Skip to main content

AI assistant

Sign in to chat with this filing

The assistant answers questions, extracts KPIs, and summarises risk factors directly from the filing text.

EVN AG Annual Report 2021

Dec 16, 2021

742_10-k_2021-12-16_5cef6255-6961-4035-86ac-7b3f52d9b0a2.pdf

Annual Report

Open in viewer

Opens in your device viewer

Zukunft gestalten

Ganzheitsbericht 2020/21

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Im Geschäftsjahr 2020/21 konnte die EVN einmal mehr eine solide operative Performance vorweisen. Zusätzlich wirkten unbare Einmale ekte, u. a. Wertaufholungen bei in der Vergangenheit wertgeminderten at Equity einbezogenen Unternehmen, positiv auf das Konzernergebnis. Auf dieser Basis möchten wir der 93. ordentlichen Hauptversammlung eine gegenüber dem Vorjahr um 0,03 Euro höhere Dividende von 0,52 Euro pro Aktie vorschlagen.

Vor dem Hintergrund der volkswirtschaftlichen Aufhole ekte, der damit verbundenen inflationären Tendenzen sowie der starken Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten, die im Herbst 2021 zu massiven Anstiegen der Großhandelspreise für Erdgas und Strom geführt haben, lässt unser diversifiziertes, integriertes Geschäftsmodell ausgleichende Ergebnise ekte zwischen den einzelnen Segmenten erwarten. Gleichzeitig erschweren die volatilen Energiemärkte kurzfristige Prognosen. Für das Geschäftsjahr 2021/22 gehen wir von einem Konzernergebnis in einer Bandbreite von etwa 200 bis 240 Mio. Euro aus. Diese Erwartung reflektiert das aktuelle Marktumfeld, allerdings könnten stärkere oder länger anhaltende Verwerfungen auf den Energiemärkten das Ergebnis negativ beeinflussen.

Um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, setzen wir auf die Kernziele unserer Strategie 2030, die unter dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler. Ezienter" steht. Mit ihr positionieren wir uns als "Enabler" einer erneuerbaren und gesicherten Energiezukunft. Um dies zu unterstreichen, weiten wir unsere jährlichen Investitionen künftig auf rund 500 Mio. Euro aus und stärken damit vor allem unsere regulierten und stabilen Geschäftsfelder in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung. Besonders unsere Netzinvestitionen sind wesentlich für eine schrittweise Entwicklung hin zu einer CO2-freien Energiezukunft, da sie die Integration der stetig wachsenden erneuerbaren Stromerzeugung gewährleisten. Darüber hinaus haben wir unsere eigenen Ausbauziele im erneuerbaren Bereich erhöht: Wir wollen bis 2030 unsere Windkraftkapazität konzernweit um 350 MW auf 750 MW erhöhen und jene bei Photovoltaik um 300 MW steigern.

Ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaschutz ist uns 2020/21 mit der EVN Klimainitiative gelungen. Sie präzisiert unseren mit der Science Based Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungspfad bis 2034 und unterstreicht unsere Ambition, einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Unabhängig davon wird sich der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung der EVN allein durch den Ende September 2021 vollzogenen endgültigen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle von zuletzt 57 % auf etwa 75 % erhöhen.

Auch mit dem weiteren Ausbau der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich und dem internationalen Projektgeschäft – um nur zwei weitere Geschäftsfelder herauszugreifen – stellen sich unsere engagierten Kolleg·innen vielfältigen und spannenden Herausforderungen im Sinn der Kreislaufwirtschaft. Sie gestalten die Zukunft, so wie dies unsere Vorgänger·innen bereits in den vergangenen 100 Jahren unserer Unternehmensgeschichte getan haben. Auch daran werden wir uns erinnern, wenn wir im Frühjahr 2022 unser 100-jähriges Unternehmensjubiläum feiern – um uns auch weiterhin voller Elan neuen zukunftsfähigen Lösungen zuzuwenden. Ganz im Einklang mit unserem Konzernmotto: "Energie. Wasser. Leben."

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Sprecher des Vorstands

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied des Vorstands

Kennzahlen

2020/21
2019/20
2018/19
%
Verkaufsentwicklung
Stromerzeugung
3.997
3.785
5,6
5.594
GWh
davon erneuerbare Energie
2.283
2.250
1,5
2.315
GWh
Stromverkauf an Endkund·innen
20.207
19.813
2,0
19.924
GWh
Erdgasverkauf an Endkund·innen
5.412
4.957
9,2
5.083
GWh
Wärmeverkauf an Endkund·innen
2.545
2.303
10,5
2.196
GWh
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
2.394,9
2.107,5
13,6
2.204,0
Mio. EUR
EBITDA
836,5
590,4
41,7
631,7
Mio. EUR
EBITDA-Marge1)
34,9
28,0
6,9
28,7
%
Operatives Ergebnis (EBIT)
386,4
273,1
41,5
403,5
Mio. EUR
EBIT-Marge1)
16,1
13,0
3,2
18,3
%
Ergebnis vor Ertragsteuern
366,4
257,3
42,4
373,5
Mio. EUR
Konzernergebnis
325,3
199,8
62,9
302,4
Mio. EUR
Konzern-Bilanz
Bilanzsumme
11.139,8
8.365,7
33,2
8.188,6
Mio. EUR
Eigenkapital
6.544,3
4.543,3
44,0
4.552,1
Mio. EUR
Eigenkapitalquote1)
58,7
54,3
4,4
55,6
%
Nettoverschuldung
813,8
1.037,7
–21,6
999,5
Mio. EUR
Gearing1)
12,4
22,8
–10,4
22,0
%
Return on Equity (ROE)1)
6,3
5,0
1,3
7,6
%
Konzern-Cash-Flow und Investitionen
Cash Flow aus dem operativen Bereich
789,6
412,0
91,6
429,7
Mio. EUR
Investitionen2)
415,0
367,9
12,8
391,4
Mio. EUR
Net Debt Coverage (FFO)1)
92,9
47,7
45,2
50,9
%
Interest Cover (FFO)
13,1
11,6
13,7
11,7
x
WertschaŠung
Operatives Ergebnis nach Steuern (NOPAT)
312,8
274,6
13,9
216,3
Mio. EUR
Capital Employed3)
4.842,5
4.405,7
9,9
4.135,4
Mio. EUR
Operativer Return on Capital Employed (OpROCE)1)
6,5
6,2
0,2
5,2
%
Weighted Average Cost of Capital (WACC)1) 4)
5,5
5,5
0,0
6,3
%
Economic Value Added (EVA®)
5)
46,4
32,3
43,7
–42,1
Mio. EUR
Aktie
Ergebnis
1,83
1,12
62,8
1,70
EUR
Dividende
0,526)
0,49
6,1
0,47 + 0,037)
EUR
Dividendenrendite1)
2,3
3,4
–1,1
3,1
%
Performance der Aktie
Kurs per Ultimo
22,95
14,28
60,7
16,14
EUR
Höchstkurs
24,75
18,36
34,8
17,28
EUR
Tiefstkurs
13,38
11,22
19,3
12,16
EUR
Börsekapitalisierung per Ultimo
4.128
2.569
60,7
2.903
Mio. EUR
Credit Rating
Moody's
A1, stabil
A1, stabil
A1, stabil
Scope Ratings8)
A+, stabil

+/–

1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten

2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

3) Die ausgewiesenen Werte entsprechen einem durchschnittlichen und bereinigten Capital Employed.

4) Genauer Wert 2018/19: 6,25 %

5) Definition laut Stern Stewart & Co.

6) Vorschlag an die Hauptversammlung

7) Bonusdividende von 0,03 Euro je Aktie

8) Das Erstrating der EVN von Scope Ratings wurde am 2. November 2021 veröffentlicht.

2020/21 2019/20 2018/19
Mitarbeiter·innen
Mitarbeiterstand auf Vollzeitbasis (FTE) Ø 7.126 7.007 6.908
Mitarbeiterstand zum Bilanzstichtag (Kopfzahl) Anzahl 7.453 7.428 7.327
davon Frauen Anzahl 1.711 1.717 1.686
davon Männer Anzahl 5.742 5.711 5.641
Frauenanteil % 23,0 23,1 23,0
Mitarbeiterfluktuation % 4,0 3,5 3,4
Ausbildungsstunden pro Mitarbeiter·in Std. 28,8 27,5 34,1
Arbeitsunfälle1) Anzahl 78 64 85
Umwelt
Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1)2) t CO2e 1.875.446 1.565.571
Spezifische Treibhausgasemissionen (Scope 1)2) t CO2e/GWh 357,22 301,87
NOx-Emissionen t 1.360 1.171 2.204
Gefährliche Abfälle und Reststoffe 3) t 17.489 17.107 19.600
Wasserverbrauch4) Mio. m³ 34,8 33,4 32,2

1) Ohne Wegunfälle

2) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethode, siehe die Erklärung auf Seite 95;

für 2018/19 wurden rückwirkend keine neuen Werte berechnet.

3) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte

4) Trinkwasserversorgung aus aufbereitetem Grundwasser durch EVN Wasser

Cash Flow und Investitionen

Umsatzerlöse, EBITDA und EBITDA-Marge

Mio. EUR und %

Mitarbeiter·innen nach Regionen

Jahresdurchschnitt

Highlights 2020/21

1

Umsatz 2.394,9 Mio. Euro

EBIT 386,4 Mio. Euro

Konzernergebnis 325,3 Mio. Euro

Dividendenvorschlag 0,52 Euro je Aktie

Inhalt

Nichtfinanzieller Bericht 0 1

Interview mit dem Vorstand 10

Klare Werte, fokussierte Strategie 16

Einbindung der Stakeholder, Analyse wesentlicher Themen, Strategie, Nachhaltigkeitsrisiken (gemäß NaDiVeG)

Nachhaltigkeitsorganisation // Strategie // Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit

Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung 28

Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption (gemäß NaDiVeG)

Menschenrechte, Ethik und Integrität // EVN auf dem Kapitalmarkt // Wertschöpfung für unsere Stakeholder // Lieferant·innen

Versorgungssicherheit 40

Versorgungssicherheit // Naturwärme // Trinkwasser // Energiezukunft

Kundenorientierung, Innovation und Digitalisierung 54

Kundenzufriedenheit im Fokus // EVN Kundenbeirat 4.0 // Innovation und Digitalisierung // Verantwortung

Attraktiver Arbeitgeber Arbeitnehmerbelange (gemäß NaDiVeG) 68

EVN Arbeitswelt // Prinzipien und Leitbilder // Diversität // Gesundheit und Sicherheit // Sozialpartnerschaft

Klima- und Umweltschutz Umweltbelange (gemäß NaDiVeG) 86

Ressourcenschonung und Emissionsminimierung // EVN Klimainitiative // Klima – Einflüsse und Schutzmaßnahmen // Photovoltaik-Initiativen // Umwelt – Einflüsse und Schutzmaßnahmen

Stakeholder-Dialog 106

Sozialbelange (gemäß NaDiVeG)

Proaktive Einbindung // Stakeholder-Management // Projektkommunikation // Gesellschaftliches Engagement

Nachhaltigkeitsprogramm 112

Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2020/21 121

125 Corporate Governance

136 Konzernlagebericht

263 Service

Umschlag Kontakt

Zum Bericht

Unter dem Titel "EVN Ganzheitsbericht" erstellen wir jährlich einen integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht. Die in dieser Publikation verwirklichte gleichrangige Behandlung von nichtfinanziellen Informationen mit der finanziellen Berichterstattung und dem Corporate Governance-Bericht bringt unser Selbstverständnis als verantwortungsbewusstes Unternehmen für Energie, Wasser und Umweltdienstleistungen zum Ausdruck.

Standards und Richtlinien

Der vorliegende Bericht entspricht zudem den hohen Anforderungen des UN Global Compact und dient auch der Darstellung unserer diesbezüglichen Fortschritte. Die Erhebung und Berechnung der Daten erfolgte – unter Beachtung nationaler und internationaler Standards sowie Leitlinien der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung – durch die Konzernfunktionen Rechnungswesen, Controlling und Personalwesen sowie die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.

Als Grundlage für die nichtfinanzielle Berichterstattung dienten die jeweiligen Standards und Sector Supplements der Global Reporting Initiative (GRI), die so weit wie möglich vollinhaltlich angewendet wurden. Der vorliegende EVN Ganzheitsbericht 2020/21 entspricht somit den Standards der Global Reporting Initiative in der Option "Kern" und geht darüber hinaus auf zusätzliche Leistungsindikatoren ein. Zudem beinhaltet er unternehmensspezifische Indikatoren der GRI Sector Supplements für Unternehmen der Elektrizitätsbranche. Der GRI-Inhaltsindex umfasst alle in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Global Reporting Initiative erstellten Leistungsindikatoren und liefert somit eine zusammenfassende Inhaltsangabe. Darüber hinausgehende nichtfinanzielle Informationen werden nicht im GRI-Inhaltsindex ausgewiesen.

Berichterstattung gemäß NaDiVeG

Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betre¢ender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), haben wir für diesen Konzernabschluss die Option gewählt, einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht, der in diesen Ganzheitsbericht integriert ist, zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu

Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption finden sich daher im Berichtsteil "Nichtfinanzieller Bericht" und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.

Berichtsprinzipien und -gliederung

Ein zentrales Element im integrierten Geschäftsmodell der EVN ist eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen und Anliegen unserer unterschiedlichen Stakeholder. Dies spiegelt sich insbesondere in der EVN Wesentlichkeitsmatrix wider, der eine regelmäßige Erhebung der für die unterschiedlichen Interessengruppen relevanten Schwerpunktthemen zugrunde liegt. Die Auswahl der Berichtsinhalte für die nichtfinanzielle Berichterstattung basiert neben der Maßgeblichkeit im Nachhaltigkeitskontext und einer ausgewogenen und vollständigen Darstellung der wesentlichen und aktuellen Themen auf folgenden Grundsätzen:

Einbeziehung der

Stakeholder: Die Berichtsinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Vorschriften und den Informationsbedürfnissen unserer Stakeholder, die wir im Rahmen der Stakeholder-Befragung im Jahr 2021 erhoben haben. Dieser strukturierte Erhebungsprozess erfolgt regelmäßig alle drei Jahre.

  • Wesentlichkeit: Als Ergebnis der Stakeholder-Befragung definiert die EVN Wesentlichkeitsmatrix die wesentlichsten Handlungs- und somit Themenfelder der EVN, die sich auch in der Struktur des vorliegenden Berichts widerspiegeln. Diese Gliederung nach den Handlungsfeldern soll die vielfältigen und unterschiedlich gelagerten Informationsbedürfnisse ausgewogen und zielgruppengerecht erfüllen. In Übereinstimmung mit den GRI-Berichtsstandards verzichten wir auf Angaben von geringerer Relevanz, um durch den Fokus auf die Wesentlichkeit von Themen eine möglichst hohe Aussagekraft und Transparenz des Berichts zu gewährleisten.
  • Vollständigkeit: Die Berichterstattung erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowie den angewendeten GRI-Standards.

Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 17

Externe Verifizierung

Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Verifizierung der Einhaltung der GRI-Standards und des NaDiVeG erfolgte für das Geschäftsjahr 2020/21 durch die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.

  • Zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers siehe Seite 258¢
  • Zum Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß NaDiVeG und GRI-Standards siehe Seite 121¢

Verweise

Zum Teil finden sich weiterführende Inhalte auf der Website der EVN. Dies zeigen wir im Bericht jeweils durch entsprechende Verweise an. Zudem enthält der Ganzheitsbericht Verweise auf GRI-Standards sowie auf Informationen an anderen Stellen des Berichts. Hier ein Überblick der verwendeten Verweisarten:

Verweis innerhalb des Ganzheitsberichts Verweis auf Inhalte im Internet

Verweis auf GRI-Standards

Inhaltliche Richtigkeit und geschlechtsspezifische Formulierungen

Wir haben diesen Ganzheitsbericht mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Satzoder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendi¢erenzen auftreten. Dieser Ganzheitsbericht enthält auch zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die wir auf Basis aller uns bis zum Redaktionsschluss zur Verfügung stehenden Informationen getro¢en haben. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begri¢en wie "erwarten", "schätzen", "planen", "rechnen" etc. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten – und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse – aufgrund verschiedenster

Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können.

Die EVN ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Ganzheitsbericht. Im nichtfinanziellen Bericht ver wenden wir erstmals eine geschlechtergerechte Sprache und gendern mithilfe des Mediopunkts. Soweit jedoch im Interesse der besseren Lesbarkeit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

Dieser Ganzheitsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.

Redaktionsschluss war der 24. November 2021.

  • Zum GRI-Inhaltsindex siehe Seite 265¢
  • Zur Global Reporting Initiative siehe
  • Zum UN Global Compact siehe
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-46, GRI 102-54

Unsere EVN – Unternehmen für Energie, Wasser und Umweltdienstleistungen

Deutschland

  • Erzeugung: Strom
  • Energieversorgung: Strom
  • Umweltgeschäft: Trinkwasserverund Abwasserentsorgung, thermische Klärschlammverwertung

Märkte1) und Tätigkeitsfelder

Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung in Deutschland, Polen, Litauen, Rumänien, Slowenien, Kroatien, Zypern, Bahrain und Kuwait

1) Übersichtskarte betrifft Märkte im Energiegeschäft

Wertschöpfungskette und Eckdaten

Wärme

Handel und

Energieabsatz 28,2TWh

Speiche-

6,3 Mrd. m3

EVN Ganzheitsbericht 2020/21

Stefan Szyszkowitz und Franz Mittermayer über Initiativen zur Transformation des Energiesystems, umfangreiche Investitionen, die steigende Attraktivität der EVN für ESG-Investor·innen und 100 Jahre Wertekontinuität.

Stefan Szyszkowitz und Franz Mittermayer, EVN Vorstand

»Mit der EVN Klimainitiative setzen wir uns umfassende Dekarbonisierungsziele. Dadurch werden wir für ESG-Investor·innen noch interessanter. «

Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands

Der Countdown für die vor einem Jahr vorgestellte Strategie 2030 läuft. Welche Fortschritte haben Sie im ersten Jahr der Umsetzung erzielt?

Stefan Szyszkowitz: Unsere Strategie 2030 steht unter dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler. E zienter." An diesen Themen haben wir intensiv weitergearbeitet. Mit der EVN Klimainitiative setzen wir nun einen ambitionierten Akzent für den Klimaschutz. Wir bekennen uns dazu, als Gruppe einen Beitrag zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Aus diesem Grund sind wir der Science Based Targets Initiative beigetreten und haben Reduktionsziele bis 2034 entwickelt, die von einer internationalen Institution nach wissenschaftlich anerkannten Kriterien validiert wurden und somit auch international vergleichbar sind. Auf diese Weise senden wir ein

klares Signal an unsere Stakeholder, dass wir unser Engagement für den Klimaschutz und die Energiezukunft sehr ernst nehmen, und bekräftigen dies durch Transparenz und laufende Evaluierung. Eine weitere Säule der EVN Klimainitiative ist, dass einzelne Konzerngesellschaften schrittweise Klimaneutralität erlangen sollen – ebenfalls zertifiziert nach international anerkannten Normen.

Bleiben wir noch beim Thema Klimaschutz. Die EVN hat das Kapitel "Stromerzeugung aus Kohle" endgültig abgehakt?

Franz Mittermayer: Das ist korrekt. In Niederösterreich haben wir das Steinkohlekraftwerk Dürnrohr ja bereits im August 2019 stillgelegt. Und Ende September 2021 haben wir nun unseren 49 %-Anteil am Kraftwerk Walsum 10 in Deutschland an den

Mehrheitseigentümer STEAG übertragen und beziehen seither auch keinen Strom mehr von dort. Damit ist die EVN endgültig nicht mehr in der Stromerzeugung aus Kohle aktiv. In Summe verbessert die in den letzten Jahren erfolgte Abkehr von der thermischen Erzeugung die Treibhausgasbilanz der EVN deutlich und nachhaltig, ganz im Sinn unserer Strategie 2030.

Stattdessen konzentriert sich die EVN nun auf den Ausbau der erneuerbaren Erzeugung?

Stefan Szyszkowitz: Die von Gesellschaft und Politik geforderte Transformation des Energiesystems bedeutet eine beachtliche Herausforderung, die wir als integrierter Versorger jedoch mit einer gesunden Portion an Zukunftsund Technologieoptimismus annehmen. Wir stellen uns dieser Aufgabe mit Engagement und Motivation, denn

wir sehen uns entlang der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette als Ermöglicher dieses Systemumbaus.

Beim Ausbau der erneuerbaren Erzeugung haben wir unsere Ziele bis 2030 nochmals nachgeschärft. Unser Fokus liegt dabei auf Windkraft und künftig verstärkt auch auf Photovoltaik. Projekte in diese Richtung planen wir in allen unseren Kernmärkten, also in Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt sehen wir dadurch bis 2030 ein konzernweites Ausbaupotenzial von weiteren 350 MW installierter Leistung bei Wind (auf insgesamt 750 MW) und von 300 MW bei Photovoltaik.

Wir sind in diesem Segment übrigens schon heute sehr gut positioniert: Wir sind der größte Windstromproduzent in Niederösterreich sowie der größte Biomasse-Wärmeproduzent in Österreich und halten zudem strategische Beteiligungen an der Energie Burgenland und dem Verbund, Österreichs führenden Stromerzeugern aus Windbzw. Wasserkraft.

Beim Blick auf Ihre Investitionen fällt auf, dass der Netzbereich hier absoluter Spitzenreiter ist. Warum ist das so?

Franz Mittermayer: Wir müssen den landesweiten Ausbau dezentraler erneuerbarer Erzeugungsanlagen mit massiven Investitionen in unser Verteilnetz unterstützen. Denn nur so ist gewährleistet, dass klimafreundlich erzeugter Strom verlässlich in die Ballungsgebiete transportiert und gleichzeitig die Versorgungssicherheit lückenlos gewährleistet werden kann. Aber auch geändertes Verbraucherverhalten, allen voran E-Mobilität und die verstärkte Nutzung von Wärmepumpen, stellen uns vor enorme Herausforderungen im Netzbetrieb. Auch dies erfordert umfangreiche Investitionen in die Netzinfrastruktur. Ein Beispiel dafür ist die erhöhte Anzahl an Trafostationen, die wir zur Bewältigung von Bedarfsspitzen benötigen.

Planen Sie im Bereich Biomasse ebenfalls einen weiteren Ausbau?

Stefan Szyszkowitz: Wir produzieren Naturwärme in Biomasseheizwerken und betreiben zudem auch einige Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die aus dem nachwachsenden heimischen Brennsto§ Holz zusätzlich zu Fernwärme auch umweltfreundlichen Strom produzieren. Aktuell versorgen wir mit drei Ausnahmen alle niederösterreichischen Bezirkshauptstädte mit Naturwärme. Dies ist eine gewichtige Ausgangsposition, um bestehende Netze weiter zu verdichten und zu erweitern und dadurch eine umweltfreundliche Alternative zu weniger umweltfreundlichen Formen des Heizens zu scha§en.

Ich möchte das am Beispiel von Krems an der Donau, der fünftgrößten Stadt Niederösterreichs, erklären. Wir versorgen Krems bereits jetzt mit Fernwärme. Zusätzlich errichten wir gerade eine Biomasse-Cogeneration-Anlage mit einer thermischen Leistung von 15 MW und einer elektrischen Leistung von 5 MW. Mit Inbetriebnahme im Winter 2023 soll sie künftig Naturwärme und Ökostrom für rund 14.000 Haushalte produzieren. Das Investitionsvolumen für dieses Projekt beträgt rund 40 Mio. Euro.

Die Stadt Krems spielt auch bei einem anderen Investitionsvorhaben eine wichtige Rolle …

Franz Mittermayer: Ja, und zwar bei der überregionalen Trinkwasserversorgungsleitung zwischen Krems und Zwettl. Wir befinden uns in Österreich in der glücklichen Situation, dass wir über Trinkwasservorkommen in ausreichender Menge und sehr guter Qualität verfügen. Allerdings sind die Vorkommen regional unterschiedlich verteilt. Die Folgen des Klimawandels wirken sich auch bei uns zunehmend aus – niederschlagsarme Perioden nehmen zu, die Durchschnittstemperaturen steigen an, und gleichzeitig steigt der Wasserverbrauch. Aus diesen Gründen agieren wir sehr vorausschauend und investieren langfristig in die Sicherung

der Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser. Dazu zählt eben u.a. die neue 60 km lange Versorgungsleitung, die ab 2025 Krems und Zwettl verbinden und dann bis zu 120.000 Einwohner im Waldviertel versorgen wird. Den ersten, 20 km langen Bauabschnitt, der von Zwettl nach Pallweis führt, konnten wir übrigens bereits im Herbst 2021 in Betrieb nehmen.

Anknüpfend an das Thema Wasser: Welche Schwerpunkte sieht die Strategie 2030 eigentlich für die Umweltdienstleistungen vor, bei denen Wasser und Abwasser ja eine zentrale Rolle spielen?

Franz Mittermayer: Unsere Strategie ist es, verstärkt Geschäftsmöglichkeiten im Bereich Kreislaufwirtschaft zu nutzen und weiterzuentwickeln. Unser Fokus liegt dabei neuerdings auf der thermischen Klärschlammverwertung. Hier können wir unsere langjährige Expertise in der Abwasserbehandlung einerseits und der thermischen Abfallbehandlung andererseits ideal miteinander verknüpfen. Gerade in Deutschland ist die Nachfrage in diesem Bereich hoch. Die Planungen und Arbeiten für unsere Projekte in Straubing, Hannover und Berlin schreiten gut voran. Und in Halle-Lochau startete im Herbst 2021 der Probebetrieb für die erste von uns als Generalunternehmer schlüsselfertig errichtete und selbst betriebene thermische Klärschlammverwertungsanlage.

Diese hohe Dynamik in allen Bereichen werden auch Ihre Aktionärinnen und Aktionäre positiv aufnehmen, nehme ich an …

Stefan Szyszkowitz: Ja, wir haben wichtige Entscheidungen getro§en. Mit Blick auf die Herausforderungen, die mit der Transformation des Energiesystems einhergehen, werden wir unseren Investitionsplan für die nächsten Jahre nochmals erweitern: Wir gehen von jährlichen Investitionen von rund 500 Mio. Euro aus, davon entfallen etwa drei Viertel auf Niederösterreich. Schwerpunkte werden weiterhin die erneuerbare Erzeugung, die Netzinfra-

»Mit dem Ausstieg aus dem Kraftwerk Walsum 10 haben wir die Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet.«

Franz Mittermayer, Mitglied des Vorstands

struktur und die Trinkwasserversorgung sein. Wir unterstreichen damit nicht zuletzt unseren Fokus auf unsere regulierten und stabilen Geschäftsfelder. Dies bildet die Basis für planbare Geldflüsse und damit für Kontinuität in unserer Dividendenpolitik und ist gleichzeitig für die Ratingbeurteilungen der EVN von zentraler Bedeutung.

Verlässlichkeit bleibt überhaupt eine zentrale Prämisse für all unsere Kapitalmarktaktivitäten. Dies gilt einerseits für den Fremdkapitalmarkt – hier streben wir im Rahmen unserer Finanzpolitik Ratings im soliden A-Bereich an. Wir achten daher besonders darauf, dass sich die Relation zwischen Ertragskraft und Nettoverschuldung in einer Größenordnung bewegt, die von den Ratingagenturen als Voraussetzung für die von uns angestrebte Bonitätsbeurteilung gesehen wird.

Gleichzeitig sehen wir uns als stabiler Partner für unsere Aktionär·innen. Für das Geschäftsjahr 2020/21 werden wir der Hauptversammlung eine Dividende von 0,52 Euro pro Aktie vorschlagen.

Für die Zukunft zielt unsere Dividendenpolitik darauf ab, die jährliche Dividende zumindest konstant zu halten. Gleichzeitig bekennen wir uns dazu, unsere Aktionär·innen an künftigen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe partizipieren zu lassen.

Dass der EVN Aktie im März 2021 die Rückkehr in den ATX, den Leitindex der Wiener Börse, gelungen ist, ist in diesem Kontext natürlich sehr erfreulich. Dies ist eine Folge des sichtbar gestiegenen Interesses an der EVN Aktie und des damit höheren Handelsvolumens. Positiv mag sich hier ausgewirkt haben, dass unsere umfangreichen Klimamaßnahmen wohl auch die Attraktivität der EVN Aktie für ESG- bzw. nachhaltigkeitsorientierte Investor·innen steigern.

2022 feiert die EVN ihr 100-jähriges Unternehmensjubiläum. Welche Perspektiven für die Zukunft gewinnen Sie aus Ihrer Geschichte?

Franz Mittermayer: Ich finde es sehr aufschlussreich, dass sich jene Werte

und Prinzipien, die heute Teil unserer DNA sind und damit unsere gesamte Tätigkeit prägen, wie ein roter Faden durch unsere 100-jährige Geschichte ziehen. Ein Blick ins Unternehmensarchiv vermittelt auch ein Stück Technologie- und Wirtschaftsgeschichte und zeigt, dass die EVN bzw. ihre Vorgängerunternehmen immer auf der Höhe der Zeit agiert und häufig auch als Treiber neuer Entwicklungen fungiert haben. Eine wesentliche Erkenntnis ist zudem, dass es wichtig ist, den Blick immer nach vorne zu richten. Daher haben wir den Titel für diesen Ganzheitsbericht, der uns durch unser Firmenjubiläum begleiten wird, sehr bewusst gewählt: "Zukunft gestalten". Nach diesem Motto haben unsere engagierten Kolleg·innen in den letzten 100 Jahren agiert, deshalb war und ist die EVN erfolgreich! Und so soll es auch bleiben: Wir legen unseren Fokus weiterhin ganz gezielt auf zukunftsfähige Lösungen!

Klare Werte, fokussierte Strategie

Ein klares Wertegerüst und die Fokussierung auf Handlungsfelder, die wir regelmäßig gemeinsam mit unseren Stakeholdern reflektieren und entsprechend priorisieren, bilden die Grundlage für unsere gesamte Tätigkeit als Energieunternehmen und Umweltdienstleister. Auf diesem Fundament ruhen nicht nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter·innen, Lieferant·innen und Geschäftspartner·innen, sondern unsere gesamte Konzernstrategie.

Grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu konzernweiten Verhaltens- und Handlungsregeln bilden gemeinsam das Wertegerüst der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.

Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Ver- und Entsorgungsaufgaben gelten für die Tätigkeit und die Führung unseres Konzerns anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich.

Wir bekennen uns zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und streben in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – unserer Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv.

Die ökonomische Verantwortung für den langfristigen Bestand unseres Unternehmens verlangt uns Spitzenleistungen ab. Hohe Kompetenz und Zuverlässigkeit sorgen für die Zufriedenheit unserer Kund·innen sowie unserer Partner·innen. Diese wiederum sichert unseren nachhaltigen Erfolg.

Unserer Verantwortung für Klima und Umwelt kommen wir insbesondere durch eine möglichst weitreichende Minimierung unserer Emissionen, durch Ressourcenschonung und durch die forcierte Nutzung erneuerbarer Energieträger nach. Laufende Innovation und E zienzsteigerung tragen dazu entscheidend bei.

Wichtigste Stakeholder-Gruppen der EVN

EVN Wesentlichkeitsmatrix 2020/21

Abgerundet wird unser Wertesystem durch ein klares Bekenntnis zu sozialer Verantwortung.

Hoher Stellenwert von ESG und Stakeholder-Interessen

In der EVN verwenden wir die Begri§e "Nachhaltigkeit" bzw. "ESG" – also die international etablierte Abkürzung für die Themenfelder Environment, Social und Governance – für alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte mit Bezug zu unseren ökonomischen Aktivitäten. Dadurch wird Nachhaltigkeit bzw. ESG zu einem der zentralen Grundprinzipien unserer Tätigkeit. Folgerichtig liegt die Verantwortung für diesen Themenkomplex auch beim Gesamtvorstand.

In Kombination mit unserem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer Handlungsrahmen, aus dem wir in weiterer Folge unsere Kernstrategien ableiten. Dabei berücksichtigen wir in hohem Maß auch die Anliegen und Prioritäten unserer internen und externen Stakeholder. Abgesehen von anlassbezogenen Kontakten, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit permanent auf

unterschiedlichen Ebenen stattfinden, messen wir dem institutionalisierten Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen zu strategischen Fragen hohe Bedeutung bei. Im Bereich Nachhaltigkeit bildet dabei die regelmäßige Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix den Kern unseres Stakeholder-Managements.

Zum projektbezogenen Stakeholder-Dialog siehe Seite 108§

EVN Wesentlichkeitsmatrix

Die EVN Wesentlichkeitsmatrix aktualisieren wir im Dreijahresrhythmus. Da die letzte Stakeholder-Befragung im Frühjahr 2020 und damit während des ersten Lockdowns infolge der Covid-19- Pandemie stattfand, führten wir im Berichtszeitraum eine neuerliche Befragung durch, um die Ergebnisse aus dem Vorjahr zu plausibilisieren.

Dazu wurde eine repräsentative Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die Relevanz der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Zudem wurden diesmal auch die externen Stakeholder um ihre Beurteilung der Auswirkungen auf unsere Unternehmenstätigkeit ersucht.

Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit haben. Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die wir uns auch in der Berichterstattung konzentrieren, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen.

  • Zur Definition der Handlungsfelder siehe Seite 25§
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-44, GRI 102-47

E¢ziente Nachhaltigkeitsorganisation

In der EVN liegt die Verantwortung für das Themenfeld Environment, Social, Governance (ESG) – also für sämtliche Aspekte und Agenden in Sachen Umweltschutz, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung – beim Gesamtvorstand. Alle diese Themen fließen in unsere Nachhaltigkeitsstrategie ein, die ihrerseits von der (ebenfalls vom Vorstand verantworteten) Konzernstrategie abgeleitet wird. Damit sind die ESG-Agenden und deren Weiterentwicklung auf der höchsten Unternehmensebene angesiedelt. Zudem tauscht sich der Vorstand regelmäßig mit dem Aufsichtsrat zur Nachhaltigkeitsstrategie aus und berichtet diesem quartalsweise über wesentliche Entwicklungen und Maßnahmen im ESG-Bereich.

Ebenfalls vierteljährlich tagt der Lenkungsausschuss Nachhaltigkeit, der sich aus dem Gesamtvorstand, aus Führungskräften verschiedener Unternehmensbereiche, aus den Geschäftsführer·innen der wesentlichen internationalen Konzerngesellschaften sowie aus Mitgliedern eines abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammensetzt. Das Gremium behandelt auf Managementebene aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.

Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal

jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kundennutzen.

Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards unserer Gruppe sicherstellt. Seine Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexpert·innen in den einzelnen Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.

EVN Nachhaltigkeitsorganisation

Wertvolle externe Inputs

Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert·innen stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert·innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen.

Strategie 2030: Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter.

Bereits im Geschäftsjahr 2019/20 hat das Management der EVN in einem konzernweiten Prozess und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat unsere Unternehmensstrategie zukunftsorientiert weiterentwickelt. Ausgangspunkt dafür war eine eingehende Analyse des aktuellen Marktumfelds und der Veränderungen, die uns in den nächsten Jahren maßgeblich begleiten werden.

Wesentliche externe Faktoren, die unsere Aktivitäten beeinflussen, gehen von internationalen Rahmenwerken wie z. B. den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG) sowie den Zielsetzungen der Energieund Klimapolitik (z. B. Pariser Klimaabkommen, European Green Deal) aus. Dadurch ändern sich auch die für uns relevanten rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen, deren Wandel wiederum die relevanten volksund energiewirtschaftlichen Faktoren mitbestimmt. Dazu zählen insbesondere die weitere Entwicklung der Preise

Weiterlesen auf Seite 22

Unsere Kernstrategien 2030

Handlungsfelder

  • 1 Innovation und Digitalisierung 2 Klimaschutz 3 Kundenorientierung
  • 4 Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
  • 5 Umweltschutz
  • 6 Versorgungssicherheit

von CO2-Emissionszertifikaten und damit auch der Preise für Energie sowie die Parameter für den weiteren Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen.

Die bestimmende Veränderung für unsere Branche – und damit auch ein zentraler Faktor für unsere Strategie – ergibt sich aus der europäischen und der österreichischen Klima- und Energiepolitik, die auf eine möglichst rasche Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem abzielt. Getrieben wird dieser Wandel vom gesellschaftlichen und politischen Bestreben, die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und schneller zu minimieren.

Da die Entwicklung der wesentlichen Markt- und Umfeldfaktoren mit Unsicherheiten behaftet ist, haben wir im Rahmen unseres Strategieprozesses auch Sensitivitäts- und Szenarioanalysen durchgeführt, um in weiterer Folge belastbare Rückschlüsse für die Ableitung konkreter Maßnahmen zu ziehen. Zudem analysieren wir die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen laufend weiter und erörtern Entwicklungen, etwaige Abweichungen von Planannahmen und deren Auswirkungen regelmäßig auf Managementebene – z. B. in den vierteljährlich stattfindenden Lenkungsausschüssen der Segmente, in denen sich Vorstandsmitglieder und Führungskräfte mit internen Expert·innen austauschen. Die aggregierten Erkenntnisse erörtert der Vorstand wiederum regelmäßig mit dem Aufsichtsrat. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden dabei energie- und klimabezogene Auswirkungen auf energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen.

In die Analyse des Marktumfelds flossen auch Inputs unserer Stakeholder sowie deren Interessen mit ein. Die Grundlage dafür bildete die Wesentlichkeitsmatrix, in der unsere wichtigsten Handlungsfelder und damit Nachhaltigkeitsthemen auf Basis eines institutionalisierten Abgleichs mit den Interessen und Einschätzungen unserer Stakeholder abgebildet und priorisiert werden. Dadurch konnten wir bei der Aktualisierung unserer Strategie auf jene Themen fokussieren, die den höchsten Stellenwert für unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen haben.

Eckpfeiler der Strategie 2030

Die Erkenntnisse des Strategieprozesses, die sowohl in einer Managementwie auch in einer Aufsichtsratsklausur detailliert diskutiert wurden, verdichteten wir zu zwei Eckpfeilern: nachhaltiges Wachstum und Performance-Steigerung. Dabei steht unsere Strategie 2030 unter dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler. E zienter."

Zu den Kernstrategien siehe Seite 20f

EVN Klimainitiative

Im Geschäftsjahr 2020/21 haben wir auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative entwickelt, die auf drei Säulen basiert:

  • • Erarbeitung von Science Based Targets
  • • Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
  • • Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz
  • Zur EVN Klimainitiative siehe Seite 92f
  • Zum energiepolitischen Umfeld siehe Seite 136f
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-21, GRI 102-29, GRI 102-43, GRI 102-44, GRI 102-47, GRI 413-1

Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit

In unserer jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet.

Damit steht uns ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene gewährleisten wir dabei insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden. Im Geschäftsjahr 2020/21 nutzten wir auch den zur Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix eingesetzten Online-Fragebogen, um sowohl interne als auch externe Stakeholder zu den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft zu befragen.

Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die wir – im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und unseren übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen nutzen bzw. setzen.

Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus

Nichtfinanzieller Bericht

Angesichts des hohen Stellenwerts, den wir dem Thema Klimaschutz beimessen, erheben wir in der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken sowie Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutre§end – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei unterscheiden wir zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betre§en hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.

EVN Ganzheitsbericht 2020/21

Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen erfassen wir aber nicht nur durch unser Risikomanagement, sondern analysieren mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäten und Szenarioanalysen. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die künftige Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Dadurch werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.

Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit unserer Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, führen wir regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durch, die geplante Stillstandszeiten mit sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung messen und überwachen wir im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen.

Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten unseres Unternehmens ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau gewährleisten wir dabei vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung. In Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften haben wir dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiterrisiken aber auch auf den Verlust von hochqualifizierten Mitarbeiter·innen oder auf eine bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten. Diesen Risiken begegnen wir u. a. mit der Scha§ung eines attraktiven Arbeitsumfelds und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie unserem internen Kontrollsystem (IKS).

Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegt der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.

  • Zum Risikomanagementprozess (inkl. Erfassung von Nachhaltigkeitsrisiken) siehe Seite 150§
  • Zu SAIFI und SAIDI siehe Seite 52
  • Zu Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung sowie Compliance siehe Seite 78§ bzw. Seite 30§
  • Zu den ökologischen Auswirkungen der Tätigkeit der EVN siehe Seite 88§
  • GRI-Indikator: GRI 102-15
Versorgungssicherheit
… steht für eine verlässliche Ver
sorgung unserer Kund·innen, auch
in Krisensituationen. Dabei spielt
nicht nur die lückenlose Versorgung
mit Energie in der gewünschten
Menge, sondern auch die techni
sche Netzqualität eine bedeutende
Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen
dabei neben einem nachhaltigen
Ausbau der Netz- und Technikinfra
struktur auch in der verlässlichen
Trinkwasserversorgung und in der
Steigerung der Trinkwasserqualität.
– Beeinflussung von Lebensräumen
(Mensch, Tier und Natur)/Beeinträch
tigung der Biodiversität durch
Netzausbau, Wasserkraftwerke und
Errichtung von Windkraftanlagen
– Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Emissionen
– Auswirkungen auf Gesellschaft und
Wirtschaft durch Netzausfälle
+ Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energie
+ Zuverlässige Energieversorgung für
Gesellschaft und Wirtschaft
+ Bereitstellung von Infrastruktur
+ Versorgung mit hochwertigem
Trinkwasser
• Zertifizierte Umweltmanagement
systeme
• Konzernweite Ausbauziele bis 2030:
Windkraft von aktuell 394 MW auf
750 MW und Photovoltaik um
300 MW
• Höchste Priorität für Versorgungs
sicherheit und -qualität
• EVN-interne Krisen- und Notfallpläne
(z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke,
Pandemievorsorge)
• Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
(z. B. Wasserqualität)
• Geringe Netzverluste und Strom
unterbrechungen
• Laufende Investitionen zur Ver
besserung der Netzinfrastruktur und
Trinkwasserversorgung
• Cybersecurity und -versicherung
• SDG 6 Sauberes Wasser und
Sanitäreinrichtungen
• SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
• SDG 9 Industrie, Innovation
und Infrastruktur
• SDG 12 Nachhaltige/r Konsum
und Produktion
Kundenorientierung
… steht für Produkte und Dienst
leistungen, die individuelle Bedürf
nisse erfüllen und transparent sind,
für hohe Servicequalität, für eine
zielgruppenadäquate Kommunika
tion sowie für die Unterstützung
unserer Kund·innen beim effizienten
und sicheren Umgang mit Energie.
Dabei nimmt der Schutz personen
bezogener Daten einen hohen
Stellenwert ein.
– Datenschutzrechtliche Vorfälle
+ Verbesserter und effizienter Umgang
mit Energie
+ Kooperationen sichern regionale
Arbeitsplätze
+ Hohe Standards in der Versorgungs
sicherheit
+ Hohe Verfügbarkeit der
EVN Kraftwerke
• Höchste Priorität für Versorgungs
sicherheit und -qualität
• Höchste Priorität für Datenschutz
• Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
(z. B. Wasserqualität)
• Monitoring der mittleren Strom
unterbrechungshäufigkeit
• Unterstützung der Kund·innen in
effizientem Verbrauchsverhalten
• Vielfältige Kommunikationskanäle für
Kund·innen
• SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
• SDG 10 Weniger Ungleich
heiten
• SDG 12 Nachhaltige/r Konsum
und Produktion
• SDG 13 Maßnahmen zum
Klimaschutz

Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

EVN Handlungsfeld und Definition

Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

… steht für eine unternehmerische Haltung, die bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für die Aktionär·innen achtet. Ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten unserer Mitarbeiter·innen ist dabei selbstverständlich. Die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferant·innen und Geschäftspartner·innen stehen dabei ebenso im Fokus.

Versorgungssicherheit

  • Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
  • Risiko eines Wertverlusts für Eigenund Fremdkapitalinvestor·innen
  • Compliance-Verstöße
    • Stabile Dividendenentwicklung
    • Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden
    • Arbeitsplatzsicherung
    • Regionale Wertschöpfung durch Kooperationen
    • Solide Kapitalausstattung ermöglicht ein Abfedern von Wirtschaftskrisen
    • Faire und transparente Auftragsvergabe

und Maßnahmen (Auszug) • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel

Handhabung – Instrumente

  • Projektabsicherung durch Garantien und Versicherungen
  • Integriertes Geschäftsmodell mit Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten
  • Ratings im soliden A-Bereich als Ziel • EVN Verhaltenskodex
  • EVN Leitwerte
  • Corporate Compliance Management
  • Compliance-Schulungen
  • EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferantenbeziehung
  • Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvorgänge
  • Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter·innen bei Ausschreibungen
  • Anonymes Hinweisgeberverfahren
  • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette
  • Zertifizierte Umweltmanagement-

Sustainable Development Goals

• SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur

• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts-

wachstum

(SDG)

Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

EVN Handlungsfeld und Definition

Attraktiver Arbeitgeber

... steht für unseren Anspruch, ein verantwortungsbewusster, fairer und krisensicherer Arbeitgeber zu sein. Dabei gilt es auch, Diversität und Chancengleichheit zu fördern, Mitarbeiteraus- und weiterbildung zu forcieren sowie ein vielfältiges Angebot an Aufgaben und eine moderne Arbeitswelt zu bieten. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und effiziente Personalentwicklung in einem sich laufend wandelnden Arbeitsumfeld. Selbstverständlich ist bei alldem ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Klimaschutz

… steht für einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen – nicht zuletzt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – liefern hier in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag.

Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv

– Arbeitsunfälle

  • Auswirkung auf Gesundheit der Mitarbeiter·innen durch Überlastung
  • Compliance-Verstöße
    • Schaffung von Arbeitsplätzen
    • Arbeitsplatzsicherung
    • Attraktives Arbeitsumfeld
    • Flexible Arbeitsbedingungen
    • Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildung

Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)

  • EVN Leitwerte
  • Betriebliche Sozialpartnerschaft
  • Nachhaltige Personalentwicklung
  • Grundsätze und Richtlinien der
  • International Labour Organization (ILO) und des UN Global Compact
  • Hohe Standards bei Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Internes Kontrollsystem (IKS)
  • Wiedereinstieg karenzierter Mitarbeiter·innen; Behaltefristen über gesetzliches Ausmaß hinaus
  • Gruppen-Krankenversicherung
  • Compliance-Schulungen
  • Treibhausgas-Emissionen
    • Hohe Standards in der Versorgungsqualität
    • Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
    • Beitrag zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele
    • Reduktion treibhausrelevanter Emissionen
  • Konzernweite Ausbauziele bis 2030: Windkraft von aktuell 394 MW auf 750 MW und Photovoltaik um 300 MW
  • Endgültiger Kohleausstieg durch Verkauf der 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 am 30. September 2021
  • Dekarbonisierungsziele gemäß SBTi (bis 2034)
  • Netzinvestitionen zur Integration von Strom aus volatiler erneuerbarer Erzeugung
  • Fokus auf Effizienzsteigerung insbesondere im Bereich THG- Emissionsminimierung
  • Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
  • EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke)
  • Vielfältige Maßnahmen zum Artenschutz, zur Wahrung der Biodiversität sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume
  • Einsatz modernster Umwelttechnik
  • Laufende Modernisierung des Gasleitungsnetzes
  • Fokus auf Effizienzsteigerung
  • Umweltgerechtes Abfallmanagement

• SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden

• SDG 12 Nachhaltige/r Konsum

und Produktion • SDG 15 Leben an Land

• SDG 7 Bezahlbare und saubere

Sustainable Development Goals

• SDG 10 Weniger Ungleich-

• SDG 1 Keine Armut • SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen • SDG 4 Hochwertige Bildung • SDG 5 Geschlechtergleichheit • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts-

wachstum

heiten

Energie

(SDG)

  • • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
  • • SDG 15 Leben an Land

Umweltschutz

… steht für eine Minimierung der im Rahmen unserer Tätigkeit auftretenden Umweltbeeinträchtigungen, für eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen, z.B. Materialien und Wasser, für den Schutz von Flora und Fauna sowie für den Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung von Umweltgesetzen und -auflagen ist bei allen unseren Aktivitäten selbstverständlich.

  • Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen
  • Verbrauch natürlicher Ressourcen – Emissionen
    • Hohe Umweltstandards in der Versorgungsqualität
    • Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
EVN Handlungsfeld und Definition Impact-Bewertung (Auszug)
"–" = negativ; "+" = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable Development Goals
(SDG)
Innovation und Digitalisierung
… stehen für eine vorausschauende
Weiterentwicklung unseres Ge
schäftsmodells, die u.a. die laufende
Anpassung an ein dynamisches
Umfeld durch gezielte Innovationen
und Digitalisierung im Fokus hat.
– Innovative Produkte werden von
Kund·innen nicht angenommen
– Risiko für Cyberkriminalität steigt
+ Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten
+ Flexiblere Arbeitsbedingungen für
Mitarbeiter·innen
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag durch
Innovationsinitiativen, Infrastruktur
projekte und -investitionen
• Laufendes Monitoring des Innova
tionsprozesses
• Umfangreiche IT-Security-Maßnahmen
• Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten
• Ausgewogenes Verhältnis zwischen
Investitionsprojekten und einer
attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel
• SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
• SDG 8 Menschenwürdige
Arbeit und Wirtschafts
wachstum
• SDG 9 Industrie, Innovation
und Infrastruktur
• SDG 13 Maßnahmen zum
Klimaschutz
Stakeholder-Dialog
… steht für das Übernehmen von
Verantwortung gegenüber den
unterschiedlichen Interessengruppen
der EVN durch vielfältige soziale
und kulturelle Initiativen, auch
außerhalb unseres operativen Kern
geschäfts. Im Fokus stehen ein
proaktiver Dialog mit unseren diver
sen Stakeholder-Gruppen sowie der
verantwortungsvolle Umgang mit
ihren Anliegen, z.B. durch die Ein
bindung von Anrainer·innen beim
Ausbau und Betrieb unserer Anla
gen. Weitere Schwerpunkte unseres
sozialen Engagements liegen in der
Wissensvermittlung an Kinder und
Jugendliche sowie in der Verbesse
rung der Lebensqualität von Men
schen in herausfordernden Lebens
situationen, z. B. durch Maßnahmen
zur Bekämpfung von Energiearmut.
– Asymmetrische Einbeziehung unter
schiedlicher Stakeholder-Gruppen
– Mangelnde Identifikation von Erwar
tungen und Ansprüchen der unter
schiedlichen Stakeholder-Gruppen
– Beeinträchtigungen durch Luftemissi
onen der Kraftwerke
– Lärmbeeinträchtigungen beim
Anlagenausbau und -betrieb
+ Wahrung der Interessen der wesent
lichsten Stakeholder-Gruppen
+ Sicherung und Erhöhung der Lebens
qualität durch die verlässliche Bereit
stellung von Energie
+ Gewährleistung der Lebensqualität
durch die Versorgung mit hochwerti
gem Trinkwasser
+ Förderung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen in heraus
fordernden Lebenssituationen
+ Verbesserung des Verbrauchsverhal
tens bei Kund·innen
+ Vermittlung von naturwissenschaft
lichen und praktischen Grundlagen
der Elektrizität für Volksschulkinder
• EVN Kundenbeirat zur gleichmäßigen
Wahrung der Interessen unterschied
licher Kundengruppen
• Nachhaltigkeitsbeirat
• Regelmäßige Stakeholder-Befragung
• Proaktive Stakeholder-Einbindung
• Projektbezogene Stakeholder
Kommunikation
• EVN Wesentlichkeitsmatrix als
Instrument zum Abgleich zwischen
Konzernstrategie und Stakeholder
Interessen
• Bekämpfung von Energiearmut
• Unterstützung der Kund·innen in
effizientem Verbrauchsverhalten
• Verantwortung für Kunst und Kultur
im Rahmen der evn sammlung
• EVN Sozialfonds
• EVN Schulservice
• Kostenlose Workshops der kabelplus
für Schulen zur Stärkung der digitalen
Kompetenz junger Menschen
• SDG 1 Keine Armut
• SDG 4 Hochwertige Bildung
• SDG 10 Weniger Ungleich
heiten
• SDG 12 Nachhaltiger Konsum
und Produktion
• SDG 17 Partnerschaften zur
Erreichung der Ziele

Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

Wir gestalten die Zukunft aktiv mit

Die Interessen unserer Eigentümer·innen und aller anderen Stakeholder der EVN sind die Richtschnur für unsere Unternehmensstrategie. Um diese Interessen und damit unseren Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, schlagen wir schon heute innovative Wege ein – den Blick stets auf zukunftsfähige Lösungen gerichtet. Dieses Mindset ist seit den Ursprüngen der EVN bzw. ihrer Vorgängergesellschaften tief in unserer Unternehmenskultur verankert. Dass wir dabei höchste Standards in Sachen Compliance, Menschenrechte, Ethik und Integrität anlegen, versteht sich von selbst.

Ines Kranzl, Customer Relations

Menschenrechte, Ethik und Integrität

Bei der EVN legen wir größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller unserer Mitarbeiter·innen, Geschäftspartner·innen und Lieferant·innen. Um dieses Bekenntnis zu lückenloser Regeltreue auch wirksam in die Tat umzusetzen, haben wir im EVN Konzern eine breite Palette an Compliance-Richtlinien und Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten sowie Arbeitsschutz und Unfallvermeidung betreen. Ergänzend und vertiefend dazu bestehen in unserem Unternehmen weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf

bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter·innen oder Lieferant·innen bzw. auf bestimmte Themen wie Korruptionsprävention beziehen.

Die Regelungen unseres Verhaltenskodex basieren auf vielfältigen Grundlagen, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen unseres Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht hinausgehen. Verlässlichkeit, Transparenz, Vertrauen und Qualität im Umgang mit

VERHALTENSNORM FÜR LIEFERANT·INNEN

Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten in Bezug auf Menschenrechte, Korruptionsprävention, Ethik und Integrität. Auch von unseren Lieferant·innen verlangen wir die Einhaltung unserer Grundsätze und Werte. Daher verpflichten wir sie durchwegs zur Einhaltung der EVN Integritätsklausel, die auch das Thema Menschenrechte umfasst.

MENSCHENRECHTE UND SOZIALER MINDESTSCHUTZ

Ein zentraler Themenbereich des EVN Verhaltenskodex beschreibt unser uneingeschränktes und unmissverständliches Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit unseren Mitarbeiter·innen an allen unseren Standorten sowie in allen unseren Geschäftsbeziehungen. Um die kompromisslose Erfüllung unserer hohen Ansprüche zu gewährleisten, und angesichts der Vielfalt der Materie verantworten die jeweils thematisch zuständigen Organisationseinheiten (insbesondere Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf, Information und Kommunikation sowie die Stabsstellen Corporate Compliance Management sowie Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz) diverse Menschenrechtsfragen als Querschnittsmaterie.

Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit fällt dabei ebenso in dieses Themengebiet wie die Forderung, niemanden aus Gründen der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Kultur, der Religion, des Alters oder des Gesundheitszustands zu diskriminieren, die Gewährung von Mitspracherechten, Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).

Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International Labour Organisation.

Als international tätiges Unternehmen sind wir auch in Ländern aktiv, in denen ein weniger ausgeprägtes Verständnis für Fragen der Menschenrechte besteht. Auch wenn dies primär in der

Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, fühlen wir uns dazu verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten auch außerhalb unseres unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.

Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung dieser Thematik und in Vorbereitung auf künftige Berichtspflichten, insbesondere auf die EU-Taxonomie-Verordnung und die EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung, die für die EVN ab dem Geschäftsjahr 2021/22 bzw. 2023/24 Geltung haben werden, haben wir unsere internen Regelwerke zum Thema Menschenrechte und sozialer Mindestschutz im Herbst 2021 einer Überprüfung und Weiterentwicklung unterzogen.

Zu weiteren Grundsätzen zur Wahrung der Menschenrechte unserer Mitarbeiter·innen (insbesondere der Aspekte Nichtdiskriminierung sowie Mitspracherechte) siehe Seite 73ff

internen und externen Partner·innen bilden dabei die zentralen Leitlinien. Den EVN Verhaltenskodex gibt es in einer deutschen und einer englischen Fassung sowie in den Landessprachen unserer Tochtergesellschaften, auf unserer Website ist er auch öentlich abrufbar. Interessierten Geschäftspartner·innen bieten wir darüber hinaus jederzeit vertiefende Informationen über unser Compliance-Management.

  • Zur Integritätsklausel für Lieferant·innen der EVN siehe Seite 39
  • Siehe auch www.evn.at/verhaltenskodex

Korruptionsprävention

Wir treten entschieden gegen jede Art von Korruption ein. Den Begri Korruption fassen wir dabei sehr weit: Er beinhaltet für uns neben gesetzwidrigen Zahlungen (z.B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierten Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung)

auch alle Arten von Zuwendungen (z.B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Alle diese Varianten sind für unsere Mitarbeiter·innen und deren Angehörige konzernweit verboten. Ausgenommen davon sind lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.

Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen unsere Mitarbeiter·innen gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Deshalb legt die Stabsstelle Corporate Compliance Management im Rahmen ihrer regelmäßigen Erhebung von Compliance-Risiken auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Korruption. Basis dafür ist ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die

Branche, den Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.

GRI-Indikatoren: GRI 102-16, GRI 205-1, GRI 205-2

Organisation des Compliance-Managements

Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter·innen dabei unterstützen soll, sich in ihrem Arbeitsalltag integer und gesetzestreu zu verhalten. Unser CMS baut auf drei Säulen auf:

  • • Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
  • • Identifikation von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
  • • Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung

Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS liegen in den Händen der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM). Neben dem Chief Compliance O¨cer und den Mitarbeiter·innen von CCM wurden in den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance O¨cer sowie in Bulgarien, Nordmazedonien und der für das internationale Projektgeschäft zuständigen WTE Wassertechnik nationale Compliance O¨cer installiert. Damit ist die Verantwortung für die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen in der EVN Gruppe bei insgesamt neun Mitarbeiter·innen spezifisch verankert. Durch diese Struktur stellen wir sicher, dass das zentral gesteuerte CMS bestmöglich auf die jeweiligen fachlichen bzw. regionalen Anforderungen ausgerichtet ist.

Das CMS der EVN hat nach der ersten Phase der Implementierung, der Integration immer neuer Themen und wiederholten Verbesserungen in den letzten Jahren eine gewisse Reife erlangt. Bestehende Compliancebezogene Strukturen, Abläufe und organisatorische Regelungen wurden nun gemeinsam mit den verantwortlichen Führungskräften gesichtet, bewertet und auch im internationalen Konzernumfeld final abgestimmt. Diese Zusammenfassung unterstützt externe und interne Dokumentationsanforderungen und bietet Personen, die aktiv im CMS tätig sind, einen umfassenden und standardisierten Überblick.

Konzernweite Erhebung von Compliance-Risiken

Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte

auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance.

GRI-Indikatoren: GRI 102-17, GRI 205-1

Hinweisgeberverfahren

Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeiter·innen über das EVN Intranet bzw. über spezielle Compliance- E-Mail-Adressen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Hier können alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten gemeldet werden.

Auch unsere Geschäftspartner·innen können das Hinweisgeberverfahren über eigens eingerichtete E-Mail-Adressen nutzen. Den Umgang mit den gemeldeten Bedenken sowie den Schutz der Hinweisgeber·innen haben wir in einer eigenen Konzernanweisung geregelt.

Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem von strafrechtlicher Relevanz. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb sind Mitarbeiter·innen, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance O¨cer zu wenden.

In der Berichtsperiode haben wir die bei der EVN bereits implementierten Abläufe und System mit der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber·innen abgeglichen, um allfälligen Anpassungsbedarf möglichst frühzeitig zu identifizieren. Sobald diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist, soll das Hinweisgeberverfahren der EVN im kommenden Geschäftsjahr entsprechend adaptiert werden.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden uns keine Fälle von Diskriminierung aufgrund ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder politischer Ansichten gemeldet. In der Berichtsperiode haben uns jedoch zwei Meldungen über vermutete Verstöße gegen den im Verhaltenskodex verankerten Grundsatz der Integrität und Vermeidung von Korruption erreicht. Diese Hinweise gegen Mitarbeiter·innen haben sich nach interner Untersuchung bestätigt, waren jedoch nicht Gegenstand von Klagen. Einer der Fälle hatte eine Beendigung des Dienstverhältnisses, der andere eine Abmahnung zur Folge, zudem wurden Maßnahmen gesetzt, um derartige Fälle künftig zu verhindern. Eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartner·innen ist nicht erfolgt.

GRI-Indikatoren: GRI 205-3, GRI 406-1

Überprüfung der Geschäftspartner·innen

Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für unsere Geschäftspartner·innen. Besonderen Wert legen wir hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umweltund Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik". Im ganzen Konzern trachten wir daher danach, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen wurden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner·innen, die übrigens auch das Screening von Sanktionslisten mit einschließt, folgen wir einem risikoorientierten Ansatz und berücksichtigen insbesondere Branchenund Länderrisiken. Für Österreich sowie für das internationale Projektgeschäft der WTE Wassertechnik nutzen wir zudem die Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, setzen wir entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion.

GRI-Indikator: GRI 102-17

Compliance-Schulungen

Um das Thema Compliance bei Management und Mitarbeiter·innen der EVN Gruppe möglichst flächendeckend und wirkungsvoll zu verankern, sensibilisieren wir konzernweit sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiter·innen sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig auf ethisch korrektes Verhalten. Dies erfolgt zumeist im Rahmen von Schulungen und Workshops, die insbesondere auf die Themen "Menschenrechte", "Unternehmensethik", "Korruptionsprävention", "Öentliches Auftreten" und "Wettbewerbsverhalten" fokussieren. Das Spektrum dieser Ausbildungen reicht von verpflichtenden standardisierten Präsenzschulungen für alle konzernweit neu eintretenden Mitarbeiter·innen – diese betreen insbesondere die zehn Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex – über ergänzende E-Learning-Programme bis hin zu Spezialschulungen für besonders exponierte Bereiche. Letztere richten sich beispielsweise an Mitarbeiter·innen in wettbewerbsintensiven Geschäftsfeldern oder im internationalen Projektgeschäft sowie an Mitarbeiter·innen, die im Kontakt zu Behörden stehen. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in der Vergangenheit von externen Expert·innen zusätzlich vertiefend geschult.

Gemeinsam mit Führungskräften aus verschiedensten Bereichen arbeitet CCM zudem laufend an der Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance-Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien. In den zu diesem Zweck abgehaltenen mehrstündigen Workshops sollen die Führungskräfte zudem in die Lage versetzt werden, die erarbeiteten Inhalte auch ihren Mitarbeiter·innen zu vermitteln.

Ein besonderer Schwerpunkt galt im Geschäftsjahr 2020/21 der Neugestaltung unseres Compliance-Schulungsprogramms. Am Beginn stand dabei eine Bewertung des bisherigen Angebots durch Mitglieder des Compliance Committees, Führungskräfte sowie Mitarbeiter·innen. Elemente, die als

Teilnahme an verpflichtenden Compliance-Schulungen1)

1) Inkludiert auch nicht vollkonsolidierte Gesellschaften

besonders gut eingeschätzt wurden (z.B. Trainerkompetenz und fallbezogene Praxisübungen), wurden im neu gestalteten Schulungsprogramm beibehalten. Gleichzeitig haben wir diverse Optimierungen vorgenommen, um die Schulungen noch stärker auf die Bedürfnisse der Teilnehmer·innen abzustimmen. Einen ersten Schritt bildete hier die Umsetzung des Compliance-Basistrainings als virtuelles Format, bestehend aus zahlreichen interaktiven Elementen, Einheiten zum Selbststudium sowie der Möglichkeit zur gemeinsamen Arbeit an Praxisbeispielen.

In weiterer Folge entsteht nun ein an die diversen internen Zielgruppen und die spezifischen Compliance-Risiken der verschiedenen Unternehmensbereiche angepasster Compliance-Lernpfad, dessen Module sich ebenfalls durch einen hohen Grad an Interaktion und Praxisbezug auszeichnen. Alle Mitarbeiter·innen steigen ab dem Geschäftsjahr 2021/22 in diesen neu gestalteten Lernpfad ein.

Nachhaltig attraktiv für Investor·innen

Die Berücksichtigung der ökonomischen Interessen unserer Stakeholder kommt in unserem unternehmerischen Handeln am oensichtlichsten dadurch zum Ausdruck, dass wir bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für unsere Aktionär·innen achten. Investitionsentscheidungen messen wir in diesem Sinn an strengen Wirtschaftlichkeitskriterien und berücksichtigen insbesondere die für unsere Aktivitäten relevanten energiewirtschaftlichen, rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen.

Zudem legen wir größten Wert darauf, uns auf dem Kapitalmarkt als verlässlicher Partner zu erweisen und den Erwartungen unserer Eigen- und Fremdkapitalgeber·innen gleichermaßen zu entsprechen. Nicht zuletzt deshalb fokussieren wir in unserer Unternehmenstätigkeit gezielt auf unsere regulierten und stabilen Geschäftsfelder. Dies bildet nicht nur die Basis für planbare Geldflüsse und damit für

Kontinuität in unserer Dividendenpolitik. Auch für die Ratingbeurteilungen – sie bilden die Grundlage für unsere Positionierung auf dem Fremdkapitalmarkt – ist diese klare strategische Ausrichtung von zentraler Bedeutung.

Unser Fokus auf eine nachhaltige Unternehmenswertsteigerung kommt auch in den Kernpunkten unserer Equity Story zum Ausdruck:

  • • Hoher Anteil regulierter und stabiler Aktivitäten
  • • Stabiler niederösterreichischer Heimmarkt
  • • Integriertes Geschäftsmodell
  • • Solide Kapitalstruktur
  • • Attraktive Dividenden

Investor Relations

Das Vertrauen des Kapitalmarkts in die EVN stärken wir durch aktive, regelmäßige und zielgruppengerechte Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmer·innen. Unser Kapitalmarktauftritt ist den Prämissen Zeitnähe, Transparenz, Verständlichkeit und substanzielle Information verpflichtet. Zu diesem Zweck führen wir – neben vierteljährlichen Telefonkonferenzen anlässlich der Veröentlichung unserer Ergebnisse – regelmäßig Gespräche mit Analyst·innen und Investor·innen im Rahmen internationaler Roadshows und Investorenkonferenzen. Auf diese Weise verfolgen der Vorstand und das Investor-Relations-Team das Ziel, die Aufmerksamkeit und das Verständnis für die EVN kontinuierlich zu verbessern und dadurch das langfristige Vertrauen in unsere Aktie zu stärken.

Dividendenpolitik

Für das Geschäftsjahr 2020/21 wird der Vorstand der 93. Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,52 Euro pro Aktie vorschlagen. Für die Zukunft zielt unsere Dividendenpolitik darauf ab, die jährliche Dividende zumindest konstant zu halten. Zudem bekennen wir uns dazu, unsere

Die EVN Aktie 2020/21 2019/20 2018/19
Kurs per Ultimo September EUR 22,95 14,28 16,14
Höchstkurs EUR 24,75 18,36 17,28
Tiefstkurs EUR 13,38 11,22 12,16
Kursveränderung % 60,7 –11,5 –4,4
Total Shareholder Return % 64,2 –8,4 –1,6
Entwicklung ATX % 73,5 –30,0 –10,0
Entwicklung Dow Jones Euro Stoxx Utilities % 1,4 –0,8 26,2
Aktienumsatz1) Mio. EUR 350,6 190,1 190,1
Durchschnittlicher Tagesumsatz1) Stück 72.753 50.045 53.555
Börsekapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 4.128 2.569 2.903
Gewichtung ATX-Prime % 1,96 2,06 1,13
Ergebnis je Aktie2) EUR 1,83 1,12 1,70
Dividende je Aktie EUR 0,523) 0,49 0,47 + 0,034)
Kurs-Gewinn-Verhältnis 12,6 12,8 9,5
Dividendenrendite % 2,3 3,4 3,1

1) Wiener Börse, Einmalzählung

2) Bezogen auf die per 30. September im Umlauf befindlichen Aktien

3) Vorschlag an die Hauptversammlung

4) Bonusdividende von 0,03 Euro je Aktie

DIE EVN AKTIE ALS NACHHALTIGES INVESTMENT

Ökologische und soziale Themen und Ziele sind ebenso fest in unseren Kernstrategien verankert wie ökonomische. Deshalb positionieren wir die EVN Aktie verstärkt auch als Investment für nachhaltig orientierte Anleger·innen und sind bestrebt, gerade ihre Informationsbedürfnisse bestmöglich zu bedienen. Folgende Aspekte unterstreichen diese Ausrichtung:

  • • Bekenntnis von Vorstand und Aufsichtsrat zu einer auf nachhaltige Unternehmenswertsteigerung ausgerichteten Leitung und Weiterentwicklung der EVN Gruppe
  • Enge Verzahnung von Werten, Verhaltensstandards, Stakeholder-Dialog, Nachhaltigkeitsfragen und Kernstrategien
  • Hohe Compliance- und Governance- Standards
  • • Investitionsstrategie und Innovationsaktivitäten tragen zu Umwelt- und Klimaschutz bei:

  • Fokus auf Investitionen in CO2-freie Erzeugungskapazitäten

  • Zukunftsweisender Ausbau der Netzinfrastruktur zur Integration der wachsenden dezentralen erneuerbaren Erzeugung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit
  • Forschungsprojekte zu den Themen Versorgungssicherheit, Stromspeicherung sowie Umwelt- und Ressourcenschonung
  • • Innovative Produkte und Lösungen für klimabewusste Kund·innen:
  • Breites Produktangebot aus zu 100% erneuerbaren österreichischen Energiequellen
  • Kontinuierliche Reduktion des CO2-Anteils im gesamten Versorgungsmix
  • Produktinnovation "joulie": optimierte Nutzung von Strom-Eigenerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen für zukunftsorientierte "Prosumer"
  • • Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen: – Vollständiger Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Steinkohle per 30. September 2021

  • Mit der Science Based Targets Initiative akkordierter Dekarbonisierungspfad bis 2034

  • Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
  • • Zukunftsthema Trinkwasser:
  • Umfangreiche Investitionen in die Versorgungssicherheit in Niederösterreich trotz steigenden Wasserverbrauchs aufgrund des Bevölkerungswachstums, des Verbrauchsverhaltens und klimatischer Veränderungen
  • • Nachhaltige Klärschlammbewirtschaftung als neues Geschäftsfeld im internationalen Projektgeschäft:
  • Know-how in Anlagenplanung und -bau sowie Betriebsführung als Beitrag zu Ressourcenschonung und Gesundheitsschutz

Aktionärsstruktur1) Eigene Aktien 0,9 % 19,7 % Streubesitz 51,0 % NÖ Landesbeteiligungsholding GmbH 28,4 % Wiener Stadtwerke GmbH

1) Per 30. September 2021

Aktionär·innen an künftigen Ergebnissteigerungen in angemessener Höhe partizipieren zu lassen.

Marktumfeld und Performance

In dem unverändert von der Krise rund um Covid-19 geprägten Berichtszeitraum Oktober 2020 bis September 2021 entwickelten sich die internationalen Aktienmärkte erstaunlich positiv. Während der deutsche Leitindex DAX um 19,6 % zulegte, holte der Wiener Leitindex ATX deutlich auf und gewann sogar 73,5 % an Wert. Ähnliche Zuwächse wie der DAX erzielte auch der US-amerikanische Leitindex Dow Jones und setzte seinen Rekordlauf mit einem Plus von 21,8 % fort. Sowohl der DAX als auch der Dow Jones erreichten damit historische Höchstwerte.

Der für die EVN maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities entwickelte sich im Vergleich dazu mit einer Wertsteigerung von nur 1,4 % spürbar schwächer. Umso deutlicher fiel der Zuwachs der Aktie der EVN von 60,7 % ins Gewicht.

Das durchschnittlich täglich gehandelte Aktienvolumen lag bei 72.753 Stück (Einmalzählung). Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 350,6 Mio. Euro (Einmalzählung), das einem Anteil von 1,05 % am Gesamtumsatz des Prime Market entspricht.

Die durch den Kursanstieg erzielte hohe Marktkapitalisierung und das ebenfalls angestiegene Umsatzvolumen führten im März 2021 zu einer Wiederaufnahme der EVN Aktie in den Wiener Leitindex ATX.

Grüne Finanzierungen

Unseren nachhaltigen strategischen Ansatz, verstärkt in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu investieren und durch Netzinvestitionen die Transformation des Energiesystems zu ermöglichen, verwirklichen wir auch bei der Beschaung von Fremdkapital: Um dem wachsenden Interesse an

"grünen" Finanzierungsinstrumenten Rechnung zu tragen, emittierten wir im Oktober 2021 im Wege einer Privatplatzierung eine grüne Anleihe (Nominale: 101,0 Mio. Euro; Laufzeit: 15 Jahre).

Externe Ratings

Unabhängige Bonitätsbeurteilungen durch Ratingagenturen bilden ein wesentliches Element der Finanzierungsstrategie der EVN. Dabei streben wir Ratings im soliden A-Bereich an.

Im Herbst 2021 haben wir uns entschieden, das Rating von Standard & Poor's zurückzulegen. Stattdessen haben wir Scope Ratings mit der Erstellung eines Ratings beauftragt. Anfang November 2021 hat Scope sein Erstrating der EVN mit A+ und stabilem Ausblick veröentlicht. Bereits im Mai 2021 hatte Moody's sein Rating der EVN mit A1 und stabilem Ausblick bestätigt.

Nachhaltigkeitsratings und -indizes

Neben traditionellen finanzwirtschaftlichen Kriterien werden bei nachhaltigen Investments auch umweltbezogene, soziale und ethische Aspekte

berücksichtigt. Unabhängige Nachhaltigkeits-Ratingagenturen bewerten Unternehmen hinsichtlich ihrer Performance im Bereich Nachhaltigkeit. Zudem helfen Nachhaltigkeitsindizes nachhaltig orientierten Investor·innen dabei, gezielt in Unternehmen zu investieren, die weltweit anerkannte Standards hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Stakeholdern erfüllen.

Die EVN wird regelmäßig von folgenden Nachhaltigkeits-Ratingagenturen bewertet:

  • • Carbon Disclosure Project CDP
  • • MSCI ESG Research
  • • ISS ESG
  • • Vigeo Ratings
  • • Gaëa Research
  • • Sustainalytics

Bereits seit dem Jahr 2005 ist die EVN Aktie durchgängig im österreichischen Nachhaltigkeitsindex VÖNIX der Wiener Börse vertreten, der die hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Leistungen führenden börsenotierten Unternehmen Österreichs abbildet. Eine erneute Aufnahme in den Index für die Periode 2021/22 wurde bestätigt.

GRI-Indikator: GRI 102-12

Wertschöpfung für unsere Stakeholder

Der wirtschaftliche Unternehmenserfolg der EVN wird maßgeblich von unseren Stakeholdern geprägt, die gleichzeitig an den erwirtschafteten Erträgen partizipieren. Damit profitieren die wichtigsten Anspruchsgruppen der EVN – Eigentümer·innen, die Gesellschaft insgesamt, die öentliche Hand, Mitarbeiter·innen, Lieferant·innen und Fremdkapitalgeber·innen – auch unmittelbar finanziell von unserer Tätigkeit.

Einnahmenseitig tragen vor allem die Erträge aus dem operativen Geschäft und aus Beteiligungsunternehmen zu unserer Wertschöpfung bei. Verteilt wird der geschaene Wert hauptsächlich an unsere Kapitalgeber·innen (Dividenden, Zinsen), an die öentliche Hand (Steuern, Abgaben), weiters an die Gesellschaft insgesamt (Spenden, Sponsoring, soziale Programme) sowie an unsere Mitarbeiter·innen (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben) und Lieferant·innen (Primärenergieträger,

Material und bezogene Leistungen). In unten stehender Grafik ist der von der EVN erwirtschaftete wirtschaftliche Wert über jedem Balken als Summe ausgewiesen. Die Dierenz aus den Einnahmen und den verteilten Werten ergibt den zurückbehaltenen wirtschaftlichen Wert, der u.a. für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens durch wichtige Zukunftsinvestitionen zur Verfügung steht.

GRI-Indikator: GRI 201-1

Lieferant·innen

Die Geschäftstätigkeit der EVN insgesamt, besonders aber unsere Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung bedingen eine intensive Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, Anlagen-, Rohrleitungs- und Kabelleitungsbauern, aber auch mit Lieferant·innen von elektrotechnischen Anlagen und Komponenten, Rohren, Leiterseilen, Kabelleitungen, Zählern, Hardware und Software sowie Arbeitsbekleidung.

Unsere deutsche Konzerngesellschaft WTE Wassertechnik vergibt in ihrer Rolle als Generalunternehmerin Subunternehmeraufträge insbesondere an Bauunternehmen sowie an Lieferant·innen von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen und Komponenten.

Beschaung von Energie

Strom

Die Strommengen, die wir für die Versorgung unserer österreichischen Kund·innen benötigen, beschaen wir – via EnergieAllianz Austria – über mittelfristige Bezugsverträge sowie über den Großhandelsmarkt. Hier wird der Strom entweder direkt über die Börse gehandelt oder bilateral bei Handelspartner·innen bzw. außerbörslich "Over the Counter" (OTC) zugekauft – darunter auch aus der Produktion unserer eigenen Kraftwerke. Darüber hinaus beziehen wir Ökoenergie, die uns gemäß Ökostromgesetz je nach unserem Anteil an der gesamten Stromabgabemenge pro Regelzone zugewiesen wird. Weiters nehmen wir

Strom, den unsere Kund·innen in eigenen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik-Anlagen) herstellen, in jenem Ausmaß ab, in dem sie ihn nicht selbst verbrauchen.

Zur Stromkennzeichnung siehe Seite 64f

Unsere Stromversorgungsunternehmen in Bulgarien und Nordmazedonien sind gesetzlich dazu verpflichtet, den für den Verkauf an Kund·innen in den regulierten Marktsegmenten benötigten Strom von den nationalen Stromerzeugern NEK bzw. ELEM zu beziehen. Den restlichen Strom, der für die Versorgung von Kund·innen in den bereits liberalisierten Marktsegmenten benötigt wird, beziehen sie über die Großhandelsmärkte.

Primärenergieträger

Erdgas beschaen wir zu einem erheblichen Teil auf Basis langfristiger Bezugsverträge. Den restlichen Bedarf decken wir über den Großhandelsmarkt, also über nationale und internationale OTC-Handelsplätze und Börsen, etwa in Österreich (CEGH) oder in Deutschland (NCG). Die Bezugsquellen eines Großteils des nach Europa importierten Erdgases liegen in Russland und Norwegen.

Da wir die Stromerzeugung aus Kohle in unserem Kraftwerk Dürnrohr bereits 2019 beendet haben, wird Steinkohle nicht mehr beschat und liegt auch nicht mehr auf Lager. Am 30. September 2021 haben wir nun auch unsere 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 abgegeben und sind damit endgültig aus der Stromerzeugung

aus Kohle ausgestiegen. Bis zu diesem Zeitpunkt lag der Betrieb des Kraftwerks Walsum 10 einschließlich der Kohlebeschaung in der Verantwortung unseres Joint-Venture-Partners STEAG und damit nicht in unserem direkten Einflussbereich.

GRI-Indikator: GRI 102-9

Organisation der Beschaungsaktivitäten

Die Verantwortung für die Beschaung von Produkten und Dienstleistungen richtet sich in unserer Gruppe nach dem jeweiligen Tätigkeitsfeld.

Seit Anfang Juni 2019 wickeln wir Beschaungsaufträge ab einem Wert von 10.000 Euro über ein webbasiertes Beschaungsportal ab. Damit wird der gesamte Beschaungsprozess – angefangen von der EU-Bekanntmachung bis hin zu Ausschreibung, Angebotslegung und Vergabe – digital abgewickelt. Der breitflächige Roll-out von E-Procurement über diese neue Plattform brachte nicht nur eine Steigerung der Transparenz, sondern ebnete auch den Weg zu einer konsequent strategischen Beschaung.

An den Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien haben wir im Geschäftsjahr 2020/21 ein Bestellvolumen von rund 925,4 Mio. Euro (Vorjahr: 623,9 Mio. Euro) abgewickelt. In Österreich stand die EVN in diesem Zeitraum in direkten Lieferantenbeziehungen zu 3.023 Anbieter·innen bzw. Auftragnehmer·innen.

GRI-Indikator: GRI 204-1

Beschaœungsaktivität Zuständige Organisationseinheit
Produkte und Dienstleistungen Beschaffung und Einkauf
Primärenergie und Primärenergieträger Energiebeschaffung und -vertrieb
Internationales Projektgeschäft (Umweltgeschäft) Umwelt

Herkunftsländer der Lieferant·innen an den Hauptgeschäftsstandorten

Hohe Nachhaltigkeitsansprüche

Die EVN sieht sich zu fairen, partnerschaftlichen und transparenten Geschäftsbeziehungen mit Lieferant·innen verpflichtet. Dabei achten wir bei Beschaung und Auftragsvergabe – stets unter Wahrung des Wirtschaftlichkeitsprinzips – auch streng auf soziale und ökologische Aspekte sowie auf die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferant·innen und Geschäftspartner·innen. Dieses Prinzip ist ausdrücklich in der Beschreibung des Handlungsfelds "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" unserer Wesentlichkeitsmatrix verankert. Konkret umgesetzt wird dieser hohe Anspruch durch unsere Integritätsklausel, mit der wir unsere Lieferant·innen zur Einhaltung hoher Standards verpflichten. Im Vordergrund stehen dabei Themen wie Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt- und Ressourcenschonung sowie Geschäftsethik. Die Integritätsklausel ist ein elementarer Bestandteil jeder Bestellung unseres Unternehmens und gilt konzernweit ohne Ausnahme für alle Lieferant·innen von Produkten und Dienstleistungen und ebenso für alle Sublieferant·innen. Im Berichtszeitraum gab es keine Beanstandungen in Bezug auf die Einhaltung der Integritätsklausel durch Lieferant·innen.

Siehe auch www.evn.at/Integritaetsklausel

Die EVN ist in weiten Bereichen sogenannter Sektorenauftraggeber nach dem EU-Vergaberecht und unterliegt diesbezüglich den entsprechenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Diese halten wir ebenso lückenlos ein wie die in der EU und den einzelnen Mitgliedsstaaten geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätze. Bei Ausschreibungen berücksichtigen wir regelmäßig neue Bieter·innen. Seit März 2019 werden alle Ausschreibungen, deren Auftragswert 100.000 Euro übersteigt und die den Sektorenbereich betreen, national bekannt gemacht. Als Sektorenauftraggeber müssen wir weiters bei jedem Vergabeprojekt in der Auftragsbekanntmachung auch auf die Anlaufstelle für Beschwerdeverfahren in Niederösterreich hinweisen. Bei dieser können alle teilnehmenden Bieter·innen kostenlos und ohne Erfordernis eines Rechtsbeistands Beschwerde einlegen bzw. Aufklärung verlangen.

Nachhaltige Lieferkette

Das vergangene Geschäftsjahr hat unsere Beschaung vor zahlreiche Herausforderungen gestellt: Unterbrechungen der Lieferkette durch die Covid-19-Pandemie, daraus resultierende überproportionale Preissteigerungen bei Rohstoen, die Notwendigkeit, die Versorgungssicherheit

dennoch sicherzustellen, und die Erfüllung diverser ESG-Anforderungen sind nur einige Beispiele dafür. Die EVN begegnet diesen Herausforderungen durch die gezielte Weiterentwicklung ihres Lieferantenkreises, um einen möglichst breiten Markt sicherzustellen, ständige Marktbeobachtung und -analyse sowie die flexible Anpassung der Zusammenarbeit mit ihren Lieferant·innen.

Unser E-Procurement-Portal unterstützt uns dabei, die Einhaltung unserer hohen Nachhaltigkeitsansprüche an Lieferant·innen weiter zu standardisieren und zu verbessern. So müssen alle interessierten Bieter·innen in Österreich schon bei ihrer Registrierung einen Selbstauskunftsbogen zu sämtlichen Aspekten der Integritätsklausel bearbeiten. Damit durchlaufen alle potenziellen Lieferant·innen schon frühzeitig eine standardisierte systematische Befragung zu den Themen Nachhaltigkeit und Risikobewertung sowie zu Verhaltensregeln in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Menschen- und Arbeitsrechte, Wirtschaftsethik, Lieferkette sowie Arbeitssicherheit und -unfälle.

Um die Awareness unserer Lieferant·innen in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Lieferkette zu schärfen und gleichzeitig auch weitergehende Informationen über unsere Lieferkette zu erlangen, haben wir im vergangenen Geschäftsjahr die knapp 100 (bezogen auf Vergabevolumen und -anzahl) wichtigsten Lieferant·innen zum Thema Nachhaltigkeit befragt und dabei besonderes Augenmerk auf soziale Mindeststandards gelegt. Die Ergebnisse dieser Erhebung fließen in das mit dem kommenden Geschäftsjahr startende Projekt "Strategisches Lieferantenmanagement" ein. Sein Ziel ist es, unser Wertschöpfungsnetzwerk zu analysieren und zu lenken und daraus künftige Beschaungsstrategien zur Leistungssteigerung des EVN Konzerns abzuleiten.

Bei relevanten Vergabeverfahren legen wir zudem auch explizit Nachhaltigkeitskriterien zugrunde.

Strom,

Gas, Wärme und Wasser zählen zu den wichtigsten Triebfedern unserer Wirtschaft und Gesellschaft. Deshalb investieren wir laufend in großem Maßstab in unsere Infrastruktur, um die Versorgung der Menschen mit diesen elementaren Gütern stets sicher gewährleisten zu können – in ausreichender Menge ebenso wie in höchster Qualität. Gerade in Zeiten klimatischer Veränderungen und zunehmender dezentraler Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen ist dies eine große Herausforderung. Wir nehmen sie an und schaffen mit richtungweisenden Konzepten schon heute Raum für Wachstum und Wohlstand in der Zukunft.

Nichtfinanzieller Bericht Versorgungssicherheit

Wir schaffen die Basis für Wachstum und Wohlstand

Mathilda und ihr Vater Lukas F., Kunde

Versorgungssicherheit ist unsere oberste Prämisse

Verlässliche Versorgung rund um die Uhr ist unser zentrales Kundenversprechen. Denn unsere Kund·innen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen Energie in Form von Strom, Erdgas oder Wärme sowie hochwertiges Trinkwasser immer dann in gewünschter Menge und bester Qualität zur Verfügung stehen, wenn sie diese benötigen. Um dieses Versprechen einhalten zu können, setzen wir umfangreiche Maßnahmen, die sich durch so gut wie alle unserer Geschäftsaktivitäten ziehen.

42 EVN Ganzheitsbericht 2020/21

Nichtfinanzieller Bericht

Strom

Die Beschlussfassung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Juli 2021 ist ein Meilenstein auf dem Weg in Richtung erneuerbare Energiezukunft. Für einen Energieversorger verändern sich durch diesen Systemwechsel viele technische Anforderungen, und das erfordert weitreichende Ausbaumaßnahmen. In den nächsten Jahren werden wir daher massiv in den konzernweiten Ausbau unserer Windkraft- und Photovoltaik-Kapazitäten investieren.

Strom aus erneuerbaren Quellen ist von Natur aus volatil. Er wird von unterschiedlichen Betreibern in einer großen Anzahl dezentraler, voneinander unabhängiger Anlagen erzeugt. Gleichzeitig ändert sich das Verbrauchsverhalten unserer Kund·innen laufend. Einerseits gibt es Kund·innen, die durch die Nutzung von E-Mobilität, Smart-Home-Technologien oder Wärmepumpen deutlich mehr Strom verbrauchen. Andererseits steigt die Zahl der Kund·innen, die mit Photovoltaik-Anlagen ihren eigenen Strom erzeugen, und sich zum Teil zu Energiegemeinschaften zusammenschließen. Solche Energiegemeinschaften erfordern komplexe Lösungen in Fragen von Preisgestaltung, Netzzugang sowie Versorgungssicherheit. Alle diese Faktoren miteinander in Einklang zu bringen und zugleich die Stromversorgung ohne wesentliche Unterbrechungen verlässlich sicherzustellen, ist eine unserer großen Herausforderungen. Flexible Back-up-Leistung im Kraftwerksbereich, Stromspeicherung und Reservekapazitäten sind daher wesentliche Themenbereiche, mit denen wir uns beschäftigen und in die wir investieren, um ohne Abstriche bei Versorgungssicherheit und -qualität aktiv zur Energiewende beizutragen.

Netze und Netzinfrastruktur

Unsere Netze bilden die Basis für die Versorgung unserer Kund·innen. Das reibungslose Funktionieren dieser großflächigen und sensiblen Infrastruktur erfordert vielfältige, von den Verbraucher·innen meist gar nicht bewusst wahrgenommene Maßnahmen. Und auch die Integration von Strom aus erneuerbaren Quellen, der von einer Vielzahl an Erzeugungsanlagen geliefert wird, stellt hohe Ansprüche an unsere Netze. Um ihre Leistungsfähigkeit sicherzustellen, ist es notwendig, auch die entsprechende Netzinfrastruktur wie Umspannwerke und Trafostationen rechtzeitig zu errichten bzw. an die geänderten Energieflüsse anzupassen. Aber auch unsere Kund·innen, die selbst Strom erzeugen oder Teil einer Energiegemeinschaft sind, spielen eine wesentliche Rolle. Denn unsere Netze müssen den Bedarf dieser Nutzer·innen auch dann abdecken können, wenn lokal gerade keine Energie erzeugt wird. Wir verstärken unsere Netze daher vor allem auf der Nieder- und Mittelspannungsebene und setzen hier auf Digitalisierung und Sensorik. Die Energiewende und die laufende Veränderung des Verbrauchsverhaltens führen auch zu einer wesentlich höheren Komplexität in Netzplanung, -steuerung und -betrieb. Um hier weiterhin zuverlässig hohe Qualität zu gewährleisten, sind laufende Investitionen erforderlich.

Ein geplantes Großprojekt ist das "Erneuerbaren Netz Weinviertel" mit einem Investitionsvolumen von 360 Mio. Euro. Bis 2030 sollen im östlichen Weinviertel auf einer Fläche von 50 km2 Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.700 MW installiert werden. Um die in den einzelnen Anlagen erzeugte Energie zu sammeln und in das überregionale Netz einleiten zu können, werden wir im Rahmen des Projekts ab 2025 in mehreren Phasen zwei neue Stromleitungen mit einer Gesamtlänge von 36 km errichten und 14 Umspannwerke erweitern.

Erdgas

Durch die Nutzung langfristig vertraglich gesicherter Gasspeicher sorgen wir vor allem für Perioden mit temperaturbedingt hohem Verbrauch sowie für mögliche Lieferengpässe auf europäischer Ebene (etwa aufgrund politischer Krisen in den Herkunfts- oder Durchleitungsländern) wirksam vor. Unsere Beteiligung an der RAG Austria AG – sie legt ihren strategischen Fokus vor allem auf das Erdgasspeichergeschäft – ist in diesem Kontext von hoher strategischer Bedeutung. Auch im Bereich der Entwicklung von Wassersto§technologien und grünem Erdgas gilt die RAG in der Branche dank erfolgreicher Pilotprojekte als Pionier und bildet damit ein wesentliches Element im künftigen umweltfreundlichen Energiesystem.

Fernwärme

Gemäß den Vorgaben des EAG soll Fernwärme in Österreich wesentlich zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Als Österreichs größter Naturwärmeversorger betreiben wir aktuell mehr als 80 Fernheizwerke, 60 Naturwärmenetze und 1.100 Nahwärmeheizzentralen in Niederösterreich und versorgen so rund 65.000 Kund·innen. Drei große überregionale Fernwärmetransportleitungen, darunter die mit 32 km längste Fernwärmetransportleitung Österreichs von der Energieverwertungszentrale Dürnrohr nach St.Pölten, sowie drei Naturkälteanlagen vervollständigen unsere umfangreiche Infrastruktur im Bereich Naturwärme. Auf dieser Basis versorgen wir unsere Kund·innen verlässlich mit erneuerbarer Energie aus CO2-neutraler und lokal verfügbarer Biomasse. In der kommunalen Fernwär-

Energieerzeugung 2020/21 2019/20 2018/19
Eigenerzeugungsquote % 19,8 19,1 28,1
Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtproduktion % 57,1 59,5 41,4

WASSERQUALITÄT ALS URSPRUNG

Die Vorgängergesellschaft der EVN Wasser war die 1962 auf Beschluss der damaligen Landesregierung gegründete NÖSIWAG. Ihr Auftrag bestand ursprünglich darin, eine saubere Wasserversorgung rund um die Weinviertler Gemeinde Mistelbach sicherzustellen. In dieser zum "Trinkwassernotstandsgebiet" erklärten Region grassierten Krankheiten wie Typhus und Blausucht – allen voran waren Kinder davon betroffen. Auslöser waren kontaminierte Hausbrunnen. Bereits Ende der 1960er-Jahre wurden die ersten Wasserversorgungstellen der NÖSIWAG in Betrieb genommen.

Landeshauptmann Leopold Figl bei der Grundsteinlegung für den Trinkwasserspeicher in Friebritz im Jahr 1963

meversorgung beziehen bereits 80 % unserer Kund·innen vollständig CO2 neutrale Naturwärme. Der österreichische Durchschnitt liegt hier bei 49 %.

Laufend investieren wir in die Instandhaltung, die Modernisierung und den Neubau unserer Biomasseheizwerke sowie in die Erweiterung unserer Fernwärmenetze. Bis zu 200 Mio. Euro werden wir allein in den kommenden vier Jahren in den Ausbau der Infrastruktur in diesem Bereich investieren. Eines unserer größten aktuellen Projekte ist die Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage Krems mit einem Investitionsvolumen von mehr als 40 Mio. Euro. Sie soll bis Ende 2022 fertiggestellt werden.

Trinkwasser

Die demografischen Entwicklungen in unserem Versorgungsgebiet sowie die Veränderung der klimatischen Bedingungen führen zu einem kontinuierlichen Anstieg der Nachfrage nach Trinkwasser. Neben dem laufenden Betrieb der 50 regionalen Ortsnetze, die mittlerweile von der EVN mit Trinkwasser versorgt werden, besteht eine besondere Herausforderung darin, wasserreiche und wasserarme Gebiete über überregionale Transportleitungen miteinander zu verbinden. Bereits heute erstreckt sich unser weitläufiges Trinkwasserleitungsnetz über knapp 3.000 km. Es wird aus Brunnenfeldern und Hochbehältern in ganz Niederösterreich gespeist. Um klimabedingt geringere Niederschlagsmengen auszugleichen, sind der Neubau von Leitungen, der Ausbau der Leistungsfähigkeit des bestehenden Netzes sowie die Entwicklung neuer Brunnenfelder erforderlich. Eine überregionale Versorgungsleitung mit einer Länge von 60 km errichten wir derzeit etwa im Waldviertel zwischen Krems und Zwettl. Sie soll bis 2025 fertiggestellt sein.

Der Bau von Naturfilteranlagen zur Qualitätssteigerung durch rein physikalische Wasserenthärtung ist eine weitere Maßnahme zur Erfüllung unseres hohen Versorgungs- und Qualitätsan-

Nichtfinanzieller Bericht

"MIT DER GEWINNUNG VON ENERGIE AUS BIOMASSE HABEN WIR SCHON VOR LANGER ZEIT DEN RICHTIGEN WEG EINGESCHLAGEN."

Die EVN ist Österreichs größter Produzent von Wärme aus Biomasse, einem Energieträger, der im CO2-neutralen Energiemix der Zukunft eine zentrale Rolle spielen wird. Das betrifft nicht nur die Wärme-, sondern auch die Stromversorgung. Denn in sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen kann aus Biomasse neben Wärme auch Strom erzeugt werden – und das verlässlich, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Die EVN investiert in den nächsten Jahren massiv in den Ausbau ihrer Kapazitäten in diesem Bereich. Verantwortlich dafür ist die EVN Wärme GmbH. Ihr Geschäftsführer Alfred Freunschlag ist sicher, dass die EVN mit ihrer Strategie, Energie aus regional nachwachsenden Rohstoffen zu gewinnen, auf dem richtigen Weg ist.

Insgesamt beliefert die EVN Wärme GmbH ihre Kund·innen aus dem kommunalen Bereich sowie Gewerbe- und Industriebetriebe jährlich mit rund 2,3 TWh Wärme und 140 GWh Strom. Ein großer Anteil davon wird aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Mit der Verwertung von rund 2 Mio. Schüttraummetern Waldhackgut in der kommunalen Fernwärmeversorgung ist die EVN Wärme der größte Produzent von Energie aus Biomasse in Österreich.

Diese Führungsposition soll in den kommenden Jahren ausgebaut werden. Die Grundlage dafür ist eine stetige Zunahme des Biomasseangebots. Der von der EVN Wärme verwertete Rohstoff setzt sich primär aus Holzhackgut, also aus einem Nebenprodukt der Forstwirtschaft, zusammen. Der Waldbestand Österreichs nimmt jährlich um rund 3.400 ha zu – und mit ihm auch das verfügbare Volumen jenes Energieträgers, der in den Anlagen der EVN in "Naturwärme" und "grünen Strom" umgewandelt wird. "Mit unserer Energie aus Biomasse tragen wir nicht nur wesentlich zu einer klimafreundlichen Energieversorgung bei. Wir unterstützen damit auch die regionale Land- und Forstwirtschaft. Denn das Waldhackgut, das wir in unseren Anlagen verbrennen, beziehen wir ausschließlich aus der Region", erklärt Alfred Freunschlag.

Tatsächlich verwertet das Unternehmen nur Biomasse aus einem Umkreis von maximal 70 km vom jeweiligen Heizwerk. Beliefert werden die Anlagen von großen Forstbetrieben ebenso wie von Kleinbäuer·innen und Gemeinden. Zum Nachweis, dass in der Betriebsführung höchste Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards eingehalten werden, lässt die EVN alle ihre Heizwerke durch externe Auditoren nach dem EMAS-Standard überprüfen und zertifizieren. Nur als Ausfallsreserve und zur lückenlosen Versorgung ihrer Kund·innen mit Fernwärme greift die EVN in Bedarfsspitzen wie etwa im Tiefwinter zusätzlich auch auf Erdgas zurück. In Österreich erfolgt die Fernwärmeversorgung aktuell zu rund 49 % auf Basis erneuerbarer Energiequellen. Mit einem Anteil von mehr als 80% in der kommunalen Fernwärmeversorgung liegt die EVN Wärme hier klar über dem Branchenschnitt. Dies gelingt ihr nicht zuletzt durch ein hohes Maß an Flexibilität. Alfred Freunschlag: "Wir passen unseren Rohstoffbezug laufend an das regional bestehende Energiepotenzial an und nutzen nicht nur Hackgut als Energieträger, sondern auch andere Produkte aus der Landwirtschaft. In unserem Fernheizwerk in Lassee etwa wandeln wir regional anfallendes Stroh in saubere Energie um. Auf diese Weise erhöhen wir laufend den Anteil von CO2-neutralen Energieträgern in unseren Anlagen."

Um im Rahmen der Energiewende ausreichend CO2-neutrale Wärme und Strom bereitstellen zu können, baut die EVN ihre Biomassekapazitäten massiv aus: "Allein in den kommenden vier Jahren investieren wir rund 200 Mio. Euro in den Ausbau und die Erneuerung unserer Netze und Anlagen", erklärt Alfred Freunschlag. Eines dieser Projekte ist die neue Biomasse-Cogeneration-Anlage in Krems, mit der ab Anfang 2023 rund 14.000 Haushalte auf einen Schlag mit "grüner Wärme" und sauberem Strom versorgt werden können. Alfred Freunschlag: "Wir ökologisieren dort mit der Inbetriebnahme der neuen Anlage ein bestehendes – mit fossilen Energieträgern betriebenes – Fernwärmenetz." Weitere Anlagen von ähnlicher Größe sind für die nächsten Jahre geplant. Doch mit dem Ausbau der Kapazitäten allein ist es noch nicht getan. Zur Erhöhung des Anteils klimaneutraler Energie in Niederösterreich und zur Gewährleistung der Versorgungssicher-

heit soll in den kommenden Jahren auch weiteres Potenzial gehoben werden. Etwa durch intelligentes Puffermanagement, durch den Zusammenschluss von Versorgungsnetzen und die verstärkte Nutzung von Abwärme aus Gewerbe- und Industrieanlagen. Letztere tragen übrigens bereits heute wesentlich zur Fernwärmeversorgung in Niederösterreich bei.

Dass die EVN heute der größte Biomasse-Wärmeerzeuger Österreichs ist, liegt auch daran, dass sie zu den "Early Birds" in diesem Bereich zählte. Bereits 1993 nahm sie ihre erste Biomasseanlage in Krumbach in Betrieb. "Im Vergleich zu anderen Energieunternehmen war das sehr früh. Das kommt uns jetzt zugute. Denn die Nachfrage nach sauberer Energie steigt rasant", so Alfred Freunschlag. Dies ist auf neue gesetzliche Rahmenbedingungen zurückzuführen, die erneuerbare Energieträger attraktiv machen. Doch auch das Kundenservice der EVN spielt eine wichtige Rolle. Die EVN Wärme beschäftigt in ganz Niederösterreich rund 140 Mitarbeiter·innen und garantiert ihren Kund·innen verlässliche 24/7-Betreuung. Damit ist gewährleistet, dass ihre Kund·innen komfortabel und mit gutem Gewissen wohlige – und vor allem grüne – Naturwärme lückenlos genießen können.

"DIE VERSORGUNG MIT FRISCHEM WASSER IST UNSER GROSSES ANLIEGEN."

Nur etwa 3% des österreichischen Wasservorkommens werden unmittelbar vom Menschen genutzt. Dennoch ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativem Trinkwasser eine Herausforderung. Denn die Vorkommen sind regional ungleichmäßig verteilt und das Wasser muss oft über weite Distanzen transportiert werden. Dafür bedarf es einer leistungsfähigen Infrastruktur. In weiten Teilen Niederösterreichs wird diese von der EVN Wasser bereitgestellt. Geschäftsführer Franz Dinhobl im Gespräch über aktuelle und zukünftige Herausforderungen in der Wasserversorgung Niederösterreichs.

Rund 30 Mio. m3 Wasser fließen jedes Jahr durch die Wasserwerke, Speicher, Filteranlagen und Leitungen der EVN Wasser. Dies entspricht einem durchschnittlichen täglichen Volumen von rund 82.000 m3 . "Die Verteilung dieser enormen Mengen von den Quellgebieten in den Donauniederungen über ganz Niederösterreich – bis hinauf in die regenarmen Regionen des Weinund Waldviertels – ist eine unserer zentralen Aufgaben", erklärt Franz Dinhobl. Bis zu 500 Höhenmeter müssen von den Hochleistungspumpen des Unternehmens dafür überwunden werden. "Wenn die Menschen an heißen Sommertagen ihre Pools füllen und ihre Gärten und Rasenflächen bewässern, kann der tägliche Verbrauch auf bis zu 170.000 m3 steigen. Auch für solche Verbrauchsspitzen muss unsere Infrastruktur gerüstet sein."

Genau dafür betreibt die EVN Wasser neben leistungsstarken Pumpwerken und Wasserleitungen ein dichtes Netz aus Wasserspeichern. Aus den großen Brunnenanlagen in Krems, Tulln, Petronell-Carnuntum und Ebergassing wird das Wasser in sogenannte Hochbehälter gepumpt. Diese in Form von Kaskaden über das gesamte Bundesland verteilten unterirdischen Betonbehälter verfügen über ein Fassungsvermögen von jeweils 1.000 bis 10.000 m3 . Von diesen Reservoirs aus wird das Wasser via Eigendruck in die Haushalte geleitet. Und dort steigt der Verbrauch, vor allem in den rasch wachsenden Ballungsräumen rund um Wien. Franz Dinhobl: "In den letzten Jahrzehnten ist nicht nur die Bevölkerung gewachsen, sondern auch der Wohlstand. Immer mehr Menschen verfügen über eigene Gärten und private Swimmingpools. Und dies geht mit einem deutlich erhöhten Wasserverbrauch, vor allem aber mit höheren Verbrauchsspitzen einher." Hinzu kommen die Auswirkungen der Klimaerwärmung: Längere Trockenperioden und Extremwetterereignisse werden auch in Niederösterreich häufiger. Auf diese Entwicklungen reagiert die EVN Wasser und investiert in den kommenden 30 Jahren rund 215 Mio. Euro in die Erweiterung und Verbesserung ihrer Infrastruktur: durch die Errichtung von Ringleitungen, überregionaler Transportleitungen, die Vergrößerung der Leitungsquerschnitte, die Erhöhung von Pumpleistung und die Errichtung von Naturfilteranlagen zur Verbesserung der Wasserqualität.

Ein aktuelles Projekt ist beispielsweise der Bau einer neuen Verbindungsleitung von Krems nach Zwettl. Sie soll die langfristige Wasserversorgung des gesamten Waldund Weinviertels sicherstellen. Das Projekt mit einem Investitionsvolumen von rund 35 Mio. Euro umfasst Hochbehälter, Pumpwerke und eine 60 km lange Hauptwasserleitung mit einem Querschnitt von 400 bis 500 mm. Der Spatenstich erfolgte im Sommer 2020, bereits im Herbst 2021 wurde der erste von drei Bauabschnitten abgeschlossen, und die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für 2025 geplant. Danach können rund 120.000 Menschen im Waldund Weinviertel mit frischem Wasser aus der Region rund um Krems versorgt werden.

Neben dem Neubau von Leitungen steht auch die Verbesserung der bestehenden Infrastruktur weit oben auf der Agenda der EVN Wasser – etwa durch die Ortung von Leckagen. "Ein eigenes Team befasst sich bei uns in einem rollierenden Prozess ausschließlich mit dem hoch komplexen und technisch aufwändigen Detektieren von undichten Stellen in Leitungen und mit deren Behebung", erklärt Franz Dinhobl. "Der sorgsame Umgang mit der wertvollen Ressource Trinkwasser ist uns extrem wichtig."

Ein weiteres Themenfeld, mit dem sich die EVN Wasser intensiv befasst, betrifft die Wasserqualität. Auch sie fällt regional sehr unterschiedlich aus. Abhängig von den

geologischen Verhältnissen im Untergrund löst Wasser die Elemente Eisen, Mangan, Calcium und Magnesium. Je nach Quelle befinden sich diese Stoffe in unterschiedlicher Konzentration im Wasser. In anderen Gebieten – etwa im Marchfeld – kommt durch die intensive Landwirtschaft eine erhöhte Nitratbelastung hinzu.

Um die Qualität in allen Regionen Niederösterreichs auf höchstem Niveau zu gewährleisten und zugleich den Einfluss auf die Umwelt zu minimieren, errichtet die EVN Wasser seit 2014 sogenannte Naturfilteranlagen. Auf Basis moderner Technologien wie Umkehrosmose, Ultrafiltration und Aktivkohlefilterung werden in diesen Anlagen Magnesium und Calcium, aber auch andere Spurenstoffe aus dem Wasser gelöst. Das bringt Vorteile in mehrfacher Hinsicht: Die EVN Wasser kann Wasser in höchster Qualität bereitstellen und großteils eine Reduktion des deutschen Härtegrads auf 10 bis 12° sicherstellen. Damit entfällt der Einsatz von Chemikalien für die Wasseraufbereitung im Haushalt. Aktuell betreibt die EVN Wasser vier solcher Naturfilteranlagen, eine fünfte wird im Jänner 2022 in Petronell-Carnuntum in Betrieb genommen.

Neben den behördlich vorgeschriebenen mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen des Trinkwassers führt die EVN Wasser regelmäßige Screenings nach bis zu 700 unterschiedlichen Parametern durch. Dazu gehören Tests auf Pflanzenschutzmittel, Pharmazeutika und viele andere Spurenstoffe. "Wir gehen bei der Kontrolle des Trinkwassers wesentlich weiter, als die gesetzlichen Bestimmungen es erfordern würden", erklärt Franz Dinhobl. "Aber das ist für uns selbstverständlich. Denn als Trinkwasserversorger fühlen wir uns dazu verpflichtet, alle nur erdenklichen Maßnahmen zu treffen, um die Bevölkerung mit gesundem Wasser versorgen zu können."

Große Anforderungen werden an die EVN Wasser auch in Sachen Sicherheit gestellt. Franz Dinhobl: "Wenn wir von der Versorgung hunderttausender Menschen mit Trinkwasser sprechen, dann sprechen wir natürlich von hochkritischer Infrastruktur." 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, komplexe Einbruchssicherung, Fernüberwachung, automatische Pumpensteuerung und Cybersecurity werden von laufenden Wasseranalysen begleitet, sodass eine sichere Wasserversorgung lückenlos garantiert ist.

Das Team der EVN Wasser setzt sich übrigens zu einem großen Teil aus zertifizierten Wassermeister·innen zusammen. Laufende Weiterbildungen und Spezialschulungen auf internationaler Ebene stellen sicher, dass sich das Know-how im Unternehmen stets auf dem neuesten wissenschaftlichen und technologischen Stand bewegt. "Mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist unser Team sehr schlank aufgestellt. Wir profitieren aber natürlich auch von Synergien, die wir aus dem EVN Konzern schöpfen."

Die Ausführungen von Franz Dinhobl verdeutlichen: Es ist nicht selbstverständlich, dass Wasser allerorts sauber und scheinbar unerschöpflich zur Verfügung steht. Selbstverständlich scheint hingegen das Bekenntnis der EVN, sich für eine nachhaltige und sichere Versorgung der niederösterreichischen Bevölkerung mit dem wohl wichtigsten Gut unserer Erde einzusetzen.

1924

Die Staumauer des Kraftwerks Erlaufboden entsteht

EVN 100 WASSERKRAFT STATT KOHLE

Ein frühes Beispiel für den heute üblichen Ersatz von Kohle durch erneuerbare Energiequellen findet sich schon in der Gründungszeit der EVN Vorgängergesellschaft NÖ LEW (Niederösterreichisches Landes-Elektrizitätswerk): Dank der Wasserkraftwerke Wienerbruck und Erlaufboden, in Betrieb seit 1911 bzw. seit 1924, konnte die 1907 eröffnete Mariazellerbahn bereits kurz nach ihrer Fertigstellung mit Strom aus erneuerbaren Quellen betrieben werden statt mit Kohle – zu dieser Zeit eine absolute Novität. Und auch St. Pölten wurde schon damals von den beiden Erlaufkraftwerken versorgt.

spruchs. Die fünfte Anlage dieser Art wird derzeit in Petronell-Carnuntum im Industrieviertel errichtet. Sie soll im Jänner 2022 in Betrieb gehen und für rund 50.000 Kund·innen Trinkwasser in Quellwasserqualität mit einem idealen Härtegrad bereitstellen.

Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen

Auch in diesem Bereich bildet eine ausreichend dimensionierte, hochwertige Netz- und Technikinfrastruktur die Grundlage für einen verlässlichen Datenstrom. Das leistungsstarke Netz der kabelplus GmbH bietet digitales Kabelfernsehen in HD- und teilweise auch in UHD-Qualität. Der Einsatz modernster Glasfasertechnologie ermöglicht zudem eine Internetversorgung mit Downund Upload-Geschwindigkeiten im Gigabit-Bereich.

Grundversorgung für E-Mobilität

Auch in Österreich entwickelt sich die Elektromobilität rasant. Mit der Errichtung einer flächendeckenden Grundversorgung an Stromladestationen in Niederösterreich haben wir in unserem Heimmarkt schon frühzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitung dieser neuen Mobilitätslösung geleistet. Wir errichten und betreiben Ladestationen und vertreiben Stromtankkarten, die es unseren Kund·innen auf der Grundlage von Roaming-Kooperationen ermöglichen, österreichweit im größten Ladenetz an über 7.000 Ladepunkten zu laden. Unsere App "Autoladen 2.0" erleichtert unseren Kund·innen das Au±nden ö§entlicher Ladestationen. Auch in den am häufigsten genutzten Ladestellenverzeichnissen sind unsere Ladestationen enthalten. Im Berichtszeitraum wurde die EVN außerdem vom Verkehrsbund

Ost-Region für 2022 mit der Errichtung und dem Betrieb leistungsstarker Busladestationen im Weinviertel beauftragt.

Ausgewählte Maßnahmen im Sinn der Versorgungssicherheit

Hocheziente Stromnetze

Dank laufender Investitionen in die Verbesserung unserer Netzinfrastruktur bewegen sich die Netzverluste in Niederösterreich im internationalen Vergleich mit rund 4 % stabil auf sehr niedrigem Niveau. Ein direkter Vergleich dieses Werts mit unseren Versorgungsgebieten in Bulgarien und Nordmazedonien ist infolge der unterschiedlichen Kunden- bzw. Netzstruktur kaum möglich. Da die entsprechenden Kennzahlen in beiden südosteuropäischen Märkten höher sind, richten wir unsere Investitionsprogramme dort

Durchschnittliche Nichtverfügbarkeit
der Kraftwerke 2020/21
Geplant Ungeplant
Windkraftanlagen2) Österreich Stunden
202,7
%1)
2,3
Stunden
312,4
%1)
3,6
Kleinwasserkraftwerke Österreich 80,5 0,9 329,7 3,8
Speicherkraftwerke Österreich 398,6 4,6 43,8 0,5
Gaskraftwerk Theiß Österreich 1.086,4 12,4 66,5 0,8
Steinkohlekraftwerk Walsum 10 Deutschland 1.848,5 21,1 410,4 4,7

1) Bezugsgröße: 8.760 Betriebsstunden pro Jahr (Regelarbeitsvermögen bzw. Regelarbeit)

2) Durchschnittswert je Windkraftanlage

Stromerzeugungskapazität der
EVN Kraftwerke
30.09.2021
MW
%
30.09.2020
MW
%
30.09.2019
MW
%
Erneuerbare Energie 752 54,4 720 42,3 719 42,2
davon Wasserkraft1) 307 22,2 307 18,0 307 18,0
davon Windkraft 394 28,5 367 21,5 367 21,5
davon Photovoltaik 12 0,9 7 0,4 6 0,3
davon Biomasse 13 0,9 13 0,7 13 0,7
davon Sonstige2) 26 1,9 26 1,5 26 1,5
Wärmekraft 630 45,6 985 57,8 985 57,8
davon Erdgas3) 583 42,2 583 34,2 583 34,2
davon Steinkohle4) 0 0,0 355 20,8 355 20,8
davon Energieknoten Dürnrohr5) 47 3,4 47 2,7 46 2,7
Summe 1.382 100,0 1.706 100,0 1.704 100,0

EVN Ganzheitsbericht 2020/21

1) Inkl. Strombezugsrechte aus den Donaukraftwerken Melk, Greifenstein und Freudenau sowie den Beteiligungen

an den Kraftwerken Nussdorf in Wien und Ashta in Albanien sowie an der Verbund Innkraftwerke

2) Beinhaltet zwei klärschlammbetriebene Blockheizkraftwerke in Moskau.

3) Inkl. Kraftwerk Theiß (Nettoleistung von 485 MW, die vertraglich als Reservekapazität im Ausmaß von 430 MW bereitgehalten wird) sowie Cogeneration- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich und Bulgarien

4) Das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 ist nicht mehr enthalten, da die 49 %-Beteiligung per 30. September 2021 verkauft wurde.

5) Beinhaltet die Dampfauskopplung aus der thermischen Abfallverwertung in Zwentendorf/Dürnrohr.

DIE ZUKUNFT HAT LÄNGST BEGONNEN: DIE EVN ALS TEIL UND MOTOR DER ENERGIEWENDE

Für Energieunternehmen eröffnen sich durch die Energiewende völlig neue Chancen, aber ebenso große Herausforderungen. Das betrifft nicht nur den Bereich der Erzeugung selbst, sondern vor allem auch den Transport und die Verteilung von Energie sowie die Steuerung des Gesamtsystems. Dezentrale Erzeugung in zahlreichen kleineren Anlagen und die hohe Volatilität von Wind- und Sonnenenergie erfordern mehr denn je neue Wege und innovative Lösungen. Großen Energieversorgern wie der EVN kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.

Der Sommer 2021 zeigte einmal mehr, dass der Klimawandel längst auch in (Mittel-)Europa angekommen ist. Hagel, Starkregen, Dürre und Überflutungen führten zu Sachschäden in Milliardenhöhe. Schon 2015 hatte sich die Staatengemeinschaft im Pariser Klimaabkommen über Maßnahmen verständigt, die dazu beitragen sollten, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Nichtfinanzieller Bericht

Politik fordert und fördert Transformation des Energiesystems

Mit dem Europäischen Green Deal stellte die Europäische Kommission Ende Dezember 2019 einen konkreten Fahrplan für die EU-weite Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 vor. Die Maßnahmen, die im Rahmen dieses Programms getroffen werden sollen, reichen vom Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz über Mobilität und Industriepolitik bis hin zu Vorgaben in der Agrar-, Verbraucherschutz- und Energiepolitik.

Zentrales Element des Green Deal ist die rasche Transformation des europäischen Energiesystems in ein System mit vollständig CO2-neutraler Erzeugung. Nicht nur für Österreich bedeutet dies, dass vor allem die Kapazitäten in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik in den nächsten Jahren massiv ausgebaut werden müssen. Die großflächige Nutzung dieser Technologien, die durch das im vergangenen Juli beschlossene Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) nochmals forciert wurde, führt dazu, dass die Erzeugung in Zukunft wesentlich dezentraler erfolgen wird als bisher – mit weitreichenden Folgen für den Transport und die Verteilung der erzeugten Energie, für die Bereitstellung der notwendigen Reservekapazitäten und die Optimierung des Systems insgesamt.

EVUs sichern Versorgung und ermöglichen Wandel

Großen Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Netzbetreibern wie der EVN kommt hier naturgemäß eine wichtige Rolle zu. Doch gleichzeitig stehen sie vor enormen Herausforderungen. Denn die hohe Volatilität der erneuerbaren Energien stellt eine Belastung für die Netzstabilität dar, zudem muss Strom aus zahllosen kleineren, dezentralen Erzeugungsanlagen abtransportiert und verteilt werden. Hinzu kommt, dass der Trend zu E-Mobilität und Smart Homes sowie der Vormarsch der Wärmepumpe für Heizung und Warmwasserbereitung eine spürbare Veränderung des Verbraucherverhaltens gebracht haben. Deutlich höhere Lastspitzen zu den "typischen" Ladezeiten von E-Mobilen und in Kälteperioden stellen völlig neue Anforderungen an die Steuerung von Erzeugung und Verteilung. Ganz abgesehen davon, dass die Versorgung trotz der

schwankenden Mengen aus Wind- und Sonnenkraft stets vollumfänglich gesichert sein muss.

Massive Investitionen in Infrastruktur …

Ohne umfangreiche Investitionen wäre all dies nicht möglich. Mehr als 100 Mio. Euro fließen bei der EVN Jahr für Jahr allein in den Ausbau und die Adaptierung des niederösterreichischen Stromnetzes, damit die zunehmenden Mengen an Ökostrom verlässlich ihren Weg zu den Konsument·innen finden und Strom immer dann in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung steht, wenn er benötigt wird. Knapp ein Drittel davon betrifft die Ortsnetze, in denen aufgrund des geänderten Verbrauchsverhaltens nicht nur stärkere Leitungen, sondern auch doppelt so viele Trafostationen gebraucht werden wie zuvor. Aber auch das Hochspannungsnetz muss laufend erweitert werden. Das betrifft die Leitungen selbst, aber auch die Peripherie, also Umspannwerke, Trafostationen, IT etc.

… und Ausbau der eigenen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten

Doch die EVN investiert auch selbst umfassend in Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie sowie in Wärmeerzeugung aus nachwachsender Biomasse. Knapp 400 MW bringen unsere Windparks derzeit an Erzeugungsleistung ans Netz, der Großteil davon in Niederösterreich, Tendenz steigend. Bis 2030 soll die Gesamtleistung mit Projekten in Niederösterreich und Bulgarien auf 750 MW ausgebaut werden. Hinzu kommen Ausbaupläne bei Photovoltaik; bis 2030 soll unsere Photovoltaik-Kapazität durch Projekte in Niederösterreich, Nordmazedonien und Bulgarien um 300 MW gesteigert werden. Leuchtturmprojekt ist eine Photovoltaik-Großanlage mit 20 MW auf dem Areal des ehemaligen Kohlelagers beim stillgelegten Kraftwerk Dürnrohr.

Zur Biomasse siehe auch Seite 45

Innovation und neue Lösungen

Eine grundlegende Transformation des Energiesystems setzt in vielen Bereichen vollkommen neue Konzepte und auch technologische Ansätze voraus. Auch mit deren Entwicklung befasst sich die EVN intensiv und leistet damit – teils ganz unabhängig, teils in Kooperation mit anderen Unternehmen sowie Hochschulen und weiteren Forschungseinrichtungen – einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Energiewende.

Ein wichtiges Thema ist hier z. B. die Speicherung von Strom, die angesichts der Volatilität von Wind- und Sonnenstrom wesentlich an Bedeutung gewinnt. Denn allzu oft stimmen Angebot und Nachfrage zeitlich nicht überein. Gefragt ist dabei nicht nur der kurzfristige Tag-Nacht-Ausgleich, sondern auch das langfristige saisonale Ausbalancieren zwischen Sommer und Winter. Die EVN beteiligt sich an wichtigen Forschungs- und Pilotprojekten zu diesem Themenfeld, etwa zur unterirdischen Speicherung von Ökostrom in Form von sogenanntem grünem Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser mithilfe von überschüssigem Wind- oder Solarstrom erzeugt und bei Bedarf wieder zur Stromproduktion verwendet werden kann.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Entwicklung innovativer dezentraler Erzeugungs- und Nutzungskonzepte sowie entsprechender Dienstleistungen. Solche Lösungen entwickelt die EVN etwa für sogenannte Energiegemeinschaften, die zur e´zienten regionalen Nutzung von dezentral erzeugtem Strom gebildet werden und damit die überregionalen Netze entlasten. Ein weiteres Beispiel ist das im Geschäftsjahr 2017/18 auf den Markt gebrachte, vollkommen neuartige Paket joulie: Als Kernstück der intelligenten, digital unterstützten individuellen Energielösungen der EVN macht es Privathaushalten die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen sowie deren optimierten Betrieb denkbar einfach. Denn konfiguriert und bestellt werden können die Anlagen einfach per Mouseclick online.

All diese Konzepte und Initiativen dienen einem Zweck: die Energieversorgung nachhaltig zu gestalten und nachfolgenden Generationen einen Planeten zu hinterlassen, der auch in ferner Zukunft lebenswert bleibt. Denn diese Zukunft hat längst begonnen.

1961

EVN 100 60 JAHRE FERNWÄRMEVERSORGUNG

Lange bevor Fernwärme eine gängige Option war, hat die EVN Vorgängergesellschaft NIOGAS 1961 in Mödling ein Fernheizkraftwerk (damals befeuert mit Öl und Gas) in Betrieb genommen. In der neu errichteten Südstadt mit ihren knapp 2.000 Wohnungen und rund 5.000 Einwohner·innen gab es keinen einzigen Rauchfang – und das in einer Zeit, in der das Gros der Haushalte noch mit festen Brennstoffen heizte. Versorgte das Fernheizkraftwerk Mödling zunächst primär die Südstadt, die EVN Direktion und das Mödlinger Krankenhaus, wurde das Netz sukzessive erweitert und reicht seit einigen Jahren bis nach Baden. Damit ist es heute das größte Biomasse-Fernwärmenetz Österreichs. Gespeist wird es neben dem ursprünglichen Fernheizkraftwerk heute aus sieben Anlagen, von denen drei mit Biomasse betrieben werden. Insgesamt 30.000 Haushalte profitieren davon – ebenso wie die Umwelt in der Region südlich von Wien. Fernwärme für

Mödling und die Südstadt

gezielt auf die weitere Reduktion der Netzverluste und damit auf eine kontinuierliche E±zienzsteigerung. Seit unserem Markteintritt in Bulgarien im Geschäftsjahr 2004/05 konnten wir die Netzverluste dadurch von rund 20 % auf zuletzt 6,7 % senken, in Nordmazedonien erzielten wir eine Reduktion von rund 25 % im Geschäftsjahr 2005/06 auf derzeit 13,9 %.

GRI-Indikator: GRI EU12

Stromunterbrechungen weit unter dem Branchenschnitt

Die Zuverlässigkeit unserer Stromversorgung lässt sich auch durch extern ermittelte Kennzahlen gut belegen. So betrug die anhand des System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) gemessene mittlere Unterbrechungshäufigkeit1) im Kalenderjahr 2020 1,16

(Vorjahr: 0,90). Dieser Wert bedeutet, dass eine Kund·in der EVN im Jahr 2020 durchschnittlich etwa einmal von einer ungeplanten Stromunterbrechung betro§en war. Die durchschnittliche Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen1), zu deren Berechnung der System Average Interruption Duration Index (SAIDI) herangezogen wird, betrug im Kalenderjahr 2020 25,14 Minuten (Vorjahr: 20,10 Minuten) und lag damit einmal mehr deutlich unter dem österreichischen Durchschnitt2) von 38,07 Minuten (Vorjahr: 36,79 Minuten). Aufgrund der ungesicherten Datenbasis für die Berechnung des SAIDI und des SAIFI für Bulgarien und Nordmazedonien ist eine Angabe für unsere südosteuropäischen Standorte derzeit nicht möglich.

  • 1) Quelle: Netz Niederösterreich GmbH, Ausfalls- und Störungsstatistik 2019 und 2020
  • 2) Quelle: Energie-Control Austria, Ausfalls- und Störungsstatistik 2019 und 2020

GRI-Indikatoren: GRI EU28, GRI EU29

Hohe Verfügbarkeit unserer Kraftwerke

Die Tabelle auf Seite 49 zeigt die geplanten und ungeplanten Zeiträume, in denen unsere im Berichtszeitraum betriebsbereiten thermischen Kraftwerke und Windparks nicht verfügbar waren. Das Gaskraftwerk Theiß hält – mit einer Nettoleistung von 485 MW – vertraglich zugesicherte Reservekapazitäten für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber im Ausmaß von 430 MW zur Netzstützung bereit. Für das Geschäftsjahr 2021/22 wurde eine Reservekapazität in Höhe von 470 MW kontrahiert.

GRI-Indikator: GRI EU30

Cybersecurity

Die Digitalisierung hat auch in der Energieversorgung weitreichende Veränderungen zur Folge. Aktuell bewegt sich die Entwicklung von der reinen Versorgung mit Energie hin zu einem komplexen Energiemanagement mit intelligenten Netzen und Zählern sowie individueller Verbrauchsoptimierung und individuellen Tarifmodellen. Die professionelle Steuerung dieses wesentlich komplexeren und kleinteiligeren Energiesystems bringt zwar viele neue

Möglichkeiten und Vorteile, zugleich erhöht die zunehmende Vernetzung jedoch auch das Risiko für Störungen und Cyberangriffe. Informationsund Cybersicherheit sind deshalb bei jedem Projekt der EVN zentrale Anliegen für uns.

Oberste Priorität hat dabei insbesondere die Netz- und Informationssystemsicherheit, um die zugesagte Versorgungssicherheit durch die lückenlose Verfügbarkeit aller Systeme auch stets gewährleisten zu können. Ausgehend von einer Schutzbedarfsanalyse werden für die Anwendungen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen etabliert. Für den Betrieb und die laufende Verbesserung unseres konzernweiten Systems für Informationssicherheitsmanagement ist der Chief Information Security Ocer verantwortlich, der durch die Local Security Ocers in den jeweiligen Gesellschaften unterstützt wird. Darüber hinaus werden unsere Mitarbeiter·innen regelmäßig über interne Kommunikationskanäle zu aktuellen Schwerpunktthemen informiert und geschult.

Wir eröffnen Räume für Kundendialog und Innovation

Kundenorientierung heißt für uns, die Bedürfnisse der Menschen stets genau im Auge zu behalten. Wir nutzen die Möglichkeiten der digitalen Welt, um diese Bedürfnisse punktgenau zu erheben und uns strategisch an ihnen auszurichten. Darüber hinaus verwandeln wir digitale Räume in Orte des Dialogs, der Interaktion und der persönlichen Begegnung. Und wir beschäftigen uns intensiv mit innovativen Ansätzen für das Energiesystem der Zukunft.

Die Anliegen unserer Kund·innen haben für uns stets höchste Priorität. Dies beginnt beim Anspruch, stets über eine lückenlos funktionierende und optimal dimensionierte Infrastruktur zu verfügen. Denn dies ist die Grundvoraussetzung für die Verwirklichung unseres übergeordneten Ziels, nämlich unsere Kund·innen stets verlässlich mit Energieprodukten und -dienstleistungen, hochwertigem Trinkwasser und Kabel-TV- sowie Telekommunikationsdienstleistungen zu versorgen. Flankiert wird dies von einer breiten Palette an sehr gut angenommenen Service-, Beratungs- und Dialogangeboten. Das Ziel bei alldem: maximale Kundennähe. Und auch beim Blick in die Zukunft haben wir den Kundennutzen im Fokus. Deshalb sind die beiden Handlungsfelder "Kundenorientierung" sowie "Innovation und Digitalisierung" bei uns stark miteinander verzahnt und stehen in besonders enger Interaktion.

Kundenzufriedenheit im Fokus

Höchste Professionalität und maximale Kundennähe bestimmen unsere Serviceund Beratungsleistungen. Hier ist vor allem vielseitiges Fachwissen gefragt, denn die Bandbreite unserer Produkte und Services ist ebenso weitreichend und vielfältig, wie es die Anliegen unserer Kund·innen sind. Letztere erstrecken sich von grundlegenden Themen der Geschäftsbeziehung – wie z.B. Fragen zu An- und Abmeldung, Tarifberatung oder Rechnungsauskünfte – bis hin zu speziellen Fragen im Rahmen der Energieberatung oder im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Energieezienzprodukten und Energiedienstleistungen.

Zu Energieezienzdienstleistungen und -produkten siehe auch Seite 91

Unser oberstes Ziel lautet, alle unsere Kund·innen möglichst gut und individuell zu betreuen. Der intensive persönliche Kontakt trägt dabei wesentlich dazu bei, die Zufriedenheit mit unseren Produkten und Leistungen immer weiter zu steigern. Für unsere Kund·innen in Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Kroatien haben wir analoge

bzw. digitale 24/7-Kommunikationskanäle für Anfragen und Anliegen aller Art geschaen:

  • • Persönliche Kundenberatung (z.B. 19 EVN Service Centers in Niederösterreich, Messen, direkt bei den Kund·innen)
  • • Service-7elefon mit spezifischen Servicenummern zu speziellen Themen und Anliegen
  • • Digitale Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. E-Mail, Chat, Online-Funktionen, Videoberatung)

Ab dem Frühjahr 2022 werden im Kundenportal der neuen EVN Website verbesserte und neue Funktionalitäten zur Verfügung stehen, die es Kund·innen ermöglichen, Anliegen intuitiv, rasch und bequem direkt online zu bearbeiten. Bereits jetzt können Neuanschlüsse an das Stromnetz digital beauftragt werden. Die bisher üblichen Papierformulare entfallen damit.

Störungsdienst 24/7

Besonders hohe Einsatzbereitschaft wird von den Mitarbeiter·innen unseres Störungsdienstes gefordert. Denn auch wenn sich eine Störung oder ein technisches Gebrechen nicht an übliche Geschäftszeiten hält, muss unmittelbar gehandelt werden, um die betroenen Haushalte rasch wieder mit lebenswichtigen Gütern bzw. Leistungen versorgen zu können. Daher ist unser Störungsdienst an allen sieben Tage der Woche rund um die Uhr erreichbar.

Laufende Verbesserung der Servicequalität

Kundenzufriedenheit definieren wir einerseits über unsere Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse möglichst zielgenau erfüllen sollen und transparent abgerechnet werden. Auf der anderen Seite stehen hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kund·innen in Fragen des ezienten Umgangs mit Energie. Rund um diese Angelpunkte setzen wir in allen unseren Märkten auf eine faire Partnerschaft mit unseren Kund·innen auf einer professionellen Basis. Gerade im Bereich Service wollen wir uns durch besonderes Engagement von unserem

Mitbewerb abheben und damit nicht nur Kundenbedürfnissen besser gerecht werden, sondern auch unseren Unternehmenserfolg steigern.

Customer-Relations-Strategie 2025

Im März 2021 haben alle Mitarbeiter·innen der für das Kundenservice der EVN zuständigen Abteilung Customer Relations ein neues Leitbild erarbeitet, das den Titel "CR Strategie 2025" trägt. In diesem Leitbild wurden zentrale Zielsetzungen der Arbeit unseres Kundenservice verankert, so wird z. B. der Fokus auf die nachhaltige Optimierung unserer Endkundenprozesse gelegt. Ebenso wurde explizit klargestellt, dass schnelles, kompetentes und freundliches Agieren mit der Kund·in entscheidend zu einer gesteigerten Kundenzufriedenheit und Kundenloyalität beiträgt. Die Kundenbindung bildet wiederum die Brücke zum Unternehmenserfolg, zu dem unser Kundenservice mit seiner wirtschaftlichen, innovativen und zukunftsorientierten Ausrichtung beiträgt.

Vielfältige Optimierungsmaßnahmen

Zu den konkreten Maßnahmen auf diesem Weg zählen die rasche Bearbeitung von Anfragen oder die regelmäßige stichprobenweise Analyse von E-Mail-Antworten zur Optimierung der Beratungsqualität. Gezielt holen wir uns auch Inspiration, indem wir Best-Practice-Serviceangebote und innovative Ansätze branchenferner Unternehmen – etwa aus den Bereichen Telekommunikation und Banken – für unsere Zwecke adaptieren.

AUS DER NOT EINE TUGEND GEMACHT: KUNDENBERATUNG VIA INTERNET

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie haben den persönlichen Kundenkontakt erheblich erschwert. Wir haben aus dieser Not eine Tugend gemacht und ein gänzlich neues Konzept für digitale und gleichzeitig höchst persönliche Kundenberatung entwickelt.

Ein kleines, modern ausgestattetes TV-Studio bildet den Schauplatz für digitale Beratungsgespräche, die seit dem Sommer 2021

unkompliziert über die Websites von EVN und kabelplus gebucht werden können. Mit ihrem PC, Tablet oder Smartphone tritt die Kund·in – entweder spontan oder zum gebuchten Wunschtermin – mit einer Kundenberater·in im Studio in Kontakt. Individuell werden konkrete Fragen eingehend beantwortet, derzeit etwa zu unserem innovativen Photovoltaik-Paket joulie oder zum Produkt Magic TV von kabelplus, bei dem Kund·innen Sendungen sieben Tage

lang zeitversetzt anschauen können. Unterstützt wird das Beratungsgespräch durch multimediale Inhalte, die eingeblendet werden können.

Derzeit läuft das virtuelle Beratungsgespräch noch als Pilotprojekt, weitere Themen für die Videoberatung sind jedoch bereits in Ausarbeitung. Denn das Konzept bietet einen klaren Mehrwert für unsere Kund·innen, und wir sind überzeugt, dass die Nachfrage nach derartigen Angeboten in Zukunft noch steigen wird.

»Egal zu welchem Thema und über welchen Kanal: Bei der EVN fühle ich mich immer bestens beraten.«

Ursula P., Kundin

EVN Ganzheitsbericht 2020/21

Hohen Stellenwert messen wir auch einem aktiven Beschwerdemanagement bei, indem wir alle Rückmeldungen unzufriedener Kund·innen dokumentieren, auswerten und im Monatsrhythmus eingehend analysieren, um daraus spezifische Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Dieser strukturierte Qualitätskreislauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur laufenden Verbesserung unserer Servicequalität. In Bulgarien und Nordmazedonien etwa haben wir

1967

die Bearbeitung von Beschwerden im Berichtszeitraum durch gezielte Maßnahmen spürbar beschleunigt.

Um unsere Performance an den Schnittstellen zu unseren Kund·innen immer weiter zu optimieren, veranstalten wir alle zwei Jahre einen Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter·innen mit Kundenkontakt aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Dabei werden konkrete Inhalte und Anforderungen

aus dem Servicealltag diskutiert und davon konzernweit geltende Maßnahmen abgeleitet.

Neben diesen Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen wir intensiv auf Schulungen und Trainings für unser Customer-Relations-Team. Dabei kommen wie auch in anderen Bereichen unserer internen Aus- und Weiterbildung zunehmend digitale E-Learning-Formate zum Einsatz. So unterziehen

... und individuelle Betreuung bei der EVN ...

Energieberatung bei Messeauftritten ...

1990

EVN 100 STETS AN DER SEITE DER KUND·INNEN

Wie ein roter Faden zieht sich größtmögliche Nähe zu den Kund·innen durch unsere Unternehmensgeschichte – von der kompetenten Hilfe im Umgang mit neuen Technologien und Geräten (hier etwa den in den 1960er-Jahren verstärkt aufkommenden E-Herden) über Messeauftritte bis hin zur individuellen Energieberatung zuhause, an den Standorten des Unternehmens im gesamten Versorgungsgebiet oder per Telefon, per E-Mail und neuerdings sogar per Video via Internet. Unterstützt wird dieses Anliegen durch jede Menge an praxisnahem Informationsmaterial, eine umfangreiche Website und die seit 1982 regelmäßig erscheinende Kundenzeitung.

... oder zuhause beim Kunden

1989

KUNDENBEIRAT 4.0 – KUNDENNÄHE IST UND BLEIBT DAS UM UND AUF

Einer der wichtigsten Faktoren in unserem Unternehmenserfolg ist das genaue Wissen um die Anliegen und Bedürfnisse unserer Kund·innen. Bereits im Jahr 2011 etablierten wir mit dem EVN Kundenbeirat ein eigenes Beratungsgremium, um dieses Bewusstsein zu schärfen und frühzeitig auf Marktanforderungen und -trends reagieren zu können. Im Geschäftsjahr 2021/22 wird die EVN dieses System der regelmäßigen gezielten Einbeziehung von Kund·innen in strategische Entscheidungen unter Nutzung digitaler Möglichkeiten auf eine völlig neue Ebene heben. Zahlreiche Anregungen und Impulse waren in den letzten zehn Jahren vom EVN Kundenbeirat ausgegangen, darunter Vorschläge zur Verbesserung unserer Serviceleistungen oder zu Kommunikationsmaßnahmen bei Produkteinführungen. Das Gremium setzte sich aus 24 Vertreter·innen unterschiedlicher Kundengruppen zusammen, die alle zwei Jahre neu in den Beirat gewählt wurden. In regelmäßigen Workshops diskutierten sie gemeinsam mit internen Expert·innen über geänderte Kundenerwartungen, Markttrends, neue Produkte und andere strategische Fragen.

Um die für uns so wichtige Interaktion mit Kund·innen künftig noch e¡zienter gestalten zu können, entwickeln wir aktuell einen Kundenbeirat mit digitaler Plattform, der das bisher bewährte und erfolgreiche Konzept ab dem Geschäftsjahr 2021/22 ablösen soll. Mit der neuen digitalen Plattform setzen wir nicht nur bei Produkten und Services, sondern auch im Kontakt mit den verschiedenen Kundengruppen und der gezielten Abfrage ihrer spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse verstärkt auf die Möglichkeiten der digitalen Welt. Im Unterschied zum Kundenbeirat soll die Zusammensetzung der Dialoggruppen künftig völlig flexibel erfolgen. Je nach Projekt wählen wir dazu aus unserer Kundendatenbank Personen aus genau jenen Kundensegmenten aus, auf die das konkrete Projekt, auch Use-Case genannt, abzielt. Diese Personen werden anschließend um ihre Inputs bzw. ihr Feedback gebeten, um maximale Usability und E¡zienz neuer Angebote zu gewährleisten. Im Endausbau soll das Pool an Kund·innen für die neue digitale Plattform mehrere Hundert Personen umfassen.

Eine derart umfangreiche Datenbank feedbackwilliger Kund·innen wird die Feedback-Möglichkeiten natürlich enorm erweitern. Einerseits können wir über die digitale Plattform – wie schon bisher bei den Zusammenkünften des Kundenbeirats – vertiefende persönliche Gespräche führen. Andererseits ermöglicht es uns, zeitlich flexibel bei einer großen Gruppe von

Testkund·innen Bewertungen zu unseren Produkten und Serviceangeboten einzuholen, z. B. mittels E-Mail oder SMS. Dadurch können wir insbesondere Angebote in der Entwicklungsphase e¡zient testen und noch vor deren Markteinführung optimieren.

Ein weiterer Schwerpunkt der digitalen Plattform besteht in der Nutzung digitaler Tools zur Optimierung von Produkten und Services. Bei der Programmierung der neuen joulie Smartphone App etwa setzte die EVN so genanntes Eye Tracking ein. Diese Technologie misst, auf welche Bereiche des Bildschirms die Nutzer·in besonders fokussiert. Damit können Buttons, Texte und andere Objekte besser positioniert und gestaltet werden. Um bei der Entwicklung neuer digitaler Services wie Smartphone- oder Web-Apps optimale Ergebnisse zu erzielen, testet die EVN anhand von Mock-ups gemeinsam mit ausgewählten Kund·innen Funktionen, Design und Nutzerfreundlichkeit jeder neuen Anwendung. Und auch in der Markt- und Motivforschung setzt das Unternehmen zunehmend auf digitale Lösungen wie Customer Feedback Management Tools.

Die EVN verspricht sich von den Aktivitäten des neuen Kundenbeirats mit digitaler Plattform wesentlich präzisere Aufschlüsse über die Qualität ihrer Produkte und über die Bedürfnisse ihrer Kund·innen. Denn Kundennähe ist auch in einer digitalen Welt das Um und Auf.

sich alle Mitarbeiter·innen im Kundenservice einmal monatlich einer Wissensüberprüfung mittels E-Learning. Für neue Mitarbeiter·innen ist ein intensiver Ausbildungszyklus vorgesehen, der insgesamt drei Monate dauert und intensive Schulung mit breiter Praxiserfahrung kombiniert.

Anhaltend hohe Kundenzufriedenheit

Regelmäßig stellen wir uns in unseren drei Kernmärkten proaktiv externen und unabhängigen Beurteilungen zur Qualität unseres Kundenservice sowie zur Zufriedenheit unserer Kund·innen. Anhand der Ergebnisse von Befragungen und Analysen sowie ihres Vergleichs im Zeitverlauf verfolgen wir die Entwicklung der Kundenzufriedenheit insgesamt und analysieren alle relevanten Geschäftsfälle. Daraus ergeben sich wertvolle Rückschlüsse auf Verbesserungspotenzial, das in einem weiteren Schritt durch die jeweiligen Fachbereiche bewertet wird. Darauf aufbauend definieren wir anschließend konkrete Umsetzungsmaßnahmen.

In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen unseres Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit unserer Kund·innen mit unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität der Kund·innen auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu identifizieren und rasch darauf zu reagieren. Erfreulicherweise blieb der Wert in den letzten Jahren durchwegs stabil auf hohem Niveau.

Innovation im Interesse von Kundennutzen und Nachhaltigkeit

Die Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells erfolgt in der EVN stets auf Basis einer integrierten Betrachtung der Handlungsfelder "Innovation und Digitalisierung", "Versorgungssicherheit", "Kundenorientierung" sowie "Klima- und Umweltschutz". Anders – und etwas pointierter – formuliert, müssen Innovations- und Digitalisierungsprojekte stets den sogenannten 3N dienen: Es muss Neues entstehen, das für unsere Kund·innen einen Nutzen bringt und dem Nachhaltigkeitsprinzip entspricht.

Um diesem integrierten Ansatz zu entsprechen und unserem hohen Anspruch das nötige Gewicht zu verleihen, ist die für Innovations- und Digitalisierungsprojekte inhaltlich und koordinierend verantwortliche Stabsstelle direkt dem Gesamtvorstand unterstellt. Der Vorstand und die Führungskräfte treen mehrmals jährlich im Rahmen ganztägiger Innovationsklausuren zusammen, um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten bzw spezifische Arbeitspakete zu beauftragen und deren Fortschritt zu überwachen. Zudem stehen die Themen Klima und Umwelt sowie deren strategische Implikationen regelmäßig auf der Agenda der Managementklausuren. Der hohe hierarchische Stellenwert stärkt auch die erfolgreiche Umsetzung der diversen Innovationsvorhaben im Rahmen agiler, abteilungsübergreifender Projektstrukturen. Neben der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit von Expert·innen aus unterschiedlichen

Fachbereichen und Disziplinen bewährt sich bei vielen Projekten auch die Kooperation mit externen Forschungsund Wissenschaftspartner·innen, etwa solchen aus dem universitären Bereich.

Themenschwerpunkte der Innovationsarbeit bei der EVN bilden einerseits Projekte zur Steigerung des Kundennutzens (als wichtiges Ergebnis sei hier das digitale Photovoltaik-Paket joulie genannt), zum Energiesystem der Zukunft (etwa zu lokalen Energiegemeinschaften), zum Thema E-Mobilität samt den entsprechenden Ladesystemen oder zur Versorgungssicherheit (z.B. zu Batteriespeichern oder zur Umwandlung von Wind- und Solarenergie in Wassersto). Mit der Speicherung von Wassersto befasst sich ein Projekt der RAG Austria AG: "Underground Sun Storage 2030" und seine beiden Vorgängerprojekte "Underground Sun Storage" und "Underground Sun Conversion" konnten nachweisen, dass in ehemaligen Erdgaslagerstätten Gas mit einem Wasserstoanteil von bis zu 20 % gespeichert werden kann. Laborversuche legten sogar eine mögliche Erhöhung des Anteils auf bis zu 100 % nahe. Dies möchte "Underground Sun Storage 2030" nun auch im Realmaßstab testen. Gelingt es, könnte Wassersto in Zukunft als Speichermedium für Strom aus Wind- und Sonnenenergie dienen.

Hohen Stellenwert genießen überdies digitale Anwendungen, die größeren Komfort für die Kund·innen und mehr Ezienz im Kundenservice bringen, so etwa die Möglichkeit zur digitalen Beauftragung bzw. Anforderung von Netzanschlüssen oder Prüfbefunden für Gasanlagen.

Green Energy Lab

Unser Engagement im Green Energy Lab, Österreichs bisher größtem Innovationsprojekt für grüne Energie, ist für uns nicht nur strategisch besonders wichtig, sondern es hat mittlerweile auch eine Reihe höchst interessanter Sektor-übergreifender Projekte für eine grüne Energiezukunft generiert. Mehr als 200 teilnehmende Partner·innen aus Forschung, Wirtschaft und dem öentlichen Sektor entwickeln im Green Energy Lab gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife. Diese können sodann bei den etwa 5 Mio. Kund·innen der vier Energieversorger getestet werden. Der Budgetrahmen des Green Energy Lab beträgt bis 2025 150 Mio. Euro. Auf der folgen-

CAR2FLEX: ENERGIESPEICHER IN DER GARAGE

Elektroautos könnten weit mehr zur Energiewende beitragen als allein durch die Vermeidung von CO2-Emissionen. Voraussetzung dafür sind intelligente Technologien und neue Mobilitätskonzepte, mit deren Hilfe es gelingen kann, die steigende Anzahl an E-Fahrzeugen in unser Energiesystem zu integrieren. Gemeinsam mit der Technischen Universität Wien und anderen Partner·innen arbeitet die EVN im Rahmen des Projekts "car2flex" an eben solchen Konzepten.

car2flex entwickelt Lösungen, die die Batterien von Elektroautos als (Zwischen-) Speicher für Strom aus Photovoltaik nutzen. Dabei kommen sogenannte bidirektionale Gleichstromladepunkte zum Einsatz. Ihr Vorteil: Strom aus der Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach kann direkt als Ladestrom für das E-Auto verwendet werden, ohne dass er vorher in Wechselstrom umgewandelt werden muss. Der Ladepunkt kann umgekehrt auch Strom aus dem Batteriespeicher des Autos beziehen und diesen in das Stromnetz einleiten. Optimal gesteuert wird das System durch eigens entwickelte Logarithmen, mit deren Hilfe Netzspitzen reduziert werden können. car2flex ist Teil des Green Energy Lab und richtet sich mit seinen Lösungen an private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ebenso wie an Flottenbetreiber·innen und Car-Sharing-Anbieter·innen.

den Doppelseite sind exemplarisch drei Projekte des Green Energy Lab, die von uns umgesetzt werden, dargestellt.

Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden 1,4 Mio. Euro (davon 17,7 % über Förderungen) für Innovations-, Forschungsund Entwicklungsprojekte aufgewendet.

Siehe auch Seite 149

Green NETSE Energy Lab Hier eine Auswahl von Forschungs- und

NETSE

Entwicklungsprojekten, die von der EVN im Green Energy Lab umgesetzt werden und eine sichere, emissionsfreie Energiezukunft ermöglichen sollen.

  • (Weiter-)Entwicklung von Plattformen für einen einfachen und e¡zienten Betrieb von Energiegemeinschaften
  • Regionale Stromversorgung von Energiegemeinschaften erfordert Hard- und Softwareschnittstellen zwischen dezentralen Produzenten, Verbrauchern, dem Netzbetreiber und dem Energiemarkt (für den Spitzenausgleich)

Hybrid LSC

Hybrid LSC

  • Mehrparteienhäuser und Siedlungen in Niederösterreich als Pilotprojekte für lokale nachhaltige Gemeinschaften ("Local Sustainable Communities" bzw. LSC)
  • Digitalisierungsplattform zur nachhaltigen Nutzung aller Versorgungs- und Entsorgungsdienstleistungen einer Gemeinschaft (Energie, Wärme, Kälte, Wasser, E-Mobilität, Abfallentsorgung)

car2flex

  • Praxiserprobung
  • bidirektionaler Ladetechnik von E-Autos
  • Zwischenspeicherung von dezentraler Eigenerzeugung aus Photovoltaik
  • Integrierte Mobilitätslösung zur Reduktion von Netzspitzen

Verantwortung über das reine Kerngeschäft hinaus

Neben den direkt auf die Versorgung mit Energie, Wasser sowie Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen bezogenen Bedürfnissen unserer Kund·innen genießen in unserer Tätigkeit auch weitere berechtigte Interessen hohe Priorität. Zu diesen Anliegen, zu deren Erfüllung wir vielfältige Maßnahmen implementiert haben, zählen insbesondere die Themen Produktkennzeichnung, Sicherheit sowie Gesundheits- und Datenschutz.

Transparente Produktkennzeichnung

Entsprechend der gesetzlichen Stromkennzeichnungspflicht legen wir unseren Kund·innen in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom oıen Dazu zählen geografische Herkunft, Zusammensetzung nach Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten Umweltauswirkungen. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gestalten wir unsere Produktpalette nach den folgenden Grundsätzen:

  • • Langjähriges Bekenntnis zu Atomstrom
  • • Nachweis, dass der Strom zu aus österreichischen Quellen stammt
  • • Angebot aller 7arife für jedes Kundensegment (Haushalt, Gewerbe, Industrie und Kommunen) in zwei Varianten: Variante mit Strom aus zu 100 % erneuerbaren Quellen sowie Mischvariante, die neben einem möglichst hohen Anteil von Strom

aus erneuerbaren Quellen auch Strom aus konventioneller Erzeugung enthält

• Wahlmöglichkeiten hinsichtlich fi[er oder variabler Energiepreise als Basis für den Tarif

Geprüft wird die Einhaltung dieser Grundsätze jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Zusätzlich zur Überprüfung der Stromkennzeichnung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen wir unser Produktangebot auch einer Beurteilung und Zertifizierung durch den TÜV Austria. Die Zertifizierung bestätigt für den gesamten von uns in Österreich gelieferten Strom aus zu 100 % erneuerbaren Quellen eine komplett CO2-freie Erzeugung. 36 % des von der EVN KG an ihre Endkund·innen gelieferten Stroms ist bereits vollständig CO2-frei.

Aber auch bei den Mischvarianten überwiegt mittlerweile der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen deutlich.

Im Kalenderjahr 2020 betrug der erneuerbare Anteil an der Stromkennzeichnung der EVN KG bereits 95,3 %. Der sehr geringe thermische Anteil teilte sich auf Stromerzeugung aus Erdgas (2,3 %) und aus thermischer Abfallverwertung (2,4 %) auf. Somit erhielten im Kalenderjahr 2020 auch jene österreichischen Kund·innen der EVN KG, die sich für ein Stromprodukt aus gemischten Energieträgern entschieden hatten, erstmals keinen Strom aus Steinkohle. Dementsprechend sanken auch die CO2-Emissionen im Versorgermix auf 23,34 g/kWh (Vorjahr: 39,01 g/kWh).

In Bulgarien muss in den regulierten Marktsegmenten der Strom vom staatlichen Energieversorger NEK bezogen werden. Da dieser keine Kennzeichnung vornimmt und auch keine Produktwahlmöglichkeit anbietet, hat unsere bulgarische Vertriebsgesellschaft keine Möglichkeit, die Stromzusammensetzung zu beeinflussen.

Eine analoge Regelung gilt in Nordmazedonien: Auch hier ist unsere Vertriebsgesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom für Kund·innen in regulierten Marktsegmenten von der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft ELEM zu beziehen, und kann die Zusammensetzung des gelieferten Stroms daher ebenfalls nicht beeinflussen. In beiden Ländern sind die Vertriebsgesellschaften nicht zur Stromkennzeichnung verpflichtet.

  • Zur Beschaung von Energie siehe auch Seite 38
  • Siehe auch www.evn.at/Herkunft
  • GRI-Indikator: GRI 417-1

Kundengesundheit und -sicherheit

Das Risiko allfälliger negativer Auswirkungen unserer Produkte auf die Gesundheit und die Sicherheit unserer Kund·innen minimieren wir durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Höchste Priorität hat der Schutz unserer Kund·innen insbesondere bei der Versorgung mit Energie und damit dem Netzbetrieb. Laufende Kontrollen stellen dabei nicht nur darauf ab, Netzunterbrechungen zu vermeiden, sondern beugen allfälligen Gefährdungen unserer Kund·innen vor.

Die Voraussetzung für die sichere Versorgung mit Strom liegt in der Einhaltung hoher Sicherheitsstandards beim Netzanschluss von Kund·innen wie etwa der sorgfältigen Installation der vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen. Im Betrieb selbst gewährleisten Maßnahmen zur Vermeidung von Defekten einerseits die Verfügbarkeit der Energieversorgung und beugen andererseits dem Entstehen von Gefahrenquellen bei technischen Gebrechen vor. Ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht auch immer dann, wenn Kund·innen oder unternehmensfremde Personen Arbeiten in unmittelbarer Nähe zu unseren Leitungen und Anlagen durchführen. Auch für solche Situationen sorgen wir mit speziellen Schutzkonzepten und Sicherheitsstandards vor.

Einen besonders hohen Stellenwert haben Überprüfungen der Gasleitungen, die von unseren Spezialist·innen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und innerhalb der festgesetzten Intervalle durchgeführt werden. Neben dem Abgehen der Leitungen mit hochsensiblen Geräten wird auch der Druck im Gasnetz ständig überwacht. Gleichzeitig werden die Leitungstrassen auf mögliche Veränderungen, z. B. durch Baumwurzeln, überprüft. Wir haben auch regelmäßig Gasspür-Trupps im Einsatz, die Ortsleitungen mit speziellen Messgeräten und Sonden überprüfen, um frühzeitig etwaige undichte Stellen lokalisieren zu können. Neben all diesen Maßnahmen zur laufenden Überprüfung der Leitungen schreibt das Gassicherheitsgesetz eine Überprüfung aller Gasanlagen (Gassicherheits-Check) im Abstand von längstens zwölf Jahren vor.

Nichtfinanzieller Bericht

Kundenorientierung, Innovation und Digitalisierung

Neben diesen konkreten Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Netzbetrieb für Strom und Erdgas spielt das Qualitätsmanagement der EVN, das höchste Standards für alle relevanten produktbezogenen Tätigkeiten und Prozesse definiert, eine zentrale Rolle Durch laufende Qualitätssicherung stellen wir hier im Sinn ganzheitlicher Verantwortung sicher, dass unsere Produkte und Dienstleistungen allen Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Zufriedenheit unserer Kund·innen entsprechen. Diese Anforderungen sind zudem tief in der Wertehierarchie der EVN verankert. Beispiele für Initiativen im Rahmen unseres Qualitätsmanagements sind etwa die (Weiter-)Entwicklung des Produktportfolios, Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsaktivitäten sowie alle Abläufe im Rahmen der Zertifizierung, Herstellung und Produktion, des Vertriebs, des Marketings und der Verkaufsförderung sowie der Verwendung, Wartung, Entsorgung und Wiederverwendung unserer Produkte.

GRI-Indikatoren: GRI 102-11, GRI 416-1

Strategien gegen Energiearmut

Das Wertegerüst der EVN umfasst auch das Bekenntnis zu sozialer Verantwortung. Um diesem Gesichtspunkt gerecht zu werden, engagieren wir uns u. a. in der Bekämpfung von Energiearmut. Dabei setzen wir vor allem auf Projekte, in denen wir gemeinsam mit sozialen Hilfsorganisationen einkommensschwache Haushalte gezielt fördern. Den Fokus bilden hier Energieezienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen machen wir dabei mit Programmen, in denen wir nach dem Prinzip "Train the Trainer" Sozialarbeiter·innen für Beratungsgespräche ausbilden (z.B. zu den Themen Energieeinsparung, Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen begleiten.

Wir pflegen zudem einen regelmäßigen Austausch mit der Schuldnerberatungsstelle des Bundeslandes Niederösterreich sowie der Caritas. Diese Kommunikationskanäle erleichtern es, im Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kund·innen abzustimmen. Dazu zählen z. B. individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen. Grundsätzlich sind wir in begründeten Einzelfällen stets um hohes Entgegenkommen bemüht. Im Berichtszeitraum betraf dies insbesondere Personen, die aufgrund der Covid-19- Pandemie ihr Einkommen verloren hatten.

GRI-Indikator: GRI 203-2

Datenschutz

Der professionelle Schutz und die Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und Geschäftsinformationen sind seit jeher zentrale Verhaltensnormen in unserem Unternehmen und daher auch dezidiert im EVN Verhaltenskodex ausgewiesen. Auch in unserer Unternehmensorganisation kommt die hohe Bedeutung dieses Themas zum Ausdruck: Datenschutzagenden sind in der Stabsstelle Corporate Compliance Management verankert, die direkt an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus beschäftigen wir in allen unseren Märkten jeweils einen lokalen Datenschutzbeauftragten.

Mit unserem Datenschutzmanagementsystem stellen wir sicher, dass alle Vorgaben der seit Mai 2018 wirksamen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union ebenso konzern weit umgesetzt und lückenlos eingehalten werden wie die Vorgaben des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018).

Um Begehren nach datenschutzrechtlicher Auskunft oder Löschung zeitnah und ezient prüfen und behandeln zu können, haben wir standardisierte Datenschutzprozesse implementiert. Alle Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten – unabhängig davon, ob diese von der Datenschutzbehörde oder Betroenen an uns herangetragen werden – werden umgehend erfasst und bearbeitet, sodass gegebenenfalls rasch Korrekturmaßnahmen gesetzt werden können.

Im Geschäftsjahr 2020/21 forderte uns die Datenschutzbehörde zu einer Stellungnahme zu einer Beschwerde auf. Dieser Auorderung kamen wir fristgerecht nach. Die Datenschutzbehörde folgte unserer Argumentation und wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Sieben weitere, noch aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr anhängige Verfahren, wurden ebenfalls im Berichtszeitraum seitens der Behörde eingestellt. Im Zusammenhang mit dem möglichen Verlust von Kundendaten wurden im Berichtszeitraum keine Vorfälle identifiziert

Zur direkten Kontaktaufnahme mit unserem Datenschutzbeauftragten besteht eine eigene E-Mail-Adresse: [email protected]

GRI-Indikator: GRI 418-1

CORONA-SCHUTZMASSNAHMEN FÜR KUND·INNEN

Die Covid-19-Pandemie hat unser Kundenservice vor völlig neue Herausforderungen gestellt, die dank des hohen Engagements unserer Mitarbeiter·innen jedoch bestens bewältigt werden konnten. Selbst in den besonders heiklen Phasen der Pandemie waren die Erreichbarkeit unseres Kundenservice sowie die Verfügbarkeit unserer Stördienstmitarbeiter·innen dadurch lückenlos gewährleistet. Ein zentrales Anliegen war dabei naturgemäß der unmittelbare Schutz der Gesundheit unserer Kund·innen und Mitarbeiter·innen. Deshalb haben wir bei unseren Mitarbeiter·innen mit Kundenkontakt vereinzelte Schutzmaßnahmen (z. B. Plexiglasscheiben in unseren Service Centers, Tragen von FFP2-Masken, regelmäßige Testungen) länger und strenger fortgeführt, als dies gesetzlich notwendig gewesen wäre.

Zu Coronamaßnahmen zum Mitarbeiterschutz siehe auch Seite 70f

Wir stehen gemeinsam für klare Werte

Wir empfinden eine tiefe Verbundenheit zu den Menschen, mit denen wir jeden Tag gemeinsam an unserem Unternehmenserfolg arbeiten. Zum Ausdruck bringen wir dies durch attraktive Arbeitsbedingungen, hohen Respekt, vollständige Chancengleichheit sowie vielfältige Möglichkeiten und Angebote zur Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter·innen. Denn wir verstehen uns nicht nur als verantwortungsbewusster und fairer Arbeitgeber, sondern wir wollen Raum schaffen für persönliche Entfaltung.

Katrin Schretzmayer, Teamleiterin Dezentrale Energielösungen Anna Schrammel, Lehrling Wolfgang Maier, Leiter Personalwesen

EVN Arbeitswelt

Einfluss der Covid-19-Pandemie

Unser Arbeitsalltag im Geschäftsjahr 2020/21 war erneut von der Covid-19-Pandemie geprägt, die auch das gemeinsame Arbeiten nachhaltig beeinflusste. Dank diverser Notfallpläne in der EVN, insbesondere der Konzernanweisung "Pandemievorsorge", hat die EVN sehr früh und rasch ein umfassendes Corona-Maßnahmenpaket mit zwei Hauptzielen entwickelt: die Aufrechterhaltung der für Bevölkerung und Wirtschaft lebenswichtigen – auch von den Behörden als "kritisch" eingestuften – Infrastruktur und Versorgungsaufgaben der Gruppe sowie der maximale Schutz ihrer Mitarbeiter·innen. Für alle Mitarbeiter·innen, deren Tätigkeit nicht unbedingt vom üblichen Arbeitsplatz aus erledigt werden muss, wurde kurzfristig und unbürokratisch ein unlimitiertes Homeoce-Angebot geschaen. Mit gut 1.500 Personen machten mehr als 60 % aller österreichischen Mitarbeiter·innen von dieser Möglichkeit Ge-

brauch. Dort, wo die Anwesenheit am Arbeitsplatz erforderlich war, galten strengste Sicherheitsanweisungen von räumlicher Distanzierung, Standortverlegung bis hin zur Ausrüstung mit persönlicher Schutzkleidung und Vorbereitungen für Quarantänemaßnahmen. Der Covid-19-Krisenstab traf sich zwei Mal pro Woche, um weitere Maßnahmen zu beraten. Laufende aktive Information sowie die Vermittlung von Verhaltens- und Hygieneregeln via Intranet und E-Mail begleiteten diese Maßnahmen. Damit war es unseren Mitarbeiter·innen möglich, nicht nur den regulären Betrieb lückenlos aufrechtzuerhalten, sondern es konnten zudem sogar wichtige Bauvorhaben z.B. bei Umspannwerken oder im Gasversorgungsbereich vorangetrieben werden.

Fortschreitende Digitalisierung

Nicht zuletzt hat die Covid-19-Pandemie auch den Wandel der Arbeitskultur im Bereich Digitalisierung nachhaltig beeinflusst und beschleunigt. Der Einsatz digitaler Tools verändert unseren Alltag und wirkt sich auf die Gestaltung unserer Arbeitsplätze, auf unser Verständnis von Arbeit und vor allem auf unsere Zusammenarbeit untereinander aus. Das bereits vor Pandemiezeiten gestartete Projekt "EVN Arbeitswelt" verfolgte das Ziel, ein optimales und möglichst flexibles Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter·innen zu schaen. So verbesserten die weitere Önung der Arbeitsbereiche, viele technische Verbesserungen sowie die Einführung von neuen Technologien und digitalem Equipment gerade den Informationsund Kommunikationsfluss unserer Mitarbeiter·innen spürbar. Die Weiterentwicklung des Projekts ist bereits angelaufen und soll die zukünftige Zusammenarbeit noch aktiver gestalten und unsere digitalen Fähigkeiten weiter ausbauen. Das Motto unserer Strate-

gie 2030 "Nachhaltiger. Digitaler. Ezienter." bildet dafür den Rahmen. Konzepte zu flexiblen Arbeitszeitmodellen, mobilem Arbeiten oder zur Raumnutzung sowie deren Einfluss auf bestehende Führungsmodelle werden entwickelt, gemeinsam getestet und durch Feedbackschleifen gegebenenfalls angepasst.

Pandemiebedingt mussten auch viele Fort- und Weiterbildungen verschoben oder kurzfristig in virtuelle Schulungen umgewandelt werden. Mit der Implementierung einer IT-basierten Lern- und Seminarkoordinationsplattform (ELI – EVN Learning Interface) bis Ende 2021

setzen wir auch hier zukünftig verstärkt auf virtuelle Präsenz. Diese wird u. a. transparente und konsistente Information und Datenerfassung – z.B. mit visualisierten Ausbildungsplänen und einer Bildungshistorie – sowie vereinfachte Administrationsprozesse sowohl für externe als auch für interne Seminare ermöglichen. Mit der Kombination aus digitalen und präsenzbasierten Lernformaten wird die Voraussetzung für sogenanntes Blended Learning geschaen. Auch die analoge Dokumentation der Veranstaltungen in Form von Teilnehmerlisten, Bestätigungen und Nachweisen wird durch ELI abgelöst und vereinheitlicht.

IMPFAKTION IN DER EVN

Als Ende 2020 die ersten gesicherten Nachrichten eintrafen, dass mit Beginn des Jahres 2021 die Zulassung von Impfstoffen gegen Covid-19 zu erwarten sei, war die Zielsetzung klar: Die EVN würde alles dafür tun, um möglichst vielen Mitarbeiter·innen so rasch und so sicher wie möglich eine Impfung anbieten zu können. Die Registrierung einer eigenen betrieblichen Impfstraße bildete die Voraussetzung für den Bezug von Impfstoff über die Bundesbeschaffungsbehörde. Bereits im Jänner 2021 haben wir eine interne Umfrage gestartet, um die Impfbereitschaft der EVN Mitarbeiter·innen zu erheben. Mit über 75 % war diese von Beginn an sehr hoch. Mitte Mai wurden dann die ersten Impfungen verabreicht, und die Impfdisziplin hielt bis zur zweiten Teilimpfung an. Begleitet wurde die Aktion von strikten Sicherheitsvorkehrungen sowie Aufklärungs- und Informationsgesprächen mit unseren Betriebsärztinnen. Rund 50 Mitarbeiter·innen – darunter Kolleg·innen der Betriebsfeuerwehr und der Kraftwerke sowie Freiwillige für Zutrittskontrollen, Anmeldungen und weitere Aufgaben – unterstützten die Aktion maßgeblich. Insgesamt wurden im Rahmen der EVN Impfkampagne 3.300 Impfungen durchgeführt. Das Engagement aller Beteiligten machte die Impfkampagne der EVN zu einem vollen Erfolg.

In Nordmazedonien wurde im vergangenen Geschäftsjahr die neue Unternehmenszentrale bezogen, die nun erstmals alle rund 500 Mitarbeiter·innen der Zentrale der EVN Macedonia in einem Gebäude vereint. Zuvor waren diese über mehrere Gebäude in der ganzen Stadt verteilt gewesen, verbunden mit hohen Erhaltungs- und Sanierungskosten für die

Gebäude. Zentral gelegen – am Ufer des Flusses Vardar und nur wenige Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt – ist das neue Headquarter nun für alle Mitarbeiter·innen gut und schnell erreichbar. 6.000 m² verteilt auf fünf Stockwerke mit modern ausgestatteten und nach einem Open-Space-Konzept gestalteten Büroräumlichkeiten ermöglichen deutlich kürzere Kommunikationswege und damit mehr Transparenz zwischen Mitarbeiter·innen und Führungskräften. Weiters gibt es Räume für Besprechungen und Teamwork in unterschiedlichen Größen, die über moderne Telekommunikationsausstattung verfügen. Eine Kantine, eine Tiefgarage sowie Elektroscooter für kurze Dienstgänge der Mitarbeiter·innen stehen ebenfalls zur Verfügung.

Prinzipien und Leitbilder unserer Zusammenarbeit

Länderspezifische gesetzliche Bestimmungen und internationale Regelwerke, etwa die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sowie die grundlegenden Formulierungen in unserem Verhaltenskodex bilden die grundsätzlichen Leitgedanken der EVN Unternehmenskultur, wenn es um den Umgang mit unseren Mitarbeiter·innen geht. Eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente definiert und konkretisiert unsere Prinzipien und Leitbilder im alltäglichen Umgang miteinander. Diese hohen Standards wenden wir in allen unseren Ländern gleichermaßen an. Dazu haben wir schon vor einigen Jahren EVN Leitwerte für den gesamten Konzern definiert: "ensure" (sichern), "encourage" (ermutigen) und "enable" (ermöglichen).

Diese Leitwerte haben wir auch in wesentliche Dokumente unserer Unternehmens- und Führungskultur integriert, etwa in unser Führungsleitbild und in unsere "Feedback- und Orientierungsgespräche", die wir regelmäßig mit mehr als 90% unserer Mitarbeiter·innen in Österreich führen. Diese Gespräche umfassen nicht

nur eine Beurteilung durch die jeweiligen Vorgesetzten, sondern ermöglichen auch strukturiertes gegenseitiges Feedback zu Arbeitsverhalten und -qualität und definieren konkrete Mitarbeiterziele im Rahmen einer individuellen Entwicklungsplanung.

Wir motivieren unsere Mitarbeiter·innen aber auch dadurch, dass wir als Arbeitgeber nicht nur unseren gesetzlich definierten Pflichten nachkommen, sondern darüber hinaus eine Reihe freiwilliger Leistungen erbringen. Die folgenden fundamentalen Prinzipien prägen dabei unsere konzernweite Unternehmenskultur:

  • • Gleichbehandlung und Chancengleichheit
  • • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • • Personalentwicklung und -förderung
  • • Arbeitsschutz und -sicherheit
  • • Betriebliche Gesundheitsvorsorge
  • • Betriebliche Sozialpartnerschaft
  • und interne Kommunikation
  • • Betriebliche Zusatzleistungen

GRI-Indikatoren: GRI 102-16, GRI 404-3

Gleichbehandlung und Chancengleichheit

7.126 Mitarbeiter·innen beschäftigte die EVN Gruppe im Geschäftsjahr 2020/21 durchschnittlich auf Vollzeitbasis (FTE, Full Time Equivalent). Zum Bilanzstichtag am 30. September 2021 waren es 7.453 Mitarbeiter·innen (Kopfzahl).

Zum Stichtag 30. September 2021 gehörten unserer Belegschaft 23,0 % Frauen und 77,0 % Männer an. Zur Erhöhung des Frauenanteils im Konzern sowie zur Unterstützung der Karriereplanung insbesondere hoch qualifizierter Frauen gibt es in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien seit vielen Jahren diverse Programme und Initiativen, die dazu beitragen sollen, im Konzern mittelfristig eine Frauenquote zu erreichen, die dem aktuellen Geschlechterverhältnis in der berufsgruppenspezifischen Ausbildung entspricht. Das Programm "Frauen@EVN" bietet u. a. die Möglichkeit, bedarfsorientiert Seminare zu besuchen und interne Netzwerkmöglichkeiten wahrzunehmen. Ein Mentoring-Programm verfolgt das Ziel, Frauen in der EVN in ihren Führungspositionen zu stärken und Voraussetzungen zu schaen, durch die die Anzahl an weiblichen Führungskräften erhöht werden kann. Eine generelle Bewusstseinsbildung bei Mädchen erfolgt im Rahmen des

jährlichen "Girls Day" in Bulgarien und Nordmazedonien, an dem die Vorstellung von technischen Berufsbildern im Vordergrund steht.

Die internationale Marktpräsenz unseres Unternehmens spiegelt sich auch in unserer Belegschaft wider: Sie setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen und stammt aus mehr als 25 Ländern, allen voran aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Wir bekennen uns klar zur Einbeziehung und Förderung von regionalen Mitarbeiter·innen, da wir auf diese Weise vom Verständnis für die Besonderheiten der lokalen Kultur profitieren und damit auch den wirtschaftlichen Nutzen unserer betrieblichen Tätigkeit erhöhen. Deshalb achten wir darauf, dass in allen unseren Märkten möglichst viele Mitarbeiter·innen sowie Führungskräfte (rund 90 %) aus der jeweiligen Region stammen. Gerade die Stärkung der lokalen Managementkapazitäten bildet einen wichtigen Aspekt unserer Unternehmensstrategie.

Unsere Mitarbeiter·innen setzen sich aus 180 Arbeiter·innen (davon 45 in Österreich und 135 in anderen Ländern) sowie 7.273 Angestellte (2.679 in Österreich und 561 in anderen Ländern) zusammen. In Bulgarien (2.332 Angestellte) und Nordmazedo-

nien (1.881 Angestellte) wird keine Unterscheidung zwischen Arbeiter·innen und Angestellten vorgenommen.

Neben unseren Konzernmitarbeiter·innen beschäftigten wir zum Bilanzstichtag 30. September 2021 auch 127 Leasingmitarbeiter·innen. Sie repräsentieren damit einen Anteil von 1,7 % der Gesamtbelegschaft der EVN. Personalleasing setzen wir aus mehreren Gründen ein: erstens als Vorstufe zu einem traditionellen Arbeitsverhältnis (Integrationsleasing), zweitens für zeitlich befristete Aufgaben und Projekte und drittens zur Abdeckung von Arbeitsspitzen.

Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit gehört auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2020/21 beschäftigten wir 118 Menschen aus dieser Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 1,6 % der Gesamtbelegschaft.

Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie der Grundsätze der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter·innen der EVN ungeachtet ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Kultur und Religion, ihres Alters oder ihres Gesundheitszustands gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir jede Diskriminierung von Mitarbeiter·innen in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab. Die Vergütung aller unserer Mitarbeiter·innen richtet sich ausschließlich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Auch die Vergütung von Leasingmitarbeiter·innen orientiert sich an jenem Entgelt, das vergleichbaren Arbeitnehmer·innen für

ensure Wir sichern Qualität und Unternehmenserfolg.

Wir stehen für Kontinuität und Sicherheit. Unsere Mitarbeiter·innen sind leistungsbereit, kompetent, verlässlich und qualitätsbewusst.

Jede·r stellt mit ihrem bzw. seinem Beitrag sicher, dass unsere Kund·innen bestmöglich mit Energie und Umweltdienstleistungen im Sinn unserer Strategie versorgt sind.

Durch diese Haltung ermöglichen wir als Konzern ein gesundes Wachstum.

encourage Wir ermutigen Menschen.

Wir ermutigen Menschen durch die Art, wie wir denken und handeln.

Gute Stimmung und ein positives Klima sind für unseren Geschäftserfolg genauso wichtig wie für die Weiterentwicklung unserer Mitarbeiter·innen.

Menschen, die Freude am Lernen haben und die – wenn notwendig – auch konstruktive Kritik üben, sind bei uns richtig.

enable Wir machen die Zukunft möglich.

Wir reden nicht nur, wir machen Dinge möglich.

Wir gehen dabei stets den korrekten und lösungsorientierten Weg.

Was immer wir tun, wir haben die Umwelt, aus der wir Energie gewinnen, im Blick.

Nachhaltigkeit ist uns in allen Bereichen ein wichtiges Anliegen.

LEHRLINGE@ EVN

Bereits seit 1949 werden in der EVN Lehrlinge ausgebildet. Die Lehre hat also bereits eine lange Tradition bei uns und genießt innerhalb des Unternehmens einen hohen Stellenwert. Während der dreieinhalbjährigen Ausbildung werden sowohl theoretische als auch praktische Inhalte vermittelt. Unser Lehrlingsbeauftragter sowie ein Betreuer stehen unseren Lehrlingen als Ansprechpartner stets mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzt wird die Lehre bei der EVN durch interne Kurse und Seminare wie z.B. "Metallgrundlehrgang", "Einweisung Mastklettern" oder "Motorsäge Arbeitstechnik". Damit wird unser Technikernachwuchs bestmöglich auf das spätere Berufsleben vorbereitet.

Auch die Lehrlingsausbildung ist – nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung – laufend mit neuen Herausforderungen und Aufgaben konfrontiert. Mit dem Einsatz digitaler Technologien können Arbeits-, Produktions- und Geschäftsprozesse flexibler und e©zienter gestaltet werden. Neue technische Lösungen ermöglichen zudem die Modernisierung bestehender oder die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Die EVN

reagiert darauf und integriert neue Inhalte in die Ausbildung ihrer Lehrlinge, um diese auf geänderte und neue Aspekte im Berufsleben optimal vorzubereiten. Seit 2019 gibt es etwa ein E-Learning-Modul für Mathematik und das Seminar "Netzwerktechnik und Telekommunikation" für Lehrlinge im letzten Lehrjahr. In diesem Seminar liegt der Schwerpunkt auf Netzwerktechnologie und -komponenten sowie auf dem Aufbau und der Funktion von PC-Netzwerken. Weiters ist seit 2020 auch der Computerführerschein und – im Rahmen von Persönlichkeitsentwicklungsseminaren – der Umgang mit Social Media fixer Bestandteil des Ausbildungsplans.

vergleichbare Tätigkeiten auf Basis von Kollektivverträgen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Im Geschäftsjahr 2020/21 lag das Verhältnis zwischen dem höchsten Gehalt und dem Durchschnittsgehalt1) bei der EVN in Österreich bei rund 7,9:1.

1) Grundlage der Berechnung ist der Durchschnittswert.

  • Zur Diversität und zum Diversitätskonzept in Aufsichtsrat und Vorstand siehe Corporate Governance-Bericht Seite 134
  • GRI-Indikatoren: GRI 102-8, GRI 102-38, GRI 202-1, GRI 202-2, GRI 401-1, GRI 405-1, GRI 412-1

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ein weiteres zentrales Anliegen ist uns eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und dem Familienleben unserer Mitarbeiter·innen. Als eines der ersten Unternehmen haben wir bereits im Mai 2011 die "Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern – Wirtschaft" – eine Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich – unterzeichnet und damit ein Zeichen für elternorientierte Personalpolitik gesetzt.

In vielen Bereichen können unsere Mitarbeiter·innen ihre Arbeitszeit frei gestalten. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das hohe Flexibilität ermöglicht, sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeiter·innen verschiedene Teilzeitmodelle an, die besonders im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle spielen. Seit September 2021 gibt es auch Arbeitsmodelle für mobiles Arbeiten, in deren Rahmen Mitarbeiter·innen bis zu 1.100 Stunden pro Jahr ortsungebunden arbeiten können. Dies ermöglicht z.B. auch die Kombination von Arbeitseinsatz im Außendienst und mobilem Arbeiten innerhalb eines Arbeitstags. Wir unterstützen Mitarbeiter·innen mit Familienverantwortung außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN.

In Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Deutschland haben unsere Angestellten nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit. Diesen gewähren wir in Österreich mit einer möglichen Freistellung bis zum 36. Lebensmonat des Kindes über das Ausmaß der bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus. In Südosteuropa wird diese Möglichkeit allerdings in geringerem Ausmaß genutzt als in Österreich. Während der Karenzzeit halten wir den Kontakt zu unseren Mitarbeiter·innen gezielt aufrecht und erleichtern damit ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus stehen unseren Mitarbeiter·innen in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und unser umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm oen. Auch immer mehr männliche Mitarbeiter der EVN nutzen dieses Angebot. Im Geschäftsjahr 2020/21 befanden sich in Österreich neben 44 Frauen auch 15 Männer in Elternkarenz. Beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in unser Unternehmen zurück (Rückkehrrate: 95,5 % bei Frauen, 100,0 % bei Männern). Im Berichtszeitraum gab es zwei Austritte am Ende der jeweiligen Karenz, im Jahr zuvor einen nach der Rückkehr. Alle weiteren zurückgekehrten Mitarbeiter·innen waren auch noch nach zwölf Monaten bei der EVN beschäftigt.

Die EVN bekennt sich generell zu Fort- und Weiterbildung und damit auch zu Bildungskarenz und zu Bildungsteilzeit. Entsprechende Ansuchen werden nach Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Interessen vonseiten des Arbeitsgebers unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen grundsätzlich genehmigt.

Personalentwicklung und -förderung

Die hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter·innen hat für uns große strategische Bedeutung und ist wesentlich für die Sicherung unseres nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz unserer Mitarbeiter·innen zentrale Schwerpunkte unseres Personalmanagements. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und eziente Personalentwicklung in einem sich

»Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändert sich auch unsere Arbeitswelt grundlegend.«

Wolfgang Maier, Leiter Personalwesen

laufend wandelnden Arbeitsumfeld. Umgesetzt werden die entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangebote in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien durch die jeweiligen lokalen EVN Akademien. In Österreich koordiniert die entsprechende Akademie mehr als 70 unterschiedliche Ausbildungspläne in den Bereichen Strom, Erdgas, Wärme und Wasser für Lehrlinge und Jungmonteur·innen sowie Re-Zertifizierungen für erfahrene Monteur·innen. Diese Ausbildungspläne umfassen diverse Schulungen zu technischen und persönlichkeitsentwickelnden Themenstellungen und Inhalten. Standardisierte Prozesse und ein Qualitätsmanagement begleiten jede Konzeption einer neuen Schulung,

GRI-Indikatoren: GRI 401-3, GRI 404-2, GRI 412-1

EVN MACEDONIA: LEADER OF THE SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS

Seit zwei Jahren zeichnet das Global Compact Network in Nordmazedonien in Zusammenarbeit mit Konekt – einer der landesweit wichtigsten Organisationen im Bereich CSR – Unternehmen und Projekte aus, die einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen leisten. Die Implementierung einer dualen Ausbildungsstruktur in technischen Schulen Nordmazedoniens durch die EVN Macedonia wurde für das Ziel "Hochwertige Bildung" als sehr wertvoll beurteilt und im Juni 2021 mit einem entsprechenden Award ausgezeichnet.

deren inhaltliche Entwicklung jedenfalls auch mit dem entsprechenden Fachbereich abgestimmt wird. Im Anschluss an jeden Schulungstermin erfolgt mithilfe eines Feedbackbogens die qualitative Evaluierung durch die Teilnehmer·innen. Bei Feststellung von Verbesserungspotenzial werden Anpassungen im Trainingsdesign vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2020/21 investierten wir pro Mitarbeiter·in 217,6 Euro (Vorjahr: 299,1 Euro) in Weiterbildungsmaßnahmen. Der Gesamtaufwand belief sich damit auf 1,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro). Im Schnitt absolvierte in der Berichtsperiode jede Mitarbeiter·in 28,77 Stunden (Vorjahr: 27,45 Stunden) an Weiterbildungsveranstaltungen. Der Rückgang dieses Aufwands lag daran, dass seit Ausbruch von Covid-19 nur noch wenige Präsenzschulungen stattfinden konnten. Alternative E-Learning-Module und Webinare wurden dort eingesetzt, wo es notwendig und sinnvoll war. Das Angebot an derartigen Schulungen wurde seit April 2020 deutlich ausgeweitet und umfasst eine breite Palette an Themen für unterschiedliche Zielgruppen.

Nicht zuletzt aufgrund des tendenziell hohen Durchschnittsalters unserer Mitarbeiter·innen (44,4 Jahre) legen wir großen Wert auf die Nachwuchssicherung für Fach- und Führungskräfte. Denn aufgrund von Pensionierungen steigt unser Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter·innen. Dem begegnen wir mit gezielten Ausbildungsprogrammen und Maßnahmen zum Wissenstransfer zwischen älteren und jüngeren Mitarbeiter·innen. Einen traditionell hohen Stellenwert hat bei der EVN zudem die Ausbildung von Lehrlingen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2021 beschäftigten wir 91 Lehrlinge. In Österreich bieten wir neben der dualen Ausbildung bestehend aus den Schienen Berufsschule und Einsatz im Unternehmen auch begleitende Kurse und Seminare an und unterstützen darüber hinaus Doppel- und Mehrfachqualifizierungen. Der Großteil unserer Lehrlinge wird nach dem Lehrabschluss in das Unternehmen übernommen. Auch für die Führungskräfteentwicklung gibt es maßgeschneiderte Programme wie z.B. die Sommeruniversität "EVN SUN", eine jährliche Veranstaltung in Kooperation mit der Donau-Universität Krems.

Obwohl es in Südosteuropa keine gesetzliche Regelung bezüglich eines dualen Ausbildungskonzepts gibt, versuchen wir auch in den Ländern dieser Region eine ähnliche unternehmensinterne Struktur zu etablieren. Sowohl in Bulgarien als auch in Nordmazedonien gibt es hierzu Kooperationen mit diversen Schulen und Ausbildungsstätten. In Bulgarien besteht bereits eine Zusammenarbeit mit zehn Partnerschulen. Wir richten dort jeweils ein Klassenzimmer ein und nehmen regelmäßig auch am Schulalltag teil. Diese Art der Kooperation soll im kommenden Jahr noch erweitert werden. Auch in Nordmazedonien wird dieses duale Ausbildungskonzept für Lehrlinge bereits im fünften Jahrgang durchgeführt. Seit 2020 existiert hier auch ein zwölfmonatiges Trainee-Programm als spezielle Ingenieursausbildung, das praktisches Training on the Job mit theoretischen Inhalten verbindet. Auch hier werden die Teilnehmer·innen von einem Mentor begleitet. Diese Initiativen der EVN

werden nicht nur vor Ort mit großer Bereitschaft aufgenommen, sondern genießen auch international Anerkennung.

GRI-Indikator: GRI 404-2

Arbeitsschutz und -sicherheit

Unfälle gefährden nicht nur unsere Mitarbeiter·innen, sondern können darüber hinaus auch zu Sachschäden, Lieferunterbrechungen und langen Ausfallzeiten führen. Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter·innen bildet daher ein zentrales Element unserer Unternehmenskultur. Ein wesentlicher Themenbereich unseres Verhaltenskodex betrit deshalb unsere Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung in sämtlichen Unternehmenseinheiten. Zusätzlich zu den zahlreichen europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften definieren wir eigene Grundsätze zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese Grundsätze sind im

Sicherheitsleitbild und in der Sicherheitsstrategie der EVN verankert. Hinzu kommt ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien, die sämtliche mit unserer Tätigkeit verbundenen Sicherheitsrisiken beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeben.

Sämtliche Arbeitsunfälle unserer Mitarbeiter·innen wie auch unserer Leasingmitarbeiter·innen erfassen und analysieren wir über einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst und leiten gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroener Maßnahmen orientieren wir uns an den Anforderungen der ISO-Norm 45001. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den Sicherheitsfachkräften sorgen wir außerdem dafür, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihrer Kenntnisse im Arbeitsschutz die erste Ansprechpartner·in für Betroffene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter·innen und Leasingmitarbeiter·innen von Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich.

In alle Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge ist zudem auch unser Betriebsrat laufend eingebunden.

Österreichweit zählen wir zu den sichersten Arbeitgebern der Branche. In den vergangenen Jahren gab es kaum Unfälle im Umgang mit unseren Produkten Strom, Gas, Wärme oder Wasser. Die Analyse von Unfällen auf Basis konkreter Ereignisse erweitern wir durch eine regelmäßige Analyse von Beinahe-Unfällen und Unfällen von Vertragsfirmen. Die meisten Unfälle im Konzern ereigneten sich bei Nebentätigkeiten wie Abtragungsarbeiten, Transporten oder auf dem Weg zur Arbeitsstelle. Dabei stellen Sturz und Fall, Stolpern und Verknöcheln die häufigsten Verletzungsursachen dar, gefolgt von Absturz sowie Schnittbzw. Stichverletzungen. Eine Reihe von Vorkehrungen und Initiativen, z.B. monatliche Sicherheitsgespräche mit den Vorgesetzten, sollen in Zukunft gerade in diesen Bereichen Schwerpunkte setzen. Weiters arbeiten wir durch E-Learning-Module, Videoclips, Artikel in der Mitarbeiterzeitung sowie im Intranet der EVN, Fachseminare und regelmäßige Informationen über unfallfreie Tage daran, die Mitarbeiter·innen nachhaltig auf dieses Thema zu sensibilisieren. Seit vielen Jahren verleiht das Team der EVN Arbeitssicherheit auch den jährlichen "Oskar für Arbeitssicherheit" an jene Abteilungen bzw. Organisationseinheiten, die ein unfallfreies Jahr hinter sich gebracht haben. Bedeutende

Unfall- und Ausfallstatistik 2020/21 2019/20 2018/19
Anzahl der Todesfälle nach arbeitsbedingten Verletzungen 2
Rate Todesfälle (%) 0,2
Anzahl der Arbeitsunfälle1) 78 64 85
davon schwere Unfälle mit Ausfallzeiten >6 Monaten
Rate schwere Unfälle mit Ausfallzeiten >6 Monaten (%)
Anzahl der Ausfalltage2) 1.966 1.477 2.376
LTIF3) 3,3 2,8 4,3
Anzahl der LTIF-relevanten Arbeitsunfälle4) 41 35 53
Anzahl der Krankheitstage/Mitarbeiter·in5) 11 10 10

1) Ohne Wegunfälle

2) Anzahl der Krankenstandtage (inkl. Wochenenden und Feiertagen), die aus Arbeitsunfällen resultieren (ohne Wegunfälle)

3) Lost Time Injury Frequency Index – Häufigkeit von Arbeitsunfällen pro eine Million Arbeitsstunden

4) Anzahl der Arbeitsunfälle mit Krankenstandsfolge (ohne Wegunfälle), deren Unfallursache im tatsächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit steht

5) In Österreich sind Absonderungen bzw. Erkrankungen aufgrund von Covid-19 nicht in der Krankenstandszahl inkludiert.

EVN MACEDONIA ALS VERANTWORTUNGSVOLLER ARBEITGEBER AUSGEZEICHNET

Die EVN Macedonia und vor Ort ansässige Konzerngesellschaften wurden 2020 mehrmals für ihre Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit ausgezeichnet. Neben praktischen Trainings wie Arbeiten in großen Höhen und unter Spannung wurde die Ausstattung unserer Arbeitsplätze gewürdigt, bei deren Einrichtung wir höchste Sicherheits- und Gesundheitsstandards anwenden. Auch bei der Anpassung unserer Arbeitsprozesse in Zeiten der Pandemie sowie bei neu geschaffenen Möglichkeiten für Gesundheitschecks in den Räumlichkeiten des Unternehmens waren wir landesweit Vorreiter.

Gefahrenquellen für schwere Unfälle mit langen Ausfallzeiten sind z.B. Verkehrsunfälle, das Umstürzen mit Strommasten sowie Bänderrisse oder Knochenbrüche im Zuge von Leitungsbegehungen.

Um Unfälle zu vermeiden, setzen wir auf Information und Unterweisung unserer Mitarbeiter·innen in allen gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen. Dafür verwenden wir das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete "Handbuch Sicherheit". Zusätzlich haben wir eigene Handbücher für spezielle Bereiche wie z.B. Wasserkraftwerke oder Windkraftanlagen erstellt. Alle diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Erstunterweisung neu eingetretener Mitarbeiter·innen (bei Neueintritt bzw. auch bei Versetzung in einen neuen Arbeitsbereich) verpflichtend einzusetzen.

Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Darin weisen wir gezielt auf allfällige besondere Gefahren hin, die von Anlagen der EVN ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz umfassen neben

allgemeinen Informationen vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der jeweiligen Mitarbeiter·in eingehen. Die Unterweisung vermittelt zudem folgende Punkte:

  • • Namen und Funktionen der zuständigen Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsvertrauensperson, des Brandschutzbeauftragten sowie des Brandschutzwarts
  • • Innerbetrieblich verwendete Sicherheitssymbole, Kennfarben, Hilfseinrichtungen sowie deren Bedeutung und Verwendung
  • • Brandschutzordnung sowie Brandalarmplan
  • • Sicherheits-, Rettungs- und Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kästen)
  • • Spezielle, den Arbeitsplatz eventuell betreende Gefahren und deren Vermeidung bzw. Abwendung (z.B. Handhabung von Maschinen oder Verhalten in der Nähe elektrischer Anlagen)

Schulungen zur Arbeitssicherheit

Beispiele für laufende Schulungen und gezielte Bewusstseinsbildung im Bereich Arbeitsschutz und -sicherheit sind die Seminare "Arbeitssicherheit Strom", "Arbeiten unter Spannung" oder "Errichtung von Hoch- und Niederspannungsfreileitungen: Begleitende sicherheitstechnische Aspekte beim Leitungsbau" und die Unterweisung bei der Vergabe von Schlüsseln und Zutrittsgenehmigungen. Sie alle vermitteln den betroenen Mitarbeiter·innen in einem Mix aus theoretischen und praktischen Schulungen sicherheitsrelevante Aspekte ihres Arbeitsalltags.

Bei alldem werden auch die Führungskräfte durch Führungskräftetrainings und Sicherheitsgespräche intensiv eingebunden. Die laufende Beschaung von modernster Schutzbekleidung und -ausrüstung sowie entsprechenden Arbeitsmitteln, die Ausstattung mit Mehrfachmessgeräten, z.B. zur Feststellung der Gaskonzentration, sowie

Schulungen der betroenen Mitarbeiter·innen ergänzen die Vorsorgemaßnahmen im konkreten Arbeitsumfeld.

Arbeitsschutz und -sicherheit im Projektgeschäft

Auch unsere deutsche Tochtergesellschaft WTE Wassertechnik misst den Themen Gesundheit und Arbeitssicherheit einen hohen Stellenwert bei, insbesondere im Rahmen ihres internationalen Projektgeschäfts. Hintergrund ist das klare Bekenntnis der EVN Gruppe zur Wahrung und zum Schutz der Menschenrechte. Dadurch trägt die WTE Wassertechnik besondere Verantwortung und ist in ihrer Rolle als Generalunternehmer bei der Errichtung von Anlagen zur Einhaltung der erforderlichen Standards zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der im Rahmen eines Projekts tätigen Personen (also auch der Mitarbeiter·innen von Subunternehmen) verpflichtet. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung wird für jedes Projekt eine Health-and-Safety-Manager·in nominiert, die die Einhaltung der Standards kontrolliert und regelmäßig darüber an die jeweilige Auftraggeber·in berichtet.

Bei unserem Abwasserprojekt in Kuwait gelten – nicht zuletzt aufgrund der klimatischen Gegebenheiten, aber auch dank kultureller Besonderheiten – enorm strenge Anforderungen zum Schutz aller am Projekt beteiligten Angestellten und Arbeiter·innen. Die WTE Wassertechnik ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Standards – auch auf Ebene der Subunternehmen – durch geeignete Maßnahmen und Regelungen zu gewährleisten und zu überwachen. Auch bei diesem Projekt erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung durch die Health-and-Safety-Manager·in. Zudem wird die Einhaltung der Standards durch die finanzierenden Banken und deren Berater überprüft. Ebenso erfolgen in Kuwait häufig unangemeldete Kontrollen seitens der zuständigen Ministerien und Behörden.

GRI-Indikatoren: GRI 403-1, GRI 403-2, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-9

1952

Vielfältige gemeinsame Aktivitäten: vom Segelfliegen ...

EVN 100 DYNAMISCHES TEAM

Voller Einsatz nicht nur im Dienst an den Kund·innen, sondern auch beim Sport in Gemeinschaft mit den Kolleginnen und Kollegen: Die vom Unternehmen geförderte und von den heute rund 2.800 Mitgliedern sehr aktiv genutzte EVN Kultur- und Sportvereinigung (KSV) bietet seit gut sieben Jahrzehnten eine vielfältige Palette an sportlichen und kulturellen Aktivitäten. Der Bogen reicht von Fußball, Skifahren, Segeln und Windsurfen über Sportklettern, Sportschießen, Tauchen und Tennis bis hin zu Veranstaltungen wie dem EVN Lauf, dem EVN Skirennen oder Fußballturnieren. Auch der besonderen Gesundheitsförderung hat sich die KSV verschrieben, z. B. durch kostenlose Angebote für Rückentraining, Pilates, Yoga & Co.

Betriebliche Gesundheitsvorsorge

Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter·innen gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmedizinerinnen für alle Fragen rund um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen unsere Mitarbeiter·innen im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen Gesundenuntersuchungen, Impfungen, Seh- und Hörtests sowie Präventionsmedizin, aber auch psychologische Beratung, Coaching, Tipps für gesunde Ernährung sowie zielgruppenspezifische Angebote für Mitarbeiter·innen,

die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Auch in unseren Tochtergesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien haben wir Gesundheitsprogramme zur Bewusstseinsbildung und zur Erhöhung der Gesundheit unserer Mitarbeiter·innen entwickelt.

Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare Krankheiten besteht oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit unserer Mitarbeiter·innen dauerhaft gefährden könnten. Dennoch haben wir Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt – darunter z.B. die "Pandemievorsorge EVN".

Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen erönet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeiter·innen ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten, in denen allem voran auch der Gesichtspunkt der Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert einnimmt.

GRI-Indikatoren: GRI 403-2, GRI 403-3, GRI 403-6

1960

... bis zu Skiausflügen und -rennen

Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation

Mehr als 90 % aller Mitarbeiter·innen unserer Gruppe (insbesondere jene in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien) werden durch Mitarbeitervertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertrag-

Neu eingetretene Gesamt
Mitarbeiter·innen 2020/21 Österreich Bulgarien Nordmazedonien Andere Länder Absolut %1)
<30 Jahre 73 78 25 26 202 2,7
davon Frauen Anzahl 20 14 7 9 50 0,7
davon Männer Anzahl 53 64 18 17 152 2,0
30–50 Jahre 82 74 15 61 232 3,1
davon Frauen Anzahl 16 24 5 13 58 0,8
davon Männer Anzahl 66 50 10 48 174 2,3
>50 Jahre 10 3 3 17 33 0,4
davon Frauen Anzahl 2 2 0 3 7 0,1
davon Männer Anzahl 8 1 3 14 26 0,4
Gesamt 165 155 43 104 467 6,3
davon Frauen Anzahl 38 40 12 25 115 1,5
davon Männer Anzahl 127 115 31 79 352 4,7

1) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2021

GRI-Indikator: GRI 401-1

liche, tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Mitarbeitervertretungen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien in die jeweiligen Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mitarbeiter·innen an diesen Kollektivverträgen, die an den Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Deutschland gelten. Für den größten Teil unserer Mitarbeiter·innen in Österreich gilt etwa der Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen, der im Geschäftsjahr 2019/20 von den beteiligten Sozialpartnern überarbeitet und damit zukunftsfähig gemacht wurde.

Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und bewegen uns damit im Einklang mit unserem Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen Bestimmungen sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden auch die Arbeitnehmervertreter·innen – neben der EVN AG bestehen auch in Unternehmen unserer Gruppe eigene Belegschaftsvertretungen – laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden.

Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. Neben laufender Information im Rahmen von regelmäßigen Jours fixes halten wir bei betrieblichen Veränderungen auch alle Mitteilungsfristen gegenüber Arbeitnehmervertreter·innen und Mitarbeiter·innen lückenlos ein. In der Vergangenheit war es uns etwa bei wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderungen immer ein Anliegen, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen sozial verträglich und in Abstimmung mit den Gewerkschaften bzw. den Betriebsräten auszuarbeiten und umzusetzen, und auch in Zukunft würden wir in ähnlichen Fällen so vorgehen. Diese produktive Zusammenarbeit ermöglicht sozial verträgliche Lösungen für betroene Mitarbeiter·innen, indem diese, soweit möglich, über den internen Arbeitsmarkt oder nach Weiterbildungsmaßnahmen in anderen Bereichen der EVN eingesetzt werden.

Mitarbeiterthemen werden bei uns auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u.a. aus Betriebsrät·innen oder Gewerkschaftsvertreter·innen zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter·innen unseres Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Nachhaltikeitsbeirat äußern.

Das Mitspracherecht unserer Lehrlinge im Betriebsrat erfolgt über gewählte Jugendvertrauensrät·innen. Über einen europäischen Betriebsrat werden zudem die südosteuropäischen Tochterunternehmen in die Arbeitnehmervertretung der EVN eingebunden. Diesem Gremium, das mit seinen regelmäßigen Sitzungen als Kommunikations- und Austauschplattform dient, gehören Vertreter·innen aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien an. Es beschäftigt sich mit Themen, deren Bogen von Arbeitssicherheit über Sozialleistungen bis hin zu transnationalen Initiativen in den Bereichen Kultur und Sport reicht.

Über die Mitarbeiterzeitung "Hello" informieren wir unsere Belegschaft regelmäßig und umfassend über aktuelle Entwicklungen im Konzern. Zusätzlich bietet das EVN Intranet einen breiten Überblick zu aktuellen Ereignissen im Unternehmen, zum Thema Energieversorgung, zu Anliegen der Belegschaftsvertretung sowie zu aktuellen Fortbildungsveranstaltungen. Um die interne Nachbesetzung vakanter Stellen zu begünstigen, erfolgt deren Ausschreibung ebenfalls prioritär über unser Intranet.

GRI-Indikatoren: GRI 102-41, GRI 402-1, GRI 413-1

Betriebliche Zusatzleistungen

In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen den Mitarbeiter·innen unabhängig von Alter, Geschlecht und Beschäftigungsausmaß zusätzliche freiwillige betriebliche Leistungen zur Verfügung:

Krankenzusatzversicherung

Sowohl in Österreich als auch in Bulgarien bieten wir unseren Mitarbeiter·innen als freiwillige Sozialleistung die Möglichkeit zum begünstigten Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Entsprechende Rahmenverträge mit ausgewählten Versicherungsunternehmen in den jeweiligen Ländern sollen für alle teilnehmenden Mitarbeiter·innen eine optimale ärztliche Betreuung sicherstellen.

GRI-Indikator: GRI 403-6

Altersvorsorge

Mehr als 90 % aller Mitarbeiter·innen der EVN haben Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung. In Ergänzung dazu gewährt die EVN allen österreichischen Mitarbeiter·innen mit unbefristetem Dienstverhältnis nach einer Wartezeit von einem Jahr eine

private Vorsorge über eine Pensionskasse. Damit bauen wir für unsere Mitarbeiter·innen ein zusätzliches privates Standbein für die Altersversorgung auf. Diese überbetriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige Pensionskasse bietet ein beitragsorientiertes Pensionssystem, bei dem sich die Höhe der künftigen Pension aus der Verrentung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteile bis zum Pensionsantritt errechnet. Der Beitrag der EVN betrug im Geschäftsjahr 2020/21 zumindest 2 % des jeweiligen Monatsbruttogrundbezugs. Beiträge seitens der Arbeitnehmer·innen erfolgen auf freiwilliger Basis. In der Berichtsperiode haben rund 40 % unserer Mitarbeiter·innen in Österreich dieses Angebot angenommen. Auch in Bulgarien nehmen wir unsere Verantwortung für unsere Mitarbeiter·innen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wahr und haben sowohl für Voll- als auch für Teilzeitmitarbeiter·innen eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen.

GRI-Indikator: GRI 201-3

Förderung des Mitarbeiterengagements für soziale und gesellschaftliche Anliegen

Viele unserer Mitarbeiter·innen sind neben ihrer beruflichen Tätigkeit

ehrenamtlich in Organisationen wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Im Sommer 2021 haben Mitarbeiter·innen im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr Niederösterreich die örtlichen Einsatzkräfte in Belgien bei den Aufräumarbeiten nach dem dortigen Hochwasser und in Nordmazedonien beim Löschen der Waldbrände unterstützt. Insgesamt engagieren sich aktuell 454 Mitarbeiter·innen bei derartigen Hilfsorganisationen. Als Arbeitgeber unterstützen wir dieses Engagement u.a. dadurch, dass wir die betroffenen Mitarbeiter·innen im Einsatzfall für bis zu 50 % ihrer für das Ehrenamt aufgewendeten Zeit von der Arbeit freistellen.

Betriebliche soziale Zuwendungen

Im Geschäftsjahr 2020/21 haben wir in Summe 14,5 Mio. Euro (Vorjahr: 14,6 Mio. Euro) für betriebliche soziale Zuwendungen (Aufwendungen für Pensionen, sonstige Sozialaufwendungen) aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil von 4,0% (Vorjahr: 4,2 %) des Personalaufwands.

GRI-Indikator: GRI 401-2

Mitarbeiterfluktuation – Gesamt
Austritte 2020/211) Österreich Bulgarien Nordmazedonien Andere Länder Absolut %2)
<30 Jahre 33 15 22 2 72 1,0
davon Frauen Anzahl 12 7 7 1 27 0,4
davon Männer Anzahl 21 8 15 1 45 0,6
30–50 Jahre 39 21 33 13 106 1,4
davon Frauen Anzahl 15 3 12 5 35 0,5
davon Männer Anzahl 24 18 21 8 71 1,0
>50 Jahre 11 30 64 13 118 1,6
davon Frauen Anzahl 4 11 13 2 30 0,4
davon Männer Anzahl 7 19 51 11 88 1,2
Gesamt Anzahl 83 66 119 28 296 4,0
davon Frauen Anzahl 31 21 32 8 92 1,2
davon Männer Anzahl 52 45 87 20 204 2,7

1) In dieser Tabelle nicht berücksichtigt sind Konzernübertritte, Pensionierungen, Praktikant·innen.

2) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2021

GRI-Indikator: GRI 401-1

Wir haben Verantwortung verstanden

Wir sind davon überzeugt, dass die Nutzung von Energie und Klima- bzw. Umweltschutz kein Widerspruch sein müssen. Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Energiesystem setzen wir auf neue Ideen, Innovation sowie modernste Technologien und bauen auch unser eigenes Erzeugungsportfolio gezielt in Richtung erneuerbare Energie aus. Auf diese Weise wird es uns gelingen, den Energiebedarf einer modernen Gesellschaft zu decken und zugleich die Schönheit unseres Lebensraums für nachfolgende Generationen zu bewahren.

Verankerung des Klima- und Umweltschutzes im Konzern

Ein möglichst geringer Verbrauch von natürlichen Ressourcen und die Minimierung von Emissionen sind wesentliche Bestandteile unserer Strategie für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dies spiegelt sich auch in unserer Wesentlichkeitsmatrix wider, in der die beiden Handlungsfelder "Klimaschutz" und "Umweltschutz" sehr weit oben rangieren. Wenn es um Fragen des Klima- und Umweltschutzes geht, handeln wir daher in allen Bereichen unseres Unternehmens mit größter Sorgfalt.

88 EVN Ganzheitsbericht 2020/21

Nichtfinanzieller Bericht

Unsere grundlegenden Ziele und Werte in Sachen Klima- und Umweltschutz sind im Umweltleitbild der EVN verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Im Bereich Klimaschutz legt das Umweltleitbild der EVN den Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis ein Umweltmanagementsystem. Als integriertes Managementsystem schließt es neben den Anforderungen von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und ISO 14001 auch jene des Umweltschutzes mit ein. Die EMAS-Verordnung schreibt unter anderem die Definition von messbaren Umweltzielen vor. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle unsere thermischen Kraftwerke in Niederösterreich sowie unsere 64 Wärmeerzeugungs- und unsere drei Kälteanlagen unterliegen diesen Standards. Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr ist zusätzlich auch nach ISO 9001 und nach den Vorgaben für das Überwachungszeichen "Entsorgungsfachbetrieb" zertifiziert. Auch in Bulgarien und Nordmazedonien folgt das Umweltmanagementsystem internationalen Standards. So entspricht das zertifizierte integrierte Qualitäts- und Umweltmanagementsystem in Bulgarien den Anforderungen nach ISO 9001:2008, ISO 14001:2004 und BS OHSAS 18001:20017.

Durch die forcierte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, e©zienzsteigernde Maßnahmen und die umfassende Beratung unserer Kund·innen im Hinblick auf die Reduktion ihres Energiebedarfs erbringen wir einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Österreichs. Eine ausgewogene Mischung aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen ist hier entscheidend. Unser Engagement zum Klimaschutz umfasst unterschiedliche Initiativen und strategische Ansätze:

  • • Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas
  • • Steigerung der Energieeİzienz eigener Produktionsanlagen und Netze
  • • Aktive 7eilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
  • • Information und Beratung unserer Kund·innen in Hinblick auf die Reduktion ihres Energiebedarfs
  • • Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und Biogas
  • • Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z. B. Elektroautos

Siehe auch www.evn.at/Umweltleitbild

In Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat zudem von den 28 Mitgliedern des Nachhaltigkeitsbeirats der EVN (früher: EVN Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung) beraten. Im Geschäftsjahr 2020/21 trat der Nachhaltigkeitsbeirat zu zwei Sitzungen zusammen. Besonderer Fokus wurde auf folgende Themen gelegt:

  • • Wasserzukunft Niederösterreich 2050 – Strategiekonzept des Landes Niederösterreich
  • • 7rinkwasserversorgung in Niederösterreich – Herausforderungen der Zukunft
  • • Blackout und Blackout-Vorsorge
  • • Aktuelle Innovationsprojekte
  • Zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft siehe auch Seite 23°
  • Siehe auch www.evn.at/Nachhaltigkeitsbeirat
  • GRI-Indikator: GRI 102-31

Klima- und Umweltauswirkungen unserer thermischen Anlagen zur Energieerzeugung

Die Bewertung der direkten sowie indirekten Umweltauswirkungen unserer Kraftwerke erfolgt einmal jährlich im Rahmen einer ABC-Analyse. Diese umfasst die Aspekte Luft, Wasser, Abwasser, Abfall, Boden, Flächenverbrauch, Ressourcen- und Energieverbrauch, Lärm, Vibrationen, Radioaktivität und Biodiversität. Beurteilt werden dabei nicht nur die Umweltauswirkungen der Anlagen sowohl im Normalbetrieb als auch bei Störungen, sondern auch deren Umweltrelevanz sowie bestehendes Verbesserungspotenzial.

Direkte Auswirkungen

Die wesentlichen direkten Umweltauswirkungen unserer Anlagen bestehen aus der Emission der Luftschadsto°e CO2, NOX, SO2, Staub und CO. Durch den Einsatz moderner Brenner und e©zienter Rauchgasreinigungsanlagen halten wir die Umweltbeeinflussung unserer Anlagen durch NOX- bzw. SO2-Emissionen möglichst gering.

In unseren Anlagen setzen wir außerdem Wasser als Wärmeübertragungsmedium und für Kühlzwecke ein. Das aus der Donau entnommene Kühlwasser wird unter Einhaltung aller umweltrechtlichen Bestimmungen wieder in die Donau eingeleitet. Weitere umweltrelevante Prozesse sind die Rohwasserund Kesselwasseraufbereitung. Abwässer aus Sanitäranlagen werden über das ö°entliche Kanalnetz zur Kläranlage geleitet, ammoniumbelastete Abwässer aus der Kondensatreinigung fachgerecht entsorgt. Abwässer aus der Wasseraufbereitung und nicht mit Ammonium belastete Abwässer werden nach ihrer Neutralisation wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Laufende pH-Wert-Messungen und jährliche externe Analysen stellen sicher, dass alle Grenzwerte lückenlos eingehalten werden.

Für die Vermeidung und Verminderung von Lärm durch maschinelle Prozesse

Input-Output-Analyse der Wärmekraftwerke

setzen wir auf wirksame technische Maßnahmen. Dazu zählen etwa der Einsatz möglichst lärmarmer Maschinen und Aggregate sowie Schalldämmung.

Die Auswirkungen unserer Kraftwerke auf die Umwelt werden im Rahmen umfangreicher Umgebungsüberwachungen geprüft. Dafür betreibt die EVN ständige Luftgütemessstationen und führt im Einflussbereich ihrer Kraftwerke hydrologische Beweissicherungen, also Untersuchungen des Grundwassers, durch.

Indirekte Auswirkungen

Die indirekten Umweltauswirkungen beziehen sich hauptsächlich auf die

Anlieferung der eingesetzten Primärenergieträger. Zur Vermeidung von unnötigem Abfall und zur Rohsto°einsparung berücksichtigen wir ökologische Faktoren schon beim Einkauf der für den Betrieb benötigten Produkte.

Siehe auch www.evn.at/Umwelterklaerung

Verantwortungsvoller Umgang mit Energie und Ressourcen

Als Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für Umweltund Klimaschutz bewusst. Daher wenden wir unser umfangreiches Knowhow in Bezug auf Ressourcenschonung, Umweltschutz und Energiee©zienz

nicht nur innerbetrieblich an, sondern geben es auch aktiv an unsere Kund·innen weiter. Ebenso verantwortungsvoll handeln wir beim Einsatz von Materialien und Rohsto°en. Zu einem Großteil handelt es sich dabei um Primärenergieträger wie fossile Brennsto°e, Abfälle und Biomasse. Als Hilfs- und Betriebsmittel verwenden wir zur Energieerzeugung und zur Abwasserbehandlung in unseren Anlagen darüber hinaus Nebenkomponenten. Aus technischen Gründen findet sich unter den eingesetzten Betriebsmitteln nur wenig Recyclingmaterial.

Im Geschäftsjahr 2020/21 betrug die Energieintensität1) der EVN 21,09 MWh Primärenergie pro abgesetzter Gigawattstunde Strom (Vorjahr: 16,96 MWh).

Materialeinsatz – Leitungsneubau in Niederösterreich1) 2020/21 2019/20 2018/19
Leitungszuwachs Strom km 310 334 251
Leitungszuwachs/-rückbau Erdgas km –6 –30 25
Leitungszuwachs Wärme km 11 10 14

1) Erfasst sind Freileitungen sowie erdverlegte Kabel- bzw. Rohrleitungen.

Material- und Betriebsmitteleinsatz – Energieerzeugung,
Abwasserbehandlung, Müllverbrennungsanlagen
2020/21 2019/20 2018/19
Erneuerbare Energieträger
Biomasse1) Terajoule2) 4.372 4.357 5.991
Nicht erneuerbare Energieträger
Fossile Brennstoffe3) Terajoule2) 17.693 15.199 30.646
Nicht erneuerbare Materialien
Kalk4) t 12.554 14.377 26.458
Kalkhydrat t 611 419 340
Ammoniak t 337 243 897
Ammoniakwasser t 1.652 1.856 2.136
Deionat 174.799 156.147 175.937
Schmieröle t 14 4 7
Salzsäure4) t 364 388 219
Natronlauge4) t 179 187 67
Dosiermittel t 6 9 10
Steinsalz t 128 106 131
Fällmittel5) t 938 1.113 1.222
Flockungshilfsmittel5) t 194 235 238
Harnstoff t 1 1 15
Sonstige Energieträger
Abfälle6) Terajoule2) 5.748 5.501 5.581

1) Änderung der Vorjahreswerte aufgrund einer Neuvalidierung des unteren Heizwerts sowie einer Umstellung der Berechnungen

bezogen auf trockenen Brennstoff zur besseren Vergleichbarkeit im Geschäftsjahr 2019/20

2) Aufgrund unterschiedlicher Brennstoffqualitäten erfolgt die Angabe in Terajoule.

3) Erdgas, Steinkohle, Heizöl

4) Änderung der Vorjahreswerte aufgrund der Ergänzung der Werte der EVN Wärmekraftwerke

5) Vorjahreswerte wurden entsprechend der Höhe der Beteiligung am Kläranlagenprojekt Zagreb angepasst

6) Zur Verbrennung in der thermischen Abfallverwertungsanlage Dürnrohr/Zwentendorf

GRI-Indikator: GRI 301-1

Durch den Einsatz neuer Technologien und durch laufende Optimierungsmaßnahmen – auch im Zusammenhang mit zusätzlichen freiwilligen Zielvereinbarungen im Rahmen unserer EMAS-Zertifizierungen – erzielen wir immer weitere E©zienzsteigerungen.

1) Die Energieintensität gibt den konzerninternen Eigenverbrauch von Strom, Erdgas, Wärme und Heizöl im Verhältnis zum Energieabsatz an.

GRI-Indikator: GRI 302-3

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieezienz

Vielfältige Initiativen helfen uns dabei, unsere eigene Energiee©zienz konsequent zu verbessern und gleichzeitig die mit unserer Tätigkeit verbundenen Emissionen auf Produktions-, Energiebescha°ungs- und Kundenseite zu reduzieren. Seit 1. Jänner 2015 sind wir als Energielieferant in Österreich gesetzlich zur Durchführung von Energiee©zienzmaßnahmen bei Endkund·innen im Umfang von 0,6 % des jeweiligen

Endenergieabsatzes des vorangegangenen Jahres verpflichtet. Für das Jahr 2020 ergab sich daraus eine Zielvorgabe von 44,9 GWh, die wir durch verschiedene Maßnahmen auch erreichten, etwa durch den Austausch von alten Heizungsanlagen gegen neue, e©zientere Heizungssysteme, im Bereich des Lichtservice durch den Austausch ine©zienter Straßenbeleuchtung gegen neue, energiesparendere LED-Beleuchtung und durch Energieberatungen.

GRI-Indikator: GRI 302-5

Direkter und indirekter Eigenenergieverbrauch der EVN nach
Energieträgern
2020/21 2019/20 2018/19
Nicht erneuerbare Energieträger MWh 5.845 5.347 5.516
davon Erdgas MWh 5.699 4.947 5.198
davon Heizöl1) MWh 146 400 317
Erneuerbare Energieträger MWh
Strom, Heiz- und Kühlenergie2) MWh 376.321 351.346 500.842
Summe2) MWh 382.166 356.694 506.358

1) Einsatz von Heizöl nur in Nordmazedonien und Bulgarien

2) Vorjahreswerte wurden entsprechend der Höhe der Beteiligung am Kläranlagenprojekt Zagreb angepasst.

EVN KLIMAINITIATIVE

Die im vergangenen Geschäftsjahr erarbeitete Strategie 2030 der EVN ist wesentlich vom aktuellen politischen und gesellschaftlichen Diskurs rund um das Thema Klimaschutz und den damit verbundenen Zielsetzungen geprägt. In unserer Strategie bekennen wir uns klar dazu, einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit zur Eindämmung der Klimaerwärmung zu leisten.

Ende der Stromerzeugung aus Kohle, deutliche Redimensionierung bei Erdgas

Neben dem kontinuierlichen Ausbau der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen haben wir in den vergangenen Jahren – auch unter dem Einfluss der Preisentwicklung von CO2-Emissionszertifikaten – unser thermisches Erzeugungsportfolio maßgeblich angepasst – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf unsere CO2-Bilanz:

  • Bereits im Oktober 2018 wurden wesentliche Kapazitäten der Kraftwerke Theiß (280 MW) und Korneuburg (150 MW) außer Betrieb gestellt.
  • Heute nutzen wir Erdgas ausschließlich in Cogeneration- sowie in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich (18,5 MW) und Bulgarien (80 MW). Darüber hinaus hält das Gaskraftwerk Theiß (Nettoleistung von 485 MW) für den österreichischen Übertra-

gungsnetzbetreiber eine vertraglich zugesicherte Reservekapazität im Ausmaß von 470 MW zur Netzstützung bereit.

• Nachdem wir bereits im August 2019 unser Steinkohlekraftwerk Dürnrohr vorzeitig stillgelegt haben, sind wir am 30. September 2021 mit dem Verkauf unserer 49 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 und der Beendigung des Strombezugs aus dieser Anlage endgültig aus der Stromerzeugung aus Kohle ausgestiegen.

Allein mit diesen Maßnahmen konnten wir unsere CO2-Emissionen aus der Energieproduktion um drei Viertel reduzieren. Entsprechend unserer Strategie 2030 werden wir

darüber hinaus im laufenden Jahrzehnt massiv in den Ausbau unserer Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Quellen investieren.

Ergänzend dazu entwickelten wir im Geschäftsjahr 2020/21 auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative. Sie besteht aus drei Säulen und untermauert unser Engagement für den Klimaschutz auf Basis konkreter Maßnahmen, Ziele und Projekte:

Science Based Targets Initiative (SBTi)

Im Sommer 2021 trat die EVN der Science Based Targets Initiative (SBTi) bei. Diese von den vier internationalen Organisationen Carbon

Disclosure Project, UN Global Compact, World Resources Institute und World Wide Fund for Nature gegründete und geführte Initiative ermöglicht es den teilnehmenden Unternehmen, auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu definieren. Die Verifizierung durch die SBTi erhöht die Glaubwürdigkeit, Messbarkeit und Vergleichbarkeit der angestrebten Ziele und steigert damit deren internationale Akzeptanz.

Angesichts unseres integrierten Geschäftsmodells und der Unterschiede zwischen unseren einzelnen Geschäftsbereichen haben wir uns insgesamt fünf Reduktionsziele gesetzt. Die beiden erstgenannten Ziele folgen dabei dem sektorbasierten Ansatz der SBTi für Stromerzeuger:

  • Intensity 1: Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen aus den stromerzeugenden Anlagen um 66 %
  • Intensity 2: Reduktion der spezifischen CO2-Emissionen aus den stromerzeugenden Anlagen sowie aus dem Stromabsatz an Endkunden um 65,1 %
  • Absolute 1: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus der Wärmeerzeugung und der thermischen Abfallverwertung sowie aus Netzverlusten und dem Eigenverbrauch um 37,5 %
  • Absolute 2: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus dem Absatz von Erdgas an Endkunden um 37,5 %
  • Absolute 3: Reduktion der absoluten CO2-Emissionen aus dem Erdgas-Netzabsatz um 37,5 % (unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen)

Die mit der SBTi vereinbarten und von dieser geprüften Reduktionsziele leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des in Paris vereinbarten Klimaziels, den Anstieg der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu beschränken. Als Basis für den Reduktionspfad der EVN dienen die jeweiligen Werte des Geschäftsjahres 2018/19; die Ziele müssen bis zum Geschäftsjahr 2033/34 erreicht werden.

Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften

Als weiterer Beitrag der EVN zum Klimaschutz sollen ausgewählte Konzerngesellschaften in Zukunft klimaneutral werden. Auch dieser Prozess erfolgt nach international anerkannten Standards und wird entsprechend zertifiziert. Aus diesem Grund beteiligen sich derzeit Expert·innen der EVN in einer externen Arbeitsgruppe an der Entwicklung der neuen Norm für Klimaneutralität ISO 14068. Ziel ist es, dass all jene Tochtergesellschaften, die zukünftig klimaneutral arbeiten sollen, eine externe Zertifizierung nach dieser neuen Norm erhalten. Bis die Entwicklung der Norm ISO 14068 abgeschlossen ist, streben wir übergangsweise eine Zertifizierung nach dem ebenfalls international anerkannten britischen Zertifizierungsverfahren PAS 2060 an.

Im Herbst 2021 startete ein Pilotprojekt bei der EVN Wasser, die als erste Konzerngesellschaft eine Zertifizierung für Klimaneutralität nach PAS 2060 erlangen soll. Basis dafür sind gezielte Energiee±zienzmaßnahmen, der Einsatz CO2-freier Energie für den Eigenverbrauch sowie die Umstellung der Unternehmensflotte auf E-Fahrzeuge. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Pilotprojekts sollen weitere Konzerngesellschaften folgen.

Beitrag von Forschung und Entwicklung zum Klimaschutz

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zur nachhaltigen Reduktion von CO2-Emissionen sind ein weiterer Baustein in unserem Bestreben, aktiv zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele beizutragen. Zudem dienen sie der strategischen Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells. Unser Ziel ist es insgesamt, den Klimaschutz und den schrittweisen Systemumbau in Richtung klimaneutrale Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu fördern.

Zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten siehe auch Seite 60ff

Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs

Wir versuchen laufend, unseren eigenen Energieverbrauch zu senken. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden hierzu u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • • In der Energieversorgungszentrale Ybbs haben wir durch den Einbau einer Sommernetzpumpe mit niedrigerem Anschlusswert eine Reduktion des Stromeinsatzes während der Sommermonate Mai bis September um durchschnitlich 15 % erreicht.
  • • Durch die bessere Regelung der Umformerstationen sowie die Senkung der Rücklauftemperatur konnten die Fernwärmenetze in Mödling und in Baden optimiert werden.
  • • Auf diversen Fernheizwerken in Niederösterreich sowie auf Betriebsstätten und dem neuen Headquarter in Nordmazedonien wurden Photovoltaik-Anlagen zur teilweisen Deckung des Eigenstrombedarfs errichtet.

Im Berichtszeitraum konnte auf diese Weise eine jährliche Einsparung von mindestens 13.000 MWh erreicht werden.

Zur Verringerung des indirekten Energieverbrauchs setzen wir gerade für Kurzstrecken so weit wie möglich Elektrofahrzeuge ein. Zudem reduzieren wir die Reisetätigkeit gezielt durch den verstärkten Einsatz von Videokonferenzen und Webinaren. Auch die fortschreitende Digitalisierung führt durch vermehrtes mobiles Arbeiten unserer Mitarbeiter·innen zu einer Reduktion unseres CO2-Ausstoßes.

Im Geschäftsjahr 2020/21 betrug der Energieverbrauch außerhalb der Organisation (Scope 3) 22.569 GWh (Vorjahr: 22.343 GWh).

GRI-Indikatoren: GRI 302-1, GRI 302-2, GRI 302-4

ELEKTROMOBILITÄT: LADEINFRASTRUKTUR FÜR BULGARIEN UND NORDMAZEDONIEN

Auch in Bulgarien und Nordmazedonien beteiligen wir uns am Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. In beiden Ländern werden Ladestationen derzeit hauptsächlich in den Ballungszentren errichtet.

Die drei Anlagen der EVN Bulgarien in Plovdiv werden seit Mai 2021 mit zertifiziertem Grünstrom betrieben und können bis Ende 2021 kostenlos genutzt werden. Ziel dieses befristeten Angebots ist es, die Elektromobilität in der Region zu fördern. Mit diesem Anliegen im Auge werden wir in den nächsten Monaten in und rund um Plovdiv noch etwa ein Dutzend weitere Anlagen errichten.

Auch in Nordmazedonien nimmt die Elektromobilität Fahrt auf. In Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen haben wir bereits über 40 Ladestationen in 17 Städten im ganzen Land errichtet. In der Hauptstadt Skopje wurden diese nicht nur an öffentlichen Plätzen installiert, sondern auch an stark frequentieren Orten wie Hotels, Restaurants oder Einkaufszentren.

Unser Einfluss auf das Klima und unsere Schutzmaßnahmen

Emissionen

Als Energieunternehmen und Umweltdienstleister sehen wir uns in der Verantwortung, einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betri°t insbesondere den Bereich Emissionsminimierung. Unseren Fokus legen wir hier nicht zuletzt auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung – vor allem auf den Ausbau unserer Windkraft- und Photovoltaik-Kapazitäten. Im Berichtszeitraum beendeten wir mit dem Verkauf unserer Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 und der Beendigung des Strombezugs aus dieser Anlage die Stromerzeugung aus Kohle endgültig. Zudem haben wir auf Basis der Strategie 2030 die EVN Klimainitiative entwickelt, die auf drei Säulen beruht:

  • • Erarbeitung von Science Based Targets
  • • Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
  • • Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz
  • Siehe dazu auch unsere Kernstrategien auf Seite 19°
  • Zur EVN Klimainitiative siehe Seite 92

Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen

Die Bilanzierung unserer direkten und indirekten Treibhausgasemissionen und damit auch deren Zuordnung zu den einzelnen Kategorien (Scopes) erfolgt nach den Standards des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) des World Resource Institute (WRI).

Die direkten Emissionen (Scope 1) umfassen jene Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • • Einsatz fossiler Primärenergieträger zur Erzeugung von Strom und Wärme durch die EVN
  • • Einsatz fossiler Primärenergieträger zur Heizung eigener Gebäude
  • • Einsatz fossiler Primärenergieträger für den Transport (Treibsto°e der EVN Flotte)
  • • Betrieb und Wartung der Gasnetze der EVN
  • • Fossiler Anteil aus dem Betrieb unserer thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr

Die direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) berechnen wir anhand jener Faktoren, die die EU-Emissionshandelsrichtlinie für die einzelnen Länder vorschreibt. Dazu werden die CO2-Emissionen mit dem Standardheizwert und den Standardemissionsfaktoren aus den nationalen Treibhausgasinventuren berechnet. Falls keine Standardwerte vorhanden sind, werden diese durch Brennsto°analysen ermittelt. Sonstige biogene CO2-Emissionen werden analog berechnet und separat berichtet, jedoch gemäß der Methodik des GHG Protocol nicht in die Scope-1-Emissionen einbezogen.

Die indirekten Emissionen (Scope 2) umfassen jene Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • • Einsatz zugekaufter fossiler Sekundärenergieträger (für den Eigenverbrauch von Strom, Wärme und Kälte)
  • • Netzverluste im Stromnetz der EVN

Gemäß der Methodik des GHG Protocol berichten wir unsere Scope-2-Emissionen nach zwei Ansätzen, nämlich nach dem standortbasierten und nach dem marktbasierten Ansatz. Beim marktbasierten Ansatz berechnen wir die Emissionen auf Basis von CO2-Faktoren, die dem jeweiligen landesspezifischen Marktmix entsprechen. Beim standortbasierten Ansatz ziehen wir für die Berechnung die landesspezifischen CO2-Faktoren von ecoinvent heran.

Die Scope-3-Emissionen umfassen weitere indirekte Emissionen, die aus folgenden Gründen entstehen:

  • • Stromabsatz an EndkundŠinnen (Berechnung erfolgt analog zum marktbasierten Ansatz bei Scope 2)
  • • Gasverbrauch durch EndkundŠinnen
  • • Anteil der C22-Emissionen, die in der Lieferkette (Upstream) durch alle von der EVN verbrauchten Primärenergieträger entstehen
  • • Reisetätigkeit unserer Mitarbeiter·innen

Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 ziehen wir zur Vereinheitlichung der Faktoren und zwecks Verbesserung der Datenqualität erstmals CO2-Faktoren der ecoinvent-Datenbank für die Berechnung der standortbasierten Scope-2- Emissionen sowie der Upstream-Scope-3-

Scope 1 – Direkte THG-Emissionen1) 2020/21 2019/20
Österreich t CO2 e 852.233 793.299
Deutschland t CO2 e 874.125 611.621
Bulgarien t CO2 e 146.945 157.900
Nordmazedonien t CO2 e 2.076 2.068
Kroatien t CO2 e 57 58
Russland, Slowenien t CO2 e 10 626
Summe t CO2 e 1.875.446 1.565.571
t CO2 e/GWh 357,22 301,87

1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethode, siehe die Erklärung auf Seite 95

Scope 2 (standortbasiert) – Indirekte THG-Emissionen1) 2020/21 2019/20
Österreich t CO2 e 176.086 159.345
Deutschland t CO2 e 8.600 10.117
Bulgarien t CO2 e 419.916 400.299
Nordmazedonien t CO2 e 926.392 860.789
Kroatien t CO2 e 1.069 11.713
Russland t CO2 e 11.464
Zypern und Slowenien t CO2 e 12.323 11.213
Summe t CO2 e 1.544.386 1.464.940
t CO2 e/GWh 101,4 97,6

1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethode, siehe die Erklärung auf Seite 95

Scope 2 (marktbasiert) – Indirekte THG-Emissionen1) 2020/21 2019/20
Österreich t CO2 e 126.094 116.608
Deutschland t CO2 e 9.343 10.992
Bulgarien t CO2 e 417.924 398.472
Nordmazedonien t CO2 e 926.392 860.789
Kroatien t CO2 e 975 10.678
Russland t CO2 e 11.464
Zypern und Slowenien t CO2 e 8.114 7.402
Summe t CO2 e 1.488.842 1.416.404
t CO2 e/GWh 97,8 94,4

1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethode, siehe die Erklärung auf Seite 95

2020/21 2019/20
t CO2 e 8.557.930 8.538.601
t CO2 e/GWh 379,5 382,5

1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethode, siehe die Erklärung auf Seite 95

Intensität der THG-Emissionen1) 2) 2020/21 2019/20
Summe CO2-Emissionen t CO2 e/GWh 528,7 516,0

1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethode, siehe die Erklärung auf Seite 95

2) Spezifische CO2-Emissionen aus der Summe Scope 1–3 bezogen auf die abgesetzte Menge an Strom und Erdgas (19.813 GWh Strom und 4.957 GWh Erdgas für 2020/21)

GRI-Indikatoren: GRI 305-1, GRI 305-2, GRI 305-3, GRI 305-4, GRI 305-5

Emissionen heran. Für die Scope-3- Emissionen des Kundenstroms greifen wir je nach Datenverfügbarkeit auf den Versorgermix, die European Residual Mixes der Association of Issuing Bodies oder den ecoinvent-Faktor zurück.

t

Die absolute Summe der direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) lag im Geschäftsjahr 2020/21 mit 1.875.446 t CO2 um 19,8 % über dem Vorjahreswert (1.565.571 t).

Maßnahmen zur Reduktion treibhausrelevanter Emissionen

Mit unseren Investitions- und Innovationsaktivitäten wollen wir einen wesentlichen Beitrag zum Umweltund Klimaschutz leisten. Besonderes Potenzial sehen wir hier im Ausbau CO2-freier Erzeugungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Windkraft und Photovoltaik.

Unter entsprechenden Rahmenbedingungen werden wir unsere Windkraftkapazitäten bis 2030 auf 750 MW ausbauen. Im Geschäftsjahr 2020/21 steigerten wir die installierte Leistung unserer Windkraftanlagen auf 394 MW und erzielten damit eine jährliche CO2e-Einsparung (Scope 1) von rund 32.000 t. Ein Erreichen des Ausbauziels von 750 MW wird eine jährliche CO2e-Einsparung (Scope 1) von insgesamt rund 900.000 t ermöglichen.1) 1) Berechnung basiert auf dem 2021er-Emissionsfaktor

aus der fossilen Erzeugung in Österreich.

Im August 2019 stellten wir die Stromproduktion in unserem Steinkohlekraftwerk Dürnrohr vorzeitig ein. Durch die Beendigung des Betriebs vor Ende der technischen Nutzungsdauer des Kraftwerks im Jahr 2025 sparen wir insgesamt rund 3,6 Mio. t CO2e ein (Scope 1), ein maßgeblicher Beitrag zum Klimaschutz. Im September 2021 erfolgte nun das Closing der Verträge zum Ausstieg der EVN aus dem Kohlekraftwerk Walsum 10. Damit haben wir im Berichtszeitraum unsere Stromerzeugung aus Kohle endgültig beendet. In konsequenter Umsetzung unserer Un-

Weitere signifikante Luftemissionen der EVN1)

GRI-Indikator: GRI 305-7

ternehmensstrategie 2030 reduzierten wir unsere CO2-Emissionen aus der Energieproduktion damit nachhaltig.

GRI-Indikator: GRI 305-5

CO2-Emissionszertifikate

Die CO2-Emissionen aller thermischen Kraftwerke der EVN sowie jene von sieben unserer Fernwärmeanlagen werden durch das System des EU-Emissionsrechthandels erfasst.

Im Berichtszeitraum bestand für das Gaskraftwerk Theiß mit dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber ein Vertrag zur Engpassvermeidung für eine Leistung von 430 MW. CO2-Emissionszertifikate waren im Geschäftsjahr 2020/21 daher nur für die Stromproduktion im Gaskraftwerk

Theiß im Fall eines Abrufs durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstützung sowie im Steinkohlekraftwerk Walsum 10 (im Ausmaß unserer Beteiligung von 49,0 %) erforderlich. Die dafür erforderlichen Emissionszertifikate bezogen wir dem Regelwerk entsprechend zu 100 % über den Markt. Dies wurde auch durch externe Auditoren bestätigt.

In der Wärmeproduktion bescha°en wir die restlichen benötigten Zertifikate über die ENERGIEALLIANZ Austria auf dem Großhandelsmarkt.

Entsprechend dem EU-Emissionsrechthandel wurden im Kalenderjahr 2020 1.085.990 CO2-Emissionszertifikate benötigt, von denen 15,0 % gratis zugeteilt wurden.

GRI-Indikator: GRI EU5

Photovoltaik ist einer der zentralen Eckpfeiler einer nachhaltigen, CO2-neutralen Energiezukunft. Kaum ein anderer erneuerbarer Energieträger birgt mehr Potenzial als die Strahlung der Sonne. Die Aktivitäten der EVN im Bereich Photovoltaik sind deshalb nicht von ungefähr vielfältig. Sie umfassen zunächst den Betrieb mehrerer Großanlagen in Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien, die derzeit eine installierte Gesamtleistung von 12 MW ans Netz bringen. Im Dezember 2020 ging in Nordmazedonien ein Kraftwerk in Betrieb, das eine der weltweit modernsten Technologien für die Nutzung von Sonnenenergie einsetzt. Dabei wird Strom sowohl aus direkter Sonneneinstrahlung als auch aus reflektiertem Licht produziert. Die beidseitigen Solarpaneele des Kraftwerks nehmen dazu Licht aus allen Richtungen auf: Auf der Vorderseite erzeugen sie Strom aus direktem Sonnenlicht, und auf der Rückseite aus Licht, das von einem speziellen Material unterhalb der Solarzellen reflektiert wird. Mit 280 Sonnentagen im Jahr ist Nordmazedonien übrigens für die Produktion von Solarstrom besonders gut geeignet.

Photovoltaik auf Gebäuden der EVN

Parallel dazu rüsten wir unsere eigenen Gebäude mit Photovoltaik-Modulen aus – darunter etwa Standorte der EVN Wasser oder der EVN Wärme. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden 13 Betriebsstellen, Brunnenfelder und Naturfilteranlagen der EVN Wasser sowie zwölf Dächer von Biomasseheizwerken der EVN Wärme mit Solarpaneelen ausgestattet. Für das kommende Geschäftsjahr ist die Installation von fünf weiteren Anlagen auf Biomasseheizwerken geplant. Die konsequente Nutzung geeigneter Dachflächen für die Produktion von Strom aus Sonnenenergie unterstützt die Umsetzung unserer Klimaund Energieziele maßgeblich.

Vielfältige Lösungen für unsere Kund·innen

Seit Jahren setzen wir aber auch individuelle Photovoltaik-Projekte für unsere Kund·innen sehr erfolgreich um. Wir unterstützen bei der Errichtung von Anlagen auf Einfamilienhäusern, bei Gemeinschaftsanlagen und Pilotprojekten für Energiegemeinschaften sowie bei Photovoltaik-Großanlagen für Industriebetriebe. Das Interesse unserer Großkunden, ihren Eigenbedarf an Strom ökologisch nachhaltig zu beziehen oder sogar selbst zu erzeugen, wächst stetig. Viele Landeskrankenhäuser in Niederösterreich produzieren dank einer strategischen Partnerschaft mit der EVN schon heute ihren eigenen Sonnenstrom. Allein in den letzten zwei Jahren setzten wir mehr als 1.000 solcher Projekte um, in deren Rahmen wir umfassendes Rundum-Service anbieten, das u. a. die gesamte Förderabwicklung

umfasst. Insgesamt speisen bereits mehr als 46.000 große und kleine Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Gesamtkapazität von 480 MW in das Netz der EVN ein.

Angebot an Gemeinden

Für Gemeinden bietet die EVN Sonneninitiative eine attraktive Möglichkeit, das Ausbaupotenzial für Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden zu nutzen. Dabei stellt die Gemeinde eine passende Dachfläche zur Verfügung, und die EVN übernimmt Planung, Errichtung, Finanzierung und Betrieb der Photovoltaik-Anlage für mindestens 20 Jahre. In den letzten drei Jahren verwirklichten wir in Kooperation mit niederösterreichischen Gemeinden mehr als 50 solcher Modelle mit einer installierten Gesamtleistung von rund 540 kW. Auch Bürgerbeteiligungsmodelle für PhotovoltaikKraftwerke wurden bereits mehrmals erfolgreich umgesetzt. 2012 etwa startete das "Sonnenkraftwerk Zwentendorf", weitere Projekte folgten in den niederösterreichischen Gemeinden Sonntagberg und Wiener Neustadt. Mit dem Erwerb einzelner Paneele ist es jeder Bürger·in möglich, sich in Form einer Beteiligung aktiv an der Transformation hin zu einer neuen, nachhaltigen Energieversorgung zu beteiligen.

Kooperation in Forschung und Entwicklung

Um technisch immer auf dem allerletzten Stand zu bleiben, betreiben wir seit 2010 gemeinsam mit der Technischen Universität Wien ein Photovoltaik-Forschungszentrum in Zwentendorf. Unter realen Umweltbedingungen werden hier E±zienz, Anwendungstauglichkeit sowie Investitions- und Betriebskosten von Photovoltaik-Modulen, solaren Nachführungssystemen, Solarumrichtern und Hilfsreinrichtungen erforscht.

Ambitionierte Ausbauziele

Und auch für die kommenden Geschäftsjahre haben wir uns im Einklang mit unserer Strategie 2030 im Bereich Photovoltaik ambitionierte Ausbauziele gesetzt. Entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, planen wir die installierte Leistung unserer Photovoltaik-Kraftwerke bis 2030 konzernweit um bis zu 300 MW zu erhöhen. Gerade Bulgarien und Nordmazedonien sind dank ihrer geografischen Lage und ihrer – im Vergleich zu Österreich – höheren Anzahl an Sonnenstunden für Photovoltaik-Projekte besonders interessant. Vorrangig konzentrieren wir uns dabei auf Projekte auf bestehenden Kraftwerksflächen, um bereits bestehende Netzanschlüsse nutzen zu können. Und schließlich überprüfen wir laufend auch Kombinationsmöglichkeiten von Photovoltaik-Anlagen mit bestehenden oder in Entwicklung befindlichen Windkraftprojekten, um hier ebenfalls eine nachhaltige und sinnvolle Nutzung von Landflächen für die Gewinnung von sauberer Energie aus Sonnenlicht sicherzustellen.

Unser Einfluss auf die Umwelt und unsere Schutzmaßnahmen

Umweltgerechtes Abfallmanagement

Die EVN achtet darauf, dass Abfälle – wo dies möglich ist – direkt der Wiederverwendung oder einem Recycling zugeführt werden. Dies geschieht etwa über die direkte Beauftragung von geeigneten Entsorger·innen oder Verwerter·innen. Außerdem wählen wir Lieferant·innen von Material und Geräten sowie Entsorgungspartner·innen nach ökologischen Gesichtspunkten aus.

Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode entsorgten wir keine gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfälle grenzüberschreitend.

Flug- und Grobasche verwerten wir zu 100 %, die Biomasseasche aus der Fernwärmeproduktion wird etwa zur Hälfte über Entsorger·innen verwertet. Die restlichen Mengen werden ordnungsgemäß deponiert. Umweltrelevante Zwischenfälle jeglicher Art erfassen wir über ein einheitliches Meldewesen, das sämtliche Anlagen in Österreich, Deutschland, Bulgarien und Nordmazedonien einschließt. Im Geschäftsjahr 2020/21 gab es keinen meldepflichtigen umweltrelevanten Zwischenfall.

Nachhaltige Wasserwirtschaft

Die Ressource Wasser nutzt die EVN für haushaltsübliche Zwecke (z. B. in Sanitärbereichen) oder als Prozesswasser (z.B. in Wärmenetzen oder als Schmierwasser). Die hierfür benötigten Mengen beziehen wir aus der kommunalen Trinkwasserversorgung oder aus eigenen Grundwasserbrunnen. Das Kühlwasser für den Betrieb unserer Anlagen stammt aus Oberflächenwässern.

Alle haushaltsüblichen Abwässer werden über kommunale Kläranlagen gereinigt, bevor sie in ein Oberflächengewässer gelangen. Die Abwasserströme aus unseren Kraftwerken werden laufend auf ihre Qualität überprüft und – nach entsprechender Abwasseraufbereitung zur Vermeidung von relevanten Beeinträchtigungen – gemäß den geltenden Umweltnormen wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Im Geschäftsjahr 2020/21 betrug der Kühlwasserdurchsatz unserer Anlagen in Niederösterreich 75,7 Mio. m³ (Vorjahr: 153,1 Mio. m³). Dieser Wert entspricht 0,13 % des durchschnittlichen Jahresvolumens der Donau, das sich beim Pegel Korneuburg1) (Messstellennummer 207241) auf 59.076 Mio. m³ beläuft. Der Grenzwert von 5 % wird somit deutlich unterschritten.

1) Quelle: Hydrographisches Jahrbuch von Österreich 2018

Wenn an einem unserer Standorte die Art oder die Menge des Abwasserstroms von haushaltsüblichen Abwässern abweicht, schließen wir gemäß der Indirekteinleiterverordnung einen Vertrag mit den jeweiligen Kläranlagenbetreiber·innen, sofern ein Kanalanschluss vorhanden ist. Diese Verträge enthalten detaillierte Regelungen über die erlaubte Abwassermenge, die wesentlichen Inhaltssto°e und die erforderlichen Abwasseruntersuchungen. Direkteinleitungen in ein Oberflächen-

Entwicklung der Abfallmengen1) 2020/21 2019/20 2018/19
Gefährliche Abfälle und Reststoffe t 17.489 17.107 19.600
Nicht gefährliche Abfälle und Reststoffe2) t 157.678 225.141 236.174
Export gefährlicher Abfälle
Gefährliche Abfälle t 0 0 0

1) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte

2) Vorjahreswerte wurden entsprechend der Höhe der Beteiligung am Kläranlagenprojekt Zagreb angepasst.

Verwertung Kraftwerksnebenprodukte – Kraftwerk Walsum 101)

1) Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Stromerzeugung aus Kohle im Kraftwerk Dürnrohr Anfang August 2019 fallen in Österreich seit dem Geschäftsjahr 2019/20 keine Kraftwerksnebenprodukte mehr an. Per 30. September 2021 wurde die 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 verkauft, sodass ab dem Geschäftsjahr 2021/22 in der EVN keine Kraftwerksnebenprodukte mehr anfallen werden.

gewässer regeln die Abwasseremissionsverordnung und diverse wasserrechtliche Vorschriften. Unsere Abwasserströme lassen wir regelmäßig auch durch akkreditierte Prüfanstalten analysieren. Selbstverständlich halten wir alle Bescheidauflagen hinsichtlich der Einleittemperatur von Kühlwasser ein.

Wasser spielt noch in einem anderen Kontext eine wichtige Rolle für unser Unternehmen, nämlich in der Versorgung mit Trinkwasser. In Niederösterreich verantwortet die EVN Wasser diesen Bereich, während er im internationalen Projektgeschäft von unserer deutschen Tochtergesellschaft WTE Wassertechnik bearbeitet wird. Je nach Projektauftrag umfassen die Leistungen hier Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung. Ein weiteres, neues Geschäftsfeld betri°t die Klärschlammbewirtschaftung.

Im Bereich Abwasserentsorgung bereitete die EVN Gruppe im Geschäftsjahr 2020/21 mit den von ihr betriebenen Anlagen bei einer mittleren Reinigungsleistung von 78,3 %1) insgesamt 66,8 Mio. m³ Abwasser auf (Vorjahr: 76,6 %; 65,4 Mio. m³). Bei der Abwasserbehandlung entsteht Klärschlamm, der verwertet werden kann. Neben der bodenbezogenen Verwertung (Landwirtschaft, Landschaftsbau, Kompostierung, sonstige sto·iche Verwertung) werden große Teile des Klärschlamms thermisch verwertet (Mitverbrennung, Monoverbrennung). Vor dem Hintergrund der Möglichkeiten zur Phosphorrückgewinnung wird die thermische Verwertung in Monoverbrennungsanlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen.

  • 1) Gemittelter Wert über die Parameter chemischer Sauerstoffbedarf, biologischer Sauerstoffbedarf, Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor. Der Prozentwert bedeutet, dass der angegebene Anteil der Schadstoffe abgebaut werden konnte.
  • GRI-Indikatoren: GRI 303-1, GRI 303-2, GRI 303-3, GRI 303-4, GRI 303-5, GRI 306-5

ERWEITERUNG KLÄRANLAGE TULLN

Im Berichtszeitraum hat die EVN die Erweiterung der Kläranlage Tulln fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die mechanisch-biologische Kläranlage reinigt nun durchschnittlich rund 10.700m³ Abwasser pro Tag. Schmutzstoffe werden biologisch abgebaut und weitgehend entfernt. Der im Nachklärbecken anfallende Klärschlamm wird weiterverarbeitet und das dabei entstehende Biogas für die Energiegewinnung verwendet. Die Kläranlage ist damit in der Lage, einen Teil der für ihren Betrieb notwendigen Energie selbst zu produzieren. Der verbleibende Klärschlamm wird in der Abfallentsorgungsanlage der EVN in Dürnrohr in Fernwärme umgewandelt.

Behandelte Abwassermenge

1) Vorjahreswerte wurden entsprechend der Höhe der Beteiligung am Kläranlagenprojekt Zagreb angepasst.

Klärschlammbewirtschaftung

Die langjährige Kompetenz der EVN in der Abwasserentsorgung sowie in der thermischen Abfallverwertung, die von der Planung und Errichtung bis hin zum Betrieb derartiger Anlagen reicht, hat uns einen strategischen Vorteil für ein neues Geschäftsfeld erö°net: die Klärschlammbewirtschaftung. Mit der Errichtung von e©zienten und gleichzeitig ökologisch verträglichen Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm wollen wir den Kreislauf unserer Tätigkeit im Bereich Abwasser schließen und in Zukunft auch dazu beitragen, dass im Klärschlamm enthaltene Schadsto°e wie Mikroplastik, Hormone, Antibiotika und andere Medikamentenrückstände entfernt und zugleich wertvolles Phosphor rückgewonnen werden. In Deutschland hat der Gesetzgeber diese beiden Aspekte der Verwertung bereits aufgegri°en und damit eine entsprechende Nachfrage nach Projekten zur Klärschlammbewirtschaftung gescha°en.

Im Berichtszeitraum arbeitete die WTE Wassertechnik an sechs Projekten zur thermischen Klärschlammverwertung in Deutschland, Litauen und Bahrain. Aber auch an unserem niederösterreichischen Energiestandort Dürnrohr werden wir eine thermische Klärschlammverwertungsanlage errichten und anschließend auch selbst betreiben.

Nach bestandener Kesseldruckprüfung sowie Abschluss der Montage aller Anlagenkomponenten erfolgt seit Mitte Juli 2021 die Kaltinbetriebnahme der Klärschlammverbrennungsanlage Halle-Lochau. Für Planung und Montage der Anlage war bei diesem Projekt die slude2energy GmbH verantwortlich, an der die WTE Wassertechnik zu 50 % beteiligt ist. Den künftigen Betrieb der Anlage wird die WTE Betriebsgesellschaft übernehmen. Der Verwertungsprozess erfolgt nach neuesten technischen Standards sowie strengen Auflagen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

Wasser1)2)
Mio. m³
2020/21 2019/20 2018/19
Wasserentnahme3) Gesamt 115,4 190,8 294,2
davon nach Quelle Oberflächengewässer 78,8 155,1 259,7
Grundwasser 36,4 35,3 34,1
Geliefertes Wasser 0,3 0,3 0,3
Wasserabgabe3) Gesamt 80,6 157,3 262,0
davon nach Ziel Oberflächengewässer 78,8 155,2 259,7
An Dritte abgegebenes Wasser
(kommunale Abwasserreinigung)
1,8 2,2 2,3
davon nach Behandlung No Treatment – Keine Behandlung 78,8 155,2 259,7
Treatment Level –
Kommunale Abwasserreinigung
0,2 0,2 0,2
Treatment Level –
Betriebliche Abwasserreinigung
1,7 2,0 2,1
Wasserverbrauch4) Gesamt 34,8 33,4 32,2

1) Das gereinigte Wasser unserer Kund·innen im Umweltgeschäft ist nicht in der Wasserbilanz enthalten.

2) Vorjahreswerte wurden entsprechend der Höhe der Beteiligung am Kläranlagenprojekt Zagreb angepasst.

3) Alle entnommenen bzw. abgegebenen Wässer sind Frischwasser (≤ 1.000 mg/l gesamt gelöste Feststoffe).

4) Trinkwasserversorgung aus aufbereitetem Grundwasser durch die EVN Wasser

GRI-Indikatoren: GRI 303-1, GRI 303-2, GRI 303-3, GRI 303-4, GRI 303-5, GRI 306-5

Biodiversität

Bei allen unseren Aktivitäten achten wir darauf, Eingri°e in die Natur so gering wie möglich zu halten. Oberste Priorität haben für uns dabei der Schutz von Flora und Fauna sowie der Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Eine behutsame Realisierung von Bauvorhaben ist für uns ebenso selbstverständlich wie ein schonungsvoller Betrieb der fertiggestellten Anlagen. Dies bedeutet:

  • • Minimierung des Ressourcen und Raumverbrauchs
  • • Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
  • • Minimierung von Energieverlusten in der Energieerzeugung und -übertragung

Von möglichen Auswirkungen unserer Infrastruktur – in erster Linie Kraftwerke und Netze – sind hauptsächlich Lebensräume in der Luft sowie im Wasser betro°en. Bei Wasserkraftwerken kann es vor allem aufgrund der eingeschränkten Durchgängigkeit von Fließgewässern zu Auswirkungen auf die Biodiversität kommen, bei thermischen Erzeugungsanlagen hingegen durch die Temperatur der in Fließgewässer eingeleiteten

Kühlwässer. Windkraftwerke und Freileitungen wiederum können für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermäuse eine Gefahr darstellen, wenn sie sich in Höhe der Flugrouten befinden.

Durch ökologische Planung und Bauaufsicht minimieren wir die Auswirkungen unserer Bauvorhaben auf die Biodiversität. Darüber hinaus setzen wir zum Schutz der Lebensräume in unserem Einflussbereich zahlreiche Initiativen und Programme um, häufig in enger Zusammenarbeit mit externen Expert·innen von NGOs und Behörden. Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt sind u. a.:

  • • Erdverlegte Kabel statt Freileitungen, wenn technisch und wirtschaftlich möglich
  • • In Farbgebung und Höhe an das Landschaftsbild angepasste Strommaste
  • • Leitungsverlegung durch Pflügen als Alternative zum Graben
  • • Errichtung von Fischwanderhilfen bei Kleinwasserkraftwerken
  • • Artenschutzmaßnahmen bei ausgewählten Windkraftprojekten (z.B. gemeinsames Konzept mit BirdLife zur Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen zur Scha°ung alternativer Lebensräume für Vögel)

Konkrete Projekte, oftmals in Kooperation mit externen Expert·innen und NGOs, werden sowohl in Österreich als auch in Bulgarien und Nordmazedonien umgesetzt und betre°en u. a. folgende Bereiche:

  • • Kooperation mit BirdLife sterreich bei der Isolation von Gittermasten zum Schutz der Kaiseradler im Laaer Becken
  • • 7eilnahme am Projekt LIFE EUR2KI7E zum Schutz des Rotmilans im nördlichen Niederösterreich

FELLOWSHIPS BEI EVN

Anlässlich des bevorstehenden Jubiläums zum hundertjährigen Bestehen der EVN hat der Konzern drei wissenschaftliche Fellowships für die Dauer von je einem Jahr ausgeschrieben. Drei junge Wissenschafter·innen mit abgeschlossenem Master- oder PhD-Studium erhalten ein Stipendium für ihre Forschungsarbeit in den Bereichen Kultur und Gesellschaft, Technik und Wirtschaft oder Umwelt und Klima.

… und laufende Qualitätskontrollen

2016

1910

Lebensraum Wasser: sorgsame Bewirtschaftung…

EVN 100 VIELFALT BEWAHREN

Schon früh haben die EVN und ihre Vorgängerunternehmen ihre Verantwortung für die Flora und Fauna im Umfeld ihrer Anlagen erkannt. Regelmäßig wurden und werden deshalb bei Kraftwerks- und Leitungsbauvorhaben begleitende Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität umgesetzt. Zur Schonung von Fischgewässern entstanden z. B. bereits in den 1940er-Jahren erste Fischaufstiegshilfen im Umfeld von Wasserkraftwerken. Bei unseren Speicherkraftwerken an der Erlauf

erarbeiten wir jährlich mit Expert·innen ein an die aktuellen Gegebenheiten angepasstes Bewirtschaftungskonzept für den Fluss. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Vogel- und Fledermausschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Windkraftprojekten, z. B. in Form von Bracheflächen oder Abschaltungen zu gewissen Zeiten, Temperaturen und Windgeschwindigkeiten. Seit Langem kooperiert die EVN auch mit NGOs wie BirdLife und engagiert sich u. a. beim Schutz von Großtrappen, Weißstörchen und Rotmilanen.

  • • Gemeinschaftsprojekt mit der Gesellschaft für Großtrappenschutz in Österreich (Verlängerung im Rahmen des EU-Programms LIFE+)
  • • Betrieb einer 2nline-Monitoring-Anlage zur laufenden Überwachung der Wasserqualität in verschiedenen Wassertiefen des Stausees Ottenstein

Auch in Bulgarien und Nordmazedonien arbeiten wir an vielen Projekten im Bereich des Umweltschutzes, z.B.:

  • • Schaıung von Nestplattformen zum Schutz des bedrohten Weißstorchs in Bulgarien und Nordmazedonien
  • • Gemeinschaftsprojekt mit dem bulgarischen Verband für Vogelschutz zum Schutz des Kaiseradlers (EU-Programm LIFE+)
  • • Gemeinschaftsprojekt mit dem bulgarischen Umweltschutzverband

Green Balkans zum Schutz des Mönchsgeiers (EU-Programm LIFE+)

  • • Gemeinschaftsprojekt mit dem bulgarischen Verband für Vogelschutz zum Schutz von Vögeln vor Freileitungen (EU-Programm LIFE)
  • • Projekt zum Schutz von Schlangen durch den Einsatz von Ultraschallgeräten zur Nagetierabwehr in Netzinfrastrukturanlagen, Kabelkanälen und Trafostationen in Nordmazedonien

GRI-Indikator: GRI 304-4

EVN Ganzheitsbericht 2020/21

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß Weltnaturschutzunion (IUCN) sowie laut nationalen Listen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien 2020

Kategorie Tiere Pflanzen
Vom Aussterben bedroht (critically endangered) 55 7
Stark gefährdet (endangered) 83 20
Gefährdet (vulnerable) 155 25
Gering gefährdet (near threatened) 153 19
Nicht gefährdet (least concern) 1.429 728
Summe 1.875 799

Wir integrieren vielfältige Interessen

Barbara Roller, Verwaltung und Bauwesen Michael Kovarik, Information und Kommunikation Lina Hofer, Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz Heike Maier-Rieper, Information und Kommunikation

Nichtfinanzieller Bericht Stakeholder-Dialog

EVN Ganzheitsbericht 2020/21

Mit der konsequenten Berücksichtigung von Stakeholder-Interessen in unserem unternehmerischen Handeln gehen wir nicht nur auf die Bedürfnisse unseres Umfelds ein. Wir erweitern damit auch unseren eigenen Horizont. Die Erkenntnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse der EVN fungieren als Orientierungslinie für Entscheidungen und strategische Weichenstellungen. Und wir nutzen sie als Quelle für neue Ideen und Lösungsansätze. Auch unsere gesellschaftliche und soziale Verantwortung haben wir dabei stets im Blick.

Proaktive Einbindung unserer Stakeholder

Die gesellschaftliche Akzeptanz unserer Arbeit betrachten wir als Grundvoraussetzung für unseren langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und oener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert.

Auf strategischer Ebene sichert ein eigener Leitfaden für das Stakeholder-Management die regelmäßige Einbeziehung der unterschiedlichen Interessengruppen. Alle drei Jahre gleichen wir im Rahmen der Aktualisierung der Wesentlichkeitsmatrix unsere Unternehmensstrategie mit den Anliegen unserer Stakeholder ab. Auf Basis der darin abgebildeten wesentlichen Handlungsfelder analysieren wir wiederum die potenziellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Tätigkeit.

Details zu den Stakeholdern und zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 16f GRI-Indikator: GRI 102-43

Projektkommunikation

Wir pflegen einen oenen und intensiven Austausch mit relevanten NGOs und Interessenvertretungen, um vertrauensvolle und langfristig tragfähige Beziehungen auch zu jenen Gruppen aufzubauen, die manchen Aktivitäten

und Projekten der EVN kritisch gegenüberstehen. Eine gute Gesprächsbasis fördert wechselseitiges Verständnis und ist damit eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei divergierenden Interessenlagen gemeinsam Lösungen entwickeln zu können. Abgesehen von höherer Planungsqualität und -sicher-

Stakeholder der EVN und
Art ihrer Einbeziehung
(Auszug)
Regelmäßige Befragung von
Mitarbeiter·innen, Kund·innen,
Stakeholdern etc.
Laufender und
regelmäßiger
Kontakt
Arbeitsgruppe, Forum,
Jahresversammlung
(1–2-mal pro Jahr oder öfter)
Beiräte, Expertengremien
(1–2-mal pro Jahr oder
öfter)
Aufsichtsrat
Mitarbeiter·innen + + + + +
Kund·innen + + + + +
Geschäftspartner·innen + + + + +
Zivilgesellschaft + + + +
Medien + + +
Kapitalmarkt + + + + +

heit trägt die proaktive Einbindung von NGOs und Interessenvertretungen in vielen Fällen zu einer intensiveren und professionelleren Kommunikation mit Anrainer·innen und lokalen Initiativen bei. Positiv wirkt sich auch hier die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten aus.

Die Projektkommunikation ist in der EVN institutionalisiert. Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte und Windparks bis hin zu Biomasseanlagen planen und realisieren wir konzernweit alle unsere Bauvorhaben unter aktiver Einbindung von Anrainer·innen, Bürgerinitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen. Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:

  • • Hohe Akzeptanz bei internen und externen Stakeholdern
  • • Förderung der Realisierbarkeit von Projekten
  • • Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
  • • Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden

Von Planungsbeginn an fließen auf diese Weise ökologische und soziale Aspekte in die Projektentwicklung ebenso mit ein wie in Due-Diligence-Prüfungen. Diese Prüfungen, die vor jedem Projektstart durchgeführt werden, dienen als Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands bzw. bei entsprechender Projektgröße auch des Aufsichtsrats.

GRI-Indikator: GRI 102-29

Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder

Beim Dialog mit den Menschen, die unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroen sind, handeln wir nach folgenden Prämissen:

  • • Frühzeitiges Identifizieren von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Interessengruppen
  • • Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern
  • • 7ransparente und umfassende Darstellung relevanter Projektinformationen unter Einsatz moderner Kommunikationsformate

• Koordination der Kommunikation mit den politischen Entscheidungsträger·innen, Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und Vermittlung bei Konflikten

Unsere Projektkommunikation erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleiter·innen und -verantwortlichen, deren Kompetenz in Sachen Projektkommunikation wir laufend schulen. Natürlich können sich die lokalen Stakeholder mit ihren Anliegen auch jederzeit von sich aus an uns wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den Projektleiter·innen stehen dafür auch das EVN Service-Telefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.

GRI-Indikator: GRI 413-1

Krisenmanagement

Für weite Teile unserer Geschäftstätigkeit – insbesondere für Risikobereiche, die auch die Bevölkerung betreen – verfügen wir über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie über entsprechende Schulungsprogramme. An allen unseren Standorten werden Maßnahmen in Krisensituationen regelmäßig geprobt. In Niederösterreich finden darüber hinaus regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement statt. Mitarbeiter·innen im Störungsdienst schulen wir laufend, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabende sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter·innen. In Bulgarien und Nordmazedonien bestehen ebenfalls eigene Krisenmanagement-Systeme.

GRI-Indikator: GRI 404-2

Unterstützung von Interessenvertretungen

Mit dem Betrieb unserer Infrastruktur und unseren vielfältigen Dienstleistungen tragen wir entscheidend zum Funktionieren des öentlichen Lebens und der Wirtschaft bei. Um diese

Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können, sind wir Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, zu den Initiativen im Kontext sozialer und ökologischer Themen zählen u. a. UN Global Compact oder respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen unseres Compliance-Management-Systems. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der Europäischen Union eingetragen.

Gesellschaftliches Engagement

Wir legen in allen Ländern, in denen wir tätig sind, großen Wert auf unsere regionale Verwurzelung und sind uns der damit verbundenen hohen Verantwortung gegenüber der Öentlichkeit bewusst. Dieses Prinzip haben wir auch als einen unserer Werte in unserem Leitbild verankert. Wir fördern und unterstützen Aktivitäten und Maßnahmen – sowohl von Mitarbeiter·innen als auch von Dritten – in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales und Sport sowohl auf immaterieller als auch auf materieller Basis. Dies schließt hohe Transparenz und Dialogbereitschaft mit ein, sowohl innerhalb wie auch außerhalb unseres Unternehmens.

Deshalb setzen wir auch abseits unseres operativen Kerngeschäfts vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, die unsere allgemeingesellschaftlichen Anliegen adressieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Kundennähe, dem Erkennen grundlegender gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer 7rends, insbesondere auch bezogen auf aktuelle Veränderungen in der Arbeitswelt. Weitere

Schwerpunkte unseres sozialen Engagements bilden die Wissensvermittlung für Kinder und Jugendliche sowie die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext.

Jugend- und Schulplattform: Einen Schwerpunkt im Hinblick auf unsere gesellschaftliche Verantwortung setzen wir in der Förderung des Wissens zum Themenkreis "(Sorgsamer Umgang mit) Energie, Energiee¬zienz sowie Energiesparen". Dafür haben wir für Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche anbietet.

Seit März 2020 bietet die kabelplus in Zusammenarbeit mit dem EVN Schulservice kostenlose Workshops für Schulen an. Darin erklären externe Expert·innen jungen Menschen den sicheren Umgang mit digitalen Medien und stärken so die digitale Kompetenz der Schüler·innen.

Siehe auch www.young.evn.at bzw. www.kabelplus.at/onlinesicher

Zur Finanzierung unserer Aktivitäten im Rahmen des EVN Schulservice (insbesondere für die Anschaung und Erstellung von Lern- und Lehrmaterialien sowie Experimentiersets) wendeten wir im Geschäftsjahr 2020/21 in allen drei Ländern insgesamt 357,8 Tsd. Euro auf.

EVN Junior Ranger-Programm:

Nach einer coronabedingten Pause im Vorjahr organisierten wir heuer wieder die Ausbildung zum "EVN Junior Ranger". An zwei Samstagen vermittelten externe Expert·innen den 16 Jugendlichen Theorie- und Praxiswissen zu Hydrobiologie, Flora und Fauna in Fluss auen, Gewässerökologie, Fischerei sowie Natur- und Gewässerschutz. Die Wissensvermittlung fand am und um den Stausee Erlaufklause, also einen unserer Wasserkraftwerksstandorte in Niederösterreich, statt.

1984 Als Teil ihrer gesellschaftlichen Verantwortung EVN Schulservice: seit Jahrzenten mit Vorträgen ...

EVN 100 IM EINSATZ FÜR DIE KUND·INNEN VON MORGEN

nimmt die EVN auch ihren Bildungsauftrag gegenüber den Jüngsten sehr ernst: Seit Jahrzehnten bietet das EVN Schulservice ein breites Spektrum altersgerecht aufbereiteter Informationen zum Thema Energie. Der sichere Umgang mit Strom und Gas spielt dabei ebenso eine zentrale Rolle wie deren sparsame Nutzung. Die EVN stellt dafür eine breite Palette an Unterrichtsmaterialien und Experimentierkästen zur Verfügung, zu den angebotenen Maßnahmen zählen aber auch Schulbesuche durch Techniker·innen der EVN oder ein eigenes Theaterstück für Kindergärten.

... und Einblicken in die Praxis bei Kindern beliebt

Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bieten wir unseren Kund·innen vielfältige Möglichkeiten zur Verwendung ihrer Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für die Kund·innen oder aber als Beitrag zur Unterstützung verschiedener Projekte eingelöst werden. Spendenaktionen gab es zuletzt u. a. für Familien, die besonders schwer von der Coronakrise getroen wurden, für Tierschutzvereine oder für Freiwillige Feuerwehren.

EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 100.000 Euro dotiert und unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expertengremium, das zweimal pro Jahr zusammentritt. Die Empfehlungen an den Vorstand der EVN zur Mittelverwendung erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs Im Geschäftsjahr 2020/21 unterstützte der Fonds 14 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 120 Tsd. Euro.

Siehe auch www.evn.at/Sozialfonds GRI-Indikatoren: GRI 203-1, GRI 203-2 evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer internationaler Kunst, die von dem mit renommierten Expert·innen besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Unsere Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter·innen und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.

Siehe auch www.evn-sammlung.at

Nachhaltigkeitsprogramm

Unser Nachhaltigkeitsprogramm wurde in einem iterativen Prozess im Zuge von Zielgesprächen erarbeitet. Dabei haben wir auf Basis der EVN Wesentlichkeitsmatrix bereichsspezifische Themenschwerpunkte konkretisiert und – darauf aufbauend – Nachhaltigkeitsziele sowie entsprechende Maßnahmen definiert. Das Nachhaltigkeitsprogramm wird laufend unter Beteiligung aller Unternehmensbereiche aktualisiert bzw. erweitert.

Detailziele und Maßnahmen Meilensteine bzw. Status per
30. September 2021
Sustainable Development Goals (SDG)
Ziele Versorgungssicherheit
Beibehaltung der hohen Netzqualität und der
geringen Ausfallzeiten (trotz wachsender volatiler
erneuerbarer Erzeugung)
• Regelmäßige Kontrolle der Netze; zukunftsorientierte
Dimensionierung und Qualitätssicherung im Netzausbau;
Einführung eines Information-Security-Management-Systems
zum Schutz gegen Cyberattacken auf den Netzbetrieb
• Laufende Maßnahme • SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• Weiterhin starker Fokus auf höchstmögliche Verfügbarkeit bei
Versorgung und Dienstleistungen; Investitionen in Netzausbau
(insbesondere zur Integration der erneuerbaren Erzeugung und
zur Ausrichtung der Netze auf die Anforderungen der steigenden
E-Mobilität)
• Ermöglichen von alternativen gasförmigen Energieträgern
(grünes Gas, Wasserstoff etc.)
• Laufende Maßnahme;
jährliche Investitionen von
rund 200 Mio. Euro in die
Netzinfrastruktur durch die
Netz Niederösterreich GmbH
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
Zu den Stromunterbrechungen siehe auch Seite 5
Konzernweiter Eigendeckungsgrad von 30 % der
Stromabsatzmenge durch Ausbau der erneuerbaren
Erzeugung (gemäß Strategie 2030)
• Erhöhung der Windkraftkapazitäten von aktuell 394 MW auf
750 MW bis 2030 (Projekte geplant in Österreich und Bulgarien);
Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten um 300 MW bis 2030
(Projekte geplant in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien)
• Laufende Maßnahme; mehrere
Windparks und Photovoltaik
Anlagen in Planung und Bau
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
Meilensteine bzw. Status per
Detailziele und Maßnahmen 30. September 2021 Sustainable Development Goals (SDG)

Absicherung der Versorgungssicherheit und -qualität bei Trinkwasser

• Ausbau überregionaler Trinkwasserleitungsnetze: Investitionen
von 165 Mio. Euro in neue Transport- und Anschlussleitungen;
rund 300 km zusätzliche Transportleitungen (bis 2030); Bau einer
60 km langen Transportleitung von Krems nach Zwettl
• Laufende Maßnahme; Inbetrieb
nahme des ersten Bauabschnitts
(ca. 25 km) der Transportleitung von
Krems nach Zwettl im Herbst 2021;
Fertigstellung der gesamten Trans
portleitung samt drei Hochbehältern
und vier Drucksteigerungsanlagen
bis 2025
• SDG 6 Sauberes Wasser und sanitäre
Einrichtungen (6.3)
• Qualitätsverbesserung durch Wasserenthärtung; weiterhin Fokus
auf Errichtung von Naturfilteranlagen zur natürlichen Reduktion
der Wasserhärte
• Laufende Maßnahme; Inbetrieb
nahme der fünften Naturfilteranlage
(in Petronell) im Winter 2021/22;
Installationsbeginn der sechsten An
lage (in Bisamberg) im Herbst 2021
(Inbetriebnahme geplant für Win
ter 2022/23); Planung und Bau
von weiteren Naturfilteranlagen im
Lauf der nächsten vier Jahre
• SDG 6 Sauberes Wasser und sanitäre
Einrichtungen (6.3)

Ziele Umweltschutz

• Teilnahme am Projekt LIFE EUROKITE; Verkabelung von
Freileitungen im Populationsgebiet des Rotmilans
• Projektstart Sommer 2020;
Realisierung bis 2023
• SDG 12 Verantwortungsvolle
Konsum- und Produktionsmuster
• SDG 15 Leben am Land
Schutz gefährdeter Vogelarten in der
Region von Burgas, Bulgarien
• Teilnahme am EU-Projekt Life+ ab Herbst 2021; u. a. unterirdische
Verlegung von 52 km Kabelleitungen
• Projektantrag gestellt;
Realisierung 2021 bis 2026
• SDG 12 Verantwortungsvolle
Konsum- und Produktionsmuster
• SDG 15 Leben am Land
Reduktion des zu deponierenden Aushubs
aus dem Leitungsbau
• Wiederverwendung des Erdreichs bei der Verfüllung • Laufende Maßnahme • SDG 12 Verantwortungsvolle
Konsum- und Produktionsmuster
• SDG 15 Leben am Land
Detailziele und Maßnahmen Meilensteine bzw. Status per
30. September 2021
Sustainable Development Goals (SDG)
Umweltschutzmaßnahmen in der
Müllverbrennungsanlage Dürnrohr
• Wirkungsgradverbesserung der Anlagen durch kontinuierliche
Prozessoptimierung (z. B. Optimierung der Feuerleistungsregelung)
• Laufende Maßnahme • SDG 12 Verantwortungsvolle
Konsum- und Produktionsmuster
• SDG 15 Leben am Land
• Verbesserung der Energieeffizienz durch Verringerung des
Druckluftbedarfs sowie der Druckverluste
• In Umsetzung; Finalisierung der
Maßnahmen im Geschäfts
jahr 2021/22
• SDG 12 Verantwortungsvolle
Konsum- und Produktionsmuster
• SDG 15 Leben am Land
Fokus auf Umweltmanagementsysteme
• Zertifizierte Umweltmanagementsysteme in allen Erzeugungsanlagen;
internes Umweltmanagement in anderen Bereichen
• Laufende Maßnahme; Ausweitung
im Wärmebereich; Weiterführung
trotz Betriebsunterbrechungen im
Kraftwerksbereich
• SDG 12 Verantwortungsvolle
Konsum- und Produktionsmuster
• SDG 15 Leben am Land
Senkung der Emissionen in den Fernheizwerken
• Einbau einer Primärrezirkulation an den Standorten Hagenbrunn,
Leopoldsdorf und Korneuburg
• In Planung • SDG 12 Verantwortungsvolle
Konsum- und Produktionsmuster
• SDG 15 Leben am Land
Reduktion der Emissionen aus dem Hausbrand
• Errichtung neuer Biomasse-Heizwerke für die Versorgung
mit Fernwärme
• Laufende Maßnahme; Biomasse
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in
Krems in Bau sowie Biomasse
Fernheizwerk in Langenlebarn in
Planung
• SDG 12 Verantwortungsvolle
Konsum- und Produktionsmuster
• SDG 15 Leben am Land
Ziele Klimaschutz
Erhöhung der Erzeugungskapazitäten aus
  • Wind und Sonne (gemäß Strategie 2030)
  • • Erhöhung der Windkraftkapazitäten von aktuell 394 MW auf 750 MW bis 2030 (Projekte geplant in Österreich und Bulgarien); Ausbau der Photovoltaik-Kapazitäten um 300 MW bis 2030 (Projekte geplant in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien) • Laufende Maßnahme; mehrere Windparks und Photovoltaik-Anlagen in Planung und Bau • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz

114

Detailziele und Maßnahmen Meilensteine bzw. Status per
30. September 2021
Sustainable Development Goals (SDG)
Flächendeckende Errichtung von konventionellen
und nicht konventionellen Photovoltaik-Kapazitäten
• Umsetzung der EVN Sonneninitiative: Einführung eines
Contracting-Modells für Photovoltaik für Gemeinden; Erarbeitung
eines Photovoltaik-Bürgerbeteiligungsmodells
• Geplante Erprobung von Floating Photovoltaics im Rahmen
eines gemeinsamen Forschungsprojekts von evn naturkraft und
Ökowind
• Laufende Maßnahme; 34 Anlagen
bereits errichtet; Bürgerbeteili
gungsmodell 2020 erarbeitet;
evn naturkraft: sieben Contracting
Anlagen auf niederösterreichischen
Krankenhäusern
• Floating-Photovoltaik-Projekt
Grafenwörth in Umsetzung;
18 weitere Anlagen in Planung
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• SDG 11 Nachhaltige Städte und
Gemeinden
• SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken
• Revitalisierung des Kraftwerks Brandstatt; Verdreifachung der
Erzeugungskapazitäten des Kleinwasserkraftwerks in Scheibbs
• Baustart im April 2020; geplante
Inbetriebnahme im Oktober 2021
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• SDG 11 Nachhaltige Städte und
Gemeinden
• SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
Forcierung der emissionsfreien Mobilität
• Verdichtung eines österreichweit nutzbaren Ladestationssystems
vieler regionaler Energieversorger; vertiefte Kooperation mit dem
Bundesverband für Elektromobilität Österreich
• Laufende Maßnahme; mehr als
670 Ladestationen der EVN mit
1.735 Online-Ladepunkten;
Nutzung von über 7.000 Online
Ladepunkten österreichweit mit
EVN Strom-Tankkarte – Tendenz
steigend; EVN Charge & Pay als
komfortable Zahlungsmethode mit
Bankomat- oder Kreditkarte an
den EVN Stromtankstellen
• SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung
der Ziele
• Sukzessive Erweiterung der E-Mobilität in der EVN Flotte • Einsatz von 70 E-Fahrzeugen
in der EVN Flotte; Anschaffung
zusätzlicher E-Autos für das
Geschäftsjahr 2021/22 geplant
• SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung
der Ziele
Meilensteine bzw. Status per
Detailziele und Maßnahmen 30. September 2021 Sustainable Development Goals (SDG)

Energieezienzmaßnahmen bei EVN Wärme

• Deckung des Strom-Eigenbedarfs aus eigenen Photovoltaik-Anlagen • Laufende Maßnahme; Installation
von Photovoltaik-Anlagen an
einigen Standorten im Geschäfts
jahr 2020/21 abgeschlossen; Aus
stattung mehrerer Biomasseheiz
werke mit Photovoltaik-Anlagen;
weiterer Ausbau in Planung
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• SDG 15 Leben am Land
• Verbesserte Wärmenutzung in den Fernheizwerken • Laufende Maßnahme; Maßnahmen
in den Fernheizwerken Mödling
und Baden (z. B. Netzoptimierung,
Senkung der Rücklauftemperatur
etc.); Maßnahmen im Fernheizwerk
Baden abgeschlossen, jene im Fern
heizwerk Mödling in Umsetzung;
für weitere Fernheizwerke in Planung
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• SDG 15 Leben am Land
• Einsparung von Pumpstrom • Laufende Maßnahme; Nachrüstung
von Differenzdruckmessungen
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• SDG 15 Leben am Land

Emissionsreduktion in der Müllverbrennungsanlage Dürnrohr

• Anschaffung neuerer LKW mit verbesserten Emissionswerten • In Umsetzung; Finalisierung der
Maßnahmen für das Geschäfts
jahr 2021/22 geplant
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
Ziele nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Steigerung des Bewusstseins für Compliance-Themen
im gesamten EVN Konzern
• Überarbeitung des Schulungsprogramms Compliance; internationaler • Laufende Maßnahme; Vorberei • SDG 16 Frieden, Gerechtigkeit und
Roll-out des Leitfadens Compliance; Anpassung des Hinweisgeberver tungsarbeiten abgeschlossen; starke Institutionen
fahrens laufende konzernweite Umsetzung

Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaungsvorgänge in der EVN

• Erhebung der Nachhaltigkeit der Top-Lieferant·innen der EVN
Gruppe; Bewertung der Nachhaltigkeit der Lieferkette in Bezug auf
risikobehaftete Warengruppen
• Auswertung der Nachhaltigkeit der
Top-Lieferant·innen im Geschäfts
jahr 2020/21 abgeschlossen;
Ableitung von Maßnahmen in
Umsetzung
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und
Wirtschaftswachstum
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------------------------------------------------------
Detailziele und Maßnahmen Meilensteine bzw. Status per
30. September 2021
Sustainable Development Goals (SDG)
Nachhaltige Finanzierung von Projekten für den
Umbau des Energiesystems auf erneuerbare Energie
gewinnung
• Emission einer 15-jährigen, endfälligen grünen Anleihe; Finanzierungs
zweck: Netzausbau zur Integration erneuerbarer Erzeugungsanlagen
• Im Geschäftsjahr 2020/21
abgeschlossen
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
Ziele Innovation und Digitalisierung
Fokus der Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten
auf digitale Innovationen zur Unterstützung des
Systemumbaus in Richtung erneuerbare Energien
• Weiterentwicklung des Green Energy Lab; Innovationslabor, in dem
die EVN als einer von mehr 200 Teilnehmer·innen aus Forschung,
Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor in der Testregion Ostöster
reich maßgeblich interdisziplinäre F&E-Projekte mit Schwerpunkt
nachhaltige Energiesysteme durchführt
• Projekte zur Vernetzung mehrerer Tausend dezentraler
Verbraucher·innen und Erzeuger·innen erneuerbarer Energien und
Speicher sowie zu deren Einbindung in ein virtuelles Kraftwerk
• Laufende Maßnahme; Umsetzung
im Rahmen der beiden Green
Energy Lab-Projekte "OpenData
Platform" und "Regional Renewable
Energy Cells" bis Oktober 2021
bzw. Mai 2022
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• Forschungs- und Entwicklungsprojekt zur Netzstabilisierung durch
die Vermarktung interner und externer Reservekapazitäten
• Laufende Maßnahme; Start des Test
betriebs Phase 1 im Februar 2022
bzw. Produktivstart ab April 2022
geplant
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
Zum Green Energy Lab siehe auch Seite ı
Digitalisierung von Produkt- und Serviceangeboten sowie
internen und externen Abläufen im Kundenkontakt
• Etablierung einer Kundendatenbank für digitales, flexibles und
zielgerichtetes Einholen von Kundenmeinungen zu neuen Produkten
und Serviceangeboten vor deren Markteinführung
• In Umsetzung • SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• Optimierung bzw. Redesign wichtiger Kundenprozesse (z. B. Analyse
kundennaher Abläufe hinsichtlich möglicher Digitalisierung;
Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten sowohl online als auch in
EVN Service Centers)
• Laufende Maßnahme;
in Umsetzung
• SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
Siehe dazu auch Seite 5

Steigerung der digitalen Kompetenz von Stakeholdern

• Online-Kurse für Kund·innen zum Thema "Internet sicher nutzen" durch • Im Geschäftsjahr 2020/21 • SDG 9 Industrie, Innovation und
kabelplus abgeschlossen Infrastruktur
• Kostenlose Workshops für Schulen durch das EVN Schulservice
gemeinsam mit kabelplus zu folgenden Themen: Sicher im Internet,
Netiquette und Cyber-Mobbing, Fake News sowie Onlineverhalten
und Energieverbrauch
• Laufende Maßnahme • SDG 9 Industrie, Innovation und
Infrastruktur
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung
der Ziele
Detailziele und Maßnahmen Meilensteine bzw. Status per
30. September 2021
Sustainable Development Goals (SDG)
Ziele Kundenorientierung
Etablierung von Maßnahmen zur weiteren Stärkung
der Prämisse "Kund·innen im Fokus"
• Sensibilisierung aller Mitarbeiter·innen im EVN Konzern auf das
Thema Kundenorientierung; Erweiterung und Vertiefung durch
regelmäßige Ergänzung neuer Inhalte
• Laufende Maßnahme;
Durchführung der Customer
Service Week im Oktober 2021
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung
der Ziele
Fokus auf Datenschutz im gesamten
Kundenkontaktmanagement
• Dokumentation von Einwilligungen sowie deren Berücksichtigung
bei Marketingkampagnen
• Ausführung der Betroffenenrechte bei Bedarf
• Laufende Maßnahme • SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung
der Ziele
Ziele Stakeholder-Dialog
EVN Sozialfonds
• Unterstützung von Kinder- und Jugendprojekten niederöster
reichischer Institutionen im Rahmen des jährlich mit rund
10.000 Euro dotierten EVN Sozialfonds
• Laufende Maßnahme • SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung
der Ziele
Überarbeitung des Stakeholder-Dialogs der EVN
zum Thema Nachhaltigkeit
• Weiterentwicklung des bestehenden Stakeholder-Dialogs zur
externen Beurteilung der Handlungsfelder der EVN
• Mit Aktualisierung der EVN Wesent
lichkeitsmatrix auf Basis einer im
April 2021 durchgeführten externen
und internen Beurteilung der
Wesentlichkeit der Handlungsfelder
im Mai 2021 abgeschlossen
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung
der Ziele
Ziele Attraktiver Arbeitgeber
Digitalisierungsmaßnahmen für krisensicheres Arbeiten
• Weiterentwicklung des Mobile-Arbeitsstunden-Modells • Im Geschäftsjahr 2020/21
abgeschlossen
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und
Wirtschaftswachstum
• EVN Stimmungsbarometer • Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und
Wirtschaftswachstum

Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

• Weiterentwicklung des Mobile-Arbeitsstunden-Modells • Im Geschäftsjahr 2020/21 • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und
abgeschlossen Wirtschaftswachstum
Detailziele und Maßnahmen Meilensteine bzw. Status per
30. September 2021
Sustainable Development Goals (SDG)
Programm "Frauen@EVN"
• Mentoring-Programm als Vorbereitung für Frauen in Führungspositionen • In Umsetzung • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
Digitalisierung in Aus- und Weiterbildung
• Schwerpunkt E-Learning: Implementierung einer IT-basierten Lern- und
Seminarkoordinations-Plattform nach dem "Blended Learning"-Ansatz
• Umsetzung bis Ende 2021 geplant • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
Vermeidung von Arbeitsunfällen und Reduktion des
Lost Time Injury Frequency Index
• Beschaffung von Schutzbekleidung und Arbeitsmitteln nach neuestem
Standard
• Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
• Verstärkte Einbindung der Führungskräfte (u. a. Training, Sicherheits
gespräche)
• Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
• Fachseminare • Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
• Laufende Bewusstseinsbildung durch regelmäßige interne
Kommunikation (z. B. Intranet, Mitarbeiterzeitung)
• Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
• Maßnahmen zur Absturzsicherung (z. B. Schutzausrüstung,
Schulung der betroffenen Mitarbeiter·innen)
• Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
Umsetzung der Verordnung über
elektromagnetische Felder
• Messungen und Erstellen eines Zonenplans • Laufende Maßnahme; Start 2019;
bei Netz Niederösterreich GmbH
abgeschlossen, bei allen anderen
Gesellschaften in Umsetzung
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
Arbeitssicherheit während der Covid-19-Pandemie
• Adaptierung der Regelungen und Neuorganisation des Krisenstabs • Im Geschäftsjahr 2020/21
abgeschlossen
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
• Überarbeitung der Konzernanweisung "Pandemievorsorge"
anhand der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie
• Im Geschäftsjahr 2020/21
abgeschlossen
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
• Anlegen eines zentral verwalteten Krisenlagers für
Schutzausrüstung/-material
• Im Geschäftsjahr 2020/21
abgeschlossen
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
• Beschaffung und Verteilung der notwendigen Schutzausrüstung
(Masken, Handschuhe etc.)
• Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
Detailziele und Maßnahmen Meilensteine bzw. Status per
30. September 2021
Sustainable Development Goals (SDG)
Nominierung von Beauftragten
• Einführung einer zentral geführten Beauftragtenliste für jede Gesellschaft
(z. B. Planungs- und Baustellenkoordinator·innen, Abfallverantwortliche,
Brandschutzwart·innen, Arbeitsmediziner·innen, Zuständige Betriebs
rät·innen oder Sicherheitsvertrauenspersonen im Bereich Arbeitsschutz)
• Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
Arbeitssicherheit bei Smart Meter-Einbau
• Umfangreiches Schulungsprogramm (auch Fremdfirmen) im Zuge
des Smart-Meter-Tausches
• Laufende Maßnahme • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit
Zur Arbeitssicherheit siehe auch Seite f bzw Seite ı

Das vorstehende Nachhaltigkeitsprogramm ist Ausdruck unseres Anliegens, die Handlungsfelder unserer Wesentlichkeitsmatri[ auch mit konkreten Projektzielen und Maßnahmen zu verknüpfen Denn die Handlungsfelder sollen unser tagtägliches Agieren als Unternehmen ebenso maßgeblich prägen wie unsere Kernstrategien, die unsere verantwortungsvolle und nachhaltige Ausrichtung in einen mittel- und langfristigen Konte[t stellen Zudem soll die Konkretisierung auch bei unseren MitarbeiterŠinnen das Bekenntnis noch stärker verankern, dass wir stets im Einklang mit unserer Strategie und im besten Interesse unserer Stakeholder arbeiten wollen Weiters sollen die Ziele bzw Maßnahmen einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen Sustainable Development Goals, SDG? leisten

Zur EVN Wesentlichkeitsmatri[ siehe auch Seite Zu den SDG und den jeweiligen Unterzielen siehe auch httpssustainabledevelopmentunorgsdgs

Maria Enzersdorf, am November

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2020/21

An die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats der EVN AG, Maria Enzersdorf

Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB

Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts sowie Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung gemäß a UGB der EVN AG der ŘGesellschaftŕ? für das Geschäftsjahr durchgeführt

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die ordnungsgemäße Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in ´bereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § a UGB sowie GRI Standards 2ption ŘKernŕ liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung insbesondere Auswahl der wesentlichen 7hemen? sowie das 7reıen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellung ist

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekanntgeworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Gesellschaft zum in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes Ť a UGB? sowie den GRI Standards 2ption ŘKernŕ? übereinstimmt

Klarstellung zum Prüfumfang aufgrund der integrierten nichtfinanziellen Berichterstattung im Ganzheitsbericht Unsere Prüfung umfasst folgenden Bereich des Ganzheitsberichts

• Nichtfinanzieller Bericht im Ganzheitsbericht

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen KFSPG ? und der für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements ISAE ? durchgeführt Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende 7ätigkeiten

  • • Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und entsprechender Berichtsgrenzen der EVN AG zu erlangen
  • • Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Gesellschaft in der Berichtsperiode
  • • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und ´berwachung von Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschenrechten und Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten
  • • Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Angaben zu Konzepten, Risiken, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Leistungsindikatoren verantwortlich sind
  • • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und ´berwachung der im Prüfungsumfang enthaltenen Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich der Konsolidierung der Daten
  • • Einsichtnahme in ausgewählte interne und e[terne Dokumente, um zu bestimmen, ob qualitative und quantitative Informationen durch ausreichende Nachweise hinterlegt sowie zutreıend und ausgewogen dargestellt sind
  • • Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Prozess- und Stichprobenerhebung des Standortes Nordmazedonien Die Befragung der Mitarbeiter wurden aufgrund der andauernden C2VID--Pandemie und den Corona-Schutzmaßnahmen virtuell durchgeführt
  • • Analytische Beurteilung der Daten und 7rends der quantitativen Angaben für die im GRI- Inde[ angeführten GRI Standards, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden
  • • Beurteilung, ob die Anforderungen gemäß Ť a UGB sowie GRI Standards 2ption ŘKernŕ? angemessen adressiert wurden
  • • Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben durch kritisches Lesen des nichtfinanziellen Berichts

Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher 7atbestände, wie z B von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und 2rdnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Eıektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages

Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen, Aussagen aus e[ternen Dokumentationsquellen und E[pertenmeinungen sowie Verweise auf weiterführende Berichterstattung der Gesellschaft nicht Gegenstand unseres Auftrages Die im Rahmen der -ahresabschlussprüfung geprüften Angaben wurden auf korrekte ´bernahme geprüft keine inhaltliche Prüfung

Zusammenfassende Beurteilung

Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr der EVN AG nicht in allen wesentlichen Belangen in ´bereinstimmung mit den Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes Ť a UGB? sowie GRI-Standards 2ption ŘKernŕ? aufgestellt wurde

Verwendungsbeschränkung

Eine Veröıentlichung unserer Prüfbescheinigung gemeinsam mit dem nichtfinanziellen Bericht stimmen wir zu Der Bericht bildet keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt Der Bericht ist nicht dazu bestimmt, dass dritte hierauf gestützt Vermögens-? Entscheidungen treıen Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden Unsere Verantwortung besteht allein der EVN AG gegenüber

Auftragsbedingungen

Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt Punkt der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe zur Anwendung

Wien, am November

BD2 Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag Gerhard Posautz Mag Peter Bartos Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Beginn des Geschäftsjahres 2020/21 hat sich der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Management der EVN in einer ganztägigen Klausur mit der Strategie 2030 befasst. Nach einem intensiven und tiefgreifenden Strategieprozess wurden die für die mittelfristige Ausrichtung und Positionierung der EVN in den Bereichen Energie, Wasser und Umweltdienstleistungen relevanten Rahmenbedingungen detailliert analysiert und die passenden strategischen Zielsetzungen beschlossen.

Der Aufsichtsrat unterstützt ausdrücklich, dass der Vorstand in der Berichtsperiode konkrete Projekte und Maßnahmen wie z. B. die EVN Klimainitiative auf Basis der Strategie 2030 definiert sowie wesentliche Investitionsprojekte zur Aufrechterhaltung und Stärkung der Versorgungssicherheit und zum Ausbau der erneuerbaren Erzeugung umgesetzt hat. Ebenso fand der Vorstand die ungeteilte Zustimmung in dem Vorhaben, die 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 abzugeben und damit den angestrebten Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle endgültig zu vollziehen.

Der Aufsichtsrat sieht die EVN mit ihrem integrierten Geschäftsmodell und ihrer breiten Kundenbasis strategisch ausgezeichnet positioniert, um ihrer gesamtwirtschaftlichen Verantwortung für die Gestaltung eines Energiesystems auf Basis erneuerbarer Energiequellen gerecht zu werden. Mit ihren Investitionsschwerpunkten im Bereich der Infrastruktur für die Versorgung mit Energie und Wasser sowie im Bereich der erneuerbaren Erzeugung leistet die EVN einen wesentlichen Beitrag, um den Wandel des Energiesystems zu ermöglichen. Diese Fokussierung bildet die Grundlage für den künftigen Unternehmenserfolg der EVN.

Erfüllung der Aufgaben

Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der EVN im Rahmen seiner Verantwortung und Befugnisse aktiv begleitet und unterstützt. Er hat im Berichtszeitraum in sechs Plenarsitzungen sowie in acht Sitzungen seiner Ausschüsse die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des

Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen, informiert. Insbesondere auf Grundlage dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer oenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattfand, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegrien. Darüber hinaus hat der Vorstand die zustimmungspflichtigen Geschäfte dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Österreichischer Corporate Governance Kodex

Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die EVN zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Die EVN hat sich dem ÖCGK, seit 1. März 2021 in seiner Fassung vom Jänner 2021, vollinhaltlich unterworfen. Bis auf zwei Abweichungen, die im konsolidierten Corporate Governance-Bericht dargestellt sind, werden alle C-Regeln des ÖCGK eingehalten.

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH hat den konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2020/21 der EVN AG im Einklang mit C-Regel 62 des ÖCGK und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2021 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses vom 2. Dezember 2021 gemäß § 96 AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

Vergütungspolitik und -bericht

Im Jänner 2020 beschloss die 91. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG die vom Aufsichtsrat gemäß §§ 78a und 98a AktG aufgestellten Grundsätze für die Vergütung (Vergütungspolitik) für Vorstandsmitglieder sowie für Aufsichtsratsmitglieder der EVN AG. Darauf basierend haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020/21 nach §§ 78c und 98a AktG erstellt. Dieser wird der 93. ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 bestellte BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss der EVN AG zum 30. September 2021 sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG über das Ergebnis der Abschlussprüfung und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung) berichtet.

Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2021 samt Anhang, Lagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung und des konsolidierten Corporate Governance- Berichts sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2021 gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.

Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, ebenfalls von der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet; dieser hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellen Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EVN Konzerns für ihren Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2020/21. Sie haben mit großem Einsatz und unter Wahrung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen das Funktionieren der von der EVN betriebenen Infrastruktur sichergestellt und sich um die Anliegen aller Kunden gekümmert. Besonderer Dank gilt auch den Aktionärinnen und Aktionären, den Kundinnen und Kunden sowie den Partnern der EVN für das entgegengebrachte Vertrauen.

Diesen Bericht an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen.

Maria Enzersdorf, am 15. Dezember 2021

Für den Aufsichtsrat

Mag. Bettina Glatz-Kremsner Präsidentin

Konsolidierter Corporate Governance-Bericht

Grundlagen

Die EVN AG (EVN) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Grundlagen für ihre Corporate Governance finden sich im österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, in den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, in der Satzung der EVN, im Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) sowie in den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.

In Übereinstimmung mit § 243c UGB und den einschlägigen Bestimmungen des ÖCGK erstellt die Gesellschaft jeweils jährlich zum 30. September einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht1), der unter www.evn.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar ist.

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Erklärung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Die EVN hat sich dem ÖCGK, seit 1. März 2021 in seiner Fassung vom Jänner 2021, vollinhaltlich unterworfen. Der ÖCGK ist unter www.corporate-governance.at abrufbar.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichische Aktiengesellschaft, die an der Wiener Börse notiert und zum Konsolidierungskreis der EVN gehört. Der von ihr aufgestellte und veröentlichte Corporate Governance-Bericht ist unter www.buho.at/corporate-governance-bericht abrufbar.

Die Regelkategorien des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen2):

  • • L-Regeln Legal Requirements? beruhen durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und sind von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden.
  • • C-Regeln Comply or E[plain? sollen eingehalten werden Eine Abweichung muss erklärt und begründet werden.
  • • R-Regeln Recommendations? haben Empfehlungscharakter Die Nichteinhaltung ist weder oenzulegen noch zu begründen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN erklären, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK nach Maßgabe der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen vollständig beachtet und einhält.

Abweichungen von C-Regeln

Die EVN hält folgende C-Regeln des ÖCGK nicht vollständig ein:

C-Regel 16: Die Bestimmung, wonach der Vorstand einen Vorsitzenden hat, wird nicht eingehalten. Da der Vorstand vor dem Hintergrund seiner Aufgaben sowie der Struktur der Gesellschaft aus zwei Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat im Bestellungsbeschluss keines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. In diesem Fall ist für einen gültigen Vorstandsbeschluss die ordnungsgemäße Einberufung und Teilnahme beider Vorstandsmitglieder erforderlich. Beschlüsse haben einstimmig zu erfolgen; eine Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, hat der Vorstand diesen Tagesordnungspunkt binnen zehn Tagen einer neuerlichen Beratung und Beschlussfassung zuzuführen. Sollte wiederum kein Beschluss zustande kommen, hat der Vorstand dies dem Aufsichtsrat zu berichten. Ein Mitglied des Vorstands wurde zum Sprecher des Vorstands ernannt. Der Beschluss des Aufsichtsrats, keinen Vorsitzenden des Vorstands zu bestellen, gilt unbefristet.

C-Regel 45: Die Bestimmung, wonach Aufsichtsratsmitglieder keine Organfunktionen in anderen Gesellschaften wahrnehmen dürfen, die zum Unternehmen im Wettbewerb stehen, wird mit einer Ausnahme von allen Mitgliedern des Aufsichtsrats eingehalten. Das Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Ing. Peter Weinelt ist Geschäftsführer der Wiener Stadtwerke GmbH, die insbesondere über ihre Tochterunternehmen teilweise im Wettbewerb zu Tochterunternehmen der EVN steht. Die Entscheidung zur Wahl dieses Aufsichtsratsmitglieds wurde in der Hauptversammlung getroen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung wurde vom Aufsichtsrat auf Empfehlung des Nominierungsausschusses gemacht. Die Vertretung von wesentlichen Anteilseignern im Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sich bewährt. Diese Abweichung gilt auf die Dauer der Bestellung des betreenden Aufsichtsratsmitglieds. Die Corporate Governance der EVN und die fortgesetzte Praxis im Aufsichtsrat stellen sicher, dass mögliche Interessenkonflikte bei konkreten Beschlussfassungen bereits im Vorfeld geklärt werden und in Folge eine rechtskonforme Vorgangsweise sichergestellt wird.

1) Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben. Vor diesem formalen Hintergrund wird zur besseren Lesbarkeit einheitlich auf geschlechterneutrale Sprache verzichtet.

2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden diese Regeln in Folge ohne Bezugnahme auf den ÖCGK ausgewiesen.

Vorstand

Zusammensetzung

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA

Mitglied und Sprecher des Vorstands

Geboren 1964, Magister der Rechtswissenschaften, Master of Business Administration. 1993 Eintritt in die EVN; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 20. Jänner 2011. Ende der laufenden Funktionsperiode: 19. Jänner 2026.

Aufsichtsratsmandate in anderen,
nicht in den Konzernabschluss
einbezogenen Gesellschaften
gemäß C-Regel 16
Funktion
Wiener Börse AG Mitglied des Aufsichtsrats
Österreichische Post Aktiengesellschaft Mitglied des Aufsichtsrats
Verbund AG Mitglied des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsmandate in wesentlichen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften1) Funktion

Burgenland Holding Aktiengesellschaft Vorsitzender des Aufsichtsrats
EVN Macedonia AD Vorsitzender des Aufsichtsrats
RAG Austria AG Vorsitzender des Aufsichtsrats
Netz Niederösterreich GmbH Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats
Energie Burgenland AG Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Mitglied des Vorstands

Geboren 1958, Diplom-Ingenieur für Maschinenbau – Betriebswissenschaften. 1993 Eintritt in die EVN; Erstbestellung in den Vorstand mit Wirkung zum 1. Oktober 2017. Ende der laufenden Funktionsperiode: 30. September 2022.

Aufsichtsratsmandate in
wesentlichen, in den
Konzernabschluss
einbezogenen Gesellschaften1)
Funktion
Netz Niederösterreich GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrats
Burgenland Holding Aktiengesellschaft Stellvertreter des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats
Energie Burgenland AG Mitglied des Aufsichtsrats
RAG Austria AG Mitglied des Aufsichtsrats

Arbeitsweise

Der Vorstand der EVN besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Sofern der Aufsichtsrat nicht einen Vorsitzenden des Vorstands oder einen Sprecher des Vorstands ernannt hat, wählt der Vorstand seinen Sprecher. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öentlichen Interesses es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, kapitalmarkt- und unternehmensrechtliche Vorschriften, die Bestimmungen der Satzung, die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand sowie der ÖCGK.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat nach den jeweiligen Anforderungen an die Geschäftsführung die Bildung und Verteilung von Vorstandsbereichen. Ausgewählte Geschäfte sind jedoch der kollegialen Beratung und Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand vorbehalten.

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA verantwortet die Segmente Energie und Südosteuropa sowie die Konzernfunktionen Controlling, Customer Relations, Finanzwesen, Rechnungswesen, Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement, Recht und Public Aairs, Information und Kommunikation sowie Personalwesen.

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer verantwortet die Segmente Erzeugung, Netze und Umwelt sowie die Konzernfunktionen Informationsverarbeitung, Beschaung und Einkauf, Verwaltung und Bauwesen sowie Revision.

1) Über diese Aufsichtsratsfunktionen hinaus steuert der Gesamtvorstand wesentliche Tochterunternehmen anhand eines quartalsweisen Reportings nach Segmenten.

Darüber hinaus hat der Vorstand bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats definiert sind, die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Die dort normierte Berichtspflicht gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage des Gesamtkonzerns sowie Informationen zu wichtigen Belangen einzelner Tochterunternehmen.

Aufsichtsrat

Zusammensetzung

Dem Aufsichtsrat der EVN gehören zum 30. September 2021 zehn von der Hauptversammlung gewählte und fünf vom Betriebsrat entsandte Mitglieder an. Die Kapitalvertreter wurden in der 92. ordentlichen Hauptversammlung am 21. Jänner 2021 bis zu jener Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/25 zu beschließen hat, gewählt.

Dabei wurde auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder sowie auf die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats geachtet. Ebenso wurden Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur sowie die Internationalität der Mitglieder angemessen berücksichtigt.

Unabhängigkeit

Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage der Generalklausel nach C-Regel 53 nachstehende "Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern der EVN AG" festgelegt:

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Für die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats der EVN gelten folgende Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit:

    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
    1. Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Nach C-Regel 54 soll bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 20 % den von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären aufgrund der Satzung entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats mindestens ein gemäß C-Regel 53 unabhängiges Mitglied angehören, das nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder dessen Interessen vertritt. Bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 50 % sollen mindestens zwei Mitglieder dem Aufsichtsrat angehören, die diese Kriterien erfüllen. Die EVN weist einen Streubesitz von 20,6 % (inkl. 0,9 % eigene Aktien) aus. Neun Mitglieder (90 %) des Aufsichtsrats gelten als unabhängig nach C-Regel 53, sieben Mitglieder (70 %) nach C-Regel 54.

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 30. September 2021

Kapitalvertreter Erstbestellung1) Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in
in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften2)
Unabhängigkeit
C-Regel 533)
Unabhängigkeit
C-Regel 544)
Diversitäts
faktoren5)
Präsidentin
Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vorsitzende
21.01.2016 Vorsitzende des Vorstands der Casinos Austria Aktiengesellschaft;
Geschäftsführerin der Österreichischen Lotterien Gesellschaft
m.b.H.; Generalrätin der Oesterreichischen Nationalbank
Ja Ja Weiblich
geb. 1962
Österreich
Erster Vizepräsident
Dr. Norbert Griesmayr
Erster Stellvertreter
12.01.2001 Vorsitzender des Vorstands der Hutschinski Privatstiftung;
Mitglied des Vorstands der Privatstiftung zur Verwaltung von An
teilsrechten; Geschäftsführer der Alma-Kano Gesellschaft m.b.H.;
Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der BauWelt Han
dels-Aktiengesellschaft, der Collegialität Versicherungsverein
Privatstiftung sowie der JLP Health GmbH; Mitglied des Aufsichts
rats der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft; Mitglied des Auf
sichtsrats der Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft
Nein Nein Männlich
geb. 1957
Österreich
Zweiter Vizepräsident
Mag. Willi Stiowicek
Zweiter Stellvertreter
15.01.2009 Mitglied des Aufsichtsrats der NÖ.Regional.GmbH; vormals Leiter
der Präsidiale des Magistrats der Landeshauptstadt St. Pölten
Ja Ja Männlich
geb. 1956
Österreich
Mag. Georg Bartmann
(ab 21.01.2021)
21.01.2021 Leiter der Abteilung Finanzen und der Gruppe Finanzen des Amts
der Niederösterreichischen Landesregierung; Geschäftsführer der
NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, der NÖ Holding GmbH,
der NÖ BET GmbH sowie der NÖ Immobilien Holding GmbH;
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Land Niederösterreich Finanz
und Beteiligungsmanagement GmbH und der tecnet equity
NÖ Technologiebeteiligungs-Invest GmbH; Stellvertreter des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Breitband Holding GmbH,
der EBG MedAustron GmbH sowie der N.vest Unternehmens
finanzierungen des Landes Niederösterreich GmbH; Mitglied des
Aufsichtsrats der NÖ Landesgesundheitsagentur
Ja Nein Männlich
geb. 1965
Österreich
Dr. Gustav Dressler
(ab 21.01.2021)
21.01.2021 Vorstand der Caressa Privatstiftung; Beteiligung an
METAGRO Edelstahltechnik AG
Ja Ja Männlich
geb. 1954
Österreich
Mag. Philipp Gruber 21.01.2016 Verwaltungsjurist; Obmann des Vereins Akademie 2.1; Vorstands
vorsitzender der Business Messen Wiener Neustadt Genossen
schaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit
beschränkter Haftung; Stadtrat Wiener Neustadt
Ja Ja Männlich
geb. 1979
Österreich
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA
(ab 21.01.2021)
21.01.2021 Sektionsleiterin für Forstwirtschaft und Nachhaltigkeit im Bundes
ministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT);
Obfrau des Vereins zur Förderung des Forstwesens
Ja Ja Weiblich
geb. 1958
Österreich
Dipl.-Ing. Angela Stransky 16.01.2014 Prokuristin der ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH;
Geschäftsführerin der Breitband Holding GmbH; Mitglied des
Aufsichtsrats der riz up Niederösterreichs Gründeragentur GmbH
Ja Ja Weiblich
geb. 1960
Österreich
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
(ab 21.01.2021)
21.01.2021 Generaldirektor-Stellvertreter der WIENER STADTWERKE GmbH;
Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE Planvermögen GmbH;
Vorsitzender des Aufsichtsrats der WIEN ENERGIE GmbH, der
WIENER NETZE GmbH sowie der B&F Wien – Bestattung und Fried
höfe GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der VERBUND AG und der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Ja Nein Männlich
geb. 1966
Österreich
Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka 21.01.2016 Ao. Univ.-Prof. am Institut für Verkehrswesen an der Universität
für Bodenkultur Wien; unbeschränkt haftender Gesellschafter der
Zibuschka Regional Consulting OG
Ja Ja Männlich
geb. 1950
Österreich
Ausgeschiedene
Kapitalvertreter6)
Kommerzialrat Dieter Lutz
(bis 21.01.2021)
12.01.2006 Gesellschafter der IMMRE-LUTZ GmbH in Liqu. Nein Ja Männlich
geb. 1954
Österreich
Dr. Reinhard Meißl
(bis 21.01.2021)
12.01.2006 Vormals Leiter der Gruppe Finanzen des Amts der
Niederösterreichischen Landesregierung
Nein Nein Männlich
geb. 1959
Österreich
Mag. Susanne Scharnhorst
(bis 21.01.2021)
21.01.2016 Unternehmensberaterin; Leiterin Personal und Recht der TOG
(Theater- und Orchester GmbH des Landes Oberösterreich)
Ja Ja Weiblich
geb. 1961
Österreich
Dr. Johannes Zügel
(bis 21.01.2021)
19.01.2017 Leiter Beteiligungsmanagement bei der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG
Ja Ja Männlich
geb. 1966
Deutschland
Arbeitnehmervertreter
Ing. Paul Hofer 01.04.2007 Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der EVN Gruppe;
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe; Vorsitzen
der des Zentralbetriebsrats der EVN AG; Mitglied des Aufsichtsrats
der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft
n. a. n. a. Männlich
geb. 1960
Österreich
Uwe Mitter 14.05.2019 Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH;
Mitglied des Aufsichtsrats der Netz Niederösterreich GmbH; Stellver
tretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe
n. a. n. a. Männlich
geb. 1971
Österreich
Dipl.-Ing. Irene Pugl 14.05.2019 Vorsitzende des Betriebsrats der EVN Business Service GmbH;
Stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der
EVN Gruppe
n. a. n. a. Weiblich
geb. 1975
Österreich
Friedrich Bußlehner 01.01.2016 Stellvertretender Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz
Niederösterreich GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der Netz
Niederösterreich GmbH
n. a. n. a. Männlich
geb. 1962
Österreich
Mag. Dr. Monika Fraißl 01.07.2013 Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Netz
Niederösterreich GmbH (Direktion)
n. a. n. a. Weiblich
geb. 1973
Österreich

1) Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung,

die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/25 zu beschließen hat.

2) Einschließlich sonstiger wesentlicher Funktionen

3) Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand

4) Unabhängigkeitskriterium: keine Vertretung der Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung von mehr als 10 %

5) Beinhalten Geschlecht, Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit

6) Angaben zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat

Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitglie-

dern (L-Regel 48): Die EVN hat einen Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH und der WIENER STADTWERKE GmbH abgeschlossen. Gegenstand dieses Vertrags ist die Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses der EVN an die Vertragspartner. Ein Entgelt wurde nicht vereinbart; die EVN zahlt auf Basis des zugerechneten steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage an ihre Vertragspartner. Alle Vertragspartner partizipieren wechselseitig und abhängig vom jeweiligen eigenen steuerlichen Ergebnis anteilig an positiven steuerlichen Eekten. Da einerseits das Aufsichtsratsmitglied Mag. Georg Bartmann an der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH und andererseits das Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Ing. Peter Weinelt an der WIENER STADTWERKE GmbH ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, wurde vor Abschluss des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Daran haben diese beiden Aufsichtsratsmitglieder nicht mitgewirkt.

Die Gesellschaft hat kein wesentliches Geschäft mit nahestehenden Unternehmen oder Personen nach § 95a AktG abgeschlossen.

Arbeitsweise

Der Aufsichtsrat wird von einer Vorsitzenden und zwei Stellvertretern der Vorsitzenden geleitet. Die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat enthalten einen Katalog aufsichtsratspflichtiger Geschäfte.

Vorstand und Aufsichtsrat kommunizieren im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen

schriftlich. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und der Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.

Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in sechs Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Er hat die Tätigkeit des Vorstands überwacht, dessen Berichte entgegengenommen und neben den jährlich wiederkehrenden Beschlussgegenständen zum Jahresabschluss und dem Budget eine Reihe von aufsichtsratspflichtigen Angelegenheiten behandelt. In diesem Zusammenhang sind die Verabschiedung einer neuen Strategie einschließlich einer Klimainitiative auf Basis von Science Based Targets, die Einrichtung eines Nachhaltigkeitsbeirats, der Abschluss eines Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags, der Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt Walsum 10 sowie eine Reihe von operativen Geschäftsfällen, insbesondere im Bereich der Wasser- und Wärmeversorgung, hervorzuheben.

Zusätzlich zu den formellen Sitzungen des Aufsichtsrats finden für die Mitglieder des Aufsichtsrats begleitende fakultative Schulungsund Informationsveranstaltungen statt.

Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 98,89 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.

Evaluierung der Tätigkeit des Aufsichtsrats

Gemäß C-Regel 36 hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit anhand eines umfangreichen schriftlichen Fragebogens vorgenommen, der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats beantwortet wurde. Das Ergebnis wurde danach im Plenum erörtert.

Der Aufsichtsrat hat sich mit möglichen Interessenkollisionen von Aufsichtsratsmitgliedern befasst und entsprechende Maßnahmen gesetzt.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht seinen Ausschüssen zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes, des ÖCGK und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss, einen Arbeitsausschuss, einen Nominierungsausschuss sowie einen Vergütungsausschuss eingerichtet, die sich jeweils aus zumindest drei gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats und der jeweils gesetzlich vorgegebenen Anzahl an Arbeitnehmervertretern zusammensetzen:

Arbeitsausschuss

Name Funktion
Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende
Dr. Norbert Griesmayr Mitglied
Mag. Willi Stiowicek Mitglied
Dr. Reinhard Meißl
(bis 21.01.2021)
Mitglied
Mag. Georg Bartmann
(ab 21.01.2021)
Mitglied
Ing. Paul Hofer Arbeitnehmervertreter
Uwe Mitter Arbeitnehmervertreter

Der Arbeitsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, ihren beiden Stellvertretern, allfälligen weiteren gewählten Mitgliedern sowie den gemäß § 110 Abs. 4 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern zusammen.

Der Arbeitsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihm vom Gesamtaufsichtsrat übertragen werden. In dringenden Fällen ist er zudem ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats Beschlüsse zu bestimmten Geschäften zu fassen. Weiters ist er für alle anderen Angelegenheiten zuständig, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass im Gesamtaufsichtsrat, nicht jedoch im Arbeitsausschuss, Interessenkonflikte auftreten könnten.

Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist im Berichtsjahr zu drei Sitzungen zusammengetreten. Dabei hat er Projekte aus der Stromvermarktung und der Wärmeversorgung sowie einen Beteiligungserwerb behandelt.

Vergütungsausschuss Name Funktion Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende; Vergütungsexpertin Dr. Norbert Griesmayr Mitglied Mag. Willi Stiowicek Mitglied

Der Vergütungsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die auch den Vorsitz im Vergütungsausschuss führt, und ihren beiden Stellvertretern sowie erforderlichenfalls einem weiteren Mitglied, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt, zusammen. Dem Vergütungsausschuss gehören überwiegend unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats an.

Ihm obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Der Vergütungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Aushandlung, den Inhalt, den Abschluss, die Umsetzung und allenfalls die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und beachtet dabei die einschlägigen Regeln des ÖCGK. Er erstellt jährlich den Entwurf des Berichts über die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder und überprüft zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr diese Vergütungspolitik. Sofern er es für notwendig erachtet, erteilt er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Vergütungspolitik.

In den Fällen, in denen der Vergütungsausschuss einen Berater in Anspruch nimmt, hat er sichergestellt, dass dieser und Personen, die mit ihm in einem Netzwerk (§ 271b UGB) tätig sind, nicht gleichzeitig den Vorstand oder eines seiner Mitglieder in Vergütungsfragen beraten oder in den letzten zwei Jahren beraten haben.

Der Vergütungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2020/21 zu zwei Sitzungen zusammengekommen. Gegenstand der Beschlüsse waren insbesondere die Zielfestsetzung für die variable Vergütung des Vorstands und die Feststellung der jeweiligen Zielerreichung, die Erstellung eines Vergütungsberichts über die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der EVN, Berichte zu Vergütungsfragen sowie eine Vertragsanpassung.

Nominierungsausschuss

Name Funktion
Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende
Dr. Norbert Griesmayr Mitglied
Mag. Willi Stiowicek Mitglied
Dr. Reinhard Meißl
(bis 21.01.2021)
Mitglied
Mag. Georg Bartmann
(ab 21.01.2021)
Mitglied
Ing. Paul Hofer Arbeitnehmervertreter
Uwe Mitter Arbeitnehmervertreter

Der Nominierungsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren gewählten Mitgliedern sowie den gemäß § 110 Abs. 4 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern zusammen.

Der Nominierungsausschuss bereitet die Ausschreibung von Vorstandsmandaten nach dem Stellenbesetzungsgesetz vor, sichtet die Bewerbungen und wickelt den Bewerbungsprozess ab. Hierfür kann er Berater zu seiner Unterstützung und zur Evaluierung der Bewerbungen einsetzen. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender oder neu zu bestellender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Er kann auch für frei werdende oder neu zu bestellende Mandate im Aufsichtsrat Vorschläge unterbreiten. Der Nominierungsausschuss tritt nach Bedarf zusammen.

Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2020/21 zu einer Sitzung zusammengekommen, die die Wahlen in den Aufsichtsrat zum Gegenstand hatte.

Prüfungsausschuss
Name Funktion
Mag. Georg Bartmann Vorsitzender1),
(ab 21.01.2021) Finanzexperte1)
Dr. Norbert Griesmayr Vorsitzender2)
Mag. Bettina Glatz-Kremsner Mitglied
Mag. Willi Stiowicek Mitglied
Dr. Reinhard Meißl (bis 21.01.2021) Mitglied; Finanzexperte2)
Ing. Paul Hofer Arbeitnehmervertreter
Uwe Mitter Arbeitnehmervertreter
1) Ab 21.01.2021

2) Bis 21.01.2021

Der Prüfungsausschuss hat folgende Aufgaben:

• die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;

  • • die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
  • • die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
  • • die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
  • • die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
  • • die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, der nichtfinanziellen Erklärung (§ 243b UGB) sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  • • gegebenenfalls die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts (§ 267a UGB) sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  • • die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).

Der Prüfungsausschuss verfügt über den vom Gesetz geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind durch ihre Berufserfahrung, insbesondere durch ihre großteils langjährige Tätigkeit im Aufsichtsrat, in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Geschäftsjahr 2020/21 zweimal und befasste sich dabei mit allen ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, vor allem mit der Vorbereitung des Konzern- und des Jahresabschlusses zum 30. September 2020 samt Berichten, dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und mit dem internen Kontroll-, Revisions-, Risiko- und Compliance-Management-System. Weiters hat er den Bericht über die Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer entgegengenommen. Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis und genehmigte Non-Audit Services durch den Abschlussprüfer. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss im Umlaufweg eine Non-Audit Bewertungsleistung mit unwesentlicher Auswirkung auf den Abschluss durch den zukünftigen Abschlussprüfer genehmigt.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Diversitätskonzept1)

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Chancen zu bieten, ist ein zentraler Grundsatz der EVN Gruppe. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Eektivität und Innovationskraft verfügen als geschlechtermäßig homogen zusammengesetzte Gruppen.

In der EVN Gruppe belief sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2020/21 auf 23,0 %; der Anteil von Frauen, die als Geschäftsführerinnen fungieren oder denen die Prokura verliehen wurde, betrug in diesem Zeitraum rund 10,5 %. Mit dem Programm "Frauen@EVN" ist die EVN bestrebt, im Führungskreis das bestmögliche Maß an Diversität zu erreichen und den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen. Anhand zahlreicher Initiativen sollen Rahmenbedingungen geschaen werden, die es Frauen ermöglichen, je nach Qualifikation und Fähigkeit verantwortungsvolle Aufgaben in Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen.

Aktuell sind konzernweit zwölf Mitarbeiterinnen im Rahmen einer Projektleiterkarriere mit der Leitung von Projekten betraut. An speziellen Führungskräfteentwicklungsprogrammen nehmen stets mehr weibliche Nachwuchskräfte teil, als es dem aktuellen Frauenanteil entspricht.

Zudem setzt die EVN schon seit Langem Maßnahmen, die Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern sollen. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, eine individuelle Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz, Ferienbetreuung, Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Karenz sowie ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das auch karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oensteht. Ergänzt wird dieses Angebot durch die allgemeine Möglichkeit, aus unterschiedlichen Varianten für die Arbeit im Homeo¶ce zu wählen. Mittelfristig strebt die EVN einen Frauenanteil an, der die aktuelle Ausbildungsstruktur von Frauen berufsgruppenspezifisch widerspiegelt.

In Österreich sind laut Gleichbehandlungsgesetz die Arbeitgeber ab einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Für die betroenen Gesellschaften wurde der Einkommensbericht laut § 11a Gleichbehandlungsgesetz dem Zentralbetriebsrat wie im Gesetz vorgesehen übermittelt bzw. oengelegt.

Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungsund Aufsichtsorgane des Unternehmens.

Im Vorstand der EVN sind derzeit keine Frauen vertreten. Bestellungen erfolgen nach einer Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz.

Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genommen. Besonderes Augenmerk gilt hier der Diversität hinsichtlich der Vertretung beider Geschlechter, einer ausgewogenen Altersstruktur sowie der Internationalität der Mitglieder.

Auch nach der Wahl in der 92. ordentlichen Hauptversammlung im Jänner 2021 verfügt der Aufsichtsrat der EVN sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und technischen Bereich. Dabei wurde auch auf eine Balance zwischen Kontinuität und Erneuerung geachtet: Vier von zehn Kapitalvertretern wurden erstmals in das Gremium gewählt.

Dem Aufsichtsrat der EVN gehörten im Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt fünf Frauen an, davon drei Kapitalvertreterinnen und zwei Arbeitnehmervertreterinnen; seit 2016 ist Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende des Aufsichtsrats. Darüber hinaus ist sie in vier Ausschüssen des Aufsichtsrats vertreten und fungiert in drei dieser Ausschüsse als Vorsitzende. Der Frauenanteil lag damit im Gesamtaufsichtsrat bei 33,3 %. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats der EVN entspricht sowohl bei Gesamtbetrachtung als auch bei getrennter Betrachtung von Kapitalvertretern und Belegschaftsvertretern dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat, das für börsenotierte Kapitalgesellschaften mit einer bestimmten Mindestzahl an Aufsichtsratsmitgliedern sowie Arbeitnehmern für beide Geschlechter eine Mindestquote von 30 % im Aufsichtsrat vorsieht. Derzeit ist die Quote von 30 % im Aufsichtsrat der EVN insgesamt zu erfüllen.

Die Aufsichtsratsmitglieder sind zwischen 42 und 71 Jahre alt, der Durchschnitt liegt bei 57,8 Jahren.

1) § 243c Abs. 2 Z. 2 und 3 UGB

Externe Evaluierung

Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance-Bericht zu berichten.

Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptversammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche Stelle – eine Prüfung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts erfolgt ist und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließenden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4 lit. g AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die EVN die Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit der Evaluierung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2020/21 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt.

Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH hat diesen konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2020/21 der EVN im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wurde. Diesen Bericht über die Beachtung des ÖCGK finden Sie unter www.investor.evn.at. Die Evaluierung hat ergeben, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2020/21 mit zwei begründeten Ausnahmen eingehalten hat.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichten Sachverhalten ergeben.

Maria Enzersdorf, am 24. November 2021

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied und Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Konzernlagebericht

Energiepolitisches Umfeld

Europäische Energie- und Klimapolitik

Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission unter dem Titel "Fit for 55" ein umfassendes Legislativpaket für den Energiebereich vorgelegt, ein weiterer Teil für die Dekarbonisierung im Gasbereich wurde für Dezember 2021 angekündigt. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu transformieren.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun die vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Aufgrund der zu erwartenden schwierigen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission ist ein Abschluss nicht vor 2023 zu erwarten. Die für die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten Inhalte sind:

  • • Richtlinie über erneuerbare Energien, die u a eine Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der Europäischen Union auf 40 % bis 2030 vorsieht
  • • Emissionshandels-Richtlinie enthält u a den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO2-Emissionszertifikate zu reduzieren
  • • Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor vorsieht
  • • Energieeİzienz-Richtlinie, die u a ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energieverbrauch festlegen soll
  • • ´berarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie Brennstoıe sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung besteuert werden

Die Europäische Union überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier werden künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoİnfrastruktur sowie für CO2-Abscheidung und -Speicherung erwartet.

Energiepreisentwicklung

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 eine "Toolbox" für Maßnahmen präsentiert, mit denen die Mitgliedsstaaten Verbraucher und Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise potenziell entlasten können Die genannten kurzfristigen Instrumente umfassen z B eine Notfall-Einkommensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen sowie temporäre Senkungen von Steuern und Abgaben. Auf Vorschlag einzelner Mitgliedsstaaten sollen auch längerfristige Maßnahmen zur Preisstabilisierung evaluiert werden, so z B die Erweiterung der Energiespeicherkapazitäten oder die gemeinschaftliche Beschaıung von Gasreserven

Österreichische Energie- und Klimaziele

In sterreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden.

Am -uli beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichischen Energieund Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 7Wh auf Biomasse entfallen

Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoı oder synthetisches Gas Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis auf 5 7Wh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.

Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu erwarten. In Kombination mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den All-Electricity-Ansatz E-Mobilität, Wärmepumpen etc? wird dies zu einer höheren Belastung der Stromnetze durch den 7ransport steigender und volatiler Einspeisemengen führen. Die EVN antwortet darauf mit umfangreichen Investitionen in ihre Netzinfrastruktur.

Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat wartet die österreichische Elektrizitätswirtschaft nun auf Verordnungen zu rund 30 Themenbereichen, die von unterschiedlichen Ministerien ausgearbeitet werden müssen und die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist derzeit die beihilfenrechtliche Notifizierung des EAG durch die Europäische Kommission, die in einigen Punkten jedoch bereits Änderungsbedarf angemerkt hat Um die im EAG enthaltenen Fördermechanismen beihilfenrechtskonform zu gestalten, bedarf es voraussichtlich eines neuerlichen Beschlusses im Nationalrat

Regulatorisches Umfeld Österreich

Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich GmbH Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden

Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis Regulatory Asset Base? des Netzbetreibers sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode. Diese beträgt in Österreich fünf Jahre.

Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Erdgas-Verteilnetz am 1. Jänner 2018 bzw. für das Strom-Verteilnetz am 1. Jänner hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, diıerenzierte dabei jedoch erstmals nach der Eİzienz von Netzbetreibern sowie zwischen Bestands- bzw Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Eİzienzsteigerungen zu schaıen Dadurch profitieren Netzbetreiber mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.

Bulgarien

In Bulgarien befinden sich seit 2ktober ŝ wie zuvor schon die Industriekunden ŝ nun auch die Gewerbekunden im freien Markt Als Anbieter für die Kunden im liberalisierten Marktsegment fungiert die EVN Trading SEE. Die Haushaltskunden sind weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN Bulgaria EC versorgt, die auch als Supplier of Last Resort jene Kunden versorgt, die keinen anderen Anbieter wählen oder vom gewählten Anbieter unverschuldet keinen Strom beziehen können Der Energieverkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaıung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen

Per 1. Juli 2021 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Strompreise für Haushaltskunden um durchschnittlich , Vorjahr Erhöhung um durchschnittlich 4,2 % per 1. Juli 2020).

Mit -uli begann in Bulgarien die neue dreijährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik für das Stromnetz ist eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base? umfasst Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen einschließt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug.

Nordmazedonien

In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den Netzbetrieb im regulierten Marktsegment verantwortet die Elektrodistribucija D22EL, während die Belieferung der Kunden im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje D22EL obliegt Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home D22 auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre.

Per 1. Juli 2021 hat der nordmazedonische Regulator die Strompreise für Haushaltskunden der EVN Home D22 ŝ bei gleichzeitiger temporärer Reduktion der Umsatzsteuer auf Energie um Prozentpunkte ŝ um rund , erhöht Vorjahr Erhöhung um durchschnittlich 7,4 % per 1. August 2020).

Mit -uli begann für das Stromnetz eine neue, dreijährige Regulierungsperiode, die eine Verbesserung bei der Anerkennung der operativen Kosten brachte Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis Regulatory Asset Base? umfasst

Kroatien

Im Jahr 2021 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskunden beinahe vollständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industriekunden hingegen ist schon seit geöınet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen Gaslieferanten geprägt. Mit 1. Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung in Kroatien. Deutliche Schwankungen der Gaspreise während der Berichtsperiode und dadurch ausgelöste

Änderungen in der Angebotsstruktur von Lieferanten lassen weitere Konsolidierungen auf dem kroatischen Gasmarkt erwarten.

Wirtschaftliches Umfeld

Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr in einzelnen Monaten dramatische Einbrüche der Weltwirtschaft, und auch die aktuelle Wirtschaftslage sowie der wirtschaftliche Ausblick sind weiterhin von der Pandemie geprägt Die Weltkonjunktur schrumpfte in der ersten Hälfte deutlich, legte seither jedoch wieder kräftig zu. Vor allem in den Industrieländern führten die Lockerungen der Coronamaßnahmen zu einer kräftigen Erholung. Unterstützt wurde diese Entwicklung nicht zuletzt durch die expansive Geldpolitik vieler Notenbanken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt dadurch schon über dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies gilt gleichermaßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem Einbruch der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr 2020 dürfte das reale BIP um rund , und im Folgejahr um bis zu 4,5 % wachsen.

Die österreichische Wirtschaft nahm nach dem coronabedingten Einbruch um bis zu 6,7 % im Jahr 2020 seit dem zweiten Quartal 2021 wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur Jahresmitte wieder das Vorkrisenniveau. Getragen war diese Entwicklung insbesondere von den signifikanten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen und von der internationalen Konjunkturerholung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaßnahmen angekurbelte Privatkonsum könnte zu einem weiteren Treiber des Wachstums werden. Dämpfend wirken hingegen die aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen Preissteigerungen sowie die weiterhin bestehende Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte die Wirtschaftsleistung in Österreich im laufenden Jahr zwischen 3,8 % und 4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 4,5 % und 4,9 % gerechnet.

Der Ausbruch der Covid--Pandemie führte auch in Bulgarien zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um bis zu 4,4 %. Spätestens mit dem zweiten Quartal 2021 setzte allerdings wieder eine Erholung ein. Die Gründe dafür liegen einerseits in der insgesamt positiven Entwicklung des europäischen Binnenmarkts Andererseits stieg die Beschäftigung im Land selbst und mit ihr der private Konsum 2bwohl die Impfquote in Bulgarien im europäischen Vergleich sehr niedrig ist und die coronabedingten Einschränkungen zuletzt wieder verschärft wurden, rechnen führende Institute mit einer Fortsetzung der konjunkturellen Erholung Für das laufende -ahr erwarten sie einen Anstieg des BIP zwischen , und , , für das Jahr 2022 eine Zunahme zwischen 3,3 % und 4,3 %.

Kroatien wurde 2020 nicht nur von der Covid-19-Pandemie, sondern auch von zwei verheerenden Erdbeben getroıen In Summe führte dies zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung um 8,0 %. Die Wirtschaft des Landes erholte sich seither jedoch schneller, als dies noch zu Jahresanfang 2021 erwartet worden war. Dazu trug die robuste Auslandsnachfrage nach kroatischen Gütern ebenso bei wie der Tourismus. Gleichzeitig wuchsen die Investitionen und ŝ dank der günstigen Entwicklung des Arbeitsmarkts ŝ auch der private Konsum kräftig Die BIP-Wachstumsprognose für das Jahr 2021 beläuft sich auf 6,3 % bis 8,1 %. Für das Jahr 2022 wird mit einem Plus zwischen 4,3 % und 5,8 % gerechnet.

Auch die Republik Nordmazedonien wurde schwer von Covid-19 getroıen und musste einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 4,5 % hinnehmen. Die anfänglichen Schwierigkeiten bei der Beschaıung von Impfstoı konnten mittlerweile jedoch überwunden werden. Mittelfristig dürfte das Wirtschaftswachstum in Nordmazedonien auch durch die Beschleunigung der Strukturrefor-

BIP-Wachstum % 2022f 2021e 2020 2019 2018
EU-281) 2)5) 4,3 bis 4,5 4,8 bis 5,0 –6,3 bis –6,4 1,5 1,9
Österreich1) 2) 3) 5) 4,5 bis 4,9 3,8 bis 4,5 –6,2 bis –6,7 1,5 2,6
Bulgarien1)2)4) 3,3 bis 4,3 2,6 bis 4,3 –4,2 bis –4,4 3,7 3,1
Kroatien1)2)5) 4,3 bis 5,8 6,3 bis 8,1 –8,0 2,9 2,8
Nordmazedonien4) 5) 3,5 bis 4,2 3,6 bis 4,0 –4,5 3,2 2,9

1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2021", EU-Kommission, November 2021

2) Quelle: "Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2021 –2022", IHS, Oktober 2021

3) Quelle: "Prognose für 2021 und 2022: Vierte COVID-19-Welle bremst kräftigen Aufschwung", WIFO, Oktober 2021

4) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2021

5) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2021

men in Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft wieder anziehen. Die Region wird darüber hinaus von dem kürzlich verabschiedeten Wirtschafts- und Investitionsplan der EU profitieren, der Finanzmittel zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit bereitstellt und damit integratives Wachstum sowie einen grünen und digitalen Wandel fördert Für wird eine Erholung der Konjunktur zwischen , und , prognostiziert, im darauıolgenden -ahr soll die nordmazedonische Wirtschaft um 3,5 % bis 4,2 % wachsen.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.

Das Geschäftsjahr war in allen drei Kernmärkten der EVN von deutlich niedrigeren 7emperaturen geprägt als das Vorjahr Die Heizgradsumme ŝ sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf ŝ lag in sterreich um , Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau und um , Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt Auch in Bulgarien und Nordmazedonien überstieg sie das Vorjahresniveau jeweils deutlich Plus , Prozentpunkte bzw , Prozentpunkte? In Bulgarien lag die Heizgradsumme damit leicht unter dem langjährigen Durchschnitt, in Nordmazedonien leicht darüber.

Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg in sterreich mit einem Plus von , und in Nordmazedonien mit einem Zuwachs von 39,4 % markant an. In Bulgarien blieb sie hingegen fast unverändert auf dem Niveau des Vorjahres

Der durchschnittliche EE;-Börsepreis für Erdgas verdreifachte sich in der Berichtsperiode von zuvor , Euro pro MWh nahezu auf 26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line auf die generell höhere Nachfrage nach Erdgas sowie auf niedrige Gasspeicherstände in Europa und das erneute Anspringen der Konjunktur nach den Covid--bedingten Nachfragerückgängen im Vorjahr, vor allem im asiatischen Raum Die Verknappung bei Erd-

Energiewirtschaftliches Umfeld –
Kennzahlen
2020/21 2019/20
Heizungsbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 110,1 95,5
Bulgarien 97,9 83,9
Nordmazedonien 101,6 88,7
Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 72,7 58,9
Bulgarien 107,2 105,4
Nordmazedonien 138,8 99,4
Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EURBarrel 50,4 41,6
Erdgas – NCG2) EURMWh 26,2 9,1
Steinkohle – API#23) EURt 76,9 44,6
CO2-Emissionszertifikate EURt 40,7 24,0
Strom – EPEX Spotmarkt4)
Grundlaststrom EURMWh 64,9 32,5
Spitzenlaststrom EURMWh 75,2 38,7

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.

2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)

3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)

4) EPEX Spot – European Power Exchange

gas sowie die starke Nachfrage aus China aufgrund von Dürren und Lieferengpässe führten auch bei Steinkohle im Jahresvergleich zu einem Preisanstieg um 72,5 % auf durchschnittlich 76,9 Euro pro Tonne. Eine ähnliche Entwicklung zeigte der durchschnittliche Preis für CO2-Emissionszertifikate ŝ mit , Euro pro 7onne lag er im Geschäftsjahr um fast über dem Vorjahreswert

Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO2-Zertifikate wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch aufgrund des ungünstigen Winddargebots mit durchschnittlich 64,9 Euro pro MWh bzw. 75,2 Euro pro MWh auf fast doppelt so hohem Niveau wie im Vergleichszeitraum. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung auf dem Terminmarkt: Die durchschnittlichen Preise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen hier mit Stichtag 30. September 2021 mit 150,0 Euro pro MWh bzw. 180,5 Euro pro MWh um das Dreieinhalbfache über dem Vergleichswert des Vorjahres

Geschäftsentwicklung

Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert

Siehe auch Seite 178f

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die bereits seit 2020 anhaltende Covid-19-Pandemie veranlasste Regierungen weltweit, Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen, die zu unterschiedlichen Auswirkungen in den Unternehmen führten. Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr beschrieben

• Das für den Projektstart des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait erforderliche Closing erfolgte coronabedingt erst Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre Aufgrund weiterer pandemiebedingter Lockdowns in Kuwait im Geschäftsjahr und damit verbundener Einreisebeschränkungen kam es zu weiteren Verschiebungen erwarteter Ergebnisbeiträge in die Folgeperioden.

  • • Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS B555 auf Basis regional diıerenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Dank der in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen kam es für die EVN bisher nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kunden. Nach Ausklingen der staatlichen Maßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und einen entsprechenden Anstieg an Forderungsausfällen. In Vorbereitung darauf hat die EVN Gruppe über die Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr eine um , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 59. Risikomanagement).
  • • Im Geschäftsjahr hatten die infolge der Covid-- Pandemie gestiegenen Länderrisikoprämien zu höheren Diskontierungssätzen und zunächst zu Wertminderungen geführt. Mittlerweile sind die Länderrisikoprämien im Vergleich zu den Werten zu Beginn der Pandemie wieder stark gesunken Dies führte zu Wertaufholungen im Geschäftsjahr siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte sowie 35. Sachanlagen).
  • • Einen weiteren Eıekt hatte die Covid--Krise zu Beginn auf die Marktwerte der Wertpapiere im R138-Fonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste zu Beginn des Geschäftsjahres konnten nach einer zwischenzeitlichen Erholung an den Wertpapierbörsen wieder aufgeholt werden

Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie auch im Vorjahr nur punktuell beeinträchtigte Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kundenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen

Der weitere Verlauf der Coronakrise sowie ein Anstieg der allgemeinen Unsicherheit könnten über die künftige Entwicklung der Strom- und Primärenergiepreise sowie der Kapitalkosten jedoch zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Highlights 2020/21

  • • Konzernergebnis über Vorjahresniveau
  • • Unbare Einmaleffekte durch Wertaufholungen bei in der Vergangenheit wertgeminderten at Equity einbezogenen Unternehmen
  • • 2perative Ergebnisverbesserung sowie positive Bewertungseffekte bei der EVN KG
  • • Höherer Ergebnisbeitrag des internationalen Projektgeschäfts durch Baubeginn beim Abwasserprojekt in Kuwait
  • • Endgültiger Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle Verkauf der -Beteiligung am Kraftwerk Walsum

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr auf 2.394,9 Mio. Euro und verzeichneten damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um , Zurückzuführen war dies vor allem auf das internationale Projektgeschäft und hier auf das im Sommer gestartete Abwasserprojekt in Kuwait Zuwächse

ergaben sich zudem im Energievertrieb in Südosteuropa sowie im Netzbetrieb: Neben der kühleren Witterung in allen drei Kernmärkten wirkten sich hier die per 1. Jänner 2021 von der E-Control in sterreich festgelegten höheren Netznutzungsentgelte positiv aus Höhere Umsatzerlöse waren zudem dank der gestiegenen Stromerzeugung sowie höherer Strompreise zu verzeichnen Gegenläufig dazu wirkten geringere Bewertungseıekte aus Absicherungsgeschäften für die Stromerzeugung.

Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum , Mio Euro Vorjahr Mio Euro? Sein Anteil am Gesamtumsatz erhöhte sich damit von 5, im Vorjahr auf 5, im Geschäftsjahr

Der bei den sonstigen betrieblichen Erträgen verzeichnete Anstieg auf 5, Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? ist großteils Eıekten im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10 geschuldet: Bereits im ersten 4uartal waren hier ein Baukostenzuschuss aufgelöst sowie ein 7eil einer Ausgleichszahlung aus der ´bernahme eines zusätzlichen Strombezugsrechts erfolgswirksam abgebildet worden Zu einer weiteren Erhöhung dieser Position führte die zum 30. September 2021 erfolgte Veräußerung der -Beteiligung an diesem Kraftwerk

Der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger nahm um 19,9 % auf 1.064,7 Mio. Euro zu. Wesentliche Faktoren für diese Entwicklung waren gestiegene Energiebeschaıungskosten in Südosteuropa und bei der EVN Wärme, der durch die höhere thermische Erzeugung gestiegene Primärenergieeinsatz sowie gestiegene Großhandelspreise Aufwandsmindernd wirkten hingegen Eıekte aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften

Getrieben durch die Entwicklungen im internationalen Projektgeschäft stiegen die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand um 60,7 % auf 509,2 Mio. Euro an.

Mit , Mio Euro lag der Personalaufwand im Berichtszeitraum um , über dem Vorjahresniveau Neben kollektivvertraglichen Anpassungen beruhte dies u. a. auf der Aufnahme zusätzlicher Mitarbeiter für das Abwasserprojekt in Kuwait Der durchschnittliche Personalstand der EVN betrug im Berichtszeitraum Mitarbeiter Vorjahr Mitarbeiter

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 113,0 Mio. Euro um 6,7 % unter Vorjahresniveau Einer der Gründe für diesen Rückgang waren geringere Forderungswertberichtigungen in Nordmazedonien.

65,0 66,1

94,8 69,6

42,9

61,4

182,2

166,6

43,8 53,9

26,5

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich auf 239,6 Mio. Euro (Vorjahr , Mio Euro?, wesentlich getrieben von einer operativen Ergebnisverbesserung sowie Bewertungseıekten aus Absicherungsgeschäften bei der EVN KG. Zudem standen bei der Verbund Innkraftwerke GmbH und beim Wasserkraftwerk Ashta den im Vorjahr erforderlichen Wertminderungen , Mio Euro bzw 4,9 Mio. Euro) heuer Wertaufholungen von 25,3 Mio. Euro bzw. 23,8 Mio. Euro entgegen. Die Gründe dafür waren bei der Verbund Innkraftwerke GmbH die gestiegenen Stromhandelspreise auf dem Terminmarkt sowie beim Wasserkraftwerk Ashta die nach dem Covid-19-bedingten Anstieg nun wieder gesunkene Länderrisikoprämie. Während die EnergieAllianz nach dem durch die

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2020/21 2019/20 +/– 2018/19
Kurzfassung Mio. EUR Mio. EUR Absolut % Mio. EUR
Umsatzerlöse 2.394,9 2.107,5 287,4 13,6 2.204,0
Sonstige betriebliche Erträge 250,1 64,4 185,7 117,8
Fremdstrombezug und Energieträger –1.064,7 –888,3 –176,4 –19,9 –1.081,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand –509,2 –316,9 –192,3 –60,7 –280,3
Personalaufwand –361,3 –349,3 –12,0 –3,4 –338,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen –113,0 –121,1 8,1 6,7 –120,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter
239,6 94,1 145,5 130,5
EBITDA 836,5 590,4 246,1 41,7 631,7
Abschreibungen –337,7 –296,7 –41,0 –13,8 –269,8
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen –112,4 –20,6 –91,8 41,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 386,4 273,1 113,3 41,5 403,5
Finanzergebnis –20,0 –15,8 –4,2 –26,4 –29,9
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3 109,1 42,4 373,5
Ertragsteuern –14,7 –28,7 13,9 48,6 –46,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 351,7 228,6 123,1 53,8 326,9
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 325,3 199,8 125,6 62,9 302,4
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 26,4 28,9 –2,5 –8,7 24,5
Ergebnis je Aktie in EUR1) 1,83 1,12 0,7 62,8 1,70

1) Verwässert ist gleich unverwässert.

Coronakrise belasteten Vorjahr nun wieder einen Geschäftsverlauf auf Normalniveau verzeichnete, lagen die Ergebnisbeiträge der RAG und der Energie Burgenland unter den durch positive Einmaleıekte geprägten Vorjahreswerten

Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBI7DA der EVN im Berichtszeitraum mit ,5 Mio Euro um , über dem Vorjahreswert

Die planmäßigen Abschreibungen stiegen investitionsbedingt sowie durch die Abschreibung von aktivierten Vorlaufkosten für das Projekt in Kuwait um , auf , Mio Euro Im Zusammenhang mit der ´bernahme eines zusätzlichen Strombezugsrechts waren zudem bereits im ersten 4uartal Wertminderungen auf das Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 113,1 Mio. Euro erforderlich geworden Die Eıekte aus Werthaltigkeitsprüfungen enthalten weiters Wertminderungen von 1,8 Mio. Euro sowie Wertaufholungen von 2,5 Mio. Euro, die Stromerzeugungs- und Fernwärmeanlagen betreıen

Auf Basis all dieser Entwicklungen errechnete sich für den Berichtszeitraum ein EBI7 von , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro

Das Finanzergebnis der EVN ging im Berichtszeitraum ŝ trotz der besseren Performance des R-Fonds und der mit ,5 Euro je

Aktie Vorjahr , Euro? höheren Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr ŝ auf ŝ, Mio Euro zurück Vorjahr ŝ5, Mio Euro? Zurückzuführen war dies auf ein Zinssicherungsgeschäft, das für die Gesamtlaufzeit der Kreditfinanzierung für das Kraftwerk Walsum 10 abgeschlossen worden war, angesichts der Veräußerung der Beteiligung an diesem Kraftwerk per September jedoch vorzeitig aufgelöst wurde

Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 366,4 Mio. Euro um , über dem Vorjahreswert Nach Berücksichtigung eines Ertragsteueraufwands von , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? ŝ hier wirkten die steuerfreie Bewertung der at Equity einbezogenen Unternehmen und der sonstigen Beteiligungen positiv ŝ und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 5, Mio Euro Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 62,9 %.

Bilanz

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der EVN lag per September mit 11.139,8 Mio. Euro um 33,2 % über dem Wert zum 30. September 2020. Dieser Anstieg war insbesondere durch die Kursentwicklung der Verbund-Aktie bedingt, die zu einer deutlichen Zunahme der langfristigen Vermögenswerte führte Stichtagskurs

von 87,70 Euro zum 30. September 2021 im Vergleich zu 46,68 Euro zum 30. September 2020). Einen Anstieg verzeichneten daneben auch die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, bei denen insbesondere der höhere Ergebnisbeitrag der EVN KG, erfolgsneutrale Bewertungen sowie Wertaufholungen bei der Verbund Innkraftwerke GmbH und beim Wasserkraft Ashta positiv wirkten. Gegenläufig dazu kam es trotz gestiegener Investitionen zu einem Rückgang bei den Sachanlagen. Hauptgründe dafür waren die bereits im ersten Quartal berücksichtigte Wertminderung des Kraftwerks Walsum10 sowie höhere planmäßige Abschreibungen, getrieben u a durch die Abschreibung von aktivierten Projektvorlaufkosten für das Projekt in Kuwait Insgesamt erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um , auf , Mio Euro

Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen im Berichtszeitraum um 45,7 % auf 1.367,1 Mio. Euro zu. Zurückzuführen war dies primär auf höhere Forderungen aus dem Energiegeschäft und dem internationalen Projektgeschäft sowie einen Anstieg der Vorräte, der wiederum aus einer stichtagsbedingt höheren Bewertung der C22-Emissionszertifikate resultierte. Zudem beeinflussten höhere Veranlagungen in Cash-Fonds die Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte

Das Eigenkapital belief sich per 30. September 2021 auf 6.544,3 Mio. Euro und lag damit trotz der im Jänner 2021 erfolgten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr um 44,0 % über dem Wert zum 30. September 2020. Hervorgerufen wurde dieser deutliche Anstieg neben dem im Berichts-

30.09.2021 30.09.2020 30.09.2019
Mio. EUR
3.908,6 3.920,3 –11,7 –0,3 3.798,0
5.607,0 3.170,9 2.436,2 76,8 3.297,5
257,0 336,4 –79,4 –23,6 235,4
9.772,6 7.427,6 2.345,0 31,6 7.330,9
1.367,1 938,1 429,1 45,7 857,7
11.139,8 8.365,7 2.774,1 33,2 8.188,6
6.281,2 4.282,1 1.999,1 46,7 4.295,6
263,2 261,2 1,9 0,7 256,5
6.544,3 4.543,3 2.001,0 44,0 4.552,1
718,9 1.045,3 –326,4 –31,2 990,0
1.480,8 996,4 484,4 48,6 1.081,2
738,2 756,6 –18,3 –2,4 661,9
2.937,9 2.798,3 139,6 5,0 2.733,2
318,0 110,0 208,0 68,8
1.339,6 914,1 425,5 46,5 834,6
1.657,6 1.024,1 633,5 61,9 903,3
11.139,8 8.365,7 2.774,1 33,2 8.188,6
Mio. EUR Mio. EUR Absolut +/–
%

zeitraum erzielten Ergebnis vor allem durch die im Eigenkapital abgebildeten positiven Eıekte aus erfolgsneutralen Bewertungen Wesentlichen Einfluss hatten hier insbesondere der Kursanstieg der Verbund-Aktie sowie die oben erwähnten Entwicklungen bei den at Equity einbezogenen Unternehmen. Die Eigenkapitalquote belief sich per 30. September 2021 auf 58,7 % (30. September 2020: 54,3 %).

Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 5,0 % auf 2.937,9 Mio. Euro zu. Maßgeblich verantwortlich dafür war eine ŝ durch den höheren Stichtagskurs der Verbund-Aktie verursachte ŝ Zunahme der langfristigen Steuerverbindlichkeiten Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten führte die Umgliederung von Krediten und einer im April 2022 fälligen Anleihe in den kurzfristigen Bereich zu einem Rückgang, dem die im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgte Emission einer 5-jährigen endfälligen grünen Anleihe mit einem Nominale von 101 Mio. Euro entgegenwirkte. Geringere Personalrückstellungen sowie der Abgang einer Rückstellung für Umwelt- und Entsorgungsrisiken, der dem Verkauf der -Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 geschuldet war, führten zu einem Rückgang der langfristigen Rückstellungen.

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2020 um 61,9 % auf 1.657,6 Mio. Euro. Wesentliche Treiber dafür waren die erwähnte Umgliederung von Finanzverbindlichkeiten sowie ein Anstieg der Lieferantenverbindlichkeiten und der übrigen kurzfristigen Schulden, denen geringere Steuerverbindlichkeiten gegenüberstanden.

Wertanalyse

Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC? wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,5 % angesetzt. Die operative

Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr ,5 Vorjahr , ? Der im Geschäftsjahr erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro

Liquiditätslage

Die Nettoverschuldung der EVN bewegt sich ŝ mit stichtagsbedingten Schwankungen ŝ auf einem Niveau von etwa 1 Mrd. Euro (Nettoverschuldung inklusive langfristige Personalrückstellungen per 30. September 2021: 813,8 Mio. Euro; Vorjahr , Mio Euro? Die Gearing Ratio reduzierte sich von 22,8 % auf 12,4 %.

Wertanalyse

Wertanalyse +/–
2020/21 2019/20 % 2018/19
Durchschnittliches Eigenkapital Mio. EUR 5.543,8 4.547,7 21,9 4.322,4
WACC nach Ertragsteuern1)2) % 5,5 5,5 0,0 6,3
Operativer ROCE (OpROCE)1)3) % 6,5 6,2 0,2 5,2
Durchschnittliches Capital Employed3) Mio. EUR 4.842,5 4.405,7 9,9 4.135,4
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)3) Mio. EUR 312,8 274,6 13,9 216,3
EVA® Mio. EUR 46,4 32,3 43,7 –42,1

1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten

2) Der angegebene WACC (genauer Wert 2018/19: 6,25 %) wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.

3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,

wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.

Kapitalkennzahlen 30.09.2021
Mio. EUR
30.09.2020
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 30.09.2019
Mio. EUR
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 773,9 1.118,1 –344,1 –30,8 993,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 323,4 40,6 282,7 68,4
Fonds der liquiden Mittel –122,3 –140,0 17,7 12,6 –246,2
Lang- und kurzfristige Wertpapiere –473,5 –325,8 –147,7 –45,4 –187,2
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –39,6 –36,8 –2,8 –7,6 –36,8
Nettofinanzverschuldung 461,9 656,2 –194,3 –29,6 592,0
Nettoverschuldung 813,8 1.037,7 –223,9 –21,6 999,5
Eigenkapital 6.544,3 4.543,3 2.001,0 44,0 4.552,1
Gearing (%)2) 12,4 22,8 –10,4 22,0

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten

Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von , Mio Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 152,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2021 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Das Laufzeitende der als strategische Liquiditätsreserve vorgesehenen syndizierten Kreditlinie liegt im Mai 2025. Die Restlaufzeiten der mit neun Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu vier Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.

Geldflussrechnung

Im Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäftsjahr ŝ er belief sich auf , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? ŝ werden die unbaren Bewertungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ´bernahme eines Strombezugsrechts aus dem Kraftwerk Walsum im ersten 4uartal korrigiert Konkret betriıt dies die Wertminderung des Kraftwerks, die vorzeitige Auflösung des entsprechenden Baukostenzuschusses sowie die Bildung einer Rückstellung für belastende Verträge Die deutliche Erhöhung gegenüber dem Wert der Vergleichsperiode beruht somit auf den Ausgleichszahlungen für die ´bernahme des Strombezugsrechts und auf den höheren ausgeschütteten Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen.

Im Cash Flow aus dem operativen Bereich konnte die gegenüber der Vergleichsperiode bessere Entwicklung des Working Capital höhere Zahlungen für Ertragsteuern ausgleichen Damit zeigte der Cash Flow aus dem operativen Bereich einen höheren Anstieg als der Cash Flow aus dem Ergebnis.

Nettoverschuldung und Gearing

Mio. EUR und %

Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 216

Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug im Berichtszeitraum ŝ5, Mio Euro Vorjahr ŝ, Mio Euro? Neben einer Zunahme der Investitionen in das Sachanlagevermögen sind hier vor allem eine Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem Kraftwerk Walsum 10 sowie die Veränderung der in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildeten Veranlagungen in Cash-Fonds abgebildet Der Vorjahreswert war neben der Zahlung des Eigenkapitalanteils an die Projektgesellschaft für das Abwasserprojekt in Kuwait durch geringere Veranlagungen in Wertpapiere des R138-Fonds und die Garantiezahlung der Republik Montenegro für das Kläranlagenprojekt in Budva geprägt gewesen

Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich auf ŝ5, Mio Euro Vorjahr ŝ, Mio Euro? In diesem Betrag ist neben den Dividendenzahlungen für das Geschäftsjahr an die Aktionäre der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile sowie den planmäßigen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten die im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgte Emission einer grünen Anleihe (Nominale von 101 Mio. Euro) berücksichtigt.

In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von ŝ, Mio Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum September 2021 auf 122,3 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN Gruppe vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 552,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.

Investitionstätigkeit

Das Investitionsvolumen der EVN lag im Geschäftsjahr mit 5, Mio Euro um , über jenem der Vergleichsperiode Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr vor allem der erste Covid-- Lockdown im Frühjahr zu Verzögerungen bei einzelnen Vorhaben geführt hatte, die im Berichtsjahr aufgeholt werden konnten Im Einklang mit der Strategie der EVN erfolgten die Investitionen schwerpunktmäßig in Niederösterreich in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser.

Die Investitionen im Segment Energie umfassten insbesondere den Anlagen- und Netzausbau im Wärmebereich.

Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Niederösterreich Gegenüber dem Vorjahr halbierte sich das Investitionsvolumen dieses Segments jedoch nahezu, da geplante Projekte im Bereich der erneuerbaren Erzeugung im Geschäftsjahr nicht realisiert werden konnten Zurückzuführen ist dies auf Änderungsverfahren bei bereits genehmigten Windkraftprojekten sowie auf die noch ausstehende beihilfenrechtliche Notifizierung der im neuen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgesehenen Fördermechanismen durch die Europäische Kommission.

Deutlich zulegen konnten hingegen die Investitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur Der Fokus lag dabei weiterhin auf der Anbindung der stetig zunehmenden Anlagen zur dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung. Diese erfordert einen stetigen Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostationen, um die Versorgungssicherheit und -qualität verlässlich sicher-

Konzern-Geldflussrechnung
Kurzfassung
2020/21
Mio. EUR
2019/20
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 2018/19
Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3 109,1 42,4 373,5
Unbare Ergebniskomponenten 395,8 239,8 156,1 65,1 176,9
Cash Flow aus dem Ergebnis 762,3 497,1 265,2 53,3 550,5
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen 94,4 –40,7 135,1 –114,2
Zahlungen für Ertragsteuern –67,0 –44,3 –22,7 –51,2 –6,6
Cash Flow aus dem operativen Bereich 789,6 412,0 377,6 91,6 429,7
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse
–605,9 –300,1 –305,9 –321,8
Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen
Vermögenswerten
–0,3 34,0 –34,3 65,4
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren –148,1 –162,5 14,5 8,9 49,3
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –754,3 –428,6 –325,7 –76,0 –207,1
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –53,0 –88,8 35,8 40,3 –191,0
Cash Flow gesamt –17,7 –105,4 87,7 83,2 31,5
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 140,0 246,2 –106,3 –43,2 214,5
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel 0,0 –0,9 0,9 98,5 0,2
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 122,3 140,0 –17,7 –12,6 246,2
Investitionsschwerpunkte1) 2020/21
Mio. EUR
2019/20
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 2018/19
Mio. EUR
Energie 20,5 17,9 2,6 14,5 25,6
Erzeugung 24,6 48,4 –23,8 –49,2 62,2
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 18,9 17,8 1,1 6,1 51,7
davon thermische Kraftwerke 5,6 30,3 –24,7 –81,5 10,5
Netze 249,0 181,8 67,1 36,9 201,7
davon Stromnetz 196,0 130,7 65,3 50,0 134,6
davon Gasnetz 31,3 30,3 1,0 3,3 43,7
davon Kabel-TV und Telekommunikation 21,7 20,8 0,9 4,3 23,4
Südosteuropa 100,4 99,7 0,7 0,7 81,1
Umwelt 20,5 16,8 3,7 22,0 17,4
davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze
für Trinkwasser 18,9 15,4 3,5 23,1 14,8
Alle sonstigen Segmente 0,1 3,3 –3,3 –98,2 3,5
Summe 415,0 367,9 47,1 12,8 391,4

1) Nach Konsolidierung

GRI-Indikator: GRI 203-1

zustellen. Weitere Gründe für den Anstieg des Investitionsvolumens waren der flächendeckende Einbau von Smart Meters und die Umsetzung zahlreicher Projekte im Bereich der Digitalisierung

Im Segment Südosteuropa lagen die Investitionen der EVN geringfügig über Vorjahresniveau und betrafen neben Netzinvestitionen im Interesse der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung von fünf Warmwasserkesseln durch die bulgarische Fernwärmegesellschaft 7EZ Plovdiv sowie den Bau der ersten beiden Photovoltaik-Anlagen der EVN in Nordmazedonien mit einer installierten Leistung von jeweils rund ,5 MW

Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN auch bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt, insbesondere mit der Verbesserung von Versorgungssicherheit und -qualität in der 7rinkwasserversorgung in Niederösterreich Im Fokus steht hier der Ausbau überregionaler Versorgungsleitungen, so z B die Errichtung einer neuen, km langen 7ransportleitung von Krems nach Zwettl zur langfristigen Absicherung der Wasserversorgung im Wald- und Weinviertel. Neben weiteren Leitungsprojekten investiert die EVN auch in die Errichtung ihrer bereits fünften Naturfilteranlage, die im Jänner 2022 in Petronell in Betrieb gehen wird

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insbesondere der Kundennutzen hat bei allen Projekten einen hohen Stellenwert Vor diesem Hintergrund werden laufend digitale Anwendungen entwickelt bzw verbessert, die größeren Komfort für die Kunden und mehr Eİzienz im Kundenservice bringen, so etwa die Möglichkeit zur digitalen Beauftragung bzw Anforderung von Netzanschlüssen oder Prüfbefunden für Gasanlagen.

In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von , entsprechen Zusätzlich erhielt die EVN eine Förderung für ein mehrjähriges Projekt im Netzbereich

Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Förderquote1)

Mio. EUR und %

Förderquote

  • Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • 1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • 2) Zusätzlich erhielt die EVN eine Förderung für ein mehrjähriges Projekt im Netzbereich.

Einen wesentlichen Schwerpunkt der Innovations-, Forschungsund Entwicklungsaktivitäten der EVN bildete im Berichtszeitraum das Green Energy Lab. Die EVN engagiert sich als Gründungsmitglied aktiv bei diesem österreichweiten Innovationsprojekt für grüne Energie, in dem mehr als 200 teilnehmende Partner aus Forschung, Wirtschaft und dem öıentlichen Sektor gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife entwickeln Im Geschäftsjahr setzte die EVN im Rahmen des Green Energy Lab u a folgende drei Projekte um, die durchwegs auf die Untersuchung der Praxistauglichkeit der erprobten Technologien und Anwendungen abzielten:

Projekt "NETSE"

  • • Weiter-?Entwicklung und 2ptimierung von Plattformen für einen einfachen und eİzienten Betrieb von Energiegemeinschaften
  • • Regionale Stromversorgung von Energiegemeinschaften erfordert Hard- und Softwareschnittstellen zwischen dezentralen Produzenten, Verbrauchern, dem Netzbetreiber und dem Energiemarkt (für den Spitzenausgleich)

Projekt "Hybrid LSC"

  • • Mehrparteienhäuser und Siedlungen in Niederösterreich als Pilotprojekte für lokale nachhaltige Gemeinschaften ("Local Sustainable Communities" bzw. LSC)
  • • Digitalisierungsplattform zur nachhaltigen Nutzung aller Versorgungs- und Entsorgungsdienstleistungen einer Gemeinschaft (Energie, Wärme, Kälte, Wasser, E-Mobilität, Abfallentsorgung)

Projekt "car2flex"

  • • Pra[iserprobung bidirektionaler Ladetechnik von E-Autos
  • • Zwischenspeicherung von Strom aus dezentraler Eigenerzeugung in Photovoltaik-Anlagen
  • • Integrierte Mobilitätslösung zur Reduktion von Netzspitzen

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:

  • Identifikation: Erhebung bzw ´berarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur Review des Risikoinventars? und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
  • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
  • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind regelmäßige ´berprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die Bewertungs-?Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Aıairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance 2İcer CC2? sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).

GRI-Indikator: GRI 102-30

Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.

In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.

Zu den wesentlichen Auswirkungen im Sinn des NaDiVeG siehe Seite ı

Potenzielle Klimarisiken

Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.

Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:

  • • Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • • Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • • Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
  • • Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
  • • Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/ Netzausfall) zugeordnet wird

Mögliche Risiken durch die Covid-19-Pandemie

Auch die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen einer Pandemie lassen sich als Querschnittsmaterie den bestehenden Risikokategorien zuordnen. Somit erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit der Coronakrise identifizierten Risiken anhand der in der Tabelle auf den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien.

Die Einschätzung zu einzelnen Risiken hat sich – insbesondere im Vergleich zum Beginn der Covid-19-Pandemie – relativiert. Im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Sachverhalte als die wesentlichen Unsicherheiten aus der Coronakrise für die EVN identifiziert:

  • • Quarantäne bzw. Erkrankung von Schlüsselpersonal: wird der Kategorie Mitarbeiterrisiken zugeordnet
  • • Bonitätsverschlechterung bei Kunden: wird der Kategorie Counterparty-/Kreditrisiken bzw. Wertminderungsrisiken zugeordnet

  • • Geringeres Wirtschaftswachstum und dadurch eventuell geringere Absatzmengen: wird der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet

  • • Beeinträchtigungen im internationalen Projektgeschäft (z. B. durch Lockdowns, Reisebeschränkungen oder die Beeinträchtigung internationaler Lieferketten): wird der Kategorie Projektrisiko zugeordnet
  • Zu den wesentlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 siehe Seite 140

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.

Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns.

Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Deckungsbeitragsrisiko
(Preis- und Mengene¯ekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen
der geplanten Deckungsbeiträge
• Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs
und Absatzpreise (insb. für Energieträger)
• Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst
durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik,
Reputation oder Wettbewerb)
• Rückgang der Eigenerzeugung
• Rückgang des Projektvolumens im Umwelt
bereich (insb. infolge Marktsättigung,
eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur
projekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs
strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung
der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder;
auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produkt
palette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerks
kapazitäten
Lieferantenrisiko Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertrag
lich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste)
und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs
umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs
konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/
Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles
Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland
Holding AG); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher
Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem
Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring
des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte Diversifizierung der
Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele einer
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs
gesellschaft
Ratingveränderung Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere
Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz
kennzahlen
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins
aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer
ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung
in Finanzierungsverträgen

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Wertminderungs-/
Impairmentrisiken
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde
rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu
gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von
Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirt
schaftlichen Rahmenbedingungen abhängig);
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnis
sen; Investitionen in die "falschen" Technologien;
potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän
digen Annahmen; Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut
ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter
und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt
stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko
Prozessmanagement; Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung der technischen
Anlagen; potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen Schwachstellen;
regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der
vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und
Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von
Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen
der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand
haltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü
fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall
durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter
kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle
Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste
Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres
abschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum
Informationsaustausch und zum Networking;
internes Kontrollsystem (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische
und politische Risiken
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah
menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds
(z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rah
menbedingungen, Änderung des Förderregimes,
Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und
wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtaner
kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz
tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene
Dokumentation und Leistungsverrechnung

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Rechts- und Prozessrisiko Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts
rechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaft
liches Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz
krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft;
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Non-Compliance, datenschutz
rechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance
Organisation
Projektrisiko Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer
Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung
von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunterneh
men; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt
management
Sabotage Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und
Müllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige
Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen ŝ das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen ŝ verantwortlich

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden Die ´berprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI Finanz-Rechnungswesen? geführt Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der

konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriısberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.

Information, Kommunikation und Überwachung

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Eİzienz und Eıektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.

Zur Wahrnehmung der ´berwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden

GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 102-33

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht

Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz? nach Ť a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht

Angaben gemäß § 243a UGB

    1. Per 30. September 2021 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt
  • Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw Vereinbarungen über die Beschränkung der ´bertragbarkeit von Aktien Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die ´bertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die N Landes-Beteiligungsholding GmbH, St Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.

Die N Landes-Beteiligungsholding GmbH ŘNLHŕ? und die Wiener Stadtwerke GmbH ("WSTW") haben am 23. September eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen ŘVertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreıend Anteile der Parteien an der EVN AG" abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz undoder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WS7W ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache ŝ nicht aber eine qualifizierte ŝ Mehrheit und WS7W weiterhin über eine Sperrminorität

  • Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 5, Mehrheitsaktionär der EVN AG Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit , die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
  • 5 Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.

  • 6. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals

  • Befugnisse des Vorstands im Sinn des Ť a Abs Z UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
    1. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des Ť a Abs Z UGB nicht eintreten Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öıentlichen ´bernahmeangebots bestehen nicht.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/22

Die Strategie bildet den Rahmen für die Projekte und Investitionen des Geschäftsjahres Die EVN Klimainitiative und das Bekenntnis zu einem im Herbst mit der Science Based Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungspfad bis 2034 unterstreichen dabei unsere Ambition, einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Unabhängig davon wird sich der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung der EVN allein durch den Ende September 2021 vollzogenen endgültigen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle von zuletzt 57 % auf etwa 5 erhöhen

Der Herbst 2021 war von unverhältnismäßig starken Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten geprägt, die zu massiven Preisanstiegen bei Erdgas und Strom geführt haben. Angesichts des diversifizierten und integrierten Geschäftsmodells der EVN wirken sich diese Preisentwicklungen in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise aus. Da die weitere Entwicklung auf den Energiemärkten aktuell schwer zu prognostizieren ist, nimmt auch die Planbarkeit des Geschäftsverlaufs ŝ abseits der für die Aktivitäten der EVN üblichen Unsicherheiten wie der Entwicklung des Wasser- und Winddargebots sowie des temperaturbedingten

Energiebedarfs ŝ weiter ab In Summe ist aus aktueller Perspektive von einer positiven operativen Entwicklung der Erzeugungsaktivitäten auszugehen, ein unterdurchschnittliches Wind- bzw. Wasserdargebot könnte allerdings die positiven Eıekte höherer Strommarktpreise relativieren. Im Gegensatz dazu belastet der Preisanstieg auf den Großhandelsmärkten den Energievertrieb. Soweit Energiebezugspreise nicht langfristig abgesichert sind, werden gestiegene Beschaıungskosten jedoch schrittweise an die Kunden weitergegeben.

In Südosteuropa stellen die Verwerfungen auf den Energiemärkten eine große Herausforderung für die regulatorischen Mechanismen und damit für unsere Aktivitäten in diesen Märkten dar. Für das Geschäftsjahr sind durch höhere Kosten zur Netzverlustabdeckung deutliche Belastungen für die Ergebnisentwicklung in Bulgarien und Nordmazedonien zu erwarten, die auf Basis der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen jedoch über die 7arifentwicklung in den Folgejahren wieder aufgeholt werden sollten

Im internationalen Projektgeschäft wird sich die EVN auf die Abwicklung der bestehenden Aufträge, insbesondere des Großprojekts in Kuwait, konzentrieren Bei planmäßigem Projektfortschritt ist somit von einer positiven Ergebnisentwicklung im Segment Umwelt auszugehen Allerdings könnte eine neuerliche Verschärfung der Coronakrise weitere Projektverzögerungen durch Lockdowns, Reisebeschränkungen und Beeinträchtigungen internationaler Lieferketten und damit eine rückläufige Ergebnisentwicklung verursachen.

Die EVN erwartet für das Geschäftsjahr ein Konzernergebnis in einer Bandbreite von etwa bis Mio Euro Stärkere oder länger anhaltende Verwerfungen auf den Energiemärkten könnten das erwartete Ergebnis jedoch negativ beeinflussen Die Investitionen werden auf rund 500 Mio. Euro ausgeweitet und betreıen vor allem die regulierten und stabilen Geschäftsfelder in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung. Damit sollen die solide Geschäftsbasis der EVN gesichert und weiteres Wachstum ermöglicht werden

Maria Enzersdorf, am 24. November 2021

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Segmentberichterstattung

Überblick

Die Konzernstruktur der EVN umfasst sechs berichtspflichtige Segmente. Deren Abgrenzung bzw. Definition erfolgt gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente ausschließlich auf Grundlage der internen Organisations- und Berichtsstruktur.

Im Segment Alle sonstigen Segmente werden dabei alle jene Geschäftstätigkeiten zusammengefasst, die mangels Überschreiten der quantitativen Schwellenwerte nicht separat berichtspflichtig sind.

Geschäftsbereiche
Segmente
Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
• Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
• Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und
auf Großhandelsmärkten
• Wärmeproduktion und -verkauf
• 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1)
• Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1)
Erzeugung • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und
erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen
Standorten
• Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in
Niederösterreich
• 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH
(Deutschland)1)
• 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10
(Deutschland)2)
• 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1)
Netze • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und
Erdgas in Niederösterreich
• Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in
Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in
Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien
• Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
• Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
• Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die
Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische
Abfallverwertung
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft;
diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG)1)
• 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG;
diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1)
• 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3)
• Konzerndienstleistungen

1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

2) Die Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020/21 als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet und per 30. September 2021 entkonsolidiert, nachdem die EVN ihre 49 %-Beteiligung abgegeben hat.

3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.

Energiewirtschaftliche Kennzahlen – +/–
Konzern GWh 2020/21 2019/20 Absolut % 2018/19
Stromerzeugung 3.997 3.785 213 5,6 5.594
davon erneuerbare Energie 2.283 2.250 33 1,5 2.315
davon Wärmekraftwerke 1.715 1.535 180 11,7 3.279
Netzabsatz
Strom 23.257 22.154 1.103 5,0 22.734
Erdgas1) 16.184 15.228 956 6,3 16.080
Energieverkauf an Endkunden
Strom 20.207 19.813 394 2,0 19.924
davon Mittel- und Westeuropa2) 8.717 8.463 254 3,0 7.941
davon Südosteuropa 11.490 11.351 139 1,2 11.983
Erdgas 5.412 4.957 455 9,2 5.083
Wärme 2.545 2.303 242 10,5 2.196
davon Mittel- und Westeuropa2) 2.342 2.111 230 10,9 1.987
davon Südosteuropa 203 192 11 5,8 209

1) Inkl. Netzabsatz an Kraftwerke der EVN

2) Beinhaltet Österreich und Deutschland

Energie

Highlights 2020/21

  • • Energieabsatz über Vorjahresniveau kühlere Witterung sowie Nachfragenormalisierung nach coronabedingtem Rückgang im Vorjahr als wesentliche Faktoren
  • • Bewertungseffekte bei Absicherungsgeschäften und Rückstellungen im Zusammenhang mit der Vermarktung der eigenen Stromproduktion
  • • 2perative Ergebnisverbesserung sowie positive Bewertungseffekte bei der EVN KG
  • • EBI7DA, EBI7 und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau

Mengenentwicklung im Energieabsatz

Der Energieabsatz der EVN an Endkunden konnte im Geschäftsjahr 2020/21 in allen drei Produktbereichen – Strom, Erdgas und Wärme – zulegen. Bei Strom wurde diese Entwicklung durch eine höhere Nachfrage seitens der Privatkunden gestützt, und auch bei den Industriekunden zeigten sich Zuwächse gegenüber dem durch die Covid-19-Pandemie gedämpften Vorjahr. Bei Erdgas und Wärme wiederum wirkte sich die kühlere Witterung positiv

auf den Absatz aus. In Summe stieg der im Segment Energie abgebildete Strom- bzw. Erdgasabsatz der EVN KG sowie der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH in sterreich und Deutschland um 3,0 % auf 8.717 GWh bzw. um 8,7 % auf 5.259 GWh. Die EVN Wärme verzeichnete einen Absatzanstieg um 10,9 % auf 2.342 GWh.

Umsatzentwicklung

Die Umsatzentwicklung des Segments Energie wird maßgeblich vom hier abgebildeten Verkauf des in eigenen Kraftwerken der EVN produzierten Stroms geprägt. Dieser erreichte im Berichtszeitraum dank einer besseren Wasserführung sowie eines gestiegenen Einsatzes des Kraftwerks Walsum 10 ein höheres Volumen als im Vorjahr Neben diesen positiven Mengeneıekten führten auch die gestiegenen Großhandelspreise zu einem Umsatzanstieg. Ebenso profitierten die Umsatzerlöse der EVN Wärme von positiven Mengen- und Preiseıekten 7rotz dieser positiven Entwicklungen gingen die Umsatzerlöse des Segments im Jahresabstand per Saldo um , auf , Mio Euro zurück Grund dafür waren die im Jahresabstand deutlich veränderten Bewertungseekte aus Absicherungsgeschäften, die sich allerdings auch in einem geringeren operativen Aufwand niederschlugen.

Operativer Aufwand

Der operative Aufwand sank um 28,1 % auf 243,8 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies auf gegenläufige Entwicklungen Während der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger im Einklang

Kennzahlen – +/–
Energie 2020/21 2019/20 Absolut % 2018/19
Energiewirtschaftliche Kennzahlen GWh
Stromabsatz1) 8.717 8.463 254 3,0 7.941
Erdgasabsatz1) 5.259 4.839 420 8,7 4.974
Wärmeabsatz 2.342 2.111 230 10,9 1.987
Finanzkennzahlen Mio. EUR
Außenumsatz 300,9 372,9 –72,0 –19,3 569,4
Innenumsatz 10,6 10,7 –0,2 –1,5 4,1
Gesamtumsatz 311,4 383,6 –72,2 –18,8 573,5
Operativer Aufwand –243,8 –339,3 95,5 28,1 –625,8
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
120,9 39,4 81,5 –32,7
EBITDA 188,6 83,8 104,8 –85,0
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–22,0 –22,3 0,3 1,4 –12,2
Operatives Ergebnis (EBIT) 166,6 61,4 105,1 –97,2
Finanzergebnis –2,1 –1,6 –0,5 –32,5 –2,2
Ergebnis vor Ertragsteuern 164,5 59,9 104,6 –99,4
Gesamtvermögen 1.142,4 774,8 367,6 47,5 827,6
Gesamtschulden 604,3 641,9 –37,5 –5,8 696,5
Investitionen2) 21,1 28,8 –7,6 –26,5 26,4

1) Enthält im Wesentlichen die Absatzmengen der EVN KG sowie der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH in Österreich und Deutschland; der Ergebnisbeitrag

dieser beiden Vertriebsgesellschaften wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

mit dem im Jahresvergleich höheren Verkauf von Strom aus thermischer Erzeugung ebenso zunahm wie die Energiebeschaffungskosten bei der EVN Wärme, wirkten die Bewertung von Absicherungsgeschäften für Primärenergieträger und C22-Emissionszertifikate sowie die Verwendung von Rückstellungen für belastende Verträge aus der Vermarktung der eigenen Stromproduktion aufwandsmindernd.

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter stieg deutlich auf 120,9 Mio. Euro (Vorjahr , Mio Euro?, hauptsächlich bedingt durch eine operative Ergebnisverbesserung sowie eine im Vorjahresvergleich höhere Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften bei der EVN KG.

Operatives Ergebnis

Per Saldo erwirtschaftete das Segment Energie im Geschäftsjahr ein EBI7DA von , Mio Euro Vorjahr

, Mio Euro? Die Abschreibungen inklusive der Eıekte aus Werthaltigkeitsprüfungen lagen mit , Mio Euro nahezu auf Vorjahresniveau In diesem Betrag sind auch Zuschreibungen bzw Wertminderungen auf Fernwärmeanlagen im Ausmaß von , Mio Euro bzw ,5 Mio Euro enthalten Vorjahr Wertminderungen von , Mio Euro? In Summe errechnete sich daraus ein Segment-EBI7 von , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis ging gegenüber dem Vorjahr um ,5 auf ŝ, Mio Euro zurück Damit lag das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments in der Berichtsperiode insgesamt bei ,5 Mio Euro Vorjahr 5, Mio Euro

Investitionen

Die Investitionen im Segment Energie betrafen ausschließlich den Anlagen- und Netzausbau im Wärmebereich. Mit 21,1 Mio. Euro lagen sie um ,5 unter dem Vorjahreswert

Ausblick

Neben der Geschäftsentwicklung der EVN Wärme und dem at Equity einbezogenen Energievertrieb ist für die Ergebnisentwicklung des Segments Energie die Vermarktung der eigenen Stromproduktion maßgeblich Hier entfallen künftig Eıekte aus der Vermarktung von Strom aus dem Kraftwerk Walsum 10, nachdem die EVN ihre 49 %-Beteiligung an diesem Kraftwerk Ende September 2021 abgegeben und den Strombezug von dort beendet hat.

Der Preisanstieg auf den Großhandelsmärkten führt zu herausfordernden Rahmenbedingungen für die EVN Wärme und für den Energievertrieb Sofern Preise für den Energiebezug nicht langfristig abgesichert sind, werden gestiegene Beschaungskosten im Energievertrieb schrittweise an die Kunden weitergegeben.

Ohne die Einmaleekte aus der Beendigung belastender Verträge, die sich auf Segmentebene im abgelaufenen Jahr positiv ausgewirkt hat, ist für das Geschäftsjahr mit einem deutlich geringeren Segmentergebnis zu rechnen als im Vorjahr.

Erzeugung

Highlights 2020/21

  • • Ausbauziele für erneuerbare Energie bis Windkraft um 350 MW auf 750 MW und Photovoltaik um 300 MW
  • • Endgültiger Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle Verkauf der 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10
  • • EBI7DA, EBI7 und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau, u. a. getrieben durch Wertaufholungen bei at Equity einbezogenen Unternehmen

Entwicklung der Erzeugung

Per September verfügte die EVN über eine installierte Windkraftkapazität von MW Vorjahr MW? Dieser Anstieg resultierte aus der Inbetriebnahme des Windparks Kettlasbrunn II , MW? im Dezember und dem Erwerb eines bestehenden Windparks ,5 MW? in Niederösterreich

2020/21 2019/20 Absolut % 2018/19
GWh
3.314 3.083 231 7,5 4.850
1.921 1.888 32 1,7 1.941
1.393 1.195 198 16,6 2.909
Mio. EUR
127,1 132,1 –4,9 –3,7 132,0
202,2 161,8 40,3 24,9 204,7
329,3 293,9 35,4 12,0 336,7
–119,0 –156,2 37,3 23,9 –178,2
52,1 –22,3 74,4 102,1
262,5 115,4 147,1 260,6
–80,3 –72,5 –7,8 –10,8 –42,3
182,2 42,9 139,3 218,4
–20,2 –12,9 –7,3 –56,7 –15,4
162,0 30,0 132,0 203,0
828,4 1.123,4 –294,9 –26,3 1.169,7
411,3 710,2 –298,9 –42,1 781,9
27,2 53,4 –26,2 –49,0 67,8
+/–

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

per 30. Juni 2021. Im Rahmen der Strategie 2030 verfolgt die EVN das Ziel, ihre konzernweite Windkraftkapazität bis bei entsprechenden energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf 750 MW zu steigern. Dazu sollen Projekte in Niederösterreich und Bulgarien realisiert werden Zudem soll in diesen Zeitraum auch ein konzernweites Potenzial an Photovoltaik-Projekten in Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien mit einer installierten Leistung von insgesamt 300 MW realisiert werden.

Im Geschäftsjahr 2020/21 lag die im Segment Erzeugung erfasste erneuerbare Stromproduktion mit GWh um , über dem Volumen des Vorjahres Ein gegenüber dem Vorjahr verbessertes Wasserdargebot kompensierte dabei ein geringeres Windaufkommen, durch das die Windkraftproduktion trotz der zusätzlichen Kapazitäten in diesem Bereich unter dem Vorjahreswert blieb.

Bei den thermischen Erzeugungskapazitäten erfolgte ein weiterer Schritt zur künftigen Reduktion der C22-Emissionen Per September 2021 hat die EVN ihre 49 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum an ihren -oint-Venture-Partner S7EAG veräußert gleichzeitig wurde auch der Strombezug aus dem Kraftwerk beendet Damit fi[ierte die EVN ihren endgültigen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Steinkohle. Das Gaskraftwerk 7heiß ist weiterhin betriebsbereit, um für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber als vertraglich zugesicherte Reservekapazität zur Verfügung zu stehen es kam daher im abgelaufenen Geschäftsjahr ausschließlich zur Netzstabilisierung zum Einsatz Für das Geschäftsjahr wurde eine Reservekapazität von 470 MW vertraglich zugesichert.

Die thermische Stromerzeugung verzeichnete im Berichtszeitraum einen Anstieg um , auf GWh, da das Kraftwerk Walsum 10 – verglichen mit dem Vorjahr – häufiger zum Einsatz kam und erst zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Portfolio der EVN ausschied.

Umsatzentwicklung

Im Einklang mit der gestiegenen Stromerzeugung sowie höheren Strompreisen nahmen auch die Umsatzerlöse des Segments um 12,0 % auf 329,3 Mio. Euro zu.

Operativer Aufwand

Der operative Aufwand reduzierte sich hingegen um 23,9 % auf 119,0 Mio. Euro, insbesondere getrieben durch in den sonstigen betrieblichen Erträgen abgebildete Eıekte im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10.

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich auf 5, Mio Euro Vorjahr ŝ, Mio Euro? Bei der Verbund Innkraftwerke GmbH und beim Wasserkraftwerk Ashta standen hier den im Vorjahr erforderlichen Wertminderungen , Mio Euro bzw , Mio Euro? heuer Wertaufholungen von 25,3 Mio. Euro bzw. 23,8 Mio. Euro entgegen Die Gründe dafür waren bei der Verbund Innkraftwerke GmbH die gestiegenen Stromhandelspreise auf dem 7erminmarkt sowie beim Wasserkraftwerk Ashta die nach dem Covid-19-bedingten Anstieg nun wieder gesunkene Länderrisikoprämie.

Operatives Ergebnis

Per Saldo verbesserte sich das Segment-EBI7DA damit auf ,5 Mio Euro Vorjahr 5, Mio Euro? Die Abschreibungen inklusive der Eıekte aus Werthaltigkeitsprüfungen lagen investitionsbedingt mit , Mio Euro um , über Vorjahresniveau In diesem Betrag sind auch Zuschreibungen auf Stromerzeugungsanlagen im Ausmaß von , Mio Euro Vorjahr ,5 Mio Euro? bzw Wertminderungen von , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? enthalten In Summe errechnete sich daraus ein Segment-EBI7 von , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis reduzierte sich um 5, auf ŝ, Mio Euro Zurückzuführen war dies auf ein Zinssicherungsgeschäft, das für die Gesamtlaufzeit der Kreditfinanzierung für das Kraftwerk Walsum 10 abgeschlossen worden war, angesichts der Veräußerung der Beteiligung an diesem Kraftwerk per 30. September 2021 jedoch vorzeitig aufgelöst wurde Somit ergab sich für das Segment ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro

Investitionen

Das Investitionsvolumen des Segments halbierte sich im Berichtszeitraum nahezu auf 27,2 Mio. Euro, da geplante Projekte im Bereich der erneuerbaren Erzeugung im Geschäftsjahr 2020/21 nicht realisiert werden konnten Zurückzuführen ist dies auf Änderungsverfahren bei bereits genehmigten Windkraftprojekten sowie auf die noch ausstehende beihilfenrechtliche Notifizierung der im neuen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgesehenen Fördermechanismen durch die Europäische Kommission.

Ausblick

Das Segmentergebnis des Geschäftsjahres 2020/21 war maßgeblich durch positive Einmaleekte aus Wertaufholungen bei at Equity einbezogenen Unternehmen und aus dem Ausstieg aus der Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 beeinflusst. Unter der Annahme eines dem langjährigen Durchschnitt entsprechenden Wind- und Wasserdargebots und ohne die im Geschäftsjahr 2020/21 verbuchten positiven Einmaleıekte wird für das Geschäftsjahr ein Ergebnis unter Vorjahresniveau erwartet Höhere Strompreise könnten den Rückgang jedoch abschwächen

Kennzahlen –
Netze
2020/21 2019/20 +/–
Absolut
% 2018/19
Energiewirtschaftliche Kennzahlen GWh
Netzabsatz
Strom 8.789 8.411 378 4,5 8.511
Erdgas 15.871 14.967 904 6,0 15.838
Finanzkennzahlen Mio. EUR
Außenumsatz 495,1 462,8 32,3 7,0 470,8
Innenumsatz 58,6 55,1 3,6 6,4 63,2
Gesamtumsatz 553,8 517,9 35,8 6,9 534,0
Operativer Aufwand –316,5 –318,0 1,5 0,5 –325,4
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
EBITDA 237,3 199,9 37,4 18,7 208,2
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–142,5 –130,3 –12,1 –9,3 –125,3
Operatives Ergebnis (EBIT) 94,8 69,6 25,2 36,3 82,9
Finanzergebnis –13,9 –12,6 –1,3 –10,3 –17,1
Ergebnis vor Ertragsteuern 81,0 57,0 23,9 42,0 65,8
Gesamtvermögen 2.246,6 2.090,4 156,2 7,5 2.010,5
Gesamtschulden 1.448,0 1.457,2 –9,2 –0,6 1.410,9
Investitionen1) 249,0 181,8 67,1 36,9 202,2

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Netze

Highlights 2020/21

  • • Anstieg des Netzabsatzes bei Strom und Erdgas
  • • Umsatzerlöse durch Preis- und Mengeneffekte verbessert
  • • EBI7DA, EBI7 und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau
  • • Deutlicher Anstieg der Investitionen

Entwicklung des Netzabsatzes

Der Strom-Netzabsatz verbesserte sich im Geschäftsjahr 2020/21 bei Haushalts- und bei Gewerbekunden um insgesamt ,5 auf 8.789 GWh. Auch bei Erdgas gab es einen Anstieg des Netzabsatzes um , auf 5 GWh, der vor allem durch deutlich kühlere 7emperaturen als im Vorjahr getrieben wurde In beiden Bereichen waren die Vorjahreswerte zudem durch geringere Nachfrage infolge der von der Bundesregierung verordneten Covid-19-Maßnahmen geprägt gewesen.

Umsatzentwicklung

Per -änner wurden die Netznutzungsentgelte für Haushaltskunden durch einen Beschluss der E-Control-Kommission bei Strom um durchschnittlich , und bei Erdgas um durchschnittlich , erhöht Dadurch und aufgrund der gestiegenen Netzabsatzmengen kam es zu einem Umsatzanstieg im Netzgeschäft. Auch die kabelplus verzeichnete dank anhaltend hoher Nachfrage nach leistungsstarken 7elekommunikationsdiensten eine positive Umsatzentwicklung In Summe führte dies im Segment zu einem Anstieg der Umsatzerlöse um , auf 553,8 Mio. Euro.

Operativer Aufwand und operatives Ergebnis

Während sich der operative Aufwand des Segments geringfügig um ,5 auf ,5 Mio Euro reduzierte, erhöhte sich das EBI7DA auf , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? Die planmäßigen Abschreibungen stiegen investitionsbedingt um 9,3 % auf ,5 Mio Euro an Das daraus resultierende EBI7 lag mit , Mio Euro um , über dem Niveau des Vorjahres

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis lag bei ŝ, Mio Euro Vorjahr ŝ, Mio Euro? Per Saldo erwirtschaftete das Segment Netze damit im Berichtszeitraum ein Ergebnis vor Ertragsteuern von , Mio Euro Vorjahr 5, Mio Euro

Investitionen

Die Investitionen der EVN im Segment Netze lagen mit , Mio Euro im Geschäftsjahr um , über dem Vorjahresniveau. Der Fokus liegt dabei weiterhin auf der Anbindung der stetig zunehmenden Anlagen zur dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung. Diese erfordert einen stetigen Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw Erweiterung von Umspannwerken und 7rafostationen, um die Versorgungssicherheit und -qualität verlässlich sicherzustellen. Die EVN ermöglicht damit gemäß ihrer Strategie 2030 den weiteren Ausbau der erneuerbaren Erzeugung in ihrem Versorgungsgebiet und trägt so zur Erreichung nationaler und internationaler Klimaziele bei Weitere Gründe für den Anstieg des Investitionsvolumens sind der flächendeckende Einbau von Smart Meters und die Umsetzung zahlreicher Projekte im Bereich der Digitalisierung.

Ausblick

Die Ergebnisentwicklung im Segment Netze ist durch die österreichische Regulierungsmethodik bestimmt. Auf dieser Grundlage erwarten wir für das Segment eine stabile Ergebnisentwicklung auf Vorjahresniveau. Die von der Witterung und der weiteren volkswirtschaftlichen Entwicklung abhängige Energienachfrage sowie der Umfang der Nutzung des Kraftwerks 7heiß zur Netzstabilisierung könnten jedoch Auswirkungen auf das Netzabsatzvolumen haben und somit das Jahresergebnis beeinflussen. Mengenbedingte Schwankungen werden gemäß der Regulierungsmethodik jedoch in den Folgeperioden über die 7arife wieder ausgeglichen

Südosteuropa

Highlights 2020/21

  • • Netz- und Energieabsatz profitierten von kühler Witterung und Erholung der coronabedingt gedämpften Nachfrage
  • • Steigende Energiebeschaffungskosten
  • • EBI7DA und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau

Energiewirtschaftliche und regulatorische Entwicklung

In Südosteuropa führten die im Vorjahresvergleich wieder deutlich kühleren 7emperaturen zu einem Anstieg der Energienachfrage Beim Periodenvergleich ist zudem zu berücksichtigen, dass der Bedarf an Energie in der zweiten Hälfte des letzten Geschäftsjahres ŝ abgesehen von außergewöhnlich milden 7emperaturen ŝ auch durch die Coronakrise gedämpft worden war. Per Saldo erhöhte sich der Strom-Netzabsatz des Segments dadurch um 5,3 % auf GWh Auch der Stromabsatz an Endkunden konnte um 1,2 % auf 11.490 GWh zulegen. Dass der Anstieg hier vergleichsweise geringer ausfiel, war u. a. dem nach der Marktliberalisierung für Gewerbekunden in Bulgarien intensiveren Wettbewerb geschuldet. Der Wärmeabsatz in Bulgarien lag mit 203 GWh ebenfalls um 5, über dem Vorjahreswert

Die Stromerzeugung des Segments entwickelte sich im Berichtszeitraum uneinheitlich. Während die erneuerbare Erzeugung – sie stieg um , auf GWh ŝ von einer besseren Wasserführung bei den Kleinwasserkraftwerken sowie der Inbetriebnahme der ersten der beiden neuen Photovoltaik-Anlagen in Nordmazedonien profitierte, verzeichnete die thermische Erzeugung aufgrund einer geringeren Produktion der Cogeneration-Anlage in Plovdiv einen Rückgang um , auf 5 GWh

Zum regulatorischen Umfeld siehe Seite f

Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse des Segments Südosteuropa lagen im Geschäftsjahr ŝ getrieben durch die Zuwächse im Energievertrieb sowie im Netzbetrieb ŝ mit , Mio Euro um , über dem Vorjahreswert.

Operativer Aufwand und operatives Ergebnis

Die operativen Aufwendungen nahmen dank höherer Energiebeschaungskosten um 17,2 % auf 909,0 Mio. Euro zu. Aufwandsmindernd wirkten hingegen geringere Forderungswertberichtigungen

Kennzahlen – +/–
Südosteuropa 2020/21 2019/20 Absolut % 2018/19
Energiewirtschaftliche Kennzahlen GWh
Stromerzeugung 386 399 –13 –3,3 425
davon erneuerbare Energie 140 128 12 9,2 125
davon Wärmekraftewerke 245 270 –25 –9,3 300
Netzabsatz Strom 14.468 13.742 726 5,3 14.223
Energieverkauf an Endkunden 11.846 11.661 185 1,6 12.302
davon Strom 11.490 11.351 139 1,2 11.983
davon Erdgas 153 118 35 29,6 109
davon Wärme 203 192 11 5,8 209
Finanzkennzahlen Mio. EUR
Außenumsatz 1.047,4 911,5 135,9 14,9 909,9
Innenumsatz 0,7 0,7 0,0 0,8
Gesamtumsatz 1.048,1 912,2 135,9 14,9 910,7
Operativer Aufwand –909,0 –775,5 –133,5 –17,2 –779,6
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
EBITDA 139,0 136,7 2,3 1,7 131,1
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–74,0 –70,6 –3,4 –4,7 –35,2
Operatives Ergebnis (EBIT) 65,0 66,1 –1,0 –1,6 95,9
Finanzergebnis –15,7 –20,4 4,7 23,0 –20,6
Ergebnis vor Ertragsteuern 49,4 45,7 3,6 8,0 75,3
Gesamtvermögen 1.242,6 1.219,2 23,4 1,9 1.211,6
Gesamtschulden 869,0 893,7 –24,7 –2,8 913,1
Investitionen1) 100,4 99,7 0,7 0,7 81,1

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

in Nordmazedonien In Summe konnte das Segment-EBI7DA im Berichtszeitraum um 1,7 % auf 139,0 Mio. Euro zulegen.

Die Abschreibungen einschließlich der Eekte aus Werthaltigkeitsprüfungen lagen mit , Mio Euro um , über dem Vorjahreswert Per Saldo ergab sich ein mit 5, Mio Euro nahezu unverändertes EBI7 Vorjahr , Mio Euro

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis des Segments verbesserte sich um 23,0 % auf ŝ5, Mio Euro Insgesamt erzielte das Segment Südosteuropa damit ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 49,4 Mio. Euro Vorjahr 5, Mio Euro

Investitionen

Die Investitionen der EVN in Südosteuropa lagen mit , Mio Euro geringfügig über dem Niveau des Vorjahres , Mio Euro? Neben Netzinvestitionen im Interesse der Versorgungssicherheit betrafen sie u a die Errichtung von fünf Warmwasserkesseln durch die bulgarische Fernwärmegesellschaft 7EZ Plovdiv sowie den Bau der ersten beiden Photovoltaik-Anlagen der EVN in Nordmazedonien mit einer installierten Leistung von jeweils rund 1,5 MW.

Ausblick

Angesichts der aktuellen Verwerfungen auf den Energiemärkten werden im Geschäftsjahr deutliche Belastungen für die Ergebnisentwicklung im Segment Südosteuropa erwartet Auf Basis der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen sollten negative Eekte durch höhere Kosten zur Netzverlustabdeckung jedoch in den Folgejahren über die 7arifentwicklung wieder aufgeholt werden

Finanzkennzahlen – +/–
Umwelt Mio. EUR 2020/21 2019/20 Absolut % 2018/19
Außenumsatz 405,0 207,7 197,2 95,0 104,7
Innenumsatz 0,5 0,4 0,1 26,5 0,5
Gesamtumsatz 405,5 208,1 197,4 94,8 105,1
Operativer Aufwand –355,1 –204,2 –150,9 –73,9 –94,6
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
13,6 13,3 0,3 1,9 16,2
EBITDA 64,0 17,3 46,7 26,8
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–37,5 –16,7 –20,8 –11,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 26,5 0,6 25,9 15,2
Finanzergebnis –10,1 –5,9 –4,2 –71,6 –11,7
Ergebnis vor Ertragsteuern 16,4 –5,3 21,7 3,5
Gesamtvermögen 979,3 862,0 117,3 13,6 682,0
Gesamtschulden 771,9 716,9 55,0 7,7 530,1
Investitionen1) 20,7 17,1 3,6 21,1 17,4

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Umwelt

Highlights 2020/21

  • • Akquisitionserfolge im internationalen Projektgeschäft – Ein Auftrag in Polen und zwei Aufträge in Rumänien Auftragswert jeweils bis Mio Euro
  • • Baubeginn beim Abwasserprojekt Umm Al Hayman in Kuwait
  • • EBI7DA, EBI7 und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau

Internationales Projektgeschäft

Die W7E Wassertechnik arbeitete zum Stichtag September an der Planung und Errichtung von insgesamt 14 Projekten in Deutschland, Polen, Litauen, Rumänien, Bahrain und Kuwait. Darin inkludiert sind auch drei Projekte für thermische Klärschlammverwertungsanlagen in Hannover, Straubing und Halle-Lochau Sie werden von der sludgeenergy realisiert, an der die W7E Wassertechnik zu 5 beteiligt ist Für die Anlage in Halle-Lochau startete im Herbst mit dem Probebetrieb bereits die Inbetriebsetzung.

Covid-19-bedingte Lockdowns, Reisebeschränkungen und Beeinträchtigungen internationaler Lieferketten erschwerten im Geschäftsjahr das internationale Projektgeschäft und führten teilweise zu Projektverzögerungen. Dies hatte einerseits Ergebnisverschiebungen in künftige Perioden, andererseits aber auch Mehrkosten zur Folge. Bei dem im Sommer 2020 gestarteten Großprojekt in Kuwait schreiten die Bauarbeiten an den Rohrleitungen und Pumpstationen voran, wiewohl auch dieses Projekt von Verzögerungen betroen ist.

Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse im Segment Umwelt stiegen ungeachtet der erwähnten coronabedingten Beeinträchtigungen deutlich auf 5,5 Mio Euro Vorjahr , Mio Euro?, wesentlich geprägt durch das Abwasserprojekt in Kuwait. Auch die Nachfrage nach 7rinkwasser blieb weiterhin auf hohem Niveau

Operativer Aufwand

Der operative Aufwand des Segments nahm – weitgehend im Einklang mit der Umsatzentwicklung und primär getrieben durch die Fremdleistungen und den sonstigen Materialaufwand – auf 55, Mio Euro zu Vorjahr , Mio Euro? Gegenläufig wirkte ein positiver Einmaleıekt aus einer Energieabgaben-Rückvergütung bei der EVN Wasser.

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen lag mit , Mio Euro nahezu auf Vorjahresniveau , Mio Euro? Der Großteil der hier enthaltenen Ergebnisbeiträge betrit das Kläranlagenprojekt in Zagreb

Operatives Ergebnis

Per Saldo erwirtschaftete die EVN damit im Segment Umwelt im Berichtsjahr ein EBI7DA von , Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? Die Abschreibungen inklusive der Eıekte aus Werthaltigkeitsprüfungen erhöhten sich infolge der Abschreibung von aktivierten Projektvorlaufkosten für das Projekt in Kuwait auf ,5 Mio Euro Vorjahr , Mio Euro? In Summe ergab sich damit ein EBI7 von ,5 Mio Euro Vorjahr , Mio Euro

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis verschlechterte sich aufgrund von Währungseıekten im internationalen Projektgeschäft um , auf ŝ, Mio Euro In Summe ergab sich damit für das Segment ein Ergebnis vor Ertragsteuern von , Mio Euro Vorjahr ŝ5, Mio Euro

Investitionen

Die Investitionen im Segment Umwelt lagen im Berichtszeitraum mit , Mio Euro um , über dem Vorjahresniveau und

betrafen im Wesentlichen den Bereich 7rinkwasserversorgung in Niederösterreich. Investitionsschwerpunkt ist weiterhin der Ausbau überregionaler Versorgungsleitungen, so z B die Errichtung einer neuen, km langen 7ransportleitung von Krems nach Zwettl zur langfristigen Absicherung der Wasserversorgung im Wald- und Weinviertel. Neben weiteren Leitungsprojekten investiert die EVN auch in die Errichtung ihrer bereits fünften Naturfilteranlage, die im Jänner 2022 in Petronell in Betrieb gehen und zehn Gemeinden der Region östlich des Flughafens Wien-Schwechat mit auf natürliche Weise enthärtetem 7rinkwasser versorgen wird.

Ausblick

Die Ergebnisentwicklung im Segment Umwelt wird auch im Geschäftsjahr 2021/22 wesentlich von der weiteren Abwicklung der internationalen Projekte, insbesondere des Großauftrags in Kuwait, beeinflusst Unter der Annahme eines Rückgangs der Beeinträchtigungen durch die Coronapandemie sollten Aufholeekte und ein planmäßiger Projektfortschritt im Geschäftsjahr 2021/22 zu einer Steigerung des Segmentergebnisses führen

Eine neuerliche Verschärfung der Coronakrise könnte jedoch zusätzliche Projektverzögerungen durch Lockdowns, Reisebeschränkungen und Beeinträchtigungen internationaler Lieferketten und damit eine rückläufige Ergebnisentwicklung verursachen

Finanzkennzahlen – +/–
Alle sonstigen Segmente Mio. EUR 2020/21 2019/20 Absolut % 2018/19
Außenumsatz 19,4 20,4 –1,0 –5,1 18,4
Innenumsatz 75,2 69,0 6,2 9,0 64,3
Gesamtumsatz 94,6 89,4 5,2 5,8 82,7
Operativer Aufwand –101,5 –96,8 –4,7 –4,9 –93,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen
Unternehmen mit operativem Charakter
53,0 63,6 –10,6 –16,7 44,8
EBITDA 46,1 56,3 –10,2 –18,1 34,2
Abschreibungen inkl. Effekte aus
Werthaltigkeitsprüfungen
–2,3 –2,4 0,1 2,1 –1,8
Operatives Ergebnis (EBIT) 43,8 53,9 –10,1 –18,8 32,4
Finanzergebnis 56,9 53,3 3,7 6,9 52,2
Ergebnis vor Ertragsteuern 100,7 107,2 –6,4 –6,0 84,6
Gesamtvermögen 6.528,8 4.600,0 1.928,8 41,9 4.586,5
Gesamtschulden 2.249,5 1.781,9 467,6 26,2 1.674,4
Investitionen1) 0,1 3,3 –3,3 –98,2 3,5

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Alle sonstigen Segmente

Highlights 2020/21

  • Geringerer Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
  • EBI7DA, EBI7 und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Vorjahresniveau

Umsatz-, EBITDA- und EBIT-Entwicklung

Die Umsatzerlöse dieses Segments stiegen im Geschäftsjahr 2020/21 um 5, auf , Mio Euro, gleichzeitig verzeichnete auch der operative Aufwand einen Anstieg um 4,9 % auf 101,5 Mio. Euro.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging gegenüber dem Vorjahr um , auf 5, Mio Euro zurück Die Ergebnisbeiträge von RAG und Energie Burgenland waren im Vorjahr allerdings durchwegs von positiven Einmaleekten geprägt gewesen.

Auch das EBI7DA des Segments ging vor diesem Hintergrund um , auf , Mio Euro zurück Nach Abzug der Abschreibungen einschließlich der Eıekte aus Werthaltigkeitsprüfungen, die mit 2,3 Mio. Euro nahezu stabil auf dem Niveau des Vorjahres lagen, ergibt sich ein EBI7 von , Mio Euro Vorjahr 5, Mio Euro

Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern

Das Finanzergebnis lag mit 5, Mio Euro um , über dem Vorjahreswert Verantwortlich dafür waren hauptsächlich die am Mai ausbezahlte Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr in Höhe von ,5 Euro je Aktie Vorjahr , Euro je Aktie? sowie eine positive Performance des R-Fonds

Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments mit , Mio Euro um , unter jenem des Vorjahres

Ausblick

Das Segmentergebnis dürfte dank einer erwarteten Dividendenanhebung bei der Verbund AG über Vorjahresniveau liegen Für die RAG und die Energie Burgenland ist von einer stabilen Ergebnisentwicklung auszugehen.

Konzernabschluss 2020/21

Nach International Financial Reporting Standards

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 170
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 171
Konzern-Bilanz 172
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 173
Konzern-Geldflussrechnung 174
Konzernanhang 175 Grundsätze der Rechnungslegung
177 Konsolidierung
181 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
196 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
204 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
225 Segmentberichterstattung
230 Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN 253
Bestätigungsvermerk 258

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Mio. EUR Erläuterung 2020/21 2019/20
Umsatzerlöse 24 2.394,9 2.107,5
Sonstige betriebliche Erträge 25 250,1 64,4
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 26 –1.573,9 –1.205,2
Personalaufwand 27 –361,3 –349,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 28 –113,0 –121,1
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 29 239,6 94,1
EBITDA 836,5 590,4
Abschreibungen 30 –337,7 –296,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 30 –112,4 –20,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 386,4 273,1
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 37,6 33,3
Zinserträge 6,1 4,5
Zinsaufwendungen –59,4 –47,0
Sonstiges Finanzergebnis –4,3 –6,7
Finanzergebnis 31 –20,0 –15,8
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3
Ertragsteuern 32 –14,7 –28,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 351,7 228,6
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 325,3 199,8
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 26,4 28,9
Ergebnis je Aktie in EUR1) 33 1,83 1,12
Dividende je Aktie in EUR 0,522) 0,49

1) Verwässert ist gleich unverwässert

2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,52 Euro

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2020/21 2019/20
Ergebnis nach Ertragsteuern 351,7 228,6
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
1.408,7 –112,0
Neubewertung IAS 19 45 12,4 10,2
At Equity einbezogene Unternehmen 45 4,3 –2,2
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente1)
1.860,3 –156,5
Darauf entfallende Ertragsteuern 45 –468,4 36,5
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
352,4 –14,8
Währungsdifferenzen 5 5,4 –3,8
Cash Flow Hedges 45 –0,4 2,8
At Equity einbezogene Unternehmen 45 462,1 –14,1
Darauf entfallende Ertragsteuern 45 –114,6 0,3
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 1.761,1 –126,8
Gesamtergebnis der Periode 2.112,8 101,8
Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG 2.085,5 74,5
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 27,2 27,3

1) Siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Konzern-Bilanz

Mio. EUR Erläuterung 30.09.2021 30.09.2020
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 34 216,5 216,9
Sachanlagen 35 3.692,1 3.703,4
At Equity einbezogene Unternehmen 36 1.577,5 1.002,1
Sonstige Beteiligungen 37 4.029,5 2.168,7
Aktive latente Steuern 49 57,0 75,4
Übrige Vermögenswerte 38 200,0 261,0
9.772,6 7.427,6
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 39 95,7 66,6
Forderungen und übrige Vermögenswerte 40 749,9 403,2
Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen 41 399,1 253,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 59 122,5 214,6
1.367,1 938,1
Summe Aktiva 11.139,8 8.365,7
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG 42–46 6.281,2 4.282,1
Nicht beherrschende Anteile 47 263,2 261,2
6.544,3 4.543,3
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 48 718,9 1.045,3
Passive latente Steuern 49 1.035,4 490,0
Langfristige Rückstellungen 50 445,3 506,4
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 51 622,2 619,1
Übrige langfristige Schulden 52 116,0 137,5
2.937,9 2.798,3
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 53 318,0 110,0
Verbindlichkeiten aus Steuern 44,8 75,5
Lieferantenverbindlichkeiten 54 331,7 298,4
Kurzfristige Rückstellungen 55 124,8 96,2
Übrige kurzfristige Schulden 56 838,2 444,0
1.657,6 1.024,1
Summe Passiva 11.139,8 8.365,7

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Mio. EUR Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Bewertungs
rücklage
Unterschieds
betrag aus der
Währungs
umrechnung
Eigene
Anteile
Gezeichnetes
Kapital und
Rücklagen der
Aktionäre der
EVN AG
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Stand 30.09.2019 330,0 253,6 2.514,2 1.226,8 –9,3 –19,7 4.295,6 256,5 4.552,1
Gesamtergebnis der Periode 199,8 –121,1 –4,2 74,5 27,3 101,8
Dividende 2018/19 –89,0 –89,0 –22,6 –111,6
Veränderung eigener Anteile 0,2 0,8 1,0 1,0
Stand 30.09.2020 330,0 253,8 2.625,0 1.105,7 –13,5 –19,0 4.282,1 261,2 4.543,3
Gesamtergebnis der Periode 325,3 1.754,8 5,4 2.085,5 27,2 2.112,8
Dividende 2019/20 –87,3 –87,3 –25,3 –112,6
Veränderung eigener Anteile 0,4 0,5 0,9 0,9
Stand 30.09.2021 330,0 254,2 2.863,0 2.860,6 –8,1 –18,5 6.281,2 263,2 6.544,3
Erläuterung 42 43 44 45 5 46 47

Konzern-Geldflussrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2020/21 2019/20
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3
+ Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie
übrige langfristige Vermögenswerte
30 450,1 317,3
– Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen 36, 37 –277,2 –127,5
+ Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen 166,9 113,3
+ Zinsaufwendungen 59,4 47,0
– Zinsauszahlungen –42,6 –40,2
– Zinserträge –6,1 –4,5
+ Zinseinzahlungen 5,5 3,8
+ Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen 5,8 4,1
+/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis 0,1 0,7
– Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 58 –70,4 –52,1
– Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs 0,8 –0,7
– Gewinne aus Entkonsolidierungen 25 –25,6
– Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen 50 129,2 –21,4
Cash Flow aus dem Ergebnis 762,3 497,1
+ Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen –398,3 –127,7
+ Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen 28,7 5,8
+ Zunahme /– Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten 464,0 81,2
– Zahlungen für Ertragsteuern –67,0 –44,3
Cash Flow aus dem operativen Bereich 789,6 412,0
+ Einzahlungen aus Anlagenabgängen 7,3 6,7
+ Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen 77,3 60,7
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten 6,4 65,5
+ Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige
Finanzinvestitionen
108,3 89,4
– Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen –415,4 –367,5
– Auszahlungen im Zusammenhang mit Entkonsolidierungen 25 –275,2
– Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten –6,7 –31,5
– Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige
Finanzinvestitionen
–256,4 –251,9
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –754,3 –428,6
– Gewinnausschüttung an die Aktionäre der EVN AG 44 –87,3 –89,0
– Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile –25,3 –22,6
+ Verkauf eigener Anteile 0,9 1,0
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 58 101,0 100,0
– Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten 58 –34,5 –72,7
– Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 58 –7,8 –5,5
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –53,0 –88,8
Cash Flow gesamt –17,7 –105,4
Fonds-Veränderungen
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode1) 58 140,0 246,2
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel –0,9
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode1) 122,3 140,0
Cash Flow gesamt –17,7 –105,4

1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.

Konzernanhang

Grundsätze der Rechnungslegung

1. Allgemeines

Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kunden in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.

Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.

Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.

Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaungs- und Herstellungskosten erstellt.

Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit einem "–" dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozent angaben kann es zu geringfügigen Rechendierenzen kommen. Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben. Vor diesem formalen Hintergrund wird zur besseren Lesbarkeit einheitlich vom Gendern abgesehen.

Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Berichterstattung nach IFRS

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Folgende Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2020/21 erstmals anzuwenden:

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 3 Änderungen zur Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 Keine
IAS 39, IFRS 7, IFRS 9 Reform des Zinssatz-Benchmarks 01.01.2020 Keine
IAS 1, IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 Keine
IFRS 16 Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 01.06.2020 Keine
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung 01.01.2020 Keine

1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die veröentlichten Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 Interest Benchmark Reform hat die EVN freiwillig bereits im Geschäftsjahr 2019/20 vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen werden im folgenden Kapitel näher erläutert.

Reform des Zinssatz-Benchmarks

Die Änderungen sehen eine vorübergehende Befreiung von der Anwendung spezifischer Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf Sicherungsbeziehungen vor, die direkt von der IBOR-Reform betroen sind. Die in der IBOR-Reform festgelegten Erleichterungen sollten nicht dazu führen, dass die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beendet wird. In diesem Zusammenhang ist anzunehmen, dass die Referenzzinssätze, auf denen das Grundgeschäft und die Sicherungsinstrumente basieren, durch die IBOR-Reform nicht verändert werden. Mögliche Ineektivitäten sind jedoch weiterhin erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfassen.

Entsprechend den Übergangsbestimmungen wurden die Änderungen rückwirkend auf Sicherungsbeziehungen, die zu Beginn der Berichtsperiode bestanden, und auf den zu diesem Zeitpunkt in der Cash-Flow-Hedge-Rücklage kumulierten Betrag angewendet. Weder im Geschäftsjahr 2019/20 noch im Geschäftsjahr 2020/21 war eine Anpassung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage erforderlich, da keine Auswirkungen festgestellt werden konnten.

Für folgende Hedge-Beziehungen könnten künftige Änderungen des Referenzzinssatzes Auswirkungen haben:

Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber.

Im Zuge der Eektivitätsberechnung für die Absicherung der JPY-Anleihe wird bei der Abbildung des hypothetischen Derivats der Sechs-Monats-JPY-LIBOR verwendet. Die zukünftige Umstellung auf einen neuen Referenzzinssatz wird aus derzeitiger Sicht keine Auswirkungen auf die Eektivität haben.

Zur Absicherung variabel verzinster Finanzverbindlichkeiten werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Alle Geschäfte werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert.

Sämtliche Zinsswaps, die zur Absicherung von bestehenden Risiken angewendet werden, basieren grundsätzlich auf dem Sechs-Monatsbzw. Zwölf-Monats-EURIBOR. Nach Abschluss der Umstellung des EURIBOR hin zu einer transaktionsbasierten Berechnungsmethodik Ende 2019 ist der EURIBOR als Referenzzinssatz konform mit der EU-Benchmark-Verordnung. Die Umstellung führte daher zu keinen Änderungen an bestehenden Verträgen.

Bereits von der EU übernommene,
aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen Inkrafttreten1)
IAS 39, IFRS 4, IFRS 7,
IFRS 9, IFRS 16
Reform des Zinssatz-Benchmarks – Phase 2 01.01.2021 Keine
IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 01.01.2021 Keine
IFRS 16 Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 01.04.2021 Keine
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 01.01.2022 Keine
IAS 16 Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 01.01.2022 Keine
IAS 37 Kosten für die Erfüllung eines Vertrags 01.01.2022 Keine
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 01.01.2022 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:

Noch nicht anwendbare und von der EU noch
nicht übernommene Standards und Interpretationen
Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2023 Keine
IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 01.01.2023 Keine
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 Keine
IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen,
die aus einer einzigen Transaktion stammen
01.01.2023 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.

Konsolidierung

3. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.

Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.

Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.

Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.

Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

4. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2021 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 26 inländische und 29 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 28 inländische und 32 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). Elf Tochterunternehmen (Vorjahr: 13) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.

Die EVN AG ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (EnergieAllianz). Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.

Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.

Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.

Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 253 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden

Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 47. Nicht beherrschende Anteile und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.

Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

Veränderungen des Konsolidierungskreises Voll Anteilig (Joint Operation) Equity Summe
30.09.2019 61 1 16 78
Erstkonsolidierungen 2 1 3
Entkonsolidierungen –1 –1
Umgründungen1) –2 –2
30.09.2020 60 1 17 78
Erstkonsolidierungen
Entkonsolidierungen –4 –1 –1 –6
Umgründungen1) –1 –1
30.09.2021 55 16 71
davon ausländische Unternehmen 29 6 35

1) Konzerninterne Umgründungen

Folgende bislang vollkonsolidierten Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2020/21 infolge Unwesentlichkeit nicht mehr in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.

Gesellschaft, Sitz Zeitpunkt
WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland 31.12.2020
EVN WEEV Beteiligungs GmbH in Liqu., Maria Enzersdorf, Österreich 31.12.2020
EVN Trading d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien 31.03.2021
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro 30.09.2021

Die EVN Finanzservice GmbH, Maria Enzersdorf, wurde als übertragende Gesellschaft mit der Netz Niederösterreich GmbH, Maria Enzersdorf, als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch wurde am 7. März 2021 eingetragen.

Die 49 %-Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH wurde per 30. September 2021 an den Mitgesellschafter STEAG Kraftwerksbeteiligungsgesellschaft mbH veräußert und gleichzeitig der bestehende Strombezugsvertrag am Kraftwerk beendet. Infolgedessen wurde das anteilig als Joint Operation einbezogene Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 entkonsolidiert.

Die Beendigung des Strombezugsvertrags durch Leistung einer Ausgleichszahlung der EVN sowie die Veräußerung der Beteiligung wurden gleichzeitig abgeschlossen und als gemeinsame Transaktion behandelt. Insgesamt hat die EVN im Zuge dieser Transaktion ein Entgelt in Höhe von 272,5 Mio. Euro geleistet. Darüber hinaus sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Ausmaß von 2,7 Mio. Euro im Zuge der Entkonsolidierung abgegangen. Weiters waren zum Zeitpunkt der Entkonsoldierung langfristige Vermögenswerte in Höhe von 3,9 Mio. Euro, kurzfristige Vermögenswerte im Ausmaß von 57,7 Mio. Euro (inkl. der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente), langfristige Schulden in Höhe von 291,0 Mio. Euro und kurzfristige Schulden in Höhe von 68,3 Mio. Euro in der als Joint Operation konsolidierten Kraftwerksgesellschaft enthalten. In diesen Werten sind auch die bilanzierten Sachverhalte aus dem Strombezugsvertag abgebildet. Als Residualgröße verblieb somit ein negatives Eigenkapital in Höhe von 298,1 Mio. Euro. Die Bilanzsumme der entkonsolidierten Joint Operation betrug damit zum 30. September 2021 61,3 Mio. Euro (siehe Erläuterungen 25. Sonstige betriebliche Erträge, 31. Finanzergebnis, 34. Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen, 45. Bewertungsrücklagen, 50. Langfristige Rückstellungen, 57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung sowie 58. Konzern-Geldflussrechnung).

Die e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien, ist eine 50 %-Tochtergesellschaft der EVN AG und wird seit dem 31. Dezember 2020 aufgrund von Unwesentlichkeit nicht mehr at Equity konsolidiert.

5. Währungsumrechnung

Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.

Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdierenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdierenz ergab sich im Geschäftsjahr 2020/21 eine Eigenmittelveränderung von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: –3,8 Mio. Euro). Davon entfallen –5,0 Mio. Euro (Vorjahr: –1,2 Mio. Euro) auf Umbuchungen in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus Teilabgängen (Tilgungen) von Nettoinvestments und werden als Währungskursverluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 31. Finanzergebnis).

Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Dierenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdierenzen gesondert ausgewiesen.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdierenzen erfolgswirksam.

Währungsumrechnung 2020/21 2019/20
Währung Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1) Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1)
Albanischer Lek 121,54000 123,08462 124,05000 123,80231
Bulgarischer Lew2) 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Bahrain-Dinar 0,43630 0,44876 0,4403 0,4228
Japanischer Yen 129,67000 128,46462 123,76000 120,74308
Kroatische Kuna 7,48890 7,53688 7,55650 7,50682
Kuwait-Dinar 0,34915 0,36128 0,35880 0,34429
Ungarischer Forint 360,19000 358,83769 365,53000 345,04385
Nordmazedonischer Denar 61,69480 61,64396 61,69500 61,63588
Polnischer Złoty 4,61970 4,55238 4,54620 4,39806
Russischer Rubel 84,33910 89,42785 91,77630 78,32732
Serbischer Dinar 117,55950 117,57268 117,58030 117,56362
Tschechische Krone 25,49500 26,04769 27,23300 26,19492

Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:

1) Durchschnitt der Monatsultimos

2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

6. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anscha ungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kundenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anscha ungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.

Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.

7. Sachanlagen

Sachanlagen werden mit ihren Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Materialund Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.

Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend, entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.

Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:

Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen Jahre
Gebäude 10–50
Leitungen 15–50
Technische Anlagen 10–50
Zähler 5–40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–25

Bei Anlagenabgängen werden die Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Di erenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.

Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreizen oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der etwaigen Zahlungen anlässlich einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).

8. At Equity einbezogene Unternehmen

At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anscha ungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 31. Finanzergebnis und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).

9. Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Originäre Finanzinstrumente

Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.

Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:

  • • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet FV2CI
  • • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet FVTPL)
  • • Zu fortgeführten Anschaıungskosten bewertet AC

Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.

Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anscha ungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anscha ungskosten (AC).

Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich, unter Ausübung der sogenannten "FVOCI-Option" gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:

  • • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
  • • Zu fortgeführten Anschaıungskosten AC

Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.

Schuldinstrumente zu fortgeführten Anscha ungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default" (EAD) und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall des Kunden "Loss Given Default" (LGD).

Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15,

die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 bzw. IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).

Derivative Finanzinstrumente

Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohsto - und Produktpreisen im Bescha ungsbereich und bei Stromgeschäften entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.

Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas, Kohle und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten "Own Use Exemption" vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anscha ungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch ö entliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlichkeiten.

Einen Teil der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.

Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt.

Die EVN Gruppe designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die aus Änderungen von Fremdwährungskursen oder Zinsänderungen resultieren. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anscha ungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.

Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes "Rebalancing" durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anscha ungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.

Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.

Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.

Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.

10. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anscha ungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten "FVOCI-Option" gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).

11. Übrige langfristige Vermögenswerte

Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anscha ungskosten unter Anwendung der E ektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.

Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden, abgeschrieben.

12. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebssto e erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohsto - und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).

13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anscha ungskosten, die den Anscha ungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional di erenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gesta elt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert und, falls notwendig, die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die fortgeführten Anscha ungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.

Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.

Die Vertragsvermögenswerte betre en im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt.

14. Wertpapiere

Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.

Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings der betro enen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

16. Eigenkapital

In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.

Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anscha ungskosten der erworbenen eigenen Anteile o en vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anscha ungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betri t etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den e ektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.

17. Rückstellungen

Personalrückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.

Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) verö entlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.

Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.

Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeitern, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz NÖ beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeitern selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionisten als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.

Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell gescha en, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.

Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betri t Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter und Mitbegünstigter.

Rückstellung für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.

In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeitersicherung.

Bei Mitarbeitern österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.

Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.

Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.

Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.

18. Schulden

Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anscha ungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbescha ungskosten sind Teil der fortgeführten Anscha ungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der E ektivzinsmethode verzinst.

Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.

Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kunden zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anscha ungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 19. Ertragsrealisierung).

Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung (z.B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betri t dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.

19. Ertragsrealisierung

IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.

Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekunden. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.

Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:

Energielieferungen

Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da der Kunde diese Dienstleistungen nutzt, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskunden, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen

Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kunden ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die der Kunde zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringt, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).

Internationales Projektgeschäft

Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kunden den Vertrag aus anderen Gründen als der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.

Sonstiges

Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen der Kunde vereinnahmt, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.

Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der E ektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden und der Zahlung durch den Kunden unter einem Jahr liegt.

Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung

Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskunden mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.

Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

20. Ertragsteuern und latente Steuern

Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.

Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:

Ertragsteuersätze
% 2020/21 2019/20
Unternehmenssitz
Österreich 25,0 25,0
Albanien 15,0 15,0
Bulgarien 10,0 10,0
Deutschland – Bereich Umwelt1) 32,6 30,3
Deutschland – Bereich Erzeugung 34,0 34,0
Estland2) 20,0 20,0
Kroatien 18,0 18,0
Kuwait 15,0 15,0
Litauen 15,0 15,0
Nordmazedonien 10,0 10,0
Montenegro 9,0 9,0
Polen 19,0 19,0
Rumänien 16,0 16,0
Russland 20,0 20,0
Serbien 15,0 15,0
Slowenien 19,0 19,0
Tschechien 19,0 19,0
Zypern 12,5 12,5

1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer geringfügig.

2) Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter. Im Unternehmen thesaurierte Gewinne werden nicht besteuert.

Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2021 Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft (Vorjahr: Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger). Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es demnach frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.

Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich an der Verteilungsmethode (Vorjahr: Stand-Alone-Methode). Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.

Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.

Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Di erenzen (Di erenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.

Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Di erenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.

21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen

Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.

Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Windparks, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.

Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Erzeugungsanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Erzeugungsanlagen ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2050), an.

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht eines Marktteilnehmers berücksichtigt.

Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.

Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Markt-Risikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betre ende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst. Im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgte eine Anpassung der Abbildung der Länderrisikoprämien.

Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.

22. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getro en, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.

Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.

Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten eine wesentliche Auswirkung haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait (Abwasseranlage) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode (siehe Erläuterungen 19. Ertragsrealisierung und 24. Umsatzerlöse).

Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen sowie 36. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.

Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 37. Sonstige Beteiligungen beschrieben.

Die WTE Wassertechnik GmbH errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam der Auftraggeber, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung kündigte die WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorübergehend fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission aufgrund der unterbliebenen Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog die WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von 29,3 Mio. Euro sowie jene der Gemeinde Budva in Höhe von 64,6 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte die WTE nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. Die WTE hat wegen der Nichthonorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 35,3 Mio. Euro inklusive Zinsen. Darüber hinaus hat die WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags im Frühjahr 2021 eine Schiedsklage gegen die Gemeinde Budva in Genf eingebracht. Der Ausgang dieser Verfahren kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).

Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen).

Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 17. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und in der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 19. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutre end erachtet werden.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die bereits seit 2020 anhaltende Covid-19-Pandemie veranlasste Regierungen weltweit, Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen, die zu unterschiedlichen Auswirkungen in den Unternehmen führten. Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 beschrieben:

  • • Das für den Projektstart des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait erforderliche Closing erfolgte coronabedingt erst Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre. Aufgrund weiterer pandemiebedingter Lockdowns in Kuwait im Geschäftsjahr 2020/21 und damit verbundener Einreisebeschränkungen kam es zu weiteren Verschiebungen erwarteter Ergebnisbeiträge in die Folgeperioden.
  • • Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS B555 auf Basis regional di erenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Dank der in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen kam es für die EVN bisher nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kunden. Nach Ausklingen der staatlichen Maßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und einen entsprechenden Anstieg an Forderungsausfällen. In Vorbereitung darauf hat der EVN Konzern über die Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2020/21 eine um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 59. Risikomanagement).
  • • Im Geschäftsjahr 2019/20 hatten die infolge der Covid-19-Pandemie gestiegenen Länderrisikoprämien zu höheren Diskontierungssätzen und zunächst zu Wertminderungen geführt. Mittlerweile sind die Länderrisikoprämien im Vergleich zu den Werten zu Beginn der Pandemie wieder stark gesunken. Dies führte zu Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2020/21 (siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte sowie 35. Sachanlagen).
  • • Einen weiteren Eıekt hatte die Covid--Krise zu Beginn auf die Marktwerte der Wertpapiere im R-Fonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 konnten nach einer zwischenzeitlichen Erholung an den Wertpapierbörsen wieder aufgeholt werden.

Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie auch im Vorjahr nur punktuell beeinträchtigte. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kundenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.

Der weitere Verlauf der Coronakrise sowie ein Anstieg der allgemeinen Unsicherheit könnten über die künftige Entwicklung der Stromund Primärenergiepreise sowie der Kapitalkosten jedoch zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen.

23. Grundsätze zur Segmentberichterstattung

Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung).

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

24. Umsatzerlöse

Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.

Neben Erlösen aus Verträgen mit Kunden ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:

Umsatzerlöse
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 2.515,3 2.091,5
Sonstige Umsatzerlöse –120,4 16,0
Summe 2.394,9 2.107,5

Bei den sonstigen Erlösen handelt es sich im Wesentlichen um Bewertungse ekte im Zusammenhang mit Stromderivaten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kunden gegliedert nach Segmenten und Produkten:

Erlöse aus Verträgen nach Segmenten und Produkten
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Strom 203,6 152,1
Gas 41,0 40,8
Wärme 144,0 136,1
Sonstige 32,6 27,8
Energie 421,3 356,9
Strom 69,0 71,0
Sonstige 58,2 61,0
Erzeugung 127,1 132,1
Strom 310,6 291,4
Gas 107,2 96,3
Sonstige 77,3 75,2
Netze 495,1 462,8
Strom 1.027,3 894,2
Gas 6,4 5,3
Wärme 9,2 8,8
Sonstige 4,5 3,3
Südosteuropa 1.047,4 911,5
Umweltdienstleistungen 398,7 200,6
Strom 5,0 5,7
Wärme 1,3 1,5
Umwelt 405,0 207,7
Sonstige 19,4 20,4
Alle sonstigen Segmente 19,4 20,4
Summe 2.515,3 2.091,5

Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 55,6 Mio. Euro (Vorjahr: 53,8 Mio. Euro).

Der Anstieg der Umsatzerlöse im Segment Umwelt ist im Wesentlichen auf das internationale Projektgeschäft zurückzuführen. Insbesondere das im Sommer 2020 gestartete Abwasserprojekt in Kuwait leistete einen entscheidenden Beitrag dazu.

Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden und zum 30. September 2021 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betre en im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.

Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 1.333,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1.663,1 Mio. Euro). Davon betre en 1.272,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1.547,8 Mio. Euro) Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten vier Jahre erfolgen. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen und der Energieerzeugung werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis Geschäftsjahr 2020/21 Mio. EUR <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre Baukostenzuschüsse 6,1 24,2 30,9 Summe 6,1 24,2 30,9 Geschäftsjahr 2019/20 Mio. EUR <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre Baukostenzuschüsse 7,2 30,7 39,6 Sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung 37,6 – – Summe 44,8 30,7 39,6

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskundenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde hat dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.

25. Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 64,8 45,6
Aktivierte Eigenleistungen 33,3 23,6
Gewinne aus Entkonsolidierungen 25,6
Bestandsveränderungen 8,0 –26,5
Entschädigungen und Vergütungen 7,8 4,8
Miet- und Pachterträge 2,9 2,9
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –0,8 0,7
Übrige sonstige betriebliche Erträge 108,5 13,2
Summe 250,1 64,4

Im Dezember 2020 hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus dem Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 150 MW übernommen. Für die Übernahme des Strombezugsrechts und der damit verbundenen Vermarktungsrisiken wurde eine Ausgleichszahlung als Kompensation vereinnahmt. Mit der Übernahme des zusätzlichen Strombezugsrechts hatte die EVN insgesamt ein Strombezugsrecht im Ausmaß von 410 MW am Kraftwerk.

Einem Teil der Ausgleichszahlung stand eine erfolgsneutral eingebuchte Rückstellung für belastende Verträge gegenüber, die sich auf das Risiko aus der Vermarktung des über den Beteiligungsansatz der EVN am Kraftwerk hinausgehenden Strombezugsrechts bezog. Der Rest der Ausgleichszahlung in Höhe von 93,2 Mio. Euro wurde als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam abgebildet. Die in der Vergangenheit vereinnahmten und in den langfristigen Schulden ausgewiesenen Baukostenzuschüsse wurden infolgedessen erfolgswirksam in Höhe von 17,9 Mio. Euro ebenso über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Infolge der Veräußerung der als Joint Operation einbezogenen 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH per 30. September 2021 sowie der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags im Ausmaß von insgesamt 410 MW am Kraftwerk Walsum 10 wurde ein Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 25,6 Mio. Euro erfasst (siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis). Darüber hinaus wurden die im Gesamtergebnis erfassten Änderungen aus dem Zinsswap in Höhe von –12,3 Mio. Euro in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert (siehe Erlätuerung 31. Finanzergebnis).

Wenn ein Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, hat das Mutterunternehmen die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens auszubuchen und den Gewinn oder Verlust im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung zu erfassen. Nach den Bestimmungen des IFRS 10.B97 können mehrere Vereinbarungen zum Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens führen. Die Beendigung des Strombezugsvertrags infolge einer Ausgleichszahlung durch die EVN sowie die Veräußerung der Beteiligung wurden gleichzeitig und unter gegenseitiger Erwägung abgeschlossen und werden als eine einzige Transaktion behandelt. Insofern fließen die E ekte aus der Beendigung des Strombezugsvertrags am Kraftwerk Walsum 10 in das Ergebnis aus der Entkonsolidierung ein.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.

26. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Strombezugskosten 948,8 771,8
Gasbezugskosten 86,8 81,5
Sonstiger Energieaufwand 29,1 35,0
Fremdstrombezug und Energieträger 1.064,7 888,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 509,2 316,9
Summe 1.573,9 1.205,2

In den Materialaufwendungen sind Bewertungse ekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich enthalten. Diese führen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt zu einer Aufwandsreduktion um 39,4 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwandserhöhung um 4,1 Mio. Euro).

Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten sowie den Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate.

Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.

27. Personalaufwand

Personalaufwand
Mio. EUR
2020/21 2019/20
Gehälter und Löhne 282,7 272,7
Aufwendungen für Abfertigungen 5,1 5,1
Aufwendungen für Pensionen 6,8 7,1
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
59,0 57,0
Sonstige Sozialaufwendungen 7,7 7,5
Summe 361,3 349,3

Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 7,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,9 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) enthalten. Aufgrund des Pensionsanpassungsgesetzes 2021, BGBl. 158/2020, und der dort geänderten Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 2,2 Mio. Euro.

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:

Mitarbeiter nach Segmenten1) 2020/21 2019/20
Erzeugung 249 255
Netze 1.327 1.279
Energie 284 295
Südosteuropa 4.155 4.153
Umwelt 555 481
Alle sonstigen Segmente 555 544
Summe 7.126 7.007

1) Anzahl im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzte sich zu 97,6 % aus Angestellten und zu 2,4 % aus Arbeitern zusammen (Vorjahr: 97,7 % Angestellte und 2,3 % Arbeiter). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.

28. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Betriebssteuern und Abgaben 18,4 19,1
Versicherungen 11,7 9,9
Telekommunikation und Portospesen 11,0 10,2
Wartung und Instandhaltung 10,5 8,6
Werbeaufwand 10,4 11,8
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen 10,0 10,5
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken 9,7 8,9
Forderungszu-/-abschreibungen 7,0 12,0
Mieten 2,4 2,4
Weiterbildung 1,6 2,1
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 20,4 25,6
Summe 113,0 121,1

Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst auch die Änderung der Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien.

Der Rückgang der Forderungsabschreibungen resultiert im Wesentlichen aus geringeren erforderlichen Vorsorgen im Segment Südosteuropa. Wie im Vorjahr wurden auch im Geschäftsjahr 2020/21 Covid-19-E ekte in der Wertberichtigung berücksichtigt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Mio. EUR 2020/21 2019/20
EVN KG 117,2 39,5
RAG 40,4 42,9
Verbund Innkraftwerke 27,5 –19,0
Ashta 24,0 –4,3
Energie Burgenland 12,6 20,8
ZOV; ZOV UIP 12,1 12,6
Energieallianz Austria 2,2 –3,5
Andere Gesellschaften 3,6 5,1
Summe 239,6 94,1

29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter stieg im Geschäftsjahr 2020/21 auf 239,6 Mio. Euro an (Vorjahr: 94,1 Mio. Euro). Dies resultiert einerseits aus einer deutlichen Ergebnisverbesserungen bei der EVN KG. Diese konnte eine Steigerung des operativen Ergebnisses erzielen, das durch stichtagsbedingte Bewertungse ekte von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich noch verstärkt wurde.

Andererseits ist der Anstieg des Ergebnisanteils der at Equity einbezogenen Unternehmen im Wesentlichen auf Zuschreibungen der Verbund Innkraftwerke in Höhe von 25,3 Mio. Euro sowie des Wasserkraftwerks Ashta in Höhe von 23,8 Mio. Euro zurückzuführen (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).

30. Abschreibungen und E¨ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.

Abschreibungen und E¨ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Immaterielle Vermögenswerte 24,5 19,3
Sachanlagen 402,5 294,9
Übrige langfristige Vermögenswerte1) 25,5 4,5
Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte –0,1 –0,1
Zuschreibungen auf Sachanlagen –2,4 –1,4
Summe 450,1 317,3

1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten

Abschreibungen und E¨ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Abschreibungen 337,7 296,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) 114,8 22,1
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) –2,5 –1,5
Summe 450,1 317,3

1) Details siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte und 35. Sachanlagen

31. Finanzergebnis

Finanzergebnis
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Beteiligungsergebnis
Dividendenzahlungen 37,3 33,4
davon Verbund AG 32,9 30,3
davon Verbund Hydro Power GmbH 2,4 1,7
davon Wiener Börse AG 1,8 1,1
davon andere Gesellschaften 0,2 0,2
Bewertungsergebnisse /Abgänge 0,3
Summe Beteiligungsergebnis 37,6 33,4
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten 1,8 2,4
Übrige Zinserträge 4,3 2,1
Summe Zinserträge 6,1 4,5
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten –52,6 –39,0
Zinsaufwand Personalrückstellungen –3,9 –3,2
Übrige Zinsaufwendungen –2,8 –4,8
Summe Zinsaufwendungen –59,4 –47,0
Summe Zinsergebnis –53,3 –42,5
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens 2,7 –5,6
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen –3,4 1,5
Währungskursgewinne/-verluste –3,5 –1,9
Übriges Finanzergebnis –0,6
Summe sonstiges Finanzergebnis –4,3 –6,7
Finanzergebnis –20,0 –15,8

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019/20 handelte es sich hierbei um einen Kleinbetrag, der in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen wurde. Die entsprechende Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020/21 entkonsolidiert (siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).

Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens.

Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der E ektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro).

Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betre en die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die zuvor im Gesamtergebnis erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus dem Zinsswap wurden infolge der Entkonsolidierung der Joint Operation Walsum 10 gemäß IFRS 10.B99 in die Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung umgegliedert. Insgesamt wurde dadurch ein Betrag von 12,3 Mio. Euro in den Zinsaufwendungen erfasst.

Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteilund Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 55,4 Mio. Euro (Vorjahr: 43,3 Mio. Euro).

32. Ertragsteuern

Ertragsteuern
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand 37,8 50,2
davon österreichische Gesellschaften 26,2 31,2
davon ausländische Gesellschaften 11,6 19,0
Latenter Steuerertrag/-aufwand –23,1 –21,5
davon österreichische Gesellschaften 22,4 –9,9
davon ausländische Gesellschaften –45,4 –11,7
Summe 14,7 28,7

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2021 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2020/21 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:

Ermittlung des E¨ektivsteuersatzes 2020/21 2019/20
% Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3
Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz 25,0 91,6 25,0 64,3

Abweichende ausländische Steuersätze
–2,6 –9,4 –3,4 –8,6

Effekt aus Steuersatzänderung

Steuerfreie Beteiligungserträge
–12,7 –46,5 –7,9 –20,2
+
Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern
0,6 2,1 –1,9 –5,0
+/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen
auf Konzernforderungen
–3,9 –14,2 –2,7 –6,9
+
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
0,4 1,3 1,6 4,1

Steuerfreie Erträge
–0,4 –1,5 –0,5 –1,4
+
Aperiodische Steuererhöhungen
–0,3 –1,0 0,6 1,6
–/+ Sonstige Posten –2,1 –7,7 0,3 0,7
E¨ektivsteuersatz/-aufwand 4,0 14,7 11,1 28,7

Die sonstigen Posten betre en im Wesentlichen die vertragliche Reduktion der Steuerumlage, die sich an der Verteilungsmethode orientiert.

Die Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen bisher angesetzter steuerlicher Verluste zurückzuführen.

Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betre en im Wesentlichen die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführte Abschreibung der Beteiligung OOO EVN Umwelt Service (Vorjahr: OOO EVN Umwelt Service).

Die e ektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2020/21 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 4,0 % (Vorjahr: 11,1 %). Der E ektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der e ektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Tochtergesellschaften (siehe Erläuterung 49. Latente Steuern).

33. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2020/21 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.144.937 Stück (Vorjahr: 178.079.704 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 46. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte "potenzielle Aktien" aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 325,3 Mio. Euro (Vorjahr: 199,8 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2020/21 ein Ergebnis je Aktie von 1,83 Euro (Vorjahr: 1,12 Euro).

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Aktiva

34. Immaterielle Vermögenswerte

Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kundenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2020/21 Sonstige immaterielle
Mio. EUR Firmenwerte Rechte Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2020 216,7 435,8 65,8 718,3
Zugänge 22,9 0,6 23,5
Abgänge –12,6 –6,9 –19,5
Umbuchungen 0,7 0,7
Konsolidierungskreisänderungen –0,6 –4,6 –5,1
Bruttowert 30.09.2021 216,2 442,2 59,5 717,9
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –160,9 –294,4 –46,2 –501,4
Planmäßige Abschreibungen –17,5 –3,8 –21,3
Wertminderungen –3,2 –3,2
Zuschreibungen 0,1 0,1
Abgänge 12,4 6,9 19,3
Konsolidierungskreisänderungen 0,6 4,6 5,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –160,3 –298,0 –43,1 –501,4
Nettowert 30.09.2020 55,8 141,4 19,7 216,9
Nettowert 30.09.2021 55,8 144,2 16,4 216,5
Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Firmenwerte Rechte Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2019 216,7 420,1 72,5 709,3
Zugänge 17,5 –0,1 17,4
Abgänge –2,2 –6,6 –8,8
Umbuchungen 0,4 –0,1 0,4
Bruttowert 30.09.2020 216,7 435,8 65,8 718,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –160,9 –281,4 –48,5 –490,8
Planmäßige Abschreibungen –15,1 –4,2 –19,3
Wertminderungen
Zuschreibungen 0,1 0,1
Abgänge 2,2 6,6 8,8
Umbuchungen –0,2 –0,2
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –160,9 –294,4 –46,2 –501,4
Nettowert 30.09.2019 55,8 138,7 24,0 218,5
Nettowert 30.09.2020 55,8 141,4 19,7 216,9

In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der Buchwert zum 30. September 2021 beträgt 45,5 Mio. Euro und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.

Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich mit 52,9 Mio. Euro auf die CGU "Internationales Projektgeschäft" und mit 2,9 Mio. Euro auf die CGU "Sonstige CGUs".

Der Buchwert des Nettovermögens der CGU "Internationales Projektgeschäft" betrug 297,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 551,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,47 % (Vorjahr: 3,88 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,12 % (Vorjahr: 4,25 %) entspricht. Der erzielbare Betrag der CGU lag damit um 85,7 % über ihrem Buchwert. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2020/21 ceteris paribus zu einer Überdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 117,8 Mio. Euro gekommen (Überdeckung in Höhe von 325,0 Mio. Euro). Bei einem WACC nach Steuern von 9,19 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden insgesamt 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurde ein Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro) aktiviert.

35. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Zähler Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2020 971,3 4.567,4 3.184,6 283,3 233,3 211,6 9.451,4
Währungsdifferenzen 0,2 4,7 0,1 4,9
Zugänge 19,3 114,7 47,3 58,9 26,7 129,1 396,1
Abgänge –23,1 –10,3 –48,6 –50,4 –26,4 –1,0 –159,6
Umbuchungen 13,5 57,0 30,9 2,8 –5,2 –99,3 –0,3
Konsolidierungskreisänderungen –15,3 –416,9 –0,6 –0,3 –433,1
Bruttowert 30.09.2021 965,6 4.729,1 2.802,0 294,7 227,9 240,2 9.259,5
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –548,2 –2.522,3 –2.347,9 –163,6 –153,9 –12,1 –5.748,0
Währungsdifferenzen –4,0 –4,0
Planmäßige Abschreibungen –27,4 –118,7 –98,9 –19,1 –26,9 –290,9
Wertminderungen –22,4 –0,5 –88,1 –0,2 –0,4 –111,6
Zuschreibungen 0,8 0,4 1,2 2,4
Abgänge 20,3 8,7 46,9 49,6 26,1 0,2 151,8
Umbuchungen –0,2 0,1 –0,1
Konsolidierungskreisänderungen 15,3 416,9 0,6 0,3 433,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –561,8 –2.632,4 –2.073,8 –133,1 –154,2 –11,9 –5.567,3
Nettowert 30.09.2020 423,0 2.045,1 836,7 119,7 79,4 199,5 3.703,4
Nettowert 30.09.2021 403,7 2.096,7 728,2 161,6 73,6 228,3 3.692,1
Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Zähler Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2019 873,1 4.417,5 3.119,4 269,0 210,8 206,0 9.095,7
Erfassung Nutzungsrechte aus der
Erstanwendung von IFRS 16
67,0 0,4 0,6 7,9 75,8
Bruttowert 01.10.2019, angepasst 940,0 4.417,8 3.120,0 269,0 218,7 206,0 9.171,6
Währungsdifferenzen –0,4 –1,3 –16,6 –0,2 –0,2 –0,4 –19,0
Zugänge 25,2 112,5 58,9 22,4 25,9 106,7 351,5
Abgänge –4,4 –11,7 –11,0 –11,5 –13,8 –1,5 –53,9
Umbuchungen 10,9 50,0 33,2 3,6 2,8 –99,3 1,2
Bruttowert 30.09.2020 971,3 4.567,4 3.184,6 283,3 233,3 211,6 9.451,4
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –522,8 –2.419,2 –2.263,1 –158,0 –143,8 –9,4 –5.516,2
Währungsdifferenzen 0,2 0,6 13,8 0,1 0,1 14,9
Planmäßige Abschreibungen –26,5 –114,8 –91,7 –16,4 –23,4 –272,9
Wertminderungen –2,5 –0,9 –17,3 –0,1 –1,3 –22,1
Zuschreibungen 0,3 0,3 0,8 1,4
Abgänge 3,0 11,6 9,7 10,8 13,2 48,3
Umbuchungen –0,1 –1,4 –1,4
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –548,2 –2.522,3 –2.347,9 –163,6 –153,9 –12,1 –5.748,0
Nettowert 30.09.2019 350,3 1.998,3 856,3 111,1 67,0 196,6 3.579,6
Nettowert 30.09.2020 423,0 2.045,1 836,7 119,7 79,4 199,5 3.703,4

In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 59,4 Mio. Euro (Vorjahr: 62,7 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek.

Zum 30. September 2021 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.

Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:

Im Dezember 2020 hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus dem Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 150 MW übernommen. Infolge der daraus resultierenden zusätzlichen Vermarktungsrisiken musste das anteilsmäßig als Joint Operation einbezogene Kraftwerk Walsum 10 zum 31. Dezember 2020 einer Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 unterzogen werden. Diese führte zu einer erfolgswirksamen Wertminderung1) in Höhe von 113,1 Mio. Euro (Vorjahr: 19,3 Mio. Euro). Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 0,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,61 % (Vorjahr: 3,62 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,04 % (Vorjahr: 5,54 %) entspricht. Bei Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es zu keiner Veränderung gekommen. Bei Erhöhung der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2020/21 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 107,0 Mio. Euro gekommen. Mit der Konsolidierungskreisänderung sind die Vermögenswerte am Kraftwerk Walsum 10 zum 30. September 2021 abgegangen (siehe auch Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis und 25. Sonstige betriebliche Erträge).

1) Die Impairmentbetrachtung des Kraftwerksanteils erfolgt rein auf Konzernebene, auf Segmentebene erfolgt die Bildung einer Rückstellung für die Vermarktung der eigenen Stromproduktion; die Wertminderung wird daher in der Überleitungsspalte "Konsolidierung" ausgewiesen.

Im Segment Energie wurden bei der EVN Wärme aufgrund von verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei diversen Wärmeanlagen Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Bei vier Anlagen führten die Impairmentberechnungen zu Wertminderungen in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro. Bei einer Wärmeanlage wurde infolge der Werthaltigkeitsprüfung eine Wertaufholung in Höhe von 0,3 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 7,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 3,49 % –3,83 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 4,23 % –4,75 % entspricht.

Aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen und der Reduktion des WACC wurden bei Kleinwasserkraftwerken der evn naturkraft Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Dies führte im Segment Erzeugung bei zwei Kleinwasserkraftwerken und zu einer Zuschreibung von insgesamt 0,7 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 1,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in Höhe von 3,82 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 3,82 % –6,22 % entspricht. Darüber hinaus wurde im Segment Erzeugung aufgrund gesunkener Länderrisikoprämien am 30. Juni 2021 eine Wertaufholung in Höhe von 1,5 Mio. Euro beim Windpark Kavarna erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 12,7 Mio. Euro (Vorjahr: 11,8 Mio. Euro). Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,24 % (Vorjahr: 6,55 %) für den regulierten Zeitraum und von 5,30 % (Vorjahr: 6,62 %) für den nicht regulierten Zeitraum verwendet. Dies entspricht einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,82 % bzw. 5,89 % (Vorjahr: 7,28 % bzw. 7,35 %).

EVN als Leasingnehmer

Die aus Leasingnehmersicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 68,6 Mio. Euro (Vorjahr: 80,3 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2021 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 60,6 Mio. Euro (Vorjahr: 78,0 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro).

Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:

Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts
ausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2020 66,8 6,5 0,4 6,6 80,3
Zugänge 0,2 5,2 1,0 0,1 6,6
Planmäßige Abschreibungen –5,2 –0,3 –0,4 –0,4 –6,3
Wertminderungen –12,0 –12,0
Sonstige Bewegungen 6,0 –6,0
Nutzungsrechte 30.09.2021 55,8 11,4 1,0 0,4 68,6
Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts
ausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2019
Erfassung Nutzungsrechte aus der Erstandwendung
von IFRS 16
67,0 0,4 0,6 7,9 75,8
Zugänge 3,7 6,4 10,1
Planmäßige Abschreibungen –3,8 –0,2 –0,2 –1,3 –5,5
Sonstige Bewegungen
Nutzungsrechte 30.09.2020 66,8 6,5 0,4 6,6 80,3

Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der dazu korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 13,3 Mio. Euro. (Vorjahr: 11,2 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwände aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro), darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten kommt im Wesentlichen aus geleisteten Mietvorauszahlungen im Geschäftsjahr 2020/21, die aufgrund der Tatsache, dass sie nicht Leasingverbindlichkeiten tangieren, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.

Die Wertminderung der Nutzungsrechte in Höhe von 12,0 Mio Euro steht im Zusammenhang mit der Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 zum 31. Dezember 2020 und ist in der bereits erläuterten Wertminderung von 113,1 Mio. Euro enthalten.

36. At Equity einbezogene Unternehmen

Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 253 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine ö±entlich notierten Marktpreise.

Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2020 919,9
Konsolidierungskreisänderungen –1,5
Bruttowert 30.09.2021 918,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020 82,3
Währungsdifferenzen –1,2
Abgang Konsolidierungskreis 1,4
Zuschreibungen 49,0
Laufendes anteiliges Ergebnis 190,6
Ausschüttungen –129,4
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen 466,4
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021 659,2
Nettowert 30.09.2020 1.002,1
Nettowert 30.09.2021 1.577,5
Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2019 889,5
Zugänge 30,4
Abgänge
Bruttowert 30.09.2020 919,9
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2019 82,6
Währungsdifferenzen 1,7
Wertminderungen –25,6
Laufendes anteiliges Ergebnis 119,7
Ausschüttungen –79,9
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen –16,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020 82,3
Nettowert 30.09.2019 972,1
Nettowert 30.09.2020 1.002,1

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen bei der Verbund Innkraftwerke eine Zuschreibung von 25,3 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Verbund Innkraftwerke wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 180,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,68 % (Vorjahr: 3,93 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,05 % (Vorjahr: 5,10 %) entspricht (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke im Geschäftsjahr 2020/21 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 15,6 Mio. Euro (Zuschreibung von 25,3 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2020/21 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 25,3 Mio. Euro (Zuschreibung von 17,2 Mio. Euro) gekommen.

Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Wasserkraftwerk Ashta bei der Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH infolge gesunkener Länderrisikoprämien zum 31. März 2021 eine Wertaufholung in Höhe von 9,6 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 9,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern

von 9,09 % für den regulierten Zeitraum und von 9,10 % für den nicht regulierten Zeitraum verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 10,37 % bzw. 9,39 % entspricht. Infolge einer weiteren Reduktion des WACC wurde zum 30. September 2021 eine erneute Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt und eine zusätzliche Zuschreibung in Höhe von 14,2 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 24,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,51 % für den regulierten Zeitraum und von 7,69 % für den nicht regulierten Zeitraum verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,77 % entspricht (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Insgesamt wurde die at Equity Beteiligung am Wasserkraftwerk Ashta im Geschäftsjahr 2020/21 um 23,8 Mio. Euro zugeschrieben.

Im Geschäftsjahr 2020/21 erhöhte sich der Beteiligungsansatz der at Equity einbezogenen Unternehmen um insgesamt 466,4 Mio. Euro (Vorjahr: Reduktion um –16,2 Mio. Euro) aus ergebnisneutralen Wertänderungen im sonstigen Ergebnis. Dies resultiert im Wesentlichen (454,3 Mio. Euro) aus Marktwertänderungen von als Cash Flow Hedge designierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich und ist auf die Beteiligungen an der EVN KG sowie an der EnergieAllianz Austria GmbH zurückzuführen.

Die Anteile an der ZOV, deren anteiliges Eigenkapital im Besitz der EVN zum 30. September 2021 103,9 Mio. Euro betrug (Vorjahr: 104,9 Mio. Euro), wurden zur Besicherung an die kreditfinanzierenden Banken abgetreten.

37. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.

Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anscha±ungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 3.848,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2.048,4 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 177,0 Mio. Euro (Vorjahr: 115,9 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).

Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG (WSTW) einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 9,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 28,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,61 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertauholung von 47,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 140,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,82 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den ö±entlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 3,7 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts

abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 6,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,60 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der ö±entlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2017–2020 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2021 basiert.

38. Übrige langfristige Vermögenswerte

Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere 74,4 72,0
Ausleihungen 35,4 32,9
Forderungen aus Leasinggeschäften 14,0 15,4
Forderungen aus derivativen Geschäften 4,9 1,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10,8 10,9
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 1,2 44,7
Vertragskosten 56,7 82,2
Primärenergiereserven 0,7 0,7
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 1,8 1,3
Summe 200,0 261,0

Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.

Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:

Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften

Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2021 Restlaufzeit zum 30.09.2020
Ausstehende
Leasingzahlungen
Zinsen Summe der
ausstehenden
Leasingzahlungen
Ausstehende
Leasingzahlungen
Zinsen Summe der
ausstehenden
Leasingzahlungen
<5 Jahre 7,8 0,9 8,7 5,4 1,0 6,4
>5 Jahre 6,2 0,2 6,5 9,9 0,3 10,2
Summe 14,0 1,2 15,2 15,4 1,3 16,6

Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen dem Anteil der Zinskomponente an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2020/21 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Ansprüche aus Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden im langfristigen Bereich ausgewiesen werden.

Die Vertragsvermögenswerte betre±en im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, zum Stichtag aber noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des internationalen Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn eine Rechnung an den Kunden ausgestellt wird.

Die Vertragskosten betre±en Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im Vorjahr 86,7 Mio. Euro aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und 4 Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 25,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2020/21 verminderte sich der Buchwert auf 56,7 Mio. Euro (Vorjahr: 82,2 Mio. Euro; siehe auch Erläuterung 30. Abschreibungen und Eekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).

Kurzfristige Vermögenswerte

39. Vorräte

Vorräte
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Primärenergievorräte 8,9 26,2
CO2-Emissionszertifikate 49,0 12,6
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte 26,8 25,6
Nicht abgerechnete Kundenaufträge 11,0 2,1
Summe 95,7 66,6

Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Gasvorräten. Ein Teil der Erdgasvorräte wird seit dem Geschäftsjahr 2019/20 gemäß der Händler-Makler-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2021 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,4 Mio. Euro). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Veräußerung von Gasvorräten zurückzuführen. Zum 30. September 2021 wurde infolge der positiven Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,3 Mio. Euro) vorgenommen.

Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 55. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.

Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.

40. Forderungen und übrige Vermögenswerte

Forderungen und übrige Vermögenswerte
Mio. EUR
30.09.2021 30.09.2020
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 331,0 217,0
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 55,2 24,5
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 1,0
Forderungen gegenüber Dienstnehmern 0,1
Forderungen aus derivativen Geschäften 58,7 6,4
Forderungen aus Leasinggeschäften 1,4 3,0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 65,1 36,9
512,3 287,9
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern 27,2 24,6
Geleistete Anzahlungen 152,4 90,2
Vertragsvermögenswerte 58,0 0,5
237,6 115,3
Summe 749,9 403,2

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekunden und gegenüber Kunden aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 59. Risikomanagement. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist einerseits auf Projektfortschritte im internationalen Projektgeschäft und andererseits auf die Veräußerung von Vorräten zurückzuführen.

Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen. Der Anstieg der geleisteten Anzahlungen resultiert im Wesentlichen aus Fertigungsaufträgen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft. Im Bezug auf Vertragsvermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2020/21 Wertminderungen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro) erfasst.

Zum 30. September 2021 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.

41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen

Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Fonds-Anteile 383,0 236,4
davon Cash-Fonds 382,8 236,2
davon sonstige Fonds-Produkte 0,2 0,2
Termingelder 16,1 17,4
Summe 399,1 253,8

Aufgrund gefallener Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2020/21 eine erfolgswirksame (Vorjahr: erfolgswirksame) Bewertung in Höhe von –3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) vorgenommen. Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.

Passiva

Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2020/21 und 2019/20 ist auf Seite 173 dargestellt.

42. Grundkapital

Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).

43. Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 204,4 Mio. Euro (Vorjahr: 204,4 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).

44. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.863,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2.625,0 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:

Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG
Mio. EUR 2020/21
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2020/21 236,7
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2019/20 0,1
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen –144,1
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn 92,7
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung –92,7
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2021/22

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 0,52 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.

Die 92. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 21. Jänner 2021 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2019/20 eine Dividende in Höhe von 0,49 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 87,3 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 27. Jänner 2021, Dividendenzahltag der 29. Jänner 2021.

45. Bewertungsrücklagen

In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.

Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: –1,5 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 171) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.

In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.

Bewertungsrücklagen 30.09.2021 30.09.2020
Mio. EUR Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus
Finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert 3.563,8 –890,9 2.672,9 1.703,9 –425,9 1.278,0
Cash Flow Hedges –22,4 6,3 –16,1 –22,0 7,3 –14,7
Neubewertungen IAS 19 –151,0 37,1 –113,9 –163,5 40,4 –123,1
At Equity einbezogenen Unternehmen 428,8 –111,1 317,7 –37,0 2,5 –34,5
Summe 3.819,2 –958,6 2.860,6 1.481,5 –375,8 1.105,7

Betre±end Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2020/21 13,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Entkonsolidierung des Kraftwerks Walsum 10. In diesem Zusammenhang wurde ein Betrag von 12,3 Mio. Euro in die Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung umgegliedert (siehe Erläuterung 31. Finanzergebnis). Aufgrund von Ine±ektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.

46. Eigene Anteile

Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 43.464 Stück eigene Aktien, um diese für eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 69.587 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:

Stückaktien Eigene Aktien Im Umlauf befindliche Anteile
179.878.402 –1.810.296 178.068.106
69.587 69.587
179.878.402 –1.740.709 178.137.693
43.464 43.464
179.878.402 –1.697.245 178.181.157

Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.144.937 Stück (Vorjahr: 178.079.704 Stück).

47. Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:

30.09.2020
RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
49,97 26,37 10,00 49,97 26,37 10,00
191,2 40,4 31,3 193,0 39,5 28,5
20,2 3,4 2,8 21,4 5,5 2,7
22,6 2,7 20,0 2,6
382,2 190,6 375,0 385,7 186,6 368,6
0,1 9,4 62,8 0,2 9,4 36,8
1,0 97,8 0,6 97,3
23,7 19,8
mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen 30.09.2021
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
Ergebnis nach Ertragsteuern 40,5 12,7 27,8 42,9 20,8 28,8
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich 45,1 10,3 29,7 40,0 10,3 40,2
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –26,4 –35,4
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –45,2 –10,4 –0,2 –40,0 –9,8 –10,3

Langfristige Schulden

48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Zusammensetzung Nominal Buchwert
30.09.2021
Buchwert
30.09.2020
Marktwert
30.09.2021
Langfristige Finanzverbindlichkeiten verzinsung (%) Laufzeit Nominale Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
Anleihen 319,6 514,5 367,1
EUR-Anleihe1) 4,250 2011–2022 293,0 Mio. EUR 290,7
JPY-Anleihe 3,130 2009 –2024 12,0 Mrd. JPY 95,4 100,9 98,4
EUR-Anleihe 4,125 2012 –2032 100,0 Mio. EUR 98,5 98,3 135,4
EUR-Anleihe 4,125 2012–2032 25,0 Mio. EUR 24,7 24,7 33,8
EUR-Anleihe 0,850 2020 –2035 101,0 Mio. EUR 101,0 99,4
Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) 0,00– 4,99 Bis 2068 399,3 530,8 467,3
Summe 718,9 1.045,3 834,4

1) Im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgte eine Umgliederung in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 292,2 Mio. Euro.

Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:

Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten Restlaufzeit zum 30.09.2021 Restlaufzeit zum 30.09.2020
Mio. EUR <5 Jahre >5 Jahre Summe <5 Jahre >5 Jahre Summe
Anleihen 95,4 224,2 319,6 391,5 123,0 514,5
davon fix verzinst 224,2 224,2 290,7 123,0 413,7
davon variabel verzinst 95,4 95,4 100,9 100,9
Bankdarlehen 79,5 319,7 399,3 161,2 369,6 530,8
davon fix verzinst 70,3 319,7 390,1 151,6 369,3 520,8
davon variabel verzinst 9,2 9,2 9,6 0,4 10,0
Summe 175,0 543,9 718,9 552,7 492,6 1.045,3

Anleihen

Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert.

Die Veränderung bei den Anleihen resultiert einerseits aus der Emission einer endfälligen grünen Anleihe mit einem Nominale von 101,0 Mio. Euro im Jänner 2021. Anderseits erfolgte im Berichtszeitraum die Umgliederung einer Anleihe in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, da der Fälligkeitstermin innerhalb der nächsten zwölf Monate liegt. Damit wurde ein Betrag von 292,2 Mio. Euro umgegliedert. Die sonstigen Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus Wertänderungen des abgesicherten Fremdwährungsrisikos aus der JPY-Anleihe.

Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anscha±ungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Bankdarlehen

Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umweltund Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 187,5 Mio. Euro (Vorjahr: 187,5 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012 sowie im April 2020 emittiert wurden.

Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

49. Latente Steuern

Latente Steuern
Mio. EUR
30.09.2021 30.09.2020
Aktive latente Steuern
Sozialkapital –48,0 –52,5
Verlustvorträge –59,2 –53,1
Beteiligungsabschreibungen –27,4 –16,2
Sachanlagen –4,1 –52,4
Rückstellungen –3,2 –17,3
Finanzinstrumente –21,5
Sonstiges Vermögen –32,0 –30,9
Sonstige Schulden –10,9 –37,4
Passive latente Steuern
Sachanlagen 72,3 70,8
Immaterielle Vermögenswerte 2,3 2,7
Beteiligungen 1.023,9 435,9
Rückstellungen 96,2
Finanzinstrumente 15,9 1,8
Sonstiges Vermögen 40,3 46,5
Sonstige Schulden 17,8 20,5
Summe 978,5 414,6
davon aktive latente Steuern –57,0 –75,4
davon latente Steuerverbindlichkeiten 1.035,4 490,0

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Veränderung latente Steuern
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Latenter Steuersaldo 01.10. 414,6 471,6
– Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen 4,1 1,3
– Erfolgswirksame Veränderung –23,1 –21,5
– Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage 582,8 –36,8
Latenter Steuersaldo 30.09. 978,5 414,6

Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 86,9 Mio. Euro (Vorjahr: 81,9 Mio. Euro), von denen 76,5 Mio. Euro (Vorjahr: 76,5 Mio. Euro) auf die EVN MVA 1 entfallen, wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.

Für Di±erenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Di±erences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 111,3 Mio. Euro (Vorjahr: 71,6 Mio. Euro) für temporäre Di±erenzen in Höhe von 413,7 Mio. Euro (Vorjahr: 277,4 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese in absehbarer Zeit nicht realisiert werden können.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen "Finanzinstrumente" mit 485,3 Mio. Euro (Vorjahr: –39,1 Mio. Euro), "Assoziierte Unternehmen" mit 109,6 Mio. Euro (Vorjahr: –1,2 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,7 Mio. Euro).

50. Langfristige Rückstellungen

Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Rückstellung für Pensionen 239,2 260,5
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 28,1 28,6
Rückstellung für Abfertigungen 84,6 92,4
Sonstige langfristige Rückstellungen 93,4 124,9
Summe 445,3 506,4

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:

Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September 2021 mit 1,1 % (Vorjahr: 1,0 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 0,9 % (Vorjahr: 0,7 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration bei Abfertigungsrückstellungen.

Folgende Parameter werden angewendet:

  • • Bezugserhöhungen , p a Folgejahre , p a Vorjahr Bezugserhöhungen , p a, Folgejahre , p a
  • • Pensionserhöhungen , p a Folgejahre , p a Vorjahr Pensionserhöhungen , p a, Folgejahre , p a
  • • Rechnungsgrundlagen gemäß ŘAV -P ŝ Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherungŕ
Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen
Mio. EUR
2020/21 2019/20
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. 260,5 283,1
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) –0,1 –1,0
+ Zinsaufwand 2,6 2,0
– Pensionszahlungen –13,2 –14,1
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –10,6 –9,5
davon aus
finanziellen Annahmen –2,8 –8,4
erfahrungsbedingten Annahmen –7,8 –1,1
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. 239,2 260,5

Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 14,1 Jahre (Vorjahr: 14,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 14,3 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. 28,6 29,3
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) 0,5 0,5
+ Zinsaufwand 0,3 0,2
– Pensionszahlungen –1,0 –0,9
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –0,4 –0,5
davon aus
finanziellen Annahmen –0,5 –1,7
erfahrungsbedingten Annahmen 0,2 1,1
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. 28,1 28,6

Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 17,8 Jahre (Vorjahr: 18,3 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. 92,4 95,0
– Währungsdifferenzen
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) 3,4 3,5
+ Zinsaufwand 0,7 0,8
– Abfertigungszahlungen –10,4 –6,7
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –1,5 –0,2
davon aus
finanziellen Annahmen –1,0 0,1
erfahrungsbedingten Annahmen –0,4 –0,3
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. 84,6 92,4

Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 9,0 Jahre (Vorjahr: 8,9 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro) erwartet.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen

Abnahme des
Zunahme des
Parameters/
Parameters/
Veränderung DBO
Veränderung DBO
7,63
–6,75
–2,71
2,95
–11,02
13,55
–5,05
5,17

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen

% 30.09.2021 30.09.2020
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 9,69 –8,44 9,98 –8,66
Bezugserhöhung 1,00
Pensionserhöhung 1,00 –13,49 17,08 –13,62 17,26
Restlebenserwartung 1 Jahr –4,18 4,24 –4,21 4,27

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen

% 30.09.2020
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
0,50 4,55 –4,26 4,66 –4,35
1,00 –8,41 9,41 –8,56 9,61
30.09.2021

Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR

Jubiläumsgelder Mieten für
Netzzutritte
Prozesskosten/
-risiken
Umwelt- und
Entsorgungs
risiken
Übrige
langfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2020 25,2 6,5 6,9 82,5 3,7 124,9
Zinsaufwand 0,3 0,4 –2,5 –1,8
Verwendung –1,6 –0,7 –2,2
Auflösung –0,6 –1,0 1,5 –0,4 –0,5
Zuführung 1,1 0,3 0,6 1,0 157,8 160,8
Umgliederung 0,1 0,1 –2,3 –4,2 0,4 –5,9
Konsolidierungskreisänderungen –24,8 –157,0 –181,8
Buchwert 30.09.2021 25,1 6,3 4,6 53,5 4,0 93,4

Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruchund Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 17 Jahren gerechnet.

Im Zusammenhang mit der Übernahme des zusätzlichen Strombezugsrechts am Kraftwerk Walsum 10 im Dezember 2020 wurde eine erfolgsneutrale Zuführung in Höhe von 120,8 Mio. Euro erfasst. Infolge verschlechterter Spreads wurde unterjährig in weiterer Folge eine zusätzliche erfolgswirksame Rückstellung gebildet. Insgesamt wurde infolge des belastenden Strombezugsvertrags eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 157,0 Mio. Euro dotiert. Die Konsolidierungskreisänderungen betre±en daher Rückstellungen aus dem Strombezugsrecht am Kraftwerk Walsum 10 sowie Rückbauverpflichtungen im Zusammenhang mit den entkonsolidierten Vermögenswerten (siehe auch Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis und 25. Sonstige betriebliche Erträge).

51. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse betre±en insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netz N

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse Baukostenzuschüsse Baukostenzuschüsse Investitions
Mio. EUR (IFRS 15) (IAS 20) zuschüsse Summe
Buchwert 01.10.2020 68,2 487,7 63,2 619,1
Zugänge 9,3 53,4 5,1 67,8
Umgliederung –22,5 –37,8 –4,5 –64,8
Buchwert 30.09.2021 55,1 503,3 63,8 622,2

Die Umgliederung der Baukostenzuschüsse in Höhe von 22,5 Mio. Euro im kurzfristigen Bereich stammen im Ausmaß von 17,9 Mio. Euro aus der Übernahme des Strombezugsrecht an Walsum 10 im Dezember 2020 (siehe Erläuterungen 25. Sonstige betriebliche Erträge und 58. Konzern-Geldflussrechnung).

52. Übrige langfristige Schulden

Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen 0,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 27,6 16,9
Leasingverbindlichkeiten 55,1 72,8
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 33,3 47,7
Summe 116,0 137,5

Die Abgrenzungen aus Finanztransaktionen betre±en anteilige Barwertvorteile aus Lease-and-Lease-back-Transaktionen im Zusammenhang mit Strombezugsrechten an Donaukraftwerken.

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich.

Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.

Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden

Restlaufzeit zum 30.09.2020
<5 Jahre >5 Jahre Summe <5 Jahre >5 Jahre Summe
0,1 0,1
27,6 27,6 15,5 1,4 16,9
19,9 35,2 55,1 23,1 49,6 72,8
30,7 2,6 33,3 43,1 4,7 47,7
78,2 37,9 116,0 81,8 55,7 137,5
Restlaufzeit zum 30.09.2021

Kurzfristige Schulden

53. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Anleihen 292,2
Bankdarlehen 25,6 35,4
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite 0,2 74,6
Summe 318,0 110,0

Anleihen im Ausmaß von 292,2 Mio Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie Kredite im Ausmaß von 25,6 Mio. Euro (Vorjahr: 35,4 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.

54. Lieferantenverbindlichkeiten

In den Lieferantenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 116,6 Mio. Euro (Vorjahr: 100,8 Mio. Euro) enthalten.

55. Kurzfristige Rückstellungen

Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen

Mio. EUR

Personalansprüche Mieten für
Netzzutritte
Prozessrisiken Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2020 77,8 2,7 2,0 13,7 96,2
Verwendung –10,9 –0,5 –1,9 –13,3
Auflösung –0,8 –0,9
Zuführung 14,4 –0,1 22,6 36,9
Umgliederung –0,1 2,3 3,7 5,9
Buchwert 30.09.2021 81,2 2,6 3,7 37,3 124,8

Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und o±ene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 8,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro) ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von 22,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,8 Mio. Euro) gebildet. Die Rückstellungen resultieren einerseits aus aus vertraglichen Verpflichtungen und andererseits aus negativen Wechselkursentwicklungen.

56. Übrige kurzfristige Schulden

Übrige kurzfristige Schulden
Mio. EUR
30.09.2021 30.09.2020
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 342,5 108,6
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 6,3 4,5
Zinsenabgrenzungen 15,1 14,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 151,7 8,8
Leasingverbindlichkeiten 5,5 5,2
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 47,7 75,5
568,9 217,1
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten 81,8 43,6
Erhaltene Anzahlungen 47,2 38,7
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 54,3 54,5
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 18,4 16,2
Energieabgaben 32,2 37,1
Umsatzsteuer 21,1 20,8
Sonstige Posten 14,3 15,9
269,4 226,8
Summe 838,2 444,0

Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EAA aus dem Vertrieb und der Bescha±ung von Strom.

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.

In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.

Die Vertragsverbindlichkeiten betre±en im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden.

Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2020/21 zur Gänze als Umsatzerlöse realisiert.

Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung
Mio. EUR
Energie Erzeugung Netze Südosteuropa
2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
Außenumsatz 300,9 372,9 127,1 132,1 495,1 462,8 1.047,4 911,5
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 10,6 10,7 202,2 161,8 58,6 55,1 0,7 0,7
Gesamtumsatz 311,4 383,6 329,3 293,9 553,8 517,9 1.048,1 912,2
Operativer Aufwand –243,8 –339,3 –119,0 –156,2 –316,5 –318,0 –909,0 –775,5
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ
120,9 39,4 52,1 –22,3
EBITDA 188,6 83,8 262,5 115,4 237,3 199,9 139,0 136,7
Abschreibungen –22,0 –22,3 –80,3 –72,5 –142,5 –130,3 –74,0 –70,6
davon Wertminderungen –1,5 –1,7 –0,3 –2,8 –0,1
davon Zuschreibungen 0,3 2,1 1,5
Operatives Ergebnis (EBIT) 166,6 61,4 184,0 42,9 94,8 69,6 65,0 66,1
EBIT-Marge (%) 53,5 16,0 55,3 14,6 17,1 13,4 6,2 7,2
Zinserträge 0,5 0,8 0,2 0,2
Zinsaufwendungen –2,2 –1,6 –20,9 –13,8 –14,2 –14,8 –15,8 –19,7
Finanzergebnis –2,1 –1,6 –20,2 –12,9 –13,9 –12,6 –15,7 –20,4
Ergebnis vor Ertragsteuern 164,5 59,9 162,0 30,0 81,0 57,0 49,4 45,7
Firmenwerte 1,2 1,2 1,8 1,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen
656,2 137,9 200,5 150,7
Gesamtvermögen 1.142,4 774,8 828,4 1.123,3 2.246,6 2.090,4 1.242,6 1.219,2
Gesamtschulden 604,3 641,9 411,2 710,1 1.448,0 1.457,2 869,0 893,7
Investitionen1) 21,1 28,8 27,2 53,4 249,0 181,8 100,4 99,7

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentberichterstattung

Mio. EUR Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung1) Summe
2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
Außenumsatz 405,0 207,7 19,4 20,4 2.394,9 2.107,5
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 0,5 0,4 75,2 69,0 –347,8 –297,7
Gesamtumsatz 405,5 208,1 94,6 89,4 –347,8 –297,7 2.394,9 2.107,5
Operativer Aufwand –355,1 –204,2 –101,5 –96,8 246,8 278,7 –1.798,1 –1.611,3
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ
13,6 13,3 53,0 63,6 239,6 94,1
EBITDA 64,0 17,3 46,1 56,3 –101,0 –19,0 836,5 590,4
Abschreibungen –37,5 –16,7 –2,3 –2,4 –91,5 –2,4 –450,1 –317,3
davon Wertminderung –0,6 –113,1 –16,8 –114,8 –22,1
davon Zuschreibung 2,5 1,5
Operatives Ergebnis (EBIT) 26,5 0,6 43,8 53,9 –192,5 –21,4 386,4 273,1
EBIT-Marge (%) 6,5 0,3 46,3 60,3 16,1 13,0
Zinserträge 1,0 1,5 26,0 27,4 –21,7 –25,3 6,1 4,5
Zinsaufwendungen –8,2 –6,9 –19,7 –15,5 21,7 25,3 –59,4 –47,0
Finanzergebnis –10,1 –5,9 56,9 53,3 –15,0 –15,8 –20,0 –15,8
Ergebnis vor Ertragsteuern 16,4 –5,3 100,7 107,2 –207,5 –37,2 366,4 257,3
Firmenwerte 52,9 52,9 55,8 55,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen
145,3 136,8 575,5 576,7 1.577,5 1.002,1
Gesamtvermögen 979,3 862,0 6.528,8 4.600,0 –1.828,4 –2.304,1 11.139,8 8.365,7
Gesamtschulden 771,9 716,9 2.249,5 1.781,9 –1.758,6 –2.379,4 4.595,4 3.822,4
Investitionen2) 20,7 17,1 0,1 3,3 –3,5 –16,1 415,0 367,9

1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben

2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Strom 1.495,2 1.430,4
Erdgas 154,6 142,4
Wärme 154,5 146,3
Umweltdienstleistungen 398,7 200,6
Sonstige 192,0 187,8
Summe 2.394,9 2.107,5
Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1)
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Österreich 982,1 1.024,6
Deutschland 333,3 133,5
Bulgarien 651,0 550,6
Nordmazedonien 395,2 360,4
Sonstige 33,3 38,3
Summe 2.394,9 2.107,5

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1)

Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen
Österreich 136,7 2.773,8 129,9 2.704,7
Deutschland 41,3 12,0 44,5 122,5
Bulgarien 21,9 530,0 24,6 516,1
Nordmazedonien 16,6 337,6 17,9 322,3
Sonstige 38,7 37,8
Summe 216,5 3.692,1 216,9 3.703,4

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Geschäftsbereiche Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
• Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
• Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und
auf Großhandelsmärkten
• Wärmeproduktion und -verkauf
• 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1)
• Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1)
Erzeugung • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und
erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen
Standorten
• Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in
Niederösterreich
• 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH
(Deutschland)1)
• 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10
(Deutschland)2)
• 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1)
Netze • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und
Erdgas in Niederösterreich
• Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in
Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in
Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien
• Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
• Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
• Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die
Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische
Abfallverwertung
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft;
diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG)1)
• 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG;
diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1)
• 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3)
• Konzerndienstleistungen

1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

2) Die Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020/21 als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet und per 30. September 2021 entkonsolidiert, nachdem die EVN ihre 49 %-Beteiligung abgegeben hat.

3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.

Grundsatz der Segmentzuordnung und Verrechnungspreise

Tochtergesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.

Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskunden – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene

In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Darüber hinaus ergeben sich Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Erzeugung sowie Energie und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der STEAG-EVN Walsum als Joint Operation resultieren. Während im Segment Erzeugung das dort anteilig enthaltene Kraftwerk aus der Einbeziehung der STEAG-EVN Walsum als Joint Operation im Vorjahr werthaltig ist und im Segment Energie hinsichtlich der Vermarktung der eigenen Stromproduktion Rückstellungen für belastende Verträge bestehen, liegt aus Konzernbetrachtung eine Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 vor. Darüber hinaus wurde das als Joint Operation einbezogene Kraftwerk Walsum 10 zum 30. September 2021 veräußert und entkonsolidiert. Insofern werden die im Segment Energie dotierten Rückstellungen aufgelöst. Aus diesen Sachverhalten resultiert ein Überleitungsbetrag aus der Summe der Segmente auf das Konzern-EBIT in Höhe von –192,5 Mio. Euro (Vorjahr: –21,4 Mio. Euro).

Unternehmensweite Angaben

Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.

Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kunden sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kunden und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kunden, die dieses Kriterium erfüllen.

Sonstige Angaben

58. Konzern-Geldflussrechnung

Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.

Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Liquide Mittel 122,5 214,5
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) 0,7 0,1
davon Guthaben bei Kreditinstituten 121,8 214,4
Kontokorrentverbindlichkeiten –0,2 –74,6
Summe 122,3 140,0

Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten betreen 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) Verpfändungen.

Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 25. Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.

Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) 64,8 45,6
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) 5,6 6,5
Summe 70,4 52,1

Infolge der Übernahme des Strombezugsrechts am Walsum 10 im Dezember 2020 wurden die in der Vergangenheit vereinnahmten Baukostenzuschüsse in Höhe von 17,9 Mio. Euro erfolgswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2020 110,0 1.045,3 78,0 1.233,3
Einzahlungen 101,0 101,0
Auszahlungen –34,5 –7,8 –42,3
Konsolidierungskreisänderungen –17,9 –88,2 –106,1
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel –74,4 –74,4
Währungsumrechnung –0,9 –0,9
Veränderung Fair Value –5,7 –5,7
Veränderung Geldbeschaffungskosten 2,2 2,2
Sonstige Veränderungen –9,6 –9,6
Umbuchungen 334,9 –334,9
Stand 30.09.2021 318,0 718,9 60,6 1.097,5

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2019 68,8 990,0 79,7 1.138,5
Einzahlungen 100,0 100,0
Auszahlungen –68,4 –4,3 –5,5 –78,2
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel 74,2 74,2
Währungsumrechnung –0,4 –0,4
Veränderung Fair Value –6,8 –6,8
Veränderung Geldbeschaffungskosten 2,2 2,2
Sonstige Veränderungen 3,8 3,8
Umbuchungen 35,4 –35,4
Stand 30.09.2020 110,0 1.045,3 78,0 1.233,3

59. Risikomanagement

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Marktrisiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.

Zinsrisiken

Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u.a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 3,8 Mio. Euro). Der hier verzeichnete Rückgang ist im Wesentlichen auf eine anhaltende Beruhigung der Märkte und eine Reduktion des Schuldenportfolios zurückzuführen.

Währungsrisiken

Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u.a. BGN, BHD, CZK, HRK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag ein Cross-Currency Swap abgeschlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partnern – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.

Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Der eingetretene Anstieg ist hauptsächlich auf das oben genannte Projekt zurückgeführen.

Sonstige Marktrisiken

Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.

Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO2- Emissionszertifikaten.

Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO2-Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufsoder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt. In der Tabelle auf Seite 240 sind die zum Stichtag oenen Kontrakte aufgelistet (siehe auch Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) ergeben.

Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 188,8 Mio. Euro (Vorjahr: 143,4 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf den Börsekurs der Aktien der Verbund AG zurückzuführen, der im abgelaufenen Geschäftsjahr stark angestiegen ist.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.

Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 122,5 Mio. Euro (Vorjahr: 214,5 Mio. Euro), kurzfristigen Termingeldern in Höhe von 16,1 Mio. Euro (Vorjahr: 17,4 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 383,0 Mio. Euro (Vorjahr: 236,4 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 152,0 Mio. Euro (Vorjahr: 205,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 12,4 % (Vorjahr: 22,8 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden

30.09.2021 Summe Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR Buchwert Zahlungsabflüsse <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Anleihen 611,8 701,4 313,9 123,8 263,7
Bankdarlehen 424,9 517,4 36,6 118,3 362,5
Leasingverbindlichkeiten 60,6 67,7 6,8 21,0 39,9
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) 179,3 186,3 166,5 19,8
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 28,6 28,6 8,7 19,9
Summe 1.305,2 1.501,4 532,5 302,8 666,1
30.09.2020
Mio. EUR
Buchwert Summe
Zahlungsabflüsse
<1 Jahr Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
1–5 Jahre
>5 Jahre
Anleihen 514,5 612,5 20,9 432,5 159,1
Bankdarlehen 566,2 672,4 47,4 203,7 421,3
Leasingverbindlichkeiten 78,0 86,6 5,9 21,7 59,0
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) 25,7 30,0 8,6 19,9 1,5
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 69,3 69,3 42,0 27,3
Summe 1.253,7 1.470,8 124,8 705,1 640,9

1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 244 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.

Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.

Kredit- bzw. Ausfallrisiko

Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahenten durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u.a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahenten herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.

Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkunden und sonstige Debitoren.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit-Ratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.

Das Ausfallrisiko bei Kunden wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kundenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein e²zientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.

Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert. Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung

• von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und

• für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat,

nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.

Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisiko-Rating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB– oder höher bei der Rating-Agentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitäts-Rating entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.

Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:

  • • es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
  • • der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
  • • bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder Privatperson ein Insolvenzverfahren erönet wird.

Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Rating-Kategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmern. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
Geschäftsjahr 2020/21
Mio. EUR
Äquivalent S&P Ausfall
wahrscheinlichkeit (%)1)
Ausleihungen Leasing
forderungen
Bankguthaben2) Errechnete
Wertminderung3)
EVN Rating-Klasse 1 AAA 122,5
EVN Rating-Klasse 2 Bis AA– 0,03 18,8 6,4
EVN Rating-Klasse 3 Bis A– 0,06 12,8 5,7
EVN Rating-Klasse 4 Bis BBB– 0,24 7,0
EVN Rating-Klasse 5a Bis BB– 0,96 3,3
EVN Rating-Klasse 5b Bis B– 6,52
EVN Rating-Klasse 5c Bis D 28,30
Ohne Rating
Summe 38,6 15,40 122,5

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60%, bei Corporates 80%)

2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.

3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Äquivalent S&P Ausfall
wahrscheinlichkeit (%)1)
Ausleihungen Leasing
forderungen
Bankguthaben2) Errechnete
Wertminderung3)
EVN Rating-Klasse 1 AAA 214,5
EVN Rating-Klasse 2 Bis AA– 0,03 19,8 7,1
EVN Rating-Klasse 3 Bis A– 0,06 6,5
EVN Rating-Klasse 4 Bis BBB– 0,25 14,5
EVN Rating-Klasse 5a Bis BB– 0,91 3,1
EVN Rating-Klasse 5b Bis B– 6,49
EVN Rating-Klasse 5c Bis D 27,08
Ohne Rating 2,5 1,7
Summe 36,7 18,4 214,5

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)

2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.

3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional dierenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.

Infolge der Covid-19-Pandemie und der daraufhin eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen kam es für EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen von Kunden. Allerdings wird nach Ausklingen der staatlichen Maßnahmen ein Anstieg der Insolvenzen in den Folgejahren erwartet und damit auch ein entsprechender Anstieg von Forderungsausfällen. Insofern hat die EVN Gruppe über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2020/21 eine um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:

Erwartete Kreditverluste Österreich 2020/21

Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,1–1,1 0,1 87,2 87,2 0,1
Bis 89 Tage überfällig 0,1–2,2 1,0 4,4 4,4
Bis 179 Tage überfällig 7,8–54,5 12,8 1,2 1,0 0,2
Bis 359 Tage überfällig 6,6–54,0 18,6 1,5 1,2 0,3
>360 Tage überfällig 14,4–100,0 30,4 7,1 4,9 2,2
Summe 101,4 98,7 2,7

Erwartete Kreditverluste Österreich 2019/20

Mio. EUR

Mio. EUR

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,1–1,0 0,1 43,2 43,2
Bis 89 Tage überfällig 0,1–1,8 0,3 3,7 3,7
Bis 179 Tage überfällig 4,5–50,4 14,2 0,8 0,7 0,1
Bis 359 Tage überfällig 7,0–52,0 25,5 1,2 0,9 0,3
>360 Tage überfällig 14,5–100,0 42,8 4,7 2,7 2,0
Summe 53,6 51,2 2,5

Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2020/21

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–0,7 0,1 61,4 61,3 0,1
Bis 89 Tage überfällig 3,2–51,8 6,9 6,7 6,3 0,5
Bis 179 Tage überfällig 6,3–64,4 50,3 1,0 0,5 0,5
Bis 359 Tage überfällig 38,6–93,4 87,3 0,9 0,1 0,8
>360 Tage überfällig 100,0 100,0 13,1 13,1
Summe 83,1 68,1 14,9

Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2019/20

Mio. EUR Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte Wertminderung Nicht überfällig 0,0–1,1 0,2 44,7 44,6 0,1 Bis 89 Tage überfällig 2,1–84,2 8,3 4,5 4,1 0,4 Bis 179 Tage überfällig 3,4–55,6 47,3 1,0 0,5 0,5 Bis 359 Tage überfällig 39,8–77,8 70,6 1,2 0,4 0,8 >360 Tage überfällig 100,0 100,0 13,0 – 13,0 Summe 64,2 49,6 14,7

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2020/21 Mio. EUR

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,3–17,5 38,0 109,7 68,1 41,7
davon Ratenvereinbarungen 15,1–100,0 72,8 54,2 14,7 39,5
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,3 –17,5 3,9 55,5 53,3 2,2
Bis 89 Tage überfällig 0,3–100,0 8,4 17,7 16,2 1,5
Bis 179 Tage überfällig 33,8–100,0 81,0 5,1 1,0 4,2
Bis 359 Tage überfällig 42,1–100,0 96,5 9,0 0,3 8,7
>360 Tage überfällig 100,0 100,0 168,1 168,1
Summe 309,6 85,5 224,1
Mio. EUR
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–66,7 35,7 92,2 59,2 33,0
davon Ratenvereinbarungen 14,0–100,0 67,5 44,7 14,5 30,2
davon ohne Ratenvereinbarungen 0,0–66,7 5,8 47,5 44,7 2,8
Bis 89 Tage überfällig 0,6–30,7 9,3 15,8 14,3 1,5
Bis 179 Tage überfällig 82,3–93,5 82,9 5,7 1,0 4,7
Bis 359 Tage überfällig 65,9–98,3 97,3 10,4 0,3 10,1
>360 Tage überfällig 100,0 100,0 186,0 186,0
Summe 310,1 74,8 235,3

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2019/20

Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".

Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 102,7 Mio. Euro (Vorjahr: 64,4 Mio. Euro) betreen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggebern um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt. Für zwei Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 38,8 Mio. Euro, die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 13,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro) erfasst.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro) erfasst. Die Wertminderung resultierte im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Darüber hinaus wurden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) wertgemindert.

Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Stand 01.10.2020 264,6 256,7
Zuführung 7,0 12,0
Abgang –16,6 –4,1
Stand 30.09.2021 255,0 264,6

Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2021 und zum 30. September 2020 entspricht den in den Erläuterungen 38. Übrige langfristige Vermögenswerte, 40. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.

Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.

60. Kapitalmanagement

Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 58,7 % (Vorjahr: 54,3 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 92,9 % (Vorjahr: 47,7 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.

Kapitalmanagement
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 773,9 1.118,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 323,4 40,6
Fonds der liquiden Mittel –122,3 –140,0
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere –473,5 –325,8
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen –39,6 –36,8
Nettofinanzverschuldung 461,9 656,2
Langfristige Personalrückstellungen2) 351,9 381,5
Nettoverschuldung 813,8 1.037,7
Funds from Operations 756,2 494,7
Eigenkapital 6.544,3 4.543,3
Gearing (%) 12,4 22,8
Net Debt Coverage (%) 92,9 47,7

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung

Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.

61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z.B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleihe verbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.

In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.

Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.

Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten

Mio. EUR
30.09.2021 30.09.2020
Klassen Bewertungs
kategorie
Fair-Value
Hierarchie
(IFRS 13)
Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value
Langfristige Vermögenswerte
Sonstige Beteiligungen1)
Beteiligungen FVOCI Stufe 3 177,0 177,0 115,9 115,9
Andere Beteiligungen FVOCI Stufe 1 3.848,4 3.848,4 2.048,4 2.048,4
Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere FVTPL Stufe 1 74,4 74,4 72,0 72,0
Ausleihungen AC Stufe 2 35,4 38,5 32,9 37,0
Forderungen aus Leasinggeschäften AC Stufe 2 14,0 15,2 15,4 15,7
Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 4,9 4,9 0,1 0,1
Forderungen aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 1,0 1,0
Forderungen AC 10,8 10,8 10,9 10,9
Kurzfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Forderungen und
übrige kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen AC 453,6 453,6 281,4 281,4
Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 58,7 58,7 6,4 6,4
Wertpapiere FVTPL Stufe 1 399,1 399,1 253,8 253,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten AC 122,5 122,5 214,6 214,6
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Anleihen AC Stufe 2 319,6 367,1 514,5 592,3
Bankdarlehen AC Stufe 2 399,3 467,3 530,8 613,3
Übrige langfristige Schulden
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen AC 0,1 0,1
Sonstige übrige Schulden AC 33,3 33,3 47,7 47,7
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 11,6 11,6 0,7 0,7
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 16,0 16,0 16,2 16,2
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten AC 318,0 318,0 110,0 110,0
Lieferantenverbindlichkeiten AC 331,7 331,7 298,4 298,4
Übrige kurzfristige Schulden
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 417,2 417,2 208,3 208,3
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 141,9 141,9 4,3 4,3
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 9,8 9,8 4,6 4,6
davon aggregiert nach Bewertungskategorie
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis
FVOCI 4.025,5 2.164,3
Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum
beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden
FVTPL 537,1 332,2
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden
AC 2.455,4 2.265,0
Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum
beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden
FVTPL 153,5 5,0

1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien1)
Mio. EUR
2020/21 2019/20
Klassen Nettoergebnis davon
Wertberichtigungen
Nettoergebnis davon
Wertberichtigungen
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im
sonstigen Ergebnis (FVOCI)
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Vermögenswerte (AC)
–15,6 –7,0 –13,5 –12,0
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs
wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL)
–92,2 –20,8
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) 5,1 –5,8
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete
finanzielle Schulden (AC)
5,5 6,5
Summe –97,2 –7,0 –33,6 –12,0

1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/Zinserträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.

Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:

Derivative 30.09.2021 30.09.2020
Finanzinstrumente Nominalwert1) Marktwerte2) Nominalwert1) Marktwerte2)
Käufe Verkäufe Positive Negative Netto Käufe Verkäufe Positive Negative Netto
Devisentermingeschäfte
KWD3) 89,5 –11,2 –11,2 87,8 0,3 –2,5 –2,2
USD3) 174,7 –4,8 –4,8 174,7 –1,9 –1,9
Währungsswaps
Mio. JPY (>5 Jahre)3) 10.000,0 –4,4 –4,4 10.000,0 0,8 –0,1 0,7
Zinsswaps
Mio. EUR (<5 Jahre)3) 10,6 –0,1 –0,1 13,2 –0,6 –0,6
Mio. EUR (>5 Jahre)3) 121,6 –15,8 –15,8
Derivate Energiebereich
Swaps 24,5 47,9 30,6 –7,2 23,5 11,3 0,2 –1,3 –1,1
Futures 6,2 1,7 4,8 4,8
Forwards 152,4 126,0 32,5 –141,6 –109,1 0,5 50,9 1,3 –3,5 –2,2
Forwards3) 3,5 31,9 0,7 –10,3 –9,7

1) In Mio. in Nominalwährung

2) In Mio. Euro

3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet

Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).

Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Eektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft eektiv sein wird oder eektiv war. Mögliche Quellen für Ineektivitäten sind z.B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.

Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten), die Absicherung eines Kredits der evn naturkraft sowie die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2020/21 im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings erstmals derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.

JPY-Anleihe

Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 0,5 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 5,6 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –5,1 Mio. Euro; Vorjahr: –0,4 Mio. Euro Ergebniseekt, davon Bewertung der Anleihe 5,4 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –5,8 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank aufgelöst. Im Zuge der Aufl ösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zinsrisikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30. September 2021: –0,5 Mio. Euro; Stand 30. September 2020 –0,8 Mio. Euro)

Walsum 10 und evn naturkraft

Der EVN Konzern strebt einen ausgewogenen Mix aus fix und variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten an, der sich an den operativen Gegebenheiten orientiert. Aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungscharakteristiken von Investitionen finden sowohl variabel als auch fix verzinste Finanzierungen Anwendung. Zur Absicherung der oben beschriebenen Risiken (Kredite Walsum 10 und evn naturkraft) werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Mit der Veräußerung der Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH erfolgte eine Entkonsoliderung der Gesellschaft und damit eine Ausbuchung der Zinsswaps im Konzernabschluss der EVN (siehe Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis und 31. Finanzergebnis). Alle Geschäfte werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Sämtliche Sicherungsbeziehungen in Verbindung mit Finanzverbindlichkeiten konnten per 30. September 2021 als eektiv klassifiziert werden.

Umm Al Hayman

Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman, wobei die erwarteten Zahlungen zu 100% abgesichert wurden. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineektivitäten.

Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Oset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich eektiv sein wird und eektiv war.

Portfolio Hedge

Erstmals hat die EVN im Geschäftsjahr 2020/21 ein Portfolio Hedge eingeführt, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hoch wahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.

Für Zwecke der Beurteilung der Eektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, und andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Eektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der Ineektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt sind, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und Sicherungsinstrument.

Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2021
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps –4,4 Übrige langfristige Vermögenswerte 10,01) 5,1
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2020
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps 0,7 Übrige langfristige Vermögenswerte 10,01) –5,8
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2021
Mio. EUR
Buchwert Fair Value
Adjustment
Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe –79,0 –3,0 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,01) –5,6
1) Mrd. JPY
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2020
Mio. EUR
Buchwert Fair Value
Adjustment
Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe –84,1 –4,0 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,01) 5,4
1) Mrd. JPY

Absicherung Cash Flows –

Sicherungsinstrumente 30.09.2021
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
Zinsswaps ENK (French Lease) –0,1 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 13,2 0,5
FX-Forwards (KWD/EUR) –11,2 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 89,51) –9,1
FX-Forwards (USD/EUR) –4,8 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,72) –2,9
Bankbestand/Vertragsvermögenswerte (KWD) 102,4 Bankbestand/Contract Assets 35,81) 1,5
Bankbestand (USD) –43,0 Bankbestand –49,82) –1,0
Kauf Stromforwards 0,7 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 3,5 0,7
Verkauf Stromforwards –10,3 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 31,9 –10,3

1) Nominalbetrag in Mio. KWD

2) Nominalbetrag in Mio. USD

Änderung
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag beizulegender
Zeitwert
–15,8 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 121,6 3,71)
–0,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 13,2 0,6
–2,2 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 87,82) –2,2
–1,9 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,73) –1,9

1) Die Differenz zur Veränderung im Buchwert der Zinsswaps ist auf die Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen im Buchwert zurückzuführen.

2) Nominalbetrag in Mio. KWD

3) Nominalbetrag in Mio. USD

Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2021
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
ENK (French Lease) 0,5 0,1
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 9,1 10,0
Einzahlungen aus Beschaffungen (Planung und firm commitment) –1,5 –3,4
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 2,9 4,3
Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) 1,0 1,8
Kauf Stromforwards 0,7 0,7
Verkauf Stromforwards –10,3 –10,3
Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2020
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Fremdkapitalfinanzierung STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft –3,7 13,9
ENK (French Lease) –0,6 0,6
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 2,2 1,9
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 1,9 1,7
Auswirkungen auf die
Gesamtergebnisrechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2021
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ine¯ektivitäten
Posten, bei
denen die
Ine¯ektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
Fremdkapitalfinanzierung STEAG-EVN
Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft
1,6 Sonstiges
Finanzergebnis
12,3 Zinsaufwand
ENK (French Lease) 0,5
DBO-Projekt (KWD) 9,5 –1,4 Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD) 2,9 Umsatzerlöse –0,3
Kauf Stromforwards 0,7 Umsatzerlöse
Verkauf Stromforwards –10,3 Umsatzerlöse
Auswirkungen auf die
Gesamtergebnisrechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2020
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ine¯ektivitäten
Posten, bei
denen die
Ine¯ektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
Fremdkapitalfinanzierung STEAG-EVN
Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft
–3,7 Sonstiges
Finanzergebnis
–1,6 Zinsaufwand
ENK (French Lease) –0,6
DBO-Projekt (KWD) 2,2 –0,3 Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD) 1,9 Umsatzerlöse –0,2

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften 30.09.2021

Mio. Fremdwährung bzw. Kurs

Mio. Fremdwährung bzw. Kurs

<1 Jahr >1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 106,0 68,7
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,2058 1,2058
KWD
Nominalbetrag in KWD 63,7 25,8
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3713 0,3772

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften 30.09.2020

<1 Jahr >1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 174,7
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,2058
KWD
Nominalbetrag in KWD 11,8 76,0
Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3652 0,3726

62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 253 unter Beteiligungen der EVN angeführt.

Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2020/21 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2021 einbezogen wurden

Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
Biowärme Amstetten-West GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
EnergieAllianz
EVN KG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St.Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
sludge2energy GmbH
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC
ZOV
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2021 einbezogen wurden
Gesellschaft
Energie Burgenland
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):

Finanzinformationen für sich
genommen wesentlicher
Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Gemeinschaftsunternehmen EVN KG RAG ZOV EAA EVN KG RAG ZOV EAA
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 39,4 600,4 179,6 13,5 4,9 629,5 194,9 7,1
Kurzfristige Vermögenswerte 766,3 63,1 80,8 941,2 185,4 55,6 69,3 302,2
Langfristige Schulden 0,3 324,0 220,8 0,1 376,7 7,9 5,7
Kurzfristige Schulden 365,2 88,8 46,3 325,2 100,0 61,5 40,1 266,7
Überleitung auf den Buchwert des Anteils
der EVN am Gemeinschaftsunternehmen
Nettovermögen 440,2 250,7 214,1 408,7 90,2 246,9 216,2 36,9
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 100,00 100,00 48,50 45,00 100,00 100,00 48,50 45,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 440,2 250,7 103,8 183,9 90,2 246,9 104,9 16,6
+/– Umwertungen 139,1 146,4
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
440,2 389,8 103,8 183,9 90,2 393,3 104,9 16,6
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 432,4 339,5 17,6 1.338,9 516,2 299,6 16,7 678,1
Planmäßige Abschreibungen –0,5 –40,5 –0,7 –0,2 –45,3 –0,8
Zinserträge 2,2 28,0 1,5 0,1 0,1
Zinsaufwendungen –1,6 –1,1 –0,8 –2,9 –2,6 –0,6
Ertragsteuern –14,9 –5,0 –0,3 –15,9 –5,1 0,2
Ergebnis nach Ertragsteuern 117,2 47,7 22,6 5,0 39,5 47,5 23,3 –7,7
Sonstiges Ergebnis 289,2 1,1 2,1 366,2 –4,5 2,2 –7,5 –0,7
Gesamtergebnis 406,4 48,8 24,7 371,2 35,1 49,7 15,8 –8,4

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:

An die EVN ausgezahlte Dividende 56,4 45,0 13,0 – 5,7 40,0 18,1 –

Finanzinformationen für sich genommen
unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag 103,5 85,9
Ergebnis nach Ertragsteuern 3,9 2,3
Sonstiges Ergebnis 9,4 –0,3
Gesamtergebnis 13,3 2,0

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:

Finanzinformationen wesentlicher
assoziierter Unternehmen
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Assoziiertes Unternehmen Verbund
IKW
ZOV UIP Energie
Burgenland
Verbund
IKW
ZOV UIP Energie
Burgenland
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 1.190,2 0,3 767,3 1.129,6 0,4 659,5
Kurzfristige Vermögenswerte 3,8 8,2 189,8 22,4 4,3 247,3
Langfristige Schulden 63,5 182,9 51,8 187,0
Kurzfristige Schulden 25,9 5,2 427,3 12,4 1,2 375,5
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der
EVN am assoziierten Unternehmen
Nettovermögen 1.104,7 3,3 346,9 1.087,8 3,6 344,4
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 13,00 31,00 49,00 13,00 31,00 49,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 143,6 1,0 170,0 141,4 29,00 168,8
+/– Umwertungen 26,2 15,7 2,2 14,5
Buchwert des Anteils der EVN am
assoziierten Unternehmen
169,8 1,0 185,6 143,6 1,0 183,3
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 96,2 14,9 336,3 90,7 14,4 339,3
Ergebnis nach Ertragsteuern 27,3 4,2 20,5 27,1 4,4 39,2
Sonstiges Ergebnis 0,1 –0,1 –19,9
Gesamtergebnis 27,3 4,2 20,6 27,1 4,4 19,4
An die EVN ausgezahlte Dividende 1,3 1,3 10,3 1,3 1,2 10,3

In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken

Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Mio. EUR
30.09.2021 30.09.2020
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften 95,2 72,0
Garantien für Projekte im Umweltbereich 579,0 553,5
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen 3,7 2,8
Kraftwerken 98,4 119,7
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 191,0 131,2
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen 0,1 0,1
Summe 967,4 879,4
davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen 89,9 85,2

Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgrisforderungen in Höhe von 10,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. Euro) gegenüber.

Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2020 um 88,0 Mio. Euro auf 967,4 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, aus der Erhöhung von Garantien für Projekte im Umweltbereich sowie aus der Erhöhung von Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften. Dem gegenüber stand eine Verringerung der Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken.

Die Eventualverbindlichkeiten betreend die Garantien für Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die von der EAA abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.

Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2021 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 26,2 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 282,0 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2021 betrug das Risiko betreend Marktpreisänderungen 20,6 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 282 Mio. Euro.

Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.

Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen oene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.

64. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 253 unter Beteiligungen der EVN enthalten.

Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.

An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und oenlegt.

Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % der zweitgrößte Aktionär der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Hauptgesellschafter

Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligtem Gesellschafter und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligtem Gesellschafter (Vorjahr: Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger). Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN AG weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2021 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 32,6 Mio. Euro (Vorjahr: 66,0 Mio. Euro). Alle sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Hauptgesellschafter bzw. den dem Hauptgesellschafter zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.

Wiener Stadtwerke GmbH

Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 37. Sonstige Beteiligungen).

Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN AG gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Die EVN hielt auf Basis eines Vertrags aus dem Jahr 2007 für die Wien Energie GmbH, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Wiener Stadtwerke GmbH, einen Strombezugsvertrag gegenüber der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft und verrechnete die für die Stromlieferungen zu entrichtenden Entgelte. Insgesamt betrug das Transaktionsvolumen aus dem Strombezugsrecht mit der Wien Energie GmbH im Geschäftsjahr 2020/21 9,0 Mio. Euro. Im Dezember 2020 haben die EVN und die Wien Energie GmbH den bestehenden Strombezugsrechtsvertrag aus dem Kraftwerk Walsum 10 einvernehmlich aufgelöst. Im Zuge dessen hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus diesem Kraftwerk im Ausmaß von 150 MW übernommen.

Die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Energie Burgenland AG, EVN AG und Wien Energie GmbH, einem 100 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN AG hält 45,0 % der Anteile an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH. Die Energie Allianz Austria ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskunden verantwortlich.

Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.

Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.

At Equity einbezogene Unternehmen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EAA wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaung von Strom und Gas getroen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.

Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:

Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR
2020/21 2019/20
Umsätze 252,4 190,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen –28,4 –47,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55,2 22,9
Sonstige Forderungen 1,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18,7 14,6
Sonstige Verbindlichkeiten 4,5
Ausleihungen 20,0 16,0
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling 323,1 88,4
Zinserträge aus Ausleihungen 0,5 0,6
Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen
Mio. EUR
2020/21 2019/20
Umsätze
Aufwendungen für bezogene Leistungen –10,2 –9,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,7 1,0

Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vorstand und Aufsichtsrat

Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.

Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt 1.225,4 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.245,4 Tsd. Euro).

Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder
Tsd. EUR 2020/21 2019/20
Variable Variable
Fixe Bezüge Bezüge1) Sachbezüge Fixe Bezüge Bezüge1) Sachbezüge
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA 434,8 129,3 3,3 426,7 153,5 2,9
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 405,8 111,7 14,0 398,2 125,8 13,9

1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2020/21 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von den Zielerreichungen, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2020/21 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 65,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 64,7 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 60,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 59,7 Tsd. Euro) geleistet.

Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2020/21 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 49,3 Tsd. Euro (davon 64,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –245,6 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung –272,9 Tsd. Euro (davon 47,2 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –569,9 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 164,9 Tsd. Euro (davon 80,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –193,1 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung –116,9 Tsd. Euro (davon 57,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –466,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 8,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,9 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 8,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,2 Tsd. Euro) geleistet.

Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.

Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.

Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.159,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.461,1 Tsd. Euro).

Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Aufwand in Höhe von 445,5 Tsd. Euro (davon 28,7 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 65,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 144,8 Tsd. Euro (davon 22,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –216,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 154,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 156,5 Tsd. Euro). An die Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 104,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 93,4 Tsd. Euro) ausbezahlt.

Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.

Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen

Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.

Nahestehende Personen können unmittelbar Kunden eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2020/21 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2021 oenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

65. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2021 und der Freigabe zur Veröentlichung des Konzernabschlusses am 24. November 2021 traten keine wesentlichen Ereignisse auf.

66. Angaben über Organe und Arbeitnehmer

Die Organe der EVN AG sind:

Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands

Aufsichtsrat

Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vizepräsidenten Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek

Mitglieder Mag. Georg Bartmann (ab 21.01.2021) Mag. Susanne Scharnhorst (bis 21.01.2021) Dr. Gustav Dressler (ab 21.01.2021) Dipl.-Ing. Angela Stransky Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Peter Weinelt (ab 21.01.2021) Kommerzialrat Dieter Lutz (bis 21.01.2021) Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka Dr. Reinhard Meißl (bis 21.01.2021) Dr. Johannes Zügel (bis 21.01.2021) Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA (ab 21.01.2021)

Arbeitnehmervertreter

Friedrich Bußlehner Uwe Mitter Mag. Dr. Monika Fraißl Dipl.-Ing. Irene Pugl Ing. Paul Hofer

67. Freigabe des Konzernabschlusses 2020/21 zur Verö¯entlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN AG werden am 15. Dezember 2021 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.

68. Honorare des Wirtschaftsprüfers

Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2020/21 durch die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,3 Mio. Euro. Davon entfielen 76,6 % auf Prüfungshonorare, 6,8 % auf prüfungsnahe Honorare und 16,7 % auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die BDO betrugen konzernweit in Summe 0,5 Mio. Euro. Davon entfielen 86,2 % auf Prüfungshonorar, 4,0 % auf prüfungsnahe Honorare und 9,8 % auf sonstige Beratungsleistungen. Berücksichtigt sind alle Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis enthalten sind. Die Jahresabschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung der EVN wurde im Geschäftsjahr 2019/20 durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt.

Maria Enzersdorf, am 24. November 2021

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB

Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN AG.

1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2021

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2020/21
Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH ("Ashta"), Wien EVN Naturkraft 49,99 31.12.2020 E
Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg EVN Wärme 51,00 30.09.2021 E
Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten EVN Wärme 49,00 31.12.2020 E
Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding 100,00 31.12.2020 V
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien EVN 45,00 30.09.2021 E
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien BG SV Holding 100,00 31.12.2020 V
EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien EVN 100,00 31.12.2020 V
EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien BG FW Holding 100,00 31.12.2020 V
EVN Croatia Plin d.o.o, Zagreb, Kroatien Kroatien Holding 100,00 31.12.2020 V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2020 V
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN EV"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 E
EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia/
EVN Supply
100,00 31.12.2020 V
EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES 100,00 31.12.2020 V
EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("EVN Kraftwerk"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien EVN Mazedonien 90,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN 100,00 31.12.2020 V
EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2020 V
EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2020 V
EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2020 V
EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf EVN/EVN Bet. 52 100,00 30.09.2021 V

Konsolidierungsart

  • V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
  • NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
  • JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
  • NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen

NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen

Konzernabschluss

E: At Equity einbezogenes Unternehmen

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2020/21
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG
("EVN-WE Wind KG"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 30.09.2021 E
Fernwärme St.Pölten GmbH, St.Pölten EVN 49,00 31.12.2020 E
Fernwärme Steyr GmbH, Steyr EVN Wärme 49,00 30.09.2021 E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien BG SE Holding 76,00 31.12.2020 V
kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
Netz Niederösterreich GmbH ("Netz NÖ"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
Verbund Innkraftwerke GmbH ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland1) EVN Naturkraft 13,00 31.12.2020 E
Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 70,00 30.09.2021 V

1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.

1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund
von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2020/21
Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt EVN Wärme 90,00 765
(672)
93
(195)
31.12.2020
(31.12.2019)
NV
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH, Heiligenkreuz EVN 50,00
(–)

(–)

(–)
NE
EVN-Ökowind Sonnenstromerzeugungs GmbH,
Maria Enzersdorf
EVN Naturkraft 50,00 389
(–)
46
(–)
30.09.2021
(–)
NE
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 36
(46)
1
(1)
30.09.2020
(30.09.2019)
NE
Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell EVN Wärme 48,86 134
(25)
109
(110)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien EVN Naturkraft 33,33 47
(44)
3
(3)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG,
Wien
EVN Naturkraft 33,33 8.837
(8.486)
351
(549)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH
("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf
Netz NÖ 100,00 5.082
(5.058)
–3
(–1)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH,
Maria Enzersdorf
Betz Bet 31 100,00 15.344
(5.088)
418
(37)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV

2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥20,0 % per 30. September 2021

2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung % Jahresabschluss zum Konsolidierungsart 2020/21 Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien WTE Betrieb 100,00 30.09.2021 V Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik WTE Wassertechnik 35,00 31.12.2020 E EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH ("EVN MVA1"), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH ("EVN MVA3"), Maria Enzersdorf EVN Umwelt/Utilitas 100,00 30.09.2021 V EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2021 V EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V EVN Wasser GmbH ("EVN Wasser"), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2021 V OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2020 V OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2020 V sludge2energy GmbH, Berching, Deutschland WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2020 E Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2020 E WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland International 100,00 30.09.2021 V WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland1) WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait International 100,00 30.09.2021 V WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE Wassertechnik 100,00 31.12.2020 V WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V WTE Wassertechnik GmbH ("WTE Wassertechnik"), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00 30.09.2021 V WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 48,50 31.12.2020 E Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 29,00 31.12.2020 E

1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.

2.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2020/21
Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und
Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen
EVN Umwelt 26,00 234
(70)
164
(33)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH ("EVN UFS"),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt 100,00 40
(42)
–2
(–1)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain WTE
Wassertechnik
50,00 87
(20)
41
(0)
30.09.2021
(30.09.2020)
NE
SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien WTE
Wassertechnik
50,00 505
(507)
–16
(–29)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft
Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland
WTE
Wassertechnik
49,00 560
(556)
3
(3)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach EVN Wasser 50,00 866
(866)
0
(0)
31.12.2020
(31.12.2019)
NE
WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen,
Deutschland
International 100,00 25
(25)
0
(0)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE
Wassertechnik
100,00 203
(187)
16
(34)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro WTE Betrieb 100,00 –646
(–632)
–13
(–16)
31.12.2020
(31.12.2019)
NV
WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen,
Deutschland
EVN UFS/WTE
Wassertechnik
100,00 25
(25)
0
(0)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV

3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2021

3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2020/21
Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt EVN 73,63 30.09.2021 V
Energie Burgenland AG, Eisenstadt BUHO 49,00 30.09.2021 E
EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
R138-Fonds, Wien EVN/Netz NÖ/
EVN Wasser
100,00 30.09.2021 V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf EVN 50,03 31.03.2021 V
RAG Austria AG ("RAG"), Wien RBG 100,00 31.12.2020 E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2021 V
3.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2020/21
EVN Beteiligung 60 GmbH
("EVN Bet. 60"), Maria Enzersdorf
Utilitas 100,00 2.295
(1.831)
464
(–2)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
EVN Grundstücksverwaltung
Bergern GmbH, Maria Enzersdorf
EVN Bet. 60 100,00 2.257
(1.790)
468
(2)
30.09.2021
(30.09.2020)
NV
EVN WEEV Beteiligungs GmbH in Liqu. ("EVN WEEV"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 36
(38)
–3
(–1)
31.08.2021
(31.08.2020)
NV
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien EVN 50,00 298
(284)
68
(43)
30.09.2021
(30.09.2020)
NE

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

EVN AG, Maria Enzersdorf,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2021 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

SONSTIGER SACHVERHALT

Der Konzernabschluss zum 30. September 2020 wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft und am 17. November 2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  • • Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman
  • • Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen

Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Mit einem auf den Konzern entfallenden Auftragswert von mehr als 1,2 Mrd. EUR ist das Großprojekt Umm Al Hayman das aktuell größte Errichtungsprojekt im Internationalen Projektgeschäft der EVN. Auftragsgegenstand ist die Planung und der Bau einer Kläranlage bzw. der Bau eines Kanalnetzes mit Pumpstationen in Kuwait. Die diesbezüglichen Vereinbarungen wurden im vorangegangenen Geschäftsjahr unterfertigt. Die für die Anbahnung der Verträge angefallenen Kosten wurden aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf der Projektdurchführung abgeschrieben.

Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, wobei der Leistungsfortschritt auf Basis der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird. Da die Zahlungsströme u.a. im kuwaitischen Dinar bzw. im US-Dollar erfolgen, wurden entsprechende Kursabsicherungen getätigt, um Wechselkursrisiken zum Euro abzufedern. Dabei werden die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge-Accounting angewendet, so dass Wertveränderungen der Fremdwährungsderivate zunächst erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst werden. In Folge der COVID-19-Pandemie ist es zu zeitlichen Verschiebungen gekommen, deren Auswirkungen ebenfalls im Rahmen der Bilanzierung abzuschätzen und zu berücksichtigen sind. Insgesamt ist das Großprojekt als wertmäßig bedeutend für den Konzernabschluss sowie in der bilanziellen Abbildung als komplex einzustufen.

Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung dieses Großprojektes und der damit verbundenen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und diese falsch dargestellt werden.

Prüferisches Vorgehen

Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung des Projektes relevanten Prozesse erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Darüber hinaus haben wir uns auch mit den vom Konzern dazu erstellten Bilanzierungsunterlagen und Buchungsanweisungen (Buchungsschablonen) auseinandergesetzt und diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Bilanzierungsstandards (vor allem IFRS 15 – Erlöse aus Kundenverträgen bzw. IFRS 9 – Finanzinstrumente hinsichtlich des Hedge-Accountings) gewürdigt. Die auf dem Projekt erfassten Kosten (Fremd- wie Eigenleistungen) haben wir kritisch durchgesehen und stichprobenartig überprüft. Wir haben die Kosten- und Projektberichte eingesehen und die kaufmännisch und technischen Projektverantwortlichen zum aktuellen Baufortschritt befragt. Darüber hinaus wurde eine Besichtigung der Baustelle vorgenommen. Schließlich haben wir auch die Kostenartenberichte mit der Buchhaltung abgestimmt und die Verbuchung in Einklang mit den Buchungsschablonen überprüft.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Grundsätze der Ertragsrealisierung für Errichtungsprojekte sind im Konzernanhang in Abschnitt 19 (Ertragsrealisierung) bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen zu diesem Großprojekt finden sich insbesondere in Abschnitt 22 bei den Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen, in Abschnitt 38 bei den Erläuterungen zur Bilanz in Bezug auf die aktivierten Kosten für die Anbahnung der Verträge sowie bei den sonstigen Angaben im Abschnitt 59 (Risikomanagement) hinsichtlich der Absicherung der Währungsrisiken.

Werhaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Siehe Anhang Punkt 21, 29, 30, 34, 35 und 36 und Konzernlagebericht Kapitel "Geschäftsentwicklung". Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2021 einen Buchwert von insgesamt 5.486 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren 49 % der Bilanzsumme des Konzerns.

Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwerts), Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.

Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroen werden.

Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchenoder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogenen Unternehmen.

Prüferisches Vorgehen

Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschat, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.

Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir mit dem Management besprochen, kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Vorgehensweise bei der Durchführung ist in Abschnitt 21 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 22 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Eekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 30 (Abschreibungen und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen) sowie in den Abschnitten 34 (immaterielle Vermögenswerte), 35 (Sachanlagen) und 36 (At Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhangmit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Jänner 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir wurden für das Geschäftsjahr 2020/21 erstmalig mit der Prüfung des Konzernabschlusses beauftragt.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 24. November 2021

BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Mag. Peter Bartos Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Glossar

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht für Konzerngesellschaften der EVN zum Teil Kurzbezeichnungen verwendet. Die vollen Firmenwortlaute finden sich in der Beteiligungsübersicht ab Seite 253ff.

Biogas

Gemisch, das zum größten Teil aus Methan und Kohlendioxid besteht und bei der sauerstofffreien Vergärung von organischem Material (nachwachsende Rohstoffe, Gülle oder organische Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie) entsteht.

Biomasse

Gesamtheit der Masse an organischem Material (abgestorbene Lebewesen, organische Stoffwechselprodukte und Reststoffe); bestimmte Teilmengen davon können in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme bzw. Kälte genutzt werden.

Capital Employed

Eigenkapital zuzüglich verzinsliches Fremdkapital bzw. Vermögen abzüglich nicht verzinsliche Verbindlichkeiten.

Cash Generating Unit (CGU)

Kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die eigenständige Mittelzuflüsse generiert, die von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind. Der Barwert künftiger Cash Flows kann zur Bewertung der jeweiligen CGU herangezogen werden.

CO2 (Kohlendioxid)

Chemische Bezeichnung für Kohlendioxid. Entsteht überwiegend aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

CO2e

Die Einheit CO2e oder CO2-Äquivalent gibt das relative Treibhausgaspotenzial an. 1 t CO2e entspricht der Menge eines Stoffes, der dieselbe mittlere Erwärmungswirkung auf die Atmosphäre hat wie eine Tonne CO2.

CO2-Emissionshandel bzw. EU-Emissionshandel

Der EU-Emissionshandel ist ein Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Betreiber einer erfassten Anlage müssen für jede Tonne emittiertes CO2 ein gültiges Zertifikat vorlegen. Ein Teil der Zertifikate wird Anlagenbetreibern (z.B. Industrie, Wärmeproduzenten) auf Basis einer Benchmark kostenlos zugeteilt, die übrige Menge versteigert. Die Anlagenbetreiber müssen zusätzlich benötigte Zertifikate auf dem Markt kaufen.

Corporate Governance Kodex

"Verhaltensregel-Kodex" für Kapitalgesellschaften, der die Grundsätze für die Führung und Überwachung eines Unternehmens festschreibt. Er stellt kein gesatztes Recht dar, sondern ein Regelwerk, dem sich Unternehmen freiwillig unterwerfen.

Dividendenrendite

Verhältnis zwischen der ausgeschütteten Dividende und dem Aktienkurs.

Due-Diligence-Prüfung

Als Due-Diligence-Prüfung wird eine Risikoprüfung bezeichnet, die Stärken und Schwächen sowie entsprechende Risiken eines Projekts, Objekts oder Unternehmens analysiert und damit eine wichtige Rolle bei dessen Bewertung spielt.

EBIT (Earnings before

Interest and Taxes) Ergebnis vor Zinsen und Steuern, auch Betriebs- oder operatives Ergebnis genannt.

EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen oder Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Dient auch als einfache Kenngröße für den Cash Flow.

Economic Value Added (EVA®)

Differenz aus dem Rendite-Spread (ROCE abzüglich Kapitalkostensatz) multipliziert mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz (Capital Employed); Maß für die Wertschaffung eines Unternehmens.

E-Control

Die Energie-Control Austria ist die für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde in Österreich.

EEX (European Energy

Exchange) Die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa mit Sitz in Leipzig.

Eigendeckungsgrad

Verhältnis zwischen der Stromerzeugung in eigenen Kraftwerken und dem gesamten Stromverkaufsvolumen.

Eigenkapitalquote

Verhältnis zwischen Eigen- und Gesamtkapital.

EMAS

Europäische Verordnung für Umweltmanagementsysteme.

Ergebnis je Aktie

Konzernergebnis dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien.

Ex-Dividendentag

Tag, ab dem Aktien ohne Recht auf Dividende gehandelt werden. An diesem Tag wird die Höhe der Dividende vom Preis des Wertpapiers abgezogen.

Fair Value

Auf effizienten Märkten unter Einbeziehung aller preisbeeinflussenden Faktoren ermittelter Preis, zu dem ein Geschäft zwischen unabhängigen Geschäftspartnern zustande kommen würde.

Funds from Operations (FFO)

Operativer Cash Flow bereinigt um das Zinsergebnis.

Gearing

Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital.

Global Reporting Initiative (GRI)

Initiative mit der Aufgabe, weltweit anwendbare Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und so eine standardisierte Darstellung von Unternehmen in ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension zu erreichen.

Hedging-Geschäft

Hedging ist ein Instrument des finanziellen Risikomanagements, das Verluste aus negativen Marktwertveränderungen im Zins-, Währungs- oder Kurswertbereich limitieren bzw. vermeiden soll. Das Unternehmen, das ein Geschäft "hedgen" möchte, geht eine weitere Transaktion ein, die mit dem Grundgeschäft gekoppelt ist.

Heizgradsumme

Messgröße für den temperaturbedingten Energiebedarf für Heizzwecke.

Interest Cover

Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zum Zinsaufwand.

International Financial Reporting Interpretation Committee/Standard Interpretation Committee (IFRIC, vormals SIC)

Aufgabe des IFRIC ist es, die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS zu interpretieren und zu konkretisieren.

International Financial Reporting Standards/ International Accounting Standards (IFRS, vormals IAS)

Die Bezeichnung IAS wurde 2001 auf IFRS geändert, bis dahin veröffentlichte IAS werden jedoch weiter unter der früheren Bezeichnung geführt. Sie werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.

ISO 14001

Internationale Umweltmanagementnorm, die weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem festlegt.

Kraft-Wärme-Kopplung (Cogeneration)

Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Energieerzeugungsanlage. Durch die kombinierte Produktion kann der Wirkungsgrad erhöht und damit die eingesetzte Primärenergie optimal genutzt werden.

Management Approach

Darstellung der steuerungsrelevanten Komponenten eines Konzerns.

Messzahlen Energie

Energie (Wh) = Leistung × Zeit kWh Kilowattstunde: 1 Wattstunde (Wh) × 103 MWh Megawattstunde: 1 Wh × 106 GWh Gigawattstunde: 1 Wh × 109 Erdgas-Energieinhalt: 1 Nm3 1 m3 Erdgas = 11,07 kWh

NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz)

Österreichisches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014 /95/EU zur Schaffung eines europaweiten Mindeststandards für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Net Debt Coverage

Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zur verzinslichen Nettoverschuldung.

Net Operating Profit

after Tax (NOPAT) Versteuertes Ergebnis vor Finanzierungskosten.

Nettoverschuldung

Saldo aus zinstragenden Aktivund Passivpositionen (begebene Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und langfristige Personalrückstellungen minus Ausleihungen, Wertpapiere und liquide Mittel).

Netzverlust

Differenz zwischen dem in ein Netzsystem eingespeisten und dem entnommenen Strom im Netzsystem. Netzverluste entstehen grundsätzlich aufgrund physikalischer Eigenschaften der Leitungen.

Ökostrom

Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern wie Wasser, Wind, Biogas, Biomasse, Photovoltaik, Geothermie, Deponiegas und Klärgas erzeugt wird.

PPP-Projekt

Im Rahmen von Public Private Partnership-Projekten werden Anlagen für öffentlich-rechtliche Kunden gebaut, finanziert und nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit ins Eigentum der Kunden übertragen.

Primärenergie

Energie, die aus natürlich vorkommenden Energieträgern zur Verfügung steht. Sowohl fossile Energieformen wie Erdgas, Mineralöl, Stein- und Braunkohle als auch Kernbrennstoffe wie Uran und erneuerbare Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind zählen dazu.

REALIT

Abfallprodukt aus der Rauchgasreinigung, das bei der EVN zu 100 % verwertet wird.

Regelzone

Als Regelzone bezeichnet man einen geografisch abgegrenzten Verband von Hoch- bzw. Höchstspannungsnetzen, deren Stabilität von einem verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber gewährleistet wird.

Regulatory Asset Base

Die verzinsliche Kapitalbasis setzt sich aus der Summe der immateriellen Vermögensgegenstände und dem Sachanlagevermögen abzüglich passivierter Netzzutritts- und Netzbereitstellungsentgelte (Baukostenzuschüsse/BKZ) und etwaiger Firmenwerte auf der Basis von bilanziellen Werten zusammen. Anpassungen erfolgen in Bezug auf die Standardisierung der Abschreibungsdauern und der Standardisierung der Auflösung der BKZ.

ROCE

(Return on Capital Employed) Gibt die Rendite auf das in einem Unternehmen insgesamt eingesetzte Kapital an. Zur Berechnung dieser Messgröße wird das versteuerte Ergebnis zuzüglich der um Steuereffekte verminderten Zinsaufwendungen in Bezug zum buchmäßigen Kapitaleinsatz gesetzt. Beim operativen ROCE (OpROCE) werden Impairments, Einmaleffekte und die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht berücksichtigt, um die Entwicklung des Wertbeitrags konsistent zu zeigen.

ROE (Return on Equity)

Zur Bestimmung der Eigenkapitalrendite – einer Messgröße für die Wertschaffung eines Unternehmens auf Basis des Eigenkapitals – wird das versteuerte Ergebnis in Bezug zum buchmäßigen Eigenkapital gesetzt.

Science Based Targets Initiative (SBTi)

Internationale Initiative, die es den teilnehmenden Unternehmen ermöglicht, auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol wissenschaftsbasierte Ziele zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen zu definieren.

Sektorenauftraggeber

Als Sektorenauftraggeber gelten laut Bundesvergabegesetz vom 1. Februar 2006 Unternehmen, die in der Versorgung der Allgemeinheit in den Bereichen Gas, Wärme, Wasser, Verkehr, Postdienste und Energiegewinnung tätig sind.

Smart Meter/Metering

Ein intelligenter Zähler (auch Smart Meter genannt) ist ein elektronischer Stromzähler, der es dem Energieversorgungsunternehmen über eingebaute Zusatzfunktionen oder nachträglich ergänzte Module ermöglicht, die erfassten Zählerstände aus der Ferne abzulesen.

Sonstiges Ergebnis

Das sonstige Ergebnis, das auch mit dem englischen Begriff "Other Comprehensive Income" (OCI) bezeichnet wird, ist die Summe aller ergebnisneutralen Erträge abzüglich der Summe aller ergebnisneutralen Aufwendungen der Berichtsperiode.

Spotmarkt/Spothandel

Allgemeine Bezeichnung für Märkte, auf denen Lieferung, Abnahme und Bezahlung (Clearing) unmittelbar nach dem Geschäftsabschluss erfolgen.

Terminmarkt

Im Gegensatz zum Spotmarkt fallen auf dem Terminmarkt das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander. Bei Vertragsabschluss muss weder der Käufer die nötigen liquiden Mittel noch der Verkäufer den Handelsgegenstand besitzen. Der Preis der gehandelten Ware wird bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgesetzt.

Thermische Abfallverwertung

Kontrollierte großtechnische Verbrennung von Abfall bei Temperaturen von mehr als 1.000°C, die zu einer Zerstörung bzw. Entfrachtung von Schadstoffen führt. Gleichzeitig wird die im Abfall enthaltene Energie freigesetzt und – z.B. für Zwecke der Stromerzeugung oder der Fernwärmeversorgung – nutzbar gemacht.

Total Shareholder Return

Maßzahl für die Wertentwicklung eines Aktien-Engagements über einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung der angefallenen Dividenden und der eingetretenen Kurssteigerung.

UN Global Compact

Von der UNO ins Leben gerufene Initiative mit dem Ziel der Förderung ökologischer und ökonomischer Anliegen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruption.

VaR (Value at Risk)

Verfahren zur Berechnung des Verlustpotenzials aus der Preisänderung einer Handelsposition unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit.

WACC (Weighted Average Cost of Capital)

Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten eines Unternehmens setzen sich aus Fremd- und Eigenkapitalkosten, gewichtet nach ihren Anteilen am Gesamtkapital, zusammen. Als Fremdkapitalkosten werden die tatsächlichen durchschnittlichen Kreditzinsen – vermindert um den Steuervorteil – angesetzt; die Eigenkapitalkosten entsprechen der Rendite einer risikofreien Veranlagung zuzüglich eines für jedes Unternehmen individuell errechneten Risikoaufschlags.

Wirkungsgrad

Effizienz einer Anlage; Verhältnis zwischen Input und Output (z.B. Menge an erzeugtem Strom im Verhältnis zur eingesetzten Primärenergie).

GRI-Inhaltsindex

Der GRI-Inhaltsindex ist das Grundgerüst des EVN Ganzheitsberichts 2020/21. Er beschreibt in Übereinstimmung mit den GRI-Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Option "Kern", an welcher Stelle in diesem Bericht die universellen Standardangaben sowie die themenspezifischen Standardangaben zu den einzelnen wesentlichen Themen aufgrund der Einstufung der Wesentlichkeit zu finden sind. Darüber hinausgehende Zusatzindikatoren wurden ebenfalls in den GRI-Inhaltsindex aufgenommen und entsprechend gekennzeichnet.

Zum GRI-Inhaltsindex siehe auch www.evn.at/GRI-Content-Index

GRI-Indikator: GRI 102-55

GRI-Standard Angabe

Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung

Allgemeine Angaben

GRI 102: Allgemeine Angaben 2016

Organisationsprofil

102-1 Name der Organisation EVN AG als Mutterunternehmen des
EVN Konzerns (EVN)
102-2 Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen 6f. Es werden keine Produkte angeboten, die in
den Hauptmärkten der EVN nicht erlaubt wären.
102-3 Ort des Hauptsitzes 2344 Maria Enzersdorf, Österreich
102-4 Betriebsstätten 7. Hauptmärkte sind Österreich, Bulgarien,
Nordmazedonien und Deutschland.
102-5 Eigentum und Rechtsform 34. Rechtsform: Aktiengesellschaft
102-6 Bediente Märkte 7
102-7 Größenordnung der Organisation Umschlag, 8f. Zum 30. September 2021 wurden
einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft
55 Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unter
nehmen in den Konzernabschluss einbezogen.
102-8 Informationen über Angestellte und andere Mitarbeiter 77, 82, 85
d. Nicht zutreffend: Die Anzahl der Leasingmit
arbeiter entspricht 1,7 % der Gesamtbelegschaft,
womit ihr Anteil an unseren gesamten Aktivitäten
im Verhältnis zu den Mitarbeitern der EVN nicht
signifikant ist.
e. Keine signifikanten saisonalen Veränderungen
in der Beschäftigtenzahl
f. Personaldaten entsprechen tatsächlichen
Werten (keine zugrunde liegenden Annahmen)
und werden aus dem EDV-System des Personal
wesens übernommen.
102-9 Lieferkette 38
102-10 Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette 38f. Keine wesentlichen Änderungen in
Organisation und Lieferkette
102-11 Vorsorgeprinzip oder Vorsichtsmaßnahmen 64f
102-12 Externe Initiativen 36, 110
102-13 Mitgliedschaft in Verbänden 110
Strategie
102-14 Aussagen der Führungskräfte Editorial, Interview mit dem Vorstand, 16ff
102-151) Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen 23ff, 89ff
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
Ethik und Integrität
102-16 Werte, Richtlinien, Standards und Verhaltensnormen 30£
102-171) Verfahren für ethische Beratung und Bedenken 32
Führung
102-18
Führungsstruktur 18
102-191) Befugniserteilende Stelle 18
102-201)
Verantwortung der Führungsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen 18
102-211) Einbindung der Stakeholder bei ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen 16f, 18, 108£
102-221) Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien 127£ (Corporate Governance-Bericht)
102-231) Vorstand des höchsten Kontrollorgans 127£ (Corporate Governance-Bericht)
102-241) Nominierung und Wahl des höchsten Kontrollorgans 127£ (Corporate Governance-Bericht)
102-251) Interessenkonflikte 127£ (Corporate Governance-Bericht)
102-261) Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Bestimmung von Aufgaben, Werten
und Strategien
18
102-271) Gemeinwissen des höchsten Kontrollorgans 18. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2020/21 wurde
in einer Aufsichtsratsklausur ausführlich über die
Strategie 2030 und die dafür maßgeblichen Rah
menbedingungen berichtet. Zudem wurden in den
Sitzungen des Aufsichtsrats im Bericht des Vor
stands sowie bei Behandlung der weiteren Tages
ordnungspunkte regelmäßig auch wirtschaftliche,
ökologische und gesellschaftliche Aspekte der je
weils erörterten Themen mitbeleuchtet.
102-291) Bestimmung und Management ökonomischer, ökologischer und sozialer Auswirkungen 16f
102-301) E£ektivität des Risikomanagementprozesses 150£ (Risikomanagementbericht)
102-311) Prüfung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen 16f, 88£, 125f. Vierteljährliche Berichterstattung
von nichtfinanziellen Kennzahlen an den Aufsichts
rat; Jährliche Überprüfung des nichtfinanziellen
Berichts durch den Aufsichtsrat im Rahmen des
NaDiVeG
102-321) Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung Mitglieder des Vorstands
102-331) Kommunikation kritischer Bedenken 150£ (Risikomanagementbericht)
102-341) Art und Gesamtzahl kritischer Bedenken Keine kritischen Bedenken
102-361) Verfahren zur Festsetzung der Vergütung www.evn.at/Verguetungspolitik
102-371) Beteiligung der Stakeholder an der Vergütung www.evn.at/Verguetungspolitik
www.evn.at/Hauptversammlung
102-38 Verhältnis der Jahresgesamtvergütung 77
102-39 Verhältnis der prozentualen Erhöhung der Jahresgesamtvergütung Verhältnis zwischem dem höchsten Gehalt und
dem Durchschnittsgehalt bei EVN in Österreich:
2019/2020: 8,0:1
2020/2021: 7,9:1
Einbeziehung von Stakeholdern
102-40 Liste der Stakeholder-Gruppen 16
102-41 Tarifverhandlungen 81£

1) Zusätzlich zur Option "Kern" berichteter Leistungsindikator

102-42 Bestimmen und Auswählen von Stakeholdern 16 102-43 Ansatz für die Stakeholder-Einbeziehung 16f, 108£ 102-44 Schlüsselthemen und Anliegen 16£

GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
Vorgehensweise bei der Berichterstattung
102-45 Entitäten, die in den Konzernabschlüssen erwähnt werden 178f (Konzernanhang). Im nichtfinanziellen Bericht
sind die vollkonsolidierten Gesellschaften des
Konsolidierungskreises der EVN erfasst, über den
per 30. September 2021 gemäß Konsolidierungs
vorschriften zu berichten ist. Für das wesentliche
Thema Umwelt und Klima ist im Speziellen zu
sätzlich das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 in
die Berechnungen einbezogen.
102-46 Bestimmung des Berichtsinhalts und Themenabgrenzung 4f
102-47 Liste der wesentlichen Themen 16f
102-48 Neuformulierung der Informationen Keine wesentlichen Änderungen in der Bericht
erstattung im Vergleich zum Ganzheitsbe
richt 2019/20, außer der Berechnungsmethode
der THG-Emissionen, siehe Seite 95.
102-49 Änderungen bei der Berichterstattung Zum Bericht. Keine wesentlichen Änderungen
102-50 Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäfts
jahr von 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021.
102-51 Datum des letzten Berichts EVN Ganzheitsbericht 2019/20, verö£entlicht am
16. Dezember 2020.
102-52 Berichtszyklus Jährliche Berichterstattung
102-53 Kontaktangaben bei Fragen zum Bericht Impressum
Investor Relations: [email protected]
Nachhaltigkeit: [email protected]
102-54 Aussagen zu Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards Zum Bericht. Dieser Bericht wurde in Übereinstim
mung mit den GRI-Standards, Option "Kern", erstellt.
102-55 GRI-Inhaltsindex 265
102-56 Externe Prüfung 121. Unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung durch die BDO Austria GmbH Wirt
schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Wesentliche Themen Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

GRI 103: Managementansatz 2016

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 16£
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 16£
103-3 Prüfung des Managementansatzes 16£
201-11) GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert
37
201-31) Verpflichtungen aus leistungsorientierten und anderen Pensionsplänen 84
b., i., ii., iii. Nicht zutre£end: In Ergänzung zum
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen
Pensionsversicherung bietet die EVN eine über
betriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige
Pensionskasse.

1) Zusätzlich zur Option "Kern" berichteter Leistungsindikator

Service

GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 202: Marktpräsenz 2016
202-11) Verhältnis der nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehälter
zum lokalen Mindestlohn
77. Nicht zutre£end: Insgesamt orientiert sich das
Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mitar
beiter an den Kollektivverträgen, die für die jewei
ligen Hauptgeschäftsstandorte (Österreich, Bulga
rien, Nordmazedonien und Deutschland) gelten.
202-21) Anteil der lokal angeworbenen Führungskräfte 77. Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe
sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien.
Mitarbeiter aus diesen Ländern werden jeweils
als "lokal" definiert. Führungskräfte: alle Mitglie
der des Managements (Vorstand, Geschäftsfüh
rer, Prokuristen u. ä.) aller vollkonsolidierten Be
teiligungen (einschließlich aller unwesentlichen,
aber ebenfalls beherrschten Beteiligungen)
GRI 204: Bescha¥ungspraktiken 2016
204-11) Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten 38f
GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016
205-11) Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden 31f. 100 % der Geschäftsstandorte wurden im
Rahmen der konzernweiten Risikoinventur geprüft.
205-21) Informationen und Schulungen zu Strategien und Maßnahmen zur
Korruptionsbekämpfung
31, 33. Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung
nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiter
kategorien für die EVN nicht steuerungsrelevant
bzw. nicht relevant für die Personalentwicklungs
politik sind.
205-31) Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergri£ene Maßnahmen 32
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016
206-11) Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder
Kartell- und Monopolbildung
Im Geschäftsjahr 2020/21 waren weiterhin zwei
Verfahren wegen behaupteten wettbewerbs
widrigen Verhaltens in Bulgarien anhängig. Eines
der noch o£enen Verfahren betri£t die Berufung,
die EP Yug und EVN Bulgaria EC beim Verwal
tungsgerichtshof gegen Geldstrafen in Höhe von
insgesamt rund 1,9 Mio. Euro eingelegt haben.
Diese Strafen waren von der bulgarischen Wett
bewerbskommission (CPC) im Dezember 2017
verhängt worden und beruhten auf Vorwürfen
aus dem Jahr 2013, die beiden Unternehmen
hätten den Registrierungsprozess auf dem freien
Markt sowie den Lieferantenwechsel durch Kun
den unzureichend unterstützt bzw. behindert.
Am 11. Juni 2021 bestätigte der Verwaltungsge
richtshof die Entscheidung der Wettbewerbs
kommission. Dagegen haben EP Yug und
EVN Bulgaria EC eine weitere Berufung einge
legt. Das zweite – seit 2013 anhängige – Verfah
ren resultiert aus der Behauptung von zwei Produ
zenten erneuerbarer Energie, die EP Yug würde
ihnen unzulässigerweise den Netzzugang verwei
gern. In diesem Verfahren hat die Wettbewerbs
kommission seit 2016 keine Schritte gesetzt.
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016
308-11) Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden Keine Informationen verfügbar: Die Informationen
weisen keine für eine O£enlegung angemessene
Qualität auf. Das im Geschäftsjahr 2021/22 startende
Projekt "Strategisches Lieferantenmanagement"
soll künftig eine entsprechende Datenerhebung
ermöglichen.
GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016
410-11) Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde Nicht zutre£end: Sicherheitspersonal wird zum
Großteil über Fremdfirmen eingesetzt. Diese sind
vertraglich zur Einhaltung der Integritätsklausel
sowie zu Compliance-Schulungen, insbesondere
zu Menschenrechten, verpflichtet. Die Berichter
stattung zur Abhaltung der Schulungen erfolgt
schriftlich. Konzerneigenes Sicherheitspersonal
wird im Rahmen der Erstunterweisung zu Com
pliance-Themen (einschließlich der Einhaltung der
Menschenrechte) geschult.
GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechten 2016
412-31) Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln
enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden
Als erhebliche Investitionsvereinbarungen gelten
in der EVN einzelne neue Vorhaben, deren Ge
samtinvestitionswert 50 Mio. Euro übersteigt und
die in Ländern mit einem weniger ausgeprägten
Verständnis für Fragen der Menschenrechte reali
siert werden. Im Berichtszeitraum gab es keine
Anwendungsfälle.
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
414-11) Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden Keine Informationen verfügbar: Die Informationen
weisen keine für eine O£enlegung angemessene
Qualität auf. Das im Geschäftsjahr 2021/22 startende
Projekt "Strategisches Lieferantenmanagement"
soll künftig eine entsprechende Datenerhebung
ermöglichen.
GRI 415: Politische Einflussnahme 2016
415-11) Parteispenden Auf Basis interner Richtlinien sind Spenden an
politische Parteien oder Vorfeldorganisationen
ausgeschlossen.
GRI 419: Sozioökonomische Compliance 2016
419-11) Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich Keine relevanten Fälle

Versorgungssicherheit

GRI 103: Managementansatz 2016

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 42£
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 42£
103-3 Prüfung des Managementansatzes 42£
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung

Unternehmensspezifische Zusatzindikatoren

EU21) Erzeugte Energie nach Quelle 44
EU121) E¶zienz der Fernleitungen und Verteilnetze 48, 52
EU261) Bevölkerung im Vertriebsgebiet ohne Stromversorgung In allen Ländern, in denen die EVN tätg ist, kann
von einem vollen Zugang zur Grundversorgung
ausgegangen werden.
EU281) Häufigkeit von Stromausfällen 52
EU291) Dauer von Stromausfällen 52
EU301) Durchschnittliche Verfügbarkeit der Kraftwerke 49

Kundenorientierung

GRI 103: Managementansatz 2016

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 55£
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 55£
103-3 Prüfung des Managementansatzes 55£

GRI 416: Kundengesundheit und Kundensicherheit 2016

416-11) Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien
auf die Gesundheit und Sicherheit
65
416-21) Verstöße im Zusammenhang mit den Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen von
Produkten und Dienstleistungen
Keine relevanten Fälle

GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016

417-11) Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung 65
417-21) Verstöße im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und
der Kennzeichnung
Keine relevanten Fälle
417-31) Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation Keine relevanten Fälle
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016
418-11) Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust 66
von Kundendaten

Innovation und Digitalisierung

GRI 103: Managementansatz 2016

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 55£
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 55£
103-3 Prüfung des Managementansatzes 55£

Unternehmensspezifische Zusatzindikatoren

Aufwände für Forschungs-, Innovations- und Digitalisierungsprojekte 61
Forschungs-, Innovations- und Digitalisierungsprojekte 61£
Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
GRI-Standard Angaben Online-Informationen oder Auslassung

Attraktiver Arbeitgeber

GRI 103: Managementansatz 2016
103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 70£
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 70£
103-3 Prüfung des Managementansatzes 70£
GRI 401: Beschäftigung 2016
401-11) Neu Angestellte und Angestelltenfluktuation 77, 83, 84
401-21) Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber
Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden
84
a. In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen
den Mitarbeitern unabhängig von Alter, Geschlecht
und Beschäftigungsausmaß zusätzliche freiwillige
betriebliche Leistungen zur Verfügung.
b. Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe
sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien.
401-31) Elternteilzeit 77, 80
GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016
402-11) Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen 81£. Es gibt keine gesetzlichen oder betrieblichen
Mindestmitteilungsfristen.
GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018
403-11) Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem 78£
403-21) Unfall- und Unfallrisikoanalyse Der Aufbau eines gruppenweiten Near-Miss-Erfas
sungssystems wurde im Geschäftsjahr 2020/21
nicht mehr weiter verfolgt, da aus Sicht der EVN
eine unmittelbare dezentrale Behandlung der
Vorfälle mehr Vorteile bietet.
403-31) Arbeitsmedizinische Leistungen 78£
403-41) Einbindung und Beratung der Mitarbeiter zu Themen betre£end Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz
80f
403-51) Aus- und Weiterbildung zum Thema "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz"
für Mitarbeiter
80
403-61) Förderung der Arbeitnehmersicherheit und -gesundheit 78£
403-71) Prävention und Reduktion von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die direkt mit der
beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen
Nicht zutre£end: Es liegen keine Sicherheits- und
Gesundheitsrisiken vor, die direkt mit der beruf
lichen Tätigkeit bei der EVN in Verbindung stehen.
403-91) Art und Rate von arbeitsbedingten Verletzungen und Todesfällen sowie
Arbeitsausfalltagen
80
b. Nicht zutre£end: Leasingmitarbeiter sind in den
Auswertungen zur Arbeitssicherheit und Gesund
heitsschutz inkludiert, repräsentieren jedoch kei
nen signifikanten Anteil an der Gesamtbelegschaft
(1,7 %), womit keine gesonderte Auswertung
erfolgt. Siehe GRI 102-8
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016
404-21) Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur
Übergangshilfe
77f
b. Bei der EVN gibt es derzeit keine etablierten
Programme zur Übergangshilfe.
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 405: Vielfalt und Chancengleichheit 2016
405-11) Vielfalt in Leitungsorganen und der Angestellten 77£
a., ii.: Altersverteilung für Vorstand und Aufsichtsrat:
< 30 Jahre: 0,0 %
30–50 Jahre: 23,5 %
> 50 Jahre: 76,5 %
a. und b., iii.: Nicht zutre£end: keine weiteren
Diversitätsmerkmale
b.: Nicht zutre£end: Es erfolgt keine weitere
Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien,
da Mitarbeiterkategorien für die EVN nicht
steuerungsrelevant bzw. nicht relevant für die
Personalentwicklungspolitik sind.
GRI 406: Gleichbehandlung 2016
406-11) Diskriminierungsvorfälle und ergri£ene Abhilfemaßnahmen 31f. Keine Diskriminierungsvorfälle (Definition ge
mäß International Labour Organisation (ILO) und
somit betre£end Diskriminierung von Ethnizität,
Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Meinung
oder nationaler oder sozialer Herkunft sowie
andere relevante Formen der Diskriminierung)
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016
407-11) Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit
und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektiv
verhandlungen ist für die EVN und ihre Tochterge
sellschaften an allen ihren Standorten ein zentraler
Aspekt in der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte sowie der Kernarbeitsnormen
der International Labour Organisation (ILO).

Klimaschutz

GRI 103: Managementansatz 2016
103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 88£
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 88£
103-3 Prüfung des Managementansatzes 88£
GRI 302: Energie 2016
302-11) Energieverbrauch innerhalb der Organisation 94
b., iv.: Nicht zutre£end: kein Dampfbezug
d.: Siehe GRI EU1
g.: Nicht zutre£end: Für die beiden Energieträger
Erdgas und Heizöl werden die Emissionsfaktoren
und Heizwerte der nationalen Treibhausgasinventur
herangezogen. Keine weiteren Umrechnungsfak
toren. Die Angabe des Energieverbrauchs erfolgt
in MWh.
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
302-21) Energieverbrauch außerhalb der Organisation 94
b. Berechnungsmethode: Netzabsatz (bereinigt
um Eigenerzeugung) + Gasverkauf
c. Nicht zutre£end: Es werden keine Umrech
nungsfaktoren herangezogen. Die Angabe des
Energieverbrauchs erfolgt in MWh.
302-31) Energieintensität 90f
302-41) Verringerung des Energieverbrauchs 94
302-51) Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen 91. Berechnungsmethode: 0,6 % des jeweiligen
Vorjahres-Energieabsatzes
GRI 305: Emissionen 2016
305-11) Direkte THG-Emissionen (Scope 1) 96. Global Warming Potential (GWP) = 1
Quelle der Emissionsfaktoren: Kohle – Emissions
und Oxidationsfaktor aus Analyse durch externe,
akkreditierte Untersuchungsanstalt gemäß EU-ETS;
Erdgas – aktuelle nationale Treibhausgasinventur
des jeweiligen Landes mit Primärenergieverbrauch
(Österreich, Bulgarien, Deutschland) und Oxidati
onsfaktor entsprechend EU-ETS; Treibsto£e (Diesel,
Benzin, Erdgas) – Umweltbundesamt
305-21) Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) 96. Global Warming Potential (GWP) = 1
Quelle der Emissionsfaktoren: EVN Versorgermix –
jährliche Ermittlung und Überprüfung des aktuellen
Kalenderjahres; Ecoinvent-Faktoren – Association
of Issuing Bodies/European Residual Mixes; Eigen
erzeugungsfaktor
305-31) Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) 96. Global Warming Potential (GWP) = 1
Quelle der Emissionsfaktoren: EVN Versorgermix –
jährliche Ermittlung und Überprüfung des aktuellen
Kalenderjahres; Ecoinvent-Faktoren – Association
of Issuing Bodies/European Residual Mixes; Erd
gas – Emissionsfaktoren der aktuellen nationalen
Treibhausgasinventur
305-41) Intensität der THG-Emissionen 96
305-51) Senkung der THG-Emissionen 96f. Berechnungsmethode: CO2-Einsparung (t CO2e
p.a.) = angenommene jährliche Erzeugungs
menge (GWh) x CO2-Emissionsfaktor pro GWh der
fossilen Primärenergieträger (landesspezifisch)
305-61) Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) Nicht zutre£end: Alle EVN Anlagen sind ge
schlossene Anlagen.
305-71) Sticksto£oxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen Keine relevanten Emissionen zu schwer abbauba
ren Schadsto£en (POP), flüchtigen organischen
Verbindungen (VOC), gefährlichen Luftschadstof
fen (HAP); keine anderen relevanten Kategorien
b. Nicht zutre£end: keine einbezogenen Emissions
faktoren: Emissionsmengen gemäß konzerneigenen
Messsystemen der Anlagen; kontinuierliche Mes
sungen der Fracht gemäß Emissionsmessverord
nung bzw. regelmäßige Einzelmessungen gemäß
geltenden Gesetzen und Verordnungen, Frachtbe
rechnungen über Rauchgasmengen

1) Zusätzlich zur Option "Kern" berichteter Leistungsindikator

Service

GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
Unternehmensspezifische Zusatzindikatoren
EU51) CO2-Emissionszertifikate 97

Umweltschutz

GRI 103: Managementansatz 2016

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 88£
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 88£
103-3 Prüfung des Managementansatzes 88£

GRI 301: Materialien 2016

301-11) Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen 91
301-21) Eingesetzte rezyklierte Ausgangssto£e Nicht zutre£end: Die EVN setzt grundsätzlich
keine rezyklierten Ausgangssto£e ein. Der Einbau
von beispielsweise rezyklierten Bausto£en wird
jedoch von der EVN gefördert.
301-31) Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien Nicht zutre£end: Aufgrund des Unternehmens
gegenstands nicht relevant.

1) Zusätzlicher zur Option "Kern" berichteter Leistungsindikator

GRI 303: Wasser 2018

303-11) Umgang mit dem regionalen Gemeingut Wasser 101£. Keine Anlagen in "Areas of Waterstress"
laut GRI-Definition
303-21) Management von Umweltauswirkungen, die durch Abwassereinleitung entstehen 101, 103
a., i.: Nicht zutre£end: An allen Standorten sind
Abwasseranforderungen vorhanden.
ii.: Alle Vorgaben zur Wassereinleitung basieren
auf Indirekteinleiterverträgen mit den jeweiligen
Kanalbetreibern oder aus gesetzlichen Vorgaben
sowie Bescheiden.
303-31) Wasserentnahme nach Quelle 101, 103
303-41) Abwassereinleitung 101, 103f. Es sind keine Überschreitungen der
Grenzwerte bei Wassereinleitungen aufgetreten.
Grenzwerte, Untersuchungspflichten und Art von
prioritären Sto£en gemäß Emissionsregister-Ver
ordnung Oberflächenwässer, Abwasseremissions
verordnung und Schadsto£freisetzungs- und Ver
bringungsregister.
303-51) Wasserverbrauch 101, 103
GRI 304: Biodiversität
304-41) Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen
Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von
Geschäftstätigkeiten betro£en sind
103£
GRI-Standard Angaben Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf
Online-Informationen oder Auslassung
GRI 306: Abwasser und Abfall 2016
306-11) Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort Dieser Indikator wird durch GRI 303-4
(GRI 303: Wasser 2018) abgedeckt.
306-31) Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen Keine relevanten Fälle
306-41) Transport von gefährlichem Abfall 100
306-51) Von Abwassereinleitung und/oder Oberflächenabfluss betro£ene Gewässer 101, 103

GRI 307: Umwelt-Compliance 2016

307-11) Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen Keine relevanten Fälle

Stakeholder-Dialog

103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 108£
103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 108£
103-3 Prüfung des Managementansatzes 108£
GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016
203-1 Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen 42£
110f (Investitionen in soziale Einrichtungen und
Gesundheitszentren)
147f (Konzernlagebericht; alle Infrastruktur
investitionen sind gewerblicher Natur)
203-21) Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen 66, 111
1) Zusätzlicher zur Option "Kern" berichteter Leistungsindikator
GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016

1) Zusätzlich zur Option "Kern" berichteter Leistungsindikator

bzw. via E-Mail ([email protected]) möglich.

Kontakt

Ansprechpartner·innen Investor Relations

Mag. Gerald Reidinger, Telefon +43 2236 200-12698 Mag. Matthias Neumüller, Telefon +43 2236 200-12128 Mag. Karin Krammer, Telefon +43 2236 200-12867 Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser (derzeit in Karenz)

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin Nachhaltigkeit

Dipl.-Ing. Dr. Andrea Edelmann (Konzernbeauftragte für Innovation, Umweltschutz und Nachhaltigkeit)

E-Mail: [email protected]

Service-Telefon für Kund·innen: 0800 800 100, für Anleger·innen: 0800 800 200

Informationen im Internet

www.evn.at www.investor.evn.at www.verantwortung.evn.at

Finanzkalender 2021/221)
Nachweisstichtag Hauptversammlung2) 24.01.2022 Ergebnis 1. Quartal 2021/22 25.02.2022
93. ordentliche Hauptversammlung (virtuell)2) 03.02.2022 Ergebnis 1. Halbjahr 2021/22 25.05.2022
Ex-Dividendentag2) 09.02.2022 Ergebnis 1.– 3. Quartal 2021/22 25.08.2022
Record Date Dividende2) 10.02.2022 Jahresergebnis 2021/22 15.12.2022
Dividendenzahltag2) 11.02.2022

1) Änderungen vorbehalten

2) Vorbehaltlich der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen

Basisinformationen
Grundkapital 330.000.000,00 EUR
Stückelung 179.878.402 Stückaktien
ISIN-Wertpapierkennnummer AT0000741053
Ticker-Symbole EVNV.VI (Reuters); EVN AV (Bloomberg); AT; EVN (Dow Jones); EVNVY (ADR)
Börsenotierung Wien
ADR-Programm; Depositary Sponsored Level I ADR programme (5 ADR =1 Aktie); The Bank of New York Mellon
Ratings A1, stabil (Moody's); A+, stabil (Scope Ratings)

Impressum

Herausgeber:

EVN AG, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich Telefon +43 2236 200-0 Fax +43 2236 200-2030

Oenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: www.evn.at/oenlegung

Druck: Für den Druck des Ganzheitsberichts werden nur Materialien verwendet, die schadstofrei und kreislauähig sind. Dies betrit neben dem verwendeten Papier auch die für den Druck herangezogenen Farben, die auf mineralölfreien Inhaltsstoen und nachwachsenden Rohstoen basieren.

Redaktionsschluss: 24. November 2021 Veröentlichung: 16. Dezember 2021

Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EVN, die sich zur Gestaltung dieses Berichts für ein Fotoshooting zur Verfügung gestellt haben.

Fotos: Alle Fotos von Severin Wurnig/Studio Totale, ausgenommen: Raimo Rudi Rumpler (Seiten 45, 71, 74), Imre Antal (Seite 102), EVN (alle historischen Fotos) Lithografie: Severin Wurnig/Studio Totale

Illustrationen: Stefanie Hilgarth/carolineseidler.com

Konzept und Beratung: Corporate & Financial Communications GmbH

Redaktion: Georg Male, Konstantin Huber (be.public), EVN Investor Relations

Englische Übersetzung: Donna Schiller-Margolis

Art Direction: Nadja Lessing (EVN Information und Kommunikation)

Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3100 St. Pölten, markensinn.at

Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau