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EVN AG Annual Report 2024

Dec 17, 2024

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Annual Report

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Auf die Zukunft schauen

EVN Jahresfinanzbericht 2023/24

Inhalt

Konzernlagebericht 03

  • Energiepolitisches Umfeld 03
  • Wirtschaftliches Umfeld 05
  • Energiewirtschaftliches Umfeld 06
  • Geschäftsentwicklung 07
  • Innovation, Forschung und Entwicklung 13
  • Risikomanagement 14
  • Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 19
  • Angaben gemäß § 243a UGB 20
  • Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024/25 21
  • 22
  • 23 Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
  • 23 Konzern-Gesamtergebnisrechnung
  • 24 Konzern-Bilanz
  • 25 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
  • 26 Konzern-Geldflussrechnung
  • 27 Konzernanhang
  • 102 Bestätigungsvermerk
  • 107 Konzernabschluss 2023/24 195 Jahresabschluss der EVN AG 2023/24 nach UGB
  • Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018

  • 109 Lagebericht

  • 161 Jahresabschluss
  • 169 Bestätigungsvermerk
  • 174 Anhang

Konzernlagebericht

Energiepolitisches Umfeld

Energie- und Klimapolitik

Europäische Union

Der europäische Green Deal galt für die europäische Legislaturperiode von 2019 bis 2024 als das zentrale Projekt der Europäischen Kommission und definierte damit einen wichtigen energiepolitischen Fokus der EU-Institutionen. Die Zielsetzungen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und bereits bis 2030 die Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren, hatten daher in den letzten Jahren maßgeblichen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung für den Energiesektor. Ab 2022 prägten zudem die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Krise sowie deren Einfluss auf die Energiepreise und die europäische Wirtschaft die energiepolitischen Weichenstellungen. Eines der wesentlichen Ziele war und ist es dabei, die negativen Auswirkungen extremer Preisschwankungen auf den EU-Markt und damit letztlich auf die Verbraucher*innen einzudämmen.

Die in der abgelaufenen Legislaturperiode der EU erarbeiteten umfassenden Gesetzespakete für den Energiebereich wurden im Frühjahr 2024 final beschlossen. Die damit auf den Weg gebrachten Reformen im Strommarktdesign führten zu Novellen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. Zusätzlich erfolgten Novellen der Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung, die auch einen Rahmen für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft festlegen.

Wesentliche Neuerungen dieser Gesetzespakete betreffen etwa Erleichterungen für Kund*innen bei der Teilnahme am Strommarkt – sowohl im Rahmen von wie auch außerhalb von Energiegemeinschaften. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Förderung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen durch Preisstützung mittels sogenannter zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference), die gleichzeitig einem Anstieg der Marktpreise für die Kund*innen entgegenwirken sollen. Generell verändert die europäische Energiepolitik die Rolle der Kund*innen, indem diese von reinen Verbraucher*innen auch zu aktiven

Marktteilnehmer*innen werden können, die Strom produzieren und handeln. Zudem sollen Informationsverpflichtungen für Netzbetreiber*innen über verfügbare Anschlusskapazitäten die Qualität der europäischen Netzausbauplanung verbessern. Das sogenannte Gasund Wasserstoffpaket wiederum soll einen geregelten Umstieg auf Wasserstoff ermöglichen, indem einheitliche (regulatorische) Rahmenbedingungen für die Errichtung der erforderlichen Wasserstoffinfrastruktur (Netze und Speicher) geschaffen und Planungen dafür europaweit vereinheitlicht werden.

Für die neue Legislaturperiode hat die europäische Kommission in ihren politischen Leitlinien u. a. die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als Priorität benannt. Zudem werden der Green Deal und die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen fortgeführt.

Österreich

In Österreich müssen die auf EU-Ebene zuletzt beschlossenen Richtlinien für den Energiebereich noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Aufgabe wird sich die neue Bundesregierung widmen müssen. Sie kann dabei auf einem Entwurf der Vorgängerregierung für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) aufsetzen, das an die Stelle des bestehenden Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes (ElWOG) treten soll.

Im Juni 2024 wurde das mit 31. Dezember 2027 befristete Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Fall von marktbeherrschenden Energieversorger*innen beschlossen.

Die EU hat trotz der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Marktverwerfungen nach ausgiebigen Konsultationen mit Energieexpert*innen den Binnenmarkt und die Merit Order als wesentliche und effiziente Mechanismen für die Preisbildung anerkannt. In ihren Reformpaketen für den europäischen Strommarkt hat sie gleichzeitig Maßnahmen gesetzt, die Preisspitzen vermeiden bzw. eindämmen sollen. Diese werden nun in die österreichische Gesetzgebung bzw. in das nationale Marktdesign einfließen. Ziel ist es dabei, auch in Österreich künftig wieder eine stabilere Preisentwicklung für Endkund*innen ohne extreme Verwerfungen zu gewährleisten. Aus Sicht der Energielieferant*innen sind jedoch weiterhin präzisere und rechtssichere Konsument*innenschutzbestimmungen in Bezug auf die Preisgestaltung und die Kündigungsmöglichkeiten erforderlich.

Ausführlich diskutiert wurden in Österreich das Ausmaß der russischen Gasimporte, mögliche Maßnahmen zur weiteren Diversifizierung der Bezugsquellen sowie potenzielle Folgen einer Nichtverlängerung des mit 31. Dezember 2024 endenden Gas-Transitvertrags zwischen Russland und der Ukraine auf die nationale Gasversorgung. Vor diesem Hintergrund hat das österreichische Parlament im Juni 2024 Gesetzesänderungen beschlossen, die jene Gasversorgungsunternehmen, die zumindest 25 % ihrer Mengen aus Russland oder aus unbekannten Quellen beziehen, zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts verpflichtet. Zudem wurde die Verpflichtung, eine strategische Gasreserve vorzuhalten, bis 2027 verlängert.

Das geplante Erneuerbaren-Gas-Gesetz konnte mangels der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Nationalrat nicht beschlossen werden. Aus Sicht der Energiebranche hätte eine Mindestquote für grünes Gas im Zusammenspiel mit Strafzahlungen dazu geführt, dass der Marktpreis durch die Höhe der Strafzahlung definiert worden wäre.

Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom

In Österreich trat – in Umsetzung einer im Herbst 2022 beschlossenen EU-Verordnung über zeitlich befristete Notfallmaßnahmen – für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft, das zunächst bis 31. Dezember 2023 befristet war. In weiterer Folge wurde das Gesetz bis 31. Dezember 2024 verlängert. Primäres Ziel der EU-Verordnung und der darauf beruhenden nationalstaatlichen Gesetze war es, temporär auf die massiven Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft und Volkswirtschaft zu reagieren. Konkret wurde in Österreich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen eine Abgabe auf Überschusserlöse aus der Stromerzeugung eingehoben, die auf Basis von Schwellenwerten für Großhandelspreise für Strom ermittelt wurde.

Regulatorisches Umfeld

Österreich

Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.

Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) der Netzbetreiber*innen sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre). Die aktuellen Perioden für das Erdgas- bzw. das Strom-Verteilnetz begannen am 1. Jänner 2023 bzw. am 1. Jänner 2024. Hier differenziert die Regulierungsbehörde beim gewichteten Kapitalkostensatz erstmals nach der Effizienz von Netzbetreiber*innen sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber*innen mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.

Bei der jährlichen Festsetzung der Netztarife berücksichtigt die E-Control u. a. auch mengenbedingte Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Umsätzen in Vorperioden. Die nationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichten zur periodengleichen Korrektur dieser Differenzen und einer entsprechenden bilanziellen Abgrenzung auf einem Regulierungskonto. Abweichend davon erlauben die Regelungen der IFRS aktuell keinen bilanziellen Ansatz des Regulierungskontos; daher führt im EVN Konzernabschluss der jährliche Ausgleich der Differenzbeträge über die Netzentgelte zu Umsatz- und Ergebnisschwankungen. Das IASB arbeitet aktuell an einem Standard, der zukünftig den Ansatz dieser Differenzbeträge ermöglichen soll.

Bulgarien

In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrieund Gewerbekund*innen liberalisiert. In diesem Marktsegment fungiert die EVN Trading SEE als Anbieterin. Die Haushaltskund*innen verbleiben hingegen weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN Bulgaria EC Kund*innen versorgt, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrer bzw. ihrem gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen können. Angesichts einer aktuellen energiepolitischen Debatte in Bulgarien ist davon auszugehen, dass die Überführung der Haushaltskund*innen in den liberalisierten Markt zumindest bis Jänner 2026 verschoben wird. Der Energieverkauf an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen.

Mit 1. Juli 2024 begann in Bulgarien eine neue dreijährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik ist dabei eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen miteinschließt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug.

Per 1. Juli 2024 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Strompreise für Haushaltskund*innen um durchschnittlich 1,9 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 3,8 %).

Nordmazedonien

Die EVN ist in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den regulierten Netzbetrieb verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kund*innen im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom sowie als Supplier of Last Resort jene Kund*innen, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrer bzw. ihrem gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen können. Im Frühjahr 2024 wurde der EVN Home die Lizenz für den regulierten Vertrieb für weitere fünf Jahre zugesprochen.

Die regulierten Strompreise für Haushaltskund*innen der EVN Home DOO sind aktuell in vier verbrauchsabhängige Tarifblöcke gegliedert. Per 1. Jänner 2024 kam es zu einer durchschnittlichen Preiserhöhung über alle Tarifblöcke im Ausmaß von 1,6 % (1. Juli 2023: Erhöhung zwischen 8,7 % und 14,4 % gestaffelt nach Tarifblöcken). Der regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO wurde mit 57,0 Euro pro MWh neu festgelegt (Vorjahr: 56,0 Euro pro MWh). Bei den Netztarifen kam es zu einer Erhöhung um 13,4 %, zudem wurde eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr von 200 Denar (ca. 3,3 Euro) pro Monat eingeführt.

Mit 1. Jänner 2024 begann für das nordmazedonische Stromnetz eine neue dreijährige Regulierungsperiode, die eine Fixierung der anerkannten operativen Kosten, Investitionen und Netzverluste brachte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten

operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.

Kroatien

Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskund*innen nahezu vollständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industriekund*innen hingegen ist schon seit 2012 geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen Gaslieferant*innen geprägt. Mit 1. Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung in Kroatien.

Die Leistung des LNG-Terminals wird von derzeit 2,3 Milliarden m3 pro Jahr auf eine jährliche Übernahmemenge von 6,2 Milliarden m3 Erdgas bis Ende 2026 ausgebaut. Ebenso wird die Durchsatzleistung der vom LNG-Terminal in Richtung Slowenien und Ungarn führenden Hochdruckleitungen gerade erhöht. Diese Maßnahmen werden den Diversifikationsgrad und die Leistungsfähigkeit der kroatischen Energieversorgung erhöhen und damit die Versorgungssicherheit des Landes stärken. Auch die Volatilität des innerkroatischen Gasmarkts sollte damit weiter konsolidiert werden.

Um die Energiepreise für Haushalts- und Gewerbekund*innen möglichst günstig zu halten, ergriff die kroatische Regierung verschiedene Maßnahmen, so z.B. eine Senkung der Mehrwertsteuer und die Verteilung von Gutscheinen für Energiekosten.

Wirtschaftliches Umfeld

Im bisherigen Verlauf des Jahres 2024 wuchs die Weltwirtschaft nur moderat. Dabei zeigte sich die Dynamik in den USA höher als im Euroraum, in dem sich wiederum Deutschland und Österreich am unteren Ende der Skala finden. In den Schwellenländern entwickelte sich die Produktion verhalten, besonders in China hat sich das Expansionstempo spürbar verlangsamt. Die aktuellen Prognosen sind mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Eine Eskalation der geopolitischen Spannungen, etwa im Nahen Osten oder in der Ukraine, würde den Welthandel bremsen und die zuletzt im Sinkflug befindliche Inflation wieder antreiben. Damit würden sich die Realeinkommen schwächer entwickeln, und die Geldpolitik würde wohl langsamer gelockert werden. Zusätzlich wird der Welthandel zunehmend von protektionistischen Tendenzen belastet. So haben die USA und die Europäische Union hohe Zölle auf chinesische Elektroautos eingeführt. Im Raum stehende Gegenmaßnahmen Chinas würden den internationalen Güteraustausch weiter einschränken und die wirtschaftliche Dynamik damit stark beeinträchtigen. Für den Euroraum prognostizieren die Wirtschaftsforscher*innen aktuell für das Jahr 2024 ein Wachstum von rund 0,8 %, 2025 dürfte das Plus zwischen 1,2 % und 1,3 % liegen.

Die österreichische Wirtschaftsleistung ist in der ersten Hälfte 2024 weiter zurückgegangen. Nach einer Reduktion des BIP um 1,0 % im Jahr 2023 hat sich die Rezession in Industrie und Bauwirtschaft auch im laufenden Jahr fortgesetzt, und auch der Konsum hat trotz kräftiger Realeinkommenszuwächse noch nicht wieder angezogen. Der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit durch den Anstieg der Kostenbasis belastet auch die österreichische Exportwirtschaft. Damit fällt die österreichische Wirtschaft im europäischen Vergleich spürbar zurück. Dies führte zuletzt zu einer Rücknahme der BIP-Erwartungen

für das Kalenderjahr 2024 auf –0,6 %. Mit einer Aufhellung der Konsumstimmung und einer stärkeren Auslandsnachfrage, getragen durch die erwartete Erholung der Industriekonjunktur im Euroraum, sollte die heimische Wirtschaft wieder an Schwung gewinnen. Für 2025 wird deshalb mit einem moderaten Wachstum zwischen 0,8 % und 1,1 % gerechnet.

Bulgarien hat zum mittlerweile siebenten Mal in nur drei Jahren gewählt, da sich bisher keine stabilen Mehrheiten im Parlament fanden. Es besteht die Hoffnung, dass es einer neuen und stabilen Regierung gelingt, Infrastrukturprojekte auf den Weg zu bringen und EU-Fördermittel dafür fristgerecht abzurufen. Damit könnten Projekte wie etwa der Ausbau der Autobahnen und der Stromnetze rascher vorangebracht werden. Eine stabile Regierung wäre auch Voraussetzung für dringend notwendige Strukturreformen (z.B. im Justizwesen). Weitere anstehende Themen sind die Bekämpfung der Korruption und der anhaltende Fachkräftemangel. Die Inflationsrate befindet sich in Bulgarien weiterhin auf einem Abwärtstrend, bleibt aber auf etwas höherem Niveau als im

Euroraum. Die Preisstabilität innerhalb der Vorgaben der EZB ist nicht zuletzt für die Ende des Jahres 2025 geplante Einführung des Euro als bulgarische Landeswährung ein wesentliches Kriterium. Im letzten Schritt muss allerdings noch das bulgarische Parlament ein konkretes Datum für den Beitritt in den Euroraum festlegen. Nach einem Plus von 1,8 % im Jahr 2023 wird das bulgarische BIP 2024 nach aktuellen Erwartungen zwischen 2,1 % und 2,4 % und 2025 zwischen 2,5 % und 3,1 % wachsen.

Obwohl sich das Wirtschaftswachstum in Kroatien zuletzt etwas verlangsamt hat, bleibt es insgesamt doch solide und gehört zu den höchsten unter den EU-Mitgliedsstaaten. Wesentlicher Motor dieser Entwicklung ist der Konsum der privaten Haushalte, der von einem robusten Arbeitsmarkt, sinkender Arbeitslosigkeit und einer Zunahme der Beschäftigung profitiert. Eine wichtige Rolle dürften auch die soliden Ergebnisse aus dem Tourismus und deren positive Auswirkungen auf den im langjährigen Vergleich überdurchschnittlichen Optimismus der Verbraucher spielen. Das parallel dazu unver-

BIP-Wachstum
2025f 2024e 2023 2022 2021
EU-281) 2) 5) 1,2 bis 1,3 0,7 bis 0,8 0,4 3,3 6,2
Österreich1) 2) 3) 5) 0,8 bis 1,1 –0,6 –1,0 5,3 4,8
Bulgarien1) 2) 4) 5) 2,5 bis 3,1 2,1 bis 2,4 1,8 3,9 7,7
Kroatien1) 2) 4) 5) 2,8 bis 3,3 3,0 bis 3,6 3,1 7,0 13,0
Nordmazedonien1) 4) 5) 2,6 bis 3,6 2,0 bis 2,5 1,0 2,2 4,5

1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2024", EU Kommission, November 2024

2) Quelle: "Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2024–2025", IHS, Oktober 2024

3) Quelle: "Prognose für 2024 und 2025: Rezession in Österreich hält sich hartnäckig", WIFO, Oktober 2024

4) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2024

5) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2024

ändert starke Wachstum der Bruttoanlageninvestitionen dürfte vor allem auf dem Wachstum im Baugewerbe beruhen, das seinerseits auch durch EU-Mittel unterstützt wird. Mit diesen Aussichten wird nach einem Plus von 3,1 % im Jahr 2023 für 2024 ein BIP-Wachstum zwischen 3,0 % und 3,6 % und für 2025 ein Anstieg zwischen 2,8 % und 3,3 % erwartet.

Die Wirtschaft Nordmazedoniens ist zurzeit durch einen signifikanten Rückgang der Exporte belastet. Vor allem die aktuelle Rezession in Deutschland, einem der wichtigsten Exportmärkte Nordmazedoniens im Euroraum, ist nicht förderlich. Positive Beiträge liefern zuletzt hingegen ein robuster Zustrom ausländischer Direktinvestitionen und ein starkes Reallohnwachstum. Dies führt auch zu einem erfreulichen Anstieg des privaten und staatlichen Konsums. Zusätzlich gefördert wird dies von einer rückläufigen Inflation, die sich wieder dem Niveau in der Europäischen Union nähert. Nach einer moderaten Wachstumsrate von 1,0 % im Jahr 2023 wird für 2024 eine BIP-Zunahme zwischen 2,0 % und 2,5 % und für 2025 ein Anstieg zwischen 2,6 % und 3,6 % erwartet.

Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen
--------------------------------------------- -- -- --
2023/24 2022/23
Heizungsbedingter Energiebedarf1) %
Österreich 87,6 98,7
Bulgarien 70,1 77,7
Nordmazedonien 78,8 86,1
Kühlungsbedingter Energiebedarf1) %
Österreich 143,4 101,2
Bulgarien 143,0 120,2
Nordmazedonien 205,0 131,0
Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 77,9 78,8
Erdgas – THE2) EUR/MWh 33,9 56,4
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 69,1 84,2
Strom – EPEX Spotmarkt3)
Grundlaststrom EUR/MWh 75,2 134,4
Spitzenlaststrom EUR/MWh 85,5 154,8

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.

2) Trading Hub Europe (THE) – European Energy Exchange (Börsepreis für Erdgas)

3) EPEX Spot – European Power Exchange

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN wesentlich vom geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Wind- und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.

Im Geschäftsjahr 2023/24 war die Witterung in allen drei Kernmärkten der EVN erneut von sehr milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien jeweils sowohl deutlich unter dem Vorjahreswert als auch unter dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien erreichte sie sogar nur 70,1 Prozentpunkte bezogen auf den Mittelwert.

Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr 2023/24 hingegen in allen drei Kernmärkten im Vergleich zu den bereits hohen Vorjahreswerten nochmals deutlich an. In Nordmazedonien war sie mit 205,0 Prozentpunkten sogar mehr als doppelt so hoch wie im langjährigen Durchschnitt.

Sowohl das Wasser- als auch das Winddargebot gestaltete sich in der Berichtsperiode insgesamt sehr positiv. Die Erzeugungskoeffizienten für Wind kamen in Österreich und Bulgarien knapp unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen. In Österreich bedeutete dies eine deutliche Verbesserung zum Vorjahr, in Bulgarien eine leichte Verschlechterung. Auch die Erzeugungskoeffizienten für Wasser verbesserten sich in Österreich und Deutschland spürbar, während sie in Nordmazedonien hinter dem hohen Vorjahreswert zurückblieben.

Die Primärenergie- und Energiepreise zeigten sich in der Berichtsperiode weiterhin rückläufig. Mit unterjährigen Schwankungen reduzierte sich der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas im Berichtszeitraum von zuvor 56,4 Euro pro MWh auf 33,9 Euro pro MWh. Auch die Preise für CO2-Emissionszertifikate kamen konjunkturbedingt unter den Vergleichswerten des Vorjahres zu liegen: Mit durchschnittlich 69,1 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2023/24 lagen sie um rund 18,0 % unter dem Wert von 84,2 Euro pro Tonne in der vorangegangenen Berichtsperiode.

Diese Entwicklungen wirkten sich auch auf die Marktpreise für Strom aus, die im Berichtsjahr ebenfalls einen neuerlichen deutlichen Rückgang verzeichneten: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh (Vorjahr: 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWh). Aufgrund des kontinuierlich ansteigenden Anteils an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten im Energiesystem sind die unterjährigen Preisentwicklungen mittlerweile auch stark von saisonalen Effekten beeinflusst.

Geschäftsentwicklung

Der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert. Auswirkungen durch Erst- und Entkonsolidierungen sind aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung für die Entwicklung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und der Bilanz.

Siehe Seite 27ff

Mögliche Auswirkungen des Klimawandels, des Ukraine kriegs und des makroökonomischen Umfelds auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicher heiten bei Ermessensbeurteilungen werden ebenfalls im Konzernanhang erläutert.

Siehe Seite 27ff

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Highlights 2023/24

  • Umsatz –13,6 %, EBITDA –8,0 %, Konzernergebnis –11,0 %
  • Deutlich rückläufige Spot- und Terminmarktpreise reduzierten Umsatzerlöse aus der Stromerzeugung (trotz gestiegener erneuerbarer Produktion) sowie im Segment Südosteuropa; korrespondierend sank auch der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger in allen Märkten
  • EBIT in Südosteuropa aufgrund geringerer Netzverlustkosten erneut deutlich über Ausblick
  • At Equity einbezogene Vertriebsgesellschaft EVN KG durch Bewertungseffekte belastet
  • Signifikant höhere Dividende der Verbund AG von 182,1 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2023 (Vorjahr: 158,0 Mio. Euro)
  • Konzernergebnis leicht über Ausblick, damit jedoch wie prognostiziert unter dem historisch hohen Vorjahresergebnis

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der EVN verzeichneten im Geschäftsjahr 2023/24 einen Rückgang um 13,6 % auf 3.256,6 Mio. Euro.

Zurückzuführen war dies insbesondere auf die rück läufigen Großhandelspreise für Strom und Erdgas in allen drei Kernmärkten der EVN sowie auf die dar aus resultierenden Bewertungseffekte aus Absiche rungsgeschäften. Der in der erneuerbaren Produktion verzeichnete preisbedingte Umsatzrückgang wurde dabei durch höhere Erzeugungsmengen abgeschwächt. Weitere Faktoren waren die geringeren Abrufe des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung, der witterungs bedingt gesunkene Wärmeabsatz sowie geringere Netztarife in Bulgarien, mit denen die Überkompensa tion von Mehrkosten aus der Netzverlustabdeckung im Vorjahr gemäß Regulierungsmethodik ausgeglichen wird. Auch im internationalen Projektgeschäft reduzier ten sich die Umsatzerlöse aufgrund der Fertigstellung der Kläranlage in Kuwait. In der Netz Niederösterreich hingegen konnten höhere Netzentgelte für Strom die Umsatzeffekte aus dem rückläufigen Erdgas-Netz absatz ausgleichen.

Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 1.716,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.991,2 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz blieb mit 52,7 % nahezu unverändert (Vorjahr: 52,8 %).

Umsatz nach Regionen

EBITDA nach Regionen

Mio. EUR

Außenumsatz nach Segmenten

Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben im Berichtszeitraum mit 127,3 Mio. Euro nahezu stabil.

Die rückläufigen Großhandelspreise für Strom und Erdgas führten – analog zur Umsatzentwicklung – auch zu einer Reduktion im Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger in Südosteuropa sowie in der Stromund Wärmeerzeugung. Die Netz Niederösterreich verzeichnete zudem geringere Kosten für Netzverluste und vorgelagerte Netzkosten. In Summe verringerte sich der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 18,7 % auf 1.362,8 Mio. Euro.

Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand gingen – korrespondierend zur Umsatzentwicklung im internationalen Projektgeschäft – um 14,6 % auf 565,8 Mio. Euro zurück.

Kollektivvertragliche Anpassungen sowie eine Zunahme des durchschnittlichen Personalstands auf 7.568 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 7.255 Mitarbeiter*innen) waren die Hauptgründe für einen Anstieg des Personalaufwands um 13,1 % auf 473,9 Mio. Euro.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 212,8 Mio. Euro um 5,3 % über dem Vorjahreswert. Sie beinhalten eine bereits im ersten Quartal 2023/24 aufgrund eines Schiedsurteils erforderlich gewordene Wertberichtigung einer Forderung im internationalen Projektgeschäft in Höhe von 22,5 Mio. Euro. Ebenfalls berücksichtigt ist der im Jahresvergleich dank der Marktpreisentwicklung und des erhöhten Investitionsabsetzbetrags niedrigere Energiekrisenbeitrag-Strom.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ist erneut durch einen negativen Beitrag der Energievertriebsgesellschaft EVN KG von –162,3 Mio. Euro (Vorjahr:

–240,3 Mio. Euro) belastet. Hauptgründe dafür waren zwei Bewertungseffekte: die Abwertung der in der Vergangenheit als strategische Reserve beschafften Erdgasvorräte im Ausmaß von 39,7 Mio. Euro sowie die Dotierung von Rückstellungen für drohende Rückzahlungen von Preiserhöhungen der Vergangenheit aufgrund strittiger Vertragsbedingungen. Herausfordernde Rahmenbedingungen – insbesondere intensiverer Wettbewerb sowie Einsparungsmaßnahmen und vermehrte Eigenversorgung der Kund*innen aus Photovoltaikanlagen – dämpften den Strom- und Erdgasabsatz zusätzlich und erschwerten die Planbarkeit der Absatzmengen. Eine Verbesserung zeigte im Vorjahresvergleich hingegen der Ergebnisbeitrag der Burgenland Energie mit 48,3 Mio.Euro (Vorjahr: 31,0 Mio. Euro) infolge guter Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energie und der strukturellen Vorbereitungen (Änderung der Konsolidierungsart eines Tochterunternehmens der Burgenland Energie) für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Erzeugung. Beim albanischen Wasserkraftwerk Ashta war im Berichtszeitraum eine neuerliche Wertaufholung in Höhe von 16,8 Mio. Euro (Vorjahr: 11,1 Mio. Euro) erforderlich. In Summe betrug der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 30,8 Mio. Euro (Vorjahr: –67,6 Mio. Euro).

Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im Berichtszeitraum mit 799,4 Mio. Euro um 8,0 % unter dem Vorjahresniveau.

Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 3,5 % auf 348,3 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum waren weiters Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen von insgesamt –24,9 Mio. Euro (Vorjahr: –3,9 Mio. Euro) zu verbuchen, die vor allem die EVN Wärmekraftwerke (–18,5 Mio. Euro; Vorjahr: –1,1 Mio. Euro), die EVN Naturkraft (–2,4 Mio. Euro; Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) und den Bereich Energiedienstleistungen (–1,7 Mio. Euro;

Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) betrafen. Zudem führten Werthaltigkeitsprüfungen auf Fernwärmeanlagen per Saldo zu Effekten von –2,2 Mio. Euro (Vorjahr: –4,1 Mio. Euro). Im Vorjahr war eine Wertaufholung bei der EVN Wasser von 1,6 Mio. Euro erfolgt.

Per Saldo errechnete sich damit für das Geschäftsjahr 2023/24 ein EBIT von 426,2 Mio. Euro (Vorjahr: 528,5 Mio. Euro).

Das Finanzergebnis der EVN belief sich in der Berichtsperiode auf 135,3 Mio. Euro (Vorjahr: 127,6 Mio. Euro). Die hier ausgewiesene Verbesserung ist vor allem auf die höhere Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen. Abgeschwächt wurde der positive Trend im Finanzergebnis u. a. durch Fremdwährungskursentwicklungen, einen Anstieg im Zinsaufwand sowie Bewertungseffekte im Zusammenhang mit dem Verkauf der beiden Blockheizkraftwerke in Moskau.

In Summe ergab sich daraus im Ergebnis vor Ertragsteuern ein Rückgang um 14,4 % auf 561,6 Mio. Euro. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 33,5 Mio. Euro (Vorjahr: 74,0 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile lag das Konzernergebnis bei 471,7 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 11,0 %.

Bilanz

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2024 mit 10.913,6 Mio. Euro um 0,7 % und damit geringfügig unter dem Wert zum 30. September 2023.

Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte verzeichneten dabei investitionsbedingt einen starken Zuwachs, der durch Wertminderungen in Höhe von 25,2 Mio. Euro nur leicht abgeschwächt wurde. Während positive Bewertungseffekte – insbesondere bei der Burgenland Energie und dem albanischen Wasserkraftwerk Ashta – zu einem Anstieg bei den at Equity einbezogenen Unternehmen führten, bewirkte der Kursverlauf der Verbund-Aktie einen Rückgang bei den sonstigen Beteiligungen (Stichtagskurs von 74,50 Euro im Vergleich zu 77,05 Euro zum 30. September 2023). Per Saldo erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte damit um 3,4 % auf 9.699,7 Mio. Euro.

Die kurzfristigen Vermögenswerte der EVN nahmen hingegen im Berichtszeitraum um 24,8 % auf 1.213,8 Mio. Euro ab. Wesentliche Treiber dafür waren Rückgänge bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei den Forderungen gegenüber der EVN KG aus dem Liquiditätsausgleich durch die EVN Gruppe sowie bei den Forderungen aus Absicherungsgeschäften. Zudem führten Mengen- und Preiseffekte zu einem Rückgang des Gasvorratsvermögens, ebenso reduzierten sich die Veranlagungen in Cash-Fonds im Jahresvergleich.

Das Eigenkapital der EVN erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023/24 dank des in der Berichtsperiode erzielten Ergebnisses – ungeachtet der im Februar 2024 erfolgten Dividendenzahlung von 1,14 Euro pro Aktie (inklusive Sonderdividende von 0,62 Euro pro Aktie) für das Geschäftsjahr 2022/23 – um 4,1 % auf 6.730,6 Mio. Euro. Abgeschwächt wurde der Anstieg durch die im Eigenkapital abgebildeten Effekte aus erfolgsneutralen Bewertungen, die im Vorjahr für den Rückgang des Konzern-Gesamtergebnisses maßgeblich waren. Die beschriebe nen Effekte haben in der Berichtsperiode das Eigenkapital um insgesamt 506,9 Mio. Euro erhöht (Vorjahr: um –737,1 Mio. Euro verringert). Die Eigenkapitalquote

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung – Kurzfassung

2023/24
Mio. EUR
2022/23
Mio. EUR
Absolut +/–
%
2021/22
Mio. EUR
Umsatzerlöse 3.256,6 3.768,7 –512,0 –13,6 4.062,2
Sonstige betriebliche Erträge 127,3 127,5 –0,2 –0,2 109,5
Fremdstrombezug und Energieträger –1.362,8 –1.675,5 312,7 18,7 –2.278,2
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand –565,8 –662,7 96,9 14,6 –707,1
Personalaufwand –473,9 –419,2 –54,7 –13,1 –372,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen –212,8 –202,2 –10,6 –5,3 –158,4
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
30,8 –67,6 98,4 98,9
EBITDA 799,4 869,0 –69,6 –8,0 754,8
Abschreibungen –348,3 –336,5 –11,8 –3,5 –318,0
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen –24,9 –3,9 –21,0 –105,2
Operatives Ergebnis (EBIT) 426,2 528,5 –102,3 –19,4 331,6
Finanzergebnis 135,3 127,6 7,7 6,0 –30,5
Ergebnis vor Ertragsteuern 561,6 656,2 –94,6 –14,4 301,2
Ertragsteuern –33,5 –74,0 40,6 54,8 –64,0
Ergebnis nach Ertragsteuern 528,1 582,1 –54,0 –9,3 237,1
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der
EVN AG (Konzernergebnis)
471,7 529,7 –58,0 –11,0 209,6
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender
Anteile
56,4 52,4 4,0 7,6 27,5
Ergebnis je Aktie in EUR1) 2,65 2,97 –0,3 –11,0 1,18

1) Verwässert ist gleich unverwässert

belief sich zum 30. September 2024 auf 61,7 % (30. September 2023: 58,8 %).

Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 2,3 % auf 2.958,6 Mio. Euro ab. Maßgeblich dafür verantwortlich waren eine Umgliederung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten in den kurzfristigen

Bereich sowie ein Rückgang der langfristigen Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der gesunkenen Bewertung der Verbund-Aktie. Gegenläufig dazu nahmen die vereinnahmten Baukosten- und Investitionszuschüsse durch die vermehrte Investitionstätigkeit im Netz- und im Wärmebereich zu.

Wertanalyse

+/–
2023/24 2022/23 % 2021/22
Durchschnittliches Eigenkapital Mio. EUR 6.597,5 6.892,7 –4,3 6.932,7
WACC nach Ertragsteuern1)2) % 5,0 5,0 0,0 5,0
Operativer ROCE (OpROCE)1)3) % 7,0 7,7 –0,7 5,5
Durchschnittliches Capital Employed3) Mio. EUR 5.672,0 5.998,9 –5,4 5.683,2
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)3) Mio. EUR 394,8 459,4 –14,0 313,4
EVA® Mio. EUR 111,2 159,4 –30,2 29,3

1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten

2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.

3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln, wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.

Die kurzfristigen Schulden der EVN reduzierten sich im Berichtszeitraum um 18,5 % auf 1.224,4 Mio. Euro. Rückgänge verzeichneten dabei insbesondere die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, die Steuerverbindlichkeiten und die Verbindlichkeiten aus Absicherungsgeschäften. Demgegenüber legten die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferant*innen zu.

Wertanalyse

Die EVN steuert die Gruppe nach dem Wertschaffungskonzept und verwendet dafür die Economic Value Added-Methode (EVA®). Berechnet wird die Kennzahl EVA®, indem die Differenz zwischen dem operativen Return on Capital Employed (OpROCE) und den durchschnittliche Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz (Capital Employed) multipliziert wird. Das Capital Employed errechnet sich aus dem Eigenkapital zuzüglich verzinsliches Fremdkapital bzw. Vermögen abzüglich nicht verzinsliche Verbindlichkeiten. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konsistent zu ermitteln, werden die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed und die Dividende der Verbund AG nicht im OpROCE berücksichtigt.

Der WACC wurde unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken für den Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,0 % berechnet. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 7,0 % (Vorjahr: 7,7 %). Der im Geschäftsjahr 2023/24 erwirtschaftete EVA® der EVN zeigt mit 111,2 Mio. Euro die Höhe der Wertschaffung im Geschäftsjahr 2023/24. Infolge des Ergebnisrückgangs ergibt sich ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahreswert von 159,4 Mio. Euro.

Konzern-Bilanz – Kurzfassung

30.09.2024 30.09.2023 +/– 30.09.2022
Mio. EUR Mio. EUR Absolut % Mio. EUR
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 4.925,1 4.496,9 428,1 9,5 4.071,3
At Equity einbezogene Unternehmen und
sonstige Beteiligungen
4.586,1 4.658,8 –72,7 –1,6 6.422,0
Sonstige langfristige Vermögenswerte 188,5 225,2 –36,6 –16,3 218,7
9.699,7 9.380,9 318,8 3,4 10.712,0
Kurzfristige Vermögenswerte 1.213,8 1.615,1 –401,2 –24,8 1.718,5
Summe Aktiva 10.913,6 10.996,0 –82,4 –0,7 12.430,5
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der
Aktionär*innen der EVN AG
6.414,8 6.165,4 249,4 4,0 7.047,8
Nicht beherrschende Anteile 315,7 298,9 16,8 5,6 273,3
6.730,6 6.464,3 266,2 4,1 7.321,1
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 987,8 1.103,5 –115,6 –10,5 1.150,8
Latente Steuerverbindlichkeiten und
langfristige Rückstellungen 1.160,9 1.153,7 7,2 0,6 1.463,0
Vereinnahmte Baukosten- und
Investitionszuschüsse und übrige langfristige
Verbindlichkeiten 809,9 772,3 37,5 4,9 769,0
2.958,6 3.029,4 –70,8 –2,3 3.382,8
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 126,1 343,2 –217,1 –63,3 377,4
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.098,3 1.159,0 –60,7 –5,2 1.349,1
1.224,4 1.502,2 –277,8 –18,5 1.726,5
Summe Passiva 10.913,6 10.996,0 –82,4 –0,7 12.430,5

Nettoverschuldung und Gearing

Kapitalkennzahlen

30.09.2024
Mio. EUR
30.09.2023
Mio. EUR
Absolut +/–
%
30.09.2022
Mio. EUR
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 1.058,1 1.174,8 –116,7 –9,9 1.206,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 134,6 302,0 –167,4 –55,4 128,8
Fonds der liquiden Mittel –78,8 –20,2 –58,6 –36,9
Lang- und kurzfristige Wertpapiere –250,5 –337,5 87,0 25,8 –285,6
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –30,3 –29,5 –0,9 –3,0 –29,4
Nettofinanzverschuldung 833,1 1.089,7 –256,6 –23,5 983,1
Nettoverschuldung 1.129,3 1.364,3 –235,0 –17,2 1.245,1
Eigenkapital 6.730,6 6.464,3 266,2 4,1 7.321,1
Gearing (%)2) 16,8 21,1 –4,3 –4,3 17,0

Liquiditätslage

Mio. EUR und %

Die Nettoverschuldung der EVN einschließlich der langfristigen Personalrückstellungen beläuft sich per 30. September 2024 auf 1.129,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1.364,3 Mio. Euro). Die Gearing Ratio reduzierte sich von 21,1 % auf 16,8 %.

Ende April 2024 wurde die syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400 Mio. Euro vorzeitig refinanziert und durch eine neue syndizierte Kreditfazilität in Höhe von 500 Mio. Euro ersetzt. Die mit einem Konsortium aus zwölf Banken abgeschlossene, revolvierend ausnutzbare Kreditzusage dient wie bisher als strategische Liquiditätsreserve und hat eine Laufzeit von

fünf Jahren zuzüglich zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Es handelt sich um eine sogenannte Sustainability-Linked-Kreditlinie, deren Konditionen auch von Nachhaltigkeitskriterien abhängen.

Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN AG zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 315,0 Mio. Euro. Sämtliche Kreditlinien in Höhe von insgesamt 815,0 Mio. Euro waren per 30. September 2024 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung.

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten

Geldflussrechnung

Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäftsjahr 2023/24 lag mit 982,2 Mio. Euro um 10,8 % unter dem Vorjahreswert. Neben dem im Berichtszeitraum verzeichneten Ergebnisrückgang war dafür vor allem die Korrektur unbarer Ergebniskomponenten verantwortlich. Abgeschwächt wurde der Rückgang durch höhere Dividendenausschüttungen von at Equity einbezogenen Unternehmen sowie der Verbund AG. Zudem hatte die Korrektur der im

Periodenvergleich höheren planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen sowie unbarer Ergebniskomponenten im Finanzergebnis einen gegenläufigen positiven Effekt.

Die gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufige Kapitalbindung durch den Liquiditätsausgleich für die EVN KG und durch Forderungen aus Absicherungsgeschäften führte zu einer spürbaren Entlastung im Working Capital und damit zu einer Verbesserung des operativen Cash Flow auf 1.166,7 Mio. Euro (Vorjahr: 942,4 Mio. Euro).

Konzern-Geldflussrechnung – Kurzfassung

2023/24
Mio. EUR
2022/23
Mio. EUR
Absolut +/–
%
2021/22
Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 561,6 656,2 –94,6 –14,4 301,2
Unbare Ergebniskomponenten 420,6 444,5 –23,9 –5,4 433,2
Cash Flow aus dem Ergebnis 982,2 1.100,7 –118,5 –10,8 734,3
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen 218,8 –109,5 328,3 –556,7
Zahlungen für Ertragsteuern –34,3 –48,9 14,6 29,9 –26,6
Cash Flow aus dem operativen Bereich 1.166,7 942,4 224,3 23,8 151,0
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten
und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitions
zuschüsse
–642,6 –570,4 –72,3 –12,7 –477,4
Veränderung bei Finanzanlagen und
übrigen langfristigen Vermögenswerten
–11,2 –333,6 322,4 96,6 –50,7
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren 106,6 –25,1 131,7 191,5
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –547,2 –929,0 381,8 41,1 –336,7
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –545,7 1,6 –547,3 115,8
Cash Flow gesamt 73,8 14,9 58,9 –69,8
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 20,2 36,9 –16,7 –45,3 122,3
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel –15,2 –31,7 16,4 51,9 –15,5
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 78,8 20,2 58,6 36,9

Investitionsschwerpunkte1)

2023/24
Mio. EUR
2022/23
Mio. EUR
Absolut +/–
%
2021/22
Mio. EUR
Energie 87,1 61,5 25,6 41,6 41,7
Erzeugung 86,2 117,2 –31,0 –26,5 56,0
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 74,0 100,9 –26,9 –26,7 43,1
davon thermische Kraftwerke 9,6 15,5 –5,9 –38,0 10,3
Netze 399,8 356,0 43,8 12,3 334,3
davon Stromnetz 329,1 277,9 51,2 18,4 267,4
davon Gasnetz 41,5 48,7 –7,2 –14,8 43,3
davon Kabel-TV und Telekommunikation 29,2 29,5 –0,3 –1,0 25,3
Südosteuropa 147,2 135,5 11,6 8,6 110,0
Umwelt 30,3 22,0 8,2 37,3 19,9
davon überregionale Versorgungsleitungen
und Ortsnetze für Trinkwasser
29,1 19,9 9,2 46,0 18,8
Alle sonstigen Segmente 2,5 1,8 0,7 39,9 2,1
Summe 753,0 694,1 58,9 8,5 564,0

1) Nach Konsolidierung

Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug im Berichtszeitraum –547,2 Mio. Euro (Vorjahr: –929,0 Mio. Euro). Während die Investitionen einen neuerlichen Anstieg verzeichneten, war hier im Vorjahr zudem ein Kapitalzuschuss der EVN an die EVN KG enthalten gewesen. Zudem wurden die in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildeten Veranlagungen in Cash-Fonds gegenüber dem Vorjahr reduziert.

Der Cash Flow der EVN aus dem Finanzierungsbereich belief sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf –545,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) und war neben den laufenden planmäßigen Fremdkapitaltilgungen von den Dividendenzahlungen an die Aktionär*innen der EVN AG und an die nicht beherrschenden Anteile geprägt.

In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von 73,8 Mio. Euro (Vorjahr: 14,9 Mio. Euro), die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2024 auf 78,8 Mio. Euro (Vorjahr: 20,2 Mio. Euro). Zusätzlich standen der EVN AG vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 815,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.

Investitionstätigkeit

Die Investitionen der EVN verzeichneten im Geschäftsjahr 2023/24 mit 753,0 Mio. Euro den prognostizierten Anstieg (Vorjahr: 694,1 Mio. Euro). Dabei blieben die

Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Förderquote1)

Struktur der Investitionen

Mio. EUR und %

Investitionsschwerpunkte EVN unverändert – sie lagen weiterhin in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser.

Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben dem Bau der neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in St.Pölten – vor allem Anlagen- und Netzausbaumaßnahmen im Wärmebereich. Zudem wird der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur dem Bereich Energiedienstleistungen und damit diesem Segment zugerechnet.

Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit auf der Errichtung weiterer Windparks und großflächiger Photovoltaikanlagen in Niederösterreich zur Verwirklichung der Ausbauziele bis 2030.

Der neuerliche Anstieg der Investitionen in diesem Segment unterstreicht den enormen Bedarf an Maßnahmen, die notwendig sind, um einerseits die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und andererseits den Umbau in ein klimaneutrales Energiesstem zu ermöglichen. Der stetige Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostationen sind die Voraussetzung, um die wachsende Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystem einspeisen zu können. Weitere Investitionen im Segment betrafen das Telekommunikationsnetz der kabelplus.

Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen neben Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung von weiteren großflächigen Photovoltaikanlagen in Nordmazedonien.

Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität in der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus steht dabei insbesondere der Ausbau der überregionalen Transportleitungen.

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die EVN konzentriert ihre Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten primär auf Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Klima und Umwelt sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Übergeordnetes Kriterium ist bei allen Projekten die Anforderung, einen konkreten Nutzen für Kund*innen zu erbringen.

In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt rund 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: rund 4,0 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 1,2 % entsprechen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivitäten der EVN gilt Lösungen zur Speicherung erneuerbarer Überschussproduktion für Perioden mit geringer Energieerzeugung. Besonders für die saisonale Speicherung muss auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesystem noch eine Lösung gefunden werden. Denn die Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik übersteigt im Sommerhalbjahr mittlerweile häufig die Nachfrage, während im Winterhalbjahr bei geringem Wasser-, Wind- und Sonnendargebot in Zentraleuropa Herausforderungen für die Versorgungssicherheit bestehen. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die EVN z.B. als Projektpartnerin bei einer Pilotanlage der RAG, die Sonnenenergie zum Betrieb einer Elektrolyseanlage nutzt. Der auf diese Weise produzierte grüne Wasserstoff wird in einer natürlichen Erdgasspeicherspeicherstätte der RAG gespeichert und kann im Winter zur emissionsfreien Strom- bzw. Wärmeerzeugung genutzt werden. Die Anlage hat im Sommer 2024 unter Federführung der EVN ihren Probebetrieb aufgenommen. In anderen Projekten forscht die EVN an Möglichkeiten, Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für sektorenübergreifende Zwecke oder zur Substitution thermischer Erzeugung zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist der Pilot-Hybridspeicher Theiß, eine Kombination eines Wärmespeichers mit einem 5-MW-Batteriespeicher und einer Photovoltaikanlage.

Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen innovative Ansätze zur vermehrten Nutzung von Flexibilitäten verschiedener Abnehmer*innen und kleinerer Stromproduzent*innen, um die Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass Nachfragespitzen vermieden werden und der Bedarf mit den gerade verfügbaren Energiemengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden kann. Das Projekt Green the Flex setzt sich etwa zum Ziel, die Flexibilitätspotenziale von 3.000 Privatkund*innen zu einem sogenannten virtuellen Kraftwerk zusammenzufassen. Weitere Beiträge leisten in diesem Bereich die 2022 von der EVN erworbene Tochtergesellschaft CyberGrid mit speziellen IT-Lösungen für das Flexibilitätsmanagement von Stromnetzen sowie diverse Einzelprojekte (z. B. solche zum bidirektionalen Laden von E-Fahrzeugen) im Rahmen des Green Energy Lab, eines branchenübergreifenden Innovationslabors. Ebenfalls mit Beteiligung der CyberGrid wurden im Jahr 2024 Batterieprojekte im unmittelbaren Umfeld von Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen gestartet, um die Kapazität von Netz- und Erzeugungsanlagen optimal aufeinander abzustimmen.

Im Bereich der E-Mobilität ist die EVN am Leitprojekt Car2Flex beteiligt. Dieses befasst sich mit drei verschiedenen Anwendergruppen von Elektromobilität: den Privatnutzer*innen, den E-Fahrzeugflotten (z.B. in Unternehmen) und dem E-Car-Sharing in Mehrparteienwohnhäusern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie – entsprechend den Mobilitätsbedürfnissen der jeweiligen Gruppen – der steigende Anteil von Elektromobilität am besten zu integrieren ist. Zudem sollen die Car2Flex-Konzepte neue wirtschaftliche Anreize schaffen, so etwa mit Lösungen, die den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik durch Zwischenspeicherung in der Batterie eines Fahrzeugs steigern. Durch diese optimierte, flexible Batterienutzung können der Anteil an erneuerbarer Energieerzeugung und -nutzung erhöht und Kosten gespart werden.

Der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung stellt angesichts der stetig zunehmenden, hoch volatilen

Stromeinspeisung aus vielen dezentralen Anlagen den Netzbetrieb vor enorme Herausforderungen. Deshalb verfolgt die EVN auch in diesem Bereich diverse innovative Lösungsansätze und Forschungsprojekte. Konkret wird etwa der Einsatz von Batteriespeichern im Mittelspannungsnetz getestet, um Spannungsspitzen temporär zu verschieben und dadurch Flexibilitäten im Netzbetrieb zu schaffen.

In einem gemeinsamen Projekt mit der TU Wien werden wiederum Methoden zur Echtzeitanalyse von Daten aus dem Niederspannungsnetz erprobt. Zudem arbeitet die EVN im Netzbetrieb am Aufbau eines Long Range Wide Area Network (LoRaWAN), das eine energieeffiziente Datenübertragung über große Entfernungen ermöglicht und damit die Grundlage für Anwendungen und Lösungen im künftigen Internet der Dinge schafft.

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das

zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:

  • • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
  • • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
  • • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung

Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Markt- und Wettbewerbsrisiken/-chancen
Deckungsbeitragsrisiko/-chancen
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge

Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs- und Absatzpreise (insb. für Energieträger)

Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik,
Reputation oder Wettbewerb)

Rückgang der Eigenerzeugung

Rückgang des Projektvolumens im Umweltbereich (insb. infolge Marktsättigung,
eingeschränkter Ressourcen für Infrastrukturprojekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei Ausschreibungen)
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien;
Diversifizierung der Kundinnensegmente sowie Geschäftsfelder;
auf Kund
innenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette;
längerfristiger Verkauf von Erzeugungskapazitäten
Potenzielles Klimarisiko
Lieferant*innenrisiko Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung;
externe Expertise
Finanzrisiken/-chancen
Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der
Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss;
nicht währungskonforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten;
Risiko, erforderliche Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung;
Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u.
a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken/-chancen Kurs-/Wertverluste/-gewinne bei Veranlagungspositionen (z.B. Fonds) und börsenotierten
strategischen Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland Holding); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung;
Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von Geschäftspartnerinnen oder Kundinnen
zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem;
laufendes Monitoring des Kundinnenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner
innen
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft
Ratingveränderung Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zinsaufwand;
negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswerten
und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen

Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung

Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Wertminderungs-/Impairmentrisiken Wertberichtigung von Forderungen; Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen,
Erzeugungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit
maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
bzw. auf Veränderungen von Kund*innenbedürfnissen;
Investitionen in die "falschen" Technologien; potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollständigen Annahmen; Opportunitätsverluste Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter*innen;
Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnittstellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen
der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen),
Unfälle
Versorgungsunterbrechungen; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze;
Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung;
externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen
Mitarbeiter*innenrisiken Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen; Ausfall durch Arbeitsunfälle;
personelle Über- oder Unterkapazitäten; Kommunikationsprobleme;
kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen
bzw. Jahresabschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge;
flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen
zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS)
Umfeldrisiken/-chancen
Gesetzgebungs-, regulatorische und
politische Risiken/Chancen
Veränderung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen
Umfelds (z.B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen, Änderung des
Förderregimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität;
Netzbetrieb: Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif durch den Regulator;
potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung

Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung

Risiko-/Chancenkategorie Beschreibung Maßnahme zur Risikominimierung
Rechts- und Prozessrisiko Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren;
regulatorische bzw. aufsichtsrechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen;
Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaftliches Umfeld Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanzkrise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft;
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung;
Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance,
datenschutzrechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte
Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex;
Compliance-Organisation
Projektrisiko Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter
Co-Investment-Risiko Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit
Partner*innenunternehmen; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes Projektmanagement
Sabotage Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen Geeignete Sicherheitsvorkehrungen;
regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).

Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der Tabelle auf Seite 15ff werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.

In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden

entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.

Potenzielle Klimarisiken

Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.

Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:

  • Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
  • Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen

• Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird

Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2023/24

Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende des ersten Halbjahres 2023/24 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.

In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):

  • Wertminderungs-/Impairmentrisiken
  • Fertigstellungsrisiko bei internationalen Großprojekten im Umweltbereich
  • Cybersecurity

Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem Risikomanagementprozess der EVN.

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Damit ist das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell gesunken. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.

In der Tabelle auf den Seiten 15 bis 17 werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs.2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z.4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.

Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und

die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des gesamten Konzerns.

Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den Konzernfunktionen der finanziellen Berichterstattung. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom dem*der zuständigen Assessor*in dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.

Information, Kommunikation und Überwachung

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanzund Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessor*innen.

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten

Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht

Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.

Siehe Seite 12ff des EVN Ganzheitsberichts 2023/24

Angaben gemäß § 243a UGB

    1. Per 30. September 2024 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundesund landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
    1. Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ("NLH") und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen "Vertrag über die Bildung einer steuerlichen

Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).

    1. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
    1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
    1. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs.1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2023/24 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
    1. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs.1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024/25

Die EVN wird im Geschäftsjahr 2024/25 konsequent an der Verwirklichung ihrer Ziele und Pläne weiterarbeiten. In Umsetzung der Strategie 2030 wurden in den letzten Jahren – ungeachtet aller volkswirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen sowie energiewirtschaftlichen Verwerfungen – die Voraussetzungen erarbeitet, dass sich die EVN als Gestalterin einer klimaneutralen Energiezukunft positioniert. Dazu hat sie Infrastrukturprojekte entwickelt, einen offenen Dialog mit Stakeholdern geführt und sich intensiv mit Planungen und Optimierungen befasst. Digitalisierungsvorhaben, Innovationen und Visionen begleiten und ergänzen diesen ambitionierten Kurs. In Summe führte dies zu einer Präzisierung und neuerlichen Ausweitung des Investitionsprogramms, sodass die Investitionen der Gruppe bis 2030 jährlich etwa 900 Mio. Euro betragen werden.

Im Segment Erzeugung setzt die EVN weiterhin auf den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik. Die Projektpipeline ist sehr gut gefüllt und ausreichend diversifiziert, um die gesteckten Ausbauziele von 770 MW installierter Leistung bei Wind sowie 300 MWp bei Photovoltaik zu erreichen. Allein die Fertigstellung der aktuell in Errichtung befindlichen Projekte wird die EVN diesen Zielen wieder einen großen Schritt näherbringen. Zudem ist der Ausbau der erneuerbaren Erzeugung einer der wesentlichen Treiber für den initialen Übergangsplan, den wir im Berichtszeitraum neu erarbeitet haben und nunmehr mit der Science Based Target Initiative akkordieren.

Der Großteil der jährlichen Investitionen wird auch in Zukunft in die Erweiterung der Netzinfrastruktur fließen. Im Strom-Verteilnetz besteht die große Herausforderung unverändert darin, die hohen und weiterhin steigenden volatilen Einspeisemengen aus Wind- und Photovoltaikanlagen bestmöglich in das österreichische Energiesystem zu integrieren. Aber auch die geänderten Verbrauchsmuster, die etwa die E-Mobilität oder der wachsende Einsatz von Wärmepumpen mit sich bringen, erfordern umfangreiche Netzinvestitionen.

Im Bereich der Großbatteriespeicher folgen wir unserer Überzeugung, dass aus Innovationen und Pilotanlagen konkrete, neue Geschäftsmodelle entstehen können. Am Energieknoten Theiß werden wir deshalb einen Großbatteriespeicher mit einer Leistung von 70 MW errichten, der Ende 2027 als virtuelles Kraftwerk in Betrieb gehen soll. Wir streben eine energiewirtschaftlich optimierte Bewirtschaftung dieser Großbatterie an, sodass die Vermarktung von Überschussproduktion aus Sonnenstrom zu Zeiten mit effektiver Nachfrage erfolgen kann. Neben der Teilnahme am Day-Ahead- oder am Intraday-Markt sehen wir für Batteriespeicher aber auch konkrete Anwendungsfälle im Netzbetrieb, denn die zeitliche Verschiebung und Nutzung von Flexibilitäten kann sich auch positiv auf die Netzstabilität auswirken.

Den Herausforderungen im Energievertrieb begegnen wir mit zusätzlichen Angeboten und Dienstleistungen. Die EVN positionierte sich frühzeitig als Anbieterin von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Wir bieten aber auch Abwicklungsplattformen und Softwarelösungen für Energiegemeinschaften und damit einen attraktiven Mehrwert für Kund*innen in diesem Bereich. Die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur sowie die Entwicklung digitaler Angebote für Kund*innen bestimmt zunehmend auch die Weiterentwicklung unserer Aktivitäten in Südosteuropa.

Für das internationale Projektgeschäft gilt unverändert die Prämisse, dass der künftige Fokus der EVN Gruppe auf dem Kerngeschäft im Energiebereich liegt. Daher werden weiterhin strategische Optionen im Zusammenhang mit der WTE evaluiert. Dabei berücksichtigen wir naturgemäß das Investor*innenfeedback aus dem am

  1. April 2024 beendeten strukturierten Verkaufsprozess zur vollständigen Veräußerung der WTE.

Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Bandbreite von 400 bis 440 Mio. Euro.

Die Dividendenpolitik wird unverändert bestätigt. Die Dividendenausschüttung soll für die Geschäftsjahre ab 2024/25 mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.

Mit unserem integrierten Geschäftsmodell im Energiebereich in Kombination mit den Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich, die unser Infrastrukturangebot weiterhin ergänzen und komplettieren, ist unsere Gruppe eine verlässliche Partnerin für unsere Kund*innen. Gleichzeitig ist dies die Grundlage für eine erfolgreiche und attraktive Positionierung auf dem Kapitalmarkt.

Maria Enzersdorf, am 27. November 2024

EVN AG Der Vorstand

CEO und Sprecher des Vorstands CFO und Mitglied des Vorstands CTO und Mitglied des Vorstands

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Mag. (FH) Alexandra Wittmann Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA

Konzernabschluss 2023/24

Nach International Financial Reporting Standards

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 23
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 23
Konzern-Bilanz 24
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 25
Konzern-Geldflussrechnung 26
Konzernanhang 27 Grundsätze der Rechnungslegung
29 Konsolidierung
33 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
47 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
54 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
72 Segmentberichterstattung
76 Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN 98
Bestätigungsvermerk 102

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Mio. EUR Erläuterung 2023/24 2022/23
Umsatzerlöse 25 3.256,6 3.768,7
Sonstige betriebliche Erträge 26 127,3 127,5
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 27 –1.928,6 –2.338,2
Personalaufwand 28 –473,9 –419,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 –212,8 –202,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter
30 30,8 –67,6
EBITDA 799,4 869,0
Abschreibungen 31 –348,3 –336,5
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 31 –24,9 –3,9
Operatives Ergebnis (EBIT) 426,2 528,5
Ergebnis aus Beteiligungen 199,3 169,0
Zinserträge 8,1 16,5
Zinsaufwendungen –61,8 –57,4
Sonstiges Finanzergebnis –10,2 –0,5
Finanzergebnis 32 135,3 127,6
Ergebnis vor Ertragsteuern 561,6 656,2
Ertragsteuern 33 –33,5 –74,0
Ergebnis nach Ertragsteuern 528,1 582,1
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG
(Konzernergebnis)
471,7 529,7
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 56,4 52,4
Ergebnis je Aktie in EUR1) 34 2,65 2,97
Dividende je Aktie in EUR 46 0,90
2)
1,14

1) Verwässert ist gleich unverwässert

2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,90 Euro

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2023/24 2022/23
Ergebnis nach Ertragsteuern 528,1 582,1
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
–117,2 –388,2
Neubewertung IAS 19 47 –28,5 –26,7
At Equity einbezogene Unternehmen 47 –4,8 1,3
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente
47, 63 –117,3 –479,0
Darauf entfallende Ertragsteuern 47 33,4 116,2
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
96,0 –931,1
Währungsdifferenzen 5 2,1 –15,9
Cash Flow Hedges 47 –38,1 235,4
At Equity einbezogene Unternehmen 47 163,0 –1.435,3
Darauf entfallende Ertragsteuern 47 –31,0 284,8
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern –21,2 –1.319,3
Gesamtergebnis der Periode 506,9 –737,1
Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG 451,9 –790,5
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 54,9 53,3

Konzern-Bilanz (Aktiva)

Mio. EUR Erläuterung 30.09.2024 30.09.2023
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 35 262,4 211,2
Sachanlagen 36 4.662,7 4.285,7
At Equity einbezogene Unternehmen 37 1.144,0 1.103,4
Sonstige Beteiligungen 38 3.442,2 3.555,5
Aktive latente Steuern 51 31,1 50,9
Übrige Vermögenswerte 39 157,5 174,3
9.699,7 9.380,9
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 40 116,2 137,7
Forderungen aus Ertragsteuern 7,8 51,3
Forderungen und übrige Vermögenswerte 41 837,1 1.083,6
Wertpapiere und sonstige kurzfristige
Finanzinvestitionen
42 172,0 266,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 61 78,8 70,2
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 43 2,0 5,8
1.213,8 1.615,1
Summe Aktiva 10.913,6 10.996,0
Konzern-Bilanz (Passiva)
Mio. EUR Erläuterung 30.09.2024 30.09.2023
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der
Aktionär*innen der EVN AG
44–48 6.414,8 6.165,4
Nicht beherrschende Anteile 49 315,7 298,9
6.730,6 6.464,3
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 50 987,8 1.103,5
Passive latente Steuern 51 766,3 785,9
Langfristige Rückstellungen 52 394,6 367,7
Baukosten- und Investitionszuschüsse 53 726,1 683,3
Übrige langfristige Schulden 54 83,8 89,1
2.958,6 3.029,4
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 55 126,1 343,2
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 24,5 63,9
Lieferant*innenverbindlichkeiten 56 495,3 463,2
Kurzfristige Rückstellungen 57 126,1 134,4
Übrige kurzfristige Schulden 58 451,9 497,1
Schulden im Zusammenhang mit zur
Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten
43 0,5 0,4
1.224,4 1.502,2
Summe Passiva 10.913,6 10.996,0

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Mio. EUR Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Bewertungs
rücklage
Unterschieds
betrag aus der
Währungs
umrechnung
Eigene Anteile Gezeichnetes
Kapital und
Rücklagen der
Aktionär*innen
der EVN AG
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Stand 30.09.2022 330,0 254,6 2.979,9 3.478,3 23,2 –18,1 7.047,8 273,3 7.321,1
Gesamtergebnis der Periode 529,7 –1.304,3 –15,9 –790,5 53,3 –737,1
Dividende 2021/22 –92,7 –92,7 –27,7 –120,4
Veränderung eigener Anteile 0,4 0,4 0,8 0,8
Stand 30.09.2023 330,0 254,9 3.417,0 2.174,0 7,3 –17,7 6.165,4 298,9 6.464,3
Gesamtergebnis der Periode 471,7 –21,8 2,1 451,9 54,9 506,9
Dividende 2022/23 –203,2 –203,2 –38,1 –241,4
Veränderung eigener Anteile 0,4 0,3 0,7 0,7
Stand 30.09.2024 330,0 255,4 3.685,4 2.152,2 9,4 –17,5 6.414,8 315,7 6.730,6
Erläuterung 44 45 46 47 5 48 49

Konzern-Geldflussrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2023/24 2022/23
Ergebnis vor Ertragsteuern 561,6 656,2
+ Abschreibungen/– Zuschreibungen auf
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
sowie übrige langfristige Vermögenswerte
31 373,2 342,0
Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen
und sonstigen Beteiligungen
37, 38 –230,1 –101,4
+ Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen
und sonstigen Beteiligungen
340,0 274,7
+ Zinsaufwendungen 61,8 57,4
Zinsauszahlungen –47,2 –46,0
Zinserträge –8,1 –16,5
+ Zinseinzahlungen 7,2 15,4
+ Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen 9,9 3,9
+/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis –4,5 –3,3
Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 60 –64,6 –64,1
Gewinne/+ Verluste aus dem Abgang von
Vermögenswerten des Investitionsbereichs
–0,7 –3,3
Gewinne/+ Verluste aus Entkonsolidierungen 0,2
Abnahme/+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen 52 –23,5 –13,8
+ Wertminderungen/– Wertaufholungen aufgrund
Neubewertung einer Veräußerungsgruppe
7,1 –0,3
Cash Flow aus dem Ergebnis 982,2 1.100,7
+ Abnahme/– Zunahme der Vorräte und Forderungen 260,0 3,2
+ Zunahme/– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen –8,4 –10,5
+ Zunahme/– Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten
sowie der übrigen Verbindlichkeiten
–32,8 –102,3
Zahlungen für Ertragsteuern –34,3 –48,9
Cash Flow aus dem operativen Bereich 1.166,7 942,4

Konzern-Geldflussrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2023/24 2022/23
+
Einzahlungen aus Anlagenabgängen
5,5 6,2
+
Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen
104,5 114,5
+
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und
übrigen langfristigen Vermögenswerten
1,6 3,6
+
Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere
und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen
175,3 70,5

Auszahlungen für Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte und Sachanlagen
–752,5 –691,0

Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und
übrigen langfristigen Vermögenswerten
–8,1 –331,3

Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere
und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen
–68,7 –95,6

Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
abzüglich erworbener Zahlungsmittel
4 –4,7 –5,9
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –547,2 –929,0

Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVN AG
46 –203,2 –92,7

Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile
–38,1 –27,7
+
Verkauf eigener Anteile
0,7 0,8
+
Einzahlungen aus der Aufnahme von
Finanzverbindlichkeiten
60 256,7

Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
60 –293,2 –123,7

Auszahlungen für die Tilgung von
Leasingverbindlichkeiten
60 –11,8 –11,8
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –545,7 1,6
Cash Flow gesamt 73,8 14,9
Fondsveränderungen
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode1) 60 20,2 36,9
Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel2) –15,2 –31,7
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode1) 78,8 20,2
Cash Flow gesamt 73,8 14,9

1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.

2) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: –15,0 Mio. Euro (Vorjahr: –27,7 Mio. Euro) Restricted Cash und –0,2 Mio. Euro (Vorjahr: –3,6 Mio. Euro) Währungsdifferenzen und 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: –0,4 Mio. Euro) Konsolidierungskreisänderungen

Konzernanhang

Grundsätze der Rechnungslegung

1. Allgemeines

Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kund*innen in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.

Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.

Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanz stichtag erstellt.

Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.

Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit "–" dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Berichterstattung nach IFRS

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2023/24 erstmals anzuwenden:

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen

Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 17 Versicherungsverträge
01.01.2023
Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 01.01.2023 Keine
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 Keine
IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden
beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen
01.01.2023 Keine
IAS 12 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern – Pillar Two Model 01.01.2023 Keine
IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichszahlen 01.01.2023 Keine

1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Mit den Änderungen an IAS 12 (International Tax Reform – Pillar Two Model Rules) wurde eine vorübergehende Ausnahme von der Anforderung eingeführt, Informationen zu latenten Steueransprüchen und -schulden im Zusammenhang mit der Implementierung der Pillar-Two-Regelungen zu erfassen und offenzulegen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Tätigkeiten der EVN in Ländern, in denen der gesetzliche Steuersatz unter 15 % liegt, insbesondere in Bulgarien, Nordmazedonien, Kuwait sowie Bahrain, den Regelungen der globalen Mindestbesteuerung unterliegen. Wenn die Mindestbesteuerung bereits für das laufende Geschäftsjahr 2023/24 gegolten hätte, würde sich die Konzernsteuerquote auf Basis der aktuellen Zahlen in einer Größenordnung von unter einen Prozentpunkt erhöhen.

Durch die erstmalige verpflichtende Anwendung der neuen und sonstigen geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen

Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 7, IFRS 7 Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7
Finanzinstrumente (Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen)
01.01.2024 Keine
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 Keine
IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback 01.01.2024 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:

Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übernommene Standards und Interpretationen

Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 01.01.2027 Ja
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 21 Bilanzierung bei fehlender Umtauschbarkeit einer Währung 01.01.2025 Keine
IFRS 9, IFRS 7 Änderungen der Klassifizierung und Bewertung von
Finanzinstrumenten
01.01.2026 Keine
IFRS 1, IFRS 7,
IFRS 9, IFRS 10,
IAS 7
Jährliche Verbesserungen 01.01.2026 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

IFRS 18 wird den Standard IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" ersetzen und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Der neue Standard bringt folgende Anforderungen mit sich:

  • Unternehmen müssen sämtliche Erträge und Aufwendungen in der Gewinn-und-Verlustrechnung in fünf Kategorien einordnen: betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit, aufgegebene Geschäftsbereiche und Ertragsteuern. Zusätzlich sind neu definierte Zwischensummen zu zeigen. Das Nettoergebnis der Unternehmen bleibt davon jedoch unberührt.
  • Vom Management definierte Leistungskennzahlen (Management Performance Measures) sind in einer gesonderten Anhangangabe zu erläutern.
  • Erweiterte Guidelines geben vor, wie Informationen in den Abschlüssen zu strukturieren und zu gruppieren sind.

Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, die Zwischensumme des Betriebsergebnisses als Ausgangspunkt für die Kapitalflussrechnung zu verwenden, sofern sie den operativen Cash Flow nach der indirekten Methode darstellen. Für den EVN Konzern werden aus der Anwendung des IFRS 18 wesentliche Änderungen für die Darstellung der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erwartet. Zudem ergeben sich auch Änderungen für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen im Anhang.

Aus der Einfühung des IFRS 19 und den übrigen Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN.

Konsolidierung

3. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.

Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.

Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.

Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von

Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und, sofern zulässig, latente Steuern in Ansatz gebracht.

4. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2024 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 28 inländische und 26 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 26 inländische und 28 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). Zwölf Tochterunternehmen (Vorjahr: zehn) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.

Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft EVN Energieservices GmbH ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschafter*innen der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.

Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.

Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.

Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 98 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.

Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

Veränderungen des Konsolidierungskreises

Voll Equity Summe
30.09.2023 54 15 69
davon ausländische Unternehmen 28 5 33
Sukzessiver Anteilserwerb 1 1
Erstkonsolidierungen 1 1
Entkonsolidierungen –1 –1 –2
Umgründungen1) –1 –1
30.09.2024 54 14 68
davon ausländische Unternehmen 26 5 31

1) Konzerninterne Umgründungen

Die Bioenergie St. Pölten GmbH, Maria Enzersdorf, ist eine neu gegründete 100 %-Tochtergesellschaft der EVN Wärme GmbH und wurde mit Errichtung am 17. Oktober 2023 erstmals vollkonsolidiert.

Die bisherige 100%-Tochtergesellschaft EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien, wurde per 27. November 2023 liquidiert und infolgedessen entkonsolidiert. Hieraus ergaben sich keine wesentlichen Effekte auf den Konzernabschluss.

Die im Vorjahr erstmals im Wege der Vollkonsolidierung einbezogene sludge2energy GmbH, Berching, Deutschland, wurde konzernintern mit der WTE Wassertechnik GmbH, Essen, Deutschland, verschmolzen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 15. Jänner 2024.

Die EVN hielt bislang 50 % der Anteile an der EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH (ESO), Maria Enzersdorf und hat diese Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Mit Wirkung vom 28. August 2024 hat die EVN die restlichen 50 % der Anteile an der ESO erworben. Damit hält die EVN 100 % der Anteile, und die Gesellschaft wurde per 30. September 2024 vollkonsolidiert. Mit gleichem Datum wurde die At-Equity Bilanzierung aufgegeben.

Der Unternehmensgegenstand der ESO ist die Erzeugung elektrischer Energie aus ihren Anlagen, die Einspeisung in das Verteilnetz der Netz Niederösterreich oder in das Übertragungsnetz, der Verkauf an Stromhändler*innen sowie die Vermarktung von Nebenprodukten aus dieser Tätigkeit. Aktuell verfügt die ESO über eine Floating-Photovoltaikanlage in Grafenwörth mit einer Leistung von 24,5 MWp, die in das öffentliche Netz einspeist. Das Anlagevermögen der ESO beinhaltet im Wesentlichen die erwähnte Anlage. Die Gesellschaft verfügt über keine Mitarbeiter*innen und hat die Vermarktung der erzeugten Energie ausgelagert.

Der sukzessive Anteilserwerb an der ESO fällt nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3. Es handelt sich um den Erwerb von Vermögenswerten und Schulden, da weder ein substanzieller Prozess zur Leistungserzeugung im Sinn des IFRS 3 vorliegt noch eine Belegschaft vorhanden ist.

Nachfolgend eine Darstellung der zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Schulden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt:

Veränderungen des Konsolidierungskreises

Mio. EUR Fair Value
30.09.2024
Sachanlagen 26,8
Immaterielle Vermögenswerte 0,3
Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte 0,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1,4
Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte 29,0
Langfristige Schulden 15,1
Kurzfristige Schulden 1,2
Summe beizulegender Zeitwert der Schulden 16,2
Reinvermögen 12,7
Übertragene Gegenleistung 12,7
davon bisheriger At-Equity-Anteil (50
%)
6,4
davon Gegenleistung erworbener Anteil (50
%)
6,4

Der Kaufpreis entsprach im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Reinvermögens, wovon bereits ein Betrag von 6,2 Mio. Euro in bar geleistet wurde. Wäre die Gesellschaft bereits ab Geschäftsjahresbeginn vollkonsolidiert worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 4,9 Mio. Euro und zu einer Erhöhung des Ergebnisses vor Steuern von 2,7 Mio. Euro geführt.

Die Closing-Bedingungen zum Erwerb wurden am 28. August erfüllt; damit wurde auch die Beherrschung im Sinn des IFRS 10 erlangt. Allerdings erfolgt die Erstkonsolidierung aus Wesentlichkeitsüberlegungen mit Aufstellung der Bilanz am 30. September 2024. Wäre die Gesellschaft bereits ab der Kontrollerlangung am 28. August 2024 vollkonsolidiert worden, so hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 0,4 Mio. Euro und des Ergebnisses nach Steuern um 0,2 Mio. Euro geführt.

Es handelt sich hierbei um einen sukzessiven Anteilserwerb zur Kontrollerlangung. Infolge der Fair-Value-Bewertung der Vermögenswerte erhöhte sich das Nettovermögen der Gesellschaft. Insofern folgte zunächst eine erfolgswirksame Aufwertung des bestehenden At-Equity-Anteils um 1,5 Mio. Euro. Der Gewinn aufgrund dieser Neubewertung wurde in der Position "Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter" in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

In der Berichtsperiode fanden keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.

5. Währungsumrechnung

Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.

Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2023/24 eine Eigenmittelveränderung von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: –15,9 Mio. Euro).

Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.

Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:

Währungsumrechnung

2023/24 2022/23
Währung Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1) Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1)
Albanischer Lek 98,79000 102,21769 106,68000 112,01423
Bulgarischer Lew2) 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Bahrain-Dinar 0,42195 0,40908 0,39950 0,40042
Japanischer Yen 159,75000 162,77692 158,11000 148,73692
Kuwait-Dinar 0,34145 0,33341 0,32740 0,32669
Nordmazedonischer Denar 61,49250 61,53430 61,50160 61,58384
Polnischer Złoty 4,27940 4,34257 4,62775 4,61934
Russischer Rubel 104,13450 98,66355 103,18475 83,21165

1) Durchschnitt der Monatsultimos

2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

6. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.

Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta erfüllt.

7. Sachanlagen

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungsbzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.

Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.

Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:

Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen

Jahre
Gebäude 10–50
Leitungen 15–50
Technische Anlagen 10–50
Zähler 5–40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–25

Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu eingesetzt werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu

erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.

Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).

8. At Equity einbezogene Unternehmen

At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).

9. Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Originäre Finanzinstrumente

Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.

Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:

  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)

Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.

Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).

Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.

Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität der Schuldnerin bzw. des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall der Schuldnerin bzw. des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default" (EAD) und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall der Kundin bzw. des Kunden "Loss Given Default" (LGD).

Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).

Derivative Finanzinstrumente

Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.

Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, z.B. bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahent*innenrisiko berücksichtigt wird. Positive Zeitwerte werden als Forderungen aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten langfristige übrige Vermögenswerte bzw. kurzfristige Forderungen und übrige Vermögenswerte) erfasst. Negative Zeitwerte werden hingegen als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten "Übrige langfristige Verbindlichkeiten" oder "Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten") ausgewiesen. Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung (sogenannte Netting-Klausel) enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.

Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten

Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments vorraussichtlich kompensieren werden.

Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.

Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.

Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt (siehe Erläuterungen 61. Risikomanagement und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.

Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.

10. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).

11. Übrige langfristige Vermögenswerte

Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.

Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden, abgeschrieben.

12. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).

13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert, und falls notwendig werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.

Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.

Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an die Kundin bzw. den Kunden ausstellt.

14. Wertpapiere

Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.

Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden

Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.

Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden.

17. Eigenkapital

In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.

Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.

18. Rückstellungen

Personalrückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.

Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.

Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Für die Rückstellungen von Abfertigungen, Jubiläumsgeldern, Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederösterreich beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mit arbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.

Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.

Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und Mitbegünstigter.

Rückstellung für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, deren Arbeitsverähltnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, im Fall der Kündigung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.

In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.

Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeiter*innenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.

Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.

Für Jubiläumsgeldverpflichtungen in Österreich, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.

Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.

19. Schulden

Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.

Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag durchsetzbar, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.

Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 20. Ertragsrealisierung).

Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z.B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.

20. Ertragsrealisierung

IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.

Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushaltsund Gewerbekund*innen. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.

Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:

Energielieferungen

Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die Kund*innen diese Dienstleistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen

Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie über diese Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringen, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).

Internationales Projektgeschäft

Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis individueller Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden.

Zahlungen erfolgen auf Basis festgelegter Zahlungspläne. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kund*innen den Vertrag aus anderen Gründen als wegen der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.

Aufträge im internationalen Projektgeschäft sind dadurch gekennzeichnet, dass auf Basis individueller Vertragsbedingungen zumeist Festpreise vereinbart werden. Nachträge stellen Abweichungen zwischen der tatsächlich erbrachten Leistung und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang dar. Diese Nachträge können aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen nicht unmittelbar abgerechnet werden. Es bedarf einer Einigung mit dem Auftraggeber über deren Verrechenbarkeit und Anerkennung.

Nachträge umfassen sowohl nachträgliche Leistungsänderungen als auch strittige Forderungen, die sich aus Leistungsstörungen ergeben.

Vereinbarte Leistungsänderungen entstehen, wenn der Auftraggeber aktiv in das beauftragte Projekt eingreift und den Leistungsumfang anpasst. Solche Änderungen werden in der Regel vor ihrer Ausführung vom Auftraggeber beauftragt. Sie stellen eine Vertragsmodifikation im Sinn von IFRS 15.18 dar, da alle Vertragsparteien der Anpassung des Leistungsumfangs und/oder des Preises zustimmen. Diese Änderungen werden gemäß IFRS 15.21 (b) als Teil des bestehenden Vertrags erfasst, da sie nicht eigenständig abgrenzbar sind und einer bereits bestehenden Leistungsverpflichtung zugeordnet werden.

Mehrkostenforderungen infolge von Leistungsstörungen entstehen, wenn diese im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen. Die Komplexität der Projekte führt häufig zu unterschiedlichen Auffassungen über das Vorliegen eines Vergütungsanspruchs zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Gemäß IFRS 15.19 stellen strittige Mehrkostenforderungen Vertragsmodifikationen dar, bei denen noch keine Einigung über den Leistungsumfang und/oder den Preis erzielt wurde. Nach IFRS 15.56 sind Nachträge nur dann anzusetzen, wenn diese hochwahrscheinlich sind und somit keine bzw. kaum Unsicherheiten bestehen. Die Wahrscheinlichkeit einer etwaigen Umsatzstornierung erhöht sich nach IFRS 15.57, u. a. wenn eine Gegenleistung in hohem Maße von externen Faktoren oder Handlungen Dritter abhängt und Unsicherheiten über die Höhe der Gegenleistung über einen längeren Zeitraum bestehen. Sobald Ansprüche nach IFRS 15.56 ansatzfähig sind, wird der anzusetzende Betrag nach der Schätzungsmethode gemäß IFRS 15.53 lit b "Wahrscheinlichster Betrag" geschätzt, da keine große Anzahl an ähnlichen Verträgen existiert.

Sonstiges

Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge betrifft Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.

Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die Kund*innen und der Zahlung durch die Kund*innen unter einem Jahr liegt.

Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung

Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskund*innen mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.

Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

21. Ertragsteuern und latente Steuern

Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.

Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:

Ertragsteuersätze
% 2023/24 2022/23
Unternehmenssitz
Österreich 23,0 24,0
Albanien 15,0 15,0
Bulgarien 10,0 10,0
Deutschland1) 31,2–32,6 31,2–32,6
Kroatien 18,0 18,0
Kuwait 15,0 15,0
Litauen 15,0 15,0
Nordmazedonien 10,0 10,0
Montenegro 9,0 9,0
Polen 19,0 19,0
Rumänien 16,0 16,0
Russland 20,0 20,0
Slowenien 22,0 19,0
Tschechien 21,0 19,0
Zypern 12,5 12,5

1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer.

Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2024 Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.

Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.

Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Eine Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.

Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenzen zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.

Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.

22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen

Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.

Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.

Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren (Vorjahr: sieben Jahren) schließt bei Infrastrukturanlagen bzw. langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell bis 2050), an. Da der Zeitraum der vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen im vorangegangenen Geschäftsjahr an die Strategie 2030 angeglichen wurde, erfolgte im Vorjahr eine einmalige Ausweitung des Detailplanungszeitraums auf sieben Jahre.

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte vorliegen, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGUs erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.

Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch jene des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zugrunde liegenden Annahmen berücksichtigen auch klimabezogene Auswirkungen. Die künftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.

Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.

Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.

23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.

Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.

Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten wesentliche Auswirkungen haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait (Errichtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode. Bei strittigen Nachträgen infolge von Leistungsänderungen oder Leistungsstörungen werden Forderungen nur dann erfasst, wenn die Anspruchsvoraussetzungen gemäß IFRS 15.56 erfüllt sind. Dies ist gegeben, wenn es als hochwahrscheinlich gilt, dass die Ansprüche durchsetzbar sind. Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für Nachträge erfordert jedoch einen erheblichen Ermessensspielraum. Sie hängt maßgeblich von der vertraglichen Gestaltung sowie der rechtlichen Bewertung des jeweiligen Sachverhalts ab (siehe Erläuterungen 20. Ertragsrealisierung und 25. Umsatzerlöse).

Für das internationale Projektgeschäft werden nach Beendigung des Verkaufsprozess zur vollständigen Veräußerung der WTE im April 2024 weiterhin strategische Optionen im Sinn einer Konzentration auf das Energiegeschäft evaluiert. Nach Einschätzung der EVN sind die Kriterien für einen Ausweis nach IFRS 5 zum Bilanzstichtag kumulativ nicht erfüllt.

Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigenund Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten und insbesondere der Länderrisikoprämien laufend beobachtet (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Konzernabschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.

Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.

Annahmen und Einschätzungen sind auch bei der Bewertung von at Equity einbezogenen Unternehmen vorzunehmen. Im Geschäftsjahr 2023/24 mussten bedeutende Schätzungen insbesondere zum Termination-Preis, der der ZOV anlässlich der Kündigung des Konzessionsvertrags über ein Kläranlagenprojekt durch die Stadt Zagreb zusteht, und zu Rückstellungen für drohende Rückzahlungen von Preiserhöhungen in der Vergangenheit infolge strittiger Vertragsbedingungen in der EVN KG vorgenommen werden. Diesbezüglich sind Annahmen aus abgeschlossenen Verfahren und Vergleichen sowie Erwartungen hinsichtlich der Geltendmachung strittiger Ansprüche eingeflossen.

Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).

Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung) sowie der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.

Angaben zum Klimawandel

Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz zu leisten. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anforderungen der Energiewende und die tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität sowie deren Effekte auf alle Wirtschaftssektoren und die privaten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere die Anforderungen an den Klimaschutz, mögliche Umsetzungspfade und die Implikationen auf das Geschäftsmodell überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken für unser Geschäft geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.

Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 erfolgte der Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTi), wobei sich die EVN insgesamt fünf Reduktionsziele setzte. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN Klimainitiative "Wir fürs Klima" mit folgenden Schwerpunkten entwickelt: konkrete CO2-Emissionsreduktionsziele, Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten sowie Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz. Damit leistet die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu beschränken. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden die Reduktionsziele dahingehend überarbeitet, dass sie dem 1,5°C-Ziel entsprechen.

Ein Großteil der Vermögenswerte der EVN ist aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungs- bzw. Verteilungstechnologien nicht beeinflussbaren Wetterereignissen ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die

teilweise exponierte Infrastruktur der Erzeugung (Wasser- und Windkraftwerke sowie Photovoltaikanlagen) sowie auf die Infrastruktur der Übertragung und Verteilung zu. Langfristig betrachtet können klimatische Änderungen das Wasser-, Wind- und Sonnenenergieaufkommen nachhaltig beeinflussen, womit es zukünftig zu größeren saisonalen bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte. Andererseits können die Veränderungen der klimatischen Bedingungen auch zu einer Änderung des Nachfrageverhaltens führen. Während der Bedarf an Produkten der Wärmeversorgung sinken wird, nimmt die Nachfrage nach Trinkwasser zu. Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge des zentralen Risikomanagementprozesses gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben und bewertet. Durch diesen aktiven Umgang mit Risiken können deren Auswirkungen auf das Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für ein zusätzliches Wachstum bewusst wahrgenommen werden.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden in regelmäßigen Abständen evaluiert. Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen, sei es aufgrund von Produktionsschwankungen oder von Veränderungen der Nachfrage, werden im Zuge des Planungsprozesses mittels Sensititivitäts- und Szenariorechnungen analysiert und nach Abstimmung mit dem Management in die Planungsrechnungen übernommen. Ebenso fließen die aus der EVN Klimainitiative abgeleiteten Maßnahmen in die Planungsrechnungen ein. Diese Planungsrechnungen bilden in weiterer Folge die Grundlage für die nach IAS 36 durchzuführenden Werthaltigkeitsrechnungen (siehe Erläuterungen 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen und 36. Sachanlagen). Die Risiken des Klimawandels finden auch Berücksichtigung bei der Festlegung von Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögenswerten (siehe Erläuterung 7. Sachanlagen), der Bewertung von Vorräten (siehe Erläuterung 12. Vorräte) sowie beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen).

Die CO2-Emissionen von insgesamt zehn unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung werden durch das System des EU-Emissionsrechtehandels (EU-ETS) erfasst. Entsprechend dem EU-ETS benötigten wir für das Kalenderjahr 2023 insgesamt 239.485 CO2-Emissionszertifikate, von denen ein Teil der Emissionszertifikate gratis zugeteilt wurde. Die erforderlichen Emissionszertifikate werden über den Großhandelsmarkt beschafft (siehe Erläuterungen 40. Vorräte und 57. Kurzfristige Rückstellungen).

Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds

Das makroökonomische Umfeld bleibt wie in den Vorjahren angespannt. Der Krieg in der Ukraine sowie sonstige geopolitische Entwicklungen werden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen beobachtet.

Die weitere Entwicklung des Ukrainekriegs sowie der geopolitischen Lage im Allgemeinen ist aufgrund der angespannten Situation ungewiss und könnte jederzeit wieder zu steigenden Energiepreisen führen. Zusätzliche wechselseitige Sanktionen zwischen der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation

sowie potenzielle Gaslieferstopps aus Russland könnten den Energiemarkt erheblich belasten und das makroökonomische Umfeld weiter beeinträchtigen. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische Gasbevorratung wurden vor diesem Hintergrund ausgebaut. Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen führen.

Die volatilen Energiepreisentwicklungen führten zu Ergebnisbelastungen insbesondere im Vertriebsgeschäft. Um die Energieversorgung längerfristig sicherzustellen, hat die EVN sukzessive Gasvorräte angeschafft und Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Der Rückgang der Marktpreise für Strom und Gas führte in der Folge zu negativen Bewertungseffekten. Es mussten Gasvorräte wertberichtigt und Drohverlustrückstellungen für belastende Kund*innenverträge gebildet werden (siehe Erläuterung 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).

Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat sich die EVN im Geschäftsjahr 2021/22 dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen und die beiden Blockheizkraftwerke in Moskau zu verkaufen. Die Genehmigung der russischen Regierungskommission zur Transaktion erfolgte schließlich im Oktober 2024 (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).

Die wirtschaftliche Entwicklung in Europa führte zu einer Zunahme der Insolvenzen. Die EVN Gruppe berücksichtigt die makroökonomische Entwicklung bei der Bewertung von Forderungen analog zu früheren Geschäftsjahren durch eine Forward-Looking-Komponente. Dabei ermittelt sie den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Nach Berücksichtigung der Forward-Looking-Komponente führte dies für das Geschäftsjahr 2023/24 zu einer um 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro) höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).

Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN ist die Gruppe im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen weiterhin von hohen Kostensteigerungen betroffen. All diese Preissteigerungen können eventuell nur verzögert an die Kund*innen weitergegeben werden. Zudem können die makroökonomischen Entwicklungen – direkt und indirekt – auch die Energienachfrage negativ beeinflussen und gemeinsam mit den Kostensteigerungen zu Ergebnisbelastungen führen.

Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Stabilisierend wirken insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.

24. Grundsätze der Segmentberichterstattung

Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger*innen gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung).

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

25. Umsatzerlöse

Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.

Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:

Umsatzerlöse
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen 3.213,4 3.662,9
Sonstige Umsatzerlöse 43,2 105,7
Summe 3.256,6 3.768,7

In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe von 6,5 Mio. Euro (Vorjahr: 73,7 Mio. Euro) enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat die EVN im Geschäftsjahr 2023/24 Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe von 36,9 Mio. Euro (Vorjahr: 32,2 Mio. Euro) erfasst.

Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:

Umsatzerlöse
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Strom 313,5 437,1
Gas 126,9 191,0
Wärme 224,8 239,6
Sonstige 71,9 42,4
Energie 737,1 910,1
Strom 65,4 75,7
Sonstige 55,3 57,0
Erzeugung 120,7 132,8
Strom 389,3 374,6
Gas 88,0 103,0
Sonstige 87,9 86,8
Netze 565,2 564,5
Strom 1.308,9 1.464,4
Gas 7,7 9,9
Wärme 11,3 11,9
Sonstige 7,9 13,4
Südosteuropa 1.335,8 1.499,7
Umweltdienstleistungen 421,7 525,3
Strom 5,1 4,9
Wärme 1,4 1,3
Umwelt 428,2 531,4
Sonstige 26,4 24,5
Alle sonstigen Segmente 26,4 24,5
Summe 3.213,4 3.662,9

Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich im Berichtszeitraum auf 55,1 Mio. Euro (Vorjahr: 51,9 Mio. Euro).

Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum 30. September 2024 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.

Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 672,5 Mio. Euro (Vorjahr: 942,5 Mio. Euro). Davon betreffen 599,0 Mio. Euro (Vorjahr: 873,5 Mio. Euro) Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten fünf Jahre stattfinden. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen im nicht regultieren Bereich werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Den verbleibenden Leistungs
verpflichtungen zugeordneter
Transaktionspreis
30.09.2024 30.09.2023
Mio. EUR <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Baukostenzuschüsse 7,2 30,4 35,9 7,0 28,1 34,0
Summe 7,2 30,4 35,9 7,0 28,1 34,0

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15 B16 an, nach denen Umsätze in Höhe des Betrags erfasst werden können, den sie berechtigt ist, der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskund*innenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.

26. Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 58,3 58,3
Aktivierte Eigenleistungen 38,1 29,8
Entschädigungen und Vergütungen 7,0 7,0
Miet- und Pachterträge 3,6 3,5
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 0,7 1,9
Bestandsveränderungen –1,3 3,6
Übrige sonstige betriebliche Erträge 20,9 23,4
Summe 127,3 127,5

Die Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen betrifft ausschließlich Zuschüsse aus dem regulierten Bereich.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.

27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Strombezugskosten 1.118,7 1.229,6
Gasbezugskosten 174,1 355,3
Sonstiger Energieaufwand 70,0 90,6
Fremdstrombezug und Energieträger 1.362,8 1.675,5
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 565,8 662,7
Summe 1.928,6 2.338,2

In den Materialaufwendungen waren im Vorjahr Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich in Höhe von 19,8 Mio. Euro enthalten.

Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten und den Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate.

Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.

28. Personalaufwand

Personalaufwand
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Gehälter und Löhne 372,8 331,7
Aufwendungen für Abfertigungen 5,6 5,0
Aufwendungen für Pensionen 11,0 4,8
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
75,8 68,1
Sonstige Sozialaufwendungen 8,7 9,6
Summe 473,9 419,2

Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) enthalten.

Infolge der Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro).

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:

Mitarbeiter*innen nach Segmenten1)
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Erzeugung 340 298
Netze 1.409 1.340
Energie 385 326
Südosteuropa 4.163 4.072
Umwelt 661 654
Alle sonstigen Segmente 610 564
Summe 7.568 7.255

1) Anzahl im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 97,9 % aus Angestellten und zu 2,1 % aus Arbeiter*innen zusammen (Vorjahr: 97,8 % Angestellte und 2,2 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeiter*innen unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.

29. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Forderungswertberichtigungen/Forderungsabschreibungen 36,7 20,7
Betriebssteuern und Abgaben 31,2 62,8
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken 23,6 20,9
Instandhaltung 24,7 14,7
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen 13,8 10,9
Telekommunikation und Portospesen 13,4 12,6
Werbeaufwand 13,3 11,1
Versicherungen 10,4 9,3
Weiterbildung 3,6 2,5
Sonstige übrige Aufwendungen 36,5 32,3
Summe 212,8 202,2

Seit 1. Dezember 2022 erfolgt nach dem Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom eine Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Überschusserlöse betrug bis zum 31. Mai 2023 140 Euro pro MWh und wurde ab dem 1. Juni 2023 auf 120 Euro pro MWh gesenkt. Dieser Betrag kann sich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen auf bis zu 180 Euro bzw. 160 Euro pro MWh erhöhen. Die österreichische Bundesregierung hat im Jänner 2024 den Erhebungszeitraum um eine weitere Periode bis zum 31. Dezember 2024 erweitert. Die investitionsbedingte Obergrenze des Energiekrisenbeitrags-Strom wurde dabei auf 200 Euro pro MWh erhöht.

Der Rückgang in den Betriebssteuern und Abgaben ist im Wesentlichen auf eine Reduktion der Abschöpfung durch die Überschusserlöse und die damit zusammenhängenden gesunkenen Strompreise zurückzuführen. Insgesamt wurde durch die Abschöpfung der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich ein Aufwand von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 31,2 Mio. Euro inklusive Solidaritätsabgabe Nordmazedonien) in den Betriebssteuern und Abgaben erfasst.

Im Zusammenhang mit dem Projekt Budva, Montenegro, kam das Schiedsgericht in Genf zu dem Urteil, dass die bereits von der WTE vereinnahmten Vergütungen dieser zu Recht gebührten, darüber hinaus jedoch keine weiteren Ansprüche bestehen. Infolgedessen wurden die noch offenen Forderungen aus diesem Projekt in Höhe von 22,5 Mio. Euro zur Gänze wertberichtigt. Wie in den Vorjahren wird eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich erwarteter künftiger Forderungsausfälle berücksichtigt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).

Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken.

Der Anstieg der Instandhaltungsaufwendungen ist insbesondere auf die Hochwasserschäden zurückzuführen. Im September 2024 kam es im Osten Österreichs zu schweren Unwettern, die besonders Niederösterreich trafen. Die extremen Regenfälle führten zu weitläufigen Überschwemmungen in vielen Teilen des Bundeslandes und verursachten dadurch Schäden (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen).

Die sonstigen übrigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.

30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter

Mio. EUR 2023/24 2022/23
EVN KG –162,3 –240,3
RAG 78,0 79,1
Burgenland Energie 48,3 31,0
Verbund Innkraftwerke 21,4 28,8
Ashta 17,0 11,0
ZOV; ZOV UIP 10,6 10,8
Umm Al Hayman 6,6 6,4
EnergieAllianz 1,9 –3,3
Andere Gesellschaften 9,3 8,7
Summe 30,8 –67,6

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Im Konzernabschluss sind keine at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter enthalten.

Die Position umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter stieg im Geschäftsjahr 2023/24 auf 30,8 Mio. Euro an (Vorjahr: –67,6 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung der EVN KG (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).

31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.

Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Immaterielle Vermögenswerte 21,7 20,5
Sachanlagen 341,4 302,6
Übrige langfristige Vermögenswerte1) 10,3 20,6
Zuschreibungen auf Sachanlagen –0,3 –3,2
Summe 373,2 340,4

1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten

Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Abschreibungen 348,3 336,5
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) 25,2 7,1
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) –0,3 –3,2
Summe 373,2 340,4

1) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen

32. Finanzergebnis

Finanzergebnis
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Beteiligungsergebnis
Dividendenansprüche 198,7 169,3
davon Verbund AG 182,1 158,0
davon Verbund Hydro Power GmbH 13,2 9,1
davon Wiener Börse AG 1,7 1,5
davon andere Gesellschaften 1,6 0,8
Bewertungsergebnisse
/Abgänge
0,6 –0,3
Summe Beteiligungsergebnis 199,3 169,0
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten 1,9 1,9
Übrige Zinserträge 6,2 14,6
Summe Zinserträge 8,1 16,5
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten –37,9 –34,0
Zinsaufwendungen für Personalrückstellungen –12,9 –10,4
Übrige Zinsaufwendungen –10,9 –12,9
Summe Zinsaufwendungen –61,8 –57,4
Summe Zinsergebnis –53,7 –40,9
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren
des langfristigen Finanzvermögens
4,7 0,7
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen 4,5 2,8
Währungskursgewinne/-verluste –9,9 –3,9
Übriges Finanzergebnis –9,5 –0,1
Summe sonstiges Finanzergebnis –10,2 –0,5
Finanzergebnis 135,3 127,6

Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens.

Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 7,2 Mio. Euro (Vorjahr: 15,6 Mio. Euro).

Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen.

Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 48,9 Mio. Euro (Vorjahr: 46,9 Mio. Euro).

Der Anstieg im Finanzergebnis ist im Wesentlichen auf die Dividendenzahlung der Verbund AG in Höhe von 182,1 Mio. Euro zurückzuführen.

33. Ertragsteuern

Ertragsteuern
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand 28,6 7,3
davon österreichische Gesellschaften 12,3 –14,2
davon ausländische Gesellschaften 16,4 21,5
Latenter Steuerertrag/-aufwand 4,8 66,7
davon österreichische Gesellschaften 7,0 51,9
davon ausländische Gesellschaften –2,1 14,9
Summe 33,5 74,0

Ermittlung des Effektivsteuersatzes

2023/24 2022/23
Währung % Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 561,6 656,2
Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz 23,0 129,2 24,0 157,5

Abweichende ausländische Steuersätze
–2,6 –14,6 –3,6 –23,3

Effekt aus Steuersatzänderung
–0,2 –0,3 –2,2

Steuerfreie Beteiligungserträge
–15,7 –88,4 –12,5 –82,0
+
Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern
1,7 9,3 3,6 23,6
+
Abschreibungen auf Firmenwerte
0,3

Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und
Wertminderungen auf Konzernforderungen
–0,2 –0,9 –0,1 –0,6
+
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
0,5 3,0 0,6 3,7

Steuerfreie Erträge
–0,3 –1,7 –0,5 –3,2
+
Aperiodische Steuererhöhungen
0,5 3,0 0,3 1,7

Sonstige Posten
–1,0 –5,5 –0,2 –1,2
Effektivsteuersatz/-aufwand 6,0 33,5 11,3 74,0

Die Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern zurückzuführen.

Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2023/24 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 6,0 % (Vorjahr: 11,3 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).

34. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Anteil der Aktionär*innen der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2023/24 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.259.311 Stück (Vorjahr: 178.225.093 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 471,7 Mio. Euro (Vorjahr: 529,7 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2023/24 ein Ergebnis je Aktie von 2,65 Euro (Vorjahr: 2,97 Euro).

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Aktiva

35. Immaterielle Vermögenswerte

Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In der Position "Rechte und Software" werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kund*innenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte

Geschäftsjahr 2023/24

Mio. EUR Firmenwerte Rechte und
Software
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2023 216,2 524,1 60,1 800,3
Zugänge 54,9 54,9
Abgänge –4,6 –4,6
Umbuchungen1⁾ 17,6 17,6
Konsolidierungskreisänderungen 0,3 0,3
Bruttowert 30.09.2024 216,2 592,3 60,1 868,6
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023 –213,2 –326,0 –49,9 –589,1
Planmäßige Abschreibungen –18,3 –1,8 –20,1
Wertminderungen –1,2 –0,5 –1,6
Abgänge 4,6 4,6
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2024 –214,4 –340,1 –51,7 –606,2
Nettowert 30.09.2023 3,0 198,1 10,2 211,2
Nettowert 30.09.2024 1,8 252,2 8,4 262,4

1) Die Umbuchungen betreffen hauptsächlich die Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte, da die Klassifizierung als Rechte sachgerechter ist.

Geschäftsjahr 2022/23

Mio. EUR Firmenwerte Rechte und
Software
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2022 216,2 487,1 58,9 762,1
Zugänge 40,0 40,0
Abgänge –3,6 –3,6
Umbuchungen –0,2 0,2
Konsolidierungskreisänderungen 0,7 1,2 1,9
Bruttowert 30.09.2023 216,2 524,1 60,1 800,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 –213,2 –311,3 –46,7 –571,2
Planmäßige Abschreibungen –17,3 –3,1 –20,5
Abgänge 2,7 2,7
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023 –213,2 –326,0 –49,9 –589,1
Nettowert 30.09.2022 3,0 175,8 12,1 190,9
Nettowert 30.09.2023 3,0 198,1 10,2 211,2

Der Energieknoten Dürnrohr/Zwentendorf ist eine CGU des Segments Erzeugung innerhalb der EVN Wärmekraftwerke und beinhaltet die Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf sowie den in unmittelbarer Nähe befindlichen Kraftwerksstandort Dürnrohr. Der CGU ist ein Firmenwert in Höhe von 1,2 Mio. Euro zugeordnet. Die Werthaltigkeitsprüfung ergab eine vollständige Wertminderung des erfassten Firmenwerts in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Darüber hinausgehend wurden Sachanlagen in Höhe von 17,3 Mio. Euro wertgemindert. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 77,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,45 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,63 % entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2023/24 ceteris paribus zu einer Unterdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 22,3 Mio. Euro (Unterdeckung von 13,8 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der Abfallverwertungserlöse um 5 Prozentpunkte hätte es ceteris paribus zu keiner Wertminderung (Wertminderung in Höhe von 70,9 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2023/24 geführt.

In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der Buchwert zum 30. September 2024 beträgt 34,9 Mio. Euro (Vorjahr: 37,6 Mio. Euro) und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden insgesamt 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,9 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 4,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) aktiviert. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2023/24 eine Wertminderung in Höhe von 0,5 Mio. Euro auf ein Entwicklungsprojekt vorgenommen, da sich herausstellte, dass kein künftiger Nutzenzufluss für die EVN zu erwarten ist.

Geschäftsjahr 2022/23

36. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen

Geschäftsjahr 2023/24

Mio. EUR Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Zähler Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2023 1.084,0 5.163,9 2.966,1 328,7 273,6 409,7 10.225,9
Währungsdifferenzen 0,1 –0,9 –0,7
Zugänge 24,1 163,0 122,9 23,9 43,1 336,7 713,7
Abgänge –4,0 –90,3 –59,1 –10,0 –22,8 –3,5 –189,7
Umbuchungen1⁾ 12,7 99,5 97,1 1,5 4,1 –232,7 –17,6
Konsolidierungskreisänderungen 1,5 25,2 0,1 26,8
Bruttowert 30.09.2024 1.118,3 5.336,2 3.151,3 344,1 298,2 510,3 10.758,4
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2023
–595,1 –2.904,8 –2.100,4 –143,7 –185,3 –10,9 –5.940,2
Währungsdifferenzen 0,9 0,8
Planmäßige Abschreibungen –31,5 –137,5 –91,1 –26,4 –31,3 –317,9
Wertminderungen –7,9 –1,9 –11,6 –0,2 –2,0 –23,6
Zuschreibungen 0,1 0,1 0,1 0,3
Abgänge 3,6 90,0 58,4 8,4 22,1 2,3 184,8
Umbuchungen 9,8 –9,9 0,1
Konsolidierungskreisänderungen 0,5
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2024
–630,9 –2.944,4 –2.153,7 –161,7 –194,5 –10,7 –6.095,8
Nettowert 30.09.2023 488,8 2.259,2 865,6 185,0 88,3 398,8 4.285,7
Nettowert 30.09.2024 487,4 2.391,9 997,7 182,4 103,7 499,6 4.662,6
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Grundstücke Technische Geschäfts Anlagen
Mio. EUR und Bauten Leitungen Anlagen Zähler ausstattung in Bau Summe
Bruttowert 30.09.2022 977,5 4.930,7 2.782,4 320,0 240,5 351,0 9.602,2
Währungsdifferenzen –0,1 –34,3 –34,4
Zugänge 65,3 166,9 133,2 17,9 34,8 266,7 684,7
Abgänge –3,7 –14,6 –14,0 –9,3 –7,9 –0,6 –50,0
Umbuchungen 43,4 79,2 84,6 0,1 4,6 –211,8
Konsolidierungskreisänderungen 1,4 1,9 14,2 1,5 4,4 23,3
Bruttowert 30.09.2023 1.084,0 5.163,9 2.966,1 328,7 273,6 409,7 10.225,9
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2022 –570,1 –2.784,4 –2.063,0 –126,4 –166,7 –11,3 –5.721,7
Währungsdifferenzen 34,2 34,2
Planmäßige Abschreibungen –28,3 –131,4 –83,2 –25,6 –26,9 –295,4
Wertminderungen –1,4 –4,3 –1,4 –7,1
Zuschreibungen 2,0 0,7 0,5 3,2
Abgänge 2,5 14,5 12,6 8,3 8,3 0,4 46,6
Umbuchungen 0,2 0,1 –0,1 –0,1 0,1
Kumulierte Abschreibungen
30.09.2023 –595,1 –2.904,8 –2.100,4 –143,7 –185,2 –10,9 –5.940,2
Nettowert 30.09.2022 407,5 2.146,3 719,4 193,6 73,9 339,8 3.880,4
Nettowert 30.09.2023 488,8 2.259,2 865,6 185,0 88,3 398,8 4.285,7

In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 76,0 Mio. Euro (Vorjahr: 71,0 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek.

Zum 30. September 2024 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.

1) Die Umbuchungen betreffen hauptsächlich die Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte, da die Klassifizierung als Rechte sachgerechter ist.

Im Geschäftsjahr 2023/24 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:

Die Werthaltigkeitsprüfung der CGU "Dürnrohr/Zwentendorf" ergab neben einer vollständigen Wertminderung des Firmenwerts eine Wertminderung des Sachanlagevermögens in Höhe von 17,3 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung 35. Immaterielle Vermögenswerte).

Infolge gesunkener kurzfristiger Strom-Forwardnotierungen wurden bei Windparks und Photovoltaikanlagen, die nicht dem Förderregime unterliegen, Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Naturkraft durchgeführt. Dies führte im Segment Erzeugung bei einer Photovoltaikanlage zu einer Wertminderung von 1,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 5,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,18 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,18 % entspricht.

Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden im Geschäftsjahr 2023/24 Werthaltigkeitsprüfungen für einige Wärmeanlagen der EVN Wärme, die dem Segment Energie zugeordnet sind, durchgeführt. Diese führten bei einer Anlage zu einer Wertminderung in Höhe von 2,5 Mio. Euro und bei einer anderen zu einer Wertaufholung von 0,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 9,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,22 % bis 5,27 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,19 % entspricht.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023/24 Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 2,2 Mio. Euro vorgenommen, da kein zukünftiger Nutzenzufluss mehr erwartet wird.

EVN als Leasingnehmerin

Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 97,5 Mio. Euro (Vorjahr: 95,6 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2024 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 78,8 Mio. Euro (Vorjahr: 80,2 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 8,5 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro).

Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 28,6 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:

Geschäftsjahr 2023/24

Mio. EUR Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts
ausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2023 76,5 17,7 0,1 1,3 95,6
Zugänge 5,1 4,0 0,4 0,2 9,8
Planmäßige Abschreibungen –7,3 –0,7 –0,3 –0,4 –8,7
Abgänge –0,3 –0,3
Umbuchungen 0,2 0,2 0,4
Konsolidierungskreisänderungen 0,6 0,7
Nutzungsrechte 30.09.2024 75,2 21,3 0,2 0,8 97,5

Geschäftsjahr 2022/23

Mio. EUR Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs– und
Geschäftsausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2022 58,4 14,8 0,3 0,5 74,0
Zugänge 24,2 3,5 1,1 28,7
Planmäßige Abschreibungen –6,5 –0,6 –0,3 –0,4 –7,7
Abgänge –0,7 –0,7
Umbuchungen –0,1 0,2 –0,1
Konsolidierungskreisänderungen 1,2 1,3
Nutzungsrechte 30.09.2023 76,5 17,7 0,1 1,3 95,6

Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 21,1 Mio. Euro (Vorjahr: 19,9 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung erfasste Aufwendungen aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 3,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beträgt 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus im Geschäftsjahr 2023/24 geleisteten Mietvorauszahlungen, die aufgrund der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.

37. At Equity einbezogene Unternehmen

Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 98 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischenbzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.

Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen

Geschäftsjahr 2023/24
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2023 1.292,2
Zugänge
Abgänge
Konsolidierungskreisänderungen –2,7
Bruttowert 30.09.2024 1.289,5
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023 –188,9
Währungsdifferenzen –1,2
Konsolidierungskreisänderungen –3,7
Zuschreibungen 18,3
Laufendes anteiliges Ergebnis 12,5
Ausschüttungen –140,8
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen 158,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2024 –145,6

Nettowert 30.09.2023 1.103,4 Nettowert 30.09.2024 1.144,0

Geschäftsjahr 2022/23

Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2022 968,3
Zugänge 329,6
Abgänge –5,8
Bruttowert 30.09.2023 1.292,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022 1.419,7
Währungsdifferenzen –2,5
Konsolidierungskreisänderungen 0,9
Zuschreibungen 11,1
Laufendes anteiliges Ergebnis –78,7
Ausschüttungen –105,3
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen –1.434,0
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023 –188,9
Nettowert 30.09.2022 2.388,0
Nettowert 30.09.2023 1.103,4

Die von Dritten gehaltenen Anteile an der bislang at Equity konsolidierten Gesellschaft EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH wurden im Geschäftsjahr 2023/24 vollständig erworben und zum 30. September 2024 erstmals im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der EVN AG einbezogen. (siehe auch Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).

Infolge gesunkener Länderrisikoprämien zum 30. September 2024 wurde eine Wertaufholung der At-Equity Beteiligung am Wasserkraftwerk Ashta in Höhe von 16,8 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 52,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,54 % für den regulierten Zeitraum und von 7,72 % für den nicht regulierten Zeitraum verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,76 % entspricht (siehe auch Erläuterung 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).

Aufgrund der Ausübung eines vertraglich vereinbarten Kündigungsrechts der Stadt Zagreb für den ursprünglich bis 2028 laufenden Konzessionsvertrag über ein Kläranlagenprojekt übergab die at Equity einbezogene Projektgesellschaft ZOV am 3. August 2024 die von der WTE geplante, errichtete, finanzierte und betriebene Zentralkläranlage an die Stadt Zagreb. Damit endete auch die von der ebenfalls at Equity einbezogenen Betriebsgesellschaft ZOV UIP verantwortete Betriebsführung. Bei Übergabe der Anlage wurde eine Forderung gegenüber der Stadt Zagreb erfasst.

Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EnergieAllianz hat zum 30. September 2024 einen Buchwert von 0,0 Mio. Euro. Wertänderungen in Höhe von 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 34,1 Mio. Euro) wurden nicht berücksichtigt, da sie zu einem negativen Buchwert geführt hätten

38. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.

Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 11,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 3.269,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3.381,1 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 161,7 Mio. Euro (Vorjahr: 167,4 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).

Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen damit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2023/24 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted--Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 6,7 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 126,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,17 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,05 % entspricht. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertaufholung von 0,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 3,3 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,54 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2020–2023 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2024 basiert.

Im Segment Alle sonstigen Segmente führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren im Geschäftsjahr 2023/24 zu einer Wertaufholung von 0,8 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 31,3 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,37 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

39. Übrige langfristige Vermögenswerte

Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere 78,5 71,0
Ausleihungen 26,0 25,0
Forderungen aus Leasinggeschäften 8,7 10,1
Forderungen aus derivativen Geschäften 1,1 11,7
Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte 23,0 25,3
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 3,8 2,4
Vertragskosten 5,2 15,5
Primärenergiereserven 0,8 0,8
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 10,3 12,4
Summe 157,5 174,3

Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.

Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:

Fristigkeiten der
langfristigen Forderungen
aus Leasinggeschäften
Restlaufzeit zum 30.09.2024 Restlaufzeit zum 30.09.2023
Mio. EUR Ausstehende
Leasing
zahlungen
Zinsen Summe der
ausstehenden
Leasing
zahlungen
Ausstehende
Leasing
zahlungen
Zinsen Summe der
ausstehenden
Leasing
zahlungen
<5 Jahre 8,7 0,6 9,3 8,9 0,7 9,6
>5 Jahre 1,2 0,1 1,3
Summe 8,7 0,6 9,3 10,1 0,8 10,9

Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2023/24 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen übrigen Vermögenswerte beinhalten Ansprüche aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden. Darüber hinaus sind langfristige Forderungen gegenüber der bulgarischen Post in Höhe von 16,3 Mio. Euro enthalten.

Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert. Diese werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags so abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 und vier Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 10,3 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2023/24 (Vorjahr: 20,6 Mio. Euro) verminderte sich der Buchwert auf 5,2 Mio. Euro (Vorjahr: 15,5 Mio. Euro) (siehe auch Erläuterung 31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).

Kurzfristige Vermögenswerte

40. Vorräte

Vorräte
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Primärenergievorräte 47,3 67,6
CO2-Emissionszertifikate 11,3 13,6
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte 49,8 47,8
Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge 7,7 8,8
Summe 116,2 137,7

Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte 40,9 Mio. Euro (Vorjahr: 61,0 Mio. Euro).

Ein Teil der Erdgasvorräte wird gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2024 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 48,1 Mio. Euro). Zum 30. September 2024 ergab sich infolge der negativen Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von einem Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: –10,5 Mio. Euro).

Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen abgebildet (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen).

Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.

41. Forderungen und übrige Vermögenswerte

Forderungen und übrige Vermögenswerte

Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 250,2 331,2
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 40,6 147,7
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 1,6 3,1
Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen 0,1 10,0
Forderungen aus derivativen Geschäften 25,8 69,1
Forderungen aus Leasinggeschäften 2,0 2,2
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 109,3 155,8
429,5 719,1
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern 68,9 58,1
Geleistete Anzahlungen 109,0 128,0
Vertragsvermögenswerte 229,6 178,4
407,6 364,5
Summe 837,5 1.083,6

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen und gegenüber Kund*innen aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 61. Risikomanagement.

Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen, kurzfristige Ausleihungen sowie Forderungen aus Sicherheitseinbehalten im internationalen Projektgeschäft. Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte ist insbesondere auf Fertigungsaufträge im internationalen Projektgeschäft zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten erfasst.

Zum 30. September 2024 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.

42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen

Zusammensetzung der Wertpapiere und
sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Fondsanteile 159,9 229,5
davon Cash-Fonds 159,7 229,3
davon sonstige Fondsprodukte 0,2 0,2
Termingelder 14,1
Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel 12,1 22,9
Summe 172,0 266,5

In der Position "Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel" sind Bankguthaben enthalten, die verpfändet wurden und daher dem Konzern nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.

43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden

Die EVN betreibt mit ihren zwei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service sowie OOO EVN Umwelt zwei klärschlammbefeuerte Blockheizkraftwerke in Moskau. Diese sind dem Segment Umwelt zugeordnet. Infolge des Ukrainekriegs ist das Risiko einer geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs in Russland schwieriger kalkulierbar. Angesichts dieser Entwicklungen hat die EVN im Geschäftsjahr 2021/22 mögliche Ausstiegsszenarien überprüft und beschlossen, die Gesellschaften zu veräußern.

Ursprünglich war die EVN davon ausgegangen, dass die Veräußerung noch im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgen wird, allerdings kam es aufgrund zusätzlicher Anforderungen und bürokratischer Hürden zu unerwarteten Verzögerungen. Die Einigung mit dem Käufer war zwar bereits im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/23 erfolgt, die obligatorische Zustimmung der russischen Regierungskommission stand jedoch noch aus. Aufgrund des langandauernden Genehmigungsverfahrens, der aktuell schwierigen Wettbewerbssituation in Russland und der aus der Entscheidung der Regierungskommission resultierenden Auflagen einigte sich die EVN mit dem Käufer auf eine Preisreduktion.

Die EVN erfüllt alle vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Veräußerung der Gesellschaften und geht davon aus, dass das Closing nun jedenfalls innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen wird. Daher werden die Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerungsgruppe zum 30. September 2024 gemäß IFRS 5 als kurzfristig ausgewiesen.

Zum 30. September 2024 wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Wertminderungen in Höhe von 0,6 Mio. Euro erfasst. Darüber hinaus wurden Wertminderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 0,1 Mio. Euro berücksichtigt. Zusätzlich mussten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 6,4 Mio. Euro ausgebucht werden. Die Ausbuchung wurde ergebniswirksam im Finanzergebnis erfasst (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).

Im sonstigen Ergebnis sind kumulative Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, enthalten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Unterschied aus der Währungsumrechnung –5,6 Mio. Euro (Vorjahr: –5,4 Mio. Euro). Am 30. September 2024 wurde die Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und umfasste die nachstehenden Vermögenswerte und Schulden:

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
------------------------------------------------------- --
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Kurzfristige Vermögenswerte 2,0 5,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 2,0 5,8
Kurzfristige Schulden 0,5 0,4
Zur Veräußerung gehaltene Schulden 0,5 0,4

In den kurzfristigen Vermögenswerten sind Bankguthaben von 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro) enthalten, die infolge der Sanktionen der Russischen Föderation Verfügungsbeschränkungen unterliegen.

Passiva

Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2023/24 und 2022/23 ist auf Seite 25 dargestellt.

44. Grundkapital

Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).

45. Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 205,9 Mio. Euro (Vorjahr: 205,2 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).

46. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 3.685,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3.417,0 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:

Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG

Mio. EUR 2023/24
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2023/24 265,7
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2022/23 0,5
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen –105,0
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn 161,2
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung –160,5
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2024/25 0,7

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2023/24 in Höhe von 0,90 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.

Die 95. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 1. Februar 2024 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2022/23 eine Dividende in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie zuzüglich einer einmaligen Sonderdividende in Höhe von 0,62 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 203,2 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 6. Februar 2024, Dividendenzahltag der 9. Februar 2024.

47. Bewertungsrücklagen

In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.

Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: –0,9 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 23) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.

In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.

Bewertungsrücklagen

30.09.2024 30.09.2023
Mio. EUR Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus
finanziellen Vermögenswerten erfolgs
neutral zum beizulegenden Zeitwert
2.969,6 –682,9 2.286,7 3.087,0 –709,9 2.377,1
Cash Flow Hedges –9,2 4,7 –4,5 28,9 –3,3 25,6
Neubewertungen IAS 19 –128,1 28,7 –99,4 –99,6 22,3 –77,3
at Equity einbezogenen Unternehmen –45,2 14,5 –30,7 –204,9 53,5 –151,3
Summe 2.787,1 –635,0 2.152,2 2.811,4 –637,4 2.174,0

Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2023/24 –84,3 Mio. Euro (Vorjahr: –15,4 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio Hedge der Stromerzeugung sowie aus der Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektgeschäft (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.

48. Eigene Anteile

Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 23.876 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung an berechtigte Mitarbeiter*innen ausgeben zu können (Vorjahr: 36.287 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:

Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile

Stückaktien Eigene Aktien Im Umlauf befindliche Anteile
30.09.2022 179.878.402 –1.659.357 178.219.045
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 36.287 36.287
30.09.2023 179.878.402 –1.623.070 178.255.332
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 23.876 23.876
30.09.2024 179.878.402 –1.599.194 178.279.208

Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.259.311 Stück (Vorjahr: 178.225.093 Stück).

49. Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:

Nicht beherrschende Anteile

30.09.2024 30.09.2023
Mio. EUR RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
Tochterunternehmen
Nicht beherrschende Anteile (%) 49,97 26,37 10,00 49,97 26,37 10,00
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 219,1 58,2 34,5 216,1 48,7 33,9
Nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesenes Ergebnis
39,3 12,8 2,6 39,7 8,2 –0,1
Nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Dividenden
35,1 3,0 25,0 2,7
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 437,4 256,9 431,9 431,7 221,1 399,2
Kurzfristige Vermögenswerte 0,8 10,6 59,3 0,4 10,4 67,3
Langfristige Schulden 1,0 93,9 1,0 94,4
Kurzfristige Schulden 0,2 19,1 19,8
2023/24 2022/23
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 0,3 0,3
Ergebnis nach Ertragsteuern 78,7 48,7 25,7 79,4 31,2 5,4
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich 70,8 11,6 57,6 50,4 11,3 111,0
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –50,1 –40,9
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –70,3 –11,4 –10,0 –50,0 –10,4 –20,9

Langfristige Schulden

50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Zusammensetzung Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Nominal
verzinsung
(%)
Laufzeit Nominale Buchwert
30.09.2024
Mio. EUR
Buchwert
30.09.2023
Mio. EUR
Marktwert
30.09.2024
Mio. EUR
Anleihen/Namensschuldverschreibung 469,7 469,5 436,4
EUR-Anleihe 4,125 2012–2032 100,0 Mio. EUR 98,9 98,8 106,1
EUR-Anleihe 4,125 2012–2032 25,0 Mio. EUR 24,8 24,8 26,5
EUR-Anleihe 0,850 2020–2035 101,0 Mio. EUR 101,0 101,0 76,2
Namensschuldverschreibung 2,005 2022–2034 5,0 Mio. EUR 5,0 5,0 4,4
Namensschuldverschreibung 2,440 2022–2037 150,0 Mio. EUR 150,0 150,0 131,7
Namensschuldverschreibung 3,900 2022–2038 90,0 Mio. EUR 90,0 90,0 91,5
Bankdarlehen
(inkl. Schuldscheindarlehen)1)
0,00–4,99 bis 2068 518,1 633,9 514,4
Summe 987,8 1.103,5 950,8

1) Im Geschäftsjahr 2023/24 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 161,2 Mio. Euro in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.

Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:

Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Restlaufzeit zum 30.09.2024 Restlaufzeit zum 30.09.2023
Mio. EUR <5 Jahre >5 Jahre Summe <5 Jahre >5 Jahre Summe
Anleihen/Namensschuldverschreibung 469,7 469,7 469,5 469,5
davon fix verzinst 469,7 469,7 469,5 469,5
davon variabel verzinst
Bankdarlehen 136,6 381,5 518,2 203,3 430,6 633,9
davon fix verzinst 131,7 276,5 408,2 199,7 325,6 525,3
davon variabel verzinst 4,9 105,0 109,9 3,6 105,0 108,6
Summe 136,6 851,2 987,8 203,3 900,1 1.103,5

Anleihen und Namensschuldverschreibungen

Sämtliche Anleihen sind endfällig.

Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Bankdarlehen

Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 247,0 Mio. Euro (Vorjahr: 247,0 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012, im April 2020 sowie im Juli 2022 emittiert wurden.

Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

51. Latente Steuern

Latente Steuern
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Aktive latente Steuern
Sozialkapital –29,5 –25,2
Verlustvorträge –1,5 –6,8
Beteiligungsabschreibungen –12,0 –15,2
Sachanlagen –14,8 –8,5
Rückstellungen –13,8 –7,3
Finanzinstrumente –1,0 –8,7
Sonstiges Vermögen –24,0 –31,1
Sonstige Schulden –21,5 –8,4
Passive latente Steuern
Sachanlagen 153,1 113,7
Immaterielle Vermögenswerte 4,5 1,9
Beteiligungen 683,2 697,1
Rückstellungen 0,7 5,0
Finanzinstrumente 6,2 18,6
Sonstiges Vermögen 4,0 4,8
Sonstige Schulden 1,6 5,0
Summe 735,2 735,1
davon aktive latente Steuern –31,1 –50,9
davon latente Steuerverbindlichkeiten 766,3 785,9

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Veränderung latente Steuern
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Latenter Steuersaldo 01.10. 735,1 1.071,1

Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen
–2,3 –1,7

Erfolgswirksame Veränderung
4,8 66,7

Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage
–2,4 –401,0
Latenter Steuersaldo 30.09. 735,2 735,1

Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 80,0 Mio. Euro (Vorjahr: 75,1 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.

Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 134,2 Mio. Euro (Vorjahr: 110,1 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 511,3 Mio. Euro (Vorjahr: 407,2 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen "Finanzinstrumente" mit –35,0 Mio. Euro (Vorjahr: –51,8 Mio. Euro), "Assoziierte Unternehmen" mit 39,0 Mio. Euro (Vorjahr: 343,2 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit –6,4 Mio. Euro (Vorjahr: –6,0 Mio. Euro).

52. Langfristige Rückstellungen

Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Rückstellung für Pensionen 191,5 177,0
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 27,1 23,6
Rückstellung für Abfertigungen 77,6 74,1
Sonstige langfristige Rückstellungen 98,4 93,1
Summe 394,6 367,7

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:

Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September 2024 mit 3,4 % (Vorjahr: 4,3 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 3,3 % (Vorjahr: 4,3 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration der Personalrückstellungen.

Folgende Parameter werden angewendet:

  • Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
  • Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Folgejahr: 4,0 % (Vorjahr: 7,0 %)
  • Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Jahr 2026: 2,75 % (Vorjahr: 3,5 %)
  • Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für Folgejahre: 2,25 % (Vorjahr: 2,25 %)

Entwicklung der Rückstellung für Pensionen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. 177,0 172,0
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs)
–0,4 –4,0
+
Zinsaufwand
7,6 6,4

Pensionszahlungen
–12,2 –12,3
+/–
Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
19,5 14,9
davon aus
finanziellen Annahmen 18,5 –1,5
erfahrungsbedingten Annahmen 1,0 16,4
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. 191,5 177,0

Zum 30. September 2024 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 11,9 Jahre (Vorjahr: 11,0 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,3 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. 23,6 20,2
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs)
0,2 0,2
+
Zinsaufwand
1,0 0,8

Pensionszahlungen
–1,3 –2,2
+/–
Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
3,6 4,6
davon aus
finanziellen Annahmen 3,1 –2,0
erfahrungsbedingten Annahmen 0,5 6,6
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. 27,1 23,6

Zum 30. September 2024 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 14,4 Jahre (Vorjahr: 13,6 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. 74,1 69,7
+
Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs)
2,4 2,4
+
Zinsaufwand
3,3 2,5

Abfertigungszahlungen
–7,7 –8,5

Umbuchungen
0,1 –0,1
+/–
Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn
5,4 8,1
davon aus
finanziellen Annahmen 3,6 –3,4
erfahrungsbedingten Annahmen 1,8 11,5
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. 77,6 74,1

Zum 30. September 2024 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 5,6 Jahre (Vorjahr: 5,8 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2024/25 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 9,2 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro) erwartet.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen

30.09.2024 30.09.2023
% Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 6,24 –5,57 5,69 –5,16
Bezugserhöhung 1,00 –1,20 1,33 –1,17 1,24
Pensionserhöhung 1,00 –9,55 11,59 –8,86 10,58
Restlebenserwartung 1 Jahr –4,38 4,46 –4,19 4,24

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen

30.09.2024 30.09.2023
% Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 7,56 –6,73 7,07 –6,32
Pensionserhöhung 1,00 –11,49 14,19 –10,71 13,10
Restlebenserwartung 1 Jahr –3,48 3,50 –3,21 3,21

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen

30.09.2024 30.09.2023
% Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 2,83 –2,69 2,90 –2,75
Bezugserhöhung 1,00 –5,43 5,91 –5,61 6,12

Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen

Mio. EUR Jubiläumsgelder Mieten für
Netzzutritte
Prozesskosten/
-risiken
Umwelt- und
Entsorgungs
risiken
Übrige
langfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2023 21,0 6,8 2,3 57,0 6,0 93,1
Zinsaufwand 1,0 –0,1 0,7 1,6 3,2
Verwendung –1,7 –0,3 –0,7 –1,6 –4,3
Auflösung –6,0 –1,5 –1,2 –3,6 –12,3
Zuführung 3,7 0,2 4,2 6,3 7,8 14,0
Umgliederung –1,6 2,9 –0,8 –0,6 –4,1 –4,3
Konsolidierungskreisänderungen 0,9 0,9
Buchwert 30.09.2024 22,3 3,7 4,5 63,3 4,6 98,4

Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 19 Jahren gerechnet. Die Position "Umgliederung" ist im Wesentlichen auf eine Umgliederung aus dem kurzfristigen Bereich aufgrund der Anpassung von Laufzeitschätzungen im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen zurückzuführen.

53. Baukosten- und Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.

Langfristige Baukosten- und Investitionszuschüsse

Mio. EUR Baukostenzuschüsse
(IFRS 15)
Baukostenzuschüsse
(regulierter Bereich)
Investitionszuschüsse Summe
Buchwert 01.10.2023 62,1 554,2 66,9 683,3
Zugänge 10,7 105,0 5,6 121,3
Umgliederung –6,5 –69,6 –4,7 –80,8
Konsolidierungskreisänderungen 2,3 2,3
Buchwert 30.09.2024 66,3 589,7 70,1 726,1

Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden

Restlaufzeit zum 30.09.2024 Restlaufzeit zum 30.09.2023
Mio. EUR <5 Jahre >5 Jahre Summe <5 Jahre >5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 0,4 0,4 8,4 8,4
Leasingverbindlichkeiten 35,4 34,9 70,2 22,4 48,9 71,3
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 11,1 2,0 13,1 5,9 3,3 9,3
Summe 46,9 36,9 83,8 36,8 52,3 89,1

Kurzfristige Schulden

55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.

54. Übrige langfristige Schulden
Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 0,4 8,4
Leasingverbindlichkeiten 70,2 71,3
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 13,1 9,3
Summe 83,8 89,1

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich sowie aus Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.

Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023 Anleihen – 77,8 Bankdarlehen 126,1 215,4 Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite – 50,0 Summe 126,1 343,2

Die im Vorjahr in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten enthaltene JPY-Anleihe in Höhe von 76,1 Mio. Euro wurde per 9. Jänner 2024 zur Gänze getilgt.

Kredite im Ausmaß von 117,3 Mio. Euro (Vorjahr: 293,2 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.

56. Lieferant*innenverbindlichkeiten

In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 131,9 Mio. Euro (Vorjahr: 149,0 Mio. Euro) enthalten.

57. Kurzfristige Rückstellungen

Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen

Mio. EUR Personal
ansprüche
Mieten für
Netzzutritte
Prozessrisiken Sonstige
kurzfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2023 87,1 2,9 1,6 42,9 134,4
Währungseffekte 0,1 0,1
Verwendung –12,0 –0,7 –34,0 –46,6
Auflösung –4,4 –4,4
Zuführung 20,7 17,4 38,2
Umgliederung 1,6 –2,9 0,8 4,9 4,4
Buchwert 30.09.2024 97,4 1,8 27,0 126,1

Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) ausgewiesen.

Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Drohverlustrückstellungen resultierend aus vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von 20,8 Mio. Euro (Vorjahr: 24,2 Mio. Euro) gebildet.

Infolge der Hochwasserschäden im September 2024 wurde für Instandhaltungsmaßnahmen an nicht versicherten Vermögenswerten, die einem Versorgungsauftrag unterliegen, eine sonstige kurzfriste Rückstellung in Höhe 5,7 Mio. Euro erfasst (siehe Erläuterung 29. Sonstige betriebliche Aufwendungen).

58. Übrige kurzfristige Schulden

Übrige kurzfristige Schulden

Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 79,5 28,8
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 14,5 12,4
Zinsenabgrenzungen 12,3 14,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 9,3 30,6
Leasingverbindlichkeiten 8,5 8,8
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 102,8 176,9
226,9 272,2
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten 47,0 29,2
Erhaltene Anzahlungen 61,2 64,6
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 71,0 67,7
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 12,8 13,6
Energieabgaben 2,0 0,9
Umsatzsteuer 14,7 14,3
Sonstige Posten 16,2 34,7
225,0 224,9
Summe 451,9 497,1

Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.

Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich sowie Devisentermingeschäfte für Umweltinfrastrukturprojekte.

In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten, Energieabgrenzungen, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kund*innen erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden. Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 29,2 Mio. Euro wurden im Geschäftsjahr 2023/24 als Umsatzerlöse realisiert.

Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung

Energie Erzeugung Netze Südosteuropa Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung1) Summe
Mio. EUR 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23 2023/24 2022/23
Außenumsatz 780,3 1.015,9 120,7 132,8 565,2 564,5 1.335,8 1.499,7 428,2 531,4 26,4 24,5 3.256,6 3.768,7
Innenumsatz
(zwischen Segmenten)
19,5 19,3 305,3 349,2 78,5 73,4 2,5 1,6 0,5 0,7 95,8 83,9 –502,1 –528,1
Gesamtumsatz 799,8 1.035,2 426,0 481,9 643,7 637,9 1.338,3 1.501,2 428,7 532,2 122,2 108,4 –502,1 –528,1 3.256,6 3.768,7
Operativer Aufwand –703,4 –859,9 –212,7 –224,2 –381,7 –402,6 –1.139,6 –1.261,8 –414,9 –488,4 –134,0 –120,1 498,2 524,8 –2.488,0 –2.832,1
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen
operativ
–156,5 –238,8 43,7 42,7 17,3 18,3 126,3 110,2 30,8 –67,6
EBITDA –60,1 –63,6 257,0 300,4 262,0 235,4 198,8 239,4 31,0 62,2 114,6 98,5 –3,9 –3,4 799,4 869,0
Abschreibungen –30,2 –26,6 –67,5 –45,4 –168,8 –156,8 –84,0 –79,9 –23,8 –32,7 –2,7 –2,5 3,9 3,4 –373,2 –340,4
davon Wertminderungen –4,2 –5,8 –21,0 –1,1 –0,1 –0,3 –25,2 –7,1
davon Zuschreibungen 0,3 1,6 1,6 0,3 3,2
Operatives Ergebnis (EBIT) –90,3 –90,1 189,5 255,0 93,2 78,6 114,7 159,5 7,2 29,5 111,9 96,0 426,2 528,5
EBIT-Marge (%) –11,3 –8,7 44,5 52,9 14,5 12,3 8,6 10,6 1,7 5,5 91,5 88,6 13,1 14,0
Zinserträge 1,0 8,3 6,3 0,6 0,5 5,3 2,9 4,0 2,6 52,8 47,7 –63,8 –43,5 8,1 16,5
Zinsaufwendungen –7,1 –4,3 –5,7 –4,5 –30,7 –22,4 –15,3 –12,4 –26,1 –20,2 –40,7 –37,0 63,8 43,5 –61,8 –57,4
Finanzergebnis –5,9 –4,7 4,0 2,3 –29,7 –21,8 –10,0 –10,0 –37,9 –20,9 226,8 200,6 –11,9 –17,9 135,3 127,6
Ergebnis vor Ertragsteuern –96,2 –94,8 193,4 257,3 63,5 56,8 104,8 149,6 –30,8 8,6 338,7 296,6 –11,9 –17,9 561,6 656,2
Firmenwerte 1,2 1,8 1,8 1,8 3,0
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen
49,8 37,7 230,3 239,7 166,9 170,8 696,6 655,2 1.143,6 1.103,4
Gesamtvermögen 642,1 674,0 1.186,2 1.193,3 2.756,8 2.562,7 1.488,5 1.402,7 1.014,8 1.072,0 6.164,9 6.195,2 –2.339,7 –2.103,8 10.913,6 10.996,0
Gesamtschulden 510,4 464,2 432,6 442,4 2.018,1 1.838,6 896,4 895,4 820,5 849,3 1.774,4 2.075,7 –2.269,5 –2.033,9 4.183,0 4.531,6
Investitionen2) 89,9 63,6 87,5 121,7 399,8 356,0 147,2 135,5 30,7 22,9 2,5 1,8 –4,6 –7,4 753,0 694,1

1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben

2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Strom 2.125,5 2.462,5
Erdgas 222,5 304,0
Wärme 237,5 252,8
Umweltdienstleistungen 421,7 525,3
Sonstige 249,4 224,1
Summe 3.256,6 3.768,7

Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1) 30.09.2024 30.09.2023 Mio. EUR Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Österreich 198,6 3.600,9 181,9 3.270,1 Deutschland 0,6 20,1 0,7 9,9 Bulgarien 35,0 564,5 10,9 565,1 Nordmazedonien 11,9 426,5 12,8 385,4 Sonstige 16,2 50,7 4,9 55,1 Summe 262,4 4.662,7 211,2 4.285,7

Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1)

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Österreich 1.540,4 1.777,4
Deutschland 357,7 458,4
Bulgarien 798,1 934,9
Nordmazedonien 534,9 562,2
Sonstige 25,6 35,7
Summe 3.256,6 3.768,7

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Geschäftsbereiche Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie
Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms

Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern

Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen und auf Großhandelsmärkten

Wärmeproduktion und -verkauf

45,0
%-Beteiligung an der EnergieAllianz1)

Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG1)
Erzeugung

Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen Produktionskapazitäten
zur Netzstabilisierung an österreichischen und internationalen Standorten

Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich

13,0
%-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)1)
%-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1)

49,99
Netze
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich

Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa
Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien

Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien

Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in Nordmazedonien

Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien

Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien

Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt
Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich

Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung
(je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie
die thermische Abfallverwertung2)
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente
50,03
%-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100
% der Anteile an der RAG1)

73,63
%-Beteiligung an der Burgenland Holding; diese ist mit 49,0
% an der Burgenland Energie beteiligt1)
%-Beteiligung an der Verbund AG3)

12,63

Konzerndienstleistungen

1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

2) Für das internationale Projektgeschäft werden nach Beendigung des Verkaufsprozess zur vollständigen Veräußerung der WTE im April 2024 weiterhin

strategische Optionen im Sinn einer Konzentration auf das Energiegeschäft evaluiert.

3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.

Grundsatz der Segmentzuordnung und der Verrechnungspreise

Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.

Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene

In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.

Unternehmensweite Angaben

Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.

Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen.

Sonstige Angaben

60. Konzern-Geldflussrechnung

Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.

Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Liquide Mittel 78,8 70,2
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) 0,1 0,1
davon Guthaben bei Kreditinstituten 78,7 70,1
Kontokorrentverbindlichkeiten –50,0
Summe 78,8 20,2

Zum Bilanzstichtag unterlagen 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) Verfügungsbeschränkungen und wurden vom Fonds der liquiden Mittel umgegliedert (siehe auch Erläuterung 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen).

Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), die Auflösung jener aus dem nichtregulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.

Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) 58,3 58,3
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) 6,3 5,8
Summe 64,6 64,1

Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Geschäftsjahr 2023/24

Mio. EUR Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Leasing
verbindlichkeiten
Summe
Stand 01.10.2023 343,2 1.103,5 80,2 1.526,8
Auszahlungen –293,2 –11,8 –305,0
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel –50,0 –50,0
Währungsumrechnung 0,9 0,9
Veränderung Fair Value –0,9 –0,9
Veränderung Geldbeschaffungskosten 0,5 0,5
Sonstige Veränderungen 0,8 9,2 10,4 20,4
Umbuchungen 125,2 –125,2
Stand 30.09.2024 126,1 987,8 78,8 1.192,7

Geschäftsjahr 2022/23

Mio. EUR Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Leasing
verbindlichkeiten
Summe
Stand 01.10.2022 377,4 1.150,8 61,8 1.590,0
Einzahlungen 256,7 256,7
Auszahlungen –122,4 –1,3 –11,8 –135,5
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel –205,1 –205,1
Währungsumrechnung –0,1 –0,1
Veränderung Fair Value –9,9 –9,9
Veränderung Geldbeschaffungskosten 0,4 0,4
Sonstige Veränderungen 30,2 30,2
Umbuchungen 293,2 –293,2
Stand 30.09.2023 343,2 1.103,5 80,2 1.526,8

61. Risikomanagement

Das Risikomanagement unterstützt bei der Verfolgung der Unternehmensziele, insbesondere bei der

  • gezielten Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale, der
  • Gewährleistung der Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit des Konzerns sowie der
  • Optimierung des Ergebnisses unter Berücksichtigung des Risiko-Chancen-Kalküls.

Risikomanagement erfolgt dabei in Bezug auf Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Kredit- bzw. Ausfallrisiken.

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken

Marktrisiken: Zinsänderungsrisiko

Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikosteuerung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der laufenden Berechnung des Marktwerts der Finanzverbindlichkeiten u. a. auch im Rahmen einer Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR (unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente) 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro). Der hier verzeichnete Rückgang ist auf die im Geschäftsjahr 2023/24 gesunkene Restschuld an ausstehenden Krediten und Anleihen und auf die geringere Volatilität auf den Zinsmärkten zurückzuführen. Gleichzeitig spiegelt der Zins-VaR den hohen Grad an fix verzinsten Finanzverbindlichkeiten von 90 % per 30. September 2024 (Vorjahr: 87 %) wider. Für die zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten würde ein Anstieg des Marktzinsniveaus/Referenzzinssatzes um 100 Basispunkte eine Erhöhung der Zinsaufwendungen um 1,1 Mio. Euro p. a. (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro p. a.) bedeuten.

Marktrisiken: Fremdwährungsrisiko

Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, KWD, MKD, PLN, RON, RUB, USD), können Währungsrisiken schlagend werden. Mit Tilgung der in japanischen Yen (JPY) begebenen Anleihe im Jänner 2024 ist ein wesentlicher Treiber des Währungsrisikos im Finanzierungsbereich der EVN weggefallen. Die Finanzverbindlichkeiten sind nun ausschließlich in Euro denominiert.

Die Steuerung des Exposure (FX) dient dem Ziel, die physischen, unmittelbar verfügbaren bzw. täglich fälligen liquiden Mittel des EVN Konzerns in Fremdwährung stets auf das erforderliche, ökonomisch sinnvolle Mindestmaß zu reduzieren. BGN und MKD werden als Kernwährungen der EVN betrachtet und unterliegen keiner aktiven Fremdwährungsrisikosteuerung.

Wesentlicher Treiber des Währungsrisikos im operativen Bereich ist weiterhin das Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman in Kuwait. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – gemeinsam mit Partner*innen – die Errichtung eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Netto-Cash-Flows je Fremdwährung aus dem Projektgeschäft fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.

Der EVN Konzern erweitert zudem in Bahrain eine bestehende Kläranlage und errichtet dazu eine Klärschlammverbrennungsanlage. Wie beim Projekt in Kuwait ist das Unternehmen auch in Bahrain Währungsrisiken ausgesetzt. Zur Absicherung der hoch wahrscheinlich erwarteten Netto-Cash-Inflows wurden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Aufgrund des Projektfortschritts konnte die im Geschäftsjahr 2022/23 für Absicherungsgeschäfte in Bezug auf den Bahrain-Dinar (BHD) gebildete Cash-Flow-Hedge-Designation aufgelöst werden.

Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro).

Sonstige Marktrisiken

Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.

Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten.

Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom und Gas sowie für CO2-Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarfs dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Bei Veränderung der Marktpreise um 5 % würden sich für die EVN am Bilanzstichtag folgende Auswirkungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ergeben:

Sensitivitäten Marktpreis
% 2023/24 2022/23
+5
%
–5
%
+5
%
–5
%
Eigenkapitalauswirkung (Cash Flow Hedges Bewertungsrücklage) –2,0 +2,0 –5,3 +5,3
Auswirkung operatives Ergebnis –0,1 +0,1 –2,7 +2,7

Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 124,4 Mio. Euro (Vorjahr: 145,7 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Rückgang gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist auf einen geringeren Marktwert des gehaltenen Verbund-Aktien-Portfolios sowie auf eine geringere Volatilität im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag zurückzuführen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.

Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 78,8 Mio. Euro (Vorjahr: 70,2 Mio. Euro), Termingeldern in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro ) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 159,7 Mio. Euro (Vorjahr: 216,8 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 500,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) sowie vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 315,0 Mio. Euro (Vorjahr: 286,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 16,8 % (Vorjahr: 21,1 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden

30.09.2024

Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR Buchwert Summe
Zahlungsabflüsse
< 1 Jahr 1–5 Jahre > 5 Jahre
Anleihen 469,7 570,6 10,6 39,1 520,9
Bankdarlehen 644,2 753,1 143,7 187,2 422,2
Leasingverbindlichkeiten 78,8 98,7 8,9 28,7 61,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) 9,7 10,2 9,8 0,4
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 5,2 5,2 5,2
Summe 1.207,6 1.437,7 178,1 255,3 1.004,3

30.09.2023

Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR Buchwert Summe
Zahlungsabflüsse
< 1 Jahr 1–5 Jahre > 5 Jahre
Anleihen 547,3 719,0 93,7 58,6 566,7
Bankdarlehen 927,1 980,2 234,7 259,1 486,4
Leasingverbindlichkeiten 80,2 96,6 9,4 27,8 59,4
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) 39,1 42,3 33,2 9,1
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 15,5 15,5 15,5
Summe 1.531,4 1.853,6 386,5 354,6 1.112,5

1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 90 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.

Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.

Kredit- bzw. Ausfallrisiko

Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Geschäftspartnerin bzw. den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Geschäftspartner*innen durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahent*innen herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.

Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivatbzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkund*innen und sonstige Debitor*innen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kreditratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.

Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.

Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert.

Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste.

Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung

• von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und

• für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.

Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 4 oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BBB– oder höher bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.

Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn

  • es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldner ihrer bzw. seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
  • der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
  • bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlaufen des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder eine Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein geringeres Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen

30.09.2024

Mio. EUR Äquivalent S&P Ausfallwahr
scheinlichkeit
(%)1)
Ausleihungen Leasing
forderungen
Bankguthaben2) 3) Errechnete
Wertminderung4)
EVN Ratingklasse 1 AAA 3,8
EVN Ratingklasse 2 Bis AA– 0,07
EVN Ratingklasse 3 Bis A– 0,07 29,1 6,9 55,5
EVN Ratingklasse 4 Bis BBB– 0,33 27,1
EVN Ratingklasse 5a Bis BB– 1,48 6,0
EVN Ratingklasse 5b Bis B– 6,78 2,2
EVN Ratingklasse 5c Bis D 25,98
Ohne Rating 1,3
Summe 30,3 10,7 89,2

30.09.2023

Mio. EUR Äquivalent S&P Ausfallwahr
scheinlichkeit
(%)1)
Ausleihungen Leasing
forderungen
Bankguthaben2) 3) Errechnete
Wertminderung4)
EVN Ratingklasse 1 AAA 7,4
EVN Ratingklasse 2 Bis AA– 0,03 0,3
EVN Ratingklasse 3 Bis A– 0,05 19,4 4,9 39,7
EVN Ratingklasse 4 Bis BBB– 0,22 9,2 41,0
EVN Ratingklasse 5a Bis BB– 0,91 10,0
EVN Ratingklasse 5b Bis B– 5,53 2,1
EVN Ratingklasse 5c Bis D 24,70
Ohne Rating 0,9
Summe 29,5 12,3 93,1

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)

2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt, bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumensgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.

3) In den Bankguthaben sind auch beschränkt verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 22,9 Mio. Euro) enthalten.

4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.

In der aktuellen Situation gilt es insbesondere zu beurteilen, wie sich das makroökonomische Umfeld bei der Ermittlung der zu erwartenden Verluste (Expected Credit Loss) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auswirkt. Ungeachtet der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen. Allerdings hat dies zur Folge, dass in Europa aktuell vermehrt Insolvenzfälle eintreten. Insofern erwarten wir, dass diese Entwicklung künftig zu höheren Forderungsausfällen führen kann. Aus diesem Grund hat die EVN Gruppe über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2023/24 eine um 5,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:

Erwartete Kreditverluste Österreich

30.09.2024

Mio. EUR Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–0,1 0,1 43,7 43,7
Bis 89 Tage überfällig 0,1–0,6 0,8 9,6 9,5 0,1
Bis 179 Tage überfällig 4,6–19,7 12,0 2,2 1,9 0,3
Bis 359 Tage überfällig 7,9–55,2 16,4 3,3 2,8 0,5
> 360 Tage überfällig 15,5–100,0 34,3 12,5 8,2 4,3
Summe 71,3 66,1 5,2

Erwartete Kreditverluste Bulgarien

30.09.2024

Mio. EUR Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–2,7 0,37 47,8 47,6 0,2
Bis 89 Tage überfällig 2,1–100,0 6,51 7,9 7,4 0,5
Bis 179 Tage überfällig 28,4–100,0 63,80 1,2 0,4 0,7
Bis 359 Tage überfällig 63,2–100,0 87,82 1,4 0,2 1,2
> 360 Tage überfällig 100,0 100,00 14,3 14,3
Summe 72,5 55,6 17,0

30.09.2023

Mio. EUR Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–0,5 0,13 53,4 53,3 0,1
Bis 89 Tage überfällig 3,0–42,3 8,23 5,9 5,3 0,5
Bis 179 Tage überfällig 31,7–54,9 39,75 1,2 0,7 0,5
Bis 359 Tage überfällig 63,6–98,1 88,96 1,7 0,2 1,5
> 360 Tage überfällig 100,0 100,00 13,6 13,6
Summe 75,7 59,6 16,1

30.09.2023

Mio. EUR Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–0,1 98,6 98,6
Bis 89 Tage überfällig 0,1–0,6 1,1 7,9 7,8 0,1
Bis 179 Tage überfällig 4,6–19,7 13,6 1,9 1,6 0,3
Bis 359 Tage überfällig 7,9–55,2 18,9 2,7 2,2 0,5
> 360 Tage überfällig 15,5–100,0 38,6 11,0 6,8 4,3
Summe 122,2 117,0 5,2

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien

30.09.2024

Mio. EUR Ausfall
wahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfall
wahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,4–100,0 55,2 145,3 65,1 80,2
davon Ratenvereinbarungen 27,5–100,0 88,5 87,7 10,1 77,5
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,4–36,6 4,7 57,6 54,9 2,7
Bis 89 Tage überfällig 2,4–100,0 9,7 23,6 21,3 2,3
Bis 179 Tage überfällig 42,3–100,0 80,5 6,6 1,3 5,3
Bis 359 Tage überfällig 52,6–100,0 95,2 10,9 0,5 10,4
> 360 Tage überfällig 100,0 100,0 169,7 169,7
Summe 356,1 88,2 267,9

30.09.2023

Mio. EUR Ausfall
wahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfall
wahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,4–100,0 50,25 126,0 62,7 63,3
davon Ratenvereinbarungen 17,5–100,0 83,90 71,9 11,6 60,3
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,4–36,6 5,51 54,1 51,1 3,0
Bis 89 Tage überfällig 2,4–100,0 13,29 23,2 20,1 3,1
Bis 179 Tage überfällig 42,3–100,0 81,39 6,6 1,2 5,4
Bis 359 Tage überfällig 52,6–100,0 96,61 14,2 0,5 13,7
> 360 Tage überfällig 100,0 100,00 156,1 156,1
Summe 326,2 84,5 241,7

Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".

Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 62,2 Mio. Euro (Vorjahr: 102,8 Mio. Euro) betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggeber*innen großteils um staatsnahe Unternehmen handelt, wurden die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt und die Forderungen bei Bedarf einzelwertberichtigt. Für Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 30,2 Mio. Euro (Vorjahr: 70,7 Mio. Euro), die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 15,4 Mio. Euro (Vorjahr: 23,7 Mio. Euro) erfasst.

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 36,7 Mio. Euro (Vorjahr: 20,7 Mio. Euro) erfasst. Diese Wertminderungen resultierten im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten war wie im Vorjahr nicht erforderlich.

Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

Wertberichtigungen –
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio. EUR 2023/24 2022/23
Stand 01.10. 286,7 287,1
Zuführung 36,7 20,7
Abgang –17,9 –21,1
Stand 30.09. 305,4 286,7

Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2024 und zum 30. September 2023 entspricht den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige Vermögenswerte sowie 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.

Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.

62. Kapitalmanagement

Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigender Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 50 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 61,7 % (Vorjahr: 58,8 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 83,7 % (Vorjahr: 79,4 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurzund langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.

Kapitalmanagement
Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 1.058,1 1.174,8
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 134,6 302,0
Fonds der liquiden Mittel –78,8 –20,2
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere –250,5 –337,5
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen –30,3 –29,5
Nettofinanzverschuldung 833,1 1.089,7
Langfristige Personalrückstellungen2) 296,2 274,6
Nettoverschuldung 1.129,3 1.364,3
Funds from Operations 945,2 1.082,9
Eigenkapital 6.730,6 6.464,3
Gearing (%) 16,8 21,1
Net Debt Coverage (%) 83,7 79,4

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung

Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.

63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z.B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.

In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 dargestellt.

Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.

Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten

30.09.2024 30.09.2023
Mio. EUR Bewertungs
kategorie
Fair-Value-
Hierarchie
(IFRS 13)
Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
Klassen
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen1)
Beteiligungen FVOCI Stufe 3 161,7 161,7 167,4 167,4
Andere Beteiligungen FVOCI Stufe 1 3.269,2 3.269,2 3.381,1 3.381,1
Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere FVTPL Stufe 1 78,5 78,5 71,0 71,0
Ausleihungen AC Stufe 2 26,0 26,5 25,0 24,1
Forderungen aus Leasinggeschäften AC Stufe 2 8,7 8,7 10,1 9,6
Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 1,1 1,1 11,7 11,7
Forderungen AC 23,0 23,0 25,3 25,3
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Forderungen und
übrige kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen AC 403,9 404,3 650,0 650,0
Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 25,8 25,8 69,1 69,1
Wertpapiere und sonstige
Finanzinvestitionen
FVTPL Stufe 1 172,0 172,0 266,5 266,5
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Kassenbestände und Guthaben
bei Kreditinstituten
AC 78,8 78,8 70,2 70,2
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Anleihen AC Stufe 2 469,7 436,4 469,5 393,5
Bankdarlehen AC Stufe 2 518,2 514,4 633,9 599,4

1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen

Fair-Value- 30.09.2024 30.09.2023
Mio. EUR Bewertungs
kategorie
Hierarchie
(IFRS 13)
Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
Klassen
Übrige langfristige Schulden
Sonstige übrige Schulden AC 13,1 13,1 9,3 9,3
Verbindlichkeiten aus
derivativen Geschäften
FVTPL Stufe 2 0,4 0,4 8,2 8,2
Verbindlichkeiten aus
derivativen Geschäften
FVTPL Stufe 3 0,3 0,3
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten AC 126,1 126,1 343,2 343,2
Lieferant*innenverbindlichkeiten AC 495,3 495,3 463,2 463,2
Übrige kurzfristige Schulden
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 217,6 217,6 241,6 241,6
Verbindlichkeiten aus
derivativen Geschäften
FVTPL Stufe 2 8,9 8,9 24,3 24,3
Verbindlichkeiten aus
derivativen Geschäften
FVTPL Stufe 3 0,4 0,4 6,3 6,3
davon aggregiert nach
Bewertungskategorie
Zum beizulegenden Zeitwert
erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis
FVOCI 3.430,9 3.548,5
Finanzielle Vermögenswerte, die als
erfolgswirksam zum beizulegenden
Wert bewertet eingestuft wurden
FVTPL 277,3 418,4
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte
und Schulden
AC 2.380,8 2.941,3
Finanzielle Schulden, die als
erfolgswirksam zum beizulegenden
Wert bewertet eingestuft wurden
FVTPL 9,7 39,1

In der Tabelle "Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten" werden als Cash Flow Hedge designierte Sicherungsgeschäfte (Portfolio Hedge Strom) gemeinsam mit derivativen Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, dargestellt. Eine separate Darstellung ist infolge der Saldierung von derivativen Finanzinstrumenten aufgrund üblicher Netting-Vereinbarungen im Energiebereich nicht möglich (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). In der Bewertungskategorie FVTPL sind daher positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 20,5 Mio. Euro (Vorjahr: 71,5 Mio. Euro) und negative beizulegende Zeitwerte in Höhe von –2,2 Mio. Euro (Vorjahr: –1,9 Mio. Euro) enthalten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden.

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien1) 2023/24 2022/23 Mio. EUR Nettoergebnis davon Wertberichtigungen Nettoergebnis davon Wertberichtigungen Klassen Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) – – – – Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) –55,1 –43,1 –24,9 –20,8 Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) 5,9 – 88,3 – Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) –0,2 – –8,3 – Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (AC) 0,2 – 9,7 – Summe –49,1 –43,1 64,8 –20,8

1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preisund Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.

Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:

Derivative Finanzinstrumente
30.09.2024 30.09.2023
Nominalwert1) Marktwerte2) Nominalwert1)
Marktwerte2)
Käufe Verkäufe Positive Negative Netto Käufe Verkäufe Positive Negative Netto
Devisentermingeschäfte
KWD3) 80,5 3,8 –4,8 –1,0 80,1 1,4 –12,3 –10,9
USD3) 23,2 0,1 –0,5 –0,4 111,4 2,3 –3,4 –1,0
BHD3) 8,4 –0,6 –0,6
BHD 6,7 –0,3 –0,3 4,7 0,1 0,1
KWD 1,8
RON 4,0 2,0
Währungsswaps
Mio. JPY (> 5 Jahre)3) 10.000,0 –19,4 –19,4
Derivate Energiebereich
Futures Strom 39,7 GWh 234,0 GWh 5,3 5,3 18,4 GWh 0,6 0,6
Forwards/Swaps Strom 761,4 GWh 183,0 GWh 0,8 –0,5 0,3 436,9 GWh 411,2 GWh 16,4 –10,9 5,5
Futures Gas 68,1 GWh 281,1 GWh 0,3 –2,0 –1,6 809,6 GWh 1.071,7 GWh 6,7 5,1 1,6
Forwards/Swaps Gas 65,9 GWh 598,5 GWh 0,5 –4,0 –3,5 448,0 GWh 1.257,6 GWh 5,4 –0,5 4,9
Futures Strom3) 35,2 GWh 576,0 GWh 9,9 –2,2 7,8 556,0 GWh 13,7 13,7
Forwards/Swaps Strom3) 55,2 GWh 10,2 10,2 19,9 GWh 365,4 GWh 57,8 –10,6 47,2
Forwards/Swaps Gas3) 297,1 GWh 0,4 0,4
Berücksichtigung von Aufrechnungsvereinbarungen –4,5 4,5 –23,6 23,6
Summe nach Saldierung 26,9 –9,7 17,2 80,9 –39,1 41,2

1) In Mio. in Nominalwährung; Energiebereich: in GWh

2) In Mio. Euro

3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet

Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den Forderungen und übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden. Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).

Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z.B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.

Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.

Umm Al Hayman/Bahrain

Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman und beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022/23 auch aus dem Projekt in Bahrain, womit die erwarteten Zahlungen zu 100 % abgesichert wurden. Aufgrund des Projektfortschritts wurde die Hedge-Beziehung für das Projekt in Bahrain im Geschäftsjahr 2023/24 beendet. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.

Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.

Portfolio Hedge Strom

Die EVN wendet einen Portfolio Hedge an, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente (Strom-Forwards und Strom-Future-Kontrakte) zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hochwahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.

Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen grundsätzlich zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt ist, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.

Bei Absicherungen von Stromlieferungen in ausländischen Märkten ist es möglich, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Wertänderung aus den künftigen Zahlungsströmen nicht zur Gänze ausgleicht. Aufgrund der höheren Liquidität des deutschen Markts werden trotzdem vermehrt Termingeschäfte in diesem Markt abgeschlossen. Dabei setzt sich der österreichische Strompreis aus dem deutschen Strompreis zuzüglich eines DE/AT-Spreads zusammen. Insofern wird mit den in Deutschland abgeschlossenen Terminprodukten die deutsche Preiskomponente der österreichischen Strompreise abgesichert.

Erfolgt die Absicherung im selben Markt wie das Grundgeschäft, besteht grundsätzlich eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument. Werden jedoch Sicherungsgeschäfte aufgrund mangelnder Liquidität im deutschen Markt getätigt, wird im Rahmen der Sicherungsbeziehung als Grundgeschäft nur die Risikokomponente des deutschen Preises herangezogen, womit eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument erreicht wird.

Ineffektivitäten der Absicherungen können durch Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei oder durch einen Rückgang des erwarteten Stromlieferungsvolumens entstehen.

Gasbezug

Die EVN AG setzt im Rahmen des Cash Flow Hedge Accountings gemäß IFRS 9 derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Kosten aus dem Gasbezug zu variablen Preisen ein. Durch die Absicherung dieses Preisrisikos sollen Zahlungsausgänge für den Einsatz von Erdgas in der Strom- und Wärmeproduktion wirtschaftlich fixiert werden.

Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hochwahrscheinlichen Käufe von Gas für die Strom- und Wärmeproduktion in der EVN Gruppe. EVN AG setzt grundsätzlich Swaps, Forwards und Futures ein. Derivate werden nur dann als Sicherungsinstrumente designiert, wenn der Erfüllungstermin und das Volumen mit jenem der zukünftigen hochwahrscheinlichen Transaktion übereinstimmen.

Zur Beurteilung der Effektivität einer Sicherungsbeziehung muss eine wirtschaftliche Verknüpfung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument bestehen, ohne dass das Ausfallrisiko die Wertänderungen wesentlich beeinflusst. Die prospektive Effektivitätsbewertung erfolgt anhand der Critical-Terms-Match-Methode, bei der wesentliche Bedingungen wie Laufzeit, Volumen und Preisbasis beider Instrumente abgeglichen werden. Stimmen diese Bedingungen überein, ist anzunehmen, dass die Wertänderung des Sicherungsinstruments die zukünftigen Zahlungsströme vollständig ausgleicht.

Mögliche Quellen der Ineffektivität sind ein reduziertes Volumen der erwarteten Transaktion und ein erhöhtes Ausfallrisiko durch eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Counterparty. Diese Risiken werden jedoch durch eine Absicherung von weniger als 100 % des Volumens, den schrittweisen Abschluss von Sicherungsinstrumenten sowie striktes Counterparty-Management minimiert.

Angaben zu Sicherungsbeziehungen

Die im Vorjahr in enthaltene JPY-Anleihe wurde per 9. Jänner 2024 zur Gänze getilgt. Damit wurde auch die Sicherungsbeziehung mittels Cross-Currency Swap beendet.

Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente

30.09.2023

Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender Zeitwert
Cross-Currency Swaps1) –19,4 Übrige kurzfristige Schulden 10,01) –8,3

1) Mrd. JPY

Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft

30.09.2023

Mio. EUR Buchwert Fair Value
Adjustment
Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender Zeitwert
JPY-Anleihe –61,2 –1,9 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,01) 9,7

1) Mrd. JPY

Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente

30.09.2024

Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender Zeitwert
FX-Forwards (KWD/EUR) –1,0 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 80,51) 10,0
FX-Forwards (USD/EUR) –0,4 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 23,22) 0,7
FX-Forwards (BHD/EUR) Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 0,6
Portfolio Hedge Strom 20,1 Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen 484,5 GWh –51,4
Portfolio Hedge Strom4) –2,2 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 182,0 GWh –0,3
Gasbezug Hedge 0,4 Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen 297,1 GWh 0,4

30.09.2023

Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender Zeitwert
FX-Forwards (KWD/EUR) –10,9 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 80,11) 14,7
FX-Forwards (USD/EUR) –1,0 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 111,4
2)
18,5
FX-Forwards (BHD/EUR) –0,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 8,4
3)
–0,6
Portfolio Hedge Strom 71,5 Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen 908,2 GWh 47,2
Portfolio Hedge Strom5) –10,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 33,0 GWh 172,4

Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte

30.09.2024

Mio. EUR Änderung
beizulegender Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Einzahlungen in KWD (Firm Commitment) –9,9 –12,3
Einzahlungen in USD (Firm Commitment) –1,0 –16,9
Einzahlungen in BHD (Firm Commitment) –0,6
Portfolio Hedge Strom 134,0 19,7
Gasbezug –0,8 0,4

30.09.2023

Mio. EUR Änderung
beizulegender Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Einzahlungen in KWD (Firm Commitment) 15,1 –22,4
Einzahlungen in USD (Firm Commitment) 15,7 –18,1
Einzahlungen in BHD (Firm Commitment) –0,6 –0,2
Portfolio Hedge Strom 189,8 69,6

1) Nominalbetrag in Mio. KWD

2) Nominalbetrag in Mio. USD

3) Nominalbetrag in Mio. BHD

4) 0,7 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst

5) 8,7 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst

Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und GuV

30.09.2024

Mio. EUR Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungs
gewinne/-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in GuV
Posten, bei
denen die
Umgliederung
erfasst wurde
Basis
Adjustment
DBO-Projekt (KWD) 9,9 –0,2 Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD) 1,0 –0,2 Umsatzerlöse
Projekt Tubli (BHD) 0,6 0,3 Umsatzerlöse
Portfolio Hedge Strom –134 84,3 Umsatzerlöse
Gasbezug 0,8 –0,4 Gasbezug

30.09.2023

Mio. EUR Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungs
gewinne/-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in GuV
Posten, bei
denen die
Umgliederung
erfasst wurde
Basis
Adjustment
DBO-Projekt (KWD) 15,1 –6,3 Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD) 15,7 –2,0 Umsatzerlöse
Projekt Tubli (BHD) –0,6 –0,3 Umsatzerlöse
Portfolio Hedge Strom 189,7 –6,7 Umsatzerlöse

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Sicherungsgeschäften

30.09.2024

Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh < 1 Jahr > 1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 80,5
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,1432
KWD
Nominalbetrag in KWD 23,2
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3435
Sicherungsinstrumente Portfolio Hedge Strom
Nominalbetrag in GWh 457,3 138,8
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh 123,7 88,9
Sicherungsinstrumente Gasbezug
Nominalbetrag in GWh 192,3 104,8
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh 38,5 39,1

30.09.2023

Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh < 1 Jahr > 1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 99,4 12,0
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,0693 1,1733
KWD
Nominalbetrag in KWD 40,9 39,2
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3424 0,3481
BHD
Nominalbetrag in BHD 7,2 1,2
Durchschnittlicher BHD/EUR-Terminkurs 2,4089 2,3756
Sicherungsinstrumente Strom
Nominalbetrag in GWh 700,9 200,7
Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh 202,47 180,23

64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 98 unter Beteiligungen der EVN angeführt.

Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2023/24 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2024 einbezogen wurden

Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
EnergieAllianz
EVN KG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St.
Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC
ZOV

Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2024 einbezogen wurden

Gesellschaft
Burgenland Energie
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):

Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen

30.09.2024 30.09.2023
Mio. EUR EVN KG RAG ZOV Energie
Allianz
EVN KG RAG ZOV Energie
Allianz
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 3,9 566,6 2,6 32,8 0,5 537,2 134,6 118,5
Kurzfristige Vermögenswerte 339,0 121,0 177,9 414,9 609,0 124,7 50,9 735,2
Langfristige Schulden 9,2 245,6 7,9 18,6 216,3 37,3
Kurzfristige Schulden 324,6 135,3 44,5 447,4 607,8 144,7 7,7 892,2
Überleitung auf den Buchwert des
Anteils der EVN am Gemeinschafts
unternehmen
Nettovermögen 9,1 306,8 136,1 –7,6 –16,9 300,9 177,8 –75,8
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 100,0 100,0 48,50 45,00 100,00 100,00 48,50 45,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 9,1 306,8 66,0 –3,4 –16,9 300,9 86,2 –34,1
+/– Umwertungen 138,3 19,7 3,4 16,9 138,5 0,3 34,1
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
9,1 445,1 85,7 439,4 86,6
2023/24 2022/23
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 906,2 671,1 31,6 2.102,9 1.378,3 558,0 21,8 3.028,7
Planmäßige Abschreibungen –48,7 –0,4 –0,3 –38,5 –0,5
Zinserträge 1,3 0,4 3,0 0,1 0,9 5,0
Zinsaufwendungen –2,3 –6,8 –2,7 –11,2 –5,0 –1,5
Ertragsteuern –22,8 –3,1 –1,0 –27,6 –3,0 –1,8
Ergebnis nach Ertragsteuern –154,3 76,7 19,1 4,1 –240,3 79,5 13,8 3,5
Sonstiges Ergebnis 180,3 –2,4 64,1 –908,1 –1,2 –490,6
Gesamtergebnis 26,0 74,3 19,1 68,2 –1.148,5 78,3 13,8 –487,2
An die EVN ausgezahlte Dividende 70,0 11,7 5,5 50,0 21,8

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:

Finanzinformationen für sich genommen

unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag 182,4 167,9
Ergebnis nach Ertragsteuern 14,6 15,1
Sonstiges Ergebnis –7,8 6,6
Gesamtergebnis 6,9 21,7

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:

Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen

30.09.2024 30.09.2023
Mio. EUR Verbund
IKW
ZOV UIP Burgenland
Energie
Verbund
IKW
ZOV UIP Burgenland
Energie
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 1.230,3 1.076,3 1.244,4 0,6 998,4
Kurzfristige Vermögenswerte 130,8 4,4 439,7 244,2 7,9 361,4
Langfristige Schulden 172,8 180,3 135,9 179,5
Kurzfristige Schulden 47,6 1,3 905,5 43,7 4,0 809,9
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der
EVN am Gemeinschaftsunternehmen
Nettovermögen 1.140,6 3,1 430,2 1.309,0 4,5 370,4
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 13,00 31,00 49,00 13,00 31,00 49,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 148,3 1,0 210,8 170,2 1,4 181,5
+/– Umwertungen 20,8 0,1 40,7 22,2 –0,1 34,3
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
169,1 1,1 251,5 192,4 1,3 215,8
2023/24 2022/23
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 302,4 20,3 1.043,7 391,2 19,7 920,8
Ergebnis nach Ertragsteuern 175,7 3,1 89,5 231,0 4,5 33,0
Sonstiges Ergebnis 0,1 –2,7 5,4 10,2
Gesamtergebnis 175,8 3,1 86,8 236,4 4,5 43,2
An die EVN ausgezahlte Dividende 44,7 1,6 11,3 13,0 1,5 11,2

In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken

Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Verpflichtungen und Risiken

Mio. EUR 30.09.2024 30.09.2023
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften 146,6 208,6
Garantien für Projekte im Umweltbereich 752,6 710,7
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen 3,7 4,0
Kraftwerken 94,7 84,2
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 299,9 266,3
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie
sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen 0,1 0,1
Summe 1.297,6 1.273,9
davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen 111,5 195,9

Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Schlagendwerden der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 32,9 Mio. Euro (Vorjahr: 72,1 Mio. Euro) gegenüber.

Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2023 um 23,7 Mio. Euro auf 1.297,6 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung der Garantien für Projekte im Umweltbereich, für Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken sowie aus der Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Gegenläufig wirkte eine Reduktion der Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften.

Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die für die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.

Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2024 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 146,6 Mio. Euro (Vorjahr: 208,6 Mio. Euro). Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 549,6 Mio. Euro (Vorjahr: 538,5 Mio. Euro). Zum 31. Oktober 2024 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 110,8 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 522,4 Mio. Euro.

Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder könnten in der Zukunft gegen die EVN geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen im Einzelnen und insgesamt keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.

Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.

66. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 98 unter Beteiligungen der EVN enthalten.

Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche

Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.

An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.

Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Hauptgesellschafterin

Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschafterin und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2024 eine kurzfristige Forderung gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro). Alle Geschäftsbeziehungen mit der Hauptgesellschafterin bzw. dieser zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.

Wiener Stadtwerke GmbH

Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 38. Sonstige Beteiligungen).

Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung der EVN gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: Verbindlichkeit in Höhe von 3,1 Mio. Euro).

Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien Energie GmbH, einem 100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der Anteile an der EnergieAllianz. Die EnergieAllianz ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskund*innen verantwortlich.

Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die EVN Naturkraft und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditistinnen die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.

Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/ oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.

At Equity einbezogene Unternehmen

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.

Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:

Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Umsätze 308,3 527,2
Aufwendungen für bezogene Leistungen –86,9 –153,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 41,0 61,2
Forderungen aus dem Cash Pooling 86,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32,9 28,8
Ausleihungen 5,9 7,4
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling 46,6
Zinserträge aus Ausleihungen 0,3 0,4

Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen

Mio. EUR 2023/24 2022/23
Aufwendungen für bezogene Leistungen –35,1 –48,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vorstand und Aufsichtsrat

Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Mitglied bzw. CEO und Sprecher des Vorstands), Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (bis 31. März 2024 Mitglied des Vorstands), Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA (seit 1. April 2024 CTO und Mitglied des Vorstands) und Mag. (FH) Alexandra Wittmann (seit 1. September 2024 CFO und Mitglied des Vorstands) Mitglieder des Vorstands der EVN.

Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 insgesamt 1.547,8 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.360,2 Tsd. Euro).

Bezüge der aktiven
Vorstandsmitglieder
2023/24 2022/23
Tsd. EUR Fixe Bezüge Variable Bezüge1) Sachbezüge Fixe Bezüge Variable
Bezüge
Sachbezüge
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA 515,9 189,2 4,0 477,4 146,0 3,5
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 272,6 177,3 7,1 445,5 133,9 14,2
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA 189,4 3,0
Mag. (FH) Alexandra Wittmann 30,7 0,1

1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2023/24 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von der Erreichung der verinbarten Ziele, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2023/24 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 78,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 72,6 Tsd. Euro), für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 35,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 67,1 Tsd. Euro) sowie eine Abfertigung in Höhe von 378,2 Tsd. Euro, für Dipl.-Ing. Stefan Stallinger Pensionskassenbeiträge in Höhe von 37,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) und für Mag. (FH) Alexandra Wittmann in Höhe von 6,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) geleistet.

Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2023/24 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 1.509,5 Tsd. Euro (davon 213,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 1.135,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung 856,1 Tsd. Euro (davon 151,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 568,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Frau Mag. (FH) Alexandra Wittmann und Herr Dipl.-Ing. Stefan Stallinger sind ausschließlich in ein beitragsorientiertes Pensionssystem einbezogen.

Bei der Rückstellung für Abfertigungen ergab sich im Geschäftsjahr 2023/24 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 32,5 Tsd. Euro (davon 14,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 8,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung 57,2 Tsd. Euro (davon 10,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 38,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Frau Mag. (FH) Alexandra Wittmann und Herr Dipl.-Ing. Stefan Stallinger unterliegen der Abfertigung gemäß Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz.

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in Höhe von 10,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 9,6 Tsd. Euro), für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 7,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 9,1 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Stefan Stallinger 2,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) geleistet.

Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.

Weiters hat Mag. Stefan Szyszkowitz Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.

Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 846,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.034,4 Tsd. Euro).

Bei den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe eine Dotierung in Höhe von 1.324,3 Tsd. Euro (davon 232,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 908,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr eine Dotierung in Höhe von 545,5 Tsd. Euro (davon 95,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 353,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden für aktive leitende Angestellte Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in Höhe von 22,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 19,9 Tsd. Euro) und Pensionskassenbeiträge in der Höhe 438,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 337,8 Tsd. Euro) geleistet.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). An die Mitglieder des Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio Euro) ausbezahlt.

Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.

Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen

Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.

Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2023/24 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2024 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

67. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2024 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 27. November 2024 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:

Am 31. Oktober 2024 erfolgte das Closing für den Verkauf der beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau. Damit sind die letzten verbliebenen Aktivitäten der EVN Gruppe in Russland abgegeben worden.

68. Angaben über Organe und Arbeitnehmer*innen

Die Organe der EVN AG sind:

Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – CEO und Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands (bis 31. März 2024) Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA – CTO und Mitglied des Vorstands (ab 1. April 2024) Mag. (FH) Alexandra Wittmann – CFO und Mitglied des Vorstands (ab 1. September 2024)

Aufsichtsrat

Präsident

Dipl.-Ing. Reinhard Wolf

Vizepräsidenten

Mag. Jochen Danninger Mag. Willi Stiowicek

Mitglieder

Arbeitnehmervertreter*innen

Mag. Georg Bartmann Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Mag. Veronika Wüster, MAIS Dr. Gustav Dressler Dipl.-Ing. Angela Stransky Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Peter Weinelt

Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter Dipl.-Ing. Irene Pugl

Friedrich Bußlehner (bis 1. April 2024) Ing. Paul Hofer Irene Pincolitsch (ab 2. April 2024)

CEO und Sprecher des Vorstands CFO und Mitglied des Vorstands CTO und Mitglied des Vorstands

69. Freigabe des Konzernabschlusses 2023/24 zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN werden am 16. Dezember 2024 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.

70. Honorare der Wirtschaftsprüfer*innen

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2023/24 der EVN erfolgte durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers (einschließlich des internationalen Netzwerks im Sinn des § 271b UGB) setzten sich wie folgt zusammen:

Aufwendungen Abschlussprüfer 2023/24 2022/23 Konzern-abschlussprüfer davon BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Konzernabschlussprüfer davon BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Aufwendungen Abschlussprüfer Mio. EUR 1,0 0,5 0,7 0,4 Konzern- und Jahresabschlussprüfung % 60,6 54,7 82,3 69,6 Sonstige Bestätigungsleistungen % 10,8 21,2 10,5 16,7 Sonstige Beratungsleistungen % 28,6 24,1 7,2 13,7

Maria Enzersdorf, am 27. November 2024

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Mag. (FH) Alexandra Wittmann Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA

Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB

Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN.

1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥ 20,0 % per 30. September 2024

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2023/24
Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH ("Ashta"), Wien EVN Naturkraft 49,99 31.12.2023 E
Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg EVN Wärme 51,00 30.09.2024 E
Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding 100,00 31.12.2023 V
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien EVN ES 45,00 30.09.2024 E
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"),
Plovdiv, Bulgarien
BG SV Holding 100,00 31.12.2023 V
EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien EVN 100,00 31.12.2023 V
EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2024 V
EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"),
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 100,00 30.09.2024 V
EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"),
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 100,00 30.09.2024 V
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2024 V
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2024 V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien BG FW Holding 100,00 31.12.2023 V
EVN Croatia Plin d.o.o ("EVN Croatia"), Zagreb, Kroatien Kroatien Holding 100,00 31.12.2023 V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2023 V
EVN Energieservices GmbH ("EVN ES"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2024 V
Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2023/24
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN KG"), Maria Enzersdorf EVN ES 100,00 30.09.2024 E
EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2024 V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia/
EVN Supply
100,00 31.12.2023 V
EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES 100,00 31.12.2023 V
EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2024 V
EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien EVN Mazedonien 90,00 31.12.2023 V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2023 V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"),
Skopje, Nordmazedonien
EVN Macedonia 100,00 31.12.2023 V
EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2024 V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H.
("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2024 V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2023 V
EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"),
Sofia, Bulgarien
EVN Bulgaria 100,00 31.12.2023 V
EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2024 V
EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"),
Maria Enzersdorf
EVN/
EVN Bet. 52
100,00 30.09.2024 V

Konsolidierungsart

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2023/24
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH & Co KG ("EVN-WE Wind KG"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 30.09.2024 E
Fernwärme St.
Pölten GmbH, St.
Pölten
EVN 49,00 31.12.2023 E
Fernwärme Steyr GmbH, Steyr EVN Wärme 49,00 30.09.2024 E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien BG SE Holding 76,00 31.12.2023 V
kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2024 V
Netz Niederösterreich GmbH ("Netz Niederösterreich"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2024 V
Verbund Innkraftwerke GmbH ("Verbund Innkraftwerke"),
Töging, Deutschland1)
EVN Naturkraft 13,00 31.12.2023 E
Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"),
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 70,00 30.09.2024 V
EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH,
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 100,00 30.09.2024 V
Bioenergie St.
Pölten GmbH, Maria Enzersdorf
EVN Wärme 100,00 30.09.2024 V

1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.

1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteiligung
%
Eigen
kapital in
Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2023/24
cyberGRID GmbH, Wien Utilitas 100,00 296
(6)
–258
(1)
30.09.2024
(31.03.2023)
NV
Biowärme Amstetten-West GmbH,
Amstetten
EVN Wärme 49,00 3.277
(2.641)
637
(429)
31.12.2023
(31.12.2022)
NE
EVN Macedonia Holding DOOEL,
Skopje, Nordmazedonien
EVN 100,00 395
(403)
8
(–10)
31.12.2023
(31.12.2022)
NV
Bioenergie Wiener Neustadt
GmbH, Wiener Neustadt
EVN Wärme 90,00 1.184
(964)
220
(157)
31.12.2023
(31.12.2022)
NV
Energie Zukunft Niederösterreich
GmbH, Heiligenkreuz
EVN 50,00 211
(660)
–449
(–462)
31.12.2023
(31.12.2022)
NE
EVN-WIEN ENERGIE Windparkent
wicklungs- und Betriebs GmbH
("EVN-WE Wind GmbH"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 40
(39)
1
(1)
30.09.2023
(30.09.2022)
NE
Fernwärme Mariazellerland
GmbH, Mariazell
EVN Wärme 48,86 941
(582)
358
(296)
31.12.2023
(31.12.2022)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs
und Betriebs GmbH & Co KG, Wien
EVN Naturkraft 33,33 12.836
(10.337
3.999
(1.500)
31.12.2023
(31.12.2022)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs
und Betriebs GmbH, Wien
EVN Naturkraft 33,33 45
(41)
3
(3)
31.12.2023
(31.12.2022)
NE
Netz Niederösterreich Beteiligung
31 GmbH ("Netz Bet. 31"),
Maria Enzersdorf
Netz NÖ 100,00 16.187
(14.923)
1.264
(–)
30.09.2024
(30.09.2023)
NV
Netz Niederösterreich Liegen
schaftsbesitz 31 GmbH,
Maria Enzersdorf
Netz Bet. 31 100,00 16.181
(15.455)
–519
(27)
30.09.2024
(30.09.2023)
NV
E.GON GmbH, Heiligenkreuz Utilitas 100,00 2.766
(–)
–269
(–)
30.09.2024
(–)
NV
EVN Biogas GmbH,
Maria Enzersdorf
EVN Wärme
kraftwerke
100,00 30
(–)
–5
(–)
30.09.2024
(–)
NV
EH Solar Contracting Solutions
GmbH, St.
Pölten
EVN
Energieservices
50,00 NE
Zephyr Energy GmbH,
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 74,90 NV

V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen

2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥ 20,0 % per 30. September 2024

2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2023/24
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora,
Slowenien
WTE Betrieb 100,00 30.09.2024 V
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag,
Tschechische Republik
WTE 35,00 31.12.2023 E
EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2024 V
EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt 100,00 30.09.2024 V
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2024 V
EVN Wasser GmbH ("EVN Wasser"), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2024 V
OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2023 V
OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2023 V
Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien WTE 100,00 30.09.2024 V
Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait WTE 50,00 31.12.2023 E
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland1) International 100,00 30.09.2024 V
WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen,
Deutschland1)
WTE 100,00 30.09.2024 V
WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland WTE 100,00 30.09.2024 V
WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait International 100,00 30.09.2024 V
WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE 100,00 31.12.2023 V
WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf WTE 100,00 30.09.2024 V
WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE 100,00 30.09.2024 V
WTE Wassertechnik GmbH ("WTE"), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00 30.09.2024 V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE 100,00 30.09.2024 V
Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien WTE 48,50 31.12.2023 E
Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o.
("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien
WTE 29,00 31.12.2023 E

2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2023/24
Abwasserbeseitigung Kötschach
Mauthen Errichtungs- und
Betriebsgesellschaft mbH,
Kötschach-Mauthen
WTE Projekt
entwicklung
GmbH
26,00 320
(301)
19
(41)
31.12.2023
(31.12.2022)
NE
EVN Projektgesellschaft Müll
verbrennungsanlage Nr. 1 mbH
in Liqu. ("EVN MVA1"), Essen,
Deutschland
WTE
Wassertechnik
100,00
(–)
–743
(– 1.006)
30.04.20221)
(30.09.2021)
NV
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L.,
Al Seef (Manama), Bahrain
WTE
Wassertechnik
50,00 –924
(–617)
–234
(–704)
30.09.2023
(30.09.2022)
NE
Wasserver- und Abwasser
entsorgungsgesellschaft
Märkische Schweiz mbh,
Buckow, Deutschland
WTE
Wassertechnik
49,00 586
(566)
22
(3)
31.12.2023
(31.12.2022)
NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft
m.b.H, Untertullnerbach
EVN Wasser 50,00 866
(866)

(–)
31.12.2023
(31.12.2022)
NE
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE
Wassertechnik
100,00 298
(262)
36
(6)
30.09.2024
(30.09.2023)
NV
WTE desalinizacija morske vode
d.o.o., Podgorica, Montenegro
WTE Betrieb 100,00 –838
(–689)
–149
(–25)
31.12.2023
(31.12.2022)
NV
WTE Projektgesellschaft Natrium
hypochlorit mbH ("WTE Hyp"),
Essen, Deutschland
EVN Bet. 52 100,00 23
(24)
–1
(–1)
30.09.2024
(30.09.2023)
NV

1) Die Gesellschaft befindet sich weiterhin in der Liquidationsphase. Die Liquidationsbilanz wurde am 30. April 2022 aufgestellt; weitere Jahresabschlüsse werden nicht erstellt.

1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.

Konsolidierungsart

V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen

3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥ 20,0 % per 30. September 2024

3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2023/24
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt
EVN 73,63 30.09.2024 V
Burgenland Energie AG ("Burgenland Energie"), Eisenstadt BUHO 49,00 30.09.2024 E
EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2024 V
R138-Fonds, Wien EVN/Netz
Niederösterreich/
EVN Wasser
100,00 30.09.2024 V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf EVN 50,03 31.03.2024 V
RAG Austria AG ("RAG"), Wien RBG 100,00 31.12.2023 E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H.
("Utilitas"), Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2024 V

3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteili
gung %
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2023/24
e&i EDV Dienstleistungs
gesellschaft m.b.H., Wien
EVN 50,00 255
(261)
74
(65)
30.09.2024
(30.09.2023)
NE

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

EVN AG, Maria Enzersdorf,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30.9.2024, der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Darstellung der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2024 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden

im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

• Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen

Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen

Sachverhalt

Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2024 einen Buchwert von insgesamt 6.068,7 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 56 % der Bilanzsumme des Konzerns.

Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes), Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.

Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden.

Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogenen Unternehmen.

Prüferisches Vorgehen und Verweis auf weitergehende Informationen

Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Implementierung beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.

Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung) sowie in den Abschnitten 35 (immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen) und 37 (At Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam

zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 1.2.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2.2.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, 27.11.2024

BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Mag. (FH) Johannes Waltersam Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

EVN AG Jahresabschluss 2023/24

nach UGB

EVN AG

EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf Österreich

Sitz der Gesellschaft: 2344 Maria Enzersdorf Registriert Landesgericht Wr. Neustadt FN 72000 h UID Nr. ATU14704505

Inhalt

Lagebericht 109

Jahresabschluss 161

  • Bilanz zum 30. September 2023 162
  • Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023/24 164
  • Entwicklung des Anlagevermögens 166
  • Beteiligungen der EVN AG 167
  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 169

Anhang 174

Lagebericht EVN AG für das Geschäftsjahr 2023/24

Bericht des Vorstandes

ENERGIEPOLITISCHES UMFELD

Energie- und Klimapolitik Europäische Union

Der europäische Green Deal galt für die europäische Legislaturperiode von 2019 bis 2024 als das zentrale Projekt der Europäischen Kommission und definierte damit einen wichtigen energiepolitischen Fokus der EU-Institutionen. Die Zielsetzungen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und bereits bis 2030 die Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren, hatten daher in den letzten Jahren maßgeblichen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung für den Energiesektor. Ab 2022 prägten zudem die durch den Ukrainekrieg ausgelöste Krise sowie deren Einfluss auf die Energiepreise und die europäische Wirtschaft die energiepolitischen Weichenstellungen. Eines der wesentlichen Ziele war und ist es dabei, die negativen Auswirkungen extremer Preisschwankungen auf den EU-Markt und damit letztlich auf die Verbraucher*innen einzudämmen.

Die in der abgelaufenen Legislaturperiode der EU erarbeiteten umfassenden Gesetzespakete für den Energiebereich wurden im Frühjahr 2024 final beschlossen. Die damit auf den Weg gebrachten Reformen im Strommarktdesign führten zu Novellen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. Zusätzlich erfolgten Novellen der Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung, die auch einen Rahmen für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft festlegen.

Wesentliche Neuerungen dieser Gesetzespakete betreffen etwa Erleichterungen für Kund*innen bei der Teilnahme am Strommarkt – sowohl im Rahmen von wie auch außerhalb von Energiegemeinschaften. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Förderung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen durch Preisstützung mittels sogenannter zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference), die gleichzeitig einem Anstieg der Marktpreise für die Kund*innen entgegenwirken sollen. Generell verändert die europäische Energiepolitik die Rolle der Kund*innen, indem diese von reinen Verbraucher*innen auch zu aktiven Marktteilnehmer*innen werden können, die Strom produzieren und handeln. Zudem sollen Informationsverpflichtungen für Netzbetreiber über verfügbare Anschlusskapazitäten die Qualität der europäischen Netzausbauplanung verbessern. Das sogenannte Gas- und Wasserstoffpaket wiederum soll einen geregelten Umstieg auf Wasserstoff ermöglichen, indem einheitliche (regulatorische) Rahmenbedingungen für die Errichtung der erforderlichen Wasserstoffinfrastruktur (Netze und Speicher) geschaffen und Planungen dafür europaweit vereinheitlicht werden.

Für die neue Legislaturperiode hat die europäische Kommission in ihren politischen Leitlinien u. a. die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit als Priorität benannt. Zudem werden der Green Deal und die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen fortgeführt.

Österreich

In Österreich müssen die auf EU-Ebene zuletzt beschlossenen Richtlinien für den Energiebereich noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dieser Aufgabe wird sich die

neue Bundesregierung widmen müssen. Sie kann dabei auf einem Entwurf der Vorgängerregierung für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) aufsetzen, das an die Stelle des bestehenden Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes (ElWOG) treten soll.

Im Juni 2024 wurde das mit 31. Dezember 2027 befristete Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern beschlossen.

Die EU hat trotz der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Marktverwerfungen nach ausgiebigen Konsultationen mit Energieexpert*innen den Binnenmarkt und die Merit Order als wesentliche und effiziente Mechanismen für die Preisbildung anerkannt. In ihren Reformpaketen für den europäischen Strommarkt hat sie gleichzeitig Maßnahmen gesetzt, die Preisspitzen vermeiden bzw. eindämmen sollen. Diese werden nun in die österreichische Gesetzgebung bzw. in das nationale Marktdesign einfließen. Ziel ist es dabei, auch in Österreich künftig wieder eine stabilere Preisentwicklung für Endkund*innen ohne extreme Verwerfungen zu gewährleisten. Aus Sicht der Energielieferant*innen sind jedoch weiterhin präzisere und rechtssichere Konsument*innenschutzbestimmungen in Bezug auf die Preisgestaltung und die Kündigungsmöglichkeiten erforderlich.

Ausführlich diskutiert wurden in Österreich das Ausmaß der russischen Gasimporte, mögliche Maßnahmen zur weiteren Diversifizierung der Bezugsquellen sowie potenzielle Folgen einer Nichtverlängerung des mit 31. Dezember 2024 endenden Gas-Transitvertrags zwischen Russland und der Ukraine auf die nationale Gasversorgung. Vor diesem Hintergrund hat das österreichische Parlament im Juni 2024 Gesetzesänderungen beschlossen, die jene Gasversorgungsunternehmen, die zumindest 25 % ihrer Mengen aus Russland oder aus unbekannten Quellen beziehen, zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts verpflichtet. Zudem wurde die Verpflichtung, eine strategische Gasreserve vorzuhalten, bis 2027 verlängert.

Das geplante Erneuerbaren-Gas-Gesetz konnte mangels der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Parlament nicht beschlossen werden. Aus Sicht der Energiebranche hätte eine Mindestquote für grünes Gas im Zusammenspiel mit Strafzahlungen dazu geführt, dass der Marktpreis durch die Höhe der Strafzahlung definiert worden wäre.

WIRTSCHAFTLICHES UMFELD

Im bisherigen Verlauf des Jahres 2024 wuchs die Weltwirtschaft nur moderat. Dabei zeigte sich die Dynamik in den USA höher als im Euroraum, in dem sich wiederum Deutschland und Österreich am unteren Ende der Skala finden. In den Schwellenländern entwickelte sich die Produktion verhalten, besonders in China hat sich das Expansionstempo spürbar verlangsamt. Die aktuellen Prognosen sind mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Eine Eskalation der geopolitischen Spannungen, etwa im Nahen Osten oder in der Ukraine, würde den Welthandel bremsen und die zuletzt im Sinkflug befindliche Inflation wieder antreiben. Damit würden sich die Realeinkommen schwächer entwickeln, und die Geldpolitik würde wohl langsamer gelockert werden. Zusätzlich wird der Welthandel zunehmend von protektionistischen Tendenzen belastet. So haben die USA und die Europäische Union hohe Zölle auf chinesische Elektroautos eingeführt. Im Raum stehende Gegenmaßnahmen Chinas würden den internationalen Güteraustausch weiter einschränken und die wirtschaftliche Dynamik damit stark beeinträchtigen. Für den Euroraum prognostizieren die Wirtschaftsforscher*innen aktuell für das Jahr 2024 ein Wachstum von rund 0,8 %, 2025 dürfte das Plus zwischen 1,2 % und 1,4 % liegen.

Die österreichische Wirtschaftsleistung ist in der ersten Hälfte 2024 weiter zurückgegangen. Nach einer Reduktion des BIP um 1,0 % im Jahr 2023 hat sich die Rezession in Industrie und Bauwirtschaft auch im laufenden Jahr fortgesetzt, und auch der Konsum hat trotz kräftiger Realeinkommenszuwächse noch nicht wieder angezogen. Der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit durch den Anstieg der Kostenbasis belastet auch die österreichische Exportwirtschaft. Damit fällt die österreichische Wirtschaft im europäischen Vergleich spürbar zurück. Dies führte zuletzt zu einer Rücknahme der BIP-Erwartungen für das Kalenderjahr 2024 auf –0,6 %. Mit einer Aufhellung der Konsumstimmung und einer stärkeren Auslandsnachfrage, getragen durch die erwartete Erholung der Industriekonjunktur im Euroraum, sollte die heimische Wirtschaft wieder an Schwung gewinnen. Für 2025 wird deshalb mit einem moderaten Wachstum zwischen 0,8 % und 1,6 % gerechnet.

Energiewirtschaftliches Umfeld - Kennzahlen
2023/24 2022/23
Heizungsbedingter Energiebedarf1 46
Osterreich 87,6 98,7
Bulgarien 70, 1 77,7
Nordmazedonien 78.8 86,1
Kühlungsbedingter Energiebedarf" %
Osterreich 143.4 101 2
Bulgarien 143.0 120,2
Nordmazedanien 205.0 131.0
Primärenergie und CO-Emissionszertifikate
Rohol = Brent EUR/Barrel 77.9 78,8
Erdgas - NCG® EUR/MWH 33,9 56,4
CO2-Emissionszertifikate EUR/T 60,1 84,2
Strom - EPEX Spotmarkt"
Grundlaststrom EUR/MWh 75,2 134,4
Spitzenlaststrom EUR/MW/TI 85,5 154.8

ENERGIEWIRTSCHAFTLICHES UMFELD

Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN wesentlich vom geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Windund Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.

Im Geschäftsjahr 2023/24 war die Witterung in allen drei Kernmärkten der EVN erneut von sehr milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien jeweils sowohl deutlich unter dem Vorjahreswert als auch unter dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien erreichte sie sogar nur 70,1 % des üblichen Mittelwerts.

Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr 2023/24 hingegen in allen drei Kernmärkten im Vergleich zu den bereits hohen Vorjahreswerten nochmals deutlich an. In Nordmazedonien war sie mit 205,0 % sogar mehr als doppelt so hoch wie im langjährigen Durchschnitt.

Sowohl das Wasser- als auch das Winddargebot gestaltete sich in der Berichtsperiode insgesamt sehr positiv. Die Erzeugungskoeffizienten für Wind kamen in Österreich und Bulgarien knapp unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen. In Österreich bedeutete dies eine deutliche Verbesserung zum Vorjahr, in Bulgarien eine leichte Verschlechterung. Auch die Erzeugungskoeffizienten für Wasser verbesserten sich in Österreich und Deutschland spürbar, während sie in Nordmazedonien hinter dem hohen Vorjahreswert zurückblieben.

Die Primärenergie- und Energiepreise zeigten sich in der Berichtsperiode weiterhin rückläufig. Nach unterjährigen Schwankungen reduzierte sich der durchschnittliche EEX-Börsenpreis für Erdgas zum Bilanzstichtag von zuvor 56,4 Euro pro MWh auf 33,9 Euro pro MWh. Auch die Preise für CO2-Emissionszertifikate kamen konjunkturbedingt unter den Vergleichswerten des Vorjahres zu liegen: Mit durchschnittlich 69,1 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2023/24 lagen sie um rund 18,0 % unter dem Wert von 84,2 Euro pro Tonne in der vorangegangenen Berichtsperiode.

Diese Entwicklungen wirkten sich auch auf die Marktpreise für Strom aus, die im Berichtsjahr ebenfalls einen neuerlichen deutlichen Rückgang verzeichneten: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh (Vorjahr: 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWh). Aufgrund des kontinuierlich ansteigenden Anteils an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten im Energiesystem sind die unterjährigen Preisentwicklungen mittlerweile auch stark von saisonalen Effekten beeinflusst.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

Kennzahlen zur Ertragslage

2023/2024 2022/23 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Umsatzerlöse 740,0 936,4 -196,4 -21,0

Die Umsatzerlöse sanken auf 740,0 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe von 369,2 Mio. EUR (VJ: 485,4 Mio. EUR), Gaserlösen in Höhe von 140,7 Mio. EUR (VJ: 242,0 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 230,0 Mio. EUR (VJ: 209,0 Mio. EUR) zusammen.

Die Stromerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr um 116,2 Mio. EUR, die Gaserlöse um 101,2 Mio. EUR, während die sonstigen Umsatzerlöse um 21,0 Mio. EUR stiegen. Die Reduktion der Stromerlöse ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Strompreise zurückzuführen. Der Rückgang ist hierbei deutlich bei den gesunkenen Stromerlösen im Stromhandel mit Dritten sichtbar. Die Reduktion der Gaserlöse ist ebenfalls auf die im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Gaspreise aber auch auf geringere Gashandelsaktivitäten zurückzuführen.

Berechnung 2023/24 2022/2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Ergebnis vor
Zinsen und
Steuern
Ergebnis vor Steuern
+ Zinsen und ähnliche
Aufwendungen gemäß §
231 (2) Z 15 UGB
323,9 473,8 -149,9 -31,6

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2023/24 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,9 Mio. EUR).

Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 451,5 Mio. EUR (Vorjahr: 682,5 Mio. EUR). Der Rückgang ist in erster Linie auf preisbedingte geringere Aufwendungen für Strom- und Gasbezug zurückzuführen. Dieser Effekt wird verstärkt durch gesunkene Aufwendungen für CO2 Zertifikate.

An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 118,1 Mio. EUR (Vorjahr: 106,2 Mio. EUR) an. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 11,9 Mio. EUR.

Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2023/24 102,3 Mio. EUR (Vorjahr: 96,6 Mio. EUR) und ist insbesondere auf die kollektivvertraglichen Anpassungen zurückzuführen. Bei der EVN AG waren durchschnittlich 570 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 561 Angestellte) beschäftigt. Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von 180,0 Tsd. EUR (Vorjahr: 172,2 Tsd. EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,7 Mio. EUR).

Die Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betrugen im Berichtszeitraum 5,5 Mio. EUR und sind damit um rd. 1,0 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 35,6 Mio. EUR (Vorjahr 31,4 Mio. EUR).

Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 28,4 Mio. EUR (Vorjahr 15,1 Mio. EUR).

Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge, Wertpapiererträgen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das Beteiligungsergebnis sank gegenüber dem Vorjahr von 431,1 Mio. EUR auf 358,5 Mio. EUR. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen beliefen sich auf 27,1 Mio. EUR (VJ: 29,6 Mio. EUR). Die Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens erhöhten sich auf 5,5 Mio. EUR (VJ: 1,9 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens stiegen vor allem wegen höherer Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen auf 130,2 Mio. EUR (VJ: 33,8 Mio. EUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 75,1 Mio. EUR (VJ: 69 Mio. EUR).

Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 220,4 Mio. EUR erzielt werden, welches um 169,2 Mio. EUR oder 43,2 % unter dem Vorjahr liegt.

Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 248,8 Mio. EUR. Dies bedeutet einen Rückgang von 156,0 Mio. EUR.

Berechnung 2023/24 2022/23
% %
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern 8,4 14,6
durchschnittliches Eigenkapital

Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2023/24 auf 8,4%. Im Geschäftsjahr 2022/23 betrug diese 14,6%.

Berechnung 2023/24 2022/23
% %
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern 6,4 9,5
durchschnittliches Gesamtkapital

Im Geschäftsjahr 2023/24 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 6,4% erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2022/23 betrug diese 9,5%.

Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

Berechnung 30.09.2024 30.09.2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Nettoverschuldung Verzinsliches Fremdkapital
- Flüssige Mittel
-180,4 166,3 -346,6 n.a.

Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei folgendermaßen:

Berechnung 30.09.2024 30.09.2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Verzinsliches
Fremdkapital
Anleihen
+Verbindlichkeiten aus
Schuldscheindarlehen
+Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
+Finanzverbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen und beteiligten
Unternehmen
+Rückstellungen für
Abfertigungen
+Rückstellungen für Pensionen
+Rückstellungen für
Jubiläumsgelder
1.677,3 1.982,6 -305,3 -15,4
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
%
Flüssige
Ausleihungen an verbundene
1.857,7
1.816,4
41,3
2,3
Mittel
Unternehmen, Forderungen aus
Cash Pooling, Kassenbestand,
Schecks, Guthaben bei
Kreditinstituten, Wertpapiere des
UV sowie aus sonstigem
30.09.2024 30.09.2023 Veränderung
Finanzvermögen
Berechnung 30.09.2024 30.09.2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen 33,4 -28,8 62,2 216
- langfristiges
Umlaufvermögen
=Kurzfristiges
Umlaufvermögen
- kurzfristiges
Fremdkapital
=Nettoumlaufvermögen
Berechnung 30.09.2024 30.09.2023
% %
Eigenkapitalquote Eigenkapital
Gesamtkapital
60,9 56,6

Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2024 4.922,3 Mio. EUR (VJ: 5.182,1 Mio. EUR) und reduzierte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 259,8 Mio. EUR bzw. 5,0 %. Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich auf 2.995,7 Mio. EUR (VJ: 2.932,4 Mio. EUR).

Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 4,3%-Punkte höheren Eigenkapitalquote.

Berechnung 30.09.2024 30.09.2023
% %
Nettoverschuldungsgrad Nettoverschuldung
Eigenkapital
n.a.1 5,7

Geldflussrechnung

Berechnung 2023/24 2022/23 Veränderung
Mio. € Mio. € Mio. € %
Geldflussrechnung Geldfluss aus dem Ergebnis 426,3 541,5 -115,2 -21,3
Netto-Geldfluss aus der
laufenden Geschäftstätigkeit
583,5 402,5 160,9 40,0
Netto-Geldfluss aus der
Investitionstätigkeit
-64,1 -536,4 492,3 -91,8
Netto-Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit
-518,6 10,0 -528,7 n.a.
Zahlungswirksame
Veränderung des
Finanzmittelbestandes
0,7 -123,8 124,6 n.a.

Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 265,7 Mio. EUR belief sich der Cashflow aus dem Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 426,3 Mio. EUR und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 583,5 Mio. EUR.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -64,1 Mio. EUR, wobei die Veränderung zum Vorjahr vor allem auf niedrigere Investitionen in Finanzanlagen zurückzuführen ist.

Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2023/24 durchgeführten Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2022/23 in Höhe von 203,2 Mio. EUR und Abnahme der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 315,5 Mio. EUR, weist die EVN AG einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -518,6 Mio EUR aus.

Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes (bestehend aus Forderungen aus Cash Pooling, Taggeldguthaben bei Kreditinstituten und Wertpapieren des Umlaufvermögens) von 0,7 Mio. EUR. Die Veränderung der

1 Keine Nettoverschuldung vorhanden

Verbindlichkeiten aus Cash Pooling werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Zweigniederlassungen

EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die EVN konzentriert ihre Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten primär auf Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Klima und Umwelt sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Übergeordnetes Kriterium ist bei allen Projekten die Anforderung, einen konkreten Nutzen für Kund*innen zu erbringen.

In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt rund 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: rund 1,0 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 1,8 % entsprechen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivitäten der EVN gilt Lösungen zur Speicherung erneuerbarer Überschussproduktion für Perioden mit geringer Energieerzeugung. Besonders für die saisonale Speicherung muss auf dem Weg zu einem klimaneutralen Energiesystem noch eine Lösung gefunden werden. Denn die Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik übersteigt im Sommerhalbjahr mittlerweile häufig die Nachfrage, während es im Winterhalbjahr bei geringem Wasser-, Wind- und Sonnenaufkommen in Zentraleuropa zu herausfordernden Situationen für die Versorgungssicherheit kommen kann. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die EVN z. B. als Projektpartnerin bei einer Pilotanlage der RAG, die Sonnenenergie zum Betrieb einer Elektrolyseanlage nutzt. Der auf diese Weise produzierte grüne Wasserstoff wird in eine natürliche Erdgasspeicherspeicherstätte der RAG eingespeichert und kann im Winter zur emissionsfreien Strom- bzw. Wärmeerzeugung genutzt werden. Die Anlage hat im Sommer 2024 unter Federführung der EVN ihren Probebetrieb aufgenommen. In anderen Projekten forscht die EVN an Möglichkeiten, Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für sektorenübergreifende Zwecke oder zur Substitution thermischer Erzeugung zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist der Pilot-Hybridspeicher Theiß, eine Kombination eines Wärmespeichers mit einem 5-MW-Batteriespeicher und einer Photovoltaikanlage.

Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen innovative Ansätze zur vermehrten Nutzung von Flexibilitäten verschiedener Abnehmer*innen und kleinerer Stromproduzent*innen, um die Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass Nachfragespitzen vermieden werden und der Bedarf mit den gerade verfügbaren Energiemengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden kann. Das Projekt Green the Flex setzt sich etwa zum Ziel, die Flexibilitätspotenziale von 3.000 Privatkund*innen zu einem sogenannten virtuellen Kraftwerk zusammenzufassen. Weitere Beiträge leisten in diesem Bereich die 2022 von der EVN erworbene Tochtergesellschaft CyberGrid mit speziellen IT-Lösungen für das Flexibilitätsmanagement von Stromnetzen sowie diverse Einzelprojekte (z. B. solche zum bidirektionalen Laden von E-Fahrzeugen) im Rahmen des Green Energy Lab, eines branchenübergreifenden Innovationslabors. Ebenfalls mit Beteiligung der CyberGrid wurden im Jahr 2024 Batterieprojekte im unmittelbaren Umfeld von Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen gestartet, um die Kapazität von Netz- und Erzeugungsanlagen optimal aufeinander abzustimmen.

Im Bereich der E-Mobilität ist die EVN am Leitprojekt Car2Flex beteiligt. Dieses befasst sich mit drei verschiedenen Anwendergruppen von Elektromobilität: den Privatnutzer*innen, den E-Fahrzeugflotten (z. B. in Unternehmen) und dem E-Car-Sharing in Mehrparteienwohnhäusern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie – entsprechend den Mobilitätsbedürfnissen der jeweiligen Gruppen – der steigende Anteil von Elektromobilität am besten zu integrieren ist. Zudem sollen die Car2Flex-Konzepte neue wirtschaftliche Anreize schaffen, so etwa mit Lösungen, die den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik durch Zwischenspeicherung in der Batterie eines Fahrzeugs steigern. Durch diese optimierte, flexible Batterienutzung können der Anteil an erneuerbarer Energieerzeugung und -nutzung erhöht und Kosten gespart werden.

Der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung stellt angesichts der stetig zunehmenden, hoch volatilen Stromeinspeisung aus vielen dezentralen Anlagen den Netzbetrieb vor enorme Herausforderungen. Deshalb verfolgt die EVN auch in diesem Bereich diverse innovative Lösungsansätze und Forschungsprojekte. Konkret wird etwa der Einsatz von Batteriespeichern im Mittelspannungsnetz getestet, um Spannungsspitzen temporär zu verschieben und dadurch Flexibilitäten im Netzbetrieb zu schaffen. In einem gemeinsamen Projekt mit der TU Wien werden wiederum Methoden zur Echtzeitanalyse von Daten aus dem Niederspannungsnetz erprobt. Zudem arbeitet die EVN im Netzbetrieb am Aufbau eines Long Range Wide Area Network (LoRaWAN), das eine energieeffiziente Datenübertragung über große Entfernungen ermöglicht und damit die Grundlage für Anwendungen und Lösungen im künftigen Internet der Dinge schafft.

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN-Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:

  • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen

  • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss

  • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).

Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden, die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.

In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.

Potenzielle Klimarisiken

Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.

Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:

  • Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
  • Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
  • Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren, erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird

Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2023/24

Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende des ersten Halbjahres 2023/24 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.

In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):

  • Wertminderungs-/Impairmentrisiken
  • Fertigstellungsrisiko bei internationalen Großprojekten im Umweltbereich
  • Cybersecurity

Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem Risikomanagementprozess der EVN.

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Damit ist das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell gesunken. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.

In der Tabelle auf den Seiten 18 bis 22 werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und -Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.

Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz- /Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen

Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und verbesserungen durchgeführt.

Information, Kommunikation und Überwachung

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.

Einsatz von Finanzinstrumenten

Die EVN setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ein. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen ein Kontrollumfeld geschaffen, welches im Rahmen des Risikomanagements Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung der Anwendung von Derivaten umfasst. Weitere Informationen finden sich im Anhang der EVN AG im Kapitel 3.2.7.

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2023/24 haben die Unsicherheiten allerdings abgenommen. Damit hat sich das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell reduziert, jedoch noch nicht bis auf das Vorkrisenniveau. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.

In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.

Risiko-
/Chancenkategorie
Beschreibung Maßnahme
zur
Risikominimierung
Markt- und Wettbewerbsrisiken/-chancen
Deckungsbeitragsrisiko/-
chance
(Preis- und
Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion:
Nichterreichen der geplanten
Deckungsbeiträge
• Volatile bzw. vom Plan
abweichende Bezugs
und Absatzpreise (insb. für
Energieträger)
• Nachfragerückgänge (insb.
beeinflusst durch Witterung
bzw. Klimawandel, Politik,
Reputation oder Wettbewerb)
• Rückgang der Eigenerzeugung
• Rückgang des Projektvolumens
im Umweltbereich (insb. infolge
Marktsättigung, eingeschränkter
Ressourcen für
Infrastrukturprojekte oder
Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei
Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte
Beschaffungsstrategie;
Absicherungsstrategien;
Diversifizierung
der Kundensegmente sowie
Geschäftsfelder;
auf Kundenbedürfnisse
abgestimmte Produktpalette;
längerfristiger Verkauf von
Kraftwerkskapazitäten
Lieferantenrisiko Überschreiten der geplanten
(Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder
Nichterfüllung vertraglich
zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst
weitgehende
vertragliche Absicherung; externe
Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken
(Fremdwährungskursverluste) und
Translationsrisiken bei der
Fremdwährungsumrechnung im
Konzernabschluss; nicht
währungskonforme Finanzierung
von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits;
Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow
und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung
eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko,
erforderliche
Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf
nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu
können; potenzielles Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und
zentral gesteuerte Finanzplanung;
Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch
Kreditlinien)
Preis-
/Kursänderungsrisiken/-
chancen
Kurs-/Wertverluste bei
Veranlagungspositionen
(z. B. Fonds) und börsennotierten
strategischen Beteiligungen (z. B.
Verbund AG, Burgenland
Holding AG); potenzielles
Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials
mittels
täglicher Value-at-Risk-Ermittlung;
Anlagerichtlinien
Counterparty-
/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall
einer von einem
Geschäftspartner oder Kunden
zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen;
Bonitäts-Monitoring und
Kreditlimitsystem; laufendes
Monitoring des Kundenverhaltens;
Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte
Diversifizierung der
Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele
einer kerngeschäftsnahen
Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der
jeweiligen
Beteiligungsgesellschaft
Rating-Veränderung Bei Verringerung der Rating
Einstufung höhere
Refinanzierungskosten;
potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung
relevanter
Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen;
steigender Zinsaufwand; negative
Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung
von Vermögenswerten und
Rückstellungen sowie auf künftige
Tarife
Einsatz von
Absicherungsinstrumenten;
Zinsbindung in
Finanzierungsverträgen
Wertminderungs-
/Impairment-Risiken
Wertberichtigung von
Forderungen; Wertminderung von
Firmenwerten, Beteiligungen,
Erzeugungsanlagen und
sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit
maßgeblich von Strom- und
Primärenergiepreisen und
energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen abhängig);
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels
Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko Finanzieller Schaden durch
Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten;
potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches
Mindestmaß
beschränken; laufendes
Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko Spätes Erkennen von und
Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte
Investitionstätigkeit) bzw. auf
Veränderungen von
Kundenbedürfnissen;
Investitionen in die "falschen"
Technologien; potenzielles
Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen
Forschungsprojekten; eigene
Demonstrationsanlagen und
Pilotprojekte; ständige Anpassung
an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko; Treffen von falschen
bzw. unvollständigen Annahmen;
Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung
durch erfahrene, gut ausgebildete
Mitarbeiter; Monitoring der
Parameter und regelmäßige
Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive
Abläufe und Schnittstellen;
Doppelgleisigkeiten; potenzielles
Klimarisiko
Prozessmanagement;
Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung
der technischen Anlagen;
potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen
Schwachstellen;
regelmäßige Kontrollen und
Überprüfungen
der vorhandenen und künftig
benötigten
Infrastruktur
Störungen/Netzausfall
(Eigen- und
Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung;
Gefährdung von Leib und Leben
bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle; potenzielles
Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den
Schnittstellen der
unterschiedlichen Netze; Ausbau
und Instandhaltung der
Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust
bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und
Risikoüberwachung; Back-up
Systeme; technische Wartung;
externe Prüfung;
Arbeitssicherheitsmaßnahmen;
Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken Verlust von hochqualifizierten
Mitarbeitern; Ausfall durch
Arbeitsunfälle; personelle Über
oder Unterkapazitäten;
Kommunikationsprobleme;
kulturelle Barrieren; Betrug;
bewusste bzw. unbewusste
Fehldarstellung von
Transaktionen bzw.
Jahresabschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld;
Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible
Arbeitszeitmodelle; Schulungen;
Veranstaltungen für Mitarbeiter
zum Informationsaustausch und
zum Networking; internes
Kontrollsystem (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-,
regulatorische und
politische
Risiken/Chancen
Veränderung der politischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen
sowie des regulatorischen
Umfelds (z. B. Umweltgesetze,
wechselnde rechtliche
Rahmenbedingungen, Änderung
des Förderregimes,
Marktliberalisierung in
Südosteuropa); politische und
wirtschaftliche Instabilität;
Netzbetrieb: Nichtanerkennung
der Vollkosten des Netzbetriebs
im Netztarif durch den Regulator;
potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit
Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf
regionaler, nationaler und
internationaler Ebene;
angemessene Dokumentation und
Leistungsverrechnung
Rechts- und
Prozessrisiko
Nichteinhalten von Verträgen;
Prozessrisiko aus diversen
Verfahren; regulatorische bzw.
aufsichtsrechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen,
nationalen und
EU-weiten
Interessenvertretungen;
Rechtsberatung
Soziales und
gesamtwirtschaftliches
Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen;
Schulden-/Finanzkrise;
stagnierende oder rückläufige
Kaufkraft; steigende
Arbeitslosigkeit; potenzielles
Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung
von (anti-) zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im
juristischen, wirtschaftlichen und
technischen Sinn; Vertragsrisiko
aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence;
Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung;
Vertragsdatenbank und laufendes
Monitoring
Sonstige Risiken
Weitergabe vertraulicher interner
Unerlaubte
Vorteilsgewährung,
Informationen an Dritte und
unerlaubte
Non-Compliance,
Datenschutzrechtliche
Vorteilsgewährung/Korruption;
Vorfälle
Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten
Interne Kontrollsysteme;
einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex;
Compliance-Organisation
Vertragliche Absicherung der
Projektrisiko Projektbudgetüberschreitungen
beim Aufbau neuer Kapazitäten;
potenzielles Klimarisiko
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit
der Durchführung von
Großprojekten gemeinsam mit
Partnerunternehmen; potenzielles
Klimarisiko
Vertragliche Absicherung;
effizientes Projektmanagement
Sabotage Sabotage z. B. bei
Erdgasleitungen,
Kläranlagen und
Müllverbrennungsanlagen
Geeignete
Sicherheitsvorkehrungen;
regelmäßige Messung der
Wasserqualität und der
Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden; potenzielles
Klimarisiko
Transparente und proaktive
Kommunikation;
nachhaltige
Unternehmenssteuerung

EVN Aktie (Angaben nach § 243a UGB)

    1. Per 30. September 2024 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
    1. Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ("NLH") und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen "Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
    1. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil, der von der EVN gehaltenen eigenen Aktien, betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
    1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
    1. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2023/24 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
    1. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.

NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG (ANGABEN NACH § 243b UGB)

Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter www.evn.at/corporate-governance-bericht.

Unter dem Titel "EVN Ganzheitsbericht" integriert die EVN Gruppe jährlich ihren Geschäftsbericht und ihre Nachhaltigkeitserklärung über das vergangene Geschäftsjahr. Unser Anspruch ist es, eine gleichrangige Berichterstattung über finanzielle und nichtfinanzielle Themen einschließlich der Corporate Governance zu gewährleisten. In Vorbereitung auf die für die EVN Gruppe ab dem Geschäftsjahr 2024/25 verpflichtende Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Standards (CSRD) orientiert sich bereits der Ganzheitsbericht 2023/24 an der Struktur der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die konzernweite Darstellung der nichtfinanziellen Informationen für das Geschäftsjahr 2023/24 noch nicht den Anspruch erhebt, sämtlichen Anforderungen der ESRS zu entsprechen.

Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption des EVN Konzerns finden sich im Berichtsteil "Nachhaltigkeitserklärung" des EVN Ganzheitsberichts 2023/24 und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.

Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024.

Geschäftsmodell

Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 13 Ländern aktiv.

Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe

-

ANGORIOS OF COLLECT
Fur das internationale
Projektgeschäft - es umfasst die
Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung von Anlagen
für gie Turkyvasserver- und die
Abwasserentsorgung sowie die
thermische Abfall- und
Klärschlammyerwertung - werden
strategische Optionen evaluiert, da
sich die EVN künftig auf dias
Energiegeschäft konzentneren
mochte

-

Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des EVN Konzerns lässt sich in folgende drei Hauptkategorien unterteilen:

  • Stromerzeugung und -speicherung
  • Betrieb von Leitungsnetzen
  • Versorgung der Kund*innen mit Strom, Erdgas und Wärme
  • Umweltgeschäft (Trinkwasserversorgung in Niederösterreich, internationale Projekte in den Bereichen Abwasserbehandlung und Klärschlammverwertung)

Unternehmensstrategie

Die EVN sieht sich in der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit stets in der Verantwortung, neben der Gewährleistung der Versorgungssicherheit für ihre Kund*innen einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betrifft insbesondere die Minimierung der von der EVN Tätigkeit verursachten Emissionen. Angesichts der hohen Bedeutung dieser Thematik hat die EVN auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative entwickelt. Die EVN Klimainitiative konkretisiert die Dekarbonisierungsziele des EVN Konzerns und bündelt alle Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten – und damit auch der Zielsetzungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Da die Entwicklung der wesentlichen Markt- und Umfeldfaktoren mit Unsicherheiten behaftet ist, hat die EVN im Rahmen ihres Strategieprozesses auch Sensitivitäts- und Szenarioanalysen durchgeführt, um in weiterer Folge belastbare Rückschlüsse für die Ableitung konkreter Maßnahmen zu ziehen. Zudem analysiert sie für die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen etwaige Abweichungen von Planannahmen und deren Auswirkungen regelmäßig auf Managementebene, so z. B. in den vierteljährlich stattfindenden Lenkungsausschüssen der Segmente, in denen sich Vorstandsmitglieder und Führungskräfte mit internen Expert*innen austauschen. Die aggregierten Erkenntnisse erörtert der Vorstand wiederum regelmäßig mit dem Aufsichtsrat.

Initialer 1,5°C-Übergangsplan

Im Geschäftsjahr 2023/24 hat sich die EVN intensiv mit einer Überarbeitung und Verschärfung ihrer bestehenden CO2e-Reduktionsziele beschäftigt, um sie in Einklang mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu bringen. Die Modellierung der Zielpfade erfolgte wie bereits bei der ersten Zieldefinition im Jahr 2021 auf Basis der von der Science Based Targets Intitiative (SBTi) definierten Methodik, die dem Sonderbericht "1,5°C globale Erwärmung" des Weltklimarats (IPCC) folgt, sowie des Greenhouse Gas Protocol. Bereits bestehende Maßnahmen wurden geprüft und wo möglich intensiviert, gleichzeitig wurden neue Zielsetzungen definiert.

Basierend darauf wurde ein initialer Übergangsplan mit konkreten Maßnahmen für den gesamten EVN Konzern entwickelt. Dieser wurde im Berichtsjahr vom Vorstand genehmigt und auch unserem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt. Unser initialer 1,5°C-Übergangsplan steht damit in Einklang mit der durch den EVN Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Strategie 2030. Der initiale Übergangsplan des EVN Konzerns enthält vier Zielsetzungen zur Reduktion unserer CO2e-Emissionen. Zwei Intensitätsziele zielen auf die Reduktion der spezifischen CO2e-Emissionen ab, zwei weitere Ziele geben eine absolute CO2e-Reduktion vor. Die Zielsetzungen betreffen Emissionen aus der Strom- und Wärmeerzeugung, im Bereich Scope 2 insbesondere Emissionen aus den Strom-Netzverlusten sowie aus unserem Gas-Netzabsatz. Auch der CO2e-Ausstoß sowie biogene Emissionen der thermischen Abfallverwertungssanlage in Zwentendorf/Dürnrohr (letztere aufgrund von Vorgaben von SBTi) sind von der Zielsetzung umfasst. Als Basisjahr wird das Geschäftsjahr 2021/22 herangezogen, erreicht werden sollen die Ziele bis zum Ende des Geschäftsjahres 2030/31.

Wesentliche Treiber dieses Prozesses sind:

  • Weiterer starker Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, vor allem in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik
  • Kontinuierliche Reduktion der Emissionen aus Strom-Netzverlusten in den südosteuropäischen Märkten Bulgarien und Nordmazedonien
  • Ausbau der Fernwärmenetze zur Versorgung zusätzlicher Kund*innen mit Naturwärme
  • Substitution von Erdgas in der Wärmeproduktion durch erneuerbares Gas
  • Substitution von Erdgas in der Gasversorgung von Endkund*innen durch erneuerbares Gas
  • Reduktion des Gasabsatzes an Endkund*innen der EVN aufgrund von Umstellungen auf alternative Heizsysteme z. B. Wärmepumpen
  • Substitution von Erdgas in der Stromproduktion zur Produktion von Ausgleichsenergie (Netzreserve) durch erneuerbares Gas

Kernstrategien 2030

1. Ermöglichen eines erneuerbaren Energiesystems

  • Wir bekennen uns dazu, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der österreichischen und europäischen Klimaziele zu leisten.
  • Dieses Bekenntnis bekräftigen wir durch die Ausarbeitung eines 1,5°C-Übergangsplans.
  • Eine zentrale Maßnahme zur Verwirklichung unserer Ziele stellt dabei der Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in unseren Kernmärkten Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien dar, insbesondere in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik.
  • Die zunehmende Überschussproduktion aus erneuerbarer Erzeugung erfordert innovative Ansätze für eine effiziente sektorübergreifende Nutzung von Energie. Wir arbeiten aus voller Überzeugung an Initiativen, durch die Ökostrom auch zur

Dekarbonisierung anderer Bereiche, so etwa des Wärme- und Verkehrssektors, beitragen kann. Zu diesem Zweck investieren wir in den Ausbau von E-Ladeinfrastruktur ebenso wie in den vermehrten Einsatz von Wärmepumpen.

• Neben der Sektorkopplung arbeiten wir an Projekten zur Speicherung von Überschussproduktion aus erneuerbarer Energie. Konkrete Vorhaben betreffen die Bewirtschaftung von Großbatteriespeichern sowie die Erzeugung und Speicherung von grünem Wasserstoff.

2. Netzausbau für eine erneuerbare Energiezukunft

  • Eine effiziente, leistungsfähige und digitale Stromnetzinfrastruktur ist Voraussetzung für ein CO2-freies Energiesystem. Die kontinuierlich zunehmende Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom sowie Änderungen im Verbraucherverhalten – vor allem durch E-Mobilität und die Transformation des Wärmesektors – erfordern erhebliche Ausbaumaßnahmen in unserem Netzgebiet. Zu diesem Zweck realisieren wir in den nächsten Jahren ein ambitioniertes Investitionsprogramm. Es umfasst die Verlegung zusätzlicher Leitungen auf allen Spannungsebenen ebenso wie die Errichtung zusätzlicher Umspannwerke und Trafostationen.
  • Neben diesen Bauvorhaben setzen wir auch verstärkt auf Digitalisierung. Der Einsatz smarter Technologien und Applikationen in der Netzsteuerung optimiert das Lastenmanagement und damit die Einspeisung und Nutzung von Ökostrom, vor allem während Produktionsspitzen. Durch eine intelligente digitale Netzsteuerung können wir erforderliche Investitionen in die Hardware optimieren.
  • Die bisher für Erdgas genutzte Infrastruktur wird auf den künftigen Transport von Wasserstoff und erneuerbares Gas vorbereitet.

3. Digitale Angebote für Kund*innen

  • Die Transformation des Energiesystems verändert Rolle und Verhalten unserer Kund*innen. Durch private Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen sowie eigene Batteriespeicher, Wärmepumpen oder E-Ladestationen werden aus Stromabnehmer*innen aktive Teilnehmer*innen am Energiemarkt.
  • Unser Anspruch ist es, diese Entwicklungen durch spezielle Dienstleistungen und Angebote zu unterstützen bzw. zu ermöglichen und dadurch den veränderten Kund*innenbedürfnissen Rechnung zu tragen. Auf Basis unserer Expertise im Energiesektor entwickeln wir dazu Softwarelösungen und -applikationen, die unseren Kund*innen bequem und zuverlässig die Teilnahme am Energiemarkt ermöglichen, etwa im Rahmen von Energie-Gemeinschaften.
  • Für alle Kund*innengruppen verfolgen wir eine Strategie der konsequenten Digitalisierung unserer Vertriebsprozesse, um die interne Abwicklung effizienter zu gestalten und dadurch die Servicequalität und das Angebot für unsere Kund*innen laufend zu verbessern.

4. Verlässliche Trinkwasserversorgung

  • Wie im Energiegeschäft gilt auch für unser Trinkwassergeschäft in Niederösterreich der höchstmögliche Anspruch in Sachen Versorgungssicherheit und -qualität. Entwicklungen wie der steigende Wasserverbrauch durch demografische Veränderungen sowie die Zunahme witterungsbedingter Verbrauchsspitzen machen es unabdingbar, dass wir in den nächsten Jahren auch in die Trinkwasserversorgung verstärkt investieren.
  • Investitionsschwerpunkte sind dabei der Ausbau überregionaler Leitungsnetze sowie Kapazitätssteigerungen in den Pumpwerken. Mit diesen Maßnahmen gewährleisten wir, dass künftig ausreichende Wasserressourcen möglichst effizient in alle Regionen unseres Versorgungsgebiets verteilt werden können.

• Darüber hinaus investieren wir laufend in die Verbesserung der Wasserqualität. Zu diesem Zweck errichten wir Naturfilteranlagen, um das Wasser mittels Membrantechnik rein physikalisch – also ohne Einsatz von Chemikalien – zu enthärten und zu reinigen.

5. Lösungen für die Kreislaufwirtschaft

  • Die EVN betreibt in Niederösterreich eine moderne, ökologisch optimierte thermische Abfallverwertungsanlage. Die bei der Abfallverbrennung gewonnene Energie wird zur Erzeugung von Strom und Fernwärme genutzt.
  • Auf Basis unseres Know-hows und unserer langjährigen Erfahrung in der thermischen Abfallverwertung betreiben wir zudem eine thermische Klärschlammverwertungsanlage. Auch hier werden Strom und Fernwärme erzeugt.
  • Darauf aufbauend prüfen wir derzeit die Errichtung einer weiteren Anlage zur thermischen Behandlung von Klärschlamm und planen dabei auch die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm.

Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder

Die EVN verfolgt das Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinne eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte – sprich die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) – umfasst, für die die EVN auch den Überbegriff "Nachhaltigkeit" verwendet. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv. Das Wertegerüst der EVN umfasst grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu konzernweiten Verhaltens- und Handlungsregeln. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.

Die EVN legt hohen Wert auf einen regelmäßigen, proaktiven und offenen Dialog mit allen Stakeholdern. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns herangetragen werden. Denn wir sind davon überzeugt, dass die gesellschaftliche

Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit eine wesentliche Voraussetzung für unseren langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN darstellt. Um dies zu erreichen, setzen wir auf einen institutionalisierten Austausch auf allen Hierarchieebenen und in unterschiedlichen, den jeweiligen Zielgruppen angepassten Formaten. Dabei kommunizieren wir sowohl zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen als auch anlassbezogen. Auf diese Weise wollen wir gewährleisten, dass unsere Stakeholder mit ihren berechtigten Anliegen strukturiert und frühzeitig gehört und in weiterer Folge konkret adressiert werden.

Verschiedene interne Organisationabläufe

stellen sicher, dass der Vorstand über wichtiges Stakeholder-Feedback informiert wird. Dazu werden etwa die vierteljährlich stattfindenden Steering Committees, die zu allen Segmenten

sowie zu den Themen Nachhaltigkeit und Public Affairs stattfinden, oder die zur Steuerung von Projekten eingerichteten Lenkungsausschüsse genutzt. In diesen Gremien sind neben dem Gesamtvorstand auch die fachlich und inhaltlich relevanten Führungskräfte vertreten. Im Fall von Bauvorhaben bilden Due-Diligence-Prüfungen zu ökologischen und sozialen Aspekten bereits in der Frühphase die Grundlage für interne Entscheidungsprozesse bis hin zur Genehmigung der Projekte durch den Vorstand bzw. – bei größeren Vorhaben – auch den Aufsichtsrat. Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert*innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen. Angesichts der hohen Relevanz von ESG-Themen und zur weiteren Stärkung der Nachhaltigkeitsexpertise verfügt der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über eine Nachhaltigkeitsexpertin. Bereits in Vorbereitung auf die CSRD wurde 2023 eine Online-Befragung durchgeführt, um die Standpunkte der Stakeholder zu den wesentlichen Auswirkungen zu ermitteln und abzugleichen.

Projektkommunikation

Die EVN setzt ihre Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Projektkommunikation und gesellschaftliches Engagement.

Die nachhaltige Erfüllung des Versorgungsauftrags der EVN ist von Projekten in den Bereichen erneuerbare Energieerzeugung, Netze und Trinkwasserversorgung abhängig. Diese Projekte stoßen in der Öffentlichkeit jedoch zunehmend auf Kritik. Dies führt unter anderem zu steigenden Anforderungen an eine erfolgreiche Projektkommunikation. Zur Bewältigung dieser Aufgabe hat die EVN ein eigenes Team "Projektkommunikation und Klimadialog" etabliert. Darüber hinaus wurde ein spezielles Aus- und

Weiterbildungsprogramm entwickelt, das darauf abzielt, die kommunikativen und strategischen Fähigkeiten der Projektleiter*innen zu stärken. Die Schulungsinhalte umfassen auch den Umgang mit schwierigen Situationen und Konflikten, wie sie bei Infrastrukturprojekten auftreten

können. Im Rahmen der Schulung werden die Teilnehmer*innen gezielt in jenen Fähigkeiten geschult, die ihnen dabei helfen, eine effektive Kommunikation mit relevanten Stakeholdern wie NGOs und Bürgerinitiativen zu führen und potenzielle Konflikte frühzeitig zu lösen. Auf diese Weise fördern wir die Projektkommunikation und das Konfliktmanagement in den betreffenden Konzerngesellschaften nachhaltig.

Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:

  • Hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern
  • Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten
  • Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
  • Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden

Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder

Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen führen wir stets nach folgenden Grundsätzen:

  • Frühzeitiges Identifizieren der unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüche
  • Transparente und umfassende Projektinformation
  • Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern (inklusive politischer Entscheidungsträger)
  • Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und gegebenenfalls Vermittlung bei Konflikten

Selbstverständlich können sich lokale Stakeholder mit ihren Anliegen oder Bedenken jederzeit von sich aus an die EVN wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den

Projektleiter*innen oder der Projektkommunikation unter der E-Mail-Adresse [email protected] bzw. [email protected] sind wir auch über das EVN Servicetelefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar.

Krisenmanagement

Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere für Gefährdungsbereiche, die auch die Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen – verfügt die EVN über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie über dazugehörige Schulungsprogramme. An allen Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen regelmäßig trainiert. In Niederösterreich veranstaltet die EVN darüber hinaus regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter.

Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen

Die vielfältigen Geschäftsaktivitäten der EVN leisten einen wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Leben und zur Wirtschaft insgesamt. Deshalb sind wir auch Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen bzw. stehen im Austausch mit diesen. Zu den Branchenverbänden zählen beispielsweise Oesterreichs Energie oder Eurelectric. Im Kontext sozialer und ökologischer Themen sind wir unter anderem Mitglied bei UN Global Compact oder bei respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorgaben unseres Verhaltenskodex. Die EVN ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zudem in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der EU eingetragen.

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen und somit der Festlegung der wesentlichen Berichtsthemen orientierte sich die EVN in ihrer seit vielen Jahren bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung bisher am Konzept der Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Unter Berücksichtigung der Interessen diverser interner und externer Stakeholder wurden dabei jene Themenbereiche (bisher als "Handlungsfelder" bezeichnet) identifiziert und bewertet, die den höchsten Stellenwert für die Stakeholder der EVN und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit aufweisen. Dieser strukturierte Prozess wurde im Drei-Jahres-Rhythmus wiederholt und aktualisiert.

Zudem erhebt die EVN in einer jährlichen Risikoinventur im Sinn des NaDiVeG und der EU-Taxonomie-Verordnung sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer*innenbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch und bewerten sie hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern.

In Vorbereitung auf die verpflichtende Anwendung der CSRD hat die EVN für die aktuelle Berichtsperiode eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse in Anlehnung an die Anforderungen der ESRS durchgeführt, ihre jährliche Risikoinventur weiterentwickelt und diese mit den Anforderungen der doppelten Wesentlichkeit verschränkt. Im Zuge der Überarbeitung wurden auch die wesentlichen Themenfelder an die Nomenklatur der ESRS angepasst. Die bisher verwendete unternehmensspezifische Definition der Handlungsfelder wird nicht fortgeführt. Für die Identifikation und Analyse von Auswirkungen, Chancen und Risiken und die Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen wurde ein klar strukturierter und definierter Prozess definiert. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene gewährleistet die

EVN dabei insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse und Analysen der im Rahmen der Risikoinventur durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse im eigens gebildeten ESG-Risikoarbeits- und anschließend im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden.

Vorrangiges Ziel des ESG-Risikomanagementprozesses ist die gezielte Bewertung bestehender und potenzieller Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN auf Menschen und Umwelt (Auswirkungswesentlichkeit) sowie die Erhebung und Beurteilung von Bruttorisiken und Chancen (finanzielle Wesentlichkeit), v. a. im Nachhaltigkeitskontext. Die jährliche Erfassung erfolgt im Zuge der jährlichen Risikoinventur durch das zentral organisierte Risikomanagement mit Unterstützung der Konzernfunktion Innovation und Nachhaltigkeit und der ESG-Organisation der EVN.

ESG-Organisation der EVN

Der Konzernfunktion Innovation und Nachhaltigkeit verantwortet die Nachhaltigkeitsagenden sowie die Themen Umwelt- und Klimaschutz im EVN Konzern. Ein zentraler Bestandteil dieser Aufgabe ist die konzernweite Koordination der Nachhaltigkeit und insbesondere der neuen gesetzlichen Anforderungen. So wurden in Vorbereitung auf die für den EVN Konzern ab dem Geschäftsjahr 2024/25 verpflichtende Anwendung der CSRD aus den Abteilungen Innovation und Nachhaltigkeit, Personalwesen, Sicherheit und Infrastruktur, Beschaffung und Einkauf, Information und Kommunikation, Customer Relations sowie Corporate Compliance Management Verantwortliche für die einzelnen Themenstandards nominiert. Die zentrale Steuerung der ESRS-Standards durch diese Konzernfunktionen soll sicherstellen, dass die Einhaltung hoher Nachhaltigkeitsstandards konzernweit gewährleistet wird. Zudem soll die operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer ESG-Aspekte, wie beispielsweise die Umsetzung der CSRD, sichergestellt werden.

Im Rahmen des einmal pro Quartal stattfindenden Steering Committee Nachhaltigkeit wird der Gesamtvorstand über Nachhaltigkeitsagenden und -vorhaben informiert. Das Gremium behandelt aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.

Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen stehen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert*innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten einbringen: der Nachhaltigkeitsbeirat, der EVN Sozialbeirat und der EVN Kunstrat. Der Aufsichtsrat nimmt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine wesentliche Rolle ein. Quartals- und Jahresberichte werden dem Prüfungsausschuss sowie dem

Gesamtaufsichtsrat vor Veröffentlichung präsentiert und zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert. Im Vergütungsausschuss erfolgt die Überwachung der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen. Zudem wird der Aufsichtsrat in jeder Sitzung durch den Vorstand über aktuelle Themen aus dem Bereich ESG informiert.

ESG-Risikomanagementprozess

Weitestgehend analog zum Risikomanagementprozess der EVN umfasst die Erhebung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen folgende Schritte:

  • Identifikation: Auf Basis der Anforderungen der ESRS sowie der bisherigen Erhebung der Risikopositionen im Bereich Nachhaltigkeit wurde ein ESG-Risikokatalog erstellt, der nun jährlich evaluiert und angepasst wird. Eine formelle Freigabe dieses Katalogs mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgt im ESG-Risikoarbeitsausschuss.
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der unterschiedlichen potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen durch Risikoverantwortliche der zentralen und dezentralen Geschäftseinheiten im gesamten EVN Konzern
    • Risiken/Chancen: Die Bewertung erfolgt je Zeithorizont (kurz-, mittel- und langfristig) anhand einer fünfstufigen Skala für die beiden Dimensionen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Auswirkung auf den Cash Flow".
    • Auswirkungen: Die Bewertung erfolgt je Zeithorizont (kurz-, mittel- und langfristig) anhand einer fünfstufigen Skala für die zwei Dimensionen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schweregrad", wobei der Schweregrad die von der CSRD verpflichtend zu beurteilenden Faktoren "Ausmaß", "Umfang" und "Unabänderbarkeit negativer Auswirkungen" abbildet. Bewertungen in Bezug auf mögliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte fanden darin ebenso Berücksichtigung.
  • Berichterstattung: Diskussion der erhobenen Auswirkungen, Risiken und Chancen im ESG-Risikoarbeitsausschuss und im Anschluss im Konzernrisikoausschuss; gegebenenfalls Einleitung von Steuerungsmaßnahmen; Berichterstattung an den Prüfungsausschuss; Darstellung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in der Nachhaltigkeitserklärung der EVN

Im Vorfeld der ESG-Risikoinventur 2023/24 hat die EVN die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen mit den Interessen und Standpunkten der unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen der EVN abgeglichen und die Ergebnisse im ESG-Risikokatalog berücksichtigt. Dies erfolgte im Zuge einer Stakeholder-Onlinebefragung, die im Jahr 2023 ebenfalls im Rahmen der CSRD-Vorbereitungsarbeiten durchgeführt wurde.

Analyse von Klimarisiken

In Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung führt die EVN seit dem Geschäftsjahr 2021/22 einen standardisierten jährlichen Prozess zur Analyse möglicher Klimarisiken und ihrer Auswirkungen auf ihr Geschäftsmodell durch. Dabei werden mögliche Klimarisiken für einen Zeitraum anhand Szenarien bis zum Jahr 2100 erhoben und bewertet. Physische Risiken betreffen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben. Ein Beispiel für ein chronisches Klimarisiko ist die langfristig zu erwartende Erderwärmung. Höhere Temperaturen können sich negativ auf Anlagen der EVN auswirken. Akute Risiken stellen hingegen Sturm, Starkregenereignisse oder Hochwasser dar. All diese Faktoren müssen bei der Auslegung von Anlagen und Infrastruktur berücksichtigt werden.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die auf Basis des ESG-Risikomanagementprozesses im Jahr 2024 erhobenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmenstätigkeit der EVN.

E1 - Klimawandel E2 - Umweltverschmutzung
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Ermicheng der enropaischen and der getinerchitches
Kilmattele
Stand, CO, SOU) je nach Energrestrager Licin. Brennston
(z. B. Gas, Biomaoe oder Materialmia in der Mülverlarer-
mang), vor aren an kroschen Strengrung on under room
gesting
Anpossung an don Klimawandel Charlogan Grattostokou and
D'U'Lletsiken and
Chances
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Auf- him Ulwysisching won antagen oder infrautruktur
framerican por regionalizations des production
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-------------------------
B. B. E-WODBYST, WARRANG FOU MAULAGAMODILS,
- Brond First First France
- Umkehr der Lastflüsse durch deservrale Erzougung,
inibesondere aus Photospitaliantagen im Hauhairtz
bereich
Australianan WASSED WAS DECEMBRICANIDE Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts/Kimawandel
12 Reduktion des Grundwissemulkson wens durch Entructione PARTY OF BECKLERS
DECHITARIAL PROPERTY 000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000 1-1 and the considered by Fords on Katalish on been
Trribbausgagemasionen der Lyni beitragen
Charter
1-1
a managers mail not any triangwarities and
Franchill on Millers Press
Direkte Ursachen des Bladiversitätsverlustse anduutzunge-
underungen. Sallywasser, und Meeresnutzungsanderi
Auntiful anguis
Alleries under Builting won Wassell 4-3 Landwarden und Flachensverstegelung (2017) (1990)
Arabar 2010 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 and 1970 Geschäftstätigkeiten, wie z. B. Bau won Netzinfrusoruktur
=)
(x)
Rockführ ung von Wasser in Diungsbrine doich Kleunlagen
and and and and the propertionals province provinces.
and and the many and Canadarily charges in Christers and
und Energieerzeugungsantagen (Wisseraraft, Windparks,
UNA UNDESURVANITIONALIONOROUAL
Wassermangel Auswirkungen auf den Zustand der Arten
AUMITRANGAS
(-) Gefährdung von natürlichen Lebenträumen durch den Bau
von Netzlistrassruktur und Energieserstrugungsarliagen
(Wasserlosal), Windparks, Photowofla@anlagen enc.)
Bruther und
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Governance, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption

Die Vision, Mission und Unternehmenswerte sowie konzernweit verbindlichen Dokumente zu Verhaltens- und Handlungsregeln bilden gemeinsam das Wertegerüst der EVN, das die Grundlage für unser unternehmerisches Handeln darstellt. Dies betrifft nicht nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, sondern auch unsere gesamte Konzernstrategie. Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Ver- und Entsorgungsaufgaben gelten für die Tätigkeit und die Führung unseres Konzerns anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich. Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.

Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu lückenloser Regeltreue wirksam zu gewährleisten, haben wir konzernweit Compliance-Richtlinien und Maßnahmen implementiert. Zentrales Dokument ist dabei der in zehn Themenbereiche gegliederte EVN Verhaltenskodex, der auf Basis des Unternehmensleitbilds der EVN u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit regelt, die Menschenrechte, Governance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit und Wettbewerbsverhalten, Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sowie Klima- und Umweltschutz betreffen. Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden konzernweit die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten. Weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter*innen oder Lieferant*innen bzw. auf bestimmte Themen wie Menschenrechte, Korruptionsprävention oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen beziehen, vertiefen und ergänzen den EVN Verhaltenskodex.

Die Regelungen des Verhaltenskodex setzen auf verschiedenen Grundlagen auf, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen des Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu

internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht hinausgehen.

Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS), das vom*von der Chief Compliance Officer (CCO) geführt und weiterentwickelt wird. Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter*innen dabei unterstützen soll, sich in ihrem Arbeitsalltag integer und gesetzestreu zu verhalten. Unser CMS baut auf drei Säulen auf:

  • Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
  • Identifikation von Compliance-Risikofeldern und Verstößen gegen den Verhaltenskodex
  • Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von Maßnahmen

Menschenrechte

Seit jeher ist im EVN Verhaltenskodex das uneingeschränkte und unmissverständliche Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit allen Mitarbeitern an allen Standorten sowie in allen Geschäftsbeziehungen verankert. Zudem wurde im Jahr 2022 die EVN Menschenrechts-Policy formuliert. Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit zählt ebenso dazu wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu diskriminieren. Weitere Elemente sind die Gewährung von Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).

Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen ist die EVN in Ländern mit unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn dies primär in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, sieht sich die EVN dazu verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im Rahmen der Möglichkeiten auch außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.

Die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz werden im EVN Konzern als Querschnittsmaterien von unterschiedlichen Organisationseinheiten (insbesondere Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie Corporate Compliance Management) verantwortet. Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der Menschenrechte werden konzernweit im Rahmen der jährlichen Risikoinventur erhoben.

Korruptionsprävention

Korruptionsprävention ist im Wertekatalog der EVN tief verankert und bildet daher auch einen der zehn Themenbereiche im EVN Verhaltenskodex. Wir treten entschieden gegen jede Art von Korruption auf und verwenden dabei konzernweit eine sehr weit gefasste Begriffsdefinition. Sie schließt ausdrücklich folgende Vorteile für unsere Mitarbeiter*innen und ihnen zuzurechnende Dritte als Korruptionstatbestand ein und verbietet diese somit:

• Gesetzwidrige Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, Zahlungen für fingierte Leistung, Falschklassifizierung/-kontierung)

• Annahme oder Gewährung von Zuwendungen jeglicher Art (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion)

Ausgenommen davon sind bei pflichtgemäßer Abwicklung von Geschäften lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.

Abgesehen von unserem restriktiven internen Regel- und Wertekatalog unterliegen alle Mitarbeiter*innen und Organe der EVN der strengen österreichischen Rechtslage in Bezug auf Amtsträger*innen. So soll etwa das Korruptionsstrafrecht u. a. verhindern, dass Amtsträger* innen ihre Position missbrauchen, um sich selbst bzw. Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Werte- und Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsangebote – sollen unsere Mitarbeiter*innen gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Darüber hinaus trachten wir mit folgenden Maßnahmen und Kontrollmechanismen, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und unternehmensspezifischen Compliance-Regeln präventiv zu verhindern:

  • Verankerung des Vier-Augen- und Funktionstrennungsprinzips zur Kontrolle der Einhaltung aller Compliance- Regeln in unseren Geschäftsabläufen und Managemententscheidungen (insbesondere Tätigkeiten mit häufigen Lieferant*innen- , Kund*innen- und Behördenkontakten im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen, Auftragsvergaben, Bewilligungsverfahren, Gutachten, Forschungs- und Förderthemen, Grundstücksangelegenheiten sowie beim Recruiting)
  • Strikte automatisierte und systemgestützte Abläufe zur Genehmigung, Abrechnung und Dokumentation von Aufwendungen im Rahmen von Dienstreisen, Repräsentationen etc.
  • Regelungen in Dienstverträgen zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Interessenkonflikten (z. B. Melde- und Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten an bzw. durch die Personalabteilung)
  • Verankerung der Behandlung von allfälligen Interessenkonflikten bei Beschaffungsvorgängen
  • Integritätsüberprüfung von Geschäftspartner*innen
  • Strenge Kriterien, Regeln und Abläufe im Zusammenhang mit der Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung von Beratungs-, Vermittlungs- und Lobbyingleistungen
  • Organisatorische Anweisungen zu den Themen Sponsoring sowie Spenden (Voraussetzungen, Regeln, Abläufe)

Neben regelmäßigen Überprüfungen durch Corporate Compliance Management werden auch im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur Compliance-Risiken erhoben, da Compliance-Verstöße – und somit auch Vorwürfe oder Vorfälle in Bezug auf Korruption – aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen. Ergebnisse dieser konzerninternen Erhebungen und Überprüfungen werden den Führungskräften, dem Gesamtvorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt. Neben dem Hinweisgeber*innenverfahren bilden auch Überprüfungen durch die Interne Revision wesentliche Ansatzpunkte, die zur Aufdeckung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder von anderen Verstößen gegen den EVN Verhaltenskodex beitragen können.

Hinweisgeberverfahren

Für den Fall eines (vermuteten) Verstoßes gegen den EVN Verhaltenskodex steht internen und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Alle derartigen Bedenken können dabei niederschwellig entweder persönlich oder telefonisch, über spezifische Compliance E-Mail-Adressen sowie über ein von einem externen Dienstleister gehostetes Hinweisgeber*innensystem erfolgen. Diese Möglichkeiten bestehen konzernweit und in allen wesentlichen Landessprachen des EVN Konzerns. Das Hinweisgeber*innenverfahren wurde dabei mit der Zielsetzung ausgestaltet, eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex zu gewährleisten. Die in der EVN für Compliance-Themen verantwortlichen Mitarbeiter*innen untersuchen stets unverzüglich, unabhängig und objektiv alle – auch anonym abgegebene – Meldungen. Diese Erhebungen erfolgen vertraulich sowie nach einem konzernweit einheitlichen Standard. Die einzelnen Schritte, Erkenntnisse sowie relevante Unterlagen werden revisionssicher in einer eigenen Software dokumentiert, die durch ein streng definiertes Berechtigungskonzept vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.

Der Chief Compliance Officer und eine Stellvertretung sind in ihrer Funktion direkt und ausschließlich dem Vorstand unterstellt und bei der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei. Da der Chief Compliance Officer keine anderen Aufgaben und Funktionen im EVN Konzern ausüben darf, ist bei allen Untersuchungen die Unabhängigkeit von den in die Angelegenheit involvierten Personen einschließlich der Führungskräfte gewährleistet. Der*die Chief Compliance Officer berichtet mehrmals jährlich an den Gesamtvorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Das in Österreich im August 2023 in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) – es setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in österreichisches Recht um – bildet für die EVN die rechtliche Grundlage, um Hinweisgeber*innen bestmöglich zu schützen und dadurch die Meldung von Compliance-Verstößen in vertraulichem Umfeld zu ermöglichen. In Deutschland, Bulgarien und Kroatien wenden wir ebenfalls die korrespondierenden nationalen Gesetze an, und auch im Nicht-EU-Mitgliedsstaat Nordmazedonien ist der Umgang mit bzw. der Schutz von Hinweisgeber*innen gesetzlich geregelt.

Eine eigene Konzernanweisung regelt insbesondere die Vorgehensweise bei der Behandlung der gemeldeten Bedenken sowie die Vorkehrungen zum Schutz der Hinweisgeber*innen oder anderen negativen Konsequenzen. Dies umfasst etwa auch den Schutz externer Personen vor geschäftlichen Nachteilen. Ein weiterer zentraler Schutzmechanismus umfasst die Identität aller von einem Hinweis betroffenen Personen.

Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig im Rahmen von Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen über diese niederschwelligen Kommunikationskanäle für Hinweise, mögliche Anwendungsfälle sowie die Grundprinzipien des Verfahrens informiert.

Im Geschäftsjahr 2023/24 haben uns betreffend die EVN AG drei Meldungen über Vorwürfe vermuteter Korruption erreicht. Die intern eingeleiteten Untersuchungen haben in einem Fall eine Bestätigung des gemeldeten Verstoßes gebracht. Dieser Fall war nicht Gegenstand von Klagen und hatte die Beendigung des Dienstverhältnisses des betroffenen Mitarbeitenden zur Folge. Es wurden intern, aber auch extern Maßnahmen gesetzt, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern. Eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartner*innen ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde zudem eine weitere Meldung im Bereich Geschlechterdiskriminierung gemeldet, die anonym abgegeben wurde. Diese wies jedoch nicht die für eine interne Untersuchung erforderlichen Kriterien auf. Über die bilaterale Kommunikationsplattform des Hinweisgeber*innensystems wurde dem/der Hinweisgeber*in geantwortet.

Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umwelt- und Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik" gelegt. Im gesamten Konzern verfolgt die EVN das Ziel, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen wurden.

Sämtliche Lieferant*innen – potenzielle ebenso wie bestehende – werden über ein Ratingtool eines renommierten internationalen Ratinganbieters schon im Vorhinein – und danach laufend – anhand festgelegter ESG-Kriterien bewertet. Zu diesen Kriterien zählen Treibhausgasemissionen, Energiemanagement, Landverbrauch, Biodiversität und Abfallmanagement ebenso wie Community Engagement, Datenschutz, Arbeitnehmer*innenrechte, ethische Geschäftspraktiken, Aktionär*innenrechte oder Transparenz. Auch allfällige negative Medienberichterstattung fließt stets aktuell in die Bewertung mit ein. Bei Auftreten derartiger Risiken werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen gesetzt. Hinzu kommen weitreichende Selbstauskünfte, die jede*r Lieferant*in der EVN im Rahmen des Onboardings im Beschaffungsportal, aber auch noch danach im Rahmen des laufenden Auftragsverhältnisses erteilen muss und die ebenfalls einen besonderen Fokus auf ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsmaßnahmen legen.

Bei allen Beschaffungsaktivitäten legen wir zudem großen Wert auf eine partnerschaftliche Grundhaltung, faire Geschäftsgebarung und einen offenen Dialog. Die Integritätsklausel der EVN definiert die Richtlinien der nachhaltigen Beschaffung und die Aufgaben und Pflichten der Geschäftspartner*innen in diesem Zusammenhang. Als integraler Bestandteil jeder Beschaffungsaktivität ist sie verpflichtend für sämtliche unserer Geschäftspartner*innen. Sie ist auf der Website der EVN für alle Investor*innen, Investitions- und Beteiligungspartner*innen, Auftragnehmer*innen und Stakeholder abrufbar.

Sofern im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Verletzung der Integritätsklausel festgestellt wird (z. B. im Rahmen eines Vor-Ort Audits), werden entsprechende Maßnahmen gesetzt. Diese können von der Forderung einer Mängelbehebung bis zur Vertragsauflösung reichen.

Compliance-Schulungen

Alle neu eingetretenen Mitarbeiter*innen müssen das konzernweit verpflichtende Compliance-Schulungsprogramm zum EVN Verhaltenskodex absolvieren, das aus folgenden Modulen besteht:

  • Compliance Basics
  • Compliance E-Learning
  • Compliance Update
  • Compliance Fresh Up
  • Weitere Auffrischungs- und Spezialschulungen

Mit diesem Schulungskonzept, das wir regelmäßig durch begleitende Kommunikationsmaßnahmen ergänzen, stellen wir konzernweit sicher, dass sich alle Mitarbeiter*innen regelmäßig mit Compliance-Themen befassen und die Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex jährlich wiederholt werden. Schulungsschwerpunkte sind insbesondere folgende Aspekte:

  • Menschenrechte, Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung
  • Unternehmensethik
  • Korruptionsprävention
  • Wettbewerbsverhalten

Diese Schulungen sind auch für alle Führungskräfte verpflichtend, für die wir eigene bzw. zusätzliche Formate anbieten. Zudem werden diese Schulungen inhaltlich und methodisch an regionale Anforderungen angepasst, um eine möglichst zielgerichtete Ansprache in der jeweiligen Landessprache zu erreichen. Schulungen stehen auch externen Arbeitskräften zur Verfügung.

Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßnahmen (z. B. solche im Intranet oder in den Mitarbeiter*innenzeitungen der EVN) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte, die laufend in die Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance-Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien eingebunden sind.

Umweltbelange

Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind einerseits im Nachhaltigkeitsleitbild der EVN und andererseits in der EVN Klimainitiative verankert. Das Nachhaltigkeitsleitbild der EVN Gruppe formuliert unser generelles Bekenntnis zum Klimaschutz und bildet die Grundlage für alle damit verbundenen Zielsetzungen, unsere nachhaltig orientierte Unternehmensführung und unseren aktiven Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung. Die EVN Klimainitiative, ebenfalls Teil unserer Kernstrategien 2030, konkretisiert unsere Dekarbonisierungsziele und bündelt unsere Maßnahmen zum Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten – und damit auch unsere Zielsetzungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handelsund Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.

Umweltmanagement in der EVN

Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis Umweltmanagementsysteme und hat sich damit zur Verbesserung ihrer Umweltleistungen verpflichtet. Alle unsere ISOzertifizierten Standorte unterliegen sowohl internen als auch externen Audits, in deren Rahmen entsprechende Verbesserungsprogramme erstellt, umgesetzt und überwacht werden. In unseren nach EMAS zertifizierten Anlagen werden bei jährlichen Überprüfungen entsprechende Verbesserungsprogramme entwickelt, die auch die jährliche Bewertung und Umsetzung der Ziele aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr umfassen.

Europäische
Norm
Anwendungsbereich Schwerpunkte
Eco Management
und Audit Scheme
(EMAS)
ISO 14001, ISO
14001:2004
Alle thermischen Anlagen in
Niederösterreich sowie 74
Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen
der EVN entsprechen diesen Standards
Festlegung von messbaren
Umweltzielen,
kontinuierlicher
Verbesserungsprozess,
lückenlose Einhaltung
umweltrelevanter Gesetze,
engmaschige Überprüfungen
ISO 9001, ISO
9001:2008
Die thermische Abfallverwertungsanlage
in Zwentendorf/Dürnrohr und der
Bereich Anlagentechnik der EVN
Wärmekraftwerke GmbH sind nach ISO
9001:2015 zertifiziert
Prozessorientiertes
Qualitätsmanagementsystem

Beitrag zu Forschung und Entwicklung zum Klimaschutz, Nachhaltigkeitsbeirat

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur nachhaltigen Reduktion von CO2 e-Emissionen sind ein weiterer Baustein in unserem Bestreben, aktiv zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele beizutragen. Zudem dienen sie der strategischen Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells. In diesem Sinn sollen all unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EVN Klimainitiative leisten. Wir wollen den Klimaschutz und den schrittweisen Systemumbau in Richtung klimaneutraler Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit fördern. Dies erfolgt im Rahmen vieler innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte, so z. B. des Batteriespeicherprojekts "Batterie STABIL" oder der überregionalen, von Landesenergieversorgern und den Landesenergieagenturen getragenen Forschungsinitiative

"Green Energy Lab". Weiters unterstützt der Nachhaltigkeitsbeirat der EVN unseren Vorstand in beratender Funktion in wichtigen Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung, so u. a. zu den Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Abfall

Unser Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Ressourcennutzung sowie zur Kreislaufwirtschaft ist in allen wesentlichen Unternehmensdokumenten der EVN Gruppe enthalten. Diese definieren unseren Anspruch sowie unsere konzernweit verbindlichen Konzepte zu diesen Themenbereichen.

Sowohl im EVN Verhaltenskodex als auch im EVN Nachhaltigkeitsleitbild ist unser Anspruch verankert, den Einsatz von Ressourcen bestmöglich zu minimieren und die Effizienz ihrer Nutzung zu maximieren. Daher steuern wir die Material- und Stoffströme so, dass die verwendeten Materialien und Stoffe vorrangig einer Wiederverwendung, einem Recycling und einer sonstigen Verwertung zugeführt werden. Auch unser Abfallmanagementsystem wird laufend in Richtung Kreislaufwirtschaft optimiert. Zum Management der Ressourcen und Abfälle wurde im Geschäftsjahr 2023/24 eine eigene konzernweite Richtlinie erlassen. Sie definiert neben den bereits erwähnten übergeordneten Zielsetzungen auch konkrete Regeln, u. a. – sofern technisch möglich – den Ersatz von Primärrohstoffen durch sekundäre (recycelte) Ressourcen. Weiters sieht die Richtlinie eine Optimierung unseres Abfallmanagementsystems in Richtung Kreislaufwirtschaft vor. Bei unseren Anlagen achten wir in allen Phasen – Bau, Betrieb und Rückbau – auf eine Verringerung der Umweltauswirkungen. Dies impliziert, dass Nachhaltigkeitskriterien auch im Beschaffungsprozess berücksichtigt und evaluiert werden.

Abfallmengen 2023/24 2022/23
Abfallmengen gesamt t 391,0 236,4
Nicht gefährliche Abfälle t 342,9 202,9
davon einer Verwertung zugeführt t 220,1 179,8
davon einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt t 0,0 0,0
davon einem Recycling zugeführt t 107,4 175,9
davon einer sonstigen Verwertung zugeführt t 112,7 3,9
davon einer Beseitigung zugeführt t 122,8 23,1
davon einer Verbrennung zugeführt t 84,7 21,3
davon zur Deponierung t 1,1 0,9
davon einer sonstigen Beseitigung zugeführt t 37,0 1,0
Gefährliche Abfälle t 48,1 33,5
davon einer Verwertung zugeführt t 46,2 8,4
davon einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt t 0,0 0,0
davon einem Recycling zugeführt t 0,7 8,4
davon einer sonstigen Verwertung zugeführt t 45,5 0,0
davon einer Beseitigung zugeführt t 2,0 25,1
davon zur Deponierung t 0,4 5,7
davon einer Verbrennung zugeführt t 0,5 6,0
davon einer sonstigen Beseitigung zugeführt t 1,0 13,4
Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle
t
283,0 52,1
prozentualer Anteil nicht recycelter Abfälle % 72,4 22,0

Sozialbelange

Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:

  • EVN Schulservice: Im Rahmen unserer Jugend- und Schulplattform setzen wir auf Wissensförderung zu den Themenbereichen "Sorgsamer Umgang mit Energie", "Energieeffizienz" sowie "Energiesparen". Dafür haben wir für Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche anbietet.
  • EVN Junior-Ranger-Programm: Externe Expert* innen vermitteln Jugendlichen fundiertes Theorie- und Praxiswissen zu einer Vielzahl von Themen, darunter Hydrobiologie, Flora und Fauna in Flussauen, Gewässerökologie, Fischerei sowie Natur und Gewässerschutz. Die Wissensvermittlung erfolgt in der Regel am und um den Standort des Wasserkraftwerks Erlaufklause, einer unserer Wasserkraftwerksstandorte.
  • Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bieten wir unseren Kund*innen vielfältige Möglichkeiten zur Verwendung jener Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für die Kund*innen selbst oder aber zur Unterstützung verschiedener wohltätiger Projekte eingelöst werden.
  • EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 150.000 Euro dotiert und unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expert*innengremium, das zweimal pro Jahr zusammentritt. Seine Empfehlungen zur Mittelverwendung an den Vorstand der EVN erfol gen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2023/24 unterstützte der Fonds 22 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 132.500 Euro.

• evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer Kunst aus aller Welt, die von dem mit renommierten Expert*innen besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Unsere Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter*innen und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.

Arbeitnehmerbelange

Wir sehen es als unsere Verantwortung, zeitgerecht auf die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarkts zu reagieren und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich unsere Mitarbeiter*innen wohlfühlen, optimal weiterentwickeln und zielorientiert am gemeinsamen Erfolg arbeiten können. Dabei wird eine ausgewogene Balance zwischen Freizeit und Arbeit für viele Menschen immer wichtiger. Gleichzeitig macht es der branchenübergreifende Fachkräftemangel immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter*innen zu finden und langfristig im Unternehmen zu halten. Unter dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter." tragen neue Technologien und digitales Equipment, mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeitmodelle sowie eine smarte Raumnutzung in unseren Büros dazu bei, unsere Art der Zusammenarbeit und den internen Informations- und Kommunikationsfluss zu optimieren.

Die konzernweit verbindlichen Dokumente zu unserer Unternehmens- und Führungskultur definieren und konkretisieren unsere Konzepte, Prinzipien und Richtlinien für den alltäglichen Umgang miteinander. Diese hohen Standards wenden wir in allen Ländern, in denen wir aktiv sind, gleichermaßen an. In diesem Zusammenhang haben wir auch die sogenannten EVN Leitwerte definiert: "ensure" (sichern), "encourage" (ermutigen) und "enable" (ermöglichen).

Die folgenden fundamentalen Prinzipien und Verhaltensgrundsätze prägen unsere Unternehmenskultur konzernweit:

  • Compliance: Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller relevanten rechtlichen Vorgaben und Standards sowie aller internen Richtlinien und Prozesse. Wo immer möglich, streben wir danach, die verpflichtenden Anforderungen zu übertreffen.
  • Diversität und Chancengleichheit: Wir engagieren uns für ein vielfältiges Arbeitsumfeld, fördern Diversität und Chancengleichheit und setzen Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierung und zum Schutz vulnerabler Mitarbeiter*innengruppen. Die EVN als Arbeitgeberin bekennt sich nachdrücklich zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Darüber hinaus tolerieren wir keine Form von Kinderarbeit.
  • Kontinuierliche Kommunikation: Unterschiedlichste Kommunikationskanäle helfen uns dabei, eine respektvolle Kommunikation und einen kontinuierlichen Dialog mit unseren Mitarbeiter*innen sowie mit direkt und indirekt betroffenen Interessengruppen zu gewährleisten und deren Bedürfnisse und Erwartungen in laufende Feedbackprozesse einfließen zu lassen.
  • Personalentwicklung und -förderung: Wir schulen unsere Mitarbeiter*innen laufend und bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung, um mit kontinuierlicher Qualifizierung und Kompetenzentwicklung auf die sich permanent verändernden Anforderungen zu reagieren und vielfältige Karrierewege zu ermöglichen.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wir unterstützen unsere Mitarbeiter*innen mit umfangreichen Maßnahmen und Angeboten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge: Als verantwortungsvolle Arbeitgeberin bieten wir ein attraktives stabiles Arbeitsumfeld mit fairen Arbeitsbedingungen und angemessener Entlohnung. Zudem ergreifen wir alle erforderlichen Maßnahmen, um die Gesundheit und den Schutz unserer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.

Diversität

Die EVN AG beschäftigte zum Bilanzstichtag 30. September 2024 insgesamt 621 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 626 Mitarbeiter*innen; Kopfzahl). Hiervon waren 195 Frauen (31,4 %) und 426 Männer (68,6 %). Im Vorjahr lag der Frauenanteil mit 182 Mitarbeiterinnen bei 29,1 % und der Männeranteil mit 444 Mitarbeitern bei 70,9 %.

Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle. Allen Mitarbeiter*innen gleiche Chancen zu bieten, ist ein zentraler Grundsatz der EVN. Wir sind davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität und Innovationskraft verfügen als homogene Gruppen.

Mit dem Programm "Frauen@EVN" sind wir bestrebt, den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen, um Diversität auch im Führungskreis zu gewährleisten. Mit zahlreichen Initiativen wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, die es Frauen ermöglichen, je nach Qualifikation und Fähigkeit verantwortungsvolle Aufgaben in Fach- und Führungsfunktionen wahrzunehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir damit begonnen, eine Diversitätsstrategie für die EVN in Österreich zu erarbeiten. Erster Schritt dabei war eine Umfrage unter 450 zufällig ausgewählten Mitarbeiter* innen, anhand derer wir unsere Position zum Thema DIE (Diversity, Inclusion, Equity) bestimmen konnten. In weiterer Folge planen wir die Durchführung von Workshops zur Erarbeitung der Strategie unter Einbeziehung von Vertreter*innen aller Unternehmensbereiche in Österreich.

19 Frauen und 16 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten, während 3 Frauen und 10 Männer das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30. September 2024 gab es in der EVN AG in Summe 80 Teilzeitbeschäftigte, davon 66 Frauen und 14 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen an der Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 12,9 %.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie mit dem EVN Verhaltenskodex, der EVN Menschenrechts- Policy, dem EVN Führungsleitbild, dem EVN Nachhaltigkeitsleitbild, den konzernweiten Richtlinien "Soziale Mindeststandards" und "Mitarbeiter*innen", den EVN Leitwerten und allen damit in Verbindung stehenden länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien behandeln wir alle unsere Mitarbeiter*innen ungeachtet ihres Geschlechts und ihres Alters, ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft oder Nationalität, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälliger körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen gleichwertig. Außerdem lehnen wir jede Diskriminierung von Mitarbeiter*innen in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab. Die Vergütung aller unserer Mitarbeiter*innen richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Dabei stellen wir sicher, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und, wo immer möglich, übertreffen.

Die Vergütung aller Mitarbeiter richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit zählt auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2023/24 beschäftigte die EVN AG 14 Menschen aus dieser Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 2,3 % der Gesamtbelegschaft.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Es ist uns ein Anliegen, unseren Mitarbeiter*innen eine ausgewogene Balance zwischen ihrem Familien- und Berufsleben zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern–Wirtschaft, einer Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich, haben wir schon 2011 ein Zeichen für eine elternorientierte Personalpolitik gesetzt. In vielen Bereichen können sich unsere Mitarbeiter*innen ihre Arbeitszeit frei einteilen, sofern keine betrieblichen Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das eine sehr hohe Flexibilität bietet. Verschiedene Teilzeitmodelle sowie Modelle für mobiles Arbeiten, die z. B. auch eine Kombination von Arbeitseinsatz im Außendienst und mobilem Arbeiten innerhalb eines Arbeitstags ermöglichen, machen es unseren Mitarbeiter* innen leichter, berufliche und familiäre Verpflichtungen zu vereinbaren. Die Modelle für mobiles Arbeiten sehen einen Rahmen von bis zu 1.280 Stunden pro Jahr vor, in denen unsere Mitarbeiter*innen ortsungebunden arbeiten können.

Als weitere Unterstützung bieten wir Folgendes an:

• Betreuung durch betriebliche Tageseltern am Standort in Maria Enzersdorf (derzeit noch als Pilotprojekt)

• Betreutes Kinderprogramm während einiger Wochen in den Sommerferien

Alle unsere Mitarbeiter*innen haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit. In Österreich kommt noch der sogenannte "Papamonat" hinzu, den immer mehr Väter in Anspruch nehmen. In Österreich wird die Karenzzeit über die bestehende gesetzliche Verpflichtung hinaus verlängert, wobei eine mögliche Arbeitsfreistellung bis zum 36. Lebensmonat des Kindes vorgesehen ist. Während der Karenzzeit halten wir den Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen gezielt aufrecht, um ihren beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. Beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in unser Unternehmen zurück. Spezifische Informationsveranstaltungen und unser umfassendes Ausund Weiterbildungsprogramm stehen unseren Mitarbeiter*innen auch während der Karenz offen. Über eine Online-Informationsplattform, die wir gemeinsam mit einem externen Partnerunternehmen betreiben, stellen wir zahlreiche Informationen zu Karenz, Kinderbetreuung und Wiedereinstieg zur Verfügung.

Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit

Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen samt unseren Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung bilden daher zentrale Elemente unserer Unternehmenskultur. In Ergänzung zu europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften, die wir durchwegs zur Gänze einhalten, sind sie in unterschiedlichen Formaten für sämtliche Unternehmenseinheiten fest verankert:

  • EVN Verhaltenskodex
  • EVN Menschenrechts-Policy
  • EVN-interne Grundsätze: Konzernrichtlinie Arbeitssicherheit
  • EVN-interne Konzern- und Geschäftsanweisungen sowie Richtlinien zur Identifikation von Sicherheitsrisiken und Definition entsprechender Gegenmaßnahmen

Sämtliche Arbeitsunfälle unserer Mitarbeiter*innen wie auch unserer Leasingmitarbeiter*innen werden zuerst dezentral in der jeweiligen Organisationseinheit erfasst und behandelt. Interne Geschäftsanweisungen regeln die anschließende Meldung des Vorfalls an den zentralen sicherheitstechnischen Dienst. Dieser analysiert den Unfall und ergreift gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen. Weiters ermutigen wir unsere Mitarbeiter*innen auch dazu, Beinahe-Unfälle und (potenziell) gefährliche Situationen zu melden und heben ihren Stellenwert für die Prävention hervor. Bei der Erfassung von Risiken und Vorfällen sowie beim Monitoring von Maßnahmen orientieren wir uns an den Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem entsprechend ISO 45001.

Sowohl für die Arbeitssicherheit als auch für die Themen Brandschutz, Gesundheit und Erste Hilfe verfügen wir sowohl dezentral als auch zentral über speziell geschulte Präventivkräfte. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den zentralen Sicherheitsfachkräften sorgen wir dafür, dass Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihrer Kenntnisse im Arbeitsschutz die erste Anlaufstelle für Betroffene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter* innen und Leasingmitarbeiter*innen von Sicherheitsvertrauenspersonen in jährlich stattfindenden Arbeitsausschüssen vertreten, die die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche beraten. Zudem sind auch unsere Betriebsrät*innen in sämtliche Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge laufend eingebunden.

Wir setzen auf umfassende Information und Unterweisung aller unserer Mitarbeiter*innen in sämtlichen gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen, um Unfälle zu vermeiden. Dabei dient uns das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete und laufend weiterentwickelte "Handbuch Sicherheit" der Branchenvereinigung Oesterreichs Energie als Basis. Dieses wird durch Handbücher für spezielle Bereiche wie z. B. Wasserkraftwerke sowie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen ergänzt. Alle diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter*innen (bei Neueintritt bzw. auch bei Versetzung in einen neuen Arbeitsbereich) verpflichtend anzuwenden. Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Dabei weisen wir gezielt auf allfällige besondere Gefahren hin, die von unseren Anlagen ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf den Arbeitnehmer*innenschutz umfassen neben allgemeinen Informationen vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der jeweiligen Mitarbeiter*innen eingehen. Das für den EVN Konzern zentral organisierte Arbeitssicherheitsteam setzt ebenfalls eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen um, um unsere Mitarbeiter*innen einerseits nachhaltig für Sicherheitsthemen zu sensibilisieren und andererseits tatsächliche Unfälle zu vermeiden.

Im Geschäftsjahr 2023/24 ereignete sich bei der EVN AG ein Arbeitsunfall (Vorjahr: 2); der Lost Time Injury Frequency Index (LTIF) betrug 0,8 (Vorjahr: 1,6).

Um unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmediziner*innen für alle Fragen rund um Gesundheitsvorsorge, Bewusstseinsbildung sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung, die unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen der Arbeitnehmer*innenschutzbestimmungen und darüber hinaus betreuen. Zu unserem umfassenden Angebot zählen u. a.:

  • Gesundenuntersuchungen
  • Impfungen

  • Seh- und Hörtests

  • Präventionsmedizin
  • Erste-Hilfe-Kurse
  • Psychologische Beratung
  • Coaching
  • Tipps für gesunde Ernährung
  • Spezifische Angebote für Mitarbeiter*innen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind

Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bietet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeiter*innen ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten von Laufsport, Wandern oder Ballsportarten. Auch hier nimmt die Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert ein.

Betriebliche Sozialpartnerschaft

Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und agieren damit im Einklang mit unserem Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen Bestimmungen sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden auch die Belegschaftsvertretungen – solche bestehen neben der EVN AG auch in zahlreichen weiteren Unternehmen unserer Gruppe – laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich.

100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Belegschaftsvertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Belegschaftsvertretungen in die Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von allen Mitarbeitern der EVN AG an diesen Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u.a. aus Betriebsrät*innen oder Gewerkschaftsvertreter*innen zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter*innen des Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Nachhaltigkeitsbeirat äußern.

Personalentwicklung und -förderung

Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter*innen hat für die EVN große strategische Bedeutung und ist wesentlich für die Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz der Mitarbeiter*innen zentrale Schwerpunkte des Personalmanagements bei EVN. Im Geschäftsjahr 2023/24 absolvierte jede*r Mitarbeiter*in der EVN AG im Schnitt 17,2 Stunden an Weiterbildungsveranstaltungen (Vorjahr: 11,1 Stunden).

Die EVN betrachtet ihre Mitarbeiter*innen sehr differenziert über den gesamten Employee Life Cycle hinweg, von der Phase der Orientierung und Jobsuche bis hin zum Pensionsantritt und auch noch danach. Ein umfassendes Onboarding stellt mit Infoveranstaltungen, Einschulungen, E-Learnings, Patensystem und regelmäßigen Feedbackschleifen sicher, dass die neuen Mitarbeiter*innen auch tatsächlich im Unternehmen ankommen. Damit die Mitarbeiter*innen in ihrer jeweiligen Situation wahrgenommen und gefördert werden und sich weiterentwickeln können, spielt auch regelmäßiges Feedback – z. B. im Rahmen der jährlichen Mitarbeiter*innengespräche – und die laufende Erhebung der Mitarbeiter*innenzufriedenheit durch den "Stimmungsbarometer" eine ganz wesentliche Rolle.

Das umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebot der EVN wird durch die EVN Akademie umgesetzt, die jährlich rund 200 Veranstaltungen organisiert und mehr als 70 unterschiedliche Ausbildungspläne zu technischen Themenstellungen und Inhalten wie auch zur Persönlichkeitsentwicklung koordiniert. Für Führungskräfte und High Potentials gibt es darüber hinausgehende Ausbildungsprogramme und vielfältige Karrieremöglichkeiten.

Darüber hinaus bietet die EVN ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen. Nach einer Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Interessen unter Berücksichtigung der definierten Rahmenbedingungen werden entsprechende Anträge grundsätzlich genehmigt.

Maximale Nähe zu unseren Kunden

Die zuverlässige Versorgung unserer Kund*innen mit Dienstleistungen der täglichen Daseinsvorsorge hat für uns höchste Priorität. Ebenso wichtig ist für uns dabei die Nähe zu unseren Kund*innen, denen wir in allen Anliegen so rasch, unkompliziert und individuell wie möglich zur Seite stehen möchten.

Unsere Service- und Beratungsleistungen für unsere Kund*innen setzen vielseitiges Fachwissen voraus, da unsere Produktpalette ebenso breit und vielfältig ist wie die an uns herangetragenen Anliegen. Diese reichen von grundlegenden Fragen der Geschäftsbeziehung – wie An- und Abmeldungen, Tarifberatung und Rechnungsauskünften – bis hin zu spezialisierten Anfragen im Bereich der Energieberatung sowie des Vertriebs von Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten. Kund*innenzufriedenheit definieren wir zum einen über unsere Produkte und Dienstleistungen, die den individuellen Bedürfnissen möglichst genau entsprechen sollen und transparent abgerechnet werden. Auf der anderen Seite stehen eine hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kund*innen in Fragen des effizienten Umgangs mit Energie. Rund um diese Angelpunkte setzen wir in allen unseren Märkten auf eine faire Partnerschaft mit unseren Kund*innen auf professioneller Basis.

Wir sind uns der Auswirkungen unserer Aktivitäten auf Kund*innen bewusst und nehmen unsere Verantwortung für deren Schutz ernst. Dies unterstreicht besonders unsere Konzernrichtlinie "Umgang mit Kund*innen", die konzernweit als Leitfaden für unsere Bemühungen dient, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Kund*innen zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. In der Richtlinie sind Grundsätze und Verfahren festgelegt, anhand derer wir negative Auswirkungen auf unsere Stakeholder-Gruppe "Kund*innen" überwachen, kontrollieren und reduzieren. Dabei stellen wir sicher, dass wir die gesetzlichen Anforderungen stets erfüllen. Mit der Richtlinie verpflichten wir uns zudem, unsere Geschäftspraktiken durch fortlaufende Innovation zu verbessern, um die positiven Auswirkungen unserer Produkte und Dienstleistungen sowie unseres technischen Fortschritts auf Kund*innen zu fördern. Im Sommer 2024 haben wir dafür auch ein Kund*innenversprechen mit einer Kund*innencharta unter dem Motto "Fairness und Transparenz: unser Versprechen an unsere Kund*innen" formuliert. Wir verpflichten uns darin, die Bedürfnisse, Erwartungen und Anliegen unserer Kund*innen zu verstehen und zu erfüllen. Die Inhalte unserer Kund*innencharta unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung. Damit stellen wir sicher, dass wir den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Kund*innen jederzeit möglichst gerecht werden.

Neben den gängigen Kommunikationskanälen wie beispielsweise Telefonaten, E-Mails, digitalen Anfragen über das Serviceportal "Meine EVN" oder Kund*innenbesuchen ist auch ein aktives Beschwerdemanagement von hoher Relevanz. Alle Rückmeldungen von Kund*innen, die mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, werden von uns systematisch dokumentiert, ausgewertet und eingehend analysiert. Dadurch können wir zeitnah spezifische Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Der strukturierte Qualitätskreislauf leistet

einen wesentlichen Beitrag zur laufenden Steigerung unserer Servicequalität. Darüber hinaus ermöglicht das Hinweisgeber*innensystem der EVN, auch anonymisiert mit der EVN in Austausch zu treten. Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht internen und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren zur Verfügung.

Um den stetig wachsenden Anforderungen unserer Kund*innen gerecht zu werden, setzen wir zudem auch im Bereich Customer Relations verstärkt auf die Möglichkeiten der Digitalisierung.

Zur Berücksichtigung der Interessen, Anliegen und Standpunkte unserer Kund*innen hatte die EVN bereits 2011 einen Kund*innenbeirat etabliert. Dieses Beratungsgremium, in dem gewählte Kund*innenvertreter*innen ihre Anliegen und Bedürfnisse mit dem Management und Expert*innen erörterten, wurde im Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen Format neu aufgesetzt. Kund*innen, die Feedback geben möchten, können sich nun freiwillig online unter https://mein-feedback.at/ anmelden.

Für Themen, die einen tiefergehenden Dialog mit unseren Kund*innen erfordern, setzen wir auch den EVN Info-Bus ein. Er ermöglichte z. B. im Rahmen der Informationskampagne zur Ablösung des bisherigen Klassik-Tarifs und zu den Optionen für einen Tarifwechsel im Frühjahr 2023 persönliche Gespräche vor Ort mit unseren Kund*innen. Insgesamt besuchten unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen dieser Kampagne in acht Wochen über 469 Gemeinden Niederösterreichs. Der EVN Info-Bus hatte sich zuvor bereits im Herbst 2022 als auch im Frühjahr und Spätsommer 2024 im Rahmen unserer Informationskampagnen sehr bewährt.

Für Kund*innen, deren Muttersprache nicht die jeweilige Landessprache ist, bietet die EVN selbstverständlich Beratungsdienste in ihrer Muttersprache an. Möglich wird dies durch die große Vielfalt in unserem Team, dem viele Kolleg*innen mit unterschiedlichen Muttersprachen angehören.

In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen unseres Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit unserer Kund*innen in den unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Die Loyalität der Kund*innen wird anhand verschiedener Indikatoren auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index versetzt uns in die Lage, Veränderungen im Kund*innenverhalten und deren Ursachen frühzeitig zu erkennen und zeitnah darauf zu reagieren.

Unser Kund*innenservice ist zudem nach ISO 18295-1 zertifiziert. Die Schwerpunkte dieser Zertifizierung umfassen die Abläufe im Kund*innenservice sowie das Schulungskonzept für das Customer-Relations-Team. Die umfassenden Anforderungen der ISO-Norm wurden dabei in allen Bereichen erfüllt. Dies belegt, dass wir im Kund*innenservice höchsten Qualitätsansprüchen genügen und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Ein weiteres wichtiges Element unserer Kund*innenorientierung ist eine transparente Produktkennzeichnung. Gemäß der gesetzlichen Stromkennzeichnungspflicht stellen wir unseren Kund*innen in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom zur Verfügung. Dazu zählen die geografische Herkunft, die Zusammensetzung nach Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten Umweltauswirkungen. Bereits seit vielen Jahren verpflichten wir uns dabei freiwillig, in keinem unserer österreichischen Stromprodukte Atomstrom zu verwenden. Der in Österreich von uns gelieferte Strom stammt zudem zu 100 % aus österreichischen und ausschließlich

erneuerbaren Quellen. Er wird somit komplett CO2-frei erzeugt, wie auch eine entsprechende Zertifizierung belegt.

Auch beim Schutz personenbezogener Daten und Geschäftsinformationen legen wir höchste Maßstäbe an. Diese Grundhaltung ist seit jeher fest in unserer Unternehmenskultur verankert und spiegelt sich daher auch im EVN Verhaltenskodex wider. Während Informationssicherheit dabei das lückenlose Funktionieren der täglichen Versorgungsaufgaben gewährleistet, stellt Datenschutz die Wahrung der höchstpersönlichen Rechte von Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen sicher. Auch hier sind die rechtlichen Vorgaben wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz zu berücksichtigen.

Neben den technischen Schutzmaßnahmen und Zugriffsbeschränkungen setzt die EVN auf ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem, das sowohl Aufgaben bzw. Rollen im Unternehmen als auch Prozesse genau regelt. Unser Datenschutzmanagementsystem ist organisatorisch über Datenschutzverantwortliche und -beauftragte in allen unseren Märkten verankert. Diese sind sowohl für die strikte Einhaltung aller Datenschutzvorgaben als auch für die laufende Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres jeweiligen Bereichs verantwortlich. Das Datenschutzhandbuch liefert detaillierte Anweisungen für konkrete Anwendungsfälle, so etwa für die Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Auskunfts- bzw. Löschungsbegehren. Ebenso geregelt ist das Vorgehen bei Datenschutzvorfällen. Das Datenschutzmanagementsystem unterliegt ebenso einer laufenden Evaluierung und Aktualisierung wie das Information-Security-Management-System der Gruppe. Das Thema Datenschutz wird darüber hinaus jährlich im Rahmen der Risikoinventur der EVN beleuchtet. Eine direkte Kontaktaufnahme mit unserem Datenschutzbeauftragten ist jederzeit über die E-Mail-Adresse [email protected] möglich.

Unterstützung vulnerabler Kund*innengruppen

Das Wertesystem der EVN beinhaltet auch ein eindeutiges Bekenntnis zu sozialer Verantwortung, denn Energieversorgung muss sowohl zuverlässig als auch bezahlbar sein. Wir sind uns der Belastung durch Preisanstiege bei Energie für finanzschwache Haushalte bewusst. Daher verstärken wir unsere Anstrengungen und Initiativen zur Unterstützung von Kund*innengruppen mit besonderen Bedürfnissen. Unsere Mitarbeiter*innen in Customer Relations und in den Service Centern sind auf dieses Anliegen hin speziell geschult und sensibilisiert. Über verschiedene Kanäle (persönlich, telefonisch oder online) bieten sie individuelle Beratung zu verschiedenen Themen, von Energiespartipps bis hin zum Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten.

In Österreich setzen wir seit vielen Jahren erfolgreich auf Maßnahmen wie unsere Kooperationen mit der Caritas, der Schuldnerberatung Niederösterreich, der Diakonie sowie dem Niederösterreichischen Armutsnetzwerk. Einen Schwerpunkt bilden Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen haben wir mit Programmen gemacht, in denen wir Sozialarbeiter*innen für Beratungsgespräche ausbilden (z. B. zu den Themen Energieeinsparung, Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen begleiten. Dabei wenden wir das Prinzip "Train the Trainer" an.

Der regelmäßige Austausch mit den genannten Organisationen ermöglicht es uns zudem, im Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kund*innen abzustimmen. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie Lösungen, die wir in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbieter*innen sozialer Hilfsleistungen erarbeiten. Die EVN betrachtet Vertragsbeendigungen als Ultima Ratio und ist bestrebt, derartige Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. Für den Zeitraum von 1.

Dezember 2023 bis 31. März 2024 hat die EVN, wie bereits im Jahr zuvor, auf Abschaltungen bei Haushaltskund*innen für Strom, Erdgas und Wärme verzichtet.

Zur Unterstützung in besonderen Härtefällen hat die EVN im Herbst 2022 einen mit jährlich 3 Mio. Euro dotierten Energiehilfe-Fonds eingerichtet. Der Fonds bietet betroffenen Haushalten professionelle Energieberatung, den Tausch veralteter Geräte sowie Überbrückungsfinanzierungen für Energierechnungen an. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt über soziale Institutionen.

AUSBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR 2024/25

Die EVN wird im Geschäftsjahr 2024/25 konsequent an der Verwirklichung ihrer Ziele und Pläne weiterarbeiten. In Umsetzung der Strategie 2030 wurden in den letzten Jahren – ungeachtet aller volkswirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen sowie energiewirtschaftlichen Verwerfungen – die Voraussetzungen erarbeitet, dass sich die EVN als Gestalterin einer klimaneutralen Energiezukunft positioniert. Dazu hat sie Infrastrukturprojekte entwickelt, einen offenen Dialog mit Stakeholdern geführt und sich intensiv mit Planungen und Optimierungen befasst. Digitalisierungsvorhaben, Innovationen und Visionen begleiten und ergänzen diesen ambitionierten Kurs. In Summe führte dies zu einer Präzisierung und neuerlichen Ausweitung des Investitionsprogramms, sodass die Investitionen der Gruppe bis 2030 jährlich etwa 900 Mio. Euro betragen werden.

Im Segment Erzeugung setzt die EVN weiterhin auf den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik. Die Projektpipeline ist sehr gut gefüllt und ausreichend diversifiziert, um die gesteckten Ausbauziele von bis zu 770 MW installierter Leistung bei Wind sowie 300 MW bei Photovoltaik zu erreichen. Allein die Fertigstellung der aktuell in Errichtung befindlichen Projekte wird die EVN diesen Zielen wieder einen großen Schritt näherbringen. Zudem ist der Ausbau der erneuerbaren Erzeugung einer der wesentlichen Treiber für den initialen Übergangsplan, den wir im Berichtszeitraum neu erarbeitet haben und nunmehr mit der Science Based Target Initiative akkordieren.

Der Großteil der jährlichen Investitionen wird auch in Zukunft in die Erweiterung der Netzinfrastruktur fließen. Im Strom-Verteilnetz besteht die große Herausforderung unverändert darin, die hohen und weiterhin steigenden volatilen Einspeisemengen aus Windund Photovoltaikanlagen bestmöglich in das österreichische Energiesystem zu integrieren. Aber auch die geänderten Verbrauchsmuster, die etwa die E-Mobilität oder der wachsende Einsatz von Wärmepumpen mit sich bringen, erfordern umfangreiche Netzinvestitionen.

Im Bereich der Großbatteriespeicher folgen wir unserer Überzeugung, dass aus Innovationen und Pilotanlagen konkrete, neue Geschäftsmodelle entstehen können. Am Energieknoten Theiß werden wir deshalb einen Großbatteriespeicher mit einer Leistung von 70 MW errichten, der Ende 2027 als virtuelles Kraftwerk in Betrieb gehen soll. Wir streben eine energiewirtschaftlich optimierte Bewirtschaftung dieser Großbatterie an, sodass die Vermarktung von Überschussproduktion aus Sonnenstrom zu Zeiten mit effektiver Nachfrage erfolgen kann. Neben der Teilnahme am Day-Ahead- oder am Intraday-Markt sehen wir für Batteriespeicher aber auch konkrete Anwendungsfälle im Netzbetrieb, denn die zeitliche Verschiebung und Nutzung von Flexibilitäten kann sich auch positiv auf die Netzstabilität auswirken.

Den Herausforderungen im Energievertrieb begegnen wir mit zusätzlichen Angeboten und Dienstleistungen. Einerseits positionierte sich die EVN bereits frühzeitig als Anbieterin von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Wir bieten aber auch Abwicklungsplattformen und Softwarelösungen für Energiegemeinschaften und damit einen attraktiven Mehrwert für Kund*innen in diesem Bereich. Die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur sowie die Entwicklung digitaler Angebote für Kund*innen bestimmt zunehmend auch die Weiterentwicklung unserer Aktivitäten in Südosteuropa.

Für das internationale Projektgeschäft gilt unverändert die Prämisse, dass der künftige Fokus der EVN Gruppe auf dem Kerngeschäft im Energiebereich liegt. Daher werden weiterhin strategische Optionen im Zusammenhang mit der WTE evaluiert. Dabei berücksichtigen wir naturgemäß das Investor*innenfeedback aus dem am 4. April 2024 beendeten strukturierten Verkaufsprozess zur vollständigen Veräußerung der WTE.

Für das Geschäftsjahr 2024/25 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Bandbreite von 400 bis 440 Mio. Euro.

Die Dividendenpolitik wird unverändert bestätigt. Die Dividendenausschüttung soll auch künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40% des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.

Mit unserem integrierten Geschäftsmodell im Energiebereich in Kombination mit den Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen sowie der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich, die unser Infrastrukturangebot weiterhin ergänzen und komplettieren, ist unsere Gruppe eine verlässliche Partnerin für unsere Kund*innen. Gleichzeitig ist dies die Grundlage für eine erfolgreiche und attraktive Positionierung auf dem Kapitalmarkt.

Maria Enzersdorf, am 27. November 2024

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA

Wittmann Alexandra, Mag. (FH)

Jahresabschluss

Bilanz zum 30.09.2024

Aktiva

30.9.2024
EUR
30.9.2023
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35.170.820,07 37.907
II. Sachanlagen 22.729.667,97 22.976
III. Finanzanlagen 4.013.491.431,12 4.102.167
4.071.391.919,16 4.163.051
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Primärenergievorräte 37.479.807,27 49.111
37.479.807,27 49.111
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21.930.768,41 43.539
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 582.043.456,74 543.864
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.150.288,53 430
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 11.634.372,81 93.208
616.758.886,49 681.040
III. Wertpapiere und Anteile
Sonstige Wertpapiere und Anteile 159.141.557,46 227.795
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 31.817.430,05 52.086
845.197.681,27 1.010.033
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 487.212,99 252
D. Aktive latente Steuern 5.245.197,40 8.790
4.922.322.010,82 5.182.126

Passiva

30.9.2024
EUR
30.9.2023
TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital 330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -2.933.837,59 -2.978
327.066.162,41 327.022
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 205.893.227,90 205.182
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
264.160.936,96 263.450
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.723.734,22 4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 2.235.605.682,96 2.130.562
2.240.329.417,18 2.135.286
IV. Rücklagen für eigene Anteile 2.933.837,59 2.978
V. Bilanzgewinn 161.199.679,66 203.701
davon Gewinnvortrag 490.102,70 392
2.995.690.033,80 2.932.437
B. Investitionszuschüsse 8.673,32 10
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 24.050.186,00 22.947
2. Rückstellungen für Pensionen und
pensionsähnliche Verpflichtungen
77.319.604,00 69.455
3. Steuerrückstellungen 90.106.927,35 77.483
4. Sonstige Rückstellungen 46.328.551,75 43.636
237.805.269,10 213.521
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 471.000.000,00 570.371
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 99.371
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 471.000.000,00 471.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 553.097.599,66 810.415
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 117.317.111,92 257.317
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 435.780.487,74 553.098
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.586.040,71 31.774
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 31.586.040,71 31.774
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen 542.588.694,57 559.173
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 542.503.694,57 559.082
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 85.000,00 91
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
261.213,25 3.117
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 261.213,25 3.117
6. Sonstige Verbindlichkeiten 89.177.069,96 59.439
davon aus Steuern 7.547.779,28 8.840
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.492.704,89 1.477
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 81.063.884,27 51.260
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.113.185,69 8.179
1.687.710.618,15 2.034.288
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 772.731.944,72 1.001.921
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 914.978.673,43 1.032.368
E. Passive Rechnungsabgrenzung 1.107.416,45 1.870
4.922.322.010,82 5.182.126

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2023 bis 30.9.2024

2023/24
EUR
2022/23
TEUR
1. Umsatzerlöse 739.991.476,35 936.414
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 2
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum
Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 33.940,00 2
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 3.897,79 24
c) Übrige 1.375.754,77 1.904
1.413.592,56 1.931
4. Aufwendungen für Material und sonstige
bezogene Herstellungsleistungen
a) Fremdstrombezug und Energieträger -451.523.650,62 -682.475
b) Materialaufwand -852.116,55 -878
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen -117.207.313,01 -105.354
-569.583.080,18 -788.706
5. Personalaufwand
a) Gehälter -73.082.137,64 -65.678
b) Soziale Aufwendungen -29.266.361,19 -30.927
davon für Altersversorgung
davon für Abfertigungen und Leistungen an
-11.697.232,50 -11.438
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -2.445.667,53 -5.117
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -14.454.594,41 -13.672
-102.348.498,83 -96.605
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -5.460.529,20 -6.507
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen -247.810,46 -299
b) Übrige -35.376.320,68 -31.131
-35.624.131,14 -31.430
8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis) 28.388.829,56 15.098
9. Erträge aus Beteiligungen 358.536.684,24 431.090
davon aus verbundenen Unternehmen 161.233.989,71 257.246
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 34.606.105,99 29.934
davon aus verbundenen Unternehmen 34.551.575,75 29.887
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.096.764,80 29.555
davon aus verbundenen Unternehmen 21.979.589,87 15.571
12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 5.482.183,72 1.907
davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0
13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und
aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
-130.209.302,26 -33.812
davon Abschreibungen -130.165.500,00 -33.746
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -130.165.500,00 -33.746
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -75.076.022,84 -69.049
davon betreffend verbundene Unternehmen -18.718.817,51 -11.968
15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis) 220.436.413,65 389.626
16. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) 248.825.243,21 404.724
2023/24
EUR
2022/23
TEUR
Übertrag 248.825.243,21 404.724
17. Steuern vom Einkommen
davon latente Steuern
16.884.333,75
3.545.184,62
11.585
4.987
18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 265.709.576,96 416.309
19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -105.000.000,00 -213.000
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 490.102,70 392
21. Bilanzgewinn 161.199.679,66 203.701
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS in EURO
Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.10.2023 Umgründunge
Zu-/Abgänge
aus
n
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 30.9.2024 Stand 1.10.2023 Zugänge davon außer
planmäßig
Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen Stand 30.9.2024 BW 30.9.2024 BW 1.10.2023
Baukostenzuschüsse gem.Art.II(2) EFG 1969
Immaterielle Vermögensgegenstände
Rechte
I.
201.219.180,85
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
201.219.180,85
0,07
163.311.705,17
0,00
2.736.655,68
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
166.048.360,85
0,00
35.170.820,00
0,07
37.907.475,68
0,07
Summe I 201.219.180,92 0,00 0,00 0,00 0,00 201.219.180,92 163.311.705,17 2.736.655,68 0,00 0,00 0,00 0,00 166.048.360,85 35.170.820,07 37.907.475,75
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich der Bauten
Sachanlagen
II.
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen
auf fremdem Grund
45.056.347,58
2.297.233,56
0,00
0,00
215.708,33
0,00
1.205.103,20
0,00
0,00
3.219.507,51
2.297.233,56
47.286.460,22
34.340.999,03
1.149.528,90
1.376.613,38
115.805,30
0,00
0,00
1.069.093,52
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
34.648.518,89
1.265.334,20
12.637.941,33
1.031.899,36
1.147.704,66
10.715.348,55
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
16.453.792,54 0,00 1.563.701,20 1.374.742,13 0,00 16.642.751,61 9.511.246,27 1.231.454,84 0,00 1.357.591,43 0,00 0,00 9.385.109,68 7.257.641,93 6.942.546,27
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
4.170.451,16 0,00 851.241,70 0,00 -3.219.507,51 1.802.185,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.802.185,35 4.170.451,16
Summe II 67.977.824,84 0,00 2.630.651,23 2.579.845,33 0,00 68.028.630,74 45.001.774,20 2.723.873,52 0,00 2.426.684,95 0,00 0,00 45.298.962,77 22.729.667,97 22.976.050,64
Summe I + II 269.197.005,76 0,00 2.630.651,23 2.579.845,33 0,00 269.247.811,66 208.313.479,37 5.460.529,20 0,00 2.426.684,95 0,00 0,00 211.347.323,62 57.900.488,04 60.883.526,39
Anteile an verbundenen Unternehmen
Finanzanlagen
III.
2.607.025.001,85 223.634,00 3.000.000,00 28.724,50 0,00 2.610.219.911,35 152.756.678,13 130.165.500,00 130.165.500,00 0,00 0,00 0,00 282.922.178,13 2.327.297.733,22 2.454.268.323,72
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Beteiligungen
1.163.074.458,65
466.064.071,73
0,00
0,00
0,00
62.000.000,00
25.385.811,19
0,00
0,00
0,00
1.199.688.647,46
466.064.071,73
0,00
1.385.473,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.385.473,76
1.199.688.647,46
464.678.597,97
1.163.074.458,65
464.678.597,97
Wertpapiere (Wertrechte)
Sonstige Ausleihungen
des Anlagevermögens
19.982.955,47
162.760,00
0,00
0,00
1.679.782,00
59.950,00
0,00
58.995,00
0,00
0,00
163.715,00
21.662.737,47
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
21.662.737,47
163.715,00
162.760,00
19.982.955,47
Summe III 4.256.309.247,70 223.634,00 66.739.732,00 25.473.530,69 0,00 4.297.799.083,01 154.142.151,89 130.165.500,00 130.165.500,00 0,00 0,00 0,00 284.307.651,89 4.013.491.431,12 4.102.167.095,81
Gesamtsumme Anlagevermögen 4.525.506.253,46 223.634,00 69.370.383,23 28.053.376,02 0,00 4.567.046.894,67 362.455.631,26
-
135.626.029,20 130.165.500,00 2.426.684,95 0,00 0,00 495.654.975,51 4.071.391.919,16 4.163.050.622,20

Beteiligungsspiegel zum 30.09.2024

Anteil am
Nominal
kapital
%
Währung Jahres
überschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital Bilanz
stichtag
Burgenland Holding Aktiengesellschaft 73,63 EUR 11.683.427,01 81.962.189,28 30.09.2024
EVN Wärmekraftwerke GmbH 99,48 EUR 12.293.828,20 87.980.435,27 30.09.2024
EVN Beteiligung 52 GmbH 100,00 EUR 29.403.984,52 146.814.884,01 30.09.2024
EVN Bulgaria EAD, Bulgarien 100,00 EUR 1.767.564,10 25.455.581,80 31.12.2023
EVN Bulgaria Fernwärme Holding 100,00 EUR -411,15 10.884.968,97 30.09.2024
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH 100,00 EUR 30.286.045,03 315.377.906,80 30.09.2024
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH 100,00 EUR 15.103.981,78 51.079.004,05 30.09.2024
EVN Kroatien Holding GmbH 100,00 EUR -831,70 13.263.323,05 30.09.2024
EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien 100,00 EUR -10.380,00 486.960,00 31.12.2023
EVN Mazedonien GmbH 100,00 EUR -1.143,01 213.772.723,23 30.09.2024
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. 100,00 EUR 152.866.283,83 463.237.632,43 30.09.2024
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH 100,00 EUR -3.346.536,24 35.442.505,42 30.09.2024
evn wasser Gesellschaft m.b.H. 99,98 EUR 3.015.114,71 75.379.879,04 30.09.2024
EVN Wärme GmbH 100,00 EUR 28.655.605,97 127.600.604,19 30.09.2024
Netz Niederösterreich GmbH 100,00 EUR 46.423.871,39 793.016.829,58 30.09.2024
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG) 50,03 EUR 70.319.190,88 427.524.388,34 31.03.2024
Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. 100,00 EUR 22.350.122,09 43.456.263,15 30.09.2024
EVN Energieservices GmbH 100,00 EUR -52.415.251,54 313.626.500,55 30.09.2024
Anteil am
Nominal
kapital
%
Währung Jahres
überschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital Bilanz
stichtag
APCS Power Clearing and Settlement AG 2,52 EUR 1.195.085,58 4.264.085,58 31.12.2023
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH 1,26 EUR 2.241.983,49 3.041.983,49 31.12.2023
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. 50,00 EUR 73.698,84 254.908,59 30.09.2024
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH 50,00 EUR -449.401,81 211.041,17 31.12.2023
Fernwärme St. Pölten GmbH 49,00 EUR 8.655.984,81 32.502.125,52 31.12.2023
Verbund AG 12,63 TEUR 1.202.441,60 3.769.153,30 31.12.2023
Verbund Hydro Power GmbH 0,70 TEUR 2.125.466,00 3.788.403,70 31.12.2023
Wiener Börse AG 4,65 EUR 39.545.361,87 192.230.202,64 31.12.2023

Beteiligungsspiegel zum 30.09.2023

Anteil am
Nominal
kapital
%
Währung Jahres
überschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital Bilanz
stichtag
Burgenland Holding Aktiengesellschaft 73,63 EUR 11.382.591,20 81.678.762,27 30.09.2023
EVN Wärmekraftwerke GmbH 99,48 EUR 7.432.637,84 85.686.607,07 30.09.2023
EVN Beteiligung 52 GmbH 100,00 EUR -319.744,37 117.410.899,49 30.09.2023
EVN Bulgaria EAD, Bulgarien 100,00 EUR 503.630,50 24.688.120,50 31.12.2022
EVN Bulgaria Fernwärme Holding 100,00 EUR -1.277,41 10.885.380,12 30.09.2023
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH 100,00 EUR 30.160.262,75 315.251.861,77 30.09.2023
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH 100,00 EUR 9.059.374,71 45.045.022,27 30.09.2023
EVN Kroatien Holding GmbH 100,00 EUR -1.495,88 13.264.154,75 30.09.2023
EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien 100,00 EUR -12.600,00 497.380,00 31.12.2022
EVN Mazedonien GmbH 100,00 EUR -2.948,03 213.802.590,74 30.09.2023
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. 100,00 EUR 201.678.351,56 440.371.348,60 30.09.2023
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH 100,00 EUR 960.891,38 79.575.407,66 30.09.2023
evn wasser Gesellschaft m.b.H. 99,98 EUR 3.655.339,61 76.010.103,94 30.09.2023
EVN Wärme GmbH 100,00 EUR 7.601.769,42 98.944.998,22 30.09.2023
Netz Niederösterreich GmbH 100,00 EUR 62.246.604,92 746.592.958,19 30.09.2023
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG) 50,03 EUR 49.973.112,02 407.205.197,46 31.03.2023
Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. 100,00 EUR 18.320.029,47 46.426.139,25 30.09.2023
EVN Energieservices GmbH 100,00 EUR -72.493.143,46 366.041.752,09 30.09.2023
Anteil am
Nominal
kapital
%
Währung Jahres
überschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital Bilanz
stichtag
APCS Power Clearing and Settlement AG 2,52 EUR 366.354,50 3.435.354,50 31.12.2022
CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH 1,26 EUR 2.242.968,21 3.042.968,21 31.12.2022
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. 50,00 EUR 65.400,37 261.209,75 30.09.2023
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH 50,00 EUR -461.902,43 660.442,98 31.12.2022
Fernwärme St. Pölten GmbH 49,00 EUR -980.402,66 23.846.140,71 31.12.2022
Verbund AG 12,63 TEUR 563.341.800,00 3.817.408.200,00 31.12.2022
Verbund Hydro Power GmbH 0,70 TEUR 1.335.891.700,00 2.962.937.600,00 31.12.2022
Wiener Börse AG 4,65 EUR 34.582.619,11 178.614.193,37 31.12.2022

-

-

Abschreibungen nach Anlagenkategorien Nutzungsdauer Planmäßige
in Jahren
Abschreibung
in %
Rechte 4-40 2.5-25
Gebäude 10-50 2-10
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 20 5
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäffsausstattung 3-20 5-33.3
Außenstandsdauer: Wertberichtigungsprozentsatz:
noch nicht fällig 0.00%
1 - 89 Tage 0,01%
90 - 179 Tage 27.46%
180 - 359 Tage 17.48%
360 - 719 Tage 18,61%
720 - 1079 Tage 63.89%
>1080 Tage 66,70%
30.09.2024
EUR
30.09.2023
TEUR
Sachanlagen -14.971.225,80 -15.747
Beteiligungen -25.416.680,76 -25.415
Personalrückstellungen 50.081.766,80 42.829
sonstige Rückstellungen -8.997.80 -157
Steuerliche Verlustvorträge 0,00 26.574
noch nicht verrechnete Beteiligungs-
abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG 10.671.258,49 13.385
sonstige Posten 2.449.085,15 1.497
22.805.206.08 42.967
Daraus resultieren aktive latente Steuern 14.536.485,40 18.294
abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern -9.291.288,00 -9.503
Stand zum 30.9. 5.245.197,40 8.790
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
30.09.2024 30.09.2023
EUR TEUR
Stand
EUR
EUR EUR EUR Stand
01.10.2023 Zuführung Verbrauch Abgang 30.09.2024
EUR
Sachanlagen
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
10.344.92 -1.671.60 0.00 0.00 8.673.32
Summe Investitionszuschüsse 10.344.92 -1.671.60 0.00 0.00 8.673,32
30.09.2024
EUR
30.09.2023
TEUR
kurzfristige Personalverpflichtungen
Anteilige Jubiläumsgelder
Gasbezugs-/absatzgeschäfte
Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen
CO2-Zertifikate
Strombezugs-/absatzgeschäfte
28.093.271.52
7.307.394.00
5.986.388.47
3.539.022.15
1.319.193.00
83.282.61
24.657
7.311
5.588
2 537
3.543
0.00
46.328.551.75 43.636
Bilanzwert
< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre 30.09.2024
FUR FUR FUR FÜR
1. Anleihen
Vorjahr in TEUR
0,00
99.371
0,00
0,00
471.000.000,00
471.000
471.000.000,00
570 371
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Vorjahr in TEUR
117.317.111,92
257.317
105.268.292,72
144.268
330.512.195,02
408.829
553.097.599,66
810 415
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Vorjahr in TEUR
31.586.040,71
31 744
0,00
0
0.00
0
31.586.040,71
31.774
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
Vorjahr in TEUR
542.503.694,57
559.082
24.000.00
24
61.000.00
67
542.588.694,57
559.173
5. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis be-
steht
Vorjahr in TEUR
261.213,25
3.117
0,00
0
0.00
0
261.213,25
3.117
6. Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr in TEUR
81.063.884,27
51.260
2.056.155,94
1.857
6.057.029,75
6.322
89.177.069,96
59 439
Vorjahr in TEUR 772.731.944.72
1.001.921
107.348.448.66
146.149
807.630.224.77
886.218
1.687.710.618.15
2.034.288
30.09.2024 30.09.2023
EUR TEUR
Bankgarantien 658.702.102.90 592 457
Sonstige Haftungsverhältnisse 439.667.257.00 474.930
Patronatserklärungen 80.200.000.00 20.100
1.178.569.359.90 1.087.487
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.012.693.015.12 852.611
davon gegenüber sonstigen nahestehenden Unter-
nehmen 128.908.889.50 197.573

-

-

-

Nominalwert Marktwert
in Mio EUR
in Mio EUR
Derivative Finanz- Anteil Anteil
instrumente 30.09.2024 30.09.2023 30.09.2024 > 12 30.09.2023 > 12
Monate Monate
Futures Gas -24.2 -58,1 -5,1 0.0 6.5 0.0
Nominalwert Marktwert
Forwards und Futures
IStrom mit Dritten
EUR TEUR EUR TEUR
30.09.2024 30.09.2023 30.09.2024 Anteil 30.09.2023 Anteil
> 12 > 12
Monate Monate
Kauf -69.781.225.22 -29.570 -1.156.469,08 -32.133.37 -21.508 -268
Verkauf 122.281.955,04 258.696 27.478.501,10 -183.236,90 125.136 13.663
Nominalwert Marktwert
Forwards Strom mit
verbundenen
IUnternehmen
EUR i EUR EUR TEUR
30.09.2024 30.09.2023 30.09.2024 Anteil 30.09.2023 Anteil
> 12 > 12
Monate Monate
Kauf -157,453,105,66 -245.120 -26.003.369,69 698.417,72 -108.596 -11.462
Verkauf 17.847.941.58 12.684 920.103,24 8.153,13 10.597 O
2023/24
EUR
2022/23
TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten:
lınland 621.099.899.28 729.832
Ausland 118.891.577.07 206.582
739.991.476,35 936.414
2023/24
EUR
2022/23
TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen:
Leistungsverrechnung im Konzern 228.714.479.40 206.539
Stromerlöse 369.219.428.97 485 442
Gaserlöse 140.732.706.48 241.956
Sonstige übrige Erlöse 1.324.861.50 2 478
739.991.476,35 936.414
2023/24 2022/23
EUR TEUR
Erträge aus Aufwandszuschüssen 1.084.841.10 O
Sonstige Erträge 263.632.51 86
Projektförderungen 27.281,16 212
Realisierungseffekte Kohle - Derivate 0.00 1.606
1.375.754.77 1.904
2023/24 2022/23
EUR TEUR
Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder
in Gehältern 348.303.00 53
2023/24 2022/23
EUR TEUR
Werbeaufwand 10.499.765,78 8.964
Leistungsverrechnung im Konzern 8.302.291.10 7 558
Beratungsleistungen 4.531.224.39 3.410
Sonstige übrige Aufwendungen 2.351.857,28 3.070
Reisekosten 1.974.840,05 1.921
Weiterbildung und Tagungsaufwand 1.944.103,15 1.249
Porto- und Fernmeldeaufwand 1.740.796.19 1.559
Mitgliedsbeiträge und Umlagen 1.382.580.86 1.092
Sonstige Leistungen 1.231.900.12 985
Mieten und Benützungsentgelte 676.709.45 609
Stelleninserate 559.115.83 542
Versicherungsaufwand 280.854.54 417
Restbuchwerte aus Anlagenabgängen 146.127.05 O
Forderungsabschreibungen 1.965.35 52
35.624.131.14 31.430
2023/24 2022/23
EUR TEUR
Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung -56.773.018.01 -76.540
Steueraufwand aus der Gruppenbesteuerung 36.301.928.05 70.031
latente Körperschaftsteuer 3.545.184,62 -4.987
Körperschaftssteuer Vorjahre 40.691.41 69
Abzugsteueraufwand 1.125.00 O
Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr -244,82 -158
-16.884.333.75 -11.585

Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018

Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Maria Enzersdorf, am 27. November 2024

EVN AG Der Vorstand

CEO und Sprecher des Vorstands CFO und Mitglied des Vorstands CTO und Mitglied des Vorstands

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Mag. (FH) Alexandra Wittmann Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA