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EVN AG — Governance Information 2023
Nov 21, 2023
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Governance Information
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schonherr
Schönherr Rechtsanwälte GmbH A-1010 Wien, Schottenring 19
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An die EVN AG EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf
EVN AG Bericht über die externe Evaluierung des Corporate Governance-Berichtes gemäß § 96 Abs 2 AktG sowie der Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex durch die EVN AG im Geschäftsjahr 2022/2023
Einleitung 1
Die EVN AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die ordnungsgemäße Aufstellung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (§243c und § 267b UGB) liegt in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft.
Die EVN AG hat sich dem Österreichischen Corporate Governance Kodex ("ÖCGK") in seiner aktuell gültigen Fassung (letzte ÖCGK-Anpassung während des abgelaufenen Geschäftsjahres im Jänner 2023) vollinhaltlich unterworfen. Regel C-62 des ÖCGK sieht eine regelmäßige, mindestens alle drei Jahre stattfindende externe Evaluierung der C-Regeln vor (die "Evaluierung").
Die EVN AG entspricht diesem Erfordernis durch die Evaluierung der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK durch eine externe Institution mindestens alle drei Jahre.
$\overline{2}$ Prüfungsauftrag und Durchführung
Die EVN AG hat die Schönherr Rechtsanwälte GmbH ("Schönherr") mit der Durchführung der Evaluierung für das Geschäftsjahr 2022/2023 (01.10.2022 bis 30.09.2023) beauftragt. Die Evaluierung erfolgte auf Basis des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance in der aktuell verfügbaren Fassung Jänner 2021, abzurufen unter www.corporate-governance.at/evaluierung und der Schönherr dazu erteilten mündlichen und schriftlichen Auskünfte des Unternehmens, der stichprobenweise Überprüfung und Einsichtnahme in Dokumente sowie Sichtung der Website der Gesellschaft (www.evn.at).
Die externe Evaluierung gemäß C-62 des ÖCGK ist keine Abschlussprüfung, prüferische Durchsicht oder prüfungsähnliche Handlung. Es findet daher keine Prüfung analog den Grundsätzen für eine Abschlussprüfung oder eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen statt. Auch ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände (etwa Untreuehandlungen) noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand dieses Auftrags.
3 Richtigkeit der Information und rechtliche Hinweise
Die Ausführungen in diesem Bericht basieren ausschließlich auf den durch die EVN AG zur Verfügung gestellten und öffentlich verfügbaren Dokumenten und schriftlichen sowie mündlichen Informationen. Weiterführende Überprüfungen fanden nicht statt. Hinsichtlich aller uns von der Gesellschaft zur Durchführung der Evaluierung übermittelten Unterlagen und Auskünfte wird angenommen, dass diese richtig und vollständig sind und soweit es sich um Kopien handelt, dass dies übereinstimmend mit den echten Originalen sind. Die Überprüfung der zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen erfolgte ausschließlich nach Maßgabe des ÖCGK-Fragebogens in der aktuell verfügbaren Fassung Jänner 2021 und beschränkt auf den Berichtszeitraum des EVN AG Geschäftsjahres 2022/2023.
Evaluierung $\Delta$
Der uns auf Basis der Evaluierung bekanntgewordene Sachverhalt veranlasst uns zu der Annahme, dass (i) die EVN AG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften (§ 243c und § 267b UGB) aufgestellt und (ii) die C-Regeln des ÖCGK in der aktuellen Fassung (letzte ÖCGK-Anpassung während des abgelaufenen Geschäftsjahres im Jänner 2023) im Geschäftsjahr 2022/2023 mit zwei Ausnahmen eingehalten hat, soweit diese von der Verpflichtungserklärung der EVN AG umfasst waren. Einige Regeln waren auf die EVN AG im Evaluierungszeitraum nicht anwendbar.
5 Verwendungsbeschränkung und Haftungsausschluss
Dieser Bericht ist keine Anlageempfehlung und ausschließlich an die EVN AG gerichtet. Dritte können daraus keine Rechte ableiten und jede Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
Wien, am 21.11.2023
Schönherr Rechtsanwälte GmbH
www.schoenherr.eu