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EVN AG — Annual Report 2023
Dec 14, 2023
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Annual Report
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Nachhaltig handeln, in investieren.
Jahresfinanzbericht 2022/23
Inhalt
Konzernlagebericht 2022/23
Energiepolitisches Umfeld 03 Wirtschaftliches Umfeld 05 Energiewirtschaftliches Umfeld 06 Geschäftsentwicklung 07 Innovation, Forschung und Entwicklung 16 Risikomanagement 17 Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 22 Angaben gemäß § 243a UGB 22 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24 24
Konzernabschluss 2022/23
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 26 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 27 Konzern-Bilanz 28 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 29 Konzern-Geldflussrechnung 30 Konzernanhang 31 Bestätigungsvermerk 120
Jahresabschluss der EVN AG 2022/23 nach UGB
Lagebericht 128 Jahresabschluss 175 Bestätigungsvermerk 182 Anhang 187
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
2
Erklärung des Vorstands 208
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Die EU ist bestrebt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, und bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen erheblich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund arbeitet die EU laufend an weiteren Gesetzesvorhaben, um einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele zu schaffen.
Im März 2023 einigten sich die Mitgliedsstaaten auf die Grundlagen des Pakets für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt. Es soll die wesentlichen Rahmenbedingungen für den sukzessiven Übergang von fossilem Erdgas hin zu erneuerbaren Gasen durch die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Markts samt der dafür erforderlichen Infrastruktur regeln. Weitere wesentliche Inhalte sind die Regulierung der künftigen Wasserstoffnetze sowie die Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit für Netze und Speicher.
Im Mai 2023 trat eine neue EU-Richtlinie über die Reform des Emissionshandels in Kraft, die diesen ab 2027 auch auf den Verkehrs- und Gebäudesektor ausweitet. Die Einnahmen aus den neuen Bereichen des Emissionshandels sollen in einen Klima- und Sozialfonds fließen.
Im Herbst 2023 einigten sich EU-Parlament und Rat auf eine Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III), die deutlich ambitioniertere Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeund Kälteversorgung sowie in den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr vorsieht. Für die Industrie bedeuten die neuen Ziele auch einen rascheren Umstieg auf erneuerbaren Wasserstoff. Zudem enthält die Richtlinie die Vorgabe, die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, Netzen und Energiespeichern zu verkürzen.
Vor dem Hintergrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise legte die EU-Kommission 2023 einen Entwurf für ein neues Strommarktdesign vor. Ein wesentliches Ziel der Reformbestrebungen ist es, die negativen Auswirkungen von extremen Preisschwankungen auf den EU-Markt und letztlich auf die Verbraucher*innen einzudämmen. Als eine wesentliche Maßnahme soll künftig für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen die Übernahme von Marktpreisrisiken durch den Staat ermöglicht werden. Dies soll einerseits den Kraftwerksbetreiber*innen Investitionssicherheit bieten, andererseits sollen Verbraucher*innen bei steigenden
Marktpreisen entlastet werden können. Ermöglicht werden soll dies durch den Abschluss sogenannter energiewirtschaftlicher Differenzverträge (Contracts for Difference) zwischen Stromproduzent*innen und den EU-Mitgliedsstaaten. Die EU ist bestrebt, dass das Gesetzespaket zum Strommarktdesign noch vor den EU-Wahlen im Jahr 2024 beschlossen wird.
Österreich
In Österreich enthält das im Juli 2021 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) konkrete Ausbauziele. Bis 2030 soll die erneuerbare Stromerzeugung um insgesamt 27 TWh pro Jahr gesteigert werden, davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer erneuerbarer Erzeugungsanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh p. a. erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger*innen-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Im März 2023 wurden durch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Verfahrenserleichterungen sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigung für Vorhaben der Energiewende beschlossen.
Im Juni 2023 erfolgte mit der Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes die in Österreich bereits überfällige Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie der EU in Österreich.
Im Oktober 2023 einigte sich die Bundesregierung auf die Inhalte für ein neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das insbesondere ein Verbot der Errichtung neuer Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe in Neubauten für Haushalte vorsieht. Ebenfalls im Oktober 2023 beschloss der österreichische Nationalrat im Rahmen einer Gesetzesnovelle einen höheren Standard für die Gasbevorratung. Demnach müssen Gaslieferant*innen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit künftig einen Versorgungsstandard von 45 Tagen (statt bisher 30 Tagen) gewährleisten. Neu eingeführt wurde auch ein Bevorratungsstandard für Gaskraftwerke (inklusive Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen). Zudem wurde die Verlängerung des Vorhaltens der strategischen Gasreserve bis 2026 beschlossen.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie arbeitet zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie sowie der Erneuerbaren-Richtlinie der EU aktuell am Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das auch das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ersetzen soll. Vom ElWG werden u. a. klare Regelungen zu Energiegemeinschaften (z.B. in Bezug auf den Betrieb von Speichern) ebenso erwartet wie neue Regelungen für Netzbetreiber*innen (z.B. in Bezug auf die vereinfachte Nutzung von Smart-Meter-Daten für die Planung von Netzflexibilitäten). Auch zusätzliche Konsument*innenschutzbestimmungen sollen Eingang in das ElWG finden.
Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom
In Österreich trat – in Umsetzung einer im Herbst 2022 beschlossenen EU-Verordnung über zeitlich befristete Notfallmaßnahmen – für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Primäres Ziel der EU-Verordnung und der darauf beruhenden nationalstaatlichen Gesetze war es, temporär auf die massiven Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft und Volkswirtschaft zu reagieren. Konkret sollten die Mitgliedsstaaten zur Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage gestiegener Markterlöse in der Stromerzeugung sowie aus dem Erdöl-, Kohleund Raffineriebereich ermächtigt werden. Die Einnahmen sollten verwendet werden, um Endkund*innen wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise finanziell zu entlasten.
Das österreichische Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom sieht die Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung vor. Der Schwellenwert zur Ermittlung der Überschusserlöse lag im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 bei 140 Euro pro MWh bzw. bis zu 176 Euro pro MWh unter Berücksichtigung der anrechenbaren Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Ab 1. Juni 2023 wurde der Schwellenwert aufgrund der mittlerweile gesunkenen Großhandelspreise für Strom auf 120 Euro pro MWh bzw. bis zu 156 Euro pro MWh reduziert.
Regulatorisches Umfeld
Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) der Netzbetreiber*innen sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre).
Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Strom-Verteilnetz am 1. Jänner 2019 bzw. für das Erdgas-Verteilnetz am 1. Jänner 2023 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz von Netzbetreiber*innen sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber*innen mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet. Am 1. Jänner 2024 wird eine neue Regulierungsperiode für das Strom-Verteilnetz beginnen.
Bulgarien
In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrie- und Gewerbekund*innen liberalisiert. Die EVN Trading SEE fungiert in diesem Marktsegment als Anbieterin. Die Haushaltskund*innen verbleiben weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN Bulgaria EC versorgt, die auch als Supplier of Last Resort jene Kund*innen versorgt, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrem bzw. ihrer gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen können. Angesichts einer aktuellen energiepolitischen Debatte in Bulgarien ist davon auszugehen, dass die Überführung der Haushaltskund*innen in den liberalisierten Markt bis mindestens Ende 2026 verschoben wird. Der Energieverkauf an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen.
Per 1. Juli 2023 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Strompreise für Haushaltskund*innen um durchschnittlich 3,8 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 3,6 % per 1. Juli 2022).
Mit 1. Juli 2021 begann in Bulgarien die neue dreijährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik ist dabei eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene
Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen mit einschließt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug. Da sich das Preisniveau für Strom im Geschäftsjahr 2022/23 rückläufig entwickelte, erhielt die EP Yug im Berichtszeitraum keine weiteren staatlichen Kompensationszahlungen für Netzverluste; im Vorjahr hatten diese aufwandsmindernd gewirkt.
Nordmazedonien
In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den regulierten Netzbetrieb verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kund*innen im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre. Die Neuvergabe der Lizenz ist für das erste Halbjahr 2024 geplant. Zudem versorgt die EVN Home DOO auch als Supplier of Last Resort jene Kund*innen, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrem bzw. ihrer gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen.
Die regulierten Strompreise für Haushaltskund*innen der EVN Home DOO sind aktuell in vier verbrauchsabhängige Tarifblöcke gegliedert. Per 1. Jänner 2023 wurden die Preise für alle vier Tarifblöcke im Ausmaß von 8,7 % bis 14,4 % erhöht (1. Juli 2022: Erhöhung um rund 21,8 %). Gleichzeitig wurde der regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO mit 56,0 Euro pro MWh neu festgelegt (Vorjahr: 48,0 Euro pro MWh). Zudem wurde die Umsatzsteuer auf Energie – diese war per 1. Juli 2021 zur Entlastung der Haushaltskund*innen temporär auf 5 % reduziert worden – in einem ersten Schritt auf 10 % angehoben. Abgeschwächt wurden diese Kostenanstiege für Haushaltskund*innen durch eine Reduktion der Netztarife um 19,8 %.
Per 1. Juli 2023 wurde die Umsatzsteuer auf Energie nunmehr auf 18 % und damit auf das Vorkrisenniveau angehoben. Im Gegenzug reduzierte der Regulator die Strompreise für Haushaltskund*innen der EVN Home DOO geringfügig, und auch der regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO wurde auf 53,0 Euro pro MWh gesenkt.
Bereits mit 1. Juli 2021 hatte für das nordmazedonische Stromnetz eine neue, dreijährige Regulierungsperiode begonnen, die eine Verbesserung bei der Anerkennung der operativen Kosten gebracht hatte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.
Kroatien
Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskund*innen beinahe vollständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industriekund*innen hingegen ist schon seit 2012 geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen Gaslieferant*innen geprägt. Mit 1.Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung in Kroatien. Deutliche Schwankungen der Gaspreise während der Berichtsperiode und dadurch ausgelöste Änderungen in der Angebotsstruktur von Lieferant*innen lassen weitere Konsolidierungen auf dem kroatischen Gasmarkt erwarten.
Wirtschaftliches Umfeld
Nachdem die Weltwirtschaft im Lauf des Jahres 2022 bereits deutlich an Schwung verloren hatte, setzte sich dieser Trend 2023 fort. Im Vorjahr hatte die Energiekrise und der damit verbundene, teilweise drastische Anstieg der Marktpreise für Strom und Erdgas Europa stärker getroffen als die USA, wo die Konjunktur trotz der ausgeprägten Straffung der Geldpolitik robust blieb. Mit einem Plus von 3,3 % fiel das Wachstum in der Eurozone damit 2022 nur moderat aus. Aktuell gehen die Ökonom*innen davon aus, dass die in einigen wenigen Ländern einsetzende Rezession von kurzer Dauer sein und die Konjunktur sich im nächsten Jahr allgemein wieder verbessern wird. Diese Annahme beruht auf dem im Vergleich zu den Höchstständen deutlichen Rückgang der Energiepreise, den durch die nachlassende Inflation steigenden Realeinkommen sowie auf dem verbesserten weltwirtschaftlichen Umfeld. Für die Eurozone werden für 2023 BIP-Wachstumsraten zwischen 0,4 % und 0,7 % bzw. zwischen 1,2 % und 1,3 % für 2024 erwartet.
Die österreichische Volkswirtschaft befindet sich gegenwärtig im Sog des internationalen Konjunkturabschwungs in einer Rezession. Nach einem Anstieg um 4,8 % im Jahr 2022 dürfte die Wirtschaftsleistung 2023 um bis zu 0,8 % schrumpfen. Hauptfaktoren dafür sind die Belastungen durch die überdurchschnittlich hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik sowie die schwache internationale Wirtschaftsentwicklung. Hinzu kommen eine geringere gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach den coronabedingten Aufholeffekten sowie die schwächere wirtschaftliche Entwicklung gerade in den Nachbarländern. Die Industrie leidet unter einem Rückgang bei den Aufträgen und hohem Kostendruck. Für das nächste Jahr wird jedoch eine Belebung der Weltwirtschaft und ein von steigenden Realeinkommen getragenes Wachstum des privaten Konsums erwartet. Damit dürfte das BIP 2024 auch in Österreich etwa um 0,8 % bis 1,2 % steigen.
Die wirtschaftliche Abschwächung in Bulgarien wurde im Lauf des Jahres immer deutlicher, und die Industrie stürzte überhaupt in eine Rezession. Die Exporte gingen vor allem vor dem Hintergrund der schrumpfenden Nachfrage in Westeuropa zurück. Im Mai bildete sich eine neue Regierung, die von den beiden größten politischen Parteien getragen wird. Der Beitritt Bulgariens zur Eurozone verzögert sich und wird nicht wie geplant mit 1. Jänner 2024 erfolgen. Auch in Bulgarien dürfte sich die Wirtschaft erst wieder 2024 erholen. Nach einem Plus von 3,4 % im Jahr 2022 sollte das BIP 2023 zwischen 1,5 und 2,0 % wachsen und 2024 zwischen 1,8 % und 3,2 % zulegen.
Der Beitritt Kroatiens zum Euroraum und die Zugehörigkeit des Landes zur grenzfreien Schengen-Zone kurbelten den Tourismus im Jahr 2023 merklich an. Die vollständige EU-Integration des Landes wird langfristig auch den Handel und die Investitionen antreiben, wie sich bereits 2022 zeigte: EU-Förderfonds unterstützten damals bereits die Investitionstätigkeit im Land, und dieser Trend setzte sich auch 2023 fort. Das Wirtschaftswachstum wird aktuell von der größten Komponente des BIP, dem Konsum der privaten Haushalte, getrieben. Andererseits hat die anhaltend hohe Inflation die Realeinkommen, die Exporttätigkeit sowie die Investitionsbereitschaft unter Druck gesetzt. Nach einem Anstieg um 6,2 % im Jahr 2022 wird das BIP-Wachstum für 2023 zwischen 1,9 % und 2,7 % erwartet und für 2024 zwischen 2,5 % und 3,1 % prognostiziert.
Das Wirtschaftswachstum Nordmazedoniens verlangsamte sich im zweiten Quartal 2023 wie prognostiziert. Die wesentlichen Gründe dafür sind die hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik der nordmazedonischen Notenbank sowie die begrenzten ausländischen Direktinvestitionen. Getrieben von Unternehmensgewinnen blieb die Inflation sehr hoch; zuletzt führte die Regierung sogar Preiskontrollen für Lebensmittel ein. Das Wirtschaftswachstum erreichte 2022 moderate 2,1 %. Für 2023 liegt die Prognose bei 2,0 % bis 2,5 %, für 2024 bewegt sie sich zwischen 2,7 und 3,2 %.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Bei den Haushaltskund*innen geht vor allem von der Witterung ein starker Einfluss auf die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme aus. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Seit Beginn des Ukrainekriegs und der dadurch ausgelösten Energiekrise spielen zudem die Energiesparmaßnahmen, mit denen viele Kund*innen auf die gestiegenen Energiepreise reagieren, eine wesentliche Rolle. Auch die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN hängen vom geopolitischen Umfeld ab. Für die Energieerzeugung sind das Wind- und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Im Geschäftsjahr 2022/23 war der Witterungsverlauf in allen drei Kernmärkten der EVN von milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien erreichte sie sogar nur 77,7 % des üblichen Mittelwerts. Zum Unter
| BIP-Wachstum | % | 2024f | 2023e | 2022 | 2021 | 2020 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EU-281) 2)5) | 1,2 bis 1,3 | 0,4 bis 0,7 | 3,3 | 5,6 | –6,1 | |
| Österreich1) 2) 3) 5) | 0,8 bis 1,2 | –0,8 bis 0,1 | 4,8 | 4,6 | –6,6 | |
| Bulgarien1)2)4) | 1,8 bis 3,2 | 1,5 bis 2,0 | 3,4 | 7,6 | –4,0 | |
| Kroatien1)2)5) | 2,5 bis 3,1 | 1,9 bis 2,7 | 6,2 | 13,1 | –8,5 | |
| Nordmazedonien4) 5) | 2,7 bis 3,2 | 2,0 bis 2,5 | 2,1 | 3,9 | –4,7 |
1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2023", EU Kommission, November 2023
2) Quelle: "Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2023–2024", IHS, Oktober 2023
3) Quelle: "Prognose für 2023 und 2024: Kaufkraft steigt nach milder Rezession", WIFO, Oktober 2023
4) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2023
5) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2023
schied davon waren die Heizgradsummen im Vorjahr in allen drei Ländern deutlich über dem langjährigen Durchschnitt gelegen. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr 2022/23 in allen drei Kernmärkten im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. In Österreich kam sie leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien deutlich über dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.
Nach den massiven Schwankungen und Verwerfungen im vorangegangenen Geschäftsjahr waren die Primärenergie- und Energiepreise in der Berichtsperiode vor allem während der Sommermonate wieder rückläufig. So halbierte sich der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas von zuvor 123,1 Euro pro MWh auf rund 56,4 Euro pro MWh. Gegen Ende des Berichtsjahres zeichnete sich hier allerdings wieder ein gegenläufiger Trend ab. Eine Ausnahme bildeten die Preise für CO2-Emissionszertifikate: Ihr Preis unterlag zwar geringeren Schwankungen, lag im Schnitt aber mit 84,2 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2022/23 um rund 8 % über dem Vorjahreswert von 78,0 Euro pro Tonne.
Dies wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom entsprechend aus: Sie verzeichneten im Berichtsjahr zwar einen deutlichen Rückgang, blieben aber dennoch auf hohem Niveau: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWh (Vorjahr: 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh).
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert. Auswirkungen durch Erst- und Entkonsolidierungen sind aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung für die Entwicklung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und der Bilanz.
Siehe Seite 33ff
Mögliche Auswirkungen des Klimawandels, des Ukrainekriegs und des makroökonomischen Umfelds auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen werden ebenfalls im Konzernanhang erläutert.
Siehe Seite 33ff
| Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen |
2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|
| Heizungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 98,7 | 105,8 | |
| Bulgarien | 77,7 | 111,8 | |
| Nordmazedonien | 86,1 | 106,2 | |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 101,2 | 86,4 | |
| Bulgarien | 120,2 | 86,5 | |
| Nordmazedonien | 131,0 | 123,0 | |
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 78,8 | 89,5 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 56,4 | 123,1 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 150,4 | 258,8 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 84,2 | 78,0 |
| Strom – EPEX Spotmarkt4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 134,4 | 258,7 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 154,8 | 296,3 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Highlights 2022/23
- Ergebnisverbesserungen in Südosteuropa; diese enthalten teilweise positive Vorzieh- und Nachholeffekte
- Entwicklung im Vorjahr durch Wertminderungen von insgesamt 114,8 Mio. Euro belastet
- At Equity einbezogene Vertriebsgesellschaft EVN KG wie prognostiziert – mit signifikantem Periodenverlust von 240,3 Mio. Euro (vor Steuern)
- Konzernergebnis maßgeblich durch signifikant höhere Dividende der Verbund AG von 158,0 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2022 geprägt (Vorjahr: 46,1 Mio. Euro)
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 3.768,7 Mio. Euro und blieben damit um 7,2 % unter dem Vorjahreswert. Zurückzuführen war dies vor allem auf einen Umsatzrückgang in Südosteuropa, der wiederum aus gesunkenen Netzund Energieabsatzmengen sowie rückläufigen Großhandelspreisen resultierte. Auch im internationalen Projektgeschäft reduzierten sich die Umsatzerlöse aufgrund der weitgehenden Fertigstellung der Kläranlage in Kuwait. Abgeschwächt wurde der Umsatzrückgang durch positive Preis- und Mengeneffekte in der erneuerbaren Stromerzeugung, positive Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften, höhere Umsatzerlöse aus dem Erdgashandel, gestiegene Absatzpreise bei der EVN Wärme sowie höhere Netzentgelte.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 1.991,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2.578,6 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz reduzierte sich damit von 63,5 % im Vorjahr auf 52,8 % im Geschäftsjahr 2022/23.
Die sonstigen betrieblichen Erträge legten im Berichtszeitraum um 16,4 % auf 127,5 Mio. Euro zu.
Getrieben durch die rückläufigen Großhandelspreise in Südosteuropa verzeichnete der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 26,5 % auf 1.675,5 Mio. Euro. Hier sind positive Vorzieheffekte aus der
Beschaffung von Energie zur Abdeckung von Netzverlusten enthalten, die gemäß der Regulierungsmethodik im Folgejahr wieder ausgeglichen werden. Gegenläufig wirkten dabei insbesondere höhere Kosten für Netzverluste und vorgelagerte Netzkosten in der Netz Niederösterreich sowie gestiegene Energiebeschaffungskosten bei der EVN Wärme. Zudem führte die gestiegene Stromproduktion der Verbund Innkraftwerke zu einem höheren Aufwand für Fremdstrombezug.
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand gingen im Einklang mit der Umsatzentwicklung im internationalen Projektgeschäft um 6,3 % auf 662,7 Mio. Euro zurück. Inflationsbedingte Anstiege in den übrigen Konzerngesellschaften wurden damit kompensiert.
Infolge kollektivvertraglicher Anpassungen lag der Personalaufwand im Berichtszeitraum mit 419,2 Mio. Euro um 12,6 % über dem Vorjahresniveau. Der Personalstand erhöhte sich im Periodenabstand auf 7.255 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 7.135 Mitarbeiter*innen).
Einen Anstieg um 27,7 % auf 202,2 Mio. Euro verzeichneten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die auch den seit Dezember 2022 in Österreich auf Überschusserlöse aus der Stromerzeugung eingehobenen Energiekrisenbeitrag-Strom von 25,1 Mio. Euro enthalten (Details zu der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung siehe Seite 3f im Abschnitt "Energiepolitisches Umfeld").
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen belief sich auf –67,6 Mio. Euro (Vorjahr: 98,9 Mio. Euro). Hervorgerufen wurde der hier verzeichnete Rückgang – wie bereits im ersten Quartal berichtet und für den weiteren Jahresverlauf prognostiziert – durch die Energievertriebsgesellschaft EVN KG, deren Ergebnisentwicklung im Berichtszeitraum durch mehrere Faktoren stark belastet wurde: Neben hohen Beschaffungskosten für Energie, die nur zeitverzögert weitergegeben werden können, waren dies geringere Stichtagsbewertungen von Absicherungsgeschäften sowie die Dotierung von Rückstellungen für drohende Verluste aus vertraglichen Lieferverpflichtungen. Insgesamt belief sich der Verlust der EVN KG im Gesamtjahr auf 240,3 Mio. Euro. Gegenläufig dazu verbesserten sich die Ergebnisbeiträge insbesondere der RAG (+27,4 Mio. Euro), der Verbund Innkraftwerke (+20,7 Mio. Euro) und der Burgenland Energie (+16,6 Mio. Euro). Positiv wirkte auch eine Wertaufholung beim Wasserkraftwerk Ashta (11,1 Mio. Euro).
Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im Berichtszeitraum mit 869,0 Mio. Euro um 15,1 % über dem Vorjahresniveau.
Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 5,8 % auf 336,5 Mio. Euro. Bei den Effekten aus Werthaltigkeitsprüfungen ist beim Periodenvergleich vor allem der Entfall der im Vorjahr verbuchten Wertminderungen von insgesamt 114,8 Mio. Euro zu beachten (davon betroffen waren das internationale Projektgeschäft, das Erdgasnetz der Netz Niederösterreich, Fernwärmeanlagen in Niederösterreich sowie die bulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovidv). Im Berichtszeitraum beliefen sich die Wertminderungen auf 7,1 Mio. Euro und bezogen sich insbesondere auf Fernwärmeanlagen in Niederösterreich (5,7 Mio. Euro). Zudem erfolgten Wertaufholungen von insgesamt 3,2 Mio. Euro bei Anlagen der EVN Wärme und der EVN Wasser (Vorjahr: Wertaufholungen von 9,6 Mio. Euro beim Windpark Kavarna).
Auf Basis all dieser Entwicklungen errechnete sich ein EBIT von 528,5 Mio. Euro (Vorjahr: 331,6 Mio. Euro).
Das Finanzergebnis der EVN belief sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 127,6 Mio. Euro (Vorjahr: –30,5 Mio. Euro) und war maßgeblich durch die mit 3,60 Euro je Aktie höhere Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2022 geprägt (Vorjahr: 1,05 Euro je Aktie). In Summe belief sich der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG im Berichtszeitraum auf 158,0 Mio. Euro. Zusätzlich trugen die bessere Performance des R138-Fonds und der Cash-Fonds der EVN zu der – trotz des gestiegenen Zinsaufwands erzielten – Verbesserung im Finanzergebnis bei. Zudem war das Finanzergebnis im Vorjahr durch Fremdwährungskursentwicklungen und die Wertberichtigung einer Ausleihung an eine at Equity einbezogene Gesellschaft im internationalen Projektgeschäft belastet gewesen.
Per Saldo ergaben all diese Entwicklungen ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 656,2 Mio. Euro (Vorjahr: 301,2 Mio. Euro). Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 74,0 Mio. Euro (Vorjahr: 64,0 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 529,7 Mio. Euro (Vorjahr: 209,6 Mio. Euro).



Mio. EUR 2021/22 2022/23

Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2023 mit 10.996,0 Mio. Euro um 11,5 % unter dem Wert zum 30. September 2022.
Einen starken Rückgang verzeichneten dabei insbesondere die at Equity einbezogenen Unternehmen, bei denen vor allem die Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften der EVN KG und der EnergieAllianz sowie der Periodenverlust der EVN KG negativ wirkten. Die Kursentwicklung der Verbund-Aktie (Stichtagskurs von 77,05 Euro zum 30. September 2023 im Vergleich zu 87,45 Euro zum 30. September 2022) bewirkte gleichzeitig auch einen Rückgang der sonstigen Beteiligungen. Gegenläufig dazu nahmen die Sachanlagen, getrieben durch das hohe Investitionsniveau, zu. Per Saldo reduzierten sich die langfristigen Vermögenswerte damit um 12,4 % auf 9.380,9 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Vermögenswerte der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 6,0 % auf 1.615,1 Mio. Euro ab. Die hohen Investitionen und die Kapitalbindung im Working Capital führten hier zu einer Reduktion der liquiden Mittel. Rückläufig entwickelten sich auch die Vorräte, bei denen die stark gestiegenen Großhandelspreise für Erdgas sowie die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zusätzlich vorgehaltenen strategischen Gasreserven im Vorjahr einen Anstieg verursacht hatten. Gegenläufig dazu war bei den Forderungen gegenüber der EVN KG aufgrund von Ausleihungen durch die EVN Gruppe, bei den Steuerforderungen sowie den Forderungen aus Absicherungsgeschäften eine Zunahme zu verzeichnen.
Obwohl das Ergebnis nach Ertragsteuern der Berichtsperiode über der im Februar 2023 erfolgten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie lag, zeigte das Eigenkapital zum 30. September 2023 mit 6.464,3 Mio. Euro
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 2022/23 | 2021/22 | +/– | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfassung | Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR |
| Umsatzerlöse | 3.768,7 | 4.062,2 | –293,5 | –7,2 | 2.394,9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 127,5 | 109,5 | 18,0 | 16,4 | 250,1 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | –1.675,5 | –2.278,2 | 602,7 | 26,5 | –1.064,7 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | –662,7 | –707,1 | 44,3 | 6,3 | –509,2 |
| Personalaufwand | –419,2 | –372,2 | –47,0 | –12,6 | –361,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –202,2 | –158,4 | –43,9 | –27,7 | –113,0 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen | |||||
| mit operativem Charakter | –67,6 | 98,9 | –166,5 | – | 239,6 |
| EBITDA | 869,0 | 754,8 | 114,2 | 15,1 | 836,5 |
| Abschreibungen | –336,5 | –318,0 | –18,5 | –5,8 | –337,7 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | –3,9 | –105,2 | 101,3 | 96,3 | –112,4 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 528,5 | 331,6 | 196,9 | 59,4 | 386,4 |
| Finanzergebnis | 127,6 | –30,5 | 158,1 | – | –20,0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | 355,0 | – | 366,4 |
| Ertragsteuern | –74,0 | –64,0 | –10,0 | –15,6 | –14,7 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 582,1 | 237,1 | 345,0 | – | 351,7 |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) | 529,7 | 209,6 | 320,1 | – | 325,3 |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 52,4 | 27,5 | 24,9 | 90,5 | 26,4 |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 2,97 | 1,18 | 1,8 | – | 1,83 |
1) Verwässert ist gleich unverwässert
einen Rückgang um 11,7 % gegenüber dem Wert zum 30. September 2022. Zurückzuführen war dies vor allem auf die im Eigenkapital abgebildeten Effekte aus erfolgsneutralen Bewertungen, insbesondere bei den at Equity einbezogenen Unternehmen und der Verbund AG. Diese erfolgsneutralen Wertminderungen sind auch Teil der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, deren Effekte insgesamt in der Berichtsperiode das Eigenkapital um –737,1 Mio. Euro verringert haben (Vorjahr: um 895,4 Mio. Euro erhöht). Die Eigenkapitalquote belief sich zum 30. September 2023 auf 58,8 % (30. September 2022: 58,9 %).
Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 10,4 % auf 3.029,4 Mio. Euro ab. Maßgeblich dafür verantwortlich war ein – durch die gesunkene Bewertung der at Equity einbezogenen Unternehmen sowie der Beteiligung an der Verbund AG getriebener – Rückgang der langfristigen latenten Steuerverbindlichkeiten. Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten wirkte die Neuaufnahme von vier langfristigen Bankkrediten über insgesamt 255 Mio. Euro der Umgliederung von Bankkrediten (insgesamt 200 Mio. Euro) sowie der JPY-Anleihe (77,8 Mio. Euro) in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten entgegen. In den neu aufgenommenen Krediten ist auch ein mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) abgeschlossenes
"Grünes Darlehen" (110 Mio. Euro) enthalten, das bereits mit einer ersten Kreditziehung über 105 Mio. Euro in Anspruch genommen wurde.
Die kurzfristigen Schulden der EVN verzeichneten im Berichtszeitraum einen Rückgang um 13,0 % auf 1.502,2 Mio. Euro. Maßgeblich getrieben war diese Entwicklung von einer Abnahme der jeweils in den übrigen kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften sowie aus der Beschaffung strategischer Gasreserven. Einen Rückgang verzeichneten auch die ebenfalls in den übrigen kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Veranlagungen der EVN KG bei der EVN Gruppe.
Wertanalyse
Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,0 % angesetzt. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 7,7 % (Vorjahr: 5,5 %). Der im Geschäftsjahr 2022/23 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug 159,4 Mio. Euro (Vorjahr: 29,3 Mio. Euro).
Liquiditätslage
Die Nettoverschuldung der EVN inklusive langfristige Personalrückstellungen beläuft sich per 30. September 2023 auf 1.364,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1.245,1 Mio. Euro). Die Gearing Ratio erhöhte sich von 17,0 % auf 21,1 %.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 286,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2023 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Das Laufzeitende der als strategische Liquiditätsreserve vorgesehenen syndizierten Kreditlinie liegt im Mai 2025. Die Restlaufzeiten der mit 13 Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu zwei Jahre.

| Konzern-Bilanz Kurzfassung |
30.09.2023 Mio. EUR |
30.09.2022 Mio. EUR |
+/– Absolut % |
30.09.2021 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 4.496,9 | 4.071,3 | 425,6 | 10,5 | 3.908,6 |
| At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 4.658,8 | 6.422,0 | –1.763,2 | –27,5 | 5.607,0 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 225,2 | 218,7 | 6,5 | 3,0 | 257,0 |
| 9.380,9 | 10.712,0 | –1.331,1 | –12,4 | 9.772,6 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.615,1 | 1.718,5 | –103,4 | –6,0 | 1.367,1 |
| Summe Aktiva | 10.996,0 | 12.430,5 | –1.434,5 | –11,5 | 11.139,8 |
| Passiva | |||||
| Eigenkapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG | 6.165,4 | 7.047,8 | –882,4 | –12,5 | 6.281,2 |
| Nicht beherrschende Anteile | 298,9 | 273,3 | 25,6 | 9,4 | 263,2 |
| 6.464,3 | 7.321,1 | –856,8 | –11,7 | 6.544,3 | |
| Langfristige Schulden | |||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.103,5 | 1.150,8 | –47,3 | –4,1 | 718,9 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen | 1.153,7 | 1.463,0 | –309,3 | –21,1 | 1.480,8 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und | |||||
| übrige langfristige Verbindlichkeiten | 772,3 | 769,0 | 3,3 | 0,4 | 738,2 |
| 3.029,4 | 3.382,8 | –353,4 | –10,4 | 2.937,9 | |
| Kurzfristige Schulden | |||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 343,2 | 377,4 | –34,3 | –9,1 | 318,0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.159,0 | 1.349,1 | –190,1 | –14,1 | 1.339,6 |
| 1.502,2 | 1.726,5 | –224,4 | –13,0 | 1.657,6 | |
| Summe Passiva | 10.996,0 | 12.430,5 | –1.434,5 | –11,5 | 11.139,8 |
| Wertanalyse | +/– | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2022/23 | 2021/22 | % | 2020/21 | ||
| Durchschnittliches Eigenkapital | Mio. EUR | 6.892,7 | 6.932,7 | –0,6 | 5.543,8 |
| WACC nach Ertragsteuern1)2) | % | 5,0 | 5,0 | 0,0 | 5,5 |
| Operativer ROCE (OpROCE)1)3) | % | 7,7 | 5,5 | 2,1 | 6,5 |
| Durchschnittliches Capital Employed3) | Mio. EUR | 5.998,9 | 5.683,2 | 5,6 | 4.842,5 |
| Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)3) | Mio. EUR | 459,4 | 313,4 | 46,6 | 312,8 |
| EVA® | Mio. EUR | 159,4 | 29,3 | – | 46,4 |
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.
Geldflussrechnung
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäftsjahr 2022/23 lag – vor allem getrieben durch das im Berichtszeitraum deutlich gestiegene Ergebnis vor Ertragsteuern der EVN – mit 1.100,7 Mio. Euro um 49,9 % über dem Vorjahreswert. Die Entwicklung der unbaren Ergebniskomponenten war von der Korrektur des negativen Ergebnisses der at Equity einbezogenen EVN KG geprägt. Abgeschwächt wurde dieser Anstieg durch die geringeren Dividendenausschüttungen von at Equity einbezogenen Unternehmen sowie die im Jahresvergleich geringeren Wertminderungen bzw. unbaren Ergebniskomponenten im Finanzergebnis.
Belastet durch Entwicklungen im Working Capital und die im Periodenvergleich höheren Zahlungen für Ertragsteuern belief sich der Cash Flow aus dem operativen Bereich im Berichtszeitraum auf 942,4 Mio. Euro, lag damit jedoch deutlich über dem Vorjahreswert von 151,0 Mio. Euro. Das Working Capital war durch den
teilweisen Liquiditätsausgleich mit der EVN KG nach den Kapitalerhöhungen entlastet. Weitere positive Effekte gingen von der dank des guten Fortschritts beim Kuwait-Projekt der WTE geringeren Kapitalbindung im internationalen Projektgeschäft sowie von der Reduktion der Gasvorräte aus. Dämpfend auf das Working Capital wirkten jedoch die gestiegenen Steuerforderungen und die ebenfalls höheren Forderungen aus Absicherungsgeschäften.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug im Berichtszeitraum –929,0 Mio. Euro (Vorjahr: –336,7 Mio. Euro) und war vor allem durch die deutlich gestiegenen Investitionen der EVN sowie die Kapitalzuschüsse an die EVN KG geprägt. Im vierten Quartal 2022/23 erfolgten wieder in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildete Veranlagungen in Cash-Fonds, nachdem diese in den Quartalen zuvor und auch im Vorjahr sukzessive abgeschichtet worden waren. Gegenläufig wirkte – im Einklang mit den hohen Netzinvestitionen – ein Anstieg der vereinnahmten Baukostenzuschüsse.
| Kapitalkennzahlen | 30.09.2023 | 30.09.2022 | +/– | 30.09.2021 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | ||
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.174,8 | 1.206,1 | –31,4 | –2,6 | 773,9 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 302,0 | 128,8 | 173,2 | – | 323,4 | |
| Fonds der liquiden Mittel | –20,2 | –36,9 | 16,7 | 45,3 | –122,3 | |
| Lang- und kurzfristige Wertpapiere | –337,5 | –285,6 | –51,9 | –18,2 | –473,5 | |
| Lang- und kurzfristige Ausleihungen | –29,5 | –29,4 | –0,1 | –0,3 | –39,6 | |
| Nettofinanzverschuldung | 1.089,7 | 983,1 | 106,6 | 10,8 | 461,9 | |
| Nettoverschuldung | 1.364,3 | 1.245,1 | 119,3 | 9,6 | 813,8 | |
| Eigenkapital | 6.464,3 | 7.321,1 | –856,8 | –11,7 | 6.544,3 | |
| Gearing (%)2) | 21,1 | 17,0 | 4,1 | 4,1 | 12,4 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich auf 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 115,8 Mio. Euro). Er bildet neben den Dividendenzahlungen an die Aktionär*innen der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile auch planmäßige Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme von insgesamt vier langfristigen Bankkrediten über insgesamt 255 Mio. Euro ab.
In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von 14,9 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2023 auf 20,2 Mio. Euro. Zum 30. September 2023 standen der EVN AG vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 686 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Die Investitionen der EVN lagen im Geschäftsjahr 2022/23 mit 694,1 Mio. Euro deutlich über dem Niveau der Vergleichsperiode (564,0 Mio. Euro). Dieser Anstieg beruht auf der Umsetzung der Strategie 2030, mit der die EVN Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser setzt.
Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben der Fertigstellung der neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage


in Krems – vor allem Anlagen- und Netzausbaumaßnahmen im Wärmebereich. Zudem erfolgen im Bereich Energiedienstleistungen vermehrt Investitionen in E-Ladestationen.
Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit auf dem Ausbau der erneuerbaren Produktionskapazitäten. Neben Windkraftprojekten hat die EVN dabei auch in mehrere großflächige Photovoltaikanlagen in Niederösterreich investiert.
| Konzern-Geldflussrechnung | 2022/23 | 2021/22 | +/– | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfassung | Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | 355,0 | – | 366,4 |
| Unbare Ergebniskomponenten | 444,5 | 433,2 | 11,4 | 2,6 | 395,8 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 1.100,7 | 734,3 | 366,4 | 49,9 | 762,3 |
| Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen | –109,5 | –556,7 | 447,2 | 80,3 | 94,4 |
| Zahlungen für Ertragsteuern | –48,9 | –26,6 | –22,2 | –83,4 | –67,0 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 942,4 | 151,0 | 791,4 | – | 789,6 |
| Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse |
–570,4 | –477,4 | –93,0 | –19,5 | –605,9 |
| Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
–333,6 | –50,7 | –282,9 | – | –0,3 |
| Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren | –25,1 | 191,5 | –216,5 | – | –148,1 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –929,0 | –336,7 | –592,4 | – | –754,3 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | 1,6 | 115,8 | –114,3 | –98,6 | –53,0 |
| Cash Flow gesamt | 14,9 | –69,8 | 84,8 | – | –17,7 |
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode | 36,9 | 122,3 | –85,3 | –69,8 | 140,0 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | –31,7 | –15,5 | –16,2 | – | 0,0 |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode | 20,2 | 36,9 | –16,7 | –45,3 | 122,3 |
| Investitionsschwerpunkte1) | 2022/23 | 2021/22 | +/– | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Energie | 61,5 | 41,7 | 19,8 | 47,5 | 20,5 |
| Erzeugung | 117,2 | 56,0 | 61,2 | – | 24,6 |
| davon erneuerbare Energie in Niederösterreich | 100,9 | 43,1 | 57,8 | – | 18,9 |
| davon thermische Kraftwerke | 15,5 | 10,3 | 5,2 | 50,4 | 5,6 |
| Netze | 356,0 | 334,3 | 21,7 | 6,5 | 249,0 |
| davon Stromnetz | 277,9 | 267,4 | 10,5 | 3,9 | 196,0 |
| davon Gasnetz | 48,7 | 43,3 | 5,4 | 12,5 | 31,3 |
| davon Kabel-TV und Telekommunikation | 29,5 | 25,3 | 4,2 | 16,4 | 21,7 |
| Südosteuropa | 135,5 | 110,0 | 25,5 | 23,2 | 100,4 |
| Umwelt | 22,0 | 19,9 | 2,1 | 10,8 | 20,5 |
| davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze | |||||
| für Trinkwasser | 19,9 | 18,8 | 1,1 | 5,7 | 18,9 |
| Alle sonstigen Segmente | 1,8 | 2,1 | –0,3 | –13,0 | 0,1 |
| Summe | 694,1 | 564,0 | 130,0 | 23,1 | 415,0 |
1) Nach Konsolidierung
GRI-Indikator: GRI 203-1
Neuerlich zugelegt haben die Investitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur. Damit leistet die EVN einen zentralen Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems, denn der stetige Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostationen sind die Voraussetzung, um die wachsende Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystem einspeisen zu können. Weitere Investitionen im Segement betrafen das Telekommunikationsnetz der kabelplus, die auch über dem Vorjahr lagen.
Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen neben Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung von weiteren großflächigen Photovoltaikanlagen in Nordmazedonien.
Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität in der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus steht dabei insbesondere der Ausbau der überregionalen Transportleitungen.
Struktur der Investitionen
%, Gesamtsummen Mio. EUR

Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der Wesentlichkeitsmatrix der EVN geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gruppe vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Klima und Umwelt sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Übergeordnetes Kriterium ist bei allen Projekten die Anforderung, einen konkreten Nutzen für Kund*innen zu erbringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt rund 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: rund 2,6 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 2,8 % entsprechen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivitäten der EVN gilt Lösungen zur Speicherung erneuerbarer Überschussproduktion für Perioden mit geringer Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Besonders in saisonaler Hinsicht ist dies die noch zu lösende Herausforderung für ein CO2-freies Energiesystem. Denn während die Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik im Sommerhalbjahr dank des forcierten Ausbaus mittlerweile häufig die Nachfrage deutlich übersteigt, können Perioden mit geringem Wasser-, Wind- und Sonnenaufkommen in Zentraleuropa – vor
allem im Winterhalbjahr – zu herausfordernden Situationen für die Versorgungssicherheit führen. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die EVN z.B. als Projektpartnerin der RAG bei einer Pilotanlage, die Sonnenenergie zum Betrieb einer Elektrolyseanlage nutzt. Der dadurch produzierte grüne Wasserstoff wird in eine natürliche Erdgasspeicherspeicherstätte der RAG eingespeichert und kann im Winter zur emissionsfreien Strom- bzw. Wärmeerzeugung genutzt werden. In anderen Projekten forscht die EVN an Möglichkeiten, Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für sektorenübergreifende Zwecke oder zur Substitution thermischer Erzeugung zu nutzen. Ein Beispiel dafür ist der Pilot-Hybridspeicher Theiß, eine Kombination eines Wärmespeichers mit einem 5-MW-Batteriespeicher und einer Photovoltaikanlage.
Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen innovative Ansätze zur vermehrten Nutzung von Flexibilitäten verschiedener Abnehmer*innen und kleinerer Stromproduzent*innen, um die Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass Nachfragespitzen vermieden und der Bedarf mit den gerade verfügbaren Energiemengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden kann. Beiträge leisten in diesem Bereich etwa die 2022 von der EVN erworbene Tochtergesellschaft CyberGrid mit speziellen IT-Lösungen zum Flexibilitätsmanagement von Stromnetzen sowie Einzelprojekte (z. B. solche zum bidirektionalen Laden von E-Fahrzeugen) im Rahmen des Green Energy Lab, eines branchenübergreifenden Innovationslabors.

Aufwand für Innovations-, Forschungs- und
Förderquote
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
- Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
- Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
- Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses
auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
GRI-Indikator: GRI 2-12
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen siehe Seite 21ff im EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutref-
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Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zur Risikominimierung
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung |
|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsrisiken/ -chancen |
||
| Deckungsbeitragsrisiko/-chance (Preis- und Mengeneffekte) |
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umwelt bereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur projekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) Potenzielles Klimarisiko |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundinnensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundinnenbedürfnisse abgestimmte Produkt palette; längerfristiger Verkauf von Erzeugungs kapazitäten |
| Lieferant*innenrisiko | Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertrag lich zugesagter Leistungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
| Finanzrisiken/-chancen | ||
| Fremdwährungsrisiken | Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften |
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente |
| Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko |
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/ Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko |
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien) |
| Preis-/Kursänderungsrisiken/-chancen | Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland Holding); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien |
| Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) |
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von Geschäftspartnerinnen oder Kundinnen zugesagten Leistung |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundinnenverhaltens; Absicherungsinstru mente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartnerinnen |
| Beteiligungsrisiken | Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft; potenzielles Klimarisiko |
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs gesellschaft |
| Ratingveränderung | Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko |
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz kennzahlen |
| Zinsänderungsrisiken | Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife |
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen |
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zu deren Risikominimierung
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung | |
|---|---|---|---|
| Wertminderungs-/ Impairmentrisiken |
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirt schaftlichen Rahmenbedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen | |
| Haftungsrisiko | Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring |
|
| Strategie- und Planungsrisiken | |||
| Technologierisiko | Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kund*innenbedürf nissen; Investitionen in die "falschen" Technolo gien; potenzielles Klimarisiko |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
|
| Planungsrisiko | Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän digen Annahmen; Opportunitätsverluste |
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter*innen; Monitoring der Para meter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip |
|
| Organisatorische Risiken | Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS) |
|
| Betriebsrisiken | |||
| Infrastrukturrisiken | Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko |
Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
|
| Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle |
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko |
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand haltung der Netzkapazitäten |
|
| IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) |
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
|
| Mitarbeiter*innenrisiken | Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unterkapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbe wusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
|
| Umfeldrisiken/-chancen | |||
| Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken/Chancen |
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rah menbedingungen, Änderung des Förderregimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtaner kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumen tation und Leistungsverrechnung |
Wesentliche Risiken und Chancen der EVN und Maßnahmen zu deren Risikominimierung
| Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung |
|---|---|
| Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts rechtliche Prüfungen |
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung |
| Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko |
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen |
| Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring |
| Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance Organisation |
| Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter |
| Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partner*innen unternehmen; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt management |
| Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen |
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte |
| Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko | Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
• Fortsetzung von Seite 17
fend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
- Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der
Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
- Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
- Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/ Netzausfall) zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2022/23
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen beiden Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende
des ersten Halbjahres 2022/23 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):
- Margenrisiko und Wettbewerbssituation
- Inflationsbedingt steigende Beschaffungskosten für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Fertigstellungsrisiko bei internationalen Großprojekten im Umweltbereich
- Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem Risikomanagementprozess der EVN.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben die Unsicherheiten allerdings abgenommen. Damit ist das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell gesunken, jedoch noch nicht bis auf das Vorkrisenniveau. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der Tabelle auf den Seiten 18 bis 20 werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des
Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den Konzernfunktionen der finanziellen Berichterstattung. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten
der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom dem*der zuständigen Assessor*in dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
GRI-Indikatoren: GRI 2-12, GRI 2-16
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 1ff im EVN Ganzheitsbericht 2022/23
Angaben gemäß § 243a UGB
-
Per 30. September 2023 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
-
Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ("NLH") und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen "Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
-
Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
-
- Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
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- Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
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- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
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- Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2022/23 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
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- Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN derzeit ein Kontrolwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
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- Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24
Nach dem neuen historischen Höchststand der Investitionen im abgelaufenen Geschäftsjahr sollen sich die jährlichen Investitionen bis 2030 weiterhin in einer Bandbreite von 700 bis 900 Mio. Euro bewegen, drei Viertel davon in Niederösterreich. Damit ist die EVN eine der zentralen Gestalter*innen einer CO2-freien Energiezukunft. Die Grundlage dafür ist eine leistungsfähige Stromnetzinfrastruktur. In diesen regulierten Bereich werden daher jährlich bis zu 450 Mio. Euro fließen. Dadurch soll die führende Position des Bundeslandes Niederösterreich in der erneuerbaren Erzeugung gesichert werden, denn ein leistungsfähiges und stabiles Netz ist die Voraussetzung für die Integration von Strom aus Wind, Sonne und Wasser in das Energiesystem. Zudem müssen marktreife Lösungen gefunden werden, um Überschussproduktion aus erneuerbarer Erzeugung entweder sektorübergreifend nutzbar oder – noch wesentlich entscheidender für das Gelingen einer ganzjährig CO2-freien Energiezukunft – saisonal speicherbar zu machen. Auch mit dieser essenziellen Zukunftsfrage werden wir uns im Rahmen unserer Innovationsaktivitäten weiterhin beschäftigen und in vielversprechenden Projekten, etwa gemeinsam mit der RAG, an Lösungen arbeiten.
Auf historisch hohem Niveau befindet sich aktuell auch der Ausbau unserer eigenen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Neben der Errichtung von Windparks entwickelt sich dabei auch die Realisierung großflächiger Photovoltaikanlagen sehr dynamisch. Bereits im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023/24 wird sich unsere installierte Photovoltaikleistung durch die Inbetriebnahme von Anlagen in Dürnrohr und Nordmazedonien auf rund 80 MWp verdoppeln – ein wichtiger Schritt in Richtung des Ziels von 300 MWp bis 2030. Im Bereich Windkraft sichert eine Pipeline mit einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Projektphasen in Niederösterreich unser Ausbauziel von über 770 MW bis 2030 ebenfalls solide ab.
Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letzten beiden Jahre zeitweise ungeahnte Preisausschläge verursacht. Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für unsere Kund*innen ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen Rückgang der Spot- und Terminmarktpreise nun eine Rückkehr auf ein positives Ergebnisniveau.
Auch in Südosteuropa haben die stark gestiegenen Strompreise zu großen Herausforderungen in den unterschiedlichen Marktsegmenten geführt. Regulatorische Maßnahmen, etwa jene zum Ausgleich von Mehrkosten der Netzverlustabdeckung, hatten positive Vorzieheffekte zur Folge, die gemäß der Regulierungsmethodik im Geschäftsjahr 2023/24 wieder ausgeglichen werden müssen.
Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September 2023 einen strukturierten Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, potenzielle neue Eigentümer*innen für die WTE zu finden, mit deren Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachstumspotenziale, die sich insbesondere dank der Referenz des erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren kann.
Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwartet die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds ein Konzernergebnis in der Bandbreite von 420 bis 460 Mio. Euro.
Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven bis 2030 und darüber hinaus wird auch die Dividendenpolitik der EVN für die Zukunft neu formuliert. Die Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.
Mit diesen Zukunftsperspektiven wird die EVN ihrer Verantwortung gerecht, eine verlässliche Betreiberin von Infrastruktur für Energie und Trinkwasser zu sein. Gleichzeitig bietet die EVN attraktive Potenziale für den Kapitalmarkt.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Konzernabschluss 2022/23
Nach International Financial Reporting Standards
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 26 | |
|---|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 27 | |
| Konzern-Bilanz | 28 | |
| Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 29 | |
| Konzern-Geldflussrechnung | 30 | |
| Konzernanhang | 31 | Grundsätze der Rechnungslegung |
| 32 | Konsolidierung | |
| 39 | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | |
| 56 | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
| 64 | Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | |
| 85 | Segmentberichterstattung | |
| 90 | Sonstige Angaben | |
| Beteiligungen der EVN | 115 | |
| Bestätigungsvermerk | 120 | |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 25 | 3.768,7 | 4.062,2 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 26 | 127,5 | 109,5 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | 27 | –2.338,2 | –2.985,3 |
| Personalaufwand | 28 | –419,2 | –372,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 29 | –202,2 | –158,4 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | 30 | –67,6 | 98,9 |
| EBITDA | 869,0 | 754,8 | |
| Abschreibungen | 31 | –336,5 | –318,0 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | 31 | –3,9 | –105,2 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 528,5 | 331,6 | |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 169,0 | 51,4 | |
| Zinserträge | 16,5 | 5,4 | |
| Zinsaufwendungen | –57,4 | –37,9 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | –0,5 | –49,4 | |
| Finanzergebnis | 32 | 127,6 | –30,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | |
| Ertragsteuern | 33 | –74,0 | –64,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 582,1 | 237,1 | |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) | 529,7 | 209,6 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 52,4 | 27,5 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 34 | 2,97 | 1,18 |
| Dividende je Aktie in EUR | 46 | 1,142) | 0,52 |
1) Verwässert ist gleich unverwässert
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,52 Euro zuzüglich einer Sonderdividende in Höhe von 0,62 Euro
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 582,1 | 237,1 | |
| Sonstiges Ergebnis aus | |||
| Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
–388,2 | 147,2 | |
| Neubewertung IAS 19 | 47 | –26,7 | 78,1 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 47 | 1,3 | 16,8 |
| Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente |
47, 63 | –479,0 | 2,3 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 47 | 116,2 | 50,0 |
| Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
–931,1 | 511,1 | |
| Währungsdifferenzen | 5 | –15,9 | 31,4 |
| Cash Flow Hedges | 47 | 235,4 | –184,1 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 47 | –1.435,3 | 793,6 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 47 | 284,8 | –129,7 |
| Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | –1.319,3 | 658,3 | |
| Gesamtergebnis der Periode | –737,1 | 895,4 | |
| Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG | –790,5 | 858,5 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 53,3 | 36,9 | |
Konzern-Bilanz
| Mio. EUR | Erläuterung | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 35 | 211,2 | 190,9 |
| Sachanlagen | 36 | 4.285,7 | 3.880,4 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 37 | 1.103,4 | 2.388,0 |
| Sonstige Beteiligungen | 38 | 3.555,5 | 4.034,0 |
| Aktive latente Steuern | 51 | 50,9 | 55,6 |
| Übrige Vermögenswerte | 39 | 174,3 | 163,0 |
| 9.380,9 | 10.712,0 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 40 | 137,7 | 206,8 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 51,3 | – | |
| Forderungen und übrige Vermögenswerte | 41 | 1.083,6 | 993,5 |
| Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | 42 | 266,5 | 216,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 61 | 70,2 | 292,0 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 43 | 5,8 | 9,3 |
| 1.615,1 | 1.718,5 | ||
| Summe Aktiva | 10.996,0 | 12.430,5 | |
| Passiva | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG | 44–48 | 6.165,4 | 7.047,8 |
| Nicht beherrschende Anteile | 49 | 298,9 | 273,3 |
| 6.464,3 | 7.321,1 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 50 | 1.103,5 | 1.150,8 |
| Passive latente Steuern | 51 | 785,9 | 1.126,7 |
| Langfristige Rückstellungen | 52 | 367,7 | 336,2 |
| Baukosten- und Investitionszuschüsse | 53 | 683,3 | 631,3 |
| Übrige langfristige Schulden | 54 | 89,1 | 137,8 |
| 3.029,4 | 3.382,8 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 55 | 343,2 | 377,4 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 63,9 | 54,9 | |
| Lieferant*innenverbindlichkeiten | 56 | 463,2 | 436,7 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 57 | 134,4 | 135,5 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 58 | 497,1 | 720,7 |
| Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 43 | 0,4 | 1,3 |
| 1.502,2 | 1.726,5 | ||
| Summe Passiva | 10.996,0 | 12.430,5 |
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
| Mio. EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
Bewertungs rücklage |
Unterschieds betrag aus der Währungs umrechnung |
Eigene Anteile |
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG |
Nicht beherrschende Anteile |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 30.09.2021 | 330,0 | 254,2 | 2.863,0 | 2.860,6 | –8,1 | –18,5 | 6.281,2 | 263,2 | 6.544,3 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 209,6 | 617,7 | 31,3 | – | 858,5 | 36,9 | 895,4 |
| Dividende 2020/21 | – | – | –92,7 | – | – | – | –92,7 | –26,7 | –119,4 |
| Veränderung eigener Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,4 | 0,8 | – | 0,8 |
| Stand 30.09.2022 | 330,0 | 254,6 | 2.979,9 | 3.478,3 | 23,2 | –18,1 | 7.047,8 | 273,3 | 7.321,1 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 529,7 | –1.304,3 | –15,9 | – | –790,5 | 53,3 | –737,1 |
| Dividende 2021/22 | – | – | –92,7 | – | – | – | –92,7 | –27,7 | –120,4 |
| Veränderung eigener Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,4 | 0,8 | – | 0,8 |
| Stand 30.09.2023 | 330,0 | 254,9 | 3.417,0 | 2.174,0 | 7,3 | –17,7 | 6.165,4 | 298,9 | 6.464,3 |
| Erläuterung | 44 | 45 | 46 | 47 | 5 | 48 | 49 |
Konzern-Geldflussrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | |
| + Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie übrige langfristige Vermögenswerte |
31 | 342,0 | 423,2 |
| – Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 37, 38 | –101,4 | –150,3 |
| + Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 274,7 | 204,0 | |
| + Zinsaufwendungen | 57,4 | 37,9 | |
| – Zinsauszahlungen | –46,0 | –36,1 | |
| – Zinserträge | –16,5 | –5,4 | |
| + Zinseinzahlungen | 15,4 | 5,2 | |
| + Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen | 3,9 | 27,1 | |
| +/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis | –3,3 | 15,0 | |
| – Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 60 | –64,1 | –58,8 |
| – Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs | –3,3 | 2,8 | |
| – Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen | 52 | –13,8 | –33,3 |
| + Wertminderungen/ – Wertaufholungen aufgrund Neubewertung einer Veräußerungsgruppe | –0,3 | 1,9 | |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 1.100,7 | 734,3 | |
| + Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen | 3,2 | –426,6 | |
| + Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen | –10,5 | 10,7 | |
| + Zunahme /– Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten | –102,3 | –140,8 | |
| – Zahlungen für Ertragsteuern | –48,9 | –26,6 | |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 942,4 | 151,0 | |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 6,2 | 3,9 | |
| + Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen | 114,5 | 82,9 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | 3,6 | 10,4 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | 70,5 | 696,3 | |
| – Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | –691,0 | –564,2 | |
| – Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | –331,3 | –61,1 | |
| – Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | –95,6 | –504,8 | |
| – Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener Zahlungsmittel | 4 | –5,9 | – |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –929,0 | –336,7 | |
| – Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVN AG | 46 | –92,7 | –92,7 |
| – Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile | –27,7 | –26,7 | |
| + Verkauf eigener Anteile | 0,8 | 0,8 | |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 60 | 256,7 | 562,0 |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 60 | –123,7 | –320,7 |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 60 | –11,8 | –6,9 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | 1,6 | 115,8 | |
| Cash Flow gesamt | 14,9 | –69,8 | |
| Fondsveränderungen | |||
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode1) | 60 | 36,9 | 122,3 |
| Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel2) | –31,7 | –15,5 | |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode1) | 20,2 | 36,9 | |
| Cash Flow gesamt | 14,9 | –69,8 |
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
2) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: –27,7 Mio. Euro Restricted Cash, –3,6 Mio. Euro Währungsdifferenzen und –0,4 Mio. Euro Konsolidierungskreisänderungen
Konzernanhang
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kund*innen in zwölf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit "–" dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2022/23 erstmals anzuwenden:
| Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen | Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||||
| IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept | 01.01.2022 | Keine | |
| IAS 16 | Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung | 01.01.2022 | Keine | |
| IAS 37 | Kosten für die Erfüllung eines Vertrags | 01.01.2022 | Keine | |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 | 01.01.2022 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Durch die erstmalige verpflichtende Anwendung der geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
| Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen Neue Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 1 | Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 01.01.2023 | Keine |
| IAS 8 | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | 01.01.2023 | Keine |
| IAS 12 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen |
01.01.2023 | Keine |
| IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichszahlen | 01.01.2023 | Keine |
| IAS 12 | Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern – Pillar Two Model | 01.01.2023 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Im Mai 2023 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 12 – International Tax Reform – Pillar Two Model Rules. Mit dieser Änderung wurde eine vorübergehende Ausnahme von der Anforderung eingeführt, Informationen zu latenten Steueransprüchen und -schulden im Zusammenhang mit der Implementierung der Pillar-Two-Regelungen zu erfassen und offenzulegen.
Die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung sind derzeit Gegenstand von Analysen. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt keine detaillierte Aussage zu den konkreten Effekten getroffen werden. Wir gehen allerdings davon aus, dass diese zu keinen Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen wird. Die EVN beobachtet und bewertet laufend die Entwicklung im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung. Darüber hinaus gehen wir nicht davon aus, dass noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen in Zukunft zu wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN führen werden.
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:
| Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übernommene Standards und Interpretationen Geänderte Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback | 01.01.2024 | Keine |
| IAS 7, IFRS 7 | Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente (Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen) |
01.01.2024 | Keine |
| IAS 21 | Bilanzierung bei fehlender Umtauschbarkeit einer Währung | 01.01.2025 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und sofern zulässig latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2023 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 26 inländische und 28 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 25 inländische und 27 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). zehn Tochterunternehmen (Vorjahr: 16) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft EVN Energieservices GmbH (Vorjahr: EVN AG) ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Die Kommanditistin änderte sich infolge konzerninterner Umgründungen (siehe auch Erläuterungen zur Erstkonsolidierung der EVN Energieservices GmbH). Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschafter*innen der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 115 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
| Veränderungen des Konsolidierungskreises | Voll | Equity | Summe |
|---|---|---|---|
| 30.09.2021 | 55 | 16 | 71 |
| davon ausländische Unternehmen | 29 | 6 | 35 |
| Erstkonsolidierungen | – | – | – |
| Entkonsolidierungen | –3 | – | –3 |
| 30.09.2022 | 52 | 16 | 68 |
| davon ausländische Unternehmen | 27 | 6 | 33 |
| Unternehmenserwerb | 1 | – | 1 |
| Erstkonsolidierungen | 2 | 1 | 3 |
| Entkonsolidierungen | – | –2 | –2 |
| Umgründungen1) | –1 | – | –1 |
| 30.09.2023 | 54 | 15 | 69 |
| davon ausländische Unternehmen | 28 | 5 | 33 |
1) Konzerninterne Umgründungen
Zum 1. Jänner 2023 wurde der bislang aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konsolidierungskreis einbezogene Anteil von 100 % an der WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf, erstmals im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der EVN AG einbezogen. Weiters wurde die bislang aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht einbezogene 50 %-Beteiligung an der EVN-ECOWIND
Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf, mit 1. Jänner 2023 erstmals im Konsolidierungskreis der EVN AG nach der Equity-Methode berücksichtigt. Aus den beiden Erstkonsolidierungen haben sich keine wesentlichen Ergebniseffekte auf den Konzernabschluss ergeben.
Die EVN hatte bislang 50 % der Anteile an der sludge2energy GmbH (s2e), Berching, Deutschland, gehalten und diese Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 hat die EVN die restlichen 50 % der Anteile an der s2e erworben und hält damit 100 % der Anteile. Aus diesem Grund wird die Gesellschaft seit 1. Jänner 2023 vollkonsolidiert.
Wesentlicher Geschäftsgegenstand der s2e ist die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Schlämmen und Reststoffen sowie die Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie. Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine neu errichtete Klärschlammverbrennungsanlage in Halle-Lochau, Deutschland, und errichtet gegenwärtig eine Klärschlammverbrennungsanlage für einen deutschen Kunden. Die EVN strebt mit dem Erwerb der s2e durch die WTE Gruppe einen Ausbau ihrer Marktposition in der Planung und der schlüsselfertigen Errichtung von Klärschlammverbrennungsanlagen sowie eine Erweiterung und Attraktivierung ihres Produktportfolios für Umweltinfrastrukturprojekte im internationalen Projektgeschäft an.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt am 1. Jänner 2023 stellen sich wie folgt dar:
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden Mio. EUR |
Fair Value 01.01.2023 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 12,4 |
| Übriges langfristiges Vermögen | 1,3 |
| Kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte1) | 23,5 |
| Liquide Mittel | 1,5 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte | 38,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –4,4 |
| Kurzfristige Rückstellungen | –9,3 |
| Übrige kurzfristige Schulden | –22,7 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Schulden | –36,5 |
| Reinvermögen | 2,2 |
| Übertragene Gegenleistung | 2,2 |
| davon bisheriger At-Equity-Anteil (50 %) | 1,1 |
| davon Gegenleistung erworbener Anteil (50 %) | 1,1 |
| Unterschiedsbetrag | 0,0 |
1) Die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte entsprechen den Bruttoforderungen sowie dem beizulegenden Zeitwert zum 1. Jänner 2023.
Der Kaufpreis entsprach im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des erworbenen Reinvermögens und wurde vollständig in bar geleistet. Die s2e hat ab dem Erwerbszeitpunkt bis zum 30. September 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 27,9 Mio. Euro und ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von –5,4 Mio. Euro erzielt. Wäre die Gesellschaft bereits ab Geschäftsjahresbeginn vollkonsolidiert worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 33,0 Mio. Euro geführt. Die Gesellschaft erzielte im ersten Quartal 2022/23 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Nachdem die s2e bereits zum 30. September 2022 buchmäßig über ein negatives Eigenkapital verfügte, konnten die überschießenden Verluste nicht erfolgswirksam erfasst werden.
Es handelt sich hierbei um einen Unternehmenszusammenschluss durch sukzessiven Erwerb von Anteilen zur Kontrollerlangung. Der At-Equity-Ansatz betrug vor dem Unternehmenserwerb 0,0 Mio. Euro. Insofern folgte zunächst eine erfolgswirksame Aufwertung des bestehenden At-Equity-Anteils auf den beizulegenden Wert von 1,1 Mio. Euro. Der Gewinn aufgrund dieser Neubewertung wurde in der Position "Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter" der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Die bislang aufgrund von Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogene EVN Energieservices GmbH, Maria Enzersdorf, wurde mit 28. Februar 2023 erstkonsolidiert. An dieser Gesellschaft hält die EVN AG sämtliche Anteile. Im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung infolge einer Neuausrichtung der Vertriebsaktivitäten des EVN Konzerns wurde mit 28. Februar 2023 der Teilbetrieb "Vertriebs- und energienahe Dienstleistungen" der at Equity einbezogenen EVN KG in die EVN Energieservices GmbH eingebracht. Die EVN KG soll sich damit künftig ausschließlich auf Strom- und Gaslieferungen an Endkund*innen konzentrieren, während die EVN Energieservices GmbH sich auf vertriebs- und energienahe Dienstleistungen fokussiert. Die Einbringung des Teilbetriebs stellt einen Erwerb eines Geschäftsbetriebs nach IFRS 3 dar. Die übertragene Gegenleistung für den Teilbetrieb betrug 3,4 Mio. Euro.
Die erstmals vollkonsolidierte EVN Energieservices GmbH und der erworbene Teilbetrieb "Vertriebs- und energienahe Dienstleistungen" werden dem Segment Energie zugeordnet. Die zum Fair Value bewerteten und identifizierten Vermögenswerte und Schulden des Teilbetriebs stellten sich zum Erwerbszeitpunkt 28. Februar 2023 wie folgt dar:
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden Mio. EUR |
Fair Value 28.02.2023 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 9,7 |
| Vorräte | 3,3 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte1) | 13,3 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte | 26,4 |
| Rückstellungen | –1,7 |
| Übrige langfristige Schulden | –2,3 |
| Finanzverbindlichkeiten | –0,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | –3,2 |
| Übrige kurzfristige Schulden | –14,0 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Schulden | –21,6 |
| Reinvermögen | 4,7 |
| Übertragene Gegenleistung | 3,4 |
| Unterschiedsbetrag | 1,3 |
1) Der beizulegende Zeitwert der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte entspricht den Buchwerten. Die Bruttoforderungen betragen hingegen 14,7 Mio. Euro. Insofern beträgt der zum Erwerbszeitpunkt bestmöglich geschätzte Teil, der voraussichtlich uneinbringlich sein wird, 1,4 Mio. Euro.
Aus der Einbringung ergab sich für den EVN Konzern zum Erwerbszeitpunkt ein negativer Unterschiedsbetrag von 1,3 Mio. Euro, der erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wurde. Die vereinbarte Gegenleistung in Höhe von 3,4 Mio. Euro basiert auf einer Bewertung des Teilbetriebs zum Stichtag 30. September 2022. Insofern resultiert der Gewinn aus der Transaktion im Wesentlichen aus der tatsächlichen Entwicklung des Teilbetriebs in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres 2022/23.
Der Teilbetrieb hat ab dem Zeitpunkt des Erwerbs bis zum 30. September 2023 zu den Umsatzerlösen einen Beitrag von 20,8 Mio. Euro und ein Ergebnis vor Ertragsteuern von –9,5 Mio. Euro erzielt. Wäre der Teilbetrieb bereits ab Geschäftsjahresbeginn in den Konzernabschluss der EVN einbezogen worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 42,8 Mio. Euro geführt. Da das Periodenergebnis der EVN KG zu 100 % in das Ergebnis der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter des Konzernabschlusses einbezogen wird, hätte es allerdings bis auf den oben dargestellten Erstkonsolidierungsgewinn keine Veränderung im Konzern-Periodenergebnis gegeben.
Die vollkonsolidierte Gesellschaft EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Maria Enzersdorf, wurde mit der EVN Wärmekraftwerke GmbH verschmolzen. Die Firmenbucheintragung erfolgte am 10. Mai 2023.
Die bislang at Equity konsolidierte Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten, wurde mit 30. Juni 2023 infolge Unwesentlichkeit entkonsolidiert. Aus dieser Entkonsolidierung haben sich keine wesentlichen Ergebniseffekte auf den Konzernabschluss ergeben.
Die EVN hat mit Wirkung vom 30. September 2023 im Rahmen eines Asset Deals ein Telekommunikationsnetz von der Bauer GmbH & Co KG, Loosdorf, erworben. Das Netz erstreckt sich über die Gemeinden Loosdorf und Pöchlarn. Damit werden Kund*innen mit Kabelfernsehen sowie Koaxial- und Glasfaserinternet versorgt. Der Erwerb umfasst den gesamten Geschäftsbetrieb mit all seinen Bestandteilen. Dazu gehören insbesondere auch das Kabelnetz inklusive aller zugehöriger Anlagenteile, Dienstverhältnisse, der bestehende Kund*innenstock und mit dem Geschäftsbetrieb zusammenhängende Prozesse. Insofern liegt ein Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 vor. Als Gegenleistung wurde ein Kaufpreis von 2,9 Mio. Euro bezahlt.
Der Geschäftsbetrieb wurde durch die kabelplus erworben und wird dem Segment Netze zugeordnet. Die Transaktion trägt zur Erweiterung des Versorgungsgebietes der kabelplus sowie zur Anbindung neuer Kund*innen bei. Die Lage des Kabelnetzes zwischen Melk und St. Pölten kann als ideal bezeichnet werden und stellt für die kabelplus einen Lückenschluss dar. Die Internetconnectivity wird heute schon von der kabelplus bereitgestellt.
Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt 30. September 2023 stellen sich wie folgt dar:
| Erworbene Vermögenswerte und Schulden Mio. EUR |
Fair Value 30.09.2023 |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 1,2 |
| Sachanlagen | 1,9 |
| Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte | 0,1 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Vermögenswerte | 3,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0,1 |
| Summe beizulegender Zeitwert der Schulden | 0,1 |
| Reinvermögen | 3,0 |
| Übertragene Gegenleistung | 2,9 |
| Unterschiedsbetrag | 0,1 |
Die Einbeziehung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden erfolgt unter Fortführung der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte. Aufgrund von Unsicherheiten sind die ermittelten Werte im Einklang mit IFRS 3 als vorläufig zu erachten.
Im Zuge der vorläufigen Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 wurde der bestehende Kund*innenstock als separat zu bilanzierender immaterieller Vermögenswert identifiziert. Die Wertermittlung des Kund*innenstocks erfolgte mithilfe der Residualwertmethode auf Basis künftiger Erträge und Aufwendungen, die dem Kund*innenstock zugeordnet werden können. Der beizulegende Zeitwert des Kund*innenstocks beträgt am 30. September 2023 1,2 Mio. Euro. Er wird über eine Nutzungsdauer von acht Jahren abgeschrieben.
In den übernommenen kurzfristigen Forderungen waren keine Forderungen enthalten, die voraussichtlich uneinbringlich sind. Daher entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Wäre der Geschäftsbetrieb bereits am 1. Oktober 2022 erworben worden, hätte dies zu einer Erhöhung der Umsatzerlöse um 1,1 Mio. Euro und zu einem Ergebnis nach Steuern von 0,3 Mio. Euro geführt.
Aus der Transaktion ist ein geringer negativer Unterschiedsbetrag von weniger als 0,1 Mio. Euro entstanden. Dieser ergab sich primär aus der Verhandlungspositionen der involvierten Parteien.
In der Berichtsperiode fanden keine weiteren Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2022/23 eine Eigenmittelveränderung von –15,9 Mio. Euro (Vorjahr: 31,3 Mio. Euro). Davon entfallen 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: –2,1 Mio. Euro) auf Umbuchungen in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus Teilabgängen (Tilgungen) von Nettoinvestments und werden als Währungskursverluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
| Währungsumrechnung | 2022/23 | 2021/22 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währung | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) |
| Albanischer Lek | 106,68000 | 112,01423 | 116,59500 | 120,14423 |
| Bulgarischer Lew2) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 |
| Bahrain-Dinar | 0,39950 | 0,40042 | 0,36775 | 0,40878 |
| Japanischer Yen | 158,11000 | 148,73692 | 140,99500 | 134,31769 |
| Kroatische Kuna3) | – | 7,53476 | 7,52415 | 7,53292 |
| Kuwait-Dinar | 0,32740 | 0,32669 | 0,30215 | 0,33036 |
| Nordmazedonischer Denar | 61,50160 | 61,58384 | 61,49500 | 61,63175 |
| Polnischer Złoty | 4,62775 | 4,61934 | 4,84870 | 4,66853 |
| Russischer Rubel | 103,18475 | 83,21165 | 59,62660 | 78,11961 |
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
3) Beitritt zum Euro-Währungsgebiet am 1. Jänner 2023
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen | Jahre |
|---|---|
| Gebäude | 10–50 |
| Leitungen | 15–50 |
| Technische Anlagen | 10–50 |
| Zähler | 5–40 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3–25 |
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 32. Finanzergebnis und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:
- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default" (EAD) und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall der Kundin bzw. des Kunden "Loss Given Default" (LGD).
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Positive Zeitwerte werden als Forderungen aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten langfristige übrige Vermögenswerte bzw. kurzfristige Forderungen und übrige Vermögenswerte) erfasst. Negative Zeitwerte werden hingegen als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten übrige langfristige Verbindlichkeiten oder übrige kurzfristige Verbindlichkeiten) ausgewiesen. Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung (sogenannte Netting-Klausel) enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments vorraussichtlich kompensieren werden.
Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt.
Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt (siehe Erläuterungen 61. Risikomanagement und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden, abgeschrieben.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).
13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert, und falls notwendig, werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden bzw. die Kundin ausstellt.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.
Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden.
17. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.
18. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederösterreich beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mit arbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.
Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeiter*innenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
19. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 20. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z.B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.
20. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekund*innen. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die Kund*innen diese Dienstleistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringen, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator
die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Internationales Projektgeschäft
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kund*innen den Vertrag aus anderen Gründen als wegen der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die Kund*innen und der Zahlung durch die Kund*innen unter einem Jahr liegt.
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskund*innen mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
21. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
| Ertragsteuersätze | ||
|---|---|---|
| % | 2022/23 | 2021/22 |
| Unternehmenssitz | ||
| Österreich | 24,0 | 25,0 |
| Albanien | 15,0 | 15,0 |
| Bulgarien | 10,0 | 10,0 |
| Deutschland1) | 31,2–32,6 | 31,2–32,6 |
| Kroatien | 18,0 | 18,0 |
| Kuwait | 15,0 | 15,0 |
| Litauen | 15,0 | 15,0 |
| Nordmazedonien | 10,0 | 10,0 |
| Montenegro | 9,0 | 9,0 |
| Polen | 19,0 | 19,0 |
| Rumänien | 16,0 | 16,0 |
| Russland | 20,0 | 20,0 |
| Slowenien | 19,0 | 19,0 |
| Tschechien | 19,0 | 19,0 |
| Zypern | 12,5 | 12,5 |
1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer geringfügig.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2023 Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, durch die der Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2024 um einen weiteren Prozentpunkt auf 23 % gesenkt wird, wird somit bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.
22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von sieben Jahren (Vorjahr: vier Jahren) schließt bei Infrastrukturanlagen/langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2050), an. Da der Zeitraum der vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen im Geschäftsjahr 2022/23 an die Strategie 2030 angeglichen wurde, erfolgte ebenso eine Anpassung des Detailplanungszeitraums auf sieben Jahre.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch jene des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zugrundeliegenden Annahmen berücksichtigen auch klimabezogene Auswirkungen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten eine wesentliche Auswirkung haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait (Errichtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode (siehe Erläuterungen 20. Ertragsrealisierung und 25. Umsatzerlöse).
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Die WTE errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam die Auftraggeberin, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung kündigte die WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorübergehend
fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission mangels Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog die WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von 29,3 Mio. Euro sowie jene der Gemeinde Budva in Höhe von 64,6 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte die WTE nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. Die WTE hat wegen der Nichthonorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 37,9 Mio. Euro inklusive Zinsen. Dieses Verfahren hat die WTE mit Entscheidung des Schiedsgerichts von Anfang Oktober 2023 für sich entschieden. Damit ist die von der Gemeinde Budva an die WTE gegebene Garantie gültig. Darüber hinaus hat die WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags im Frühjahr 2021 eine Schiedsklage gegen die Gemeinde Budva in Genf eingebracht. Der Ausgang dieses Verfahrens kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung) sowie der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.
Angaben zum Klimawandel
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz zu leisten. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anforderungen der Energiewende und die tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität und deren Effekte auf alle Wirtschaftssektoren und privaten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere die Anforderungen an den Klimaschutz, mögliche Umsetzungspfade und die Implikationen auf das Geschäftsmodell überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken für unser Geschäft geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.
Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 erfolgte der Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTi), wobei sich die EVN insgesamt fünf Reduktionsziele setzte. Zur Umsetzung dieser Ziele, wurde im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN Klimainitiative "Wir fürs Klima" mit folgenden drei Schwerpunkten entwickelt: konkrete CO2-Emissionsreduktionsziele, Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften sowie Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz. Damit leistet die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken.
Ein Großteil der Vermögenswerte der EVN ist aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungs- bzw. Verteilungstechnologien nicht beeinflussbaren Wetterereignissen ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die teilweise exponierte Infrastruktur der Erzeugung (Wasser- und Windkraftwerke und Photovoltaikanlagen) sowie auf die Infrastruktur der Übertragung und Verteilung zu. Langfristig betrachtet können klimatische Änderungen das Wasser-, Wind- und Photovoltaikdargebot nachhaltig beeinflussen, womit es zukünftig zu größeren saisonalen bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte. Andererseits können die Veränderungen der klimatischen Bedingungen auch zu einer Änderung des Nachfrageverhaltens führen. Während die Nachfrage nach Produkten zur Wärmeversorgung sinken wird, steigt die Nachfrage nach Trinkwasser. Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge des zentralen Risikomanagementprozesses gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben und bewertet. Durch diesen aktiven Umgang mit Risiken können deren Auswirkungen auf das Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für ein zusätzliches Wachstum bewusst wahrgenommen werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden in regelmäßigen Abständen evaluiert. Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen, sei es aufgrund von Produktionsschwankungen oder Veränderungen der Nachfrage werden im Zuge des Planungsprozesses mittels Sensititivitäts- und Szenariorechnungen analysiert und nach Abstimmung mit dem Management in die Planungsrechnungen übernommen. Ebenso fließen die aus der EVN Klimainitiative abgeleiteten Maßnahmen in die Planungsrechnungen ein. Diese Planungsrechnungen bilden in weiterer Folge die Grundlage für die nach IAS 36 durchzuführenden Werthaltigkeitsrechnungen (siehe Erläuterungen 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen und 36. Sachanlagen). Die Risiken des Klimawandels finden auch Berücksichtigung bei der Festlegung von Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögenswerten (siehe Erläuterung 7. Sachanlagen), der Bewertung von Vorräten (siehe Erläuterung 12. Vorräte) sowie beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen).
Die CO2-Emissionen von insgesamt zwölf unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeversorgung werden durch das System des EU-Emissionsrechtehandels (EU-ETS) erfasst. Entsprechend dem EU-ETS benötigten wir im Geschäftsjahr 2022/23 318.582 CO2-Emissionszertifikate. Die für die Wärmeproduktion in Österreich erforderlichen Emissionszertifikate wurden gratis zugeteilt, der Rest wurde über den Großhandelsmarkt beschafft (siehe Erläuterungen 40. Vorräte und 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Auswirkungen des Ukrainekriegs
Mögliche Auswirkungen des Ukrainekriegs wurden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen überprüft.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat zu einem äußerst belasteten Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation sowie zu einer Reihe von wechselseitigen Sanktionen sowohl durch die EU als auch durch die Russische Föderation geführt. In weiterer Folge führte dies zu einem extremen Anstieg der Großhandelspreise für Strom und Primärenergie, die sich mittlerweile auf einem zwei- bis dreifach höheren Niveau als vor der Krise stabilisierten. Die weitere Entwicklung ist aufgrund der angespannten Situation ungewiss und könnte jederzeit wieder einen Anstieg der Energiepreise bringen. Weitere gegenseitige Sanktionen sowie mögliche Gaslieferstopps seitens Russlands könnten den Energiemarkt wesentlich beeinflussen und auch das makroökonomische Umfeld weiter belasten.
Mögliche Gaslieferstopps seitens Russlands könnten je nach Zeitpunkt und Dauer Auswirkungen auf die Gasversorgung der Kund*innen der EVN haben. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische Gasbevorratung wurden vor diesem Hintergrund ausgebaut. Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen in einzelnen Perioden führen.
Die volatilen Energiepreisentwicklungen führten zu Ergebnisbelastungen im Vertriebsgeschäft. Um die Energieversorgung sicherzustellen, hat die EVN sukzessive Gasvorräte angeschafft und Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Der Rückgang der Marktpreise für Strom und Gas führte in der Folge zu negativen Bewertungseffekten bei den bilanzierten Gasvorräten sowie den derivativen Termingeschäften. Darüber hinaus mussten Drohverlustrückstellungen für belastende Kund*innenverträge gebildet werden (siehe Erläuterung 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).
Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat sich die EVN im Vorjahr dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen und die beiden Blockheizkraftwerke in Moskau zu verkaufen. Die Veräußerungstransaktion befindet sich aktuell im Genehmigungsprozess der russischen Regierungskommission (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Auswirkungen des makroökonomischen Umfelds
Vor dem Hintergrund des makroökonomischen Umfelds erfolgte eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen.
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung kommt es insbesondere nach Auslaufen der staatlichen Fördermaßnahmen vermehrt zu Insolvenzfällen in Europa. Es wird erwartet, dass diese das makroökonomische Umfeld belasten und damit einhergehend auch die Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle analog zu vorangegangenen Geschäftsjahren bereits in einer Forward-Looking-Komponente berücksichtigt.
Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Nach Berücksichtigung der Forward-Looking-Komponente führte dies für das Geschäftsjahr 2022/23 zu einer um 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,1 Mio. Euro) höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).
Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN ist die Gruppe im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen auch von den stark steigenden Inflationsraten betroffen. All diese Kostensteigerungen können eventuell nur verzögert an die Kund*innen weitergegeben werden. Zudem können die makroökonomischen Entwicklungen – direkt und indirekt – auch die Energienachfrage negativ beeinflussen und gemeinsam mit den Kostensteigerungen zu Ergebnisbelastungen führen.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Die hohen Energiepreise in den vergangenen Monaten führten zu einer starken Ergebnisbelastung im Energievertrieb, während in der erneuerbaren Energieerzeugung dadurch positive Ergebnisbeiträge realisiert werden konnten. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.
24. Grundsätze der Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger*innen gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung).
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
25. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
| Umsatzerlöse | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen | 3.662,9 | 3.995,3 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 105,7 | 66,9 |
| Summe | 3.768,7 | 4.062,2 |
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe von 73,7 Mio. Euro (Vorjahr: 44,9 Mio. Euro) enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat EVN im Geschäftsjahr 2022/23 Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe von 32,2 Mio. Euro (Vorjahr: 22,1 Mio. Euro) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:
| Erlöse aus Verträgen nach Segmenten und Produkten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Strom | 437,1 | 405,4 |
| Gas | 191,0 | 57,7 |
| Wärme | 239,6 | 186,3 |
| Sonstige | 42,4 | 34,3 |
| Energie | 910,1 | 683,7 |
| Strom | 75,7 | 95,3 |
| Sonstige | 57,0 | 64,2 |
| Erzeugung | 132,8 | 159,5 |
| Strom | 374,6 | 331,3 |
| Gas | 103,0 | 103,7 |
| Sonstige | 86,8 | 82,2 |
| Netze | 564,5 | 517,3 |
| Strom | 1.464,4 | 1.973,4 |
| Gas | 9,9 | 9,4 |
| Wärme | 11,9 | 11,2 |
| Sonstige | 13,4 | 8,4 |
| Südosteuropa | 1.499,7 | 2.002,4 |
| Umweltdienstleistungen | 525,3 | 604,3 |
| Strom | 4,9 | 6,1 |
| Wärme | 1,3 | 1,5 |
| Umwelt | 531,4 | 611,8 |
| Sonstige | 24,5 | 20,6 |
| Alle sonstigen Segmente | 24,5 | 20,6 |
| Summe | 3.662,9 | 3.995,3 |
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 51,9 Mio. Euro (Vorjahr: 53,1 Mio. Euro).
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum 30. September 2023 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 942,5 Mio. Euro (Vorjahr: 875,2 Mio. Euro). Davon betreffen 873,5 Mio. Euro (Vorjahr: 812,4 Mio. Euro) Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten fünf Jahre stattfinden. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre Baukostenzuschüsse 7,0 28,1 34,0 Summe 7,0 28,1 34,0 Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre Baukostenzuschüsse 6,3 25,4 30,7 Summe 6,3 25,4 30,7
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskund*innenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.
26. Sonstige betriebliche Erträge
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 58,3 | 53,3 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 29,8 | 31,8 |
| Entschädigungen und Vergütungen | 7,0 | 14,1 |
| Miet- und Pachterträge | 3,5 | 3,0 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 1,9 | –2,8 |
| Bestandsveränderungen | 3,6 | –5,2 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 23,4 | 15,4 |
| Summe | 127,5 | 109,5 |
Die Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen betrifft ausschließlich Zuschüsse aus dem regulierten Bereich.
Der Rückgang der Entschädigungen und Vergütungen resultiert im Wesentlichen aus dem Entfall von im Vorjahr gewährten Gewährleistungen im Zusammenhang mit einem Abwasserreinigungssystem.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Strombezugskosten | 1.229,6 | 1.803,0 |
| Gasbezugskosten | 355,3 | 382,8 |
| Sonstiger Energieaufwand | 90,6 | 92,4 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | 1.675,5 | 2.278,2 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | 662,7 | 707,1 |
| Summe | 2.338,2 | 2.985,3 |
In den Materialaufwendungen sind Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich enthalten. Diese führten im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt zu einer Aufwandsreduktion von 19,8 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwandserhöhung um 49,2 Mio. Euro).
Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten und den Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate.
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.
28. Personalaufwand
| Personalaufwand | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Gehälter und Löhne | 331,7 | 287,8 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 5,0 | 5,1 |
| Aufwendungen für Pensionen | 4,8 | 10,4 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
68,1 | 60,4 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 9,6 | 8,4 |
| Summe | 419,2 | 372,2 |
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 7,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) enthalten.
Infolge der Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 4,9 Mio. Euro.
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:
| Mitarbeiter*innen nach Segmenten1) | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|
| Erzeugung | 298 | 229 |
| Netze | 1.340 | 1.345 |
| Energie | 326 | 274 |
| Südosteuropa | 4.072 | 4.114 |
| Umwelt | 654 | 622 |
| Alle sonstigen Segmente | 564 | 550 |
| Summe | 7.255 | 7.135 |
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 97,8 % aus Angestellten und zu 2,2 % aus Arbeiter*innen zusammen (Vorjahr: 97,7 % Angestellte und 2,3 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeiter*innen unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
29. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|
| 62,8 | 18,4 |
| 20,9 | 14,2 |
| 20,7 | 38,0 |
| 14,7 | 13,7 |
| 12,6 | 11,4 |
| 11,1 | 10,3 |
| 10,9 | 12,8 |
| 9,3 | 11,2 |
| 4,5 | 4,5 |
| 2,5 | 2,1 |
| 32,3 | 21,9 |
| 202,2 | 158,4 |
Seit 1. Dezember 2022 erfolgt nach dem Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom eine Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Überschusserlöse betrug bis zum 31. Mai 2023 140 Euro pro MWh und wurde ab dem 1. Juni 2023 bis zum Auslaufen am 31. Dezember 2023 auf 120 Euro pro MWh gesenkt. Dieser Betrag kann sich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen auf bis zu 176 Euro bzw. 156 Euro pro MWh erhöhen. In Nordmazedonien wurde im Geschäftsjahr 2022/23 ebenfalls eine Abgabe zur Milderung der Energie- und Preiskrise implementiert. Diese Solidaritätssteuer für Unternehmen in Nordmazedonien wurde einmalig erhoben.
Insgesamt wurde durch die Abschöpfung der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich sowie der Solidaritätsabgabe in Nordmazedonien ein Aufwand von 31,2 Mio. Euro erfasst.
Vor diesem Hintergrund ist der Anstieg der Betriebssteuern und Abgaben im Wesentlichen auf die Abschöpfung der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung in Österreich sowie der Solidaritätsababge in Nordmazedonien zurückzuführen. Darüber hinaus wurden auch Vorsorgen für Betriebsprüfungen in Südosteueropa erfasst.
Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst nicht kapitalisierte Mietaufwendungen (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen) sowie Änderungen von Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien. Darüber hinaus sind auch Aufwendungen enthalten, die nicht im Scope von IFRS 16 enthalten sind.
Der Rückgang der Forderungswertberichtigungen resultiert primär aus Forderungsrückgängen in Nordmazedonien. Wie in den Vorjahren wird eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich erwarteter künftiger Forderungsausfälle berücksichtigt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.
30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| EVN KG | –240,3 | 7,2 |
| RAG | 79,1 | 51,7 |
| Burgenland Energie | 31,0 | 14,4 |
| Verbund Innkraftwerke | 28,8 | 8,2 |
| Ashta | 11,0 | 0,7 |
| ZOV; ZOV UIP | 10,8 | 12,0 |
| Umm Al Hayman | 6,4 | 4,6 |
| EnergieAllianz | –3,3 | –2,4 |
| Andere Gesellschaften | 8,7 | 2,5 |
| Summe | –67,6 | 98,9 |
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Im Konzernabschluss sind keine at Equity einbezogene Unternehmen mit finanziellem Charakter enthalten.
Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging im Geschäftsjahr 2022/23 auf –67,6 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 98,9 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Entwicklung der EVN KG. Gegenläufig wirkte eine Zuschreibung des Wasserkraftwerks Ashta in Höhe von 11,1 Mio. Euro (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 20,5 | 73,4 |
| Sachanlagen | 302,6 | 338,8 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte1) | 20,6 | 20,6 |
| Zuschreibungen auf Sachanlagen | –3,2 | –9,6 |
| Summe | 340,4 | 423,2 |
| 1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten |
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 | |
| Abschreibungen | 336,5 | 318,0 | |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) | 7,1 | 114,8 | |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) | –3,2 | –9,6 | |
| Summe | 340,4 | 423,2 | |
1) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen
32. Finanzergebnis
| Finanzergebnis Mio. EUR |
2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|
| Beteiligungsergebnis | ||
| Dividendenzahlungen | 169,3 | 51,4 |
| davon Verbund AG | 158,0 | 46,1 |
| davon Verbund Hydro Power GmbH | 9,1 | 3,5 |
| davon Wiener Börse AG | 1,5 | 1,5 |
| davon andere Gesellschaften | 0,8 | 0,4 |
| Bewertungsergebnisse /Abgänge | –0,3 | – |
| Summe Beteiligungsergebnis | 169,0 | 51,4 |
| Zinsergebnis | ||
|---|---|---|
| Zinserträge aus Vermögenswerten | 1,9 | 1,7 |
| Übrige Zinserträge | 14,6 | 3,7 |
| Summe Zinserträge | 16,5 | 5,4 |
| Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten | –34,0 | –29,2 |
| Zinsaufwand Personalrückstellungen | –10,4 | –4,1 |
| Übrige Zinsaufwendungen | –12,9 | –4,7 |
| Summe Zinsaufwendungen | –57,4 | –37,9 |
| Summe Zinsergebnis | –40,9 | –32,5 |
Sonstiges Finanzergebnis
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens | 0,7 | –3,3 |
|---|---|---|
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen | 2,8 | –5,8 |
| Währungskursgewinne/-verluste | –3,9 | –25,5 |
| Übriges Finanzergebnis | –0,1 | –14,7 |
| Summe sonstiges Finanzergebnis | –0,5 | –49,4 |
| Finanzergebnis | 127,6 | –30,5 |
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapiere des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 15,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen.
Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 46,9 Mio. Euro (Vorjahr: 33,8 Mio. Euro).
Der Anstieg im Finanzergebnis war maßgeblich auf die Dividendenzahlung der Verbund AG in Höhe von 158,0 Mio. Euro zurückzuführen.
33. Ertragsteuern
| Ertragsteuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand | 7,3 | 50,9 |
| davon österreichische Gesellschaften | –14,2 | 32,3 |
| davon ausländische Gesellschaften | 21,5 | 18,6 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand | 66,7 | 13,1 |
| davon österreichische Gesellschaften | 51,9 | –1,2 |
| davon ausländische Gesellschaften | 14,9 | 14,4 |
| Summe | 74,0 | 64,0 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2023 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 24,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2022/23 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:
| Ermittlung des Effektivsteuersatzes | 2022/23 | 2021/22 | ||
|---|---|---|---|---|
| % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 656,2 | 301,2 | ||
| Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz | 24,0 | 157,5 | 25,0 | 75,3 |
| – Abweichende ausländische Steuersätze |
–3,6 | –23,3 | –3,9 | –11,8 |
| – Effekt aus Steuersatzänderung |
–0,3 | –2,2 | –1,3 | –4,0 |
| – Steuerfreie Beteiligungserträge |
–12,5 | –82,0 | –11,9 | –35,8 |
| + Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern |
3,6 | 23,6 | 14,0 | 42,0 |
| + Abschreibungen auf Firmenwerte |
– | – | 4,4 | 13,2 |
| +/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen auf Konzernforderungen |
–0,1 | –0,6 | –2,2 | –6,7 |
| + Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
0,6 | 3,7 | 1,2 | 3,5 |
| – Steuerfreie Erträge |
–0,5 | –3,2 | –0,5 | –1,4 |
| + Aperiodische Steuererhöhungen |
0,3 | 1,7 | 0,1 | 0,2 |
| –/+ Sonstige Posten | –0,2 | –1,2 | –3,5 | –10,4 |
| Effektivsteuersatz/-aufwand | 11,3 | 74,0 | 21,3 | 64,0 |
Die Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen bisher angesetzter steuerlicher Verluste zurückzuführen.
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2022/23 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 11,3 % (Vorjahr: 21,3 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).
34. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2022/23 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.225.093 Stück (Vorjahr: 178.187.472 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 529,7 Mio. Euro (Vorjahr: 209,6 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2022/23 ein Ergebnis je Aktie von 2,97 Euro (Vorjahr: 1,18 Euro).
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
35. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kund*innenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.
| Sonstige immaterielle | |||
|---|---|---|---|
| Summe | |||
| 216,2 | 487,1 | 58,9 | 762,1 |
| – | 40,0 | – | 40,0 |
| – | –3,6 | – | –3,6 |
| – | –0,2 | – | –0,2 |
| – | 0,7 | 1,2 | 1,9 |
| 216,2 | 524,1 | 60,1 | 800,3 |
| –213,2 | –311,3 | –46,7 | –571,2 |
| – | –17,3 | –3,1 | –20,5 |
| – | 2,7 | – | 2,7 |
| –213,2 | –326,0 | –49,9 | –589,1 |
| 3,0 | 175,8 | 12,1 | 190,9 |
| 3,0 | 198,1 | 10,2 | 211,2 |
| Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte |
| Geschäftsjahr 2021/22 | Sonstige immaterielle | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte | Summe |
| Bruttowert 30.09.2021 | 216,2 | 442,2 | 59,5 | 717,9 |
| Zugänge | – | 47,8 | – | 47,8 |
| Abgänge | – | –3,6 | – | –3,6 |
| Umbuchungen | – | 0,6 | –0,6 | – |
| Bruttowert 30.09.2022 | 216,2 | 487,1 | 58,9 | 762,1 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 | –160,3 | –298,0 | –43,1 | –501,4 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –16,8 | –3,6 | –20,5 |
| Wertminderungen | –52,9 | –0,1 | – | –52,9 |
| Abgänge | – | 3,6 | – | 3,6 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 | –213,2 | –311,3 | –46,7 | –571,2 |
| Nettowert 30.09.2021 | 55,8 | 144,2 | 16,4 | 216,5 |
| Nettowert 30.09.2022 | 3,0 | 175,8 | 12,1 | 190,9 |
In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der Buchwert zum 30. September 2023 beträgt 37,6 Mio. Euro (Vorjahr: 41,5 Mio. Euro) und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden insgesamt 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) aktiviert.
36. Sachanlagen
.
Entwicklung der Sachanlagen
| Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 30.09.2022 | 977,5 | 4.930,7 | 2.782,4 | 320,0 | 240,5 | 351,0 | 9.602,2 |
| Währungsdifferenzen | – | –0,1 | –34,3 | – | – | – | –34,4 |
| Zugänge | 65,3 | 166,9 | 133,2 | 17,9 | 34,8 | 266,7 | 684,7 |
| Abgänge | –3,7 | –14,6 | –14,0 | –9,3 | –7,9 | –0,6 | –50,0 |
| Umbuchungen | 43,4 | 79,2 | 84,6 | 0,1 | 4,6 | –211,8 | – |
| Konsolidierungskreisänderungen | 1,4 | 1,9 | 14,2 | 0,0 | 1,5 | 4,4 | 23,3 |
| Bruttowert 30.09.2023 | 1.084,0 | 5.163,9 | 2.966,1 | 328,7 | 273,6 | 409,7 | 10.225,9 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 | –570,1 | –2.784,4 | –2.063,0 | –126,4 | –166,7 | –11,3 | –5.721,7 |
| Währungsdifferenzen | – | – | 34,2 | – | – | – | 34,2 |
| Planmäßige Abschreibungen | –28,3 | –131,4 | –83,2 | –25,6 | –26,9 | – | –295,4 |
| Wertminderungen | –1,4 | –4,3 | –1,4 | – | – | – | –7,1 |
| Zuschreibungen | 2,0 | 0,7 | 0,5 | – | – | – | 3,2 |
| Abgänge | 2,5 | 14,5 | 12,6 | 8,3 | 8,3 | 0,4 | 46,6 |
| Umbuchungen | 0,2 | 0,1 | –0,1 | – | – | –0,1 | 0,1 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023 | –595,1 | –2.904,8 | –2.100,4 | –143,7 | –185,2 | –10,9 | –5.940,2 |
| Nettowert 30.09.2022 | 407,5 | 2.146,3 | 719,4 | 193,6 | 73,9 | 339,8 | 3.880,4 |
| Nettowert 30.09.2023 | 488,8 | 2.259,2 | 865,6 | 185,0 | 88,3 | 398,8 | 4.285,7 |
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 30.09.2021 | 965,6 | 4.729,1 | 2.802,0 | 294,7 | 227,9 | 240,2 | 9.259,5 |
| Währungsdifferenzen | 0,4 | 1,0 | 24,4 | 0,2 | 0,1 | 0,1 | 26,2 |
| Zugänge | 21,8 | 139,0 | 60,3 | 59,8 | 25,7 | 215,7 | 522,3 |
| Abgänge | –20,9 | –10,5 | –45,3 | –34,8 | –13,8 | –1,0 | –126,3 |
| Umbuchungen | 10,8 | 72,1 | 20,0 | – | 0,7 | –103,9 | –0,4 |
| Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
– | – | –79,0 | – | –0,1 | – | –79,1 |
| Bruttowert 30.09.2022 | 977,6 | 4.930,7 | 2.782,4 | 320,0 | 240,5 | 351,0 | 9.602,2 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 | –561,8 | –2.632,4 | –2.073,8 | –133,1 | –154,2 | –11,9 | –5.567,3 |
| Währungsdifferenzen | –0,2 | –0,6 | –23,7 | –0,1 | –0,1 | – | –24,7 |
| Planmäßige Abschreibungen | –25,8 | –120,5 | –81,1 | –23,7 | –25,8 | – | –276,9 |
| Wertminderungen | –3,9 | –43,5 | –14,1 | –0,1 | –0,2 | – | –61,9 |
| Zuschreibungen | 0,5 | 2,3 | 6,8 | – | – | – | 9,6 |
| Abgänge | 20,7 | 10,3 | 44,0 | 30,6 | 13,5 | 0,6 | 119,8 |
| Umbuchungen | 0,5 | – | – | – | – | – | 0,5 |
| Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
– | – | 79,0 | – | 0,1 | – | 79,1 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 | –570,1 | –2.784,4 | –2.063,0 | –126,4 | –166,6 | –11,3 | –5.721,7 |
| Nettowert 30.09.2021 | 403,8 | 2.096,7 | 728,2 | 161,6 | 73,6 | 228,3 | 3.692,1 |
| Nettowert 30.09.2022 | 407,5 | 2.146,3 | 719,4 | 193,6 | 73,9 | 339,8 | 3.880,4 |
In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 71,0 Mio. Euro (Vorjahr: 63,5 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek.
Zum 30. September 2023 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2022/23 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Infolge der wirtschaftlichen Entwicklung im Geschäftsjahr 2022/23 wurden bei diversen Wärmeanlagen der EVN Wärme im Segment Energie Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Die Impairmentberechnung führte bei drei Anlagen zu Wertminderungen in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. Euro. Bei sechs Anlagen führten die Werthaltigkeitsprüfungen insgesamt zu einer Wertaufholung von 1,6 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 23,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,51 %– 5,66 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 6,50 %– 9,05 % entspricht.
Ein Betriebsgebäude der EVN Wasser war aufgrund der außerplanmäßigen Stilllegung eines Brunnenfelds im Geschäftsjahr 2013/14 einer Wertminderung unterzogen worden. Infolge der Errichtung und Inbetriebnahme einer Naturfilteranlage in diesem Betriebsgebäude erfolgte im Geschäftsjahr 2022/23 eine erfolgswirksame Zuschreibung in Höhe von 1,6 Mio. Euro auf die fortgeführten Anschaffungskosten.
EVN als Leasingnehmerin
Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 95,6 Mio. Euro (Vorjahr: 74,0 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2023 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 80,2 Mio. Euro (Vorjahr: 61,8 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 28,6 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:
| Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte 30.09.2022 | 58,4 | 14,8 | 0,3 | 0,5 | 74,0 |
| Zugänge | 24,2 | 3,5 | – | 1,1 | 28,7 |
| Planmäßige Abschreibungen | –6,5 | –0,6 | –0,3 | –0,4 | –7,7 |
| Abgänge | –0,7 | – | – | – | –0,7 |
| Umbuchungen | –0,1 | – | 0,2 | –0,1 | – |
| Konsolidierungskreisänderungen | 1,2 | – | – | – | 1,3 |
| Nutzungsrechte 30.09.2023 | 76,5 | 17,7 | 0,1 | 1,3 | 95,6 |
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
| Nutzungsrechte 30.09.2021 | 55,8 | 11,4 | 1,0 | 0,4 | 68,6 |
| Zugänge | 7,4 | 3,9 | 0,4 | 0,4 | 12,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | –4,9 | –0,5 | –1,0 | –0,2 | –6,6 |
| Nutzungsrechte 30.09.2022 | 58,4 | 14,8 | 0,3 | 0,5 | 74,0 |
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 19,9 Mio. Euro (Vorjahr: 14,0 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwendungen aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 3,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus geleisteten Mietvorauszahlungen im Geschäftsjahr 2022/23, die aufgrund der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.
37. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 115 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
| Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen | |
|---|---|
| Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR |
|
| Bruttowert 30.09.2022 | 968,3 |
| Zugänge | 329,6 |
| Abgänge | –5,8 |
| Bruttowert 30.09.2023 | 1.292,2 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022 | 1.419,7 |
| Währungsdifferenzen | –2,5 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 0,9 |
| Zuschreibungen | 11,1 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | –78,7 |
| Ausschüttungen | –105,3 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | –1.434,0 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023 | –188,9 |
| Nettowert 30.09.2022 | 2.388,0 |
| Nettowert 30.09.2023 | 1.103,4 |
| 918,3 |
|---|
| 50,0 |
| 968,3 |
| 659,2 |
| 3,8 |
| 98,9 |
| –152,6 |
| 810,3 |
| 1.419,7 |
| 1.577,5 |
| 2.388,0 |
Um die Energieversorgung sicherzustellen, hat die EVN KG sukzessive Gasvorräte angeschafft und Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Die Entwicklung der Marktpreise für Strom und Gas führte in der Folge zu negativen Bewertungseffekten der bilanzierten Gasvorräte sowie der derivativen Termingeschäfte. Darüber hinaus mussten Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge gebildet werden. Zur Verlustabdeckung und zur Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit hat die EVN Eigenkapitalzuschüsse gewährt. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Zuschüsse in Höhe von 318,4 Mio. Euro an die EVN KG geleistet. Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EVN KG beträgt zum 30. September 2023 0,0 Mio. Euro. Ergebnisneutrale Wertveränderungen in Höhe von 16,9 Mio. Euro konnten nicht erfasst werden, da dies zu einem negativen At-Equity-Ansatz geführt hätte.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde an die EnergieAllianz ein Eigenkapitalzuschuss in Höhe von 8,6 Mio. Euro geleistet. Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EnergieAllianz hat zum 30. September 2023 einen Buchwert von 0,0 Mio. Euro. Wertänderungen in Höhe von 34,1 Mio. Euro wurden nicht berücksichtigt, da sie zu einem negativen Buchwert geführt hätten.
Die EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH wurde im Geschäftsjahr 2022/23 erstmals at Equity in den Konzernabschluss der EVN AG einbezogen. Infolgedessen wurde ein Zugang in Höhe von 0,5 Mio. Euro erfasst (siehe auch Erläuterung 4. Konsolidierungskreis). Darüber hinaus erfolgte ein Gesellschafterzuschuss an die EVN-ECOWIND in Höhe von 2,2 Mio. Euro.
Die Abgänge resultieren aus der Einbringung des Teilbetriebs "Vertriebs- und energienahe Dienstleistungen" von der EVN KG sowie Konsolidierungskreisänderungen im Zusammenhang mit der s2e sowie der Biowärme Amstetten-West GmbH (siehe auch Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).
Im Geschäftsjahr 2022/23 reduzierte sich der Beteiligungsansatz der at Equity einbezogenen Unternehmen ohne Berücksichtigung der Zu- bzw. Abgänge um 1.620,1 Mio. Euro. Dies resultierte im Wesentlichen aus Marktwertveränderung von als Cash Flow Hedges designierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich der EVN KG und der EnergieAllianz im Ausmaß von –1.445,2 Mio. Euro sowie aus dem Ergebnisbeitrag der EVN KG in Höhe von –240,3 Mio. Euro.
38. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,2 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 3.381,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3.837,5 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 167,4 Mio. Euro (Vorjahr: 190,9 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2022/23 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 26,2 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 132,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,54 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 1,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 3,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,90 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2019–2022 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2023 basiert.
Im Segment Alle sonstigen Segmente führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren im Geschäftsjahr 2022/23 zu einer Wertminderung von 0,2 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 30,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,47 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
39. Übrige langfristige Vermögenswerte
| Übrige langfristige Vermögenswerte 30.09.2023 Mio. EUR Langfristige finanzielle Vermögenswerte Wertpapiere 71,0 Ausleihungen 25,0 Forderungen aus Leasinggeschäften 10,1 Forderungen aus derivativen Geschäften 11,7 Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte 25,3 Langfristige sonstige Vermögenswerte |
30.09.2022 68,8 |
|---|---|
| 25,1 | |
| 12,7 | |
| – | |
| 13,9 | |
| Vertragsvermögenswerte 2,4 |
1,9 |
| Vertragskosten 15,5 |
36,1 |
| Primärenergiereserven 0,8 |
0,8 |
| Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 12,4 |
3,9 |
| Summe 174,3 |
163,0 |
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
| Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften Mio. EUR |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2023 | Restlaufzeit zum 30.09.2022 | |||||||
| Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
|||
| <5 Jahre | 8,9 | 0,7 | 9,6 | 7,6 | 0,5 | 8,2 | ||
| >5 Jahre | 1,2 | 0,1 | 1,3 | 5,0 | 0,1 | 5,1 | ||
| Summe | 10,1 | 0,8 | 10,9 | 12,7 | 0,6 | 13,3 |
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2022/23 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte beinhalten Ansprüche aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Nordmazedonien die infolge von Ratenplanvereinbarungen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden. Darüber hinaus sind erstmalig mit dem Geschäftsjahr 2022/23 langfristige Forderungen gegenüber der bulgarischen Post in Höhe von 16,4 Mio. Euro enthalten.
Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert. Diese werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, so abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und vier Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 20,6 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2022/23 (Vorjahr: 20,6 Mio. Euro) verminderte sich der Buchwert auf 15,5 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung 31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).
Kurzfristige Vermögenswerte
40. Vorräte
| Vorräte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Primärenergievorräte | 67,6 | 120,0 |
| CO2-Emissionszertifikate | 13,6 | 16,9 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte | 47,8 | 62,3 |
| Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge | 8,8 | 7,6 |
| Summe | 137,7 | 206,8 |
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte 61,0 Mio. Euro (Vorjahr: 117,2 Mio. Euro).
Ein Teil der Erdgasvorräte wird gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2023 48,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Zum 30. September 2023 ergab sich infolge der negativen Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von –10,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).
Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
41. Forderungen und übrige Vermögenswerte
| Forderungen und übrige Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 331,2 | 306,1 |
| Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 147,7 | 50,6 |
| Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 3,1 | 5,9 |
| Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen | 10,0 | 9,2 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 69,1 | 27,0 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 2,2 | 1,5 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 155,8 | 180,9 |
| 719,1 | 581,2 | |
| Sonstige Forderungen | ||
| Forderungen aus Abgaben und Steuern | 58,1 | 48,1 |
| Geleistete Anzahlungen | 128,0 | 142,8 |
| Vertragsvermögenswerte | 178,4 | 221,4 |
| 364,5 | 412,3 | |
| Summe | 1.083,6 | 993,5 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen und gegenüber Kund*innen aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 61. Risikomanagement.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen, kurzfristige Ausleihungen sowie Forderungen aus Sicherheitseinbehalten im internationalen Projektgeschäft. Die Veränderung der Vertragsvermögenswerte ist insbesondere auf Fertigungsaufträge im internationalen Projektgeschäft zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten erfasst.
Zum 30. September 2023 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
| Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 | ||
| Fondsanteile | 229,5 | 193,3 | ||
| davon Cash-Fonds | 229,3 | 193,1 | ||
| davon sonstige Fondsprodukte | 0,2 | 0,2 | ||
| Termingelder | 14,1 | 14,4 | ||
| Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel | 22,9 | 9,3 | ||
| Summe | 266,5 | 216,8 |
Im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgte eine erfolgswirksame Bewertung in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro). Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.
In der Position "Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel" sind Bankguthaben enthalten, die verpfändet wurden und daher dem Konzern nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.
43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Die EVN betreibt mit ihren zwei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service sowie OOO EVN Umwelt zwei klärschlammbefeuerte Blockheizkraftwerke in Moskau. Diese sind dem Segment Umwelt zugeordnet. Infolge des Ukrainekriegs ist das Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation belastet und das Risiko einer geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs in Russland schwieriger kalkulierbar. Angesichts dieser Entwicklungen hat die EVN im Vorjahr mögliche Ausstiegsszenarien überprüft und beschlossen, die Gesellschaften zu veräußern. Grundsätzlich ist die EVN davon ausgegangen, dass die Veräußerung noch im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgen wird, allerdings kam es dabei aufgrund zusätzlicher Anforderungen und bürokratischer Hürden zu unerwarteten Verzögerungen. Die Einigung mit dem Käufer erfolgte zuvor bereits im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/23, die obligatorische Zustimmung der russischen Regierungskommission ist bis dato noch nicht erfolgt. Die EVN erfüllt alle vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Veräußerung der Gesellschaften und geht davon aus, dass die formelle Zustimmung der russischen Regierungskommission innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen wird. Daher werden die Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerungsgruppe zum 30. September 2023 gemäß IFRS 5 als kurzfristig ausgewiesen.
Zum 30. September 2022 wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Wertminderungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro erfasst. Darüber hinaus waren Wertminderungen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von einem Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro berücksichtigt. Der Vergleich aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Veräußerungsgruppe ergab zum 30. September 2023 insgesamt eine Wertaufholung von 0,4 Mio. Euro.
Im sonstigen Ergebnis sind kumulative Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, enthalten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Unterschied aus der Währungsumrechnung –5,4 Mio. Euro (Vorjahr: –1,5 Mio. Euro).
Am 30. September 2023 wurde die Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und umfasste die nachstehenden Vermögenswerte und Schulden.
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 5,8 | 9,3 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 5,8 | 9,3 |
| Langfristige Schulden | – | 0,5 |
| Kurzfristige Schulden | 0,4 | 0,8 |
| Zur Veräußerung gehaltene Schulden | 0,4 | 1,3 |
In den kurzfristigen Vermögenswerten sind Bankguthaben von 4,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,5 Mio. Euro) enthalten, die infolge der Sanktionen der Russischen Föderation Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2022/23 und 2021/22 ist auf Seite 29 dargestellt.
44. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).
45. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 205,2 Mio. Euro (Vorjahr: 205,2 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
46. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 3.417,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2.979,9 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:
| Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG | |
|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 |
| Ausgewiesener Jahresüberschuss 2022/23 | 416,3 |
| Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2021/22 | 0,4 |
| Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen | –213,0 |
| Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn | 203,7 |
| Vorgeschlagene Gewinnausschüttung | –203,2 |
| Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2023/24 | 0,5 |
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 1,14 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 94. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 2. Februar 2023 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2021/22 eine Dividende in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 92,7 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 8. Februar 2023, Dividendenzahltag der 10. Februar 2023.
47. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von –0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 9,4 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 27) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
| Vor Steuern | 30.09.2023 Steuern |
Nach Steuern | Vor Steuern | 30.09.2022 Steuern |
Nach Steuern |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.087,0 | –709,9 | 2.377,1 | 3.566,3 | –820,2 | 2.746,1 |
| 28,9 | –3,3 | 25,6 | –206,5 | 55,1 | –151,4 |
| –99,6 | 22,3 | –77,3 | –73,0 | 16,3 | –56,7 |
| –204,9 | 53,5 | –151,3 | 1.229,9 | –289,7 | 940,2 |
| 2.811,4 | –637,4 | 2.174,0 | 4.516,7 | –1.038,4 | 3.478,3 |
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2022/23 –15,4 Mio. Euro (Vorjahr: –43,0 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio Hedge der Stromerzeugung sowie aus der Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektgeschäft (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.
48. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 36.287 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 37.888 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
| Entwicklung der Anzahl der | |||
|---|---|---|---|
| im Umlauf befindlichen Anteile | Stückaktien | Eigene Aktien | Im Umlauf befindliche Anteile |
| 30.09.2021 | 179.878.402 | –1.697.245 | 178.181.157 |
| Erwerb eigener Aktien | – | – | – |
| Verkauf eigener Aktien | – | 37.888 | 37.888 |
| 30.09.2022 | 179.878.402 | –1.659.357 | 178.219.045 |
| Erwerb eigener Aktien | |||
| Verkauf eigener Aktien | – | 36.287 | 36.287 |
| 30.09.2023 | 179.878.402 | –1.623.070 | 178.255.332 |
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.225.093 Stück (Vorjahr: 178.187.472 Stück).
49. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
| Finanzinformationen von Tochterunternehmen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen Mio. EUR |
30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||
| Tochterunternehmen | RBG | BUHO | EVN Macedonia | RBG | BUHO | EVN Macedonia |
| Nicht beherrschende Anteile (%) | 49,97 | 26,37 | 10,00 | 49,97 | 26,37 | 10,0 |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 216,1 | 48,7 | 33,9 | 202,0 | 41,7 | 34,0 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis | 39,7 | 8,2 | –0,1 | 25,8 | 3,8 | 2,5 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden | 25,0 | 2,7 | – | 24,0 | 2,7 | – |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 431,7 | 221,1 | 399,2 | 403,8 | 195,5 | 391,6 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0,4 | 10,4 | 67,3 | 0,1 | 9,4 | 140,3 |
| Langfristige Schulden | – | 1,0 | 94,4 | – | 0,8 | 108,1 |
| Kurzfristige Schulden | – | – | 19,8 | – | 0,1 | 77,1 |
| 2022/23 | 2021/22 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | – | – | 0,3 | – | – | 0,1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 79,4 | 31,2 | 5,4 | 51,7 | 14,4 | 29,3 |
| Cash Flow | ||||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 50,4 | 11,3 | 111,0 | 47,9 | 10,4 | 12,2 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | – | – | –40,9 | – | – | –34,4 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –50,0 | –10,4 | –20,9 | –48,0 | –10,4 | 9,8 |
Langfristige Schulden
50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
| Zusammensetzung Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Nominal verzinsung (%) |
Laufzeit | Nominale | Buchwert 30.09.2023 Mio. EUR |
Buchwert 30.09.2022 Mio. EUR |
Marktwert 30.09.2023 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen/Namensschuldverschreibung | 469,5 | 556,7 | 393,5 | |||
| JPY-Anleihe | 3,130 | 2009–2024 | 12,0 Mrd. JPY | – | 87,4 | – |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 100,0 Mio. EUR | 98,8 | 98,6 | 99,0 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 25,0 Mio. EUR | 24,8 | 24,7 | 24,7 |
| EUR-Anleihe | 0,850 | 2020–2035 | 101,0 Mio. EUR | 101,0 | 101,0 | 66,6 |
| Namensschuldverschreibung | 2,005 | 2022–2034 | 5,0 Mio. EUR | 5,0 | 5,0 | 4,0 |
| Namensschuldverschreibung | 2,440 | 2022–2037 | 150,0 Mio. EUR | 150,0 | 150,0 | 117,0 |
| Namensschuldverschreibung | 3,900 | 2022–2038 | 90,0 Mio. EUR | 90,0 | 90,0 | 82,2 |
| Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen)1) | 0,00–4,99 | bis 2068 | – | 633,9 | 594,0 | 599,4 |
| Summe | 1.103,5 | 1.150,8 | 992,9 | |||
1) Im Geschäftsjahr 2022/23 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 249,9 Mio. Euro in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
| Fälligkeitsstruktur langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Restlaufzeit zum 30.09.2023 | Restlaufzeit zum 30.09.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe |
| Anleihen/Namensschuldverschreibung | – | 469,5 | 469,5 | 87,4 | 469,3 | 556,7 |
| davon fix verzinst | – | 469,5 | 469,5 | – | 469,3 | 469,3 |
| davon variabel verzinst | – | – | – | 87,4 | – | 87,4 |
| Bankdarlehen | 203,3 | 430,6 | 633,9 | 235,6 | 358,5 | 594,0 |
| davon fix verzinst | 199,7 | 325,6 | 525,3 | 229,6 | 358,5 | 588,1 |
| davon variabel verzinst | 3,6 | 105,0 | 108,6 | 6,0 | – | 6,0 |
| Summe | 203,3 | 900,1 | 1.103,5 | 323,0 | 827,8 | 1.150,8 |
Anleihen und Namensschuldverschreibungen
Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert.
Die Veränderung bei den Anleihen resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung einer Anleihe in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, da der Fälligkeitstermin innerhalb der nächsten zwölf Monaten liegt.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 247,0 Mio. Euro (Vorjahr: 247,0 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012, im April 2020 sowie im Juli 2022 emittiert wurden.
Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
51. Latente Steuern
| Latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Sozialkapital | –25,2 | –22,9 |
| Verlustvorträge | –6,8 | –13,9 |
| Beteiligungsabschreibungen | –15,2 | –23,8 |
| Sachanlagen | –8,5 | –6,8 |
| Rückstellungen | –7,3 | –11,4 |
| Finanzinstrumente | –8,7 | –72,6 |
| Sonstiges Vermögen | –31,1 | –3,8 |
| Sonstige Schulden | –8,4 | –12,7 |
| Passive latente Steuern | ||
| Sachanlagen | 113,7 | 78,4 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1,9 | 2,1 |
| Beteiligungen | 697,1 | 1.130,0 |
| Rückstellungen | 5,0 | 8,5 |
| Finanzinstrumente | 18,6 | 8,2 |
| Sonstiges Vermögen | 4,8 | 4,7 |
| Sonstige Schulden | 5,0 | 7,2 |
| Summe | 735,1 | 1.071,1 |
| davon aktive latente Steuern | –50,9 | –55,6 |
| davon latente Steuerverbindlichkeiten | 785,9 | 1.126,7 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Veränderung latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Latenter Steuersaldo 01.10. | 1.071,1 | 978,5 |
| – Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen | –1,7 | –0,3 |
| – Erfolgswirksame Veränderung | 66,7 | 13,1 |
| – Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage | –401,0 | 79,8 |
| Latenter Steuersaldo 30.09. | 735,1 | 1.071,1 |
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 75,1 Mio. Euro (Vorjahr: 73,9 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 110,1 Mio. Euro (Vorjahr: 85,7 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 407,2 Mio. Euro (Vorjahr: 325,5 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen "Finanzinstrumente" mit –51,8 Mio. Euro (Vorjahr: –119,6 Mio. Euro), "Assoziierte Unternehmen" mit –343,2 Mio. Euro (Vorjahr: 178,6 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit –6,0 Mio. Euro (Vorjahr: 20,9 Mio. Euro).
52. Langfristige Rückstellungen
| Langfristige Rückstellungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Rückstellung für Pensionen | 177,0 | 172,0 |
| Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen | 23,6 | 20,2 |
| Rückstellung für Abfertigungen | 74,1 | 69,7 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 93,1 | 74,3 |
| Summe | 367,7 | 336,2 |
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungsrückstellungen wurde zum 30. September 2023 mit 4,3 % (Vorjahr: Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 3,7 %; Abfertigungsrückstellungen 3,6 %) festgelegt.
Folgende Parameter werden angewendet:
- Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
- Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Folgejahr 7 % (Vorjahr: 3,5 %)
- Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für das Jahr 2025 3,5 % (Vorjahr: 2,25 %)
- Bezugserhöhung für Pensionen und Gehaltssteigerungen für Folgejahre 2,25 % (Vorjahr: 2,25 %)
| Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 172,0 | 239,2 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | –4,0 | 2,0 |
| + Zinsaufwand | 6,4 | 2,6 |
| – Pensionszahlungen | –12,3 | –12,5 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 14,9 | –59,4 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | –1,5 | –53,1 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 16,4 | –6,3 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 177,0 | 172,0 |
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 11,0 Jahre (Vorjahr: 11,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 12,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,6 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. | 20,2 | 28,1 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 0,2 | 0,4 |
| + Zinsaufwand | 0,8 | 0,3 |
| – Pensionszahlungen | –2,2 | –1,2 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 4,6 | –7,4 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | –2,0 | –9,2 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 6,6 | 1,7 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. | 23,6 | 20,2 |
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 13,6 Jahre (Vorjahr: 14,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen 2022/23 Mio. EUR Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. 69,7 + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) 2,4 + Zinsaufwand 2,5 – Abfertigungszahlungen –8,5 – Umbuchungen –0,1 +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn 8,1 davon aus demografische Annahmen – finanziellen Annahmen –3,4 erfahrungsbedingten Annahmen 11,5 |
|
|---|---|
| 2021/22 | |
| 84,6 | |
| 3,1 | |
| 0,8 | |
| –7,5 | |
| – | |
| –11,3 | |
| –0,1 | |
| –13,2 | |
| 2,0 | |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. 74,1 |
69,7 |
Zum 30. September 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 5,8 Jahre (Vorjahr: 7,9 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2023/24 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 10,1 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen
| % | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 5,69 | –5,16 | 5,77 | –5,22 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –1,17 | 1,24 | –1,74 | 1,88 |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –8,86 | 10,58 | –8,94 | 10,67 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –4,19 | 4,24 | –4,44 | 4,48 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
| % | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 7,07 | –6,32 | 7,56 | –6,73 |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –10,71 | 13,10 | –5,83 | 6,46 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –3,21 | 3,21 | –3,42 | 3,41 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen
| % | 30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
||
| Zinssatz | 0,50 | 2,90 | –2,75 | 3,91 | –3,68 | |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –5,61 | 6,12 | –7,45 | 8,31 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR
| Jubiläumsgelder | Mieten für Netzzutritte |
Prozesskosten/ -risiken |
Umwelt- und Entsorgungs risiken |
Übrige langfristige Rückstellungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2022 | 20,5 | 6,5 | 3,1 | 42,3 | 1,9 | 74,3 |
| Zinsaufwand | 0,8 | – | 0,2 | 0,4 | – | 1,4 |
| Verwendung | –1,6 | – | –0,2 | – | – | –1,9 |
| Auflösung | – | –0,1 | –2,0 | –0,2 | –0,2 | –2,4 |
| Zuführung | 1,3 | 0,5 | 0,8 | 8,6 | 0,5 | 11,8 |
| Umgliederung | – | –0,1 | 0,4 | 5,8 | 2,2 | 8,2 |
| Konsolidierungskreisänderung | 0,1 | – | – | – | 1,7 | 1,7 |
| Buchwert 30.09.2023 | 21,0 | 6,8 | 2,3 | 57,0 | 6,0 | 93,1 |
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 19 Jahren gerechnet. Die Position "Umgliederung" ist im Wesentlichen auf eine Umgliederung aus dem kurzfristigen Bereich aufgrund der Anpassung von Laufzeitschätzungen im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen zurückzuführen.
53. Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.
| Baukosten- und Investitionszuschüsse Mio. EUR |
Baukostenzuschüsse (IFRS 15) |
Baukostenzuschüsse (regulierter Bereich) |
Investitions zuschüsse |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2022 | 56,1 | 515,0 | 60,2 | 631,3 |
| Zugänge | 12,5 | 97,3 | 11,7 | 121,5 |
| Umgliederung | –6,5 | –58,1 | –5,0 | –69,5 |
| Buchwert 30.09.2023 | 62,1 | 554,2 | 66,9 | 683,3 |
54. Übrige langfristige Schulden
| Übrige langfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 8,4 | 63,2 |
| Leasingverbindlichkeiten | 71,3 | 55,4 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 9,3 | 19,2 |
| Summe | 89,1 | 137,8 |
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich sowie aus Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden
Mio. EUR
| Restlaufzeit zum 30.09.2023 | Restlaufzeit zum 30.09.2022 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | ||
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 8,4 | – | 8,4 | 63,2 | – | 63,2 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 22,4 | 48,9 | 71,3 | 18,4 | 36,9 | 55,4 | |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 5,9 | 3,3 | 9,3 | 16,5 | 2,7 | 19,2 | |
| Summe | 36,8 | 52,3 | 89,1 | 98,1 | 39,7 | 137,8 |
Kurzfristige Schulden
55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 30.09.2023 |
30.09.2022 |
|---|---|
| Mio. EUR | |
| Anleihen 77,8 |
– |
| Bankdarlehen 215,4 |
122,4 |
| Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite 50,0 |
255,1 |
| Summe 343,2 |
377,4 |
Anleihen im Ausmaß von 77,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie Kredite im Ausmaß von 293,2 Mio. Euro (Vorjahr: 122,4 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.
56. Lieferant*innenverbindlichkeiten
In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 149,0 Mio. Euro (Vorjahr: 128,8 Mio. Euro) enthalten.
57. Kurzfristige Rückstellungen
Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
| Personalansprüche | Mieten für Netzzutritte |
Prozessrisiken | Sonstige kurzfristige Rückstellungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2022 | 83,1 | 2,7 | 2,2 | 47,5 | 135,5 |
| Konsolidierungskreisänderungen | – | – | – | 9,3 | 9,3 |
| Verwendung | –12,5 | – | –0,4 | –13,5 | –26,4 |
| Auflösung | –0,1 | – | – | –11,6 | –11,7 |
| Zuführung | 18,8 | – | 0,2 | 16,6 | 35,5 |
| Umgliederung | –2,2 | 0,1 | –0,4 | –5,4 | –7,9 |
| Buchwert 30.09.2023 | 87,1 | 2,9 | 1,6 | 42,9 | 134,4 |
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 7,7 Mio. Euro) ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Drohverlustrückstellungen resultierend aus vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von 24,2 Mio. Euro (Vorjahr: 31,4 Mio. Euro) gebildet.
58. Übrige kurzfristige Schulden
| Übrige kurzfristige Schulden Mio. EUR Finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen |
30.09.2023 28,8 12,4 14,5 30,6 |
30.09.2022 129,7 7,3 12,1 |
|---|---|---|
| Zinsenabgrenzungen | ||
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 231,3 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 8,8 | 6,4 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 176,9 | 122,5 |
| 272,2 | 509,3 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 29,2 | 39,5 |
| Erhaltene Anzahlungen | 64,6 | 62,6 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 67,7 | 63,0 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 13,6 | 16,5 |
| Energieabgaben | 0,9 | 4,0 |
| Umsatzsteuer | 14,3 | 8,0 |
| Sonstige Posten | 34,7 | 17,7 |
| 224,9 | 211,3 | |
| Summe | 497,1 | 720,7 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich, Cross-Currency Swaps für die Absicherung der JPY-Anleihe sowie Devisentermingeschäfte für Umweltinfrastrukturprojekte.
In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten, Energieabgrenzungen, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kund*innen erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden. Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 38,7 Mio. Euro wurden im Geschäftsjahr 2022/23 als Umsatzerlöse realisiert.
Segmentberichterstattung
| Segmentberichterstattung Mio. EUR |
Energie | Erzeugung | Netze | Südosteuropa | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | |
| Außenumsatz | 1.015,9 | 750,6 | 132,8 | 159,5 | 564,5 | 517,3 | 1.499,7 | 2.002,4 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 19,3 | 13,4 | 349,2 | 264,5 | 73,4 | 63,4 | 1,6 | 1,6 |
| Gesamtumsatz | 1.035,2 | 764,1 | 481,9 | 424,0 | 637,9 | 580,7 | 1.501,2 | 2.003,9 |
| Operativer Aufwand | –859,9 | –797,1 | –224,2 | –141,9 | –402,6 | –344,2 | –1.261,8 | –1.861,7 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
–238,8 | 6,4 | 42,7 | 10,8 | – | – | – | – |
| EBITDA | –63,6 | –26,7 | 300,4 | 292,9 | 235,4 | 236,5 | 239,4 | 142,2 |
| Abschreibungen | –26,6 | –28,0 | –45,4 | –32,6 | –156,8 | –177,7 | –79,9 | –94,3 |
| davon Wertminderungen | –5,8 | –6,8 | –1,1 | – | – | –32,9 | – | –16,7 |
| davon Zuschreibungen | 1,6 | – | – | 9,6 | – | – | – | – |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | –90,1 | –54,7 | 255,0 | 260,3 | 78,6 | 58,8 | 159,5 | 48,0 |
| EBIT-Marge (%) | –8,7 | –7,2 | 52,9 | 61,4 | 12,3 | 10,1 | 10,6 | 2,4 |
| Zinserträge | – | – | 6,3 | 0,4 | 0,5 | 0,2 | 2,9 | – |
| Zinsaufwendungen | –4,3 | –2,7 | –4,5 | –3,0 | –22,4 | –14,8 | –12,4 | –12,1 |
| Finanzergebnis | –4,7 | –2,7 | 2,3 | –2,4 | –21,8 | –14,5 | –10,0 | –12,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –94,8 | –57,3 | 257,3 | 257,9 | 56,8 | 44,4 | 149,6 | 35,4 |
| Firmenwerte | – | – | 1,2 | 1,2 | 1,8 | 1,8 | – | – |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
37,7 | 1.404,3 | 239,7 | 208,6 | – | – | – | – |
| Gesamtvermögen | 674,0 | 1.914,1 | 1.193,3 | 990,9 | 2.562,7 | 2.313,3 | 1.402,7 | 1.388,6 |
| Gesamtschulden | 464,2 | 993,3 | 442,4 | 398,0 | 1.838,6 | 1.601,4 | 895,4 | 1.013,4 |
| Investitionen1) | 63,6 | 43,0 | 121,7 | 56,6 | 356,0 | 334,3 | 135,5 | 110,0 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentberichterstattung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Umwelt | Alle sonstigen Segmente | Konsolidierung1) | Summe | ||||
| 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | 2022/23 | 2021/22 | |
| Außenumsatz | 531,4 | 611,8 | 24,5 | 20,6 | – | – | 3.768,7 | 4.062,2 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 0,7 | 0,5 | 83,9 | 75,7 | –528,1 | –419,0 | – | – |
| Gesamtumsatz | 532,2 | 612,3 | 108,4 | 96,3 | –528,1 | –419,0 | 3.768,7 | 4.062,2 |
| Operativer Aufwand | –488,4 | –571,3 | –120,1 | –106,0 | 524,8 | 415,9 | –2.832,1 | –3.406,3 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
18,3 | 15,6 | 110,2 | 66,2 | – | – | –67,6 | 98,9 |
| EBITDA | 62,2 | 56,5 | 98,5 | 56,5 | –3,4 | –3,2 | 869,0 | 754,8 |
| Abschreibungen | –32,7 | –91,4 | –2,5 | –2,4 | 3,4 | 3,2 | –340,4 | –423,2 |
| davon Wertminderung | –0,3 | –58,4 | – | – | – | – | –7,1 | –114,8 |
| davon Zuschreibung | 1,6 | – | – | – | – | – | 3,2 | 9,6 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 29,5 | –34,9 | 96,0 | 54,0 | – | – | 528,5 | 331,6 |
| EBIT-Marge (%) | 5,5 | –5,7 | 88,6 | 56,1 | – | – | 14,0 | 8,2 |
| Zinserträge | 2,6 | 1,3 | 47,7 | 24,8 | –43,5 | –21,3 | 16,5 | 5,4 |
| Zinsaufwendungen | –20,2 | –8,1 | –37,0 | –18,3 | 43,5 | 21,2 | –57,4 | –37,9 |
| Finanzergebnis | –20,9 | –45,5 | 200,6 | 62,6 | –17,9 | –15,5 | 127,6 | –30,5 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 8,6 | –80,3 | 296,6 | 116,6 | –17,9 | –15,5 | 656,2 | 301,2 |
| Firmenwerte | – | – | – | – | – | – | 3,0 | 3,0 |
| Buchwert der at Equity | ||||||||
| einbezogenen Unternehmen | 170,8 | 172,8 | 655,2 | 602,4 | – | – | 1.103,4 | 2.388,0 |
| Gesamtvermögen | 1.072,0 | 1.150,9 | 6.195,2 | 6.575,2 | –2.103,8 | –1.902,4 | 10.996,0 | 12.430,5 |
| Gesamtschulden | 849,3 | 934,6 | 2.075,7 | 2.001,4 | –2.033,9 | –1.832,6 | 4.531,6 | 5.109,3 |
| Investitionen2) | 22,9 | 21,4 | 1,8 | 2,1 | –7,4 | –3,5 | 694,1 | 564,0 |
1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Strom | 2.462,5 | 2.878,4 |
| Erdgas | 304,0 | 170,9 |
| Wärme | 252,8 | 198,9 |
| Umweltdienstleistungen | 525,3 | 604,3 |
| Sonstige | 224,1 | 209,7 |
| Summe | 3.768,7 | 4.062,2 |
| Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1) | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Österreich | 1.777,4 | 1.483,6 |
| Deutschland | 458,4 | 534,5 |
| Bulgarien | 934,9 | 1.320,6 |
| Nordmazedonien | 562,2 | 684,3 |
| Sonstige | 35,7 | 39,2 |
| Summe | 3.768,7 | 4.062,2 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1)
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | ||
| Österreich | 181,9 | 3.270,1 | 163,9 | 2.941,7 | |
| Deutschland | 0,7 | 9,9 | 0,8 | 11,5 | |
| Bulgarien | 10,9 | 565,1 | 11,9 | 539,4 | |
| Nordmazedonien | 12,8 | 385,4 | 14,3 | 353,9 | |
| Sonstige | 4,9 | 55,1 | – | 34,0 | |
| Summe | 211,2 | 4.285,7 | 190,9 | 3.880,4 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
| Geschäftsbereiche Segmente |
Wesentliche Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz1) • Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG1) |
|||
| Erzeugung | • Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen Produktionskapazitäten zur Netzstabilisierung an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)1) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
||||
| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
||||
| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in Nordmazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
||||
| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung2) |
|||
| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding; diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Für das internationale Projektgeschäft wurde im September 2023 ein strukturierter Verkaufsprozess initiiert.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
Grundsatz der Segmentzuordnung und der Verrechnungspreise
Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen.
Sonstige Angaben
60. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
| Fonds der liquiden Mittel | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Liquide Mittel | 70,2 | 292,0 |
| davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) | 0,1 | 0,1 |
| davon Guthaben bei Kreditinstituten | 70,1 | 291,9 |
| Kontokorrentverbindlichkeiten | –50,0 | –255,1 |
| Summe | 20,2 | 36,9 |
Zum Bilanzstichtag unterlagen 27,7 Mio. Euro (Vorjahr: 16,8 Mio. Euro) Verfügungsbeschränkungen und wurden vom Fonds der liquiden Mittel umgegliedert (siehe auch Erläuterungen 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen sowie 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
| Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) | 58,3 | 53,3 |
| Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) | 5,8 | 5,5 |
| Summe | 64,1 | 58,8 |
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
| Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Leasingverbindlichkeiten | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2022 | 377,4 | 1.150,8 | 61,8 | 1.590,0 |
| Einzahlungen | – | 256,7 | – | 256,7 |
| Auszahlungen | –122,4 | –1,3 | –11,8 | –135,5 |
| Umgliederung Fonds der liquiden Mittel | –205,1 | – | – | –205,1 |
| Währungsumrechnung | – | –0,1 | – | –0,1 |
| Veränderung Fair Value | – | –9,9 | – | –9,9 |
| Veränderung Geldbeschaffungskosten | – | 0,4 | – | 0,4 |
| Sonstige Veränderungen | – | – | 30,2 | 30,2 |
| Umbuchungen | 293,2 | –293,2 | – | – |
| Stand 30.09.2023 | 343,2 | 1.103,5 | 80,2 | 1.526,8 |
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
| Geschäftsjahr 2021/22 | Kurzfristige | Langfristige | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Finanzverbindlichkeiten | Finanzverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten | Summe |
| Stand 01.10.2021 | 318,0 | 718,9 | 60,6 | 1.097,5 |
| Einzahlungen | – | 562,0 | – | 562,0 |
| Auszahlungen | –317,8 | –2,9 | –6,9 | –327,6 |
| Umgliederung Fonds der liquiden Mittel | 254,9 | – | – | 254,9 |
| Währungsumrechnung | – | 1,8 | – | 1,8 |
| Veränderung Fair Value | – | –8,3 | – | –8,3 |
| Veränderung Geldbeschaffungskosten | – | 1,6 | – | 1,6 |
| Sonstige Veränderungen | – | – | 8,1 | 8,1 |
| Umbuchungen | 122,4 | –122,4 | – | – |
| Stand 30.09.2022 | 377,4 | 1.150,8 | 61,8 | 1.590,0 |
61. Risikomanagement
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Marktrisiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.
Zinsrisiken
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 6,5 Mio. Euro (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro). Der hier verzeichnete Rückgang ist auf die etwas geringeren ausstehenden Kredite und Bonds vor allem aber auf die geringere Volatilität an den Zinsmärkten zurückzuführen.
Währungsrisiken
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag ein Cross-Currency Swap abgeschlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman in Kuwait. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert
umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partner*innen – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.
Der EVN Konzern erweitert in Bahrain eine bestehende Kläranlage und errichtet dazu eine Klärschlammverbrennungsanlage. Wie beim Projekt in Kuwait ist das Unternehmen auch in Bahrain Währungsrisiken ausgesetzt. Zur Absicherung der hoch wahrscheinlich erwarteten Netto-Cash-Inflows wurden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die Transaktionen werden auf der Grundlage von Euro (EUR) und Bahrain-Dinar (BHD) durchgeführt.
In den Vorjahren hat die EVN für das Projekt Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Währungskurses eingesetzt, diese allerdings zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Geschäftsjahr 2022/23 hat die EVN entschieden, wie beim Projekt in Kuwait einen Cash Flow Hedge zu implementieren. Insofern wurden neu abgeschlossene Devisentermingeschäfte, die zur Absicherung der hoch wahrscheinlichen Nettozahlungen in BHD abgeschlossen wurden, als Sicherungsinstrumente designiert.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Der eingetretene Rückgang ist hauptsächlich auf die oben genannte Widmung von Devisentermingeschäften aus dem Projekt in Bahrain als Cash Flow Hedges zurückzuführen.
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO2-Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro) ergeben.
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 145,7 Mio. Euro (Vorjahr: 272,0 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Rückgang gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf die stabile Entwicklung des Börsekurses der Aktien der Verbund AG im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 70,2 Mio. Euro (Vorjahr: 292,0 Mio. Euro), Termingeldern in Höhe von 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 216,8 Mio. Euro (Vorjahr: 193,3 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 286,0 Mio. Euro (Vorjahr: 227,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 21,1 % (Vorjahr: 17,0 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten
| und übrigen Schulden | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2023 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | |||
| Mio. EUR | Buchwert | Zahlungsabflüsse | <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre |
| Anleihen | 547,3 | 719,0 | 93,7 | 58,6 | 566,7 |
| Bankdarlehen | 927,1 | 980,2 | 234,7 | 259,1 | 486,4 |
| Leasingverbindlichkeiten | 80,2 | 96,6 | 9,4 | 27,8 | 59,4 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) | 39,1 | 42,3 | 33,2 | 9,1 | – |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 15,5 | 15,5 | 15,5 | – | – |
| Summe | 1.531,4 | 1.853,6 | 386,5 | 354,6 | 1.112,5 |
| 30.09.2022 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | |||
| Mio. EUR | Buchwert | Zahlungsabflüsse | <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre |
| Anleihen | 556,7 | 736,6 | 15,9 | 141,9 | 578,7 |
| Bankdarlehen | 716,4 | 812,0 | 136,0 | 279,3 | 396,8 |
| Leasingverbindlichkeiten | 61,8 | 69,7 | 7,0 | 20,8 | 41,9 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) | 294,4 | 326,6 | 268,9 | 57,7 | – |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 20,6 | 20,6 | 14,1 | 6,5 | – |
| Summe | 1.650,0 | 1.965,4 | 441,8 | 506,2 | 1.017,4 |
1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 83 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.
Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Geschäftspartnerin bzw. den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Geschäftspartner*innen durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahent*innen herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkund*innen und sonstige Debitor*innen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kreditratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert. Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung
- von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
- für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB– oder höher bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
- es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldner ihrer bzw. seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
- der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
- bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder eine Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
| Geschäftsjahr 2022/23 Mio. EUR |
Äquivalent S&P | Ausfall wahrscheinlichkeit (%)1) |
Ausleihungen | Leasing forderungen |
Bankguthaben2) 3) | Errechnete Wertminderung4) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Ratingklasse 1 | AAA | – | – | 7,4 | 93,1 | – |
| EVN Ratingklasse 2 | Bis AA– | 0,03 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 3 | Bis A– | 0,05 | 19,4 | 4,9 | – | – |
| EVN Ratingklasse 4 | Bis BBB– | 0,22 | 9,2 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5a | Bis BB– | 0,91 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5b | Bis B– | 5,53 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5c | Bis D | 24,70 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | 0,9 | – | – | – |
| Summe | 29,5 | 12,3 | 93,1 | – |
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) In den Bankguthaben sind auch beschränkt verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 22,9 Mio. Euro enthalten.
4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
| Geschäftsjahr 2021/22 | Ausfall | Leasing | Errechnete | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Äquivalent S&P | wahrscheinlichkeit (%)1) | Ausleihungen | forderungen | Bankguthaben2) 3) | Wertminderung4) |
| EVN Ratingklasse 1 | AAA | – | – | 3,3 | 301,3 | – |
| EVN Ratingklasse 2 | Bis AA– | 0,03 | – | 10,8 | – | – |
| EVN Ratingklasse 3 | Bis A– | 0,06 | 17,2 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 4 | Bis BBB– | 0,30 | 11,0 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5a | Bis BB– | 1,45 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5b | Bis B– | 7,47 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5c | Bis D | 9,87 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | 1,2 | – | – | – |
| Summe | 29,4 | 14,1 | 301,3 | – |
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) In den Bankguthaben sind auch beschränkt verfügbare Zahlungsmittel in Höhe von 9,3 Mio. Euro enthalten.
4) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
In der aktuellen Situation gilt es insbesondere zu beurteilen, wie sich das makroökonomische Umfeld bei der Ermittlung der zu erwarteten Verluste (Expected Credit Loss) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auswirkt. Infolge der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen. Allerdings hat dies zur Folge, dass in Europa aktuell vermehrt Insolvenzfälle eintreten. Insofern erwarten wir, dass diese Entwicklung künftig zu höheren Forderungsausfällen führen kann. Aus diesem Grund hat die EVN Gruppe über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2022/23 eine um 5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich 2022/23
| Mio. EUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
| Nicht überfällig | 0,0–0,1 | – | 98,6 | 98,6 | – |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–0,6 | 1,1 | 7,9 | 7,8 | 0,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 4,6–19,7 | 13,6 | 1,9 | 1,6 | 0,3 |
| Bis 359 Tage überfällig | 7,9–55,2 | 18,9 | 2,7 | 2,2 | 0,5 |
| >360 Tage überfällig | 15,5–100,0 | 38,6 | 11,0 | 6,8 | 4,3 |
| Summe | 122,2 | 117,0 | 5,2 | ||
Erwartete Kreditverluste Österreich 2021/22
Mio. EUR
Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–1,2 | – | 44,2 | 44,2 | – |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–1,2 | 1,5 | 6,0 | 5,9 | 0,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 5,5–56,0 | 29,4 | 2,2 | 1,5 | 0,6 |
| Bis 359 Tage überfällig | 7,9–55,2 | 34,3 | 2,4 | 1,5 | 0,8 |
| >360 Tage überfällig | 17,6–100 | 38,1 | 8,8 | 5,5 | 3,4 |
| Summe | 63,5 | 58,6 | 4,9 | ||
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2022/23
| Mio. EUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
| Nicht überfällig | 0,0–0,5 | 0,13 | 53,4 | 53,3 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 3,0–42,3 | 8,23 | 5,9 | 5,3 | 0,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 31,7–54,9 | 39,75 | 1,2 | 0,7 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 63,6–98,1 | 88,96 | 1,7 | 0,2 | 1,5 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 13,6 | – | 13,6 |
| Summe | 75,7 | 59,6 | 16,1 |
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2021/22
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,1–1,0 | 0,22 | 51,6 | 51,5 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 1,0–57,6 | 4,01 | 8,5 | 8,1 | 0,3 |
| Bis 179 Tage überfällig | 59,3–77,7 | 65,14 | 0,8 | 0,3 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 75,4– 98,5 | 86,71 | 1,1 | 0,1 | 0,9 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 13,3 | – | 13,3 |
| Summe | 75,2 | 60,1 | 15,1 | ||
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2022/23
Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,4–100,0 | 50,25 | 126,0 | 62,7 | 63,3 |
| davon Ratenvereinbarungen | 17,5–100,0 | 83,90 | 71,9 | 11,6 | 60,3 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen | 0,4–36,6 | 5,51 | 54,1 | 51,1 | 3,0 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,4–100,0 | 13,29 | 23,2 | 20,1 | 3,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 42,3–100,0 | 81,39 | 6,6 | 1,2 | 5,4 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,6–100,0 | 96,61 | 14,2 | 0,5 | 13,7 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 156,1 | – | 156,1 |
| Summe | 326,2 | 84,5 | 241,7 |
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2021/22 Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,4–100 | 39,98 | 123,9 | 74,4 | 49,6 |
| davon Ratenvereinbarungen | 17,5–100,0 | 76,43 | 58,3 | 13,7 | 44,6 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen | 0,4–36,6 | 7,60 | 65,6 | 60,6 | 5,0 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,4–100,0 | 9,11 | 59,9 | 54,5 | 5,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 42,3–100,0 | 88,93 | 10,9 | 1,2 | 9,7 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,6–100,0 | 97,04 | 16,1 | 0,5 | 15,7 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 168,5 | – | 168,5 |
| Summe | 379,4 | 130,5 | 248,9 |
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".
Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 102,8 Mio. Euro (Vorjahr: 84,4 Mio. Euro) betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggeber*innen großteils um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt und einzelwertberichtigt. Für Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 70,7 Mio. Euro (Vorjahr: 59,6 Mio. Euro), die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 23,7 Mio. Euro (Vorjahr: 18,1 Mio. Euro) erfasst.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 20,7 Mio. Euro (Vorjahr: 38,0 Mio. Euro) erfasst. Diese Wertminderungen resultierten im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten war wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
| Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Stand 01.10. | 287,1 | 255,0 |
| Zuführung | 20,7 | 38,0 |
| Abgang | –21,1 | –6,0 |
| Stand 30.09. | 286,7 | 287,1 |
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2023 und zum 30. September 2022 entspricht den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
62. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 50 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 58,8 % (Vorjahr: 58,9 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 79,4 % (Vorjahr: 55,8 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.
| Kapitalmanagement | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 |
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.174,8 | 1.206,1 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 302,0 | 128,8 |
| Fonds der liquiden Mittel | –20,2 | –36,9 |
| Langfristige und kurzfristige Wertpapiere | –337,5 | –285,6 |
| Langfristige und kurzfristige Ausleihungen | –29,5 | –29,4 |
| Nettofinanzverschuldung | 1.089,7 | 983,1 |
| Langfristige Personalrückstellungen 2) | 274,6 | 262,0 |
| Nettoverschuldung | 1.364,3 | 1.245,1 |
| Funds from Operations | 1.082,9 | 694,1 |
| Eigenkapital | 6.464,3 | 7.321,1 |
| Gearing (%) | 21,1 | 17,0 |
| Net Debt Coverage (%) | 79,4 | 55,8 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
Mio. EUR 30.09.2023 30.09.2022 Klassen Bewertungskategorie Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13) Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Langfristige Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen1) Beteiligungen FVOCI Stufe 3 167,4 167,4 190,3 190,3 Andere Beteiligungen FVOCI Stufe 1 3.381,1 3.381,1 3.837,5 3.837,5 Übrige langfristige Vermögenswerte Wertpapiere FVTPL Stufe 1 71,0 71,0 68,8 68,8 Ausleihungen AC Stufe 2 25,0 24,1 25,1 24,4 Forderungen aus Leasinggeschäften AC Stufe 2 10,1 9,6 12,7 12,1 Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 11,7 11,7 – – Forderungen AC 25,3 25,3 13,9 13,9 Kurzfristige Vermögenswerte Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte Forderungen AC 650,0 650,0 549,5 549,5 Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 69,1 69,1 27,0 27,0 Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen FVTPL Stufe 1 266,5 266,5 216,8 216,8 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten AC 70,2 70,2 292,0 292,0 Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen AC Stufe 2 469,5 393,5 556,7 480,1 Bankdarlehen AC Stufe 2 633,9 599,4 594,0 552,7 Übrige langfristige Schulden Sonstige übrige Schulden AC 9,3 9,3 19,2 19,2 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 8,2 8,2 63,2 63,2 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 3 0,3 0,3 – – Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten AC 343,2 343,2 377,4 377,4 Lieferant*innenverbindlichkeiten AC 463,2 463,2 436,7 436,7 Übrige kurzfristige Schulden Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 241,6 241,6 278,1 278,1 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 24,3 24,3 231,3 231,3 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 3 6,3 6,3 – – davon aggregiert nach Bewertungskategorie Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis FVOCI 3.548,5 – 4.027,7 – Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 418,4 – 312,6 – Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden AC 2.941,3 – 3.155,4 –
beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 39,1 – 122,1 –
1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen
Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum
In der Tabelle Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten werden als Cash Flow Hedge designierte Sicherungsgeschäfte (Portfolio Hedge Strom) gemeinsam mit derivativen Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, dargestellt. Eine separate Darstellung ist infolge der Saldierung von derivativen Finanzinstrumenten aufgrund üblicher Netting-Vereinbarungen im Energiebereich nicht möglich (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). In der Bewertungskategorie FVTPL sind daher positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 71,5 Mio. Euro (Vorjahr: 24,3 Mio. Euro) und negative beizulegende Zeitwerte in Höhe von –1,9 Mio. Euro (Vorjahr: –151,2 Mio. Euro) enthalten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden.
| Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien1) Mio. EUR |
2022/23 | 2021/22 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Klassen | Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
|
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) |
– | – | – | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) |
–24,9 | –20,8 | –79,7 | –52,7 | |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) |
88,3 | – | –7,4 | – | |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) | –8,3 | – | –6,8 | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (AC) |
9,7 | – | 8,1 | – | |
| Summe | 64,8 | –20,8 | –85,8 | –52,7 |
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
| Derivative | 30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzinstrumente | Nominalwert1) | Marktwerte2) | Nominalwert1) | Marktwerte2) | ||||||
| Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | |
| Devisentermingeschäfte | ||||||||||
| KWD3) | – | 80,1 | 1,4 | –12,3 | –10,9 | – | 81,2 | – | –25,6 | –25,6 |
| USD3) | – | 111,4 | 2,3 | –3,4 | –1,0 | – | 174,7 | – | –19,5 | –19,5 |
| BHD3) | – | 8,4 | – | –0,6 | –0,6 | – | – | – | – | – |
| USD | – | – | – | – | – | – | 40,0 | –0,1 | –0,1 | |
| BHD | – | 4,7 | 0,1 | – | 0,1 | – | 33,4 | – | –1,5 | –1,5 |
| KWD | – | 1,8 | – | – | – | – | 3,5 | – | –0,2 | –0,2 |
| PLN | – | – | – | – | – | – | 4,9 | – | – | – |
| RON | – | 2,0 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Währungsswaps | ||||||||||
| Mio. JPY (>5 Jahre)3) | 10.000,0 | – | – | –19,4 | –19,4 | 10.000,0 | – | – | –11,1 | –11,1 |
| Derivate Energiebereich | ||||||||||
| Swaps | – | – | – | – | – | 36,0 | –36,0 | 10,0 | –8,4 | 1,6 |
| Futures | 1.257,6 | 2.347,7 | 12,7 | –5,6 | 7,1 | 22,0 | – | – | –0,4 | –0,4 |
| Forwards | 436,9 | 411,2 | 16,4 | –10,9 | 5,5 | 668,4 | 843,2 | 40,7 | –92,6 | –51,9 |
| Futures3) | – | 556,0 | 13,7 | – | 13,7 | – | – | – | – | – |
| Forwards3) | 19,9 | 365,4 | 57,8 | –10,6 | 47,2 | 204,1 | 849,3 | 24,3 | –183,0 | –158,7 |
| Berücksichtigung von Aufrechnungsvereinbarungen |
– | – | –23,6 | 23,6 | – | – | – | –48,1 | 48,1 | – |
| Summe nach Saldierung | – | – | 80,9 | –39,1 | 41,2 | – | – | 27,0 | –294,4 | –267,4 |
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
1) In Mio. in Nominalwährung; Energiebereich: in GWh
2) In Mio. Euro
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den Forderungen und übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden. Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten) sowie für die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.
JPY-Anleihe
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 1,2 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 9,5 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –8,3 Mio. Euro; Vorjahr: 1,0 Mio. Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe 7,8 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –6,8 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank aufgelöst. Im Zuge der Auflösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zinsrisikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30. September 2023: –0,1 Mio. Euro; Stand 30. September 2022 –0,3 Mio. Euro).
Umm Al Hayman/Bahrain
Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman und beginnend mit dem Geschäftsjahr 2022/23 auch aus dem Projekt in Bahrain, womit die erwarteten Zahlungen zu 100% abgesichert wurden. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.
Portfolio Hedge Strom
Die EVN wendet ein Portfolio Hedge an, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente (Strom-Forwards und Strom-Future-Kontrakte) zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hoch wahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.
Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, und andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen grundsätzlich zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt sind, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.
Bei Absicherungen von Stromlieferungen in ausländischen Märkten ist es möglich, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Wertänderung aus den künftigen Zahlungsströmen nicht zur Gänze ausgleicht. Aufgrund der höheren Liquidität des deutschen Markts werden trotzdem vermehrt Termingeschäfte in diesem Markt abgeschlossen. Dabei setzt sich der österreichische Strompreis aus dem deutschen Strompreis zuzüglich eines DE/AT-Spreads zusammen. Insofern wird mit den in Deutschland abgeschlossenen Terminprodukten die deutsche Preiskomponente der österreichischen Strompreise abgesichert.
Erfolgt die Absicherung am selben Markt wie das Grundgeschäft, besteht grundsätzlich eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument. Werden jedoch Sicherungsgeschäfte aufgrund mangelnder Liquidität im deutschen Markt getätigt, wird im Rahmen der Sicherungsbeziehung als Grundgeschäft nur die Risikokomponente des deutschen Preises herangezogen, womit eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument erreicht wird.
Ineffektivitäten der Absicherungen können durch Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei oder durch einen Rückgang des erwarteten Stromlieferungsvolumens entstehen.
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2023 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Cross-Currency Swaps | –19,4 | – | Übrige kurzfristige Schulden | 10,01) | –8,3 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
| Cross-Currency Swaps | –11,1 | – | Übrige langfristige Schulden | 10,01) | –6,8 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2023 Mio. EUR |
Buchwert | Fair Value Adjustment |
Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
| JPY-Anleihe | –61,2 | –1,9 | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | 9,7 |
| 1) Mrd. JPY Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert | Fair Value Adjustment |
Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
| JPY-Anleihe | –70,9 | –2,3 | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | 7,8 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2023 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
| FX-Forwards (KWD/EUR) | –10,9 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 80,11) | 14,7 | |
| FX-Forwards (USD/EUR) | –1,0 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 111,42) | 18,5 | |
| FX-Forwards (BHD/EUR) | –0,6 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 8,43) | –0,6 | |
| Portfolio-Hedge Strom | 71,5 | Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen | 908,2 GWh | 47,2 | |
| Portfolio-Hedge Strom4) | –10,6 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 33,0 GWh | 172,4 | |
1) Nominalbetrag in Mio. KWD
2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) Nominalbetrag in Mio. BHD
4) 8,7 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
Änderung
Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2022
| Mio. EUR | Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | beizulegender Zeitwert |
|
|---|---|---|---|---|---|
| FX-Forwards (KWD/EUR) | –25,6 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 81,21) | –14,4 | |
| FX-Forwards (USD/EUR) | –19,5 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 174,72) | –14,8 | |
| Portfolio Hedge Strom | 24,3 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 219,9 GWh | –20,6 | |
| Portfolio Hedge Strom | –183,03) | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 833,4 GWh | –96,6 |
1) Nominalbetrag in Mio. KWD 2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) 31,8 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
| Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2023 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|
|---|---|---|---|
| Einzahlungen in KWD (Firm Commitment) | 15,1 | –22,4 | |
| Einzahlungen in USD (Firm Commitment) | 15,7 | –18,1 | |
| Einzahlungen in BHD (Firm Commitment) | –0,6 | –0,2 | |
| Portfolio Hedge Strom | 47,2 | 71,5 | |
| Portfolio Hedge Strom | 142,6 | –1,9 | |
| Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2022 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|
|---|---|---|---|
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | –43,1 | –43,8 | |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) | – | – | |
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | –35,6 | –35,8 | |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) | – | – | |
| Portfolio Hedge Strom | 23,6 | 24,3 | |
| Portfolio Hedge Strom | –170,6 | –151,2 |
| Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und GuV 30.09.2023 Mio. EUR |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
|---|---|---|---|---|---|---|
| DBO-Projekt (KWD) | 15,1 | – | – | –6,3 | Umsatzerlöse | – |
| BOT-Projekt (USD) | 15,7 | – | – | –2,0 | Umsatzerlöse | – |
| Projekt Tubli (BHD) | –0,6 | – | – | –0,3 | Umsatzerlöse | – |
| Portfolio Hedge Strom | 189,7 | – | – | –6,7 | Umsatzerlöse | – |
| Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und GuV 30.09.2022 Mio. EUR |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
|---|---|---|---|---|---|---|
| DBO-Projekt (KWD) | –43,1 | – | – | –9,3 | Umsatzerlöse | – |
| BOT-Projekt (USD) | –35,6 | – | – | –4,1 | Umsatzerlöse | – |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) |
– | – | – | – | – | 3,4 |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) |
– | – | – | – | – | –1,8 |
| Portfolio Hedge Strom | –147,0 | – | – | –29,7 | Umsatzerlöse | – |
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Sicherungsgeschäften 30.09.2023
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh
| <1 Jahr | >1 Jahr | |
|---|---|---|
| USD | ||
| Nominalbetrag in USD | 99,4 | 12,0 |
| Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs | 1,0693 | 1,1733 |
| KWD | ||
| Nominalbetrag in KWD | 40,9 | 39,2 |
| Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs | 0,3424 | 0,3481 |
| BHD | ||
| Nominalbetrag in BHD | 7,2 | 1,2 |
| Durchschnittlicher BHD/EUR-Terminkurs | 2,4089 | 2,3756 |
| Forwards/Futures | ||
| Nominalbetrag in GWH | 700,9 | 200,7 |
| Durchschnittlicher Absicherungspreis EUR/MWh | 202,47 | 180,23 |
| Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Sicherungsgeschäften | ||
|---|---|---|
| 30.09.2022 | ||
| Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh | ||
| <1 Jahr | >1 Jahr | |
| USD | ||
| Nominalbetrag in USD | 93,7 | 81,0 |
| Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs | 1,1703 | 1,0742 |
| KWD | ||
| Nominalbetrag in KWD | 26,5 | 54,6 |
| Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs | 0,3363 | 0,3489 |
| Forwards/Futures | ||
| Nominalbetrag in GWH | 376,8 | 268,4 |
| Durchschnittlicher Absicherungspreis EUR/MWh | 66,60 | 245,83 |
64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 115 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2022/23 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2023 einbezogen wurden Gesellschaft Bioenergie Steyr GmbH Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s. EnergieAllianz EVN KG EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH EVN-WE Wind KG Fernwärme St.Pölten GmbH Fernwärme Steyr GmbH RAG Ashta Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC ZOV
| Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2023 einbezogen wurden |
|
|---|---|
| Gesellschaft | |
| Burgenland Energie | |
| Verbund Innkraftwerke | |
| ZOV UIP |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
| Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||||
| Gemeinschaftsunternehmen | EVN KG | RAG | ZOV | Energie Allianz |
EVN KG | RAG | ZOV | Energie Allianz |
| Bilanz | ||||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 0,5 | 537,2 | 134,6 | 118,5 | 160,8 | 527,7 | 160,5 | 77,9 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 609,0 | 124,7 | 50,9 | 735,2 | 1.134,3 | 507,8 | 46,8 | 2.313,5 |
| Langfristige Schulden | 18,6 | 216,3 | – | 37,3 | 2,1 | 261,1 | – | 432,6 |
| Kurzfristige Schulden | 607,8 | 144,7 | 7,7 | 892,2 | 462,9 | 501,7 | 15,5 | 757,6 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
||||||||
| Nettovermögen | –16,9 | 300,9 | 177,8 | –75,8 | 830,2 | 272,7 | 191,8 | 1.201,3 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 100,00 | 100,00 | 48,50 | 45,00 | 100,00 | 100,00 | 48,50 | 45,00 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | –16,9 | 300,9 | 86,2 | –34,1 | 830,2 | 272,7 | 93,0 | 540,6 |
| +/– Umwertungen | 16,9 | 138,5 | 0,3 | 34,1 | – | 138,8 | 5,9 | – |
| Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
– | 439,4 | 86,6 | – | 830,2 | 411,4 | 99,0 | 540,6 |
| 2022/23 | 2021/22 | |||||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||||
| Umsatzerlöse | 1.378,3 | 558,0 | 21,8 | 3.028,7 | 703,2 | 650,1 | 26,7 | 2.934,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | –0,3 | –38,5 | – | –0,5 | –0,6 | –40,1 | – | –0,6 |
| Zinserträge | 0,1 | 0,9 | – | 5,0 | 0,1 | 0,7 | – | – |
| Zinsaufwendungen | –11,2 | –5,0 | – | –1,5 | –0,1 | –1,9 | – | –2,0 |
| Ertragsteuern | – | –27,6 | –3,0 | –1,8 | – | –17,4 | –4,6 | 0,2 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –240,3 | 79,5 | 13,8 | 3,5 | 7,2 | 51,9 | 21,1 | –5,5 |
| Sonstiges Ergebnis | –908,1 | –1,2 | – | –490,6 | 409,0 | 17,9 | –0,3 | 1.165,0 |
| Gesamtergebnis | –1.148,5 | 78,3 | 13,8 | –487,2 | 416,2 | 69,8 | 20,8 | 1.159,5 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 5,5 | 50,0 | 21,8 | – | 76,2 | 48,0 | 14,6 | – |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
| Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil) Mio. EUR |
2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|
| Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag | 167,9 | 138,7 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 15,1 | 7,8 |
| Sonstiges Ergebnis | 6,6 | 23,9 |
| Gesamtergebnis | 21,7 | 31,7 |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
| Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen Mio. EUR |
30.09.2023 | 30.09.2022 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Assoziiertes Unternehmen | Verbund IKW |
ZOV UIP | Burgenland Energie |
Verbund IKW |
ZOV UIP | Burgenland Energie |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 1.244,4 | 0,6 | 998,4 | 1.250,9 | 0,5 | 842,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 244,2 | 7,9 | 361,4 | 25,9 | 5,3 | 289,8 |
| Langfristige Schulden | 135,9 | – | 179,5 | 76,3 | – | 178,2 |
| Kurzfristige Schulden | 43,7 | 4,0 | 809,9 | 27,9 | 1,7 | 605,9 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
||||||
| Nettovermögen | 1.309,0 | 4,5 | 370,4 | 1.172,6 | 4,1 | 348,4 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 13,00 | 31,00 | 49,00 | 13,00 | 31,00 | 49,00 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 170,2 | 1,4 | 181,5 | 152,4 | 1,3 | 170,7 |
| +/– Umwertungen | 22,2 | –0,1 | 34,3 | 23,4 | 0,1 | 20,3 |
| Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
192,4 | 1,3 | 215,8 | 175,9 | 1,4 | 191,0 |
| 2022/23 | 2021/22 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | 391,2 | 19,7 | 920,8 | 152,9 | 23,7 | 528,2 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 231,0 | 4,5 | 33,0 | 72,3 | 5,1 | 23,9 |
| Sonstiges Ergebnis | 5,4 | – | 10,2 | –6,2 | – | 2,4 |
| Gesamtergebnis | 236,4 | 4,5 | 43,2 | 66,1 | 5,1 | 26,3 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 13,0 | 1,5 | 11,2 | 1,3 | 1,2 | 10,3 |
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Verpflichtungen und Risiken | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |
| Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften | 208,6 | 82,5 | |
| Garantien für Projekte im Umweltbereich | 710,7 | 684,1 | |
| Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von | |||
| Energienetzen | 4,0 | 2,0 | |
| Kraftwerken | 84,2 | 87,6 | |
| Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 266,3 | 218,5 | |
| Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen | 0,1 | 0,1 | |
| Summe | 1.273,9 | 1.074,8 | |
| davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen | 195,9 | 82,0 | |
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 72,1 Mio. Euro (Vorjahr: 21,2 Mio. Euro) gegenüber.
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2022 um 199,1 Mio. Euro auf 1.273,9 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung von Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften, von Garantien für Projekte im Umweltbereich sowie aus der Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Gegenläufig wirkte eine Reduktion der Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die für die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2023 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 208,6 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 538,5 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2023 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 164,1 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 544,9 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen die EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.
66. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 115 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.
Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafterin
Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschafterin und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2023 eine kurzfristige Forderung gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: kurzfristige Verbindlichkeit in Höhe von 28,9 Mio. Euro). Alle Geschäftsbeziehungen mit der Hauptgesellschafterin bzw. dieser zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
Wiener Stadtwerke GmbH
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 38. Sonstige Beteiligungen).
Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro).
Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien Energie GmbH, einem 100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der Anteile an der EnergieAllianz. Die EnergieAllianz ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskund*innen verantwortlich.
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die EVN Naturkraft und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Umsätze | 527,2 | 449,1 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –153,5 | –144,5 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 61,2 | 50,6 |
| Forderungen aus dem Cash Pooling | 86,5 | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28,8 | 120,1 |
| Ausleihungen | 7,4 | 11,5 |
| Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling | – | 8,2 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 0,4 | 0,4 |
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2022/23 | 2021/22 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –48,1 | –16,2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | – | 1,4 |
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 insgesamt 1.360,2 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.253,5 Tsd. Euro).
| Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tsd. EUR | 2022/23 | 2021/22 | ||||||
| Fixe Bezüge | Variable Bezüge1) |
Sachbezüge | Fixe Bezüge | Variable Bezüge |
Sachbezüge | |||
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | 477,4 | 146,0 | 3,5 | 446,9 | 127,4 | 3,4 | ||
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer | 445,5 | 133,9 | 14,2 | 417,1 | 114,4 | 14,1 |
1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2022/23 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von den Zielerreichungen, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 72,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 67,6 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 67,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 62,5 Tsd. Euro) geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 856,1 Tsd. Euro (davon 151,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 568,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung –2.313,9 Tsd. Euro (davon 71,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.609,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 337,7 Tsd. Euro (davon 230,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 107,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung –1.707,4 Tsd. Euro (davon 90,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.071,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Bei der Rückstellung für Abfertigungen ergab sich im Geschäftsjahr 2022/23 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 57,2 Tsd. Euro (davon 10,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 38,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung – 20,9 Tsd. Euro (davon 2,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –32,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Abfertigungen in Höhe von 44,8 Tsd. Euro (davon 11,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 33,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Dotierung 23,0 Tsd. Euro (davon 2,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 9,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in Höhe von 9,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 9,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,3 Tsd. Euro) geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.
Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.034,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.008,4 Tsd. Euro).
Bei den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe eine Dotierung in Höhe von 545,5 Tsd. Euro (davon 95,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 353,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Ertrag in Höhe von – 1.006,6 Tsd. Euro (davon 35,0 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon – 1.155,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden für aktive leitende Angestellte Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in der Höhe von 19,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 18,7 Tsd. Euro) und Pensionskassenbeiträge in der Höhe 337,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 412,8 Tsd. Euro) geleistet.
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 172,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 156,7 Tsd. Euro). An die Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 99,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 98,4 Tsd. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2022/23 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2023 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
67. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2023 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 21. November 2023 traten keine wesentlichen Ereignisse auf.
68. Angaben über Organe und Arbeitnehmer*innen
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Präsident*in Dipl.-Ing. Reinhard Wolf (ab 19.06.2023) Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023)
Vizepräsidenten Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023) Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) Mag. Willi Stiowicek
| Mitglieder | ||
|---|---|---|
| Mag. Georg Bartmann | Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA | Dipl.-Ing. Peter Weinelt |
| Dr. Gustav Dressler | Dipl.-Ing. Angela Stransky | Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka (bis 19.06.2023) |
| Mag. Philipp Gruber | Mag. Veronika Wüster, MAIS | |
| (ab 19.06.2023) | ||
| Arbeitnehmervertreter*innen | ||
| Friedrich Bußlehner | Ing. Paul Hofer | Dipl.-Ing. Irene Pugl |
69. Freigabe des Konzernabschlusses 2022/23 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN werden am 13. Dezember 2023 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
70. Honorare der Wirtschaftsprüfer*innen
Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter
Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2022/23 durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien (Vorjahr: BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft). Die Kosten für die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft bzw. die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft betrugen in Summe 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 71,1 % (Vorjahr: 52,1 %) auf Prüfungshonorare, 16,3 % (Vorjahr: 15,6 %) auf prüfungsnahe Honorare und 12,6 % (Vorjahr: 32,3 %) auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die BDO betrugen konzernweit in Summe 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro). Davon entfielen 82,4 % (Vorjahr: 67,0 %) auf Prüfungshonorare, 10,6 % (Vorjahr: 14,0 %) auf prüfungsnahe Honorare und 7,0 % (Vorjahr: 19,0 %) auf sonstige Beratungsleistungen.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
EVN AG Der Vorstand
Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN.
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2023
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|
| Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH ("Ashta"), Wien | EVN Naturkraft | 49,99 31.12.2022 | E | |
| Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg | EVN Wärme | 51,00 30.09.2023 | E | |
| Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien | BG SN Holding | 100,00 31.12.2022 | V | |
| ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien | EVN ES | 45,00 30.09.2023 | E | |
| EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien | BG SV Holding | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien | EVN | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien | BG FW Holding | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Croatia Plin d.o.o ("EVN Croatia"), Zagreb, Kroatien | Kroatien Holding | 100,00 31.12.2022 | V | |
| ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Energieservices GmbH ("EVN ES"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN KG"), Maria Enzersdorf | EVN ES | 100,00 30.09.2023 | E | |
| EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia/ EVN Supply |
100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria RES | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien | EVN Mazedonien | 90,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia | 100,00 31.12.2022 | V | ||
| EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2022 | V | |
| EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf | EVN/ EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2023 | V |
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
- E: At Equity einbezogenes Unternehmen
- NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|
| EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 50,00 30.09.2023 | E | |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG ("EVN-WE Wind KG"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 30.09.2023 | E | |
| Fernwärme St.Pölten GmbH, St.Pölten | EVN | 49,00 31.12.2022 | E | |
| Fernwärme Steyr GmbH, Steyr | EVN Wärme | 49,00 30.09.2023 | E | |
| Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien | BG SE Holding | 76,00 31.12.2022 | V | |
| kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Netz Niederösterreich GmbH ("Netz Niederösterreich"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Verbund Innkraftwerke GmbH ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland1) | EVN Naturkraft | 13,00 31.12.2022 | E | |
| Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 70,00 30.09.2023 | V |
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.
| 1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt | EVN Wärme | 90,00 | 964 (807) |
157 (135) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NV |
| Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten | EVN Wärme | 49,00 | 2.641 (2.311) |
429 (544) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| cyberGRID Verwaltungs GmbH, Wien | EVN | 100,00 | 6 (5) |
1 (–) |
31.03.2023 (31.03.2022) |
NV |
| cyberGRID GmbH & Co KG, Wien | EVN | 100,00 | 139 (565) |
–426 (–137) |
31.03.2023 (31.03.2022) |
NV |
| Energie Zukunft Niederösterreich GmbH ("EZN"), Heiligenkreuz |
EVN | 50,00 | 660 (1.122) |
–462 (–428) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN | 100,00 | 403 (413) |
–10 (–11) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NV |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 | 39 (37) |
1 (1) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NE |
| Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell | EVN Wärme | 48,86 | 582 (286) |
296 (152) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien | EVN Naturkraft | 33,33 | 41 (39) |
3 (3) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG, Wien |
EVN Naturkraft | 33,33 | 10.337 (9.235) |
1.500 (397) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH ("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf |
Netz Niederösterreich |
100,00 | 14.923 (14.923) |
– (–2) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NV |
| Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, Maria Enzersdorf |
Netz Bet. 31 | 100,00 | 15.455 (15.427) |
27 (187) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NV |
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥20,0 % per 30. September 2023
| 2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2022/23 |
|---|---|---|---|---|
| Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien | WTE Betrieb | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik | WTE | 35,00 31.12.2022 | E | |
| EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf | EVN Umwelt | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2023 | V | |
| EVN Wasser GmbH ("EVN Wasser"), Maria Enzersdorf | EVN/Utilitas | 100,00 30.09.2023 | V | |
| OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2022 | V | |
| OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2022 | V | |
| sludge2energy GmbH ("sludge2energy"), Berching, Deutschland | WTE | 100,00 31.12.2022 | V | |
| Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait | WTE | 50,00 31.12.2022 | E | |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland1) | International | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland1) | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait | International | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro | WTE | 100,00 31.12.2022 | V | |
| WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE Wassertechnik GmbH ("WTE"), Essen, Deutschland | EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2023 | V | |
| WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen | WTE | 100,00 30.09.2023 | V | |
| Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien | WTE | 48,50 31.12.2022 | E | |
| Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien | WTE | 29,00 31.12.2022 | E |
1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.
| 2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen |
EVN Umwelt | 26,00 | 301 (260) |
41 (190) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH in Liqu. ("EVN MVA1"), Essen, Deutschland |
WTE | 100,00 | 0 (–) |
–742 (–1.006) |
30.04.2022 (30.09.2021) |
NV |
| JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain | WTE | 50,00 | –617 (87) |
–704 (41) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NE |
| SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien | WTE | 50,00 | 483 (493) |
–10 (–12) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland |
WTE | 49,00 | 566 (563) |
3 (3) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach | EVN Wasser | 50,00 | 866 (866) |
0 (0) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NE |
| WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen | WTE | 100,00 | 262 (256) |
6 (53) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NV |
| WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro | WTE Betrieb | 100,00 | –689 (–646) |
–25 (–13) |
31.12.2022 (31.12.2021) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutschland |
International | 100,00 | 24 (24) |
–1 (–1) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NV |
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2023
| 3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt |
EVN | 73,63 30.09.2023 | V | |
| Burgenland Energie AG ("Burgenland Energie"), Eisenstadt | BUHO | 49,00 30.09.2023 | E | |
| EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2023 | V | |
| R138-Fonds, Wien | EVN/Netz Niederösterreich/ EVN Wasser |
100,00 30.09.2023 | V | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf | EVN | 50,03 31.03.2023 | V | |
| RAG Austria AG ("RAG"), Wien | RBG | 100,00 31.12.2022 | E | |
| UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 30.09.2023 | V |
| 3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2022/23 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien | EVN | 50,00 | 261 (276) |
65 (62) |
30.09.2023 (30.09.2022) |
NE |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG, Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2023, der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalten
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft
- Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Mit einem auf den Konzern entfallenden Auftragswert von mehr als 1,2 Mrd. EUR ist das Großprojekt Umm Al Hayman das aktuell größte Errichtungsprojekt im Internationalen Projektgeschäft der EVN. Auftragsgegenstand ist die Planung und der Bau einer Kläranlage bzw. der Bau eines Kanalnetzes mit Pumpstationen in Kuwait. Die für die Anbahnung der Verträge angefallenen Kosten wurden aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf der Projektdurchführung abgeschrieben.
Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, wobei der Leistungsfortschritt auf Basis der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird. Da die Zahlungsströme u. a. im kuwaitischen Dinar bzw. im US-Dollar erfolgen, wurden entsprechende Kursabsicherungen getätigt, um Wechselkursrisiken zum Euro abzufedern. Dabei werden die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge-Accounting angewendet, so dass Wertveränderungen der Fremdwährungsderivate zunächst erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst werden. In Folge der COVID-19-Pandemie, Lieferkettenverzögerungen sowie
vom Auftraggeber veranlasste Projektänderungen ist es zu moderaten zeitlichen Verschiebungen gekommen, deren Auswirkungen ebenfalls im Rahmen der Bilanzierung abzuschätzen und zu berücksichtigen sind. Insgesamt ist das Großprojekt als wertmäßig bedeutend für den Konzernabschluss sowie in der bilanziellen Abbildung als komplex einzustufen.
Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung dieses Großprojektes und der damit verbundenen Posten der Konzernbilanz und Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und diese falsch dargestellt werden.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung des Projektes relevanten Prozesse erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Darüber hinaus haben wir uns auch mit den vom Konzern dazu erstellten Bilanzierungsunterlagen und Buchungsanweisungen (Buchungsschablonen) auseinandergesetzt und diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Bilanzierungsstandards (vor allem IFRS 15 – Erlöse aus Kundenverträgen bzw. IFRS 9 – Finanzinstrumente hinsichtlich des Hedge-Accountings) gewürdigt. Die auf dem Projekt erfassten Kosten (Fremd- wie Eigenleistungen) haben wir kritisch durchgesehen und stichprobenartig überprüft. Wir haben die Kosten- und Projektberichte eingesehen und die kaufmännisch und technischen Projektverantwortlichen zum aktuellen Baufortschritt befragt. Schließlich haben wir auch die Kostenartenberichte mit der Buchhaltung abgestimmt und die Verbuchung in Einklang mit den Buchungsschablonen überprüft.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Grundsätze der Ertragsrealisierung für Errichtungsprojekte sind im Konzernanhang in Abschnitt 20 (Ertragsrealisierung) bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen zu diesem Großprojekt finden sich insbesondere in Abschnitt 23 bei den Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen, in Abschnitt 39 bei den Erläuterungen zur Bilanz in Bezug auf die aktivierten Kosten für die Anbahnung der Verträge sowie bei den sonstigen Angaben im Abschnitt 61 (Risikomanagement) hinsichtlich der Absicherung der Währungsrisiken.
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und at Equity einbezogenen Unternehmen Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2023 einen Buchwert von insgesamt 5.600,3 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 51 % der Bilanzsumme des Konzerns.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes), Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden.
Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchenoder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogenen Unternehmen.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob
diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Implementierung beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung) sowie in den Abschnitten 35 (immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen) und 37 (At Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Governance-Bericht, haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung stehen.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 2. Februar 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Februar 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 21. November 2023
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Mag. (FH) Johannes Waltersam Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
EVN AG Jahresabschluss 2022/23
nach UGB
EVN AG
EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf Österreich
Sitz der Gesellschaft: 2344 Maria Enzersdorf Registriert Landesgericht Wr. Neustadt FN 72000 h UID Nr. ATU14704505

Jahresabschluss Lagebericht 128
Bilanz zum 30. September 2023 51 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23 53 Jahresabschluss 175
Entwicklung des Anlagevermögens 55 Beteiligungen der EVN AG 56 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 57 Bilanz zum 30. September 2023 176 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022/23 178 Entwicklung des Anlagevermögens 180 Beteiligungen der EVN AG 181 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 182
Anhang 187
Der vorliegende Jahresabschluss der EVN AG für das Geschäftsjahr 2022/23 wurde nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Lagebericht 4
Anhang 63
Bericht des Aufsichtsrats 84
Im Geschäftsbericht 2022/23 der EVN wurde ein Konzernabschluss nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Mit dieser Form der Berichterstattung legt die EVN ihren Aktionären und der Öffentlichkeit einen Konzernabschluss vor, der international anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung entspricht. Dieser Geschäftsbericht kann selbstverständlich jederzeit bei der EVN angefordert werden.
L ag eberi cht
Lagebericht EVN AG für das Geschäftsjahr 2022/23
Bericht des Vorstandes
ENERGIEPOLITISCHES UMFELD
Europäische Union
Nach dem Willen der EU wird Europa bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein, und bereits bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen erheblich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund arbeitet die EU laufend an weiteren Gesetzesvorhaben, um einen verbindlichen Rechtsrahmen zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele zu schaffen.
Im März 2023 einigten sich die Mitgliedsstaaten auf die Grundlagen des Pakets für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt. Es soll die wesentlichen Rahmenbedingungen für den sukzessiven Übergang von fossilem Erdgas hin zu erneuerbaren Gasen durch die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Markts samt der dafür erforderlichen Infrastruktur regeln. Weitere wesentliche Inhalte sind die Regulierung der künftigen Wasserstoffnetze sowie die Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit für Netze und Speicher.
Im Mai 2023 trat eine neue EU-Richtlinie über die Reform des Emissionshandels in Kraft, die diesen ab 2027 auch auf den Verkehrs- und Gebäudesektor ausweitet. Die Einnahmen aus den neuen Bereichen des Emissionshandels sollen in einen Klima- und Sozialfonds fließen.
Im Herbst 2023 einigten sich EU-Parlament und Rat auf eine Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III), die deutlich ambitioniertere Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärme- und Kälteversorgung sowie in den Sektoren Gebäude, Industrie und Verkehr vorsieht. Für die Industrie bedeuten die neuen Ziele auch einen rascheren Umstieg auf erneuerbaren Wasserstoff. Zudem enthält die Richtlinie die Vorgabe, die Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, Netzen und Energiespeichern zu verkürzen.
Vor dem Hintergrund der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Energiekrise legte die EU-Kommission 2023 einen Entwurf für ein neues Strommarktdesign vor. Ein wesentliches Ziel der Reformbestrebungen ist es, die negativen Auswirkungen von extremen Preisschwankungen auf den EU-Markt und letztlich auf die Verbraucher einzudämmen. Als eine wesentliche Maßnahme soll künftig für Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren bzw. nichtfossilen Quellen die Übernahme von Marktpreisrisiken durch den Staat ermöglicht werden. Dies soll einerseits den Kraftwerksbetreibern Investitionssicherheit bieten, andererseits sollen Verbraucher bei steigenden Marktpreisen entlastet werden können. Ermöglicht werden soll das durch den Abschluss sogenannter energiewirtschaftlicher Differenzverträge (Contracts for Difference) zwischen Stromproduzenten und den EU-Mitgliedsstaaten. Die EU ist bestrebt, dass das Gesetzespaket zum Strommarktdesign noch vor den EU-Wahlen im Jahr 2024 beschlossen wird.
Österreich
In Österreich enthält das im Juli 2021 beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) konkrete Ausbauziele. Bis 2030 soll die erneuerbare Stromerzeugung um insgesamt 27 TWh pro Jahr gesteigert werden, davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer erneuerbarer Erzeugungsanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh p. a. erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
Im März 2023 wurden durch eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Verfahrenserleichterungen sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigung für Vorhaben der Energiewende beschlossen.
Im Juni 2023 erfolgte mit der Novelle des Bundes-Energieeffizienzgesetzes die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie der EU in Österreich.
Im Oktober 2023 einigte sich die Bundesregierung auf die Inhalte für ein neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das insbesondere ein Verbot der Errichtung neuer Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe in Neubauten für Haushalte vorsieht. Ebenfalls im Oktober 2023 beschloss der österreichische Nationalrat im Rahmen einer Gesetzesnovelle einen höheren Standard für die Gasbevorratung. Demnach müssen Gaslieferanten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit künftig einen Versorgungsstandard von 45 Tagen (statt bisher 30 Tagen) gewährleisten. Neu eingeführt wurde auch ein Bevorratungsstandard für Gaskraftwerke (inkl. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen). Zudem wurde die Verlängerung des Vorhaltens der strategischen Gasreserve bis 2026 beschlossen.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie arbeitet zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie sowie der Erneuerbaren-Richtlinie der EU aktuell am Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das auch das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ersetzen soll. Vom ElWG werden somit u. a. klare Regelungen zu Energiegemeinschaften (z. B. in Bezug auf den Betrieb von Speichern) ebenso erwartet wie neue Regelungen für Netzbetreiber (z. B. in Bezug auf die vereinfachte Nutzung von Smart-Meter-Daten für die Planung von Netzflexibilitäten). Auch zusätzliche Konsumentenschutzbestimmungen sollen Eingang in das ElWG finden.
Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom
In Österreich trat – in Umsetzung einer im Herbst 2022 beschlossenen EU-Verordnung über zeitlich befristete Notfallmaßnahmen – für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2023 das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Primäres Ziel der EU-Verordnung und der darauf beruhenden nationalstaatlichen Gesetze war es, temporär auf die massiven Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die europäische Gesellschaft und Volkswirtschaft zu reagieren. Konkret sollten die Mitgliedsstaaten zur Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage gestiegener Markterlöse in der Stromerzeugung sowie aus dem Erdöl-, Kohleund Raffineriebereich ermächtigt werden. Die Einnahmen sollten verwendet werden, um Endkunden wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise finanziell zu entlasten.
Das österreichische Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom sieht die Abschöpfung von 90 % der Überschusserlöse aus der Stromerzeugung vor. Der Schwellenwert zur Ermittlung der Überschusserlöse lag im Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. Mai 2023 bei 140 Euro pro MWh bzw. bis zu 176 Euro pro MWh unter Berücksichtigung der anrechenbaren Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Ab 1. Juni 2023 wurde der Schwellenwert aufgrund der mittlerweile gesunkenen Großhandelspreise für Strom auf 120 Euro pro MWh bzw. bis zu 156 Euro pro MWh reduziert.
WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Nachdem die Weltwirtschaft im Lauf des Jahres 2022 bereits deutlich an Schwung verloren hatte, setzte sich dieser Trend 2023 fort. Im Vorjahr hatte die Energiekrise und der damit verbundene, teilweise drastische Anstieg der Marktpreise für Strom und Erdgas Europa stärker getroffen als die USA, wo die Konjunktur trotz der ausgeprägten Straffung der Geldpolitik robust blieb. Mit einem Plus von 3,3 % fiel das Wachstum in der Eurozone damit 2022 nur moderat aus. Aktuell gehen die Ökonomen mehrheitlich davon aus, dass die in einigen wenigen Ländern einsetzende Rezession von kurzer Dauer sein wird und die Konjunktur sich im nächsten Jahr allgemein wieder verbessern wird. Diese Annahme beruht auf dem im Vergleich zu den Höchstständen deutlichen Rückgang der Energiepreise, den durch die nachlassende Inflation steigenden Realeinkommen sowie auf dem verbesserten weltwirtschaftlichen Umfeld. Für die Eurozone werden für 2023 BIP-Wachstumsraten zwischen 0,4 und 1,1 % bzw. zwischen 1,2 und 1,6 % für 2024 erwartet.
Die österreichische Volkswirtschaft befindet sich gegenwärtig im Sog des internationalen Konjunkturabschwungs in einer Rezession. Nach einem Anstieg um 4,8 % im Jahr 2022 dürfte die Wirtschaftsleistung 2023 um bis zu 0,8 % schrumpfen. Hauptfaktoren dafür sind die Belastungen durch die überdurchschnittlich hohe Inflation, die restriktive Geldpolitik sowie die schwache internationale Wirtschaftsentwicklung. Hinzu kommen eine geringere gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach den coronabedingten Aufholeffekten sowie die schwächere wirtschaftliche Entwicklung gerade in den Nachbarländern. Die Industrie leidet unter einem Rückgang bei den Aufträgen und hohem Kostendruck. Für das nächste Jahr wird jedoch eine Belebung der Weltwirtschaft und ein von steigenden Realeinkommen getragenes Wachstum des privaten Konsums erwartet. Damit dürfte das BIP 2024 auch in Österreich etwa um 0,8 bis 1,6 % steigen.
ENERGIEWIRTSCHAFTLICHES UMFELD
| /07//// | 10/11/3 | ||
|---|---|---|---|
| ાડા | ਟੀ | ||
| Primarenergie und CO2-Zertifikate | |||
| Rohölpreis - Brent | EUR/bbl | 89,5 | 78,8 |
| Gaspreis - NCG | EUR/MWh | 123,1 | 56,4 |
| Kohle - API#2 | EUR/Tonne | 258,8 | 150.4 |
| CO2 - Zertifikate EUA | EUR/Tonne | 78.0 | 84,2 |
| Strom - Spot/Forwardmarkt (AT) - "IST = Spotpreise; Plan = Forwardpreise" | |||
| EEX Grundlaststrom | EUR/MWh | 258,7 | 134,4 |
| EEX Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 296.3 | 154.8 |
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Bei den Haushaltskunden geht vor allem von der Witterung ein starker Einfluss auf die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme aus. Die Nachfrage der Industriekunden wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Seit Beginn des Ukrainekriegs und der dadurch ausgelösten Energiekrise spielen zudem die Energiesparmaßnahmen, mit denen viele Kunden auf die gestiegenen Energiepreise reagieren, eine wesentliche Rolle. Auch die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN hängen vom geopolitischen Umfeld ab. Für die Energieerzeugung sind das Wind- und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Im Geschäftsjahr 2022/23 war der Witterungsverlauf in allen drei Kernmärkten der EVN von milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien deutlich unter
EVN AG, Maria Enzersdorf
dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien erreichte sie sogar nur 77,7 % des üblichen Mittelwerts. Zum Unterschied davon waren die Heizgradsummen im Vorjahr in allen drei Ländern deutlich über dem langjährigen Durchschnitt gelegen.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr 2022/23 in allen drei Kernmärkten im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. In Österreich kam sie leicht, in Bulgarien und Nordmazedonien deutlich über dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.
Nach den massiven Schwankungen und Verwerfungen im vorangegangenen Geschäftsjahr waren die Primärenergie- und Energiepreise in der Berichtsperiode vor allem während der Sommermonate wieder rückläufig. So halbierte sich der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas von zuvor 123,1 Euro pro MWh auf rund 56,4 Euro pro MWh. Gegen Ende des Berichtsjahres zeichnete sich hier allerdings wieder ein gegenläufiger Trend ab. Eine Ausnahme bildeten die Preise für CO2-Emissionszertifikate: Ihr Preis unterlag zwar geringeren Schwankungen, lag im Schnitt aber mit 84,2 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2022/23 um rund 8 % über dem Vorjahreswert von 78,0 Euro pro Tonne.
Dies wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom entsprechend aus: Sie verzeichneten im Berichtsjahr zwar einen deutlichen Rückgang, blieben aber dennoch auf hohem Niveau: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWH (Vorjahr: 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh).
WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG
Kennzahlen zur Ertragslage
| 2022/23 | 2021/22 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Umsatzerlöse | 936,4 | 790,3 | 146,1 | 18,5% |
Die Umsatzerlöse stiegen auf 936,4 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe von 485,4 Mio. EUR (VJ: 550,3 Mio. EUR), Gaserlösen in Höhe von 242,0 Mio. EUR (VJ: 55,9 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 209,0 Mio. EUR (VJ: 184,0 Mio. EUR) zusammen.
Die Stromerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr um 64,9 Mio. EUR, während die Gaserlöse um 186,0 Mio. EUR und die sonstigen Umsatzerlöse um 25,0 Mio. EUR stiegen. Die Stromerlöse sanken trotz höherer Energieabsatzpreise, was in erster Linie auf positive Effekte aus Absicherungsgeschäften im Vorjahr und gesunkene Erlöse aus dem CO2- Zertifikatehandel zurückzuführen ist. Der Anstieg der Gaserlöse resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Absatzpreisen und Arbitragegeschäften zur Optimierung der Nutzung der zur Verfügung stehenden Gasspeicherkapazitäten. Die Preiseffekte gegenüber dem Vorjahr sind also sowohl im Strom- als auch im Gasbereich der Marktpreisentwicklung entgegengesetzt.
EVN AG, Maria Enzersdorf
Das begründet sich daraus, dass die EVN AG den Großteil ihrer absatz- und beschaffungsseitigen Geschäfte mehrere Monate im Voraus kontrahiert.
| Berechnung | 2022/23 | 2021/22 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
473,8 | 385,4 | 88,4 | 22,9% |
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 48,4 Mio. EUR). Der Rückgang ist auf den Wegfall von Einmaleffekten aus der Auflösung von Rückstellungen im Vorjahr und auf positive Effekte aus Absicherungsgeschäften im Vorjahr zurückzuführen.
Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 682,5 Mio. EUR (Vorjahr: 564,7 Mio. EUR). Der Anstieg ist in erster Linie auf einen preisbedingten Anstieg der Aufwendungen für Strom- und Gasbezug zurückzuführen. Dieser Effekt wird abgeschwächt durch gesunkene Aufwendungen für CO2 Zertifikate und positive Effekte aus beschaffungsseitigen Derivaten.
An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 105,5 Mio. EUR (Vorjahr: 91,9 Mio. EUR) an. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 13,6 Mio. EUR.
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2022/23 96,6 Mio. EUR (Vorjahr: 73,5 Mio. EUR) und ist insbesondere aufgrund von kollektivvertraglichen Anpassungen und Rückstellungsbildungen gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Bei der EVN AG waren durchschnittlich 561 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 546 Angestellte) beschäftigt. Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 1,7 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR).
Die Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 6,5 Mio. EUR und sind damit um 0,1 Mio. EUR höher als im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 31,4 Mio. EUR (Vorjahr 27,6 Mio. EUR).
Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 15,1 Mio. EUR (Vorjahr 74,0 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge, Wertpapiererträgen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr von 300,5 Mio. EUR auf 431,1 Mio. EUR, getrieben durch die höhere Verbund-Dividende. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen beliefen sich auf 29,6 Mio. EUR (VJ: 8,7 Mio. EUR). Die Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen sanken auf 1,9 Mio. EUR (VJ: 8,7 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens stiegen vor allem wegen höherer Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen auf 33,8 Mio. EUR (VJ: 24,5 Mio. EUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 69,0 Mio. EUR (VJ: 34,6 Mio. EUR).
Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 389,6 Mio. EUR erzielt werden, welches um 112,9 Mio. EUR oder 40,8 % über dem Vorjahr liegt.
Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 404,7 Mio. EUR. Dies bedeutet einen Anstieg von 54,0 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern erhöhte sich um 88,4 Mio. EUR auf 473,8 Mio. EUR.
| Berechnung | 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Eigenkapitalrentabilität | Ergebnis vor Steuern | 14,6% | 14,2% |
| durchschnittliches Eigenkapital |
Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf 14,6%. Im Geschäftsjahr 2021/22 betrug diese 14,2%.
| Berechnung | 2022/23 | 2021/22 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern durchschnittliches Gesamtkapital |
9,5% | 8,3% |
Im Geschäftsjahr 2022/23 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 9,5% erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2021/22 betrug diese 8,3%.
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
| Berechnung | 30.09.2023 | 30.09.2022 Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Nettoverschuldung Verzinsliches Fremdkapital 166,3 - Flüssige Mittel |
76,4 | 89,9 | 117,6% |
Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei folgendermaßen:
| Berechnung | 30.09.2023 30.09.2022 Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Verzinsliches Fremdkapital |
Anleihen +Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen +Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten +Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und beteiligten Unternehmen +Rückstellungen für Abfertigungen +Rückstellungen für Pensionen +Rückstellungen für Jubiläumsgelder |
1.982,6 | 1.855,8 | 126,9 | 6,8% |
| 30.09.2023 30.09.2022 Veränderung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Flüssige Mittel |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Forderungen aus Cash Pooling, Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere des UV sowie aus sonstigem Finanzvermögen |
1.816,4 | 1.779,4 | 37,0 | 2,1% |
| Berechnung | 30.09.2023 30.09.2022 Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen | -28,8 | 116,2 | -145,0 | n.a.% | |
| - langfristiges | |||||
| Umlaufvermögen | |||||
| =Kurzfristiges | |||||
| Umlaufvermögen | |||||
| - kurzfristiges | |||||
| Fremdkapital | |||||
| =Nettoumlaufvermögen |
Der Anstieg des kurzfristigen Fremdkapitals bei gleichzeitigem Rückgang des Umlaufvermögens führte gegenüber dem Vorjahr zu einem Rückgang des Nettoumlaufvermögens auf -28,8 Mio. EUR.
| Berechnung | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |
|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital | % | % |
| Gesamtkapital | 56,6% | 54,5% |
Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2023 5.182,1 Mio. EUR (VJ: 4.782,5 Mio. EUR) und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 399,7 Mio. EUR bzw. 8,4 %. Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich auf 2.932,4 Mio. EUR (VJ: 2.608,7 Mio. EUR).
Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 2,1%-Punkte höheren Eigenkapitalquote.
| Berechnung | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |
|---|---|---|---|
| Nettoverschuldungsgrad Nettoverschuldung | Eigenkapital | % 5,7% |
% 2,9% |
Geldflussrechnung
| Berechnung | 2022/23 2021/22 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | % | |
| Geldflussrechnung Geldfluss aus dem Ergebnis | 541,5 | 337,2 | 204,3 | 60,6% |
| Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
402,5 | 360,8 | 41,7 | 11,4% |
| Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit |
-536,4 | -194,0 | -342,4 | 176,5% |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit |
10,0 | -24,7 | 34,7 | n.a.% |
| Zahlungswirksame Veränderung des |
-123,8 | 142,1 | -266,0 | n.a.% |
| Finanzmittelbestandes |
Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 416,3 Mio. EUR belief sich der Cashflow aus dem Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 541,5 Mio. EUR und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 402,5 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -536,4 Mio. EUR, wobei die Veränderung zum Vorjahr vor allem auf höhere Investitionen in Finanzanlagen bei geringeren Einzahlungen aus Anlagenabgängen zurückzuführen ist.
Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2022/23 durchgeführten Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2021/22 in Höhe von 92,7 Mio. EUR und einem Anstieg der Finanzverbindlichkeiten weist die EVN AG einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 10,6 Mio. EUR aus.
Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Reduktion des Finanzmittelbestandes (bestehend aus Forderungen aus Cash Pooling, Taggeldguthaben bei Kreditinstituten und Wertpapieren des Umlaufvermögens) von -123,8 Mio. EUR. Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Cash Pooling werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Zweigniederlassungen
EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der Wesentlichkeitsmatrix der EVN geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Gruppe vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Klima und Umwelt sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Übergeordnetes Kriterium ist bei allen Projekten die Anforderung, einen konkreten Kundennutzen zu erbringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 11,0 % entsprechen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt in den Innovationsaktivitäten der EVN gilt Lösungen zur Speicherung erneuerbarer Überschussproduktion für Perioden mit geringer Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Besonders in saisonaler Hinsicht ist dies die zu lösende Herausforderung für ein CO2-freies Energiesystem. Denn während die Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik im Sommerhalbjahr dank des forcierten Ausbaus mittlerweile häufig die Nachfrage deutlich übersteigt, können Perioden mit geringem Wasser-, Wind- und Sonnenaufkommen in Zentraleuropa – vor allem im Winterhalbjahr – zu herausfordernden Situationen für die Versorgungssicherheit führen. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die EVN z. B. als Projektpartner der RAG bei einer Pilotanlage, die Sonnenenergie zum Betrieb einer Elektrolyseanlage nutzt. Der dadurch produzierte grüne Wasserstoff wird in eine natürliche Erdgasspeicherspeicherstätte der RAG eingespeichert und kann im Winter zur emissionsfreien Energie- bzw. Wärmeerzeugung genutzt werden. In anderen Projekten forscht die EVN an Möglichkeiten, Überschussproduktion aus erneuerbaren Quellen für sektorenübergreifende Zwecke oder zur Substitution thermischer Erzeugung zu nutzen. Ein Beispiel ist der Pilot-Hybridspeicher Theiß, eine Kombination eines Wärmespeichers mit einem 5-MW-Batteriespeicher und einer Photovoltaikanlage.
Weitere Forschungsschwerpunkte der EVN betreffen innovative Ansätze zur vermehrten Nutzung von Flexibilitäten verschiedener Abnehmer und kleinerer Stromproduzenten, um die Energienachfrage zeitlich so zu verändern, dass Nachfragespitzen vermieden und der Bedarf mit den gerade verfügbaren Energiemengen aus erneuerbarer Produktion gedeckt werden kann. Beiträge leisten in diesem Bereich etwa die 2022 von der EVN erworbene Tochtergesellschaft CyberGrid mit speziellen IT-Lösungen zum Flexibilitätsmanagement von Stromnetzen sowie Einzelprojekte (z. B. solche zum bidirektionalen Laden von E-Fahrzeugen) im Rahmen des Green Energy Lab, eines branchenübergreifenden Innovationslabors.
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
• Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
- Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
- Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden.
Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
- Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
- Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
- Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren, erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird
Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2022/23
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen beiden Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führt EVN auch unterjährig ein engmaschiges Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Adhoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende des ersten Halbjahres 2022/23 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):
- Margenrisiko und Wettbewerbssituation; Weitergabemöglichkeit der Energiebeschaffungskosten an Endkunden
- Inflationsbedingt steigende Beschaffungskosten für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Fertigstellungsrisiko bei internationalen Großprojekten im Umweltbereich
- Cybersecurity
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem Risikomanagementprozess der EVN.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und -Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird.
Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz- /Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
Einsatz von Finanzinstrumenten
Die EVN setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ein. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen ein Kontrollumfeld geschaffen, welches im Rahmen des Risikomanagements Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung der Anwendung von Derivaten umfasst. Weitere Informationen finden sich im Anhang der EVN AG im Kapitel 3.2.7.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Geschäftsjahr 2022/23 haben die Unsicherheiten allerdings abgenommen. Damit hat sich das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell reduziert, jedoch noch nicht bis auf das Vorkrisenniveau. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung |
|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsrisiken/-chancen | ||
| Deckungsbeitragsrisiko/- chance (Preis- und Mengeneffekte) |
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umweltbereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Ressourcen für Infrastrukturprojekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) Potenzielles Klimarisiko |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerkskapazitäten |
| Lieferantenrisiko | Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
| Finanzrisiken | ||
| Fremdwährungsrisiken | Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss; nicht währungskonforme Finanzierung von Konzerngesellschaften |
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente |
| Liquiditäts-, Cash-Flow und Finanzierungsrisiko |
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko |
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien) |
| Preis- /Kursänderungsrisiken/- chancen |
Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland Holding AG); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien |
|---|---|---|
| Counterparty- /Kreditrisiken (Ausfallrisiken) |
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner |
| Beteiligungsrisiken | Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft; potenzielles Klimarisiko |
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft |
| Rating-Veränderung | Bei Verringerung der Rating Einstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko |
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanzkennzahlen |
| Zinsänderungsrisiken | Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zinsaufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswerten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife |
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen |
| Wertminderungs- /Impairment-Risiken |
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeugungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen |
| Haftungsrisiko | Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring |
| Strategie- und Planungsrisiken | |||
|---|---|---|---|
| Technologierisiko | Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnissen; Investitionen in die "falschen" Technologien; potenzielles Klimarisiko |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
|
| Planungsrisiko | Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollständigen Annahmen; Opportunitätsverluste |
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip |
|
| Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnittstellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS) |
||
| Betriebsrisiken | |||
| Infrastrukturrisiken | Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko |
Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
|
| Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle |
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko |
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten |
|
| IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) |
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up Systeme; technische Wartung; externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
|
| Mitarbeiterrisiken | Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über oder Unterkapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Umfeldrisiken | ||
|---|---|---|
| Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken/Chancen |
Veränderung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen, Änderung des Förderregimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung |
| Rechts- und Prozessrisiko |
Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichtsrechtliche Prüfungen |
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung |
| Soziales und gesamtwirtschaftliches Umfeld |
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanzkrise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko |
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-) zyklischen Optimierungspotenzialen |
| Vertragsrisiken | Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring |
| Sonstige Risiken Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance, Datenschutzrechtliche Vorfälle |
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance-Organisation |
| Projektrisiko | Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter |
| Co-Investment-Risiko | Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunternehmen; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung; effizientes Projektmanagement |
| Sabotage | Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen |
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte |
| Imagerisiko | Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko |
Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
|---|---|---|
| ------------- | ------------------------------------------------- | -------------------------------------------------------------------------------------- |
EVN Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB)
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- Per 30. September 2023 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
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- Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ("NLH") und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen "Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung auf Grund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache (nicht aber eine qualifizierte) Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
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- Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
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- Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
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- Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
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- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
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- Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2022/23 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
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- Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
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- Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG (ANGABEN NACH § 243b UGB)
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter www.evn.at/corporate-governance-bericht.
Zur konzernweiten Darstellung der nichtfinanziellen Informationen wurde die Option gewählt, einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption des EVN Konzerns finden sich im Berichtsteil "Nichtfinanzieller Bericht" des EVN Ganzheitsberichts 2022/23 und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.
Geschäftsmodell
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 14 Ländern aktiv.
Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe

Geschäftsbereiche
Unser integriertes Geschäftsmodell deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab:
- Erzeugung von Energie
- Betrieb von Verteilnetzen
- Versorgung von Endkund*innen mit Strom, Erdgas und Wärme (mit unterschiedlichen Schwerpunkten in unseren verschiedenen Märkten)

Energiegeschäft Umweltgeschäft Beteiligungen
Das Umweltgeschäft umfasst folgende Aktivitäten:
- Trinkwasserversorgung in Niederösterreich
- Für das internationale Projektgeschäft – es umfasst die Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung – wurde im September 2023 ein strukturierter Verkaufsprozess initiiert

Kerngeschäftsnahe Beteiligungen als Ergänzung und Absicherung unserer Wertschöpfungskette:
- Verbund AG (12,63 %)
- Burgenland Holding (73,63 %), die ihrerseits 49,0 % an der Burgenland Energie hält
- RAG (50,03 %)
EVN Wertschöpfungskette

Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023.
Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung
Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte – sprich die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) – umfasst, für die die EVN auch den Überbegriff "Nachhaltigkeit" verwendet. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv. Grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu konzernweiten Verhaltens- und Handlungsregeln bilden gemeinsam das Wertegerüst der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Den Kern des Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen, die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgen regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung der Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüft die EVN auch stets die Relevanz der einzelnen Stakeholder-Gruppen für das Unternehmen.
Die EVN Wesentlichkeitsmatrix wird im Dreijahresrhythmus aktualisiert. Die letzte Stakeholder-Befragung fand im Frühjahr 2021 statt. Dazu wurde eine repräsentative Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die Relevanz der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für die Stakeholder der EVN aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der EVN haben. Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die sich die Berichterstattung konzentriert, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen. Im Rahmen eines Lenkungsausschusses Nachhaltigkeit hat die EVN für den Berichtszeitraum validiert und bestätigt, dass die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder für die EVN weiterhin gültig sind.
Wichtigste Stakeholder-Gruppen der EVN

Handlungsfelder
Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Strategie und den Stakeholder-Interessen dient die EVN Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern:
- Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
- Versorgungssicherheit
- Kundenorientierung
- Attraktive Arbeitgeberin
- Klimaschutz
- Umweltschutz
- Innovation und Digitalisierung
- Stakeholder-Dialog
Die nachstehende Tabelle liefert einen Überblick hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Handlungsfelder zu den gemäß NaDiVeG geforderten Angaben und Leistungsindikatoren zu den im Fokus stehenden Belangen in Bezug auf Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.
| EVN Handlungsfeld | Nichtfinanzielle Informationen gem. NaDiVeG |
|---|---|
| Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung | Strategie, Achtung der Menschenrechte, |
| Bekämpfung von Korruption | |
| Versorgungssicherheit | Strategie |
| Kundenorientierung | Einbindung Stakeholder |
| Attraktiver Arbeitgeber | Arbeitnehmerbelange, Achtung der |
| Menschenrechte, Sozialbelange | |
| Klimaschutz | Umweltbelange |
| Umweltschutz | Umweltbelange |
| Innovation und Digitalisierung | Strategie, Arbeitnehmerbelange |
| Stakeholder-Dialog | Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange |
Nachhaltigkeitsorganisation
Die folgende Darstellung illustriert die Nachhaltigkeitsorganisation der EVN, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice – insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:
- In der EVN ist die Verantwortung für das Themenfeld Environment, Social, Governance (ESG) – also sämtliche Aspekte und Agenden in Sachen Umweltschutz, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung – und deren Weiterentwicklung beim Gesamtvorstand und damit auf der höchsten Unternehmensebene angesiedelt. Alle diese Themen fließen in die EVN Nachhaltigkeitsstrategie ein, die ihrerseits von der (ebenfalls vom Vorstand verantworteten) Konzernstrategie abgeleitet wird. Zudem tauscht sich der Vorstand regelmäßig mit dem Aufsichtsrat zur Nachhaltigkeitsstrategie aus und berichtet diesem quartalsweise über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen im ESG-Bereich. Angesichts der hohen Relevanz von ESG-Themen und um die Nachhaltigkeitsexpertise im Prüfungsausschuss noch stärker zu verankern, wurde im Geschäftsjahr 2022/23 zusätzlich eine Nachhaltigkeitsexpertin in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats bestellt.
- Vierteljährlich tagt zudem der Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit, der sich aus dem Gesamtvorstand, aus Führungskräften, aus Geschäftsführern der wesentlichen österreichischen und internationalen Konzerngesellschaften sowie aus Mitgliedern eines abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammensetzt. Das Gremium behandelt aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
EVN Nachhaltigkeitsorganisation

berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kundennutzen. Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards sowie die operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer ESG-Aspekte in der EVN Gruppe sicherstellt. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für die Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kundennutzen.
Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren,
EVN Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda. Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen dem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in denen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten der EVN Tätigkeit einbringen. Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards sowie die operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer ESG-Aspekte in der EVN Gruppe sicherstellt. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für die EVN Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.
Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder Die gesellschaftliche Akzeptanz der Geschäftstätigkeiten betrachtet die EVN als Grundvoraussetzung für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen dem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in denen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten der EVN Tätigkeit einbringen.
positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder
Gruppen an die EVN herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Geschäftstätigkeiten betrachtet die EVN als Grundvoraussetzung für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an die EVN herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert.
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Projektkommunikation
Die EVN hält engen und offenen Kontakt zu relevanten NGOs und Interessenvertretungen, um vertrauensvolle und langfristige Beziehungen zu entwickeln. Dieser offene Austausch fördert gegenseitiges Verständnis und ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass im Fall divergierender Interessen gemeinsam Lösungen gefunden werden können. Neben einer höherer Planungsqualität und -sicherheit hat dies auch den positiven Effekt, dass die Kommunikation mit Anrainern und lokalen Initiativen intensiver und professioneller wird. Dabei fließt die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten ebenfalls positiv mit ein.
Von Beginn der Planung an werden sowohl ökologische als auch soziale Aspekte in die Projektentwicklung und auch in die Due-Diligence-Prüfungen einbezogen. Diese Prüfungen, die vor jedem Projektstart durchgeführt werden, bilden die Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands und bei größeren Projekten auch des Aufsichtsrats. Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
- Hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern
- Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten
- Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
- Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen führen wir stets nach folgenden Grundsätzen:
- Frühzeitiges Identifizieren der unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen
- Transparente und umfassende Projektinformation
- Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern (inklusive politischer Entscheidungsträger)
- Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und gegebenenfalls Vermittlung bei Konflikten
Die Informationsaktivitäten zu den verschiedenen Projekten der EVN erfolgen in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleitern und -verantwortlichen. Selbstverständlich bietet die EVN die Möglichkeit, dass sich lokale Stakeholder mit ihren Anliegen jederzeit von sich aus an die EVN wenden können. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den Projektleitern unter der E-Mail-Adresse [email protected] stehen dafür auch das EVN Servicetelefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Krisenmanagement
Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere für Gefährdungsbereiche, die auch die Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen – verfügt die EVN über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie über dazugehörige Schulungsprogramme. An allen Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen regelmäßig trainiert. In Niederösterreich veranstaltet die EVN darüber hinaus regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter.
Maßnahmen zur Verbesserung der Projektkommunikation
Bei Projekten in den Bereichen erneuerbare Energieerzeugung, Netze und Trinkwasserversorgung sind zwei Trends zu beobachten: Zum einen wird die Öffentlichkeit immer kritischer gegenüber solchen Projekten, und zum anderen steigen die Anforderungen an eine erfolgreiche Projektkommunikation aus Sicht aller Interessengruppen. Als Reaktion darauf hat die EVN das Team "Projektkommunikation und Klimadialog" geschaffen und ein spezielles Aus- und Weiterbildungsprogramm entwickelt, das die kommunikativen und strategischen Fähigkeiten der Projektleiter stärken soll.
EVN AG, Maria Enzersdorf
Externe Experten begleiteten die Schulung, die insgesamt 40 Stunden umfasste, und vermittelten den Teilnehmern wertvolles Wissen und bewährte Strategien, mit denen eine erfolgreiche Kommunikation mit wichtigen Interessengruppen gewährleistet werden kann. Die Schulungsinhalte umfassten auch den Umgang mit schwierigen Situationen und Konflikten, wie sie bei Infrastrukturprojekten auftreten können. Dank der Schulung können die Teilnehmer nun die Kommunikation mit relevanten Stakeholdern wie NGOs und Bürgerinitiativen optimieren und Konflikte frühzeitig lösen, um Vertrauen und Akzeptanz zu stärken und die erfolgreiche Umsetzung von Projekten zu unterstützen.
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Da die vielfältigen Geschäftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Leben und zur Wirtschaft insgesamt leisten, ist die EVN Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen, nicht zuletzt um durch diese Vernetzung die Aufgaben der EVN noch besser und im Sinn der Stakeholder erfüllen zu können. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, zu den Initiativen im Kontext sozialer und ökologischer Themen zählen u.a. UN Global Compact oder respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen des Compliance-Management-Systems. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der EU eingetragen.
Unternehmensstrategie
Ein klares Wertegerüst und die Fokussierung auf Handlungsfelder, die regelmäßig gemeinsam mit allen Stakeholdern reflektiert und entsprechend priorisiert werden, bilden die Grundlage für das unternehmerische Handeln der EVN. Auf diesem Fundament ruhen nicht nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten der Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner, sondern die gesamte Konzernstrategie der EVN. In der jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG und der EU-Taxonomie-Verordnung sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. Als wichtigste Verpflichtung gegenüber ihren Kunden betrachtet die EVN die Sicherstellung einer flächendeckenden und stets verlässlichen Versorgung mit ihren Produkten und Dienstleistungen.
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betrifft insbesondere die Minimierung der von der EVN Tätigkeit verursachten Emissionen. Den Fokus legt die EVN hier auch auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung – und hier vor allem auf den Ausbau der Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten. Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 trat die EVN der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei und setzte sich insgesamt fünf Reduktionsziele. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu beschränken. Für das Geschäftsjahr 2023/24 ist die Ausarbeitung eines Transitionsplans auf das 1,5°C-Ziel geplant.
Eine wesentliche Rolle spielten im Strategieprozess die für den Energiesektor relevanten internationalen Rahmenwerke wie die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und die Zielsetzungen der Energie- und Klimapolitik, z. B. das Pariser Klimaabkommen oder der European Green Deal. Denn sie verändern das Umfeld und die für eine Energieversorgerin maßgeblichen rechtlichen und regulatorischen Vorgaben teils massiv.
Die bestimmende Veränderung für die Energiebranche – und damit auch ein zentraler Faktor für die EVN Strategie – ergibt sich aus dem gesellschaftlichen und politischen Bestreben, das auf eine möglichst rasche Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem abzielt, um die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und schneller zu minimieren. Um diesen Entwicklungen in angemessener Weise gerecht zu werden, hat die EVN auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative entwickelt. Dadurch wurden maßgebliche Zielsetzungen wie die mit der Science Based Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungsziele oder die Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften eng mit der Gesamtstrategie der EVN verknüpft.
EVN Klimainitiative
Basierend auf der Strategie 2030 hat die EVN bereits im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN Klimainitiative entwickelt. Sie besteht aus den folgenden drei Säulen und untermauert das Engagement der EVN für den Klimaschutz durch konkrete Maßnahmen, Ziele und Projekte.
- Science Based Targets Initiative
- Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
- Beitrag von Forschung und Entwicklung zum Klimaschutz
Unsere Kernstrategien 2030

Handlungsfelder
- 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
- 2 Versorgungssicherheit
- 3 Kund*innenorientierung
- 4 Innovation und Digitalisierung 5 Klimaschutz
- 6 Umweltschutz

Handlungsfelder
- 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung 2 Versorgungssicherheit
- 3 Kund*innenorientierung
4 Innovation und Digitalisierung 5 Klimaschutz 6 Umweltschutz
Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG und der EU-Taxonomie-Verordnung sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf die EVN bewertet.
Damit steht ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene wird dabei insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden.
Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die – im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und den übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen genutzt bzw. gesetzt werden.
Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus
Gemäß EU-Taxonomie-Verordnung werden Klimarisiken anhand von Klimaszenarien analysiert. Auch im Rahmen der Risikoinventur werden potenzielle Klimarisiken sowie Auswirkungen der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel erhoben. Im Risikomanagementprozess ist Klimarisiko jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird unterschieden zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen werden aber nicht nur durch das Risikomanagement erfasst, sondern mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäts- und Szenarioanalysen analysiert. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die Betrachtung der künftigen Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Auf dieser Basis werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die EVN Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.
Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit der Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, werden regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durchgeführt, die geplante Stillstandszeiten mit sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung werden im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen gemessen und überwacht.
Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten des Unternehmens ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau wird dabei vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung gewährleistet.
EVN AG, Maria Enzersdorf
In Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften wurde dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiterrisiken aber auch auf den Abgang von hochqualifizierten Mitarbeitern. Diesem Risiko wird vor allem mit der Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und mit flexiblen Arbeitszeitmodellen begegnet. In der Risikobetrachtung umfasst sind auch bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellungen von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten, die durch das interne Kontrollsystem (IKS) vermieden werden sollen.
Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegen der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
… steht für eine unternehmerische Haltung, die bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für die Aktionär*innen achtet. Ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten unserer Mitarbeiter*innen ist dabei selbstverständlich. Die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte durch unsere Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen stehen dabei ebenso im Fokus.
Versorgungssicherheit
… steht für eine verlässliche Versorgung unserer Kund*innen auch in Krisensituationen. Dabei spielt nicht nur die lückenlose Versorgung mit Energie in der gewünschten Menge, sondern auch die technische Netzqualität eine bedeutende Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen dabei neben einem nachhaltigen Ausbau der Netz- und Technikinfrastruktur auch in der verlässlichen Trinkwasserversorgung und in der Steigerung der Trinkwasserqualität.
Kund*innenorientierung
… steht für Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, für eine zielgruppenadäquate Kommunikation sowie für die Unterstützung unserer Kund*innen beim effizienten und sicheren Umgang mit Energie. Dabei nimmt der Schutz personenbezogener Daten einen hohen Stellenwert ein.
Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
- Risiko eines Wertverlusts für Eigenund Fremdkapitalinvestor*innen
- Compliance-Verstöße
-
- Stabile Dividendenentwicklung
-
- Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden
-
- Arbeitsplatzsicherung
-
- Regionale Wertschöpfung durch Kooperationen
-
- Solide Kapitalausstattung ermöglicht ein Abfedern von Wirtschaftskrisen
-
- Faire und transparente Auftragsvergabe
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)
- Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionär*innenvergütung als Ziel
- Projektabsicherung durch Garantien und Versicherungen
- Integriertes Geschäftsmodell mit Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten
- Ratings im soliden A-Bereich als Ziel
- EVN Verhaltenskodex
- EVN Leitwerte
- Corporate Compliance Management • Compliance-Schulungen
- EVN Integritätsklausel als Bestandteil
- jeder Lieferant*innenbeziehung • Nachhaltige Ausrichtung der
- Beschaffungsvorgänge
- Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter*innen bei Ausschreibungen
- Anonymes Hinweisgeber*innenverfahren
- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten in der Lieferkette
- Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
- Konzernweite Ausbauziele bis 2030: Windkraft von aktuell 447 MW auf 770 MW und Photovoltaik von derzeit 42 MWp auf 300 MWp
- Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
- EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Pandemievorsorge)
- Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität)
- Geringe Netzverluste und Stromunterbrechungen
- Laufende Investitionen zur Verbesserung der Netzinfrastruktur und der Trinkwasserversorgung
- Cybersecurity
- Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
- Höchste Priorität für Datenschutz • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
- (z. B. Wasserqualität) • Monitoring der mittleren Strom-
- unterbrechungshäufigkeit • Unterstützung der Kund*innen in
- effizientem Verbrauchsverhalten
- Vielfältige Kommunikationskanäle für Kund*innen
- Bekämpfung von Energiearmut





35

Sustainable Development Goals


– Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und
- Errichtung von Windkraftanlagen – Verbrauch natürlicher Ressourcen
- Emissionen
- Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle
-
- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie
-
- Zuverlässige Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
-
- Bereitstellung von Infrastruktur + Versorgung mit hochwertigem
- Trinkwasser
Leistbarkeit von Energie

– Datenschutzrechtliche Vorfälle + Verbesserter und effizienter Umgang mit Energie
– Gestiegene Börsepreise beeinträchtigen
-
- Kooperationen sichern regionale Arbeitsplätze
-
- Hohe Standards in der Versorgungssicherheit
-
- Hohe Verfügbarkeit der EVN Kraftwerke




Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Attraktive Arbeitgeberin
... steht für unseren Anspruch, eine verantwortungsbewusste, faire und krisensichere Arbeitgeberin zu sein. Dabei gilt es auch, Diversität und Chancengleichheit zu fördern, die Mitarbeiter*innenaus- und -weiterbildung zu forcieren sowie ein vielfältiges Angebot an Aufgaben und eine moderne Arbeitswelt zu bieten. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und effiziente Personalentwicklung in einem sich laufend wandelnden Arbeitsumfeld. Selbstverständlich ist bei alldem ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
- Arbeitsunfälle
- Auswirkung auf Gesundheit der Mitarbeiter*innen durch Überlastung
- Compliance-Verstöße
-
- Schaffung von Arbeitsplätzen
-
- Arbeitsplatzsicherung
-
- Attraktives Arbeitsumfeld
-
- Flexible Arbeitsbedingungen + Volkswirtschaftlicher Beitrag
- durch Aus- und Weiterbildung
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)
- EVN Leitwerte
- Betriebliche Sozialpartnerschaft
- Nachhaltige Personalentwicklung
- Grundsätze und Richtlinien der International Labour Organization (ILO) und des UN Global Compact
- Hohe Standards bei Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Internes Kontrollsystem (IKS)
- Wiedereinstieg karenzierter Mitarbeiter*innen; Behaltefristen über gesetzliches Ausmaß hinaus
- Gruppen-Krankenversicherung
- Compliance-Schulungen

Sustainable Development Goals


Klimaschutz
Umweltschutz
… steht für einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen – nicht zuletzt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – liefern hier in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag.
… steht für eine Minimierung der im Rahmen unserer Tätigkeit auftretenden Umweltbeeinträchtigungen, für eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen, z. B. Materialien und Wasser, für den Schutz von Flora und Fauna sowie für den Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung von Umweltgesetzen und -auflagen ist bei allen unseren Aktivitäten selbstverständlich.
- Treibhausgasemissionen
-
- Hohe Standards in der Versorgungsqualität
-
- Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft + Beitrag zur Erreichung der
- internationalen und nationalen Klimaziele
-
- Reduktion treibhausrelevanter Emissionen
-
- Notwendige Anpassungen des Geschäftsmodells an den Klimawandel
– Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen – Verbrauch natürlicher Ressourcen
- Hohe Umweltstandards in der Versorgungsqualität + Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft
– Emissionen
und Wirtschaft
- Konzernweite Ausbauziele bis 2030: Windkraft von aktuell 447 MW auf 770 MW und Photovoltaik von derzeit 42 MWp auf 300 MWp
- Dekarbonisierungsziele gemäß SBTi (bis 2034)
- Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften
- Netzinvestitionen zur Integration von Strom aus volatiler erneuerbarer Erzeugung
- Fokus auf Effizienzsteigerung insbesondere im Bereich THG-Emissionsminimierung
- Wärmeerzeugung aus Biomasse und mit Wärmepumpen
- Eignung des Gasnetzes für erneuerbare und CO2-freie Gase
- Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
- EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser)
- Vielfältige Maßnahmen zum Artenschutz, zur Wahrung der Biodiversität sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume
- Einsatz modernster Umwelttechnik
- Laufende Modernisierung des Gasleitungsnetzes
- Fokus auf Effizienzsteigerung
- Umweltgerechtes Abfallmanagement
- Sanierung von Altlasten und ehemaligen Standorten







EVN AG, Maria Enzersdorf Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Innovation und Digitalisierung
… stehen für eine vorausschauende Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, die u. a. die laufende Anpassung an ein dynamisches Umfeld durch gezielte Innovationen und Digitalisierung im Fokus hat.
Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
- Innovative Produkte werden von Kund*innen nicht angenommen
- Risiko für Cyberkriminalität steigt
-
- Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten + Flexiblere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter*innen
-
- Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Innovationsinitiativen, sowie Infrastrukturprojekte und -investitionen
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)
- Laufendes Monitoring des
- Innovationsprozesses • Umfangreiche IT-Security-Maßnahmen
- Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
- Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionär*innenvergütung als Ziel

Sustainable Development Goals


Stakeholder-Dialog
… steht für das Übernehmen von Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen der EVN durch vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, auch außerhalb unseres operativen Kerngeschäfts. Im Fokus stehen ein proaktiver Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit ihren Anliegen, z. B. durch die Einbindung von Anrainer*innen beim Ausbau und Betrieb unserer Anlagen. Weitere Schwerpunkte unseres sozialen Engagements liegen in der Wissensvermittlung an Kinder und Jugendliche sowie in der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, z. B. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut.
- Asymmetrische Einbeziehung unterschiedlicher Stakeholder-Gruppen
- Mangelnde Identifikation von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen
- Beeinträchtigungen durch Luftemissionen der Kraftwerke
- Lärmbeeinträchtigungen beim Anlagenausbau und -betrieb
-
- Wahrung der Interessen der wesentlichsten Stakeholder-Gruppen
-
- Sicherung und Erhöhung der Lebensqualität durch die verlässliche Bereitstellung von Energie
-
- Gewährleistung der Lebensqualität durch die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser
-
- Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen
-
- Verbesserung des Verbrauchsverhaltens bei Kund*innen
- Maximale Nähe zu unseren Kunden + Vermittlung von naturwissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Volksschulkinder
- Niederschwellige digitale Feedbackangebote zur gleichmäßigen Wahrung der Interessen unterschiedlicher Kund*innengruppen
- Nachhaltigkeitsbeirat
- Regelmäßige Stakeholder-Befragungen
- Proaktive Stakeholder-Einbindung • Projektbezogene Stakeholder--
- Kommunikation • EVN Wesentlichkeitsmatrix als
- Instrument für den Abgleich von Konzernstrategie und Stakeholder-Interessen
- Bekämpfung von Energiearmut
- Unterstützung der Kund*innen in effizientem Verbrauchsverhalten
- Verantwortung für Kunst und Kultur im Rahmen der evn sammlung
- EVN Sozialfonds
- EVN Schulservice
- Initiativen zur Stärkung der digitalen Kompetenz

Maximale Nähe zu unseren Kunden Daseinsvorsorge hat für die EVN oberste Priorität. Ebenso wichtig ist für die EVN möglichst große Nähe zu den Kunden, denen sie in allen Anliegen möglichst rasch, unkompliziert und
Die verlässliche Versorgung der EVN Kunden mit Dienstleistungen der täglichen Daseinsvorsorge hat für die EVN oberste Priorität. Ebenso wichtig ist für die EVN möglichst große Nähe zu den Kunden, denen sie in allen Anliegen möglichst rasch, unkompliziert und individuell zur Seite steht. individuell zur Seite steht. Die Kunden der EVN haben in Zeiten großer Umbrüche auf den Energiemärkten außergewöhnliche Belastungen erfahren und erhöhten Beratungsbedarf. Auch im Geschäftsjahr 2022/23 stand das EVN Kundenservice deshalb vor enormen
Die verlässliche Versorgung der EVN Kunden mit Dienstleistungen der täglichen
Die Kunden der EVN haben in Zeiten großer Umbrüche auf den Energiemärkten außergewöhnliche Belastungen erfahren und erhöhten Beratungsbedarf. Auch im Geschäftsjahr 2022/23 stand das EVN Kundenservice deshalb vor enormen Herausforderungen. Um die Servicequalität kontinuierlich zu steigern, hat die EVN im Berichtszeitraum zudem ein Projekt zur Verbesserung der Resilienz und Stabilität und zur Schaffung einer schlagkräftigen, effizienten Organisationsstruktur im Bereich Customer Relations gestartet. Dieser Prozess wurde von externen Beratern begleitet. Maßnahmen zur Entlastung des Customer-Relations-Teams umfassten u. a. Kapazitätserhöhungen sowohl intern als auch durch die Unterstützung externer Call-Center-Partner. Zudem fanden unter externer Begleitung Teamcoachings zur Steigerung der mentalen Stärke und somit zur besseren Bewältigung des hohen Arbeitspensums statt. 37 Herausforderungen. Um die Servicequalität kontinuierlich zu steigern, hat die EVN im Berichtszeitraum zudem ein Projekt zur Verbesserung der Resilienz und Stabilität und zur Schaffung einer schlagkräftigen, effizienten Organisationsstruktur im Bereich Customer Relations gestartet. Dieser Prozess wurde von externen Beratern begleitet. Maßnahmen zur Entlastung des Customer-Relations-Teams umfassten u. a. Kapazitätserhöhungen sowohl intern als auch durch die Unterstützung externer Call-Center-Partner. Zudem fanden unter externer Begleitung Teamcoachings zur Steigerung der mentalen Stärke und somit zur besseren Bewältigung des hohen Arbeitspensums statt.
Um möglichst viele der EVN Kunden persönlich über die Ablöse des bisherigen Klassik-Tarifs und die Optionen für einen Wechsel zu einem neuen Tarif zu informieren, startete die EVN im Frühjahr 2023 wieder eine Informationskampagne mit dem EVN Info-Bus. Im Rahmen dieser Kampagne besuchten EVN Mitarbeiter insgesamt 469 Gemeinden Niederösterreichs, um die Kunden vor Ort umfassend über den Tarifwechsel aufzuklären und zu informieren. Der EVN Info-Bus hatte sich bereits im Herbst 2022 im Rahmen der Informationskampagne über Entlastungsmaßnahmen und Einsparungspotenziale sehr bewährt und wurde auch diesmal äußerst positiv aufgenommen.
Hohen Stellenwert misst die EVN auch einem aktiven Beschwerdemanagement bei, in dessen Rahmen alle Rückmeldungen unzufriedener Kunden dokumentiert, ausgewertet und regelmäßig eingehend analysiert werden, um daraus spezifische Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Zudem setzt die EVN intensiv auf Schulungen und Trainings für das Customer-Relations-Team – zunehmend auch mittels digitaler E-Learning-Formate.
Die EVN legt großen Wert auf Diversität, sowohl in Bezug auf ihre eigenen Mitarbeiter als auch im Umgang mit ihren Kunden. Für Kunden, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, werden Beratungsdienste in ihrer jeweiligen Muttersprache angeboten. Möglich wird dies durch die große Vielfalt im Team, dem viele Kollegen mit unterschiedlichen Muttersprachen angehören.
Nach umfassenden Vorbereitungen wurde der frühere Kundenbeirat der EVN im Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen Format aufgesetzt. Das bestehende Beratungsgremium, in dem seit dem Jahr 2011 gewählte Kundenvertreter ihre Anliegen und Bedürfnisse mit dem Management und Experten erörtert hatten, wurde dadurch auf eine zeitgemäße und wesentlich breitere Basis gestellt. Feedbackwillige Kunden können sich nun auf freiwilliger Basis online unter https://mein-feedback.at/ anmelden. Dadurch soll eine große Gruppe an Testkunden entstehen, die online sowie vor Ort – und damit rasch, flexibel und niederschwellig – um ihre Meinung zu bestehenden sowie geplanten Produkt- und Serviceangeboten gebeten werden kann. Im Geschäftsjahr 2023/24 will die EVN darüber hinaus Real-Time-Feedback in einem digitalen Format auf Echtzeitbasis einführen. Dies soll eine rasche Erhebung und Auswertung der Qualität von Kundenkontakten ermöglichen.
Die EVN setzt darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen des Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit der Kunden mit unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Dabei wird anhand verschiedener Indikatoren die Loyalität der Kunden auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu erkennen und rasch darauf zu reagieren.
Im Frühjahr 2023 absolvierte das EVN Kundenservice erfolgreich die Re-Zertifizierung nach ISO 18295-1. Die Schwerpunkte der dafür erforderlichen Überprüfung lagen auf den Abläufen im Kundenservice sowie auf dem Schulungskonzept für das Customer-Relations-Team. In allen Bereichen wurden die umfassenden Anforderungen der ISO-Norm erfüllt. Das neue Zertifikat ist bis Dezember 2028 gültig.
Das Wertegerüst der EVN schließt auch das klare Bekenntnis zu sozialer Verantwortung mit ein, das im aktuellen Umfeld nochmals stark an Bedeutung gewinnt. Über unterschiedliche Kanäle (persönlich, telefonisch oder online) bieten geschulte Mitarbeiter in Customer Relations und in den Service Centern individuelle Beratung von Energiespartipps bis hin zum Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten und halten aktiv den Kontakt mit den Kunden. Seit vielen Jahren bewähren sich Maßnahmen wie Kooperationen mit der Caritas, der Schuldnerberatung Niederösterreich, der Diakonie sowie dem Niederösterreichischen Armutsnetzwerk. Diese Zusammenarbeit hat die EVN zuletzt weiter intensiviert. Einen Fokus bilden hier Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen.
Der regelmäßige Austausch mit den genannten Organisationen erleichtert es zudem, im Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kunden abzustimmen. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie Lösungen, die in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbietern sozialer Hilfsleistungen erarbeitet werden. Für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 30. April 2023 hat die EVN auf Abschaltungen bei Haushaltskunden für Strom überhaupt ganz verzichtet, und auch im laufenden Geschäftsjahr werden im Zeitraum von 1. Dezember 2023 bis 31. März 2024 bei Haushaltskunden keine Abschaltungen bei Strom, Erdgas oder Wärme vorgenommen. Zur Unterstützung besonderer sozialer Härtefälle wurde im Herbst 2022 ein mit 3 Mio. Euro dotierter Energiehilfe-Fonds eingerichtet, der betroffene Haushalte mit professioneller Energieberatung, Gerätetausch oder einer Überbrückungsfinanzierung für Energierechnungen unterstützen soll. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt über soziale Institutionen.
Umweltbelange
Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind einerseits im Umweltleitbild der EVN und andererseits in der EVN Klimainitiative verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld der Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung vom Umweltgesetzen und -auflagen in allen Aktivitäten der EVN ist dabei selbstverständlich. Im Bereich Klimaschutz wiederum legt die Klimainitiative den Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung mit den Schwerpunkten Windkraft und Photovoltaik bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handelsund Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.
Umweltmanagement in der EVN
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis Umweltmanagementsysteme gemäß dem Eco Management und Audit Scheme (EMAS) sowie nach ISO 14001. Die EMAS-Verordnung schreibt unter anderem die Festlegung von messbaren Umweltzielen vor, deren Zielsetzung einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess vorsieht. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle thermischen Anlagen in Niederösterreich sowie 74 Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen der EVN entsprechen diesen Standards.
Das Engagement der EVN zum Klimaschutz orientiert sich an einem ausgewogenen Mix aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen. Mit den folgenden Initiativen und strategischen Ansätzen erbringt die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der österreichischen und europäischen Klimaziele:
- Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und erneuerbares Gas
- Steigerung der Energieeffizienz eigener Produktionsanlagen und Netze
- Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
- Information und Beratung der Kunden im Hinblick auf die Reduktion ihres Energiebedarfs
- Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und erneuerbares Gas
- Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z.B. E-Autos
- Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Produktmix der EVN
- Zunehmender Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs
• Unterstützung der Transformation der Gasnetze hin zu erneuerbarem Gas und Wasserstoff
Nachhaltigkeitsbeirat
Der Nachhaltigkeitsbeirat der EVN berät den Vorstand der Gesellschaft in wichtigen Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, nachhaltige Wasserwirtschaft, Digitalisierung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sowie Soziales und Menschenrechte. Im Geschäftsjahr 2022/23 trat das aus 28 Mitgliedern bestehende Gremium zu zwei Sitzungen zusammen. Ein besonderer Fokus wurde dabei neben den Themen Versorgungssicherheit und Energietransformation, energiewirtschaftliche Situation in Niederösterreich und aktuelle Marktsituation und Aktivitäten des EVN Vertriebsgeschäfts auch auf die Herausforderungen des Arbeitsmarkts sowie von der Ausbildung über das Finden und Halten von Arbeitskräften als auch auf die Skills der Zukunft gelegt.
Abfall
Die EVN achtet darauf, dass Wertstoffe – soweit möglich – intern wiederverwendet werden, bevor sie als Abfall deklariert werden. Eine innerbetriebliche Behandlung oder Recycling von Abfällen wird aufgrund der rechtlich dafür notwendigen Behandlungserlaubnis nicht durchgeführt. Gemäß der EU-Gesetzgebung geschieht dies über die direkte Beauftragung von geeigneten Entsorgern oder Verwertern, die eine fachgerechte Verwertung und Entsorgung der Abfälle nach der europäischen Abfallhierarchie gewährleisten und so sicherstellen, dass Wertstoffe nicht verloren gehen.
Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle gibt die EVN auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode entsorgte die EVN keine gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfälle grenzüberschreitend.
| Abfallmengen gesamt1) | 2022/23 | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|---|
| Nicht gefährliche Abfälle | t | 203 | 267 | 339 |
| davon zur Rückgewinnung umgeleitete Abfälle | t | 180 | - | - |
| davon dem Recycling zugeführt | t | 176 | - | - |
| davon sonstigen Verfahren zur Rückgewinnung zugeführt | t | 4 | - | - |
| davon zur Entsorgung weitergeleitete Abfälle | t | 23 | - | - |
| davon in die Verbrennung mit Energierückgewinnung | t | 21 | - | - |
| davon zur Deponierung | t | 1 | - | - |
| davon zu sonstigen Entsorgungsverfahren | t | 1 | - | - |
| Gefährliche Abfälle | t | 33 | 35 | 31 |
| davon der Verwertung zugeführte gefährliche Abfälle | t | 8 | - | - |
| davon zur Entsorgung weitergeleitete gefährliche Abfälle | t | 25 | - | - |
1) Ohne Baurestmassen
Sozialbelange
Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:
- EVN Junior-Ranger-Programm: An zwei Samstagen vermittelten externe Experten insgesamt 17 Jugendlichen Theorie- und Praxiswissen zu Themen wie Hydrobiologie, Flora und Fauna in Flussauen, Gewässerökologie, Fischerei sowie Natur- und Gewässerschutz. Die Wissensvermittlung fand am und um den Stausee Erlaufklause, ein Wasserkraftwerksstandort der EVN, statt.
- EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 120.000 Euro dotiert und unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expertengremium, das zweimal pro Jahr zusammentritt. Seine Empfehlungen zur Mittelverwendung an den Vorstand der EVN erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2022/23 unterstützte der Fonds 18 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 122.000 Euro.
- Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bietet die EVN ihren Kunden vielfältige Möglichkeiten zur Verwendung jener Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für die Kunden selbst oder aber zur Unterstützung verschiedener wohltätiger Projekte eingelöst werden. Spendenaktionen gab es zuletzt u.a. für Menschen mit psychischen Erkrankungen, für Tierheime oder für Sozialmärkte.
- evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer Kunst aus aller Welt, die von dem mit renommierten Experten besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Die Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.
Arbeitnehmerbelange
Die EVN sieht es als ihre Verantwortung, zeitgerecht auf die aktuellen Herausforderungen zu reagieren und ein optimales Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter zu schaffen, in dem sie sich weiterentwickeln und zielorientiert am gemeinsamen Erfolg arbeiten können. Mit dem Projekt "EVN Arbeitswelt" versucht die EVN, diesen Anforderungen gerecht zu werden und ein möglichst flexibles Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter zu schaffen. Länderspezifische gesetzliche Bestimmungen und internationale Regelwerke, etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sowie die grundlegenden Formulierungen in unserem Verhaltenskodex bilden die grundsätzlichen Leitgedanken der EVN Unternehmenskultur, wenn es um den Umgang mit Mitarbeitern geht. Eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente zur Unternehmens- und Führungskultur, so etwa das Führungsleitbild und die Menschenrechts-Policy, definiert und konkretisiert die Prinzipien und Richtlinien der EVN für den alltäglichen Umgang miteinander.
Im Umgang mit den Mitarbeitern kommt die EVN aber nicht nur den gesetzlich definierten Pflichten nach, sondern erbringt darüber hinaus viele zusätzliche freiwillige Leistungen, um dem Anspruchsbild einer fairen Arbeitgeberin zu entsprechen.
Fundamentale Prinzipien wie z.B. Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Arbeitsschutz und -sicherheit, betriebliche Gesundheitsvorsorge, betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation sowie betriebliche Zusatzleistungen prägen hierbei die Unternehmenskultur.
Zum Bilanzstichtag am 30. September 2023 beschäftigte die EVN 626 Mitarbeiter (Kopfzahl). Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle.
Diversität
Zum Bilanzstichtag 30. September 2023 gehörten der EVN AG 182 Frauen (29,1 %) und 444 Männer (70,9 %) an. Zur Erhöhung des Frauenanteils in der EVN sowie zur Unterstützung der Karriereplanung insbesondere hoch qualifizierter bietet das Programm "Frauen@ EVN" u. a. die Möglichkeit, bedarfsorientiert Seminare zu besuchen und interne Netzwerkmöglichkeiten wahrzunehmen. Auch ein Mentoring-Programm wurde vor einigen Jahren ins Leben gerufen. Damit will die EVN die Mitarbeiterinnen in ihren Führungspositionen stärken und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Steigerung der Anzahl weiblicher Führungskräfte schaffen. Auch die Möglichkeit, als Teilzeitbeschäftigter Führungsverantwortung zu übernehmen, wird von der EVN bewusst unterstützt und gelebt.
10 Frauen und 9 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten, während 5 Frauen und 8 Männer das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30. September 2023 gab es in der EVN AG in Summe 76 Teilzeitbeschäftigte, davon 59 Frauen und 17 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern an der Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 12,1 %.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie den Grundsätzen der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter der EVN ungeachtet von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen Beeinträchtigungen gleichwertig behandelt. Außerdem lehnt die EVN jede Diskriminierung von Mitarbeitern in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab.
Die Vergütung aller Mitarbeiter richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit zählt auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2022/23 beschäftigte die EVN AG 15 Menschen aus dieser Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 2,4 % der Gesamtbelegschaft.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein weiteres zentrales Anliegen der EVN ist eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und Familienleben ihrer Mitarbeiter. Als eines der ersten Unternehmen hat die EVN bereits im Mai 2011 die "Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern – Wirtschaft" – eine Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich – unterzeichnet und damit ein Zeichen für eine elternorientierte Personalpolitik gesetzt. In vielen Bereichen können Mitarbeiter ihre Arbeitszeit frei gestalten, sofern nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste dem entgegenstehen. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das sehr hohe Flexibilität ermöglicht, Verschiedene Teilzeitmodelle sowie fixe Modelle für mobiles Arbeiten, die z.B. auch eine Kombination von Arbeitseinsatz im Außendienst und mobilem Arbeiten innerhalb eines Arbeitstags ermöglichen, erleichtern den Mitarbeitern die Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen.
Die Modelle für mobiles Arbeiten sehen einen Rahmen von bis zu 1.280 Stunden pro Jahr vor, in denen die Mitarbeiter ortsungebunden arbeiten können. Mitarbeiter mit Familienverantwortung werden außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN unterstützt.
Alle Mitarbeiter der EVN haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit sowie dem sogenannten Papamonat. Die EVN gewährt die Karenzzeit mit einer möglichen Arbeitsfreistellung bis zum 36. Lebensmonat des Kindes sogar über die bestehende gesetzliche Verpflichtung hinaus. Während der Karenzzeit hält die EVN den Kontakt zu ihren Mitarbeitern gezielt aufrecht und erleichtert damit ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus stehen den Mitarbeitern in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen. Auch immer mehr männliche Mitarbeiter der EVN nutzen dieses Angebot, und beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder zur EVN zurück.
Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sowie die Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung bilden ein zentrales Element der EVN Unternehmenskultur. In Ergänzung zu europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften, die durchwegs zur Gänze eingehalten werden, sind sie für sämtliche Unternehmenseinheiten im EVN Verhaltenskodex, Menschenrechts-Policy, Sicherheitsleitbild und -strategie sowie in internen Geschäftsanweisungen und Richtlinien fest verankert, die Sicherheitsrisiken definieren und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeben.
Sämtliche Arbeitsunfälle nahezu aller Mitarbeiter und Leiharbeiter der EVN werden über einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst erfasst und analysiert, und es werden gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientiert sich die EVN an den Anforderungen der Norm ISO 45001. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den zentralen Sicherheitsfachkräften wird außerdem sichergestellt, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihrer Kenntnisse im Arbeitsschutz die erste Anlaufstelle für Betroffene. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter und Leasingmitarbeiter von Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich.
Als Basis der regelmäßigen Unterweisungen dient das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete "Handbuch Sicherheit" der Branchenvereinigung Oesterreichs Energie. Das für den Konzern zentral organisierte Team der EVN Arbeitssicherheit setzt auch eine Vielfalt an konkreten Maßnahmen um, wie z.B. Sicherheitsgespräche mit dem Vorgesetzten, E-Learning-Module und Videoclips zu Arbeitsweisen und zur Handhabung von Arbeitsmitteln, Fachseminare, Artikel in der Mitarbeiterzeitung sowie im Intranet zu unterschiedlichen Aspekten der Arbeitssicherheit sowie die Verleihung des jährlichen "Oskar für Arbeitssicherheit" an jene Abteilungen bzw. Organisationen, die ein unfallfreies Jahr hinter sicher gebracht haben.
Im Geschäftsjahr 2022/23 ereigneten sich bei der EVN AG zwei Arbeitsunfälle (Vorjahr: 5); der Lost Time Injury Frequency Index (LTIF) betrug 1,6 (Vorjahr: 1,7).
Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeiter gerecht zu werden, bietet die EVN eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. Zwei Arbeitsmediziner stehen für alle Fragen rund um Gesundheitsvorsorge, Bewusstseinsbildung sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen die Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen und darüber hinaus. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen u.a. Gesundenuntersuchungen, Impfungen, Seh- und Hörtests, Präventionsmedizin sowie Erste-Hilfe-Kurse, aber auch psychologische Beratung, Coaching, Tipps für gesunde Ernährung sowie spezifische Angebote für Mitarbeiter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare Krankheiten besteht oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit der Mitarbeiter dauerhaft gefährden könnten. Dennoch hat die EVN Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt – darunter z.B. die "Pandemievorsorge EVN", die nach dem Ausbruch von Covid-19 im März 2020 als wertvolle Grundlage für die gesetzten Maßnahmen diente.
Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen eröffnet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeitern ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten von Laufsport über Tennis, Fußball und Flugsport bis hin zu Film und Fotografie. Bei vielen dieser Aktivitäten nimmt die Gesundheitsförderung ebenfalls einen wichtigen Stellenwert ein.
Betriebliche Sozialpartnerschaft
Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achtet die EVN auf Transparenz und steht damit im Einklang mit ihrem Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen Bestimmungen sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden auch die Arbeitnehmervertreter laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. 100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Belegschaftsvertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Belegschaftsvertretungen in die Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von allen Mitarbeitern der EVN AG an diesen Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u.a. aus Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter des Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Nachhaltigkeitsbeirat äußern.
Personalentwicklung und -förderung
Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter hat für die EVN große strategische Bedeutung und ist wesentlich für die Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz der Mitarbeiter zentrale Schwerpunkte des Personalmanagements bei EVN. Vor dem Hintergrund des aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangels hat die zielgerichtete, individuelle und effiziente Personalentwicklung nochmals an Bedeutung gewonnen. Im Geschäftsjahr 2022/23 absolvierte jeder Mitarbeiter der EVN AG im Schnitt 11,1 Stunden an Weiterbildungsveranstaltungen.
Entscheidender Erfolgsfaktor im Wettbewerb um die klügsten Köpfe ist es, die Erwartungen und Bedürfnisse seiner potenziellen und auch bestehenden Mitarbeiter zu kennen und diesen so weit wie möglich entgegenzukommen. Die EVN betrachtet ihre Mitarbeiter sehr differenziert über den gesamten Employee Life Cycle hinweg, von der Phase der Orientierung und Jobsuche bis hin zum Pensionsantritt und auch noch danach. Ein umfassendes Onboarding stellt mit Infoveranstaltungen, Einschulungen, E-Learnings, Patensystem und regelmäßigen Feedbackschleifen sicher, dass die neuen Mitarbeiter auch tatsächlich im Unternehmen ankommen.
Damit die Mitarbeiter in ihrer jeweiligen Situation wahrgenommen und gefördert werden und sich weiterentwickeln können, spielt auch regelmäßiges Feedback – z. B. im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche – und die laufende Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit durch den "Stimmungsbarometer" eine ganz wesentliche Rolle.
Zur Gewinnung von qualifizierten neuen Mitarbeitern nutzt die EVN seit vielen Jahren auch gezieltes Employer Branding. Dazu gibt sie u. a. auf digitalen Plattformen authentische Einblicke in das Unternehmen und die vielfältigen Aufgabenbereiche. Ebenso gibt es seit einigen Jahren ein erfolgreiches Empfehlungsprogramm "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" sowie ein Jobbotschafter-Programm. Grundidee ist in beiden Fällen die stärkere und aktive Einbindung bestehender Kollegen ins Recruiting.
Das umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebot der EVN wird durch die EVN Akademie umgesetzt, die jährlich rund 200 Veranstaltungen organisiert und mehr als 70 unterschiedliche Ausbildungspläne zu technischen Themenstellungen und Inhalten wie auch zur Persönlichkeitsentwicklung koordiniert. Für Führungskräfte und High Potentials gibt es darüber hinausgehende Ausbildungsprogramme und vielfältige Karrieremöglichkeiten.
Im Bewusstsein um den hohen Stellenwert von Aus- und Weiterbildung bekennt sich die EVN auch zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Entsprechende Ansuchen werden nach Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Interessen vonseiten der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung definierter Rahmenbedingungen grundsätzlich genehmigt. Auch das Modell der befristeten Wiedereingliederungsteilzeit wird fallweise genutzt, um Mitarbeiter z.B. nach einer längeren Krankheit die schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag zu erleichtern. Die Möglichkeit der Altersteilzeit wiederum nutzen Mitarbeiter, um ihre Arbeitszeit bis zum Pensionsantritt schrittweise zu reduzieren.
Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption
Neben den grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sich die EVN zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Die EVN legt größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten. Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu lückenloser Regeltreue wirksam zu gewährleisten, hat die EVN konzernweit Compliance-Richtlinien und Maßnahmen implementiert. Zentrales Dokument ist dabei der in zehn Themenbereiche gegliederte EVN Verhaltenskodex, der auf Basis des EVN Unternehmensleitbilds u. a. jene Aspekte der Geschäftstätigkeit regelt, die Menschenrechte, Governance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit und Wettbewerbsverhalten, Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sowie Klima- und Umweltschutz betreffen. Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden konzernweit die verbindliche Richtschnur für das Verhalten. Die Regelungen des Verhaltenskodex setzen auf verschiedenen Grundlagen auf, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen des Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht hinausgehen.
Menschenrechte
Seit jeher ist im EVN Verhaltenskodex das uneingeschränkte und unmissverständliche Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit allen Mitarbeitern an allen Standorten sowie in allen Geschäftsbeziehungen verankert. Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit zählt ebenso dazu wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen Beeinträchtigungen zu diskriminieren. Weitere Elemente sind die Gewährung von Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).
Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen ist die EVN in Ländern mit unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn dies primär in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, fühlt sich die EVN dazu verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im Rahmen der Möglichkeiten auch außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz werden im EVN Konzern als Querschnittsmaterien von unterschiedlichen Organisationseinheiten (insbesondere Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie der Stabsstelle Corporate Compliance Management) verantwortet. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden – insbesondere mit Blick auf die erstmalige Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung – die internen Prozesse und Regelwerke zu den Themen Menschenrechte und sozialer Mindestschutz überprüft und diese im Berichtszeitraum weiterentwickelt. Damit sollte sichergestellt werden, dass die für diese Themenbereiche etablierten Managementansätze und organisatorischen Regelungen lückenlos eingehalten werden.
Begleitend erfolgte im Lauf der letzten beiden Geschäftsjahre – vor allem für die besonders mit den Aspekten Menschenrechte befassten Organisationen – eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema, die auch durch externe Experten begleitet wurde. Vorstand und Führungskräfte wurden regelmäßig über Fortschritte und neu implementierte Maßnahmen informiert. Darüber hinaus wurde im Jahr 2022 eine EVN Menschenrechts-Policy formuliert und vom Vorstand genehmigt sowie ein EVN Menschenrechtsbeauftragter ernannt und in der Stabsstelle Corporate Compliance Management etabliert. Ab dem Geschäftsjahr 2023/24 sind bereits konkrete Weiterentwicklungsmaßnahmen geplant: Zu Beginn stehen Sensibilisierungsmaßnahmen und verpflichtende Schulungen. Diese sollen konzernweit das Verständnis zur Achtung der diversen Aspekte zum Thema Menschenrechte verstärken. Zudem soll ein Impact Assessment zum Thema Menschenrechte durchgeführt werden, um mögliche Risiken und Auswirkungen strukturiert zu erheben, zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu entwickeln.
Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der Menschenrechte werden konzernweit im Rahmen der jährlichen Risikoinventur erhoben.
Korruptionsprävention
Die EVN tritt entschieden gegen jede Art von Korruption auf und fasst den Begriff Korruption sehr weit. Er beinhaltet für die EVN neben gesetzwidrigen Zahlungen (z.B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierten Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle anderen Arten von Zuwendungen (z.B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion).
Sowohl die Annahme als auch die Gewährung solcher Vorteile sind für die Mitarbeiter der EVN und deren Angehörige konzernweit verboten. Ausgenommen davon sind bei pflichtgemäßer Abwicklung von Geschäften lediglich die Annahme bzw. Gewährung ortsund landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.
Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen Mitarbeiter gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Deshalb legt die EVN bei der regelmäßigen Erhebung von Compliance-Risiken auch besonders Augenmerk auf das Thema Korruption.
Organisation des Compliance-Managements
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der die EVN Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei unterstützen soll, sich integer und gesetzestreu zu verhalten.
Es baut auf drei Säulen auf:
- Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
- Identifikation von Compliance-Risikofeldern und Verstößen gegen den Verhaltenskodex
- Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von Maßnahmen
Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS werden von der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM) verantwortet. Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeitern von CCM wurden in den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance Officer eingesetzt.
Erhebung von Compliance-Risiken
Compliance-Risiken, die bei der EVN auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch die Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden den Führungskräften, dem Gesamtvorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt.
Hinweisgeberverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht internen und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten können dabei niederschwellig entweder persönlich, telefonisch, über spezifische Compliance E-Mail-Adressen oder über ein von einem externen Dienstleister gehostetes Hinweisgebersystem erfolgen. Diese Möglichkeiten bestehen konzernweit und in allen wesentlichen Landessprachen des EVN Konzerns. Das Hinweisgeberverfahren wurde dabei mit der Zielsetzung ausgestaltet, eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex zu gewährleisten. Anonym abgegebene Hinweise werden stets von der EVN behandelt. Eine eigene Konzernanweisung regelt insbesondere die Vorgehensweise bei der Behandlung der gemeldeten Bedenken sowie die Vorkehrungen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien.
Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem strafrechtlich relevant. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- bzw. zivilrechtlichen Konsequenzen.
Deshalb sind Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.
Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden der EVN AG keine Fälle von vermuteter Diskriminierung gemeldet. In der Berichtsperiode hat die EVN AG keine Meldungen über Vorwürfe vermuteter Korruption erreicht und kein – aus vor der Berichtszeit – gemeldeter Fall war Gegenstand von Klagen. Auch eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartnern aus Gründen von Verstößen gegen den EVN Verhaltenskodex ist nicht erfolgt.
Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umwelt- und Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik" gelegt. Im gesamten Konzern verfolgt die EVN das Ziel, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen wurden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner, die auch das Screening von Sanktionslisten mit einschließt, folgt die EVN einem risikoorientierten Ansatz und berücksichtigt insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Die EVN nutzt zudem die Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, werden entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion gesetzt.
Compliance-Schulungen
Das CMS der EVN stellt mit einem sorgsam entwickelten und kontinuierlich verbesserten Schulungs- und Kommunikationskonzept konzernweit sicher, dass sich alle Mitarbeiter regelmäßig mit Compliance-Themen befassen und die Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex jährlich wiederholt werden. Schulungsschwerpunkte sind insbesondere Menschenrechte, Unternehmensethik, Korruptionsprävention und Wettbewerbsverhalten.
Das im Geschäftsjahr 2021/22 in Abstimmung mit den Führungskräften neu konzipierte mehrstufige Compliance-Schulungsprogramm stellt nun mehr den konzernweit verpflichtenden Schulungsstandard zum EVN Verhaltenskodex dar, der von allen neu eingetretenen Mitarbeitern (inklusive externer Arbeitskräfte) absolviert werden muss. Sämtliche Module dieses umfassenden Lernpfads zeichnen sich durch einen hohen Grad an Interaktion und Praxisbezug aus. Die Präsenztrainings, Webinare und E-Learnings kombinieren zudem Einheiten zum Selbststudium samt Wissensüberprüfungen mit der Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an Fallbeispielen.
Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßen (z.B. solche im Intranet oder in der Mitarbeiterzeitung der EVN) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte, die laufend in die Vertiefung und Weiterentwicklung der Compliance-Grundsätze und -Regeln sowie der ethischen Prinzipien eingebunden sind.
EVN AG, Maria Enzersdorf
Ausblick Ausblick Die EVN AG wird im Geschäftsjahr 2023/24 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener
Die EVN AG wird im Geschäftsjahr 2023/24 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems leisten. Die EVN AG wird im Geschäftsjahr 2023/24 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems leisten. ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems leisten. Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letzten beiden Jahre zeitweise ungeahnte Preisausschläge verursacht. Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für
Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letzten beiden Jahre zeitweise ungeahnte Preisausschläge verursacht. Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für unsere Kunden ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen Rückgang der Spot- und Terminpreise nun eine Rückkehr auf ein positives Ergebnis aus dem Energievertrieb. Die Krise der internationalen Energiemärkte hat während der letzten beiden Jahre zeitweise ungeahnte Preisausschläge verursacht. Dies hat zu enormen Belastungen geführt, für unsere Kunden ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen Rückgang der Spot- und Terminpreise nun eine Rückkehr auf ein positives Ergebnis aus dem Energievertrieb. unsere Kunden ebenso wie für die Profitabilität unseres Energievertriebs. Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir nach einem schrittweisen Rückgang der Spot- und Terminpreise nun eine Rückkehr auf ein positives Ergebnis aus dem Energievertrieb. Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September 2023 einen strukturierten Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, potenzielle neue Eigentümer für die WTE zu finden,
Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September 2023 einen strukturierten Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, potenzielle neue Eigentümer für die WTE zu finden, mit deren Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachstumspotenziale, die sich insbesondere dank der Referenz des erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren kann. Für das internationale Projektgeschäft haben wir im September 2023 einen strukturierten Verkaufsprozess gestartet. Ziel ist es, potenzielle neue Eigentümer für die WTE zu finden, mit deren Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachstumspotenziale, die sich insbesondere dank der Referenz des erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren kann. mit deren Unterstützung diese künftige internationale Projekt- und Wachstumspotenziale, die sich insbesondere dank der Referenz des erfolgreichen Kuwait-Projekts bieten, realisieren kann. Unter der Annahme, dass der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG im Geschäftsjahr 2023/24 voraussichtlich geringer ausfallen wird, wird ein Jahresergebnis unter
Unter der Annahme, dass der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG im Geschäftsjahr 2023/24 voraussichtlich geringer ausfallen wird, wird ein Jahresergebnis unter Vorjahresniveau erwartet. Geschäftsjahr 2023/24 voraussichtlich geringer ausfallen wird, wird ein Jahresergebnis unter Vorjahresniveau erwartet. Vorjahresniveau erwartet. Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven bis 2030 und darüber hinaus wird auch die Dividendenpolitik der EVN für die Zukunft neu formuliert. Die
Unter der Annahme, dass der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG im
Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven bis 2030 und darüber hinaus wird auch die Dividendenpolitik der EVN für die Zukunft neu formuliert. Die Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt. Vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsperspektiven bis 2030 und darüber hinaus wird auch die Dividendenpolitik der EVN für die Zukunft neu formuliert. Die Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt. Dividendenausschüttung soll künftig mindestens 0,82 Euro pro Aktie betragen. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Mittelfristig wird eine Ausschüttungsquote von 40 % des um außerordentliche Effekte bereinigten Konzernergebnisses angestrebt.
Maria Enzersdorf, Maria Enzersdorf, am 21. November 2023 am 21. November 2023
Maria Enzersdorf,
am 21. November 2023
Der Vorstand Der Vorstand
Der Vorstand Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
49
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Jahresabschluss
Bilanz zum 30.09.2023
Aktiva
| 30.9.2023 EUR |
30.9.2022 TEUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 37.907.475,75 | 41.852 |
| II. Sachanlagen | 22.976.050,64 | 21.937 |
| III. Finanzanlagen | 4.102.167.095,81 | 3.603.123 |
| 4.163.050.622,20 | 3.666.912 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Primärenergievorräte | 49.111.236,80 | 120.824 |
| 2. Waren | 0,00 | 25 |
| 49.111.236,80 | 120.848 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43.538.553,69 | 2.987 |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 543.864.448,00 | 550.250 |
| 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
429.501,27 | 33.034 |
| 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 93.207.763,94 | 7.516 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0 |
| 681.040.266,90 | 593.787 | |
| III. Wertpapiere und Anteile | ||
| Sonstige Wertpapiere und Anteile | 227.795.437,12 | 193.269 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 52.086.443,29 | 203.605 |
| 1.010.033.384,11 | 1.111.510 | |
| C. Aktive Rechnungsabgrenzung | 252.084,22 | 250 |
| D. Aktive latente Steuern | 8.790.382,02 | 3.803 |
| 5.182.126.472,55 | 4.782.476 |
EVN AG, Maria Enzersdorf EVN AG, Maria Enzersdorf
| Passiva Passiva |
30.9.2023 30.9.2023 EUR |
30.9.2022 30.9.2022 TEUR |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | EUR | TEUR |
| A. Eigenkapital I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital |
||
| I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital Gezeichnetes Kapital Gezeichnetes Kapital Eigene Anteile |
330.000.000,00 330.000.000,00 -2.977.639,85 |
330.000 330.000 -3.044 |
| Eigene Anteile | -2.977.639,85 327.022.360,15 |
-3.044 326.956 |
| II. Kapitalrücklagen | 327.022.360,15 | 326.956 |
| II. Kapitalrücklagen 1. Gebundene |
205.182.200,62 | 205.182 |
| 1. Gebundene 2. Nicht gebundene |
205.182.200,62 58.267.709,06 |
205.182 58.268 |
| 2. Nicht gebundene | 58.267.709,06 263.449.909,68 |
58.268 263.450 |
| III. Gewinnrücklagen | 263.449.909,68 | 263.450 |
| III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage |
4.723.734,22 | 4.724 |
| 1. Gesetzliche Rücklage 2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) |
4.723.734,22 2.130.561.880,70 |
4.724 1.917.495 |
| 2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 2.130.561.880,70 2.135.285.614,92 |
1.917.495 1.922.219 |
| IV. Rücklagen für eigene Anteile | 2.135.285.614,92 2.977.639,85 |
1.922.219 3.044 |
| IV. Rücklagen für eigene Anteile V. Bilanzgewinn |
2.977.639,85 203.701.181,18 |
3.044 93.066 |
| V. Bilanzgewinn davon Gewinnvortrag |
203.701.181,18 391.689,22 |
93.066 80 |
| davon Gewinnvortrag | 391.689,22 2.932.436.705,78 2.932.436.705,78 |
80 2.608.735 2.608.735 |
| B. Investitionszuschüsse B. Investitionszuschüsse |
10.344,92 10.344,92 |
0 0 |
| C. Rückstellungen | ||
| C. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Abfertigungen |
22.947.312,00 | 19.567 |
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen 2. Rückstellungen für Pensionen und |
22.947.312,00 | 19.567 |
| 2. Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen pensionsähnliche Verpflichtungen |
69.454.930,00 69.454.930,00 |
62.267 62.267 |
| 3. Steuerrückstellungen 3. Steuerrückstellungen |
77.482.627,61 77.482.627,61 |
7.610 7.610 |
| 4. Sonstige Rückstellungen 4. Sonstige Rückstellungen |
43.636.042,54 43.636.042,54 |
47.614 47.614 |
| 213.520.912,15 213.520.912,15 |
137.057 137.057 |
|
| D. Verbindlichkeiten D. Verbindlichkeiten |
||
| 1. Anleihen 1. Anleihen |
570.370.652,53 570.370.652,53 |
570.371 570.371 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
99.370.652,53 99.370.652,53 471.000.000,00 |
0 0 570.371 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
471.000.000,00 810.414.634,10 |
570.371 870.232 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
810.414.634,10 257.317.073,18 |
870.232 364.817 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
257.317.073,18 553.097.560,92 |
364.817 505.415 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
553.097.560,92 31.774.077,14 |
505.415 15.288 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
31.774.077,14 31.774.077,14 |
15.288 15.288 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4. Verbindlichkeiten gegenüber |
31.774.077,14 | 15.288 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
559.172.526,30 | 486.066 |
| verbundenen Unternehmen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
559.172.526,30 559.081.526,30 559.081.526,30 |
486.066 485.975 485.975 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
91.000,00 91.000,00 |
91 91 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit |
||
| denen ein Beteiligungsverhältnis besteht denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
3.117.333,54 3.117.333,54 |
51.365 51.365 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.117.333,54 3.117.333,54 |
51.365 51.365 |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten 6. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern |
59.439.265,75 59.439.265,75 8.840.102,47 |
42.182 42.182 5.278 |
| davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
8.840.102,47 1.477.418,17 |
5.278 1.394 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.477.418,17 51.260.238,72 |
1.394 29.544 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.260.238,72 8.179.027,03 |
29.544 12.638 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 8.179.027,03 2.034.288.489,36 |
12.638 2.035.504 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 2.034.288.489,36 1.001.920.901,41 |
2.035.504 946.989 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.001.920.901,41 1.032.367.587,95 1.032.367.587,95 |
946.989 1.088.515 1.088.515 |
| E. Passive Rechnungsabgrenzung | 1.870.020,34 | 1.181 |
| E. Passive Rechnungsabgrenzung | 1.870.020,34 | 1.181 |
5.182.126.472,55 4.782.476
5.182.126.472,55 4.782.476
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2022 bis 30.9.2023
| 2022/23 EUR |
2021/22 TEUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 936.413.934,66 | 790.275 |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 2.082,22 | 6 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum | ||
| Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 2.018,92 | 18 |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 24.174,46 | 26.290 |
| c) Übrige | 1.904.375,18 | 22.123 |
| 1.930.568,56 | 48.431 | |
| 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
||
| a) Fremdstrombezug und Energieträger | -682.474.637,19 | -564.681 |
| b) Materialaufwand | -878.227,20 | -776 |
| c) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -105.353.550,82 | -91.879 |
| -788.706.415,21 | -657.336 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -65.678.413,03 | -57.056 |
| b) Soziale Aufwendungen | -30.926.584,00 | -16.402 |
| davon für Altersversorgung | -11.437.506,15 | -3.110 |
| davon für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen |
-5.117.059,63 | -553 |
| davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | ||
| sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | -13.672.485,66 | -12.138 |
| -96.604.997,03 | -73.458 | |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-6.507.008,21 | -6.388 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen | -298.659,93 | -255 |
| b) Übrige | -31.131.490,77 | -27.302 |
| -31.430.150,70 | -27.557 | |
| 8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis) | 15.098.014,29 | 73.974 |
| 9. Erträge aus Beteiligungen | 431.090.236,66 | 300.512 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 257.245.919,29 | 249.635 |
| 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und | ||
| Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 29.933.974,95 | 17.898 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 29.887.124,18 | 17.854 |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 29.555.409,19 | 8.731 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 15.570.677,70 | 7.092 |
| 12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens |
1.907.487,40 | 8.704 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0 |
| 13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und | ||
| aus Wertpapieren des Umlaufvermögens | -33.811.658,04 | -24.460 |
| davon Abschreibungen | -33.746.000,00 | -18.691 |
| davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | -33.746.000,00 | -18.657 |
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -69.049.137,85 | -34.622 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | -11.967.747,28 | -18 |
| 15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis) | 389.626.312,31 | 276.762 |
| 16. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) | 404.724.326,60 | 350.736 |
| 2022/23 EUR |
2021/22 TEUR |
|
|---|---|---|
| Übertrag | 404.724.326,60 | 350.736 |
| 17. Steuern vom Einkommen davon latente Steuern |
11.585.165,36 4.986.965,06 |
3.249 -6.138 |
| 18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 416.309.491,96 | 353.985 |
| 19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | -213.000.000,00 | -261.000 |
| 20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 391.689,22 | 80 |
| 21. Bilanzgewinn | 203.701.181,18 | 93.066 |
| VTWICKLUNG DES ANLAGEVERMOGE | FURO |
|---|---|
| Ansohaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Absohreibungen | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.10.2022 | : Umgründungen Zu-IAbgange aus |
Zugange | Abgange | Umbuchunger | Stand 30.9.2023 | Stand 1.10.2022 | Zugange | davon außer- planmabiq |
Abgange | us ohreibunge Umbuohunger Stand 30.9.2023, | BW 30.9.2023 | BW 1.10.2022 | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände Baukostenzuschüsse gem. Art.II(2) EFG 19 Rechte |
201.219.180.85 0.07 |
0.00 0.00 |
0.00 0.00 |
0.00: 0.00: |
0,00: 0.00: |
201.219.180.85 0.07 |
159.366.740.28 0.00 |
3.944.984.89 0.00 |
0.00- 0.00 |
0.00: 0.00 |
0.00: 0.00: |
0.00 0.003 |
163.311.705.17 0.00 |
37.907.475.68 0.07 |
0.07 41852.440.57 |
| Summe I | 201.219.180.32 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 00 0.0 |
201.219.180,92 | 159.366.740.28: | 3.944.964.89 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 163.311.705.17 | 37.907.475.75 | 41.852.440.64 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen auf fremdem Grund Sachanlagen |
2.297.233.56: 44.909.591.12 |
0.00 0.00 |
142.906,46 0.00: |
0.00 0.00 |
3.850.00: 0.003 |
45.056.347.58 2.297.233.56 |
33.088.477.21 1033.723.60 |
1252.521.82 115,805,30 |
0.003 0.00: |
0.00: 0.003 |
0.00: 0.003 |
0.00 0.00 |
34.340.339.03 1.149.528.90 |
10.715.348.55 1.147.704.66 |
1263.509.96 11.821.113.91 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschältsausstattung |
16:522 893,06 | 0.00 | 899 285, 13: | 1068 385 65 | 0.00: | 16.453.792.54 | 9.375 583 53 | 1.793.716.20 | 0.00 | 1058.053.46 | 0.00: | 0.00 | 9 511 246 27 | 6.942.546.27 | 7.147.309.53 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
1.705.531.27 | 0.00 | 2.468.769.89 | 0,00 | -3.850.00 | 4.170.451.16 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 4.170.451.16 | 1705.531,27 |
| Summe II | 65.435.249,01 | 0.00 | 3.610.961,48 | 1.068.385,65 | 0.00 | 67.977.824.84 | 43.497.784.34 | 2.562.043.32 | 0.00 | 1.058.053.46 | 0.00 | 0.00 | 45,001,774,20 | 22,976,050,64 | 21.937.464,67 |
| Summe + | 266,654,423,93 | 0.00 | 3,610,961,48 | 1.068.385,65 | 0,00 | 269.197.005.76 | 202.864.524.62 | 6.507.008.21 | 0.00 : 1.058.053.46 | 0.00 | 0.00 : 208.313.479.37 | 60.883.526.39 | 63,789,905,31 | ||
| Ausleinungen an verbundene Unternehm Antelle an verbundenen Unternehmen wespapiere (Wertrechte) Sonstige Ausleihungen des Anlagevermögens rinanzanlagen Beteiligungen |
2.180.003.371,67: 566.367.166,881 957.016.523,48 13.982.955.47 148,680,00 |
100.303.035.15: 0.00 -100.303.035.15 0.00 0.00 |
326.950.000.00: 246,500,000,00 0,00 0,00 51.420.00 |
231464,97 0,00 40.442.064.83 0,00 37.340.00 |
0,00 0,00 0.00: 0,00 00 |
2.607.025.001.85 466.064.071.73 1.163.074.458.65 19.982.955.47 162. 760.00 |
119.010.678.13 0.00 385.473.76 0.00 0.00 |
33.746.000.00 0.00 0.00 0.00 0.00 |
33.746.000.00: 0.00 0.00 0.00 0.00 |
0,000 0.00: 0.00 0.00 0.00 |
0,000 0.00: 0.00 0.000 0.00 |
0,00: 0.003 0.003 0.00 0.00 |
1385.473,76 152.756.678.13 0.00 0.00 0.00 |
2.454.268.323.72 1.163.074.458,65 464.678.537.97 19.982.955.47 162 760.00 |
957.016.523,48 564.981693.12 19.982.955.47 148,680,00 2.060.932.693.54 |
| Summe III | 3.723.518.697.50 | 0.00 : 573.501.420,00: 40.710.869,80 | 0,00 : 4.256.309.247,70 | 120.396.151.89 33.746.000.00 33.746.000.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00: | 154.142.151.89 4.102.167.095.81 3.603.122.545.61 | |||||||
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 3.990.173.127.43 | 0.00 : | 577.112.381.48: 41.779.255.45 | 0.00: 4.525.506.253.461 323.260.676.51: 40.253.008.211.33.746.000.00: 1.058.053.46 | 0.00 | 0.00 : 362.455.631.26 4.163.050.622.20 3.666.912.450.92 |
Beteiligungsspiegel
| Anteil am Nominal kapital % |
Währung | Jahres überschuss/ -fehlbetrag |
Eigenkapital | Bilanz stichtag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 73,63 EUR | 11.382.591,20 | 81.678.762,27 | 30.09.2023 | |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH | 99,48 EUR | 7.432.637,84 | 85.686.607,07 | 30.09.2023 | |
| EVN Beteiligung 52 GmbH | 100,00 EUR | -319.744,37 | 117.410.899,49 | 30.09.2023 | |
| EVN Bulgaria EAD, Bulgarien | 100,00 TBGN | 985,00 | 48.285,00 | 31.12.2022 | |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding | 100,00 EUR | -1.277,41 | 10.885.380,12 | 30.09.2023 | |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH | 100,00 EUR | 30.160.262,75 | 315.251.861,77 | 30.09.2023 | |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH | 100,00 EUR | 9.059.374,71 | 45.045.022,27 | 30.09.2023 | |
| EVN Kroatien Holding GmbH | 100,00 EUR | -1.495,88 | 13.264.154,75 | 30.09.2023 | |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien | 100,00 TMKD | -630,00 | 24.869,00 | 31.12.2022 | |
| EVN Mazedonien GmbH | 100,00 EUR | -2.948,03 | 213.802.590,74 | 30.09.2023 | |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. | 100,00 EUR | 201.678.351,56 | 440.371.348,60 | 30.09.2023 | |
| EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH | 100,00 EUR | 960.891,38 | 79.575.407,66 | 30.09.2023 | |
| evn wasser Gesellschaft m.b.H. | 99,98 EUR | 3.655.339,61 | 76.010.103,94 | 30.09.2023 | |
| EVN Wärme GmbH | 100,00 EUR | 7.601.769,42 | 98.944.998,22 | 30.09.2023 | |
| Netz Niederösterreich GmbH | 100,00 EUR | 62.246.604,92 | 746.592.958,19 | 30.09.2023 | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG) | 50,03 EUR | 49.973.112,02 | 407.205.197,46 | 31.03.2023 | |
| Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. | 100,00 EUR | 18.320.029,47 | 46.426.139,25 | 30.09.2023 | |
| EVN Energieservices GmbH | 100,00 EUR | -72.493.143,46 | 366.041.752,09 | 30.09.2023 |
| Anteil am Nominal kapital % |
Währung | Jahres überschuss/ -fehlbetrag |
Eigenkapital | Bilanz stichtag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| APCS Power Clearing and Settlement AG | 2,52 EUR | 366.354,50 | 3.435.354,50 | 31.12.2022 | |
| CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH | 1,26 EUR | 2.242.968,21 | 3.042.968,21 | 31.12.2022 | |
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. | 50,00 EUR | 65.400,37 | 261.209,75 | 30.09.2023 | |
| Energie Zukunft Niederösterreich GmbH | 50,00 EUR | -461.902,43 | 660.442,98 | 31.12.2022 | |
| Fernwärme St. Pölten GmbH | 49,00 EUR | -980.402,66 | 23.846.140,71 | 31.12.2022 | |
| Verbund AG | 12,63 TEUR | 563.341.800,00 | 3.817.408.200,00 | 31.12.2022 | |
| Verbund Hydro Power GmbH | 0,70 TEUR | 1.335.891.700,00 | 2.962.937.600,00 | 31.12.2022 | |
| Wiener Börse AG | 4,65 EUR | 34.582.619,11 | 178.614.193,37 | 31.12.2022 |



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Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2023 der EVN AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 sind die NÖ Landes-Beteiligungsholding (NLH) und die WIENER STADTWERKE GmbH (WSTW) übereingekommen, dass die EVN AG in eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft iSd § 9 KStG einbezogen wird. Die EVN AG kann ihrerseits nach freiem Ermessen einzelne oder mehrere ihrer qualifizierenden Tochter- und Beteiligungsgemeinschaften in die Gruppe der Beteiligungsgemeinschaft einbeziehen. Die NLH und die WSTW sind selbst jeweils Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. NLH bleibt als hauptbeteiligte Gesellschaft der Beteiligungsgemeinschaft Gruppenträger der EVN, WSTW ist minderbeteiligte Gesellschaft.
Zum 30. September 2023 hat die EVN AG ihrerseits mit der EVN Wasser GmbH, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Wärme GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Energieservices GmbH, EVN Kroatien Holding GmbH, EVN Croatia Plin d.o.o., kabelplus GmbH, Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, EVN Wärmekraftwerke GmbH, Burgenland Holding AG, RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, RAG Austria AG, RAG Energy Storage GmbH, RAG Exploration & Production GmbH, EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, EVN Business Service GmbH, EVN Geoinfo GmbH, Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH, Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH sowie der EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen und bildet mit diesen Gesellschaften die steuerliche EVN Gruppe.
Die Steuerumlagen in der "EVN Gruppe" werden jeweils nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) ermittelt. Dabei werden bei überrechneten steuerlichen Verlusten, diese auf Seite der Gruppenmitglieder als "interne Verlustvorträge" evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Eine Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass der Burgenland Holding AG im Falle der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses auch dann eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Die EVN AG entrichtet ihrerseits eine Steuerumlage an die NLH und WSTW die sich vom steuerlichen Ergebnis der "EVN Gruppe" bemisst.
Im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung infolge einer Neuausrichtung der Vertriebsaktivitäten des EVN Konzerns wurde mit 28. Februar 2023 der Teilbetrieb "vertriebs- und energienahe Dienstleistungen" der EVN KG in die 100%ige Tochtergesellschaft EVN Energieservice GmbH eingebracht. Die EVN KG soll sich damit künftig ausschließlich auf Stromund Gaslieferungen an Endkund*innen konzentrieren, während die EVN Energieservices sich auf vertriebs- und energienahe Dienstleistungen fokussiert. Weiters erfolgte eine Einbringung der Anteile an der EnergieAllianz Austria GmbH (EAA) in die EVN Energieservice GmbH. Dementsprechend werden die Forderungen und Verbindlichkeiten an die EVN KG und EAA nunmehr als Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ausgewiesen. Nachdem im Vorjahr der Ausweis unter Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen erfolgte, sind die Vorjahreszahlen nur bedingt vergleichbar.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
2.1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei Umgründungen werden die Buchwerte aus dem letzten Jahresabschluss oder einer Zwischenbilanz, die nach dem auf den letzten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden zu erstellen ist, fortgeführt.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2.2. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen zugrundeliegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Ausscheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht erforderlich.
Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
| Abschreibungen nach Anlagenkategorien | Nutzungsdauer in Jahren |
Planmäßige Abschreibung in % |
|---|---|---|
| Rechte | 4-40 | 2,5-25 |
| Gebäude | 10-50 | 2-10 |
| Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen |
20 | 5 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-20 | 5-33,3 |
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert (z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Bei der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.
Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.
Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.
Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
2.3. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten für den Gasvorrat werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unterdeckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. Als Verbrauchsfolgeverfahren von CO2 Zertifikaten wird das First-in-first-out Prinzip angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außenstandsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:
| Außenstandsdauer: | Wertberichtigungsprozentsatz: |
|---|---|
| noch nicht fällig | 0,06% |
| 1 - 89 Tage | 0,13% |
| 90 - 179 Tage | 83,43% |
| 180 - 359 Tage | 79,30% |
| 360 - 719 Tage | 81,14% |
| 720 - 1079 Tage | 91,68% |
| >1080 Tage | 92,02% |
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
2.4. Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird gebildet. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, den Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken, wird dementsprechend bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt.
2.5. Rückstellungen
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung erfolgt mit einem Rechnungszinssatz von 4,30 % (Abfertigungen) (VJ: 3,60 %) bzw. 4,30 % (Pensionen) (VJ: 3,70 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltssteigerungen und Erhöhungen von Pensionen von 7,0 % (VJ: 3,50 %) im nächsten Jahr, einer jährlichen Steigerung von 3,5 % für 2025 (VJ: 2,25 %) und einer jährlichen Steigerung von 2,25 % für Folgejahre (VJ: 2,25 %).
Das Pensionsantrittsalter wurde für Männer und Frauen nunmehr einheitlich mit 63 Jahren angesetzt. Für Frauen wurde zusätzlich die Übergangsregelung 60 - 63 Jahre berücksichtigt. (Vorjahr: Männer 65 Jahre, Frauen 60 - 65 Jahre). Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln ("AVÖ 2018–P") zur Anwendung.
EVN AG, Maria Enzersdorf
Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berechnungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen angewandt.
Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz basierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 0,91 % (VJ: 0,43 %) abgezinst.
2.6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
2.7. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtagskurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung sofern der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei keine weitere Umwertung erfolgt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
3.1. Aktiva
3.1.1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1). Die betragsmäßig gleichen Zu- und Abgänge aus Umgründungen betreffen die Umbuchung der Buchwerte der Beteiligungsansätze an der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH auf die EVN Energieservices GmbH, die im Zuge der unter Punkt 1. Allgemeine Angaben dargestellten Umgründung diese Beteiligungen von der EVN AG übernommen hat.
Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige Rechte mit einem Stand von EUR 37.907.475,75 (VJ: TEUR 41.852) ausgewiesen. In der Bilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände EUR 302.579,31 (VJ: TEUR 332) ausgewiesen, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.
Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.363.242,96 (VJ: TEUR 2.363) und beinhaltet keine Wertberichtung.
Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungsspiegel (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen.
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 7.068.738,01 (VJ: TEUR 17.865) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 35.170,00 (VJ: TEUR 32) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
EVN AG, Maria Enzersdorf
3.1.2. Umlaufvermögen
Vorräte
Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Einzelwertberichtigung von EUR 64.216,00 (VJ: TEUR 18) gebildet.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 11.282.358,55 (VJ: TEUR 24.560) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 532.582.089,45 (VJ: TEUR 525.690).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 66.079.007,70 (VJ: TEUR 49.294), Finanzforderungen über EUR 293.618.370,86 (VJ: TEUR 432.053) sowie Forderungen aus Beteiligungserträgen und Abgängen aus Finanzanlagen über EUR 172.884.710,89 (VJ: TEUR 44.343).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 429.501,27 (VJ: TEUR 33.034) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (VJ: TEUR 0,00).
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Finanzumlaufvermögen
Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 227.795.437,12 (VJ: TEUR 193.269).
Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.889,10 (VJ: TEUR 7).
Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 52.078.554,19 (VJ: TEUR 203.598).
3.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung
| 30.09.2023 | 30.09.2022 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 252.084,22 | 250 |
3.1.4. Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:
| 30.09.2023 EUR |
30.09.2022 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sachanlagen Beteiligungen Personalrückstellungen sonstige Rückstellungen Steuerliche Verlustvorträge noch nicht verrechnete Beteiligungs |
-15.746.846,21 -25.415.246,12 42.829.395,44 -156.706,92 26.574.476,90 |
-18.378 -25.814 37.036 1.465 0 |
| abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG sonstige Posten |
13.385.407,94 1.496.991,77 |
19.833 2.062 |
| Daraus resultieren aktive latente Steuern abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern Stand zum 30.9. |
42.967.472,80 18.293.705,58 -9.503.323,56 8.790.382,02 |
16.254 13.968 -10.164 3.803 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| 30.09.2023 | 30.09.2022 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | TEUR | ||
| Stand zum 1.10. | 3.803.416,96 | 9.942 | |
| Erfolgswirksame Veränderung | 4.986.965,06 | -6.138 | |
| Stand zum 30.9. | 8.790.382,02 | 3.803 | |
3.2. Passiva
3.2.1. Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in 179.878.402 Stückaktien zerlegt.
Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 2.130.561.880,70 (VJ: TEUR 1.917.495).
Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2023 im Bestand der EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrücklagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 2.977.639,85 (VJ: TEUR 3.044) aus.
Zum Bilanzstichtag wurden 1.623.070 (VJ: 1.659.357) Stück eigene Anteile mit einem rechnerischen Wert von EUR 2.977.639,85 (VJ: TEUR 3.044) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden 36.287 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.
3.2.2. Investitionszuschüsse
| Stand 01.10.2022 EUR |
Zuführung EUR |
Verbrauch EUR |
Abgang EUR |
Stand 30.09.2023 EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
0,00 10.344,92 | 0,00 | 0,00 | 10.344,92 | |
| Summe Investitionszuschüsse | 0,00 10.344,92 | 0,00 | 0,00 | 10.344,92 |
3.2.3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 43.636.042,54 (VJ: TEUR 47.614) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für:
| EUR | TEUR | |
|---|---|---|
| CO2-Zertifikate kurzfristige Personalverpflichtungen Anteilige Jubiläumsgelder Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen Gasbezugs-/absatzgeschäfte |
3.542.694,13 24.657.080,56 7.310.711,00 2.537.434,80 5.588.122,05 43.636.042,54 |
10.512 21.262 6.984 2.976 5.880 47.614 |
3.2.4. Verbindlichkeiten
| Bilanzwert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | 30.09.2023 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |||
| 1. | Anleihen Vorjahr in TEUR |
99.370.652,53 0 |
0,00 99.371 |
471.000.000,00 471.000 |
570.370.652,53 570.371 |
|
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Vorjahr in TEUR |
257.317.073,18 364.817 |
144.268.292,72 210.268 |
408.829.268,20 295.146 |
810.414.634,10 870.232 |
|
| 3. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Vorjahr in TEUR |
31.774.077,14 15.288 |
0,00 0 |
0,00 0 |
31.774.077,14 15.288 |
|
| 4. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Vorjahr in TEUR |
559.081.526,30 485.975 |
24.000,00 24 |
67.000,00 67 |
559.172.526,30 486.066 |
|
| 5. | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis be steht |
3.117.333,54 | 0,00 | 0,00 | 3.117.333,54 | |
| Vorjahr in TEUR | 51.365 | 0 | 0 | 51.365 | ||
| 6. | Sonstige Verbindlichkeiten Vorjahr in TEUR |
51.260.238,72 29.544 |
1.857.167,22 6.241 |
6.321.859,81 6.398 |
59.439.265,75 42.182 |
|
| Vorjahr in TEUR | 1.001.920.901,41 946.989 |
146.149.459,94 315.904 |
886.218.128,01 772.611 |
2.034.288.489,36 2.035.504 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 242.000.000,00 (VJ: TEUR 243.500).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 53.775.019,24 (VJ: TEUR 107.756) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 505.397.507,06 (VJ: TEUR 378.311). Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling Vereinbarungen in Höhe von EUR 469.414.015,82 (VJ: TEUR 303.019), Verbindlichkeiten aus Festgeldveranlagungen in Höhe von EUR 9.800.000,00 (VJ: TEUR 8.900), sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 26.183.491,24 (VJ: TEUR 66.392).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.117.333,54 (VJ: TEUR 43.934).
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 20.045.681,54 (VJ: TEUR 22.096) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
3.2.5. Haftungsverhältnisse
| 30.09.2023 | 30.09.2022 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Bankgarantien | 592.456.899,59 | 615.445 |
| Sonstige Haftungsverhältnisse | 474.929.935,11 | 414.956 |
| Patronatserklärungen | 20.100.000,00 | 20.000 |
| 1.087.486.834,70 | 1.050.401 | |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen davon gegenüber sonstigen nahestehenden Unter |
852.611.019,55 | 929.607 |
| nehmen | 197.572.640,99 | 83.781 |
Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haftungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochtergesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochtergesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite.
Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals "Donaukraft") stehende Kraftwerk Freudenau wurden Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG) Kostenersatz zu leisten.
Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2023 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 204.946.727,06 (VJ: TEUR 19.765). Das dieser Bewertung zugrundeliegende Nominalvolumen der Garantien betrug EUR 496.600.253,99. Zum 31. Oktober 2023 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen EUR 159.343.258,85 bei einem zugrundeliegenden Nominalvolumen von EUR 502.834.861,40.
3.2.6. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz ausgewiesener oder angegebener Geschäfte
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die Folgeperioden abgeschlossen:
-
- Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von bis zu 643 MW Ausspeicherleistung für den Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2027. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 3 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.09.2023 mit einer Netto-Verkaufsmenge von 666.636 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 117 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Großhandelskontrakten Erdgas mit Lieferung nach dem 30.09.2023 mit einer Netto-Verkaufsmenge von 1.071.648 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 293 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Bezugsverträgen über den Bezug von Energie aus Erneuerbaren Energieträgern mit Lieferung nach dem 30.09.2023 im Umfang von 23.629 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 2 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Bezugs- und Lieferverträgen über den Bezug von elektrischer Energie in Verbindung mit Herkunftsnachweisen mit Lieferung nach dem 30.09.2023 im Umfang 584.346 MWh.
-
- Abschluss eines Netzreservevertrages mit APG über die Vorhaltung von 470 MW Leistung für die Zwecke des Engpassmanagement für den Zeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024.
Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.
3.2.7. Finanzinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt. Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht.
Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds.
Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vorgenommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.
Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Treasury- und Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risiko-Controlling wurde zudem ein eigenes Team im Finanzwesen mit Stabstellecharakter eingerichtet, das laufend Risikoanalysen, u.a. basierend auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.
Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungsrisiken (insbesondere Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken) sowie zur Bereitstellung der benötigten liquiden Mittel in der erforderlichen Währung. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, wirtschaftliche Effekte, die sich aus Marktpreisschwankungen ergeben, zu minimieren. Das aktive Marktrisikomanagement führt zu einer verbesserten Planbarkeit in Bezug auf Ergebnisgrößen, erwartete Zahlungsströme und Bilanzpositionen.
Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie entsprechen zwar den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter. Die Bewertung der Finan-
zinstrumente erfolgt mittels marktgängiger, stichtagsbezogener Wechselkurse sowie Zinsstrukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei Berücksichtigung.
Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte (Fair Values) angegeben.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzpositionen erfasst:
| Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominalwert in Mio JPY | Marktwert in Mio EUR | |||||
| 30.09.2023 | 30.09.2022 | 30.09.2023 | 30.09.2022 | |||
| Währungsswaps | ||||||
| JPY (unter 1 Jahr) | 10.000,0 | 10.000,0 | -19,4 | -11,2 |
Die in obiger Tabelle ausgewiesenen Währungsswaps sind Cross-Currency Swaps zur Absicherung der Zins- und Währungsrisiken der in fremder Währung begebenen Anleihe (JPY-Anleihe). Die Laufzeit der Währungsswaps ist ident mit der Laufzeit der Anleihe bis 2024.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung der Cross-Currency Swaps wird zumindest quartalsweise geprüft. Prospektiv wird die Critical-Terms-Match-Methode angewandt. Retrospektiv erfolgt diese Prüfung mittels Dollar-Offset-Methode (ergänzt um eine Regressionsanalyse), wobei die verschiedenen gesicherten Risiken (Zins- und Währungsrisiken) mit Hilfe von hypothetischen Derivaten einzeln gemessen werden. Per 30.09.2023 beträgt die auf das Zinsrisiko bezogene Effektivität aufgrund der kurzen Restlaufzeit lediglich 52 %. Mittels Regressionsanalyse, die ein Bestimmtheitsmaß von 0,99992 ergibt, wird jedoch die Effektivität nachgewiesen. Die auf das Währungsrisiko bezogene Effektivität beläuft sich auf 97 %.
Eine dokumentierte Widmung der Verträge wurde vollzogen, indem das abzusichernde Risiko identifiziert, der Beginn der Sicherungsbeziehung festgelegt und das Vorliegen aller materiellen Voraussetzungen nachvollziehbar begründet wurde. In materieller Hinsicht gilt hier dazu, dass die Sicherungsgeschäfte die qualitative Eignung des abgesicherten Grundgeschäfts besitzen, ein Absicherungsbedarf auf Basis des Preisänderungsrisikos aus dem Grundgeschäft vorliegt, eine bestehende Absicherungsstrategie existiert und die Derivate qualitativ geeignet als Sicherungsinstrument sind.
Für derivative Instrumente mit negativem Marktwert wird keine Drohverlustrückstellung gebildet, sofern eine Sicherungsbeziehung mit den jeweils zugrundeliegenden Geschäften besteht.
Energiebereich:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die saldierten Werte der derivativen Finanzinstrumente ausgenommen Geschäfte, die im Portfolioansatz (siehe unten) enthalten sind. Der Nominalwert wird bei den Verkäufen mit einem negativen Vorzeichen und bei den Käufen mit einem positiven Vorzeichen dargestellt.
| Derivative Finanz instrumente |
Nominalwert | Marktwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio EUR | in Mio EUR | |||||
| Anteil | Anteil | |||||
| 30.09.2023 30.09.2022 30.09.2023 |
> 12 | 30.09.2022 | > 12 | |||
| Monate | Monate | |||||
| Kohleswaps | 0,0 | 1,6 | 0,0 | 0,0 | 1,6 | 0,0 |
| Forwards Gas | -58,1 | 17,9 | 6,5 | 0,0 | -10,7 | 0,0 |
Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden in Summe Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 5.588 (VJ: TEUR 6.180) gebildet.
Stromhandel – Portfolioansatz:
Die Gesellschaft tätigt auch Termingeschäfte im Auftrag von verbundenen Unternehmen. Zur Durchführung dieser Aufträge werden bilaterale Verträge mit Dritten (OTC-Forwards) bzw. Termingeschäfte an der Börse (Futures) sowie gleichzeitig Verträge mit verbundenen Unternehmen abgeschlossen.
Die Ausführung eines Auftrags führt somit in der EVN AG gleichzeitig zu einem Beschaffungs- und einem Absatzgeschäft auf Termin. Die Ausfallsrisiken der geschlossenen Geschäfte sind grundsätzlich vergleichbar bzw. vernachlässigbar, wodurch der Effekt daraus bei den angeführten Marktwerten nicht berücksichtigt wurde.
Im Geschäftsjahr wurde der Portfolioansatz auf den gesamten Stromhandel der EVN AG erweitert.
Die Zusammensetzung, der im gegenständlichen Abschluss ausgewiesenen Derivate ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
| Nominalwert | Marktwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | TEUR | EUR | TEUR | |||
| Forwards und Futures Strom mit Dritten |
30.09.2023 | 30.09.2022 | 30.09.2023 | Anteil > 12 Monate |
30.09.2022 | Anteil > 12 Monate |
| Kauf | -29.569.825,38 | -129.962 | -21.507.618,71 | -267.504,23 | -3.488 | -852 |
| Verkauf | 258.695.698,62 | 462.410 | 125.136.448,84 | 13.662.903,72 | -176.017 | -19.173 |
| Nominalwert | Marktwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forwards Strom mit verbundenen Unternehmen |
EUR | TEUR | EUR | TEUR | ||
| 30.09.2023 | 30.09.2022 | 30.09.2023 | Anteil > 12 Monate |
30.09.2022 | Anteil > 12 Monate |
|
| Kauf | -245.119.783,13 | -401.188 -108.595.804,32 -11.461.656,27 | 167.709 | 25.048 | ||
| Verkauf | 12.684.078,00 | 88.042 | 10.597.272,57 | 0,00 | 27.975 | 3.669 |
Die angeführten Termingeschäfte werden in analoger Anwendung des in AFRAC 15 Rz 57 dargestellten Konzepts des Portfolio-Handelshedge als einheitliches Bewertungsobjekt imparitätisch bewertet. Die Saldierung der beizulegenden Zeitwerte aller derivativen Finanzinstrumente des Portfolios ergab einen positiven Betrag. Insofern ist zum Bilanzstichtag keine Drohverlustrückstellung aus dem Portfolio-Handelshedge erforderlich.
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
4.1. Umsatzerlöse
| 2022/23 EUR |
2021/22 TEUR |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten: | ||
| Inland | 729.832.145,93 | 749.497 |
| Ausland | 206.581.788,73 | 40.777 |
| 936.413.934,66 | 790.275 | |
| 2022/23 | 2021/22 | |
| EUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen: | ||
| Leistungsverrechnung im Konzern | 206.538.577,39 | 183.135 |
| Stromerlöse | 485.441.594,41 | 550.299 |
| Gaserlöse | 241.956.028,33 | 55.932 |
| Sonstige übrige Erlöse | 2.477.734,53 | 909 |
| 936.413.934,66 | 790.275 |
4.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
| 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Realisierungseffekte Kohle - Derivate | 1.606.440,00 | 21.858 |
| Projektförderungen | 211.938,88 | 261 |
| Sonstige Erträge | 85.996,30 | 4 |
| 1.904.375,18 | 22.123 |
4.3. Personalaufwand
In den Gehältern sowie sozialen Aufwendungen ist die nachstehende Komponente enthalten:
| 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder | ||
| in Gehältern | 52.741,00 | -1.946 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 11.437.506,15 (VJ: TEUR 3.110) betreffen beitragsorientierte Pensionsvorsorgen.
Die Aufwendungen für freiwillige Abfertigungszahlungen sowie Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen betragen EUR 5.117.059,63 (VJ: TEUR 553).
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 31.430.150,70 (VJ: TEUR 27.557) sind enthalten:
| 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Werbeaufwand | 8.964.217,50 | 8.719 |
| Leistungsverrechnung im Konzern | 7.558.221,10 | 5.773 |
| Beratungsleistungen | 3.409.798,66 | 2.956 |
| Porto- und Fernmeldeaufwand |
1.558.795,57 | 2.157 |
| Sonstige übrige Aufwendungen | 3.070.324,01 | 1.949 |
| Reisekosten | 1.921.477,19 | 1.565 |
| Mitgliedsbeiträge und Umlagen | 1.092.080,98 | 1.230 |
| Weiterbildung und Tagungsaufwand | 1.249.260,58 | 1.001 |
| Sonstige Konzernleistungen | 984.802,40 | 940 |
| Mieten und Benützungsentgelte | 608.779,67 | 683 |
| Versicherungsaufwand | 416.930,49 | 293 |
| Stelleninserate | 542.439,87 | 290 |
| Forderungsabschreibungen | 52.389,66 | 0 |
| Restbuchwerte aus Anlagenabgängen |
633,02 | 0 |
| 31.430.150,70 | 27.557 |
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
4.5. Erträge aus Beteiligungen
Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2022/23 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH, EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH, EVN Wasser Gesellschaft m.b.H, sowie der evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft mbH wurden in Höhe von EUR 172.884.710,89 (VJ: TEUR 44.343) im Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.
4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen beinhalten eine Abschreibung an den Anteilen an der EVN Energieservices GmbH in Höhe von EUR 33.746.000,00.
4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von EUR 3.321.898,00 (VJ: TEUR 1.307) enthalten.
4.8. Steuern vom Einkommen
| 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Steueraufwand aus der Gruppenbesteuerung | 70.030.907,96 | 53.628 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | 68.736,70 | 573 |
| Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr | -157.802,27 | -256 |
| Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung | -76.540.078,23 | -63.334 |
| latente Körperschaftsteuer | -4.986.965,06 | 6.138 |
| Abzugsteueraufwand | 35,54 | 0 |
| -11.585.165,36 | -3.249 |
5. Ergänzende Angaben
5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte auf Vollzeitbasis) während des Geschäftsjahres betrug 561 (VJ: 546).
5.2. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.378,90 (inklusive Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse) (VJ: TEUR 1.271), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 1.034,40 (VJ: TEUR 1.008) bezahlt.
Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und aktive leitende Angestellte in Summe ein Aufwand in Höhe von TEUR 2.199 (VJ: Ertrag TEUR 4.596), der sich aus der Veränderung von Rückstellungen sowie Pensionskassenbeiträgen und Beiträgen an die Mitarbeitervorsorgekasse zusammensetzt.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 172,7 (VJ: TEUR 157).
An den Nachhaltigkeitsbeirat wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von TEUR 99,1 (VJ: TEUR 97) ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr wurde an ein Mitglied des Aufsichtsrates (Arbeitnehmervertreter) ein Gehaltsvorschuss in Höhe von 10.000 Euro im Rahmen bestehender betrieblicher Regelungen neu gewährt. Die bestehenden Gehaltsvorschüsse werden mit einem Zinssatz zwischen 3,0 % und 4,0 % p.a. verzinst und sind innerhalb von 7 bis 15 Jahren zurückzuzahlen. Im Geschäftsjahr wurden Gehaltsvorschüsse in Höhe von 4.200 Euro von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates (Arbeitnehmervertreter) zurückgezahlt. Es wurden keine Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrates erlassen. An Mitglieder des Vorstands wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
5.3. Sonstige Erläuterungen
ElWOG-Angaben
Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Niederösterreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH, EVN Wärmekraftwerke GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLI-ANZ Austria GmbH.
5.4. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.623.070 Stück, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 203.211.078,48 das entspricht einer Dividende von EUR 1,14 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
5.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2023 und der Aufstellung des Jahresabschlusses am 21. November 2023 sind keine wesentlichen Ereignisse aufgetreten.
5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Aufsichtsrat: EVN AG, Maria Enzersdorf
Aufsichtsrat:
Präsident*in:
Mitglieder:
Ing. Paul Hofer Dipl.-Ing. Irene Pugl
Vorstand:
Der Vorstand
Präsident*in: Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023) DI Reinhard Wolf (ab 19.06.2023) 5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Vizepräsidenten: Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023) Mag. Bettina Glatz-Kremsner (bis 19.06.2023) DI Reinhard Wolf (ab 19.06.2023)
Mitglieder: Mag. Georg Bartmann Dr. Gustav Dressler Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Peter Weinelt Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka ( bis 19.06.2023) Arbeitnehmervertreter*innen: Ing. Paul Hofer Dipl.-Ing. Irene Pugl Mag. Dr. Monika Fraißl Vizepräsidenten: Dr. Norbert Griesmayr (bis 19.06.2023) Mag. Jochen Danninger (ab 19.06.2023) Mag. Georg Bartmann Dr. Gustav Dressler Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Peter Weinelt Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka ( bis 19.06.2023)
Mag. Willi Stiowicek
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Dipl.-Ing. Angela Stransky Mag. Veronika Wüster, MAIS (ab 19.06.2023) Mag. Willi Stiowicek
Uwe Mitter Friedrich Bußlehner Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Dipl.-Ing. Angela Stransky Mag. Veronika Wüster, MAIS (ab 19.06.2023)
Vorstand: Mag. Dr. Monika Fraißl
Arbeitnehmervertreter*innen:
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Uwe Mitter
Friedrich Bußlehner
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023 Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes
Der Vorstand Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
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Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Maria Enzersdorf, am 21. November 2023
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands