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FORIS AG Annual Report 2019

Jun 26, 2020

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Annual Report

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Publication

FORIS AG

Bonn

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Konzernkennzahlen

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Umsatzerlöse 22.279 20.252
Bruttoergebnis vom Umsatz 5.703 4.870
Personalkosten 2.322 2.120
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.325 3.133
Periodenergebnis 995 -2.538
Eigenkapitalrendite 6,0 % -12,9%
Umsatzrendite 4,5 % -12,5%
EBIT 972 -1.315
EBITDA 1.304 295
01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
Ergebnis je Aktie 0,21 -0,54
31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Gesamtkapital 19.412 19.004
Eigenkapital 17.639 16.707
Eigenkapitalquote 90,9 % 87,9%
Zahlungsmittel 5.771 5.774
Darlehen 0 0
Nettofinanzposition 5.771 5.774
Verbindlichkeiten 668 1.310
Rückstellungen 470 242
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
Schlusskurs 3,02 2,88
31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
Marktkapitalisierung 13.997 13.412

Inhaltsverzeichnis

A. Bericht des Aufsichtsrats
B. Corporate-Governance-Bericht
C. Zusammengefasster Lagebericht
1. Grundlagen des Konzerns
2. Wirtschaftsbericht
3. Nachtragsbericht
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
7. Übernahmerelevante Angaben
8. Vergütungsbericht
9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG
10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
D. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2019 (Vermögenswerte)
Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2019 (Eigenkapital und Schulden)
Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung 2019
Anlage 4: Gesamtergebnisrechnung 2019
Anlage 4: Kapitalflussrechnung 2019
Anlage 5: Eigenkapitalveränderungsrechnung 2018 und 2019
Anlage 6: Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019
E. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG

Vorwort des Vorstands

**Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrte Freunde des Unternehmens,**

2019 ging ein besonderes Geschäftsjahr erfolgreich zu Ende. Neben einem positiven Unternehmensergebnis blicken wir auf einige Entwicklungen zurück, die die FORIS über das Geschäftsjahr 2019 hinaus stärken: Dazu zählen vor allem der Ausbau strategischer und vertrieblicher Partnerschaften und das Gewinnen neuer Kolleginnen und Kollegen mit zum Teil am Markt hervorstechenden Qualifikationen. Besonders war auch das 20-jährige Börsenjubiläum, das wir im Juni mit vielen Kunden, Geschäftspartnern und Freunden des Unternehmens gefeiert haben – und aus dem wiederum neue Ideen folgten. Die Präsenz der FORIS im Markt hat sich auch in 2019 weiter stark verbessert, ebenso wie die Zahl der in Finanzierung genommenen Prozessfinanzierungsfälle (36 – Vorjahr: 27), die Gesamthöhe der im Portfolio akquirierten Erlösbeteiligungen (21,1 Mio. EUR – Vorjahr: 11,7 Mio. EUR), die Zahl der verkauften Vorratsgesellschaften (482 Vorjahr: 470) – und der positive Mannschaftsgeist sowohl bei der FORIS selbst als auch mit Blick auf die Zusammenarbeit mit unseren engsten Kooperationspartnern. Nachdem die FORIS sich 2017 eine neue strategische, unternehmenskulturelle, vertriebliche und organisatorische Ausrichtung gegeben hat, war den meisten klar, dass die kommenden Jahre vom Umbruch gekennzeichnet sein würden – von der Transformation zu einem wiedererstarkten Player im Markt, mit all den damit verbundenen Risiken. Man kann rückblickend behaupten, die Transformation ist wahrlich erfolgreich. Die FORIS steht heute auf einem erheblich verbesserten Fundament, auch wenn unsere Prozessfinanzierungserlöse geschäftsmodellbedingt erst mit einigen Jahren Verzögerung zu erwarten sind. Die FORIS wird weiter wachsen. Der künftige Weg und der angestrebte Erfolg werden im zunehmenden Wettbewerb mit guten Konkurrenten sicher nicht leichter.

Gleichwohl sehen wir die FORIS ausgezeichnet positioniert. Wir wollen daher den 2017 begonnenen Transformationskurs nun mit einem konsequenten Wachstumskurs fortführen und die Zukunft aktiv mit unseren Mitarbeitern und Partnern gestalten.

Das Geschäftsjahr 2019 erfüllt mit einem ausgewiesenen Ergebnis von 995 TEUR im Wesentlichen unsere Erwartungen. Die Jahre 2017 bis 2022 werden voraussichtlich als die „Übergangsjahre" in die Unternehmensgeschichte eingehen, hin zu dem Unternehmen, das wir versprochen haben zu bauen: Den führenden Mid-Cap-Prozessfinanzierer Europas. Die Vorratsgesellschaften federn dabei die Volatilität des Geschäftsbereichs Prozessfinanzierung seit jeher ab und sind damit eine der Stützen der erfolgreichen Transformation. Der GO AHEAD – auch in 2019 wieder durch die BREXIT-Entwicklungen unter besonderer Belastung – gelang es, die Abwanderung von Kunden auf vergleichsweise niedrigem Niveau zu halten. Unsere Kundenbindungsmaßnahmen haben gewirkt – eine Auszeichnung sowohl für unsere besonderen Kunden als auch für unser starkes Service-Team. Wer eine positive Entwicklung beschreiben will, muss vor allem harte Geschäftszahlen liefern: Unser Umsatz ist innerhalb eines Jahres um 10 Prozent gestiegen (2019: 22.279 TEUR gegenüber Vorjahr: 20.252 TEUR). Das Bruttoergebnis verbesserte sich um 17,1 Prozent von 4.870 TEUR auf 5.703 TEUR.

Neben unseren fantastischen Kollegen bei der FORIS beruht unser Erfolg auf einer ganzen Reihe von Geschäftsbeziehungen, sowohl mit unmittelbaren Kunden oder auch mit deren Beratern, mit Partnern, die uns die Arbeit leichter machen, die uns helfen, uns zu optimieren, den Finger immer in die Wunde legen und denen wir zu großem Dank verpflichtet sind. Nicht alle unserer Kolleginnen, Kollegen und externen Partner, die oftmals seit vielen Jahren für die FORIS tätig sind, erhalten öffentliche Aufmerksamkeit. Manches Mal stünde ihnen weit mehr Wertschätzung zu, als sie im Alltag tatsächlich erhalten. Wir sind stolz auf unsere Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und extern Partner. Wir freuen uns außerordentlich, unsere Kunden zu unterstützen, ob nun bei der Unternehmensgründung, im Transaktionsgeschäft, bei schwierigen Rechtsstreitigkeiten oder auf andere Weise.

Allen Geschäftspartnern, Kunden, Kolleginnen und Kollegen gilt heute in besonderer Weise unser Dank. Dieser Geschäftsbericht beschreibt Euren gemeinsamen Erfolg. Vielen Dank!

Bonn, 23. März 2020

FORIS AG

Der Vorstand

Dr. Volker Knoop

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

A. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht und diese in Fragen der Unternehmensleitung beraten.

Im Geschäftsjahr 2019 hielt der Aufsichtsrat zehn Sitzungen ab, davon sieben zusammen mit dem Vorstand und fasste sechs Beschlüsse im schriftlichen Verfahren. Zusätzlich wurden drei Telefonkonferenzen abgehalten. In allen Aufsichtsratssitzungen, die zusammen mit dem Vorstand stattgefunden haben, erläuterte dieser die Entwicklung von Umsatz und Ergebnis im Konzern und ging dabei auf den Verlauf in den einzelnen Geschäftsbereichen ein. Der Vorstand informierte über den Gang der Geschäfte sowie die Entwicklung des Unternehmens einschließlich der Tochterunternehmen sowie Abweichungen des tatsächlichen Geschäftsverlaufs von der Planung. Dabei erörterte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat regelmäßig auch die Angemessenheit der Kapitalausstattung sowie die entsprechenden Stressszenarien. Der Jahres und Konzernabschluss mit den jeweiligen Prüfungsberichten der Abschlussprüfer sowie die unterjährigen Berichte wurden vom Aufsichtsrat eingehend geprüft.

Weitere Schwerpunkte der Berichterstattung waren strategische Themen, wie einzelne konkrete Projekte, geplante Kooperationen und deren Umsetzung, die Entwicklung der Gründerakademie, die veränderte Personalstrategie sowie hochvolumige Anfragen der Prozessfinanzierung. Der Aufsichtsrat war weiter befasst mit einzelnen Personalverträgen, die Einfluss auf die Personalhierarchie, das grundsätzliche Vergütungssystem und die Standortpräsenz des Unternehmens nehmen. Neben rechtlichen Streitigkeiten über Prozessfinanzierungsverträge war der Aufsichtsrat auch mit Impairmentfragen der Go Ahead im Zusammenhang des Brexit befasst. Abgestimmt wurde weiter die Tagesordnung zur Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat hat sich außerdem mit der Vertragsverlängerung des Vorstandsdienstvertrages von Herrn Prof. Müller befasst. Nach Überprüfung der Vergütungsregelung und entsprechend angemessener Anpassung, haben sich die Beteiligten auf eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses zunächst bis zum 31. Dezember 2023 geeinigt.

Zudem befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit dem Planungsverlauf des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 und der Planung für 2020 sowie der Folgejahre. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend berichten. Die mündliche Berichterstattung des Vorstands in den Sitzungen wurde mit schriftlichen Unterlagen vorbereitet, die jedes Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig vor der Sitzung erhalten hat. Über wichtige Vorgänge informierte der Vorstand schriftlich, auch zwischen den Sitzungen. Zudem fand ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dem Vorstand über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen statt.

Die monatliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat gibt detailliert Auskunft über alle einzelnen Geschäftsbereiche und deren Rentabilität. Sie umfasst weiter das Verhältnis zur verabschiedeten Jahresplanung sowie den Vergleich zu den jeweiligen Vorjahreszahlen nebst Bewertung und Erläuterung sowie der weiteren Erwartungen des Vorstandes nebst Auswirkungen auf das geplante Jahresergebnis. Insbesondere informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über den jeweiligen Sachstand größerer laufender Prozessfinanzierungsverfahren sowie entsprechender Anfragen, die sich in Prüfung befinden. Mit dem Bericht über den Sachstand der Prozessfinanzierungsverfahren gewinnt der Aufsichtsrat einen Überblick über die wesentlichen Chancen und Risiken in diesem Geschäft. Mit der Information über die Anfragen ist der Aufsichtsrat über die laufende Nachfrageentwicklung informiert. Zugleich erhält der Aufsichtsrat damit eine Vorschau über aufgrund ihres Volumens zustimmungspflichtige Verträge. Im abgelaufenen Jahr unterlagen zahlreiche neue Prozessfinanzierungsverträge dem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates, der sich eingehend mit diesen Fällen befasst und Chancen und Risiken mit dem Vorstand erörtert hat. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat auch auf etwaige Nachfragen jederzeit umfassend informiert. Alle sonstigen wesentlichen Belange der Gesellschaft sind Teil der monatlichen schriftlichen Berichterstattung.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich im Regelfall monatlich und darüber hinaus nach Bedarf mit dem Vorstand oder einzelnen Mitgliedern des Vorstands. Dabei wird er eingehend über die aktuelle Entwicklung informiert. Damit besteht Gelegenheit, einzelne Punkte der Berichterstattung zu vertiefen, Nachfrage zu halten und insbesondere größere Prozessfinanzierungsfälle und die Strategie des weiteren Vorgehens zu erörtern. Der Austausch bezieht sich auf die gesamte Berichterstattung, die Lage des Unternehmens, des Geschäftsverlaufes und die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmens- sowie die Liquiditätsentwicklung. Über alle wesentlichen Aspekte dieser Besprechungen informiert der Vorsitzende des Aufsichtsrates im Anschluss die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates. Diese Informationen bilden u.a. die Grundlage weitergehender Diskussionen im Aufsichtsrat. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen, zu erledigenden Punkte, werden dokumentiert, regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung überprüft. Wegen der Corona-Pandemie steht der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in engem Austausch und verweist auf die Ausführungen des Vorstandes im Nachtrags- und Risikobericht.

Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit den Prüfern über die Prüfungsschwerpunkte selbst sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich insbesondere auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance.

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit den Prüfern und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2019 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt.

Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung aufgrund coronabedingter Vorkehrungen per Telefonkonferenz an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG sowie den Konzernabschluss in der von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 23. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist damit festgestellt.

Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, wäre formal entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex ein Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser würde mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmen. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums nicht. Aus diesem Grund bildet die FORIS AG keinen entsprechenden Ausschuss (s. aktueller Corporate Governance Kodex). Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex im Übrigen intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG am 03. März 2020 abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.

Mit Freude und Dank an den Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens hat der Aufsichtsrat das weitere Wachstum sowohl bei der Fallanzahl neu akquirierter Prozessfinanzierungen als auch den damit verbundenen Anstieg des Optionsvolumens zur Kenntnis genommen. Gleiches gilt bezüglich des hervorragenden Segmentergebnisses beim Verkauf von Vorratsgesellschaften.

Dank gebührt auch unseren Aktionärinnen und Aktionären dafür, dass sie auch im vergangen Jahr der FORIS, ihrem Management sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihr Vertrauen geschenkt haben. In Anbetracht der insgesamt wirtschaftlich stabilen Lage der FORIS AG möchten wir der Hauptversammlung wiederum eine Dividende in Höhe von 0,10 EURO pro Aktie vorschlagen. Bleiben Sie der FORIS auch in Zukunft gewogen.

Bonn, 23. März 2020

Der Aufsichtsrat

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

B. Corporate-Governance-Bericht

Die nachfolgende Entsprechungserklärung wurde am 3. März 2020 auf der Seite der Gesellschaft https://www.foris.com/aktionaere-investoren/corporate-governance/ und am 6. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Sie wird der Vollständigkeit halber hier wiedergegeben.

Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde. Diese Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017. Nicht angewendet wurden folgende Empfehlungen:

1. Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien – Ziffer 2.3.3:

„Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen."

Aufgrund der Größe der Gesellschaft kann die Hauptversammlung ordnungsgemäß mit geringem Aufwand durchgeführt werden. Die technischen Notwendigkeiten für eine Verfolgung im Internet sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher sehen wir davon ab.

2. Hinweisgebersystem – Ziffer 4.1.3:

„[...] Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden."

Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Organisation ist ein internes Hinweisgebersystem mit der erforderlichen Unabhängigkeit und Distanz zu Führungsverantwortlichen und operativen Mitarbeitern, jedenfalls geschützt, nicht sinnvoll durchführbar. Vorstand und Aufsichtsrat werden die Möglichkeit der Einrichtung eines externen Systems weiter prüfen. Die Gesellschaft hat eine interne Compliance-Funktion eingerichtet, die nach sechs Fachbereichen gegliedert ist, und zudem zum 01. September 2019 erstmals die Funktion eines General Counsel geschaffen.

3. Mehrgliedriger Vorstand – Ziffer 4.2.1:

„Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben."

Der Vorstand der FORIS AG besteht zum 31. Dezember 2019 aus zwei Personen. Ein Vorsitzender oder Sprecher wurde nicht bestimmt. Aufgrund der Unternehmensgröße und internen Geschäftsverteilung erscheint es dem Aufsichtsrat nicht sinnvoll, eines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden oder Sprecher zu ernennen und damit besonders herauszuheben.

4. Abfindungs-Cap – Ziffer 4.2.3:

„Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen."

„Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden."

„Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 Prozent des Abfindungs-Caps nicht übersteigen."

Die Vorstandsverträge enthalten weder Versorgungsregelungen noch solche eines Abfindungs-Caps. Gerade bei einem volatilen Geschäft, wie es die Prozessfinanzierung darstellt, entspricht es dem Unternehmensinteresse, dieses nicht mit künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen zu belasten. Daher beziehen sich alle Vergütungsregelungen ausschließlich auf den Zeitraum des aktuellen Vorstandsdienstvertrages. Wird bei vorzeitigem Ausscheiden auf Wunsch des Vorstandes keine Leistung mehr erbracht, entspricht es auch nicht dem Aktionärsinteresse, weitere Vergütungen zu erbringen.

5. Vergütungsbericht – Ziffer 4.2.5:

„Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichtes werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,
der Zufluss im beziehungsweise für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,
bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im beziehungsweise für das Berichtsjahr.

„Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden."

Der Vergütungsbericht enthält die wesentlichen Informationen im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften. Die weiterführenden Informationen, entsprechend den Mustertabellen, würden unter anderem bedingt durch die Größe des Vorstandes und die Vergütungsstruktur Rückschlüsse auf die Vergütung eines jeden Mitgliedes des Vorstandes ermöglichen, was die Hauptversammlung durch Beschluss mit Dreiviertelmehrheit abgelehnt hat.

6. Anteil von Frauen im Vorstand – Ziffer 5.1.2:

„Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest."

In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Vorstandsmitglieder wird die Zielgröße von Frauen im Vorstand vom Aufsichtsrat mit Null festgelegt und einer periodischen Überprüfung unterzogen.

7. Bildung von Ausschüssen – Ziffer 5.3.1, Ziffer 5.3.2 und Ziffer 5.3.3:

„Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse."

„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich – soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist – insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst."

„Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung."

„Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben."

„Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt."

Angesichts der Anzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern und mit Rücksicht auf die Größe der Gesellschaft wird die Bildung von Ausschüssen nicht für sinnvoll erachtet. Diese wären naturgemäß personenidentisch. Bei nur drei Aufsichtsratsmitgliedern werden alle Aufgaben in diesem Gremium letztverantwortlich wahrgenommen und können damit auch nicht delegiert werden.

8. Zusammensetzung und Vergütung – Ziffer 5.4.1 und Ziffer 5.4.2:

„Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten."

„[...] Für die anderen vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest."

„Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; der Aufsichtsrat soll dabei die Eigentümerstruktur berücksichtigen. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben."

Der Aufsichtsrat der FORIS AG hält es als Ziel der Zusammensetzung des Aufsichtsrates für erstrebenswert, dass ein Mitglied im Hinblick auf das Kerngeschäft der Prozessfinanzierung Rechtsanwalt ist, ein Mitglied über ausgewiesene Erfahrung im Bereich Finanzen und Controlling verfügt und damit dem Umstand, dass die FORIS AG im Kerngeschäft als Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, Rechnung getragen wird, und ein Mitglied besondere Vertriebserfahrung aufweist, was im Hinblick auf das Vertriebserfordernis aller angebotenen Dienstleistungen sinnvoll erscheint. Dabei sollte mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates unabhängig im Sinne einer nicht wesentlichen Beteiligung am Unternehmen sein, um so insbesondere die Argumentationsperspektive von Kleinaktionären im Aufsichtsrat besonders hervorzuheben. Dieser Stand der Zieldiversifikation ist derzeit erreicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies traf für alle amtierenden Aufsichtsräte im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Wahl zu. Grundsätzlich sollte die Mandatsbesetzung, unabhängig von der Geschlechterfrage, allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung besetzt werden. Hier ist die Hauptversammlung in ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht der laufenden Wahlzeit und des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung legt der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat mit Null fest und beabsichtigt nach Ablauf der Wahlzeiten, die Zielgrößen einer Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls neu festzulegen. Derzeit ist mit Herrn Dr. Christian Rollmann nur ein wesentlich beteiligter Aktionär im Aufsichtsrat vertreten.

9. Vereinbarung zu wesentlichen Feststellungen in der Abschlussprüfung – Ziffer 7.2.3 Abs. 1:

„Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen."

Abschlussprüfer und Aufsichtsrat tauschen sich auch während der Jahresabschlussprüfung regelmäßig in Gesprächen oder Telefonaten aus, sodass etwaige Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet werden können. Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es daher nicht.

Bonn, 03. März 2020

FORIS AG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat

Dr. Volker Knoop

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Christian Rollmann

C. Zusammengefasster Lagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

I. Geschäftsmodell des Konzerns

I.1 FORIS-Konzern

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Zum FORIS-Konzern gehören neben der FORIS AG die von ihr direkt oder indirekt beherrschten Tochtergesellschaften.

Zum Produktangebot der FORIS AG zählen unter anderem die Prozessfinanzierung und die Monetarisierung (Cash Advance). Beide Produkte sind artverwandt. Während die FORIS AG bei der Prozessfinanzierung die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt, können Unternehmen in geeigneten Fällen mit der Monetarisierung einen Teil ihrer (Haupt-)Forderung gegen einen Dritten bereits vor dem Rechtsstreit liquidieren. Ende 2018 hinzugekommen und dem Segment der Prozessfinanzierung zuzurechnen ist die neu gegründete Gesellschaft BGGK GmbH. Die BGGK GmbH betreut als „Bündnis gegen Kartellschäden" Kunden, die durch kartellrechtswidriges Verhalten zu Schaden gekommen sind. Die BGGK GmbH ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der FORIS AG. Sie wurde vor allem als operatives Vehikel geschaffen, um bestimmte Ansprüche als Sammelklagen zu bündeln, und zwar in Fällen, in denen Einzelklagen aus kostenmäßigen, prozessrechtlichen oder anderen Gründen als ungeeignete Option der Rechtsverfolgung erscheint. In ihrem ersten Prozess betreut die BGGK GmbH über 100 Kläger (oft Logistikunternehmen und kommunale Verbände).

Das hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelte Geschäft des Verkaufs von Vorrats- beziehungsweise Projektgesellschaften läuft ebenfalls unter der Marke FORIS. Demgegenüber erbringt die GO AHEAD GmbH gründungsnahe Dienstleistungen rund um englische und irische Limited-Gesellschaften. Kunden können diese Gesellschaften über die GO AHEAD nicht nur gründen beziehungsweise kaufen, sondern einen Teil der Corporate Governance unter Schonung eigener Ressourcen auf die GO AHEAD auslagern. Daneben hat die GO AHEAD Ende 2018 mit der Gründerakademie ein Portal zur Verfügung gestellt, mit dem Gründer und Gründungsinteressierte lernen, wie sie ihre Gesellschaft vor allem in der Vorbereitungs- und Startphase zum Erfolg führen und typische Fehler vermeiden.

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der zum Teil selbst als Büro genutzten und fremdvermieteten gehaltenen Immobilien kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Weitere Tochtergesellschaften sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken oder rein administrative Einheiten ohne eigenes operatives Geschäft.

Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, etwa Rechnungswesen/Controlling, Personalwesen sowie die Betreuung der IT-Infrastruktur, sind in der FORIS AG zentralisiert. Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung. Er fungiert zugleich als Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer der betreffenden Konzerngesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden vom Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angemessene Organisationsform soll sicherstellen, dass der Konzern in den einzelnen Geschäftsbereichen schnell und flexibel, vor allem aber unter Wahrung einer einheitlichen Gesamtstrategie des Konzerns notwendige Anpassungen planen und umsetzen kann. Abgesehen von Teamleitern für zwei Geschäftsbereiche, die den Vorstand punktuell in koordinierender Funktion unterstützen, und einem sogenannten Führungskreis, dem neben dem Vorstand und den Teamleitern auch der kaufmännische Leiter und die neu geschaffene Position des Head of Innovation angehören, verzichtet der FORIS-Konzern derzeit auf zusätzliche Hierarchien. Er setzt stattdessen auf den direkten Austausch mit allen Mitarbeitern und auf enge Projektarbeit.

I.2 FORIS AG

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr selbst im deutschsprachigen Raum etablierte Prozessfinanzierung an und unterstützt dabei vor allem Kläger, ihre Forderungen vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten durchzusetzen. Die Streitigkeiten stammen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten und Branchen, von der Arzthaftung, über den Erbstreit bis hin zu Kartellschadensersatzprozessen und internationalen Schiedsverfahren zwischen sich streitenden Unternehmen. Die Spannbreite der finanzierten Streitwerte reicht von unter 100.000 EUR bis über 100 Mio. EUR. Kläger suchen die Unterstützung der FORIS AG vor allem in zwei Konstellationen: Entweder können sie das Risiko gegebenenfalls existenzbedrohender Prozesskosten nicht tragen oder sie wollen es nicht. Gerade solvente Unternehmen, die Rechtsstreitigkeiten im Wege eines aktiven Risikomanagements steuern, lagern das Kostenrisiko oftmals aus, um ihre strategischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Technologieunternehmen etwa bevorzugen es, ihre Unternehmensressourcen eher in Forschung und Entwicklung zu investieren als in Rechtsstreitigkeiten. Andererseits lassen sich Rechtsstreitigkeiten in der Unternehmenspraxis nicht immer vermeiden. Die Prozessfinanzierung bietet hier ein geeignetes Werkzeug modernen Risikomanagements, das mehr und mehr Unternehmen für sich entdecken – zumal die FORIS AG die Prozessfinanzierung flexibel an die Kundenbedürfnisse anpasst, von der marktüblichen Vollfinanzierung, über Modelle, die es Unternehmen erlauben, einen größeren Anteil für sich zu behalten.

Die Monetarisierung ergänzt die Prozessfinanzierung als sog. Cash-Advance-Lösung. In geeigneten Fällen übernimmt die FORIS AG nicht nur die Prozesskosten, sondern stellt dem Kunden einen Teil der Klageforderung als Voraberlös zur Verfügung. Geht der Rechtsstreit verloren, braucht der Kunde den Voraberlös nicht zurückzuzahlen.

Die FORIS AG bietet je nach Risikobereitschaft des Kunden ein darauf individuell zugeschnittenes Produkt an. Sie legt ihren Finanzierungsschwerpunkt auf den deutschsprachigen Rechtsmarkt, engagiert sich allerdings zunehmend auch in internationalen Schiedsverfahren und ausgewählten Gerichtsprozessen in Europa. Insgesamt sehen wir einen Anstieg internationaler Anfragen und Wettbewerbstätigkeiten. Neben internationalen Prozessfinanzierern, darunter Augusta Ventures, Nivalion und Burford Capital, drängen viele alte und neue Wettbewerber in den deutschsprachigen Raum. Auch die Legal-Tech-Branche, die meist technologiebasiert massenweise gleichgelagerte Ansprüche (etwa bei Flugverspätungen oder unberechtigten Mieterhöhungen) durchsetzen will, greift auf Prozessfinanzierer in der einen oder anderen Form zurück. Zuletzt sind auch die klassischen deutschen Wettbewerber der FORIS AG nach wie vor aktiv und dem Anschein nach erfolgreich im Markt.

In einem stark dynamischen, nationalen und internationalen Wettbewerberumfeld hat sich die FORIS AG auf Geschäftsbereiche spezialisiert, die es ihr nach Einschätzung des Vorstands erlauben, profitables Neugeschäft zu gewinnen. Mehr noch als sich vom Markt treiben zu lassen, beabsichtigt die FORIS AG, den Markt aktiv mitzugestalten. Ein Kernaspekt hierbei ist der Anspruch, nicht nur Prozessfinanzierer im engeren Sinne zu sein, sondern ein breit aufgestellter Partner für Konfliktlösung – ohne dabei allerdings anwaltliche Rechtsberatung anzubieten. Die FORIS AG hat entsprechende, nicht-anwaltliche Schnittstellen für Konfliktlösung herausgearbeitet und im Markt erfolgreich getestet. Eine Ausweitung dieses Angebots prüfen wir.

I.3 Vorratsgesellschaften

Im Bereich der Vorratsgesellschaften gründet die FORIS zunächst Gesellschaften für sich selbst ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit auf Vorrat und überträgt sie anschließend auf einen Erwerber. Damit ermöglicht die FORIS einen besonders schnellen Zugang zu einer handlungsfähigen Kapitalgesellschaft und schließt die Hauptfehlerquellen aus, die anderenfalls zu einer persönlichen Haftung führen könnten. Zum Portfolio der Vorratsgesellschaften gehören heute alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen vorgegründeten und zum Erwerb bereitstehenden Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital im Voraus vollständig eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind daher frei von (versteckten) Altlasten. Erwerber können ihre Vorratsgesellschaften unkompliziert per Telefon, Telefax, E-Mail oder online reservieren und im Regelfall innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Die so erworbene Gesellschaft ist sofort nutzbar, so dass beispielsweise Verträge unmittelbar mit dieser neuen Gesellschaft geschlossen werden können. Neben diesen gegründeten Gesellschaften bietet die FORIS AG auch maßgeschneiderte Gründungen an, etwa, wenn ein Kunde eine besonders große Zahl von Gesellschaften, einen anderen Gründungsort oder eine vorgegliederte Konzernstruktur im Rahmen komplexer Transaktionen benötigt. Zuletzt hat die FORIS ein neues Online-Tool geschaffen, das Kunden noch effizienter und „rund um die Uhr" unterstützt. Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private-Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, das konjunkturellen Schwankungen unterliegt.

Für das Geschäft mit Vorratsgesellschaften sind gesetzgeberische Reformvorhaben von Bedeutung, die die Gesellschaftsgründung insgesamt und EU-weit digitaler und damit schneller machen sollen. Ein geringer Verwaltungsaufwand bedeutet, dass das Geschäftsmodell der Vorratsgesellschaften eher an Attraktivität verlieren könnte. Im Ergebnis zeigen sich Trends sowohl in Richtung Bürokratisierung (Compliance) als auch in Richtung Entbürokratisierung (Digitalisierung).

I.4 GO AHEAD GmbH

Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Dabei steht die GO AHEAD ihren Kunden nicht nur bei der Gründung englischer oder irischer Limiteds zur Verfügung, sondern erledigt als verlässlicher Partner auch bestimmte wiederkehrende Berichtspflichten gegenüber den englischen beziehungsweise irischen Behörden. Das eigene Serviceteam der GO AHEAD bietet damit die Vorteile der englischen beziehungsweise irischen Limited (z.B. geringe Kapitalerfordernisse), ohne die Kunden mit den administrativen Anforderungen (vor allem strenge, englischsprachige Registervorgaben) allein zu lassen.

Daneben stehen Gründern in Deutschland auch die klassische GmbH und die Unternehmergesellschaft „UG (haftungsbeschränkt)" zur Verfügung, deren Gründungsprozess die GO AHEAD ebenfalls unterstützt. Im Übrigen sind Mischformen zwischen deutschen und englischen/irischen Gesellschaftsstrukturen auf Wunsch möglich, z.B. die Limited & Co. KG oder eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG. Auch in Deutschland hilft die GO AHEAD bei der Erledigung von Berichtspflichten, wie der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger.

Mit dem weiteren Geschäftsbereich der Gründerakademie versucht die GO AHEAD Gründungsinteressierte bereits in einem früheren Stadium abzuholen und mit dem erforderlichen Know-how für eine erfolgreiche Gründung zu versorgen.

Die Anzahl von Gesellschaftsgründungen hängt vor allem mit der Zahl von Existenzgründungen zusammen. Eine positive konjunkturelle Entwicklung verbessert grundsätzlich die Startbedingungen für eine beruflich selbständige Tätigkeit. Demgegenüber können die gegenwärtige Restrukturierungswelle, Handelsbarrieren oder Pandemien negative Einflüsse mit sich bringen. Der erfolgte Brexit bleibt wegen der unklaren Lage nach dem politisch vereinbarten Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 ein großer Unsicherheitsfaktor für das Geschäftsmodell mit den englischen Limiteds.

I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine 1908 errichtete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH, die GO AHEAD GmbH und verpachtet den Gastronomiebereich an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Auf dem Nachbargrundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 hat die FORIS Vermögensverwaltungs AG im Jahr 2011 einen Büroneubau mit 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt. Sie vermietet ihre dortigen Geschäftsräume langfristig an die DPA Drewes Privacy GmbH. Soweit nicht außergewöhnliche Umstände eintreten – wie etwa ein Mieterwechsel Ende 2017 oder ein erheblicher Reparaturbedarf im klimatechnischen Bereich – ist der Geschäftsbereich der FORIS Vermögensverwaltungs AG vergleichsweise konstant.

I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des FORIS-Konzerns

Das aktuelle Dienstleistungsspektrum des FORIS-Konzerns blieb im Wesentlichen unverändert. Die GO AHEAD Gründerakademie erweitert das Dienstleistungsangebot zwar, bleibt mit ihren spezifischen Produkten allerdings sehr eng an den bisherigen Geschäftsfeldern der FORIS. Nichtsdestotrotz arbeitet die FORIS an ihrer Produkt- und Dienstleistungsstrategie, um ihren Kunden auch in Zukunft ein besonderes Angebot zu unterbreiten.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39 - 44 und 56 wird verzichtet. Wir stellen nachfolgend das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Steuerungsgrößen dar.

Unser unternehmerisches Handeln zielt auf Ergebnisverbesserungen in allen Geschäftsbereichen. Bei einem dem Geschäftsmodell angemessenen, erhöhten Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf streben wir nach einer attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des FORIS-Konzerns ist dahingehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch geschäftsbereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente erlauben es, den aktuellen Geschäftsverlauf im konzerninternen Vergleich darzustellen und zu bewerten. Zum anderen bilden sie eine wesentliche Grundlage, geschäftsbereichsspezifische und geschäftsbereichsübergreifende Strategien, Maßnahmenbündel und Investitionsentscheidungen zu entwickeln beziehungsweise anzupassen, sofern es die Unternehmensziele erfordern. Die Informationen unseres internen Steuerungssystems ermitteln wir im Regelfall monatlich und bewerten sie im Rahmen eines formalisierten Monatsberichts, den der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Verfügung stellt. In Einzelfällen ermitteln und bewerten wir die Informationen anlassabhängig auch täglich. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, ermitteln und bewerten wir mindestens halbjährlich und berichten hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Berichtspflichten öffentlich.

II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

FORIS-Konzern

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres durch den Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen halbjährlich.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals durch das Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells – insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung – halten wir eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern für sinnvoll.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthält. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsberichts ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften ist im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich abgebildet. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird halbjährlich eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 21 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend den Segmenten die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen und auf das Jahr hochgerechnet. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsberichts und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwands bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für gewonnene als auch verlorene Verfahren. Bei den Vorratsgesellschaften ist neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind monatlicher Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutung für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.

II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen der Monatsberichterstattung ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet, auch soweit diese sich in der Rechnungslegung nicht unmittelbar betragsmäßig niederschlagen. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen zwölf Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

In den beiden verwandten Geschäftsbereichen Prozessfinanzierung und Monetarisierung ermitteln und bewerten wir verschiedene nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, darunter etwa den Streitwert, unseren rechnerisch möglichen Erlös (Optionsvolumen), die Anzahl der in der jeweiligen Periode angefragten beziehungsweise in Finanzierung genommenen Verfahren, das Verhältnis von Anfragen und Ablehnungen, die Bearbeitungszeit pro Fall sowie die Verteilung auf unterschiedliche Rechtsgebiete beziehungsweise Streitsachverhalte zur Beurteilung etwaiger Klumpenrisiken.

Der Streitwert stellt die Höhe des geltend gemachten Anspruchs dar, dessen Durchsetzung die FORIS finanziert. Anhand des Streitwerts bemessen sich einerseits die Kosten des Gerichts- oder Schiedsverfahrens und andererseits das Optionsvolumen der FORIS.

Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung stellt den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren dar. Der tatsächliche, kaufmännische Wert der finanzierten Verfahren zeigt sich allerdings erst nach Abschluss der betreffenden Prozesse, gegebenenfalls sogar erst nach Durchsetzung beziehungsweise zwangsweiser Vollstreckung der titulierten Forderungen. Erst dann kann der tatsächlich erzielte Erlös (abzüglich der zu tragenden Kosten) errechnet werden. Bis dahin bleibt das Optionsvolumen ein erwarteter rechnerischer Wert.

Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt, die bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert stellt somit grundsätzlich den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz dar. Die Kosten werden regelmäßig auf Grundlage der einschlägigen Gebührenordnungen ermittelt. Abhängig vom konkreten Fall werden höhere Kosten, etwa für anwaltliche Stundenvergütungen oder Sachverständigengutachten, hinzugerechnet. Zum Teil muss auch auf Schätzungen zurückgegriffen werden, z.B. mit Blick auf die voraussichtliche Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht. Hierdurch können sich Schätzunsicherheiten ergeben, insbesondere bei Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, ferner im Hinblick auf Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch die Anzahl der Gerichtstermine (vor allem bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Rechtsordnungen, bei Schiedsverfahren und anwaltlichen Stundenvergütungen) führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 Prozent liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe erwarten wir, dass die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Die angegebenen Risiken können sich im Verfahrensverlauf verändern, ohne dass diese Veränderung unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wies darauf hin, dass die Struktur der primären Abschlussbestandteile IFRS-konform und unabhängig von individuellen Bewertungen beziehungsweise Einschätzungen des Managements sein sollte. Die anzuwendende Rechnungslegungsmethode bestimmen wir vor dem Hintergrund der genannten Schätzunsicherheiten auf Grundlage unserer Erfahrungswerte, Annahmen und Ermessensausübungen.

Vorratsgesellschaften

Für den Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften steht die Entwicklung der Gründungszahlen des statistischen Bundesamtes im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren mit unseren Verkaufszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den erwarteten mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Vertriebs- und sonstigen Maßnahmen.

GO AHEAD GmbH

Im Geschäftsbereich der GO AHEAD ziehen wir die Gründungszahlen je Rechtsform als Indikator für unsere Geschäftsentwicklung heran, daneben die Entwicklung unserer Bestandskunden für die englische und irische Limited. Außerdem bewerten wir die entsprechenden Löschungsquoten der Gesellschaften. Über den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services ziehen. Diese vergangenheitsorientierten Rückschlüsse stellen für die künftige Bewertung aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nun keinen oder allenfalls eingeschränkt geeigneten Indikator mehr dar. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassungsnotwendigkeit der Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung liegt auf dem Forderungsmanagement. Daraus ziehen wir Rückschlüsse auf den Erfolg von Inkassomaßnahmen.

III. Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränkt sich der FORIS-Konzern bei Forschung und Entwicklung darauf, neue Produkte und Dienstleistungen zu planen und zu gestalten sowie darauf, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortzuentwickeln. Leistungen Dritter werden hierfür in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.

2. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2019 zeichnet sich in Deutschland durch ein nachlassendes Wirtschaftswachstum aus. Insgesamt setzt die deutsche Wirtschaft zwar ihre Expansion fort, allerdings verlangsamt. Während die Erwartungshaltung im verarbeitenden Gewerbe laut ifo-Geschäftsklimaindex deutlich gesunken ist, hat sie sich im Dienstleistungssektor, Handel und im Bauhauptgewerbe im Vergleich zu Ende 2018 weniger gravierend verschlechtert.

Im Euroraum ist die Entwicklung erneut durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Seit dem 10. März 2016 verfolgt die EZB neben Anleiheankäufen eine konsequente Null-Prozent-Leitzinspolitik, die ein immanentes Inflationsrisiko birgt. Dieses Inflationsrisiko hat sich mit Ausnahme deutlich steigender Grundstücks-, Immobilien- und Mietpreise bisher noch nicht nennenswert niedergeschlagen. Die Verschlechterung des Wirtschaftsklimas durch internationale Handelskonflikte, den Ablauf der Übergangsfrist im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs und durch die Corona-Pandemie bleibt ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für die konjunkturelle Entwicklung.

II. Geschäftsverlauf

II.1 FORIS-Konzern

Eigenkapitalrendite

2019 2018 2017 2016 2015 Durchschnitt
Eigenkapitalrendite 6,0 % -12,9 % 6,6 % 3,4 % 5,4 % 1,7 %
2-Jahres-Schnitt -3,5 % -3,1 % 5,0 % 4,4 % 4,0 % 1,4 %

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum belasten keine außergewöhnlichen Effekte das Unternehmensergebnis und damit auch nicht die Eigenkapitalrendite.

Eigenkapitalquote

2019 2018 2017 2016 2015 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 90,9 % 87,9 % 91,6 % 90,9 % 91,4 % 90,5 %

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung ist eine im Branchenvergleich signifikant überdurchschnittliche Eigenkapitalquote für die FORIS grundsätzlich sinnvoll. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre konstant hoch und liegt deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 Prozent, den der Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung vorgegeben hat.

Umsatzrendite

2019 2018 2017 2016 2015 Durchschnitt
Umsatzrendite 4,5 % -12,5 % 6,2 % 3,6 % 5,3 % 1,4 %

Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-) Unternehmen ist für die Umsatzrendite nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grund- beziehungsweise Stammkapital der jeweiligen Gesellschaften enthält. Dieser bilanzielle Effekt einer Umsatzerlöserweiterung verringert formal (aber gesetzlich vorgegeben) die rechnerische Umsatzrendite im Vergleich zu Geschäftsbereichen, in denen der beschriebene Effekt nicht auftritt.

Cashflow

2019 2018 2017 2016 2015 Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 126 2.635 1.558 -866 1.725 5.178
Cashflow aus Investitionstätigkeit -67 -210 -50 -236 -106 -669
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -63 -466 -1.244 -736 -613 -3.122
Zahlungswirksame
Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) -4 1.959 264 -1.838 1.006 1.387

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.III.2.3.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Umsatz 2019 2018 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
--- --- --- ---
Prozessfinanzierung 3.638 3.887 -249
Vorratsgesellschaften 16.586 14.193 2.393
GO AHEAD 1.712 1.860 -148
Vermögensverwaltung 329 312 17
sonstige Segmente 13 0 13
FORIS-Konzern 22.279 20.252 2.026
Rohmarge 2019 2018 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Prozessfinanzierung 2.191 1.464 727
Vorratsgesellschaften 1.709 1.512 197
GO AHEAD 1.475 1.582 -107
Vermögensverwaltung 329 312 17
sonstige Segmente -1 0 -1
FORIS-Konzern 5.703 4.870 833
Periodenergebnis 2019 2018 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Prozessfinanzierung -18 -1.323 1.305
Vorratsgesellschaften 1.017 621 396
GO AHEAD 421 -1.269 1.690
Vermögensverwaltung 21 -414 435
sonstige Segmente -446 -153 -293
FORIS-Konzern 995 -2.538 3.533

II.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die im Geschäftsbereich Prozessfinanzierung und Monetarisierung erzielten Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren (3.638 TEUR) liegen geringfügig unter denen des Vorjahreszeitraums (3.887 TEUR).

2019 2018 2017 2016 2015
In Abrechnung genommen (Anzahl) 20 13 28 12 24
Positiv beendete Verfahren 16 11 26 6 15
Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren 80,0 % 84,6 % 92,9 % 50,0 % 62,5 %

In 2019 haben wir in der Prozessfinanzierung 20 Verfahren in Abrechnung genommen (Vorjahreszeitraum: 13 Verfahren). Diese Verfahren haben wir zu 80 Prozent positiv abgerechnet Als positiv abgerechnet gilt dabei ein Verfahren, das im Saldo einen Erlös erzielt hat, nicht notwendigerweise, dass es vollständig gewonnen wurde. Ein Verfahren etwa, das mit einem Nettoerlös verglichen wurde, zählt demnach auch als positives Ergebnis des zugrunde liegenden Rechtsstreits.

2019 2018 2017 2016 2015
Neu in Finanzierung genommene Fälle 36 27 5 17 13
Optionsvolumen neu in Finanzierung genommene Fälle (in Mio. EUR) 21,1 11,7 1,1 4,7 1,6
Durchschnittliches Optionsvolumen (in Mio. EUR) 0,59 0,43 0,22 0,28 0,12
Gesamtvolumen zum Stichtag (in Mio. EUR) 50,2 36,2 26,9 29,9 27,6

In 2019 haben wir in der Prozessfinanzierung 33 Prozent mehr an neuen Verfahren, mit einem um 80 Prozent höheren Optionsvolumen in Finanzierung genommen.

Aktuelles Kostenrisiko 2019 2018 2017 2016 2015
von (Mio. EUR) 11,6 10,4 6,2 9,1 9,1
bis (Mio. EUR) 14,1 12,7 7,6 11,2 11,1
Kostenrisiko im Verhältnis zu Optionsvolumen 28,2 % 35,1 % 28,3 % 37,5 % 40,2 %

Das Kostenrisiko korreliert in der Regel mit dem Streitwert. Abweichungen von diesem Grundsatz können sich insbesondere aufgrund der Verfahrensdauer, einem Auslandsbezug (mit oftmals höheren Anwaltsvergütungen) oder vertraglichen Sondervereinbarungen ergeben. Die bei der Prozessfinanzierung in den kommenden Jahren anfallenden Kosten hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfolgsquoten und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel voraussichtlich signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.

II.3 Vorratsgesellschaften

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz der Vorratsgesellschaften, insbesondere durch die SE-Verkäufe, deutlich gestiegen. Rückläufig haben sich dafür die AG-Verkäufe entwickelt.

Verkäufe Vorratsgesellschaften 2019 2018 2017 2016 2015
GmbH-Verkäufe 130,4 % 139,1 % 129,7 % 135,1 % 134,1 %
SE-Verkäufe 323,1 % 115,4 % 161,5 % 107,7 % 107,7 %
AG-Verkäufe 35,0 % 70,0 % 85,0 % 85,0 % 90,0 %

* 2014 = 100 %

Gewerbeneugründungen Deutschland* 2019 2018 2017 2016 2015
GmbH 120,0 % 113,7 % 110,0 % 107,2 % 104,4 %
UG 108,9 % 103,1 % 174,9 % 100,8 % 100,1 %
Limited 47,4 % 46,5 % 61,2 % 72,9 % 81,7 %

* 2014 = 100 %

** Die Gewerbeneugründungen für die aktuelle Berichtsperiode sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden Daten bis November 2019. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.

Ein Auf- oder Abwärtstrend bei den Gewerbeneugründungen der GmbHs wirkt sich auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften nur marginal aus. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Entwicklung des M&A-Marktes, das Wettbewerbsverhalten und eigene vertriebliche Aktivitäten beeinflussen die Umsatzentwicklung stärker als die allgemeine Entwicklung von Neugründungen. Für die Limiteds hingegen besteht eine direkte Korrelation zwischen der Nachfrage und den Gründungen der GO AHEAD.

II.4 GO AHEAD GmbH

Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich erwartungsgemäß erneut negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erneut gestiegen. Die gesunkenen Neugründungen sind sowohl auf den Brexit-Effekt als auch auf die allgemeine Gründungsbereitschaft zurückzuführen. Die positive Gründungsentwicklung von irischen Limiteds kann diesen Rückgang nur teilweise kompensieren.

Veränderungen GO AHEAD Limiteds 2019 2018 2017 2016 2015
Veränderung Bestand englische Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) -17,9 % -11,9 % -12,2 % -8,2 % -11,2 %
Veränderung Neugründungen englische Limiteds gegenüber Vorperiode -89,3 % -18,9 % -15,9 % -42,0 % -16,5 %
Löschungsquote englische Limiteds (vom Anfangsbestand) 17,1 % 14,3 % 13,3 % 11,2 % 15,7 %
Veränderung Neugründungen irische Limiteds 178,4 % 64,5 % 3000,0

II.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern

Das Periodenergebnis der sonstigen Segmente im FORIS-Konzern hat sich im Wesentlichen durch Anlaufkosten für die GO AHEAD-Gründerakademie (424,5 TEUR) verschlechtert.

III. Lage des FORIS-Konzerns

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.

III.1 Ertragslage

Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter 2.II.

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 22.279 98,8 20.252 96,6 2.027 10,0
Sonstige betriebliche Erträge 278 1,2 703 3,4 -425 -60,5
Betriebsleistung 22.556 100,0 20.955 100,0 1.601 7,6
Aufwendungen für bezogene Leistungen -16.576 -73,5 -15.382 -73,4 -1.194 7,8
Personalaufwand -2.322 -10,3 -2.120 -10,1 -202 9,5
Abschreibungen -332 -1,5 -1.610 -7,7 1.278 -79,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.325 -10,3 -3.133 -15,0 808 -25,8
Sonstige Steuern -30 -0,1 -25 -0,1 -5 20,0
Betriebsaufwand -21.584 -95,7 -22.270 -106,3 686 -3,1
Betriebsergebnis 972 4,3 -1.315 -6,3 2.287 -173,9
Zinserträge 25 19 6
Zinsaufwendungen 0 0 0
Finanzergebnis 25 19 6
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2 -1.242 1.240
Periodenergebnis 995 -2.538 3.533 -139,2

Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich im Verhältnis zu den Umsatzerlösen nicht wesentlich verändert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken. Damit erreichen sie wieder ein eher übliches Niveau, das im vergangenen Berichtszeitraum durch Zuführungen zu Wertberichtigungen überschritten wurde.

III.2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4. in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernanhang unter 6.III.5.

III.2.1 Kapitalstruktur

31.12.2019 31.12.2018 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.657 24,0 4.657 24,5 0 0,0
Eigene Anteile -22 -0,1 0 0,0 -22 0,0
Kapitalrücklage 10.936 56,3 10.936 57,5 0 0,0
Gewinnrücklagen 677 3,5 718 3,8 -41 -5,7
Ergebnisneutrale latente Steuern -27 -0,1 -27 -0,1 0 0,0
Bilanzgewinn 1.419 7,3 424 2,2 995 234,7
Eigenkapital 17.639 90,9 16.707 87,9 932 5,6
Verbindlichkeiten aus L.L. 623 3,2 1.277 6,7 -654 -51,2
Vertragsverbindlichkeiten 636 3,3 745 3,9 -109 -14,6
Rückstellungen 470 2,4 242 1,3 228 94,2
Steuerschulden 44 0,2 34 0,2 10 29,4
Schulden 1.773 9,1 2.298 12,1 -525 -22,8
Bilanzsumme 19.412 100,0 19.005 100,0 407 2,1

Mit einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote ist der FORIS-Konzern im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Zur Finanzierung des in 2011 zu Vermietungszwecken fertiggestellten Büroneubaus wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2 Mio. EUR vereinbart. Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gesunken.

Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Erträge. Hierbei handelt es sich durch Kunden bezahlte, jedoch auf das Folgejahr entfallende Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS-Gruppe zum Stichtag.

III.2.2 Investitionen

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 0 129.519
Sachanlagen 66.496 79.838
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 50 845
Summe 66.546 210.202

In 2019 wurden keine wesentlichen Investitionen getätigt.

Immaterielle Vermögenswerte bestehen nicht. Im Vorjahr beinhalteten diese die Investition in den neuen Geschäftsbereich GO AHEAD-Gründerakademie. Dabei entfielen im Geschäftsjahr 2018 rund 89 TEUR auf die Erstellung des neuen Online-Portals durch eigenes Personal und 40 TEUR auf die Erstellung der Trainingsvideos.

Des Weiteren haben wir bei den Sachanlagen in eine moderne IT-Ausrüstung für ein leistungsstärkeres Online- Dienstleistungsangebot investiert.

III.2.3 Liquidität

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2019 fällt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr annähernd ausgeglichen aus.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und der hierin erfassten Mittelabflüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.III.2.2. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung von Zinsen enthalten.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details verweisen wir auf die Kapitalflussrechnung.

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Periodenergebnis 994.584 -2.538.165
Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit -868.177 5.172.728
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 126.407 2.634.563
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -66.546 -210.202
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -62.992 -465.693
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittel bestandes (Cashflow) -3.131 1.958.668
Finanzmittelfonds am 1.1. 5.773.951 3.815.283
Finanzmittelfonds am 31.12. 5.770.820 5.773.951
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.770.820 5.773.951

Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird beziehungsweise wurde.

Multifunktionslinie 31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Linie 5.500 3.000
Bürgschaften für Prozesse -3.003 -1.503
Freie Linie 2.497 1.497

Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht unverändert fort. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der eingetragenen Grundschuld haben wir eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter 6.III.5.

III.3 Vermögenslage

31.12.2019 31.12.2018 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 69 0,4 236 1,2 -167 -70,8
Goodwill 1.473 7,6 1.473 7,8 0 0,0
Sachanlagen 2.563 13,2 2.593 13,6 -30 -1,2
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.040 10,5 2.110 11,1 -70 -3,3
Forderungen 137 0,7 144 0,8 -7 -4,9
Latente Steuererstattungsansprüche 84 0,4 84 0,4 0 0,0
Langfristige Vermögenswerte 6.366 32,8 6.640 34,9 -274 -4,1
Vorräte 1.066 5,5 1.428 7,5 -362 -25,4
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung 3.889 20,0 2.758 14,5 1.131 41,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 2.196 11,3 2.267 11,9 -71 -3,1
sonstige Forderungen
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 90 0,5 69 0,4 21 30,4
Steuererstattungsansprüche 4 0,0 57 0,3 -53 -93,0
Abgegrenzte Aufwendungen 31 0,2 10 0,1 21 210,0
Zahlungsmittel 5.771 29,7 5.774 30,4 -3 -0,1
Kurzfristige Vermögenswerte 13.047 67,2 12.363 65,1 684 5,5
Bilanzsumme 19.412 100,0 19.004 100,0 408 2,1

Diejenigen Steuervorteile, die sich aus den zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 und zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergeben, haben wir in Höhe von 84 TEUR (Vorjahresstichtag zum 31. Dezember 2018: 84 TEUR) aktiviert. Dieser Wert entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch hinreichend sichere Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt.

Die Vorräte enthalten ausschließlich das eingezahlte Grund- beziehungsweise Stammkapital der Vorratsgesellschaften.

Die Erhöhung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegeln die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten zeitverzögert wider. Abgeschlossene Fälle verringern dafür die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung.

Die Steuererstattungsansprüche im Vorjahr enthielten Rückzahlungsansprüche gegen die Finanzämter Bonn und Frankfurt/Main.

Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 2.III.2.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Jahr 2019 ist mit Umsätzen von über 22 Mio. EUR und einem Periodenergebnis von knapp unter 1 Mio. EUR planmäßig und zufriedenstellend verlaufen. Mit liquiden Mitteln von über 5 Mio. EUR verfügt der FORIS-Konzern weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr sind keine sonstigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.

3. Nachtragsbericht

Hinsichtlich der Ereignisse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die sich nach dem Bilanzstichtag ergeben haben (Corona-Pandemie) verweisen wir auf unsere Angaben im Anhang unter III.1.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Die Wachstumsraten für die EU haben die Erwartungen vom Jahresbeginn nicht erfüllt. Für Deutschland rechnet der IWF als Folge von Produktionsschwierigkeiten in der Automobilindustrie und im Maschinenbau sowie durch den weltweiten Handelskonflikt und des erwarteten Rückgangs externer Nachfrage mit einer Rezession. Die Quarantäne-Maßnahmen zur Eindämmung der zum Ende des Jahres ausgebrochenen Corona-Pandemie haben darüber hinaus eine massive Auswirkung auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Mit weiteren Schwierigkeiten ist zu rechnen, weil die Brexit-Folgen noch weitgehend ungeregelt erscheinen und ein hochdefizitärer italienischer Staatshaushalt Sorgen macht.

Diese gesamtwirtschaftliche Ausgangslage dürfte sich auf die verschiedenen Geschäftsbereiche des FORIS-Konzerns unterschiedlich auswirken.

Für den Geschäftsbereich Prozessfinanzierung bedeutet ein verlangsamtes Wachstum eine Phase der Unsicherheit. Dieser Geschäftsbereich ist eher konjunkturunabhängig. Die Monetarisierung als Ergänzung zur Prozessfinanzierung hingegen dürfte von einer schwierigeren Wirtschaftslage insgesamt eher profitieren, weil für Unternehmen in schwierigen Zeiten Liquidität an Bedeutung gewinnt. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzen werden sich wohl insgesamt positiv auf die Prozessfinanzierung auswirken.

Die Geschäftsbereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD, die beide auf dem Markt der Gesellschaftsgründungen unterwegs sind, werden auf Sicht eher unter einem langsameren Wirtschaftswachstum leiden. Beiden Geschäftsbereichen liegt ein konjunkturzyklisches Geschäftsmodell zugrunde.

I.1 FORIS-Konzern

Das Konzernergebnis liegt 2019 deutlich über dem der Vorjahresperiode und in etwa auf Niveau der Vorjahre. Eine Prognose des Cashflows erachten wir aufgrund der Volatilität in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen über einen Prognosehorizont von drei bis sieben Jahren für nicht sinnvoll und verzichten daher hierauf.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch direkt bei den Anspruchsinhabern/Kunden sind ein wesentlicher Faktor, um neue Finanzierungsanfragen zu erhalten. Wir verfolgen im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den Ansatz der persönlichen Ansprache und maßgeschneiderter Veranstaltungen weiter und entwickeln unser Netzwerk fort. Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichts- und Schiedsverfahren auch von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderungen ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4 Mio. EUR, deren jeweiliger Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten kann. Ein wirtschaftlicher Erfolg der Monetarisierung wird ab Zustandekommen dieser Finanzierung aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells erst mit Nachlauf in den Folgejahren zu entsprechenden Effekten führen.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner aktualisieren wir nach systematischer und analytischer Auswertung der abgeschlossenen Fälle. Wir beabsichtigen, die Entwicklung von Einzelfall-Kostenrisiken zunehmend um eine Portfoliobetrachtung und -steuerung zu ergänzen. Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Bezugspunkt für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.

Der grundsätzlich positive Trend des Jahres 2018, den die FORIS mit ihrer Prozessfinanzierungsstrategie gesetzt hat, hat sich in 2019 fortgesetzt. Der Markt für Prozessfinanzierung wächst. Die FORIS scheint im Wettbewerb gut gerüstet, um in ihren Kernsegmenten erfolgreich zu sein. Offen ist allerdings, ob dieser Trend – gekennzeichnet vor allem durch den erheblichen Neugewinn an Kunden und Finanzierungsfällen – noch im weiteren Verlauf der kommenden Jahre zu ebenso erfolgreichen Umsätzen führen wird.

Branchenbedingt sind verlässliche Prognosen hier schwierig. Zu berücksichtigen ist auch, dass der strategische Umbau der FORIS eine moderne Personalstrategie einschließt, die in Teilen bereits umgesetzt ist. Dieser geschäftsstrategisch notwendige Umbau führt zu höheren Personalkosten und operativen Friktionen.

I.3 Vorratsgesellschaften

Der Ausbau und die Intensivierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen auf der Produkt- und Serviceseite bilden die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2020. Einer erwarteten konjunkturellen Abkühlung und Seitwärtsbewegung des Marktes versuchen wir weiterhin, mit Gewinnung von strategischen Großkunden entgegenzuwirken. Neue Softwareanbindungen („elektronischer Lagerraum" für Vorratsgesellschaften) sollen helfen, eine erhöhte Bindung und eine breitere Kundenbasis anzusprechen.

I.4 GO AHEAD GmbH

Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist im Geschäftsjahr 2019 erwartungsgemäß weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gewisse, wenn auch eher geringe und rückläufige Umsatzbasis.

Substitutionsprodukte (irische Limited, deutsche Rechtsformen) und weitere Zusatzdienstleistungen flankieren die Vertriebs- und Serviceleistungen. Unser Fokus liegt darauf, mit weiteren Produkten die Dienstleistungstiefe zu erhöhen, um die Marge nachhaltig zu verbessern. Da die Auswirkungen der derzeit unklaren Situation in Bezug auf eine Brexit-Übergangsfrist nicht vorhersehbar sind, ist die Prognose für die englische Limited unter dem Vorbehalt der weiteren politischen und rechtlichen Entwicklung einzuordnen. Im Ergebnis kann diese Unsicherheit eher zu einer Verschärfung des Negativtrends führen. Mit einem harten Brexit (nach der Übergangsfrist) droht ein erhöhtes Löschungsaufkommen. Wir erwarten, dass sich die Löschungen erst mit einem halben Jahr Verzögerung auf den Umsatz auswirken, so dass der begonnenen Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette eine besondere Bedeutung zukommt.

Für die erst Ende 2018 neu geschaffene GO AHEAD-Gründerakademie sind die konjunkturelle Entwicklung und die Anzahl der Gründungsinteressierten und Existenzgründer einer der wichtigsten Hebel. Mit positiven Ergebnisbeiträgen rechnen wir aufgrund des neuartigen Geschäftsmodells und der sich abzeichnenden Rezession nicht.

I.5 Vermögensverwaltung

Im Segment Vermögensverwaltung ist in 2020 eine Investition in Höhe von rund 40 TEUR für eine neue Steuerungsanlage notwendig und Anfang des Geschäftsjahres 2020 beauftragt. In der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 stehen im Geschäftsjahr 2020 die Erneuerung des Aufzuges und brandschutztechnische Maßnahmen an.

I.6 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern

Die geplante Fortentwicklung des Angebots für Anwälte, das bisher durch das Anwaltsverzeichnis erbracht wurde, hatte in 2018 und 2019 geringe Bedeutung. Wir werden hierzu neue Konzepte unter kaufmännischen und strategischen Gesichtspunkten bewerten und das Anwaltsverzeichnis gegebenenfalls neu ausrichten. Eine Projektgruppe hat bereits ein erstes Konzept erarbeitet.

II. Risikobericht

II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter 5. des Konzernlageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend, Beschaffung, Leistungserstellung, Vertrieb, Personal und Informationstechnische Risiken (EDV/IT)" erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, so dass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, das integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine langfristigen Verfahrensdauern. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren, deren Verfahrensstand, Verlauf, Schriftverkehr, Kommunikation, Kosten und Risiken in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die laufenden Verfahren werden immer durch mindestens einen Volljuristen betreut und unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.

Vorratsgesellschaften

Der weitgehend IT-gestützte Gründungs- und Verkaufsprozess und die verwendeten Dokumente unterliegen einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung, insbesondere auf Aktualität und Gesetzeskonformität.

Gesetzgebungsverfahren, die eine Auswirkung auf unsere Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen haben, beobachten wir regelmäßig, um zeitnah auf notwendige Änderungen reagieren zu können.

GO AHEAD GmbH

Ein wesentliches Risiko liegt im drohenden Wegfall der Niederlassungsfreiheit der englischen Limited. Die Wahrscheinlichkeit einer langfristigen politischen Einigung und eines Abkommens über den 3112.2020 hinaus, ist aufgrund unterschiedlicher politischer Verhandlungspositionen zwischen dem Vereinigtem Königreich und der Europäischen Union schwer zu bewerten. Dem Risiko des Forderungsausfalls insbesondere von zwischenzeitlich gelöschten Limiteds begegnen wir mit einem stringenten Mahn- und Inkassowesen.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Risiken aus dem Bereich EDV/IT, die vor allem auf der Verfügbarkeit und damit den Service Level durchschlagen, begegnen wir durch Aufbau redundanter Hardware auf virtualisierten Servern, verbunden mit einer täglichen Datensicherung, die eine zeitnahe Wiederherstellbarkeit ermöglicht.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über 20-jähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abzuschätzen. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Sachverständigengutachten, auf die die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft zusätzlich.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn wir die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Anspruchsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vornehmen, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Richter ab. Mit welcher Dauer und rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners kann sich während eines (zumal jahrelangen) Gerichtsverfahrens trotz fortlaufender Beobachtung verändern und ist in der Regel nicht von der FORIS beeinflussbar. Der Verfahrensgang in den finanzierten Rechtsstreitigkeiten, z.B. durch Schriftsätze, mündliche Verhandlungen oder gerichtliche Hinweise und Verfügungen, erfordert regelmäßige Neubewertungen dahingehend, inwieweit die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensgang noch werthaltig sind. Beim Abschluss neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher neben dem Risiko-/Ertragsverhältnis des Einzelfalls stets auf das aktuelle Risikoverhältnis im Verhältnis zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Selbst wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden. Auch nach dem Verfahren können sich Vollstreckungshindernisse ergeben. Eine Auskunft und Prognose zur Solvenz des Gegners nimmt die FORIS AG bereits vor Annahme der Finanzierung vor. Da Prognoseeinschätzungen auf unsicheren, hypothetischen Zukunftsentwicklungen beruhen, sind sie naturgemäß nicht immer verlässlich – schon gar nicht über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer.

Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen derart beeinträchtigen, dass wir sie nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich bewerten.

Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter 1.II und 2.II.2.

Vorratsgesellschaften

Bei den Vorratsgesellschaften können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen beziehungsweise drohenden Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch Schadensersatzansprüche entstehen. Auch der für diesen Geschäftsbereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Die in 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft ging deutlich zulasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze aus dem Bereich der englischen Limited nicht ausgeglichen werden.

Ein Ende der Übergangsphase zum Jahresende 2020 ohne eine politische Lösung würde bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Zweigniederlassung geführt werden kann. Es wäre dann davon auszugehen, dass die meisten Serviceverträge der GO AHEAD für die betreuten englischen Limiteds gekündigt werden, weil das Hauptziel der Limited – nämlich eine Haftungsbegrenzung für Unternehmer zu schaffen – dann nicht mehr ohne Weiteres erreicht werden wird. Wir haben hierauf reagiert und Ende 2016 die irische Limited in unser Angebot aufgenommen und bieten für die englische Limited einen „Umzug" nach Irland an (im Sinne einer wirtschaftlichen Neugründung und ohne grenzüberschreitende Transaktion). Insgesamt haben sich durch die Verunsicherung im Zusammenhang mit dem Brexit die Markteintrittsbarrieren erhöht. Gleichzeitig kann die allgemeine Verunsicherung zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise gehen.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht neben dem Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, ein finanzielles Risiko bei Eintritt von atypischen und nicht versicherbaren Schäden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter 6. im zusammengefassten Konzernlagebericht.

Darüber hinaus besteht immer ein generelles Mietausfallrisiko, das wir teilweise durch eine vom Mieter gestellte Mietkaution abfedern.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der IT-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße auswirken. Durch den Einsatz von virtualisierten Servern und redundanter Hardware reduzieren wir die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten IT-Infrastruktur deutlich. In 2019 haben wir hier neben Ersatzinvestitionen zur Sicherstellung des Service Levels, Erweiterungsinvestitionen getätigt.

Bereichsübergreifende Risiken

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.II.3.

II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, dass es im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität kommt. Die FORIS betreibt mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, der insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalrendite und -quote wird halbjährlich berichtet.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter D.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter 4.II.1 und 4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität beziehungsweise das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfs.

Marktpreisrisikomanagement

Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken für die FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen.

Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.5.

Inflationsrisiko

Bei der Prozessfinanzierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft.

Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.

II.4 Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen beziehungsweise ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Insgesamt betrachtet sind durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus heutiger Sicht verkraftbar. Das Risiko eines harten Brexit (nach der Übergangsphase) kann sich weiterhin kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken. Dieses Risiko haben wir durch eine entsprechende Planreduzierung berücksichtigt.

Die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie kann uns von verschiedenen Seiten treffen:

Dem Risiko einer Büroschließung aufgrund von Quarantänemaßnahmen begegnen wir proaktiv durch eine veränderte Arbeitsorganisation und der Möglichkeit des Home-Offices, um auch im Notfall einen angemessenen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Im Bereich der Prozessfinanzierung kann sich die Pandemie negativ auf die Bonität der Anspruchsgegner und damit auf die Bewertung unserer Vorräte und Forderungen auswirken. Eine Prüfung des aktuellen Bestandes hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes keine Anhaltspunkte für Bonitätsauswirkungen gezeigt. Insgesamt bewerten wir das Risiko eines Totalausfalls als gering. Jedenfalls sind wir zuversichtlich, dass wir auch bei ungünstigen Bonitätsentwicklungen unsere verauslagten Kosten einziehen können.
Im Bereich der Vorratsgesellschaften kann es zu einer geringeren Nachfrage und Umsätzen kommen, die in Folgeperioden nur teilweise nachgeholt werden. Wir haben andererseits – zumindest kurzfristig – auch eine erhöhte Nachfrage von Kunden verzeichnen können, die ihre Transaktion vorgezogen haben. Insgesamt ist jedoch mit einer negativen Tendenz zu rechnen.
Im Bereich der GO AHEAD kann sich die Pandemie negativ auf die Gründung von irischen Limiteds und auf die Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich auswirken. Den konjunkturellen Abschwung, das Risiko des Ausbleibens eines Handelsabkommens und eine überdurchschnittliche Löschungsquote haben wir im Impairment Test angemessen berücksichtigt.
Im Bereich der Vermögenverwaltung kann es zu Umsatz- und Forderungsausfällen kommen, wenn der Ausfalls des verpachteten Restaurantbetriebes aufgrund der am 18. März 2020 verordneten Schließung durchschlägt.

Jedenfalls sind die durch die EZB, Bundes- und Landesregierung angekündigten Notfallpakete und -maßnahmen ein Hoffnungsschimmer. Die Gesamtentwicklung beobachten wir kritisch, um zeitnah Gegenmaßnahmen treffen zu können. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Aus unserer Sicht bestehen mit Blick auf unsere strategische Ausrichtung und dem fortschreitenden Ausbau der Prozessfinanzierung erhebliche Chancen – erst recht nach der Corona-Krise.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) – wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind – und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die FORIS AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist nicht nur auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.II. Es umfasst die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert.

Das IKS umfasst zur Konzernrechnungslegung sowohl präventive als auch anlassbezogene Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basieren auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein. Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 Prozent. Derzeit unterliegt die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes im FORIS-Konzern ausschließlich einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag am 31. Dezember 2019 in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2018: 0 TEUR) ergibt sich kein Risiko. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS-Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 6.II.2.13.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten bekannt, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter 6.III.11 sowie unter 6.III.13.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Das Grundkapital der FORIS AG hat nach der Einziehung der eigenen Aktien und der am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung 4.656.933,00 EUR (31. Dezember 2018: 4.656.933,00 EUR) betragen und war eingeteilt in 4.656.933 (31. Dezember 2018: 4.656.933) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Die Gesamtzahl der im März 2019 zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2019 betrug 22.159 Stück oder 0,48 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2018: 0 Stück oder insgesamt 0,00 Prozent des damaligen Grundkapitals). Die Aktien wurden Anfang des Geschäftsjahres 2020 eingezogen und die Änderung im Handelsregister am 13. Februar 2020 eingetragen.

8. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Harms-Ferdinand Müller besteht die Vergütung aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2019 bestehen keine speziellen Vereinbarungen.

Für das mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 bestellte Vorstandsmitglied Dr. Volker Knoop besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2019 bestehen keine speziellen Vereinbarungen.

Im Übrigen enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen gegebenenfalls zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen für die Organe nicht. Hinsichtlich der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den Konzernanhang unter 6.III.12.

9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG

Ergänzend zur vorangegangenen Berichterstattung über den FORIS-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der FORIS AG. Hinsichtlich der Einbindung in den FORIS-Konzern und die Geschäftstätigkeit der FORIS AG verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 1.

Der Jahresabschluss der FORIS AG wird nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird.

I. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der FORIS AG

Die für die FORIS AG wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren stimmen mit denen unter 1.II beschriebenen Leistungsindikatoren für die Prozessfinanzierung überein. Darüber hinaus sind die Gewinne und Verluste aus der Ergebnisabführung mit der FORATIS AG, der GO AHEAD GmbH sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren.

II. Geschäftsverlauf der FORIS AG

Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf des Konzerns unter 2.II ff. gelten zum überwiegenden Teil auch für die FORIS AG.

Die Ergebnisse der FORATIS AG, der GO AHEAD GmbH sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG fließen über die Ergebnisabführung in das Periodenergebnis der FORIS AG ein, wobei die FORIS Vermögensverwaltungs AG denjenigen Teil des Gewinns abführen kann, der nicht zum Ausgleich des zu Jahresbeginn noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvortrags dient.

Die Eigenkapitalquote der Muttergesellschaft FORIS AG entwickelte sich wie folgt:

2019 2018 2017 2016 2015 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 93,7 % 91,6 % 94,5 % 93,9 % 94,8 % 93,7 %

III. Lage der FORIS AG

III.1 Ertragslage der FORIS AG

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018 +/-
TEUR % TEUR TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 4.375 94,7 4.711 89,7 -336 -7,1
Sonstige betriebliche Erträge 244 5,3 543 10,3 -299 -55,1
Betriebsleistung 4.619 100,0 5.254 100,0 -634 -12,1
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.461 -31,6 -2.423 -46,1 962 -39,7
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.992 -43,1 -1.817 -34,6 -175 9,7
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -337 -7,3 -306 -5,8 -31 10,2
Abschreibungen -76 -1,6 -82 -1,6 7 -8,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.617 -35,0 -2.438 -46,4 821 -33,7
Betriebsaufwand -5.483 -118,7 -7.066 -134,5 1.583 -22,4
Betriebsergebnis -864 -18,7 -1.813 -34,5 949 -52,3
Zinserträge 255 411 -156
Zinsaufwendungen -4 -5 1
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 -1.774 1.774
Finanzergebnis 251 -1.368 1.619
Ergebnisabführungen 1.745 1.375 370
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 -1.240 1.240
Sonstige Steuern -5 0 -5
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 1.127 -3.046 4.172
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -2.472 1.039 -3.511
Auflösung von anderen Gewinnrücklagen 1.846 0 1.846
Dividende Vorjahr in Geschäftsjahr 0 -466 466
Bilanzgewinn/ Bilanzverlust 500 -2.472 2.972

Die Umsatzerlöse der FORIS AG enthalten die Umsätze aus dem Geschäftsbereich Prozessfinanzierung, so dass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter 2.II.2 und 2.II.3 sowie 4.I.2 und 4.I.3 verweisen. Gleiches gilt für die korrespondierenden bezogenen Aufwendungen. Darüber hinaus enthalten die Umsätze Kostenweiterbelastungen im Konzern. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung.

Hinsichtlich des Rückgangs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gelten die Ausführungen unter 2.III.1 im Wesentlichen auch für die FORIS AG.

Die Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Im Zinsaufwand sind neben Zinsen auf Steuerforderungen im Wesentlichen die Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungen enthalten. Die Verzinsung der Salden erfolgt seit dem 1. Januar 2019 taggenau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 3,0 Prozent p.a. (bis einschließlich Geschäftsjahresende zum 31.12.2018: 5,5 Prozent). Die interne Verzinsung wurde an das derzeitig niedrige Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt angepasst.

Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag besteht ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung der FORIS AG mit den Konzernzahlen, so dass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter 2.III.1. verweisen.

III.2 Finanzlage der FORIS AG

31.12.2019 31.12.2018 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.635 24,8 4.657 26,0 -22 -0,5
Kapitalrücklage 11.823 63,3 11.823 65,9 0 0,0
Gewinnrücklagen 547 2,9 2.434 13,6 -1.887 -77,5
Bilanzgewinn / -verlust 500 2,7 -2.472 -13,8 2.972 -120,2
Eigenkapital 17.505 93,6 16.441 91,6 1.064 6,5
Steuerrückstellungen 5 0,0 0 0,0 5 0,0
Sonstige Rückstellungen 795 4,3 545 3,0 250 45,9
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 386 2,1 955 5,3 -569 -59,6
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.186 6,3 1.499 8,4 -313 -20,9
18.692 100,0 17.941 100,0 751 4,2

Mit einer Eigenkapitalquote von über 93 Prozent ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS AG zum Stichtag.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich vor allem aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III.3 Vermögenslage der FORIS AG

31.12.2019 31.12.2018 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 64 0,3 105 0,6 -41 -38,9
Sachanlagen 73 0,4 87 0,5 -14 -15,8
Finanzanlagen 1.873 10,0 1.873 10,4 0 0,0
Langfristig gebundenes Vermögen 2.010 10,8 2.065 11,5 -55 -2,7
Vorräte 3.873 20,7 2.758 15,4 1.115 40,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.982 10,6 2.031 11,3 -49 -2,4
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.769 46,9 8.900 49,6 -131 -1,5
Sonstige Vermögensgegenstände/Wertpapiere 95 0,5 123 0,7 -28 -22,8
Liquide Mittel 1.858 9,9 1.972 11,0 -114 -5,8
Rechnungsabgrenzungsposten 20 0,1 7 0,0 13 185,7
Kurzfristig gebundenes Vermögen 16.597 88,8 15.792 88,0 805 5,1
Aktive latente Steuern 84 0,4 84 0,5 0 0,0
18.692 100,0 17.941 100,0 751 4,2

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG

Mit Finanzmitteln von knapp 2 Mio. EUR verfügt die FORIS AG unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierungsmöglichkeiten weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht der FORIS AG

Aufgrund der Verflechtungen der FORIS AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir hinsichtlich der Prognose auf unsere Ausführungen unter 4.I dieses zusammengefassten Lageberichtes, welche auch die Erwartungen für die FORIS AG widerspiegeln. Die Geschäftsentwicklung der FORIS AG unterliegt im Wesentlichen denselben Chancen und Risiken wie die des FORIS-Konzerns, da aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit den wesentlichen Tochtergesellschaften FORATIS AG, GO AHEAD GmbH und FORIS Vermögensverwaltungs AG die Chancen und Risiken dieser Gesellschaften direkten Einfluss auf die FORIS AG haben. Hinsichtlich der Chancen und Risiken verweisen wir daher auf unsere Ausführungen unter Punkt 4 dieses zusammengefassten Lageberichtes.

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

I. Erklärung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1 und § 315d HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B des Geschäftsberichts mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Die Corporate-Governance-Berichte der Jahre 2007 bis 2013 und des Jahres 2019 sind unter https://www.foris.com/aktionaere-investoren/corporate-governance.html abrufbar.

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 und § 315d HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlicht unter: https://www.foris.com/ ueber-foris/

III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 3 und § 315d HGB

Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen gegebenenfalls auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet, vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Geschäftsbereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen, in den kommenden Wochen anstehenden Ereignisse.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch ihren Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats grundsätzlich zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise zweckmäßig erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

IV. Frauenanteil

In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Vorstandsmitglieder wird die Zielgröße von Frauen im Vorstand vom Aufsichtsrat mit Null festgelegt und einer periodischen Überprüfung unterzogen.

Bonn, 23. März 2020

FORIS AG

Der Vorstand

Dr. Volker Knoop

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

D. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Vermögenswerte

Anhang (D.6) 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte I.7.3, II.2.1 68.582,00 235.784,00
Goodwill I.7.3, II.2.2 1.473.200,00 1.473.200,00
Sachanlagen I.7.3, II.2.3 2.562.887,83 2.592.897,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien I.7.4, II.2.4 2.040.282,90 2.109.682,90
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 137.103,96 144.482,46
Latente Steuererstattungsansprüche I.7.7, II.2.7 84.406,00 6.366.462,69 84.406,00 6.640.453,19
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte I.7.8, II.2.8 1.065.522,85 1.427.916,15
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung I.7.10, II.2.10 3.889.057,11 2.758.455,24
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 2.195.743,73 2.266.906,69
Sonstige finanzielle Vermögenswerte I.7.6, II.2.6 90.106,91 69.361,22
Steuererstattungsansprüche I.7.9, II.2.9 3.907,17 57.126,76
Abgegrenzte Aufwendungen I.7.11, II.2.11 30.714,07 9.904,91
Zahlungsmittel I.7.12, II.2.12 5.770.820,38 13.045.872,22 5.773.950,97 12.363.621,94
SUMME VERMÖGENSWERTE 19.412.334,91 19.004.075,13
Eigenkapital und Schulden
Anhang (D.6) 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital I.7.13, II.2.13 4.656.933,00 4.656.933,00
Eigene Anteile I.7.13, II.2.13 -22.159,00 0,00
Kapitalrücklage I.7.13, II.2.13 10.935.866,81 10.935.866,81
Gewinnrücklagen I.7.13, II.2.13 676.693,02 717.526,00
Ergebnisneutrale latente Steuern I.7.13, II.2.13 -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn I.7.13, II.2.13 1.418.837,40 17.639.013,23 424.253,25 16.707.421,06
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten I.7.14, II.2.14 623.092,66 1.276.863,01
Vertragsverbindlichkeiten I.7.15, II.2.15 636.028,00 744.557,00
Rückstellungen I.7.16, II.2.16 469.706,14 241.608,25
Steuerschulden I.7.17, II.2.17 44.494,88 1.773.321,68 33.625,81 2.296.654,07
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 19.412.334,91 19.004.075,13

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang (D.6) 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- --- ---
Umsatzerlöse I.7.1, II.1.1 22.278.628,25 20.252.195,38
Sonstige betriebliche Erträge II.1.2 277.734,90 703.080,20
Materialaufwand II.1.3 -16.575.568,22 -15.382.098,38
Personalaufwand II.1.4 -2.322.396,38 -2.120.239,01
Abschreibungen II.1.5 -331.723,55 -1.609.659,89
Sonstige betriebliche Aufwendungen II.1.6 -2.324.799,25 -3.133.429,39
Sonstige Steuern II.1.7 -29.654,37 -24.575,88
Operatives Ergebnis 972.221,38 -1.314.726,97
Finanzerträge II.1.8 24.809,00 18.677,76
Finanzaufwendungen II.1.9 -137,50 -231,93
Ergebnis vor Ertragsteuern 996.892,88 -1.296.281,14
Ertragsteuern II.1.10 -2.308,73 -1.241.883,66
Periodenergebnis 994.584,15 -2.538.164,80
Periodenergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar 994.584,15 -2.538.164,80
Unverwässertes Ergebnis je Aktie III.14.1 0,21 -0,54
Verwässertes Ergebnis je Aktie III.14.2 0,21 -0,54

Gesamtergebnisrechnung

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Periodenergebnis 994.584,15 -2.538.164,80
Gesamtergebnis 994.584,15 -2.538.164,80
Gesamtergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar 994.584,15 -2.538.164,80

Kapitalflussrechnung

Anhang 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
D.6 EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 994.584,15 -2.538.164,80
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens II.1.5 331.723,55 1.609.659,89
+/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen II.2.16 228.097,89 -342.856,13
-/+ Zahlungsunwirksame Bildung / Auflösung latenter Steuererstattungsansprüche II.2.7 0,00 1.239.962,00
-/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens II.2.1 1.434,00 900,00
+/- Abnahme / Zunahme Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung II.2.10 -1.130.601,87 536.914,63
+/- Abnahme / Zunahme Anteile Vorratsgesellschaften II.2.8 362.393,30 -389.411,59
+/- Abnahme / Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.5, II.2.6, II.2.9, II.2.11 90.206,20 1.683.572,01
+/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.14, II.2.15, II.2.17 -751.430,28 833.986,69
\= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 126.406,94 2.634.562,70
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen II.2.4 -66.545,55 -80.682,56
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen II.2.1 0,00 -129.519,23
\= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -66.545,55 -210.201,79
- Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile II.2.13 -62.991,98 0,00
- Auszahlungen Dividende II.2.13 0,00 -465.693,30
\= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -62.991,98 -465.693,30
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) -3.130,59 1.958.667,61
+ Finanzmittelfonds zum 1.1. 5.773.950,97 3.815.283,36
\= Finanzmittelfonds zum Bewertungsstichtag 5.770.820,38 5.773.950,97

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Gezeichnetes

Kapital
eigene Anteile Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Stand 01.01.2019 4.656.933,00 0,00 10.935.866,81 717.526,00
Eigene Anteile 0,00 -22.159,00 0,00 -40.832,98
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2019 4.656.933,00 -22.159,00 10.935.866,81 676.693,02
Anhang II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13
Ergebnisneutrale

latente Steuern
Bilanzgewinn /

-Bilanzverlust
Summe
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
Stand 01.01.2019 -27.158,00 424.253,25 16.707.421,06
Eigene Anteile 0,00 0,00 -62.991,98
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0,00 994.584,15 994.584,15
Gewinnausschüttung 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2019 -27.158,00 1.418.837,40 17.639.013,23
Anhang II.2.13 II.2.13

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

Gezeichnetes

Kapital
eigene Anteile Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Stand 01.01.2018 4.656.933,00 0,00 10.935.866,81 717.526,00
Eigene Anteile 0,00 0,00 0,00 0,00
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
Gewinnausschüttung 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand 31.12.2018 4.656.933,00 0,00 10.935.866,81 717.526,00
II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13
Ergebnisneutrale

latente Steuern
Bilanzgewinn /

-Bilanzverlust
Summe
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
Stand 01.01.2018 -27.158,00 3.428.111,35 19.711.279,16
Eigene Anteile 0,00 0,00 0,00
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0,00 -2.538.164,80 -2.538.164,80
Gewinnausschüttung 0,00 -465.693,30 -465.693,30
Stand 31.12.2018 -27.158,00 424.253,25 16.707.421,06
II.2.13 II.2.13

Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.1 Allgemeine Angaben
I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS
I.3 Übereinstimmung mit IFRS
I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden
I.5 Konsolidierungskreis und -methoden
I.6 Fremdwährungsumrechnung
I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten
I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen
I.10 Leasing
I.11 Veröffentlichung
II. Erläuterung der Abschlussposten
II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung
II.2 Erläuterung der Bilanz
II.3 Segmentberichterstattung
II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung
III. Sonstige Angaben
III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen
III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
III.5 Risikoberichterstattung
III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche
III.7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber
III.8 Anzahl der Arbeitnehmer
III.9 Honorierung der Abschlussprüfer
III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen
III.11 Vorstand und Aufsichtsrat
III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
III.13 Aktie
III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie
III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck sind der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Gründung, der Erwerb, die Beteiligung und die Veräußerung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere Vorratsgesellschaften, auch die Beteiligung an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, Unternehmens- und Organisationsberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklung einschließlich auch von Informations-, Trainings- und Coaching-Veranstaltungen, Seminaren, die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter, die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, Softwareberatung, Herstellung und Betrieb von Internetplattformen und Internetdienstleistungen einschließlich Agentur- und Mediadienstleistungen sowie damit zusammenhängende Geschäfte, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten rechts- und steuerberatender Berufe, auch, soweit rechtlich zulässig, als eigenständige Dienstleistung und einschließlich Dienstleistungen und Plattformen zur Konfliktlösung.

Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist oberste Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben der Börse in Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Sämtliche (Konzern-)Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernzwischenabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.

Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) und Mio. (EUR) ist er nach kaufmännischer Rechnungsmethode gerundet dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der Euro stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar. Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2). Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt nach Stufe 3 der Bewertungshierarchie lt. IFRS 13.

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

Die Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wurden erstmalig auf den Konzernabschluss zum 1. Januar 2004 (IFRS-Eröffnungsbilanz) angewandt. Anpassungen der bisherigen Jahresabschlüsse nach HGB an die Vorschriften der IFRS erfolgten lediglich im Bereich der Gliederung und der Anhangsangaben. Effekte durch die Umstellung der bisherigen Rechnungslegungsstandards auf IFRS auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow waren nicht zu verzeichnen. Eine Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das Jahr 2004.

I.3 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EUR erstellt. Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Dies gilt auch für bestimmte Immobilien und Finanzinstrumente, die alternativ auch zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden könnten. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld, z.B. den Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen, wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind:

anteilsbasierte Vergütungen im Anwendungsbereich von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung,
Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 Leasingverhältnisse fallen, und
Bewertungsmaßstäbe, die dem beizulegenden Zeitwert ähneln, ihm aber nicht entsprechen, z.B. der Nettoveräußerungswert in IAS 2 Vorräte oder der Nutzungswert in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten.

Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:

Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.
Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können.
Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (IAS 1.102) erstellt worden.

Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315e HGB wurden berücksichtigt.

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.4.1 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die seit 2018 Anwendung finden

Das IASB hat folgende ab dem 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendende neue beziehungsweise geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:

Standard Titel / Regelungsgehalt
IFRS 16 Leasingverhältnisse
Änderungen zu IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
Änderungen zu IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Änderungen zu IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung
Jährliche Verbesserungen der IFRS (AIP) Zyklus 2015-2017
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Der Konzern hat in diesem Geschäftsjahr IFRS 16 Leasingverhältnisse (wie vom IASB im Januar 2016 veröffentlicht) angewendet, da dieser verpflichtend für die Geschäftsjahre anzuwenden ist, die an oder nach dem 01. Januar 2019 beginnen.

IFRS 16 führt neue oder geänderte Anforderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen ein. Wesentliche Änderungen hinsichtlich der Bilanzierung ergeben sich bei Leasingnehmern, in dem keine Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen mehr vorgenommen wird und die Erfassung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit zu Beginn aller Leasingverhältnisse, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen mit geringem Wert, vorzunehmen ist. Im Gegensatz zur Bilanzierung beim Leasingnehmer sind die Anforderung an die Bilanzierung beim Leasinggeber weitestgehend unverändert geblieben. Die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss werden im Folgenden beschrieben.

Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 für den Konzern ist der 01. Januar 2019.

(a) Auswirkungen der neuen Definition eines Leasingverhältnisses

Die Änderung der Definition eines Leasingverhältnisses betrifft im Wesentlichen das Konzept der Beherrschung. IFRS 16 bestimmt, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält, auf der Grundlage, ob dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Dies steht im Gegensatz zur Fokussierung auf Chancen und Risiken gemäß IA5 17 und IFRIC 4.

Der Konzern wendet die Definition eines Leasingverhältnisses und die damit verbundenen Leitlinien des IFRS 16 auf alle Verträge an, die am oder nach dem 01. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden (unabhängig davon, ob der Konzern im jeweiligen Leasingverhältnis als Leasingnehmer oder Leasinggeber auftritt). Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hat ergeben, dass die neue Definition den Umfang von Verträgen, die die Definition eines Leasingverhältnisses für den Konzern erfüllen, nicht signifikant verändert hat.

(b) Auswirkungen der Bilanzierung beim Leasingnehmer

1) Vorherige Operating-Leasingverhältnisse

Mit der Anwendung des IFRS 16 ergeben sich für den Konzern keine Veränderungen bei der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse nicht in der Bilanz erfasst wurden, da nur kurzfristige Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten und Leasingverhältnissen, deren Gegenstand geringwertige Vermögenswerte (Vermögenswerte mit Anschaffungskosten mit bis zu TUSD 5) bestehen. In diesen Fällen hat sich der Konzern dazu entschieden, den Leasingaufwand in Einklang mit IFRS 16 linear zu erfassen. Dieser Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Konzern hat für vorherige Operating-Leasingverhältnisse die folgenden Erleichterungsvorschriften für den Übergang auf IFRS 16 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode angewendet:

Der Konzern hat sich entschieden, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nicht zu erfassen, bei Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten (z.B. Frankiermaschinen) den Kaffeeautomat, Leasingaufwand gemäß IFRS 16 linear zu erfassen. Dieser Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

2) Vorherige Finanzierungsleasingverhältnisse

Bei Leasingverhältnissen, die unter Anwendung von IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert wurden, ist der Buchwert der geleasten Vermögenswerte und Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverträgen, die unmittelbar vor dem Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 nach IAS 17 bewertet wurden, ohne Anpassungen in Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten umzugliedern, es sei denn, es würde die Anwendung der Befreiung von der Verpflichtung zur Erfassung von Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte gewählt.

Der Konzern ist keine Finanzierungsleasingverhältnisse eingegangen.

(c) Auswirkungen die Bilanzierung beim Leasinggeber

IFRS 16 ändert die Bilanzierung von Leasingverhältnissen bei dem Leasinggeber nicht substantiell. Der Leasinggeber hat weiterhin eine Klassifizierung der Leasingverhältnisse in Operating- und Finanzierungsleasingverhältnisse vorzunehmen und diese entsprechend unterschiedlich zu bilanzieren.

Änderungen und Erweiterungen ergeben sich aus IFRS 16 jedoch hinsichtlich der Angabepflichten des Leasinggebers, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit den Risiken aus den verbleibenden Rechten an den Leasingobjekten.

Gemäß IFRS 16 werden Untermietverhältnisse beim Intermediär getrennt vom Hauptmietverhältnis als gesonderte Verträge bilanziert. Der Intermediär ist verpflichtet, das Untermietverhältnis entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis zu klassifizieren. Dies muss unter Bezugnahme auf das aus dem Hauptmietverhältnis resultierende Nutzungsrecht erfolgen (und nicht unter Bezugnahme auf den dem Nutzungsrecht zugrundeliegenden Vermögenswert, wie dies gemäß IAS 17 der Fall war).

Der Konzern ist keine Untermietverhältnisse eingegangen.

(d) Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse liegen nicht vor.

Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Die Gesellschaft hat die Änderungen an IFRS 9 erstmals im laufenden Geschäftsjahr angewendet. Die Änderungen stellen klar, dass es zum Zwecke der Beurteilung, ob ein vorzeitiges Kündigungsrecht mit Ausgleichszahlung die Zahlungsstrombedingung verletzt, unerheblich ist, ob die Partei, die die Kündigungsoption ausübt, eine Ausgleichszahlung leisten muss oder aber erhält. Mit anderen Worten, Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung führen nicht automatisch zur Nichterfüllung der Zahlungsstrombedingung.

Die Anwendung der Änderungen hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss, da die Gesellschaft keine Finanzinstrumente mit entsprechenden Kündigungsrechte abgeschlossen hat.

Änderungen an IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung

Durch die Änderungen wird zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (des Vermögenswerts) verwendet wurden.

Daneben wurde klargestellt, dass die Auswirkung auf die Vermögenswertobergrenze („asset ceiling"), die sich aus der Planänderung, -kürzung oder -abgeltung ergeben kann, in einem zweiten Schritt bestimmt und in der üblichen Weise im Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 16 sonstigen Ergebnis erfasst wird.

Die Anwendung der Änderungen hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern keine Altersorgungsverpflichtungen eingegangen ist.

Änderungen an IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen betreffen langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diese Unternehmen darstellen, jedoch nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Sie stellen klar, dass IFRS 9 einschließlich dessen Wertminderungsvorschriften auf solche langfristigen Anteile vorrangig anzuwenden ist, bevor eine eventuelle Erfassung von Verlustanteilen, die dem Buchwert der Beteiligung entsprechen oder diesen übersteigen, erfolgt und bevor die Wertminderungsvorschriften in IAS 28 für die Nettoinvestition angewendet werden.

Da der Konzern weder langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen hält noch Gemeinschaftsunternehmen betreibt haben diese keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2015 – 2017)

Standard Art der Änderung Details der Änderungen
IFRS 3 Unternehmens-Zusammenschlüsse Bisher gehaltene Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation) Ein Erwerber, der Beherrschung über eine einen Geschäftsbetrieb darstellende gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt, ist verpflichtet, die Vorschriften in IFRS 3 zum sukzessiven Unternehmenserwerb anzuwenden, d.h. Neubewertung der bereits gehaltenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert bei Erlangung der Beherrschung.
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen Bisher gehaltene Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation) Ein Unternehmen bewertet seine zuvor gehaltenen Anteile nicht neu, wenn es die gemeinschaftliche Führung über eine einen Geschäftsbetrieb darstellende gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt.
IAS 12 Ertragsteuern Ertragsteuerliche Konsequenzen von Zahlungen aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital qualifiziert worden sind Klarstellung, dass die Vorschriften in Tz. 57A – vormals Tz. 52B – (Erfassung der Ertragsteuerauswirkungen von Dividenden dort, wo auch die Geschäftsvorfälle und Ereignisse erfasst werden, die zu den auszuschüttenden Gewinnen führen) auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sind und nicht nur auf Fälle, in denen es unterschiedliche Steuersätze für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne gibt.
IAS 23 Fremdkapitalkosten Aktivierbare Fremdkapitalkosten Klarstellung, dass spezifisch für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommene Darlehen nur dann bei der Ermittlung des Zinssatzes für allgemein aufgenommene Kredite unberücksichtigt bleiben, wenn sich der qualifizierte Vermögenswert noch nicht in seinem beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand befindet. Ist dieser Zustand hingegen durch geeignete Aktivitäten erreicht, sind sämtliche noch vorhandenen Mittel, die ursprünglich speziell für die Beschaffung des qualifizierten Vermögenswerts aufgenommen worden waren, als Teil der allgemein aufgenommenen Mittel zu behandeln und entsprechend bei der Ermittlung des Zinssatzes zu berücksichtigen.

Die Gesellschaft hat die Änderungen erstmals im laufenden Geschäftsjahr angewendet. Die Anwendung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRIC 23 Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung

Die Gesellschaft hat IFRIC 23 erstmals im laufenden Geschäftsjahr angewendet. IFRIC 23 legt die Bilanzierung laufender und latenter Steuerschulden aus, bei denen Unsicherheiten hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen.

Solche Unsicherheiten entstehen, wenn die Anwendung des jeweils geltenden Steuerrechts auf eine spezifische Transaktion nicht eindeutig ist und daher (auch) von der Auslegung durch die Steuerbehörden abhängt, die dem Unternehmen bei der Aufstellung des Abschlusses jedoch nicht bekannt ist.

Ein Unternehmen berücksichtigt diese Unsicherheiten nur dann bei den bilanziell erfassten Steuerschulden oder -ansprüchen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuerbeträge bezahlt oder erstattet werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörden ihr Recht zur Überprüfung erklärter Beträge ausüben werden und dabei vollständige Kenntnis aller zugehörigen Informationen besitzen.

Wenn sich Tatsachen und Umstände, die Grundlage für die Beurteilung der Unsicherheit waren, geändert haben oder bei Vorliegen neuer relevanter Informationen ist die Beurteilung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

I.4.2 Veröffentlichte und nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Das IASB hat folgende, ab dem 1. Januar 2020 erstmals verpflichtend anzuwendende neue beziehungsweise geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:

Standard Titel / Regelungsgehalt
IFRS 17 Versicherungsverträge
Änderungen zu IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs
Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit
Diverse IFRS Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS Standards

Aus diesen neuen/geänderten Anwendungsvorschriften werden sich ab 2020 keine Änderungen bei FORIS ergeben, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.5.1 Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen. Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt beherrscht werden. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:

Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann,
schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist, und
die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre bestehenden Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre bestehenden Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:

den Umfang der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Stimmrechte im Verhältnis zum Umfang und zur Verteilung der Stimmrechte anderer Stimmrechtsinhaber;
potenzielle Stimmrechte der Gesellschaft, anderer Stimmrechtsinhaber und anderer Parteien;
Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen; und
weitere Tatsachen und Umstände, die darauf hinweisen, dass die Gesellschaft die gegenwärtige Möglichkeit besitzt oder nicht besitzt, die maßgeblichen Tätigkeiten zu den Zeitpunkten, zu denen Entscheidungen getroffen werden müssen, unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens bei früheren Haupt- beziehungsweise Gesellschafterversammlungen zu bestimmen.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend ab dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt beziehungsweise bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind allein den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzuordnen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter liegen nicht vor.

Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen.

In den Konzernabschluss der FORIS AG sind neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen:

Alle Gesellschaften weisen eine Beteiligungsquote von 100 % aus.

Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Bilanzielles Eigenkapital Periodenergebnis
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 01.01.-31.12.2019
--- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
BGGK GmbH, Bonn 25.000 25.000 19.995 -1.893
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 25.000 25.000 31.428 211
FORATIS AG, Bonn2) 50.000 50.000 55.000 0
FORIS Administration Ltd. Dublin1) 0 0 4.214 4.114
FORIS Gründungs GmbH, Bonn1) 2) 0 0 25.000 0
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn2) 250.000 250.000 255.000 0
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 50.000 50.000 54.980 1.134
GO AHEAD GmbH, Bonn2) 1.473.200 1.473.200 100.000 0
Go Ahead Secreterial Services Limited, Dublin 100 100 0 0
Go Ahead Service Limited, Birmingham 1 1 0 0
Go Ahead Services Limited, Birmingham 1 1 13.466 -177
lavend GmbH, Bonn1) 2) 0 0 25.000 0
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 0 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 0 0
On Behalf Services Limited, Birmingham 1 1 0 0
1.873.306 1.873.306

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.

Im Geschäftsjahr wurde die Atrium Vermögensverwaltungs Limited, ein Tochterunternehmen der FORATIS AG mit einem unwesentlichen Ertragseffekt entkonsolidiert.

Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 Prozent Tochtergesellschaften der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen bestanden weder zum 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018.

I.5.2 Konsolidierungsmethoden und -grundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenen Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbs gemäß dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordnungsbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt. Ergibt sich aus der Verteilung der übertragenen Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen auf die identifizierten erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.

Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrecht gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter Abschnitt I.5.1 mit Fußnoten-Ziffer 3) gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.

I.5.3 Sonstige Angaben

Hinsichtlich der FORIS AG und der konsolidierten Gesellschaften nach Abschnitt I.5.1 bestehen keine maßgeblichen Beschränkungen im Sinne des IFRS 12.13. Wir weisen allerdings darauf hin, dass gemäß § 10 der Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.

Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse Köln-Bonn eine Patronatserklärung über 3 Mio. EUR abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Das Bankdarlehen valutiert wie im Vorjahr mit 0 TEUR.

Die FORIS AG hat für die BGGK GmbH eine projektbezogene Patronatserklärung abgegeben, die in ihrem Umfang sachlich beschränkt ist und zwar in Höhe der Prozessfinanzierungskosten in dem Verfahren BGGK ./. Daimler u.a. Die Patronatserklärung erhöht das Risiko im Konzern nicht. Sie dient lediglich der Kapital- und Risikoallokation.

Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe. Ferner bestehen seitens der FORIS AG oder eines ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß Abschnitt 1.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.

I.6 Fremdwährungsumrechnung

Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet.

Der Euro stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (€) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden.

Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse während der Periode unterlagen starken Schwankungen. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung.

Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung angesammelt.

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

I.7.1 Umsatzrealisierung

Umsätze und Erträge werden in Höhe der Gegenleistung bemessen, die der Konzern aus einem Vertrag mit einem Kunden voraussichtlich erhalten wird. Hiervon ausgenommen sind Beträge, die im Namen Dritter eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.

Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde.

Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung. Abweichend hiervon werden im Bereich der Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, ein (Teil-)Vergleich geschlossen wird, eine anerkenntnisgleiche Zahlung erfolgt oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen wurde.

I.7.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist, aktiviert.

I.7.3 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Separat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer bewertet (Anschaffungskostenmodell). Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahren. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte im Rahmen der GO-AHEAD-Gründerakademie werden über einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschrieben.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert anhand der entsprechenden wesentlichen Bestandteile betrachtet und mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahren. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte, werden nur dann aktiviert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des geschaffenen Vermögenswerts; die Absicht, den geschaffenen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen; die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; es wahrscheinlich ist, dass der neue Vermögenswert künftig wirtschaftlichen Nutzen erbringen wird; die Verfügbarkeit der zur Vollendung erforderlichen Ressourcen sichergestellt ist und die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können. Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Die im Geschäftsjahr 2018 neu entwickelte Website für das neue Geschäftssegment Gründerakademie wurde im Geschäftsjahr 2019 in voller Höhe abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr realisierbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung, soweit zulässig, zu erfolgen hat. Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten.

An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Geringwertige Vermögenswerte werden in voller Höhe in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für die Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt. Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge" beziehungsweise „Sonstige betriebliche Aufwendungen" zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.

Goodwill

Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.

Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit oder CGU), der der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht (Werthaltigkeitstest). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird grundsätzlich jährlich durchgeführt. Darüber hinaus wird ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer vorgenommen, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen verständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist. Der beizulegende Zeitwert sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapitalwertorientiertes Verfahren zur Anwendung.

Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner. Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in denen die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.

I.7.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Die vermietete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz in dem Posten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gesondert ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die Folgebewertung wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften des IAS 16. Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben.

Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Zum Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien bedarf gemäß § 10 der Satzung eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Einschränkungen.

Die Ableitung eines Zeitwertes auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien – oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien – war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwertes das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis des Cashflows mit Hilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt. Ein externes Gutachten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wurde nicht herangezogen.

I.7.5 Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.

Finanzielle Vermögenswerte werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten, welche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, erhöhen den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten zuzurechnen sind, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Ansatz und die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Handelstag, sofern es sich um Finanzanlagen handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt.

Die Folgebewertung aller bilanzierten finanziellen Vermögenswerte erfolgt in ihrer Gesamtheit entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert, je nach Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte.

I.7.5.1 Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die beide nachfolgenden Bedingungen erfüllen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht;
Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts stellen ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag dar.
Finanzielle Vermögenswerte, die beide folgenden Bedingungen erfüllen, werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet:
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht;
Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts stellen ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag dar.

Dennoch kann der Konzern bei dem erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts das folgende unwiderrufliche Wahlrecht ausüben:

Der Konzern kann unwiderruflich beschließen, Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (siehe (iii) unten); und
der Konzern kann Fremdkapitalinstrumente, die beide oben beschriebenen Kriterien zur Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfüllen, unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designieren, sofern dadurch Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden (siehe (iv) unten).

Der Konzern weist in seinem Abschluss ausschließlich finanzielle Vermögenswerte aus, deren Folgebewertung auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode durchgeführt wird.

Fortgeführte Anschaffungskosten und Effektivzinsmethode

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts beziehungsweise einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden.

Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorlag, ist der Effektivzinssatz derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) ohne Berücksichtigung der erwarteten Verluste über die erwartete Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts oder, sofern zutreffend eine kürzere Periode, auf den Bruttobuchwert bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb bereits ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, wird ein ausfallrisikoadjustierter Effektivzinssatz auf Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Beachtung künftig erwarteter Verluste herangezogen.

Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts sind der Betrag, mit dem der finanzielle Vermögenswert bei der erstmaligen Erfassung bewertet wird, abzüglich der Tilgungszahlungen, zuzüglich der kumulierten Amortisierungen unter Verwendung der Effektivzinsmethode auf eine Differenz zwischen diesem Zugangsbetrag und dem Fälligkeitsbetrag, bereinigt um eine Wertberichtigung. Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts vor Anpassung um eine Wertberichtigung.

Zinserträge werden bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, auf Basis der Effektivverzinsung erfasst. Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb kein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, wird der Zinsertrag unter Verwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts erfasst; ausgenommen davon sind finanzielle Vermögenswerte, bei denen nach Zugang ein objektiver Hinweis auf Wertminderung eingetreten ist (siehe unten). Für solche finanziellen Vermögenswerte erfolgt die Erfassung des Zinsertrags unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes auf Basis des Nettobuchwerts mit Beginn der Berichtsperiode, die auf den Eintritt des objektiven Hinweises auf Wertminderung folgt. Wenn sich in zukünftigen Berichtsperioden das Ausfallrisiko eines solchen finanziellen Vermögenswerts wieder verbessert, sodass kein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung mehr vorliegt, erfolgt mit Beginn der darauffolgenden Berichtsperiode die Erfassung des Zinsertrags wieder unter Verwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts.

Für finanzielle Vermögenswerte, bei denen bei Ausreichung oder Erwerb bereits ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, erfolgt die Erfassung des Zinsertrags unter Verwendung eines ausfallrisikoadjustierten Effektivzinssatzes stets auf Basis des Nettobuchwerts. Dieser ausfallrisikoadjustierte Effektivzins ist, unabhängig von einer Verbesserung des Ausfallrisikos des finanziellen Vermögenswerts und damit dem weiteren Vorliegen eines objektiven Hinweises auf Wertminderung, auch in Folgeperioden zur Ermittlung der Zinserträge heranzuziehen.

I.7.5.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschalisiert für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden.

Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden bilanziert. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Aufgrund der historischen Betrachtung der Ausfälle wird angenommen, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren für die Ermittlung von Wertminderungen angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste immer über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt.

Die Wertberichtigungen werden auf gesonderten Konten erfasst. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge enthalten (Ausweis unter II.2.5). Diese wurden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent p.a. abgezinst.

I.7.5.3 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst. Abweichend hiervon wird das zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft in der Folge zum Fair Value bewertet.

Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, bilanziert.

Wertpapiere werden zum Stichtag mit dem geringeren Rückkaufswert ausgewiesen.

Zu der in Vorjahren erfolgten Errichtung des Bürogebäudes zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung von maximal 3 Mio. EUR mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Nach der erfolgten vollständigen Tilgung valutiert das entsprechende Darlehen mit 0 TEUR.

I.7.5.4 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für die erwarteten Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Ansprüchen aus Vertragsvermögenswerten und Finanzgarantien. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments Rechnung zu tragen.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten erfasst der Konzern stets die über die erwartete Restlaufzeit erwarteten Verluste. Diese werden anhand einer individuellen Beurteilung, unter Bezugnahme auf den bisherigen Ausfall der Schuldner und einer Analyse der aktuellen Finanzlage der Schuldner, unter Berücksichtigung von schuldnerspezifischen Faktoren, der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen der Branche, in der die Schuldner tätig sind, und einer Beurteilung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Bilanzstichtag, gegebenenfalls einschließlich unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes, geschätzt.

Für alle anderen Finanzinstrumente erfasst der Konzern den über die Restlaufzeit erwarteten Verlust nur dann, wenn sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat. Hat sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung nicht signifikant erhöht, erfasst der Konzern für diese Finanzinstrumente weiterhin den erwarteten 12-Monats-Verlust als Wertberichtigung.

Der über die Restlaufzeit erwartete Verlust stellt den sich aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments ergebenden Verlust dar. Im Gegensatz dazu repräsentiert der erwartete 12-Monats-Verlust den Teil des über die Laufzeit erwarteten Verlusts, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag resultiert.

I.7.5.5 Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur dann aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus dem Vermögenswert auslaufen oder wenn er den finanziellen Vermögenswert und im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbunden sind, auf ein anderes Unternehmen überträgt. Wenn der Konzern weder alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, überträgt noch zurückbehält und weiterhin die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert behält, erfasst der Konzern sein anhaltendes Engagement am Vermögenswert und eine damit verbundene Verbindlichkeit für Beträge, die er potentiell zahlen muss. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem übertragenen finanziellen Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen behält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert und bilanziert eine besicherte Kreditaufnahme für die erhaltenen Erlöse.

In Folge der Ausbuchung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerts wird die Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und der Summe der erhaltenen Gegenleistungen und noch ausstehenden Forderungen erfolgswirksam erfasst.

I.7.6 Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung des Zinsrisikos haben wir für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2 Mio. EUR vereinbart. Die Prämie für die Zinssicherung betrug 142 TEUR und war am 6. April 2010 fällig. Der Höchstsatz aus dem Zinssicherungsgeschäft beträgt 3,3 Prozent. Zum 31. Dezember 2019 erfolgte seitens der darlehensgebenden Bank eine Marktwertbestätigung mit 0 TEUR (31. Dezember 2018: 0 TEUR). Die zukünftigen Zahlungsströme wurden von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Schales, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst. Der sich ergebende Differenzbetrag wurde erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen einer Sicherungsbeziehung designiert und effektiv.

Ein Derivat mit einem positiven Marktwert wird als finanzieller Vermögenswert erfasst, während ein Derivat mit einem negativen Marktwert als finanzielle Verbindlichkeit erfasst wird. Derivate werden in der Konzernbilanz nicht verrechnet, es sei denn, der Konzern hat sowohl das rechtlich durchsetzbare Recht als auch die Absicht zur Verrechnung. Die Auswirkungen der Netting-Vereinbarungen (sog. Master Agreements) auf die Finanzlage des Konzerns sind in Tz. 42 dargestellt. Ein Derivat wird als langfristiger Vermögenswert oder langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit des Instruments mehr als 12 Monate beträgt und nicht erwartet wird, dass es innerhalb von 12 Monaten realisiert oder glattgestellt wird. Die restlichen Derivate werden als kurzfristige Vermögenswerte oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

I.7.7 Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.

Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.

I.7.7.1 Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar beziehungsweise steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden beziehungsweise in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

I.7.7.2 Latente Steuererstattungsansprüche

Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert.

Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen beziehungsweise zukünftige Ertragsteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

I.7.7.3 Steuerschulden

Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger auf die Steuerschulden erhobenen Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.

I.7.8 Vorräte

Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.

I.7.9 Steuererstattungsansprüche

Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.

I.7.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung

Unter diesem Posten werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Die erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten ergeben sich aus den jeweiligen Prozessfinanzierungsverträgen, die die FORIS AG mit ihren Kunden schließt und die dann die Grundlage für eine gemeinschaftliche Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen dient. Die zentrale Rechtsposition, die die FORIS AG erwirbt, ist das Recht auf Auskehrung eines (künftigen) Prozesserlöses im Erfolgsfalle. Diese Rechtsposition wird als immaterieller Vermögenswert eigener Art und bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet.

Anschaffungskosten sind die dem Vermögenswert direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Sachverständige. Abwertungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und der realisierbare Wert des Rechts auf Auskehrung von Prozesserlösen die fortgeführten Anschaffungskosten unterschreitet.

Aufgrund der Komplexität der den Finanzierungsfällen zugrunde liegenden Streitigkeiten und aufgrund des Umstandes, dass sich die jeweilige Verfahrensdauer bis zu einer Entscheidung oder einem Vergleich nicht genau schätzen lässt – die Verfahrensdauer kann je nach Entwicklung des Einzelfalls mehrere Jahre länger oder kürzer dauern –, stellen wir klar, dass ein nicht unwesentlicher Teilbetrag jener Vermögenswerte eine erwartete Laufzeit von mehr als einem Jahr hat und dass eine zuverlässige, betragsmäßige Bestimmung dieses Teilbetrags nicht möglich ist.

Ist im Rechtsstreit die Leistungsverpflichtung seitens des Konzerns erbracht, entsteht im Falle des Obsiegens, bei Abschluss eines (Teil-)Vergleichs oder bei Erlangen einer vergleichbaren Rechtsposition (insbesondere, wenn eine anerkenntnisgleiche Zahlung erfolgt, oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz eine Revision nicht zugelassen wird) aus dem immateriellen Vermögenswert eigener Art ein Vergütungsanspruch. Dieser Vergütungsanspruch wird als Umsatzerlös zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem nach dem Leistungszeitpunkt auch davon ausgegangen werden kann, dass für die vom Erfolgsfall dem Grunde und der Höhe nach vollständig abhängige variable Vergütung hochwahrscheinlich angenommen werden kann, dass es nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt. Dies wird in der Regel bei Vorliegen eines nicht angefochtenen beziehungsweise mit hinreichender Sicherheit nicht anfechtbaren Gerichtsurteils, bei Abschluss eines Vergleichs oder bei einer vergleichbaren Rechtsposition angenommen.

I.7.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Abgegrenzte Aufwendungen sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert.

I.7.12 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

I.7.13 Eigenkapital

Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären.

Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden unterhalb des Eigenkapitals in einem gesonderten Posten ausgewiesen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert.

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013, 2015 und 2017 erworbenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen. Die im Jahre 2019 erworbenen Anteile werden vom Eigenkapital offen abgegrenzt.

I.7.14 Finanzielle Verbindlichkeiten

I.7.14.1 Ansatz und Klassifizierung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des die finanzielle Verbindlichkeit begründenden Finanzinstruments wird. Sie werden entweder gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die aus der Übertragung eines finanziellen Vermögenswerts, die aber nicht die Anforderungen für eine Ausbuchung erfüllt, resultieren oder die das anhaltende Engagement erfassen, und vom Konzern gewährte Finanzgarantien werden gemäß spezifischer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgebildet.

Finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Konzern weist in seinem Abschluss ausschließlich finanzielle Vermögenswerte aus, deren Folgebewertung auf Basis fortgeführter Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode durchgeführt wird.

I.7.14.2 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.

I.7.14.3 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

I.7.15 Abgegrenzte Erträge / Vertragsverbindlichkeiten

Abgegrenzte Erträge sind Vertragsverbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung des Kunden bereits vor dem Bilanzstichtag vereinnahmt wird und zeitbezogene Leistungen an Kunden vollständig oder anteilig erst nach dem Bilanzstichtag erbracht und realisiert werden. Die Bewertung der abzugrenzenden Erträge erfolgt bei Entstehen des Anspruchs auf die Gegenleistung in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der zu erbringenden Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

I.7.16 Rückstellungen

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss bestehen. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein.

Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind bei der Ermittlung der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann.

Aus den Prozessfinanzierungsverträgen ergibt sich in der Regel die Pflicht zur Übernahme der Kosten des Anspruchsgegners im Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses. Eine Passivierung dieser Pflicht erfolgt bei überwiegend negativen Erfolgsaussichten und somit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der FORIS AG aus ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, sofern eine verlässliche Schätzung der Höhe nach möglich ist.

I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

I.8.1 Darstellung der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13

Für sämtliche finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist eine Bemessungshierarchie festzulegen. Die Einteilung erfolgt anhand der verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen, wobei den Inputfaktoren auf Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt wird. Sind die herangezogenen Inputfaktoren eines Vermögenswerts oder einer Schuld auf unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie angesiedelt, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit auf derjenigen Stufe der Bemessungshierarchie, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Nachfolgende Inputfaktoren führen zu einer Einteilung in die jeweilige Stufe der Bemessungshierarchie.

Stufe 1: Inputfaktoren der Stufe 1 sind notierte Preise für identische Vermögenswerte und Schulden in für die FORIS AG am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.

Stufe 2: Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere Inputfaktoren, die für die Vermögenswerte und Schulden am Bewertungsstichtag unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.

Stufe 3: Inputfaktoren der Stufe 3 sind am Bewertungsstichtag nicht beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswerte und Schulden, die über eine modellbasierte Bewertung auch auf Annahmen und Schätzungen beruhen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13.

31.12.2019 Fair Value

Gesamt
Fair Value

Stufe 1
Fair Value

Stufe 2
Fair Value

Stufe 3
Vermögenswerte TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Zinssicherung 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0
31.12.2018 Fair Value

Gesamt
Fair Value

Stufe 1
Fair Value

Stufe 2
Fair Value

Stufe 3
Vermögenswerte TEUR TEUR TEUR TEUR
Zinssicherung 0,0 0,0 0,0 0,0
0,0 0,0 0,0 0,0

Das Zinssicherungsgeschäft wurde in die Stufe 2 eingeordnet, da hier die zukünftigen Zahlungsströme von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst wurden. Wechsel zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zu Beginn des jeweiligen Quartals vorgenommen, in dem der Anlass oder die Veränderung der Umstände liegen, aus denen ein Wechsel resultiert. Im Geschäftsjahr 2019 fanden keine Wechsel zwischen Hierarchiestufen in den Finanzinstrumenten der FORIS AG statt.

I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Im Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert.

I.10 Leasing

Der Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern beurteilt zu Beginn des Vertrags, ob dieser ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Für Leasingverhältnisse bei denen der Konzern der Leasingnehmer ist handelt es sich um kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (wie Frankier- oder Kaffeemaschinen), für die das Wahlrecht in Anspruch genommen wurde, die ansonsten geltenden Ansatz und Bewertungsregelungen des IFRS 16 nicht anzuwenden. Bei diesen Leasingverhältnissen erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstigen Aufwand, es sei denn, eine andere systematische Grundlage ist repräsentativer für das zeitliche Muster, in dem der wirtschaftliche Nutzen aus den Leasingobjekten konsumiert wird.

Der Konzern als Leasinggeber

Der Konzern schließt Leasingverträge als Leasinggeber für seine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und für einen vermieteten Teilbereich seiner konzerneigenen ansonsten zu Büro- und Verwaltungszwecken verwendeten Immobilie ab.

Leasing-Verhältnisse, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, sind entsprechend der Vorgaben des Standards als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse zu klassifizieren. Die Bedingungen der bestehenden Leasingverhältnisse belassen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen beim Konzern. Insofern sind die Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Die Ansprüche auf der Mietzahlungen werden im jeweiligen Geschäftsjahr in den Umsatzerlösen erfasst.

I.11 Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 23. März 2020 durch den Vorstand der Gesellschaft zur Veröffentlichung freigegeben und dem Aufsichtsrat zur abschließenden Billigung übermittelt. Die Veröffentlichung des von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 23. März 2020 versehenen Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses der FORIS AG erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Der Geschäftsbericht kann ab dem 24. März 2020 auf der Internetseite der FORIS https://www.foris.com/aktionaere-investoren/ unternehmenskalender-finanzberichte/ eingesehen werden.

Die Hauptversammlung findet am 26. Mai 2020 statt. Der Halbjahresfinanzbericht wird am 13. August 2020 veröffentlicht.

II. Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.1.1 Umsatzerlöse

Der Konzern erzielt seine Umsätze aus Verträgen mit Kunden durch die Zeitraum- sowie zeitpunktbezogene Übertragung von Waren und Dienstleistungen in den folgenden wesentlichen Produktlinien. Dies steht im Einklang mit den Umsatzzahlen, die gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente für jedes berichtspflichtige Segment angegeben werden (siehe Tz. II.3).

Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus Gesellschaftsverkäufen, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer und aus der Vermietung der Immobilien zusammen.

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Prozessfinanzierung 3.638.418,71 3.887.363,91
Vorratsgesellschaften 16.586.309,36 14.193.300,00
GO AHEAD Limiteds 1.711.716,67 1.859.761,94
Vermögensverwaltung 329.281,19 311.769,53
sonstige Segmente 12.902,32 0,00
Summe 22.278.628,25 20.252.195,38

II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten 145.003,40 499.575,21
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 7.013,70 7.451,36
Aktivierte Eigenleistungen 0,00 129.519,23
Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge 17.796,31 9.907,31
Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung 19.002,77 12.221,18
Versicherungsentschädigungen 43.734,11 28.830,98
Übrige 45.184,61 15.574,93
Summe 277.734,90 703.080,20

II.1.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese sind folgenden Segmenten zuzuordnen:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Prozessfinanzierung 1.447.443,26 2.423.159,78
Vorratsgesellschaften 14.877.040,85 12.681.355,57
GO AHEAD Limiteds 237.247,89 277.583,03
Vermögensverwaltung 0,00 0,00
sonstige Segmente 13.836,22 0,00
Summe 16.575.568,22 15.382.098,38

II.1.4 Personalaufwand

Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Löhne und Gehälter 1.984.923,42 1.814.069,58
Soziale Abgaben 317.443,39 295.916,86
Weitere Kosten der Altersversorgung 20.029,57 10.252,57
Summe 2.322.396,38 2.120.239,01

II.1.5 Abschreibungen

Abschreibungen wurden vorgenommen auf:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 166.709,00 1.443.811,23
Sachanlagen 165.014,55 165.848,66
Summe 331.723,55 1.609.659,89

Die Abschreibungen beinhalten im Vorjahr insbesondere außerplanmäßige Abschreibungen.

II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bei den laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und Effekten aus Wertberichtigungen handelt es sich im Wesentlichen um:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Wertberichtigungen auf Forderungen 130.057,44 886.310,23
Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten 815.723,34 759.624,34
Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten 211.490,44 368.616,98
Verwaltungskosten 211.927,71 190.255,49
Fort- und Weiterbildung 50.387,52 52.552,07
EDV-Kosten 229.882,01 226.247,19
Raumkosten 110.553,20 120.237,18
Instandhaltung 20.359,76 53.846,63
Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten 2 213.228,21 127.793,65
Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung 64.874,33 68.266,81
Weitere Aufwendungen 123.286,56 109.150,43
Versicherungen/Beiträge 44.666,00 43.772,94
Fremdpersonalkosten und weitere Personalnebenkosten 71.316,89 104.321,70
Mahnkosten 27.045,84 22.433,75
Summe 2.324.799,25 3.133.429,39

Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Wertberichtigung Prozessfinanzierung 79.852,05 18.380,03
Wertberichtigung und Ausbuchungen GO AHEAD Limiteds und Gründerakademie 53.696,39 44.564,62
Wertberichtigungen (eigene Verfahren) Segment Prozessfinanzierung 0,00 800.000,00
Wertberichtigungen Vermögensverwaltung 0,00 23.365,58
Verbrauch EWB auf Forderungen -3.491,00 0,00
Summe 130.057,44 886.310,23

Die Wertberichtigung bei der GO AHEAD unterteilt sich in die Zuführung zur pauschalierten Einzelwertberichtigung sowie Forderungsverlusten aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen.

II.1.7 Sonstige Steuern

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich um Grundsteuern für die betrieblich genutzten Grundstücke.

II.1.8 Finanzerträge

Die Finanzerträge setzen sich zusammen aus:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Zinsen Prozessfinanzierung 22.025,10 18.453,44
Bewertung Zinssicherung 0,00 0,00
Zinsen aus Steuern 2.591,00 0,00
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge 192,90 224,32
Summe 24.809,00 18.677,76

Die sonstigen Zinsen und zinsähnlichen Erträge resultieren aus Zinsgutschriften, aus Festgeldanlagen und gewährten Darlehen.

II.1.9 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen setzen sich zusammen aus:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen 137,50 219,55
Bewertung Zinssicherung 0,00 12,38
Summe 137,50 231,93

II.1.10 Ertragsteuern

Die Ertragsteuern setzen sich zusammen aus:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung sowie Differenzen aus Vorjahren -5.068,71 30,21
Veränderung latente Steuern 0,00 -1.239.962,00
Körperschaft- und Gewerbesteuer der Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften 463,49 19,90
Gewerbesteuer -1.371,00 -1.012,00
Körperschaftsteuer -1.411,00 -959,77
Steuernachzahlungen aus Vorjahren 5.078,49 0,00
Summe -2.308,73 -1.241.883,66

II.1.11 Steuerüberleitungsrechnung

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Bemessung Steuer Bemessung Steuer
--- --- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Ergebnis vor Ertragsteuern 996.893 -1.296.281
Gesetzlicher Steuersatz 32,975 % 328.725 32,975 % -427.449
Veränderungen nach dem GewStG 17,150 % 17,150 %
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG -1.075.377 -184.414 -821.873 -140.939
Nutzung / Erhöhung Verlustverträge nach GewStG -140.038 -24.016 814.072 139.611
Steuerübernahme GewSt 0 0
Hinzurechnungen / Kürzungen 226.643 38.858 1.310.366 224.744
Veränderungen nach dem KStG 15,825 % 15,825 %
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG -1.075.377 -170.178 -821.873 -130.061
Nutzung / Erhöhung Verlustverträge nach dem KStG -156.589 -24.780 796.724 126.082
Steuerübernahme KSt/SolZ 0 0
Hinzurechnungen / Kürzungen 243.990 38.612 1.327.713 210.111
Differenzen aus steuerlichen Rundungsvorschriften -25 -52
Zwischensumme 2.782 2.047
Steuerdifferenzen aus Vorjahr -473 -125
Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt ohne Steuerausgleich 17,150 % 0 0 17,150 % 0 0
Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt mit Steuerausgleich 0 0 0 0
Erträge aus erhöhter / Aufwand aus verminderter Verlustvortragsnutzung 0 1.239.962
- Tatsächlicher Steuerertrag / + Tatsächlicher Steueraufwand 2.309 1.241.884
Ermittlung des gesetzlichen Steuersatzes 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
a) Gewerbesteuer
Messbetrag gem. § 11 GewStG 3,5 % 3,5 %
Hebesatz der Bundesstadt Bonn 490,0 % 490,0 %
17,150 % 17,150 %
b) Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuersatz gem. § 23 KStG 15,0 % 15,0 %
Solidaritätszuschlag gem. § 4 SolZG 5,5 % 5,5 %
15,825 % 15,825 %
Gesamtsteuer 32,975 % 32,975 %

II.2 Erläuterung der Bilanz

Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Konzernanhang unter I.7 ff.

II.2.1 Immaterielle Vermögenswerte

In dem Posten „Immaterielle Vermögenswerte" sind im Wesentlichen die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software und die in 2016 neu erstellte Internetseite www.foris.com enthalten. Der im Vorjahr ausgewiesene Restbuchwert der für die Gründerakademie in 2018 erstellten Internetseite www.go-ahead.de wurde im Geschäftsjahr 2019 in voller Höhe wertgemindert. Die mittels der Website angebotenen Dienstleistungen betreffend die Gründung von Unternehmen fanden bis zum Ende des Geschäftsjahres nur unbedeutende Nachfrage, so dass der mit der Website aufgebaute Vertriebsweg nicht weiter mit Nachdruck verfolgt wird.

II.2.2 Goodwill

Hinsichtlich der Entwicklung des Postens im Geschäftsjahr 2019 wird auf den nachfolgenden Anlagespiegel verwiesen.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der GO AHEAD wurde ein Goodwill angesetzt. Der im Jahr 2018 neu aufgebaute und wegen untergeordneter Bedeutung innerhalb der sonstigen Segmente ausgewiesene Bereich „Gründerakademie" wurde mangels Nachfrage wieder eingestellt (vgl. Tz. II.2.1.).

Der Goodwill wurde im Geschäftsjahr 2018 infolge eines anlassbezogenen Wertminderungstests um EUR 1.391.560,00 auf EUR 1.473.200,00 abgeschrieben.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limited wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage von Cashflow Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen für das kommende Jahr abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von fünf Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den über die fünf Jahre hinausgehenden Zeitraum ab 2024 wurden die Cashflows mit einem Wachstumsabschlag von -2,00 Prozent extrapoliert, der gegenüber dem Vorjahr unverändert blieb. Dieser Wachstumsabschlag spiegelt die Annahmen und Schätzungen der FORIS AG bezüglich der langfristigen Entwicklung des Unternehmens und des Marktes wider. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD Limited nicht deutlich besser oder schlechter als der Markt für Limiteds entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da das Geschäftsmodell der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limited nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich ist.

Beim Erwerb der GO AHEAD GmbH bestand der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ausschließlich im Verkauf, der Verwaltung und Liquidierung von britischen Limiteds (nachfolgend Geschäftsbetrieb „Limiteds" genannt). Im Jahr 2016 wurde der betreffende Geschäftsbetrieb um den Verkauf, die Verwaltung und Liquidierung irischer Limiteds erweitert. Die Umsatzerlöse des Geschäftsbetriebs „Limiteds" werden aus den Gründungen der Limiteds, der Verwaltung (sog. „Servicepakete") und Liquidierung von Limiteds generiert. Dabei machen die „Servicepakete" den ganz überwiegenden Teil der Umsatzerlöse aus.

Der Hauptumsatztreiber des Geschäftsbetriebs „Limiteds" sind weiterhin die britischen Limiteds. Die Limiteds aus Großbritannien genießen bisher die Vorteile geringer Gründungs- und Verwaltungskosten sowie die Vorzüge der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Im Juni 2016 wurde über den Brexit in Großbritannien abgestimmt, d.h. der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Seit der Abstimmung zum Brexit sanken die Absatzzahlen bei den Gründungen und Servicepaketen signifikant (Rückgang um ca. 30 Prozent). Diese Minderung war im Vorjahr so signifikant, dass ein Impairment notwendig wurde.

Der noch vorhandene Bestand an betreuten Gesellschaften wird auf Gesellschafter zurückgeführt, welche nicht die monetären Möglichkeiten für eine alternative Gesellschaftsform besitzen, deren aktuelle Limiteds aktuell nicht operativ tätig sind oder ihr Geschäftsmodell bis zur finalen Entscheidung über die weiteren Auswirkungen des Brexit alternativlos „aussitzen" müssen beziehungsweise „alternative Spekulanten" sind. Aus den dargestellten Gründen ist eine Vorhersage über die weiteren Konsequenzen der Abstimmung zum Brexit mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet.

Der Brexit wurde nunmehr am 31. Januar 2020 vollzogen. In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 bleibt Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Bis dahin soll ein neues Freihandelsabkommen ausgehandelt werden. Ein hinreichend konkreter Verhandlungsstand über die erwartbaren Inhalte des Freihandelsabkommens liegt weder zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019, noch bis zum Ende des Zeitraums der Erstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 vor.

Die aktuelle Situation verursacht nach wie vor im Markt eine große Unsicherheit bei den Marktteilnehmern. Die große Bandbreite an alternativen Gesellschaftsformen, aber auch die nicht in der Höhe beobachtbare erfolgte Substituierung der britischen Limiteds durch irische Limiteds, bestätigen die im letzten Geschäftsjahr getroffene Annahme eines signifikanten Einbruchs der Absatzzahlen.

Die im Vorjahr bei der Durchführung des Wertminderungstests getroffenen Annahmen wurden im Ergebnis bei der Durchführung des zum Abschlussstichtag durchgeführten Wertminderungstests fortgeführt und der im Vorjahr ausgewiesene Buchwert (erzielbare Betrag) zum 31. Dezember 2019 bestätigt.

Gemäß einer im Rahmen der Wertminderungstests erstellten Sensitivitätsanalyse variiert der erzielbare Betrag bei veränderten Annahmen betreffend die Bestandsentwicklung der betreuten britischen und irischen Limiteds wie folgt:

Szenario Variation der getroffenen Annahmen um Veränderung des erzielbaren Betrags um TEUR
Minderung des Netto-Bestandsrückgangs britischer Limiteds -20%
Erhöhung der Anzahl der Gründungen von irischen Limiteds Erhöhung des Netto- +20 % +627,7
Bestandsrückgangs britischer Limiteds +20 %
Minderung der Anzahl von Gründungen von irischen Limiteds -20% -553,2

Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde im Basisszenario ein Diskontierungssatz von 5,70 Prozent (Vorjahr: 6,40 Prozent) ermittelt.

Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:

31.12.2019 31.12.2018
Basiszinssatz 0,17 % 1,09 %
Marktrisikoprämie 6,50 % 6,50 %
Betafaktor 1,50 1,50
Eigenkapitalquote 50,00 % 50,00 %
Refinanzierungssatz 1,97 % 2,61 %
Steuersatz 25,00 % 25,00 %

Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2019 ergab sich aus der notwendigen Anpassung des nach der Svensson-Methode abgeleiteten Basiszinssatzes und des Refinanzierungssatzes.

Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 Prozent bis 7,0 Prozent zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase hielten wir einen um 0,25 Prozent Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz weiterhin für angemessen.

Obwohl die GO AHEAD im Markt der Limited-Anbieter nicht stärker schwankt als die entsprechenden Vergleichsunternehmen, wendeten wir aus Risikogesichtspunkten einen höheren Betafaktor an. Wir haben diese Einschätzung mit einem Modell zur Ermittlung von Beta-Faktoren einer Vielzahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von allgemeinen Geschäftsrisiken, dem unternehmensspezifischen Risiko und dem Finanzierungsrisiko vergleichend herangezogen. Eine Anpassung unserer bisherigen Einschätzung zum Betafaktor war demnach nicht erforderlich.

Auch bei der Eigenkapitalquote haben wir bewusst einen höheren Wert angesetzt, als er bei vergleichbaren Dienstleistern notwendig oder aus Modellen ableitbar ist.

Die zur Berechnung hinterlegte Eigenkapitalquote ist unverändert zum Vorjahr.

Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 Prozent gemäß IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008) berücksichtigt. Der zu dem gleichen erzielbaren Betrag führende Vor-Steuer-Diskontierungssatz ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dieser wurde nach entsprechender Korrektur der Nach-Steuer Cashflows iterativ ermittelt.

31.12.2019 31.12.2018
Vor-Steuer-Diskontierungssatz 12,10% 13,98%

Gemäß einer im Rahmen der Wertminderungstests erstellten Sensitivitätsanalyse variiert der erzielbare Betrag bei veränderten Annahmen betreffend den Diskontierungszinssatz wie folgt:

Szenario Variation des Diskontierungszinssatzes um Minderung (-) / Erhöhung (+) des erzielbaren Betrags um

TEUR
Erhöhung um 0,5 % -86,5
1,0 % -163,0
Verminderung um 0,5 % +98,4
1,0 % +211,5
Vorjahr 2,0 % -66,2

Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine noch deutliche Verschlechterung der erwarteten Marktlage und somit der Umsätze sowie regulatorische Änderungen im Bereich der ausländischen Kapitalgesellschaften auswirken.

II.2.3 Sachanlagen

Hinsichtlich der Entwicklung des Postens im Geschäftsjahr 2019 wird auf den nachfolgenden Anlagespiegel verwiesen.

In der Position sind folgende Vermögenswerte enthalten:

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Grund und Boden, Bauten 2.399.164,83 2.446.616,83
Außenanlagen 33.848,00 37.916,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 129.875,00 108.365,00
Summe 2.562.887,83 2.592.897,83

Bei Grund und Boden, Bauten handelt es sich um die im Eigentum befindliche selbstgenutzte Immobilie. Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 1 Mio. EUR im Grundbuch eingetragen.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht im Wesentlichen aus selbst genutzter Büroeinrichtung.

II.2.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie

Hinsichtlich der Entwicklung des Postens im Geschäftsjahr 2019 wird auf den nachfolgenden Anlagespiegel verwiesen.

Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude mit rund 988 m2 Bürofläche auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22, einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Das Objekt wird seit Fertigstellung in 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Die mit dem Neubau in Verbindung stehenden aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im Geschäftsjahr 2019 unverändert zum Vorjahr 1.240,00 EUR. Die Brutto-Mieteinnahmen im Geschäftsjahr 2019 betrugen 268,5 TEUR (Vorjahr: 255 TEUR).

Die der Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Mietnebenkosten 10,2 34,7
Reparaturen und Instandhaltung 4,2 25,7
Summe 14,4 60,4

Der Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie beträgt EUR 5,5 Mio.

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurde auf Grundlage von Cashflow-Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von acht Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den Zeitraum ab 2025 wurden die diskontierten Cashflows auf Basis des Planjahres 2025 unverändert fortgeschrieben. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nicht deutlich besser oder schlechter als der relevante Immobilienmarkt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von acht Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da bei entsprechender Bewirtschaftung die Cashflows der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich sind. Wesentliche Annahmen und Schätzungen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind die Mietpreis- und Umsatzentwicklung, Bewirtschaftungskosten sowie die Entwicklung der Verschuldung und des Zinsniveaus. Die Prognosen der Cashflows bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden maßgeblich von der Entwicklung des Büroimmobilienmarktes in Bonn beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten gehen wir für die Zwecke der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von einem gleichbleibenden Mietpreisniveau aus. Es wurden daher keine Mieterhöhungen für die kommenden Jahre geplant, so dass keine Umsatzsteigerungen berücksichtigt wurden. Bei den Bewirtschaftungskosten wurde gemäß § 19 ImmowertV i.V.m. § 187 BewG ein Pauschalbetrag von 20 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 20 Prozent des Umsatzes) berücksichtigt. Die Verschuldung wurde wie im Vorjahr mit dem anteiligen Betrag des Buchwertes an der Gesamtverschuldung aller Immobilien berücksichtigt.

Der Vorstand sieht derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.

Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde zum 31. Dezember 2019 ein Diskontierungssatz von 2,80 Prozent (Vorjahr: 2,91 Prozent) ermittelt.

Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:

31.12.2019 31.12.2018
Basiszinssatz 0,17 % 1,09 %
Marktrisikoprämie 6,50 % 6,50 %
Betafaktor 0,75 0,75
Eigenkapitalquote 12,50 % 12,50 %
Refinanzierungssatz 3,30 % 3,30 %
Steuersatz 25,00 % 25,00 %

Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr war die Anpassung des Basiszinssatzes. Dieser wurde zum Stichtag nach der Svensson-Methode abgeleitet.

Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 Prozent bis 7,0 Prozent zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase halten wir einen um 0,25 Prozent Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz für angemessen.

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie schwankt aufgrund ihrer besonderen Lage und Ausstattung nach unserer Einschätzung weniger als der relevante Markt, sodass ein geringerer Betafaktor angemessen erscheint. Die derzeitige finanzielle Ausstattung, aber auch die branchenüblichen Vergleichswerte würden den Ansatz einer geringeren Eigenkapitalquote rechtfertigen. Wir haben aus Risikogesichtspunkten bewusst einen höheren Wert angesetzt, als bei vergleichbaren Immobilien erforderlich oder aus Modellen ableitbar wäre.

Der angenommene Refinanzierungssatz liegt auf der Höhe der aktuellen Zinssicherung des Konzerns und ist auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Zinssituation auch längerfristig als realistisch anzusehen.

Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 Prozent gemäß IDW S1 berücksichtigt.

Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie Änderungen im Zinsniveau auswirken. Aus Sicht der FORIS sind derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen absehbar, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.

Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2 Mio. EUR im Grundbuch eingetragen.

Anlagengitter zum 31. Dezember 2019

Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2019
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 370.334,10 0,00 68.164,92 0,00 302.169,18
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 129.519,23 0,00 0,00 0,00 129.519,23
Goodwill 2.864.760,00 0,00 0,00 0,00 2.864.760,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.364.613,33 0,00 68.164,92 0,00 3.296.448,41
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.292.349,80 0,00 0,00 0,00 3.292.349,80
Außenanlagen 53.791,69 0,00 0,00 0,00 53.791,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 514.854,82 66.495,55 42.649,06 0,00 538.701,31
3.860.996,31 66.495,55 42.649,06 0,00 3.884.842,80
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0,00 0,00 0,00 315.118,00
Bauten 2.322.952,01 50,00 0,00 0,00 2.323.002,01
2.638.070,01 50,00 0,00 0,00 2.638.120,01
Summe 9.863.679,65 66.545,55 110.813,98 0,00 9.819.411,22

Anlagenspiegel 2019

Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2019
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 258.671,10 42.588,00 67.671,92 0,00 233.587,18
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 5.398,23 124.121,00 0,00 0,00 129.519,23
Goodwill 1.391.560,00 0,00 0,00 0,00 1.391.560,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1.655.629,33 166.709,00 67.671,92 0,00 1.754.666,41
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 845.732,97 47.452,00 0,00 0,00 893.184,97
Außenanlagen 15.875,69 4.068,00 0,00 0,00 19.943,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 406.489,82 44.044,55 41.708,06 0,00 408.826,31
1.268.098,48 95.564,55 41.708,06 0,00 1.321.954,97
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Bauten 528.387,11 69.450,00 0,00 0,00 597.837,11
528.387,11 69.450,00 0,00 0,00 597.837,11
Summe 3.452.114,92 331.723,55 109.379,98 0,00 3.674.458,49
Bezeichnung Buchwert
31.12.2019 31.12.2018
--- --- ---
EUR EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutz rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 68.582,00 111.663,00
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 0,00 124.121,00
Goodwill 1.473.200,00 1.473.200,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
1.541.782,00 1.708.984,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 2.399.164,83 2.446.616,83
Außenanlagen 33.848,00 37.916,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 129.875,00 108.365,00
2.562.887,83 2.592.897,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 1.725.164,90 1.794.564,90
2.040.282,90 2.109.682,90
Summe 6.144.952,73 6.411.564,73

Anlagengitter zum 31. Dezember 2018

Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 370.334,10 0,00 0,00 0,00 370.334,10
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 0,00 129.519,23 0,00 0,00 129.519,23
Goodwill 2.864.760,00 0,00 0,00 0,00 2.864.760,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.235.094,10 129.519,23 0,00 0,00 3.364.613,33
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.292.349,80 0,00 0,00 0,00 3.292.349,80
Außenanlagen 53.791,69 0,00 0,00 0,00 53.791,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 439.304,67 79.837,66 4.287,51 0,00 514.854,82
3.785.446,16 79.837,66 4.287,51 0,00 3.860.996,31
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0,00 0,00 0,00 315.118,00
Bauten 2.322.107,11 844,90 0,00 0,00 2.322.952,01
2.637.225,11 844,90 0,00 0,00 2.638.070,01
Summe 9.657.765,37 210.201,79 4.287,51 0,00 9.863.679,65

Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2018

Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen
01.01.2018 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2018
--- --- --- --- --- ---
EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 211.818,10 46.853,00 0,00 0,00 258.671,10
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 0,00 5.398,23 5.398,23
Goodwill 0,00 1.391.560,00 0,00 0,00 1.391.560,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
211.818,10 1.443.811,23 0,00 0,00 1.655.629,33
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 798.280,97 47.452,00 0,00 0,00 845.732,97
Außenanlagen 11.807,69 4.068,00 0,00 0,00 15.875,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 364.998,67 44.878,66 3.387,51 0,00 406.489,82
1.175.087,33 96.398,66 3.387,51 0,00 1.268.098,48
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Bauten 458.937,11 69.450,00 0,00 0,00 528.387,11
458.937,11 69.450,00 0,00 0,00 528.387,11
Summe 1.845.842,54 1.609.659,89 3.387,51 0,00 3.452.114,92
Bezeichnung Buchwert
31.12.2018 31.12.2017
--- --- ---
EUR EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 111.663,00 158.516,00
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 124.121,00 0,00
Goodwill 1.473.200,00 2.864.760,00
Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
1.708.984,00 3.023.276,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 2.446.616,83 2.494.068,83
Außenanlagen 37.916,00 41.984,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 108.365,00 74.306,00
2.592.897,83 2.610.358,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 1.794.564,90 1.863.170,00
2.109.682,90 2.178.288,00
Summe 6.411.564,73 7.811.922,83

II.2.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung wurden mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent p. a. abgezinst.

Langfristig 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Forderungen Prozessfinanzierung 137.103,96 144.482,46
Kurzfristig 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
Forderungen Prozessfinanzierung 2.094.915,08 2.087.410,53
./. Wertberichtigung hierauf -253.855,17 -200.869,03
Vermögenswert Prozessfinanzierung 1.841.059,91 1.886.541,50
Forderungen GO AHEAD 192.227,55 246.224,29
./. Wertberichtigung hierauf -63.348,00 -66.839,00
Vermögenswert GO AHEAD 128.879,55 179.385,29
Forderungen Übrige 245.601,73 224.345,48
./. Wertberichtigung hierauf -19.797,46 -23.365,58
Vermögenswert Übrige 225.804,27 200.979,90
Forderungen Gesamt 2.532.744,36 2.557.980,30
./. Wertberichtigung hierauf -337.000,63 -291.073,61
Vermögenswert Gesamt 2.195.743,73 2.266.906,69

Prozessfinanzierung

Zu den Stichtagen 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 bestehen keine überfälligen langfristigen, aber nicht wertberichtigten Forderungen der Prozessfinanzierung. Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Verzögerungen gibt es regelmäßig dort, wo der Erlös dem Anspruchsinhaber zwar aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zusteht, die Abwicklung sich aber hinzieht. Den kurzfristigen Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 254 TEUR (31. Dezember 2018: 201 TEUR) gegenüber.

Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 9 Prozent (31. Dezember 2018: 9 Prozent) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:

Einzelwertberichtigung Prozessfinanzierung 2019 2018
EUR EUR
--- --- ---
Stand 1.1. 200.869,03 1.175.905,31
Zuführung 79.852,05 18.380,03
Verbrauch -12.320,87 -970.872,09
Auflösung -14.545,04 -22.544,22
Stand Stichtag 253.855,17 200.869,03

GO AHEAD

Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Die Forderungen bei der GO AHEAD sind grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen fällig. Da, wie nachfolgend beschrieben, eine gestaffelte Wertberichtigung aller überfälligen Forderungen erfolgt, kann eine Analyse des Alters der überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen entfallen.

31.12.2019 31.12.2018
Abwertung in % Abwertung in %
--- --- ---
bis zu drei Monaten 10 10
länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten 25 25
länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr 50 50
länger als ein Jahr 98 98

In der GO AHEAD wurde im ersten Halbjahr 2019 der Forderungsbestand wie im Vorjahr regelmäßig analysiert und uneinbringliche Forderungen ausgebucht. Die zum 31. Dezember 2019 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 192 TEUR (31. Dezember 2018: 246 TEUR) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften abgewertet. Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 63 TEUR (31. Dezember 2018: 67 TEUR). Dies entspricht 33,0 Prozent (31. Dezember 2018: 27,1 Prozent) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Stand 1.1. 66.839,00 56.325,00
Zuführung 28.801,18 41.130,23
Verbrauch -32.292,18 -30.616,23
Auflösung 0,00 0,00
Stand Stichtag 63.348,00 66.839,00

Übrige

Die Forderungen bei den Vorratsgesellschaften sind grundsätzlich sofort fällig. Die Leistung erfolgt meist gegen Vorkasse, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen von dieser Regel schriftlich vereinbart wurden. Es bestehen bei den Vorratsgesellschaften weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte.

Ausfallrisiko Forderungen

Die folgende Tabelle enthält Informationen zu dem geschätzten Ausfallrisiko und den erwarteten Kreditverlusten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

Forderung netto Berichtigung gewichteter Durchschnitt Beeinträchtige Bonität
EUR EUR
--- --- --- --- ---
davon sind bis zu 30 Tage alt 56.895,92 5.689,59 10 % nein
davon sind bis zu 60 Tage alt 14.818,36 1.481,84 10 % nein
davon sind bis zu 90 Tage alt 51,50 5,15 10 % nein
davon sind bis zu 120 Tage alt 2.448,10 244,81 10 % nein
davon sind bis zu 150 Tage alt -1.237,03 -309,26 25 % nein
davon sind bis zu 180 Tage alt 6.086,14 1.521,54 25 % nein
davon sind bis zu 270 Tage alt 4.001,30 2.000,65 50 % nein
davon sind bis zu 360 Tage alt 2.524,37 1.262,18 50 % nein
davon älter als 360 Tage 1.066,94 1.045,60 98 % ja

Das erwartete Ausfallrisiko wird anhand von vergangenheitsbezogenen Daten, insbesondere historische Ausfallquoten, ermittelt.

II.2.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Langfristig

Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte waren nicht auszuweisen.

Kurzfristig

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung 0,00 62.652,97
Zinscap 0,00 0,00
Sonstiges 84.982,00 1.582,54
Gewährte Darlehen 5.124,91 5.125,71
Summe 90.106,91 69.361,22

Beim Zinscap handelt es sich um einen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswert.

Alle anderen in diesem Posten ausgewiesenen Vermögenswerte stellen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte dar. In den Sicherheitsleistungen für die Prozessfinanzierung sind wie im Vorjahr Zahlungen im Rahmen der prozessualen Durchführung der finanzierten Prozesse wie Sicherheitsleistungen für die Kosten des gegnerischen Anwalts enthalten.

Weiterer Bestandteil ist die zu Marktwerten bilanzierte Prämie für das Zinssicherungsgeschäft, das im Rahmen der Finanzierung des Büroneubaus in 2010/2011 abgeschlossen wurde.

Die sonstigen Vermögenswerte und Darlehen werden, soweit vereinbart, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit vereinbart, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Es bestehen weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.

Der Vorstand erwartet keine weiteren als die dargestellten Verluste für diese finanziellen Vermögenswerte.

II.2.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2019 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend den vorliegenden Steuerbescheiden und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 5,1 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 4,5 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß IFRS in Höhe von 84 TEUR (31. Dezember 2018: 84 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt.

Trotz der im Geschäftsjahr 2019 erzielten Akquisitionserfolge, insbesondere im Segment Prozessfinanzierung, und der sich daraus positiv ableitenden Konzernplanung hat der Vorstand auf eine über den Vorjahresstand hinausgehende Erhöhung des Ansatzes der latenten Steueransprüche verzichtet. Das Geschäftsmodell des Segments birgt immanente Unsicherheiten in Bezug auf die Entstehung eines Vergütungsanspruchs, auf die Höhe des diesem als Bemessungsgrundlage zugrundeliegenden Streitwerts und auf das zeitliche Eintreffen. Diese Risiken wurden zum 31. Dezember 2019 als einem substanziellen Hinweis dafür, dass ein über das im Vorjahr hinausgehendes geplantes zu versteuerndes Ergebnis zur Verrechnung mit ungenutzten steuerlichen Verlusten in dem Planungszeitraum zur Verfügung stehen wird, entgegenstehend beurteilt.

II.2.8 Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften abzüglich der Einzahlungsverpflichtung und etwaiger Einzelwertberichtigungen.

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften 2.664.718,30 2.909.511,60
./. Einzahlungsverpflichtungen -1.597.700,00 -1.480.100,00
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -1.495,45 -1.495,45
Vermögenswert 1.065.522,85 1.427.916,15

Im Jahr 2000 wurden Vorratsgesellschaften im Rahmen des Cash-Pooling-Modells gegründet. Aufgrund der anschließend ergangenen Rechtsprechung sind diese mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 haben wir die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und in der Bilanz eliminiert. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen ergibt sich wie folgt:

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Stand 1.1. 1.495,45 1.495,45
Auflösung 0,00 0,00
Stand Stichtag 1.495,45 1.495,45

Eine etwaige Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgt über den Materialaufwand, wogegen eine etwaige Auflösung über die sonstigen betrieblichen Erträge erfolgt.

II.2.9 Steuererstattungsansprüche

In dem Posten „Steuererstattungsansprüche" sind zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 im Wesentlichen die Erstattungsansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer enthalten.

II.2.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Der Vermögenswert aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter für die laufenden Verfahren.

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung 4.745.611,92 4.258.200,99
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -856.554,81 -1.499.745,75
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 3.889.057,11 2.758.455,24

Die Einzelwertberichtigungen auf Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:

2019 2018
EUR EUR
Stand 1.1. 1.499.745,75 758.343,61
Zuführung 119.427,10 772.339,03
Verbrauch -761.728,43 -30.936,89
Auflösung -889,61 0,00
Stand Stichtag 856.554,81 1.499.745,75

Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.

II.2.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Bei den abgegrenzten Aufwendungen handelt es sich um im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für das Folgejahr darstellen.

II.2.12 Zahlungsmittel

Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten etwaigen Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich Vorratsgesellschaften. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds. Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen.

Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel beziehungsweise des Finanzmittelfonds.

II.2.13 Eigenkapital und Kapitalmanagement

Eigenkapital

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.656.933,00 4.656.933,00
eigene Anteile -22.159,00 0,00
Kapitalrücklage 10.935.866,81 10.935.866,81
Gewinnrücklagen 676.693,02 717.526,00
Ergebnisneutrale latente Steuern -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn 1.418.837,40 424.253,25
Eigenkapital 17.639.013,23 16.707.421,06

Grundkapital

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Stand zum 01.01. 4.656.933,00 4.656.933,00
Herabsetzung -22.159,00 0,00
Stand zum 31.12. 4.634.774,00 4.656.933,00

Der Vorstand hat am 28. November 2019 die Herabsetzung des Grundkapitals um 22.159,00 EUR durch Einziehung von 22.159 eigenen Aktien, die die Gesellschaft aufgrund der ihr von der Hauptversammlung am 12. Juni 2017 erteilten Ermächtigung erworben hat, beschlossen. Der Aufsichtsrat hat am 13. Dezember 2019 eine Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und genehmigten Kapital) Abs. 1 und § 4 (Aktien) Abs. 1 beschlossen.

Das Grundkapital der FORIS AG beträgt 4.656.933,00 EUR und ist eingeteilt in 4.656.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR. Die Kapitalherabsetzung wurde am 13. Februar 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn, B 13175 eingetragen.

Seitdem beträgt das Stammkapital 4.634.774 EUR.

Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir im Übrigen auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter C.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter III.13.

Hinsichtlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien verweisen wir auf die Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 7.

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 vor, eine Dividende in Höhe von 0,10 EUR je dividendenberechtigter Aktie (in Summe: 463.477,40 EUR) auszuschütten.

Eigene Anteile

Im Februar und März 2019 hat die FORIS AG über XETRA 22.159 eigene Aktien zum Zwecke der Kapitalherabsetzung erworben. Der Erwerb erfolgte auf Basis der Ermächtigung durch den oben genannten Hauptversammlungsbeschluss.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag beziehungsweise dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile in Höhe von 40.832,98 EUR ist mit den Gewinnrücklagen verrechnet worden.

Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, sind im Aufwand des Geschäftsjahres erfasst.

Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements im FORIS-Konzern ist, eine starke Eigenkapitalbasis beizubehalten, um so auf der einen Seite das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte durch entsprechendes Risikodeckungspotenzial zu wahren und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Eigenkapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden und der Rückkaufmaßnahmen. Er strebt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des volatilen Geschäftsbereiches der Prozessfinanzierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Renditesteigerung durch eine höhere Fremdkapitalquote und einer stabilen Eigenkapitalbasis an.

Wesentliche Kennzahlen für die Überwachung und das Management des Eigenkapitals sind die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum jeweiligen Bilanzstichtag gemäß IFRS-Abschluss. Aufgrund der atypisch hohen Eigenkapitalquote (ca. 90 Prozent) prüfen wir vor diesem Hintergrund, inwieweit andere Kennziffern eine sachgerechtere Branchen- und Sektorenvergleichbarkeit erzielen. Auf lange Sicht ist es Ziel der FORIS, eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 10 Prozent zu erreichen. Die Eigenkapitalrendite hat sich wie folgt entwickelt:

2019 2018 2017 2016 2015 Durchschnitt
Eigenkapitalrendite 6,0 % -12,9 % 6,6 % 3,4 % 5,4 % 1,7 %
2-Jahres-Schnitt -3,5 % -3,1 % 5,0 % 4,4 % 4,0 % 1,4 %

Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 90,9 Prozent zum 31. Dezember 2019 leicht unter der zum 31. Dezember 2018 (87,9 Prozent) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 Prozent als sinnvoll angesehen. Die Eigenkapitalquote hat sich wie folgt entwickelt:

2019 2018 2017 2016 2015 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 90,9 % 87,9 % 91,6 % 90,9 % 91,4 % 90,5 %

Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, eigene Anteile zum Zwecke der Einziehung am Markt zu erwerben. Die Umsetzung dieser Käufe ist insbesondere von der Kurs-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenzahlungen abhängig. Ein fixes beziehungsweise über das oben dargestellte Rückkaufprogramm wie auch Aktienoptionsprogramme bestehen derzeit nicht.

II.2.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 233.367,74 406.477,17
Personalverbindlichkeiten 172.270,16 194.601,42
Abschluss- und Prüfungskosten 83.380,00 44.310,00
Aufsichtsratsvergütung 99.960,00 100.005,00
Sonstige Verbindlichkeiten 34.114,76 531.469,42
Verbindlichkeiten 623.092,66 1.276.863,01

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten. In der Position Personalverbindlichkeiten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub enthalten. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahres-/Konzernabschlusses.

Nachfolgend sind die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten tabellarisch dargestellt:

Entwicklung der Verbindlichkeiten vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

31.12.2019 Gesamtbetrag bis zu einem Monat länger als ein Monat und bis zu drei Monaten länger als drei Monate und bis zu einem Jahr länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 233 233 0 0 0
Personalverbindlichkeiten 172 0 0 172 0
Abschluss- und Prüfungskosten 83 2 81 0 0
Aufsichtsratsvergütung 100 0 0 100 0
Sonstige Verbindlichkeiten 34 10 0 24 0
Summen 623 245 81 296 0

Entwicklung der Verbindlichkeiten vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

31.12.2018 Gesamtbetrag bis zu einem Monat länger als ein Monat und bis zu drei Monaten länger als drei Monate und bis zu einem Jahr länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 406 406 0 0 0
Personalverbindlichkeiten 195 0 6 189 0
Abschluss- und Prüfungskosten 44 2 42 0 0
Aufsichtsratsvergütung 100 0 0 100 0
Sonstige Verbindlichkeiten 531 10 0 521 0
Summen 1.276 418 48 810 0

II.2.15 Vertragsverbindlichkeiten

Die nachfolgend dargestellten erhaltenen Anzahlungen und abgegrenzten Erträge im Zusammenhang mit Kundenverträgen stellen Vertragsverbindlichkeiten gem. IFRS 15.105 dar. Im Vorjahr wurden diese Verbindlichkeiten in gesonderten Bilanzposten ausgewiesen. Ein Ausweis von Vertragsverbindlichkeiten in einem Bilanzposten ist nicht unmittelbar den Regelungen des IFRS 15 zu entnehmen. Gemäß den seit Einführung des IFRS 15 beobachtbaren Ausweisen in IFRS-Abschlüssen entspricht der Ausweis in einem Posten der üblichen Vorgehensweise. Der Konzern hat sich daher entschlossen, dieser Bilanzierungsweise ab dem Geschäftsjahr 2019 zu folgen, um für die Adressaten des Konzernabschlusses durch die Zusammenfassung als Vertragsverbindlichkeiten eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen. Der Ausweis der Vorjahreswerte wurde entsprechend angepasst. Es ergeben sich durch den geänderten Ausweis keine ertrags- beziehungsweise eigenkapitalwirksame Auswirkungen.

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Erhaltene Anzahlungen 150.000,00 173.090,00
Abgegrenzte Erträge 486.028,00 571.467,00
Stand Stichtag 636.028,00 744.557,00

Innerhalb der erhaltenen Anzahlungen werden vor dem Stichtag vereinnahmte Zahlungen ausgewiesen, die nach dem Stichtag zum Erwerb von Vorratsgesellschaften führen. Bei der Veräußerung von Vorratsgesellschaften werden die Umsatzerlöse realisiert, wenn die Verfügungsmacht über die Gesellschaftsanteile auf den Kunden übergegangen sind, d.h. zum Zeitpunkt des Übergangs der Rechte aus den Geschäftsanteilen an den Kunden. Wenn der Kunde die Geschäftsanteile durch Vorauszahlung in Höhe des gezeichneten Kapitals der erworbenen Vorratsgesellschaft kauft, wird der vom Konzern erhaltene Transaktionspreis solange als Vertragsverbindlichkeit erfasst, bis die Geschäftsanteile an den Kunden übertragen wurden.

Die abgegrenzten Erträge betreffen Einnahmen aus in Rechnung gestellten Servicepaketen im Bereich der GO AHEAD Limited, soweit sie Erlös für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Umsatzerlöse aus den Serviceverträgen werden zeitraumbezogen erfasst, obwohl der Kunde für diese Leistungen im Voraus vollständig bezahlt hat. Eine Vertragsverbindlichkeit wird für diese Erlöse zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verkaufstransaktion erfasst und linear über den Zeitraum der Dienstleistung aufgelöst.

Im Berichtszeitraum ergaben sich bei den erhaltenen Anzahlungen keine wesentlichen Änderungen der Vertragsverbindlichkeitssalden. Die abgegrenzten Erträge reduzierten sich aufgrund des rückläufigen Geschäftsvolumens der betreuten britischen und irischen Limiteds.

Die zum Stichtag per 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten sind in 2019 vollumfänglich als Umsatzerlöse erfasst worden.

II.2.16 Rückstellungen

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Risiken aus Prozessfinanzierung 390.076,80 123.622,25
Sonstige Rückstellungen 79.629,34 117.986,00
Rückstellungen 469.706,14 241.608,25

In den Rückstellungen sind Risiken für die Inanspruchnahme durch Dritte aus den finanzierten Verfahren berücksichtigt. Eine verlässliche Einschätzung der Fälligkeiten der Abflüsse ist geschäftsmodellbedingt nicht möglich, da diese neben dem tatsächlichen Ausgang insbesondere auch von der Verfahrensdauer abhängt. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Risiken aus eigenen Verfahren und den damit zusammenhängenden Kosten erfasst. Hinsichtlich der zum 31. Dezember 2019 gebildeten Rückstellungen gehen wir von einer Fälligkeit der Abflüsse noch innerhalb des Geschäftsjahres 2020 aus.

Entwicklung der Rückstellungen vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Stand

01.01.2019
Verbrauch Umbuchung Auflösung Zuführung Stand

31.12.2019
Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Risiken aus Prozessfinanzierung 123.622,25 34.064,49 0,00 47.946,09 348.465,13 390.076,80
Drohende Verluste 0,00 0,00 0,00 0,00 7.159,34 7.159,34
Sonstige Rückstellungen 117.986,00 40.524,19 0,00 57.202,05 52.210,24 72.470,00
Summen 241.608,25 74.588,68 0,00 105.148,14 407.834,71 469.706,14

Entwicklung der Rückstellungen vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Stand

01.01.2018
Verbrauch Umbuchung Auflösung Zuführung Stand

31.12.2018
Bezeichnung EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Risiken aus Prozessfinanzierung 532.430,38 27.277,73 0,00 427.355,66 45.825,26 123.622,25
Sonstige Rückstellungen 52.034,00 27.512,50 0,00 13.187,50 106.652,00 117.986,00
Summen 584.464,38 54.790,23 0,00 440.543,16 152.477,26 241.608,25

II.2.17 Steuerschulden

Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Körperschaftsteuerrückstellung 6.144,00 490,00
Gewerbesteuerrückstellung 1.046,00 652,00
Lohnsteuer 37.177,04 32.483,81
Übrige Steuerverbindlichkeiten 127,84 0,00
Steuerschulden 44.494,88 33.625,81

Die Steuerschulden umfassen Körperschafts- und Gewerbesteuerrückstellungen von Konzerntochterunternehmen. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 37 TEUR (31. Dezember 2018: 32 TEUR) enthalten.

II.3 Segmentberichterstattung

Der FORIS-Konzern verfügt, wie nachstehend beschrieben, über vier strategische Geschäftsbereiche, die die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns darstellen. Diese strategischen Geschäftsbereiche bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden getrennt verwaltet, da ihnen unterschiedliche Geschäftsstrategien und Geschäftsmodelle zugrunde liegen. Die nachstehende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftsbereiche in jedem berichtspflichtigen Segment des FORIS-Konzerns.

Berichtspflichtige Segmente Geschäftsbereiche
Prozessfinanzierung und Monetarisierung Finanzierung und Monetarisierung von Gerichtsprozessen und Schiedserfahren
Vorratsgesellschaften Gründung, Verwaltung und Verkauf von Gesellschaften
GO AHEAD Limiteds Rechtsformwahl und Gründungsdienstleistungen für Gründer und Unternehmer
Vermögensverwaltung Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien

Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den unter 1.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Als sonstiger Geschäftsbereiche wird nur noch die GO AHEAD Gründerakademie betrieben, die bisher die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente nicht erfüllt.

Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit können wir die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse sachgerecht beurteilen und die finanziellen Ressourcen zweckmäßig (zentral) steuern. Im Segment Vermögensverwaltung erfassen wir eine selbst genutzte und langfristig vermietete Immobilie. Dieses Segment ist vor allem wegen der in ihm enthaltenen, erheblichen Vermögenswerte bedeutsam.

Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und –abschreibungen. Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war.

Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.

Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind im FORIS-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Erlöse werden zum überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum erzielt.

Prozessfinanzierung Vorratsgesellschaften
Geschäftsjahr per 31.12. 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 3.638 3.887 16.586 14.193
Segmentergebnis -18 -1.323 1.017 621
Segmentabschreibungen 16 3 8 1
Segmentzinserträge 22 18 0 0
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0
Segmentertragsteuerergebnis -1 -384 0 -187
Segmentvermögen 8.536 6.832 4.283 4.066
Segmentschulden 605 521 288 389
Segmentinvestitionen 23 0 0 0
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -380 -798 -7 -182
GO AHEAD Limiteds Vermögenserwaltung
Geschäftsjahr per 31.12. 2019 2018 2019 2018
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TEUR TEUR TEUR TEUR
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Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 1.712 1.860 329 312
Segmentergebnis 421 -1.269 21 -414
Segmentabschreibungen 143 1.398 157 126
Segmentzinserträge 0 0 0 0
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0
Segmentertragsteuerergebnis -1 -335 -1 -335
Segmentvermögen 2593 2.767 4.662 4.791
Segmentschulden 674 1.029 176 329
Segmentinvestitionen 7 3 37 10
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -36 -1.787 -6 -362
Berichtspflichtige FORIS-Konzern FORIS-Konzern
Segmente Gesamt Sonstige Segmente Gesamt
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Geschäftsjahr per 31.12. 2019 2018 2019 2018 2019 2018
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
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Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 22.266 20.252 13 0 22.279 20.252
Segmentergebnis 1.441 -2.385 -446 -153 995 -2.538
Segmentabschreibungen 323 1.528 8 82 332 1.610
Segmentzinserträge 22 18 3 0 25 19
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0 0 0
Segmentertragsteuerergebnis -2 -1.241 0 -1 -2 -1.242
Segmentvermögen 20.074 18.456 -662 548 19.412 19.004
Segmentschulden 1.743 2.268 30 29 1.773 2.297
Segmentinvestitionen 67 13 0 197 67 210
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -429 -3.130 -298 -390 -727 -3.520

Bei den Segmentabschreibungen der GO AHEAD Limited und somit auch des FORIS-Konzerns Gesamt ist im Vorjahr die Abschreibung auf den Firmenwert der GO AHEAD Limited in Höhe von 1.392 TEUR enthalten. Es wird auf Tz. II.2.2 verwiesen.

Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträgen und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte. Das negative Ergebnis der sonstigen Segmente rührt im Wesentlichen aus Anlaufkosten der Gründerakademie (424,5 TEUR).

Prozessfinanzierung Vorratsgesellschaften
Geschäftsjahr per 31.12. 2019 2018 2019 2018
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TEUR TEUR TEUR TEUR
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Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -380 -798 -7 -182
- Auflösung von Rückstellungen und VbKt 48 427 3 14
- Zuführung von Rückstellungen und VbKt 348 46 10 10
- Zuführung EWB 80 818 0 0
- Auflösung EWB 1 23 0 0
- Auflösung aktive latente Steuern 0 384 0 186
- Abschreibung Goodwill 0 0 0 0
GO AHEAD Limiteds Vermögensverwaltung
Geschäftsjahr per 31.12. 2019 2018 2019 2018
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TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -36 -1.798 -6 -362
- Auflösung von Rückstellungen und VbKt 0 2 0 0
- Zuführung von Rückstellungen und VbKt 5 19 8 4
- Zuführung EWB 35 54 0 23
- Auflösung EWB 4 0 2 0
- Auflösung aktive latente Steuern 0 335 0 335
- Abschreibung Goodwill 0 1392 0 0
Berichtspflichtige FORIS-Konzern FORIS-Konzern
Segmente Gesamt Sonstige Segmente Gesamt
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Geschäftsjahr per 31.12. 2019 2018 2019 2018 2019 2018
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TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -429 -3.140 -298 -390 -727 -3.530
- Auflösung von Rückstellungen und VbKt 51 443 92 57 144 500
- Zuführung von Rückstellungen und VbKt 372 79 390 447 762 526
- Zuführung EWB 115 895 0 0 115 895
- Auflösung EWB 7 23 0 0 7 23
- Auflösung aktive latente Steuern 0 1.240 0 0 0 1.240
- Abschreibung Goodwill 0 1.392 0 0 0 1.392

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung und auf die Angaben im Konzernanhang unter Tz. 11.2.12. Im Cashflow sind gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern wie folgt enthalten:

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Gezahlte Zinsen 0 -1
Erhaltene Zinsen 11 1
Zahlungsein- und ausgänge aus Ertragsteuern 1 93
Zahlungswirksame Zinsen und Ertragsteuern 11 93

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag / Nachtragsbericht

Die Folgen eines Konjunktureinbruchs bzw. einer längerfristigen Rezession aufgrund der ab Februar / März 2020 auch in Europa ausgebrochenen COVID-19 Pandemie („Corona-Virus") in den Geschäftsjahren 2020 ff. können gerade für den Bereich der Vorratsgesellschaften und der Unternehmensgründungen bei GO AHEAD aufgrund der Abhängigkeit dieser Geschäftsbereiche von der wirtschaftlichen Lage gravierend sein. Inwieweit eine Abhängigkeit auch für das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung zutrifft, ist nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht tatsächlich abschätzbar. Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurden bei dem Ansatz und der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden daher in Ermangelung hinreichender Kenntnis keine Einflussnahmen der COVID-19 Pandemie berücksichtigt.

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.2.1 Erfolgsunsicherheiten

III.2.2

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.

III.2.3 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen bei der Bilanzierung

III.2.4

Der Vorstand muss bei der Erstellung des Abschlusses Schätzungen vornehmen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen treffen, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen liegen Prämissen zugrunde, die dem verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses entsprechen. Die realisierten Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend erläutern wir die für den Abschluss wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen des Vorstands.

Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt.

Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilie ist die erwartete Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte gegebenenfalls unterschiedlich für einzelne Komponenten – zu schätzen. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit Unsicherheiten behaftet sind.

Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung des zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge beziehungsweise Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Abschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung des Cashflows können einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag beziehungsweise -abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist daneben die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors.

Im Rahmen des zum 31. Dezember 2019 durchgeführten Werthaltigkeitstests der GO AHEAD haben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben.

Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschalisierte Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen.

Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss kommen.

Die Bewertung der Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung unterliegt einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Abschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Einschätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Dabei berücksichtigen wir auch Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder den rechtswissenschaftlichen Streitstand in rechtlichen Zweifelsfragen und ziehen diese Faktoren als wertbestimmend heran. Die laufenden Einschätzungen können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit Auswirkungen auf den Abschluss führen.

Im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften sind Ermessensentscheidungen eher auf Bonitätsfragen beschränkt. Interessenten für den Kauf einer Vorratsgesellschaft müssen in aller Regel den Kaufpreis vorab zahlen oder bei einem Notar hinterlegen. In den verbleibenden Fällen führen wir zur Bewertung eines etwaigen Ausfallrisikos eine Bonitätsprüfung durch. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Vorstand, ob der Verkauf stattfindet.

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden vom Vorstand eingeschätzt. Soweit er für eine Inanspruchnahme eine überwiegende Wahrscheinlichkeit annimmt, werden die Rückstellungen bilanziell berücksichtigt und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen.

Insbesondere können neue Erkenntnisse über den jeweiligen Einzelsachverhalt in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen führen.

Der Ermittlung und dem Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, liegen ebenfalls Schätzungen zugrunde. Nicht bestandskräftige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt der Veränderung. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses beziehungsweise Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.

Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Vorstands im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund der Art der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.

III.2.5 Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 waren keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen.

III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Als Eventualforderung hat die FORIS AG gegen einen Besserungsschein und eine Zahlung aus dem bestehenden Bankguthaben die Anteile an der QSearch Partners (USA) an die übrigen Gesellschafter übertragen. Der Besserungsschein sichert der FORIS AG etwaige Erlöse aus der Verwertung des Schutzrechtes bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,01 Prozent zu. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von zukünftig erwarteten Erlösen und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Weitere Eventualforderungen sind nicht auszuweisen.

Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2019 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter III.7.

III.5 Risikoberichterstattung

Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 4. Der Risikobericht steht allen Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung unter: https://www.foris.com/aktionaere-investoren/unternehmenskalender-finanzberichte/

Ergänzend werden quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.

Kreditrisiko

Als Kreditrisiko oder auch Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2.332.847,69 2.411.389,15
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 90.106,91 69.361,22
Steuererstattungsansprüche 3.907,17 57.126,76
Abgegrenzte Aufwendungen 30.714,07 9.904,91
Zahlungsmittel 5.770.820,38 5.773.950,97
Maximales Kreditrisiko 8.228.396,22 8.321.733,01

Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns reduziert sich aufgrund von Sicherheiten beziehungsweise Schuldnern mit unzweifelhafter Bonität wie folgt:

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Maximales Kreditrisiko 8.228.396,22 8.311.828,10
Sicherheiten Forderungen Prozessfinanzierung 0,00 0,00
Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Banken, Kommunen oder Institutionen als Schuldner -1.040.283,37 -62.652,97
Steuererstattungsansprüche im Inland -3.907,17 -57.126,76
Europäische Banken -5.770.820,38 -5.773.950,97
Kreditrisiko 1.413.385,30 2.418.097,40

Der überwiegende Teil des Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter Tz. II.2.5.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer laufenden Überwachung der Zahlungsströme, der Zahlungsverbindlichkeiten insbesondere aus der Prozessfinanzierung und einer Vorausschau basierend auf der Planungsrechnung gesteuert. Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 623.092,66 1.276.863,03
Rückstellungen 469.706,14 241.608,25
Steuerschulden 44.494,88 33.625,81
Liquiditätsrisiko 1.137.293,68 1.552.097,09

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert und auf die gleiche Anspruchsgrundlage gestützt werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich. Zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko oder Marktrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.

Wechselkursrisiko

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus. Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken. Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet.

Aus laufenden Geschäftsbeziehungen wurden marginale Rechnungsbeträge in ursprünglich fremder Währung insbesondere Britisches Pfund (GBP) beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen. Das Wechselkursrisiko wird im Rahmen des internationalen Neugeschäfts, vor allem in der Prozessfinanzierung, neu bewertet werden müssen.

Zinsänderungsrisiko

Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung des Sicherungsgeschäftes einem Zinsänderungsrisiko. Zum Stichtag besteht kein Risiko. Bei einer etwaigen Inanspruchnahme des variabel verzinsten Darlehens für den Neubau käme es zu einem theoretischen Zinsänderungsrisiko im FORIS-Konzern. Derzeit wird diese Refinanzierungsquelle nicht genutzt. Durch das Sicherungsgeschäft wäre hier jedoch bereits eine entsprechende Begrenzung des Zinsänderungsrisikos über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 gegeben. Der Höchstsatz der Zinszahlungen, unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes, beträgt 3,3 Prozent. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse scheint uns nicht notwendig.

Sonstige Preisrisiken

Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht und eine Sensitivitätsanalyse entfällt. Der FORIS-Konzern unterliegt als Dienstleister lediglich einem allgemeinen Inflationsrisiko. Vor diesem Hintergrund unterbleibt eine weitergehende Sensitivitätsanalyse.

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS-Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS-Konzerns haben.

III.7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber

Der FORIS-Konzern hat als Leasingnehmer keine wesentlichen Leasingverträge abgeschlossen.

Der Konzern least wenige unterschiedliche Vermögenswerte. Darunter fallen Parkplätze, und Büroausstattung. Die Verträge haben eine deutlich unter einem Jahr liegende Mindestlaufzeit (in der Regel: 3 Monate). Die Verpflichtungen des Konzerns aus Leasingverhältnissen sind durch die Eigentumsrechte der jeweiligen Leasinggeber an den geleasten Vermögenswerten besichert.

Die Leasingaufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse betragen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 1,5 (2018: TEUR 1,5). Die Leasingaufwendungen für Vermögenswerte mit geringem Wert betragen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 2,7 (2018: TEUR 1,8). Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betragen somit im Geschäftsjahr 2019 TEUR 4,3 (2018: TEUR 3,3).

Als Leasinggeber erhält der FORIS-Konzern zum einen Zahlungen aus der Vermietung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Str. 22. Das Objekt wird vollständig an einen Dritten vermietet. Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von fünf Jahren und läuft bis zum 31. Dezember 2022. Dem Mieter wurde das Recht eingeräumt, zustimmungspflichtige Untermietverhältnisse einzugehen und das Mietverhältnis zwei Mal um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Bis zu einem Jahr 229 229
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 458 687
Über fünf Jahre 0 0
Leasingverpflichtungen 687 916

Darüber hinaus erhielt der FORIS-Konzern als Leasinggeber Zahlungen aus der Verpachtung der Gastronomiefläche im Untergeschoß des ansonsten selbstgenutzten Bürogebäudes in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20. Der Pachtvertrag mit einer festen Mietzeit läuft bis zum 31. Dezember 2020. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Neben einer festen Grundmiete wurde zusätzlich eine umsatzabhängige Mietzahlung vereinbart. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Bis zu einem Jahr 37 37
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 0 37
Über fünf Jahre 0 0
Leasingverpflichtungen 37 74

Die Erträge aus den oben genannten Operating-Leasingverhältnissen betragen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 265,7 (Kaltmiete) zzgl. variable Nebenkosten TEUR 61,2 (2018: TEUR 265,7, Nebenkosten TEUR 61,2) Es wurden folgende Eventualmietzahlungen aus den umsatzabhängigen Mietzahlungen erfasst:

31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Eventualmietzahlungen 5 11

Durch rückläufige Umsätze des verpachteten Betriebes haben wir eine geringere variable Zahlung vereinnahmt.

III.8 Die Anzahl der Arbeitnehmer

31.12.2019 31.12.2018
Personen Personen
--- --- ---
Vorstand 2 2
Leitende Angestellte 0 0
Juristen 6 6
Sonstige Angestellte 27 27
Arbeitnehmer gesamt 35 35
2019 2018
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) 33 34

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

Im Geschäftsjahr fielen Kosten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von 101,1 TEUR an. Hiervon entfielen 53,1 TEUR auf die Abschlussprüfung 2018 und 48,0 TEUR auf die Abschlussprüfung 2019.

III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen

Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.11 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS-Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht.

Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.5 im Anhang. Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im Geschäftsjahr 2019 als auch im Geschäftsjahr 2018 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen. Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben sowohl im Geschäftsjahr 2019 als auch im Geschäftsjahr 2018 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter III.10 hinaus bestanden zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 nicht. Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

III.11 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 waren:

31.12.2019
Anteilsbesitz
--- --- ---
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand, Köln seit 15.02.2017 0,25 %
Dr. Volker Knoop, Vorstand, Bonn seit 02.10.2017 0,14 %

Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsmitglied der Ventusolar Global Capital GmbH, München, und Beiratsvorsitzender der mnoblus marketing GmbH, Bochum.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2019 aus folgenden Personen:

31.12.2019
Anteilsbesitz
--- --- ---
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.06.2009 8,14 %
Olaf Wilcke, Chief Sales Officer, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.06.2009 0,06 %
Peter A. Börsch, Unternehmer, Köln Aufsichtsratsmitglied seit 28.05.2018 0,00 %

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindustrie), Bonn.

Herr Peter A. Börsch ist Vorsitzender des Beirates der Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG, Leverkusen, Vorsitzender des Beirates der Schmidt-Rudersdorf GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach, Vorsitzender des Beirates der DBH GmbH, Düsseldorf, Beiratsmitglied der C+S Service GmbH, Bergisch Gladbach, und Beiratsmitglied der H.W. Schmitz-Gruppe, Andernach.

III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Hinsichtlich der Modalitäten für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses im zusammengefassten Lagebericht, Abschnitt 8.

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 betrug 393 TEUR (2018: 406 TEUR).

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 betrug 121 TEUR (2018: 100 TEUR). Die einem Aufsichtsratsmitglied (gegebenenfalls anteilig) zustehende Vergütung wird erst fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

III.13 Aktie

Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 1.203.067 Aktien, die im Rahmen eines Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 4.656.933 Aktien reduziert. Zum Bilanzstichtag hält die Gesellschaft, nach weiteren in 2019 erfolgten Aktienrückkäufen, 22.159 eigene Aktien, die durch Beschluss des Vorstands und mit Genehmigung des Aufsichtsrates Anfang 2020 eingezogen wurden. Die Satzungsänderung wurde am 13. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen.

Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilungen halten einzelne Aktionäre bis zu 5 Prozent der Aktien und drei Aktionäre mehr als 5 Prozent und weniger als 10 Prozent der Aktien.

Schwellenwerte und Mitteilungen

Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats September 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.

Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Victor Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Philipp Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Dr. Christian Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tag 6,07 Prozent (300.002 Stimmrechte) betragen hat.

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat am 7. Juli 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Juni 2015 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 5,06 Prozent (250.000 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2016 und mit Korrektur vom 31. Oktober 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 27. Oktober 2016 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 9,88 Prozent (488.158 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 10,35 Prozent betragen.

Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 6. Dezember 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 6. Dezember 2016 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte erstmalig überschritten und zu diesem Tag 3,05 Prozent (150.566 Stimmrechte) betragen hat.

Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2017 und mit Korrektur vom 16. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 13. Februar 2017 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,0002 Prozent (247.036 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 3,05 Prozent betragen.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 7. April 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 4. April 2017 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 4,79 Prozent (236.435 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 9,88 Prozent betragen.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass Ihr Anteil an eigenen Aktien am 9. Mai 2017 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 5,74 Prozent (dies entspricht 283.581 Stimmrechten von insgesamt 4.940.514 Stimmrechten) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 0,00 Prozent betragen.

Die Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, hat uns am 15. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 5 Prozent und 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,71 Prozent (133.864 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 5,0002 Prozent betragen.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 17. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,31 Prozent (114.243 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 4,79 Prozent betragen.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG am 30. Juni 2017 mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am 30. Juni 2017 insgesamt 4.656.933 Stimmrechte beträgt.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass Ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Juni 2017 die Schwelle von 5 Prozent und 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 Prozent (0 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 5,74 Prozent betragen.

Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2019 nach § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 29. April 2019 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 Prozent (235.734 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Alexander Rollmann 3,17 Prozent betragen.

Herr Dr. Hans Cobet, Deutschland, hat uns am 11. Juni 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 5. Juni 2019 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,00 Prozent (139.871 Stimmrechte) betragen hat.

Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS-Aktie lag am 31. Dezember 2019 mit 0,14 EUR über dem Schlusskurs zum Vorjahr.

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EUR1) 0,21 -0,54
Schlusskurs im Berichtszeitraum in EUR2) 3,02 2,88
Gesamtrendite im Berichtszeitraum 4,86 % 2,49 %
Anzahl der Aktien am Stichtag3) 4.634.774 4.656.933
Marktkapitalisierung am Stichtag EUR4) 13.997.017 13.411.967
Kurs-Gewinn-Verhältnis5) 14,1 -5,3

1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien.

2) Basis: Handel im Xetra.

3) Unter Abzug der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.

4) Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.

5) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag.

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.14.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.

01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
EUR EUR
--- --- ---
Ergebnis der Periode 994.584,15 -2.538.164,80
Anzahl der während der Periode durchschnittlich ausstehenden Aktien 4.638.356 4.656.933
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,21 -0,54

III.14.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B. des Geschäftsberichts 2019 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht unter:

https://www.foris.com/aktionaere-investoren/unternehmenskalender-finanzberichte/

Bonn, 23. März 2020

FORIS AG

Der Vorstand

Dr. Volker Knoop

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Bestätigungsvermerk

An die FORIS AG, Bonn

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der FORIS AG, Bonn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der FORIS AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Werthaltigkeit der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung
2) Werthaltigkeitstest des Firmenwertes

Zu 1) Werthaltigkeit der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung

a) Das Risiko für den Abschluss

Die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung beinhalten die aktivierten Kosten aus laufenden Prozessen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Anwalts-, Gerichts- sowie Gutachterkosten, welche sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 3.889 belaufen. Darin sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 857 enthalten. Sobald ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und bei Nichtzulassung der Revision, im Falle eines (Teil-) Vergleichs oder einer anerkenntnisgleichen Zahlung, werden Forderungen aus Prozessfinanzierung erfasst. Diese betrugen zum 31. Dezember 2019 insgesamt TEUR 1.978. Darin verrechnet sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 254.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Vermögenswerten sowie den Forderungen aus Prozessfinanzierung sind im Abschnitt „I.8.5.2" des Konzernanhangs enthalten. Angaben finden sich zudem im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt „C.1.II.2".

Die Bewertung der Vermögenswerte und der Forderungen aus Prozessfinanzierung unterliegt hohen Anforderungen und ist in einem hohen Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Juristen abhängig. Die FORIS AG, Bonn, hat strukturierte Abläufe installiert, bei welchen es bereits vor Abschluss des Prozessfinanzierungsvertrags zu einer ersten Einschätzung der Verantwortlichen zur Wahrscheinlichkeit eines positiven Urteils kommt. Im Verlauf der Finanzierung sind weitere Kontrollschritte vorhanden, im Rahmen welcher diese Einschätzung aktualisiert wird. Trotz des somit getätigten hohen organisatorischen Aufwands bleibt das Ergebnis dieser Einschätzung ermessensbehaftet.

Aus unserer Sicht sind die laufenden sowie bereits abgeschlossenen Prozesse, welche in den Vermögenswerten sowie den Forderungen erfasst werden, im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie als sehr komplex einzustufen sind und ein umfangreiches juristisches Detailwissen erfordern. Die auf dieser Basis vorgenommenen Bewertungen stellen mit Unsicherheit behaftete Ermessensentscheidungen dar.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wesentliches Ziel unserer Prüfungshandlungen war die Sicherstellung der systematischen Vorgehensweise und der Angemessenheit bei der Bewertung der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung.

Zu diesem Zweck haben wir umfangreiche Prüfungsschritte bei allen wesentlichen Prozessfinanzierungen sowie stichprobenartig bei kleineren Prozessfinanzierungen durchgeführt. Hierzu zählten eine Überprüfung der Kontrollen, eine ausführliche Befragung der Verantwortlichen zur aktuellen Einschätzung der jeweiligen Prozesse und die stichprobenartige Überprüfung der aktivierten Kosten.

Daneben haben wir in die relevanten Prozessakten Einsicht genommen und den Schriftverkehr sowie die ergangenen Urteile und geschlossenen Vergleiche gewürdigt. Auch die durch die FORIS AG, Bonn, erstellten internen Richtlinien, die Aufsichtsratssitzungsprotokolle und die geschlossenen Finanzierungsverträge haben wir kritisch durchgesehen.

Die der Werthaltigkeit zu Grunde liegenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht hinreichend dokumentiert sowie begründet.

Zu 2) Werthaltigkeitstest des Firmenwertes

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz einen Firmenwert mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 1.473 aus; der Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limiteds zugeordnet.

Als Ergebnis des jährlichen Wertminderungstests wurde bezüglich der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limiteds im Vorjahr ein Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 1.392 erfasst. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst.

Die Angaben der Gesellschaft zum Firmenwert sind in den Abschnitten „I.8.3" und „II.2.2" des Konzernanhangs enthalten.

Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für eine Wertminderung oder mindestens jährlich einem Wertminderungstest zu unterziehen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der mit dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu vergleichen ist, ist nach IAS 36.74 der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert.

Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zuk nftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis des Wertminderungstests unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte.

Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planung, die dem Wertminderungstest zu Grunde liegt, durch eine Analyse der uns vorgelegten Planungsprämissen und Planungsunterlagen sowie durch intensive Erörterung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des Mandanten und dem Vorstand plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.

Wir haben die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie die rechnerische Richtigkeit geprüft.

Das Berechnungsergebnis des Mandanten haben wir unter anderem durch kritische Durchsicht der vom Mandanten erstellten Berechnungen und Sensitivitätsanalysen validiert.

Zudem haben wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einbezogenen Vermögenswerte und Schulden beurteilt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden, -parameter und -annahmen sind vor dem Hintergrund der bestehenden großen Unsicherheiten insgesamt nachvollziehbar.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die im Abschnitt „Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,
den Bericht des Aufsichtsrats,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,
die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Angaben des zusammengefassten Lageberichts und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 als Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 20. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der FORIS AG, Bonn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Werner Metzen.

Köln, 23. März 2020

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer

Werner Metzen, Wirtschaftsprüfer

C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG

E. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage des Konzerns so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Einer vollständigen Prüfung gem. § 317 HGB und einer prüferischen Durchsicht wurde der vorliegende Halbjahresfinanzbericht nicht unterzogen.

Bonn, 23. März 2020

FORIS AG

Der Vorstand

Dr. Volker Knoop

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Unternehmenskalender 2020

1. Halbjahr 2020
24. März Veröffentlichung Geschäftsbericht 2019
26. Mai Hauptversammlung
2. Halbjahr 2020
13. August Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht

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