Vermögensverwaltungs AG im Jahr 2011 einen Büroneubau mit 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt. Nach dem Auszug des Vormieters - der Europazentrale von VAPIANO - zum 30. November 2017 hat die FORIS Vermögensverwaltung die Geschäftsräume langfristig an die DPA Drewes Privacy GmbH vermietet.
I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Konzerns
Das Dienstleistungsspektrum des FORIS-Konzerns blieb im ersten Halbjahr unverändert, dies ungeachtet des Umstandes, dass die Hauptversammlung am 28. Mai 2018 auf Vorschlag des Vorstandes den satzungsmäßigen Geschäftsgegenstand der FORIS AG erweiterte. Diese Erweiterung diente zum einen der Klarstellung in Teilbereichen der Prozessfinanzierung, z.B. hinsichtlich einer Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten auf Beklagten- anstatt wie üblich nur auf Klägerseite, ferner im Hinblick auf das Anbieten der Prozessfinanzierung gegenüber Unternehmenskunden, die eigenständig und nicht über ihre Rechtsanwälte an die FORIS AG herantreten und zuletzt auch im Hinblick auf neue Produkte, die derzeit im Planungsstadium sind.
II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem
Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39 - 44 und 56 wird verzichtet. Wir stellen nachfolgend das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht- finanziellen Steuerungsgrößen dar.
Unser unternehmerisches Handeln zielt auf Ergebnisverbesserungen in allen Geschäftsbereichen. Bei einem dem Geschäftsmodell angemessenen, erhöhten Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf streben wir nach einer attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des FORIS-Konzerns ist dahingehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch geschäftsbereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente erlauben es, den aktuellen Geschäftsverlaufs auch im konzerninternen Vergleich darzustellen und zu bewerten. Zum anderen bilden sie eine wesentliche Grundlage, geschäftsbereichsspezifische und geschäftsbereichsübergreifende Strategien, Maßnahmenbündel und Investitionsentscheidungen zu entwickeln bzw. anzupassen, sofern es die Unternehmensziele erfordern. Die Informationen unseres internen Steuerungssystems ermitteln wir im Regelfall monatlich und bewerten sie im Rahmen eines formalisierten Monats-Reporting, das der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Verfügung stellt. In Einzelfällen ermitteln und bewerten wir die Informationen anlassabhängig auch täglich. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, ermitteln und bewerten wir mindestens vierteljährlich und berichten hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Berichtspflichten öffentlich.
II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren
FORIS-Konzern
Eigenkapitalrendite
Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres durch den Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen halbjährlich.
Eigenkapitalquote
Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals durch das Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - halten wir eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern für sinnvoll.
Umsatzrendite
Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthalten muss. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Aufgrund des hohen Umsatzanteils des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften am Gesamtumsatz des FORIS-Konzerns ist daher auch die Umsatzrendite auf Konzernebene nur eingeschränkt mit anderen Dienstleistungsunternehmen vergleichbar. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monats-Reporting ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.
Cashflow
Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise seit 2008 besonders deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators, sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich abgebildet. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird halbjährlich eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.
Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene
Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend den Segmenten die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monats-Reporting und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwands bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für sowohl die gewonnenen als auch die verlorenen Verfahren. Bei den Vorratsgesellschaften ist neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutung für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.
II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monats- Reporting ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet, die sich in der Rechnungslegung nicht unmittelbar betragsmäßig niederschlagen. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen zwölf Monate sowie der Unternehmensplanung.
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
In den beiden verwandten Geschäftsbereichen Prozessfinanzierung und Monetarisierung ermitteln und bewerten wir verschiedene nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, darunter etwa der Streitwert, die Anzahl der in der jeweiligen Periode angefragten bzw. in Finanzierung genommenen Verfahren, das Verhältnis von Anfragen und Ablehnungen, die Bearbeitungszeit pro Fall sowie die Verteilung auf unterschiedliche Rechtsgebiete bzw. Streitsachverhalte (zur Beurteilung etwaiger Klumpenrisiken).
Der Streitwert stellt die Höhe des geltend gemachten Anspruchs dar, dessen Durchsetzung die FORIS finanziert. Anhand des Streitwerts bemessen sich einerseits die Kosten des Gerichts- oder Schiedsverfahrens und andererseits der Beteiligungserlös (sog. Optionsvolumen).
Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung stellt den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren dar. Da die Monetarisierung immer auch eine Prozessfinanzierung voraussetzt, ist die Entwicklung des Optionsvolumens der Prozessfinanzierung auch für die Monetarisierung ein nicht-finanzieller Leistungsindikator. Darüber hinaus ergibt sich bei der Monetarisierung ein zusätzliches Optionsvolumen dadurch, dass sich der Erlös im Erfolgsfall erhöht. Diese Erhöhung entspricht dem Umstand, dass die FORIS mit der Teilvorabauszahlung auf die streitige Hauptforderung (also nicht nur auf die Prozesskosten) zum einen ein größeres Risiko eingeht, zum anderen sich die Berechnungsgrundlage auf einen Teil der Hauptforderung ausweitet. Der tatsächliche, kaufmännische Wert der finanzierten Verfahren zeigt sich allerdings erst nach Abschluss der betreffenden Prozesse, ggf. sogar erst nach Durchsetzung bzw. zwangsweiser Vollstreckung der titulierten Forderungen. Erst dann kann der tatsächlich erzielte Erlös (abzüglich der zu tragenden Kosten) errechnet werden. Bis dahin bleibt das Optionsvolumen ein rechnerischer Wert. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich das Optionsvolumen auch bei vorzeitiger Beendigung von Finanzierungsverträgen verändern kann, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um Rechenwerte, die sich im Laufe der Jahre ändern können.
Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die rechnerischen Kosten, die für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert stellt somit grundsätzlich den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz dar. Die Kosten werden regelmäßig auf Grundlage der einschlägigen Gebührenordnungen ermittelt. Abhängig vom konkreten Fall werden höhere Kosten (etwa für anwaltliche Stundenvergütungen oder Sachverständigengutachten) hinzugerechnet. Zum Teil muss auch auf Schätzungen zurückgegriffen werden (z.B. mit Blick auf die voraussichtliche Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht). Durch die Schätzungen können sich Schätzunsicherheiten ergeben, insbesondere bei Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, ferner für Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch die Anzahl der Termine (vor allem bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Rechtsordnungen, bei Schiedsverfahren und anwaltlichen Stundenvergütungen) führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe erwarten wir, dass die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Die angegebenen Risiken können sich im Verfahrensverlauf verändern, ohne dass diese Veränderung unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat.
Vorratsgesellschaften
Für den Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften steht die Entwicklung der Gründungszahlen des statistischen Bundesamtes - unterteilt nach den jeweiligen Rechtsformen und Ländern - im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren mit unseren Verkaufszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den erwarteten mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Vertriebs- und sonstigen Maßnahmen.
GO AHEAD GmbH
Im Geschäftsbereich der GO AHEAD ziehen wir die Gründungszahlen (über alle Rechtsformen hinweg) als Indikator für unsere Geschäftsentwicklung heran, daneben die Entwicklung unserer Bestandskunden für die englische Limited und irische Limited. Außerdem bewerten wir die entsprechenden Löschungsquoten. Über den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services ziehen. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassungsnotwendigkeit der Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung liegt auf dem Forderungsmanagement. Daraus ziehen wir Rückschlüsse auf den Erfolg von Inkassomaßnahmen.
III. Forschung und Entwicklung
Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränkt sich der FORIS-Konzern bei Forschung und Entwicklung darauf, neue Produkte und Dienstleistungen zu planen und zu gestalten sowie darauf, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortzuentwickeln. Leistungen Dritter werden hierfür in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen. Im laufenden Jahr hat der Vorstand zur Planung und Gestaltung neuer Produkte sowie zum Ausbau bestehender Angebote insbesondere zum Jahresbeginn 2018 eingestellten Business Developer verstärkt hinzugezogen.
2. Wirtschaftsbericht
I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der ersten Jahreshälfte 2018 in Deutschland war weiterhin durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum gekennzeichnet. Insgesamt setzt die deutsche Wirtschaft jedoch ihre Expansion verlangsamt fort. Während im verarbeitenden Gewerbe und im Handel laut ifo-Geschäftsklimaindex die Erwartungshaltung gesunken ist, hat sie sich im Dienstleistungssektor verbessert und im Bauhauptgewerbe ein Rekordhoch erreicht. Der für den Bereich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften wichtige Markt für Mergers & Acquisitions mit Beteiligung deutscher Unternehmen hat sich auch in 2018 weiterhin positiv entwickelt.
Im Euroraum ist die Entwicklung weiterhin durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung bzw. Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Seit dem 10. März 2016 verfolgt die EZB neben Anleiheankäufen eine konsequente 0 %-Leitzinspolitik, die ein immanentes Inflationsrisiko birgt. Dieses Inflationsrisiko hat sich mit Ausnahme deutlich steigender Grundstücks-, Immobilien- und Mietpreise bisher noch nicht nennenswert niedergeschlagen. Die Verschlechterung des Wirtschaftsklimas in der Eurozone auf den niedrigsten Wert seit 2012 deutet auf eine bevorstehende konjunkturelle Abschwächung im Euroraum hin.
International zeichnet sich in 2018 weiterhin ein Bild der Leitzinserhöhungen ab (USA: 0,5 %- Punkte; GB: 0,25 %-Punkte). Der für März 2019 geplante Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der EU bleibt jedoch für den Konjunkturausblick ein erheblicher Unsicherheitsfaktor.
II. Geschäftsverlauf
Für die Definition der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter A.1.II.1 und A.1.II.2.
II.1 FORIS-Konzern
Eigenkapitalrendite
| 01.01.- 30.06.2018 | 01.01.- 30.06.2017 | 01.01. - 31.12.2017 | 01.01.- 31.12.2016 | 01.01.- 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite | 2,80% | 1,70% | 3,40% | 5,40% | 2,60% |
| 2-Jahres-Schnitt | 2,20% | 2,60% | 4,40% | 4,00% | 11,90% |
Die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höhere Eigenkapitalrendite ist auf eine höhere Leistung und ein besseres Periodenergebnis bei wenig verändertem Eigenkapital zurückzuführen.
Eigenkapitalquote
| 30.06.2018 | 30.06.2017 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 92,40% | 90,30% | 91,60% | 91,60% | 90,90% |
Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung ist weiterhin eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS sinnvoll. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre meist gestiegen. Auch im Geschäftsjahr 2017 haben wir aufgrund des guten Ergebnisses und trotz Dividendenzahlung und Aktienrückkaufprogramms eine Steigerung erreicht. Die Eigenkapitalquote liegt deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 %, den der Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung vorgegeben hat.
Umsatzrendite
| 01.01.- 30.06.2018 | 01.01.- 30.06.2017 | 01.01. - 31.12.2017 | 01.01.- 31.12.2016 | 01.01.- 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzrendite | 4,90% | 3,90% | 6,20% | 3,60% | 5,30% |
Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-)Unternehmen ist für die Umsatzrendite nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft enthält.
Cashflow
| 01.01.- 30.06.2018 TEUR |
01.01.- 30.06.2017 TEUR |
01.01. - 31.12.2017 TEUR |
01.01.- 31.12.2016 TEUR |
01.01.- 31.12.2015 TEUR |
Summe TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 319 | -1105 | 1558 | -866 | 1725 | 2736 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -59 | -30 | -50 | -236 | -106 | -451 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -466 | -1244 | -1244 | -736 | -613 | -3059 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | -206 | -2378 | 264 | -1838 | 1006 | -774 |
Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.2.III.2.3.
Umsatz, Periodenergebnis und Rohmarge auf Bereichsebene
| Umsatz | 01.01. - 30.06.2018 TEUR |
01.01. - 30.06.2017 TEUR |
Veränderung TEUR |
|---|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 3.865 | 1.971 | 1.894 |
| Vorratsgesellschaften | 6.282 | 5.593 | 689 |
| Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD | 852 | 952 | -100 |
| Sonstige Segmente | 143 | 183 | -40 |
| FORIS-Konzern | 11.142 | 8.699 | 2.443 |
| Periodenergebnis | 01.01. - 30.06.2018 TEUR |
01.01. - 30.06.2017 TEUR |
Veränderung TEUR |
|---|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 921 | 328 | 593 |
| Vorratsgesellschaften | 351 | 178 | 173 |
| Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD | 130 | 243 | -113 |
| Sonstige Segmente | -851 | -406 | -445 |
| FORIS-Konzern | 551 | 343 | 208 |
II.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren betragen im Berichtszeitraum 3.865 TEUR und liegen damit deutlich über denen des Vorjahreszeitraums (1.971 TEUR).
| 30.06.2018 Mio. EUR |
30.06.2017 Mio. EUR |
31.12.2017 Mio. EUR |
31.12.2016 Mio. EUR |
31.12.2015 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Streitwert Neu in Finanzierung genommen | 27,7 | 0,7 | 3,6 | 14,2 | 8,3 |
| Gesamtvolumen zum Stichtag | 203,1 | 196,5 | 194 | 204,8 | 199,4 |
Die Summe aller sich in Finanzierung befindlichen Streitwerte stellt die maßgebliche Ausgangsgröße, sowohl für die Bemessung unserer Erfolgsbeteiligung als auch für die Bewertung der in Zukunft anfallenden Kosten und des damit verbundenen Risikopotenzials dar. Die Entwicklung des Streitwertvolumens zeigt einen deutlich positiven Trend.
| Aktuelles Kostenrisiko | 30.06.2018 Mio. EUR |
31.12.2017 Mio. EUR |
31.12.2016 Mio. EUR |
31.12.2015 Mio. EUR |
31.12.2014 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| von | 7,8 | 6,2 | 9,1 | 9,1 | 8,3 |
| bis | 9,5 | 7,6 | 11,2 | 11,1 | 10,1 |
| max. Kostenrisiko im Verhältnis zum Streitwert | 4,70% | 3,90% | 5,80% | 5,40% | 5,10% |
Das Kostenrisiko korreliert in der Regel mit dem Streitwert. Abweichungen von diesem Grundsatz können sich insbesondere aufgrund der Verfahrensdauer, einem Auslandsbezug (mit oftmals höheren Anwaltsvergütungen) oder vertraglichen Sondervereinbarungen ergeben. Die bei der Prozessfinanzierung in den kommenden Jahren anfallenden Kosten hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfolgsquoten und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel voraussichtlich signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.
II.3 Vorratsgesellschaften
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz der Vorratsgesellschaften um rund 5,2 % auf 6,3 Mio. EUR und das Segmentergebnis um 140 % auf 0,6 Mio. EUR gestiegen.
| Veränderung Verkäufe Vorratsgesellschaften* | 1. HJ 2018 | 1. HJ 2017 | 1. HJ 2016 | 1. HJ 2015 | 1. HJ 2014 |
|---|---|---|---|---|---|
| GmbH-Verkäufe | 64,80% | 32,40% | 48,60% | 75,20% | 41,90% |
| SE-Verkäufe | -16,70% | 33,30% | 0,00% | -50,00% | 0,00% |
| AG-Verkäufe | 75,00% | 125,00% | 200,00% | 175,00% | 225,00% |
| * 1. HJ 2013 = 100 % | |||||
| Gewerbeneugründungen Deutschland* | 1. HJ 2018 | 1. HJ 2017 | 1. HJ 2016 | 1. HJ 2015 | 1. HJ 2014 |
| GmbH | 13,30% | 13,40% | 13,10% | 2,50% | -1,70% |
| UG | 1,70% | 1,80% | 6,70% | -0,10% | 0,60% |
| Limited | -53,60% | -33,70% | -29,80% | -17,20% | 5,90% |
| 1. HJ 2013 = 100 % |
Die Zahlen für die aktuelle Berichtsperiode sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden Daten bis April 2018. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.
Der positive Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs wirkt sich auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften nur marginal aus. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Entwicklung des M&A-Marktes und das Wettbewerbsverhalten, beeinflussen die Umsatzentwicklung stärker als die allgemeine Entwicklung von Neugründungen.
II.4 GO AHEAD GmbH
Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich erneut negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen und liegt mit 7,9 % über den Quoten der Vorjahreszeiträume. Insgesamt sind die Umsatzerlöse in 2018 um 10,5 % zurückgegangen. Die gesunkenen Neugründungen sind sowohl auf den BREXIT- Effekt als auch auf die allgemeine Gründungsbereitschaft zurückzuführen. Mit einem Periodenergebnis von 130 TEUR (Vorjahreszeitraum: 243 TEUR) leistet die GO AHEAD weiterhin einen Ergebnisbeitrag zum Konzernergebnis.
| 1 HJ 2018 | 1 HJ 2017 | 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung | |||||
| Bestand englische Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) | -7,90% | -6,90% | -12,20% | -8,20% | -11,20% |
| Veränderung | |||||
| Bitmap | -57,30% | -57,30% | -15,90% | -42,00% | -16,50% |
| Neugründungen Limiteds gegenüber Vorperiode | |||||
| Löschungsquote englische Limiteds (vom Anfangsbestand der Periode) | -7,90% | -6,90% | -12,20% | -8,20% | -11,20% |
| Veränderung | |||||
| Neugründungen irische Limiteds | 46,90% | n/a | n/a | n/a | n/a |
II.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern
Das Periodenergebnis der sonstigen Segmente im FORIS-Konzern hat sich durch geringere Aufwendungen für Personal, Rechts- und Beratungskosten und Steuereffekten verbessert.
III. Lage des Konzerns
Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.
III.1 Ertragslage
Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter A.2.II.
| 01.01. - 30.06.2018 | 01.01. - 30.06.2017 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 11.142,80 | 95,6 | 8.699,80 | 99,5 | 2.443,00 | 28,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 510 | 4,4 | 46,1 | 0,5 | 463,9 | 1.006,30 |
| Betriebsleistung | 11.652,80 | 100 | 8.745,10 | 100 | 2.906,90 | 33,2 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -7.554,00 | -64,8 | -6.249,20 | -71,5 | -1.304,80 | 20,9 |
| Personalaufwand | -1.075,30 | -9,2 | -1.069,90 | -12,2 | -5,4 | 0,5 |
| Abschreibungen | -113 | -1 | -99,4 | -1,1 | -13,4 | 13,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.356,30 | -20,2 | -875 | -10 | -1.481,30 | 169,3 |
| Sonstige Steuern | -12,3 | -0,1 | -12,3 | -0,1 | 0 | 0 |
| Betriebsaufwand | -11.110,90 | -95,3 | -8.305,80 | -95 | -2.805,10 | 33,8 |
| Betriebsergebnis | 541,9 | 4,7 | 440,1 | 5 | 101,8 | 23,1 |
| Zinserträge | 9,3 | 13,5 | -4,2 | |||
| Zinsaufwendungen | 0 | -4,3 | 4,3 | |||
| Finanzergebnis | 9,3 | 9,2 | 0,1 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -0,4 | -106,5 | 106,1 | |||
| Periodenergebnis | 550,8 | 342,8 | 208 | 60,7 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen. Die relativen Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht wesentlich verändert.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch Zuführungen zu Wertberichtigungen im Bereich der Prozessfinanzierung angestiegen.
III.2 Finanzlage
Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernzwischenanhang unter B.6.III.5.
III.2.1 Kapitalstruktur
| 30.06.2018 | 31.12.2017 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.656,90 | 21,6 | 4.656,90 | 21,6 | 0 | 0 |
| Kapitalrücklage | 10.935,90 | 50,8 | 10.935,90 | 50,8 | 0 | 0 |
| Gewinnrücklagen | 717,5 | 3,3 | 717,5 | 3,3 | 0 | 0 |
| Ergebnisneutrale latente Steuern | -27,2 | -0,1 | -27,2 | -0,1 | 0 | 0 |
| Bilanzgewinn | 3.428,10 | 15,9 | 3.428,10 | 15,9 | 85,1 | 2,5 |
| Eigenkapital | 19.711,20 | 91,6 | 19.711,20 | 91,6 | 85,1 | 0,4 |
| Verbindlichkeiten | 512,1 | 2,4 | 512,1 | 2,4 | -144,8 | -28,3 |
| Abgegrenzte Erträge | 645,1 | 3 | 645,1 | 3 | 22,2 | -3,4 |
| Rückstellungen | 584,5 | 2,7 | 584,5 | 2,7 | 3,5 | 0,6 |
| Steuerschulden | 63,8 | 0,3 | 63,8 | 0,3 | -6,8 | -10,7 |
| Kurzfristige Schulden | 1.805,50 | 8,4 | 1.805,10 | 8,4 | -170,3 | -9,4 |
| Summe | 21.516,70 | 100 | 21.516,70 | 100 | -85,2 | -0,4 |
Mit einer Eigenkapitalquote von 92,4 % (Vorjahr: 91,6 %) ist die FORIS im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.
Zur Finanzierung des in 2011 zu Vermietungszwecken fertiggestellten Büroneubaus wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2 Mio. EUR vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2 Mio. EUR übersteigenden Betrages Einfluss haben.
Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gesunken.
In den abgegrenzten Erträgen sind die durch die Kunden bezahlten, jedoch auf das Folgejahr entfallenden Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD ausgewiesen.
Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS Gruppe zum Stichtag.
III.2.2 Investitionen
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 185.794 |
| Sachanlagen | 60.339 | 43.535 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 0 | 7.140 |
| Summe | 60.339 | 236.470 |
Die Zugänge betreffen im Wesentlichen die Weiterentwicklung der Unternehmens-Webseite und die leistungsfähigere IT-Ausstattung.
III.2.3 Liquidität
Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Nach dem negativen operativen Cashflow im Vorjahr konnte im Geschäftsjahr 2017 wieder ein hoher positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden. Wesentlicher Grund für den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war das gute Periodenergebnis.
Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und der hierin erfassten Mittelabflüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.2.III.2.2.
Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung der Dividende enthalten.
Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf B.4.
| 01.01. - 30.06.2018 | 01.01. - 30.06.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis | 550.830,77 | 342.603,18 | ||
| Cashflow- Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -231.713,54 | -1.447.459,87 | ||
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 319.117,23 | -1.104.856,69 | ||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -59.439,00 | -29.540,15 | ||
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -465.693,30 | -1.243.822,05 | ||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | -206.015,07 | -2.378.218,89 | ||
| Finanzmittelfonds am 1.1. | 3.815.283,36 | 3.551.656,15 | ||
| Finanzmittelfonds am 30.06 | 3.609.268,29 | 1.173.437,26 | ||
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.609.268,29 | 1.173.437,26 |
Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird bzw. wurde.
| Multifunktionslinie | 30.06.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Linie | 3.000 | 3.000 |
| Bürgschaften für Prozesse | -710 | -979 |
| Freie Linie | 2.290 | 2.021 |
Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht unverändert fort. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der eingetragenen Grundschuld haben wir eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Konzernzwischenanhang unter B.6.III.5.
III.3 Vermögenslage
| 30.06.2018 | 31.12.2017 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 133,4 | 0,6 | 158,5 | 0,7 | -25,1 | -15,8 |
| Goodwill | 2864,8 | 13,4 | 2864,8 | 13,3 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | 2616,6 | 12,2 | 2610,4 | 12,1 | 6,2 | 0,2 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 2143,6 | 10 | 2178,3 | 10,1 | -34,7 | -1,6 |
| Forderungen | 148,8 | 0,7 | 153,1 | 0,7 | -4,3 | -2,8 |
| Latente Steuererstattungdansprüche | 1324,4 | 6,2 | 1324,4 | 6,2 | 0 | 0 |
| Langfristige Vermögenswerte | 9231,6 | 43,1 | 9289,5 | 43,2 | -57,9 | -0,6 |
| Vorräte | 1607,1 | 7,5 | 1038,5 | 4,8 | 568,6 | 54,8 |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 2796,2 | 13 | 3295,4 | 15,3 | -499,2 | -15,1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 3890,9 | 17,2 | 2946,5 | 13,7 | 944,4 | 32,1 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 108,6 | 0,5 | 971,8 | 5,5 | -863,2 | -88,8 |
| Steuererstattungsansprüche | 143,4 | 0,7 | 146,5 | 0,7 | -3,1 | -2,1 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 44,4 | 0,2 | 13,4 | 0,1 | 31 | 231,3 |
| Zahlungsmittel | 3609,3 | 16,8 | 3815,3 | 17,7 | -206 | -5,4 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 12199,9 | 56,9 | 12227,4 | 56,8 | -27,5 | -0,2 |
| Summe | 21431,5 | 100 | 21516,9 | 100 | -85,4 | -0,4 |
Die Verringerung der langfristigen Vermögenswerte resultiert aus den unter den Abschreibungen liegenden Investitionen.
Die sich aus zum Bilanzstichtag bestehenden steuerlich noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergebenden Steuervorteile wurden in Höhe von 1.324 TEUR (Vorjahr: 1.324 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 % zugrunde gelegt.
Die Vorräte enthalten ausschließlich das eingezahlte Stammkapital der Vorratsgesellschaften.
3. Nachtragsbericht
Die Verminderung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten wider. Abgeschlossene Fälle haben die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung verringert und zu einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geführt.
In den sonstigen Vermögenswerten waren im Vorjahr hauptsächlich Sicherheitsleistungen aus der Prozessfinanzierung enthalten, die nunmehr als sonstige Forderungen geführt werden.
Die Steuererstattungsansprüche enthalten Rückzahlungsansprüche gegen die Finanzämter Bonn und Frankfurt/Main.
Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.2.III.2.3.
III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Das erste Halbjahr 2018 ist mit Umsätzen von 11.143 TEUR (Vorjahreszeitraum: 8.700 TEUR) und einem Periodenergebnis von 551 TEUR (Vorjahreszeitraum: 343 TEUR) sehr zufriedenstellend verlaufen. Mit einer Eigenkapitalquote von 92,4 % (Vorjahr: 91,6 %) und Finanzmitteln von 3.609 TEUR (Vorjahr: 3.815 TEUR) verfügt der Konzern weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.
IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres
Im Geschäftsjahr sind keine sondtigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.
3. Nachtragsbericht
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts haben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung ergeben, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 30. Juni 2018 geführt hätten.
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken
Die Wachstumsraten für den Euroraum und die EU haben die Erwartungen des Jahres übertroffen. Mit schätzungsweise 2,4 % ist sowohl der Euroraum als auch die EU im Jahr 2017 so schnell gewachsen wie seit zehn Jahren nicht mehr. Dieses Wachstum dürfte sich auch in 2018 und 2019 sowohl im Euroraum als auch in der EU mit Wachstumsraten zwischen 1,5 bis 2,3 % fortsetzen.
Für Deutschland rechnet der IWF mit einer robusten heimischen Nachfrage und einem Andauern der Hochkonjunkturphase, in der sich die zunehmenden angebotsseitigen Engpässe auf dem Arbeitsmarkt in überproportionalen Lohnzuwächsen und in einer stärkeren Binneninflation niederschlagen. Das Rekordhoch bei der Zahl der 1,2 Mio. offenen Stellen (Juni 2018) deutet darauf hin, dass deutlich mehr produziert werden könnte, wenn Ressourcen in den Unternehmen vorhanden wären. Zur Schließung dieser Lücke werden Teilzeit- und Job-Sharing-Modelle an Bedeutung gewinnen, um neue Fachkräfte zu gewinnen und bestehende Fachkräfte zu binden.
Zu den Risiken für die weltwirtschaftliche Entwicklung zählen zunehmend protektionistische Tendenzen und eine Eskalation des transatlantischen bzw. globalen Handelskonflikts, ferner ein sich abzeichnender Konfrontationskurs Italiens mit der EU und ein harter BREXIT des Vereinigten Königreichs.
I.1 FORIS-Konzern
Das Konzernergebnis lag im ersten Halbjahr 2018 mit rund 61 % deutlich über dem der Vorjahresperiode. Aufgrund des volatilen Verlaufs in der Prozessfinanzierung gehen wir insgesamt von einem schwächeren zweiten Halbjahr aus, auch wenn dieses in den Bereichen der Vorratsgesellschaften und der GO AHEAD tendenziell besser ausfallen könnte. Wir rechnen weiterhin mit einer Eigenkapitalquote auf hohem Niveau und dadurch mit einer Eigenkapitalrendite unter dem Schnitt der Jahre 2015 bis 2017. Eine Prognose des Cashflows erachten wir aufgrund der Volatilität in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen über einen Prognosehorizont von drei bis fünf Jahren für nicht sinnvoll und verzichten daher hierauf.
Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch direkt bei den Anspruchsinhabern/Kunden sind ein wesentlicher Faktor, um neue Finanzierungsanfragen zu erhalten. Wie bereits in den vergangenen beiden Geschäftsjahren werden wir in 2018 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache und der persönlichen Veranstaltungen konsequent verfolgen und unser Netzwerk weiter entwickeln. Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist mit Blick auf das Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichts- und Schiedsverfahren von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderungen ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4 Mio. EUR, deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten wird. Ein wirtschaftlicher Erfolg der Monetarisierung wird aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells erst mit Nachlauf in den Folgejahren zu entsprechenden Effekten führen.
Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner aktualisieren wir laufend nach systematischer und analytischer Auswertung der abgeschlossenen Fälle. Wir beabsichtigen, die Entwicklung von Einzelfall-Kostenrisiken zunehmend um eine Portfoliobetrachtung und -steuerung zu ergänzen. Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Bezugspunkt für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.
I.3 Vorratsgesellschaften
Ein Ausbau und die Intensivierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen auf der Produkt- und Serviceseite bilden die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018. Durch das konjunkturelle Hoch und dessen positiven Effekt auf die Entwicklung des M&A-Marktes erwarten wir auch weiterhin und trotz einer Preisanpassung eine sich fortsetzende Absatz- und Umsatzsteigerung und somit eine Verbesserung des Ergebnisbeitrags. Dabei spielt der weitere Ausbau der Kundenbasis eine entscheidende Rolle.
I.4 GO AHEAD GmbH
Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist auch im Geschäftsjahr 2018 erwartungsgemäß weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gesunde, wenn auch deutlich rückläufige Umsatzbasis, die nunmehr auch von Substitutionsprodukten (irische Limited, deutsche Rechtsformen) und weiteren Zusatzdienstleistungen flankiert werden. Zur Verbesserung der Marge liegt unser Fokus darauf, mit weiteren Produkten die Dienstleistungstiefe zu erhöhen, um
PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
die Marge nachhaltig zu verbessern. Da die Auswirkungen der derzeit unklaren Situation in Bezug auf einen möglichen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs nicht vorhersehbar sind, ist die Prognose für die englische Limited unter dem Vorbehalt der weiteren politischen und rechtlichen Entwicklung einzuordnen. Im Ergebnis kann diese Unsicherheit eher zu einer Verschärfung des Negativtrends führen. Dann droht bei einem harten BREXIT voraussichtlich ein erhöhtes Löschungsaufkommen. Wir erwarten, dass sich die Löschungen erst nach 2019 deutlich auf den Umsatz auswirken, so dass der begonnenen Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette eine besondere Bedeutung zukommt.
I.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern
Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG prüfen wir, inwieweit wir die zunächst für 2017 avisierte Investition zur Verbesserung der Vermietbarkeit umzusetzen werden. Insgesamt gehen wir für 2018 von einem Ergebnis auf Vorjahresniveau aus.
Die geplante Fortentwicklung des Angebots für Anwälte, das bisher durch das Anwaltsverzeichnis erbracht wurde, hatte in 2018 geringe Bedeutung. Wir werden hierzu neue Konzepte unter kaufmännischen und strategischen Gesichtspunkten bewerten und das Anwaltsverzeichnis ggf. neu ausrichten.
II. Risikobericht
II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Ziele
Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter A.5. des Konzernzwischenlageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.
Grundsätzliche Systematik
Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien "Bereichsübergreifend, Beschaffung, Leistungserstellung, Vertrieb, Personal und Informationstechnische Risiken (EDV/IT)" erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.
Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.
Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, so dass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, das integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine langfristigen Verfahrensdauern. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren, deren Verfahrensstand, Verlauf, Schriftverkehr, Kommunikation, Kosten und Risiken in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die laufenden Verfahren werden immer durch mindestens einen Volljuristen betreut und unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.
Vorratsgesellschaften
Ein weitgehend IT-gestützte Gründungs- und Verkaufsprozess und die verwendeten Dokumente unterliegen einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung, insbesondere auf Aktualität und Gesetzeskonformität. Gesetzgebungsverfahren, die eine Auswirkung auf unsere Prozesse und rechtlichen Rahmenbedingungen haben, beobachten wir regelmäßig, um zeitnah auf notwendige Änderungen reagieren zu können.
GO AHEAD GmbH
Ein wesentliches Risiko liegt im drohenden Wegfall der Niederlassungsfreiheit der englischen Limited. Die Wahrscheinlichkeit einer vorübergehenden oder einer langfristigen politischen Einigung ist aufgrund der unterschiedlichen Verhandlungspositionen schwer zu bewerten. Alternativen zur ökonomischen Risikominimierung für die Kunden der GO AHEAD (z.B. durch den "Umzug" englischer Limiteds nach Irland) haben wir geprüft. Dennoch droht eine deutlich höhere Löschungsquote für Kunden, die aktuell das Servicepaket für die englische Limited nutzen und sich für einen Rechtsformwechsel hin zu einer deutschen Gesellschaft entscheiden.
Dem Risiko des Forderungsausfalls insbesondere von zwischenzeitlich gelöschten Limiteds begegnen wir mit einem in den vergangenen Jahren ausgebauten und optimierten Rechnungs-, Mahn- und Inkassowesen, das wir stringent verfolgen.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Risiken aus dem Bereich EDV/IT, die vor allem auf der Verfügbarkeit und damit den Service- Level durchschlagen, begegnen wir durch Aufbau redundanter Hardware auf virtualisierten Servern, verbunden mit einer täglichen Datensicherung, die eine zeitnahe Wiederherstellbarkeit ermöglicht.
Bereichsübergreifend
Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II.3.
II.2 Unternehmensspezifische Risiken
Prozessfinanzierung
Nach inzwischen über 20-jähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abzuschätzen. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Sachverständigengutachten, auf die die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft zusätzlich.
Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn wir die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Anspruchsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vornehmen, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners kann sich während eines (zumal jahrelangen) Gerichtsverfahrens trotz fortlaufender Beobachtung verändern und ist in der Regel nicht von der FORIS beeinflussbar. Der Verfahrensgang in den finanzierten Rechtsstreitigkeiten, z.B. durch Schriftsätze, mündliche Verhandlungen oder gerichtliche Hinweise und Verfügungen, erfordert regelmäßige Neubewertungen dahingehend, inwieweit die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensgang noch werthaltig sind. Beim Abschluss neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher neben dem Risiko-/Ertragsverhältnis des Einzelfalls stets auf das aktuelle Risikoverhältnis im Verhältnis zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu beachten.
Selbst wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden. Auch nach dem Verfahren können sich Vollstreckungshindernisse ergeben. Eine Auskunft und Prognose zur Solvenz des Gegners nimmt die FORIS AG bereits vor Annahme der Finanzierung vor. Da Prognoseeinschätzungen auf unsicheren, hypothetischen Zukunftsentwicklungen beruhen, sind sie naturgemäß nicht immer verlässlich - schon gar nicht über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen derart beeinträchtigen, dass wir sie nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich bewerten.
Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter A.1.II und A.2.II.2.
Vorratsgesellschaften
Bei den Vorratsgesellschaften können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen bzw. drohenden Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch Schadensersatzansprüche entstehen. Auch der für diesen Geschäftsbereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.
GO AHEAD GmbH
Die in 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft - der "UG (haftungsbeschränkt)" - ging deutlich zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze aus dem Bereich der englischen Limited nicht ausgeglichen werden.
Am 29. März 2017 hat die britische Regierung der Europäischen Union offiziell ihr Austrittsbegehren gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union mitgeteilt. Mithin scheidet das Vereinigte Königreich nach derzeitigem Stand am 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus. Die aktuellen innen- und außenpolitischen Entwicklungen und Verhandlungen lassen noch immer keine verlässliche Einschätzung zu, ob und in welcher Form der BREXIT letztlich gestaltet wird. Das politische Bild bleibt diffus.
Ein harter BREXIT würde bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Zweigniederlassung geführt werden kann. Es wäre dann davon auszugehen, dass die meisten Serviceverträge der GO AHEAD für die betreuten englischen Limiteds gekündigt werden, weil das Hauptziel der Limited - eine Haftungsbegrenzung für Unternehmer zu schaffen - dann nicht mehr ohne Weiteres erreicht werden wird. Wir haben hierauf reagiert und Ende 2016 die irische Limited in unser Angebot aufgenommen und bieten für die englische Limited einen "Umzug" nach Irland an.
Insgesamt haben sich durch die Verunsicherung im Zusammenhang mit dem BREXIT die Markteintrittsbarrieren für Neuwettbewerber verstärkt. Gleichzeitig kann die allgemeine Verunsicherung zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.
FORIS Vermögensverwaltungs AG
Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht neben dem Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, ein finanzielles Risiko bei Eintritt von atypischen und nicht versicherbaren Schäden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter A.6 im zusammengefassten Konzernzwischenlagebericht. Darüber hinaus besteht immer ein generelles Mietausfallrisiko, das wir teilweise durch vom Mieter zu stellende Bürgschaften abfedern.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der IT- Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße niederschlagen. Durch die abschließende Umsetzung des in 2011 erarbeiteten Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware konnte seit 2013 die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten IT-Infrastruktur nochmals deutlich reduziert werden. Ersatzinvestitionen zur Sicherstellung des Service Levels erfolgen laufend.
Bereichsübergreifende Risiken
Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II.3.
II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken
Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.
Kapitalstrukturmanagement
Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, das im Falle von auftretenden Verlusten es zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität kommt. Die FORIS hat mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, der insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorausschau geschätzt und halbjährlich berichtet.
Kreditrisikomanagement
Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernzwischenanhang unter B.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter A.4.II.1 und A.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.
Liquiditätsmanagement
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Konzernzwischenanhang unter B.6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfs.
Marktpreisrisikomanagement
Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken für die FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Konzernzwischenanhang unter B.6.III.5.
Inflationsrisiko
Bei der Prozessfinanzierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.
III. Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken
Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen bzw. ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Das Risiko eines harten BREXITs kann sich weiterhin kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken. Insgesamt betrachtet sind durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus derzeitiger Sicht verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden.
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die FORIS AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist nicht nur auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II. Es umfasst die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Das IKS umfasst zur Konzernrechnungslegung sowohl präventive als auch anlassbezogene Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basieren auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.
Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Derzeit unterliegt die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes im FORIS-Konzern ausschließlich einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 30. Juni 2018 in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2017: 0 TEUR) ergibt sich kein Risiko. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS-Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.
7. Übernahmerelevante Angaben
Hinsichtlich der Übernahmerelevanten Angaben hat sich keine Veränderung ergeben, so dass wir auf die Ausführungen des Geschäftsberichtes 2017 verweisen.
8. Vergütungsbericht
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.
Für das mit Wirkung zum 3. März 2017 aus dem Vorstand ausgeschiedene Vorstandsmitglied Theo Paeffgen bestand die Vergütung aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil betrug 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthielt mehrjährige Komponenten.
Die Vergütung des zum 31. Dezember 2017 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Ralf Braun setzte sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil betrug 78 % und der variable Bestandteil 22 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthielt mehrjährige Komponenten.
Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2018 wird eine fixe Erfolgsvergütung in Höhe von rund 6 % der erfolgsunabhängigen Vergütung garantiert.
Für das mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 bestellte Vorstandsmitglied Dr. Volker Knoop besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten.
Im Übrigen enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.
Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen für die Organe nicht. Hinsichtlich der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den B.6.III.12
9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB und § 315 d HGB
9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
I. Erklärung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1 und § 315d HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B des Geschäftsberichts 2017 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht: https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html
Darüber hinaus sind die Corporate-Governance-Berichte der Jahre 2007 bis 2013 unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/corporate-governance.html abrufbar.
II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 und § 315d HGB
Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlich unter: https://www.foris.com/fuer-aktionaere/unternehmensportrait/unternehmensleitlinien.html abrufbar.
III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 3 und § 315d HGB
Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen ggf. auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet, vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Geschäftsbereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen, in den kommenden Wochen anstehenden Ereignisse.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.
Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt.
Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise hilfreich erscheint.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
IV. Frauenanteil
Aufgrund der Unternehmensorganisation gibt es bei der FORIS AG derzeit keine erste oder zweite Führungsebene unter dem Konzernvorstand im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Entsprechende Zielgrößen und Fristen sind daher nicht festzulegen.
Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgrößen im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen: In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde die Zielgröße von Frauen im Vorstand mit Null festgelegt. Die Mandatsbesetzung im Aufsichtsrat sollte grundsätzlich unabhängig von der Geschlechterfrage allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung erfolgen. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ebenfalls mit Null festgelegt. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die Zielgrößen regelmäßig zu überprüfen und ggf. neu festzulegen.
Bonn, 15. August 2018
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
B. Konzernzwischenabschluss
der FORIS AG (IFRS)
Bilanz zum 30. Juni 2018
Vermögenswerte
| Bilanz | Anhang (B.6) | 30.06.2018 | 31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte | I.7.3, II.2.1 | 133.413,00 | 158.516,00 | ||
| Goodwill | I.7.3, II.2.2 | 2.864.760,00 | 2.864.760,00 | ||
| Sachanlagen | I.7.3, II.2.3 | 2.616.636,83 | 2.610.358,83 | ||
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | I.7.4, II.2.4 | 2.143.560,00 | 2.178.288,00 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | I.7.5, II.2.5 | 148.829,01 | 153.116,59 | ||
| Latente Steuererstattungsansprüche | I.7.7, II.2.7 | 1.324.368,00 | 9.231.566,84 | 1.324.368,00 | 9.289.407,42 |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Vorräte | I.7.8, II.2.8 | 1.607.149,31 | 1.038.504,56 | ||
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | I.7.10, II.2.10 | 2.796.197,29 | 3.295.369,87 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | I.7.5, II.2.5 | 3.890.918,92 | 2.946.545,68 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | I.7.6, II.2.6 | 108.649,02 | 971.827,46 | ||
| Steuererstattungsansprüche | I.7.9, II.2.9 | 143.436,46 | 146.471,52 | ||
| Abgegrenzte Aufwendungen | I.7.11, II.2.11 | 44.414,00 | 13.392,80 | ||
| Zahlungsmittel | I.7.12, II.2.12 | 3.609.268,29 | 12.200.033,29 | 3.815.283,36 | 12.227.395,25 |
| SUMME VERMÖGENSWERTE | 21.431.600,13 | 21.516.802,67 | |||
| Eigenkapital und Schulden | |||||
| Bilanz | Anhang (B.6) | 30.06.2018 | 31.12.2017 | ||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| EIGENKAPITAL | |||||
| Gezeichnetes Kapital | I.7.13, II.2.13 | 4.656.933,00 | 4.656.933,00 | ||
| Eigene Anteile | I.7.13, II.2.13 | 0 | 0 | ||
| Kapitalrücklage | I.7.13, II.2.13 | 10.935.866,81 | 10.935.866,81 | ||
| Gewinnrücklagen | I.7.13, II.2.13 | 717.526,00 | 717.526,00 | ||
| Ergebnisneutrale latente Steuern | I.7.13, II.2.13 | -27.158,00 | -27.158,00 | ||
| Bilanzgewinn | I.7.13, II.2.13 | 3.513.248,82 | 19.796.416,63 | 3.428.111,35 | 19.711.279,16 |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | I.7.14, II.2.14 | 367.305,33 | 512.127,23 | ||
| Abgegrenzte Erträge | I.7.15, II.2.15 | 622.930,00 | 645.085,00 | ||
| Rückstellungen | I.7.16, II.2.16 | 587.960,09 | 584.464,38 | ||
| Steuerschulden | I.7.17, II.2.17 | 56.988,08 | 1.635.183,50 | 63.846,90 | 1.805.523,51 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | 21.431.600,13 | 21.516.802,67 |
Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für das erste Halbjahr 2018
| Gewinn- und Verlustrechnung | Anhang (B.6) | 01.01.-30.06.2018 EUR |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | I.7.1, II.1.1 | 11.142.835,52 |
| Sonstige betriebliche Erträge | II.1.2 | 509.999,19 |
| Materialaufwand | II.1.3 | -7.554.020,29 |
| Personalaufwand | II.1.4 | -1.075.264,27 |
| Abschreibungen | II.1.5 | -112.992,00 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | II.1.6 | -2.356.327,51 |
| Sonstige Steuern | II.1.7 | -12.286,88 |
| Operatives Ergebnis | 541.943,76 | |
| Finanzerträge | II.1.8 | 9.320,40 |
| Finanzaufwendungen | II.1.9 | -17,62 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 551.246,54 | |
| Ertragsteuern | II.1.10 | -415,77 |
| Periodenergebnis | 550.830,77 | |
| Periodenergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar | 550.830,77 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | III.14.1 | 0,12 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | III.14.2 | 0,12 |
| Gesamtergebnisrechnung | 01.01.-30.06.2018 | 01.01.-30.06.2017 |
| EUR | EUR | |
| Periodenergebnis | 550.830,77 | 342603,18 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis | 550.830,77 | 342603,18 |
| Gesamtergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar | 550.830,77 | 342603,18 |
Anlage 4: Kapitalflussrechnung für das erste Halbjahr 2018
| Kapitalflussrechnung | Anhang | 01.01.-30.06.2018 | 01.01.-30.06.2017 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| B.6 | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis / Gesamtergebnis | 550.830,77 | 342.603,18 | |||
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | II.1.5 | 112.992,00 | 99.391,95 | ||
| +/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen | II.2.16 | 3.495,71 | 83.333,05 | ||
| -/+ Zahlungsunwirksame Bildung / Auflösung latenter Steuererstattungsansprüche | II.2.7 | 0 | 106.067,00 | ||
| -/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | II.2.1 | 0 | 1 | ||
| +/- Abnahme / Zunahme Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | II.2.10 | 499.172,58 | 350.351,74 | ||
| +/- Abnahme / Zunahme Anteile Vorratsgesellschaften | II.2.8 | -568.644,75 | -783.380,26 | ||
| +/- Abnahme / Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | II.2.5, II.2.6, II.2.9, II.2.11 | -104.893,36 | -1.267.177,99 | ||
| +/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | II.2.14, II.2.15, II.2.17 | -173.835,72 | -36.046,36 | ||
| \= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 319.117,23 | -1.104.856,69 |
| Kapitalflussrechnung | Anhang | 01.01.-30.06.2018 | 01.01.-30.06.2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| B.6 | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 319.117,23 | -1.104.856,69 | |||
| + Einzahlungen aus Abgängen Sachanlagevermögen | II.2.3 | 0 | -1 | ||
| - Auszahlungen für Sachanlagevermögen Sachanlagevermögen | II.2.4 | -59.439,00 | 10.407,91 | ||
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | II.2.1 | 0 | -19.131,24 | ||
| \= Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -59.439,00 | -29.540,15 | |||
| - Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile | II.2.13 | 0 | -778.128,75 | ||
| - Auszahlungen Dividende | II.2.13 | -465.693,30 | -465.693,30 | ||
| \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -465.693,30 | -1.243.822,05 | |||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) | -206.015,07 | -2.378.218,89 | |||
| + Finanzmittelfonds am 1.1. | 3.815.283,36 | 3.551.656,15 | |||
| \= Finanzmittelfonds am 30.6. | 3.609.268,29 | 1.173.437,26 |
Anlage 5: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das erste Halbjahr 2018
Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2018
| Gezeichnetes Kapital EUR |
Kapitalrücklage EUR |
Gewinnrücklagen EUR |
|
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 | 4.656.933,00 | 10.935.866,81 | 717.526,00 |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0 | 0 | 0 |
| Rückkauf eigener Anteile | 0 | 0 | 0 |
| Gewinnausschüttung | 0 | 0 | 0 |
| Stand 30.6.2018 | 4.656.933,00 | 10.935.866,81 | 717.526,00 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 |
| Ergebnisneutrale latente Steuern EUR |
Bilanzgewinn /Bilanzverlust EUR |
Summe EUR |
|
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 | -27.158,00 | 3.428.111,35 | 19.711.279,16 |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis | 0 | 550.830,77 | 550.830,77 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0 | 0 | 0 |
| Rückkauf eigener Anteile | 0 | 0 | 0 |
| Gewinnausschüttung | 0 | -465.693,30 | -465.693,30 |
| Stand 30.6.2018 | -27.158,00 | 3.513.248,82 | 19.796.416,63 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
| Gezeichnetes Kapital EUR |
Kapitalrücklage EUR |
Gewinnrücklagen EUR |
Ergebnisneutrale latente Steuern EUR |
Bilanzgewinn /-Bilanzverlust EUR |
Summe EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2017 | 4.903.958,00 | 10.652.285,81 | 754.082,00 | -27.158,00 | 3.365.737,57 | 19.648.905,38 |
| Periodenergebnis /Gesamtergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.306.195,83 | 1.306.195,83 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Rückkaufs eigener Anteile 2015 | -247.025,00 | 283.581,00 | -36.556,00 | 0 | 0 | 0 |
| Rückkauf eigener Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | -778.128,75 | -778.128,75 |
| Gewinnausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | -465.693,30 | -465.693,30 |
| Stand 31.12.2017 | 4.656.933,00 | 10.935.866,81 | 717.526,00 | -27.158,00 | 3.428.111,35 | 19.711.279,16 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 |
Anlage 6: Anhang zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2018
I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
I.1 Allgemeine Angaben.
I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS.
I.3 Übereinstimmung mit IFRS.
I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden.
I.5 Konsolidierungskreis und -methoden.
I.6 Fremdwährungsumrechnung.
I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten.
I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen.
I.10 Leasing
I.11 Veröffentlichung.
II. Erläuterung der Abschlussposten.
II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung.
II.2 Erläuterung der Bilanz.
II.3 Segmentberichterstattung.
II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung.
III. Sonstige Angaben.
III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen.
III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten.
III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse.
III.5 Risikoberichterstattung.
III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche.
III.7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber
III.8 Anzahl der Arbeitnehmer
III.9 Honorierung der Abschlussprüfer
III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen.
III.11 Vorstand und Aufsichtsrat
III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
III.13 Aktie
III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie.
III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex.
I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.1 Allgemeine Angaben
Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Nach der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 beschlossenen Satzungserweiterung lautet der Geschäftsgegenstand nunmehr wie folgt: "Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Gründung, der Erwerb, die Beteiligung und die Veräußerung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere Vorratsgesellschaften, auch die Beteiligung an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, Unternehmens- und Organisationsberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklung einschließlich auch von Informations-, Trainings- und Coaching-Veranstaltungen, Seminaren, die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter, die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, Softwareberatung, Herstellung und Betrieb von Internetplattformen und Internetdienstleistungen einschließlich Agentur- und Mediadienstleistungen sowie damit zusammenhängende Geschäfte, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten rechts- und steuerberatender Berufe, auch, soweit rechtlich zulässig, als eigenständige Dienstleistung und einschließlich Dienstleistungen und Plattformen zur Konfliktlösung."
Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist oberste Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben der Börse in Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.
Sämtliche (Konzern-)Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernzwischenabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig bzw. zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.
Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) und Mio. (EUR) ist er nach kaufmännischer Rechnungsmethode gerundet dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der EUR stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar. Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2). Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt nach Stufe 3 der Bewertungshierarchie lt. IFRS 13.
I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS
Die Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wurden erstmalig auf den Konzernabschluss zum
1. Januar 2004 (IFRS-Eröffnungsbilanz) angewandt. Anpassungen der bisherigen Jahresabschlüsse nach HGB an die Vorschriften der IFRS erfolgten lediglich im Bereich der Gliederung und der Anhangsangaben. Effekte durch die Umstellung der bisherigen Rechnungslegungsstandards auf IFRS auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow waren nicht zu verzeichnen. Eine Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das Jahr 2004.
I.3 Übereinstimmung mit IFRS
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Anlehnung an das Gesamtkostenverfahren nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt worden. Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315e HGB wurden berücksichtigt.
I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden
I.4.1 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die in 2018 Anwendung finden
Die im Geschäftsjahr 2017 erstmals verpflichtend anzuwendenden neuen bzw. geänderten Verlautbarungen des IASB hatten keine oder keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise die Cashflows des FORIS-Konzerns. Eventuell sich hieraus ergebende ergänzende Angaben im Anhang wurden umgesetzt. Hinsichtlich der Details verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen im Konzernabschluss 2017 unter I.4 im Anhang.
I.4.2 Veröffentlichte und noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards,
Interpretationen und Änderungen
Bei den bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung bekannt gemachten, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen prüft die FORIS AG die möglichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. die Cashflows des FORIS-Konzerns. Wir gehen derzeit nicht von wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. Soweit nichts anderes angegeben wird, wendet die FORIS AG neue Standards erst ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung an. Hinsichtlich der Details verweisen wir auf unsere entsprechenden Anhangsangaben im Geschäftsbericht 2017 unter B.6.I.4.
I.5 Konsolidierungskreis und -methoden
I.5.1 Konsolidierungskreis
Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt kontrolliert werden. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Stimmrechtsanteil größer als 50 % ist oder beispielsweise Stimmrechtsvereinbarungen eine Kontrolle herstellen. In den Konzernabschluss der FORIS AG sind neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen:
| Name, Sitz | Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens | Beteiligungsquote | Bilanzielles Eigenkapital | Periodenergebnis | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
30.06.2018 % |
31.12.2017 % |
30.06.2018 EUR |
01.01. -30.06.2018 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn 1) | 0 | 0 | 100 | 100 | 9.403 | 2.548 |
| CPM Cash Pool GmbH, Bonn | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 |
| Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn | 25.000 | 25.000 | 100 | 100 | 30.431 | 3.629 |
| FORATIS AG, Bonn 3) | 50.000 | 50.000 | 100 | 100 | 55.000 | 0 |
| FORIS Gründungs GmbH, Bonn 2) | 0 | 0 | 100 | 100 | 25.000 | 0 |
| FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 3) | 250.000 | 250.000 | 100 | 100 | 255.000 | 0 |
| Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn | 50.000 | 50.000 | 100 | 100 | 52.519 | 1.556 |
| GO AHEAD GmbH, Bonn 3) | 3.247.174 | 3.247.174 | 100 | 100 | 100.000 | 0 |
| Go Ahead Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 |
| Go Ahead Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 13.744 | 165 |
| Go Ahead Secretarial Service Limited, Dublin | 100 | 0 | 100 | 0 | 100 | 0 |
| lavend GmbH, Bonn 2), 3) | 0 | 0 | 100 | 100 | 25.000 | 0 |
| On Behalf Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 |
| On Behalf Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 |
| On Behalf Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 |
| Summe | 3.622.280 | 3.622.180 |
1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.
2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.
3) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.
Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 % Töchter der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen bestanden weder zum 30. Juni 2018 noch zum 31. Dezember 2017. Grundsätzlich werden Tochterunternehmen zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss mit einbezogen, an dem die Kontrolle auf die Muttergesellschaft übergegangen ist.
I.5.2 Konsolidierungsmethoden und -grundsätze
Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenden Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordnungsbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt. Ergibt sich aus der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordnungsbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.
Die von den Tochtergesellschaften erwirtschafteten Ergebnisse sind erfolgswirksam ausgewiesen und werden ab dem Erwerbszeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt. Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrecht gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter B.6.I.5.1 mit laufender Nummer 3 gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.
I.5.3 Sonstige Angaben
Hinsichtlich der FORIS AG und der konsolidierten Gesellschaften nach B.6.I.5.1 bestehen keine maßgeblichen Beschränkungen im Sinne des IFRS 12. Wir weisen allerdings darauf hin, dass gemäß § 10 der Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.
Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3 Mio. EUR abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Das Bankdarlehen valutiert wie im Vorjahr mit 0 TEUR. Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe. Ferner bestehen seitens der FORIS AG oder eines ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß B.6.I.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.
I.6 Fremdwährungsumrechnung
Bestehende Fremdwährungskonten zur vereinfachten Ausführung des Zahlungsverkehrs in den jeweiligen Ländern (im Wesentlichen Großbritannien) wurden mit dem Stichtagskassakurs zum 30. Juni 2018 bewertet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum Kassakurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Der Euro stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar, sodass hieraus keine Umrechnungsdifferenzen entstehen. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.
I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
I.7.1 Umsatzrealisierung
Umsätze und Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder Forderung bewertet und stellen Beträge für im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erbrachte Leistungen - abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen - dar.
Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung. Abweichend hiervon werden im Bereich der Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, ein Vergleich geschlossen wurde oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen wurde.
I.7.2 Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist, aktiviert.
I.7.3 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahre. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sind nicht vorhanden.
Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert anhand der entsprechenden wesentlichen Bestandteile betrachtet und mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahren. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr realisierbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.
Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Geringwertige Vermögenswerte werden in voller Höhe in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt. Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstiger betrieblicher Aufwand" zu dem Zeitpunkt erfasst, zu welchem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.
Goodwill
Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit oder CGU), der der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht (Werthaltigkeitstest). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird grundsätzlich jährlich durchgeführt. Darüber hinaus wird ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer vorgenommen, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.
Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen verständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist. Der beizulegende Zeitwert sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapitalwertorientiertes Verfahren zur Anwendung.
Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner. Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in denen die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.
I.7.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die Folgebewertung wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften des IAS 16. Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben.
Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.
Die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien bedarf gemäß § 10 der Satzung eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig. Eine darüber hinausgehende Beschränkung besteht nicht.
Die Ableitung eines Zeitwertes auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien - oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien - war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwertes das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis der Cashflows mithilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt. Ein externes Gutachten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wurde nicht herangezogen.
I.7.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken bzw. pauschalisiert für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Die Wertberichtigungen werden auf gesonderten Konten erfasst. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge in Höhe von gem. dem Ausweis unter B.6.II.2.5 enthalten. Diese wurden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 5,5 % p.a. abgezinst.
I.7.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst. Abweichend hiervon wird das zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft in der Folge zum Fair Value bewertet.
Wertpapiere werden zum Stichtag mit dem geringeren Rückkaufswert ausgewiesen.
Zu der in Vorjahren erfolgten Errichtung des Bürogebäudes zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung von maximal 3 Mio. EUR mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Nach der erfolgten vollständigen Tilgung valutiert das entsprechende Darlehen mit 0 TEUR.
Zur Absicherung des Zinsrisikos haben wir für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2 Mio EUR vereinbart. Die Prämie für die Zinssicherung betrug 142 TEUR und war am 6. April 2010 fällig. Der Höchstsatz aus dem Zinssicherungsgeschäft beträgt 3,3 %. Zum 30. Juni 2018 erfolgte seitens der darlehensgebenden Bank eine Marktwertbestätigung mit 0 TEUR (31. Dezember 2017: 0 TEUR). Die zukünftigen Zahlungsströme wurden von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst. Der sich ergebende Differenzbetrag wurde erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
I.7.7 Latente Steuererstattungsansprüche
Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen bzw. zukünftige Ertragsteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.
I.7.8 Vorräte
Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.
I.7.9 Steuererstattungsansprüche
Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.
I.7.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung
Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten in Anlehnung an die Vorschriften von IAS 37 und IAS 38 bilanziert. Die erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten ergeben sich aus dem Prozessfinanzierungsvertrag, auf dessen Basis die FORIS AG und der jeweilige Vertragspartner eine Gemeinschaft zur Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen bilden. Das wesentliche erworbene Recht der FORIS AG ist das künftige Recht auf Erlösauskehr im Erfolgsfalle, das einen immateriellen Vermögenswert sui generis darstellt. Dieser wird bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die dem Vermögenswert direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Sachverständige. Abwertungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.
I.7.11 Abgegrenzte Aufwendungen
Die abgegrenzten Aufwendungen sind solche, bei denen Gegenleistungen über den Bilanzstichtag hinaus zu erbringen sind und die innerhalb des kommenden Jahres verrechnet werden. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert.
I.7.12 Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
I.7.13 Eigenkapital
Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013, 2015 und 2017 erworbenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen.
I.7.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.
I.7.15 Abgegrenzte Erträge
Abgegrenzte Erträge sind solche, bei denen Gegenleistungen nach dem Bilanzstichtag in Anspruch genommen und realisiert werden. Die Bewertung der anzugrenzenden Erträge erfolgt bei Entstehen des Anspruchs auf die Gegenleistung in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der zu erbringenden Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
I.7.16 Rückstellungen
Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss besteht. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.
Aus den Prozessfinanzierungsverträgen ergibt sich in der Regel die Pflicht zur Übernahme der Kosten des Anspruchsgegners im Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses. Eine Passivierung dieser Pflicht erfolgt bei überwiegend negativen Erfolgsaussichten und somit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der FORIS AG aus ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, sofern eine verlässliche Schätzung der Höhe nach möglich ist.
I.7.17 Steuerschulden
Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.
I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten
I.8.1 Einordnung von Finanzinstrumenten
Die FORIS AG ordnet die genutzten Finanzinstrumente nach IAS 39 in folgende Kategorien ein:
| Kategorien finanzielle Vermögenswerte | Abkürzung |
|---|---|
| Loans and Receivables - Kredite und Forderungen | LaR |
| Financial Assets at Fair Value through profit or loss - Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | FAaFV |
| Kategorien finanzielle Verbindlichkeiten | Abkürzung |
| Financial Liabilities measured at Amortised Costs - Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | FLaAC |
I.8.2 Angaben zur Gesamtergebnisrechnung und weitere Angaben
| 30.06.2018 Finanzielle Vermögenswerte | Bewertungskategorie IAS 39 | Buchwert TEUR |
Beizulegender Zeitwert TEUR |
Nettogewinn / - Nettoverlust TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | LaR | 4.040 | -1.278 | |
| Zinssicherung | FAaFV | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | LaR | 109 | 0 | |
| Zahlungsmittel | LaR | 3.609 | 0 | |
| Summe | 7.758 | 0 | -1.278 |
| 30.06.2018 Finanzielle Verbindlichkeiten | Bewertungskategorie IAS 39 | Buchwert TEUR |
Beizulegender Zeitwert TEUR |
Nettogewinn / - Nettoverlust TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | FLaAC | 367 | 0 | |
| Summe | 367 | 0 | 0 |
| 31.12.2017 Finanzielle Vermögenswerte | Bewertungskategorie IAS 39 | Buchwert TEUR |
Beizulegender Zeitwert TEUR |
Nettogewinn / - Nettoverlust TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | LaR | 3.100 | -162 | |
| Zinssicherung | FAaFV | 0 | 0 | -1 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | LaR | 972 | 0 | |
| Zahlungsmittel | LaR | 3.815 | 0 | |
| Summe | 7.887 | 0 | -163 |
| 31.12.2017 Finanzielle Verbindlichkeiten | Bewertungskategorie IAS 39 | Buchwert TEUR |
Beizulegender Zeitwert TEUR |
Nettogewinn / - Nettoverlust TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | FLaAC | 512 | 0 | |
| Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | ||||
| Summe | 512 | 0 | 0 |
Bei den der Kategorie LaR bzw. FLaAC zugeordneten Vermögenswerten und Schulden stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar, so dass Angaben zum Zeitwert nicht erfolgen müssen. Der Nettoverlust bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten resultiert sowohl im Berichtsjahr wie im Vorjahr aus den Wertberichtigungen auf Forderungen sowie den Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen und abgeschriebenen Forderungen. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 2 TEUR (Geschäftsjahr 2017: 2 TEUR) aus Umrechnungsdifferenzen ertragswirksam und 1 TEUR (Geschäftsjahr 2017: 9 TEUR) aufwandswirksam erfasst.
I.8.3 Darstellung der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13
Für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist eine Bemessungshierarchie festzulegen. Die Einteilung erfolgt anhand der verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen, wobei den Inputfaktoren auf Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt wird. Sind die herangezogenen Inputfaktoren eines Vermögenswerts oder einer Schuld auf unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie angesiedelt, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit auf derjenigen Stufe der Bemessungshierarchie, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Nachfolgende Inputfaktoren führen zu einer Einteilung in die jeweilige Stufe der Bemessungshierarchie.
Stufe 1: Inputfaktoren der Stufe 1 sind notierte Preise für identische Vermögenswerte und Schulden in für die FORIS AG am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.
Stufe 2: Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere Inputfaktoren, die für die Vermögenswerte und Schulden am Bewertungsstichtag unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Stufe 3: Inputfaktoren der Stufe 3 sind am Bewertungsstichtag nicht unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswerte und Schulden, die über eine modellbasierte Bewertung auch auf Annahmen und Schätzungen beruhen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13.
| 30.06.2018 Vermögenswerte | Fair Value Gesamt TEUR |
Fair Value Stufe 1 TEUR |
Fair Value Stufe 2 TEUR |
Fair Value Stufe 3 TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Zinssicherung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2017 Vermögenswerte | Fair Value Gesamt TEUR |
Fair Value Stufe 1 TEUR |
Fair Value Stufe 2 TEUR |
Fair Value Stufe 3 TEUR |
|---|---|---|---|---|
| Zinssicherung | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Summe | 1 | 0 | 1 | 0 |
Das Zinssicherungsgeschäft wurde in die Stufe 2 eingeordnet, da hier die zukünftigen Zahlungsströme von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst wurden. Wechsel zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zu Beginn des jeweiligen Quartals vorgenommen, in dem der Anlass oder die Veränderung der Umstände liegen, aus denen ein Wechsel resultiert. Im ersten Halbjahr 2018 fanden keine Wechsel zwischen Hierarchiestufen in den Finanzinstrumenten der FORIS AG statt.
I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen
Im ersten Halbjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert.
I.10 Leasing
Durch die Vermietung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie besteht ein Operating-Leasing-Verhältnis im Sinne der IFRS mit der FORIS AG als Leasinggeberin. Die Mietzahlungen werden erfolgswirksam im jeweiligen Geschäftsjahr erfasst.
I.11 Veröffentlichung
Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts der FORIS zum 30. Juni 2018 erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Der Halbjahresfinanzbericht kann ab dem 15. August 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen werden unter:
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html
Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-)Jahresabschluss 2017 am 22. März 2018 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Am 30. Mai 2018 erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG im Bundesanzeiger und die des Konzernabschlusses am 3. Juli 2018. Die Hauptversammlung fand am 28. Mai 2018 statt.
II. Erläuterung der Abschlussposten
II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung
II.1.1 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus Gesellschaftsverkäufen, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer und aus der Vermietung der Immobilien zusammen.
| EUR | EUR | |
|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 3.865.418,92 | 1.971.381,05 |
| Verkauf von Vorratsgesellschaften | 6.281.671,04 | 5.593.000,00 |
| Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD | 852.380,84 | 952.141,61 |
| Sonstige Segmente im FORIS Konzern | 143.364,72 | 183.283,32 |
| Summe | 11.142.835,52 | 8.699.805,98 |
II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 474.404,87 | 13.967,21 |
| Erträge aus abgeschriebenen Forderungen | 3.580,80 | 11.864,01 |
| Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge | 3.594,71 | 3.868,83 |
| Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung | 0 | 1.507,32 |
| Untervermietung von Geschäftsräumen / Parkplätzen | 0 | 0 |
| Versicherungsentschädigungen | 13.632,45 | 14.788,75 |
| Gewinn aus der Veräußerung von Anlagevermögen | 0 | 0 |
| Übrige | 14.786,36 | 70 |
| Summe | 509.999,19 | 46.066,12 |
II.1.3 Materialaufwand
Ein Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese sind folgenden Segmenten zuzuordnen:
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 1.793.882,82 | 974.045,04 |
| Verkauf von Vorratsgesellschaften | 5.648.071,06 | 5.152.512,74 |
| Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD | 112.066,41 | 122.651,40 |
| Sonstige Segmente im FORIS Konzern | 0 | 0 |
| Summe | 7.554.020,29 | 6.249.209,18 |
II.1.4 Personalaufwand
Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 922.263,77 | 932.443,52 |
| Soziale Abgaben | 146.125,93 | 133.171,04 |
| Weitere Kosten der Altersversorgung | 6.874,57 | 4.280,00 |
| Summe | 1.075.264,27 | 1.069.894,56 |
II.1.5 Abschreibungen
Abschreibungen wurden vorgenommen auf:
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 25.103,00 | 25.038,00 |
| Sachanlagen | 87.889,00 | 74.353,95 |
| Summe | 112.992,00 | 99.391,95 |
II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bei den laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und Effekten aus Wertberichtigungen handelt es sich im Wesentlichen um:
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 1.275.383,79 | 156.705,14 |
| Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten | 257.278,08 | 138.683,41 |
| Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten | 200.589,80 | 74.632,92 |
| Verwaltungskosten | 95.262,19 | 88.056,59 |
| Fort- und Weiterbildung | 28.075,31 | 32.353,18 |
| EDV-Kosten | 123.094,99 | 86.446,84 |
| Schadenersatz | 0 | 0 |
| Raumkosten | 60.040,39 | 54.684,75 |
| Instandhaltung | 31.829,53 | 11.554,13 |
| Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten | 64.103,08 | 53.434,87 |
| Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung | 48.666,76 | 51.969,70 |
| Weitere Aufwendungen | 53.974,74 | 81.398,06 |
| Versicherungen/Beiträge | 22.633,86 | 20.580,62 |
| Fremdpersonalkosten und weitere Personalnebenkosten | 84.528,97 | 12.720,38 |
| Mahnkosten | 10.866,02 | 11.922,49 |
| Summe | 2.356.327,51 | 875.143,08 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Wertberichtigung Prozessfinanzierung | 1.256.680,00 | 117.156,84 |
| Wertberichtigung und Ausbuchungen | 18.703,79 | 39.548,30 |
| Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer GO AHEAD | ||
| Summe | 1.275.383,79 | 156.705,14 |
Die Wertberichtigung bei der GO AHEAD unterteilt sich in die Zuführung zur pauschalierten Einzelwertberichtigung sowie Forderungsverlusten aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen.
II.1.7 Sonstige Steuern
Bei den sonstigen Steuern handelt es sich um Grundsteuern für die betrieblich genutzten Grundstücke.
II.1.8 Finanzerträge
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Zinsen Prozessfinanzierung | 8.877,58 | 13.423,44 |
| Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge | 442,82 | 100,61 |
| Summe | 9.320,40 | 13.524,05 |
Die sonstigen Zinsen und zinsähnlichen Erträge resultieren aus Zinsgutschriften, aus Festgeldanlagen und gewährten Darlehen.
II.1.9 Finanzaufwendungen
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen | 5,25 | 91,97 |
| Zinsen auf Steuernachforderungen | 0 | 3.973,50 |
| Bewertung Zinssicherung | 12,37 | 276,85 |
| Summe | 17,62 | 4.342,32 |
In der Bewertung der Zinssicherung wurde die Bewertungsänderung des Zinssicherungsgeschäftes berücksichtigt.
II.1.10 Ertragsteuern
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung sowie Differenzen aus Vorjahren | 158 | 131 |
| Veränderung latente Steuern | 0 | -106.067,00 |
| Körperschaft- und Gewerbesteuer der Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften | 9 | 7 |
| Gewerbesteuer | -292 | -240 |
| Körperschaftsteuer | -290,77 | -356 |
| Summe | -415,77 | -106.525,00 |
Im Vorjahreszeitraum waren die latenten Steuern aufgrund der allgemeinen Unternehmensentwicklung teilweise aufzulösen.
II.1.11 Steuerüberleitungsrechnung
| 01.01.-30.06.2018 | 01.01.-30.06.2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bemessung EUR |
Steuer EUR |
Bemessung EUR |
Steuer EUR |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Ergebnis vor Ertragsteuern | 551.247 | 982.332 | ||||
| Gesetzlicher Steuersatz | 32,98% | 181.774 | 32,98% | 323.924 | ||
| Veränderungen nach dem GewStG | 17,15% | 17,15% | ||||
| Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG | -626.600 | -107.462 | -482.271 | -82.697 | ||
| Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach GewStG | -827.503 | -141.917 | -603.177 | -103.445 | ||
| Steuerübernahme GewSt | 0 | 7.900 | ||||
| Hinzurechnungen / Kürzungen | 73.979 | 12.687 | 105.711 | 18.123 | ||
| Veränderungen nach dem KStG | 15,83% | 15,83% | ||||
| Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG | -626.600 | -99.159 | -482.271 | -76.319 | ||
| Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach dem KStG | -843.428 | -133.473 | -618.353 | -97.854 | ||
| Steuerübernahme KSt/SolZ | 0 | 8.096 | ||||
| Hinzurechnungen / Kürzungen | 91.326 | 14.452 | 123.058 | 19.475 | ||
| Differenzen aus steuerlichen Rundungsvorschriften | -10 | -24 | ||||
| Zwischensumme | -273.108 | 17.179 | ||||
| Steuerdifferenzen aus Vorjahr | -202.280 | 299.695 | ||||
| Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt ohne Steuerausgleich | 17,15% | 0 | 0 | 17,15% | 0 | 0 |
| Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt mit Steuerausgleich | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Erträge aus erhöhter / Aufwand aus verminderter Verlustvortragsnutzung | 282.540 | 1.407 | ||||
| - Tatsächlicher Steuerertrag / + Tatsächlicher Steueraufwand | -192.848 | 318.281 | ||||
| Ermittlung des gesetzlichen Steuersatzes | 01.01.-30.06.2018 | 01.01.-30.06.2017 | ||||
| a) Gewerbesteuer | 3,50% | 3,50% | ||||
| Messbetrag gem. § 11 GewStG | 490,00% | 490,00% | ||||
| Hebesatz der Bundesstadt Bonn | 17,15% | 17,15% | ||||
| b) Körperschaftsteuer | 15,00% | 15,00% | ||||
| Körperschaftsteuersatz gem. § 23 KStG | 5,50% | 5,50% | ||||
| Solidaritätszuschlag gem. § 4 SolZG | 15,83% | 15,83% | ||||
| Gesamtsteuer | 32,98% | 32,98% |
II.2 Erläuterung der Bilanz
Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Konzernzwischenanhang unter B.6.I.7 ff.
II.2.1 Immaterielle Vermögenswerte
In der Position "Immaterielle Vermögenswerte" ist im Wesentlichen die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software sowie die in 2016 neu erstellte Internetseite www.foris.com enthalten. Selbst entwickelte Software wird nicht angesetzt.
II.2.2 Goodwill
Aus dem Erwerb der GO AHEAD wurde ein Goodwill angesetzt. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD entspricht dabei der operativen Einheit GO AHEAD GmbH. Der Buchwert zum 30. Juni 2018 beträgt 2.864.760,00 EUR und ist unverändert zu den Vorjahren.
Am 29. März 2017 hat die britische Regierung der Europäischen Union offiziell ihr Austrittsbegehren gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union mitgeteilt. Mithin scheidet das Vereinigte Königreich nach derzeitigem Stand am 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus. Die aktuellen innen- und außenpolitischen Entwicklungen und Verhandlungen lassen noch immer keine verlässliche Einschätzung zu, ob und in welcher Form der BREXIT letztlich gestaltet wird.
Die GO AHEAD könnte im Bereich der englischen Limited insoweit vom BREXIT betroffen sein, als dass politisch keine bilaterale Regelung für die Niederlassungsfreiheit getroffen wird. Dies hätte vor allem gesellschaftsrechtliche Konsequenzen. Nach überwiegender Einschätzung werden englische Limited-Gesellschaften mit Niederlassung in Deutschland ohne Weitergeltung der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit und den aus ihr entwickelten Prinzipien des Europäischen Gerichtshofs zum internationalen Gesellschaftsrecht automatisch - also ohne den Willen des Gesellschafters - in eine Personengesellschaft deutschen Rechts (hier insbesondere in eine GbR oder OHG) umgewandelt. Für diese Fälle haben wir für die Kunden der GO AHEAD Lösungen vorbereitet, die den bisherigen Geschäftsbetrieb unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit nicht einschränken und eine Überleitung ermöglichen.
Die Prognosen der Cashflows, wie die Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD werden bisher noch maßgeblich vom Geschäft mit der englischen und der irischen Limited beeinflusst. Die bisherige Entwicklung in Bezug auf den BREXIT hat gezeigt, dass die Zahl der Neugründungen der englischen Limited stark rückläufig und die Löschungsquoten angestiegen sind. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten und in Verbindung mit den geplanten vertrieblichen Maßnahmen gehen wir bei den Neugründungen derzeit für 2018 von einem Niveau unter dem des Jahres 2017 aus, wobei sich diese Einschätzung auf die Summe der englischen und irischen Limiteds bezieht. Irische Neugründungen werden englische Neugründungen ablösen, wenn auch nicht vollständig kompensieren. In 2018 und 2019 werden zusätzlich Umsatzerlöse aus Umstrukturierungen und Löschungen erwartet. Da die Auswirkungen der konkreten Ausgestaltung des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs nach wie vor nicht vorhersehbar sind, ist die Prognose der zukünftigen Cashflows, Umsätze und Erträge unter dem Vorbehalt der weiteren politischen Entwicklung einzuordnen. Gleiches gilt für die Vermarktung der irischen Limited sowie die Möglichkeit eines Umzugs oder der Umstrukturierung der englischen Limited.
Aus Sicht des Managements sind keine entsprechenden Ereignisse eingetreten oder lagen Umstände vor, die darauf hinweisen, dass eine unterjährige Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegt. Hinsichtlich des Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2017 verweisen wir auf den Geschäftsbericht 2017. Wesentliche Veränderungen der im Geschäftsbericht 2017 beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie regulatorische Änderungen im Bereich der ausländischen Kapitalgesellschaften auswirken. Aus Sicht der FORIS werden derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen angenommen, die dazu führen, dass der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD unter dem Buchwert liegt. Daher war eine unterjährige Durchführung des Werthaltigkeitstests aus Sicht des Managements nicht erforderlich.
II.2.3 Sachanlagen
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht im Wesentlichen aus der selbst genutzten Büroeinrichtung. In der Position "Sachanlagen" hat es keine wesentlichen Veränderungen gegeben. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Geschäftsberichtes 2017.
II.2.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie
Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude mit rund 988 m2 Bürofläche auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22, einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Das Objekt wird seit Fertigstellung in 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Die mit dem Neubau in Verbindung stehenden aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im ersten Halbjahr 2018 unverändert zum Vorjahr 1.240,00 EUR. Die Netto-Mieteinnahmen im ersten Halbjahr 2018 betrugen 115 TEUR (Vorjahr: 112 TEUR).
Die der Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
| Mietaufwendungen Neubau | 01.01.-30.06.2018 TEUR |
01.01.-30.06.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Mietnebenkosten | 46 | 19 |
| Reparaturen und Instandhaltung | 35 | 0 |
| Summe | 81 | 19 |
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurde auf Grundlage von Cashflow-Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von acht Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den Zeitraum ab 2025 wurden die diskontierten Cashflows auf Basis des Planjahres 2025 unverändert fortgeschrieben. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nicht deutlich besser oder schlechter als der relevante Immobilienmarkt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von acht Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da bei entsprechender Bewirtschaftung die Cashflows der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich sind. Wesentliche Annahmen und Schätzungen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind die Mietpreis- und Umsatzentwicklung, Bewirtschaftungskosten sowie die Entwicklung der Verschuldung und des Zinsniveaus. Die Prognosen der Cashflows bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden maßgeblich von der Entwicklung des Büroimmobilienmarktes in Bonn beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten gehen wir für die Zwecke der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von einem gleichbleibenden Mietpreisniveau aus. Es wurden daher keine Mieterhöhungen für die kommenden Jahre geplant, so dass keine Umsatzsteigerungen berücksichtigt wurden. Bei den Bewirtschaftungskosten wurde gemäß § 19 ImmowertV i.V.m. § 187 BewG ein Pauschalbetrag von 20 % des Umsatzes (Vorjahr: 20 % des Umsatzes) berücksichtigt. Die Verschuldung wurde wie im Vorjahr mit dem anteiligen Betrag des Buchwertes an der Gesamtverschuldung aller Immobilien berücksichtigt.
Der Vorstand sieht derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.
Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2 Mio. EUR im Grundbuch eingetragen.
Anlagengitter zum 30. Juni 2018
| Bezeichnung | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
Umbuchung EUR |
30.06.2018 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 370.334,10 | 0 | 0 | 0 | 370.334,10 |
| Goodwill | 2.864.760,00 | 0 | 0 | 0 | 2.864.760,00 |
| 3.235.094,10 | 0 | 0 | 0 | 3.235.094,10 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grund und Boden / Bauten | 3.292.349,80 | 0 | 0 | 0 | 3.292.349,80 |
| Außenanlagen | 53.791,69 | 0 | 0 | 0 | 53.791,69 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 439.304,67 | 59.439,00 | 3.908,56 | 0 | 494.835,11 |
| 3.785.446,16 | 59.439,00 | 3.908,56 | 0 | 3.840.976,60 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | |||||
| Grund und Boden | 315.118,00 | 0 | 0 | 0 | 315.118,00 |
| Bauten | 2.322.107,11 | 0 | 0 | 0 | 2.322.107,11 |
| 2.637.225,11 | 0 | 0 | 0 | 2.637.225,11 | |
| Summe | 9.657.765,37 | 59.439,00 | 3.908,56 | 0 | 9.713.295,81 |
| Bezeichnung | Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
Umbuchung EUR |
30.06.2018 EUR |
30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 211.818,10 | 25.103,00 | 0 | 0 | 236.921,10 | 133.413,00 | 158.516,00 |
| Goodwill | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.864.760,00 | 2.864.760,00 |
| 211.818,10 | 25.103,00 | 0 | 0 | 236.921,10 | 2.998.173,00 | 3.023.276,00 | |
| Sachanlagen | |||||||
| Grund und Boden / Bauten | 798.280,97 | 23.730,00 | 0 | 0 | 822.010,97 | 2.470.338,83 | 2.494.068,83 |
| Außenanlagen | 11.807,69 | 2.052,00 | 0 | 0 | 13.859,69 | 39.932,00 | 41.984,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 364.998,67 | 26.479,00 | 3.008,56 | 0 | 388.469,11 | 106.366,00 | 74.306,00 |
| 1.175.087,33 | 52.261,00 | 3.008,56 | 0 | 1.224.339,77 | 2.616.636,83 | 2.610.358,83 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | |||||||
| Grund und Boden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 315.118,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 458.937,11 | 34.728,00 | 0 | 0 | 493.665,11 | 1.828.442,00 | 1.863.170,00 |
| 458.937,11 | 34.728,00 | 0 | 0 | 493.665,11 | 2.143.560,00 | 2.178.288,00 | |
| Summe | 1.845.842,54 | 112.092,00 | 3.008,56 | 0 | 1.954.925,98 | 7.758.369,83 | 7.811.922,83 |
Anlagengitter zum 31. Dezember 2017
| Bezeichnung | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
Umbuchung EUR |
31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 355.118,86 | 22.071,24 | 6.856,00 | 0 | 370.334,10 |
| Goodwill | 2.864.760,00 | 0 | 0 | 0 | 2.864.760,00 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3.219.878,86 | 22.071,24 | 6.856,00 | 0 | 3.235.094,10 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grund und Boden / Bauten | 3.292.349,80 | 0 | 0 | 0 | 3.292.349,80 |
| Außenanlagen | 53.791,69 | 0 | 0 | 0 | 53.791,69 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 413.957,64 | 27.992,12 | 2.645,09 | 0 | 439.304,67 |
| 3.760.099,13 | 27.992,12 | 2.645,09 | 0 | 3.785.446,16 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | |||||
| Grund und Boden | 315.118,00 | 0 | 0 | 0 | 315.118,00 |
| Bauten | 2.322.107,11 | 0 | 0 | 0 | 2.322.107,11 |
| 2.637.225,11 | 0 | 0 | 0 | 2.637.225,11 | |
| Summe | 9.617.203,10 | 50.063,36 | 9.501,09 | 0 | 9.657.765,37 |
| Bezeichnung | Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2017 EUR |
Zugang EUR |
Abgang EUR |
Umbuchung EUR |
31.12.2017 EUR |
31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 167.802,86 | 50.868,24 | 6.853,00 | 0 | 211.818,10 | 158.516,00 | 187.316,00 |
| Goodwill | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.864.760,00 | 2.864.760,00 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 167.802,86 | 50.868,24 | 6.853,00 | 0 | 211.818,10 | 3.023.276,00 | 3.052.076,00 | |
| Sachanlagen | |||||||
| Grund und Boden / Bauten | 750.828,97 | 47.452,00 | 0 | 0 | 798.280,97 | 2.494.068,83 | 2.541.520,83 |
| Außenanlagen | 7.739,69 | 4.068,00 | 0 | 0 | 11.807,69 | 41.984,00 | 46.052,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 337.773,64 | 29.870,12 | 2.645,09 | 0 | 364.998,67 | 74.306,00 | 76.184,00 |
| 1.096.342,30 | 81.390,12 | 2.645,09 | 0 | 1.175.087,33 | 2.610.358,83 | 2.663.756,83 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | |||||||
| Grund und Boden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 315.118,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 389.487,11 | 69.450,00 | 0 | 0 | 458.937,11 | 1.863.170,00 | 1.932.620,00 |
| 389.487,11 | 69.450,00 | 0 | 0 | 458.937,11 | 2.178.288,00 | 2.247.738,00 | |
| Summe | 1.653.632,27 | 201.708,36 | 9.498,09 | 0 | 1.845.842,54 | 7.777.194,83 | 7.963.570,83 |
II.2.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.
| Langfristig | 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|---|---|---|
| Forderungen Prozessfinanzierung | 148.829,01 | 153.116,59 |
| Kurzfristig | 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|---|---|---|
| Forderungen Prozessfinanzierung | 4.965.414,95 | 3.567.227,87 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -1.335.122,27 | -1.175.905,31 |
| Vermögenswert Prozessfinanzierung | 3.630.292,68 | 2.391.322,56 |
| Forderungen GO AHEAD | 200.786,38 | 241.863,70 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -61.233,00 | -56.325,00 |
| Vermögenswert GO AHEAD | 139.553,38 | 185.538,70 |
| Forderungen Übrige | 121.072,86 | 369.684,42 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | 0 | 0 |
| Vermögenswert Übrige | 121.072,86 | 369.684,42 |
| Forderungen Gesamt | 5.287.274,19 | 4.178.775,99 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -1.396.355,27 | -1.232.230,31 |
| Vermögenswert Gesamt | 3.890.918,92 | 2.946.545,68 |
Prozessfinanzierung
Zu den Stichtagen 31. Dezember 2017 und 30. Juni 2018 bestehen keine überfälligen langfristigen, aber nicht wertberichtigten Forderungen der Prozessfinanzierung. Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Verzögerungen gibt es regelmäßig dort, wo der Erlös dem Anspruchsinhaber zwar aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zusteht, die Abwicklung sich aber hinzieht. Den kurzfristigen Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1.335 TEUR (31. Dezember 2017: 1.176 TEUR) gegenüber. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 26 % (31. Dezember 2017: 32 %) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:
| Einzelwertberichtigung Prozessfinanzierung | 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 1.175.905,31 | 1.626.633,38 |
| Zuführung | 1.425.431,43 | 199.703,78 |
| Verbrauch | -1.256.680,00 | -649.383,13 |
| Auflösung | -9.534,47 | -1.048,72 |
| Stand Stichtag | 1.335.122,27 | 1.175.905,31 |
GO AHEAD
Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Die Forderungen bei der GO AHEAD sind grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen fällig. Da, wie nachfolgend beschrieben, eine gestaffelte Wertberichtigung aller überfälligen Forderungen erfolgt, kann eine Analyse des Alters der überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen entfallen.
| 30.06.2018 Abwertung in % |
31.12.2017 Abwertung in % |
|
|---|---|---|
| bis zu drei Monaten | 10 | 10 |
| länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten | 25 | 25 |
| länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr | 50 | 50 |
| länger als ein Jahr | 98 | 98 |
In der GO AHEAD wurde im ersten Halbjahr 2018 der Forderungsbestand wie im Vorjahr regelmäßig analysiert und uneinbringliche Forderungen ausgebucht. Die zum 30. Juni 2018 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 201 TEUR (31. Dezember 2017: 242 TEUR) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften abgewertet. Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 61 TEUR (31. Dezember 2017: 56 TEUR). Dies entspricht 30 % (31. Dezember 2017: 23 %) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 56.325,00 | 67.919,00 |
| Zuführung | 23.519,36 | 70.590,29 |
| Verbrauch | -18.611,36 | -82.184,29 |
| Stand Stichtag | 61.233,00 | 56.325,00 |
Übrige
Die Forderungen bei den Vorratsgesellschaften sind grundsätzlich sofort fällig. Die Leistung erfolgt meist gegen Vorkasse, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen von dieser Regel schriftlich vereinbart wurden. Es bestehen bei den Vorratsgesellschaften weder zum Bilanzstichtag 30. Juni 2018 noch zum 31. Dezember 2017 überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte.
II.2.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Langfristig
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte waren nicht auszuweisen.
Kurzfristig
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung | 62.652,97 | 964.051,71 |
| Zinscap | 0,01 | 12,38 |
| Sonstiges | 40.779,87 | 2.456,76 |
| Gewährte Darlehen | 5.216,17 | 5.306,61 |
| Summe | 108.649,02 | 971.827,46 |
In den Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung sind wie im Vorjahr Zahlungen im Rahmen der prozessualen Durchführung der finanzierten Prozesse wie Sicherheitsleistungen für die Kosten des gegnerischen Anwalts enthalten. Der überwiegende Teil wurde für eine vorläufige Vollstreckung in einem großvolumigen Verfahren zur Absicherung der Gerichts- und Anwaltskosten geleistet. Es ist mittlerweile davon auszugehen, dass die finanzierte Sicherheitsleistung in Anspruch genommen wird.
Weiterer Bestandteil ist die zu Marktwerten bilanzierte Prämie für das Zinssicherungsgeschäft im Rahmen der Finanzierung des Büroneubaus in 2010/2011 zu Vermietungszwecken.
Die sonstigen Vermögenswerte und Darlehen werden, soweit vereinbart, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit vereinbart, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
Es bestehen weder zum Bilanzstichtag 30. Juni 2018 noch zum 31. Dezember 2017 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.
II.2.7 Latente Steuererstattungsansprüche
Ein Konzern verfügte zum 30. Juni 2018 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend den vorliegenden Steuerbescheiden und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 4,5 Mio. EUR (31. Dezember 2017: 4,5 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß IFRS in Höhe von 1.501 TEUR (31. Dezember 2017: 1.501 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 % zugrunde gelegt. Die steuerlich nutzbaren Verlustvorträge werden innerhalb des Planungszeitraumes vollständig verbraucht. Die Veränderung wurde aufwandswirksam unter den Ertragsteuern erfasst.
II.2.8 Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften abzüglich der Einzahlungsverpflichtung und etwaiger Einzelwertberichtigungen.
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften | 3.426.144,76 | 2.402.500,01 |
| ./. Einzahlungsverpflichtungen | -1.817.500,00 | -1.362.500,00 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -1.495,45 | -1.495,45 |
| Vermögenswert | 1.607.149,31 | 1.038.504,56 |
Im Rahmen des Cash-Pooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung haben wir diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 haben wir die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und in der Bilanz eliminiert. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen ergibt sich wie folgt:
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 1.495,45 | 1.495,45 |
| Verbrauch | 0 | 0 |
| Stand Stichtag | 1.495,45 | 1.495,45 |
Eine etwaige Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgt über den Materialaufwand, wogegen eine etwaige Auflösung über die sonstigen betrieblichen Erträge erfolgt.
II.2.9 Steuererstattungsansprüche
In der Position "Steuererstattungsansprüche" sind zum 30. Juni 2018 und zum 31. Dezember 2017 im Wesentlichen die Erstattungsansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer enthalten.
II.2.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Ein Vermögenswert aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter für die laufenden Verfahren.
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 3.554.591,15 | 4.053.713,48 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -758.393,86 | -758.343,61 |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | 2.796.197,29 | 3.295.369,87 |
Die Einzelwertberichtigungen auf Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. In der Regel werden für Vermögenswerte, bei denen bislang keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, auch keine Wertberichtigungen vorgenommen. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Stand 1.1. | 758.343,61 | 165.037,67 |
| Zuführung | 13.229,89 | 706.015,63 |
| Verbrauch | -13.179,64 | 0 |
| Auflösung | 0 | -112.709,69 |
| Stand Stichtag | 758.393,86 | 758.343,61 |
Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.
II.2.11 Abgegrenzte Aufwendungen
Bei den abgegrenzten Aufwendungen handelt es sich um im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für das Folgejahr darstellen.
II.2.12 Zahlungsmittel
Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten etwaigen Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich Vorratsgesellschaften. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds. Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen. Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel bzw. des Finanzmittelfonds.
II.2.13 Eigenkapital und Kapitalmanagement
Eigenkapital
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 4.656.933,00 | 4.656.933,00 |
| Eigene Anteile | 0 | 0 |
| Kapitalrücklage | 10.935.866,81 | 10.935.866,81 |
| Gewinnrücklagen | 717.526,00 | 717.526,00 |
| Ergebnisneutrale latente Steuern | -27.158,00 | -27.158,00 |
| Bilanzgewinn | 3.513.248,82 | 3.428.111,35 |
| Summe | 19.796.416,63 | 19.711.279,16 |
Das Grundkapital der FORIS AG beträgt 4.656.933,00 EUR und ist eingeteilt in 4.656.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben; jedoch dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft ggf. bereits hält oder die ihr nach §§ 71d oder 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals umfassen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebotes (zusammen "öffentliches Erwerbsangebot").
Bei Erwerb über den Börsenhandel darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs (oder, soweit in dieser Ermächtigung auf den Xetra-Schlusskurs abgestellt wird, den in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystems ermittelten Schlusskurses) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten.
Bei dem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise derFORIS-Aktie im Xetra-Handel bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung an Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, können über die Börse oder unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, stattdessen zu folgenden Zwecken zu verwenden:
1. Er wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
2. Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Abgabe von Aktien an Dritte als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder andere dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienliche Vermögenswerte zu erwerben dient. Der Gegenwert, zu dem erworbene eigene Aktien an Dritte abgegeben werden, darf den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss der Vereinbarung über den Unternehmens- oder Beteiligungserwerb oder der Vereinbarung über die Abgabe der Aktien an Dritte als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder dem Erwerb anderer dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienlicher Vermögenswerte nicht wesentlich unterschreiten. Für die Verwendung eigener Aktien zu den vorgenannten Zwecken wird das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe dieser Ermächtigung ausgeschlossen.
3. Die erworbenen eigenen Aktien können darüber hinaus in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre abgegeben werden, wenn die Abgabe an Dritte gegen Zahlung eines Barkaufpreises erfolgt und der Veräußerungspreis je Aktie den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Veräußerung vorangegangenen drei Börsenhandelstagen nicht wesentlich unterschreitet. Für die Veräußerung eigener Aktien an Dritte nach Maßgabe dieser Ermächtigung wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Ermächtigung beschränkt sich zudem auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft - wobei diese Höchstgrenze weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, noch bezogen auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschritten werden darf - unter Anrechnung von Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden, sowie unter Einbeziehung von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien aus einem bedingten Kapital, wenn die das Wandlungs- oder Optionsrecht jeweils gewährenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben werden.
4. Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam und die Ermächtigungen unter den Punkten 2 und 3 können zudem durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter A.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter III.13.
Kapitalmanagement
Ziel des Kapitalmanagements im FORIS-Konzern ist, eine starke Eigenkapitalbasis beizubehalten, um so auf der einen Seite das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte durch entsprechendes Risikodeckungspotenzial zu wahren und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Eigenkapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden und der Rückkaufmaßnahmen. Er strebt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des volatilen Geschäftsbereiches der Prozessfinanzierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Renditesteigerung durch eine höhere Fremdkapitalquote und einer stabilen Eigenkapitalbasis an.
Wesentliche Kennzahlen für die Überwachung und das Management des Eigenkapitals sind die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum jeweiligen Bilanzstichtag gemäß IFRS-Abschluss. Aufgrund der atypisch hohen Eigenkapitalquote (ca. 90 %) prüfen wir vor diesem Hintergrund, inwieweit andere Kennziffern eine sachgerechtere Branchen- und Sektorenvergleichbarkeit erzielen. Auf lange Sicht ist es Ziel der FORIS, eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 10 % zu erreichen. Die Eigenkapitalrendite hat sich wie folgt entwickelt:
| 01.01. - 30.06.2018 | 01.01. - 30.06.2017 | 01.01. - 31.12.2017 | 01.01. - 31.12.2016 | 01.01. - 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite | 2,80% | 1,70% | 3,40% | 5,40% | 2,60% |
| 2 Jahres-Schnitt | 2,20% | 2,60% | 4,40% | 4,00% | 11,90% |
Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 92,4 % zum 30. Juni 2018 leicht über der zum 31. Dezember 2017 (91,6 %) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 % als sinnvoll angesehen. Die Eigenkapitalquote hat sich wie folgt entwickelt:
| 01.01. - 30.06.2018 | 01.01. - 30.06.2017 | 01.01. - 31.12.2017 | 01.01. - 31.12.2016 | 01.01. - 31.12.2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 92,40% | 93,30% | 91,60% | 91,60% | 90,90% |
Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, eigene Anteile zum Zwecke der Einziehung am Markt zu erwerben. Die Umsetzung dieser Käufe ist insbesondere von der Kurs-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenzahlungen abhängig. Ein fixes Rückkaufprogramm besteht derzeit nicht. Aktienoptionsprogramme bestehen derzeit nicht.
II.2.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 99.948,66 | 120.880,26 |
| Personalverbindlichkeiten | 174.773,40 | 234.308,88 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 40.443,90 | 85.280,00 |
| Aufsichtsratsvergütung | 49.786,00 | 63.669,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.353,37 | 7.989,09 |
| Summe | 367.305,33 | 512.127,23 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten. In der Position Personalverbindlichkeiten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub enthalten. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahres-/ Konzernabschlusses.
Nachfolgend sind die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten tabellarisch dargestellt:
| 30.06.2018 | Gesamtbetrag TEUR |
bis zu einem Monat TEUR |
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten TEUR |
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr TEUR |
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 100 | 121 | 0 | 0 | 0 |
| Personalverbindlichkeiten | 175 | 0 | 56 | 178 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 40 | 0 | 40 | 0 | 0 |
| Aufsichtsratsvergütung | 50 | 0 | 0 | 50 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2 | 8 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 367 | 129 | 96 | 228 | 0 |
| 31.12.2017 | Gesamtbetrag TEUR |
bis zu einem Monat TEUR |
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten TEUR |
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr TEUR |
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren TEUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 121 | 341 | 0 | 0 | 0 |
| Personalverbindlichkeiten | 234 | 0 | 37 | 102 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 85 | 0 | 45 | 0 | 0 |
| Aufsichtsratsvergütung | 64 | 0 | 0 | 63 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8 | 6 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 512 | 347 | 82 | 165 | 0 |
II.2.15 Abgegrenzte Erträge
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| GO AHEAD Servicepakete | 622.930,00 | 645.085,00 |
Die abgegrenzten Erträge betreffen in Rechnung gestellte Servicepaketen im Bereich der GO AHEAD, die wirtschaftlich in das Folgejahr gehören, aber bereits vereinnahmt wurden.
II.2.16 Rückstellungen
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 465.220,59 | 532.430,38 |
| Sonstige Rückstellungen | 122.739,50 | 52.034,00 |
| Rückstellungen | 587.960,09 | 584.464,38 |
In den Rückstellungen sind Risiken für die Inanspruchnahme durch Dritte aus den finanzierten Verfahren berücksichtigt. Eine verlässliche Einschätzung der Fälligkeiten der Abflüsse ist geschäftsmodellbedingt nicht möglich, da diese neben dem tatsächlichen Ausgang insbesondere auch von der Verfahrensdauer abhängt. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Risiken aus eigenen Verfahren und den damit zusammenhängenden Kosten erfasst. Hinsichtlich der zum 30. Juni 2018 gebildeten Rückstellungen gehen wir von einer Fälligkeit der Abflüsse innerhalb des Geschäftsjahres 2018 aus.
Entwicklung der Rückstellungen zum 30. Juni 2018
| Bezeichnung | Stand 01.01.2018 EUR |
Verbrauch EUR |
Umbuchung EUR |
Auflösung EUR |
Zuführung EUR |
Stand 30.06.2018 EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 378.713,83 | 18.391,69 | 0 | 331.292,85 | 503.401,09 | 532.430,38 |
| Sonstige Rückstellungen | 27.490,00 | 16.328,00 | 0 | 0 | 40.872,00 | 52.034,00 |
| Summe | 406.203,83 | 34.719,69 | 0 | 331.292,85 | 544.273,09 | 584.464,38 |
Entwicklung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2017
| Bezeichnung | Stand 01.01.2017 EUR |
Verbrauch EUR |
Umbuchung EUR |
Auflösung EUR |
Zuführung EUR |
Stand 31.12.2017 EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 326.316,63 | 105.088,84 | 0 | 59.603,90 | 217.089,94 | 378.713,83 |
| Sonstige Rückstellungen | 81.583,46 | 69.358,12 | 0 | 1.301,34 | 16.566,00 | 27.490,00 |
| Summe | 407.900,09 | 174.446,96 | 0 | 60.905,24 | 233.655,94 | 406.203,83 |
II.2.17 Steuerschulden
Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Körperschaftsteuerrückstellung | 2.059,00 | 1.771,00 |
| Gewerbesteuerrückstellung | 1.358,00 | 1.238,00 |
| Lohnsteuer | 45.173,97 | 31.724,06 |
| Umsatzsteuer | 8.397,11 | 29.113,84 |
| Summe | 56.988,08 | 63.846,90 |
Die Steuerschulden umfassen Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellungen von Konzerntochterunternehmen. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 45 TEUR (31. Dezember 2017: 32 TEUR) enthalten. Bei den Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer handelt es sich wie zum 31. Dezember 2017 um die verbleibende Zahllast zum Stichtag.
II.3 Segmentberichterstattung
Ein FORIS-Konzern ist in die berichtspflichtigen Segmente Prozessfinanzierung und Monetarisierung, Vorratsgesellschaften, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer mit der GO AHEAD GmbH und sonstige Segmente aufgeteilt. In den sonstigen Segmenten ist auch die im Wesentlichen aus den Immobilien bestehende Vermögensverwaltung und die FORIS-Verwaltung enthalten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechend unter B.6.I.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit kann die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse beurteilt werden und ermöglicht zudem eine Entscheidung über die Verteilung auch der zentral gesteuerten finanziellen Ressourcen.
Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst somit sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und -abschreibungen. Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war. Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.
Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind im FORIS-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Erlöse werden zum überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum erzielt.
| Prozessfinanzierung & Monaterisierung | Vorratsgesellschaften | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 30.06. | 2018 TEUR |
2017 TEUR |
2018 TEUR |
2017 TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) | 3.865,00 | 1.971,00 | 6.282,00 | 5.972,00 |
| Segmentergebnis | 921 | 328 | 351 | 146 |
| Segmentvermögen | 7.919,00 | 8.470,00 | 3.481,00 | 2.565,00 |
| Segmentschulden | 632,6 | 644,6 | 75,5 | 53,7 |
| Segmentinvestitionen | 21,7 | 10,3 | 6,5 | 14,2 |
| Segmentabschreibungen | 13,2 | 9,3 | 4 | 1 |
| Segmenzinserträge | 25 | 14 | 0 | 0 |
| Sementzinsaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Segmentertragssteuerergebnis | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Wesentliche zahlungswirksame Posten | -1.315,70 | -212,2 | -30 | -12 |
Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträgen und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte. In den wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten sind insbesondere Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen sowie Veränderungen von Wertberichtigungen enthalten.
| GO AHEAD GmbH Dienstleistungen für Gründer und | FORIS Konzern Sonstige Segmente | FORIS Konzern Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 30.06. | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) | 852 | 952 | 144 | 161 | 11143 | 7731 |
| Segmentergebnis | 130 | 243 | -851 | -1667 | 552 | -1402 |
| Segmentvermögen | 4328 | 3969 | 5706 | 5582 | 21432 | 19425 |
| Segmentschulden | 824 | 934,3 | 105,2 | 578,8 | 1635 | 1842 |
| Segmentinvestitionen | 21,7 | 10,3 | 9,5 | 21,7 | 59 | 135 |
| Segmentabschreibungen | 15,7 | 12,3 | 80,1 | 70,2 | 113 | 82 |
| Segmenzinserträge | 0 | 0 | 48 | 6 | 9 | 12 |
| Sementzinsaufwendungen | 0 | 0 | 1 | 147 | 0 | 147 |
| Segmentertragssteuerergebnis | 0 | 0 | -1 | -1217 | 0 | -1216 |
| Wesentliche zahlungswirksame Posten | -18,7 | -39,5 | -154 | -1266 | -1518,4 | -1541,3 |
II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung
Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung unter B.4 und auf die Angaben im Konzernzwischenanhang unter B.6.II.2.12. Im Cashflow sind gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern wie folgt enthalten:
| 01.01.-30.06.2018 TEUR |
01.01.-30.06.2017 TEUR |
|
|---|---|---|
| Gezahlte Zinsen | -1 | -1 |
| Erhaltene Zinsen | 1 | 1 |
| Zahlungsein- und ausgänge aus Ertragsteuern | 93 | 93 |
| Zahlungswirksame Zinsen und Ertragsteuern | 93 | 93 |
III. Sonstige Angaben
III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 30. Juni 2018 geführt hätten.
III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen
III.2.1 Erfolgsunsicherheiten
Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.
III.2.2 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen bei der Bilanzierung
Ein Vorstand muss bei der Erstellung des Abschlusses Schätzungen vornehmen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen treffen, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen liegen Prämissen zugrunde, die dem verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses entsprechen. Die realisierten Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend erläutern wir die für den Abschluss wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen des Vorstands.
Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilie ist die erwartete Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte - ggf. unterschiedlich für einzelne Komponenten - zu schätzen. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit Unsicherheiten behaftet sind.
Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung der zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge bzw. Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Abschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung der Cashflows können einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag bzw. -abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist daneben die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors. Im Rahmen des zum 31. Dezember 2017 durchgeführten Werthaltigkeitstests hatten sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Auch bei Veränderungen der Annahmen über die Entwicklung der Cashflows sowie des Diskontierungsfaktors hatten sich im Rahmen einer Szenarioanalyse keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Es ist aber für die Zukunft nicht auszuschließen, dass sich bei geänderten Einschätzungen Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben.
Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschalisierte Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen. Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss kommen.
Die Bewertung der Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung unterliegt einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Abschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Schätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Auch externe Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder die Einschätzung in rechtlichen Zweifelsfragen sind hier wertbestimmend und können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit Auswirkungen auf den Abschluss führen.
Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden vom Vorstand eingeschätzt. Soweit für eine Inanspruchnahme eine überwiegende Wahrscheinlichkeit angenommen wird, werden die Rückstellungen bilanziell berücksichtigt und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Insbesondere können neue Erkenntnisse über den jeweiligen Einzelsachverhalt in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen führen.
Der Ermittlung und dem Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, liegen ebenfalls Schätzungen zugrunde. Nicht bestandskräftige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt der Veränderung. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses bzw. Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.
Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Vorstands im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig bzw. zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund der Art der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.
III.2.3 Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen
Im Geschäftsjahr 2017 und im ersten Halbjahr 2018 waren keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen.
III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
Als Eventualforderung hat die FORIS AG gegen einen Besserungsschein und eine Zahlung aus dem bestehenden Bankguthaben die Anteile an der QSearch Partners (USA) an die übrigen Gesellschafter übertragen. Der Besserungsschein sichert der FORIS AG etwaige Erlöse aus der Verwertung des Schutzrechtes bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,01 % zu. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von zukünftig erwarteten Erlösen und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Weitere Eventualforderungen sind nicht auszuweisen.
Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.
III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Zum 30. Juni 2018 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter B.6.III.7.
III.5 Risikoberichterstattung
Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht unter A.4, der Teil des Konzernzwischenlageberichts ist. Der Risikobericht steht allen Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung unter:
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html
Ergänzend werden quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.
Kreditrisiko
Als Kreditrisiko oder auch Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns stellt sich wie folgt dar:
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 4.039.747,93 | 3.099.662,27 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 108.649,02 | 971.827,46 |
| Steuererstattungsansprüche | 143.436,46 | 146.471,52 |
| Zahlungsmittel | 3.609.268,29 | 3.815.283,36 |
| Maximales Kreditrisiko | 7.901.101,70 | 8.033.244,61 |
Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns reduziert sich aufgrund von Sicherheiten bzw. Schuldnern mit unzweifelhafter Bonität wie folgt:
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Maximales Kreditrisiko | 7.901.101,70 | 8.033.244,61 |
| Sicherheiten Forderungen Prozessfinanzierung | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Banken, Kommunen oder Institutionen als Schuldner | -62.652,97 | -964.051,71 |
| Steuererstattungsansprüche im Inland | -143.436,46 | -146.471,52 |
| Europäische Banken | -3.609.268,29 | -3.815.283,36 |
| Kreditrisiko | 4.085.743,98 | 3.107.438,02 |
Der überwiegende Teil des Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Konzernzwischenanhang unter B.6.II.2.5.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer laufenden Überwachung der Zahlungsströme, der Zahlungsverbindlichkeiten insbesondere aus der Prozessfinanzierung und einer Vorausschau basierend auf der Planungsrechnung gesteuert. Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:
| 30.06.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 367.305,33 | 512.127,23 |
| Rückstellungen | 587.960,09 | 584.464,38 |
| Steuerschulden | 56.988,08 | 63.846,90 |
| Summe | 1.012.253,50 | 1.160.438,51 |
Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, ggf. auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert und auf die gleiche Anspruchsgrundlage gestützt werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich. Zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.
Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko oder Marktrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.
Wechselkursrisiko
Zum Stichtag 30. Juni 2018 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus. Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken. Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet. Aus laufenden Geschäftsbeziehungen wurden marginale Rechnungsbeträge in ursprünglich fremder Währung - insbesondere Britisches Pfund (GBP) - beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen und sind auch zukünftig nicht zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko
Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung des Sicherungsgeschäftes einem Zinsänderungsrisiko. Zum Stichtag besteht kein Risiko. Bei einer etwaigen Inanspruchnahme des variabel verzinsten Darlehens für den Neubau käme es zu einem theoretischen Zinsänderungsrisiko im FORIS-Konzern. Derzeit wird diese Refinanzierungsquelle nicht genutzt. Durch das Sicherungsgeschäft wäre hier jedoch bereits eine entsprechende Begrenzung des Zinsänderungsrisikos über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 gegeben. Der Höchstsatz der Zinszahlungen, unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes, beträgt 3,3 %. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse scheint uns nicht notwendig.
Sonstige Preisrisiken
Sonstige wesentliche Preisrisiken aus Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht. Sie wurden daher keiner Sensitivitätsanalyse unterzogen. Der FORIS-Konzern unterliegt als Dienstleister im Gegensatz zu produzierenden Unternehmen einem verhältnismäßig geringen Rohstoffpreisrisiko. Dieses würde sich eher in den allgemeinen Preissteigerungen widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund unterbleibt eine weitergehende Sensitivitätsanalyse.
III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche
Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS-Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS-Konzerns haben.
III.7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber
Ein FORIS-Konzern hat als Leasingnehmer keine Leasingverträge abgeschlossen.
Als Leasinggeber erhält der FORIS-Konzern zum einen Zahlungen aus der Vermietung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22. Das Objekt wird vollständig an einen Dritten vermietet. Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von fünf Jahren und läuft bis zum 31. Dezember 2022. Dem Mieter wurde das Recht eingeräumt, zustimmungspflichtige Untermietverhältnisse einzugehen und das Mietverhältnis zwei Mal um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:
| Künftige Mindestleasingzahlungen Kurt-Schumacher-Straße 22 | 30.06.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 229 | 229 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 801,5 | 916 |
| Länger als fünf Jahre | 0 | 0 |
Darüber hinaus erhielt der FORIS-Konzern als Leasinggeber Zahlungen aus der Verpachtung der Gastronomiefläche im Untergeschoß des ansonsten selbstgenutzten Bürogebäudes in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20. Der Pachtvertrag mit einer festen Mietzeit läuft bis zum 31. Dezember 2020. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Neben einer festen Grundmiete wurde zusätzlich eine umsatzabhängige Mietzahlung vereinbart. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:
| Künftige Mindestleasingzahlungen Kurt-Schumacher-Straße 18-20 | 30.06.2018 TEUR |
31.12.2017 TEUR |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 37 | 37 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 55,5 | 74 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
Es wurden folgende Eventualmietzahlungen aus den umsatzabhängigen Mietzahlungen erfasst:
| Eventualmietzahlungen | 01.01.-30.06.2017 TEUR |
01.01.-31.12.2016 TEUR |
|---|---|---|
| 5 | 11 |
III.8 Anzahl der Arbeitnehmer
| 30.06.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Vorstand | 2 | 3 |
| Juristen | 6 | 6 |
| Sonstige Angestellte | 25 | 27 |
| Arbeitnehmer gesamt | 33 | 36 |
| 2018 | 2017 | |
| Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl im Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Elternzeit befindlichen Mitarbeiter) | 31 | 33 |
III.9 Honorierung der Abschlussprüfer
Im ersten Halbjahr 2018 wurden Kosten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018 durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Höhe von 27 TEUR brutto zurückgestellt. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.
III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen
Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.12 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS-Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.5 im Anhang. Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.
Hinsichtlich der Vergütung des Vorstands verweisen wir auf unsere Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernzwischenabschlusses unter A.8. Darüber hinausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden 2017 und im ersten Halbjahr 2018 nicht gewährt.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im ersten Halbjahr 2018 als auch im Geschäftsjahr 2017 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen. Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben sowohl im ersten Halbjahr 2018 als auch im Geschäftsjahr 2017 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter B.6.III.10 hinaus bestanden zum 30. Juni 2018 und zum 31. Dezember 2017 nicht. Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
III.11 Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands im ersten Halbjahr 2018 waren:
| 30.06.2018 Anteilsbesitz | ||
|---|---|---|
| Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand, Köln | seit 15.02.2017 | 0,25% |
| Dr. Volker Knoop, Vorstand, Bonn | seit 02.10.2017 | 0,14% |
Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsmitglied der Ventusolar Global Capital GmbH, München, ferner Beiratsvorsitzender der DZ-4 GmbH, Hamburg, und Beiratsvorsitzender der mnoplus marketing GmbH, Bochum.
Der Aufsichtsrat bestand im ersten Halbjahr 2018 aus folgenden Personen:
| 30.06.2018 Anteilsbesitz | ||
|---|---|---|
| Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30.06.2009 | 7,69% |
| Olaf Wilcke, Geschäftsführer International, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30.06.2009 | 0,03% |
| Peter A. Börsch, Unternehmer, Köln | seit 28.05.2018 | 0,00% |
| Christian Berner, Unternehmer, Hamburg | bis 28.05.2018 | 0,21 %* |
* am 28.05.2018
Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.
Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindustrie), Bonn, und Geschäftsführer Vermarktung International der Alfred Ritter GmbH & Co. KG, Waldenbuch.
Herr Christian Berner war zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat Vorsitzender des Beirates der ReboPharm Arzneimittelvertriebsgesellschaft mbH, Bocholt, Executive Chairman, Vorsitzender des Beirates der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen, Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co KG, Garching, Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, Rheine, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co. KG, Rheine, Member of Advisory Board der ATREUS GmbH, München, sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.
Herr Boersch ist Beiratsmitglied der C+S Service GmbH, Bergisch-Gladbach, Beiratsmitglied der H.W. Schmitz-Gruppe, Andernach, Vorsitzender des Beirates der DBH GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Beirates der Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG, Leverkusen und Vorsitzender des Beirates der Schmidt-Rudersdorf GmbH & Co. KG, Bergisch-Gladbach.
III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Hinsichtlich der Modalitäten für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernzwischenabschlusses unter A.8, der Teil des Konzernzwischenlageberichtes ist.
Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im ersten Halbjahr 2018 betrug 196 TEUR (erstes Halbjahr 2017: 297 TEUR).
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates im ersten Halbjahr 2018 betrug 50 TEUR (erstes Halbjahr 2017: 50 TEUR). Die einem Aufsichtsratsmitglied (ggf. anteilig) zustehende Vergütung wird erst fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.
III.13 Aktie
Anzahl der ausstehenden Aktien, Schwellenwerte und Mitteilungen
Hinsichtlich der Anzahl der ausstehenden Aktien, Schwellenwerte und Mitteilungen haben sich keine Veränderungen zum Geschäftsbericht 2017 ergeben, auf den wir verweisen.
Entwicklung der Aktie
Ein Kurs der FORIS Aktie lag am 30. Juni 2018 mit 0,24 EUR über dem Schlusskurs zum Vorjahr.
| 01.01.-30.06.2018 | 01.01.-30.06.2017 | |
|---|---|---|
| Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EUR 1) | 0,12 | 0,07 |
| Schlusskurs im Berichtszeitraum in EUR 2) | 3,05 | 2,81 |
| Aktienkurs (höchst) in EUR 2) | 3,28 | 4,05 |
| Aktienkurs (tiefst) in EUR 2) | 2,7 | 2,4 |
| Gesamtrendite im Berichtszeitraum | 7,39% | -26,25% |
| Anzahl der Aktien am Stichtag | 4.656.933 | 4.656.933 |
| Marktkapitalisierung am Stichtag EUR | 14.203.646 | 13.085.982 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis 3) | 25,8 | 40,1 |
1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien.
2) Basis: Handel im Xetra.
3) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag.
III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie
III.14.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.
| 01.01.-30.06.2018 EUR |
01.01.-30.06.2017 EUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis der Periode | 550.830,77 | 342.603,18 |
| Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien | 4.656.933 | 4.892.195 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 0,12 | 0,07 |
III.14.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.
III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B. des Geschäftsberichts 2017 mit dessen
Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht unter:
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html
Bonn, 15. August 2018
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage des Konzerns so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Einer vollständigen Prüfung gem. § 317 HGB und einer prüferischen Durchsicht wurde der vorliegende Halbjahresfinanzbericht nicht unterzogen.
Bonn, 15. August 2018
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
Unternehmenskalender
2. Halbjahr 2018
15.08.2018 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
Ein Halbjahresfinanzbericht der FORIS AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und unter:
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html