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EVN AG Annual Report 2022

Dec 15, 2022

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Annual Report

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Energie. Wasser. Leben.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Der europäische Energiesektor durchlebte im Geschäftsjahr 2021/22 eine Krise historischer Dimension. Begonnen hatte diese außerordentliche Situation bereits im Sommer 2021 mit dem Wirtschaftsaufschwung nach der Covid-19-Pandemie, der einen deutlichen Anstieg der Energienachfrage nach sich zog. Die Ukrainekrise erhöhte die Volatilität auf den Energiemärkten zusätzlich. Die Preisverwerfungen der letzten Monate haben einige unserer Aktivitäten enorm belastet – und damit ebenso unsere engagierten Kolleginnen und Kollegen, aber natürlich auch viele unserer Kundinnen und Kunden.

Gemessen am Ergebnis, das wir für das Geschäftsjahr 2021/22 vorlegen, hat die EVN dieses historisch schwerste Krisenjahr unserer Branche solide bewältigt. Dies verdanken wir unserem diversifizierten Geschäftsmodell und der daraus resultierenden Resilienz; gleichzeitig ist es ein Beweis für die Fähigkeit unserer Organisation, rasch geeignete Lösungen für komplexe Herausforderungen zu entwickeln. Gutes Krisenmanagement war zuletzt in vielen Bereichen unserer Gruppe gefordert, sei es im Energievertrieb, in Customer Relations, in Südosteuropa oder im internationalen Projektgeschäft, um nur einige der besonders betroffenen Bereiche zu nennen.

Dabei dürfen wir nicht übersehen, dass unsere Branche – auch ohne Covid-19, Ukrainekrieg, Diversifizierung bei Erdgas, Inflation etc. – mit der Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems eine gewaltige Aufgabe im Sinn des Klimaschutzes zu bewältigen hat. Genau auf dieses Ziel ist unsere Strategie 2030 ausgerichtet, an deren Umsetzung wir mit voller Energie arbeiten. Dafür haben wir im 100. Jahr unserer Unternehmensgeschichte so viel investiert wie nie zuvor: Mehr als eine halbe Milliarde Euro haben wir im Geschäftsjahr 2021/22 für die Energiezukunft aufgewendet. Sie flossen in den Ausbau der erneuerbaren Erzeugung und der Netzinfrastruktur – beides

zentrale Bausteine für eine grüne und sichere Energiezukunft. Bekräftigt wird dies übrigens auch durch den Bericht nach der EU-Taxonomie-Verordnung, den wir heuer – integriert in unseren Ganzheitsbericht – erstmals vorlegen: Bereits rund 85 % unserer Investitionen im Berichtszeitraum flossen in ökologisch nachhaltige, d. h. taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten. Gleichzeitig haben wir uns im Rahmen der Science Based Targets Initiative zu objektiv messbaren Reduktionszielen in Bezug auf unsere Treibhausgasemissionen verschrieben. Wir unterstreichen damit einmal mehr, wie ernst es uns mit unserer Klimastrategie – und auch der Transparenz dazu – ist. Doch abseits aller Plan-Ist-Abgleiche brauchen wir weiterhin das Verständnis und das Commitment aller unserer internen und externen Stakeholder, um unsere Klimaziele zu erreichen. Daher haben wir die Kampagne "Wir fürs Klima – die EVN Klimainitiative" gestartet, um unsere externen und internen Stakeholder auch für unsere Klimastrategie zu gewinnen.

Trotz verstärkter Belastungen und diverser Unsicherheiten, die großteils außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, blicken wir zuversichtlich in die Zukunft. Wir verpflichten uns weiterhin zu den Kernanliegen unserer Stakeholder, allen voran der Versorgungssicherheit, der Kund*innenorientierung sowie dem Klima- und Umweltschutz. Deshalb werden wir auch künftig verstärkt in die Bereiche Netze, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung investieren. Damit werden die jährlichen Investitionen auch künftig über der Marke von 500 Mio. Euro liegen. Vor diesem Hintergrund werden wir der 94. ordentlichen Hauptversammlung eine stabile Dividende von 0,52 Euro pro Aktie vorschlagen. Gemäß unserer Dividendenpolitik definiert dies auch das Mindestniveau für künftige Ausschüttungen. Gleichzeitig bekräftigen wir unsere Absicht, unsere Aktionärinnen und Aktionäre an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen.

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Sprecher des Vorstands

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied des Vorstands

Kennzahlen

+/–
2021/22 2020/21 % 2019/20
Verkaufsentwicklung
Stromerzeugung GWh 3.365 3.997 –15,8 3.785
davon erneuerbare Energie GWh 2.248 2.283 –1,5 2.250
Stromverkauf an Endkund*innen GWh 20.853 20.207 3,2 19.813
Erdgasverkauf an Endkund*innen GWh 4.987 5.412 –7,9 4.957
Wärmeverkauf an Endkund*innen GWh 2.545 2.545 0,0 2.303
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse Mio. EUR 4.062,2 2.394,9 69,6 2.107,5
EBITDA Mio. EUR 754,8 836,5 –9,8 590,4
EBITDA-Marge1) % 18,6 34,9 –16,3 28,0
Operatives Ergebnis (EBIT) Mio. EUR 331,6 386,4 –14,2 273,1
EBIT-Marge1) % 8,2 16,1 –8,0 13,0
Ergebnis vor Ertragsteuern Mio. EUR 301,2 366,4 –17,8 257,3
Konzernergebnis Mio. EUR 209,6 325,3 –35,6 199,8
Konzern-Bilanz
Bilanzsumme Mio. EUR 12.430,5 11.139,8 11,6 8.365,7
Eigenkapital Mio. EUR 7.321,1 6.544,3 11,9 4.543,3
Eigenkapitalquote1) % 58,9 58,7 0,1 54,3
Nettoverschuldung Mio. EUR 1.245,1 813,8 53,0 1.037,7
Gearing1) % 17,0 12,4 4,6 22,8
Return on Equity (ROE)1) % 3,4 6,3 –2,9 5,0
Konzern-Cash-Flow und Investitionen
Cash Flow aus dem operativen Bereich Mio. EUR 151,0 789,6 –80,9 412,0
Investitionen2) Mio. EUR 564,0 415,0 35,9 367,9
Net Debt Coverage (FFO)1) % 55,8 92,9 –37,2 47,7
Interest Cover (FFO) x 20,7 13,1 57,7 11,6
Wertschaffung
Operatives Ergebnis nach Steuern (NOPAT) Mio. EUR 313,4 312,8 0,2 274,6
Capital Employed3) Mio. EUR 5.683,2 4.842,5 17,4 4.405,7
Operativer Return on Capital Employed (OpROCE)1) % 5,5 6,5 –0,9 6,2
Weighted Average Cost of Capital (WACC)1) % 5,0 5,5 –0,5 5,5
Economic Value Added (EVA®)
4)
Mio. EUR 29,3 46,4 –37,0 32,3
Aktie
Ergebnis EUR 1,18 1,83 –35,6 1,12
Dividende EUR 0,525) 0,52 0,0 0,49
Dividendenrendite1) % 3,1 2,3 0,8 3,4
Performance der Aktie
Kurs per Ultimo EUR 17,04 22,95 –25,8 14,28
Höchstkurs EUR 27,70 24,75 11,9 18,36
Tiefstkurs EUR 16,92 13,38 26,5 11,22
Börsekapitalisierung per Ultimo Mio. EUR 3.065 4.128 –25,8 2.569
Credit Rating
Moody's A1, stabil A1, stabil A1, stabil
Scope Ratings6) A+, stabil A+, stabil

1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten

2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

3) Die ausgewiesenen Werte entsprechen einem durchschnittlichen und bereinigten Capital Employed.

4) Definition laut Stern Stewart & Co.

5) Vorschlag an die Hauptversammlung

6) Das Erstrating der EVN von Scope Ratings wurde am 2. November 2021 veröffentlicht.

2021/22 2020/21 2019/20
Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter*innenstand auf Vollzeitbasis (FTE) Ø 7.135 7.126 7.007
Mitarbeiter*innenstand zum Bilanzstichtag (Kopfzahl) Anzahl 7.453 7.453 7.428
davon Frauen Anzahl 1.744 1.711 1.717
davon Männer Anzahl 5.709 5.742 5.711
Frauenanteil % 23,4 23,0 23,1
Mitarbeiter*innenfluktuation % 3,5 4,0 3,5
Ausbildungsstunden pro Mitarbeiter*in Std. 26,9 28,8 27,5
Arbeitsunfälle1) Anzahl 78 78 64
Umwelt
Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1) t CO2e 1.123.508 1.875.446 1.565.571
Spezifische Treibhausgasemissionen (Scope 1) t CO2e/GWh 248,04 357,22 301,87
NOx-Emissionen t 832 1.360 1.171
Gefährliche Abfälle und Reststoffe2) t 14.608 17.489 17.107
Wasserverbrauch3) Mio. m³ 36,0 34,8 33,4

1) Ohne Wegunfälle

2) Ohne Baurestmassen

3) Trinkwasserversorgung aus aufbereitetem Grundwasser durch EVN Wasser

Mio. EUR

Umsatzerlöse, EBITDA und EBITDA-Marge

Mio. EUR und %

Mitarbeiter*innen nach Regionen

Kopfzahl zum Bilanzstichtag

Highlights 2021/22

Umsatz 4,1 Mrd. Euro

Konzernergebnis 209,6 Mio. Euro EBIT 331,6 Mio. Euro

Dividendenvorschlag 0,52 Euro je Aktie

Inhalt

Nichtfinanzieller Bericht 01

  • Zum Bericht 04
  • Unternehmensprofil Geschäftsmodell (gemäß NaDiVeG) 06

Interview mit dem Vorstand 10

Klare Werte, fokussierte Strategie Einbindung der Stakeholder, Analyse wesentlicher Themen, 16

Strategie, Nachhaltigkeitsrisiken (gemäß NaDiVeG) Strategie // Wesentlichkeitsmatrix //

Nachhaltigkeitsorganisation // Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit

Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung 26

Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption (gemäß NaDiVeG)

Menschenrechte, Ethik und Integrität // Beschaffung // Kapitalmarkt // Wertschöpfung // EU-Taxonomie-Verordnung

48 Versorgungssicherheit

Versorgungssicherheit // Energiekrise: Fragen und Antworten // Netzinfrastruktur

62 Kund*innenorientierung

Persönliche Beratung // Strategien gegen Energiearmut // Verantwortung über das Kerngeschäft hinaus // Innovation

76 Attraktive Arbeitgeberin

Arbeitnehmer*innenbelange (gemäß NaDiVeG)

Veränderung der Arbeitswelt // Verantwortungsvolle Arbeitgeberin // Diversität // Gesundheit und Sicherheit

Klima- und Umweltschutz 94

Umweltbelange (gemäß NaDiVeG)

Umweltmanagement und Zertifizierungen // EVN Klimainitiative // Klima – Einflüsse und Schutzmaßnahmen // Windkraft // Umwelt – Einflüsse und Schutzmaßnahmen

Stakeholder-Dialog 114

Sozialbelange (gemäß NaDiVeG)

Proaktive Einbindung // Projektkommunikation // Gesellschaftliches Engagement // EVN100 für Niederösterreich

  • Nachhaltigkeitsprogramm 120
  • Unabhängige Prüfung des nichtfinanziellen Berichts 129

133 Corporate Governance

  • 133 Bericht des Aufsichtsrats
  • 135 Corporate Governance-Bericht Diversitätskonzept (gemäß NaDiVeG)

144 Konzernlagebericht

  • 144 Energiepolitisches Umfeld
  • 146 Wirtschaftliches Umfeld
  • 147 Energiewirtschaftliches Umfeld
  • 149 Geschäftsentwicklung
  • 158 Innovation, Forschung und Entwicklung
  • 158 Risikomanagement
  • 164 Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
  • 164 Angaben gemäß §243a UGB
  • 165 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022/23
  • 166 Segmentbericht
  • 177 Konzernabschluss und -anhang
  • 275 Service
  • 275 GRI-Inhaltsindex
  • 286 Glossar
  • Umschlag Kontakt

Zum Bericht

Unter dem Titel "EVN Ganzheitsbericht" erstellen wir jeweils einen integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht über das vergangene Geschäftsjahr, das bei der EVN den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September umfasst. Unser Anspruch ist es, eine gleichrangige Berichterstattung über finanzielle und nichtfinanzielle Themen einschließlich der Corporate Governance zu gewährleisten.

Berichterstattung gemäß NaDiVeG

Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), haben wir für diesen Konzernabschluss die Option gewählt, einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht, der in diesen Ganzheitsbericht integriert ist, zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption finden sich daher im Berichtsteil "Nichtfinanzieller Bericht" und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.

EU-Taxonomie-Verordnung

Für das Geschäftsjahr 2021/22 ist die EVN erstmals zur Berichterstattung gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung (2020/852) verpflichtet. Da die Berichtspflichten der EU-Taxonomie sukzessive in Kraft treten, müsste die EVN für das Geschäftsjahr 2021/22 lediglich über die Evaluierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten für die beiden Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" berichten. Um unseren Stakeholdern, insbesondere Investor*innen, Analyst*innen und Kreditgeber*innen, jedoch schon jetzt einen umfassenden Eindruck zu vermitteln, haben wir uns entschieden, freiwillig – und damit ein Jahr früher als gesetzlich dazu verpflichtet – für Umsatz, CapEx und OpEx den jeweiligen Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten zu berichten.

Zur Berichterstattung gemäß EU-Taxonomie-Verordnung siehe Seite 39ff

Standards und Richtlinien

Der vorliegende Bericht entspricht zudem den hohen Anforderungen des UN Global Compact und dient auch der Darstellung unserer diesbezüglichen Fortschritte. Die Erhebung und Berechnung der Daten erfolgte – unter Beachtung nationaler und internationaler Standards sowie Leitlinien der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung – durch die

Konzernfunktionen Rechnungswesen, Controlling und Personalwesen sowie die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Die nichtfinanzielle Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021/22 erfolgt auf Basis der Standards der Global Reporting Initiative (GRI) in der Option "Kern" und geht darüber hinaus auf zusätzliche wesentliche Leistungsindikatoren ein. Die berichteten GRI-Indikatoren sind im GRI-Inhaltsindex zusammengefasst, der somit eine zusammenfassende Inhaltsübersicht darstellt.

Zum GRI-Inhaltsindex siehe Seite 275ff

Berichtsprinzipien und -gliederung

In der EVN legen wir hohen Wert auf eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen und Anliegen unserer unterschiedlichen Stakeholder. Die Auswahl der Berichtsinhalte für die nichtfinanzielle Berichterstattung basiert neben der Maßgeblichkeit im Nachhaltigkeitskontext und

einer ausgewogenen und vollständigen Darstellung der wesentlichen und aktuellen Themen auf folgenden Grundsätzen:

  • Einbeziehung der Stakeholder: Die Berichtsinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Vorschriften und den Informationsbedürfnissen unserer Stakeholder, die wir im Rahmen der Stakeholder--Befragung zuletzt im Jahr 2021 erhoben haben. Dieser strukturierte Erhebungsprozess erfolgt regelmäßig alle drei Jahre.
  • Wesentlichkeit: Als Ergebnis der Stakeholder-Befragung definiert die EVN Wesentlichkeitsmatrix die wesentlichsten Handlungs- und somit Themenfelder der EVN, die sich auch in der Struktur des vorliegenden Berichts widerspiegeln. Diese Gliederung nach den Handlungsfeldern soll die vielfältigen und unterschiedlich gelagerten Informationsbedürfnisse ausgewogen und zielgruppengerecht erfüllen. In Übereinstimmung mit den GRI-Berichtsstandards verzichten wir auf Angaben von geringerer Relevanz, um durch den Fokus auf die Wesentlichkeit von Themen eine möglichst hohe Aussagekraft und Transparenz des Berichts zu gewährleisten.
  • Vollständigkeit: Die Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowie den angewendeten GRI-Standards.

Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 16f

Externe Verifizierung

Die Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen des NaDiVeG bzw. § 267a UGB und den GRI-Standards 2016 Option "Kern" sowie Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) iVm Art. 10 Abs. 2 und Abs. 4 der Delegierten Verordnung der Europäischen Kommission (2021/2178) i.V.m. Art. 9 lit. a und b der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) erfolgte für das Geschäftsjahr 2021/22 mit begrenzter Sicherheit durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.

  • Zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers siehe Seite 269ff
  • Zum Bericht über die unabhängige Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts siehe Seite 129ff

Weitere Hinweise

Wir haben diesen Ganzheitsbericht mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Satzoder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Dieser Ganzheitsbericht enthält auch zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die wir auf Basis aller uns bis zum Redaktionsschluss zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie "erwarten", "schätzen", "planen", "rechnen" etc. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten – und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse – aufgrund verschiedenster Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können.

Wir verwenden im Bericht folgende Verweisarten:

  • Verweis innerhalb des Ganzheitsberichts
  • Verweis auf Inhalte im Internet
  • Verweis auf GRI-Standards

Die EVN ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Ganzheitsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzestexten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.

Dieser Ganzheitsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.

Redaktionsschluss war der 23. November 2022.

  • Zur Global Reporting Initiative siehe
  • Zum UN Global Compact siehe
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-46, GRI 102-54

Unsere EVN – Unternehmen für Energie, Wasser und Umweltdienstleistungen

Deutschland

  • Erzeugung: Strom
  • Energieversorgung: Strom
  • Umweltgeschäft: Trinkwasserverund Abwasserentsorgung, thermische Klärschlammverwertung

Märkte1) und Tätigkeitsfelder

Nichtfinanzieller Bericht

Weitere Länder

Internationales Projektgeschäft: Die WTE verantwortet die Errichtung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung in Deutschland, Polen, Litauen, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Zypern, Bahrain und Kuwait

1) Übersichtskarte betrifft Märkte im Energiegeschäft

Wertschöpfungskette und Eckdaten

Handel und Vertrieb

Energieabsatz 28,4TWh

Speiche-

6,3 Mrd. m3

Nichtfinanzieller Bericht

9

Stefan Szyszkowitz, Franz Mittermayer EVN Vorstand

Nichtfinanzieller Bericht

EVN Ganzheitsbericht 2021/22 11

Mit Resilienz durch die Energiekrise und in die Energiezukunft

Für die EVN sollte 2022 im Zeichen des 100-jährigen Firmenjubiläums stehen. Stattdessen erlebte die Energiebranche ungewöhnlich heftige Verwerfungen. Wie beurteilen Sie das vergangene Jahr im Gesamtbild?

Stefan Szyszkowitz: Ganz ohne Zweifel erlebt die Energiebranche eine bisher einzigartige Situation, das Ausmaß der Verwerfungen ist massiv und die Dimension historisch. Eine vertiefte Analyse der Lage zeigt, dass mehrere Faktoren zusammengekommen sind, die letztlich diese beispiellose Situation verursacht haben: Bereits im Som-

Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands

mer 2021 führte der einsetzende Wirtschaftsaufschwung nach der Covid-19- Pandemie zu einer Steigerung des Energiebedarfs und in der Folge auch zu einer Erhöhung der Energiepreise. Als zusätzlicher Preistreiber bei Erdgas und Strom wirkte damals die von der Europäischen Union gewünschte Verknappung und damit Verteuerung der CO2-Emissionszertifikate. Darauf folgten zunächst Kriegsrhetorik, dann der Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022 und seither immer neue Eskalationen rund um russische Gaslieferungen. Die Terminpreise für Energie wurden zum Abbild all dieser Entwicklungen – und zeigen nicht nur immer

neue Höchststände, sondern auch eine starke Volatilität und damit Unsicherheit. Unserer Einschätzung nach wird eine Normalisierung noch einige Zeit auf sich warten lassen. Davon gehen wir auch in unseren aktualisierten Planungen aus.

Wenn – wie das 2022 für uns der Fall war – in einem Jahr die größte Krise unserer Branche mit dem 100-jährigen Bestandsjubiläum des eigenen Unternehmens zusammenfallen, beeinflusst das natürlich auch die aktuelle Positionsbestimmung: "Wie steht die EVN in ihrem 100. Jahr eigentlich da?" Doch ungeachtet der Krise kommen wir hier zu einem sehr positiven Resümee: Die EVN ist – allen momentanen Widrigkeiten und Unsicherheiten zum Trotz – sehr stabil aufgestellt! Diese Resilienz ist letztlich auch das Ergebnis einer über 100 Jahre gelebten Unternehmenskultur, mit der sich Haltungen wie Achtsamkeit, Weitsicht und Änderungswille tief in unsere DNA einge-

»Wir bekennen uns klar dazu, die EVN als attraktives Investment für ESG-Investor*innen zu positionieren. «

schrieben haben. Dies verdanken wir unseren Kolleginnen und Kollegen, die – damals wie heute – mit ihrer Expertise und ihrem Engagement laufend zur Diversifizierung und Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells beigetragen haben und dies weiterhin tun. Dank dieses Spirits sind wir auch in der Lage, auf unerwartete Situationen wendig und lösungsorientiert zu reagieren.

Welche Auswirkungen hat die Energiekrise auf Ihre Kundinnen und Kunden?

Franz Mittermayer: Die Preisentwicklungen beschäftigen uns seit Beginn der Marktverwerfungen natürlich intensiv. Unsere Verantwortung zur Wahrung der ökonomischen Interessen der EVN und ihrer Stakeholder ist in der aktuellen Situation besonders gefordert. Vor diesem Hintergrund war die schrittweise Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten an unsere Kundinnen und Kunden alternativlos. Gleichzeitig war es uns ein großes Anliegen, gerade für die vulnerablen Kund*innengruppen die Treffergenauigkeit der von Bund und Land initiierten monetären Hilfen bestmöglich zu unterstützen. Zu diesem Zweck haben wir z.B. im September 2022 eine breite Informationskampagne gestartet, die darauf abzielte, dass alle niederösterreichischen Haushalte möglichst rasch die ihnen zustehenden Rabatte und Förderungen nutzen können. Dabei haben wir auch ganz proaktiv den Kontakt zur Bevölkerung gesucht, indem wir Mitarbeiter*innen unseres Customer Relations Teams mit einem EVN Bus einen Monat lang in alle Ecken unseres Versorgungsgebiets geschickt haben.

In unserer Kampagne haben wir anhand einfach umzusetzender Stromspartipps auch konkrete Einsparpotenziale aufgezeigt. Zudem haben wir mit Optima Smart Natur ein innovatives Angebot entwickelt, das zwei tagesbzw. tageszeitabhängige Tarife beinhaltet. Damit nutzen wir die Vorteile der Smart Meter, die – Aktivschaltung vorausgesetzt – ein Auslesen des Stromverbrauchs im Viertelstundentakt ermöglichen. Anhand dieser exakten Informationen über den Energieverbrauch können Kosten gespart werden, indem Strom möglichst zum günstigeren Tarif während der Abend- und Nachtstunden bezogen und dadurch das Verbrauchsverhalten preislich optimiert wird. Rund 5.000 Kundinnen und Kunden haben inzwischen auf diesen Tarif gewechselt.

Gibt es in der aktuellen Situation auch Beispiele für die "Krise als Chance"?

Franz Mittermayer: Ohne die enorme Belastung der Volkswirtschaften durch die Teuerung bei Energie schönreden zu wollen, können wir aktuell doch so manchen Paradigmenwechsel beobachten. Ein massives Umdenken gibt es z.B. beim Verbrauch von Energie, und das Thema Effizienzsteigerung als Anreiz für Konsument*innen findet plötzlich breite Akzeptanz. In Zeiten drängender klimapolitischer Fragen, aber auch knapper Ressourcen – neben Erdgas angesichts des niederschlagsarmen Sommers zuletzt auch Wasserkraft – wird bewusst, dass jede nicht benötigte Kilowattstunde Strom zur Stabilität des Energiesystems beiträgt. Eine weitere interessante Entwicklung im Diskurs über die langfristige Transformation dieses Systems ist die Erkenntnis, dass die geänderten Preisniveaus neue Technologien aus der Nische unrentabler Zukunftsoptionen in das Stadium erster industrieller Versuchsanlagen versetzen. Ein Beispiel dafür sind etwa die zur Produktion von Grüngas erforderlichen Elektrolyseanlagen.

Energiezukunft und Klimapolitik bringen uns gleich zum nächsten Thema. Welche neuen Entwicklungen gibt es hier?

Stefan Szyszkowitz: Als wir vor mittlerweile zwei Jahren unsere Strategie 2030 erarbeitet haben, stand für uns zweifelsfrei fest, dass wir uns eng an den für unsere Branche relevanten internationalen Rahmenwerken orientieren wollen, so etwa den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen oder Zielsetzungen der Energieund Klimapolitik wie dem Pariser Klimaabkommen oder dem European Green Deal. Vor einem Jahr haben wir dann mit der Science Based Targets Initiative einen Pfad zur sukzessiven Reduktion unserer Treibhausgasemissionen bis 2034 akkordiert. Diese Ziele haben wir auch in unsere mittel- und langfristige Finanzplanung integriert. Zusätzlich haben wir die Kampagne "Wir fürs Klima – die EVN Klimainitiative" gestartet, um unsere internen und externen Stakeholder auch emotional stärker in unsere Ambitionen einzubinden. Denn unsere Ziele erreichen wir nur, wenn alle gemeinsam dazu beitragen und die Energiezukunft auch realisieren wollen.

Damit wären wir beim nächsten Thema, den Investitionen …

Franz Mittermayer: Wir bekennen uns weiterhin zu unserem Investitionsprogramm, das wir im Rahmen der Strategie 2030 aufgestellt haben und das ein jährliches Volumen von 500 Mio. Euro – bzw. tendenziell sogar mehr – vorsieht. Mit diesen Investitionen positionieren wir unsere Gruppe bei allen zentralen Zukunftsthemen ganz klar und nehmen in Sachen erneuerbare Erzeugung, Netzinfrastruktur und Trinkwasserversorgung eine Schlüsselrolle in Niederösterreich ein. Denn auf diese Bereiche entfallen etwa drei Viertel unserer jährlichen Investitionen.

Der Ausbau im Bereich erneuerbare Energien legt – nach einigen mühsamen Jahren mit überaus langwierigen Genehmigungsverfahren – an Dynamik zu: Bei Windkraft hatten wir per 30. September 2022 eine installierte Leistung von 407 MW und können auf Basis der aktuell vorliegenden Genehmigungen weitere zwei Windparks mit einer zusätzlichen Kapazität von insgesamt 55 MW sowie ein Repowering realisieren. Damit liegen wir gut im Plan, um den bis 2030 geplanten Ausbau auf eine Gesamt-Windkraftkapazität von 750 MW zu schaffen.

Auch bei Photovoltaik ist unsere Projekt-Pipeline gut gefüllt. Damit sind wir gut unterwegs in Richtung der eben-

»Die EVN ist gut aufgestellt und für die Herausforderungen unserer Zeit gerüstet! «

Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands

falls bis 2030 angestrebten Kapazität von 300 MW. Aktuell errichten wir in Trumau südlich von Wien auf einer ehemaligen Deponie unsere erste Großflächen-Photovoltaikanlage mit 10 MW. Sehr beeindruckend ist übrigens auch der private Photovoltaikausbau in Niederösterreich, der gleichzeitig die Notwendigkeit unserer Netzinvestitionen unterstreicht: Ins niederösterreichische Netz speisen heute bereits 58.000 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 684 MW Strom ein.

In Krems soll Anfang 2023 nach nur knapp zwei Jahren Bauzeit unsere neue Biomasse-Cogeneration-Anlage in Betrieb gehen. Von hier aus werden wir mit regionaler Biomasse rund 15.000 Haushalte mit Ökostrom und rund 30.000 Haushalte mit Naturwärme versorgen. Neben dem weiteren Ausbau von Biomasse-Heizwerken, für die uns in Niederösterreich ausreichend heimische Biomasse zur Verfügung steht, prüfen wir derzeit eine Reihe weiterer Optionen, den Einsatz von Erdgas zur Raumwärmeproduktion zu reduzieren. Zu diesen Alternativen zählen Wärmepumpen (betrieben durch erneuerbaren Strom) ebenso wie Geothermie oder die Substitution von Erdgas durch Methan.

Im Bereich Wasser versorgt unsere mittlerweile fünfte Naturfilteranlage bereits seit März 2022 von Petronell aus etwa 50.000 Kundinnen und Kunden in der Region rund um den Flughafen Wien-Schwechat mit natürlich enthärtetem Trinkwasser. Gerade der überdurchschnittlich heiße und niederschlagsarme Sommer dieses Jahres hat zudem verdeutlicht, wie wichtig unsere laufenden Investitionen in den Ausbau überregionaler Versorgungsleitungen sind. Nur dadurch können wir angesichts steigenden Wasserbedarfs bei gleichzeitig regional rückläufigen Grundwassermengen weiterhin eine optimale Verteilung aus unseren Brunnenanlagen und Hochbehältern gewährleisten.

Für all diese ambitionierten Projekte benötigen Sie qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Inwiefern ist der viel thematisierte Fachkräfte- bzw. Personalmangel auch für die EVN ein Thema?

Stefan Szyszkowitz: Wir sind überzeugt, dass sich unsere Arbeitskultur weiter entwickeln muss, und dürfen diese Frage nicht auf Schlagworte wie mobiles Arbeiten reduzieren. Ein großer Teil dieses Wandels muss auch von der EVN als Arbeitgeberin ausgehen. Um das anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: In unserem Unternehmen hatten wir schon immer die Tradition, dass sich Kolleginnen und Kollegen in wechselnden Tätigkeitsgebieten bewähren, mit Herausforderungen wachsen und mit zunehmender Verantwortung weiterentwickeln konnten. Wenn uns künftig gerade in den technischen Disziplinen qualifizierte Arbeitskräfte fehlen und gleichzeitig der Pool geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten immer kleiner wird, müssen wir die EVN mit einem klaren Bekenntnis zu Vielfalt

noch viel stärker öffnen. Dadurch soll eine Kultur entstehen, die der Diversität unserer heutigen Zeit entspricht. Zudem setzen wir in der Kommunikation mit dem Arbeitsmarkt über alle Regionen und Tätigkeitsbereiche hinweg auf Employer Branding und somit auf eine positive Wahrnehmung der EVN auch als Arbeitgeberin

Welche Neuigkeiten gibt es aus dem internationalen Projektgeschäft?

Franz Mittermayer: Bei unserem Großprojekt in Kuwait konnten wir im Geschäftsjahr 2021/22 gute Fortschritte erzielen, nachdem der Projektstart aufgrund der Corona-bedingten Lockdowns, insbesondere einer monatelangen Sperre des kuwaitischen Flughafens, sowie Beeinträchtigungen internationaler Lieferketten sehr erschwert worden war. Für diese unverschuldeten Verzögerungen haben wir Kompensation angemeldet und befinden uns dazu in guten Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und Behörden. Wichtig ist jetzt jedoch der planmäßige Baufortschritt. Ende September 2022 lag der Fertigstellungsgrad der Kläranlage bereits bei etwa 60 % und jener der Abwasserinfrastruktur bei etwa 40 %. Planmäßigen Projektverlauf vorausgesetzt, werden wir die Errichtung der Kläranlage bis Ende des Geschäftsjahres 2022/23 abschließen können.

Positive Neuigkeiten gibt es aber auch von unseren Projekten im Bereich thermische Klärschlammverwertung. Während die von unserem 50:50-Joint-Venture sludge2energy errichtete Anlage in Halle-Lochau im April 2022 bereits in Betrieb genommen werden konnte, erfolgte im September 2022 der Baubeginn für eine weitere Klärschlammverwertungsanlage in Berlin-Waßmannsdorf.

Entgegen allen aktuellen Unsicherheiten arbeitet die EVN also fokussiert an der Umsetzung ihrer Strategie 2030. Das sollte auch der Kapitalmarkt wohlwollend aufnehmen …

Stefan Szyszkowitz: Das tut er tatsächlich.

Die EVN Aktie hat ihre Position im ATX gut abgesichert, seit im März 2021 die angestrebte Rückkehr in diesen Leitindex der Wiener Börse gelungen ist. Wir bekennen uns klar dazu, die EVN auf der Grundlage unserer Strategie als attraktives Investment für ESG- und nachhaltigkeitsorientierte Investor*innen zu positionieren. Deshalb berichten wir – auf freiwilliger Basis – auch bereits für unser Geschäftsjahr 2021/22 den Anteil unserer gemäß EU-TaxonomieVerordnung ökonomisch nachhaltigen Geschäftstätigkeiten an Umsatz, CapEx und OpEx.

Wir sehen uns als stabiler Partner für unsere Aktionär*innen. Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden wir der Hauptversammlung eine Dividende von 0,52 Euro pro Aktie vorschlagen. Für die Zukunft zielt unsere Dividendenpolitik darauf ab, die jährliche Dividende zumindest konstant zu halten. Gleichzeitig beabsichtigen wir, unsere Aktionär*innen an künftigen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe partizipieren zu lassen.

Zudem streben wir den Erhalt unserer Ratings im soliden A-Bereich an und achten deshalb besonders darauf, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ertragskraft und Nettoverschuldung zu halten. Dabei sehen wir aber durchaus einen gewissen Spielraum für temporäre Schwankungen in unserer Nettoverschuldung – angesichts unserer Investitionserfordernisse und des Finanzierungsbedarfs für unser Working Capital.

Die bereits erwähnte Resilienz unseres Geschäftsmodells, unsere Strategie 2030 samt Dekarbonisierungspfad sowie unser Investitionsprogramm mit seinem klaren Fokus auf unsere regulierten und stabilen Geschäftsfelder senden ein klares Signal in Richtung Kapitalmarkt: Die EVN ist gut aufgestellt und für die Herausforderungen unserer Zeit gerüstet!

»Mit unseren Investitionen nehmen wir in Sachen erneuerbare Erzeugung, Netzinfrastruktur und Trinkwasserversorgung eine Schlüsselrolle in Niederösterreich ein. «

Franz Mittermayer, Mitglied des Vorstands

Klare Werte, fokussierte Strategie

Ein klares Wertegerüst und die Fokussierung auf Handlungsfelder, die wir regelmäßig gemeinsam mit unseren Stakeholdern reflektieren und entsprechend priorisieren, bilden die Grundlage für unser unternehmerisches Handeln. Auf diesem Fundament ruhen nicht nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, sondern unsere gesamte Konzernstrategie.

Grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu konzernweiten Verhaltens- und Handlungsregeln bilden gemeinsam das Wertegerüst der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns. Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Verund Entsorgungsaufgaben gelten für die Tätigkeit und die Führung unseres Konzerns anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich.

Wir bekennen uns zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und streben in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte – sprich die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) – umfasst, für die wir in der EVN auch den Überbegriff "Nachhaltigkeit" verwenden. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – unserer Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv. Mit Kompetenz und Zuverlässigkeit sind wir um die Zufriedenheit unserer Kund*innen bemüht, denn diese sichert letztlich unseren nachhaltigen Erfolg. Unserer Verantwortung für Klima und Umwelt kommen wir insbesondere durch eine möglichst weitreichende Minimierung unserer Emissionen, durch Ressourcenschonung und durch die forcierte Nutzung erneuerbarer Energieträger nach. Laufende Innovation und Effizienzsteigerung tragen dazu entscheidend bei. Abgerundet wird unser Wertesystem schließlich durch ein klares Bekenntnis zu sozialer Verantwortung.

Stakeholder-Interessen und EVN Wesentlichkeitsmatrix

Wir messen dem institutionalisierten Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen zu strategischen Fragen hohe Bedeutung bei. Abgesehen von anlassbezogenen Kontakten, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit permanent auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden, bildet im Bereich Nachhaltigkeit die regelmäßige, üblicherweise im Dreijahresrhythmus stattfindende Aktua-

Wichtigste Stakeholder-Gruppen der EVN

EVN Wesentlichkeitsmatrix 2021/22

lisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix den Kern unseres Stakeholder-Managements. Da die letzte Stakeholder-Befragung im Frühjahr 2020 und damit während des ersten Lockdowns im Zuge der Covid-19-Pandemie stattfand, führten wir im Folgejahr eine neuerliche Befragung durch, um die Ergebnisse zu plausibilisieren.

Dazu wurde eine repräsentative Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die Relevanz der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. Die wesentlichsten Themen und Hand- Weiterlesen auf Seite 20 •

lungsfelder, auf die wir uns auch in der Berichterstattung konzentrieren, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen.

In Kombination mit unserem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer Handlungsrahmen, aus dem wir in weiterer Folge unsere Kernstrategien ableiten. Dabei berücksichtigen wir in hohem Maß auch die Anliegen und Prioritäten unserer internen und externen Stakeholder. Die Grundlage dafür bildete die Wesentlichkeitsmatrix. Dadurch konnten wir bei der Aktualisierung unserer Strategie auf die relevanten Themen fokussieren.

  • Zur Definition der Handlungsfelder siehe Seite 23ff
  • Zur Projektkommunikation siehe Seite 116ff
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-44, GRI 102-47

Strategie 2030: Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter.

Bereits im Geschäftsjahr 2019/20 hat das Management der EVN in einem konzernweiten Prozess und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat unsere Unternehmensstrategie zukunftsorientiert weiterentwickelt. Diese besteht aus acht Kernstrategien, die auf der folgenden Doppelseite dargestellt sind.

Eine wesentliche Rolle spielten in unserem Strategieprozess die für den Energiesektor relevanten internationalen Rahmenwerke wie die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und die Zielsetzungen der Energie- und Klimapolitik, z. B. das Pariser Klimaabkommen oder der European Green Deal. Denn sie verändern das Umfeld und die für eine Energieversorgerin maßgeblichen rechtlichen und regulatorischen Vorgaben teils massiv. Die bestimmende Veränderung für unsere Branche – und damit auch ein zentraler Faktor für unsere Strategie – ergibt sich aus dem gesellschaftlichen und politischen Bestreben, das auf eine möglichst rasche Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem abzielt, um die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und schneller zu minimieren. Um diesen Entwicklungen in angemessener Weise gerecht zu werden, haben wir auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative entwickelt. Dadurch wurden maßgebliche Zielsetzungen wie die mit der Science Based Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungsziele oder die Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften eng mit der Gesamtstrategie der EVN verknüpft.

Da die Entwicklung der wesentlichen Markt- und Umfeldfaktoren mit Unsicherheiten behaftet ist, haben wir im Rahmen unseres Strategieprozesses auch Sensitivitäts- und Szenarioanalysen durchgeführt, um in weiterer Folge belastbare Rückschlüsse für die Ableitung konkreter Maßnahmen zu ziehen. Zudem analysieren wir die energiewirt-

Unsere Kernstrategien 2030

Handlungsfelder

1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

2 Versorgungssicherheit

3 Kund*innenorientierung

4 Innovation und Digitalisierung 5 Klimaschutz 6 Umweltschutz

schaftlichen Rahmenbedingungen laufend weiter und erörtern Entwicklungen, etwaige Abweichungen von Planannahmen und deren Auswirkungen regelmäßig auf Managementebene – z.B. in den vierteljährlich stattfindenden Lenkungsausschüssen der Segmente, in denen sich Vorstandsmitglieder und Führungskräfte mit internen Expert*innen austauschen. Die aggregierten Erkenntnisse erörtert der Vorstand wiederum regelmäßig mit dem Aufsichtsrat.

Zur EVN Klimainitiative siehe Seite 100f GRI-Indikatoren: GRI 102-21, GRI 102-29, GRI 102-43, GRI 102-44, GRI 102-47, GRI 413-1

Effiziente Nachhaltigkeitsorganisation

In der EVN ist die Verantwortung für die ESG-Agenden und deren Weiterentwicklung beim Gesamtvorstand und damit auf der höchsten Unternehmensebene angesiedelt. Alle diese Themen

fließen in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein, die ihrerseits von der (ebenfalls vom Vorstand verantworteten) Konzernstrategie abgeleitet wird. Zudem tauscht sich der Vorstand regelmäßig mit dem Aufsichtsrat zur Nachhaltigkeitsstrategie aus und berichtet diesem quartalsweise über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen im ESG-Bereich.

Vierteljährlich tagt zudem unser Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit, der sich aus dem Gesamtvorstand, aus Führungskräften, aus Geschäftsführer*innen der wesentlichen österreichischen und internationalen Konzerngesellschaften sowie aus Mitgliedern eines abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammensetzt. Dieses Gremium behandelt aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.

Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kund*innennutzen.

Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards sowie die operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer ESG-Aspekte in unserer Gruppe sicherstellt. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.

EVN Nachhaltigkeitsorganisation

Wertvolle externe Inputs

Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert*innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen.

Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit

In unserer jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer*innenbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet.

Damit steht uns ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungsund der Vorstandsebene gewährleisten wir dabei insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden. Im Geschäftsjahr 2020/21 nutzten wir auch den zur Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix eingesetzten Online-Fragebogen, um sowohl interne als auch externe Stakeholder zu den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft zu befragen.

Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die wir – im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und unseren übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen nutzen bzw. setzen.

Nichtfinanzieller Bericht

Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus

Angesichts des hohen Stellenwerts, den wir dem Thema Klimaschutz beimessen, erheben wir in der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken sowie Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird als

Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei unterscheiden wir zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.

Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen erfassen wir aber nicht nur durch unser Risikomanagement, sondern analysieren mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäts- und Szenarioanalysen. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die Betrachtung der künftigen Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Auf dieser Basis werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.

Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen die Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch

Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit unserer Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, führen wir regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durch, die geplante Stillstandszeiten mit sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung messen und überwachen wir im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen.

Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten unseres Unternehmens ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau gewährleisten wir dabei vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung. In Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften haben wir dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" beschrieben, beziehen sich die

Mitarbeiter*innenrisiken aber auch auf den Abgang von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen. Diesem Risiko begegnen wir vor allem mit der Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und flexiblen Arbeitszeitmodellen. In der Risikobetrachtung umfasst sind auch bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellungen von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten, die durch unser internes Kontrollsystem (IKS) vermieden werden sollen.

Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegen der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.

  • Zum Risikomanagementprozess (inkl. Erfassung von Nachhaltigkeitsrisiken) siehe Seite 158ff
  • Zu SAIFI und SAIDI siehe Seite 60f
  • Zu Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung sowie Compliance siehe Seite 87ff bzw. Seite 28ff
  • Zu den ökologischen Auswirkungen der Tätigkeit der EVN siehe Seite 96ff
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-11, GRI 102-15

Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

EVN Handlungsfeld und Definition

Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

… steht für eine unternehmerische Haltung, die bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für die Aktionär*innen achtet. Ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten unserer Mitarbeiter*innen ist dabei selbstverständlich. Die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte durch unsere Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen stehen dabei ebenso im Fokus.

Versorgungssicherheit

… steht für eine verlässliche Versorgung unserer Kund*innen auch in Krisensituationen. Dabei spielt nicht nur die lückenlose Versorgung mit Energie in der gewünschten Menge, sondern auch die technische Netzqualität eine bedeutende Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen dabei neben einem nachhaltigen Ausbau der Netz- und Technikinfrastruktur auch in der verlässlichen Trinkwasserversorgung und in der Steigerung der Trinkwasserqualität.

Kund*innenorientierung

… steht für Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, für eine zielgruppenadäquate Kommunikation sowie für die Unterstützung unserer Kund*innen beim effizienten und sicheren Umgang mit Energie. Dabei nimmt der Schutz personenbezogener Daten einen hohen Stellenwert ein.

  • Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
  • Risiko eines Wertverlusts für Eigenund Fremdkapitalinvestor*innen
  • Compliance-Verstöße
    • Stabile Dividendenentwicklung + Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen
  • wurden + Arbeitsplatzsicherung
    • Regionale Wertschöpfung durch Kooperationen
    • Solide Kapitalausstattung ermöglicht ein Abfedern von Wirtschaftskrisen
    • Faire und transparente Auftragsvergabe

Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)

  • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionär*innenvergütung als Ziel
  • Projektabsicherung durch Garantien und Versicherungen
  • Integriertes Geschäftsmodell mit Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten
  • Ratings im soliden A-Bereich als Ziel
  • EVN Verhaltenskodex • EVN Leitwerte
  • Corporate Compliance Management
  • Compliance-Schulungen
  • EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferant*innenbeziehung
  • Nachhaltige Ausrichtung der Beschaffungsvorgänge
  • Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter*innen bei Ausschreibungen
  • Anonymes Hinweisgeber*innenverfahren
  • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer*innenrechten in der Lieferkette
  • Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
  • Konzernweite Ausbauziele bis 2030: Windkraft von aktuell 407 MW auf 750 MW und Photovoltaik auf 300 MW
  • Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
  • EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke, Pandemievorsorge)
  • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität)
  • Geringe Netzverluste und Stromunterbrechungen
  • besserung der Netzinfrastruktur und
  • Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
  • Höchste Priorität für Datenschutz • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
  • (z. B. Wasserqualität) • Monitoring der mittleren Stromunterbrechungshäufigkeit
  • Unterstützung der Kund*innen in effizientem Verbrauchsverhalten
  • Vielfältige Kommunikationskanäle für Kund*innen
  • Bekämpfung von Energiearmut

Sustainable Development Goals

  • Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen
  • Verbrauch natürlicher Ressourcen
  • Emissionen – Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle
    • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie
    • Zuverlässige Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
    • Bereitstellung von Infrastruktur + Versorgung mit hochwertigem
  • Trinkwasser
  • Datenschutzrechtliche Vorfälle
  • Gestiegene Börsepreise beeinträchtigen Leistbarkeit von Energie
    • Verbesserter und effizienter Umgang mit Energie + Kooperationen sichern regionale
  • Arbeitsplätze
    • Hohe Standards in der Versorgungssicherheit
    • Hohe Verfügbarkeit der EVN Kraftwerke
  • Trinkwasserversorgung • Cybersecurity und -versicherung
  • Laufende Investitionen zur Ver-
    -

Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

EVN Handlungsfeld und Definition Impact-Bewertung (Auszug)
"–" = negativ; "+" = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable
Development Goals
Attraktive Arbeitgeberin
steht für unseren Anspruch, eine
verantwortungsbewusste, faire und
krisensichere Arbeitgeberin zu sein.
Dabei gilt es auch, Diversität und
Chancengleichheit zu fördern, Mit
arbeiter*innenaus- und weiterbildung
zu forcieren sowie ein vielfältiges
Angebot an Aufgaben und eine
moderne Arbeitswelt zu bieten.
Damit sichern wir nicht zuletzt eine
zielgerichtete und effiziente Personal
entwicklung in einem sich laufend
wandelnden Arbeitsumfeld.
Selbstverständlich ist bei alldem
ein umfassender Arbeits- und
Gesundheitsschutz.
– Arbeitsunfälle
– Auswirkung auf Gesundheit der
Mitarbeiter*innen durch Überlastung
– Compliance-Verstöße
+ Schaffung von Arbeitsplätzen
+ Arbeitsplatzsicherung
+ Attraktives Arbeitsumfeld
+ Flexible Arbeitsbedingungen
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag
durch Aus- und Weiterbildung
• EVN Leitwerte
• Betriebliche Sozialpartnerschaft
• Nachhaltige Personalentwicklung
• Grundsätze und Richtlinien der
International Labour Organization (ILO)
und des UN Global Compact
• Hohe Standards bei Gesundheitsvor
sorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
• Flexible Arbeitszeitmodelle
• Internes Kontrollsystem (IKS)
• Wiedereinstieg karenzierter
Mitarbeiter*innen; Behaltefristen über
gesetzliches Ausmaß hinaus
• Gruppen-Krankenversicherung
• Compliance-Schulungen
Klimaschutz
… steht für einen schrittweisen
Systemumbau in Richtung einer klima
neutralen Energieerzeugung bei
gleichzeitiger Gewährleistung der
– Treibhausgas-Emissionen
+ Hohe Standards in der Versorgungs
qualität
+ Effiziente und umweltschonende
Energieversorgung für Gesellschaft
• Konzernweite Ausbauziele bis 2030:
Windkraft von aktuell 407 MW auf
750 MW und Photovoltaik auf 300 MW
• Dekarbonisierungsziele gemäß SBTi
(bis 2034)
Versorgungssicherheit. Effizienzstei
gerungen und Innovationsinitiativen –
nicht zuletzt zur Reduktion von
Treibhausgasemissionen – liefern hier
in allen Bereichen einen wichtigen
Beitrag.
und Wirtschaft
+ Beitrag zur Erreichung der
internationalen und nationalen
Klimaziele
+ Reduktion treibhausrelevanter
Emissionen
+ Notwendige Anpassungen im
Geschäftsmodell an den Klima
wandel
• Klimaneutralität ausgewählter
Konzerngesellschaften
• Netzinvestitionen zur Integration
von Strom aus volatiler erneuerbarer
Erzeugung
• Fokus auf Effizienzsteigerung
insbesondere im Bereich
THG-­Emissionsminimierung
• Wärmeerzeugung aus Biomasse und
mit Wärmepumpen
• Eignung des Gasnetzes für erneuerbare
und CO2-freie Gase
Umweltschutz
… steht für eine Minimierung der im
Rahmen unserer Tätigkeit auftreten
den Umweltbeeinträchtigungen, für
eine verantwortungsvolle Nutzung
von Ressourcen, z. B. Materialien und
Wasser, für den Schutz von Flora und
Fauna sowie für den Erhalt der natür
lichen Lebensräume von Tieren und
Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen
und Projekte. Ein weiterer Schwer
punkt liegt auf einem umweltgerech
ten Abfallmanagement. Die lücken
lose Erfüllung von Umweltgesetzen
und -auflagen ist bei allen unseren
Aktivitäten selbstverständlich.
– Beeinflussung von Lebensräumen
(Mensch, Tier und Natur)/Beein
trächtigung der Biodiversität durch
Netzausbau, Wasserkraftwerke und
Errichtung von Windkraftanlagen
– Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Emissionen
+ Hohe Umweltstandards in der
Versorgungsqualität
+ Effiziente und umweltschonende
Energieversorgung für Gesellschaft
und Wirtschaft
• Zertifizierte Umweltmanagement
systeme
• EVN-interne Krisen- und Notfallpläne
(z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke)
• Vielfältige Maßnahmen zum Arten
schutz, zur Wahrung der Biodiversität
sowie zum Schutz und zur Wieder
herstellung natürlicher Lebensräume
• Einsatz modernster Umwelttechnik
• Laufende Modernisierung des Gas
leitungsnetzes
• Fokus auf Effizienzsteigerung
• Umweltgerechtes Abfallmanagement
• Sanierung von Altlasten- und
­-standorten

Überblick über die wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

EVN Handlungsfeld und Definition

Innovation und Digitalisierung … stehen für eine vorausschauende Weiterentwicklung unseres Ge-

schäftsmodells, die u. a. die laufende Anpassung an ein dynamisches Umfeld durch gezielte Innovationen und Digitalisierung im Fokus hat.

Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv

  • Innovative Produkte werden von
  • Kund*innen nicht angenommen
  • Risiko für Cyberkriminalität steigt
    • Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten + Flexiblere Arbeitsbedingungen für
  • Mitarbeiter*innen
    • Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Innovationsinitiativen, Infrastrukturprojekte und -investitionen

Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)

• Laufendes Monitoring des Innovationsprozesses

als Ziel

  • Umfangreiche IT-Security-Maßnahmen • Innovations-, Forschungs- und
  • Entwicklungsaktivitäten • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionär*innenvergütung

Stakeholder-Dialog

… steht für das Übernehmen von Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen der EVN durch vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, auch außerhalb unseres operativen Kerngeschäfts. Im Fokus stehen ein proaktiver Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit ihren Anliegen, z. B. durch die Einbindung von Anrainer*innen beim Ausbau und Betrieb unserer Anlagen. Weitere Schwerpunkte unseres sozialen Engagements liegen in der Wissensvermittlung an Kinder und Jugendliche sowie in der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, z. B. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut.

  • Asymmetrische Einbeziehung unterschiedlicher Stakeholder-Gruppen
  • Mangelnde Identifikation von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen
  • Beeinträchtigungen durch Luftemissionen der Kraftwerke
  • Lärmbeeinträchtigungen beim Anlagenausbau und -betrieb
    • Wahrung der Interessen der wesentlichsten Stakeholder-Gruppen
    • Sicherung und Erhöhung der
  • Lebensqualität durch die verlässliche Bereitstellung von Energie
    • Gewährleistung der Lebensqualität durch die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser
    • Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen
    • Verbesserung des Verbrauchsverhaltens bei Kund*innen
    • Vermittlung von naturwissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Volksschulkinder
  • EVN Kund*innenbeirat zur gleichmäßigen Wahrung der Interessen unterschiedlicher Kund*innengruppen
  • Nachhaltigkeitsbeirat
  • Regelmäßige Stakeholder-Befragung
  • Proaktive Stakeholder-Einbindung
  • Projektbezogene Stakeholder--Kommunikation
  • EVN Wesentlichkeitsmatrix als Instrument zum Abgleich zwischen Konzernstrategie und Stakeholder-Interessen
  • Bekämpfung von Energiearmut • Unterstützung der Kund*innen in
  • effizientem Verbrauchsverhalten
  • Verantwortung für Kunst und Kultur im Rahmen der evn sammlung
  • EVN Sozialfonds
  • EVN Schulservice • Kostenlose Workshops der kabelplus
    • für Schulen zur Stärkung der digitalen Kompetenz junger Menschen

GRI-Indikator: GRI 102-11

Nichtfinanzieller Bericht Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

Effizient

Wirkungsvoll handeln, Zukunft gestalten

28 EVN Ganzheitsbericht 2021/22

Integer, ethisch, zielorientiert – so müssen und so wollen wir handeln. Auch im Verhältnis zu unseren zahlreichen Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, denen wir stets als faire Auftraggeber*innen gegenübertreten.

Menschenrechte, Ethik und Integrität

Bei der EVN legen wir größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller unserer Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen. Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu lückenloser Regeltreue wirksam zu gewährleisten, haben wir konzernweit Compliance-Richtlinien und Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt auf Basis des EVN Unternehmensleitbilds u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit und Wettbewerbsverhalten, Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sowie Klima- und Umweltschutz betreffen. Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden konzernweit die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten. Weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter*innen oder Lieferant*innen bzw. auf bestimmte Themen wie Korruptionsprävention oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen beziehen, vertiefen und ergänzen den EVN Verhaltenskodex.

Die Regelungen unseres Verhaltenskodex setzen auf verschiedensten Grundlagen auf, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen unseres Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht hinausgehen. Verlässlichkeit, Transparenz, Vertrauen und Qualität im Umgang mit internen und externen Partner*innen bilden dabei die zentralen Leitlinien. Den EVN Verhaltenskodex gibt es in einer deutschen und einer englischen Fassung sowie in den Landessprachen

unserer Tochtergesellschaften. Auf unserer Website ist er für alle Interessierten auch öffentlich abrufbar. Interessierten Geschäftspartner*innen bieten wir darüber hinaus jederzeit vertiefende Informationen über unser Compliance-Management.

Organisation des Compliance-Managements

Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter*innen dabei unterstützen soll, sich in ihrem Arbeitsalltag integer und gesetzestreu zu verhalten. Unser CMS baut auf drei Säulen auf:

  • Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
  • Identifikation von Compliance--Risikofeldern und Verstößen gegen den Verhaltenskodex
  • Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung sowie gegebenenfalls Setzen von Maßnahmen

Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS werden von der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM) verantwortet. Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeiter*innen von CCM wurden in Bulgarien, Nordmazedonien sowie in der WTE nationale Compliance Officer eingesetzt. Damit sind unter Wahrung der regionalen Anforderungen konzernweit sieben Mitarbeiter*innen mit der Umsetzung der Compliance-Maßnahmen betraut.

In den zehn Jahren seines Bestehens wurde das CMS der EVN kontinuierlich weiterentwickelt und um neue Aspekte und Maßnahmen ergänzt. Dank dieser gemeinsam mit den verantwortlichen Führungskräften umgesetzten Verbesserungen der Compliance-bezogenen Strukturen, Abläufe und organisatorischen Regelungen wird unser CMS den internationalen Anforderungen gerecht. Ausgehend von dem erreichten hohen Niveau, das nicht zuletzt durch umfassende Schulungs- und Kommunikationsmaßnahmen erreicht wurde, erfolgt nunmehr eine organisatorische Vereinfachung. So wird im Geschäftsjahr 2022/23 die Rolle der dezentralen Compliance Officer in den österreichischen Konzerngesellschaften neu gestaltet. Ihre Aufgaben werden künftig direkt von den Mitarbeiter*innen des CCM erfüllt, die dabei – so wie bisher – von den Leiter*innen der der jeweiligen Organisationseinheiten unterstützt werden.

Der Chief Compliance Officer berichtet mehrmals jährlich an den Gesamtvorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Korruptionsprävention

Wir treten entschieden gegen jede Art von Korruption auf. Den Begriff Korruption fassen wir dabei sehr weit: Er beinhaltet für uns neben gesetzwidrigen Zahlungen (z.B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierten Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle anderen Arten von Zuwendungen (z.B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Sowohl die Annahme als auch die Gewährung solcher Vorteile sind für unsere Mitarbeiter*innen und deren Angehörige konzernweit verboten. Ausgenommen davon sind lediglich die Annahme bzw. Gewährung ortsund landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.

Abgesehen von unserem restriktiven internen Regel- und Wertekatalog unterliegen alle Mitarbeiter*innen und Organe der EVN der strengen österreichischen Gesetzeslage in Bezug auf Amtsträger*innen. Das Korruptionsstrafrecht soll u. a. verhindern, dass Amtsträger*innen ihre Position missbrauchen, um sich selbst bzw. Dritten einen Vorteil zu verschaffen.

Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen unsere Mitarbeiter*innen gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Deshalb legt das CCM im Rahmen seiner regelmäßigen Erhebung von Compliance-Risiken auch besonderes Augenmerk auf das Thema Korruption.

Die folgenden Maßnahmen und Kontrollmechanismen sollen – zusätzlich zu den Werte- und Verhaltensregeln und dem umfassenden Schulungsprogramm – gewährleisten, dass keine Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben und unsere unternehmensspezifischen Compliance-Regeln geschehen:

• Verankerung des Vier-Augen- und Funktionstrennungsprinzips zur Kontrolle der Einhaltung aller Compliance-Regeln in unseren

Geschäftsabläufen (insbesondere Tätigkeiten mit häufigen Lieferant*innen-, Kund*innen- und Behördenkontakten im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen, Auftragsvergaben, Bewilligungsverfahren, Gutachten, Forschungs- und Förderthemen, Grundstücksangelegenheiten sowie beim Recruiting und bei Managementkompetenzen)

  • Strikte automatisierte und systemgestützte Abläufe zur Genehmigung, Abrechnung und Dokumentation von Aufwendungen im Rahmen von Dienstreisen, Repräsentationen etc.
  • Regelungen in Dienstverträgen zur Vermeidung von arbeitsrechtlichen Interessenkonflikten (z.B. Meldeund Genehmigungspflicht jeder Nebentätigkeit an bzw. durch die Personalabteilung)
  • Integritätsüberprüfung von Geschäftspartner*innen

  • Strenge Kriterien, Regeln und Abläufe im Zusammenhang mit der Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung von Beratungs-, Vermittlungs- und Lobbying-Leistungen
  • Konzernanweisung zum Thema Sponsoring (Voraussetzungen, Regeln, Abläufe)
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-16, GRI 205-1, GRI 205-2

Compliance-Risikoanalyse

Im Rahmen des CMS wurde anhand der Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex eine Compliance-Risikoanalyse durchgeführt. Die im Folgenden beschriebene, sehr umfassende Compliance-Risikoanalyse führte – abgesehen von einer Weiterentwicklung der vorbeugenden Maßnahmen und Kontrollen zur Vermeidung von Compliance-Verstößen – zu einer zusätzlichen Bewusstseinsbildung und Festigung der Compliance-Kenntnisse auf allen Hierarchieebenen.

In einem zweistufigen Analyse- und Bewertungsprozess haben wir gemeinsam mit den Führungskräften und Organen aller Organisationseinheiten jene Geschäftsbereiche und -abläufe mit einem hohen bzw. sehr hohen Risikopotenzial identifiziert. Für diese Einschätzung wurden sowohl externe als auch interne Kriterien herangezogen (z.B. Präzedenzfälle von Compliance-Verstößen in bestimmten Branchen oder Ländern bzw. die Ausgestaltung von Geschäftsabläufen inklusive Kontrollmechanismen in der EVN). Die Ergebnisse dieser spezifischen Risikobewertung wurden im nächsten Schritt anhand einer vierstufigen Skala bewertet. Abschließend haben wir Geschäftsfälle mit einer hohen bzw. sehr hohen Risikoeintrittswahrscheinlichkeit in einer Risiko-Kontroll-Matrix abgebildet und spezifische Prozesskontrollen implementiert. Wie in unserem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess wird auch hier die Durchführung der Kontrollen einmal jährlich von Assessor*innen überprüft.

Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden den Führungskräften, dem Gesamtvorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt.

GRI-Indikatoren: GRI 102-17, GRI 205-1

Hinweisgeber*innenverfahren

Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeiter*innen über das EVN Intranet bzw. über spezielle Compliance--E-Mail-Adressen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Über die dafür in Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien, Kroatien sowie bei der WTE bestehenden E-Mail-Adressen können in allen wesentlichen Landessprachen des EVN Konzerns alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten gemeldet werden. Zudem können alle Mitarbeiter*innen des CCM jederzeit auch telefonisch kontaktiert werden. Auch unsere Geschäftspartner*innen können das Hinweisgeberverfahren über eigens eingerichtete E-Mail-Adressen nutzen.

Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig im Rahmen von Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen über diese niederschwelligen Kommunikationskanäle für Hinweise informiert. Dabei wird neben möglichen Anwendungsfällen auch über die Grundprinzipien des Hinweisgeber*innenverfahrens informiert. Diese haben wir zudem – ebenso wie die Vorgehensweise bei der Behandlung der gemeldeten Bedenken

sowie die Vorkehrungen zum Schutz der Hinweisgeber*innen vor Repressalien – in einer eigenen Konzernanweisung geregelt.

Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem strafrechtlich relevant. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb sind Mitarbeiter*innen, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden uns keine Fälle von vermuteter Diskriminierung gemeldet. Allerdings haben uns in der Berichtsperiode fünf Meldungen über Vorwürfe vermuteter Korruption erreicht, deren Untersuchungen zum Bilanzstichtag jedoch noch nicht abgeschlossen waren. Für einen in früheren Geschäftsjahren gemeldeten Korruptionsfall bestätigte sich der Vorwurf. Dieser Fall war nicht Gegenstand von Klagen, hatte aber eine Beendigung des Dienstverhältnisses zur Folge, zudem wurden Maßnahmen gesetzt, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.

Im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen gegen Teile des früheren Managements des teilstaatlichen kroatischen Erdgasunternehmens INA wurden im Oktober 2022 gegen einen Mitarbeiter der EVN Croatia, die in ständigen Geschäftsbeziehungen mit der INA steht, Beschuldigungen hinsichtlich einer angeblich versuchten Beitragstäterschaft erhoben. Wir kooperieren eng mit den Behörden und sind an einer raschen Aufklärung der Vorwürfe interessiert. Die EVN Croatia ist nicht Gegenstand der Vorwürfe.

Eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartner*innen ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

GRI-Indikatoren: GRI 205-3, GRI 406-1

Überprüfung der Geschäftspartner*innen

Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für unsere Geschäftspartner*innen. Besonderen Wert legen wir hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umwelt- und Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik". Im gesamten Konzern verfolgen wir das Ziel, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen wurden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner*innen, die auch das Screening von Sanktionslisten mit einschließt, folgen wir einem risikoorientierten Ansatz und berücksichtigen insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Für Österreich sowie für die WTE nutzen wir zudem die Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, setzen wir entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion.

GRI-Indikator: GRI 102-17

Compliance-Schulungen

Das CMS der EVN stellt mit einem sorgsam entwickelten und kontinuierlich verbesserten Schulungs- und Kommunikationskonzept konzernweit sicher, dass sich alle Mitarbeiter*innen regelmäßig mit Compliance-Themen befassen und die Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex jährlich wiederholt werden. Schulungsschwerpunkte sind insbesondere folgende Aspekte:

  • Menschenrechte
  • Unternehmensethik
  • Korruptionsprävention
  • Wettbewerbsverhalten

Im Geschäftsjahr 2021/22 startete das in Abstimmung mit den Führungskräften neu konzipierte mehrstufige Compliance-Schulungsprogramm zum EVN Verhaltenskodex, das verpflichtend von allen neu eingetretenen Mitarbeiter*innen (inklusive externer Arbeitskräfte) absolviert werden muss:

  • Compliance Basics Webinar (zwei Monate nach Unternehmenseintritt)
  • Compliance E-Learning (sechs Monate nach Compliance Basics Webinar)
  • Compliance Update Webinar (24 Monate nach Compliance E-Learning)
  • Auffrischungs- und Spezialschulungen

Diese Schulungen sind auch für alle Führungskräfte verpflichtend, für die wir im Bedarfsfall auch eigene bzw. zusätzliche Formate anbieten.

Sämtliche Module dieses intensiven Lernpfads zeichnen sich durch einen hohen Grad an Interaktion und Praxisbezug aus. Die Webinare und E-Learnings kombinieren zudem Einheiten zum Selbststudium samt Wissensüberprüfungen mit Möglichkeiten zur gemeinsamen virtuellen Arbeit an Fallbeispielen. Beim Compliance Update Webinar und den Auffrischungsschulungen werden die Praxisbeispiele zudem passend zum jeweiligen Aufgabengebiet und Tätigkeitsbereich der teilnehmenden Mitarbeiter*innen gestaltet, um die mitunter sehr spezifischen Herausforderungen zur korrekten Anwendung des EVN Verhaltenskodex, etwa im Rahmen der Korruptionsprävention, möglichst zielgenau zu schulen. Für besonders exponierte Personen, z. B. Mitarbeiter*innen in wettbewerbsintensiven Geschäftsfeldern oder im internationalen Projektgeschäft sowie Mitarbeiter*innen, die im Kontakt zu Behörden stehen, bieten wir Spezialschulungen an. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden von externen Expert*innen vertiefend geschult.

Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt das CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßen (z.B. solche im Intranet

1) Inkludiert auch nicht vollkonsolidierte Gesellschaften

oder in der Mitarbeiter*innenzeitung) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte, die laufend in die Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance-Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien eingebunden sind. Die in mehrstündigen Workshops gemeinsam mit den Führungskräften erarbeiteten Inhalte werden von diesen regelmäßig an ihre Mitarbeiter*innen weitervermittelt.

Menschenrechte und sozialer Mindestschutz

Seit jeher haben wir im EVN Verhaltenskodex unser uneingeschränktes und unmissverständliches Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit unseren Mitarbeiter*innen an allen unseren Standorten sowie in allen unseren Geschäftsbeziehungen verankert. Die Ablehnung von Kinderund Zwangsarbeit zählt dazu ebenso wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen Beeinträchtigungen zu diskriminieren, oder die Gewährung von Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).

Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen sind wir in Ländern mit unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn dies primär in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, fühlen wir uns dazu verpflichtet, die

FAIRE STEUERPOLITIK

Auf Grundlage der in der EVN etablierten, besonders im EVN Verhaltenskodex festgeschriebenen hohen ethischen Ansprüche haben wir eine verbindliche Steuerstrategie für den EVN Konzern festgelegt. Danach sehen wir es als unsere Verpflichtung gegenüber Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft an, in sämtlichen Staaten, in denen wir unternehmerisch tätig sind,

einen fairen Beitrag zum Steueraufkommen zu leisten. Diesem Grundsatz gemäß – sowie unter Einhaltung sämtlicher relevanter nationaler und internationaler Steuergesetze und Rechtsvorschriften – folgt die Steuerstrategie des EVN Konzerns insbesondere folgenden Prämissen:

• Hohe Compliance-Standards im Steuerbereich, insbesondere gesetzeskonforme, fristgerechte und vollumfängliche Erfüllung aller Anzeige-, Erklärungs-, Einreichungs- und Zahlungspflichten

  • Finanzstrafrechtliche Risiken, insbesondere solche aus Abgabenhinterziehungen oder Abgabenverkürzungen, sind jederzeit auszuschließen
  • Fairer, konstruktiver, kooperativer und transparenter Dialog mit den Abgabenbehörden
  • Proaktives Steuerkontrollsystem mittels Beurteilung der steuerrelevanten

Risiken sowie der Steuerrisiken durch Identifizierung, Analyse und Bewertung dieser Risiken (Dokumentation mittels Risiko-Kontroll-Matrix)

• Keine aggressive Steuerplanung, insbesondere keine künstlichen Strukturen, die als wesentlichem Zweck der Abgabenminimierung dienen

Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten auch außerhalb unseres unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.

Im Geschäftsjahr 2021/22 haben wir – insbesondere mit Blick auf die erstmalige Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung – unsere internen Prozesse und Regelwerke zu den Themen Menschenrechte und sozialer Mindestschutz überprüft und weiterentwickelt. Damit sollte sichergestellt werden, dass die für diese Themenbereiche etablierten Managementansätze und organisatorischen Regelungen lückenlos eingehalten

werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz im EVN Konzern als Querschnittsmaterien von unterschiedlichen Organisationseinheiten (insbesondere Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie der Stabsstelle Corporate Compliance Management) verantwortet werden.

All dies führte in den betroffenen Organisationseinheiten zu einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema Menschenrechte. Vorstand und Führungskräfte wurden regelmäßig über Fortschritte und neu implementierte Maßnahmen informiert. Darüber hinaus wurden im November 2022 eine EVN Menschenrechts-Policy erstellt und vom Vorstand genehmigt sowie ein EVN Menschenrechtsbeauftragter ernannt.

Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der Menschenrechte erheben wir konzernweit im Rahmen der jährlichen Risikoinventur.

  • Zu weiteren Grundsätzen zur Wahrung der Menschenrechte unserer Mitarbeiter*innen (insbesondere Nichtdiskriminierung, Mitspracherechte sowie Arbeitsschutz und -sicherheit) siehe Seite 81ff
  • Zur Menschenrechts-Policy siehe www.evn.at/menschenrechtspolicy

Beschaffung

Beschaffung von Energie

Die Strommengen, die wir für die Versorgung unserer österreichischen Kund*innen benötigen, beschaffen wir – via EnergieAllianz – über mittelfristige Bezugsverträge sowie über den Großhandelsmarkt. Hier wird der Strom entweder direkt über die Börse gehandelt oder bilateral bei Handelspartner*innen bzw. außerbörslich "Over the Counter" (OTC) zugekauft – darunter auch aus der Produktion unserer eigenen Kraftwerke. Darüber hinaus beziehen wir Ökoenergie, die uns gemäß Ökostromgesetz je nach unserem Anteil an der gesamten Stromabgabemenge pro Regelzone zugewiesen wird. Weiters nehmen wir Strom, den unsere Kund*innen in eigenen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaikanlagen) herstellen, in jenem Ausmaß ab, in dem sie ihn nicht selbst verbrauchen.

Zur Stromkennzeichnung siehe Seite 70f

Unsere Stromversorgungsunternehmen in Bulgarien und Nordmazedonien sind gesetzlich dazu verpflichtet, den für den Verkauf an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten benötigten Strom von den nationalen Stromerzeugern NEK bzw. ELEM zu beziehen. Den restlichen Strom, der für die Versorgung von Kund*innen in den bereits liberalisierten Marktsegmenten benötigt wird, beziehen sie über die Großhandelsmärkte.

Erdgas beschaffen wir zu einem erheblichen Teil auf Basis langfristiger Bezugsverträge. Den restlichen Bedarf decken wir über den Großhandelsmarkt, also über nationale und internationale OTC-Handelsplätze und Börsen, etwa in Österreich (CEGH) oder in Deutschland (NCG). Die Bezugsquellen eines Großteils des nach Europa importierten Erdgases liegen in Russland und Norwegen.

Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen

Die Geschäftstätigkeit der EVN insgesamt, besonders aber unsere Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung bedingen eine intensive Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, Anlagen-, Rohrleitungs- und Kabelleitungsbauunternehmen, aber auch mit Lieferant*innen von elektrotechnischen Anlagen und Komponenten, Rohren, Leiterseilen, Kabelleitungen, Zählern, Hardware und Software sowie Arbeitsbekleidung. Die WTE vergibt als Generalunternehmerin Subunternehmer*innenaufträge insbesondere an Bauunternehmen sowie an Lieferant*innen von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen und Komponenten.

An unseren Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien haben wir im Geschäftsjahr 2021/22 ein Bestellvolumen von 762,4 Mio. Euro (Vorjahr: 925,4 Mio. Euro) abgewickelt. In Österreich stand die EVN in diesem Zeitraum in direkten Lieferant*innenbeziehungen zu 3.430 Anbieter*innen bzw Auftragnehmer*innen.

GRI-Indikator: GRI 102-9

Organisation der Beschaffungsaktivitäten

Die Verantwortung für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen richtet sich in unserer Gruppe nach dem jeweiligen Tätigkeitsfeld. Wir wickeln Beschaffungsaufträge ab einem Wert

Beschaffungsaktivität Zuständige Organisationseinheit Produkte und Dienstleistungen Beschaffung und Einkauf

Primärenergie und Primärenergieträger Energiebeschaffung und -vertrieb Internationales Projektgeschäft (Umweltgeschäft) Umwelt

von 10.000 Euro über ein webbasiertes Beschaffungsportal ab. Damit wird der gesamte Beschaffungsprozess – angefangen von der EU-Bekanntmachung bis hin zu Ausschreibung, Angebotslegung und Vergabe – digital abgewickelt. Der breitflächige Roll-out von E-Procurement über diese neue Plattform brachte nicht nur eine Steigerung der Transparenz, sondern ebnete auch den Weg zu einer konsequent strategischen Beschaffung.

GRI-Indikator: GRI 204-1

Sicher und nachhaltig versorgt. Strategisches Lieferant*innenmanagement bei der EVN

"Wir schaffen eine systematische, standardisierte und nachhaltige Methodik für die Analyse und Bewertung potenzieller und bestehender Lieferant*innen und streben damit entlang des gesamten Beschaffungsprozesses eine Leistungssteigerung in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Qualität, Nachhaltigkeit sowie Versorgungssicherheit an." Diese Absichtserklärung stand am Beginn des umfassenden Projekts zum Thema "Strategisches Lieferant*innenmanagement", das die EVN im Oktober 2021 gestartet hat.

Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit

Oberstes Ziel der neuen Beschaffungsstrategie: die genaue Analyse und Lenkung sämtlicher Beschaffungsströme, um eine Leistungssteigerung zu erzielen – in wirtschaftlicher Hinsicht ebenso wie in Sachen Nachhaltigkeit. Denn die

Zuständige Orqanisationseinheit
Beschaffung und Einkaut
Energiebeschaffung und -vertrieb
Umwelt

Herkunftsländer der Lieferant*innen an den Hauptgeschäftsstandorten

%, Basis: Bestellvolumen

EVN will die hohen Ansprüche, die sie beim Thema ESG an sich selbst stellt, auch bei ihren Lieferant*innen erfüllt wissen, die sie hier als Partner*innen versteht. Im Vordergrund stehen dabei Themen wie Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt- und Ressourcenschonung sowie Geschäftsethik. Dieses Prinzip ist ausdrücklich in der Beschreibung des Handlungsfelds "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" unserer

Gleichzeitig gilt es, die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die für den Betrieb der EVN sowie für den laufenden Ausbau ihrer Anlagen und Netze strategisch wichtig sind, stets in ausreichender Qualität und Menge sicherzustellen – und damit die lückenlose Erfüllung ihres Versorgungsauftrags zu gewährleisten. Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit zählen damit zu den wichtigsten Motiven, die hinter dem neuen strategischen Lieferant*innenmanagement stehen.

Wesentlichkeitsmatrix verankert.

Doch auch die wirtschaftlichen Verwerfungen und die Unterbrechungen internationaler Lieferketten im Gefolge der Covid-19-Pandemie, neuerdings noch verstärkt durch den Krieg in der Ukraine, immer neue – und weitere

zu erwartende – Regulierungen durch supranationale und nationale Gesetzgeber*innen, zusätzliche Berichtspflichten wie z.B. die EU-Taxonomie-Verordnung und die immer höheren Anforderungen nachhaltig orientierter Investor*innen ließen es sinnvoll erscheinen, das Beschaffungsmanagement einer gründlichen Analyse zu unterziehen und – dort, wo notwendig – neu auszurichten.

Laufende Weiterentwicklung

Die EVN führt damit eine Entwicklung fort, die schon vor Längerem eingeleitet worden war. Neben den klassischen Einkaufskriterien – Preis, Qualität, Volumen, Marktumfeld und rechtliche Vorgaben – wurden schon bisher auch Aspekte der Nachhaltigkeit in ihre Beschaffungsprozesse mit einbezogen. Konkretisiert wurde und wird dies in der sogenannten EVN Integritätsklausel, die einen fixen Bestandteil jedes einzelnen Beschaffungsvertrags bildet. Zahlreiche – zumeist größere – Lieferant*innen wurden auch schon in der Vergangenheit gesondert geprüft, etwa im Rahmen von Site Visits.

Eingehende Auditierung der Lieferant*innen auch anhand von ESG-Kriterien

Sämtliche Lieferant*innen wiederum – potenzielle ebenso wie bestehende – werden über ein Rating-Tool eines renommierten internationalen Ratinganbieters schon im Vorhinein – und danach laufend – anhand festgelegter ESG-Kriterien bewertet.

Hinzu kommen Selbstauskünfte, die jede*r Lieferant*in der EVN im Rahmen des Onboarding im Beschaffungsportal sowie im Zuge des jeweiligen Ausschreibungsverfahrens, aber auch weiterhin im Rahmen des laufenden Auftragsverhältnisses erteilen muss.

Lückenlose Compliance

Dass im Fall eines Zuschlags die bei der Vergabe angelegten Maßstäbe und Kriterien auch explizit Eingang in die Verträge finden, versteht sich von selbst. Ebenso besteht ein klares Prozedere für den Fall allfälliger Vertragsverletzungen – von der Forderung einer Mängelbehebung bis notfalls zur Vertragsauflösung. Anliegen der EVN ist es dabei, im beiderseitigen Interesse eine Lösung im Sinn einer vertragsgemäßen Erfüllung und einer langfristigen Zusammenarbeit zu finden. Denn auch im Verhältnis zu ihren Lieferant*innen setzt die EVN auf eine nachhaltige, verantwortungsvolle Partnerschaft.

1) Per 30. September 2022

Nachhaltig attraktiv für unsere Investor*innen

Unser unternehmerisches Handeln berücksichtigt stets auch die ökonomischen Interessen unserer Kapitalgeber*innen. Nicht zuletzt deshalb fokussieren wir in unserer Unternehmenstätigkeit gezielt auf unsere regulierten und stabilen Geschäftsfelder. Dies bildet nicht nur die Basis für planbare Geldflüsse und damit für Kontinuität in unserer Dividendenpolitik. Auch für die Ratingbeurteilungen – sie bilden die Grundlage für unsere Positionierung auf dem Fremdkapitalmarkt – ist diese klare strategische Ausrichtung von zentraler Bedeutung.

Bei strategischen Entscheidungen achten wir auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für unsere Aktionär*innen. Neben ökonomischen Aspekten sind in unseren Kernstrategien auch ökologische und soziale Themen und Ziele fest verankert. Deshalb positionieren wir die EVN Aktie verstärkt auch als Investment für nachhaltig orientierte Anleger*innen. Mit Blick darauf streben wir auch gute Bewertungen durch Nachhaltigkeits-Ratingagenturen an, mit denen wir ebenso einen proaktiven Dialog pflegen. Zudem stellen wir durch zielgruppengerecht aufbereitete Inhalte zu den Themenbereichen Umwelt, Soziales und Governance auf unserer Website sicher, dass Nachhaltigkeitsanalyst*innen und -investor*innen stets transparent informiert werden.

Unser Fokus auf eine nachhaltige Unternehmenswertsteigerung kommt auch in den Kernpunkten unserer Investment Story zum Ausdruck:

  • Integriertes Geschäftsmodell
  • Hoher Anteil regulierter und stabiler Aktivitäten
  • Aktive Rolle bei der Transformation des Energiesystems
  • Unternehmen mit klarer Nachhaltigkeits- und Klimastrategie
  • Stabiler niederösterreichischer Heimmarkt
  • Solide Kapitalstruktur
  • Attraktive und verlässliche Dividenden

Größten Wert legen wir darauf, uns auf dem Kapitalmarkt als verlässliche Partner*innen zu erweisen und den Erwartungen unserer Eigen- und Fremdkapitalgeber*innen gleichermaßen zu entsprechen. Unser Kapitalmarktauftritt ist den Prämissen Zeitnähe, Transparenz, Verständlichkeit und substanzielle Information verpflichtet. Das Vertrauen des Kapitalmarkts in die EVN stärken wir durch aktive, regelmäßige und zielgruppengerechte Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmer*innen.

Siehe auch www.investor.evn.at

Dividendenpolitik

Für das Geschäftsjahr 2021/22 wird der Vorstand der 94. ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,52 Euro pro Aktie vorschlagen. Für die Zukunft zielt unsere Dividendenpolitik darauf ab, die jährliche Dividende zumindest konstant zu halten. Zudem bekennen wir uns dazu, unsere Aktionär*innen an künftigen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe partizipieren zu lassen.

Externe Ratings

Unabhängige Bonitätsbeurteilungen durch die beiden Ratingagenturen Moody's und Scope bilden ein wesentliches Element der Finanzierungsstrategie der EVN. Dabei streben wir Ratings im soliden A-Bereich an. Im April 2022 bzw. Mai 2022 wurden beide Ratings der EVN von den Ratingagenturen unverändert bestätigt:

  • Moody's: A1, Ausblick stabil
  • Scope Ratings: A+, Ausblick stabil

Marktumfeld und Performance

Zahlreiche Krisen – bedingt durch die Covid-19-Pandemie, den Krieg in der Ukraine und die stark steigenden Inflationsraten – belasteten die internationalen Aktienmärkte im Berichtszeitraum Oktober 2021 bis September 2022. Der deutsche Leitindex DAX sank in diesem Zeitraum um 20,6 %, der Wiener Leitindex ATX gab um 26,4 % nach, und auch der US-amerikanische Leitindex Dow Jones büßte 15,1 % seines Werts ein.

Die Abschwächung des für die EVN maßgeblichen Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities fiel im Vergleich dazu mit 10,9 % etwas moderater aus. Dem insgesamt negativen Umfeld konnte sich auch die Aktie der EVN mit einem Kursrückgang um 25,7 % nicht entziehen.

Die EVN Aktie 2021/22 2020/21 2019/20
Kurs per Ultimo September EUR 17,04 22,95 14,28
Höchstkurs EUR 27,70 24,75 18,36
Tiefstkurs EUR 16,92 13,38 11,22
Kursveränderung % –25,8 60,7 –11,5
Total Shareholder Return % –23,5 64,2 –8,4
Entwicklung ATX % –26,4 73,5 –30,0
Entwicklung Dow Jones Euro Stoxx Utilities % –10,9 1,4 –0,8
Aktienumsatz1) Mio. EUR 490,0 350,6 190,1
Durchschnittlicher Tagesumsatz1) Stück 84.288 72.753 50.045
Börsekapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 3.065 4.128 2.569
Gewichtung ATX % 1,93 1,96 2,06
Ergebnis je Aktie2) EUR 1,18 1,83 1,12
Dividende je Aktie EUR 0,523) 0,52 0,49
Kurs-Gewinn-Verhältnis 14,5 12,6 12,8
Dividendenrendite % 3,1 2,3 3,4

1) Wiener Börse, Einmalzählung

2) Bezogen auf die per 30. September im Umlauf befindlichen Aktien

3) Vorschlag an die Hauptversammlung

Wertschöpfung für unsere Stakeholder

Der wirtschaftliche Unternehmenserfolg der EVN wird maßgeblich von unseren Stakeholdern geprägt, die gleichzeitig an den erwirtschafteten Erträgen partizipieren. Damit profitieren die wichtigsten Anspruchsgruppen der EVN – Eigentümer*innen, die Gesellschaft insgesamt, die öffentliche Hand, Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Fremdkapitalgeber*innen – auch unmittelbar finanziell von unserer Tätigkeit.

Einnahmenseitig tragen vor allem die Erträge aus dem operativen Geschäft und aus Beteiligungsunternehmen zu unserer Wertschöpfung bei. Verteilt wird der geschaffene Wert hauptsächlich an unsere Kapitalgeber*innen (Dividenden, Zinsen), an die öffentliche Hand (Steuern, Abgaben), weiters an die Gesellschaft insgesamt (Spenden, Sponsoring, soziale Programme) sowie an unsere Mitarbeiter*innen (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben) und Lieferant*innen (Primärenergieträger, Material und

bezogene Leistungen). In unten stehender Tabelle ist der von der EVN erwirtschaftete wirtschaftliche Wert sowie die Zusammensetzung des verteilten wirtschaftlichen Werts ausgewiesen. Die Differenz aus den Einnahmen und den verteilten Werten ergibt den zurückbehaltenen wirtschaftlichen Wert, der u. a. für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens durch wichtige Zukunftsinvestitionen zur Verfügung steht.

GRI-Indikator: GRI 201-1

Direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert
Mio. EUR 2021/22 2020/21 2019/20
Direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert 3.904,3 2.478,0 1.986,7
davon verteilter wirtschaftlicher Wert 3.684,6 2.252,0 1.878,7
davon zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert 219,7 226,0 107,9
Verteilter wirtschaftlicher Wert 3.684,6 2.252,0 1.878,7
davon Energielieferant*innen 2.278,2 1.064,7 888,3
davon Sonstige Lieferant*innen 804,8 595,0 404,6
davon Mitarbeiter*innen 372,2 361,3 349,3
davon Kapitalgeber*innen (Eigen- und Fremdkapital) 158,1 173,0 164,9
davon Öffentliche Hand 69,3 56,2 69,3
davon Gesellschaft 2,0 1,8 2,4

EU-Taxonomie- Verordnung

Zur Umsetzung der Vorgaben aus der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 ("EU-Taxonomie-Verordnung") in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung wurde im EVN Konzern im Geschäftsjahr 2020/21 ein konzernweites Projekt gestartet, dem juristische, kaufmännische und technische Expert*innen der relevanten Konzerngesellschaften wie auch der Konzernfunktionen Recht und Public Affairs, Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement, Controlling sowie der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz angehörten. Zur Erarbeitung der Angaben zum (sozialen) Mindestschutz gemäß Art. 18 EU-Taxonomie-Verordnung wurden zudem weitere Expert*innen aus den Bereichen Personalwesen, Arbeitssicherheit, Beschaffung und Einkauf, Risikomanagement sowie Corporate Compliance Management eingebunden. Das Projekt wurde in mehrere Arbeitspakete und -schritte unterteilt, um eine einheitliche Systematik zur Erhebung und (technischen) Evaluierung der ausgeübten Wirtschaftstätigkeiten zu erstellen. Vorstand, Führungskräfte und Geschäftsführer*innen der relevanten Konzerngesellschaften wurden regelmäßig über den Projektfortschritt informiert und in den Prozess eingebunden.

Erhebung und Evaluierung der Wirtschaftstätigkeiten

In einem ersten Schritt wurden sämtliche in der EVN Gruppe ausgeübte Wirtschaftstätigkeiten identifiziert; dies einerseits anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zu

den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" gelisteten Wirtschaftstätigkeiten, andererseits ergänzend anhand der in der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rats sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik gelisteten Wirtschaftstätigkeiten.

Auf diese Weise wurden für das Geschäftsjahr 2021/22 die in unten stehender Tabelle angeführten Wirtschaftstätigkeiten für die EVN Gruppe identifiziert:

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission vom 9. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 in

Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten
Bezeichnung NACE-Code
4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie D.35.11
4.3. Stromerzeugung aus Windkraft D.35.11
4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft D.35.11
4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität D.35.13
4.11. Speicherung von Wärmeenergie Keinem speziellen NACE-Code
zugeordnet
4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21
4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30
4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30
4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und flüssigen Brennstoffen D.35.11 und D.35.30
4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30
4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30
5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung, -behandlung und -versorgung E.36.00 und F.42.99
5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99
7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien F.42

Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren, die erst ab 1. Jänner 2023 anzuwenden ist, wurde noch nicht berücksichtigt.

Die in diesem Bericht angegebenen NACE-Codes entsprechen jenen, die in den technischen Bewertungskriterien in Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 enthalten sind.

Die EU-Taxonomie enthält derzeit keine Kriterien für die von der kabelplus ausgeübten Wirtschaftstätigkeiten (Telekommunikation).

Die übrigen vier Umweltziele der EU-Taxonomie-Verordnung (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserund Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) sind erstmals ab dem Geschäftsjahr 2022/23 zu berücksichtigen.

Freiwillige Berichterstattung der Taxonomiekonformität

Für das Geschäftsjahr 2021/22 ist die EVN erstmals zur Berichterstattung gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung verpflichtet. Da die Berichtspflichten der EU-Taxonomie-Verordnung sukzessive in Kraft treten, müsste die EVN für das Geschäftsjahr 2021/22 lediglich die (nicht-)taxonomiefähigen Anteile an Umsatz, OpEx und CapEx als auch ausgewählte qualitative Angaben betreffend die beiden Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" berichten.

Um unseren Stakeholdern, insbesondere Investor*innen, Analyst*innen und Kreditgeber*innen, schon jetzt einen umfassenden Eindruck zu vermitteln, haben wir uns entschieden, freiwillig – und damit ein Jahr früher als gesetzlich dazu verpflichtet – für Umsatz, CapEx und OpEx den jeweiligen Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten zu berichten.

Somit wurde in einem zweiten Schritt für die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten – getrennt nach den beiden Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel – technisch evaluiert, ob es sich um taxonomiekonforme bzw. ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten handelt. Dies trifft auf jene Wirtschaftstätigkeiten zu, die den Anforderungen des Art. 3 der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen.

Als taxonomiekonform eingestufte Wirtschaftstätigkeiten werden entsprechend der technischen Evaluierung ausschließlich dem Umweltziel Klimaschutz zugeordnet. Dadurch ist gewährleistet, dass eine Doppelzählung bei der Zuordnung der Leistungsindikatoren vermieden wird.

Zu diesem Zweck evaluierten technische und kaufmännische Expert*innen der jeweiligen Konzerngesellschaften die zuvor identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten anhand der in der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel enthaltenen technischen Evaluierungskriterien und dokumentierten die Ergebnisse transparent und nachvollziehbar.

Mindestschutz gemäß Art.18 EU-Taxonomie-Verordnung

Die Einhaltung des gemäß Art.18 EU-Taxonomie-Verordnung geforderten (sozialen) Mindestschutzes wurde auf Basis der in Art. 18 genannten Regelwerke sowie des Final Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance (Oktober 2022) in die Themenbereiche Menschenrechte, Arbeitnehmer*innenrechte und Arbeitssicherheit, Korruptionsprävention und fairer Wettbewerb sowie Steuerpolitik gegliedert. Deren Einhaltung wird durch Anwendung konzernweit etablierter und einschlägiger Managementansätze sowie organisatorischer Regelungen (z. B. Richtlinien, Anweisungen) sichergestellt. Zudem

sollen in der Beschaffung entsprechende Prozesse und Maßnahmen sicherstellen, dass die im EVN Konzern für diese Themenbereiche geltenden Prinzipien und Regeln auch von Geschäftspartner*innen und Lieferant*innen eingehalten werden.

Zu den Managementansätzen und organisatorischen Regelungen für

  • Menschenrechte siehe Seite 32f
  • Arbeitnehmer*innenrechte siehe Seite 81ff
  • Arbeitssicherheit siehe Seite 87ff
  • Korruptionsprävention und fairen Wettbewerb siehe Seite 28ff
  • Steuerpolitik siehe Seite 33
  • Beschaffung siehe Seite 34f

Leistungsindikatoren zu taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 vom 6. Juli 2021 zu berichtenden Leistungsindikatoren sind bei der EVN wie folgt definiert:

Leistungsindikator bezogen auf den Umsatz (Umsatzkennzahl)

Die Kennzahl beziffert den Prozentanteil der aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten erwirtschafteten Umsatzerlöse.

Der Nenner entspricht dem in der EVN Gruppe im Berichtszeitraum insgesamt erwirtschafteten Nettoumsatz, der entsprechend der Definition gemäß IFRS 15 ermittelt wird (siehe Erläuterung 25. Umsatzerlöse im Konzernanhang 2021/22).

Der Zähler entspricht jenem Teil des im Nenner enthaltenen Nettoumsatzes, den die EVN Gruppe im Berichtszeitraum aus taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten erzielt hat.

Ein Großteil des nicht taxonomiefähigen Nettoumsatzes (2.309,7 Mio. Euro) entfällt gemäß EU-Taxonomie-Verordnung auf den Elektrizitätshandel, der

den sonstigen Wirtschaftstätigkeiten zuzuordnen ist.

Im Geschäftsjahr 2021/22 belief sich der Anteil des taxonomiekonformen Nettoumsatzes der EVN auf 27,2 %.

Leistungsindikator bezogen auf Investitionsausgaben (CapEx-Kennzahl)

Die Kennzahl beziffert den Prozentanteil der in taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten getätigten Investitionen.

Der Nenner entspricht den Zugängen zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen im Berichtszeitraum, die im EVN Konzern gemäß IAS 38 (Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten), IAS 16 (Zugänge zu Sachanlagen) und IFRS 16 (Zugänge zu Nutzungsrechten) bilanziert werden (siehe Zeile "Zugänge" in den Tabellen der Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen im Konzernanhang 2021/22). Die EVN Gruppe hatte im Berichtszeitraum keine Zugänge zu als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (IAS 40).

Der Zähler entspricht jenem Teil der im Nenner enthaltenen Investitionen, den die EVN Gruppe im Berichtszeitraum für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten getätigt hat.

Im Geschäftsjahr 2021/22 belief sich der Anteil der taxonomiekonformen Investitionsausgaben (CapEx) der EVN auf 84,7 %.

Leistungsindikator bezogen auf Betriebsausgaben (OpEx-Kennzahl)

Die Kennzahl beziffert den Prozentanteil der für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten getätigten Betriebsausgaben.

Im Gegensatz zu Umsatz und Investitionsausgaben (CapEx) kann der Nenner der Betriebsausgaben nicht den entsprechenden Positionen im Jahresabschluss zugeordnet werden, da gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2021/2178 vom 6. Juni 2021 für Zwecke der Berichterstattung im Sinn der EU-Taxonomie-Verordnung nur bestimmte Aufwendungen herangezogen werden dürfen.

Der Nenner umfasst direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen.

Der Zähler entspricht jenem Teil der im Nenner enthaltenen Aufwendungen, die in der EVN Gruppe im Berichtszeitraum für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten angefallen sind.

Im Geschäftsjahr 2021/22 belief sich der Anteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben (OpEx) der EVN auf 75,2 %.

Umsatz 2021/22
Nettoumsatz (= Nenner der Kennzahl) Mio. EUR 4.062,2
davon taxonomiekonform (= Zähler der Kennzahl) Mio. EUR 1.105,8
Umsatzkennzahl % 27,2
CapEx 2021/22
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Nutzungsrechten (= Nenner der Kennzahl) Mio. EUR 572,1
davon taxonomiekonform (= Zähler der Kennzahl) Mio. EUR 484,4
CapEx-Kennzahl % 84,7
OpEx 2021/22
Betriebsausgaben (= Nenner der Kennzahl) 59,9
davon taxonomiekonform (= Zähler der Kennzahl) Mio. EUR 45,1
OpEx-Kennzahl % 75,2

Berichterstattung zur EU-Taxonomie per 30. September 2022 – Detail Umsatzerlöse

Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter
Umsatz
Umsatz
anteil
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Mio. EUR %
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
4.1.
Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie
D.35.11 4,8 0,1
4.3.
Stromerzeugung aus Windkraft
D.35.11 144,6 3,6
4.5.
Stromerzeugung aus Wasserkraft
D.35.11 46,5 1,1
4.9.
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
D.35.13 564,6 13,9
4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 104,1 2,6
4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 156,8 3,9
4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,0 0,0
4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und
flüssigen Brennstoffen
D.35.11 und D.35.30 6,5 0,2
4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 4,5 0,1
4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0
5.1.
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,
E.36.00 und F.42.99
-behandlung und -versorgung 46,6 1,1
5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 26,7 0,7
7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
F.42 0,1 0,0
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1.105,8 27,2
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
4.1.
Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie
D.35.11 0,0 0,0
4.3. Stromerzeugung aus Windkraft D.35.11 10,6 0,3
4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft D.35.11 92,2 2,3
4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität D.35.13 23,5 0,6
4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 3,6 0,1
4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 10,4 0,3
4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,6 0,0
4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und D.35.11 und D.35.30
flüssigen Brennstoffen 0,0 0,0
4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 0,7 0,0
4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0
5.1.
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,
-behandlung und -versorgung
E.36.00 und F.42.99 9,7 0,2
5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 495,4 12,2
7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
F.42 0,0 0,0
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
646,7 15,9
Gesamt (A.1 + A.2) 1.752,5 43,1
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 2.309,7 56,9
Gesamt (A + B) 4.062,2 100,0

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")

Anpassung an den Klimawandel

Wasserund Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2021/22

Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)

Kategorie (Übergangstätigkeiten)

Anpassung an den Klimawandel

Wasserund Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Umsatz
anteil
Klima
schutz
Anpassung
an den
Klima
wandel
Wasser
und
Meeres
ressourcen
Kreis
laufwirt
schaft
Umwelt
verschmut
zung
Biologische
Vielfalt
und Öko
systeme
Klima
schutz
Anpassung
an den
Klima
wandel
Wasser
und
Meeres
ressourcen
Kreis
laufwirt
schaft
Umwelt
verschmut
zung
Biologische
Vielfalt
und Öko
systeme
Mindest
schutz
Taxonomie
konformer
Umsatz
anteil, Jahr
2021/22
Kategorie
(ermög
lichende
Tätig
keiten)
Kategorie
(Über
gangs
tätig
keiten)
% % % % % % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,1
0,1
3,6
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 3,6
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 1,1
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 13,9 E
13,9
2,6
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 2,6 E
3,9 100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 3,9
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,2
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,1
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
1,1 100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 1,1
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,7
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0 E

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten

4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und

5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,

Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten

D.35.11 und D.35.30

E.36.00 und F.42.99

Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 1.105,8 27,2

4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie D.35.11 0,0 0,0 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft D.35.11 10,6 0,3 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft D.35.11 92,2 2,3 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität D.35.13 23,5 0,6 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 3,6 0,1 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 10,4 0,3 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,6 0,0

4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 0,7 0,0 4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0

5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 495,4 12,2 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien F.42 0,0 0,0

(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 646,7 15,9 Gesamt (A.1 + A.2) 1.752,5 43,1

Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 2.309,7 56,9 Gesamt (A + B) 4.062,2 100,0

0,0 0,0

9,7 0,2

flüssigen Brennstoffen

-behandlung und -versorgung

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Berichterstattung zur EU-Taxonomie per 30. September 2022 – Detail CapEx

Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter
Umsatz
CapEx
Anteil
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Mio. EUR %
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
4.1.
Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie
D.35.11 6,2 1,1
4.3.
Stromerzeugung aus Windkraft
D.35.11 36,4 6,4
4.5.
Stromerzeugung aus Wasserkraft
D.35.11 1,8 0,3
4.9.
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
D.35.13 345,3 60,4
4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 32,0 5,6
4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 21,9 3,8
4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,0 0,0
4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und
flüssigen Brennstoffen
D.35.11 und D.35.30 20,4 3,6
4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 1,5 0,3
4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0
5.1.
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,
E.36.00 und F.42.99
-behandlung und -versorgung 18,8 3,3
5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 0,0 0,0
7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
F.42 0,0 0,0
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 484,4 84,7
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
4.1.
Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie
D.35.11 0,0 0,0
4.3. Stromerzeugung aus Windkraft D.35.11 2,6 0,5
4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft D.35.11 2,9 0,5
4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität D.35.13 17,0 3,0
4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 13,0 2,3
4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 0,7 0,1
4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,0 0,0
4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und
flüssigen Brennstoffen
D.35.11 und D.35.30 0,3 0,0
4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 0,2 0,0
4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0
5.1.
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,
-behandlung und -versorgung
E.36.00 und F.42.99 0,0 0,0
5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 0,0 0,0
7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
F.42 0,0 0,0
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
36,6 6,4
Gesamt (A.1 + A.2) 521,0 91,1
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 51,1 8,9
Gesamt (A + B) 572,1 100,0

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")

Anpassung an den Klimawandel

Wasserund Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Taxonomiekonformer CapEx-Anteil, Jahr 2021/22

Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)

Kategorie (Übergangstätigkeiten)

Anpassung an den Klimawandel

Wasserund Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Klima
schutz
Anpassung
an den
Klima
wandel
Wasser
und
Meeres
ressourcen
Kreis
laufwirt
schaft
Umwelt
verschmut
zung
Biologische
Vielfalt
und Öko
systeme
Klima
schutz
Anpassung
an den
Klima
wandel
Wasser
und
Meeres
ressourcen
Kreis
laufwirt
schaft
Umwelt
verschmut
zung
Biologische
Vielfalt
und Öko
systeme
Mindest
schutz
Taxonomie
konformer
CapEx
Anteil, Jahr
2021/22
Kategorie
(ermög
lichende
Tätig
keiten)
Kategorie
(Über
gangs
tätig
keiten)
% % % % % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 1,1
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 6,4
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,3
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 60,4 E
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 5,6 E
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 3,8
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 3,6
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,3
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 3,3
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0 E

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten

4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und

5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,

CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten

D.35.11 und D.35.30

E.36.00 und F.42.99

CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 484,4 84,7

4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie D.35.11 0,0 0,0 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft D.35.11 2,6 0,5 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft D.35.11 2,9 0,5 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität D.35.13 17,0 3,0 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 13,0 2,3 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 0,7 0,1 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,0 0,0

4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 0,2 0,0 4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0

5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 0,0 0,0 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien F.42 0,0 0,0

(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 36,6 6,4 Gesamt (A.1 + A.2) 521,0 91,1

CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 51,1 8,9 Gesamt (A + B) 572,1 100,0

0,3 0,0

0,0 0,0

flüssigen Brennstoffen

-behandlung und -versorgung

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Berichterstattung zur EU-Taxonomie per 30. September 2022 – Detail OpEx

Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter
Umsatz
OpEx
Anteil
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN Mio. EUR %
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
4.1.
Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie
D.35.11 0,0 0,0
4.3.
Stromerzeugung aus Windkraft
D.35.11 7,6 12,7
4.5.
Stromerzeugung aus Wasserkraft
D.35.11 0,6 1,0
4.9.
Übertragung und Verteilung von Elektrizität
D.35.13 14,4 24,1
4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 9,7 16,3
4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 1,8 3,0
4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,0 0,0
4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und
flüssigen Brennstoffen
D.35.11 und D.35.30 0,5 0,8
4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 0,7 1,2
4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0
5.1.
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,
-behandlung und -versorgung
E.36.00 und F.42.99 9,6 16,1
5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 0,0 0,0
7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
F.42 0,0 0,0
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 45,1 75,2
A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
4.1.
Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie
D.35.11 0,0 0,0
4.3. Stromerzeugung aus Windkraft D.35.11 0,0 0,0
4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft D.35.11 0,4 0,6
0,0 0,0
4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität D.35.13
4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 0,3 0,6
4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 0,2 0,3
4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,0 0,0
4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und
flüssigen Brennstoffen
D.35.11 und D.35.30 0,2 0,3
4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 0,1 0,2
4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0
5.1.
Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,
-behandlung und -versorgung
E.36.00 und F.42.99 0,0 0,0
5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 0,0 0,0
7.6.
Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
F.42 0,0 0,0
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten
(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
1,2 2,0
Gesamt (A.1 + A.2) 46,3 77,2
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 13,7 22,8
Gesamt (A + B) 59,9 100,0

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")

Anpassung an den Klimawandel

Wasserund Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr 2021/22

Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten)

Kategorie (Übergangstätigkeiten)

Anpassung an den Klimawandel

Wasserund Meeresressourcen

Kreislaufwirtschaft

Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme

Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Klima
schutz
Anpassung
an den
Klima
wandel
Wasser
und
Meeres
ressourcen
Kreis
laufwirt
schaft
Umwelt
verschmut
zung
Biologische
Vielfalt
und Öko
systeme
Klima
schutz
Anpassung
an den
Klima
wandel
Wasser
und
Meeres
ressourcen
Kreis
laufwirt
schaft
Umwelt
verschmut
zung
Biologische
Vielfalt
und Öko
systeme
Mindest
schutz
Taxonomie
konformer
OpEx
Anteil, Jahr
2021/22
Kategorie
(ermög
lichende
Tätig
keiten)
Kategorie
(Über
gangs
tätig
keiten)
% % % % % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N % E
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 12,7
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 1,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 24,1 E
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 16,3 E
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 3,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,8
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 1,2
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 16,1
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0
100,0 0,0 n. a. n. a. n. a. n. a. n. a. J J J J J J 0,0 E

A.2. Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten

4.20. Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit erneuerbaren nichtfossilen gasförmigen und

5.1. Bau, Erweiterung und Betrieb von Systemen der Wassergewinnung,

OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten

D.35.11 und D.35.30

E.36.00 und F.42.99

OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 45,1 75,2

4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie D.35.11 0,0 0,0 4.3. Stromerzeugung aus Windkraft D.35.11 0,0 0,0 4.5. Stromerzeugung aus Wasserkraft D.35.11 0,4 0,6 4.9. Übertragung und Verteilung von Elektrizität D.35.13 0,0 0,0 4.14. Fernleitungs- und Verteilernetze für erneuerbare und CO2-arme Gase D.35.22 und F.42.21 0,3 0,6 4.15. Fernwärme-/Fernkälteverteilung D.35.30 0,2 0,3 4.16. Installation und Betrieb elektrischer Wärmepumpen D.35.30 0,0 0,0

4.24. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Bioenergie D.35.30 0,1 0,2 4.25. Erzeugung von Wärme/Kälte aus Abwärme D.35.30 0,0 0,0

5.3. Bau, Erweiterung und Betrieb von Abwassersammel- und -behandlungssystemen E.37.00 und F.42.99 0,0 0,0 7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien F.42 0,0 0,0

(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 1,2 2,0 Gesamt (A.1 + A.2) 46,3 77,2

OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 13,7 22,8 Gesamt (A + B) 59,9 100,0

0,2 0,3

0,0 0,0

flüssigen Brennstoffen

-behandlung und -versorgung

B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN

(nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)

Energiegeladen

Starke Netze für das Energiesystem von morgen

Ohne verlässliche Versorgungsinfrastruktur wären modernes Leben und Wirtschaften kaum vorstellbar. Auf dem Weg in Richtung Energiewende bilden leistungsstarke Netze zudem die Grundlage für die Erschließung erneuerbarer Energiequellen. Den damit verbundenen Herausforderungen stellen wir uns aus voller Überzeugung.

Versorgungssicherheit gewährleisten – auch in herausfordernden Zeiten

Verlässliche Versorgung rund um die Uhr war seit jeher und ist weiterhin unser zentrales Kund*innenversprechen. In allen Versorgungsgebieten, in denen wir unsere Energie- und Umweltdienstleistungen zur Verfügung stellen, steht diese Grundversorgung der Bevölkerung uneingeschränkt zur Verfügung. Unsere Kund*innen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen Energie in Form von Strom, Erdgas oder Wärme sowie hochwertiges Trinkwasser immer dann in der gewünschten Menge und in bester Qualität zur Verfügung stehen,

MEHR ALS 800.000 SMART METER INSTALLIERT

Im September 2022 erreichten wir einen wesentlichen Meilenstein beim Smart-Meter-Roll-out: Mehr als 800.000 Smart Meter wurden bereits installiert und damit 95 % aller Anlagen im Versorgungsgebiet der Netz Niederösterreich mit einem intelligenten Stromzähler ausgestattet. Seit September 2020 wurden somit täglich bis zu 1.900 Smart Meter eingebaut und mit den zentralen IT-Systemen vernetzt. Mehr als die Hälfte dieser Zählpunkte wurde auch bereits für die Marktkommunikation kommunikativ geschaltet. Für diese Kund*innen stehen somit auf Wunsch täglich die Verbrauchswerte, monatliche Verbrauchs- und Stromkosten-Informationen und Abrechnungsmöglichkeiten sowie die Nutzung der

Kund*innenschnittstelle auf dem Web-Portal "Meine EVN" zur Verfügung. Damit erreichten wir den laut IME-VO (Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung) gesetzlich festgelegten Zielwert von 40 % mit Ende 2022 bereits frühzeitig. Schon heute nutzen mehr als 50.000 Kund*innen diese Funktionen in unserem Web-Portal, und täglich kommen neue hinzu. Auch gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen und erneuerbare Energiegemeinschaften konnten bereits in das System integriert werden. Damit haben wir die Smart-Meter-Einführung im Versorgungsgebiet der Netz Niederösterreich mit Ende des Geschäftsjahres 2021/22 nach zwei Jahren planmäßig abgeschlossen.

wenn sie diese benötigen. Besonders in herausfordernden Zeiten, wie wir sie aktuell erleben – geprägt durch klimatische Veränderungen, die Transformation des Energiesystems, den Krieg in der Ukraine und seine Auswirkungen wie z.B. steigende Energiepreise –, sind wir bestrebt für unsere Kund*innen eine verlässliche Partnerin zu sein, denn Strom, Erdgas, Wärme und Wasser zählen zu den wichtigsten Triebfedern unserer Wirtschaft und Gesellschaft.

Der Europäische Green Deal mit seiner Zielsetzung der EU-weiten Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 erfordert eine rasante Transformation des europäischen Energiesystems in Richtung vollständig CO2-neutraler Erzeugung. Dies bedeutet für Energieunternehmen neue Chancen, aber ebenso große Herausforderungen, denn eine so fundamentale Umstellung einer großflächigen Infrastruktur betrifft nicht nur den Bereich Erzeugung, sondern vor allem auch den Transport und die Verteilung der Energie, die Art der Bereitstellung notwendiger Reservekapazitäten sowie die Steuerung und Optimierung des Gesamtsystems.

Um unser Versprechen der Versorgungssicherheit einhalten zu können, setzen wir daher umfangreiche Maßnahmen, die sich durch alle unsere Geschäftsaktivitäten ziehen. Wir investieren laufend in großem Maßstab in unsere Netzinfrastruktur sowie in den Ausbau unserer eigenen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten und entwickeln in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen innovative Konzepte und technologische Ansätze zur Verwirklichung der Energiewende.

Energieerzeugung 2021/22 2020/21 2019/20
Eigenerzeugungsquote % 16,1 19,8 19,1
Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtproduktion % 66,8 57,1 59,5

Strom

Mit der Beschlussfassung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Juli 2021 wurde festgelegt, dass Österreich bis 2030 komplett auf die Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen umgestellt werden soll. Dieser Systemwechsel bringt für einen Energieversorger viele technische Anforderungen mit sich: So wird die Stromerzeugung künftig wesentlich dezentraler erfolgen als bisher, und dies durch unterschiedliche Betreiber in einer großen Anzahl voneinander unabhängiger Anlagen. Strom aus erneuerbaren Quellen ist zudem von Natur aus volatil. Gleichzeitig ändert sich auch das Verbrauchsverhalten der Kund*innen. Einerseits kommt es durch die Nutzung von E-Mobilität, Smart-Home-Technologien oder Wärmepumpen zu einer deutlich höheren Stromnachfrage. Andererseits steigt die Zahl der Kund*innen, die mit Photovoltaikanlagen ihren eigenen Strom erzeugen oder sich zu Energiegemeinschaften zusammenschließen, die Lösungen in komplexen Fragen von Preisgestaltung, Netzzugang sowie Versorgungssicherheit erfordern.

Alle diese Faktoren miteinander in Einklang zu bringen und zugleich die Stromversorgung ohne wesentliche Unterbrechungen weiterhin verlässlich sicherzustellen, ist eine unserer großen Herausforderungen. In den nächsten Jahren werden wir daher massiv in den konzernweiten Ausbau vor allem unserer Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten investieren. Auch flexible Backup-Leistung im Kraftwerksbereich, Stromspeicherung und Reservekapazitäten sind wesentliche Themenbereiche, mit denen wir uns beschäftigen und in die wir investieren, um ohne Abstriche bei Versorgungssicherheit und -qualität aktiv zur Energiewende beizutragen.

Erdgas

Durch die Nutzung langfristig vertraglich gesicherter Gasspeicher sorgen wir vor allem für Perioden mit temperaturbedingt hohem Verbrauch sowie für

mögliche Lieferengpässe auf europäischer Ebene – etwa aufgrund politischer Krisen in den Herkunfts- oder Durchleitungsländern – wirksam vor. Diese Strategie hat sich vor allem in dem herausfordernden Marktumfeld der letzten Monate sehr bewährt und es uns ermöglicht, unseren Kund*innen weiterhin eine verlässliche Partnerin zu sein.

Siehe auch Seite 54f

Unsere Beteiligung an der RAG – sie legt ihren strategischen Fokus vor allem auf das Erdgasspeichergeschäft – ist in diesem Kontext von hoher strategischer Bedeutung. Auch im Bereich der Entwicklung von Wasserstofftechnologien und grünem Erdgas gilt die RAG in der Branche dank erfolgreicher Pilotprojekte als Pionierin und bildet damit ein wesentliches Element im künftigen umweltfreundlichen Energiesystem.

Energiekrise: Fragen und Antworten

Drei energiewirtschaftliche Experten der EVN beantworten Fragen zur Versorgungssicherheit mit Erdgas und zur aktuellen Situation auf den Energiemärkten.

Mit welchen Maßnahmen gewährleisten Sie die Versorgung Ihrer Kund*innen mit Energie?

Klaus Stricker: Unseren Energiebedarf sichern wir stets vorausschauend. Dies gilt sowohl für Strom als auch für Erdgas, das wir ja nicht nur zur Versorgung unserer Endkund*innen, sondern auch zur Erzeugung von Strom in unseren eigenen Anlagen benötigen. Vorausschauend bedeutet, dass wir einerseits Mengen auf Basis bilateraler Bezugsverträge sichern und Preise rollierend in Zeitintervallen von etwa zwölf bis 18 Monaten vorab absichern. Dies gibt uns Planungssicherheit und ist die Grundlage dafür, dass wir unseren Kund*innen zeitlich begrenzt fixierte Verbrauchspreise zusichern können.

Paul Kaluza ist Leiter der Abteilung Energy Trading.

Wie stellen Sie sicher, dass Sie Erdgas auch stets physisch verfügbar haben?

Paul Kaluza: Die EVN ist mit 50,03% an der RAG beteiligt. Diese ist mit rund 6,3 Mrd. m3 Speicherkapazität das größte Gasspeicherunternehmen Österreichs und das viertgrößte Europas. Die EVN ist aber nicht nur Aktionärin, sondern auch Kundin der RAG, denn wir nutzen auf Basis langfristiger Verträge einen Teil der Speicherkapazitäten zur physischen Erdgasbevorratung. So haben wir immer schon im Herbst ausreichend Mengen bei der RAG und anderen Speicherbetreiber*innen in Österreich eingespeichert, die wir im Winterhalbjahr zur Versorgung unserer Kund*innen bzw. zum Betrieb unserer Fernwärmeanlagen sowie des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung benötigen. Wir reden hier von etwa 4 TWh.

Haben sich diese Maßnahmen durch den Ukrainekrieg verändert?

Paul Kaluza: Nein, auch heuer hatten wir – Stand Oktober 2022 – etwa 4 TWh eingespeichert. Damit lagen zu Beginn des Winterhalbjahres etwa 70% unseres Jahresbedarfs "auf Lager". Die Speichermengen reichen somit aus, um den Bedarf unserer Kund*innen im kommenden Winter zu decken. Allerdings müssen wir in einer Extremsituation mit gesamtwirtschaftlichen Versorgungsengpässen davon ausgehen, dass gesetzliche staatliche Energielenkungsmaßnahmen in Kraft treten.

Woher bezieht die EVN ihr Erdgas?

Jörg Sollfelner: Wir beziehen unser Erdgas von österreichischen Lieferant*innen und haben keine Lieferverträge mit russischen Produzent*innen. Allerdings bedingt die europäische Gasleitungsinfrastruktur, dass ein erheblicher Teil des in Österreich verwendeten Erdgases russischen

Ursprungs ist. In Reaktion auf den Ukrainekrieg und die damit verbundenen Unsicherheiten bezüglich russischer Erdgaslieferungen haben wir im Frühjahr vorausschauend für den heurigen Winter Erdgas auch aus nicht-russischen Quellen gekauft und in unseren Speichern bei der RAG eingelagert.

Aus welchen Gründen konnte die Verknappung russischer Erdgaslieferungen in die EU derart massive Verwerfungen auslösen, gerade auch bei den Strompreisen?

Paul Kaluza: Begonnen hat dies bereits im Sommer 2021. Die Gründe dafür waren einerseits die nach der Covid-19-Pandemie gestiegene Energienachfrage und andererseits die von der EU bewusst initiierte Verteuerung der für die thermische Stromerzeugung benötigten CO2- Emissionszertifikate. Die massiven Verwerfungen auf den Märkten ab dem Frühjahr waren dann eine Folge des Ukrainekriegs und der eingeschränkten russischen Gaslieferungen nach Europa. Die Gaspreise stiegen massiv an, wodurch es auch zu einer Verteuerung des Stroms aus Gaskraftwerken kam. Für das Verständnis der komplexen Thematik ist noch ein weiterer Aspekt bedeutsam: Durch die Schließung von Kohle- und Atomkraftwerken in Deutschland im Lauf der letzten zehn Jahre sowie durch den revisionsbedingten Stillstand zahlreicher Atomkraftwerke in Frankreich fehlen im europäischen Stromsystem Erzeugungskapazitäten, deren Einsatz zumindest temporär planbar ist. Dies hat sich zusätzlich negativ auf die Angebotsmengen und damit die Preise ausgewirkt.

Dank Wasser- und Windkraft wird in Österreich Strom doch vergleichsweise günstig produziert. Warum profitieren die österreichischen Kund*innen nicht viel stärker davon?

Klaus Stricker: Vor über 20 Jahren hat die EU umfangreiche Gesetze, Verordnungen und Regeln entwickelt, die u. a. Versorgungssicherheit bei gleichzeitig bestmöglichen Wettbewerb im Sinn der Verbraucher*innen gewährleisten sollten. Ein Grundprinzip im liberalisierten Strommarkt ist das Unbundling, also die rechtliche, organisatorische und buchhalterische Entflechtung von Netz, Erzeugung und Vertrieb. Dadurch soll die Stromproduktion stets in den Gesamtmarkt fließen; dort bilden sich an den Strombörsen die Preise – und das wie auf jedem Markt durch den Ausgleich von Angebot und Nachfrage. Der einheitliche Marktpreis liegt dort, wo das vorhandene Angebot die Nachfrage abdecken kann. Da häufig die planbaren Kapazitäten der konventionellen Kraftwerke zur Befriedigung der Nachfrage eingesetzt werden müssen, sind sie es, die letztlich den Marktpreis bestimmen. Die angesprochene Verteuerung des Erdgases führte dazu, dass auch der Marktpreis für Strom in die Höhe geschnellt ist. Dieser Preis gilt dann auch für die theoretisch günstigeren Produktionsformen wie Wind- und Wasserkraft.

Wie wirken sich diese an den Strombörsen gebildeten Großhandelspreise dann auf den Energiepreis aus, den Ihre Kund*innen bezahlen?

Jörg Sollfelner: Da wir zu diesen Preisen im Markt einkaufen müssen, bestimmen die Großhandelspreise auch die Preise, die wir

Klaus Stricker ist Leiter der Abteilung Energiewirtschaftliche Planung.

unseren Kund*innen in Rechnung stellen. Unsere Kund*innen können aber zwischen unterschiedlichen Tarifmodellen wählen: Lieferverträge mit einem Float-Tarif, bei denen der Verbrauchspreis monatlich automatisch an die Entwicklung der Großhandelspreise angepasst wird, und Lieferverträge mit einem fixierten Verbrauchspreis – der sogenannte Flex-Tarif. Wenn sich eine Kund*in für diesen Tarif entscheidet, bleibt der Preis für ein Jahr stabil. Im aktuellen, von unplanbaren Schwankungen geprägten Marktumfeld raten wir unseren Kund*innen klar zu Flex-Verträgen mit einem einjährig fixierten Verbrauchspreis.

Jörg Sollfelner ist Geschäftsführer der für den Energievertrieb verantwortlichen EVNKG.

Wie schätzen Sie die weitere Preisentwicklung für Strom und Erdgas ein?

Klaus Stricker: Gerade in der aktuellen Situation müssen wir mit Prognosen besonders vorsichtig sein. In unseren aktualisierten Planungen gehen wir davon aus, dass die Phase hoher Unsicherheit und damit starker Preisvolatilität noch andauern wird. Wir durften aber auch feststellen, dass die extrem hohen Preise für Erdgas und Strom, die wir im August 2022 gesehen haben, in den folgenden Wochen wieder etwas zurückgegangen sind. Zudem gab es im Herbst 2022 auch auf den Terminmärkten Anzeichen für rückläufige Preisniveaus in den Jahren 2023 und 2024.

Was können wir tun, damit Energie leistbar bleibt?

Jörg Sollfelner: In den nächsten Jahren werden die europäischen Ökonomien noch von der Versorgung mit Erdgas abhängig sein. Doch mit dem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Erzeugung und der forcierten Beschäftigung mit dem Thema Energiespeicherung werden wir Stück für Stück unabhängiger werden. Damit werden dann die Energiepreise – hoffentlich – auch wieder niedriger und planbarer sein.

Netze und Netzinfrastruktur

Unsere Netze bilden die Basis für die Versorgung unserer Kund*innen. Das reibungslose Funktionieren dieser großflächigen und sensiblen Infrastruktur erfordert vielfältige, von den Verbraucher*innen meist gar nicht wahrgenommene Maßnahmen. Vor allem die Integration von Strom aus erneuerbaren Quellen, der von einer laufend steigenden Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen geliefert wird, und die damit geänderten und volatilen Energieflüsse stellen hohe Ansprüche an unsere Netze. Um ihre Leistungsfähigkeit dennoch in gewohnter Qualität sicherzustellen, sind ein massiver Ausbau und eine laufende Modernisierung sowie Digitalisierung dieser Infrastruktur – Hochspannungsleitungen, Umspannwerke und Mittelspannungskapazitäten ebenso wie Trafostationen, Ortsnetze oder Smart Meter – unerlässlich. Dabei ist die Netzinfrastruktur mit der Energiewende auch zur Datendrehscheibe geworden, intelligente Netze sind das Rückgrat des Stromsystems der Zukunft.

Doch auch unsere Kund*innen, die selbst Strom erzeugen oder Teil einer Energiegemeinschaft sind, spielen eine wesentliche Rolle. Denn unsere Netze müssen den Bedarf dieser Nutzer*innen auch dann abdecken können, wenn lokal gerade keine Energie erzeugt wird. Im Bereich der Nieder- und Mittelspannungsebene setzen wir hier stark auf Digitalisierung und Sensorik. Die Energiewende und die laufende Veränderung des Verbrauchsverhaltens führen auch zu einer wesentlich höheren Komplexität in Netzplanung, -steuerung und -betrieb. Um hier weiterhin zuverlässig hohe Qualität zu gewährleisten, sind ebenfalls laufende Investitionen und neue Lösungen erforderlich.

Zu smarten Lösungen für eine nachhaltige Energiezukunft siehe auch Seite 73ff

Neben den drohenden Klimawandel trat Anfang 2022 ein weiterer wichtiger Grund für den zügigen Umstieg auf erneuerbare Energiequellen: Dem Angriff Russlands auf die Ukraine folgte eine beispiellose Energiekrise, die Europas Abhängigkeit von fossilen Energieträgern einmal mehr deutlich machte. Für einen erfolgreichen Weg in eine unabhängige Energiezukunft bedarf es aber nicht nur der Erschließung von erneuerbaren Quellen, sondern auch leistungsstarker Netzinfrastruktur.

Vorausschauend lancierte die EVN deshalb schon vor Jahren eine umfangreiche Investitionsoffensive für den Ausbau ihrer Netze. Allein im kommenden Geschäftsjahr sind rund 300 Mio. Euro für Neubau und Erneuerung vorgesehen. Ein Großteil davon, nämlich rund 250 Mio. Euro, sollen in die Sparte Strom und in die zugehörige IT-Infrastruktur fließen. Schon in den vergangenen Jahren investierte die Netz Niederösterreich im Schnitt 250 Mio. Euro in Netzausbau und -ertüchtigung. Und auch in den kommenden Jahren wird der Investitionsbedarf hoch bleiben.

Rekordinvestitionen in das Stromnetz

"Noch nie in unserer Unternehmensgeschichte haben wir in einem Jahr so viel in unsere Netze investiert, wie es für das kommende Jahr geplant ist", erklärt Werner Hengst, Geschäftsführer der Netz Niederösterreich. Das Unternehmen zeichnet für Bau, Betrieb und Erhaltung der Strom- und Gasinfrastruktur der EVN in ihrem Heimmarkt verantwortlich. Dieses All-time High an Investitionen hat seine Gründe: Bundesweit enthält der Strommix Niederösterreichs den größten Anteil von Energie aus Windkraft und Photovoltaik. Möglich machen dies die großen Windparks und Photovoltaikanlagen, die sich vor allem im dünn besiedelten Nordosten des Bundeslandes befinden. Um den gewonnenen Strom in die weit entfernten Ballungsräume zu transportieren, werden leistungsstarke Fernleitungen und Zubringer, Umspannwerke und Trafostationen benötigt.

Zusammenarbeit bei Großprojekten

Beim Bau dieser Anlagen kooperiert die Netz Niederösterreich mit der Austrian Power Grid AG (APG). Als Betreiberin des österreichischen Übertragungsnetzes errichtet die APG

380-kV-Leitungen, die den Strom über weite Distanzen transportieren, während die EVN als Betreiberin der Regionalnetze die Leitungen im Hoch-, Mittel- und Niederspannungsbereich in die Siedlungsgebiete und die einzelnen Haushalte führt. Werner Hengst: "Die APG baut die Strom-Autobahnen und wir die Bundes- und Landesstraßen. Dass wir bei der Errichtung eines flächendeckenden Netzes gut abgestimmt zusammenarbeiten müssen, versteht sich von selbst. Zuletzt haben wir gemeinsam mit der APG das Projekt Weinviertelleitung sehr erfolgreich realisiert." Diese von der APG zwischen 2019 und 2022 errichtete und der Netz Niederösterreich unterstützte Stromleitung verbindet die Wind- und Photovoltaikanlagen des östlichen Weinviertels mit den Verbrauchszentren in Österreich. Die Netz Niederösterreich errichtete in einer ersten Projektphase zwei 110-kV-Leitungen auf einer Länge von insgesamt 35 km sowie eine Reihe von Umspannwerken, Trafostationen und Zuleitungen.

Neben den Stromleitungen verantwortet das Unternehmen auch den Bau, die Wartung und den Betrieb von aktuell 92 Umspannwerken. Bis 2030 wird es 40 solche Anlagen neu errichten bzw. grundlegend erneuern. Auch dies ist ein wichtiger Baustein für Versorgungssicherheit in der Energiezukunft.

Dezentrale Erzeugung erfordert Digitalisierung

Ein weiterer Investitionsschwerpunkt der Netz Niederösterreich betrifft den Bereich Digitalisierung und ist vor allem vom massiven Anstieg der dezentralen Stromerzeugung getrieben. Werner Hengst: "Allein im ersten Halbjahr 2022 gingen bei uns 27.000 Anträge auf Netzanschluss von Photovoltaikanlagen mit einer kumulierten Leistung von 1.200 MW ein. Dies entspricht fast dem Doppelten dessen, was derzeit an unser Netz angeschlossen ist." Konkret liefern aktuell 58.000 Photovoltaikanlangen mit einer Maximalleistung von 684 MW Strom in das niederösterreichische Verteilnetz der EVN. Die Einbindung dieser und neuer Anlagen in die Infrastruktur der Netz Niederösterreich erfordert ebenso hoch komplexe Mess- und Steuerungstechnik wie sie für Energiegemeinschaften notwendig ist – ein Gebiet, auf dem die EVN übrigens österreichweit führend ist.

Integration von erneuerbarem Gas

Neben dem Stromnetz fällt auch die gesamte Infrastruktur für die Gasversorgung in den Verantwortungsbereich der Netz Niederösterreich. Der Fokus des hier vorgesehenen 30 Mio. Euro schweren Investitionspakets für das Geschäftsjahr 2022/23 liegt neben der Erhaltung des bestehenden Netzes auf der Integration von erneuerbarem Gas. Dafür müssen nicht nur Grüngasleitungen zu den Erzeuger*innen gelegt, sondern auch eigene Kompressoren installiert werden. Zugleich wird die Bedeutung der Brennwertmessung wichtiger. "Erdgas und erneuerbare Gase haben oft sehr unterschiedliche Brennwerte. Wasserstoff beispielsweise verfügt nur über ein Drittel des Brennwerts von Erdgas. Deshalb ist die exakte Brennwertmessung eine wesentliche Voraussetzung für die kommerzielle Nutzung von Biogas. Nur so kann dem Endnutzer bzw. der Endnutzerin genau die Energie verrechnet werden, die er oder sie tatsächlich geliefert bekommt", erklärt Werner Hengst. Bis Anfang 2024 werden dafür zahlreiche Anlagen zur präzisen Erhebung von Energieströmen benötigt.

Fazit: klarer Fokus auf erneuerbare Energie

Die Investitionen in die Infrastruktur der Netz Niederösterreich haben ein gemeinsames Ziel: den Weg zu ebnen für eine Energieversorgung aus CO2-neutralen Quellen. An der operativen Umsetzung dieser Strategie arbeitet die Netz Niederösterreich bereits seit Jahren sehr intensiv und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung einer unabhängigen und grünen Energiezukunft.

Fernwärme

Gemäß den Vorgaben des EAG soll der Ausbau und die Dekarbonisierung der Versorgung mit Fernwärme in Österreich wesentlich zur Erreichung der vorgegebenen Klimaziele beitragen. Der Einsatz erneuerbarer Energie im Wärmebereich hat für uns seit vielen Jahren große Bedeutung. Als Österreichs größte Naturwärmeversorgerin betreiben wir aktuell rund 70 Biomassenanlagen in ganz Niederösterreich. Drei große überregionale Fernwärmetransportleitungen, darunter die mit 32 km längste Fernwärmetransportleitung Österreichs von der Energieverwertungszentrale Dürnrohr nach St. Pölten, sowie vier Naturkälteanlagen vervollständigen unsere umfangreiche Infrastruktur im Bereich Naturwärme. Rund 80% der von uns gelieferten kommunalen Fernwärme erzeugen wir heute schon CO2-neutral auf Basis erneuerbarer Energiequellen. Das Waldhackgut, das wir in unseren Anlagen verwenden, beziehen wir ausschließlich aus einem Umkreis von maximal 70km um das jeweilige Heizwerk und unterstützen so die regionale Land- und Forstwirtschaft und damit die heimische Wertschöpfung.

Trinkwasser

Die demografischen Entwicklungen in unserem Versorgungsgebiet sowie die Veränderung der klimatischen Bedingungen führen zu einem kontinuierlichen Anstieg der Nachfrage nach Trinkwasser. Neben dem laufenden Betrieb zahlreicher regionaler Ortsnetze, die mittlerweile von der EVN Wasser mit Trinkwasser versorgt werden, besteht eine besondere Herausforderung darin, wasserreiche und wasserarme Gebiete über überregionale Transportleitungen miteinander zu verbinden. Bereits heute erstreckt sich unser weitläufiges Trinkwasserleitungsnetz über knapp 3.000 km. Es wird aus Brunnenfeldern und Hochbehältern in ganz Niederösterreich gespeist. Um klimabedingt geringere Niederschlagsmengen oder regionale Ausfälle auszugleichen, sind der Neubau von Leitungen, der Ausbau der Leistungsfähigkeit des bestehenden Netzes sowie die Entwicklung neuer Brunnenfelder erforderlich. Eine überregionale Versorgungsleitung mit einer Länge von 60 km errichten wir derzeit etwa im Waldviertel zwischen Krems und Zwettl. Der erste Bauabschnitt wurde bereits erfolgreich abgeschlossen, die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für 2025 geplant.

Im Sinn des sorgsamen Umgangs mit der wertvollen Ressource Trinkwasser kommt neben dem Neubau von Leitungen auch der Verbesserung der bestehenden Infrastruktur ein wesentlicher Stellenwert zu. Dies erfolgt hauptsächlich durch die laufende Ortung von Leckagen und deren Behebung sowie durch die Sicherstellung bzw. Verbesserung der bestehenden Wasserqualität möglichst ohne Beeinträchtigungen der Umwelt. Ein gutes Beispiel dafür ist der Bau von Naturfilteranlagen zur Qualitätssteigerung durch rein physikalische Wasserenthärtung. Mithilfe moderner Technologien werden in diesen Anlagen Magnesium und Calcium sowie andere Spurenstoffe ohne Einsatz von Chemikalien aus dem Wasser gelöst. Die bereits fünfte Anlage dieser Art haben wir im Frühjahr 2022 in Petronell-Carnuntum in Betrieb genommen, drei weitere sind derzeit in Planung.

ZÜGIGER BAUFORTSCHRITT BEI DER BIOMASSE-KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGSANLAGE IN KREMS

Laufend investieren wir in die Instandhaltung, die Modernisierung und den Neubau unserer Biomasseheizwerke sowie in die Erweiterung unserer Fernwärmenetze. Eines unserer größten Projekte ist hier aktuell die Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage Krems mit 5 MW elektrischer und mindestens 15 MW thermischer Leistung sowie einem Investitionsvolumen von rund 38 Mio. Euro. Die Bauarbeiten schreiten planmäßig voran, die Fertigstellung soll bereits Ende 2022 erfolgen. Ab dem Frühjahr 2023 wird die neue Anlage dann

Ökostrom für rund 15.000 Haushalte erzeugen und Naturwärme an bis zu 30.000 Haushalte in der Region liefern. Dazu nutzt sie ausschließlich Holz aus der Region und übernimmt die Versorgung des angeschlossenen Fernwärmenetzes weitgehend ohne fossile Brennstoffe. Damit leistet die Anlage einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der fünftgrößten Stadt Niederösterreichs und fördert zudem die Wirtschaft in der Region: Die Wertschöpfung durch Biomasse, die auch Schadholz umfasst, beläuft sich jährlich auf mehr als 4 Mio. Euro.

Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen

Auch in diesem Bereich bildet eine ausreichend dimensionierte, hochwertige Netz- und Technikinfrastruktur die Grundlage für einen verlässlichen Datenstrom. Das leistungsstarke Netz der kabelplus bietet digitales Kabelfernsehen in HD- und teilweise auch in UHD-Qualität. Der Einsatz modernster Glasfasertechnologie, der laufend ausgebaut wird, ermöglicht zudem eine Internetversorgung mit Down- und Upload-Geschwindigkeiten im Gigabit-Bereich.

Grundversorgung für E-Mobilität

Die Entwicklung der E-Mobilität schreitet unaufhörlich voran. Mit der Errichtung einer flächendeckenden Grundversorgung an Stromladestationen in Niederösterreich haben wir in unserem Heimmarkt schon frühzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitung dieser neuen Mobilitätsform geleistet. Wir errichten und betreiben Ladestationen und vertreiben bereits seit 2014 unsere EVN Strom-Tankkarte, die per Ende September 2022 bereits von mehr als 11.800 Kund*innen genutzt wurde. Dank Roaming-Kooperationen können

unsere Kund*innen mit der EVN Strom-Tankkarte österreichweit an etwa 8.400 Ladepunkten – und damit im größten Ladenetz des Landes – ohne zusätzliche Kosten laden. Mithilfe unserer App "Autoladen 2.0" finden sie dafür immer die nächste freie Ladestation und können den Ladevorgang auch ganz bequem direkt über die App starten. Unsere Ladestationen sind selbstverständlich auch in den meist genutzten Ladestellenverzeichnissen gelistet.

Seit dem Berichtszeitraum können wir durch eine Kooperation mit dem Postbus auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs einen wichtigen Beitrag zu einer emissionsfreien Zukunft leisten: Im südlichen Weinviertel haben wir Ladestationen für ein in Österreich einzigartiges batteriebetriebenes E-Bussystem errichtet. Während der Betriebszeiten können die Batterien der E-Busse über Lademasten in kurzer Zeit zwischengeladen werden. Durch die Lieferung von 100 % grünem Strom kann dadurch laufend CO2 eingespart werden. Außerdem sind die E-Busse deutlich leiser als herkömmliche Busse.

Ausgewählte Maßnahmen im Sinn der Versorgungssicherheit

Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten

In den nächsten Jahren werden wir massiv in den konzernweiten Ausbau vor allem unserer Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten investieren. Nachdem im Berichtszeitraum der Windpark in Schildberg mit 12,6 MW errichtet wurde, bringen unsere Windparks derzeit insgesamt 407 MW an Erzeugungsleistung ins Netz, den Großteil davon in Niederösterreich. An drei weiteren Windparks wird derzeit gearbeitet: an einem Repowering des Windparks Japons (12,6 MW) sowie an der Neuerrichtung von Windparks in Palterndorf-Dobermannsdorf (42 MW) und Großkrut-Altlichtenwarth (12,4 MW).

Bis 2030 wollen wir die Gesamtleistung mit Projekten in Niederösterreich und

Bulgarien auf 750 MW erweitern. Hinzu kommen Ausbaupläne bei Photovoltaik. In diesem Sektor soll die Kapazität bis 2030 durch Projekte in Niederösterreich, Nordmazedonien und Bulgarien auf 300 MW gesteigert werden. Seit September 2022 arbeiten wir auch in Trumau südlich von Wien an der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 MW auf einer ehemaligen Deponie. Im nahe der Donau gelegenen Grafenwörth errichten wir derzeit gemeinsam mit ECOwind eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 24,5 MW, die auf dem Wasser schwimmt. Eine weitere Großanlage mit 20 MW Leistung auf dem Areal des ehemaligen Kohlelagers beim stillgelegten Kraftwerk Dürnrohr befindet sich in Planung.

Hocheffiziente Stromnetze

Dank laufender Investitionen in die Verbesserung unserer Netzinfrastruktur bewegen sich die Netzverluste in Niederösterreich im internationalen Vergleich mit rund 4 % stabil auf sehr niedrigem Niveau. Ein direkter Vergleich dieses Werts mit unseren Versorgungsgebieten in Bulgarien und Nordmazedonien ist infolge der unterschiedlichen Kund*innen- bzw. Netzstruktur kaum möglich. Da die entsprechenden Kennzahlen in beiden südosteuropäischen Märkten höher sind, richten wir unsere Investitionsprogramme dort gezielt auf die weitere Reduktion der Netzverluste und damit auf eine kontinuierliche Effizienzsteigerung. Seit unserem Markteintritt in Bulgarien im Geschäftsjahr 2004/05 konnten wir die Netzverluste dadurch von rund 20 % auf zuletzt 6,5 % senken, in Nordmazedonien erzielten wir eine Reduktion von rund 25 % im Geschäftsjahr 2005/06 auf derzeit 14,0 %.

Stromunterbrechungen weit unter dem Branchenschnitt

Die Zuverlässigkeit unserer Stromversorgung lässt sich auch durch extern ermittelte Kennzahlen gut belegen. So betrug die anhand des System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) gemessene mittlere Unterbrechungshäufigkeit 1) im Kalenderjahr 2021 0,91 (Vorjahr: 1,16). Dieser Wert bedeutet, dass eine Kund*in der EVN im Jahr 2021 durchschnittlich etwa einmal von einer ungeplanten Stromunterbrechung

Durchschnittliche Nichtverfügbarkeit Geplant Ungeplant
der Kraftwerke 2021/22 Stunden %1) Stunden %1)
Windkraftanlagen2) Österreich 112,3 1,3 303,8 3,5
Kleinwasserkraftwerke Österreich 99,0 1,1 605,3 6,9
Speicherkraftwerke Österreich 158,6 1,8 236,5 2,7
Gaskraftwerk Theiß3) Österreich 1.719,3 19,6 859,4 9,8

1) Bezugsgröße: 8.760 Betriebsstunden pro Jahr (Regelarbeitsvermögen bzw. Regelarbeit)

2) Durchschnittswert je Windkraftanlage

3) Jene 470 MW des Kraftwerks Theiß, die vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden

Stromerzeugungskapazität der
EVN Kraftwerke
MW 30.09.2022
%
30.09.2021
MW
%
30.09.2020
MW
%
Erneuerbare Energie 771 55,0 752 54,4 720 42,3
davon Wasserkraft1) 312 22,2 307 22,2 307 18,0
davon Windkraft 407 29,0 394 28,5 367 21,5
davon Photovoltaik 14 1,0 12 0,9 7 0,4
davon Biomasse 13 0,9 13 0,9 13 0,7
davon Sonstige2) 26 1,9 26 1,9 26 1,5
Wärmekraft 630 45,0 630 45,6 985 57,8
davon Erdgas3) 583 41,6 583 42,2 583 34,2
davon Steinkohle4) 0 0,0 0 0,0 355 20,8
davon Energieknoten Dürnrohr5) 47 3,3 47 3,4 47 2,7
Summe 1.401 100,0 1.382 100,0 1.706 100,0

1) Inkl. Strombezugsrechte aus den Donaukraftwerken Melk, Greifenstein und Freudenau sowie den Beteiligungen

an den Kraftwerken Nussdorf in Wien und Ashta in Albanien sowie an der Verbund Innkraftwerke.

2) Beinhaltet zwei klärschlammbetriebene Blockheizkraftwerke in Moskau.

3) Inkl. Kraftwerk Theiß (Nettoleistung von 485 MW, die vertraglich als Reservekapazität im Ausmaß von 470 MW bereitgehalten wird) sowie Cogeneration- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich und Bulgarien.

4) Die 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 wurde per 30. September 2021 veräußert; gleichzeitig wurde der Strombezugsvertrag beendet.

5) Beinhaltet die Dampfauskopplung aus der thermischen Abfallverwertung in Zwentendorf/Dürnrohr.

betroffen war. Die durchschnittliche Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen1), zu deren Berechnung der System Average Interruption Duration Index (SAIDI) herangezogen wird, betrug im Kalenderjahr 2021 19,81 Minuten (Vorjahr: 25,14 Minuten) und lag damit einmal mehr deutlich unter dem österreichischen Durchschnitt2) von 24,01 Minuten (Vorjahr: 38,07 Minuten). Aufgrund der ungesicherten Datenbasis für die Berechnung des SAIDI und des SAIFI für Bulgarien und Nordmazedonien ist eine Angabe für unsere südosteuropäischen Standorte derzeit nicht möglich.

  • 1) Quelle: Netz Niederösterreich, Ausfalls- und Störungsstatistik 2020 und 2021
  • 2) Quelle: Energie-Control Austria, Ausfalls- und Störungsstatistik 2020 und 2021

Hohe Verfügbarkeit unserer Kraftwerke

Die nebenstehende Tabelle zeigt die geplanten und ungeplanten Zeiträume, in denen unsere im Berichtszeitraum betriebsbereiten thermischen Kraftwerke und Windparks nicht verfügbar waren. Nicht einbezogen sind dabei jene Kapazitäten im Wärmekraftwerk Theiß, die nicht vertraglich als Reservekapazitäten bereitgehalten werden. Im Geschäftsjahr 2021/22 standen an diesem Standort 470 MW als Reservekapazität für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber (APG) unter Vertrag. Für das kommende Geschäftsjahr stellen wir erneut 470 MW als Reservekapazität für die APG zur Verfügung.

Cybersecurity

Die Digitalisierung hat auch in der Energieversorgung weitreichende Veränderungen zur Folge. Aktuell bewegt sich die Entwicklung von der reinen Versorgung mit Energie hin zu einem komplexen Energiemanagement mit intelligenten Netzen und Zählern sowie individueller Verbrauchsoptimierung und individuellen Tarifmodellen. Die professionelle Steuerung dieses wesentlich komplexeren und kleinteiligeren Energiesystems bringt viele Vorteile sowie Komfort- und Effizienzgewinne mit sich, zugleich erhöht die zunehmende Vernetzung jedoch auch das Risiko für Störungen und Cyberangriffe. Informations- und Cybersicherheit sind deshalb bei jedem Projekt der EVN zentrale Anliegen, und wir sind bestrebt, die Cyberresilienz kontinuierlich zu erhöhen.

Oberste Priorität hat dabei insbesondere die Netz- und Informationssystemsicherheit, um die zugesagte Versorgungssicherheit durch die lückenlose Verfügbarkeit aller Systeme auch stets gewährleisten zu können. Ausgehend von einer Schutzbedarfsanalyse werden für die einzelnen Anwendungen jeweils technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen etabliert. Als essenziell sehen wir auch die strikte Trennung der IT-Systeme in kaufmännische und technische Bereiche. Zusätzlich zu dieser Abschottung der kritischen Infrastruktur liegt ein weiterer Schwerpunkt mittlerweile auf den Datennetzen, deren Sicherheit aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Stromund Gasnetze immer mehr an Stellenwert gewinnt. Für den Betrieb und die laufende Verbesserung unseres konzernweiten Systems für Informationssicherheitsmanagement ist der Chief Information Security Officer verantwortlich, der durch die Local Security Officers in den jeweiligen Gesellschaften unterstützt wird. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig über interne Kommunikationskanäle zu aktuellen Schwerpunktthemen informiert und geschult.

Als Betreiber*innen wesentlicher Dienste sind aktuell mehrere Konzerngesellschaften der EVN vom Geltungsbereich der 2016 in Kraft getretenen NIS-Richtlinie, der ersten EU-weiten Rechtsvorschrift über Cybersecurity, unmittelbar betroffen. Diese verlangt einen hohen Sicherheitsstandard der kritischen Netz- und Informationssysteme und überprüft diesen in regelmäßigen umfassenden Audits. Die etablierten Schutz- und Erkennungsmaßnahmen werden laufend, gemessen am Stand der Technik, geprüft und

TEC-CENTER

Seit September 2021 entsteht auf dem Gelände der EVN in Maria Enzersdorf ein neues Gebäude: das Tec-Center. Es wird künftig als moderner und sicherer Ort für unsere IT-Infrastruktur sowie für bestimmte Komponenten des technischen Netzes dienen. Auch Arbeitsplätze mit höchsten Sicherheitsanforderungen werden in diesem Gebäude installiert. Die bauliche Fertigstellung soll Ende 2022 erfolgen, danach startet ein dreimonatiger Probebetrieb.

laufend verbessert. Die betroffenen Unternehmen haben sich schon sehr früh zur Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) nach ISO 27001 entschlossen. Zwei der betroffenen Unternehmen (Netz Niederösterreich und EVN Wärmekraftwerke) ließen weiterführend das eingeführte ISMS von einer akkreditierten Stelle zertifizieren. Damit ist die organisatorische Vorbereitung für die gesetzliche NIS-Überprüfung gelungen, und die jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen werden laufend umgesetzt. Neue gesetzliche Anforderungen bzw. die Ausweitung dieser (z.B. NIS2) werden laufend überwacht und die Auswirkungen auf die einzelnen Konzerngesellschaften beurteilt.

Voller Einsatz für unsere

Kund*innen

Persönliche Nähe, hohe Servicequalität und kompetente Beratung – und das über die verschiedensten Kontaktmöglichkeiten von physisch bis digital. Das sind auch in herausfordernden Zeiten die Kriterien, an denen wir uns im Kontakt mit unseren Kund*innen orientieren.

Maximale Kund*innennähe

Die aktuellen Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten stellen auch unsere Kund*innen vor große Herausforderungen. Trotz des damit verbundenen enormen Anstiegs an Kontaktaufnahmen über alle unsere Kommunikationskanäle nehmen wir uns für die Lösung der Anliegen unserer Kund*innen ausreichend Zeit. Denn die Versorgung der Menschen mit

elementaren Dienstleistungen hat für uns – besonders in der aktuell schwierigen Zeit – höchste Priorität. Dies beginnt bei der Bereitstellung einer lückenlos funktionierenden und optimal dimensionierten Infrastruktur. Sie bildet die Grundvoraussetzung für die Verwirklichung unseres übergeordneten Ziels, nämlich unsere Kund*innen stets verlässlich mit Energieprodukten und -dienstleistungen, hochwertigem Trinkwasser sowie Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen zu versorgen.

Flankiert wird dies von einer breiten Palette an Service-, Beratungs- und Dialogangeboten. Das Ziel bei alldem: maximale Kund*innennähe. Für unsere Kund*innen in Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Kroatien haben wir analoge bzw. digitale 24/7-Kommunikationskanäle für Anfragen und Anliegen aller Art geschaffen:

  • Persönliche Kund*innenberatung (z.B. 19 EVN Service Centers, Info-Tour mit EVN Bus in Niederösterreich, Messen, Beratung direkt bei den Kund*innen)
  • Servicetelefon mit eigenen Rufnummern zu speziellen Themen und Anliegen
  • Digitale Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. E-Mail, Self-Service-Portale, Videoberatung)

Höchste Professionalität und maximale Kund*innennähe bestimmen unsere Service- und Beratungsleistungen. Hier ist vor allem vielseitiges Fachwissen gefragt, denn die Bandbreite unserer Produkte und Services ist ebenso weitreichend und vielfältig, wie es die Anliegen unserer Kund*innen sind. Letztere erstrecken sich von grundlegenden Themen der Geschäftsbeziehung – wie z.B. Fragen zu An- und Abmeldung, Tarifberatung oder Rechnungsauskünften – bis hin zu speziellen Fragen im Rahmen der Energieberatung oder im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten.

Zu Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten siehe auch Seite 102f

Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität

Kund*innenzufriedenheit definieren wir einerseits über unsere Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse möglichst zielgenau erfüllen sollen und transparent abgerechnet werden. Auf der anderen Seite stehen hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kund*innen in Fragen des effizienten Umgangs mit Energie. Rund um diese Angelpunkte setzen wir in allen unseren Märkten auf eine faire Partnerschaft mit unseren Kund*innen auf einer professionellen Basis. Gerade im Bereich Service wollen wir uns durch besonderes Engagement von unserem Mitbewerb abheben und damit nicht nur Kund*innenbedürfnissen besser gerecht werden, sondern auch unseren Unternehmenserfolg steigern.

Hohen Stellenwert messen wir auch einem aktiven Beschwerdemanagement bei, indem wir alle Rückmeldungen unzufriedener Kund*innen dokumentieren, auswerten und im Monatsrhythmus eingehend analysieren, um daraus spezifische Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Dieser strukturierte Qualitätskreislauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur laufenden Verbesserung unserer Servicequalität. In Bulgarien

und Nordmazedonien etwa haben wir die Bearbeitung von Beschwerden im Berichtszeitraum durch gezielte Maßnahmen spürbar beschleunigt.

Um unsere Performance an den Schnittstellen zu unseren Kund*innen immer weiter zu optimieren, veranstalten wir regelmäßig einen Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter*innen aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Dabei werden konkrete Inhalte und Anforderungen aus dem Servicealltag diskutiert und davon konzernweit geltende Maßnahmen abgeleitet.

Neben diesen Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen wir intensiv auf Schulungen und Trainings für unser Customer-Relations-Team. Dabei kommen ebenso wie in anderen Bereichen unserer internen Aus- und Weiterbildung zunehmend digitale E-Learning-Formate zum Einsatz. Für neue Mitarbeiter*innen ist ein intensiver und komprimierter Ausbildungszyklus vorgesehen, der neuerdings drei Wochen dauert und unsere Mitarbeiter*innen möglichst rasch für den Kund*innenkontakt fit macht. In weiterer Folge finden dann vertiefende Schulungen statt.

Digitales Kund*innenfeedback

Seit dem Jahr 2011 stand uns mit dem EVN Kund*innenbeirat ein eigenes Beratungsgremium zur Verfügung, das einen regelmäßigen und systematischen Austausch zu den Anliegen und Bedürfnissen unserer Kund*innen mit dem Management und den Expert*innen der EVN ermöglichte. Nach umfassenden Vorbereitungen startet der Kund*innenbeirat der EVN im Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen Format. Feedbackwillige Kund*innen können sich dazu seit Oktober 2022 auf freiwilliger Basis online unter https://mein-feedback.at/ anmelden. Dadurch soll eine große Gruppe an Testkund*innen entstehen, die wir online sowie vor Ort – und

Weiterlesen auf Seite 68 •

Customer Relations: Persönlicher Kontakt als zentrale Stärke

Steigende Energiepreise, die Sorge vor möglichen Versorgungsengpässen angesichts des Ukraine-Kriegs, der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen – es gibt viele Gründe, warum die (Telefon-)Leitungen bei der EVN in den letzten Monaten heiß liefen. Im September 2022 war das Kontaktaufkommen im Front Office der EVN mit mehr als 120.000 Anrufen doppelt so hoch wie der Vorjahreswert von knapp 60.000. Damit aber nicht genug. Auch die durchschnittliche Gesprächsdauer erhöhte sich im selben Zeitraum von rund sechs auf 14 Minuten. Ähnliche Zuwächse verzeichnete das Customer-Relations-Team der EVN bei den eingehenden E-Mails und den persönlichen Kontakten in den 19 Service Centers des Unternehmens.

Die Zahlen machen deutlich, dass die letzten Monate noch nie dagewesene Herausforderungen für das Kund*innenservice der EVN bereithielten. Um dem gesteigerten Bedürfnis der Kund*innen nach aktueller Information und eingehender Beratung gerecht zu werden, setzte das Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen: Auf personeller Ebene bestanden diese zunächst aus der gesteigerten Bereitschaft der Mitarbeiter*innen im Kund*innenservice zur Leistung von Überstunden. Hinzu kamen Aushilfskräfte und Leasingpersonal, die das Kernteam in Teilprozessen unterstützen. Und zur Bearbeitung von E-Mail-Anfragen wurden Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen der EVN zur freiwilligen Mitarbeit eingeladen. Die große Resonanz auf diesen Aufruf zeichnet ein deutliches Bild vom Teamgeist innerhalb des Konzerns.

Die personelle Verstärkung war aber lange nicht die einzige Reaktion auf diese Entwicklung, betont Bernd Löschnig, Abteilungsleiter Customer Relations bei der EVN: "Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen mitunter vor hoch komplexen

Die wichtigsten Auswirkungen auf Customer Relations seit Herbst 2021

Einflüsse

  • Steigende Energiepreise
  • Medienberichte über mögliche Blackouts
  • Gas-Versorgungsengpässe infolge des Ukraine-Kriegs
  • Marktbereinigung (Mitbewerb)
  • Ausfälle infolge der Coronapandemie
  • Energiekostenausgleich
  • Preisanpassungen bei Strom und Gas
  • Rabattaktion der EVN
  • Strompreisrabatt des Landes Niederösterreich

Wichtigste Kund*innenanliegen

  • Rechnung und Teilbetragsanpassungen
  • Tarifberatung
  • Stammdatenänderungen im Hinblick auf den Strompreisrabatt
  • Lieferant*innenwechsel
  • Förderansuchen und Zählpunkt-Anträge im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen
  • Versorgungssicherheit
  • Ratenpläne und Stundungen

Fragenstellungen, auf die sich unsere Kundinnen und Kunden kompetente Antworten erwarten. Entsprechend aufwändig gestaltet sich der Einschulungs- und Onboarding-Prozess, den wir in den letzten Monaten deshalb nochmals optimiert haben." Um Mitarbeiter*innen schneller an der Hotline und in den Service Centers der EVN einsetzen zu können, wurde der Einschulungsplan gestrafft und neu strukturiert. Anstelle von vierteljährlichen Schulungseinheiten finden diese nun wesentlich häufiger, teilweise monatlich statt. "Bisher dauerte das Onboarding einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters einige Monate. Nun können wir die Kolleginnen und Kollegen punktuell schon während ihrer Ausbildungszeit in der Kund*innenberatung einsetzen", erklärt Bernd Löschnig.

Bei elektronischen Anfragen, die primär über E-Mails gestellt werden, setzt die EVN zudem verstärkt auf digitale Unterstützung. So wird die elektronische Post automatisch nach Themen sortiert und direkt an entsprechend geschulte Mitarbeiter*innen zur Bearbeitung weitergeleitet. Viele dieser E-Mail-Anfragen wurden in den letzten Monaten übrigens auch samstags, an sogenannten Power Days, beantwortet. Nur so konnte der Rückstand an eingegangenen Mails eingedämmt werden.

Und schließlich hat die EVN auch ihr Online-Serviceangebot massiv ausgebaut und optimiert. Viele Anfragen können dadurch im Kund*innenbereich

der EVN Website rasch und intuitiv erledigt werden. Und auch die Weiterverarbeitung der eingegebenen Daten erfolgt vielfach bereits automatisiert, wodurch zusätzliche Kapazitäten für den direkten Kund*innenkontakt freigespielt werden.

Trotz aller Gegenmaßnahmen betrugen die Wartezeiten für Anrufer*innen zuletzt mehr als 30 Minuten. Dazu Bernd Löschnig: "Viele Kundinnen und Kunden sind aufgrund der aktuellen Situation sehr besorgt. Daher zeigen sie meist auch Verständnis, wenn es einmal länger dauert. Denn es ist ihnen bewusst, dass sich die Anfragen angesichts der aktuellen Verwerfungen im Energiemarkt massiv häufen. Außerdem nehmen wir uns für jede Anfrage ausreichend Zeit und gehen kompetent und einfühlsam auf die Anliegen unserer Kundinnen und Kunden ein."

Die von Bernd Löschnig angesprochenen Verwerfungen im Energiemarkt führen zu einer Vielzahl an Fragen, mit denen Customer Relations aktuell konfrontiert ist: Dies sind auf der einen Seite Fragen zu den steigenden Energiepreisen und zur weiteren Entwicklung des Energiemarkts, zu möglichen Blackouts, zur veränderten Tariflandschaft oder zu individuellen Stundungs- und Zahlungsvereinbarungen. Auf der anderen Seite betreffen sie auch die von der Politik getroffenen Unterstützungsmaßnahmen, über die die Mitarbeiter*innen der EVN umfassend informieren. Weitere zentrale Themen sind die Errichtung von Photovoltaikanlagen und der (Rück-)Wechsel

von Kund*innen, die ihre Energie bislang bei Mitbewerber*innen bezogen hatten. Viele dieser Unternehmen konnten aufgrund der gestiegenen Großhandelspreise ihre Verträge mit ihren Kund*innen nicht mehr erfüllen bzw. schieden überhaupt aus dem Markt aus. Allein von Oktober 2021 bis September 2022 wechselten rund 32.000 Kund*innen zur EVN zurück. Bernd Löschnig: "In unsicheren Zeiten setzen die Menschen auf Stabilität. Die EVN ist nicht nur die größte Energieversorgerin Niederösterreichs. Wir kommen unseren Kundinnen und Kunden auch vielfach entgegen – etwa wenn es um die Verhinderung von Energiearmut geht." Zu diesen Angeboten zählen intensive Kund*innenberatung und ein eigener EVN Energiehilfefonds für Kund*innen in finanzieller Notlage. Hinzu kommen vergleichsweise attraktive Tarife, von denen alle Haushalte profitieren. "Natürlich haben wir durch unsere Größe und unsere starke Markposition in der aktuellen Krise einen Wettbewerbsvorteil. Dafür nehmen wir aber auch unsere Verantwortung in besonderem Maß wahr. Das drückt sich etwa in einer Reihe von Angeboten aus, die unseren Kundinnen und Kunden den Bezug von Energie in Krisenzeiten erleichtern. Das Allerwichtigste ist derzeit aber der umfassende persönliche und regionale Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden – egal über welche Kanäle sie mit uns kommunizieren wollen. Das ist aktuell eine unserer größten Stärken."

damit rasch, flexibel und niederschwellig – um ihre Meinung zu bestehenden sowie geplanten Produkt- und Serviceangeboten bitten können.

Im Geschäftsjahr 2022/23 wollen wir darüber hinaus Real-Time-Feedback in einem digitalen Format auf Echtzeitbasis einführen. Per SMS oder E-Mail werden wir Kund*innen dabei anhand von drei kurzen Fragen um Feedback zu ihrem persönlichen Kund*innenerlebnis mit der EVN bitten. Wir erhoffen uns davon, die Qualität von Kund*innenkontakten rasch erheben und auswerten zu können.

Evaluierung der Kund*innenzufriedenheit

Regelmäßig stellen wir uns in unseren drei Kernmärkten proaktiv externen und unabhängigen Beurteilungen zur Qualität unseres Kund*innenservice sowie zur Zufriedenheit unserer Kund*innen. Anhand der Ergebnisse

von Befragungen und Analysen sowie ihres Vergleichs im Zeitverlauf verfolgen wir die Entwicklung der Kund*innenzufriedenheit insgesamt und analysieren alle relevanten Geschäftsfälle. Daraus ergeben sich wertvolle Rückschlüsse auf Verbesserungspotenzial, das in einem weiteren Schritt durch die jeweiligen Fachbereiche bewertet wird. Darauf aufbauend definieren wir anschließend konkrete Umsetzungsmaßnahmen.

In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen unseres Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit unserer Kund*innen mit unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität der Kund*innen auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kund*innenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu identifizieren und rasch darauf zu reagieren.

Strategien gegen Energiearmut

Das Wertegerüst der EVN umfasst auch das klare Bekenntnis zu sozialer Verantwortung, das im aktuellen Umfeld nochmals stark an Bedeutung gewinnt. Uns ist bewusst, dass die extremen Preisanstiege bei Energie gerade für finanzschwache Haushalte eine enorme Belastung darstellen. Deshalb intensivieren wir unsere Bemühungen und Initiativen zur Bekämpfung von Energiearmut. Eine seit vielen Jahren bewährte Maßnahme in diesem Bereich ist unsere Kooperation mit der Caritas bzw. der Schuldnerberatung Niederösterreich. Diese Zusammenarbeit haben wir zuletzt weiter intensiviert. Einen Fokus bilden hier Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen machen wir dabei mit Programmen, in denen wir nach dem Prinzip "Train the Trainer" Sozialarbeiter*innen für Beratungsgespräche ausbilden (z.B. zu den Themen Energieeinsparung, Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen begleiten.

Unser regelmäßiger Austausch mit den Schuldnerberatungsstellen des Landes Niederösterreich sowie der Caritas erleichtert es zudem, im Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kund*innen abzustimmen. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie Lösungen, die wir in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbieter*innen sozialer Hilfsleistungen erarbeiten. Grundsätzlich sind wir in begründeten Einzelfällen stets um größtmögliches Entgegenkommen bemüht. In diesem Sinn sehen wir z.B. Vertragsbeendigungen als absolute Ultima Ratio. Unser primäres Ziel ist es, derartige Maßnahmen wo immer möglich zu vermeiden.

Nachdem wir bereits für den Zeitraum von 23. Dezember 2021 bis 31. März 2022 auf Abschaltungen bei Haushaltskund*innen für Strom, Erdgas und Fernwärme verzichtet hatten, haben wir Anfang August 2022 einen neuerlichen freiwilligen Abschaltverzicht für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 angekündigt.

Zur Unterstützung besonderer sozialer Härtefälle richteten wir heuer – im Jahr unseres 100-jährigen Unternehmensjubiläums – zudem einen mit 3 Mio. Euro dotierten Energiehilfe-Fonds ein, der betroffene Haushalte unterstützen soll. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt durch soziale Institutionen.

Monetäre Hilfen

Niederösterreichische Haushalte können im Jahr 2022 von diversen Entlastungsmaßnahmen profitieren, die auf Bundes- und Landesebene beschlossen wurden. Der Anspruch auf diese Entlastungsmaßnahmen ist zum Teil an soziale Bedürftigkeit geknüpft, zum Teil aber nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. Zudem konnten jene Kund*innen, die infolge einer Anpassung unserer allgemeinen Lieferbedingungen von Preisänderungen betroffen waren, einen Bonus von bis zu 17 % in Anspruch nehmen, wenn sie bereit waren, auf einen Tarif mit zwölfmonatiger Energiepreisbindung zu wechseln und aktiv zur Senkung unserer operativen Kosten beizutragen (z.B. durch Registrierung im Kund*innenportal der EVN, Umstellung auf E-Mail-Rechnung und Bankeinzug etc.).

INFORMATIONSKAMPAGNE "STROMSPAR-SEPTEMBER"

Im September 2022 informierten wir unter dem Titel "Stromspar-September" mit einem breiten Bündel an Kommunikationsmaßnahmen proaktiv die niederösterreichische Bevölkerung über die von Bund, Land und der EVN selbst gestarteten Entlastungsmaßnahmen, unsere neuen Tarifangebote und konkrete Energiespartipps samt konkretem Einsparpotenzial. Ein erklärtes Ziel dieser Kampagne, die neben Aussendungen an unsere Kund*innen breitflächige Informationsmedien wie Flyer, Inserate, Hörfunkspots und Online-Banner umfasste, war es, möglichst alle Haushalte dabei zu unterstützen, rasch die ihnen zustehenden Rabatte und Förderungen zu nutzen, um die Belastungen durch die gestiegenen Energiepreise abzufedern. Umfassende Informationen – neben dem EVN Intranet auch in Form eines verpflichtenden E-Learnings über die Energiepreissituation – erhielten auch alle Mitarbeiter*innen der EVN, um die Inhalte unserer Kampagne auch in ihrem familiären und privaten Umfeld kompetent kommunizieren zu können. Gezielte Unterstützung beim Ausfüllen von Online-Antragsformularen gab es in unseren 19 Service Centers. Dieses Angebot wandte sich vor allem an Menschen mit geringer Internet-Affinität,

insbesondere ältere Menschen. Zusätzlich tourte ein EVN Bus für vier Wochen durch 40 Gemeinden und fand mit seinem persönlichen Beratungsangebot bei der Bevölkerung besonders starken Zuspruch.

Zu unseren Energiespartipps siehe auch evn.at/energiespartipps

Verantwortung über das Kerngeschäft hinaus

Neben den direkt auf die Versorgung mit Energie, Wasser sowie Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen bezogenen Bedürfnissen unserer Kund*innen genießen in unserer Tätigkeit auch weitere berechtigte Interessen hohe Priorität. Zu diesen Anliegen, zu deren Erfüllung wir vielfältige Maßnahmen implementiert haben, zählen insbesondere die Themen Produktkennzeichnung, Sicherheit sowie Gesundheits- und Datenschutz.

Transparente Produktkennzeichnung

Entsprechend der gesetzlichen Stromkennzeichnungspflicht legen wir unseren Kund*innen in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom offen. Dazu zählen geografische Herkunft, Zusammensetzung nach Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten Umweltauswirkungen. Wir verpflichten uns seit vielen Jahren freiwillig dazu, dass in keinem unserer österreichischen Stromprodukte Atomstrom enthalten ist. Zudem stammt der von uns gelieferte Strom nachweislich zu 100 % aus österreichischen Quellen.

Auf Basis dieser Grundsätze bieten wir alle Tarife für jedes Kund*innensegment (Haushalt, Gewerbe, Industrie und

Kommunen) in einer Variante mit Strom aus zu 100 % erneuerbaren Quellen sowie in einer Mischvariante an. Auch die Mischvarianten enthalten nur mehr in sehr geringem Ausmaß Strom aus thermischen Quellen. Im Kalenderjahr 2021 waren dies 2,9 % aus Erdgas und 2,0 % aus thermischer Abfallverwertung, die restlichen 95,1 % stammten aus erneuerbaren Quellen. Somit war auch in unseren Stromprodukten aus gemischten Energieträgern kein Strom aus Steinkohle enthalten. Dementsprechend niedrig waren auch die CO2-Emissionen im Versorgermix mit 23,36 g/kWh (Vorjahr: 23,34 g/kWh).

Die Einhaltung der Stromkennzeichnungspflicht wird jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer überprüft. Zusätzlich unterziehen wir unser Natur-Produktangebot einer Zertifizierung durch den TÜV Austria. Die Zertifizierung bestätigt für den gesamten von uns in Österreich gelieferten Strom aus zu 100 % erneuerbaren Quellen eine komplett CO2-freie Erzeugung. 37,5 % des von der EVN KG an ihre Endkund*innen gelieferten Stroms sind bereits vollständig CO2-frei.

In Bulgarien muss in den regulierten Marktsegmenten der Strom vom staatlichen Energieversorger NEK bezogen werden. Da dieser keine Kennzeichnung vornimmt und auch keine Produktwahlmöglichkeit anbietet, hat unsere bulgarische Vertriebsgesellschaft keine Möglichkeit, die Stromzusammensetzung zu beeinflussen.

Eine analoge Regelung gilt in Nordmazedonien: Auch hier ist unsere Vertriebsgesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom für Kund*innen in regulierten Marktsegmenten von der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft ELEM zu beziehen, und kann die Zusammensetzung des gelieferten Stroms daher ebenfalls nicht beeinflussen. In beiden Ländern sind die Vertriebsgesellschaften nicht zur Stromkennzeichnung verpflichtet.

  • Zur Beschaffung von Energie siehe auch Seite 34
  • Siehe auch www.evn.at/herkunft
  • GRI-Indikator: GRI 417-1

Kund*innengesundheit und -sicherheit

Das Risiko allfälliger negativer Auswirkungen unserer Produkte auf die Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung im Allgemeinen und damit unserer Kund*innen im Speziellen minimieren wir durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Höchste Priorität hat der Schutz unserer Kund*innen bei der Versorgung mit Energie und damit insbesondere im Netzbetrieb. Die Vielzahl an Maßnahmen und Konzepten in diesem Bereich umfasst u. a.:

  • Informationsmaßnahmen (z.B. Website) zum frühzeitigen Erkennen von Schäden an Leitungen und Anlagen sowie Sicherheitsregeln bei Gasgeruch
  • Synergien durch umfassende Arbeitsschutz- und -sicherheitsmaßnahmen
  • Ersatz- bzw. Instandhaltungsinvestitionen zur Vermeidung technischer Defekte und damit des Entstehens von Gefahrenquellen
  • Schutz- und Präventionskonzepte (insbesondere für alle Anlagen im elektrischen Spannungsbereich)
  • Kontinuierliche Überprüfungen der Gasnetze sowie Ortung etwaiger undichter Stellen
  • Regelmäßige Überprüfung aller Gasanlagen (gemäß Gassicherheitsgesetz)
  • Laufende Kontrollen der Anlagen sowie der Sicherungsmaßnahmen

Störungsdienst 24/7

Für den Störungsfall ist ein Notdienst eingerichtet, der sieben Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar ist. Neben der möglichst raschen Schadensbehebung und Wiederherstellung der Versorgung mit unseren Produkten setzen unsere Mitarbeiter*innen bei ihrem Eintreffen am Schadensort umgehend Erstmaßnahmen zur Absicherung und zum Schutz von Personen. Unsere Mitarbeiter*innen im Störungsdienst schulen wir laufend, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabende sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter*innen.

Krisenmanagement

Für weite Teile unserer Geschäftstätigkeit – insbesondere für Gefährdungsbereiche, die auch die Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen – verfügen wir über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie über entsprechende Schulungsprogramme. An allen unseren Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen regelmäßig trainiert. In Niederösterreich veranstalten wir darüber hinaus regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement. In Bulgarien und Nordmazedonien bestehen ebenfalls eigene Krisenmanagementsysteme.

Datenschutz

Der professionelle Schutz und die Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und Geschäftsinformationen sind seit jeher zentrale Verhaltensnormen in unserem Unternehmen und daher auch dezidiert im EVN Verhaltenskodex ausgewiesen. Auch in unserer Unternehmensorganisation kommt die hohe Bedeutung dieses Themas zum Ausdruck: Datenschutzagenden

sind in der Stabsstelle Corporate Compliance Management verankert, die direkt an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus beschäftigen wir in allen unseren Märkten jeweils eine*n lokalen Datenschutzbeauftragte*n.

Mit unserem Datenschutzmanagementsystem stellen wir sicher, dass alle Vorgaben der seit Mai 2018 wirksamen Datenschutz-Grundverordnung der EU ebenso konzernweit umgesetzt und lückenlos eingehalten werden wie die Vorgaben des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018). Um Begehren nach datenschutzrechtlicher Auskunft oder Löschung zeitnah und effizient prüfen und behandeln zu können, haben wir standardisierte Datenschutzprozesse implementiert. Alle Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten – unabhängig davon, ob diese von der Datenschutzbehörde oder Betroffenen an uns herangetragen werden – werden umgehend erfasst und bearbeitet, sodass gegebenenfalls rasch Korrekturmaßnahmen gesetzt werden können.

Im Geschäftsjahr 2021/22 gab es keine Aufforderung zur Stellungnahme seitens der österreichischen Datenschutzbehörde. Im Zusammenhang mit dem möglichen Verlust von Kund*innendaten wurden im Berichtszeitraum keine Vorfälle identifiziert.

Zur direkten Kontaktaufnahme mit unserem Datenschutzbeauftragten besteht eine eigene E-Mail-Adresse: [email protected]

GRI-Indikator: GRI 418-1

Smarte Lösungen für eine nachhaltige Energiezukunft

Innovation bei der EVN

Auch in unseren vielfältigen Innovationsaktivitäten orientieren wir uns konsequent an den zentralen Themen der EVN Wesentlichkeitsmatrix: Versorgungssicherheit, Kund*innenorientierung und Nachhaltigkeit. Letztere umfasst dabei nicht nur Ressourcenschonung und Klimaschutz, sondern schließt auch wirtschaftliche und soziale Aspekte – etwa eine auf Dauer leistbare Energieversorgung – mit ein. Gerade im aktuellen Umfeld mit den weitreichenden Marktverwerfungen der letzten Monate gewinnt dieses Anliegen verstärkt an Bedeutung. Auf diese Weise schließt sich auch der Kreis zur Kund*innenorientierung, die für eine Dienstleisterin naturgemäß höchste Priorität genießt.

Traditionell befasst sich die EVN auf breiter Basis mit aktuellen technischen Trends und ist bestrebt, neue Lösungen so frühzeitig wie möglich auch im eigenen Betrieb zu erproben und zu nutzen. Innovation zählt damit zu den zentralen Säulen der erfolgreichen Entwicklung unseres Unternehmens in den letzten 100 Jahren. Eine Fülle von Innovationsprojekten und -initiativen zeugt auch aktuell von dieser offenen Grundhaltung.

Ein großer Teil davon findet im Rahmen des Green Energy Lab statt, Österreichs bisher größtem Innovationslabor für grüne Energie, in dem mehr als 200 Partner*innen aus Forschung, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor kund*innen- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen entwickeln. Unser Engagement in diesem Innovationslabor ist für uns nicht nur strategisch besonders wichtig, sondern hat mittlerweile auch einige hoch interessante

Projekte für eine grüne Energiezukunft hervorgebracht.

Projekte siehe Seite 75

In Summe haben wir 2021/22 2,6 Mio. Euro (davon 5,7 % über Förderungen) für Innovations-, Forschungsund Entwicklungsprojekte aufgewendet. Mit dem Projekt Green the Flex – es beschäftigt sich mit der Bündelung und Vermarktung der Flexibilitäten von Privat-, Gewerbe- und Industriebetrieben – konnten wir als derzeit einziges österreichisches Unternehmen sogar eine Förderung des Innovation Fund der EU erlangen.

Siehe auch Seite 158

Höhere Flexibilität durch Demand Side Management

Eine Hauptstoßrichtung unserer aktuell laufenden Projekte und Feldversuche ist es, den Stromverbrauch zumindest in Teilbereichen steuerbar zu machen und damit Lastspitzen oder gar Engpässe in Erzeugung und Verteilung zu vermeiden. Die Überlegung dahinter: Wenn wir einzelne verbrauchsstarke Anlagen oder Geräte in Zeiten hohen Bedarfs flexibel vom Netz nehmen bzw. ihre Nutzung auf Zeiten mit geringerer Stromnachfrage verschieben können, kommt es nicht zu Spitzenbelastungen für die Kraftwerke sowie für das Transport- und Verteilnetz. Dadurch können wir z.B. den Einsatz von Gaskraftwerken, die regelmäßig zur Abdeckung von Spitzenbedarf und zur Netzstabilisierung genutzt werden, reduzieren.

Die zeitliche Verschiebung erfolgt dabei im Privatkund*innenbereich natürlich immer nur bei Anlagen bzw. Geräten,

bei denen ausreichend Speicherkapazität gewährleistet ist und die daher nicht unmittelbar benötigt werden, also z. B. bei Wärmepumpen oder Boilern. Ebenso können Ladevorgänge für Pkw oder Lkw im Bedarfsfall geregelt werden. All dies selbstverständlich, ohne den Komfort der Kund*innen zu beeinflussen.

Das Ergebnis: weniger Erdgasverbrauch, weniger CO2-Emissionen. Zusätzlich steht das nicht für den Kraftwerksbetrieb benötigte Erdgas für andere Nutzungen zur Verfügung, was gerade im aktuellen Umfeld die Versorgungssicherheit stützt. Entlastet wird aber auch das überregionale und regionale Stromnetz, was ebenfalls zu einer stets verlässlichen Versorgung beiträgt. Für unsere Kund*innen ergibt sich darüber hinaus der Vorteil, dass ihr Stromverbrauch in Zeiten verlegt wird, in denen sie günstigere Tarife in Anspruch nehmen können.

In Summe bilden alle eingebundenen Verbraucher*innen zusammengenommen ein sogenanntes virtuelles Kraftwerk, das indirekt Leistung zur Verfügung stellt und damit das Gesamtsystem entlastet und stützt. Das Potenzial dafür ist beachtlich: Allein in Niederösterreich könnten durch ein entsprechend dimensioniertes virtuelles Kraftwerk jährlich etwa 60 GWh an Gasverbrauch pro Jahr eingespart werden. Dies entspricht in Summe einer Reduktion der jährlichen CO2-Emissionen von etwa 35.000 t.

Die Umsetzungsmöglichkeiten für diese Konzepte sind vielfältig und reichen von der Bündelung und gezielten Nutzung der Flexibilitäten von Privathaushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben über das bidirektionale Laden von

E-Fahrzeugen bis hin zum Fahrplanund Lademanagement für ganze Logistikflotten. E-Fahrzeuge spielen hier insofern eine besondere Rolle, als sie nicht nur eine Treibstoff- und damit Emissionsreduktion ermöglichen, sondern zusätzlich auch als Zwischenspeicher für im Moment nicht benötigte erneuerbare Energie dienen können und damit ebenfalls zur Verstetigung des Stromverbrauchs beitragen. Die EVN ist hier übrigens Vorreiterin im eigenen Betrieb, denn an unserem Firmensitz und in allen Bezirksleitungen in Niederösterreich werden die Ladevorgänge für unsere unternehmenseigenen E-Fahrzeuge bereits nach den beschriebenen Zielsetzungen optimiert.

Speicherung erneuerbarer Energie

Zusätzlich zu dieser Speicherung im Kurzzeitbereich befassen wir uns auch mit längerfristigen Speichermöglichkeiten für erneuerbare Energie, die naturgemäß nicht immer dann anfällt, wenn auch entsprechender Bedarf

gegeben ist. Neben dem Pilotprojekt SEKOHS Theiß, das auf eine große Batterie sowie einen thermischen Speicher – und damit auf die physische Speicherung von Strom bzw. Wärme – setzt, untersuchen wir in einem anderen Projekt bei der RAG die großvolumige saisonale Speicherung von bis zu 100 % reinem Wasserstoff in natürlichen unterirdischen Gaslagerstätten. Gelingt dies, ist Wasserstoff in Zukunft als Speichermedium für Strom aus Wind- und Sonnenenergie einsetzbar und ermöglicht damit eine ganzjährige sichere grüne Energieversorgung.

cyberGRID: IT-Entwicklung in-house

Mit dem Erwerb von 100 % der Anteile an der cyberGRID, einer erfolgreichen Spezialistin für die Integration von erneuerbaren Energien und Batteriespeichern, ist der EVN im März 2022 ein wichtiger Schritt in der konkreten Umsetzung der Verbrauchsflexibilisierung gelungen. Denn um alle Möglichkeiten des Demand Side Managements ausschöpfen zu können, sind nicht nur technische Innovationen und neue Geschäftsmodelle gefragt, sondern auch kreative

IT-Lösungen. Die Einbindung und Steuerung aller Erzeuger*innen und Verbraucher*innen entsprechend ihren individuellen Möglichkeiten und Anforderungen erfordert komplexe IT-Tools, die alle Facetten des Gesamtsystems effizient miteinander verbinden und vernetzen. Die cyberGRID, deren Technologie bereits bei kommerziellen Projekten in Österreich und Slowenien sowie in mehreren EUgeförderten Projekten erfolgreich im Einsatz steht, wird ihre Entwicklung nun in-house sowie europaweit vorantreiben.

Energiezukunft Niederösterreich: gezielte Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften

Regionale bzw. lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften können als neue Akteur*innen auf dem Energiemarkt in ihrem Einzugsgebiet Energie (z.B. in Photovoltaik- oder Windkraftanlagen) erzeugen, verbrauchen und speichern. Diese Gemeinschaften, die auf einer Ökonomie des Teilens beruhen, bieten eine Reihe von Vorteilen: So ist für die Stromverteilung primär ein lokales Ortsnetz notwendig, überregionale Stromtransporte werden reduziert, damit fallen geringere Netzgebühren für die Mitglieder an, ebenso entfallen Steuern und Abgaben. Zudem leisten sie in solidarischer Form wichtige Beiträge zur regionalen Wertschöpfung und zur Verwirklichung der Energieund Klimaziele.

Auch für die Verwirklichung dieses Konzepts haben wir bei der EVN in mehreren Projekten wichtige Vorarbeiten geleistet, so etwa mit der Sammlung und Aggregation der erforderlichen Daten oder der Entwicklung von Plattformen für den einfachen und effizienten Betrieb von Energiegemeinschaften.

Eine europaweite Vorreiterrolle konnten wir uns hier im Berichtszeitraum mit der Gründung der Energiezukunft Niederösterreich sichern. Als gemeinsames Serviceunternehmen der EVN und der Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich bietet sie umfassende Beratung und Services für Energiegemeinschaften und unterstützt

VIELFÄLTIGE INNOVATIONSINITIATIVEN

Unsere Projekte 2021/22 (Auswahl)

  • Green the Flex: Bündelung und Vermarktung der Flexibilitäten von Privatpersonen, Gewerbe- und Industriebetrieben
  • Industry4Redispatch: Regelung bzw. Abschaltung von Industrieanlagen zur Vermeidung von Lastspitzen bzw. Engpässen
  • car2flex: Dezentrale Stromspeicherung durch bidirektionales Laden von E-Fahrzeugen
  • MEGAWATT-LOGISTICS: Umstellung schwerer Nutzfahrzeuge von Diesel auf Strom sowie Lade- und Fahrplanmanagement für Logistikflotten
  • Open Data Platform: Datensammlung und -aggregation zur Vertiefung der Erkenntnisse über Zusammenhänge in den Energiesystemen
  • NETSE: Nutzerorientierte (Weiter-) Entwicklung von Plattformen für einen einfachen und effizienten Betrieb von Energiegemeinschaften
  • Hybrid LSC: Pilotprojekte für Local Sustainable Communities mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Mehrparteienhäuser und Siedlungen)
  • R2EC: Simulation dezentraler Energiezellen auf Basis erneuerbarer Energien in drei Muster-Energieregionen
  • Underground Sun Storage 2030: Untersuchung der großvolumigen saisonalen Speicherung von erneuerbarer Energie in unterirdischen Gaslagerstätten mit einem Wasserstoffanteil von bis zu 100 % im Realmaßstab

damit das Ziel Niederösterreichs, die Vorbildregion für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung zu werden. Die Leistungen reichen von Gründungsbegleitung über energiewirtschaftliche Analyse und Konfiguration oder Kommunikation mit Behörden, Netzbetreiber*innen und Marktakteur*innen bis hin zu Verrechnungsaufgaben. Aktuell betreut das Gemeinschaftsunternehmen 120 Projekte in Niederösterreich, weitere 100 sind für 2023 bereits vorgemerkt.

Vielseitig

Dynamisch, motiviert, vielfältig

Die Arbeitswelt verändert sich. Eine ausgeglichene Balance von Freizeit und Arbeit gewinnt für viele Menschen an Bedeutung, während sich auf dem Arbeitsmarkt der Wettbewerb um die besten Köpfe verschärft. Diesem Wandel begegnen wir mit einem attraktiven Arbeitsumfeld und vielseitigen Angeboten für unsere Mitarbeiter*innen.

Veränderung der Arbeitswelt

Dynamisch,

vielfältig

motiviert,

Aktuelle gesellschaftliche und technische Entwicklungen verändern laufend die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit. Damit verändern sich auch die Bedürfnisse und Ansprüche unserer Mitarbeiter*innen.

Die Covid-19-Pandemie hat den Wandel unserer Arbeitskultur besonders im Bereich Digitalisierung nachhaltig beeinflusst und beschleunigt. Der Einsatz digitaler Tools sowie verstärktes mobiles Arbeiten verändern unseren Alltag und wirken sich auf die Gestaltung unserer Arbeitsplätze, auf unser Verständnis von Arbeit und vor allem auf

unsere Zusammenarbeit aus. Die EVN sieht es als wichtige Aufgabe, zeitgerecht auf diese Herausforderungen zu reagieren und ein optimales Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter*innen zu schaffen, in dem sie sich weiterentwickeln und am gemeinsamen Erfolg arbeiten können.

Bereits vor Pandemiezeiten haben wir mit dem Projekt "EVN Arbeitswelt" ein möglichst flexibles Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter*innen geschaffen. Eine weitere Öffnung der Arbeitsbereiche, viele technische Verbesserungen sowie die Einführung von neuen Technologien und digitalem Equipment verbesserten dabei spürbar den internen Informations- und Kommunikationsfluss. Die Weiterentwicklung des Projekts ist im Laufen und soll die zukünftige Zusammenarbeit noch aktiver gestalten sowie unsere digitalen Fähigkeiten weiter ausbauen. Den Rahmen dafür liefert unser Motto "nachhaltiger, digitaler, effizienter". Konzepte zu flexiblen Arbeitszeitmodellen, mobilem Arbeiten oder zu smarter Raumnutzung mit Desksharing und deren Einfluss auf bestehende Führungsmodelle werden entwickelt, gemeinsam getestet und durch Feedbackschleifen regelmäßig angepasst.

Nichtfinanzieller Bericht

Siehe auch www.evn.at/evn-arbeitswelt

Aus- und Weiterbildungsangebote in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien werden bei der EVN von den jeweiligen lokalen EVN Akademien organisiert und durchgeführt. Mit der Implementierung einer IT-basierten Lern- und Seminarkoordinationsplattform (ELI – EVN Learning Interface) im vergangenen Geschäftsjahr setzen wir in Österreich auch im Fortbildungsbereich künftig verstärkt auf virtuelle Präsenz mit visualisierten Ausbildungsplänen und einer individuellen Bildungshistorie. Fortbildungen sind damit in unterschiedlichen Formaten möglich: ortsund zeitunabhängig in rein digitaler Form als Web-Based Training, digital zur selben Zeit an unterschiedlichen Orten als Webinar oder als Blended Learning, d. h. als Kombination von digitalen Elementen mit Präsenztrainings.

Die EVN Akademie in Österreich sorgt mit jährlich rund 200 Veranstaltungen dafür, dass das Motto "Wir leben Ausbildung!" auch in der Praxis gelebt wird. Leistungsfähige und moderne Lösungen stehen dabei im Fokus. So haben sich das Team der EVN Akademie und 51 EVN interne Trainer*innen im April 2021 im Rahmen eines Trainerworkshops damit beschäftigt, wie das Lernen der Zukunft aussehen kann. Thematisiert wurden dabei u. a. der professionelle Umgang mit der neuen Lernplattform ELI, Digitalisierungspotenziale sowie Ansätze, wie neue Trainer*innen gewonnen werden können. Mit Jänner 2022 startete auch der Kurs Compliance Basics als Webinar, das rund 220 Mitarbeiter*innen bereits in den ersten Monaten absolviert haben. Die Thematisierung von konkreten Fallbeispielen, interaktive Elemente und ein aktiver Austausch bildeten gemeinsam mit der Möglichkeit zu individueller Terminwahl die Basis für das durchwegs positive Feedback der Teilnehmer*innen.

In Nordmazedonien haben wir im Bereich Aus- und Weiterbildung neben der Einführung eines E-Learning-Management-Systems einen Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Trainee-Programme gelegt. Dabei diente das gut etablierte, speziell der Entwicklung und dem Training junger Ingenieur*innen gewidmete Programm "EVN the Next Generation" im abgelaufenen Geschäftsjahr auch als Grund-lage für die Implementierung des neuen Trainee-Programms für junge IT-Spezialist*innen. Der Teilnehmerkreis des Trainee-Programms "EVN the Next Generation" des Jahrgangs 2021 bestand zu 59 % aus Frauen. Auch das "Career Development Programm" beinhaltet nun klare und transparente Kriterien sowie einen objektiven Beurteilungsprozess zur Karriereentwicklung von Techniker*innen. Insgesamt 24 Stipendien haben wir im vergangenen Geschäftsjahr an sozial benachteiligte Studierende und High Potentials vergeben.

Auch in Bulgarien wird die duale Ausbildung schrittweise durch Schulpartnerschaften ausgebaut. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es bereits Kooperationen mit Schulen in elf Städten, bei denen 280 Schüler*innen betreut wurden. Den praktischen Ausbildungsteil dieses Programms absolvieren alle Schüler*innen in den Betriebsstätten der EVN in Bulgarien. Viele von ihnen beginnen nach ihrer Ausbildung auch bei der EVN zu arbeiten. Neue Konzepte für hybrides Arbeiten sind derzeit in Ausarbeitung und sollen im kommenden Geschäftsjahr eingeführt werden, damit wir allen Mitarbeiter*innen in Bulgarien mehr Flexibilität und eine bessere Work-Life-Balance bieten zu können.

Prinzipien und Leitbilder unserer Zusammenarbeit

Länderspezifische gesetzliche Bestimmungen und internationale Regelwerke, etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sowie die grundlegenden Formulierungen in unserem Verhaltenskodex bilden die grundsätzlichen Leitgedanken der EVN Unternehmenskultur, wenn es um den Umgang mit unseren Mitarbeiter*innen geht. Eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente definiert und konkretisiert unsere Prinzipien und Leitbilder im alltäglichen Umgang miteinander. Diese hohen Standards wenden wir in allen Ländern, in denen wir aktiv sind, gleichermaßen an. Dazu haben wir schon vor einigen Jahren die sogenannten EVN Leitwerte für den gesamten Konzern definiert: "ensure" (sichern), "encourage" (ermutigen) und "enable" (ermöglichen).

ensure

Wir sichern Qualität und Unternehmenserfolg.

Wir stehen für Kontinuität und Sicherheit. Unsere Mitarbeiter*innen sind leistungsbereit, kompetent, verlässlich und qualitätsbewusst.

Jede*r stellt mit ihrem bzw. seinem Beitrag sicher, dass unsere Kund*innen bestmöglich mit Energie und Umweltdienstleistungen im Sinn unserer Strategie versorgt sind.

Durch diese Haltung ermöglichen wir als Konzern ein gesundes Wachstum.

encourage

Wir ermutigen Menschen.

Wir ermutigen Menschen durch die Art, wie wir denken und handeln.

Gute Stimmung und ein positives Klima sind für unseren Geschäftserfolg genauso wichtig wie für die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter*innen.

Menschen, die Freude am Lernen haben und die – wenn notwendig – auch konstruktive Kritik üben, sind bei uns richtig.

enable

Wir machen die Zukunft möglich.

Wir reden nicht nur, wir machen Dinge möglich.

Wir gehen dabei stets den korrekten und lösungsorientierten Weg.

Was immer wir tun, wir haben die Umwelt, aus der wir Energie gewinnen, im Blick.

Nachhaltigkeit ist uns in allen Bereichen ein wichtiges Anliegen.

FAIRE SPRACHE

Fair sein wollen wir als EVN auch in unserer Sprache. Daher werden seit dem vergangenen Geschäftsjahr alle Mitarbeiter*innen zu einem bewussteren Formulieren und der Verwendung einer möglichst diskriminierungsfreien und geschlechtersensiblen Sprache aufgerufen. Dabei empfehlen wir unseren Mitarbeiter*innen neutrale Formulierungen, die Nutzung des Gendersterns oder die Beidnennung.

Diese Leitwerte haben wir auch in wesentliche Dokumente unserer Unternehmens- und Führungskultur integriert, etwa in unser Führungsleitbild und in unsere "Feedback- und Orientierungsgespräche", die wir regelmäßig mit unseren Mitarbeiter*innen in Österreich führen. Diese Gespräche ermöglichen strukturiertes gegenseitiges Feedback zu Arbeitsverhalten und -qualität und können konkrete Mitarbeiter*innenziele im Rahmen einer individuellen Entwicklungsplanung definieren. Im Geschäftsjahr 2021/22 nahmen rund 76 % unserer Mitarbeiter*innen (368 Frauen (69 %) und 1.676 Männer (78 %)) in Österreich die Möglichkeit des Feedbackgesprächs in Anspruch.

Wir motivieren unsere Mitarbeiter*innen aber auch dadurch, dass wir als Arbeitgeberin nicht nur unseren gesetzlich definierten Pflichten nachkommen, sondern darüber hinaus eine Reihe freiwilliger Leistungen erbringen. Die folgenden fundamentalen Prinzipien prägen dabei unsere konzernweite Unternehmenskultur:

  • Gleichbehandlung und Chancengleichheit
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Personalentwicklung und -förderung
  • Arbeitsschutz und -sicherheit
  • Betriebliche Gesundheitsvorsorge
  • Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation
  • Betriebliche Zusatzleistungen

GRI-Indikatoren: GRI 102-16, GRI 404-3

Gleichbehandlung und Chancengleichheit

7.135 Mitarbeiter*innen beschäftigte die EVN Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22 durchschnittlich auf Vollzeitbasis (FTE, Full Time Equivalent). Zum Bilanzstichtag am 30. September 2022 waren es 7.453 Mitarbeiter*innen (Kopfzahl).

Unsere Mitarbeiter*innen setzen sich aus 172 Arbeiter*innen (davon 38 in Österreich und 134 in anderen Ländern) sowie 7.281 Angestellten (2.647 in Österreich und 454 in anderen Ländern) zusammen. In Bulgarien (2.312 Angestellte) und Nordmazedonien (1.868 Angestellte) wird keine solche Unterscheidung vorgenommen.

Zum Stichtag 30. September 2022 gehörten unserer Belegschaft 1.744 Frauen (23,4 %) und 5.709 Männer (76,6 %) an. Zur Erhöhung des Frauenanteils im Konzern sowie zur Unterstützung der Karriereplanung insbesondere hoch qualifizierter Frauen laufen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien seit vielen Jahren diverse Programme und Initiativen, die dazu beitragen sollen, im Konzern mittelfristig eine Frauenquote zu erreichen, die dem aktuellen Geschlechterverhältnis in der berufsgruppenspezifischen Ausbildung entspricht. Das Programm "Frauen@EVN" bietet u. a. die Möglichkeit, bedarfsorientiert Seminare zu besuchen und interne Netzwerkmöglichkeiten wahrzunehmen. Im Berichtszeitraum wurde auch ein erster Durchgang eines Mentoring-Programms mit sieben Teilnehmerinnen abgeschlossen. Damit wollen wir Frauen in der EVN in ihren Führungspositionen stärken und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Steigerung der Anzahl weiblicher Führungskräfte schaffen. Auch die Möglichkeit, als Teilzeitbeschäftigte*r Führungsverantwortung zu übernehmen, wird von der EVN bewusst unterstützt und gelebt.

Die internationale Marktpräsenz unseres Unternehmens spiegelt sich auch in unserer Belegschaft wider: Diese setzt sich aus Menschen unterschiedlicher

Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen und stammt aus mehr als 58 Ländern, allen voran aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Wir bekennen uns klar zur Einbeziehung und Förderung regionaler Mitarbeiter*innen, da wir auf diese Weise vom Verständnis für die Besonderheiten der lokalen Kultur profitieren und damit auch den wirtschaftlichen Nutzen unserer betrieblichen Tätigkeit erhöhen. Deshalb achten wir darauf, dass in allen unseren Märkten möglichst viele Mitarbeiter*innen sowie Führungskräfte (rund 71 %) aus der jeweiligen Region stammen. Da wir den Begriff "Führungskraft" seit dem heurigen Berichtszeitraum enger fassen, ist dieser Wert im Berichtszeitraum niedriger als der Vergleichswert des Vorjahres (rund 90 %). Gerade die Stärkung der lokalen Managementkapazitäten bildet einen wichtigen Aspekt unserer Unternehmensstrategie.

Neben unseren Konzernmitarbeiter*innen beschäftigten wir zum Bilanzstichtag 30. September 2022 auch 143 Leasingmitarbeiter*innen. Sie repräsentierten damit einen Anteil von 1,9 % an der Gesamtbelegschaft der EVN. Personalleasing setzen wir aus mehreren Gründen ein: erstens als Vorstufe zu einem traditionellen Arbeitsverhältnis (Integrationsleasing), zweitens für zeitlich befristete Aufgaben und Projekte und drittens zur Abdeckung von Arbeitsspitzen.

Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit zählt auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2021/22 beschäftigten wir 126 Menschen aus dieser Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 1,7 % der Gesamtbelegschaft.

Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie den Grundsätzen der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter*innen der EVN ungeachtet von Gender, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung,

Religion, Weltanschauung oder allfälliger Beeinträchtigungen gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir jede Diskriminierung von Mitarbeiter*innen in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab. Die Vergütung aller unserer Mitarbeiter*innen richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Auch die Vergütung von Leasingmitarbeiter*innen orientiert sich an jenem Entgelt, das vergleichbaren Arbeitnehmer*innen für vergleichbare Tätigkeiten auf Basis von Kollektivverträgen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Im Geschäftsjahr 2021/22 lag das Verhältnis zwischen dem höchsten Gehalt und dem Durchschnittsgehalt (berechnet auf Basis des Durchschnittswerts) bei der EVN in Österreich bei rund 8,0:1.

  • Zur Diversität und zum Diversitätskonzept in Aufsichtsrat und Vorstand siehe Corporate Governance-Bericht, Seite 135f
  • Zur Menschenrechts-Policy siehe www.evn.at/menschenrechtspolicy
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-8, GRI 202-1, GRI 202-2, GRI 401-1, GRI 405-1, GRI 412-1

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ein weiteres zentrales Anliegen ist uns eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und dem Familienleben unser Mitarbeiter*innen. Als eines der ersten Unternehmen haben wir bereits im Mai 2011 die "Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern – Wirtschaft" – eine Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich – unterzeichnet und damit ein Zeichen für eine elternorientierte Personalpolitik gesetzt.

In vielen Bereichen können unsere Mitarbeiter*innen ihre Arbeitszeit frei gestalten. Die Grundlage dafür bildet

ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das hohe Flexibilität ermöglicht, sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeiter*innen verschiedene Teilzeitmodelle an, die besonders im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle spielen. Seit September 2021 gibt es auch fixe Modelle für mobiles Arbeiten, in deren Rahmen Mitarbeiter*innen bis zu 1.100 Stunden pro Jahr ortsungebunden arbeiten können. Dies ermöglicht z. B. auch die Kombination von Arbeitseinsatz im Außendienst und mobilem Arbeiten innerhalb eines Arbeitstags. Wir unterstützen Mitarbeiter*innen mit Familienverantwortung außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN. Im Berichtszeitraum hat die für das internationale Projektgeschäft verantwortliche WTE die Zusammenarbeit mit einem Kindergarten aufgenommen und bietet seither betriebliche Kinderbetreuung an.

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland, Bulgarien und Nordmazedonien haben unsere Mitarbeiter*innen nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit. Diesen gewähren wir in Österreich mit einer möglichen Freistellung bis zum

  1. Lebensmonat des Kindes über das Ausmaß der bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus. In Südosteuropa wird diese Möglichkeit in geringerem Ausmaß genutzt als in Österreich. Während der Karenzzeit halten wir den Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen gezielt aufrecht und erleichtern damit ihren beruflichen Wiedereinstieg.

FAMILIENFREUNDLICHER BETRIEB

Im Landeswettbewerb Niederösterreich wurden wir 2021 in der Kategorie Großbetriebe als "Familienfreundlichster Betrieb" ausgezeichnet. Bewertet wurden dabei die Kriterien Beschäftigungsformen, Arbeitszeitmodelle, Karenz und Wiedereinstieg, Weiterbildungsmöglichkeiten, familienfreundliche Maßnahmen, Informationspolitik und Unternehmenskultur. Der Wettbewerb wird von der NÖ Familienland GmbH in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Niederösterreich und den Niederösterreichischen Nachrichten durchgeführt und zeichnet Unternehmen aus, die familienfreundliche Best-Practice-Maßnahmen implementieren und damit Familien maßgeblich unterstützen.

auch auf gezieltes Employer Branding. Damit nutzen wir die Möglichkeit, authentische Einblicke in unser Unternehmen und unsere vielfältigen Aufgabenbereiche zu geben – in Summe gibt es bei der EVN mehr als 100 Berufsbilder in den Branchen Energie, Umwelt, Wärme, Wasser und Telekommunikation. Mitarbeiter*innen stellen in Kurzvideos ihre Tätigkeitsbereiche vor, auf digitalen Plattformen posten wir laufend Erlebnisse aus dem Arbeitsalltag unserer Kolleg*innen, und seit Anfang 2022 gibt es auch einen neuen Imagefilm zum Thema "Wir sind fit für die Energiezukunft. Und gestalten diese gemeinsam für morgen.". reagieren, hat die EVN im Recruiting einiges vermehrt und gezielt genutzt, und Flexibilität Erhöhung der Arbeitszufriedenheit haben wir

Neben der Nutzung von klassischen Recruiting-Plattformen wie Jobportalen oder Karrieremessen geht die EVN auch neue – vor allem digitale – Wege. Recruiting via Social Media, also z.B.

LinkedIn, spielen mittlerweile eine große Rolle. Bereits 2017 haben wir das Empfehlungsprogramm "Mitarbeiter*innen werben Mitarbeiter*innen" ins Leben gerufen, über das bereits mehr als 130 Personen für unterschiedliche Bereiche unseres Unternehmens gewonnen werden konnten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr folgte das Jobbotschafter-Programm, dessen Grundidee die stärkere und aktive Einbindung bestehender Kolleg*innen ins Recruiting ist.

Die Qualität unserer Recruiting-Maßnahmen wird regelmäßig ausgezeichnet. Im "Career's Best Recruiters"-Ranking rangieren wir derzeit auf dem 15. Platz von mehr als 500 bewerteten Unternehmen.

Siehe auch www.evn.at/Karriere

diese geänderten Rahmenbedingungen zu

verändert: Die Kanäle, über die wir mit potenziellen Bewerber*innen in Kontakt treten, sind vielfältiger geworden, digitale Medien werden in diesem Prozess deutlich

ist ein wesentlicher Faktor geworden. Zur

z.B. mit folgenden Maßnahmen auf diese geänderten Bedürfnisse reagiert:

• Mobiles Arbeiten ist für einen Großteil der Mitarbeiter*innen möglich. • Flexible Arbeitszeiten sind eine Selbstverständlichkeit. • Führungspositionen werden auch Teilzeitmitarbeiter*innen ermöglicht.

Darüber hinaus stehen unseren Mitarbeiter*innen in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und unser umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen. Auch immer mehr Väter nutzen dieses Angebot. Im Geschäftsjahr 2021/22 befanden sich in Österreich neben 44 Frauen auch 17 Männer in Elternkarenz. Beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in unser Unternehmen zurück (Rückkehrrate: 90,9 % bei Frauen, 100,0 % bei Männern). Im Berichtszeitraum schieden vier Mitarbeiterinnen direkt nach der Karenz aus dem Unternehmen aus, im Jahr zuvor gab es zwei Austritte am Ende der jeweiligen Karenz. Alle zurückgekehrten Mitarbeiter*innen waren auch noch nach zwölf Monaten bei der EVN beschäftigt.

Die EVN bekennt sich generell zu Ausund Weiterbildung und damit auch zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Entsprechende Ansuchen werden nach Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Interessen vonseiten der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen grundsätzlich genehmigt.

GRI-Indikatoren: GRI 401-3, 404-2, 412-1

Personalentwicklung und -förderung

Die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter*innen hat für uns große strategische Bedeutung und ist wesentlich für die Sicherung unseres nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen zentrale Schwerpunkte unseres Personalmanagements. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und effiziente Personalentwicklung in einem sich laufend wandelnden Arbeitsumfeld. Umgesetzt und abgewickelt werden die entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangebote in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien durch die jeweiligen lokalen EVN Akademien. In Österreich koordiniert die entsprechende Akademie mehr als 70 unterschiedliche Ausbildungspläne in den Bereichen Strom, Erdgas, Wärme und Wasser für Lehrlinge und Jungmonteur*innen sowie Re-Zertifizierungen für erfahrene Monteur*innen. Diese Ausbildungspläne umfassen diverse Schulungen zu technischen und persönlichkeitsentwickelnden Themenstellungen und Inhalten. Standardisierte Prozesse und ein Qualitätsmanagement begleiten die Konzeption jeder neuen Schulung, deren inhaltliche Entwicklung mit dem entsprechenden Fachbereich abgestimmt wird. Im Anschluss an jeden Schulungstermin wird dieser mithilfe eines Feedbackbogens durch die Teilnehmer*innen qualitativ evaluiert. Ergibt sich daraus Verbesserungspotenzial, werden Anpassungen im Trainingsdesign vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2021/22 investierten wir pro Mitarbeiter*in 288,2 Euro (Vorjahr: 217,6 Euro) in Weiterbildungsmaßnahmen. Der Gesamtaufwand belief sich damit auf 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Der hier verzeichnete leichte Anstieg spiegelt die vermehrte Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen nach den Einschränkungen der Covid-19-Pandemie wider. Im Schnitt absolvierte in der Berichtsperiode jede Mitarbeiter*in 26,94 Stunden1) (Vorjahr: 28,77 Stunden) an Weiterbildungsveranstaltungen.

1) Berechnung für das Geschäftsjahr 2021/22 exklusive Schulungen für Leasingmitarbeiter*innen

Nicht zuletzt aufgrund des tendenziell steigenden Durchschnittsalters unserer Mitarbeiter*innen (44,3 Jahre) legen wir großen Wert auf die Nachwuchssicherung für Fach- und Führungskräfte. Denn aufgrund von Pensionierungen steigt unser Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen. Dem begegnen wir mit gezielten Ausbildungsprogrammen und Maßnahmen zum Wissenstransfer zwischen älteren und jüngeren Mitarbeiter*innen. Einen traditionell hohen Stellenwert hat bei der EVN zudem die Ausbildung von Lehrlingen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2022 beschäftigten wir 82 Lehrlinge. In Österreich bieten wir neben der dualen Ausbildung bestehend aus

den beiden Schienen Berufsschule und Einsatz im Unternehmen auch begleitende Kurse und Seminare an und unterstützen darüber hinaus Doppelund Mehrfachqualifizierungen. Über das Programm "Let's Walz" unterstützen wir unsere Lehrlinge auch dabei, Auslandspraktika zu absolvieren. Der Großteil unserer Lehrlinge wird nach dem Lehrabschluss in das Unternehmen übernommen.

Auch für die Führungskräfteentwicklung gibt es maßgeschneiderte Programme wie z.B. die "EVN SUN", eine jährliche Veranstaltung in Kooperation mit der Donau-Universität Krems, oder ein Führungskräfte-Begleitprogramm.

Obwohl es in Südosteuropa keine gesetzliche Regelung bezüglich eines dualen Ausbildungskonzepts gibt, versuchen wir auch in den Ländern dieser Region eine ähnliche unternehmensinterne Struktur zu etablieren. Sowohl in Bulgarien als auch in Nordmazedonien gibt es dafür Kooperationen mit diversen Schulen und Ausbildungsstätten. Diese Initiativen der EVN werden nicht nur vor Ort sehr gut angenommen, sondern genießen auch internationale Anerkennung.

Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen ist uns generell ein wichtiges Anliegen. Seit einigen Jahren gibt es daher in manchen Bereichen das Projekt "Stimmungsbarometer", in dessen Rahmen Mitarbeiter*innen quartalsweise anonymisiert einen Online-Fragebogen ausfüllen. Dieser enthält u. a. Fragen zu Zufriedenheit, Engagement, Belastung und persönlichen Ressourcen sowie zur Zusammenarbeit mit der jeweiligen Führungskraft. Die Ergebnisse dieser extern begleiteten Erhebung werden im Rahmen von Teammeetings besprochen. Das aktuelle Stimmungsbild im Team bzw. in der Abteilung kann dadurch rasch erhoben werden, ebenso wird bei Bedarf eine zeitnahe Reaktion ermöglicht. Ein weiterer wichtiger Indikator für die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen ist für uns die Betriebszugehörigkeit, die mit durchschnittlich 16,0 Jahren beständig auf hohem Niveau liegt.

Arbeitsschutz und -sicherheit

Unfälle gefährden nicht nur unsere Mitarbeiter*innen, sondern können darüber hinaus auch zu Sachschäden, Lieferunterbrechungen und langen Ausfallzeiten führen. Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen sowie unsere Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung bilden daher ein zentrales Element unserer Unternehmenskultur und sind in sämtlichen Unternehmenseinheiten fest verankert. Die Vorgaben und Detailregelungen dazu finden sich in unterschiedlichen Quellen bzw. Dokumenten:

  • Europäische und länderspezifische gesetzliche Vorschriften
  • EVN Verhaltenskodex
  • EVN Menschenrechts-Policy
  • EVN-interne Grundsätze in Form eines Sicherheitsleitbilds und einer Sicherheitsstrategie
  • EVN-interne Geschäftsanweisungen und Richtlinien zur Definition von Sicherheitsrisiken und entsprechenden Gegenmaßnahmen

Sämtliche Arbeitsunfälle unserer Mitarbeiter*innen wie auch unserer Leiharbeiter*innen erfassen und analysieren wir über einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst und leiten gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientieren wir uns an den Anforderungen der ISO-Norm 45001. Durch einen engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den Sicherheitsfachkräften sorgen wir zudem dafür, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihren Kenntnissen im Arbeitsschutz die erste Anlaufstelle für Betroffene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter*innen und Leiharbeiter*innen von Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich. In alle Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge sind zudem auch unsere Betriebsrät*innen laufend eingebunden.

Österreichweit zählen wir zu den sichersten Arbeitgeber*innen der Branche und hatten in den vergangenen Jahren kaum Unfälle im Umgang mit unseren Produkten Strom, Gas, Wärme oder Wasser zu verzeichnen. Die Beurteilung von Unfällen auf Basis konkreter Ereignisse erweitern wir durch eine regelmäßige Analyse von BeinaheUnfällen und Unfällen von Vertragsfirmen (Kontraktor*innen). Die meisten Unfälle im Konzern ereignen sich bei Nebentätigkeiten wie Abtragungsarbeiten, Transporten oder auf dem Weg zur Arbeitsstelle. Dabei stellen Sturz und Fall, Stolpern und Verknöcheln die häufigsten Verletzungsursachen dar. Um Sturz- und Fall-Unfälle zu reduzieren, bieten wir eine Reihe von Vorkehrungen und Initiativen an, so z. B. die Messung der persönlichen Beweglichkeit und die Ermutigung der Mitarbeiter*innen zu regelmäßiger Bewegung. Das zentrale Team der EVN Arbeitssicherheit stellt zudem E-Learning-Module und Videoclips etwa zu empfohlenen Arbeitsweisen oder zur Handhabung von Arbeitsmitteln zur Verfügung und hält auch einschlägige Fachseminare ab. Ebenso werden unsere Mitarbeiter*innen mit Artikeln in der Mitarbeiter*innenzeitung und im Intranet der EVN sowie in regelmäßigen Informationen über unfallfreie Tage nachhaltig für Sicherheitsthemen sensibilisiert. Über die dezentralen Sicherheitsfachkräfte ist das Thema Arbeitssicherheit aber auch regelmäßig fixer Bestandteil von Team- und Abteilungsbesprechungen. Seit vielen Jahren verleiht das Team der EVN Arbeitssicherheit auch den "Oskar für Arbeitssicherheit" an jene Abteilungen bzw. Organisationseinheiten, die ein unfallfreies Jahr hinter sich gebracht haben.

Bei der umfassenden Information und Unterweisung unserer Mitarbeiter*innen in gesundheits- und sicherheits-

Unfall- und Ausfallstatistik 2021/22 2020/21 2019/20
Anzahl der Todesfälle nach arbeitsbedingten Verletzungen1) 1
Rate Todesfälle (%)1) 0,1
Anzahl der Arbeitsunfälle1)2) 78 78 64
davon schwere Unfälle mit Ausfallzeiten >6 Monaten1) 2
Rate schwere Unfälle mit Ausfallzeiten >6 Monaten (%)1) 0,2
Anzahl der Ausfalltage1)3) 2.754 1.966 1.477
LTIF1)4) 4,1 3,3 2,8
Anzahl der LTIF-relevanten Arbeitsunfälle1)5) 52 41 35
Anzahl der Krankheitstage/Mitarbeiter*innen6) 12 11 10

1) Berechnet auf Basis von 7.432 Mitarbeiter*innen (inkl. Leasingmitarbeiter*innen, Konzerngesellschaften mit <10 Mitarbeiter*innen nicht berücksichtigt).

2) Ohne Wegunfälle

3) Anzahl der Krankenstandstage (inkl. Wochenenden und Feiertagen), die aus Arbeitsunfällen resultieren (ohne Wegunfälle).

4) Lost Time Injury Frequency Index – Häufigkeit von Arbeitsunfällen pro eine Million Arbeitsstunden.

5) Anzahl der Arbeitsunfälle mit Krankenstandsfolge (ohne Wegunfälle), deren Unfallursache im tatsächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.

6) In Österreich sind Erkrankungen aufgrund von Covid-19 ab 1. August 2022 in der Krankenstandszahl inkludiert.

Neu eingetretene Gesamt
Mitarbeiter*innen 2021/22 Österreich Bulgarien Nordmazedonien Andere Länder Absolut %1)
<30 Jahre 95 70 71 19 255 3,4
davon Frauen Anzahl 28 17 38 5 88 1,2
davon Männer Anzahl 67 53 33 14 167 2,2
30–50 Jahre 55 68 38 37 198 2,7
davon Frauen Anzahl 7 24 13 8 52 0,7
davon Männer Anzahl 48 44 25 29 146 2,0
>50 Jahre 9 3 4 10 26 0,3
davon Frauen Anzahl 5 2 1 2 10 0,1
davon Männer Anzahl 4 1 3 8 16 0,2
Gesamt 159 141 113 66 479 6,4
davon Frauen Anzahl 40 43 52 15 150 2,0
davon Männer Anzahl 119 98 61 51 329 4,4

1) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2022

GRI-Indikator: GRI 401-1

relevanten Fragen setzen wir auf das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete "Handbuch Sicherheit". Ergänzend haben wir eigene Handbücher für spezielle Bereiche wie z.B. Wasserkraftwerke, Windkraft- oder Photovoltaikanlagen erstellt. Alle diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Erstunterweisung neu eingetretener bzw. in einen neuen Arbeitsbereich versetzter Mitarbeiter*innen verpflichtend einzusetzen. Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Darin weisen wir gezielt auf allfällige besondere Gefahren hin, die von Anlagen der EVN ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf den Arbeitnehmer*innenschutz umfassen neben allgemeinen Informationen vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der jeweiligen Mitarbeiter*in eingehen. Die Unterweisung vermittelt zudem folgende Punkte:

• Namen und Funktionen der zuständigen Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsvertrauensperson, des bzw. der Brandschutzbeauftragten sowie des Brandschutzwarts bzw. der Branschutzwartin

  • Innerbetrieblich verwendete Sicherheitssymbole, Kennfarben, Hilfseinrichtungen sowie deren Bedeutung und Verwendung
  • Brandschutzordnung
  • Sicherheits-, Rettungs- und Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kästen)
  • Spezielle, den Arbeitsplatz eventuell betreffende Gefahren und deren Vermeidung bzw. Abwendung (z.B. Handhabung von Maschinen oder Verhalten in der Nähe elektrischer Anlagen)

Beispiele für laufende Schulungen und gezielte Bewusstseinsbildung im Bereich Arbeitsschutz und -sicherheit sind die Seminare "Arbeitssicherheit Strom", "Arbeiten unter Spannung" oder "Errichtung von Hoch- und Niederspannungsfreileitungen: Begleitende sicherheitstechnische Aspekte beim Leitungsbau", "Sicheres Arbeiten mit der Motorsäge" und die Unterweisung bei der Vergabe von Schlüsseln und Zutrittsgenehmigungen. Sie alle vermitteln den betroffenen Mitarbeiter*innen in einem Mix aus theoretischen und praktischen Schulungen sicherheitsrelevante Aspekte ihres Arbeitsalltags.

Bei alldem werden auch die Führungskräfte durch Führungskräftetrainings und Sicherheitsgespräche intensiv eingebunden. Die laufende Beschaffung von modernster Schutzbekleidung und -ausrüstung sowie entsprechender Arbeitsmittel, die Ausstattung mit Mehrfachmessgeräten, z.B. zur Feststellung der Gaskonzentration, sowie Schulungen der betroffenen Mitarbeiter*innen ergänzen die Vorsorgemaßnahmen im konkreten Arbeitsumfeld.

Arbeitsschutz und -sicherheit im Projektgeschäft

Auch die für unser internationales Projektgeschäft verantwortliche Tochtergesellschaft WTE misst den Themen Gesundheit und Arbeitssicherheit einen hohen Stellenwert bei. Hintergrund ist das klare Bekenntnis der EVN Gruppe zur Wahrung und zum Schutz der Menschenrechte. Hier trägt die WTE besondere Verantwortung und ist in ihrer Rolle als Generalunternehmerin bei der Errichtung von Anlagen zur Einhaltung der erforderlichen Standards zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der im Rahmen eines Projekts tätigen Personen (also auch der Mitarbeiter*innen von Subunternehmen) verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung wird für jedes Projekt eine Health-and-Safety-Manager*in nominiert, die die Einhaltung der Standards kontrolliert und regelmäßig darüber an die jeweiligen

Auftraggeber*innen berichtet. Das bestehende Arbeits- und Gesundheitsschutz-Managementsystem der WTE und der WTE Betrieb ist seit 2011 nach BS OHAS 18001:2007 zertifiziert und wurde nach Einführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements im Jahr 2019 nach nach ISO 45001:2018 zertifiziert.

Bei unserem Abwasserprojekt in Kuwait gelten – nicht zuletzt aufgrund der klimatischen Gegebenheiten, aber auch dank kultureller Besonderheiten – enorm strenge Vorgaben zum Schutz aller am Projekt beteiligten Angestellten und Arbeiter*innen. Die WTE ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Standards – auch auf Ebene der Subunternehmen – durch geeignete Maßnahmen und Regelungen zu gewährleisten und zu überwachen. Auch bei diesem Projekt erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung durch die Health-and-Safety-Manager*in. Zudem wird die Einhaltung der Standards durch die finanzierenden Banken und deren Berater*innen überprüft. Ebenso erfolgen in Kuwait häufig unangemeldete Kontrollen seitens der zuständigen Ministerien und Behörden.

GRI-Indikatoren: GRI 403-1, GRI 403-2, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-9

HERAUSFORDERNDE SITUATIONEN MEISTERN

Wir alle erleben gerade eine außergewöhnliche Zeit, ausgelöst durch die Covid-19-Pandemie, Krisen, Kriege und die damit verbundenen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Zusätzlich sind unsere Mitarbeiter*innen besonders von den Energiepreisentwicklungen und der damit verbundenen Verunsicherung unserer Kund*innen betroffen. Viele von uns stehen im täglichen Kund*innenkontakt und erleben dabei belastende Situationen. Ebenso werden die meisten von uns auch in ihrem privaten Alltag auf energiewirtschaftliche Themen angesprochen. In Summe sind viele Mitarbeiter*innen dadurch sehr gefordert und belastet. Als Antwort darauf haben wir zusätzlich zu den bestehenden Angeboten eine telefonische Hotline eingerichtet, die psychologische Unterstützung durch erfahrene Gesundheits- und Arbeitspsycholog*innen anbietet. Dabei werden keinerlei personenbezogene Daten aufgenommen oder verarbeitet, die individuelle Beratung ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und DSGVO-konform.

Betriebliche Gesundheitsvorsorge

Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei

Arbeitsmediziner*innen für alle Fragen rund um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen u. a.:

Mitarbeiter*innenfluktuation –
Austritte 2021/221)
Österreich Bulgarien Nordmazedonien Andere Länder Gesamt
Absolut
%2)
<30 Jahre 14 18 31 6 69 0,9
davon Frauen Anzahl 9 2 12 1 24 0,3
davon Männer Anzahl 5 16 19 5 45 0,6
30–50 Jahre 32 53 50 24 159 2,1
davon Frauen Anzahl 8 17 22 3 50 0,7
davon Männer Anzahl 24 36 28 21 109 1,5
>50 Jahre 8 9 7 12 36 0,5
davon Frauen Anzahl 3 5 2 3 13 0,2
davon Männer Anzahl 5 4 5 9 23 0,3
Gesamt Anzahl 54 80 88 42 264 3,5
davon Frauen Anzahl 20 24 36 7 87 1,2
davon Männer Anzahl 34 56 52 35 177 2,4

1) In dieser Tabelle nicht berücksichtigt sind Konzernübertritte, Pensionierungen sowie Praktikant*innen.

2) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2022

GRI-Indikator: GRI 401-1

GRI-Indikator: GRI 102-8

  • Gesundenuntersuchungen
  • Impfungen
  • Seh- und Hörtests
  • Präventionsmedizin
  • Psychologische Beratung
  • Coaching
  • Tipps für gesunde Ernährung
  • Spezifische Angebote für Mitarbeiter*innen, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind

In den vergangenen Monaten haben wir eine spezielle Videoreihe zum Thema "Gesund und positiv mit Herausforderungen umgehen" entwickelt und allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt. Die Videos bieten Anregungen und Impulse zum positiven Umgang mit Stress und Überbelastung, zur Bewältigung von als schwierig erlebten Situation und Rahmenbedingungen wie z.B. der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und seinen Auswirkungen auf die Energiemärke oder zu neuen Arbeitsanforderungen. Auch in unseren Tochtergesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien haben wir Gesundheitsprogramme zur Bewusstseinsbildung und zur Erhöhung der Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen implementiert.

Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare Krankheiten besteht oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen dauerhaft gefährden könnten. Dennoch haben wir Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt – darunter z.B. die "Pandemievorsorge EVN", die nach dem Ausbruch von Covid-19 im März 2020 als Grundlage für die ersten Maßnahmen Anwendung fand. Auch das Geschäftsjahr 2021/22 war noch von der Covid-19-Pandemie beeinflusst. Der Covid-19-Krisenstab traf sich auch in dieser Zeit weiterhin regelmäßig und verordnete entsprechende Sicherheitsanweisungen, von räumlicher Distanzierung, Standortverlegung, erneuter Erweiterung des Homeoffice-Angebots bis hin zu Ausrüstung mit persönlicher Schutzkleidung und Vorbereitungen für Quarantänemaßnahmen. Mit Mai 2022 wurden die meisten dieser Sicherheitsanweisungen beendet, beibehalten wurde allerdings die weitere Vermittlung von Verhaltens- und Hygieneregeln.

Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen eröffnet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeiter*innen ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten, bei denen allem voran auch der Gesichtspunkt der Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert einnimmt.

GRI-Indikatoren: GRI 403-2, GRI 403-3, GRI 403-6

Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation

Mehr als 90 % aller Mitarbeiter*innen unserer Gruppe (insbesondere jene in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien) werden durch Mitarbeiter*innenvertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Mitarbeiter*innenvertretungen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien in die jeweiligen Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mitarbeiter*innen an diesen Kollektivverträgen, die an den Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien gelten. Für den größten Teil unserer Mitarbeiter*innen in Österreich gilt etwa der Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen, der im Geschäftsjahr 2019/20 von den beteiligten Sozialpartner*innen überarbeitet und damit zukunftsfähig gemacht wurde.

Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und stehen damit im Einklang mit unserem Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen Bestimmungen sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden auch die Arbeitnehmer*innenvertreter*innen – neben der EVN AG bestehen auch in zahlreichen weiteren Unternehmen unserer Gruppe eigene Belegschaftsvertretungen – laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. Neben laufender Information im Rahmen von regelmäßigen Jours fixes halten wir bei betrieblichen Veränderungen auch alle Mitteilungsfristen gegenüber Arbeitnehmer*innenvertreter*innen und Mitarbeiter*innen lückenlos ein. In der Vergangenheit war es uns etwa bei wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderungen immer ein Anliegen, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen sozial verträglich und in Abstimmung mit den Gewerkschaften bzw. den Betriebsrät*innen auszuarbeiten und umzusetzen, und auch in Zukunft würden wir in ähnlichen Fällen so vorgehen. Im Berichtsjahr gab es diesbezüglich keine Anlassfälle. Diese produktive Zusammenarbeit ermöglicht sozial verträgliche Lösungen für betroffene Mitarbeiter*innen, indem diese, soweit möglich, über den internen Arbeitsmarkt oder Weiterbildungsmaßnahmen in anderen Bereichen der EVN eingesetzt werden.

Mitarbeiter*innenthemen werden bei uns auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u. a. aus Betriebsrät*innen oder Gewerkschaftsvertreter*innen zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter*innen unseres Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung äußern. Das Mitspracherecht unserer Lehrlinge im Betriebsrat erfolgt über gewählte Jugendvertrauensrät*innen. Über einen europäischen Betriebsrat werden zudem die südosteuropäischen Tochterunternehmen in die Arbeitnehmer*innenvertretung der EVN eingebunden. Diesem Gremium, das mit seinen regelmäßigen Sitzungen als Kommunikations- und Austauschplattform dient, gehören Vertreter*innen aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien an. Es beschäftigt sich mit Themen, deren Bogen von Arbeitssicherheit über Sozialleistungen bis hin zu transnationalen Initiativen in den Bereichen Kultur und Sport reicht.

Der Betriebsrat befasste sich im Geschäftsjahr 2021/22 im Interesse der Mitarbeiter*innen schwerpunktmäßig mit folgenden Anliegen:

  • Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter*innen vor Covid-19 sowie Durchführung weiterer betrieblicher Impfaktionen
  • Weiterentwicklung der Modelle für mobiles Arbeiten bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen der Mitarbeiter*innen nach Flexibilität und des Unternehmens nach Desksharing
  • Gewährleistung des Datenschutzes (Sicherung von Daten der Mitarbeiter*innen) in Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Fahrtenbuchs
  • Umstellung der EVN Flotte auf Elektrofahrzeuge (z.B. steuerliche Aspekte des privaten Ladens durch Mitarbeiter*innen im Außendienst)
  • Unterstützung der temporären Initiativen zu freiwilligen abteilungsübergreifenden Aushilfstätigkeiten im Bereich Customer Relations zur Bewältigung der massiv gestiegenen Anfragen von Kund*innen

Über die Mitarbeiter*innenzeitung "hello" informieren wir unsere Belegschaft regelmäßig und umfassend über aktuelle Entwicklungen im Konzern. Zusätzlich bietet das EVN Intranet einen breiten Überblick zu aktuellen Ereignissen im Unternehmen, zum Thema Energieversorgung, zu Anliegen der Belegschaftsvertretung sowie zu aktuellen Fortbildungsveranstaltungen. Um die interne Nachbesetzung vakanter Stellen zu begünstigen, erfolgt deren Ausschreibung ebenfalls prioritär über unser Intranet.

GRI-Indikatoren: GRI 102-41, GRI 402-1, GRI 413-1

Betriebliche Zusatzleistungen

In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen den Mitarbeiter*innen unabhängig von Alter, Geschlecht und Beschäftigungsausmaß zusätzliche freiwillige betriebliche Leistungen zur Verfügung:

Krankenzusatzversicherung

Sowohl in Österreich als auch in Bulgarien bieten wir unseren Mitarbeiter*innen als freiwillige Sozialleistung die Möglichkeit zum begünstigten Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Entsprechende Rahmenverträge mit ausgewählten Versicherungsunternehmen in den jeweiligen Ländern sollen für alle teilnehmenden Mitarbeiter*innen eine optimale ärztliche Betreuung sicherstellen.

GRI-Indikator: GRI 403-6

Altersvorsorge

Alle Mitarbeiter*innen der EVN haben Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung. In Ergänzung dazu gewährt die EVN allen österreichischen Mitarbeiter*innen mit unbefristetem Dienstverhältnis nach einer Wartezeit von einem Jahr eine private Vorsorge über eine Pensionskasse. Damit bauen wir für unsere Mitarbeiter*innen ein zusätzliches privates Standbein für die Altersversorgung auf. Diese überbetriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige Pensionskasse bietet ein beitragsorientiertes Pensionssystem, bei dem sich die Höhe der

SMART EVN

Bereits seit dem Jahr 2011 läuft die Vortragsserie "Smart EVN" für unsere Mitarbeiter*innen. In diesem Rahmen lädt der EVN Vorstand regelmäßig alle Mitarbeiter*innen zu Impulsreferaten ein, die sich aktuellen, unser Unternehmen bewegenden Themen widmen. Als Vortragende fungieren dabei Expert*innen aus den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen, die hier ihre Erfahrung und ihr Know-how mit allen interessierten Kolleg*innen teilen können. Waren es früher hauptsächlich einzelne Projekte oder Geschäftsfelder unseres Unternehmens, über die in diesen Veranstaltungen berichtet wurde, hat sich der Schwerpunkt in den letzten Monaten verlagert: Zuletzt wurden vor allem die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt, diverse Unterstützungsmaßnahmen und ihre Umsetzung sowie das Thema Energiesparen behandelt. Damit erhielten unsere Mitarbeiter*innen eine wertvolle Hilfestellung in ihrer Kommunikation im privaten bzw. externen Umfeld. Doch auch Vorträge zu Nachhaltigkeitsaktivitäten unseres Unternehmens, etwa der EVN Klimainitiative, sind Teil dieser Veranstaltungsreihe. Alle Vorträge können unsere Mitarbeiter*innen natürlich zeitgemäß auch digital verfolgen.

künftigen Pension aus der Verrentung der Arbeitgeber*innen- und der Arbeitnehmer*innenanteile bis zum Pensionsantritt errechnet. Der Beitrag der EVN betrug im Geschäftsjahr 2021/22 zumindest 2 % des jeweiligen Monatsbruttogrundbezugs. Beiträge seitens der Arbeitnehmer*innen erfolgen auf freiwilliger Basis. In der Berichtsperiode haben rund 40 % unserer Mitarbeiter*innen in Österreich dieses Angebot angenommen. Auch in Bulgarien nehmen wir unsere Verantwortung für unsere Mitarbeiter*innen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wahr und haben sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter*innen eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen.

Förderung des Mitarbeiter*innenengagements für soziale und gesellschaftliche Anliegen

Viele unserer Mitarbeiter*innen sind neben ihrer beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich in Organisationen wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. So waren z. B. EVN Mitarbeiter*innen im Herbst 2021 bei der Bekämpfung eines großen Waldbrands in Hirschwang an der Rax im Einsatz. Insgesamt engagieren sich aktuell 446 Mitarbeiter*innen bei derartigen Hilfsorganisationen. Als Arbeitgeberin unterstützt die EVN dieses Engagement u. a. dadurch, dass sie die betroffenen Mitarbeiter*innen im Einsatzfall für bis zu 50 % ihrer für das Ehrenamt aufgewendeten Zeit von der Arbeit freistellt.

Betriebliche soziale Zuwendungen

Im Geschäftsjahr 2021/22 haben wir in Summe 18,8 Mio. Euro (Vorjahr: 14,5 Mio. Euro) für betriebliche soziale Zuwendungen (Aufwendungen für Pensionen, sonstige Sozialaufwendungen) aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil von 5,1 % (Vorjahr: 4,0 %) des Personalaufwands.

GRI-Indikator: GRI 401-2

Visionär

Nichtfinanzieller Bericht

Saubere Energieversorgung mit Weitblick

Wenn es um Fragen des Klima- und Umweltschutzes geht, handeln wir in allen Bereichen unseres Unternehmens mit größter Sorgfalt. Über vermeintliche Grenzen hinauszublicken und offen für Neues zu sein, ist ein zentraler Leitgedanke dabei. Schon immer haben wir auf neue Technologien und innovative Konzepte gesetzt, so auch in Sachen Emissionsreduktion und Ressourcenschonung. Ganz nach dem Motto: Saubere Energie, saubere Umwelt.

Verankerung des Klima- und Umweltschutzes im Konzern

Ein möglichst geringer Verbrauch von natürlichen Ressourcen und die Minimierung von Emissionen sind wesentliche Bestandteile unserer Strategie für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dies spiegelt sich auch in unserer Wesentlichkeitsmatrix wider, in der die beiden Handlungsfelder "Klimaschutz" und "Umweltschutz" hohe Priorität genießen. Wenn es um Fragen des Klima- und Umweltschutzes geht, handeln wir daher in allen Bereichen unseres Unternehmens mit größter Sorgfalt.

Unsere grundlegenden Ziele und Werte in Sachen Klima- und Umweltschutz sind einerseits im Umweltleitbild der EVN und andererseits in der EVN Klimainitiative verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Eine vollständige Erfüllung von Umweltgesetzen und -auflagen ist dabei in all unseren Aktivitäten selbstverständlich. Im Bereich Klimaschutz wiederum legt unsere Klimainitiative den Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung mit den Schwerpunkten Windkraft und Photovoltaik bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Auch die Strategie 2030 der EVN ist wesentlich vom aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskurs rund um das Thema Klimaschutz und den damit verbundenen Zielsetzungen geprägt. Wir bekennen uns in unserer Strategie klar dazu, einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit zur Eindämmung der Klima

erwärmung zu leisten. Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen – nicht zuletzt solche zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Ganz generell sollen unsere Produkte und Dienstleistungen so umweltschonend wie möglich bereitgestellt werden.

Details zur Strategie 2030 siehe auch Seite 17ff

Durch die forcierte Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, effizienzsteigernde Maßnahmen und die umfassende Beratung unserer Kund*innen im Hinblick auf die Reduktion ihres Energiebedarfs erbringen wir einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der österreichischen und der europäischen Klimaziele. Ein ausgewogener Mix aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen ist hier entscheidend. Unser Engagement zum Klimaschutz umfasst unterschiedliche Initiativen und strategische Ansätze:

  • Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas
  • Steigerung der Energieeffizienz eigener Produktionsanlagen und Netze
  • Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
  • Information und Beratung unserer Kund*innen im Hinblick auf die Reduktion ihres Energiebedarfs
  • Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und Biogas
  • Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z.B. E-Autos
  • Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am Produktmix der EVN
  • Zunehmender Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs
  • Unterstützung der Transformation der Gasnetze hin zu Biogas und Wasserstoff
  • Siehe auch www.evn.at/Umweltleitbild
  • Zu unseren Energiespartipps siehe auch
  • www.evn.at/energiespartipps

Neben dem kontinuierlichen Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen haben wir in den vergangenen Jahren (auch unter dem Einfluss der Preisentwicklung für CO2-Emissionszertifikate) unser thermisches Erzeugungsportfolio zur Stromproduktion maßgeblich angepasst – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf unsere CO2-Bilanz:

  • Im Oktober 2018 wurden wesentliche Kapazitäten der Kraftwerke Theiß und Korneuburg außer Betrieb gestellt.
  • Heute nutzen wir Erdgas ausschließlich in Cogeneration- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich und Bulgarien. Weiters hält das Gaskraftwerk Theiß für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber eine vertraglich zugesicherte Reservekapazität im Ausmaß von 470 MW zur Netzstützung bereit.
  • Im August 2019 haben wir unser Steinkohlekraftwerk Dürnrohr vorzeitig stillgelegt.
  • Im September 2021 haben wir mit dem Verkauf unserer 49 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 und der Beendigung des Strombezugs aus dieser Anlage die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet.

Umweltmanagement und Zertifizierungen

Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis Umweltmanagementsysteme gemäß dem Eco Management und Audit Scheme (EMAS) und ISO14001. Die EMAS-Verordnung schreibt u. a. eine Festlegung von messbaren Umweltzielen vor, deren Zielsetzung ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die vollständige Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle unsere aktiven thermischen Anlagen in Niederösterreich sowie 64 unserer Wärmeerzeugungs- und unsere vier Kälteanlagen entsprechen diesen Standards.

Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr ist zusätzlich auch nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 9001 und dem österreichischen Regelwerk für Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert. Zu Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres hat auch der in der EVN Wärmekraftwerke angesiedelte Bereich der Engineering Dienstleistungen (Anlagenbau, Planung und Realisierung von Anlagen im Energiebereich) erfolgreich die ISO 9001 Zertifizierung erlangt.

Auch in Bulgarien und Nordmazedonien folgen die Umweltmanagementsysteme internationalen Standards. So entspricht das zertifizierte integrierte Qualitäts- und Umweltmanagementsystem in Bulgarien den Anforderungen nach ISO 9001:2008, ISO 14001:2004 und ISO 45001:2018. Auch das interne Managementsystem in Nordmazedonien orientiert sich an diesen Normen. Bei der WTE besteht ein gruppenweit gültiges integriertes Managementsystem nach ISO 9001, 14001, 50001 und 45001, das Zertifizierungen in den Bereichen Qualität, Umwelt, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Energie umfasst.

Der Nachhaltigkeitsbeirat der EVN berät den Vorstand der Gesellschaft zu wichtigen Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, nachhaltige Wasserwirtschaft, Digitalisierung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sowie Soziales und Menschenrechte. Im Geschäftsjahr 2021/22 trat das aus 28 Mitgliedern bestehende Gremium zu zwei Sitzungen zusammen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf folgende Themen gelegt:

  • UN-Nachhaltigkeitsziele und deren Erreichbarkeit
  • EVN Klimainitiative und Nachhaltigkeit
  • Chancen und Herausforderungen der erneuerbaren Gase
  • Gas als dauerhafte und leistbare Lösung zur Bewältigung der Energiewende

Input-Output-Analyse unserer Erzeugungsanlagen

  • Zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft siehe auch Seite 21ff
  • Siehe auch www.evn.at/Nachhaltigkeitsbeirat
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-11, GRI 102-31

Klima- und Umweltauswirkungen unserer thermischen Anlagen zur Energieerzeugung

Die Bewertung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen unserer Anlagen erfolgt einmal jährlich im Rahmen einer ABC-Analyse. Diese umfasst die Aspekte Luft, Wasser, Abwasser, Abfall, Boden, Flächenverbrauch, Ressourcen- und Energieverbrauch, Lärm, Vibrationen, Radioaktivität und Biodiversität. Beurteilt werden dabei nicht nur die Umweltauswirkungen der Anlagen sowohl im Normalbetrieb als auch bei Störungen, sondern auch deren Umweltrelevanz sowie bestehendes Verbesserungspotenzial.

Direkte Auswirkungen

Die wesentlichen direkten Umweltauswirkungen unserer Anlagen bestehen aus der Emission von CO2 sowie der Luftschadstoffe NOX, Staub und CO. Durch den Einsatz moderner Brenner und effizienter Rauchgasreinigungsanlagen halten wir die Umweltbeeinflussung unserer Anlagen durch Luftschadstoffe möglichst gering.

In unseren Anlagen setzen wir Wasser als Wärmeübertragungsmedium und für Kühlzwecke ein. Das aus der Donau entnommene Kühlwasser wird unter Einhaltung aller umweltrechtlichen Bestimmungen wieder in die Donau eingeleitet. Dabei messen wir die Wassertemperatur als wichtigsten Parameter und halten die entsprechenden Grenzwerte selbstverständlich ein.

Weitere umweltrelevante Prozesse sind die Rohwasser- und die Kesselwasseraufbereitung. Für die Aufbereitung des Kesselwassers setzen wir dabei Grundwasser aus Brunnen ein. Abwässer aus Sanitäranlagen werden über das öffentliche Kanalnetz zur Kläranlage geleitet, ammoniumbelastete Abwässer aus der Kondensatreinigung fachgerecht entsorgt. Abwässer aus der Wasseraufbereitung und nicht mit Ammonium belastete Abwässer werden nach ihrer Neutralisation wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Laufende pH-Wert-Messungen und jährliche externe Analysen stellen sicher, dass alle Grenzwerte lückenlos eingehalten werden.

Für die Vermeidung und Verminderung von Lärm durch maschinelle Prozesse setzen wir auf wirksame technische Maßnahmen. Dazu zählen etwa der Einsatz möglichst lärmarmer Maschinen und Aggregate sowie Schalldämmung.

Weiterlesen auf Seite 102 •

EVN Klimainitiative

Auf Basis der Strategie 2030 entwickelten wir bereits im Geschäftsjahr 2020/21 die EVN Klimainitiative. Sie besteht aus den folgenden drei Säulen und untermauert unser Engagement für den Klimaschutz auf Basis konkreter Maßnahmen, Ziele und Projekte:

Science Based Targets Initiative

Im Jahr 2021 trat die EVN der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei. Diese definiert auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen. Angesichts unseres integrierten Geschäftsmodells und der Unterschiede zwischen unseren einzelnen Geschäftsbereichen haben wir uns insgesamt fünf Reduktionsziele gesetzt. Die beiden erstgenannten Ziele folgen dabei dem sektorbasierten Ansatz der SBTi für Stromerzeuger:

  • Intensity 1: Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen aus den stromerzeugenden Anlagen um 66%
  • Intensity 2: Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen aus den stromerzeugenden Anlagen sowie aus dem Stromabsatz an Endkund*innen um 65,1%
  • Absolute 1: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus der Wärmeerzeugung und der thermischen Abfallverwertung sowie aus Netzverlusten und dem Eigenverbrauch um 37,5%
  • Absolute 2: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus dem Absatz von Erdgas an Endkund*innen um 37,5%
  • Absolute 3: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus dem Erdgas-Netzabsatz um 37,5% (unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen)

Die mit der SBTi vereinbarten und von dieser geprüften Reduktionsziele leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken. Als Basis für den Reduktionspfad der EVN dienen die jeweiligen Werte des Geschäftsjahres 2018/19; die Ziele müssen bis zum Geschäftsjahr 2033/34 erreicht werden. Die wesentlichen Treiber zur Verwirklichung dieser Ziele sind u. a. der Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten im Bereich Windkraft und Photovoltaik, eine fortlaufende Reduktion der Netzverluste in Südosteuropa, die Substitution von Erdgas in der Wärmeproduktion durch Biogas sowie eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Produktmix der EVN im Endkund*innenvertrieb.

Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften

Als weiterer Beitrag der EVN zum Klimaschutz sollen ausgewählte kund*innennahe Konzerngesellschaften CO2-neutral werden. Die Vorreiterrolle nahm hier die EVN Wasser ein, die bereits im November 2021 als erstes Tochterunternehmen der EVN vollständig CO2-neutral war. Um dies zu erreichen, wurden einige Maßnahmen erfolgreich umgesetzt, so z.B. die Errichtung eigener Photovoltaikanlagen sowie eine Umstellung des Strom- und Gasbezugs in den Betriebsstätten auf umweltschonende Produkte. Offiziell bestätigt wurde die CO2-Neutralität der EVN Wasser im Rahmen einer Zertifizierung durch den TÜV Süd im Dezember 2021. Im Zuge dieser Zertifizierung hat sich das Unternehmen gemäß PAS 2060:2014 dazu verpflichtet, seine Energieeffizienz in den nächsten vier Jahren laufend zu steigern und seinen CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Um die Fortschritte auf diesem Weg zu dokumentieren, erfolgt nun eine jährliche Überprüfung der Zertifizierung durch den TÜV Süd. Für den Berichtszeitraum erfolgte diese Zertifizierung im

November 2022. Ziel der EVN Wasser ist es, die Emissionen schrittweise so weit abzusenken, dass in Zukunft die CO2-Neutralität auch ohne Kompensationsprojekte erreicht wird.

Als zweite Konzerngesellschaft konnte mittlerweile auch die kabelplus im November 2022 sowohl rückwirkend für das Geschäftsjahr 2020/21 als auch für den Berichtszeitraum als CO2-neutral zertifiziert werden.

Beitrag von Forschung und Entwicklung zum Klimaschutz

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur nachhaltigen Reduktion von CO2-Emissionen sind ein weiterer Baustein in unserem Bestreben, aktiv zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele beizutragen. Zudem dienen sie der strategischen Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells. Unser Ziel ist es insgesamt, den Klimaschutz und den schrittweisen Systemumbau in Richtung klimaneutrale Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu fördern.

Zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten siehe auch Seite 73ff

Unsere Kampagne "Wir fürs Klima"

Mit der Strategie 2030 und der EVN Klimainitiative bekennt sich die EVN klar dazu, einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit zur Eindämmung der Klimaerwärmung zu leisten. Um sicherzustellen, dass sich unsere internen und externen Stakeholder auch wirklich mit diesem Anliegen identifizieren, haben wir unterstützend die Kampagne "Wir fürs Klima – die EVN Klimainitiative" gestartet. Dadurch wollen wir erreichen, dass sich jede und jeder Einzelne in der EVN auch emotional zu dieser Verantwortung bekennt, damit wir unsere ambitionierten Ziele verwirklichen können!

Sehr erfreulich war für uns, dass wir mit der Hydrologin und Klimatologin Christa Kummer, die seit 1995 im ORF zur Prime Time Wetter- und Wissenschaftssendungen moderiert, eine in der

»Der Klimawandel ist sehr ernst! Daher müssen wir auch Unternehmen in die Pflicht nehmen. Der EVN kommt mit ihrer Dekarbonisierungsstrategie hier eine wichtige Vorbildfunktion zu.«

österreichischen Öffentlichkeit beliebte und für ihre Expertise anerkannte Persönlichkeit gewinnen konnten, die unsere Kampagne als Testimonial unterstützt. Christa Kummer findet in der Bewertung der aktuellen Situation übrigens sehr deutliche Worte: "Die Temperatur geht steil nach oben, der Anstieg seit 2000 ist dramatisch, Extremwetterereignisse werden häufiger und intensiver – die Fakten sind klar."

Gleichzeitig möchte sie mit ihrem Engagement für den Klimaschutz den Menschen Mut machen, dass jede und jeder Einzelne sehr viel verändern kann und dass wir in der Veränderung stets das Positive sehen müssen.

"Ich begrüße es ausdrücklich, wenn sich gerade ein Energieversorgungsunternehmen wie die EVN ihrer Verantwortung stellt und sich den Pariser Klimaschutzzielen verpflichtet." Mit diesen Worten begründet Christa Kummer ihr Engagement für die EVN, denn ihrer Ansicht nach sind die Menschheit und damit auch Unternehmen nicht nur die Ursache vieler Probleme, sondern gleichzeitig auch Teil der Lösung.

Die Auswirkungen unserer Anlagen auf die Umwelt werden im Rahmen umfangreicher Umgebungsüberwachungen geprüft. Dafür betreibt die EVN ständige Luftgütemessstationen und führt im Einflussbereich ihrer Anlagen hydrologische Beweissicherungen, also Untersuchungen des Grundwassers, durch.

Indirekte Auswirkungen

Die indirekten Umweltauswirkungen unserer thermischen Energieerzeugungsanlagen stammen hauptsächlich aus der Anlieferung der eingesetzten Primärenergieträger. Zur Vermeidung von unnötigem Abfall und zur Rohstoffeinsparung berücksichtigen wir ökologische Faktoren schon beim Einkauf der für den Betrieb benötigten Produkte.

Siehe auch www.evn.at/Umwelterklaerung

Verantwortungsvoller Umgang mit Energie und Ressourcen

Im Bewusstsein um unsere hohe Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz wenden wir unser umfangreiches Know-how in Bezug auf Ressourcenschonung, Umweltschutz und Energieeffizienz nicht nur innerbetrieblich an, sondern geben es auch aktiv an unsere Kund*innen weiter. Ebenso verantwortungsvoll handeln wir beim Einsatz von Materialien und Rohstoffen. Zu einem Großteil handelt es sich dabei um Primärenergieträger wie fossile Brennstoffe, Abfälle und Biomasse. Als Hilfs- und Betriebsmittel verwenden wir zur Energieerzeugung und zur Abwasserbehandlung in unseren Anlagen

darüber hinaus Nebenkomponenten. Aus technischen Gründen findet sich unter den eingesetzten Betriebsmitteln nur wenig Recyclingmaterial.

Im Geschäftsjahr 2021/22 betrug die Energieintensität1) der EVN 14,0 MWh Primärenergie pro abgesetzter Gigawattstunde Strom (Vorjahr: 21,1 MWh). Durch den Einsatz neuer Technologien und durch laufende Optimierungsmaßnahmen – auch im Zusammenhang mit zusätzlichen freiwilligen Zielvereinbarungen (z.B. Optimierung der An- und Abfahrautomatik und der Feuerregelung bei der thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr) im Rahmen unserer EMAS-Zertifizierungen – erzielen wir laufend weitere Effizienzsteigerungen.

1) Die Energieintensität gibt den konzerninternen Eigenverbrauch von Strom, Erdgas, Wärme und Heizöl im Verhältnis zum Energieabsatz an.

GRI-Indikator: GRI 302-3

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Vielfältige Initiativen helfen uns dabei, unsere eigene Energieeffizienz konsequent zu verbessern und gleichzeitig die mit unserer Tätigkeit verbundenen Emissionen auf Produktions-, Energiebeschaffungs- und Kund*innenseite zu reduzieren. Im Berichtsjahr wurden u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Errichtung von Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden und Anlagen
  • Austausch von alten Heizungsanlagen gegen neue, effizientere Heizungssysteme
Direkter und indirekter Eigenenergieverbrauch der EVN nach
Energieträgern
2021/22 2020/21 2019/20
Nicht erneuerbare Energieträger MWh 1.730 5.845 5.347
davon Erdgas MWh 1.496 5.699 4.947
davon Heizöl1) MWh 233 146 400
Erneuerbare Energieträger 2) MWh 4.887
Strom, Heiz- und Kühlenergie3) MWh 264.693 376.321 351.346
Summe MWh 271.310 382.166 356.694

1) Einsatz von Heizöl nur in Bulgarien

2) Biogas

3) Reduktion aufgrund der Veräußerung der Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021

Material- und Betriebsmitteleinsatz – Energieerzeugung,
Abwasserbehandlung, Müllverbrennungsanlagen
2021/22 2020/21 2019/20
Erneuerbare Energieträger
Biomasse Terajoule1) 4.287 4.372 4.357
Nicht erneuerbare Energieträger
Fossile Brennstoffe 2) 4) Terajoule1) 10.720 17.693 15.199
Nicht erneuerbare Materialien
Kalk3) 4) t 5.502 12.554 14.377
Kalkhydrat t 671 611 419
Ammoniak 4) t 0 337 243
Ammoniakwasser t 1.551 1.652 1.856
Deionat 174.106 174.799 156.147
Schmieröle t 4 14 4
Salzsäure 3) t 364 364 388
Natronlauge 3) t 180 179 187
Dosiermittel t 6 6 9
Steinsalz t 122 128 106
Fällmittel t 857 938 1.113
Flockungshilfsmittel
5)
t 401 318 353
Harnstoff t 0,3 1 1
Sonstige Energieträger
Abfälle6) Terajoule1) 5.437 5.748 5.501

1) Aufgrund unterschiedlicher Brennstoffqualitäten erfolgt die Angabe in Terajoule.

2) Erdgas, Heizöl, Steinkohle (bis 2020/21)

3) Änderung der Vorjahreswerte aufgrund der Ergänzung der Werte der EVN Wärmekraftwerke

4) Reduktion aufgrund der Veräußerung der Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021

5) Korrektur der Vorjahreswerte

6) Zur Verbrennung in der thermischen Abfallverwertungsanlage Dürnrohr/Zwentendorf GRI-Indikator: GRI 301-1

• Austausch ineffizienter Straßenbeleuchtung gegen neue energiesparendere LED-Beleuchtung im Bereich des Lichtservice

• Energieberatungen

  • Unterstützung unserer Kund*innen beim Kauf energieeffizienter Produkte (z.B. Weißware) durch Einlösung von Bonuspunkten
  • Energiespartipps für unsere Kund*innen
  • Zu unseren Energiespartipps siehe auch www.evn.at/energiespartipps
  • GRI-Indikator: GRI 302-5

Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs

Mit laufenden Maßnahmen versuchen wir, auch unseren eigenen Energieverbrauch zu senken. In den vergangenen Geschäftsjahren lag ein Schwerpunkt auf der Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden diverser Konzerngesellschaften:

  • Fernheizwerke der EVN Wärme
  • Betriebsstätten diverser Bezirksleitungen in Niederösterreich
  • Gebäude und Anlagen der WTE, der EVN in Nordmazedonien und Kroatien
  • Betriebsstellen, Brunnenfelder und Naturfilteranlagen der EVN Wasser

Im Berichtszeitraum konnte mit diesen Maßnahmen eine jährliche Einsparung von rund 2.450 MWh bzw. rund 1.300 t CO2 erreicht werden.

Auch in unseren Büroräumlichkeiten setzen wir wo immer möglich Maßnahmen zur Reduktion des Strombedarfs. Ein Beispiel dafür ist die großflächige Nutzung intelligenter Beleuchtungssysteme. Ebenso werden unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen der internen Kommunikation regelmäßig zum Stromsparen aufgerufen, so etwa durch das konsequente Abschalten ihrer PCs.

Zur Verringerung des indirekten Energieverbrauchs setzen wir gerade für Kurzstrecken so weit wie möglich E-Fahrzeuge ein. Zudem reduzieren wir die Reisetätigkeit unserer Mitarbeiter*innen gezielt durch den verstärkten Einsatz von Videokonferenzen und Webinaren. Auch die fortschreitende Digitalisierung und das dadurch vermehrte mobile Arbeiten führen zu einer Reduktion unseres CO2-Ausstoßes.

Im Geschäftsjahr 2021/22 betrug der Energieverbrauch außerhalb der Organisation (Scope 3) 22.231 GWh (korrigierter Vorjahreswert: 22.092 GWh).

GRI-Indikatoren: GRI 302-1, GRI 302-2, GRI 302-4

Unser Einfluss auf das Klima und unsere Schutzmaßnahmen

Emissionen

Als Energie- und Umweltdienstleisterin sehen wir uns in der Verantwortung, einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betrifft insbesondere die Minimierung der von unserer Tätigkeit verursachten Emissionen. Unseren Fokus legen wir hier auch auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung – und hier vor allem auf den Ausbau unserer Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten. Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 haben wir die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 traten wir der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei und setzten uns insgesamt fünf Reduktionsziele. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu beschränken.

  • Siehe dazu auch unsere Kernstrategien auf Seite 18f
  • Siehe dazu auch EVN Klimainitiative auf Seite 100f

Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen

Die Bilanzierung unserer direkten und indirekten Treibhausgasemissionen – und damit auch deren Zuordnung zu den einzelnen Kategorien (Scopes) –

erfolgt nach den Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) des World Resource Institute (WRI).

Die direkten Emissionen (Scope 1) umfassen jene Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • Einsatz fossiler Primärenergieträger zur Erzeugung von Strom und Wärme durch die EVN
  • Einsatz fossiler Primärenergieträger zur Heizung eigener Gebäude
  • Einsatz fossiler Primärenergieträger für den Transport (Treibstoffe für die Fahrzeuge der EVN)
  • Betrieb und Wartung der Gasnetze der EVN
  • Fossiler Anteil aus dem Betrieb der thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr

Die direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) berechnen wir anhand jener Faktoren, die die EU-Emissionshandelsrichtlinie für die einzelnen Länder vorschreibt. Dazu werden die CO2-Emissionen mit dem Standardheizwert und den Standardemissionsfaktoren aus den nationalen Treibhausgasinventuren berechnet. Falls keine Standardwerte vorhanden sind, werden diese durch Brennstoffanalysen ermittelt. Sonstige biogene CO2-Emissionen werden analog berechnet und separat berichtet, jedoch gemäß der Methodik des GHG Protocol nicht in die Scope-1-Emissionen mit einbezogen.

Die indirekten Emissionen (Scope 2) umfassen jene Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • Netzverluste im Stromnetz der EVN
  • Einsatz zugekaufter fossiler Sekundärenergieträger (für den Eigenverbrauch von Strom, Wärme und Kälte)

Gemäß der Methodik des GHG Protocol berichten wir unsere Scope-2-Emissionen nach zwei Ansätzen, nämlich nach dem standortbasierten und nach dem marktbasierten Ansatz. Während wir beim standortbasierten Ansatz für die Berechnung die landesspezifischen CO2-Faktoren des Emissionsdatenanbieters ecoinvent heranziehen, berechnen wir die Emissionen beim marktbasierten Ansatz auf Basis von CO2-Faktoren, die dem jeweiligen landesspezifischen Marktmix entsprechen. In Österreich ist dies der Versorgungsmix des Stromlieferanten, in Bulgarien, Deutschland und Zypern der AIB-Faktor und in Nordmazedonien der Faktor von ecoinvent. Für die Netzverluste werden Faktoren von ecoinvent herangezogen.

Die Scope-3-Emissionen umfassen weitere indirekte Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • Stromabsatz an Endkund*innen
  • Gasverbrauch durch Endkund*innen
  • Anteil der CO2-Emissionen, die in der Lieferkette (Upstream) durch alle von der EVN verbrauchten Primärenergieträger entstehen
  • Reisetätigkeit von EVN Mitarbeiter*innen

Für die Berechnung der Upstream-Scope-3-Emissionen ziehen wir CO2-Faktoren der ecoinvent-Datenbank heran. Für die Scope-3-Emissionen des an Kund*innen gelieferten Stroms greifen wir je nach Datenverfügbarkeit auf den Versorgermix der EVN KG, die European Residual Mixes der Association of Issuing Bodies oder den ecoinvent-Faktor zurück.

Die absolute Summe der direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) lag im Geschäftsjahr 2021/22 mit 1.123.508 t CO2 um 40,1 % unter dem Vorjahreswert (1.875.446 t).

Scope 1 – Direkte THG-Emissionen 2021/22 2020/21 2019/20
Österreich t CO2 e 964.492 852.233 793.299
Deutschland t CO2 e 1 874.125 611.621
Bulgarien t CO2 e 156.940 146.945 157.900
Nordmazedonien t CO2 e 2.006 2.076 2.068
Sonstige Länder t CO2 e 69 67 684
Summe t CO2 e 1.123.508 1.875.446 1.565.571
t CO2 e/GWh 248,04 357,22 301,87
Scope 2 (standortbasiert) – Indirekte THG-Emissionen 2021/22 2020/21 2019/20
Österreich t CO2 e 164.163 176.086 159.345
Deutschland t CO2 e 1.513 8.600 10.117
Bulgarien t CO2 e 346.510 419.916 400.299
Nordmazedonien t CO2 e 793.521 926.392 860.789
Sonstige Länder t CO2 e 13.008 13.392 34.390
Summe t CO2 e 1.318.715 1.544.386 1.464.940
t CO2 e/GWh 83,6 101,4 97,6
Scope 2 (marktbasiert) – Indirekte THG-Emissionen 2021/22 2020/21 2019/20
Österreich t CO2 e 118.571 126.094 116.608
Deutschland t CO2 e 1.810 9.343 10.992
Bulgarien t CO2 e 345.736 417.924 398.472
Nordmazedonien t CO2 e 793.521 926.392 860.789
Sonstige Länder t CO2 e 9.086 9.089 29.544
Summe t CO2 e 1.268.725 1.488.842 1.416.404
t CO2 e/GWh 80,5 97,8 94,4
Weitere indirekte THG-Emissionen (Scope 3)1) 2021/22 2020/21 2019/20
Summe t CO2 e 8.371.656 8.462.631 8.442.620
t CO2 e/GWh 376,9 383,4 386,5

1) Korrektur der Vorjahreswerte

Intensität der THG-Emissionen1)2) 2021/22 2020/21 2019/20
Summe CO2-Emissionen t CO2 e/GWh 484,6 535,8 523,0

1) Spezifische CO2-Emissionen aus der Summe Scope 1–3 bezogen auf 15.766 GWh Strom, 3.984 GWh Erdgas und 2.462 GWh Wärme für 2021/22

2) Korrektur der Vorjahreswerte

"Windkraft spielt

eine zentrale Rolle."

für die Energiezukunft

Die EVN Naturkraft ist die größte Produzentin von Windstrom in Niederösterreich. Insgesamt betreibt das EVN Tochterunternehmen in Österreich und Bulgarien 25 Windparks, deren 167 Windräder bis zu 407 Megawatt sauberen Strom liefern. Dies entspricht dem Verbrauch von rund 236.000 Haushalten. Jedes Jahr können damit mehr als 460.000 t CO2 vermieden werden. Helwig Überacker, Geschäftsführer der EVN Naturkraft, ist davon überzeugt, dass Windenergie einen noch zentraleren Beitrag auf dem Weg in die Energiezukunft leisten wird, wie er im folgenden Gespräch ausführt. Um den ambitionierten Fahrplan Österreichs auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2040 einhalten zu können, muss der Ausbau jedoch massiv beschleunigt werden.

Im Februar 2022 begann der Bau eines neuen Windparks in den Nachbargemeinden Palterndorf-Dobermannsdorf und Neusiedl an der Zaya. Zwischen dem Projektstart und dem Spatenstich sind fast zehn Jahre vergangen. Warum?

Helwig Überacker: Die Errichtung einer Windkraftanlage ist nicht nur in technischer und logistischer Hinsicht ein forderndes Vorhaben. Auch die Genehmigungsverfahren sind sehr komplex. Denn dabei gilt es, viele teils sehr unterschiedliche Interessen zu

berücksichtigen, bevor die Umsetzung beginnen kann. Das kann mitunter viel Zeit erfordern.

So war es auch bei dem angesprochenen Projekt: 2014 wurde im Rahmen eines Zonierungsprozesses definiert, in welchen Regionen Niederösterreichs Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Demnach kommen rund 1,5 % der Landesfläche potenziell für Windkraft in Frage. In einer dieser Zonen sollte der Windpark errichtet werden.

Diese grundsätzliche Eignung war aber nur der erste Schritt eines langen Prozesses. Denn im Lauf des tatsächlichen Genehmigungsverfahrens mussten in den darauffolgenden Jahren zahlreiche Einspruchsverfahren unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen durchgeführt werden. Bereits vor der Einreichung des Projekts zur Umweltverträglichkeitsprüfung als auch parallel dazu erforschten wir gemeinsam mit Wissenschafter*innen und Expert*innen das Verhalten und die Flugrouten von geschützten Greifvögeln. Resultat dieser umfangreichen Studien sind eigens geschaffene Ausgleichsflächen, mit denen es uns gelingt, die Flugrouten der Vögel durch ein entsprechendes Nahrungsangebot gezielt umzuleiten. Pro Windrad schaffen

wir Ausgleichsflächen im Ausmaß von acht Hektar, die speziell für die Bedürfnisse der Vögel bewirtschaftet werden. Solche und ähnliche Maßnahmen sind die Grundlage dafür, um gemeinsam mit NGOs und anderen Interessengruppen Lösungen zu finden, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Artenschutz in Einklang bringen.

So gesehen ist die Errichtung eines Windparks immer eine Abwägung zwischen der Erschließung sauberer Energiequellen einerseits sowie Artenschutz und Biodiversität andererseits. Und natürlich bedeutet sie auch eine intensive Auseinandersetzung mit den Wünschen und Sorgen von Anrainer*innen und Bürger*inneninitiativen. Das führt dazu, dass von der Idee bis zur Errichtung eines Windrads mindestens vier, oft aber auch bis zu zehn Jahre und mehr vergehen können. Zum Vergleich: Rund um die Jahrtausendwende betrug diese Zeitspanne gerade einmal eineinhalb Jahre.

Im Fall des neuen Windparks in Palterndorf-Dobermannsdorf und Neusiedl an der Zaya hatte die lange Verfahrensdauer aber auch einen positiven Nebeneffekt: Wir konnten die Anzahl der Windräder halbieren, ohne dass sich die Menge des erzeugten Stroms vermindert. Möglich machen das Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 6 MW, die wir als EVN erstmals in diesem Windpark installieren. Ab Sommer 2023 wird der Windpark bis zu 36.000 Haushalte mit sauberem Windstrom versorgen können.

Wie wird diese enorme Leistungssteigerung erzielt?

Die technische Entwicklung in Sachen Windenergie hat in den vergangenen Jahren enorme

EVN Ganzheitsbericht Ganzheitsbericht 2021/22

Fortschritte gemacht. Windräder der jüngsten Generation sind höher, haben größere Rotordurchmesser und deutlich stärkere und effizientere Generatoren. Und das erhöht die Erzeugung jedes einzelnen Windrads massiv. Vereinfacht ausgedrückt lautet die Formel: Je höher ein Windrad und je größer die Spannweite der Rotoren, desto mehr Strom kann erzeugt werden, da mehr und konstanterer Wind geerntet werden kann.

Heißt das, wir werden in Zukunft mit nur einzelnen Windrädern ganze Städte mit sauberem Strom versorgen können?

Nein, leider nicht. Denn wir stoßen hier auf natürliche Grenzen, z. B. beim Aufbau und bei der Logistik: Für den Bau großer Windkraftanlagen benötigen wir 200-Meter-Kräne mit einer Tragkraft von bis zu 1.000 t. Diese heben die Rotorblätter mit einer Länge von rund 80 Metern an, um sie auf einer Nabenhöhe von 170 Metern zu montieren. Diese Rotorblätter müssen aber auch an die Baustelle transportiert werden, und man kann sich leicht vorstellen, dass die Transportfähigkeit von Teilen dieser Größe begrenzt ist.

Wird durch die geringere Anzahl an Windrädern auch der Wartungsaufwand geringer?

Ja natürlich. Zwar bedeutet ein größeres Windrad auch mehr Wartungsaufwand für die Einzelanlage. In Summe wird der Betriebsaufwand durch die geringere Anzahl an Anlagen aber geringer. Allerdings soll die Windkraft in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden, um das Ziel der österreichischen Bundesregierung der Klimaneutralität bis 2040 erreichen zu können. Dafür müssen wir beim Ausbau der Windkraft einen Gang zulegen. Nur so ist der Weg in eine erneuerbare Energiezukunft zu schaffen.

Die Betriebsdauer eines Windrads beträgt derzeit ca. 20 Jahre. Danach wird die Anlage meist demontiert und eine neue errichtet.

Könnte man die Laufzeiten der Anlagen nicht verlängern?

Die Zertifizierung eines Windrads auf 20 bis 25 Jahre ist durchaus vernünftig, da die technische Entwicklung voranschreitet und Windräder immer effizienter und leistungsstärker werden. Deshalb ist es sinnvoll, ein altes Windrad am selben Standort durch eine neue, effizientere Anlage zu ersetzen und damit das Windpotenzial am Standort noch effizienter zu nutzen. Mit unseren aktuellen Repowering-Projekten erreichen wir bei einem 20 Jahre alten Windpark etwa eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Jahresenergieproduktion.

Und welche Maßnahmen setzen Sie, um in diesem Zyklus eine effiziente Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten?

Hier sind wir tatsächlich schon sehr weit und verfolgen mehrere Stoßrichtungen: Einsatzfähige Anlagen werden verkauft und an anderen Standorten zur Stromerzeugung genutzt. Baugleiche Teile können vielfach als Ersatzteile genutzt werden. Rohstoffe wie Stahl oder Kupfer werden recycelt und Fundamente zerkleinert, um sie im Straßenbau einzusetzen. Einzig die Rotorblätter, die meist aus Carbon- oder Glasfaser bestehen, müssen derzeit noch thermisch verwertet werden. Aber auch hier arbeiten wir an vielversprechenden Lösungen, so können z.B. Rotorblätter von Windkraftanlagen als tragenden Bestandteil für Fahrradbrücken verwendet werden.

Ein wesentliches Problem bei Wind- und Solarstrom besteht nach wie vor in der Speicherung des erzeugten Stroms. In Prottes betreiben Sie schon seit 2017 einen Großbatteriespeicher – planen Sie weitere solche Anlagen?

Für die kurzfristige Speicherung von Strom kommen heute bereits Batterien zum Einsatz. Einen solchen Großbatteriespeicher betreibt die EVN bereits in einer Anlage in Prottes. Langfristig besteht die große Herausforderung aber in der Speicherung des im Sommer produzierten Stroms für die Wintermonate. Hier beobachten wir den Markt sehr intensiv, warten jedoch noch auf technisch und wirtschaftlich praktikable Entwicklungen. Aus heutiger Sicht zeigt hier die Power-to-Gas-Technologie die aussichtsreichsten Perspektiven. Dabei handelt es sich um die Umwandlung von Ökostrom in erneuerbare Gase wie Wasserstoff oder Biomethan, die in Gaslagern gespeichert werden können. Mittelfristig werden wir uns als EVN Naturkraft aber vor allem darauf konzentrieren, die Energiequellen Wind und Photovoltaik zu kombinieren. Denn diese beiden Erzeugungsformen ergänzen sich ideal, da das Wind- und das Sonnendargebot oft gegenläufig sind.

Nichtfinanzieller Bericht

Der Ausbau der Windkraft war zuletzt ja eines der wichtigsten Investitionsgebiete der EVN. Können Sie Ihre Wachstumspläne für die nächsten Jahre skizzieren?

Wie bereits erwähnt sind wir schon heute die größte Windstromproduzentin in Niederösterreich, wollen diese Position aber weiter ausbauen. Konkret sieht unser Wachstumsplan einen Ausbau von aktuell 407 MW auf eine Gesamtleistung von 750 MW bis 2030 vor. Dies schließt auch unsere Windparks in Bulgarien mit ein. Dazu sollen noch zusätzlich 300 MW an Photovoltaik kommen. Sie sehen, in den nächsten Jahren wartet viel Arbeit auf uns. Wir freuen uns darauf!

EVN Ganzheitsbericht 2021/22 2021/22107

Materialeinsatz – Leitungsneubau in Niederösterreich1) 2021/22 2020/21 2019/20
Leitungszuwachs Strom km 374 310 334
Leitungszuwachs/-rückbau Erdgas km –15 –6 –30
Leitungszuwachs Wärme km 20 11 10

CO

Staub

SO2

63

60 44

47

NOX

1) Erfasst sind Freileitungen sowie erdverlegte Kabel- bzw. Rohrleitungen.

t 2019/20 2020/21 2021/22

Maßnahmen zur Reduktion treibhausrelevanter Emissionen

Mit unseren Investitions- und Innovationsaktivitäten wollen wir einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Besonderes Potenzial sehen wir hier im Ausbau CO2-freier Erzeugungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik.

Unter entsprechenden Rahmenbedingungen werden wir unsere Windkraftund Photovoltaikkapazitäten bis 2030 auf 750 MW bzw. 300 MW ausbauen. Im Geschäftsjahr 2021/22 steigerten wir die installierte Leistung unserer Windkraftanlagen auf 407 MW und jene der Photovoltaikanlagen auf 14 MW. Mit dem im Berichtszeitraum erfolgten Zuwachs an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten erzielen wir eine jährliche CO2e-Einsparung (Scope 1) von rund 96.000 t1). Das Erreichen der oben genannten Ausbauziele ermöglicht eine jährliche CO2e-Einsparung (Scope 1) von rund 1.000.000 t 2).

  • 1) Berechnung basiert auf dem 2021er-Emissionsfaktor aus der fossilen Erzeugung in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien
  • 2) Berechnung basiert auf dem 2021er-Emissionsfaktor aus der fossilen Erzeugung in Österreich
  • Zum Ausbau der erneuerbaren Erzeugung siehe auch Seite 59f
  • GRI-Indikator: GRI 305-5

CO2-Emissionszertifikate

Die CO2-Emissionen von insgesamt zwölf unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeversorgung werden durch das System des EU-Emissionsrechtshandels erfasst.

Im Berichtszeitraum bestand für das Gaskraftwerk Theiß mit dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber

ein Vertrag zur Engpassvermeidung, der sich auf eine Leistung von 470 MW erstreckte. CO2-Emissionszertifikate waren im Geschäftsjahr 2021/22 daher nur für die Stromproduktion im Gaskraftwerk Theiß im Fall des Abrufs durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstützung erforderlich. Die dafür erforderlichen Emissionszertifikate bezogen wir dem Regelwerk entsprechend zu 100 % über den Markt. Dies wurde auch durch externe Auditor*innen bestätigt.

In der Wärmeproduktion beschaffen wir die restlichen benötigten Zertifikate über die EnergieAllianz auf dem Großhandelsmarkt.

Entsprechend dem EU-Emissionsrechtshandel haben wir im Kalenderjahr 2021 463.514 CO2-Emissionszertifikate benötigt, von denen 11 % gratis zugeteilt wurden.1)

1) Ohne Steinkohlekraftwerk Walsum 10

1.171

832

539

1) Erzeugungs- und thermische Abfallverwertungsanlagen (exkl. Nahwärmeanlagen); Österreich, Deutschland, Bulgarien und Russland (bis inkl. Juli 2020); in Nordmazedonien fallen keine Emissionen aus der Stromproduktion an.

GRI-Indikator: GRI 305-7

420

1.360

288 213

205

Unser Einfluss auf die Umwelt und unsere Schutzmaßnahmen

Nichtfinanzieller Bericht

Umweltgerechtes Abfallmanagement

Die EVN achtet darauf, dass Abfälle weitgehend direkt der Wiederverwendung oder einem Recycling zugeführt werden. Dies geschieht etwa über die direkte Beauftragung von geeigneten Entsorger*innen oder Verwerter*innen. Eine innerbetriebliche Wiederverwendung oder Recycling von Abfällen wird aufgrund der rechtlich dafür notwendigen Behandlungserlaubnisse nicht durchgeführt. Die fachgerechte Verwertung und Entsorgung der Abfälle nach der europäischen Abfallhierarchie wird durch die beauftragten Entsorger*innen gewährleistet.

Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunter

nehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode entsorgten wir keine gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfälle grenzüberschreitend.

Umweltrelevante Zwischenfälle jeglicher Art erfassen wir über ein einheitliches Meldewesen, das sämtliche Anlagen in Österreich, Deutschland, Bulgarien und Nordmazedonien einschließt. Im Geschäftsjahr 2021/22 gab es keinen meldepflichtigen umweltrelevanten Zwischenfall.

Siehe auch www.evn.at/Abfallmanagement GRI-Indikatoren: GRI 306-3, GRI 306-5

Nachhaltige Wasserwirtschaft

Die Ressource Wasser nutzt die EVN für haushaltsübliche Zwecke (z. B. in Sanitärbereichen) oder als Prozesswasser (z.B. in Wärmenetzen oder als Schmierwasser). Die dafür benötigten Mengen beziehen wir aus der kommunalen Trinkwasserversorgung oder aus eigenen Grundwasserbrunnen. Das Kühlwasser für den Betrieb unserer Anlagen stammt aus Oberflächenwässern.

Alle haushaltsüblichen Abwässer werden über kommunale Kläranlagen gereinigt, bevor sie in ein Oberflächengewässer gelangen. Die Abwasserströme aus unseren Anlagen werden laufend auf ihre Qualität überprüft und – nach entsprechender Abwasseraufbereitung zur Vermeidung von relevanten Beeinträchtigungen – gemäß den geltenden Umweltnormen wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Im Geschäftsjahr 2021/22 betrug der Kühlwasserdurchsatz unserer niederösterreichischen Wärmekraftwerke 93,9 Mio. m³ (Vorjahr: 75,7 Mio. m³). Dieser Wert entspricht 0,16 % des durchschnittlichen Jahresvolumens der Donau, das sich beim Pegel Korneuburg1) (Messstellennummer 207241) auf 59.076 Mio. m³ beläuft. Der Grenzwert von 5 % wird somit deutlich unterschritten.

1) Quelle: Hydrographisches Jahrbuch von Österreich 2018, BMNT

NEUE KLÄRSCHLAMM-MONOVERBRENNUNGSANLAGE IN HALLE-LOCHAU

Im April 2022 ist die erste Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage für Mitteldeutschland offiziell in Betrieb gegangen. Die Planung, Montage und Errichtung der Anlage erfolgte durch die sludge2energy, ein 50:50-Joint-Venture der WTE und der Huber SE. Den laufenden Betrieb der im Kreislauf- und Ressourcenwirtschaftspark Halle-Lochau gelegenen Anlage führt nun die WTE Betrieb. Mehr als 25 Mio. Euro wurden in den Bau investiert.

Ziel der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage mit angeschlossener Stromerzeugung mittels Dampfturbine und Generator ist die umweltfreundliche und wirtschaftliche Verwertung von über 33.000 t entwässertem Klärschlamm und 2.700 t extern getrocknetem Klärschlamm pro Jahr. Der Klärschlamm wird dafür zunächst getrocknet. Bei der anschließenden Verbrennung entsteht Wärme, die für den energieautarken Betrieb der Anlage, die erneute Klärschlammtrocknung, die Erzeugung von Heißwasser für

den Turbinenantrieb mit Wasserdampf sowie die Gewinnung von Fernwärme genutzt werden kann. Auf diese Weise entsteht ein geschlossener Wärmekreislauf ganz im Sinn der Kreislaufwirtschaft. Durch die Gestaltung des Prozesses nach neuesten Standards und strenge Auflagen leistet diese Anlage einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Für die Betreiber*innen von Kläranlagen öffnet sich durch die thermische Verwertung ihres Klärschlamms und anderer Reststoffe der Weg in eine nachhaltige Abfallwirtschaft. Nächster Schritt ist nun die ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Rückgewinnung des lebenswichtigen Phosphors aus der Klärschlamm-Asche. Durch die energieautarke Trocknung und Verbrennung wird die Menge des zu entsorgenden Klärschlamms auf ca. 10 % minimiert. Die verbleibende Asche wird nun großteils getrennt abgelagert, um die spätere Phosphorrückgewinnung zu ermöglichen.

Entwicklung der Abfallmengen1) 2021/22 2020/21 2019/20
Gefährliche Abfälle t 14.608 17.489 17.107
Nicht gefährliche Abfälle 2) t 156.607 156.914 224.377
Export gefährlicher Abfälle
Gefährliche Abfälle t 0 0 0

1) Ohne Baurestmassen

2) Korrektur der Vorjahreswerte

Wenn an einem unserer Standorte die Art oder die Menge des Abwasserstroms von haushaltsüblichen Abwässern abweicht, schließen wir gemäß der Indirekteinleiterverordnung einen Vertrag mit dem bzw. der jeweiligen Kläranlagenbetreiber*in, sofern ein Kanalanschluss vorhanden ist. Diese Verträge enthalten detaillierte Regelungen über die erlaubte Abwassermenge, die wesentlichen Inhaltsstoffe und die erforderlichen Abwasseruntersuchungen. Direkteinleitungen in ein Oberflächengewässer regeln die Abwasseremissionsverordnung und diverse wasserrechtliche Vorschriften. Unsere Abwasserströme lassen wir regelmäßig auch durch akkreditierte Prüfanstalten analysieren. Selbstverständlich halten wir alle Bescheidauflagen hinsichtlich der Einleittemperatur von Kühlwasser ein.

Wasser spielt noch in einem anderen Kontext eine wichtige Rolle für unser Unternehmen, nämlich in der Versorgung mit Trinkwasser. In Niederösterreich verantwortet die EVN Wasser diesen Bereich, während er im internationalen Projektgeschäft von der WTE bearbeitet wird. Je nach Projektauftrag umfassen deren Leistungen die Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung.

Im Bereich Abwasserentsorgung bereitete die EVN Gruppe im Geschäftsjahr 2021/22 mit den von ihr betriebenen Anlagen bei einer mittleren Reinigungsleistung von 80,7 %1) insgesamt 61,8 Mio. m3 Abwasser auf (Vorjahr: 79,8 %2); 66,8 Mio. m³). Bei der Abwasserbehandlung entsteht Klärschlamm, der verwertet werden kann. Neben der bodenbezogenen Verwertung (Landwirtschaft, Landschaftsbau, Kompostierung, sonstige stoffliche Verwertung) werden große Teile des Klärschlamms thermisch verwertet (Mitverbrennung, Monoverbrennung). Vor dem Hintergrund der Möglichkeiten zur Phosphorrückgewinnung wird die thermische Verwertung in Monoverbrennungsanlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen.

1) Gemittelter Wert über die Parameter chemischer Sauerstoffbedarf, biologischer Sauerstoffbedarf, Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor. Der Prozentwert bedeutet, dass der angegebene Anteil der Schadstoffe abgebaut werden konnte.

2) Korrektur des Vorjahreswerts

Klärschlammbewirtschaftung

Die langjährige Kompetenz des EVN Konzerns in der Abwasserentsorgung sowie in der thermischen Abfallverwertung, die von der Planung und Errichtung bis hin zum Betrieb derartiger Anlagen reicht, hat uns einen strategischen Vorteil für ein neues Geschäftsfeld eröffnet: die Klärschlammbewirtschaftung. Mit der Errichtung von effizienten und gleichzeitig umweltverträglichen Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm wollen wir den Kreislauf unserer Arbeit im Bereich Abwasser schließen und in Zukunft auch dazu beitragen, dass im Klärschlamm enthaltene Schadstoffe wie Mikroplastik, Hormone, Antibiotika und andere Medikamentenrückstände entfernt werden und zugleich wertvoller Phosphor rückgewonnen wird. In Deutschland hat der Gesetzgeber diese beiden Aspekte der Verwertung mit der Neuregelung der Klärschlammverordnung und des Düngerechts bereits aufgegriffen und damit eine entsprechende Nachfrage nach Projekten zur Klärschlammbewirtschaftung geschaf-

Wasser1)
Mio. m³
2021/22 2020/21 2019/20
Wasserentnahme2) Gesamt 131,7 115,4 190,8
davon nach Quelle Oberflächengewässer 94,0 78,8 155,1
Grundwasser 37,4 36,4 35,3
Geliefertes Wasser 0,3 0,3 0,3
Wasserabgabe2) Gesamt 95,7 80,6 157,3
davon nach Ziel Oberflächengewässer 94,0
78,8
155,2
An Dritte abgegebenes Wasser
(kommunale Abwasserreinigung)
1,7 1,8 2,2
davon nach Behandlung No Treatment – Keine Behandlung 94,0 78,8 155,2
Treatment Level –
Kommunale Abwasserreinigung
0,2 0,2 0,2
Treatment Level –
Betriebliche Abwasserreinigung
1,6 1,7 2,0
Wasserverbrauch3) Gesamt 36,0 34,8 33,4

1) Das gereinigte Wasser unserer Kund*innen im Umweltgeschäft ist nicht in der Wasserbilanz enthalten.

2) Alle entnommenen bzw. abgegebenen Wässer sind Frischwasser (≤1.000 mg/l gesamt gelöste Feststoffe).

3) Trinkwasserversorgung aus aufbereitetem Grundwasser durch die EVN Wasser

GRI-Indikatoren: GRI 303-2, GRI 303-3, GRI 303-4, GRI 303-5

fen. Die erste – unter Mitwirkung der WTE realisierte – Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage für Mitteldeutschland ging in Halle-Lochau im April 2022 offiziell in Betrieb.

Im Berichtszeitraum arbeitete die WTE an fünf weiteren Anlagen zur thermischen Klärschlammverwertung in Deutschland, Litauen und Bahrain. Mitte September 2022 erfolgte der Baubeginn für die Klärschlammverwertungsanlage in Berlin-Waßmannsdorf. Zudem entsteht auch an unserem niederösterreichischen Energiestandort Dürnrohr eine thermische Klärschlammverwertungsanlage, die im Frühjahr 2023 in Betrieb gehen soll und anschließend von uns betrieben wird.

Biodiversität

Bei allen unseren Aktivitäten achten wir darauf, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Oberste Priorität haben für uns dabei der Schutz von Flora und Fauna sowie der Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Eine behutsame Realisierung von Bauvorhaben ist hier

für uns ebenso selbstverständlich wie ein schonungsvoller Betrieb der fertiggestellten Anlagen. Dies bedeutet:

  • Minimierung des Ressourcen- und Raumverbrauchs
  • Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
  • Minimierung von Energieverlusten in der Energieerzeugung und -übertragung

Von möglichen Auswirkungen unserer Infrastruktur – in erster Linie Anlagen und Netze – sind hauptsächlich Lebensräume in der Luft sowie im Wasser betroffen. Bei Wasserkraftwerken kann es vor allem aufgrund der eingeschränkten Durchgängigkeit von Fließgewässern zu Auswirkungen auf die Biodiversität kommen, bei thermischen Anlagen hingegen durch die Temperatur der in Fließgewässer eingeleiteten Kühlwässer. Windkraftanlagen und Freileitungen wiederum können für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermäuse eine Gefahr darstellen, wenn sie sich in Höhe der Flugrouten befinden.

Durch ökologische Planung und Bauaufsicht minimieren wir die Auswirkungen unserer Bauvorhaben auf die Biodiversität. Darüber hinaus setzen wir zum Schutz der Lebensräume in unserem Einflussbereich zahlreiche Initiativen und Programme um, häufig in enger Zusammenarbeit mit externen Expert*innen von NGOs und Behörden. Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt sind u. a.:

  • Erdverlegte Kabel statt Freileitungen, wenn technisch und wirtschaftlich möglich
  • In Farbgebung und Höhe an das Landschaftsbild angepasste Strommaste
  • Leitungsverlegung durch Pflügen statt Graben
  • Errichtung von Fischwanderhilfen bei Kleinwasserkraftwerken
  • Artenschutzmaßnahmen bei ausgewählten Windkraftprojekten (z.B. gemeinsames Konzept mit BirdLife zur Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung alternativer Lebensräume für Vögel)

Konkrete Projekte, oftmals in Kooperation mit externen Expert*innen und NGOs, werden sowohl in Österreich als auch in Bulgarien und Nordmazedonien umgesetzt und betreffen aktuell u. a. folgende Bereiche:

  • Teilnahme am Projekt LIFE EUROKITE zum Schutz des Rotmilans im nördlichen Niederösterreich
  • Teilnahme am LIFE-Projekt "Grenzüberschreitender Schutz der Großtrappe in Mitteleuropa"
  • Betrieb einer Online-Monitoring-Anlage zur laufenden Überwachung der Wasserqualität in verschiedenen Wassertiefen des Stausees Ottenstein
  • Kooperation mit Austrian Power Grid (APG) und BirdLife Österreich betreffend Nisthilfen auf Strommasten für den Sakerfalken
  • Teilnahme am Projekt LIFE Network Danube Plus zum Bau von Niederösterreichs längster Fischwanderhilfe

Auch in Bulgarien und Nordmazedonien arbeiten wir an vielen Projekten im Bereich des Umweltschutzes, so etwa:

  • Schaffung von Nestplattformen zum Schutz des bedrohten Weißstorchs in Bulgarien und Nordmazedonien
  • Teilnahme am Projekt "LIFE Safe Grid for Burgas", in dessen Rahmen allgemeine Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, z.B. der Ersatz von Freileitungen durch Erdkabel oder die Schutzisolation von Freileitungen
  • Umsetzung von Maßnahmen aus dem nationalen Umweltschutz-Handlungsprogramm zum Schutz des Östlichen Kaiseradlers in Bulgarien
  • Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan zur Erhaltung des Sakerfalken in Bulgarien
  • Projekt zum Schutz von Schlangen durch den Einsatz von Ultraschallgeräten zur Nagetierabwehr in Netzinfrastrukturanlagen, Kabelkanälen und Trafostationen in Nordmazedonien
  • Gemeinschaftsprojekte mit lokalen Naturschutzorganisationen in Nordmazedonien zum Schutz von Vögeln vor Freileitungen

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß Weltnaturschutzunion (IUCN) sowie laut nationalen Listen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien 2022

Kategorie Tiere Pflanzen
Vom Aussterben bedroht (critically endangered) 57 7
Stark gefährdet (endangered) 120 19
Gefährdet (vulnerable) 157 25
Gering gefährdet (near threatened) 164 18
Nicht gefährdet (least concern) 1.493 717
Summe 1.991 786

EVN Ganzheitsbericht 2021/22 113

GRI-Indikator: GRI 304-4

Nebenan

Nachbarschaft leben, Verantwortung übernehmen

Gutes Einvernehmen mit allen unseren Stakeholdern ist uns wichtig. Die Basis dafür bildet der aktive und ehrliche Dialog mit ihnen. Wir hören den Menschen zu und reden offen mit ihnen – denn nur wenn uns die Öffentlichkeit positiv wahrnimmt, können wir nachhaltig erfolgreich sein.

Proaktive Einbindung unserer Stakeholder

Die gesellschaftliche Akzeptanz unserer Arbeit betrachten wir als Grundvoraussetzung für unseren langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert.

Auf strategischer Ebene sichert ein eigener Leitfaden für das Stakeholder-Management die regelmäßige Einbeziehung der unterschiedlichen Interessengruppen. Alle drei Jahre gleichen wir im Rahmen der Aktualisierung der Wesentlichkeitsmatrix unsere Unternehmensstrategie mit den Anliegen unserer Stakeholder ab. Auf Basis der darin abgebildeten wesentlichen Handlungsfelder analysieren wir wiederum die potenziellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Tätigkeit.

Details zu den Stakeholdern und zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 16f GRI-Indikator: GRI 102-43

Projektkommunikation

Wir pflegen einen offenen und intensiven Austausch mit relevanten NGOs und Interessenvertretungen, um vertrauensvolle und langfristig tragfähige Beziehungen auch zu jenen Gruppen aufzubauen, die manchen Aktivitäten und Projekten der EVN kritisch gegenüberstehen. Eine gute Gesprächsbasis fördert wechselseitiges Verständnis und ist damit eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei divergierenden Interessenlagen gemeinsam Lösungen entwickeln zu können. Abgesehen von höherer Planungsqualität und -sicherheit trägt die proaktive Einbindung von NGOs und Interessenvertretungen in vielen Fällen zu einer intensiveren und professionelleren Kommunikation mit Anrainer*innen und lokalen Initiativen bei. Positiv wirkt sich auch hier die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten aus.

Die Projektkommunikation ist in der EVN im Team "Projektkommunikation und Klimadialog" institutionalisiert. Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte und Windparks bis hin zu Biomasseanlagen planen und realisieren wir konzernweit alle unsere Bauvorhaben unter aktiver Einbindung von Anrainer*innen, Bürger*inneninitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen. Von Planungsbeginn an fließen auf diese Weise ökologische und soziale Aspekte in Projektentwicklungen ebenso mit ein wie in Due-Diligence-Prüfungen. Diese Prüfungen, die wir vor jedem Projektstart durchführen, dienen als Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands bzw. bei entsprechender Projektgröße auch des Aufsichtsrats. Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:

  • Hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern
  • Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten
  • Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
  • Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden

Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen führen wir stets nach folgenden Grundsätzen:

  • Frühzeitiges Identifizieren der unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüche
  • Transparente und umfassende Projektinformation

GEZIELTE WEITERENTWICKLUNG DER PROJEKTKOMMUNIKATION

In unserem Bemühen um eine möglichst professionelle Projektkommunikation bei allen Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Erzeugung und unserer Netze, aber auch in der Trinkwasserversorgung konnten wir in der jüngeren Vergangenheit zwei Trends beobachten: Zum einen steht die Öffentlichkeit Projekten zunehmend kritisch gegenüber, zum anderen nehmen dadurch die Anforderungen an eine aus Sicht aller Stakeholder erfolgreiche Projektkommunikation zu.

In Reaktion auf diese Entwicklung haben wir im Oktober 2021 einen ganztägigen Workshop für Projektleiter*innen verschiedener Konzerngesellschaften abgehalten, an dem auch die beiden Vorstandsmitglieder der EVN sowie die Geschäftsführer der betroffenen Unternehmen teilnahmen. Dieser Workshop, der dem Erfahrungsund Wissensaustausch diente, markierte den Beginn einer Reihe von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kompetenz im Bereich der Projektkommunikation in der EVN.

Begleitend haben wir im Berichtszeitraum das aus vorerst vier Personen bestehende Team "Projektkommunikation und Klimadialog" etabliert, das die Projektleiter*innen bei den kommunikativ besonders herausfordernden Projekten unterstützt. Parallel dazu wurde ein spezielles Aus- und Weiterbildungsprogramm entwickelt, das ab dem Jahr 2023 die kommunikativen und projektstrategischen Fähigkeiten der Projektleiter*innen weiter vertiefen soll. Ziel ist es, diese Kompetenzen sowie die spezifische Sichtweise der Projektkommunikation fest in der Arbeitskultur der betroffenen Tochterunternehmen zu verankern.

Insgesamt dienen diese Maßnahmen durchwegs dem Ziel, die Akzeptanz und Zufriedenheit der von unseren Projekten betroffenen Menschen sicherzustellen und damit zum Gelingen der Energiezukunft beizutragen und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.

  • Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern (inklusive politischer Entscheidungsträger*innen)
  • Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und gegebenenfalls Vermittlung bei Konflikten

Unsere Projektkommunikation erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleiter*innen und -verantwortlichen, deren Kompetenz in Sachen Projektkommunikation wir laufend schulen. Natürlich können sich die lokalen Stakeholder mit ihren Anliegen auch jederzeit von sich aus an uns wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den Projektleiter*innen oder der Projektkommunikation unter der E-Mail-Adresse [email protected] stehen dafür auch das EVN Servicetelefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.

GRI-Indikatoren: GRI 102-29, GRI 413-1

Unterstützung von Interessenvertretungen

Da unsere vielfältigen Geschäftsaktivitäten einen wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Leben und der Wirtschaft leisten, sind wir Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen, nicht zuletzt um durch diese Vernetzung unsere Aufgaben noch besser und im Sinn unserer Stakeholder erfüllen zu können. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, zu den Initiativen im Kontext sozialer und ökologischer Themen zählen u. a. UN Global Compact oder respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen unseres Compliance-Management-Systems. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der EU eingetragen.

Gesellschaftliches Engagement

Wir legen in allen Ländern, in denen wir tätig sind, großen Wert auf unsere regionale Verwurzelung und sind uns der damit verbundenen hohen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Dieses Prinzip haben wir auch als einen unserer Werte in unserem Leitbild verankert. Wir fördern und unterstützen Aktivitäten und Maßnahmen – sowohl von Mitarbeiter*innen als auch von Dritten – in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales und Sport sowohl auf immaterieller als auch auf materieller Basis. Dies schließt hohe Transparenz und Dialogbereitschaft mit ein, sowohl innerhalb wie auch außerhalb unseres Unternehmens.

Deshalb setzen wir auch abseits unseres operativen Kerngeschäfts vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, die unsere allgemeingesellschaftlichen Anliegen adressieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Kund*innennähe, dem Erkennen grundlegender gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Trends, insbesondere auch bezogen auf aktuelle Veränderungen in der Arbeitswelt. Weitere Schwerpunkte unseres sozialen Engagements bilden die Wissensvermittlung für Kinder und Jugendliche sowie die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext.

Jugend- und Schulplattform: Einen Schwerpunkt im Hinblick auf unsere gesellschaftliche Verantwortung setzen wir in der Förderung des Wissens zu den Themenbereichen sorgsamer Umgang mit Energie, Energieeffizienz sowie Energiesparen. Dafür haben wir für Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche anbietet. Zudem veranstaltet die

kabelplus Workshops in Schulen zum sicheren Umgang mit digitalen Medien. Zur Finanzierung unserer Aktivitäten im Rahmen des EVN Schulservice (insbesondere für die Anschaffung und Erstellung von Lern- und Lehrmaterialien sowie Experimentiersets) wendeten wir im Geschäftsjahr 2021/22 in allen drei Ländern insgesamt 446,7 Tsd. Euro auf.

Siehe auch www.young.evn.at bzw. www.kabelplus.at/onlinesicher

EVN Junior Ranger-Programm:

An zwei Samstagen vermittelten auch heuer wieder externe Expert*innen insgesamt 17 Jugendlichen Theorieund Praxiswissen zu Themen wie Hydrobiologie, Flora und Fauna in Flussauen, Gewässerökologie, Fischerei sowie Natur- und Gewässerschutz. Die Wissensvermittlung fand am und um den Stausee Erlaufklause, einen unserer Wasserkraftwerksstandorte in Niederösterreich, statt.

Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bieten wir unseren Kund*innen vielfältige Möglichkeiten zur Verwendung jener Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für die Kund*innen selbst oder aber zur Unterstützung verschiedener wohltätiger Projekte eingelöst werden. Spendenaktionen gab es zuletzt u. a.

für bedürftige Familien (in Kooperation mit Caritas und Diakonie), für Tierheime oder für Sozialmärkte.

EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 120.000 Euro dotiert und unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expert*innengremium, das zweimal pro Jahr zusammentritt. Die Empfehlungen an den Vorstand der EVN zur Mittelverwendung erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2021/22 unterstützte der Fonds 18 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 133.000 Euro.

  • Zum neu eingerichteten Energiehilfefonds siehe Seite 69
  • Siehe auch www.evn.at/Sozialfonds
  • GRI-Indikatoren: GRI 203-1, GRI 203-2

evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer internationaler Kunst, die von dem mit renommierten Expert*innen besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Unsere Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter*innen und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.

Siehe auch www.evn-sammlung.at

EVN100 FÜR NIEDERÖSTERREICH

Zum 100-Jahr-Jubiläum der EVN kam es zur Neuauflage einer bereits 2014 erfolgreich durchgeführten Aktion: Die für ihr großes soziales Engagement bekannten Mitarbeiter*innen der EVN bekamen 2022 neuerlich die Möglichkeit, gemeinsam gemeinnützige Aktionen in Niederösterreich zu realisieren. Die EVN unterstützte sie dabei mit einem Arbeitstag und mit je bis zu 1.000 Euro für Material, das zur Umsetzung des Projekts benötigt wurde. Die Teams bestanden zumindest aus drei Mitarbeiter*innen der EVN. Bis Ende Oktober 2022 wurden im Rahmen von "EVN100 für Niederösterreich" insgesamt 34 Aktionen umgesetzt, an denen sich in Summe 232 Mitarbeiter*innen beteiligten. Das Themenspektrum war breit und umfasste z. B. die Säuberung von Flüssen, Aktionen zugunsten von Kinderund Jugendeinrichtungen oder Pflege- und Betreuungszentren sowie Hilfsaktionen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlingsfamilien.

Stakeholder der EVN und
Art ihrer Einbeziehung
(Auszug)
Regelmäßige Befragungen Laufender und
regelmäßiger
Kontakt
Arbeitsgruppen, Foren,
Jahresversammlungen
(1–2-mal pro Jahr oder öfter)
Beiräte, Expert*innen
gremien (1–2-mal pro
Jahr oder öfter)
Aufsichtsrat
Mitarbeiter*innen + + + + +
Kund*innen + + + + +
Geschäftspartner*innen + + + + +
Zivilgesellschaft + + + +
Medien + + +
Kapitalmarkt + + + + +

Nachhaltigkeitsprogramm

Unser Nachhaltigkeitsprogramm wurde in einem iterativen Prozess im Zuge von Zielgesprächen erarbeitet. Dabei haben wir auf Basis der EVN Wesentlichkeitsmatrix bereichsspezifische Themenschwerpunkte konkretisiert und – darauf aufbauend – Nachhaltigkeitsziele sowie entsprechende Maßnahmen definiert. Das Nachhaltigkeitsprogramm wird laufend unter Beteiligung aller Unternehmensbereiche aktualisiert bzw. erweitert.

nommen. Die Errichtung weiterer Naturfilteranlagen ist bereits in Planung.

Gesellschaft und Gemeinschaft Absicherung der Versorgungssicherheit und -qualität bei Fernwärme durch Ausbau und weitere Maßnahmen 2 Um eine ausreichende Ausfallreserve und die erforderliche Spitzenlastabdeckung zu garantieren, sind unsere Fernwärmeerzeugungsanlagen mit redundanten Aggregaten und zwei verschiedenen Brennstoffen (vorrangig Biomasse) ausgerüstet. Außerdem überprüfen wir die Einsatzmöglichkeiten von Ersatzbrennstoffen (unbehandeltes Altholz) anstelle naturbelassener Biomasse und erweitern unsere Rundholzlagerkapazitäten zum Ausgleich eventueller Lieferengpässe um ca. 30 % (Vorhaltung für Biomasse). Um die bestehende hohe Qualität zu halten, werden in zertifizierten Fernwärmeanlagen regelmäßige Audits durchgeführt (EMAS und ISO 140001). Steigerung der digitalen und nachhaltigen Kompetenz von Stakeholdern 4 8 Die EVN setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in der Bildung ein. Deshalb entwickeln wir laufend Maßnahmen für Kindergartenkinder bis hin zur Sekundarstufe 2 und bieten im Rahmen des EVN Schulservice ein breites Portfolio an regelmäßigen kostenlosen Workshops, Lernmaterial sowie Events in ganz Niederösterreich an. Die kostenlosen Lehrsets sind zum Download auf www.young.evn.at verfügbar. Weitere Angebote sind der Energiesparmeisterkurs und Besuche in Kraftwerken (Wasserkraftwerke, Wind- und Sonnenparks, Biomasse-Fernheizwerke, Wärmekraftwerke, Müllverbrennungsanlage und Speicherkraftwerke) für Schulklassen. Aktiver Stakeholderdialog zum Thema Nachhaltigkeit 8 In der Strategie 2030 bekennt sich die EVN unter dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter." klar dazu, einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit zur Eindämmung der Klimaerwärmung zu leisten. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde dazu die EVN Klimainitiative mit folgenden drei Schwerpunkten entwickelt: konkrete CO2-Emissionsreduktionsziele (akkordiert mit der Science Based Targets Initiative), Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften sowie Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz. Im Geschäftsjahr 2021/22 haben wir für die EVN Klimainitiative die Kampagne "Wir fürs Klima" entwickelt. Diese an interne und externe Stakeholder gerichtete Kampagne soll unsere Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen der EVN Klimainitiative kommunikativ begleiten und verstärken. Zur Kampagne "Wir fürs Klima" siehe Seite 101 Demand Side Management in der E-Mobilität und der Industrie 2 4 6 Die EVN ermöglicht es erstmals, Ladevorgänge von E-Autos im Rahmen eines automatisierten Handelssystems zu verschieben und diese Flexibilitäten kurzfristig auf dem Energiemarkt zu vermarkten. Dazu wurden insgesamt mehr als 100 Ladepunkte an Standorten der EVN und der EZN (Energiezukunft Niederösterreich) mit einem joulie-Optimierungsassistenten ausgestattet und zu einem großen Speicher aggregiert. ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2021/22

  • Handlungsfelder 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
    • 2 Versorgungssicherheit
    • 3 Kund*innenorientierung
    • 4 Innovation und Digitalisierung

5 Attraktive Arbeitgeberin 6 Klimaschutz 7 Umweltschutz

8 Stakeholder-Dialog

ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2021/22
Ausbau erneuerbare
Erzeugung
Ausbau der erneuerbaren
Erzeugung; Ausbauziele gemäß
Strategie 2030: Windkraft
kapazitäten auf 750 MW und
Photovoltaikkapazitäten auf
300 MW erhöhen
2
6
Im Geschäftsjahr 2021/22 befanden sich folgende Windkraft- und
Photovoltaikprojekte in Umsetzung:
• Windparks: Schildberg (12,6 MW, Errichtung abgeschlossen),
Japons (Repowering bestehender Anlagen; 12,6 MW),
Palterndorf-Dobermannsdorf (42 MW), Großkrut-Altlichtenwarth
(12,4 MW)
• Photovoltaikanlagen: Trumau (10 MW), zwei Anlagen in
Nordmazedonien (insgesamt rund 2,2 MW)
Flächendeckende Errichtung
von konventionellen und
nicht-konventionellen
Die EVN Sonneninitiative in Niederösterreich wird laufend erweitert.
Im Geschäftsjahr 2021/22 erzielten wir durch Errichtung zusätzlicher
Photovoltaikkapazitäten folgende Fortschritte:
Photovoltaikkapazitäten
2
6
• Sonnenbeteiligungskraftwerke: zusätzlich 620,12 kWp;
insgesamt 678,62 kWp per 30. September 2022
• Sonnen-Contracting: zusätzlich 241,68 kWp;
insgesamt 810,7 kWp per 30. September 2022
Revitalisierung von
Kleinwasserkraftwerken
Die Revitalisierung unserer Kleinwasserkraftwerke durch Rückbau bzw.
Umbau wird laufend umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2021/22 erzielten wir
hier folgende Fortschritte:
2
6
• Laufwasserkraftwerk Brandstatt neu errichtet und in Betrieb
genommen; das Regelarbeitsvermögen wurde von rund 1,4 GWh
auf 3,4 GWh pro Jahr mehr als verdoppelt.
• Modernisierung des Kleinwasserkraftwerks Ochsenburg in
Umsetzung; geplante Inbetriebnahme Anfang 2023; das
Regelarbeitsvermögen wird von rund 2,8 GWh auf 3,8 GWh
pro Jahr gesteigert.
Innovationen und
neue Chancen für
die Umwelt
Forcierung von E-Mobilität
durch flächendeckende
Ladeinfrastruktur
2
3
6
Die EVN errichtet mit Fokus auf Niederösterreich laufend öffentliche
Ladepunkte und verstärkt das Ladenetz mit Roamingpartnerinnen. Die
Ladeinfrastruktur wird sowohl entlang der Hauptverkehrsachsen als
auch in der Fläche (Städte und Dörfer) errichtet. Unser Ladenetz
erstreckt sich flächendeckend über ganz Niederösterreich. Kund
innen
mit mehr als 11.800 aktiven EVN Strom-Tankkarten laden österreichweit
bereits an etwa 8.400 Ladepunkten Strom aus erneuerbaren Energie
quellen (Stand: 30. September 2022). Das Ladestationssystem soll mit
zahlreichen regionalen Energieversorger*innen verdichtet werden.
Darüber hinaus wird die EVN Flotte sukzessiv an allen Standorten
erweitert; ebenso erstellen wir Heimladelösungen für unsere
Mitarbeiter*innen.
Zudem vertiefen wir unsere Kooperation mit dem Bundesverband

Elektromobilität Österreich.

ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2021/22
Energieeffizienz Energieeffizienzmaßnahmen
in der Müllverbrennung und
der Wärmerzeugung
6
Die EVN verbessert die Energieeffizienz sowohl in ihrer Müllverbren
nungsanlage als auch in der Wärmeerzeugung. Zudem deckt die
EVN Wärme ihren Eigenbedarf an Strom aus erneuerbaren Energien.
So erfolgte im Geschäftsjahr 2021/22 zusätzlich zu den bereits an zwölf
Kraftwerksstandorten bestehenden Photovoltaikanlagen die Installation
an fünf weiteren Standorten.
In unserer Müllverbrennungsanlage in Dürnrohr verwirklichen wir
verschiedenste Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: Zum einen setzen
wir ausschließlich Lkw mit Motoren der neuesten Generation ein, zum
anderen tauschten wir vier Druckluftkompressoren aus und erzielen
damit eine Energieeinsparung von 80 MWh pro Jahr. Eine weitere Ein
sparung von rund 46 MWh jährlich konnte durch die Erneuerung der
Antriebsmotoren in den Müllbunkerkränen erreicht werden. Durch die
Optimierung der An- und Abfahrautomatik und der Feuerregelung
sowie verstärkte Eingangskontrollen wurde der Erdgasverbrauch im Ge
schäftsjahr 2021/22 um 1.267 MWh gegenüber dem Vorjahr verringert.
Gesellschaft und
Gemeinschaft
Innovationen und
Stärkung der Prämisse
"Kund*innen im Fokus"
3
4
Laufende Maßnahmen umfassen z.B. Beiträge im EVN Intranet
zum Thema "Impulse für Kundinnenorientierung", die Durchführung
der jährlich im Oktober stattfindenden Customer Service Week mit
EVN Mitarbeiter
innen aus Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien
und Kroatien. Der Fokus liegt dabei auf dem Thema "Wir alle sind für
neue Chancen für
die Umwelt
Kund*innen da".
Maßnahmen mit Fokus auf die Digitalisierung von Produkt- und
Serviceangeboten im Geschäftsjahr 2021/22:
• Go-Live der neuen EVN Website mit modernem digitalem
Kundinnenportal zur automatisierten Abwicklung von
Kund
innenanliegen (Tarifwechsel, Umzug, Neuanschluss,
Kundinnenrückwechsel)
• Implementierung eines Online-Panels als Plattform für digitales
Kund
innenfeedback; Go-Live im Oktober 2022
• Implementierung eines Real-Time-Tools zur niederschwelligen
Bewertung von Kundinnenkontakten via SMS oder E-Mail
• Robotergestützte Prozessautomatisierung zur effizienteren
Abwicklung von Kund
innenanliegen (z.B. Vertragsabschluss/-
verlängerung, Tarifwechsel)
• Übernahme des Pilotprojekts "Virtuelle Videoberatung" ins reguläre
Beratungsangebot von kabelplus
Produktverantwortung Fokus auf Datenschutz im
gesamten Kund*innenkontakt
management
3
Keine SDG
Relevanz
Die Anzahl der Datenschutzbegehren ist nach wie vor gering. Dennoch
setzt die EVN diverse Maßnahmen, um potenzielle Fehler im Auskunfts
prozess zu minimieren. So haben wir beispielsweise die Daten, zu denen
wir Auskünfte erteilen, in einen automatisierten Bericht integriert. Damit
entfällt das mühsame Suchen und Kopieren der einzelnen Daten aus
unterschiedlichen Systemen.
  • Handlungsfelder 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
    • 2 Versorgungssicherheit
    • 3 Kund*innenorientierung
    • 4 Innovation und Digitalisierung
  • 5 Attraktive Arbeitgeberin 6 Klimaschutz
  • 7 Umweltschutz
  • 8 Stakeholder-Dialog
ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2021/22
Umgang mit
Mitarbeiter*innen
Ortsunabhängiges, eigenstän
diges Arbeiten; Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
5
Maßnahmen im Geschäftsjahr 2021/22 zur weiteren Verbesserung des
Mobile-Arbeitsstunden-Modells, das in der EVN ortsunabhängiges
Arbeiten ermöglicht:
• Evaluierung des Modells mit externer Unterstützung und Hinblick auf
die Effektivität der Zusammenarbeit
• Durchführung eines Pilotprojekts zum Desk Sharing
• Roll-out von MS Teams
• Erhebungen zur Unternehmenskultur
• Ausweitung des EVN Stimmungsbarometers
Vermeidung von Arbeits
unfällen durch Schutzmaßnah
men (und Reduktion des
Lost Time Injury Frequency)
Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen erfolgt die Beschaffung von Arbeits
und Schutzbekleidung und Arbeitsmitteln stets nach aktuellem Standard.
Zudem werden Führungskräfte (u. a. durch Trainings und Sicherheits
gespräche) verstärkt eingebunden und Fachseminare zum Thema Arbeits
sicherheit angeboten.
5 Laufende Bewusstseinsbildung durch regelmäßige interne Kommunikation
(z.B. Intranet, Mitarbeiterinnenzeitung), Maßnahmen zur Absturzsiche
rung (z.B. Schutzausrüstung, Schulung der betroffenen Mitarbeiter
innen)
sowie ein umfangreiches Schulungsprogramm (auch für Fremdfirmen) zu
allgemeinen Themen, darunter der Smart-Meter-Tausch, sind Teil unserer
vorbeugenden Maßnahmen. Zusätzlich arbeiten wir in den entsprechen
den Ausschüssen der Branchenvereinigung Oesterreichs Energie mit.
Beauftragung von Personen zur
Unterstützung der Organisation
und zur Gewährleistung der
Sicherheit
Die EVN hat zentral geführte Beauftragungslisten für jede Gesellschaft
(z.B. Planungs- und Baustellenkoordinatorinnen, Abfallverantwortliche,
Brandschutzwart
innen, Arbeitsmedizinerinnen, zuständige Betriebs
rät
innen oder Sicherheitsvertrauenspersonen im Bereich Arbeitsschutz etc.).
5 Wir halten alle gesetzlichen Vorschriften ein und sorgen in Bereichen mit
großem Gefährdungspotenzial für zusätzliche Sicherheit, so z.B. durch
mehr Ersthelferinnen als gesetzlich vorgeschrieben. Damit in Organisa
tionseinheiten mit Schichtdiensten zu jeder Zeit genügend Ersthelfer
innen
vor Ort sind, wurden in diesen Bereichen alle Mitarbeiterinnen zu Erst
helfer
innen ausgebildet.
Digitale Lernangebote
4
Keine
SDG
Relevanz
Die interne Online-Lernplattform für Mitarbeiter*innen der EVN (ELI)
wurde erfolgreich implementiert. Zusätzlich bieten wir laufend digitale
Trainings (z.B. zu Energiethemen und zum Thema Projektmanagement
sowie Compliance-Schulungen, Sicherheitsunterweisungen und Cyber
security-Webinare) an.
Umweltbildung von
Mitarbeiter*innen in
Nordmazedonien
7
Informationen zum Thema Umweltschutz sind auf Dnevnik, einer
internen Plattform für den Informationsaustausch und die Zusammen
arbeit der Mitarbeiter*innen der EVN Macedonia und ihrer Unter
nehmen, verfügbar.
Diversität und
Chancengleichheit
Programme zur Förderung und
Verbesserung von Diversität
5
Maßnahmen im Geschäftsjahr 2021/22:
• Mentoring-Programm als Vorbereitung für Frauen in Führungspositio
nen erfolgreich abgeschlossen
• Umsetzung eines Projekts zur Gender-Awareness mit dem Aufruf an
alle Mitarbeiter*innen, einen bewussten Umgang mit fairer Sprache
zu pflegen, da die EVN niemanden ausgrenzen, sondern mit einer
inklusiven Sprache alle Menschen ansprechen möchte; Veröffent

lichung einer Anleitung im EVN Intranet und der Mitarbeiter*innenzeitung mit einer Empfehlung für geschlechtergerechter Sprache

Natürliche Ressourcen Schutz von Ökosystemen und Biodiversität; Sicherung des Artenschutzes 7 In Nordmazedonien haben wir zum Schutz der biologischen Vielfalt in Kooperation mit der Umwelt-NGO Macedonian Ecology Society Schutzmaßnahmen zur Verringerung von Vogelunfällen durch Stromschläge und Kollisionen durchgeführt. Dazu wurden die Masten und Spannungselemente isoliert. Zusätzlich sind weiterhin Storchenplattformen auf den Masten des Verteilnetzes installiert. Auch in Bulgarien setzt die EVN laufend Maßnahmen, um Vogelunfälle zu vermeiden. Strommasten, bei denen Meldungen zu Zwischenfällen mit Vögeln vorliegen, werden gesichert. Zusätzlich werden auf Grundlage laufender Beobachtung neue Storchennester geschützt. Seit 2020 unterstützt die Netz Niederösterreich finanziell das Projekt Life Plus Eurokite zum Schutz der Rotmilane. Mithilfe von an jungen Rotmilanen angebrachten GPS-Sendern, deren Ankauf z. T. von der Netz Niederösterreich finanziert wird, werden hier bis 2023 Daten über die Lebensraumnutzung der Vögel erfasst. Ziel ist es, die vom Menschen verursachte Sterblichkeit von Greifvögeln zu reduzieren. Um den Artenschutz für Greifvögel zu gewährleisten, wird die Netz Niederösterreich die gewonnenen Daten bei der Auswahl ihrer Verkabelungsprojekte berücksichtigen. Bekenntnis zur Sanierung von Altstandorten 7 Im Geschäftsjahr 2021/22 haben wir einen Altstandort saniert, der in den 1940er und 1950er Jahren zur Imprägnierung von Holzmasten genutzt wurde. Aktuell läuft gerade die Sanierung eines Kraftwerksstandorts, der aufgrund der historischen Vornutzung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch frühere Eigentümer*innen verursachte Kontaminierungen aufweist. Zudem erfolgt – auf unsere Initiative hin – der Rückbau eines 1987 stillgelegten thermischen Kraftwerks. Auch hier sollen sämtliche Schadstoffe entfernt und wieder eine Wiesenfläche geschaffen werden. Nach Abschluss dieser Transformation werden wir Konzepte zur Weiternutzung des Standorts zur erneuerbaren Energieerzeugung prüfen. Kreislaufwirtschaft beim Standortmanagement 7 Betonfundamente, die im Zuge von Ersatzinvestitionen nicht mehr genutzt werden können, werden stets entfernt, sodass der Boden rückgewonnen und neu genutzt werden kann. Altbeton führen wir dem Baustoffrecycling und damit einer Wiederverwendung zu. Technisch nicht mehr nutzbare Teile unserer Kraftwerke, Anlagen und Netze werden ebenfalls sachgemäß getrennt, bestmöglich verwertet und nach Möglichkeit dem Baustoff- und Metallrecycling zugeführt. Motivation der Kund*innen zur Spende ihrer Bonuspunkte für Biodiversitäts- bzw. Tierschutzmaßnahmen 7 8 Im Rahmen der EVN Bonuswelt ermutigt die EVN ihre Strom- und Gasprivatkund*innen, Bonuspunkte zu spenden. Je nach Auswahl der Spende werden dadurch Bäume in der ausgewählten Gemeinde gepflanzt oder der Tierschutzverein Wiener Neustadt unterstützt. Die EVN tritt in diesem Programm als Vermittlerin auf, die Kund*innen spenden. Die diesjährige Baumaktion lief von 1. Juni bis 30. September 2022. 95 niederösterreichische Gemeinden nahmen an der Aktion teil. ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2021/22

  • Handlungsfelder 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
    • 2 Versorgungssicherheit
    • 3 Kund*innenorientierung
    • 4 Innovation und Digitalisierung

Attraktive Arbeitgeberin Klimaschutz Umweltschutz Stakeholder-Dialog

ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2021/22
Natürliche Ressourcen Sicherstellung des Boden
und Grundwasserschutzes
7
In Nordmazedonien werden zur Vorbeugung für den Falle eines Austritts
von kleinen Mengen gefährlicher Stoffe die Oberflächen von festen
Böden (Beton, Asphalt) mit einem universellen absorbierenden Material
behandelt. Zusätzlich wurden 2021 neue, besonders widerstandsfähige
und langlebige Sekundärbehälter angeschafft. Sie bieten einen idealen
Schutz für Boden und Grundwasser. Darüber hinaus werden zur Reini
gung von Oberflächen, die durch Fette, Öle, Erdölprodukte und andere
umweltschädliche Flüssigkeiten verschmutzt wurden, Entfettungsmittel
eingesetzt.
Umweltfreundliche und
wirtschaftliche Verwertung
von Klärschlamm
7
Im April 2022 wurde eine Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage in
Mitteldeutschland in Betrieb genommen. Planung, Montage und Errich
tung erfolgten durch sludge2energy, ein 50:50-Joint Venture der EVN.
Ziel ist die umweltfreundliche und wirtschaftliche Verwertung von
jährlich über 33.000 t entwässertem und 2.700 t extern getrocknetem
Klärschlamm. Zukünftig soll lebenswichtiger Phosphor aus der Klär
schlammasche zurückgewonnen werden.
Eindämmung
der Umweltverschmutzung
und Optimierung des
Abfallmanagements;
Emissionssenkung
Aufrechterhaltung der
Umweltmanagementsysteme
7
Unsere Müllverbrennungsanlage in Dürnrohr ist nach ISO 9001 Qualitäts
management, ISO 14001 Umweltmanagement und EMAS zertifiziert.
Zudem ist sie ein eingetragener Entsorgungsfachbetrieb. Die Zertifizie
rungen werden laufend aktualisiert.
Eindämmung
der Umweltverschmutzung;
Emissionssenkung
Vermeidung von Verschmut
zung; Prozessoptimierung
und Emissionssenkung bei der
thermischen Verwertung
7
Die angestrebte Emissionssenkung in unseren Fernheizwerken erzielten
wir durch den Einbau von Primärzirkulation in den Biomasseanlagen
Hagenbrunn, Leopoldsdorf, Korneuburg und Tulln erzielt. Nun wird
laufend überprüft, ob eine entsprechende Möglichkeit bzw. Bedarf
in weiteren Anlagen besteht. Darüber hinaus erfolgte in Tulln und
Korneuburg die Optimierung der Verbrennung durch mechanische
Umbauten im Brennraum und im Rauchgasweg.
Um die Emissionen aus dem Hausbrand zu reduzieren, errichten wir
laufend neue Biomasseheizkraftwerke für die Fernwärmeversorgung.
Dazu zählen aktuell der Bau einer Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungs
anlage in Krems, die Planung einer weiteren Anlage in St. Pölten sowie
Kesselerweiterungen in den Biomasseanlagen Wiener Neustadt Civitas
Nova (abgeschlossen), Bruck/Leitha und Guntramsdorf (in Planung).
Ebenso ist das Biomasse-Fernheizwerk in Langenlebarn bereits in Be
trieb gegangen.
Innovationen und
neue Chancen für
die Umwelt
Innovationen unterstützen den
Systemumbau in Richtung
erneuerbare Energien
2
3
4
6
Die EVN treibt ihre Innovationsaktivitäten in zahlreichen Projekten voran.
Hier eine Auswahl der im Geschäftsjahr 2021/22 verfolgten Projekte:
• Projekte in Modellregionen zur optimierten Nutzung und Speicherung
erneuerbarer Erzeugung (Reallabor Waldviertel, LOW TECH inno-lab
Weinviertel)
• Entwicklung und Ausrollung eines virtuellen Kraftwerks mit den
Flexibilitäten von Privatkund*innen (Green the Flex)
• Projekte zur Optimierung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
(NETSE, Hybrid LSC)
• Bidirektionales Laden bei E-Fahrzeugen und höhere Flexibilität durch
Demand Side Management (Car2Flex)
• Einbindung und Nutzung von flexiblen Lasten in der Industrie auf dem
Energie- und Regelreservemarkt (Industry4Redispatch)
• Pilotprojekt der RAG zur großvolumigen saisonalen Speicherung von
erneuerbarer Sonnenenergie, die durch Elektrolyse in grünen Wasser

Zu unseren Innovationsprojekten siehe auch Seite 73ff

ESG-Detail Zieldefinition SDG Entwicklungen und Fortschritte im Geschäftsjahr 2021/22
Ethik im Geschäftsumfeld Steigerung des Bewusstseins
für Compliance-Themen im
gesamten EVN Konzern
Keine SDG
Relevanz
Um unsere Mitarbeiter*innen bei Neueintritt in Compliance-Themen
einzuführen, bieten wir das Webinar "Compliance Basic" als erstes
Training verpflichtend an.
1 Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgten zudem die Adaption und die
Implementierung des Online-Webinars "Compliance Basic" auf der
internen Lernplattform "ELI".
Für 700 Mitarbeiterinnen haben wir das Compliance-Update als
Präsenzschulung (zuvor durch Covid-19 eingeschränkt) nachgeholt.
Zusätzlich wurde ein Compliance-Roundtable für Führungskräfte
veranstaltet. Weiters erscheinen laufend Beiträge sowie ein Weihnachts
quiz zum Thema Antikorruption im Mitarbeiter
innenmagazin "hello".
Verantwortungsvolles
Lieferant*innenmanagement
Nachhaltige Ausrichtung
aller Beschaffungsvorgänge
in der EVN
Die Umsetzung des Projekts "Strategisches Liefermanagement" läuft,
und es konnten bereits mehrere Arbeitspakete erfolgreich in die Linie
übergeben werden:
1 Die EVN Integritätsklausel wurde aktualisiert und um soziale Mindest
standards erweitert. Zusätzlich müssen alle Lieferantinnen und
Bieter
innen nach Login oder während des Registrierungsprozesses
im Beschaffungsportal der EVN die Integritätsklausel verpflichtend
akzeptieren.
Weiters wurde ein System zur Klassifizierung und Bewertung der
Warengruppen anhand der Kriterien Markt, ESG, Recht und Versor
gungssicherheit geschaffen, um die sich daraus ergebenden Risiken
in einem Warengruppen-Score abzubilden. Das System wird aktuell in
der Linie implementiert.
Bei durch die Konzernfunktion Beschaffung und Einkauf durchgeführ
ten Beschaffungsfällen werden sämtliche Lieferant*innen durch eine
renommierte Ratingagentur auf potenzielle Risiken (z.B. in den Bereichen
Nachhaltigkeit, soziale Mindeststandards, Compliance) gescreent.
Emissionen Mit der Science Based Targets
Initiative (SBTi) akkordierte
Ziele zur Reduktion der
CO2-Emissionen entwickeln
6
Die Ziele wurden Ende des Geschäftsjahres 2020/21 bei der SBTi einge
reicht und Anfang des Geschäftsjahres 2021/22 von dieser abgenommen.
Basisjahr für die fünf Ziele zur Reduktion verschiedener Scope-1-, Scope-2-
und Scope-3-Emissionen ist das Geschäftsjahr 2018/19, Zieljahr das Ge
schäftsjahr 2033/34. Mit der Verwirklichung dieser Ziele leisten wir einen
wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des "Deutlich-unter-2°C-Ziels"
des Pariser Klimaabkommens.
Klimaneutralität in ausgewähl
ten Konzerngesellschaften
6
Im Geschäftsjahr 2021/22 erhielt die EVN Wasser als erste Konzern
gesellschaft eine Zertifizierung für Klimaneutralität nach PAS 2060.
Schrittweise sollen künftig weitere Konzerngesellschaften klimaneutral
gemäß PAS 2060 werden.
Kreislaufwirtschaft Upcycling von Produkten durch
Kooperationen
7
Die kabelplus kooperiert mit Refurbed, einem Online-Marktplatz für
zertifizierte und sorgfältig ausgewählte Händler*innen, die hier ihre
generalüberholten Produkte anbieten. Gebrauchte Geräte werden dazu
umfangreich erneuert, auf den neuesten technischen Stand gebracht
und lassen sich auf diese Weise nicht von Neugeräten unterscheiden.
Handlungsfelder 1 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
2 Versorgungssicherheit
5 Attraktive Arbeitgeberin
6 Klimaschutz

2 Versorgungssicherheit

3 Kund*innenorientierung

4 Innovation und Digitalisierung

7 Umweltschutz 8 Stakeholder-Dialog

Das vorstehende Nachhaltigkeitsprogramm ist Ausdruck unseres Anliegens, die Handlungsfelder unserer Wesentlichkeitsmatrix auch mit konkreten Projektzielen und Maßnahmen zu verknüpfen. Denn die Handlungsfelder sollen unser tagtägliches Agieren als Unternehmen ebenso maßgeblich prägen wie unsere Kernstrategien, die unsere verantwortungsvolle und nachhaltige Ausrichtung in einen mittel- und langfristigen Kontext stellen. Zudem soll die Konkretisierung auch bei unseren Mitarbeiter*innen das Bekenntnis noch stärker verankern, dass wir stets im Einklang mit unserer Strategie und im besten Interesse unserer Stakeholder arbeiten wollen. Weiters sollen die Ziele bzw. Maßnahmen einen konkreten Beitrag zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) leisten.

Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe auch Seite 16f

Zu den SDG und den jeweiligen Unterzielen siehe auch https://sustainabledevelopment.un.org/sdgs

Maria Enzersdorf, am 23. November 2022

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Unabhängige Prüfung des nichtfinanziellen Berichts

An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der EVN AG, Maria Enzersdorf

Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts sowie Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung gemäß § 267a UGB der EVN AG (der "Gesellschaft") für das Geschäftsjahr 2021/22 durchgeführt.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die ordnungsgemäße Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB, den GRI Standards 2016 Option "Kern" sowie Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 2 und Abs. 4 der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission (2021/2178) iVm Artikel 9 lit. a und b der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekanntgeworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft zum 30.09.2022 in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), den GRI Standards 2016 Option 11Kern" sowie Artikel 8 der

EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 2 und Abs. 4 der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission (2021/2178) iVm Artikel 9 lit. a und b der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) übereinstimmt.

Klarstellung zum Prüfumfang aufgrund der integrierten nichtfinanziellen Berichterstattung im Ganzheitsbericht. Unsere Prüfung umfasst folgenden Bereich des Ganzheitsberichts:

• Nichtfinanzieller Bericht im Ganzheitsbericht 2021/22

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfun gen (KFS/PG 13) und der für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird.

Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und entsprechender Berichtsgrenzen der Gesellschaft zu erlangen;
  • Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Gesellschaft in der Berichtsperiode;
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Sozialund Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschenrechten und Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten;
  • Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Angaben zu Konzepten, Risiken, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Leistungsindikatoren verantwortlich sind;
  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung der im Prüfungsumfang enthaltenen Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich der Konsolidierung der Daten;
  • Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente, um zu bestimmen, ob qualitative und quantitative Informationen durch ausreichende Nachweise hinterlegt sowie zutreffend und ausgewogen dargestellt sind;
  • Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungsund Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Prozess- und Stichprobenerhebung der Standorte in Nordmazedonien und Bulgarien. Die Befragung der Mitarbeiter wurde virtuell durchgeführt;
  • Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben für die im GRI-Index angeführten GRI Standards, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden;
  • Beurteilung, ob die Anforderungen gemäß § 267a UGB sowie GRI Standards 2016 Option "Kern" angemessen adressiert wurden;
  • Beurteilung, ob die Anforderungen des Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 2 und Abs. 4 der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission (2021/2178) iVm Artikel 9 lit. a und b der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) angemessen adressiert wurden;
  • Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben durch kritisches Lesen des nichtfinanziellen Berichts.

Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages.

Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen, Aussagen aus externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie Verweise auf weiterführende Berichterstattung der Gesellschaft nicht Gegenstand unseres Auftrages. Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüften Angaben wurden auf korrekte Übernahme geprüft (keine inhaltliche Prüfung).

Zusammenfassende Beurteilung

Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2021/22 der Gesellschaft nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB), den GRI Standards 2016 Option "Kern" sowie des Artikel 8 der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) iVm Artikel 10 Abs. 2 und Abs. 4 der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission (2021/2178) iVm Artikel 9 lit. a und b der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) aufgestellt wurde.

Verwendungsbeschränkung

Eine Veröffentlichung unserer Prüfbescheinigung gemeinsam mit dem nichtfinanziellen Bericht stimmen wir zu. Der Bericht bildet keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Der Bericht ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegen über.

Auftragsbedingungen

Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt Punkt 7 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe zur Anwendung.

Wien, am 23. November 2022

BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Mag. Peter Bartos Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat stand im Geschäftsjahr 2021/22 regelmäßig in engem Austausch mit dem Vorstand und den Führungskräften, um die zahlreichen Herausforderungen, die die Energiemarktkrise in Folge der geopolitischen und volkswirtschaftlichen Unsicherheiten in allen Märkten der EVN auslöste, eingehend zu erörtern.

Die zu bewältigenden Aufgaben waren vielfältig – teilweise in noch nie dagewesenem Ausmaß – und betrafen auf unterschiedliche Weise sämtliche Organisationseinheiten. Sie reichten, um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen, von Fragen der Versorgungssicherheit, besonders bei der Beschaffung und Bevorratung von Erdgas, über Herausforderungen für die regulatorischen Mechanismen in Südosteuropa sowie den Ergebnisdruck im Energievertrieb angesichts der massiv gestiegenen Beschaffungskosten bis hin zur Bewältigung des enormen Kommunikationsaufkommens für den Bereich Customer Relations aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs unserer Kund*innen. Ungeachtet dieser Krise verfolgt der Vorstand weiterhin die Umsetzung der ambitionierten Strategie 2030, die auf die Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems abzielt.

Sowohl in der Bewältigung der durch die Energiemarktkrise verursachten Herausforderungen als auch bei der Umsetzung der Strategie 2030 setzt die EVN die richtigen Maßnahmen und begegnet den aktuellen Verwerfungen mit ausreichender Widerstandskraft, wie auch das Konzernergebnis für 2021/22 bekräftigt.

Erfüllung der Aufgaben

Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der EVN im Rahmen seiner Verantwortung und Befugnisse aktiv begleitet und unterstützt. Er hat im Berichtszeitraum in sechs Plenarsitzungen sowie in zehn Sitzungen seiner Ausschüsse die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen informiert. Insbesondere auf Grundlage dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattfand, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen. Darüber hinaus hat der Vorstand zustimmungspflichtige Geschäfte dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Österreichischer Corporate Governance Kodex

Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die EVN zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Die EVN hat sich dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2021 vollinhaltlich unterworfen. Bis auf zwei Abweichungen, die im konsolidierten Corporate Governance-Bericht dargestellt sind, werden alle C-Regeln des ÖCGK eingehalten.

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH hat den konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2021/22 der EVN im Einklang mit C-Regel 62 des ÖCGK und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2022 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses vom 1. Dezember 2022 gemäß § 96 AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß der Stellungnahme 22 des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Vergütungspolitik und -bericht

Im Jänner 2020 beschloss die 91. ordentliche Hauptversammlung der EVN die vom Aufsichtsrat gemäß §§ 78a und 98a AktG aufgestellten Grundsätze für die Vergütung (Vergütungspolitik) für Vorstandsmitglieder sowie für Aufsichtsratsmitglieder der EVN. Darauf basierend haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/22 nach §§ 78c und 98a AktG erstellt. Dieser wird der 94. ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 bestellte BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss der EVN zum 30. September 2022 sowie den Lagebe

richt des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG über das Ergebnis der Abschlussprüfung und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung) berichtet.

Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2022 samt Anhang, Lagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung und des konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2022 gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.

Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, gemeinsam mit dem Konzernlagebericht ebenfalls von der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellem Bericht geprüft und dem Aufsichtsrat darüber

berichtet; dieser hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellem Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

Hervorzuheben ist, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht erstmals eine Berichterstattung im Sinn der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (EU-Taxonomie-Verordnung) enthält, die über die Anforderungen der im ersten Jahr der Anwendbarkeit beschränkten Berichterstattungspflicht hinausgeht und bereits wesentliche Aspekte einer Berichterstattung im Sinn der Vollanwendung umfasst. Die Prüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen des NaDiVeG bzw. § 267a UGB und den GRI-Standards 2016 Option "Kern" sowie Art. 8 der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) i.V.m. Art. 10 Abs. 2 und Abs. 4 der Delegierten Verordnung der Europäischen Kommission (2021/2178) i.V.m. Art. 9 lit. a und b der EU-Taxonomie Verordnung (2020/852) erfolgte für das Geschäftsjahr 2021/22 mit begrenzter Sicherheit durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.

Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiter*innen des EVN Konzerns für ihren Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2021/22. Besonderer Dank gilt auch den Aktionär*innen, den Kund*innen sowie den Partner*innen der EVN für das entgegengebrachte Vertrauen.

Diesen Bericht an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen.

Maria Enzersdorf, am 14. Dezember 2022

Für den Aufsichtsrat

Mag. Bettina Glatz-Kremsner Präsidentin

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Grundlagen

Die EVN AG (EVN) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Grundlagen für ihre Corporate Governance finden sich im österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, in den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, in der Satzung der EVN, im Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) sowie in den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.

In Übereinstimmung mit § 243c UGB und den einschlägigen Bestimmungen des ÖCGK erstellt die Gesellschaft jeweils jährlich zum 30. September einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht, der unter www.evn.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar ist.

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Erklärung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Die EVN hat sich dem ÖCGK, seit 1. März 2021 in seiner Fassung vom Jänner 2021, vollinhaltlich unterworfen. Der ÖCGK ist unter www.corporate-governance.at abrufbar.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichische Aktiengesellschaft, die an der Wiener Börse notiert und zum Konsolidierungskreis der EVN gehört. Der von ihr aufgestellte und veröffentlichte Corporate Governance-Bericht ist unter www.buho.at/corporate-governance-bericht abrufbar.

Die Regelkategorien des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen1):

  • L-Regeln (Legal Requirements) beruhen durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und sind von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden.
  • C-Regeln (Comply or Explain) sollen eingehalten werden. Eine Abweichung muss erklärt und begründet werden.
  • R-Regeln (Recommendations) haben Empfehlungscharakter. Die Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen.
  • 1) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden diese Regeln in Folge ohne Bezugnahme auf den ÖCGK ausgewiesen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN erklären, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK nach Maßgabe der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen vollständig beachtet und einhält.

Abweichungen von C-Regeln

Die EVN hält folgende C-Regeln des ÖCGK nicht vollständig ein:

C-Regel 16: Die Bestimmung, wonach der Vorstand eine*n Vorsitzende*n hat, wird nicht eingehalten. Da der Vorstand vor dem Hintergrund seiner Aufgaben sowie der Struktur der Gesellschaft aus zwei Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat im Bestellungsbeschluss keines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. In diesem Fall ist für einen gültigen Vorstandsbeschluss die ordnungsgemäße Einberufung und Teilnahme beider Vorstandsmitglieder erforderlich. Beschlüsse haben einstimmig zu erfolgen; eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, hat der Vorstand diesen Tagesordnungspunkt binnen zehn Tagen einer neuerlichen Beratung und Beschlussfassung zuzuführen. Sollte wiederum kein Beschluss zustande kommen, hat der Vorstand dies dem Aufsichtsrat zu berichten. Ein Mitglied des Vorstands wurde zum Sprecher des Vorstands ernannt. Der Beschluss des Aufsichtsrats, keinen Vorsitzenden des Vorstands zu bestellen, gilt unbefristet.

C-Regel 45: Die Bestimmung, wonach Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen dürfen, die zum Unternehmen im Wettbewerb stehen, wird mit einer Ausnahme von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats eingehalten. Das Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Ing. Peter Weinelt ist Geschäftsführer der Wiener Stadtwerke GmbH, die insbesondere über ihre Tochterunternehmen teilweise im Wettbewerb zu Tochterunternehmen der EVN steht. Die Entscheidung zur Wahl dieses Aufsichtsratsmitglieds wurde in der Hauptversammlung getroffen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung wurde vom Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses gemacht. Die Vertretung von wesentlichen Anteilseigner*innen im Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sich bewährt. Diese Abweichung gilt auf die Dauer der Bestellung des betreffenden Aufsichtsratsmitglieds. Die Corporate Governance der EVN und die fortgesetzte Praxis im Aufsichtsrat stellen sicher, dass mögliche Interessenkonflikte bei konkreten Beschlussfassungen bereits im Vorfeld geklärt werden und in Folge eine rechtskonforme Vorgangsweise sichergestellt wird.

Vorstand

Zusammensetzung

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA

Mitglied und Sprecher des Vorstands

Geboren 1964, Magister der Rechtswissenschaften, Master of Business Administration. 1993 Eintritt in die EVN; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 20. Jänner 2011. Ende der laufenden Funktionsperiode: 19. Jänner 2026.

Aufsichtsratsmandate in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gemäß C-Regel 16 Funktion

Wiener Börse AG Mitglied des Aufsichtsrats
Österreichische Post Aktiengesellschaft Mitglied des Aufsichtsrats
Verbund AG Mitglied des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften1) Funktion

Burgenland Holding Aktiengesellschaft Vorsitzender des Aufsichtsrats
EVN Macedonia AD Vorsitzender des Aufsichtsrats
RAG Austria AG Vorsitzender des Aufsichtsrats
Netz Niederösterreich GmbH Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats
Burgenland Energie AG Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats

1) Über diese Aufsichtsratsfunktionen hinaus steuert der Gesamtvorstand wesentliche Tochterunternehmen anhand eines quartalsweisen Reportings nach Segmenten.

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Mitglied des Vorstands

Geboren 1958, Diplom-Ingenieur für Maschinenbau – Betriebswissenschaften. 1993 Eintritt in die EVN; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 1. Oktober 2017. Erneute Bestellung mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 bis 30. September 2027.

Aufsichtsratsmandate in
wesentlichen in den
Konzernabschluss
einbezogenen Gesellschaften1)
Funktion
Netz Niederösterreich GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrats
Burgenland Holding Aktiengesellschaft Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats
Burgenland Energie AG Mitglied des Aufsichtsrats
RAG Austria AG Mitglied des Aufsichtsrats

1) Über diese Aufsichtsratsfunktionen hinaus steuert der Gesamtvorstand wesentliche Tochterunternehmen anhand eines quartalsweisen Reportings nach Segmenten.

Arbeitsweise

Der Vorstand der EVN besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Sofern der Aufsichtsrat nicht eine*n Vorsitzende*n des Vorstands oder eine*n Sprecher*in des Vorstands ernannt hat, wählt der Vorstand seine*n Sprecher*in. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär*innen und der Arbeitnehmer*innen sowie des öffentlichen Interesses es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, kapitalmarkt- und unternehmensrechtliche Vorschriften, die Bestimmungen der Satzung, die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand sowie der ÖCGK.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat nach den jeweiligen Anforderungen an die Geschäftsführung die Bildung und Verteilung von Vorstandsbereichen. Ausgewählte Geschäfte sind jedoch der kollegialen Beratung und Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand vorbehalten.

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA verantwortet die Segmente Energie und Südosteuropa sowie die Konzernfunktionen Controlling, Customer Relations, Finanzwesen, Rechnungswesen, Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement, Recht und Public Affairs, Information und Kommunikation sowie Personalwesen.

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer verantwortet die Segmente Erzeugung, Netze und Umwelt sowie die Konzernfunktionen Informa tionsverarbeitung, Beschaffung und Einkauf, Verwaltung und Bauwesen sowie Revision.

Darüber hinaus hat der Vorstand bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats definiert sind, die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Die dort normierte Berichtspflicht gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage des Gesamtkonzerns sowie Informationen zu wichtigen Belangen einzelner Tochterunternehmen.

Aufsichtsrat

Zusammensetzung

Dem Aufsichtsrat der EVN gehören zum 30. September 2022 zehn von der Hauptversammlung gewählte und fünf vom Betriebsrat entsandte Mitglieder an. Die Kapitalvertreter*innen wurden in der 92. ordentlichen Hauptversammlung am 21. Jänner 2021 bis zu jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/25 zu beschließen hat, gewählt.

Dabei wurde auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder sowie auf die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats geachtet. Ebenso wurden Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur sowie die Internationalität der Mitglieder angemessen berücksichtigt.

Unabhängigkeit

Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der Generalklausel nach C-Regel 53 nachstehende "Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern der EVN AG" festgelegt:

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der EVN gelten folgende Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit:

    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende*r Angestellte*r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer*in der Gesellschaft oder Beteiligte*r oder Angestellte*r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner*in mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines*r solchen Anteilseigner*in vertreten.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein*e enge*r Familienangehörige*r (direkte Nachkommen, Ehegatt*innen, Lebensgefährt*innen, Eltern, Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Nach C-Regel 54 soll bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 20 % den von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionär*innen aufgrund der Satzung entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats mindestens ein gemäß C-Regel 53 unabhängiges Mitglied angehören, das nicht Anteilseigner*innen mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder deren Interessen vertritt. Bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 50 % sollen mindestens zwei Mitglieder dem Aufsichtsrat angehören, die diese Kriterien erfüllen. Die EVN weist einen Streubesitz von 20,6 % (inklusive 0,9 % eigene Aktien) aus. Neun Mitglieder (90 %) des Aufsichtsrats gelten als unabhängig nach C-Regel 53, sieben Mitglieder (70 %) nach C-Regel 54.

Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsrats-

mitgliedern (L-Regel 48): Die EVN hat einen EFET1)-Rahmenvertrag für den Handel mit Strom, Erdgas, Herkunftsnachweisen und CO₂-Zertifikaten sowie entsprechende Einzelvereinbarungen

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 30. September 2022

Kapitalvertreter*innen Erstbestellung1) Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in
in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften2)
Unabhängigkeit
C-Regel 533)
Unabhängigkeit
C-Regel 544)
Diversitäts
faktoren5)
Präsidentin
Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vorsitzende
21.01.2016 Generalrätin der Oesterreichischen Nationalbank;
Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichische Lotterien
Gesellschaft m.b.H.
Ja Ja Weiblich
geb. 1962
Österreich
Erster Vizepräsident
Dr. Norbert Griesmayr
Erster Stellvertreter
12.01.2001
Vorsitzender des Vorstands der Hutschinski Privatstiftung;
Mitglied des Vorstands der Privatstiftung zur Verwaltung
von Anteilsrechten; Stellvertreter des Vorsitzenden des
Aufsichtsrats der BauWelt Handels-Aktiengesellschaft,
der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung sowie
der JLP Health GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der
VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, der Österreichisches
Verkehrsbüro Aktiengesellschaft sowie der card complete
Service Bank AG
Nein Männlich
geb. 1957
Österreich
Zweiter Vizepräsident
Mag. Willi Stiowicek
Zweiter Stellvertreter
15.01.2009 Mitglied des Aufsichtsrats der NÖ.Regional.GmbH Ja Ja Männlich
geb. 1956
Österreich
Mag. Georg Bartmann 21.01.2021 Leiter der Abteilung Finanzen und der Gruppe Finanzen
des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung;
Geschäftsführer der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH,
der NÖ Holding GmbH, der NÖ BET GmbH sowie der
NÖ Immobilien Holding GmbH; Vorsitzender des Aufsichts
rats der Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungs
management GmbH und der tecnet equity NÖ Technologie
beteiligungs-Invest GmbH; Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats der Breitband Holding GmbH, der
EBG MedAustron GmbH sowie der N.vest Unternehmens
finanzierungen des Landes Niederösterreich GmbH; Mitglied
des Aufsichtsrats der NÖ Landesgesundheitsagentur
Ja Nein Männlich
geb. 1965
Österreich
Dr. Gustav Dressler 21.01.2021 Inhaber und Leiter des eigenen landwirtschaftlichen
Betriebs; Vorstand der Caressa Privatstiftung
Ja Ja Männlich
geb. 1954
Österreich
Mag. Philipp Gruber 21.01.2016 Stadtrat der Statutarstadt Wiener Neustadt; Klubdirektor
des Landtagsklubs der Volkspartei Niederösterreich;
Vorstandsvorsitzender der Business Messen Wiener Neu
stadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte
Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Ja Ja Männlich
geb. 1979
Österreich
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA 21.01.2021 Sektionsleiterin für Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit im
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und
Tourismus (BMLRT); Obfrau des Vereins zur Förderung des
Forstwesens
Ja Ja Weiblich
geb. 1958
Österreich
Dipl.-Ing. Angela Stransky 16.01.2014 Ja
Ja
Prokuristin der ecoplus.Niederösterreichs Wirtschafts
agentur GmbH; Geschäftsführerin der Breitband Holding
GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der riz up Niederöster
reichs Gründeragentur GmbH
Weiblich
geb. 1960
Österreich
Dipl.-Ing. Peter Weinelt 21.01.2021 Generaldirektor-Stellvertreter der WIENER STADTWERKE
Ja
GmbH; Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE Plan
vermögen GmbH; Vorsitzender des Aufsichtsrats der
WIEN ENERGIE GmbH, der WIENER NETZE GmbH, der
WienIT GmbH sowie der B&F Wien – Bestattung und
Friedhöfe GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der
Verbund AG, der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
und des Wiener Gesundheitsverbunds
Nein Männlich
geb. 1966
Österreich
Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka 21.01.2016 Ao. Univ.-Prof. am Institut für Verkehrswesen an der
Universität für Bodenkultur Wien; unbeschränkt haftender
Gesellschafter der Zibuschka Regional Consulting OG
Ja Ja Männlich
geb. 1950
Österreich
Arbeitnehmervertreter*innen
Ing. Paul Hofer 01.04.2007 Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der EVN Gruppe;
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe;
Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der EVN AG; Mitglied
des Aufsichtsrats der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft
n. a. n. a. Männlich
geb. 1960
Österreich
Uwe Mitter 14.05.2019 Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederöster
reich GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der Netz Nieder
österreich GmbH; Stellvertretender Vorsitzender des
Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe
n. a. n. a. Männlich
geb. 1971
Österreich
Dipl.-Ing. Irene Pugl 14.05.2019 Vorsitzende des Betriebsrats der EVN Business Service GmbH;
Stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der
EVN Gruppe
n. a. n. a. Weiblich
geb. 1975
Österreich
Friedrich Bußlehner 01.01.2016 Stellvertretender Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der
Netz Niederösterreich GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der
Netz Niederösterreich GmbH
n. a. n. a. Männlich
geb. 1962
Österreich
Mag. Dr. Monika Fraißl 01.07.2013 Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Netz
Niederösterreich GmbH (Direktion)
n. a. n. a. Weiblich
geb. 1973
Österreich

1) Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung,

die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/25 zu beschließen hat. 2) Einschließlich sonstiger wesentlicher Funktionen

3) Die Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionär*innen aufgrund der Satzung entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats ist von der Gesellschaft und deren Vorstand unabhängig.

4) Bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 20 % gehört den von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionär*innen aufgrund der Satzung entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats mindestens ein gemäß C-Regel 53 unabhängiges Mitglied an,

das nicht Anteilseigner*in mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder deren Interessen vertritt.

5) Geschlecht, Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit

zu marktüblichen Konditionen sowohl mit der Verbund Energy 4 Business GmbH ("VEB") als auch mit der WIEN ENERGIE GmbH ("WE") sowie einen Vertrag für die Lieferung von Energie und Herkunftsnachweisen im Umfang von 21 MW Grundlast für die Jahre 2023 bis 2025 von der VEB an die EVN abgeschlossen. 1) Verband der europäischen Energiehändler

Da das Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Ing. Peter Weinelt an der WIENER STADTWERKE GmbH, der Alleingesellschafterin der WE, ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat und darüber hinaus Aufsichtsratsmitglied der Verbund AG ist, wurde vor Abschluss dieser Verträge die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. An der Beschlussfassung dazu hat Dipl.-Ing. Peter Weinelt nicht mitgewirkt.

Die Gesellschaft hat kein wesentliches Geschäft mit nahestehenden Unternehmen oder Personen nach § 95a AktG abgeschlossen.

Arbeitsweise

Der Aufsichtsrat wird von einer Vorsitzenden und zwei Stellvertretern der Vorsitzenden geleitet. Die Geschäftsordnungen für den

Vorstand und den Aufsichtsrat enthalten einen Katalog aufsichtsratspflichtiger Geschäfte.

Vorstand und Aufsichtsrat kommunizieren im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen schriftlich. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und der Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.

Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in sechs Plenarsitzungen seine Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Er hat die Tätigkeit des Vorstands überwacht, dessen Berichte entgegengenommen und neben den jährlich wiederkehrenden Beschlussgegenständen zum Jahresabschluss und zum Budget eine Reihe von aufsichtsratspflichtigen Angelegenheiten behandelt. Hervorzuheben sind hier die Ausschreibung und Bestellung eines Vorstandsmitglieds, Maßnahmen im EVN Konzern zur Abmilderung der Energiepreissteigerungen, die Genehmigung von Finanzierungsrahmen für die EVN Gruppe sowie von Finanzierungs- und Haftungsrahmen für die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG, eine Budgeterhöhung für die Klärschlammverbrennungsanlage in Dürnrohr, die Genehmigung von vier Liegenschaftskäufen und eines Liegenschaftsverkaufs, die Gewährung eines Garantierahmens an die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für Verträge mit der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG sowie die Beschlussfassung über den Photovoltaikausbau in Nordmazedonien und eine Reihe von weiteren operativen Geschäftsfällen, insbesondere im Bereich der Wasserversorgung.

Zusätzlich zu den formellen Sitzungen des Aufsichtsrats wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats begleitende fakultative Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu den Themen "Cybersicherheit in der EVN und aktuelle Entwicklungen", "Update zur Entwicklung der internationalen Energiemärkte sowie Auswirkungen auf die Preise und Tarife der EVN KG" und "Aktuelle Entwicklung in der Energiewirtschaft" angeboten und von diesen besucht.

Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 94,4 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.

Evaluierung der Tätigkeit des Aufsichtsrats

Gemäß C-Regel 36 hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit anhand eines umfangreichen schriftlichen Fragebogens vorgenommen, der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats beantwortet wurde. Das Ergebnis wurde danach im Plenum erörtert.

Der Aufsichtsrat hat sich mit möglichen Interessenkollisionen von Aufsichtsratsmitgliedern befasst und entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht seinen Ausschüssen zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes, des ÖCGK und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Arbeitsausschuss, einen Nominierungsausschuss sowie einen Vergütungsausschuss eingerichtet, die sich jeweils aus zumindest drei gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats und der jeweils gesetzlich vorgegebenen Anzahl an Arbeitnehmervertreter*innen zusammensetzen:

Arbeitsausschuss Name Funktion

Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende
Dr. Norbert Griesmayr Mitglied
Mag. Willi Stiowicek Mitglied
Mag. Georg Bartmann Mitglied
Ing. Paul Hofer Arbeitnehmervertreter
Uwe Mitter Arbeitnehmervertreter

Der Arbeitsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, ihren beiden Stellvertretern, allfälligen weiteren gewählten Mitgliedern sowie den gemäß § 110 Abs. 4 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertreter zusammen.

Der Arbeitsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihm vom Gesamtaufsichtsrat übertragen werden. In dringenden Fällen ist er zudem ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats Beschlüsse zu bestimmten Geschäften zu fassen. Weiters ist er für alle anderen Angelegenheiten zuständig, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass im Gesamtaufsichtsrat, nicht jedoch im Arbeitsausschuss, Interessenkonflikte auftreten könnten.

Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist im Berichtsjahr zu drei Sitzungen zusammengetreten. Dabei hat er Projekte aus den Bereichen Wärmeversorgung und Windkraftausbau, den Abschluss von Verträgen mit VEB und WE, die Gewährung eines Kreditrahmens, das Update des Risikoberichts aufgrund der Ukrainekrise sowie die Genehmigung von Mehrkosten aufgrund von Preissteigerungen bei mehreren bereits genehmigten Projekten im Bereich erneuerbare Energien behandelt.

Vergütungsausschuss

Name Funktion
Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende;
Vergütungsexpertin
Dr. Norbert Griesmayr Mitglied
Mag. Willi Stiowicek Mitglied

Der Vergütungsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die auch den Vorsitz im Vergütungsausschuss führt, und ihren beiden Stellvertretern sowie erforderlichenfalls einem weiteren Mitglied, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt, zusammen. Dem Vergütungsausschuss gehören überwiegend unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats an.

Diesem Gremium obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Der Vergütungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Aushandlung, den Inhalt, den Abschluss, die Umsetzung und allenfalls die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und beachtet dabei die einschlägigen Regeln des ÖCGK. Er erstellt jährlich den Entwurf des Berichts über die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder und überprüft zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr diese Vergütungspolitik. Sofern er es für notwendig erachtet, erteilt er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Vergütungspolitik.

In den Fällen, in denen der Vergütungsausschuss eine*n Berater*in in Anspruch nimmt, hat er sichergestellt, dass diese*r und Personen, die mit ihm*r in einem Netzwerk (§ 271b UGB) tätig sind, nicht gleichzeitig den Vorstand oder eines seiner Mitglieder in Vergütungsfragen beraten oder in den letzten zwei Jahren beraten haben.

Der Vergütungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2021/22 zu drei Sitzungen zusammengekommen. Gegenstand der Beschlüsse waren insbesondere der Abschluss eines Anstellungsvertrags für ein Vorstandsmitglied, die Zielfestsetzung für die variable Vergütung des Vorstands und die Feststellung der jeweiligen Zielerreichung, die Erstellung eines Vergütungsberichts über die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der EVN sowie ein Bericht zu Vergütungsfragen.

Nominierungsausschuss
Name Funktion
Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende
Dr. Norbert Griesmayr Mitglied
Mag. Willi Stiowicek Mitglied
Mag. Georg Bartmann Mitglied
Ing. Paul Hofer Arbeitnehmervertreter
Uwe Mitter Arbeitnehmervertreter

Der Nominierungsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren gewählten Mitgliedern sowie den gemäß § 110 Abs. 4 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertreter zusammen.

Der Nominierungsausschuss bereitet die Ausschreibung von Vorstandsmandaten nach dem Stellenbesetzungsgesetz vor, sichtet die Bewerbungen und wickelt den Bewerbungsprozess ab. Hierfür kann er Berater*innen zu seiner Unterstützung und zur Evaluierung der Bewerbungen einsetzen. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender oder neu zu bestellender Mandate im Vorstand und befasst sich

mit Fragen der Nachfolgeplanung. Er kann auch für frei werdende oder neu zu bestellende Mandate im Aufsichtsrat Vorschläge unterbreiten. Der Nominierungsausschuss tritt nach Bedarf zusammen.

Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2021/22 zu zwei Sitzungen zusammengekommen, die die Ausschreibung einer Vorstandsposition, die Vorbereitung der Bestellung eines Vorstandsmitglieds sowie das Diversitätskonzept für die Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der EVN zum Gegenstand hatten.

Prüfungsausschuss

Name Funktion
Mag. Georg Bartmann Vorsitzender, Finanzexperte
Mag. Bettina Glatz-Kremsner Mitglied
Dr. Norbert Griesmayr Mitglied
Mag. Willi Stiowicek Mitglied
Ing. Paul Hofer Arbeitnehmervertreter
Uwe Mitter Arbeitnehmervertreter

Der Prüfungsausschuss hat folgende Aufgaben:

  • die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
  • die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
  • die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
  • die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des*r Abschlussprüfer*in (Konzernabschlussprüfer*in), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
  • die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
  • die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, der nichtfinanziellen Erklärung (§ 243b UGB) sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  • gegebenenfalls die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts (§ 267a UGB) sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  • die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des*r Abschlussprüfer*in (Konzernabschlussprüfer*in) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).

Der Prüfungsausschuss verfügt über den vom Gesetz geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind durch ihre Berufserfahrung, insbesondere durch ihre großteils langjährige Tätigkeit im Aufsichtsrat, in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Geschäftsjahr 2021/22 zweimal und befasste sich dabei mit allen ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, vor allem mit der Vorbereitung des Konzern- und des Jahresabschlusses zum 30. September 2021 samt Berichten, dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und mit dem internen Kontroll-, Revisions-, Risiko- und Compliance-Management-System. Weiters hat er einen Vorschlag für die Abschlussprüfer*in für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021/22 unterbreitet und den Bericht über die Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen durch die Abschlussprüfer*in entgegengenommen. Darüber hinaus nahm der Prüfungsausschuss den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Diversitätskonzept1)

1) § 243c Abs. 2 Z.2 und 3 UGB

Allen Mitarbeiter*innen gleiche Chancen zu bieten, ist ein zentraler Grundsatz der EVN Gruppe. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität und Innovationskraft verfügen als geschlechtermäßig homogen zusammengesetzte Gruppen.

In der EVN Gruppe belief sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2021/22 auf 23,4 %; der Anteil von Frauen, die als Geschäftsführerinnen fungieren oder denen die Prokura verliehen wurde, betrug in diesem Zeitraum rund 10,5 %. Mit dem Programm

"Frauen@EVN" ist die EVN bestrebt, im Führungskreis das bestmögliche Maß an Diversität zu erreichen und den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen. Anhand zahlreicher Initiativen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen ermöglichen, je nach Qualifikation und Fähigkeit verantwortungsvolle Aufgaben in Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen.

Aktuell sind konzernweit elf Mitarbeiterinnen im Rahmen einer Projektleiter*innenkarriere mit der Leitung von Projekten betraut. An speziellen Führungskräfteentwicklungsprogrammen nehmen stets mehr weibliche Nachwuchskräfte teil, als es dem aktuellen Frauenanteil entspricht.

Zudem setzt die EVN schon seit Langem Maßnahmen, die Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern sollen. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, eine individuelle Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz, Ferienbetreuung, Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter*innen in Karenz sowie ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das auch karenzierten Mitarbeiter*innen offensteht. Ergänzt wird dieses Angebot durch die allgemeine Möglichkeit, aus unterschiedlichen Varianten für die Arbeit im Homeoffice zu wählen. Mittelfristig strebt die EVN einen Frauenanteil an, der die aktuelle Ausbildungsstruktur von Frauen berufsgruppenspezifisch widerspiegelt.

In Österreich sind laut Gleichbehandlungsgesetz die Arbeitgeber*innen ab einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmer*innen verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Für die betroffenen Gesellschaften wurde der Einkommensbericht laut § 11a Gleichbehandlungsgesetz dem Zentralbetriebsrat wie im Gesetz vorgesehen übermittelt bzw. offengelegt.

Das vom Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats verabschiedete Diversitätskonzept für die Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der EVN AG sieht den Grundsatz der Chancengleichheit auch für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens vor.

Im Vorstand der EVN sind derzeit keine Frauen vertreten. Bestellungen erfolgen nach einer Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz.

Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genommen. Besonderes Augenmerk gilt hier der Diversität hinsichtlich der Vertretung beider Geschlechter, einer ausgewogenen Altersstruktur sowie der Internationalität der Mitglieder.

Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und technischen Bereich. Dabei wurde auch auf eine Balance zwischen Kontinuität und Erneuerung geachtet

Dem Aufsichtsrat der EVN gehörten im Geschäftsjahr 2021/22 insgesamt fünf Frauen an, davon drei Kapitalvertreterinnen und zwei Arbeitnehmervertreterinnen; seit 2016 ist Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist sie in vier Ausschüssen des Aufsichtsrats vertreten und fungiert in drei dieser Ausschüsse als Vorsitzende. Der Frauenanteil lag damit im Gesamtaufsichtsrat bei 33,3 %. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats der EVN entspricht sowohl bei Gesamtbetrachtung als auch bei getrennter Betrachtung von Kapitalvertreter*innen und Belegschaftsvertreter*innen dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat, das für börsenotierte Kapitalgesellschaften mit einer bestimmten Mindestzahl an Aufsichtsratsmitglieder sowie Arbeitnehmer*innen für beide Geschlechter eine Mindestquote von 30 % im Aufsichtsrat vorsieht. Derzeit ist die Quote von 30 % im Aufsichtsrat der EVN insgesamt zu erfüllen.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind zwischen 43 und 72 Jahre alt, der Durchschnitt liegt bei 58,5 Jahren.

Externe Evaluierung

Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance-Bericht zu berichten.

Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptversammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche Stelle – eine Prüfung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts erfolgt ist und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließenden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4 lit. g AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die EVN die Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit der Evaluierung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2021/22 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt.

Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH hat diesen konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2021/22 der EVN im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde. Diesen Bericht über die Beachtung des ÖCGK finden Sie unter www.investor.evn.at. Die Evaluierung hat ergeben, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2021/22 mit zwei begründeten Ausnahmen eingehalten hat.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichten Sachverhalten ergeben.

Maria Enzersdorf, am 23. November 2022

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied und Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Konzernlagebericht

Energiepolitisches Umfeld

Europäische Energiepolitik im Zeichen der Krise

Vor dem Hintergrund der seit Herbst 2021 bestehenden und durch den Ukrainekrieg weiter verschärften massiven Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten wurden auf EU-Ebene einige zeitlich befristete Gesetze beschlossen. So sieht die Gasspeicher-Verordnung vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre Speicheranlagen bis 1. November 2022 zu mindestens 80 % und in den Folgejahren – ebenfalls jeweils zum 1. November – zu 90 % ihrer Kapazität befüllen müssen. Insgesamt verfolgt die EU das Ziel, im Jahr 2022 einen gemeinsamen Füllstand von 85 % ihrer gesamten Gasspeicherkapazität zu erreichen.

Die Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Strompreise sieht zudem folgende zeitlich befristete Sondermaßnahmen vor:

  • Verbindliche und freiwillige Ziele, um den Stromverbrauch zwischen 1. Dezember 2022 und 31. März 2023 zu senken
  • Abschöpfung von Markterlösen aus der Stromerzeugung über 180 Euro pro MWh
  • Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage der steuerpflichtigen Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, wenn die Gewinne um mehr als 20 % über jenen des Vergleichszeitraums liegen
  • Die Mitgliedsstaaten werden die Einnahmen aus der Abschöpfung von Markterlösen in der Stromerzeugung und der Solidaritätsabgabe aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich einsetzen, um Endkund*innen wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise finanziell zu entlasten.

Die Mitgliedsstaaten müssen die Verordnung über die Notfallmaßnahmen bis zum 1. Dezember 2022 national umsetzen, genießen dabei aber in der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen auf nationaler Ebene Gestaltungsspielraum. Für das Frühjahr 2023 hat die EU auch eine Reform des Strommarktdesigns angekündigt. An den Details wird aktuell auf Expert*innenebene gearbeitet. Ebenso sind Maßnahmen bei Erdgas in Planung. Der Rat hat beschlossen, dass diese die Einrichtung einer Einkaufsplattform, eine Limitierung von Preisschwankungen an Gasbörsen und die Schaffung neuer Preisindizes umfassen sollen.

Österreichische Krisengesetze

In Österreich wurden ebenfalls diverse Gesetze zur Bewältigung der Energiekrise beschlossen. So regelt eine Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes die Beschaffung strategischer Gasreserven für Österreich. Das neu beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz wiederum hat die Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas zum Ziel, indem Fördermittel für die Beschaffung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen sowie für die Umrüstung von Anlagen auf alternative Energieträger zur Verfügung gestellt werden.

Weiters wurden Änderungen des Energielenkungsgesetzes beschlossen, mit denen ein zusätzlicher Anreiz für Einspeicherung und Bevorratung durch die Unternehmen geschaffen werden soll. Ebenso besteht in Österreich ein dreistufiger Gasnotfallplan, der im Krisenfall die Versorgung geschützter Kund*innengruppen auf Basis des Energielenkungsgesetzes regelt.

Zudem hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die der Teuerung infolge der stark gestiegenen Energiekosten entgegenwirken sollen. Zum Teil war der Anspruch auf diese monetären Hilfen an keine Voraussetzungen gebunden, zum Teil setzt er soziale Bedürftigkeit voraus. Haushaltskund*innen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, dem Versorgungsgebiet der EVN, können zudem den durch die Landesregierung beschlossenen Strompreisrabatt beanspruchen. Energieintensive Unternehmen werden in Österreich durch das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz entlastet. Im November 2022 kündigte die österreichische Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verordnung an, die insbesondere eine zeitlich befristete Erlösbegrenzung für die erneuerbare Erzeugung sowie eine Solidaritätsabgabe vorsieht.

Energie- und Klimapolitik

Europäische Union

Die EU arbeitet weiterhin an der Umsetzung diverser Rechtsvorschriften, die im Rahmen des Legislativpakets "Fit for 55" in Kraft treten sollen. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Die für die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten Inhalte von "Fit for 55" sind:

  • Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der EU auf 40 % bis 2030 vorsieht
  • Emissionshandels-Richtlinie: Enthält u. a. den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO2-Emissionszertifikate zu reduzieren
  • Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor vorsieht
  • Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energieverbrauch festlegen soll

• Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung besteuert werden

Die EU überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier werden künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO2-Abscheidung und -Speicherung erwartet.

Österreich

In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren in Abhängigkeit vom Strompreisniveau mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden. Bereits im Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.

Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger*innen-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.

Die österreichische Energiewirtschaft wartet weiterhin auf Verordnungen der zuständigen Ministerien zu unterschiedlichen Themenbereichen, die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist ein neues Bundes-Energieeffizienzgesetz. In Begutachtung ist aktuell der Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, das eine beschleunigte CO2-Reduktion in der Raumwärme zum Ziel hat, sowie eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, von der sich die Branche effizientere und raschere Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie erhofft. Im Elektrizitätswirtschafts- und

-organisationsgesetz (ElWOG) wiederum bedarf es noch einer Novelle, die Änderungen für Netzbetreiber*innen bringen soll und das EU-Clean-Energy-Paket national umsetzt.

Regulatorisches Umfeld Österreich

Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.

Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) der Netzbetreiber*innen sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre).

Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Erdgas-Verteilnetz am 1. Jänner 2018 bzw. für das Strom-Verteilnetz am 1. Jänner 2019 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz von Netzbetreiber*innen sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber*innen mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet. Am 1. Jänner 2023 wird eine neue Regulierungsperiode für das Erdgas-Verteilnetz beginnen.

Bulgarien

In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrie- und Gewerbekund*innen liberalisiert. Die EVN Trading SEE fungiert in diesem Marktsegment als Anbieterin. Die Haushaltskund*innen sind weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN Bulgaria EC versorgt, die auch als Supplier of Last Resort jene Kund*innen versorgt, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrem bzw. ihrer gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen können. Angesichts einer aktuellen energiepolitischen Debatte in Bulgarien ist davon auszugehen, dass die Überführung

der Haushaltskund*innen in den liberalisierten Markt bis mindestens Ende 2025 verschoben wird. Der Energieverkauf an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen.

Per 1. Juli 2022 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Strompreise für Haushaltskund*innen um durchschnittlich 3,6 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 3,6 % per 1. Juli 2021).

Mit 1. Juli 2021 begann in Bulgarien die neue dreijährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik ist dabei eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen einschließt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug. Da die massiv gestiegenen Strompreise zu enormen Mehrkosten für Netzverluste führten, erhielt die EP Yug im Geschäftsjahr 2021/22 staatliche Kompensationszahlungen zur Abdeckung dieser Mehrkosten.

Nordmazedonien

In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den Netzbetrieb im regulierten Marktsegment verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kund*innen im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre.

Nach einer außerordentlichen Erhöhung der Strompreise für Haushaltskund*innen der EVN Home DOO um 9,5 % durch den Regulator (wirksam per 1. Jänner 2022) wurden die Preise per 1. Juli 2022 noch einmal um rund 21,8 % erhöht und der regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO mit 48,0 Euro pro MWh festgelegt (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 12,4 % per 1. Juli 2021 bei gleichzeitiger temporärer Reduktion der Umsatzsteuer auf Energie um 13 Prozentpunkte).

Mit 1. Juli 2021 begann für das Stromnetz eine neue, dreijährige Regulierungsperiode, die eine Verbesserung bei der Anerkennung der operativen Kosten brachte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Nachdem per 1. Jänner 2022 eine außerordentliche Erhöhung der Netzentgelte durch den Regulator zur teilweisen Kompensation der deutlich gestiegenen Kosten zur Netzverlustabdeckung erfolgte, wurden die Netzentgelte per 1. Juli 2022 ein weiteres Mal erhöht. Die restlichen Mehrkosten sollten gemäß der bestehenden Regulierungssystematik mit künftigen Tarifentscheidungen aufgeholt werden.

Kroatien

Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskund*innen beinahe vollständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industriekund*innen hingegen ist schon seit 2012 geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen Gaslieferanten geprägt. Mit 1.Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung in Kroatien. Deutliche Schwankungen der Gaspreise während der Berichtsperiode und dadurch ausgelöste Änderungen in der Angebotsstruktur von Lieferant*innen lassen weitere Konsolidierungen auf dem kroatischen Gasmarkt erwarten.

Wirtschaftliches Umfeld

Nach einem kräftigen Aufholprozess der Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2021 reduzierte sich das Wachstum im Frühjahr dieses Jahres merkbar. Der Krieg in der Ukraine sowie die strikte Null-Covid-Politik Chinas beschleunigten die ohnehin bereits kräftige Teuerung und verschärften darüber hinaus neuerlich die weltweiten Lieferkettenprobleme. Die große politische Unsicherheit mit stark steigenden Energiepreisen belastete die Wirtschaftsentwicklung in Europa. Nach einem hohen Wirtschaftswachstum von rund 5,2 % im Jahr 2021 erwarten Expert*innen für das laufende Kalenderjahr 2022 nur noch ein Plus zwischen 3,1 % und 3,2 %. Für das kommende Jahr wird mit einer weiteren deutlichen Verlangsamung auf rund 0,4 % gerechnet.

Die österreichische Wirtschaft verzeichnete im ersten Halbjahr 2022 eine durchaus positive Entwicklung. Die Exportwirtschaft profitierte nach der Coronakrise – und unterstützt vom schwachen Eurokurs – von gesteigerter internationaler Nachfrage nach Produkten des verarbeitenden Gewerbes. Durch die Aufhebung

coronabedingter Einschränkungen legte auch der private Konsum im Jahresvergleich kräftig zu. Im Einklang mit der Konjunkturabschwächung im Euroraum und der hohen Inflation trübten sich die Rahmenbedingungen in den letzten Monaten jedoch deutlich ein. Mit dem Krieg in der Ukraine stiegen die bereits seit Ende 2021 höheren Energiepreise Anfang 2022 abermals kräftig an. Nach dem Wachstum des BIP um 4,6 % im vergangenen Jahr wird für 2022 ein Wirtschaftswachstum in ähnlicher Höhe – konkret zwischen 4,6 % und 4,8 % – erwartet. Für 2023 rechnen Expert*innen hingegen nur noch mit 0,2 % bis 1,0 % Wachstum.

In Bulgarien stockte das Wirtschaftswachstum zuletzt vor allem aufgrund von Inflation und Engpässen in den internationalen Lieferketten. Die weltweit steigenden Kosten, insbesondere bei Energie, Rohstoffen und Lebensmitteln, wirkten sich negativ auf die Nachfrage aus und setzten damit auch die Importe deutlich unter Druck. Das Exportwachstum dürfte sich aufgrund der schwächeren europäischen Konjunktur 2022 halbieren. Wegen der hohen Energie- und Erzeuger*innenpreise drosselten energieintensive Unternehmen ihre Produktion. Dies veranlasste die bulgarische Regierung, jene Beschäftigungsprogramme zu verlängern, die während der Coronapandemie Arbeitsplätze sichern sollten. Die öffentliche Verschuldung im Verhältnis zum BIP liegt in Bulgarien seit einem Jahrzehnt zwischen rund 15 % und 30 % und damit im europäischen Vergleich sehr niedrig; das durchschnittliche Haushaltsdefizit über den Konjunkturzyklus gesehen beträgt jährlich 0,5 % des BIP. Die fiskalische Stabilität des Landes wurde auch in politisch turbulenten Zeiten stets gewahrt. 2021 legte die Wirtschaftsleistung Bulgariens um 4,2 % zu, für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 2,3 % und 3,9 %, für 2023 mit einem Plus zwischen 1,1 % und 4,3 % gerechnet.

In Kroatien setzte sich das robuste Wirtschaftswachstum, das 2021 auf breiter Basis eingesetzt und zu einem Anstieg des BIP um 10,2 % geführt hatte, auch im Jahr 2022 fort. Die deutlich

verbesserte epidemiologische Lage sowie die Entschärfung der Coronamaßnahmen in Kroatien und in ganz Europa erhöhten die Reisetätigkeit 2022 stark, was sich vor allem positiv auf den Dienstleistungssektor auswirkte. Darüber hinaus leistete auch das anhaltend solide Wachstum des privaten Konsums einen konjunkturellen Beitrag. Mit 1. Jänner 2023 tritt Kroatien der Eurozone bei. Dies dürfte die wirtschaftlichen Risiken in einem Umfeld zunehmender Unsicherheit, starken Inflationsdrucks und der Konjunkturabschwächung für Kroatien leicht abschwächen. 2022 soll das BIP-Wachstum laut Prognosen zwischen 3,8 % und 6,5 % liegen, 2023 zwischen 1,0 % und 3,5 %.

Am 19. Juli 2022 eröffnete die EU offizielle Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien. Damit konnte das südosteuropäische Land ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg in den europäischen Binnenmarkt verbuchen. Die Exportwirtschaft Nordmazedoniens – allem voran die Automobilzulieferindustrie – hängt stark von der internationalen Nachfrage und im Besonderen von der konjunkturellen Entwicklung in der EU ab. Knapp 80 % der Exporte des Landes gehen in diesen Wirtschaftsraum. Als Resultat des Kriegs in der Ukraine wirkten sich Lieferkettenprobleme sowie die politische Unsicherheit dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung in Nordmazedonien aus. Für das Kalenderjahr 2022 rechnen Wirtschaftsforscher*innen mit einem BIP-Wachstum zwischen 2,3 % und 2,7 % nach 4,0 % im Jahr 2021. 2023 soll das Plus zwischen 2,5 % und 3,1 % betragen.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Auf der Vertriebsseite beeinflusst bei den Haushaltskund*innen vor allem die Witterung die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme, während die Nachfrage der Industrie-

BIP-Wachstum % 2023f 2022e 2021 2020 2019
EU-281) 2)5) 0,3 bis 0,5 3,1 bis 3,2 5,2 –6,1 1,6
Österreich1) 2) 3) 5) 0,2 bis 1,0 4,6 bis 4,8 4,6 –6,7 1,5
Bulgarien1)2)4) 1,1 bis 4,3 2,3 bis 3,9 4,2 –4,4 4,0
Kroatien1)2)5) 1,0 bis 3,5 3,8 bis 6,5 10,2 –8,1 3,5
Nordmazedonien4) 5) 2,5 bis 3,1 2,3 bis 2,7 4,0 –6,1 3,9

1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2022", EU-Kommission, November 2022

2) Quelle: "Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2022–2023", IHS, Oktober 2022

3) Quelle: "Prognose für 2022 und 2023: Stagflation in Österreich", WIFO, Oktober 2022

4) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2022

5) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, April 2022

kund*innen insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird. Für die Erzeugung bzw. Beschaffung spielt zusätzlich zu den Wetterbedingungen auch das geopolitische Umfeld eine zentrale Rolle.

Im Geschäftsjahr 2021/22 präsentierte sich die Witterung in den drei Kernmärkten der EVN unterschiedlich. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich zwar um 5,8 Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt, jedoch um 4,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau. In Bulgarien und Nordmazedonien lag die Heizgradsumme ebenfalls über dem langjährigen Durchschnitt, überstieg dabei aber in beiden Ländern auch das jeweilige Vorjahresniveau: In Bulgarien betrug das Plus gegenüber dem Vorjahr deutliche 13,9 Prozentpunkte, in Nordmazedonien 4,6 Prozentpunkte.

Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg 2021/22 in Österreich mit einem Plus von 13,7 Prozentpunkten deutlich an, blieb jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien und Nordmazedonien lag die Kühlgradsumme um 20,7 Prozentpunkte bzw. 15,8 Prozentpunkte unter dem jeweiligen Vorjahreswert und kam damit in Bulgarien ebenfalls unter, in Nordmazedonien jedoch über dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen der vergangenen eineinhalb Jahre führten zu massiven Verwerfungen auf den Energiemärkten. Die konjunkturellen Aufholeffekte nach Covid-19, der Krieg in der Ukraine sowie revisionsbedingt geringere Erzeugungskapazitäten in französischen Atomkraftwerken führten kombiniert mit der geringen Wasserführung der Flüsse in Europa zu einem markanten Anstieg der Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas unterlag gravierenden Schwankungen und vervielfachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 26,2 Euro pro MWh auf 123,1 Euro pro MWh. Aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit den laufenden Gaslieferungen zeigte sich die Entwicklung dabei ausgesprochen volatil. Etwas stabiler entwickelte sich der durchschnittliche Preis für CO2-Emissionszertifikate, lag mit 78,0 Euro pro t im Geschäftsjahr 2021/22 jedoch ebenfalls um 91,5 % über dem Vorjahreswert.

Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO2-Zertifikate wirkte sich in Folge auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch aufgrund einer Verknappung des Erzeugungsangebots bei durchschnittlich 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 64,9 Euro pro MWh bzw. 75,2 Euro pro MWh).

Energiewirtschaftliches Umfeld –
Kennzahlen 2021/22 2020/21
Heizungsbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 105,8 110,1
Bulgarien 111,8 97,9
Nordmazedonien 106,2 101,6
Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 86,4 72,7
Bulgarien 86,5 107,2
Nordmazedonien 123,0 138,8
Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 89,5 50,4
Erdgas – NCG2) EUR/MWh 123,1 26,2
Steinkohle – API#23) EUR/t 258,8 76,9
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 78,0 40,7
Strom – EPEX Spotmarkt4)
Grundlaststrom EUR/MWh 258,7 64,9
Spitzenlaststrom EUR/MWh 296,3 75,2

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.

2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)

3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)

4) EPEX Spot – European Power Exchange

Geschäftsentwicklung

Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert.

Siehe auch Seite 185f

Makroökonomisches Umfeld vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, des Ukrainekriegs und der hohen Inflation

Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekriegs wurden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen überprüft.

Infolge der Covid-19-Pandemie sowie der wirtschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg ist mit einem Anstieg der Insolvenzen in den kommenden Jahren zu rechnen. Insofern wird erwartet, dass damit auch die Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle analog zu vorangegangenen Geschäftsjahren bereits in einer "Forward-Looking-Komponente" berücksichtigt.

Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Die eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen haben bislang dazu beigetragen, dass es zu keinen sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen kam. Nach Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und damit einhergehend einen Anstieg der Forderungsausfälle. In Vorbereitung darauf hat der EVN Konzern über die Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2021/22 eine um 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement im Konzernanhang 2021/22).

Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat zu einem äußerst belasteten Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation sowie zu einer Reihe von wechselseitigen Sanktionen sowohl durch die EU als auch durch die Russische Föderation geführt. In der Folge sind die Energiepreise in einem noch nie da gewesenem Ausmaß angestiegen. Diese Entwicklung zieht operative Belastungen für die EVN in der laufenden Periode nach sich, da die Anpassung der Preise aufgrund der Vertragsbedingungen erst verspätet bzw. in Südosteuropa infolge der regulatorischen Rahmenbedingungen erst in einer späteren Periode erfolgen kann. Darüber hinaus führen die hohen Energiepreise zu höheren Forderungen an Kund*innen und damit einhergehend zu möglichen höheren Forderungsausfällen. Die infolge der Covid-19-Pandemie berücksichtigte Forward-Looking-Komponente ist nach derzeitiger Einschätzung für die erwarteten Forderungsausfälle angemessen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regierungen in Österreich, Bulgarien, Kroatien und Nordmazedonien eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stützung der Haushalts- und Gewerbekund*innen ergriffen haben (u. a. Kompensationszahlungen für Netzverluste, Energiegutscheine, Subvention der Energiepreise bei den Endkund*innen etc.).

Globale Verwerfungen sowie eine geänderte Risiko- und Ertragserwartung des Konzerns für zukünftige Projekte erforderten die Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts zum 31. März 2022 (siehe Erläuterung 35. Immaterielle Vermögenswerte).

Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat die EVN die Blockheizkraftwerke in Moskau am 31. März 2022 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen und zur Gänze wertgemindert (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen). Darüber hinaus hat sich die EVN dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen, und führt aktuell Verhandlungen zur Veräußerung der Blockheizkraftwerke in Russland (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).

Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN ist die EVN im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen auch von den stark steigenden Inflationsraten betroffen. Die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen können zudem – direkt und indirekt – auch die Energienachfrage negativ beeinflussen. All diese Aspekte wurden in den Risikoanalysen im Geschäftsjahr 2021/22 berücksichtigt.

Siehe Risikobericht Seite 158ff

Mögliche Gaslieferstopps aus Russland könnten je nach Zeitpunkt und Dauer Auswirkungen auf die Gasversorgung der Kund*innen der EVN haben. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische Gasbevorratung werden vor diesem Hintergrund kontinuierlich ausgebaut. Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen in einzelnen Perioden führen.

Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie in den Vorjahren nur punktuell beeinträchtigte. Die aktuell hohen Energiepreise wirkten sich hingegen stark ergebnisbelastend auf den Energievertrieb aus, während in der erneuerbaren Energieerzeugung dadurch positive Ergebnisbeiträge realisiert werden konnten. Stabilisierend wirkten sich insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios der EVN aus. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

• Verwerfungen historischer Dimension auf den

Inflation verschärft die Entwicklung

– Großhandelspreise für Energie und Energieträger im Sommer 2022 auf Allzeit-Höchstständen; trotz Rückgängen weiterhin hohe Preisniveaus – Durch geopolitisches Umfeld zusätzlich begünstigte

internationalen Energiemärkten

Highlights 2021/22

  • Diversifizierte Geschäftsfelder im Konzern unterschiedlich betroffen; at Equity einbezogene EVN KG aufgrund gestiegener Beschaffungskosten massiv unter Ergebnisdruck im Energievertrieb
  • Außerordentliche staatliche Kompensation von Mehrkosten stabilisiert Ergebnis in Südosteuropa
  • Wertminderungen (insbesondere Firmenwert des internationalen Projektgeschäfts sowie Erdgasnetz)
  • Konzernergebnis wie prognostiziert unter Vorjahresniveau

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf 4.062,2 Mio. Euro und verzeichneten damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 69,6 %. Zurückzuführen war dies auf eine Vielzahl von Einzeleffekten: In Südosteuropa brachten vor allem die stark gestiegenen Strompreise deutliche Zuwächse im Energievertrieb. In Österreich wiederum wirkten sich die per 1. Jänner 2021 und 1. Jänner 2022 von der E-Control festgelegten höheren Netznutzungsentgelte positiv auf die Netzerlöse aus. Weitere wichtige Impulse lieferten Preiseffekte in der erneuerbaren Stromerzeugung, Preisanpassungen bei der EVN Wärme, höhere Umsatzerlöse aus dem Erdgashandel sowie positive Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften. Zudem konnte ein Anstieg

Südosteuropa

2.004,8

4.062,2

Umsatz nach Regionen Mio. EUR

EBITDA nach Regionen Mio. EUR Südosteuropa Österreich Mittel- und 150,1 142,9 556,5 642,3 51,3 48,2 754,8 836,5 436,3 140,8 590,4

2020/21 2021/22

13,2

2019/20

Osteuropa

150

der Abrufe des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber den Entfall der Umsatzerlöse aus dem Kraftwerk Walsum 10 nach Abgabe der Beteiligung der EVN und Beendigung des Strombezugs aus der Anlage ausgleichen. Zuwächse ergaben sich schließlich auch im internationalen Projektgeschäft.

Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 2.578,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.412,8 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz erhöhte sich damit von 59,0 % im Vorjahr auf 63,5 % im Geschäftsjahr 2021/22.

Die sonstigen betrieblichen Erträge waren im Vorjahr positiv durch Einmaleffekte im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum10 geprägt gewesen. Durch deren Entfall reduzierte sich diese Position im Periodenvergleich um 56,2 % auf 109,5 Mio. Euro.

Angesichts der Verwerfungen auf den Energiemärkten nahm der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger – er belief sich auf 2.278,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.064,7 Mio. Euro) – stark zu. Am deutlichsten wirkten sich hier die analog zu den Umsatzerlösen massiv gestiegenen Energiebeschaffungskosten in Südosteuropa, der höhere Primärenergieaufwand für das häufiger eingesetzte Kraftwerk Theiß sowie die höheren Beschaffungskosten der EVN Wärme aus. Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand nahmen korrespondierend zur Umsatzentwicklung im internationalen Projektgeschäft um 38,9 % auf 707,1 Mio. Euro zu.

Mit 372,2 Mio. Euro lag der Personalaufwand im Berichtszeitraum infolge kollektivvertraglicher Anpassungen um 3,0 % über dem Vorjahresniveau. Der Personalstand stieg im Jahresabstand auf durchschnittlich 7.135 Mitarbeiter*innen leicht an (Vorjahr: 7.126 Mitarbeiter*innen).

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Kurzfassung
2021/22
Mio. EUR
2020/21
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 2019/20
Mio. EUR
Umsatzerlöse 4.062,2 2.394,9 1.667,3 69,6 2.107,5
Sonstige betriebliche Erträge 109,5 250,1 –140,5 –56,2 64,4
Fremdstrombezug und Energieträger –2.278,2 –1.064,7 –1.213,5 –888,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand –707,1 –509,2 –197,9 –38,9 –316,9
Personalaufwand –372,2 –361,3 –10,9 –3,0 –349,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen –158,4 –113,0 –45,4 –40,1 –121,1
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter
98,9 239,6 –140,7 –58,7 94,1
EBITDA 754,8 836,5 –81,7 –9,8 590,4
Abschreibungen –318,0 –337,7 19,8 5,8 –296,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen –105,2 –112,4 7,1 6,3 –20,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 331,6 386,4 –54,8 –14,2 273,1
Finanzergebnis –30,5 –20,0 –10,5 –52,5 –15,8
Ergebnis vor Ertragsteuern 301,2 366,4 –65,3 –17,8 257,3
Ertragsteuern –64,0 –14,7 –49,3 –28,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 237,1 351,7 –114,6 –32,6 228,6
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) 209,6 325,3 –115,8 –35,6 199,8
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 27,5 26,4 1,1 4,3 28,9
Ergebnis je Aktie in EUR1) 1,18 1,83 –0,7 –35,6 1,12

1) Verwässert ist gleich unverwässert

Höhere Forderungswertberichtigungen in Nordmazedonien führten zu einer Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 40,1 % auf 158,4 Mio. Euro. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter reduzierte sich um 58,7 % auf 98,9 Mio. Euro, zum Großteil hervorgerufen durch gestiegene Beschaffungskosten für Strom und Erdgas bei der Vertriebsgesellschaft EVN KG. Im Vorjahr waren in dieser Position zudem Wertaufholungen bei den Verbund Innkraftwerken (25,3 Mio. Euro) und beim Wasserkraftwerk Ashta in Albanien (23,8 Mio. Euro) enthalten gewesen. Die gestiegene Nachfrage nach Gasspeichern führte zu einem höheren Ergebnisbeitrag der RAG.

Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im Berichtszeitraum mit 754,8 Mio. Euro um 9,8 % unter dem Vorjahresniveau. Ebenso verzeichneten die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen einen Rückgang um 6,0 % auf 423,2 Mio. Euro. Hier war bei den planmäßigen Abschreibungen im Vorjahr die gänzliche Abschreibung von Kraftwerkskomponenten enthalten gewesen, zudem hatte die Abschreibung von aktivierten Vorlaufkosten für das Projekt in Kuwait zu einem Anstieg geführt.

Für die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen waren in beiden Berichtsjahren unterschiedliche Entwicklungen maßgeblich. Bereits

im zweiten Quartal 2021/22 hatte die durch globale Verwerfungen geänderte Risiko- und Ertragserwartung des Konzerns für zukünftige Projekte eine Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts (52,9 Mio. Euro) sowie des Restbuchwerts der beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau (5,5 Mio. Euro) notwendig gemacht. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen per 30. September 2022 musste zudem eine Wertminderung von 32,9 Mio. Euro auf das Erdgasnetz der Netz Niederösterreich vorgenommen werden, die sich aus der erwarteten Abgeltung der Finanzierungskosten in der kommenden Regulierungsperiode ergab. Weitere zum Bilanzstichtag erforderliche Wertminderungen betrafen Fernwärmeanlagen in Niederösterreich (6,8 Mio. Euro) sowie die bulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv (16,7 Mio. Euro). Dem stand eine Wertaufholung von 9,6 Mio. Euro beim Windpark Kavarna in Bulgarien aufgrund höherer Strompreise entgegen. Im Vorjahr war – neben Wertminderungen bzw. Wertaufholungen von 1,8 Mio. Euro bzw. 2,5 Mio. Euro bei Stromerzeugungs- und Fernwärmeanlagen – infolge der Übernahme eines zusätzlichen Strombezugsrechts eine Wertminderung auf das Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 113,1 Mio. Euro erforderlich gewesen.

Auf Basis all dieser Entwicklungen reduzierte sich das EBIT um 14,2 % auf 331,6 Mio. Euro.

Das Finanzergebnis der EVN ging im Berichtszeitraum – trotz der mit 1,05 Euro je Aktie höheren Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr: 0,75 Euro je Aktie) und einem nach planmäßiger Tilgung der im April 2022 fälligen Anleihe (Nominale: 300 Mio. Euro) geringeren Zinsaufwand – um 52,5 % auf –30,5 Mio. Euro zurück. Belastet wurde es durch Fremdwährungskursentwicklungen und die Wertberichtigung einer Ausleihung an eine at Equity einbezogene Gesellschaft im internationalen Projektgeschäft sowie die im aktuellen Börseumfeld rückläufige Performance des R138-Fonds.

Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 301,2 Mio. Euro um 17,8 % unter dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des u. a. durch die Wertberichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen im internationalen Projektgeschäft gestiegenen Ertragsteueraufwands von 64,0 Mio. Euro (Vorjahr: 14,7 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 209,6 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 35,6 %.

Bilanz

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2022 mit 12.430,5 Mio. Euro um 11,6 % über dem Wert zum 30. September 2021. Einen starken Anstieg verzeichneten dabei insbesondere die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, bei denen vor allem die Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften der EVN KG und der EnergieAllianz positiv wirkte. Der Stichtagskurs der Verbund-Aktie lag zum 30. September 2022 mit 87,45 Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau (87,70 Euro zum 30. September 2021), sodass sich die Bewertung der Verbund-Beteiligung und damit auch die sonstigen Beteiligungen stabil entwickelten. Die hohe Investitionsdynamik bei der EVN führte zu einem Anstieg der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, der durch die im Berichtszeitraum erforderlich gewordenen Wertminderungen allerdings gedämpft wurde. Per Saldo nahmen die langfristigen Vermögenswerte um 9,6 % auf 10.712,0 Mio. Euro zu.

30.09.2022 30.09.2021 +/– 30.09.2020
Mio. EUR
3.920,3
3.170,9
336,4
7.427,6
938,1
12.430,5 11.139,8 1.290,7 11,6 8.365,7
4.282,1
261,2
7.321,1 6.544,3 776,8 11,9 4.543,3
1.150,8 718,9 431,9 60,1 1.045,3
1.463,0 1.480,8 –17,8 –1,2 996,4
769,0 738,2 30,8 4,2 756,6
3.382,8 2.937,9 444,9 15,1 2.798,3
377,4 318,0 59,4 18,7 110,0
1.349,1 1.339,6 9,5 0,7 914,1
1.726,5 1.657,6 69,0 4,2 1.024,1
12.430,5 11.139,8 1.290,7 11,6 8.365,7
Mio. EUR
4.071,3
6.422,0
218,7
10.712,0
1.718,5
7.047,8
273,3
Mio. EUR
3.908,6
5.607,0
257,0
9.772,6
1.367,1
6.281,2
263,2
Absolut
162,7
815,0
–38,3
939,4
351,4
766,6
10,2
%
4,2
14,5
–14,9
9,6
25,7
12,2
3,9

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Berichtszeitraum um 25,7 % auf 1.718,5 Mio. Euro. Wesentlich zurückzuführen war dies auf einen Zuwachs bei den Vorräten, der aus den deutlich höheren Großhandelspreisen für Erdgas sowie den zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erhöhten strategischen Gasreserven resultierte. Gleichzeitig nahmen auch die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte zu.

Das Eigenkapital der EVN belief sich zum 30. September 2022 auf 7.321,1 Mio. Euro und lag damit trotz der im Februar 2022 erfolgten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2020/21 über dem Wert zum 30. September 2021. Hervorgerufen wurde dieser Anstieg neben dem im Berichtszeitraum erzielten Ergebnis vor allem

durch die im Eigenkapital abgebildeten positiven Effekte aus erfolgsneutralen Bewertungen, insbesondere bei den at Equity einbezogenen Unternehmen. Die Eigenkapitalquote belief sich zum 30. September 2022 auf 58,9 % (30. September 2021: 58,7 %).

Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 15,1 % auf 3.382,8 Mio. Euro zu. Maßgeblich verantwortlich dafür waren eine – durch die gestiegene Bewertung der at Equity einbezogenen Unternehmen getriebene – Zunahme der langfristigen Steuerverbindlichkeiten, die allerdings durch die Berücksichtigung des künftig niedrigeren österreichischen Körperschaftsteuersatzes in den latenten Steuern zum Teil abgeschwächt wurde. Zudem hat die EVN im April 2022 bzw. im Juli 2022 Namensschuldverschreibungen (Nominale 155 Mio. Euro, zwei Tranchen mit Laufzeiten von zwölf und 15 Jahren) bzw. Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen begeben (Nominale 157 Mio. Euro, Tranchen mit Laufzeiten von fünf, sieben, zehn und 16 Jahren). Von den ebenfalls im Berichtszeitraum neu aufgenommenen drei Bankkrediten im Gesamtbetrag von 250 Mio. Euro wurde jener über 100 Mio. Euro mit Fälligkeit im Februar 2023 bereits in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Einen Rückgang verzeichneten im Berichtszeitraum die Personalrückstellungen.

Die kurzfristigen Schulden nahmen gegenüber dem 30. September 2021 um 4,2 % auf 1.726,5 Mio. Euro zu. Wesentliche Treiber dafür waren höhere Lieferant*innenverbindlichkeiten sowie ein durch die Aufnahme kurzfristiger Bankkredite bedingter Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, dem allerdings die planmäßige Tilgung einer Anleihe (Nominale: 300 Mio. Euro) im April 2022 gegenüberstand. Gegenläufig dazu wirkte eine deutlich Abnahme der in den übrigen kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Veranlagungen der EVN KG im Cash Pool der Gruppe. Abgeschwächt wurde dieser Rückgang in den übrigen kurzfristigen Schulden durch gestiegene Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften.

Wertanalyse 2021/22 2020/21 +/–
%
2019/20
Durchschnittliches Eigenkapital Mio. EUR 6.932,7 5.543,8 25,1 4.547,7
WACC nach Ertragsteuern1)2) % 5,0 5,5 –0,5 5,5
Operativer ROCE (OpROCE)1)3) % 5,5 6,5 –0,9 6,2
Durchschnittliches Capital Employed3) Mio. EUR 5.683,2 4.842,5 17,4 4.405,7
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)3) Mio. EUR 313,4 312,8 0,2 274,6
EVA® Mio. EUR 29,3 46,4 –37,0 32,3

1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten

2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.

3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,

wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.

Kapitalkennzahlen 30.09.2022
Mio. EUR
30.09.2021
Mio. EUR
+/–
Absolut
%
30.09.2020
Mio. EUR
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 1.206,1 773,9 432,2 55,8 1.118,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 128,8 323,4 –194,5 –60,2 40,6
Fonds der liquiden Mittel –36,9 –122,3 85,3 69,8 –140,0
Lang- und kurzfristige Wertpapiere –285,6 –473,5 187,9 39,7 –325,8
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –29,4 –39,6 10,2 25,8 –36,8
Nettofinanzverschuldung 983,1 461,9 521,2 656,2
Nettoverschuldung 1.245,1 813,8 431,2 53,0 1.037,7
Eigenkapital 7.321,1 6.544,3 776,8 11,9 4.543,3
Gearing (%)2) 17,0 12,4 4,6 22,8

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten

Wertanalyse

Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,0 % angesetzt. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 5,5 % (Vorjahr: 6,5 %). Der im Geschäftsjahr 2021/22 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug 29,3 Mio. Euro (Vorjahr: 46,4 Mio. Euro).

Liquiditätslage

Die Nettoverschuldung der EVN bewegt sich – mit stichtagsbedingten Schwankungen – auf einem Niveau von etwa 1 Mrd. Euro (Nettoverschuldung inklusive langfristige Personalrückstellungen per 30. September 2022: 1.245,1 Mio. Euro; Vorjahr: 813,8 Mio. Euro). Die Gearing Ratio erhöhte sich von 12,4 % auf 17,0 %.

Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 227,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2022 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Das Laufzeitende der als strategische Liquiditätsreserve vorgesehenen syndizierten Kreditlinie liegt im Mai 2025. Die Restlaufzeiten der mit elf Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu vier Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.

Nettoverschuldung und Gearing

Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 225f

Geldflussrechnung

Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäftsjahr 2021/22 lag mit 734,3 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert (762,3 Mio. Euro), der allerdings durch Ausgleichszahlungen für die Übernahme eines Strombezugsrechts überdurchschnittlich hoch gewesen war. Abgeschwächt wurde der Rückgang durch höhere Dividendenausschüttungen von at Equity einbezogenen Unternehmen.

Noch stärker unter dem Vorjahreswert lag im Berichtszeitraum der Cash Flow aus dem operativen Bereich. Für Belastungen sorgten hier deutlich geringere Veranlagungen der EVN KG im Cash Pool der Gruppe sowie die negative Entwicklung des Working Capital

sowohl im internationalen Projektgeschäft als auch – energiepreisgetrieben – im Energiegeschäft. Etwas abgeschwächt wurde diese Entwicklung durch die im Periodenvergleich geringeren Zahlungen für Ertragsteuern.

Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug im Berichtszeitraum –336,7 Mio. Euro (Vorjahr: –754,3 Mio. Euro). Neben den im Vorjahresvergleich gestiegenen Investitionen in das Sachanlagevermögen – hier hatte der Vorjahreswert auch noch eine Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem Kraftwerk Walsum 10 enthalten – war er vor allem durch die Veränderung der in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildeten Veranlagungen in Cash-Fonds geprägt. Zudem erhielt die EVN KG im Berichtszeitraum einen Kapitalzuschuss.

Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich auf 115,8 Mio. Euro (Vorjahr: –53,0 Mio. Euro). In diesem Betrag berücksichtigt sind die Aufnahme von drei Bankkrediten über insgesamt 250 Mio. Euro, die Begebung von Namensschuldverschreibungen (Nominale: 155 Mio. Euro) im April 2022 sowie die Emission von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen (Nominale: 157 Mio. Euro) im Juli 2022. Gegenläufig dazu wirkten die planmäßige Tilgung der Anleihe (Nominale: 300 Mio. Euro) und die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2020/21 an die Aktionär*innen der EVN und an nicht beherrschende Anteile.

In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von –69,8 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2022 auf 36,9 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN AG zum Bilanzstichtag vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 627 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.

Investitionstätigkeit

Die Investitionen der EVN lagen im Geschäftsjahr 2021/22 mit 564,0 Mio. Euro deutlich über dem Niveau der Vergleichsperiode (415,0 Mio. Euro). Dieser Anstieg beruht auf der Umsetzung der Strategie 2030, mit der die EVN Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser setzt.

Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben der Errichtung der neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Krems – vor allem Anlagen- und Netzausbaumaßnahmen im Wärmebereich.

Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Nieder österreich. Der hier gegenüber dem Vorjahr verzeichnete Anstieg beruhte auf dem Abschluss der langjährigen Genehmigungsverfahren für mehrere Projekte, mit deren Realisierung nunmehr begonnen werden konnte.

Konzern-Geldflussrechnung 2021/22 2020/21 +/– 2019/20
Kurzfassung Mio. EUR Mio. EUR Absolut % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 301,2 366,4 –65,3 –17,8 257,3
Unbare Ergebniskomponenten 433,2 395,8 37,3 9,4 239,8
Cash Flow aus dem Ergebnis 734,3 762,3 –28,0 –3,7 497,1
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen –556,7 94,4 –651,1 –40,7
Zahlungen für Ertragsteuern –26,6 –67,0 40,4 60,3 –44,3
Cash Flow aus dem operativen Bereich 151,0 789,6 –638,6 –80,9 412,0
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse
–477,4 –605,9 128,5 21,2 –300,1
Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen
Vermögenswerten
–50,7 –0,3 –50,4 34,0
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren 191,5 –148,1 339,5 –162,5
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –336,7 –754,3 417,6 55,4 –428,6
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich 115,8 –53,0 168,9 –88,8
Cash Flow gesamt –69,8 –17,7 –52,1 –105,4
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 122,3 140,0 –17,7 –12,6 246,2
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel –15,5 0,0 –15,5 –0,9
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 36,9 122,3 –85,3 –69,8 140,0
Investitionsschwerpunkte1) 2021/22
Mio. EUR
2020/21
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 2019/20
Mio. EUR
Energie 41,7 20,5 21,2 17,9
Erzeugung 56,0 24,6 31,4 48,4
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 43,1 18,9 24,2 17,8
davon thermische Kraftwerke 10,3 5,6 4,7 83,1 30,3
Netze 334,3 249,0 85,4 34,3 181,8
davon Stromnetz 267,4 196,0 71,4 36,4 130,7
davon Gasnetz 43,3 31,3 12,0 38,3 30,3
davon Kabel-TV und Telekommunikation 25,3 21,7 3,7 16,9 20,8
Südosteuropa 110,0 100,4 9,6 9,6 99,7
Umwelt 19,9 20,5 –0,6 –2,8 16,8
davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze
für Trinkwasser
18,8 18,9 –0,1 –0,3 15,4
Alle sonstigen Segmente 2,1 0,1 2,0 3,3
Summe 564,0 415,0 149,1 35,9 367,9

1) Nach Konsolidierung

GRI-Indikator: GRI 203-1

Neuerlich zugelegt haben die Investitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur. Damit leistet die EVN einen zentralen Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems, denn der stetige Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostationen sind die Voraussetzung, um die wachsende Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystem einspeisen zu können. Weitere Gründe für den Anstieg des Investitionsvolumens waren der flächendeckende Einbau von Smart Meters, die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sowie Investitionen in das Telekommunikationsnetz der kabelplus.

Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen neben Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung von zwei Photovoltaikanlagen mit jeweils rund 1,1 MW installierter Leistung in Nordmazedonien.

Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität in der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus steht dabei insbesondere der Ausbau der überregionalen Transportleitungen.

Struktur der Investitionen

%, Gesamtsummen Mio. EUR

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insbesondere der Nutzen für Kund*innen hat bei allen Projekten einen hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund werden laufend digitale Anwendungen entwickelt bzw. verbessert, die größeren Komfort für die Kund*innen und mehr Effizienz bringen.

In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 5,7 % entsprechen.

Einen wesentlichen Schwerpunkt der Innovations-, Forschungsund Entwicklungsaktivitäten der EVN bildeten im Berichtszeitraum Projekte und Feldversuche, die sich mit der Bündelung und Vermarktung von Flexibilitäten von Privat-, Gewerbe- und Industrie-

Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Förderquote1)

Förderquote

  • Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • 1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • 2) Zusätzlich erhielt die EVN eine Förderung für ein mehrjähriges Projekt im Netzbereich.

betrieben beschäftigen. Die eingebundenen Verbraucher*innen bilden dazu ein sogenanntes virtuelles Kraftwerk, in dessen Rahmen der Einsatz verbrauchsstarker Anlagen auf Zeiten mit geringerer Stromnachfrage verschoben wird. Dadurch können Spitzenbelastungen von Kraftwerken vermieden sowie die Transport- und Verteilnetze entlastet werden. Auch das bidirektionale Laden von E-Fahrzeugen, das die EVN an eigenen Standorten testet, kann wichtige Beiträge zur Flexibilisierung und zum Demand Side Management leisten. Beispiele für Forschungsprojekte sind Green the Flex, Industry4Redispatch, car2flex oder Open Data Platform.

Verstärken konnte sich die EVN auf diesem Gebiet im Berichtszeitraum durch die Akquisition von cyberGRID, einem Unternehmen, das auf die Integration von erneuerbaren Energien und Batteriespeichern sowie die Entwicklung kreativer IT-Lösungen in diesem Bereich spezialisiert ist.

Ebenfalls im Berichtszeitraum gründeten die EVN und die Energieund Umweltagentur des Landes Niederösterreich die Energiezukunft Niederösterreich, die mit ihren Dienstleistungen und Services Energiegemeinschaften unterstützt, z. B. bei der Konfiguration oder der Kommunikation mit Behörden, Netzbetreiber*innen und Marktakteur*innen.

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:

  • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
  • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
  • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).

GRI-Indikator: GRI 102-30

Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.

In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.

Zu den wesentlichen Auswirkungen siehe Seite 21ff

Potenzielle Klimarisiken

Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.

Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:

  • Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
  • Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
  • Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/ Netzausfall) zugeordnet wird

Risikoanalysen im Geschäftsjahr 2021/22

Angesichts der geänderten Gegebenheiten auf den Energiemärkten und der geopolitischen Entwicklungen, vor allem in der Ukraine, führte das zentrale Risikomanagement der EVN im Berichtszeitraum zusätzlich zur regulären Risikoinventur konzernweite Ad-hoc-Analysen durch und berichtete über Risiken sowie Auswirkungen auch dem Aufsichtsrat der EVN. Die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen der aktuellen Situation lassen sich wie bisher den bereits bestehenden Risikokategorien zuordnen. Aus diesem Grund erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg bzw. der Energiemarktkrise identifizierten Risiken entlang der in der Tabelle auf den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien. Als wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen wurden u. a. identifiziert (Auswahl):

  • Margenreduktion durch gestiegene Energiebeschaffungskosten
  • Aufbau des Working Capitals infolge der Volatilität auf den Energiemärkten und damit Belastung der Liquiditätssituation
  • Stabilität der Regulierungssysteme in Bulgarien und Nordmazedonien auch in der aktuellen politischen Unsicherheit
  • Zahlungsverzögerungen bis hin zu Zahlungsausfällen bei Handelspartner*innen bzw. Großkund*innen
  • Lieferstopp von Erdgas nach Österreich und dadurch bedingtes Inkrafttreten staatlicher Energielenkungsmaßnahmen sowie negative Einflüsse auf die Bewirtschaftung der Erdgasspeicher
  • Steigende Beschaffungskosten für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Probleme in der Lieferkette
  • Cybersecurity
  • Gesetzliche Erlösbegrenzung der erneuerbaren Erzeugung

Mögliche Risiken bzw. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden weiterhin beobachtet, haben sich aber reduziert und werden von anderen Themen überlagert.

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Aufgrund der gestiegenen Unsicherheiten hat sich das Gesamtrisikoprofil seit dem Ende des vergangenen Geschäftsjahres am 30. September 2021 wie bereits berichtet erhöht. Allerdings sind gegenwärtig weiterhin keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten. In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.

Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des gesamten Konzerns.

Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Deckungsbeitragsrisiko
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen
der geplanten Deckungsbeiträge
• Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs
und Absatzpreise (insb. für Energieträger)
• Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst
durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik,
Reputation oder Wettbewerb)
• Rückgang der Eigenerzeugung
• Rückgang des Projektvolumens im Umwelt
bereich (insb. infolge Marktsättigung,
eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur
projekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs
strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung
der Kundinnensegmente sowie Geschäftsfelder;
auf Kund
innenbedürfnisse abgestimmte Produkt
palette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerks
kapazitäten
Lieferant*innenrisiko Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertrag
lich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste)
und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs
umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs
konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/
Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles
Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland
Holding); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher
Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von
Geschäftspartnerinnen oder Kundinnen
zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring
des Kundinnenverhaltens; Absicherungsinstru
mente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der
Geschäftspartner
innen
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele einer
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs
gesellschaft
Ratingveränderung Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere
Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz
kennzahlen
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins
aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer
ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung
in Finanzierungsverträgen

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Wertminderungs-/
Impairmentrisiken
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde
rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu
gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von
Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirt
schaftlichen Rahmenbedingungen abhängig);
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
bzw. auf Veränderungen von Kund*innenbedürf
nissen; Investitionen in die "falschen" Technolo
gien; potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän
digen Annahmen; Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut
ausgebildete Mitarbeiter*innen; Monitoring der Para
meter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt
stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko
Prozessmanagement; Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung der technischen
Anlagen; potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen Schwachstellen;
regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der
vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und
Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von
Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen
der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand
haltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü
fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen
Mitarbeiter*innenrisiken Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen;
Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder
Unterkapazitäten; Kommunikationsprobleme;
kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbe
wusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw.
Jahresabschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen
zum Informationsaustausch und zum Networking;
internes Kontrollsystem (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische
und politische Risiken
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah
menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds
(z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rah
menbedingungen, Änderung des Förderregimes,
Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und
wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtaner
kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz
tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene Dokumen
tation und Leistungsverrechnung

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Rechts- und Prozessrisiko Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts
rechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaft
liches Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz
krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft;
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Non-Compliance, datenschutz
rechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance
Organisation
Projektrisiko Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer
Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung
von Großprojekten gemeinsam mit Partner*innen
unternehmen; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt
management
Sabotage Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen
und Müllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige
Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind,

die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.

Information, Kommunikation und Überwachung

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessor*innen.

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.

GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 102-33

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht

Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.

Siehe Seite 1ff

Angaben gemäß § 243a UGB

  1. Per 30. September 2022 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.

  2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.

Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ("NLH") und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen "Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).

    1. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
    1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
    1. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2021/22 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
    1. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN derzeit ein Kontrolwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022/23

Die EVN wird im Geschäftsjahr 2022/23 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems leisten. Dazu zählen der Ausbau der erneuerbaren Erzeugung ebenso wie ein umfangreiches Investitionsprogramm im Bereich der Netzinfrastruktur, mit dem die Energiezukunft ermöglicht werden soll. Die aktuelle Energiekrise sorgt dabei für zusätzliche Herausforderungen bzw. Unsicherheiten.

Vor dem Hintergrund der auf europäischer und nationaler Ebene geführten Debatte über eine Reform des Energiemarkts und die Einführung einer Erlösobergrenze für die Stromproduktion ist die Ergebnisentwicklung in der Stromerzeugung mit hohen Unsicherheiten behaftet. Für den Energievertrieb stellt das hohe Preisniveau auf den Großhandelsmärkten weiterhin eine Herausforderung dar. Dennoch wird – nicht zuletzt durch die schrittweise Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten an die Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen – eine Rückkehr auf ein normalisiertes Ergebnisniveau erwartet.

Die Ergebnisentwicklung im Segment Netze ist durch die österreichische Regulierungsmethodik bestimmt. Am 1. Jänner 2023 beginnt eine neue Regulierungsperiode für das Erdgas-Verteilnetz, die einen geringeren gewichteten Kapitalkostensatz bringt. Zudem wird erwartet, dass sich die kund*innenseitigen Einsparungseffekte beim Strom- und Erdgasverbrauch in den nächsten Monaten fortsetzen werden. All diese Entwicklungen werden den Geschäftsverlauf des Segments Netze belasten.

Da die Regulierungsbehörden in Bulgarien und Nordmazedonien noch keine künftigen Maßnahmen zur Abfederung höherer Beschaffungspreise von Energie und zur Abdeckung von Netzverlusten kommuniziert haben, ist die Ergebnisentwicklung im Segment Südosteuropa mit Unsicherheiten behaftet.

Im internationalen Projektgeschäft wird sich die EVN auf die Abwicklung der bestehenden Aufträge, insbesondere des Großauftrags in Kuwait, konzentrieren. Das aktuelle geopolitische Umfeld, Beeinträchtigungen der Lieferketten sowie eine neuerliche Verschärfung der Coronakrise könnten den Projektfortschritt bremsen und damit auch die Ergebnisentwicklung dämpfen.

Für das Geschäftsjahr 2022/23 erwartet die EVN unter Annahme eines stabilen regulatorischen Umfelds sowie absehbarer energiepolitischer und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen ein Konzernergebnis, das sich an der Höhe des Vorjahres orientieren und in einer Bandbreite von etwa 190 Mio. bis 250 Mio. Euro liegen wird. Der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2022 ist dabei vorerst nicht berücksichtigt. Die Dividendenausschüttung der EVN aus der operativen Geschäftstätigkeit soll zumindest auf dem Niveau des Vorjahres (0,52 Euro pro Aktie) gehalten werden. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen.

Die Investitionen der EVN mit den Schwerpunkten Netze, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung werden ungeachtet der aktuellen volks- und energiewirtschaftlichen Entwicklungen plangemäß umgesetzt und damit weiterhin auf einem Niveau über 500 Mio. Euro p. a. liegen. Dies festigt die Position der EVN als führende Infrastrukturbetreiberin in Niederösterreich und bildet die Grundlage für weiteres Wachstum in einem stabilen Markt.

Maria Enzersdorf, am 23. November 2022

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Segmentbericht

Überblick

Die Konzernstruktur der EVN umfasst sechs berichtspflichtige Segmente. Deren Abgrenzung bzw. Definition erfolgt gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente ausschließlich auf Grundlage der internen Organisations- und Berichtsstruktur.

Im Segment Alle sonstigen Segmente werden dabei alle jene Geschäftstätigkeiten zusammengefasst, die mangels Überschreiten der quantitativen Schwellenwerte nicht separat berichtspflichtig sind.

Geschäftsbereiche Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
• Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
• Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen
und auf Großhandelsmärkten
• Wärmeproduktion und -verkauf
• 45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz1)
• Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG1)
Erzeugung • Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen
Produktionskapazitäten zur Netzstabilisierung an österreichischen
und internationalen Standorten
• Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in
Niederösterreich
• 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)1)
• 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1)
Netze • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und
Erdgas in Niederösterreich
• Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in
Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in
Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in
Nordmazedonien
• Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
• Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
• Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die
Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische
Abfall- und Klärschlammverwertung
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft;
diese hält 100 % der Anteile an der RAG1)
• 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding
diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt1)
• 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG2)
• Konzerndienstleistungen

1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

2) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.

Energiewirtschaftliche Kennzahlen –
Konzern GWh 2021/22 2020/21 +/–
Absolut
% 2019/20
Stromerzeugung 3.365 3.997 –633 –15,8 3.785
davon erneuerbare Energie 2.248 2.283 –35 –1,5 2.250
davon Wärmekraftwerke 1.117 1.715 –597 –34,8 1.535
Netzabsatz
Strom 23.092 23.257 –165 –0,7 22.154
Erdgas1) 15.877 16.184 –307 –1,9 15.228
Energieverkauf an Endkund*innen
Strom 20.853 20.207 647 3,2 19.813
davon Mittel- und Westeuropa2) 8.662 8.717 –55 –0,6 8.463
davon Südosteuropa 12.191 11.490 702 6,1 11.351
Erdgas 4.987 5.412 –425 –7,9 4.957
Wärme 2.545 2.545 0 0,0 2.303
davon Mittel- und Westeuropa2) 2.328 2.342 –14 –0,6 2.111
davon Südosteuropa 217 203 13 6,6 192

1) Inkl. Netzabsatz an Kraftwerke der EVN

2) Beinhaltet Österreich und Deutschland

Energie

Highlights 2021/22

  • Energieabsatz unter Vorjahresniveau
  • At Equity einbezogene EVN KG aufgrund gestiegener Beschaffungskosten massiv unter Ergebnisdruck im Energievertrieb
  • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter dem durch positive Einmaleffekte zusätzlich begünstigten Vorjahresniveau

Entwicklung der Energieabsatzmengen

Der Energieabsatz der EVN an Endkund*innen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2021/22 in allen drei Produktbereichen – Strom, Erdgas und Wärme – rückläufig. Neben den im Vorjahresvergleich milderen Temperaturen dämpften kund*innenseitige Einsparungseffekte die Energienachfrage zusätzlich. Allerdings schwächten neue Großkund*innen in Deutschland den Rückgang im Stromabsatz an österreichische Privatkund*innen ab. In Summe ging der im Segment Energie abgebildete Strom- bzw. Erdgasabsatz der EVN KG sowie der EnergieAllianz in Österreich und Deutschland um 0,7 % auf 8.629 GWh bzw. um 8,1 % auf 4.835 GWh zurück. Die EVN Wärme verzeichnete einen Absatzrückgang um 0,6 % auf 2.328 GWh.

Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse des Segments verzeichneten einen deutlichen Anstieg auf 764,1 Mio. Euro (Vorjahr: 311,4 Mio. Euro). Getrieben war diese Entwicklung von Preis- und Mengeneffekten in der Vermarktung der eigenen Stromerzeugung, positiven Bewertungseffekten aus Absicherungsgeschäften, Preisanpassungen bei der EVN Wärme, höheren Erlösen aus dem Handel mit CO₂-Emissionszertifikaten sowie aus dem Erdgashandel.

Operativer Aufwand

Korrespondierend zur Umsatzentwicklung lag auch der operative Aufwand mit 797,1 Mio. Euro (Vorjahr: 243,8 Mio. Euro) deutlich über Vorjahresniveau. Zurückzuführen war dies auf die deutlich gestiegenen Energiemarktpreise, die sowohl den Primärenergieaufwand für das häufiger zur Netzstabilisierung abgerufene Gaskraftwerk Theiß als auch den Aufwand für Fremdenergiebezug sowie die Beschaffungskosten der EVN Wärme nach oben trieben. Aufwandserhöhend wirkten weiters Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften für Primärenergieträger. Hinzu kommt, dass im Vorjahr Einmaleffekte aus der Beendigung belastender Verträge aus der Vermarktung der eigenen Stromproduktion aufwandsmindernd gewirkt hatten.

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen

Das Ergebnis der at Equity einbezogenen Energievertriebsgesellschaft EVN KG wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die erheblich gestiegenen Beschaffungskosten belastet. Als Folge daraus brach der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unter-

Kennzahlen –
Energie
1)
2021/22 2020/21 +/–
Absolut
% 2019/20
Energiewirtschaftliche Kennzahlen GWh
Energieverkauf an Endkund*innen
Stromabsatz2) 8.662 8.717 –55 –0,6 8.463
Erdgasabsatz2) 4.835 5.259 –423 –8,1 4.839
Wärme 2.328 2.342 –14 –0,6 2.111
Finanzkennzahlen Mio. EUR
Außenumsatz 750,6 300,9 449,8 372,9
Innenumsatz 13,4 10,6 2,9 27,0 10,7
Gesamtumsatz 764,1 311,4 452,6 383,6
Operativer Aufwand –797,1 –243,8 –553,4 –339,3
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
6,4 120,9 –114,5 –94,7 39,4
EBITDA –26,7 188,6 –215,3 83,8
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–28,0 –22,0 –6,0 –27,1 –22,3
Operatives Ergebnis (EBIT) –54,7 166,6 –221,2 61,4
Finanzergebnis –2,7 –2,1 –0,6 –26,2 –1,6
Ergebnis vor Ertragsteuern –57,3 164,5 –221,8 59,9
Gesamtvermögen 1.914,1 1.142,4 771,7 67,6 774,8
Gesamtschulden 993,3 604,3 388,9 64,4 641,9
Investitionen3) 43,0 21,1 21,9 28,8

1) Die Vergleichswerte vergangener Perioden enthalten die Vermarktung des im Kraftwerk Walsum 10 produzierten Stroms, die nach Veräußerung der 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH und der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags aus dem Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 beendet wurde.

2) Enthält im Wesentlichen die Absatzmengen der EVN KG sowie der EnergieAllianz in Österreich und Deutschland; der Ergebnisbeitrag dieser beiden Vertriebsgesellschaften wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

3) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

nehmen auf 6,4 Mio. Euro ein (Vorjahr: 120,9 Mio. Euro). Auf Basis einer Anpassung der allgemeinen Lieferbedingungen werden Lieferverträge mit fixierten Verbrauchspreisen seit dem 1. September 2022 halbjährlich auf Basis des ÖSPI (Österreichischer Strompreisindex) bzw. ÖGPI (Österreichischer Gaspreisindex) angepasst.

Operatives Ergebnis

Per Saldo erwirtschaftete das Segment Energie im Geschäftsjahr 2021/22 ein EBITDA von –26,7 Mio. Euro. Die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen erhöhten sich um 27,1 % auf 28,0 Mio. Euro. In diesem Betrag sind auch höhere Wertminderungen auf Fernwärmeanlagen im Ausmaß von 6,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) enthalten. In Summe errechnete sich daraus ein Segment-EBIT von –54,7 Mio. Euro (Vorjahr: 166,6 Mio. Euro).

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis lag mit –2,7 Mio. Euro leicht unter dem Vorjahreswert. Damit betrug das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments in der Berichtsperiode –57,3 Mio. Euro (Vorjahr: 164,5 Mio. Euro).

Investitionen

Die Investitionen im Segment Energie verdoppelten sich im Berichtszeitraum auf 43,0 Mio. Euro. Neben dem laufenden Anlagen- und Netzausbau betrafen sie vor allem die Errichtung der neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Krems.

Ausblick

Die Geschäftsentwicklung des Segments Energie ist durch die hier abgebildete Vermarktung der eigenen Stromproduktion, die EVN Wärme und den at Equity eingezogenen Energievertrieb bestimmt. Das hohe Preisniveau auf den Großhandelsmärkten stellt weiterhin eine Herausforderung für die Aktivitäten des Segments dar. Dennoch wird – nicht zuletzt durch die schrittweise Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten an die Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen – eine Rückkehr auf ein normalisiertes Ergebnisniveau erwartet.

Erzeugung

Highlights 2021/22

  • Stromerzeugung durch geringe Wasserführung und Ausstieg aus der Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 unter Vorjahresniveau
  • Anteil der erneuerbaren Erzeugung: 66,8 % (Vorjahr: 57,1 %)
  • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau

Entwicklung der Erzeugung

Die im Segment erneuerbare Erzeugung erfasste Stromproduktion lag im Geschäftsjahr 2021/22 mit 1.884 GWh um 1,9 % unter dem Volumen des Vorjahres. Damit konnte das im Jahresvergleich gestiegene Winddargebot die rückläufige Wasserführung nur teilweise kompensieren.

Bei den thermischen Kraftwerken sorgte die per 30. September 2021 erfolgte Veräußerung der 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 ebenfalls zu einem Rückgang des Erzeugungsvolumens. Dieser wurde jedoch durch häufigere Abrufe des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber gedämpft. Insgesamt reduzierte sich die thermische Erzeugung des Segments um 44,2 % auf 778 GWh.

Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse des Segments nahmen im Berichtszeitraum trotz der rückläufigen Erzeugung aufgrund der höheren Strompreise um 28,8 % auf 424,0 Mio. Euro zu.

Operativer Aufwand

Auch der operative Aufwand erhöhte sich um 19,2 % auf 141,9 Mio. Euro. Hauptgrund dafür war die Veräußerung der Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10, die im Vorjahr zu positiven Einmaleffekten in den sonstigen betrieblichen Erträgen geführt hatte.

Kennzahlen – +/–
1)
Erzeugung
2021/22 2020/21 Absolut % 2019/20
Energiewirtschaftliche Kennzahlen GWh
Stromerzeugung 2.662 3.314 –652 –19,7 3.083
davon erneuerbare Energie 1.884 1.921 –36 –1,9 1.888
davon Wärmekraftwerke 778 1.393 –616 –44,2 1.195
Finanzkennzahlen Mio. EUR
Außenumsatz 159,5 127,1 32,4 25,5 132,1
Innenumsatz 264,5 202,2 62,3 30,8 161,8
Gesamtumsatz 424,0 329,3 94,7 28,8 293,9
Operativer Aufwand –141,9 –119,0 –22,9 –19,2 –156,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter 10,8 52,1 –41,3 –79,3 –22,3
EBITDA 292,9 262,5 30,5 11,6 115,4
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen –32,6 –80,3 47,7 59,4 –72,5
Operatives Ergebnis (EBIT) 260,3 182,2 78,2 42,9 42,9
Finanzergebnis –2,4 –20,2 17,7 88,0 –12,9
Ergebnis vor Ertragsteuern 257,9 162,0 95,9 59,2 30,0
Gesamtvermögen 990,9 828,4 162,5 19,6 1.123,4
Gesamtschulden 398,0 411,3 –13,3 –3,2 710,2
Investitionen2) 56,6 27,2 29,4 53,4

1) Die Vergleichswerte vergangener Perioden enthalten die als Joint Operation einbezogene 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH,

die nach ihrer Veräußerung und der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags aus dem Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 entkonsolidiert wurde. 2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen lag im Berichtszeitraum mit 10,8 Mio. Euro um 79,3 % unter dem Vorjahreswert, der allerdings von Wertaufholungen bei den Verbund Innkraftwerken (25,3 Mio. Euro) und beim Wasserkraftwerk Ashta (23,8 Mio. Euro) deutlich positiv beeinflusst gewesen war.

Operatives Ergebnis

Per Saldo verbesserte sich das Segment-EBITDA um 11,6 % auf 292,9 Mio. Euro. Die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen verringerten sich u. a. durch den Entfall der planmäßigen Abschreibungen auf das Kraftwerk Walsum 10 um 59,4 % auf 32,6 Mio. Euro. In diesem Betrag sind auch Wertaufholungen von 9,6 Mio. Euro beim Windpark Kavarna in Bulgarien enthalten, die teils auf geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen, teils auf gestiegenen Strompreisen beruhten. In Summe ergab sich daraus ein Segment-EBIT von 260,3 Mio. Euro (Vorjahr: 182,2 Mio. Euro).

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis verbesserte sich um 88,0 % auf –2,4 Mio. Euro. Im Vorjahr hatte die vorzeitige Auflösung eines Zinssicherungsgeschäfts, das für die Kreditfinanzierung für das Kraftwerk Walsum 10 abgeschlossen worden war, das Finanzergebnis reduziert.

Investitionen

Das Investitionsvolumen des Segments verdoppelte sich im Berichtszeitraum auf 56,6 Mio. Euro (Vorjahr: 27,2 Mio. Euro). Zurückzuführen war dies insbesondere auf eine höhere Dynamik bei Windparkprojekten, nachdem für mehrere Projekte die langjährigen Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden konnten. So arbeitete die EVN im Geschäftsjahr 2021/22 an der Umsetzung von vier Windparks in unterschiedlichen Projektphasen: Die Windparks Schildberg (12,6 MW), Japons (Repowering bestehender Anlagen; 12,6 MW) sowie Palterndorf-Dobermannsdorf (42 MW) befanden sich bereits in Bau, während für den Windpark Großkrut-Altlichtenwarth (12,4 MW) und die Photovoltaikanlage Trumau (10 MW) die Bauvorbereitungen starteten.

Ausblick

Vor dem Hintergrund der auf europäischer und nationaler Ebene geführten Debatte über eine Reform des Energiemarkts und die Einführung einer Erlösobergrenze für die Stromproduktion ist die Ergebnisentwicklung in der Stromerzeugung mit hohen Unsicherheiten behaftet. Unter Annahme eines dem langjährigen Durchschnitt entsprechenden Wind- und Wasserdargebots wird vor diesem Hintergrund für das Geschäftsjahr 2022/23 ein Ergebnis auf Vorjahresniveau erwartet.

Kennzahlen – +/–
Netze 2021/22 2020/21 Absolut % 2019/20
Energiewirtschaftliche Kennzahlen GWh
Netzabsatz
Strom 8.608 8.789 –181 –2,1 8.411
Erdgas 15.567 15.871 –305 –1,9 14.967
Finanzkennzahlen Mio. EUR
Außenumsatz 517,3 495,1 22,2 4,5 462,8
Innenumsatz 63,4 58,6 4,7 8,1 55,1
Gesamtumsatz 580,7 553,8 26,9 4,9 517,9
Operativer Aufwand –344,2 –316,5 –27,7 –8,7 –318,0
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
EBITDA 236,5 237,3 –0,8 –0,3 199,9
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–177,7 –142,5 –35,2 –24,7 –130,3
Operatives Ergebnis (EBIT) 58,8 94,8 –36,0 –38,0 69,6
Finanzergebnis –14,5 –13,9 –0,6 –4,3 –12,6
Ergebnis vor Ertragsteuern 44,4 81,0 –36,6 –45,2 57,0
Gesamtvermögen 2.313,3 2.246,6 66,7 3,0 2.090,4
Gesamtschulden 1.601,4 1.448,0 153,4 10,6 1.457,2
Investitionen1) 334,4 249,0 85,4 34,3 181,9

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Netze

Highlights 2021/22

  • Rückgang des Netzabsatzes bei Strom und Erdgas
  • Außerordentliche Wertminderung auf das Erdgasnetz
  • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Vorjahresniveau
  • Anstieg der Investitionen um rund 34 %

Entwicklung des Netzabsatzes

Der Strom-Netzabsatz bei Haushalts- und Gewerbekund*innen reduzierte sich temperaturbedingt im Geschäftsjahr 2021/22 um insgesamt 2,1 % auf 8.608 GWh. Auch der Erdgas-Netzabsatz ging vor allem im Bereich der Haushaltskund*innen witterungsbedingt zurück – eine Entwicklung, die allerdings durch einen

deutlich höheren Kraftwerkseinsatz zur Netzstabilisierung zum Teil ausgeglichen wurde. Insgesamt reduzierte sich der Erdgas-Netzabsatz damit um 1,9 % auf 15.567 GWh.

Umsatzentwicklung

Per 1. Jänner 2022 wurden die Netznutzungsentgelte für Haushaltskund*innen durch einen Beschluss der E-Control-Kommission bei Strom um durchschnittlich 8,4 % und bei Erdgas um durchschnittlich 4,7 % erhöht. Diese Preiseffekte bewirkten einen Anstieg der Umsatzerlöse im Netzgeschäft. Auch die kabelplus verzeichnete dank anhaltend hoher Nachfrage nach leistungsstarken Telekommunikationsdiensten eine positive Umsatzentwicklung. In Summe führte dies im Segment zu einem Anstieg der Umsatzerlöse um 4,9 % auf 580,7 Mio. Euro.

Operativer Aufwand und operatives Ergebnis

Der operative Aufwand des Segments stieg aufgrund höherer vorgelagerter Netzkosten um 8,7 % auf 344,2 Mio. Euro. Dadurch reduzierte sich das EBITDA des Segments geringfügig auf 236,5 Mio. Euro (Vorjahr: 237,3 Mio. Euro). Die planmäßigen Abschreibungen lagen aufgrund der höheren Investitionsvolumina in den vergangenen Jahren über dem Niveau des Vorjahres. Zudem erfolgte im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung per 30. September 2022 eine Wertminderung von 32,9 Mio. Euro auf das Erdgasnetz der Netz Niederösterreich, die sich aus der erwarteten Abgeltung der Finanzierungskosten in der kommenden Regulierungsperiode ergab. Als Resultat daraus blieb das EBIT mit 58,8 Mio. Euro um 38,0 % unter dem Niveau des Vorjahres.

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis lag mit –14,5 Mio. Euro um 4,3 % unter dem Vorjahreswert. Per Saldo erwirtschaftete das Segment Netze damit im Berichtszeitraum ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 44,4 Mio. Euro (Vorjahr: 81,0 Mio. Euro).

Investitionen

Die Investitionen der EVN im Segment Netze übertrafen im Geschäftsjahr 2021/22 mit 334,3 Mio. Euro das Vorjahresvolumen um 34,3 %. Zur Verwirklichung der österreichischen Klimaziele hat die EVN für die verschiedenen Regionen ihres Versorgungsgebiet in Niederösterreich ein Netzausbaukonzept entwickelt, das etappenweise bis 2030 umgesetzt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei weiterhin auf der Anbindung der immer zahlreicheren dezentralen Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung. Dies erfordert einen stetigen Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostationen, um die Versorgungssicherheit und -qualität weiterhin verlässlich sicherzustellen.

Weitere Gründe für den Anstieg des Investitionsvolumens sind der flächendeckende Einbau von Smart Meters, die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sowie die Investitionen in das Telekommunikationsnetz der kabelplus.

Ausblick

Die Ergebnisentwicklung im Segment Netze ist durch die österreichische Regulierungsmethodik bestimmt. Am 1. Jänner 2023 beginnt eine neue Regulierungsperiode für das Erdgas-Verteilnetz, die einen geringeren gewichteten Kapitalkostensatz bringt. Zudem wird erwartet, dass sich die kund*innenseitigen Einsparungseffekte beim Strom- und Erdgasverbrauch in den nächsten Monaten fortsetzen werden. Da all diese Entwicklungen den Geschäftsverlauf belasten, dürfte das Ergebnis vor Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2022/23 unter dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres liegen.

Südosteuropa

Highlights 2021/22

  • Energieabsatz über Vorjahresniveau
  • Geschäftsverlauf dank staatlicher Maßnahmen zur Kompensation der Mehrkosten für Netzverluste in Bulgarien gestützt
  • EBITDA leicht über Vorjahresniveau
  • Rückgang bei EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern

Energiewirtschaftliche und regulatorische Entwicklung

Sowohl in Bulgarien als auch in Nordmazedonien war im Berichtszeitraum ein Anstieg des heizungsbedingten Energiebedarfs zu verzeichnen, der durch einen Rückgang des kühlungsbedingten Energiebedarfs allerdings weitgehend wieder ausgeglichen wurde. Als Resultat dieser gegenläufigen Entwicklungen lag der Strom-Netzabsatz des Segments mit 14.484 GWh nur leicht über dem Vorjahresniveau. Der Stromabsatz an Endkund*innen erhöhte sich um 6,1 % auf 12.191 GWh. Dieser Anstieg war insbesondere dem Umstand geschuldet, dass Kund*innen aus dem liberalisierten Marktsegment, die grundsätzlich ihre Lieferant*innen frei wählen könnten, zu den als Supplier of Last Resort auftretenden Vertriebsgesellschaften der EVN wechselten. Der Wärmeabsatz in Bulgarien lag mit 217 GWh ebenfalls um 6,6 % über dem Vorjahreswert.

Die erneuerbare Stromerzeugung des Segments stieg infolge leichter Zuwächse bei der Wasserkraft und der Photovoltaik in Nordmazedonien um 2,6 % auf 144 GWh. Deutlicher fiel der Anstieg der thermischen Stromproduktion mit einem Plus von 13,7 % auf 279 GWh aus, nachdem die Cogeneration-Anlage in Plovdiv, Bulgarien, nach revisionsbedingten Unterbrechungen im Vorjahr wieder plangemäß im Einsatz war.

Zum regulatorischen Umfeld siehe Seite 145ff

Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse des Segments Südosteuropa lagen im Geschäftsjahr 2021/22 aufgrund der massiv gestiegenen Großhandelspreise und der beschriebenen Mengeneffekte mit 2.003,9 Mio. Euro um 91,2 % über dem Vorjahreswert.

Operativer Aufwand und operatives Ergebnis

Analog zur Umsatzentwicklung führten die Verwerfungen auf den Energiemärkten auch zu einem deutlichen Anstieg des Aufwands

Kennzahlen – +/–
Südosteuropa 2021/22 2020/21 Absolut % 2019/20
Energiewirtschaftliche Kennzahlen GWh
Stromerzeugung 423 386 37 9,6 399
davon erneuerbare Energie 144 140 4 2,6 128
davon Wärmekraftewerke 279 245 34 13,7 270
Netzabsatz Strom 14.484 14.468 16 0,1 13.742
Energieverkauf an Endkund*innen 12.559 11.846 713 6,0 11.661
davon Strom 12.191 11.490 702 6,1 11.351
davon Erdgas 151 153 –2 –1,0 118
davon Wärme 217 203 13 6,6 192
Finanzkennzahlen Mio. EUR
Außenumsatz 2.002,4 1.047,4 955,0 91,2 911,5
Innenumsatz 1,6 0,7 0,9 0,7
Gesamtumsatz 2.003,9 1.048,1 955,9 91,2 912,2
Operativer Aufwand –1.861,7 –909,0 –952,7 –775,5
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
EBITDA 142,2 139,0 3,2 2,3 136,7
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–94,3 –74,0 –20,2 –27,4 –70,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 48,0 65,0 –17,1 –26,3 66,1
Finanzergebnis –12,5 –15,7 3,2 20,3 –20,4
Ergebnis vor Ertragsteuern 35,4 49,4 –13,9 –28,2 45,7
Gesamtvermögen 1.388,6 1.242,6 145,9 11,7 1.219,2
Gesamtschulden 1.013,4 869,0 144,4 16,6 893,7
Investitionen1) 110,0 100,4 9,6 9,6 99,7

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

für Fremdstrombezug und Energieträger. Zusätzlich trieben die gestiegenen Großhandelspreise auch die Netzverlustkosten in die Höhe. In Bulgarien erhielt der Verteilnetzbetreiber EP Yug staatliche Kompensationszahlungen von insgesamt 91,8 Mio. Euro zur Abdeckung der im Zeitraum von Juli 2021 bis September 2022 entstandenen Mehrkosten. Auch an die bulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv wurden Kompensationszahlungen von 10,9 Mio. Euro für im Zeitraum Dezember 2021 bis September 2022 entstandenene Mehrkosten geleistet.

In Nordmazedonien konnten Mehrkosten durch vom Regulator beschlossene außerordentliche Erhöhungen der Netzentgelte sowie regulierte Beschaffungspreise für Energie für Haushaltskund*innen im Berichtsjahr zumindest eingedämmt werden; die restlichen Mehrkosten sollten gemäß der bestehenden Regulierungssystematik mit künftigen Tarifentscheidungen aufgeholt werden. Zudem mussten in Nordmazedonien höhere Forderungswertberichtigungen verbucht werden.

In Summe belief sich der operative Aufwand des Segments im Geschäftsjahr 2021/22 auf 1.861,7 Mio. Euro (Vorjahr: 909,0 Mio. Euro). Auf Basis all dieser Entwicklungen ergab sich ein um 2,3 % höheres Segment-EBITDA von 142,2 Mio. Euro.

Die Abschreibungen einschließlich der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nahmen um 27,4 % auf 94,3 Mio. Euro zu. Der wesentliche Grund dafür war eine per 30. September 2022 erforderlich gewordene Wertminderung der bulgarischen Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv im Ausmaß von 16,7 Mio. Euro. Per Saldo ergab sich somit ein EBIT von 48,0 Mio. Euro (Vorjahr: 65,0 Mio. Euro).

Finanzkennzahlen –
Umwelt
Mio. EUR 2021/22 2020/21 +/–
Absolut
% 2019/20
Außenumsatz 611,8 405,0 206,8 51,1 207,7
Innenumsatz 0,5 0,5 –0,1 –11,3 0,4
Gesamtumsatz 612,3 405,5 206,8 51,0 208,1
Operativer Aufwand –571,3 –355,1 –216,2 –60,9 –204,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
15,6 13,6 2,0 14,5 13,3
EBITDA 56,5 64,0 –7,4 –11,6 17,3
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–91,4 –37,5 –53,9 –16,7
Operatives Ergebnis (EBIT) –34,9 26,5 –61,4 0,6
Finanzergebnis –45,5 –10,1 –35,4 –5,9
Ergebnis vor Ertragsteuern –80,3 16,4 –96,7 –5,3
Gesamtvermögen 1.150,9 979,3 171,6 17,5 862,0
Gesamtschulden 934,6 771,9 162,7 21,1 716,9
Investitionen1) 21,4 20,7 0,8 3,7 17,1

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis des Segments verbesserte sich um 20,3 % auf –12,5 Mio. Euro. Das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments Südosteuropa ging auf Basis all dieser Entwicklungen um 28,2 % auf 35,4 Mio. Euro zurück.

Investitionen

Die Investitionen der EVN in Südosteuropa lagen mit 110,0 Mio. Euro um 9,6 % über dem Vorjahresniveau. Neben Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit war davon u. a. auch die Errichtung von zwei Photovoltaikanlagen mit jeweils rund 1,1 MW installierter Leistung in Nordmazedonien erfasst.

Ausblick

Dank der staatlichen Kompensation von Mehrkosten lag das EBIT des Segments im Geschäftsjahr 2021/22 in der – in Normaljahren erwarteten – Bandbreite von 40 bis 60 Mio. Euro. Welche Maßnahmen in Zukunft zur Abfederung höherer Beschaffungspreise von Energie und zur Abdeckung von Netzverlusten getroffen werden, ist von den Regulierungsbehörden in Bulgarien und Nordmazedonien allerdings noch festzulegen. Eine Verzögerung der Abgeltung könnte zu einem Ergebnisrückgang im Segment für das Geschäftsjahr 2022/23 führen.

Umwelt

Highlights 2021/22

  • Planmäßiger Projektfortschritt beim Abwasserprojekt Umm Al Hayman in Kuwait
  • Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts (52,9 Mio. Euro)
  • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Vorjahresniveau

Internationales Projektgeschäft

Die WTE arbeitete zum 30. September 2022 in den Bereichen Abwasserentsorgung, Trinkwasseraufbereitung und thermische Klärschlammverwertung an der Planung und Errichtung von insgesamt 14 Projekten in Deutschland, Polen, Litauen, Rumänien, Bahrain und Kuwait. Davon werden zwei Projekte (thermische Klärschlammverwertungsanlagen in Hannover und Straubing) durch das 50:50-Joint-Venture sludge2energy realisiert. Bei der ebenfalls von der sludge2energy errichteten thermischen Klärschlammverwertungsanlage in Halle-Lochau erfolgte im April 2022 die kommerzielle Inbetriebnahme.

Im EVN Konzern war das internationale Projektgeschäft am stärksten von Covid-19-bedingten Lockdowns, Reisebeschränkungen und Beeinträchtigungen internationaler Lieferketten betroffen. Gerade der Start des Großprojekts in Kuwait war dadurch sehr erschwert worden, allerdings konnten hier im Geschäftsjahr 2021/22 planmäßige Fortschritte erzielt werden. Ende September 2022 lag der Fertigstellungsgrad der Kläranlage bereits bei etwa 60 % und jener der Abwasserinfrastruktur bei etwa 40 %.

Für die beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau – es handelt sich dabei um die letzte verbliebene Aktivität der EVN Gruppe in Russland – befindet sich die EVN in fortgeschrittenen Verhandlungen mit einem potenziellen Erwerber.

Zur geplanten Veräußerung der Blockheizkraftwerke siehe Seite 222

Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse im Segment Umwelt stiegen aufgrund der Fortschritte beim Projekt in Kuwait um 51,0 % auf 612,3 Mio. Euro. Neuerliches Absatzwachstum und dadurch bedingt höhere Umsatzerlöse verzeichnete auch die für die Trinkwasserversorgung in Niederösterreich verantwortliche EVN Wasser.

Operativer Aufwand

Im Einklang mit dem Fortschritt im internationalen Projektgeschäft nahmen auch die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand des Segments zu. Bei der EVN Wasser wirkte sich im Jahresvergleich zudem der Entfall eines positiven Einmaleffekts aus einer Energieabgaben-Rückvergütung im Vorjahr aus. In Summe verzeichnete der operative Aufwand einen Anstieg um 60,9 % auf 571,3 Mio. Euro.

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen lag mit 15,6 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau (13,6 Mio. Euro). Dieser Anstieg resultierte aus dem Projekt in Kuwait, wurde jedoch durch negative Ergebnisbeiträge der sludge2energy geschmälert.

Operatives Ergebnis

Per Saldo erwirtschaftete die EVN im Segment Umwelt im Berichtsjahr ein EBITDA von 56,5 Mio. Euro (Vorjahr: 64,0 Mio. Euro). Die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen erhöhten sich von 37,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 91,4 Mio. Euro. Während hier die planmäßigen Abschreibungen

aufgrund einer geänderten Abschreibungsdauer der aktivierten Projektvorlaufkosten für das Projekt in Kuwait auf 33,0 Mio. Euro zurückgingen, führte die geänderte Risiko- und Ertragserwartung bereits im zweiten Quartal 2021/22 zu einer Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts (52,9 Mio. Euro) sowie des Restbuchwerts der beiden Blockheizkraftwerke in Moskau (5,5 Mio. Euro; gestiegene Länderrisikoprämie für Russland als zusätzlicher Faktor). In Summe ergab sich damit ein EBIT von –34,9 Mio. Euro (Vorjahr: 26,5 Mio. Euro).

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Belastet durch Fremdwährungskursentwicklungen verschlechterte sich auch das Finanzergebnis auf –45,5 Mio. Euro (Vorjahr: –10,1 Mio. Euro). In Summe ergab sich damit für das Segment ein Ergebnis vor Ertragsteuern von –80,3 Mio. Euro (Vorjahr: 16,4 Mio. Euro).

Investitionen

Die Investitionen der EVN im Segment Umwelt lagen im Berichtszeitraum mit 21,4 Mio. Euro um 3,7 % über dem Vorjahresniveau und betrafen im Wesentlichen den Bereich Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. So startete im März 2022 der kommerzielle Vollbetrieb der bereits fünften Naturfilteranlage im Versorgungsgebiet der EVN. Auch bei der Errichtung einer neuen, 60 km langen Transportleitung von Krems nach Zwettl zur langfristigen Absicherung der Wasserversorgung im Wald- und Weinviertel konnten wesentliche Meilensteine erreicht werden: Ebenfalls im März 2022 ging der erste von drei Bauabschnitten der Leitung in Betrieb, und im Sommer 2022 folgte der operative Start in dem für dieses Projekt errichteten Hochbehälter in Pallweis, der über ein Fassungsvermögen von 5.000 m3 verfügt. Weitere Transportleitungsprojekte befinden sich in Planung und Errichtung.

Ausblick

Die Ergebnisentwicklung im Segment Umwelt wird auch im Geschäftsjahr 2022/23 wesentlich von der weiteren Abwicklung der internationalen Projekte, insbesondere des Großauftrags in Kuwait, beeinflusst. Das aktuelle geopolitische Umfeld, Beeinträchtigungen der Lieferketten sowie eine neuerliche Verschärfung der Coronakrise könnten den Projektfortschritt bremsen und damit auch die Ergebnisentwicklung dämpfen.

Ohne die Einmaleffekte aus den im abgelaufenen Geschäftsjahr erforderlich gewordenen Wertminderungen ist für das Geschäftsjahr 2022/23 jedoch mit einer Ergebnisverbesserung zu rechnen.

Finanzkennzahlen – +/–
Alle sonstigen Segmente Mio. EUR 2021/22 2020/21 Absolut % 2019/20
Außenumsatz 20,6 19,4 1,2 6,1 20,4
Innenumsatz 75,7 75,2 0,5 0,6 69,0
Gesamtumsatz 96,3 94,6 1,6 1,7 89,4
Operativer Aufwand –106,0 –101,5 –4,4 –4,4 –96,8
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
66,2 53,0 13,1 24,8 63,6
EBITDA 56,5 46,1 10,4 22,5 56,3
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–2,4 –2,3 –0,1 –5,9 –2,4
Operatives Ergebnis (EBIT) 54,0 43,8 10,2 23,3 53,9
Finanzergebnis 62,6 56,9 5,6 9,9 53,3
Ergebnis vor Ertragsteuern 116,6 100,7 15,9 15,7 107,2
Gesamtvermögen 6.575,2 6.528,8 46,4 0,7 4.600,0
Gesamtschulden 2.001,4 2.249,5 –248,1 –11,0 1.781,9
Investitionen1) 2,1 0,1 2,0 3,3

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Alle sonstigen Segmente

Highlights 2021/22

  • Höherer Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
  • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau

Umsatz-, EBITDA- und EBIT-Entwicklung

Die Umsatzerlöse dieses Segments stiegen im Geschäftsjahr 2021/22 um 1,7 % auf 96,3 Mio. Euro, gleichzeitig verzeichnete auch der operative Aufwand einen Anstieg um 4,4 % auf 106,0 Mio. Euro.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter lag mit 66,2 Mio. Euro um 24,8 % über dem Vorjahreswert von 53,0 Mio. Euro. Treiber dieser Entwicklung waren eine Ergebnisverbesserung bei der RAG dank höherer Nachfrage nach Gasspeichern sowie ein positiver operativer Geschäftsverlauf bei der Burgenland Energie.

Auch das EBITDA des Segments verzeichnete vor diesem Hintergrund einen Anstieg um 22,5 % auf 56,5 Mio. Euro. Nach Abzug der Abschreibungen einschließlich der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen, die mit 2,4 Mio. Euro nahezu stabil auf dem Niveau des Vorjahres lagen, ergibt sich ein EBIT von 54,0 Mio. Euro (Vorjahr: 43,8 Mio. Euro).

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis lag mit 62,6 Mio. Euro um 9,9 % über dem Vorjahreswert. Positiv wirkten hier insbesondere die mit 1,05 Euro je Aktie höhere Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr: 0,75 Euro je Aktie) sowie der nach planmäßiger Tilgung der im April 2022 fälligen Anleihe (Nominale: 300 Mio. Euro) geringere Zinsaufwand. Dem standen die im aktuellen Börseumfeld rückläufige Performance des R138-Fonds sowie Fremdwährungskursentwicklungen belastend entgegen.

Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments mit 116,6 Mio. Euro um 15,7 % über jenem des Vorjahres.

Ausblick

Für die RAG und die Burgenland Energie ist von einer stabilen Ergebnisentwicklung auszugehen. Darüber hinaus ist das Segmentergebnis von der Dividendenausschüttung der Verbund AG geprägt.

Konzernabschluss 2021/22

Nach International Financial Reporting Standards

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 178
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 179
Konzern-Bilanz 180
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 181
Konzern-Geldflussrechnung 182
Konzernanhang 183 Grundsätze der Rechnungslegung
184 Konsolidierung
188 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
204 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
213 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
234 Segmentberichterstattung
239 Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN 264
Bestätigungsvermerk 269

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Mio. EUR Erläuterung 2021/22 2020/21
Umsatzerlöse 25 4.062,2 2.394,9
Sonstige betriebliche Erträge 26 109,5 250,1
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 27 –2.985,3 –1.573,9
Personalaufwand 28 –372,2 –361,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 29 –158,4 –113,0
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 30 98,9 239,6
EBITDA 754,8 836,5
Abschreibungen 31 –318,0 –337,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 31 –105,2 –112,4
Operatives Ergebnis (EBIT) 331,6 386,4
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 51,4 37,6
Zinserträge 5,4 6,1
Zinsaufwendungen –37,9 –59,4
Sonstiges Finanzergebnis –49,4 –4,3
Finanzergebnis 32 –30,5 –20,0
Ergebnis vor Ertragsteuern 301,2 366,4
Ertragsteuern 33 –64,0 –14,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 237,1 351,7
davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) 209,6 325,3
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 27,5 26,4
Ergebnis je Aktie in EUR1) 34 1,18 1,83
Dividende je Aktie in EUR 0,522) 0,52

1) Verwässert ist gleich unverwässert

2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,52 Euro

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2021/22 2020/21
Ergebnis nach Ertragsteuern 237,1 351,7
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
147,2 1.408,7
Neubewertung IAS 19 47 78,1 12,4
At Equity einbezogene Unternehmen 47 16,8 4,3
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente1)
47 2,3 1.860,3
Darauf entfallende Ertragsteuern 47 50,0 –468,4
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
511,1 352,4
Währungsdifferenzen 5 31,4 5,4
Cash Flow Hedges 47 –184,1 –0,4
At Equity einbezogene Unternehmen 47 793,6 462,1
Darauf entfallende Ertragsteuern 47 –129,7 –114,6
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 658,3 1.761,1
Gesamtergebnis der Periode 895,4 2.112,8
Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG 858,5 2.085,5
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 36,9 27,2

1) Siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Konzern-Bilanz

Mio. EUR Erläuterung 30.09.2022 30.09.2021
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 35 190,9 216,5
Sachanlagen 36 3.880,4 3.692,1
At Equity einbezogene Unternehmen 37 2.388,0 1.577,5
Sonstige Beteiligungen 38 4.034,0 4.029,5
Aktive latente Steuern 51 55,6 57,0
Übrige Vermögenswerte 39 163,0 200,0
10.712,0 9.772,6
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 40 206,8 95,7
Forderungen und übrige Vermögenswerte 41 993,5 749,9
Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen 42 216,8 399,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 61 292,0 122,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 43 9,3
1.718,5 1.367,1
Summe Aktiva 12.430,5 11.139,8
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG 44–48 7.047,8 6.281,2
Nicht beherrschende Anteile 49 273,3 263,2
7.321,1 6.544,3
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 50 1.150,8 718,9
Passive latente Steuern 51 1.126,7 1.035,4
Langfristige Rückstellungen 52 336,2 445,3
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 53 631,3 622,2
Übrige langfristige Schulden 54 137,8 116,0
3.382,8 2.937,9
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 55 377,4 318,0
Verbindlichkeiten aus Steuern 54,9 44,8
Lieferant*innenverbindlichkeiten 56 436,7 331,7
Kurzfristige Rückstellungen 57 135,5 124,8
Übrige kurzfristige Schulden 60 720,7 838,2
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten 43 1,3
1.726,5 1.657,6
Summe Passiva 12.430,5 11.139,8

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Mio. EUR Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Bewertungs
rücklage
Unterschieds
betrag aus der
Währungs
umrechnung
Eigene
Anteile
Gezeichnetes
Kapital und
Rücklagen der
Aktionär*innen
der EVN AG
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Stand 30.09.2020 330,0 253,8 2.625,0 1.105,7 –13,5 –19,0 4.282,1 261,2 4.543,3
Gesamtergebnis der Periode 325,3 1.754,8 5,4 2.085,5 27,2 2.112,8
Dividende 2019/20 –87,3 –87,3 –25,3 –112,6
Veränderung eigener Anteile 0,4 0,5 0,9 0,9
Stand 30.09.2021 330,0 254,2 2.863,0 2.860,6 –8,1 –18,5 6.281,2 263,2 6.544,3
Gesamtergebnis der Periode 209,6 617,7 31,3 858,5 36,9 895,4
Dividende 2020/21 –92,7 –92,7 –26,7 –119,4
Veränderung eigener Anteile 0,4 0,4 0,8 0,8
Stand 30.09.2022 330,0 254,6 2.979,9 3.478,3 23,2 –18,1 7.047,8 273,3 7.321,1
Erläuterung 44 45 46 47 5 48 49

Konzern-Geldflussrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2021/22 2020/21
Ergebnis vor Ertragsteuern 301,2 366,4
+ Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie
übrige langfristige Vermögenswerte
31 423,2 450,1
– Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen 37, 38 –150,3 –277,2
+ Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen 204,0 166,9
+ Zinsaufwendungen 37,9 59,4
– Zinsauszahlungen –36,1 –42,6
– Zinserträge –5,4 –6,1
+ Zinseinzahlungen 5,2 5,5
+ Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen 27,1 5,8
+/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis 15,0 0,1
– Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 60 –58,8 –70,4
– Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs 2,8 0,8
– Gewinne aus Entkonsolidierungen 26 –25,6
– Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen 52 –33,3 129,2
– Wertminderungen aufgrund Neubewertung einer Veräußerungsgruppe 1,9
Cash Flow aus dem Ergebnis 734,3 762,3
+ Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen –426,6 –398,3
+ Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen 10,7 28,7
+ Zunahme /– Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten –140,8 464,0
– Zahlungen für Ertragsteuern –26,6 –67,0
Cash Flow aus dem operativen Bereich 151,0 789,6
+ Einzahlungen aus Anlagenabgängen 3,9 7,3
+ Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen 82,9 77,3
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten 10,4 6,4
+ Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen 696,3 108,3
– Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –564,2 –415,4
– Auszahlungen im Zusammenhang mit Entkonsolidierungen 26 –275,2
– Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten –61,1 –6,7
– Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen –504,8 –256,4
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –336,7 –754,3
– Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVN AG 46 –92,7 –87,3
– Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile –26,7 –25,3
+ Verkauf eigener Anteile 0,8 0,9
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 60 562,0 101,0
– Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten 60 –320,7 –34,5
– Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 60 –6,9 –7,8
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich 115,8 –53,0
Cash Flow gesamt –69,8 –17,7
Fondsveränderungen
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode1) 60 122,3 140,0
Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel2) –15,5
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode1) 36,9 122,3
Cash Flow gesamt –69,8 –17,7

1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.

2) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: –16,8 Mio. Euro Restricted Cash, 1,3 Mio. Euro Währungsdifferenzen.

Konzernanhang

Grundsätze der Rechnungslegung

1. Allgemeines

Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kund*innen in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.

Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.

Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.

Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.

Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit "–" dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben.

Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Berichterstattung nach IFRS

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2021/22 erstmals anzuwenden:

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 39, IFRS 4, IFRS 7,
IFRS 9, IFRS 16
Reform des Zinssatz-Benchmarks – Phase 2 01.01.2021 Keine
IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der
Anwendung von IFRS 9
01.01.2021 Keine
IFRS 16 Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 01.04.2021 Keine

1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Durch die erstmalige verpflichtende Anwendung der geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Bereits von der EU übernommene,
aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 01.01.2022 Keine
IAS 16 Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 01.01.2022 Keine
IAS 37 Kosten für die Erfüllung eines Vertrags 01.01.2022 Keine
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 01.01.2022 Keine
IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 01.01.2023 Keine
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 Keine
IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen,
die aus einer einzigen Transaktion stammen
01.01.2023 Keine
IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichszahlen 01.01.2023 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:

Noch nicht anwendbare und von der EU noch
nicht übernommene Standards und Interpretationen
Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 Keine
IFRS 16 IFRS 16 – Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback 01.01.2024 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.

Konsolidierung

3. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.

Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.

Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.

Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht

beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.

Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

4. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2022 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 25 inländische und 27 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 26 inländische und 29 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). 16 Tochterunternehmen (Vorjahr: elf) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.

Die EVN AG ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschafts unternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.

Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.

Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.

Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 264 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.

Veränderungen des Konsolidierungskreises Voll Anteilig (Joint Operation) Equity Summe
30.09.2020 60 1 17 78
Erstkonsolidierungen
Entkonsolidierungen –4 –1 –1 –6
Umgründungen1) –1 –1
30.09.2021 55 16 71
davon ausländische Unternehmen 29 6 35
Erstkonsolidierungen
Entkonsolidierungen –3 –3
30.09.2022 52 16 68
davon ausländische Unternehmen 27 6 33

Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

1) Konzerninterne Umgründungen

Die bisher vollkonsolidierte EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH, Essen, Deutschland, wurde am 31. März 2022 infolge Unwesentlichkeit entkonsolidiert.

Am 30. September 2022 wurden die EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien, sowie die EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH in Liqu., Maria Enzersdorf, aufgrund Unwesentlichkeit entkonsolidiert.

Bei dem Ergebniseffekt aus den Entkonsolidierungen handelt es sich insgesamt um einen Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro.

5. Währungsumrechnung

Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.

Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2021/22 eine Eigenmittelveränderung von 31,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro). Davon entfallen –2,1 Mio. Euro (Vorjahr: –5,0 Mio. Euro) auf Umbuchungen in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus Teilabgängen (Tilgungen) von Nettoinvestments und werden als Währungskursverluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 32. Finanzergebnis).

Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.

Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:

Währungsumrechnung 2021/22 2020/21
Währung Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1) Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1)
Albanischer Lek 116,59500 120,14423 121,54000 123,08462
Bulgarischer Lew2) 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Bahrain-Dinar 0,36775 0,40878 0,43630 0,44876
Japanischer Yen 140,99500 134,31769 129,67000 128,46462
Kroatische Kuna 7,52415 7,53292 7,48890 7,53688
Kuwait-Dinar 0,30215 0,33036 0,34915 0,36128
Ungarischer Forint 422,17500 381,05231 360,19000 358,83769
Nordmazedonischer Denar 61,49500 61,63175 61,69480 61,64396
Polnischer Złoty 4,84870 4,66853 4,61970 4,55238
Russischer Rubel 59,62660 78,11961 84,33910 89,42785
Serbischer Dinar 117,31770 117,52370 117,55950 117,57268
Tschechische Krone 24,54750 24,85238 25,49500 26,04769

1) Durchschnitt der Monatsultimos

2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

6. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.

Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.

7. Sachanlagen

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Materialund Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.

Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.

Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:

Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen Jahre
Gebäude 10–50
Leitungen 15–50
Technische Anlagen 10–50
Zähler 5–40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–25

Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.

Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).

8. At Equity einbezogene Unternehmen

At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 32. Finanzergebnis und 64 . Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).

9. Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Originäre Finanzinstrumente

Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.

Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:

  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)

Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.

Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).

Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.

Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default" (EAD) und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall des Kunden bzw. der Kundin "Loss Given Default" (LGD).

Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).

Derivative Finanzinstrumente

Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.

Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas, Kohle und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlichkeiten.

Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.

Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments vorraussichtlich kompensieren werden.

Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.

Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.

Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.

Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.

Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.

10. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).

11. Übrige langfristige Vermögenswerte

Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.

Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden, abgeschrieben.

12. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).

13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert, und falls notwendig, werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.

Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.

Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden bzw. die Kundin ausstellt.

14. Wertpapiere

Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.

Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden

Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.

Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden.

17. Eigenkapital

In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.

Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.

18. Rückstellungen

Personalrückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.

Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.

Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.

Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederösterreich beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.

Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.

Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und Mitbegünstigter.

Rückstellung für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.

In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.

Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeiter*innenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.

Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.

Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.

Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.

19. Schulden

Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.

Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.

Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear

aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 20. Ertragsrealisierung).

Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z.B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.

20. Ertragsrealisierung

IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.

Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekund*innen. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.

Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:

Energielieferungen

Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die Kund*innen diese Dienstleistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen

Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringen, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).

Internationales Projektgeschäft

Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten

Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kund*innen den Vertrag aus anderen Gründen als wegen der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.

Sonstiges

Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.

Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die Kund*innen und der Zahlung durch die Kund*innen unter einem Jahr liegt.

Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung

Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskund*innen mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.

Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

21. Ertragsteuern und latente Steuern

Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.

Ertragsteuersätze
% 2021/22 2020/21
Unternehmenssitz
Österreich 25,0 25,0
Albanien 15,0 15,0
Bulgarien 10,0 10,0
Deutschland1) 31,2–32,6 31,2–32,6
Kroatien 18,0 18,0
Kuwait 15,0 15,0
Litauen 15,0 15,0
Nordmazedonien 10,0 10,0
Montenegro 9,0 9,0
Polen 19,0 19,0
Rumänien 16,0 16,0
Russland 20,0 20,0
Slowenien 19,0 19,0
Tschechien 19,0 19,0
Zypern 12,5 12,5

Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:

1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer geringfügig.

Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2022 Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.

Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.

Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.

Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, durch die der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2023 auf 24 % und ab dem Jahr 2024 auf 23 % gesenkt wird, wird somit bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.

Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.

22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen

Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.

Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.

Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash Flow Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Infrastrukturanlagen/ langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2050), an.

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.

Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash Flow Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zugrunde liegenden Annahmen berücksichtigen auch klimabezogene Auswirkungen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.

Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.

Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.

23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.

Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.

Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten eine wesentliche Auswirkung haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait (Errichtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode (siehe Erläuterungen 20. Ertragsrealisierung und 25. Umsatzerlöse).

Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.

Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.

Die WTE errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam der Auftraggeber, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung kündigte die WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorübergehend fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission mangels Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog die WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von 29,3 Mio. Euro sowie jene der Gemeinde Budva in Höhe von 64,6 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte die WTE nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. Die WTE hat wegen der Nichthonorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 37,9 Mio. Euro inklusive Zinsen. Darüber hinaus hat die WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags im Frühjahr 2021 eine Schiedsklage gegen die Gemeinde Budva in Genf eingebracht. Der Ausgang dieser Verfahren kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).

Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung

in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).

Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.

Angaben zum Klimawandel

Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz zu leisten. Dazu zählt insbesondere die Minimierung der von ihren Tätigkeiten verursachten Emissionen. Der Fokus liegt hier auch auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung – und hier vor allem auf den Ausbau der Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anforderungen der Energiewende und die tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität und deren Effekte auf alle Wirtschaftssektoren und privaten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere die Anforderungen an den Klimaschutz, mögliche Umsetzungspfade und die Implikationen auf das Geschäftsmodell überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken für unser Geschäft geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.

Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 erfolgte der Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTi), wobei sich die EVN insgesamt fünf Reduktionsziele setzte. Damit leistet die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bewertung von Vermögenswerten wird in regelmäßigen Abständen evaluiert. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 30. September 2022 wurden die Chancen und Risiken in Bezug auf den Klimawandel und die Ziele unserer Strategie, Nachhaltigkeit und Klimaschutz einschließlich der Klimaneutralität, zugrunde gelegt. Wesentliche und vorhersehbare Einflüsse mit Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge wurden im Abschluss berücksichtigt.

Makroökonomisches Umfeld vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, des Ukrainekriegs und der hohen Inflation

Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekriegs wurden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen überprüft.

Infolge der Covid-19-Pandemie sowie der wirtschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg ist mit einem Anstieg der Insolvenzen in den kommenden Jahren zu rechnen. Insofern wird erwartet, dass damit auch die Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle analog zu vorangegangenen Geschäftsjahren bereits in einer "Forward-Looking-Komponente" berücksichtigt.

Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Die eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen haben bislang dazu beigetragen, dass es zu keinen sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen kam. Nach Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und damit einhergehend einen Anstieg der Forderungsausfälle. In Vorbereitung darauf hat der EVN Konzern über die Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2021/22 eine um 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kreditbzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).

Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat zu einem äußerst belasteten Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation sowie zu einer Reihe von wechselseitigen Sanktionen sowohl durch die EU als auch durch die Russische Föderation geführt. In der Folge sind die Energiepreise in einem noch nie da gewesenem Ausmaß angestiegen. Diese Entwicklung zieht operative Belastungen für die EVN in der laufenden Periode nach sich, da die Anpassung der Endkund*innenpreise aufgrund der Vertragsbedingungen erst verspätet bzw. in Südosteuropa infolge der regulatorischen Rahmenbedingungen erst in einer späteren Periode erfolgen kann. Darüber hinaus führen die hohen Energiepreise zu höheren Forderungen an Kund*innen und damit einhergehend zu möglichen höheren Forderungsausfällen. Die infolge der Covid-19-Pandemie berücksichtigte Forward-Looking-Komponente ist nach derzeitiger Einschätzung für die erwarteten Forderungsausfälle angemessen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regierungen in Österreich, Bulgarien, Kroatien und Nordmazedonien eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stützung der Haushalts- und Gewerbekund*innen ergriffen haben (u. a. Kompensationszahlungen für Netzverluste, Energiegutscheine, Subvention der Energiepreise bei den Endkund*innen etc.).

Globale Verwerfungen sowie eine geänderte Risiko- und Ertragserwartung des Konzerns für zukünftige Projekte erforderten die Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts zum 31. März 2022 (siehe Erläuterung 35. Immaterielle Vermögenswerte).

Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat die EVN die Blockheizkraftwerke in Moskau am 31. März 2022 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen und zur Gänze wertgemindert (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen). Darüber hinaus hat sich die EVN dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen, und führt aktuell Verhandlungen zur Veräußerung der Blockheizkraftwerke in Russland (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).

Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN, ist die EVN im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen auch von den stark steigenden Inflationsraten betroffen. Diese Kostensteigerungen können eventuell nur verzögert an die Kund*innen weitergegeben werden. Diese makroökonomischen Entwicklungen können – direkt und indirekt – zudem auch die Energienachfrage negativ beeinflussen und gemeinsam mit den Kostensteigerungen zu Ergebnisbelastungen führen.

Mögliche Gaslieferstopps aus Russland könnten je nach Zeitpunkt und Dauer Auswirkungen auf die Gasversorgung der Kund*innen der EVN haben. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische Gasbevorratung werden vor diesem Hintergrund kontinuierlich ausgebaut. Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen in einzelnen Perioden führen.

Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie in den Vorjahren nur punktuell beeinträchtigte. Die aktuell hohen Energiepreise führten zu einer starken Ergebnisbelastung im Energievertrieb, während in der erneuerbaren Energieerzeugung dadurch positive Ergebnisbeiträge realisiert werden konnten. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.

24. Grundsätze zur Segmentberichterstattung

Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger*innen gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung).

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

25. Umsatzerlöse

Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kunden bzw. den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.

Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:

Umsatzerlöse
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen 3.995,3 2.515,3
Sonstige Umsatzerlöse 66,9 –120,4
Summe 4.062,2 2.394,9

In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe von 44,9 Mio. Euro enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat EVN im Geschäftsjahr 2021/22 erstmals wesentliche Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe von 22,1 Mio. Euro erfasst. Hierbei handelt es sich sich um Vorhalteleistungen eines Kraftwerks, die dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der EVN zuzurechnen sind.

Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:

Erlöse aus Verträgen nach Segmenten und Produkten
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Strom 405,4 203,6
Gas 57,7 41,0
Wärme 186,3 144,0
Sonstige 34,3 32,6
Energie 683,7 421,3
Strom 95,3 69,0
Sonstige 64,2 58,2
Erzeugung 159,5 127,1
Strom 331,3 310,6
Gas 103,7 107,2
Sonstige 82,2 77,3
Netze 517,3 495,1
Strom 1.973,4 1.027,3
Gas 9,4 6,4
Wärme 11,2 9,2
Sonstige 8,4 4,5
Südosteuropa 2.002,4 1.047,4
Umweltdienstleistungen 604,3 398,7
Strom 6,1 5,0
Wärme 1,5 1,3
Umwelt 611,8 405,0
Sonstige 20,6 19,4
Alle sonstigen Segmente 20,6 19,4
Summe 3.995,3 2.515,3

Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 53,1 Mio. Euro (Vorjahr: 55,6 Mio. Euro).

Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die stark gestiegenen Energiepreise bzw. im Segment Umwelt vor allem auf das internationale Projektgeschäft zurückzuführen. Insbesondere das im Sommer 2020 gestartete Abwasserprojekt in Kuwait leistete einen entscheidenden Beitrag dazu.

Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden und zum 30. September 2022 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.

Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 875,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.333,7 Mio. Euro). Davon betreffen 812,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1.272,5 Mio. Euro) Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten vier Jahre erfolgen. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
Geschäftsjahr 2021/22
Mio. EUR
<1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Baukostenzuschüsse 6,3 25,4 30,7
Summe 6,3 25,4 30,7
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
<1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Baukostenzuschüsse 6,1 24,2 30,9
Summe 6,1 24,2 30,9

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskund*innenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.

26. Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge

Mio. EUR 2021/22 2020/21
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 53,3 64,8
Aktivierte Eigenleistungen 31,8 33,3
Entschädigungen und Vergütungen 14,1 7,8
Miet- und Pachterträge 3,0 2,9
Gewinne aus Entkonsolidierungen 25,6
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –2,8 –0,8
Bestandsveränderungen –5,2 8,0
Übrige sonstige betriebliche Erträge 15,4 108,5
Summe 109,5 250,1

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf den Ausstieg aus der Beteiligung am Kraftwerk Walsum10 zurückzuführen. Im Vorjahr hatte die EVN zunächst ein Strombezugsrecht aus dem Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 150 MW übernommen. In diesem Zusammenhang hatte die EVN aufgrund der damit verbundenen Vermarktungsrisiken eine Ausgleichszahlung erhalten und in Höhe von 93,2 Mio. Euro als sonstigen betrieblichen Ertrag abgebildet. Darüber hinaus war infolge der Veräußerung der als Joint Operation einbezogenen 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH per 30. September 2021 sowie der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags im Ausmaß von insgesamt 410 MW am Kraftwerk Walsum 10 ein Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 25,6 Mio. Euro erfasst worden.

Der Anstieg der Entschädigungen und Vergütungen resultiert im Wesentlichen aus Gewährleistungsansprüchen in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Zusammenhang mit einem Abwasserreinigungssystem.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.

27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Strombezugskosten 1.803,0 904,6
Gasbezugskosten 382,8 86,8
Sonstiger Energieaufwand 92,4 73,3
Fremdstrombezug und Energieträger 2.278,2 1.064,7
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 707,1 509,2
Summe 2.985,3 1.573,9

Der Anstieg der Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger ist insbesondere auf den starken Anstieg der Energiepreise zurückzuführen. Da der Anstieg der Energiebeschaffungskosten infolge regulatorischer und vertraglicher Bedingungen nicht zur Gänze in derselben Periode, sondern erst in Folgeperioden weitergegeben werden kann, führt dies zu einem negativen operativen Ergebniseffekt und zu Periodenverschiebungen.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden der EVN Ausgleichszahlungen für die stark gestiegenen Beschaffungskosten für Gas sowie Netzverluste seitens der bulgarischen Regierung zuerkannt. Insofern wurden Kompensationszahlungen in Höhe von 102,7 Mio. Euro gemäß IAS 20.29 in der Position "Fremdstrombezug und Energieträger" aufwandsreduzierend erfasst.

In den Materialaufwendungen sind Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich enthalten. Diese führten im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt zu einer Aufwandserhöhung um 49,2 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwandsreduktion um 39,4 Mio. Euro).

Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten, den Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate sowie Bewertungseffekte aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich.

Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.

28. Personalaufwand

Personalaufwand
2021/22
Mio. EUR
2020/21
Gehälter und Löhne
287,8
282,7
Aufwendungen für Abfertigungen
5,1
5,1
Aufwendungen für Pensionen
10,4
6,8
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
60,4
59,0
Sonstige Sozialaufwendungen
8,4
7,7
372,2
Summe
361,3

Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 7,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) enthalten.

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:

Mitarbeiter*innen nach Segmenten1) 2021/22 2020/21
Erzeugung 229 249
Netze 1.345 1.327
Energie 274 284
Südosteuropa 4.114 4.155
Umwelt 622 555
Alle sonstigen Segmente 550 555
Summe 7.135 7.126

1) Anzahl im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 97,7 % aus Angestellten und zu 2,3 % aus Arbeiter*innen zusammen (Vorjahr: 97,6 % Angestellte und 2,4 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeiter*innen unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.

29. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Forderungswertberichtigungen/Forderungsabschreibungen 38,0 7,0
Betriebssteuern und Abgaben 18,4 18,4
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken 14,2 9,7
Instandhaltung 13,7 10,5
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen 12,8 10,0
Telekommunikation und Portospesen 11,4 11,0
Versicherungen 11,2 11,7
Werbeaufwand 10,3 10,4
Mieten 4,5 2,4
Weiterbildung 2,1 1,6
Sonstige übrige Aufwendungen 21,9 20,4
Summe 158,4 113,0

Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst nicht kapitalisierte Mietaufwendungen (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen) sowie Änderungen von Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien. Darüber hinaus sind auch Aufwendungen enthalten, die nicht im Scope von IFRS 16 enthalten sind.

Der starke Anstieg der Forderungswertberichtigungen resultiert primär aus einem höheren Forderungsbestand in Nordmazedonien. Darüber hinaus wurden aufgrund des beobachtbaren Zahlungsverhaltens höhere Ausfallquoten angenommen. Wie im Vorjahr wird auch im Geschäftsjahr 2021/22 eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich erwarteter künftiger Forderungsaussfälle berücksichtigt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.

30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Mio. EUR 2021/22 2020/21
RAG 51,7 40,4
Burgenland Energie 14,4 12,6
ZOV; ZOV UIP 12,0 12,1
Verbund Innkraftwerke 8,2 27,5
EVN KG 7,2 117,2
Umm Al Hayman 4,6 1,8
Ashta 0,7 24,0
EnergieAllianz –2,4 2,2
Andere Gesellschaften 2,5 1,8
Summe 98,9 239,6

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging im Geschäftsjahr 2021/22 auf 98,9 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 239,6 Mio. Euro). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf stark steigende Energiebeschaffungskosten der EVN KG zurückzuführen. Darüber hinaus wird dieser Effekt durch die im Vorjahr vorgenommenen Zuschreibungen der Verbund Innkraftwerke sowie des Wasserkraftwerks Ashta verstärkt (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).

31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.

Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Immaterielle Vermögenswerte 73,4 24,5
Sachanlagen 338,8 402,5
Übrige langfristige Vermögenswerte1) 20,6 25,5
Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte –0,1
Zuschreibungen auf Sachanlagen –9,6 –2,4
Summe 423,2 450,1
1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten
Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Abschreibungen 318,0 337,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) 114,8 114,8
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) –9,6 –2,5
Summe 423,2 450,1

1) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen

32. Finanzergebnis

Finanzergebnis
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Beteiligungsergebnis
Dividendenzahlungen 51,4 37,3
davon Verbund AG 46,1 32,9
davon Verbund Hydro Power GmbH 3,5 2,4
davon Wiener Börse AG 1,5 1,8
davon andere Gesellschaften 0,4 0,2
Bewertungsergebnisse /Abgänge 0,3
Summe Beteiligungsergebnis 51,4 37,6
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten 1,7 1,8
Übrige Zinserträge 3,7 4,3
Summe Zinserträge 5,4 6,1
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten –29,2 –52,6
Zinsaufwand Personalrückstellungen –4,1 –3,9
Übrige Zinsaufwendungen –4,7 –2,8
Summe Zinsaufwendungen –37,9 –59,4
Summe Zinsergebnis –32,5 –53,3
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens –3,3 2,7
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen –5,8 –3,4
Währungskursgewinne/-verluste –25,5 –3,5
Übriges Finanzergebnis –14,7
Summe sonstiges Finanzergebnis –49,4 –4,3
Finanzergebnis –30,5 –20,0

Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapiere des kurzfristigen Finanzvermögens.

Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro).

Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die Reduktion der Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung der Joint Operation Walsum 10 zurückzuführen.

Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 33,8 Mio. Euro (Vorjahr: 55,4 Mio. Euro).

Der Anstieg im übrigen Finanzergebnis resultiert aus der Wertminderung von Ausleihungen in Höhe von 14,6 Mio. Euro. Diese betrafen Ausleihungen an einer at Equity einbezogenen Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).

33. Ertragsteuern

Ertragsteuern
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand 50,9 37,8
davon österreichische Gesellschaften 32,3 26,2
davon ausländische Gesellschaften 18,6 11,6
Latenter Steuerertrag/-aufwand 13,1 –23,1
davon österreichische Gesellschaften –1,2 22,4
davon ausländische Gesellschaften 14,4 –45,4
Summe 64,0 14,7

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2022 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2021/22 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:

Ermittlung des Effektivsteuersatzes 2021/22 2020/21
% Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 301,2 366,4
Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz 25,0 75,3 25,0 91,6

Abweichende ausländische Steuersätze
–3,9 –11,8 –2,6 –9,4

Effekt aus Steuersatzänderung
–1,3 –4,0

Steuerfreie Beteiligungserträge
–11,9 –35,8 –12,7 –46,5
+
Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern
14,0 42,0 0,6 2,1
+
Abschreibungen auf Firmenwerte
4,4 13,2
+/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen
auf Konzernforderungen
–2,2 –6,7 –3,9 –14,2
+
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
1,2 3,5 0,4 1,3

Steuerfreie Erträge
–0,5 –1,4 –0,4 –1,5
+
Aperiodische Steuererhöhungen
0,1 0,2 –0,3 –1,0
–/+ Sonstige Posten –3,5 –10,4 –2,1 –7,7
Effektivsteuersatz/-aufwand 21,3 64,0 4,0 14,7

Die Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen bisher angesetzter steuerlicher Verluste zurückzuführen.

Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betreffen großteils die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführte Abschreibung der Beteiligung OOO EVN Umwelt Service und EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH (Vorjahr: OOO EVN Umwelt Service).

Die sonstigen Posten betreffen im Wesentlichen die vertragliche Reduktion der Steuerumlage, die sich an der Verteilungsmethode orientiert.

Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2021/22 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 21,3 % (Vorjahr: 4,0 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).

34. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2021/22 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.187.472 Stück (Vorjahr: 178.144.937 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 209,6 Mio. Euro (Vorjahr: 325,3 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2021/22 ein Ergebnis je Aktie von 1,18 Euro (Vorjahr: 1,83 Euro).

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Aktiva

35. Immaterielle Vermögenswerte

Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kund*innenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte

Geschäftsjahr 2021/22 Sonstige immaterielle
Mio. EUR Firmenwerte Rechte Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2021 216,2 442,2 59,5 717,9
Zugänge 47,8 47,8
Abgänge –3,6 –3,6
Umbuchungen 0,6 –0,6
Konsolidierungskreisänderungen 0,2 0,2
Bruttowert 30.09.2022 216,4 487,1 58,9 762,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –160,3 –298,0 –43,1 –501,4
Planmäßige Abschreibungen –16,8 –3,6 –20,5
Wertminderungen –52,9 –0,1 –52,9
Abgänge 3,6 3,6
Konsolidierungskreisänderungen –0,2 –0,2
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 –213,4 –311,3 –46,7 –571,5
Nettowert 30.09.2021 55,8 144,2 16,4 216,5
Nettowert 30.09.2022 3,0 175,8 12,1 190,9
Geschäftsjahr 2020/21 Sonstige immaterielle
Mio. EUR Firmenwerte Rechte Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2020 216,7 435,8 65,8 718,3
Zugänge 22,9 0,6 23,5
Abgänge –12,6 –6,9 –19,5
Umbuchungen 0,7 0,7
Konsolidierungskreisänderungen –0,6 –4,6 –5,1
Bruttowert 30.09.2021 216,2 442,2 59,5 717,9
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –160,9 –294,4 –46,2 –501,4
Planmäßige Abschreibungen –17,5 –3,8 –21,3
Wertminderungen –3,2 –3,2
Zuschreibungen 0,1 0,1
Abgänge 12,4 6,9 19,3
Konsolidierungskreisänderungen 0,6 4,6 5,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –160,3 –298,0 –43,1 –501,4
Nettowert 30.09.2020 55,8 141,4 19,7 216,9
Nettowert 30.09.2021 55,8 144,2 16,4 216,5

In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der Buchwert zum 30. September 2022 beträgt 41,5 Mio. Euro und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.

Der Firmenwert der CGU "Internationales Projektgeschäft" wurde aufgrund geänderter Risiko- und Ertragserwartungen des Konzerns infolge des unsicheren geopolitischen und ökonomischen Umfelds zum 31. März 2022 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Diese ergab eine Wertminderung des erfassten Firmenwerts in Höhe von 52,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 392,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,17 % (Vorjahr: 3,47 %) verwendet. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2021/22 ceteris paribus zu einer Unterdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 77,3 Mio. Euro (Unterdeckung von 28,5 Mio. Euro) gekommen. Bei einem WACC nach Steuern von 3,23 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden insgesamt 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro) aktiviert.

36. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR Grundstücke und Bauten Leitungen Technische Anlagen Zähler Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Anlagen in Bau Summe Bruttowert 30.09.2021 965,6 4.729,1 2.802,0 294,7 227,9 240,2 9.259,5 Währungsdifferenzen 0,4 1,0 24,4 0,2 0,1 0,1 26,2 Zugänge 21,8 139,0 60,3 59,8 25,7 215,7 522,3 Abgänge –20,9 –10,5 –45,3 –34,8 –13,8 –1,0 –126,3 Umbuchungen 10,8 72,1 20,0 – 0,7 –103,9 –0,4 Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte – – –79,0 – –0,1 – –79,1 Bruttowert 30.09.2022 977,6 4.930,7 2.782,4 320,0 240,5 351,0 9.602,2 Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –561,8 –2.632,4 –2.073,8 –133,1 –154,2 –11,9 –5.567,3 Währungsdifferenzen –0,2 –0,6 –23,7 –0,1 –0,1 – –24,7 Planmäßige Abschreibungen –25,8 –120,5 –81,1 –23,7 –25,8 – –276,9 Wertminderungen –3,9 –43,5 –14,1 –0,1 –0,2 – –61,9 Zuschreibungen 0,5 2,3 6,8 – – – 9,6 Abgänge 20,7 10,3 44,0 30,6 13,5 0,6 119,8 Umbuchungen 0,5 – – – – – 0,5 Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte – – 79,0 – 0,1 – 79,1 Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 –570,1 –2.784,4 –2.063,0 –126,4 –166,6 –11,3 –5.721,7 Nettowert 30.09.2021 403,8 2.096,7 728,2 161,6 73,6 228,3 3.692,1 Nettowert 30.09.2022 407,5 2.146,3 719,4 193,6 73,9 339,8 3.880,4

.

Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Zähler Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2020 971,3 4.567,4 3.184,6 283,3 233,3 211,6 9.451,4
Währungsdifferenzen 0,2 4,7 0,1 4,9
Zugänge 19,3 114,7 47,3 58,9 26,7 129,1 396,1
Abgänge –23,1 –10,3 –48,6 –50,4 –26,4 –1,0 –159,6
Umbuchungen 13,5 57,0 30,9 2,8 –5,2 –99,3 –0,3
Konsolidierungskreisänderungen –15,3 –416,9 –0,6 –0,3 –433,1
Bruttowert 30.09.2021 965,6 4.729,1 2.802,0 294,7 227,9 240,2 9.259,5
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –548,2 –2.522,3 –2.347,9 –163,6 –153,9 –12,1 –5.748,0
Währungsdifferenzen –4,0 –4,0
Planmäßige Abschreibungen –27,4 –118,7 –98,9 –19,1 –26,9 –290,9
Wertminderungen –22,4 –0,5 –88,1 –0,2 –0,4 –111,6
Zuschreibungen 0,8 0,4 1,2 2,4
Abgänge 20,3 8,7 46,9 49,6 26,1 0,2 151,8
Umbuchungen –0,2 0,1 –0,1
Konsolidierungskreisänderungen 15,3 416,9 0,6 0,3 433,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –561,8 –2.632,4 –2.073,8 –133,1 –154,2 –11,9 –5.567,3
Nettowert 30.09.2020 423,0 2.045,1 836,7 119,7 79,4 199,5 3.703,4
Nettowert 30.09.2021 403,7 2.096,7 728,2 161,6 73,6 228,3 3.692,1

In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 63,5 Mio. Euro (Vorjahr: 59,4 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek

Zum 30. September 2022 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.

Im Geschäftsjahr 2021/22 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:

Infolge verschlechterter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden bei bei diversen Wärmeanlagen der EVN Wärme Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Die Impairmentberechnungen führten bei drei Anlagen zu Wertminderungen in Höhe von insgesamt 6,8 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 9,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,64 %– 5,66 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 6,67%– 11,03 % entspricht.

Bei der CGU "Gasleitungsnetz Niederösterreich" lag aufgrund der gestiegenen gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC), die über dem für die kommende Regulierungsperiode erwarteten regulierten WACC liegen, ein Triggering Event vor. Der Impairmenttest ergab im Segment Netze eine Wertminderung in Höhe von 32,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 541,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,53 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,88 % entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2021/22 ceteris paribus zu einer Unterdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 84,8 Mio. Euro (Überdeckung in Höhe von 30,5 Mio. Euro) gekommen.

Im Segment Südosteuropa musste aufgrund des gestiegenen WACC eine Werthaltigkeisprüfung bei den Cogeneration-Anlagen der TEZ Plovdiv in Bulgarien durchgeführt werden. Dieser führte zu einer Wertminderung in Höhe von 16,6 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 38,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,78 % verwendet. Dieser entspricht einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,67 %. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet einen Detailplanungszeitraum von vier Jahren, eine Grobplanungsphase bis ins Jahr 2032 sowie eine ewige Rente.

Aufgrund geänderter regulatorischer Rahmenbedingungen in Bulgarien musste der Windpark Kavarna zum 31. Dezember 2021 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen werden. Diese führte zu einer Wertaufholung in Höhe von 6,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 18,4 Mio. Euro (Vorjahr: 12,7 Mio. Euro). Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,31 % für den regulierten Zeitraum und von 4,58 % für den nicht-regulierten Zeitraum verwendet (Vorjahr: 5,24 % bzw. 5,30 %). Zum 30. September 2022 gab es weitere Anhaltspunkte auf Wertänderungen dieser CGU infolge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie des gestiegenen WACC. Der Impairmenttest zum Bilanzstichtag führte zu einer weiteren Wertaufholung von 3,2 Mio. Euro. Damit wurden im Geschäftsjahr 2021/22 Zuschreibungen in Höhe von insgesamt 9,6 Mio. Euro im Segment Erzeugung erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 22,4 Mio. Euro. Für die Diskontierung wurde ein WACC nach Steuern für den regulierten Zeitraum von 7,65 % bzw. für den nicht-regulierten Zeitraum von 7,83 % herangezogen. Dies entspricht einem iterativ abgeleiteteten Diskontierungssatz vor Steuern von 9,79 %.

Infolge der geopolitischen Entwicklungen und der gestiegenen Länderrisikoprämien in Russland wurden die Blockheizkraftwerke in Moskau im zweiten Quartal 2021/22 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen und zur Gänze wertgemindert. Die in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Wertminderung beträgt 5,5 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und ergab einen negativen Betrag. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 16,38 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 18,25 % entspricht.

EVN als Leasingnehmerin

Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 74,0 Mio. Euro (Vorjahr: 68,6 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2022 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 61,8 Mio. Euro (Vorjahr: 60,6 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 5,5 Mio. Euro).

Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:

Geschäftsjahr 2021/22
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts
ausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2021 55,8 11,4 1,0 0,4 68,6
Zugänge 7,4 3,9 0,4 0,4 12,0
Planmäßige Abschreibungen –4,9 –0,5 –1,0 –0,2 –6,6
Nutzungsrechte 30.09.2022 58,4 14,8 0,3 0,5 74,0
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts
ausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2020 66,8 6,5 0,4 6,6 80,3
Zugänge 0,2 5,2 1,0 0,1 6,6
Planmäßige Abschreibungen –5,2 –0,3 –0,4 –0,4 –6,3
Wertminderungen –12,0 –12,0
Sonstige Bewegungen 6,0 –6,0
Nutzungsrechte 30.09.2021 55,8 11,4 1,0 0,4 68,6

Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf 14,0 Mio. Euro. (Vorjahr: 13,3 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwendungen aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus geleisteten Mietvorauszahlungen im Geschäftsjahr 2021/22, die aufgrund der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.

37. At Equity einbezogene Unternehmen

Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 264 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.

Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen
Geschäftsjahr 2021/22
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2021 918,3
Zugänge 50,0
Bruttowert 30.09.2022 968,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021 659,2
Währungsdifferenzen 3,8
Laufendes anteiliges Ergebnis 98,9
Ausschüttungen –152,6
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen 810,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022 1.419,7
Nettowert 30.09.2021 1.577,5
Nettowert 30.09.2022 2.388,0
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2020 919,9
Konsolidierungskreisänderungen –1,5
Bruttowert 30.09.2021 918,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020 82,3
Währungsdifferenzen –1,2
Abgang Konsolidierungskreis 1,4
Zuschreibungen 49,0
Laufendes anteiliges Ergebnis 190,6
Ausschüttungen –129,4
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen 466,4
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021 659,2
Nettowert 30.09.2020 1.002,1
Nettowert 30.09.2021 1.577,5

Aufgrund der starken Energiepreissteigerungen war es erforderlich, der EVN KG einen Eigenkapitalzuschuss zu gewähren, um die Liquidität und die operative Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. Die Zugänge im Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 50 Mio. Euro betreffen ausschließlich diesen Eigenkapitalzuschuss für die EVN KG.

Im Geschäftsjahr 2021/22 erhöhte sich der Beteiligungsansatz der at Equity einbezogenen Unternehmen um insgesamt 810,5 Mio. Euro (Vorjahr: Anstieg um 575,4 Mio. Euro). Dies resultiert im Wesentlichen (768,2 Mio. Euro) aus Marktwertänderungen von als Cash Flow Hedge designierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich und ist auf die Beteiligungen an der EVN KG sowie an der Energie-Allianz zurückzuführen.

Die sludge2energy weist per 30. September 2022 ein negatives Eigenkapital von 7,4 Mio. Euro auf. Die anteilig nicht berücksichtigten überschießenden Verluste der at Equity einbezogenen Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag 3,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro).

38. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.

Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 6,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 3.837,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3.848,4 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 190,9 Mio. Euro (Vorjahr: 177,0 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).

Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2021/22 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertaufholung von 18,2 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 159,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,46 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 2,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 4,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,53 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2018–2021 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2022 basiert.

Im Segment Sonstige führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren im Geschäftsjahr 2021/22 zu einer Wertminderung von 2,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 26,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,18 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere 68,8 74,4
Ausleihungen 25,1 35,4
Forderungen aus Leasinggeschäften 12,7 14,0
Forderungen aus derivativen Geschäften 4,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13,9 10,8
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 1,9 1,2
Vertragskosten 36,1 56,7
Primärenergiereserven 0,8 0,7
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 3,9 1,8
Summe 163,0 200,0

39. Übrige langfristige Vermögenswerte

Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.

Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:

Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften Mio. EUR

Restlaufzeit zum 30.09.2022 Restlaufzeit zum 30.09.2021
Ausstehende
Leasingzahlungen
Zinsen Summe der ausstehenden
Leasingzahlungen
Ausstehende
Leasingzahlungen
Zinsen Summe der ausstehenden
Leasingzahlungen
<5 Jahre 7,6 0,5 8,2 7,8 0,9 8,7
>5 Jahre 5,0 0,1 5,1 6,2 0,2 6,5
Summe 12,7 0,6 13,3 14,0 1,2 15,2

Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2021/22 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Ansprüche aus Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden.

Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert. Diese werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, so abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und vier Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 20,6 Mio. Euro (Vorjahr: 25,5 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2021/22 verminderte sich der Buchwert auf 36,1 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung 31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).

Kurzfristige Vermögenswerte

40. Vorräte

Vorräte
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Primärenergievorräte 120,0 8,9
CO2-Emissionszertifikate 16,9 49,0
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte 62,3 26,8
Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge 7,6 11,0
Summe 206,8 95,7

Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte 117,2 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro). Infolge drohender Gaslieferstopps hat die EVN im Lauf des Geschäftsjahres das Volumen an nicht russischem Gas sowie die strategische Gasbevorratung kontinuierlich ausgebaut. Damit soll einerseits die Versorgungssicherheit für Gaskund*innen des EVN Konzerns gewährleistet werden und andererseits Gas für das Engpassmanagement des Gaskraftwerks zur Verfügung stehen.

Ein Teil der Erdgasvorräte wird seit dem Geschäftsjahr 2019/20 gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2022 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Zum 30. September 2022 wurde infolge der positiven Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) vorgenommen.

Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet. Der Rückgang der Emissionszertifikate ist im Wesentlichen auf die Veräußerung des als Joint Operation einbezogenen Kohlekraftwerks Walsum 10 im Vorjahr zurückzuführen.

Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.

41. Forderungen und übrige Vermögenswerte

Forderungen und übrige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 306,1 331,0
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 50,6 55,2
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 5,9 1,0
Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen 9,2 0,1
Forderungen aus derivativen Geschäften 27,0 58,7
Forderungen aus Leasinggeschäften 1,5 1,4
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 180,9 65,1
581,2 512,3
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern 48,1 27,2
Geleistete Anzahlungen 142,8 152,4
Vertragsvermögenswerte 221,4 58,0
412,3 237,6
Summe 993,5 749,9

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen und gegenüber Kund*innen aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 61. Risikomanagement.

Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen, kurzfristige Ausleihungen sowie Forderungen aus Sicherheitseinbehalten im internationalen Projektgeschäft. Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte ist insbesondere auf Fertigungsaufträge im internationalen Projektgeschäft zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten erfasst.

Zum 30. September 2022 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.

42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen

Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Fondsanteile 193,3 383,0
davon Cash-Fonds 193,1 382,8
davon sonstige Fondsprodukte 0,2 0,2
Termingelder 14,4 16,1
Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel 9,3
Summe 216,8 399,1

Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgte eine erfolgswirksame Bewertung in Höhe eines Kleinbetrags von unter –0,1 Mio. Euro (Vorjahr: –3,5 Mio. Euro). Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.

In der Position "Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel" sind Bankguthaben enthalten, die verpfändet wurden und daher dem Konzern nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.

43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden

Die EVN betreibt mit ihren zwei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service sowie OOO EVN Umwelt zwei klärschlammbefeuerte Blockheizkraftwerke in Moskau. Diese sind dem Segment Umwelt zugeordnet. Infolge des Ukrainekriegs ist das Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation belastet und das Risiko einer geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs in Russland schwieriger kalkulierbar. Angesichts dieser Entwicklungen hat die EVN mögliche Ausstiegsszenarien überprüft. Ein möglicher Verkauf hat sich im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2021/22 als das wahrscheinlichste Szenario konkretisiert, sodass mit einem tatsächlichen Verkauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/23 gerechnet wird. Aufgrund der konkreten Verkaufsabsicht sowie der fortgeschrittenen Verhandlungen mit einem potenziellen Erwerber ist eine Veräußerung höchstwahrscheinlich. Daher werden die Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerungsgruppe zum 30. September 2022 gemäß IFRS 5 als kurzfristig ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Wertminderungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro erfasst. Darüber hinaus sind Wertminderungen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zu einem Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro erfasst worden. Die Wertminderungen ergeben sich aus dem niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Veräußerungsgruppe.

Im sonstigen Ergebnis sind kumulative Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, enthalten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Unterschied aus der Währungsumrechnung –1,5 Mio. Euro.

Am 30. September 2022 wurde die Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und umfasste die nachstehenden Vermögenswerte und Schulden.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Mio. EUR 30.09.2022
Kurzfristige Vermögenswerte 9,3
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 9,3
Langfristige Schulden 0,5
Kurzfristige Schulden 0,8
Zur Veräußerung gehaltene Schulden 1,3

In den kurzfristigen Vermögenswerten sind Bankguthaben von 7,5 Mio. Euro enthalten, die infolge der Sanktionen der Russischen Föderation Verfügungsbeschränkungen unterliegen.

Passiva

Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2021/22 und 2020/21 ist auf Seite 181 dargestellt.

44. Grundkapital

Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).

45. Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 205,2 Mio. Euro (Vorjahr: 204,4 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).

46. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.979,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2.863,0 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:

Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG
Mio. EUR 2021/22
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2021/22 354,0
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2020/21 0,1
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen –261,0
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn 93,1
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung –92,7
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2022/23 0,4

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 0,52 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.

Die 93. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 3. Februar 2022 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2020/21 eine Dividende in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 92,6 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 9. Februar 2022, Dividendenzahltag der 11. Februar 2022.

47. Bewertungsrücklagen

In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.

Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 179) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.

In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.

Bewertungsrücklagen
Mio. EUR
Vor Steuern 30.09.2022
Steuern
Nach Steuern Vor Steuern 30.09.2021
Steuern
Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus
finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
3.566,3 –820,2 2.746,1 3.563,8 –890,9 2.672,9
Cash Flow Hedges –206,5 55,1 –151,4 –22,4 6,3 –16,1
Neubewertungen IAS 19 –73,0 16,3 –56,7 –151,0 37,1 –113,9
at Equity einbezogenen Unternehmen 1.229,9 –289,7 940,2 428,8 –111,1 317,7
Summe 4.516,7 –1.038,4 3.478,3 3.819,2 –958,6 2.860,6

Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2021/22 –43,0 Mio. Euro (Vorjahr: 13,7 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio Hedge sowie aus der Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektgeschäft (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.

48. Eigene Anteile

Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 37.888 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 43.464 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:

Entwicklung der Anzahl der
im Umlauf befindlichen Anteile
Stückaktien Eigene Aktien Im Umlauf befindliche Anteile
30.09.2020 179.878.402 –1.740.709 178.137.693
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 43.464 43.464
30.09.2021 179.878.402 –1.697.245 178.181.157
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 37.888 37.888
30.09.2022 179.878.402 –1.659.357 178.219.045

Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.187.472 Stück (Vorjahr: 178.144.937 Stück).

49. Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:

Finanzinformationen von Tochterunternehmen
mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Tochterunternehmen RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
Nicht beherrschende Anteile (%) 49,97 26,37 10,0 49,97 26,37 10,0
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 202,0 41,7 34,0 191,2 40,4 31,3
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis 25,8 3,8 2,5 20,2 3,4 2,8
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden 24,0 2,7 22,6 2,7
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 403,8 195,5 391,6 382,2 190,6 375,0
Kurzfristige Vermögenswerte 0,1 9,4 140,3 0,1 9,4 62,8
Langfristige Schulden 0,8 108,1 1,0 97,8
Kurzfristige Schulden 0,1 77,1 23,7
2021/22 2020/21
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 0,1
Ergebnis nach Ertragsteuern 51,7 14,4 29,3 40,5 12,7 27,8
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich 47,9 10,4 12,2 45,1 10,3 29,7
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –34,4 –26,4
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –48,0 –10,4 9,8 –45,2 –10,4 –0,2

Langfristige Schulden

50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Zusammensetzung
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Nominal
verzinsung (%)
Laufzeit Nominale Buchwert
30.09.2022
Mio. EUR
Buchwert
30.09.2021
Mio. EUR
Marktwert
30.09.2022
Mio. EUR
Anleihen/Namensschuldverschreibung 556,7 319,6 480,1
JPY-Anleihe 3,130 2009–2024 12,0 Mrd. JPY 87,4 95,4 88,0
EUR-Anleihe 4,125 2012–2032 100,0 Mio. EUR 98,6 98,5 99,1
EUR-Anleihe 4,125 2012–2032 25,0 Mio. EUR 24,7 24,7 24,8
EUR-Anleihe 0,850 2020–2035 101,0 Mio. EUR 101,0 101,0 64,8
Namensschuldverschreibung 2,005 2022–2034 5,0 Mio. EUR 5,0 3,9
Namensschuldverschreibung 2,440 2022–2037 150,0 Mio. EUR 150,0 116,3
Namensschuldverschreibung 3,900 2022–2038 90,0 Mio. EUR 90,0 83,2
Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen)1) 0,00–4,99 bis 2068 594,0 399,3 552,7
Summe 1.150,8 718,9 1.032,9

1) Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgte eine Umgliederung in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 150,1 Mio. Euro.

Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:

Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten Restlaufzeit zum 30.09.2022 Restlaufzeit zum 30.09.2021
Mio. EUR <5 Jahre >5 Jahre Summe <5 Jahre >5 Jahre Summe
Anleihen/Namensschuldverschreibung 87,4 469,3 556,7 95,4 224,2 319,6
davon fix verzinst 469,3 469,3 224,2 224,2
davon variabel verzinst 87,4 87,4 95,4 95,4
Bankdarlehen 235,6 358,5 594,0 79,5 319,7 399,3
davon fix verzinst 229,6 358,5 588,1 70,3 319,7 390,1
davon variabel verzinst 6,0 6,0 9,2 9,2
Summe 323,0 827,8 1.150,8 175,0 543,9 718,9

Anleihen und Namensschuldverschreibungen

Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert.

Die Veränderung resultiert aus der Emission von zwei Namensschuldverschreibungen im April 2022 (Nominale 5 Mio. Euro bzw. 150 Mio. Euro) sowie der Ausgabe einer Namensschuldverschreibung im Juli 2022 (Nominale 90 Mio. Euro). Die sonstigen Veränderungen ergeben sich aus Wertänderungen des abgesicherten Fremdwährungsrisikos aus der JPY-Anleihe.

Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Bankdarlehen

Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 247,0 Mio. Euro (Vorjahr: 187,5 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012, im April 2020 sowie im Juli 2022 emittiert wurden.

Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

51. Latente Steuern

Latente Steuern
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Aktive latente Steuern
Sozialkapital –22,9 –48,0
Verlustvorträge –13,9 –59,2
Beteiligungsabschreibungen –23,8 –27,4
Sachanlagen –6,8 –4,1
Rückstellungen –11,4 –3,2
Finanzinstrumente –72,6 –21,5
Sonstiges Vermögen –3,8 –32,0
Sonstige Schulden –12,7 –10,9
Passive latente Steuern
Sachanlagen 78,4 72,3
Immaterielle Vermögenswerte 2,1 2,3
Beteiligungen 1.130,0 1.023,9
Rückstellungen 8,5
Finanzinstrumente 8,2 15,9
Sonstiges Vermögen 4,7 40,3
Sonstige Schulden 7,2 17,8
Summe 1.071,1 978,5
davon aktive latente Steuern –55,6 –57,0
davon latente Steuerverbindlichkeiten 1.126,7 1.035,4

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Veränderung latente Steuern
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Latenter Steuersaldo 01.10. 978,5 414,6
– Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen –0,3 4,1
– Erfolgswirksame Veränderung 13,1 –23,1
– Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage 79,8 582,8
Latenter Steuersaldo 30.09. 1.071,1 978,5

Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 73,9 Mio. Euro (Vorjahr: 86,9 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.

Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 85,7 Mio. Euro (Vorjahr: 111,3 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 325,5 Mio. Euro (Vorjahr: 413,7 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen "Finanzinstrumente" mit –119,6 Mio. Euro (Vorjahr: 485,3 Mio. Euro), "Assoziierte Unternehmen" mit 178,6 Mio. Euro (Vorjahr: 109,6 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit 20,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro).

52. Langfristige Rückstellungen

Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Rückstellung für Pensionen 172,0 239,2
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 20,2 28,1
Rückstellung für Abfertigungen 69,7 84,6
Sonstige langfristige Rückstellungen 74,3 93,4
Summe 336,2 445,3

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:

Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September 2022 mit 3,7 % (Vorjahr: 1,1 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 3,6 % (Vorjahr: 0,9 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration bei Abfertigungsrückstellungen.

Folgende Parameter werden angewendet:

  • Bezugserhöhungen 3,50 % p. a.; Folgejahre 2,25 % p. a. (Vorjahr: Bezugserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
  • Pensionserhöhungen 3,50 % p. a.; Folgejahre 2,25 % p. a. (Vorjahr: Pensionserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
  • Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. 239,2 260,5
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) 2,0 –0,1
+ Zinsaufwand 2,6 2,6
– Pensionszahlungen –12,5 –13,2
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –59,4 –10,6
davon aus
finanziellen Annahmen –53,1 –2,8
erfahrungsbedingten Annahmen –6,3 –7,8
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. 172,0 239,2

Zum 30. September 2022 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 11,1 Jahre (Vorjahr: 14,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2022/23 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: 13,2 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. 28,1 28,6
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) 0,4 0,5
+ Zinsaufwand 0,3 0,3
– Pensionszahlungen –1,2 –1,0
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –7,4 –0,4
davon aus
finanziellen Annahmen –9,2 –0,5
erfahrungsbedingten Annahmen 1,7 0,2
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. 20,2 28,1

Zum 30. September 2022 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 14,4 Jahre (Vorjahr: 17,8 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2022/23 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. 84,6 92,4
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) 3,1 3,4
+ Zinsaufwand 0,8 0,7
– Abfertigungszahlungen –7,5 –10,4
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –11,3 –1,5
davon aus
demografische Annahmen –0,1
finanziellen Annahmen –13,2 –1,0
erfahrungsbedingten Annahmen 2,0 –0,4
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. 69,7 84,6

Zum 30. September 2022 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 7,9 Jahre (Vorjahr: 9,0 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2022/23 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro) erwartet.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen

% 30.09.2022 30.09.2021
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 5,77 –5,22 7,60 –6,73
Bezugserhöhung 1,00 –1,74 1,88 –2,68 2,91
Pensionserhöhung 1,00 –8,94 10,67 –11,00 13,53
Restlebenserwartung 1 Jahr –4,44 4,48 –5,00 5,12

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen

% 30.09.2022 30.09.2021
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 7,56 –6,73 9,69 –8,44
Bezugserhöhung 1,00
Pensionserhöhung 1,00 –5,83 6,46 –13,49 17,08
Restlebenserwartung 1 Jahr –3,42 3,41 –4,18 4,24

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen

% 30.09.2022 30.09.2021
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 3,91 –3,68 4,55 –4,26
Bezugserhöhung 1,00 –7,45 8,31 –8,41 9,41

Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR

Jubiläumsgelder Mieten für
Netzzutritte
Prozesskosten/
-risiken
Umwelt- und
Entsorgungs
risiken
Übrige
langfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2021 25,1 6,3 4,6 53,5 4,0 93,4
Zinsaufwand 0,3 0,3 0,7
Verwendung –2,1 –1,0 –3,1
Auflösung –2,9 –0,1 –3,4 –11,1 –0,3 –17,8
Zuführung 0,1 0,4 0,7 1,2 0,4 2,7
Umgliederung –0,1 0,9 –1,3 –1,3 –1,7
Buchwert 30.09.2022 20,5 6,5 3,1 42,3 1,9 74,3

Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruchund Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 16 Jahren gerechnet.

53. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Mio. EUR
Baukostenzuschüsse
(IFRS 15)
Baukostenzuschüsse
(IAS 20)
Investitions
zuschüsse
Summe
Buchwert 01.10.2021 55,1 503,3 63,8 622,2
Währungsdifferenzen 0,2 0,2
Zugänge 6,7 62,8 1,6 71,0
Umgliederung –5,6 –51,5 –5,1 –62,3
Buchwert 30.09.2022 56,1 514,9 60,2 631,2

54. Übrige langfristige Schulden

30.09.2022 30.09.2021
63,2 27,6
55,4 55,1
19,2 33,3
137,8 116,0

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich sowie aus Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.

Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.

Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden

Mio. EUR

Restlaufzeit zum 30.09.2022 Restlaufzeit zum 30.09.2021
<5 Jahre >5 Jahre Summe <5 Jahre >5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 63,2 63,2 27,6 27,6
Leasingverbindlichkeiten 18,4 36,9 55,4 19,9 35,2 55,1
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 16,5 2,7 19,2 30,7 2,6 33,3
Summe 98,1 39,7 137,8 78,2 37,9 116,0

Kurzfristige Schulden

55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Anleihen 292,2
Bankdarlehen 122,4 25,6
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite 255,1 0,2
Summe 377,4 318,0

Kredite im Ausmaß von 122,4 Mio. Euro (Vorjahr: 25,6 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.

56. Lieferant*innenverbindlichkeiten

In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 128,8 Mio. Euro (Vorjahr: 116,6 Mio. Euro) enthalten.

57. Kurzfristige Rückstellungen

Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen

Mio. EUR

Personalansprüche Mieten für
Netzzutritte
Prozessrisiken Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
Summe
81,2 2,6 3,7 37,3 124,8
–12,4 –0,6 –15,3 –28,3
–1,0 –1,0
14,3 24,1 38,4
–0,1 0,1 –0,9 2,5 1,7
83,1 2,7 2,2 47,5 135,5

Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 7,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,1 Mio. Euro) ausgewiesen.

Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Drohverlustrückstellungen resultierend aus vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von 31,4 Mio. Euro (Vorjahr: 22,0 Mio. Euro) gebildet.

58. Übrige kurzfristige Schulden

Übrige kurzfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 129,7 342,5
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 7,3 6,3
Zinsenabgrenzungen 12,1 15,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 231,3 151,7
Leasingverbindlichkeiten 6,4 5,5
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 122,5 47,7
509,3 568,9
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten 39,5 81,8
Erhaltene Anzahlungen 62,6 47,2
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 63,0 54,3
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 16,5 18,4
Energieabgaben 4,0 32,2
Umsatzsteuer 8,0 21,1
Sonstige Posten 17,7 14,3
211,3 269,4
Summe 720,7 838,2

Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich in Höhe von 210,8 Mio. Euro. Darüber hinaus sind negative Marktwerte aus Devisentermingeschäften für Umweltinfrastrukturprojekte enthalten.

In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kund*innen erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden. Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 81,8 Mio. Euro wurden im Geschäftsjahr 2021/22 als Umsatzerlöse realisiert.

Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung
Mio. EUR
Energie Erzeugung Netze Südosteuropa
2021/22 2020/21 2021/22 2020/21 2021/22 2020/21 2021/22 2020/21
Außenumsatz 750,6 300,9 159,5 127,1 517,3 495,1 2.002,4 1.047,4
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 13,4 10,6 264,5 202,2 63,4 58,6 1,6 0,7
Gesamtumsatz 764,1 311,4 424,0 329,3 580,7 553,8 2.003,9 1.048,1
Operativer Aufwand –797,1 –243,8 –141,9 –119,0 –344,2 –316,5 –1.861,7 –909,0
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ 6,4 120,9 10,8 52,1
EBITDA –26,7 188,6 292,9 262,5 236,5 237,3 142,2 139,0
Abschreibungen –28,0 –22,0 –32,6 –80,3 –177,7 –142,5 –94,3 –74,0
davon Wertminderungen –6,8 –1,5 –0,3 –32,9 –16,7
davon Zuschreibungen 0,3 9,6 2,1
Operatives Ergebnis (EBIT) –54,7 166,6 260,3 184,0 58,8 94,8 48,0 65,0
EBIT-Marge (%) –7,2 53,5 61,4 55,3 10,1 17,1 2,4 6,2
Zinserträge 0,4 0,5 0,2 0,2
Zinsaufwendungen –2,7 –2,2 –3,0 –20,9 –14,8 –14,2 –12,1 –15,8
Finanzergebnis –2,7 –2,1 –2,4 –20,2 –14,5 –13,9 –12,5 –15,7
Ergebnis vor Ertragsteuern –57,3 164,5 257,9 162,0 44,4 81,0 35,4 49,4
Firmenwerte 1,2 1,2 1,8 1,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen 1.404,3 656,2 208,6 200,5
Gesamtvermögen 1.914,1 1.142,4 990,9 828,4 2.313,3 2.246,6 1.388,6 1.242,6
Gesamtschulden 993,3 604,3 398,0 411,2 1.601,4 1.448,0 1.013,4 869,0
Investitionen1) 43,0 21,1 56,6 27,2 334,3 249,0 110,0 100,4

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentberichterstattung
Mio. EUR
Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung1) Summe
2021/22 2020/21 2021/22 2020/21 2021/22 2020/21 2021/22 2020/21
Außenumsatz 611,8 405,0 20,6 19,4 4.062,2 2.394,9
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 0,5 0,5 75,7 75,2 –419,0 –347,8
Gesamtumsatz 612,3 405,5 96,3 94,6 –419,0 –347,8 4.062,2 2.394,9
Operativer Aufwand –571,3 –355,1 –106,0 –101,5 415,9 246,8 –3.406,3 –1.798,1
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ
15,6 13,6 66,2 53,0 98,9 239,6
EBITDA 56,5 64,0 56,5 46,1 –3,2 –101,0 754,8 836,5
Abschreibungen –91,4 –37,5 –2,4 –2,3 3,2 –91,5 –423,2 –450,1
davon Wertminderung –58,4 –113,1 –114,8 –114,8
davon Zuschreibung 9,6 2,5
Operatives Ergebnis (EBIT) –34,9 26,5 54,0 43,8 –192,5 331,6 386,4
EBIT-Marge (%) –5,7 6,5 56,1 46,3 8,2 16,1
Zinserträge 1,3 1,0 24,8 26,0 –21,3 –21,7 5,4 6,1
Zinsaufwendungen –8,1 –8,2 –18,3 –19,7 21,2 21,7 –37,9 –59,4
Finanzergebnis –45,5 –10,1 62,6 56,9 –15,5 –15,0 –30,5 –20,0
Ergebnis vor Ertragsteuern –80,3 16,4 116,6 100,7 –15,5 –207,5 301,2 366,4
Firmenwerte 52,9 3,0 55,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen 172,8 145,3 602,4 575,5 2.388,0 1.577,5
Gesamtvermögen 1.150,9 979,3 6.575,2 6.528,8 –1.902,4 –1.828,4 12.430,5 11.139,8
Gesamtschulden 934,6 771,9 2.001,4 2.249,5 –1.832,6 –1.758,6 5.109,3 4.595,4
Investitionen2) 21,4 20,7 2,1 0,1 –3,5 –3,5 564,0 415,0

1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben

2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Strom 2.878,4 1.495,2
Erdgas 170,9 154,6
Wärme 198,9 154,5
Umweltdienstleistungen 604,3 398,7
Sonstige 209,7 192,0
Summe 4.062,2 2.394,9
Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1)
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Österreich 1.483,6 982,1
Deutschland 534,5 333,3
Bulgarien 1.320,6 651,0
Nordmazedonien 684,3 395,2
Sonstige 39,2 33,3
Summe 4.062,2 2.394,9

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1)

30.09.2022 30.09.2021
Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen
163,9 2.941,7 136,7 2.773,8
0,8 11,5 41,3 12,0
11,9 539,4 21,9 530,0
14,3 353,9 16,6 337,6
34,0 38,7
190,9 3.880,4 216,5 3.692,1

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Geschäftsbereiche Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
• Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
• Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen
und auf Großhandelsmärkten
• Wärmeproduktion und -verkauf
• 45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz1)
• Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der
EVN KG1)
Erzeugung • Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen
Produktionskapazitäten zur Netzstabilisierung an österreichischen
und internationalen Standorten
• Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in
Niederösterreich
• 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke
(Deutschland)1)
• 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1)
Netze • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und
Erdgas in Niederösterreich
• Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in
Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in
Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in
Nordmazedonien
• Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
• Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
• Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die
Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische
Abfallverwertung
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft;
diese hält 100 % der Anteile an der RAG1)
• 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding;
diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt1)
• 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG2)
• Konzerndienstleistungen

1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

2) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.

Grundsatz der Segmentzuordnung und der Verrechnungspreise

Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.

Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene

In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Die Vergleichswerte vergangener Perioden enthalten die als Joint Operation einbezogene 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH, die nach ihrer Veräußerung und der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags aus dem Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 entkonsolidiert wurde. Insofern ergaben sich vor der Entkonsolidierung Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Energie sowie Erzeugung und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH als Joint Operation resultierten.

Unternehmensweite Angaben

Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.

Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen.

Sonstige Angaben

60. Konzern-Geldflussrechnung

Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.

Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Liquide Mittel 292,0 122,5
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) 0,1 0,7
davon Guthaben bei Kreditinstituten 291,9 121,8
Kontokorrentverbindlichkeiten –255,1 –0,2
Summe 36,9 122,3

Zum Bilanzstichtag unterlagen 16,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) Verfügungsbeschränkungen und wurden vom Fonds der liquiden Mittel umgegliedert (siehe auch Erläuterungen 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen sowie 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).

Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.

Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) 53,3 64,8
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) 5,5 5,6
Summe 58,8 70,4

Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Geschäftsjahr 2021/22
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2021 318,0 718,9 60,6 1.097,5
Einzahlungen 562,0 562,0
Auszahlungen –317,8 –2,0 –6,9 –327,6
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel 254,9 254,9
Währungsumrechnung 1,8 1,8
Veränderung Fair Value –8,3 –8,3
Veränderung Geldbeschaffungskosten 1,6 1,6
Sonstige Veränderungen 8,1 8,1
Umbuchungen 122,4 –122,4
Stand 30.09.2022 377,4 1.150,8 61,8 1.590,0

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
110,0 1.045,3 78,0 1.233,3
101,0 101,0
–34,5 –7,8 –42,3
–17,9 –88,2 –106,1
–74,4 –74,4
–0,9 –0,9
–5,7 –5,7
2,2 2,2
–9,6 –9,6
334,9 –334,9
318,0 718,9 60,6 1.097,5

61. Risikomanagement

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Marktrisiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.

Zinsrisiken

Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 10,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro). Der hier verzeichnete starke Anstieg ist auf die höheren ausstehenden Kredite und Bonds bzw. auf die gestiegene Volatilität auf den Zinsmärkten zurückzuführen.

Währungsrisiken

Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, HRK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag ein Cross-Currency Swap abgeschlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman in Kuwait. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partner*innen – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.

Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro). Der eingetretene Anstieg ist hauptsächlich auf das oben genannte Projekt und eine erhöhte Volatilität auf den Währungsmärkten zurückzuführen.

Sonstige Marktrisiken

Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.

Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO2- Emissionszertifikaten.

Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO2-Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufsoder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) ergeben.

Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 272,0 Mio. Euro (Vorjahr: 188,8 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf die erhöhte Volatilität des Börsekurses der Aktien der Verbund AG im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.

Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 292,0 Mio. Euro (Vorjahr: 122,5 Mio. Euro), Termingeldern in Höhe von 14,4 Mio. Euro (Vorjahr: 16,1 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 193,3 Mio. Euro (Vorjahr: 383,0 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 227,0 Mio. Euro (Vorjahr: 152,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 17,0 % (Vorjahr: 12,4 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden

30.09.2022 Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Summe
Mio. EUR Buchwert Zahlungsabflüsse <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Anleihen 556,7 736,6 15,9 141,9 578,7
Bankdarlehen 716,4 812,0 136,0 279,3 396,8
Leasingverbindlichkeiten 61,8 69,7 7,0 20,8 41,9
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) 294,4 326,6 268,9 57,7
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 20,6 20,6 14,1 6,5
Summe 1.650,0 1.965,4 441,8 506,2 1.017,4
30.09.2021 Summe Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR Buchwert Zahlungsabflüsse <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Anleihen 611,8 701,4 313,9 123,8 263,7
Bankdarlehen 424,9 517,4 36,6 118,3 362,5
Leasingverbindlichkeiten 60,6 67,7 6,8 21,0 39,9
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) 179,3 186,3 166,5 19,8
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 28,6 28,6 8,7 19,9
Summe 1.305,2 1.501,4 532,5 302,8 666,1

1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 255 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.

Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.

Kredit- bzw. Ausfallrisiko

Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Geschäftspartnerin bzw. den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahent*innen durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahent*innen herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.

Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkund*innen und sonstige Debitor*innen.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kreditratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.

Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.

Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert. Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung

  • von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
  • für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.

Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB– oder höher bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.

Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:

  • es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldner ihrer bzw. seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
  • der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
  • bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder eine Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen

Geschäftsjahr 2021/22 Ausfall Leasing Errechnete
Mio. EUR Äquivalent S&P wahrscheinlichkeit (%)1) Ausleihungen forderungen Bankguthaben2) Wertminderung3)
EVN Ratingklasse 1 AAA 3,3 292,0
EVN Ratingklasse 2 Bis AA– 0,03 10,8
EVN Ratingklasse 3 Bis A– 0,06 17,2
EVN Ratingklasse 4 Bis BBB– 0,30 11,0
EVN Ratingklasse 5a Bis BB– 1,45
EVN Ratingklasse 5b Bis B– 7,47
EVN Ratingklasse 5c Bis D 9,87
Ohne Rating 1,2
Summe 29,4 14,1 292,0

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60%, bei Corporates 80%)

2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallswahrscheinlichkeit angesetzt,

bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.

3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Äquivalent S&P Ausfall
wahrscheinlichkeit (%)1)
Ausleihungen Leasing
forderungen
Bankguthaben2) Errechnete
Wertminderung3)
EVN Ratingklasse 1 AAA 122,5
EVN Ratingklasse 2 Bis AA– 0,03 18,8 6,4
EVN Ratingklasse 3 Bis A– 0,06 12,8 5,7
EVN Ratingklasse 4 Bis BBB– 0,24 7,0
EVN Ratingklasse 5a Bis BB– 0,96 3,3
EVN Ratingklasse 5b Bis B– 6,52
EVN Ratingklasse 5c Bis D 28,30
Ohne Rating
Summe 38,6 15,4 122,5

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)

2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallswahrscheinlichkeit angesetzt,

bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.

3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.

Infolge der Covid-19-Pandemie sowie der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen von Kund*innen. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen. Allerdings gehen wir davon aus, dass nach Ausklingen dieser staatlichen Maßnahmen angesichts der aktuellen Energiepreissituation infolge des Ukrainekriegs ein Anstieg der Insolvenzen folgen wird. Damit einhergehend erwarten wir künftig höhere Forderungsausfälle. Aus diesem Grund hat die EVN Gruppe über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2021/22 eine um 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:

Erwartete Kreditverluste Österreich 2021/22

Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–1,2 0,0 44,2 44,2
Bis 89 Tage überfällig 0,1–1,2 1,5 6,0 5,9 0,1
Bis 179 Tage überfällig 5,5–56,0 29,4 2,2 1,5 0,6
Bis 359 Tage überfällig 7,9–55,2 34,3 2,4 1,5 0,8
>360 Tage überfällig 17,6–100 38,1 8,8 5,5 3,4
Summe 63,5 58,6 4,9

Erwartete Kreditverluste Österreich 2020/21

Mio. EUR

Mio. EUR

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,1–1,1 0,1 87,2 87,2 0,1
Bis 89 Tage überfällig 0,1–2,2 1,0 4,4 4,4
Bis 179 Tage überfällig 7,8 –54,5 12,8 1,2 1,0 0,2
Bis 359 Tage überfällig 6,6–54,0 18,6 1,5 1,2 0,3
>360 Tage überfällig 14,4 –100,0 30,4 7,1 4,9 2,2
Summe 101,4 98,7 2,7

Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2021/22

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
0,1–1,0 0,22 51,6 51,5 0,1
1,0–57,6 4,01 8,5 8,1 0,3
59,3–77,7 65,14 0,8 0,3 0,5
75,4–98,5 86,71 1,1 0,1 0,9
100,0 100,00 13,3 13,3
75,2 60,1 15,1

Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2020/21

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–0,7 0,1 61,4 61,3 0,1
Bis 89 Tage überfällig 3,2–51,8 6,9 6,7 6,3 0,5
Bis 179 Tage überfällig 6,3–64,4 50,3 1,0 0,5 0,5
Bis 359 Tage überfällig 38,6–93,4 87,3 0,9 0,1 0,8
>360 Tage überfällig 100,0 100,0 13,1 13,1
Summe 83,1 68,1 14,9

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2021/22

Mio. EUR

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,4–100 39,98 123,9 74,4 49,6
davon Ratenvereinbarungen 17,5–100,0 7,60 65,6 60,6 5,0
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,4–36,6 76,43 58,3 13,7 44,6
Bis 89 Tage überfällig 2,4–100,0 9,11 59,9 54,5 5,5
Bis 179 Tage überfällig 42,3–100,0 88,93 10,9 1,2 9,7
Bis 359 Tage überfällig 52,6–100,0 97,04 16,1 0,5 15,7
>360 Tage überfällig 100,0 168,5 168,5
Summe 379,4 130,5 248,9

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2020/21 Mio. EUR

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,3–100 38,0 109,7 68,1 41,7
davon Ratenvereinbarungen 15,1–100,0 72,8 54,2 14,7 39,5
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,3 –17,5 3,9 55,5 53,3 2,2
Bis 89 Tage überfällig 0,3–100,0 8,4 17,7 16,2 1,5
Bis 179 Tage überfällig 33,8–100,0 81,0 5,1 1,0 4,2
Bis 359 Tage überfällig 42,1–100,0 96,5 9,0 0,3 8,7
>360 Tage überfällig 100,0 100,0 168,1 168,1
Summe 309,6 85,5 224,1

Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".

Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 84,4 Mio. Euro (Vorjahr: 102,7 Mio. Euro) betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggeber*innen um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt. Für Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 59,6 Mio. Euro, die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 18,1 Mio. Euro (Vorjahr: 13,3 Mio. Euro) erfasst.

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 38,0 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro) erfasst. Die Wertminderung resultierte im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten war wie im Vorjahr nicht erforderlich. Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Stand 01.10. 255,0 264,6
Zuführung 38,0 7,0
Abgang –6,0 –16,6
Stand 30.09. 287,1 255,0

Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2022 und zum 30. September 2021 entspricht den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.

Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.

62. Kapitalmanagement

Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 58,9 % (Vorjahr: 58,7 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 55,8 % (Vorjahr: 92,9 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.

Kapitalmanagement
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 1.206,1 773,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 128,8 323,4
Fonds der liquiden Mittel –36,9 –122,3
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere –285,6 –473,5
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen –29,4 –39,6
Nettofinanzverschuldung 983,1 461,9
Langfristige Personalrückstellungen 2) 262,0 351,9
Nettoverschuldung 1.245,1 813,8
Funds from Operations 694,1 756,2
Eigenkapital 7.321,1 6.544,3
Gearing (%) 17,0 12,4
Net Debt Coverage (%) 55,8 92,9

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung

Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.

63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.

In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.

Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.

Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten

Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021 Klassen Bewertungskategorie Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13) Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Langfristige Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen1) Beteiligungen FVOCI Stufe 3 190,3 190,3 177,0 177,0 Andere Beteiligungen FVOCI Stufe 1 3.837,5 3.837,5 3.848,4 3.848,4 Übrige langfristige Vermögenswerte Wertpapiere FVTPL Stufe 1 68,8 68,8 74,4 74,4 Ausleihungen AC Stufe 2 25,1 24,4 35,4 38,5 Forderungen aus Leasinggeschäften AC Stufe 2 12,7 12,1 14,0 15,2 Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 – – 4,9 4,9 Forderungen AC 13,9 13,9 10,8 10,8 Kurzfristige Vermögenswerte Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte Forderungen AC 549,5 549,5 453,6 453,6 Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 3 16,2 16,2 58,7 58,7 Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 10,8 10,8 Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen FVTPL Stufe 1 216,8 216,8 399,1 399,1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten AC 292,0 292,0 122,5 122,5 Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen AC Stufe 2 556,7 480,1 319,6 367,1 Bankdarlehen AC Stufe 2 594,0 552,7 399,3 467,3 Übrige langfristige Schulden Sonstige übrige Schulden AC 19,2 19,2 33,3 33,3 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 24,1 24,1 11,6 11,6 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 39,1 39,1 16,0 16,0 Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten AC 377,4 377,4 318,0 318,0 Lieferant*innenverbindlichkeiten AC 436,7 436,7 331,7 331,7 Übrige kurzfristige Schulden Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 278,1 278,1 417,2 417,2 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 97,9 97,9 141,9 141,9 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 133,3 133,3 9,8 9,8 davon aggregiert nach Bewertungskategorie Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis FVOCI 4.027,7 – 4.025,5 – Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 312,6 – 537,1 – Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden AC 3.155,4 – 2.455,4 – Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 122,1 – 153,5 –

1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien1)
Mio. EUR
2021/22 2020/21
Klassen Nettoergebnis davon
Wertberichtigungen
Nettoergebnis davon
Wertberichtigungen
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis (FVOCI)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte (AC)
–79,7 –52,7 –15,6 –7,0
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs
wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL)
–7,4 –92,2
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) –6,8 5,1
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden (AC)
8,1 5,5
Summe –85,8 –52,7 –97,2 –7,0

1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.

Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.

Derivative 30.09.2022 30.09.2021
Finanzinstrumente Nominalwert1) Marktwerte2) Nominalwert1) Marktwerte2)
Käufe Verkäufe Positive Negative Netto Käufe Verkäufe Positive Negative Netto
Devisentermingeschäfte
KWD3) 81,2 –25,6 –25,6 89,5 –11,2 –11,2
USD3) 174,7 –19,5 –19,5 174,7 –4,8 –4,8
USD 40,0 –0,1 –0,1
BHD 33,4 –1,5 –1,5
KWD 3,5 –0,2 –0,2
PLN 4,9
Währungsswaps
Mio. JPY (>5 Jahre)3) 10.000,0 –11,1 –11,1 10.000,0 –4,4 –4,4
Zinsswaps
Mio. EUR (<5 Jahre)3) 10,6 –0,1 –0,1
Derivate Energiebereich
Swaps 2,7 –4,3 10,0 –8,4 1,6 24,5 47,9 30,6 –7,2 23,5
Futures 25,4 32,3 3,1 –0,5 2,6
Forwards 32,5 –151,1 37,6 –92,6 –54,9 152,4 126,0 32,5 –141,6 –109,1
Forwards3) 4) 107,6 –198,7 24,3 –183,0 –158,7 3,5 31,9 0,7 –10,3 –9,7

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:

1) In Mio. in Nominalwährung

2) In Mio. Euro

3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet

4) 31,8 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst

Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).

Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.

Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten) sowie für die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.

JPY-Anleihe

Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf 1,0 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 7,8 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –6,8 Mio. Euro; Vorjahr: 0,5 Mio. Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe –5,6 Mio. Euro und Bewertung der Swaps 5,1 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank aufgelöst. Im Zuge der Auflösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zinsrisikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30. September 2022: –0,3 Mio. Euro; Stand 30. September 2021 –0,5 Mio. Euro).

EVN Naturkraft

Der EVN Konzern strebt einen ausgewogenen Mix aus fix und variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten an, der sich an den operativen Gegebenheiten orientiert. Aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungscharakteristiken von Investitionen finden sowohl variabel als auch fix verzinste Finanzierungen Anwendung. Zur Absicherung der oben beschriebenen Risiken wurden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Der Zinsswap für die EVN Naturkraft ist im Geschäftsjahr 2021/22 endfällig ausgelaufen.

Umm Al Hayman

Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman, womit die erwarteten Zahlungen zu 100% abgesichert wurden. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.

Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.

Portfolio Hedge

Erstmals hat die EVN im Geschäftsjahr 2020/21 ein Portfolio Hedge eingeführt, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hoch wahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.

Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, und andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt sind, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.

Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2022
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps –11,1 Übrige langfristige Schulden 10,01) –6,8
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2021
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps –4,4 Übrige langfristige Schulden 10,01) 5,1
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2022
Mio. EUR
Buchwert Fair Value
Adjustment
Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe –70,9 –2,3 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,01) 7,8
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2021
Mio. EUR
Buchwert Fair Value
Adjustment
Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe –79,0 –3,0 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,01) –5,6
1) Mrd. JPY
Absicherung Cash Flows –
Sicherungsinstrumente 30.09.2022
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
FX-Forwards (KWD/EUR) –25,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 81,21) –14,4
FX-Forwards (USD/EUR) –19,5 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,72) –14,8
Kauf Strom-Forwards –19,9 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 107,6 –20,6
Verkauf Strom-Forwards –138,73) Übrige kurzfristige/langfristige Schulden –198,7 –96,6

2) Nominalbetrag in Mio. USD

3) 31,8 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst

Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2021

Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag beizulegender
Zeitwert
–0,1 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 13,2 0,5
–11,2 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 89,51) –9,1
–4,8 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,72) –2,9
102,4 Bankbestand/Contract Assets 35,81) 1,5
–43,0 Bankbestand –49,82) –1,0
0,7 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 3,5 0,7
–10,3 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 31,9 –10,3

Änderung

1) Nominalbetrag in Mio. KWD

2) Nominalbetrag in Mio. USD

Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2022
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) –43,1 –43,8
Auszahlungen aus Beschaffungen (Planung und Firm Commitment)
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) –35,6 –35,8
Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment)
Kauf Strom-Forwards –9,8 –19,9
Verkauf Strom-Forwards –137,1 –106,9
Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2021
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
ENK (French Lease) 0,5 0,1
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 9,1 –10,0
Auszahlungen aus Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) –1,5 3,4
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 2,9 –4,3
Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) 1,0 –1,8
Kauf Strom-Forwards 0,7 0,7
Verkauf Strom-Forwards –10,3 –10,3
Auswirkungen auf die
Gesamtergebnisrechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2022
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
DBO-Projekt (KWD) –43,1 –9,3 Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD) –35,6 –4,1 Umsatzerlöse
Auszahlungen aus Beschaffungen
(Planung und firm commitment)
3,4
Auszahlungen aus Beschaffungen
(Planung und firm commitment)
–1,8
Kauf Strom-Forwards –9,8 10,8 Umsatzerlöse
Verkauf Strom-Forwards –137,1 –40,5 Umsatzerlöse
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
Sonstiges
1,6 Finanzergebnis 12,3 Zinsaufwand
0,5
9,5 –1,4 Umsatzerlöse
2,9 Umsatzerlöse –0,3
0,7 Umsatzerlöse
–10,3 Umsatzerlöse

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften 30.09.2022

Mio. Fremdwährung bzw. Kurs

<1 Jahr >1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 93,7 81,0
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,1703 1,0742
KWD
Nominalbetrag in KWD 26,5 54,6
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3363 0,3489

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften 30.09.2021

Mio. Fremdwährung bzw. Kurs

<1 Jahr >1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 106,0 68,7
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,2058 1,2058
KWD
Nominalbetrag in KWD 63,7 25,8
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3713 0,3772

64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 264 unter Beteiligungen der EVN angeführt.

Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2021/22 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),
die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum
30.09.2022 einbezogen wurden
Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
Biowärme Amstetten-West GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
EnergieAllianz
EVN KG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St.Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
sludge2energy
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC
ZOV
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2022 einbezogen wurden

Gesellschaft

Burgenland Energie Verbund Innkraftwerke

ZOV UIP

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):

Finanzinformationen für sich
genommen wesentlicher
Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Gemeinschaftsunternehmen EVN KG RAG ZOV Energie
Allianz
EVN KG RAG ZOV Energie
Allianz
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 160,8 527,7 160,5 77,9 39,4 600,4 179,6 13,5
Kurzfristige Vermögenswerte 1.134,3 507,8 46,8 2.313,5 766,3 63,1 80,8 941,2
Langfristige Schulden 2,1 261,1 432,6 0,3 324,0 220,8
Kurzfristige Schulden 462,9 501,7 15,5 757,6 365,2 88,8 46,3 325,2
Überleitung auf den Buchwert des Anteils
der EVN am Gemeinschaftsunternehmen
Nettovermögen 830,2 272,7 191,8 1.201,3 440,2 250,7 214,1 408,7
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 100,0 100,0 48,50 45,00 100,00 100,00 48,50 45,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 830,2 272,7 93,0 540,6 440,2 250,7 103,8 183,9
+/– Umwertungen 138,8 5,9 139,1
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
830,2 411,4 99,0 540,6 440,2 389,8 103,8 183,9
2021/22 2020/21
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 703,2 650,1 26,7 2.934,0 432,4 339,5 17,6 1.338,9
Planmäßige Abschreibungen –0,6 –40,1 –0,6 –0,5 –40,5 –0,7
Zinserträge 0,1 0,7 2,2 28,0
Zinsaufwendungen –0,1 –1,9 –2,0 –1,6 –1,1 –0,8
Ertragsteuern –17,4 –4,6 0,2 –14,9 –5,0 –0,3
Ergebnis nach Ertragsteuern 7,2 51,9 21,1 –5,5 117,2 47,7 22,6 5,0
Sonstiges Ergebnis 409,0 17,9 –0,3 1.165,0 289,2 1,1 2,1 366,2
Gesamtergebnis 416,2 69,8 20,8 1.159,5 406,4 48,8 24,7 371,2
An die EVN ausgezahlte Dividende 76,2 48,0 14,6 56,4 45,0 13,0

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:

Finanzinformationen für sich genommen
unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag 138,7 103,5
Ergebnis nach Ertragsteuern 7,8 3,9
Sonstiges Ergebnis 23,9 9,4
Gesamtergebnis 31,7 13,3

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:

Finanzinformationen wesentlicher
assoziierter Unternehmen
Mio. EUR
30.09.2022 30.09.2021
Assoziiertes Unternehmen Verbund
IKW
ZOV UIP Burgenland
Energie
Verbund
IKW
ZOV UIP Burgenland
Energie
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 1.250,9 0,5 842,5 1.190,2 0,3 767,3
Kurzfristige Vermögenswerte 25,9 5,3 289,8 3,8 8,2 189,8
Langfristige Schulden 76,3 178,2 63,5 182,9
Kurzfristige Schulden 27,9 1,7 605,9 25,9 5,2 427,3
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der
EVN am assoziierten Unternehmen
Nettovermögen 1.172,6 4,1 348,4 1.104,7 3,3 346,9
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 13,00 31,00 49,00 13,00 31,00 49,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 152,4 1,3 170,7 143,6 1,0 170,0
+/– Umwertungen 23,4 0,1 20,3 26,2 15,7
Buchwert des Anteils der EVN am
assoziierten Unternehmen
175,9 1,4 191,0 169,8 1,0 185,6
2021/22 2020/21
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 152,9 23,7 528,2 96,2 14,9 336,3
Ergebnis nach Ertragsteuern 72,3 5,1 23,9 27,3 4,2 20,5
Sonstiges Ergebnis –6,2 2,4 0,1
Gesamtergebnis 66,1 5,1 26,3 27,3 4,2 20,6
An die EVN ausgezahlte Dividende 1,3 1,2 10,3 1,3 1,3 10,3

In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken

Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften 82,5 95,2
Garantien für Projekte im Umweltbereich 684,1 579,0
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen 2,0 3,7
Kraftwerken 87,6 98,4
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 218,5 191,0
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen 0,1 0,1
Summe 1.074,8 967,4
davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen 82,0 89,9

Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 21,2 Mio. Euro (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro) gegenüber.

Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2021 um 107,4 Mio. Euro auf 1.074,9 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung von Garantien für Projekte im Umweltbereich sowie aus der Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Gegenläufig wirkte eine Reduktion der Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken.

Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die für die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.

Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2022 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 19,8 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 527,5 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2022 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 75,2 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 522,1 Mio. Euro.

Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft potenziell gegen die EVN geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.

Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.

66. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 264 unter Beteiligungen der EVN enthalten.

Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.

An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.

Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Hauptgesellschafterin

Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschafterin und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2022 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 28,9 Mio. Euro (Vorjahr: 32,6 Mio. Euro). Alle sonstigen Geschäftsbeziehungen mit der Hauptgesellschafterin bzw. dieser zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.

Wiener Stadtwerke GmbH

Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 38. Sonstige Beteiligungen).

Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,9 Mio. Euro).

Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien Energie GmbH, einem 100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der Anteile an der EnergieAllianz. Die EnergieAllianz ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskund*innen verantwortlich.

Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die EVN Naturkraft und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.

Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.

At Equity einbezogene Unternehmen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.

Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:

Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR
2021/22 2020/21
Umsätze 449,1 252,4
Aufwendungen für bezogene Leistungen –144,5 –28,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 50,6 55,2
Sonstige Forderungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 120,1 18,7
Sonstige Verbindlichkeiten
Ausleihungen 11,5 20,0
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling 8,2 323,1
Zinserträge aus Ausleihungen 0,4 0,5
Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen
Mio. EUR 2021/22 2020/21
Umsätze
Aufwendungen für bezogene Leistungen –16,2 –10,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1,4 0,7

Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vorstand und Aufsichtsrat

Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.

Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 insgesamt 1.253,5 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge, Vorjahr: 1.225,4 Tsd. Euro).

Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder
Tsd. EUR 2021/22 2020/21
Variable Variable
Fixe Bezüge Bezüge1) Sachbezüge Fixe Bezüge Bezüge1) Sachbezüge
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA 446,9 127,4 3,4 434,8 129,3 3,3
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 417,1 114,4 14,1 405,8 111,7 14,0

1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2021/22 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von den Zielerreichungen, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021/22 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in der Höhe von 67,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 65,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in der Höhe von 62,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 60,8 Tsd. Euro) geleistet.

Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2021/22 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Auflösung in Höhe von –2.313,9 Tsd. Euro (davon 71,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.609,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung 49,3 Tsd. Euro (davon 64,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –245,6 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Auflösung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von –1.707,4 Tsd. Euro (davon 90,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.071,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung 164,9 Tsd. Euro (davon 80,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –193,1 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in der Höhe von 8,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,7 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in der Höhe von 8,3 Tsd. Euro (Vorjahr 8,1 Tsd. Euro) geleistet.

Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.

Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.

Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.008,4 Tsd. Euro (Vorjahr 1.159,3 Tsd. Euro).

Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Ertrag in Höhe von –575,0 Tsd. Euro, der sich aus dem Verbrauch von Rückstellungen sowie Pensionskassenbeiträgen und Beiträgen an die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse zusammensetzt (davon 35,0 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –1.155,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 445,5 Tsd. Euro (davon 28,7 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 65,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 156,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 154,7 Tsd. Euro). An die Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 98,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 104,9 Tsd. Euro) ausbezahlt.

Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.

Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen

Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.

Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2021/22 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2022 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

67. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2022 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 23. November 2022 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:

Am 18. November 2022 kündigte die österreichische Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verordnung 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise an, die insbesondere eine zeitlich befristete Erlösbegrenzung für die inframarginale Stromerzeugung sowie einen Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger vorsieht. Die EVN evaluiert die Auswirkungen der neuen Bestimmungen.

68. Angaben über Organe und Arbeitnehmer*innen

Die Organe der EVN AG sind:

Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands

Aufsichtsrat

Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner

Vizepräsidenten Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek

Mitglieder Mag. Philipp Gruber

Mag. Georg Bartmann Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Dipl.-Ing. Peter Weinelt

Dr. Gustav Dressler Dipl.-Ing. Angela Stransky Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka

Arbeitnehmervertreter*innen Friedrich Bußlehner Ing. Paul Hofer Dipl.-Ing. Irene Pugl Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter

69. Freigabe des Konzernabschlusses 2021/22 zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN werden am 14. Dezember 2022 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.

70. Honorare der Wirtschaftsprüfer*innen

Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2021/22 durch die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro). Davon entfielen 52,1 % (Vorjahr: 76,6 %) auf Prüfungshonorare, 15,6 % (Vorjahr: 6,8 %) auf prüfungsnahe Honorare und 32,3 % (Vorjahr 16,7 %) auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die BDO betrugen konzernweit in Summe 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 67,0 % (Vorjahr: 86,2 %) auf Prüfungshonorar, 14,0 % (Vorjahr: 4,0 %) auf prüfungsnahe Honorare und 19,0 % (Vorjahr: 9,8 %) auf sonstige Beratungsleistungen.

Maria Enzersdorf, am 23. November 2022

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB

Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN.

1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2022

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2021/22
Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH ("Ashta"), Wien EVN Naturkraft 49,99 31.12.2021 E
Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg EVN Wärme 51,00 30.09.2022 E
Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten EVN Wärme 49,00 31.12.2021 E
Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding 100,00 31.12.2021 V
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien EVN 45,00 30.09.2022 E
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien BG SV Holding 100,00 31.12.2021 V
EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien EVN 100,00 31.12.2021 V
EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2022 V
EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2022 V
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien BG FW Holding 100,00 31.12.2021 V
EVN Croatia Plin d.o.o ("EVN Croatia"), Zagreb, Kroatien Kroatien Holding 100,00 31.12.2021 V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2021 V
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN KG"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 E
EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2022 V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia/
EVN Supply
100,00 31.12.2021 V
EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES 100,00 31.12.2021 V
EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("EVN Kraftwerk"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien EVN Mazedonien 90,00 31.12.2021 V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2021 V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2021 V
EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2021 V
EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2021 V
EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2021 V
EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf EVN/ EVN Bet. 52 100,00 30.09.2022 V

Konsolidierungsart

V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen

NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen

JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen

NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2021/22
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG
("EVN-WE Wind KG"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 30.09.2022 E
Fernwärme St.Pölten GmbH, St.Pölten EVN 49,00 31.12.2021 E
Fernwärme Steyr GmbH, Steyr EVN Wärme 49,00 30.09.2022 E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien BG SE Holding 76,00 31.12.2021 V
kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2022 V
Netz Niederösterreich GmbH ("Netz Niederösterreich"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
Verbund Innkraftwerke GmbH ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland1) EVN Naturkraft 13,00 31.12.2021 E
Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 70,00 30.09.2022 V

1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.

1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund
von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2021/22
Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt EVN Wärme 90,00 807
(765)
135
(93)
31.12.2021
(31.12.2020)
NV
cyberGRID Verwaltungs GmbH, Wien EVN 100,00 5
(–)

(–)
31.03.2022
(–)
NV
cyberGRID GmbH & Co KG, Wien EVN 100,00 565
(–)
–137
(–)
31.03.2022
(–)
NV
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH ("EZN"),
Heiligenkreuz
EVN 50,00 1.122
(–)
–428
(–)
31.12.2021
(–)
NE
EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN 100,00 413
(424)
–11
(–13)
31.12.2021
(31.12.2020)
NV
EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH,
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 50,00 881
(389)
–28
(–46)
30.09.2022
(30.09.2021)
NE
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 37
(36)
1
(1)
30.09.2021
(30.09.2020)
NE
Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell EVN Wärme 48,86 286
(134)
152
(109)
31.12.2021
(31.12.2020)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien EVN Naturkraft 33,33 39
(47)
3
(3)
31.12.2021
(31.12.2020)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG,
Wien
EVN Naturkraft 33,33 9.235
(8.837)
397
(351)
31.12.2021
(31.12.2020)
NE
Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH
("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf
Netz
Niederösterreich
100,00 14.923
(14.925)
–2
(–3)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV
Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH,
Maria Enzersdorf
Netz Bet. 31 100,00 15.427
(15.344)
187
(418)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV

2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥20,0 % per 30. September 2022

2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2021/22
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien WTE Betrieb 100,00 30.09.2022 V
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik WTE 35,00 31.12.2021 E
EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2022 V
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2022 V
EVN Wasser GmbH ("EVN Wasser"), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2022 V
OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2021 V
OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2021 V
sludge2energy GmbH ("sludge2energy"), Berching, Deutschland WTE 50,00 31.12.2021 E
Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien WTE 100,00 30.09.2022 V
Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait WTE 50,00 31.12.2021 E
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland1) International 100,00 30.09.2022 V
WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland1) WTE 100,00 30.09.2022 V
WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland WTE 100,00 30.09.2022 V
WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait International 100,00 30.09.2022 V
WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE 100,00 31.12.2021 V
WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE 100,00 30.09.2022 V
WTE Wassertechnik GmbH ("WTE"), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00 30.09.2022 V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE 100,00 30.09.2022 V
Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien WTE 48,50 31.12.2021 E
Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien WTE 29,00 31.12.2021 E

1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.

2.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2021/22
Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und
Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen
EVN Umwelt 26,00 260
(234)
190
(164)
31.12.2021
(31.12.2020)
NE
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH
("EVN MVA1"), Essen, Deutschland
WTE 100,00 0
(–)
–1.006
(–)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH in
Liqu. ("EVN MVA3"), Maria Enzersdorf
EVN Umwelt/
Utilitas
100,00 94
(–)
–5
(–)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain WTE 50,00 87
(20)
41
(0)
30.09.2021
(30.09.2020)
NE
SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien WTE 50,00 493
(505)
–12
(–16)
31.12.2021
(31.12.2020)
NE
Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft
Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland
WTE 49,00 563
(560)
3
(3)
31.12.2021
(31.12.2020)
NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach EVN Wasser 50,00 866
(866)
0
(0)
31.12.2021
(31.12.2020)
NE
WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen,
Deutschland
International 100,00 25
(25)
0
(0)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE 100,00 256
(203)
16
(16)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro WTE Betrieb 100,00 –646
(–632)
–13
(–16)
31.12.2021
(31.12.2020)
NV
WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf WTE 100,00 40
(–)
0
(–)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV
WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen,
Deutschland
International 100,00 24
(25)
–1
(0)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV

3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2022

3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2021/22
Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"),
Eisenstadt
EVN 73,63 30.09.2022 V
Burgenland Energie AG ("Burgenland Energie"), Eisenstadt BUHO 49,00 30.09.2022 E
EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2022 V
R138-Fonds, Wien EVN/Netz
Niederösterreich/
EVN Wasser
100,00 30.09.2022 V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf EVN 50,03 31.03.2022 V
RAG Austria AG ("RAG"), Wien RBG 100,00 31.12.2021 E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2022 V
3.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseignerin Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2021/22
EVN Beteiligung 60 GmbH
("EVN Bet. 60"), Maria Enzersdorf
Utilitas 100,00 33
(2.295)
–2
(464)
30.09.2022
(30.09.2020)
NV
EVN Grundstücksverwaltung
Bergern GmbH, Maria Enzersdorf
EVN Bet. 60 100,00 27
(2.257)
–8
(468)
30.09.2022
(30.09.2021)
NV
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien EVN 50,00 276
(298)
62
(68)
30.09.2022
(30.09.2021)
NE
EVN Energieservices GmbH, Maria Enzersdorf EVN 50,00 32
(–)
–4
(–)
30.09.2022
(–)
NV

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

EVN AG, Maria Enzersdorf,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2022, der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalten

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  • Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft
  • Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
  • Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Energiegeschäften

Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Mit einem auf den Konzern entfallenden Auftragswert von mehr als 1,2 Mrd. EUR ist das Großprojekt Umm Al Hayman das aktuell größte Errichtungsprojekt im Internationalen Projektgeschäft der EVN. Auftragsgegenstand ist die Planung und der Bau einer Kläranlage bzw. der Bau eines Kanalnetzes mit Pumpstationen in Kuwait. Die für die Anbahnung der Verträge angefallenen Kosten wurden aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf der Projektdurchführung abgeschrieben.

Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, wobei der Leistungsfortschritt auf Basis der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird. Da die Zahlungsströme u. a. im kuwaitischen Dinar bzw. im US-Dollar erfolgen, wurden entsprechende Kursabsicherungen getätigt, um Wechselkursrisiken zum Euro abzufedern. Dabei werden die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge Accounting angewendet, so dass Wertveränderungen der Fremdwährungsderivate

zunächst erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst werden. In Folge der COVID-19-Pandemie ist es zu zeitlichen Verschiebungen gekommen, deren Auswirkungen ebenfalls im Rahmen der Bilanzierung abzuschätzen und zu berücksichtigen sind. Insgesamt ist das Großprojekt als wertmäßig bedeutend für den Konzernabschluss sowie in der bilanziellen Abbildung als komplex einzustufen.

Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung dieses Großprojektes und der damit verbundenen Posten der Konzernbilanz und Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und diese falsch dargestellt werden.

Prüferisches Vorgehen

Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung des Projektes relevanten Prozesse erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Darüber hinaus haben wir uns auch mit den vom Konzern dazu erstellten Bilanzierungsunterlagen und Buchungsanweisungen (Buchungsschablonen) auseinandergesetzt und diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Bilanzierungsstandards (vor allem IFRS 15 – Erlöse aus Kundenverträgen bzw. IFRS 9 – Finanzinstrumente hinsichtlich des Hedge Accounting) gewürdigt. Die auf dem Projekt erfassten Kosten (Fremd- wie Eigenleistungen) haben wir kritisch durchgesehen und stichprobenartig überprüft. Wir haben die Kosten- und Projektberichte eingesehen und die kaufmännisch und technischen Projektverantwortlichen zum aktuellen Baufortschritt befragt. Darüber hinaus wurde eine Besichtigung der Baustelle vorgenommen. Schließlich haben wir auch die Kostenartenberichte mit der Buchhaltung abgestimmt und die Verbuchung in Einklang mit den Buchungsschablonen überprüft.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Grundsätze der Ertragsrealisierung für Errichtungsprojekte sind im Konzernanhang in Abschnitt 20 (Ertragsrealisierung) bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen zu diesem Großprojekt finden sich insbesondere in Abschnitt 23 bei den Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen, in Abschnitt 39 bei den Erläuterungen zur Bilanz in Bezug auf die aktivierten Kosten für die Anbahnung der Verträge sowie bei den sonstigen Angaben im Abschnitt 61 (Risikomanagement) hinsichtlich der Absicherung der Währungsrisiken.

Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und at Equity einbezogenen Unternehmen Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2022 einen Buchwert von insgesamt 6.459,3 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 52 % der Bilanzsumme des Konzerns.

Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes), Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.

Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden.

Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchenoder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogenen Unternehmen.

Prüferisches Vorgehen

Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.

Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung) sowie in den Abschnitten 35 (immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen) und 37 (At Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.

Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Energiegeschäften

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Zur Reduktion von Preisänderungsrisiken setzt der Konzern im Energiebereich derivative Finanzinstrumente ein. Die abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge sowie Swaps zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikaten sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Wesentliche Teile der zum 30.09.2022 vorhandenen Derivate wurden im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert.

Für die Bilanzierung als Hedge Accounting müssen verschiedene formelle wie materielle Kriterien erfüllt sein. Die anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen sind als komplex einzustufen und erfordern umfangreiche Erläuterungen.

Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass bei Nichtvorliegen der Kriterien für ein Hedge Accounting Marktwertänderungen der betroffenen derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst werden müssen und sich damit angesichts der hohen Volatilität der beizulegenden Zeitwerte erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergeben können.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die Organisation des Energiehandels der EVN AG analysiert und das eingerichtete interne Kontrollsystem entlang der Handels- und Bewertungsprozesse beurteilt. Dabei haben wir die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Risikosteuerung- und Risikoüberwachungsprozesse einschließlich der eingesetzten Handelssoftware nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen des Hedge Accountings gewürdigt. Darüber hinaus haben wir von Handelspartner*innen Drittbestätigungen eingeholt sowie die Bewertung der Derivate und deren Verbuchung im Konzernabschluss nachvollzogen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die erforderlichen Angaben Konzernanhang enthalten sind.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Grundsätze für die Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Energiegeschäften sind im Konzernanhang im Abschnitt 9 (derivative Finanzinstrumente) bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen dazu finden sich im Abschnitt 63 (Berichterstattung zu Finanzinstrumenten) im Unterkapitel "Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte" soweit diese sich auf den Energiebereich beziehen. Auf die erfolgsneutralen Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, auf die die Regelungen von Cashflow-Hedges angewendet werden, wird im Abschnitt 47 (Bewertungsrücklagen) eingegangen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Den nicht finanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Bericht, haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Februar 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Februar 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/21 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 23. November 2022

BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Mag. Peter Bartos Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

GRI-Inhaltsindex

Der GRI-Inhaltsindex ist das Grundgerüst des EVN Ganzheitsberichts 2021/22. Er beschreibt in Übereinstimmung mit den GRI-Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Option "Kern", an welcher Stelle in diesem Bericht die universellen Standardangaben sowie die themenspezifischen Standardangaben zu den einzelnen wesentlichen Themen aufgrund der Einstufung der Wesentlichkeit zu finden sind. Darüber hinausgehende Zusatzindikatoren wurden ebenfalls in den GRI-Inhaltsindex aufgenommen und entsprechend gekennzeichnet.

Zum GRI-Inhaltsindex siehe auch www.evn.at/GRI-Content-Index

GRI-Indikator: GRI 102-55

GRI-Standard Angabe Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung

Allgemeine Angaben

GRI 102: Allgemeine Angaben 2016

Organisationsprofil
102-1 Name der Organisation EVN AG als Mutterunternehmen des
EVN Konzerns (EVN)
102-2 Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen 6f
Es werden keine Produkte angeboten, die in den
Hauptmärkten der EVN nicht erlaubt wären.
102-3 Ort des Hauptsitzes 2344 Maria Enzersdorf, Österreich
102-4 Betriebsstätten 7
Hauptmärkte sind Österreich, Bulgarien und
Nordmazedonien.
102-5 Eigentum und Rechtsform 36
Rechtsform: Aktiengesellschaft
102-6 Bediente Märkte 7
102-7 Größenordnung der Organisation Umschlag, 8f
Zum 30. September 2022 wurden einschließlich
der EVN AG als Muttergesellschaft 52 Tochterun
ternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in
den Konzernabschluss einbezogen.
102-8 Informationen über Angestellte und andere Mitarbeiter*innen 82, 88
d. Nicht zutreffend: Die Anzahl der Leasingmit
arbeiterinnen entspricht 1,9 % der Gesamtbeleg
schaft, womit ihr Anteil an unseren gesamten
Aktivitäten im Verhältnis zu den Mitarbeiter
innen
der EVN nicht signifikant ist.
e. Keine signifikanten saisonalen Veränderungen
in der Beschäftigtenzahl.
f. Personaldaten entsprechen tatsächlichen
Werten (keine zugrunde liegenden Annahmen)
und werden aus dem EDV-System des Personal
wesens übernommen.
102-9 Lieferkette 34f
102-10 Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette 34f
Keine wesentlichen Änderungen in Organisation
und Lieferkette
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
102-11 Vorsorgeprinzip oder Vorsichtsmaßnahmen 25, 98f
102-12 Externe Initiativen www.evn.at/ESG-Ratings
102-13 Mitgliedschaft in Verbänden 118
Strategie
102-14 Aussagen der Führungskräfte Editorial, Interview mit dem Vorstand, 16ff
102-151) Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen 21ff, 99ff
Ethik und Integrität
102-16 Werte, Richtlinien, Standards und Verhaltensnormen 29ff
102-171) Verfahren für ethische Beratung und Bedenken 31
Führung
102-18 Führungsstruktur 20
102-191) Befugniserteilende Stelle 20
102-201) Verantwortung der Führungsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen 20
102-211) Einbindung der Stakeholder bei ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen 16f, 20, 116ff
102-221) Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien 135ff (Corporate Governance-Bericht)
102-231) Vorstand des höchsten Kontrollorgans 135ff (Corporate Governance-Bericht)
102-241) Nominierung und Wahl des höchsten Kontrollorgans 135ff (Corporate Governance-Bericht)
102-251) Interessenkonflikte 135ff (Corporate Governance-Bericht)
102-261) Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Bestimmung von Aufgaben, Werten
und Strategien
20
102-271) Gemeinwissen des höchsten Kontrollorgans 20
102-291) Bestimmung und Management ökonomischer, ökologischer und sozialer Auswirkungen 16f
102-301) Effektivität des Risikomanagementprozesses 158ff (Risikomanagementbericht)
102-311) Prüfung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen 16f, 20, 97ff, 133f
102-321) Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung Mitglieder des Vorstands
102-331) Kommunikation kritischer Bedenken 158ff (Risikomanagementbericht)
102-341) Art und Gesamtzahl kritischer Bedenken Keine kritischen Bedenken
102-351) Vergütungspolitik www.evn.at/Verguetungspolitik
102-361) Verfahren zur Festsetzung der Vergütung www.evn.at/Verguetungspolitik
102-371) Beteiligung der Stakeholder an der Vergütung www.evn.at/Verguetungspolitik
www.evn.at/Hauptversammlung
102-381) Verhältnis der Jahresgesamtvergütung 83

Einbeziehung von Stakeholdern 102-40 Liste der Stakeholder-Gruppen 16 102-41 Tarifverhandlungen 91f 102-42 Bestimmen und Auswählen von Stakeholdern 16f

102-391) Verhältnis der prozentualen Erhöhung der Jahresgesamtvergütung Verhältnis zwischem dem höchsten Gehalt und

dem Durchschnittsgehalt bei EVN in Österreich:

2020/21: 7,9:1 2021/22: 8,0:1

GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
102-43 Ansatz für die Stakeholder-Einbeziehung 16f, 117ff
102-44 Schlüsselthemen und Anliegen 16ff
Vorgehensweise bei der Berichterstattung
102-45 Entitäten, die in den Konzernabschlüssen erwähnt werden 185f (Konzernanhang)
Im nichtfinanziellen Bericht sind die vollkonsolidier
ten Gesellschaften des Konsolidierungskreises
der EVN erfasst, über den per 30. September 2022
gemäß Konsolidierungsvorschriften zu berichten
ist. Sofern aus Wesentlichkeitsgründen von dieser
Darstellung abgewichen wird, ist dies bei der
entsprechenden Kennzahl vermerkt.
102-46 Bestimmung des Berichtsinhalts und Themenabgrenzung 4f
102-47 Liste der wesentlichen Themen 16f
102-48 Neuformulierung der Informationen Keine wesentlichen Änderungen in der
Berichterstattung im Vergleich zum Ganzheits
bericht 2020/21
102-49 Änderungen bei der Berichterstattung 4
Keine wesentlichen Änderungen
102-50 Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäfts
jahr von 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022.
102-51 Datum des letzten Berichts EVN Ganzheitsbericht 2020/21, veröffentlicht am
16. Dezember 2021
102-52 Berichtszyklus Jährliche Berichterstattung
102-53 Kontaktangaben bei Fragen zum Bericht Impressum
Investor Relations: [email protected]
Nachhaltigkeit: [email protected]
102-54 Aussagen zu Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards 4
Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den
GRI-Standards, Option "Kern", erstellt.
102-55 GRI-Inhaltsindex 275ff
102-56 Externe Prüfung 129ff
Unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung durch BDO Austria GmbH Wirt
schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Wesentliche Themen Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

GRI 103: Managementansatz 2016

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 16ff
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 16ff
103-3 Prüfung des Managementansatzes 16ff
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016
201-11) Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert 38
201-31) Verpflichtungen aus leistungsorientierten und anderen Pensionsplänen 92f, 228 (Konzernanhang)
b. i., ii., iii. Nicht zutreffend: In Ergänzung zum
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen
Pensionsversicherung bietet die EVN eine über
betriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige
Pensionskasse.
GRI 202: Marktpräsenz 2016
202-11) Verhältnis der nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehälter
zum lokalen Mindestlohn
82f, 91f
Nicht zutreffend: Insgesamt orientiert sich das
Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mit
arbeiter*innen an den Kollektivverträgen, die für
die jeweiligen Hauptgeschäftsstandorte (Öster
reich, Bulgarien und Nordmazedonien) gelten.
202-21) Anteil der lokal angeworbenen Führungskräfte 82
Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe sind
Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien.
Mitarbeiterinnen aus diesen Ländern werden
jeweils als "lokal" definiert. Führungskräfte: alle
Mitglieder des Managements (Vorstand und
Geschäftsführer
innen) aller vollkonsolidierten
Beteiligungen.
GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016
204-11) Anteil der Ausgaben für lokale Lieferant*innen 34f
GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016
205-11) Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden 29f
100 % der Geschäftsstandorte wurden im Rahmen
der konzernweiten Risikoinventur geprüft.
205-21) Informationen und Schulungen zu Strategien und Maßnahmen zur
Korruptionsbekämpfung
31f
Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach
Angestelltenkategorien, da Mitarbeiter*innen
kategorien für die EVN nicht steuerungsrelevant
bzw. nicht relevant für die Personalentwicklungs
politik sind.
205-31) Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen 31
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016
206-11) Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder
Kartell- und Monopolbildung
Im Geschäftsjahr 2021/22 waren noch zwei
Verfahren wegen behaupteten wettbewerbs
widrigen Verhaltens in Bulgarien anhängig.
Das Verfahren wegen des Vorwurfs des
Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
wurde vom bulgarischen Verwaltungsgerichtshof
am 12. April 2022 rechtskräftig zugunsten der
bulgarischen Kommission für den Schutz des Wett
bewerbs (CPC) entschieden. Die Entscheidung
beruht auf Vorwürfen aus dem Jahr 2013, die beiden
Unternehmen EP Yug und EVN Bulgaria EC hätten
den Registrierungsprozess auf dem freien Markt
sowie den Lieferantinnenwechsel durch Kundinnen
unzureichend unterstützt bzw. behindert. Die
beteiligten Unternehmen zahlten die verhängten
Geldbußen von insgesamt 1,9 Mio. Euro.
Im zweiten Verfahren entschied die CPC am
12. Dezember 2021, dass keine wettbewerbs
rechtlichen Verstöße im Zuge eines angeblich
verwehrten Netzzugangs durch EP Yug festgestellt
wurden. Die Entscheidung wurde von den klagen
den Produzent*innen erneuerbarer Energie nicht
angefochten.
GRI 207: Steuern 2019
207-11) Steuerkonzept 33
207-21) Tax Governance, Kontrolle und Risikomanagement 33
207-31) Einbeziehung von Stakeholdern und Management von steuerlichen Bedenken 33
207-41) Country-by-Country Reporting (länderbezogene Berichterstattung) 198ff (Konzernanhang)
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferant*innen 2016
308-11) Neue Lieferant*innen, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden 34f
99,3 % der neuen Lieferant*innen wurden anhand
von Umweltkriterien überprüft.
308-21) Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen a. 3.430
b. 3
c. 0
d. 0 %. Im Berichtsjahr wurden Verbesserungs
maßnahmen entwickelt und vorbereitet, die im
nächsten Geschäftsjahr umgesetzt werden sollen.
e. 0 %
GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016
410-11) Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde Nicht zutreffend: Sicherheitspersonal wird zum
Großteil über Fremdfirmen eingesetzt. Diese sind
vertraglich zur Einhaltung der EVN Integritätsklau
sel sowie zu Compliance-Schulungen, insbeson
dere zu Menschenrechten, verpflichtet. Die Be
richterstattung zur Abhaltung der Schulungen
erfolgt schriftlich. Konzerneigenes Sicherheitsper
sonal wird im Rahmen der Erstunterweisung zu
Compliance-Themen (einschließlich der Einhaltung
der Menschenrechte) geschult.
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechten 2016
412-31) Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln
enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
Als erhebliche Investitionsvereinbarungen gelten
in der EVN einzelne neue Vorhaben, deren Ge
samtinvestitionswert 50 Mio. Euro übersteigt und
die in Ländern mit einem weniger ausgeprägten
Verständnis für Fragen der Menschenrechte reali
siert werden. Im Berichtszeitraum gab es keine
Anwendungsfälle.
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferant*innen 2016
414-11) Neue Lieferant*innen, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden 34f
99,3 % der neuen Lieferant*innen wurden anhand
von sozialen Kriterien überprüft.
414-21) Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen a. 3.430
b. 1
c. 0
d. 0 %. Im Berichtsjahr wurden Verbesserungs
maßnahmen entwickelt und vorbereitet, die im
nächsten Geschäftsjahr umgesetzt werden sollen.
e. 0 %
GRI 415: Politische Einflussnahme 2016
415-11) Parteispenden Auf Basis interner Richtlinien sind Spenden an
politische Parteien oder Vorfeldorganisationen
ausgeschlossen.
GRI 419: Sozioökonomische Compliance 2016
419-11) Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich Keine relevanten Fälle

Versorgungssicherheit

GRI 103: Managementansatz 2016

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 50ff
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 50ff
103-3 Prüfung des Managementansatzes 50ff

Kund*innenorientierung

GRI 103: Managementansatz 2016
103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 64ff
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 64ff
103-3 Prüfung des Managementansatzes 64ff
GRI 416: Kundinnengesundheit und Kundinnensicherheit 2016
416-11) Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien 71
auf die Gesundheit und Sicherheit
416-21) Verstöße im Zusammenhang mit den Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen von
Produkten und Dienstleistungen
Keine relevanten Fälle
100 % aller Standorte sind versperrt und gekenn
zeichnet und verfügen über Zutrittskontrollen.
71
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016
417-11) Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung 70f
417-21) Verstöße im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und
der Kennzeichnung
Keine relevanten Fälle
417-31) Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation Keine relevanten Fälle
GRI 418: Schutz der Kund*innendaten 2016
418-11) Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust
von Kund*innendaten
71

Innovation und Digitalisierung

GRI 103: Managementansatz 2016

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 73ff
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 73ff
103-3 Prüfung des Managementansatzes 73ff

Attraktive Arbeitgeberin

GRI 103: Managementansatz 2016
103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 78ff
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 78ff
103-3 Prüfung des Managementansatzes 78ff
GRI 401: Beschäftigung 2016
401-11) Neue Angestellte und Angestelltenfluktuation 89, 90
401-21) Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber
Zeitarbeitnehmer*innen oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden
90ff
a. In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen
den Mitarbeiter*innen unabhängig von Alter, Ge
schlecht und Beschäftigungsausmaß zusätzliche
freiwillige betriebliche Leistungen zur Verfügung.
b. Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe
sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien.
401-31) Elternteilzeit 83ff
402-11) GRI 402: Arbeitnehmer*innen-Arbeitgeberin-Verhältnis 2016
Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen
91f
Es gibt keine gesetzlichen oder betrieblichen
Mindestmitteilungsfristen.
GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018
403-11) Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem 87ff
403-21) Unfall- und Unfallrisikoanalyse 87ff
403-31) Arbeitsmedizinische Leistungen 87ff
403-41) Einbindung und Beratung der Mitarbeiter*innen zu Themen betreffend Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz
87ff
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
403-51) Aus- und Weiterbildung zum Thema "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz"
für Mitarbeiter*innen
87ff
403-61) Förderung der Arbeitnehmersicherheit und -gesundheit 90f
403-71) Prävention und Reduktion von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die direkt mit der
beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen
Nicht zutreffend: Es liegen keine Sicherheits- und
Gesundheitsrisiken vor, die direkt mit der beruf
lichen Tätigkeit bei der EVN in Verbindung stehen.
403-91) Art und Rate von arbeitsbedingten Verletzungen und Todesfällen sowie
Arbeitsausfalltagen
87
b. Nicht zutreffend: Leasingmitarbeiter*innen sind
in den Auswertungen zur Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz inkludiert, repräsentieren
jedoch keinen signifikanten Anteil an der Gesamt
belegschaft (1,7 %), womit keine gesonderte Aus
wertung erfolgt. Siehe GRI 102-8
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016
404-21) Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur
Übergangshilfe
85
b. Bei der EVN gibt es derzeit keine etablierten
Programme zur Übergangshilfe.
GRI 405: Vielfalt und Chancengleichheit 2016
405-11) Vielfalt in Leitungsorganen und der Angestellten 88, 91, 135 (Corporate Governance-Bericht)
a. ii. Altersverteilung für Vorstand und Aufsichtsrat:
< 30 Jahre: 0,0 %
30–50 Jahre: 17,6 %
> 50 Jahre: 82,4 %
a. und b., iii. Nicht zutreffend: Keine weiteren
Diversitätsmerkmale
b. Nicht zutreffend: Es erfolgt keine weitere
Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien,
da Mitarbeiter*innenkategorien für die EVN nicht
steuerungsrelevant bzw. nicht relevant für die
Personalentwicklungspolitik sind.
GRI 406: Gleichbehandlung 2016
406-11) Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen 31
Keine Diskriminierungsvorfälle (Definition gemäß
International Labour Organization (ILO) als Diskri
minierung aufgrund von Ethnizität, Hautfarbe,
Geschlecht, Religion, politischer Meinung oder
nationaler oder sozialer Herkunft sowie andere
relevante Formen der Diskriminierung)
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016
407-11) Geschäftsstandorte und Lieferant*innen, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit
und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektiv
verhandlungen ist für die EVN und ihre Tochterge
sellschaften an allen ihren Standorten ein zentraler
Aspekt in der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte sowie der Kernarbeitsnormen
der International Labour Organization (ILO).
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung

Klimaschutz

GRI 103: Managementansatz 2016
103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 96ff
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 96ff
103-3 Prüfung des Managementansatzes 96ff
GRI 302: Energie 2016
302-11) Energieverbrauch innerhalb der Organisation 102
c. iv. Nicht zutreffend: Kein Dampfbezug
g. Nicht zutreffend: Basisdaten von Verrechnungs
zählern in MWh
302-21) Energieverbrauch außerhalb der Organisation 103
b. Zählerdaten
c. Umrechnung der Gasverkäufe auf unteren
Heizwert enstprechend der GSNE-VO
302-31) Energieintensität 102
302-41) Verringerung des Energieverbrauchs 103
302-51) Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen 102f
Die Verlängerung des 2020 ausgelaufenen Bundes
Energieeffizienzgesetzes und damit die Festlegung
entsprechender Zielvorgaben ist noch ausständig.
GRI 305: Emissionen 2016
305-11) Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 104f
e. Erdgas und Heizöl – aktuelle nationale Treib
hausgasinventur des jeweiligen Landes mit Pri
märenergieverbrauch (Österreich, Bulgarien) und
Oxidationsfaktor entsprechend EU-ETS; Treibstoffe
(Diesel, Benzin, Erdgas) – Umweltbundesamt
GWP = Global Warming Potential: IPCC AR5
g. GHG-Protocol
305-21) Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) 104f
e. Ecoinvent Faktoren bzw. Association of Issuing
Bodies/European Residual Mixes
g. GHG-Protocol
305-31) Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) 104f
f. Erdgas – aktuelle nationale Treibhausgasinventur
des jeweiligen Landes mit Primärenergieverbrauch
(Österreich, Bulgarien) und Oxidationsfaktor ent
sprechend EU-ETS; Treibstoffe (Diesel, Benzin,
Erdgas) – Umweltbundesamt
GWP = Global Warming Potential: IPCC AR5
305-41) Intensität der THG-Emissionen 105
305-51) Senkung der THG-Emissionen 104
e. Berechnungsmethode: CO2-Einsparung [t CO2e
p. a.] = angenommene jährliche Erzeugungsmenge
[GWh] * CO2-Emissionsfaktor pro GWh der fossi
len Primärenergieträger (landesspezifisch)
305-61) Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) Nicht zutreffend: Alle EVN Anlagen sind geschlos
sene Anlagen.
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
305-71) Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen 108
a. Keine relevanten Emissionen zu schwer abbau
baren Schadstoffen (POP), flüchtigen organischen
Verbindungen (VOC), gefährlichen Luftschadstof
fen (HAP); keine anderen relevanten Kategorien
b. Verwendung nationaler Emissionsfaktoren
c. Emissionsmengen gemäß konzerneigenen Mess
systemen der Anlagen; kontinuierliche Messungen
der Fracht gemäß Emissionsmessverordnung bzw.
regelmäßige Einzelmessungen gemäß geltenden
Gesetzen und Verordnungen, Frachtberechnungen
über Rauchgasmengen

Umweltschutz

GRI 103: Managementansatz 2016
103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 96ff
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 96ff
103-3 Prüfung des Managementansatzes 96ff
GRI 301: Materialien 2016
301-11) Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen 103
301-21) Eingesetzte rezyklierte Ausgangsstoffe a. Nicht zutreffend: Die EVN setzt grundsätzlich
keine rezyklierten Ausgangsstoffe ein. Die EVN
fördert jedoch z. B. die Verwendung von rezyklier
ten Baustoffen.
301-31) Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien Nicht zutreffend: Aufgrund des Unternehmens
gegenstands nicht relevant
GRI 303: Wasser 2018
303-11) Umgang mit dem regionalen Gemeingut Wasser 110f
Keine Anlagen in "Areas of Waterstress" laut
GRI-Definition
303-21) Management von Umweltauswirkungen, die durch Abwassereinleitung entstehen 110f
a. i. Nicht zutreffend: An allen Standorten sind
Abwasseranforderungen vorhanden.
ii. Alle Vorgaben zur Wassereinleitung basieren
auf Indirekteinleiterinnenverträgen mit den
jeweiligen Kanalbetreiber
innen oder aus gesetz
lichen Vorgaben sowie Bescheiden.
303-31) Wasserentnahme nach Quelle 112
303-41) Abwassereinleitung 112.
b. ii. Nicht zutreffend
c. Nicht zutreffend. "Areas of Waterstress" laut
GRI Definition
d. i. und ii. Nationale bzw. EU-Normen
iii. Es sind keine Überschreitungen der Grenzwerte
bei Wassereinleitungen aufgetreten. Grenzwerte,
Untersuchungspflichten und Art von prioritären
Stoffen gemäß Emissionsregister-Verordnung Ober
flächenwässer, Abwasseremissionsverordnung und
Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 304: Biodiversität
304-41) Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen
Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von
Geschäftstätigkeiten betroffen sind
113
GRI 306: Abwasser und Abfall 2016
306-11) Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort Dieser Indikator wird durch GRI 303-4
(GRI 303: Wasser 2018) abgedeckt.
306-21) Abfall nach Art und Entsorgungsmethode 111
306-31) Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen Keine relevanten Fälle
306-41) Transport von gefährlichem Abfall 111
306-51) Von Abwassereinleitung und/oder Oberflächenabfluss betroffene Gewässer 112
GRI 307: Umwelt-Compliance 2016
307-11) Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen Keine relevanten Fälle

Stakeholder-Dialog

GRI 103: Managementansatz 2016
103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 116ff
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 116ff
103-3 Prüfung des Managementansatzes 116ff
GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016
203-11) Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen 50ff
118f (Investitionen in soziale Einrichtungen und
Gesundheitszentren)
156ff (Konzernlagebericht; alle Infrastruktur
investitionen sind gewerblicher Natur)
203-21) Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen 68f, 118f
GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016
413-11) Geschäftsstandorte mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen
und Förderprogrammen
16f, 93, 96f, 118f
a. i. Es findet keine formale soziale Folgenab
schätzung statt. Soziale Aspekte fließen regelmä
ßig im Zuge unseres projektbezogenen Stakehol
der-Dialogs in die Projektentwicklung mit ein.
a. iv. Es ist kein formales Programm zur Förderung
des Gemeinwesens vorhanden.
a. vi. 100 % der Projekte mit Öffentlichkeits- oder
Anrainerinnenrelevanz sind durch einen projekt
bezogenen Stakeholder-Dialog abgedeckt.
a. viii. Es ist kein formelles Beschwerdeverfahren für
lokale Gemeinschaften etabliert. Bei allen Projekten
ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
r jewei
ligen Projektleiter*in ([email protected]) oder über das
EVN Service-Telefon bzw. via E-Mail ([email protected])
möglich.

Glossar

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht für Konzerngesellschaften der EVN zum Teil Kurzbezeichnungen verwendet. Die vollen Firmenwortlaute finden sich in der Beteiligungsübersicht ab Seite 264.

AIB

Die Association of Issuing Bodies entwickelt, nutzt und fördert ein europäisches, harmonisiertes und standardisiertes System der Energiezertifizierung für alle Energieträger: das European Energy Certificate System – "EECS".

Biogas

Gemisch, das zum größten Teil aus Methan und Kohlendioxid besteht und bei der sauerstofffreien Vergärung von organischem Material (nachwachsende Rohstoffe, Gülle oder organische Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie) entsteht.

Biomasse

Gesamtheit der Masse an organischem Material (abgestorbene Lebewesen, organische Stoffwechselprodukte und Reststoffe); bestimmte Teilmengen davon können in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme bzw. Kälte genutzt werden.

Capital Employed

Eigenkapital zuzüglich verzinsliches Fremdkapital bzw. Vermögen abzüglich nicht verzinsliche Verbindlichkeiten.

Cash Generating Unit (CGU)

Kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die eigenständige Mittelzuflüsse generiert, die von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind. Der Barwert künftiger Cash Flows kann zur Bewertung der jeweiligen CGU herangezogen werden.

CO2 (Kohlendioxid)

Chemische Bezeichnung für Kohlendioxid. Entsteht überwiegend aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

CO2e

Die Einheit CO2e oder CO2-Äquivalent gibt das relative Treibhausgaspotenzial an. 1 t CO2e entspricht der Menge eines Stoffes, der dieselbe mittlere Erwärmungswirkung auf die Atmosphäre hat wie eine Tonne CO2.

CO2-Emissionshandel bzw. EU-Emissionshandel

Der EU-Emissionshandel ist ein Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Betreiber*innen einer erfassten Anlage müssen für jede Tonne emittiertes CO2 ein gültiges Zertifikat vorlegen. Ein Teil der Zertifikate wird Anlagenbetreiber*innen (z.B. Industrie, Wärmeproduzent*innen) auf Basis einer Benchmark kostenlos zugeteilt, die übrige Menge versteigert. Die Anlagenbetreiber*innen müssen zusätzlich benötigte Zertifikate auf dem Markt kaufen.

Corporate Governance Kodex

"Verhaltensregel-Kodex" für Kapitalgesellschaften, der die Grundsätze für die Führung und Überwachung eines Unternehmens festschreibt. Er stellt kein gesatztes Recht dar, sondern ein Regelwerk, dem sich Unternehmen freiwillig unterwerfen.

Dividendenrendite

Verhältnis zwischen der ausgeschütteten Dividende und dem Aktienkurs.

Due-Diligence-Prüfung

Als Due-Diligence-Prüfung wird eine Risikoprüfung bezeichnet, die Stärken und Schwächen sowie entsprechende Risiken eines Projekts, Objekts oder Unternehmens analysiert und damit eine wichtige Rolle bei dessen Bewertung spielt.

EBIT (Earnings before Interest and Taxes)

Ergebnis vor Zinsen und Steuern, auch Betriebs- oder operatives Ergebnis genannt.

EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen oder Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Dient auch als einfache Kenngröße für den Cash Flow.

ecoinvent

Internationale und weltweit anerkannte Quelle für Ökobilanzdaten. Daten von ecoinvent werden z.B. in CO2-Bilanzen oder in der Umweltzertifzierung verwendet.

Economic Value Added (EVA®)

Differenz aus dem Rendite-Spread (ROCE abzüglich Kapitalkostensatz) multipliziert mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz (Capital Employed); Maß für die Wertschaffung eines Unternehmens.

E-Control

Die Energie-Control Austria ist die für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde in Österreich.

EEX (European Energy Exchange)

Die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa mit Sitz in Leipzig.

Eigendeckungsgrad

Verhältnis zwischen der Stromerzeugung in eigenen Kraftwerken und dem gesamten Stromverkaufsvolumen.

Eigenkapitalquote

Verhältnis zwischen Eigen- und Gesamtkapital.

EMAS

Europäische Verordnung für Umweltmanagementsysteme.

Ergebnis je Aktie

Konzernergebnis dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien.

Ex-Dividendentag

Tag, ab dem Aktien ohne Recht auf Dividende gehandelt werden. An diesem Tag wird die Höhe der Dividende vom Preis des Wertpapiers abgezogen.

Fair Value

Auf effizienten Märkten unter Einbeziehung aller preisbeeinflussenden Faktoren ermittelter Preis, zu dem ein Geschäft zwischen unabhängigen Geschäftspartner*innen zustande kommen würde.

Funds from Operations (FFO)

Operativer Cash Flow bereinigt um das Zinsergebnis.

Gearing

Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital.

Global Reporting Initiative (GRI)

Initiative mit der Aufgabe, weltweit anwendbare Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und so eine standardisierte Darstellung von Unternehmen in ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension zu erreichen.

Greenhouse Gas Protocol

Verbreiteter Standard zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und des dazugehörigen Berichtswesens.

Hedging-Geschäft

Hedging ist ein Instrument des finanziellen Risikomanagements, das Verluste aus negativen Marktwertveränderungen im Zins-, Währungs- oder Kurswertbereich limitieren bzw. vermeiden soll. Das Unternehmen, das ein Geschäft "hedgen" möchte, geht eine weitere Transaktion ein, die mit dem Grundgeschäft gekoppelt ist.

Heizgradsumme

Messgröße für den temperaturbedingten Energiebedarf für Heizzwecke.

Interest Cover

Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zum Zinsaufwand.

International Financial Reporting Interpretation Committee/Standard Interpretation Committee (IFRIC, vormals SIC) Aufgabe des IFRIC ist es, die vom

International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS zu interpretieren und zu konkretisieren.

International Financial Reporting Standards/ International Accounting Standards (IFRS, vormals IAS)

Die Bezeichnung IAS wurde 2001 auf IFRS geändert, bis dahin veröffentlichte IAS werden jedoch weiter unter der früheren Bezeichnung geführt. Sie werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.

ISO-Normen

International anerkannte Qualitätsund Formanforderungen für diverse Managementsysteme (z.B. Umwelt oder Arbeitssicherheit).

Kraft-Wärme-Kopplung (Cogeneration)

Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Energieerzeugungsanlage. Durch die kombinierte Produktion kann der Wirkungsgrad erhöht und damit die eingesetzte Primärenergie optimal genutzt werden.

Management Approach

Darstellung der steuerungsrelevanten Komponenten eines Konzerns.

Messzahlen Energie

Energie (Wh) = Leistung × Zeit kWh Kilowattstunde: 1 Wattstunde (Wh) × 103 MWh Megawattstunde: 1 Wh × 106 GWh Gigawattstunde: 1 Wh × 109 Erdgas-Energieinhalt: 1 Nm3 1 m3 Erdgas = 11,07 kWh

NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und

Diversitätsverbesserungsgesetz) Österreichisches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014 /95/EU zur Schaffung eines europaweiten Mindeststandards für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Net Debt Coverage

Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zur verzinslichen Nettoverschuldung.

Net Operating Profit

after Tax (NOPAT) Versteuertes Ergebnis vor Finanzierungskosten.

Nettoverschuldung

Saldo aus zinstragenden Aktivund Passivpositionen (begebene Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und langfristige Personalrückstellungen minus Ausleihungen, Wertpapiere und liquide Mittel).

Netzverlust

Differenz zwischen dem in ein Netzsystem eingespeisten und dem entnommenen Strom im Netzsystem. Netzverluste entstehen grundsätzlich aufgrund physikalischer Eigenschaften der Leitungen.

Ökostrom

Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern wie Wasser, Wind, Biogas, Biomasse, Photovoltaik, Geothermie, Deponiegas und Klärgas erzeugt wird.

PAS 2060

International anerkannte Spezifikation zum Nachweis von CO2-Klimaneutralität.

PPP-Projekt

Im Rahmen von Public Private Partnership-Projekten werden Anlagen für öffentlich-rechtliche Kund*innen gebaut, finanziert und nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit ins Eigentum der Kund*innen übertragen.

Primärenergie

Energie, die aus natürlich vorkommenden Energieträgern zur Verfügung steht. Sowohl fossile Energieformen wie Erdgas, Mineralöl, Stein- und Braunkohle als auch Kernbrennstoffe wie Uran und erneuerbare Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind zählen dazu.

Regelzone

Als Regelzone bezeichnet man einen geografisch abgegrenzten Verband von Hoch- bzw. Höchstspannungsnetzen, deren Stabilität von einem bzw. einer verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber*in gewährleistet wird.

Regulatory Asset Base

Die verzinsliche Kapitalbasis setzt sich aus der Summe der immateriellen Vermögensgegenstände und dem Sachanlagevermögen abzüglich passivierter Netzzutritts- und Netzbereitstellungsentgelte (Baukostenzuschüsse/BKZ) und etwaiger Firmenwerte auf der Basis von bilanziellen Werten zusammen. Anpassungen erfolgen in Bezug auf die Standardisierung der Abschreibungsdauern und der Standardisierung der Auflösung der BKZ.

ROCE

(Return on Capital Employed) Gibt die Rendite auf das in einem Unternehmen insgesamt eingesetzte Kapital an. Zur Berechnung dieser Messgröße wird das versteuerte Ergebnis zuzüglich der um Steuereffekte verminderten Zinsaufwendungen in Bezug zum buchmäßigen Kapitaleinsatz gesetzt. Beim operativen ROCE (OpROCE)

werden Impairments, Einmaleffekte und die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht berücksichtigt, um die Entwicklung des Wertbeitrags konsistent zu zeigen.

ROE (Return on Equity)

Zur Bestimmung der Eigenkapitalrendite – einer Messgröße für die Wertschaffung eines Unternehmens auf Basis des Eigenkapitals – wird das versteuerte Ergebnis in Bezug zum buchmäßigen Eigenkapital gesetzt.

Science Based Targets Initiative (SBTi)

Internationale Initiative, die es den teilnehmenden Unternehmen ermöglicht, auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu definieren.

Smart Meter/Metering

Ein intelligenter Zähler (auch Smart Meter genannt) ist ein elektronischer Stromzähler, der es dem Energieversorgungsunternehmen über eingebaute Zusatzfunktionen oder nachträglich ergänzte Module ermöglicht, die erfassten Zählerstände aus der Ferne abzulesen.

Sonstiges Ergebnis

Das sonstige Ergebnis, das auch mit dem englischen Begriff "Other Comprehensive Income" (OCI) bezeichnet wird, ist die Summe aller ergebnisneutralen Erträge abzüglich der Summe aller ergebnisneutralen Aufwendungen der Berichtsperiode.

Spotmarkt/Spothandel

Allgemeine Bezeichnung für Märkte, auf denen Lieferung, Abnahme und Bezahlung (Clearing) unmittelbar nach dem Geschäftsabschluss erfolgen.

Terminmarkt

Im Gegensatz zum Spotmarkt fallen auf dem Terminmarkt das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander. Bei Vertragsabschluss müssen weder die Käufer*innen die nötigen liquiden Mittel noch die Verkäufer*innen den Handelsgegenstand besitzen. Der Preis der gehandelten Ware wird bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgesetzt.

Thermische Abfallverwertung

Kontrollierte großtechnische Verbrennung von Abfall bei Temperaturen von mehr als 1.000° C, die zu einer Zerstörung bzw. Entfrachtung von Schadstoffen führt. Gleichzeitig wird die im Abfall enthaltene Energie freigesetzt und – z.B. für Zwecke der Stromerzeugung oder der Fernwärmeversorgung – nutzbar gemacht.

Total Shareholder Return

Maßzahl für die Wertentwicklung eines Aktien-Engagements über einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung der angefallenen Dividenden und der eingetretenen Kurssteigerung.

UN Global Compact

Von der UNO ins Leben gerufene Initiative mit dem Ziel der Förderung ökologischer und ökonomischer Anliegen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruption.

VaR (Value at Risk)

Verfahren zur Berechnung des Verlustpotenzials aus der Preisänderung einer Handelsposition unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit.

WACC (Weighted Average Cost of Capital)

Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten eines Unternehmens setzen sich aus Fremd- und Eigenkapitalkosten, gewichtet nach ihren Anteilen am Gesamtkapital, zusammen. Als Fremdkapitalkosten werden die tatsächlichen durchschnittlichen Kreditzinsen – vermindert um den Steuervorteil – angesetzt; die Eigenkapitalkosten entsprechen der Rendite einer risikofreien Veranlagung zuzüglich eines für jedes Unternehmen individuell errechneten Risikoaufschlags.

Wirkungsgrad

Effizienz einer Anlage; Verhältnis zwischen Input und Output (z.B. Menge an erzeugtem Strom im Verhältnis zur eingesetzten Primärenergie).

Kontakt

Ansprechpartner*innen Investor Relations

Mag. Gerald Reidinger, Telefon +43 2236 200-12698 Mag. Matthias Neumüller, Telefon +43 2236 200-12128 Mag. Karin Krammer, Telefon +43 2236 200-12867 Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser, Telefon +43 2236 200-12473

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin Nachhaltigkeit

Dipl.-Ing. Dr. Andrea Edelmann (Konzernbeauftragte für Innovation, Umweltschutz und Nachhaltigkeit)

E-Mail: [email protected]

Service-Telefon für Kund*innen: 0800 800 100

Informationen im Internet

www.evn.at www.investor.evn.at www.nachhaltigkeit.evn.at

Finanzkalender 2022/231)
Nachweisstichtag Hauptversammlung2) 23.01.2023 Ergebnis 1. Quartal 2022/23 21.02.2023
94. ordentliche Hauptversammlung2) 02.02.2023 Ergebnis 1. Halbjahr 2022/23 25.05.2023
Ex-Dividendentag2) 08.02.2023 Ergebnis 1.– 3. Quartal 2022/23 24.08.2023
Record Date Dividende2) 09.02.2023 Jahresergebnis 2022/23 14.12.2023
Dividendenzahltag2) 10.02.2023

1) Änderungen vorbehalten

288

2) Vorbehaltlich der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen

330.000.000,00 EUR
179.878.402 Stückaktien
AT0000741053
EVNV.VI (Reuters); EVN AV (Bloomberg); AT; EVN (Dow Jones); EVNVY (ADR)
Wien
A1, stabil (Moody's); A+, stabil (Scope Ratings)

Impressum

Herausgeberin: EVN AG, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich Telefon +43 2236 200-0 Fax +43 2236 200-2030

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: www.evn.at/offenlegung

Druck: Für den Druck des Ganzheitsberichts werden nur Materialien verwendet, die schadstofffrei und kreislauffähig sind. Dies betrifft neben dem verwendeten Papier auch die für den Druck herangezogenen Farben, die auf mineralölfreien Inhaltsstoffen und nachwachsenden Rohstoffen basieren.

Redaktionsschluss: 23. November 2022 Veröffentlichung: 15. Dezember 2022

Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EVN, die sich zur Gestaltung dieses Berichts für ein Fotoshooting zur Verfügung gestellt haben.

Fotos: Alle Fotos von Severin Wurnig/Studio Totale, ausgenommen: Raimo Rudi Rumpler (Seiten 30, 33, 52, 54, 55, 69, 90, 93, 106 oben), Daniela Matejschek (Seite 59), Gerhard Schmolke (Seite 101), Dieter Steinbach (Seite 80 unten), WTE (Seite 110)

Lithografie: Severin Wurnig/Studio Totale

Illustrationen: Stefanie Hilgarth/carolineseidler.com

Konzept und Beratung: Male Huber Friends GmbH, mhfriends.at

Redaktion: Georg Male, Konstantin Huber (Male Huber Friends GmbH), EVN Investor Relations

Englische Übersetzung: Donna Schiller-Margolis

Art Direction: Nadja Lessing (EVN Information und Kommunikation)

Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3100 St. Pölten, markensinn.at

Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau

Energie. Wasser. Leben.