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EVN AG Annual Report 2020

Dec 16, 2020

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2019/20

Inhalt

Konzernlagebericht 2019/20

Energiepolitisches Umfeld 03 Wirtschaftliches Umfeld 05 Energiewirtschaftliches Umfeld 06 Geschäftsentwicklung 07 Innovation, Forschung und Entwicklung 16 Risikomanagement 17 Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 22 Angaben gemäß § 243a UGB 22 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/21 23

Konzernabschluss 2019/20

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 25 Konzern-Gesamtergebnisrechnung 26 Konzern-Bilanz 27 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 28 Konzern-Geldflussrechnung 29 Konzernanhang 30 Bestätigungsvermerk 113

Jahresabschluss der EVN AG 2019/20 nach UGB

Lagebericht 119 Jahresabschluss 153 Bestätigungsvermerk 160 Anhang 167

Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018

Erklärung des Vorstands 187

Konzernlagebericht

Energiepolitisches Umfeld

Europäische Energie- und Klimapolitik

Die energiepolitischen Vorgaben und Zielsetzungen der Europäischen Union geben einen klaren Rahmen für Österreich und alle anderen Mitgliedstaaten vor, innerhalb dessen nationale Klimaziele definiert und geeignete gesetzliche Grundlagen zur Erreichung dieser Ziele geschaffen werden sollen. Folgende zentrale Ziele sind nach Vorgabe des Europäischen Rats bis 2030 zu erreichen:

  • • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990, wobei aktuell eine Erhöhung auf mindestens 55 % zur Diskussion steht
  • • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergiemix auf mindestens 32 %
  • • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 %
  • • Stärkung der Marktintegration durch grenzüberschreitenden Stromhandel, dem mindestens 70 % der Übertragungskapazitäten für Export, Import und Transit zur Verfügung stehen sollen

Unter dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" schnürte die Europäische Union ein Maßnahmenpaket (Clean Energy Package), das die Erreichung dieser übergeordneten Ziele gewährleisten soll. Für die Energiewirtschaft sind dabei insbesondere folgende Bereiche relevant: "Gestaltung des Strommarkts", "Versorgungssicherheit für Strom", "Steuerung der zukünftigen Energieunion", "Energieeffizienz" sowie "erneuerbare Energie".

Aufgrund der Covid-19-Krise legte die EU-Kommission unter dem Titel "Next Generation EU" ein Wiederaufbaupaket vor, das eine Vielzahl an Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie enthält und entsprechende Finanzhilfen zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorsieht.

Österreichische Energie- und Klimaziele

In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Wind, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.

Am 16. September 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Begutachtungsentwurf des Erneuerbaren--

Ausbau-Gesetzespakets. Es umfasst neue Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für die Umsetzung des Clean Energy Package. Vorbehaltlich des Beschlusses des Gesetzes durch den österreichischen National- und Bundesrat sowie der Genehmigung der im Gesetz vorgesehenen staatlichen Förderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energie durch die Europäische Kommission soll das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 in Kraft treten. Die für die Aktivitäten der EVN wesentlichsten Neuerungen im Entwurf des Erneuerbaren--Ausbau-Gesetzes sind:

Neues Förderregime für Ökostrom

  • Förderung durch eine Marktprämie, die für eine Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme als Zuschuss auf einen technologiespezifischen Referenzstrompreis gewährt wird
  • Die Vermarktung des erzeugten Ökostroms ist durch den Anlagenbetreiber selbst vorzunehmen (Direktvermarktung).
  • Der Zuschuss für Kleinwasserkraft soll per Verordnung festgelegt werden.
  • – Auch für Windkraftanlagen soll der Zuschuss bis 2023 jährlich per Verordnung festgelegt werden. Für die Zeit ab 2024 soll evaluiert werden, ob der Zuschuss nach dem Billigstbieterprinzip im Rahmen von Ausschreibungen für neue Windparkprojekte ermittelt wird.
  • – Für Photovoltaik-Anlagen (mit einer Leistung von mehr als 20 kWp) sowie Biomasseanlagen soll der Zuschuss nach dem Billigstbieterprinzip im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden.
  • – Alternativ sollen neue Photovoltaik-Kleinanlagen (mit einer Leistung von bis zu 500 kWp) mittels Investitionszuschuss gefördert werden.

Ermöglichung von Energiegemeinschaften (Erneuerbare- und Bürger-Energiegemeinschaften)

  • – Schaffung verschiedener Modelle, die es Haushalten, Vereinen, Klein- und Mittelbetrieben sowie Gemeinden ermöglichen sollen, Strom eigenständig energie- und kostensparend über eigene Ökostromanlagen zu produzieren, zu nutzen und auch zu vermarkten
  • – Energiegemeinschaften können Abgaben sparen sowie Energieüberschusserzeugung speichern oder vermarkten. Auf der anderen Seite benötigen sie Lösungen zur Deckung von Spitzenlast.
  • Mitglieder der Erneuerbare-Energiegemeinschaften sollen Netzgebühren sparen.

Netzreserve

– Rahmenwerk zur Weiterführung einer Leistungsreserve für das Engpassmanagement

Regulatorisches Umfeld Österreich

Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich GmbH. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.

Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) des Netzbetreibers sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode. Diese beträgt in Österreich fünf Jahre.

Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Erdgas--Verteilnetz am 1. Jänner 2018 bzw. für das Strom-Verteilnetz am 1. Jänner 2019 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz von Netzbetreibern sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.

Bulgarien

Nachdem der bulgarische Strommarkt für Industriekunden mittlerweile vollständig liberalisiert ist, erhalten nun auch die Gewerbekunden schrittweise Zugang zum freien Markt. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden die Gewerbekunden im regulierten Marktsegment noch von der EVN Bulgaria EC beliefert, die danach nur mehr die Haushaltskunden und – als Supplier of Last Resort – jene Kunden versorgen wird, die keinen anderen Anbieter wählen oder vom gewählten Anbieter unverschuldet keinen Strom beziehen können. Ab Oktober 2020 sind die Gewerbekunden im freien Markt und werden somit nicht mehr von der EVN Bulgaria EC zu regulierten Preisen beliefert. Der Energieverkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen. Als Anbieter für die Kunden im liberalisierten Marktsegment fungiert die EVN Trading SEE.

Per 1. Juli 2020 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Endkundenpreise für Haushaltskunden bei Strom um durchschnittlich 4,2 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 3,5 % bei Strom per 1. Juli 2019).

Mit 1. Juli 2019 begann in Bulgarien das zweite Jahr der neuen dreijährigen Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethode für das Stromnetz ist eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen einschließt. Betrieben werden die Stromverteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug.

Nordmazedonien

In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den Netzbetrieb im regulierten Marktsegment verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kunden im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre.

Per 1. August 2020 hat der nordmazedonische Regulator die Endkundenpreise für Haushaltskunden der EVN Home DOO um rund 7,4 % erhöht (Vorjahr: keine Preisanpassung), die jedoch dem staatlichen Stromproduzenten und dem Übertragungsnetzbetreiber weitergereicht werden müssen.

Mit 1. Juli 2020 begann für das Stromnetz das letzte Jahr der dreijährigen Regulierungsperiode. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethode für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.

Kroatien

Die vollständige Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts wurde bis 2021 verschoben. Haushaltskunden haben aber dennoch bereits das Recht auf einen Lieferantenwechsel. Der Markt für

Gewerbe- und Industriekunden hingegen ist schon seit 2012 geöffnet, und die zunehmende Liberalisierung führte zu einem gestiegenen Wettbewerb unter den auf dem kroatischen Markt tätigen Gaslieferanten. Bereits eingeleitete Konsolidierungsund Übernahmeprozesse innerhalb des Gassektors sowie die für 2021 geplante Inbetriebnahme des LNG-Terminals lassen erwarten, dass sich dieser Wettbewerb noch intensivieren wird.

Wirtschaftliches Umfeld

Die Covid-19-Pandemie und insbesondere die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Weltwirtschaft vor allem in der ersten Jahreshälfte 2020 schwer belastet. Im Mai erfolgte in vielen Staaten eine schrittweise Lockerung der Einschränkungen, die zu einer Erholung der Weltwirtschaft führte. Unterstützend wirkten dabei die umfangreichen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen, die zur Begrenzung der ökonomischen Folgen der Pandemie ergriffen wurden. Bezüglich des weiteren Verlaufs der Pandemie besteht allerdings weiterhin Unsicherheit. Die gestiegene Arbeitslosigkeit und die bestehenden und zuletzt verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus könnten die Wirtschaftserholung verzögern. In diesem Umfeld erwarten die Volkswirte nach einem Wachstum von 1,3 % in der Europäischen Union im Jahr 2019 für 2020 einen Konjunkturrückgang um 7,4 % bis 8,3 %, für 2021 allerdings wieder einen Anstieg zwischen 4,2 % und 5,6 %.

Die strengen Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 in Österreich zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie getroffen worden waren, bewirkten einen massiven Wertschöpfungsverlust. Die Lockerung im Sommer führte zu einem kräftigen Rebound; der Konsumrückstau löste sich weitgehend auf, und der massive Einbruch aus dem Frühjahr 2020 konnte teilweise wieder wettgemacht werden. Nach rund 1,4 % Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 wird für 2020 in Summe dennoch mit einem Rückgang der Wirtschaft um 6,7 % bis

7,1 % gerechnet, für 2021 bewegen sich die Wachstumserwartungen für Österreich zwischen 4,1 % und 4,7 %.

In Bulgarien setzte die Wirtschaft ihren Wachstumskurs 2019 mit einem Plus von rund 3,4 % fort. Die bedeutendsten Treiber waren der private Konsum sowie die öffentlichen Investitionen. Da gerade diese beiden Bereiche sowie die Exportwirtschaft von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, wird aufgrund der unsicheren Lage für 2020 aktuell ein Rückgang des BIP um 4,5 % bis 6,2 % erwartet. 2021 dürfte laut Prognosen wieder eine Erholung des Wirtschaftswachstums auf einem Wert zwischen 2,6 % und 4,3 % einsetzen.

Die kroatische Wirtschaft befand sich bis 2019 ebenfalls auf Wachstumskurs, allerdings mit gedrosseltem Tempo. Zentrale Wachstumsfaktoren waren der private Konsum, der von steigenden Haushaltseinkommen und sinkender Arbeitslosigkeit profitierte, sowie die starke Tourismusbranche, die in Kroatien rund ein Fünftel der Wirtschaftsleistung ausmacht. Insgesamt betrug das BIP-Wachstum des Landes 2019 2,9 %. Ende März 2020 wurde Kroatien von einem Erdbeben getroffen, dessen Auswirkungen sich gemeinsam mit der Corona-Pandemie naturgemäß auch in den Wachstumsprognosen niederschlugen. Unter diesen Rahmenbedingungen wird für 2020 mit einem Rückgang der Wirtschaft zwischen 8,0 % und 9,6 % und für das Folgejahr 2021 mit einem Anstieg von 5,0 % bis 6,0 % gerechnet.

Die Republik Nordmazedonien, die im März 2020 die NATO-Mitgliedschaft erlangte, steht mittlerweile auch in Beitrittsverhandlungen mit der EU. Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie befand sich das Land auf einem starken Wachstumskurs und erzielte 2019 ein BIP-Wachstum von 3,6 %. Positive Impulse setzten hier vor allem die florierenden Exporte sowie der private Konsum, der von Maßnahmen wie der Erhöhung des Mindestlohns und wachsender Beschäftigung profitierte. Darüber hinaus schaffen laufende strukturelle Reformen sowie der stabile Bankensektor langfristig Investi

BIP-Wachstum % 2021f 2020e 2019 2018 2017
EU-281) 2) 4,2 bis 5,6 –7,4 bis –8,3 1,3 1,8 2,6
Österreich2)3) 4,1 bis 4,7 –6,7 bis –7,1 1,4 2,5 2,5
Bulgarien1)2)4)5) 2,6 bis 4,3 –4,5 bis –6,2 3,4 3,1 3,5
Kroatien1)2)4)6) 5,0 bis 6,0 –8,0 bis –9,6 2,9 2,7 3,1
Nordmazedonien5) 6) 3,8 bis 5,5 –2,1 bis –5,4 3,6 2,7 1,1

1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2020", EU-Kommission, November 2020

2) Quelle: "Prognose der österreichischen Wirtschaft 2020 –2021", IHS, Oktober 2020

3) Quelle: "Prognose für 2020 und 2021: Zähe Konjunktur nach kräftigem Rebound", WIFO, Oktober 2020

4) Quelle: "CEE Weekly_32_2020", Raiffeisen Research, Oktober 2020

5) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2020

6) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2020

tionsanreize. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden jedoch auch die Prognosen für Nordmazedonien nach unten korrigiert: Aktuell geht man für 2020 von einem Wirtschaftsrückgang zwischen 2,1 % und 5,4 % aus, für 2021 wird wieder mit einem Wachstum zwischen 3,8 % und 5,5 % gerechnet.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.

Im Geschäftsjahr 2019/20 lagen die Temperaturen in allen drei Kernmärkten der EVN über dem langjährigen Durchschnitt. In Österreich ging die Heizgradsumme, die den temperaturbedingten Energiebedarf definiert, im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,5 Prozentpunkte zurück. Sowohl in Bulgarien als auch in Nordmazedonien kam es aufgrund des milden Winters zu einem deutlicheren Rückgang. Die Heizgradsumme reduzierte sich in Bulgarien um 10,0 bzw. in Nordmazedonien um 8,2 Prozentpunkte.

Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, ging 2019/20 in Österreich um 45,1 Prozentpunkte und in Nordmazedonien um 29,7 Prozentpunkte markant zurück. Diese Entwicklung war dem kühleren Wetter während der Sommermonate geschuldet. In Bulgarien lag die Kühlgradsumme hingegen fast unverändert auf dem Niveau des Vorjahres.

Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas halbierte sich in der Berichtsperiode nahezu auf 9,1 Euro pro MWh. Zurückzuführen ist dies zum einen auf relativ gut gefüllte Gasspeicher – bedingt durch die milde Witterung im Winter sowie ein höheres LNG--Aufkommen in Europa. Zum anderen führten Covid-19-bedingte Nachfragerückgänge ab Mitte März zu einem erhöhten Preisdruck. Durch die geringere Nachfrage kam es außerdem zu einem Rückgang der Preise für Steinkohle, die mit durchschnittlich 44,6 Euro pro Tonne um 28,7 % unter dem Niveau des Vorjahres lagen. Volatil entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 der Preis für CO2-Emissionszertifikate – mit 24,0 Euro pro Tonne lag er durchschnittlich leicht über dem Vorjahreswert.

Energiewirtschaftliches Umfeld –
Kennzahlen
2019/20 2018/19
Heizungsbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 95,5 97,0
Bulgarien 83,9 93,9
Nordmazedonien 88,7 96,9
Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 58,9 104,0
Bulgarien 105,4 105,0
Nordmazedonien 99,4 129,1
Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 41,6 58,6
Erdgas – NCG2) EUR/MWh 9,1 17,1
Steinkohle – API#23) EUR/t 44,6 62,6
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 24,0 23,3
Strom – EEX Forwardmarkt 4)
Grundlaststrom EUR/MWh 45,8 45,7
Spitzenlaststrom EUR/MWh 54,8 55,6
Strom – EPEX Spotmarkt5)
Grundlaststrom EUR/MWh 32,5 45,5
Spitzenlaststrom EUR/MWh 38,7 52,4

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.

2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)

3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)

4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)

5) EPEX Spot – European Power Exchange

Die Marktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom folgten der Entwicklung der Primärenergiepreise. Rückläufige Preise für Kohle und Erdgas, der infolge der Covid-19-Pandemie zwischenzeitlich eingetretene Einbruch der CO2-Preise und die geringere Stromnachfrage führten dazu, dass die Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom mit durchschnittlich 32,5 Euro pro MWh bzw. 38,7 Euro pro MWh um 28,5 % bzw. 26,2 % unter den Vorjahreswerten lagen. Auf dem Terminmarkt ist eine Rückkehr der Strompreise auf Vor-Corona-Niveaus zu erkennen. Die Preise für Grundlaststrom notierten im Durchschnitt bei 45,8 Euro pro MWh und damit ähnlich wie im Vorjahr (45,7 Euro pro MWh). Leicht unter dem Vorjahresniveau zeigten sich die durchschnittlichen Terminmarktpreise für Spitzenlaststrom – sie lagen bei 54,8 Euro pro MWh (–1,4 %).

Geschäftsentwicklung

Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzernanhang erläutert.

Siehe auch Seite 174f im EVN Ganzheitsbericht 2019/20

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen der Covid-19--Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 beschrieben:

  • • Als Betreiber kritischer Infrastruktur war die EVN auf das Pandemieereignis gut vorbereitet. Die seit 2009 bestehende Konzernanweisung "Pandemievorsorge EVN" wurde als Leitlinie herangezogen. Die Einrichtung eines Krisenstabs sowie besondere Schutzmaßnahmen im Betrieb der kritischen Infrastruktur (Erzeugung, Netze, thermische Abfallverwertung, Wärme- und Trinkwasserversorgung, Telekommunikation) waren dafür essenziell.
  • • In den Großhandelspreisen wirkte sich Covid-19 eher nur im kurzfristigen Bereich in relevantem Ausmaß aus, wobei auch hier in den letzten Monaten eine Erholung zu verzeichnen war. Das Sinken der Preise im kurzfristigen Bereich war im Wesentlichen auf eine kurzfristig antizipierte schwächere Stromnachfrage zurückzuführen, insbesondere aus dem Bereich Industrie. Die Preisentwicklungen der Strom-Futures für weiter in der Zukunft liegende Perioden, die aus aktuellen Börsepreisen abgeleitet werden, sowie die Einschätzungen renommierter Anbieter von Strompreisprognosen lassen jedoch erkennen, dass die längerfristigen Großhandelspreise von Covid-19 derzeit nicht wesentlich beeinflusst sind.
  • • Während des Lockdowns im Frühjahr 2020 war bei den Industrie- und Gewerbekunden ein geringerer Energie-

absatz zu verzeichnen, der auch den Geschäftsverlauf der EnergieAllianz belastete.

  • • Der im Stromverbrauch verzeichnete Rückgang wirkte sich auch im Netzabsatz aus; dieser Mengeneffekt wird jedoch gemäß der österreichischen Regulierungsmethodik über künftige Tarife kompensiert.
  • • Auf Basis unseres klaren Bekenntnisses zu unserem Investitionsprogramm sollen vereinzelte Verzögerungen infolge des Lockdowns im Frühjahr 2020 im Geschäftsjahr 2020/21 aufgeholt werden.
  • • Das für den Projektstart des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait erforderliche Closing erfolgte Corona-bedingt erst Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre.
  • • Die per 30. September 2020 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen führten wiederum zu Wertaufholungen bei Energieerzeugungsanlagen in Südosteuropa und dem Kundenstock in Nordmazedonien. Im ersten Halbjahr 2019/20 hatten die infolge Covid-19 gestiegenen Länderrisikoprämien einen höheren Diskontierungssatz nach sich gezogen und damit zu Wertminderungen geführt. Abgesehen von diesem Effekt hatte Covid-19 im Berichtszeitraum keine direkten Auswirkungen auf die Werthaltigkeitsprüfungen der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen.
  • • Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9B5.5.35 auf Basis von regional differenzierten Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Für das Geschäftsjahr 2019/20 führte Covid-19 zu einer um 4,7 Mio. Euro höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
  • • Einen weiteren Effekt hatte die Covid-19-Krise auf die Marktwerte der Wertpapiere im R 138-Fonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste konnten, nachdem es zu einer Erholung an den Wertpapierbörsen kam, gegen Ende des Geschäftsjahres teilweise wieder aufgeholt werden, sodass in Summe per 30. September 2020 ein Kursverlust in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro ergebniswirksam erfasst wurde.
  • • Dank einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien im Ausmaß von 605 Mio. Euro per 30. September 2020 verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 punktuell beeinträchtigte. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Kundendiversifikation der EVN.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Highlights 2019/20

  • • Solides Konzernergebnis von 199,8 Mio. Euro am oberen Ende der Erwartung
  • • Punktuelle Beeinträchtigungen durch Coronakrise; diversifiziertes Geschäftsmodell wirkt stabilisierend
  • • Rückkehr der EVN KG zu positiven Ergebnisbeiträgen als wesentlicher positiver Ergebnistreiber
  • • Rückgang in der Stromerzeugung, Wertminderungen (insbesondere im Kraftwerksbereich) sowie Preis- und Mengeneffekte im Segment Netze belasteten Ergebnisentwicklung

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 2.107,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr, der vor allem auf deutliche Rückgänge in der thermischen Erzeugung zurückzuführen ist. Im Vorjahr war bis Anfang August noch das Steinkohlekraftwerk Dürnrohr in Betrieb gestanden, zudem ging im Berichtszeitraum der Einsatz der thermischen Kraftwerke Theiß (zur Netzstabilisierung) und Walsum 10 zurück. Weitere Treiber waren Umsatzrückgänge insbesondere im Netzbereich und im Erdgashandel sowie im Vorjahresvergleich geringere Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften für die Stromerzeugung. Eine positive Entwicklung zeigten hingegen die Energieerlöse in Bulgarien sowie der Umsatz im internationalen Projektgeschäft.

Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 1.082,9 Mio. Euro (Vorjahr: 978,7 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz erhöhte sich damit von 44,4 % im Vorjahr auf 51,4 % im Geschäftsjahr 2019/20.

Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Bestandsveränderungen führten aufgrund der Abrechnung von Kundenprojekten zu einem Rückgang dieser Position um 45,4 % auf 64,4 Mio. Euro.

Korrespondierend zur Entwicklung der Energieerlöse nahm der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 17,9 % auf 888,3 Mio. Euro ab. Hauptfaktoren dieser Entwicklung waren der durch die geringere thermische Erzeugung rückläufige Primärenergieeinsatz, ein Rückgang der Großhandelspreise sowie niedrigere Strombezugsmengen. Zudem war der Vergleichswert des Vorjahres durch aufwandserhöhende Effekte aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften belastet gewesen.

Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand stiegen, getrieben durch die Abwicklung von Aufträgen im internationalen Projektgeschäft, um 13,1 % auf 316,9 Mio. Euro an.

EBITDA nach Regionen Mio. EUR Südosteuropa Österreich 436,3 135,8 590,4 481,2 109,0 631,7 554,0 671,8

2019/20

14,6

2018/19

8,8

2017/18

Mittel- und Osteuropa

140,8

Außenumsatz nach Segmenten

EBIT nach Segmenten

Mio. EUR 2018/19

2019/20

Mit 349,3 Mio. Euro lag auch der Personalaufwand um 3,1 % über dem Vorjahresniveau. Neben kollektivvertraglichen Anpassungen beruhte dies u. a. auf der Aufnahme zusätzlicher Mitarbeiter für die Umsetzung des Großauftrags der WTE Wassertechnik in Kuwait. Der durchschnittliche Personalstand im Konzern betrug im Berichtszeitraum 7.007 Mitarbeiter (Vorjahr: 6.908 Mitarbeiter).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegten sich mit 121,1 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (120,2 Mio. Euro).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter – er lag mit 94,1 Mio. Euro um 27,8 % unter dem Vorjahreswert – war von gegenläufigen Entwicklungen geprägt. Einerseits trugen die Normalisierung des Ergebnisbeitrags der EVN KG sowie positive Einmaleffekte bei der RAG und der Energie Burgenland zu einer Verbesserung bei. Andererseits führten Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen vor allem bei der Verbund Innkraftwerke GmbH in Summe zu einem Rückgang:

Einer Wertaufholung von 92,2 Mio. Euro im Vorjahr stand bei dieser Beteiligung zum 30. September 2020 eine Wertminderung von 20,7 Mio. Euro entgegen, die insbesondere durch einen gestiegenen Diskontierungssatz verursacht war. Darüber hinaus wurde beim Wasserkraftwerk Ashta schon im zweiten Quartal 2019/20 eine Wertminderung von 4,9 Mio. Euro erforderlich (Vorjahr: Wertaufholung von 0,9 Mio. Euro). Grund dafür war ein durch Covid-19 bedingter Anstieg der Länderrisikoprämien. Auch bei der EnergieAllianz belastete die Coronakrise den Geschäftsverlauf.

Auf Basis dieser Entwicklungen belief sich das EBITDA der EVN für das Geschäftsjahr 2019/20 auf 590,4 Mio. Euro. Es lag damit um 6,5 % unter dem Vorjahreswert.

Höhere Investitionen, die mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 verbundene Aktivierung von Nutzungsrechten sowie durch Wertaufholungen per 30. September 2019 gestiegene Buchwerte von Sachanlagen bewirkten einen Anstieg der planmäßigen Ab

2.107,5
2.204,0
–96,5
–4,4
2.078,7
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
64,4
117,8
–53,4
–45,4
98,9
Fremdstrombezug und Energieträger
–888,3
–1.081,3
193,1
17,9
–961,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand
–316,9
–280,3
–36,6
–13,1
–275,1
Personalaufwand
–349,3
–338,7
–10,6
–3,1
–321,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen
–121,1
–120,2
–0,9
–0,8
–135,7
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
mit operativem Charakter
94,1
130,5
–36,3
–27,8
188,0
590,4
631,7
–41,3
–6,5
671,8
EBITDA
Abschreibungen
–296,7
–269,8
–26,9
–10,0
–258,3
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
–20,6
41,6
–62,2

–20,6
273,1
403,5
–130,4
–32,3
392,9
Operatives Ergebnis (EBIT)
Finanzergebnis
–15,8
–29,9
14,1
47,3
–37,2
257,3
373,5
–116,2
–31,1
355,7
Ergebnis vor Ertragsteuern
Ertragsteuern
–28,7
–46,7
18,0
38,6
–76,1
228,6
326,9
–98,3
–30,1
279,6
Ergebnis nach Ertragsteuern
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis)
199,8
302,4
–102,7
–33,9
254,6
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile
28,9
24,5
4,4
18,0
25,0
1,12
1,70
–0,6
–34,0
1,43
Ergebnis je Aktie in EUR1)
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Kurzfassung
2019/20
Mio. EUR
2018/19
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 2017/18
Mio. EUR

1) Verwässert ist gleich unverwässert.

schreibungen um 10,0 % auf 296,7 Mio. Euro. Beim Periodenvergleich der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ist zu berücksichtigen, dass diese im Vorjahr einen in Summe positiven Effekt von 41,6 Mio. Euro ergeben hatten. Darin waren u. a. Wertaufholungen bei erneuerbaren Erzeugungsanlagen, Strombezugsrechten, Fernwärmeanlagen sowie Kundenstöcken in Bulgarien und Nordmazedonien enthalten gewesen. Die per 30. September 2020 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen führten nunmehr zu Wertminderungen von 22,1 Mio. Euro, die insbesondere das von der EVN anteilig gehaltene Kraftwerk Walsum 10 (16,8 Mio. Euro) betrafen. Die übrigen Wertminderungen entfielen insbesondere auf Stromerzeugungs- und Fernwärmeanlagen. Zudem ergaben sich Zuschreibungen von 1,5 Mio. Euro, die im Wesentlichen den Windpark Kavarna in Bulgarien betrafen.

Die im zweiten Quartal 2019/20 aufgrund der durch Covid-19 gestiegenen Länderrisikoprämien erforderlich gewordenen Wertminderungen auf Energieerzeugungsanlagen in Südosteuropa und den Kundenstock in Nordmazedonien sind per 30. September 2020 nicht mehr enthalten, da die Länderrisikoprämien zwischenzeitlich wieder gesunken sind bzw. sich die Rahmenbedingungen positiv entwickelt haben.

Auf Basis all dieser Entwicklungen errechnete sich für den Berichtszeitraum ein EBIT von 273,1 Mio. Euro (Vorjahr: 403,5 Mio. Euro).

Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 257,3 Mio. Euro um 31,1 % unter dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 28,7 Mio. Euro (Vorjahr: 46,7 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 199,8 Mio. Euro. Dieses war im Vorjahr durch unbare Einmaleffekte beeinflusst gewesen und hatte 302,4 Mio. Euro betragen.

Bilanz

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2020 mit 8.365,7 Mio. Euro um 2,2 % über dem Wert zum 30. September 2019. Dieser Anstieg resultierte sowohl aus den lang- als auch aus den kurzfristigen Vermögenswerten.

Die langfristigen Vermögenswerte nahmen dabei in Summe um 1,3 % auf 7.427,6 Mio. Euro zu. Erhöhend wirkte hier etwa die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und die damit verbundene Aktivierung der Nutzungsrechte. Anstiege verzeichneten aber auch die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen infolge der im Berichtszeitraum erfolgten Investitionen sowie die at Equity einbezogenen Unternehmen. Letzteres ergab sich aus der Einzahlung des Eigenkapitalanteils an die Projektgesellschaft für das Abwasserprojekt Umm Al Hayman in Kuwait sowie aus dem höheren Ergebnisbeitrag der EVN KG. Die sonstigen Beteiligungen nahmen im Berichtszeitraum aufgrund der Kursentwicklung der Verbund-Aktie ab (Stichtagskurs von 46,68 Euro zum 30. September 2020 im Vergleich zu 50,20 Euro zum 30. September 2019). Einen Anstieg verzeichneten die übrigen Vermögenswerte, hervorgerufen vor allem durch die Aktivierung von Projektkosten für das Abwasserprojekt in Kuwait. Dem standen eine Reduktion der Veranlagung in langfristige Wertpapiere im R 138-Fonds und eine Abnahme der langfristigen Forderungen aus Absicherungsgeschäften entgegen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen im Berichtszeitraum um 9,4 % auf 938,1 Mio. Euro zu. Zurückzuführen war dies auf

einen Anstieg bei den Veranlagungen in Cash-Fonds. Umgekehrt waren Rückgänge bei den Vorräten, bei den Forderungen, insbesondere jenen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Absicherungsgeschäften, sowie bei den kurzfristigen Steuerforderungen zu verzeichnen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen schlug dabei vor allem die bereits im ersten Quartal 2019/20 erhaltene Garantiezahlung der Republik Montenegro für das Kläranlagenprojekt in Budva zu Buche.

Das Eigenkapital der EVN belief sich per 30. September 2020 auf 4.543,3 Mio. Euro (30. September 2019: 4.552,1 Mio. Euro). Dem positiven Effekt durch das im Berichtszeitraum erzielte Ergebnis nach Ertragsteuern standen hier die im Jänner 2020 erfolgte Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018/19 und die wegen des Kursrückgangs gesunkene erfolgsneutrale Bewertung der Verbund-Beteiligung entgegen. Die Eigenkapitalquote belief sich zum Bilanzstichtag auf 54,3 % (30. September 2019: 55,6 %).

Konzern-Bilanz
Kurzfassung
30.09.2020
Mio. EUR
30.09.2019
Mio. EUR
+/–
Absolut
%
30.09.2018
Mio. EUR
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 3.920,3 3.798,0 122,3 3,2 3.620,8
At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen 3.170,9 3.297,5 –126,6 –3,8 2.939,9
Sonstige langfristige Vermögenswerte 336,4 235,4 101,0 42,9 321,2
7.427,6 7.330,9 96,7 1,3 6.881,9
Kurzfristige Vermögenswerte 938,1 857,7 80,4 9,4 949,1
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Summe Aktiva 8.365,7 8.188,6 177,1 2,2 7.831,1
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG 4.282,1 4.295,6 –13,6 –0,3 3.832,8
Nicht beherrschende Anteile 261,2 256,5 4,8 1,9 259,9
4.543,3 4.552,1 –8,8 –0,2 4.092,6
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.045,3 990,0 55,3 5,6 1.040,5
Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen 996,4 1.081,2 –84,9 –7,8 951,8
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und
übrige langfristige Verbindlichkeiten
756,6 661,9 94,7 14,3 678,0
2.798,3 2.733,2 65,1 2,4 2.670,3
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 110,0 68,8 41,3 60,0 89,1
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 914,1 834,6 79,5 9,5 979,1
1.024,1 903,3 120,8 13,4 1.068,1
Summe Passiva 8.365,7 8.188,6 177,1 2,2 7.831,1

Die langfristigen Schulden nahmen um 2,4 % auf 2.798,3 Mio. Euro zu. Dabei waren im Einzelnen unterschiedliche Entwicklungen zu verzeichnen: Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten wirkte einem Anstieg durch die Emission eines grünen Schuldscheindarlehens (Nominale: 100,0 Mio. Euro; Laufzeit: 10 Jahre) eine Reduktion durch die Umgliederung von Krediten in den kurzfristigen Bereich entgegen. Die übrigen Schulden nahmen durch die Verbuchung von langfristigen Leasingverbindlichkeiten im Zuge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zu. Demgegenüber verursachte der gesunkene Kurs der Verbund-Aktie eine Abnahme der latenten Steuern, und schließlich führte die Anwendung eines höheren Diskontierungssatzes zu einem Rückgang bei den langfristigen Personalrückstellungen.

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 13,4 % auf 1.024,1 Mio. Euro, hervorgerufen in erster Linie durch eine Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, der kurzfristigen Steuerverbindlichkeiten sowie der übrigen kurzfristigen Schulden.

Wertanalyse

Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,5 % angesetzt. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 6,2 % (Vorjahr: 5,2 %). Der im Geschäftsjahr 2019/20 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug 32,3 Mio. Euro (Vorjahr: –42,1 Mio. Euro).

Liquiditätslage

Die Nettoverschuldung der EVN bewegt sich seit nunmehr drei Jahren – mit stichtagsbedingten Schwankungen – auf einem Niveau von etwa 1 Mrd. Euro (Nettoverschuldung inklusive

langfristige Personalrückstellungen per 30. September 2020: 1.037,7 Mio. Euro; Vorjahr: 999,5 Mio. Euro). Die Gearing Ratio erhöhte sich geringfügig von 22,0 % auf 22,8 %.

Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 205,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2020 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Für die als strategische Liquiditätsreserve vorgesehene syndizierte Kreditlinie wurde im Mai 2020 die im Kreditvertrag

Wertanalyse +/–
2019/20 2018/19 % 2017/18
Durchschnittliches Eigenkapital Mio. EUR 4.547,7 4.322,4 5,2 3.621,4
WACC nach Ertragsteuern1)2) % 5,5 6,3 –0,8 6,3
Operativer ROCE (OpROCE)1)3) % 6,2 5,2 1,0 7,7
Durchschnittliches Capital Employed3) Mio. EUR 4.405,7 4.135,4 6,5 4.094,2
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)3) Mio. EUR 274,6 216,3 26,9 314,8
EVA® Mio. EUR 32,3 –42,1 58,9

1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten

2) Der angegebene WACC (genauer Wert Vorjahre: 6,25 %) wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.

3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,

wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.

Kapitalkennzahlen 30.09.2020
Mio. EUR
30.09.2019
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 30.09.2018
Mio. EUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.045,3 990,0 55,3 5,6 1.040,5
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 110,0 68,8 –41,3 –60,0 89,1
Fonds der liquiden Mittel –140,0 –246,2 106,3 43,2 –214,5
Lang- und kurzfristige Wertpapiere –325,8 –187,2 –138,5 –74,0 –274,8
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –36,8 –36,8 0,0 0,1 –42,2
Nettofinanzverschuldung 656,2 592,0 64,2 10,8 598,0
Nettoverschuldung 1.037,7 999,5 38,2 3,8 963,7
Eigenkapital 4.543,3 4.552,1 –8,8 –0,2 4.092,6
Gearing (%)1) 22,8 22,0 0,9 23,5

1) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten

enthaltene zweite Verlängerungsmöglichkeit genutzt; dadurch wurde das Laufzeitende auf Mai 2025 (statt bisher Mai 2024) erstreckt. Die Restlaufzeiten der mit neun Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu fünf Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.

Geldflussrechnung

Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN reduzierte sich im Berichtszeitraum um 9,7 % auf 497,1 Mio. Euro. Hauptfaktoren dieses Rückgangs waren das im Jahresabstand gesunkene Ergebnis vor Ertragsteuern und der höhere unbare Ergebnisbeitrag der at Equity einbezogenen Unternehmen. Gestiegene Abschreibungen konnten diese Effekte nur teilweise ausgleichen.

Mit 412,0 Mio. Euro (Vorjahr: 429,7 Mio. Euro) zeigte sich auch der Cash Flow aus dem operativen Bereich durch die stichtagsbedingte Entwicklung des Working Capital rückläufig. Trotz höherer Zahlungen für Ertragsteuern fiel der Rückgang im Vergleich mit dem Cash Flow aus dem Ergebnis hier jedoch im Jahresvergleich geringer aus.

Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich belief sich auf –428,6 Mio. Euro (Vorjahr: –207,1 Mio. Euro), geprägt einerseits durch die Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie andererseits durch die Veranlagung von Liquidität in Cash-Fonds. Das Volumen der Veranlagung im R 138-Fonds, der ebenfalls in dieser Position abgebildet ist, wurde im Berichtszeitraum hingegen reduziert. Weitere Einflussfaktoren waren die Garantiezahlung der Republik Montenegro für das Kläranlagenprojekt in Budva sowie – gegenläufig dazu – die Zahlung des Eigenkapitalanteils an die Projektgesellschaft für das Abwasserprojekt Umm Al Hayman in Kuwait.

Nettoverschuldung und Gearing Mio. EUR und % Gearing Nettoverschuldung 23,5 % 22,0 % 22,8 % 963,7 999,5 1.037,7

Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 211f im EVN Ganzheitsbericht 2019/20

30.09.2018 30.09.2019 30.09.2020

Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich im Berichtszeitraum auf –88,8 Mio. Euro (Vorjahr: –191,0 Mio. Euro). In diesem Betrag ist neben den Dividendenzahlungen für das Geschäftsjahr 2018/19 an die Aktionäre der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile sowie planmäßigen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten auch die Emission eines grünen Schuldscheindarlehens (Nominale: 100,0 Mio. Euro) berücksichtigt.

Im Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von –105,4 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2020 auf 140,0 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN Gruppe vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 605,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.

Investitionstätigkeit

Das Investitionsvolumen der EVN lag im Geschäftsjahr 2019/20 mit 367,9 Mio. Euro um 6,0 % unter jenem der Vergleichsperiode. Hauptgrund dafür war, dass der Lockdown zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 vereinzelt zu Verzögerungen bei Vorhaben geführt hatte, die jedoch im Geschäftsjahr 2020/21 aufgeholt werden sollen. Im Einklang mit der Strategie der EVN erfolgten die Investitionen schwerpunktmäßig in Niederösterreich in den Bereichen Strom- und Gasnetze, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser.

Die Investitionen im Segment Energie umfassten insbesondere den Anlagen- und Netzausbau im Wärmebereich, so z.B. den Baubeginn eines neuen Biomasseheizwerks in Klosterneuburg und den parallel dazu stattfindenden Ausbau des örtlichen Fernwärmenetzes.

Im Segment Erzeugung, dessen Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr jedoch rückläufig war, lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Niederösterreich.

Von den erwähnten Covid-19-bedingten Verzögerungen waren insbesondere die Investitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur betroffen und lagen damit ebenfalls unter dem Vorjahresniveau. Dennoch entfiel auch im Berichtszeitraum knapp die Hälfte der gesamten Investitionen der EVN auf das Segment Netze, womit der strategische Fokus des Unternehmens bestätigt wird, sowohl massiv in die Erweiterung und Verstärkung der Leitungsnetze als auch in die Errichtung neuer Umspannwerke und Trafostationen zu investieren. Dies soll die Integration der wachsenden dezentralen erneuerbaren Erzeugung ermöglichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und -qualität sicherstellen.

Die – im Vorjahresvergleich gestiegenen – Investitionen der EVN im Segment Südosteuropa betrafen im Wesentlichen Neuanschlüsse, den Austausch von Zählern sowie Ausbaumaßnahmen im Verteilnetz im Interesse der Versorgungssicherheit. In Skopje wurde zudem ein neues Firmengebäude erworben, was die Zusammenlegung der bisher auf drei unterschiedliche Stadtteile verteilten Büros ermöglichte.

Konzern-Geldflussrechnung
Kurzfassung
2019/20
Mio. EUR
2018/19
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 2017/18
Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 257,3 373,5 –116,2 –31,1 355,7
Unbare Ergebniskomponenten 239,8 176,9 62,9 35,5 204,6
Cash Flow aus dem Ergebnis 497,1 550,5 –53,4 –9,7 560,3
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen –40,7 –114,2 73,5 64,3 45,2
Zahlungen für Ertragsteuern –44,3 –6,6 –37,7 –2,0
Cash Flow aus dem operativen Bereich 412,0 429,7 –17,6 –4,1 603,5
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse
–300,1 –321,8 21,8 6,8 –262,3
Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen
Vermögenswerten
34,0 65,4 –31,4 –48,0 –54,3
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren –162,5 49,3 –211,8 –140,6
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –428,6 –207,1 –221,5 –457,1
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –88,8 –191,0 102,2 53,5 –153,5
Cash Flow gesamt –105,4 31,5 –136,9 –7,1
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 246,2 214,5 31,7 14,8 221,8
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel –0,9 0,2 –1,1 –0,1
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 140,0 246,2 –106,3 –43,2 214,5
Investitionsschwerpunkte1) 2019/20
Mio. EUR
2018/19
Mio. EUR
+/–
Absolut
% 2017/18
Mio. EUR
Energie 17,9 25,6 –7,7 –30,2 19,2
Erzeugung 48,4 62,2 –13,7 –22,1 54,6
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 17,8 51,7 –33,9 –65,5 43,3
davon thermische Kraftwerke 30,3 10,5 19,9 11,1
Netze 181,8 201,7 –19,9 –9,9 171,6
davon Stromnetz 130,7 134,6 –3,9 –2,9 108,6
davon Gasnetz 30,3 43,7 –13,4 –30,7 40,6
davon Kabel-TV und Telekommunikation 20,8 23,4 –2,6 –11,1 22,3
Südosteuropa 99,7 81,1 18,5 22,9 86,4
Umwelt 16,8 17,4 –0,6 –3,5 20,7
davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze
für Trinkwasser 15,4 14,8 0,5 3,6 17,3
Alle sonstigen Segmente 3,3 3,5 –0,1 –4,0 4,0
Summe 367,9 391,4 –23,5 –6,0 356,4

1) Nach Konsolidierung

GRI-Indikator: GRI 203-1

Im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der EVN umfassen die – im Vorjahresvergleich nahezu unveränderten – Investitionen im Segment Umwelt primär die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Schwerpunkte waren hier der Ausbau überregionaler Leitungsnetze, so z. B. der Bau des ersten Abschnitts der neuen Transportleitung von Krems nach Zwettl. Zudem errichtet die EVN in Petronell aktuell ihre im niederösterreichischen Versorgungsgebiet bereits fünfte Naturfilteranlage zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte.

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insgesamt wurden in der Berichtsperiode 2,0 Mio. Euro (davon 17,3 % über Förderungen; Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet.

Wesentliche Projekte im Berichtszeitraum betrafen insbesondere das Green Energy Lab. Die EVN engagiert sich als Gründungsmitglied aktiv bei diesem österreichweiten Innovationsprojekt für grüne Energie, in dem mehr als 200 teilnehmende Partner aus Forschung, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife entwickeln. Bei zwei Projekten des Green Energy Lab ist die EVN federführend:

Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Förderquote1)

Mio. EUR und %

Förderquote

Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte

1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte

  • R2EC (Regional Renewable Energy Cells bzw. Regional erneuerbare Energiezellen): Das Projekt zielt direkt auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in lokalen Energiegemeinschaften ab. Diese Gemeinschaften sollen die direkte Nutzung regional erzeugter Energie ermöglichen und dadurch den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energie fördern. Folgerichtig findet sich dieses Konzept auch im Gesetzentwurf der österreichischen Bundesregierung für das Erneuerbaren--Ausbau-Gesetz, das 2021 in Kraft treten soll. Konkrete Aufgabe der EVN ist etwa die Gestaltung, Erprobung und messtechnische Erfassung einer erneuerbaren Energiezelle in der Region Tulln gemeinsam mit ausgewählten Endkunden sowie Prosumern, die ihre eigenen dezentralen Erzeugungsanlagen nutzen.
  • Open Data Platform (Offene Datenplattform für Forschung im Energiesektor): In dieser zentralen Schnittstelle fließen alle im Green Energy Lab generierten Ergebnisse zusammen. Ziel des Projekts ist es, Erkenntnisse über Zusammenhänge in den Energiesystemen zu vertiefen. Davon können in Zukunft vor allem Nutzer aus den Bereichen Haushalte sowie Klein- und Mittelbetriebe profitieren. Endnutzer-Daten geben Aufschluss über Geräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Wärmepumpenheizung, Warmwasserboiler oder E-Ladestation) und bringen dadurch ein besseres Verständnis für die Energiekosten. Zudem fließen auch Effizienzdaten aus Photovoltaik-Anlagen mit ein. Als einziger Industriepartner in diesem Projekt fungiert die EVN als zentrale Schnittstelle zu den Teilnehmern. Jeder von ihnen erhält einen von der EVN entwickelten joulie-Optimierungsassistenten, der die Energieflüsse aus der lokal erzeugten Energie im Haushalt für die Anwender visualisiert, die Eigenverbrauchsquote erhöht und den Teilnehmern zudem den Zugang zum Handeln im Energiemarkt ermöglicht.

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:

  • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
  • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
  • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).

GRI-Indikator: GRI 102-30

Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungs- sowie sonstige Risiken. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.

Aufgrund des hohen Stellenwerts von Nachhaltigkeit in der EVN fließen Nachhaltigkeitsrisiken als Querschnittsmaterie in alle Risikokategorien mit ein und werden integriert berichtet. Im Geschäftsjahr 2019/20 lag bei der Analyse der Risiken zudem ein besonderer Schwerpunkt auf dem Bestreben, Klimarisiken nicht nur als Querschnittsmaterie zu erheben, sondern nach Transitionsrisiken und physischen Risiken zu kategorisieren und den einzelnen Risikokategorien der EVN zuzuordnen.

Analyse möglicher Risiken für die EVN durch die Covid-19-Pandemie

Mit Verhängung der ersten behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung von Covid-19 in Österreich Ende Februar bzw. Anfang März 2020 führte das zentrale Risikomanage ment der EVN eine konzernweite Analyse möglicher Risiken sowie Auswirkungen der Coronakrise durch. Dabei wurde ermittelt, dass sich die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen einer Pandemie den bereits bestehenden Risikokategorien zuordnen lassen. Somit erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit der Coronakrise identifizierten Risiken entlang der in der Tabelle auf den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien.

Als wesentliche Unsicherheiten wurden dabei die künftige Entwicklung der Primärenergiepreise und der Kapitalkosten sowie des Wirtschaftswachstums und der damit verbundene Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den für die EVN relevanten Märkten identifiziert. Bei den Primärenergiepreisen sowie den infolge Covid-19 gestiegenen Länderrisikoprämien, die während des Jahres zu einem höheren Diskontierungssatz geführt hatten, zeigte sich im Lauf des zweiten Halbjahres 2019/20 eine Normalisierung. Auf Basis regional differenzierter Analysen wurden höhere Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Zu den wesentlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 siehe auch Seite 134 im EVN Ganzheitsbericht 2019/20

Erweiterung der Risikoinventur gemäß NaDiVeG

Bereits vor Inkrafttreten des NaDiVeG wurden in den einzelnen Risikokategorien stets auch potenzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten erfasst und analysiert (z. B. Risiken für die Versorgungssicherheit, Mitarbeiter- oder Umweltrisiken). Ab dem Geschäftsjahr 2017/18 wurde die Risikoinventur im Sinn des NaDiVeG dahingehend vertieft, dass potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet wurden. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.

Zu den wesentlichen Auswirkungen im Sinn des NaDiVeG siehe Seite 23ff im EVN Ganzheitsbericht 2019/20

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.

Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns.

Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken
Deckungsbeitragsrisiko
(Preis- und Mengeneffekte)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen
der geplanten Deckungsbeiträge
• Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs
und Absatzpreise (insb. für Energieträger)
• Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst
durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik,
Reputation oder Wettbewerb)
• Rückgang der Eigenerzeugung
• Rückgang des Projektvolumens im Umwelt
bereich (insb. infolge Marktsättigung,
eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur
projekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
Unterliegen bei Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs
strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung
der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder;
auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produkt
palette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerks
kapazitäten
Lieferantenrisiko Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertrag
lich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise
Finanzrisiken
Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste)
und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs
umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs
konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/
Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles
Klimarisiko
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland
Holding AG); potenzielles Klimarisiko
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher
Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem
Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring
des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte Diversifizierung der
Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele einer
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs
gesellschaft
Rating-Veränderung Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere
Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz
kennzahlen
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins
aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen
Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer
ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung
in Finanzierungsverträgen
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Wertminderungs-/
Impairment-Risiken
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde
rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu
gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten
(Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von
Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirt
schaftlichen Rahmenbedingungen abhängig);
potenzielles Klimarisiko
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken
Technologierisiko Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnis
sen; Investitionen in die "falschen" Technologien;
potenzielles Klimarisiko
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten;
eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän
digen Annahmen; Opportunitätsverluste
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut
ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter
und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt
stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko
Prozessmanagement; Dokumentation; internes
Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken
Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung der technischen
Anlagen; potenzielles Klimarisiko
Beheben von technischen Schwachstellen;
regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der
vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und
Fremdanlagen), Unfälle
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von
Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen
der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand
haltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Datentransfer; Hackerangriffe
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü
fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall
durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter
kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle
Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste
Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres
abschlussposten
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum
Informationsaustausch und zum Networking;
internes Kontrollsystem (IKS)
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische
und politische Risiken
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah
menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds
(z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rah
menbedingungen, Änderung des Förderregimes,
Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und
wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtaner
kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz
tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler
und internationaler Ebene; angemessene
Dokumentation und Leistungsverrechnung
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Rechts- und Prozessrisiko Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts
rechtliche Prüfungen
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaft
liches Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz
krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft;
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen
Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring
Sonstige Risiken
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Non-Compliance, datenschutz
rechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance
Organisation
Projektrisiko Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer
Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung
von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunterneh
men; potenzielles Klimarisiko
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt
management
Sabotage Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und
Müllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige
Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.

Information, Kommunikation und Überwachung

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.

GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 102-33

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht

Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.

Siehe Seite 1ff im EVN Ganzheitsbericht 2019/20

Angaben gemäß § 243a UGB

  1. Per 30. September 2020 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.

    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
    1. Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 1,0 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,6 %.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
    1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens zehn und höchstens fünfzehn Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
    1. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2019/20 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
    1. Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/21

Vor dem Hintergrund der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Unsicherheiten und wirtschaftlichen Verwerfungen hat sich das integrierte und diversifizierte Geschäftsmodell der EVN bisher als robust erwiesen. Dabei bewährte sich vor allem der Fokus auf regulierte und stabile Geschäftsfelder.

Die neuerliche Verschärfung der Coronakrise im Herbst 2020 macht angesichts der Rückkehr von Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit entsprechenden Folgen für die Gesamtwirtschaft aber auch deutlich, dass der Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 von Entwicklungen geprägt sein kann, die aktuell nur schwer plan- und quantifizierbar sind. Dazu zählen insbesondere die künftigen Entwicklungen der Energiepreise oder der Energienachfrage in den Märkten der EVN. Im österreichischen Netzgeschäft haben mengenbedingte Schwankungen jedoch nur temporäre Ergebniseffekte, da sie gemäß der Regulierungsmethodik in den Folgeperioden über die Tarife wieder ausgeglichen werden.

Ungeachtet der Covid-19-Pandemie bekennt sich die EVN auch für die Zukunft zu einem ambitionierten Investitionsprogramm. Die jährlichen Investitionen sollen in den nächsten Jahren weiter steigen und – nach Maßgabe der jeweils möglichen Projektabwicklung – im Durchschnitt Niveaus von bis zu 450 Mio. Euro erreichen. Rund drei Viertel davon werden in Projekte in Niederösterreich in den Bereichen erneuerbare Erzeugung, Netze, Fernwärme und Trinkwasser fließen. Zusätzlich sollen Windund Photovoltaik-Projekte auch in den Kernmärkten außerhalb Niederösterreichs entwickelt werden.

Grundlage für das Investitionsprogramm ist die Strategie 2030 der EVN. Die bestehende Strategie wurde im Berichtszeitraum vom Management in einem konzernweiten Prozess aktualisiert und im Oktober 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Die Überarbeitung der Strategie war maßgeblich von jenen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen beeinflusst, die den europäischen Energiesektor aktuell am stärksten prägen. Dazu zählen insbesondere die Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Digitalisierung.

Im internationalen Projektgeschäft wird sich die EVN auf die Abwicklung der bestehenden Aufträge konzentrieren. Dazu zählen neben dem Großprojekt in Kuwait die als Referenzen für künftige Aufträge strategisch besonders wichtigen Projekte zur Errichtung thermischer Klärschlammbehandlungsanlagen in Deutschland, Litauen und Bahrain. Allerdings kann eine Verschärfung der Coronakrise die Auftragsabwicklung internationaler Projekte beeinflussen, da sie sowohl die wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern, in denen die WTE Wassertechnik aktuell tätig ist, als auch internationale Lieferanten beeinträchtigen kann.

Unter der Annahme durchschnittlicher energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen erwartet die EVN für das Geschäftsjahr 2020/21 ein Konzernergebnis in einer Bandbreite von etwa 200 bis 230 Mio. Euro. Der weitere Verlauf der Coronakrise und daraus folgende gesamtwirtschaftliche Auswirkungen könnten einzelne Geschäftsbereiche der EVN und damit die Ergebnisentwicklung des Konzerns jedoch negativ beeinflussen. Mit den Investitionsschwerpunkten in den regulierten und stabilen Geschäftsfeldern Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung sollen die solide Geschäftsbasis gesichert und weiteres Wachstum ermöglicht werden.

Maria Enzersdorf, am 16. November 2020

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Konzernabschluss 2019/20

Nach International Financial Reporting Standards

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 25
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 26
Konzern-Bilanz 27
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 28
Konzern-Geldflussrechnung 29
Konzernanhang 30 Grundsätze der Rechnungslegung
34 Konsolidierung
38 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
53 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
60 Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
81 Segmentberichterstattung
86 Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN 108
Bestätigungsvermerk 113

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Mio. EUR Erläuterung 2019/20 2018/19
Umsatzerlöse 24 2.107,5 2.204,0
Sonstige betriebliche Erträge 25 64,4 117,8
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 26 –1.205,2 –1.361,6
Personalaufwand 27 –349,3 –338,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen 28 –121,1 –120,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 29 94,1 130,5
EBITDA 590,4 631,7
Abschreibungen 30 –296,7 –269,8
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 30 –20,6 41,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 273,1 403,5
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter 0,0*) 0,0*)
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 33,3 23,2
Zinserträge 4,5 8,1
Zinsaufwendungen –47,0 –51,5
Sonstiges Finanzergebnis –6,7 –9,8
Finanzergebnis 31 –15,8 –29,9
Ergebnis vor Ertragsteuern 257,3 373,5
Ertragsteuern 32 –28,7 –46,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 228,6 326,9
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 199,8 302,4
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 28,9 24,5
Ergebnis je Aktie in EUR1) 33 1,12 1,70
Dividende je Aktie in EUR 0,492) 0,50

*) Kleinbetrag

1) Verwässert ist gleich unverwässert.

2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,49 Euro

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2019/20 2018/19
Ergebnis nach Ertragsteuern 228,6 326,9
Sonstiges Ergebnis aus
Posten, die in künftigen Perioden nicht in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
–112,0 233,5
Neubewertung IAS 19 45 10,2 –55,4
At Equity einbezogene Unternehmen 45 –2,2 –10,7
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert
bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente1)
–156,5 381,6
Darauf entfallende Ertragsteuern 45 36,5 –82,0
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden
–14,8 5,1
Währungsdifferenzen 5 –3,8 10,8
Cash Flow Hedges 45 2,8 –0,1
At Equity einbezogene Unternehmen 45 –14,1 –7,3
Darauf entfallende Ertragsteuern 45 0,3 1,8
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern –126,8 238,6
Gesamtergebnis der Periode 101,8 565,5
Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG 74,5 546,0
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 27,3 19,5

Konzern-Bilanz

Mio. EUR Erläuterung 30.09.2020 30.09.2019
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 34 216,9 218,5
Sachanlagen 35 3.703,4 3.579,6
At Equity einbezogene Unternehmen 36 1.002,1 972,1
Sonstige Beteiligungen 37 2.168,7 2.325,4
Aktive latente Steuern 49 75,4 72,1
Übrige Vermögenswerte 38 261,0 163,3
7.427,6 7.330,9
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 39 66,6 104,1
Forderungen 40 403,2 417,4
Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen 41 253,8 89,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 59 214,6 246,6
938,1 857,7
Summe Aktiva 8.365,7 8.188,6
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG 42–46 4.282,1 4.295,6
Nicht beherrschende Anteile 47 261,2 256,5
4.543,3 4.552,1
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 48 1.045,3 990,0
Passive latente Steuern 49 490,0 543,8
Langfristige Rückstellungen 50 506,4 537,5
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 51 619,1 615,7
Übrige langfristige Schulden 52 137,5 46,2
2.798,3 2.733,2
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 53 110,0 68,8
Verbindlichkeiten aus Steuern1) 75,5 71,7
Lieferantenverbindlichkeiten 54 298,4 301,0
Kurzfristige Rückstellungen 55 96,2 90,4
Übrige kurzfristige Schulden1) 56 444,0 371,5
1.024,1 903,3
Summe Passiva 8.365,7 8.188,6

1) Vergleichsinformationen wurden in übrige kurzfristige Schulden umgegliedert

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Mio. EUR Grund
kapital
Kapital
rücklagen
Gewinn
rücklagen
Bewertungs
rücklage
Unterschieds
betrag aus der
Währungs
umrechnung
Eigene
Anteile
Gezeichnetes
Kapital und
Rücklagen der
Aktionäre der
EVN AG
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Stand 01.10.2018 330,0 253,4 2.295,5 994,0 –20,0 –20,5 3.832,4 259,4 4.091,7
Gesamtergebnis der Periode 302,4 232,8 10,7 546,0 19,5 565,5
Dividende 2017/18 –83,7 –83,7 –22,5 –106,1
Veränderung eigene Anteile 0,2 0,8 1,0 1,0
Konsolidierungskreis
änderung
0,0*) 0,0*)
Stand 30.09.2019 330,0 253,6 2.514,2 1.226,8 –9,3 –19,7 4.295,6 256,5 4.552,1
Gesamtergebnis der Periode 199,8 –121,1 –4,2 74,5 27,3 101,8
Dividende 2018/19 –89,0 –89,0 –22,6 –111,6
Veränderung eigene Anteile 0,2 0,8 1,0 1,0
Stand 30.09.2020 330,0 253,8 2.625,0 1.105,7 –13,5 –19,0 4.282,1 261,2 4.543,3
Erläuterung 42 43 44 45 5 46 47

*) Kleinbetrag

Konzern-Geldflussrechnung

2019/20
2018/19
Mio. EUR
Erläuterung
257,3
373,5
Ergebnis vor Ertragsteuern
+ Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie
30
übrige langfristige Vermögenswerte
317,3
228,2
– Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen
36, 37
–127,5
–153,7
+ Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen
113,3
161,1
+ Zinsaufwendungen
47,0
51,5
– Zinsauszahlungen
–40,2
–41,4
– Zinserträge
–4,5
–8,1
3,8
7,4
+ Zinseinzahlungen
+ Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen
4,1
9,9
+/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis
0,7
–1,6
–52,1
–50,6
– Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
60
– Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs
–0,7
–3,1
– Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen
50
–21,4
–22,6
497,1
550,5
Cash Flow aus dem Ergebnis
+ Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen
–127,7
109,7
5,8
–1,0
+ Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen
+ Zunahme /– Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten
81,2
–222,8
– Zahlungen für Ertragsteuern
–44,3
–6,6
412,0
429,7
Cash Flow aus dem operativen Bereich
+ Einzahlungen aus Anlagenabgängen
6,7
5,7
+ Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen
60,7
64,4
+ Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten
65,5
72,4
+ Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige
Finanzinvestitionen
89,4
49,3
– Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
–367,5
–391,9
– Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten
–31,5
–7,0
– Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige
Finanzinvestitionen
–251,9
–428,6
–207,1
Cash Flow aus dem Investitionsbereich
– Gewinnausschüttung an die Aktionäre der EVN AG
44
–89,0
–83,7
– Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile
–22,6
–22,5
+ Verkauf eigener Anteile
1,0
1,0
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten
58
100,0
3,2
–72,7
–89,1
– Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten
58
– Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten
58
–5,5
–88,8
–191,0
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich
–105,4
31,5
Cash Flow gesamt1)
Fonds-Veränderungen
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode1)
58
246,2
214,5
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel
–0,9
0,2
140,0
246,2
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode1)
–105,4
31,5
Cash Flow gesamt2)

1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.

2) Zusatzangaben zur Konzern-Geldflussrechnung finden sich in Erläuterung 58. Konzern-Geldflussrechnung.

Konzernanhang

Grundsätze der Rechnungslegung

1. Allgemeines

Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kunden in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.

Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.

Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.

Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.

Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.

Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Berichterstattung nach IFRS

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Folgende Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2019/20 erstmals anzuwenden:

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 Siehe unten
IFRIC 23
Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung
01.01.2019 Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 19 Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen 01.01.2019 Keine
IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 01.01.2019 Keine
IFRS 9 Negative Vorfälligkeitsentschädigungen 01.01.2019 Keine
Diverse Annual Improvements 2015–2017 01.01.2019 Keine

1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 wurde vom IASB im Jänner 2016 veröffentlicht und ersetzte mit 1. Jänner 2019 IAS 17 sowie die bisherigen Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 16 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. IFRS 16 enthält sowohl eine geänderte Definition des Begriffs Leasingvertrag als auch wesentlich geänderte Regeln zur Bilanzierung beim Leasingnehmer. Der neue Standard verfolgt das Ziel, dass nahezu alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen beim Leasingnehmer in der Bilanz als Nutzungsrecht bzw. als Leasingverbindlichkeit erfasst werden, wodurch die frühere Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt. Die aus Leasingnehmersicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Die Regelungen für die Bilanzierung beim Leasinggeber unterscheiden sich nicht wesentlich von den bis dato angewendeten Regelungen des IAS 17. Die Geschäftsfälle, in denen die EVN als Leasinggeber auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung.

Umstellung auf IFRS 16

Die Umstellung auf IFRS 16 wurde bei der EVN nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz vorgenommen, die Vorjahreszahlen wurden deshalb nicht angepasst. Die Leasingverbindlichkeit entspricht dabei dem abgezinsten Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen unter Anwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die zum 1. Oktober 2019 erstmals angesetzten Leasingverbindlichkeiten betrug 0,67 %.

Das Wahlrecht, das Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit abzüglich im Voraus geleisteter Leasingzahlungen anzusetzen, wird in Anspruch genommen. Die EVN unterscheidet in Nichtleasing- und Leasingkomponenten und verzichtet damit auf das Wahlrecht gemäß IFRS 16.15. Ebenso verzichtet sie auf eine erneute Beurteilung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinn des IFRS 16 enthält oder nicht, sofern dieses zum Erstanwendungszeitpunkt bereits bestand. Im Umkehrschluss wird IFRS 16 nicht auf Vereinbarungen angewendet, die nach IAS 17 in Verbindung mit IFRIC 4 als Vereinbarung ohne Leasingverhältnis eingestuft wurden. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) bzw. Leasingverträge, deren Restlaufzeit zum Erstanwendungszeitpunkt zwölf Monate oder weniger beträgt, wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Diese Zahlungen werden weiterhin im sonstigen Aufwand erfasst. Ebenso wird im Rahmen der Übergangserleichterungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Wertminderungsprüfung zu verzichten. Stattdessen wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bewertet, ob es sich bei den identifizierten Leasingverträgen um belastende Verträge handelt. Sollte dies der Fall sein, würde das aktivierte Nutzungsrecht um eine allenfalls bestehende Rückstellung gekürzt werden.

Die Bestimmungen des IAS 36 zur Werthaltigkeitsüberprüfung gelten analog auch für die nach IFRS 16 erfassten Nutzungsrechte. Eine Neubewertung der Verbindlichkeit ist erforderlich, wenn sich erwartete Leasingzahlungen oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses ändern. Die Schätzungsänderungen führen zu einer korrespondierenden Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts als nachträgliche Anschaffungskosten.

Wesentliche Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16

Die EVN hat IFRS 16 erstmals zum 1. Oktober 2019 angewendet. Wie bereits erläutert, wurden die Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden nicht angepasst.

Im Folgenden werden die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Abschluss des EVN Konzerns, insbesondere auf die Konzern-Bilanz, dargestellt.

Anpassungen in der Konzern-Bilanz Anpassungen
Mio. EUR 30.09.2019 IFRS 16 01.10.2019
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 3.579,6 75,8 3.655,4
7.330,9 75,8 7.406,7
Kurzfristige Vermögenswerte
857,7 857,7
Summe Aktiva 8.188,6 75,8 8.264,4
Passiva
Eigenkapital
4.552,1 4.552,1
Langfristige Schulden
Übrige langfristige Schulden 46,2 70,6 116,9
2.733,2 70,6 2.803,8
Kurzfristige Schulden
Übrige kurzfristige Schulden 304,9 5,2 310,0
903,3 5,2 908,5
Summe Passiva 8.188,6 75,8 8.264,4

In der Konzern-Bilanz führte die Erstanwendung des Standards aufgrund der erstmaligen Bilanzierung der Nutzungsrechte zu einem Anstieg der Sachanlagen und der Verbindlichkeiten in gleicher Höhe. Die neuen Bilanzierungsvorschriften führten bei der EVN zu einem geringen Rückgang der Eigenkapitalquote und zugleich zu einem leichten Anstieg der Nettoverschuldung.

Gemäß IFRS 16.47 können Nutzungsrechte in einer eigenen Bilanzposition im Anhang getrennt von anderen Vermögenswerten dargestellt werden. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung dieser Position für die EVN erfolgt die Darstellung der Nutzungsrechte in den Sachanlagen im Anhang (siehe Erläuterung 35. Sachanlagen).

Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Mio. EUR 2019/20
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6,0
EBITDA 6,0
Abschreibungen –5,5
Operatives Ergebnis (EBIT) 0,5
Zinsaufwendungen –0,5
Finanzergebnis –0,5

Zahlungen aus Leasingverhältnissen werden seit 1. Oktober 2019 in eine Zins- und eine Tilgungskomponente gesplittet. Die aktivierten Nutzungsrechte werden über die definierte Nutzungsdauer abgeschrieben. Insofern ergibt sich aus der Umstellung im Geschäftsjahr 2019/20 ein EBIT-Effekt in Höhe von 0,5 Mio. Euro.

Der geänderte Ausweis der Leasingzahlungen hat zu geringfügigen Umgliederungen innerhalb der Konzern-Geldflussrechnung der EVN geführt. Die Leasingzahlungen wurden vor Anwendung des IFRS 16 zur Gänze im Cash Flow aus dem operativen Bereich dargestellt. Nunmehr wird die Tilgungskomponente im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich und die Zinskomponente im Cash Flow aus dem operativen Bereich ausgewiesen.

Bereits von der EU übernommene,
aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 3 Änderungen zu Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 Keine
IAS 39, IFRS 7, IFRS 9 Reform des Zinssatz-Benchmarks 01.01.20202) Keine
IAS 1, IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 Keine
IFRS 16 Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 01.06.2020 Keine
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung 01.01.2020 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

2) Freiwillige vorzeitige Anwendung per 1.10.2019

Freiwillige vorzeitige Anwendung – Reform der Zinssatz-Benchmark

EVN wendet die im September 2019 veröffentlichten Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform (IBOR) mit 01.01.2019 vorzeitig an. Die Änderungen sehen eine vorübergehende Befreiung von der Anwendung spezifischer Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf Sicherungsbeziehungen vor, die direkt von der IBOR-Reform betroffen sind. Die in der IBOR-Reform festgelegten Erleichterungen sollten nicht dazu führen, dass die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beendet wird. In diesem Zusammenhang ist anzunehmen, dass die Referenzzinssätze, auf denen das Grundgeschäft und die Sicherungsinstrumente basieren, durch die IBOR-Reform nicht verändert werden. Mögliche Ineffektivitäten sind jedoch weiterhin erfolgswirksam in der Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung zu erfassen.

Entsprechend den Übergangsbestimmungen wurden die Änderungen rückwirkend auf Sicherungsbeziehungen, die zu Beginn der Berichtsperiode bestanden, und auf den zu diesem Zeitpunkt in der Cash-Flow-Hedge-Rücklage kumulierten Betrag angewendet. Im Geschäftsjahr 2019/20 war es allerdings nicht erforderlich, Anpassungen der Cash-Flow-Hedge-Rücklage vorzunehmen, da keine Auswirkungen festgestellt werden konnten.

Für folgende Hedge-Beziehungen könnten künftige Änderungen des Referenzzinssatzes Auswirkungen haben:

Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber.

Im Zuge der Effektivitätsberechnung für die Absicherung der JPY-Anleihe wird bei der Abbildung des hypothetischen Derivats der Sechs-Monats-JPY-LIBOR verwendet. Durch die zukünftige Umstellung auf einen neuen Referenzzinssatz wird aus derzeitiger Sicht mit keiner Auswirkung auf die Effektivität gerechnet.

Zur Absicherung variabel verzinster Finanzverbindlichkeiten werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Alle Geschäfte werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert.

Sämtliche Zinsswaps, die zur Absicherung von bestehenden Risiken angewendet werden, basieren grundsätzlich auf dem Sechs-Monatsbzw. Zwölf-Monats-EURIBOR. Nach der abgeschlossenen Umstellung des EURIBOR hin zu einer transaktionsbasierten Berechnungsmethodik Ende 2019 ist der EURIBOR als Referenzzinssatz BMR-konform und führt daher zu keinen Änderungen an bestehenden Verträgen.

Noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:

Noch nicht anwendbare und von der EU noch
nicht übenommene Standards und Interpretationen
Inkrafttreten1) Voraussichtliche wesentliche
Auswirkungen auf den
Konzernabschluss der EVN
Neue Standards und Interpretationen
IFRS 17
Versicherungsverträge
Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2023 Keine
IAS 16 Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 01.01.2022 Keine
IAS 37 Kosten für die Erfüllung eines Vertrags 01.01.2022 Keine
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 01.01.2022 Keine
IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 01.01.2021 Keine
IAS 39, IFRS 4, IFRS 7,
IFRS 9, IFRS 16
Reform des Zinssatz-Benchmarks – Phase 2 01.01.2021 Keine
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 01.01.2022 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.

Konsolidierung

3. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.

Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.

Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.

Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen

Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.

Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.

Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

4. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2020 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 28 inländische und 32 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 29 inländische und 32 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). 13 Tochterunternehmen (Vorjahr: 19) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.

Die EVN AG ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (EnergieAllianz). Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.

Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.

Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.

Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.

Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 47. Nicht beherrschende Anteile und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.

Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

Veränderungen des Konsolidierungskreises Voll Anteilig (Joint Operation) Equity Summe
30.09.2018 63 1 16 80
Erstkonsolidierungen 1 1
Entkonsolidierungen –2 –2
Umgründungen1) –1 –1
30.09.2019 61 1 16 78
Erstkonsolidierungen 2 1 3
Entkonsolidierungen –1 –1
Umgründungen1) –2 –2
30.09.2020 60 1 17 78
davon ausländische Unternehmen 32 1 6 39

1) Konzerninterne Umgründungen

Die WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment S.P.C. ist eine neugegründete kuwaitische 100%-Tochtergesellschaft und wurde mit 1. Oktober 2019 erstmals vollkonsolidiert.

Die WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH ist eine 100%-Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland und wurde in Vorjahren aufgrund von Unwesentlichkeit nicht vollkonsolidiert. Mit dem Financial Close des Umm Al Hayman Projektes am 29. Juli 2020 wurde diese Gesellschaft erstmals im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.

Per 30. Juni 2020 wurde die bisher vollkonsolidierte Gesellschaft AO EVN MSZ 3, Moskau, Russland, aufgrund einer Übertragung der Anteile an die Stadt Moskau, entkonsolidiert.

Die Umm Al Hayman Holding Company W.L.L., Kuwait City, Kuwait, ist eine 50%-Tochtergesellschaft der WTE Gruppe und wurde im Vorjahr aufgrund von Unwesentlichkeit nicht at Equity konsolidiert. Mit dem Financial Close des Projekts Umm Al Hayman am 29. Juli 2020 erfolgte eine Konsolidierung dieser Gesellschaft at Equity.

5. Währungsumrechnung

Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.

Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral

im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2019/20 eine Eigenmittelveränderung von –3,8 Mio. Euro (Vorjahr: 10,8 Mio. Euro). Darin enthalten ist ein Betrag von –1,2 Mio. Euro, der vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert wurde.

Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.

Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:

Währungsumrechnung 2019/20 2018/19
Währung Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1) Kurs zum
Bilanzstichtag
Durchschnitt1)
Albanischer Lek 124,05000 123,80231 122,11000 123,80077
Bulgarischer Lew2) 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Kroatische Kuna 7,55650 7,50682 7,41100 7,41497
Kuwait-Dinar3) 0,35880 0,34429
Ungarischer Forint 365,53000 345,04385 334,83000 323,84923
Nordmazedonischer Denar 61,69500 61,63588 61,49500 61,51280
Polnischer Złoty 4,54620 4,39806 4,37820 4,30480
Russischer Rubel 91,77630 78,32732 70,75570 73,92941
Serbischer Dinar 117,58030 117,56362 117,52830 118,05547
Tschechische Krone 27,23300 26,19492 25,81300 25,75438

1) Durchschnitt der Monatsultimos

2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.

3) Im Geschäftsjahr 2018/19 keine Währungsumrechnungen in KWD

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

6. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kundenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.

Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.

7. Sachanlagen

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Materialund Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.

Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend, entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.

Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:

Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen
Gebäude 10–50
Leitungen 15–50
Technische Anlagen 10–50
Zähler 5–40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3–25

Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.

Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, wird ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreizen oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der etwaigen Zahlungen anlässlich einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).

8. At Equity einbezogene Unternehmen

At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 31. Finanzergebnis und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).

9. Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Originäre Finanzinstrumente

Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.

Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte ab 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:

  • • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
  • • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL)
  • • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)

Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.

Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).

Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt FVtPL zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich, unter Ausübung der sogenannten "FVOCI-Option" gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:

  • • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL)
  • • Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.

Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen mit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.

Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default (EAD)" und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall des Kunden "Loss Given Default" (LGD).

Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein

Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 bzw. IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).

Derivative Finanzinstrumente

Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen im Beschaffungsbereich und bei Stromgeschäften entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.

Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten "Own Use Exemption" vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlichkeiten.

Einen Teil der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.

Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken eingesetzt.

Die EVN Gruppe designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die aus Änderungen von Fremdwährungskursen oder Zinsänderungen resultieren. Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa Vorräte führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.

Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes "Rebalancing" durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.

Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.

Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Änderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.

Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.

10. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die restlichen sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten "FVOCI-Option" gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).

11. Übrige langfristige Vermögenswerte

Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVtPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVtPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.

Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenwert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit, wie die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden, abgeschrieben.

12. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).

13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert und, falls notwendig, die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.

Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.

Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt.

14. Wertpapiere

Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVtPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.

Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings von den Banken und Finanzinstituten ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

16. Eigenkapital

In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.

Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.

17. Rückstellungen

Personalrückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.

Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.

Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.

Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeitern, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz NÖ beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeitern selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionisten als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.

Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.

Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter und Mitbegünstigter.

Rückstellung für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.

In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeitersicherung.

Bei Mitarbeitern österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und /oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.

Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash-Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.

Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird

der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde gelegten Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.

Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.

18. Schulden

Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.

Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.

Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kunden zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 19. Ertragsrealisierung).

Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung (z. B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.

19. Ertragsrealisierung

IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.

Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekunden. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.

Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:

Energielieferungen

Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da der Kunde diese Dienstleistungen nutzt, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskunden, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen

Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kunden ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die der Kunde zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringt, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).

Internationales Projektgeschäft

Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kunden den Vertrag aus anderen Gründen als der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.

Sonstiges

Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen der Kunde vereinnahmt, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.

Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden und der Zahlung durch den Kunden unter einem Jahr liegt. Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung

Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskunden mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.

Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

20. Ertragsteuern und latente Steuern

Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.

Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:

Ertragsteuersätze
%
2019/20 2018/19
Unternehmenssitz
Österreich 25,0 25,0
Albanien 15,0 15,0
Bulgarien 10,0 10,0
Deutschland – Bereich Umwelt 30,3 30,3
Deutschland – Bereich Erzeugung 34,0 34,0
Estland1) 20,0 20,0
Kroatien 18,0 18,0
Kuwait 15,0 15,0
Litauen 15,0 15,0
Nordmazedonien 10,0 10,0
Montenegro 9,0 9,0
Polen 19,0 19,0
Rumänien 16,0 16,0
Russland 20,0 20,0
Serbien 15,0 15,0
Slowenien 19,0 19,0
Tschechien 19,0 19,0
Zypern 12,5 12,5

1) Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter. Im Unternehmen thesaurierte Gewinne werden nicht besteuert.

Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2020 durch Bildung einer (Vorjahr: eine) Unternehmensgruppe Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in dieser Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, als Gruppenträger. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es demnach frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Gruppe mit aufzunehmen.

Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert, vorgesehen. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.

Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.

Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.

Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.

21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen

Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.

Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Windparks, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.

Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Erzeugungsanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Erzeugungsanlagen ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2040), an.

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind,

erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht eines Marktteilnehmers berücksichtigt.

Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft. Die Durchschnittsbildung wurde im Geschäftsjahr 2019/20 dahingehend angepasst, dass mehrere Szenarien dafür herangezogen werden. Die Anpassung erfolgte zum Erhalt eines ausgewogenen Bildes über die zukünftige Strompreisentwicklung. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen könnten, umfassend berücksichtigt.

Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Markt-Risikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem Rating-abhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.

Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.

22. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.

Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.

Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen sowie 36. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.

Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 37. Sonstige Beteiligungen beschrieben.

Die WTE Wassertechnik GmbH errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam der Auftraggeber, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung kündigte WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorübergehend fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission aufgrund der unterbliebenen Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von 29,25 Mio. Euro sowie der Gemeinde Budva in Höhe von 64,59 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte WTE nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. WTE hat wegen der Nichthonorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 35,34 Mio. Euro inkl. Zinsen. Darüber hinaus bereitet WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags eine Schiedsklage gegen die Gemeinde Budva vor und prüft weitere Optionen, insbesondere aus dem Investitionsschutz. Der Ausgang dieses Verfahrens kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).

Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen).

Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 17. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und in der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 19. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 beschrieben:

  • • In den Großhandelspreisen wirkte sich Covid-19 eher nur im kurzfristigen Bereich in relevantem Ausmaß aus, wobei auch hier in den letzten Monaten eine Erholung zu verzeichnen war. Dieses Sinken der Preise im kurzfristigen Bereich ist im Wesentlichen auf eine kurzfristig antizipierte schwächere Stromnachfrage zurückzuführen, insbesondere aus dem Bereich Industrie. Die Preisentwicklungen der Strom-Futures für weiter in der Zukunft liegende Perioden, die aus aktuellen Börsepreisen abgeleitet werden, sowie die Einschätzungen renommierter Anbieter von Strompreisprognosen lassen jedoch erkennen, dass die längerfristigen Großhandelspreise von Covid-19 derzeit nicht wesentlich beeinflusst sind.
  • • Während des Lockdowns im Frühjahr 2020 war bei den Industrie- und Gewerbekunden ein geringerer Energieabsatz zu verzeichnen. Dies belastete auch den Geschäftsverlauf der EnergieAllianz, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wird. Der im Stromverbrauch verzeichnete Rückgang wirkte sich auch im Netzabsatz aus; dieser Mengeneffekt im Netz wird jedoch gemäß der österreichischen Regulierungsmethodik über künftige Tarife kompensiert.

  • • Aufgrund des Lockdowns im Frühjahr 2020 kam es auch zu vereinzelten Verzögerungen bei der Umsetzung des Investitionsprogramms, die im Geschäftsjahr 2020/21 wieder aufgeholt werden sollten

  • • Das für den Projektstart des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait erforderliche Closing erfolgte Corona-bedingt erst Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre.
  • • Im ersten Halbjahr 2019/20 hatten die infolge der Covid-19-Pandemie gestiegenen Länderrisikoprämien einen höheren Diskontierungssatz nach sich gezogen und damit zu Wertminderungen geführt. Die per 30. September 2020 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen führten großteils wieder zu Wertaufholungen bei Energieerzeugungsanlagen in Südosteuropa und dem Kundenstock in Nordmazedonien (siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte sowie 35. Sachanlagen).
  • • Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9B5.5.35 auf Basis von regional differenzierten Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Für das Geschäftsjahr 2019/20 führte Covid-19 zu einer um 4,7 Mio. Euro höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 59. Risikomanagement).
  • • Einen weiteren Effekt hat die Covid-19-Krise auf die Marktwerte der Wertpapiere im R 138-Fonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste konnten, nachdem es zu einer Erholung an den Wertpapierbörsen kam, gegen Ende des Geschäftsjahres teilweise wieder aufgeholt werden, sodass in Summe per 30. September 2020 ein Kursverlust in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro ergebniswirksam erfasst wurde.

Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien im Ausmaß von 605 Mio. Euro per 30. September 2020 verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 punktuell beeinträchtigte. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Kundendiversifikation der EVN. Es ist daher aktuell jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.

Der weitere Verlauf der Coronakrise sowie eine steigende Unsicherheit kann über die Entwicklung der künftigen Strom- und Primärenergiepreise sowie der Kapitalkosten zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen.

23. Grundsätze zur Segmentberichterstattung

Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 57. Segmentberichterstattung).

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

24. Umsatzerlöse

Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.

Neben Erlösen aus Verträgen mit Kunden ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:

Umsatzerlöse
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 2.091,5 2.123,9
Sonstige Umsatzerlöse 16,0 80,0
Summe 2.107,5 2.204,0

Bei den sonstigen Erlösen handelt es sich im Wesentlichen um Erlöse aus der Bewertung von Stromderivaten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind.

Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kunden gegliedert nach Segmenten und Produkten:

Erlöse aus Verträgen nach Segmenten und Produkten
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Strom 152,1 241,2
Gas 40,8 69,8
Wärme 136,1 135,3
Sonstige 27,8 43,0
Energie 356,9 489,3
Strom 71,0 72,7
Sonstige 61,0 59,1
Erzeugung 132,1 131,8
Strom 291,4 293,5
Gas 96,3 106,3
Sonstige 75,2 70,0
Netze 462,8 469,8
Strom 894,2 891,1
Gas 5,3 5,4
Wärme 8,8 9,3
Sonstige 3,3 4,1
Südosteuropa 911,5 909,9
Umweltdienstleistungen 207,7 104,7
Umwelt 207,7 104,7
Sonstige 20,4 18,4
Alle sonstigen Segmente 20,4 18,4
Summe 2.091,5 2.123,9

Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 53,8 Mio. Euro (Vorjahr: 54,8 Mio. Euro).

Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden und zum 30. September 2020 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse, das internationale Projektgeschäft sowie sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung.

Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 1.663,1 Mio. Euro. Davon betreffen 1.547,8 Mio. Euro Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten zwei bis sechs Jahre erfolgen. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen und der Energieerzeugung werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

Geschäftsjahr 2019/20

Mio. EUR
<1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Baukostenzuschüsse 7,2 30,7 39,6
Sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung 37,6
Summe 44,8 30,7 39,6
Geschäftsjahr 2018/191)
Mio. EUR <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Baukostenzuschüsse 6,5 26,8 42,7
Internationales Projektgeschäft 49,0 267,0
Sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung 21,7 37,6
Summe 77,2 331,4 42,7

1) Vergleichsinformationen wurden angepasst

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskundenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde hat dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.

25. Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 45,6 44,5
Aktivierte Eigenleistungen 23,6 24,5
Miet- und Pachterträge 4,8 3,1
Entschädigungen und Vergütungen 2,9 7,9
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 0,7 3,1
Bestandsveränderungen –26,5 15,0
Übrige sonstige betriebliche Erträge 13,2 19,6
Summe 64,4 117,8

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.

26. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Fremdstrombezug und Energieträger 888,3 1.081,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 316,9 280,3
Summe 1.205,2 1.361,6

Die Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger umfassen insbesondere Strom-, Erdgas-, Steinkohle- und Biomassebezugskosten sowie den entstandenen Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate.

Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.

27. Personalaufwand

Personalaufwand
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Gehälter und Löhne 272,7 261,4
Aufwendungen für Abfertigungen 5,1 4,3
Aufwendungen für Pensionen 7,1 10,0
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
57,0 55,6
Sonstige Sozialaufwendungen 7,5 7,5
Summe 349,3 338,7

Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV Pensionskasse in Höhe von 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) enthalten. Aufgrund des Pensionsanpassungsgesetzes 2020, BGBl. 98/2019, und der dort geänderten Bestimmungen des § 728 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 3,3 Mio. Euro.

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:

Mitarbeiter nach Segmenten1) 2019/20 2018/19
Erzeugung 255 252
Netze 1.279 1.255
Energie 295 304
Südosteuropa 4.153 4.126
Umwelt 481 432
Alle sonstigen Segmente 544 539
Summe 7.007 6.908

1) Anzahl im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzte sich zu 97,7 % aus Angestellten und zu 2,3 % aus Arbeitern zusammen (Vorjahr: 97,5 % Angestellte und 2,5 % Arbeiter). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.

28. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Betriebssteuern und Abgaben 19,1 18,9
Forderungszu-/-abschreibungen 12,0 –1,3
Werbeaufwand 11,8 11,9
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen 10,5 12,6
Telekommunikation und Portospesen 10,2 9,5
Versicherungen 9,9 10,1
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken 8,9 15,9
Wartung und Instandhaltung 8,6 10,5
Mieten 2,4 8,0
Weiterbildung 2,1 2,5
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 25,6 21,6
Summe 121,1 120,2

Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst auch die Änderung der Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien.

Die Veränderung der Forderungszu- bzw. -abschreibungen resultiert im Wesentlichen aus den Einmaleffekten im Segment Südosteuropa im Geschäftsjahr 2018/19. Im Vorjahr war ein Ausgleich von vollständig wertberichtigen Forderungen in Höhe von 4,3 Mio. Euro erfolgt. Darüber hinaus hat die EVN im Geschäftsjahr 2019/20 Covid-19-Effekte in der Wertberichtigung berücksichtigt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.

29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
Mio. EUR 2019/20 2018/19
RAG 42,9 32,6
EVN KG 39,5 –36,2
Energie Burgenland 20,8 12,2
ZOV; ZOV UIP 12,6 13,9
Verbund Innkraftwerke –19,0 96,3
Ashta –4,3 4,4
Andere Gesellschaften 1,7 7,1
Summe 94,1 130,5

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging im Geschäftsjahr 2019/20 auf 92,8 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 130,5 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Ergebnisanteil der Verbund Innkraftwerke, der im Vorjahr eine Zuschreibung in Höhe von 92,2 Mio. Euro beinhaltet hatte. Im aktuellen Geschäftsjahr musste infolge des Anstiegs des WACC hingegen eine Wertminderung in Höhe von 20,8 Mio. Euro vorgenommen werden (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).

Einen positiven Effekt auf den Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter hatte die EVN KG. Das Ergebnis der EVN KG verbesserte sich insgesamt um insgesamt um 74,4 Mio. Euro. Im Vorjahr war das Ergebnis der EVN KG durch höhere Beschaffungskosten sowie durch stichtagsbedingte Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften belastet gewesen.

30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung

21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.

Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Immaterielle Vermögenswerte 19,3 14,9
Sachanlagen 294,9 275,5
Übrige langfristige Vermögenswerte1) 4,5
Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte –0,1 –42,1
Zuschreibungen auf Sachanlagen –1,4 –20,2
Summe 317,3 228,2

1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten

Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Abschreibungen 296,7 269,8
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) 22,1 20,6
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) –1,5 –62,3
Summe 317,3 228,2

1) Details siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte und 35. Sachanlagen

31. Finanzergebnis

Finanzergebnis
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Beteiligungsergebnis
Dividendenzahlungen 33,4 23,0
davon Verbund AG 30,3 18,4
davon Verbund Hydro Power GmbH 1,7 1,0
davon Wiener Börse AG 1,1 0,9
davon andere Gesellschaften 0,2 2,6
Wertminderungen/Abgänge –0,1 0,2
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 33,3 23,2
Summe Beteiligungsergebnis 33,4 23,3
Zinsergebnis
Zinserträge aus Vermögenswerten 2,4 5,0
Übrige Zinserträge 2,1 3,1
Summe Zinserträge 4,5 8,1
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten –39,0 –41,3
Zinsaufwand Personalrückstellungen –3,2 –7,3
Übrige Zinsaufwendungen –4,8 –2,9
Summe Zinsaufwendungen –47,0 –51,5
Summe Zinsergebnis –42,5 –43,4
Sonstiges Finanzergebnis
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens –5,6 2,2
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen 1,5 –1,4
Währungskursgewinne/-verluste –1,9 –7,9
Übriges Finanzergebnis –0,6 –2,8
Summe sonstiges Finanzergebnis –6,7 –9,8
Finanzergebnis –15,8 –29,9

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen. In beiden Geschäftsjahren handelt es sich hierbei um einen Kleinbetrag, der in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen wird.

Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investment-Fonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens.

Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,8 Mio. Euro).

Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteilund Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 43,3 Mio. Euro (Vorjahr: 44,2 Mio. Euro).

32. Ertragsteuern

Ertragsteuern
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand 50,2 57,5
davon österreichische Gesellschaften 31,2 44,7
davon ausländische Gesellschaften 19,0 12,8
Latenter Steuerertrag/-aufwand –21,5 –10,9
davon österreichische Gesellschaften –9,9 –23,1
davon ausländische Gesellschaften –11,7 12,3
Summe 28,7 46,7

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2020 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2019/20 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:

Ermittlung des Effektivsteuersatzes 2019/20 2018/19
% Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 257,3 373,5
Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz 25,0 64,3 25,0 93,4

Abweichende ausländische Steuersätze
–3,4 –8,6 –2,7 –10,2

Effekt aus Steuersatzänderung

Steuerfreie Beteiligungserträge
–7,9 –20,2 –12,8 –48,0
+
Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern
–1,9 –5,0 –1,6 –5,9
+/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen
auf Konzernforderungen
–2,7 –6,9 3,1 11,5
+
Nicht abzugsfähige Aufwendungen
1,6 4,1 0,9 3,4

Steuerfreie Erträge
–0,5 –1,4 –0,5 –1,9
+
Aperiodische Steuererhöhungen
0,6 1,6 1,2 4,4
–/+ Sonstige Posten 0,3 0,7 –0,1
Effektivsteuersatz/-aufwand 11,1 28,7 12,5 46,7

Die Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf den Ansatz von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten zurückzuführen.

Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführte Abschreibung der Beteiligung OOO EVN Umwelt Service (Vorjahr: Zuschreibungen der Beteiligungen an EVN UBS, OOO EVN Umwelt Service, EVN Bulgaria und BG FW Holding).

Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2019/20 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 11,1 % (Vorjahr: 12,5 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Tochtergesellschaften (siehe Erläuterung 49. Latente Steuern).

33. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2019/20 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.079.704 Stück (Vorjahr: 178.006.833 Stück) ermittelt. Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte "potenzielle Aktien" aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 199,8 Mio. Euro (Vorjahr: 302,4 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2019/20 ein Ergebnis je Aktie von 1,12 Euro (Vorjahr: 1,70 Euro).

Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Aktiva

34. Immaterielle Vermögenswerte

Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Software-Lizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kundenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte
Geschäftsjahr 2019/20 Sonstige immaterielle
Mio. EUR Firmenwerte Rechte Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2019 216,7 420,1 72,5 709,3
Zugänge 17,5 –0,1 17,4
Abgänge –2,2 –6,6 –8,8
Umbuchungen 0,4 –0,1 0,4
Bruttowert 30.09.2020 216,7 435,8 65,8 718,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –160,9 –281,4 –48,5 –490,8
Planmäßige Abschreibungen –15,1 –4,2 –19,3
Wertminderungen 0,0*) 0,0*)
Zuschreibungen 0,1 0,1
Abgänge 2,2 6,6 8,8
Umbuchungen –0,2 –0,2
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –160,9 –294,4 –46,2 –501,4
Nettowert 30.09.2019 55,8 138,7 24,0 218,5
Nettowert 30.09.2020 55,8 141,4 19,7 216,9
*) Kleinbetrag
Geschäftsjahr 2018/19
Mio. EUR
Firmenwerte Rechte Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
Summe
Bruttowert 30.09.2018 216,7 413,1 76,0 705,8
Zugänge 9,0 9,0
Abgänge –6,4 –3,5 –9,8
Umbuchungen 0,3 0,3
Bruttowert 30.09.2019 216,7 416,0 72,5 705,2
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 –160,9 –288,4 –74,4 –523,7
Planmäßige Abschreibungen –14,3 –0,6 –14,9
Wertminderungen 0,0*) 0,0*)
Zuschreibungen 19,1 23,0 42,1
Abgänge 6,3 3,5 9,8
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –160,9 –277,3 –48,5 –486,8
Nettowert 30.09.2018 55,8 124,7 1,5 182,1
Nettowert 30.09.2019 55,8 138,7 24,0 218,5

*) Kleinbetrag

Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich mit 52,9 Mio. Euro auf die CGU "Internationales Projektgeschäft" und mit 2,9 Mio. Euro auf die CGU "Sonstige CGUs".

Der Buchwert des Nettovermögens der CGU "Internationales Projektgeschäft" betrug 356,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 492,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,88 % (Vorjahr: 4,17 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,25 % (Vorjahr: 4,59 %) entspricht. Der erzielbare Betrag der CGU lag damit um 38,36 % über ihrem Buchwert. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Überdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 93,4 Mio. Euro gekommen (Überdeckung in Höhe von 192,0 Mio. Euro). Bei einem WACC nach Steuern von 6,04 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.

Im Segment Südosteuropa wurde der Kundenstock der CGU "Stromverteilung Nordmazedonien" infolge gestiegener Länderrisikoprämien zum 31. März 2020 wertgemindert. Nachdem der WACC im Vergleich zum 31. März 2020 per 30. September 2020 wieder gesunken war, ergab der Impairmenttest eine Zuschreibung in voller Höhe von insgesamt 3,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag bei der CGU "Stromverteilung Nordmazedonien" wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 314,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 8,59 % (Vorjahr: 7,04 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 9,90 % (Vorjahr: 8,17 %) entspricht.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden insgesamt 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurde ein Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) aktiviert.

35. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen

Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Zähler Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2019 873,1 4.417,5 3.119,4 269,0 210,8 206,0 9.095,7
Erfassung Nutzungsrechte aus der
Erstanwendung von IFRS 16
67,0 0,4 0,6 7,9 75,8
Bruttowert 01.10.2019, angepasst 940,0 4.417,8 3.120,0 269,0 218,7 206,0 9.171,6
Währungsdifferenzen –0,4 –1,3 –16,6 –0,2 –0,2 –0,4 –19,0
Zugänge 25,2 112,5 58,9 22,4 25,9 106,7 351,5
Abgänge –4,4 –11,7 –11,0 –11,5 –13,8 –1,5 –53,9
Umbuchungen 10,9 50,0 33,2 3,6 2,8 –99,3 1,2
Bruttowert 30.09.2020 971,3 4.567,4 3.184,6 283,3 233,3 211,6 9.451,4
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –522,8 –2.419,2 –2.263,1 –158,0 –143,8 –9,4 –5.516,2
Währungsdifferenzen 0,2 0,6 13,8 0,1 0,1 14,9
Planmäßige Abschreibungen –26,5 –114,8 –91,7 –16,4 –23,4 –272,9
Wertminderungen –2,5 –0,9 –17,3 –0,1 –1,3 –22,1
Zuschreibungen 0,3 0,3 0,8 1,4
Abgänge 3,0 11,6 9,7 10,8 13,2 48,3
Umbuchungen –0,1 –1,4 –1,4
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –548,2 –2.522,3 –2.347,9 –163,6 –153,9 –12,1 –5.748,0
Nettowert 30.09.2019 350,3 1.998,3 856,3 111,1 67,0 196,6 3.579,6
Nettowert 30.09.2020 423,0 2.045,1 836,7 119,7 79,4 199,5 3.703,4
Geschäftsjahr 2018/19
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Zähler Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Anlagen
in Bau
Summe
Bruttowert 30.09.2018 849,6 4.259,7 3.013,6 264,7 195,1 196,2 8.778,9
Währungsdifferenzen 5,0 0,1 5,1
Zugänge 19,9 127,8 83,0 20,3 30,5 116,6 398,2
Abgänge –6,7 –27,7 –14,8 –16,0 –19,9 –1,3 –86,5
Umbuchungen 10,3 57,6 32,6 5,0 –105,5 0,1
Bruttowert 30.09.2019 873,1 4.417,5 3.119,4 269,0 210,8 206,0 9.095,7

Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 –509,3 –2.342,5 –2.178,9 –157,8 –142,7 –9,0 –5.340,2 Währungsdifferenzen – – –4,1 – – – –4,1 Planmäßige Abschreibungen –21,5 –111,1 –87,1 –15,7 –19,5 – –254,9 Wertminderungen –3,7 –0,5 –14,0 – –1,0 –1,3 –20,6 Zuschreibungen 6,0 7,5 6,6 – – – 20,2 Abgänge 5,8 27,4 14,3 15,6 19,5 0,9 83,4 Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –522,8 –2.419,2 –2.263,1 –158,0 –143,8 –9,4 –5.516,2 Nettowert 30.09.2018 340,3 1.917,2 834,7 106,9 52,4 187,2 3.438,7 Nettowert 30.09.2019 350,3 1.998,3 856,3 111,1 67,0 196,6 3.579,6 In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 62,7 Mio. Euro (Vorjahr: 61,0 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand eine Höchstbetragshypothek in unveränderter Höhe von 1,8 Mio. Euro.

In den Zugängen zu den Sachanlagen waren aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) enthalten. Der Aktivierungszinssatz betrug 2,5 % – 3,6 % (Vorjahr: 1,4 % – 3,8 %).

Zum 30. September 2020 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.

Im Geschäftsjahr 2019/20 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:

Aufgrund der verschlechterten Einschätzung der kombinierten langfristigen Strompreis-, Primärenergie- und Emissionszertifikatspreisentwicklung (Clean Dark Spread), die aus aktuellen Marktanalysen hervorgeht, wurde eine Wertminderung beim anteilsmäßig als Joint Operation einbezogenen Kraftwerk Walsum 10 in Höhe von 16,8 Mio. Euro notwendig.1) Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 78,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,62 % (Vorjahr: 3,27 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,54 % (Vorjahr: 5,27 %) entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Wertminderung in Höhe von 19,3 Mio. Euro (Wertminderung in Höhe von 14,2 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Wertaufholung von 3,3 Mio. Euro (Wertminderung von 37,1 Mio. Euro) gekommen.

1) Die Impairment-Betrachtung des Kraftwerksanteils erfolgt rein auf Konzernebene, auf Segmentebene erfolgt die Bildung einer Rückstellung für die Vermarktung der eigenen Stromproduktion; die Wertminderung wird daher in der Überleitungsspalte "Konsolidierung" ausgewiesen.

Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Wärme führten aufgrund von verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei fünf Wärmeanlagen zu Wertminderungen von 1,7 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 11,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 3,97 % – 4,04 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 5,30 % – 5,39 % entspricht.

In Bulgarien erfolgte unterjährig eine Wertminderung der Cogeneration-Anlagen der TEZ Plovdiv im Segment Südosteuropa in Höhe von 9,9 Mio. Euro. Aufgrund von geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen erfolgte zum 30. September 2020 erneut eine Werthaltigkeitsprüfung und daraus resultierend wiederum eine Zuschreibung in Höhe von 9,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 51,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,91 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren, eine Grobplanungsphase bis ins Jahr 2030 sowie eine ewige Rente.

Weiters kam es beim Windpark Kavarna im Segment Erzeugung unterjährig zu einer Wertminderung in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Aufgrund geänderter regulatorischer Rahmenbedingungen erfolgte eine erneute Werthaltigkeitsprüfung zum Stichtag, die eine Zuschreibung in Höhe von 2,6 Mio. Euro ergab. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 11,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,55 % für die Phase der geförderten Einspeisetarife und von 6,62 % für die Phase der freien Vermarktung verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,28 % bzw. 7,35 % entspricht.

EVN als Leasingnehmer

Den Nutzungsrechten in Höhe von 80,3 Mio. Euro stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2020 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 75,0 Mio. Euro gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 5,2 Mio. Euro.

Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 10,1 Mio. Euro. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:

Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Grundstücke
und Bauten
Leitungen Technische
Anlagen
Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäfts
ausstattung
Summe
Nutzungsrechte 30.09.2019
Erfassung Nutzungsrechte aus der
Erstanwendung von IFRS 16
67,0 0,4 0,6 7,9 75,8
Zugänge 3,7 6,4 10,1
Planmäßige Abschreibungen –3,8 –0,2 –0,2 –1,3 –5,5
Sonstige Bewegungen –0,0*) –0,0*) –0,0*) –0,0*)
Nutzungsrechte 30.09.2020 66,8 6,5 0,4 6,6 80,3

*) Kleinbetrag

Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der dazu korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 11,2 Mio. Euro. In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwände aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 1,4 Mio. Euro, darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf 0,5 Mio. Euro.

36. At Equity einbezogene Unternehmen

Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.

Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
889,5
Bruttowert 30.09.2019
Zugänge
30,4
Abgänge
0,0*)
919,9
Bruttowert 30.09.2020
82,6
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2019
Währungsdifferenzen
1,7
Wertminderungen
–25,6
Laufendes anteiliges Ergebnis
119,7
Ausschüttungen
–79,9
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen
–16,2
82,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020
Nettowert 30.09.2019
972,1
1.002,1
Nettowert 30.09.2020

*) Kleinbetrag

Geschäftsjahr 2018/19
Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2018 911,2
Zugänge 0,5
Abgänge –22,2
Bruttowert 30.09.2019 889,5
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2018 84,4
Währungsdifferenzen 0,5
Abgänge 21,8
Zuschreibungen 93,1
Laufendes anteiliges Ergebnis 37,4
Ausschüttungen –137,9
Umbuchungen 1,3
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen –18,0
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2019 82,6
Nettowert 30.09.2018 995,7
Nettowert 30.09.2019 972,1

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde infolge des Anstiegs des WACC bei der Verbund Innkraftwerke eine Wertminderung in Höhe von 20,8 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Verbund Innkraftwerke wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 143,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,93 % (Vorjahr: 3,39 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,10 % (Vorjahr: 4,41 %) entspricht (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 40,6 Mio. Euro (Zuschreibung von 4,5 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 5,6 Mio. Euro (Wertminderung von 35,9 Mio. Euro) gekommen.

Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Wasserkraftwerk Ashta bei der Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH infolge gestiegener Länderrisikoprämien zum 31. März 2020 eine Wertminderung in Höhe von 4,9 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 0,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 11,64 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 12,02 % entspricht. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen erfolgte zum Stichtag 30. September 2020 eine erneute Werthaltigkeitsprüfung. Dabei wurde das Ergebnis zum 31. März 2020 bestätigt (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).

Die Zugänge der at Equity einbezogenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Umm Al Hayman Holding Company W.L.L.

Die Anteile an der ZOV, deren anteiliges Eigenkapital im Besitz der EVN zum 30. September 2020 104,9 Mio. Euro betrug (Vorjahr: 113,9 Mio. Euro), wurden zur Besicherung an die kreditfinanzierenden Banken abgetreten.

37. Sonstige Beteiligungen

Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.

Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 2.048,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2.202,9 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 115,9 Mio. Euro (Vorjahr: 118,0 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).

Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG (WSTW) einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz des Bestehens des Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher entsprechend IFRS 9 bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2019/20 führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 0,8 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 19,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,04 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.

Im Geschäftsjahr 2019/20 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 3,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 93,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,43 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2040 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate. Im Vorjahr war die Bewertung anhand von Strom-Forwardpreisen für die nächsten vier Jahre sowie einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate erfolgt. Da die EVN für die Bewertung des eigenen Erzeugungsportfolios aufgrund der Langfristigkeit dieser Investitionen langfristige Strompreisprognosen bis zum Jahr 2040 verwendet (siehe auch Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen), wurde zur Herstellung einer Bewertungssymetrie entschieden, diese nun auch für die Ermittlung des Fair Values der Anteile an der Verbund Hydro Power AG heranzuziehen.

Im Geschäftsjahr 2019/20 führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 0,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 2,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,65 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2016 –2019 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2020 basiert.

38. Übrige langfristige Vermögenswerte

Übrige langfristige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere 72,0 97,6
Ausleihungen 32,9 33,0
Forderungen aus Leasinggeschäften 15,4 18,3
Forderungen aus derivativen Geschäften 1,0 12,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10,9
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 44,7 0,6
Vertragskosten 82,2
Primärenergiereserven 0,7 0,7
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 1,3 1,1
Summe 261,0 163,3

Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investment-Fonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.

Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:

Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften

Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2020 Restlaufzeit zum 30.09.2019
Ausstehende
Leasingzahlungen
Zinsen Summe der
ausstehenden
Leasingzahlungen
Ausstehende
Leasingzahlungen
Zinsen Summe der
ausstehenden
Leasingzahlungen
<5 Jahre 5,4 1,0 6,4 5,8 1,4 7,2
>5 Jahre 9,9 0,3 10,2 12,4 1,4 13,9
Summe 15,4 1,3 16,6 18,3 2,8 21,1

Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen dem Anteil der Zinskomponente an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2019/20 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich sowie von Cross-Currency Swaps.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Ansprüche aus Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden in den langfristigen Bereich umgegliedert wurden.

Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, zum Stichtag aber noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des internationalen Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt.

Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im laufenden Geschäftsjahr 86,7 Mio. Euro aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden. Insofern beträgt die Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und 4 Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 4,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019/20 verminderte sich der Buchwert auf 82,2 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung 30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).

Kurzfristige Vermögenswerte

39. Vorräte

Vorräte
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Primärenergievorräte 26,2 36,6
CO2-Emissionszertifikate 12,6 4,7
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte 25,6 34,2
Nicht abgerechnete Kundenaufträge 2,1 28,6
Summe 66,6 104,1

Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Gasvorräten, nachdem die Ölvorräte im Geschäftsjahr 2019/20 größtenteils veräußert wurden.

Ein Teil der Erdgasvorräte wird seit dem Geschäftsjahr 2019/20 gemäß der Händler-Makler-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2020 12,4 Mio. Euro. Zum 30. September 2020 wurde infolge der positiven Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von 5,3 Mio. Euro vorgenommen.

Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 55. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.

Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.

Die zum 30.09.2019 offenen Kundenaufträge konnten abgerechnet werden beziehungsweise sind in den Fertigstellungsgrad der Projekte eingeflossen.

40. Forderungen und übrige Vermögenswerte

Forderungen und übrige Vermögenswerte
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 217,0 259,3
Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 24,5 24,1
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 6,7
Forderungen gegenüber Dienstnehmern 0,1
Forderungen aus derivativen Geschäften 6,4 33,6
Forderungen aus Leasinggeschäften 3,0 12,5
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 36,9 24,4
287,9 360,8
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern 24,6 38,1
Geleistete Anzahlungen 90,2 18,5
Vertragsvermögenswerte 0,5
115,3 56,6
Summe 403,2 417,4

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekunden und gegenüber Kunden aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 59. Risikomanagement.

Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunter nehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Finanz- und Energiebereich.

Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen.

Der Anstieg der geleisteten Anzahlungen resultiert im Wesentlichen für Fertigungsaufträge im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.

Im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten wurden Wertminderungen in Höhe von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2019/20 erfasst.

Zum 30. September 2020 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.

41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen

Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Fonds-Anteile 236,4 89,7
davon Cash-Fonds 236,2 89,4
davon sonstige Fonds-Produkte 0,2 0,3
Termingelder 17,4
Summe 253,8 89,7

Aufgrund gefallener Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine erfolgswirksame (Vorjahr: erfolgswirksame) Bewertung in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: –0,8 Mio. Euro) vorgenommen.

Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.

Passiva

Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2019/20 und 2018/19 ist auf Seite 28 dargestellt.

42. Grundkapital

Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).

43. Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 204,4 Mio. Euro (Vorjahr: 204,4 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).

44. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.624,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2.514,2 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.

Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:

2019/20
220,9
0,1
–133,6
87,3
–87,3
0,0*)

*) Kleinbetrag

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 0,49 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.

Die 91. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 16. Jänner 2020 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2018/19 eine Dividende in Höhe von 0,47 Euro pro Aktie zuzüglich einer einmaligen Bonusdividende von 0,03 Euro pro Aktie anlässlich des 30-jährigen Börsejubiläums der EVN auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 89,0 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 22. Jänner 2020, Dividendenzahltag der 24. Jänner 2020.

45. Bewertungsrücklagen

In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)" und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.

Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von –1,5 Mio. Euro (Vorjahr: –5,0 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 26) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.

In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.

Bewertungsrücklagen
Mio. EUR
Vor Steuern 30.09.2020
Steuern
Nach Steuern Vor Steuern 30.09.2019
Steuern
Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus
Finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert
1.703,9 –425,9 1.278,0 1.860,5 –465,1 1.395,4
Cash Flow Hedges –22,0 7,3 –14,7 –24,7 8,2 –16,5
Neubewertungen IAS 19 –163,5 40,4 –123,1 –173,7 43,1 –130,7
At Equity einbezogenen Unternehmen –37,0 2,5 –34,5 –22,7 1,3 –21,4
Summe 1.481,5 –375,8 1.105,7 1.639,3 –412,5 1.226,8

Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2019/20 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: –1,3 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.

46. Eigene Anteile

Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 69.578 Stück eigene Aktien, um diese für eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 73.528 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:

Entwicklung der Anzahl der
im Umlauf befindlichen Anteile
Stückaktien Eigene Aktien Im Umlauf befindliche Anteile
30.09.2018 179.878.402 –1.883.824 177.994.578
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 73.528 73.528
30.09.2019 179.878.402 –1.810.296 178.068.106
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 69.587 69.587
30.09.2020 179.878.402 –1.740.709 178.137.693

Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.079.704 Stück (Vorjahr: 178.006.833 Stück).

47. Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:

Finanzinformationen von Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Tochterunternehmen RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
Nicht beherrschende Anteile (%) 49,97 26,37 10,00 49,97 26,37 10,00
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 193,0 39,5 28,5 190,4 39,1 25,9
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis 21,4 5,5 2,7 16,3 3,2 4,3
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden 20,0 2,6 20,0 2,5
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 385,7 186,6 368,6 380,6 185,8 338,2
Kurzfristige Vermögenswerte 0,2 9,4 36,8 0,2 8,8 50,1
Langfristige Schulden 0,6 97,3 0,5 105,2
Kurzfristige Schulden 19,8 22,7
2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 237,3
Ergebnis nach Ertragsteuern 42,9 20,8 28,8 32,6 12,2 45,8
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich 40,0 10,3 40,2 40,0 9,9 34,4
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –35,4 –44,9
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –40,0 –9,8 –10,3 –40,0 –9,5 –0,2

Langfristige Schulden

48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Zusammensetzung
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Nominal
verzinsung (%)
Laufzeit Nominale Buchwert
30.09.2020
Mio. EUR
Buchwert
30.09.2019
Mio. EUR
Marktwert
30.09.2020
Mio. EUR
Anleihen 514,5 519,3 592,3
EUR-Anleihe 4,250 2011–2022 293,0 Mio. EUR 290,7 289,2 312,7
JPY-Anleihe 3,130 2009 –2024 12,0 Mrd. JPY 100,9 107,3 105,7
EUR-Anleihe 4,125 2012 –2032 100,0 Mio. EUR 98,3 98,2 139,2
EUR-Anleihe 4,125 2012–2032 25,0 Mio. EUR 24,7 24,6 34,8
Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) 0,00–4,99 Bis 2068 530,8 470,7 613,3
Summe 1.045,3 990,0 1.205,6

Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:

Fälligkeitsstruktur langfristige
Finanzverbindlichkeiten Restlaufzeit zum 30.09.2020 Restlaufzeit zum 30.09.2019
Mio. EUR <5 Jahre >5 Jahre Summe <5 Jahre >5 Jahre Summe
Anleihen 391,5 123,0 514,5 396,5 122,8 519,3
davon fix verzinst 290,7 123,0 413,7 289,2 122,8 412,0
davon variabel verzinst 100,9 100,9 107,3 107,3
Bankdarlehen 161,2 369,6 530,8 155,5 315,2 470,7
davon fix verzinst 151,6 369,3 520,8 145,4 314,3 459,7
davon variabel verzinst 9,6 0,4 10,0 10,1 0,9 11,0
Summe 552,7 492,6 1.045,3 552,0 438,0 990,0

Anleihen

Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert.

Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Bankdarlehen

Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschafts-Fonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 187,5 Mio. Euro (Vorjahr: 121,5 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012 sowie im April 2020 emittiert wurden. Die Erhöhung dieser Position ist auf das im April 2020 emittierte grüne Schuldscheindarlehen mit einem Nominale von 100 Mio. Euro zurückzuführen.

Die Zinsenabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

49. Latente Steuern

30.09.2020
Mio. EUR
Aktive latente Steuern
Sozialkapital
–52,5
Verlustvorträge
–53,1
Beteiligungsabschreibungen
–16,2
Sachanlagen
–52,4
Finanzinstrumente
–9,3
Rückstellungen
–17,3
Sonstige aktive latente Steuern
–0,1
Passive latente Steuern
Sachanlagen
70,5
Immaterielle Vermögenswerte
2,9
Finanzinstrumente
399,1
Rückstellungen
96,2
Sonstige passive latente Steuern
46,8
414,6
Summe
davon aktive latente Steuern
–75,4
Latente Steuern
30.09.2019
–58,6
–22,4
–19,6
–47,4
–11,4
–11,1
49,5
2,9
481,6
96,7
11,4
471,6
–72,1
davon latente Steuerverbindlichkeiten 490,0 543,8

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Veränderung latente Steuern
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Latenter Steuersaldo 01.10. 471,6 402,1
– Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen 1,3 0,2
– Erfolgswirksame Veränderung –21,5 –10,9
– Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage –36,8 80,2
Latenter Steuersaldo 30.09. 414,6 471,6

Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 81,9 Mio. Euro (Vorjahr: 88,9 Mio. Euro), von denen 76,5 Mio. Euro (Vorjahr: 76,0 Mio. Euro) auf die EVN MVA 1 entfallen, wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.

WTE Wassertechnik GmbH hat im Geschäftsjahr einen steuerlichen Verlust in Höhe von rund 94,5 Mio. Euro erlitten, der im Wesentlichen auf die mangelnde steuerliche Aktivierbarkeit von Vertragskosten zurückzuführen ist. Den aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 41,6 Mio. Euro stehen passive latente Steuern in Höhe von rund 24,9 Mio. Euro gegenüber. Die darüber hinaus aktivierten Verluste können auf Basis der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre realisiert werden.

Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 97,8 Mio. Euro (Vorjahr: 92,3 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 402,4 Mio. Euro (Vorjahr: 383,9 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese in absehbarer Zeit nicht realisiert werden können.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen im Wesentlichen die Positionen "Finanzinstrumente" mit –39,1 Mio. Euro (Vorjahr: 95,6 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: –13,8 Mio. Euro).

50. Langfristige Rückstellungen

Langfristige Rückstellungen
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Rückstellung für Pensionen 260,5 283,1
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 28,6 29,3
Rückstellung für Abfertigungen 92,4 95,0
Sonstige langfristige Rückstellungen 124,9 130,0
Summe 506,4 537,5

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:

Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September 2020 mit 1,0 % (Vorjahr: 0,7 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 0,7 % (Vorjahr: 0,7 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration bei Abfertigungsrückstellungen.

Folgende Parameter werden angewendet:

  • • Bezugserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Bezugserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
  • • Pensionserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Pensionserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
  • • Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. 283,1 253,7
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) –1,0 1,9
+ Zinsaufwand 2,0 4,7
– Pensionszahlungen –14,1 –16,8
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –9,5 39,6
davon aus
finanziellen Annahmen –8,4 42,5
erfahrungsbedingten Annahmen –1,1 –2,9
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. 260,5 283,1

Zum 30. September 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 14,1 Jahre (Vorjahr: 14,7 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2020/21 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 14,3 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. 29,3 23,6
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) 0,5 0,4
+ Zinsaufwand 0,2 0,4
– Pensionszahlungen –0,9 –0,9
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –0,5 5,7
davon aus
finanziellen Annahmen –1,7 5,7
erfahrungsbedingten Annahmen 1,1
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. 28,6 29,3

Zum 30. September 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 18,3 Jahre (Vorjahr: 19,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2020/21 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. 95,0 88,4
– Währungsdifferenzen –0,0*)
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) 3,5 3,0
+ Zinsaufwand 0,8 1,7
– Abfertigungszahlungen –6,7 –8,3
+/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn –0,2 10,3
davon aus
finanziellen Annahmen 0,1 9,6
erfahrungsbedingten Annahmen –0,3 0,7
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. 92,4 95,0

*) Kleinbetrag

Zum 30. September 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 8,9 Jahre (Vorjahr: 9,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2020/21 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro) erwartet.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen

% 30.09.2020 30.09.2019
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 7,63 –6,75 7,99 –7,03
Bezugserhöhung 1,00 –2,71 2,95 –3,01 3,24
Pensionserhöhung 1,00 –11,02 13,55 –11,37 14,05
Restlebenserwartung 1 Jahr –5,05 5,17 –5,03 5,16

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen

% 30.09.2020 30.09.2019
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 9,98 –8,66 10,47 –9,05
Bezugserhöhung 1,00
Pensionserhöhung 1,00 –13,62 17,26 –13,98 17,80
Restlebenserwartung 1 Jahr –4,21 4,27 –4,32 4,39

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen

% 30.09.2020 30.09.2019
Veränderung
der Annahme
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Abnahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zunahme des
Parameters/
Veränderung DBO
Zinssatz 0,50 4,66 –4,35 4,91 –4,58
Bezugserhöhung 1,00 –8,56 9,61 –8,98 10,13

Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR

Jubiläumsgelder Mieten für
Netzzutritte
Prozesskosten/
-risiken
Umwelt- und
Entsorgungs
risiken
Übrige
langfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2019 26,2 6,6 8,1 85,2 3,9 130,0
Zinsaufwand 0,2 0,3 0,7 1,2
Verwendung –2,1 –0,1 –2,2
Auflösung –0,3 –2,1 –4,3 –0,4 –7,1
Zuführung 1,0 0,1 0,8 0,9 0,5 3,3
Umgliederung –0,1 0,1 –0,1 –0,2 –0,3
Buchwert 30.09.2020 25,2 6,5 6,9 82,5 3,7 124,9

Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruchund Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von zwei bis 14 Jahren gerechnet.

51. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der evn wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netz NÖ.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Mio. EUR
Baukostenzuschüsse
(IFRS 15)
Baukostenzuschüsse
(IAS 20)
Investitions
zuschüsse
Summe
Buchwert 01.10.2019 67,6 483,5 64,6 615,7
Währungsdifferenzen –0,3 –0,3
Zugänge 7,8 41,7 3,5 53,0
Umgliederung –7,2 –37,2 –4,9 –49,3
Buchwert 30.09.2020 68,2 487,7 63,2 619,1

52. Übrige langfristige Schulden

Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen 0,1 0,2
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 16,9 20,2
Leasingverbindlichkeiten 72,8 3,9
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 47,7 22,0
Summe 137,5 46,2

Die Abgrenzungen aus Finanztransaktionen betreffen anteilige Barwertvorteile aus Lease-and-Lease-back-Transaktionen im Zusammenhang mit Strombezugsrechten an Donaukraftwerken.

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Projektfinanzierungen im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10.

Mit Erstanwendung von IFRS 16 werden langfristige Leasingverbindlichkeiten in den übrigen langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Buchwert beträgt zum Stichtag 72,8 Mio. Euro.

Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.

Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden

Mio. EUR
Restlaufzeit zum 30.09.2020 Restlaufzeit zum 30.09.2019
<5 Jahre >5 Jahre Summe <5 Jahre >5 Jahre Summe
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen 0,1 0,1 0,1 0,2
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 15,5 1,4 16,9 17,3 2,9 20,2
Leasingverbindlichkeiten 23,1 49,6 72,8 3,3 0,6 3,9
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 43,1 4,7 47,7 18,0 3,9 22,0
Summe 81,8 55,7 137,5 38,8 7,4 46,2

Kurzfristige Schulden

53. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Bankdarlehen 35,4 68,4
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite 74,6 0,3
Summe 110,0 68,8

Kredite im Ausmaß von 35,4 Mio. Euro wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese nun innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind (Vorjahr: 68,4 Mio. Euro).

54. Lieferantenverbindlichkeiten

In den Lieferantenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 100,8 Mio. Euro (Vorjahr: 115,2 Mio. Euro) enthalten.

55. Kurzfristige Rückstellungen

Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen Mio. EUR

Personalansprüche Mieten für
Netzzutritte
Prozessrisiken Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
Summe
Buchwert 01.10.2019 75,5 2,8 2,4 9,7 90,4
Verwendung –10,7 –0,6 –3,3 –14,6
Auflösung –0,9 –0,9
Zuführung 13,0 0,2 7,8 20,9
Umgliederung –0,1 0,1 0,3 0,4
Buchwert 30.09.2020 77,8 2,7 2,0 13,7 96,2

Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 7,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. Euro) ausgewiesen. Darüber hinaus wurde für ein Fertigungsprojekt im Geschäftsjahr 2019/20 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 5,8 Mio. Euro erfasst. Dies resultierte im Wesentlichen aus der negativen Wechselkursentwicklung.

56. Übrige kurzfristige Schulden

Übrige kurzfristige Schulden
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 108,6 112,4
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 4,5 0,6
Zinsenabgrenzungen 14,5 14,6
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 8,8 21,5
Leasingverbindlichkeiten 5,2
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 75,5 35,8
217,1 185,0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten 43,6 16,7
Erhaltene Anzahlung 38,7 35,2
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 54,5 52,3
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 16,2 15,6
Energieabgaben 37,1 29,7
Umsatzsteuer 20,8 21,4
Sonstige Posten 15,9 15,4
226,8 186,5
Summe 444,0 371,5

Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EAA aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.

Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.

Der Anstieg der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert insbesondere aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten in Höhe von 27,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Tarifentscheidung vom 1. Juli 2014 in Bulgarien angesetzte Verbindlichkeit aufgrund der Rückführung von Erlösen aus vorangegangenen-Perioden sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden, sowie erhaltene Vorauszahlungen für Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung in Höhe von 12,2 Mio. Euro.

Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2019/20 zur Gänze als Umsatzerlöse realisiert.

Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung
Mio. EUR
Energie
Erzeugung
Netze Südosteuropa
2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19
Außenumsatz 372,9 569,3 132,1 131,8 462,8 469,8 911,5 909,9
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 10,7 4,11) 161,8 204,71) 55,1 63,21) 0,7 0,8
Gesamtumsatz 383,6 573,5 293,9 336,5 517,9 533,0 912,2 910,7
Operativer Aufwand –339,3 –625,8 –156,2 –178,2 –318,0 –325,8 –775,5 –779,6
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ
39,4 –32,7 –22,3 102,1
EBITDA 83,8 –85,0 115,4 260,5 199,9 207,3 136,7 131,1
Abschreibungen –22,3 –12,2 –72,5 –42,3 –130,3 –125,3 –70,6 –35,2
davon Wertminderung –1,7 –1,4 –2,8 –6,3 –0,1
davon Zuschreibung 8,4 1,5 25,7 28,0
Operatives Ergebnis (EBIT) 61,4 –97,3 42,9 218,2 69,6 81,9 66,1 95,9
EBIT-Marge (%) 16,0 –17,0 14,6 64,9 13,4 15,5 7,2 10,5
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen finanziell
Zinserträge 0,1 0,8 0,9 0,2 0,2 0,1
Zinsaufwendungen –1,6 –2,3 –13,8 –15,4 –14,8 –17,3 –19,7 –20,7
Finanzergebnis –1,6 –2,2 –12,9 –15,4 –12,6 –17,1 –20,4 –20,6
Ergebnis vor Ertragsteuern 59,9 –99,4 30,0 202,9 57,0 64,8 45,7 75,3
Firmenwerte 1,2 1,2 1,8 1,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen
137,9 109,6 150,7 175,6
Gesamtvermögen 774,8 827,6 1.123,3 1.169,7 2.090,4 2.010,5 1.219,2 1.211,6
Gesamtschulden 641,9 696,5 710,1 781,9 1.457,2 1.410,9 893,7 913,1
Investitionen2) 28,8 26,4 53,4 67,8 181,8 202,1 99,7 81,1

1) Vergleichsinformationen wurden angepasst

2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentberichterstattung

Mio. EUR Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung1) Summe
2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19 2019/20 2018/19
Außenumsatz 207,7 104,7 20,4 18,4 2.107,5 2.204,0
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 0,4 0,5 69,0 64,3 –297,7 –337,62)
Gesamtumsatz 208,1 105,1 89,4 82,7 –297,7 –337,5 2.107,5 2.204,0
Operativer Aufwand –204,2 –94,6 –96,8 –93,2 278,7 394,4 –1.611,3 –1.702,8
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen operativ
13,3 16,2 63,6 44,8 94,1 130,5
EBITDA 17,3 26,8 56,3 34,2 –19,0 56,8 590,4 631,7
Abschreibungen –16,7 –11,6 –2,4 –1,8 –2,4 0,2 –317,3 –228,2
davon Wertminderung –0,6 –16,8 –13,0 –22,1 –20,6
davon Zuschreibung 0,1 1,5 62,3
Operatives Ergebnis (EBIT) 0,6 15,2 53,9 32,4 –21,4 57,0 273,1 403,5
EBIT-Marge (%) 0,3 14,5 60,3 39,2 13,0 18,3
Ergebnisanteil der at Equity
einbezogenen Unternehmen finanziell
Zinserträge 1,5 3,0 27,4 28,8 –25,3 –24,8 4,5 8,1
Zinsaufwendungen –6,9 –5,8 –15,5 –14,9 25,3 24,9 –47,0 –51,5
Finanzergebnis –5,9 –11,7 53,3 52,2 –15,8 –15,2 –15,8 –29,9
Ergebnis vor Ertragsteuern –5,3 3,5 107,2 84,6 –37,2 41,9 257,3 373,5
Firmenwerte 52,9 52,9 55,8 55,8
Buchwert der at Equity
einbezogenen Unternehmen
136,8 116,0 576,7 570,9 1.002,1 972,1
Gesamtvermögen 862,0 682,0 4.600,0 4.586,5 –2.304,1 –2.299,3 8.365,7 8.188,6
Gesamtschulden 716,9 530,1 1.781,9 1.674,4 –2.379,4 –2.370,3 3.822,4 3.636,5
Investitionen3) 17,1 17,4 3,3 3,5 –16,1 –6,8 367,9 391,4

1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben

2) Vergleichsinformation wurde angepasst

3) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Strom 1.430,4 1.584,4
Erdgas 142,4 181,5
Wärme 146,3 146,0
Umweltdienstleistungen 207,7 104,7
Sonstige 180,6 187,5
Summe 2.107,5 2.204,0
Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1)
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Österreich 1.024,6 1.225,2
Deutschland 133,5 41,4
Bulgarien 550,6 529,6
Nordmazedonien 360,4 378,4
Sonstige 38,3 29,3
Summe 2.107,5 2.204,0

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

Segmentinformationen nach Ländern –

Langfristige Vermögenswerte1)

Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen Immaterielle
Vermögenswerte
Sachanlagen
Österreich 129,9 2.646,1 126,2 2.600,6
Deutschland 44,5 104,0 44,8 132,9
Bulgarien 24,6 512,8 27,7 499,8
Nordmazedonien 17,9 322,3 19,7 304,4
Sonstige 37,8 41,9
Summe 216,9 3.623,1 218,5 3.579,6

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Geschäftsbereiche Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
• Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
• Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und
auf Großhandelsmärkten
• Wärmeproduktion und -verkauf
• 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1)
• Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1)
Erzeugung • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und
erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen
Standorten
• Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in
Niederösterreich
• 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH
(Deutschland)1)
• 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10
(Deutschland)2)
• 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1)
Netze • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und
Erdgas in Niederösterreich
• Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in
Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in
Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien
• Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
• Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
• Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung
und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die
Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische
Abfallverwertung
Sonstige
Geschäftsaktivitäten
Alle sonstigen Segmente • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft;
diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG)1)
• 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG;
diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1)
• 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3)
• Konzerndienstleistungen

1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.

2) Die Beteiligung an der Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wird als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet.

3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.

Grundsatz der Segmentzuordnung und Verrechnungspreise

Tochtergesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.

Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskunden – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene

In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Darüber hinaus ergeben sich Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Erzeugung sowie Energie und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation resultieren. Während im Segment Erzeugung das dort anteilig enthaltene Kraftwerk aus der Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation werthaltig ist und im Segment Energie hinsichtlich der Vermarktung der eigenen Stromproduktion Rückstellungen für belastende Verträge bestehen, liegt aus Konzernbetrachtung eine Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 vor. Aus diesem Sachverhalt resultiert ein Überleitungsbetrag aus der Summe der Segmente auf das Konzern-EBIT in Höhe von –21,4 Mio. Euro (Vorjahr: 55,9 Mio. Euro).

Unternehmensweite Angaben

Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.

Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kunden sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kunden und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kunden, die dieses Kriterium erfüllen.

Sonstige Angaben

58. Konzern-Geldflussrechnung

Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.

Fonds der liquiden Mittel
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Liquide Mittel 214,5 246,6
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) 0,1 0,2
davon Guthaben bei Kreditinstituten 214,4 246,4
Kontokorrentverbindlichkeiten –74,6 –0,3
Summe 140,0 246,2

Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten betreffen 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) Verpfändungen. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 25. Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.

Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) 45,6 44,5
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) 6,5 6,2
Summe 52,1 50,6

Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
Geschäftsjahr 2019/20
Mio. EUR
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2019 68,8 990,0 79,7 1.138,5
Einzahlungen 100,0 100,0
Auszahlung –68,4 –4,3 –5,5 –78,2
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel 74,2 74,2
Währungsumrechnung –0,4 –0,4
Veränderung Fair Value –6,8 –6,8
Veränderung Geldbeschaffungskosten 2,2 2,2
Sonstige Veränderungen 3,8 3,8
Umbuchung 35,4 –35,4
Stand 30.09.2020 110,0 1.045,3 78,0 1.233,3

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Finanzverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten Summe
89,1 1.040,5 1.129,5
3,2 3,2
–89,2 –89,2
0,3 0,3
0,9 0,9
12,1 12,1
2,1 2,1
68,8 –68,8
68,8 990,0 1.058,8
Kurzfristige Langfristige

59. Risikomanagement

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Marktrisiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.

Zinsrisiken

Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tages unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 3,8 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Emission eines zusätzlichen Schuldscheindarlehens mit fixer Verzinsung und einer zehnjährigen Laufzeit zurückzuführen.

Währungsrisiken

Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, HRK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank ein Cross-Currency Swap mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman. Der EVN Konzern wird als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partnern – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro) verantworten. Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.

Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) und ist weiterhin von untergeordneter Bedeutung.

Sonstige Marktrisiken

Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.

Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO2- Emissionszertifikaten.

Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO2-Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufsoder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt. In der Tabelle auf Seite 96 sind die zum Stichtag offenen Kontrakte aufgelistet (siehe auch Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) ergeben.

Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 143,4 Mio. Euro (Vorjahr: 105,1 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf die erhöhte Volatilität der Aktienmärkte im Gefolge der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.

Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 214,6 Mio. Euro (Vorjahr: 246,2 Mio. Euro), kurzfristigen Termingeldern in Höhe von 17,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 236,4 Mio. Euro (Vorjahr: 89,7 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro nicht ausgenutzt) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 205,0 Mio. Euro (Vorjahr: 92,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 22,8 % (Vorjahr: 22,0 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden

30.09.2020 Summe Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR Buchwert Zahlungsabflüsse <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Anleihen 514,5 612,5 20,9 432,5 159,1
Bankdarlehen 566,2 672,4 47,4 203,7 421,3
Leasingverbindlichkeiten 78,0 86,6 5,9 21,7 59,0
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) 25,7 30,0 8,6 19,9 1,5
Verbindlichkeiten aus Vertragskosten 69,3 69,3 42,0 27,3
Summe 1.253,7 1.470,8 124,8 705,1 640,9
30.09.2019 Summe Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse
Mio. EUR Buchwert Zahlungsabflüsse <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre
Anleihen 519,3 638,9 21,1 453,8 164,1
Bankdarlehen 539,1 644,1 80,3 193,5 370,3
Pachtverbindlichkeiten 4,7 5,3 1,0 3,8 0,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 41,7 35,9 20,3 12,6 3,0
Summe 1.104,9 1.412,1 128,6 685,9 597,6

1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 99 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.

Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.

Kredit- bzw. Ausfallrisiko

Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahenten durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahenten herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.

Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkunden und sonstige Debitoren.

Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit-Ratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.

Das Ausfallrisiko bei Kunden wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kundenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.

Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert. Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung

  • • von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
  • • für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.

Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisiko-Rating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB– oder höher bei der Rating-Agentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitäts-Rating entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.

Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:

  • • es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
  • • der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
  • • bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Rating-Kategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmern. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen

Geschäftsjahr 2019/20 Ausfall Leasing Errechnete
Mio. EUR Äquivalent S&P wahrscheinlichkeit (%)1) Ausleihungen forderungen Bankguthaben2) Wertminderung3)
EVN Rating-Klasse 1 AAA 0,00 214,5
EVN Rating-Klasse 2 Bis AA– 0,03 19,8 7,1
EVN Rating-Klasse 3 Bis A– 0,06 6,5
EVN Rating-Klasse 4 Bis BBB– 0,25 14,5
EVN Rating-Klasse 5a Bis BB– 0,91 3,1
EVN Rating-Klasse 5b Bis B– 6,49
EVN Rating-Klasse 5c Bis D 27,08
Ohne Rating 2,5 1,7
Summe 36,7 18,4 214,5

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)

2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.

3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen

Geschäftsjahr 2018/19
Mio. EUR
Äquivalent S&P Ausfall
wahrscheinlichkeit (%)1)
Ausleihungen Leasing
forderungen
Bankguthaben2) Errechnete
Wertminderung3)
EVN Rating-Klasse 1 AAA 0,00 246,4
EVN Rating-Klasse 2 Bis AA– 0,03 19,6 7,1
EVN Rating-Klasse 3 Bis A– 0,06 16,3
EVN Rating-Klasse 4 Bis BBB– 0,24 15,9
EVN Rating-Klasse 5a Bis BB– 0,95 3,1
EVN Rating-Klasse 5b Bis B– 6,75
EVN Rating-Klasse 5c Bis D 26,89
Ohne Rating 0,9 4,7
Summe 36,8 30,8 264,4

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)

2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.

3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.

Infolge der Covid-19-Pandemie ist laut führenden Kreditversicherern im Jahr 2021 mit einer steigendenden Insolvenzquote zu rechnen. Insofern wird erwartet, dass damit auch die Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle bereits in der "Forward-Looking-Komponente" berücksichtigt, und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden entsprechend wertberichtigt. Dies führte zu einer zusätzlichen Wertminderung in Höhe von 4,7 Mio. Euro.

Folgende Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:

Erwartete Kreditverluste Österreich 2019/20

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,1–1,0 0,1 43,2 43,2 0,0*)
Bis 89 Tage überfällig 0,1–1,8 0,3 3,7 3,7 0,0*)
Bis 179 Tage überfällig 4,5–50,4 14,2 0,8 0,7 0,1
Bis 359 Tage überfällig 7,0–52,0 25,5 1,2 0,9 0,3
>360 Tage überfällig 14,5–100,0 42,8 4,7 2,7 2,0
Summe 53,6 51,2 2,5

*) Kleinbetrag

Mio. EUR

Erwartete Kreditverluste Österreich 2018/19

Mio. EUR

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–1,1 0,1 21,7 21,7 0,0*)
Bis 89 Tage überfällig 0,1–1,4 0,7 2,1 2,1 0,0*)
Bis 179 Tage überfällig 3,3–34,9 20,3 0,4 0,3 0,1
Bis 359 Tage überfällig 4,7–43,7 37,5 0,6 0,4 0,2
>360 Tage überfällig 8,5–53,2 41,5 4,0 2,3 1,7
Sonstige Einzelforderungen 13,9 13,9
Summe 42,7 40,7 2,0

*) Kleinbetrag

Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2019/20 Mio. EUR

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–1,1 0,2 44,7 44,6 0,1
Bis 89 Tage überfällig 2,1–84,2 8,3 4,5 4,1 0,4
Bis 179 Tage überfällig 3,4–55,6 47,3 1,0 0,5 0,5
Bis 359 Tage überfällig 39,8–77,8 70,6 1,2 0,4 0,8
>360 Tage überfällig 100,0 100,0 13,0 13,0
Summe 64,2 49,6 14,7

Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2018/19

Mio. EUR

Mio. EUR

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–0,2 0,2 57,9 57,8 0,1
Bis 89 Tage überfällig 1,8–48,0 7,7 4,4 4,0 0,3
Bis 179 Tage überfällig 36,4–100,0 47,3 0,7 0,4 0,4
Bis 359 Tage überfällig 47,0–100,0 66,2 1,0 0,4 0,7
>360 Tage überfällig 36,4–100,0 100,0 14,5 14,5
Sonstige Einzelforderungen 0,3 0,3
Summe 78,8 62,9 16,0

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2019/20

Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,0–66,7 35,7 92,2 59,2 32,9
Bis 89 Tage überfällig 0,6–30,7 9,3 15,8 14,3 1,5
Bis 179 Tage überfällig 82,3–93,5 82,9 5,7 1,0 4,7
Bis 359 Tage überfällig 65,9–98,3 97,3 10,4 0,3 10,1
>360 Tage überfällig 100,0 100,0 186,0 186,0
Summe 310,1 74,8 235,3
Ausfallwahrscheinlichkeit
Bandbreite (%)
Ausfallwahrscheinlichkeit
durchschnittlich (%)
Bruttowert Nettobuchwert Kumulierte
Wertminderung
Nicht überfällig 0,3–5,5 5,2 59,5 56,4 3,1
Bis 89 Tage überfällig 1,0 –21,4 11,7 15,9 14,0 1,9
Bis 179 Tage überfällig 33,8–68,4 66,5 5,3 1,8 3,5
Bis 359 Tage überfällig 52,8 –82,1 80,0 10,2 2,1 8,2
>360 Tage überfällig 100,0 100,0 210,5 210,5
Summe 301,4 74,3 227,1

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2018/19 Mio. EUR

Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Insgesamt wurden Bruttoforderungen in Höhe von 41,6 Mio. Euro und Nettoforderungen in Höhe von 10,9 Mio. Euro als langfristige Forderungen klassifiziert. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".

Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 64,4 Mio. Euro betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggebern um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt. Für zwei Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 35,3 Mio. Euro, die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,6 Mio. Euro) erfasst.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12,0 Mio. Euro erfasst. Die Wertminderung resultierte im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Darüber hinaus wurden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) wertgemindert.

Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Mio. EUR 2019/20 2018/191)
Stand 01.10.2019 256,7 258,0
Zuführung 12,0 3,5
Abgang –4,1 –4,8
Stand 30.09.2020 264,6 256,7

1) Vergleichsinsformationen wurden angepasst

Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2020 und zum 30. September 2019 entspricht den in den Erläuterungen 38. Übrige langfristige Vermögenswerte, 40. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.

Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).

Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.

60. Kapitalmanagement

Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziel definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 54,3 % (Vorjahr: 55,6 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 47,6 % (Vorjahr: 50,9 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurzund langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen und zuzüglich langfristiger Personalrückstellungen.

Kapitalmanagement
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 1.118,1 993,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) 40,6 68,4
Fonds der liquiden Mittel –140,0 –246,2
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere –325,8 –187,2
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen –36,8 –36,8
Nettofinanzverschuldung 656,2 592,0
Langfristige Personalrückstellungen2) 381,5 407,5
Nettoverschuldung 1.037,7 999,5
Funds from Operations 494,7 508,3
Eigenkapital 4.543,3 4.552,1
Gearing (%) 22,8 22,0
Net Debt Coverage (%) 47,7 50,9

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten

2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung

Im EVN Konzern erfolgt ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu entsprechende Verträge abgeschlossen. In den Verträgen wurden die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt.

61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleiheverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.

In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.

Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.

Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten

Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019 Klassen Bewertungskategorie Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13) Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Langfristige Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen Beteiligungen FVOCI Stufe 3 115,9 115,9 118,0 118,0 Andere Beteiligungen FVOCI Stufe 1 2.048,4 2.048,4 2.202,9 2.202,9 Übrige langfristige Vermögenswerte Wertpapiere FVTPL Stufe 1 72,0 72,0 97,6 97,6 Ausleihungen AC Stufe 2 32,9 37,0 33,0 40,4 Forderungen aus Leasinggeschäften AC Stufe 2 15,4 15,7 18,3 19,8 Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 0,1 0,1 5,4 5,4 Forderungen aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 1,0 1,0 6,5 6,5 Forderungen AC 10,9 10,9 – – Kurzfristige Vermögenswerte Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte Forderungen AC 281,4 281,4 327,2 327,2 Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 6,4 6,4 33,6 33,6 Wertpapiere FVTPL Stufe 1 253,8 253,8 89,7 89,7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten AC 214,6 214,6 246,6 246,6 Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten Anleihen AC Stufe 2 514,5 592,3 519,3 615,8 Bankdarlehen AC Stufe 2 530,8 613,3 470,7 559,9 Übrige langfristige Schulden Abgrenzungen aus Finanztransaktionen AC 0,1 0,1 0,2 0,2 Sonstige übrige Schulden AC 47,7 47,7 22,0 22,0 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 0,7 0,7 4,6 4,6 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 16,2 16,2 15,7 15,7 Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten AC 110,0 110,0 68,8 68,8 Lieferantenverbindlichkeiten AC 298,4 298,4 301,0 301,0 Übrige kurzfristige Schulden Übrige finanzielle Verbindlichkeiten AC 208,3 208,3 163,5 163,5 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 4,3 4,3 16,3 16,3 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 4,6 4,6 5,2 5,2 davon aggregiert nach Bewertungskategorie Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis FVOCI 2.164,3 – 2.320,8 – Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 332,2 – 226,2 – Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden AC 2.265,0 – 2.170,5 – Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 5,0 – 20,8 –

2018/19
Nettoergebnis davon
Wertberichtigungen
Nettoergebnis davon
Wertberichtigungen
–13,5 –12,0 2,1 1,3
–20,8 33,5
–5,8 10,5
6,5 –13,0
–33,6 –12,0 33,1 1,3
2019/20

1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/Zinserträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.

Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:

Derivative 30.09.2020 30.09.2019
Finanzinstrumente Nominalwert1) Marktwerte2) Nominalwert1) Marktwerte2)
Käufe Verkäufe Positive Negative Netto Käufe Verkäufe Positive Negative Netto
Devisentermingeschäfte
KWD3) 87,8 0,3 –2,5 –2,2
USD3) 174,7 –1,9 –1,9
Währungsswaps
Mio. JPY (>5 Jahre)3) 10.000,0 0,8 –0,1 0,7 10.000,0 6,5 6,5
Zinsswaps
Mio. EUR (<5 Jahre)3) 13,2 –0,6 –0,6 15,6 –1,2 –1,2
Mio. EUR (>5 Jahre)3) 121,6 –15,8 –15,8 137,5 –19,7 –19,7
Derivate Energiebereich
Swaps 11,3 0,2 –1,3 –1,1 28,4 0,4 –2,0 –1,6
Futures 6,2 –1,7 4,8 4,8 22,5 –16,0 33,6 –3,3 30,3
Forwards 0,5 –50,9 1,3 –3,5 –2,2 11,7 –93,2 4,9 –15,4 –10,5

1) In Mio. in Nominalwährung

2) In Mio. EUR

3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet

Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).

Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.

Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten) und für die Absicherung künftiger Zahlungen von variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Walsum 10, die Absicherung eines Kredits der evn naturkraft sowie die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an.

JPY-Anleihe

Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf –0,4 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 5,4 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –5,8 Mio. Euro; Vorjahr: –0,3 Mio. Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe –12,1 Mio. Euro und Bewertung der Swaps 11,8 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank aufgelöst. Im Zuge der Auflösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zinsrisikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30.9.2020: –0,8 Mio. Euro und Stand 30.9.2019 –1,1 Mio. Euro)

Walsum 10 und evn naturkraft

Der EVN Konzern strebt einen ausgewogenen Mix aus fix und variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten an, der sich an den operativen Gegebenheiten orientiert. Aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungscharakteristiken von Investitionen finden sowohl variabel als auch fix verzinste Finanzierungen Anwendung. Zur Absicherung der oben beschriebenen Risiken (Kredite Walsum 10 und evn naturkraft) werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Alle Geschäfte werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Sämtliche Sicherungsbeziehungen in Verbindung mit Finanzverbindlichkeiten konnten per 30. September 2020 als effektiv klassifiziert werden.

Umm Al Hayman

Die EVN designiert Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Umsatzerlösen in Fremdwährung aus dem Projektgeschäft und wendet ein Sicherungsverhältnis von 1:1 an. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich keine Ineffektivitäten.

Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.

Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2020
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps 0,7 Übrige langfristige Vermögenswerte 10,0 –5,8
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Sicherungsinstrumente 30.09.2019
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
Cross-Currency Swaps 6,5 Übrige langfristige Vermögenswerte 10,0 11,8
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2020
Mio. EUR
Buchwert Fair Value
Adjustment
Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe
1) Mrd. JPY
–84,1 –4,0 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,01) 5,4
Absicherung beizulegender Zeitwert –
Grundgeschäft 30.09.2019
Mio. EUR
Buchwert Fair Value
Adjustment
Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
JPY-Anleihe –89,5 –5,7 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 10,01) –12,1

1) Mrd. JPY

Absicherung Cash Flows –
Sicherungsinstrumente 30.09.2020
Mio. EUR
Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Änderung
beizulegender
Zeitwert
Zinsswaps Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft –15,8 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 121,6 3,71)
Zinsswaps ENK (French Lease) –0,6 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 13,2 0,6
FX-Forwards (KWD/EUR) –2,2 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 87,82) –2,2
FX-Forwards (USD/EUR) –1,9 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,73) –1,9

1) Die Differenz zur Veränderung im Buchwert der Zinsswaps ist auf die Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen im Buchwert zurückzuführen.

2) Nominalbetrag in Mio. KWD

3) Nominalbetrag in Mio. USD

Absicherung Cash Flows –
Sicherungsinstrumente 30.09.2019
Änderung
beizulegender
Mio. EUR Buchwert Bilanzposten Nominalbetrag Zeitwert
Zinsswaps Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft –19,7 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 137,5 –1,21)
Zinsswaps ENK (French Lease) –1,2 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 15,6 0,5

1) Die Differenz zur Veränderung im Buchwert der Zinsswaps ist auf die Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen im Buchwert zurückzuführen.

Absicherung von Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2020
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
Fremdkapitalfinanzierung Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft –3,7 13,91)
ENK (French Lease) –0,6 0,6
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 2,2 1,9
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 1,9 1,7

1) Der im sonstigen Ergebnis verbleibende Saldo bei den Cash Flow Hedges, bei dem die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird, beträgt zum Stichtag 30. September 2020 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro).

Fremdkapitalfinanzierung Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft
2,5
Absicherung von Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2019
Mio. EUR
Änderung beizulegender
Zeitwert
Stand der Rücklage für
Bewertungen von Cash Flow Hedges
17,61)
ENK (French Lease)
–0,5
1,2

1) Der im sonstigen Ergebnis verbleibende Saldo bei den Cash Flow Hedges, bei dem die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird, beträgt zum Stichtag 30. September 2019 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro).

Auswirkungen auf die
Gesamtergebnisrechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2020
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst
wurde
Basis
Adjustment
Fremdkapitalfinanzierung Steag-EVN Sonstiges
Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft –3,7 0,0*) Finanzergebnis –1,6 Zinsaufwand
ENK (French Lease) –0,6
DBO-Projekt (KWD) 2,2 –0,3 Umsatzerlöse
BOT-Projekt (USD) 1,9 Umsatzerlöse –0,2

*) Kleinbetrag

Auswirkungen auf die
Gesamtergebnisrechnung,
Bilanz und GuV 30.09.2019
Mio. EUR
Im sonstigen
Ergebnis erfasste
Sicherungsgewinne/
-verluste
Erfolgswirksam
erfasste
Ineffektivitäten
Posten, bei
denen die
Ineffektivitäten
erfasst wurden
Umgliederung
von OCI in
GuV
Posten, bei denen die
Umgliederung erfasst wurde
Fremdkapitalfinanzierung Steag-EVN Sonstiges
Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft 2,5 –1,3 Finanzergebnis –1,9 Zinsaufwand
ENK (French Lease) –0,5

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften 30.09.2020

Mio. Fremdwährung bzw. Kurs

<1 Jahr >1 Jahr
USD
Nominalbetrag in USD 174,7
Durchschnittlicher USD/EUR Terminkurs 1,2058
KWD
Nominalbetrag in KWD 11,8 76,0
Durchschnittlicher KWD/EUR Terminkurs 0,3652 0,3726
Nominalbetrag und durchschnittlicher Zinssatz
Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2022 30.09.2023
Zinsswaps
Nominalbetrag 116,4 88,9 71,1
Fixer Zinssatz (%) 3,1 3,0 3,0

62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN angeführt.

Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2019/20 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.

Die folgende Übersicht zeigt die Zuordnung der at Equity einbezogenen Unternehmen nach operativem und finanziellem Charakter:

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures),
die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum
30.09.2020 einbezogen wurden
Operativer
Charakter
Finanzieller
Charakter
Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
Biowärme Amstetten-West GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H.
EnergieAllianz
EVN KG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St.Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG
Ashta
sludge2energy GmbH
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC
ZOV
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den
Konzernabschluss zum 30.09.2020 einbezogen wurden
Operativer
Charakter
Finanzieller
Charakter
Gesellschaft
Energie Burgenland
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):

Finanzinformationen für sich genommen
wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Gemeinschaftsunternehmen EVN KG RAG ZOV EVN KG RAG ZOV
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 4,9 629,5 194,9 4,7 651,3 219,4
Kurzfristige Vermögenswerte 185,4 55,6 69,3 166,9 94,8 60,3
Langfristige Schulden 0,1 376,7 7,9 281,4 22,8
Kurzfristige Schulden 100,0 61,5 40,1 110,6 227,6 22,0
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der
EVN am Gemeinschaftsunternehmen
Nettovermögen 90,2 246,9 216,2 60,9 237,1 234,9
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 100,00 100,00 48,50 100,00 100,00 48,50
Anteil der EVN am Nettovermögen 90,2 246,9 104,9 60,9 237,1 113,9
+/– Umwertungen 146,4 151,1
Buchwert des Anteils der EVN am
Gemeinschaftsunternehmen
90,2 393,3 104,9 60,9 388,2 113,9
2019/20 2018/19
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 516,2 227,8 16,7 517,1 436,7 19,3
Planmäßige Abschreibungen –0,2 –56,9 –0,1 –60,9
Zinserträge 2,2 0,1 1,2 0,3
Zinsaufwendungen –3,3 –2,6 –4,6 –4,0
Ertragsteuern –18,8 –5,1 –14,7 –5,8
Ergebnis nach Ertragsteuern 39,5 41,1 23,3 –36,2 36,2 26,3
Sonstiges Ergebnis –4,5 2,2 –7,5 –6,7 –8,8 1,1
Gesamtergebnis 35,1 43,3 15,8 –42,9 27,5 27,4
An die EVN ausgezahlte Dividende 5,7 40,0 18,1 70,4 40,0 11,4

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:

Finanzinformationen für sich genommen
unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag 85,9 61,6
Ergebnis nach Ertragsteuern 2,3 10,6
Sonstiges Ergebnis –0,3 –0,2
Gesamtergebnis 2,0 10,4

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:

Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019 Assoziiertes Unternehmen Verbund IKW ZOV UIP Energie Burgenland Verbund IKW ZOV UIP Energie Burgenland Bilanz Langfristige Vermögenswerte 1.129,6 0,4 659,5 1.080,9 0,3 708,9 Kurzfristige Vermögenswerte 22,4 4,3 247,3 46,9 4,3 165,1 Langfristige Schulden 51,8 – 187,0 40,4 – 170,7 Kurzfristige Schulden 12,4 1,2 375,5 11,4 1,0 371,4 Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen Nettovermögen 1.087,8 3,6 344,4 1.076,1 3,5 331,9 Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 13,00 31,00 36,08 13,00 31,00 36,08 Anteil der EVN am Nettovermögen 141,4 29,00 124,3 139,9 1,1 119,8 +/– Umwertungen 2,2 – 59,0 24,0 –0,1 62,8 Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen 143,6 1,0 183,3 163,9 1,0 182,5 2019/20 2018/19 Gewinn-und-Verlust-Rechnung Umsatzerlöse 90,7 14,4 339,3 87,0 12,5 342,0 Ergebnis nach Ertragsteuern 27,1 4,4 39,2 24,0 4,1 24,8 Sonstiges Ergebnis – –90 –19,9 – – –5,0 Gesamtergebnis 27,1 4,4 19,4 24,0 4,1 19,8 An die EVN ausgezahlte Dividende 1,3 1,2 10,3 1,3 1,0 9,8

In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken

Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Mio. EUR 30.09.2020 30.09.2019
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften 72,0 98,1
Garantien für Projekte im Umweltbereich 553,5 77,0
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von
Energienetzen 2,8 2,8
Kraftwerken 119,7 101,0
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 131,2 89,6
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen 0,1 0,1
Summe 879,4 368,6
davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen 85,2 75,1

Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) gegenüber.

Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2019 um 510,8 Mio. Euro auf 879,4 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie aus der Erhöhung von Garantien für Projekte im Umweltbereich.

Die Eventualverbindlichkeiten betreffend die Garantien für Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die von der EAA abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.

Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2020 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 17,8 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 304,0 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2020 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 38,1 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 304 Mio. Euro.

Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen die EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.

Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.

64. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN enthalten.

Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.

An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.

Am 20. Dezember 2013 hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Deutschland, mit der EnBW Trust einen Treuhandvertrag im Rahmen eines sogenannten "Contractual-Trust-Arrangement-Modells" abgeschlossen. In dessen Folge übertrug die EnBW ihren Anteil an der EVN AG treuhänderisch an den EnBW Trust. Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH in Umsetzung des am 5. März 2020 mit dem EnBW Trust e.V. abgeschlossenen Aktienkaufvertrags 51.000.000 Aktien der EVN, nachdem alle Voraussetzungen, insbesondere die Nichtuntersagung durch die Bundeswettbewerbsbehörde, zur Umsetzung der Transaktion vorlagen. Damit wurde die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % der zweitgrößte Aktionär der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Hauptgesellschafter

Mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, wurde im Zuge der Aufnahme der EVN AG in die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN AG weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2020 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, in Höhe von 66,0 Mio. Euro (Vorjahr: 54,5 Mio. Euro). Alle sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Hauptgesellschafter bzw. den dem Hauptgesellschafter zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.

EnBW Trust e.V.

Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und dem EnBW Trust e.V. bestanden im Geschäftsjahr 2019/20 mit Ausnahme der Dividendenausschüttung keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen.

Wiener Stadtwerke GmbH

Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 37. Sonstige Beteiligungen).

Die EVN hält auf Basis eines Vertrags aus dem Jahr 2007 für die Wien Energie GmbH, eine 100%-Tochtergesellschaft der Wiener Stadtwerke GmbH, einen Strombezugsvertrag gegenüber der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft und verrechnet die für die Stromlieferungen zu entrichtenden Entgelte. Insgesamt betrug das Transaktionsvolumen im Geschäftsjahr 2019/20 34,2 Mio. Euro.

Die EnergieAllianz Austria GmbH ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Energie Burgenland AG, EVN AG und Wien Energie GmbH, einem 100 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN AG hält 45 % der Anteile an der EnergieAllianz Austria GmbH. Die Energie Allianz Austria ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskunden verantwortlich.

Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. und die Wien Energie GmbH, zu je 50 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.

Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.

At Equity einbezogene Unternehmen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EAA wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.

Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:

Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Umsätze 190,5 307,2
Aufwendungen für bezogene Leistungen –47,9 –88,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22,9 12,2
Sonstige Forderungen 1,6 11,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14,6 16,6
Sonstige Verbindlichkeiten 4,5 33,2
Ausleihungen 16,0 16,3
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling 88,4 61,8
Zinserträge aus Ausleihungen 0,6 0,7
Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen
Mio. EUR 2019/20 2018/19
Umsätze
Aufwendungen für bezogene Leistungen –9,7 –9,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vorstand und Aufsichtsrat

Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1,0 0,9

Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 1.245,4 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.234,9 Tsd. Euro).

Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder
Tsd. EUR 2019/20 2018/19
Fixe Bezüge Variable
Bezüge
Sachbezüge Fixe Bezüge Variable
Bezüge
Sachbezüge
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA 426,7 153,5 2,9 414,8 162,3 11,4
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 398,2 125,5 13,9 387,1 124,6 13,9

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2019/20 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 64,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 62,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 59,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 58,0 Tsd. Euro) geleistet.

Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2019/20 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Veränderung in Höhe von –272,9 Tsd. Euro (davon 47,2 Tsd. Euro Zinsaufwand und –569,9 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr war eine Dotierung von 1.894,0 Tsd. Euro erfolgt (davon 88,5 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.621,5 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Veränderung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von –116,9 Tsd. Euro (davon 57,3 Tsd. Euro Zinsaufwand und –466,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr war eine Dotierung von 1.911,3 Tsd. Euro erfolgt (davon 114,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.566,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 8,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 9,0 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 8,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,0 Tsd. Euro) geleistet.

Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.

Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.

Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.461,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.019,2 Tsd. Euro).

Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Aufwand in Höhe von 144,8 Tsd. Euro (davon 22,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und –216,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 1.198,7 Tsd. Euro (davon 41,7 Tsd. Euro Zinsaufwand und 846,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).

Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). An die Mitglieder des Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) ausbezahlt.

Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.

Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen

Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.

Nahestehende Personen können unmittelbar Kunden eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2019/20 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2020 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

65. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2020 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 16. November 2020 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:

Am 15. Oktober 2020 wurde eine 15-jährige, endfällige grüne Anleihe mit einem Nominale von 101 Mio. Euro emittiert.

66. Angaben über Organe und Arbeitnehmer

Die Organe der EVN AG sind:

Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands

Aufsichtsrat

Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner

Vizepräsidenten Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek

Mitglieder Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Angela Stransky Dr. Reinhard Meißl Dr. Johannes Zügel Mag. Susanne Scharnhorst

Arbeitnehmervertreter/-innen Friedrich Bußlehner Uwe Mitter Mag. Dr. Monika Fraißl Dipl.-Ing. Irene Pugl Ing. Paul Hofer

Kommerzialrat Dieter Lutz Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka

67. Freigabe des Konzernabschlusses 2019/20 zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN AG werden am 15. Dezember 2020 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.

68. Honorare des Wirtschaftsprüfers

Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2019/20 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 61,7 % auf Prüfungshonorare, 21,6 % auf prüfungsnahe Honorare und 16,7 % auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die KPMG betrugen konzernweit in Summe 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro). Davon entfielen 34,0 % auf Prüfungshonorare, 7,0 % auf prüfungsnahe Honorare, 49,9 % auf Steuerberatungsleistungen und 9,0 % auf sonstige Beratungsleistungen. Berücksichtigt sind alle Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis enthalten sind.

Maria Enzersdorf, am 16. November 2020

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands

Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB

Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN AG.

1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2020

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2019/20
Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien EVN Naturkraft 49,99 31.12.2019 E
Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg EVN Wärme 51,00 30.09.2020 E
Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten EVN Wärme 49,00 31.12.2019 E
Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding 100,00 31.12.2019 V
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien EVN 45,00 30.09.2020 E
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien BG SV Holding 100,00 31.12.2019 V
EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien EVN 100,00 31.12.2019 V
EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2020 V
EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2020 V
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien BG FW Holding 100,00 31.12.2019 V
EVN Croatia Plin d.o.o, Zagreb, Kroatien Kroatien Holding 100,00 31.12.2019 V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2019 V
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN EV"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 E
EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2020 V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia/
EVN Supply
100,00 31.12.2019 V
EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES 100,00 31.12.2019 V
EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("EVN Kraftwerk"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien EVN Mazedonien 90,00 31.12.2019 V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2019 V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2019 V
EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN 100,00 31.12.2019 V
EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2019 V
EVN Trading d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2019 V
EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2019 V
EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2019 V
EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V

Konsolidierungsart

V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen

NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen

E: At Equity einbezogenes Unternehmen

NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2019/20
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG
("EVN-WE Wind KG"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 30.09.2020 E
Fernwärme St.Pölten GmbH, St.Pölten EVN 49,00 31.12.2019 E
Fernwärme Steyr GmbH, Steyr EVN Wärme 49,00 30.09.2020 E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien BG SE Holding 76,00 31.12.2019 V
kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2020 V
Netz Niederösterreich GmbH ("Netz NÖ"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH ("SEK"), Essen, Deutschland EVN Kraftwerk 49,00 31.12.2019 JO
Verbund Innkraftwerke GmbH ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland1) EVN Naturkraft 13,00 31.12.2019 E
Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 70,00 30.09.2020 V

1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity

in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.

1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund
von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2019/20
ARGE Digitaler Leitungskataster NÖ, Maria Enzersdorf EVN Geoinfo 30,00 377
(382)
–6
(107)
31.12.2019
(31.12.2018)
NE
Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt EVN Wärme 90,00 672
(474)
195
(3)
31.12.2019
(31.12.2018)
NV
EVN Asset Management EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 3
(3)
–1
(0)
31.12.2019
(31.12.2018)
NV
EVN Gorna Arda Development EOOD, Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 77
(78)
–2
(2)
31.12.2019
(31.12.2018)
NV
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und
Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien
EVN Naturkraft 50,00 46
(44)
1
(1)
30.09.2019
(30.09.2018)
NE
Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell EVN Wärme 48,86 25
(–76)
110
(–66)
31.12.2019
(31.12.2018)
NE
FWG-Fernwärmeversorgung Amstetten registrierte
Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation,
Amstetten
EVN Wärme 100,00 185
(184)
–1
(–4)
30.06.2020
(30.06.2019)
NV
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien EVN Naturkraft 33,33 44
(41)
3
(3)
31.12.2019
(31.12.2018)
NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG,
Wien
EVN Naturkraft 33,33 8.486
(7.937)
549
(391)
31.12.2019
(31.12.2018)
NE
EVN Beteiligung 60 GmbH
("EVN Bet. 60"), Maria Enzersdorf
Utilitas 100,00 1.831
(1.783)
–2
(–1)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV
EVN Grundstücksverwaltung
Bergern GmbH, Maria Enzersdorf
EVN Bet. 60 100,00 1.790
(1.788)
2
(2)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV
Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH
("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf
Netz NÖ 100,00 5.058
(1.997)
–1
(–1)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV
Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH,
Maria Enzersdorf
Betz Bet 31 100,00 5.088
(3.890)
37
(1.921)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV

2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥20,0 % per 30. September 2020

2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungs
art 2019/20
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien WTE Betrieb 100,00 30.09.2020 V
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik WTE Wassertechnik 35,00 31.12.2019 E
EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf EVN/ EVN Bet. 52 100,00 30.09.2020 V
EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH ("EVN MVA1"),
Essen, Deutschland
WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH ("EVN MVA3"),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt/Utilitas 100,00 30.09.2020 V
EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2020 V
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN Wasser GmbH ("evn wasser"), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2020 V
OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2019 V
OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2019 V
sludge2energy GmbH, Berching, Deutschland WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2019 E
Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V
Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2019 E
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland International 100,00 30.09.2020 V
WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland International 100,00 30.09.2020 V
WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro WTE Betrieb 100,00 31.12.2019 V
WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V
WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait International 100,00 30.09.2020 V
WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE Wassertechnik 100,00 31.12.2019 V
WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V
WTE Wassertechnik GmbH ("WTE Wassertechnik"), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00 30.09.2020 V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V
Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 48,50 31.12.2019 E
Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 33,00 31.12.2019 E
2.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2019/20
Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und
Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen
EVN Wärme
kraftwerke
26,00 70
(37)
33
(0)
31.12.2019
(31.12.2018)
NE
EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH ("EVN UFS"),
Maria Enzersdorf
EVN Umwelt 100,00 42
(43)
–1
(–6)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain WTE
Wassertechnik
50,00 20
(–)
0
(–)
30.09.2020
(–)
NE
SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien WTE
Wassertechnik
50,00 507
(566)
–29
(–12)
31.12.2019
(31.12.2018)
NE
Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft
Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland
WTE
Wassertechnik
49,00 556
(553)
3
(3)
31.12.2019
(31.12.2018)
NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach evn wasser 50,00 866
(866)
0
(0)
31.12.2019
(31.12.2018)
NE
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE
Wassertechnik
100,00 187
(153)
34
(12)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV
WTE Projektgesellschaft Kurjanovo mbH ("Kurjanovo"), Essen,
Deutschland
WTE
Wassertechnik
100,00 18
(18)
–1
(–1)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV
WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen,
Deutschland
EVN UFS/WTE
Wassertechnik
100,00 25
(25)
0
(0)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV

3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2020

3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Jahresabschluss
zum
Konsolidierungsart
2019/20
Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt EVN 73,63 30.09.2020 V
Energie Burgenland AG, Eisenstadt BUHO 49,00 30.09.2020 E
EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2020 V
EVN Finanzservice GmbH, Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V
EVN WEEV Beteiligungs GmbH in Liqu. ("EVN WEEV"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 31.08.2020 V
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien EVN 50,00 30.09.2020 E
R 138-Fonds, Wien EVN/Netz NÖ/
evn wasser
100,00 30.09.2020 V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf EVN 50,03 31.03.2020 V
RAG Austria AG ("RAG"), Wien RBG 100,00 31.12.2019 E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"),
Maria Enzersdorf
EVN 100,00 30.09.2020 V
3.2. In den Konzernabschluss der EVN
aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen
Gesellschaft, Sitz
Anteilseigner Beteiligung
%
Eigenkapital
in Tsd. EUR
Letztes
Jahresergebnis
in Tsd. EUR
Jahresabschluss
zum
Konsoli
dierungsart
2019/20
EVN Beteiligung 40 GmbH, Maria Enzersdorf EVN 100,00 16
(20)
–4
(–2)
30.09.2020
(30.09.2019)
NV

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

EVN AG, Maria Enzersdorf,

und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen

Siehe Anhang Punkt 21, 29, 30, 34, 35 und 36 und Konzernlagebericht Kapitel Geschäftsentwicklung

Das Risiko für den Abschluss

Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 4.922,4 Mio. EUR stellen 58,9 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.

An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist.

Die Werthaltigkeitsprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU). Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelt die Gesellschaft grundsätzlich zunächst den Nutzungswert und im Bedarfsfall den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Sowohl die Berechnung des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von Planungsannahmen und den Einschätzungen der zukünftigen Zahlungsmittelströme des Vorstands sowie von den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig und sind daher mit bedeutenden Schätzunsicherheiten behaftet, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen wie folgt beurteilt:

  • • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Werthaltigkeitsüberprüfung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
  • • Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Beurteilung, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen vorliegen, kritisch hinterfragt und mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung verglichen.
  • • Das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter haben wir unter Konsultation unserer Bewertungsspezialisten zu ausgewählten Fragestellungen überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt.
  • • Die der Bewertung zugrunde gelegten Plandaten haben wir in Stichproben auf die vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen übergeleitet.
  • • Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlungen verglichen und Abweichungen mit dem Management besprochen.
  • • Die betreffenden Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
  • • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
  • • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Jänner 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 17. Februar 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit mehr als 20 Jahren Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.

Wien, am 17. November 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer

EVN AG

Jahresabschluss 2019/20 nach UGB

Inhalt Inhaltsverzeichnis

Lagebericht 119 Jahresabschluss

Jahresabschluss 153 Bilanz zum 30. September 2020 38

Bilanz zum 30. September 2020 154 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019/20 156 Entwicklung des Anlagevermögens 158 Beteiligungen der EVN AG 159 Bestätigungsvermerk 160 Entwicklung des Anlagevermögens 42 Beteiligungen der EVN AG 43 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 44

Anhang 167 Bericht des Aufsichtsrats 72

Der vorliegende Jahresabschluss der EVN AG für das Geschäftsjahr 2019/20 wurde nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt.

Im Geschäftsbericht 2019/20 der EVN wurde ein Konzernabschluss nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Mit dieser Form der Berichterstattung legt die EVN ihren Aktionären und der Öffentlichkeit einen Konzernabschluss vor, der international anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung entspricht. Dieser Geschäftsbericht kann selbstverständlich jederzeit bei der EVN angefordert werden.

Lagebericht

Lagebericht EVN AG für das Geschäftsjahr 2019/20

Bericht des Vorstandes

Energiepolitisches Umfeld

Die energiepolitischen Rahmenbedingungen unserer Arbeit werden wesentlich von den Zielen der europäischen Energie- und Klimapolitik sowie von deren Umsetzung auf nationaler Ebene bestimmt. Dabei spielt die Interaktion der europäischen Institutionen – etwa der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) oder der Energy Community – eine zentrale Rolle.

Europäische Energie- und Klimapolitik

Die energiepolitischen Vorgaben und Zielsetzungen der Europäischen Union geben einen klaren Rahmen für Österreich und alle anderen Mitgliedstaaten vor, innerhalb dessen nationale Klimaziele definiert und geeignete gesetzliche Grundlagen zur Erreichung dieser Ziele geschaffen werden sollen. Folgende zentralen Ziele sind nach Vorgabe des Europäischen Rats bis 2030 zu erreichen:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990, wobei aktuell eine Erhöhung auf mindestens 55 % zur Diskussion steht
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergiemix auf mindestens 32 %
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 %
  • Stärkung der Marktintegration durch grenzüberschreitenden Stromhandel, dem mindestens 70 % der Übertragungskapazitäten für Export, Import und Transit zur Verfügung stehen sollen

Unter dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" schnürte die Europäischen Union ein Maßnahmenpaket (Clean Energy Package), das die Erreichung dieser übergeordneten Ziele gewährleisten soll. Für die Energiewirtschaft sind dabei insbesondere folgende Bereiche relevant: "Gestaltung des Strommarkts", "Versorgungssicherheit für Strom", "Steuerung der zukünftigen Energieunion", "Energieeffizienz" sowie "erneuerbare Energie".

Aufgrund der Covid-19-Krise legte die EU-Kommission unter dem Titel "Next Generation EU" ein Wiederaufbaupaket vor, das eine Vielzahl an Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie enthält und entsprechende Finanzhilfen zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorsieht

Österreichische Klima- und Energiestrategie

In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Wind, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.

Am 16. September 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Begutachtungsentwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets. Es umfasst neue Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für die Umsetzung des Clean Energy Package. Vorbehaltlich des Beschlusses des Gesetzes durch den österreichischen National- und Bundesrat sowie der Genehmigung der im Gesetz vorgesehenen staatlichen Förderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energie durch die Europäische Kommission soll das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz Anfang 2021 in Kraft treten.

Die für die Aktivitäten der EVN wesentlichsten Neuerungen im Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes sind:

Neues Förderregime für Ökostrom

  • Förderung durch eine Marktprämie, die für eine Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme als Zuschuss auf einen technologiespezifischen Referenzstrompreis gewährt wird.
  • Die Vermarktung des erzeugten Ökostroms ist durch den Anlagenbetreiber selbst vorzunehmen (Direktvermarktung).
  • Der Zuschuss für Kleinwasserkraft soll per Verordnung festgelegt werden.

  • Auch für Windkraftanlagen soll der Zuschuss bis 2023 jährlich per Verordnung festgelegt werden. Für die Zeit ab 2024 soll evaluiert werden, ob der Zuschuss nach dem Billigstbieterprinzip im Rahmen von Ausschreibungen für neue Windparkprojekte ermittelt wird.

  • Für Photovoltaik-Anlagen (mit einer Leistung von mehr als 20 kWp) sowie Biomasseanlagen soll der Zuschuss nach dem Billigstbieterprinzip im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden.
  • Alternativ sollen neue Photovoltaik-Kleinanlagen (mit einer Leistung von bis zu 500 kWp) mittels Investitionszuschuss gefördert werden.

Ermöglichung von Energiegemeinschaften (Erneuerbare- und Bürgerenergiegemeinschaften)

  • Schaffung verschiedener Modelle, die es Haushalten, Vereinen, Klein- und Mittelbetrieben sowie Gemeinden ermöglichen sollen, Strom eigenständig energie- und kostensparend über eigene Ökostromanlagen zu produzieren, zu nutzen und auch zu vermarkten
  • Energiegemeinschaften können Abgaben sparen sowie Energieüberschusserzeugung speichern oder vermarkten. Auf der anderen Seite benötigen sie Lösungen zur Deckung von Spitzenlast.
  • Mitglieder der Erneuerbare-Energiegemeinschaften sollen Netzgebühren sparen.

Netzreserve

• Rahmenwerk zur Weiterführung einer Leistungsreserve für das Engpassmanagement

Wirtschaftliches Umfeld

Die Covid-19-Pandemie und insbesondere die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Weltwirtschaft vor allem in der ersten Jahreshälfte 2020 schwer belastet. Im Mai erfolgte in vielen Staaten eine schrittweise Lockerung der Einschränkungen, die zu einer Erholung der Weltwirtschaft führte. Unterstützend wirkten dabei die umfangreichen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen, die zur Begrenzung der ökonomischen Folgen der Pandemie ergriffen wurden. Es besteht allerdings weiterhin eine Unsicherheit, die vom weiteren Verlauf der Pandemie ausgeht. Die gestiegene Arbeitslosigkeit und die bestehenden und zuletzt verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus könnten die Wirtschaftserholung verzögern. In diesem Umfeld erwarten die Volkswirte nach einem Wachstum von 1,3 % in der Europäischen Union im Jahr 2019 für 2020 einen Konjunkturrückgang um 7,4 % bis 8,3 %, für 2021 allerdings wieder einen Anstieg zwischen 4,2 % und 5,6 %.

Die strengen Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 in Österreich zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie getroffen worden waren, bewirkten einen massiven Wertschöpfungsverlust. Die Lockerung im Sommer führte zu einem kräftigen Rebound; der Konsumrückstau löste sich weitgehend auf, und der massive Einbruch aus dem Frühjahr 2020 konnte teilweise wieder wettgemacht werden. Nach rund 1,4 % Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 wird für 2020 in Summe dennoch mit einem Rückgang der Wirtschaft um 6,7 % bis 7,1 % gerechnet, für 2021 bewegen sich die Wachstumserwartungen für Österreich zwischen 4,1 % und 4,7 %.

In Bulgarien setzte die Wirtschaft ihren Wachstumskurs 2019 mit einem Plus von rund 3,4 % fort. Die bedeutendsten Treiber waren der private Konsum sowie die öffentlichen Investitionen. Da gerade diese beiden Bereiche sowie die Exportwirtschaft von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, wird aufgrund der unsicheren Lage für 2020 aktuell ein Rückgang des BIP um 4,5 % bis 6,2 % erwartet. 2021 dürfte laut Prognosen wieder eine Erholung des Wirtschaftswachstums auf einem Wert zwischen 2,6 % und 4,3 % einsetzen.

Die kroatische Wirtschaft befand sich bis 2019 ebenfalls auf Wachstumskurs, allerdings mit gedrosseltem Tempo. Zentrale Wachstumsfaktoren waren der private Konsum, der von steigenden Haushaltseinkommen und sinkender Arbeitslosigkeit profitierte, sowie die starke Tourismusbranche, die in Kroatien rund ein Fünftel der Wirtschaftsleistung ausmacht. Insgesamt betrug das BIP-Wachstum des Landes 2019 2,9 %. Ende März 2020 wurde Kroatien von einem Erdbeben getroffen, dessen Auswirkungen sich gemeinsam mit der Corona-Pandemie naturgemäß auch in den Wachstumsprognosen niederschlugen. Unter diesen Rahmenbedingungen wird für 2020 mit einem Rückgang der Wirtschaft zwischen 8,0 % und 9,6 % und für das Folgejahr 2021 mit einem Anstieg von 5,0 % bis 6,0 % gerechnet.

Die Republik Nordmazedonien, die im März 2020 die NATO-Mitgliedschaft erlangte, steht mittlerweile auch in Beitrittsverhandlungen mit der EU. Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie befand sich das Land auf einem starken Wachstumskurs und erzielte 2019 ein BIP-Wachstum von 3,6 %. Positive Impulse setzten hier vor allem die florierenden Exporte sowie der private Konsum, der von Maßnahmen wie der Erhöhung des Mindestlohns und wachsender Beschäftigung profitierte. Darüber hinaus schaffen laufende strukturelle Reformen sowie der stabile Bankensektor langfristig Investitionsanreize. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden jedoch auch die Prognosen für Nordmazedonien nach unten korrigiert: Aktuell geht man für 2020 von einem Wirtschaftsrückgang zwischen 2,1 % und 5,4 % aus, für 2021 wird wieder mit einem Wachstum zwischen 3,8 % und 5,5 % gerechnet.

Energiewirtschaftliches Umfeld EVN AG, Maria Enzersdorf

Energiewirtschaftliches Umfeld –
Energiewirtschaftliches Umfeld
Kennzahlen 2019/20 2018/19
Heizungsbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 95,5 97,0
Bulgarien 83,9 93,9
Nordmazedonien 88,7 96,9
Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) %
Österreich 58,9 104,0
Bulgarien 105,4 105,0
Nordmazedonien 99,4 129,1
Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 41,6 58,6
Erdgas – NCG2) EUR/MWh 9,1 17,1
Steinkohle – API#23) EUR/t 44,6 62,6
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 24,0 23,3
Strom – EEX Forwardmarkt 4)
Grundlaststrom EUR/MWh 45,8 45,7
Spitzenlaststrom EUR/MWh 54,8 55,6
Strom – EPEX Spotmarkt5)
Grundlaststrom EUR/MWh 32,5 45,5
Spitzenlaststrom EUR/MWh 38,7 52,4

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.

2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)

3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)

4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)

Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den 5) EPEX Spot – European Power Exchange

bestimmt. Im Geschäftsjahr 2019/20 lagen die Temperaturen in allen drei Kernmärkten der EVN über dem langjährigen Durchschnitt. In Österreich ging die Heizgradsumme, die den temperaturbedingten Energiebedarf definiert, im Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.

aufgrund des milden Winters zu einem deutlicheren Rückgang. Die Heizgradsumme reduzierte sich in Bulgarien um 9,9 bzw. in Nordmazedonien um 8,2 Prozentpunkte. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, ging 2019/20 in Österreich um 45,2 Prozentpunkte und in Nordmazedonien um 29,7 Prozentpunkte markant zurück. Diese Entwicklung war dem kühleren Wetter Im Geschäftsjahr 2019/20 lagen die Temperaturen in allen drei Kernmärkten der EVN über dem langjährigen Durchschnitt. In Österreich ging die Heizgradsumme, die den temperaturbedingten Energiebedarf definiert, im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,5 Prozentpunkte zurück. Sowohl in Bulgarien als auch in Nordmazedonien kam es aufgrund des milden Winters zu einem deutlicheren Rückgang. Die Heizgradsumme reduzierte sich in Bulgarien um 9,9 bzw. in Nordmazedonien um 8,2 Prozentpunkte.

Niveau des Vorjahres. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas halbierte sich in der Berichtsperiode nahezu auf 9,1 Euro pro MWh. Zurückzuführen ist dies zum einen auf relativ gut gefüllte Gasspeicher – wegen der milden Witterung im Winter sowie Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, ging 2019/20 in Österreich um 45,2 Prozentpunkte und in Nordmazedonien um 29,7 Prozentpunkte markant zurück. Diese Entwicklung war dem kühleren Wetter während der Sommermonate geschuldet. In Bulgarien lag die Kühlgradsumme hingegen fast unverändert auf dem Niveau des Vorjahres.

März zu einem erhöhten Preisdruck. Durch die geringere Nachfrage kam es außerdem zu einem Rückgang der Preise für Steinkohle, die mit durchschnittlich 44,6 Euro pro Tonne um 28,7 % unter dem Niveau des Vorjahres lagen. Volatil entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 der Preis für CO2-Emissionszertifikate – mit 24,0 Euro pro Tonne lag er durchschnittlich leicht über dem Vorjahreswert. Die Marktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom folgten der Entwicklung der Primärenergiepreise. Rückläufige Preise für Kohle und Erdgas, der infolge der Covid-19-Pandemie zwischenzeitlich eingetretene Einbruch der CO2-Preise und Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas halbierte sich in der Berichtsperiode nahezu auf 9,1 Euro pro MWh. Zurückzuführen ist dies zum einen auf relativ gut gefüllte Gasspeicher – wegen der milden Witterung im Winter sowie eines höheren LNG-Aufkommens in Europa. Zum anderen führten Covid-19-bedingte Nachfragerückgänge ab Mitte März zu einem erhöhten Preisdruck. Durch die geringere Nachfrage kam es außerdem zu einem Rückgang der Preise für Steinkohle, die mit durchschnittlich 44,6 Euro pro Tonne um 28,7 % unter dem Niveau des Vorjahres lagen. Volatil entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 der Preis für CO2-Emissionszertifikate – mit 24,0 Euro pro Tonne lag er durchschnittlich leicht über dem Vorjahreswert.

durchschnittlich 32,5 Euro pro MWh bzw. 38,7 Euro pro MWh um 28,5 % bzw. 26,2 % unter den Vorjahreswerten lagen. Am Terminmarkt ist eine Rückkehr der Strompreise auf Vor-Corona-Niveaus zu erkennen. Die Preise für Grundlaststrom notierten im Durchschnitt bei 45,8 Euro pro MWh und damit ähnlich wie im Vorjahr (2018/19: 45,7 Euro pro MWh). Leicht unter dem Vorjahr zeigten sich die durchschnittlichen Terminmarktpreise für Spitzenlaststrom – sie lagen bei 54,8 Euro pro MWh (minus 1,4 % gegenüber dem Vorjahreswert). Die Marktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom folgten der Entwicklung der Primärenergiepreise. Rückläufige Preise für Kohle und Erdgas, der infolge der Covid-19-Pandemie zwischenzeitlich eingetretene Einbruch der CO2-Preise und die geringere Stromnachfrage führten dazu, dass die Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom mit durchschnittlich 32,5 Euro pro MWh bzw. 38,7 Euro pro MWh um 28,5 % bzw. 26,2 % unter den Vorjahreswerten lagen. Am Terminmarkt ist eine Rückkehr der Strompreise auf Vor-Corona-Niveaus zu erkennen. Die Preise für Grundlaststrom notierten im Durchschnitt bei 45,8 Euro pro MWh und damit ähnlich wie im Vorjahr (2018/19: 45,7 Euro pro MWh). Leicht unter dem Vorjahr zeigten sich die durchschnittlichen Terminmarktpreise für Spitzenlaststrom – sie lagen bei 54,8 Euro pro MWh (minus 1,4 % gegenüber dem Vorjahreswert).

Wirtschaftliche Entwicklung

Kennzahlen zur Ertragslage

2019/20 2018/19 Veränderung
Mio EUR Mio EUR Mio EUR %
Umsatzerlöse 400,2 560,1 -160,0 -28,6%

Die Umsatzerlöse sanken auf 400,2 Mio EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe von 179,9 Mio EUR (VJ: 308,2 Mio EUR), Gaserlösen in Höhe von 40,4 Mio EUR (VJ: 69,0 Mio EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 179,9 Mio EUR (VJ: 182,9 Mio EUR) zusammen.

Die Stromerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 128,4 Mio EUR und die Gaserlöse um 28,6 Mio EUR gesunken. Die sonstigen Umsatzerlöse haben sich um 3,0 Mio EUR verringert. Der Rückgang der Stromerlöse ist überwiegend auf rückläufige Stromerzeugungsmengen und dementsprechend eine geringere Vermarktung dieser zurückzuführen. Der Rückgang der Gaserlöse betrifft hauptsächlich verringerte Gashandelsaktivitäten aufgrund rückläufiger Gaspreise.

Berechnung 2019/20 2018/19 Veränderung
Mio EUR Mio EUR Mio EUR %
Ergebnis vor Zinsen
und Steuern
Ergebnis vor Steuern 263,0 193,9 69,1 35,6%
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß §
231 (2) Z 15 UGB

Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 214,3 Mio EUR (Vorjahr: 386,8 Mio EUR). Der Rückgang korrespondiert mit dem Rückgang der Strom- und Gaserlöse, und ist überwiegend auf eine Reduktion der Kohlebezugsaufwendungen und geringere Aufwendungen für den Stromund Gasbezug zurückzuführen.

An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen sind 81,4 Mio EUR (Vorjahr: 83,6 Mio EUR) angefallen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 2,2 Mio EUR.

Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2019/20 75,3 Mio EUR (Vorjahr: 102,5 Mio EUR) und ist stark von den Rückstellungsbewegungen beeinflusst. Bei der EVN AG waren durchschnittlich 616 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 632 Angestellte) beschäftigt. Bei der EVN AG sind derzeit keine Lehrlinge in Ausbildung (Vorjahr: 0 Lehrlinge). Daraus resultiert ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von 0,1 Mio EUR (Vorjahr: 0,2 Mio EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter beträgt 0,6 Mio EUR (Vorjahr: 0,9 Mio EUR).

Die Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 7,1 Mio EUR und sind damit um 1,0 Mio EUR höher als im Vorjahr. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr erfolgte Zuschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 29,0 Mio EUR (Vorjahr 33,2 Mio EUR). Der Rückgang resultiert vor allem aus gesunkenen Konzernverrechnungen und Reisekosten.

Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnet die EVN AG ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von -6,4 Mio EUR (Vorjahr -28,4 Mio EUR).

Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge, Zuschreibungen zu Finanzanlagen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das Beteiligungsergebnis ist gegenüber dem Vorjahr von 182,0 Mio EUR auf 255,0 Mio EUR gestiegen. Die Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen sind um 21,3 Mio EUR gesunken, was in erster Linie auf im Vorjahr vorgenommenen Zuschreibungen zu Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 21,0 Mio EUR zurückzuführen ist.

Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 235,6 Mio EUR erzielt werden, welches um 48,1 Mio EUR oder 25,7 % über dem Vorjahr liegt.

Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 229,2 Mio EUR. Dies bedeutet einen Anstieg von 70,2 Mio EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern hat sich um 69,1 Mio EUR auf 263,0 Mio EUR erhöht.

Berechnung 2019/20 2018/19
% %
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern 10,8% 7,8%
durchschnittliches Eigenkapital

Die Eigenkapitalrentabilität beträgt im Geschäftsjahr 2019/20 10,8%. Im Geschäftsjahr 2018/19 betrug diese 7,8%.

Berechnung 2019/20 2018/19
% %
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern 6,1% 4,5%
durchschnittliches Gesamtkapital

Im Geschäftsjahr 2019/20 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 6,1% erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2018/19 betrug diese 4,5%.

Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

Berechnung 30.09.2020 30.09.2019 Veränderung
Mio € Mio € Mio € %
Nettoverschuldung Verzinsliches Fremdkapital -1.147,5 255,5 -1.403,0 -549,0%
- Flüssige Mittel

Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei folgendermaßen:

Berechnung 30.09.2020 30.09.2019 Veränderung
Mio € Mio € Mio € %
Verzinsliches
Fremdkapital
Anleihen 1.532,3 1.350,8 181,5 13,4%
+Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
+Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundene
Unternehmen und beteiligten Unternehmen
+Rückstellungen für Abfertigungen
+Rückstellungen für Pensionen
+Rückstellungen für Jubiläumsgelder
30.09.2020 30.09.2019 Veränderung
Mio € Mio € Mio € %
Flüssige Mittel Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
Forderungen aus Cash Pooling, Kassenbestand,
Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten,
Wertpapiere des UV sowie aus sonstigem
Finanzvermögen
2.679,7 1.095,3 1.584,5 144,7%
Berechnung 30.09.2020 30.09.2019 Veränderung
Mio € Mio € Mio € %
Umlaufvermögen -164,69 -269,1 104,4 -38,8%
- langfristiges Umlaufvermögen
=Kurzfristiges Umlaufvermögen
- kurzfristiges Fremdkapital
=Nettoumlaufvermögen

Bei gleichzeitigem Anstieg des Umlaufvermögens und des kurzfristigen Fremdkapitals ist das negative Nettoumlaufvermögen gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 38,8 % auf -164,69 Mio EUR gesunken.

Berechnung 30.09.2020 30.09.2019
% %
Eigenkapitalquote Eigenkapital 49,5% 49,7%
Gesamtkapital

Die Bilanzsumme beträgt im Geschäftsjahr 2019/20 4.438,7 Mio EUR (VJ: 4.154,3 Mio EUR) und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 284,3 Mio EUR bzw. 6,8 % erhöht. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 2.197,1 Mio EUR (VJ: 2.065,1 EUR).

Diese beiden gegenläufigen Effekte führen insgesamt zu einem Rückgang der Eigenkapitalquote um 0,2%-Punkte.

Berechnung 30.09.2020 30.09.2019
% %
Nettoverschuldungsgrad Nettoverschuldung -52,3% 12,4%
Eigenkapital

Geldflussrechnung

Berechnung 2019/20 2018/19 Veränderung
Mio € Mio € Mio € %
Geldflussrechnung Geldfluss aus dem Ergebnis 224,8 127,2 97,7 76,8%
Netto-Geldfluss aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
146,2 324,8 -178,6 -55,0%
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -124,9 51,2 -176,1 n.a.%
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 109,4 -401,5 510,9 n.a.%
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelbestandes
130,7 -25,5 156,2 n.a.%

Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 220,9 Mio EUR konnte ein Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 224,8 Mio EUR erwirtschaftet werden.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf -124,9 Mio EUR, wobei die Saldendrehung vor allem auf die im Vergleich zum Vorjahr höheren Investitionen in Finanzanlagen und geringeren Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen zurückzuführen ist.

Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2019/20 durchgeführten Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2018/19 in Höhe von 89,0 Mio EUR und einem Anstieg der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten weist die EVN AG einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 109,4 Mio EUR aus.

Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes (bestehend aus Konzern Cashpooling, Tag- und Festgeldern bei Kreditinstituten und Wertpapieren des Umlaufvermögens) von 130,7 Mio EUR.

Zweigniederlassungen

EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insgesamt wurden in der Berichtsperiode 1,5 Mio. Euro (davon 14,3 % über Förderungen; Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet.

Wesentliche Projekte im Berichtszeitraum betrafen insbesondere das Green Energy Lab. Die EVN engagiert sich als Gründungsmitglied aktiv bei diesem österreichweiten Innovationsprojekt für grüne Energie, an dem mehr als 200 teilnehmende Partner aus Forschung, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife entwickeln. Bei zwei Projekten des Green Energy Lab ist die EVN federführend:

  • R2EC (Regional Renewable Energy Cells bzw. Regional erneuerbare Energiezellen): Das Projekt zielt direkt auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in lokalen Energiegemeinschaften ab. Diese Gemeinschaften sollen die direkte Nutzung regional erzeugter Energie ermöglichen und dadurch den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energie fördern. Folgerichtig findet sich dieses Konzept auch im Gesetzentwurf der österreichischen Bundesregierung für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das 2021 in Kraft treten soll. Konkrete Aufgabe der EVN ist etwa die Gestaltung, Erprobung und messtechnische Erfassung einer erneuerbaren Energiezelle in der Region Tulln gemeinsam mit ausgewählten Endkunden sowie Prosumern, die ihre eigenen dezentralen Erzeugungsanlagen nutzen.
  • Open Data Platform (Offene Datenplattform für Forschung am Energiesektor): Diese ist eine zentrale Schnittstelle im Green Energy Lab – in ihr fließen alle im Green Energy Lab generierten Ergebnisse zusammen. Ziel des Projekts ist es, Erkenntnisse über Zusammenhänge in den Energiesystemen zu vertiefen. Davon können in Zukunft vor allem Nutzer aus den Bereichen Haushalte sowie Klein- und Mittelbetriebe profitieren. Endnutzer-Daten geben Aufschluss über Geräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Wärmepumpenheizung, Warmwasserboiler oder E-Ladestation) und bringen dadurch ein besseres Verständnis für die Energiekosten. Zudem fließen auch Effizienzdaten aus Photovoltaik-Anlagen mit ein. Als einziger Industriepartner in diesem Projekt fungiert die EVN als zentrale Schnittstelle zu den Teilnehmern. Jeder von ihnen erhält einen von der EVN entwickelten joulie Optimierungsassistenten, der die Energieflüsse aus der lokal erzeugten Energie im Haushalt für die Anwender visualisiert, die Eigenverbrauchsquote erhöht und den Teilnehmern zudem den Zugang zum Handeln am Energiemarkt ermöglicht.

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:

  • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
  • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
  • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).

Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungs- sowie sonstige Risiken. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.

Aufgrund des hohen Stellenwerts von Nachhaltigkeit in der EVN fließen Nachhaltigkeitsrisiken als Querschnittsmaterie in alle Risikokategorien mit ein und werden integriert berichtet. Im Geschäftsjahr 2019/20 lag bei der Analyse der Risiken zudem ein besonderer Schwerpunkt auf dem Bestreben, Klimarisiken nicht nur als Querschnittsmaterie zu erheben, sondern nach Transitionsrisiken und physischen Risiken zu kategorisieren und den einzelnen Risikokategorien der EVN zuzuordnen.

Analyse möglicher Risiken für die EVN durch die Covid-19-Pandemie

Mit Verhängung der ersten behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung von Covid-19 in Österreich Ende Februar bzw. Anfang März 2020 führte das zentrale Risikomanagement der EVN eine konzernweite Analyse möglicher Risiken sowie Auswirkungen der Coronakrise durch. Dabei wurde ermittelt, dass sich die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen einer Pandemie den bereits bestehenden Risikokategorien zuordnen lassen. Somit erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit der Coronakrise identifizierten Risiken entlang der in der folgenden Tabelle aufgelisteten Risikokategorien.

Als wesentliche Unsicherheiten wurden dabei die künftige Entwicklung der Primärenergiepreise und der Kapitalkosten sowie des Wirtschaftswachstums und der damit verbundene Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den für die EVN relevanten Märkten identifiziert. Bei den Primärenergiepreisen sowie den infolge Covid-19 gestiegenen Länderrisikoprämien, die während des Jahres zu einem höheren Diskontierungssatz geführt hatten, zeigte sich im Lauf des zweiten Halbjahres 2019/20 eine Normalisierung. Auf Basis regional differenzierter Analysen wurden höhere Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.

Erweiterung der Risikoinventur gemäß NaDiVeG

Bereits vor Inkrafttreten des NaDiVeG wurden in den einzelnen Risikokategorien stets auch potenzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten erfasst und analysiert (z. B. Risiken für die Versorgungssicherheit, Mitarbeiter- oder Umweltrisiken). Ab dem Geschäftsjahr 2017/18 wurde die Risikoinventur im Sinn des NaDiVeG dahingehend vertieft, dass potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen aus der Geschäftstätigkeit der EVN und ihren Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet wurden. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt. Zu den wesentlichen Auswirkungen im Sinn des NaDiVeG siehe Abschnitt Nichtfinanzielle Information.

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.

Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen

Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.

Information, Kommunikation und Überwachung

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanzund Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.

Einsatz von Finanzinstrumenten

Die EVN setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ein. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen ein Kontrollumfeld geschaffen, welches im Rahmen des Risikomanagements Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung der Anwendung von Derivaten umfasst. Weitere Informationen finden sich im Anhang der EVN AG im Kapitel 3.2.8. Finanzinstrumente.

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Deckungsbeitragsrisiko Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen Auf das Marktumfeld abgestimmte
(Preis- und Mengeneffekte) der geplanten Deckungsbeiträge Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien;
Markt- und Wettbewerbsrisiken • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs Diversifizierung
Deckungsbeitragsrisiko
(Preis- und Mengeneffekte)
Lieferantenrisiko
und Absatzpreise (insb. für Energieträger)
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen
• Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch
der geplanten Deckungsbeiträge
Witterung bzw. Klimawandel, Politik,
• Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs
Reputation oder Wettbewerb)
und Absatzpreise (insb. für Energieträger)
• Rückgang der Eigenerzeugung
• Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst
• Rückgang des Projektvolumens im
durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik,
Umweltbereich (insb. infolge Marktsättigung,
Reputation oder Wettbewerb)
eingeschränkter Ressourcen für
• Rückgang der Eigenerzeugung
Infrastrukturprojekte oder
• Rückgang des Projektvolumens im Umwelt
Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei
bereich (insb. infolge Marktsättigung,
Ausschreibungen)
eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur
Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
projekte oder Nichtberücksichtigung bzw.
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung
Unterliegen bei Ausschreibungen)
vertraglich zugesagter Leistungen
Potenzielles Klimarisiko
der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder;
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs
auf Kundenbedürfnisse abgestimmte
strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung
Produktpalette; längerfristiger Verkauf von
der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder;
Kraftwerkskapazitäten
auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produkt
palette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerks
kapazitäten
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise
Lieferantenrisiko
Finanzrisiken1)
Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten;
mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung
vertraglich zugesagter Leistungen
Partnerschaften; möglichst weitgehende
vertragliche Absicherung; externe Expertise

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Fremdwährungsrisiken
Risikokategorie
Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste)
Beschreibung
und Translationsrisiken bei der
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Maßnahme
Finanzrisiken Fremdwährungsumrechnung im
Konzernabschluss; nicht währungskonforme
Fremdwährungsrisiken
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Finanzierung von Konzerngesellschaften
Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste)
und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche
konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften
Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Liquiditäts-, Cash-Flow- und
Finanzierungsrisiko
Preis-/Kursänderungsrisiken
erwarteten Konditionen beschaffen zu können
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener
Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/
Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten
Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
Konditionen beschaffen zu können; potenzielles
(z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Klimarisiko
Beteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte
Finanzplanung; Absicherung des benötigten
Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Monitoring des Verlustpotenzials mittels
täglicher Value-at-Risk-Ermittlung;
Anlagerichtlinien
Preis-/Kursänderungsrisiken
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Holding AG)
Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen
(z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem
Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland
Geschäftspartner oder Kunden zugesagten
Holding AG); potenzielles Klimarisiko
Leistung
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher
Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring
des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
Counterparty-/Kreditrisiken
(Ausfallrisiken)
Beteiligungsrisiken
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem
Geschäftspartner oder Kunden zugesagten
Leistung
Nichterreichen der Gewinnziele einer
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft
Versicherungen; gezielte Diversifizierung der
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring
Geschäftspartner
und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring
des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente;
Versicherungen; gezielte Diversifizierung der
Vertretung in Gremien der
Geschäftspartner
jeweiligen Beteiligungsgesellschaft
Beteiligungsrisiken
Rating-Veränderung
Nichterreichen der Gewinnziele einer
Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere
kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft;
Refinanzierungskosten
potenzielles Klimarisiko
Vertretung in Gremien der jeweiligen
Sicherstellung der Einhaltung relevanter
Beteiligungsgesellschaft
Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Rating-Veränderung
Veränderungen der Marktzinsen; steigender
Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere
Zinsaufwand; negative Auswirkungen eines
Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko
niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von
Einsatz von Absicherungsinstrumenten;
Sicherstellung der Einhaltung relevanter
Zinsbindung in Finanzierungsverträgen
Finanzkennzahlen
Zinsänderungsrisiken
Wertminderungs-/Impairment-Risiken
Vermögenswerten und Rückstellungen sowie auf
Veränderungen der Marktzinsen; steigender
künftige Tarife
Zinsaufwand; negative Auswirkungen eines
niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von
Wertberichtigung von Forderungen;
Vermögenswerten und Rückstellungen sowie
Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen,
auf künftige Tarife
Erzeugungsanlagen und sonstigen
Einsatz von Absicherungsinstrumenten;
Zinsbindung in Finanzierungsverträgen
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Wertminderungs-/
Impairment-Risiken
Haftungsrisiko
Vermögenswerten
Wertberichtigung von Forderungen; Wert
(Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von
minderung von Firmenwerten, Beteiligungen,
Strom- und Primärenergiepreisen und
Erzeugungsanlagen und sonstigen Vermögens
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen
werten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maß
abhängig)
geblich von Strom- und Primärenergiepreisen
und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingun
gen abhängig); potenzielles Klimarisiko
Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
Haftungsrisiko
Strategie- und Planungsrisiken
von Eventualverbindlichkeiten
Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von
Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko
beschränken; laufendes Monitoring
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß
beschränken; laufendes Monitoring
Technologierisiko
Strategie- und Planungsrisiken
Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
Aktive Teilnahme an externen
Forschungsprojekten; eigene
Technologierisiko
Planungsrisiko
bzw. auf Veränderungen von
Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue
Kundenbedürfnissen; Investitionen in die
Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit)
"falschen" Technologien
bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnis
sen; Investitionen in die "falschen" Technologien;
potenzielles Klimarisiko
Modellrisiko; Treffen von falschen bzw.
Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte;
Aktive Teilnahme an externen Forschungs
ständige Anpassung an den Stand der Technik
projekten; eigene Demonstrationsanlagen und
Pilotprojekte; ständige Anpassung an den
Stand der Technik
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut
ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der
Planungsrisiko
Organisatorische Risiken
unvollständigen Annahmen; Opportunitätsverluste
Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvoll
ständigen Annahmen; Opportunitätsverluste
Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und
Parameter und regelmäßige Updates; Vier
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene,
Augen-Prinzip
gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der
Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen
Prinzip
Prozessmanagement; Dokumentation; internes
Organisatorische Risiken Schnittstellen; Doppelgleisigkeiten
Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und
Schnittstellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles
Klimarisiko
Kontrollsystem (IKS)
Prozessmanagement; Dokumentation;
internes Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken

Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

(Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle
Risikokategorie
und Leben bzw. Infrastruktur durch
Explosionen/Unfälle
Beschreibung
der unterschiedlichen Netze; Ausbau und
Maßnahme
Instandhaltung der Netzkapazitäten
Betriebsrisiken Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Infrastrukturrisiken
Systemausfälle; Datenverlust bzw.
Falsche Auslegung und Nutzung der technischen
unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe
Anlagen; potenzielles Klimarisiko
Back-up-Systeme; technische Wartung; externe
Beheben von technischen Schwachstellen;
Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen;
regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der
Krisenübungen
vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und
Fremdanlagen), Unfälle
Mitarbeiterrisiken
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von
Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern;
Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch
Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über
Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko
oder Unterkapazitäten;
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen
der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
haltung der Netzkapazitäten
Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
IT-/Sicherheitsrisiken
(inkl. Cybersecurity)
Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren;
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter
Betrug; bewusste bzw. unbewusste
Datentransfer; Hackerangriffe
Fehldarstellung von Transaktionen bzw.
Jahresabschlussposten
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung;
Informationsaustausch und zum Networking;
Back-up-Systeme; technische Wartung; externe
internes Kontrollsystem (IKS)
Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisen
übungen
Mitarbeiterrisiken
Umfeldrisiken
Gesetzgebungs-, regulatorische und
politische Risiken
Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall
durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter
kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle
Veränderung der politischen und rechtlichen
Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste
Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen
Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres
Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde
abschlussposten
rechtliche Rahmenbedingungen, Änderung des
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und
Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle;
Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Informationsaustausch und zum Networking;
Verbänden und Behörden auf regionaler,
internes Kontrollsystem (IKS)
nationaler und internationaler Ebene;
angemessene Dokumentation und
Umfeldrisiken Förderregimes, Marktliberalisierung in
Südosteuropa); politische und wirtschaftliche
Leistungsverrechnung
Gesetzgebungs-, regulatorische
und politische Risiken
Rechts- und Prozessrisiko
Instabilität; Netzbetrieb: Nichtanerkennung der
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah
Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif durch
menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds
den Regulator
(z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rah
menbedingungen, Änderung des Förderregimes,
Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und
diversen Verfahren; regulatorische bzw.
wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtaner
aufsichtsrechtliche Prüfungen
kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz
tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen,
Verbänden und Behörden auf regionaler,
nationaler und internationaler Ebene; angemes
sene Dokumentation und Leistungsverrechnung
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
EU-weiten Interessenvertretungen;
Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaftliches
Rechts- und Prozessrisiko
Umfeld
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-
Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus
/Finanzkrise; stagnierende oder rückläufige
diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts
Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit
rechtliche Prüfungen
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und
zyklischen Optimierungspotenzialen
EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsbera
tung
Vertragsrisiken
Soziales und gesamtwirtschaft
liches Umfeld
Nichterkennen von Problemen im juristischen,
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft;
Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen
steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zykli
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank
schen Optimierungspotenzialen
und laufendes Monitoring
Vertragsrisiken
Sonstige Risiken
Nichterkennen von Problemen im juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Sinn;
Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von
Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und
laufendes Monitoring
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Sonstige Risiken
Non-Compliance,
Weitergabe vertraulicher interner Informationen
an Dritte und unerlaubte
Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance
Datenschutzrechtliche Vorfälle
Unerlaubte Vorteilsgewährung,
Non-Compliance, datenschutz
rechtliche Vorfälle
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an
Schutzes personenbezogener Daten
Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption;
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau
Organisation
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien
und Standards; Verhaltenskodex; Compliance
Organisation
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Projektrisiko
Projektrisiko
neuer Kapazitäten
Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer
Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko
Parameter
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen
Parameter
Co-Investment-Risiko
Co-Investment-Risiko
Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung
Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung
von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunterneh
von Großprojekten gemeinsam mit
men; potenzielles Klimarisiko
Partnerunternehmen
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt
Vertragliche Absicherung; effizientes
management
Projektmanagement
Sabotage
Sabotage
Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und
Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen,
Müllverbrennungsanlagen
Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige
Messung der Wasserqualität und der
Messung der Wasserqualität und der Emissions
Emissionswerte
werte
Imagerisiko
Imagerisiko
Reputationsschaden
Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko
Transparente und proaktive Kommunikation;
Transparente und proaktive Kommunikation;
nachhaltige Unternehmenssteuerung
nachhaltige Unternehmenssteuerung

EVN Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB)

    1. Per 30. September 2020 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
    1. Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 1,0 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,6 %.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
    1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens zehn und höchstens fünfzehn Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
    1. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2019/20 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
    1. Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.

Nichtfinanzielle Erklärung (Angaben nach § 243b UGB)

Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter www.evn.at/corporate-governance-bericht.

Zur konzernweiten Darstellung der nichtfinanziellen Informationen wurde die Option gewählt, einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption des EVN Konzerns finden sich im Berichtsteil "Nichtfinanzieller Bericht" des EVN Ganzheitsberichts 2019/20 und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.

Geschäftsmodell

Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 16 Ländern aktiv.

Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe

Energiegeschäft Umweltgeschäft Beteiligungen

  • Unser integriertes Geschäftsmodell deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab:
  • Erzeugung von Energie
  • Betrieb von Verteilnetzen
  • Versorgung von Endkunden mit Strom, Erdgas und Wärme (mit unterschiedlichen Schwerpunkten in unseren verschiedenen Märkten)
  • Trinkwasserversorgung in Niederösterreich
  • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung

Kerngeschäftsnahe Beteiligungen als Ergänzung und Absicherung unserer Wertschöpfungskette:

  • Verbund AG (12,63 %)
  • Burgenland Holding AG (73,63 %), die ihrerseits 49,0 % an der Energie Burgenland AG hält
  • RAG Austria AG (50,03 %)

Wertschöpfungskette

Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020. Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft

Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung

Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist das Leitmotiv dabei. Neben grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den konzernweiten Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Achtung, zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte sowie globaler Prinzipien ethischen und wirtschaftlichen Handelns. "Nachhaltigkeit" – verstanden als Überbegriff insbesondere für ethische, soziale und umweltbezogene Aspekte – ist für die EVN das zentrale Grundprinzip ihrer Tätigkeit. In Kombination mit dem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer Handlungsrahmen, aus dem die EVN in weiterer Folge ihre Kernstrategien ableitet. Ein ganz wesentliches Element ist dabei die Berücksichtigung der Interessen der internen und externen Stakeholder, mit denen sie in vielfältiger Weise in regem Austausch steht. Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist das Leitmotiv dabei. Neben grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den konzernweiten Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Achtung, zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte sowie globaler Prinzipien ethischen und wirtschaftlichen Handelns. "Nachhaltigkeit" – verstanden als Überbegriff insbesondere für ethische, soziale und umweltbezogene Aspekte – ist für die EVN das zentrale Grundprinzip ihrer Tätigkeit. In Kombination mit dem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer Handlungsrahmen, aus dem die EVN in weiterer Folge ihre Kernstrategien ableitet. Ein ganz wesentliches Element ist dabei die Berücksichtigung der Interessen der internen und externen Stakeholder, mit denen sie in vielfältiger Weise

Den Kern des Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen, die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüfen wir auch stets die Relevanz der einzelnen Stakeholder-Gruppen für unser Unternehmen. Den Kern des Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen, die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüfen wir auch stets die Relevanz der einzelnen

Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix. Grundlage dafür war eine Befragung repräsentativer Mitglieder interner und externer Stakeholder-Gruppen. Vorab haben wir dazu deren Relevanz für unser Unternehmen überprüft. Ebenso wurden die inhaltliche Aufteilung und die Beschreibung der Handlungsfelder punktuell angepasst. Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit haben. Unsere Konzernstrategie berücksichtigt dadurch stets die neuesten ökologischen und sozialen Entwicklungen und orientiert sich damit stark an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG). Auch in der Berichterstattung konzentrieren wir uns auf die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, die eine hohe bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen. Im Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte – dem dafür vorgesehenen Dreijahresrhythmus folgend – neuerlich eine Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix. Grundlage dafür war eine Befragung repräsentativer Mitglieder interner und externer Stakeholder-Gruppen. Vorab haben wir dazu deren Relevanz für unser Unternehmen überprüft. Ebenso wurden die inhaltliche Aufteilung und die Beschreibung der Handlungsfelder punktuell angepasst. Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit haben. Unsere Konzernstrategie berücksichtigt dadurch stets die neuesten ökologischen und sozialen Entwicklungen und orientiert sich damit stark an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG). Auch in der Berichterstattung konzentrieren wir uns auf die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, die eine hohe bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen.

Da die Stakeholder-Befragung im Frühjahr 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt war, ist bereits für das Frühjahr 2021 eine neuerliche Befragung angedacht, um die Ergebnisse zu plausibilisieren. Da die Stakeholder-Befragung im Frühjahr 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt war, ist bereits für das Frühjahr 2021 eine neuerliche Befragung angedacht, um die Ergebnisse zu plausibilisieren.

Handlungsfelder Handlungsfelder

Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Strategie und den Stakeholder-Interessen dient die EVN Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern: • Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Strategie und den Stakeholder-Interessen dient die EVN Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern:

  • Versorgungssicherheit • Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
  • Kundenorientierung • Versorgungssicherheit
  • Attraktiver Arbeitgeber • Kundenorientierung
  • Klimaschutz • Attraktiver Arbeitgeber
  • Umweltschutz • Klimaschutz
  • Innovation und Digitalisierung • Umweltschutz
  • Stakeholder-Dialog • Innovation und Digitalisierung
  • Stakeholder-Dialog

Die nachstehende Tabelle liefert einen Überblick hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Handlungsfelder zu den gemäß NaDiVeG geforderten Angaben und Leistungsindikatoren zu den im Fokus stehenden Belangen in Bezug auf Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption. Die nachstehende Tabelle liefert einen Überblick hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Handlungsfelder zu den gemäß NaDiVeG geforderten Angaben und Leistungsindikatoren zu den im Fokus stehenden Belangen in Bezug auf Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.

EVN Handlungsfeld Nichtfinanzielle Informationen gem. NaDiVeG
EVN Handlungsfeld Nichtfinanzielle Informationen gem. NaDiVeG
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung Strategie, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Versorgungssicherheit
Strategie, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung
von Korruption
von Korruption
Strategie
Versorgungssicherheit Strategie
Kundenorientierung Einbindung Stakeholder
Kundenorientierung Einbindung Stakeholder
Attraktiver Arbeitgeber Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte,
Attraktiver Arbeitgeber Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte,
Sozialbelange
Sozialbelange
Klimaschutz
EVN AG, Maria Enzersdorf
Umweltbelange
Umweltschutz Umweltbelange
Innovation und Digitalisierung Strategie, Arbeitnehmerbelange
Stakeholder-Dialog
Klimaschutz
Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange
Umweltbelange

CSR-Organisation Innovation und Digitalisierung Strategie, Arbeitnehmerbelange

Die folgende Darstellung illustriert die CSR-Organisation der EVN, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice – insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt: Stakeholder-Dialog Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange

  • Der Gesamtvorstand verantwortet das Thema Nachhaltigkeit sowie alle damit verbundenen Aktivitäten einschließlich des Nachhaltigkeitsmanagements. Da der Vorstand – in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung beider Themen auf der höchsten Unternehmensebene verankert. CSR-Organisation Die folgende Darstellung illustriert die CSR-Organisation der EVN, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice – insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:
  • Der viermal jährlich tagende Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche sowie Mitgliedern des abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammen und stellt dadurch sicher, dass die dort behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden. • Der Gesamtvorstand verantwortet das Thema Nachhaltigkeit sowie alle damit verbundenen Aktivitäten einschließlich des Nachhaltigkeitsmanagements. Da der Vorstand – in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung beider Themen auf der höchsten Unternehmensebene verankert. • Der viermal jährlich tagende Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche sowie Mitgliedern des

behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und EVN Nachhaltigkeitsorganisation

Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt und Klima verantwortlich ist. Zudem beschäftigen sich die meisten Innovations- und Forschungsprojekte mit Technologien, die einen positiven Beitrag für Umwelt und Klima leisten sollen. Ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das in der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz angesiedelt ist, stellt zudem die lückenlose Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards der EVN sicher. Seine Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für die Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda. Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen dem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere thematisch differenzierte Beiräte zur Seite: • EVN Kundenbeirat Mit dieser CSR-Organisation ist sichergestellt, dass energie- und klimapolitische Themen strukturiert auf allen relevanten Ebenen des Konzerns berücksichtigt werden. Als sehr zweckmäßig erweist sich dabei der Umstand, dass die dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt und Klima verantwortlich ist. Zudem beschäftigen sich die meisten Innovations- und Forschungsprojekte mit Technologien, die einen positiven Beitrag für Umwelt und Klima leisten sollen. Ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das in der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz angesiedelt ist, stellt zudem die lückenlose Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards der EVN sicher. Seine Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für die Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.

• Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung • Beirat des EVN Sozialfonds Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen dem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere thematisch differenzierte Beiräte zur Seite:

  • EVN Kunstrat • EVN Kundenbeirat
  • Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung
  • Beirat des EVN Sozialfonds
  • EVN Kunstrat

Projektbezogener Stakeholder-Dialog

Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte und Windparks bis hin zu Biomasseanlagen – sämtliche Vorhaben plant und realisiert die EVN unter aktiver Einbindung von Anrainern, Bürgerinitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen. Von Planungsbeginn an fließen stets ökologische und soziale Aspekte in die Projektentwicklung mit ein. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Prozess der Bereich Projektkommunikation, der das projektbezogene Stakeholder-Management und den Stakeholder-Dialog in der EVN institutionalisiert. Die aus der Stakeholder-Kommunikation gewonnenen Einsichten fließen in die Due-Diligence-Prüfungen vor Projektstart und damit in die internen Entscheidungsprozesse ein, die vom Vorstand bzw. je nach Projektgröße auch vom Aufsichtsrat der EVN zur Beurteilung neuer Vorhaben herangezogen werden.

Projektkommunikation mit NGOs und Interessenvertretungen

Im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben, aber auch sonst pflegt die EVN zu verschiedenen Sachthemen einen offenen und intensiven Austausch mit relevanten NGOs und Interessenvertretungen. Zudem bilden eine funktionierende Gesprächsbasis sowie wechselseitiges Verständnis die Voraussetzung, um gemeinsam alternative, für alle Projektparteien akzeptable Lösungen abseits der klassischen Konfliktlinien zu entwickeln. Abgesehen von höherer Planungsqualität und -sicherheit trägt die proaktive Einbindung von NGOs und Interessenvertretungen damit in vielen Fällen zu einer intensiveren und professionelleren Kommunikation mit Anrainern und lokalen Initiativen bei. Positiv wirkt sich auch hier die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten aus.

Projektkommunikation mit lokalen Stakeholdern

Im Rahmen des Stakeholder-Managements bei konkreten Projekten ist der EVN ein professioneller Dialog mit den unmittelbar betroffenen Menschen ein zentrales Anliegen. Der Zeitpunkt und die Form der Information sind für die Akzeptanz und Zufriedenheit der Menschen, die in unmittelbarer Umgebung leben und arbeiten, von zentraler Bedeutung. Besonderes Augenmerk legt die EVN hier auf:

  • Frühzeitiges Identifizieren der Erwartungen und vielfältigen Ansprüche der unterschiedlichen Interessengruppen
  • Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern
  • Transparente und umfassende Darstellung aller relevanten Projektinformationen in einfach verständlichen Informationsmaterialien sowie kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung dieser Materialien
  • Einsatz moderner, offener Informationsformate für die Vermittlung von Projekten
  • Koordination der Kommunikation mit den politischen Entscheidungsträgern, Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und Vermittlung bei Konflikten

Die Projektkommunikation erfolgt stets in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleitern und -verantwortlichen. Selbstverständlich können sich die lokalen Stakeholder mit ihren Anliegen auch jederzeit von sich aus an die EVN wenden. Neben direkter Kontaktaufnahme mit dem Projektleiter ist dies über das EVN Service-Telefon bzw. via E-Mail ([email protected]) möglich.

Krisenmanagement

Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere Risikobereiche, die auch die Bevölkerung betreffen könnten – verfügt die EVN über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne samt den dazugehörigen Schulungsprogrammen. An allen Standorten werden Krisensituationen auch regelmäßig geübt. In Niederösterreich werden zudem regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für alle Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für sämtliche Mitarbeiter.

Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen

Die EVN ist Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, als Initiativen zu sozialen und ökologischen Themen wären UN Global Compact oder respACT zu nennen. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen unseres Compliance-Management-Systems. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der Europäischen Union eingetragen.

Unternehmensstrategie

Die strategische Ausrichtung der EVN orientiert sich in hohem Maß an den Interessen der internen und externen Stakeholder. Kern von deren Einbindung in das Unternehmensgeschehen und damit des Stakeholder-Managements ist der intensive Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt dabei regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix. Dabei wird auch die Relevanz einzelner Stakeholder-Gruppen für das Unternehmen immer wieder neu bewertet.

Gerade als integriertes Energieunternehmen sieht sich die EVN als logischer Partner für Politik und Gesellschaft, um in ihren Geschäftsfeldern aktiv zur Erfüllung der Klima- und Energieziele beizutragen, die im europäischen wie im österreichischen Rahmen definiert werden. Deshalb ist es der EVN wichtig, ihre Unternehmensstrategie auch auf diese Ziele abzustimmen. Konzepte und Lösungen, die angesichts der Klimaveränderung von unserer Branche erwartet werden, stehen damit bei der EVN weit oben auf der Agenda. Belege dafür sind der massive Ausbau der Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung sowie der Investitionsschwerpunkt im Bereich Netzinfrastruktur, der einen essenziellen Beitrag zur Integration der wachsenden dezentralen Erzeugung in das Energiesystem leistet.

Kernstrategie im Überblick

Die Strategie der EVN berücksichtigt – neben den Interessen ihrer internen und externen Stakeholder – auch die potenziellen positiven oder negativen Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit auf sozialem, ökologischem und wirtschaftlichem Gebiet ("Impact-Bewertung"). Als wichtigste Verpflichtung gegenüber ihren Kunden betrachtet die EVN die Sicherstellung einer flächendeckenden und stets verlässlichen Versorgung mit ihren Produkten und Dienstleistungen.

Gleichzeitig ist sich die EVN ihrer hohen Verantwortung bewusst, als bedeutender Marktteilnehmer auch einen aktiven Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Anliegen sowie zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Ein klarer Fokus liegt hier auf dem Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung, deren naturgegebene Volatilität mithilfe von Energiespeichern ausgeglichen wird. Ein zentrales strategisches Ziel bleibt dabei weiterhin der kontinuierliche Ausbau der Netzinfrastruktur in Niederösterreich. Er schafft die Voraussetzungen dafür, die Energiewende zu unterstützen und gleichzeitig Versorgungssicherheit und -qualität nachhaltig zu gewährleisten.

Dieses Strategieelement betrifft insbesondere die Handlungsfelder:

Umweltschutz; Klimaschutz; Innovation und Digitalisierung; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

Versorgungssicherheit; Klimaschutz; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

Klimaschutz; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung Innovation und Digitalisierung; Kundenorientierung; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden anlässlich der Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix alle dezentralen Risikoverantwortlichen im Konzern anhand der Handlungsfelder zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft befragt. Federführend koordiniert wurde diese Erhebung durch das Risikomanagement gemeinsam mit der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Die nachfolgende Tabelle fasst die auf diese Weise erhobenen wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die– im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und den übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen genutzt bzw. gesetzt werden.

Mit dem jährlich stattfindenden zentralen Risikomanagementprozess steht ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen zu erfassen und zu managen. Dank des differenzierten Risikomanagementprozesses ist die EVN bei alldem in der Lage, Risiken und Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene wird dabei insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden.

Im Geschäftsjahr 2019/20 lag bei der Analyse der Risiken ein besonderer Schwerpunkt auf dem Bestreben, Klimarisiken nicht nur als Querschnittsmaterie zu erfassen, sondern nach Transitionsrisiken und physischen Risiken zu kategorisieren und den einzelnen Risikokategorien der EVN zuzuordnen. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung erneuerbares Energiesystem resultieren. Bei der EVN umfassen diese z. B. Technologierisiken oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. Physische Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben. Im Fall der EVN zählen dazu beispielsweise Nachfragerückgänge aufgrund milderer Winter, geringere Erzeugung aus Wasserkraft aufgrund schlechterer Hydrologie oder Schäden durch Extremwetterereignisse.

Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen erfassen wir aber nicht nur durch unser Risikomanagement, sondern analysieren mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäten und Szenarioanalysen. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die künftige Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Dadurch werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.

Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit der Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, führen wir regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durch, die geplante Stillstandszeiten mit sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung messen und überwachen wir im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen.

Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten der EVN ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau wird dabei vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung gewährleistet. Neben den gesetzlichen Vorschriften wurde dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nachstehender Tabelle beim Handlungsfeld "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiterrisiken aber auch auf den Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern oder auf eine bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten. Diesen Risiken begegnen wir u. a. mit der Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie unserem internen Kontrollsystem (IKS).

Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegt der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.

Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

EVN Handlungsfeld und Definition

Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

… steht für eine unternehmerische Haltung, die bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für die Aktionäre achtet. Ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten unserer Mitarbeiter ist dabei selbstverständlich. Die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern stehen dabei ebenso im Fokus.

Versorgungssicherheit

… steht für eine verlässliche Versorgung unserer Kunden, auch in Krisensituationen. Dabei spielt nicht nur die lückenlose Versorgung mit Energie in der gewünschten Menge, sondern auch die technische Netzqualität eine bedeutende Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen dabei neben einem nachhaltigen Ausbau der Netz- und Technikinfrastruktur auch in der verlässlichen Trinkwasserversorgung und in der Steigerung der Trinkwasserqualität.

Kundenorientierung

… steht für Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, für eine zielgruppenadäquate Kommunikation sowie für die Unterstützung unserer Kunden beim effizienten und sicheren Umgang mit Energie. Dabei nimmt der Schutz personenbezogener Daten einen hohen Stellenwert ein.

– Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen

  • Verbrauch natürlicher Ressourcen – Emissionen
  • Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle
    • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie
    • Zuverlässige Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
    • Bereitstellung von Infrastruktur

– Datenschutzrechtliche Vorfälle + Verbesserter und effizienter Umgang

  • Kooperationen sichern regionale

  • Hohe Standards in der Versorgungs-

mit Energie

Arbeitsplätze

sicherheit + Hohe Verfügbarkeit der EVN Kraftwerke

  • Zurverfügungstellung von hochwertigem Trinkwasser

Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)

  • • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel
  • • Projektabsicherung durch Garantien • Integriertes Geschäftsmodell mit Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten
  • • Ratings im soliden A-Bereich als Ziel
  • • EVN Verhaltenskodex
  • • EVN Leitwerte
  • • Corporate Compliance Management
  • • Compliance-Schulungen
  • • EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferantenbeziehung
  • • Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvorgänge
  • • Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter bei Ausschreibungen
  • • Anonymes Hinweisgeberverfahren
  • • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette
  • • Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
  • • 500 MW Ausbauziel für Windkraft bis Ende 2023
  • • Geplanter Photovoltaik-Ausbau in Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien
  • • Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
  • • EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke, Pandemievorsorge)
  • • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität)
  • • Geringe Netzverluste und Stromunterbrechungen
  • • Laufende Investitionen zur Verbesserung der Netzinfrastruktur und Trinkwasserversorgung
  • • Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
  • • Höchste Priorität für Datenschutz
  • • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität)
  • • Monitoring der mittleren Stromunterbrechungshäufigkeit
  • • Unterstützung der Kunden in effizientem Verbrauchsverhalten • Intensiver persönlicher Kunden-
  • kontakt

Sustainable Development Goals (SDG)

  • • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
  • • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  • • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur

und Sanitäreinrichtungen • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie

• SDG 6 Sauberes Wasser

  • • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
  • • SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion

  • • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie

  • • SDG 10 Weniger Ungleichheiten
  • • SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  • • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz

– Risiko eines Wertverlusts für

Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv

  • Eigen- und Fremdkapitalinvestoren – Compliance-Verstöße
    • Stabile Dividendenentwicklung
    • Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden
    • Arbeitsplatzsicherung
    • Regionale Wertschöpfung durch Kooperationen
    • Solide Kapitalausstattung ermöglicht
  • ein Abfedern von Wirtschaftskrisen + Faire und transparente Auftragsvergabe

Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv

– Treibhausgas-Emissionen + Hohe Standards in der Versorgungs-

  • Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft

  • Beitrag zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele + Reduktion treibhausrelevanter

qualität

und Wirtschaft

Emissionen

– Arbeitsunfälle – Compliance-Verstöße + Schaffung von Arbeitsplätzen + Arbeitsplatzsicherung + Attraktives Arbeitsumfeld + Flexible Arbeitsbedingungen + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildung

EVN Handlungsfeld und Definition

Attraktiver Arbeitgeber

... steht für unseren Anspruch, ein verantwortungsbewusster, fairer und krisensicherer Arbeitgeber zu sein. Dabei gilt es auch, Diversität und Chancengleichheit zu fördern, Mitarbeiteraus- und Weiterbildung zu forcieren sowie ein vielfältiges Angebot an Aufgaben und eine moderne Arbeitswelt zu bieten. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und effiziente Personalentwicklung in einem sich laufend wandelnden Arbeitsumfeld. Selbstverständlich ist bei alldem ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Klimaschutz

… steht für einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen – nicht zuletzt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – liefern hier in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag.

Umweltschutz

… steht für eine Minimierung der im Rahmen unserer Tätigkeit auftretenden Umweltbeeinträchtigungen, für eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen, z. B. Materialien und Wasser, für den Schutz von Flora und Fauna sowie für den Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung von Umweltgesetzen und -auflagen ist bei allen unseren Aktivitäten selbstverständlich.

– Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen

  • Verbrauch natürlicher Ressourcen
  • Emissionen
    • Hohe Umweltstandards in der Versorgungsqualität
    • Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft

Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)

  • • EVN Leitwerte
  • • Betriebliche Sozialpartnerschaft
  • • Nachhaltige Personalentwicklung
  • • Grundsätze und Richtlinien der International Labour Organization (ILO) und des UN Global Compact
  • • Hohe Standards bei Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
  • • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • • Internes Kontrollsystem (IKS)
  • • Wiedereinstieg karenzierter Mitarbeiter; Behaltefristen über gesetzliches Ausmaß hinaus

• 500 MW Ausbauziel für Windkraft

• Geplanter Photovoltaik-Ausbau in Niederösterreich, Bulgarien und

bis Ende 2023

Nordmazedonien • Vorzeitiger Kohleausstieg am Standort Dürnrohr im August 2019 • Halbierung des spezifischen CO2-Ausstoßes in der Erzeugung bis 2030 (im Vergleich zu 2005) • Fokus auf Effizienzsteigerung insbesondere im Bereich THG-

systeme

Sustainable Development Goals (SDG)

  • • SDG 1 Keine Armut
  • • SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen
  • • SDG 4 Hochwertige Bildung
  • • SDG 5 Geschlechtergleichheit
  • • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
  • • SDG 10 Weniger Ungleichheiten
  • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
  • SDG 15 Leben an Land
  • Emissionsminimierung • Zertifizierte Umweltmanagement-• SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
  • SDG 15 Leben an Land
  • schutz, zur Wahrung der Biodiversität sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume • Einsatz modernster Umwelttechnik

• EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke) • Vielfältige Maßnahmen zum Arten-

  • • Laufende Modernisierung des Gasleitungsnetzes
  • • Fokus auf Effizienzsteigerung
  • • Umweltgerechtes Abfallmanagement
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition Impact-Bewertung (Auszug)
"–" = negativ; "+" = positiv
Handhabung – Instrumente
und Maßnahmen (Auszug)
Sustainable Development
Goals (SDG)
Innovation und Digitalisierung
… stehen für eine vorausschauende
Weiterentwicklung unseres Ge
schäftsmodells, die u. a. die lau
fende Anpassung an ein dynami
sches Umfeld durch gezielte
Innovationen und Digitalisierung
im Fokus hat.
– Innovative Produkte werden von
Kunden nicht angenommen
– Risiko für Cyberkriminalität steigt
+ Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten
+ Flexiblere Arbeitsbedingungen für
Mitarbeiter
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag durch
Innovationsinitiativen, Infrastruktur
projekte und -investitionen
• Laufendes Monitoring des Innova
tionsprozesses
• Umfangreiche IT-Security-Maßnahmen
• Innovations-, Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten
• Ausgewogenes Verhältnis zwischen
Investitionsprojekten und einer
attraktiven Aktionärsvergütung als
Ziel
• SDG 7 Bezahlbare und
saubere Energie
• SDG 8 Menschenwürdige
Arbeit und Wirtschafts
wachstum
• SDG 9 Industrie, Innovation
und Infrastruktur
• SDG 13 Maßnahmen zum
Klimaschutz
Stakeholder-Dialog
… steht für das Übernehmen von
Verantwortung gegenüber den
unterschiedlichen Interessengrup
pen der EVN durch vielfältige sozi
ale und kulturelle Initiativen, auch
außerhalb unseres operativen Kern
geschäfts. Im Fokus stehen ein
proaktiver Dialog mit unseren diver
sen Stakeholder-Gruppen sowie der
verantwortungsvolle Umgang mit
ihren Anliegen, z. B. durch die Ein
bindung von Anrainern beim Aus
bau und Betrieb unserer Anlagen.
Weitere Schwerpunkte unseres
sozialen Engagements liegen in der
Wissensvermittlung an Kinder und
Jugendliche sowie in der Verbesse
rung der Lebensqualität von Men
schen in herausfordernden Lebens
situationen, z. B. durch Maßnahmen
zur Bekämpfung von Energiearmut.
– Asymmetrische Einbeziehung unter
schiedlicher Stakeholder-Gruppen
– Mangelnde Identifikation von Erwar
tungen und Ansprüchen der unter
schiedlichen Stakeholder-Gruppen
– Beeinträchtigungen durch Luftemissi
onen der Kraftwerke
– Lärmbeeinträchtigungen beim
Anlagenausbau und -betrieb
+ Wahrung der Interessen der wesent
lichsten Stakeholder-Gruppen
+ Sicherung und Erhöhung der Lebens
qualität durch die verlässliche Bereit
stellung von Energie
+ Gewährleistung der Lebensqualität
durch die Versorgung mit hochwerti
gem Trinkwasser
+ Förderung und Unterstützung von
Kindern und Jugendlichen in heraus
fordernden Lebenssituationen
+ Verbesserung des Verbrauchsverhal
tens bei Kunden
+ Vermittlung von naturwissenschaft
lichen und praktischen Grundlagen
der Elektrizität für Volksschulkinder
• EVN Kundenbeirat zur gleichmäßigen
Wahrung der Interessen unterschied
licher Kundengruppen
• Beirat für Umwelt und soziale
Verantwortung
• Regelmäßige Stakeholder-Befragung
• Proaktive Stakeholder-Einbindung
• Projektbezogene Stakeholder
Kommunikation
• EVN Wesentlichkeitsmatrix als
Instrument zum Abgleich zwischen
Konzernstrategie und Stakeholder
Interessen
• Bekämpfung von Energiearmut
• Unterstützung der Kunden in
effizientem Verbrauchsverhalten
• Verantwortung für Kunst und Kultur
im Rahmen der evn sammlung
• EVN Sozialfonds
• EVN Schulservice
• Kostenlose Workshops der kabelplus
für Schulen zur Stärkung der digitalen
Kompetenz junger Menschen
• SDG 1 Keine Armut
• SDG 4 Hochwertige Bildung
• SDG 10 Weniger Ungleich
heiten
• SDG 12 Nachhaltiger Konsum
und Produktion
• SDG 17 Partnerschaften zur
Erreichung der Ziele

Die Kunden und ihre Zufriedenheit stehen für die EVN im Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit. Rund 4,7 Mio. Kunden vertrauten im Geschäftsjahr 2019/20 auf die sichere Versorgung mit Energie- sowie Umweltprodukten von Der Kunde im Fokus

Gewerbeunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen; im internationalen Umwelt-Projektgeschäft sind es hingegen vorwiegend öffentliche Auftraggeber wie Städte und Gemeinden. Kundenzufriedenheit wird für die EVN über Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent abgerechnet werden, sowie über hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Die Kunden und ihre Zufriedenheit stehen für die EVN im Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit. Rund 4,7 Mio. Kunden vertrauten im Geschäftsjahr 2019/20 auf die sichere Versorgung mit Energie- sowie Umweltprodukten von der EVN. Im Energiegeschäft in Niederösterreich sind zwei Drittel der Kunden Privathaushalte, das andere Drittel sind Gewerbeunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen; im internationalen Umwelt-Projektgeschäft sind es hingegen vorwiegend öffentliche Auftraggeber wie Städte und Gemeinden.

in allen Märkten auf eine faire und professionelle Partnerschaft mit ihren Kunden. Eine permanente und einfache Erreichbarkeit für die Kunden, prompte Bearbeitung von Anfragen oder ein aktives Beschwerdemanagement sind Beispiele hierfür. Internationaler Erfahrungsaustausch und kontinuierliche Schulungen und Trainings von Mitarbeitern mit Kundenkontakt sowie regelmäßige systematische Befragungen der Kunden unterstreichen ebenfalls den hohen Stellenwert der Professionalität im Kundenservice der EVN. In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den Customer Loyalty Index. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität unserer Kunden auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu identifizieren, um rasch entsprechend reagieren zu können. Erfreulicherweise blieb der Wert in den letzten Jahren durchwegs stabil auf hohem Niveau. In Österreich wurde von der EVN ein Kundenbeirat eingerichtet, die den regelmäßigen und systematischen Gedankenaustausch zwischen der EVN und Vertretern aus repräsentativen Kundensegmenten ermöglicht. Die aus der Kundenzufriedenheit wird für die EVN über Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent abgerechnet werden, sowie über hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kunden im effizienten Umgang mit Energie definiert. Innerhalb dieser Eckpunkte setzt die EVN in allen Märkten auf eine faire und professionelle Partnerschaft mit ihren Kunden. Eine permanente und einfache Erreichbarkeit für die Kunden, prompte Bearbeitung von Anfragen oder ein aktives Beschwerdemanagement sind Beispiele hierfür. Internationaler Erfahrungsaustausch und kontinuierliche Schulungen und Trainings von Mitarbeitern mit Kundenkontakt sowie regelmäßige systematische Befragungen der Kunden unterstreichen ebenfalls den hohen Stellenwert der Professionalität im Kundenservice der EVN. In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den Customer Loyalty Index. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität unserer Kunden auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu identifizieren, um rasch entsprechend reagieren zu können. Erfreulicherweise blieb der Wert in den letzten Jahren durchwegs stabil auf hohem Niveau.

Arbeit des Beirats entwickelten Vorschläge und Ideen werden unmittelbar zur Gestaltung und Verbesserung der Serviceleistungen, Produkte und Kommunikationsmaßnahmen genutzt. In Österreich wurde von der EVN ein Kundenbeirat eingerichtet, die den regelmäßigen und systematischen Gedankenaustausch zwischen der EVN und Vertretern aus repräsentativen Kundensegmenten ermöglicht. Die aus der Arbeit des Beirats entwickelten Vorschläge und Ideen werden unmittelbar zur Gestaltung und Verbesserung der Serviceleistungen, Produkte und Kommunikationsmaßnahmen genutzt.

Als eines der ersten österreichischen Unternehmen erlangte die EVN für ihr Kundenservice im November 2018 eine Zertifizierung nach der internationalen ISO-Norm 18295-1. Dieser strenge und weltweit anerkannte Standard ersetzte die seit 2010 bestehende Zertifizierung nach EN 15838. In dem umfassenden Audit nach der ISO-Norm waren zuvor Mitarbeiterrekrutierung, Schulungen, Kommunikationsformen, Datensicherheit und viele andere Aspekte eingehend geprüft worden. Alle zwei Jahre – und damit erstmals im November 2020 – wird sich das Kundenservice der erforderlichen Re-Auditierung stellen.

Das Risiko allfälliger negativer Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen unserer Produkte minimiert die EVN durch umsichtiges, verantwortungsvolles Agieren entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Eine zentrale Rolle nimmt dabei das EVN Qualitätsmanagement ein. Es definiert hohe Standards für alle relevanten produktbezogenen Tätigkeiten und Prozesse und sorgt gleichermaßen für deren verlässliche Beachtung. Durch laufende Qualitätssicherung wird im Sinn ganzheitlicher Verantwortung zudem sichergestellt, dass alle Produkte und Dienstleistungen allen Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit der Kunden entsprechen.

Umweltbelange

Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind im Umweltleitbild der EVN verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Im Bereich Klimaschutz legt das Umweltleitbild der EVN den Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.

Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handels- und Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.

Umweltmanagement in der EVN

Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis ein Umweltmanagementsystem. Als integriertes Managementsystem schließt es neben den Anforderungen von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und ISO 14001 auch jene des Umweltschutzes mit ein. Die EMAS-Verordnung schreibt unter anderem die Definition von messbaren Umweltzielen vor. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle unsere thermischen Kraftwerke in Niederösterreich sowie 57 Wärmeerzeugungs- und drei Kälteanlagen unterliegen diesen Standards. Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr ist zusätzlich auch nach ISO 9001 und nach den Vorgaben für das Überwachungszeichen "Entsorgungsfachbetrieb" zertifiziert.

Durch die forcierte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, effizienzsteigernde Maßnahmen und die umfassende Beratung der Kunden zur Reduktion ihres Energiebedarfs erbringt die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Österreichs. Eine ausgewogene Mischung aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen ist hier entscheidend. Unser Engagement zum Klimaschutz umfasst unterschiedliche Initiativen und strategische Ansätze:

  • Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas
  • Steigerung der Energieeffizienz der eigenen Produktionsanlagen und Netze
  • Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
  • Information und Beratung der Kunden zur Reduktion des Energiebedarfs
  • Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und Biogas
  • Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z. B. Elektroautos

Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs

Durch den Einbau einer effizienteren Fernwärmepumpe in Dürnrohr und der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage in Tulln konnte der direkte Energieverbrauch im Geschäftsjahr 2019/20 um jährlich rund 260 MWh reduziert werden, was einer jährlichen Einsparung von rund 10.000 t CO2 entspricht. Zur Verringerung des indirekten Energieverbrauchs setzen wir gerade für Kurzstreckenfahrten so weit wie möglich Elektrofahrzeuge ein. Zudem reduzieren wir die Reisetätigkeit gezielt durch einen verstärkten Einsatz von Videokonferenzen und Webinaren.

Abfall

Die Material- und Stoffströme werden im gesamten EVN Konzern präzise verfolgt und gelenkt, um Abfallvermeidung,

Recycling und fachgerechte Entsorgung sicherzustellen. Außerdem wählen wir Lieferanten von Material und Geräten sowie Entsorgungspartner nach ökologischen Gesichtspunkten aus.

Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode haben wir keinerlei gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle grenzüberschreitend entsorgt.

Entwicklung der Abfallmengen1) 2019/20 2018/19 2017/18
Gefährliche Abfälle und Reststoffe t 43 40 56
Nicht gefährliche Abfälle und Reststoffe t 395 360 619
Export gefährlicher Abfälle
Gefährliche Abfälle t 0 0 0

1) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte

Sozialbelange

Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:

  • Jugend- und Schulplattform: Einen Schwerpunkt der gesellschaftlichen Verantwortung sieht die EVN in der Förderung des Wissens zum Themenkreis "(Sorgsamer Umgang mit) Energie, Energieeffizienz sowie Energiesparen". Zu diesem Zweck hat die EVN das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe mit Kindern und Jugendlichen anbietet.
  • EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds, der mit jährlich rund 100.000 Euro dotiert ist, unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expertengremium, das sich zweimal pro Jahr trifft. Die Empfehlungen an den Vorstand der EVN zur Mittelverwendung erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden 17 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von 129,1 Tsd. Euro unterstützt.
  • Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bietet die EVN ihren Kunden vielfältige Angebote zur Verwendung ihrer Bonuspunkte, die sie laufend anhand ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für den Kunden oder aber als Beitrag zur Unterstützung von Sozialprojekten der EVN eingelöst werden. Auf diese Weise können EVN Kunden ihre gesammelten Bonuspunkte spenden z. B. für Familien, die besonders schwer von der Coronakrise getroffen wurden oder für Freiwillige Feuerwehren.
  • evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer internationaler Kunst, die von dem mit renommierten Experten besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Die Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.

Arbeitnehmerbelange

Die EVN legt größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten. Um dieses Bekenntnis zu lückenloser Regeltreue auch wirksam in die Tat umzusetzen, wurde eine breite Palette an Compliance-Richtlinien und -Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten sowie Arbeitsschutz und Unfallvermeidung betreffen.

Als Arbeitgeber ist sich die EVN ihrer Verantwortung bewusst und erfüllt nicht nur ihre gesetzlich definierten Pflichten, sondern erbringt darüber hinaus auch eine Reihe an freiwilligen Leistungen. Fundamentale Prinzipien wie z. B. Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit, eine betriebliche Sozialpartnerschaft oder eine aktive Personalentwicklung sowie -förderung prägen hierbei die Unternehmenskultur.

Zum Bilanzstichtag am 30. September 2020 beschäftigte die EVN 658 Mitarbeiter (Kopfzahl). Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle.

Diversität

Zum Bilanzstichtag 30. September 2020 gehörten der EVN AG 186 Frauen (28,3 %) und 472 Männer (71,7 %) an. Zur Erhöhung des Frauenanteils im Konzern haben wir das Programm "Frauen@EVN" lanciert, das mithilfe bedarfsorientierter Seminare, interner Netzwerkmöglichkeiten und diverser weiterer Initiativen die Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen laufend weiter verbessert. Insbesondere hoch qualifizierte Frauen sollen mit dem Programm in ihrer Karriereplanung und als Führungskräfte unterstützt werden. Mittelfristig streben wir im Konzern eine Frauenquote an, die dem aktuellen Geschlechterverhältnis in der berufsgruppenspezifischen Ausbildung entspricht.

10 Frauen und 6 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten, während 7 Männer und 8 Frauen das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30. September 2020 gab es in der EVN AG in Summe 71 Teilzeitbeschäftigte, davon 59 Frauen und 12 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern an der Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 10,8 %.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie der Grundsätze der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter der EVN ungeachtet ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Kultur und Religion, ihres Alters oder ihres Gesundheitszustands gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir Diskriminierung von Mitarbeitern in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab.

Unabhängig vom Geschlecht richtet sich die Vergütung aller Mitarbeiter ausschließlich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit gehört auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2019/20 beschäftigte die EVN AG 14 Menschen aus dieser Personengruppe; dies entspricht einem Anteil von 2,1 % der Gesamtbelegschaft.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ein weiteres zentrales Anliegen der EVN ist eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und Familienleben ihrer Mitarbeiter. Als wichtigen Schritt auf diesem Weg wurde im Mai 2011 die "Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern-Wirtschaft" unterzeichnet. Damit bekennt sich die EVN klar zu einer elternorientierten Personalpolitik. In vielen Bereichen können Mitarbeiter etwa ihre Arbeitszeit frei gestalten. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das hohe Flexibilität ermöglicht, sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Darüber hinaus bietet die EVN ihren Mitarbeitern verschiedene Teilzeitmodelle an, die besonders im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle spielen. Zudem besteht die Möglichkeit für Mitarbeiter jährlich auch bis zu 100 Stunden ortsungebunden zu arbeiten. Mitarbeiter mit Familienverantwortung werden außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN unterstützt.

Während der Karenzzeit hält die EVN den Kontakt zu ihren Mitarbeitern ganz gezielt aufrecht und erleichtert damit ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus steht den Mitarbeitern in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen. Auch immer mehr männliche Mitarbeiter der EVN nutzen dieses Angebot.

Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit

Ein wesentlicher Themenbereich des EVN Verhaltenskodex befasst sich mit unseren Bestrebungen zur Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung in sämtlichen Unternehmenseinheiten. Zusätzlich zu den zahlreichen europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften definieren wir eigene Grundsätze hinsichtlich Arbeitsund Gesundheitsschutz. Diese Grundsätze sind im Sicherheitsleitbild und in der siebengliedrigen Sicherheitsstrategie der EVN verankert. Hinzu kommt ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien, die alle mit unserer Tätigkeit verbundenen Sicherheitsrisiken beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeben.

Sämtliche Arbeitsunfälle nahezu aller Mitarbeiter und Leiharbeiter der EVN werden über einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst erfasst und analysiert, und es werden gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen

eingeleitet. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientiert sich die EVN an den Anforderungen der ISO 45001. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den Sicherheitsfachkräften wird außerdem sichergestellt, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihren Kenntnissen im Arbeitsschutz der erste Ansprechpartner für Betroffene. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter und Leiharbeiter über Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und darüber beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich.

Seit 2018 gibt es einmal jährlich den EVN Sicherheitstag. Dieser Tag ist jeweils speziellen Themen im Bereich Arbeitssicherheit gewidmet und dient der Bewusstseinsbildung und der konkreten Schulung von Sicherheitsvertrauenspersonen, Betriebsräten und Führungskräften. Im Oktober 2019 wurden unter dem Leitthema "Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit" Methoden und Ansätze von Behavior Based Safety behandelt. In alle Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge ist zudem auch unser Betriebsrat laufend eingebunden.

Im Geschäftsjahr 2019/20 ereigneten sich bei der EVN AG 6 Arbeitsunfälle (Vorjahr: 3); der Lost Time Injury Frequency Index (LTIF) betrug 2,6 (Vorjahr: 1,7). Die Arbeitsunfälle betreffen vor allem Sturz und Fall sowie Stolpern und Verknöcheln.

Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmedizinerinnen für alle Fragen rund um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen unsere Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen Gesundenuntersuchungen, Impfungen sowie Seh- und Hörtests, aber auch psychologische Beratung, Coaching, Tipps zu gesunder Ernährung sowie zielgruppenspezifische Angebote für Mitarbeiter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare Krankheiten oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft gefährden könnten. Dennoch haben wir Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt – darunter die "Pandemievorsorge EVN", die nach dem Ausbruch von Covid-19 im März 2020 als Grundlage für die ersten gesetzten Maßnahmen Anwendung fand.

Betriebliche Sozialpartnerschaft

Wesentliche unternehmerische Entscheidungen trifft die EVN transparent im Einklang mit ihrem Führungsleitbild und auf Basis der diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen. Auch die Arbeitnehmervertreter werden in diesem Sinn laufend zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. im Vorfeld in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. 100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Mitarbeitervertretungen in Form von Betriebsräten vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche Mindestlöhne geschützt. Die jeweiligen Mitarbeitervertretungen sind regelmäßig maßgeblich in die Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von allen Mitarbeitern der EVN AG an den entsprechenden Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, weiters finden Betriebsratsvertreter sowohl im Aufsichtsrat als auch im Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung Gehör.

Personalentwicklung und -förderung

Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ein wesentliches Element in der Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs der EVN. Deshalb bilden die Erhaltung und der Ausbau des bestehenden hohen Kompetenzniveaus der Mitarbeiter auch einen zentralen Schwerpunkt des Personalmanagements bei EVN. Im Geschäftsjahr 2019/20 absolvierte jeder Mitarbeiter der EVN AG im Schnitt 26,8 Stunden an Weiterbildungsveranstaltungen.

Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption

Neben den grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sich die EVN zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.

Unter dem übergeordneten Begriff "Compliance" setzt die EVN die konsequente Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen im Handeln und Verhalten aller Mitarbeiter voraus – auch in Bezug auf Lieferanten und Geschäftspartner. Der EVN Verhaltenskodex (siehe auch www.evn.at/verhaltenskodex.aspx)

benennt und regelt dabei u. a. jene Aspekte der Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten betreffen. Er umfasst Unternehmensgrundsätze, die über geltendes Recht hinausgehen, und legt Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter des Konzerns fest. Grundlagen des Kodex sind neben internen Organisationsvorschriften und den jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen auch internationale Regelwerke, darunter Leitsätze und Übereinkommen der OECD oder Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO).

Menschenrechte

Ein ganz zentraler Themenbereich im Verhaltenskodex der EVN ist das uneingeschränkte und unmissverständliche Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte und ethischer Grundsätze an allen Standorten der EVN. Die EVN hat sich verpflichtet den zehn Prinzipien des UN Global Compact Folge zu leisten und lehnt insbesondere jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit entschieden ab. Damit verbunden ist auch die Anforderung, niemanden aus Gründen der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Kultur, der Religion, des Alters oder des Gesundheitszustands zu diskriminieren. Dies gilt nicht nur gegenüber ihren Geschäftspartnern, sondern auch im Umgang mit ihren Mitarbeitern.

Korruptionsprävention

Die EVN tritt entschieden gegen alle Arten der Korruption ein und fasst den Begriff Korruption sehr weit. Er beinhaltet für die EVN neben gesetzwidrigen Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierte Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle Arten von Zuwendungen (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Alle diese Varianten sind für die Mitarbeiter der EVN und deren Angehörige – mit Ausnahmen etwa für die Annahme oder Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts – konzernweit verboten.

Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen Mitarbeiter gerade zum Thema Korruptionsvermeidung besonders stark sensibilisieren. Deshalb legt die Stabsstelle Corporate Compliance Management im Rahmen der regelmäßigen Erhebung von Compliance- Risiken auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Korruption. Basis dafür ist ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die Branche, den Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.

Organisation des Compliance-Managements

Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der die EVN Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei unterstützen soll, sich integer und gesetzestreu zu verhalten.

Es baut auf drei Säulen auf:

  • Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
  • Identifikation von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
  • Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung

Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS liegt in den Händen der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM). Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeitern von CCM wurden in den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance Officer installiert.

Erhebung von Compliance-Risiken

Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance.

Hinweisgeberverfahren

Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeitern über das EVN Intranet bzw. spezielle Compliance-E-Mail- Adressen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Hier können alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten gemeldet werden. Über eigens eingerichtete Compliance-E-Mail-Adressen können aber auch unsere Geschäftspartner das Hinweisgeberverfahren nutzen. Den Umgang mit den gemeldeten Bedenken sowie den Schutz der Hinweisgeber haben wir in einer eigenen Konzernanweisung geregelt.

Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem von strafrechtlicher Relevanz. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb sind Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden keine Fälle von Diskriminierung aufgrund ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder politischer Ansichten gemeldet. Es gab jedoch vier, nach interner Untersuchung bestätigte, Meldungen über vermutete Verstöße gegen den im Verhaltenskodex verankerten Grundsatz der Integrität und Vermeidung von Korruption. Zwei Hinweise gegen Mitarbeiter, die allerdings nicht Gegenstand einer Klage waren, haben sich nach interner Untersuchung bestätigt, und es wurden Maßnahmen gesetzt, um derartige Fälle künftig zu verhindern. Keiner dieser Fälle hatte eine Entlassung oder eine Abmahnung von Mitarbeitern oder eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartnern zur Folge.

Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher und strenger ethischer Standards gilt explizit auch für Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umweltund Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik" gelegt. Die EVN strebt an, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht nachgewiesen wurden oder zur Last gelegt werden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner, die auch das Screening von Sanktionslisten miteinschließt, folgt die EVN einem risikobasierten Ansatz und berücksichtigt insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Für Österreich wird zudem die Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters genutzt. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, werden entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion gesetzt.

Compliance-Schulungen

Alle Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder, Führungskräfte sowie alle Mitarbeiter der EVN werden regelmäßig auf korrektes ethisches Verhalten sensibilisiert. Dies erfolgt zumeist im Rahmen von Schulungen und Workshops, die insbesondere auf die Themen "Menschenrechte", "Unternehmensethik", "Korruptionsprävention", "öffentliches Auftreten" und "Wettbewerbsverhalten" fokussieren. Das Spektrum der Ausbildungen reicht dabei von verpflichtenden standardisierten Präsenzschulungen für alle neu eintretenden Mitarbeiter über ergänzende E-Learning-Programme bis hin zu Spezialschulungen für besonders exponierte Bereiche. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde hierzu beispielsweise das innovative und wettbewerbsorientierte Online-Training mit dem Titel "Compliance Cup 2020" ins Leben gerufen, das sämtliche Mitarbeiter verpflichtend absolvieren mussten.

Ausblick

Vor dem Hintergrund der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Unsicherheiten und wirtschaftlichen Verwerfungen hat sich das integrierte und diversifizierte Geschäftsmodell der EVN bisher als robust erwiesen. Dabei bewährte sich vor allem der Fokus auf regulierte und stabile Geschäftsfelder. Vor dem Hintergrund der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Unsicherheiten und wirtschaftlichen Verwerfungen hat sich das integrierte und diversifizierte Geschäftsmodell der EVN bisher als robust erwiesen. Dabei

Die neuerliche Verschärfung der Coronakrise im Herbst 2020 macht angesichts der Rückkehr von Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit entsprechenden Folgen für die Gesamtwirtschaft aber auch deutlich, dass der Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 von Entwicklungen geprägt sein kann, die aktuell nur schwer plan- und quantifizierbar sind. Dazu zählen insbesondere die künftigen Entwicklungen der Energiepreise oder der Energienachfrage in den Märkten der EVN. bewährte sich vor allem der Fokus auf regulierte und stabile Geschäftsfelder. Die neuerliche Verschärfung der Coronakrise im Herbst 2020 macht angesichts der Rückkehr von Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit entsprechenden Folgen für die Gesamtwirtschaft aber auch deutlich, dass der Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 von Entwicklungen geprägt sein kann, die aktuell nur schwer plan- und quantifizierbar sind. Dazu zählen insbesondere die künftigen Entwicklungen der Energiepreise oder der

Ungeachtet der Covid-19-Pandemie bekennt sich die EVN auch für die Zukunft zu einem ambitionierten Investitionsprogramm. Die jährlichen Investitionen sollen in den nächsten Jahren weiter steigen. Grundlage für das Investitionsprogramm ist die Strategie 2030 der EVN. Die bestehende Strategie wurde dazu im Berichtszeitraum vom Management in einem konzernweiten Prozess aktualisiert und im Oktober 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Die Überarbeitung der Strategie war maßgeblich von jenen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen beeinflusst, die den europäischen Energiesektor aktuell am stärksten prägen. Dazu zählen insbesondere die Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Digitalisierung. Energienachfrage in den Märkten der EVN. Ungeachtet der Covid-19-Pandemie bekennt sich die EVN auch für die Zukunft zu einem ambitionierten Investitionsprogramm. Die jährlichen Investitionen sollen in den nächsten Jahren weiter steigen. Grundlage für das Investitionsprogramm ist die Strategie 2030 der EVN. Die bestehende Strategie wurde dazu im Berichtszeitraum vom Management in einem konzernweiten Prozess aktualisiert und im Oktober 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Die Überarbeitung der Strategie war maßgeblich von jenen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen beeinflusst, die den europäischen Energiesektor aktuell am stärksten prägen. Dazu zählen insbesondere die Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem, die Förderung der

Unter der Annahme durchschnittlicher energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen erwartet die EVN für das Geschäftsjahr 2020/21 ein Ergebnis, welches auf dem Niveau des Vorjahres liegen dürfte. Der weitere Verlauf der Coronakrise und daraus folgende gesamtwirtschaftliche Auswirkungen könnten die Ergebnisentwicklung jedoch negativ beeinflussen. Unter der Annahme durchschnittlicher energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen erwartet die EVN für das Geschäftsjahr 2020/21 ein Ergebnis, welches auf dem Niveau des Vorjahres liegen dürfte. Der weitere Verlauf der Coronakrise und daraus folgende gesamtwirtschaftliche Auswirkungen könnten die Ergebnisentwicklung jedoch

Maria Enzersdorf, am 16. November 2020 Maria Enzersdorf,

Der Vorstand

Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Jahresabschluss

Bilanz zum 30.09.2020

Aktiva

30.9.2020
EUR
30.9.2019
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 50.759.181,32 55.683
II. Sachanlagen 25.594.149,11 24.580
III. Finanzanlagen 3.685.446.519,80 3.573.493
3.761.799.850,23 3.653.756
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Primärenergievorräte 21.646.126,50 33.990
2. Waren 24.601,62 25
21.670.728,12 34.015
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.934.697,82 7.586
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 149.829.966,04 179.332
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht 69.011.719,22 22.275
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 5.253.032,11 7.258
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 19.150,00 10
232.029.415,19 216.451
III. Wertpapiere und Anteile
Sonstige Wertpapiere und Anteile 241.676.688,41 96.652
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 147.728.590,51 120.580
643.105.422,23 467.697
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Sonstige 2.200.480,39 3.639
D. Aktive latente Steuern 31.550.592,35 29.222
4.438.656.345,20 4.154.314

Passiva

30.9.2020
EUR
30.9.2019
TEUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital 330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -3.193.457,15 -3.321
326.806.542,85 326.679
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 204.429.160,43 204.429
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
262.696.869,49 262.697
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.723.734,22 4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 1.512.243.047,43 1.378.536
1.516.966.781,65 1.383.260
IV. Rücklagen für eigene Anteile 3.193.457,15 3.321
V. Bilanzgewinn 87.430.550,22 89.118
davon Gewinnvortrag 83.571,28 79
2.197.094.201,36 2.065.074
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen
2. Rückstellungen für Pensionen und
26.105.399,00 28.190
pensionsähnliche Verpflichtungen 92.849.058,00 99.743
3. Steuerrückstellungen 2.813.423,75 12.092
4. Sonstige Rückstellungen 482.274.700,18 515.180
604.042.580,93 655.205
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 524.370.652,53 524.371
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 524.370.652,53 524.371
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 367.865.853,64 264.183
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 57.317.073,18 41.317
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 310.548.780,46 222.866
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.025.323,66 9.654
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.025.323,66 9.654
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
573.317.119,02 473.077
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 573.214.119,02 472.968
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 103.000,00 109
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 99.720.412,27 104.025
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 99.720.412,27 104.025
6. Sonstige Verbindlichkeiten 43.137.993,61 37.613
davon aus Steuern 5.638.996,87 6.609
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.464.924,83 1.488
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 30.169.429,41 29.490
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.968.564,20 8.124
1.619.437.354,73 1.412.922
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 771.446.357,54 657.452
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 847.990.997,19 755.469
D. Rechnungsabgrenzungsposten
1. Baukostenzuschüsse 17.806.861,26 20.464
2. Sonstige 275.346,92 648
18.082.208,18 21.113
4.438.656.345,20 4.154.314

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2019 bis 30.9.2020

2019/20
EUR
2018/19
TEUR
1. Umsatzerlöse 400.150.111,89 560.147
2. Veränderung des Bestands an noch nicht
abrechenbaren Leistungen 0,00 -785
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 20.263,35 38
4. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum
Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 184.806,26 19.943
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 10.000,00 493
c) Übrige 421.526,58 4.016
5. Aufwendungen für Material und sonstige 616.332,84 24.452
bezogene Herstellungsleistungen
a) Fremdstrombezug und Energieträger -214.338.238,73 -386.794
b) Materialaufwand -517.522,70 -1.354
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen -80.904.151,15 -82.264
-295.759.912,58 -470.411
6. Personalaufwand
a) Gehälter
-61.860.014,03 -61.808
b) Soziale Aufwendungen -13.445.288,27 -40.671
davon für Altersversorgung 1.353.885,24 -22.263
davon für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -886.411,59 -4.222
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-13.221.711,05 -13.478
-75.305.302,30 -102.479
7. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen -7.103.128,15 -6.148
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 18 fallen -455.341,48 -733
b) Übrige -28.519.120,99 -32.483
-28.974.462,47 -33.216
9. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 8 (Betriebsergebnis) -6.356.097,42 -28.403
10. Erträge aus Beteiligungen 255.016.948,81 181.981
davon aus verbundenen Unternehmen 159.495.044,69 161.193
11. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
17.838.237,88 17.814
davon aus verbundenen Unternehmen 17.830.419,69 17.803
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4.307.729,61 4.375
davon aus verbundenen Unternehmen 3.780.592,91 2.980
13. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu
Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 1.512.088,70
505.164,81
22.805
21.660
davon aus verbundenen Unternehmen
14. Aufwendungen aus Finanzanlagen und
aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -9.328.020,34 -4.697
davon Abschreibungen -86.728,32 -3.938
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -8.526.000,00 -3.136
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -33.792.994,66 -34.850
davon betreffend verbundene Unternehmen
16. Zwischensumme aus Z 10 bis Z 15 (Finanzergebnis)
-24.631,41
235.553.990,00
-21
187.428
17. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) 229.197.892,58 159.024
2019/20
EUR
2018/19
TEUR
Übertrag 229.197.892,58 159.024
18. Steuern vom Einkommen
davon latente Steuern
-8.271.652,16
2.328.869,06
-4.899
-1.572
19. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 220.926.240,42 154.125
20. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -133.579.261,48 -65.086
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 83.571,28 79
22. Bilanzgewinn 87.430.550,22 89.118
EVN AG, Maria Enzersdorf

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS in EURO

Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.10.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 30.9.2020 Stand 1.10.2019 Zugänge davon außer
planmäßig
Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen Stand 30.9.2020 BW 30.9.2020 BW 1.10.2019
Baukostenzuschüsse gem.Art.II(2) EFG 1969
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Rechte
201.269.217,80
0,07
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
201.269.217,80
0,07
145.586.289,04
0,00
0,00
4.923.747,51
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
150.510.036,55
0,00
50.759.181,25
0,07
55.682.928,76
0,07
Summe I 201.269.217,87 0,00 0,00 0,00 201.269.217,87 145.586.289,04 4.923.747,51 0,00 0,00 0,00 0,00 150.510.036,55 50.759.181,32 55.682.928,83
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten, einschließlich der Bauten
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen
auf fremdem Grund
II. Sachanlagen
48.844.522,79
2.546.709,30
792.323,96
0,00
43.981,30
0,00
1.132.827,59
0,00
50.725.693,04
2.546.709,30
34.656.985,14
935.783,44
115.805,30
1.061.536,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
35.718.521,29
1.051.588,74
1.495.120,56
15.007.171,75
14.187.537,65
1.610.925,86
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
17.219.337,26 1.179.028,28 835.226,43 0,00 17.563.139,11 9.590.133,65 1.002.039,19 0,00 746.817,01 0,00 0,00 9.845.355,83 7.717.783,28 7.629.203,61
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
1.152.710,83 1.374.073,52 19.883,24 -1.132.827,59 1.374.073,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.374.073,52 1.152.710,83
Summe II 69.763.280,18 3.345.425,76 899.090,97 0,00 72.209.614,97 45.182.902,23 2.179.380,64 0,00 746.817,01 0,00 0,00 46.615.465,86 25.594.149,11 24.580.377,95
Summe I + II 271.032.498,05 3.345.425,76 899.090,97 0,00 273.478.832,84 190.769.191,27 7.103.128,15 0,00 746.817,01 0,00 0,00 197.125.502,41 76.353.330,43 80.263.306,78
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Wertpapiere (Wertrechte)
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
2.260.665.474,07
515.670.329,40
810.110.182,32 146.400.000,00
9.393,86
43.801.643,11
24.243.623,06
48.173.087,61
62.312,21
25.244,17
0,00
-25.244,17
2.280.248.738,29
515.592.166,88
908.337.094,71
38.476.810,37
1.608.557,94
1.181.537,29
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.135.575,24
0,00
0,00
0,00
0,00
505.164,81
0,00
0,00
0,00
1.103.393,13
1.181.537,29
35.341.235,13 2.244.907.503,16 2.222.188.663,70
907.233.701,58
514.410.629,59
808.501.624,38
514.488.792,11
Sonstige Ausleihungen
des Anlagevermögens
28.000.674,67
312.980,00
0,00
26.695,00
9.343.719,20
101.945,00
0,00
0,00
18.656.955,47
237.730,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.730,00
18.656.955,47
28.000.674,67
312.980,00
Summe III 3.614.759.640,46 190.237.731,97 81.924.687,08 0,00 3.723.072.685,35 41.266.905,60 0,00 0,00 3.135.575,24 505.164,81 0,00 37.626.165,55 3.685.446.519,80 3.573.492.734,86
Gesamtsumme Anlagevermögen 3.885.792.138,51 193.583.157,73 82.823.778,05 0,00 3.996.551.518,19 232.036.096,87
-
7.103.128,15 0,00 3.882.392,25 505.164,81 0,00 234.751.667,96 3.761.799.850,23 3.653.756.041,64

Beteiligungsspiegel

Anteil am
Nominal
kapital
%
Währung Jahres
überschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital Bilanz
stichtag
Burgenland Holding Aktiengesellschaft 73,63 EUR 10.310.013,85 80.660.754,44 30.09.2020
EVN Wärmekraftwerke GmbH 99,48 EUR 4.854.367,51 68.272.531,31 30.09.2020
EVN Beteiligung 40 GmbH 100,00 EUR -
4.087,31
15.774,32 30.09.2020
EVN Beteiligung 52 GmbH 100,00 EUR -
8.082,79
116.128.487,48 30.09.2020
EVN Bulgaria EAD, Bulgarien 100,00 TBGN 19.330,00 46.895,00 31.12.2019
EVN Bulgaria Fernwärme Holding 100,00 EUR 7.733.846,39 29.512.327,60 30.09.2020
EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH 100,00 EUR 14.998.044,92 300.090.402,25 30.09.2020
EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH 100,00 EUR 24.988.044,92 60.989.519,52 30.09.2020
EVN Finanzservice GmbH 100,00 EUR 1.588.390,59 119.674.628,53 30.09.2020
EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH 100,00 EUR 24.465.401,49 180.116.851,00 30.09.2020
EVN Kroatien Holding GmbH 100,00 EUR -
660,00
11.268.277,00 30.09.2020
EVN Macedonia Holding DOOEL, Mazedonien 100,00 TMKD 145,00 27.076,00 31.12.2019
EVN Mazedonien GmbH 100,00 EUR 1.933,00 213.585.109,16 30.09.2020
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. 100,00 EUR 23.624.839,41 139.261.210,98 30.09.2020
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH 100,00 EUR -18.137.432,58 7.922.941,18 30.09.2020
EVN Wasser GmbH 99,98 EUR 5.924.506,37 75.302.387,42 30.09.2020
EVN Wärme GmbH 100,00 EUR 19.583.850,45 123.301.187,81 30.09.2020
EVN WEEV Beteiligungs GmbH 100,00 EUR -
819,91
38.488,70 31.08.2020
Netz Niederösterreich GmbH 100,00 EUR 55.853.017,83 571.648.171,34 30.09.2020
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG) 50,03 EUR 40.040.136,59 397.397.746,50 31.03.2020
Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. 100,00 EUR 14.406.714,20 42.506.295,15 30.09.2020
Anteil am
Nominal
kapital
%
Währung Jahres
überschuss/
-fehlbetrag
Eigenkapital Bilanz
stichtag
APCS Power Clearing and Settlement AG 2,52 EUR 361.475,00 3.430.475,00 31.12.2019
CISMO GmbH 1,26 EUR 2.284.395,00 3.084.395,17 31.12.2018
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. 50,00 EUR 43.431,05 283.614,58 30.09.2020
ENERGIEALLIANZ Austria GmbH 45,00 EUR 2.463.655,89 36.530.872,79 30.09.2019
EVN Energievertrieb GmbH & Co KG 100,00 EUR 56.416.272,12 97.065.702,17 30.09.2020
Fernwärme St. Pölten GmbH 49,00 EUR 4.181.097,00 25.497.745,91 31.12.2019
Verbund AG 12,63 TEUR 563.049,70 2.614.486,40 31.12.2018
Verbund Hydro Power GmbH 0,70 TEUR 158.111,20 1.563.131,50 31.12.2018
Wiener Börse AG 4,65 EUR 26.867.633,00 382.823.831,00 31.12.2019

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

EVN AG, Maria Enzersdorf,

bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzs 2011 (GWG 2011).

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Siehe Anhang Seite 4, 7 und Seite 16, Anlage 1 und 2 zum Anhang sowie Lagebericht Beilage II/5. Siehe Anhang Seite 120, 123 und Seite 132, Anlage 1 und 2 zum Anhang sowie Lagebericht Beilage II/5.

Das Risiko für den Abschluss

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 3.152,1 Mio EUR stellen 71,0 % des ausgewiesenen Vermögens zum Bilanzstichtag dar.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen von der Gesellschaft einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Hierbei beurteilt die Gesellschaft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert und damit für außerplanmäßige Abschreibungen vorliegen. Für jene Finanzanlagen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist. Im Anlassfall wird eine Unternehmensbewertung auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelzuflüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen abhängig sind, sowie auf Basis von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen ermittelt.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung des künftigen Umsatzwachstums, der Ergebnismargen, und der daraus resultierenden Zahlungsüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze abhängig und daher mit bedeutenden Schätzunsicherheiten behaftet.

Das Risiko für den Abschluss besteht im Wesentlichen darin, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen nicht gemäß UGB bewertet sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Werthaltigkeitsüberprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
  • Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Beurteilung, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen vorliegen, kritisch hinterfragt und mit unseren Erkenntnissen aus der Jahresabschlussprüfung verglichen.
  • Das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter haben wir unter Konsultation unserer Bewertungsspezialisten zu ausgewählten Fragestellungen überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt.

  • Die der Bewertung zugrunde gelegten Plandaten haben wir in Stichproben auf die vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen übergeleitet.

  • Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlungen verglichen und Abweichungen mit dem Management besprochen.
  • Die betreffenden Buchwerte haben wir mit der Finanzbuchhaltung abgestimmt.

Bewertung der Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung

siehe Anhang Seite 6 und Seite 10. Siehe Anhang Seite 122 und Seite 126

Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss zum 30. September 2020 wird eine Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung in Höhe von 440,8 Mio EUR (9,9 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Diese wird mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bilanziert, welcher auf den Bilanzstichtag abgezinst wird.

Die Drohverlustrückstellung entspricht dem Barwert der erwarteten Nettocashflows aus dem Strombezugsvertrag. Dabei werden als Zahlungsmittelzuflüsse die erwarteten Energieerlöse aus dem Verkauf des bezogenen Stroms herangezogen. Um Schätzunsicherheiten hinsichtlich der Strompreise zu reduzieren wird für die Berechnung der Rückstellung ein Mittelwert der Strompreiskurven von zwei renommierten Informationsdienstleistern in der Energiewirtschaft herangezogen. Die Zahlungsmittelabflüsse ergeben sich aus den zukünftig erwarteten direkten und indirekten Kosten. Aufgrund des langfristigen Charakters der Rückstellung erfolgt zur Ermittlung des Barwertes eine Abzinsung des negativen Cashflows mittels des 7-Jahre-Durchschnittszinssatzes entsprechend der Veröffentlichung der deutschen Bundesbank. Die Änderungen der genannten Parameter haben wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Rückstellung und das Periodenergebnis.

Das Risiko für den Abschluss besteht im Wesentlichen darin, dass die Drohverlustrückstellung zu hoch oder zu gering bewertet und das Periodenergebnis damit nicht zutreffend ermittelt ist.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die Bewertung der Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung wie folgt beurteilt:

  • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Bewertung der Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die Drohverlustrückstellung aus nachteiliger Strombezugsverpflichtung angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
  • Wir haben das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter der Berechnung der Drohverlustrückstellung unter Berücksichtigung der uns vorgelegten vertraglichen Grundlagen hinsichtlich der Angemessenheit und rechnerischen Richtigkeit überprüft. Den Abzinsungssatz haben wir durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Informationen auf Angemessenheit beurteilt.

Darüber hinaus haben wir die zugrunde gelegten Annahmen in Gesprächen mit dem Management und den Bereichsverantwortlichen erörtert. In diesem Zuge haben wir beurteilt, wie historische Erfahrungen die Planung des Managements beeinflussen und ob eine Planungstreue gegeben ist.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzs 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

— Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Zu der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortung zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich im Widerspruch zum Jahresabschluss steht oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheint.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Lagebericht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Jänner 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 17. Februar 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.

Wir sind ohne Unterbrechung seit mehr als 20 Jahren Abschlussprüfer der Gesellschaft.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.

Wien, am 17. November 2020

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2019/20

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2020 der EVN AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.

Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.

Die Gesellschaft befindet sich beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2005/06 in einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger, mit der auch im Oktober 2005 ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen wurde.

Weiters befinden sich zum 30. September 2020 die EVN Wasser GmbH, die Netz Niederösterreich GmbH, die EVN Finanzservice GmbH, die EVN Wärme GmbH, die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, die EVN Kroatien Holding, die EVN Croatia Plin d.o.o., die EVN WEEV Beteiligungs GmbH, die Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH, die kabelplus GmbH, die Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, die EVN Beteiligung 51 GmbH, die EVN Wärmekraftwerke GmbH, die Burgenland Holding AG, die RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, die RAG Austria AG , die RAG Energy Storage GmbH, die RAG Exploration & Production GmbH, die EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, die EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH, die EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH, die EVN Kraftwerks- und Beteiligungs-GmbH sowie die EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH in dieser Unternehmensgruppe. Mit den Gruppenmitgliedern wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlossen, wonach die Steuerumlagen jeweils nach der Belastungsmethode ("standalone"-Methode) ermittelt werden.

Dabei werden bei überrechneten steuerlichen Verlusten, diese auf Seite der Gruppenmitglieder als "interne Verlustvorträge" evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Eine Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass der Burgenland Holding AG im Falle der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.

Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

2.2. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen zugrunde liegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Ausscheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht erforderlich.

Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.

Abschreibungen nach Anlagenkategorien Nutzungsdauer
in Jahren
Planmäßige
Abschreibung
in %
Rechte 4-40 2,5-25
Gebäude 10-50 2-10
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 20 5
Maschinelle und elektrische Einrichtungen 10-33 3-10
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-20 5-33,3

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert (z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.

Bei der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.

Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.

Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.

Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert bilanziert. Bei nachhaltigen und wesentlichen Wertminderungen werden die niedrigeren Werte angesetzt.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.

2.3. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Bei den Vorräten der Betriebsgastronomie wird gemäß § 209 Abs 1 UGB das Bewertungswahlrecht in Anspruch genommen, diese mit einem gleichbleibenden Wert anzusetzen. Begründet wird das damit, dass sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von untergeordneter Bedeutung ist. Der Bestand unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen. Eine Inventur ist gemäß § 209 Abs 1 UGB alle fünf Jahre vorgesehen. Die nächste Inventur für die Vorräte der Betriebsgastronomie erfolgt am 30.09.2023.

Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unterdeckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag.

Die Bewertung der nicht abrechenbaren Leistungen erfolgt zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum beizulegenden Wert am Bilanzstichtag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außenstandsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:

Außenstandsdauer: Wertberichtigungsprozentsatz:
0 - 89 Tage 0 %
90 - 359 Tage 25 %
360 - 719 Tage 40 %
720 - 1079 Tage 50 %
> = 1080 Tage 75 %

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

2.4. Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet.

2.5. Rückstellungen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung erfolgt mit einem Rechnungszinssatz von 0,70 % (Abfertigungen) bzw. 1,00 % (Pensionen) (VJ: 0,70 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltssteigerungen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %) bzw. von Erhöhungen der Pensionen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Erhöhung der Pensionen von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %).

Das Pensionsantrittsalter wurde für Frauen mit 60 Jahren und für Männer mit 65 Jahren festgesetzt. Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln ("AVÖ 2018–P") zur Anwendung.

Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berechnungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen angewandt.

Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz basierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 0,52 % (VJ: 0,68 %) bis 1,60 % (VJ: 2,05 %) abgezinst.

2.6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

2.7. Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtagskurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung sofern der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei keine weitere Umwertung erfolgt.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

3.1. Aktiva

3.1.1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1).

Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige Rechte mit einem Stand von EUR 50.759.181,25 (VJ: TEUR 55.683) ausgewiesen. Sie enthalten EUR 585.728,52 (VJ: TEUR 586) für immaterielle Vermögensgegenstände, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.

Im Geschäftsjahr 2019/20 hat eine Wertaufholung bei den immateriellen Vermögensgegenständen im Ausmaß von EUR 0 (VJ: TEUR 18.993) stattgefunden.

Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.363.242,96 (VJ: TEUR 2.407) und beinhaltet keine Wertberichtung.

Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungsspiegel (Anlage 2) zu entnehmen.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen.

Im Geschäftsjahr 2019/20 hat eine Wertaufholung im Finanzanlagevermögen im Ausmaß von EUR 505.164,81 (VJ: TEUR 21.428) stattgefunden.

Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 108.400.000,00 (VJ: TEUR 65.739) innerhalb des nächsten Jahres fällig.

Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 48.070,00 (VJ: TEUR 12) innerhalb des nächsten Jahres fällig.

3.1.2. Umlaufvermögen

Vorräte

Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Einzelwertberichtigung von EUR 22.786,82 (VJ: TEUR 30) gebildet.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 6.474.940,12 (VJ: TEUR 16.166) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 143.355.025,92 (VJ: TEUR 163.167).

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 24.330.618,86 (VJ: TEUR 25.505), Finanzforderungen über EUR 46.796.565,47 (VJ: TEUR 71.011) sowie Forderungen aus Beteiligungserträgen über EUR 61.686.210,69 (VJ: TEUR 66.251).

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 10.788.990,10 (VJ: TEUR 10.383) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 58.222.729,12 (VJ: TEUR 11.892).

Im Posten Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände sind Erträge in Höhe von EUR 3.516.008,54 (VJ: TEUR 4.941) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Finanzumlaufvermögen

Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 234.676.688,41 (VJ: TEUR 89.652).

Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 7.795,76 (VJ: TEUR 8).

Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 147.720.794,75 (VJ: TEUR 120.572).

3.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung

30.09.2020 30.09.2019
EUR TEUR
3.639
2.200.480,39

3.1.4. Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:

30.09.2020 30.09.2019
EUR TEUR
Sachanlagen -23.480.425,28 -27.884
Beteiligungen -25.890.266,47 -27.486
Personalrückstellungen 74.802.695,80 83.937
sonstige Rückstellungen 73.150.150,58 43.837
unversteuerte Rücklagen -919.749,17 -960
noch nicht verrechnete Beteiligungs
abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG 25.496.374,56 39.281
sonstige Posten 3.043.589,37 6.163
126.202.369,39 116.887
Daraus resultieren aktive latente Steuern 44.123.202,58 43.304
abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern -12.572.610,23 -14.083
Stand zum 30.9. 31.550.592,35 29.222
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
30.09.2020 30.09.2019
EUR TEUR

Stand zum 1.10. 29.221.723,29 29.222 Erfolgswirksame Veränderung 2.328.869,06 0 Stand zum 30.9. 31.550.592,35 29.222

3.2. Passiva

3.2.1. Eigenkapital

Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in 179.878.402 Stückaktien zerlegt.

Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 1.512.243.047,43 (VJ: TEUR 1.378.536).

Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2020 im Bestand der EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrücklagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 3.193.457,15 (VJ: TEUR 3.321) aus.

Zum Bilanzstichtag wurden 1.740.709 (VJ: 1.810.296) Stück eigene Anteile mit einem rechnerischen Wert von EUR 3.193.457,15 (VJ: TEUR 3.321) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden 69.587 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.

3.2.2. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 482.274.700,18 (VJ: TEUR 515.180) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für:

30.09.2020 30.09.2019
EUR TEUR
Sonstige Verpflichtungsrisken 440.824.054,93 436.322
kurzfristige Personalverpflichtungen 21.357.340,11 22.002
Anteilige Jubiläumsgelder 8.860.709,00 9.224
Noch nicht fakturierte Lieferungen und
Leistungen 3.149.777,02 1.462
Strombezugs-/absatzgeschäfte 3.002.692,79 20.653
CO2-Zertifikate 2.542.324,13 22.549
Kohlebezugsgeschäfte 1.273.755,29 2.146
Gasbezugs-/absatzgeschäfte 1.264.046,91 823
482.274.700,18 515.180

3.2.3. Verbindlichkeiten

Restlaufzeit Bilanzwert
< 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre 30.09.2020
EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen
Vorjahr in TEUR
0 0,00 399.370.652,53 125.000.000,00
399.371
125.000 524.370.652,53
524.371
2. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
Vorjahr in TEUR
57.317.073,18
41.317
36.768 46.768.292,72 263.780.487,74
186.098
367.865.853,64
264.183
3. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
Vorjahr in TEUR
11.025.323,66
9.654
0,00
0
0,00
0
11.025.323,66
9.654
4. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
Vorjahr in TEUR
573.214.119,02
472.968
24.000,00
24
79.000,00
85
573.317.119,02
473.077
5. Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Vorjahr in TEUR
99.720.412,27
104.025
0,00
0
0,00
0
99.720.412,27
104.025
6. Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr in TEUR
30.169.429,41
29.490
6.591.250,32
6.576
6.377.313,88
1.548
43.137.993,61
37.613
Vorjahr in TEUR 657.452 771.446.357,54 452.754.195,57 395.236.801,62
442.739
312.730 1.619.437.354,73
1.412.922

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 182.500.000,00 (VJ: TEUR 121.500).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 26.585.156,90 (VJ: TEUR 12.894) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 546.731.962,12 (VJ: TEUR 460.183).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 99.572.944,48 (VJ: TEUR 103.903). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 88.437.000,00 (VJ: TEUR 61.775) aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Cash Pooling ausgewiesen.

Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 23.437.010,64 (VJ: TEUR 21.081) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

3.2.4. Passive Rechnungsabgrenzung

Sonstige Abgrenzungen 30.09.2020
EUR
30.09.2019
TEUR
Zinsswaps 227.334,99 254
Refinanzierungstransaktionen 48.011,93 395
275.346,92 648

3.2.5. Haftungsverhältnisse

30.09.2020 30.09.2019
EUR TEUR
Sonstige Haftungsverhältnisse 720.765.158,48 719.666
Bankgarantien 478.969.577,63 49.915
1.199.734.736,11 769.581
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1.064.565.173,00 646.714
davon gegenüber assoziierten Unternehmen 93.007.085,58 80.013

Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haftungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochtergesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochtergesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite.

Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals "Donaukraft") stehende Kraftwerk Freudenau wurden Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG) Kostenersatz zu leisten.

Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.

Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2020 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 17.777.228,00 (VJ: TEUR 11.421). Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug EUR 304.000.000,00. Zum 31. Oktober 2020 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen EUR 38.148.322,00 bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von EUR 304.000.000,00.

Die EVN AG hat für ihre Tochtergesellschaften EVN Bulgaria EAD, EVN Bulgaria Toploficatsia EAD und EVN Home DOO Skopje zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung für die nächsten 12 Monate eine harte Patronatserklärung abgegeben.

3.2.6. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz ausgewiesener oder angegebener Geschäfte

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die Folgeperioden abgeschlossen:

    1. Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von 545 MW für den Zeitraum 01.04.2021 bis 31.03.2027.
    1. Abschluss eines Reservestromvertrages zur Absicherung von Erzeugungseinschränkungen des Steinkohlekraftwerkes Walsum 10 im Umfang von 410 MW für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022.
    1. Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.09.2020 mit einer Verkaufsmenge von 638.862 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 88 Einzeltransaktionen.
    1. Abschluss von Großhandelskontrakten Erdgas mit Lieferung nach dem 30.09.2020 mit einer Verkaufsmenge von 1.010.160 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 9 Einzeltransaktionen.
    1. Abschluss von derivativen Geschäften für Kohle zur Risikominderung der Stromproduktion aus Kohlekraftwerken mit einer Menge von 120 tsd t. Die Kontrahierung erfolgte im Wege von 6 Einzeltransaktionen.

Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.

3.2.7. Finanzinstrumente

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt. Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht.

Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds.

Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vorgenommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.

Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risiko-Controlling wurde zudem eine eigene Stabsstelle eingerichtet, die laufend Risikoanalysen basierend auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.

Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken. Strategisches Ziel ist die Kontinuität des operativen wie des Finanzergebnisses. Darüber hinaus werden vereinzelt Möglichkeiten genutzt, die ein höheres Risiko enthalten und einen höheren Ertrag versprechen.

Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie entsprechen zwar den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt mittels von Börsepreisen abgeleiteten Forwardpreiskurven, Wechselkursen sowie Zinsstrukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei Berücksichtigung.

Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte (Fair Values) angegeben.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzpositionen erfasst:

Derivative Finanzinstrumente mit Sicherungsbeziehung
Nominalwert in Mio JPY Marktwert in Mio EUR
30.09.2020 30.09.2019 30.09.2020 30.09.2019
Währungsswaps
JPY (1 bis 5 Jahre) 10.000,0 10.000,0 0,7 6,6

Die in obiger Tabelle ausgewiesenen Währungsswaps sind Cross-Currency Swaps zur Absicherung der Zins- und Währungsrisiken der in fremder Währung begebenen Anleihe (JPY-Anleihe). Die Laufzeit der Währungsswaps ist ident mit der Laufzeit der Anleihe bis 2024.

Die Effektivität der Sicherungsbeziehung der Cross-Currency Swaps wird zumindest quartalsweise geprüft. Retrospektiv erfolgt diese Prüfung mittels Dollar-Offset-Methode, prospektiv wird die Critical-Terms-Match-Methode angewandt. Per 30.09.2020 beträgt die auf das Zinsrisiko bezogene Effektivität 94%, die auf das Währungsrisiko bezogene Effektivität befindet sich nahe 89%.

Eine dokumentierte Widmung der Verträge wurde vollzogen, indem das abzusichernde Risiko identifiziert, der Beginn der Sicherungsbeziehung festgelegt und das Vorliegen aller materiellen Voraussetzungen nachvollziehbar begründet wurde. In materieller Hinsicht gilt hier dazu, dass die Sicherungsgeschäfte die qualitative Eignung des abgesicherten Grundgeschäfts besitzen, ein Absicherungsbedarf auf Basis des Preisänderungsrisikos aus dem Grundgeschäft vorliegt, eine bestehende Absicherungsstrategie existiert und die Derivate qualitativ geeignet als Sicherungsinstrument sind.

Für derivative Instrumente mit negativem Marktwert wird keine Drohverlustrückstellung gebildet, sofern eine Sicherungsbeziehung mit den jeweils zugrundeliegenden Geschäften besteht.

Nominalwert Marktwert
Derivative Finanz in Mio EUR in Mio EUR
instrumente ohne Anteil Anteil
Sicherungsbeziehung 30.09.2020 30.09.2019 30.09.2020 > 12 30.09.2019 > 12
Monate Monate
Kohleswaps 11,3 28,4 -1,1 0,0 -1,6 -0,2
Forwards Strom 38,0 58,1 -0,9 -0,7 -13,8 -3,8
Forwards mit Collateral /
Futures physisch Strom 1,7 16,0 0,2 0,0 -3,0 -0,3
Forwards Gas 12,4 23,7 -1,3 0,0 2,4 0,0
Forwards CO2
-Zertifikate
0,0 0,3 0,0 0,0 0,6 0,0
Forwards mit Collateral /
Futures physisch CO2- 6,2 22,5 4,6 0,0 33,3 5,2
Zertifikate

Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden in Summe Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 4.954 (VJ: TEUR 20.789) über die Aufwendungen für bezogene Leistungen (Fremdstrombezug und Energieträger) gebildet.

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

4.1. Umsatzerlöse

2019/20 2018/19
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten:
Inland 346.828.273,63 504.588
Ausland 53.321.838,26 55.559
400.150.111,89 560.147
2019/20 2018/19
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen:
Stromerlöse 171.541.987,02 300.115
Leistungsverrechnung im Konzern 176.923.813,95 177.659
Gaserlöse 40.399.845,09 69.038
Heizölerlöse 8.342.538,79 8.131
Auflösung von Baukostenzuschüssen 1.386.056,65 1.477
Kundenaufträge 898.933,69 2.535
Sonstige übrige Erlöse 505.696,79 610
Lichtserviceprojekte 95.472,46 583
Wärmeerlöse 55.767,45 0
400.150.111,89 560.147

4.2. Sonstige betriebliche Erträge

2019/20
EUR
2018/19
TEUR
Wertberichtigung 7.233,12 3.576
Schadensvergütungen 44.404,78 241
Sonstige Erträge aus Vorjahren 33.438,92 93
Projektförderungen 336.386,28 77
Sonstige Erträge 63,48 25
Investitionszuschüsse 0,00 4
421.526,58 4.016

4.3. Personalaufwand

In den Gehältern sind nachstehende Komponenten enthalten:

2019/20 2018/19
EUR TEUR
Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder
in Gehältern
-431.742,47 437
Dotierung der Rückstellung für Deputate
in Gehältern
-195.496,73 1.363

Betreffend Altersversorgung ergaben sich aufgrund der Auflösung von Rückstellungen Minderaufwendungen in Höhe von EUR 4.384.055,72 (VJ: Aufwendungen in Höhe von TEUR 19.248) sowie Aufwendungen in Höhe von EUR 3.030.170,48 (VJ: Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.015) betreffend beitragsorientierte Pensionsvorsorgen.

Für Abfertigungen (ohne Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen) ergaben sich aufgrund von Abfertigungszahlungen Aufwendungen in Höhe von EUR 433.081,26 (VJ: Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.793).

4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 28.974.462,47 (VJ: TEUR 33.216) sind enthalten:

2019/20 2018/19
EUR TEUR
Werbeaufwand 9.312.500,64 9.490
Leistungsverrechnung im Konzern 5.067.085,72 6.943
Beratungsleistungen 2.679.254,58 2.753
Forderungsabschreibungen 2.034.354,90 2.380
Porto- und Fernmeldeaufwand 2.012.284,43 2.106
Sonstige übrige Aufwendungen 1.888.785,81 2.232
Reisekosten 1.732.454,14 2.792
Weiterbildung und Tagungsaufwand 1.420.644,24 1.637
Mitgliedsbeiträge und Umlagen 1.243.094,03 1.105
Versicherungsaufwand 521.034,49 513
Mieten und Benützungsentgelte 484.791,69 468
Stelleninserate 412.117,11 242
Sonstige Konzernleistungen 100.512,31 295
Restbuchwerte aus Anlagenabgängen 65.548,38 259
28.974.462,47 33.216

Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.

4.5. Erträge aus Beteiligungen

Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019/20 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH, EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH, der EVN Kraftwerksund Beteiligungsgesellschaft mbH, der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H sowie der EVN Finanzservice GmbH wurden in Höhe von EUR 61.686.210,69 (VJ: TEUR 66.251) im Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.

4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 8.526.000,00 (VJ: TEUR 3.136) beinhalten einen Abgang von Anteilen an verbundenen Unternehmen.

4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von EUR 979.740,10 (VJ: TEUR 2.292) enthalten.

4.8. Steuern vom Einkommen

2019/20
EUR
2018/19
TEUR
Körperschaftsteuer Inland laufendes Jahr 42.171.771,36 34.875
Körperschaftsteuer Vorjahre 4.846.989,44 7.922
Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr 448.954,25 -489
Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung -36.867.193,83 -38.981
latente Körperschaftsteuer -2.328.869,06 1.572
8.271.652,16 4.899

5. Ergänzende Angaben

5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte) während des Geschäftsjahres betrug 615 (VJ: 632).

5.2. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.263 (VJ: TEUR 1.252), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 1.461 (VJ: TEUR 4.019) bezahlt.

Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und leitende Angestellte ein Mehraufwand in Höhe von EUR 775.160,19 (VJ: Aufwand TEUR 4.531), für die übrigen Arbeitnehmer ein Ertrag aufgrund der Auflösung bzw. dem Verbrauch von Rückstellungen Höhe von EUR 1.242.633,84 (VJ: Aufwand TEUR 21.954).

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr EUR 156.500,00 (VJ: TEUR 154).

An den Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von EUR 93.400,00 (VJ: TEUR 102) ausbezahlt.

Den Organen der Gesellschaft wurden keine Kredite gewährt, und es wurden keine Haftungen übernommen.

5.3. Sonstige Erläuterungen

ElWOG-Angaben

Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Niederösterreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH, EVN Wärmekraftwerke GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLIANZ Austria GmbH.

5.4. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 15. Oktober 2020 wurde eine 15-jährige, endfällige grüne Anleihe mit einem Nominale von 101 Mio. Euro emittiert.

5.5. Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.740.709 Stück, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 87.430.550,22 einen Betrag in Höhe von EUR 87.287.469,57, das entspricht einer Dividende von EUR 0,49 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft

Aufsichtsrat:

Präsidentin: Mag. Bettina Glatz-Kremsner 5.6. Angaben zu Organen der Gesellschaft

Vizepräsidenten: Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek Präsidentin: Mag. Bettina Glatz-Kremsner

Mitglieder: Mag. Philipp Gruber Dr. Reinhard Meißl Dipl.-Ing. Angela Stransky Dr. Johannes Zügel Vizepräsidenten: Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek Mitglieder: Mag. Philipp Gruber

Kommerzialrat Dieter Lutz Mag. Susanne Scharnhorst

Arbeitnehmervertreter: Ing. Paul Hofer Friedrich Bußlehner Dipl.-Ing. Irene Pugl Dr. Reinhard Meißl Dipl.-Ing. Angela Stransky Dr. Johannes Zügel

Arbeitnehmervertreter:

Uwe Mitter Mag. Dr. Monika Fraißl Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka

Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka

Vorstand: Ing. Paul Hofer

Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Dipl.-Ing. Irene Pugl

Maria Enzersdorf, am 16. November 2020 Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018

Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Maria Enzersdorf, am 16. November 2020

EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands