AI assistant
EVN AG — Annual Report 2022
Dec 15, 2022
742_10-k_2022-12-15_a36a0095-4992-4f7a-a1a1-54f3d9c3677d.pdf
Annual Report
Open in viewerOpens in your device viewer

Inhalt
Konzernlagebericht 2021/22
Energiepolitisches Umfeld 03 Wirtschaftliches Umfeld 05 Energiewirtschaftliches Umfeld 06 Geschäftsentwicklung 08 Innovation, Forschung und Entwicklung 17 Risikomanagement 17 Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 23 Angaben gemäß § 243a UGB 23 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022/23 24
Konzernabschluss 2021/22
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 26 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 27 Konzern-Bilanz 28 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 29 Konzern-Geldflussrechnung 30 Konzernanhang 31 Bestätigungsvermerk 117
Jahresabschluss der EVN AG 2021/22 nach UGB
Lagebericht 125 Jahresabschluss 161 Bestätigungsvermerk 168 Anhang 174
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
2
Erklärung des Vorstands 195
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Europäische Energiepolitik im Zeichen der Krise
Vor dem Hintergrund der seit Herbst 2021 bestehenden und durch den Ukrainekrieg weiter verschärften massiven Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten wurden auf EU-Ebene einige zeitlich befristete Gesetze beschlossen. So sieht die Gasspeicher-Verordnung vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre Speicheranlagen bis 1. November 2022 zu mindestens 80 % und in den Folgejahren – ebenfalls jeweils zum 1. November – zu 90 % ihrer Kapazität befüllen müssen. Insgesamt verfolgt die EU das Ziel, im Jahr 2022 einen gemeinsamen Füllstand von 85 % ihrer gesamten Gasspeicherkapazität zu erreichen.
Die Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Strompreise sieht zudem folgende zeitlich befristete Sondermaßnahmen vor:
- Verbindliche und freiwillige Ziele, um den Stromverbrauch zwischen 1. Dezember 2022 und 31. März 2023 zu senken
- Abschöpfung von Markterlösen aus der Stromerzeugung über 180 Euro pro MWh
- Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage der steuerpflichtigen Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, wenn die Gewinne um mehr als 20 % über jenen des Vergleichszeitraums liegen
- Die Mitgliedsstaaten werden die Einnahmen aus der Abschöpfung von Markterlösen in der Stromerzeugung und der Solidaritätsabgabe aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich einsetzen, um Endkund*innen wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise finanziell zu entlasten.
Die Mitgliedsstaaten müssen die Verordnung über die Notfallmaßnahmen bis zum 1. Dezember 2022 national umsetzen, genießen dabei aber in der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen auf nationaler Ebene Gestaltungsspielraum. Für das Frühjahr 2023 hat die EU auch eine Reform des Strommarktdesigns angekündigt. An den Details wird aktuell auf Expert*innenebene gearbeitet. Ebenso sind Maßnahmen bei Erdgas in Planung. Der Rat hat beschlossen, dass diese die Einrichtung einer Einkaufsplattform, eine Limitierung von Preisschwankungen an Gasbörsen und die Schaffung neuer Preisindizes umfassen sollen.
Österreichische Krisengesetze
In Österreich wurden ebenfalls diverse Gesetze zur Bewältigung der Energiekrise beschlossen. So regelt eine Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes die Beschaffung strategischer Gasreserven für Österreich. Das neu beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz wiederum hat die Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas zum Ziel, indem Fördermittel für die Beschaffung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen sowie für die Umrüstung von Anlagen auf alternative Energieträger zur Verfügung gestellt werden.
Weiters wurden Änderungen des Energielenkungsgesetzes beschlossen, mit denen ein zusätzlicher Anreiz für Einspeicherung und Bevorratung durch die Unternehmen geschaffen werden soll. Ebenso besteht in Österreich ein dreistufiger Gasnotfallplan, der im Krisenfall die Versorgung geschützter Kund*innengruppen auf Basis des Energielenkungsgesetzes regelt.
Zudem hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die der Teuerung infolge der stark gestiegenen Energiekosten entgegenwirken sollen. Zum Teil war der Anspruch auf diese monetären Hilfen an keine Voraussetzungen gebunden, zum Teil setzt er soziale Bedürftigkeit voraus. Haushaltskund*innen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, dem Versorgungsgebiet der EVN, können zudem den durch die Landesregierung beschlossenen Strompreisrabatt beanspruchen. Energieintensive Unternehmen werden in Österreich durch das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz entlastet. Im November 2022 kündigte die österreichische Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verordnung an, die insbesondere eine zeitlich befristete Erlösbegrenzung für die erneuerbare Erzeugung sowie eine Solidaritätsabgabe vorsieht.
Energie- und Klimapolitik
Europäische Union
Die EU arbeitet weiterhin an der Umsetzung diverser Rechtsvorschriften, die im Rahmen des Legislativpakets "Fit for 55" in Kraft treten sollen. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Die für die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten Inhalte von "Fit for 55" sind:
- Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der EU auf 40 % bis 2030 vorsieht
- Emissionshandels-Richtlinie: Enthält u. a. den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO2-Emissionszertifikate zu reduzieren
- Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor vorsieht
- Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energieverbrauch festlegen soll
• Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung besteuert werden
Die EU überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier werden künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO2-Abscheidung und -Speicherung erwartet.
Österreich
In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren in Abhängigkeit vom Strompreisniveau mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden. Bereits im Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger*innen-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Die österreichische Energiewirtschaft wartet weiterhin auf Verordnungen der zuständigen Ministerien zu unterschiedlichen Themenbereichen, die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist ein neues Bundes-Energieeffizienzgesetz. In Begutachtung ist aktuell der Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, das eine beschleunigte CO2-Reduktion in der Raumwärme zum Ziel hat, sowie eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, von der sich die Branche effizientere und raschere Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie erhofft. Im Elektrizitätswirtschafts- und
-organisationsgesetz (ElWOG) wiederum bedarf es noch einer Novelle, die Änderungen für Netzbetreiber*innen bringen soll und das EU-Clean-Energy-Paket national umsetzt.
Regulatorisches Umfeld Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) der Netzbetreiber*innen sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre).
Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Erdgas-Verteilnetz am 1. Jänner 2018 bzw. für das Strom-Verteilnetz am 1. Jänner 2019 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz von Netzbetreiber*innen sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber*innen mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet. Am 1. Jänner 2023 wird eine neue Regulierungsperiode für das Erdgas-Verteilnetz beginnen.
Bulgarien
In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrie- und Gewerbekund*innen liberalisiert. Die EVN Trading SEE fungiert in diesem Marktsegment als Anbieterin. Die Haushaltskund*innen sind weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN Bulgaria EC versorgt, die auch als Supplier of Last Resort jene Kund*innen versorgt, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrem bzw. ihrer gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen können. Angesichts einer aktuellen energiepolitischen Debatte in Bulgarien ist davon auszugehen, dass die Überführung
der Haushaltskund*innen in den liberalisierten Markt bis mindestens Ende 2025 verschoben wird. Der Energieverkauf an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen.
Per 1. Juli 2022 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Strompreise für Haushaltskund*innen um durchschnittlich 3,6 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 3,6 % per 1. Juli 2021).
Mit 1. Juli 2021 begann in Bulgarien die neue dreijährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik ist dabei eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen einschließt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug. Da die massiv gestiegenen Strompreise zu enormen Mehrkosten für Netzverluste führten, erhielt die EP Yug im Geschäftsjahr 2021/22 staatliche Kompensationszahlungen zur Abdeckung dieser Mehrkosten.
Nordmazedonien
In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den Netzbetrieb im regulierten Marktsegment verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kund*innen im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre.
Nach einer außerordentlichen Erhöhung der Strompreise für Haushaltskund*innen der EVN Home DOO um 9,5 % durch den Regulator (wirksam per 1. Jänner 2022) wurden die Preise per 1. Juli 2022 noch einmal um rund 21,8 % erhöht und der regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO mit 48,0 Euro pro MWh festgelegt (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 12,4 % per 1. Juli 2021 bei gleichzeitiger temporärer Reduktion der Umsatzsteuer auf Energie um 13 Prozentpunkte).
Mit 1. Juli 2021 begann für das Stromnetz eine neue, dreijährige Regulierungsperiode, die eine Verbesserung bei der Anerkennung der operativen Kosten brachte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Nachdem per 1. Jänner 2022 eine außerordentliche Erhöhung der Netzentgelte durch den Regulator zur teilweisen Kompensation der deutlich gestiegenen Kosten zur Netzverlustabdeckung erfolgte, wurden die Netzentgelte per 1. Juli 2022 ein weiteres Mal erhöht. Die restlichen Mehrkosten sollten gemäß der bestehenden Regulierungssystematik mit künftigen Tarifentscheidungen aufgeholt werden.
Kroatien
Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskund*innen beinahe vollständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industriekund*innen hingegen ist schon seit 2012 geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen Gaslieferanten geprägt. Mit 1.Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung in Kroatien. Deutliche Schwankungen der Gaspreise während der Berichtsperiode und dadurch ausgelöste Änderungen in der Angebotsstruktur von Lieferant*innen lassen weitere Konsolidierungen auf dem kroatischen Gasmarkt erwarten.
Wirtschaftliches Umfeld
Nach einem kräftigen Aufholprozess der Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2021 reduzierte sich das Wachstum im Frühjahr dieses Jahres merkbar. Der Krieg in der Ukraine sowie die strikte Null-Covid-Politik Chinas beschleunigten die ohnehin bereits kräftige Teuerung und verschärften darüber hinaus neuerlich die weltweiten Lieferkettenprobleme. Die große politische Unsicherheit mit stark steigenden Energiepreisen belastete die Wirtschaftsentwicklung in Europa. Nach einem hohen Wirtschaftswachstum von rund 5,2 % im Jahr 2021 erwarten Expert*innen für das laufende Kalenderjahr 2022 nur noch ein Plus zwischen 3,1 % und 3,2 %. Für das kommende Jahr wird mit einer weiteren deutlichen Verlangsamung auf rund 0,4 % gerechnet.
Die österreichische Wirtschaft verzeichnete im ersten Halbjahr 2022 eine durchaus positive Entwicklung. Die Exportwirtschaft profitierte nach der Coronakrise – und unterstützt vom schwachen Eurokurs – von gesteigerter internationaler Nachfrage nach Produkten des verarbeitenden Gewerbes. Durch die Aufhebung
coronabedingter Einschränkungen legte auch der private Konsum im Jahresvergleich kräftig zu. Im Einklang mit der Konjunkturabschwächung im Euroraum und der hohen Inflation trübten sich die Rahmenbedingungen in den letzten Monaten jedoch deutlich ein. Mit dem Krieg in der Ukraine stiegen die bereits seit Ende 2021 höheren Energiepreise Anfang 2022 abermals kräftig an. Nach dem Wachstum des BIP um 4,6 % im vergangenen Jahr wird für 2022 ein Wirtschaftswachstum in ähnlicher Höhe – konkret zwischen 4,6 % und 4,8 % – erwartet. Für 2023 rechnen Expert*innen hingegen nur noch mit 0,2 % bis 1,0 % Wachstum.
In Bulgarien stockte das Wirtschaftswachstum zuletzt vor allem aufgrund von Inflation und Engpässen in den internationalen Lieferketten. Die weltweit steigenden Kosten, insbesondere bei Energie, Rohstoffen und Lebensmitteln, wirkten sich negativ auf die Nachfrage aus und setzten damit auch die Importe deutlich unter Druck. Das Exportwachstum dürfte sich aufgrund der schwächeren europäischen Konjunktur 2022 halbieren. Wegen der hohen Energie- und Erzeuger*innenpreise drosselten energieintensive Unternehmen ihre Produktion. Dies veranlasste die bulgarische Regierung, jene Beschäftigungsprogramme zu verlängern, die während der Coronapandemie Arbeitsplätze sichern sollten. Die öffentliche Verschuldung im Verhältnis zum BIP liegt in Bulgarien seit einem Jahrzehnt zwischen rund 15 % und 30 % und damit im europäischen Vergleich sehr niedrig; das durchschnittliche Haushaltsdefizit über den Konjunkturzyklus gesehen beträgt jährlich 0,5 % des BIP. Die fiskalische Stabilität des Landes wurde auch in politisch turbulenten Zeiten stets gewahrt. 2021 legte die Wirtschaftsleistung Bulgariens um 4,2 % zu, für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 2,3 % und 3,9 %, für 2023 mit einem Plus zwischen 1,1 % und 4,3 % gerechnet.
In Kroatien setzte sich das robuste Wirtschaftswachstum, das 2021 auf breiter Basis eingesetzt und zu einem Anstieg des BIP um 10,2 % geführt hatte, auch im Jahr 2022 fort. Die deutlich
verbesserte epidemiologische Lage sowie die Entschärfung der Coronamaßnahmen in Kroatien und in ganz Europa erhöhten die Reisetätigkeit 2022 stark, was sich vor allem positiv auf den Dienstleistungssektor auswirkte. Darüber hinaus leistete auch das anhaltend solide Wachstum des privaten Konsums einen konjunkturellen Beitrag. Mit 1. Jänner 2023 tritt Kroatien der Eurozone bei. Dies dürfte die wirtschaftlichen Risiken in einem Umfeld zunehmender Unsicherheit, starken Inflationsdrucks und der Konjunkturabschwächung für Kroatien leicht abschwächen. 2022 soll das BIP-Wachstum laut Prognosen zwischen 3,8 % und 6,5 % liegen, 2023 zwischen 1,0 % und 3,5 %.
Am 19. Juli 2022 eröffnete die EU offizielle Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien. Damit konnte das südosteuropäische Land ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg in den europäischen Binnenmarkt verbuchen. Die Exportwirtschaft Nordmazedoniens – allem voran die Automobilzulieferindustrie – hängt stark von der internationalen Nachfrage und im Besonderen von der konjunkturellen Entwicklung in der EU ab. Knapp 80 % der Exporte des Landes gehen in diesen Wirtschaftsraum. Als Resultat des Kriegs in der Ukraine wirkten sich Lieferkettenprobleme sowie die politische Unsicherheit dämpfend auf die wirtschaftliche Entwicklung in Nordmazedonien aus. Für das Kalenderjahr 2022 rechnen Wirtschaftsforscher*innen mit einem BIP-Wachstum zwischen 2,3 % und 2,7 % nach 4,0 % im Jahr 2021. 2023 soll das Plus zwischen 2,5 % und 3,1 % betragen.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Auf der Vertriebsseite beeinflusst bei den Haushaltskund*innen vor allem die Witterung die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme, während die Nachfrage der Industrie-
| BIP-Wachstum | % | 2023f | 2022e | 2021 | 2020 | 2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EU-281) 2)5) | 0,3 bis 0,5 | 3,1 bis 3,2 | 5,2 | –6,1 | 1,6 | |
| Österreich1) 2) 3) 5) | 0,2 bis 1,0 | 4,6 bis 4,8 | 4,6 | –6,7 | 1,5 | |
| Bulgarien1)2)4) | 1,1 bis 4,3 | 2,3 bis 3,9 | 4,2 | –4,4 | 4,0 | |
| Kroatien1)2)5) | 1,0 bis 3,5 | 3,8 bis 6,5 | 10,2 | –8,1 | 3,5 | |
| Nordmazedonien4) 5) | 2,5 bis 3,1 | 2,3 bis 2,7 | 4,0 | –6,1 | 3,9 |
1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2022", EU-Kommission, November 2022
2) Quelle: "Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2022–2023", IHS, Oktober 2022
3) Quelle: "Prognose für 2022 und 2023: Stagflation in Österreich", WIFO, Oktober 2022
4) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2022
5) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, April 2022
kund*innen insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird. Für die Erzeugung bzw. Beschaffung spielt zusätzlich zu den Wetterbedingungen auch das geopolitische Umfeld eine zentrale Rolle.
Im Geschäftsjahr 2021/22 präsentierte sich die Witterung in den drei Kernmärkten der EVN unterschiedlich. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich zwar um 5,8 Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt, jedoch um 4,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau. In Bulgarien und Nordmazedonien lag die Heizgradsumme ebenfalls über dem langjährigen Durchschnitt, überstieg dabei aber in beiden Ländern auch das jeweilige Vorjahresniveau: In Bulgarien betrug das Plus gegenüber dem Vorjahr deutliche 13,9 Prozentpunkte, in Nordmazedonien 4,6 Prozentpunkte.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg 2021/22 in Österreich mit einem Plus von 13,7 Prozentpunkten deutlich an, blieb jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt. In Bulgarien und Nordmazedonien lag die Kühlgradsumme um 20,7 Prozentpunkte bzw. 15,8 Prozentpunkte unter dem jeweiligen Vorjahreswert und kam damit in Bulgarien ebenfalls unter, in Nordmazedonien jedoch über dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.
Die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen der vergangenen eineinhalb Jahre führten zu massiven Verwerfungen auf den Energiemärkten. Die konjunkturellen Aufholeffekte nach Covid-19, der Krieg in der Ukraine sowie revisionsbedingt geringere Erzeugungskapazitäten in französischen Atomkraftwerken führten kombiniert mit der geringen Wasserführung der Flüsse in Europa zu einem markanten Anstieg der Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas unterlag gravierenden Schwankungen und vervielfachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 26,2 Euro pro MWh auf 123,1 Euro pro MWh. Aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit den laufenden Gaslieferungen zeigte sich die Entwicklung dabei ausgesprochen volatil. Etwas stabiler entwickelte sich der durchschnittliche Preis für CO2-Emissionszertifikate, lag mit 78,0 Euro pro t im Geschäftsjahr 2021/22 jedoch ebenfalls um 91,5 % über dem Vorjahreswert.
Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO2-Zertifikate wirkte sich in Folge auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch aufgrund einer Verknappung des Erzeugungsangebots bei durchschnittlich 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 64,9 Euro pro MWh bzw. 75,2 Euro pro MWh).
| Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen |
2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|
| Heizungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 105,8 | 110,1 | |
| Bulgarien | 111,8 | 97,9 | |
| Nordmazedonien | 106,2 | 101,6 | |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 86,4 | 72,7 | |
| Bulgarien | 86,5 | 107,2 | |
| Nordmazedonien | 123,0 | 138,8 | |
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 89,5 | 50,4 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 123,1 | 26,2 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 258,8 | 76,9 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 78,0 | 40,7 |
| Strom – EPEX Spotmarkt4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 258,7 | 64,9 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 296,3 | 75,2 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert.
Siehe auch Seite 33f
Makroökonomisches Umfeld vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, des Ukrainekriegs und der hohen Inflation
Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekriegs wurden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen überprüft.
Infolge der Covid-19-Pandemie sowie der wirtschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg ist mit einem Anstieg der Insolvenzen in den kommenden Jahren zu rechnen. Insofern wird erwartet, dass damit auch die Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle analog zu vorangegangenen Geschäftsjahren bereits in einer "Forward-Looking-Komponente" berücksichtigt.
Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Die eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen haben bislang dazu beigetragen, dass es zu keinen sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen kam. Nach Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und damit einhergehend einen Anstieg der Forderungsausfälle. In Vorbereitung darauf hat der EVN Konzern über die Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2021/22 eine um 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement im Konzernanhang 2021/22).
Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat zu einem äußerst belasteten Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation sowie zu einer Reihe von wechselseitigen Sanktionen sowohl durch die EU als auch durch die Russische Föderation geführt. In der Folge sind die Energiepreise in einem noch nie da gewesenem Ausmaß angestiegen. Diese Entwicklung zieht operative Belastungen für die EVN in der laufenden Periode nach sich, da die Anpassung der Preise aufgrund der Vertragsbedingungen erst verspätet bzw. in Südosteuropa infolge der regulatorischen Rahmenbedingungen erst in einer späteren Periode erfolgen kann. Darüber hinaus führen die hohen Energiepreise zu höheren Forderungen an Kund*innen und damit einhergehend zu möglichen höheren Forderungsausfällen. Die infolge der Covid-19-Pandemie berücksichtigte Forward-Looking-Komponente ist nach derzeitiger Einschätzung für die erwarteten Forderungsausfälle angemessen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regierungen in Österreich, Bulgarien, Kroatien und Nordmazedonien eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stützung der Haushalts- und Gewerbekund*innen ergriffen haben (u. a. Kompensationszahlungen für Netzverluste, Energiegutscheine, Subvention der Energiepreise bei den Endkund*innen etc.).
Globale Verwerfungen sowie eine geänderte Risiko- und Ertragserwartung des Konzerns für zukünftige Projekte erforderten die Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts zum 31. März 2022 (siehe Erläuterung 35. Immaterielle Vermögenswerte).
Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat die EVN die Blockheizkraftwerke in Moskau am 31. März 2022 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen und zur Gänze wertgemindert (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen). Darüber hinaus hat sich die EVN dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen, und führt aktuell Verhandlungen zur Veräußerung der Blockheizkraftwerke in Russland (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN ist die EVN im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen auch von den stark steigenden Inflationsraten betroffen. Die aktuellen makroökonomischen Entwicklungen können zudem – direkt und indirekt – auch die Energienachfrage negativ beeinflussen. All diese Aspekte wurden in den Risikoanalysen im Geschäftsjahr 2021/22 berücksichtigt.
Siehe Risikobericht Seite 17ff
Mögliche Gaslieferstopps aus Russland könnten je nach Zeitpunkt und Dauer Auswirkungen auf die Gasversorgung der Kund*innen der EVN haben. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische Gasbevorratung werden vor diesem Hintergrund kontinuierlich ausgebaut. Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen in einzelnen Perioden führen.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie in den Vorjahren nur punktuell beeinträchtigte. Die aktuell hohen Energiepreise wirkten sich hingegen stark ergebnisbelastend auf den Energievertrieb aus, während in der erneuerbaren Energieerzeugung dadurch positive Ergebnisbeiträge realisiert werden konnten. Stabilisierend wirkten sich insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios der EVN aus. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
• Verwerfungen historischer Dimension auf den
Inflation verschärft die Entwicklung
– Großhandelspreise für Energie und Energieträger im Sommer 2022 auf Allzeit-Höchstständen; trotz Rückgängen weiterhin hohe Preisniveaus – Durch geopolitisches Umfeld zusätzlich begünstigte
internationalen Energiemärkten
Highlights 2021/22
• Diversifizierte Geschäftsfelder im Konzern unterschiedlich betroffen; at Equity einbezogene EVN KG aufgrund gestiegener Beschaffungskosten massiv unter Ergebnisdruck im Energievertrieb
- Außerordentliche staatliche Kompensation von Mehrkosten stabilisiert Ergebnis in Südosteuropa
- Wertminderungen (insbesondere Firmenwert des internationalen Projektgeschäfts sowie Erdgasnetz)
- Konzernergebnis wie prognostiziert unter Vorjahresniveau
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf 4.062,2 Mio. Euro und verzeichneten damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 69,6 %. Zurückzuführen war dies auf eine Vielzahl von Einzeleffekten: In Südosteuropa brachten vor allem die stark gestiegenen Strompreise deutliche Zuwächse im Energievertrieb. In Österreich wiederum wirkten sich die per 1. Jänner 2021 und 1. Jänner 2022 von der E-Control festgelegten höheren Netznutzungsentgelte positiv auf die Netzerlöse aus. Weitere wichtige Impulse lieferten Preiseffekte in der erneuerbaren Stromerzeugung, Preisanpassungen bei der EVN Wärme, höhere Umsatzerlöse aus dem Erdgashandel sowie positive Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften. Zudem konnte ein Anstieg

Mio. EUR
EBITDA nach Regionen


Mio. EUR 2020/21 2021/22 Energie –54,7 166,6
260,3 182,2
Südosteuropa Umwelt Alle sonstigen Segmente Netze Erzeugung 48,0 65,0 54,0 43,8 58,8 94,8 –34,9 26,5
der Abrufe des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber den Entfall der Umsatzerlöse aus dem Kraftwerk Walsum 10 nach Abgabe der Beteiligung der EVN und Beendigung des Strombezugs aus der Anlage ausgleichen. Zuwächse ergaben sich schließlich auch im internationalen Projektgeschäft.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 2.578,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1.412,8 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz erhöhte sich damit von 59,0 % im Vorjahr auf 63,5 % im Geschäftsjahr 2021/22.
Die sonstigen betrieblichen Erträge waren im Vorjahr positiv durch Einmaleffekte im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum10 geprägt gewesen. Durch deren Entfall reduzierte sich diese Position im Periodenvergleich um 56,2 % auf 109,5 Mio. Euro.
Angesichts der Verwerfungen auf den Energiemärkten nahm der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger – er belief sich auf 2.278,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.064,7 Mio. Euro) – stark zu. Am deutlichsten wirkten sich hier die analog zu den Umsatzerlösen massiv gestiegenen Energiebeschaffungskosten in Südosteuropa, der höhere Primärenergieaufwand für das häufiger eingesetzte Kraftwerk Theiß sowie die höheren Beschaffungskosten der EVN Wärme aus. Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand nahmen korrespondierend zur Umsatzentwicklung im internationalen Projektgeschäft um 38,9 % auf 707,1 Mio. Euro zu.
Mit 372,2 Mio. Euro lag der Personalaufwand im Berichtszeitraum infolge kollektivvertraglicher Anpassungen um 3,0 % über dem Vorjahresniveau. Der Personalstand stieg im Jahresabstand auf durchschnittlich 7.135 Mitarbeiter*innen leicht an (Vorjahr: 7.126 Mitarbeiter*innen).
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Kurzfassung |
2021/22 Mio. EUR |
2020/21 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 2019/20 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.062,2 | 2.394,9 | 1.667,3 | 69,6 | 2.107,5 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 109,5 | 250,1 | –140,5 | –56,2 | 64,4 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | –2.278,2 | –1.064,7 | –1.213,5 | – | –888,3 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | –707,1 | –509,2 | –197,9 | –38,9 | –316,9 |
| Personalaufwand | –372,2 | –361,3 | –10,9 | –3,0 | –349,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –158,4 | –113,0 | –45,4 | –40,1 | –121,1 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
98,9 | 239,6 | –140,7 | –58,7 | 94,1 |
| EBITDA | 754,8 | 836,5 | –81,7 | –9,8 | 590,4 |
| Abschreibungen | –318,0 | –337,7 | 19,8 | 5,8 | –296,7 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | –105,2 | –112,4 | 7,1 | 6,3 | –20,6 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 331,6 | 386,4 | –54,8 | –14,2 | 273,1 |
| Finanzergebnis | –30,5 | –20,0 | –10,5 | –52,5 | –15,8 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 301,2 | 366,4 | –65,3 | –17,8 | 257,3 |
| Ertragsteuern | –64,0 | –14,7 | –49,3 | – | –28,7 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 237,1 | 351,7 | –114,6 | –32,6 | 228,6 |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) | 209,6 | 325,3 | –115,8 | –35,6 | 199,8 |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 27,5 | 26,4 | 1,1 | 4,3 | 28,9 |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 1,18 | 1,83 | –0,7 | –35,6 | 1,12 |
1) Verwässert ist gleich unverwässert
Höhere Forderungswertberichtigungen in Nordmazedonien führten zu einer Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 40,1 % auf 158,4 Mio. Euro. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter reduzierte sich um 58,7 % auf 98,9 Mio. Euro, zum Großteil hervorgerufen durch gestiegene Beschaffungskosten für Strom und Erdgas bei der Vertriebsgesellschaft EVN KG. Im Vorjahr waren in dieser Position zudem Wertaufholungen bei den Verbund Innkraftwerken (25,3 Mio. Euro) und beim Wasserkraftwerk Ashta in Albanien (23,8 Mio. Euro) enthalten gewesen. Die gestiegene Nachfrage nach Gasspeichern führte zu einem höheren Ergebnisbeitrag der RAG.
Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im Berichtszeitraum mit 754,8 Mio. Euro um 9,8 % unter dem Vorjahresniveau. Ebenso verzeichneten die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen einen Rückgang um 6,0 % auf 423,2 Mio. Euro. Hier war bei den planmäßigen Abschreibungen im Vorjahr die gänzliche Abschreibung von Kraftwerkskomponenten enthalten gewesen, zudem hatte die Abschreibung von aktivierten Vorlaufkosten für das Projekt in Kuwait zu einem Anstieg geführt.
Für die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen waren in beiden Berichtsjahren unterschiedliche Entwicklungen maßgeblich. Bereits
im zweiten Quartal 2021/22 hatte die durch globale Verwerfungen geänderte Risiko- und Ertragserwartung des Konzerns für zukünftige Projekte eine Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts (52,9 Mio. Euro) sowie des Restbuchwerts der beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau (5,5 Mio. Euro) notwendig gemacht. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen per 30. September 2022 musste zudem eine Wertminderung von 32,9 Mio. Euro auf das Erdgasnetz der Netz Niederösterreich vorgenommen werden, die sich aus der erwarteten Abgeltung der Finanzierungskosten in der kommenden Regulierungsperiode ergab. Weitere zum Bilanzstichtag erforderliche Wertminderungen betrafen Fernwärmeanlagen in Niederösterreich (6,8 Mio. Euro) sowie die bulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv (16,7 Mio. Euro). Dem stand eine Wertaufholung von 9,6 Mio. Euro beim Windpark Kavarna in Bulgarien aufgrund höherer Strompreise entgegen. Im Vorjahr war – neben Wertminderungen bzw. Wertaufholungen von 1,8 Mio. Euro bzw. 2,5 Mio. Euro bei Stromerzeugungs- und Fernwärmeanlagen – infolge der Übernahme eines zusätzlichen Strombezugsrechts eine Wertminderung auf das Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 113,1 Mio. Euro erforderlich gewesen.
Auf Basis all dieser Entwicklungen reduzierte sich das EBIT um 14,2 % auf 331,6 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis der EVN ging im Berichtszeitraum – trotz der mit 1,05 Euro je Aktie höheren Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2021 (Vorjahr: 0,75 Euro je Aktie) und einem nach planmäßiger Tilgung der im April 2022 fälligen Anleihe (Nominale: 300 Mio. Euro) geringeren Zinsaufwand – um 52,5 % auf –30,5 Mio. Euro zurück. Belastet wurde es durch Fremdwährungskursentwicklungen und die Wertberichtigung einer Ausleihung an eine at Equity einbezogene Gesellschaft im internationalen Projektgeschäft sowie die im aktuellen Börseumfeld rückläufige Performance des R138-Fonds.
Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 301,2 Mio. Euro um 17,8 % unter dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des u. a. durch die Wertberichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen im internationalen Projektgeschäft gestiegenen Ertragsteueraufwands von 64,0 Mio. Euro (Vorjahr: 14,7 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 209,6 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 35,6 %.
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2022 mit 12.430,5 Mio. Euro um 11,6 % über dem Wert zum 30. September 2021. Einen starken Anstieg verzeichneten dabei insbesondere die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, bei denen vor allem die Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften der EVN KG und der EnergieAllianz positiv wirkte. Der Stichtagskurs der Verbund-Aktie lag zum 30. September 2022 mit 87,45 Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau (87,70 Euro zum 30. September 2021), sodass sich die Bewertung der Verbund-Beteiligung und damit auch die sonstigen Beteiligungen stabil entwickelten. Die hohe Investitionsdynamik bei der EVN führte zu einem Anstieg der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, der durch die im Berichtszeitraum erforderlich gewordenen Wertminderungen allerdings gedämpft wurde. Per Saldo nahmen die langfristigen Vermögenswerte um 9,6 % auf 10.712,0 Mio. Euro zu.
| Konzern-Bilanz Kurzfassung |
30.09.2022 Mio. EUR |
30.09.2021 Mio. EUR |
+/– Absolut % |
30.09.2020 Mio. EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 4.071,3 | 3.908,6 | 162,7 | 4,2 | 3.920,3 |
| At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 6.422,0 | 5.607,0 | 815,0 | 14,5 | 3.170,9 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 218,7 | 257,0 | –38,3 | –14,9 | 336,4 |
| 10.712,0 | 9.772,6 | 939,4 | 9,6 | 7.427,6 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.718,5 | 1.367,1 | 351,4 | 25,7 | 938,1 |
| Summe Aktiva | 12.430,5 | 11.139,8 | 1.290,7 | 11,6 | 8.365,7 |
| Passiva | |||||
| Eigenkapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG | 7.047,8 | 6.281,2 | 766,6 | 12,2 | 4.282,1 |
| Nicht beherrschende Anteile | 273,3 | 263,2 | 10,2 | 3,9 | 261,2 |
| 7.321,1 | 6.544,3 | 776,8 | 11,9 | 4.543,3 | |
| Langfristige Schulden | |||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.150,8 | 718,9 | 431,9 | 60,1 | 1.045,3 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen | 1.463,0 | 1.480,8 | –17,8 | –1,2 | 996,4 |
| Vereinnahmte Baukosten– und Investitionszuschüsse und übrige langfristige Verbindlichkeiten |
769,0 | 738,2 | 30,8 | 4,2 | 756,6 |
| 3.382,8 | 2.937,9 | 444,9 | 15,1 | 2.798,3 | |
| Kurzfristige Schulden | |||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 377,4 | 318,0 | 59,4 | 18,7 | 110,0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.349,1 | 1.339,6 | 9,5 | 0,7 | 914,1 |
| 1.726,5 | 1.657,6 | 69,0 | 4,2 | 1.024,1 | |
| Summe Passiva | 12.430,5 | 11.139,8 | 1.290,7 | 11,6 | 8.365,7 |

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Berichtszeitraum um 25,7 % auf 1.718,5 Mio. Euro. Wesentlich zurückzuführen war dies auf einen Zuwachs bei den Vorräten, der aus den deutlich höheren Großhandelspreisen für Erdgas sowie den zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erhöhten strategischen Gasreserven resultierte. Gleichzeitig nahmen auch die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte zu.
Das Eigenkapital der EVN belief sich zum 30. September 2022 auf 7.321,1 Mio. Euro und lag damit trotz der im Februar 2022 erfolgten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2020/21 über dem Wert zum 30. September 2021. Hervorgerufen wurde dieser Anstieg neben dem im Berichtszeitraum erzielten Ergebnis vor allem
durch die im Eigenkapital abgebildeten positiven Effekte aus erfolgsneutralen Bewertungen, insbesondere bei den at Equity einbezogenen Unternehmen. Die Eigenkapitalquote belief sich zum 30. September 2022 auf 58,9 % (30. September 2021: 58,7 %).
Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 15,1 % auf 3.382,8 Mio. Euro zu. Maßgeblich verantwortlich dafür waren eine – durch die gestiegene Bewertung der at Equity einbezogenen Unternehmen getriebene – Zunahme der langfristigen Steuerverbindlichkeiten, die allerdings durch die Berücksichtigung des künftig niedrigeren österreichischen Körperschaftsteuersatzes in den latenten Steuern zum Teil abgeschwächt wurde. Zudem hat die EVN im April 2022 bzw. im Juli 2022 Namensschuldverschreibungen (Nominale 155 Mio. Euro, zwei Tranchen mit Laufzeiten von zwölf und 15 Jahren) bzw. Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen begeben (Nominale 157 Mio. Euro, Tranchen mit Laufzeiten von fünf, sieben, zehn und 16 Jahren). Von den ebenfalls im Berichtszeitraum neu aufgenommenen drei Bankkrediten im Gesamtbetrag von 250 Mio. Euro wurde jener über 100 Mio. Euro mit Fälligkeit im Februar 2023 bereits in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Einen Rückgang verzeichneten im Berichtszeitraum die Personalrückstellungen.
Die kurzfristigen Schulden nahmen gegenüber dem 30. September 2021 um 4,2 % auf 1.726,5 Mio. Euro zu. Wesentliche Treiber dafür waren höhere Lieferant*innenverbindlichkeiten sowie ein durch die Aufnahme kurzfristiger Bankkredite bedingter Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, dem allerdings die planmäßige Tilgung einer Anleihe (Nominale: 300 Mio. Euro) im April 2022 gegenüberstand. Gegenläufig dazu wirkte eine deutlich Abnahme der in den übrigen kurzfristigen Schulden ausgewiesenen Veranlagungen der EVN KG im Cash Pool der Gruppe. Abgeschwächt wurde dieser Rückgang in den übrigen kurzfristigen Schulden durch gestiegene Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften.
| 2021/22 | 2020/21 | % | 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 6.932,7 | 5.543,8 | 25,1 | 4.547,7 |
| % | 5,0 | 5,5 | –0,5 | 5,5 |
| % | 5,5 | 6,5 | –0,9 | 6,2 |
| Mio. EUR | 5.683,2 | 4.842,5 | 17,4 | 4.405,7 |
| Mio. EUR | 313,4 | 312,8 | 0,2 | 274,6 |
| Mio. EUR | 29,3 | 46,4 | –37,0 | 32,3 |
| +/– |
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.
| Kapitalkennzahlen | 30.09.2022 Mio. EUR |
30.09.2021 Mio. EUR |
+/– Absolut % |
30.09.2020 Mio. EUR |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.206,1 | 773,9 | 432,2 | 55,8 | 1.118,1 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 128,8 | 323,4 | –194,5 | –60,2 | 40,6 | |
| Fonds der liquiden Mittel | –36,9 | –122,3 | 85,3 | 69,8 | –140,0 | |
| Lang- und kurzfristige Wertpapiere | –285,6 | –473,5 | 187,9 | 39,7 | –325,8 | |
| Lang- und kurzfristige Ausleihungen | –29,4 | –39,6 | 10,2 | 25,8 | –36,8 | |
| Nettofinanzverschuldung | 983,1 | 461,9 | 521,2 | – | 656,2 | |
| Nettoverschuldung | 1.245,1 | 813,8 | 431,2 | 53,0 | 1.037,7 | |
| Eigenkapital | 7.321,1 | 6.544,3 | 776,8 | 11,9 | 4.543,3 | |
| Gearing (%)2) | 17,0 | 12,4 | – | 4,6 | 22,8 | |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
Wertanalyse
Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,0 % angesetzt. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 5,5 % (Vorjahr: 6,5 %). Der im Geschäftsjahr 2021/22 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug 29,3 Mio. Euro (Vorjahr: 46,4 Mio. Euro).
Liquiditätslage
Die Nettoverschuldung der EVN bewegt sich – mit stichtagsbedingten Schwankungen – auf einem Niveau von etwa 1 Mrd. Euro (Nettoverschuldung inklusive langfristige Personalrückstellungen per 30. September 2022: 1.245,1 Mio. Euro; Vorjahr: 813,8 Mio. Euro). Die Gearing Ratio erhöhte sich von 12,4 % auf 17,0 %.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 227,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2022 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Das Laufzeitende der als strategische Liquiditätsreserve vorgesehenen syndizierten Kreditlinie liegt im Mai 2025. Die Restlaufzeiten der mit elf Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu vier Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.
Nettoverschuldung und Gearing


Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 73f
Geldflussrechnung
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäftsjahr 2021/22 lag mit 734,3 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert (762,3 Mio. Euro), der allerdings durch Ausgleichszahlungen für die Übernahme eines Strombezugsrechts überdurchschnittlich hoch gewesen war. Abgeschwächt wurde der Rückgang durch höhere Dividendenausschüttungen von at Equity einbezogenen Unternehmen.
Noch stärker unter dem Vorjahreswert lag im Berichtszeitraum der Cash Flow aus dem operativen Bereich. Für Belastungen sorgten hier deutlich geringere Veranlagungen der EVN KG im Cash Pool der Gruppe sowie die negative Entwicklung des Working Capital
sowohl im internationalen Projektgeschäft als auch – energiepreisgetrieben – im Energiegeschäft. Etwas abgeschwächt wurde diese Entwicklung durch die im Periodenvergleich geringeren Zahlungen für Ertragsteuern.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug im Berichtszeitraum –336,7 Mio. Euro (Vorjahr: –754,3 Mio. Euro). Neben den im Vorjahresvergleich gestiegenen Investitionen in das Sachanlagevermögen – hier hatte der Vorjahreswert auch noch eine Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem Kraftwerk Walsum 10 enthalten – war er vor allem durch die Veränderung der in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildeten Veranlagungen in Cash-Fonds geprägt. Zudem erhielt die EVN KG im Berichtszeitraum einen Kapitalzuschuss.
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich auf 115,8 Mio. Euro (Vorjahr: –53,0 Mio. Euro). In diesem Betrag berücksichtigt sind die Aufnahme von drei Bankkrediten über insgesamt 250 Mio. Euro, die Begebung von Namensschuldverschreibungen (Nominale: 155 Mio. Euro) im April 2022 sowie die Emission von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen (Nominale: 157 Mio. Euro) im Juli 2022. Gegenläufig dazu wirkten die planmäßige Tilgung der Anleihe (Nominale: 300 Mio. Euro) und die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2020/21 an die Aktionär*innen der EVN und an nicht beherrschende Anteile.
In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von –69,8 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2022 auf 36,9 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN AG zum Bilanzstichtag vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 627 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Die Investitionen der EVN lagen im Geschäftsjahr 2021/22 mit 564,0 Mio. Euro deutlich über dem Niveau der Vergleichsperiode (415,0 Mio. Euro). Dieser Anstieg beruht auf der Umsetzung der Strategie 2030, mit der die EVN Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser setzt.
Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben der Errichtung der neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Krems – vor allem Anlagen- und Netzausbaumaßnahmen im Wärmebereich.
Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Nieder österreich. Der hier gegenüber dem Vorjahr verzeichnete Anstieg beruhte auf dem Abschluss der langjährigen Genehmigungsverfahren für mehrere Projekte, mit deren Realisierung nunmehr begonnen werden konnte.
| Konzern-Geldflussrechnung | 2021/22 | 2020/21 | +/– | 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfassung | Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 301,2 | 366,4 | –65,3 | –17,8 | 257,3 |
| Unbare Ergebniskomponenten | 433,2 | 395,8 | 37,3 | 9,4 | 239,8 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 734,3 | 762,3 | –28,0 | –3,7 | 497,1 |
| Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen | –556,7 | 94,4 | –651,1 | – | –40,7 |
| Zahlungen für Ertragsteuern | –26,6 | –67,0 | 40,4 | 60,3 | –44,3 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 151,0 | 789,6 | –638,6 | –80,9 | 412,0 |
| Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse |
–477,4 | –605,9 | 128,5 | 21,2 | –300,1 |
| Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
–50,7 | –0,3 | –50,4 | – | 34,0 |
| Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren | 191,5 | –148,1 | 339,5 | – | –162,5 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –336,7 | –754,3 | 417,6 | 55,4 | –428,6 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | 115,8 | –53,0 | 168,9 | – | –88,8 |
| Cash Flow gesamt | –69,8 | –17,7 | –52,1 | – | –105,4 |
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode | 122,3 | 140,0 | –17,7 | –12,6 | 246,2 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | –15,5 | 0,0 | –15,5 | – | –0,9 |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode | 36,9 | 122,3 | –85,3 | –69,8 | 140,0 |
| Investitionsschwerpunkte1) | 2021/22 2020/21 |
+/– | 2019/20 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Energie | 41,7 | 20,5 | 21,2 | – | 17,9 |
| Erzeugung | 56,0 | 24,6 | 31,4 | – | 48,4 |
| davon erneuerbare Energie in Niederösterreich | 43,1 | 18,9 | 24,2 | – | 17,8 |
| davon thermische Kraftwerke | 10,3 | 5,6 | 4,7 | 83,1 | 30,3 |
| Netze | 334,3 | 249,0 | 85,4 | 34,3 | 181,8 |
| davon Stromnetz | 267,4 | 196,0 | 71,4 | 36,4 | 130,7 |
| davon Gasnetz | 43,3 | 31,3 | 12,0 | 38,3 | 30,3 |
| davon Kabel-TV und Telekommunikation | 25,3 | 21,7 | 3,7 | 16,9 | 20,8 |
| Südosteuropa | 110,0 | 100,4 | 9,6 | 9,6 | 99,7 |
| Umwelt | 19,9 | 20,5 | –0,6 | –2,8 | 16,8 |
| davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze für Trinkwasser |
18,8 | 18,9 | –0,1 | –0,3 | 15,4 |
| Alle sonstigen Segmente | 2,1 | 0,1 | 2,0 | – | 3,3 |
| Summe | 564,0 | 415,0 | 149,1 | 35,9 | 367,9 |
1) Nach Konsolidierung
GRI-Indikator: GRI 203-1
Neuerlich zugelegt haben die Investitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur. Damit leistet die EVN einen zentralen Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems, denn der stetige Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostationen sind die Voraussetzung, um die wachsende Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystem einspeisen zu können. Weitere Gründe für den Anstieg des Investitionsvolumens waren der flächendeckende Einbau von Smart Meters, die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten sowie Investitionen in das Telekommunikationsnetz der kabelplus.
Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen neben Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung von zwei Photovoltaikanlagen mit jeweils rund 1,1 MW installierter Leistung in Nordmazedonien.
Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität in der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus steht dabei insbesondere der Ausbau der überregionalen Transportleitungen.
Struktur der Investitionen %, Gesamtsummen Mio. EUR Alle sonstigen Segmente Umwelt Südosteuropa Energie Netze 0,9 4,5 27,1 4,9 49,4 367,9 0,4 3,5 19,5 7,4 59,3 564,0 0,0 4,9 24,2 4,9 60,0 415,0

Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insbesondere der Nutzen für Kund*innen hat bei allen Projekten einen hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund werden laufend digitale Anwendungen entwickelt bzw. verbessert, die größeren Komfort für die Kund*innen und mehr Effizienz bringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 5,7 % entsprechen.
Einen wesentlichen Schwerpunkt der Innovations-, Forschungsund Entwicklungsaktivitäten der EVN bildeten im Berichtszeitraum Projekte und Feldversuche, die sich mit der Bündelung und Vermarktung von Flexibilitäten von Privat-, Gewerbe- und Industrie-
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Förderquote1)

Förderquote
- Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- 1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- 2) Zusätzlich erhielt die EVN eine Förderung für ein mehrjähriges Projekt im Netzbereich.
betrieben beschäftigen. Die eingebundenen Verbraucher*innen bilden dazu ein sogenanntes virtuelles Kraftwerk, in dessen Rahmen der Einsatz verbrauchsstarker Anlagen auf Zeiten mit geringerer Stromnachfrage verschoben wird. Dadurch können Spitzenbelastungen von Kraftwerken vermieden sowie die Transport- und Verteilnetze entlastet werden. Auch das bidirektionale Laden von E-Fahrzeugen, das die EVN an eigenen Standorten testet, kann wichtige Beiträge zur Flexibilisierung und zum Demand Side Management leisten. Beispiele für Forschungsprojekte sind Green the Flex, Industry4Redispatch, car2flex oder Open Data Platform.
Verstärken konnte sich die EVN auf diesem Gebiet im Berichtszeitraum durch die Akquisition von cyberGRID, einem Unternehmen, das auf die Integration von erneuerbaren Energien und Batteriespeichern sowie die Entwicklung kreativer IT-Lösungen in diesem Bereich spezialisiert ist.
Ebenfalls im Berichtszeitraum gründeten die EVN und die Energieund Umweltagentur des Landes Niederösterreich die Energiezukunft Niederösterreich, die mit ihren Dienstleistungen und Services Energiegemeinschaften unterstützt, z. B. bei der Konfiguration oder der Kommunikation mit Behörden, Netzbetreiber*innen und Marktakteur*innen.
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
- Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
- Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
- Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
GRI-Indikator: GRI 102-30
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen siehe Seite 21ff im EVN Ganzheitsbericht 2021/22
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
- Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
- Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
- Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/ Netzausfall) zugeordnet wird
Risikoanalysen im Geschäftsjahr 2021/22
Angesichts der geänderten Gegebenheiten auf den Energiemärkten und der geopolitischen Entwicklungen, vor allem in der Ukraine, führte das zentrale Risikomanagement der EVN im Berichtszeitraum zusätzlich zur regulären Risikoinventur konzernweite Ad-hoc-Analysen durch und berichtete über Risiken sowie Auswirkungen auch dem Aufsichtsrat der EVN. Die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen der aktuellen Situation lassen sich wie bisher den bereits bestehenden Risikokategorien zuordnen. Aus diesem Grund erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg bzw. der Energiemarktkrise identifizierten Risiken entlang der in der Tabelle auf den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien. Als wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen wurden u. a. identifiziert (Auswahl):
- Margenreduktion durch gestiegene Energiebeschaffungskosten
- Aufbau des Working Capitals infolge der Volatilität auf den Energiemärkten und damit Belastung der Liquiditätssituation
- Stabilität der Regulierungssysteme in Bulgarien und Nordmazedonien auch in der aktuellen politischen Unsicherheit
- Zahlungsverzögerungen bis hin zu Zahlungsausfällen bei Handelspartner*innen bzw. Großkund*innen
- Lieferstopp von Erdgas nach Österreich und dadurch bedingtes Inkrafttreten staatlicher Energielenkungsmaßnahmen sowie negative Einflüsse auf die Bewirtschaftung der Erdgasspeicher
- Steigende Beschaffungskosten für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Probleme in der Lieferkette
- Cybersecurity
- Gesetzliche Erlösbegrenzung der erneuerbaren Erzeugung
Mögliche Risiken bzw. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden weiterhin beobachtet, haben sich aber reduziert und werden von anderen Themen überlagert.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Aufgrund der gestiegenen Unsicherheiten hat sich das Gesamtrisikoprofil seit dem Ende des vergangenen Geschäftsjahres am 30. September 2021 wie bereits berichtet erhöht. Allerdings sind gegenwärtig weiterhin keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten. In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie Beschreibung |
Maßnahme | |||
|---|---|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsrisiken | ||||
| Deckungsbeitragsrisiko (Preis- und Mengeneffekte) |
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umwelt bereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur projekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) Potenzielles Klimarisiko |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundinnensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundinnenbedürfnisse abgestimmte Produkt palette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerks kapazitäten |
||
| Lieferant*innenrisiko | Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertrag lich zugesagter Leistungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
||
| Finanzrisiken | ||||
| Fremdwährungsrisiken | Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften |
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente | ||
| Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko |
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/ Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko |
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien) |
||
| Preis-/Kursänderungsrisiken | Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland Holding); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien |
||
| Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) |
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von Geschäftspartnerinnen oder Kundinnen zugesagten Leistung |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundinnenverhaltens; Absicherungsinstru mente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartnerinnen |
||
| Beteiligungsrisiken | Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft; potenzielles Klimarisiko |
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs gesellschaft |
||
| Ratingveränderung | Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko |
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz kennzahlen |
||
| Zinsänderungsrisiken | Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife |
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen |
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Wertminderungs-/ Impairmentrisiken |
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirt schaftlichen Rahmenbedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen |
| Haftungsrisiko | Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring |
| Strategie- und Planungsrisiken | ||
| Technologierisiko | Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kund*innenbedürf nissen; Investitionen in die "falschen" Technolo gien; potenzielles Klimarisiko |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
| Planungsrisiko | Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän digen Annahmen; Opportunitätsverluste |
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter*innen; Monitoring der Para meter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip |
| Organisatorische Risiken | Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Betriebsrisiken | ||
| Infrastrukturrisiken | Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko |
Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
| Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle |
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko |
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand haltung der Netzkapazitäten |
| IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) |
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
| Mitarbeiter*innenrisiken | Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiter*innen; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unterkapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbe wusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Umfeldrisiken | ||
| Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken |
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rah menbedingungen, Änderung des Förderregimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtaner kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumen tation und Leistungsverrechnung |
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Rechts- und Prozessrisiko | Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts rechtliche Prüfungen |
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung |
| Soziales und gesamtwirtschaft liches Umfeld |
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko |
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen |
| Vertragsrisiken | Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring |
| Sonstige Risiken | ||
| Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance, datenschutz rechtliche Vorfälle |
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance Organisation |
| Projektrisiko | Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter |
| Co-Investment-Risiko | Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partner*innen unternehmen; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt management |
| Sabotage | Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen |
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte |
| Imagerisiko | Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko | Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 102-33
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 1ff im EVN Ganzheitsbericht 2021/22
Angaben gemäß § 243a UGB
-
Per 30. September 2022 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
-
Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ("NLH") und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen "Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
-
- Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN. Zweitgrößte Aktionärin der EVN ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
-
- Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
-
- Mitarbeiter*innen, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN kein Aktienoptionsprogramm.
-
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
-
- Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2021/22 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter*innen auszugeben.
-
- Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN derzeit ein Kontrolwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
-
- Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeiter*innen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022/23
Die EVN wird im Geschäftsjahr 2022/23 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems leisten. Dazu zählen der Ausbau der erneuerbaren Erzeugung ebenso wie ein umfangreiches Investitionsprogramm im Bereich der Netzinfrastruktur, mit dem die Energiezukunft ermöglicht werden soll. Die aktuelle Energiekrise sorgt dabei für zusätzliche Herausforderungen bzw. Unsicherheiten.
Vor dem Hintergrund der auf europäischer und nationaler Ebene geführten Debatte über eine Reform des Energiemarkts und die Einführung einer Erlösobergrenze für die Stromproduktion ist die Ergebnisentwicklung in der Stromerzeugung mit hohen Unsicherheiten behaftet. Für den Energievertrieb stellt das hohe Preisniveau auf den Großhandelsmärkten weiterhin eine Herausforderung dar. Dennoch wird – nicht zuletzt durch die schrittweise Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten an die Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen – eine Rückkehr auf ein normalisiertes Ergebnisniveau erwartet.
Die Ergebnisentwicklung im Segment Netze ist durch die österreichische Regulierungsmethodik bestimmt. Am 1. Jänner 2023 beginnt eine neue Regulierungsperiode für das Erdgas-Verteilnetz, die einen geringeren gewichteten Kapitalkostensatz bringt. Zudem wird erwartet, dass sich die kund*innenseitigen Einsparungseffekte beim Strom- und Erdgasverbrauch in den nächsten Monaten fortsetzen werden. All diese Entwicklungen werden den Geschäftsverlauf des Segments Netze belasten.
Da die Regulierungsbehörden in Bulgarien und Nordmazedonien noch keine künftigen Maßnahmen zur Abfederung höherer Beschaffungspreise von Energie und zur Abdeckung von Netzverlusten kommuniziert haben, ist die Ergebnisentwicklung im Segment Südosteuropa mit Unsicherheiten behaftet.
Im internationalen Projektgeschäft wird sich die EVN auf die Abwicklung der bestehenden Aufträge, insbesondere des Großauftrags in Kuwait, konzentrieren. Das aktuelle geopolitische Umfeld, Beeinträchtigungen der Lieferketten sowie eine neuerliche Verschärfung der Coronakrise könnten den Projektfortschritt bremsen und damit auch die Ergebnisentwicklung dämpfen.
Für das Geschäftsjahr 2022/23 erwartet die EVN unter Annahme eines stabilen regulatorischen Umfelds sowie absehbarer energiepolitischer und steuerrechtlicher Rahmenbedingungen ein Konzernergebnis, das sich an der Höhe des Vorjahres orientieren und in einer Bandbreite von etwa 190 Mio. bis 250 Mio. Euro liegen wird. Der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2022 ist dabei vorerst nicht berücksichtigt. Die Dividendenausschüttung der EVN aus der operativen Geschäftstätigkeit soll zumindest auf dem Niveau des Vorjahres (0,52 Euro pro Aktie) gehalten werden. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionär*innen an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen.
Die Investitionen der EVN mit den Schwerpunkten Netze, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung werden ungeachtet der aktuellen volks- und energiewirtschaftlichen Entwicklungen plangemäß umgesetzt und damit weiterhin auf einem Niveau über 500 Mio. Euro p. a. liegen. Dies festigt die Position der EVN als führende Infrastrukturbetreiberin in Niederösterreich und bildet die Grundlage für weiteres Wachstum in einem stabilen Markt.
Maria Enzersdorf, am 23. November 2022
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Konzernabschluss 2021/22
Nach International Financial Reporting Standards
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 26 | |
|---|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 27 | |
| Konzern-Bilanz | 28 | |
| Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 29 | |
| Konzern-Geldflussrechnung | 30 | |
| Konzernanhang | 31 | Grundsätze der Rechnungslegung |
| 32 | Konsolidierung | |
| 36 | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | |
| 52 | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
| 61 | Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | |
| 82 | Segmentberichterstattung | |
| 87 | Sonstige Angaben | |
| Beteiligungen der EVN | 112 | |
| Bestätigungsvermerk | 117 |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2021/22 | 2020/21 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 25 | 4.062,2 | 2.394,9 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 26 | 109,5 | 250,1 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | 27 | –2.985,3 | –1.573,9 |
| Personalaufwand | 28 | –372,2 | –361,3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 29 | –158,4 | –113,0 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | 30 | 98,9 | 239,6 |
| EBITDA | 754,8 | 836,5 | |
| Abschreibungen | 31 | –318,0 | –337,7 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | 31 | –105,2 | –112,4 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 331,6 | 386,4 | |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 51,4 | 37,6 | |
| Zinserträge | 5,4 | 6,1 | |
| Zinsaufwendungen | –37,9 | –59,4 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | –49,4 | –4,3 | |
| Finanzergebnis | 32 | –30,5 | –20,0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 301,2 | 366,4 | |
| Ertragsteuern | 33 | –64,0 | –14,7 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 237,1 | 351,7 | |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) | 209,6 | 325,3 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 27,5 | 26,4 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 34 | 1,18 | 1,83 |
| Dividende je Aktie in EUR | 0,522) | 0,52 | |
1) Verwässert ist gleich unverwässert
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,52 Euro
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2021/22 | 2020/21 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 237,1 | 351,7 | |
| Sonstiges Ergebnis aus | |||
| Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
147,2 | 1.408,7 | |
| Neubewertung IAS 19 | 47 | 78,1 | 12,4 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 47 | 16,8 | 4,3 |
| Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente1) |
47 | 2,3 | 1.860,3 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 47 | 50,0 | –468,4 |
| Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
511,1 | 352,4 | |
| Währungsdifferenzen | 5 | 31,4 | 5,4 |
| Cash Flow Hedges | 47 | –184,1 | –0,4 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 47 | 793,6 | 462,1 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 47 | –129,7 | –114,6 |
| Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 658,3 | 1.761,1 | |
| Gesamtergebnis der Periode | 895,4 | 2.112,8 | |
| Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG | 858,5 | 2.085,5 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 36,9 | 27,2 | |
1) Siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Konzern-Bilanz
| Mio. EUR | Erläuterung | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 35 | 190,9 | 216,5 |
| Sachanlagen | 36 | 3.880,4 | 3.692,1 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 37 | 2.388,0 | 1.577,5 |
| Sonstige Beteiligungen | 38 | 4.034,0 | 4.029,5 |
| Aktive latente Steuern | 51 | 55,6 | 57,0 |
| Übrige Vermögenswerte | 39 | 163,0 | 200,0 |
| 10.712,0 | 9.772,6 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 40 | 206,8 | 95,7 |
| Forderungen und übrige Vermögenswerte | 41 | 993,5 | 749,9 |
| Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | 42 | 216,8 | 399,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 61 | 292,0 | 122,5 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 43 | 9,3 | – |
| 1.718,5 | 1.367,1 | ||
| Summe Aktiva | 12.430,5 | 11.139,8 | |
| Passiva Eigenkapital |
|||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG | 44–48 | 7.047,8 | 6.281,2 |
| Nicht beherrschende Anteile | 49 | 273,3 | 263,2 |
| 7.321,1 | 6.544,3 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 50 | 1.150,8 | 718,9 |
| Passive latente Steuern | 51 | 1.126,7 | 1.035,4 |
| Langfristige Rückstellungen | 52 | 336,2 | 445,3 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 53 | 631,3 | 622,2 |
| Übrige langfristige Schulden | 54 | 137,8 | 116,0 |
| 3.382,8 | 2.937,9 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 55 | 377,4 | 318,0 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 54,9 | 44,8 | |
| Lieferant*innenverbindlichkeiten | 56 | 436,7 | 331,7 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 57 | 135,5 | 124,8 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 60 | 720,7 | 838,2 |
| Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 43 | 1,3 | – |
| 1.726,5 | 1.657,6 | ||
| Summe Passiva | 12.430,5 | 11.139,8 | |
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
| Mio. EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
Bewertungs rücklage |
Unterschieds betrag aus der Währungs umrechnung |
Eigene Anteile |
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG |
Nicht beherrschende Anteile |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 30.09.2020 | 330,0 | 253,8 | 2.625,0 | 1.105,7 | –13,5 | –19,0 | 4.282,1 | 261,2 | 4.543,3 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 325,3 | 1.754,8 | 5,4 | – | 2.085,5 | 27,2 | 2.112,8 |
| Dividende 2019/20 | – | – | –87,3 | – | – | – | –87,3 | –25,3 | –112,6 |
| Veränderung eigener Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,5 | 0,9 | – | 0,9 |
| Stand 30.09.2021 | 330,0 | 254,2 | 2.863,0 | 2.860,6 | –8,1 | –18,5 | 6.281,2 | 263,2 | 6.544,3 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 209,6 | 617,7 | 31,3 | – | 858,5 | 36,9 | 895,4 |
| Dividende 2020/21 | – | – | –92,7 | – | – | – | –92,7 | –26,7 | –119,4 |
| Veränderung eigener Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,4 | 0,8 | – | 0,8 |
| Stand 30.09.2022 | 330,0 | 254,6 | 2.979,9 | 3.478,3 | 23,2 | –18,1 | 7.047,8 | 273,3 | 7.321,1 |
| Erläuterung | 44 | 45 | 46 | 47 | 5 | 48 | 49 |
Konzern-Geldflussrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2021/22 | 2020/21 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 301,2 | 366,4 | |
| + Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie übrige langfristige Vermögenswerte |
31 | 423,2 | 450,1 |
| – Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 37, 38 | –150,3 | –277,2 |
| + Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 204,0 | 166,9 | |
| + Zinsaufwendungen | 37,9 | 59,4 | |
| – Zinsauszahlungen | –36,1 | –42,6 | |
| – Zinserträge | –5,4 | –6,1 | |
| + Zinseinzahlungen | 5,2 | 5,5 | |
| + Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen | 27,1 | 5,8 | |
| +/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis | 15,0 | 0,1 | |
| – Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 60 | –58,8 | –70,4 |
| – Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs | 2,8 | 0,8 | |
| – Gewinne aus Entkonsolidierungen | 26 | – | –25,6 |
| – Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen | 52 | –33,3 | 129,2 |
| – Wertminderungen aufgrund Neubewertung einer Veräußerungsgruppe | 1,9 | – | |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 734,3 | 762,3 | |
| + Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen | –426,6 | –398,3 | |
| + Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen | 10,7 | 28,7 | |
| + Zunahme /– Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten | –140,8 | 464,0 | |
| – Zahlungen für Ertragsteuern | –26,6 | –67,0 | |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 151,0 | 789,6 | |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 3,9 | 7,3 | |
| + Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen | 82,9 | 77,3 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | 10,4 | 6,4 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | 696,3 | 108,3 | |
| – Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | –564,2 | –415,4 | |
| – Auszahlungen im Zusammenhang mit Entkonsolidierungen | 26 | – | –275,2 |
| – Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | –61,1 | –6,7 | |
| – Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | –504,8 | –256,4 | |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –336,7 | –754,3 | |
| – Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVN AG | 46 | –92,7 | –87,3 |
| – Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile | –26,7 | –25,3 | |
| + Verkauf eigener Anteile | 0,8 | 0,9 | |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 60 | 562,0 | 101,0 |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 60 | –320,7 | –34,5 |
| – Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 60 | –6,9 | –7,8 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | 115,8 | –53,0 | |
| Cash Flow gesamt | –69,8 | –17,7 | |
| Fondsveränderungen | |||
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode1) | 60 | 122,3 | 140,0 |
| Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel2) | –15,5 | – | |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode1) | 36,9 | 122,3 | |
| Cash Flow gesamt | –69,8 | –17,7 |
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
2) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: –16,8 Mio. Euro Restricted Cash, 1,3 Mio. Euro Währungsdifferenzen.
Konzernanhang
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kund*innen in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit "–" dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2021/22 erstmals anzuwenden:
| Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen | Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||||
| IAS 39, IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 16 |
Reform des Zinssatz-Benchmarks – Phase 2 | 01.01.2021 | Keine | |
| IFRS 4 | Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 |
01.01.2021 | Keine | |
| IFRS 16 | Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 | 01.04.2021 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Durch die erstmalige verpflichtende Anwendung der geänderten Standards und Interpretationen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
| Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|---|
| Neue Standards und Interpretationen | |||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2023 | Keine |
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept | 01.01.2022 | Keine |
| IAS 16 | Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung | 01.01.2022 | Keine |
| IAS 37 | Kosten für die Erfüllung eines Vertrags | 01.01.2022 | Keine |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 | 01.01.2022 | Keine |
| IAS 1 | Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 01.01.2023 | Keine |
| IAS 8 | Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen | 01.01.2023 | Keine |
| IAS 12 | Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen |
01.01.2023 | Keine |
| IFRS 17 | Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 Vergleichszahlen | 01.01.2023 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:
| Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übernommene Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||||
| IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig | 01.01.2024 | Keine | |
| IFRS 16 | IFRS 16 – Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback | 01.01.2024 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht
beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2022 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 25 inländische und 27 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 26 inländische und 29 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). 16 Tochterunternehmen (Vorjahr: elf) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die EVN AG ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschafts unternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 112 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
| Veränderungen des Konsolidierungskreises | Voll | Anteilig (Joint Operation) | Equity | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2020 | 60 | 1 | 17 | 78 |
| Erstkonsolidierungen | – | – | – | – |
| Entkonsolidierungen | –4 | –1 | –1 | –6 |
| Umgründungen1) | –1 | – | – | –1 |
| 30.09.2021 | 55 | – | 16 | 71 |
| davon ausländische Unternehmen | 29 | – | 6 | 35 |
| Erstkonsolidierungen | – | – | – | – |
| Entkonsolidierungen | –3 | – | – | –3 |
| 30.09.2022 | 52 | – | 16 | 68 |
| davon ausländische Unternehmen | 27 | – | 6 | 33 |
1) Konzerninterne Umgründungen
Die bisher vollkonsolidierte EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH, Essen, Deutschland, wurde am 31. März 2022 infolge Unwesentlichkeit entkonsolidiert.
Am 30. September 2022 wurden die EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien, sowie die EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH in Liqu., Maria Enzersdorf, aufgrund Unwesentlichkeit entkonsolidiert.
Bei dem Ergebniseffekt aus den Entkonsolidierungen handelt es sich insgesamt um einen Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2021/22 eine Eigenmittelveränderung von 31,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,4 Mio. Euro). Davon entfallen –2,1 Mio. Euro (Vorjahr: –5,0 Mio. Euro) auf Umbuchungen in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus Teilabgängen (Tilgungen) von Nettoinvestments und werden als Währungskursverluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
| Währungsumrechnung | 2021/22 | 2020/21 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währung | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) |
| Albanischer Lek | 116,59500 | 120,14423 | 121,54000 | 123,08462 |
| Bulgarischer Lew2) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 |
| Bahrain-Dinar | 0,36775 | 0,40878 | 0,43630 | 0,44876 |
| Japanischer Yen | 140,99500 | 134,31769 | 129,67000 | 128,46462 |
| Kroatische Kuna | 7,52415 | 7,53292 | 7,48890 | 7,53688 |
| Kuwait-Dinar | 0,30215 | 0,33036 | 0,34915 | 0,36128 |
| Ungarischer Forint | 422,17500 | 381,05231 | 360,19000 | 358,83769 |
| Nordmazedonischer Denar | 61,49500 | 61,63175 | 61,69480 | 61,64396 |
| Polnischer Złoty | 4,84870 | 4,66853 | 4,61970 | 4,55238 |
| Russischer Rubel | 59,62660 | 78,11961 | 84,33910 | 89,42785 |
| Serbischer Dinar | 117,31770 | 117,52370 | 117,55950 | 117,57268 |
| Tschechische Krone | 24,54750 | 24,85238 | 25,49500 | 26,04769 |
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Materialund Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen | |
|---|---|
| Gebäude | 10–50 |
| Leitungen | 15–50 |
| Technische Anlagen | 10–50 |
| Zähler | 5–40 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3–25 |
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 32. Finanzergebnis und 64 . Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:
- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default" (EAD) und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall des Kunden bzw. der Kundin "Loss Given Default" (LGD).
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas, Kohle und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlichkeiten.
Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments vorraussichtlich kompensieren werden.
Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden, abgeschrieben.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).
13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert, und falls notwendig, werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden bzw. die Kundin ausstellt.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.
Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte oder die Veräußerungsgruppe zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand einer Veräußerungsgruppe wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden.
17. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.
18. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederösterreich beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.
Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeiter*innenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
19. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear
aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 20. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z.B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.
20. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekund*innen. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die Kund*innen diese Dienstleistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringen, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Internationales Projektgeschäft
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten
Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kund*innen den Vertrag aus anderen Gründen als wegen der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die Kund*innen und der Zahlung durch die Kund*innen unter einem Jahr liegt.
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskund*innen mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
21. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
| Ertragsteuersätze | ||
|---|---|---|
| % | 2021/22 | 2020/21 |
| Unternehmenssitz | ||
| Österreich | 25,0 | 25,0 |
| Albanien | 15,0 | 15,0 |
| Bulgarien | 10,0 | 10,0 |
| Deutschland1) | 31,2–32,6 | 31,2–32,6 |
| Kroatien | 18,0 | 18,0 |
| Kuwait | 15,0 | 15,0 |
| Litauen | 15,0 | 15,0 |
| Nordmazedonien | 10,0 | 10,0 |
| Montenegro | 9,0 | 9,0 |
| Polen | 19,0 | 19,0 |
| Rumänien | 16,0 | 16,0 |
| Russland | 20,0 | 20,0 |
| Slowenien | 19,0 | 19,0 |
| Tschechien | 19,0 | 19,0 |
| Zypern | 12,5 | 12,5 |
1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer geringfügig.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2022 Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, durch die der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2023 auf 24 % und ab dem Jahr 2024 auf 23 % gesenkt wird, wird somit bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.
22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash Flow Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Infrastrukturanlagen/ langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2050), an.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash Flow Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zugrunde liegenden Annahmen berücksichtigen auch klimabezogene Auswirkungen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
23. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten eine wesentliche Auswirkung haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait (Errichtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode (siehe Erläuterungen 20. Ertragsrealisierung und 25. Umsatzerlöse).
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Die WTE errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam der Auftraggeber, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung kündigte die WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorübergehend fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission mangels Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog die WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von 29,3 Mio. Euro sowie jene der Gemeinde Budva in Höhe von 64,6 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte die WTE nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. Die WTE hat wegen der Nichthonorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 37,9 Mio. Euro inklusive Zinsen. Darüber hinaus hat die WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags im Frühjahr 2021 eine Schiedsklage gegen die Gemeinde Budva in Genf eingebracht. Der Ausgang dieser Verfahren kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung
in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.
Angaben zum Klimawandel
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz zu leisten. Dazu zählt insbesondere die Minimierung der von ihren Tätigkeiten verursachten Emissionen. Der Fokus liegt hier auch auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung – und hier vor allem auf den Ausbau der Windkraft- und Photovoltaikkapazitäten.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Klimarisiken berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anforderungen der Energiewende und die tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität und deren Effekte auf alle Wirtschaftssektoren und privaten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere die Anforderungen an den Klimaschutz, mögliche Umsetzungspfade und die Implikationen auf das Geschäftsmodell überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken für unser Geschäft geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.
Bereits im Geschäftsjahr 2020/21 hat die EVN die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. Im Sommer 2021 erfolgte der Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTi), wobei sich die EVN insgesamt fünf Reduktionsziele setzte. Damit leistet die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bewertung von Vermögenswerten wird in regelmäßigen Abständen evaluiert. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses zum 30. September 2022 wurden die Chancen und Risiken in Bezug auf den Klimawandel und die Ziele unserer Strategie, Nachhaltigkeit und Klimaschutz einschließlich der Klimaneutralität, zugrunde gelegt. Wesentliche und vorhersehbare Einflüsse mit Auswirkungen auf die Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge wurden im Abschluss berücksichtigt.
Makroökonomisches Umfeld vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie, des Ukrainekriegs und der hohen Inflation
Mögliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekriegs wurden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen überprüft.
Infolge der Covid-19-Pandemie sowie der wirtschaftlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg ist mit einem Anstieg der Insolvenzen in den kommenden Jahren zu rechnen. Insofern wird erwartet, dass damit auch die Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle analog zu vorangegangenen Geschäftsjahren bereits in einer "Forward-Looking-Komponente" berücksichtigt.
Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Die eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen haben bislang dazu beigetragen, dass es zu keinen sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen kam. Nach Auslaufen der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und damit einhergehend einen Anstieg der Forderungsausfälle. In Vorbereitung darauf hat der EVN Konzern über die Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2021/22 eine um 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kreditbzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).
Der Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat zu einem äußerst belasteten Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation sowie zu einer Reihe von wechselseitigen Sanktionen sowohl durch die EU als auch durch die Russische Föderation geführt. In der Folge sind die Energiepreise in einem noch nie da gewesenem Ausmaß angestiegen. Diese Entwicklung zieht operative Belastungen für die EVN in der laufenden Periode nach sich, da die Anpassung der Endkund*innenpreise aufgrund der Vertragsbedingungen erst verspätet bzw. in Südosteuropa infolge der regulatorischen Rahmenbedingungen erst in einer späteren Periode erfolgen kann. Darüber hinaus führen die hohen Energiepreise zu höheren Forderungen an Kund*innen und damit einhergehend zu möglichen höheren Forderungsausfällen. Die infolge der Covid-19-Pandemie berücksichtigte Forward-Looking-Komponente ist nach derzeitiger Einschätzung für die erwarteten Forderungsausfälle angemessen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regierungen in Österreich, Bulgarien, Kroatien und Nordmazedonien eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stützung der Haushalts- und Gewerbekund*innen ergriffen haben (u. a. Kompensationszahlungen für Netzverluste, Energiegutscheine, Subvention der Energiepreise bei den Endkund*innen etc.).
Globale Verwerfungen sowie eine geänderte Risiko- und Ertragserwartung des Konzerns für zukünftige Projekte erforderten die Wertminderung des Firmenwerts des internationalen Projektgeschäfts zum 31. März 2022 (siehe Erläuterung 35. Immaterielle Vermögenswerte).
Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat die EVN die Blockheizkraftwerke in Moskau am 31. März 2022 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen und zur Gänze wertgemindert (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen). Darüber hinaus hat sich die EVN dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen, und führt aktuell Verhandlungen zur Veräußerung der Blockheizkraftwerke in Russland (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Abgesehen von den Preissteigerungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN, ist die EVN im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen auch von den stark steigenden Inflationsraten betroffen. Diese Kostensteigerungen können eventuell nur verzögert an die Kund*innen weitergegeben werden. Diese makroökonomischen Entwicklungen können – direkt und indirekt – zudem auch die Energienachfrage negativ beeinflussen und gemeinsam mit den Kostensteigerungen zu Ergebnisbelastungen führen.
Mögliche Gaslieferstopps aus Russland könnten je nach Zeitpunkt und Dauer Auswirkungen auf die Gasversorgung der Kund*innen der EVN haben. Das Volumen an nicht-russischem Gas sowie eine strategische Gasbevorratung werden vor diesem Hintergrund kontinuierlich ausgebaut. Maßnahmen zur Versorgungssicherheit sind mit höheren Kosten verbunden und können zu Ergebnisbelastungen in einzelnen Perioden führen.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie in den Vorjahren nur punktuell beeinträchtigte. Die aktuell hohen Energiepreise führten zu einer starken Ergebnisbelastung im Energievertrieb, während in der erneuerbaren Energieerzeugung dadurch positive Ergebnisbeiträge realisiert werden konnten. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.
24. Grundsätze zur Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger*innen gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung).
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
25. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kunden bzw. den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
| Umsatzerlöse | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen | 3.995,3 | 2.515,3 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 66,9 –120,4 |
|
| Summe | 4.062,2 | 2.394,9 |
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe von 44,9 Mio. Euro enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat EVN im Geschäftsjahr 2021/22 erstmals wesentliche Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe von 22,1 Mio. Euro erfasst. Hierbei handelt es sich sich um Vorhalteleistungen eines Kraftwerks, die dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der EVN zuzurechnen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:
| Erlöse aus Verträgen nach Segmenten und Produkten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Strom | 405,4 | 203,6 |
| Gas | 57,7 | 41,0 |
| Wärme | 186,3 | 144,0 |
| Sonstige | 34,3 | 32,6 |
| Energie | 683,7 | 421,3 |
| Strom | 95,3 | 69,0 |
| Sonstige | 64,2 | 58,2 |
| Erzeugung | 159,5 | 127,1 |
| Strom | 331,3 | 310,6 |
| Gas | 103,7 | 107,2 |
| Sonstige | 82,2 | 77,3 |
| Netze | 517,3 | 495,1 |
| Strom | 1.973,4 | 1.027,3 |
| Gas | 9,4 | 6,4 |
| Wärme | 11,2 | 9,2 |
| Sonstige | 8,4 | 4,5 |
| Südosteuropa | 2.002,4 | 1.047,4 |
| Umweltdienstleistungen | 604,3 | 398,7 |
| Strom | 6,1 | 5,0 |
| Wärme | 1,5 | 1,3 |
| Umwelt | 611,8 | 405,0 |
| Sonstige | 20,6 | 19,4 |
| Alle sonstigen Segmente | 20,6 | 19,4 |
| Summe | 3.995,3 | 2.515,3 |
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 53,1 Mio. Euro (Vorjahr: 55,6 Mio. Euro).
Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die stark gestiegenen Energiepreise bzw. im Segment Umwelt vor allem auf das internationale Projektgeschäft zurückzuführen. Insbesondere das im Sommer 2020 gestartete Abwasserprojekt in Kuwait leistete einen entscheidenden Beitrag dazu.
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden und zum 30. September 2022 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 875,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1.333,7 Mio. Euro). Davon betreffen 812,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1.272,5 Mio. Euro) Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten vier Jahre erfolgen. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis | |||
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2021/22 | |||
| Mio. EUR | |||
| <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
| Baukostenzuschüsse | 6,3 | 25,4 | 30,7 |
| Summe | 6,3 | 25,4 | 30,7 |
| Geschäftsjahr 2020/21 | |||
| Mio. EUR | |||
| <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
| Baukostenzuschüsse | 6,1 | 24,2 | 30,9 |
| Summe | 6,1 | 24,2 | 30,9 |
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskund*innenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.
26. Sonstige betriebliche Erträge
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 53,3 | 64,8 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 31,8 | 33,3 |
| Entschädigungen und Vergütungen | 14,1 | 7,8 |
| Miet- und Pachterträge | 3,0 | 2,9 |
| Gewinne aus Entkonsolidierungen | – | 25,6 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | –2,8 | –0,8 |
| Bestandsveränderungen | –5,2 | 8,0 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 15,4 | 108,5 |
| Summe | 109,5 | 250,1 |
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf den Ausstieg aus der Beteiligung am Kraftwerk Walsum10 zurückzuführen. Im Vorjahr hatte die EVN zunächst ein Strombezugsrecht aus dem Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 150 MW übernommen. In diesem Zusammenhang hatte die EVN aufgrund der damit verbundenen Vermarktungsrisiken eine Ausgleichszahlung erhalten und in Höhe von 93,2 Mio. Euro als sonstigen betrieblichen Ertrag abgebildet. Darüber hinaus war infolge der Veräußerung der als Joint Operation einbezogenen 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH per 30. September 2021 sowie der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags im Ausmaß von insgesamt 410 MW am Kraftwerk Walsum 10 ein Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 25,6 Mio. Euro erfasst worden.
Der Anstieg der Entschädigungen und Vergütungen resultiert im Wesentlichen aus Gewährleistungsansprüchen in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Zusammenhang mit einem Abwasserreinigungssystem.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
27. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Strombezugskosten | 1.803,0 | 904,6 |
| Gasbezugskosten | 382,8 | 86,8 |
| Sonstiger Energieaufwand | 92,4 | 73,3 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | 2.278,2 | 1.064,7 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | 707,1 | 509,2 |
| Summe | 2.985,3 | 1.573,9 |
Der Anstieg der Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger ist insbesondere auf den starken Anstieg der Energiepreise zurückzuführen. Da der Anstieg der Energiebeschaffungskosten infolge regulatorischer und vertraglicher Bedingungen nicht zur Gänze in derselben Periode, sondern erst in Folgeperioden weitergegeben werden kann, führt dies zu einem negativen operativen Ergebniseffekt und zu Periodenverschiebungen.
Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden der EVN Ausgleichszahlungen für die stark gestiegenen Beschaffungskosten für Gas sowie Netzverluste seitens der bulgarischen Regierung zuerkannt. Insofern wurden Kompensationszahlungen in Höhe von 102,7 Mio. Euro gemäß IAS 20.29 in der Position "Fremdstrombezug und Energieträger" aufwandsreduzierend erfasst.
In den Materialaufwendungen sind Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich enthalten. Diese führten im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt zu einer Aufwandserhöhung um 49,2 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwandsreduktion um 39,4 Mio. Euro).
Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten, den Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate sowie Bewertungseffekte aus derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich.
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.
28. Personalaufwand
| Personalaufwand | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Gehälter und Löhne | 287,8 | 282,7 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 5,1 | 5,1 |
| Aufwendungen für Pensionen | 10,4 | 6,8 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
60,4 | 59,0 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 8,4 | 7,7 |
| Summe | 372,2 | 361,3 |
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 7,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,1 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) enthalten.
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:
| Mitarbeiter*innen nach Segmenten1) | 2021/22 | 2020/21 |
|---|---|---|
| Erzeugung | 229 | 249 |
| Netze | 1.345 | 1.327 |
| Energie | 274 | 284 |
| Südosteuropa | 4.114 | 4.155 |
| Umwelt | 622 | 555 |
| Alle sonstigen Segmente | 550 | 555 |
| Summe | 7.135 | 7.126 |
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 97,7 % aus Angestellten und zu 2,3 % aus Arbeiter*innen zusammen (Vorjahr: 97,6 % Angestellte und 2,4 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeiter*innen unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
29. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| Sonstige betriebliche Aufwendungen Mio. EUR |
2021/22 | 2020/21 |
|---|---|---|
| Forderungswertberichtigungen/Forderungsabschreibungen | 38,0 | 7,0 |
| Betriebssteuern und Abgaben | 18,4 | 18,4 |
| Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken | 14,2 | 9,7 |
| Instandhaltung | 13,7 | 10,5 |
| Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen | 12,8 | 10,0 |
| Telekommunikation und Portospesen | 11,4 | 11,0 |
| Versicherungen | 11,2 | 11,7 |
| Werbeaufwand | 10,3 | 10,4 |
| Mieten | 4,5 | 2,4 |
| Weiterbildung | 2,1 | 1,6 |
| Sonstige übrige Aufwendungen | 21,9 | 20,4 |
| Summe | 158,4 | 113,0 |
Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst nicht kapitalisierte Mietaufwendungen (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen) sowie Änderungen von Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien. Darüber hinaus sind auch Aufwendungen enthalten, die nicht im Scope von IFRS 16 enthalten sind.
Der starke Anstieg der Forderungswertberichtigungen resultiert primär aus einem höheren Forderungsbestand in Nordmazedonien. Darüber hinaus wurden aufgrund des beobachtbaren Zahlungsverhaltens höhere Ausfallquoten angenommen. Wie im Vorjahr wird auch im Geschäftsjahr 2021/22 eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich erwarteter künftiger Forderungsaussfälle berücksichtigt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.
30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| RAG | 51,7 | 40,4 |
| Burgenland Energie | 14,4 | 12,6 |
| ZOV; ZOV UIP | 12,0 | 12,1 |
| Verbund Innkraftwerke | 8,2 | 27,5 |
| EVN KG | 7,2 | 117,2 |
| Umm Al Hayman | 4,6 | 1,8 |
| Ashta | 0,7 | 24,0 |
| EnergieAllianz | –2,4 | 2,2 |
| Andere Gesellschaften | 2,5 | 1,8 |
| Summe | 98,9 | 239,6 |
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging im Geschäftsjahr 2021/22 auf 98,9 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 239,6 Mio. Euro). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf stark steigende Energiebeschaffungskosten der EVN KG zurückzuführen. Darüber hinaus wird dieser Effekt durch die im Vorjahr vorgenommenen Zuschreibungen der Verbund Innkraftwerke sowie des Wasserkraftwerks Ashta verstärkt (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 73,4 | 24,5 |
| Sachanlagen | 338,8 | 402,5 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte1) | 20,6 | 25,5 |
| Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | – | –0,1 |
| Zuschreibungen auf Sachanlagen | –9,6 | –2,4 |
| Summe | 423,2 | 450,1 |
| 1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten | ||
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Abschreibungen | 318,0 | 337,7 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) | 114,8 | 114,8 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) | –9,6 | –2,5 |
| Summe | 423,2 | 450,1 |
1) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen
32. Finanzergebnis
| Finanzergebnis | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Beteiligungsergebnis | ||
| Dividendenzahlungen | 51,4 | 37,3 |
| davon Verbund AG | 46,1 | 32,9 |
| davon Verbund Hydro Power GmbH | 3,5 | 2,4 |
| davon Wiener Börse AG | 1,5 | 1,8 |
| davon andere Gesellschaften | 0,4 | 0,2 |
| Bewertungsergebnisse /Abgänge | – | 0,3 |
| Summe Beteiligungsergebnis | 51,4 | 37,6 |
| Zinsergebnis | ||
| Zinserträge aus Vermögenswerten | 1,7 | 1,8 |
| Übrige Zinserträge | 3,7 | 4,3 |
| Summe Zinserträge | 5,4 | 6,1 |
| Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten | –29,2 | –52,6 |
| Zinsaufwand Personalrückstellungen | –4,1 | –3,9 |
| Übrige Zinsaufwendungen | –4,7 | –2,8 |
| Summe Zinsaufwendungen | –37,9 | –59,4 |
| Summe Zinsergebnis | –32,5 | –53,3 |
| Sonstiges Finanzergebnis | ||
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens | –3,3 | 2,7 |
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen | –5,8 | –3,4 |
| Währungskursgewinne/-verluste | –25,5 | –3,5 |
| Übriges Finanzergebnis | –14,7 | – |
| Summe sonstiges Finanzergebnis | –49,4 | –4,3 |
| Finanzergebnis | –30,5 | –20,0 |
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapiere des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die Reduktion der Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung der Joint Operation Walsum 10 zurückzuführen.
Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 33,8 Mio. Euro (Vorjahr: 55,4 Mio. Euro).
Der Anstieg im übrigen Finanzergebnis resultiert aus der Wertminderung von Ausleihungen in Höhe von 14,6 Mio. Euro. Diese betrafen Ausleihungen an einer at Equity einbezogenen Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
33. Ertragsteuern
| Ertragsteuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand | 50,9 | 37,8 |
| davon österreichische Gesellschaften | 32,3 | 26,2 |
| davon ausländische Gesellschaften | 18,6 | 11,6 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand | 13,1 | –23,1 |
| davon österreichische Gesellschaften | –1,2 | 22,4 |
| davon ausländische Gesellschaften | 14,4 | –45,4 |
| Summe | 64,0 | 14,7 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2022 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2021/22 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:
| Ermittlung des Effektivsteuersatzes | 2021/22 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 301,2 | 366,4 | |||
| Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz | 25,0 | 75,3 | 25,0 | 91,6 | |
| – Abweichende ausländische Steuersätze |
–3,9 | –11,8 | –2,6 | –9,4 | |
| – Effekt aus Steuersatzänderung |
–1,3 | –4,0 | – | – | |
| – Steuerfreie Beteiligungserträge |
–11,9 | –35,8 | –12,7 | –46,5 | |
| + Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern |
14,0 | 42,0 | 0,6 | 2,1 | |
| + Abschreibungen auf Firmenwerte |
4,4 | 13,2 | – | – | |
| +/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen | |||||
| auf Konzernforderungen | –2,2 | –6,7 | –3,9 | –14,2 | |
| + Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
1,2 | 3,5 | 0,4 | 1,3 | |
| – Steuerfreie Erträge |
–0,5 | –1,4 | –0,4 | –1,5 | |
| + Aperiodische Steuererhöhungen |
0,1 | 0,2 | –0,3 | –1,0 | |
| –/+ Sonstige Posten | –3,5 | –10,4 | –2,1 | –7,7 | |
| Effektivsteuersatz/-aufwand | 21,3 | 64,0 | 4,0 | 14,7 |
Die Änderungen im Ansatz bzw. in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen bisher angesetzter steuerlicher Verluste zurückzuführen.
Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betreffen großteils die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführte Abschreibung der Beteiligung OOO EVN Umwelt Service und EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH (Vorjahr: OOO EVN Umwelt Service).
Die sonstigen Posten betreffen im Wesentlichen die vertragliche Reduktion der Steuerumlage, die sich an der Verteilungsmethode orientiert.
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2021/22 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 21,3 % (Vorjahr: 4,0 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).
34. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2021/22 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.187.472 Stück (Vorjahr: 178.144.937 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 209,6 Mio. Euro (Vorjahr: 325,3 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2021/22 ein Ergebnis je Aktie von 1,18 Euro (Vorjahr: 1,83 Euro).
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
35. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kund*innenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.
Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
| Geschäftsjahr 2021/22 | Sonstige immaterielle | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte | Summe |
| Bruttowert 30.09.2021 | 216,2 | 442,2 | 59,5 | 717,9 |
| Zugänge | – | 47,8 | – | 47,8 |
| Abgänge | – | –3,6 | – | –3,6 |
| Umbuchungen | – | 0,6 | –0,6 | – |
| Konsolidierungskreisänderungen | 0,2 | – | – | 0,2 |
| Bruttowert 30.09.2022 | 216,4 | 487,1 | 58,9 | 762,3 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 | –160,3 | –298,0 | –43,1 | –501,4 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –16,8 | –3,6 | –20,5 |
| Wertminderungen | –52,9 | –0,1 | – | –52,9 |
| Abgänge | – | 3,6 | – | 3,6 |
| Konsolidierungskreisänderungen | –0,2 | – | – | –0,2 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 | –213,4 | –311,3 | –46,7 | –571,5 |
| Nettowert 30.09.2021 | 55,8 | 144,2 | 16,4 | 216,5 |
| Nettowert 30.09.2022 | 3,0 | 175,8 | 12,1 | 190,9 |
| Geschäftsjahr 2020/21 | Sonstige immaterielle | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte | Summe |
| Bruttowert 30.09.2020 | 216,7 | 435,8 | 65,8 | 718,3 |
| Zugänge | – | 22,9 | 0,6 | 23,5 |
| Abgänge | – | –12,6 | –6,9 | –19,5 |
| Umbuchungen | – | 0,7 | – | 0,7 |
| Konsolidierungskreisänderungen | –0,6 | –4,6 | – | –5,1 |
| Bruttowert 30.09.2021 | 216,2 | 442,2 | 59,5 | 717,9 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 | –160,9 | –294,4 | –46,2 | –501,4 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –17,5 | –3,8 | –21,3 |
| Wertminderungen | – | –3,2 | – | –3,2 |
| Zuschreibungen | – | 0,1 | – | 0,1 |
| Abgänge | – | 12,4 | 6,9 | 19,3 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 0,6 | 4,6 | – | 5,1 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 | –160,3 | –298,0 | –43,1 | –501,4 |
| Nettowert 30.09.2020 | 55,8 | 141,4 | 19,7 | 216,9 |
| Nettowert 30.09.2021 | 55,8 | 144,2 | 16,4 | 216,5 |
In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der Buchwert zum 30. September 2022 beträgt 41,5 Mio. Euro und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.
Der Firmenwert der CGU "Internationales Projektgeschäft" wurde aufgrund geänderter Risiko- und Ertragserwartungen des Konzerns infolge des unsicheren geopolitischen und ökonomischen Umfelds zum 31. März 2022 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Diese ergab eine Wertminderung des erfassten Firmenwerts in Höhe von 52,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 392,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,17 % (Vorjahr: 3,47 %) verwendet. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2021/22 ceteris paribus zu einer Unterdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 77,3 Mio. Euro (Unterdeckung von 28,5 Mio. Euro) gekommen. Bei einem WACC nach Steuern von 3,23 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.
Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden insgesamt 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro) aktiviert.
36. Sachanlagen
.
Entwicklung der Sachanlagen
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 30.09.2021 | 965,6 | 4.729,1 | 2.802,0 | 294,7 | 227,9 | 240,2 | 9.259,5 |
| Währungsdifferenzen | 0,4 | 1,0 | 24,4 | 0,2 | 0,1 | 0,1 | 26,2 |
| Zugänge | 21,8 | 139,0 | 60,3 | 59,8 | 25,7 | 215,7 | 522,3 |
| Abgänge | –20,9 | –10,5 | –45,3 | –34,8 | –13,8 | –1,0 | –126,3 |
| Umbuchungen | 10,8 | 72,1 | 20,0 | – | 0,7 | –103,9 | –0,4 |
| Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
– | – | –79,0 | – | –0,1 | – | –79,1 |
| Bruttowert 30.09.2022 | 977,6 | 4.930,7 | 2.782,4 | 320,0 | 240,5 | 351,0 | 9.602,2 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 | –561,8 | –2.632,4 | –2.073,8 | –133,1 | –154,2 | –11,9 | –5.567,3 |
| Währungsdifferenzen | –0,2 | –0,6 | –23,7 | –0,1 | –0,1 | – | –24,7 |
| Planmäßige Abschreibungen | –25,8 | –120,5 | –81,1 | –23,7 | –25,8 | – | –276,9 |
| Wertminderungen | –3,9 | –43,5 | –14,1 | –0,1 | –0,2 | – | –61,9 |
| Zuschreibungen | 0,5 | 2,3 | 6,8 | – | – | – | 9,6 |
| Abgänge | 20,7 | 10,3 | 44,0 | 30,6 | 13,5 | 0,6 | 119,8 |
| Umbuchungen | 0,5 | – | – | – | – | – | 0,5 |
| Umgliederung in als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte |
– | – | 79,0 | – | 0,1 | – | 79,1 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2022 | –570,1 | –2.784,4 | –2.063,0 | –126,4 | –166,6 | –11,3 | –5.721,7 |
| Nettowert 30.09.2021 | 403,8 | 2.096,7 | 728,2 | 161,6 | 73,6 | 228,3 | 3.692,1 |
| Nettowert 30.09.2022 | 407,5 | 2.146,3 | 719,4 | 193,6 | 73,9 | 339,8 | 3.880,4 |
| Geschäftsjahr 2020/21 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bruttowert 30.09.2020 | 971,3 | 4.567,4 | 3.184,6 | 283,3 | 233,3 | 211,6 | 9.451,4 |
| Währungsdifferenzen | – | 0,2 | 4,7 | – | – | 0,1 | 4,9 |
| Zugänge | 19,3 | 114,7 | 47,3 | 58,9 | 26,7 | 129,1 | 396,1 |
| Abgänge | –23,1 | –10,3 | –48,6 | –50,4 | –26,4 | –1,0 | –159,6 |
| Umbuchungen | 13,5 | 57,0 | 30,9 | 2,8 | –5,2 | –99,3 | –0,3 |
| Konsolidierungskreisänderungen | –15,3 | – | –416,9 | – | –0,6 | –0,3 | –433,1 |
| Bruttowert 30.09.2021 | 965,6 | 4.729,1 | 2.802,0 | 294,7 | 227,9 | 240,2 | 9.259,5 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 | –548,2 | –2.522,3 | –2.347,9 | –163,6 | –153,9 | –12,1 | –5.748,0 |
| Währungsdifferenzen | – | – | –4,0 | – | – | – | –4,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | –27,4 | –118,7 | –98,9 | –19,1 | –26,9 | – | –290,9 |
| Wertminderungen | –22,4 | –0,5 | –88,1 | – | –0,2 | –0,4 | –111,6 |
| Zuschreibungen | 0,8 | 0,4 | 1,2 | – | – | – | 2,4 |
| Abgänge | 20,3 | 8,7 | 46,9 | 49,6 | 26,1 | 0,2 | 151,8 |
| Umbuchungen | –0,2 | – | 0,1 | – | – | – | –0,1 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 15,3 | – | 416,9 | – | 0,6 | 0,3 | 433,1 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 | –561,8 | –2.632,4 | –2.073,8 | –133,1 | –154,2 | –11,9 | –5.567,3 |
| Nettowert 30.09.2020 | 423,0 | 2.045,1 | 836,7 | 119,7 | 79,4 | 199,5 | 3.703,4 |
| Nettowert 30.09.2021 | 403,7 | 2.096,7 | 728,2 | 161,6 | 73,6 | 228,3 | 3.692,1 |
In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 63,5 Mio. Euro (Vorjahr: 59,4 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek
Zum 30. September 2022 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2021/22 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Infolge verschlechterter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden bei bei diversen Wärmeanlagen der EVN Wärme Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Die Impairmentberechnungen führten bei drei Anlagen zu Wertminderungen in Höhe von insgesamt 6,8 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 9,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 5,64 %– 5,66 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 6,67%– 11,03 % entspricht.
Bei der CGU "Gasleitungsnetz Niederösterreich" lag aufgrund der gestiegenen gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC), die über dem für die kommende Regulierungsperiode erwarteten regulierten WACC liegen, ein Triggering Event vor. Der Impairmenttest ergab im Segment Netze eine Wertminderung in Höhe von 32,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 541,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,53 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,88 % entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2021/22 ceteris paribus zu einer Unterdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 84,8 Mio. Euro (Überdeckung in Höhe von 30,5 Mio. Euro) gekommen.
Im Segment Südosteuropa musste aufgrund des gestiegenen WACC eine Werthaltigkeisprüfung bei den Cogeneration-Anlagen der TEZ Plovdiv in Bulgarien durchgeführt werden. Dieser führte zu einer Wertminderung in Höhe von 16,6 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 38,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,78 % verwendet. Dieser entspricht einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,67 %. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet einen Detailplanungszeitraum von vier Jahren, eine Grobplanungsphase bis ins Jahr 2032 sowie eine ewige Rente.
Aufgrund geänderter regulatorischer Rahmenbedingungen in Bulgarien musste der Windpark Kavarna zum 31. Dezember 2021 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen werden. Diese führte zu einer Wertaufholung in Höhe von 6,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 18,4 Mio. Euro (Vorjahr: 12,7 Mio. Euro). Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,31 % für den regulierten Zeitraum und von 4,58 % für den nicht-regulierten Zeitraum verwendet (Vorjahr: 5,24 % bzw. 5,30 %). Zum 30. September 2022 gab es weitere Anhaltspunkte auf Wertänderungen dieser CGU infolge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie des gestiegenen WACC. Der Impairmenttest zum Bilanzstichtag führte zu einer weiteren Wertaufholung von 3,2 Mio. Euro. Damit wurden im Geschäftsjahr 2021/22 Zuschreibungen in Höhe von insgesamt 9,6 Mio. Euro im Segment Erzeugung erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 22,4 Mio. Euro. Für die Diskontierung wurde ein WACC nach Steuern für den regulierten Zeitraum von 7,65 % bzw. für den nicht-regulierten Zeitraum von 7,83 % herangezogen. Dies entspricht einem iterativ abgeleiteteten Diskontierungssatz vor Steuern von 9,79 %.
Infolge der geopolitischen Entwicklungen und der gestiegenen Länderrisikoprämien in Russland wurden die Blockheizkraftwerke in Moskau im zweiten Quartal 2021/22 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen und zur Gänze wertgemindert. Die in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Wertminderung beträgt 5,5 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und ergab einen negativen Betrag. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 16,38 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 18,25 % entspricht.
EVN als Leasingnehmerin
Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 74,0 Mio. Euro (Vorjahr: 68,6 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2022 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 61,8 Mio. Euro (Vorjahr: 60,6 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 6,4 Mio. Euro (Vorjahr: 5,5 Mio. Euro).
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 12,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte 30.09.2021 | 55,8 | 11,4 | 1,0 | 0,4 | 68,6 |
| Zugänge | 7,4 | 3,9 | 0,4 | 0,4 | 12,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | –4,9 | –0,5 | –1,0 | –0,2 | –6,6 |
| Nutzungsrechte 30.09.2022 | 58,4 | 14,8 | 0,3 | 0,5 | 74,0 |
| Geschäftsjahr 2020/21 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte 30.09.2020 | 66,8 | 6,5 | 0,4 | 6,6 | 80,3 |
| Zugänge | 0,2 | 5,2 | 1,0 | 0,1 | 6,6 |
| Planmäßige Abschreibungen | –5,2 | –0,3 | –0,4 | –0,4 | –6,3 |
| Wertminderungen | –12,0 | – | – | – | –12,0 |
| Sonstige Bewegungen | 6,0 | – | – | –6,0 | – |
| Nutzungsrechte 30.09.2021 | 55,8 | 11,4 | 1,0 | 0,4 | 68,6 |
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf 14,0 Mio. Euro. (Vorjahr: 13,3 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwendungen aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus geleisteten Mietvorauszahlungen im Geschäftsjahr 2021/22, die aufgrund der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.
37. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 112 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
| Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen | |
|---|---|
| Geschäftsjahr 2021/22 | |
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2021 | 918,3 |
| Zugänge | 50,0 |
| Bruttowert 30.09.2022 | 968,3 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021 | 659,2 |
| Währungsdifferenzen | 3,8 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 98,9 |
| Ausschüttungen | –152,6 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | 810,3 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2022 | 1.419,7 |
| Nettowert 30.09.2021 | 1.577,5 |
| Nettowert 30.09.2022 | 2.388,0 |
| Geschäftsjahr 2020/21 | |
|---|---|
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2020 | 919,9 |
| Konsolidierungskreisänderungen | –1,5 |
| Bruttowert 30.09.2021 | 918,3 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020 | 82,3 |
| Währungsdifferenzen | –1,2 |
| Abgang Konsolidierungskreis | 1,4 |
| Zuschreibungen | 49,0 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 190,6 |
| Ausschüttungen | –129,4 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | 466,4 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021 | 659,2 |
| Nettowert 30.09.2020 | 1.002,1 |
| Nettowert 30.09.2021 | 1.577,5 |
Aufgrund der starken Energiepreissteigerungen war es erforderlich, der EVN KG einen Eigenkapitalzuschuss zu gewähren, um die Liquidität und die operative Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. Die Zugänge im Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 50 Mio. Euro betreffen ausschließlich diesen Eigenkapitalzuschuss für die EVN KG.
Im Geschäftsjahr 2021/22 erhöhte sich der Beteiligungsansatz der at Equity einbezogenen Unternehmen um insgesamt 810,5 Mio. Euro (Vorjahr: Anstieg um 575,4 Mio. Euro). Dies resultiert im Wesentlichen (768,2 Mio. Euro) aus Marktwertänderungen von als Cash Flow Hedge designierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich und ist auf die Beteiligungen an der EVN KG sowie an der Energie-Allianz zurückzuführen.
Die sludge2energy weist per 30. September 2022 ein negatives Eigenkapital von 7,4 Mio. Euro auf. Die anteilig nicht berücksichtigten überschießenden Verluste der at Equity einbezogenen Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag 3,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro).
38. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 6,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 3.837,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3.848,4 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 190,9 Mio. Euro (Vorjahr: 177,0 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2021/22 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertaufholung von 18,2 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 159,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,46 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 2,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 4,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,53 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2018–2021 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2022 basiert.
Im Segment Sonstige führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren im Geschäftsjahr 2021/22 zu einer Wertminderung von 2,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 26,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,18 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
39. Übrige langfristige Vermögenswerte
| Übrige langfristige Vermögenswerte Mio. EUR |
30.09.2022 | 30.09.2021 |
|---|---|---|
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Wertpapiere | 68,8 | 74,4 |
| Ausleihungen | 25,1 | 35,4 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 12,7 | 14,0 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | – | 4,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13,9 | 10,8 |
| Langfristige sonstige Vermögenswerte | ||
| Vertragsvermögenswerte | 1,9 | 1,2 |
| Vertragskosten | 36,1 | 56,7 |
| Primärenergiereserven | 0,8 | 0,7 |
| Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte | 3,9 | 1,8 |
| Summe | 163,0 | 200,0 |
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften Mio. EUR
| Restlaufzeit zum 30.09.2022 | Restlaufzeit zum 30.09.2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
|
| <5 Jahre | 7,6 | 0,5 | 8,2 | 7,8 | 0,9 | 8,7 |
| >5 Jahre | 5,0 | 0,1 | 5,1 | 6,2 | 0,2 | 6,5 |
| Summe | 12,7 | 0,6 | 13,3 | 14,0 | 1,2 | 15,2 |
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2021/22 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Ansprüche aus Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden.
Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert. Diese werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, so abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und vier Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 20,6 Mio. Euro (Vorjahr: 25,5 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2021/22 verminderte sich der Buchwert auf 36,1 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung 31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).
Kurzfristige Vermögenswerte
40. Vorräte
| Vorräte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| Primärenergievorräte | 120,0 | 8,9 |
| CO2-Emissionszertifikate | 16,9 | 49,0 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte | 62,3 | 26,8 |
| Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge | 7,6 | 11,0 |
| Summe | 206,8 | 95,7 |
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte 117,2 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro). Infolge drohender Gaslieferstopps hat die EVN im Lauf des Geschäftsjahres das Volumen an nicht russischem Gas sowie die strategische Gasbevorratung kontinuierlich ausgebaut. Damit soll einerseits die Versorgungssicherheit für Gaskund*innen des EVN Konzerns gewährleistet werden und andererseits Gas für das Engpassmanagement des Gaskraftwerks zur Verfügung stehen.
Ein Teil der Erdgasvorräte wird seit dem Geschäftsjahr 2019/20 gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2022 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). Zum 30. September 2022 wurde infolge der positiven Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) vorgenommen.
Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet. Der Rückgang der Emissionszertifikate ist im Wesentlichen auf die Veräußerung des als Joint Operation einbezogenen Kohlekraftwerks Walsum 10 im Vorjahr zurückzuführen.
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
41. Forderungen und übrige Vermögenswerte
Forderungen und übrige Vermögenswerte Mio. EUR 30.09.2022 30.09.2021 Finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 306,1 331,0 Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 50,6 55,2 Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 5,9 1,0 Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen 9,2 0,1 Forderungen aus derivativen Geschäften 27,0 58,7 Forderungen aus Leasinggeschäften 1,5 1,4 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 180,9 65,1 581,2 512,3 Sonstige Forderungen Forderungen aus Abgaben und Steuern 48,1 27,2 Geleistete Anzahlungen 142,8 152,4 Vertragsvermögenswerte 221,4 58,0 412,3 237,6 Summe 993,5 749,9
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen und gegenüber Kund*innen aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 61. Risikomanagement.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen, kurzfristige Ausleihungen sowie Forderungen aus Sicherheitseinbehalten im internationalen Projektgeschäft. Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte ist insbesondere auf Fertigungsaufträge im internationalen Projektgeschäft zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden wie im Vorjahr keine Wertminderungen im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten erfasst.
Zum 30. September 2022 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
| Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||
| Fondsanteile | 193,3 | 383,0 | ||
| davon Cash-Fonds | 193,1 | 382,8 | ||
| davon sonstige Fondsprodukte | 0,2 | 0,2 | ||
| Termingelder | 14,4 | 16,1 | ||
| Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel | 9,3 | – | ||
| Summe | 216,8 | 399,1 |
Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgte eine erfolgswirksame Bewertung in Höhe eines Kleinbetrags von unter –0,1 Mio. Euro (Vorjahr: –3,5 Mio. Euro). Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.
In der Position "Beschränkt verfügbare Zahlungsmittel" sind Bankguthaben enthalten, die verpfändet wurden und daher dem Konzern nicht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.
43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
Die EVN betreibt mit ihren zwei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service sowie OOO EVN Umwelt zwei klärschlammbefeuerte Blockheizkraftwerke in Moskau. Diese sind dem Segment Umwelt zugeordnet. Infolge des Ukrainekriegs ist das Verhältnis zwischen der Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und der Russischen Föderation belastet und das Risiko einer geordneten Fortführung des Geschäftsbetriebs in Russland schwieriger kalkulierbar. Angesichts dieser Entwicklungen hat die EVN mögliche Ausstiegsszenarien überprüft. Ein möglicher Verkauf hat sich im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2021/22 als das wahrscheinlichste Szenario konkretisiert, sodass mit einem tatsächlichen Verkauf im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2022/23 gerechnet wird. Aufgrund der konkreten Verkaufsabsicht sowie der fortgeschrittenen Verhandlungen mit einem potenziellen Erwerber ist eine Veräußerung höchstwahrscheinlich. Daher werden die Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit der Veräußerungsgruppe zum 30. September 2022 gemäß IFRS 5 als kurzfristig ausgewiesen.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Wertminderungen in Höhe von 1,8 Mio. Euro erfasst. Darüber hinaus sind Wertminderungen zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zu einem Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro erfasst worden. Die Wertminderungen ergeben sich aus dem niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der Veräußerungsgruppe.
Im sonstigen Ergebnis sind kumulative Aufwendungen, die in Verbindung mit der Veräußerungsgruppe stehen, enthalten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Unterschied aus der Währungsumrechnung –1,5 Mio. Euro.
Am 30. September 2022 wurde die Veräußerungsgruppe zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und umfasste die nachstehenden Vermögenswerte und Schulden.
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 9,3 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 9,3 | |
| Langfristige Schulden | 0,5 | |
| Kurzfristige Schulden | 0,8 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Schulden | 1,3 |
In den kurzfristigen Vermögenswerten sind Bankguthaben von 7,5 Mio. Euro enthalten, die infolge der Sanktionen der Russischen Föderation Verfügungsbeschränkungen unterliegen.
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2021/22 und 2020/21 ist auf Seite 29 dargestellt.
44. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).
45. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 205,2 Mio. Euro (Vorjahr: 204,4 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
46. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.979,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2.863,0 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:
| Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG | |
|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 |
| Ausgewiesener Jahresüberschuss 2021/22 | 354,0 |
| Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2020/21 | 0,1 |
| Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen | –261,0 |
| Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn | 93,1 |
| Vorgeschlagene Gewinnausschüttung | –92,7 |
| Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2022/23 | 0,4 |
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2021/22 in Höhe von 0,52 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 93. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 3. Februar 2022 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2020/21 eine Dividende in Höhe von 0,52 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 92,6 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 9. Februar 2022, Dividendenzahltag der 11. Februar 2022.
47. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 9,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 27) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
| Bewertungsrücklagen Mio. EUR |
Vor Steuern | 30.09.2022 Steuern |
Nach Steuern | Vor Steuern | 30.09.2021 Steuern |
Nach Steuern |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus | ||||||
| finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
3.566,3 | –820,2 | 2.746,1 | 3.563,8 | –890,9 | 2.672,9 |
| Cash Flow Hedges | –206,5 | 55,1 | –151,4 | –22,4 | 6,3 | –16,1 |
| Neubewertungen IAS 19 | –73,0 | 16,3 | –56,7 | –151,0 | 37,1 | –113,9 |
| at Equity einbezogenen Unternehmen | 1.229,9 | –289,7 | 940,2 | 428,8 | –111,1 | 317,7 |
| Summe | 4.516,7 | –1.038,4 | 3.478,3 | 3.819,2 | –958,6 | 2.860,6 |
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2021/22 –43,0 Mio. Euro (Vorjahr: 13,7 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio Hedge sowie aus der Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektgeschäft (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.
48. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 37.888 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 43.464 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
| Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile |
Stückaktien | Eigene Aktien | Im Umlauf befindliche Anteile |
|---|---|---|---|
| 30.09.2020 | 179.878.402 | –1.740.709 | 178.137.693 |
| Erwerb eigener Aktien | – | – | – |
| Verkauf eigener Aktien | – | 43.464 | 43.464 |
| 30.09.2021 | 179.878.402 | –1.697.245 | 178.181.157 |
| Erwerb eigener Aktien | – | – | – |
| Verkauf eigener Aktien | – | 37.888 | 37.888 |
| 30.09.2022 | 179.878.402 | –1.659.357 | 178.219.045 |
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.187.472 Stück (Vorjahr: 178.144.937 Stück).
49. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
Finanzinformationen von Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tochterunternehmen | RBG | BUHO | EVN Macedonia | RBG | BUHO | EVN Macedonia |
| Nicht beherrschende Anteile (%) | 49,97 | 26,37 | 10,0 | 49,97 | 26,37 | 10,0 |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 202,0 | 41,7 | 34,0 | 191,2 | 40,4 | 31,3 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis | 25,8 | 3,8 | 2,5 | 20,2 | 3,4 | 2,8 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden | 24,0 | 2,7 | – | 22,6 | 2,7 | – |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 403,8 | 195,5 | 391,6 | 382,2 | 190,6 | 375,0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0,1 | 9,4 | 140,3 | 0,1 | 9,4 | 62,8 |
| Langfristige Schulden | – | 0,8 | 108,1 | – | 1,0 | 97,8 |
| Kurzfristige Schulden | – | 0,1 | 77,1 | – | – | 23,7 |
| 2021/22 | 2020/21 |
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | – | – | 0,1 | – | – | – |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 51,7 | 14,4 | 29,3 | 40,5 | 12,7 | 27,8 |
| Cash Flow | ||||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 47,9 | 10,4 | 12,2 | 45,1 | 10,3 | 29,7 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | – | – | –34,4 | – | – | –26,4 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –48,0 | –10,4 | 9,8 | –45,2 | –10,4 | –0,2 |
Langfristige Schulden
50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
| Zusammensetzung Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Nominal verzinsung (%) |
Laufzeit | Nominale | Buchwert 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert 30.09.2021 Mio. EUR |
Marktwert 30.09.2022 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen/Namensschuldverschreibung | 556,7 | 319,6 | 480,1 | |||
| JPY-Anleihe | 3,130 | 2009–2024 | 12,0 Mrd. JPY | 87,4 | 95,4 | 88,0 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 100,0 Mio. EUR | 98,6 | 98,5 | 99,1 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 25,0 Mio. EUR | 24,7 | 24,7 | 24,8 |
| EUR-Anleihe | 0,850 | 2020–2035 | 101,0 Mio. EUR | 101,0 | 101,0 | 64,8 |
| Namensschuldverschreibung | 2,005 | 2022–2034 | 5,0 Mio. EUR | 5,0 | – | 3,9 |
| Namensschuldverschreibung | 2,440 | 2022–2037 | 150,0 Mio. EUR | 150,0 | – | 116,3 |
| Namensschuldverschreibung | 3,900 | 2022–2038 | 90,0 Mio. EUR | 90,0 | – | 83,2 |
| Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen)1) | 0,00–4,99 | bis 2068 | – | 594,0 | 399,3 | 552,7 |
| Summe | 1.150,8 | 718,9 | 1.032,9 |
1) Im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgte eine Umgliederung in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 150,1 Mio. Euro.
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
| Fälligkeitsstruktur langfristige | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | Restlaufzeit zum 30.09.2022 | Restlaufzeit zum 30.09.2021 | ||||
| Mio. EUR | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe |
| Anleihen/Namensschuldverschreibung | 87,4 | 469,3 | 556,7 | 95,4 | 224,2 | 319,6 |
| davon fix verzinst | – | 469,3 | 469,3 | – | 224,2 | 224,2 |
| davon variabel verzinst | 87,4 | – | 87,4 | 95,4 | – | 95,4 |
| Bankdarlehen | 235,6 | 358,5 | 594,0 | 79,5 | 319,7 | 399,3 |
| davon fix verzinst | 229,6 | 358,5 | 588,1 | 70,3 | 319,7 | 390,1 |
| davon variabel verzinst | 6,0 | – | 6,0 | 9,2 | – | 9,2 |
| Summe | 323,0 | 827,8 | 1.150,8 | 175,0 | 543,9 | 718,9 |
Anleihen und Namensschuldverschreibungen
Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert.
Die Veränderung resultiert aus der Emission von zwei Namensschuldverschreibungen im April 2022 (Nominale 5 Mio. Euro bzw. 150 Mio. Euro) sowie der Ausgabe einer Namensschuldverschreibung im Juli 2022 (Nominale 90 Mio. Euro). Die sonstigen Veränderungen ergeben sich aus Wertänderungen des abgesicherten Fremdwährungsrisikos aus der JPY-Anleihe.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 247,0 Mio. Euro (Vorjahr: 187,5 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012, im April 2020 sowie im Juli 2022 emittiert wurden.
Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
51. Latente Steuern
| Latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Sozialkapital | –22,9 | –48,0 |
| Verlustvorträge | –13,9 | –59,2 |
| Beteiligungsabschreibungen | –23,8 | –27,4 |
| Sachanlagen | –6,8 | –4,1 |
| Rückstellungen | –11,4 | –3,2 |
| Finanzinstrumente | –72,6 | –21,5 |
| Sonstiges Vermögen | –3,8 | –32,0 |
| Sonstige Schulden | –12,7 | –10,9 |
| Passive latente Steuern | ||
| Sachanlagen | 78,4 | 72,3 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 2,1 | 2,3 |
| Beteiligungen | 1.130,0 | 1.023,9 |
| Rückstellungen | 8,5 | – |
| Finanzinstrumente | 8,2 | 15,9 |
| Sonstiges Vermögen | 4,7 | 40,3 |
| Sonstige Schulden | 7,2 | 17,8 |
| Summe | 1.071,1 | 978,5 |
| davon aktive latente Steuern | –55,6 | –57,0 |
| davon latente Steuerverbindlichkeiten | 1.126,7 | 1.035,4 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Veränderung latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Latenter Steuersaldo 01.10. | 978,5 | 414,6 |
| – Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen | –0,3 | 4,1 |
| – Erfolgswirksame Veränderung | 13,1 | –23,1 |
| – Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage | 79,8 | 582,8 |
| Latenter Steuersaldo 30.09. | 1.071,1 | 978,5 |
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 73,9 Mio. Euro (Vorjahr: 86,9 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 8,6 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 85,7 Mio. Euro (Vorjahr: 111,3 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 325,5 Mio. Euro (Vorjahr: 413,7 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese nicht in absehbarer Zeit realisiert werden können.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen "Finanzinstrumente" mit –119,6 Mio. Euro (Vorjahr: 485,3 Mio. Euro), "Assoziierte Unternehmen" mit 178,6 Mio. Euro (Vorjahr: 109,6 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit 20,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,3 Mio. Euro).
52. Langfristige Rückstellungen
| Langfristige Rückstellungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| Rückstellung für Pensionen | 172,0 | 239,2 |
| Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen | 20,2 | 28,1 |
| Rückstellung für Abfertigungen | 69,7 | 84,6 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 74,3 | 93,4 |
| Summe | 336,2 | 445,3 |
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September 2022 mit 3,7 % (Vorjahr: 1,1 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 3,6 % (Vorjahr: 0,9 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration bei Abfertigungsrückstellungen.
Folgende Parameter werden angewendet:
- Bezugserhöhungen 3,50 % p. a.; Folgejahre 2,25 % p. a. (Vorjahr: Bezugserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
- Pensionserhöhungen 3,50 % p. a.; Folgejahre 2,25 % p. a. (Vorjahr: Pensionserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
- Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
| Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 239,2 | 260,5 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 2,0 | –0,1 |
| + Zinsaufwand | 2,6 | 2,6 |
| – Pensionszahlungen | –12,5 | –13,2 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –59,4 | –10,6 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | –53,1 | –2,8 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | –6,3 | –7,8 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 172,0 | 239,2 |
Zum 30. September 2022 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 11,1 Jahre (Vorjahr: 14,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2022/23 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 12,6 Mio. Euro (Vorjahr: 13,2 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 28,6 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. | 28,1 | |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 0,4 | 0,5 |
| + Zinsaufwand | 0,3 | 0,3 |
| – Pensionszahlungen | –1,2 | –1,0 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –7,4 | –0,4 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | –9,2 | –0,5 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 1,7 | 0,2 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. | 20,2 | 28,1 |
Zum 30. September 2022 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 14,4 Jahre (Vorjahr: 17,8 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2022/23 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 84,6 | 92,4 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) | 3,1 | 3,4 |
| + Zinsaufwand | 0,8 | 0,7 |
| – Abfertigungszahlungen | –7,5 | –10,4 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –11,3 | –1,5 |
| davon aus | ||
| demografische Annahmen | –0,1 | – |
| finanziellen Annahmen | –13,2 | –1,0 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 2,0 | –0,4 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 69,7 | 84,6 |
Zum 30. September 2022 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 7,9 Jahre (Vorjahr: 9,0 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2022/23 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 9,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen
| % | 30.09.2022 | 30.09.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 5,77 | –5,22 | 7,60 | –6,73 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –1,74 | 1,88 | –2,68 | 2,91 |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –8,94 | 10,67 | –11,00 | 13,53 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –4,44 | 4,48 | –5,00 | 5,12 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
| % | 30.09.2022 | 30.09.2021 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 7,56 | –6,73 | 9,69 | –8,44 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | – | – | – | – |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –5,83 | 6,46 | –13,49 | 17,08 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –3,42 | 3,41 | –4,18 | 4,24 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen
| % | 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
||
| Zinssatz | 0,50 | 3,91 | –3,68 | 4,55 | –4,26 | |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –7,45 | 8,31 | –8,41 | 9,41 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR
| Jubiläumsgelder | Mieten für Netzzutritte |
Prozesskosten/ -risiken |
Umwelt- und Entsorgungs risiken |
Übrige langfristige Rückstellungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2021 | 25,1 | 6,3 | 4,6 | 53,5 | 4,0 | 93,4 |
| Zinsaufwand | 0,3 | – | 0,3 | – | – | 0,7 |
| Verwendung | –2,1 | – | – | – | –1,0 | –3,1 |
| Auflösung | –2,9 | –0,1 | –3,4 | –11,1 | –0,3 | –17,8 |
| Zuführung | 0,1 | 0,4 | 0,7 | 1,2 | 0,4 | 2,7 |
| Umgliederung | – | –0,1 | 0,9 | –1,3 | –1,3 | –1,7 |
| Buchwert 30.09.2022 | 20,5 | 6,5 | 3,1 | 42,3 | 1,9 | 74,3 |
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruchund Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 16 Jahren gerechnet.
53. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse Mio. EUR |
Baukostenzuschüsse (IFRS 15) |
Baukostenzuschüsse (IAS 20) |
Investitions zuschüsse |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2021 | 55,1 | 503,3 | 63,8 | 622,2 |
| Währungsdifferenzen | – | 0,2 | – | 0,2 |
| Zugänge | 6,7 | 62,8 | 1,6 | 71,0 |
| Umgliederung | –5,6 | –51,5 | –5,1 | –62,3 |
| Buchwert 30.09.2022 | 56,1 | 514,9 | 60,2 | 631,2 |
54. Übrige langfristige Schulden
| Übrige langfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 63,2 | 27,6 |
| Leasingverbindlichkeiten | 55,4 | 55,1 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 19,2 | 33,3 |
| Summe | 137,8 | 116,0 |
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich sowie aus Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden
| Mio. EUR | |
|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2022 | Restlaufzeit zum 30.09.2021 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | ||
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 63,2 | – | 63,2 | 27,6 | – | 27,6 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 18,4 | 36,9 | 55,4 | 19,9 | 35,2 | 55,1 | |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 16,5 | 2,7 | 19,2 | 30,7 | 2,6 | 33,3 | |
| Summe | 98,1 | 39,7 | 137,8 | 78,2 | 37,9 | 116,0 |
Kurzfristige Schulden
55. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 | |||
| Anleihen | – | 292,2 | |||
| Bankdarlehen | 122,4 | 25,6 | |||
| Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite | 255,1 | 0,2 | |||
| Summe | 377,4 | 318,0 |
Kredite im Ausmaß von 122,4 Mio. Euro (Vorjahr: 25,6 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.
56. Lieferant*innenverbindlichkeiten
In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 128,8 Mio. Euro (Vorjahr: 116,6 Mio. Euro) enthalten.
57. Kurzfristige Rückstellungen
Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
Mio. EUR
| Personalansprüche | Mieten für Netzzutritte |
Prozessrisiken | Sonstige kurzfristige Rückstellungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2021 | 81,2 | 2,6 | 3,7 | 37,3 | 124,8 |
| Verwendung | –12,4 | – | –0,6 | –15,3 | –28,3 |
| Auflösung | – | – | – | –1,0 | –1,0 |
| Zuführung | 14,3 | – | – | 24,1 | 38,4 |
| Umgliederung | –0,1 | 0,1 | –0,9 | 2,5 | 1,7 |
| Buchwert 30.09.2022 | 83,1 | 2,7 | 2,2 | 47,5 | 135,5 |
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 7,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,1 Mio. Euro) ausgewiesen.
Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Drohverlustrückstellungen resultierend aus vertraglichen Verpflichtungen in Höhe von 31,4 Mio. Euro (Vorjahr: 22,0 Mio. Euro) gebildet.
58. Übrige kurzfristige Schulden
| Übrige kurzfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 129,7 | 342,5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 7,3 | 6,3 |
| Zinsenabgrenzungen | 12,1 | 15,1 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 231,3 | 151,7 |
| Leasingverbindlichkeiten | 6,4 | 5,5 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 122,5 | 47,7 |
| 509,3 | 568,9 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 39,5 | 81,8 |
| Erhaltene Anzahlungen | 62,6 | 47,2 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 63,0 | 54,3 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 16,5 | 18,4 |
| Energieabgaben | 4,0 | 32,2 |
| Umsatzsteuer | 8,0 | 21,1 |
| Sonstige Posten | 17,7 | 14,3 |
| 211,3 | 269,4 | |
| Summe | 720,7 | 838,2 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich in Höhe von 210,8 Mio. Euro. Darüber hinaus sind negative Marktwerte aus Devisentermingeschäften für Umweltinfrastrukturprojekte enthalten.
In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kund*innen erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden. Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 81,8 Mio. Euro wurden im Geschäftsjahr 2021/22 als Umsatzerlöse realisiert.
| Segmentberichterstattung | |||
|---|---|---|---|
| -- | -- | -- | -------------------------- |
| Segmentberichterstattung Mio. EUR |
Energie | Erzeugung | Netze | Südosteuropa | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2021/22 | 2020/21 | 2021/22 | 2020/21 | 2021/22 | 2020/21 | 2021/22 | 2020/21 | |
| Außenumsatz | 750,6 | 300,9 | 159,5 | 127,1 | 517,3 | 495,1 | 2.002,4 | 1.047,4 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 13,4 | 10,6 | 264,5 | 202,2 | 63,4 | 58,6 | 1,6 | 0,7 |
| Gesamtumsatz | 764,1 | 311,4 | 424,0 | 329,3 | 580,7 | 553,8 | 2.003,9 | 1.048,1 |
| Operativer Aufwand | –797,1 | –243,8 | –141,9 | –119,0 | –344,2 | –316,5 | –1.861,7 | –909,0 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
6,4 | 120,9 | 10,8 | 52,1 | – | – | – | – |
| EBITDA | –26,7 | 188,6 | 292,9 | 262,5 | 236,5 | 237,3 | 142,2 | 139,0 |
| Abschreibungen | –28,0 | –22,0 | –32,6 | –80,3 | –177,7 | –142,5 | –94,3 | –74,0 |
| davon Wertminderungen | –6,8 | –1,5 | – | –0,3 | –32,9 | – | –16,7 | – |
| davon Zuschreibungen | – | 0,3 | 9,6 | 2,1 | – | – | – | – |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | –54,7 | 166,6 | 260,3 | 184,0 | 58,8 | 94,8 | 48,0 | 65,0 |
| EBIT-Marge (%) | –7,2 | 53,5 | 61,4 | 55,3 | 10,1 | 17,1 | 2,4 | 6,2 |
| Zinserträge | – | – | 0,4 | 0,5 | 0,2 | 0,2 | – | – |
| Zinsaufwendungen | –2,7 | –2,2 | –3,0 | –20,9 | –14,8 | –14,2 | –12,1 | –15,8 |
| Finanzergebnis | –2,7 | –2,1 | –2,4 | –20,2 | –14,5 | –13,9 | –12,5 | –15,7 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –57,3 | 164,5 | 257,9 | 162,0 | 44,4 | 81,0 | 35,4 | 49,4 |
| Firmenwerte | – | – | 1,2 | 1,2 | 1,8 | 1,8 | – | – |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
1.404,3 | 656,2 | 208,6 | 200,5 | – | – | – | – |
| Gesamtvermögen | 1.914,1 | 1.142,4 | 990,9 | 828,4 | 2.313,3 | 2.246,6 | 1.388,6 | 1.242,6 |
| Gesamtschulden | 993,3 | 604,3 | 398,0 | 411,2 | 1.601,4 | 1.448,0 | 1.013,4 | 869,0 |
| Investitionen1) | 43,0 | 21,1 | 56,6 | 27,2 | 334,3 | 249,0 | 110,0 | 100,4 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentberichterstattung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Umwelt | Alle sonstigen Segmente | Konsolidierung1) | Summe | ||||
| 2021/22 | 2020/21 | 2021/22 | 2020/21 | 2021/22 | 2020/21 | 2021/22 | 2020/21 | |
| Außenumsatz | 611,8 | 405,0 | 20,6 | 19,4 | – | – | 4.062,2 | 2.394,9 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 0,5 | 0,5 | 75,7 | 75,2 | –419,0 | –347,8 | – | – |
| Gesamtumsatz | 612,3 | 405,5 | 96,3 | 94,6 | –419,0 | –347,8 | 4.062,2 | 2.394,9 |
| Operativer Aufwand | –571,3 | –355,1 | –106,0 | –101,5 | 415,9 | 246,8 | –3.406,3 | –1.798,1 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
15,6 | 13,6 | 66,2 | 53,0 | – | – | 98,9 | 239,6 |
| EBITDA | 56,5 | 64,0 | 56,5 | 46,1 | –3,2 | –101,0 | 754,8 | 836,5 |
| Abschreibungen | –91,4 | –37,5 | –2,4 | –2,3 | 3,2 | –91,5 | –423,2 | –450,1 |
| davon Wertminderung | –58,4 | – | – | – | – | –113,1 | –114,8 | –114,8 |
| davon Zuschreibung | – | – | – | – | – | – | 9,6 | 2,5 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | –34,9 | 26,5 | 54,0 | 43,8 | – | –192,5 | 331,6 | 386,4 |
| EBIT-Marge (%) | –5,7 | 6,5 | 56,1 | 46,3 | – | – | 8,2 | 16,1 |
| Zinserträge | 1,3 | 1,0 | 24,8 | 26,0 | –21,3 | –21,7 | 5,4 | 6,1 |
| Zinsaufwendungen | –8,1 | –8,2 | –18,3 | –19,7 | 21,2 | 21,7 | –37,9 | –59,4 |
| Finanzergebnis | –45,5 | –10,1 | 62,6 | 56,9 | –15,5 | –15,0 | –30,5 | –20,0 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –80,3 | 16,4 | 116,6 | 100,7 | –15,5 | –207,5 | 301,2 | 366,4 |
| Firmenwerte | – | 52,9 | – | – | – | – | 3,0 | 55,8 |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
172,8 | 145,3 | 602,4 | 575,5 | – | – | 2.388,0 | 1.577,5 |
| Gesamtvermögen | 1.150,9 | 979,3 | 6.575,2 | 6.528,8 | –1.902,4 | –1.828,4 | 12.430,5 | 11.139,8 |
| Gesamtschulden | 934,6 | 771,9 | 2.001,4 | 2.249,5 | –1.832,6 | –1.758,6 | 5.109,3 | 4.595,4 |
| Investitionen2) | 21,4 | 20,7 | 2,1 | 0,1 | –3,5 | –3,5 | 564,0 | 415,0 |
1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Strom | 2.878,4 | 1.495,2 |
| Erdgas | 170,9 | 154,6 |
| Wärme | 198,9 | 154,5 |
| Umweltdienstleistungen | 604,3 | 398,7 |
| Sonstige | 209,7 | 192,0 |
| Summe | 4.062,2 | 2.394,9 |
| Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1) | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Österreich | 1.483,6 | 982,1 |
| Deutschland | 534,5 | 333,3 |
| Bulgarien | 1.320,6 | 651,0 |
| Nordmazedonien | 684,3 | 395,2 |
| Sonstige | 39,2 | 33,3 |
| Summe | 4.062,2 | 2.394,9 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1)
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | |
| Österreich | 163,9 | 2.941,7 | 136,7 | 2.773,8 |
| Deutschland | 0,8 | 11,5 | 41,3 | 12,0 |
| Bulgarien | 11,9 | 539,4 | 21,9 | 530,0 |
| Nordmazedonien | 14,3 | 353,9 | 16,6 | 337,6 |
| Sonstige | – | 34,0 | – | 38,7 |
| Summe | 190,9 | 3.880,4 | 216,5 | 3.692,1 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
| Geschäftsbereiche | Segmente | Wesentliche Aktivitäten | |
|---|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz1) • Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG1) |
|
| Erzeugung | • Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen Produktionskapazitäten zur Netzstabilisierung an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)1) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
||
| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
||
| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in Nordmazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
||
| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung |
|
| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding; diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG2) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
Grundsatz der Segmentzuordnung und der Verrechnungspreise
Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Die Vergleichswerte vergangener Perioden enthalten die als Joint Operation einbezogene 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH, die nach ihrer Veräußerung und der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags aus dem Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 entkonsolidiert wurde. Insofern ergaben sich vor der Entkonsolidierung Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Energie sowie Erzeugung und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH als Joint Operation resultierten.
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen.
Sonstige Angaben
60. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
| Fonds der liquiden Mittel | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| Liquide Mittel | 292,0 | 122,5 |
| davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) | 0,1 | 0,7 |
| davon Guthaben bei Kreditinstituten | 291,9 | 121,8 |
| Kontokorrentverbindlichkeiten | –255,1 | –0,2 |
| Summe | 36,9 | 122,3 |
Zum Bilanzstichtag unterlagen 16,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) Verfügungsbeschränkungen und wurden vom Fonds der liquiden Mittel umgegliedert (siehe auch Erläuterungen 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen sowie 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
| Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) | 53,3 | 64,8 |
| Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) | 5,5 | 5,6 |
| Summe | 58,8 | 70,4 |
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Leasingverbindlichkeiten | Summe |
|---|---|---|---|
| 318,0 | 718,9 | 60,6 | 1.097,5 |
| – | 562,0 | – | 562,0 |
| –317,8 | –2,0 | –6,9 | –327,6 |
| 254,9 | – | – | 254,9 |
| – | 1,8 | – | 1,8 |
| – | –8,3 | – | –8,3 |
| – | 1,6 | – | 1,6 |
| – | – | 8,1 | 8,1 |
| 122,4 | –122,4 | – | – |
| 377,4 | 1.150,8 | 61,8 | 1.590,0 |
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
| Geschäftsjahr 2020/21 | Kurzfristige | Langfristige | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Finanzverbindlichkeiten | Finanzverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten | Summe |
| Stand 01.10.2020 | 110,0 | 1.045,3 | 78,0 | 1.233,3 |
| Einzahlungen | – | 101,0 | – | 101,0 |
| Auszahlungen | –34,5 | – | –7,8 | –42,3 |
| Konsolidierungskreisänderungen | –17,9 | –88,2 | – | –106,1 |
| Umgliederung Fonds der liquiden Mittel | –74,4 | – | – | –74,4 |
| Währungsumrechnung | – | –0,9 | – | –0,9 |
| Veränderung Fair Value | – | –5,7 | – | –5,7 |
| Veränderung Geldbeschaffungskosten | – | 2,2 | – | 2,2 |
| Sonstige Veränderungen | – | – | –9,6 | –9,6 |
| Umbuchungen | 334,9 | –334,9 | – | – |
| Stand 30.09.2021 | 318,0 | 718,9 | 60,6 | 1.097,5 |
61. Risikomanagement
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Marktrisiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.
Zinsrisiken
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 10,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro). Der hier verzeichnete starke Anstieg ist auf die höheren ausstehenden Kredite und Bonds bzw. auf die gestiegene Volatilität auf den Zinsmärkten zurückzuführen.
Währungsrisiken
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, HRK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag ein Cross-Currency Swap abgeschlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman in Kuwait. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partner*innen – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro). Der eingetretene Anstieg ist hauptsächlich auf das oben genannte Projekt und eine erhöhte Volatilität auf den Währungsmärkten zurückzuführen.
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO2- Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO2-Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufsoder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt (siehe auch Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) ergeben.
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 272,0 Mio. Euro (Vorjahr: 188,8 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf die erhöhte Volatilität des Börsekurses der Aktien der Verbund AG im abgelaufenen Geschäftsjahr zurückzuführen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 292,0 Mio. Euro (Vorjahr: 122,5 Mio. Euro), Termingeldern in Höhe von 14,4 Mio. Euro (Vorjahr: 16,1 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 193,3 Mio. Euro (Vorjahr: 383,0 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 227,0 Mio. Euro (Vorjahr: 152,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 17,0 % (Vorjahr: 12,4 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten
| und übrigen Schulden | ||||
|---|---|---|---|---|
| ---------------------- | -- | -- | -- | -- |
| 30.09.2022 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Buchwert | Zahlungsabflüsse | <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre |
| Anleihen | 556,7 | 736,6 | 15,9 | 141,9 | 578,7 |
| Bankdarlehen | 716,4 | 812,0 | 136,0 | 279,3 | 396,8 |
| Leasingverbindlichkeiten | 61,8 | 69,7 | 7,0 | 20,8 | 41,9 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) | 294,4 | 326,6 | 268,9 | 57,7 | – |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 20,6 | 20,6 | 14,1 | 6,5 | – |
| Summe | 1.650,0 | 1.965,4 | 441,8 | 506,2 | 1.017,4 |
| 30.09.2021 Mio. EUR |
Buchwert | Summe Zahlungsabflüsse |
<1 Jahr | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse 1–5 Jahre |
>5 Jahre |
| Anleihen | 611,8 | 701,4 | 313,9 | 123,8 | 263,7 |
| Bankdarlehen | 424,9 | 517,4 | 36,6 | 118,3 | 362,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 60,6 | 67,7 | 6,8 | 21,0 | 39,9 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) | 179,3 | 186,3 | 166,5 | 19,8 | – |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 28,6 | 28,6 | 8,7 | 19,9 | – |
| Summe | 1.305,2 | 1.501,4 | 532,5 | 302,8 | 666,1 |
1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 103
in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.
Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Geschäftspartnerin bzw. den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahent*innen durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahent*innen herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkund*innen und sonstige Debitor*innen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kreditratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert. Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung
- von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
- für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB– oder höher bei der Ratingagentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
- es unwahrscheinlich ist, dass die Schuldnerin bzw. der Schuldner ihrer bzw. seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
- der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
- bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder eine Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
| Geschäftsjahr 2021/22 Mio. EUR |
Äquivalent S&P | Ausfall wahrscheinlichkeit (%)1) |
Ausleihungen | Leasing forderungen |
Bankguthaben2) | Errechnete Wertminderung3) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Ratingklasse 1 | AAA | – | – | 3,3 | 292,0 | – |
| EVN Ratingklasse 2 | Bis AA– | 0,03 | – | 10,8 | – | – |
| EVN Ratingklasse 3 | Bis A– | 0,06 | 17,2 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 4 | Bis BBB– | 0,30 | 11,0 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5a | Bis BB– | 1,45 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5b | Bis B– | 7,47 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5c | Bis D | 9,87 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | 1,2 | – | – | – |
| Summe | – | 29,4 | 14,1 | 292,0 | – |
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60%, bei Corporates 80%)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallswahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
| Geschäftsjahr 2020/21 | Ausfall | Leasing | Errechnete | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Äquivalent S&P | wahrscheinlichkeit (%)1) | Ausleihungen | forderungen | Bankguthaben2) | Wertminderung3) |
| EVN Ratingklasse 1 | AAA | – | – | – | 122,5 | – |
| EVN Ratingklasse 2 | Bis AA– | 0,03 | 18,8 | 6,4 | – | – |
| EVN Ratingklasse 3 | Bis A– | 0,06 | 12,8 | 5,7 | – | – |
| EVN Ratingklasse 4 | Bis BBB– | 0,24 | 7,0 | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5a | Bis BB– | 0,96 | – | 3,3 | – | – |
| EVN Ratingklasse 5b | Bis B– | 6,52 | – | – | – | – |
| EVN Ratingklasse 5c | Bis D | 28,30 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | – | – | – | – |
| Summe | – | 38,6 | 15,4 | 122,5 | – |
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Kontoguthaben eine Ein-Tages-Ausfallswahrscheinlichkeit angesetzt,
bei Geldmarkteinlagen wird die PoD der durchschnittlichen volumsgewichteten Restlaufzeit berücksichtigt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
Infolge der Covid-19-Pandemie sowie der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen von Kund*innen. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen. Allerdings gehen wir davon aus, dass nach Ausklingen dieser staatlichen Maßnahmen angesichts der aktuellen Energiepreissituation infolge des Ukrainekriegs ein Anstieg der Insolvenzen folgen wird. Damit einhergehend erwarten wir künftig höhere Forderungsausfälle. Aus diesem Grund hat die EVN Gruppe über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2021/22 eine um 6,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich 2021/22 Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–1,2 | 0,0 | 44,2 | 44,2 | – |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–1,2 | 1,5 | 6,0 | 5,9 | 0,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 5,5–56,0 | 29,4 | 2,2 | 1,5 | 0,6 |
| Bis 359 Tage überfällig | 7,9–55,2 | 34,3 | 2,4 | 1,5 | 0,8 |
| >360 Tage überfällig | 17,6–100 | 38,1 | 8,8 | 5,5 | 3,4 |
| Summe | 63,5 | 58,6 | 4,9 |
Erwartete Kreditverluste Österreich 2020/21
Mio. EUR
Mio. EUR
Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,1–1,1 | 0,1 | 87,2 | 87,2 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–2,2 | 1,0 | 4,4 | 4,4 | – |
| Bis 179 Tage überfällig | 7,8 –54,5 | 12,8 | 1,2 | 1,0 | 0,2 |
| Bis 359 Tage überfällig | 6,6–54,0 | 18,6 | 1,5 | 1,2 | 0,3 |
| >360 Tage überfällig | 14,4 –100,0 | 30,4 | 7,1 | 4,9 | 2,2 |
| Summe | 101,4 | 98,7 | 2,7 | ||
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2021/22
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,1–1,0 | 0,22 | 51,6 | 51,5 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 1,0–57,6 | 4,01 | 8,5 | 8,1 | 0,3 |
| Bis 179 Tage überfällig | 59,3–77,7 | 65,14 | 0,8 | 0,3 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 75,4–98,5 | 86,71 | 1,1 | 0,1 | 0,9 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,00 | 13,3 | – | 13,3 |
| Summe | 75,2 | 60,1 | 15,1 |
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2020/21
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–0,7 | 0,1 | 61,4 | 61,3 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 3,2–51,8 | 6,9 | 6,7 | 6,3 | 0,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 6,3–64,4 | 50,3 | 1,0 | 0,5 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 38,6–93,4 | 87,3 | 0,9 | 0,1 | 0,8 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 13,1 | – | 13,1 |
| Summe | 83,1 | 68,1 | 14,9 |
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2021/22
Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,4–100 | 39,98 | 123,9 | 74,4 | 49,6 |
| davon Ratenvereinbarungen | 17,5–100,0 | 7,60 | 65,6 | 60,6 | 5,0 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen | 0,4–36,6 | 76,43 | 58,3 | 13,7 | 44,6 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,4–100,0 | 9,11 | 59,9 | 54,5 | 5,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 42,3–100,0 | 88,93 | 10,9 | 1,2 | 9,7 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,6–100,0 | 97,04 | 16,1 | 0,5 | 15,7 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 168,5 | – | 168,5 | |
| Summe | 379,4 | 130,5 | 248,9 |
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2020/21 Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,3–100 | 38,0 | 109,7 | 68,1 | 41,7 |
| davon Ratenvereinbarungen | 15,1–100,0 | 72,8 | 54,2 | 14,7 | 39,5 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen | 0,3 –17,5 | 3,9 | 55,5 | 53,3 | 2,2 |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,3–100,0 | 8,4 | 17,7 | 16,2 | 1,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 33,8–100,0 | 81,0 | 5,1 | 1,0 | 4,2 |
| Bis 359 Tage überfällig | 42,1–100,0 | 96,5 | 9,0 | 0,3 | 8,7 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 168,1 | – | 168,1 |
| Summe | 309,6 | 85,5 | 224,1 |
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".
Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 84,4 Mio. Euro (Vorjahr: 102,7 Mio. Euro) betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggeber*innen um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt. Für Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 59,6 Mio. Euro, die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 18,1 Mio. Euro (Vorjahr: 13,3 Mio. Euro) erfasst.
Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 38,0 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro) erfasst. Die Wertminderung resultierte im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten war wie im Vorjahr nicht erforderlich. Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
| Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Stand 01.10. | 255,0 | 264,6 |
| Zuführung | 38,0 | 7,0 |
| Abgang | –6,0 | –16,6 |
| Stand 30.09. | 287,1 | 255,0 |
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2022 und zum 30. September 2021 entspricht den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
62. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 58,9 % (Vorjahr: 58,7 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 55,8 % (Vorjahr: 92,9 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.
| Kapitalmanagement | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.206,1 | 773,9 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 128,8 | 323,4 |
| Fonds der liquiden Mittel | –36,9 | –122,3 |
| Langfristige und kurzfristige Wertpapiere | –285,6 | –473,5 |
| Langfristige und kurzfristige Ausleihungen | –29,4 | –39,6 |
| Nettofinanzverschuldung | 983,1 | 461,9 |
| Langfristige Personalrückstellungen 2) | 262,0 | 351,9 |
| Nettoverschuldung | 1.245,1 | 813,8 |
| Funds from Operations | 694,1 | 756,2 |
| Eigenkapital | 7.321,1 | 6.544,3 |
| Gearing (%) | 17,0 | 12,4 |
| Net Debt Coverage (%) | 55,8 | 92,9 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.
63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
Mio. EUR
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Klassen | Bewertungs kategorie |
Fair-Value Hierarchie (IFRS 13) |
Buchwert | Fair Value | Buchwert | Fair Value |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige Beteiligungen1) | ||||||
| Beteiligungen | FVOCI | Stufe 3 | 190,3 | 190,3 | 177,0 | 177,0 |
| Andere Beteiligungen | FVOCI | Stufe 1 | 3.837,5 | 3.837,5 | 3.848,4 | 3.848,4 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Wertpapiere | FVTPL | Stufe 1 | 68,8 | 68,8 | 74,4 | 74,4 |
| Ausleihungen | AC | Stufe 2 | 25,1 | 24,4 | 35,4 | 38,5 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | AC | Stufe 2 | 12,7 | 12,1 | 14,0 | 15,2 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | – | – | 4,9 | 4,9 |
| Forderungen | AC | 13,9 | 13,9 | 10,8 | 10,8 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte |
||||||
| Forderungen | AC | 549,5 | 549,5 | 453,6 | 453,6 | |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 3 | 16,2 | 16,2 | 58,7 | 58,7 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 10,8 | 10,8 | ||
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen | FVTPL | Stufe 1 | 216,8 | 216,8 | 399,1 | 399,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||||
| Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten | AC | 292,0 | 292,0 | 122,5 | 122,5 | |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | AC | Stufe 2 | 556,7 | 480,1 | 319,6 | 367,1 |
| Bankdarlehen | AC | Stufe 2 | 594,0 | 552,7 | 399,3 | 467,3 |
| Übrige langfristige Schulden | ||||||
| Sonstige übrige Schulden | AC | 19,2 | 19,2 | 33,3 | 33,3 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 24,1 | 24,1 | 11,6 | 11,6 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 39,1 | 39,1 | 16,0 | 16,0 |
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | AC | 377,4 | 377,4 | 318,0 | 318,0 | |
| Lieferant*innenverbindlichkeiten | AC | 436,7 | 436,7 | 331,7 | 331,7 | |
| Übrige kurzfristige Schulden | ||||||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 278,1 | 278,1 | 417,2 | 417,2 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 97,9 | 97,9 | 141,9 | 141,9 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 133,3 | 133,3 | 9,8 | 9,8 |
| davon aggregiert nach Bewertungskategorie | ||||||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis |
FVOCI | 4.027,7 | – | 4.025,5 | – | |
| Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden |
FVTPL | 312,6 | – | 537,1 | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden |
AC | 3.155,4 | – | 2.455,4 | – | |
| Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden |
FVTPL | 122,1 | – | 153,5 | – |
1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen
| Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien1) Mio. EUR |
2021/22 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Klassen | Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
|
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) |
– | – | – | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) |
–79,7 | –52,7 | –15,6 | –7,0 | |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) |
–7,4 | – | –92,2 | – | |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) | –6,8 | – | 5,1 | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (AC) |
8,1 | – | 5,5 | – | |
| Summe | –85,8 | –52,7 | –97,2 | –7,0 |
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
| Derivative | 30.09.2022 | 30.09.2021 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzinstrumente | Nominalwert1) | Marktwerte2) | Nominalwert1) | Marktwerte2) | ||||||
| Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | |
| Devisentermingeschäfte | ||||||||||
| KWD3) | – | 81,2 | – | –25,6 | –25,6 | – | 89,5 | – | –11,2 | –11,2 |
| USD3) | – | 174,7 | – | –19,5 | –19,5 | – | 174,7 | – | –4,8 | –4,8 |
| USD | – | 40,0 | –0,1 | –0,1 | – | – | – | – | – | |
| BHD | – | 33,4 | – | –1,5 | –1,5 | – | – | – | – | – |
| KWD | – | 3,5 | –0,2 | –0,2 | – | – | – | – | – | |
| PLN | – | 4,9 | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Währungsswaps | ||||||||||
| Mio. JPY (>5 Jahre)3) | 10.000,0 | – | – | –11,1 | –11,1 | 10.000,0 | – | – | –4,4 | –4,4 |
| Zinsswaps | ||||||||||
| Mio. EUR (<5 Jahre)3) | – | – | – | – | – | 10,6 | – | – | –0,1 | –0,1 |
| Derivate Energiebereich | ||||||||||
| Swaps | 2,7 | –4,3 | 10,0 | –8,4 | 1,6 | 24,5 | 47,9 | 30,6 | –7,2 | 23,5 |
| Futures | 25,4 | 32,3 | 3,1 | –0,5 | 2,6 | – | – | – | – | – |
| Forwards | 32,5 | –151,1 | 37,6 | –92,6 | –54,9 | 152,4 | 126,0 | 32,5 | –141,6 | –109,1 |
| Forwards3) 4) | 107,6 | –198,7 | 24,3 | –183,0 | –158,7 | 3,5 | 31,9 | 0,7 | –10,3 | –9,7 |
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
1) In Mio. in Nominalwährung
2) In Mio. Euro
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
4) 31,8 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten) sowie für die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.
JPY-Anleihe
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf 1,0 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 7,8 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –6,8 Mio. Euro; Vorjahr: 0,5 Mio. Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe –5,6 Mio. Euro und Bewertung der Swaps 5,1 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank aufgelöst. Im Zuge der Auflösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zinsrisikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30. September 2022: –0,3 Mio. Euro; Stand 30. September 2021 –0,5 Mio. Euro).
EVN Naturkraft
Der EVN Konzern strebt einen ausgewogenen Mix aus fix und variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten an, der sich an den operativen Gegebenheiten orientiert. Aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungscharakteristiken von Investitionen finden sowohl variabel als auch fix verzinste Finanzierungen Anwendung. Zur Absicherung der oben beschriebenen Risiken wurden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Der Zinsswap für die EVN Naturkraft ist im Geschäftsjahr 2021/22 endfällig ausgelaufen.
Umm Al Hayman
Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman, womit die erwarteten Zahlungen zu 100% abgesichert wurden. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.
Portfolio Hedge
Erstmals hat die EVN im Geschäftsjahr 2020/21 ein Portfolio Hedge eingeführt, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hoch wahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.
Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, und andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt sind, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Cross-Currency Swaps | –11,1 | – | Übrige langfristige Schulden | 10,01) | –6,8 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2021 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
| Cross-Currency Swaps | –4,4 | – | Übrige langfristige Schulden | 10,01) | 5,1 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert | Fair Value Adjustment |
Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
| JPY-Anleihe | –70,9 | –2,3 | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | 7,8 |
| 1) Mrd. JPY Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2021 |
Fair Value | Änderung beizulegender |
|||
| Mio. EUR | Buchwert | Adjustment | Bilanzposten | Nominalbetrag | Zeitwert |
| JPY-Anleihe | –79,0 | –3,0 | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | –5,6 |
| 1) Mrd. JPY | |||||
| Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2022 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
| FX-Forwards (KWD/EUR) | –25,6 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 81,21) | –14,4 | |
| FX-Forwards (USD/EUR) | –19,5 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 174,72) | –14,8 | |
| Kauf Strom-Forwards | –19,9 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 107,6 | –20,6 | |
| Verkauf Strom-Forwards | –138,73) | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | –198,7 | –96,6 | |
| 1) Nominalbetrag in Mio. KWD |
2) Nominalbetrag in Mio. USD
3) 31,8 Mio. Euro negativer Marktwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung erfasst
Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2021
| Mio. EUR | Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|
| Zinsswaps ENK (French Lease) | –0,1 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 13,2 | 0,5 |
| FX-Forwards (KWD/EUR) | –11,2 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 89,51) | –9,1 |
| FX-Forwards (USD/EUR) | –4,8 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 174,72) | –2,9 |
| Bankbestand/Vertragsvermögenswerte (KWD) | 102,4 | Bankbestand/Contract Assets | 35,81) | 1,5 |
| Bankbestand (USD) | –43,0 | Bankbestand | –49,82) | –1,0 |
| Kauf Strom-Forwards | 0,7 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 3,5 | 0,7 |
| Verkauf Strom-Forwards | –10,3 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 31,9 | –10,3 |
1) Nominalbetrag in Mio. KWD
2) Nominalbetrag in Mio. USD
| Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2022 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|---|---|---|
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | –43,1 | –43,8 |
| Auszahlungen aus Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) | – | – |
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | –35,6 | –35,8 |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) | – | – |
| Kauf Strom-Forwards | –9,8 | –19,9 |
| Verkauf Strom-Forwards | –137,1 | –106,9 |
| Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2021 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|---|---|---|
| ENK (French Lease) | 0,5 | 0,1 |
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | 9,1 | –10,0 |
| Auszahlungen aus Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) | –1,5 | 3,4 |
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | 2,9 | –4,3 |
| Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) | 1,0 | –1,8 |
| Kauf Strom-Forwards | 0,7 | 0,7 |
| Verkauf Strom-Forwards | –10,3 | –10,3 |
| Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und GuV 30.09.2022 Mio. EUR |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
|---|---|---|---|---|---|---|
| DBO-Projekt (KWD) | –43,1 | –9,3 | Umsatzerlöse | |||
| BOT-Projekt (USD) | –35,6 | –4,1 | Umsatzerlöse | |||
| Auszahlungen aus Beschaffungen (Planung und firm commitment) |
– | – | – | – | – | 3,4 |
| Auszahlungen aus Beschaffungen (Planung und firm commitment) |
– | – | – | – | – | –1,8 |
| Kauf Strom-Forwards | –9,8 | 10,8 | Umsatzerlöse | |||
| Verkauf Strom-Forwards | –137,1 | –40,5 | Umsatzerlöse |
Änderung
| Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und GuV 30.09.2021 Mio. EUR |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fremdkapitalfinanzierung STEAG-EVN | Sonstiges | |||||
| Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft | 1,6 | – | Finanzergebnis | 12,3 | Zinsaufwand | – |
| ENK (French Lease) | 0,5 | – | – | – | – | |
| DBO-Projekt (KWD) | 9,5 | – | – | –1,4 | Umsatzerlöse | – |
| BOT-Projekt (USD) | 2,9 | – | – | – | Umsatzerlöse | –0,3 |
| Kauf Strom-Forwards | 0,7 | – | – | – | Umsatzerlöse | – |
| Verkauf Strom-Forwards | –10,3 | – | – | – | Umsatzerlöse | – |
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften 30.09.2022
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs
| <1 Jahr | >1 Jahr | |
|---|---|---|
| USD | ||
| Nominalbetrag in USD | 93,7 | 81,0 |
| Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs | 1,1703 | 1,0742 |
| KWD | ||
| Nominalbetrag in KWD | 26,5 | 54,6 |
| Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs | 0,3363 | 0,3489 |
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften 30.09.2021
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs
| <1 Jahr | >1 Jahr | |
|---|---|---|
| USD | ||
| Nominalbetrag in USD | 106,0 | 68,7 |
| Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs | 1,2058 | 1,2058 |
| KWD | ||
| Nominalbetrag in KWD | 63,7 | 25,8 |
| Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs | 0,3713 | 0,3772 |
64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 112 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2021/22 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:
| Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2022 einbezogen wurden |
|---|
| Gesellschaft |
| Bioenergie Steyr GmbH |
| Biowärme Amstetten-West GmbH |
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s. |
| EnergieAllianz |
| EVN KG |
| EVN-WE Wind KG |
| Fernwärme St.Pölten GmbH |
| Fernwärme Steyr GmbH |
| RAG |
| Ashta |
| sludge2energy |
| Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC |
| ZOV |
| Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2022 einbezogen wurden |
Gesellschaft Burgenland Energie Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
| Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen |
30.09.2021 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | |||||||
| Gemeinschaftsunternehmen | EVN KG | RAG | ZOV | Energie Allianz |
EVN KG | RAG | ZOV | Energie Allianz |
| Bilanz | ||||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 160,8 | 527,7 | 160,5 | 77,9 | 39,4 | 600,4 | 179,6 | 13,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.134,3 | 507,8 | 46,8 | 2.313,5 | 766,3 | 63,1 | 80,8 | 941,2 |
| Langfristige Schulden | 2,1 | 261,1 | – | 432,6 | 0,3 | 324,0 | – | 220,8 |
| Kurzfristige Schulden | 462,9 | 501,7 | 15,5 | 757,6 | 365,2 | 88,8 | 46,3 | 325,2 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
||||||||
| Nettovermögen | 830,2 | 272,7 | 191,8 | 1.201,3 | 440,2 | 250,7 | 214,1 | 408,7 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 100,0 | 100,0 | 48,50 | 45,00 | 100,00 | 100,00 | 48,50 | 45,00 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 830,2 | 272,7 | 93,0 | 540,6 | 440,2 | 250,7 | 103,8 | 183,9 |
| +/– Umwertungen | – | 138,8 | 5,9 | – | – | 139,1 | – | – |
| Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
830,2 | 411,4 | 99,0 | 540,6 | 440,2 | 389,8 | 103,8 | 183,9 |
| 2021/22 | 2020/21 | |||||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||||
| Umsatzerlöse | 703,2 | 650,1 | 26,7 | 2.934,0 | 432,4 | 339,5 | 17,6 | 1.338,9 |
| Planmäßige Abschreibungen | –0,6 | –40,1 | – | –0,6 | –0,5 | –40,5 | – | –0,7 |
| Zinserträge | 0,1 | 0,7 | – | – | – | 2,2 | 28,0 | – |
| Zinsaufwendungen | –0,1 | –1,9 | – | –2,0 | – | –1,6 | –1,1 | –0,8 |
| Ertragsteuern | – | –17,4 | –4,6 | 0,2 | – | –14,9 | –5,0 | –0,3 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 7,2 | 51,9 | 21,1 | –5,5 | 117,2 | 47,7 | 22,6 | 5,0 |
| Sonstiges Ergebnis | 409,0 | 17,9 | –0,3 | 1.165,0 | 289,2 | 1,1 | 2,1 | 366,2 |
| Gesamtergebnis | 416,2 | 69,8 | 20,8 | 1.159,5 | 406,4 | 48,8 | 24,7 | 371,2 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 76,2 | 48,0 | 14,6 | – | 56,4 | 45,0 | 13,0 | – |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
| Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil) 2021/22 Mio. EUR |
||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag | 138,7 | 2020/21 103,5 |
||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 7,8 | 3,9 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 23,9 | 9,4 | ||
| Gesamtergebnis | 31,7 | 13,3 |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
| Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen Mio. EUR |
30.09.2022 | 30.09.2021 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Assoziiertes Unternehmen | Verbund IKW |
ZOV UIP | Burgenland Energie |
Verbund IKW |
ZOV UIP | Burgenland Energie |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 1.250,9 | 0,5 | 842,5 | 1.190,2 | 0,3 | 767,3 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 25,9 | 5,3 | 289,8 | 3,8 | 8,2 | 189,8 |
| Langfristige Schulden | 76,3 | – | 178,2 | 63,5 | – | 182,9 |
| Kurzfristige Schulden | 27,9 | 1,7 | 605,9 | 25,9 | 5,2 | 427,3 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
||||||
| Nettovermögen | 1.172,6 | 4,1 | 348,4 | 1.104,7 | 3,3 | 346,9 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 13,00 | 31,00 | 49,00 | 13,00 | 31,00 | 49,00 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 152,4 | 1,3 | 170,7 | 143,6 | 1,0 | 170,0 |
| +/– Umwertungen | 23,4 | 0,1 | 20,3 | 26,2 | – | 15,7 |
| Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
175,9 | 1,4 | 191,0 | 169,8 | 1,0 | 185,6 |
| 2021/22 | 2020/21 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | 152,9 | 23,7 | 528,2 | 96,2 | 14,9 | 336,3 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 72,3 | 5,1 | 23,9 | 27,3 | 4,2 | 20,5 |
| Sonstiges Ergebnis | –6,2 | – | 2,4 | – | – | 0,1 |
| Gesamtergebnis | 66,1 | 5,1 | 26,3 | 27,3 | 4,2 | 20,6 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 1,3 | 1,2 | 10,3 | 1,3 | 1,3 | 10,3 |
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Verpflichtungen und Risiken | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2022 | 30.09.2021 |
| Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften | 82,5 | 95,2 |
| Garantien für Projekte im Umweltbereich | 684,1 | 579,0 |
| Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von | ||
| Energienetzen | 2,0 | 3,7 |
| Kraftwerken | 87,6 | 98,4 |
| Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 218,5 | 191,0 |
| Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen | 0,1 | 0,1 |
| Summe | 1.074,8 | 967,4 |
| davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen | 82,0 | 89,9 |
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 21,2 Mio. Euro (Vorjahr: 10,7 Mio. Euro) gegenüber.
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2021 um 107,4 Mio. Euro auf 1.074,9 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung von Garantien für Projekte im Umweltbereich sowie aus der Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Gegenläufig wirkte eine Reduktion der Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die für die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2022 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 19,8 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 527,5 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2022 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 75,2 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 522,1 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft potenziell gegen die EVN geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.
66. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 112 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.
Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafterin
Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschafterin und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2022 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 28,9 Mio. Euro (Vorjahr: 32,6 Mio. Euro). Alle sonstigen Geschäftsbeziehungen mit der Hauptgesellschafterin bzw. dieser zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
Wiener Stadtwerke GmbH
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 38. Sonstige Beteiligungen).
Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,9 Mio. Euro).
Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien Energie GmbH, einem 100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der Anteile an der EnergieAllianz. Die EnergieAllianz ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskund*innen verantwortlich.
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die EVN Naturkraft und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Umsätze | 449,1 | 252,4 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –144,5 | –28,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 50,6 | 55,2 |
| Sonstige Forderungen | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 120,1 | 18,7 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | – | – |
| Ausleihungen | 11,5 | 20,0 |
| Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling | 8,2 | 323,1 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 0,4 | 0,5 |
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2021/22 | 2020/21 |
| Umsätze | – | – |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –16,2 | –10,2 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1,4 | 0,7 |
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 insgesamt 1.253,5 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge, Vorjahr: 1.225,4 Tsd. Euro).
| Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tsd. EUR | 2021/22 | 2020/21 | ||||
| Fixe Bezüge | Variable Bezüge1) |
Sachbezüge | Fixe Bezüge | Variable Bezüge1) |
Sachbezüge | |
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | 446,9 | 127,4 | 3,4 | 434,8 | 129,3 | 3,3 |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer | 417,1 | 114,4 | 14,1 | 405,8 | 111,7 | 14,0 |
1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2021/22 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von den Zielerreichungen, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2021/22 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in der Höhe von 67,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 65,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in der Höhe von 62,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 60,8 Tsd. Euro) geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2021/22 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Auflösung in Höhe von –2.313,9 Tsd. Euro (davon 71,4 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.609,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung 49,3 Tsd. Euro (davon 64,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –245,6 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Auflösung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von –1.707,4 Tsd. Euro (davon 90,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –2.071,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung 164,9 Tsd. Euro (davon 80,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –193,1 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse in der Höhe von 8,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,7 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in der Höhe von 8,3 Tsd. Euro (Vorjahr 8,1 Tsd. Euro) geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.
Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.008,4 Tsd. Euro (Vorjahr 1.159,3 Tsd. Euro).
Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Ertrag in Höhe von –575,0 Tsd. Euro, der sich aus dem Verbrauch von Rückstellungen sowie Pensionskassenbeiträgen und Beiträgen an die Mitarbeiter*innenvorsorgekasse zusammensetzt (davon 35,0 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –1.155,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 445,5 Tsd. Euro (davon 28,7 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 65,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 156,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 154,7 Tsd. Euro). An die Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 98,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 104,9 Tsd. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2021/22 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2022 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
67. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2022 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 23. November 2022 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:
Am 18. November 2022 kündigte die österreichische Bundesregierung die Umsetzung der EU-Verordnung 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise an, die insbesondere eine zeitlich befristete Erlösbegrenzung für die inframarginale Stromerzeugung sowie einen Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger vorsieht. Die EVN evaluiert die Auswirkungen der neuen Bestimmungen.
68. Angaben über Organe und Arbeitnehmer*innen
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vizepräsidenten Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder Mag. Philipp Gruber
Mag. Georg Bartmann Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Dr. Gustav Dressler Dipl.-Ing. Angela Stransky Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
Arbeitnehmervertreter*innen Friedrich Bußlehner Ing. Paul Hofer Dipl.-Ing. Irene Pugl Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter
69. Freigabe des Konzernabschlusses 2021/22 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN werden am 14. Dezember 2022 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
70. Honorare der Wirtschaftsprüfer*innen
Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2021/22 durch die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro). Davon entfielen 52,1 % (Vorjahr: 76,6 %) auf Prüfungshonorare, 15,6 % (Vorjahr: 6,8 %) auf prüfungsnahe Honorare und 32,3 % (Vorjahr 16,7 %) auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die BDO betrugen konzernweit in Summe 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 67,0 % (Vorjahr: 86,2 %) auf Prüfungshonorar, 14,0 % (Vorjahr: 4,0 %) auf prüfungsnahe Honorare und 19,0 % (Vorjahr: 9,8 %) auf sonstige Beratungsleistungen.
Maria Enzersdorf, am 23. November 2022
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN.
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2022
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2021/22 |
|---|---|---|---|---|
| Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH ("Ashta"), Wien | EVN Naturkraft | 49,99 31.12.2021 | E | |
| Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg | EVN Wärme | 51,00 30.09.2022 | E | |
| Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten | EVN Wärme | 49,00 31.12.2021 | E | |
| Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien | BG SN Holding | 100,00 31.12.2021 | V | |
| ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien | EVN | 45,00 30.09.2022 | E | |
| EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien | BG SV Holding | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien | EVN | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien | BG FW Holding | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Croatia Plin d.o.o ("EVN Croatia"), Zagreb, Kroatien | Kroatien Holding | 100,00 31.12.2021 | V | |
| ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN KG"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | E | |
| EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia/ EVN Supply |
100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria RES | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("EVN Kraftwerk"), Maria Enzersdorf EVN | 100,00 30.09.2022 | V | ||
| EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien | EVN Mazedonien | 90,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia | 100,00 31.12.2021 | V | ||
| EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2021 | V | |
| EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf | EVN/ EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2022 | V |
Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen E: At Equity einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2021/22 |
|---|---|---|---|---|
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG ("EVN-WE Wind KG"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 30.09.2022 | E | |
| Fernwärme St.Pölten GmbH, St.Pölten | EVN | 49,00 31.12.2021 | E | |
| Fernwärme Steyr GmbH, Steyr | EVN Wärme | 49,00 30.09.2022 | E | |
| Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien | BG SE Holding | 76,00 31.12.2021 | V | |
| kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2022 | V | |
| Netz Niederösterreich GmbH ("Netz Niederösterreich"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| Verbund Innkraftwerke GmbH ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland1) | EVN Naturkraft | 13,00 31.12.2021 | E | |
| Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 70,00 30.09.2022 | V | |
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.
| 1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2021/22 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt | EVN Wärme | 90,00 | 807 (765) |
135 (93) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NV |
| cyberGRID Verwaltungs GmbH, Wien | EVN | 100,00 | 5 (–) |
– (–) |
31.03.2022 (–) |
NV |
| cyberGRID GmbH & Co KG, Wien | EVN | 100,00 | 565 (–) |
–137 (–) |
31.03.2022 (–) |
NV |
| Energie Zukunft Niederösterreich GmbH ("EZN"), Heiligenkreuz |
EVN | 50,00 | 1.122 (–) |
–428 (–) |
31.12.2021 (–) |
NE |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN | 100,00 | 413 (424) |
–11 (–13) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NV |
| EVN-ECOWIND Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf |
EVN Naturkraft | 50,00 | 881 (389) |
–28 (–46) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NE |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 | 37 (36) |
1 (1) |
30.09.2021 (30.09.2020) |
NE |
| Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell | EVN Wärme | 48,86 | 286 (134) |
152 (109) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien | EVN Naturkraft | 33,33 | 39 (47) |
3 (3) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG, Wien |
EVN Naturkraft | 33,33 | 9.235 (8.837) |
397 (351) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NE |
| Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH ("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf |
Netz Niederösterreich |
100,00 | 14.923 (14.925) |
–2 (–3) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
| Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, Maria Enzersdorf |
Netz Bet. 31 | 100,00 | 15.427 (15.344) |
187 (418) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥20,0 % per 30. September 2022
| 2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2021/22 |
|---|---|---|---|---|
| Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien | WTE Betrieb | 100,00 30.09.2022 | V | |
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik | WTE | 35,00 31.12.2021 | E | |
| EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf | EVN Umwelt | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2022 | V | |
| EVN Wasser GmbH ("EVN Wasser"), Maria Enzersdorf | EVN/Utilitas | 100,00 30.09.2022 | V | |
| OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2021 | V | |
| OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2021 | V | |
| sludge2energy GmbH ("sludge2energy"), Berching, Deutschland | WTE | 50,00 31.12.2021 | E | |
| Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien | WTE | 100,00 30.09.2022 | V | |
| Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait | WTE | 50,00 31.12.2021 | E | |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland1) | International | 100,00 30.09.2022 | V | |
| WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland1) | WTE | 100,00 30.09.2022 | V | |
| WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland | WTE | 100,00 30.09.2022 | V | |
| WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait | International | 100,00 30.09.2022 | V | |
| WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro | WTE | 100,00 31.12.2021 | V | |
| WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien | WTE | 100,00 30.09.2022 | V | |
| WTE Wassertechnik GmbH ("WTE"), Essen, Deutschland | EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2022 | V | |
| WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen | WTE | 100,00 30.09.2022 | V | |
| Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien | WTE | 48,50 31.12.2021 | E | |
| Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien | WTE | 29,00 31.12.2021 | E | |
1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.
| 2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2021/22 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen |
EVN Umwelt | 26,00 | 260 (234) |
190 (164) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NE |
| EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH ("EVN MVA1"), Essen, Deutschland |
WTE | 100,00 | 0 (–) |
–1.006 (–) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
| EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH in Liqu. ("EVN MVA3"), Maria Enzersdorf |
EVN Umwelt/ Utilitas |
100,00 | 94 (–) |
–5 (–) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
| JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain | WTE | 50,00 | 87 (20) |
41 (0) |
30.09.2021 (30.09.2020) |
NE |
| SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien | WTE | 50,00 | 493 (505) |
–12 (–16) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NE |
| Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland |
WTE | 49,00 | 563 (560) |
3 (3) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NE |
| Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach | EVN Wasser | 50,00 | 866 (866) |
0 (0) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NE |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland |
International | 100,00 | 25 (25) |
0 (0) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
| WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen | WTE | 100,00 | 256 (203) |
16 (16) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
| WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro | WTE Betrieb | 100,00 | –646 (–632) |
–13 (–16) |
31.12.2021 (31.12.2020) |
NV |
| WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf | WTE | 100,00 | 40 (–) |
0 (–) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutschland |
International | 100,00 | 24 (25) |
–1 (0) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2022
| 3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2021/22 |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt |
EVN | 73,63 30.09.2022 | V | |
| Burgenland Energie AG ("Burgenland Energie"), Eisenstadt | BUHO | 49,00 30.09.2022 | E | |
| EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2022 | V | |
| R138-Fonds, Wien | EVN/Netz Niederösterreich/ EVN Wasser |
100,00 30.09.2022 | V | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf | EVN | 50,03 31.03.2022 | V | |
| RAG Austria AG ("RAG"), Wien | RBG | 100,00 31.12.2021 | E | |
| UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 30.09.2022 | V |
| 3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2021/22 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Beteiligung 60 GmbH ("EVN Bet. 60"), Maria Enzersdorf |
Utilitas | 100,00 | 33 (2.295) |
–2 (464) |
30.09.2022 (30.09.2020) |
NV |
| EVN Grundstücksverwaltung Bergern GmbH, Maria Enzersdorf |
EVN Bet. 60 | 100,00 | 27 (2.257) |
–8 (468) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NV |
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien | EVN | 50,00 | 276 (298) |
62 (68) |
30.09.2022 (30.09.2021) |
NE |
| EVN Energieservices GmbH, Maria Enzersdorf | EVN | 50,00 | 32 (–) |
–4 (–) |
30.09.2022 (–) |
NV |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG, Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. September 2022, der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalten
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft
- Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
- Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Energiegeschäften
Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman im internationalen Projektgeschäft
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Mit einem auf den Konzern entfallenden Auftragswert von mehr als 1,2 Mrd. EUR ist das Großprojekt Umm Al Hayman das aktuell größte Errichtungsprojekt im Internationalen Projektgeschäft der EVN. Auftragsgegenstand ist die Planung und der Bau einer Kläranlage bzw. der Bau eines Kanalnetzes mit Pumpstationen in Kuwait. Die für die Anbahnung der Verträge angefallenen Kosten wurden aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf der Projektdurchführung abgeschrieben.
Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, wobei der Leistungsfortschritt auf Basis der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird. Da die Zahlungsströme u. a. im kuwaitischen Dinar bzw. im US-Dollar erfolgen, wurden entsprechende Kursabsicherungen getätigt, um Wechselkursrisiken zum Euro abzufedern. Dabei werden die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge Accounting angewendet, so dass Wertveränderungen der Fremdwährungsderivate
zunächst erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst werden. In Folge der COVID-19-Pandemie ist es zu zeitlichen Verschiebungen gekommen, deren Auswirkungen ebenfalls im Rahmen der Bilanzierung abzuschätzen und zu berücksichtigen sind. Insgesamt ist das Großprojekt als wertmäßig bedeutend für den Konzernabschluss sowie in der bilanziellen Abbildung als komplex einzustufen.
Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung dieses Großprojektes und der damit verbundenen Posten der Konzernbilanz und Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und diese falsch dargestellt werden.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung des Projektes relevanten Prozesse erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Darüber hinaus haben wir uns auch mit den vom Konzern dazu erstellten Bilanzierungsunterlagen und Buchungsanweisungen (Buchungsschablonen) auseinandergesetzt und diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Bilanzierungsstandards (vor allem IFRS 15 – Erlöse aus Kundenverträgen bzw. IFRS 9 – Finanzinstrumente hinsichtlich des Hedge Accounting) gewürdigt. Die auf dem Projekt erfassten Kosten (Fremd- wie Eigenleistungen) haben wir kritisch durchgesehen und stichprobenartig überprüft. Wir haben die Kosten- und Projektberichte eingesehen und die kaufmännisch und technischen Projektverantwortlichen zum aktuellen Baufortschritt befragt. Darüber hinaus wurde eine Besichtigung der Baustelle vorgenommen. Schließlich haben wir auch die Kostenartenberichte mit der Buchhaltung abgestimmt und die Verbuchung in Einklang mit den Buchungsschablonen überprüft.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Grundsätze der Ertragsrealisierung für Errichtungsprojekte sind im Konzernanhang in Abschnitt 20 (Ertragsrealisierung) bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen zu diesem Großprojekt finden sich insbesondere in Abschnitt 23 bei den Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen, in Abschnitt 39 bei den Erläuterungen zur Bilanz in Bezug auf die aktivierten Kosten für die Anbahnung der Verträge sowie bei den sonstigen Angaben im Abschnitt 61 (Risikomanagement) hinsichtlich der Absicherung der Währungsrisiken.
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und at Equity einbezogenen Unternehmen Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2022 einen Buchwert von insgesamt 6.459,3 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 52 % der Bilanzsumme des Konzerns.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes), Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden.
Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchenoder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogenen Unternehmen.
Prüferisches Vorgehen
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung) sowie in den Abschnitten 35 (immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen) und 37 (At Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.
Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Energiegeschäften
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Zur Reduktion von Preisänderungsrisiken setzt der Konzern im Energiebereich derivative Finanzinstrumente ein. Die abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge sowie Swaps zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikaten sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Wesentliche Teile der zum 30.09.2022 vorhandenen Derivate wurden im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert.
Für die Bilanzierung als Hedge Accounting müssen verschiedene formelle wie materielle Kriterien erfüllt sein. Die anzuwendenden Rechnungslegungsbestimmungen sind als komplex einzustufen und erfordern umfangreiche Erläuterungen.
Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass bei Nichtvorliegen der Kriterien für ein Hedge Accounting Marktwertänderungen der betroffenen derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam erfasst werden müssen und sich damit angesichts der hohen Volatilität der beizulegenden Zeitwerte erhebliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis ergeben können.
Prüferisches Vorgehen
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die Organisation des Energiehandels der EVN AG analysiert und das eingerichtete interne Kontrollsystem entlang der Handels- und Bewertungsprozesse beurteilt. Dabei haben wir die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Risikosteuerung- und Risikoüberwachungsprozesse einschließlich der eingesetzten Handelssoftware nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelungen des Hedge Accountings gewürdigt. Darüber hinaus haben wir von Handelspartner*innen Drittbestätigungen eingeholt sowie die Bewertung der Derivate und deren Verbuchung im Konzernabschluss nachvollzogen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die erforderlichen Angaben Konzernanhang enthalten sind.
Verweis auf weitergehende Informationen
Die Grundsätze für die Bilanzierung derivativer Finanzinstrumente im Zusammenhang mit Energiegeschäften sind im Konzernanhang im Abschnitt 9 (derivative Finanzinstrumente) bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen dazu finden sich im Abschnitt 63 (Berichterstattung zu Finanzinstrumenten) im Unterkapitel "Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte" soweit diese sich auf den Energiebereich beziehen. Auf die erfolgsneutralen Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten, auf die die Regelungen von Cashflow-Hedges angewendet werden, wird im Abschnitt 47 (Bewertungsrücklagen) eingegangen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Den nicht finanziellen Bericht und den konsolidierten Corporate Bericht, haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Februar 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Februar 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/21 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 23. November 2022
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Mag. Peter Bartos
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
EVN AG Jahresabschluss 2021/22
nach UGB
EVN AG
EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf Österreich
Sitz der Gesellschaft: 2344 Maria Enzersdorf Registriert Landesgericht Wr. Neustadt FN 72000 h UID Nr. ATU14704505
Inhaltsverzeichnis Inhalt
Jahresabschluss Lagebericht 125
Bilanz zum 30. September 2022 40 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021/22 42 Jahresabschluss 161
Entwicklung des Anlagevermögens 44 Beteiligungen der EVN AG 45 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 46 Bilanz zum 30. September 2022 162 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021/22 164 Entwicklung des Anlagevermögens 166 Beteiligungen der EVN AG 167 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 168
Bericht des Aufsichtsrats 74 Anhang 174
Der vorliegende Jahresabschluss der EVN AG für das Geschäftsjahr 2021/22 wurde nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Lagebericht 4
Anhang 53
Im Geschäftsbericht 2021/22 der EVN wurde ein Konzernabschluss nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Mit dieser Form der Berichterstattung legt die EVN ihren Aktionären und der Öffentlichkeit einen Konzernabschluss vor, der international anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung entspricht. Dieser Geschäftsbericht kann selbstverständlich jederzeit bei der EVN angefordert werden.
Lagebericht
Lagebericht EVN AG für das Geschäftsjahr 2021/22
Bericht des Vorstandes
Energiepolitisches Umfeld
Europäische Energiepolitik im Zeichen der Krise
Als Reaktion auf die durch den Ukrainekrieg entstandenen massiven Verwerfungen im Energiesektor wurden auf EU-Ebene einige zeitlich befristete Gesetze beschlossen. So sieht die Gasspeicher-Verordnung vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre Speicheranlagen bis 1. November 2022 zu mindestens 80 % und in den Folgejahren – ebenfalls jeweils zum 1. November – zu 90 % ihrer Kapazität befüllen müssen. Insgesamt verfolgt die EU das Ziel, im Jahr 2022 einen gemeinsamen Füllstand von 85 % ihrer gesamten Gasspeicherkapazität zu erreichen.
Die Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Strompreise sieht zudem folgende zeitlich befristete Sondermaßnahmen vor:
- Verbindliche und freiwillige Ziele, um den Stromverbrauch zwischen 1. Dezember 2022 und 31. März 2023 zu senken
- Abschöpfung von Markterlösen aus der Stromerzeugung über 180 Euro pro MWh
- Einhebung einer Solidaritätsabgabe auf Grundlage der steuerpflichtigen Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich, wenn die Gewinne über 20 % des Vergleichszeitraums liegen
- Die Mitgliedsstaaten werden die Einnahmen aus den Zufallsgewinnen in der Stromerzeugung und der Solidaritätsabgabe aus dem Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich einsetzen, um Endkunden wie Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise finanziell zu entlasten.
Die Mitgliedsstaaten müssen die Verordnung über die Notfallmaßnahmen bis zum 1. Dezember 2022 national umsetzen, genießen dabei aber in der Ausgestaltung der Ziele und Maßnahmen auf nationaler Ebene Gestaltungsspielraum. Für das Frühjahr 2023 hat die EU auch eine Reform des Strommarktdesigns angekündigt. An den Details wird aktuell auf Expertenebene gearbeitet. Ebenso sind Maßnahmen bei Erdgas in Planung. Der Rat hat beschlossen, dass diese die Einrichtung einer Einkaufsplattform, eine Limitierung von Preisschwankungen an Gasbörsen und die Schaffung neuer Preisindizes umfassen sollen.
Österreichische Krisengesetze
In Österreich wurden ebenfalls diverse Gesetze zur Bewältigung der Energiekrise beschlossen. So regelt eine Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes die Beschaffung strategischer Gasreserven für Österreich. Das neu beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz wiederum hat die Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas zum Ziel, indem Fördermittel für die Beschaffung von Erdgas aus nicht-russischen Quellen sowie für die Umrüstung von Anlagen auf alternative Energieträger zur Verfügung gestellt werden.
Weiters wurden Änderungen des Energielenkungsgesetzes beschlossen, um einen zusätzlichen Anreiz für Einspeicherung und Bevorratung durch die Unternehmen zu schaffen. Ebenso besteht in Österreich ein dreistufiger Gasnotfallplan, der im Krisenfall die Versorgung geschützter Kundengruppen auf Basis des Energielenkungsgesetzes regelt.
Zudem hat die österreichische Bundesregierung im Jahr 2022 mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die der Teuerung infolge der stark gestiegenen Energiekosten entgegenwirken sollen. Zum Teil war der Anspruch auf diese monetären Hilfen an keine Voraussetzungen gebunden, zum Teil setzt er soziale Bedürftigkeit voraus. In Niederösterreich, dem Versorgungsgebiet der EVN, können alle Haushaltskunden von dem durch die Landesregierung beschlossenen Strompreisrabatt profitieren. Energieintensive Unternehmen werden in Österreich durch das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz entlastet.
Im November 2022 kündigte die österreichische Bundesregierung Details zur Umsetzung der EU-Verordnung an, die insbesondere eine zeitlich befristete Erlösbegrenzung für die erneuerbare Erzeugung sowie eine Solidaritätsabgabe vorsieht.
Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union
Die EU arbeitet weiterhin an der Umsetzung diverser Rechtsvorschriften, die im Rahmen des Legislativpakets "Fit for 55" in Kraft treten sollen. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die
Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Die für die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten Inhalte von "Fit for 55" sind:
- Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der EU auf 40 % bis 2030 vorsieht
- Emissionshandels-Richtlinie: Enthält u. a. den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO2- Emissionszertifikate zu reduzieren
- Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor vorsieht
- Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energieverbrauch festlegen soll
- Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltverträglichkeit besteuert werden
Die EU überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier werden künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO2-Abscheidung und -Speicherung erwartet.
Energie- und Klimapolitik Österreich
In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren in Abhängigkeit vom Strompreisniveau mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden.
Bereits im Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.
Anfang Oktober 2022 ist die für die erneuerbare Energieerzeugung wichtige EAG-Marktprämienverordnung 2022 in Kraft getreten. Diese regelt, basierend auf dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), detaillierte Bestimmungen wie beispielsweise die jährlichen Vergabevolumina für Wind- und PV-Projekte oder Höchstpreise für Gebote in Ausschreibungsverfahren und setzt den Rahmen für Fördereinreichungen für die Kalenderjahre 2022 und 2023.
Ein neues Bundes-Energieeffizienzgesetz ist derzeit in Ausarbeitung. In Begutachtung sind aktuell der Entwurf des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes sowie eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, von der sich die Branche effizientere und raschere Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbare Energie erhofft. Im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) wiederum bedarf es noch einer Novelle, die Änderungen für Netzbetreiber bringen soll und das EU-Clean-Energy-Paket national umsetzt.
Wirtschaftliches Umfeld Österreich
Nach einem kräftigen Aufholprozess der Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2021 reduzierte sich das Wachstum im Frühjahr dieses Jahres merkbar. Der Krieg in der Ukraine sowie die strikte Null-Covid-Politik Chinas beschleunigten die ohnehin bereits kräftige Teuerung und verschärften darüber hinaus neuerlich die weltweiten Lieferkettenprobleme. Die große politische Unsicherheit mit stark steigenden Energiepreisen belastete die Wirtschaftsentwicklung in Europa. Nach einem hohen Wirtschaftswachstum von rund 5,2 % im Jahr 2021 erwarten Experten für das laufende Kalenderjahr 2022 nur noch ein Plus zwischen 3,1 % und 3,2 %. Für das kommende Jahr wird mit einer weiteren deutlichen Verlangsamung auf rund 0,4 % gerechnet.
Die österreichische Wirtschaft verzeichnete im ersten Halbjahr 2022 eine durchaus positive Entwicklung. Die Exportwirtschaft profitierte nach der Coronakrise – und unterstützt vom schwachen Eurokurs – von gesteigerter
EVN AG, Maria Enzersdorf
internationaler Nachfrage nach Produkten des verarbeitenden Gewerbes. Durch die Aufhebung coronabedingter Einschränkungen legte auch der private Konsum im Jahresvergleich kräftig zu. Im Einklang mit der Konjunkturabschwächung im Euroraum und der hohen Inflation trübten sich die Rahmenbedingungen in den letzten Monaten jedoch deutlich ein. Mit dem Krieg in der Ukraine stiegen die bereits seit Ende 2021 höheren Energiepreise Anfang 2022 abermals kräftig an. Nach dem Wachstum des BIP um 4,6 % im vergangenen Jahr wird für 2022 ein Wirtschaftswachstum in ähnlicher Höhe – konkret zwischen 3,9 % und 4,8 % – erwartet. Für 2023 rechnen Experten hingegen nur noch mit 0,2 % bis 1,0 % Wachstum.
Energiewirtschaftliches Umfeld
| Energiewirtschaftliches Umfeld - Kennzahlen |
2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl - Brent | EUR/Barrel | 89,5 | 50,4 |
| Erdgas — NCG 1) | EUR/MWh | 123,1 | 26,2 |
| Steinkohle - API#221 | EUR/t | 258,8 | 76,9 |
| CO3-Emissionszertifikate | EUR/t | 78.0 | 40.7 |
| Strom - EPEX Spotmarkt31 | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 258,7 | 64,9 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 296,3 | 75,2 |
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Auf der Vertriebsseite beeinflusst bei den Haushaltskunden vor allem die Witterung die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme, während die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt wird. Für die Erzeugung bzw. Beschaffung spielt zusätzlich zu den Wetterbedingungen auch das geopolitische Umfeld eine zentrale Rolle.
Im Geschäftsjahr 2021/22 präsentierte sich die Witterung unterschiedlich. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich zwar um 5,8 Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt, jedoch um 4,3 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg 2021/22 in Österreich mit einem Plus von 13,7 Prozentpunkte deutlich an, blieb jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt.
Die wirtschaftlichen und geopolitischen Entwicklungen der vergangenen eineinhalb Jahre führten zu massiven Verwerfungen auf den Energiemärkten. Die konjunkturellen Aufholeffekte nach Covid-19, der Krieg in der Ukraine sowie revisionsbedingt geringere Erzeugungskapazitäten in französischen Atomkraftwerken führten kombiniert mit der geringen Wasserführung der Flüsse in Europa zu einem markanten Anstieg der Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas unterlag gravierenden Schwankungen und vervielfachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 26,2 Euro pro MWh auf 123,1 Euro pro MWh. Aufgrund der Unsicherheiten im Zusammenhang mit den laufenden Gaslieferungen zeigte sich die Entwicklung dabei ausgesprochen volatil. Etwas stabiler entwickelte sich der durchschnittliche Preis für CO2-Emissionszertifikate, dieser lag mit 78,0 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2021/22 jedoch ebenfalls um 91,5 % über dem Vorjahreswert.
Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO2-Zertifikate wirkte sich in Folge auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise und einer Verknappung des Erzeugungsangebots bei durchschnittlich 258,7 Euro pro MWh bzw. 296,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 64,9 Euro pro MWh bzw. 74,2 Euro pro MWh).
Wirtschaftliche Entwicklung
Kennzahlen zur Ertragslage
| 2021/22 | 2020/21 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Umsatzerlöse | 790,3 | 369,8 | 420,4 | 113,7% |
Die Umsatzerlöse stiegen auf 790,3 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe von 550,3 Mio. EUR (VJ: 150,3 Mio. EUR), Gaserlösen in Höhe von 55,9 Mio. EUR (VJ: 40,5 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 184,0 Mio. EUR (VJ: 179,1 Mio. EUR) zusammen.
Die Stromerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr um 400,0 Mio. EUR, die Gaserlöse stiegen um 15,5 Mio. EUR und die sonstigen Umsatzerlöse um 5,0 Mio. EUR. Der Anstieg der Strom- und Gaserlöse resultiert hauptsächlich aus gestiegenen Energieabsatzpreisen und positiven Effekten aus Absicherungsgeschäften.
| Berechnung | 2021/22 | 2020/21 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
385,4 | 297,0 | 88,4 | 29,8% |
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2021/22 48,4 Mio. EUR (Vorjahr: 200,4 Mio. EUR). Der Rückgang ist auf den Wegfall von Einmaleffekten aus der Auflösung von Rückstellungen im Vorjahr zurückzuführen.
Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 564,7 Mio. EUR (Vorjahr: 203,1 Mio. EUR). Der Anstieg ist überwiegend auf einen preisbedingten Anstieg der Aufwendungen für Strom- und Gasbezug zurückzuführen.
An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 91,9 Mio. EUR (Vorjahr: 82,3 Mio. EUR) an. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 9,6 Mio. EUR.
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2021/22 73,5 Mio. EUR (Vorjahr: 75,7 Mio. EUR). Bei der EVN AG waren durchschnittlich 546 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 589 Angestellte) beschäftigt. Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR).
Die Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 6,4 Mio. EUR und sind damit um 0,5 Mio. EUR geringer als im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 27,6 Mio. EUR (Vorjahr 112,0 Mio. EUR). Der Rückgang ist auf den Wegfall von Vorjahreseffekten aus Absicherungsgeschäften zurückzuführen.
Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 74,0 Mio. EUR (Vorjahr 89,9 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge, Zuschreibungen zu Finanzanlagen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr von 273,9 Mio. EUR auf 300,5 Mio. EUR. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen beliefen sich auf 8,7 Mio. EUR (VJ: 9,2 Mio. EUR). Die Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen erhöhten sich aufgrund einer Zuschreibung auf 8,7 Mio. EUR (VJ: 2,4 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens verringerten sich vor allem wegen geringerer Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen auf 24,5 Mio. EUR (VJ: 95,4 Mio. EUR).
Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 276,8 Mio. EUR erzielt werden, welches um 105,8 Mio. EUR oder 61,9 % über dem Vorjahr liegt.
Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 350,7 Mio. EUR. Dies bedeutet einen Anstieg von 89,9 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern erhöhte sich um 88,4 Mio. EUR auf 385,4 Mio. EUR.
| Berechnung | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Eigenkapitalrentabilität | Ergebnis vor Steuern durchschnittliches Eigenkapital |
14,2% | 11,5% |
Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2021/22 auf 14,2%. Im Geschäftsjahr 2020/21 betrug diese 11,5%.
| Berechnung | 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern durchschnittliches Gesamtkapital |
8,3% | 6,6% |
Im Geschäftsjahr 2021/22 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 8,3% erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2020/21 betrug diese 6,6%.
Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage
| Berechnung | 30.09.2022 | 30.09.2021 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Nettoverschuldung | Verzinsliches Fremdkapital - Flüssige Mittel |
76,4 | 427,1 | -350,7 | -82,1% |
Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei folgendermaßen:
| Berechnung | 30.09.2022 | 30.09.2021 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Verzinsliches Fremdkapital |
Anleihen +Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten +Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und beteiligten Unternehmen +Rückstellungen für Abfertigungen +Rückstellungen für Pensionen +Rückstellungen für Jubiläumsgelder |
1.855,8 | 1.819,8 | 35,9 | 2,0% |
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Flüssige Mittel | Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Forderungen aus Cash Pooling, Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere des UV sowie aus sonstigem Finanzvermögen |
1.779,4 | 1.392,7 | 386,6 | 27,8% |
| Berechnung | 30.09.2022 | 30.09.2021 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen - langfristiges Umlaufvermögen =Kurzfristiges Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital =Nettoumlaufvermögen |
116,2 | -402,8 | 519,1 | n.a.% |
Der Rückgang des kurzfristigen Fremdkapitals bei gleichzeitigem Anstieg des Umlaufvermögens führte gegenüber dem Vorjahr zu einem Anstieg des Nettoumlaufvermögens auf 116,2 Mio. EUR.
| Berechnung | 30.09.2022 | 30.09.2021 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital Gesamtkapital |
54,5% | 51,9% |
Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2022 4.782,5 Mio. EUR (VJ: 4.523,6 Mio. EUR) und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 258,9 Mio. EUR bzw. 5,7 %. Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich auf 2.608,7 Mio. EUR (VJ: 2.346,6 Mio. EUR).
Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 2,7%-Punkte höheren Eigenkapitalquote.
| Berechnung | 30.09.2022 | 30.09.2021 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Nettoverschuldungsgrad | Nettoverschuldung Eigenkapital |
2,9% | 18,2% |
Geldflussrechnung
| Berechnung | 2021/22 | 2020/21 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | % | ||
| Geldflussrechnung | Geldfluss aus dem Ergebnis | 337,2 | -98,7 | 435,9 | n.a.% |
| Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
360,8 | -142,6 | 503,4 | n.a.% | |
| Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | -194,0 | -40,7 | -153,3 | 376,3% | |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -24,7 | 204,8 | -229,5 | n.a.% | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes |
142,1 | 21,5 | 120,7 | 561,5% |
Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 354,0 Mio. EUR belief sich der Cashflow aus dem Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 337,2 Mio. EUR und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 360,8 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -194,0 Mio. EUR, wobei die Veränderung zum Vorjahr vor allem auf höhere Investitionen in Sachanlagen bei geringeren Einzahlungen aus Anlagenabgängen, BKZ und Investitionszuschüssen zurückzuführen ist.
Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2021/22 durchgeführten Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2020/21 in Höhe von 92,7 Mio. EUR und einem stärkeren Anstieg der lang- als Rückgang der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten weist die EVN AG einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -24,7 Mio. EUR aus.
Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes (bestehend aus Konzern Cashpooling, Taggeldguthaben bei Kreditinstituten und Wertpapieren des Umlaufvermögens) von 142,1 Mio. EUR.
Zweigniederlassungen
EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insbesondere der Kundennutzen hat bei allen Projekten einen hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund werden laufend digitale Anwendungen entwickelt bzw. verbessert, die größeren Komfort für die Kunden und mehr Effizienz im Kundenservice bringen.
In der Berichtsperiode hat die EVN AG insgesamt 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 3,7 % entsprechen.
Einen wesentlichen Schwerpunkt der Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN bildeten im Berichtszeitraum Projekte und Feldversuche, die sich mit der Bündelung und Vermarktung von Flexibilitäten von Privat-, Gewerbe- und Industriebetrieben beschäftigen. Die eingebundenen Verbraucher*innen bilden dazu ein sogenanntes virtuelles Kraftwerk, in dessen Rahmen der Einsatz verbrauchsstarker Anlagen auf Zeiten mit geringerer Stromnachfrage verschoben wird. Dadurch können Spitzenbelastung von Kraftwerken vermieden sowie die Transport- und Verteilnetze entlastet werden. Auch das bidirektionale Laden von E-Fahrzeugen, das die EVN an eigenen Standorten testet, kann wichtige Beiträge zur Flexibilisierung und zum Demand Side Management leisten. Beispiele für Forschungsprojekte sind Green the Flex, Industry4Redispatch, car2flex oder Open Data Platform.
Verstärken konnte sich die EVN auf diesem Gebiet im Berichtszeitraum durch die Akquisition von Cybergrid, einem Unternehmen, das auf die Integration von erneuerbaren Energien und Batteriespeichern sowie die Entwicklung kreativer IT-Lösungen in diesem Bereich spezialisiert ist.
Ebenfalls im Berichtszeitraum gründeten die EVN und die Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich die Energiezukunft Niederösterreich, die mit ihren Dienstleistungen und Services Energiegemeinschaften unterstützt, z. B. bei der Konfiguration oder der Kommunikation mit Behörden, Netzbetreibern und Marktakteuren.
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
- Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
- Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation
der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
- Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Potenzielle Klimarisiken
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
- Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
- Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
- Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
• Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren, erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird
Risikoanalysen im Geschäftsjahr 2021/22
Angesichts der geänderten Gegebenheiten auf den Energiemärkten und der geopolitischen Entwicklungen, vor allem in der Ukraine, führte das zentrale Risikomanagement der EVN im Berichtszeitraum zusätzlich zur regulären Risikoinventur konzernweite Ad-hoc-Analysen durch und berichtete über Risiken sowie Auswirkungen auch dem Aufsichtsrat der EVN. Die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen der aktuellen Situation lassen sich wie bisher den bereits bestehenden Risikokategorien zuordnen. Aus diesem Grund erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg bzw. der Energiemarktkrise identifizierten Risiken entlang der in der Tabelle auf den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien. Als wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen wurden u. a. identifiziert (Auswahl):
- Margenreduktion durch gestiegene Energiebeschaffungskosten
- Aufbau des Working Capitals infolge der Volatilität auf den Energiemärkten und damit Belastung der Liquiditätssituation
- Stabilität der Regulierungssysteme in Bulgarien und Nordmazedonien auch in der aktuellen politischen Unsicherheit
- Zahlungsverzögerungen bis hin zu Zahlungsausfällen bei Handelspartnern bzw. Großkunden
- Lieferstopp von Erdgas nach Österreich und dadurch bedingtes Inkrafttreten staatlicher Energielenkungsmaßnahmen sowie negative Einflüsse auf die Bewirtschaftung der Erdgasspeicher
- Steigende Beschaffungskosten für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Probleme in der Lieferkette
- Cybersecurity
- Sondergesetze zur Erlösbegrenzung der erneuerbaren Erzeugung
Mögliche Risiken bzw. Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden weiterhin beobachtet, haben sich aber reduziert und werden von anderen Themen überlagert.
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und -Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte
Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanzund Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
Einsatz von Finanzinstrumenten
Die EVN setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ein. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen ein Kontrollumfeld geschaffen, welches im Rahmen des Risikomanagements Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung der Anwendung von Derivaten umfasst. Weitere Informationen finden sich im Anhang der EVN AG im Kapitel 3.2.7.
EVN AG, Maria Enzersdorf
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme | |
|---|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsrisiken | |||
| Deckungsbeitragsrisiko (Preis- und Mengeneffekte) |
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umweltbereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Ressourcen für Infrastrukturprojekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) Potenzielles Klimarisiko |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerkskapazitäten |
|
| Lieferantenrisiko | Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
|
| Finanzrisiken | |||
| Fremdwährungsrisiken | Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss; nicht währungskonforme Finanzierung von Konzerngesellschaften |
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente | |
| Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko |
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko |
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien) |
|
| Preis-/Kursänderungsrisiken | Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland Holding AG); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien |
|
| Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) |
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner |
|
| Beteiligungsrisiken | Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft; potenzielles Klimarisiko |
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft |
|
| Rating-Veränderung | Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko |
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanzkennzahlen |
|
| Zinsänderungsrisiken | Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zinsaufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswerten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife |
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen |
| Wertminderungs-/Impairment-Risiken Wertberichtigung von Forderungen; Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeugungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen | |
|---|---|---|
| Haftungsrisiko | Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring |
| Strategie- und Planungsrisiken | ||
| Technologierisiko | Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnissen; Investitionen in die "falschen" Technologien; potenzielles Klimarisiko |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
| Planungsrisiko | Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollständigen Annahmen; Opportunitätsverluste |
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip |
| Organisatorische Risiken | Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnittstellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Betriebsrisiken Infrastrukturrisiken |
Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko |
Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
| Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle |
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko |
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten |
| IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) |
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
| Mitarbeiterrisiken | Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unterkapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Umfeldrisiken | ||
| Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken |
Veränderung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen, Änderung des Förderregimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung |
| Rechts- und Prozessrisiko | Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichtsrechtliche Prüfungen |
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung |
| Soziales und gesamtwirtschaftliches Umfeld |
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanzkrise; Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-) zyklischen stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Optimierungspotenzialen Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko |
|
|---|---|---|
| Vertragsrisiken | Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring |
| Sonstige Risiken | ||
| Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance, Datenschutzrechtliche Vorfälle |
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance Organisation |
| Projektrisiko | Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter |
| Co-Investment-Risiko | Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunternehmen; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung; effizientes Projektmanagement |
| Sabotage | Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen |
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte |
| Imagerisiko | Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko | Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
EVN Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB)
-
- Per 30. September 2022 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
-
- Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ("NLH") und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen "Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung auf Grund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache (nicht aber eine qualifizierte) Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
-
- Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
-
- Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
-
- Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
-
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
-
- Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2021/22 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
-
- Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
-
- Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Nichtfinanzielle Erklärung (Angaben nach § 243b UGB)
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter www.evn.at/corporate-governance-bericht.
Zur konzernweiten Darstellung der nichtfinanziellen Informationen wurde die Option gewählt, einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption des EVN Konzerns finden sich im Berichtsteil "Nichtfinanzieller Bericht" des EVN Ganzheitsberichts 2021/22 und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.
Geschäftsmodell
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 14 Ländern aktiv.
Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe

EVN Wertschöpfungskette

Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft des EVN Konzerns, die EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022.
Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung
Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte – sprich die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) – umfasst, für die wir in der EVN auch den Überbegriff "Nachhaltigkeit" verwenden. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist das Leitmotiv dabei. Neben grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den konzernweiten Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Achtung, zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte sowie globaler Prinzipien ethischen und wirtschaftlichen Handelns. In Kombination mit dem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer Handlungsrahmen, aus dem die EVN in weiterer Folge ihre Kernstrategien ableitet. Ein ganz wesentliches Element ist dabei die Berücksichtigung der Interessen der internen und externen Stakeholder, mit denen sie in vielfältiger Weise in regem Austausch steht.
Den Kern des Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen, die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüfen wir auch stets die Relevanz der einzelnen Stakeholder-Gruppen für unser Unternehmen.
Die EVN Wesentlichkeitsmatrix wird im Dreijahresrhythmus aktualisiert. Da die letzte Stakeholder-Befragung im Frühjahr 2020 und damit während des ersten Lockdowns infolge der Covid-19-Pandemie stattfand, wurde im Folgejahr eine neuerliche Befragung durchgeführt, um die Ergebnisse aus dem Vorjahr zu plausibilisieren.
Dazu wurde eine repräsentative Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die Relevanz der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für die Stakeholder der EVN aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der EVN haben. Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die sich die Berichterstattung konzentriert, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen.


Handlungsfelder
Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Strategie und den Stakeholder-Interessen dient die EVN Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern:
- Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
- Versorgungssicherheit
- Kundenorientierung
- Attraktive Arbeitgeberin
- Klimaschutz
- Umweltschutz
- Innovation und Digitalisierung
- Stakeholder-Dialog
Die nachstehende Tabelle liefert einen Überblick hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Handlungsfelder zu den gemäß NaDiVeG geforderten Angaben und Leistungsindikatoren zu den im Fokus stehenden Belangen in Bezug auf Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.
| EVN Handlungsfeld | Nichtfinanzielle Informationen gem. NaDiVeG |
|---|---|
| Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung | Strategie, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung |
| von Korruption | |
| Versorgungssicherheit | Strategie |
| Kundenorientierung | Einbindung Stakeholder |
| Attraktiver Arbeitgeber | Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, |
| Sozialbelange | |
| Klimaschutz | Umweltbelange |
| Umweltschutz | Umweltbelange |
| Innovation und Digitalisierung | Strategie, Arbeitnehmerbelange |
| Stakeholder-Dialog | Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange |
CSR-Organisation
Die folgende Darstellung illustriert die CSR-Organisation der EVN, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice – insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:
- Der Gesamtvorstand verantwortet das Themenfeld Environment, Social, Governance (ESG) also sämtliche Aspekte und Agenden in Sachen Umweltschutz, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung. Alle diese Themen fließen in die EVN Nachhaltigkeitsstrategie ein. Da der Vorstand – in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung dieser Themen auf der höchsten Unternehmensebene verankert. Zudem tauscht sich der Vorstand regelmäßig mit dem Aufsichtsrat zur Nachhaltigkeitsstrategie aus und berichtet diesem quartalsweise über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen im ESG-Bereich.
- Der viermal jährlich tagende Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche sowie Mitgliedern des abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammen. Das Gremium behandelt auf Managementebene aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt durch seine Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.

Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kundennutzen.
Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards unserer Gruppe sicherstellt. Seine Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in denen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen.
Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder
Die gesellschaftliche Akzeptanz bei der Umsetzung von EVN Projekten ist eine Grundvoraussetzung für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an EVN herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert.
Projektkommunikation
EVN pflegt einen offenen und intensiven Austausch mit relevanten NGOs und Interessenvertretungen, um vertrauensvolle und langfristig tragfähige Beziehungen auch zu jenen Gruppen aufzubauen, die manchen Aktivitäten und Projekten der EVN kritisch gegenüberstehen. Eine gute Gesprächsbasis fördert wechselseitiges Verständnis und ist damit eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei divergierenden Interessenlagen gemeinsam Lösungen entwickeln zu können. Abgesehen von höherer Planungsqualität und -sicherheit trägt die proaktive Einbindung von und Interessenvertretungen in vielen Fällen zu einer intensiveren und professionelleren Kommunikation mit Anrainern und lokalen Initiativen bei. Positiv wirkt sich auch hier die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten aus.
Die Projektkommunikation ist in der EVN institutionalisiert. Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte und Windparks bis hin zu Biomasseanlagen plant und realisiert EVN alle Bauvorhaben unter aktiver Einbindung von
Anrainern, Bürgerinitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen. Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
- Hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern
- Unterstützung der Realisierbarkeit von Projekten
- Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
- Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden
Von Planungsbeginn an fließen auf diese Weise ökologische und soziale Aspekte in die Projektentwicklung ebenso mit ein wie in Due-Diligence- Prüfungen. Diese Prüfungen, die vor jedem Projektstart durchgeführt werden, dienen als Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands bzw. bei entsprechender Projektgröße auch des Aufsichtsrats.
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen führen wir stets nach folgenden Grundsätzen:
- Frühzeitiges Identifizieren der unterschiedlichen Erwartungen und Ansprüchen
- Transparente und umfassende Projektinformation
- Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern (inklusive politischer Entscheidungsträgern)
- Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und gegebenenfalls Vermittlung bei Konflikten
Die Projektkommunikation erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleitern und verantwortlichen, deren Kompetenz in Sachen Projektkommunikation laufend geschult wird. Natürlich können sich die lokalen Stakeholder mit ihren Anliegen auch jederzeit von sich aus an EVN wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den Projektleitern unter der E-Mail-Adresse [email protected] stehen dafür auch das EVN Service-Telefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
Krisenmanagement
Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere Gefährdungsbereiche, die auch die Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen könnten – verfügt die EVN über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne samt den dazugehörigen Schulungsprogrammen. An allen Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen auch regelmäßig trainiert. In Niederösterreich werden zudem regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für alle Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für sämtliche Mitarbeiter.
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Der Betrieb der EVN Infrastruktur und die vielfältigen EVN Dienstleistungen tragen entscheidend zum Funktionieren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft bei. Um diese Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können, ist EVN Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, als Initiativen zu sozialen und ökologischen Themen wären UN Global Compact oder respACT zu nennen. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen unseres Compliance-Management-Systems. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der Europäischen Union eingetragen.
Unternehmensstrategie
Ein klares Wertegerüst und die Fokussierung auf Handlungsfelder, die regelmäßig gemeinsam mit allen Stakeholdern reflektiert und entsprechend priorisiert werden, bilden die Grundlage für das unternehmerische Handeln der EVN. Die Strategie der EVN berücksichtigt – neben den Interessen ihrer internen und externen Stakeholder – auch die potenziellen positiven oder negativen Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit auf sozialem, ökologischem und wirtschaftlichem Gebiet ("Impact-Bewertung"). Als wichtigste Verpflichtung gegenüber ihren Kunden betrachtet die EVN die Sicherstellung einer flächendeckenden und stets verlässlichen Versorgung mit ihren Produkten und Dienstleistungen.
Gleichzeitig ist sich die EVN ihrer hohen Verantwortung bewusst, als bedeutender Marktteilnehmer auch einen aktiven Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Anliegen sowie zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Ein klarer Fokus liegt hier auf dem Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung, deren naturgegebene Volatilität mithilfe von Energiespeichern ausgeglichen wird. Ein zentrales strategisches Ziel bleibt dabei weiterhin der kontinuierliche Ausbau der Netzinfrastruktur in Niederösterreich. Er schafft die Voraussetzungen
EVN AG, Maria Enzersdorf
dafür, die Energiewende zu unterstützen und gleichzeitig Versorgungssicherheit und -qualität nachhaltig zu gewährleisten.
Eine wesentliche Rolle in unserem Strategieprozess spielen die für den Energiesektor relevanten internationalen Rahmenwerke wie die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen und die Zielsetzungen der Energieund Klimapolitik, z. B. das Pariser Klimaabkommen oder der European GreenDeal. Denn sie verändern das Umfeld und die für eine Energieversorgerin maßgeblichen rechtlichen und regulatorischen Vorgaben teils massiv. Die bestimmende Veränderung für die Energiebranche – und damit auch ein zentraler Faktor für die EVN-Strategie – ergibt sich aus dem gesellschaftlichen und politischen Bestreben, das auf eine möglichst rasche Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem abzielt, um die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und schneller zu minimieren. Um diesen Entwicklungen in angemessener Weise gerecht zu werden, hat die EVN auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative entwickelt. Dadurch wurden maßgebliche Zielsetzungen wie die mit der Science Based Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungsziele oder die Klimaneutralität ausgewählter Konzerngesellschaften eng mit der Gesamtstrategie der EVN verknüpft.
EVN Klimainitiative
Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde auf Basis der EVN Strategie 2030 ("Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter.") die EVN Klimainitiative entwickelt, die auf drei Säulen basiert:
- Erarbeitung von Science Based Targets
- Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
- Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz


Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf die EVN bewertet.
Damit steht ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene wird dabei insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde auch der zur Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix eingesetzte Online-Fragebogen genutzt, um sowohl interne als auch externe Stakeholder zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft zu befragen.
Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die– im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und den übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen genutzt bzw. gesetzt werden.
Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus
Angesichts des hohen Stellenwerts, den EVN dem Thema Klimaschutz beimisst, werden in der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben sowie Auswirkungen der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird unterschieden zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen werden aber nicht nur durch das Risikomanagement erfasst, sondern mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäten und Szenarioanalysen analysiert. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die künftige Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Dadurch werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die EVN Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.
Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit der Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, werden regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durchgeführt, die geplante Stillstandszeiten mit sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung werden im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen gemessen und überwacht.
Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten des Unternehmens ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau wird dabei vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung gewährleiste. In Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften wurde dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiterrisiken aber auch auf den Abgang von hochqualifizierten Mitarbeiter oder auf eine bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten. Diesen Risiken wird u. a. mit der Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie unserem internen Kontrollsystem (IKS) begegnet.
Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegt der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
- -
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- -







-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
- -
| A 1 10 10 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 | |||
|---|---|---|---|
-
-
-
-
-
-
-
-




-
-
-
-
-
-
-
-
-
-





| EVN Handlungsfeid und Definition | Impact-Bewertung (Auszug) "-" = negativ; "+" = positiv |
Handhabung - Instrumente und Maßnahmen (Auszug) |
Sustainable Development Goals |
|---|---|---|---|
| Innovation und Digitallslerung stehen für eine vorausschauende Welterentwicklung unseres Ge- schäftsmodells, die u.a. die laufende Anpassung an ein dynamisches Umfeld durch gezleite Innovationen und Digitalisierung Im Fokus hat. |
- Innovative Produkte werden von Kundinnen nicht angenommen - Risiko für Cyberkriminalität steigt Wettbewerbsfählgkeit wird erhalten + Flexiblere Arbeitsbedingungen für MitarbeiterInnen + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Innovationsinitiativen, Intrastruktur- projekte und - Investitionen |
→ Laufendes Monitoring des Innovationsprozesses → Umtangreiche IT-Security-Maßnahmen -> Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten → Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionär*Innenvergütung als Ziel |
图图则正确 1400 Fire Frida (0 |
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-





Voller Einsatz für unsere Kunden und Kundinnen
Die Kunden und ihre Zufriedenheit stehen für die EVN im Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit. Rund 4,8 Mio. Kunden vertrauten im Geschäftsjahr 2021/22 auf die sichere Versorgung mit Energie- sowie Umweltprodukten von der EVN. Im Energiegeschäft in Niederösterreich handelt es sich bei EVN Kunden um Privathaushalte, Gewerbeunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen; im internationalen Umwelt-Projektgeschäft sind es hingegen vorwiegend öffentliche Auftraggeber wie Städte und Gemeinden.
Die aktuellen Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten stellen auch die Kunden der EVN vor große Herausforderungen. Trotz des damit verbundenen enormen Anstiegs an Kontaktaufnahmen über alle bestehenden Kommunikationskanäle nehmen sich die EVN-Mitarbeiter für die Anliegen der Kunden ausreichend Zeit. Denn die Versorgung der Menschen mit elementaren Dienstleistungen hat – besonders in der aktuell schwierigen Zeit – höchste Priorität.
Kundenzufriedenheit wird für die EVN über Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent abgerechnet werden, sowie über hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kunden im effizienten Umgang mit Energie definiert. Innerhalb dieser Eckpunkte setzt die EVN in allen Märkten auf eine faire und professionelle Partnerschaft mit ihren Kunden. Eine permanente und einfache Erreichbarkeit für die Kunden, prompte Bearbeitung von Anfragen oder ein aktives Beschwerdemanagement sind Beispiele hierfür. Internationaler Erfahrungsaustausch und kontinuierliche Schulungen und Trainings von Mitarbeitern mit Kundenkontakt sowie regelmäßige systematische Befragungen der Kunden unterstreichen ebenfalls den hohen
EVN AG, Maria Enzersdorf
Stellenwert der Professionalität im Kundenservice der EVN. In Österreich stellt sich die EVN auch regelmäßig proaktiv externen und unabhängigen Beurteilungen zur Qualität des Kundenservice sowie der Zufriedenheit der Kunden. Beim Customer Loyalty Index wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität unserer Kunden auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu identifizieren, um rasch entsprechend reagieren zu können.
Seit dem Jahr 2011 stand dem Unternehmen mit dem EVN Kundenbeirat ein eigenes Beratungsgremium zur Verfügung, das einen regelmäßigen und systematischen Austausch zu den Anliegen und Bedürfnissen der Kunden mit dem Management und den Experten der EVN ermöglichte. Nach umfassenden Vorbereitungen startet der Kundenbeirat der EVN im Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen Format. Feedbackwillige Kunden können sich dazu seit Oktober 2022 auf freiwilliger Basis online unter https://mein-feedback.at anmelden. Dadurch soll eine große Gruppe an Testkunden entstehen, die sowohl online als auch vor Ort – und damit rasch, flexibel und niederschwellig – um ihre Meinung zu bestehenden sowie geplanten Produkt- und Serviceangeboten gebeten werden kann.
Das Risiko allfälliger negativer Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen unserer Produkte minimiert die EVN durch umsichtiges, verantwortungsvolles Agieren entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Eine zentrale Rolle nimmt dabei das EVN Qualitätsmanagement ein. Es definiert hohe Standards für alle relevanten produktbezogenen Tätigkeiten und Prozesse und sorgt gleichermaßen für deren verlässliche Beachtung. Durch laufende Qualitätssicherung wird im Sinn ganzheitlicher Verantwortung zudem sichergestellt, dass alle Produkte und Dienstleistungen allen Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit der Kunden entsprechen.
Das Wertegerüst der EVN umfasst auch das klare Bekenntnis zu sozialer Verantwortung, das im aktuellen Umfeld nochmals stark an Bedeutung gewinnt. Zur Unterstützung besonderer sozialer Härtefälle wurde heuer ein mit 3 Mio. EUR dotierten Energiehilfe-Fonds eingerichtet, der betroffene Haushalte unterstützen soll. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt durch soziale Institutionen. Im September 2022 wurde unter dem Titel "Stromspar-September" eine Kampagne initiiert, die mit einem breiten Bündel an Kommunikationsmaßnahmen die niederösterreichische Bevölkerung proaktiv über die von Bund, Land und der EVN selbst gestarteten Entlastungsmaßnahmen, neuen Tarifangebote und konkrete Energiespartipps samt konkretem Einsparpotenzial informiert hat.
Umweltbelange
Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind einerseits im Umweltleitbild der EVN und andererseits in der EVN Klimainitiative verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Im Bereich Klimaschutz liegt der Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handels- und Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.
Umweltmanagement in der EVN
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis ein Umweltmanagementsystem. Als integriertes Managementsystem schließt es neben den Anforderungen von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und ISO 14001 auch jene des Umweltschutzes mit ein. Die EMAS-Verordnung schreibt unter anderem die Definition von messbaren Umweltzielen vor. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle unsere aktiven thermischen Kraftwerke in Niederösterreich sowie 64 Wärmeerzeugungs- und vier Kälteanlagen unterliegen diesen Standards. Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr ist zusätzlich auch nach der internationalen Qualitätsnorm ISO 9001 und dem österreichischen Regelwerk für Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert.
Durch die forcierte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, effizienzsteigernde Maßnahmen und die umfassende Beratung der Kunden zur Reduktion ihres Energiebedarfs erbringt die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der österreichischen und europäischen Klimaziele. Eine ausgewogene Mischung aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen ist hier entscheidend. Unser Engagement zum Klimaschutz umfasst unterschiedliche Initiativen und strategische Ansätze:
• Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas
- Steigerung der Energieeffizienz der eigenen Produktionsanlagen und Netze
- Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
- Information und Beratung der Kunden zur Reduktion des Energiebedarfs
- Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und Biogas
- Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z. B. Elektroautos
- Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am Produktmix der EVN
- Zunehmender Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs
- Unterstützung der Transformation der Gasnetze hin zu Biogas und Wasserstoff
Abfall
Die EVN achtet darauf, dass Abfälle – wo dies möglich ist – direkt der Wiederverwendung oder einem Recycling zugeführt werden. Dies geschieht etwa über die direkte Beauftragung von geeigneten Entsorgern oder Verwertern. Außerdem wählen wir Lieferanten von Material und Geräten sowie Entsorgungspartner möglichst nach ökologischen Gesichtspunkten aus.
Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode haben wir keinerlei gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle grenzüberschreitend entsorgt.
| Entwicklung der Abfallmengen1) | 2021/22 | 2020/21 | 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|
| Gefährliche Abfälle und Reststoffe | t | 35 | 31 | 43 |
| Nicht gefährliche Abfälle und Reststoffe | t | 267 | 339 | 395 |
| Export gefährlicher Abfälle | ||||
| Gefährliche Abfälle | t | 0 | 0 | 0 |
1) Ohne Baurestmassen
Sozialbelange
Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:
- Jugend- und Schulplattform: Einen Schwerpunkt der gesellschaftlichen Verantwortung sieht die EVN in der Förderung des Wissens zum Themenkreis "(Sorgsamer Umgang mit) Energie, Energieeffizienz sowie Energiesparen". Zu diesem Zweck hat die EVN das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe mit Kindern und Jugendlichen anbietet.
- EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds, der mit jährlich rund 120.000 Euro dotiert ist, unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expertengremium, das sich zweimal pro Jahr trifft. Die Empfehlungen an den Vorstand der EVN zur Mittelverwendung erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden 14 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 120,0 Tsd. Euro unterstützt.
- Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bietet die EVN ihren Kunden vielfältige Angebote zur Verwendung ihrer Bonuspunkte, die sie laufend anhand ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für den Kunden oder aber als Beitrag zur Unterstützung von Sozialprojekten der EVN eingelöst werden. Auf diese Weise können EVN Kunden ihre gesammelten Bonuspunkte spenden z. B. für bedürftige Familien (in Kooperation mit Caritas und Diakonie), für Tierheime oder für Sozialmärkte.
- evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer internationaler Kunst, die von dem mit renommierten Experten besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Die Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.
Arbeitnehmerbelange
Die EVN legt größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten. Um dieses Bekenntnis zu lückenloser Regeltreue auch wirksam in die Tat umzusetzen, wurde eine breite Palette an Compliance-Richtlinien und -Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten sowie Arbeitsschutz und Unfallvermeidung betreffen.
Als Arbeitgeber ist sich die EVN ihrer Verantwortung bewusst und erfüllt nicht nur ihre gesetzlich definierten Pflichten, sondern erbringt darüber hinaus auch eine Reihe an freiwilligen Leistungen. Fundamentale Prinzipien wie z. B. Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit, eine betriebliche Sozialpartnerschaft oder eine aktive Personalentwicklung sowie -förderung prägen hierbei die Unternehmenskultur.
Zum Bilanzstichtag am 30. September 2022 beschäftigte die EVN 605 Mitarbeiter (Kopfzahl). Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle.
Diversität
Zum Bilanzstichtag 30. September 2022 gehörten der EVN AG 176 Frauen (29,1 %) und 429 Männer (70,9 %) an. Zur Erhöhung des Frauenanteils im Konzern haben wir das Programm "Frauen@EVN" lanciert, das mithilfe bedarfsorientierter Seminare, interner Netzwerkmöglichkeiten und diverser weiterer Initiativen die Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen laufend weiter verbessert. Insbesondere hoch qualifizierte Frauen sollen mit dem Programm in ihrer Karriereplanung und als Führungskräfte unterstützt werden. Ein Mentoring-Programm verfolgt das Ziel, Frauen in der EVN in ihren Führungspositionen zu stärken und Voraussetzungen zu schaffen, durch die die Anzahl an weiblichen Führungskräften erhöht werden kann. Auch die Möglichkeit, als Teilzeitbeschäftigter Führungsverantwortung zu übernehmen, wird von der EVN bewusst unterstützt und gelebt.
Frauen und 7 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten, während 3 Frauen und Männer das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30. September 2022 gab es in der EVN AG in Summe Teilzeitbeschäftigte, davon 56 Frauen und 15 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern an der Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 11,7 %.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie der Grundsätze der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter der EVN ungeachtet Gender, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Weltanschauung und Religion, ihres Alters oder aufgrund allfälliger Beeinträchtigungen gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir Diskriminierung von Mitarbeitern in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab.
Unabhängig vom Geschlecht richtet sich die Vergütung aller Mitarbeiter ausschließlich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit gehört auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2021/22 beschäftigte die EVN AG 13 Menschen aus dieser Personengruppe; dies entspricht einem Anteil von 2,2 % der Gesamtbelegschaft.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein weiteres zentrales Anliegen der EVN ist eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und Familienleben ihrer Mitarbeiter. Als wichtigen Schritt auf diesem Weg wurde im Mai 2011 die "Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern-Wirtschaft" unterzeichnet. Damit bekennt sich die EVN klar zu einer elternorientierten Personalpolitik. In vielen Bereichen können Mitarbeiter etwa ihre Arbeitszeit frei gestalten. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das hohe Flexibilität ermöglicht, sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Darüber hinaus bietet die EVN ihren Mitarbeitern verschiedene Teilzeitmodelle an, die besonders im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle spielen. Seit September 2021 gibt es auch Arbeitsmodelle für mobiles Arbeiten, in deren Rahmen Mitarbeiter bis zu 1.100 Stunden pro Jahr ortsungebunden arbeiten können. Mitarbeiter mit Familienverantwortung werden außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN unterstützt.
Während der Karenzzeit hält die EVN den Kontakt zu ihren Mitarbeitern ganz gezielt aufrecht und erleichtert damit ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus steht den Mitarbeitern in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen. Auch immer mehr männliche Mitarbeiter der EVN nutzen dieses Angebot.
Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und –sicherheit
Ein wesentlicher Themenbereich des EVN Verhaltenskodex befasst sich mit unseren Bestrebungen zur Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung in sämtlichen Unternehmenseinheiten. Zusätzlich zu den zahlreichen europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften definieren wir eigene Grundsätze hinsichtlich Arbeitsund Gesundheitsschutz. Diese Grundsätze sind im Sicherheitsleitbild und in der Sicherheitsstrategie der EVN verankert. Hinzu kommt ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien, die alle mit unserer Tätigkeit verbundenen Sicherheitsrisiken beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeben.
Sämtliche Arbeitsunfälle nahezu aller Mitarbeiter und Leiharbeiter der EVN werden über einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst erfasst und analysiert, und es werden gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientiert sich die EVN an den Anforderungen der ISO 45001. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den Sicherheitsfachkräften wird außerdem sichergestellt, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihren Kenntnissen im Arbeitsschutz der erste Ansprechpartner für Betroffene. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter und Leiharbeiter über Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und darüber beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich.
Eine Reihe von Vorkehrungen und Initiativen, wie z. B. das monatliche Sicherheitsgespräch mit den Vorgesetzten, detaillierte Unterweisungen, E-Learning-Module oder Fachseminare dienen dazu die Mitarbeiter nachhaltig auf dieses Thema zu sensibilisieren.
Im Geschäftsjahr 2021/22 ereignete sich bei der EVN AG fünf Arbeitsunfälle (Vorjahr: 1); der Lost Time Injury Frequency Index (LTIF) betrug 1,7 (Vorjahr: 0,0). Der Arbeitsunfall des Vorjahres stand nicht im Zusammenhang mit einer arbeitsrelevanten Tätigkeit und war damit nicht LTIF relevant.
Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmedizinerinnen für alle Fragen rund um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen unsere Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen Gesundenuntersuchungen, Impfungen, Seh- und Hörtests sowie Präventionsmedizin, aber auch psychologische Beratung, Coaching, Tipps zu gesunder Ernährung sowie spezifische Angebote für Mitarbeiter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare Krankheiten oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft gefährden könnten. Dennoch haben wir Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt – darunter die "Pandemievorsorge EVN", die nach dem Ausbruch von Covid-19 im März 2020 als Grundlage für die ersten gesetzten Maßnahmen Anwendung fand.
Im Berichtszeitraum In den vergangenen Monaten wurde eine spezielle Videoreihe zum Thema "Gesund und positiv mit Herausforderungen umgehen" entwickelt und allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Die Videos bieten Anregungen und Impulse zum positiven Umgang mit Stress und Überbelastung, zur Bewältigung von als schwierig erlebten Situation und Rahmenbedingungen, wie z. B. der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und seinen Auswirkungen auf die Energiemärke oder neuen Arbeitsanforderungen.
Betriebliche Sozialpartnerschaft
Wesentliche unternehmerische Entscheidungen trifft die EVN transparent im Einklang mit ihrem Führungsleitbild und auf Basis der diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen. Auch die Arbeitnehmervertreter werden in diesem Sinn laufend zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. im Vorfeld in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. 100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Mitarbeitervertretungen in Form von Betriebsräten vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche Mindestlöhne geschützt. Die jeweiligen Mitarbeitervertretungen sind regelmäßig maßgeblich in die Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von allen Mitarbeitern der EVN AG an den
EVN AG, Maria Enzersdorf
entsprechenden Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, weiters finden Betriebsratsvertreter sowohl im Aufsichtsrat als auch im Nachhaltigkeitsbeirat Gehör.
Personalentwicklung und -förderung
Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ein wesentliches Element in der Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs der EVN. Deshalb bilden die Erhaltung und der Ausbau des bestehenden hohen Kompetenzniveaus der Mitarbeiter auch einen zentralen Schwerpunkt des Personalmanagements bei EVN. Im Geschäftsjahr 2021/22 absolvierte jeder Mitarbeiter der EVN AG im Schnitt 17,3 Stunden an Weiterbildungsveranstaltungen.
Mit der Implementierung der IT-basierten Lern- und Seminarkoordinationsplattform ELI (EVN Learning Interface) wird auch in diesem Bereich zukünftig verstärkt auf virtuelle Präsenz gesetzt. Visualisierte Ausbildungspläne, Abbilden einer Bildungshistorie, transparente Information und Datenerfassung sowie eine vereinfachte Administration sind die wesentliche Elemente dieser neuen Plattform.
Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption
Neben den grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sich die EVN zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Unter dem übergeordneten Begriff "Compliance" setzt die EVN die konsequente Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen im Handeln und Verhalten aller Mitarbeiter voraus – auch in Bezug auf Lieferanten und Geschäftspartner. Der EVN Verhaltenskodex (siehe auch www.evn.at/verhaltenskodex.aspx) benennt und regelt dabei u. a. jene Aspekte der Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten betreffen. Er umfasst Unternehmensgrundsätze, die über geltendes Recht hinausgehen, und legt Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter des Konzerns fest. Grundlagen des Kodex sind neben internen Organisationsvorschriften und den jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen auch internationale Regelwerke, darunter Leitsätze und Übereinkommen der OECD oder Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO).
Menschenrechte
Seit jeher war im EVN Verhaltenskodex das uneingeschränkte und unmissverständliche Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit allen Mitarbeitern an allen unseren Standorten sowie in allen unseren Geschäftsbeziehungen verankert. Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit zählt dazu ebenso wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen Beeinträchtigungen zu diskriminieren, oder die Gewährung von Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).
Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen ist die in Ländern mit unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn dies primär in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, fühlen wir uns dazu verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten auch außerhalb unseres unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden – insbesondere mit Blick auf die erstmalige Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung – die internen Prozesse und Regelwerke zu den Themen Menschenrechte und sozialer Mindestschutz überprüft und weiterentwickelt. Damit sollte sichergestellt werden, dass die für diese Themenbereiche etablierten Managementansätze und organisatorischen Regelungen lückenlos eingehalten werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz im EVN Konzern als Querschnittsmaterien von unterschiedlichen Organisationseinheiten (insbesondere Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie der Stabsstelle Corporate Compliance Management) verantwortet werden.
All dies führte in den betroffenen Organisationseinheiten zu einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema Menschenrechte. Vorstand und Führungskräfte wurden regelmäßig über Fortschritte und neu implementierte Maßnahmen informiert. Darüber hinaus wurden im November 2022 eine EVN Menschenrechts-Policy erstellt und vom Vorstand genehmigt sowie ein EVN Menschenrechtsbeauftragter ernannt.
Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der Menschenrechte werden konzernweit im Rahmen der jährlichen Risikoinventur erhoben.
Korruptionsprävention
Die EVN tritt entschieden gegen alle Arten der Korruption ein und fasst den Begriff Korruption sehr weit. Er beinhaltet für die EVN neben gesetzwidrigen Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierte Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle Arten von Zuwendungen (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Sowohl die Annahme als auch die Gewährung sind für die Mitarbeiter der EVN und deren Angehörige konzernweit verboten. Ausgenommen davon sind lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.
Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen Mitarbeiter gerade zum Thema Korruptionsvermeidung besonders stark sensibilisieren. Deshalb legt die Stabsstelle Corporate Compliance Management im Rahmen der regelmäßigen Erhebung von Compliance- Risiken auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Korruption. Basis dafür ist ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die Branche, den Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.
Organisation des Compliance-Managements
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der die EVN Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei unterstützen soll, sich integer und gesetzestreu zu verhalten.
Es baut auf drei Säulen auf:
- Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
- Identifikation von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
- Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung
Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS liegt in den Händen der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM). Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeitern von CCM wurden in den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance Officer installiert.
Erhebung von Compliance-Risiken
Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance.
Hinweisgeberverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeitern über das EVN Intranet bzw. spezielle Compliance-E-Mail- Adressen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Hier können alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten gemeldet werden. Über eigens eingerichtete Compliance-E-Mail-Adressen können aber auch unsere Geschäftspartner das Hinweisgeberverfahren nutzen. Den Umgang mit den gemeldeten Bedenken sowie den Schutz der Hinweisgeber haben wir in einer eigenen Konzernanweisung geregelt.
Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem von strafrechtlicher Relevanz. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb sind Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.
Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden uns keine Fälle von vermuteter Diskriminierung gemeldet. In der Berichtsperiode haben uns keine Meldungen über Vorwürfe vermuteter Korruption erreicht und kein – aus vor der Berichtszeit -
EVN AG, Maria Enzersdorf
gemeldeter Fall war Gegenstand von Klagen. Eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartnern aus Gründen von Verstößen gegen den EVN Verhaltenskodex ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.
Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher und strenger ethischer Standards gilt explizit auch für Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umweltund Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik" gelegt. Die EVN strebt an, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht nachgewiesen wurden oder zur Last gelegt werden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner, die auch das Screening von Sanktionslisten miteinschließt, folgt die EVN einem risikobasierten Ansatz und berücksichtigt insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Für Österreich wird zudem die Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters genutzt. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, werden entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion gesetzt.
Compliance-Schulungen
Alle Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder, Führungskräfte sowie alle Mitarbeiter der EVN werden regelmäßig auf korrektes ethisches Verhalten sensibilisiert. Dies erfolgt zumeist im Rahmen von Schulungen und Workshops, die insbesondere auf die Themen "Menschenrechte", "Unternehmensethik", "Korruptionsprävention", "öffentliches Auftreten" und "Wettbewerbsverhalten" fokussieren. Das Spektrum der Ausbildungen reicht dabei von verpflichtenden standardisierten Präsenzschulungen für alle neu eintretenden Mitarbeiter über ergänzende E-Learning-Programme bis hin zu Spezialschulungen für besonders exponierte Bereiche
Im Geschäftsjahr 2021/22 startete das in Abstimmung mit den Führungskräften neu konzipierte mehrstufige Compliance-Schulungsprogramm zum EVN Verhaltenskodex, das verpflichtend von allen neu eingetretenen Mitarbeiter (inkl. externer Arbeitskräfte) absolviert werden muss. Sämtliche Module dieses intensiven Lernpfads zeichnen sich durch einen hohen Grad an Interaktion und Praxisbezug aus. Die Webinare und E-Learnings kombinieren zudem Einheiten zum Selbststudium samt Wissensüberprüfungen mit Möglichkeiten zur gemeinsamen virtuellen Arbeit an Fallbeispielen.
Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt das CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßen (z. B. solche im Intranet oder in der Mitarbeiterzeitung) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte, die laufend in die Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance-Grundsätze und – Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien eingebunden sind.
Ausblick Ausblick
Die EVN AG wird im Geschäftsjahr 2022/23 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems leisten. Die aktuelle Energiekrise sorgt dabei für zusätzliche Herausforderungen bzw. Unsicherheiten. Die EVN AG wird im Geschäftsjahr 2022/23 den mit der Strategie 2030 vorgegebenen Kurs konzentriert weiterverfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Umsetzung all jener ambitionierten Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Transformation in Richtung eines CO2-neutralen Energiesystems leisten. Die aktuelle
Energiekrise sorgt dabei für zusätzliche Herausforderungen bzw. Unsicherheiten.
Für die operative Ergebnisentwicklung ist in erster Linie die Vermarktung der Stromproduktion des EVN Konzerns maßgeblich. Vor dem Hintergrund der volatilen Großhandelsmärkte und der auf europäischer und nationaler Ebene geführten Debatte über eine Reform des Energiemarkts und die Einführung einer Erlösbergrenzung für die Stromproduktion ist die Ergebnisentwicklung in diesem Bereich mit hohen Unsicherheiten behaftet. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses wird ein Jahresergebnis unter dem Vorjahresniveau erwartet. Der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2022 ist dabei vorerst nicht berücksichtigt. Für die operative Ergebnisentwicklung ist in erster Linie die Vermarktung der Stromproduktion des EVN Konzerns maßgeblich. Vor dem Hintergrund der volatilen Großhandelsmärkte und der auf europäischer und nationaler Ebene geführten Debatte über eine Reform des Energiemarkts und die Einführung einer Erlösbergrenzung für die Stromproduktion ist die Ergebnisentwicklung in diesem Bereich mit hohen Unsicherheiten behaftet. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses wird ein Jahresergebnis unter dem Vorjahresniveau erwartet. Der Ergebnisbeitrag aus der Beteiligung an der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2022 ist dabei vorerst nicht
Die Dividendenausschüttung der EVN AG soll zumindest auf dem Niveau des Vorjahres (0,52 Euro pro Aktie) gehalten werden. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionäre an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu beteiligen. Die Dividendenausschüttung der EVN AG soll zumindest auf dem Niveau des Vorjahres (0,52 Euro pro Aktie) gehalten werden. Die EVN beabsichtigt, ihre Aktionäre an zusätzlichen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe zu
Maria Enzersdorf, am 23. November 2022 Maria Enzersdorf, am 23. November 2022
Der Vorstand
berücksichtigt.
beteiligen.
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
38
Jahresabschluss
Bilanz zum 30.09.2022
Aktiva
| 30.9.2022 EUR |
30.9.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 41.852.440,64 | 45.907 |
| II. Sachanlagen | 21.937.464,67 | 21.330 |
| III. Finanzanlagen | 3.603.122.545,61 | 3.442.010 |
| 3.666.912.450,92 | 3.509.247 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Primärenergievorräte | 120.823.690,03 | 42.496 |
| 2. Waren | 24.601,62 | 25 |
| 120.848.291,65 | 42.521 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.987.000,81 | 37.323 |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 550.250.451,81 | 371.814 |
| 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen | ||
| ein Beteiligungsverhältnis besteht | 33.033.910,94 | 112.620 |
| 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 7.515.874,00 | 7.291 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 8 |
| 593.787.237,56 | 529.048 | |
| III. Wertpapiere und Anteile | ||
| Sonstige Wertpapiere und Anteile | 193.268.986,66 | 389.990 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 203.605.431,95 | 42.073 |
| 1.111.509.947,82 | 1.003.632 | |
| C. Aktive Rechnungsabgrenzung | 250.272,34 | 766 |
| D. Aktive latente Steuern | 3.803.416,96 | 9.942 |
| 4.782.476.088,04 | 4.523.587 | |
Passiva
| 30.9.2022 EUR |
30.9.2021 TEUR |
|
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 330.000.000,00 | 330.000 |
| Eigene Anteile | -3.044.210,99 | -3.114 |
| 326.955.789,01 | 326.886 | |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| 1. Gebundene | 205.182.200,62 | 204.429 |
| 2. Nicht gebundene | 58.267.709,06 | 58.268 |
| 263.449.909,68 | 262.697 | |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 4.723.734,22 | 4.724 |
| 2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 1.917.495.309,56 | 1.656.426 |
| 1.922.219.043,78 | 1.661.150 | |
| IV. Rücklagen für eigene Anteile | 3.044.210,99 | 3.114 |
| V. Bilanzgewinn | 93.065.592,62 | 92.734 |
| davon Gewinnvortrag | 80.105,60 | 143 |
| 2.608.734.546,08 | 2.346.581 | |
| B. Investitionszuschüsse | 0,00 | 26 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 19.567.112,00 | 23.710 |
| 2. Rückstellungen für Pensionen und | ||
| pensionsähnliche Verpflichtungen | 62.266.539,00 | 88.245 |
| 3. Steuerrückstellungen | 7.609.610,59 | 414 |
| 4. Sonstige Rückstellungen | 47.613.575,47 | 178.933 |
| 137.056.837,06 | 291.303 | |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Anleihen | 570.370.652,53 | 625.371 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 0,00 | 300.000 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 570.370.652,53 | 325.371 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 870.231.707,28 | 310.567 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 364.817.073,18 505.414.634,10 |
7.335 303.232 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
15.288.154,87 | 24.948 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 15.288.154,87 | 24.948 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber | ||
| verbundenen Unternehmen | 486.066.084,26 | 533.328 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 485.975.084,26 | 533.231 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 91.000,00 | 97 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit | ||
| denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 51.365.211,32 | 334.934 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 51.365.211,32 | 334.934 |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 42.182.370,52 | 55.128 |
| davon aus Steuern | 5.278.277,51 | 15.097 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 1.394.084,90 | 1.439 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 29.543.894,31 | 42.296 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 12.638.476,21 | 12.832 |
| 2.035.504.180,78 | 1.884.275 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
946.989.417,94 1.088.514.762,84 |
1.242.744 641.531 |
| E. Passive Rechnungsabgrenzung | 1.180.524,12 | 1.403 |
| 4.782.476.088,04 | 4.523.587 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2021 bis 30.9.2022
| 2021/22 EUR |
2020/21 TEUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 790.274.771,31 | 369.834 |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 6.176,25 | 8 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum | ||
| Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 18.213,95 | 306 |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 26.289.690,61 | 179.575 |
| c) Übrige | 22.122.745,23 | 20.545 |
| 48.430.649,79 | 200.425 | |
| 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
||
| a) Fremdstrombezug und Energieträger | -564.681.016,76 | -203.070 |
| b) Materialaufwand | -776.199,28 | -479 |
| c) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -91.879.030,83 | -82.293 |
| -657.336.246,87 | -285.842 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -57.055.768,38 | -60.815 |
| b) Soziale Aufwendungen | -16.401.934,67 | -14.838 |
| davon für Altersversorgung davon für Abfertigungen und Leistungen an |
-3.110.440,59 | -674 |
| betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | -553.132,71 | -383 |
| davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | ||
| sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | -12.138.387,10 | -13.054 |
| -73.457.703,05 | -75.653 | |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände | ||
| des Anlagevermögens und Sachanlagen | -6.387.577,63 | -6.919 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen | -254.676,75 | -461 |
| b) Übrige | -27.301.840,36 | -111.506 |
| -27.556.517,11 | -111.967 | |
| 8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis) | 73.973.552,69 | 89.887 |
| 9. Erträge aus Beteiligungen | 300.511.741,91 | 273.911 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 249.635.180,39 | 160.721 |
| 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und | ||
| Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 17.897.994,77 | 17.057 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 17.853.978,56 | 17.024 |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 8.731.336,96 | 9.154 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 7.092.344,69 | 6.136 |
| 12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu | ||
| Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens | 8.704.000,00 | 2.385 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 1.103 |
| 13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und | ||
| aus Wertpapieren des Umlaufvermögens | -24.460.472,80 | -95.402 |
| davon Abschreibungen davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen |
-18.690.536,02 -18.657.496,78 |
-94.838 -93.048 |
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -34.622.151,80 | -36.108 |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | -17.560,92 | -11 |
| 15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis) | 276.762.449,04 | 170.997 |
| 16. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) | 350.736.001,73 | 260.884 |
| 2021/22 EUR |
2020/21 TEUR |
|
|---|---|---|
| Übertrag | 350.736.001,73 | 260.884 |
| 17. Steuern vom Einkommen davon latente Steuern |
3.249.485,29 -6.138.373,90 |
-24.190 -21.609 |
| 18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 353.985.487,02 | 236.694 |
| 19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | -261.000.000,00 | -144.103 |
| 20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 80.105,60 | 143 |
| 21. Bilanzgewinn | 93.065.592,62 | 92.734 |
| EVN AG, Maria Enzersdorf |
|---|
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSin EURO
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.10.2021 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 30.9.2022 | Stand 1.10.2021 | Zugänge | davon außer planmäßig |
bgänge A |
Zuschreibungen | Umbuchungen | Stand 30.9.2022 | BW 30.9.2022 | BW 1.10.2021 | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände I. |
||||||||||||||
| Baukostenzuschüsse gem.Art.II(2) EFG 1969 Rechte |
201.219.180,85 0,07 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
201.219.180,85 0,07 |
155.311.929,13 0,00 |
4.054.811,15 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
159.366.740,28 0,00 |
0,07 41.852.440,57 |
45.907.251,72 0,07 |
| Summe I | 201.219.180,92 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 201.219.180,92 | 155.311.929,13 | 4.054.811,15 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 159.366.740,28 | 41.852.440,64 | 45.907.251,79 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten Sachanlagen II. |
||||||||||||||
| Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen auf fremdem Grund |
2.297.233,56 44.440.394,65 |
469.196,47 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
44.909.591,12 2.297.233,56 |
31.855.338,42 917.918,30 |
1.233.138,79 115.805,30 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
1.033.723,60 33.088.477,21 |
1.263.509,96 11.821.113,91 |
12.585.056,23 1.379.315,26 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geleistete Anzahlungen und Geschäftsausstattung |
16.251.230,75 | 834.226,29 | 562.563,98 | 0,00 | 16.522.893,06 | 8.914.109,07 | 983.822,39 | 0,00 | 522.347,93 | 0,00 | 0,00 | 9.375.583,53 | 7.147.309,53 | 7.337.121,68 |
| Anlagen in Bau | 28.869,16 | 1.676.662,11 | 0,00 | 0,00 | 1.705.531,27 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.705.531,27 | 28.869,16 |
| Summe II | 63.017.728,12 | 2.980.084,87 | 562.563,98 | 0,00 | 65.435.249,01 | 41.687.365,79 | 2.332.766,48 | 0,00 | 522.347,93 | 0,00 | 0,00 | 43.497.784,34 | 21.937.464,67 | 21.330.362,33 |
| Summe I + II | 264.236.909,04 | 2.980.084,87 | 562.563,98 | 0,00 | 266.654.429,93 | 196.999.294,92 | 6.387.577,63 | 0,00 | 522.347,93 | 0,00 | 0,00 | 202.864.524,62 | 63.789.905,31 | 67.237.614,12 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen Anteile an verbundenen Unternehmen Finanzanlagen Beteiligungen III. |
516.367.166,88 2.198.854.765,09 836.385.076,91 |
220.500.000,00 50.000.000,00 495.766,53 |
19.347.159,95 99.868.553,43 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
2.180.003.371,67 957.016.523,48 566.367.166,88 |
128.370.235,13 0,00 1.385.473,76 |
18.651.800,00 0,00 0,00 |
18.651.800,00 0,00 0,00 |
19.307.357,00 0,00 0,00 |
8.704.000,00 0,00 0,00 |
0,00 0,00 0,00 |
119.010.678,13 0,00 1.385.473,76 |
2.060.992.693,54 957.016.523,48 564.981.693,12 |
2.070.484.529,96 514.981.693,12 836.385.076,91 |
| Wertpapiere (Wertrechte) Sonstige Ausleihungen des Anlagevermögens |
175.305,00 19.982.955,47 |
0,00 41.600,00 |
0,00 68.225,00 |
0,00 0,00 |
19.982.955,47 148.680,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
19.982.955,47 148.680,00 |
19.982.955,47 175.305,00 |
| Summe III | 3.571.765.269,35 | 271.037.366,53 | 119.283.938,38 | 0,00 | 3.723.518.697,50 | 129.755.708,89 | 18.651.800,00 | 18.651.800,00 | 19.307.357,00 | 8.704.000,00 | 0,00 | 120.396.151,89 | 3.603.122.545,61 | 3.442.009.560,46 |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 3.836.002.178,39 | 274.017.451,40 | 119.846.502,36 | 0,00 | 3.990.173.127,43 | 326.755.003,81 - |
25.039.377,63 | 18.651.800,00 | 19.829.704,93 | 8.704.000,00 | 0,00 | 323.260.676,51 | 3.666.912.450,92 | 3.509.247.174,58 |
Beteiligungsspiegel
| Anteil am Nominal kapital % |
Währung | Jahres überschuss/ -fehlbetrag |
Eigenkapital | Bilanz stichtag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 73,63 EUR | 10.301.722,60 | 80.646.171,07 | 30.09.2022 | |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH | 99,48 EUR | 17.575.804,34 | 87.008.438,89 | 30.09.2022 | |
| EVN Beteiligung 52 GmbH | 100,00 EUR | 24.764,04 | 116.167.472,01 | 30.09.2022 | |
| EVN Bulgaria EAD, Bulgarien | 100,00 TBGN | 930,00 | 47.300,00 | 31.12.2021 | |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding | 100,00 EUR | - 18.653.735,97 | 10.886.657,53 | 30.09.2022 | |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH | 100,00 EUR | 34.998.064,03 | 320.089.599,02 | 30.09.2022 | |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH | 100,00 EUR | 4.998.064,04 | 40.985.647,56 | 30.09.2022 | |
| EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH | 100,00 EUR | - 4.469,66 |
1.245.530,34 | 30.09.2022 | |
| EVN Kroatien Holding GmbH | 100,00 EUR | - 1.846,46 |
13.265.650,63 | 30.09.2022 | |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien | 100,00 TMKD | - 695,00 |
25.499,00 | 31.12.2021 | |
| EVN Mazedonien GmbH | 100,00 EUR | - 1.935,95 |
213.868.705,91 | 30.09.2022 | |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. | 100,00 EUR | 126.683.965,64 | 263.692.997,04 | 30.09.2022 | |
| EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH | 100,00 EUR | 2.891.849,18 | 80.114.516,28 | 30.09.2022 | |
| evn wasser Gesellschaft m.b.H. | 99,98 EUR | 4.322.911,68 | 76.700.585,30 | 30.09.2022 | |
| EVN Wärme GmbH | 100,00 EUR | - 12.300.534,67 | 91.343.228,80 | 30.09.2022 | |
| Netz Niederösterreich GmbH | 100,00 EUR | 87.121.569,25 | 684.346.353,27 | 30.09.2022 | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG) | 50,03 EUR | 47.969.017,96 | 405.232.085,44 | 31.03.2022 | |
| Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. | 100,00 EUR | 15.781.518,11 | 43.886.109,78 | 30.09.2022 | |
| EVN Energieservices GmbH | 100,00 EUR | - 3.829,20 |
31.170,80 | 30.09.2022 |
| Anteil am Nominal kapital % |
Währung | Jahres überschuss/ -fehlbetrag |
Eigenkapital | Bilanz stichtag |
|
|---|---|---|---|---|---|
| APCS Power Clearing and Settlement AG | 2,52 EUR | 488.326,76 | 3.557.326,76 | 31.12.2021 | |
| CISMO GmbH | 1,26 EUR | 2.492.225,43 | 3.292.225,43 | 31.12.2021 | |
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. | 50,00 EUR | 61.810,10 | 275.809,38 | 30.09.2022 | |
| ENERGIEALLIANZ Austria GmbH | 45,00 EUR | 4.904.262,50 | 37.249.552,72 | 30.09.2021 | |
| Energie Zukunft Niederösterreich GmbH | 50,00 EUR | - 427.654,59 |
1.122.345,41 | 31.12.2021 | |
| EVN Energievertrieb GmbH & Co KG | 100,00 EUR | 5.522.815,07 | 96.172.245,12 | 30.09.2022 | |
| Fernwärme St. Pölten GmbH | 49,00 EUR | - 1.619.039,89 |
24.826.543,37 | 31.12.2021 | |
| Verbund AG | 12,63 TEUR | 610.569.600,00 | 3.618.852.900,00 | 31.12.2021 | |
| Verbund Hydro Power GmbH | 0,70 TEUR | 564.815.700,00 | 2.127.046.000,00 | 31.12.2021 | |
| Wiener Börse AG | 4,65 EUR | 35.226.143,97 | 170.454.375,94 | 31.12.2021 |


4. BESTÄTIGUNGSVERMERK
BERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der EVN AG, Maria Enzersdorf, bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsund -organisationsgesetzes (EIWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteilzu diesem Datum zu dienen.
BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
- Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen. Siehe Anhang Beilage I, Seite 8, 11 und Seite 22, Anlage 1 und 2 zum Anhang sowie Lagebericht Beilage II, Seite 4.
- Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Energiegeschäften. Siehe Anhang Beilage I, Seite 17 ff zu Punkt 3.2.7. Finanzinstrumente sowie Lagebericht Beilage II, Seite 10.
bdo.at 46

WERTHALTIGKEIT DER ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN SOWIE AUSLEIHUNGEN AN VERBUNDENE UNTERNEHMEN
bdo.at 47
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Prüferisches Vorgehen
In den Finanzanlagen der EVN AG sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Buchwert von 3.018,0 Mio. EUR enthalten. Diese Positionen repräsentieren rd. 63,1% der Bilanzsumme zum 30.09.2022.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern eine regelmäßige Überprüfung der Wertansätze. Bei Vorliegen von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung sind Zuschreibung bis maximal zu den Anschaffungskosten erforderlich.
Die gesetzlichen Vertreter nehmen regelmäßig eine Überprüfung der Wertansätze der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen vor. Hierbei beurteilt die Gesellschaft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert und damit für außerplanmäßige Abschreibungen vorliegen. Für jene Anteile und Ausleihungen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und dadurch eine Zuschreibung vorzunehmen ist. Bei Vorliegen von Hinweisen auf Wertminderungen oder Zuschreibungen wird eine Unternehmensbewertung vorgenommen.
Im Rahmen der Bewertung müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden. Die Bewertung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen.
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Gesellschaft das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung bzw. Wertaufholung überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Ausleihungen an verbundene Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit beurteilt. Die von der Gesellschaft identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.

BILANZIERUNG VON DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN IM ZUSAMMENHANG MIT ENERGIEGESCHÄFTEN
bdo.at 48
Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen
Prüferisches Vorgehen
Die Vermarktung des von verbundenen Unternehmen produzierten Stroms erfolgt zu einem erheblichen Teil über die EVN AG. In diesem Zusammenhang schließt die EVN AG einerseits Beschaffungsgeschäfte auf Termin mit den verbundenen Unternehmen ab und andererseits werden auch Verkaufsgeschäfte auf Termin mit Dritten (OTC-Forwards) vereinbart. Bei der Bilanzierung dieser Termingeschäfte wendet die EVN AG die Bilanzierungsgrundsätze für einen Portfolio-Handelshedge an und behandelt somit das Portfolio der Termingeschäfte als einheitliches Bewertungsobjekt, das dem imparitätischen Realisationsprinzip unterliegt (Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Geschäfte des Portfolios werden somit verrechnet und nur ein allenfalls negativer Überhang als Rückstellung für drohende Verluste bilanziert). Für die Anwendung der Grundsätze für die Bilanzierung eines Portfolio-Handelshedge müssen verschiedene formelle und materielle Kriterien erfüllt sein. Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass bei Nichtvorliegen sämtlicher Voraussetzungen eine Einzelbewertung der derivativen Finanzinstrumente erforderlich ist, wobei negative Zeitwerte dann als Drohverlustrückstellung bilanziert werden müssen und keine Verrechnung mit positiven Zeitwerten möglich ist. Angesichts der beträchtlichen Handelsvolumina und der hohen Volatilität der Strompreise bzw. Strompreiserwartungen können sich bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen zur Bewertung als ein Portfolio erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir die Organisation des Energiehandels der EVN AG analysiert und das eingerichtete interne Kontrollsystem entlang der Handels- und Bewertungsprozesse beurteilt. Dabei haben wir die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Risikosteuerung- und Risikoüberwachungsprozesse einschließlich des eingesetzten Handelssystems nachvollzogen. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung der Grundsätze für die Bilanzierung eines Portfolio-Handelshedge gewürdigt. Für die im Portfolio-Hedge einbezogenen Finanzinstrumente haben wir Drittbestätigungen eingeholt sowie die Bewertung nachvollzogen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die erforderlichen Angaben und Erläuterungen im Anhang zum Jahresabschluss enthalten sind.

VERANTWORTLICHKEITEN DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (EIWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschussist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
VERANTWORTLICHKEITEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
bdo.at 49
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver-treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu-

künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
BERICHT ZUM LAGEBERICHT
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeitzu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnisse aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (EIWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Erklärung
bdo.at 50
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Februar 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Februar 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/21 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
AUFTRAGSVERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 23. November 2022
BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Mag. Peter Bartos Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
51 bdo.at
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2021/22
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2022 der EVN AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 sind die NÖ Landes-Beteiligungsholding (NLH) und die WIENER STADTWERKE GmbH (WSTW) übereingekommen, dass die EVN AG in eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft iSd § 9 KStG einbezogen wird. Die EVN AG kann ihrerseits nach freiem Ermessen einzelne oder mehrere ihrer qualifizierenden Tochter- und Beteiligungsgemeinschaften in die Gruppe der Beteiligungsgemeinschaft einbeziehen. Die NLH und die WSTW sind selbst jeweils Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. NLH bleibt als hauptbeteiligte Gesellschaft der Beteiligungsgemeinschaft Gruppenträger der EVN, WSTW ist minderbeteiligte Gesellschaft.
Zum 30. September 2022 hat die EVN AG ihrerseits mit der EVN Wasser GmbH, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Wärme GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Kroatien Holding GmbH, EVN Croatia Plin d.o.o., EVN WEEV Beteiligungs GmbH i.L., kabelplus GmbH, Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, EVN Wärmekraftwerke GmbH, Burgenland Holding AG, RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, RAG Austria AG, RAG Energy Storage GmbH, RAG Exploration & Production GmbH, EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, EVN Business Service GmbH, EVN Geoinfo GmbH, Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH, Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH sowie der EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen und bildet mit diesen Gesellschaften die steuerliche EVN Gruppe.
Die Steuerumlagen in der "EVN Gruppe" werden jeweils nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) ermittelt. Dabei werden bei überrechneten steuerlichen Verlusten, diese auf Seite der Gruppenmitglieder als "interne Verlustvorträge" evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Eine Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass der Burgenland Holding AG im Falle der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Die EVN AG entrichtet ihrerseits eine Steuerumlage an die NLH und WSTW die sich vom steuerlichen Ergebnis der "EVN Gruppe" bemisst.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
2.1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei Umgründungen werden die Buchwerte aus dem letzten Jahresabschluss oder einer Zwischenbilanz, die nach dem auf den letzten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden zu erstellen ist, fortgeführt.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2.2. Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen zugrundeliegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Ausscheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht erforderlich.
Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
| Abschreibungen nach Anlagenkategorien | Nutzungsdauer in Jahren |
Planmäßige Abschreibung in % |
|---|---|---|
| Rechte | 4-40 | 2,5-25 |
| Gebäude | 10-50 | 2-10 |
| Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen | 20 | 5 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-20 | 5-33,3 |
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert (z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Bei der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.
Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.
Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.
Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
2.3. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten für den Gasvorrat werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Bei den Vorräten der Betriebsgastronomie wird gemäß § 209 Abs 1 UGB das Bewertungswahlrecht in Anspruch genommen, diese mit einem gleichbleibenden Wert anzusetzen. Begründet wird das damit, dass sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von untergeordneter Bedeutung ist. Der Bestand unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen. Eine Inventur ist gemäß § 209 Abs 1 UGB alle fünf Jahre vorgesehen. Die nächste Inventur für die Vorräte der Betriebsgastronomie erfolgt am 30.09.2023.
Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unterdeckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. Als Verbrauchsfolgeverfahren von CO2 Zertifikaten wird das First-in-first-out Prinzip angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außenstandsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:
| Außenstandsdauer: | Wertberichtigungsprozentsatz: |
|---|---|
| noch nicht fällig | 1,20% |
| 1 - 89 Tage | 2,60% |
| 90 - 179 Tage | 56,00% |
| 180 - 359 Tage | 55,20% |
| 360 - 719 Tage | 63,90% |
| >720 Tage | 100,00% |
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
2.4. Latente Steuern
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird gebildet. Die im Geschäftsjahr 2021/22 beschlossene ökosoziale Steuerreform, den Körperschaftsteuersatz ab dem Jahr 2023 etappenweise auf 24 % und ab dem Jahr 2024 auf 23 % zu senken, wird dementsprechend bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt.
2.5. Rückstellungen
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung erfolgt mit einem Rechnungszinssatz von 3,60 % (Abfertigungen) (VJ: 0,90 %) bzw. 3,70 % (Pensionen) (VJ: 1,10 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltssteigerungen von 3,50 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2,25 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %) bzw. von Erhöhungen der Pensionen von 3,50 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Erhöhung der Pensionen von 2,25 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %).
EVN AG, Maria Enzersdorf
Bei der Bestimmung des Pensionsantrittsalters wurden die jüngsten Änderungen des ASVG berücksichtigt, da zu erwarten ist, dass die anspruchsberechtigen Personen tatsächlich erst mit diesem Alter die Pension antreten werden können (Männer 65 Jahre, Frauen 60-65 Jahre). Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln ("AVÖ 2018–P") zur Anwendung.
Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berechnungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen angewandt.
Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz basierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 0,43 % (VJ: 0,36 %) abgezinst.
Für ausländische Verlustvorträge in Höhe von EUR 6.571.421,15 der EVN Croatia Plin d.o.o., die nach ausländischem Steuerrecht verfallen sind und erst bei Ausscheiden des ausländischen Gruppenmitglieds aus der Unternehmensgruppe oder dessen Liquidation nachzuversteuern sind ("eingefrorene Verluste"), wird mangels Veräußerungs- oder Liquidationsabsicht keine Steuerrückstellung gebildet.
2.6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
2.7. Währungsumrechnung
Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtagskurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung sofern der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei keine weitere Umwertung erfolgt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
3.1. Aktiva
3.1.1. Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1).
Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige Rechte mit einem Stand von EUR 41.852.440,64 (VJ: TEUR 45.907) ausgewiesen. In der Bilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände EUR 331.825,27 (VJ: TEUR 361) ausgewiesen, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.
Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.363.242,96 (VJ: TEUR 2.363) und beinhaltet keine Wertberichtung.
Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungsspiegel (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen.
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 17.864.464,83 (VJ: TEUR 37.844) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 31.650,00 (VJ: TEUR 37) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
EVN AG, Maria Enzersdorf
3.1.2. Umlaufvermögen
Vorräte
Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Einzelwertberichtigung von EUR 18.199,00 (VJ: TEUR 22) gebildet.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 24.560.089,93 (VJ: TEUR 5.659) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 525.690.361,88 (VJ: TEUR 366.154).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 49.294.184,73 (VJ: TEUR 24.217), Finanzforderungen über EUR 432.053.103,66 (VJ: TEUR 125.621) sowie Forderungen aus Beteiligungserträgen und Abgängen aus Finanzanlagen über EUR 44.343.073,49 (VJ: TEUR 216.103).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 33.033.910,94 (VJ: TEUR 36.435) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (VJ: TEUR 76.185).
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Finanzumlaufvermögen
Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 193.268.986,66 (VJ: TEUR 382.990).
Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.290,17 (VJ: TEUR 9).
Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 203.598.141,78 (VJ: TEUR 42.065).
3.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 250.272,34 | 766 |
3.1.4. Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:
3.1.4. Aktive latente Steuern
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Sachanlagen | -18.378.240,63 | -20.429 |
| Beteiligungen | -25.814.040,77 | -25.049 |
| Personalrückstellungen | 37.035.941,49 | 69.502 |
| sonstige Rückstellungen | 1.465.058,72 | 1.096 |
| noch nicht verrechnete Beteiligungs | ||
| abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG | 19.883.080,28 | 13.044 |
| sonstige Posten | 2.062.288,91 | 1.603 |
| 16.254.088,00 | 39.767 | |
| Daraus resultieren aktive latente Steuern | 13.967.641,69 | 21.311 |
| abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern | -10.164.224,72 | -11.369 |
| Stand zum 30.9. | 3.803.416,96 | 9.942 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Stand zum 1.10. | 9.941.790,86 | 31.551 |
| Erfolgswirksame Veränderung | -6.138.373,90 | -21.608 |
| Stand zum 30.9. | 3.803.416,96 | 9.942 |
3.2. Passiva
3.2.1. Eigenkapital
Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in 179.878.402 Stückaktien zerlegt.
Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 1.917.495.309,56 (VJ: TEUR 1.656.426).
Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2022 im Bestand der EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrücklagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 3.004.210,99 (VJ: TEUR 3.114) aus.
Zum Bilanzstichtag wurden 1.659.357 (VJ: 1.697.245) Stück eigene Anteile mit einem rechnerischen Wert von EUR 3.004.210,99 (VJ: TEUR 3.114) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurden 37.888 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.
3.2.2. Investitionszuschüsse
| Stand 01.10.2021 EUR |
Zuführung EUR |
Verbrauch EUR |
Abgang EUR |
Stand 30.09.2022 EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Sachanlagen Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
25.901,00 | 0,00 | 0,00 25.901,00 | 0,00 | |
| Summe Investitionszuschüsse | 25.901,00 | 0,00 | 0,00 25.901,00 | 0,00 |
3.2.3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 47.613.575,47 (VJ: TEUR 178.933) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für:
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Strombezugs-/absatzgeschäfte | 0,00 | 122.036 |
| CO2-Zertifikate | 10.512.173,65 | 25.297 |
| kurzfristige Personalverpflichtungen | 21.261.606,36 | 20.950 |
| Anteilige Jubiläumsgelder | 6.983.748,00 | 8.827 |
| Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen | 2.976.341,84 | 1.823 |
| Gasbezugs-/absatzgeschäfte | 5.879.705,62 | 0 |
| 47.613.575,47 | 178.933 |
3.2.4. Verbindlichkeiten
| Bilanzwert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | 30.09.2022 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |||
| 1. Anleihen Vorjahr in TEUR |
0,00 300.000 |
99.370.652,53 99.371 |
471.000.000,00 226.000 |
570.370.652,53 625.371 |
||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Vorjahr in TEUR |
364.817.073,18 7.335 |
210.268.292,72 46.768 |
295.146.341,38 256.463 |
870.231.707,28 310.567 |
||
| 3. Verbindlichkeiten aus Vorjahr in TEUR |
Lieferungen und Leistungen | 15.288.154,87 24.948 |
0,00 0 |
0,00 0 |
15.288.154,87 24.948 |
|
| 4. verbundenen Unternehmen Vorjahr in TEUR |
Verbindlichkeiten gegenüber | 485.975.084,26 533.231 |
24.000,00 24 |
67.000,00 73 |
486.066.084,26 533.328 |
|
| 5. Beteiligungsverhältnis be steht |
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein |
51.365.211,32 | 0,00 | 0,00 | 51.365.211,32 | |
| Vorjahr in TEUR | 334.934 | 0 | 0 | 334.934 | ||
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten Vorjahr in TEUR |
29.543.894,31 42.296 |
6.240.912,51 6.588 |
6.397.563,70 6.243 |
42.182.370,52 55.128 |
||
| Vorjahr in TEUR | 946.989.417,94 1.242.744 |
315.903.857,76 152.751 |
772.610.905,08 488.780 |
2.035.504.180,78 1.884.275 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 243.500.000,00 (VJ: TEUR 182.500).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 107.755.577,87 (VJ: TEUR 18.188) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 378.310.506,39 (VJ: TEUR 515.140).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 43.933.872,66 (VJ: TEUR 334.320). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 8.222.000,00 (VJ: TEUR 323.079) aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Cash Pooling ausgewiesen.
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 22.095.741,99 (VJ: TEUR 34.605) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
3.2.5. Haftungsverhältnisse
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Bankgarantien | 615.444.505,01 | 557.294 |
| Sonstige Haftungsverhältnisse | 414.956.271,28 | 342.976 |
| Patronatserklärungen | 20.000.000,00 | 20.000 |
| 1.050.400.776,29 | 920.270 | |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 929.607.341,37 | 776.563 |
| davon gegenüber assoziierten Unternehmen | 83.781.262,26 | 94.800 |
Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haftungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochtergesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochtergesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite.
Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals "Donaukraft") stehende Kraftwerk Freudenau wurden Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG) Kostenersatz zu leisten.
Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2022 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 19.765.094,00 (VJ: TEUR 26.177). Das dieser Bewertung zugrundeliegende Nominalvolumen der Garantien betrug
EUR 413.046.516,89. Zum 31. Oktober 2022 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen EUR 75.152.950,00 bei einem zugrundeliegenden Nominalvolumen von EUR 415.700.000,00.
3.2.6. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz ausgewiesener oder angegebener Geschäfte
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die Folgeperioden abgeschlossen:
-
- Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von 240 MW für den Zeitraum 01.04.2022 bis 31.03.2023.
-
- Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.09.2022 mit einer Netto-Verkaufsmenge von 987.732 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 264 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Großhandelskontrakten Erdgas mit Lieferung nach dem 30.09.2022 mit einer Netto-Verkaufsmenge von 434.348 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 19 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Bezugsverträgen über den Bezug von Energie aus Erneuerbaren Energieträgern mit Lieferung nach dem 30.09.2022 im Umfang von 507.431 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 8 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss von Bezugsverträgen über den Bezug von elektrischer Energie in Verbindung mit Herkunftsnachweisen mit Lieferung nach dem 30.09.2022 im Umfang 116.443 MWh.
-
- Abschluss von Großhandelstransaktionen für EUAs mit Lieferung nach dem 30.09.2022 mit einer Bezugsmenge von 5.000 t. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 4 Einzeltransaktionen.
-
- Abschluss eines Netzreservevertrages mit APG über die Vorhaltung von 470 MW Leistung für die Zwecke des Engpassmanagement für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023.
Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.
3.2.7. Finanzinstrumente
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt. Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht.
Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds.
Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vorgenommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.
Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risiko-Controlling wurde zudem eine eigene Stabsstelle eingerichtet, die laufend Risikoanalysen basierend auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.
Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken. Strategisches Ziel ist die Kontinuität des operativen wie des Finanzergebnisses. Darüber hinaus werden vereinzelt Möglichkeiten genutzt, die ein höheres Risiko enthalten und einen höheren Ertrag versprechen.
Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie entsprechen zwar den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter.
Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt mittels von Börsepreisen abgeleiteten Forwardpreiskurven, Wechselkursen sowie Zinsstrukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei Berücksichtigung.
Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte (Fair Values) angegeben.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzpositionen erfasst:
| Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominalwert in Mio JPY | Marktwert in Mio EUR | |||||
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | 30.09.2022 | 30.09.2021 | |||
| Währungsswaps | ||||||
| JPY (1 bis 5 Jahre) | 10.000,0 | 10.000,0 | -11,2 | -4,4 |
Die in obiger Tabelle ausgewiesenen Währungsswaps sind Cross-Currency Swaps zur Absicherung der Zins- und Währungsrisiken der in fremder Währung begebenen Anleihe (JPY-Anleihe). Die Laufzeit der Währungsswaps ist ident mit der Laufzeit der Anleihe bis 2024.
Die Effektivität der Sicherungsbeziehung der Cross-Currency Swaps wird zumindest quartalsweise geprüft. Retrospektiv erfolgt diese Prüfung mittels Dollar-Offset-Methode, prospektiv wird die Critical-Terms-Match-Methode angewandt. Per 30.09.2022 beträgt die auf das Zinsrisiko bezogene Effektivität 84%, die auf das Währungsrisiko bezogene Effektivität befindet sich nahe 96%.
Eine dokumentierte Widmung der Verträge wurde vollzogen, indem das abzusichernde Risiko identifiziert, der Beginn der Sicherungsbeziehung festgelegt und das Vorliegen aller materiellen Voraussetzungen nachvollziehbar begründet wurde. In materieller Hinsicht gilt hier dazu, dass die Sicherungsgeschäfte die qualitative Eignung des abgesicherten Grundgeschäfts besitzen, ein Absicherungsbedarf auf Basis des Preisänderungsrisikos aus dem Grundgeschäft vorliegt, eine bestehende Absicherungsstrategie existiert und die Derivate qualitativ geeignet als Sicherungsinstrument sind.
Für derivative Instrumente mit negativem Marktwert wird keine Drohverlustrückstellung gebildet, sofern eine Sicherungsbeziehung mit den jeweils zugrundeliegenden Geschäften besteht.
Energiebereich:
Die nachfolgende Tabelle zeigt derivative Finanzinstrumente ausgenommen Geschäfte, die im Portfolioansatz (siehe unten) enthalten sind.
| Nominalwert | Marktwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio EUR in Mio EUR |
||||||
| Derivative Finanz instrumente |
Anteil | Anteil | ||||
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | 30.09.2022 | > 12 | 30.09.2021 | > 12 | |
| Monate | Monate | |||||
| Kohleswaps | 1,6 | 23,5 | 1,6 | 0,0 | 23,5 | 1,6 |
| Forwards Gas | 17,9 | 0,0 | -10,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Forwards CO2 - | ||||||
| Zertifikate | 2,8 | 12,0 | 2,7 | 0,0 | 12,0 | 2,8 |
Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden in Summe Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 6.180 (VJ: TEUR 122.457) gebildet.
Stromhandel – Portfolioansatz:
Die Gesellschaft tätigt auch Termingeschäfte im Auftrag von verbundenen Unternehmen. Zur Durchführung dieser Aufträge werden bilaterale Verträge mit Dritten (OTC-Forwards) sowie gleichzeitig Verträge mit verbundenen Unternehmen abgeschlossen. Die Ausführung eines Auftrags führt somit in der EVN AG gleichzeitig zu einem Beschaffungs- und einem Absatzgeschäft auf Termin. Die Ausfallsrisiken der geschlossenen Geschäfte sind grundsätzlich vergleichbar bzw. vernachlässigbar wodurch der Effekt daraus bei den angeführten Marktwerten nicht berücksichtigt wurde.
Im Geschäftsjahr wurde der Portfolioansatz auf den gesamten Stromhandel der EVN AG erweitert.
Die Zusammensetzung, der im gegenständlichen Abschluss ausgewiesenen Derivate ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
| Forwards Strom mit Dritten | Nominalwert | Marktwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | TEUR | EUR | TEUR | |||
| 30.09.2022 | 30.09.2021 | 30.09.2022 | Anteil | 30.09.2021 | Anteil | |
| > 12 | > 12 | |||||
| Monate | Monate | |||||
| Kauf | -129.962.507,92 | 38.195,00 | -3.487.720,46 | -851.546,97 | -9.459,40 | 0 |
| Verkauf | 462.410.386,68 | 3.045,40 -176.016.719,98 -19.173.627,77 | -540,50 | 0 |
| Nominalwert | Marktwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forwards Strom mit verbundenen Unternehmen |
EUR | TEUR | EUR | TEUR | ||
| 30.09.2021 | 30.09.2022 | Anteil | 30.09.2021 | Anteil | ||
| > 12 | > 12 | |||||
| 30.09.2022 | Monate | Monate | ||||
| Kauf | -401.187.978,30 | 3.045,40 | 167.709.337,54 | 25.047.868,68 | 540,50 | 0 |
| Verkauf | 88.041.591,72 | 38.195,00 | 27.975.068,93 | 3.669.237,36 | 9.459,40 | 0 |
Die angeführten Termingeschäfte werden in analoger Anwendung des in AFRAC 15 Rz 57 dargestellten Konzepts des Portfolio-Handelshedge als einheitliches Bewertungsobjekt imparitätisch bewertet. Die Saldierung der beizulegenden Zeitwerte aller derivativen Finanzinstrumente des Portfolios ergab einen positiven Betrag. Insofern ist zum Bilanzstichtag keine Drohverlustrückstellung aus dem Portfolio-Handelshedge erforderlich.
4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
4.1. Umsatzerlöse
| 2021/22 EUR |
2020/21 TEUR |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten: | ||
| Inland | 749.497.442,44 | 279.077 |
| Ausland | 40.777.328,87 | 90.757 |
| 790.274.771,31 | 369.834 | |
| 2021/22 | 2020/21 | |
| EUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen: | ||
| Leistungsverrechnung im Konzern | 183.134.968,23 | 178.514 |
| Stromerlöse | 550.299.394,42 | 150.022 |
| Gaserlöse | 55.931.686,16 | 40.465 |
| Kundenaufträge | 276.899,61 | 461 |
| Heizölerlöse | 0,00 | 262 |
| Sonstige übrige Erlöse | 631.822,89 | 111 |
| 790.274.771,31 | 369.834 |
4.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen der Altersversorgung sowie der Abfertigungen in Höhe von EUR 26.299.362,87.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
| 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Realisierungseffekte Kohle - Derivate | 21.858.310,00 | 0 |
| Projektförderungen | 260.752,62 | 332 |
| Sonstige Erträge | 3.682,61 | 2.171 |
| Gerichtskostenersätze | 0,00 | 108 |
| Baukostenzuschuss KW Walsum 10 | 0,00 | 17.933 |
| 22.122.745,23 | 20.545 |
4.3. Personalaufwand
In den Gehältern sowie sozialen Aufwendungen ist die nachstehende Komponente enthalten:
| 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder | ||
| in Gehältern | -1.946.468,00 | -128 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 3.110.440,59 (VJ: TEUR 3.175) betreffen beitragsorientierte Pensionsvorsorgen.
Die Aufwendungen für freiwillige Abfertigungszahlungen sowie Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen betragen EUR 553.132,71 (VJ: TEUR 465).
4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 27.556.517,11 (VJ: TEUR 111.967) sind enthalten:
| 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Werbeaufwand | 8.718.827,55 | 8.523 |
| Leistungsverrechnung im Konzern | 5.773.227,73 | 6.399 |
| Beratungsleistungen | 2.955.891,07 | 2.905 |
| Porto- und Fernmeldeaufwand | 2.156.747,73 | 2.059 |
| Sonstige übrige Aufwendungen | 1.949.355,97 | 1.771 |
| Reisekosten | 1.565.091,08 | 1.097 |
| Mitgliedsbeiträge und Umlagen | 1.230.164,16 | 1.315 |
| Weiterbildung und Tagungsaufwand | 1.000.694,46 | 962 |
| Sonstige Konzernleistungen | 940.277,72 | 167 |
| Mieten und Benützungsentgelte | 682.626,86 | 500 |
| Versicherungsaufwand | 293.244,67 | 841 |
| Stelleninserate | 289.970,32 | 342 |
| Forderungsabschreibungen | 397,79 | 1.404 |
| Restbuchwerte aus Anlagenabgängen | 0,00 | 2.393 |
| Drohverluste Derivate | 0,00 | 81.289 |
| 27.556.517,11 | 111.967 |
Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
4.5. Erträge aus Beteiligungen
Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2021/22 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH, EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH, sowie der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H wurden in Höhe von EUR 44.343.073,49 (VJ: TEUR 61.701) im Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.
4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 18.657.496,78 (VJ: TEUR 93.048) beinhalten eine Abschreibung an den Anteilen an der EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH in Höhe von EUR 18.651.800,00.
4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von EUR 1.306.627,00 (VJ: TEUR 1.223) enthalten.
4.8. Steuern vom Einkommen
| 2021/22 | 2020/21 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Körperschaftsteuer Inland laufendes Jahr | 53.628.309,59 | 42.446 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | 573.209,45 | -204 |
| Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr | -255.867,74 | -1.726 |
| Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung | -63.334.289,48 | -37.935 |
| latente Körperschaftsteuer | 6.138.373,90 | 21.609 |
| Abzugsteueraufwand | 778,99 | 0 |
| -3.249.485,29 | 24.190 |
5. Ergänzende Angaben
5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte) während des Geschäftsjahres betrug 546 (VJ: 589).
5.2. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.270,60 (inklusive Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse) (VJ: TEUR 1.242), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 1.008,40 (VJ: TEUR 1.159) bezahlt.
Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und aktive leitende Angestellte in Summe ein Ertrag in Höhe von EUR 4.596.317,00 (VJ: Aufwand TEUR 1.833), der sich aus dem Verbrauch von Rückstellungen sowie Pensionskassenbeiträgen und Beiträgen an die Mitarbeitervorsorgekasse zusammensetzt.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr EUR 156.700,00 (VJ: TEUR 155).
An den Nachhaltigkeitsbeirat wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von EUR 96.514,72 (VJ: TEUR 105) ausbezahlt.
Den Organen der Gesellschaft wurden keine Kredite gewährt, und es wurden keine Haftungen übernommen.
5.3. Sonstige Erläuterungen
ElWOG-Angaben
Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Niederösterreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH, EVN Wärmekraftwerke GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLI-ANZ Austria GmbH.
5.4. Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.659.357 Stück, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 92.673.903,40 das entspricht einer Dividende von EUR 0,52 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
5.5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2022 und der Aufstellung des Jahresabschlusses am 23. November 2022 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:
Am 18. November 2022 kündigte die österreichische Bundesregierung Details zur Umsetzung der EU-Verordnung 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise an, die insbesondere eine zeitlich befristete Erlösbegrenzung für die inframarginale Stromerzeugung sowie einen Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger vorsieht. Die EVN AG evaluiert die Auswirkungen der neuen Bestimmungen.
5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft EVN AG, Maria Enzersdorf
Aufsichtsrat:
Präsidentin: Mag. Bettina Glatz-Kremsner 5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft Aufsichtsrat:
Vizepräsidenten: Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek Präsidentin: Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Mitglieder: Mag. Georg Bartmann Dr. Gustav Dressler Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Peter Weinelt Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka Vizepräsidenten: Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek Mitglieder: Mag. Georg Bartmann Dr. Gustav Dressler
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Dipl.-Ing. Angela Stransky
Arbeitnehmervertreter: Ing. Paul Hofer Dipl.-Ing. Irene Pugl Mag. Dr. Monika Fraißl Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Peter Weinelt Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka Arbeitnehmervertreter:
Uwe Mitter Friedrich Bußlehner Dipl.-Ing. Angela Stransky
Uwe Mitter
Friedrich Bußlehner
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA
Vorstand:
Ing. Paul Hofer Dipl.-Ing. Irene Pugl Mag. Dr. Monika Fraißl
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Vorstand:
Maria Enzersdorf, am 23. November 2022 Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Maria Enzersdorf, am 23. November 2022
Der Vorstand
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Maria Enzersdorf, am 23. November 2022
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands