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EVN AG — Annual Report 2020
Dec 16, 2020
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Annual Report
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Ganzheitsbericht 2019/20
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Auch wenn unsere Geschäftstätigkeit durch Covid-19 punktuell beeinträchtigt war, blicken wir auf eine solide operative Performance im Geschäftsjahr 2019/20 zurück, denn unser integriertes Geschäftsmodell und die breite Diversifikation unserer Kunden erwiesen sich insgesamt als stabilisierend. Mit einem Konzernergebnis von 199,8 Mio. Euro liegen wir am oberen Ende unserer Prognose. An dieser guten Entwicklung möchten wir auch unsere Aktionärinnen und Aktionäre teilhaben lassen und werden daher der 92. ordentlichen Hauptversammlung eine Basisdividende von 0,49 Euro pro Aktie vorschlagen. Damit erhöhen wir nicht nur die Basisdividende gegenüber dem Vorjahr um 0,02 Euro pro Aktie, sondern setzen gemäß unserer Dividendenpolitik auch das Signal, dass wir diese auch in den kommenden Jahren zumindest stabil halten wollen.
Für das Geschäftsjahr 2019/20 hatten wir uns vorgenommen, die Umsetzung unserer Strategie der letzten zehn Jahre zu evaluieren und diese vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen zu aktualisieren. Die europäische und österreichische Klima- und Energiepolitik hat sich dem Ziel verschrieben, die globale Erwärmung einzubremsen und zu reduzieren. Das Pariser Klimaabkommen, das Clean Energy Package der Europäischen Union und auch das Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung geben uns hier einen Rahmen vor, an dessen Verwirklichung wir uns weiterhin aktiv beteiligen wollen. Ein weiteres Zukunftsprojekt der Europäischen Union, zu dem wir in den nächsten Jahren als Umweltdienstleister mit innovativen Lösungen beitragen wollen, ist die stärkere Förderung der Kreislaufwirtschaft. Neben der Versorgungssicherheit zählt bei alldem die Kundenorientierung zu den wesentlichen Handlungsfeldern der EVN. In diesem Bereich wollen wir verstärkt auf die Chancen der Digitalisierung setzen und dadurch ein attraktiver Partner

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Sprecher des Vorstands
für unsere Kunden bleiben. Im Rahmen dieser Eckpunkte unserer Strategie 2030 und getreu dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter." arbeiten wir bereits voller Energie an konkreten Umsetzungsmaßnahmen.
Unser zentrales Kundenversprechen lautet, Strom, Gas, Wärme und Trinkwasser jederzeit in bestmöglicher Qualität zur Verfügung zu stellen. Gerade die letzten Monate haben angesichts der Herausforderungen durch die Covid-19-Pandemie deutlich gemacht, wie wichtig die jederzeitige Verfügbarkeit einer stets funktionierenden Infrastruktur ist, um diese verantwortungsvolle Aufgabe verlässlich zu erfüllen. Ein Garant dafür ist unser vorausschauendes Investitionsprogramm, das klare Schwerpunkte in den Bereichen Netze, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung setzt und in den nächsten Jahren noch weiter intensiviert werden soll. Zusätzlich hat sich bewährt, dass wir seit 2009 über eine eigene Konzernanweisung zur Pandemievorsorge verfügen und ganz allgemein Abläufe zur guten Bewältigung von Krisensituationen regelmäßig trainieren. Nicht zuletzt dank dieser weitsichtigen Vorsichtsmaßnahmen war die Versorgungssicherheit auch während der Coronakrise, insbesondere in den Wochen der Lockdowns, für unsere Kunden stets gewährleistet.
Doch trotz aller dieser Maßnahmen wäre die verlässliche Erfüllung unserer verantwortungsvollen Aufgaben nicht denkbar ohne unsere höchst motivierten und bestens ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn viele unserer Kolleginnen und Kollegen sind auch unter herausfordernden Bedingungen 24 Stunden täglich an sieben Tagen die Woche ("24 /7") im Einsatz, damit unsere Kunden permanent mit Energie und Umweltdienstleistungen versorgt werden können. Ihnen gebühren unsere uneingeschränkte Anerkennung und unser Dank – im Namen der EVN und aller ihrer Stakeholder.
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied des Vorstands
Kennzahlen
| +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2019/20 | 2018/19 | % | 2017/18 | ||
| Verkaufsentwicklung | |||||
| Stromerzeugung | GWh | 3.785 | 5.594 | –32,3 | 5.526 |
| davon erneuerbare Energie | GWh | 2.250 | 2.315 | –2,8 | 2.213 |
| Stromverkauf an Endkunden | GWh | 19.813 | 19.924 | –0,6 | 18.413 |
| Erdgasverkauf an Endkunden | GWh | 4.957 | 5.083 | –2,5 | 5.178 |
| Wärmeverkauf an Endkunden | GWh | 2.303 | 2.196 | 4,9 | 2.219 |
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||||
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 2.107,5 | 2.204,0 | –4,4 | 2.078,7 |
| EBITDA | Mio. EUR | 590,4 | 631,7 | –6,5 | 671,8 |
| EBITDA-Marge1) | % | 28,0 | 28,7 | –0,6 | 32,3 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | Mio. EUR | 273,1 | 403,5 | –32,3 | 392,9 |
| EBIT-Marge1) | % | 13,0 | 18,3 | –5,3 | 18,9 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | Mio. EUR | 257,3 | 373,5 | –31,1 | 355,7 |
| Konzernergebnis | Mio. EUR | 199,8 | 302,4 | –33,9 | 254,6 |
| Konzern-Bilanz | |||||
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 8.365,7 | 8.188,6 | 2,2 | 7.831,1 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 4.543,3 | 4.552,1 | –0,2 | 4.092,6 |
| Eigenkapitalquote1) | % | 54,3 | 55,6 | –1,3 | 52,3 |
| Nettoverschuldung | Mio. EUR | 1.037,7 | 999,5 | 3,8 | 963,7 |
| Gearing1) | % | 22,8 | 22,0 | 0,9 | 23,5 |
| Return on Equity (ROE)1) | % | 5,0 | 7,6 | –2,5 | 7,7 |
| Konzern-Cash-Flow und Investitionen | |||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | Mio. EUR | 412,0 | 429,7 | –4,1 | 603,5 |
| Investitionen2) | Mio. EUR | 367,9 | 391,4 | –6,0 | 356,4 |
| Net Debt Coverage (FFO)1) | % | 47,7 | 50,9 | –3,2 | 69,0 |
| Interest Cover (FFO) | x | 11,6 | 11,7 | –1,3 | 14,4 |
| Wertschaffung | |||||
| Operatives Ergebnis nach Steuern (NOPAT) | Mio. EUR | 274,6 | 216,3 | 26,9 | 314,8 |
| Capital Employed3) | Mio. EUR | 4.405,7 | 4.135,4 | 6,5 | 4.094,2 |
| Operativer Return on Capital Employed (OpROCE)1) | % | 6,2 | 5,2 | 1,0 | 7,7 |
| Weighted Average Cost of Capital (WACC)1) 4) | % | 5,5 | 6,3 | –0,8 | 6,3 |
| Economic Value Added (EVA®) 5) |
Mio. EUR | 32,3 | –42,1 | – | 58,9 |
| Aktie | |||||
| Ergebnis | EUR | 1,12 | 1,70 | –34,0 | 1,43 |
| Dividende | EUR | 0,496) | 0,47 + 0,037) | –2,0 | 0,44 + 0,037) |
| Dividendenrendite1) | % | 3,4 | 3,1 | 0,3 | 2,8 |
| Performance der Aktie | |||||
| Kurs per Ultimo | EUR | 14,28 | 16,14 | –11,5 | 16,88 |
| Höchstkurs | EUR | 18,36 | 17,28 | 6,2 | 18,00 |
| Tiefstkurs | EUR | 11,22 | 12,16 | –7,7 | 13,07 |
| Börsekapitalisierung per Ultimo | Mio. EUR | 2.569 | 2.903 | –11,5 | 3.036 |
| Credit Rating | |||||
| Moody's | A1, stabil | A1, stabil | A2, positiv | ||
| Standard & Poor's | A, negativ | A, stabil | A–, stabil | ||
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
3) Die ausgewiesenen Werte entsprechen einem durchschnittlichen und bereinigten Capital Employed.
4) Genauer Wert 2017/18 und 2018/19: 6,25 %
5) Definition laut Stern Stewart & Co.
6) Geschäftsjahr 2019/20: Vorschlag an die Hauptversammlung
7) Bonusdividende von 0,03 Euro je Aktie
| 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter | ||||
| Mitarbeiterstand auf Vollzeitbasis (FTE) | Ø | 7.007 | 6.908 | 6.831 |
| Mitarbeiterstand zum Bilanzstichtag (Kopfzahl) | Anzahl | 7.428 | 7.327 | 7.200 |
| davon Frauen | Anzahl | 1.717 | 1.686 | 1.664 |
| davon Männer | Anzahl | 5.711 | 5.641 | 5.536 |
| Frauenanteil | % | 23,1 | 23,0 | 23,1 |
| Mitarbeiterfluktuation | % | 3,5 | 3,4 | 1,9 |
| Ausbildungsstunden pro Mitarbeiter | Std. | 27,5 | 34,1 | 33,8 |
| Arbeitsunfälle1) | Anzahl | 64 | 85 | 100 |
| Umwelt | ||||
| Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1) | t CO2e | 1.343.529 | 2.694.528 | 2.577.301 |
| Spezifische Treibhausgasemissionen (Scope 1) | t CO2e/GWh | 223,49 | 306,06 | 290,31 |
| NOx-Emissionen | t | 1.171 | 2.204 | 2.317 |
| Gefährliche Abfälle und Reststoffe 2) | t | 17.107 | 19.604 | 19.348 |
| Wasserverbrauch3) | Mio. m³ | 33,4 | 32,2 | 32,6 |
1) Anzahl der Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen (ohne Wegunfälle)
2) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte
3) Trinkwasserversorgung aus aufbereitetem Grundwasser durch evn wasser
Eigenkapital, Nettoverschuldung und Gearing

Cash Flow und Investitionen

Umsatzerlöse, EBITDA und EBITDA-Marge
Mio. EUR und %

Mitarbeiter nach Regionen
Jahresdurchschnitt

Highlights 2019/20
Nichtfinanzieller Bericht
1
Umsatz 2.107,5 Mio. Euro
EBIT 273,1 Mio. Euro
Konzernergebnis 199,8 Mio. Euro
Dividendenvorschlag 0,49 Euro je Aktie
Inhalt
Nichtfinanzieller Bericht 01
- Zum Bericht 04
- Unternehmensprofil Geschäftsmodell (gemäß NaDiVeG) 06
Nachhaltiger, digitaler, effizienter 10
Interview mit dem Vorstand
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung 15 38
Strategie, Analyse wesentlicher Themen, Nachhaltigkeitsrisiken, Einbindung der Stakeholder, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption (gemäß NaDiVeG)
Strategie // Nachhaltigkeitsorganisation // Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit // Menschenrechte, Ethik und Integrität // EVN auf dem Kapitalmarkt // Wertschöpfung für unsere Stakeholder // Lieferanten

Versorgungssicherheit
Versorgungssicherheit 24/7 // Umfangreiche Aktivitäten und Investitionen // EVN Störungsdienst // Auf Spurensuche: Verlässlichkeit für Generationen
50 Kundenorientierung
Der Kunde im Fokus // EVN Kundenbeirat // Smart Meters // Produktkennzeichnung // Datenschutz
60 Attraktiver Arbeitgeber
Arbeitnehmerbelange (gemäß NaDiVeG)
Mitarbeiter als Basis unseres Geschäftserfolgs // Mitarbeiterzufriedenheit // Verantwortungsvoller Arbeitgeber // Diversität // Gesundheit und Sicherheit
Einen Beitrag leisten– Jeden Tag
Sichere Versorgung Rund um die Uhr
Klima- und Umweltschutz 74
Umweltbelange (gemäß NaDiVeG)
Ressourcenschonung und Emissionsminimierung // Klima – Einflüsse und Schutzmaßnahmen // Umwelt – Einflüsse und Schutzmaßnahmen // Thermische Klärschlammverwertung
Innovation und Digitalisierung 90
Innovative Ansätze für die Energiezukunft // Interdisziplinäre Projekte // Modernste Telekommunikationsinfrastruktur // Green Gas
Stakeholder-Dialog 100
Sozialbelange (gemäß NaDiVeG)
Proaktive Einbindung // Stakeholder-Management // Projektkommunikation // Gesellschaftliches Engagement
- Nachhaltigkeitsprogramm 106
- Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2019/20 115
119 Corporate Governance
- 119 Bericht des Aufsichtsrats
- 121 Corporate Governance-Bericht Diversitätskonzept (gemäß NaDiVeG)
130 Konzernlagebericht
- 130 Energiepolitisches Umfeld
- 132 Wirtschaftliches Umfeld
- 133 Energiewirtschaftliches Umfeld
- 134 Geschäftsentwicklung
- 143 Innovation, Forschung und Entwicklung
- 144 Risikomanagement
- 149 Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
- 149 Angaben gemäSS § 243a UGB
- 150 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/21
151 Segmentberichterstattung
- 163 Konzernabschluss und -anhang
- 256 Service
- 256 Glossar
- 258 GRI-Inhaltsindex
- Umschlag Kontakt
Zum Bericht
Unter dem Titel "EVN Ganzheitsbericht" erstellen wir jährlich einen integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht. Die in dieser Publikation verwirklichte gleichrangige Behandlung von nichtfinanziellen Informationen mit der finanziellen Berichterstattung und dem Corporate Governance-Bericht bringt unser Selbstverständnis als verantwortungsbewusstes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen zum Ausdruck.
Standards und Richtlinien
Der vorliegende Bericht entspricht zudem den hohen Anforderungen des UN Global Compact und dient auch der Darstellung unserer diesbezüglichen Fortschritte. Die Erhebung und Berechnung der Daten erfolgte – unter Beachtung nationaler und internationaler Standards sowie Leitlinien der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung – durch die Konzernfunktionen Rechnungswesen, Controlling und Personalwesen sowie die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.
Als Grundlage für die nichtfinanzielle Berichterstattung dienten die jeweiligen Standards und Sector Supplements der Global Reporting Initiative (GRI), die so weit wie möglich vollinhaltlich angewendet wurden. Der vorliegende EVN Ganzheitsbericht 2019/20 entspricht somit den Standards der Global Reporting Initiative in der Option "Kern" und geht darüber hinaus auf zusätzliche Leistungsindikatoren ein. Zudem beinhaltet er unternehmensspezifische Indikatoren der GRI Sector Supplements für Unternehmen der Elektrizitätsbranche. Der GRI-Inhaltsindex umfasst alle in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Global Reporting Initiative erstellten Leistungsindikatoren und liefert somit eine zusammenfassende Inhaltsangabe. Darüber hinausgehende nichtfinanzielle Informationen werden nicht im GRI-Inhaltsindex ausgewiesen.
Berichterstattung gemäß NaDiVeG
Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), haben wir für diesen Konzernabschluss die Option gewählt, einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht, der in diesen Ganzheitsbericht integriert ist, zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption finden sich daher im Berichtsteil "Nichtfinanzieller Bericht" und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.
Berichtsprinzipien und -gliederung
Ein zentrales Element im integrierten Geschäftsmodell der EVN ist eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen und Anliegen unserer unterschiedlichen Stakeholder. Dies spiegelt sich insbesondere in der EVN Wesentlichkeitsmatrix wider, der eine regelmäßige Erhebung der für die unterschiedlichen Interessengruppen relevanten Schwerpunktthemen zugrunde liegt. Die Auswahl der Berichtsinhalte für die nichtfinanzielle Berichterstattung basiert neben der Maßgeblichkeit im Nachhaltigkeitskontext und einer ausgewogenen und vollständigen Darstellung der wesentlichen und aktuellen Themen auf folgenden Grundsätzen:
• Einbeziehung der Stakeholder: Die Berichtsinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Vorschriften und den Informationsbedürfnissen unserer Stakeholder, die wir im Rahmen der Stakeholder-Befragung im Jahr 2020 erhoben haben. Dieser strukturierte Erhebungsprozess erfolgt regelmäßig alle drei Jahre.
• Wesentlichkeit: Als
Ergebnis der Stakeholder-Befragung definiert die EVN Wesentlichkeitsmatrix die wesentlichsten Handlungs- und somit Themenfelder der EVN, die sich auch in der Struktur des vorliegenden Berichts widerspiegeln. Diese Gliederung nach den Handlungsfeldern soll die vielfältigen und unterschiedlich gelagerten Informationsbedürfnisse ausgewogen und zielgruppengerecht erfüllen. In Übereinstimmung mit den GRI-Berichtsstandards verzichten wir auf Angaben von geringerer Relevanz, um durch den Fokus auf die Wesentlichkeit von Themen eine möglichst hohe Aussagekraft und Transparenz des Berichts zu gewährleisten.
- Vollständigkeit: Die Berichterstattung erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowie den angewendeten GRI Standards.
- Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 17
Externe Verifizierung
Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Verifizierung der Einhaltung der GRI Standards und des NaDiVeG erfolgte für das Geschäftsjahr 2019/20 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
- Zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers siehe Seite 252ff
- Zum Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß NaDiVeG und GRI Standards siehe Seite 115ff
Verweise
Zum Teil finden sich weiterführende Inhalte auf der Website der EVN. Dies zeigen wir im Bericht jeweils durch entsprechende Verweise an. Zudem enthält der Ganzheitsbericht Verweise auf GRI Standards sowie auf Informationen an anderen Stellen des Berichts. Hier ein Überblick der verwendeten Verweisarten:
- Verweis innerhalb des Ganzheitsberichts
- Verweis auf Inhalte im Internet
- Verweis auf GRI Standards
Inhaltliche Richtigkeit und geschlechtsspezifische Formulierungen
Wir haben diesen Ganzheitsbericht mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Satz- oder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Dieser Ganzheitsbericht enthält auch zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die wir auf Basis aller uns bis zum Redaktionsschluss zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie "erwarten", "schätzen", "planen", "rechnen" etc. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten – und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse – aufgrund verschiedenster Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können.
Dank der Einführung eines Software-Tools zur Unterstützung der nichtfinanziellen Berichterstattung im Geschäftsjahr 2019/20 konnte die Datenqualität – vor allem im Bereich Umwelt und Klima – weiter erhöht werden. Die betroffenen Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Die EVN ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern bemüht, so auch in diesem
Ganzheitsbericht. Soweit jedoch im Interesse der besseren Lesbarkeit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Dieser Ganzheitsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.
Redaktionsschluss war der 16. November 2020.
- Zum GRI-Inhaltsindex siehe Seite 258ff
- Zur Global Reporting Initiative siehe www.globalreporting.org
- Zum UN Global Compact siehe www.unglobalcompact.org
- GRI-Indikatoren: GRI 102-46, GRI 102-54
Die EVN – Energieunternehmen und Umweltdienstleister
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energieund das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 14 Ländern aktiv.
Geschäftsbereiche
Energiegeschäft Umweltgeschäft
Unser integriertes Geschäftsmodell deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab:
- Erzeugung von Energie
- Betrieb von Verteilnetzen
-
Versorgung von Endkunden mit Strom, Erdgas und Wärme (mit unterschiedlichen Schwerpunkten in unseren verschiedenen Märkten)
-
Trinkwasserversorgung in Niederösterreich
- Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung
Beteiligungen
Kerngeschäftsnahe Beteiligungen als Ergänzung und Absicherung unserer Wertschöpfungskette:
- Verbund AG (12,63 %)
- Burgenland Holding AG (73,63 %), die ihrerseits 49,0 % an der Energie Burgenland AG hält
- RAG Austria AG (50,03 %)
Wertschöpfungskette

Märkte1) und Tätigkeitsfelder
AT
HR
Österreich
DE
- Erzeugung: Strom, Wärme, thermische Abfallverwertung
- Netzbetrieb: Strom, Erdgas, Wärme, Kabel-TV, Telekommunikation
- Energieversorgung: Strom, Erdgas, Wärme
- Umweltgeschäft: Trinkwasserversorgung

- Erzeugung: Strom, Wärme
- Netzbetrieb: Strom, Wärme
- Energieversorgung: Strom, Wärme
Kroatien
- Netzbetrieb: Erdgas
- Energieversorgung: Erdgas • Umweltgeschäft: Abwasser-
- entsorgung
Nordmazedonien
- Erzeugung: Strom
- Netzbetrieb: Strom
- Energieversorgung: Strom
Deutschland
MK
AL
- Erzeugung: Strom
- Energieversorgung: Strom
- Umweltgeschäft: Trinkwasserverund Abwasserentsorgung sowie thermische Klärschlammverwertung
BG
Albanien
• Erzeugung: Strom
Diverse Länder
• Internationales Projektgeschäft: Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick

EVN Ganzheitsbericht 2019/20

Nachhaltiger, Digitaler, Effizienter
Stefan Szyszkowitz und Franz Mittermayer EVN Vorstand
Nichtfinanzieller Bericht
»Wir wollen in allen unseren Märkten konkrete Beiträge im Sinn unserer Stakeholder leisten.
Basis dafür sind unsere Unternehmenswerte und unsere ganz heitlichen Nachhaltig keitsprinzipien. «
Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands

Ein außergewöhnliches Jahr mit Covid-19 als prägendem Thema geht zu Ende. Wie ist es der EVN damit bisher ergangen?
Stefan Szyszkowitz: Als Garant für kritische Infrastruktur verfügt die EVN über taugliche Notfallpläne für verschiedenste Krisensituationen. Daher existiert bei uns auch seit 2009 eine Konzernanweisung zur Pandemievorsorge. Natürlich führen wir dazu auch regelmäßig Übungen durch, damit wir im Ernstfall rasch und professionell agieren können. Seit Beginn der Coronakrise haben sich unsere Notfallpläne als höchst wirksam erwiesen, die Versorgungssicherheit war auch in dieser bislang einzigartigen Situation stets gewährleistet!
Weitere zentrale Zielsetzungen waren neben der Aufrechterhaltung der Versorgung natürlich der unmittelbare Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserer Kundinnen und Kunden. Namens des Managements bedanken wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen, die höchst engagiert und flexibel auf die vielfältigen Herausforderungen reagiert haben. So konnten wir nicht nur die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleisten und die Anliegen unserer Kunden bestmöglich erledigen, sondern uns auch schnell wieder unseren vielfältigen anderen Aufgaben und unseren zahlreichen laufenden Projekten zuwenden.
Zusätzlich zu all diesen Herausforderungen haben Sie in den letzten Wochen die Aktualisierung Ihrer Strategie abgeschlossen. Warum gerade jetzt?
Stefan Szyszkowitz: Die vergangenen Jahre waren von einem immer intensiveren gesellschaftlichen und politischen Diskurs über den Klimawandel geprägt. Das Pariser Klimaabkommen, das Clean Energy Package der Europäischen Union oder die im Regierungsprogramm der Bundesregierung verankerten österreichischen Energieund Klimaziele sind nur einige Beispiele für konkrete Akzente, die ein übergeordnetes Ziel verfolgen: die globale Erwärmung einzubremsen und zu reduzieren. Zur Erreichung dieser Ziele wollen auch wir konkret
beitragen. Nachdem wir über die vergangenen zehn Jahre zufrieden Bilanz ziehen dürfen, war es nun an der Zeit, mit der Aktualisierung unserer Strategie den Blick auf die Jahre bis 2030 zu lenken. Wir sind stolz, dass wir den Strategieprozess trotz der Einschränkungen durch Covid-19 in den vergangenen Wochen erfolgreich abschließen konnten.
Welche Perspektiven eröffnet die Strategie 2030 der EVN?
Franz Mittermayer:
Investitionen in Energieversorgung und Umweltdienstleistungen haben von Natur aus eine sehr langfristige Perspektive. Um diese Geschäftsfelder nachhaltig und wertsteigernd zu entwickeln, müssen wir also entsprechend langfristig planen –
und möglichst vorausschauend. Denn nur wenn wir die längerfristigen Trends analysieren und die richtigen Schlüsse daraus ziehen, können wir die Potenziale richtig einschätzen, für uns attraktive Optionen erarbeiten und die Weichen für die Zukunft korrekt ausrichten. Klar ist, dass wir bei einem Planungshorizont von zehn Jahren auch mit Annahmen und Szenarien arbeiten müssen. Entscheidend ist aber letztlich, dass wir uns realistische Zwischenziele stecken und die dafür gesetzten Parameter laufend überprüfen. Dadurch können wir bei unseren Kernstrategien nachsteuern und diese, falls nötig, an geänderte Rahmenbedingungen anpassen. Bereitschaft zur Veränderung und zur Weiterentwicklung war schließlich schon immer eine Stärke der EVN!
Wagen wir einen Blick in die Zukunft – in welche Richtung wird sich die EVN verändern?
Stefan Szyszkowitz: Sie wird nachhaltiger, digitaler und effizienter! Unsere grundlegenden Stärken und der Charakter der Gruppe sollen nicht nur fortbestehen, sondern zeitgemäß weiterentwickelt werden. Wir werden weiterhin – mit höchster Effizienz und damit ertragsstark – unsere stabilen regulierten Geschäftsfelder betreiben. Aber wir setzen auch auf nachhaltiges Wachstum und Performance-Steigerungen. Dafür werden wir viele Maßnahmen setzen, von denen ich drei wesentliche Veränderungen hervorheben möchte: Unsere erneuerbaren Erzeugungskapazitäten werden sich im Bereich Windkraft und
Photovoltaik deutlich erhöhen. Dadurch werden wir bis 2030 in der Stromerzeugung eine Halbierung unserer spezifischen CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 2005 vorweisen können.
Ein ausdrückliches Ziel unserer Strategie ist es zweitens, die Chancen der Digitalisierung noch konsequenter zu nutzen. In diesem Sinn wollen wir in den nächsten Jahren alle kundennahen Abläufe durch die Nutzung smarter Applikationen und Software bequemer, rascher und effizienter gestalten, Stichwort "digitaler Qualitätsvertrieb". Dadurch wollen wir unsere Wettbewerbsfähigkeit verbessen und für unsere Kunden ein attraktiver Partner bleiben.
Und die dritte große Veränderung, die wir mit Nachdruck verfolgen wollen, betrifft die Positionierung als innovativer Anbieter von Lösungen für Kreislaufwirtschaft in unseren Geschäftsfeldern. Damit tragen wir proaktiv zu einem Zukunftsprojekt der Europäischen Union bei.
Gerade in den neuen EU-Ländern besteht ein historischer Aufholbedarf bei Versorgungssicherheit und kritischer Infrastruktur. Daher werden wir in jenen Ländern, in denen wir tätig sind, mit unserer Erfahrung und unserem Wissen zu diesem Aufholprozess beitragen und dadurch auch daran partizipieren.
Gibt es hier ein paar Beispiele, wie diese Zukunftsvision umgesetzt werden soll?
Franz Mittermayer: Lassen Sie mich konkrete Ansätze nennen: Ein wichtiger Punkt ist z.B., dass wir beim Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten zusätzlich zu unserem bisherigen Schwerpunkt, der Windkraft in Niederösterreich, in den nächsten Jahren Windkraft- und vermehrt auch Photovoltaik-Anlagen auch außerhalb von Niederösterreich errichten wollen.
Angesichts des starken Ausbaus der erneuerbaren Erzeugung, der zur Erreichung der österreichischen Klimaziele erforderlich ist, sind Investitionen in unsere Netze ein weiterer zentraler Ankerpunkt. Die Schaffung zusätzlicher Windkraft- und Photovoltaik-Kapazitäten setzt gleichzeitig eine intensive Erweiterung und Adaptierung der Netzinfrastruktur voraus, um die Einspeisung und den Transport der immer weiter zunehmenden CO2-frei hergestellten Strommengen zu gewährleisten. Dieser wichtigen Aufgabe, die mit unserem Versprechen der Versorgungssicherheit einhergeht, werden wir uns natürlich weiterhin mit Nachdruck widmen.
Und wie sieht es im Umweltbereich aus?
Franz Mittermayer: Eine besondere Chance sehe ich hier zum einen bei der Trinkwasserversorgung. "Energie. Wasser. Leben." macht deutlich, dass wir in der Daseinsfürsorge neben Energie auch für das Thema Wasser verstärkt Verantwortung übernehmen. Dieser Gedanke ist für unsere Strategie in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: In Niederösterreich sehen wir es im
Sinn der Versorgungssicherheit als unsere Verpflichtung, die regionale Verteilung von Wasser dauerhaft zu gewährleisten. Wasser ist in unserem Bundesland auch langfristig in ausreichender Menge verfügbar, allerdings ungleichmäßig verteilt. Dem wirken wir mit konkreten Ausbauplänen, aktuell etwa mit der Errichtung einer 60 km langen Transportleitung von Krems nach Zwettl, entgegen. Durch dieses Projekt entsteht eine überregionale Ringleitung im Waldviertel.
Zum anderen hat sich unter dem bereits erwähnten Schlagwort "Kreislaufwirtschaft" in den letzten beiden Jahren ein sehr attraktives neues Geschäftsfeld eröffnet. Dazu haben wir unsere Lösungskompetenz im Abwasserbereich um einen – logischen – Schritt weitergedacht: Mit unserer deutschen Tochtergesellschaft WTE Wassertechnik können wir auf das Knowhow aus mehr als 100 Projekten im Abwasserbereich bauen. Zudem verfügen wir im Konzern über ausgezeichnete Erfahrung in der thermischen Abfallbehandlung, nicht zuletzt aus unserer eigenen Anlage in Niederösterreich. Damit war es naheliegend, auch als Generalunternehmer in der Planung und Errichtung thermischer Klärschlammverwertungsanlagen aktiv zu werden. Besonders erfreulich ist, dass wir hier allein im vergangenen Geschäftsjahr drei bedeutende Projekte in Deutschland akquirieren konnten, nämlich in Berlin, Hannover und Straubing. In den nächsten Jahren sehen wir gerade in Deutschland weiteres Wachstumspoten
zial für diese Form der nachhaltigen Abwasserbewirtschaftung. Aber auch an unserem eigenen Energiestandort Dürnrohr in Niederösterreich beabsichtigen wir, eine thermische Klärschlammverwertungsanlage zu errichten und zu betreiben.
Im internationalen Projektgeschäft gab es im Geschäftsjahr 2019/20 einen weiteren Erfolg, nämlich den Auftrag für ein Großprojekt in Kuwait.
Franz Mittermayer:
Tatsächlich ein wichtiger Erfolg, denn auf dieses Projekt haben wir über mehrere Jahre intensiv hingearbeitet. Konkret umfasst das Projekt Umm Al Hayman die Planung und den Bau einer Kläranlage sowie – gemeinsam mit Partnern – eines 450 km langen Kanalnetzes mit Pumpstationen. Infrastrukturprojekte dieser Dimension haben für alle Beteiligten eine lange Vorlaufzeit. Heuer im Sommer war es dann so weit: Nachdem unser Konsortium im Jänner 2020 den Zuschlag erhalten hatte, waren Ende Juli alle Voraussetzungen für den Projektstart erfüllt. Interessant ist – abgesehen von der Signalwirkung als Referenzprojekt – die langfristige Perspektive, da wir für 25 Jahre auch die Betriebsführung der Anlage übernehmen werden. Und auch dieses Projekt erfüllt einen wichtigen Aspekt der Kreislaufwirtschaft, denn die geklärten Abwässer werden künftig der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen in Kuwait dienen.
Und welche Erwartungen dürfen die Aktionäre in Zukunft an die EVN haben?
Stefan Szyszkowitz: Für den Kapitalmarkt hat unsere Strategie 2030 eine klare Botschaft: Der Charakter der EVN wird in seinem Kern unverändert bleiben. Unsere Aktionäre können weiterhin darauf vertrauen, dass wir den weitaus größten Anteil unserer Ergebnisse durch regulierte und stabile Aktivitäten erwirtschaften, denn diese nachhaltigen Geldflüsse bilden die Grundlage für unsere ehrgeizigen Investitionsvorhaben, aber auch für unsere Dividenden.
»Bereitschaft zur Veränderung
und zur Weiterent wicklung war schon immer eine Stärke der EVN. «
Franz Mittermayer, Mitglied des Vorstands
Unsere Investitionen werden wir in den nächsten Jahren auf jährlich bis zu 450 Mio. Euro steigern, davon entfallen etwa drei Viertel auf Niederösterreich. Schwerpunkte werden hier auch künftig die erneuerbare Erzeugung, die Netze und die Trinkwasserversorgung sein. Mit diesem ambitionierten Programm werden wir den hohen Anforderungen an eine verlässliche Infrastruktur gerecht.
Unverändert bleibt mit der Strategie 2030 unsere solide Finanzpolitik, dadurch soll die gute externe Bonitätsbewertung der EVN auch in Zukunft erhalten bleiben. Ratings im soliden A-Bereich sind hier weiterhin unser Ziel. Die dafür erforderliche Relation zwischen Ertragskraft und einer stabilen Nettoverschuldung wird daher ein wesentliches Kriterium bei der Umsetzung unserer strategischen Ziele sein.
Für das Geschäftsjahr 2019/20 werden wir der Hauptversammlung eine Basisdividende von 0,49 Euro pro Aktie vorschlagen. Damit erhöhen wir die Basisdividende gegenüber dem Vorjahr um 0,02 Euro pro Aktie und setzen ein klares Zeichen, dass die EVN Aktie trotz der durch die Covid-19-Pandemie verursachten Herausforderungen ein verlässliches und stabiles Investment bleibt. Im Interesse der Planbarkeit für unsere Aktionäre streben wir auch für die Zukunft an, diese jährliche Basisdividende zumindest konstant zu halten.
Nachhaltige Unternehmens wertsteigerung

Ein klares Wertegerüst mit Handlungsfeldern, die wir regelmäßig mit unseren Stakeholdern reflektieren und entsprechend priorisieren, bildet die Grundlage für unsere gesamte Tätigkeit als Energieunternehmen und Umweltdienstleister. Auf diesem Wertegerüst beruhen nicht nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner, sondern unsere gesamte Konzernstrategie.
Grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu konzernweiten Verhaltensund Handlungsregeln formulieren das Wertegerüst der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns auch explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Ver- und Entsorgungsaufgaben gelten für die Tätigkeit und die Führung unseres Konzerns anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich.
Nichtfinanzieller Bericht
Was wir unter "Nachhaltigkeit" verstehen
Den Überbegriff "Nachhaltigkeit" verwenden wir in der EVN, wenn wir ethische, soziale und umweltbezogene Aspekte in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit unseren ökonomischen Aktivitäten meinen. Dadurch wird Nachhaltigkeit zu einem der zentralen Grundprinzipien unserer Tätigkeit. In Kombination mit unserem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer Handlungsrahmen, aus dem wir in weiterer Folge unsere Kernstrategien ableiten.
Wir bekennen uns zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und streben in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – unserer Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv.
Die ökonomische Verantwortung für den langfristigen Bestand unseres Unternehmens verlangt von uns Spitzenleistungen. Hohe Kompetenz und Zuverlässigkeit sorgen für die Zufriedenheit unserer Kunden
sowie unserer Partner. Sie wiederum sichert unseren nachhaltigen Erfolg.
Unserer Verantwortung für das Klima und die Umwelt kommen wir insbesondere durch möglichst weitreichende Minimierung unserer Emissionen, Ressourcenschonung und forcierte Nutzung erneuerbarer Energieträger nach. Laufende Innovation und Effizienzsteigerung tragen dazu entscheidend bei.
Abgerundet wird unser Wertesystem durch das klare Bekenntnis zu sozialer Verantwortung.
- EVN Verhaltenskodex: siehe Seite 28ff
- Siehe auch www.evn.at/Vision-Mission
- Siehe auch www.evn.at/Umweltleitbild
- Siehe auch
- www.evn.at/Integritaetsklausel GRI-Indikatoren: GRI 102-16, GRI 102-21, GRI 102-42, GRI 102-43
Wahrung der Interessen unserer Stakeholder
Die Anliegen und Prioritäten unserer internen und externen Stakeholder sind ein wesentliches Leitsystem für unsere strategische Ausrichtung. Abgesehen vom anlassbezogenen Kontakt, der im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit permanent auf unterschiedlichen Ebenen stattfindet, messen wir dem institutionalisierten Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen zu strategischen Fragen hohe Bedeutung bei. Im Bereich Nachhaltigkeit bildet dabei die Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix den Kern unseres Stakeholder-Managements.

EVN Wesentlichkeitsmatrix 2019/20

Aktualisierung der Wesentlichkeitsmatrix 2020
Im Geschäftsjahr 2019/20 erfolgte – dem dafür vorgesehenen Dreijahresrhythmus folgend – neuerlich eine Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix. Grundlage dafür war eine Befragung repräsentativer Mitglieder interner und externer Stakeholder-Gruppen. Vorab haben wir dazu deren Relevanz für unser Unternehmen überprüft. Ebenso wurden die inhaltliche Aufteilung und die Beschreibung der Handlungsfelder punktuell angepasst.
Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit haben. Unsere Konzernstrategie berücksichtigt dadurch stets die neuesten ökologischen und sozialen Entwicklungen und orientiert sich damit stark an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG). Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die wir uns auch in der Berichterstattung konzentrieren, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen.
Da die Stakeholder-Befragung im Frühjahr 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt war, ist bereits für das Frühjahr 2021 eine neuerliche Befragung angedacht, um die Ergebnisse zu plausibilisieren.
Zu den SDG und den jeweiligen Unterzielen siehe auch https://sustainabledevelopment.un.org/sdgs GRI-Indikatoren: GRI 102-44, GRI 102-47
Die Beschreibung der im Zuge der Stakeholder-Befragung 2020 adaptierten Handlungsfelder ist in der folgenden Übersicht dargestellt:
| Handlungsfeld | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|
| Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung | … steht für eine unternehmerische Haltung, die bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergü tung für die Aktionäre achtet. Ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten unserer Mitar beiter ist dabei selbstverständlich. Die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern stehen dabei ebenso im Fokus. |
|||
| Versorgungssicherheit | … steht für eine verlässliche Versorgung unserer Kunden, auch in Krisensituationen. Dabei spielt nicht nur die lückenlose Versorgung mit Energie in der gewünschten Menge, sondern auch die technische Netzqualität eine bedeutende Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen dabei neben einem nachhaltigen Ausbau der Netz- und Technikinfrastruktur auch in der verlässlichen Trinkwasser versorgung und in der Steigerung der Trinkwasserqualität. |
|||
| Kundenorientierung | … steht für Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, für eine zielgruppenadäquate Kommunikation sowie für die Unter stützung unserer Kunden beim effizienten und sicheren Umgang mit Energie. Dabei nimmt der Schutz personenbezogener Daten einen hohen Stellenwert ein. |
|||
| Attraktiver Arbeitgeber | steht für unseren Anspruch, ein verantwortungsbewusster, fairer und krisensicherer Arbeit geber zu sein. Dabei gilt es auch, Diversität und Chancengleichheit zu fördern, Mitarbeiteraus und -weiterbildung zu forcieren sowie ein vielfältiges Angebot an Aufgaben und eine moderne Arbeitswelt zu bieten. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und effiziente Personal entwicklung in einem sich laufend wandelnden Arbeitsumfeld. Selbstverständlich ist bei alldem ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz. |
|||
| Klimaschutz | … steht für einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeu gung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen – nicht zuletzt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – liefern hier in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag. |
|||
| Umweltschutz | … steht für eine Minimierung der im Rahmen unserer Tätigkeit auftretenden Umweltbeeinträch tigungen, für eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen, z.B. Materialien und Wasser, für den Schutz von Flora und Fauna sowie für den Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung von Umweltgesetzen und -auflagen ist bei allen unseren Aktivitäten selbstverständlich. |
|||
| Innovation und Digitalisierung | … stehen für eine vorausschauende Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, die u. a. die laufende Anpassung an ein dynamisches Umfeld durch gezielte Innovationen und Digitalisierung im Fokus hat. |
|||
| Stakeholder-Dialog | … steht für das Übernehmen von Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessen gruppen der EVN durch vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, auch außerhalb unseres ope rativen Kerngeschäfts. Im Fokus stehen ein proaktiver Dialog mit unseren diversen Stakeholder Gruppen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit ihren Anliegen, z.B. durch die Einbindung von Anrainern beim Ausbau und Betrieb unserer Anlagen. Weitere Schwerpunkte unseres sozia len Engagements liegen in der Wissensvermittlung an Kinder und Jugendliche sowie in der Ver besserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, z.B. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut. |
Fokussierte Strategie
Im Geschäftsjahr 2019/20 haben wir in einem umfassenden konzernweiten Prozess eine Aktualisierung unserer Strategie erarbeitet. Ausgangspunkt dafür war eine eingehende Analyse des aktuellen Marktumfelds und der Veränderungen, die uns in den nächsten Jahren maßgeblich begleiten werden.
Für diese Bewertung hat sich als äußerst produktiv erwiesen, dass wir uns laufend auf allen Ebenen intensiv und aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit den für die Aktivitäten der EVN relevanten Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Das externe Umfeld reicht dabei von politischen Klima- und Energiezielen (z.B. Pariser Klimaabkommen) über – dadurch mitbestimmte – volks- und energiewirtschaftliche Faktoren bis hin zu sich ändernden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen.
Wir beziehen uns aber auch auf maßgebliche internationale Rahmenwerke, die auf globale Verbesserungen auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene abstellen, wie die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG).
In die Analyse des Marktumfelds flossen auch Inputs und Interessen unserer Stakeholder mit ein. Ein wesentlicher, institutionalisierter Abgleich mit den Interessen und Einschätzungen unserer Stakeholder ist die Wesentlichkeitsmatrix, in der unsere
wesentlichsten Handlungsfelder und damit Nachhaltigkeitsthemen abgebildet und priorisiert werden. Dadurch können wir auf jene Themen fokussieren, die den höchsten Stellenwert für unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen haben.
Die bestimmende Veränderung für unsere Branche – und damit auch ein zentraler Faktor für unseren Strategieprozess – ist die europäische und österreichische Klimaund Energiepolitik, die immer konsequenter nach Konzepten und Lösungen sucht, um möglichst rasch die Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem zu bewirken. Getrieben wird dieser Wandel vom gesellschaftlichen und politischen Bestreben, die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und schneller zu minimieren.
Folgen dieser Entwicklungen beeinflussen die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Erzeugung
aus erneuerbaren Quellen ebenso wie den weiteren Preisverlauf von CO2-Emissionszertifikaten und damit von Energie. Weitere starke Umbrüche in unserem Marktumfeld sehen wir insbesondere auch in der stark voranschreitenden Digitalisierung.
Da die Entwicklung mehrerer wesentlicher Markt- und Umfeldfaktoren mit Unsicherheiten behaftet ist, haben wir im Rahmen unseres Strategieprozesses auch Sensitivitäts- und Szenarioanalysen durchgeführt, um in weiterer Folge belastbare Rückschlüsse für die Ableitung konkreter Maßnahmen zu ziehen.
Eckpfeiler der Strategie 2030
Die Erkenntnisse des Strategieprozesses, die sowohl in einer Management- wie auch in einer Aufsichtsratsklausur detailliert diskutiert wurden, wurden zu zwei Eckpfeilern verdichtet: nachhaltiges Wachstum und Performance-Steigerung. Auf Grundlage dieser strategischen Stoßrichtungen sowie der auf den Folgeseiten dargestellten Kernstrategien werden im Geschäftsjahr 2020/21 konkrete Umsetzungsmaßnahmen ausgearbeitet. Unser Motto dafür lautet: "Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter."
- Zum energiepolitischen Umfeld siehe Seite 130
- GRI-Indikatoren: GRI 102-29, GRI 102-21, GRI 102-43, GRI 102-44, GRI 102-47, GRI 413-1
Unsere KernstrategieN 2030

Dieses Strategieelement betrifft insbesondere die Handlungsfelder:
Umweltschutz; Klimaschutz; Innovation und Digitalisierung; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Versorgungssicherheit; Klimaschutz; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Klimaschutz; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung Innovation und Digitalisierung; Kundenorientierung; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Wachstum und Effizienzsteigerung in Südosteuropa
Hohes Wachstumspotenzial im Bereich erneuerbare Erzeugung (sehr gutes Windund Sonnenaufkommen)
Branchenumfeld und Trends
Weiterhin hoher Bedarf an Effizienzsteigerungen im Netzbetrieb
Fortschreitende Liberalisierung als Herausforderung für den Energievertrieb
Verstärkter Fokus auf Trinkwasserversorgung in Niederösterreich
Branchenumfeld und Trends
Steigender Wasserverbrauch durch demografische Veränderungen (Urbanisierung) sowie Zunahme witterungsbedingter Verbrauchsspitzen
Steigende Qualitätsanforderungen in der Wasserversorgung (z. B. Wasserhärte)
Fokussierung auf Konzepte im Bereich Kreislaufwirtschaft
Branchenumfeld und Trends
Ausbringungsverbote für Klärschlamm sowie strengere EU-Vorgaben bezüglich Trennung und Recycling von Hausmüll (z. B. Kunststoff)
Diversifikation durch selektives Engagement im internationalen Umweltgeschäft

Spezifische regionale Gegebenheiten und Rahmenbedingungen erfordern individuelle Lösungen im Bereich der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung
Unsere Strategie
Wachstum durch Realisierung neuer Projekte im Bereich Windkraft und Photovoltaik
Bekenntnis zu Versorgungssicherheit und -qualität
Fokussierung auf Maßnahmen zur Senkung der Netzverluste und zur Verbesserung der Inkassoquote
Effizienzsteigerungen im operativen Geschäft
Unsere Strategie
Kapazitätssteigerungen in den Pumpwerken zur Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie Ausbau überregionaler Leitungsnetze
Errichtung von Naturfilteranlagen zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte
Erschließung neuer Trinkwasserquellen

Konzepte und Projekte im Bereich der thermischen Klärschlamm- sowie der Abfallverwertung (Fokus auf Österreich und Deutschland)

Konzentration unserer Lösungskompetenz auf ausgewählte Aufträge für bonitätsstarke Kommunen und Länder
Schaffung von Mehrwert für unsere Auftraggeber als Basis für unseren wirtschaftlichen Erfolg
Versorgungssicherheit; Klimaschutz; Kundenorientierung; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Versorgungssicherheit; Umweltschutz; Kundenorientierung; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Umweltschutz; Klimaschutz; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung; Umweltschutz
Effiziente NachhaltigkeitsOrganisation
Die folgende Darstellung illustriert die Nachhaltigkeitsorganisation im EVN Konzern, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice – insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:
• Der Gesamtvorstand verantwortet das Thema Nachhaltigkeit sowie alle damit verbundenen Aktivitäten einschließlich des Nachhaltigkeitsmanagements. Da der Vorstand – in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung beider Themen auf der
höchsten Unternehmensebene verankert.
• Der viermal jährlich tagende Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche sowie Mitgliedern des abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammen und stellt dadurch sicher, dass die dort behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
Konzernweite Berücksichtigung energie- und klimapolitischer Aspekte
Mit unserer Nachhaltigkeitsorganisation stellen wir sicher, dass energie- und klimapolitische Themen strukturiert auf allen relevanten Ebenen des Konzerns berücksichtigt werden. Als sehr zweckmäßig erweist sich dabei der Umstand, dass die dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt und Klima verantwortlich ist. Zudem beschäftigen sich die meisten unserer Innovations- und Forschungsprojekte mit Technologien, die einen positiven Beitrag für Umwelt und Klima leisten sollen.
Ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam stellt zudem die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards unserer Gruppe sicher. Seine Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit
relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.
Die Beiräte der EVN: wertvolle Inputs aus verschiedensten Bereichen
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere thematisch differenzierte Beiräte zur Seite:
- EVN Kundenbeirat
- Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung
- Beirat des EVN Sozialfonds
- EVN Kunstrat
Mit Unterstützung der beiden EVN Kundenbeiräte in Österreich und Bulgarien erschließen und integrieren wir die praxisnahe Sicht von Privatpersonen und achten dabei auf höchstmögliche Diversität bei den regelmäßig wechselnden Mitgliedern. Im Rahmen der übrigen Beiräte bringen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihr Fachwissen und ihre Außenperspektive ein.
- Zum projektbezogenen Stakeholder-Dialog siehe Seite 102ff
- Zum EVN Kundenbeirat siehe auch Seite 55 sowie www.evn.at/Kundenbeirat
- Zum EVN Sozialfonds siehe auch Seite 105 sowie www.evn.at/Sozialfonds
- Zum Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung siehe auch www.evn.at/Umweltbeirat
- Zum EVN Kunstrat siehe auch www.evn-sammlung.at
- GRI-Indikatoren: GRI 102-21, GRI 102-44
EVN Nachhaltigkeitsorganisation

Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft
Im Geschäftsjahr 2019/20 befragten wir anlässlich der Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix alle Risikoverantwortlichen in unserem Konzern anhand der Handlungsfelder zu den Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft.
Federführend koordiniert wurde diese Erhebung durch unser Risikomanagement gemeinsam mit der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
Die nachfolgende Tabelle fasst die auf diese Weise erhobenen wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die wir – im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und unseren übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen nutzen bzw. setzen.
Mit dem jährlich stattfindenden zentralen Risikomanagementprozess steht uns ein weiterer klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen zu erfassen und zu managen. Dank unseres differenzierten Risikomanagementprozesses sind wir bei alldem in der Lage, Risiken und Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene gewährleisten wir dabei insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden.
Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus
Nachhaltigkeitsrisiken finden sich als Querschnittsmaterie in allen Risikokategorien.
Zu den Risikokategorien der EVN siehe Seite 146ff
Im Geschäftsjahr 2019/20 lag bei der Analyse der Risiken ein besonderer Schwerpunkt auf dem Bestreben, Klimarisiken nicht nur als Querschnittsmaterie zu erheben, sondern nach Transitionsrisiken und physischen
Risiken zu kategorisieren und den einzelnen Risikokategorien der EVN zuzuordnen. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung erneuerbares Energiesystem resultieren. Bei der EVN umfassen diese z.B. Technologierisiken oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. Physische Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben. Im Fall der EVN zählen dazu beispielsweise Nachfragerückgänge aufgrund milderer Winter, geringere Erzeugung aus Wasserkraft aufgrund schlechterer Hydrologie oder Schäden durch Extremwetterereignisse.
Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen erfassen wir aber nicht nur durch unser Risikomanagement, sondern analysieren mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäten und Szenarioanalysen. Vergleichbare
Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die künftige Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Dadurch werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.
Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit unserer Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, führen wir regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durch, die geplante Stillstandszeiten mit sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung messen und überwachen wir im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen.
Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten unseres Unternehmens ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau gewährleisten wir dabei vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung. Neben den gesetzlichen Vorschriften haben wir dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiterrisiken aber auch auf den Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern oder auf eine bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten. Diesen Risiken begegnen wir u. a. mit der Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie unserem internen Kontrollsystem (IKS).
Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegt der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt
die operativen Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
- Nähere Details zum konzernweiten Risikomanagementprozess, der die Erfassung von Nachhaltigkeitsrisiken inkludiert, siehe Seite 144ff
- Nähere Informationen zu SAIFI und SAIDI siehe Seite 45
- Weiterführende Informationen zu den Themen Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung sowie Compliance siehe Seite 67ff sowie Seite 28ff
- Details zu den ökologischen Auswirkungen der Tätigkeit der EVN siehe Seite 76ff
- GRI-Indikator: GRI 102-15
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
… steht für eine unternehmerische Haltung, die bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für die Aktionäre achtet. Ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten unserer Mitarbeiter ist dabei selbstverständlich. Die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern stehen dabei ebenso im Fokus.
Versorgungssicherheit
… steht für eine verlässliche Versorgung unserer Kunden, auch in Krisensituationen. Dabei spielt nicht nur die lückenlose Versorgung mit Energie in der gewünschten Menge, sondern auch die technische Netzqualität eine bedeutende Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen dabei neben einem nachhaltigen Ausbau der Netz- und Technikinfrastruktur auch in der verlässlichen Trinkwasserversorgung und in der Steigerung der Trinkwasserqualität.
Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
- Risiko eines Wertverlusts für Eigenund Fremdkapitalinvestoren
- Compliance-Verstöße
-
- Stabile Dividendenentwicklung
-
- Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden
-
- Arbeitsplatzsicherung
-
- Regionale Wertschöpfung durch Kooperationen
-
- Solide Kapitalausstattung ermöglicht ein Abfedern von Wirtschaftskrisen + Faire und transparente Auftragsver-
- gabe
– Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen – Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle + Erhöhung des Anteils erneuerbarer
- Zuverlässige Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft + Bereitstellung von Infrastruktur + Zurverfügungstellung von hochwerti-
– Emissionen
Energie
gem Trinkwasser
- Handhabung Instrumente und Maßnahmen (Auszug)
- Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel
- Projektabsicherung durch Garantien • Integriertes Geschäftsmodell mit
- Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten • Ratings im soliden A-Bereich als Ziel
- EVN Verhaltenskodex
- EVN Leitwerte
- Corporate Compliance Management
- Compliance-Schulungen
- EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferantenbeziehung
- Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvorgänge
- Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter bei Ausschreibungen
- Anonymes Hinweisgeberverfahren
- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette
- Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
- 500 MW Ausbauziel für Windkraft bis Ende 2023
- Geplanter Photovoltaik-Ausbau in Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien
- Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
- EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke, Pandemievorsorge)
- Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität)
- Geringe Netzverluste und Stromunterbrechungen
- Laufende Investitionen zur Verbesserung der Netzinfrastruktur und Trinkwasserversorgung
Kundenorientierung
… steht für Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, für eine zielgruppenadäquate Kommunikation sowie für die Unterstützung unserer Kunden beim effizienten und sicheren Umgang mit Energie. Dabei nimmt der Schutz personenbezogener Daten einen hohen Stellenwert ein.
- Datenschutzrechtliche Vorfälle
-
- Verbesserter und effizienter Umgang mit Energie
-
- Kooperationen sichern regionale Arbeitsplätze
-
- Hohe Standards in der Versorgungssicherheit
-
- Hohe Verfügbarkeit der EVN Kraftwerke
- Höchste Priorität für Versorgungssicherheit und -qualität
- Höchste Priorität für Datenschutz • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten
- (z. B. Wasserqualität) • Monitoring der mittleren Strom-
- unterbrechungshäufigkeit • Unterstützung der Kunden in
- effizientem Verbrauchsverhalten • Intensiver persönlicher Kunden-
- kontakt
- SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
- SDG 10 Weniger Ungleichheiten
Sustainable Development Goals
• SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
• SDG 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 12 Nachhaltige/r Konsum
und Produktion
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts-
wachstum
(SDG)
- SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
- SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Attraktiver Arbeitgeber
... steht für unseren Anspruch, ein verantwortungsbewusster, fairer und krisensicherer Arbeitgeber zu sein. Dabei gilt es auch, Diversität und Chancengleichheit zu fördern, Mitarbeiteraus- und Weiterbildung zu forcieren sowie ein vielfältiges Angebot an Aufgaben und eine moderne Arbeitswelt zu bieten. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und effiziente Personalentwicklung in einem sich laufend wandelnden Arbeitsumfeld. Selbstverständlich ist bei alldem ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Klimaschutz
… steht für einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen – nicht zuletzt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – liefern hier in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag.
Umweltschutz
… steht für eine Minimierung der im Rahmen unserer Tätigkeit auftretenden Umweltbeeinträchtigungen, für eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen, z. B. Materialien und Wasser, für den Schutz von Flora und Fauna sowie für den Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung von Umweltgesetzen und -auflagen ist bei allen unseren Aktivitäten selbstverständlich.
Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
– Arbeitsunfälle
- Compliance-Verstöße
-
- Schaffung von Arbeitsplätzen
-
- Arbeitsplatzsicherung
-
- Attraktives Arbeitsumfeld
-
- Flexible Arbeitsbedingungen + Volkswirtschaftlicher Beitrag
- durch Aus- und Weiterbildung
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug)
• EVN Leitwerte
- Betriebliche Sozialpartnerschaft
- Nachhaltige Personalentwicklung
- Grundsätze und Richtlinien der International Labour Organization (ILO) und des UN Global Compact
- Hohe Standards bei Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Internes Kontrollsystem (IKS) • Wiedereinstieg karenzierter
- Mitarbeiter; Behaltefristen über gesetzliches Ausmaß hinaus
Sustainable Development Goals (SDG)
• SDG 1 Keine Armut
- SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen
- SDG 4 Hochwertige Bildung
- SDG 5 Geschlechtergleichheit • SDG 8 Menschenwürdige
- Arbeit und Wirtschaftswachstum
- SDG 10 Weniger Ungleichheiten
• SDG 7 Bezahlbare und saubere
• SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz • SDG 15 Leben an Land
Energie
- Treibhausgas-Emissionen
-
- Hohe Standards in der Versorgungsqualität
-
- Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
-
- Beitrag zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele
-
- Reduktion treibhausrelevanter Emissionen
- Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen
- Verbrauch natürlicher Ressourcen – Emissionen
-
- Hohe Umweltstandards in der Versorgungsqualität
-
- Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
- 500 MW Ausbauziel für Windkraft bis Ende 2023 • Geplanter Photovoltaik-Ausbau in
- Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien
- Vorzeitiger Kohleausstieg am Standort Dürnrohr im August 2019 • Halbierung des spezifischen
- CO2-Ausstoßes in der Erzeugung bis 2030 (im Vergleich zu 2005) • Fokus auf Effizienzsteigerung
- insbesondere im Bereich THG-Emissionsminimierung
- Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
- EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke)
- Vielfältige Maßnahmen zum Artenschutz, zur Wahrung der Biodiversität sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume
- Einsatz modernster Umwelttechnik
- Laufende Modernisierung des Gasleitungsnetzes
- Fokus auf Effizienzsteigerung
- Umweltgerechtes Abfallmanagement
- SDG 12 Nachhaltige/r Konsum
- und Produktion • SDG 15 Leben an Land
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Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
EVN Handlungsfeld und Definition
Innovation und Digitalisierung
… stehen für eine vorausschauende Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, die u. a. die laufende Anpassung an ein dynamisches Umfeld durch gezielte Innovationen und Digitalisierung im Fokus hat.
Stakeholder-Dialog
… steht für das Übernehmen von Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen der EVN durch vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, auch außerhalb unseres operativen Kerngeschäfts. Im Fokus stehen ein proaktiver Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit ihren Anliegen, z. B. durch die Einbindung von Anrainern beim Ausbau und Betrieb unserer Anlagen. Weitere Schwerpunkte unseres sozialen Engagements liegen in der Wissensvermittlung an Kinder und Jugendliche sowie in der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, z. B. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut.
Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv
- Innovative Produkte werden von Kunden nicht angenommen
- Risiko für Cyberkriminalität steigt
-
- Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten
-
- Flexiblere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter
-
- Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Innovationsinitiativen, Infrastrukturprojekte und -investitionen
- Asymmetrische Einbeziehung unterschiedlicher Stakeholder-Gruppen
- Mangelnde Identifikation von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Stakeholder-Gruppen – Beeinträchtigungen durch Luftemissi-
- onen der Kraftwerke – Lärmbeeinträchtigungen beim
- Anlagenausbau und -betrieb + Wahrung der Interessen der wesent-
- lichsten Stakeholder-Gruppen + Sicherung und Erhöhung der Lebens-
- qualität durch die verlässliche Bereitstellung von Energie
-
- Gewährleistung der Lebensqualität durch die Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser
-
- Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in herausfordernden Lebenssituationen
-
- Verbesserung des Verbrauchsverhaltens bei Kunden
-
- Vermittlung von naturwissenschaftlichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Volksschulkinder
- Handhabung Instrumente und Maßnahmen (Auszug)
- Laufendes Monitoring des Innovationsprozesses
- Umfangreiche IT-Security-Maßnahmen • Innovations-, Forschungs- und
- Entwicklungsaktivitäten • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel
- EVN Kundenbeirat zur gleichmäßigen Wahrung der Interessen unterschiedlicher Kundengruppen
- Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung
- Regelmäßige Stakeholder-Befragung
- Proaktive Stakeholder-Einbindung
- Projektbezogene Stakeholder-
- Kommunikation • EVN Wesentlichkeitsmatrix als Instrument zum Abgleich zwischen Konzernstrategie und Stakeholder-Interessen
- Bekämpfung von Energiearmut
- Unterstützung der Kunden in effizientem Verbrauchsverhalten
- Verantwortung für Kunst und Kultur im Rahmen der evn sammlung
- EVN Sozialfonds
- EVN Schulservice • Kostenlose Workshops der kabelplus für Schulen zur Stärkung der digitalen Kompetenz junger Menschen
Sustainable Development Goals (SDG)
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
- SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
- SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
- SDG 1 Keine Armut
- SDG 4 Hochwertige Bildung
- SDG 10 Weniger Ungleichheiten
- SDG 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion
- SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Menschenrechte, Ethik und Integrität
Bei der EVN legen wir größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten. Um dieses Bekenntnis zu lückenloser Regeltreue auch wirksam in die Tat umzusetzen, haben wir im EVN Konzern eine breite Palette an Compliance-Richtlinien und -Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt u.a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten sowie Arbeitsschutz und Unfallvermeidung betreffen. Ergänzend und vertiefend dazu bestehen in unserem Unternehmen weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter oder Lieferanten bzw. auf bestimmte Themen wie Korruptionsprävention beziehen.
Die Regelungen unseres Verhaltenskodex basieren auf vielfältigen Grundlagen, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen unseres Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht hinausgehen. Verlässlichkeit, Transparenz, Vertrauen und Qualität im Umgang mit internen und externen Partnern bilden dabei die zentralen Leitlinien.
Den EVN Verhaltenskodex gibt es in einer deutschen und einer englischen Fassung sowie in den Landessprachen unserer Tochtergesellschaften, auf unserer Website ist er auch öffentlich abrufbar. Interessierten Geschäftspartnern bieten wir darüber hinaus jederzeit vertiefende Informationen über unser Compliance-Management.
- Zur Integritätsklausel für Lieferanten der EVN siehe Seite 37
- Siehe auch www.evn.at/ verhaltenskodex
Menschenrechte
Ein ganz zentraler Themenbereich des EVN Verhaltenskodex ist unser uneingeschränktes und unmissverständliches Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte und zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze an allen unseren Standorten. Da wir uns

verpflichtet haben, den zehn Prinzipien des UN Global Compact Folge zu leisten, lehnen wir insbesondere jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit entschieden ab. Damit verbunden ist auch die Anforderung, niemanden aus Gründen der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Kultur, der Religion, des Alters oder des Gesundheitszustands zu diskriminieren. Dies gilt nicht nur gegenüber unseren Geschäftspartnern, sondern auch im Umgang mit unseren Mitarbeitern.
Als international tätiges Unternehmen sind wir auch in Ländern aktiv, in denen ein weniger ausgeprägtes Verständnis für Fragen der

Menschenrechte besteht. Auch wenn es hier primär in der Verantwortung der Regierungen liegt, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen, fühlen wir uns ebenfalls verpflichtet, ihre Einhaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten auch außerhalb unseres unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Zu weiteren Grundsätzen zur Wahrung der Menschenrechte unserer Mitarbeiter (insbesondere die Aspekte Gleichbehandlung und Chancengleichheit, Arbeitsschutz und -sicherheit sowie Mitspracherechte) siehe Seite 63ff
Korruptionsprävention
Wir treten entschieden gegen jede Art der Korruption ein und fassen den Begriff Korruption sehr weit. Er beinhaltet für uns neben gesetzwidrigen Zahlungen (z.B. Bestechung, Kickback-Zahlungen, fingierten Leistungen, Falschklassifizierung/ kontierung) auch alle Arten
Verhaltensnorm für Lieferanten
Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten in Bezug auf Menschenrechte, Korruptionsprävention, Ethik und Integrität. Auch von unseren Lieferanten verlangen wir die Einhaltung unserer Grundsätze und Werte. Daher verpflichten wir sie durchwegs zur Einhaltung der EVN Integritätsklausel, die auch das Thema Menschenrechte umfasst.
von Zuwendungen (z.B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Alle diese Varianten sind für unsere Mitarbeiter und deren Angehörige – mit Ausnahmen etwa für die Annahme oder Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts – konzernweit verboten.
Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen unsere Mitarbeiter gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Deshalb legt die Stabsstelle Corporate Compliance Management im Rahmen der regelmäßigen Erhebung von Compliance-Risiken auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Korruption. Basis dafür ist ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die Branche, den Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.
GRI-Indikatoren: GRI 102-16, GRI 205-1, GRI 205-2
International anerkannte hohe Umwelt- und Sozialstandards für das Abwasserprojekt Umm Al Hayman in Kuwait
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde die für das internationale Projektgeschäft des EVN Konzerns verantwortliche deutsche Tochtergesellschaft WTE Wassertechnik als Generalunternehmerin mit der Errichtung der Kläranlage Umm Al Hayman in Kuwait beauftragt. Finanziert wird das Projekt von einem Bankenkonsortium unter Führung der staatlichen deutschen KfW IPEX-Bank. Die Projektpartner verpflichteten sich zur Einhaltung der sogenannten "Äquator-Prinzipien". Es handelt sich dabei um ein Regelwerk internationaler Banken und Exportkreditversicherer, das – aufbauend auf den entsprechenden Vorgaben der Weltbank –
strenge Umweltschutz- und Sozialstandards für die Umsetzung von Projekten formuliert. Sie umfassen insbesondere Richtlinien für die Durchführung von Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie Maßnahmen zur Minderung, Überwachung und Steuerung ökologischer und sozialer Risiken. Die Einhaltung all dieser Vorgaben beim Abwasseraufbereitungsprojekt in Kuwait wird regelmäßig durch einen externen Berater der Banken überprüft. Zusätzlich zu den Äquator-Prinzipien gelten selbstverständlich auch bei diesem Projekt alle im EVN Konzern geltenden Normen betreffend Menschenrechte, Ethik und Integrität.
Organisation des Compliance-Managements
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei unterstützen soll, sich integer und gesetzestreu zu verhalten.
- Es baut auf drei Säulen auf:
- Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
- Identifikation von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
- Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung
Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS liegen in den Händen der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM). Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeitern von CCM wurden in den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance Officer sowie in Bulgarien, Nordmazedonien und der für das internationale Projektgeschäft zuständigen WTE Wassertechnik nationale Compliance Officer installiert. Durch diese Struktur stellen wir sicher, dass das zentral gesteuerte CMS bestmöglich auf die jeweiligen fachlichen bzw. regionalen Anforderungen ausgerichtet ist. Insgesamt tragen damit in der EVN Gruppe elf Mitarbeiter spezifische Verantwortung für die Umsetzung von Compliance-Maßnahmen.
Konzernweite Erhebung von Compliance-Risiken
Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde die im Vorjahr gestartete konzernweite Risikobewertung aus Compliance-Perspektive, in deren Rahmen alle Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex strukturiert überprüft und bewertet werden, fortgesetzt. Die auf diesem Weg identifizierten Risiken wurden dabei mit dem Ziel analysiert, das CMS durch die Entwicklung neuer zielgerichteter Maßnahmen weiter zu verbessern – so etwa im Bereich Schulungen. Diese Form der Risikobewertung und der darauf aufbauenden Entwicklung von Maßnahmen soll in Zukunft fortgeführt und schrittweise auf die internationalen Konzerngesellschaften ausgeweitet werden.
GRI-Indikatoren: GRI 102-17, GRI 205-1
Hinweisgeberverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeitern über das EVN Intranet bzw. spezielle Compliance-E-Mail-Adressen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Hier können alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten gemeldet werden.
Über eigens eingerichtete Compliance-E-Mail-Adressen können aber auch unsere Geschäftspartner das Hinweisgeberverfahren nutzen. Den Umgang mit den gemeldeten Bedenken sowie den Schutz der Hinweisgeber haben wir in einer eigenen Konzernanweisung geregelt.
Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem von strafrechtlicher Relevanz. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb sind Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden uns keine Fälle von Diskriminierung aufgrund ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder politischer Ansichten gemeldet.
In der Berichtsperiode haben uns jedoch vier, nach interner Untersuchung bestätigte Meldungen über vermutete Verstöße gegen den im Verhaltenskodex verankerten Grundsatz der Integrität und Vermeidung von Korruption erreicht. Zwei Hinweise gegen Mitarbeiter, die allerdings nicht Gegenstand einer Klage waren, haben sich nach interner Untersuchung bestätigt, und es wurden Maßnahmen gesetzt, um derartige Fälle künftig zu verhindern. Keiner dieser Fälle hatte eine Entlassung oder eine Abmahnung von Mitarbeitern oder eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartnern zur Folge.
GRI-Indikatoren: GRI 205-3, GRI 406-1
Überprüfung der Geschäftspartner
Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher und strenger ethischer Standards gilt explizit auch für unsere Geschäftspartner. Besonderen Wert legen wir hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umwelt- und Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik". Im ganzen Konzern trachten wir daher danach, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht nachgewiesen wurden oder zur Last gelegt werden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner, die übrigens auch das Screening von Sanktionslisten mit einschließt, folgen wir einem risikobasierten Ansatz und berücksichtigen insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Für Österreich sowie für das internationale Projektgeschäft der WTE Wassertechnik nutzen wir zudem die Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, setzen wir entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion.
GRI-Indikator: GRI 102-17
Compliance-Schulungen
Um das Thema Compliance bei Management und Mitarbeitern der EVN Gruppe möglichst flächendeckend zu verankern, sensibilisieren wir konzernweit sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig auf ethisch korrektes Verhalten. Dies erfolgt zumeist im Rahmen von Schulungen und Workshops, die insbesondere auf die Themen "Menschenrechte", "Unternehmensethik", "Korruptionsprävention", "öffentliches Auftreten" und "Wettbewerbsverhalten" fokussieren. Das Spektrum dieser Ausbildungen reicht von verpflichtenden standardisierten Präsenzschulungen für alle konzernweit neu eintretenden Mitarbeiter – diese betreffen insbesondere die zehn Themenbereiche des
EVN Verhaltenskodex – über ergänzende E-Learning-Programme bis hin zu Spezialschulungen für besonders exponierte Bereiche. Letztere richten sich beispielsweise an Mitarbeiter in wettbewerbsintensiven Geschäftsfeldern oder im internationalen Projektgeschäft sowie an Mitarbeiter, die im Behördenkontakt stehen. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in der Vergangenheit von externen Experten zusätzlich vertiefend geschult.
Gemeinsam mit Führungskräften aus verschiedensten Bereichen arbeitet CCM zudem laufend an der Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance-Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien. In den zu diesem Zweck abgehaltenen mehrstündigen Workshops sollen die Führungskräfte zudem in die Lage versetzt werden, die erarbeiteten Inhalte auch ihren Mitarbeitern zu vermitteln. Ein besonderer Schwerpunkt galt im Geschäftsjahr 2019/20 der Umsetzung von Trainingsmaßnahmen für das internationale Projektgeschäft in Bahrain sowie der konzernweiten Durchführung eines innovativen und wettbewerbsorientierten Online-Trainings mit dem Titel "Compliance Cup 2020", das sämtliche Mitarbeiter verpflichtend absolvieren mussten.
GRI-Indikator: GRI 205-2
EVN Compliance Cup 2020
Der konzernweit durchgeführte "Compliance Cup 2020" hatte das Ziel, vorhandenes Wissen über Compliance anhand konkreter Praxisbeispiele aufzufrischen, neue Aspekte zu vermitteln und den eigenen Kenntnisstand zu überprüfen. Als innovatives und wettbewerbsorientiertes Online-Training konzipiert, umfasste der Cup zwei Levels: Die Teilnahme auf dem ersten Level "Load your energy" war für alle Mitarbeiter verpflichtend. Nach dieser Vorbereitungsrunde wurden auf dem Level "Connect your high energy" in drei Wertungskategorien (Einzel-, Team- und Nationenwertung) die besten Teilnehmer ermittelt und prämiert.
Um die Wissensvermittlung optimal zu gestalten, stand der Compliance Cup 2020 allen Mitarbeitern in zehn Sprachen zur Verfügung. Anhand von praxisrelevanten Multiple-Choice-Fragen wurden Compliance-relevante Inhalte aus den bisher im Konzern durchgeführten Compliance-Trainings behandelt. Neben der Feststellung, Stärkung und weiteren Vereinheitlichung des Compliance-Wissens im gesamten Konzern förderten der Team- und der Nationenbewerb auch den Teamgeist und die Motivation der teilnehmenden Mitarbeiter. Für die Zukunft können basierend auf dem aktuellen Wissenstand Schulungsmaßnahmen nun noch effizienter und zielgerichteter angeboten werden.


1) Inkludiert auch nicht vollkonsolidierte Gesellschaften
Nachhaltig attraktiv für Investoren
Die Berücksichtigung der ökonomischen Interessen unserer Stakeholder kommt in unserem unternehmerischen Handeln am offensichtlichsten dadurch zum Ausdruck, dass wir bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für unsere Aktionäre achten. Investitionsentscheidungen legen wir in diesem Sinn strenge Wirtschaftlichkeitskriterien zugrunde und berücksichtigen insbesondere die für unsere Aktivitäten relevanten energiewirtschaftlichen, rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen.
Zudem legen wir größten Wert darauf, uns auf dem Kapitalmarkt als verlässlicher Partner zu erweisen und den Erwartungen unserer Eigen- und Fremdkapitalgeber gleichermaßen zu entsprechen. Nicht zuletzt deshalb fokussieren wir in unserer Unternehmenstätigkeit gezielt auf unsere regulierten und stabilen Geschäftsfelder. Dies bildet nicht nur die Basis für planbare Geldflüsse und damit
für Kontinuität in unserer Dividendenpolitik. Auch für die Rating-Beurteilungen – sie bilden die Grundlage für unsere Positionierung auf dem Fremdkapitalmarkt – ist diese klare strategische Ausrichtung von zentraler Bedeutung.
Unser Fokus auf eine nachhaltige Unternehmenswertsteigerung kommt auch in den Kernpunkten unserer Equity Story zum Ausdruck:
- Hoher Anteil regulierter und stabiler Aktivitäten
- Stabiler niederösterreichischer Heimmarkt
- Integriertes Geschäftsmodell
- Solide Kapitalstruktur
- Attraktive Dividenden
Investor Relations
Das Vertrauen des Kapitalmarkts in die EVN stärken wir durch aktive, regelmäßige und zielgruppengerechte Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmern. Unser Kapitalmarktauftritt ist den Prämissen Zeitnähe, Transparenz, Verständlichkeit und substanzielle Information verpflichtet. Zu diesem Zweck führen wir – neben vierteljährlichen Telefonkonferenzen anlässlich der Veröffentlichung unserer Ergebnisse – regelmäßig Gespräche mit Analysten und Investoren im Rahmen internationaler Roadshows und Investorenkonferenzen. Auf diese Weise verfolgen der Vorstand und das Investor-Relations-Team das Ziel, die Aufmerksamkeit
und das Verständnis für die EVN kontinuierlich zu verbessern und dadurch das langfristige Vertrauen in unsere Aktie zu stärken.
Dividendenpolitik
Die EVN strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ihren Investitionsprojekten und einer attraktiven Vergütung für ihre Aktionäre an. Für das Geschäftsjahr 2019/20 wird der Vorstand der 92. Hauptversammlung die Ausschüttung einer Basisdividende von 0,49 Euro pro Aktie vorschlagen. Für die Zukunft zielt die Dividendenpolitik der EVN darauf ab, diese jährliche Basisdividende zumindest konstant zu halten.
Marktumfeld und Performance
In dem von der Krise rund um Covid-19 geprägten Berichtszeitraum Oktober 2019 bis September 2020 entwickelten sich die europäischen Aktien-

märkte uneinheitlich. Während der deutsche Leitindex DAX um 2,7 % zulegte, gab der Wiener Leitindex ATX im gleichen Zeitraum um rund 30 % nach. Anders der USamerikanische Leitindex Dow Jones. Er machte die im zweiten Quartal 2020 erlittenen Verluste wieder wett und lag Ende September bei einem Plus von 3,2 %. Der für die EVN AG maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities verlor im Berichtszeitraum 0,8 % an Wert, die Aktie der EVN AG büßte in diesem uneinheitlichen Marktumfeld 11,5 % ein. Das durchschnittlich täglich gehandelte Aktienvolumen lag bei 50.045 Stück (Einmalzählung). Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 190,1 Mio. Euro (Einmalzählung), das einem Anteil von 0,60 % am Gesamtumsatz des Prime Market entspricht.
Die EVN Aktie als nachhaltiges Investment
Ökologische und soziale Themen und Ziele sind ebenso fest in unseren Kernstrategien verankert wie ökonomische. Deshalb positionieren wir die EVN Aktie verstärkt auch als Investment für nachhaltig orientierte Anleger und sind bestrebt, gerade ihre Informationsbedürfnisse bestmöglich zu bedienen. Folgende Aspekte unterstreichen diese Ausrichtung:
- Bekenntnis von Vorstand und Aufsichtsrat zu einer auf nachhaltige Unternehmenswertsteigerung ausgerichteten Leitung und Weiterentwicklung der EVN Gruppe
- Enge Verzahnung von Werten, Verhaltensstandards, Stakeholder-Dialog, Nachhaltigkeitsfragen und Kernstrategien
- Hohe Compliance- und Governance-Standards
- Investitionsstrategie und Innovationsaktivitäten tragen zu Umwelt- und Klimaschutz bei:
- Fokus auf Investitionen in CO2-freie Erzeugungskapazitäten
- Zukunftsweisender Ausbau der Netzinfrastruktur zur Integration der wachsenden dezentralen erneuerbaren Erzeugung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit
- Forschungsprojekte zu den Themen Versorgungssicherheit, Stromspeicherung sowie Umwelt- und Ressourcenschonung
- Innovative Produkte und Lösungen für klimabewusste Kunden:
- Breites Produktangebot aus zu 100 % erneuerbaren österreichischen Energiequellen
- Kontinuierliche Reduktion des CO2-Anteils im gesamten Versorgungsmix
- Produktinnovation "joulie": optimierte Nutzung von Strom-Eigenerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen für zukunftsorientierte "Prosumer"
- Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen:
- Vorzeitige Beendigung der Stromerzeugung aus Kohle im Kraftwerk Dürnrohr Anfang August 2019
- Halbierung des spezifischen CO2-Ausstoßes in der Erzeugung bis 2030 (im Vergleich zu 2005)
- Zukunftsthema Trinkwasser:
- Umfangreiche Investitionen in die Versorgungssicherheit in Niederösterreich trotz steigenden Wasserverbrauchs aufgrund des Bevölkerungswachstums, des Verbrauchsverhaltens und klimatischer Veränderungen
- Nachhaltige Klärschlammbewirtschaftung als neues Geschäftsfeld im internationalen Projektgeschäft:
- Know-how in Anlagenplanung und -bau sowie Betriebsführung als Beitrag zu Ressourcenschonung und Gesundheitsschutz
| Die EVN Aktie | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Kurs per Ultimo September | EUR | 14,28 | 16,14 | 16,88 |
| Höchstkurs | EUR | 18,36 | 17,28 | 18,00 |
| Tiefstkurs | EUR | 11,22 | 12,16 | 13,07 |
| Kursveränderung | % | –11,5 | –4,4 | 27,7 |
| Total Shareholder Return | % | –8,4 | –1,6 | 31,3 |
| Entwicklung ATX | % | –30,0 | –10,0 | 0,9 |
| Entwicklung Dow Jones Euro Stoxx Utilities | % | –0,8 | 26,2 | –3,4 |
| Aktienumsatz1) | Mio. EUR | 190,1 | 190,1 | 169,7 |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz1) | Stück | 50.045 | 53.555 | 42.769 |
| Börsekapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 2.569 | 2.903 | 3.036 |
| Gewichtung ATX-Prime | % | 2,06 | 1,13 | 1,09 |
| Ergebnis je Aktie2) | EUR | 1,12 | 1,70 | 1,43 |
| Dividende je Aktie | EUR | 0,493) | 0,47 + 0,034) | 0,44 + 0,034) |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis | 12,8 | 9,5 | 11,8 | |
| Dividendenrendite | % | 3,4 | 3,1 | 2,8 |
1) Wiener Börse, Einmalzählung
2) Bezogen auf die per 30. September im Handel befindlichen Aktien
3) Geschäftsjahr 2019/20: Vorschlag an die Hauptversammlung
4) Bonusdividende von 0,03 Euro je Aktie
Grüne Finanzierungen
Unseren strategischen Ansatz, verstärkt in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu investieren und mit Netzinvestitionen die Transformation des Energiesystems zu ermöglichen, verwirklichen wir auch bei der Beschaffung von Fremdkapital. Um dem wachsenden Interesse an "grünen" Finanzierungsinstrumenten Rechnung zu tragen, emittierten wir daher im April 2020 erstmals ein grünes Schuldscheindarlehen (Nominale: 100,0 Mio. Euro; Laufzeit: 10 Jahre). Das bei der Transaktion eingeworbene Kapital wird für die Finanzierung von Windparkprojekten in Niederösterreich verwendet.
Externe Ratings
Unabhängige Bonitätsbeurteilungen durch die beiden Rating-Agenturen Standard & Poor's und Moody's bilden ein wesentliches Element der Finanzierungsstrategie der EVN. Dabei streben wir Ratings im soliden A-Bereich an.
Im Mai 2020 wurden beide Ratings der EVN von den Rating-Agenturen bestätigt, Standard & Poor's passte dabei allerdings den Ausblick analog zu jenem des Bundeslandes Niederösterreich, den Hauptaktionär der EVN, von stabil auf negativ an:
- Standard & Poor's:
- A, Ausblick negativ • Moody's:
- A1, Ausblick stabil
Nachhaltigkeits-Ratings und -indizes
Neben traditionellen finanzwirtschaftlichen Kriterien werden bei nachhaltigen Investments auch umweltbezogene, soziale und ethische Aspekte berücksichtigt. Unabhängige Nachhaltigkeits-Rating-Agenturen bewerten Unternehmen hinsichtlich ihrer Performance im Bereich Nachhaltigkeit. Zudem helfen Nachhaltigkeitsindizes nachhaltig orientierten Investoren dabei, gezielt in Unternehmen zu investieren, die weltweit anerkannte Standards hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Stakeholdern erfüllen.
Die EVN wird regelmäßig von folgenden unabhängigen Nachhaltigkeits-Rating-Agenturen bewertet:
- MSCI ESG Research
- ISS Oekom Research
- Vigeo Ratings
- Sustainalytics
- Carbon Disclosure Project (CDP)
Bereits seit dem Jahr 2005 ist die EVN Aktie durchgängig im österreichischen Nachhaltigkeitsindex VÖNIX der Wiener Börse vertreten, der die hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Leistungen führenden börsenotierten Unternehmen Österreichs abbildet. Eine erneute Aufnahme in den Index für die Periode 2020/21 wurde bestätigt. Außerdem wurde die EVN Aktie im Juni 2020 in den Standard Ethics European Utilities Index aufgenommen.
GRI-Indikator: GRI 102-12
Wertschöpfung für unsere Stakeholder
Der wirtschaftliche Unternehmenserfolg der EVN wird maßgeblich von unseren Stakeholdern geprägt, die gleichzeitig an den erwirtschafteten Erträgen partizipieren. Damit profitieren die wichtigsten Anspruchsgruppen der EVN – Eigentümer, die Gesellschaft insgesamt, die öffentliche Hand, Mitarbeiter, Lieferanten und Fremdkapitalgeber – auch unmittelbar finanziell von unserer Tätigkeit.
Einnahmenseitig tragen vor allem die Erträge aus dem operativen Geschäft und aus Beteiligungsunternehmen zu unserer Wertschöpfung bei.
Verteilt wird der geschaffene Wert hauptsächlich an unsere Kapitalgeber (Dividenden, Zinsen), an die öffentliche Hand (Steuern, Abgaben), weiters an die Gesellschaft insgesamt (Spenden, Sponsoring, soziale Programme), sowie an unsere Mitarbeiter (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben) und Lieferanten (Primärenergieträger, Material und bezogene Leistungen). In untenstehender Grafik ist der von der EVN erwirtschaftete wirtschaftliche Wert über jedem Balken als Summe ausgewiesen. Die Differenz aus den Einnahmen und den verteilten
Werten ergibt den zurückbehaltenen wirtschaftlichen Wert, der u. a. für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens durch wichtige Zukunftsinvestitionen zur Verfügung steht.
GRI-Indikator: GRI 201-1

Lieferanten
Lieferkette
Die Geschäftstätigkeit der EVN insgesamt, besonders aber unsere Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung bedingen eine intensive Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, Anlagen-, Rohrleitungs- und Kabelleitungsbauern, aber auch mit Lieferanten von elektrotechnischen Anlagen und Komponenten, Rohren, Leiterseilen, Kabelleitungen, Zählern, Hardware und Software sowie Arbeitsbekleidung.
Unsere deutsche Konzerngesellschaft WTE Wassertechnik – sie ist im internationalen Projektgeschäft mit der Planung und Errichtung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung befasst – vergibt in ihrer Rolle als Generalunternehmerin Subunternehmeraufträge insbesondere an Bauunternehmen sowie an Lieferanten von maschinenund elektrotechnischen Anlagen und Komponenten.
Beschaffung von Energie und Primärenergieträgern
Strom
Die Strommengen, die wir für die Versorgung unserer österreichischen Kunden
benötigen, beschaffen wir über mittelfristige Bezugsverträge sowie – via Energie-Allianz Austria – über den Großhandelsmarkt. Hier wird der Strom entweder direkt über die Börse gehandelt oder bilateral bei Handelspartnern bzw. außerbörslich "Over the Counter" (OTC) zugekauft – darunter auch aus der Produktion unserer eigenen Kraftwerke. Darüber hinaus beziehen wir Ökoenergie, die uns gemäß Ökostromgesetz je nach unserem Anteil an der gesamten Stromabgabemenge pro Regelzone zugewiesen wird. Weiters nehmen wir Strom, den unsere Kunden in eigenen Erzeugungsanlagen (insbesondere Photovoltaik-Anlagen) herstellen, in jenem Ausmaß ab, in dem sie ihn nicht selbst verbrauchen.
- Zur Stromkennzeichnung siehe Seite 58
- Zur Entwicklung der EEX-Börsepreise siehe Seite 133
Unsere Stromversorgungsunternehmen in Bulgarien und Nordmazedonien sind gesetzlich dazu verpflichtet, den für den Verkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten benötigten Strom von den nationalen Stromerzeugern NEK bzw. ELEM zu beziehen. Den restlichen Strom, der für die Versorgung von Kunden in den bereits liberalisierten Marktsegmenten benötigt wird, beziehen sie über die Großhandelsmärkte.
Erdgas
Erdgas beschaffen wir zu einem erheblichen Teil auf Basis langfristiger Bezugsverträge. Den restlichen Bedarf decken wir über den Großhandelsmarkt ab, also über nationale und internationale OTC-Handelsplätze und Börsen, etwa in Österreich (CEGH) oder in Deutschland (NCG). Auch bei Gas zeichnet für den Großhandelsbezug zum überwiegenden Teil die EnergieAllianz Austria verantwortlich. Die Bezugsquellen eines Großteils des nach Europa importierten Erdgases liegen in Russland und Norwegen.
Steinkohle
Im Mai 2019 – und damit bereits im vorhergehenden Geschäftsjahr – wurde das letzte Mal Steinkohle für unser Steinkohlekraftwerk Dürnrohr in Niederösterreich angeliefert. Im August 2019 wurde die Stromproduktion aus Steinkohle vorzeitig beendet, damit findet keine Beschaffung von Steinkohle mehr statt bzw. liegt auch keine mehr auf Lager.
Die Kohlebeschaffung für das deutsche, 2013 in Betrieb genommene Kraftwerk Walsum 10, an dem wir mit 49 % beteiligt sind, wird – so wie auch der Betrieb des Kraftwerks – vom Joint-Venture-Partner STEAG verantwortet und liegt damit nicht in unserem direkten Einflussbereich.
GRI-Indikator: GRI 102-9
Organisation der Beschaffungsaktivitäten
Die Verantwortung für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen richtet sich in unserer Gruppe nach dem jeweiligen Tätigkeitsfeld.
Seit Anfang Juni 2019 wickeln wir Beschaffungsaufträge ab einem Wert von 10.000 Euro über ein webbasiertes Beschaffungsportal ab. Damit wird der gesamte Beschaffungsprozess – angefangen von der EU-Bekanntmachung bis hin zu Ausschreibung, Angebotslegung und Vergabe – online abgewickelt. Der breitflächige Rollout von E-Procurement ebnete den Weg zu einer
| Produkte und Dienstleistungen | Beschaffung und Einkauf | |||
|---|---|---|---|---|
| Primärenergie und Primärenergieträger |
Energiebeschaffung und -vertrieb |
|||
| Internationales Projektgeschäft (Umweltgeschäft) |
Umwelt |
Beschaffungsaktivität Zuständige Organisationseinheit Energiebeschaffung und -vertrieb Umwelt
Herkunftsländer der Lieferanten an den Hauptgeschäftsstandorten

strategischen Beschaffung. So brachte die neue Plattform eine Steigerung der Transparenz.
An den Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien haben wir im Geschäftsjahr 2019/20 ein Bestellvolumen von rund 623,9 Mio. Euro (Vorjahr: rund 624,0 Mio. Euro) abgewickelt. In Österreich stand die EVN in diesem Zeitraum in direkten Lieferantenbeziehungen zu 3.189 Anbietern bzw. Auftragnehmern.
GRI-Indikator: GRI 204-1
Hohe Nachhaltigkeitsansprüche
Die EVN sieht sich zu fairen, partnerschaftlichen und transparenten Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten verpflichtet. Dabei achten wir bei Beschaffung und Auftragsvergabe – stets unter
Wahrung des Wirtschaftlichkeitsprinzips – auch streng auf soziale und ökologische Aspekte sowie auf die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern. Dieses Prinzip ist ausdrücklich in der Beschreibung des Handlungsfelds "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" und damit auch in unserer Wesentlichkeitsmatrix verankert. Konkret umgesetzt wird dieser hohe Anspruch durch unsere Integritätsklausel, mit der wir unsere Lieferanten zur Einhaltung hoher Standards verpflichten. Im Vordergrund stehen dabei Themen wie Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt- und Ressourcenschonung sowie Geschäftsethik. Die Integritätsklausel ist ein elementarer Bestandteil jeder Bestellung unseres Unternehmens und gilt konzernweit ohne Ausnahme für alle Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen und ebenso für alle Sublieferanten. Im Berichtszeitraum gab es keine Beanstandungen in Bezug auf die Einhaltung der Integritätsklausel durch Lieferanten.
Siehe auch www.evn.at/Integritaetsklausel
Die EVN ist in weiten Bereichen sogenannte "Sektorenauftraggeberin" nach dem EU-Vergaberecht und unterliegt diesbezüglich den entsprechenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Diese halten wir ebenso lückenlos ein wie die in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätze. Bei Ausschreibungen berücksichtigen wir regelmäßig neue Bieter. Seit März 2019 werden alle Ausschreibungen, deren Auftragswert 100.000 Euro übersteigt und die den Sektorenbereich betreffen, national bekannt gemacht. Als Sektorenauftraggeber müssen wir weiters bei jedem Vergabeprojekt in der Auftragsbekanntmachung auch auf die Anlaufstelle für Beschwerdeverfahren in Niederösterreich hinweisen. Bei dieser können alle teilnehmenden Bieter kostenlos und ohne Erfordernis eines Rechtsbeistands Beschwerde einlegen bzw. Aufklärung verlangen. In den letzten Jahren gab es hier keine berechtigten Einwände.
Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien
Bei der Implementierung unseres E-Procurement-Portals haben wir eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung unserer hohen Nachhaltigkeitsansprüche an Lieferanten weiter zu standardisieren und zu verbessern. So hat jeder interessierte Bieter in Österreich nun schon bei seiner Registrierung einen Selbstauskunftsbogen zu sämtlichen Aspekten der Integritätsklausel in seinem Profil zu bearbeiten. Damit durchlaufen alle potenziellen Lieferanten schon frühzeitig eine standardisierte systematische Befragung zu den Themen Nachhaltigkeit und Risikobewertung sowie zu Verhaltensregeln in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Menschen- und Arbeitsrechte, Wirtschaftsethik, Lieferkette sowie Arbeitssicherheit und -unfälle. Zudem legen wir bei manchen Vergabeverfahren der Angebotsbeurteilung auch explizit Nachhaltigkeitskriterien zugrunde.
Verlässlichkeit für Generationen

Verläss-
Generationen
lichkeit für
Versorgungs sicherheit 24/7
Verlässliche Versorgung rund um die Uhr ist unser zentrales Kundenversprechen. Denn unsere Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen Energie in Form von Strom, Erdgas oder Wärme und hochwertiges Trinkwasser immer dann in gewünschter Menge und bester Qualität zur Verfügung stehen, wenn sie diese benötigen. Um dieses Versprechen einhalten zu können, setzen wir umfangreiche Maßnahmen in so gut wie allen unserer Geschäftsaktivitäten.

Unsere Netze sind die essenzielle Basis für die Versorgung unserer Kunden. Ein reibungsloses Funktionieren dieser großflächigen, aber sensiblen Infrastruktur erfordert vielfältige, vom Kunden zumeist gar nicht bemerkte Maßnahmen. Der Systemwechsel in Richtung erneuerbare Energien und die laufende Veränderung des Verbrauchsverhaltens der
Kunden führen auch zu einer wesentlich höheren Komplexität in Netzplanung, -steuerung und -betrieb. Um dies weiterhin zuverlässig in hoher Qualität zu gewährleisten, sind laufend hohe Investitionen erforderlich, und dies nicht nur im Hochspannungsbereich und in den Ortsnetzen, sondern auch bei Umspannwerken und Trafostationen. Mehr
Details dazu erklärt Heinrich Bittner, Geschäftsführer der Netz Niederösterreich GmbH, im Interview auf Seite 43.
Strom: Strom aus erneuerbaren Quellen ist naturgegeben volatil und kommt aus einer großen Anzahl an dezentralen, voneinander unabhängigen Anlagen. Die Zahl an Kunden, die vermehrt E-Mobilität, SmartHome-Technologien oder Wärmepumpen nutzen und damit deutlich mehr Strom nachfragen, steigt stetig. Diese Faktoren miteinander in Einklang zu bringen und gleichzeitig die Stromversorgung 24/7 verlässlich sicherzustellen, ist eine große Herausforderung. Flexible Back-up-Leistung im Kraftwerksbereich, Stromspeicherung und Reservekapazitäten

sind deshalb die Themenbereiche, mit denen wir uns beschäftigen und in die wir investieren, um ohne Einbußen bei Versorgungssicherheit und -qualität aktiv zur Energiewende beizutragen.
Grundversorgung für
E-Mobilität: Mit der Errichtung einer flächendeckenden Grundversorgung an Stromladestationen in Niederösterreich haben wir in unserem Heimmarkt schon frühzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitung der E-Mobilität geleistet. Neben dem kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen, zusehends aber auch im privaten Bereich begleiten wir die dynamische Entwicklung der E-Mobilität mit zahlreichen weiteren Initiativen und
Dienstleistungen aus der Perspektive eines Energieversorgers. Dank Roaming-Kooperationen stehen allen Nutzern der EVN Strom-Tankkarte österreichweit bereits 6.400 Ladepunkte zur Verfügung.
Erdgas: Durch die Nutzung langfristig vertraglich gesicherter Gasspeicher sorgen wir vor allem für Perioden mit temperaturbedingt hohem Verbrauch sowie für mögliche Lieferengpässe auf europäischer Ebene (etwa aufgrund politischer Krisen in den Herkunfts- oder Durchleitungsländern) wirksam vor. Unsere Beteiligung an der RAG – sie legt ihren strategischen Fokus vor allem auf das Erdgasspeichergeschäft – ist in diesem Kontext von hoher strategischer Bedeutung.
| Energieerzeugung | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Eigenerzeugungsquote | % | 19,1 | 28,1 | 30,0 |
| Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtproduktion | % | 59,5 | 41,4 | 40,0 |
Fernwärme: Als Österreichs größter Naturwärmeversorger investieren wir laufend in die Instandhaltung, die Modernisierung und den Neubau von Biomasse-Heizwerken und in die Erweiterung unserer Fernwärmenetze. Aktuell
betreiben wir in Niederösterreich mehr als 60 Biomasse-Fernwärmeanlagen. Auf diese Weise versorgen wir unsere Kunden verlässlich und komfortabel mit erneuerbarer Energie aus CO2-neutraler, lokal verfügbarer Biomasse.
Mikrotunnel unter der Donau gewährleistet nachhaltige Versorgungssicherheit
Ein Projekt der besonderen Art für die nachhaltige Versorgung mit Energie, Trinkwasser und Telekommunikationsdienstleistungen ist derzeit im Donauraum in Vorbereitung. Beide Seiten der Donau werden in Zusammenarbeit mit der EVN ihre Versorgungssysteme in den Bereichen Trinkwasser, Naturwärme, Internet, Strom und Gas miteinander verbinden. Durch einen Tunnel unter der Donau hindurchgeführt, wird dieses Leitungs-Infrastrukturvorhaben nicht nur die regionale Versorgungssicherheit nachhaltig erhöhen, sondern auch die Standortqualität in einer stark wachsenden Region verbessern. Bei Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen soll im Frühsommer 2021 mit den Bauarbeiten begonnen werden. In Klosterneuburg schreitet parallel dazu auch der Ausbau der Naturwärmeversorgung planmäßig voran. Das Projekt umfasst ein Ende Oktober 2020 in Betrieb genommenes neues Biomasseheizwerk, das im Endausbau 14.000 Haushalte mit Wärme beliefern soll, den weiteren Ausbau des Leitungsnetzes um 12 km sowie zusätzlich eine 4 km lange Verbindungsleitung zwischen den Naturwärmenetzen von Maria Gugging und Klosterneuburg.

Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleis-
tungen: Auch in diesem Bereich bildet leistungsstarke Netz- und Technikinfrastruktur die Grundlage für jederzeit verlässliche und hochwertige Lösungen.
Trinkwasser: Demografische Entwicklungen in unserem Versorgungsgebiet, aber auch die Veränderung der klimatischen Bedingungen führen zu einem kontinuierlichen Anstieg der Nachfrage nach Trinkwasser. Unser weitläufiges Trinkwasserleitungsnetz erstreckt sich bereits über mehr als 2.800 km und wird aus Brunnenfeldern und Hochbehältern in ganz Niederösterreich gespeist. Zusätzlich investieren wir derzeit umfangreich in den Aus- und Neubau von überregionalen Leitungen. Ein Beispiel dafür ist die neue Versorgungsleitung zwischen Krems und Zwettl mit einer Länge von 60 km – eine wichtige Maßnahme, um die Kapazitäten der Wasserversorgung im Waldviertel zu erhöhen. Der Bau von Naturfilteranlagen zur Qualitätssteigerung durch rein physikalische Wasserenthärtung stellt eine weitere Maßnahme zur Erfüllung unseres hohen Versorgungsanspruchs dar. Die fünfte Anlage dieser Art wird derzeit in Petronell-Carnuntum errichtet und soll im Frühjahr 2022 in Betrieb gehen.
Zur RAG siehe Seite 98f Zur kabelplus siehe Seite 95 GRI-Indikator: GRI 203-2
Hocheffiziente Stromnetze
Dank unserer laufenden Investitionen in die Verbesserung der Netzinfrastruktur bewegen sich die Netzverluste in Niederösterreich im internationalen Vergleich mit rund 4 % stabil auf sehr niedrigem Niveau. Ein direkter Vergleich dieses Werts mit unseren Versorgungsgebieten in Bulgarien und Nordmazedonien ist infolge der unterschiedlichen Kunden- bzw. Netzstruktur kaum möglich. In diesen beiden Märkten liegen die entsprechenden Kennzahlen höher, weshalb wir unsere Investitionsprogramme dort gezielt auf die weitere Reduktion der Netzverluste und damit auf eine kontinuierliche Effizienzsteigerung ausrichten. Seit unserem Markteintritt in Bulgarien im Geschäftsjahr 2004/05 konnten wir die Netzverluste dadurch von rund 20 % auf zuletzt 6,7 % senken, in Nordmazedonien haben wir eine Reduktion von rund 25 % im Geschäftsjahr 2005/06 auf derzeit 13,7 % erzielt.
GRI-Indikator: GRI EU12
Stromunterbrechungen weit unter dem Branchenschnitt
Die Zuverlässigkeit unserer Stromversorgung lässt sich auch durch extern ermittelte Kennzahlen gut belegen. So
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
"Versorgungssicherheit ist unser wichtigstes Kundenversprechen."
Im Gespräch mit Dipl.-Ing. Heinrich Bittner, einem der beiden Geschäftsführer der für den Betrieb der niederösterreichischen Strom- und Gasnetze verantwortlichen EVN Tochtergesellschaft Netz Niederösterreich GmbH, über die vielfältigen Aktivitäten, die – meist hinter den Kulissen – erforderlich sind, um eine stets verlässliche Versorgung mit Strom und Gas zu gewährleisten.
Es ist gar nicht so lange her, dass es in weiten Teilen Niederösterreichs keine Selbstverständlichkeit war, dass der Strom sprichwörtlich einfach aus der Steckdose kommt. Noch in den 1950er- und 1960er-Jahren markierten sogenannte "Lichtfeiern" regelmäßig den Anschluss weiterer Gemeinden an das Stromnetz, erst 1963 war die Flächenversorgung mit dem Anschluss der Gemeinde Harmanschlag im Waldviertel offiziell erreicht. Wenige Jahrzehnte später ist Strom aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Versorgungsunterbrechungen würden nicht nur schlagartig den liebgewonnenen Komfort der Bevölkerung, sondern vor allem das Funktionieren von Infrastruktur und Wirtschaft beeinträchtigen. Und gerade die Coronakrise hat augenfällig gezeigt, wie einschneidend sich Einschränkungen des selbstverständlich Gewohnten auswirken können.
Versorgungssicherheit steht deshalb ganz zuoberst auf der Agenda der EVN. Doch was für den Laien einfach erscheint, ist wesentlich komplexer als gedacht. "Wir arbeiten auf den verschiedensten Ebenen mit einer
»Der Systemwechsel in Richtung erneuerbare Energien erfordert weitreichende Ausbau maßnahmen. «
Heinrich Bittner, Geschäftsführer Netz Niederösterreich
Fülle von Maßnahmen permanent daran, dass die Versorgung immer und überall in der geforderten Menge und Qualität gesichert ist", so Heinrich Bittner. "Ein Großteil unserer Mitarbeiter ist mit diesen Aufgaben befasst. Allerdings passieren diese Aktivitäten meist im Hintergrund, sodass unsere Kunden kaum etwas davon wahrnehmen. Aber genau das ist ja das Ziel."
Herausforderungen Energiewende …
Tatsächlich sind die Aufgaben von Netzplanung und -betrieb umfassend – und laufend kommen neue hinzu. Schon seit Beginn der Stromversorgung mussten die Netze ausreichend dimensioniert sowie laufend überprüft, gewartet und erneuert werden – sozusagen die Mindestvoraussetzung für das Funktionieren der fortschreitenden Elektrifizierung. Doch das Umfeld hat sich in den letzten Jahren massiv verändert – und mit ihm die Anforderungen an das Netz: Früher floss der Strom so gut wie ausschließlich von größeren Kraftwerken kontinuierlich in Richtung Kunden, das Netz fungierte also als reines Verteilnetz. Heute speisen auch zahlreiche kleinere Erzeuger – Windparks sowie größere und kleine Photovoltaik-Anlagen – Strom volatil ins Netz ein, das damit auch Transportaufgaben übernehmen muss. "Der Systemwechsel in Richtung erneuerbare Energien verändert die technischen Anforderungen massiv und erfordert weitreichende Ausbaumaßnahmen, zudem werden auch Netzsteuerung und -betrieb wesentlich komplexer", erklärt Heinrich Bittner.
… und Verbrauchsverhalten
"Doch es gibt noch eine weitere Veränderung, und zwar im Verbrauchsverhalten unserer Kunden. Sie betrifft vor allem unsere Ortsnetze. Ursachen dafür sind die zunehmende E-Mobilität und die immer stärkere Verbreitung von Wärmepumpen." Beide führen – aus unterschiedlichen Gründen – zu Bedarfsspitzen: "Bei den E-Autos ist das die gleichzeitige Aufladung zahlreicher Fahrzeuge vor allem am Abend, bei den Wärmepumpen das elektrische Zuheizen an kalten Wintertagen. Und dafür müssen unsere Netze gerüstet sein, damit es hier keine Engpässe gibt. Das erfordert erhebliche Investitionen."
Umfangreiche Investitionen
Diese Investitionen sind in der Tat erheblich: Mehr als 100 Mio. Euro fließen Jahr für Jahr in den Ausbau und die Adaptierung des niederösterreichischen Stromnetzes der EVN. Rund 30 Mio. Euro davon betreffen die Ortsnetze, in denen aufgrund des geänderten Verbraucherverhaltens heutzutage z. B. doppelt so viele Trafostationen benötigt werden wie in der Vergangenheit.
Der Rest fließt in das überregionale Netz, um den Transport und die Verteilung innerhalb des Versorgungsgebiets zu gewährleisten. Heinrich Bittner: "Da sich die Erzeugung von Windstrom auf die windstarken Regionen im Osten – vor allem das Weinviertel und das Brucker Becken – konzentriert, müssen wir den Abtransport und die Einspeisung in das überregionale österreichische Netz gewährleisten. Das setzt entsprechende Investitionen in Leitungen und Umspannwerke voraus. Wir
planen z. B. gerade mehrere 110-kV-Leitungen, die in die im Entstehen begriffene 380-kV-Leitung der Austrian Power Grid (APG) nach Neusiedl an der Zaya eingeklinkt werden sollen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung der Ausbauziele für erneuerbare Energie der österreichischen Bundesregierung. Die im Rahmen dieses Großprojekts geplante Erweiterung des Umspannwerks Bisamberg – eines wichtigen Knotens zwischen unserem Netz und jenem der APG – haben wir übrigens trotz der Coronakrise unbeirrt fortgesetzt."
Engmaschige Kontrolle
Doch mit Investitionen ist es nicht getan, auch der Betrieb der Netze wird immer aufwändiger. "Durch die Vielzahl von Erzeugern und das veränderte Aufgabenprofil des Netzes brauchen wir heute wesentlich mehr Messungen von Stromspannung, Leistung, Frequenz und Temperatur, um festzustellen, ob auch wirklich alle Grenzwerte eingehalten werden", erläutert Heinrich Bittner. "Denn wir müssen frühzeitig erkennen, ob etwaige Maßnahmen notwendig sind, um die Versorgung in der gewohnten Qualität sicherzustellen." Gleichzeitig müsse das Netz permanent kontrolliert werden – durch Begehungen oder durch Befliegung mit Hubschraubern oder Drohnen. Auch wenn knapp 90 % des gesamten niederösterreichischen Stromnetzes bereits erdverkabelt seien, bleibe dies eine wichtige Aufgabe, besonders im Bereich der Hochspannungsleitungen.
"Das hat sich übrigens in der Zeit des Corona-Lockdowns sehr bewährt", erzählt Heinrich Bittner. "Die Einschränkungen haben uns wohlvorbereitet angetroffen. De facto haben wir nur unsere bestehenden Krisenpläne umgesetzt, die Szenarien wie großflächige Stromausfälle ebenso abdecken wie IT-Angriffe oder Pandemien. Natürlich mussten sie an die konkrete Situation angepasst werden. So haben wir z. B. zwei System-Operator-Teams an getrennten Standorten eingesetzt, um im Fall einer Covid-19-Infektion im Team ausreichend Reserve zu haben. Denn Homeoffice ist bei diesem abgeschotteten System mit Zugangskontrolle, das nur an auswählten Standorten der EVN besteht, nicht möglich. Kein Homeoffice gab es übrigens auch für unsere Monteure, die auch während des Lockdowns im ganzen Versorgungsgebiet unterwegs waren, natürlich unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen."
Laufender Kompetenzausbau im Team
Stetiges Lernen und regelmäßige praktische Übungen spielen aber auch abseits des System Operators eine wichtige Rolle für den Bereich Netzplanung und -betrieb, der ein denkbar weites Spektrum an Fachgebieten und Kompetenzen umspannt. "Der Bogen reicht von Leitungsplanung und -bau über Spezialfelder wie Leitungsschutztechnik, Regel- und Steuerungstechnik, Fernwirktechnik, Messtechnik, Fernsteuerung und Überwachung bis hin zu Inspektion und Instandhaltung sowie Störungs-

System Operator – "Kommandobrücke" für unsere Netze Via Fernsteuerung lenkt der System Operator
die Energieflüsse und stellt damit sicher, dass das Stromnetz nicht überlastet wird. Längst gehören aber auch IT-Security und der Schutz vor Cyberangriffen zu seinen Aufgaben. behebung. Dafür ist ein breites Bündel an Kompetenzen und Fertigkeiten gefragt. Und natürlich müssen wir mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Dafür sorgen wir durch umfangreiche interne und externe Schulungen."
Auch in der Lehrlingsausbildung schlägt sich die rasante technische Entwicklung nieder. So testet die EVN gemeinsam mit dem bfi etwa gerade den neuen
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Sicherer Betrieb kritischer Infrastruktur
Daran hat auch die Öffentlichkeit Interesse: "Als Betreiber kritischer Infrastruktur sind wir dem Bundesministerium für Inneres gegenüber zur Einhaltung spezieller Richtlinien verpflichtet und auch regelmäßigen Kontrollen unterworfen", so Heinrich Bittner. "IT-Security und Sicherheit gegenüber Cyberangriffen sind zwei wichtige Stichworte dabei." Rund um die Uhr wird das Netz überwacht und mithilfe modernster digitaler Tools so gesteuert, dass die Energieflüsse immer richtig gelenkt werden, und das zu einem hohen Anteil per Fernsteuerung. Die zentrale Verantwortung dafür trägt der sogenannte "System Operator", früher auch Lastverteiler genannt, dessen Mitarbeiter besonders geschult sind und regelmäßig auch Übungen für Ausfallszenarien absolvieren.
Meisterberuf "Informationstechniker" – eine Kombination aus der klassischen Ausbildung in Elektrotechnik und der immer bedeutenderen Komponente der Steuerungs- und Informationstechnologie. Heinrich Bittner: "Wir tragen damit dem Umstand Rechnung, dass IT ein wesentliches Element unserer Arbeit geworden ist und weiter an Bedeutung zunimmt. Das Know-how unserer Mitarbeiter muss einfach immer auf der Höhe der Zeit sein, damit wir die zu Recht erwartete Versorgungssicherheit gewährleisten können. Denn das ist unser wichtigstes Kundenversprechen."

24/7 im Dienst am Kunden: der Störungsdienst der EVN
Damit im Fall des (Aus-)Falles rasch Abhilfe geschaffen werden kann, besteht bei der EVN ein gut strukturierter, schlagkräftiger Störungsdienst. Störungsmeldungen können zu jeder Tages- und Nachtzeit über regionale Störungsnummern bei diensthabenden Technikern gemeldet werden. Diese koordinieren dann die in Rufbereitschaft stehenden Monteure. Die Monteure sind
per Handy bzw. Funkgerät erreichbar und rücken dann unmittelbar zur Störungsbehebung aus. Das dafür nötige Material und Werkzeug befindet sich in ihren gut ausgestatteten Fahrzeugen. Rund 10.000 Störungen – der Großteil davon geringfügig – werden auf diese Weise pro Jahr im Strom- und Gasnetz der EVN rasch und unbürokratisch behoben.
betrug die anhand des System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) gemessene mittlere Unterbrechungshäufigkeit1) im Kalenderjahr 2019 0,90 (Vorjahr: 1,01). Dieser Wert bedeutet, dass ein EVN Kunde im Jahr 2019 im Durchschnitt weniger als einmal von einer ungeplanten Stromunterbrechung betroffen war. Die
durchschnittliche Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen1), zu deren Berechnung der System Average Interruption Duration Index (SAIDI) herangezogen wird, betrug im Kalenderjahr 2019 20,10 Minuten (Vorjahr: 23,99 Minuten) und lag damit einmal mehr deutlich unter dem österreichischen Durchschnitt2) von 36,79 Minuten (Vorjahr: 31,47 Minuten). Aufgrund der ungesicherten Datenbasis für die Berechnung des SAIDI und des SAIFI für Bulgarien und Nordmazedonien ist eine Angabe für unsere südosteuropäischen Standorte derzeit nicht möglich.
- 1) Quelle: Netz Niederösterreich GmbH, Ausfalls- und Störungsstatistik 2018 und 2019
- 2) Quelle: Energie-Control Austria, Ausfallsund Störungsstatistik 2018 und 2019
| GRI-Indikatoren: GRI EU28, | |
|---|---|
| GRI EU29 |
Hohe Verfügbarkeit unserer Kraftwerke und nachhaltige Nutzung der Standorte
Die Tabelle auf Seite 46 zeigt die geplanten und ungeplanten Zeiträume, in denen unsere im Berichtszeitraum
| Stromerzeugungskapazität der | 30.09.2020 | 30.09.2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Kraftwerke | MW | % | MW | 30.09.2019 % |
MW | % |
| Erneuerbare Energie | 720 | 42,3 | 719 | 42,2 | 673 | 27,5 |
| davon Wasserkraft1) | 307 | 18,0 | 307 | 18,0 | 306 | 12,5 |
| davon Windkraft | 367 | 21,5 | 367 | 21,5 | 318 | 13,0 |
| davon Photovoltaik | 7 | 0,4 | 6 | 0,3 | 5 | 0,2 |
| davon Biomasse | 13 | 0,7 | 13 | 0,7 | 18 | 0,7 |
| davon Sonstige2) | 26 | 1,5 | 26 | 1,5 | 26 | 1,1 |
| Wärmekraft3) | 985 | 57,8 | 985 | 57,8 | 1.771 | 72,5 |
| davon Erdgas4) | 583 | 34,2 | 583 | 34,2 | 1.037 | 42,4 |
| davon Steinkohle5) | 355 | 20,8 | 355 | 20,8 | 734 | 30,0 |
| davon Energieknoten Dürnrohr6) | 47 | 2,7 | 46 | 2,7 | – | – |
| Summe | 1.706 | 100,0 | 1.704 | 100,0 | 2.444 | 100,0 |
1) Inkl. Strombezugsrechte aus den Donaukraftwerken Melk, Greifenstein und Freudenau sowie den Beteiligungen
an den Kraftwerken Nussdorf in Wien und Ashta in Albanien sowie an der Verbund Innkraftwerke
2) Beinhaltet zwei klärschlammbetriebene Blockheizkraftwerke in Moskau.
3) Inkl. Cogeneration- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich und Bulgarien;
Angabe der Kapazitäten (Nettoleistung) entsprechend den Beteiligungsansätzen
4) Jene thermischen Kraftwerkskapazitäten in Theiß und Korneuburg, die nicht vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden,
sind seit dem 1. Oktober 2018 konserviert und daher ab dem Geschäftsjahr 2018/19 nicht mehr enthalten.
5) Das Steinkohlekraftwerk Dürnrohr ist nicht mehr enthalten, da die Stromproduktion aus Steinkohle im August 2019 vorzeitig eingestellt wurde.
6) Beinhaltet die Dampfauskopplung aus der thermischen Abfallverwertung in Zwentendorf/Dürnrohr.
betriebsbereiten thermischen Kraftwerke und Windparks nicht verfügbar waren. Nicht einbezogen sind dabei jene Kapazitäten im Wärmekraftwerk Theiß, die nicht als Reservekapazität bereitgehalten werden. Im Geschäftsjahr 2019/20 standen 430 MW im Gaskraftwerk Theiß als Reservekapazität für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber unter Vertrag.
Ungeachtet der vorzeitigen Einstellung der Stromproduktion in unserem Steinkohlekraftwerk Dürnrohr im August 2019 bleibt der Standort als zentraler und innovativer Energieknoten erhalten. Die bestehende thermische Abfallverwertungsanlage bewerten wir neben unseren Anlagen für Energie- und Wasserversorgung sowie für Telekommunikation ebenfalls als kritische Infrastruktur. Hier wird der Großteil des niederösterreichischen Haushaltsrestabfalls bei Verbrennungstemperaturen von über 1.000 °C zu Strom, Fernwärme und Prozessdampf umgewandelt. Der Prozessdampf wird z.B. im nahegelegenen Werk der
AGRANA zur Herstellung von Bioethanol verwendet, einem wichtigen Ausgangsprodukt für die Herstellung von Desinfektionsmitteln. Auch niederösterreichischer Klärschlamm soll in Dürnrohr künftig einer sinnvollen Verwertung zugeführt und zur Strom- und Wärmeerzeugung verwendet werden. Zusätzlich bereiten wir am Kraftwerksstandort derzeit die Errichtung einer der größten Photovoltaik-Anlagen Österreichs mit einer Kapazität von über 25 MW vor. Die vorhandene Netzinfrastruktur und die ebenfalls vorhandenen versiegelten Freiflächen bieten dafür eine ideale Grundlage.
- Mehr zur AGRANA siehe Seite 57
- GRI-Indikator: GRI EU30
| Durchschnittliche Nichtverfügbarkeit | Geplant | Ungeplant | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| der Kraftwerke 2019/20 | Stunden | %1) | Stunden | %1) | ||
| Windkraftanlagen2) | Österreich | 104,9 | 1,2 | 395,6 | 4,5 | |
| Kleinwasserkraftwerke | Österreich | 127,1 | 1,5 | 552,5 | 6,3 | |
| Speicherkraftwerke | Österreich | 592,8 | 6,8 | 292,7 | 3,3 | |
| Gaskraftwerk Theiß3) | Österreich | 2.016,0 | 23,0 | 113,8 | 1,3 | |
| Steinkohlekraftwerk Walsum 10 | Deutschland | 646,6 | 7,4 | 401,3 | 4,6 |
1) Bezugsgröße: 8.760 Betriebsstunden pro Jahr (Regelarbeitsvermögen bzw. Regelarbeit)
2) Durchschnittswert je Windkraftanlage
3) Jene 430 MW des Kraftwerks Theiß, die vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden
Stromerzeugung nach Energieträgern (GWh)
Erneuerbare 2.250 GWh (59,5 %)

Sonstige erneuerbare Energien 238
Sonstige (thermische Abfallverw.) 170
Windkraft 830
| Thermische 1.535 GWh (40,5 %) | |
|---|---|
| Erdgas 647 | |
Wärmeerzeugung nach Energieträgern (GWh)
Erneuerbare 762 GWh (22,8 %)
Wasserkraft 1.182 Biomasse 762
Erdgas 979
Heizöl 22
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Thermische 2.577 GWh (77,2 %)
Steinkohle 717 Sonstige (thermische Abfallverw., Wärmepumpe) 1.576
GRI-Indikator: GRI EU2
Verlässlichkeit für Generationen
Über die letzten Jahrzehnte hat sich die Energieversorgung grundlegend gewandelt. Und sie tut es auch weiterhin in Riesenschritten. Was für unsere Großeltern vor 50 oder 60 Jahren mit dem Anschluss von Gemeinden ans Stromnetz noch eine bestaunte Novität war, ist für die heute junge Generation längst selbstverständlich. Und permanent kommen neue, vor Kurzem noch undenkbare Ansätze, Lösungen und Produkte hinzu. Doch eines hat sich bei alldem nicht geändert: das Streben der EVN nach verlässlicher Versorgung auf dem letzten Stand der Technik und in höchstmöglicher Qualität.
Wir haben uns auf Spurensuche bei Familie Lackner begeben und mit drei Generationen – Georg, seiner Tochter Elisabeth und deren Sohn Maximilian – den Wandel der Energieversorgung in Niederösterreich während der letzten Jahrzehnte Revue passieren lassen. Dafür haben wir uns auf dem Bauernhof im Weinviertel getroffen, den die Familie seit vielen Generationen bewirtschaftet.
Elektrische Haushaltsgeräte halten Einzug und erleichtern den Alltag
Können Sie sich eigentlich noch daran erinnern, wie Ihr Ort an die Stromversorgung angeschlossen wurde?
Georg: Ja natürlich, die Einleitung des Stroms war ja auch ein wichtiges Ereignis, das unser Leben stark verändert hat. Das muss so ungefähr 1950 gewesen sein. Vor dieser Zeit haben wir am Abend mit Petroleumlampen gelebt oder sogar mit Gasglühstrumpf oder Kerzen. Das klingt zwar vielleicht
romantisch, war aber natürlich vor allem recht mühsam. Aber man hat sich halt einfach früher hingelegt. Mit dem Strom war dann Vieles ganz anders. Einfach den Schalter umlegen – und es war hell. Bald kam noch ein Radio dazu, auch das hatten wir vorher nicht. Ich war damals ja noch ein Kind, für uns war das wie ein Wunder. Nicht lang danach gab es auch die ersten modernen Haushaltsgeräte. Ein elektrisches Bügeleisen ersetzte das alte, noch mit Kohle
aufgeheizte, und irgendwann stand der erste strombetriebene Kühlschrank in der Speis. Auch im Betrieb hat sich dank Strom natürlich allerlei verändert.
Landesweit einheitliche, verlässliche Versorgung
Und das hat alles von Tag eins an ohne Probleme funktioniert?
Georg: Nein, bis das alles möglich war, hat es einige Zeit gedauert. Das heißt, funktioniert hat es schon, aber wir haben noch nicht viele Geräte gehabt. Für den Elektroherd und die Waschmaschine mussten wir dann den Anschluss verstärken lassen. Auch unsere Nachbarn konnten nicht alle Geräte, die uns heute selbstverständlich sind, auf einmal anschaffen. Beim Kochen und Heizen sind wir dann später übrigens auf Gas umgestiegen, denn seit den späten 1970er-Jahren war unser Ort auch an das Gasnetz angeschlossen. Gasversorgung auf dem Land, das gab es damals eigentlich nur in Niederösterreich.
Elisabeth: Daran kann sogar ich mich noch erinnern. Die Mama war davon sehr angetan, weil sich das Kochen dadurch wesentlich vereinfacht hat.
Ein großer Einschnitt war wohl auch der erste Fernseher …
Georg: Stimmt. Da hat sich eine ganz neue Welt für uns eröffnet. Oder, anders gesagt: Wir haben plötzlich in die große weite Welt hinausschauen können. Aber auch das hat am Anfang nicht immer geklappt. In den frühen Jahren hat es mit der Stromspannung immer wieder gehapert, und wir mussten extra einen sogenannten "Fernsehspannungsverstärker" anschaffen. Mit dem hat es dann ganz gut funktioniert. Heute sind diese Spannungsabfälle, die früher hier am Land an der Tagesordnung waren, längst Geschichte.
Maximilian: Mit so heiklen Geräten wie unseren heutigen Computern wäre das auch eine Zumutung, ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie es mit verschiedenen Systemen oder Schwan-
Umfassende Kundenbetreuung und Energieberatung
kungen im Netz gewesen sein muss. Heute ärgert man sich ja schon, wenn ein Ladekabel nicht für jedes Gerät passt, den Strom setzt man einfach voraus, genauso wie das Internet.
Deshalb setzt die EVN verlässliche Versorgung in ihrer Zielehierarchie auch ganz zuoberst an. Das hat sich auch während des Corona-Lockdowns wieder gezeigt …
Maximilian: Allerdings, anders ist es auch gar nicht vorstellbar, wie man sonst Homeoffice für so viele Menschen oder auch Online-Schulstunden und -Vorlesungen zustande gebracht hätte.
Georg: Sogar wenn es ein Unwetter gibt oder sonst etwas Unvorhergesehenes eintritt, ist der Strom sehr schnell wieder da. Erinnert euch an den irren Schneefall im vorletzten Winter, da hat es auch einige Stromleitungen erwischt. Solche Störungen werden eigentlich immer sofort behoben. Auch seinerzeit sind die Leute von der EVN immer sofort ausgerückt, wenn es wo ein Problem gab, aber heute geht halt alles noch schneller.
Das sollte aber nicht nur bei Störungen gelten. Wie sieht es sonst mit dem Kundendienst aus?
Elisabeth: Es geht eigentlich immer alles sehr flott,
der Kundendienst ist auch bei allen anderen Anliegen sofort greifbar. Da merkt man eben den allgemeinen Trend zur Dienstleistungsgesellschaft, und die Digitalisierung hilft zusätzlich. Heute fühle ich mich wirklich als Kundin und werde rundum betreut – auch da hat sich die Welt sehr verändert.
Georg: Die EVN hat aber ohnehin sehr früh erkannt, dass es nicht nur um reine Energielieferung geht, sondern um viel mehr. Ich erinnere mich gut an die ersten Energieberater, die Energiespartipps gegeben haben, noch bevor der Umweltschutzgedanke auf breiterer Basis angekommen ist. Damals war ich recht jung, das muss also in den 70er-Jahren gewesen sein. Und noch früher, als die Elektroherde aufkamen, gab es sogar eine Kochberatung.
Ressourcenschonung und Klimaschutz treten in den Vordergrund
Heute steht in der Beratung vor allem Energiesparen – oder Energieeffizienz – im Mittelpunkt. Wie nehmen Sie das wahr?
Maximilian: Das wurde uns als Kindern sogar in der Schule vermittelt. Ein Schulbetreuer von der EVN hat
uns die Grundbegriffe der Energieversorgung erklärt, und da ging es auch um Ressourcenschonung und Möglichkeiten, wie man zuhause sparsam mit Energie umgehen kann. Ich finde es schon sehr gut, wenn ein großer Versorger sich auch um einen vernünftigen Umgang mit seinen Produkten kümmert. Das gehört schließlich auch zu seiner Verantwortung.
Georg: Die EVN hat da ohnehin sehr Vieles schon sehr früh unternommen. Ich denke z.B. daran, wie in den 90er-Jahren die Biomasse in der Fernwärmeversorgung Einzug gehalten hat. Das war nicht nur ein CO2 neutraler, sondern auch ein heimischer Brennstoff, hat also auch den Bauern etwas gebracht. Auch wir haben mit unserer Waldgenossenschaft damals einen Holzliefervertrag abgeschlossen.
Elisabeth: Oder die Wasserversorgung: Früher hatten oft einzelne Orte oder kleinere Regionen ihre eigenen Versorgungsnetze, heute
kümmert sich die EVN im Ganzen darum. Die Qualität war ohnehin immer schon gut, aber durch die Verbindung der einzelnen Netze ist die Versorgung natürlich verlässlicher geworden. Und jetzt bauen sie auch noch Naturfilteranlagen, das erspart uns das chemische Enthärten.
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
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Nichtfinanzieller Bericht
Maximilian: Ich bin auch froh, dass man jetzt nicht mehr dauernd Salztabletten braucht, mir geht diese Arbeit gar nicht ab. Und besser für die Umwelt ist es auch.
aus dem Boden schießen. Aber es wäre ja dumm, die Gratisenergie des Windes nicht zu nutzen. Gut, dass sich das immer mehr durchsetzt.
Erneuerbare Energien, innovative Konzepte
Apropos Umwelt, wie stehen Sie zum Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung, konkret Wind- und Sonnenenergie?
Georg: Besser für die Umwelt ist das sicher. Ich kann mich zwar nur langsam an den Anblick der Windräder gewöhnen, die jetzt überall Maximilian: Das Gleiche gilt für die Sonne. Deshalb finde ich es cool, dass die EVN z.B. so ein Paket wie joulie anbietet, mit dem man als Privater seine eigene kleine Photovoltaik-Anlage betreiben und sich selbst versorgen kann. Mir gefällt auch, dass die EVN Ladestationen für E-Autos baut oder dass man bewusst reinen Ökostrom beziehen kann. Die Eltern von Julia,
meiner Freundin, haben übrigens seit vorigem Jahr eine joulie-Anlage auf dem Dach und sind sehr glücklich damit. Das ist sowieso die Zukunft, wir sollten das hier auf unserem Haus auch bald machen. Immer weniger große Kraftwerke und stattdessen viele kleine, umweltfreundliche Erzeugungsanlagen, mit denen sich die Leute selbst versorgen, aber auch Strom ins Netz liefern. Damit gelingt es hoffentlich ja doch, den Klimawandel aufzuhalten.
Georg: Die Entwicklung geht ohnehin in diese Richtung, das hätte man noch vor wenigen Jahrzehnten nie im Leben gedacht. Ich kann mich noch gut erinnern, wie 1986 das Kraftwerk Dürnrohr in Betrieb gegangen
ist – mit seinen topmodernen Rauchgasreinigungsanlagen aus Japan viel bestaunt. Ich fand das damals sehr beachtlich, dass ein verhältnismäßig kleiner regionaler Versorger da der Erste in Europa war. Und jetzt hat die EVN das Kraftwerk stillgelegt, weil sie den Strom lieber aus Wind und Sonne erzeugt, und das technisch auch immer besser kann.
Maximilian: Die Dinge ändern sich tatsächlich. Irgendwie ist dadurch gerade alles im Umbruch, aber die EVN verändert sich mit und treibt die Entwicklung mit Innovationen oft sogar voran. Das gefällt mir, denn dann werden sich wohl auch noch meine Kinder auf sie verlassen können.
Im Einsatz für unsere Kunden
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Nichtfinanzieller Bericht
Der Kunde
im Fokus Das zentrale Ziel unserer Arbeit ist es, unsere Kunden mit Energieprodukten und -dienstleistungen, hochwertigem Trinkwasser und Kabel-TV- sowie Telekommunikationsdienstleistungen verlässlich zu versorgen. Die Grundvoraussetzung dafür ist eine lückenlos funktionierende Infrastruktur, deren Bereitstellung einen großen Teil unserer Tätigkeit ausmacht. Denn vermeintlich Selbstverständliches wie die Versorgung mit Strom, Gas, Wärme und Wasser erfordert viel Arbeit, die aber zumeist im Verborgenen stattfindet. Auf der anderen Seite steht der direkte Kontakt zu unseren Kunden – sei es im Störungsdienst oder in der Beratung zu unterschiedlichen Themen. Auch hier stellen wir höchste Ansprüche an unsere Mitarbeiter.
Besonders hohe Einsatzbereitschaft wird von den Mitarbeitern unseres Stördienstes gefordert. Denn auch wenn sich eine Störung oder ein technisches Gebrechen nicht an übliche Geschäftszeiten hält, muss unmittelbar gehandelt werden, um die betroffenen Haushalte rasch wieder mit "lebenswichtigen" Leistungen versorgen zu können.
Höchste Professionalität und maximale Kundennähe bestimmen aber auch unsere Service- und Beratungsleistungen. Hier ist vor allem vielseitiges Fachwissen gefragt, denn die Bandbreite unserer Produkte und Services ist ebenso weitreichend, wie es die Anliegen unserer Kunden sind. Letztere erstrecken sich von grundlegenden Themen der Geschäftsbeziehung – wie z. B. Fragen zu An- und Abmeldung, Tarifberatung oder Rechnungsauskünfte – bis hin zu speziellen Fragen im Rahmen der Energieberatung oder im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Energieeffizienzprodukten und Energiedienstleistungen.
Unser oberstes Ziel lautet, alle unsere Kunden möglichst gut und individuell zu betreuen. Der intensive persönliche Kontakt trägt dabei wesentlich dazu bei, die Zufriedenheit mit unseren Produkten und Leistungen immer weiter zu steigern. Für unsere Kunden in Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Kroatien haben wir eine Vielzahl einfacher und bequemer Kommunikationskanäle für Anfragen und Anliegen aller Art geschaffen:
- In persönlichen Kontakt treten wir mit unseren Kunden in den Service Centers der EVN sowie bei Kundenveranstaltungen und auf Messen.
- Ein Service-Telefon mit spezifischen Servicenummern zu speziellen Themen und Anliegen ermöglicht die zielgerichtete Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeitern.
- Über unseren Störungsdienst sind wir für unsere Kunden an allen sieben Tagen der Woche rund um die Uhr erreichbar.
- E-Mail sowie diverse andere Online-Services (z. B. Chat) sind weitere wichtige Kanäle, über die uns unsere Kunden jederzeit kontaktieren können
- Zu Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten siehe auch Seite 80f
Laufende Verbesserung der Servicequalität
Kundenzufriedenheit definieren wir einerseits über unsere Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent abgerechnet werden. Auf der anderen Seite stehen hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kunden in Fragen des effizienten Umgangs mit Energie. Rund um diese Angelpunkte setzen wir in allen unseren Märkten auf eine faire Partnerschaft mit unseren Kunden auf einer hochprofessionellen Basis. Gerade im Bereich Service wollen wir uns durch besonderes Engagement von unserem Mitbewerb abheben und damit nicht nur Kundenbedürfnissen besser gerecht werden, sondern auch unseren Unternehmenserfolg steigern. Zu den konkreten Maßnahmen auf diesem Weg zählen die rasche Bearbeitung von Anfragen oder die regelmäßige stichprobenweise Analyse von E-Mail-Antworten zur Optimierung der Beratungsqualität. Gezielt holen wir uns auch Inspiration, indem wir Best-Practice-Serviceangebote und innovative Ansätze branchenferner Unternehmen – etwa aus den Bereichen Telekommunikation und Banken – für unsere Zwecke adaptieren.
Einen hohen Stellenwert messen wir auch einem aktiven Beschwerdemanagement bei, indem wir alle Rückmeldungen unzufriedener Kunden dokumentieren, auswerten und einmal monatlich eingehend analysieren, um daraus spezifische Verbesserungsmaßnahmen
Effiziente und kundenfreundliche Einführung der Smart Meters
Die Prämissen des Handlungsfelds "Kundenorientierung" der EVN Wesentlichkeitsmatrix prägen auch die Einführung der Smart Meters in Niederösterreich. So wurde das Projekt zum Austausch der bestehenden Stromzähler durch intelligente Messgeräte erst gestartet, nachdem die Soft- und Hardware umfangreichen Tests unterzogen worden war. Ein wesentliches Kriterium war dabei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundprinzipien, insbesondere der Einzelverschlüsselung von Daten, sowie der Schutz der Privatsphäre unserer Netzkunden. Teil der akribischen Vorbereitung des Smart-Meter-Projekts war es außerdem, unsere Kunden vorab transparent und umfassend zu informieren. Die Informationen umfassten die Themen rechtliche Grundlagen, Funktionalität, technische Möglichkeiten, Datensicherheit und Rollout. Zudem wurde ein eigenes Service-Telefon für Anfragen rund um das Thema Smart Meters eingerichtet.

Im September 2020 startete schließlich der flächendeckende Rollout der neuen Technologie, und bereits Ende des Monats waren die ersten 10.000 Zähler erfolgreich eingebaut. Im gesamten Netzgebiet Niederösterreich werden insgesamt rund 800.000 alte Stromzähler gegen neue Smart Meters getauscht. Bis Ende 2022 müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben mindestens 95 % davon installiert sein. Sämtliche neue Funktionalitäten, so z. B. die zeitnahe Abfrage von Stromverbrauchsinformationen über ein Webportal, werden unseren Kunden ab dem Sommer 2021 uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
abzuleiten. Dieser strukturierte Qualitätskreislauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur laufenden Verbesserung unserer Servicequalität.
Um unsere Performance an den Schnittstellen mit unseren Kunden immer weiter zu optimieren, veranstalten wir
alle zwei Jahre einen Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter mit Kundenkontakt aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Dabei werden konkrete Inhalte und Anforderungen aus dem Servicealltag diskutiert und sodann konzernweit geltende Maßnahmen abgeleitet.
Kundenservice während des Lockdowns
Die Monteure des EVN Störungsdienstes waren auch während des Covid-19-bedingten Lockdowns durchgehend im Einsatz. Unter Einhaltung umfassender Sicherheitsvorkehrungen gewährleisteten sie damit den Betrieb der kritischen Infrastruktur und behoben Störfälle vor Ort.
Unser Customer-Relations-Team blieb während des Lockdowns via Telefon, E-Mail und Chat uneingeschränkt für unsere Kunden erreichbar. Die für diese Aufgaben zuständigen Mitarbeiter waren dafür sowohl – unter entsprechenden Schutzmaßnahmen – am Arbeitsplatz als auch im Homeoffice im Einsatz. Und sie waren auch besonders gefordert, denn während des Lockdowns verzeichneten die Serviceberater um etwa 30 % mehr Kundenanfragen als üblich.
In dieser speziellen Situation waren wir auch um besonderes Entgegenkommen gegenüber unseren Kunden bemüht. So verzichteten wir bis Ende Juni 2020 auf Mahnungen sowie auf Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug. Wir appellierten sogar aktiv an unsere Kunden, nicht zur Bank zu gehen, um eine Überweisung zu tätigen, denn vor allem Personen aus Risikogruppen sollten sich keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen. Besonders wichtig war es uns auch, Personen, die aufgrund der Pandemie ihr Einkommen verloren hatten, mit Stundungen und zinsfreien Ratenvereinbarungen zu unterstützen.
Während die Service Centers der EVN den staatlich verordneten Maßnahmen entsprechend von Mitte März bis Anfang Mai 2020 geschlossen blieben, erfolgte die Wiederöffnung unter strengen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen, um Mitarbeiter und Kunden gleichermaßen zu schützen.

Neben diesen Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen wir intensiv auf Schulungen und Trainings für unser Customer-Relations-Team. Viermal jährlich startet z. B. ein intensiver Ausbildungszyklus für neue Mitarbeiter in diesem Bereich, der insgesamt drei Monate dauert und intensive Schulung mit breiter Praxiserfahrung kombiniert. Weitere laufende Fortbildungsprogramme umfassen neben spezifischen Ausbildungen und Wissens-Checks auch Team-Building-Seminare. Für die Durchführung von Voice Coachings erhielten die Teamleiter des Kundenservice der EVN etwa eine eigene, mit einem Zertifikat ausgezeichnete Ausbildung.
ISO-Zertifizierung für EVN Kundenservice
Als eines der ersten österreichischen Unternehmen erlangte die EVN für ihr Kundenservice im November 2018 eine Zertifizierung nach der internationalen ISO-Norm 18295-1. Dieser strenge und weltweit anerkannte Standard ersetzte die seit 2010 bestehende Zertifizierung nach EN 15838. In dem umfassenden Audit nach der ISO-Norm waren zuvor Mitarbeiterrekrutierung, Schulungen, Kommunikationsformen, Datensicherheit und viele andere Aspekte eingehend geprüft worden. Alle zwei Jahre – und damit erstmals im November 2020 – hat sich unser Kundenservice der erforderlichen Re-Auditierung gestellt.
Anhaltend hohe Kundenzufriedenheit
Regelmäßig stellen wir uns in unseren drei Kernmärkten proaktiv externen und unabhängigen Beurteilungen zur Qualität unseres Kundenservices sowie zur Zufriedenheit unserer Kunden. Anhand der Ergebnisse von Befragungen und Analysen sowie ihres Vergleichs im Zeitverlauf verfolgen wir die Entwicklung der Kundenzufriedenheit insgesamt und analysieren alle relevanten Geschäftsfälle. Daraus ergeben sich wertvolle Rückschlüsse auf Verbesserungspotenzial, das in einem weiteren Schritt durch die jeweiligen Fachbereiche bewertet wird. Darauf aufbauend definieren wir anschließend konkrete Ansatzpunkte für Verbesserungsmaßnahmen.
In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen unseres Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit unserer Kunden mit unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität der Kunden auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu identifizieren und rasch darauf zu reagieren. Erfreulicherweise blieb der Wert in den letzten Jahren durchwegs stabil auf hohem Niveau.
Der EVN Kundenbeirat – Neue Impulse und frische Ideen
Kundennähe ist für uns kein Schlagwort, sondern ein elementares Kernstück unserer Unternehmensstrategie. Denn nur wenn wir die Bedürfnisse und Erwartungen unserer Kunden möglichst punktgenau erfüllen, kann uns eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gelingen. Deshalb setzen wir auch bewusst auf die Ideen und Verbesserungsvorschläge unserer Kunden.
Elektromobilität, dezentrale Energieversorgung, digitale Kommunikation – die Welt verändert sich rasant. Und mit ihr auch die Anforderungen und die Bedürfnisse der Menschen. Als Dienstleistungsunternehmen müssen wir uns diesen Veränderungen stellen und unser Portfolio laufend erweitern, erneuern und anpassen.
Ein zentraler Impulsgeber für diesen stetigen Wandel ist der EVN Kundenbeirat, ein Beratungsgremium, das sich in Österreich erstmals im
Frühjahr 2011 konstituierte. Seine 24 Mitglieder werden alle zwei Jahre aus unterschiedlichen Kundensegmenten gewählt. In zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen diskutieren sie mit Experten der EVN neue Markttrends und wirken an der Entwicklung von Produkten, Serviceleistungen und Kommunikationsstrategien mit.
Einer dieser Kundenbeiräte der Funktionsperiode 2019/20 ist der Niederösterreicher Reinhard Bauer. "Hier treffen Menschen mit völlig unterschiedlichen Einstellungen und Bedürfnissen zusammen. Entsprechend vielfältig sind die Meinungen und Empfehlungen, die in den Sitzungen des Beirats zu den verschiedenen Themen geäußert werden. Damit erfährt die EVN sehr viel über ihren Kundenkreis. Und natürlich ist es für uns Beiräte auch spannend, den Diskussionsprozess eines großen Energiekonzerns mitgestalten zu können", fasst Reinhard Bauer seine bisherigen Erfahrungen zusammen.
Die Themenpalette des Beirats ist vielfältig und reicht von allgemeinem Feedback zur Kundenzufriedenheit über die Kommunikation bei der Einführung neuer Produkte bis hin zum Rechnungsdesign und zum Außenauftritt der EVN.
Eröffnet werden die Beiratssitzungen meist mit relevanten Neuigkeiten aus der EVN. In Kleingruppen erarbeiten die Beiräte ihr Feedback dazu und entwickeln Ideen sowie Empfehlungen, die sie schließlich direkt mit Mitarbeitern aus verschiedenen Fachabteilungen der EVN diskutieren. Zahlreiche Empfehlungen des Kundenbeirats wurden seit dessen Einrichtung im Jahr 2011 bereits umgesetzt. Sie flossen etwa in die Kommunikationsstrategie für ein neues Produkt von kabelplus oder in die Konzeption der EVN Bonuswelt ein. Aber auch die Gestaltung der EVN Website wurde nach Feedback durch den Kundenbeirat angepasst.
Im Mai 2020 konnte die Sitzung des Beirats Corona-bedingt nicht wie geplant stattfinden. Stattdessen wurden die Mitglieder im Rahmen von Telefoninterviews befragt. Einen Schwerpunkt bildete dabei der Online-Auftritt der EVN. Gerade in diesem Bereich sieht Reinhard Bauer noch Optimierungspotenzial in Sachen Usability: "Die Website bietet eine

enorme Fülle an wichtigen Inhalten. Dadurch sind manche Informationen aber nur über viele Klicks erreichbar. Dem könnten Widgets Abhilfe schaffen, die es dem Besucher erlauben, die Inhalte nach den eigenen Bedürfnissen zu personalisieren." Und Reinhard Bauer präsentierte noch eine andere Idee, die vor allem für private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen interessant sein dürfte: "Viele Besitzer von Photovoltaik-Anlagen wollen überschüssigen Strom sinnvoll verwenden – etwa für Nachbarn, Freunde und Verwandte." Die EVN hat diese Idee schon aufgegriffen und überlegt mögliche Lösungswege.
Konstruktive Vorschläge wie diese sind es, die den EVN Kundenbeirat für uns so wertvoll machen und uns 2013 dazu bewogen haben, auch in Bulgarien einen Kundenbeirat ins Leben zu rufen. Seither profitieren wir auch in diesem Markt von neuen Impulsen und frischen Ideen einer der wichtigsten Stakeholder-Gruppen der EVN: unseren Kunden.
Siehe auch www.evn.at/Kundenbeirat GRI-Indikator: GRI 102-43
»Ob Produktvielfalt oder Service – die EVN weiß, was ihre Kunden wollen. «
Felix Recht, Bootbauer
Kundengesundheit und -sicherheit
Das Risiko allfälliger negativer Auswirkungen unserer Produkte auf die Gesundheit und die Sicherheit unserer Kunden minimieren wir durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Höchste Priorität hat der Schutz unserer Kunden insbesondere bei der Versorgung mit Energie und damit dem Netzbetrieb. Laufende Kontrollen stellen dabei nicht nur darauf ab, Netz-unterbrechungen zu vermeiden, sondern beugen allfälligen Gefährdungen unserer Kunden vor.
Die Voraussetzung für die sichere Versorgung mit Strom liegt in der Einhaltung hoher Sicherheitsstandards beim Netzanschluss von Kunden wie etwa der sorgfältigen Installation der vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen. Im Betrieb selbst gewährleisten Maßnahmen zur Vermeidung von Defekten einerseits die Verfügbarkeit der Energieversorgung und beugen andererseits dem Entstehen von Gefahrenquellen bei technischen Gebrechen vor. Ein erhöhtes Gefahrenpotenzial besteht auch immer dann, wenn Kunden oder unternehmensfremde Personen Arbeiten in unmittelbarer Nähe zu
unseren Leitungen und Anlagen durchführen. Auch für solche Situationen sorgen wir mit speziellen Schutzkonzepten und Sicherheitsstandards vor.
Einen besonders hohen Stellenwert haben Überprüfungen der Gasleitungen, die von unseren Spezialisten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und innerhalb der festgesetzten Intervalle durchgeführt werden. Neben dem Abgehen der Leitungen mit hochsensiblen Geräten wird auch der Druck im Gasnetz ständig überwacht. Gleichzeitig werden die Leitungstrassen auf mögliche Veränderungen, z. B.
solche durch Baumwurzeln, überprüft. Wir haben auch regelmäßig Gasspür-Trupps im Einsatz, die Ortsleitungen mit speziellen Messgeräten und Sonden überprüfen, um frühzeitig etwaige undichte Stellen lokalisieren zu können. Neben all diesen Maßnahmen zur laufenden Überprüfung der Leitungen schreibt das Gassicherheitsgesetz eine Überprüfung aller Gasanlagen (Gassicherheits-Check) im Abstand von längstens zwölf Jahren vor.
Neben diesen konkreten Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Netzbetrieb für Strom und Erdgas spielt das Qualitätsmanage-

ment der EVN, das höchste Standards für alle relevanten produktbezogenen Tätigkeiten und Prozesse definiert, eine zentrale Rolle. Durch laufende Qualitätssicherung stellen wir hier im Sinn ganzheitlicher Verantwortung sicher, dass unsere Produkte und Dienstleistungen allen Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Zufriedenheit unserer Kunden entsprechen. Diese Anforderungen sind zudem tief in der Wertehierarchie der EVN verankert. Beispiele für Initiativen im Rahmen unseres Qualitätsmanagements sind etwa die (Weiter-)Entwicklung des Produktportfolios,
Innovations-, Entwicklungsund Forschungsaktivitäten sowie alle Abläufe im Rahmen der Zertifizierung, Herstellung und Produktion, des Vertriebs, des Marketings und der Verkaufsförderung sowie der Verwendung, Wartung, Entsorgung und Wiederverwendung unserer Produkte.
GRI-Indikatoren: GRI 102-11, GRI 416-1
Strategien gegen Energiearmut
Das Wertegerüst der EVN umfasst auch das Bekenntnis zu sozialer Verantwortung. Um diesem Gesichtspunkt gerecht zu werden, engagieren wir uns u. a. in der Bekämpfung von Energiearmut. Dabei setzen wir vor allem auf Projekte, in denen wir gemeinsam mit sozialen Hilfsorganisationen einkommensschwache Haushalte gezielt fördern. Den Fokus bilden hier Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen machen wir mit Programmen, in denen wir nach dem Prinzip "Train the Trainer" Sozialarbeiter für Beratungsgespräche ausbilden (z.B. zu Themen wie Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen begleiten.
GRI-Indikator: GRI 203-2
Bioethanolproduktion, powered by EVN
In speziellen Konstellationen führt unser Bemühen, maßgeschneiderte Kundenlösungen zu entwickeln, zu besonderen Kundenbeziehungen. Zu diesen zählt zweifellos unsere seit mehr als zehn Jahren bestehende Energiepartnerschaft mit AGRANA. Der Nahrungs- und Industriegüterkonzern betreibt im niederösterreichischen Pischelsdorf – und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserer thermischen Abfallverwertung in Zwentendorf/Dürnrohr – eine Bioraffinerie zur Herstellung von Bioethanol sowie Weizenstärke und -gluten. Diese Anlage versorgen wir über zwei jeweils etwa 3 km lange Leitungen mit Industriedampf, hergestellt aus der bei der thermischen Abfallverwertung erzeugten Energie.
»Auf die EVN als Partner und Energie lieferanten können wir uns wirklich voll verlassen.«
Dipl.-Ing. Dr. Josef Schuberth, Werksleiter der Bioraffinerie der AGRANA in Pischelsdorf
Versorgungssicherheit und Verlässlichkeit sind für uns auch in dieser Partnerschaft essenziell, da AGRANA unseren Industriedampf nutzt, um ihrerseits zuverlässig Bioethanol und Weizenstärke herzstellen zu können. Aus diesem Grund verfügen wir zusätzlich über einen mit Erdgas betriebenen Dampfkessel (90 MW Leistung) als Reservekapazität, damit wir unsere Dampflieferungen auch dann gewährleisten können, wenn die Abfallverwertung einmal vorübergehend – etwa während der regelmäßig erforderlichen Wartungen – nicht in Betrieb ist.
Im Lauf der Coronakrise gewann unsere Industriepartnerschaft mit AGRANA übrigens eine ganz besondere Bedeutung. Denn während das in Pischelsdorf produzierte Bioethanol bisher als Treibstoffzusatz diente, kann es nun zusätzlich für Desinfektionsmittel verwendet werden, die während der Pandemie in Österreich bereits knapp geworden waren.
Produktkennzeichnung
Entsprechend der gesetzlichen Stromkennzeichnungspflicht legen wir unseren Kunden in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom offen. Dazu zählen geografische Herkunft, Zusammensetzung nach Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten Umweltauswirkungen wie CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall.
Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gestalten wir unsere Produktpalette nach den folgenden Grundsätzen:
- Langjähriges Bekenntnis zu 0 % Atomstrom
- Nachweis, dass der Strom zu 100 % aus österreichischen Quellen stammt
- Angebot aller Tarife für jedes Kundensegment (Haushalt, Gewerbe, Industrie und Kommunen) in zwei Varianten: Variante mit Strom aus zu 100 % erneuerbaren Quellen sowie Mischvariante, die neben einem möglichst hohen Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen auch Strom aus konventioneller Erzeugung enthält
- Wahlmöglichkeiten hinsichtlich fixer oder variabler Energiepreise als Basis für den Tarif
Geprüft wird die Einhaltung dieser Grundsätze jährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Die Werte der Stromkennzeichnung 2020 zeigen einen – aus ökologischer Sicht – sehr erfreulichen Trend: Die CO2-Emissionen des von der EVN KG an ihre Endkunden gelieferten Stroms wurden mit 39,01 g/kWh
gegenüber dem Vorjahreswert von 86,61 g/kWh mehr als halbiert, nachdem diese Werte bereits in den Vorjahren deutlich reduziert worden waren (Stromkennzeichnung 2018: 103,69 g / kWh; Stromkennzeichnung 2017: 192,67 g / kWh). Möglich wurde dies durch einen deutlichen Rückgang des aus Erdgas erzeugten Stroms. 2019 lag sein Anteil am Versorgungsmix nur bei 0,91 % (2018: 23,3 %; 2017: 27,2 %). Der Anteil von Strom aus Steinkohle, der nach der Beendigung der Stromproduktion im Kraftwerk Dürnrohr im August 2019 nun zum letzten Mal in der Stromkennzeichnung der EVN aufschien, blieb mit 2,98 % auf niedrigem Niveau (2017 und 2018: 0,3 %).
Zusätzlich zur Überprüfung der Stromkennzeichnung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen wir unser Produktangebot auch einer Beurteilung und Zertifizierung durch den TÜV Austria. Die Zertifizierung bestätigt für den gesamten von uns in Österreich gelieferten Strom aus zu 100 % erneuerbaren Quellen eine komplett CO2 freie Erzeugung.
In Bulgarien muss in den regulierten Marktsegmenten der Strom vom staatlichen Energieversorger NEK bezogen werden. Da dieser keine Kennzeichnung vornimmt und auch keine Produktwahlmöglichkeit anbietet, hat unsere bulgarische Vertriebsgesellschaft keine Möglichkeit, die Stromzusammensetzung zu beeinflussen. Eine analoge Regelung gilt in Nordmazedonien: Auch hier ist unsere Vertriebsgesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom
für Kunden in regulierten Marktsegmenten von der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft ELEM zu beziehen, und kann die Zusammensetzung des gelieferten Stroms daher ebenfalls nicht beeinflussen. In beiden Ländern sind die Vertriebsgesellschaften nicht zur Stromkennzeichnung verpflichtet.
- Zur Beschaffung von Energie siehe auch Seite 36
- Siehe auch www.evn.at/ Herkunft
- GRI-Indikator: GRI 417-1

Datenschutz
Der professionelle Schutz und die Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und Geschäftsinformationen sind seit jeher zentrale Verhaltensnormen in unserem Unternehmen.

Daher ist Datenschutz auch dezidiert im EVN Verhaltenskodex ausgewiesen. Anhand von sieben Grundsätzen werden darin alle unsere Mitarbeiter zu einem äußerst sorgsamen Umgang mit personenbezogenen und vertraulichen Daten im Arbeitsalltag angewiesen. Und auch in unserer Unternehmensorganisation kommt die hohe Bedeutung dieses Themas zum Ausdruck: Datenschutzagenden sind in der Stabsstelle Corporate Compliance Management verankert, die direkt an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus beschäftigen wir in allen unseren Märkten jeweils einen lokalen Datenschutzbeauftragten.
Mit unserem Datenschutzmanagementsystem stellen wir sicher, dass alle Vorgaben der seit Mai 2018 wirksamen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ebenso konzernweit umgesetzt und lückenlos eingehalten werden wie die Vorgaben des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018).
Wir sind uns des Vertrauens bewusst, das uns unsere Kunden entgegenbringen. Nicht zuletzt deshalb ist der sichere und vertrauensvolle Umgang mit personenbezogenen Daten eine der obersten Prämissen unseres täglichen Handelns. Um Begehren nach datenschutzrechtlicher Auskunft oder Löschung zeitnah und effizient prüfen und behandeln zu können, haben wir standardisierte Datenschutzprozesse implementiert. Alle Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten – unabhängig davon, ob diese von der Datenschutzbehörde oder von einem Betroffenen an uns herangetragen werden – werden umgehend erfasst und bearbeitet, sodass gegebenenfalls rasch Korrekturmaßnahmen gesetzt werden können.
»Gerade mit personenbezogenen Daten gehen wir extrem sorgfältig um. «
Martin Haas, EVN Datenschutzbeauftragter
Im Geschäftsjahr 2019/20 erreichten uns acht Aufforderungen der Datenschutzbehörde zur Stellungnahme. Eines dieser Verfahren ist bereits abgeschlossen: Nachdem die Beschwerde über die zulässige Speicherdauer eines Kundendokuments von der Behörde als begründet beurteilt wurde, haben wir den Sachverhalt im Sinn des ergangenen Bescheids korrigiert. Bei den restlichen sieben Verfahren haben wir unsere Stellungnahme abgegeben und warten nunmehr auf Erledigung durch die Behörde.
Im Zusammenhang mit dem möglichen Verlust von Kundendaten wurden vier Fälle identifiziert. Da im Rahmen der internen Untersuchungen in drei Fällen ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen nicht gänzlich ausgeschlossen werden konnte, erfolgte sowohl eine Meldung an die Datenschutzbehörde als auch an die betroffenen Personen. Die damit verbundenen Verfahren wurden seitens der Behörde eingestellt.
Zur direkten Kontaktaufnahme mit unserem Datenschutzbeauftragten besteht eine eigene E-Mail-Adresse: [email protected]
GRI-Indikator: GRI 418-1
Fair, werTschätzend und flexibel
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Nichtfinanzieller Bericht
Unsere Mitarbeiter – die Basis unseres Geschäftserfolgs
7.007 Mitarbeiter beschäftigte die EVN Gruppe im Geschäftsjahr 2019/20 durchschnittlich auf Vollzeitbasis (FTE, Full Time Equivalent). Zum Bilanzstichtag am 30. September 2020 waren es 7.428 Mitarbeiter (Kopfzahl). Unsere Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen unseren Geschäftsaktivitäten eine zentrale Rolle. Im Bewusstsein um ihre große strategische Bedeutung handeln wir ihnen gegenüber als verantwortungsbewusster und fairer Arbeitgeber. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und effiziente Personalentwicklung in einem sich laufend wandelnden Arbeitsumfeld.
Diversität
Die internationale Marktpräsenz unseres Unternehmens spiegelt sich auch in unserer Belegschaft wider: Unsere Mitarbeiter stammen aus mehr als 25 Ländern, allen voran aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Wir bekennen uns klar zur Einbeziehung und Förderung von regionalen Mitarbeitern, da wir auf diese Weise vom Verständnis für die Besonderheiten der lokalen Kultur profitieren und damit auch den wirtschaftlichen Nutzen
unserer betrieblichen Tätigkeit erhöhen. Deshalb achten wir darauf, dass in allen unseren Märkten möglichst viele Mitarbeiter sowie Führungskräfte (rund 90 %) aus den jeweiligen Ländern stammen. Gerade die Stärkung der lokalen Managementkapazitäten bildet einen wichtigen Aspekt unserer Unternehmensstrategie. Die Betonung und Förderung der Diversität unserer Mitarbeiter verwirklicht nicht nur ein wichtiges Anliegen im Sinn der allgemeinen Menschenrechte, sondern auch einen grundsätzlichen Leitgedanken unserer Unternehmenskultur.
Neben unseren Konzernmitarbeitern beschäftigten wir zum Bilanzstichtag 30. September 2020 auch 145 Leasingmitarbeiter. Sie repräsentieren damit einen Anteil von 2,0 % an der Gesamtbelegschaft der EVN. Personalleasing setzen wir aus mehreren Gründen ein:
erstens als Vorstufe zu einem traditionellen Arbeitsverhältnis (Integrationsleasing), zweitens für zeitlich befristete Aufgaben und Projekte, drittens zur Abdeckung von Arbeitsspitzen und viertens in Geschäftsbereichen mit unsicherer Marktsituation.
Die Vergütung der Leasingmitarbeiter orientiert sich dabei an jenem Entgelt, das vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten auf Basis von Kollektivverträgen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Im Geschäftsjahr 2019/20 lag das Verhältnis zwischen dem höchsten Gehalt und dem Durchschnittsgehalt1) bei der EVN in Österreich bei rund 8,0:1.
1) Grundlage der Berechnung ist der Durchschnittswert.
Zum Stichtag 30. September 2020 gehörten unserer Belegschaft 1.717 Frauen (23,1 %) und 5.711 Männer (76,9 %) an. Zur Erhöhung
Mitarbeiterzufriedenheit als zentrales Anliegen
Die Wertschätzung, die der EVN Konzern seinen Mitarbeitern entgegenbringt, zeigt sich aktuell in zwei besonderen Initiativen: dem "Stimmungsbarometer" und dem "Employer Branding".
Beim Stimmungsbarometer handelt es sich um ein Pilotprojekt, das in ausgewählten Abteilungen des Konzerns die interne Kommunikation und Zusammenarbeit verbessern soll, um die Personalarbeit besser messbar zu machen. Jeder teilnehmende Mitarbeiter ist aufgefordert, einmal pro Quartal einen Online-Fragebogen auszufüllen. Dieser enthält sieben allgemeine Fragen rund um die Themen Zufriedenheit, Engagement, Belastung, persönliche Ressourcen und Führungskraft sowie drei individuelle Fragen, deren Themenbereiche wechseln. Die Ergebnisse der Befragung werden im Rahmen von Teammeetings besprochen, die von Mitarbeitern der Personalabteilung oder einem externen Trainer begleitet werden. Das Stimmungsbarometer möchte einerseits den regelmäßigen Austausch der Führungskräfte mit ihren Mitarbeitern fördern. Auf der anderen Seite soll das jeweils aktuelle Stimmungsbild im Team erhoben werden, um notwendige Veränderungen in der Zusammenarbeit rasch
umsetzen und dadurch die Mitarbeiterzufriedenheit insgesamt steigern zu können. Eine Ausrollung des Konzepts auf andere Bereiche wird derzeit evaluiert.
Das Projekt Employer Branding widmet sich den Kernthemen, die uns zu einem attraktiven und sicheren Arbeitgeber machen. Dazu zählen zum einen der optimale Umgang mit Ressourcen – egal, ob es sich um Energie, Umwelt oder die Arbeitskraft unserer Mitarbeiter handelt –, zweitens die Vielfalt an möglichen Berufsbildern und drittens ein attraktives Arbeitsumfeld sowie eine sinnvolle Tätigkeit mit Verantwortung. Im Rahmen des Projekts werden u. a. Kurzvideos über die Arbeit sowie die persönliche Geschichte verschiedener EVN Mitarbeiter gedreht. Die ersten Filme zu unterschiedlichen Berufsgruppen und Themen wurden bereits produziert und auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und Youtube sowie auf der Website der EVN veröffentlicht. Das Engagement und die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter in authentischen Videos zu zeigen, betrachten wir als einen idealen Weg, um auch in Zukunft qualifizierte Mitarbeiter für die EVN zu gewinnen.
Verantwortungsvoller Arbeitgeber – auch und gerade in Zeiten von Covid-19
Dass das Coronavirus eine sehr konkrete Bedrohung für Unternehmen und Belegschaft darstellt, erfuhr die EVN schon frühzeitig mit der Erkrankung eines Mitarbeiters der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr. Bereits am 5. März und damit gut zehn Tage vor dem Lockdown in Österreich zeigte der Mitarbeiter – er hatte sich im privaten Bereich infiziert – Symptome einer Coronaerkrankung und musste den Krankenstand samt Heimquarantäne antreten. Bis zum 30. September 2020 erkrankten im Konzern insgesamt 72 Mitarbeiter an Covid-19. Leider mussten wir unter unseren Mitarbeitern auch Todesfälle infolge des Coronavirus verzeichnen: einen in Niederösterreich, einen in Bulgarien und drei in Nordmazedonien.
Umfangreiches Maßnahmenbündel für den gesamten Konzern
Dank diverser Notfallpläne in der EVN, insbesondere der Konzernanweisung "Pandemievorsorge", hat die EVN sehr früh und rasch ein Corona-Maßnahmenpaket entwickelt. Zwei Hauptziele, die bis heute gelten, standen dabei für den umgehend gebildeten Krisenstab im Vordergrund: die Aufrechterhaltung der für Bevölkerung und Wirtschaft lebenswichtigen – auch von den Behörden als "kritisch" eingestuften – Infrastruktur und Versorgungsaufgaben der Gruppe und der maximale Schutz der Mitarbeiter. Denn auch unter den herausfordernden Bedingungen des Lockdowns stellte die EVN ihre Verantwortung als Arbeitgeber für gut 7.000 Menschen bewusst in den Vordergrund, in ihrem Heimmarkt Niederösterreich ebenso wie in Bulgarien, Nordmazedonien und Kroatien sowie im internationalen Projektgeschäft.
Mobiles Arbeiten auf breiter Basis …
Eine breite Palette an Maßnahmen und Angeboten trägt diesem Anliegen im gesamten Konzern Rechnung. Um die Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 so weit wie möglich zu reduzieren, wurde für alle Mitarbeiter, deren Tätigkeit nicht unbedingt vom üblichen Arbeitsplatz aus erledigt werden muss, kurzfristig und unbürokratisch ein unlimitiertes Homeoffice-Angebot geschaffen. Dass die überwiegende Mehrzahl der Mitarbeiter längst mit Firmenhandy und meist auch Laptop ausgestattet ist und auch Skype4Business bereits firmenweit ausgerollt worden war, erleichterte natürlich den raschen Wechsel ins Homeoffice. Mit gut 1.500 Personen machten mehr als 56% aller österreichischen Mitarbeiter von dieser Möglichkeit Gebrauch. Selbst Aufgaben wie das Kundenservice konnten in weiten Teilen von zuhause aus erledigt werden.
Als weitere Maßnahme wurden die Möglichkeiten für den Abbau von Urlaub und Zeitguthaben erweitert und mit zusätzlichen Anreizen versehen, um auch die Flexibilität für Unternehmen und Mitarbeiter – vor allem solche mit Familienverantwortung und Pflegebedarf – zu steigern. Auch Sonderbetreuungszeit für Kinder unter 14 Jahren gewährte die EVN angesichts des österreichweit angeordneten Homeschoolings.
… sowie strenge Distanz- und Hygieneregeln
Für jene Mitarbeiter, deren Aufgaben weiterhin die Anwesenheit am Arbeitsplatz erforderten, so etwa Angehörige des Störungsdienstes, die Kraftwerksteams und die Mitarbeiter des System Operators, galten strengste Sicherheitsanweisungen. Sie reichten von räumlicher Distanzierung und einer Minimierung der Sozialkontakte bis hin zur
Ausrüstung mit persönlicher Schutzkleidung. Ebenso wurden alle internen Veranstaltungen sowie Schulungen abgesagt oder auf elektronische Formate umgestellt und die EVN Kantine gesperrt. Besonders strenge Regelungen galten für die Mitarbeiter des für den Netzbetrieb unverzichtbaren System Operators: Der operative Betrieb wurde von allen anderen Bereichen getrennt, Teile des Teams wurden an einen zweiten Standort verlegt, die Kontakte zu anderen Mitarbeitern minimiert und die Schichten gleich besetzt. Tägliches Fiebermessen und Vorbereitungen für Quarantänemaßnahmen rundeten das Maßnahmenpaket ab. Spezielle Schutzregelungen gelten zudem naturgemäß für Mitarbeiter, die einer Risikogruppe angehören.
Aktive Information, hohe Transparenz
Laufende aktive Information sowie die Vermittlung von Verhaltens- und Hygieneregeln via Intranet und E-Mail flankierten diese Maßnahmen und zielen auch weiterhin darauf ab, die mit dem mobilen Arbeiten verbundene Reduktion der unmittelbaren Kontakte der Mitarbeiter zu kompensieren. Tipps für die "virtuelle Zusammenarbeit" zählten dazu ebenso wie Videobotschaften des Vorstands und des Leiters Personalwesen sowie Podcasts mit Mitgliedern des Krisenstabs. Ihre Fragen im Zusammenhang mit Covid-19 können die Mitarbeiter jederzeit per E-Mail an eines der Mitglieder des Krisenstabs oder über eine eigene Krisen-Telefonnummer stellen. Und auch ein Sonderpostfach der Personalabteilung wurde für dieses Anliegen eingerichtet.
Trotz der erschwerten Bedingungen haben die Mitarbeiter im gesamten EVN Konzern während der vielen Wochen des Lockdowns ganze Arbeit geleistet. Nicht nur der reguläre Betrieb wurde lückenlos aufrechterhalten, es konnten sogar wichtige Bauvorhaben vorangetrieben werden, darunter etwa Gasversorgungsnetze in mehreren kroatischen Gemeinden oder das Umspannwerk Bisamberg im südlichen Weinviertel. Allen Mitarbeitern gebührt dafür großer Dank!
Zurück zur "neuen Normalität"
Auch die behutsame Rückkehr in den Normalbetrieb begleitete der Krisenstab eng. Im Mai öffneten die EVN Service Centers wieder, und nach und nach kehrten auch die übrigen Mitarbeiter an ihre Arbeitsplätze zurück. Weiterhin gilt aber die Regel, dass die Belegungsdichte in den Büros die Grenze von 50 % nicht überschreiten darf. Auch persönliche Kundenkontakte sind wieder möglich, dies aber unter Einhaltung strikter Hygiene- und Verhaltensregeln.

des Frauenanteils im Konzern haben wir das Programm "Frauen@EVN" lanciert, das mithilfe bedarfsorientierter Seminare, interner Netzwerkmöglichkeiten und diverser weiterer Initiativen die Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen laufend weiter verbessert. Insbesondere hoch qualifizierte Frauen sollen mit dem Programm in ihrer Karriereplanung und als Führungskräfte unterstützt werden. Auch in Nordmazedonien laufen seit dem Geschäftsjahr 2015/16 spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mittelfristig streben wir im Konzern eine Frauenquote an, die dem aktuellen Geschlechterverhältnis in der berufsgruppenspezifischen Ausbildung entspricht.
- Zur Diversität und dem Diversitätskonzept im Aufsichtsrat und Vorstand siehe Corporate Governance-Bericht Seite 128f
- GRI-Indikatoren: GRI 102-8, GRI 202-1, GRI 202-2, GRI 405-1
Prinzipien und Leitbilder im Umgang mit unseren Mitarbeitern
Neben länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken wie z.B. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie den grundlegenden Formulierungen im Verhaltenskodex der EVN definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente unsere Prinzipien und Leitbilder im Umgang mit unseren Mitarbeitern.
Diese hohen Standards wollen wir in allen unseren Ländern gleichermaßen anwenden. Dazu haben wir schon vor einigen Jahren EVN Leitwerte für den gesamten Konzern definiert: "ensure" (sichern), "encourage" (ermutigen) und "enable" (ermöglichen).
ensure: Wir sichern Qualität und Unternehmenserfolg.
- Wir stehen für Kontinuität und Sicherheit. Unsere Mitarbeiter sind leistungsbereit, kompetent, verlässlich und qualitätsbewusst.
- Jeder stellt mit seinem Beitrag sicher, dass unsere Kunden bestmöglich mit Energie und Umweltdienstleistungen im Sinn unserer Strategie versorgt sind.
- Durch diese Haltung ermöglichen wir als Konzern ein gesundes Wachstum.
encourage: Wir ermutigen Menschen.
- Wir ermutigen Menschen durch die Art, wie wir denken und handeln.
- Gute Stimmung und ein positives Klima sind für unseren Geschäftserfolg genauso wichtig wie für die Entwicklung unserer Mitarbeiter.
- Menschen, die Freude am Lernen haben und die – wenn notwendig – auch konstruktive Kritik üben, sind bei uns richtig.
enable: Wir machen die Zukunft möglich.
- Wir reden nicht nur, wir machen Dinge möglich.
- Wir gehen dabei stets den korrekten und lösungsorientierten Weg.
- Was immer wir tun, wir haben die Umwelt, aus der wir Energie gewinnen, im Blick.
- Nachhaltigkeit ist uns in allen Bereichen ein wichtiges Anliegen.
Diese Leitwerte wurden auch in wesentliche Dokumente unserer Unternehmens- und Führungskultur integriert, etwa in unser Führungsleitbild und in unsere sogenannten "Feedback- und Orientierungsgespräche", die wir regelmäßig in Österreich mit mehr als 90 % unserer Mitarbeiter führen. In diesen Gesprächen erhalten sie einmal jährlich Feedback zu ihren Leistungen und ihrer Entwicklungsplanung. Neben der Beurteilung durch den jeweiligen Vorgesetzten umfasst dieses wichtige
hinaus eine Reihe freiwilliger Leistungen erbringen. Die folgenden fundamentalen Prinzipien prägen dabei unsere konzernweite Unternehmenskultur:
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
- Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation
- Personalentwicklung und -förderung
»Allen Mitarbeitern gebührt für ihren Einsatz und ihre Umsicht seit dem ersten Corona-Lockdown großer Dank.«
Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands
Führungsinstrument auch strukturiertes gegenseitiges Feedback zu Arbeitsverhalten und -qualität und definiert konkrete Mitarbeiterziele.
Wir motivieren unsere Mitarbeiter aber auch dadurch, dass wir als Arbeitgeber nicht nur unseren gesetzlich definierten Pflichten nachkommen, sondern darüber
Auch dem laufenden Wandel der Arbeitskultur durch Digitalisierung, Vernetzung und die Energiewende stellen wir uns proaktiv und versuchen, ein optimales und möglichst flexibles Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiter zu schaffen. In den letzten Jahren wurde dafür das Projekt "EVN Arbeitswelt" realisiert, das durch
Mitarbeiterdiversität 2019/201)
| Geschlecht | sart2) Beschäftig ung |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.717 Frauen | 5.711 Männer | 173 Arbeiter | 7.255 Angestellte | ||||
| Österreich | 533 | Österreich | 2.127 | Österreich | 54 | Österreich | 2.606 |
| Bulgarien | 589 | Bulgarien | 1.705 | Bulgarien | – | Bulgarien | 2.294 |
| Nordmazedonien | 456 | Nordmazedonien | 1.528 | Nordmazedonien | – | Nordmazedonien | 1.984 |
| Andere Länder | 139 | Andere Länder | 351 | Andere Länder | 119 | Andere Länder | 371 |
| 23,1 % | 2,3 % | ||||||
| 76,9 % | 97,7 % | ||||||
eine weitere Öffnung der Arbeitsbereiche, durch viele technische Verbesserungen sowie durch die Einführung von neuen Technologien und digitalem Equipment den Informations- und Kommunikationsfluss unter den Mitarbeitern noch weiter verbessert hat. Allem voran der Einsatz digitaler Tools verändert unsere Zusammenarbeit und wirkt sich auf die Gestaltung unserer Arbeitswelt aus. Und nicht zuletzt hat Covid-19 unseren Arbeitsalltag nachhaltig verändert. Das Anschlussprojekt von EVN Arbeitswelt ist unter dem Titel "Arbeitswelt 2.0" bereits in Vorbereitung und soll noch weiteres Optimierungspotenzial aus sich laufend verändernden Arbeitsweisen nutzen. Das Motto "nachhaltiger, digitaler, effizienter" bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen der EVN in diesem Bereich.
GRI-Indikator: GRI 102-16
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie der Grundsätze der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter der EVN ungeachtet ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Kultur und Religion, ihres Alters oder ihres Gesundheitszustands gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir Diskriminierung von Mitarbeitern in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab.
Unabhängig vom Geschlecht richtet sich die Vergütung aller unserer Mitarbeiter ausschließlich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer
jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit gehört auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2019/20 beschäftigten wir 124 Menschen aus dieser Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 1,7 % der Gesamtbelegschaft.
GRI-Indikator: GRI 102-16
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein weiteres zentrales Anliegen ist uns eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und dem Familienleben unser Mitarbeiter. Als wichtigen Schritt auf diesem Weg haben wir im Mai 2011 die "Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern-Wirtschaft" unterzeichnet. Damit bekennen wir uns klar zu einer elternorientierten Personalpolitik. In vielen Bereichen können unsere Mitarbeiter etwa ihre Arbeitszeit frei gestalten. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das hohe Flexibilität ermöglicht, sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitern verschiedene Teilzeitmodelle an, die besonders im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle spielen. Eine weitere Maßnahme, die in den letzten Jahren im Rahmen der Umsetzung der neuen EVN Arbeitswelt gesetzt wurde, ist die Möglichkeit für Mitarbeiter, jährlich bis zu 100 Stunden ortsungebunden zu arbeiten. Wir unterstützen Mitarbeiter mit Familienverantwortung außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN.
Teilzeitbeschäftigte3)
4,6 %4) 6,2 %4) 464 Gesamt 340 Frauen 1) Per 30. September 2020 2) In Bulgarien und Nordmazedonien wird nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden. 3) Bei der EVN gibt es befristete einjährige Arbeitsverträge nur bei Neueintritten. Wegen mangelnder Relevanz erfolgt diesbezüglich keine weitere Datenerfassung. 4) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2020 GRI-Indikatoren: GRI 102-8, GRI 405-1 Österreich 280 Bulgarien 12 Nordmazedonien 133 Andere Länder 39 Österreich 207 Bulgarien 2 Nordmazedonien 93 Andere Länder 38
Sowohl in Österreich als auch in Bulgarien und Nordmazedonien haben unsere Angestellten nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit, den wir selbstverständlich im Rahmen der bestehenden Regelungen gewähren. Auch immer mehr männliche Mitarbeiter der EVN nutzen die Möglichkeit einer Karenzzeit zur Betreuung ihres Kindes.
Während der Karenzzeit halten wir den Kontakt zu unseren Mitarbeitern gezielt aufrecht und erleichtern damit ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus stehen unseren Mitarbeitern in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und unser umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen.
Im Geschäftsjahr 2019/20 befanden sich in Österreich neben 41 Frauen 18 Männer in Elternkarenz. Und alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in
unser Unternehmen zurück (Rückkehrrate: 100,0 % bei Frauen und Männern). Im Berichtszeitraum schied kein Mitarbeiter nach der Karenz aus dem Unternehmen aus, im Jahr zuvor zurückgekehrte Mitarbeiter waren alle auch noch nach zwölf Monaten weiterhin bei der EVN beschäftigt.
GRI-Indikator: GRI 401-3
Arbeitsschutz und -sicherheit
Unfälle gefährden nicht nur das Wohlergehen unserer Mitarbeiter, sie können darüber hinaus auch zu Sachschäden, Lieferunterbrechungen und langen Ausfallzeiten führen. Die Sicherstellung der Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter bildet daher einen zentralen Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Ein wesentlicher Themenbereich unseres Verhaltenskodex befasst sich deshalb mit unseren Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung in sämtlichen Unternehmenseinheiten. Zusätzlich zu den zahlreichen europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften definieren wir eigene Grundsätze zum Thema Arbeitsund Gesundheitsschutz. Diese Grundsätze sind im Sicherheitsleitbild und in der siebengliedrigen Sicherheitsstrategie der EVN verankert. Hinzu kommt ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien, die alle mit unserer Tätigkeit verbundenen Sicherheitsrisiken beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeben. Auch gab es in den Jahren 2018 und 2019 jeweils einen EVN Sicherheitstag. Diese Tage waren speziellen Themen im Bereich Arbeitssicherheit gewidmet und dienten der Bewusstseinsbildung sowie der konkreten Schulung von Sicherheitsvertrauenspersonen, Betriebsräten und Führungskräften. Künftig soll der Sicherheitstag eine jährliche Veranstaltung
werden, die sich immer einem aktuellen Thema des Arbeitsschutzes bzw. der Arbeitssicherheit widmet.
Im Frühjahr 2020 wurde der Sicherheitstechnische Dienst, also jener Bereich, der in der EVN Arbeitsschutz und -sicherheit verantwortet, organisatorisch neu aufgestellt. Die entsprechenden Mitarbeiter wurden in die Konzernfunktion Verwaltung und Bauwesen integriert, gleichzeitig wurde ein verantwortlicher Beauftragter bestellt, der nun direkt dem Vorstand unterstellt ist.
Sämtliche Arbeitsunfälle unserer konzerneigenen Mitarbeiter und unserer Leasingmitarbeiter erfassen und analysieren wir über einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst und leiten gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientieren wir uns an den Anforderungen der ISO-Norm 45001. Durch
| Neu eingetretene Mitarbeiter 2019/20 |
Österreich | Bulgarien | Nordmazedonien | Andere Länder | Gesamt Absolut |
%1) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| <30 Jahre | 79 | 53 | 55 | 8 | 195 | 2,6 | |
| davon Frauen | Anzahl | 20 | 11 | 12 | 3 | 46 | 0,6 |
| davon Männer | Anzahl | 59 | 42 | 43 | 5 | 149 | 2,0 |
| 30–50 Jahre | 74 | 76 | 18 | 45 | 213 | 2,9 | |
| davon Frauen | Anzahl | 17 | 30 | 6 | 9 | 62 | 0,8 |
| davon Männer | Anzahl | 57 | 46 | 12 | 36 | 151 | 2,0 |
| >50 Jahre | 11 | 3 | 2 | 9 | 25 | 0,3 | |
| davon Frauen | Anzahl | 3 | 3 | 0 | 2 | 8 | 0,1 |
| davon Männer | Anzahl | 8 | 0 | 2 | 7 | 17 | 0,2 |
| Gesamt | 164 | 132 | 75 | 62 | 433 | 5,8 | |
| davon Frauen | Anzahl | 40 | 44 | 18 | 14 | 116 | 1,6 |
| davon Männer | Anzahl | 124 | 88 | 57 | 48 | 317 | 4,3 |
1) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2020
GRI-Indikator: GRI 401-1
den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den Sicherheitsfachkräften stellen wir außerdem sicher, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihre Kenntnisse im Arbeitsschutz der erste Ansprechpartner für Betroffene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter und Leasingmitarbeiter von Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der EVN AG einmal jährlich in einer Arbeits-Sicherheits-Ausschuss-Sitzung. In anderen österreichischen Gesellschaften sowie in den
Tochtergesellschaften in anderen Ländern findet dieser Austausch freiwillig in einem entsprechenden Rahmen statt. In alle Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge ist zudem auch unser Betriebsrat laufend eingebunden. Österreichweit zählen wir zu den sichersten Arbeitgebern der Branche. In den vergangenen Jahren gab es kaum Unfälle im Umgang mit unseren Produkten Strom, Gas, Wärme oder Wasser. Die Analyse von Unfällen auf Basis konkreter Ereignisse erweitern wir durch eine regelmäßige Analyse von Beinahe-Unfällen und Unfällen von Vertragsfirmen (Kontraktoren). Die meisten Unfälle im Konzern ereigneten sich bei Nebentätigkeiten wie Abtragungsarbeiten oder Transporten. Mit nahezu einem Drittel aller Arbeitsunfälle stellen Sturz und Fall, Stolpern und Verknöcheln die häufigsten Verletzungsursachen dar, direkt gefolgt von körperlicher Überlastung bei Arbeitsvorgängen, Absturz sowie Schnitt- bzw.
Stichverletzungen. Eine Reihe von Initiativen wie z.B. ein 2018 gestarteter Ideenwettbewerb sollen in Zukunft gerade in diesen Bereichen Schwerpunkte setzen. Zur Prävention von Arbeitsunfällen ist derzeit auch ein Near-Miss-Erfassungssystem im Aufbau. Weiters wird in E-Learning-Modulen, Videoclips, Artikeln in der Mitarbeiterzeitung sowie im Intranet der EVN, in Fachseminaren und durch regelmäßige Information über unfallfreie Tage versucht, die Mitarbeiter nachhaltig für dieses Thema zu sensibilisieren. Seit vielen Jahren verleiht das Team der EVN Arbeitssicherheit auch den jährlichen "Oskar für Arbeitssicherheit" an jene Abteilungen bzw. Organisationseinheiten, die ein unfallfreies Jahr hinter sich gebracht haben. Bedeutende Gefahrenquellen für schwere Unfälle mit langen Ausfallzeiten sind z.B. Verkehrsunfälle, das Umstürzen mit Strommasten sowie Bänderrisse oder Knochenbrüche im Zuge von Leitungsbegehungen.
Um Unfälle zu vermeiden, setzen wir auf Information und Unterweisung unserer Mitarbeiter in allen gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen. Dafür verwenden wir das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete "Handbuch Sicherheit". Zusätzlich haben wir eigene Handbücher für spezielle Bereiche wie z.B. Wasserkraftwerke oder Windkraftanlagen erstellt. Alle diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und sind verpflichtend bei der Erstunterweisung neu eingetretener Mitarbeiter (bei Neueintritt bzw. auch bei Versetzung in einen neuen Arbeitsbereich) einzusetzen. Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Darin weisen wir gezielt auf allfällige besondere Gefahren hin, die von Anlagen der EVN ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz umfassen neben allgemeinen Informationen
Nichtfinanzieller Bericht
vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich des jeweiligen Mitarbeiters eingehen. Die Unterweisung vermittelt zudem folgende Punkte:
• Namen und Funktionen der zuständigen Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsvertrauensperson,
• Spezielle, den Arbeitsplatz eventuell betreffende Gefahren und deren Vermeidung bzw. Abwendung (z.B. Handhabung von Maschinen oder Verhalten in der Nähe elektrischer Anlagen)
Beispiele für laufende Schulungen und gezielte Bewusstseinsbildung im Bereich Arbeitsschutz und Seit dem Geschäftsjahr 2019/20 erfolgt auch eine verstärkte Einbindung der Führungskräfte in diese Thematik durch Führungskräftetrainings und Sicherheitsgespräche. Die laufende Beschaffung von modernster Schutzbekleidung und -ausrüstung sowie modernsten Arbeitsmitteln, die Ausstattung mit Mehrfachmessgeräten z.B. zur Feststellung
»Die geringe Anzahl an Arbeitsunfällen zeigt, dass uns die Sicherheit unserer Mitarbeiter ein echtes Anliegen ist. «
Edwin Lizar, Leitende Sicherheitsfachkraft der EVN
des Brandschutzbeauftragten sowie des Brandschutzwarts
- Innerbetrieblich verwendete Sicherheitssymbole, Kennfarben, Hilfseinrichtungen sowie deren Bedeutung und Verwendung
- Brandschutzordnung sowie Brandalarmplan
- Sicherheits-, Rettungsund Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kästen)
-sicherheit sind die Seminare "Arbeitssicherheit Strom", "Arbeiten unter Spannung" oder "Errichtung von Hochund Niederspannungsfreileitungen: Begleitende sicherheitstechnische Aspekte beim Leitungsbau". Sie alle vermitteln den betroffenen Mitarbeitern in einem Mix aus theoretischen und praktischen Schulungen sicherheitsrelevante Aspekte ihres Arbeitsalltags.
der Gaskonzentration sowie Schulungen der betroffenen Mitarbeiter ergänzen die Vorsorgemaßnahmen im konkreten Arbeitsumfeld.
Arbeitsschutz und -sicherheit im Projektgeschäft
Auch die WTE Wassertechnik misst den Themen Gesundheit und Arbeitssicherheit einen hohen Stellenwert bei, insbesondere bei ihren Projekten im Rahmen des internationalen Projektgeschäfts. Hintergrund ist das klare Bekenntnis der EVN Gruppe zur Wahrung und zum Schutz der Menschenrechte. Dadurch trägt auch unsere deutsche Tochtergesellschaft besondere Verantwortung und ist in ihrer Rolle als Generalunternehmer zur Errichtung von Anlagen zur Einhaltung der erforderlichen Standards zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der im Rahmen eines Projekts tätigen Personen (also auch der Mitarbeiter von Subunternehmern) angehalten. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung wird für jedes Projekt ein Health and Safety Manager nominiert, der die Einhaltung der Standards kontrolliert und regelmäßig darüber an die jeweiligen Auftraggeber berichtet.
Bei dem im Berichtszeitraum gestarteten Abwasserprojekt in Kuwait gelten – nicht zuletzt aufgrund der klimatischen Gegebenheiten, aber auch angesichts kultureller Besonderheiten – enorm strenge Anforderungen zum Schutz aller am Projekt beteiligten Angestellten und Arbeiter. Die WTE Wassertechnik ist somit verpflichtet, die Einhaltung dieser Standards – auch auf Ebene der Subunternehmer – durch geeignete Maßnahmen und Regelungen zu gewährleisten und zu überwachen. Auch bei diesem Projekt erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung durch den Health and Safety Manager. Zudem wird die Einhaltung der Standards durch die finanzierenden Banken und deren Berater überprüft.
| Unfall- und Ausfallstatistik | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 |
|---|---|---|---|
| Anzahl der Todesfälle nach arbeitsbedingten Verletzungen | – | 2 | – |
| Rate Todesfälle (%) | – | 0,2 | – |
| Anzahl der Arbeitsunfälle1) 2) | 64 | 85 | 100 |
| davon schwere Unfälle mit Ausfallzeiten >6 Monaten | – | – | 5 |
| Rate schwere Unfälle mit Ausfallzeiten >6 Monaten (%) | – | – | 0,4 |
| Anzahl der Ausfalltage2) | 1.477 | 2.376 | 3.535 |
| LTIF3) | 2,8 | 4,3 | 4,8 |
| Anzahl der LTIF-relevanten Arbeitsunfälle4) | 35 | 53 | 58 |
| Anzahl der Krankheitstage/Mitarbeiter | 10 | 10 | 11 |
1) Ohne Wegunfälle
2) Anzahl der Krankenstandtage (inkl. Wochenenden und Feiertagen), die aus Arbeitsunfällen resultieren (ohne Wegunfälle);
Vorjahreswerte aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethode angepasst
3) Lost Time Injury Frequency Index – Häufigkeit von Arbeitsunfällen pro eine Million Arbeitsstunden
4) Anzahl der Arbeitsunfälle mit Krankenstandsfolge (ohne Wegunfälle), deren Unfallursache im tatsächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit steht
Ebenso erfolgen in Kuwait häufig unangemeldete Kontrollen der zuständigen Ministerien und Behörden.
GRI-Indikatoren: GRI 403-1, GRI 403-2, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-9
Betriebliche Gesundheitsvorsorge
Um unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmedizinerinnen für alle Fragen rund um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen unsere Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen Gesundenuntersuchungen, Impfungen sowie Seh- und Hörtests, aber auch psychologische Beratung, Coaching, Tipps zu gesunder Ernährung sowie zielgruppenspezifische Angebote für Mitarbeiter,
die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Auch in unseren Tochtergesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien haben wir Gesundheitsprogramme zur Bewusstseinsbildung und zur Erhöhung der Gesundheit unserer Mitarbeiter entwickelt.
In allen Konzerngesellschaften haben wir Konzernanweisungen entwickelt – darunter die seit 2009 bestehende Konzernanweisung "Pandemievorsorge EVN", die nach dem Ausbruch von Covid-19 im März 2020 als Grundlage für die gesetzten Maßnahmen Anwendung fand.
Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen bietet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeitern ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls.
GRI-Indikatoren: GRI 403-2, GRI 403-3, GRI 403-6
Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation
Mehr als 90 % aller Mitarbeiter unserer Gruppe (insbesondere jene in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien) werden durch Mitarbeitervertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Mitarbeitervertretungen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien in die jeweiligen Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mitarbeiter an diesen Kollektivverträgen, die in den Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien gelten. Für den größten Teil unserer Mitarbeiter in Österreich gilt etwa der Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen, der im Geschäftsjahr 2019/20 von den beteiligten Sozialpartnern überarbeitet und damit zukunftsfähig gemacht wurde.
Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und bewegen uns damit im Einklang mit unserem Führungsleitbild und mit allen gesetzlichen Bestimmungen und beachten gleichzeitig die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden auch die Arbeitnehmervertreter – neben der EVN AG bestehen auch in Unternehmen unserer Gruppe eigene Belegschaftsvertretungen – laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. Neben laufender Information im Rahmen von regelmäßigen Jours fixes halten wir bei betrieblichen Veränderungen auch alle Mitteilungsfristen gegenüber Arbeitnehmervertretern und Mitarbeitern lückenlos ein.
Mitarbeiterthemen werden bei uns auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u.a. aus Betriebsräten oder Gewerk-
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
schaftsvertretern zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter unseres Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung äußern. Das Mitspracherecht unserer Lehrlinge im Betriebsrat erfolgt über gewählte Jugendvertrauensräte. Über einen europäischen Betriebsrat werden zudem die südosteuropäischen Tochterunternehmen in die Arbeitnehmervertretung der EVN eingebunden. Diesem Gremium, das mit seinen regelmäßigen Sitzungen als Kommunikations- und Austauschplattform dient, gehören Vertreter aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien an. Es beschäftigt sich mit Themen von Arbeitssicherheit über Sozialleistungen bis hin zu transnationalen Initiativen in den Bereichen Kultur und Sport.
In der Vergangenheit war es uns bei wirtschaftlichen oder sozialen Herausforderungen immer ein Anliegen, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen sozial verträglich und in Abstimmung mit den Gewerkschaften bzw. den Betriebsräten auszuarbeiten und umzusetzen, und auch in Zukunft würden wir in ähnlichen Fällen so vorgehen. Diese produktive Zusammenarbeit ermöglicht sozial verträgliche Lösungen für betroffene Mitarbeiter, indem diese, soweit möglich, über den internen Arbeitsmarkt oder Weiterbildungsmaßnahmen in anderen Bereichen der EVN eingesetzt werden.
Über die Mitarbeiterzeitung "EVN Intern" informieren wir unsere Belegschaft regelmäßig und umfassend über aktuelle Entwicklungen im
Konzern. Zusätzlich bietet das EVN Intranet einen breiten Überblick zu aktuellen Ereignissen im Unternehmen, zum Thema Energieversorgung, zu Anliegen der Belegschaftsvertretung sowie zu aktuellen Fortbildungsveranstaltungen. Um die interne Nachbesetzung vakanter Stellen zu begünstigen, erfolgt deren Ausschreibung ebenfalls prioritär über unser Intranet.
GRI-Indikatoren: GRI 102-41, GRI 402-1, GRI 413-1
Personalentwicklung und -förderung
Die Qualifikation unserer Mitarbeiter ist wesentlich für die Sicherung unseres nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die
Verbesserung der hohen Kompetenz unserer Mitarbeiter zentrale Schwerpunkte unseres Personalmanagements. Durchgeführt werden die entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangebote in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien durch die jeweiligen lokalen EVN Akademien.
Im Geschäftsjahr 2019/20 investierten wir pro Mitarbeiter 299,1 Euro (Vorjahr: 356,8 Euro) in Weiterbildungsmaßnahmen. Der Gesamtaufwand belief sich damit auf 2,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro). Im Schnitt absolvierte jeder Mitarbeiter in der Berichtsperiode 27,45 Stunden (Vorjahr: 34,05 Stunden) an Weiterbildungsveranstaltungen. Der Rückgang dieses Aufwands bzw. der Stundenanzahl lag daran, dass
Arbeitssicherheit auf den Punkt gebracht
Im Oktober 2019 fand bereits zum zweiten Mal der "EVN Sicherheitstag" statt. Unter dem Leitthema "Verhaltensorientierte Arbeitssicherheit" wurden Methoden und Ansätze von Behavior Based Safety (BBS) vorgestellt und damit ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung mehr Arbeitssicherheit gesetzt. Zum Sicherheitstag ins EVN Headquarter geladen waren alle Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte der EVN und ihrer Tochtergesellschaften in Niederösterreich sowie Kollegen aus dem Bereich Arbeitssicherheit in Bulgarien.
Bei der Erhöhung des Arbeitnehmerschutzes verfolgt die EVN grundsätzlich drei Ansätze – einen technischen, einen organisatorischen und einen persönlichen. Die Analyse von Unfallhergängen in der EVN zeigt, dass wir uns technisch und organisatorisch bereits auf einem hohen Niveau bewegen. Auf persönlicher Ebene besteht jedoch noch Verbesserungspotenzial. Denn ein Großteil der Unfälle im Konzern ist auf Verhaltensfehler zurückzuführen, sodass nun ein besonderer Fokus auf BBS gelegt wird. Mit Unterstützung durch Vertreter des Beratungsunternehmens SHEQ Consult wurden die Teilnehmer des Sicherheitstags grundlegend über Mittel und Möglichkeiten von BBS informiert. Darüber hinaus standen auch Praxisübungen zu den Themen Wahrnehmung, Bewegungssteuerung und Steigerung des Sicherheitsbewusstseins auf dem

Programm. Maßnahmen zur verstärkten Bewusstseinsbildung sollen nun konzernweit auf allen Ebenen erfolgen, weitere Schulungen der Führungskräfte sind bereits geplant.
seit Ausbruch von Covid-19 nur noch wenige Präsenzschulungen stattfinden konnten. Alternative E-Learning-Module und Webinare wurden dort eingesetzt, wo es notwendig und sinnvoll war. Das Angebot hierzu wurde seit April 2020 deutlich ausgeweitet und erstreckte sich über unterschiedliche Themen für unterschiedliche Zielgruppen. Das Modul "Corona Sicherheitsunterweisung" etwa wurde von knapp 3.000 Mitarbeitern durchlaufen, zum Thema Arbeitssicherheit gab es 13 verschiedene Module mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten, weitere behandelte Fragen waren Compliance und Cyber Security Awareness bis hin zu technischen Ausbildungen. Um die Digitalisierung auch im Bereich Aus- und Weiterbildung weiter voranzutreiben, wird sowohl bei
neuen als auch bei bestehenden Trainings laufend evaluiert, ob diese auch als Webinar oder E-Learning-Modul durchgeführt werden können.
Nicht zuletzt aufgrund des tendenziell steigenden Durchschnittsalters unserer Mitarbeiter (44,4 Jahre) legen wir großen Wert auf die Nachwuchssicherung für Fach- und Führungskräfte. Denn aufgrund von Pensionierungen steigt unser Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern. Dem begegnen wir mit gezielten Ausbildungsprogrammen und Maßnahmen zum Wissenstransfer zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitern. Einen traditionell hohen Stellenwert hat bei der EVN zudem die Ausbildung von Lehrlingen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2020 beschäftigten wir 93 Lehrlinge.
Um unser Ausbildungsangebot abzurunden, bieten wir in Österreich neben der dualen Ausbildung, bestehend aus den Schienen Berufsschule und Einsatz im Unternehmen, auch begleitende Kurse und Seminare an und unterstützen darüber hinaus Doppel- und Mehrfachqualifizierungen. Der Großteil unserer Lehrlinge wird nach dem Lehrabschluss als Mitarbeiter in das Unternehmen übernommen. Da es in Südosteuropa keine gesetzliche Regelung bezüglich eines dualen Ausbildungskonzepts gibt, versuchen wir auch in diesen Ländern eine ähnliche unternehmensinterne Struktur zu etablieren. Sowohl in Bulgarien als auch in Nordmazedonien gibt es hierzu bereits Kooperationen mit diversen Schulen und Ausbildungsstätten. Diese Initiative der EVN wird nicht nur vor Ort mit großer Bereitschaft
zur Zusammenarbeit aufgenommen, sondern genießt auch internationale Anerkennung. So erhielt unser Ausbildungsprogramm 2018 den "Award for Vocational Education and Training Excellence" als europaweites Best-Practice-Beispiel für berufsbildende Maßnahmen und wird derzeit in Nordmazedonien als Leitprojekt für eine weitreichendende Bildungsreform des Bildungsministeriums verwendet. Seit 2017 wurden im Rahmen dieses dreijährigen Programms an zwei Schulen rund 120 Schüler umfassend betreut. 2020 schloss der erste Jahrgang das Programm ab, alle Teilnehmer wurden von der EVN als Fachkräfte übernommen.
GRI-Indikatoren: GRI 404-2, GRI 403-5
EVN Ganzheitsbericht 2019/20


GRI-Indikatoren: GRI 102-8, GRI 405-1 GRI-Indikatoren: GRI 102-8, GRI 405-1
| Mitarbeiterfluktuation – Austritte 2019/201) |
Österreich | Bulgarien | Nordmazedonien | Andere Länder | Gesamt Absolut |
%2) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| <30 Jahre | 24 | 11 | 16 | 5 | 56 | 0,8 | |
| davon Frauen | Anzahl | 11 | 5 | 5 | 1 | 22 | 0,3 |
| davon Männer | Anzahl | 13 | 6 | 11 | 4 | 34 | 0,5 |
| 30–50 Jahre | 49 | 22 | 32 | 22 | 125 | 1,7 | |
| davon Frauen | Anzahl | 15 | 11 | 6 | 6 | 38 | 0,5 |
| davon Männer | Anzahl | 34 | 11 | 26 | 16 | 87 | 1,2 |
| >50 Jahre | 11 | 23 | 37 | 9 | 80 | 1,1 | |
| davon Frauen | Anzahl | 4 | 9 | 11 | 3 | 27 | 0,4 |
| davon Männer | Anzahl | 7 | 14 | 26 | 6 | 53 | 0,7 |
| Gesamt | Anzahl | 84 | 56 | 85 | 36 | 261 | 3,5 |
| davon Frauen | Anzahl | 30 | 25 | 22 | 10 | 87 | 1,2 |
| davon Männer | Anzahl | 54 | 31 | 63 | 26 | 174 | 2,3 |
1) In dieser Tabelle nicht berücksichtigt sind Konzernübertritte, Pensionierungen, Praktikanten sowie Austritte aufgrund des bulgarischen Sozialplans.
• Altersvorsorge: Jeder Mitarbeiter der EVN (100 % der konzerneige-
2) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2020
GRI-Indikator: GRI 401-1
Betriebliche Zusatzleistungen
In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen den Mitarbeitern unabhängig von Alter, Geschlecht und Beschäftigungsausmaß zusätzliche freiwillige betriebliche Leistungen zur Verfügung:
• Krankenzusatzversiche-
rung: Sowohl in Österreich als auch in Bulgarien bieten wir unseren Mitarbeitern als freiwillige Sozialleistung die Möglichkeit zum begünstigten Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Entsprechende Rahmenverträge mit ausgewählten Versicherungsunternehmen in den jeweiligen Ländern sollen für alle teilnehmenden Mitarbeiter eine optimale ärztliche Betreuung sicherstellen.
nen Mitarbeiter) hat Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung. In Ergänzung dazu gewährt die EVN allen österreichischen Mitarbeitern mit unbefristetem Dienstverhältnis nach einer Wartezeit von einem Jahr eine private Vorsorge über eine Pensionskasse. Damit bauen wir für unsere Mitarbeiter ein zusätzliches privates Standbein für die Altersversorgung auf. Diese überbetriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige Pensionskasse bietet ein beitragsorientiertes Pensionssystem, bei dem sich die Höhe der künftigen Pension aus der Verrentung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteile bis zum Pensionsantritt errechnet. Der Beitrag der EVN betrug im Geschäftsjahr 2019/20
zumindest 2 % des jeweiligen Monatsbruttogrundbezugs. Beiträge seitens der Arbeitnehmer erfolgen auf freiwilliger Basis. In der Berichtsperiode haben rund 40 % unserer Mitarbeiter in Österreich dieses Angebot angenommen. Auch in Bulgarien nehmen wir unsere Verantwortung für unsere Mitarbeiter im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wahr und haben sowohl für Vollals auch für Teilzeitmitarbeiter eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen.
GRI-Indikator: GRI 201-3
Förderung des Mitarbeiterengagements für soziale und gesellschaftliche Anliegen
Viele unserer Mitarbeiter sind neben ihrer beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich in
Organisationen wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Insgesamt engagieren sich aktuell 448 Mitarbeiter bei derartigen Hilfsorganisationen. Als Arbeitgeber unterstützen wir dieses Engagement u. a. dadurch, dass wir die betroffenen Mitarbeiter im Einsatzfall für bis zu 50 % ihrer für das Ehrenamt aufgewendeten Zeit von der Arbeit freistellen.
Betriebliche soziale Zuwendungen
Im Geschäftsjahr 2019/20 haben wir in Summe 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: 17,5 Mio. Euro) für betriebliche soziale Zuwendungen (Aufwendungen für Pensionen, sonstige Sozialaufwendungen) aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil von 4,2% (Vorjahr: 5,2 %) des Personalaufwands.
GRI-Indikator: GRI 401-2

Verantwortung für Klima und Umwelt
Gelebter Klimaschutz: Anstelle des ehemaligen Kohlelagers im 2019 stillgelegten Kraftwerk Dürnrohr entsteht eine großflächige Photovoltaik-Anlage mit 20 MW Leistung.
75
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Nichtfinanzieller Bericht
Ressourcen schonen, emissionen minimieren
Ein möglichst geringer Verbrauch von natürlichen Ressourcen und die Minimierung von Emissionen bilden wesentliche Elemente in unserer Strategie für den nachhaltigen Unternehmenserfolg der EVN. Dies spiegelt sich auch in unserer Wesentlichkeitsmatrix wider, in der die beiden Handlungsfelder "Klimaschutz" und "Umweltschutz" sehr weit oben rangieren. Wenn es um Fragen von Klimaund Umweltschutz geht, handeln wir daher in allen Bereichen unseres Unternehmens mit größter Sorgsamkeit. In diesem Kapitel erläutern wir vorab jene Sachverhalte, die beide Handlungsfelder betreffen, im Anschluss daran gehen wir jeweils im Detail auf die Bereiche Klima- und Umweltschutz in der EVN ein.
Klima- und umweltschonendes Handeln: für uns selbstverständlich
Unsere grundlegenden Ziele und Werte in Sachen Klimaund Umweltschutz sind im Umweltleitbild der EVN verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Im Bereich Klimaschutz legt das Umweltleitbild der EVN den Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis ein Umweltmanagementsystem. Als integriertes Managementsystem schließt es neben den Anforderungen von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und ISO 14001 auch jene des Umweltschutzes mit ein.



Die EMAS-Verordnung schreibt u. a. die Definition von messbaren Umweltzielen vor. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle unsere thermischen Kraftwerke in Niederösterreich sowie 64 Wärme erzeugungs- und drei Kälteanlagen unterliegen diesen Standards. Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr ist zusätzlich auch nach ISO 9001 und nach den Vorgaben für das Überwachungszeichen "Entsorgungsfachbetrieb" zertifiziert. Auch in Bulgarien und Nordmazedonien folgen die Umweltmanagementsysteme internationalen Standards. So entspricht das zertifizierte integrierte Qualitäts- und Umweltmanagementsystem in Bulgarien den Anforderungen nach ISO 9001:2008, ISO 14001:2004 und BS OHSAS 18001:20017.
Durch die forcierte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, effizienzsteigernde Maßnahmen und die umfassende Beratung unserer Kunden zur Reduktion ihres Energiebedarfs erbringen wir einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Österreichs. Eine ausgewogene Mischung aus größtmöglicher Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen ist hier entscheidend. Unser Engagement zum Klimaschutz umfasst unterschiedliche Initiativen und strategische Ansätze:
- Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas
- Steigerung der Energieeffizienz der eigenen Produktionsanlagen und Netze
- Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungsund Forschungsprojekten
- Information und Beratung unserer Kunden zur Reduktion des Energiebedarfs
- Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und Biogas
- Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z.B. Elektroautos
- Siehe auch www.evn.at/ Umweltleitbild
In Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat von den 27 Mitgliedern des EVN Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung beraten.
- Zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft siehe auch Seite 23ff
- Siehe auch www.evn.at/ Umweltbeirat
- GRI-Indikator: GRI 102-31
Klima- und Umweltauswirkungen unserer Wärmekraftwerke
Die Bewertung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen unserer Kraftwerke erfolgt einmal jährlich im Rahmen einer ABC-Analyse. Diese umfasst die Aspekte Luft, Wasser, Abwasser, Abfall, Boden, Flächenverbrauch, Ressourcenund Energieverbrauch, Lärm, Vibrationen, Radioaktivität und Biodiversität. Beurteilt werden dabei nicht nur die Umweltauswirkungen der Anlagen sowohl im Normalbetrieb als auch bei Störungen, sondern auch deren Umweltrelevanz sowie bestehende Verbesserungspotenziale.
Direkte Auswirkungen
Die wesentlichen direkten Umweltauswirkungen unserer Kraftwerke bestehen in der Emission der Luftschad-
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Halbierung der spezifischen CO2-Emissionen in der Stromerzeugung bis 2030
In den vergangenen Jahren verlagerte sich der Fokus des politischen und gesellschaftlichen Diskurses zunehmend auf Fragen des Klimaschutzes. Dies führte zu immer ambitionierteren politischen Klimazielen und resultierte schließlich im Vorhaben, das europäische Energiesystem grundlegend zu transformieren. Auch wir fühlen uns dadurch veranlasst, unsere mit diesen Themenstellungen verbundene strategische Ausrichtung kontinuierlich kritisch zu hinterfragen und laufend zu aktualisieren. Unser Bekenntnis, aktiv zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit auch zur Eindämmung der Klimaerwärmung beitragen zu wollen, wird durch unsere Strategie 2030 ebenso unterstrichen wie durch Maßnahmen, die wir bereits in der Vergangenheit gesetzt haben.
Als integriertes Energieversorgungsunternehmen sind wir in der Stromerzeugung aktiv. Im klimapolitischen Kontext ist daher die Frage nach der Reduktion der damit verursachten Emissionen wesentlich:
- In Niederösterreich halten wir das Gaskraftwerk Theiß nur noch mit einer Nettoleistung von 485 MW betriebsbereit. Dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber wurde davon eine vertragliche Reservekapazität von 430 MW zugesichert. Das Kraftwerk wird nur dann eingesetzt, wenn dies für die Netzstabilität erforderlich ist. Die darüber hinausgehenden Kapazitäten des Kraftwerks Theiß (280 MW) sowie des Gaskraftwerks Korneuburg (150 MW) wurden bereits im Oktober 2018 außer Betrieb gestellt – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf unsere CO2-Bilanz.
- Weitere mit Erdgas betriebene Anlagen der EVN sind unsere Cogeneration- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich (18,5 MW) und Bulgarien (80 MW).
- Im August 2019 wurde die Stromproduktion im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr noch vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer im Jahr 2025 eingestellt. Dadurch werden Emissionen von insgesamt rund 3,6 Mio. t CO2 vermieden.
- In Deutschland sind wir mit 49 % am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 beteiligt. Die restlichen 51 % werden von der STEAG gehalten, die auch den Betrieb des Kraftwerks führt. Walsum 10 wurde erst 2013 in Betrieb genommen und zählt damit zu den neuesten und effizientesten Kraftwerken dieser Art in Deutschland. Das im Juli 2020 in Deutschland beschlossene Kohleausstiegsgesetz sieht vor, dass in Deutschland bis spätestens 2038 alle Kohlekraftwerke stillgelegt werden müssen. Die Frage einer Stilllegung von Walsum 10 vor dem Jahr 2038 obliegt der weiteren gemeinsamen Entscheidungsfindung mit unserem Projektpartner STEAG. Bezogen auf den Konzernumsatz der EVN beläuft sich der Anteil von Walsum 10 auf weniger als 3 %.
- Entsprechend unserer Strategie 2030 werden wir in der kommenden Dekade massiv in den weiteren Ausbau unserer Erzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Quellen investieren. Bei Windkraft verfolgen wir aktuell ein Zwischen-Ausbauziel von etwa 500 MW bis Ende 2023. Aber auch unsere Photovoltaik-Kapazitäten werden wir in den nächsten Jahren in unseren Kernmärkten in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien deutlich erweitern.
Durch all diese Maßnahmen sollen die spezifischen CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung bis 2030 gegenüber dem Stand von 2005 halbiert werden.
Zur Strategie 2030 siehe Seite 19ff

stoffe CO2, NOX, SO2, Staub und CO. Durch den Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Brennern und effizienten Rauchgasreinigungsanlagen halten wir die Umweltbeeinflussung unserer Kraftwerke durch NOX- bzw. SO2-Emissionen möglichst gering. Die in den Verbrennungs- bzw. Rauchgasreinigungsprozessen anfallende Flugasche und Grobasche werden in der Zement- bzw. Baustoffindustrie verwertet.
In unseren Anlagen setzen wir außerdem Wasser als Wärmeübertragungsmedium und für Kühlzwecke ein. Das aus der Donau entnommene Kühlwasser wird unter Einhaltung aller umweltrechtlichen Bestimmungen und der vorgegebenen Einleittemperatur wieder in die Donau rückgeführt. Weitere umweltrelevante Prozesse sind die Rohwasser- und die Kesselwasseraufbereitung. Abwässer aus Sanitäranlagen werden über das öffentliche Kanalnetz zur Kläranlage geleitet, ammoniumbelastete Abwässer aus der Kondensat-Reinigung fachgerecht entsorgt. Abwässer aus der Wasseraufbereitung und nicht mit Ammonium belastete Abwässer werden nach ihrer Neutralisation wieder dem Wasserkreislauf zugeführt.
Laufende pH-Wert-Messungen und jährliche externe Analysen stellen sicher, dass dabei alle Grenzwerte lückenlos eingehalten werden.
Für die Vermeidung und Verminderung von Lärm durch maschinelle Prozesse setzen wir auf wirksame technische Maßnahmen. Dazu zählen etwa der Einsatz möglichst lärmarmer Maschinen und Aggregate sowie die Schalldämmung von Maschinen.
Die Auswirkungen unserer Kraftwerke auf die Umwelt werden im Rahmen umfangreicher Umgebungsüberwachungen geprüft. Dafür betreibt die EVN ständige Luftgütemessstationen und führt hydrologische Beweissicherungen, also Untersuchungen des Grundwassers, im Einflussbereich ihrer Kraftwerke durch.
Indirekte Auswirkungen
Die indirekten Umweltauswirkungen beziehen sich hauptsächlich auf die Anlieferung der eingesetzten Primärenergieträger. Zur Vermeidung von unnötigem Abfall und zur Rohstoffeinsparung berücksichtigen wir ökologische Faktoren schon beim Einkauf der für den Betrieb benötigten Produkte. Siehe dazu auch www.evn.at/ umwelterklaerung
Verantwortungsvoller Umgang mit Energie und Ressourcen
Als Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für Umwelt- und Klimaschutz bewusst. Daher wenden wir unser umfangreiches Knowhow in Bezug auf Ressourcenschonung, Umweltschutz und Energieeffizienz nicht nur innerbetrieblich an, sondern geben es auch aktiv an unsere Kunden weiter. Verantwortungsvoll handeln wir aber auch beim Einsatz von Materialien und Rohstoffen. Zu einem Großteil handelt es sich dabei um Primärenergieträger wie fossile Brennstoffe, Abfälle und Biomasse. Als Hilfs- und Betriebsmittel verwenden wir zur Energieerzeugung und zur Abwasserbehandlung in unseren Anlagen darüber hinaus Nebenkomponenten. Aus technischen Gründen findet sich unter den eingesetzten Betriebsmitteln nur wenig Recycling-Material.
Im Geschäftsjahr 2019/20 betrug die Energieintensität1) der EVN 16,96 MWh Primärenergie pro abgesetzter
Gigawattstunde Strom (Vorjahr: 25,72 MWh). Durch den Einsatz neuer Technologien und durch laufende Optimierungsmaßnahmen – auch im Zusammenhang mit zusätzlichen freiwilligen Zielvereinbarungen im Rahmen unserer EMAS-Zertifizierungen – erzielen wir immer weitere Effizienzsteigerungen.
- 1) Die Energieintensität gibt den konzerninternen Eigenverbrauch von Strom, Erdgas, Wärme und Heizöl im Verhältnis zum Energieabsatz an.
- GRI-Indikator: GRI 302-3
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Vielfältige Initiativen helfen uns dabei, unsere eigene Energieeffizienz konsequent zu verbessern und gleichzeitig die mit unserer Tätigkeit verbundenen Emissionen auf Produktions-, Energiebeschaffungs- und Kundenseite zu reduzieren. Seit 1. Jänner 2015 sind wir als Energielieferant in Österreich gesetzlich zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Endkunden im Umfang von 0,6 % des jeweiligen Vorjahres-Endenergieabsatzes verpflichtet. Für das Jahr 2019 ergab sich daraus eine Zielvorgabe von 45,4 GWh, die wir durch verschiedene Maßnahmen, so etwa durch den Austausch von alten
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
| Direkter und indirekter Eigenenergieverbrauch der EVN nach | ||||
|---|---|---|---|---|
| Energieträgern | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
| Nicht erneuerbare Energieträger | MWh | 5.347 | 5.516 | 5.817 |
| davon Erdgas | MWh | 4.947 | 5.198 | 5.295 |
| davon Heizöl1) | MWh | 400 | 317 | 522 |
| Erneuerbare Energieträger | MWh | – | – | – |
| Strom, Heiz- und Kühlenergie | MWh | 367.463 | 516.817 | 505.035 |
| Summe | MWh | 372.810 | 522.333 | 510.852 |
1) Einsatz von Heizöl nur in Nordmazedonien und Bulgarien
| Material- und Betriebsmitteleinsatz – Energieerzeugung, Abwasserbehandlung, Müllverbrennungsanlagen |
2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Erneuerbare Energieträger | ||||
| Biomasse1) | Terajoule2) | 4.357 | 5.991 | 6.077 |
| Nicht erneuerbare Energieträger | ||||
| Fossile Brennstoffe3) | Terajoule2) | 15.199 | 30.646 | 31.327 |
| Nicht erneuerbare Materialien | ||||
| Kalk | t | 15.552 | 27.491 | 27.303 |
| Kalkhydrat | t | 419 | 340 | 343 |
| Ammoniak | t | 243 | 897 | 957 |
| Ammoniakwasser | t | 1.856 | 2.136 | 2.235 |
| Deionat | m³ | 156.147 | 175.937 | 219.133 |
| Schmieröle | t | 4 | 7 | 2 |
| Salzsäure | t | 199 | 219 | 217 |
| Natronlauge | t | 90 | 67 | 113 |
| Dosiermittel | t | 9 | 10 | 9 |
| Steinsalz | t | 106 | 131 | 101 |
| Fällmittel | t | 1.558 | 1.645 | 1.631 |
| Flockungshilfsmittel | t | 385 | 404 | 386 |
| Harnstoff | t | 1 | 15 | 15 |
| Sonstige Energieträger | ||||
| Abfälle4) | Terajoule2) | 5.501 | 5.581 | 5.635 |
1) Änderung der Vorjahreswerte aufgrund einer Neuvalidierung des unteren Heizwerts sowie einer Umstellung der Berechnungen bezogen auf trockenen Brennstoff zur besseren Vergleichbarkeit im Geschäftsjahr 2019/20.
2) Aufgrund unterschiedlicher Brennstoffqualitäten erfolgt die Angabe in Terajoule.
3) Erdgas, Steinkohle, Heizöl
4) Zur Verbrennung in der thermischen Abfallverwertungsanlage Dürnrohr/Zwentendorf
| Materialeinsatz – Leitungsneubau in Niederösterreich1) | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Leitungszuwachs Strom | km | 334 | 251 | 356 |
| Leitungszuwachs/-rückbau Erdgas | km | –30 | 25 | 10 |
| Leitungszuwachs Wärme | km | 10 | 14 | 18 |
1) Erfasst sind Freileitungen sowie erdverlegte Kabel- bzw. Rohrleitungen.
Heizungsanlagen gegen neue, effizientere Heizungssysteme oder durch die Installation von Photovoltaik-Anlagen, auch erreichten.
GRI-Indikator: GRI 302-5
Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs
Durch den Einbau einer effizienteren Fernwärmepumpe in Dürnrohr und die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage in Tulln konnte der
direkte Energieverbrauch im Geschäftsjahr 2019/20 um jährlich rund 260 MWh reduziert werden, was einer jährlichen Einsparung von rund 90 t CO2 entspricht. In Nordmazedonien wurden während des Berichtszeitraums in fünf Bezirksleitungen Photovoltaik-Anlagen errichtet. In Summe erzielen sie eine jährliche CO2-Reduktion von rund 72 t.
Zur Verringerung des indirekten Energieverbrauchs setzen wir gerade für Kurzstreckenfahrten so weit wie möglich Elektrofahrzeuge ein. Zudem reduzieren wir die Reisetätigkeit gezielt durch einen verstärkten Einsatz von Videokonferenzen und Webinaren.
Im Geschäftsjahr 2019/20 betrug der Energieverbrauch außerhalb der Organisation 27.091 MWh (Vorjahr: 27.224 GWh).
GRI-Indikatoren: GRI 301-1, GRI 302-1, GRI 302-2, GRI 302-4
Unser Einfluss auf das Klima und unsere SchutzmaSSnahmen
Emissionen
Als Energieunternehmen und Umweltdienstleister sehen wir uns in der Verantwortung, einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Bereich Emissionsminimierung. Unseren Fokus legen wir hier nicht zuletzt auch auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung – vor allem auf den Ausbau unserer Windkraft- und Photovoltaik-Kapazitäten.
Siehe dazu auch unsere Kernstrategien auf Seite 20f
Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen
Die in diesem Kapitel angegebenen Werte für direkte und indirekte Treibhausgasemissionen berechnen wir anhand von Regeln und Faktoren, die die EU-Emissionshandelsrichtlinie für die einzelnen Länder vorschreibt. Dazu werden die CO2-Emissionen mit dem Standardheizwert und den
Standardemissionsfaktoren sowie mit Faktoren aus der Brennstoffanalyse berechnet. Sonstige biogene CO2- Emissionen bleiben aufgrund unzureichender Datenerhebungsmöglichkeiten außer Betracht. Bei der Zuordnung der Emissionen zu den einzelnen Kategorien (Scopes) folgen wir den Empfehlungen des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) des World Resource Institute (WRI). Die angegebenen Werte beziehen sich immer auf das jeweilige Geschäftsjahr.
Das absolute Gewicht der direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) lag im Geschäftsjahr 2019/20 mit 1.343.529 t CO2 um 49,9 % unter dem Vorjahreswert (2.694.528 t CO2).
GRI-Indikatoren: GRI 305-1, GRI 305-2, GRI 305-3, GRI 305-4, GRI 305-5, GRI 305-7
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
| Scope 1 – Direkte THG-Emissionen1) 2) | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | t CO2 e | 571.257 | 1.447.646 | 1.526.667 |
| Deutschland | t CO2 e | 611.621 | 1.074.850 | 902.962 |
| Bulgarien | t CO2 e | 157.900 | 169.211 | 144.591 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 2.068 | 2.148 | 2.325 |
| Kroatien | t CO2 e | 58 | 65 | 73 |
| Russland | t CO2 e | 626 | 608 | 682 |
| Summe | t CO2 e | 1.343.529 | 2.694.528 | 2.577.301 |
| t CO2 e/GWh | 223,49 | 306,06 | 290,31 | |
1) Zu den direkten Emissionen (Scope 1) zählen bei der EVN jene CO2-Emissionen, die aus eigenen Anlagen und Betrieben durch den Einsatz von Primärenergieträgern (Steinkohle, Erdgas, Heizöl) sowohl zur Energieproduktion als auch für den Eigenbedarf und Transport (Treibstoffe) sowie aus Gas-Netzverlusten entstehen.
2) Berechnungsmethode: CO2-Emissionen aus Strom- und Wärmeproduktion + Eigenverbrauch für die Produktion; Gas-Netzverluste von Methan in CO2-Äquivalenten
entsprechend dem GHG-Protokoll; zur Berechnung der Intensität wurde im Nenner die gesamte produzierte Strom- und Wärmemenge in GWh herangezogen.
| Scope 2 (standortbasiert) – Indirekte THG-Emissionen1) 2) | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | t CO2 e | 156.574 | 158.490 | 163.097 |
| Deutschland | t CO2 e | 6.419 | 6.483 | 6.768 |
| Bulgarien | t CO2 e | 211.958 | 237.627 | 252.836 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 690.743 | 723.909 | 714.066 |
| Kroatien | t CO2 e | 7.832 | 7.765 | 7.834 |
| Russland | t CO2 e | 11.464 | 15.162 | 15.790 |
| Andere Länder3) | t CO2 e | 4.212 | 4.347 | 4.205 |
| Summe | t CO2 e | 1.089.202 | 1.153.781 | 1.164.595 |
| t CO2 e/GWh | 54,97 | 57,91 | 63,25 |
1) Die indirekten Emissionen (Scope 2) sind Emissionen, die bei der Produktion der in der EVN verwendeten Mengen an Strom oder Kälte entstanden sind. Zudem werden Strom-Netzverluste einbezogen.
2) Berechnungsmethode: Umrechnung der Strom- und Kältemengen in MWh auf Basis des Strommix von ENTSO-E bzw. eines länderspezifischen Strommix;
zur Berechnung der Intensität wurde im Nenner die gesamte abgesetzte Menge an Strom herangezogen.
3) Beinhaltet Zypern und Slowenien
| Scope 2 (marktbasiert) – Indirekte THG-Emissionen1) 2) | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | t CO2 e | 17.925 | 40.111 | 49.346 |
| Deutschland | t CO2 e | 6.419 | 6.483 | 6.768 |
| Bulgarien | t CO2 e | 315.188 | 370.428 | 403.696 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 690.743 | 723.909 | 714.066 |
| Kroatien | t CO2 e | 7.832 | 7.765 | 7.834 |
| Russland | t CO2 e | 11.464 | 15.162 | 15.739 |
| Andere Länder3) | t CO2 e | 4.212 | 4.347 | 4.205 |
| Summe | t CO2 e | 1.053.783 | 1.168.203 | 1.201.654 |
| t CO2 e/GWh | 53,18 | 58,63 | 65,26 | |
1) Die indirekten Emissionen (Scope 2) sind Emissionen, die bei der Produktion der in der EVN verwendeten Mengen an Strom oder Kälte entstanden sind. Zudem werden Strom-Netzverluste einbezogen.
2) Berechnungsmethode: Umrechnung der Strom- und Kältemengen in MWh auf Basis des Strommix von ENTSO-E bzw. eines länderspezifischen Strommix;
zur Berechnung der Intensität wurde im Nenner die gesamte abgesetzte Menge an Strom herangezogen.
3) Beinhaltet Zypern und Slowenien
| Weitere indirekte THG-Emissionen (Scope 3)1) 2) | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Summe | t CO2 e | 8.570.126 | 9.589.886 | 9.352.980 |
| t CO2 e/GWh | 317,93 | 352,51 | 362,37 |
1) Scope-3-Emissionen beinhalten weitere indirekte Emissionen, die in der Lieferkette (Emissionen aus dem Abbau und Transport der Primärenergieträger), durch an Endkunden verkaufte und durch diese genutzte Strom- und Gasmengen und aus der Reisetätigkeit von EVN Mitarbeitern mit Massentransportmitteln entstehen.
2) Berechnungsmethode: Netzabsatz (bereinigt um Eigenerzeugung; Umrechnung in CO2 auf Basis des Strommix der EVN) +
Gasverkauf (nach Standardfaktoren der österreichischen Treibhausgas-Inventur) + Reisetätigkeit (CO2 laut Angaben des Reisebüros)
| Intensität der THG-Emissionen1) 2) | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Summe CO2-Emissionen | t CO2 e/GWh | 406,86 | 494,50 | 508,78 |
1) Spezifische CO2-Emissionen aus der Summe Scope 1–3 bezogen auf die abgesetzte Menge an Strom und Erdgas (19.813 GWh Strom und 4.957 GWh Erdgas für 2019/20)
2) Upstream-CO2-Belastung der Primärenergieträger berechnet auf Basis der Faktoren des UNFCCC
Maßnahmen zur Reduktion treibhausrelevanter Emissionen
Mit unseren Investitionsund Innovationsaktivitäten wollen wir einen wesentlichen Beitrag zum Umweltund Klimaschutz leisten. Besonderes Potenzial sehen wir hier im Ausbau CO2 freier Erzeugungskapazitäten, insbesondere bei Windkraft und Photovoltaik. Im Geschäftsjahr 2019/20 erzielten wir mit der installierten Leistung unserer bestehenden Windparks von 367 MW eine jährliche CO2- Einsparung (Scope 1) von rund 460.300 t.
Im August 2019 wurde die Stromproduktion im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr vorzeitig eingestellt. Durch die Beendigung des Betriebs vor Ende der technischen Nutzungsdauer des Kraftwerks im Jahr 2025 vermeiden wir insgesamt rund 3,6 Mio. t CO2 (Scope 1) und leisten damit einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz in Österreich.
GRI-Indikator: GRI 305-5
CO2-Emissionszertifikate
Die CO2-Emissionen aller thermischen Kraftwerke der EVN sowie jene von acht unserer Fernwärmeanlagen werden durch das System des EU-Emissionsrechtshandels erfasst.
Im Berichtszeitraum bestand für das Gaskraftwerk Theiß ein Vertrag zur Engpassvermeidung mit einer Leistung von nur 430 MW. Die nicht vertraglich bereitgehaltenen thermischen Kraftwerkskapazitäten in Theiß und Korneuburg haben wir bereits im 1. Oktober 2018 konserviert. Zudem haben wir im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr die Stromproduktion im August 2019 vorzeitig eingestellt. CO2-Emissionszertifikate waren daher im Geschäftsjahr 2019/20 nur für die Stromproduktion im Gaskraftwerk Theiß nach Maßgabe der Abrufe durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstützung sowie für das Steinkohlekraftwerk Walsum10 (im Ausmaß unserer Beteiligung von 49,0 %) erforderlich. Die dafür erforderlichen Emissionszertifikate beziehen wir dem Regelwerk entsprechend zu 100 % über den Markt. Dies wird auch durch externe Auditoren bestätigt.
t
In der Wärmeproduktion beschaffen wir die benötigten Zertifikate über die EnergieAllianz Austria auf dem Großhandelsmarkt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden 866.000 CO2-Emissionszertifikate benötigt, von denen 11 % auf Basis des im Vorfeld ermittelten CO2- Ausstoßes je Produktionsanlage gratis zugeteilt wurden.
GRI-Indikator: GRI EU5
Weitere signifikante Luftemissionsmengen der EVN1)

1) Erzeugungs- und thermische Abfallverwertungsanlagen (exkl. Nahwärmeanlagen); Österreich, Deutschland, Bulgarien und Russland (bis inkl. Juli 2020); in Nordmazedonien fallen keine Emissionen aus der Stromproduktion an.
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Unser Einfluss auf die Umwelt

Umweltgerechtes Abfallmanagement
Die Material- und Stoffströme werden im gesamten EVN Konzern präzise verfolgt und gelenkt, um Abfallvermeidung, Recycling und fachgerechte Entsorgung sicherzustellen. Außerdem wählen wir Lieferanten von Material und Geräten sowie Entsorgungspartner nach ökologischen Gesichtspunkten aus.
Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode haben wir keinerlei gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle grenzüberschreitend entsorgt.
Flug- und Grobasche aus dem Kohlekraftwerk verwerten wir zu 100 %, die Biomasseasche aus der Fernwärmeproduktion wird etwa zur Hälfte über Entsorger verwertet. Die restlichen Mengen werden ordnungsgemäß deponiert. Umweltrelevante Zwischenfälle jeglicher Art erfassen wir über ein einheitliches Meldewesen, das sämtliche Anlagen in Österreich, Deutschland, Bulgarien und Nordmazedonien einschließt. Im Geschäftsjahr 2019/20 gab
es nur einen meldepflichtigen umweltrelevanten Zwischenfall, bei dem es aufgrund eines beim Aufstellen leckgeschlagenen Transformators zum Austritt von etwa 900 l Transformatoröl kam. Das kontaminierte Erdreich sowie alles noch flüssig vorliegende Öl wurden – begleitet durch Kontrollmessungen einer Fachanstalt – entfernt und ordnungsgemäß entsorgt.
GRI-Indikatoren: GRI 306-3, GRI 306-4
| Entwicklung der Abfallmengen1) | 2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|
| Gefährliche Abfälle und Reststoffe | t | 17.107 | 19.604 | 19.348 |
| Nicht gefährliche Abfälle und Reststoffe | t | 261.541 | 237.346 | 267.224 |
| Export gefährlicher Abfälle | ||||
| Gefährliche Abfälle | t | 0 | 0 | 0 |
1) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte

Verwertung Kraftwerksnebenprodukte – Kraftwerk Walsum 101)
Nachhaltige Wasserwirtschaft
Die Ressource Wasser nutzt die EVN für haushaltsübliche Zwecke (z.B. im Sanitärbereich) oder als Prozesswasser (z.B. in Wärmenetzen oder als Schmierwasser). Die hierfür benötigten Mengen beziehen wir aus der kommunalen Trinkwasserversorgung oder aus eigenen Grundwasserbrunnen. Das Kühlwasser für den Betrieb unserer Anlagen stammt zu über 98 % aus Oberflächenwässern.
Alle haushaltsüblichen Abwässer werden über kommunale Kläranlagen gereinigt, bevor sie in ein Oberflächengewässer gelangen. Die Abwasserströme aus unseren Kraftwerken werden laufend auf ihre Qualität überprüft und – nach entsprechender Abwasseraufbereitung zur Vermeidung von relevanten Beeinträchtigungen – gemäß den geltenden Umweltnormen wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Im Geschäftsjahr 2019/20 betrug der Kühlwasserdurchsatz bei unseren niederösterreichischen Wärmekraftwerken 153,1 Mio. m³ (Vorjahr:
256,5 Mio. m³). Dieser Wert entspricht 0,26 % des durchschnittlichen Jahresvolumens der Donau, das sich beim Pegel Korneuburg1) (Messstellennummer 207241) auf 59.518 Mio. m³ beläuft. Der Grenzwert von 5 % wird somit deutlich unterschritten. 1) Quelle: Hydrographisches Jahrbuch von Österreich 2017, BMNT
Wenn an einem unserer Standorte die Art oder die Menge des Abwasserstroms von haushaltsüblichen Abwässern abweicht, schließen wir gemäß der Indirekteinleiterverordnung einen Vertrag mit dem jeweiligen Kläranlagenbetreiber. Diese Verträge enthalten detaillierte Regelungen über die erlaubte Abwassermenge, die wesentlichen Inhaltsstoffe und die erforderlichen Abwasseruntersuchungen. Direkteinleitungen in ein Oberflächengewässer regeln die Abwasseremissionsverordnung und diverse wasserrechtliche Vorschriften. Unsere Abwasserströme lassen wir regelmäßig auch durch akkreditierte Prüfanstalten analysieren. Wir halten alle Bescheidauflagen hinsichtlich der Einleittemperatur von Kühlwasser ein.
Wasser spielt jedoch noch in einem anderen Kontext eine wichtige Rolle für unser Unternehmen: nämlich in der Versorgung mit Trinkwasser. In Niederösterreich verantwortet die evn wasser diesen Bereich, während er im internationalen Projektgeschäft von unserer deutschen Tochtergesellschaft WTE Wassertechnik bearbeitet wird. Je nach Projektauftrag umfassen die Leistungen hier Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung.
Im Bereich der Abwasserentsorgung bereitete die WTE Wassertechnik im Geschäftsjahr 2019/20 mit den von ihr betriebenen Anlagen bei einer mittleren Reinigungsleistung von 72,1 %1) insgesamt 154,0 Mio. m³
EVN Ganzheitsbericht 2019/20

2017/18 2018/19 2019/20
| Wasser1) Mio. m³ |
2019/20 | 2018/19 | 2017/18 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Wasserentnahme2) | Gesamt | 191,0 | 294,4 | 314,3 | |
| davon nach Quelle | Oberflächengewässer | 155,1 | 259,7 | 279,0 | |
| Grundwasser | 35,6 | 34,3 | 35,0 | ||
| Geliefertes Wasser | 0,3 | 0,3 | 0,4 | ||
| Wasserabgabe2) | Gesamt | 157,6 | 262,2 | 281,7 | |
| davon nach Ziel | Oberflächengewässer | 155,2 | 259,7 | 279,0 | |
| An Dritte abgegebenes Wasser (kommunale Abwasserreinigung) |
2,4 | 2,5 | 2,7 | ||
| davon nach Behandlung | No Treatment – Keine Behandlung | 155,2 | 259,7 | 279,0 | |
| Treatment Level – Kommunale Abwasserreinigung |
0,2 | 0,2 | 0,3 | ||
| Treatment Level – Betriebliche Abwasserreinigung |
2,2 | 2,3 | 2,4 | ||
| Wasserverbrauch3) | Gesamt | 33,4 | 32,2 | 32,6 |
1) Das gereinigte Wasser unserer Kunden im Umweltgeschäft ist nicht in der Wasserbilanz enthalten.
2) Alle entnommenen bzw. abgegebenen Wässer sind Frischwasser (≤ 1.000 mg/l gesamt gelöste Feststoffe).
3) Trinkwasserversorgung aus aufbereitetem Grundwasser durch evn wasser
Abwasser auf (Vorjahr: 87,5 %; 144,5 Mio. m³). Der bei der Reinigung entstehende Klärschlamm wird zum Teil in der Landwirtschaft und für Kompostierung verwendet, zum Teil wird er deponiert oder zur Wärmeproduktion eingesetzt.
- 1) Gemittelter Wert über die Parameter chemischer Sauerstoffbedarf, biologischer Sauerstoffbedarf, Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor; der Prozentwert bedeutet, dass der angegebene Anteil der Schadstoffe abgebaut werden konnte.
- GRI-Indikatoren: GRI 303-1, GRI 303-2, GRI 303-3, GRI 303-4, GRI 303-5
Akquisitionserfolge in der Klärschlammbewirtschaftung
Die langjährige Kompetenz des EVN Konzerns in der Abwasserentsorgung sowie in der thermischen Abfallverwertung, die von der Planung und Errichtung bis hin zum Betrieb derartiger Anlagen reicht, hat uns einen strategischen Vorteil für ein neues Geschäftsfeld eröffnet: die Klärschlammbewirtschaftung. Mit der Errichtung von effizienten und gleichzeitig ökologisch verträglichen Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm wollen wir den Kreislauf unserer Arbeit im Bereich Abwasser schließen und in Zukunft auch dazu beitragen, dass im Klärschlamm enthaltene Schadstoffe wie Mikroplastik, Hormone, Antibiotika und andere Medikamentenrückstände entfernt und zugleich wertvoller Phosphor rückgewonnen werden. In Deutschland hat der Gesetzgeber diese beiden Aspekte der Verwertung bereits aufgegriffen und damit eine entsprechende Nachfrage nach Projekten zur Klärschlammbewirtschaftung geschaffen.
Dieses Marktpotenzial erschließen wir gezielt und konnten dadurch im Geschäftsjahr 2019/20 konkrete Akquisitionserfolge in Deutschland erzielen. So wurde die WTE Wassertechnik mit der Errichtung einer Anlage zur thermischen Klärschlammverwertung in Berlin-Waßmannsdorf beauftragt. Auftraggeber sind die Berliner Wasserbetriebe, die die Wasserver- und Abwasserentsorgung für Berlin und Teile Brandenburgs verantworten. Mit einem Auftragswert von rund 190 Mio. Euro umfasst das Projekt die Planung sowie die schlüsselfertige Errichtung der Anlage. Der Anteil der WTE Wassertechnik am Projektvolumen beträgt ca. 50 %. Mit dem Bau wird voraussichtlich im Herbst 2021 begonnen, die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. Den Zuschlag für zwei weitere Aufträge aus diesem Bereich in Hannover und Straubing erhielt die sludge-2energy, ein 50:50-Joint-Venture der WTE Wassertechnik und der Huber SE. Das Volumen dieser Generalunternehmeraufträge beläuft sich auf rund 40 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro. Neben diesen Neuaufträgen arbeitet die WTE Wassertechnik zudem an der Umsetzung weiterer Projekte in diesem Bereich, konkret in Halle-Lochau in Deutschland, in Utena in Litauen sowie in Tubli in Bahrain. Auch an unserem niederösterreichischen Energiestandort
Dürnrohr beabsichtigen wir, eine thermische Klärschlammverwertungsanlage zu errichten und zu betreiben.
Biodiversität
Bei allen unseren Aktivitäten achten wir darauf, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Oberste Priorität haben für uns dabei der Schutz von Flora und Fauna sowie der Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Eine behutsame Realisierung von Bauvorhaben ist für uns deshalb ebenso selbstverständlich wie ein schonungsvoller Betrieb der fertiggestellten Anlagen. Dies bedeutet:
- Minimierung des Ressourcen- und Raumverbrauchs
- Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
- Minimierung von Energieverlusten in der Energieerzeugung und -übertragung
Durch unsere Infrastruktur – in erster Linie Kraftwerke und Netze – sind hauptsächlich Lebensräume in der Luft sowie im Wasser von möglichen Auswirkungen betroffen. Bei Wasserkraftwerken kann es vor allem aufgrund der eingeschränkten Durchgängigkeit von Fließgewässern zu Auswirkungen auf die Biodiversität kommen, bei thermischen Kraftwerken hingegen durch die Temperatur der in Fließgewässer eingeleiteten Kühlwässer. Windkraftwerke und Freileitungen wiederum können für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermäuse eine Gefahr darstellen, wenn sie sich in Höhe der Flugrouten befinden.
Durch ökologische Planung und strenge Bauaufsicht
minimieren wir die Auswirkungen unserer Bauvorhaben auf die Biodiversität. Darüber hinaus setzen wir zum Schutz der Lebensräume in unserem Einflussbereich in enger Zusammenarbeit mit externen Experten von NGOs und Behörden zahlreiche Initiativen und Programme um. Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt sind u. a.:
- Erdverlegte Kabel statt Freileitungen, wenn technisch und wirtschaftlich möglich
- In Farbgebung und Höhe an das Landschaftsbild angepasste Strommaste
- Leitungsverlegung durch Pflügen als Alternative zum Graben
- Betrieb einer Online-Monitoring-Anlage zur laufenden Überwachung
Mit Kompetenz, Erfahrung und Wettbewerbsfähigkeit zu einer der modernsten Klärschlammverwertungsanlagen Europas
Dr. Susanna Zapreva, Vorstandsvorsitzende der enercity AG, eines kommunalen Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmens mit Sitz in Hannover, im Gespräch über die thermische Klärschlammverwertungsanlage, die die sludge2energy, ein 50:50-Joint-Venture der WTE Wassertechnik und der Huber SE, als Generalunternehmer errichten wird.
Frau Dr. Zapreva, welche Bedeutung hat das Projekt zur Errichtung einer thermischen Klärschlammverwertungsanlage für die enercity AG bzw. für die Region Hannover?
Susanna Zapreva: enercity unterstützt Städte und Kommunen bei der umweltverträglichen Verwertung ihres Klärschlamms. Die Anlage in Hannover wird in der Lage sein, jährlich rund 130.000 t Klärschlamm zu verwerten, der durch rund 1,2 Mio. Menschen in der Region Hannover entsteht. Damit wird Klärschlamm möglichst nahe am Entstehungsort, also ohne lange Transportwege, verarbeitet. Klärschlamm darf künftig nicht mehr als Dünger auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden, um Böden und Grundwasser zu schonen. Wir sehen es als unsere Pflicht, Alternativen für die Kommunen anzubieten.
Welche Zielsetzungen verfolgt die enercity AG mit diesem Projekt?
Neben der Problemlösung für Kommunen, ihren Klärschlamm zu entsorgen, werden wir auch Fernwärme daraus gewinnen. Wir stehen in Deutschland vor der Herausforderung, den Kohleausstieg im Wärmesektor zu bewerkstelligen. Daher benötigen wir erneuerbare Wärme. Das Projekt leistet einen Beitrag dazu. Bis zum Jahr 2030 wollen wir bei enercity rund 75 % der Fernwärme in Hannover aus erneuerbarer Energie gewinnen.
Welchen Beitrag leistet dieses Projekt zur Erreichung regionaler Klima- und Umweltschutzziele?
Wir nutzen Klärschlamm aus behandeltem kommunalem Abwasser ressourcenschonend als erneuerbaren Energieträger. Bei der Konzeption der Anlage legen wir höchste Priorität auf energetische Gesamteffizienz. So erzeugt die Anlage nicht nur klimafreundlich den Strom für den Eigenbedarf, sondern speist darüber hinaus pro Jahr rund 50 Mio. kWh Wärme in das städtische Fernwärmenetz ein. Darüber hinaus handelt es sich bei der Anlage um eine Monoverbrennungsanlage, sodass wir perspektivisch auch den Phosphor aus der Asche zurückgewinnen wollen.
Welche Gründe haben Sie zur Zusammenarbeit mit der sludge2energy bewogen?
Uns war es wichtig, dass eine hohe Fernwärmeauskopplung verbunden mit elektrischer Autarkie der Anlage erreicht wird. Deshalb setzen wir auf das moderne Anlagenkonzept eines erfahrenen Kraftwerksbetreibers. Dieser bringt über sein Netzwerk hohe Kompetenz zu Klärschlammtrock-
nung und -behandlung mit. Die ausschlaggebenden Kriterien zusammengefasst: Kompetenz, Erfahrung und Wettbewerbsfähigkeit. Wir freuen uns darauf, durch die erfolgreiche und zielstrebige Zusammenarbeit eine der modernsten Klärschlammverwertungsanlagen Europas zu realisieren.
Dr. Susanna Zapreva, Vorstandsvorsitzende der enercity AG

EVN Ganzheitsbericht 2019/20
»Der Schutz der natürlichen Lebensräume und der Artenvielfalt ist uns seit jeher ein Anliegen. «
Stefan Zach, Leiter Information und Kommunikation
der Wasserqualität in verschiedenen Wassertiefen des Stausees Ottenstein
- Gemeinschaftsprojekt mit der Gesellschaft für Großtrappenschutz in Österreich (Verlängerung im Rahmen des EU-Programms LIFE+)
- Artenschutzmaßnahmen bei ausgewählten Windkraftprojekten (z.B. gemeinsames Konzept mit BirdLife zur Entwicklung
von Ausgleichsmaßnahmen zur Schaffung alternativer Lebensräume für Vögel)
- Errichtung von Fischwanderhilfen bei Kleinwasserkraftwerken
- Schaffung von Nestplattformen zum Schutz des bedrohten Weißstorchs in Bulgarien und Nordmazedonien
- Projekt zum Schutz von Schlangen durch den
Einsatz von Ultraschallgeräten zur Nagetierabwehr in Netzinfrastrukturanlagen in Nordmazedonien
• Teilnahme am Projekt LIFE EUROKITE zum Schutz des Rotmilans im nördlichen Niederösterreich
GRI-Indikator: GRI 304-4
| Gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß Weltnaturschutzunion (IUCN) sowie laut nationalen Listen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien 2019 |
||
|---|---|---|
| Kategorie | Tiere | Pflanzen |
| Vom Aussterben bedroht (critically endangered) | 53 | 7 |
| Stark gefährdet (endangered) | 80 | 19 |
| Gefährdet (vulnerable) | 150 | 25 |
| Gering gefährdet (near threatened) | 154 | 18 |
| Nicht gefährdet (least concern) | 1.395 | 704 |
Summe 1.832 773
Nichtfinanzieller Bericht Innovation und Digitalisierung
Regionalität in der Energieversorgung: Im Rahmen des Pilotprojekts "Energiezukunft Gölsental" erhalten Anrainer direkt Strom aus dem lokalen Kleinwasserkraftwerk. Näheres dazu siehe Seite 97f
Die Zukunft im Blick

Mit innovativen Ansätzen in die Energiezukunft
Sei es die Weiterentwicklung von Anwendungen und Dienstleistungen, um den Kundennutzen durch den Einsatz smarter Technologien zu verbessern, oder der Einsatz neuer Technologien, um unsere Netze effizienter und gleichzeitig stabiler zu betreiben, bis hin zu neuen Ansätzen in der Stromspeicherung: Innovation und Digitalisierung erfolgen bei uns stets mit engem Praxisbezug und dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EVN langfristig zu steigern. Daher erproben wir als innovativer Energie- und Umweltdienstleister proaktiv und frühzeitig neue Lösungen und Konzepte in unserem Kerngeschäft. Unsere Projekte auf diesem Gebiet wählen wir stets mit Blick auf die für uns wesentlichen Handlungsfelder, also insbesondere Versorgungssicherheit, Kundenorientierung sowie Klima- und Umweltschutz.
Entsprechend diesen Prämissen haben wir in den letzten Jahren etwa die Einsatzmöglichkeiten eines Großbatteriespeichers bei einem Windpark getestet, Forschungsprojekte zu den Auswirkungen von E-Mobilität auf Niederspannungsnetze umgesetzt sowie innovative Technologien zur Stabilisierung des Verteilnetzes erprobt. Als vielfach ausgezeichnete Eigenentwicklung haben wir weiters joulie auf den Markt gebracht, das Kernstück in unserem Produktspektrum intelligenter, digital unterstützter individueller Energielösungen. joulie ermöglicht es Privatkunden erstmals, ihre individuelle dezentrale Stromversorgung (Photovoltaik-Anlage, Batterie, Wärmepumpe, Warmwasseraufbereitung und E-Mobilität) online zu planen und zu optimieren und damit auch Geld auf dem Energiemarkt zu verdienen. Ihre Anlagen werden dadurch Teil eines
virtuellen Kraftwerks und leisten einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Gesteuert wird joulie, das sich an technikaffine Prosumer richtet, bequem via Smartphone-App oder Webportal. Der Kunde hat dadurch jederzeit die volle Kontrolle über sein System und erhält zudem in Echtzeit einen Überblick über alle wichtigen Anlagendaten, Komponenten und Energieströme (Erzeugung, Verbrauch, Ladezustand des Batteriespeichers, Einspeisung ins Netz und Eigenversorgungsgrad).
Die Themen Innovation und Digitalisierung spielen in der Strategie 2030 der EVN eine zentrale Rolle. Dementsprechend zählt auch die Stärkung des Endkundengeschäfts durch konsequente Digitalisierung zu unseren Kernstrategien für die kommende Dekade. Um die erfolgreiche Realisierung aller unserer Kernstrategien zu gewährleisten, treffen der Vorstand und die Führungskräfte mehrmals jährlich im Rahmen ganztägiger Innovationsklausuren zusammen, um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten bzw. spezifische Arbeitspakete zu beauftragen und zu monitoren. Auch die Themen Umwelt und Klima sowie deren Implikationen für strategische Maßnahmen stehen regelmäßig auf der Agenda der Managementklausuren.
Bei der Entwicklung und Durchführung von Innovationsprojekten haben wir in der EVN stets den Menschen im Blick. In unserem Design-Thinking-Prozess verbinden wir daher gezielt den Aspekt der technologischen Machbarkeit mit der wirtschaftli-
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden 2,0 Mio. Euro (davon 17,3% über Förderungen; Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet.
Siehe auch Seite 143


chen Vermarktbarkeit und der Attraktivität für den Menschen und bewerten die untersuchte Innovation immer aus Gesamtsicht. Wesentlich dabei ist vor allem ein kooperativer Ansatz: So sind der Vorstand und das mittlere Management wichtige Partner im Innovationsprozess und die wichtigsten Mentoren und Unterstützer für die Umsetzung innovativer Lösungen. Der Prozess läuft dabei in zwei Richtungen: Die Top-down-Inputs aus der Führungsebene werden gezielt mit von den Mitarbeitern eingebrachten Bottom-up-Lösungsansätzen vereint. Dazu holt die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, in der das konzernweite Innovationsmanagement verankert ist, laufend Inputs der Führungsebene zu konkreten Handlungsfeldern ein. Gleichzeitig bietet sie Mitarbeitern die Möglichkeit, mittels unterschiedlicher Innovationsinstrumente am Innovationsprozess aktiv mitzuwirken und damit einen zusätzlichen Beitrag zur Unternehmensentwicklung zu leisten.
Neben der abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit von Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen und Disziplinen bewährt sich bei vielen Projekten auch die Kooperation mit externen Forschungs- und Wissenschaftspartnern, etwa solchen aus dem universitären Bereich. Im Folgenden werden exemplarisch aktuelle Aktivitäten und Projekte vorgestellt:
Green Energy Lab
Die EVN engagiert sich als Gründungsmitglied aktiv im Green Energy Lab, Österreichs bisher größtem Innovationsprojekt für grüne Energie. Mehr als 200 teilnehmende Partner aus Forschung, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor entwickeln gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife. Diese können sodann bei den etwa 5 Mio. Kunden der vier Energieversorger getestet werden. Der Budgetrahmen des Green Energy Lab beträgt 150 Mio. Euro. Aktuell sind wir bei zwei großen Projekten federführend:
Regional erneuerbare Energiezellen
Im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts R2EC (Regional Renewable Energy Cells bzw. Regional erneuerbare Energiezellen), an dem Partnerorganisationen aus Norwegen, Belgien und Österreich teilnehmen, sollen dezentrale Energiezellen auf Basis erneuerbarer
Energien simuliert und relevante Technologien getestet werden. Dafür wurden in Österreich drei Musterenergieregionen ausgewählt, um Realverbrauchsdaten zu sammeln und den Beitrag regionaler Energiezellen zum Gelingen der Energiewende zu erforschen.
Das Projekt zielt direkt auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in lokalen Energiegemeinschaften ab. Dabei sollen die Regionen aber nicht nur autonom mit lokalen Erneuerbaren versorgt werden, sondern auch einen Beitrag zur Deckung des Verbrauchs anderer Regionen liefern. In anderen Worten: Elektrische Energie soll vorzugsweise dort genutzt werden, wo sie erzeugt wird. Ebenso soll sie vorzugsweise dann genutzt werden, wenn sie ausreichend vorhanden ist. Um dies zu erreichen, müssen vorhandene Flexibilitäten verstärkt genutzt und mithilfe von Speichern weitere Flexibilität geschaffen werden. Auf diese Weise entstehen Regionen, die bilanziell bis zu 100 % mit erneuerbarer Energie versorgt werden.
Im Zuge des Projekts wird zunächst die Nutzung erneuerbarer Energien auf lokaler und regionaler Ebene durch gezieltes Zusammenwirken von Erzeugung, Speicherung und Verbrauch maximiert. Auf überregionaler Ebene kann sodann durch die intelligente Abstimmung regionaler Energiezellen ein nachhaltiger Beitrag zur Optimierung und Resilienzsteigerung des Gesamtsystems geleistet werden. Die Nutzer, die verstärkt sowohl Stromerzeuger als auch -abnehmer
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
"Wir laden unsere Produkte immer wieder mit neuem Kundennutzen auf."
Die kabelplus GmbH hat sich seit ihrer Gründung 1978 zu einem der führenden Anbieter für Internet-, TV- und Telekommunikationslösungen in Niederösterreich und dem Burgenland entwickelt. Ausschlaggebend für diesen Erfolg sind die hohe Innovationskraft des Unternehmens und sein Bekenntnis zu kompromissloser Qualität.
Die Versorgung mit elementaren Ressourcen wie Energie und Wasser ist das Kerngeschäft der EVN. In den vergangenen vier Jahrzehnten kam hier noch ein weiteres Produkt des täglichen Bedarfs hinzu, das seither zunehmend an Bedeutung gewinnt: die digitale Versorgung von Haushalten und Unternehmen mit Internet, Telefonie und TV. Immer größer werden die Erwartungen, die in diesen Bereich gesetzt werden. Denn neue Technologien wie Streaming, Internettelefonie oder Cloud-Lösungen sowie die steigende Zahl an Endgeräten erfordern immer höhere Bandbreiten.
Eine zentrale Aufgabe der kabelplus besteht daher in der Bereitstellung einer leistungsstarken Infrastruktur. Allein im Geschäftsjahr 2019/20 investierte das Tochterunternehmen der EVN rund 21 Mio. Euro in
Glasfasertechnik sowie in den Ausbau und die Optimierung ihrer Netze. "Eine solide Infrastruktur vom Backbone bis in die Wohnzimmer unserer Kunden ist die Basis für unseren Erfolg im Markt", erklärt Gerhard Haidvogel, Geschäftsführer von kabelplus. "Denn wenn wir einem Kunden eine bestimmte Bandbreite versprechen, kann er sich darauf verlassen, dass diese auch bei ihm ankommt."
Insgesamt betreut kabelplus aktuell rund 110.000 Fernseh-, 90.000 Internet- sowie 70.000 Telefonie-Kunden in Niederösterreich und dem Burgenland. Darunter befinden sich auch zahlreiche Unternehmen, für die kabelplus maßgeschneiderte Internet- und Telekommunikationslösungen anbietet.
steht ganz klar der Kundennutzen im Fokus, der bei kabelplus durch immer neue Produkte, erweiterte Anwendungsmöglichkeiten und verbesserte Leistungen erzielt wird. "Unsere Kunden können individuell aus einer Vielzahl von Angeboten wählen, die sie zu einem großen Teil online oder direkt über ihr TV-Gerät beziehen können", so Geschäftsführer Wolfgang Schäffer. "Von Kabelfernsehen über Telefonie und Internet bis hin zur Installation des W-LAN-Netzwerks in den eigenen vier Wänden liefern wir auf Wunsch alles aus einer Hand."
Um ihren Kunden immer Lösungen auf dem neuesten Stand der Technik bieten zu können, entwickelt kabelplus ihr Portfolio und ihre Technologie laufend weiter. Das hilft nicht nur bei der Gewinnung neuer Kunden, sondern bindet auch bestehende Kunden langfristig an das Unternehmen.

Wolfgang Schäffer und Gerhard Haidvogel, Geschäftsführer kabelplus
Wolfgang Schäffer, Geschäftsführer von kabelplus: "Von Voice over IP über virtuelle Telefonanlagen bis hin zu hochsicheren Corporate Networks und der benötigten Hardware schnüren wir für jeden unserer Business-Kunden ein Gesamtpaket nach seinen individuellen Ansprüchen." Hinzu kommt ein hervorragender technischer Support, der sich nicht zuletzt während des coronabedingten Lockdowns als wertvoll erwies: Innerhalb kürzester Zeit stellten die Techniker von kabelplus die Bandbreiten auf die durch Homeoffice veränderten Anforderungen um – und sorgten bei ihren Kunden damit für reibungslose Kommunikation.
Vom hohen Anspruch an das Kundenservice und maßgeschneiderten Produkten profitieren auch die Privatkunden von kabelplus. Auch hier Hinzu kommen innovative Angebote im Bereich Fernsehen. Mit dem Produkt Magic TV beispielsweise kann das Programm von 90 TV-Sendern sieben Tage lang "nachgesehen" werden. "Mit diesem und vielen anderen exklusiven Angeboten laden wir unsere Produkte immer wieder mit neuem Kundennutzen auf", so Wolfgang Schäffer. Und den Blick in die Zukunft gerichtet ergänzt Geschäftsführer Gerhard Haidvogel: "Die Coronakrise und der damit verbundene Lockdown haben gezeigt, wie wichtig ein leistungsstarkes kabelgebundenes Internet ist. Die Anforderungen an unsere Netze werden in Zukunft noch weiter steigen. Nur wenn wir uns ständig weiterentwickeln, können wir den heutigen und zukünftigen Anforderungen gerecht werden."
in der erneuerbaren Energielandschaft sind, werden dabei als aktiver Teil der Wertschöpfungskette wahrgenommen.
Ganz im Sinn der Energiezukunft und der neuen Richtlinien der Europäischen Union aus dem Green Energy Package versucht das Projekt, solche Energiezellen als ersten Schritt messtechnisch zu erfassen und zu analysieren, um in weiterer Folge geeignete Maßnahmen zu setzen, um das zuvor beschriebene Ziel zu erreichen. Solche Maßnahmen sind z. B. die Schaffung geeigneter Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowie gezielte Laststeuerung.
Konkrete Aufgabe der EVN ist etwa die Gestaltung, Erprobung und messtechnische Erfassung einer erneuerbaren Energiezelle in der Region Tulln gemeinsam mit ausgewählten Endkunden sowie Prosumern, die ihre eigenen dezentralen Erzeugungsanlagen nutzen. Dazu wurde allen Teilnehmern der joulie Optimierungsassistent zur Verfügung gestellt, der ein Schlüsselelement für die Integration lokaler erneuerbarer Erzeugung darstellt. Damit kann Strom unter Nutzung der lokalen Flexibilität vorwiegend dann konsumiert werden, wenn innerhalb der Energiezelle gerade erneuerbare Erzeugung möglich ist. Auf diese Weise werden Erzeugung und Verbrauch in Einklang gebracht und damit die Versorgungssicherheit erhöht.
Open Data Platform
Die Open Data Platform (Offene Datenplattform für Forschung am Energiesektor) ist eine zentrale Schnittstelle im Green Energy Lab – in ihr fließen alle im Green Energy Lab generierten Ergebnisse zusammen. Die Anwender erhalten somit einfachen Zugang zu umfassenden relevanten Daten des Energiesektors.
Ziel des Projekts ist es, Erkenntnisse über Zusammenhänge in den Energiesystemen zu vertiefen. Davon können in Zukunft vor allem Nutzer aus den Bereichen Haushalte sowie Klein- und Mittelbetriebe profitieren. Endnutzer-Daten geben Aufschluss über Geräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Wärmepumpenheizung, Warmwasserboiler oder E-Ladestation) und bringen dadurch ein besseres Verständnis für die Energiekosten. Zudem fließen auch Effizienzdaten aus Photovoltaik-Anlagen mit ein. Die Analyse von Verbrauchsmustern und Lastflüssen der Nutzer dient zudem als Basis für die Entwicklung von Prognosemodellen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auf die flexiblen Bedürfnisse der Endnutzer zukünftig noch stärker eingehen zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Open Data Platform liegt in der Entwicklung und Erprobung von Methoden, mit denen die Akzeptanz innovativer Technologien erhöht werden kann. Dazu sollen Endkunden Schritt für Schritt aktiv in die Digitalisierung des Energiesystems eingebunden werden. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden zu maßgeschneiderten Empfehlungen für die verschiedenen Akteure der Energiewirtschaft verdichtet.

»Mit unserem Know-how als Netzbetreiber sind wir der ideale Partner beim Aufbau einer dezentralen Energieerzeugung.«
Dominik Jarmer, EVN Projektleiter Energiezukunft Gölsental
EVN Ganzheitsbericht 2019/20

Als einziger Industriepartner in diesem Projekt fungiert die EVN als zentrale Schnittstelle zu den einzelnen Teilnehmern. Jeder von ihnen erhält einen joulie Optimierungsassistenten, der die Energieflüsse aus der lokal erzeugten Energie im Haushalt für die Anwender visualisiert, die Eigenverbrauchsquote erhöht und den Teilnehmern zudem die Teilnahme am Energiemarkt ermöglicht.
Besonders großen Wert legen wir im Projekt Open Data Platform auf die Interaktion mit den teilnehmenden Kunden, um die Systeme, die für die zunehmende Integration von erneuerbaren Energien notwendig sind, kundenfreundlich zu gestalten und einen weiteren Beitrag für die nachhaltige Versorgungssicherheit zu leisten.
Pilotprojekt für regionale Ökostromversorgung
Im südlichen Niederösterreich realisieren wir aktuell ein Pilotprojekt, mit dem wir die Zukunft der regionalen Ökostromversorgung erproben wollen. Dieser Ansatz deckt sich mit einer Zukunftsvision, die auch die Europäische Union in ihrer Energie- und Klimapolitik verfolgt und unter dem Begriff "erneuerbare Energiegemeinschaften" als konkrete Maßnahme verankert hat. Diese Gemeinschaften sollen die direkte Nutzung regional erzeugter Energie ermöglichen und dadurch den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energie fördern. Folgerichtig findet sich dieses Konzept auch im Gesetzentwurf der österreichischen Bundesregierung für das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das mit Jänner 2021 in Kraft treten soll. Die Grundsätze "Ursprungsprinzip" und "regional kurze
Das Gas wird grün
In der gerade laufenden Transformation des Energiesystems spielt Gas eine wesentlich wichtigere Rolle, als vielfach angenommen. Grüner Wasserstoff steht als Lösung für die Speicherung von überschüssigem Wind- und Sonnenstrom schon seit einiger Zeit hoch im Kurs, und auch grünes Erdgas gewinnt zunehmend an Bedeutung. An der Entwicklung und Erprobung der für die Erzeugung und Speicherung grüner Gase notwendigen Technologien beteiligt sich auch die RAG Austria AG, ein Tochterunternehmen der EVN, seit Jahren an vorderster Front.
"Der Einsatz von Gas ist längst nicht mehr als Brückentechnologie zu sehen, sondern als wesentliches Element des künftigen Energiesystems", erläutert Markus Mitteregger, CEO der RAG, die – ursprünglich ausgehend von der Erdöl- und Erdgasförderung – seit mehr als zwei
… gespeichert in ausgeförderten Lagerstätten, …
"Schon seit 1995 speichern wir Erdgas unterirdisch in ausgeförderten Gaslagerstätten, und da lag es nahe, dies auch mit Wasserstoff zu versuchen", erläutert Markus Mitteregger. "Nach einigen Jahren intensiver Vorbereitungen haben wir dafür 2013 unter dem Titel 'Underground Sun Storage' nördlich von Vöcklabruck eine erste Pilotanlage eröffnet. Dieses Projekt hat sich als voller Erfolg erwiesen, weil der Beweis erbracht werden konnte, dass sich tatsächlich ein Anteil von 10% Wasserstoff ohne technische Probleme in den Gasspeichern der RAG speichern lässt."
… und grünes Erdgas
Eine weitere Erkenntnis wurde bei diesem Pilotprojekt ebenfalls gewonnen: "Wir haben entdeckt, dass in den Porenräumen der Sandsteinlagerstätten

RAG Austria AG
Mit rund 6,3 Mrd. m3 Speicherkapazität ist die 1935 gegründete RAG das größte Gasspeicherunternehmen Österreichs und das viertgrößte Europas. Die EVN ist seit 1992 an der RAG beteiligt und hält heute einen Anteil von 50,03%. 1982 errichtete das Unternehmen, das ursprünglich mit Erdöl- und Erdgasexploration und -produktion befasst war, seinen ersten Gasspeicher im oberösterreichischen Puchkirchen und hat dieses Tätigkeitsfeld seither stetig ausgebaut. Zu seinen Kunden zählen EVN, Wien Energie, Salzburg AG, Linz AG und viele internationale Kunden.
Dipl.-Ing. Markus Mitteregger, CEO der RAG
Jahrzehnten vor allem in der Gasspeicherung tätig ist. "Das bedeutet, dass auch die breite Gasversorgung kein Auslauf-, sondern ein Zukunftsmodell ist. Es wird sich nur die Zusammensetzung des Gases ändern. Das ist sowohl für die RAG als auch für die EVN eine sehr gute Nachricht."
Grüner Wasserstoff, …
Ein wichtiger Baustein dieses Wandels ist Wasserstoff, der mithilfe von gerade nicht benötigtem Wind- oder Solarstrom durch Elektrolyse aus Wasser gewonnen wird (Power-to-Gas). Während sich Strom derzeit kaum in größeren Mengen speichern lässt, ist dies bei Wasserstoff sehr wohl der Fall. Und damit lässt sich die wichtigste ungelöste Frage der Energiewende lösen, nämlich der Ausgleich des volatilen, oft nicht mit dem Strombedarf synchronen Auftretens von Wind und Sonne. Denn das gespeicherte Gas kann bei Bedarf wieder in Strom rückverwandelt oder auch in das bestehende Gasnetz eingespeist werden. Die Gasspeicher wirken dadurch sozusagen als "Batterien" des Landes.
lebende Mikroorganismen aus dem Wasserstoff in Verbindung mit CO2 grünes Methan erzeugen – grün deshalb, weil das CO2 aus der Atmosphäre oder industriellen Prozessen stammt und das entstandene Gas daher CO2-neutral ist." Eine zweite Pilotanlage der RAG, die sich gezielt dem Thema der Gasumwandlung widmet, nahm unter dem Namen "Underground Sun Conversion" 2018 in Oberösterreich ihren Betrieb auf. An beiden Forschungsprojekten wirken renommierte Universitäten und bedeutende Energieunternehmen als Partner mit.
Weltweit erster reiner Wasserstoffspeicher
Auf Grundlage der positiven Ergebnisse dieser Projekte realisiert die RAG unter dem Titel "Sun Storage 2030" gerade den weltweit ersten reinen Wasserstoffspeicher mit einer Kapazität von 1,6 Mio. m³, dies entspricht etwa einem Speichervolumen von 5 GWh, in der oberösterreichischen Gemeinde Gampern. Markus Mitteregger: "An diesem Projekt, das nach einer Testphase 2025 in Vollbetrieb gehen soll, haben sich neben der EVN auch weitere Unternehmen wie Verbund und voestalpine beteiligt. Sie alle haben naturgemäß Interesse an innovativen Lösungen für die umweltfreundliche Energieversorgung von morgen."
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Aktive Innovation …
Dasselbe gilt auch für die EU, die im Rahmen ihres Green Deal maßgeblich in die Entwicklung von Wasserstofftechnologien investieren will, um Europa zum Vorreiter auf diesem Gebiet zu machen. Auch die RAG, die dank ihrer erfolgreichen Pilotprojekte in der Branche den Ruf eines Pioniers genießt, wird dafür eine Reihe von Ideen und Projekten vorlegen.
… und weiterer Ausbau
Die Vision der RAG ist es, parallel zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung in Österreich und Europa die Wasserstoffspeicherung markttauglich auszurollen. "Das könnte über 4 Mrd. m3 hinausgehen", so Markus Mitteregger. "Je mehr Wind- und Sonnenstrom anfällt, desto höher wird der Speicherbedarf. Damit wir als unabhängiges Speicherunternehmen erfolgreich bleiben, müssen wir hier technologisch und von der Kapazität her vorne mit dabei sein. Denn die Speicherung großer Volumina ist bei Wasserstoff der zentrale Erfolgsfaktor."
Steigt das verfügbare Volumen an grünem Wasserstoff, könnte er bald auch dem Gas im allgemeinen Versorgungsnetz beigemischt werden – was so neu gar nicht ist. Markus Mitteregger: "Die Gasversorgung in den Ballungsräumen hat im 19. Jahrhundert genau so begonnen: Das damals verwendete Stadtgas bestand aus Wasserstoff, gemischt mit Methan, Kohlenmonoxid und CO2. Das hat gut funktioniert und wird es auch wieder tun. Und auch die vorhandene Gasinfrastruktur kann dadurch nachhaltig genutzt werden."
Der Vormarsch von Wasserstoff eröffnet übrigens auch für den Einsatz von konventionellem, fossilem Erdgas neue, noch umweltfreundlichere Wege: Erdgas kann durch sogenannte Pyrolyse emissionsfrei in Kohlenstoff und Wasserstoff aufgespaltet werden – der wiederum CO2-frei zur Energieerzeugung genutzt werden kann. Kohlenstoff ist zudem ein wertvoller Bestandteil moderner Materialien. Und damit schließt sich der Kreis.
Markus Mitteregger: "Indem wir uns intensiv mit all diesen Zukunftstechnologien beschäftigen, entsprechen wir genau unserer angestammten Rolle: Die RAG sorgt mit innovativen Gastechnologien und intelligenter Speicherung dafür, dass unsere Kunden – und damit auch deren Kunden – genau dann Gas erhalten, wenn sie es benötigen. Das Schöne daran: All dies ist keine Zukunftsvision, sondern bereits gelebte Realität."

Lieferketten", die für viele ökologisch nachhaltige Produkte wie etwa Lebensmittel bereits voll etabliert sind, sollen nun auch in der Energiewirtschaft Einzug halten und zur Erreichung europäischer wie nationaler Klimaziele beitragen.
Grundlage unseres Pilotprojekts ist zunächst eine umfangreiche Modernisierung des seit 1893 bestehenden Kleinwasserkraftwerks Steinwandleiten nahe St.Veit an der Gölsen. Ab November 2020 haben dann etwa 160 Haushalte, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Kleinwasserkraftwerks und damit im selben Ortsnetz befinden, die Möglichkeit, ihren Energiebedarf direkt mit lokal erzeugtem, CO2-freiem Strom zu decken. Strom auf diese Weise direkt am Ursprung zu nutzen, soll für die Kunden einer Energiegemeinschaft auch monetäre Vorteile bringen: Da der Strom nicht über überregionale Stromleitungen transportiert werden muss, können Netzgebühren und Abgaben gespart werden. Dies wird auch schon im Projekt simuliert. Sollte das Kleinwasserkraftwerk einmal nicht den gesamten Strombedarf decken können, stellen wir sicher, dass dieser wie gewohnt über unser überregionales Verteilnetz angeliefert wird. Und über unser Online-Portal können die Mitglieder der Energiegemeinschaft Gölsental jederzeit Details über ihren Strombezug abrufen und so transparent nachvollziehen, welcher Anteil ihres Stromverbrauchs lokal im Kleinwasserkraftwerk erzeugt wurde.
Komfort- und Effizienzgewinne durch digitale Anwendungen
Wenn wir von Innovation und Digitalisierung sprechen, ist es uns auch ein großes Anliegen, grundlegende Aspekte der Geschäftsbeziehung für unsere Kunden zeitgemäß, einfacher und bequemer zu gestalten. So wurde im Rahmen des interdisziplinären Projekts "Digitaler Neuanschluss" das Vorgehen bei einem Strom-Neuanschluss digitalisiert und damit ein moderner und kundenfreundlicher Prozess entwickelt. Kunden haben nunmehr die Möglichkeit, die für den Netzanschlussvertrag relevanten Daten unmittelbar über das Online-Kundenportal der Netz Niederösterreich GmbH einzugeben. Unterstützt werden sie dabei durch Eingabehilfen, Google Maps und eine intuitive Benutzeroberfläche.
Noch ein weiteres Digitalisierungsprojekt haben wir nach dem Prinzip der humanzentrierten Innovation begleitet und umgesetzt: den digitalen Prüfbefund Gas. Auch hier konnte durch die digitale Umsetzung eine deutliche Effizienzsteigerung erzielt werden: Bis zu 25.000 dieser gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen werden nun jährlich digital bearbeitet. Für Interessenten und künftige Anwender der dafür neu entwickelten App wurden Bearbeitungshilfen, Lernvideos und FAQs erstellt. Der Aufwand für die Netz Niederösterreich GmbH reduziert sich damit wesentlich.
Unternehmensspezifischer Zusatzindikator
Transparent und dialog orientiert
Gelungene Projektkommunikation in Klosterneuburg: Jochen Förster-Kugler (EVN), Mag. Stefan Schmuckenschlager (Bürgermeister von Klosterneuburg), Johann Birnbauer (EVN). Näheres dazu siehe Seite 103
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
101
Nichtfinanzieller Bericht
Proaktive Einbindung unserer Stakeholder
Die gesellschaftliche Akzeptanz unserer Arbeit betrachten wir als Grundvoraussetzung für unseren langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns herangetragenen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert.
Auf strategischer Ebene sichert ein eigener Leitfaden für das Stakeholder-Management die regelmäßige Einbeziehung der unterschiedlichen Interessengruppen. Alle drei Jahre gleichen wir im Rahmen der Aktualisierung der Wesentlichkeitsmatrix unsere Unternehmensstrategie mit den Anliegen unserer Stakeholder ab. Auf Basis der darin abgebildeten wesentlichen Handlungsfelder analysieren wir wiederum die potenziellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Tätigkeit. Auch in die Erstellung dieses Ganzheitsberichts waren verschiedene Stakeholder-Gruppen eingebunden, darunter etwa der Aufsichtsrat, der Vorstand, Mitarbeiter, Kunden sowie ein Vertreter des EVN Kundenbeirats.
- Details zu den Stakeholdern und zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 16f
- GRI-Indikator: GRI 102-43
Projektbezogener Stakeholder-Dialog
Wir pflegen einen offenen und intensiven Austausch mit relevanten NGOs und
Interessenvertretungen, um vertrauensvolle und langfristig tragfähige Beziehungen auch zu jenen Gruppen aufzubauen, die manchen Aktivitäten und Projekten der EVN kritisch gegenüberstehen. Eine gute Gesprächsbasis fördert wechselseitiges Verständnis und ist damit eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei divergierenden Interessenlagen gemeinsam Lösungen entwickeln zu können. Abgesehen von höherer Planungsqualität und -sicherheit trägt die proaktive Einbindung von NGOs und Interessenvertretungen in vielen Fällen zu
einer intensiveren und professionelleren Kommunikation mit Anrainern und lokalen Initiativen bei. Positiv wirkt sich auch hier die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten aus.
Die Projektkommunikation – also das projektbezogene Stakeholder-Management sowie der entsprechende Stakeholder-Dialog – ist in der EVN institutionalisiert. Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte und Windparks bis hin zu Biomasseanlagen planen und realisieren wir konzernweit alle unsere Bauvorhaben
| Stakeholder der EVN und Art ihrer Einbeziehung (Auszug) |
Befragung (Mitarbeiter- und Kundenbefragung in regelmäßigen Abständen, Stakeholderbefragung etc.) |
Laufender und regelmäßiger Kontakt |
Arbeitsgruppe, Forum, Jahresversammlung (1–2-mal pro Jahr oder öfter) |
Beiräte, Expertengremien (1–2-mal pro Jahr oder öfter) |
Aufsichtsrat |
|---|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter | + | + | + | + | + |
| Kunden | + | + | + | + | + |
| Geschäftspartner | + | + | + | + | + |
| Zivilgesellschaft | + | + | + | + | – |
| Medien | + | + | + | – | – |
| Kapitalmarkt | + | + | + | + | + |
Stakeholder-Management mit Gespür
Ende Oktober 2020 nahm die EVN in Klosterneuburg ein neues Biomasseheizkraftwerk in Betrieb, das bis zu 14.000 Haushalte mit "grüner Wärme" aus regionalen Rohstoffen versorgen wird. Die Errichtung der notwendigen Verteilinfrastruktur ist mit umfangreichen Bauarbeiten und folglich mit erheblichen Behinderungen für die Bevölkerung verbunden. Und auch der Bau eines Heizwerks trifft nicht immer nur auf Gegenliebe der Anrainer. Durch die enge Zusammenarbeit mit Bürgervertretern und durch aktive Kommunikation gelang es der EVN dennoch, die Bevölkerung für das Projekt zu gewinnen.
Die Errichtung des Biomasseheizkraftwerks in Klosterneuburg ist ein Bauvorhaben mit besonderen Herausforderungen. Genau genommen besteht es aus zwei großen Infrastrukturprojekten: Da ist zum einen das Heizkraftwerk selbst, das im Gewerbegebiet von Klosterneuburg errichtet wurde und Ende Oktober 2020 in Betrieb ging. Auf der anderen Seite errichtet die EVN ein Leitungsnetz, das nach dem Endausbau 2023 bis in die Nachbargemeinde Maria Gugging führen soll und für das der Boden von Klosterneuburg auf einer Gesamtlänge von 16 km mindestens 80 cm tief aufgegraben wird. "Natürlich sind diese Baumaßnahmen auch eine Belastungsprobe für die Bewohner von Klosterneuburg und für die Autofahrer, die zum Teil große Umwege in Kauf nehmen müssen", erklärt Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager. "Gemeinsam mit der EVN haben wir die Vorteile dieses Zukunftsprojekts – wir sparen damit jährlich immerhin 10.000 t CO2 – aber schon frühzeitig schlüssig kommuniziert, sodass die Klosterneuburger von Anfang an bereit waren, auch Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen."
Bevor die Bevölkerung über das Bauvorhaben informiert wurde, hielt die EVN bereits im Herbst 2016 umfassende Projektpräsentationen im zuständigen Gemeindeausschuss und dann im Klosterneuburger Gemeinderat. Stefan Schmuckenschlager: "Es ist uns gelungen, die Gemeinderäte vom nachhaltigen Nutzen des Heizkraftwerks für die gesamte Region zu überzeugen. Letztlich haben sich dadurch alle Parteien zum Projekt bekannt." Mit der politischen Unterstützung im Rücken gestaltete die EVN anschließend eine öffentliche Informationsausstellung. An zwei Terminen – einmal vor Beginn der Bauarbeiten am Leitungsnetz und einmal vor den Vorbereitungsarbeiten für das Heizwerk – wurde hier umfassend und publikumsfreundlich über das Projekt informiert. Mitarbeiter der EVN und externe Experten standen bereit, um in Einzelgesprächen Fragen und
Anliegen der Bürger eingehend – und vor allem persönlich – zu beantworten.
Der Erfolg des aktiven Stakeholder-Dialogs zeigte sich in Klosterneuburg nicht zuletzt darin, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Projekt kein einziger Einspruch eingelegt wurde – durchaus eine Besonderheit bei einem Großprojekt dieser Art.
In der Projektkommunikation spielt neben der Dialogbereitschaft aber auch die regionale Verankerung der EVN eine Rolle, betont Stefan Schmuckenschlager: "Sowohl der Projektleiter Johann Birnbauer von der EVN als auch Andreas Ducho von der Netz Niederösterreich GmbH sind schon seit vielen Jahren bei uns in der Region tätig. Sie kennen nicht nur die handelnden Akteure in der Gemeinde, sondern haben auch ein besonderes Gespür für die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung."
Begleitet wurden und werden die Kommunikationsmaßnahmen von aktuellen Informationen, die regelmäßig in unterschiedlichen Medien der Region publiziert werden – etwa in der Gemeindezeitung, auf der gemeindeeigenen Website, im Amtsblatt oder in einem Newsletter der Gemeinde. Das ist auch wichtig, denn nur wenn sich die betroffene Bevölkerung stets gut informiert fühlt, lässt sich die positive Stimmung für das Projekt aufrechterhalten. "Wer Verständnis haben will, muss zuerst einmal verstanden werden", fasst Jochen Förster-Kugler, in der EVN für Projektkommunikation verantwortlich, das Prinzip guter Stakeholder-Kommunikation zusammen.

Errichtung des Biomasseheizwerks in Klosterneuburg
unter aktiver Einbindung von Anrainern, Bürgerinitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen. Von Planungsbeginn an fließen auf diese Weise ökologische und soziale Aspekte in die Projektentwicklung mit ein. Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
Proaktive
unserer Stakeholder
Einbindung
- Förderung der Realisierbarkeit von Projekten
- Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden
- Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
- Hohe Akzeptanz bei internen und externen Stakeholdern
Die aus der Stakeholder-Kommunikation gewonnenen Erkenntnisse fließen regelmäßig auch in Due-Diligence-Prüfungen ein. Diese Prüfungen, die vor jedem Projektstart durchgeführt werden, dienen als Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands bzw. bei entsprechender Projektgröße auch des Aufsichtsrats.
stehen dafür auch das EVN Service-Telefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.
GRI-Indikator: GRI 413-1
Krisenmanagement
Für weite Teile unserer Geschäftstätigkeit – insbesondere für Risikobereiche, die auch die Bevölkerung betreffen – verfügen wir über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie über entsprechende Schulungsprogramme. An allen unseren Standorten werden Maßnahmen in Krisensituationen regelmäßig geprobt. In Niederösterreich finden darüber hinaus regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement statt. Mitarbeiter im Störungsdienst schulen wir laufend, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabende sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter. In Bulgarien und Nordmazedonien bestehen ebenfalls eigene Krisenmanagement-Systeme.
GRI-Indikator: GRI 404-2
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Mit dem Betrieb unserer Infrastruktur und unseren vielfältigen Dienstleistungen leisten wir einen zentralen Beitrag zum Funktionieren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft. Um diese Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können, sind wir Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen
Organisationen und Interessenvertretungen. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, zu den Initiativen aus dem Bereich sozialer und ökologischer Themen zählen u. a. UN Global Compact oder respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen unseres Compliance-Management-Systems. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der Europäischen Union eingetragen.
Unsere Prämisse für
erfolgreiche Projektkommunikation
- Zu den aktiven Mitgliedschaften siehe auch www.evn.at/ Mitgliedschaften
- GRI-Indikatoren: GRI 102-12, GRI 102-13
Gesellschaftliches Engagement
Wir legen in allen Ländern, in denen wir tätig sind, großen Wert auf unsere regionale Verwurzelung und sind uns der damit verbundenen hohen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Dieses Prinzip haben wir auch als einen unserer Werte in unserem Leitbild verankert. Wir fördern und unterstützen Aktivitäten und Maßnahmen – sowohl von Mitarbeitern als auch von Dritten – in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales und Sport sowohl auf immaterieller als auch auf materieller Basis. Dies schließt hohe Transparenz und Dialogbereitschaft mit ein, sowohl innerhalb wie auch außerhalb unseres Unternehmens.
Deshalb setzen wir auch außerhalb unseres operativen Kerngeschäfts vielfältige
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
GRI-Indikator: GRI 102-29
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Beim Dialog mit den Menschen, die unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffen sind, handeln wir nach folgenden Prämissen:
- Frühzeitiges Identifizieren von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Interessengruppen
- Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern
- Transparente und umfassende Darstellung relevanter Projektinformationen unter Einsatz moderner Kommunikationsformate
- Koordination der Kommunikation mit den politischen Entscheidungsträgern, Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und Vermittlung bei Konflikten
Unsere Projektkommunikation erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleitern und -verantwortlichen, deren Kompetenz in Sachen Projektkommunikation wir laufend erweitern. Natürlich können sich die lokalen Stakeholder mit ihren Anliegen auch jederzeit von sich aus an uns wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Projektleiter

soziale und kulturelle Initiativen, die unsere allgemeingesellschaftlichen Anliegen adressieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Kundennähe, dem Erkennen grundlegender gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demografischer Trends, insbesondere auch bezogen auf aktuelle Veränderungen in der Arbeitswelt. Weitere Schwerpunkte unseres sozialen Engagements bilden die Wissensvermittlung für Kinder und Jugendliche sowie die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen. Nachfolgend einige exemplarische Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext.
Jugend- und Schulplatt-
form: Einen Schwerpunkt im Hinblick auf unsere gesellschaftliche Verantwortung setzen wir in der Förderung des Wissens zum Themenkreis "(Sorgsamer Umgang mit) Energie, Energieeffizienz sowie Energiesparen". Dafür haben wir für Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche anbietet.
Seit März 2020 bietet die kabelplus in Zusammenarbeit mit dem EVN Schulservice kostenlose Workshops für Schulen an. Darin erklären externe Experten jungen Menschen den sicheren Umgang mit digitalen Medien und stärken so die digitale Kompetenz der Schüler. Das Angebot umfasst vier Workshops zu folgenden Themen:
- Sicher im Internet
- Netiquette und Cybermobbing
- Fake News • Onlineverhalten und
- Energieverbrauch
- Siehe auch
www.young.evn.at bzw. www.kabelplus.at/onlinesicher
Zur Finanzierung unserer Aktivitäten im Rahmen des EVN Schulservice (insbesondere für die Anschaffung und Erstellung von Lern- und Lehrmaterialien sowie Experimentiersets) wendeten wir im Geschäftsjahr 2019/20 in allen drei Ländern insgesamt 659,6 Tsd. Euro auf.
Bonuspunkte spenden:
In der EVN Bonuswelt bieten wir unseren Kunden vielfältige Angebote zur Verwendung ihrer Bonuspunkte, die sie im Rahmen ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services laufend sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise
als finanzielle Vergütung für den Kunden oder aber als Beitrag zur Unterstützung verschiedener Projekte eingelöst werden. Spendenaktionen gab es zuletzt u. a. für Familien, die besonders schwer von der Coronakrise getroffen wurden, oder für Freiwillige Feuerwehren.
EVN Sozialfonds: Der
EVN Sozialfonds ist mit jährlich rund 100.000 Euro dotiert und unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expertengremium, das zweimal pro Jahr zusammentritt. Die Empfehlungen an den Vorstand der EVN zur Mittelverwendung erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2019/20 unterstützte der Fonds 17 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von rund 129,1 Tsd. Euro.
Siehe auch
www.evn.at/Sozialfonds
Gemeinnützige Initiativen in Südosteuropa: In Bulgarien unterstützen wir regelmäßig die Verwirklichung von Anliegen im allgemeinen Interesse, so beispielsweise durch Beiträge zur Einrichtung von Klassenzimmern in Schulen oder mit einer Spende an das bulgarische Gesundheitsministerium zur besseren Bewältigung der durch Covid-19 entstandenen Krisensituation.
Auch in Nordmazedonien unterstützen wir das Gesundheitswesen mit Sachspenden, etwa in Form von medizinischen Geräten. Die Unterstützung von Spitälern war uns zuletzt gerade angesichts der Corona-Pandemie ein besonderes Anliegen.
GRI-Indikatoren: GRI 203-1, GRI 203-2
evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer internationaler Kunst, die von dem mit renommierten Experten besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Unsere Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.
Siehe auch www.evn-sammlung.at
Nachhaltigkeitsprogramm
Unser Nachhaltigkeitsprogramm wurde in einem iterativen Prozess im Zuge von Zielgesprächen erarbeitet. Dabei haben wir auf Basis der EVN Wesentlichkeitsmatrix bereichsspezifische Themenschwerpunkte konkretisiert und – darauf aufbauend – unternehmensweite Nachhaltigkeitsziele sowie entsprechende Maßnahmen definiert. Das Nachhaltigkeitsprogramm wird laufend unter Beteiligung aller Unternehmensbereiche aktualisiert bzw. erweitert.
Zudem haben wir erhoben, welche Ziele bzw. Maßnahmen bereits einen konkreten Beitrag zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) leisten. Eine Zuordnung zu den jeweiligen SDG und den entsprechenden Unterzielen findet sich im folgenden Abschnitt.
- Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe auch Seite 17
- Zu den SDG und den jeweiligen Unterzielen siehe auch https://sustainabledevelopment. un.org/sdgs
Unternehmensweite Ziele nach Handlungsfeldern (Auszug)
Versorgungssicherheit
Ziel: Erhalten eines konzernweiten Eigendeckungsgrads von 30 % der Stromabsatzmenge
• Status: Eigendeckung im Geschäftsjahr 2019/20: 19,1 % (Vorjahr: 28,1 %)
Ziel: Beibehaltung der hohen Netzqualität und der geringen Ausfallzeiten trotz der laufenden Zunahme volatiler dezentraler Erzeugungskapazitäten im Markt
- Status: Im Branchenvergleich minimale Werte bei Ausfallzeiten (2019: 20,10 Minuten; 2018: 23,99 Minuten – österreichischer Durchschnitt 2019: 36,79 Minuten; 2018: 31,47 Minuten)
- Zu den Stromunterbrechungen siehe auch Seite 42 und 45
Klimaschutz
Ziel: Erhöhung der Windkraftkapazitäten auf 500 MW bis 2023
• Status: Installierte Leistung per 30. September 2020: 367 MW (Vorjahr: 367 MW)
Ziel: Steigerung der erneuerbaren Erzeugung auf 50 % der Gesamtstromproduktion • Status: Energieerzeugung
aus erneuerbaren Quellen im Geschäftsjahr 2019/20: 59,5 % (Vorjahr: 41,4 %)
Attraktiver Arbeitgeber
Ziel: Kontinuierliche Reduktion des Lost Time Injury Frequency Index (LTIF); Erreichen eines im Branchenvergleich sehr guten Werts
• Status: LTIF im Geschäftsjahr 2019/20: 2,8 (Vorjahr: 4,3)
Ziel: Digitalisierungsmaßnahmen für krisensicheres Arbeiten bei einem verlässlichen und stabilen Arbeitgeber
- Status:
- Weiterentwicklung des Mobile-Arbeitsstunden-Modells 2021
- Digitalisierung in Ausund Weiterbildung durch E-Learning-Module und Webinare; 2019/20 fanden 25 E-Learnings (Vorjahr: 7) und fünf Webinare (Vorjahr: 3) statt.
Zur Umsetzung der unternehmensweiten Ziele wurden u. a. folgende Projektziele erarbeitet und Maßnahmen ergriffen:
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2020 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| Versorgungssicherheit | ||||
| • Versorgungssicherheit für die Kunden bei Strom, Gas, Wärme und Wasser |
• Regelmäßige Kontrolle der Netze zur Sicherstellung der Versor gungssicherheit • Ausreichende Dimensionierung und Qualitätssicherung beim Netzausbau für die langfristige Versorgungssicherheit |
Jährliche Investi tionen von rund 200 Mio. Euro in die Netzinfrastruk tur durch die Netz Niederösterreich GmbH |
• Laufend | • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
| • Sicherung der Qualität der Trinkwasserversor gung |
• Qualitätsverbesserung durch Wasserenthärtung |
Weiterhin Fokus auf Errichtung von Naturfilteranlagen zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte |
• Errichtung Naturfilteranlage in Petronell-Carnuntum im Jänner 2020 |
• SDG 6 Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen (6.3) |
| • Absicherung der Ver sorgungssicherheit bei Systemumbau auf erneuerbare Energie |
• Investitionen in Netzausbau zur Integration der erneuerbaren Erzeugung |
Kontinuität in der Investitionsstrate gie – Fortführung der Investitions offensive im Be reich Netzinfra struktur |
• Weiterhin starker Fokus auf höchstmögliche Verfügbarkeit bei Versorgung und Dienstleistungen |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie (7.1, 7.2) |
| • Aus- und Neubau überregionaler Wasserleitungsnetze zur Abdeckung von Bedarfsspitzen |
• Ausbau über regionaler Trinkwasserlei tungsnetze – Investitionen von 165 Mio. Euro; rund 300 km zusätz liche Transport leitungen (bis 2030) • Baubeginn für 60 km lange Transportleitung von Krems nach Zwettl 2020 |
• Laufend | • SDG 6 Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen (6.3) |
|
| • Integration weiterer dezentraler Erzeugungskapazitäten zur Netzstabilisierung |
Kontinuität in der Investitionsstrate gie – Fortführung der Investitions offensive im Be reich Netzinfra struktur |
• Laufend | • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur (9.4) |
|
| Umweltschutz | ||||
| • Schutz des Rotmilans im Gebiet des Weinviertels |
• Teilnahme am Projekt LIFE EUROKITE • Verkabelung von Freileitungen im Populationsgebiet des Rotmilans |
Projektstart Sommer 2020 |
• 2020 erste Projektsitzungen | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
| • Schutz des Seeadlers in seiner Brutzeit im Natur schutzgebiet Carnuntum |
• Vorzeitiger Abschluss der Bauarbeiten zum Leitungsaus bau Petronell-Carnuntum, um das Brüten der Seeadler im Naturschutzgebiet zu schützen |
Abschluss der Bauarbeiten im Jänner 2020 |
• Abgeschlossen | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2020 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| • Schutz gefährdeter Vogelarten in der Region von Burgas, Bulgarien |
• Antrag zur Teilnahme an einem EU-LIFE Projekt zum Schutz gefährdeter Vogelarten durch unterirdische Verkabelung von Stromleitungen |
Förderentschei dung folgt 2021 |
• Projektantrag erstellt | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
| • Einsparung fossiler Energieträger |
• Anschaffung eines elektrischen Schlackeverschub-Roboters (anstelle des dieselbetriebenen) in der Müllverbrennungsanlage Dürnrohr |
• Umsetzung 2019/20 | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
|
| • Schonung des Umfelds beim Netzneubau |
Laufende Maßnahme |
• Laufend | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster |
|
| • Wiederverwendung des Aushubs beim Netzausbau • Sachgerechte Wieder herstellung der Ober fläche nach Abschluss von Bauarbeiten |
• Fachgerechte Entsorgung von überschüssigem Material |
Laufende Maßnahmen |
• Laufend | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
| • Wirkungsgradverbesse rung in der Müllverbren nungsanlage Dürnrohr |
• Wirkungsgradverbesserung der Anlagen durch kontinuierliche Prozessoptimierung |
Kontinuierliche Prozessoptimie rung |
• Laufend | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
| • Fokus auf Umwelt managementsysteme |
• Zertifizierte Umweltmanagement systeme in erzeugenden Unter nehmensteilen • Internes Umweltmanagement in anderen Bereichen |
Weiterführung (Ausweitung im Wärmebereich, Weiterführung trotz Betriebsun terbrechungen im Kraftwerksbereich) |
• Laufend | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
| • Emissionsreduktion in der Müllverbrennungsanlage Dürnrohr |
• Umbauarbeiten zur besseren Abscheidung von Schwermetallen in der Abwasserreinigungsanlage im Hinblick auf die zukünftigen Vorgaben gemäß dem Stand der Technik • Optimierung der Feuerleistungs regelung |
• Umsetzung 2019/20 | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
|
| • Senkung der Emissionen in den Wärmeheizwerken |
• Einbau einer Primärrezirkulation an den Standorten Hagenbrunn, Leopoldsdorf und Korneuburg |
• In Planung | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
|
| • Reduktion der Staubemis sion in der Müllverbren nungsanlage Dürnrohr |
• Umbau der Ascheverladung bei Silos 1 und 2; zusätzlicher Staub filter bei der Ascheverladung und geänderte Austragsschnecke bei Silos 1 und 2 |
• Umsetzung 2019/20 | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
|
| • Reduktion der Emissionen aus dem Hausbrand |
• Reduktion der Emissionen aus dem Hausbrand durch Errichtung neuer Heizwerke bei EVN Wärme |
Anlagen KWK Krems, FHW und FWN Kloster neuburg, FHW Langenlebarn in Planung |
• In Planung | • SDG 12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktions muster • SDG 15 Leben am Land |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2020 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| Klimaschutz | ||||
| • Mittelfristige Erhöhung der Windkraftkapazitäten von aktuell 367 MW auf 500 MW bis 2023 |
• Errichtung von Windparks | Errichtung des Windparks Kett lasbrunn, weitere Windkraftprojekte in Vorbereitung |
• Laufend | • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie |
| • Flächendeckende Errichtung von konven tionellen und nicht konventionellen Photo voltaik-Kapazitäten |
• Umsetzung der EVN Sonneninitia tive: Einführung eines Contrac ting-Modells für Photovoltaik für Gemeinden als Beitrag zur erneuerbaren Energiezukunft • Geplante Erprobung von Floating Photovoltaics im Rahmen eines Forschungsprojekts • Erarbeitung eines Photovoltaik Bürgerbeteiligungsmodells |
34 Anlagen bereits errichtet; Bürgerbeteili gungsmodell 2020 erarbeitet |
• 18 weitere Anlagen in Planung | • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz |
| • Revitalisierung von Klein wasserkraftwerken |
• Revitalisierung des Kraftwerks Brandstatt • Verdreifachung der Erzeugungs kapazitäten des Kleinwasserkraft werks in Scheibbs |
Baustart im April 2020 |
• Geplante Inbetriebnahme im Oktober 2021 |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz |
| • Forcierung der emissions freien Mobilität |
• Verdichtung eines österreichweit nutzbaren Ladestationssystems vieler regionaler Energieversorger • Vertiefte Kooperation des Bun desverbands für Elektromobilität Österreich • Sukzessive Erweiterung des EVN Fuhrparks auf E-Mobilität |
• Mehr als 400 Ladesta tionen der EVN mit 1.100 Online Ladepunkten in Betrieb – Tendenz steigend • Nutzung von 6.400 Online Ladepunkten an mehr als 2.000 Stand orten mit EVN Strom Tankkarte – Tendenz steigend • Einsatz von 67 E-Fahr zeugen im EVN Fuhrpark • Sechs zusätz liche Elektro autos für das Geschäftsjahr 2020/21 geplant |
• Laufend | • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz • SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2020 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| • Energieeffizienzmaßnah men bei EVN Wärme – Deckung des Eigen bedarfs an Strom mittels Photovoltaik – Verbesserte Wärme nutzung in den Fernheizwerken – Einsparung von Pumpstrom |
• CO2-freie Deckung des Eigen strombedarfs durch den Bau einer Photovoltaik-Anlage (183 KWp, Stromproduktion von 185 MWh/a) im FHW Tulln • Einregulierung der Umformer stationen Mödling und Baden • Netzoptimierung in den Fernheiz werken Mödling und Baden • Senkung der Rücklauftemperatur • Netzoptimierung Mödling und Baden • Differenzdruckmessungen Mödling und Baden |
• In Planung | • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 15 Leben am Land |
|
| • Errichtung von Photo voltaik-Anlagen an den Wärmekraftwerksstand orten zur Steigerung der Energieeffizienz |
• Errichtung einer Photovoltaik Anlage anstelle des ehemaligen Kohlelagers im Kraftwerk Dürnrohr • Errichtung einer Photovoltaik Anlage auf der Deponiefläche und der Erweiterung der Anlage im Kraftwerk Theiß |
• Fertigstellung geplant für 31. Dezember 2021 |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 15 Leben am Land |
|
| Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung | ||||
| • Steigerung des Bewusst seins für Compliance Themen im gesamten EVN Konzern |
• Umsetzung eines konzernweiten digitalen Compliance Cups • Überarbeitung des konzernwei ten Compliance-Leitfadens • Erarbeitung eines mittelfristigen Compliance-Maßnahmenplans |
Umsetzung konzernweit im Juni 2020; Laufzeit bis 31. Dezember 2020; Umsetzung bis 31. Dezem ber 2020 |
• Start der zweiten Phase des Compliance Cups |
• SDG 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen |
| • Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvor gänge in der EVN |
• Weiterentwicklung des EVN Beschaffungsportals |
Abbildung sämtlicher Aus schreibungen ab einer Höhe von 10.000 Euro im Beschaffungs portal |
• Laufend | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Dividendenpolitik mit dem Ziel, die absolute Höhe der Basisdividende von 0,49 Euro pro Aktie zumin dest konstant zu halten |
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| • Nachhaltige Finanzierung von Projekten für den Umbau des Energie systems auf erneuerbare Energiegewinnung |
• Namensschuldverschreibung oder Privatplatzierung im Bond Format; Fixzinssatz, jährliche Zinszahlung, endfällig |
Grünes Schuld scheindarlehen bei institutionellen Investoren zur Unterstützung des Ausbaus/des "Abtransports" der erneuerbaren Erzeugung |
• Herbst 2020 | • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2020 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| Innovation und Digitalisierung | ||||
| • Weiterentwicklung des Geschäftsmodells unter Berücksichtigung der Digitalisierung |
• Schrittweise Einführung von automatisierter Steuerung bei internen und externen Anlagen |
• Laufend | • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
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| • Fokus der F&E-Aktivitäten auf digitale Innovationen für den Systemumbau in Richtung erneuerbare Energien |
• Entwicklung eines Vernetzungs und Einbindungsansatzes mehre rer Tausend dezentraler Ver braucher, Erzeuger und Speicher, die in das virtuelle Kraftwerk, das in Zukunft zunehmend durch erneuerbare Energien dominiert werden wird, bidirektional und in wechselseitiger Interaktion eingebunden werden |
Umsetzung im Rahmen der Pro jekte "GEL Open Data Platform" und "Regional Renewable Energy Cells R2EC" |
• GEL Open Data Platform in Umsetzung von Oktober 2018 bis Oktober 2021 • R2EC in Umsetzung von Mai 2019 bis Mai 2022 |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
| • Etablierung und Weiterentwicklung der Vorzeigeregion Green Energy Lab |
• Etablierung der Vorzeigeregion mit einem länder- und branchen übergreifenden Innovationslabor von über 100 Teilnehmern aus Industrie und Forschung • Jährliche Planung und Umsetzung von interdisziplinären F&E-Projek ten mit Schwerpunkt nachhaltige Energiesysteme |
• Laufend | • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
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| • Digitalisierung für Endkunden und externe Partner |
• Optimierung bzw. Redesign wich tiger Kundenprozesse anhand kundenzentrierter Innovation |
Umsetzung der Projekte "Digitaler Neuanschluss" und "Digitaler Prüfbefund Gas" |
• In Umsetzung | • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
| • Steigerung der internen digitalen Kompetenz |
• Etablierung und Weiterentwick lung eines interdisziplinären Data Labs und einer Data Science Community |
Erarbeitung eines Prozesses zur Umsetzung von datenbasierten Projekten im April 2020 |
• Laufend | • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
| • Steigerung der digitalen Kompetenz unserer Kunden |
• Umsetzung eines Online-Kurses zum Thema "Internet sicher nutzen" durch kabelplus |
Umsetzung im Mai 2020 |
• Abgeschlossen | • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
| • Steigerung der digitalen Kompetenz von Schülern in Niederösterreich |
• Umsetzung des Workshops "Online@Sicher" mit kabelplus für Jugendliche zu den Themen "Sichere Internetnutzung", "Netiquette und Cyber-Mobbing", "Fake News", "Internetnutzung und Energieverbrauch" |
Start März 2020 an niederösterrei chischen Schulen |
• Ausweitung ins Burgenland geplant |
• SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2020 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| Kundenorientierung | ||||
| • Fortsetzung des EVN Kundenorientie rungsprogramms |
• Erarbeitung und Umsetzung vielfältiger Maßnahmen • Sensibilisierung aller Mitarbeiter auf Inhalte der EVN Kunden orientierung • Neugestaltung, inhaltliche Erhebung und Präsentation der KPI-Karte zur Kundenorientierung in der EVN im Rahmen der Kundenzufriedenheitsanalyse |
Durchführung der Customer Service Week im Oktober 2019 |
• Dritte Sitzung des Kundenbeirats aufgrund der Covid-19-Pandemie durch qualitative Telefon-Inter views zu aktuellen Kundenthemen ersetzt |
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
| • Fokus auf Datenschutz im gesamten Kundenkon taktmanagement |
• Dokumentation von Einwilligun gen und Rechtsgrundlagen (Permissions) • Ausführung der Betroffenen rechte bei Bedarf • Einsatz des Kundenkontakt managements für Kampagnen |
• Laufend | • SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
|
| • Mehrstufige Qualitäts evaluierung im Rahmen der Kundenzufrieden heitsanalyse |
• Laufende Entwicklung von Maßnahmen aufgrund des Beschwerdemanagements • Evaluierung der Qualität im Rahmen der Kundenzufrieden heitsanalyse und Durchführung des Qualitätsregelkreises • Messung mithilfe von IQS, Voice Coaching und laufende Schulung der Mitarbeiter im Kundenkontakt • Durchführung eines Projekts zur Weiterentwicklung des Wissens managements |
• Laufend | • SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
|
| Stakeholder-Dialog | ||||
| • EVN Sozialfonds | • Unterstützung von Kinder- und Jugendprojekten niederösterrei chischer Institutionen im Rahmen des jährlich mit rund 10.000 Euro dotierten EVN Sozialfonds |
• Laufend | • SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
|
| • Überarbeitung des Stakeholder-Dialogs der EVN zum Thema Nachhaltigkeit |
• Weiterentwicklung des bestehen den Stakeholder-Dialogs zur externen Beurteilung der Hand lungsfelder der EVN |
Externe Beurtei lung der Wesent lichkeit der Handlungsfelder im Juli 2020 |
• Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix per 30. September 2020 |
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
| • Zahlungserleichterungen für Kunden während der Covid-19-Pandemie |
• Keine Abschaltungen während der Covid-19-Pandemie sowie weitere Zahlungserleichterungen |
2020 | • Umgesetzt | • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2020 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| Attraktiver Arbeitgeber | ||||
| • Maßnahmen zur Förderung von Familien • Programm "Frauen@EVN" |
• Mobile Arbeitsstunden • Mentoring-Programm als Vorbereitung für Frauen in Führungspositionen |
Weiterentwick lung des Mobile Arbeitsstunden Modells 2021 |
• Umgesetzt | • SDG 5 Geschlechtergleich stellung • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Digitalisierung in Aus und Weiterbildung |
• Schwerpunkt E-Learning • Lern- & Seminarkoordinations Plattform |
2020 | • Umgesetzt | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Vermeidung von Arbeitsunfällen |
• Ersatz ausgeschiedener Container durch besser geeignete |
2019/20 | • Umsetzung 2019/20 | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Brandschutz | • Installation zusätzlicher Lösch kästen unter den Rosten von Linie 1 und 2 der Müllverbren nungsanlage Dürnrohr |
2019/20 | • Umsetzung 2019/20 | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Schutzkleidung | • Umstellung auf neue Arbeits sicherheitsbekleidung (Reinigung, hohe Sichtbarkeit) |
2019/20 | • Umsetzung 2019/20 | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Verbesserung der Arbeitssicherheit |
• Durchführung einer Schad- und Störstoffanalyse im Kraftwerk Korneuburg |
Analyse von mög lichen Problem stoffen für das gefahrlose Arbei ten an alten Gebäudeteilen |
• Durchgeführt am 31. Mai 2020 |
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Neuorganisation des Sicherheitstechnischen Dienstes (SID) |
• Verankerung des SID in der Kon zernfunktion Verwaltung und Bauwesen und Bestellung einer verantwortlichen Beauftragten |
1. April 2020 | • Abgeschlossen | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Verstärkte Einbindung der Führungskräfte |
• Führungskräftetraining, Sicherheitsgespräche |
Gestartet 2020 | • Laufend | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Prävention gegen Arbeitsunfälle |
• Aufbau eines Near-Miss-Erfas sungssystems, Erstinformation als "Breaking News", Info-Schild "Unfallfreie Tage" • Videoclips, Artikel (MA-Zeitung, Intranet), Fachseminare, Sicher heitsspiegel |
2020/21 | • Weiterentwicklung 2021 | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Schutzbekleidung, Arbeitsmittel |
• Beschaffung nach neuestem Standard |
2020 | • Laufend | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Sicheres Arbeiten in Behältern (bei evn wasser) |
• Ausstattung mit Mehrfachmess geräten (Gaskonzentration/Sauer stoffmangel) |
2019/20 | • Umsetzung 2019/20 | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2020 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| • Verordnung über elektro magnetische Felder |
• Messungen und Erstellen eines Zonenplans |
Gestartet 2019 | • Laufend | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Absturzsicherung | • Schutzausrüstung und Schulung der betroffenen Mitarbeiter |
2019 | • Laufend | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Arbeitssicherheit während der Covid-19- Pandemie |
• Adaptierung der Regelungen und Neuorganisation des Krisenstabs |
2020 | • Laufend | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
| • Digitalisierungsmaßnah men für krisensicheres Arbeiten |
• Weiterentwicklung des Mobile Arbeitsstunden-Modells • Einführung des EVN Stimmungs barometers |
2020 | • Umgesetzt | • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
Das vorstehende Nachhaltigkeitsprogramm ist Ausdruck unseres Anliegens, die Handlungsfelder unserer Wesentlichkeitsmatrix auch mit konkreten Projektzielen und Maßnahmen zu verknüpfen. Denn die Handlungsfelder sollen unser tagtägliches Agieren als Unternehmen ebenso maßgeblich prägen wie unsere Kernstrategien, die unsere verantwortungsvolle und nachhaltige Ausrichtung in einen mittel- und langfristigen Kontext stellen. Zudem soll die Konkretisierung auch bei unseren Mitarbeitern das Bekenntnis noch stärker verankern, dass wir stets im Einklang mit unserer Strategie und im besten Interesse unserer Stakeholder arbeiten wollen.
Maria Enzersdorf, am 16. November 2020
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2019/20
An den Vorstand der EVN AG, Maria Enzersdorf
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts sowie von Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung gemäß § 267a UGB (im Folgenden "NFI-Bericht") für das Geschäftsjahr 2019/20, bezeichnet als Nichtfinanzieller Bericht im Ganzheitsbericht 2019/20 der
EVN AG,
Maria Enzersdorf,
(im Folgenden auch kurz "EVN" oder "Gesellschaft" genannt)
durchgeführt.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die ordnungsgemäße Aufstellung des NFI-Berichts in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Die Gesellschaft wendet die gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) sowie die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Global Reporting Initiative (GRI Standards) in der Option "Kern" als Berichtskriterien an.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der NFI-Bericht der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) sowie den GRI Standards (Option "Kern") übereinstimmt.
Klarstellung zum Prüfumfang aufgrund der integrierten NFI-Berichterstattung im Ganzheitsbericht: Unsere Prüfung umfasste folgenden Bereich des Ganzheitsberichts:
• Nichtfinanzieller Bericht im Ganzheitsbericht 2019/20
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Trotz einer gewissenhaften Planung und Durchführung des Auftrags kann nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder Unregelmäßigkeiten bei der nichtfinanziellen Berichterstattung unentdeckt bleiben.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und entsprechender Berichtsgrenzen der Gesellschaft zu erlangen;
- Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Gesellschaft in der Berichtsperiode;
- Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung von Menschenrechten und Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten;
- Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Angaben zu Konzepten, Risiken, Due Diligence Prozessen, Ergebnissen und Leistungsindikatoren verantwortlich sind;
- Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente, um zu bestimmen, ob qualitative und quantitative Informationen durch ausreichende Nachweise hinterlegt sowie zutreffend und ausgewogen dargestellt sind;
- Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung des Standortes Nordmazedonien
- Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben für die im GRI-Index aufgeführten GRI Standards, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden;
- Einschätzung der Konsistenz der für die Gesellschaft anwendbaren Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) sowie der GRI Standards (Option "Kern") mit den Angaben und Kennzahlen im NFI-Bericht;
- Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben durch kritisches Lesen des NFI-Berichts.
Gegenstand unseres Auftrages ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie zB von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrages. Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen, Aussagen aus externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen sowie Verweise auf weiterführende Berichterstattungsformate der Gesellschaft nicht Gegenstand unseres Auftrages. Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüften Angaben wurden auf korrekte Übernahme geprüft (keine inhaltliche Prüfung).
Beurteilung
Aufgrund der bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der NFI-Bericht der Gesellschaft nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) sowie den GRI Standards (Option "Kern") aufgestellt wurde.
Verwendungsbeschränkung
Einer Veröffentlichung unserer Prüfbescheinigung gemeinsam mit dem NFI-Bericht stimmen wir zu. Der Bericht bildet keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Der Bericht ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Ansprüche dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Unsere Verantwortung besteht allein der EVN AG gegenüber.
Auftragsbedingungen
Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt Punkt 7 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe zur Anwendung.
Wien, am 17. November 2020
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
die breit diversifizierte Ausrichtung der EVN mit einem Schwerpunkt auf regulierte und stabile Geschäftsfelder, hinter denen die Bereitstellung kritischer Infrastruktur steht, hat wesentlich dazu beigetragen, dass der Konzern auch für das Geschäftsjahr 2019/20 eine sehr solide Geschäftsentwicklung vorweisen kann – trotz der vielfältigen Herausforderungen, die die Covid-19-Pandemie ab März 2020 in allen Märkten der EVN auslöste.
Der Aufsichtsrat hat die Umsetzung der Strategie mit dem Vorstand in regelmäßigen Abständen erörtert. Neben den Folgen von Covid-19 für die relevanten volks- und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die aktuellen klima- und umweltpolitischen Herausforderungen sowie die stark voranschreitende Digitalisierung von zentraler Bedeutung für die EVN. Um die strategische Ausrichtung für die nächsten zehn Jahre festzulegen, hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr einen breiten Prozess eingeleitet, um die Geschäftstätigkeit nachhaltig und effizient an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Erfüllung der Aufgaben
Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der EVN im Rahmen seiner Verantwortung und Befugnis aktiv begleitet und unterstützt. Er hat im Berichtszeitraum in fünf Plenarsitzungen sowie in neun Sitzungen seiner Ausschüsse die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen, informiert. Insbesondere auf Grundlage dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer offenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattfand, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegriffen.
Österreichischer Corporate Governance Kodex
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die EVN zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Der ÖCGK in der Fassung Jänner 2020 wurde für die EVN mit
- März 2020 in Kraft gesetzt. In diesem Sinn werden alle Regeln, die die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreffen, bis auf eine Abweichung, die im konsolidierten Corporate Governance-Bericht dargestellt ist, eingehalten.
Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Wien, hat den konsolidierten Corporate Governance-Bericht der EVN AG im Einklang mit C-Regel 62 des ÖCGK und § 96 AktG evaluiert und hierüber an den Vorstand und an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2020 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses vom 24. November 2020 gemäß § 96 AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Vergütungspolitik und -bericht
Am 16. Jänner 2020 beschloss die 91. ordentliche Hauptversammlung der EVN AG die vom Aufsichtsrat gemäß § 78a und § 98a AktG aufgestellten Grundsätze für die Vergütung (Vergütungspolitik) für Vorstandsmitglieder sowie für Aufsichtsratsmitglieder der EVN AG. Weiters haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019/20 nach § 78c AktG erstellt. Dieser wird der 92. ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss der EVN AG zum 30. September 2020 sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem
Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG über das Ergebnis der Abschlussprüfung und dessen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung) berichtet.
Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2020 samt Anhang, Lagebericht und konsolidiertem Corporate Governance-Bericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2020 gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.
Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, ebenfalls von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet; dieser hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den eigenständigen konsolidierten nichtfinanziellen Bericht zum Konzernabschluss, den die EVN zur Erfüllung der Anforderungen des NaDiVeG zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen erstellt hat,
einer sonstigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und einen Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Informationen vorgelegt.
Die im Lagebericht zum Jahresabschluss der EVN AG enthaltene nichtfinanzielle Erklärung wurde im Rahmen der Abschlussprüfung von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, dahingehend gelesen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich im Widerspruch zum Jahresabschluss steht oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheint. Über die Ergebnisse hat die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, gemeinsam mit den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung der EVN AG schriftlich berichtet.
Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EVN Konzerns für ihren Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2019/20. Sie haben mit großem Einsatz und unter Wahrung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen das Funktionieren der von der EVN betriebenen Infrastruktur sichergestellt und sich um die Anliegen aller Kunden gekümmert. Besonderer Dank gilt auch den Aktionärinnen und Aktionären, den Kundinnen und Kunden sowie den Partnern der EVN für das entgegengebrachte Vertrauen.
Diesen Bericht an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen.
Maria Enzersdorf, am 15. Dezember 2020
Für den Aufsichtsrat
Mag. Bettina Glatz-Kremsner Präsidentin
Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
Grundlagen
Die EVN AG (EVN) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Grundlagen für ihre Corporate Governance finden sich im österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, in den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, in der Satzung der EVN, im Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) sowie in den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
In Übereinstimmung mit § 243c UGB und den einschlägigen Bestimmungen des ÖCGK erstellt die Gesellschaft jeweils jährlich zum 30. September einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht, der unter www.evn.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar ist.1)
Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex
Erklärung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 1. März 2020 hat sich die EVN dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2020 vollinhaltlich unterworfen. Der ÖCGK ist unter www.corporate-governance.at abrufbar.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österreichische Aktiengesellschaft, die an der Wiener Börse notiert und zum Konsolidierungskreis der EVN gehört. Der von ihr aufgestellte und veröffentlichte Corporate Governance-Bericht ist unter www.buho.at/corporate-governance-bericht abrufbar.
Die Regelkategorien des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen2):
- • Die Legal Requirements (L-Regeln) beruhen durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und sind von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden.
- • C-Regeln (Comply or Explain) sollen eingehalten werden; eine Abweichung muss erklärt und begründet werden.
- • R-Regeln (Recommendations) haben Empfehlungscharakter. Die Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN erklären, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK unbeschadet der nachfolgend angeführten Abweichung samt Begründung vollständig beachtet und einhält; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen.
Abweichungen von C-Regeln
Von der EVN wird folgende C-Regel des ÖCGK nicht vollständig eingehalten:
C-Regel 16: Die Bestimmung, wonach der Vorstand einen Vorsitzenden hat, wird nicht eingehalten. Da der Vorstand vor dem Hintergrund seiner Aufgaben sowie der Struktur der Gesellschaft aus zwei Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat im Bestellungsbeschluss keines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. In diesem Fall ist für einen gültigen Vorstandsbeschluss die ordnungsgemäße Einberufung und Teilnahme beider Vorstandsmitglieder erforderlich. Beschlüsse haben einstimmig zu erfolgen; die Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, hat der Vorstand diesen Tagesordnungspunkt binnen zehn Tagen der neuerlichen Beratung und Beschlussfassung zuzuführen. Sollte wiederum kein Beschluss zustande kommen, hat der Vorstand dies dem Aufsichtsrat zu berichten. Ein Mitglied des Vorstands wurde zum Sprecher des Vorstands ernannt. Auch für diesen Fall gelten die Bestimmungen über die allgemeine Koordinierung der Vorstandsangelegenheiten, die Vollziehung von Beschlüssen, die Repräsentation der Gesellschaft nach außen sowie die Vorbereitung der Sitzungen und Beschlüsse von Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Beschluss des Aufsichtsrats, keinen Vorsitzenden des Vorstands zu bestellen, gilt unbefristet.
1) Vergütungspolitik und Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind der Hauptversammlung vorzulegen und werden daher nicht mehr im Corporate Governance-Bericht ausgewiesen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden diese Regeln in Folge ohne Bezugnahme auf den ÖCGK ausgewiesen.
Vorstand
Zusammensetzung
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Sprecher des Vorstands
Geboren 1964, Magister der Rechtswissenschaften, Master of Business Administration. 1993 Eintritt in die EVN, Jänner 2011 Berufung in den Vorstand der EVN. Oktober 2017 Ernennung zum Sprecher des Vorstands. Erneute Bestellung mit Wirkung zum 20. Jänner 2021 bis 19. Jänner 2026. Verantwortlich für die Segmente Energie und Südosteuropa sowie für die Konzernfunktionen Controlling, Customer Relations, Finanzwesen, Rechnungswesen, Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement, Recht und Public Affairs, Information und Kommunikation sowie Personalwesen.
Aufsichtsratsmandate in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
| Funktion | ||
|---|---|---|
| Mitglied des Aufsichtsrats | ||
| Mitglied des Aufsichtsrats | ||
| Mitglied des Aufsichtsrats | ||
| Funktion | ||
| Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
| Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
Netz Niederösterreich GmbH Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied des Vorstands
Geboren 1958, Diplom-Ingenieur für Maschinenbau – Betriebswissenschaften. 1993 Eintritt in die EVN, Oktober 2017 Berufung in den Vorstand der EVN. Bestellung bis 30. September 2022. Verantwortlich für die Segmente Erzeugung, Netze und Umwelt sowie für die Konzernfunktionen Informationsverarbeitung, Beschaffung und Einkauf, Verwaltung und Bauwesen sowie Revision.
Funktionen in wesentlichen Tochterunternehmen1) Funktion
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
|
|---|---|---|
| Netz Niederösterreich GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft | Mitglied des Aufsichtsrats | |
Arbeitsweise
Der Vorstand der EVN besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Sofern der Aufsichtsrat nicht einen Vorsitzenden des Vorstands oder einen Sprecher des Vorstands ernannt hat, wählt der Vorstand seinen Sprecher. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, kapitalmarkt- und unternehmensrechtliche Vorschriften, die Bestimmungen der Satzung, die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand sowie der ÖCGK.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat nach den jeweiligen Anforderungen an die Geschäftsführung die Bildung und Verteilung von Vorstandsbereichen. Ausgewählte Geschäfte sind jedoch der kollegialen Beratung und Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand vorbehalten. Darüber hinaus hat der Vorstand bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats definiert sind, die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Die dort normierte Berichtspflicht gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage des Gesamtkonzerns sowie Informationen zu wichtigen Belangen wesentlicher Konzerngesellschaften.
1) Über diese Aufsichtsratsfunktionen hinaus steuert der Gesamtvorstand wesentliche Tochterunternehmen anhand eines quartalsweisen Reportings nach Segmenten.
Aufsichtsrat
Zusammensetzung
Dem Aufsichtsrat der EVN gehörten per 30. September 2020 zehn von der Hauptversammlung gewählte und fünf vom Betriebsrat entsandte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einer Präsidentin und zwei Vizepräsidenten geleitet, die der Aufsichtsrat aus den eigenen Reihen wählt. Die Mindestzahl der unabhängigen Mitglieder wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. Mai 2006 mit 50 % festgesetzt. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder nach C-Regel 53 sowie nach C-Regel 54 ist aus der Aufstellung auf Seite 124 ersichtlich.
Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Aktiengesetzes und der Satzung, aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich jeweils in den Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Unabhängigkeit
Nach C-Regel 53 ist ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Für den Fall eines derartigen Konflikts sind bei der EVN in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien zur Feststellung der Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
- • in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur EVN oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, sein Verhalten zu beeinflussen;
- • in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der EVN oder eines Tochterunternehmens der EVN gewesen ist;
- • zur EVN oder einem Tochterunternehmen der EVN kein Geschäftsverhältnis in einem für das Mitglied bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse der EVN oder eines Tochterunternehmens der EVN mit Unternehmen, an denen es ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig;
- • in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der EVN oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
- • nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der EVN Aufsichtsratsmitglied ist;
- • nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören soll. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten;
- • kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Nach C-Regel 54 gehört bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 20 % den von der Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären aufgrund der Satzung entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrats mindestens ein gemäß C-Regel 53 unabhängiges Mitglied an, das nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder dessen Interessen vertritt. Bei Gesellschaften mit einem Streubesitz von mehr als 50 % gehören mindestens zwei Mitglieder dem Aufsichtsrat an, die diese Kriterien erfüllen.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (L-Regel 48 und C-Regel 49): Von keinem Mitglied des Aufsichtsrats wurden Verträge mit der EVN oder einem ihrer Tochterunternehmen abgeschlossen, die zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten oder berechtigen. Derartige Verträge würden die Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern.
Mitglieder des Aufsichtsrats zum 30. September 2020
| Kapitalvertreter | Erstbestellung1) | Funktionen in börsenotierten Gesellschaften und andere wichtige Funktionen |
Unabhängigkeit C-Regel 532) |
Unabhängigkeit C-Regel 543) |
Diversitäts faktoren4) |
|---|---|---|---|---|---|
| Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende |
21.01.2016 | Vorsitzende des Vorstands der Casinos Austria Aktiengesellschaft; Geschäftsführerin der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H.; Generalrätin der Oesterreichischen Nationalbank |
Ja | Ja | Weiblich geb. 1962 Österreich |
| Dr. Norbert Griesmayr Erster Vizepräsident |
12.01.2001 | Vorsitzender des Vorstands der Hutschinski Privatstiftung; Mitglied des Vorstands der Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten; Geschäftsführer der Alma-Kano Gesellschaft m.b.H.; Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der BauWelt Handels-Aktiengesellschaft sowie der Collegialität Versicherungs verein Privatstiftung; Mitglied des Aufsichtsrats der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft; Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichisches Verkehrsbüro Aktiengesellschaft |
Nein | Nein | Männlich geb. 1957 Österreich |
| Mag. Willi Stiowicek Zweiter Vizepräsident |
15.01.2009 | Leiter der Präsidiale des Magistrats der Landeshauptstadt St.Pölten; Mitglied des Aufsichtsrats der NÖ Regional GmbH |
Ja | Ja | Männlich geb. 1956 Österreich |
| Mag. Philipp Gruber | 21.01.2016 | Verwaltungsjurist; Vorstandsvorsitzender der Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Obmann des Abwasserverbands Wiener Neustadt-Süd; Stadtrat der Statutarstadt Wiener Neustadt |
Ja | Nein | Männlich geb. 1979 Österreich |
| Kommerzialrat Dieter Lutz | 12.01.2006 | Geschäftsführer der IMMRE-LUTZ GmbH | Ja | Ja | Männlich geb. 1954 Österreich |
| Dr. Reinhard Meißl | 12.01.2006 | Leiter der Gruppe Finanzen des Amts der Niederösterreichischen Landesregierung; Geschäftsführer der NÖ Holding GmbH sowie der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH5) |
Ja | Nein | Männlich geb. 1959 Österreich |
| Mag. Susanne Scharnhorst | 21.01.2016 | Unternehmensberaterin; Leiterin "Personal und Recht" der TOG (Theater- und Orchester GmbH des Landes Oberösterreich) |
Ja | Ja | Weiblich geb. 1961 Österreich |
| Dipl.-Ing. Angela Stransky | 16.01.2014 | Prokuristin der ecoplus.Niederösterreichs Wirtschaftsagen tur GmbH; Geschäftsführerin der Breitband Holding GmbH |
Ja | Ja | Weiblich geb. 1960 Österreich |
| Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka | 21.01.2016 | Ao. Univ.-Prof. am Institut für Verkehrswesen an der Universität für Bodenkultur Wien; unbeschränkt haftender Gesellschafter der Zibuschka Regional Consulting OG |
Ja | Ja | Männlich geb. 1950 Österreich |
| Dr. Johannes Zügel | 19.01.2017 | Leiter Beteiligungsmanagement bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG |
Ja | Ja | Männlich geb. 1966 Deutschland |
| Arbeitnehmervertreter | |||||
| Ing. Paul Hofer | 01.04.2007 | Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der EVN Gruppe; Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe; Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der EVN AG; Mitglied des Aufsichtsrats der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft |
Männlich geb. 1960 Österreich |
||
| Uwe Mitter | 14.05.2019 | Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der Netz Niederösterreich GmbH; Stell vertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe |
Männlich geb. 1971 Österreich |
||
| Dipl.-Ing. Irene Pugl | 14.05.2019 | Vorsitzende des Betriebsrats der EVN Business Service GmbH; Stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der EVN Gruppe |
Weiblich geb. 1975 Österreich |
||
| Friedrich Bußlehner | 01.01.2016 | Stellvertretender Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der Netz Niederösterreich GmbH |
Männlich geb. 1962 Österreich |
||
| Mag. Dr. Monika Fraißl | 01.07.2013 | Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH (Direktion) |
Weiblich geb. 1973 Österreich |
1) Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/20 zu beschließen hat.
2) Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand
3) Unabhängigkeitskriterium: keine Vertretung der Interessen eines Anteilseigners mit einer Beteiligung von mehr als 10 %
4) Diversitätsfaktoren beinhalten Geschlecht, Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit.
5) Alle Funktionen bis 31. August 2020
Arbeitsweise
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in schriftlicher Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und der Präsidentin des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in fünf Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. In den Sitzungen des Aufsichtsrats wurden im Bericht des Vorstands sowie in den weiteren Tagesordnungspunkten regelmäßig auch wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Aspekte der jeweils behandelten Themen mitbeleuchtet.
Der Aufsichtsrat hat Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA, mit Wirkung zum 20. Jänner 2021 auf weitere fünf Jahre, das ist bis zum 19. Jänner 2026, zum Mitglied des Vorstands bestellt und hierfür auch die Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz beschlossen und das entsprechende Verfahren durchgeführt. Er hat die Vergütungspolitik für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder aufgestellt und der 91. ordentlichen Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt sowie den Grundsätzen über die Gewährung von Gewinn- oder Umsatzbeteiligungen an leitende Angestellte die Zustimmung erteilt. Zur Aufteilung des Personalausschusses in einen Nominierungs- und einen Vergütungsausschuss hat der Aufsichtsrat seine Geschäftsordnung neu gefasst und den Nominierungs- und den Vergütungsausschuss konstituiert. Weiters wurde die Geschäftsordnung für den Vorstand geändert.
Der Aufsichtsrat hat ein Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer betreffend den Jahres- und Konzernabschluss der EVN AG und ihrer mittelbaren und unmittelbaren Tochterunternehmen für das Geschäftsjahr 2020/21 und Folgejahre beschlossen. Hierfür hat er den Prüfungsausschuss mit der Durchführung beauftragt und nach Abschluss des Verfahrens den Vorschlag zur Vorlage an die Hauptversammlung zur Beschlussfassung beschlossen.
Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2020 wurde für die EVN mit 1. März 2020 in Kraft gesetzt.
Unter den sonstigen wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats sind die Feststellung des Jahresabschlusses 2018/19 und
die Genehmigung des Budgets 2020/21 für den EVN Konzern hervorzuheben. Letztere umfasste auch die Genehmigung von Investitionen in Wärme- und Windkraftanlagen, in Fern- und Nahwärmeanlagen, in Strom-, Erdgas- und Wärmenetze sowie in IT-Infrastruktur, die insbesondere der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie dem Transport von erneuerbarer Energie dienen. Im Segment Umwelt wurde der Übernahme von Garantien, Bürgschaften oder sonstigen Haftungen im Zusammenhang mit Projekten zur Errichtung von Klärschlammverbrennungsanlagen in Deutschland die Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat erteilte weiters der Realisierung des Projekts Biomasse-Heizkraftwerk Krems samt Erwerb des dafür erforderlichen Grundstücks, einem Grundstückskauf bzw. -tausch in Dürnrohr sowie dem Verkauf einer Liegenschaft der EVN Macedonia AD die Zustimmung. Aufgrund des Ausscheidens von zwei Arbeitnehmervertretern aus dem Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung der EVN wurden vom Aufsichtsrat zwei Mitglieder neu bestellt. Weiters genehmigte der Aufsichtsrat zwei Finanzierungsrahmen für die EVN Gruppe. Der Aufsichtsrat billigte schließlich das Prozedere für die Auszahlung eines Teils einer betriebsvereinbarungsgemäßen Sonderzahlung an berechtigte Mitarbeiter in Form von Aktien und ermächtigte den Arbeitsausschuss, die finale Zustimmung zu erteilen.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht über Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von Insider-Informationen sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß C-Regel 18a zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt.
Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 93,3 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.
Evaluierung der Tätigkeit des Aufsichtsrats
Gemäß C-Regel 36 hat der Aufsichtsrat im Berichtsjahr eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit anhand eines umfangreichen schriftlichen Fragebogens vorgenommen, der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats beantwortet wurde. Das Ergebnis wurde im Plenum erörtert.
Ausschüsse
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht seinen Ausschüssen zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der EVN folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus zumindest drei gewählten Mitgliedern
des Aufsichtsrats und der jeweils gesetzlich vorgegebenen Anzahl an Arbeitnehmervertretern zusammensetzen:
| Arbeitsausschuss | ||||
|---|---|---|---|---|
| Name | Funktion | |||
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner | Vorsitzende | |||
| Dr. Norbert Griesmayr | Mitglied | |||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied | |||
| Dr. Reinhard Meißl | Mitglied | |||
| Ing. Paul Hofer | Arbeitnehmervertreter | |||
| Uwe Mitter | Arbeitnehmervertreter |
Der Arbeitsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, ihren beiden Stellvertretern, allfälligen weiteren gewählten Mitgliedern sowie den gemäß § 110 Abs. 4 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern zusammen.
Der Arbeitsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihm vom Gesamtaufsichtsrat übertragen werden. In dringenden Fällen ist er zudem ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats Beschlüsse zu bestimmten Geschäften zu fassen. Weiters ist er für alle anderen Angelegenheiten zuständig, bei denen Grund zur Annahme besteht, dass im Gesamtaufsichtsrat, nicht jedoch im Arbeitsausschuss, Interessenkonflikte auftreten könnten.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten. Er hat jedoch im Umlaufweg die Auszahlung eines Teils einer betriebsvereinbarungsgemäßen Sonderzahlung an berechtigte Mitarbeiter in Form von Aktien genehmigt.
Am 10. Juni 2020 wurde die Einrichtung eines Vergütungs- sowie eines Nominierungsausschusses beschlossen, welche die Aufgaben und Kompetenzen des Personalausschusses übernehmen.
| Vergütungsausschuss | ||||
|---|---|---|---|---|
| Name | Funktion | |||
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner | Vorsitzende; Vergütungsexpertin | |||
| Dr. Norbert Griesmayr | Mitglied | |||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied |
Der Vergütungsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die auch den Vorsitz im Vergütungsausschuss führt, und ihren beiden Stellvertretern sowie erforderlichenfalls einem weiteren Mitglied, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt, zusammen. Dem Vergütungsausschuss gehören überwiegend unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats an. Ihm obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Der Vergütungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Aushandlung, den Inhalt, den Abschluss, die Umsetzung und allenfalls die Beendigung von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und beachtet dabei die einschlägigen Regeln des ÖCGK. Er erstellt jährlich den Entwurf des Berichts über die Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder und überprüft zumindest in jedem vierten Geschäftsjahr diese Vergütungspolitik. Sofern er es für notwendig erachtet, erteilt er dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Vergütungspolitik.
In den Fällen, in denen der Vergütungsausschuss einen Berater in Anspruch nimmt, hat er sichergestellt, dass dieser und Personen, die mit ihm in einem Netzwerk (§ 271b UGB) tätig sind, nicht gleichzeitig den Vorstand oder eines seiner Mitglieder in Vergütungsfragen beraten oder in den letzten zwei Jahren beraten haben.
Der Vergütungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2019/20 zu drei Sitzungen zusammengekommen, von denen zwei Sitzungen noch vom Personalausschuss in seiner Funktion als Vergütungsausschuss abgehalten wurden.1) Gegenstand der Beratungen waren die Zielfestsetzung und die Feststellung der qualitativen und quantitativen Zielerreichung für die variable Vergütung des Vorstands, die Aufstellung einer Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der EVN AG, die Anpassung der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit der Vergütungspolitik, die Kenntnisnahme des Berichts der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien (KPMG) über die Überprüfung des variablen Entgeltsystems, der Abschluss eines Anstellungsvertrags für ein Vorstandsmitglied sowie die Beauftragung der unabhängigen Prüfung der Berechnung der Kennzahlen sowie des Auszahlungsbetrags und der Bonusreserve der variablen Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019/20 gemäß den Vorgaben des geltenden variablen Entgeltsystems.
Nominierungsausschuss Name Funktion Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende Dr. Norbert Griesmayr Mitglied Mag. Willi Stiowicek Mitglied Dr. Reinhard Meißl Mitglied Ing. Paul Hofer Arbeitnehmervertreter Uwe Mitter Arbeitnehmervertreter
1) Dem Personalausschuss gehörten Mag. Bettina Glatz-Kremsner, Dr. Norbert Griesmayr und Mag. Willi Stiowicek an.
Der Nominierungsausschuss setzt sich aus der Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren gewählten Mitgliedern sowie den gemäß § 110 Abs. 4 ArbVG entsandten Arbeitnehmervertretern zusammen.
Der Nominierungsausschuss bereitet die Ausschreibung von Vorstandsmandaten nach dem Stellenbesetzungsgesetz vor, sichtet die Bewerbungen und wickelt den Bewerbungsprozess ab. Hierfür kann er Berater zu seiner Unterstützung und Evaluierung der Bewerbungen einsetzen. Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Besetzung frei werdender oder neu zu bestellender Mandate im Vorstand und befasst sich mit Fragen der Nachfolgeplanung. Er kann auch für frei werdende oder neu zu bestellende Mandate im Aufsichtsrat Vorschläge unterbreiten. Der Nominierungsausschuss tritt nach Bedarf zusammen.
Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2019/20 zu zwei Sitzungen zusammengekommen, die beide noch vom Personalausschuss in seiner Funktion als Nominierungsausschuss abgehalten wurden.1) Gegenstand waren die Ausschreibung einer Vorstandsposition sowie ein Vorschlag an den Aufsichtsrat zur Verlängerung des Vorstandsmandats von Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA.
Prüfungsausschuss
| Name | Funktion | ||
|---|---|---|---|
| Dr. Norbert Griesmayr | Vorsitzender | ||
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner | Mitglied | ||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied | ||
| Dr. Reinhard Meißl | Mitglied; Finanzexperte | ||
| Ing. Paul Hofer | Arbeitnehmervertreter | ||
| Uwe Mitter | Arbeitnehmervertreter |
Der Prüfungsausschuss hat folgende Aufgaben:
- • die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
- • die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
- • die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
- • die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
- • die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprü-
fung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
- • die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, der nichtfinanziellen Erklärung (§ 243b UGB) sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
- • gegebenenfalls die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts (§ 267a UGB) sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
- • die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).
Der Prüfungsausschuss verfügt über den vom Gesetz geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Geschäftsjahr 2019/20 sechsmal und befasste sich dabei mit allen ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, vor allem mit der Vorbereitung des Konzernabschlusses nach IFRS und des Jahresabschlusses nach UGB zum 30. September 2019 samt Anhang, Lagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellem Bericht, konsolidiertem Corporate Governance-Bericht und Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Halbjahresabschlusses 2019/20 inklusive der Erwartung für das Geschäftsjahr. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich zudem eingehend mit dem internen Kontroll-, Revisions-, Risiko- und Compliance-Management-System. Weiters hat er einen Vorschlag für den Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2019/20 samt Bericht über die Erbringung von "Nicht-Prüfungsleistungen" durch den Abschlussprüfer unterbreitet. Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis, führte ein Verfahren für die Auswahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2020/21 und Folgejahre durch und gab eine Empfehlung für dessen Bestellung an den Aufsichtsrat. Weiters genehmigte der Prüfungsausschuss "Non-Audit Services" sowie Steuerberatungsleistungen durch den Abschlussprüfer.
1) Dem Personalausschuss gehörten Mag. Bettina Glatz-Kremsner, Dr. Norbert Griesmayr und Mag. Willi Stiowicek an.
Maßnahmen zur Förderung von Frauen
(§ 243c Abs. 2 Z. 2 UGB)
In der EVN Gruppe belief sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2019/20 auf 23,1 %; der Anteil von Frauen, die als Geschäftsführerinnen fungieren oder denen die Prokura verliehen wurde, betrug in diesem Zeitraum rund 12,1 %. Mit dem Programm "Frauen@EVN" ist die EVN bestrebt, im Führungskreis das bestmögliche Maß an Diversität zu erreichen und den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen. Anhand zahlreicher Initiativen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen ermöglichen, je nach Qualifikation und Fähigkeit verantwortungsvolle Tätigkeiten in Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen.
Aktuell sind konzernweit elf Mitarbeiterinnen im Rahmen einer Projektleiterkarriere mit der Leitung von Projekten betraut. An speziellen Führungskräfteentwicklungsprogrammen nehmen stets mehr weibliche Nachwuchskräfte teil, als es dem aktuellen Frauenanteil entspricht.
Zudem setzt die EVN schon seit Langem Maßnahmen, die Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, eine individuelle Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz, Ferienbetreuung, Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Karenz sowie ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das auch karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offensteht. Mittelfristig strebt die EVN einen Frauenanteil an, der die aktuelle Ausbildungsstruktur von Frauen berufsgruppenspezifisch widerspiegelt.
In Österreich sind laut Gleichbehandlungsgesetz die Arbeitgeber ab einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Für die betroffenen Gesellschaften wurde der Einkommensbericht laut § 11a Gleichbehandlungsgesetz dem Zentralbetriebsrat wie im Gesetz vorgesehen übermittelt bzw. offengelegt.
Diversitätskonzept für die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
(§ 243c Abs. 2 Z. 3 UGB)
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Chancen zu bieten, ist ein zentraler Grundsatz der EVN Gruppe. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität und Innovationskraft verfügen als geschlechtermäßig homogen zusammengesetzte Gruppen. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für die Leitungsund Aufsichtsorgane des Unternehmens.
Im Vorstand der EVN sind derzeit keine Frauen vertreten. In der Berichtsperiode wurde ein Vorstandsmandat verlängert. Bestellungen erfolgen nach einer Ausschreibung gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz.
Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats bilden fachliche Qualifikation und persönliche Kompetenz die zentralen Kriterien. Dabei ist auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht zu nehmen. Besonderes Augenmerk gilt hier der Diversität hinsichtlich der Vertretung beider Geschlechter, einer ausgewogenen Altersstruktur sowie der Internationalität und des Berufshintergrunds der Mitglieder.
Aufgrund seiner aktuellen Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat der EVN sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und technischen Bereich.
Dem Aufsichtsrat der EVN gehörten im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt fünf Frauen an, davon drei Kapitalvertreterinnen und zwei Arbeitnehmervertreterinnen; seit 21. Jänner 2016 ist Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Frauenanteil lag damit im Gesamtaufsichtsrat bei 33,3 %. Damit entspricht die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats der EVN sowohl bei Gesamtbetrachtung als auch bei getrennter Betrachtung von Kapitalvertretern und Belegschaftsvertretern dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat, BGBl. I 104/2017, das für börsenotierte Kapitalgesellschaften mit einer bestimmten
Mindestzahl an Aufsichtsratsmitgliedern sowie Arbeitnehmern eine Quote von 30 % beider Geschlechter im Aufsichtsrat vorsieht. Derzeit ist die Quote von 30 % im Aufsichtsrat der EVN insgesamt zu erfüllen (§ 86 Abs. 9 AktG).
Die Aufsichtsratsmitglieder sind zwischen 41 und 70 Jahre alt, der Durchschnitt liegt bei 57 Jahren.
Related Party
Es besteht ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag zwischen der EVN und der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH aus dem Jahr 2005. Zu den übrigen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinn von IAS 24 wird auf die Ausführungen zu den Grundsätzen der Rechnungslegung im Konzernanhang (Erläuterung 64.) verwiesen.
Honorare des Abschlussprüfers
Die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses erfolgte im Geschäftsjahr 2019/20 durch die KPMG. Die Kosten für die KPMG betrugen konzernweit in Summe 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro). Davon entfielen 34,0 % auf Prüfungshonorare (Vorjahr: 33,4 %), 7,0 % auf prüfungsnahe Honorare (Vorjahr: 14,3 %), 49,9 % auf Steuerberatungsleistungen (Vorjahr: 31,0 %) und 9,0 % auf sonstige Beratungsleistungen (Vorjahr: 21,3 %).
Directors' Dealings
(C-Regel 73)
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden der EVN bzw. der Finanzmarktaufsichtsbehörde keine Transaktionen mit EVN Aktien durch Personen, die bei der EVN Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) gemeldet.
Externe Evaluierung
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance-Bericht zu berichten.
Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptversammlung mitzuteilen, ob und wenn ja, welche Stelle den konsolidierten Corporate Governance-Bericht geprüft hat und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließenden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4 lit. g AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die EVN die Schönherr Rechtsanwälte GmbH mit der Evaluierung des konsolidierten Corporate Governance-Berichts 2019/20 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt.
Die Schönherr Rechtsanwälte GmbH hat diesen konsolidierten Corporate Governance-Bericht 2019/20 der EVN im Einklang mit C-Regel 62 des ÖCGK und § 96 AktG evaluiert und hierüber an den Vorstand und den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Diesen Bericht über die Beachtung des ÖCGK finden Sie unter www.investor.evn.at.
Die Evaluierung hat ergeben, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2019/20 mit einer begründeten Ausnahme eingehalten hat.
Maria Enzersdorf, am 16. November 2020
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Europäische Energie- und Klimapolitik
Die energiepolitischen Vorgaben und Zielsetzungen der Europäischen Union geben einen klaren Rahmen für Österreich und alle anderen Mitgliedstaaten vor, innerhalb dessen nationale Klimaziele definiert und geeignete gesetzliche Grundlagen zur Erreichung dieser Ziele geschaffen werden sollen. Folgende zentrale Ziele sind nach Vorgabe des Europäischen Rats bis 2030 zu erreichen:
- • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990, wobei aktuell eine Erhöhung auf mindestens 55 % zur Diskussion steht
- • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie am Gesamtenergiemix auf mindestens 32 %
- • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 %
- • Stärkung der Marktintegration durch grenzüberschreitenden Stromhandel, dem mindestens 70 % der Übertragungskapazitäten für Export, Import und Transit zur Verfügung stehen sollen
Unter dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" schnürte die Europäische Union ein Maßnahmenpaket (Clean Energy Package), das die Erreichung dieser übergeordneten Ziele gewährleisten soll. Für die Energiewirtschaft sind dabei insbesondere folgende Bereiche relevant: "Gestaltung des Strommarkts", "Versorgungssicherheit für Strom", "Steuerung der zukünftigen Energieunion", "Energieeffizienz" sowie "erneuerbare Energie".
Aufgrund der Covid-19-Krise legte die EU-Kommission unter dem Titel "Next Generation EU" ein Wiederaufbaupaket vor, das eine Vielzahl an Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie enthält und entsprechende Finanzhilfen zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorsieht.
Österreichische Energie- und Klimaziele
In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Wind, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.
Am 16. September 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einen Begutachtungsentwurf des Erneuerbaren--
Ausbau-Gesetzespakets. Es umfasst neue Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für die Umsetzung des Clean Energy Package. Vorbehaltlich des Beschlusses des Gesetzes durch den österreichischen National- und Bundesrat sowie der Genehmigung der im Gesetz vorgesehenen staatlichen Förderungen zum Ausbau der erneuerbaren Energie durch die Europäische Kommission soll das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 in Kraft treten. Die für die Aktivitäten der EVN wesentlichsten Neuerungen im Entwurf des Erneuerbaren--Ausbau-Gesetzes sind:
• Neues Förderregime für Ökostrom
- Förderung durch eine Marktprämie, die für eine Dauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme als Zuschuss auf einen technologiespezifischen Referenzstrompreis gewährt wird
- Die Vermarktung des erzeugten Ökostroms ist durch den Anlagenbetreiber selbst vorzunehmen (Direktvermarktung).
- Der Zuschuss für Kleinwasserkraft soll per Verordnung festgelegt werden.
- – Auch für Windkraftanlagen soll der Zuschuss bis 2023 jährlich per Verordnung festgelegt werden. Für die Zeit ab 2024 soll evaluiert werden, ob der Zuschuss nach dem Billigstbieterprinzip im Rahmen von Ausschreibungen für neue Windparkprojekte ermittelt wird.
- – Für Photovoltaik-Anlagen (mit einer Leistung von mehr als 20 kWp) sowie Biomasseanlagen soll der Zuschuss nach dem Billigstbieterprinzip im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden.
- – Alternativ sollen neue Photovoltaik-Kleinanlagen (mit einer Leistung von bis zu 500 kWp) mittels Investitionszuschuss gefördert werden.
• Ermöglichung von Energiegemeinschaften (Erneuerbare- und Bürger-Energiegemeinschaften)
- – Schaffung verschiedener Modelle, die es Haushalten, Vereinen, Klein- und Mittelbetrieben sowie Gemeinden ermöglichen sollen, Strom eigenständig energie- und kostensparend über eigene Ökostromanlagen zu produzieren, zu nutzen und auch zu vermarkten
- – Energiegemeinschaften können Abgaben sparen sowie Energieüberschusserzeugung speichern oder vermarkten. Auf der anderen Seite benötigen sie Lösungen zur Deckung von Spitzenlast.
- Mitglieder der Erneuerbare-Energiegemeinschaften sollen Netzgebühren sparen.
• Netzreserve
– Rahmenwerk zur Weiterführung einer Leistungsreserve für das Engpassmanagement
Regulatorisches Umfeld Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich GmbH. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) des Netzbetreibers sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode. Diese beträgt in Österreich fünf Jahre.
Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Erdgas--Verteilnetz am 1. Jänner 2018 bzw. für das Strom-Verteilnetz am 1. Jänner 2019 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, differenzierte dabei jedoch erstmals nach der Effizienz von Netzbetreibern sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.
Bulgarien
Nachdem der bulgarische Strommarkt für Industriekunden mittlerweile vollständig liberalisiert ist, erhalten nun auch die Gewerbekunden schrittweise Zugang zum freien Markt. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden die Gewerbekunden im regulierten Marktsegment noch von der EVN Bulgaria EC beliefert, die danach nur mehr die Haushaltskunden und – als Supplier of Last Resort – jene Kunden versorgen wird, die keinen anderen Anbieter wählen oder vom gewählten Anbieter unverschuldet keinen Strom beziehen können. Ab Oktober 2020 sind die Gewerbekunden im freien Markt und werden somit nicht mehr von der EVN Bulgaria EC zu regulierten Preisen beliefert. Der Energieverkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen. Als Anbieter für die Kunden im liberalisierten Marktsegment fungiert die EVN Trading SEE.
Per 1. Juli 2020 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Endkundenpreise für Haushaltskunden bei Strom um durchschnittlich 4,2 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 3,5 % bei Strom per 1. Juli 2019).
Mit 1. Juli 2019 begann in Bulgarien das zweite Jahr der neuen dreijährigen Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethode für das Stromnetz ist eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen einschließt. Betrieben werden die Stromverteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug.
Nordmazedonien
In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den Netzbetrieb im regulierten Marktsegment verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kunden im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre.
Per 1. August 2020 hat der nordmazedonische Regulator die Endkundenpreise für Haushaltskunden der EVN Home DOO um rund 7,4 % erhöht (Vorjahr: keine Preisanpassung), die jedoch dem staatlichen Stromproduzenten und dem Übertragungsnetzbetreiber weitergereicht werden müssen.
Mit 1. Juli 2020 begann für das Stromnetz das letzte Jahr der dreijährigen Regulierungsperiode. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethode für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.
Kroatien
Die vollständige Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts wurde bis 2021 verschoben. Haushaltskunden haben aber dennoch bereits das Recht auf einen Lieferantenwechsel. Der Markt für
Gewerbe- und Industriekunden hingegen ist schon seit 2012 geöffnet, und die zunehmende Liberalisierung führte zu einem gestiegenen Wettbewerb unter den auf dem kroatischen Markt tätigen Gaslieferanten. Bereits eingeleitete Konsolidierungsund Übernahmeprozesse innerhalb des Gassektors sowie die für 2021 geplante Inbetriebnahme des LNG-Terminals lassen erwarten, dass sich dieser Wettbewerb noch intensivieren wird.
Wirtschaftliches Umfeld
Die Covid-19-Pandemie und insbesondere die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung haben die Weltwirtschaft vor allem in der ersten Jahreshälfte 2020 schwer belastet. Im Mai erfolgte in vielen Staaten eine schrittweise Lockerung der Einschränkungen, die zu einer Erholung der Weltwirtschaft führte. Unterstützend wirkten dabei die umfangreichen geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen, die zur Begrenzung der ökonomischen Folgen der Pandemie ergriffen wurden. Bezüglich des weiteren Verlaufs der Pandemie besteht allerdings weiterhin Unsicherheit. Die gestiegene Arbeitslosigkeit und die bestehenden und zuletzt verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus könnten die Wirtschaftserholung verzögern. In diesem Umfeld erwarten die Volkswirte nach einem Wachstum von 1,3 % in der Europäischen Union im Jahr 2019 für 2020 einen Konjunkturrückgang um 7,4 % bis 8,3 %, für 2021 allerdings wieder einen Anstieg zwischen 4,2 % und 5,6 %.
Die strengen Maßnahmen, die im Frühjahr 2020 in Österreich zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie getroffen worden waren, bewirkten einen massiven Wertschöpfungsverlust. Die Lockerung im Sommer führte zu einem kräftigen Rebound; der Konsumrückstau löste sich weitgehend auf, und der massive Einbruch aus dem Frühjahr 2020 konnte teilweise wieder wettgemacht werden. Nach rund 1,4 % Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 wird für 2020 in Summe dennoch mit einem Rückgang der Wirtschaft um 6,7 % bis
7,1 % gerechnet, für 2021 bewegen sich die Wachstumserwartungen für Österreich zwischen 4,1 % und 4,7 %.
In Bulgarien setzte die Wirtschaft ihren Wachstumskurs 2019 mit einem Plus von rund 3,4 % fort. Die bedeutendsten Treiber waren der private Konsum sowie die öffentlichen Investitionen. Da gerade diese beiden Bereiche sowie die Exportwirtschaft von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, wird aufgrund der unsicheren Lage für 2020 aktuell ein Rückgang des BIP um 4,5 % bis 6,2 % erwartet. 2021 dürfte laut Prognosen wieder eine Erholung des Wirtschaftswachstums auf einem Wert zwischen 2,6 % und 4,3 % einsetzen.
Die kroatische Wirtschaft befand sich bis 2019 ebenfalls auf Wachstumskurs, allerdings mit gedrosseltem Tempo. Zentrale Wachstumsfaktoren waren der private Konsum, der von steigenden Haushaltseinkommen und sinkender Arbeitslosigkeit profitierte, sowie die starke Tourismusbranche, die in Kroatien rund ein Fünftel der Wirtschaftsleistung ausmacht. Insgesamt betrug das BIP-Wachstum des Landes 2019 2,9 %. Ende März 2020 wurde Kroatien von einem Erdbeben getroffen, dessen Auswirkungen sich gemeinsam mit der Corona-Pandemie naturgemäß auch in den Wachstumsprognosen niederschlugen. Unter diesen Rahmenbedingungen wird für 2020 mit einem Rückgang der Wirtschaft zwischen 8,0 % und 9,6 % und für das Folgejahr 2021 mit einem Anstieg von 5,0 % bis 6,0 % gerechnet.
Die Republik Nordmazedonien, die im März 2020 die NATO-Mitgliedschaft erlangte, steht mittlerweile auch in Beitrittsverhandlungen mit der EU. Bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie befand sich das Land auf einem starken Wachstumskurs und erzielte 2019 ein BIP-Wachstum von 3,6 %. Positive Impulse setzten hier vor allem die florierenden Exporte sowie der private Konsum, der von Maßnahmen wie der Erhöhung des Mindestlohns und wachsender Beschäftigung profitierte. Darüber hinaus schaffen laufende strukturelle Reformen sowie der stabile Bankensektor langfristig Investi
| BIP-Wachstum | % | 2021f | 2020e | 2019 | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EU-281) 2) | 4,2 bis 5,6 | –7,4 bis –8,3 | 1,3 | 1,8 | 2,6 | |
| Österreich2)3) | 4,1 bis 4,7 | –6,7 bis –7,1 | 1,4 | 2,5 | 2,5 | |
| Bulgarien1)2)4)5) | 2,6 bis 4,3 | –4,5 bis –6,2 | 3,4 | 3,1 | 3,5 | |
| Kroatien1)2)4)6) | 5,0 bis 6,0 | –8,0 bis –9,6 | 2,9 | 2,7 | 3,1 | |
| Nordmazedonien5) 6) | 3,8 bis 5,5 | –2,1 bis –5,4 | 3,6 | 2,7 | 1,1 | |
1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2020", EU-Kommission, November 2020
2) Quelle: "Prognose der österreichischen Wirtschaft 2020 –2021", IHS, Oktober 2020
3) Quelle: "Prognose für 2020 und 2021: Zähe Konjunktur nach kräftigem Rebound", WIFO, Oktober 2020
4) Quelle: "CEE Weekly_32_2020", Raiffeisen Research, Oktober 2020
5) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2020
6) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2020
tionsanreize. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden jedoch auch die Prognosen für Nordmazedonien nach unten korrigiert: Aktuell geht man für 2020 von einem Wirtschaftsrückgang zwischen 2,1 % und 5,4 % aus, für 2021 wird wieder mit einem Wachstum zwischen 3,8 % und 5,5 % gerechnet.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.
Im Geschäftsjahr 2019/20 lagen die Temperaturen in allen drei Kernmärkten der EVN über dem langjährigen Durchschnitt. In Österreich ging die Heizgradsumme, die den temperaturbedingten Energiebedarf definiert, im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,5 Prozentpunkte zurück. Sowohl in Bulgarien als auch in Nordmazedonien kam es aufgrund des milden Winters zu einem deutlicheren Rückgang. Die Heizgradsumme reduzierte sich in Bulgarien um 10,0 bzw. in Nordmazedonien um 8,2 Prozentpunkte.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, ging 2019/20 in Österreich um 45,1 Prozentpunkte und in Nordmazedonien um 29,7 Prozentpunkte markant zurück. Diese Entwicklung war dem kühleren Wetter während der Sommermonate geschuldet. In Bulgarien lag die Kühlgradsumme hingegen fast unverändert auf dem Niveau des Vorjahres.
Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas halbierte sich in der Berichtsperiode nahezu auf 9,1 Euro pro MWh. Zurückzuführen ist dies zum einen auf relativ gut gefüllte Gasspeicher – bedingt durch die milde Witterung im Winter sowie ein höheres LNG--Aufkommen in Europa. Zum anderen führten Covid-19-bedingte Nachfragerückgänge ab Mitte März zu einem erhöhten Preisdruck. Durch die geringere Nachfrage kam es außerdem zu einem Rückgang der Preise für Steinkohle, die mit durchschnittlich 44,6 Euro pro Tonne um 28,7 % unter dem Niveau des Vorjahres lagen. Volatil entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 der Preis für CO2-Emissionszertifikate – mit 24,0 Euro pro Tonne lag er durchschnittlich leicht über dem Vorjahreswert.
| Energiewirtschaftliches Umfeld – | |||
|---|---|---|---|
| Kennzahlen | 2019/20 | 2018/19 | |
| Heizungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 95,5 | 97,0 | |
| Bulgarien | 83,9 | 93,9 | |
| Nordmazedonien | 88,7 | 96,9 | |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 58,9 | 104,0 | |
| Bulgarien | 105,4 | 105,0 | |
| Nordmazedonien | 99,4 | 129,1 | |
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 41,6 | 58,6 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 9,1 | 17,1 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 44,6 | 62,6 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 24,0 | 23,3 |
| Strom – EEX Forwardmarkt 4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 45,8 | 45,7 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 54,8 | 55,6 |
| Strom – EPEX Spotmarkt5) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 32,5 | 45,5 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 38,7 | 52,4 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)
5) EPEX Spot – European Power Exchange
Die Marktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom folgten der Entwicklung der Primärenergiepreise. Rückläufige Preise für Kohle und Erdgas, der infolge der Covid-19-Pandemie zwischenzeitlich eingetretene Einbruch der CO2-Preise und die geringere Stromnachfrage führten dazu, dass die Spotmarktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom mit durchschnittlich 32,5 Euro pro MWh bzw. 38,7 Euro pro MWh um 28,5 % bzw. 26,2 % unter den Vorjahreswerten lagen. Auf dem Terminmarkt ist eine Rückkehr der Strompreise auf Vor-Corona-Niveaus zu erkennen. Die Preise für Grundlaststrom notierten im Durchschnitt bei 45,8 Euro pro MWh und damit ähnlich wie im Vorjahr (45,7 Euro pro MWh). Leicht unter dem Vorjahresniveau zeigten sich die durchschnittlichen Terminmarktpreise für Spitzenlaststrom – sie lagen bei 54,8 Euro pro MWh (–1,4 %).
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert.
Siehe auch Seite 174f
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen der Covid-19--Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 beschrieben:
- • Als Betreiber kritischer Infrastruktur war die EVN auf das Pandemieereignis gut vorbereitet. Die seit 2009 bestehende Konzernanweisung "Pandemievorsorge EVN" wurde als Leitlinie herangezogen. Die Einrichtung eines Krisenstabs sowie besondere Schutzmaßnahmen im Betrieb der kritischen Infrastruktur (Erzeugung, Netze, thermische Abfallverwertung, Wärme- und Trinkwasserversorgung, Telekommunikation) waren dafür essenziell.
- • In den Großhandelspreisen wirkte sich Covid-19 eher nur im kurzfristigen Bereich in relevantem Ausmaß aus, wobei auch hier in den letzten Monaten eine Erholung zu verzeichnen war. Das Sinken der Preise im kurzfristigen Bereich war im Wesentlichen auf eine kurzfristig antizipierte schwächere Stromnachfrage zurückzuführen, insbesondere aus dem Bereich Industrie. Die Preisentwicklungen der Strom-Futures für weiter in der Zukunft liegende Perioden, die aus aktuellen Börsepreisen abgeleitet werden, sowie die Einschätzungen renommierter Anbieter von Strompreisprognosen lassen jedoch erkennen, dass die längerfristigen Großhandelspreise von Covid-19 derzeit nicht wesentlich beeinflusst sind.
- • Während des Lockdowns im Frühjahr 2020 war bei den Industrie- und Gewerbekunden ein geringerer Energie-
absatz zu verzeichnen, der auch den Geschäftsverlauf der EnergieAllianz belastete.
- • Der im Stromverbrauch verzeichnete Rückgang wirkte sich auch im Netzabsatz aus; dieser Mengeneffekt wird jedoch gemäß der österreichischen Regulierungsmethodik über künftige Tarife kompensiert.
- • Auf Basis unseres klaren Bekenntnisses zu unserem Investitionsprogramm sollen vereinzelte Verzögerungen infolge des Lockdowns im Frühjahr 2020 im Geschäftsjahr 2020/21 aufgeholt werden.
- • Das für den Projektstart des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait erforderliche Closing erfolgte Corona-bedingt erst Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre.
- • Die per 30. September 2020 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen führten wiederum zu Wertaufholungen bei Energieerzeugungsanlagen in Südosteuropa und dem Kundenstock in Nordmazedonien. Im ersten Halbjahr 2019/20 hatten die infolge Covid-19 gestiegenen Länderrisikoprämien einen höheren Diskontierungssatz nach sich gezogen und damit zu Wertminderungen geführt. Abgesehen von diesem Effekt hatte Covid-19 im Berichtszeitraum keine direkten Auswirkungen auf die Werthaltigkeitsprüfungen der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen.
- • Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9B5.5.35 auf Basis von regional differenzierten Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Für das Geschäftsjahr 2019/20 führte Covid-19 zu einer um 4,7 Mio. Euro höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
- • Einen weiteren Effekt hatte die Covid-19-Krise auf die Marktwerte der Wertpapiere im R 138-Fonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste konnten, nachdem es zu einer Erholung an den Wertpapierbörsen kam, gegen Ende des Geschäftsjahres teilweise wieder aufgeholt werden, sodass in Summe per 30. September 2020 ein Kursverlust in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro ergebniswirksam erfasst wurde.
- • Dank einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien im Ausmaß von 605 Mio. Euro per 30. September 2020 verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 punktuell beeinträchtigte. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Kundendiversifikation der EVN.
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Highlights 2019/20
- • Solides Konzernergebnis von 199,8 Mio. Euro am oberen Ende der Erwartung
- • Punktuelle Beeinträchtigungen durch Coronakrise; diversifiziertes Geschäftsmodell wirkt stabilisierend
- • Rückkehr der EVN KG zu positiven Ergebnisbeiträgen als wesentlicher positiver Ergebnistreiber
- • Rückgang in der Stromerzeugung, Wertminderungen (insbesondere im Kraftwerksbereich) sowie Preis- und Mengeneffekte im Segment Netze belasteten Ergebnisentwicklung
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 2.107,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr, der vor allem auf deutliche Rückgänge in der thermischen Erzeugung zurückzuführen ist. Im Vorjahr war bis Anfang August noch das Steinkohlekraftwerk Dürnrohr in Betrieb gestanden, zudem ging im Berichtszeitraum der Einsatz der thermischen Kraftwerke Theiß (zur Netzstabilisierung) und Walsum 10 zurück. Weitere Treiber waren Umsatzrückgänge insbesondere im Netzbereich und im Erdgashandel sowie im Vorjahresvergleich geringere Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften für die Stromerzeugung. Eine positive Entwicklung zeigten hingegen die Energieerlöse in Bulgarien sowie der Umsatz im internationalen Projektgeschäft.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 1.082,9 Mio. Euro (Vorjahr: 978,7 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz erhöhte sich damit von 44,4 % im Vorjahr auf 51,4 % im Geschäftsjahr 2019/20.
Die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Bestandsveränderungen führten aufgrund der Abrechnung von Kundenprojekten zu einem Rückgang dieser Position um 45,4 % auf 64,4 Mio. Euro.
Korrespondierend zur Entwicklung der Energieerlöse nahm der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 17,9 % auf 888,3 Mio. Euro ab. Hauptfaktoren dieser Entwicklung waren der durch die geringere thermische Erzeugung rückläufige Primärenergieeinsatz, ein Rückgang der Großhandelspreise sowie niedrigere Strombezugsmengen. Zudem war der Vergleichswert des Vorjahres durch aufwandserhöhende Effekte aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften belastet gewesen.
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand stiegen, getrieben durch die Abwicklung von Aufträgen im internationalen Projektgeschäft, um 13,1 % auf 316,9 Mio. Euro an.



Außenumsatz nach Segmenten

Mit 349,3 Mio. Euro lag auch der Personalaufwand um 3,1 % über dem Vorjahresniveau. Neben kollektivvertraglichen Anpassungen beruhte dies u. a. auf der Aufnahme zusätzlicher Mitarbeiter für die Umsetzung des Großauftrags der WTE Wassertechnik in Kuwait. Der durchschnittliche Personalstand im Konzern betrug im Berichtszeitraum 7.007 Mitarbeiter (Vorjahr: 6.908 Mitarbeiter).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegten sich mit 121,1 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (120,2 Mio. Euro).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter – er lag mit 94,1 Mio. Euro um 27,8 % unter dem Vorjahreswert – war von gegenläufigen Entwicklungen geprägt. Einerseits trugen die Normalisierung des Ergebnisbeitrags der EVN KG sowie positive Einmaleffekte bei der RAG und der Energie Burgenland zu einer Verbesserung bei. Andererseits führten Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen vor allem bei der Verbund Innkraftwerke GmbH in Summe zu einem Rückgang:
Einer Wertaufholung von 92,2 Mio. Euro im Vorjahr stand bei dieser Beteiligung zum 30. September 2020 eine Wertminderung von 20,7 Mio. Euro entgegen, die insbesondere durch einen gestiegenen Diskontierungssatz verursacht war. Darüber hinaus wurde beim Wasserkraftwerk Ashta schon im zweiten Quartal 2019/20 eine Wertminderung von 4,9 Mio. Euro erforderlich (Vorjahr: Wertaufholung von 0,9 Mio. Euro). Grund dafür war ein durch Covid-19 bedingter Anstieg der Länderrisikoprämien. Auch bei der EnergieAllianz belastete die Coronakrise den Geschäftsverlauf.
Auf Basis dieser Entwicklungen belief sich das EBITDA der EVN für das Geschäftsjahr 2019/20 auf 590,4 Mio. Euro. Es lag damit um 6,5 % unter dem Vorjahreswert.
Höhere Investitionen, die mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 verbundene Aktivierung von Nutzungsrechten sowie durch Wertaufholungen per 30. September 2019 gestiegene Buchwerte von Sachanlagen bewirkten einen Anstieg der planmäßigen Ab
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 2019/20 | 2018/19 | +/– | 2017/18 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfassung | Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR |
| Umsatzerlöse | 2.107,5 | 2.204,0 | –96,5 | –4,4 | 2.078,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 64,4 | 117,8 | –53,4 | –45,4 | 98,9 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | –888,3 | –1.081,3 | 193,1 | 17,9 | –961,3 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | –316,9 | –280,3 | –36,6 | –13,1 | –275,1 |
| Personalaufwand | –349,3 | –338,7 | –10,6 | –3,1 | –321,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –121,1 | –120,2 | –0,9 | –0,8 | –135,7 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen | |||||
| mit operativem Charakter | 94,1 | 130,5 | –36,3 | –27,8 | 188,0 |
| EBITDA | 590,4 | 631,7 | –41,3 | –6,5 | 671,8 |
| Abschreibungen | –296,7 | –269,8 | –26,9 | –10,0 | –258,3 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | –20,6 | 41,6 | –62,2 | – | –20,6 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 273,1 | 403,5 | –130,4 | –32,3 | 392,9 |
| Finanzergebnis | –15,8 | –29,9 | 14,1 | 47,3 | –37,2 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 257,3 | 373,5 | –116,2 | –31,1 | 355,7 |
| Ertragsteuern | –28,7 | –46,7 | 18,0 | 38,6 | –76,1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 228,6 | 326,9 | –98,3 | –30,1 | 279,6 |
| davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) | 199,8 | 302,4 | –102,7 | –33,9 | 254,6 |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 28,9 | 24,5 | 4,4 | 18,0 | 25,0 |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 1,12 | 1,70 | –0,6 | –34,0 | 1,43 |
1) Verwässert ist gleich unverwässert.
schreibungen um 10,0 % auf 296,7 Mio. Euro. Beim Periodenvergleich der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen ist zu berücksichtigen, dass diese im Vorjahr einen in Summe positiven Effekt von 41,6 Mio. Euro ergeben hatten. Darin waren u. a. Wertaufholungen bei erneuerbaren Erzeugungsanlagen, Strombezugsrechten, Fernwärmeanlagen sowie Kundenstöcken in Bulgarien und Nordmazedonien enthalten gewesen. Die per 30. September 2020 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen führten nunmehr zu Wertminderungen von 22,1 Mio. Euro, die insbesondere das von der EVN anteilig gehaltene Kraftwerk Walsum 10 (16,8 Mio. Euro) betrafen. Die übrigen Wertminderungen entfielen insbesondere auf Stromerzeugungs- und Fernwärmeanlagen. Zudem ergaben sich Zuschreibungen von 1,5 Mio. Euro, die im Wesentlichen den Windpark Kavarna in Bulgarien betrafen.
Die im zweiten Quartal 2019/20 aufgrund der durch Covid-19 gestiegenen Länderrisikoprämien erforderlich gewordenen Wertminderungen auf Energieerzeugungsanlagen in Südosteuropa und den Kundenstock in Nordmazedonien sind per 30. September 2020 nicht mehr enthalten, da die Länderrisikoprämien zwischenzeitlich wieder gesunken sind bzw. sich die Rahmenbedingungen positiv entwickelt haben.
Auf Basis all dieser Entwicklungen errechnete sich für den Berichtszeitraum ein EBIT von 273,1 Mio. Euro (Vorjahr: 403,5 Mio. Euro).
Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 257,3 Mio. Euro um 31,1 % unter dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 28,7 Mio. Euro (Vorjahr: 46,7 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 199,8 Mio. Euro. Dieses war im Vorjahr durch unbare Einmaleffekte beeinflusst gewesen und hatte 302,4 Mio. Euro betragen.
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2020 mit 8.365,7 Mio. Euro um 2,2 % über dem Wert zum 30. September 2019. Dieser Anstieg resultierte sowohl aus den lang- als auch aus den kurzfristigen Vermögenswerten.
Die langfristigen Vermögenswerte nahmen dabei in Summe um 1,3 % auf 7.427,6 Mio. Euro zu. Erhöhend wirkte hier etwa die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und die damit verbundene Aktivierung der Nutzungsrechte. Anstiege verzeichneten aber auch die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen infolge der im Berichtszeitraum erfolgten Investitionen sowie die at Equity einbezogenen Unternehmen. Letzteres ergab sich aus der Einzahlung des Eigenkapitalanteils an die Projektgesellschaft für das Abwasserprojekt Umm Al Hayman in Kuwait sowie aus dem höheren Ergebnisbeitrag der EVN KG. Die sonstigen Beteiligungen nahmen im Berichtszeitraum aufgrund der Kursentwicklung der Verbund-Aktie ab (Stichtagskurs von 46,68 Euro zum 30. September 2020 im Vergleich zu 50,20 Euro zum 30. September 2019). Einen Anstieg verzeichneten die übrigen Vermögenswerte, hervorgerufen vor allem durch die Aktivierung von Projektkosten für das Abwasserprojekt in Kuwait. Dem standen eine Reduktion der Veranlagung in langfristige Wertpapiere im R 138-Fonds und eine Abnahme der langfristigen Forderungen aus Absicherungsgeschäften entgegen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen im Berichtszeitraum um 9,4 % auf 938,1 Mio. Euro zu. Zurückzuführen war dies auf
einen Anstieg bei den Veranlagungen in Cash-Fonds. Umgekehrt waren Rückgänge bei den Vorräten, bei den Forderungen, insbesondere jenen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Absicherungsgeschäften, sowie bei den kurzfristigen Steuerforderungen zu verzeichnen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen schlug dabei vor allem die bereits im ersten Quartal 2019/20 erhaltene Garantiezahlung der Republik Montenegro für das Kläranlagenprojekt in Budva zu Buche.
Das Eigenkapital der EVN belief sich per 30. September 2020 auf 4.543,3 Mio. Euro (30. September 2019: 4.552,1 Mio. Euro). Dem positiven Effekt durch das im Berichtszeitraum erzielte Ergebnis nach Ertragsteuern standen hier die im Jänner 2020 erfolgte Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018/19 und die wegen des Kursrückgangs gesunkene erfolgsneutrale Bewertung der Verbund-Beteiligung entgegen. Die Eigenkapitalquote belief sich zum Bilanzstichtag auf 54,3 % (30. September 2019: 55,6 %).
| Konzern-Bilanz | 30.09.2020 | 30.09.2019 | +/– | 30.09.2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurzfassung | Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Aktiva | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 3.920,3 | 3.798,0 | 122,3 | 3,2 | 3.620,8 | |
| At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 3.170,9 | 3.297,5 | –126,6 | –3,8 | 2.939,9 | |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 336,4 | 235,4 | 101,0 | 42,9 | 321,2 | |
| 7.427,6 | 7.330,9 | 96,7 | 1,3 | 6.881,9 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | 938,1 | 857,7 | 80,4 | 9,4 | 949,1 | |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | – | – | – | – | – | |
| Summe Aktiva | 8.365,7 | 8.188,6 | 177,1 | 2,2 | 7.831,1 | |
| Passiva | ||||||
| Eigenkapital | ||||||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG | 4.282,1 | 4.295,6 | –13,6 | –0,3 | 3.832,8 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 261,2 | 256,5 | 4,8 | 1,9 | 259,9 | |
| 4.543,3 | 4.552,1 | –8,8 | –0,2 | 4.092,6 | ||
| Langfristige Schulden | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.045,3 | 990,0 | 55,3 | 5,6 | 1.040,5 | |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen | 996,4 | 1.081,2 | –84,9 | –7,8 | 951,8 | |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und | ||||||
| übrige langfristige Verbindlichkeiten | 756,6 | 661,9 | 94,7 | 14,3 | 678,0 | |
| 2.798,3 | 2.733,2 | 65,1 | 2,4 | 2.670,3 | ||
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 110,0 | 68,8 | 41,3 | 60,0 | 89,1 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 914,1 | 834,6 | 79,5 | 9,5 | 979,1 | |
| 1.024,1 | 903,3 | 120,8 | 13,4 | 1.068,1 | ||
| Summe Passiva | 8.365,7 | 8.188,6 | 177,1 | 2,2 | 7.831,1 | |
Die langfristigen Schulden nahmen um 2,4 % auf 2.798,3 Mio. Euro zu. Dabei waren im Einzelnen unterschiedliche Entwicklungen zu verzeichnen: Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten wirkte einem Anstieg durch die Emission eines grünen Schuldscheindarlehens (Nominale: 100,0 Mio. Euro; Laufzeit: 10 Jahre) eine Reduktion durch die Umgliederung von Krediten in den kurzfristigen Bereich entgegen. Die übrigen Schulden nahmen durch die Verbuchung von langfristigen Leasingverbindlichkeiten im Zuge der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zu. Demgegenüber verursachte der gesunkene Kurs der Verbund-Aktie eine Abnahme der latenten Steuern, und schließlich führte die Anwendung eines höheren Diskontierungssatzes zu einem Rückgang bei den langfristigen Personalrückstellungen.
Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich um 13,4 % auf 1.024,1 Mio. Euro, hervorgerufen in erster Linie durch eine Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, der kurzfristigen Steuerverbindlichkeiten sowie der übrigen kurzfristigen Schulden.
Wertanalyse
Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,5 % angesetzt. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 6,2 % (Vorjahr: 5,2 %). Der im Geschäftsjahr 2019/20 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug 32,3 Mio. Euro (Vorjahr: –42,1 Mio. Euro).
Liquiditätslage
Die Nettoverschuldung der EVN bewegt sich seit nunmehr drei Jahren – mit stichtagsbedingten Schwankungen – auf einem Niveau von etwa 1 Mrd. Euro (Nettoverschuldung inklusive

langfristige Personalrückstellungen per 30. September 2020: 1.037,7 Mio. Euro; Vorjahr: 999,5 Mio. Euro). Die Gearing Ratio erhöhte sich geringfügig von 22,0 % auf 22,8 %.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 205,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2020 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Für die als strategische Liquiditätsreserve vorgesehene syndizierte Kreditlinie wurde im Mai 2020 die im Kreditvertrag
| Wertanalyse | 2019/20 | 2018/19 | +/– % |
2017/18 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Durchschnittliches Eigenkapital | Mio. EUR | 4.547,7 | 4.322,4 | 5,2 | 3.621,4 |
| WACC nach Ertragsteuern1)2) | % | 5,5 | 6,3 | –0,8 | 6,3 |
| Operativer ROCE (OpROCE)1)3) | % | 6,2 | 5,2 | 1,0 | 7,7 |
| Durchschnittliches Capital Employed3) | Mio. EUR | 4.405,7 | 4.135,4 | 6,5 | 4.094,2 |
| Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)3) | Mio. EUR | 274,6 | 216,3 | 26,9 | 314,8 |
| EVA® | Mio. EUR | 32,3 | –42,1 | – | 58,9 |
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC (genauer Wert Vorjahre: 6,25 %) wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.
| 30.09.2020 Mio. EUR |
30.09.2019 Mio. EUR |
Absolut | % | 30.09.2018 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|
| 1.045,3 | 990,0 | 55,3 | 5,6 | 1.040,5 |
| 110,0 | 68,8 | –41,3 | –60,0 | 89,1 |
| –140,0 | –246,2 | 106,3 | 43,2 | –214,5 |
| –325,8 | –187,2 | –138,5 | –74,0 | –274,8 |
| –36,8 | –36,8 | 0,0 | 0,1 | –42,2 |
| 656,2 | 592,0 | 64,2 | 10,8 | 598,0 |
| 1.037,7 | 999,5 | 38,2 | 3,8 | 963,7 |
| 4.543,3 | 4.552,1 | –8,8 | –0,2 | 4.092,6 |
| 22,8 | 22,0 | – | 0,9 | 23,5 |
| +/– |
1) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
enthaltene zweite Verlängerungsmöglichkeit genutzt; dadurch wurde das Laufzeitende auf Mai 2025 (statt bisher Mai 2024) erstreckt. Die Restlaufzeiten der mit neun Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu fünf Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.
Geldflussrechnung
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN reduzierte sich im Berichtszeitraum um 9,7 % auf 497,1 Mio. Euro. Hauptfaktoren dieses Rückgangs waren das im Jahresabstand gesunkene Ergebnis vor Ertragsteuern und der höhere unbare Ergebnisbeitrag der at Equity einbezogenen Unternehmen. Gestiegene Abschreibungen konnten diese Effekte nur teilweise ausgleichen.
Mit 412,0 Mio. Euro (Vorjahr: 429,7 Mio. Euro) zeigte sich auch der Cash Flow aus dem operativen Bereich durch die stichtagsbedingte Entwicklung des Working Capital rückläufig. Trotz höherer Zahlungen für Ertragsteuern fiel der Rückgang im Vergleich mit dem Cash Flow aus dem Ergebnis hier jedoch im Jahresvergleich geringer aus.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich belief sich auf –428,6 Mio. Euro (Vorjahr: –207,1 Mio. Euro), geprägt einerseits durch die Investitionen in das Sachanlagevermögen sowie andererseits durch die Veranlagung von Liquidität in Cash-Fonds. Das Volumen der Veranlagung im R 138-Fonds, der ebenfalls in dieser Position abgebildet ist, wurde im Berichtszeitraum hingegen reduziert. Weitere Einflussfaktoren waren die Garantiezahlung der Republik Montenegro für das Kläranlagenprojekt in Budva sowie – gegenläufig dazu – die Zahlung des Eigenkapitalanteils an die Projektgesellschaft für das Abwasserprojekt Umm Al Hayman in Kuwait.
Nettoverschuldung und Gearing
Mio. EUR und %

Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 211f
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich im Berichtszeitraum auf –88,8 Mio. Euro (Vorjahr: –191,0 Mio. Euro). In diesem Betrag ist neben den Dividendenzahlungen für das Geschäftsjahr 2018/19 an die Aktionäre der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile sowie planmäßigen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten auch die Emission eines grünen Schuldscheindarlehens (Nominale: 100,0 Mio. Euro) berücksichtigt.
Im Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von –105,4 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2020 auf 140,0 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN Gruppe vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 605,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Das Investitionsvolumen der EVN lag im Geschäftsjahr 2019/20 mit 367,9 Mio. Euro um 6,0 % unter jenem der Vergleichsperiode. Hauptgrund dafür war, dass der Lockdown zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 vereinzelt zu Verzögerungen bei Vorhaben geführt hatte, die jedoch im Geschäftsjahr 2020/21 aufgeholt werden sollen. Im Einklang mit der Strategie der EVN erfolgten die Investitionen schwerpunktmäßig in Niederösterreich in den Bereichen Strom- und Gasnetze, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser.
Die Investitionen im Segment Energie umfassten insbesondere den Anlagen- und Netzausbau im Wärmebereich, so z.B. den Baubeginn eines neuen Biomasseheizwerks in Klosterneuburg und den parallel dazu stattfindenden Ausbau des örtlichen Fernwärmenetzes.
Im Segment Erzeugung, dessen Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr jedoch rückläufig war, lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Niederösterreich.
Von den erwähnten Covid-19-bedingten Verzögerungen waren insbesondere die Investitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur betroffen und lagen damit ebenfalls unter dem Vorjahresniveau. Dennoch entfiel auch im Berichtszeitraum knapp die Hälfte der gesamten Investitionen der EVN auf das Segment Netze, womit der strategische Fokus des Unternehmens bestätigt wird, sowohl massiv in die Erweiterung und Verstärkung der Leitungsnetze als auch in die Errichtung neuer Umspannwerke und Trafostationen zu investieren. Dies soll die Integration der wachsenden dezentralen erneuerbaren Erzeugung ermöglichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und -qualität sicherstellen.
Die – im Vorjahresvergleich gestiegenen – Investitionen der EVN im Segment Südosteuropa betrafen im Wesentlichen Neuanschlüsse, den Austausch von Zählern sowie Ausbaumaßnahmen im Verteilnetz im Interesse der Versorgungssicherheit. In Skopje wurde zudem ein neues Firmengebäude erworben, was die Zusammenlegung der bisher auf drei unterschiedliche Stadtteile verteilten Büros ermöglichte.
| Konzern-Geldflussrechnung Kurzfassung |
2019/20 Mio. EUR |
2018/19 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 2017/18 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 257,3 | 373,5 | –116,2 | –31,1 | 355,7 |
| Unbare Ergebniskomponenten | 239,8 | 176,9 | 62,9 | 35,5 | 204,6 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 497,1 | 550,5 | –53,4 | –9,7 | 560,3 |
| Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen | –40,7 | –114,2 | 73,5 | 64,3 | 45,2 |
| Zahlungen für Ertragsteuern | –44,3 | –6,6 | –37,7 | – | –2,0 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 412,0 | 429,7 | –17,6 | –4,1 | 603,5 |
| Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse |
–300,1 | –321,8 | 21,8 | 6,8 | –262,3 |
| Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
34,0 | 65,4 | –31,4 | –48,0 | –54,3 |
| Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren | –162,5 | 49,3 | –211,8 | – | –140,6 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –428,6 | –207,1 | –221,5 | – | –457,1 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –88,8 | –191,0 | 102,2 | 53,5 | –153,5 |
| Cash Flow gesamt | –105,4 | 31,5 | –136,9 | – | –7,1 |
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode | 246,2 | 214,5 | 31,7 | 14,8 | 221,8 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | –0,9 | 0,2 | –1,1 | – | –0,1 |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode | 140,0 | 246,2 | –106,3 | –43,2 | 214,5 |
| Investitionsschwerpunkte1) | 2019/20 | 2018/19 | +/– | 2017/18 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | ||
| Energie | 17,9 | 25,6 | –7,7 | –30,2 | 19,2 | |
| Erzeugung | 48,4 | 62,2 | –13,7 | –22,1 | 54,6 | |
| davon erneuerbare Energie in Niederösterreich | 17,8 | 51,7 | –33,9 | –65,5 | 43,3 | |
| davon thermische Kraftwerke | 30,3 | 10,5 | 19,9 | – | 11,1 | |
| Netze | 181,8 | 201,7 | –19,9 | –9,9 | 171,6 | |
| davon Stromnetz | 130,7 | 134,6 | –3,9 | –2,9 | 108,6 | |
| davon Gasnetz | 30,3 | 43,7 | –13,4 | –30,7 | 40,6 | |
| davon Kabel-TV und Telekommunikation | 20,8 | 23,4 | –2,6 | –11,1 | 22,3 | |
| Südosteuropa | 99,7 | 81,1 | 18,5 | 22,9 | 86,4 | |
| Umwelt | 16,8 | 17,4 | –0,6 | –3,5 | 20,7 | |
| davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze | ||||||
| für Trinkwasser | 15,4 | 14,8 | 0,5 | 3,6 | 17,3 | |
| Alle sonstigen Segmente | 3,3 | 3,5 | –0,1 | –4,0 | 4,0 | |
| Summe | 367,9 | 391,4 | –23,5 | –6,0 | 356,4 |
1) Nach Konsolidierung
GRI-Indikator: GRI 203-1

Im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der EVN umfassen die – im Vorjahresvergleich nahezu unveränderten – Investitionen im Segment Umwelt primär die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Schwerpunkte waren hier der Ausbau überregionaler Leitungsnetze, so z. B. der Bau des ersten Abschnitts der neuen Transportleitung von Krems nach Zwettl. Zudem errichtet die EVN in Petronell aktuell ihre im niederösterreichischen Versorgungsgebiet bereits fünfte Naturfilteranlage zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insgesamt wurden in der Berichtsperiode 2,0 Mio. Euro (davon 17,3 % über Förderungen; Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet.
Wesentliche Projekte im Berichtszeitraum betrafen insbesondere das Green Energy Lab. Die EVN engagiert sich als Gründungsmitglied aktiv bei diesem österreichweiten Innovationsprojekt für grüne Energie, in dem mehr als 200 teilnehmende Partner aus Forschung, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife entwickeln. Bei zwei Projekten des Green Energy Lab ist die EVN federführend:
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Förderquote1)
Mio. EUR und %

Förderquote
Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- • R2EC (Regional Renewable Energy Cells bzw. Regional erneuerbare Energiezellen): Das Projekt zielt direkt auf die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in lokalen Energiegemeinschaften ab. Diese Gemeinschaften sollen die direkte Nutzung regional erzeugter Energie ermöglichen und dadurch den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energie fördern. Folgerichtig findet sich dieses Konzept auch im Gesetzentwurf der österreichischen Bundesregierung für das Erneuerbaren--Ausbau-Gesetz, das 2021 in Kraft treten soll. Konkrete Aufgabe der EVN ist etwa die Gestaltung, Erprobung und messtechnische Erfassung einer erneuerbaren Energiezelle in der Region Tulln gemeinsam mit ausgewählten Endkunden sowie Prosumern, die ihre eigenen dezentralen Erzeugungsanlagen nutzen.
- • Open Data Platform (Offene Datenplattform für Forschung im Energiesektor): In dieser zentralen Schnittstelle fließen alle im Green Energy Lab generierten Ergebnisse zusammen. Ziel des Projekts ist es, Erkenntnisse über Zusammenhänge in den Energiesystemen zu vertiefen. Davon können in Zukunft vor allem Nutzer aus den Bereichen Haushalte sowie Klein- und Mittelbetriebe profitieren. Endnutzer-Daten geben Aufschluss über Geräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Wärmepumpenheizung, Warmwasserboiler oder E-Ladestation) und bringen dadurch ein besseres Verständnis für die Energiekosten. Zudem fließen auch Effizienzdaten aus Photovoltaik-Anlagen mit ein. Als einziger Industriepartner in diesem Projekt fungiert die EVN als zentrale Schnittstelle zu den Teilnehmern. Jeder von ihnen erhält einen von der EVN entwickelten joulie-Optimierungsassistenten, der die Energieflüsse aus der lokal erzeugten Energie im Haushalt für die Anwender visualisiert, die Eigenverbrauchsquote erhöht und den Teilnehmern zudem den Zugang zum Handeln im Energiemarkt ermöglicht.
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
- • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
- • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
- • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
GRI-Indikator: GRI 102-30
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungs- sowie sonstige Risiken. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
Aufgrund des hohen Stellenwerts von Nachhaltigkeit in der EVN fließen Nachhaltigkeitsrisiken als Querschnittsmaterie in alle Risikokategorien mit ein und werden integriert berichtet. Im Geschäftsjahr 2019/20 lag bei der Analyse der Risiken zudem ein besonderer Schwerpunkt auf dem Bestreben, Klimarisiken nicht nur als Querschnittsmaterie zu erheben, sondern nach Transitionsrisiken und physischen Risiken zu kategorisieren und den einzelnen Risikokategorien der EVN zuzuordnen.
Analyse möglicher Risiken für die EVN durch die Covid-19-Pandemie
Mit Verhängung der ersten behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung von Covid-19 in Österreich Ende Februar bzw. Anfang März 2020 führte das zentrale Risikomanage ment der EVN eine konzernweite Analyse möglicher Risiken sowie Auswirkungen der Coronakrise durch. Dabei wurde ermittelt, dass sich die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen einer Pandemie den bereits bestehenden Risikokategorien zuordnen lassen. Somit erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit der Coronakrise identifizierten Risiken entlang der in der Tabelle auf den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien.
Als wesentliche Unsicherheiten wurden dabei die künftige Entwicklung der Primärenergiepreise und der Kapitalkosten sowie des Wirtschaftswachstums und der damit verbundene Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den für die EVN relevanten Märkten identifiziert. Bei den Primärenergiepreisen sowie den infolge Covid-19 gestiegenen Länderrisikoprämien, die während des Jahres zu einem höheren Diskontierungssatz geführt hatten, zeigte sich im Lauf des zweiten Halbjahres 2019/20 eine Normalisierung. Auf Basis regional differenzierter Analysen wurden höhere Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 siehe auch Seite 134
Erweiterung der Risikoinventur gemäß NaDiVeG
Bereits vor Inkrafttreten des NaDiVeG wurden in den einzelnen Risikokategorien stets auch potenzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten erfasst und analysiert (z. B. Risiken für die Versorgungssicherheit, Mitarbeiter- oder Umweltrisiken). Ab dem Geschäftsjahr 2017/18 wurde die Risikoinventur im Sinn des NaDiVeG dahingehend vertieft, dass potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet wurden. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen im Sinn des NaDiVeG siehe Seite 23ff
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme | ||
|---|---|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsrisiken | ||||
| Deckungsbeitragsrisiko (Preis- und Mengeneffekte) |
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umwelt bereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur projekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) Potenzielles Klimarisiko |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produkt palette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerks kapazitäten |
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| Lieferantenrisiko | Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertrag lich zugesagter Leistungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
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| Finanzrisiken | ||||
| Fremdwährungsrisiken | Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften |
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente | ||
| Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko |
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/ Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko |
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien) |
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| Preis-/Kursänderungsrisiken | Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteiligungen (z.B. Verbund AG, Burgenland Holding AG); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien |
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| Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) |
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner |
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| Beteiligungsrisiken | Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft; potenzielles Klimarisiko |
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs gesellschaft |
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| Rating-Veränderung | Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko |
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz kennzahlen |
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| Zinsänderungsrisiken | Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife |
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen |
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Wertminderungs-/ Impairment-Risiken |
Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirt schaftlichen Rahmenbedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko |
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen |
| Haftungsrisiko | Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring |
| Strategie- und Planungsrisiken | ||
| Technologierisiko | Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnis sen; Investitionen in die "falschen" Technologien; potenzielles Klimarisiko |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
| Planungsrisiko | Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän digen Annahmen; Opportunitätsverluste |
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip |
| Organisatorische Risiken | Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Betriebsrisiken | ||
| Infrastrukturrisiken | Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko |
Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
| Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle |
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/Unfälle; potenzielles Klimarisiko |
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instand haltung der Netzkapazitäten |
| IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) |
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
| Mitarbeiterrisiken | Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres abschlussposten |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Umfeldrisiken | ||
| Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken |
Veränderung der politischen und rechtlichen Rah menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rah menbedingungen, Änderung des Förderregimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtaner kennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netz tarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung |
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Rechts- und Prozessrisiko | Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts rechtliche Prüfungen |
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung |
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| Soziales und gesamtwirtschaft liches Umfeld |
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko |
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen |
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| Vertragsrisiken | Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring |
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| Sonstige Risiken | |||||
| Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance, datenschutz rechtliche Vorfälle |
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance Organisation |
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| Projektrisiko | Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter |
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| Co-Investment-Risiko | Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunterneh men; potenzielles Klimarisiko |
Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt management |
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| Sabotage | Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen |
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte |
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| Imagerisiko | Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko | Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
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Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 102-33
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 1ff
Angaben gemäß § 243a UGB
-
Per 30. September 2020 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
-
- Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
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- Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 1,0 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,6 %.
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- Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
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- Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
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- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens zehn und höchstens fünfzehn Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
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- Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2019/20 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
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- Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
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- Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020/21
Vor dem Hintergrund der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Unsicherheiten und wirtschaftlichen Verwerfungen hat sich das integrierte und diversifizierte Geschäftsmodell der EVN bisher als robust erwiesen. Dabei bewährte sich vor allem der Fokus auf regulierte und stabile Geschäftsfelder.
Die neuerliche Verschärfung der Coronakrise im Herbst 2020 macht angesichts der Rückkehr von Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit entsprechenden Folgen für die Gesamtwirtschaft aber auch deutlich, dass der Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 von Entwicklungen geprägt sein kann, die aktuell nur schwer plan- und quantifizierbar sind. Dazu zählen insbesondere die künftigen Entwicklungen der Energiepreise oder der Energienachfrage in den Märkten der EVN. Im österreichischen Netzgeschäft haben mengenbedingte Schwankungen jedoch nur temporäre Ergebniseffekte, da sie gemäß der Regulierungsmethodik in den Folgeperioden über die Tarife wieder ausgeglichen werden.
Ungeachtet der Covid-19-Pandemie bekennt sich die EVN auch für die Zukunft zu einem ambitionierten Investitionsprogramm. Die jährlichen Investitionen sollen in den nächsten Jahren weiter steigen und – nach Maßgabe der jeweils möglichen Projektabwicklung – im Durchschnitt Niveaus von bis zu 450 Mio. Euro erreichen. Rund drei Viertel davon werden in Projekte in Niederösterreich in den Bereichen erneuerbare Erzeugung, Netze, Fernwärme und Trinkwasser fließen. Zusätzlich sollen Windund Photovoltaik-Projekte auch in den Kernmärkten außerhalb Niederösterreichs entwickelt werden.
Grundlage für das Investitionsprogramm ist die Strategie 2030 der EVN. Die bestehende Strategie wurde im Berichtszeitraum vom Management in einem konzernweiten Prozess aktualisiert und im Oktober 2020 von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen. Die Überarbeitung der Strategie war maßgeblich von jenen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen beeinflusst, die den europäischen Energiesektor aktuell am stärksten prägen. Dazu zählen insbesondere die Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Digitalisierung.
Im internationalen Projektgeschäft wird sich die EVN auf die Abwicklung der bestehenden Aufträge konzentrieren. Dazu zählen neben dem Großprojekt in Kuwait die als Referenzen für künftige Aufträge strategisch besonders wichtigen Projekte zur Errichtung thermischer Klärschlammbehandlungsanlagen in Deutschland, Litauen und Bahrain. Allerdings kann eine Verschärfung der Coronakrise die Auftragsabwicklung internationaler Projekte beeinflussen, da sie sowohl die wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern, in denen die WTE Wassertechnik aktuell tätig ist, als auch internationale Lieferanten beeinträchtigen kann.
Unter der Annahme durchschnittlicher energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen erwartet die EVN für das Geschäftsjahr 2020/21 ein Konzernergebnis in einer Bandbreite von etwa 200 bis 230 Mio. Euro. Der weitere Verlauf der Coronakrise und daraus folgende gesamtwirtschaftliche Auswirkungen könnten einzelne Geschäftsbereiche der EVN und damit die Ergebnisentwicklung des Konzerns jedoch negativ beeinflussen. Mit den Investitionsschwerpunkten in den regulierten und stabilen Geschäftsfeldern Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung sollen die solide Geschäftsbasis gesichert und weiteres Wachstum ermöglicht werden.
Maria Enzersdorf, am 16. November 2020
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Segmentberichterstattung
Überblick
Die Konzernstruktur der EVN umfasst sechs berichtspflichtige Segmente. Deren Abgrenzung bzw. Definition erfolgt gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente ausschließlich auf Grundlage der internen Organisations- und Berichtsstruktur.
Im Segment Alle sonstigen Segmente werden dabei alle jene Geschäftstätigkeiten zusammengefasst, die mangels Überschreiten der quantitativen Schwellenwerte nicht separat berichtspflichtig sind.
| Geschäftsbereiche | Segmente | Wesentliche Aktivitäten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1) • Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1) |
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| Erzeugung | • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH (Deutschland)1) • 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 (Deutschland)2) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
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| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
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| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
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| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung |
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| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG)1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG; diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Die Beteiligung an der Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wird als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzern | GWh | 2019/20 | 2018/19 | Absolut | % | 2017/18 |
| Stromerzeugung | 3.785 | 5.594 | –1.809 | –32,3 | 5.526 | |
| davon erneuerbare Energie | 2.250 | 2.315 | –65 | –2,8 | 2.213 | |
| davon Wärmekraftwerke | 1.535 | 3.279 | –1.744 | –53,2 | 3.313 | |
| Netzabsatz | ||||||
| Strom | 22.154 | 22.734 | –581 | –2,6 | 22.520 | |
| Erdgas1) | 15.228 | 16.080 | –852 | –5,3 | 17.126 | |
| Energieverkauf an Endkunden | ||||||
| Strom | 19.813 | 19.924 | –111 | –0,6 | 18.413 | |
| davon Mittel- und Westeuropa2) | 8.463 | 7.941 | 521 | 6,6 | 7.080 | |
| davon Südosteuropa | 11.351 | 11.983 | –632 | –5,3 | 11.333 | |
| Erdgas | 4.957 | 5.083 | –126 | –2,5 | 5.178 | |
| Wärme | 2.303 | 2.196 | 107 | 4,9 | 2.219 | |
| davon Mittel- und Westeuropa2) | 2.111 | 1.987 | 125 | 6,3 | 2.011 | |
| davon Südosteuropa | 192 | 209 | –17 | –8,3 | 208 | |
1) Inkl. Netzabsatz an Kraftwerke der EVN
2) Beinhaltet Österreich und Deutschland.
Energie
Highlights 2019/20
- • Absatzzuwächse bei Strom und Wärme, Rückgang bei Erdgas
- • Corona-bedingte Rückgänge bei Strom durch neue Industriekunden ausgeglichen
- • Rückkehr zu positiven Ergebnisbeiträgen der EVN KG
- • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau
Mengenentwicklung im Energieabsatz
Der Energieabsatz der EVN an Endkunden entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019/20 uneinheitlich. Der Stromabsatz konnte dank zusätzlich gewonnener Industriekunden in Österreich und Deutschland insgesamt zulegen, Corona-bedingte Absatzrückgänge wurden dadurch kompensiert. In Summe stieg der im Segment Energie abgebildete Stromabsatz um 6,6 % auf 8.463 GWh, der Wärmeabsatz erhöhte sich ebenfalls um 5,9 % auf 2.111 GWh. Einen witterungs- und wettbewerbsbedingten Rückgang verzeichnete die EVN hingegen beim Erdgasabsatz, der mit 4.839 GWh um 2,8 % unter dem Vorjahresniveau lag.
Umsatzentwicklung
Die Umsatzentwicklung des Segments Energie wird maßgeblich von der hier abgebildeten Vermarktung des in eigenen Kraftwerken
produzierten Stroms geprägt. Diese lag im Berichtszeitraum deutlich unter dem Vorjahresvolumen, das noch die Stromerzeugung des Anfang August 2019 geschlossenen Steinkohlekraftwerks Dürnrohr beinhaltet hatte. Zudem stand das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 aufgrund der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Berichtszeitraum nicht durchgehend im Einsatz, und auch das Gaskraftwerk Theiß wurde in geringerem Umfang zur Netzstabilisierung abgerufen. Zusätzlich zu den dadurch bewirkten Umsatzrückgängen wirkten sich im Vorjahresvergleich geringere Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften sowie niedrigere Umsätze im Erdgashandel und der Wärmeversorgung dämpfend aus. In Summe gingen die Umsatzerlöse des Segments um 33,1 % auf 383,6 Mio. Euro zurück.
Operativer Aufwand
Der operative Aufwand sank um 45,8 % auf 339,3 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies vor allem auf den gesunkenen Primärenergieeinsatz, niedrigere Beschaffungspreise, im Vorjahresvergleich geringere Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften sowie die teilweise Auflösung einer in der Vergangenheit gebildeten Rückstellung für belastende Verträge aus der Vermarktung der eigenen Stromproduktion.
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich im Berichtszeitraum deutlich auf 39,4 Mio. Euro (Vorjahr: –32,7 Mio. Euro). Grund dafür war die Rückkehr der EVN KG zu positiven Ergebnisbeiträgen, die von
| Kennzahlen – | +/– | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Energie | 2019/20 | 2018/19 | Absolut | % | 2017/18 | ||
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | ||||||
| Stromabsatz | 8.463 | 7.941 | 521 | 6,6 | 7.080 | ||
| Erdgasabsatz | 4.839 | 4.974 | –135 | –2,8 | 5.083 | ||
| Wärmeabsatz | 2.111 | 1.987 | 125 | 5,9 | 2.011 | ||
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | ||||||
| Außenumsatz | 372,9 | 569,4 | –196,5 | –34,5 | 463,0 | ||
| Innenumsatz | 10,7 | 4,1 | 6,6 | – | 19,4 | ||
| Gesamtumsatz | 383,6 | 573,5 | –189,9 | –33,1 | 482,4 | ||
| Operativer Aufwand | –339,3 | –625,8 | 286,5 | 45,8 | –518,5 | ||
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen | |||||||
| Unternehmen mit operativem Charakter | 39,4 | –32,7 | 72,1 | – | 117,0 | ||
| EBITDA | 83,8 | –85,0 | 168,8 | – | 80,8 | ||
| Abschreibungen inkl. Effekte aus | |||||||
| Werthaltigkeitsprüfungen | –22,3 | –12,2 | –10,1 | –82,7 | –23,4 | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 61,4 | –97,2 | 158,7 | – | 57,4 | ||
| Finanzergebnis | –1,6 | –2,2 | 0,6 | 26,3 | –3,3 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 59,9 | –99,4 | 159,2 | – | 54,2 | ||
| Gesamtvermögen | 774,8 | 827,6 | –52,8 | –6,4 | 862,7 | ||
| Gesamtschulden | 641,9 | 696,5 | –54,6 | –7,8 | 764,6 | ||
| Investitionen1) | 28,8 | 26,4 | 2,4 | 9,0 | 19,5 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
geringeren Effekten aus der Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften sowie einer Normalisierung des operativen Geschäfts geprägt waren.
Operatives Ergebnis
Per Saldo erwirtschaftete das Segment Energie im Geschäftsjahr 2019/20 ein EBITDA in Höhe von 83,8 Mio. Euro (Vorjahr: –85,0 Mio. Euro). Gleichzeitig führten höhere Investitionen, die mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 verbundene Aktivierung von Nutzungsrechten bei der EVN Wärme sowie durch Wertaufholungen per 30. September 2019 gestiegene Buchwerte von Fernwärmeanlagen zu einem Anstieg der Abschreibungen einschließlich der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen um 82,7 % auf 22,3 Mio. Euro. In diesem Betrag sind auch Wertminderungen auf Fernwärmeanlagen im Ausmaß von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) enthalten, die aufgrund geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erforderlich geworden waren. In Summe errechnete sich daraus ein Segment-EBIT von 61,4 Mio. Euro (Vorjahr: –97,2 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis stieg um 26,3 % auf –1,6 Mio. Euro. Damit lag das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments in der Berichtsperiode insgesamt bei 59,9 Mio. Euro (Vorjahr: –99,4 Mio. Euro).
Investitionen
Das Investitionsvolumen des Segments Energie lag mit 28,8 Mio. Euro um 9,0 % über dem Vorjahreswert und betraf ausschließlich den Anlagen- und Netzausbau im Wärmebereich, so z. B. den Bau eines neuen Biomasseheizwerks in Klosterneuburg und den parallel dazu stattfindenden Ausbau des örtlichen Fernwärmenetzes.
Ausblick
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/20 war vor allem durch bessere Beschaffungspreise der EVN Wärme und die Auflösung einer in der Vergangenheit gebildeten Rückstellung für belastende Verträge aus der Vermarktung der eigenen Stromproduktion positiv geprägt. Der Energievertrieb hingegen zeigte ein normalisiertes Ergebnis. Vor diesem Hintergrund ist für das Geschäftsjahr 2020/21 mit einem geringeren Segmentergebnis zu rechnen als im Vorjahr. Der weitere Verlauf der Coronakrise könnte den Energievertrieb negativ beeinflussen.
Erzeugung
Highlights 2019/20
- • Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie unter Vorjahresniveau (geringeres Wasserdargebot)
- • Stromerzeugung in Wärmekraftwerken deutlich reduziert (Beendigung der Stromerzeugung im Kraftwerk Dürnrohr im August 2019)
- • Anstieg des Anteils der erneuerbaren Stromerzeugung auf 59,5 % (Vorjahr: 41,4 %)
- • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter dem durch Wertaufholungen geprägten Vorjahresniveau
Entwicklung der Erzeugung
Mit 1.888 GWh lag die Stromerzeugung der EVN aus erneuerbarer Energie um 2,7 % unter dem Volumen des Vorjahres. Ein leichter Anstieg im Bereich Windkraft konnte hier eine geringere Stromproduktion aus Wasserkraft nicht zur Gänze ausgleichen. Zurückzuführen ist die gestiegene Windkraftproduktion auf zusätzliche Kapazitäten im Ausmaß von 49 MW, die im Geschäftsjahr 2019/20 erstmals ganzjährig in Betrieb waren. Dabei entsprach das Winddargebot 2019/20 zwar dem langjährigen Durchschnitt, lag jedoch unter dem hohen Vorjahreswert. Per 30. September 2020 verfügte die EVN über eine installierte Windkraftkapazität von 367 MW. Zwei Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 160 m und einer Leistung von 4,2 MW je Windrad befinden sich derzeit in Bau und sollen bis Ende 2020 in Betrieb gehen.
Die thermische Stromerzeugung verzeichnete im Berichtszeitraum einen deutlichen Rückgang um 58,9 % auf 1.195 GWh. Grund dafür ist die Anfang August 2019 erfolgte Schließung des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr, das im Vorjahr noch zur Stromerzeugung beigetragen hatte. Zudem war das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 aufgrund der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Berichtszeitraum nicht durchgehend in Betrieb. Und auch das Gaskraftwerk Theiß wurde im Berichtszeitraum in geringerem Maß zur Netzstabilisierung abgerufen als im Jahr zuvor.
| Kennzahlen – Erzeugung |
2019/20 | 2018/19 | +/– | 2017/18 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | Absolut | % | ||||
| GWh | 3.083 | 4.850 | –1.767 | –36,4 | 4.794 | |
| Stromerzeugung davon erneuerbare Energie |
1.888 | 1.941 | –53 | –2,7 | 1.771 | |
| davon Wärmekraftwerke | 1.195 | 2.909 | –1.714 | –58,9 | 3.023 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz | 132,1 | 132,0 | 0,1 | 0,1 | 71,4 | |
| Innenumsatz | 161,8 | 204,7 | –42,8 | –20,9 | 200,8 | |
| Gesamtumsatz | 293,9 | 336,7 | –42,8 | –12,7 | 272,1 | |
| Operativer Aufwand | –156,2 | –178,2 | 21,9 | 12,3 | –155,1 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen | ||||||
| Unternehmen mit operativem Charakter | –22,3 | 102,1 | –124,4 | – | 6,6 | |
| EBITDA | 115,4 | 260,6 | –145,2 | –55,7 | 123,7 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–72,5 | –42,3 | –30,2 | –71,5 | –45,3 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 42,9 | 218,4 | –175,5 | –80,4 | 78,4 | |
| Finanzergebnis | –12,9 | –15,4 | 2,5 | 16,2 | –14,0 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 30,0 | 203,0 | –173,0 | –85,2 | 64,4 | |
| Gesamtvermögen | 1.123,4 | 1.169,7 | –46,3 | –4,0 | 1.056,8 | |
| Gesamtschulden | 710,2 | 781,9 | –71,7 | –9,2 | 804,5 | |
| Investitionen1) | 53,4 | 67,8 | –14,4 | –21,3 | 58,9 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Umsatzentwicklung
Im Einklang mit dem Rückgang in der Stromerzeugung reduzierten sich auch die Umsatzerlöse des Segments um 12,7 % auf 293,9 Mio. Euro. Im Bereich der erneuerbaren Erzeugung trugen die niedrigeren Strompreise zusätzlich zu diesem Rückgang bei.
Operativer Aufwand
Durch die geringere thermische Stromproduktion reduzierte sich auch der operative Aufwand und lag mit 156,2 Mio. Euro um 12,3 % unter dem Vorjahreswert.
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen ging im Jahresvergleich auf –22,3 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 102,1 Mio. Euro). Während hier im Vorjahr Wertaufholungen von 92,2 Mio. Euro bei der Verbund Innkraftwerke GmbH für einen positiven Einmaleffekt gesorgt hatten, verursachte ein gestiegener Diskontierungssatz bei der Werthaltigkeitsprüfung zum 30. September 2020 eine Wertminderung in Höhe von 20,7 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde beim Wasserkraftwerk Ashta bereits im zweiten Quartal 2019/20 eine Wertminderung in Höhe von 4,9 Mio. Euro erforderlich (Vorjahr: Wertaufholung von 0,9 Mio. Euro). Grund dafür war ein durch Covid-19-bedingter Anstieg der Länderrisikoprämie.
Operatives Ergebnis
Per Saldo reduzierte sich das Segment-EBITDA damit um 55,7 % auf 115,4 Mio. Euro. Die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nahmen demgegenüber um 71,5 % auf 72,5 Mio. Euro zu. Dabei verzeichneten die planmäßigen Abschreibungen – getrieben durch den Windkraftausbau sowie durch eine höhere Abschreibungsbasis nach Anlagenzuschreibungen im Vorjahr – einen Anstieg auf 71,1 Mio. Euro (Vorjahr: 61,8 Mio. Euro). Weiters sind beim Jahresvergleich unterschiedliche Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen zu berücksichtigen: Während im Vorjahr Zuschreibungen von 25,9 Mio. Euro und Wertminderungen von 6,3 Mio. Euro erforderlich gewesen waren, beliefen sich per 30. September 2020 die Zuschreibungen auf 1,5 Mio. Euro und die Wertminderungen auf 2,8 Mio. Euro. In Summe errechnete sich für das abgelaufene Geschäftsjahr ein EBIT 42,9 Mio. Euro (Vorjahr: 218,4 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Unter Einbeziehung des um 72,0 % auf –4,3 Mio. Euro verbesserten Finanzergebnisses ergab sich für das Segment Erzeugung ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von 38,6 Mio. Euro (Vorjahr: 203,0 Mio. Euro).
Investitionen
Das Investitionsvolumen des Segments lag – nach dem projektbezogenen Windkraftausbau im Vorjahr – mit 53,4 Mio. Euro um 21,3 % unter dem Vorjahreswert.
Ausblick
Unter der Annahme eines dem langjährigen Durchschnitt entsprechenden Wind- und Wasserdargebots und ohne die im Geschäftsjahr 2019/20 erforderliche Wertminderung bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke GmbH erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020/21 ein Ergebnis über Vorjahresniveau.
Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie sollte auf die Stromproduktion der EVN keinen wesentlichen Einfluss haben. Allerdings könnte die Coronakrise die künftige Entwicklung der Energiepreise beeinflussen.
Netze
Highlights 2019/20
- • Rückgang im Strom- und im Erdgas-Netzabsatz
- • Umsatzerlöse durch Preis- und Mengeneffekte belastet
- • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Vorjahresniveau
- • Verzögerungen bei Investitionen aufgrund von Covid-19
Entwicklung des Netzabsatzes
Die Netzabsatzmengen der EVN gingen im Geschäftsjahr 2019/20 sowohl bei Strom als auch bei Erdgas zurück. Der Stromverbrauch reduzierte sich dabei um 1,2 % auf 8.411 GWh. Neben der im Vergleich zum Vorjahr milderen Witterung war dafür u. a. auch ein Rückgang bei Gewerbekunden infolge der von der Bundesregierung verordneten Covid-19-Maßnahmen verantwortlich. Parallel dazu ging auch der Erdgas-Netzabsatz um 5,5 % auf 14.967 GWh zurück, vor allem bedingt durch den geringeren Kraftwerkseinsatz zur Netzstabilisierung. Diese Mengeneffekte werden gemäß der österreichischen Regulierungsmethodik über die künftigen Tarife kompensiert.
Umsatzentwicklung
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde erstmals der geringere gewichtete Kapitalkostensatz der neuen Regulierungsperiode im Strom-
| Kennzahlen – Netze |
2019/20 | 2018/19 | +/– Absolut |
% | 2017/18 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | ||||||
| Netzabsatz | |||||||
| Strom | 8.411 | 8.511 | –100 | –1,2 | 8.565 | ||
| Erdgas | 14.967 | 15.838 | –871 | –5,5 | 16.927 | ||
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | ||||||
| Außenumsatz | 462,8 | 470,8 | –8,0 | –1,7 | 489,6 | ||
| Innenumsatz | 55,1 | 63,2 | –8,1 | –12,8 | 64,7 | ||
| Gesamtumsatz | 517,9 | 534,0 | –16,0 | –3,0 | 554,4 | ||
| Operativer Aufwand | –318,0 | –325,8 | 7,7 | 2,4 | –301,0 | ||
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
– | – | – | – | – | ||
| EBITDA | 199,9 | 208,2 | –8,3 | –4,0 | 253,4 | ||
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–130,3 | –125,3 | –5,0 | –4,0 | –110,8 | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 69,6 | 82,9 | –13,3 | –16,1 | 142,6 | ||
| Finanzergebnis | –12,6 | –17,1 | 4,5 | 26,5 | –17,1 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 57,0 | 65,8 | –8,8 | –13,3 | 125,4 | ||
| Gesamtvermögen | 2.090,4 | 2.010,5 | 79,9 | 4,0 | 1.944,7 | ||
| Gesamtschulden | 1.457,2 | 1.410,9 | 46,3 | 3,3 | 1.332,1 | ||
| Investitionen1) | 181,8 | 202,1 | –20,3 | –10,0 | 173,0 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
bereich ganzjährig angewendet. Per 1. Jänner 2020 wurde das Netznutzungsentgelt für Haushaltskunden bei Strom um durchschnittlich 0,3 % erhöht, bei Erdgas um durchschnittlich 8,1 % reduziert. Der Rückgang bei Erdgas entspricht hauptsächlich dem Ausgleich des positiven Mengeneffekts aus den Vorjahren.
Zum regulatorischen Umfeld siehe Seite 131
Die beschriebenen Mengen- und Preiseffekte im Energiebereich wurden durch eine positive Umsatzentwicklung bei der kabelplus teilweise ausgeglichen. Dennoch gingen die Umsatzerlöse des Segments insgesamt um 3,0 % auf 517,9 Mio. Euro zurück.
Operativer Aufwand und operatives Ergebnis
Der operative Aufwand reduzierte sich dank geringerer vorgelagerter Netzkosten und niedrigerer Aufwendungen für Fremdleistungen um 2,4 % auf 318,0 Mio. Euro. Damit belief sich das EBITDA des Segments auf 199,9 Mio. Euro (Vorjahr: 208,2 Mio. Euro). Die planmäßigen Abschreibungen stiegen investitionsbedingt um 4,0 % auf 130,3 Mio. Euro an. Das daraus resultierende EBIT lag mit 69,6 Mio. Euro um 16,1 % unter dem Niveau des Vorjahres.
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Dank positiver Effekte aus der teilweisen Abschichtung des R 138-Fonds lag das Finanzergebnis mit –12,6 Mio. Euro um 26,5 % über dem Vorjahresniveau. Per Saldo erwirtschaftete das Segment Netze damit im Berichtszeitraum ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 57,0 Mio. Euro (Vorjahr: 65,8 Mio. Euro).
Investitionen
Die Investitionen der EVN im Segment Netze lagen mit 181,8 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019/20 um 10,0 % unter dem Vorjahresniveau. Der Covid-19-bedingte Lockdown im Frühjahr 2020 führte hier zu Verzögerungen bei einzelnen Investitionsvorhaben, die aber zeitnah aufgeholt werden sollen. Das anhaltend hohe Investitionsniveau bestätigt den strategischen Fokus der EVN, sowohl massiv in die Erweiterung und Verstärkung der Leitungsnetze als auch in die Errichtung neuer Umspannwerke und Trafostationen zu investieren, um die Integration der wachsenden dezentralen erneuerbaren Erzeugung zu ermöglichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und -qualität sicherstellen zu können.
Ausblick
Die Ergebnisentwicklung im Segment Netze ist durch die österreichische Regulierungsmethodik bestimmt. Auf dieser Grundlage erwarten wir für das Segment eine stabile Ergebnisentwicklung auf Vorjahresniveau. Der temperaturbedingte Energiebedarf, der Umfang der Nutzung des Kraftwerks Theiß zur Netzstabilisierung sowie der weitere Verlauf der Coronakrise könnten jedoch Auswirkungen auf das Netzabsatzvolumen haben und somit das Jahresergebnis beeinflussen. Mengenbedingte Schwankungen werden gemäß der Regulierungsmethodik jedoch in den Folgeperioden über die Tarife wieder ausgeglichen.
Südosteuropa
Highlights 2019/20
- • Milder Winter und Covid-19 dämpfen Netz- und Energieabsatz
- • EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter dem durch Wertaufholungen geprägten Vorjahresniveau
- • Zusätzliche Erdgaskonzession für eine weitere Gespanschaft in Kroatien
Energiewirtschaftliche und regulatorische Entwicklung
In Südosteuropa dämpften die außergewöhnlich milden Temperaturen und die Coronakrise im Geschäftsjahr 2019/20 die Energienachfrage. Dadurch ging der Strom-Netzabsatz im Segment um 3,4 % auf 13.742 GWh zurück, und auch der Stromabsatz an Endkunden reduzierte sich im Jahresabstand um 5,3 % auf 11.351 GWh. Der Wärmeabsatz in Bulgarien lag mit 192 GWh ebenfalls um 8,3 % unter dem Vorjahreswert.
Die Stromerzeugung in Südosteuropa entwickelte sich im Berichtszeitraum uneinheitlich. Während die erneuerbare Erzeugung im Segment – sie stieg im Jahresvergleich um 2,9 % auf 128 GWh – von einer besseren Wasserführung bei den Kleinwasserkraftwerken in Nordmazedonien profitierte, verzeichnete die thermische Erzeugung einen Rückgang um 9,9 % auf 270 GWh. Hier war die Produktion der Cogeneration-Anlage in Plovdiv durch den milden Winter sowie eine planmäßige Revision geringer ausgefallen.
In Kroatien konnte die EVN ihren Aktionsradius bei der Errichtung und beim Betrieb von Erdgasnetzen durch Unterzeichnung eines Konzessionsvertrags mit der Gespanschaft Lika-Senj am 31. August 2020 erweitern. Auf Basis der Konzession wird die EVN hier ein Gasverteilnetz für die Städte Gospić and Otočac errichten und dafür in den nächsten Jahren etwa 3,2 Mio. Euro investieren. Schon bislang errichtet und betreibt die EVN auf Basis von Konzessionen Gasverteilnetze in den Gespanschaften Zadar, Šibenik-Knin und Split-Dalmatien.
Zum regulatorischen Umfeld siehe Seite 131
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse im Segment Südosteuropa lagen im Berichtszeitraum mit 912,2 Mio. Euro leicht über dem Vorjahresniveau (+0,2 %).
Operativer Aufwand und operatives Ergebnis
Die operativen Aufwendungen des Segments reduzierten sich um 0,5 % auf 775,5 Mio. Euro. Einem Rückgang der Beschaffungskosten für Netzverluste in Bulgarien und Nordmazedonien standen dabei höhere Personalaufwendungen sowie gestiegene Forderungsabschreibungen in Nordmazedonien gegenüber. In Summe konnte das Segment-EBITDA damit im Berichtszeitraum um 4,3 % auf 136,7 Mio. Euro zulegen.
Im zweiten Quartal 2019/20 hatten die durch Covid-19 gestiegenen Länderrisikoprämien eine Erhöhung des Diskontierungssatzes nach sich gezogen und damit Wertminderungen bei Energieerzeugungsanlagen in Südosteuropa und beim Kundenstock in Nordmazedonien notwendig gemacht. Die per 30. September 2020 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen führten nun zu Wertaufholungen bei diesen Vermögenswerten, da die Länderrisikoprämien zwischenzeitlich wieder gesunken waren bzw. sich die Rahmenbedingungen positiv entwickelt hatten. Damit hatten die im zweiten Quartal 2019/20 vorgenommenen Wertminderungen im Gesamtjahr keine Auswirkung. Beim Periodenvergleich der Abschreibungen einschließlich der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen – sie beliefen sich im Berichtszeitraum auf 70,6 Mio. Euro (Vorjahr: 35,2 Mio. Euro) – ist neben dem im Geschäftsjahr 2019/20 höheren Investitionsniveau vor allem zu berücksichtigen, dass im Vorjahr Wertaufholungen einen positiven Einmaleffekt von insgesamt 28,0 Mio. Euro gehabt hatten. Diese Wertaufholungen hatten die Kundenstöcke in Bulgarien und Nordmazedonien, die bulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv sowie die Erdgas-Aktivitäten in Kroatien betroffen.
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis des Segments blieb mit –20,4 Mio. Euro nahezu unverändert. Insgesamt belief sich das Ergebnis vor Ertragsteuern damit auf 45,7 Mio. Euro (Vorjahr: 75,3 Mio. Euro).
| Kennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Südosteuropa | 2019/20 | 2018/19 | Absolut | % | 2017/18 | |
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | |||||
| Stromerzeugung | 399 | 425 | –26 | –6,2 | 385 | |
| davon erneuerbare Energie | 128 | 125 | 4 | 2,9 | 172 | |
| davon Wärmekraftewerke | 270 | 300 | –30 | –9,9 | 213 | |
| Netzabsatz Strom | 13.742 | 14.223 | –481 | –3,4 | 13.955 | |
| Energieverkauf an Endkunden | 11.661 | 12.302 | –641 | –5,2 | 11.636 | |
| davon Strom | 11.351 | 11.983 | –632 | –5,3 | 11.333 | |
| davon Erdgas | 118 | 109 | 9 | 8,1 | 95 | |
| davon Wärme | 192 | 209 | –17 | –8,3 | 208 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz | 911,5 | 909,9 | 1,7 | 0,2 | 902,0 | |
| Innenumsatz | 0,7 | 0,8 | –0,2 | –20,9 | 0,8 | |
| Gesamtumsatz | 912,2 | 910,7 | 1,5 | 0,2 | 902,8 | |
| Operativer Aufwand | –775,5 | –779,6 | 4,2 | 0,5 | –798,2 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
– | – | – | – | – | |
| EBITDA | 136,7 | 131,1 | 5,6 | 4,3 | 104,6 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–70,6 | –35,2 | –35,5 | – | –64,4 | |
| 66,1 | 95,9 | –29,8 | –31,1 | 40,2 | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) Finanzergebnis |
–20,4 | –20,6 | 0,2 | 1,2 | –20,6 | |
| 45,7 | 75,3 | –29,6 | –39,3 | 19,6 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | ||||||
| Gesamtvermögen | 1.219,2 | 1.211,6 | 7,6 | 0,6 | 1.207,7 | |
| Gesamtschulden | 893,7 | 913,1 | –19,4 | –2,1 | 956,5 | |
| Investitionen1) | 99,7 | 81,1 | 18,5 | 22,9 | 86,4 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Investitionen
Die Investitionen der EVN im Segment Südosteuropa – sie betrafen im Wesentlichen Netzanschlüsse, den Austausch von Zählern sowie Ausbaumaßnahmen im Verteilnetz zur Erhöhung der Versorgungssicherheit – stiegen im Jahresabstand um 22,9 % auf 99,7 Mio. Euro. Hier enthalten war auch der Erwerb eines neuen Firmengebäudes in Skopje, der die Zusammenlegung der bisher auf drei unterschiedliche Stadtteile verteilten Büros ermöglichte.
Ausblick
Unter der Annahme stabiler regulatorischer und energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen in den südosteuropäischen Märkten der EVN ist für das Geschäftsjahr 2020/21 von einem Segment-EBIT in der Bandbreite von 40 bis 60 Mio. Euro auszugehen. Allerdings könnte der weitere Verlauf der Coronakrise die Geschäftsentwicklung des Segments in einem aktuell nicht abschätzbaren Ausmaß beeinträchtigen.
Umwelt
Highlights 2019/20
- • Erfolge im internationalen Projektgeschäft
- – Generalunternehmeraufträge für thermische Klärschlammverwertungsanlagen in Berlin, Hannover und Straubing – Start des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait
- Ende Juli
- • EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Vorjahresniveau
Internationales Projektgeschäft
Am 23. Jänner 2020 erhielt das Konsortium, dem die WTE Wassertechnik und ein kuwaitischer Finanzinvestor zu je 50 % angehören, den Zuschlag zur Errichtung des Abwasseraufbereitungsprojekts Umm Al Hayman in Kuwait. Auf Basis einer Vereinbarung zwischen dem kuwaitischen Ministry of Public Works und der für dieses Projekt gegründeten Projektgesellschaft (mittelbarer WTE-Anteil von 20 %) soll dieses Abwasseraufbereitungsprojekt nun im Rahmen einer Public-Private-Partnership realisiert werden. Die WTE Wassertechnik wird dabei als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partnern – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro) verantworten. Am 29. Juli 2020 erfolgte das Closing für das Projekt, das sich wegen des Corona-bedingten Lockdowns verzögert hatte. Damit lagen alle Voraussetzungen für den Projektstart vor. Der für das Projekt von der WTE Wassertechnik an die Projektgesellschaft zu leistende Eigenkapitalanteil von 28,9 Mio. Euro wurde im Berichtszeitraum vollständig eingezahlt.
In Moskau erfolgte per Ende Juni 2020 die vertragskonforme Übergabe der von der EVN errichteten und finanzierten Müllverbrennungsanlage nach dreizehn Jahren Betriebsführung durch die EVN. Damit beschränken sich die Aktivitäten in Moskau nunmehr auf die Betriebsführung von zwei klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerken.
Im Bereich der thermischen Klärschlammverwertung konnte die WTE Wassertechnik im Berichtszeitraum drei Akquisitionserfolge in Deutschland erzielen: In Berlin-Waßmannsdorf erhielt sie den Zuschlag, als Generalunternehmer eine neue Anlage zu planen und zu errichten (Auftragsvolumen rund 190 Mio. Euro, Anteil der EVN rund 50 %). Als Baubeginn ist der Herbst 2021 vorgesehen, die Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. Zwei weitere Aufträge akquirierte die WTE Wassertechnik im Rahmen der sludge2energy, eines 50:50-Joint-Venture mit der Huber SE. Es handelt sich dabei um
Projekte in Hannover bzw. Straubing (Auftragsvolumen für sludge-2energy rund 40 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro). Neben diesen Neuaufträgen arbeitet die WTE Wassertechnik auch an der Umsetzung weiterer Projekte in diesem Bereich in Halle-Lochau in Deutschland, in Utena in Litauen sowie in Tubli in Bahrain.
Die WTE Wassertechnik arbeitete zum Stichtag 30. September 2020 an der Planung und Errichtung von insgesamt zehn Projekten in Deutschland, Polen, Litauen, Rumänien, Kroatien, Bahrain und Kuwait. Die beiden Aufträge des Joint-Venture sludge2energy sind im Auftragsstand der WTE Wassertechnik nicht inkludiert.
Im Dezember 2019 führte die Inanspruchnahme der von der Republik Montenegro und der Gemeinde Budva für das Kläranlagenprojekt in Budva gewährten Garantien durch die WTE Wassertechnik zur Zahlung des von der Republik Montenegro garantierten Betrags von 29,3 Mio. Euro. Zur Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der Gemeinde Budva aus deren Garantie wurde zudem im Jänner 2020 ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Mit 31. Jänner 2020 stellte die WTE Wassertechnik auch die interimistisch übernommene Betriebsführung der Kläranlage ein, nachdem sie den Investitionsvertrag für das Projekt bereits im Mai 2018 wegen Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch die Gemeinde Budva vorzeitig aufgelöst hatte. Darüber hinaus bereitet die WTE Wassertechnik eine Schiedsklage gegen die Gemeinde Budva wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags vor und prüft weitere Optionen, insbesondere solche aus dem Investitionsschutz.
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse im Segment Umwelt stiegen auf Basis des höheren Auftragsvolumens im internationalen Projektgeschäft sowie der wetterbedingt hohen Trinkwassernachfrage sowohl in der überregionalen Versorgung als auch im Endkundenbereich auf insgesamt 208,1 Mio. Euro (Vorjahr: 105,1 Mio. Euro).
Operativer Aufwand
Auch der operative Aufwand des Segments nahm – weitgehend im Einklang mit der Umsatzentwicklung – auf 204,2 Mio. Euro zu (Vorjahr: 94,6 Mio. Euro). Haupttreiber dafür waren die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand. Gegenläufig wirkten hier negative, ebenfalls im operativen Aufwand enthaltene Bestandsveränderungen.
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen reduzierte sich um 17,8 % auf 13,3 Mio. Euro. Beim Vergleich mit dem Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass der Vorjahreswert durch die zeitliche Verschiebung von Ergebnisbeiträgen aus dem Kläranlagenprojekt in Zagreb sowie durch Ergebnisbeiträge aus dem Kläranlagenprojekt in Prag positiv beeinflusst gewesen war.
EVN Ganzheitsbericht 2019/20 159
| Finanzkennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umwelt | Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 | Absolut | % | 2017/18 |
| Außenumsatz | 207,7 | 104,7 | 103,1 | 98,5 | 137,7 | |
| Innenumsatz | 0,4 | 0,5 | 0,0 | –8,4 | 13,1 | |
| Gesamtumsatz | 208,1 | 105,1 | 103,0 | 98,0 | 150,8 | |
| Operativer Aufwand | –204,2 | –94,6 | –109,6 | – | –133,7 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
13,3 | 16,2 | –2,9 | –17,8 | 13,0 | |
| EBITDA | 17,3 | 26,8 | –9,5 | –35,4 | 30,1 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–16,7 | –11,6 | –5,2 | –44,8 | –20,8 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 0,6 | 15,2 | –14,7 | –96,3 | 9,3 | |
| Finanzergebnis | –5,9 | –11,7 | 5,8 | 49,6 | –10,4 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –5,3 | 3,5 | –8,8 | – | –1,1 | |
| Gesamtvermögen | 862,0 | 682,0 | 180,0 | 26,4 | 644,1 | |
| Gesamtschulden | 716,9 | 530,1 | 186,8 | 35,2 | 498,4 | |
| Investitionen1) | 17,1 | 17,4 | –0,3 | –1,8 | 20,7 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Operatives Ergebnis
Per Saldo erwirtschaftete die EVN im Segment Umwelt im Berichtsjahr damit ein um 35,4 % geringeres EBITDA von 17,3 Mio. Euro. Die Abschreibungen inklusive der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen erhöhten sich, getrieben durch die planmäßige Abschreibung von aktivierten Projektvorlaufkosten für das Abwasserprojekt in Kuwait, um 44,8 % auf 16,7 Mio. Euro. Dadurch belief sich das EBIT auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 15,2 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis belief sich auf –5,9 Mio. Euro nach –11,7 Mio. Euro im Jahr zuvor. Der Vorjahreswert hatte allerdings einen negativen Währungseffekt bei den verbliebenen Aktivitäten der EVN in Moskau enthalten. In Summe ergab sich damit für das Segment ein Ergebnis vor Ertragsteuern von –5,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro).
Investitionen
Die Investitionen der EVN im Segment Umwelt lagen im Berichtszeitraum mit 17,1 Mio. Euro nahezu auf Vorjahresniveau (17,4 Mio. Euro) und betrafen im Wesentlichen den Bereich Trinkwasserversorgung. Investiert wurde hier in den Ausbau überregionaler Leitungsnetze, so z. B. den Bau des ersten Abschnitts der neuen Transportleitung von Krems nach Zwettl. Die Fertigstellung der gesamten Versorgungsleitung, die die Versorgung von bis zu
120.000 Einwohnern im Waldviertel absichern wird, ist für 2025 geplant. Zur weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität errichtet die EVN zudem gerade eine weitere Naturfilteranlage zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte in Petronell. Diese bereits fünfte Anlage ihrer Art im Versorgungsgebiet der EVN soll ab Anfang 2022 etwa 50.000 Menschen in zehn Gemeinden der Region östlich des Flughafens Wien-Schwechat mit enthärtetem Trinkwasser versorgen.
Ausblick
Die Ergebnisentwicklung im Segment Umwelt ist wesentlich von der weiteren Auftragsabwicklung im internationalen Projektgeschäft beeinflusst. Während das Geschäftsjahr 2019/20 durch Corona-bedingte Projektverzögerungen und damit Ergebnisverschiebungen geprägt war, gehen wir unter der Annahme einer planmäßigen Abwicklung der laufenden Projekte, insbesondere des Großauftrags in Kuwait, für das Geschäftsjahr 2020/21 von einer Steigerung des Segmentergebnisses aus.
Eine Verschärfung der Coronakrise kann auf das internationale Projektgeschäft Auswirkungen haben, da sie sowohl die wirtschaftliche Entwicklung in den Ländern, in denen die WTE Wassertechnik aktuell tätig ist, als auch internationale Lieferanten beeinträchtigen kann. Eine Abschätzung der möglichen Auswirkungen ist aktuell nicht möglich.
| Finanzkennzahlen – | +/– | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alle sonstigen Segmente | Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 | Absolut | % | 2017/18 | |
| Außenumsatz | 20,4 | 18,4 | 2,1 | 11,2 | 15,0 | ||
| Innenumsatz | 69,0 | 64,3 | 4,7 | 7,4 | 61,0 | ||
| Gesamtumsatz | 89,4 | 82,7 | 6,8 | 8,2 | 76,0 | ||
| Operativer Aufwand | –96,8 | –93,2 | –3,6 | –3,9 | –87,2 | ||
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
63,6 | 44,8 | 18,8 | 42,1 | 51,4 | ||
| EBITDA | 56,3 | 34,2 | 22,0 | 64,3 | 40,2 | ||
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–2,4 | –1,8 | –0,5 | –30,1 | –0,9 | ||
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 53,9 | 32,4 | 21,5 | 66,2 | 39,3 | ||
| Finanzergebnis | 53,3 | 52,2 | 1,1 | 2,1 | 43,8 | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 107,2 | 84,6 | 22,6 | 26,7 | 83,1 | ||
| Gesamtvermögen | 4.600,0 | 4.586,5 | 13,5 | 0,3 | 4.374,4 | ||
| Gesamtschulden | 1.781,9 | 1.674,4 | 107,5 | 6,4 | 1.670,8 | ||
| Investitionen1) | 3,3 | 3,5 | –0,1 | –4,0 | 4,0 | ||
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Alle sonstigen Segmente
Highlights 2019/20
- • Höherer Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau
Umsatz-, EBITDA- und EBIT-Entwicklung
Die Umsatzerlöse dieses Segments stiegen im Geschäftsjahr 2019/20 um 8,2 % auf 89,4 Mio. Euro, gleichzeitig verzeichnete auch der operative Aufwand einen Anstieg um 3,9 % auf 96,8 Mio. Euro.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter nahm gegenüber dem Vorjahr um 42,1 % auf 63,6 Mio. Euro zu. Verantwortlich für diese Entwicklung waren ein positiver Einmaleffekt bei der RAG aus dem Verkauf von Erdölförderanlagen in Niederösterreich sowie positive Einmaleffekte bei der Energie Burgenland, bei der die vorzeitige Beendigung einer 2001 abgeschlossenen US-Cross-Border-Leasing-Transaktion eine außerordentliche Forderungsabschreibung aufgrund der Insolvenz einer österreichischen Regionalbank mehr als wettmachte.
Auch das EBITDA des Segments stieg vor diesem Hintergrund um 64,3 % auf 56,3 Mio. Euro an. Nach Abzug der Abschreibungen einschließlich der Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen, die mit 2,4 Mio. Euro um 0,5 Mio. Euro über dem Vorjahreswert lagen, ergab sich ein EBIT von 53,9 Mio. Euro (Vorjahr: 32,4 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis lag mit 53,3 Mio. Euro um 2,1 % über dem Vorjahreswert. Verantwortlich dafür waren hauptsächlich die am 6. Juli 2020 ausbezahlte Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,69 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,42 Euro je Aktie) sowie ein Rückgang des Zinsaufwands dank des niedrigen Zinssatzniveaus für Refinanzierungen. Gegenläufig zu diesen Positionen entwickelte sich die Performance des R 138-Fonds.
Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments mit 98,6 Mio. Euro um 16,6 % über jenem des Vorjahres.
Ausblick
Das Segmentergebnis wird wesentlich von den Ergebnisbeiträgen der RAG, der Energie Burgenland sowie der Verbund AG bestimmt. Da die Ergebnisbeiträge der RAG und der Energie Burgenland im Geschäftsjahr 2019/20 von positiven Einmaleffekten beeinflusst waren, dürfte das Segmentergebnis im Geschäftsjahr 2020/21 unter dem Vorjahresniveau liegen.
EVN Ganzheitsbericht 2019/20
Konzernabschluss 2019/20
Nach International Financial Reporting Standards
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 164 | |
|---|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 165 | |
| Konzern-Bilanz | 166 | |
| Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 167 | |
| Konzern-Geldflussrechnung | 168 | |
| Konzernanhang | 169 | Grundsätze der Rechnungslegung |
| 173 | Konsolidierung | |
| 177 | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | |
| 192 | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
| 199 | Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | |
| 220 | Segmentberichterstattung | |
| 225 | Sonstige Angaben | |
| Beteiligungen der EVN | 247 | |
| Bestätigungsvermerk | 252 | |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 24 | 2.107,5 | 2.204,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 25 | 64,4 | 117,8 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | 26 | –1.205,2 | –1.361,6 |
| Personalaufwand | 27 | –349,3 | –338,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 28 | –121,1 | –120,2 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | 29 | 94,1 | 130,5 |
| EBITDA | 590,4 | 631,7 | |
| Abschreibungen | 30 | –296,7 | –269,8 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | 30 | –20,6 | 41,6 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 273,1 | 403,5 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter | 0,0*) | 0,0*) | |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 33,3 | 23,2 | |
| Zinserträge | 4,5 | 8,1 | |
| Zinsaufwendungen | –47,0 | –51,5 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | –6,7 | –9,8 | |
| Finanzergebnis | 31 | –15,8 | –29,9 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 257,3 | 373,5 | |
| Ertragsteuern | 32 | –28,7 | –46,7 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 228,6 | 326,9 | |
| davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) | 199,8 | 302,4 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 28,9 | 24,5 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR1) | 33 | 1,12 | 1,70 |
| Dividende je Aktie in EUR | 0,492) | 0,50 |
*) Kleinbetrag
1) Verwässert ist gleich unverwässert.
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,49 Euro
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 228,6 | 326,9 | |
| Sonstiges Ergebnis aus | |||
| Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
–112,0 | 233,5 | |
| Neubewertung IAS 19 | 45 | 10,2 | –55,4 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 45 | –2,2 | –10,7 |
| Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente1) |
–156,5 | 381,6 | |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 45 | 36,5 | –82,0 |
| Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
–14,8 | 5,1 | |
| Währungsdifferenzen | 5 | –3,8 | 10,8 |
| Cash Flow Hedges | 45 | 2,8 | –0,1 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 45 | –14,1 | –7,3 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 45 | 0,3 | 1,8 |
| Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | –126,8 | 238,6 | |
| Gesamtergebnis der Periode | 101,8 | 565,5 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG | 74,5 | 546,0 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 27,3 | 19,5 | |
Konzern-Bilanz
| Mio. EUR | Erläuterung | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 34 | 216,9 | 218,5 |
| Sachanlagen | 35 | 3.703,4 | 3.579,6 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 36 | 1.002,1 | 972,1 |
| Sonstige Beteiligungen | 37 | 2.168,7 | 2.325,4 |
| Aktive latente Steuern | 49 | 75,4 | 72,1 |
| Übrige Vermögenswerte | 38 | 261,0 | 163,3 |
| 7.427,6 | 7.330,9 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 39 | 66,6 | 104,1 |
| Forderungen | 40 | 403,2 | 417,4 |
| Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | 41 | 253,8 | 89,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 59 | 214,6 | 246,6 |
| 938,1 | 857,7 | ||
| Summe Aktiva | 8.365,7 | 8.188,6 | |
| Passiva | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG | 42–46 | 4.282,1 | 4.295,6 |
| Nicht beherrschende Anteile | 47 | 261,2 | 256,5 |
| 4.543,3 | 4.552,1 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 48 | 1.045,3 | 990,0 |
| Passive latente Steuern | 49 | 490,0 | 543,8 |
| Langfristige Rückstellungen | 50 | 506,4 | 537,5 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 51 | 619,1 | 615,7 |
| Übrige langfristige Schulden | 52 | 137,5 | 46,2 |
| 2.798,3 | 2.733,2 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 53 | 110,0 | 68,8 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern1) | 75,5 | 71,7 | |
| Lieferantenverbindlichkeiten | 54 | 298,4 | 301,0 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 55 | 96,2 | 90,4 |
| Übrige kurzfristige Schulden1) | 56 | 444,0 | 371,5 |
| 1.024,1 | 903,3 | ||
| Summe Passiva | 8.365,7 | 8.188,6 |
1) Vergleichsinformationen wurden in übrige kurzfristige Schulden umgegliedert
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
| Mio. EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
Bewertungs rücklage |
Unterschieds betrag aus der Währungs umrechnung |
Eigene Anteile |
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG |
Nicht beherrschende Anteile |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2018 | 330,0 | 253,4 | 2.295,5 | 994,0 | –20,0 | –20,5 | 3.832,4 | 259,4 | 4.091,7 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 302,4 | 232,8 | 10,7 | – | 546,0 | 19,5 | 565,5 |
| Dividende 2017/18 | – | – | –83,7 | – | – | – | –83,7 | –22,5 | –106,1 |
| Veränderung eigene Anteile | – | 0,2 | – | – | – | 0,8 | 1,0 | – | 1,0 |
| Konsolidierungskreis änderung |
– | – | 0,0*) | – | – | – | 0,0*) | – | – |
| Stand 30.09.2019 | 330,0 | 253,6 | 2.514,2 | 1.226,8 | –9,3 | –19,7 | 4.295,6 | 256,5 | 4.552,1 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 199,8 | –121,1 | –4,2 | – | 74,5 | 27,3 | 101,8 |
| Dividende 2018/19 | – | – | –89,0 | – | – | – | –89,0 | –22,6 | –111,6 |
| Veränderung eigene Anteile | – | 0,2 | – | – | – | 0,8 | 1,0 | – | 1,0 |
| Stand 30.09.2020 | 330,0 | 253,8 | 2.625,0 | 1.105,7 | –13,5 | –19,0 | 4.282,1 | 261,2 | 4.543,3 |
| Erläuterung | 42 | 43 | 44 | 45 | 5 | 46 | 47 |
*) Kleinbetrag
Konzern-Geldflussrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 257,3 | 373,5 | |
| + Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie übrige langfristige Vermögenswerte |
30 | 317,3 | 228,2 |
| – Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 36, 37 | –127,5 | –153,7 |
| + Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 113,3 | 161,1 | |
| + Zinsaufwendungen | 47,0 | 51,5 | |
| – Zinsauszahlungen | –40,2 | –41,4 | |
| – Zinserträge | –4,5 | –8,1 | |
| + Zinseinzahlungen | 3,8 | 7,4 | |
| + Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen | 4,1 | 9,9 | |
| +/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis | 0,7 | –1,6 | |
| – Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 60 | –52,1 | –50,6 |
| – Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs | –0,7 | –3,1 | |
| – Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen | 50 | –21,4 | –22,6 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 497,1 | 550,5 | |
| + Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen | –127,7 | 109,7 | |
| + Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen | 5,8 | –1,0 | |
| + Zunahme /– Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten | 81,2 | –222,8 | |
| – Zahlungen für Ertragsteuern | –44,3 | –6,6 | |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 412,0 | 429,7 | |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 6,7 | 5,7 | |
| + Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen | 60,7 | 64,4 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | 65,5 | 72,4 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen |
89,4 | 49,3 | |
| – Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | –367,5 | –391,9 | |
| – Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | –31,5 | –7,0 | |
| – Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen |
–251,9 | – | |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –428,6 | –207,1 | |
| – Gewinnausschüttung an die Aktionäre der EVN AG | 44 | –89,0 | –83,7 |
| – Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile | –22,6 | –22,5 | |
| + Verkauf eigener Anteile | 1,0 | 1,0 | |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 58 | 100,0 | 3,2 |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 58 | –72,7 | –89,1 |
| – Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 58 | –5,5 | – |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –88,8 | –191,0 | |
| Cash Flow gesamt1) | –105,4 | 31,5 | |
| Fonds-Veränderungen | |||
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode1) | 58 | 246,2 | 214,5 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | –0,9 | 0,2 | |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode1) | 140,0 | 246,2 | |
| Cash Flow gesamt2) | –105,4 | 31,5 |
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
2) Zusatzangaben zur Konzern-Geldflussrechnung finden sich in Erläuterung 58. Konzern-Geldflussrechnung.
Konzernanhang
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kunden in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2019/20 erstmals anzuwenden:
| Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den |
|||
|---|---|---|---|---|
| Inkrafttreten1) | Konzernabschluss der EVN | |||
| Neue Standards und Interpretationen | ||||
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | Siehe unten | |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | Keine | |
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||||
| IAS 19 | Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen | 01.01.2019 | Keine | |
| IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 01.01.2019 | Keine | |
| IFRS 9 | Negative Vorfälligkeitsentschädigungen | 01.01.2019 | Keine | |
| Diverse | Annual Improvements 2015–2017 | 01.01.2019 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 16 wurde vom IASB im Jänner 2016 veröffentlicht und ersetzte mit 1. Jänner 2019 IAS 17 sowie die bisherigen Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 16 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. IFRS 16 enthält sowohl eine geänderte Definition des Begriffs Leasingvertrag als auch wesentlich geänderte Regeln zur Bilanzierung beim Leasingnehmer. Der neue Standard verfolgt das Ziel, dass nahezu alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen beim Leasingnehmer in der Bilanz als Nutzungsrecht bzw. als Leasingverbindlichkeit erfasst werden, wodurch die frühere Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt. Die aus Leasingnehmersicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Die Regelungen für die Bilanzierung beim Leasinggeber unterscheiden sich nicht wesentlich von den bis dato angewendeten Regelungen des IAS 17. Die Geschäftsfälle, in denen die EVN als Leasinggeber auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung.
Umstellung auf IFRS 16
Die Umstellung auf IFRS 16 wurde bei der EVN nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz vorgenommen, die Vorjahreszahlen wurden deshalb nicht angepasst. Die Leasingverbindlichkeit entspricht dabei dem abgezinsten Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen unter Anwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die zum 1. Oktober 2019 erstmals angesetzten Leasingverbindlichkeiten betrug 0,67 %.
Das Wahlrecht, das Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit abzüglich im Voraus geleisteter Leasingzahlungen anzusetzen, wird in Anspruch genommen. Die EVN unterscheidet in Nichtleasing- und Leasingkomponenten und verzichtet damit auf das Wahlrecht gemäß IFRS 16.15. Ebenso verzichtet sie auf eine erneute Beurteilung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinn des IFRS 16 enthält oder nicht, sofern dieses zum Erstanwendungszeitpunkt bereits bestand. Im Umkehrschluss wird IFRS 16 nicht auf Vereinbarungen angewendet, die nach IAS 17 in Verbindung mit IFRIC 4 als Vereinbarung ohne Leasingverhältnis eingestuft wurden. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) bzw. Leasingverträge, deren Restlaufzeit zum Erstanwendungszeitpunkt zwölf Monate oder weniger beträgt, wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Diese Zahlungen werden weiterhin im sonstigen Aufwand erfasst. Ebenso wird im Rahmen der Übergangserleichterungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Wertminderungsprüfung zu verzichten. Stattdessen wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bewertet, ob es sich bei den identifizierten Leasingverträgen um belastende Verträge handelt. Sollte dies der Fall sein, würde das aktivierte Nutzungsrecht um eine allenfalls bestehende Rückstellung gekürzt werden.
Die Bestimmungen des IAS 36 zur Werthaltigkeitsüberprüfung gelten analog auch für die nach IFRS 16 erfassten Nutzungsrechte. Eine Neubewertung der Verbindlichkeit ist erforderlich, wenn sich erwartete Leasingzahlungen oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses ändern. Die Schätzungsänderungen führen zu einer korrespondierenden Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts als nachträgliche Anschaffungskosten.
Wesentliche Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16
Die EVN hat IFRS 16 erstmals zum 1. Oktober 2019 angewendet. Wie bereits erläutert, wurden die Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden nicht angepasst.
Im Folgenden werden die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Abschluss des EVN Konzerns, insbesondere auf die Konzern-Bilanz, dargestellt.
| Anpassungen in der Konzern-Bilanz | Anpassungen | ||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | IFRS 16 | 01.10.2019 |
| Aktiva | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 3.579,6 | 75,8 | 3.655,4 |
| 7.330,9 | 75,8 | 7.406,7 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| 857,7 | 857,7 | ||
| Summe Aktiva | 8.188,6 | 75,8 | 8.264,4 |
| Passiva | |||
| Eigenkapital | |||
| 4.552,1 | 4.552,1 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Übrige langfristige Schulden | 46,2 | 70,6 | 116,9 |
| 2.733,2 | 70,6 | 2.803,8 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Übrige kurzfristige Schulden | 304,9 | 5,2 | 310,0 |
| 903,3 | 5,2 | 908,5 | |
| Summe Passiva | 8.188,6 | 75,8 | 8.264,4 |
In der Konzern-Bilanz führte die Erstanwendung des Standards aufgrund der erstmaligen Bilanzierung der Nutzungsrechte zu einem Anstieg der Sachanlagen und der Verbindlichkeiten in gleicher Höhe. Die neuen Bilanzierungsvorschriften führten bei der EVN zu einem geringen Rückgang der Eigenkapitalquote und zugleich zu einem leichten Anstieg der Nettoverschuldung.
Gemäß IFRS 16.47 können Nutzungsrechte in einer eigenen Bilanzposition im Anhang getrennt von anderen Vermögenswerten dargestellt werden. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung dieser Position für die EVN erfolgt die Darstellung der Nutzungsrechte in den Sachanlagen im Anhang (siehe Erläuterung 35. Sachanlagen).
| Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6,0 |
| EBITDA | 6,0 |
| Abschreibungen | –5,5 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 0,5 |
| Zinsaufwendungen | –0,5 |
| Finanzergebnis | –0,5 |
Zahlungen aus Leasingverhältnissen werden seit 1. Oktober 2019 in eine Zins- und eine Tilgungskomponente gesplittet. Die aktivierten Nutzungsrechte werden über die definierte Nutzungsdauer abgeschrieben. Insofern ergibt sich aus der Umstellung im Geschäftsjahr 2019/20 ein EBIT-Effekt in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Der geänderte Ausweis der Leasingzahlungen hat zu geringfügigen Umgliederungen innerhalb der Konzern-Geldflussrechnung der EVN geführt. Die Leasingzahlungen wurden vor Anwendung des IFRS 16 zur Gänze im Cash Flow aus dem operativen Bereich dargestellt. Nunmehr wird die Tilgungskomponente im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich und die Zinskomponente im Cash Flow aus dem operativen Bereich ausgewiesen.
| Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||||
| IFRS 3 | Änderungen zu Definition eines Geschäftsbetriebs | 01.01.2020 | Keine | |
| IAS 39, IFRS 7, IFRS 9 | Reform des Zinssatz-Benchmarks | 01.01.20202) | Keine | |
| IAS 1, IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 | Keine | |
| IFRS 16 | Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 | 01.06.2020 | Keine | |
| Diverse | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung | 01.01.2020 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
2) Freiwillige vorzeitige Anwendung per 1.10.2019
Freiwillige vorzeitige Anwendung – Reform der Zinssatz-Benchmark
EVN wendet die im September 2019 veröffentlichten Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 Interest Rate Benchmark Reform (IBOR) mit 01.01.2019 vorzeitig an. Die Änderungen sehen eine vorübergehende Befreiung von der Anwendung spezifischer Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf Sicherungsbeziehungen vor, die direkt von der IBOR-Reform betroffen sind. Die in der IBOR-Reform festgelegten Erleichterungen sollten nicht dazu führen, dass die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beendet wird. In diesem Zusammenhang ist anzunehmen, dass die Referenzzinssätze, auf denen das Grundgeschäft und die Sicherungsinstrumente basieren, durch die IBOR-Reform nicht verändert werden. Mögliche Ineffektivitäten sind jedoch weiterhin erfolgswirksam in der Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung zu erfassen.
Entsprechend den Übergangsbestimmungen wurden die Änderungen rückwirkend auf Sicherungsbeziehungen, die zu Beginn der Berichtsperiode bestanden, und auf den zu diesem Zeitpunkt in der Cash-Flow-Hedge-Rücklage kumulierten Betrag angewendet. Im Geschäftsjahr 2019/20 war es allerdings nicht erforderlich, Anpassungen der Cash-Flow-Hedge-Rücklage vorzunehmen, da keine Auswirkungen festgestellt werden konnten.
Für folgende Hedge-Beziehungen könnten künftige Änderungen des Referenzzinssatzes Auswirkungen haben:
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber.
Im Zuge der Effektivitätsberechnung für die Absicherung der JPY-Anleihe wird bei der Abbildung des hypothetischen Derivats der Sechs-Monats-JPY-LIBOR verwendet. Durch die zukünftige Umstellung auf einen neuen Referenzzinssatz wird aus derzeitiger Sicht mit keiner Auswirkung auf die Effektivität gerechnet.
Zur Absicherung variabel verzinster Finanzverbindlichkeiten werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Alle Geschäfte werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert.
Sämtliche Zinsswaps, die zur Absicherung von bestehenden Risiken angewendet werden, basieren grundsätzlich auf dem Sechs-Monatsbzw. Zwölf-Monats-EURIBOR. Nach der abgeschlossenen Umstellung des EURIBOR hin zu einer transaktionsbasierten Berechnungsmethodik Ende 2019 ist der EURIBOR als Referenzzinssatz BMR-konform und führt daher zu keinen Änderungen an bestehenden Verträgen.
Noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:
| Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|---|---|
| 01.01.2023 | Keine |
| 01.01.2023 | Keine |
| 01.01.2022 | Keine |
| 01.01.2022 | Keine |
| 01.01.2022 | Keine |
| 01.01.2021 | Keine |
| 01.01.2021 | Keine |
| 01.01.2022 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen
Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2020 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 28 inländische und 32 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 29 inländische und 32 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). 13 Tochterunternehmen (Vorjahr: 19) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die EVN AG ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (EnergieAllianz). Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 247 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 47. Nicht beherrschende Anteile und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
| Veränderungen des Konsolidierungskreises | Voll | Anteilig (Joint Operation) | Equity | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2018 | 63 | 1 | 16 | 80 |
| Erstkonsolidierungen | 1 | – | – | 1 |
| Entkonsolidierungen | –2 | – | – | –2 |
| Umgründungen1) | –1 | – | – | –1 |
| 30.09.2019 | 61 | 1 | 16 | 78 |
| Erstkonsolidierungen | 2 | – | 1 | 3 |
| Entkonsolidierungen | –1 | – | – | –1 |
| Umgründungen1) | –2 | – | – | –2 |
| 30.09.2020 | 60 | 1 | 17 | 78 |
| davon ausländische Unternehmen | 32 | 1 | 6 | 39 |
1) Konzerninterne Umgründungen
Die WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment S.P.C. ist eine neugegründete kuwaitische 100%-Tochtergesellschaft und wurde mit 1. Oktober 2019 erstmals vollkonsolidiert.
Die WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH ist eine 100%-Tochtergesellschaft mit Sitz in Deutschland und wurde in Vorjahren aufgrund von Unwesentlichkeit nicht vollkonsolidiert. Mit dem Financial Close des Umm Al Hayman Projektes am 29. Juli 2020 wurde diese Gesellschaft erstmals im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen.
Per 30. Juni 2020 wurde die bisher vollkonsolidierte Gesellschaft AO EVN MSZ 3, Moskau, Russland, aufgrund einer Übertragung der Anteile an die Stadt Moskau, entkonsolidiert.
Die Umm Al Hayman Holding Company W.L.L., Kuwait City, Kuwait, ist eine 50%-Tochtergesellschaft der WTE Gruppe und wurde im Vorjahr aufgrund von Unwesentlichkeit nicht at Equity konsolidiert. Mit dem Financial Close des Projekts Umm Al Hayman am 29. Juli 2020 erfolgte eine Konsolidierung dieser Gesellschaft at Equity.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral
im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2019/20 eine Eigenmittelveränderung von –3,8 Mio. Euro (Vorjahr: 10,8 Mio. Euro). Darin enthalten ist ein Betrag von –1,2 Mio. Euro, der vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert wurde.
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
| Währungsumrechnung | 2019/20 | 2018/19 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Währung | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | |
| Albanischer Lek | 124,05000 | 123,80231 | 122,11000 | 123,80077 | |
| Bulgarischer Lew2) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | |
| Kroatische Kuna | 7,55650 | 7,50682 | 7,41100 | 7,41497 | |
| Kuwait-Dinar3) | 0,35880 | 0,34429 | – | – | |
| Ungarischer Forint | 365,53000 | 345,04385 | 334,83000 | 323,84923 | |
| Nordmazedonischer Denar | 61,69500 | 61,63588 | 61,49500 | 61,51280 | |
| Polnischer Złoty | 4,54620 | 4,39806 | 4,37820 | 4,30480 | |
| Russischer Rubel | 91,77630 | 78,32732 | 70,75570 | 73,92941 | |
| Serbischer Dinar | 117,58030 | 117,56362 | 117,52830 | 118,05547 | |
| Tschechische Krone | 27,23300 | 26,19492 | 25,81300 | 25,75438 | |
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
3) Im Geschäftsjahr 2018/19 keine Währungsumrechnungen in KWD
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kundenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Materialund Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend, entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen | Jahre |
|---|---|
| Gebäude | 10–50 |
| Leitungen | 15–50 |
| Technische Anlagen | 10–50 |
| Zähler | 5–40 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3–25 |
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, wird ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreizen oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der etwaigen Zahlungen anlässlich einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 31. Finanzergebnis und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte ab 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:
- • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
- • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVtPL)
- • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt FVtPL zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich, unter Ausübung der sogenannten "FVOCI-Option" gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
- • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL)
- • Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen mit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default (EAD)" und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall des Kunden "Loss Given Default" (LGD).
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein
Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 bzw. IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen im Beschaffungsbereich und bei Stromgeschäften entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten "Own Use Exemption" vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlichkeiten.
Einen Teil der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken eingesetzt.
Die EVN Gruppe designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die aus Änderungen von Fremdwährungskursen oder Zinsänderungen resultieren. Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.
Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa Vorräte führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes "Rebalancing" durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Änderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die restlichen sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten "FVOCI-Option" gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVtPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVtPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenwert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit, wie die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden, abgeschrieben.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).
13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert und, falls notwendig, die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVtPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläuqivalente auf Basis der externen Ratings von den Banken und Finanzinstituten ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
16. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.
17. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeitern, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz NÖ beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeitern selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionisten als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeitersicherung.
Bei Mitarbeitern österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und /oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash-Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird
der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde gelegten Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
18. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kunden zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 19. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung (z. B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.
19. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekunden. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da der Kunde diese Dienstleistungen nutzt, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskunden, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kunden ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die der Kunde zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringt, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Internationales Projektgeschäft
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kunden den Vertrag aus anderen Gründen als der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen der Kunde vereinnahmt, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden und der Zahlung durch den Kunden unter einem Jahr liegt.
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskunden mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
20. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
| Ertragsteuersätze % |
2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Unternehmenssitz | ||
| Österreich | 25,0 | 25,0 |
| Albanien | 15,0 | 15,0 |
| Bulgarien | 10,0 | 10,0 |
| Deutschland – Bereich Umwelt | 30,3 | 30,3 |
| Deutschland – Bereich Erzeugung | 34,0 | 34,0 |
| Estland1) | 20,0 | 20,0 |
| Kroatien | 18,0 | 18,0 |
| Kuwait | 15,0 | 15,0 |
| Litauen | 15,0 | 15,0 |
| Nordmazedonien | 10,0 | 10,0 |
| Montenegro | 9,0 | 9,0 |
| Polen | 19,0 | 19,0 |
| Rumänien | 16,0 | 16,0 |
| Russland | 20,0 | 20,0 |
| Serbien | 15,0 | 15,0 |
| Slowenien | 19,0 | 19,0 |
| Tschechien | 19,0 | 19,0 |
| Zypern | 12,5 | 12,5 |
1) Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter. Im Unternehmen thesaurierte Gewinne werden nicht besteuert.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2020 durch Bildung einer (Vorjahr: eine) Unternehmensgruppe Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in dieser Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, als Gruppenträger. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es demnach frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Gruppe mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert, vorgesehen. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.
21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Windparks, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Erzeugungsanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Erzeugungsanlagen ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2040), an.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind,
erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht eines Marktteilnehmers berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft. Die Durchschnittsbildung wurde im Geschäftsjahr 2019/20 dahingehend angepasst, dass mehrere Szenarien dafür herangezogen werden. Die Anpassung erfolgte zum Erhalt eines ausgewogenen Bildes über die zukünftige Strompreisentwicklung. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen könnten, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Markt-Risikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem Rating-abhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
22. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen sowie 36. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 37. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Die WTE Wassertechnik GmbH errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam der Auftraggeber, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung kündigte WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorübergehend fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission aufgrund der unterbliebenen Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von 29,25 Mio. Euro sowie der Gemeinde Budva in Höhe von 64,59 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte WTE nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. WTE hat wegen der Nichthonorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 35,34 Mio. Euro inkl. Zinsen. Darüber hinaus bereitet WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags eine Schiedsklage gegen die Gemeinde Budva vor und prüft weitere Optionen, insbesondere aus dem Investitionsschutz. Der Ausgang dieses Verfahrens kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 17. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und in der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 19. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 beschrieben:
- • In den Großhandelspreisen wirkte sich Covid-19 eher nur im kurzfristigen Bereich in relevantem Ausmaß aus, wobei auch hier in den letzten Monaten eine Erholung zu verzeichnen war. Dieses Sinken der Preise im kurzfristigen Bereich ist im Wesentlichen auf eine kurzfristig antizipierte schwächere Stromnachfrage zurückzuführen, insbesondere aus dem Bereich Industrie. Die Preisentwicklungen der Strom-Futures für weiter in der Zukunft liegende Perioden, die aus aktuellen Börsepreisen abgeleitet werden, sowie die Einschätzungen renommierter Anbieter von Strompreisprognosen lassen jedoch erkennen, dass die längerfristigen Großhandelspreise von Covid-19 derzeit nicht wesentlich beeinflusst sind.
- • Während des Lockdowns im Frühjahr 2020 war bei den Industrie- und Gewerbekunden ein geringerer Energieabsatz zu verzeichnen. Dies belastete auch den Geschäftsverlauf der EnergieAllianz, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wird. Der im Stromverbrauch verzeichnete Rückgang wirkte sich auch im Netzabsatz aus; dieser Mengeneffekt im Netz wird jedoch gemäß der österreichischen Regulierungsmethodik über künftige Tarife kompensiert.
- • Aufgrund des Lockdowns im Frühjahr 2020 kam es auch zu vereinzelten Verzögerungen bei der Umsetzung des Investitionsprogramms, die im Geschäftsjahr 2020/21 wieder aufgeholt werden sollten
- • Das für den Projektstart des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait erforderliche Closing erfolgte Corona-bedingt erst Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre.
- • Im ersten Halbjahr 2019/20 hatten die infolge der Covid-19-Pandemie gestiegenen Länderrisikoprämien einen höheren Diskontierungssatz nach sich gezogen und damit zu Wertminderungen geführt. Die per 30. September 2020 durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen führten großteils wieder zu Wertaufholungen bei Energieerzeugungsanlagen in Südosteuropa und dem Kundenstock in Nordmazedonien (siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte sowie 35. Sachanlagen).
- • Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9B5.5.35 auf Basis von regional differenzierten Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Für das Geschäftsjahr 2019/20 führte Covid-19 zu einer um 4,7 Mio. Euro höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 59. Risikomanagement).
- • Einen weiteren Effekt hat die Covid-19-Krise auf die Marktwerte der Wertpapiere im R 138-Fonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste konnten, nachdem es zu einer Erholung an den Wertpapierbörsen kam, gegen Ende des Geschäftsjahres teilweise wieder aufgeholt werden, sodass in Summe per 30. September 2020 ein Kursverlust in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro ergebniswirksam erfasst wurde.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien im Ausmaß von 605 Mio. Euro per 30. September 2020 verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN im Geschäftsjahr 2019/20 punktuell beeinträchtigte. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Kundendiversifikation der EVN. Es ist daher aktuell jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.
Der weitere Verlauf der Coronakrise sowie eine steigende Unsicherheit kann über die Entwicklung der künftigen Strom- und Primärenergiepreise sowie der Kapitalkosten zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen.
23. Grundsätze zur Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 57. Segmentberichterstattung).
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
24. Umsatzerlöse
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kunden ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
| Umsatzerlöse | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 2.091,5 | 2.123,9 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 16,0 | 80,0 |
| Summe | 2.107,5 | 2.204,0 |
Bei den sonstigen Erlösen handelt es sich im Wesentlichen um Erlöse aus der Bewertung von Stromderivaten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kunden gegliedert nach Segmenten und Produkten:
| 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|
| 152,1 | 241,2 |
| 40,8 | 69,8 |
| 136,1 | 135,3 |
| 27,8 | 43,0 |
| 356,9 | 489,3 |
| 71,0 | 72,7 |
| 61,0 | 59,1 |
| 132,1 | 131,8 |
| 291,4 | 293,5 |
| 96,3 | 106,3 |
| 75,2 | 70,0 |
| 462,8 | 469,8 |
| 894,2 | 891,1 |
| 5,3 | 5,4 |
| 8,8 | 9,3 |
| 3,3 | 4,1 |
| 911,5 | 909,9 |
| 207,7 | 104,7 |
| 207,7 | 104,7 |
| 20,4 | 18,4 |
| 20,4 | 18,4 |
| 2.091,5 | 2.123,9 |
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 53,8 Mio. Euro (Vorjahr: 54,8 Mio. Euro).
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden und zum 30. September 2020 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse, das internationale Projektgeschäft sowie sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung.
Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 1.663,1 Mio. Euro. Davon betreffen 1.547,8 Mio. Euro Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten zwei bis sechs Jahre erfolgen. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen und der Energieerzeugung werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
Geschäftsjahr 2019/20
| Mio. EUR | |||
|---|---|---|---|
| <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
| Baukostenzuschüsse | 7,2 | 30,7 | 39,6 |
| Sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung | 37,6 | – | – |
| Summe | 44,8 | 30,7 | 39,6 |
| Geschäftsjahr 2018/191) | |||
| Mio. EUR | |||
| <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre | |
| Baukostenzuschüsse | 6,5 | 26,8 | 42,7 |
| Internationales Projektgeschäft | 49,0 | 267,0 | – |
| Sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung | 21,7 | 37,6 | – |
| Summe | 77,2 | 331,4 | 42,7 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskundenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde hat dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.
25. Sonstige betriebliche Erträge
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 45,6 | 44,5 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 23,6 | 24,5 |
| Miet- und Pachterträge | 4,8 | 3,1 |
| Entschädigungen und Vergütungen | 2,9 | 7,9 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 0,7 | 3,1 |
| Bestandsveränderungen | –26,5 | 15,0 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 13,2 | 19,6 |
| Summe | 64,4 | 117,8 |
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
26. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | 888,3 | 1.081,3 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | 316,9 | 280,3 |
| Summe | 1.205,2 | 1.361,6 |
Die Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger umfassen insbesondere Strom-, Erdgas-, Steinkohle- und Biomassebezugskosten sowie den entstandenen Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate.
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.
27. Personalaufwand
| Personalaufwand | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Gehälter und Löhne | 272,7 | 261,4 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 5,1 | 4,3 |
| Aufwendungen für Pensionen | 7,1 | 10,0 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
57,0 | 55,6 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 7,5 | 7,5 |
| Summe | 349,3 | 338,7 |
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV Pensionskasse in Höhe von 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 6,8 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) enthalten. Aufgrund des Pensionsanpassungsgesetzes 2020, BGBl. 98/2019, und der dort geänderten Bestimmungen des § 728 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 3,3 Mio. Euro.
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:
| Mitarbeiter nach Segmenten1) | 2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Erzeugung | 255 | 252 |
| Netze | 1.279 | 1.255 |
| Energie | 295 | 304 |
| Südosteuropa | 4.153 | 4.126 |
| Umwelt | 481 | 432 |
| Alle sonstigen Segmente | 544 | 539 |
| Summe | 7.007 | 6.908 |
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzte sich zu 97,7 % aus Angestellten und zu 2,3 % aus Arbeitern zusammen (Vorjahr: 97,5 % Angestellte und 2,5 % Arbeiter). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
28. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Betriebssteuern und Abgaben | 19,1 | 18,9 |
| Forderungszu-/-abschreibungen | 12,0 | –1,3 |
| Werbeaufwand | 11,8 | 11,9 |
| Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen | 10,5 | 12,6 |
| Telekommunikation und Portospesen | 10,2 | 9,5 |
| Versicherungen | 9,9 | 10,1 |
| Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken | 8,9 | 15,9 |
| Wartung und Instandhaltung | 8,6 | 10,5 |
| Mieten | 2,4 | 8,0 |
| Weiterbildung | 2,1 | 2,5 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 25,6 | 21,6 |
| Summe | 121,1 | 120,2 |
Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst auch die Änderung der Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien.
Die Veränderung der Forderungszu- bzw. -abschreibungen resultiert im Wesentlichen aus den Einmaleffekten im Segment Südosteuropa im Geschäftsjahr 2018/19. Im Vorjahr war ein Ausgleich von vollständig wertberichtigen Forderungen in Höhe von 4,3 Mio. Euro erfolgt. Darüber hinaus hat die EVN im Geschäftsjahr 2019/20 Covid-19-Effekte in der Wertberichtigung berücksichtigt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.
29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter Mio. EUR |
2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| RAG | 42,9 | 32,6 |
| EVN KG | 39,5 | –36,2 |
| Energie Burgenland | 20,8 | 12,2 |
| ZOV; ZOV UIP | 12,6 | 13,9 |
| Verbund Innkraftwerke | –19,0 | 96,3 |
| Ashta | –4,3 | 4,4 |
| Andere Gesellschaften | 1,7 | 7,1 |
| Summe | 94,1 | 130,5 |
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging im Geschäftsjahr 2019/20 auf 92,8 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 130,5 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Ergebnisanteil der Verbund Innkraftwerke, der im Vorjahr eine Zuschreibung in Höhe von 92,2 Mio. Euro beinhaltet hatte. Im aktuellen Geschäftsjahr musste infolge des Anstiegs des WACC hingegen eine Wertminderung in Höhe von 20,8 Mio. Euro vorgenommen werden (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).
Einen positiven Effekt auf den Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter hatte die EVN KG. Das Ergebnis der EVN KG verbesserte sich insgesamt um insgesamt um 74,4 Mio. Euro. Im Vorjahr war das Ergebnis der EVN KG durch höhere Beschaffungskosten sowie durch stichtagsbedingte Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften belastet gewesen.
30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 19,3 | 14,9 |
| Sachanlagen | 294,9 | 275,5 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte1) | 4,5 | – |
| Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | –0,1 | –42,1 |
| Zuschreibungen auf Sachanlagen | –1,4 | –20,2 |
| Summe | 317,3 | 228,2 |
| 1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten | ||
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | ||
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Abschreibungen | 296,7 | 269,8 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) | 22,1 | 20,6 |
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) –1,5 –62,3 Summe 317,3 228,2
1) Details siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte und 35. Sachanlagen
31. Finanzergebnis
| Finanzergebnis Mio. EUR |
2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Beteiligungsergebnis | ||
| Dividendenzahlungen | 33,4 | 23,0 |
| davon Verbund AG | 30,3 | 18,4 |
| davon Verbund Hydro Power GmbH | 1,7 | 1,0 |
| davon Wiener Börse AG | 1,1 | 0,9 |
| davon andere Gesellschaften | 0,2 | 2,6 |
| Wertminderungen/Abgänge | –0,1 | 0,2 |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 33,3 | 23,2 |
| Summe Beteiligungsergebnis | 33,4 | 23,3 |
| Zinsergebnis | ||
| Zinserträge aus Vermögenswerten | 2,4 | 5,0 |
| Übrige Zinserträge | 2,1 | 3,1 |
| Summe Zinserträge | 4,5 | 8,1 |
| Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten | –39,0 | –41,3 |
| Zinsaufwand Personalrückstellungen | –3,2 | –7,3 |
| Übrige Zinsaufwendungen | –4,8 | –2,9 |
| Summe Zinsaufwendungen | –47,0 | –51,5 |
| Summe Zinsergebnis | –42,5 | –43,4 |
| Sonstiges Finanzergebnis | ||
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens | –5,6 | 2,2 |
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen | 1,5 | –1,4 |
| Währungskursgewinne/-verluste | –1,9 | –7,9 |
| Übriges Finanzergebnis | –0,6 | –2,8 |
| Summe sonstiges Finanzergebnis | –6,7 | –9,8 |
| Finanzergebnis | –15,8 | –29,9 |
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen. In beiden Geschäftsjahren handelt es sich hierbei um einen Kleinbetrag, der in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen wird.
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investment-Fonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,8 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteilund Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 43,3 Mio. Euro (Vorjahr: 44,2 Mio. Euro).
32. Ertragsteuern
| Ertragsteuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand | 50,2 | 57,5 |
| davon österreichische Gesellschaften | 31,2 | 44,7 |
| davon ausländische Gesellschaften | 19,0 | 12,8 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand | –21,5 | –10,9 |
| davon österreichische Gesellschaften | –9,9 | –23,1 |
| davon ausländische Gesellschaften | –11,7 | 12,3 |
| Summe | 28,7 | 46,7 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2020 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2019/20 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:
| Ermittlung des Effektivsteuersatzes | 2019/20 | 2018/19 | ||
|---|---|---|---|---|
| % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 257,3 | 373,5 | ||
| Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz | 25,0 | 64,3 | 25,0 | 93,4 |
| – Abweichende ausländische Steuersätze |
–3,4 | –8,6 | –2,7 | –10,2 |
| – Effekt aus Steuersatzänderung |
– | – | – | – |
| – Steuerfreie Beteiligungserträge |
–7,9 | –20,2 | –12,8 | –48,0 |
| + Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern |
–1,9 | –5,0 | –1,6 | –5,9 |
| +/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen | ||||
| auf Konzernforderungen | –2,7 | –6,9 | 3,1 | 11,5 |
| + Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
1,6 | 4,1 | 0,9 | 3,4 |
| – Steuerfreie Erträge |
–0,5 | –1,4 | –0,5 | –1,9 |
| + Aperiodische Steuererhöhungen |
0,6 | 1,6 | 1,2 | 4,4 |
| –/+ Sonstige Posten | 0,3 | 0,7 | – | –0,1 |
| Effektivsteuersatz/-aufwand | 11,1 | 28,7 | 12,5 | 46,7 |
Die Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf den Ansatz von bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten zurückzuführen.
Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführte Abschreibung der Beteiligung OOO EVN Umwelt Service (Vorjahr: Zuschreibungen der Beteiligungen an EVN UBS, OOO EVN Umwelt Service, EVN Bulgaria und BG FW Holding).
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2019/20 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 11,1 % (Vorjahr: 12,5 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Tochtergesellschaften (siehe Erläuterung 49. Latente Steuern).
33. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2019/20 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.079.704 Stück (Vorjahr: 178.006.833 Stück) ermittelt. Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte "potenzielle Aktien" aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 199,8 Mio. Euro (Vorjahr: 302,4 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2019/20 ein Ergebnis je Aktie von 1,12 Euro (Vorjahr: 1,70 Euro).
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
34. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Software-Lizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kundenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.
| Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019/20 | Sonstige immaterielle | |||
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte | Summe |
| Bruttowert 30.09.2019 | 216,7 | 420,1 | 72,5 | 709,3 |
| Zugänge | – | 17,5 | –0,1 | 17,4 |
| Abgänge | – | –2,2 | –6,6 | –8,8 |
| Umbuchungen | – | 0,4 | –0,1 | 0,4 |
| Bruttowert 30.09.2020 | 216,7 | 435,8 | 65,8 | 718,3 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 | –160,9 | –281,4 | –48,5 | –490,8 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –15,1 | –4,2 | –19,3 |
| Wertminderungen | – | 0,0*) | – | 0,0*) |
| Zuschreibungen | – | 0,1 | – | 0,1 |
| Abgänge | – | 2,2 | 6,6 | 8,8 |
| Umbuchungen | – | –0,2 | – | –0,2 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 | –160,9 | –294,4 | –46,2 | –501,4 |
| Nettowert 30.09.2019 | 55,8 | 138,7 | 24,0 | 218,5 |
| Nettowert 30.09.2020 | 55,8 | 141,4 | 19,7 | 216,9 |
| *) Kleinbetrag | ||||
| Geschäftsjahr 2018/19 Mio. EUR |
Firmenwerte | Rechte | Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2018 | 216,7 | 413,1 | 76,0 | 705,8 |
| Zugänge | – | 9,0 | – | 9,0 |
| Abgänge | – | –6,4 | –3,5 | –9,8 |
| Umbuchungen | – | 0,3 | – | 0,3 |
| Bruttowert 30.09.2019 | 216,7 | 416,0 | 72,5 | 705,2 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 | –160,9 | –288,4 | –74,4 | –523,7 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –14,3 | –0,6 | –14,9 |
| Wertminderungen | – | 0,0*) | – | 0,0*) |
| Zuschreibungen | – | 19,1 | 23,0 | 42,1 |
| Abgänge | – | 6,3 | 3,5 | 9,8 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 | –160,9 | –277,3 | –48,5 | –486,8 |
| Nettowert 30.09.2018 | 55,8 | 124,7 | 1,5 | 182,1 |
| Nettowert 30.09.2019 | 55,8 | 138,7 | 24,0 | 218,5 |
*) Kleinbetrag
Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich mit 52,9 Mio. Euro auf die CGU "Internationales Projektgeschäft" und mit 2,9 Mio. Euro auf die CGU "Sonstige CGUs".
Der Buchwert des Nettovermögens der CGU "Internationales Projektgeschäft" betrug 356,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 492,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,88 % (Vorjahr: 4,17 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,25 % (Vorjahr: 4,59 %) entspricht. Der erzielbare Betrag der CGU lag damit um 38,36 % über ihrem Buchwert. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Überdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 93,4 Mio. Euro gekommen (Überdeckung in Höhe von 192,0 Mio. Euro). Bei einem WACC nach Steuern von 6,04 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.
Im Segment Südosteuropa wurde der Kundenstock der CGU "Stromverteilung Nordmazedonien" infolge gestiegener Länderrisikoprämien zum 31. März 2020 wertgemindert. Nachdem der WACC im Vergleich zum 31. März 2020 per 30. September 2020 wieder gesunken war, ergab der Impairmenttest eine Zuschreibung in voller Höhe von insgesamt 3,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag bei der CGU "Stromverteilung Nordmazedonien" wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 314,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 8,59 % (Vorjahr: 7,04 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 9,90 % (Vorjahr: 8,17 %) entspricht.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden insgesamt 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurde ein Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) aktiviert.
35. Sachanlagen
| Entwicklung der Sachanlagen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019/20 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2019 | 873,1 | 4.417,5 | 3.119,4 | 269,0 | 210,8 | 206,0 | 9.095,7 |
| Erfassung Nutzungsrechte aus der Erstanwendung von IFRS 16 |
67,0 | 0,4 | 0,6 | – | 7,9 | – | 75,8 |
| Bruttowert 01.10.2019, angepasst | 940,0 | 4.417,8 | 3.120,0 | 269,0 | 218,7 | 206,0 | 9.171,6 |
| Währungsdifferenzen | –0,4 | –1,3 | –16,6 | –0,2 | –0,2 | –0,4 | –19,0 |
| Zugänge | 25,2 | 112,5 | 58,9 | 22,4 | 25,9 | 106,7 | 351,5 |
| Abgänge | –4,4 | –11,7 | –11,0 | –11,5 | –13,8 | –1,5 | –53,9 |
| Umbuchungen | 10,9 | 50,0 | 33,2 | 3,6 | 2,8 | –99,3 | 1,2 |
| Bruttowert 30.09.2020 | 971,3 | 4.567,4 | 3.184,6 | 283,3 | 233,3 | 211,6 | 9.451,4 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 | –522,8 | –2.419,2 | –2.263,1 | –158,0 | –143,8 | –9,4 | –5.516,2 |
| Währungsdifferenzen | 0,2 | 0,6 | 13,8 | 0,1 | 0,1 | – | 14,9 |
| Planmäßige Abschreibungen | –26,5 | –114,8 | –91,7 | –16,4 | –23,4 | – | –272,9 |
| Wertminderungen | –2,5 | –0,9 | –17,3 | – | –0,1 | –1,3 | –22,1 |
| Zuschreibungen | 0,3 | 0,3 | 0,8 | – | – | – | 1,4 |
| Abgänge | 3,0 | 11,6 | 9,7 | 10,8 | 13,2 | – | 48,3 |
| Umbuchungen | – | – | –0,1 | – | – | –1,4 | –1,4 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 | –548,2 | –2.522,3 | –2.347,9 | –163,6 | –153,9 | –12,1 | –5.748,0 |
| Nettowert 30.09.2019 | 350,3 | 1.998,3 | 856,3 | 111,1 | 67,0 | 196,6 | 3.579,6 |
| Nettowert 30.09.2020 | 423,0 | 2.045,1 | 836,7 | 119,7 | 79,4 | 199,5 | 3.703,4 |
| Geschäftsjahr 2018/19 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2018 | 849,6 | 4.259,7 | 3.013,6 | 264,7 | 195,1 | 196,2 | 8.778,9 |
| Währungsdifferenzen | – | – | 5,0 | – | – | 0,1 | 5,1 |
| Zugänge | 19,9 | 127,8 | 83,0 | 20,3 | 30,5 | 116,6 | 398,2 |
| Abgänge | –6,7 | –27,7 | –14,8 | –16,0 | –19,9 | –1,3 | –86,5 |
| Umbuchungen | 10,3 | 57,6 | 32,6 | – | 5,0 | –105,5 | 0,1 |
| Bruttowert 30.09.2019 | 873,1 | 4.417,5 | 3.119,4 | 269,0 | 210,8 | 206,0 | 9.095,7 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 | –509,3 | –2.342,5 | –2.178,9 | –157,8 | –142,7 | –9,0 | –5.340,2 |
| Währungsdifferenzen | – | – | –4,1 | – | – | – | –4,1 |
| Planmäßige Abschreibungen | –21,5 | –111,1 | –87,1 | –15,7 | –19,5 | – | –254,9 |
| Wertminderungen | –3,7 | –0,5 | –14,0 | – | –1,0 | –1,3 | –20,6 |
| Zuschreibungen | 6,0 | 7,5 | 6,6 | – | – | – | 20,2 |
| Abgänge | 5,8 | 27,4 | 14,3 | 15,6 | 19,5 | 0,9 | 83,4 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 | –522,8 | –2.419,2 | –2.263,1 | –158,0 | –143,8 | –9,4 | –5.516,2 |
| Nettowert 30.09.2018 | 340,3 | 1.917,2 | 834,7 | 106,9 | 52,4 | 187,2 | 3.438,7 |
| Nettowert 30.09.2019 | 350,3 | 1.998,3 | 856,3 | 111,1 | 67,0 | 196,6 | 3.579,6 |
In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 62,7 Mio. Euro (Vorjahr: 61,0 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand eine Höchstbetragshypothek in unveränderter Höhe von 1,8 Mio. Euro.
In den Zugängen zu den Sachanlagen waren aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro) enthalten. Der Aktivierungszinssatz betrug 2,5 % – 3,6 % (Vorjahr: 1,4 % – 3,8 %).
Zum 30. September 2020 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2019/20 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Aufgrund der verschlechterten Einschätzung der kombinierten langfristigen Strompreis-, Primärenergie- und Emissionszertifikatspreisentwicklung (Clean Dark Spread), die aus aktuellen Marktanalysen hervorgeht, wurde eine Wertminderung beim anteilsmäßig als Joint Operation einbezogenen Kraftwerk Walsum 10 in Höhe von 16,8 Mio. Euro notwendig.1) Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 78,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,62 % (Vorjahr: 3,27 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,54 % (Vorjahr: 5,27 %) entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Wertminderung in Höhe von 19,3 Mio. Euro (Wertminderung in Höhe von 14,2 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Wertaufholung von 3,3 Mio. Euro (Wertminderung von 37,1 Mio. Euro) gekommen.
1) Die Impairment-Betrachtung des Kraftwerksanteils erfolgt rein auf Konzernebene, auf Segmentebene erfolgt die Bildung einer Rückstellung für die Vermarktung der eigenen Stromproduktion; die Wertminderung wird daher in der Überleitungsspalte "Konsolidierung" ausgewiesen.
Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Wärme führten aufgrund von verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei fünf Wärmeanlagen zu Wertminderungen von 1,7 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 11,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 3,97 % – 4,04 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 5,30 % – 5,39 % entspricht.
In Bulgarien erfolgte unterjährig eine Wertminderung der Cogeneration-Anlagen der TEZ Plovdiv im Segment Südosteuropa in Höhe von 9,9 Mio. Euro. Aufgrund von geänderten regulatorischen Rahmenbedingungen erfolgte zum 30. September 2020 erneut eine Werthaltigkeitsprüfung und daraus resultierend wiederum eine Zuschreibung in Höhe von 9,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 51,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,91 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet einen Detailplanungszeitraum von fünf Jahren, eine Grobplanungsphase bis ins Jahr 2030 sowie eine ewige Rente.
Weiters kam es beim Windpark Kavarna im Segment Erzeugung unterjährig zu einer Wertminderung in Höhe von 1,3 Mio. Euro. Aufgrund geänderter regulatorischer Rahmenbedingungen erfolgte eine erneute Werthaltigkeitsprüfung zum Stichtag, die eine Zuschreibung in Höhe von 2,6 Mio. Euro ergab. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 11,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,55 % für die Phase der geförderten Einspeisetarife und von 6,62 % für die Phase der freien Vermarktung verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,28 % bzw. 7,35 % entspricht.
EVN als Leasingnehmer
Den Nutzungsrechten in Höhe von 80,3 Mio. Euro stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2020 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 75,0 Mio. Euro gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 5,2 Mio. Euro.
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 10,1 Mio. Euro. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:
| Geschäftsjahr 2019/20 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte 30.09.2019 | – | – | – | – | – |
| Erfassung Nutzungsrechte aus der | |||||
| Erstanwendung von IFRS 16 | 67,0 | 0,4 | 0,6 | 7,9 | 75,8 |
| Zugänge | 3,7 | 6,4 | – | – | 10,1 |
| Planmäßige Abschreibungen | –3,8 | –0,2 | –0,2 | –1,3 | –5,5 |
| Sonstige Bewegungen | –0,0*) | – | –0,0*) | –0,0*) | –0,0*) |
| Nutzungsrechte 30.09.2020 | 66,8 | 6,5 | 0,4 | 6,6 | 80,3 |
*) Kleinbetrag
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der dazu korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf 11,2 Mio. Euro. In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwände aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 1,4 Mio. Euro, darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf 0,5 Mio. Euro.
36. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 247 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
| Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen | |
|---|---|
| Geschäftsjahr 2019/20 Mio. EUR |
|
| Bruttowert 30.09.2019 | 889,5 |
| Zugänge | 30,4 |
| Abgänge | 0,0*) |
| Bruttowert 30.09.2020 | 919,9 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2019 | 82,6 |
| Währungsdifferenzen | 1,7 |
| Wertminderungen | –25,6 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 119,7 |
| Ausschüttungen | –79,9 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | –16,2 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020 | 82,3 |
| Nettowert 30.09.2019 | 972,1 |
| Nettowert 30.09.2020 | 1.002,1 |
*) Kleinbetrag
| Geschäftsjahr 2018/19 | |
|---|---|
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2018 | 911,2 |
| Zugänge | 0,5 |
| Abgänge | –22,2 |
| Bruttowert 30.09.2019 | 889,5 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2018 | 84,4 |
| Währungsdifferenzen | 0,5 |
| Abgänge | 21,8 |
| Zuschreibungen | 93,1 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 37,4 |
| Ausschüttungen | –137,9 |
| Umbuchungen | 1,3 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | –18,0 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2019 | 82,6 |
| Nettowert 30.09.2018 | 995,7 |
| Nettowert 30.09.2019 | 972,1 |
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde infolge des Anstiegs des WACC bei der Verbund Innkraftwerke eine Wertminderung in Höhe von 20,8 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Verbund Innkraftwerke wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 143,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,93 % (Vorjahr: 3,39 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,10 % (Vorjahr: 4,41 %) entspricht (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 40,6 Mio. Euro (Zuschreibung von 4,5 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2019/20 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 5,6 Mio. Euro (Wertminderung von 35,9 Mio. Euro) gekommen.
Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Wasserkraftwerk Ashta bei der Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH infolge gestiegener Länderrisikoprämien zum 31. März 2020 eine Wertminderung in Höhe von 4,9 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 0,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 11,64 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 12,02 % entspricht. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen erfolgte zum Stichtag 30. September 2020 eine erneute Werthaltigkeitsprüfung. Dabei wurde das Ergebnis zum 31. März 2020 bestätigt (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).
Die Zugänge der at Equity einbezogenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Umm Al Hayman Holding Company W.L.L.
Die Anteile an der ZOV, deren anteiliges Eigenkapital im Besitz der EVN zum 30. September 2020 104,9 Mio. Euro betrug (Vorjahr: 113,9 Mio. Euro), wurden zur Besicherung an die kreditfinanzierenden Banken abgetreten.
37. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 2.048,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2.202,9 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 115,9 Mio. Euro (Vorjahr: 118,0 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG (WSTW) einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz des Bestehens des Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher entsprechend IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2019/20 führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 0,8 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 19,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,04 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Geschäftsjahr 2019/20 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertminderung von 3,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 93,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,43 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2040 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate. Im Vorjahr war die Bewertung anhand von Strom-Forwardpreisen für die nächsten vier Jahre sowie einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate erfolgt. Da die EVN für die Bewertung des eigenen Erzeugungsportfolios aufgrund der Langfristigkeit dieser Investitionen langfristige Strompreisprognosen bis zum Jahr 2040 verwendet (siehe auch Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen), wurde zur Herstellung einer Bewertungssymetrie entschieden, diese nun auch für die Ermittlung des Fair Values der Anteile an der Verbund Hydro Power AG heranzuziehen.
Im Geschäftsjahr 2019/20 führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 0,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 2,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,65 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2016 –2019 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2020 basiert.
38. Übrige langfristige Vermögenswerte
| Übrige langfristige Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Wertpapiere | 72,0 | 97,6 |
| Ausleihungen | 32,9 | 33,0 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 15,4 | 18,3 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 1,0 | 12,0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 10,9 | – |
| Langfristige sonstige Vermögenswerte | ||
| Vertragsvermögenswerte | 44,7 | 0,6 |
| Vertragskosten | 82,2 | – |
| Primärenergiereserven | 0,7 | 0,7 |
| Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte | 1,3 | 1,1 |
| Summe | 261,0 | 163,3 |
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investment-Fonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften
| Mio. EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2020 | Restlaufzeit zum 30.09.2019 | |||||
| Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
|
| <5 Jahre | 5,4 | 1,0 | 6,4 | 5,8 | 1,4 | 7,2 |
| >5 Jahre | 9,9 | 0,3 | 10,2 | 12,4 | 1,4 | 13,9 |
| Summe | 15,4 | 1,3 | 16,6 | 18,3 | 2,8 | 21,1 |
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen dem Anteil der Zinskomponente an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2019/20 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich sowie von Cross-Currency Swaps.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Ansprüche aus Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden in den langfristigen Bereich umgegliedert wurden.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, zum Stichtag aber noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des internationalen Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt.
Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im laufenden Geschäftsjahr 86,7 Mio. Euro aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden. Insofern beträgt die Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und 4 Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von 4,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2019/20 verminderte sich der Buchwert auf 82,2 Mio. Euro (siehe auch Erläuterung 30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).
Kurzfristige Vermögenswerte
39. Vorräte
| Vorräte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Primärenergievorräte | 26,2 | 36,6 |
| CO2-Emissionszertifikate | 12,6 | 4,7 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte | 25,6 | 34,2 |
| Nicht abgerechnete Kundenaufträge | 2,1 | 28,6 |
| Summe | 66,6 | 104,1 |
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Gasvorräten, nachdem die Ölvorräte im Geschäftsjahr 2019/20 größtenteils veräußert wurden.
Ein Teil der Erdgasvorräte wird seit dem Geschäftsjahr 2019/20 gemäß der Händler-Makler-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2020 12,4 Mio. Euro. Zum 30. September 2020 wurde infolge der positiven Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von 5,3 Mio. Euro vorgenommen.
Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 55. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
Die zum 30.09.2019 offenen Kundenaufträge konnten abgerechnet werden beziehungsweise sind in den Fertigstellungsgrad der Projekte eingeflossen.
40. Forderungen und übrige Vermögenswerte
| Forderungen und übrige Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 217,0 | 259,3 |
| Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 24,5 | 24,1 |
| Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | – | 6,7 |
| Forderungen gegenüber Dienstnehmern | – | 0,1 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 6,4 | 33,6 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 3,0 | 12,5 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 36,9 | 24,4 |
| 287,9 | 360,8 | |
| Sonstige Forderungen | ||
| Forderungen aus Abgaben und Steuern | 24,6 | 38,1 |
| Geleistete Anzahlungen | 90,2 | 18,5 |
| Vertragsvermögenswerte | 0,5 | – |
| 115,3 | 56,6 | |
| Summe | 403,2 | 417,4 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekunden und gegenüber Kunden aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 59. Risikomanagement.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunter nehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Finanz- und Energiebereich.
Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen.
Der Anstieg der geleisteten Anzahlungen resultiert im Wesentlichen für Fertigungsaufträge im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Im Zusammenhang mit Vertragsvermögenswerten wurden Wertminderungen in Höhe von 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2019/20 erfasst.
Zum 30. September 2020 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen
| Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Fonds-Anteile | 236,4 | 89,7 |
| davon Cash-Fonds | 236,2 | 89,4 |
| davon sonstige Fonds-Produkte | 0,2 | 0,3 |
| Termingelder | 17,4 | – |
| Summe | 253,8 | 89,7 |
Aufgrund gefallener Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2019/20 eine erfolgswirksame (Vorjahr: erfolgswirksame) Bewertung in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: –0,8 Mio. Euro) vorgenommen.
Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2019/20 und 2018/19 ist auf Seite 167 dargestellt.
42. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).
43. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 204,4 Mio. Euro (Vorjahr: 204,4 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
44. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.624,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2.514,2 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:
| Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG | |
|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 |
| Ausgewiesener Jahresüberschuss 2019/20 | 220,9 |
| Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2018/19 | 0,1 |
| Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen | –133,6 |
| Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn | 87,3 |
| Vorgeschlagene Gewinnausschüttung | –87,3 |
| Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2020/21 | 0,0*) |
*) Kleinbetrag
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2019/20 in Höhe von 0,49 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 91. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 16. Jänner 2020 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2018/19 eine Dividende in Höhe von 0,47 Euro pro Aktie zuzüglich einer einmaligen Bonusdividende von 0,03 Euro pro Aktie anlässlich des 30-jährigen Börsejubiläums der EVN auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 89,0 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 22. Jänner 2020, Dividendenzahltag der 24. Jänner 2020.
45. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)" und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von –1,5 Mio. Euro (Vorjahr: –5,0 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 165) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
| Vor Steuern | 30.09.2020 | 30.09.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Nach Steuern | Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern | ||
| 1.703,9 | –425,9 | 1.278,0 | 1.860,5 | –465,1 | 1.395,4 |
| –22,0 | 7,3 | –14,7 | –24,7 | 8,2 | –16,5 |
| –163,5 | 40,4 | –123,1 | –173,7 | 43,1 | –130,7 |
| –37,0 | 2,5 | –34,5 | –22,7 | 1,3 | –21,4 |
| 1.481,5 | –375,8 | 1.105,7 | 1.639,3 | –412,5 | 1.226,8 |
| Steuern |
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2019/20 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: –1,3 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.
46. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 69.578 Stück eigene Aktien, um diese für eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 73.528 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
| Stückaktien | Eigene Aktien | Im Umlauf befindliche Anteile |
|---|---|---|
| 179.878.402 | –1.883.824 | 177.994.578 |
| – | – | – |
| – | 73.528 | 73.528 |
| 179.878.402 | –1.810.296 | 178.068.106 |
| – | – | – |
| – | 69.587 | 69.587 |
| 179.878.402 | –1.740.709 | 178.137.693 |
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.079.704 Stück (Vorjahr: 178.006.833 Stück).
47. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
| Finanzinformationen von Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 | |||||
| Tochterunternehmen | RBG | BUHO | EVN Macedonia | RBG | BUHO | EVN Macedonia | |
| Nicht beherrschende Anteile (%) | 49,97 | 26,37 | 10,00 | 49,97 | 26,37 | 10,00 | |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 193,0 | 39,5 | 28,5 | 190,4 | 39,1 | 25,9 | |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis | 21,4 | 5,5 | 2,7 | 16,3 | 3,2 | 4,3 | |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden | 20,0 | 2,6 | – | 20,0 | 2,5 | – | |
| Bilanz | |||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 385,7 | 186,6 | 368,6 | 380,6 | 185,8 | 338,2 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0,2 | 9,4 | 36,8 | 0,2 | 8,8 | 50,1 | |
| Langfristige Schulden | – | 0,6 | 97,3 | – | 0,5 | 105,2 | |
| Kurzfristige Schulden | – | – | 19,8 | – | – | 22,7 | |
| 2019/20 | 2018/19 | ||||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||||||
| Umsatzerlöse | – | – | – | – | – | 237,3 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 42,9 | 20,8 | 28,8 | 32,6 | 12,2 | 45,8 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Cash Flow | ||||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 40,0 | 10,3 | 40,2 | 40,0 | 9,9 | 34,4 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | – | – | –35,4 | – | – | –44,9 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –40,0 | –9,8 | –10,3 | –40,0 | –9,5 | –0,2 |
Langfristige Schulden
48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
| Zusammensetzung Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Nominal verzinsung (%) |
Laufzeit | Nominale | Buchwert 30.09.2020 Mio. EUR |
Buchwert 30.09.2019 Mio. EUR |
Marktwert 30.09.2020 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 514,5 | 519,3 | 592,3 | |||
| EUR-Anleihe | 4,250 | 2011–2022 | 293,0 Mio. EUR | 290,7 | 289,2 | 312,7 |
| JPY-Anleihe | 3,130 | 2009 –2024 | 12,0 Mrd. JPY | 100,9 | 107,3 | 105,7 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012 –2032 | 100,0 Mio. EUR | 98,3 | 98,2 | 139,2 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012–2032 | 25,0 Mio. EUR | 24,7 | 24,6 | 34,8 |
| Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) | 0,00–4,99 | Bis 2068 | – | 530,8 | 470,7 | 613,3 |
| Summe | 1.045,3 | 990,0 | 1.205,6 |
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
| Fälligkeitsstruktur langfristige | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | Restlaufzeit zum 30.09.2020 | Restlaufzeit zum 30.09.2019 | ||||
| Mio. EUR | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe |
| Anleihen | 391,5 | 123,0 | 514,5 | 396,5 | 122,8 | 519,3 |
| davon fix verzinst | 290,7 | 123,0 | 413,7 | 289,2 | 122,8 | 412,0 |
| davon variabel verzinst | 100,9 | – | 100,9 | 107,3 | – | 107,3 |
| Bankdarlehen | 161,2 | 369,6 | 530,8 | 155,5 | 315,2 | 470,7 |
| davon fix verzinst | 151,6 | 369,3 | 520,8 | 145,4 | 314,3 | 459,7 |
| davon variabel verzinst | 9,6 | 0,4 | 10,0 | 10,1 | 0,9 | 11,0 |
| Summe | 552,7 | 492,6 | 1.045,3 | 552,0 | 438,0 | 990,0 |
Anleihen
Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschafts-Fonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 187,5 Mio. Euro (Vorjahr: 121,5 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012 sowie im April 2020 emittiert wurden. Die Erhöhung dieser Position ist auf das im April 2020 emittierte grüne Schuldscheindarlehen mit einem Nominale von 100 Mio. Euro zurückzuführen.
Die Zinsenabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
49. Latente Steuern
| Latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Sozialkapital | –52,5 | –58,6 |
| Verlustvorträge | –53,1 | –22,4 |
| Beteiligungsabschreibungen | –16,2 | –19,6 |
| Sachanlagen | –52,4 | –47,4 |
| Finanzinstrumente | –9,3 | –11,4 |
| Rückstellungen | –17,3 | –11,1 |
| Sonstige aktive latente Steuern | –0,1 | – |
| Passive latente Steuern | ||
| Sachanlagen | 70,5 | 49,5 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 2,9 | 2,9 |
| Finanzinstrumente | 399,1 | 481,6 |
| Rückstellungen | 96,2 | 96,7 |
| Sonstige passive latente Steuern | 46,8 | 11,4 |
| Summe | 414,6 | 471,6 |
| davon aktive latente Steuern | –75,4 | –72,1 |
| davon latente Steuerverbindlichkeiten | 490,0 | 543,8 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Veränderung latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Latenter Steuersaldo 01.10. | 471,6 | 402,1 |
| – Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen | 1,3 | 0,2 |
| – Erfolgswirksame Veränderung | –21,5 | –10,9 |
| – Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage | –36,8 | 80,2 |
| Latenter Steuersaldo 30.09. | 414,6 | 471,6 |
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 81,9 Mio. Euro (Vorjahr: 88,9 Mio. Euro), von denen 76,5 Mio. Euro (Vorjahr: 76,0 Mio. Euro) auf die EVN MVA 1 entfallen, wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
WTE Wassertechnik GmbH hat im Geschäftsjahr einen steuerlichen Verlust in Höhe von rund 94,5 Mio. Euro erlitten, der im Wesentlichen auf die mangelnde steuerliche Aktivierbarkeit von Vertragskosten zurückzuführen ist. Den aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund 41,6 Mio. Euro stehen passive latente Steuern in Höhe von rund 24,9 Mio. Euro gegenüber. Die darüber hinaus aktivierten Verluste können auf Basis der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre realisiert werden.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 97,8 Mio. Euro (Vorjahr: 92,3 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 402,4 Mio. Euro (Vorjahr: 383,9 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese in absehbarer Zeit nicht realisiert werden können.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen im Wesentlichen die Positionen "Finanzinstrumente" mit –39,1 Mio. Euro (Vorjahr: 95,6 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: –13,8 Mio. Euro).
50. Langfristige Rückstellungen
| Langfristige Rückstellungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Rückstellung für Pensionen | 260,5 | 283,1 |
| Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen | 28,6 | 29,3 |
| Rückstellung für Abfertigungen | 92,4 | 95,0 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 124,9 | 130,0 |
| Summe | 506,4 | 537,5 |
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September 2020 mit 1,0 % (Vorjahr: 0,7 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 0,7 % (Vorjahr: 0,7 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration bei Abfertigungsrückstellungen.
Folgende Parameter werden angewendet:
- • Bezugserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Bezugserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
- • Pensionserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Pensionserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
- • Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
| Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen Mio. EUR |
2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 283,1 | 253,7 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | –1,0 | 1,9 |
| + Zinsaufwand | 2,0 | 4,7 |
| – Pensionszahlungen | –14,1 | –16,8 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –9,5 | 39,6 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | –8,4 | 42,5 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | –1,1 | –2,9 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 260,5 | 283,1 |
Zum 30. September 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 14,1 Jahre (Vorjahr: 14,7 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2020/21 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 14,3 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. | 29,3 | 23,6 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 0,5 | 0,4 |
| + Zinsaufwand | 0,2 | 0,4 |
| – Pensionszahlungen | –0,9 | –0,9 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –0,5 | 5,7 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | –1,7 | 5,7 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 1,1 | – |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. | 28,6 | 29,3 |
Zum 30. September 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 18,3 Jahre (Vorjahr: 19,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2020/21 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 95,0 | 88,4 |
| – Währungsdifferenzen | –0,0*) | – |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) | 3,5 | 3,0 |
| + Zinsaufwand | 0,8 | 1,7 |
| – Abfertigungszahlungen | –6,7 | –8,3 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –0,2 | 10,3 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | 0,1 | 9,6 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | –0,3 | 0,7 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 92,4 | 95,0 |
*) Kleinbetrag
Zum 30. September 2020 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 8,9 Jahre (Vorjahr: 9,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2020/21 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen
| % | 30.09.2020 | 30.09.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 7,63 | –6,75 | 7,99 | –7,03 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –2,71 | 2,95 | –3,01 | 3,24 |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –11,02 | 13,55 | –11,37 | 14,05 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –5,05 | 5,17 | –5,03 | 5,16 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
| % | 30.09.2020 | 30.09.2019 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 9,98 | –8,66 | 10,47 | –9,05 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | – | – | – | – |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –13,62 | 17,26 | –13,98 | 17,80 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –4,21 | 4,27 | –4,32 | 4,39 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen
| 30.09.2020 | 30.09.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 4,66 | –4,35 | 4,91 | –4,58 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –8,56 | 9,61 | –8,98 | 10,13 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
| Mieten für | Prozesskosten/ | Umwelt- und Entsorgungs |
Übrige langfristige |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jubiläumsgelder | Netzzutritte | -risiken | risiken | Rückstellungen | Summe | |
| Buchwert 01.10.2019 | 26,2 | 6,6 | 8,1 | 85,2 | 3,9 | 130,0 |
| Zinsaufwand | 0,2 | – | 0,3 | 0,7 | – | 1,2 |
| Verwendung | –2,1 | – | – | – | –0,1 | –2,2 |
| Auflösung | – | –0,3 | –2,1 | –4,3 | –0,4 | –7,1 |
| Zuführung | 1,0 | 0,1 | 0,8 | 0,9 | 0,5 | 3,3 |
| Umgliederung | –0,1 | 0,1 | –0,1 | – | –0,2 | –0,3 |
| Buchwert 30.09.2020 | 25,2 | 6,5 | 6,9 | 82,5 | 3,7 | 124,9 |
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruchund Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von zwei bis 14 Jahren gerechnet.
Mio. EUR
51. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der evn wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netz NÖ.
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse Mio. EUR |
Baukostenzuschüsse (IFRS 15) |
Baukostenzuschüsse (IAS 20) |
Investitions zuschüsse |
Summe |
|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2019 | 67,6 | 483,5 | 64,6 | 615,7 |
| Währungsdifferenzen | – | –0,3 | – | –0,3 |
| Zugänge | 7,8 | 41,7 | 3,5 | 53,0 |
| Umgliederung | –7,2 | –37,2 | –4,9 | –49,3 |
| Buchwert 30.09.2020 | 68,2 | 487,7 | 63,2 | 619,1 |
52. Übrige langfristige Schulden
| Übrige langfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | 0,1 | 0,2 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 16,9 | 20,2 |
| Leasingverbindlichkeiten | 72,8 | 3,9 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 47,7 | 22,0 |
| Summe | 137,5 | 46,2 |
Die Abgrenzungen aus Finanztransaktionen betreffen anteilige Barwertvorteile aus Lease-and-Lease-back-Transaktionen im Zusammenhang mit Strombezugsrechten an Donaukraftwerken.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Projektfinanzierungen im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10.
Mit Erstanwendung von IFRS 16 werden langfristige Leasingverbindlichkeiten in den übrigen langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Buchwert beträgt zum Stichtag 72,8 Mio. Euro.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden Mio. EUR
| Restlaufzeit zum 30.09.2020 | Restlaufzeit zum 30.09.2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe |
| 0,1 | – | 0,1 | 0,1 | – | 0,2 |
| 15,5 | 1,4 | 16,9 | 17,3 | 2,9 | 20,2 |
| 23,1 | 49,6 | 72,8 | 3,3 | 0,6 | 3,9 |
| 43,1 | 4,7 | 47,7 | 18,0 | 3,9 | 22,0 |
| 81,8 | 55,7 | 137,5 | 38,8 | 7,4 | 46,2 |
Kurzfristige Schulden
53. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Bankdarlehen | 35,4 | 68,4 |
| Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite | 74,6 | 0,3 |
| Summe | 110,0 | 68,8 |
Kredite im Ausmaß von 35,4 Mio. Euro wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese nun innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind (Vorjahr: 68,4 Mio. Euro).
54. Lieferantenverbindlichkeiten
In den Lieferantenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 100,8 Mio. Euro (Vorjahr: 115,2 Mio. Euro) enthalten.
55. Kurzfristige Rückstellungen
Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen Mio. EUR
| Personalansprüche | Mieten für Netzzutritte |
Prozessrisiken | Sonstige kurzfristige Rückstellungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert 01.10.2019 | 75,5 | 2,8 | 2,4 | 9,7 | 90,4 |
| Verwendung | –10,7 | – | –0,6 | –3,3 | –14,6 |
| Auflösung | – | – | – | –0,9 | –0,9 |
| Zuführung | 13,0 | – | 0,2 | 7,8 | 20,9 |
| Umgliederung | – | –0,1 | 0,1 | 0,3 | 0,4 |
| Buchwert 30.09.2020 | 77,8 | 2,7 | 2,0 | 13,7 | 96,2 |
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 7,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,6 Mio. Euro) ausgewiesen. Darüber hinaus wurde für ein Fertigungsprojekt im Geschäftsjahr 2019/20 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 5,8 Mio. Euro erfasst. Dies resultierte im Wesentlichen aus der negativen Wechselkursentwicklung.
56. Übrige kurzfristige Schulden
| Übrige kurzfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 108,6 | 112,4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 4,5 | 0,6 |
| Zinsenabgrenzungen | 14,5 | 14,6 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 8,8 | 21,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 5,2 | – |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 75,5 | 35,8 |
| 217,1 | 185,0 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 43,6 | 16,7 |
| Erhaltene Anzahlung | 38,7 | 35,2 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 54,5 | 52,3 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 16,2 | 15,6 |
| Energieabgaben | 37,1 | 29,7 |
| Umsatzsteuer | 20,8 | 21,4 |
| Sonstige Posten | 15,9 | 15,4 |
| 226,8 | 186,5 | |
| Summe | 444,0 | 371,5 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EAA aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.
Der Anstieg der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert insbesondere aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten in Höhe von 27,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro). Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Tarifentscheidung vom 1. Juli 2014 in Bulgarien angesetzte Verbindlichkeit aufgrund der Rückführung von Erlösen aus vorangegangenen-Perioden sowie Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden, sowie erhaltene Vorauszahlungen für Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung in Höhe von 12,2 Mio. Euro.
Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2019/20 zur Gänze als Umsatzerlöse realisiert.
Segmentberichterstattung
| Segmentberichterstattung Mio. EUR |
Energie | Erzeugung | Netze | Südosteuropa | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 | |
| Außenumsatz | 372,9 | 569,3 | 132,1 | 131,8 | 462,8 | 469,8 | 911,5 | 909,9 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 10,7 | 4,11) | 161,8 | 204,71) | 55,1 | 63,21) | 0,7 | 0,8 |
| Gesamtumsatz | 383,6 | 573,5 | 293,9 | 336,5 | 517,9 | 533,0 | 912,2 | 910,7 |
| Operativer Aufwand | –339,3 | –625,8 | –156,2 | –178,2 | –318,0 | –325,8 | –775,5 | –779,6 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
39,4 | –32,7 | –22,3 | 102,1 | – | – | – | – |
| EBITDA | 83,8 | –85,0 | 115,4 | 260,5 | 199,9 | 207,3 | 136,7 | 131,1 |
| Abschreibungen | –22,3 | –12,2 | –72,5 | –42,3 | –130,3 | –125,3 | –70,6 | –35,2 |
| davon Wertminderung | –1,7 | –1,4 | –2,8 | –6,3 | – | – | –0,1 | – |
| davon Zuschreibung | – | 8,4 | 1,5 | 25,7 | – | – | – | 28,0 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 61,4 | –97,3 | 42,9 | 218,2 | 69,6 | 81,9 | 66,1 | 95,9 |
| EBIT-Marge (%) | 16,0 | –17,0 | 14,6 | 64,9 | 13,4 | 15,5 | 7,2 | 10,5 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen finanziell |
– | – | – | – | – | – | – | – |
| Zinserträge | – | 0,1 | 0,8 | 0,9 | 0,2 | 0,2 | – | 0,1 |
| Zinsaufwendungen | –1,6 | –2,3 | –13,8 | –15,4 | –14,8 | –17,3 | –19,7 | –20,7 |
| Finanzergebnis | –1,6 | –2,2 | –12,9 | –15,4 | –12,6 | –17,1 | –20,4 | –20,6 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 59,9 | –99,4 | 30,0 | 202,9 | 57,0 | 64,8 | 45,7 | 75,3 |
| Firmenwerte | – | – | 1,2 | 1,2 | 1,8 | 1,8 | – | – |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
137,9 | 109,6 | 150,7 | 175,6 | – | – | – | – |
| Gesamtvermögen | 774,8 | 827,6 | 1.123,3 | 1.169,7 | 2.090,4 | 2.010,5 | 1.219,2 | 1.211,6 |
| Gesamtschulden | 641,9 | 696,5 | 710,1 | 781,9 | 1.457,2 | 1.410,9 | 893,7 | 913,1 |
| Investitionen2) | 28,8 | 26,4 | 53,4 | 67,8 | 181,8 | 202,1 | 99,7 | 81,1 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentberichterstattung | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Umwelt | Alle sonstigen Segmente | Konsolidierung1) | Summe | ||||
| 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 | 2019/20 | 2018/19 | |
| Außenumsatz | 207,7 | 104,7 | 20,4 | 18,4 | – | – | 2.107,5 | 2.204,0 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 0,4 | 0,5 | 69,0 | 64,3 | –297,7 | –337,62) | – | – |
| Gesamtumsatz | 208,1 | 105,1 | 89,4 | 82,7 | –297,7 | –337,5 | 2.107,5 | 2.204,0 |
| Operativer Aufwand | –204,2 | –94,6 | –96,8 | –93,2 | 278,7 | 394,4 | –1.611,3 | –1.702,8 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
13,3 | 16,2 | 63,6 | 44,8 | – | – | 94,1 | 130,5 |
| EBITDA | 17,3 | 26,8 | 56,3 | 34,2 | –19,0 | 56,8 | 590,4 | 631,7 |
| Abschreibungen | –16,7 | –11,6 | –2,4 | –1,8 | –2,4 | 0,2 | –317,3 | –228,2 |
| davon Wertminderung | –0,6 | – | – | – | –16,8 | –13,0 | –22,1 | –20,6 |
| davon Zuschreibung | – | – | – | – | – | 0,1 | 1,5 | 62,3 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 0,6 | 15,2 | 53,9 | 32,4 | –21,4 | 57,0 | 273,1 | 403,5 |
| EBIT-Marge (%) | 0,3 | 14,5 | 60,3 | 39,2 | – | – | 13,0 | 18,3 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen finanziell |
– | – | – | – | – | – | – | – |
| Zinserträge | 1,5 | 3,0 | 27,4 | 28,8 | –25,3 | –24,8 | 4,5 | 8,1 |
| Zinsaufwendungen | –6,9 | –5,8 | –15,5 | –14,9 | 25,3 | 24,9 | –47,0 | –51,5 |
| Finanzergebnis | –5,9 | –11,7 | 53,3 | 52,2 | –15,8 | –15,2 | –15,8 | –29,9 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –5,3 | 3,5 | 107,2 | 84,6 | –37,2 | 41,9 | 257,3 | 373,5 |
| Firmenwerte | 52,9 | 52,9 | – | – | – | – | 55,8 | 55,8 |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
136,8 | 116,0 | 576,7 | 570,9 | – | – | 1.002,1 | 972,1 |
| Gesamtvermögen | 862,0 | 682,0 | 4.600,0 | 4.586,5 | –2.304,1 | –2.299,3 | 8.365,7 | 8.188,6 |
| Gesamtschulden | 716,9 | 530,1 | 1.781,9 | 1.674,4 | –2.379,4 | –2.370,3 | 3.822,4 | 3.636,5 |
| Investitionen3) | 17,1 | 17,4 | 3,3 | 3,5 | –16,1 | –6,8 | 367,9 | 391,4 |
1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben
2) Vergleichsinformation wurde angepasst
3) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz | 2018/19 | |
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | |
| Strom | 1.430,4 | 1.584,4 |
| Erdgas | 142,4 | 181,5 |
| Wärme | 146,3 | 146,0 |
| Umweltdienstleistungen | 207,7 | 104,7 |
| Sonstige | 180,6 | 187,5 |
| Summe | 2.107,5 | 2.204,0 |
| Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1) | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Österreich | 1.024,6 | 1.225,2 |
| Deutschland | 133,5 | 41,4 |
| Bulgarien | 550,6 | 529,6 |
| Nordmazedonien | 360,4 | 378,4 |
| Sonstige | 38,3 | 29,3 |
| Summe | 2.107,5 | 2.204,0 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Segmentinformationen nach Ländern –
| Langfristige Vermögenswerte1) Mio. EUR |
30.09.2020 | 30.09.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | |
| Österreich | 129,9 | 2.646,1 | 126,2 | 2.600,6 |
| Deutschland | 44,5 | 104,0 | 44,8 | 132,9 |
| Bulgarien | 24,6 | 512,8 | 27,7 | 499,8 |
| Nordmazedonien | 17,9 | 322,3 | 19,7 | 304,4 |
| Sonstige | – | 37,8 | – | 41,9 |
| Summe | 216,9 | 3.623,1 | 218,5 | 3.579,6 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
| Geschäftsbereiche | Segmente | Wesentliche Aktivitäten | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1) • Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1) |
|||
| Erzeugung | • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH (Deutschland)1) • 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 (Deutschland)2) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
||||
| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
||||
| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
||||
| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung |
|||
| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG)1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG; diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Die Beteiligung an der Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wird als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
Grundsatz der Segmentzuordnung und Verrechnungspreise
Tochtergesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskunden – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Darüber hinaus ergeben sich Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Erzeugung sowie Energie und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation resultieren. Während im Segment Erzeugung das dort anteilig enthaltene Kraftwerk aus der Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation werthaltig ist und im Segment Energie hinsichtlich der Vermarktung der eigenen Stromproduktion Rückstellungen für belastende Verträge bestehen, liegt aus Konzernbetrachtung eine Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 vor. Aus diesem Sachverhalt resultiert ein Überleitungsbetrag aus der Summe der Segmente auf das Konzern-EBIT in Höhe von –21,4 Mio. Euro (Vorjahr: 55,9 Mio. Euro).
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kunden sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kunden und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kunden, die dieses Kriterium erfüllen.
Sonstige Angaben
58. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
| Fonds der liquiden Mittel | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Liquide Mittel | 214,5 | 246,6 |
| davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) | 0,1 | 0,2 |
| davon Guthaben bei Kreditinstituten | 214,4 | 246,4 |
| Kontokorrentverbindlichkeiten | –74,6 | –0,3 |
| Summe | 140,0 | 246,2 |
Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten betreffen 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,4 Mio. Euro) Verpfändungen. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 25. Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
| Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) | 45,6 | 44,5 |
| Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) | 6,5 | 6,2 |
| Summe | 52,1 | 50,6 |
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| Summe |
|---|
| 1.138,5 |
| 100,0 |
| –78,2 |
| 74,2 |
| –0,4 |
| –6,8 |
| 2,2 |
| 3,8 |
| – |
| 1.233,3 |
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit
| Geschäftsjahr 2018/19 | Kurzfristige | Langfristige | |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Finanzverbindlichkeiten | Finanzverbindlichkeiten | Summe |
| Stand 01.10.2018 | 89,1 | 1.040,5 | 1.129,5 |
| Einzahlungen | – | 3,2 | 3,2 |
| Auszahlung | –89,2 | – | –89,2 |
| Umgliederung Fonds der liquiden Mittel | 0,3 | – | 0,3 |
| Währungsumrechnung | – | 0,9 | 0,9 |
| Veränderung Fair Value | – | 12,1 | 12,1 |
| Veränderung Geldbeschaffungskosten | – | 2,1 | 2,1 |
| Umgliederung | 68,8 | –68,8 | – |
| Stand 30.09.2019 | 68,8 | 990,0 | 1.058,8 |
59. Risikomanagement
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Marktrisiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.
Zinsrisiken
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tages unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 3,8 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Emission eines zusätzlichen Schuldscheindarlehens mit fixer Verzinsung und einer zehnjährigen Laufzeit zurückzuführen.
Währungsrisiken
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, HRK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank ein Cross-Currency Swap mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman. Der EVN Konzern wird als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600 Mio. Euro) sowie – mit Partnern – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro) verantworten. Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) und ist weiterhin von untergeordneter Bedeutung.
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO2- Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO2-Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufsoder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt. In der Tabelle auf Seite 235 sind die zum Stichtag offenen Kontrakte aufgelistet (siehe auch Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) ergeben.
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 143,4 Mio. Euro (Vorjahr: 105,1 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf die erhöhte Volatilität der Aktienmärkte im Gefolge der Covid-19-Pandemie zurückzuführen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 214,6 Mio. Euro (Vorjahr: 246,2 Mio. Euro), kurzfristigen Termingeldern in Höhe von 17,4 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 236,4 Mio. Euro (Vorjahr: 89,7 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro nicht ausgenutzt) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 205,0 Mio. Euro (Vorjahr: 92,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 22,8 % (Vorjahr: 22,0 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden
| 30.09.2020 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Buchwert | Zahlungsabflüsse | <1 Jahr | 1–5 Jahre | >5 Jahre |
| Anleihen | 514,5 | 612,5 | 20,9 | 432,5 | 159,1 |
| Bankdarlehen | 566,2 | 672,4 | 47,4 | 203,7 | 421,3 |
| Leasingverbindlichkeiten | 78,0 | 86,6 | 5,9 | 21,7 | 59,0 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften1) | 25,7 | 30,0 | 8,6 | 19,9 | 1,5 |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 69,3 | 69,3 | 42,0 | 27,3 | – |
| Summe | 1.253,7 | 1.470,8 | 124,8 | 705,1 | 640,9 |
| 30.09.2019 Mio. EUR |
Buchwert | Summe Zahlungsabflüsse |
Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse <1 Jahr 1–5 Jahre >5 Jahre |
||
| Anleihen | 519,3 | 638,9 | 21,1 | 453,8 | 164,1 |
| Bankdarlehen | 539,1 | 644,1 | 80,3 | 193,5 | 370,3 |
| Pachtverbindlichkeiten | 4,7 | 5,3 | 1,0 | 3,8 | 0,5 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 41,7 | 35,9 | 20,3 | 12,6 | 3,0 |
| Summe | 1.104,9 | 1.412,1 | 128,6 | 685,9 | 597,6 |
1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 238 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt.
Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahenten durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahenten herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkunden und sonstige Debitoren.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit-Ratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kunden wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kundenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert. Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung
- • von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
- • für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisiko-Rating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB– oder höher bei der Rating-Agentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitäts-Rating entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
- • es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
- • der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
- • bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Rating-Kategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmern. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
| Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019/20 Mio. EUR |
Äquivalent S&P | Ausfall wahrscheinlichkeit (%)1) |
Ausleihungen | Leasing forderungen |
Bankguthaben2) | Errechnete Wertminderung3) |
| EVN Rating-Klasse 1 | AAA | 0,00 | – | – | 214,5 | – |
| EVN Rating-Klasse 2 | Bis AA– | 0,03 | 19,8 | 7,1 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 3 | Bis A– | 0,06 | – | 6,5 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 4 | Bis BBB– | 0,25 | 14,5 | – | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5a | Bis BB– | 0,91 | – | 3,1 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5b | Bis B– | 6,49 | – | – | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5c | Bis D | 27,08 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | 2,5 | 1,7 | – | – |
| Summe | 36,7 | 18,4 | 214,5 | – |
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
| Geschäftsjahr 2018/19 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Äquivalent S&P | Ausfall wahrscheinlichkeit (%)1) |
Ausleihungen | Leasing forderungen |
Bankguthaben2) | Errechnete Wertminderung3) |
| EVN Rating-Klasse 1 | AAA | 0,00 | – | – | 246,4 | – |
| EVN Rating-Klasse 2 | Bis AA– | 0,03 | 19,6 | 7,1 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 3 | Bis A– | 0,06 | 16,3 | – | – | – |
| EVN Rating-Klasse 4 | Bis BBB– | 0,24 | – | 15,9 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5a | Bis BB– | 0,95 | – | 3,1 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5b | Bis B– | 6,75 | – | – | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5c | Bis D | 26,89 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | 0,9 | 4,7 | – | – |
| Summe | 36,8 | 30,8 | 264,4 | – |
Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
Infolge der Covid-19-Pandemie ist laut führenden Kreditversicherern im Jahr 2021 mit einer steigendenden Insolvenzquote zu rechnen. Insofern wird erwartet, dass damit auch die Forderungsausfälle steigen werden. Die EVN Gruppe hat den prognostizierten Anstieg möglicher Forderungsausfälle bereits in der "Forward-Looking-Komponente" berücksichtigt, und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden entsprechend wertberichtigt. Dies führte zu einer zusätzlichen Wertminderung in Höhe von 4,7 Mio. Euro.
Folgende Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich 2019/20
| Mio. EUR | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|||
| Nicht überfällig | 0,1–1,0 | 0,1 | 43,2 | 43,2 | 0,0*) | ||
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–1,8 | 0,3 | 3,7 | 3,7 | 0,0*) | ||
| Bis 179 Tage überfällig | 4,5–50,4 | 14,2 | 0,8 | 0,7 | 0,1 | ||
| Bis 359 Tage überfällig | 7,0–52,0 | 25,5 | 1,2 | 0,9 | 0,3 | ||
| >360 Tage überfällig | 14,5–100,0 | 42,8 | 4,7 | 2,7 | 2,0 | ||
| Summe | 53,6 | 51,2 | 2,5 | ||||
*) Kleinbetrag
Erwartete Kreditverluste Österreich 2018/19
Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–1,1 | 0,1 | 21,7 | 21,7 | 0,0*) |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–1,4 | 0,7 | 2,1 | 2,1 | 0,0*) |
| Bis 179 Tage überfällig | 3,3–34,9 | 20,3 | 0,4 | 0,3 | 0,1 |
| Bis 359 Tage überfällig | 4,7–43,7 | 37,5 | 0,6 | 0,4 | 0,2 |
| >360 Tage überfällig | 8,5–53,2 | 41,5 | 4,0 | 2,3 | 1,7 |
| Sonstige Einzelforderungen | – | – | 13,9 | 13,9 | – |
| Summe | 42,7 | 40,7 | 2,0 |
*) Kleinbetrag
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2019/20 Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–1,1 | 0,2 | 44,7 | 44,6 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,1–84,2 | 8,3 | 4,5 | 4,1 | 0,4 |
| Bis 179 Tage überfällig | 3,4–55,6 | 47,3 | 1,0 | 0,5 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 39,8–77,8 | 70,6 | 1,2 | 0,4 | 0,8 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 13,0 | – | 13,0 |
| Summe | 64,2 | 49,6 | 14,7 |
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2018/19
| Mio. EUR | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
| Nicht überfällig | 0,0–0,2 | 0,2 | 57,9 | 57,8 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 1,8–48,0 | 7,7 | 4,4 | 4,0 | 0,3 |
| Bis 179 Tage überfällig | 36,4–100,0 | 47,3 | 0,7 | 0,4 | 0,4 |
| Bis 359 Tage überfällig | 47,0–100,0 | 66,2 | 1,0 | 0,4 | 0,7 |
| >360 Tage überfällig | 36,4–100,0 | 100,0 | 14,5 | – | 14,5 |
| Sonstige Einzelforderungen | – | – | 0,3 | 0,3 | – |
| Summe | 78,8 | 62,9 | 16,0 |
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2019/20
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–66,7 | 35,7 | 92,2 | 59,2 | 32,9 |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,6–30,7 | 9,3 | 15,8 | 14,3 | 1,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 82,3–93,5 | 82,9 | 5,7 | 1,0 | 4,7 |
| Bis 359 Tage überfällig | 65,9–98,3 | 97,3 | 10,4 | 0,3 | 10,1 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 186,0 | – | 186,0 |
| Summe | 310,1 | 74,8 | 235,3 |
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,3–5,5 | 5,2 | 59,5 | 56,4 | 3,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 1,0 –21,4 | 11,7 | 15,9 | 14,0 | 1,9 |
| Bis 179 Tage überfällig | 33,8–68,4 | 66,5 | 5,3 | 1,8 | 3,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,8 –82,1 | 80,0 | 10,2 | 2,1 | 8,2 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 210,5 | – | 210,5 |
| Summe | 301,4 | 74,3 | 227,1 |
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2018/19 Mio. EUR
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Insgesamt wurden Bruttoforderungen in Höhe von 41,6 Mio. Euro und Nettoforderungen in Höhe von 10,9 Mio. Euro als langfristige Forderungen klassifiziert. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".
Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 64,4 Mio. Euro betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggebern um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt. Für zwei Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 35,3 Mio. Euro, die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,6 Mio. Euro) erfasst.
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 12,0 Mio. Euro erfasst. Die Wertminderung resultierte im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Darüber hinaus wurden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) wertgemindert.
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
| Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/191) |
| Stand 01.10.2019 | 256,7 | 258,0 |
| Zuführung | 12,0 | 3,5 |
| Abgang | –4,1 | –4,8 |
| Stand 30.09.2020 | 264,6 | 256,7 |
1) Vergleichsinsformationen wurden angepasst
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2020 und zum 30. September 2019 entspricht den in den Erläuterungen 38. Übrige langfristige Vermögenswerte, 40. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
60. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziel definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 54,3 % (Vorjahr: 55,6 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 47,6 % (Vorjahr: 50,9 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurzund langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen und zuzüglich langfristiger Personalrückstellungen.
| Kapitalmanagement | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 |
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.118,1 | 993,9 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 40,6 | 68,4 |
| Fonds der liquiden Mittel | –140,0 | –246,2 |
| Langfristige und kurzfristige Wertpapiere | –325,8 | –187,2 |
| Langfristige und kurzfristige Ausleihungen | –36,8 | –36,8 |
| Nettofinanzverschuldung | 656,2 | 592,0 |
| Langfristige Personalrückstellungen2) | 381,5 | 407,5 |
| Nettoverschuldung | 1.037,7 | 999,5 |
| Funds from Operations | 494,7 | 508,3 |
| Eigenkapital | 4.543,3 | 4.552,1 |
| Gearing (%) | 22,8 | 22,0 |
| Net Debt Coverage (%) | 47,7 | 50,9 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern erfolgt ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu entsprechende Verträge abgeschlossen. In den Verträgen wurden die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt.
61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleiheverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
Klassen Bewertungskategorie Fair-Value-Hierarchie (IFRS 13) Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Langfristige Vermögenswerte Sonstige Beteiligungen Beteiligungen FVOCI Stufe 3 115,9 115,9 118,0 118,0 Andere Beteiligungen FVOCI Stufe 1 2.048,4 2.048,4 2.202,9 2.202,9 Übrige langfristige Vermögenswerte Wertpapiere FVTPL Stufe 1 72,0 72,0 97,6 97,6 Ausleihungen AC Stufe 2 32,9 37,0 33,0 40,4 Forderungen aus Leasinggeschäften AC Stufe 2 15,4 15,7 18,3 19,8 Forderungen aus derivativen Geschäften FVTPL Stufe 2 0,1 0,1 5,4 5,4 Forderungen aus derivativen Geschäften Hedging Stufe 2 1,0 1,0 6,5 6,5 Forderungen AC 10,9 10,9 – – Kurzfristige Vermögenswerte Kurzfristige Forderungen und
| übrige kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen | AC | 281,4 | 281,4 | 327,2 | 327,2 | |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 6,4 | 6,4 | 33,6 | 33,6 |
| Wertpapiere | FVTPL | Stufe 1 | 253,8 | 253,8 | 89,7 | 89,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||||
| Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten | AC | 214,6 | 214,6 | 246,6 | 246,6 | |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | AC | Stufe 2 | 514,5 | 592,3 | 519,3 | 615,8 |
| Bankdarlehen | AC | Stufe 2 | 530,8 | 613,3 | 470,7 | 559,9 |
| Übrige langfristige Schulden | ||||||
| Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | AC | 0,1 | 0,1 | 0,2 | 0,2 | |
| Sonstige übrige Schulden | AC | 47,7 | 47,7 | 22,0 | 22,0 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 0,7 | 0,7 | 4,6 | 4,6 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 16,2 | 16,2 | 15,7 | 15,7 |
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | AC | 110,0 | 110,0 | 68,8 | 68,8 | |
| Lieferantenverbindlichkeiten | AC | 298,4 | 298,4 | 301,0 | 301,0 | |
| Übrige kurzfristige Schulden | ||||||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 208,3 | 208,3 | 163,5 | 163,5 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 4,3 | 4,3 | 16,3 | 16,3 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 4,6 | 4,6 | 5,2 | 5,2 |
| davon aggregiert nach Bewertungskategorie | ||||||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im | ||||||
| sonstigen Ergebnis | FVOCI | 2.164,3 | – | 2.320,8 | – | |
| Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden |
FVTPL | 332,2 | – | 226,2 | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden |
AC | 2.265,0 | – | 2.170,5 | – | |
| Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden |
FVTPL | 5,0 | – | 20,8 | – |
30.09.2020 30.09.2019
Mio. EUR
davon
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 | ||
|---|---|---|---|---|
| Klassen | Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) |
– | – | – | – |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) |
–13,5 | –12,0 | 2,1 | 1,3 |
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien1)
| Summe | –33,6 | –12,0 | 33,1 | 1,3 |
|---|---|---|---|---|
| finanzielle Schulden (AC) | 6,5 | – | –13,0 | – |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) | –5,8 | – | 10,5 | – |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) |
–20,8 | – | 33,5 | – |
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/Zinserträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
| Derivative | 30.09.2020 | 30.09.2019 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzinstrumente | Nominalwert1) | Marktwerte2) | Nominalwert1) | Marktwerte2) | ||||||
| Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | |
| Devisentermingeschäfte | ||||||||||
| KWD3) | – | 87,8 | 0,3 | –2,5 | –2,2 | – | – | – | – | – |
| USD3) | – | 174,7 | – | –1,9 | –1,9 | – | – | – | – | – |
| Währungsswaps | ||||||||||
| Mio. JPY (>5 Jahre)3) | 10.000,0 | – | 0,8 | –0,1 | 0,7 | 10.000,0 | – | 6,5 | – | 6,5 |
| Zinsswaps | ||||||||||
| Mio. EUR (<5 Jahre)3) | 13,2 | – | – | –0,6 | –0,6 | 15,6 | – | – | –1,2 | –1,2 |
| Mio. EUR (>5 Jahre)3) | 121,6 | – | – | –15,8 | –15,8 | 137,5 | – | – | –19,7 | –19,7 |
| Derivate Energiebereich | ||||||||||
| Swaps | 11,3 | – | 0,2 | –1,3 | –1,1 | 28,4 | – | 0,4 | –2,0 | –1,6 |
| Futures | 6,2 | –1,7 | 4,8 | – | 4,8 | 22,5 | –16,0 | 33,6 | –3,3 | 30,3 |
| Forwards | 0,5 | –50,9 | 1,3 | –3,5 | –2,2 | 11,7 | –93,2 | 4,9 | –15,4 | –10,5 |
1) In Mio. in Nominalwährung
2) In Mio. EUR
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten) und für die Absicherung künftiger Zahlungen von variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Walsum 10, die Absicherung eines Kredits der evn naturkraft sowie die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an.
JPY-Anleihe
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2019/20 auf –0,4 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe 5,4 Mio. Euro und Bewertung der Swaps –5,8 Mio. Euro; Vorjahr: –0,3 Mio. Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe –12,1 Mio. Euro und Bewertung der Swaps 11,8 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank aufgelöst. Im Zuge der Auflösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zinsrisikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30.9.2020: –0,8 Mio. Euro und Stand 30.9.2019 –1,1 Mio. Euro)
Walsum 10 und evn naturkraft
Der EVN Konzern strebt einen ausgewogenen Mix aus fix und variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten an, der sich an den operativen Gegebenheiten orientiert. Aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungscharakteristiken von Investitionen finden sowohl variabel als auch fix verzinste Finanzierungen Anwendung. Zur Absicherung der oben beschriebenen Risiken (Kredite Walsum 10 und evn naturkraft) werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Alle Geschäfte werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Sämtliche Sicherungsbeziehungen in Verbindung mit Finanzverbindlichkeiten konnten per 30. September 2020 als effektiv klassifiziert werden.
Umm Al Hayman
Die EVN designiert Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Umsatzerlösen in Fremdwährung aus dem Projektgeschäft und wendet ein Sicherungsverhältnis von 1:1 an. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich keine Ineffektivitäten.
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2020 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|
| Cross-Currency Swaps | 0,7 | Übrige langfristige Vermögenswerte | 10,0 | –5,8 |
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2019 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
| Cross-Currency Swaps | 6,5 | Übrige langfristige Vermögenswerte | 10,0 | 11,8 |
| Absicherung beizulegender Zeitwert – |
| Grundgeschäft 30.09.2020 | Fair Value | Änderung beizulegender |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Buchwert | Adjustment | Bilanzposten | Nominalbetrag | Zeitwert |
| JPY-Anleihe | –84,1 | –4,0 | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | 5,4 |
1) Mrd. JPY
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2019 Mio. EUR |
Buchwert | Fair Value Adjustment |
Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|---|
| JPY-Anleihe | –89,5 | –5,7 | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | –12,1 |
1) Mrd. JPY
| Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2020 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|
| Zinsswaps Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft | –15,8 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 121,6 | 3,71) |
| Zinsswaps ENK (French Lease) | –0,6 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 13,2 | 0,6 |
| FX-Forwards (KWD/EUR) | –2,2 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 87,82) | –2,2 |
1) Die Differenz zur Veränderung im Buchwert der Zinsswaps ist auf die Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen im Buchwert zurückzuführen.
2) Nominalbetrag in Mio. KWD
3) Nominalbetrag in Mio. USD
| Änderung beizulegender |
|||
|---|---|---|---|
| Zeitwert | |||
| Zinsswaps Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft –19,7 |
Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 137,5 | –1,21) |
| –1,2 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 15,6 | 0,5 |
| Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag |
FX-Forwards (USD/EUR) –1,9 Übrige kurzfristige/langfristige Schulden 174,73) –1,9
1) Die Differenz zur Veränderung im Buchwert der Zinsswaps ist auf die Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen im Buchwert zurückzuführen.
| Absicherung von Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2020 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|---|---|---|
| Fremdkapitalfinanzierung Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft | –3,7 | 13,91) |
| ENK (French Lease) | –0,6 | 0,6 |
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | 2,2 | 1,9 |
| Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) | 1,9 | 1,7 |
1) Der im sonstigen Ergebnis verbleibende Saldo bei den Cash Flow Hedges, bei dem die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird, beträgt zum Stichtag 30. September 2020 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,9 Mio. Euro).
| Absicherung von Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2019 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|
|---|---|---|---|
| Fremdkapitalfinanzierung Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft | 2,5 | 17,61) | |
| ENK (French Lease) | –0,5 | 1,2 |
1) Der im sonstigen Ergebnis verbleibende Saldo bei den Cash Flow Hedges, bei dem die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird, beträgt zum Stichtag 30. September 2019 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro).
| Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und GuV 30.09.2020 Mio. EUR |
Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fremdkapitalfinanzierung Steag-EVN | Sonstiges | |||||
| Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft | –3,7 | 0,0*) | Finanzergebnis | –1,6 | Zinsaufwand | – |
| ENK (French Lease) | –0,6 | – | – | – | – | – |
| DBO-Projekt (KWD) | 2,2 | – | – | –0,3 | Umsatzerlöse | – |
| BOT-Projekt (USD) | 1,9 | – | – | – | Umsatzerlöse | –0,2 |
| *) Kleinbetrag | ||||||
| Im sonstigen Ergebnis erfasste |
Erfolgswirksam | Posten, bei denen die |
Umgliederung | |
|---|---|---|---|---|
| Posten, bei denen die | ||||
| Umgliederung erfasst wurde | ||||
| Sonstiges | ||||
| 2,5 | –1,3 | Finanzergebnis | –1,9 | Zinsaufwand |
| –0,5 | – | – | – | – |
| Sicherungsgewinne/ -verluste |
erfasste Ineffektivitäten |
Ineffektivitäten erfasst wurden |
von OCI in GuV |
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Devisentermingeschäften 30.09.2020
Mio. Fremdwährung bzw. Kurs
| <1 Jahr | >1 Jahr | |
|---|---|---|
| USD | ||
| Nominalbetrag in USD | – | 174,7 |
| Durchschnittlicher USD/EUR Terminkurs | – | 1,2058 |
| KWD | ||
| Nominalbetrag in KWD | 11,8 | 76,0 |
| Durchschnittlicher KWD/EUR Terminkurs | 0,3652 | 0,3726 |
| Nominalbetrag und durchschnittlicher Zinssatz | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2021 | 30.09.2022 | 30.09.2023 |
| Zinsswaps | |||
| Nominalbetrag | 116,4 | 88,9 | 71,1 |
| Fixer Zinssatz (%) | 3,1 | 3,0 | 3,0 |
62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 247 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2019/20 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die Zuordnung der at Equity einbezogenen Unternehmen nach operativem und finanziellem Charakter:
| Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2020 einbezogen wurden |
Operativer Charakter |
Finanzieller Charakter |
|---|---|---|
| Gesellschaft | ||
| Bioenergie Steyr GmbH | ||
| Biowärme Amstetten-West GmbH | ||
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s. | ||
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. | ||
| EnergieAllianz | ||
| EVN KG | ||
| EVN-WE Wind KG | ||
| Fernwärme St.Pölten GmbH | ||
| Fernwärme Steyr GmbH | ||
| RAG | ||
| Ashta | ||
| sludge2energy GmbH | ||
| Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC | ||
| ZOV | ||
| Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2020 einbezogen wurden |
Operativer Charakter |
Finanzieller Charakter |
|---|---|---|
| Gesellschaft | ||
| Energie Burgenland | ||
| Verbund Innkraftwerke | ||
| ZOV UIP |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
| Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 | |||||
| Gemeinschaftsunternehmen | EVN KG | RAG | ZOV | EVN KG | RAG | ZOV | |
| Bilanz | |||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 4,9 | 629,5 | 194,9 | 4,7 | 651,3 | 219,4 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 185,4 | 55,6 | 69,3 | 166,9 | 94,8 | 60,3 | |
| Langfristige Schulden | 0,1 | 376,7 | 7,9 | – | 281,4 | 22,8 | |
| Kurzfristige Schulden | 100,0 | 61,5 | 40,1 | 110,6 | 227,6 | 22,0 | |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
|||||||
| Nettovermögen | 90,2 | 246,9 | 216,2 | 60,9 | 237,1 | 234,9 | |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 100,00 | 100,00 | 48,50 | 100,00 | 100,00 | 48,50 | |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 90,2 | 246,9 | 104,9 | 60,9 | 237,1 | 113,9 | |
| +/– Umwertungen | – | 146,4 | – | – | 151,1 | – | |
| Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
90,2 | 393,3 | 104,9 | 60,9 | 388,2 | 113,9 | |
| 2019/20 | 2018/19 | ||||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||||||
| Umsatzerlöse | 516,2 | 227,8 | 16,7 | 517,1 | 436,7 | 19,3 | |
| Planmäßige Abschreibungen | –0,2 | –56,9 | – | –0,1 | –60,9 | – | |
| Zinserträge | – | 2,2 | 0,1 | – | 1,2 | 0,3 | |
| Zinsaufwendungen | – | –3,3 | –2,6 | – | –4,6 | –4,0 | |
| Ertragsteuern | – | –18,8 | –5,1 | – | –14,7 | –5,8 | |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 39,5 | 41,1 | 23,3 | –36,2 | 36,2 | 26,3 | |
| Sonstiges Ergebnis | –4,5 | 2,2 | –7,5 | –6,7 | –8,8 | 1,1 | |
| Gesamtergebnis | 35,1 | 43,3 | 15,8 | –42,9 | 27,5 | 27,4 | |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 5,7 | 40,0 | 18,1 | 70,4 | 40,0 | 11,4 |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
| Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil) |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2019/20 | 2018/19 |
| Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag | 85,9 | 61,6 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 2,3 | 10,6 |
| Sonstiges Ergebnis | –0,3 | –0,2 |
| Gesamtergebnis | 2,0 | 10,4 |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
| Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2019 | |||||
| Assoziiertes Unternehmen | Verbund IKW |
ZOV UIP | Energie Burgenland |
Verbund IKW |
ZOV UIP | Energie Burgenland |
|
| Bilanz | |||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 1.129,6 | 0,4 | 659,5 | 1.080,9 | 0,3 | 708,9 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 22,4 | 4,3 | 247,3 | 46,9 | 4,3 | 165,1 | |
| Langfristige Schulden | 51,8 | – | 187,0 | 40,4 | – | 170,7 | |
| Kurzfristige Schulden | 12,4 | 1,2 | 375,5 | 11,4 | 1,0 | 371,4 | |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
|||||||
| Nettovermögen | 1.087,8 | 3,6 | 344,4 | 1.076,1 | 3,5 | 331,9 | |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 13,00 | 31,00 | 36,08 | 13,00 | 31,00 | 36,08 | |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 141,4 | 29,00 | 124,3 | 139,9 | 1,1 | 119,8 | |
| +/– Umwertungen | 2,2 | – | 59,0 | 24,0 | –0,1 | 62,8 | |
| Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
143,6 | 1,0 | 183,3 | 163,9 | 1,0 | 182,5 | |
| 2019/20 | 2018/19 | ||||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||||||
| Umsatzerlöse | 90,7 | 14,4 | 339,3 | 87,0 | 12,5 | 342,0 | |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 27,1 | 4,4 | 39,2 | 24,0 | 4,1 | 24,8 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | –90 | –19,9 | – | – | –5,0 | |
| Gesamtergebnis | 27,1 | 4,4 | 19,4 | 24,0 | 4,1 | 19,8 | |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 1,3 | 1,2 | 10,3 | 1,3 | 1,0 | 9,8 |
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Verpflichtungen und Risiken Mio. EUR |
30.09.2020 | 30.09.2019 |
|---|---|---|
| Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften | 72,0 | 98,1 |
| Garantien für Projekte im Umweltbereich | 553,5 | 77,0 |
| Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von | ||
| Energienetzen | 2,8 | 2,8 |
| Kraftwerken | 119,7 | 101,0 |
| Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 131,2 | 89,6 |
| Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen | 0,1 | 0,1 |
| Summe | 879,4 | 368,6 |
| davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen | 85,2 | 75,1 |
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 8,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0 Mio. Euro) gegenüber.
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2019 um 510,8 Mio. Euro auf 879,4 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie aus der Erhöhung von Garantien für Projekte im Umweltbereich.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend die Garantien für Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die von der EAA abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2020 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 17,8 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 304,0 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2020 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 38,1 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 304 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen die EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.
64. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 247 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.
Am 20. Dezember 2013 hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Deutschland, mit der EnBW Trust einen Treuhandvertrag im Rahmen eines sogenannten "Contractual-Trust-Arrangement-Modells" abgeschlossen. In dessen Folge übertrug die EnBW ihren Anteil an der EVN AG treuhänderisch an den EnBW Trust. Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH in Umsetzung des am 5. März 2020 mit dem EnBW Trust e.V. abgeschlossenen Aktienkaufvertrags 51.000.000 Aktien der EVN, nachdem alle Voraussetzungen, insbesondere die Nichtuntersagung durch die Bundeswettbewerbsbehörde, zur Umsetzung der Transaktion vorlagen. Damit wurde die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % der zweitgrößte Aktionär der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafter
Mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, wurde im Zuge der Aufnahme der EVN AG in die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN AG weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2020 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, in Höhe von 66,0 Mio. Euro (Vorjahr: 54,5 Mio. Euro). Alle sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Hauptgesellschafter bzw. den dem Hauptgesellschafter zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
EnBW Trust e.V.
Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und dem EnBW Trust e.V. bestanden im Geschäftsjahr 2019/20 mit Ausnahme der Dividendenausschüttung keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen.
Wiener Stadtwerke GmbH
Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung
37. Sonstige Beteiligungen).
Die EVN hält auf Basis eines Vertrags aus dem Jahr 2007 für die Wien Energie GmbH, eine 100%-Tochtergesellschaft der Wiener Stadtwerke GmbH, einen Strombezugsvertrag gegenüber der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft und verrechnet die für die Stromlieferungen zu entrichtenden Entgelte. Insgesamt betrug das Transaktionsvolumen im Geschäftsjahr 2019/20 34,2 Mio. Euro.
Die EnergieAllianz Austria GmbH ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Energie Burgenland AG, EVN AG und Wien Energie GmbH, einem 100 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN AG hält 45 % der Anteile an der EnergieAllianz Austria GmbH. Die Energie Allianz Austria ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskunden verantwortlich.
Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. und die Wien Energie GmbH, zu je 50 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EAA wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen Mio. EUR |
2019/20 | 2018/19 |
|---|---|---|
| Umsätze | 190,5 | 307,2 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –47,9 | –88,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 22,9 | 12,2 |
| Sonstige Forderungen | 1,6 | 11,9 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 14,6 | 16,6 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 4,5 | 33,2 |
| Ausleihungen | 16,0 | 16,3 |
| Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling | 88,4 | 61,8 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 0,6 | 0,7 |
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen Mio. EUR |
2019/20 | 2018/19 |
| Umsätze | – | – |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –9,7 | –9,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1,0 | 0,9 |
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2019/20 insgesamt 1.245,4 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.234,9 Tsd. Euro).
| Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tsd. EUR | 2019/20 | 2018/19 | |||||
| Fixe Bezüge | Variable Bezüge |
Sachbezüge | Fixe Bezüge | Variable Bezüge |
Sachbezüge | ||
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | 426,7 | 153,5 | 2,9 | 414,8 | 162,3 | 11,4 | |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer | 398,2 | 125,5 | 13,9 | 387,1 | 124,6 | 13,9 |
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2019/20 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 64,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 62,8 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 59,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 58,0 Tsd. Euro) geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2019/20 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Veränderung in Höhe von –272,9 Tsd. Euro (davon 47,2 Tsd. Euro Zinsaufwand und –569,9 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr war eine Dotierung von 1.894,0 Tsd. Euro erfolgt (davon 88,5 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.621,5 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Veränderung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von –116,9 Tsd. Euro (davon 57,3 Tsd. Euro Zinsaufwand und –466,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr war eine Dotierung von 1.911,3 Tsd. Euro erfolgt (davon 114,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.566,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2019/20 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 8,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 9,0 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 8,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,0 Tsd. Euro) geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.
Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.461,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.019,2 Tsd. Euro).
Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Aufwand in Höhe von 144,8 Tsd. Euro (davon 22,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und –216,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 1.198,7 Tsd. Euro (davon 41,7 Tsd. Euro Zinsaufwand und 846,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). An die Mitglieder des Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kunden eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2019/20 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2020 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
65. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2020 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 16. November 2020 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:
Am 15. Oktober 2020 wurde eine 15-jährige, endfällige grüne Anleihe mit einem Nominale von 101 Mio. Euro emittiert.
66. Angaben über Organe und Arbeitnehmer
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vizepräsidenten Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Angela Stransky Dr. Reinhard Meißl Dr. Johannes Zügel Mag. Susanne Scharnhorst
Arbeitnehmervertreter/-innen Friedrich Bußlehner Uwe Mitter Mag. Dr. Monika Fraißl Dipl.-Ing. Irene Pugl Ing. Paul Hofer
Kommerzialrat Dieter Lutz Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
67. Freigabe des Konzernabschlusses 2019/20 zur Veröffentlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN AG werden am 15. Dezember 2020 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
68. Honorare des Wirtschaftsprüfers
Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2019/20 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 61,7 % auf Prüfungshonorare, 21,6 % auf prüfungsnahe Honorare und 16,7 % auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die KPMG betrugen konzernweit in Summe 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro). Davon entfielen 34,0 % auf Prüfungshonorare, 7,0 % auf prüfungsnahe Honorare, 49,9 % auf Steuerberatungsleistungen und 9,0 % auf sonstige Beratungsleistungen. Berücksichtigt sind alle Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis enthalten sind.
Maria Enzersdorf, am 16. November 2020
EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN AG.
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2020
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2019/20 |
|---|---|---|---|---|
| Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | EVN Naturkraft | 49,99 31.12.2019 | E | |
| Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg | EVN Wärme | 51,00 30.09.2020 | E | |
| Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten | EVN Wärme | 49,00 31.12.2019 | E | |
| Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien | BG SN Holding | 100,00 31.12.2019 | V | |
| ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien | EVN | 45,00 30.09.2020 | E | |
| EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien | BG SV Holding | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien | EVN | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien | BG FW Holding | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Croatia Plin d.o.o, Zagreb, Kroatien | Kroatien Holding | 100,00 31.12.2019 | V | |
| ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN EV"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | E | |
| EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia/ EVN Supply |
100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria RES | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("EVN Kraftwerk"), Maria Enzersdorf EVN | 100,00 30.09.2020 | V | ||
| EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien | EVN Mazedonien | 90,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | V | |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Trading d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2019 | V | |
| EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | V |
Konsolidierungsart
- V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
- NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
- JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
- NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
E: At Equity einbezogenes Unternehmen
| Anteilseigner | Beteiligung % |
zum | Konsolidierungsart 2019/20 |
|---|---|---|---|
| EVN Naturkraft | E | ||
| EVN | E | ||
| EVN Wärme | E | ||
| BG SE Holding | V | ||
| Utilitas | V | ||
| EVN | V | ||
| EVN Kraftwerk | JO | ||
| EVN Naturkraft | E | ||
| EVN Naturkraft | V | ||
| Jahresabschluss 50,00 30.09.2020 49,00 31.12.2019 49,00 30.09.2020 76,00 31.12.2019 100,00 30.09.2020 100,00 30.09.2020 49,00 31.12.2019 13,00 31.12.2019 70,00 30.09.2020 |
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.
| 1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2019/20 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ARGE Digitaler Leitungskataster NÖ, Maria Enzersdorf | EVN Geoinfo | 30,00 | 377 (382) |
–6 (107) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NE |
| Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt | EVN Wärme | 90,00 | 672 (474) |
195 (3) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NV |
| EVN Asset Management EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 | 3 (3) |
–1 (0) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NV |
| EVN Gorna Arda Development EOOD, Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 | 77 (78) |
–2 (2) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NV |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 | 46 (44) |
1 (1) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NE |
| Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell | EVN Wärme | 48,86 | 25 (–76) |
110 (–66) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NE |
| FWG-Fernwärmeversorgung Amstetten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Amstetten |
EVN Wärme | 100,00 | 185 (184) |
–1 (–4) |
30.06.2020 (30.06.2019) |
NV |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien | EVN Naturkraft | 33,33 | 44 (41) |
3 (3) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG, Wien |
EVN Naturkraft | 33,33 | 8.486 (7.937) |
549 (391) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NE |
| EVN Beteiligung 60 GmbH ("EVN Bet. 60"), Maria Enzersdorf |
Utilitas | 100,00 | 1.831 (1.783) |
–2 (–1) |
30.09.2020 (30.09.2019) |
NV |
| EVN Grundstücksverwaltung Bergern GmbH, Maria Enzersdorf |
EVN Bet. 60 | 100,00 | 1.790 (1.788) |
2 (2) |
30.09.2020 (30.09.2019) |
NV |
| Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH ("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf |
Netz NÖ | 100,00 | 5.058 (1.997) |
–1 (–1) |
30.09.2020 (30.09.2019) |
NV |
| Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, Maria Enzersdorf |
Betz Bet 31 | 100,00 | 5.088 (3.890) |
37 (1.921) |
30.09.2020 (30.09.2019) |
NV |
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥20,0 % per 30. September 2020
2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung % Jahresabschluss zum Konsolidierungsart 2019/20 Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien WTE Betrieb 100,00 30.09.2020 V Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik WTE Wassertechnik 35,00 31.12.2019 E EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf EVN/ EVN Bet. 52 100,00 30.09.2020 V EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH ("EVN MVA1"), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH ("EVN MVA3"), Maria Enzersdorf EVN Umwelt/Utilitas 100,00 30.09.2020 V EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2020 V EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2020 V EVN Wasser GmbH ("evn wasser"), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2020 V OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2019 V OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2019 V sludge2energy GmbH, Berching, Deutschland WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2019 E Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2019 E WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland International 100,00 30.09.2020 V WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland International 100,00 30.09.2020 V WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro WTE Betrieb 100,00 31.12.2019 V WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait International 100,00 30.09.2020 V WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE Wassertechnik 100,00 31.12.2019 V WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V WTE Wassertechnik GmbH ("WTE Wassertechnik"), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00 30.09.2020 V WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2020 V Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 48,50 31.12.2019 E Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 33,00 31.12.2019 E
| 2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2019/20 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen |
EVN Wärme kraftwerke |
26,00 | 70 (37) |
33 (0) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NE |
| EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH ("EVN UFS"), Maria Enzersdorf |
EVN Umwelt | 100,00 | 42 (43) |
–1 (–6) |
30.09.2020 (30.09.2019) |
NV |
| JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain | WTE Wassertechnik |
50,00 | 20 (–) |
0 (–) |
30.09.2020 (–) |
NE |
| SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien | WTE Wassertechnik |
50,00 | 507 (566) |
–29 (–12) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NE |
| Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
49,00 | 556 (553) |
3 (3) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NE |
| Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach | evn wasser | 50,00 | 866 (866) |
0 (0) |
31.12.2019 (31.12.2018) |
NE |
| WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen | WTE Wassertechnik |
100,00 | 187 (153) |
34 (12) |
30.09.2020 (30.09.2019) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Kurjanovo mbH ("Kurjanovo"), Essen, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
100,00 | 18 (18) |
–1 (–1) |
30.09.2020 (30.09.2019) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutschland |
EVN UFS/WTE Wassertechnik |
100,00 | 25 (25) |
0 (0) |
30.09.2020 (30.09.2019) |
NV |
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥20,0 % per 30. September 2020
| 3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2019/20 |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt | EVN | 73,63 30.09.2020 | V | |
| Energie Burgenland AG, Eisenstadt | BUHO | 49,00 30.09.2020 | E | |
| EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN Finanzservice GmbH, Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2020 | V | |
| EVN WEEV Beteiligungs GmbH in Liqu. ("EVN WEEV"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 31.08.2020 | V | |
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien | EVN | 50,00 30.09.2020 | E | |
| R 138-Fonds, Wien | EVN/Netz NÖ/ evn wasser |
100,00 30.09.2020 | V | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf | EVN | 50,03 31.03.2020 | V | |
| RAG Austria AG ("RAG"), Wien | RBG | 100,00 31.12.2019 | E | |
| UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 30.09.2020 | V |
| 3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2019/20 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Beteiligung 40 GmbH, Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 | 16 | –4 | 30.09.2020 | NV |
| (20) | (–2) | (30.09.2019) |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG, Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
Siehe Anhang Punkt 21, 29, 30, 34, 35 und 36 und Konzernlagebericht Kapitel Geschäftsentwicklung
Das Risiko für den Abschluss
Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 4.922,4 Mio. EUR stellen 58,9 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.
An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU). Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelt die Gesellschaft grundsätzlich zunächst den Nutzungswert und im Bedarfsfall den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Sowohl die Berechnung des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von Planungsannahmen und den Einschätzungen der zukünftigen Zahlungsmittelströme des Vorstands sowie von den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig und sind daher mit bedeutenden Schätzunsicherheiten behaftet, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen wie folgt beurteilt:
- • Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Werthaltigkeitsüberprüfung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
- • Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Beurteilung, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen vorliegen, kritisch hinterfragt und mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung verglichen.
- • Das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter haben wir unter Konsultation unserer Bewertungsspezialisten zu ausgewählten Fragestellungen überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt.
- • Die der Bewertung zugrunde gelegten Plandaten haben wir in Stichproben auf die vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen übergeleitet.
- • Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlungen verglichen und Abweichungen mit dem Management besprochen.
- • Die betreffenden Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Jänner 2020 als Abschlussprüfer gewählt und am 17. Februar 2020 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung der Gesellschaft für das am 30. September 2020 endende Geschäftsjahr beauftragt.
Wir sind ohne Unterbrechung seit mehr als 20 Jahren Abschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.
Wien, am 17. November 2020
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer
Glossar
Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht für Konzerngesellschaften der EVN zum Teil Kurzbezeichnungen verwendet. Die vollen Firmenwortlaute finden sich in der Beteiligungsübersicht ab Seite 247.
Biogas
Gemisch, das zum größten Teil aus Methan und Kohlendioxid besteht und bei der sauerstofffreien Vergärung von organischem Material (nachwachsende Rohstoffe, Gülle oder organische Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie) entsteht.
Biomasse
Gesamtheit der Masse an organischem Material (abgestorbene Lebewesen, organische Stoffwechselprodukte und Reststoffe); bestimmte Teilmengen davon können in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme bzw. Kälte genutzt werden.
Capital Employed
Eigenkapital zuzüglich verzinsliches Fremdkapital bzw. Vermögen abzüglich nicht verzinsliche Verbindlichkeiten.
Cash Generating Unit (CGU)
Kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die eigenständige Mittelzuflüsse generiert, die von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind. Der Barwert künftiger Cash Flows kann zur Bewertung der jeweiligen CGU herangezogen werden.
CO2 (Kohlendioxid)
Chemische Bezeichnung für Kohlendioxid. Entsteht überwiegend aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe.
CO2e
Die Einheit CO2e oder CO2-Äquivalent gibt das relative Treibhausgaspotenzial an. 1 t CO2e entspricht der Menge eines Stoffes, der dieselbe mittlere Erwärmungswirkung auf die Atmosphäre hat wie eine Tonne CO2.
CO2-Emissionshandel bzw. EU-Emissionshandel
Der EU-Emissionshandel ist ein Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Betreiber einer erfassten Anlage müssen für jede Tonne emittiertes CO2 ein gültiges Zertifikat vorlegen. Ein Teil der Zertifikate wird Anlagenbetreibern (z. B. Industrie, Wärmeproduzenten) auf Basis einer Benchmark kostenlos zugeteilt, die übrige Menge versteigert. Die Anlagenbetreiber müssen zusätzlich benötigte Zertifikate auf dem Markt kaufen.
Corporate Governance Kodex
"Verhaltensregel-Kodex" für Kapitalgesellschaften, der die Grundsätze für die Führung und Überwachung eines Unternehmens festschreibt. Er stellt kein gesatztes Recht dar, sondern ein Regelwerk, dem sich Unternehmen freiwillig unterwerfen.
Dividendenrendite
Verhältnis zwischen der ausgeschütteten Dividende und dem Aktienkurs.
Due-Diligence-Prüfung
Als Due-Diligence-Prüfung wird eine Risikoprüfung bezeichnet, die Stärken und Schwächen sowie entsprechende Risiken eines Projekts, Objekts oder Unternehmens analysiert und damit eine wichtige Rolle bei dessen Bewertung spielt.
EBIT (Earnings before
Interest and Taxes) Ergebnis vor Zinsen und Steuern, auch Betriebs- oder operatives Ergebnis genannt.
EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen oder Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Dient auch als einfache Kenngröße für den Cash Flow.
Economic Value Added (EVA®)
Differenz aus dem Rendite-Spread (ROCE abzüglich Kapitalkostensatz) multipliziert mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz (Capital Employed); Maß für die Wertschaffung eines Unternehmens.
E-Control
Die Energie-Control Austria ist die für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde in Österreich.
EEX (European Energy Exchange)
Die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa mit Sitz in Leipzig.
Eigendeckungsgrad
Verhältnis zwischen der Stromerzeugung in eigenen Kraftwerken und dem gesamten Stromverkaufsvolumen.
Eigenkapitalquote
Verhältnis zwischen Eigen- und Gesamtkapital.
EMAS
Europäische Verordnung für Umweltmanagementsysteme.
Ergebnis je Aktie
Konzernergebnis dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien.
Ex-Dividendentag
Tag, ab dem Aktien ohne Recht auf Dividende gehandelt werden. An diesem Tag wird die Höhe der Dividende vom Preis des Wertpapiers abgezogen.
Fair Value
Auf effizienten Märkten unter Einbeziehung aller preisbeeinflussenden Faktoren ermittelter Preis, zu dem ein Geschäft zwischen unabhängigen Geschäftspartnern zustande kommen würde.
Funds from Operations (FFO)
Operativer Cash Flow bereinigt um das Zinsergebnis.
Gearing
Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital.
Global Reporting Initiative (GRI)
Initiative mit der Aufgabe, weltweit anwendbare Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und so eine standardisierte Darstellung von Unternehmen in ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension zu erreichen.
Hedging-Geschäft
Hedging ist ein Instrument des finanziellen Risikomanagements, das Verluste aus negativen Marktwertveränderungen im Zins-, Währungs- oder Kurswertbereich limitieren bzw. vermeiden soll. Das Unternehmen, das ein Geschäft "hedgen" möchte, geht eine weitere Transaktion ein, die mit dem Grundgeschäft gekoppelt ist.
Heizgradsumme
Messgröße für den temperaturbedingten Energiebedarf für Heizzwecke.
Interest Cover
Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zum Zinsaufwand.
International Financial Reporting Interpretation Committee/Standard Interpretation Committee (IFRIC, vormals SIC)
Aufgabe des IFRIC ist es, die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS zu interpretieren und zu konkretisieren.
International Financial Reporting Standards/ International Accounting Standards (IFRS, vormals IAS)
Die Bezeichnung IAS wurde 2001 auf IFRS geändert, bis dahin veröffentlichte IAS werden jedoch weiter unter der früheren Bezeichnung geführt. Sie werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
ISO 14001
Internationale Umweltmanagementnorm, die weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem festlegt.
Kraft-Wärme-Kopplung (Cogeneration)
Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Energieerzeugungsanlage. Durch die kombinierte Produktion kann der Wirkungsgrad erhöht und damit die eingesetzte Primärenergie optimal genutzt werden.
Management Approach
Darstellung der steuerungsrelevanten Komponenten eines Konzerns.
Messzahlen Energie
Energie (Wh) = Leistung × Zeit kWh Kilowattstunde: 1 Wattstunde (Wh) × 103 MWh Megawattstunde: 1 Wh × 106 GWh Gigawattstunde: 1 Wh × 109 Erdgas-Energieinhalt: 1 Nm3 1 m3 Erdgas = 11,07 kWh
NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und
Diversitätsverbesserungsgesetz) Österreichisches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Schaffung eines europaweiten Mindeststandards für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Net Debt Coverage
Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zur verzinslichen Nettoverschuldung.
Net Operating Profit
after Tax (NOPAT) Versteuertes Ergebnis vor Finanzierungskosten.
Nettoverschuldung
Saldo aus zinstragenden Aktiv- und Passivpositionen (begebene Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und langfristige Personalrückstellungen minus Ausleihungen, Wertpapiere und liquide Mittel).
Netzverlust
Differenz zwischen dem in ein Netzsystem eingespeisten und dem entnommenen Strom im Netzsystem. Netzverluste entstehen grundsätzlich aufgrund physikalischer Eigenschaften der Leitungen.
Ökostrom
Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern wie Wasser, Wind, Biogas, Biomasse, Photovoltaik, Geothermie, Deponiegas und Klärgas erzeugt wird.
PPP-Projekt
Im Rahmen von Public Private Partnership-Projekten werden Anlagen für öffentlich-rechtliche Kunden gebaut, finanziert und nach Ablauf einer vereinbarten Laufzeit ins Eigentum der Kunden übertragen.
Primärenergie
Energie, die aus natürlich vorkommenden Energieträgern zur Verfügung steht. Sowohl fossile Energieformen wie Erdgas, Mineralöl, Stein- und Braunkohle als auch Kernbrennstoffe wie Uran und erneuerbare Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind zählen dazu.
REALIT
Abfallprodukt aus der Rauchgasreinigung, das bei der EVN zu 100 % verwertet wird.
Regelzone
Als Regelzone bezeichnet man einen geografisch abgegrenzten Verband von Hoch- bzw. Höchstspannungsnetzen, deren Stabilität von einem verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber gewährleistet wird.
Regulatory Asset Base
Die verzinsliche Kapitalbasis setzt sich aus der Summe der immateriellen Vermögensgegenstände und dem Sachanlagevermögen abzüglich passivierter Netzzutritts- und Netzbereitstellungsentgelte (Baukostenzuschüsse/BKZ) und etwaiger Firmenwerte auf der Basis von bilanziellen Werten zusammen. Anpassungen erfolgen in Bezug auf die Standardisierung der Abschreibungsdauern und der Standardisierung der Auflösung der BKZ.
ROCE
(Return on Capital Employed)
Gibt die Rendite auf das in einem Unternehmen insgesamt eingesetzte Kapital an. Zur Berechnung dieser Messgröße wird das versteuerte Ergebnis zuzüglich der um Steuereffekte verminderten Zinsaufwendungen in Bezug zum buchmäßigen Kapitaleinsatz gesetzt. Beim operativen ROCE (OpROCE) werden Impairments, Einmaleffekte und die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht berücksichtigt, um die Entwicklung des Wertbeitrags konsistent zu zeigen.
ROE (Return on Equity)
Zur Bestimmung der Eigenkapitalrendite – einer Messgröße für die Wertschaffung eines Unternehmens auf Basis des Eigenkapitals – wird das versteuerte Ergebnis in Bezug zum buchmäßigen Eigenkapital gesetzt.
Sektorenauftraggeber
Als Sektorenauftraggeber gelten laut Bundesvergabegesetz vom 1. Februar 2006 Unternehmen, die in der Versorgung der Allgemeinheit in den Bereichen Gas, Wärme, Wasser, Verkehr, Postdienste und Energiegewinnung tätig sind.
Smart Meter/Metering
Ein intelligenter Zähler (auch Smart Meter genannt) ist ein elektronischer Stromzähler, der es dem Energieversorgungsunternehmen über eingebaute Zusatzfunktionen oder nachträglich ergänzte Module ermöglicht, die erfassten Zählerstände aus der Ferne abzulesen.
Sonstiges Ergebnis
Das sonstige Ergebnis, das auch mit dem englischen Begriff "Other Comprehensive Income" (OCI) bezeichnet wird, ist die Summe aller ergebnisneutralen Erträge abzüglich der Summe aller ergebnisneutralen Aufwendungen der Berichtsperiode.
Spotmarkt/Spothandel
Allgemeine Bezeichnung für Märkte, auf denen Lieferung, Abnahme und Bezahlung (Clearing) unmittelbar nach dem Geschäftsabschluss erfolgen.
Syndizierte Kreditlinie
Von einem Bankenkonsortium verbindlich zugesagte Kreditlinie, die dem Unternehmen eine Kreditziehung in unterschiedlichen Beträgen, Laufzeiten und Währungen erlaubt.
Terminmarkt
Im Gegensatz zum Spotmarkt fallen auf dem Terminmarkt das Verpflichtungs- und das Erfüll-ungsgeschäft zeitlich auseinander. Bei Vertragsabschluss muss weder der Käufer die nötigen liquiden Mittel noch der Verkäufer den Handelsgegenstand besitzen. Der Preis der gehandelten Ware wird bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgesetzt.
Thermische Abfallverwertung
Kontrollierte großtechnische Verbrennung von Abfall bei Temperaturen von mehr als 1.000 °C, die zu einer Zerstörung bzw. Entfrachtung von Schadstoffen führt. Gleichzeitig wird die im Abfall enthaltene Energie freigesetzt und – z. B. für Zwecke der Stromerzeugung oder der Fernwärmeversorgung – nutzbar gemacht.
Total Shareholder Return
Maßzahl für die Wertentwicklung eines Aktien-Engagements über einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung der angefallenen Dividenden und der eingetretenen Kurssteigerung.
UN Global Compact
Von der UNO ins Leben gerufene Initiative mit dem Ziel der Förderung ökologischer und ökonomischer Anliegen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruption.
VaR (Value at Risk)
Verfahren zur Berechnung des Verlustpotenzials aus der Preisänderung einer Handelsposition unter Annahme einer bestimmten Wahrscheinlichkeit.
WACC (Weighted Average Cost of Capital)
Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten eines Unternehmens setzen sich aus Fremd- und Eigenkapitalkosten, gewichtet nach ihren Anteilen am Gesamtkapital, zusammen. Als Fremdkapitalkosten werden die tatsächlichen durchschnittlichen Kreditzinsen – vermindert um den Steuervorteil – angesetzt; die Eigenkapitalkosten entsprechen der Rendite einer risikofreien Veranlagung zuzüglich eines für jedes Unternehmen individuell errechneten Risikoaufschlags.
Wirkungsgrad
Effizienz einer Anlage; Verhältnis zwischen Input und Output (z. B. Menge an erzeugtem Strom im Verhältnis zur eingesetzten Primärenergie).
GRI-Inhaltsindex
Der GRI-Inhaltsindex ist das Grundgerüst des EVN Ganzheitsberichts 2019/20. Er beschreibt in Übereinstimmung mit den GRI Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Option "Kern", an welcher Stelle in diesem Bericht die universellen Standardangaben sowie die themenspezifischen Standardangaben zu den einzelnen wesentlichen Themen aufgrund der Einstufung der Wesentlichkeit zu finden sind. Darüber hinausgehende Zusatzindikatoren wurden ebenfalls in den GRI-Inhaltsindex aufgenommen und entsprechend gekennzeichnet.
Zum GRI-Inhaltsindex siehe auch www.evn.at/GRI-Content-Index
GRI-Indikator: GRI 102-55
GRI Standard Angabe
Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung
Allgemeine Angaben
GRI 102: Allgemeine Angaben 2016
| Organisationsprofil | ||||
|---|---|---|---|---|
| 102-1 | Name der Organisation | EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) |
||
| 102-2 | Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen | 6f. Es werden keine Produkte angeboten, die in den Hauptmärkten der EVN nicht erlaubt wären. |
||
| 102-3 | Ort des Hauptsitzes | 2344 Maria Enzersdorf, Österreich | ||
| 102-4 | Betriebsstätten | 7. Hauptmärkte sind Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Deutschland. |
||
| 102-5 | Eigentum und Rechtsform | 32. Rechtsform: Aktiengesellschaft | ||
| 102-6 | Bediente Märkte | 7 | ||
| 102-7 | Größenordnung der Organisation | Umschlag, 8f. Zum 30. September 2020 wurden einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 60 Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Un ternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. |
||
| 102-8 | Informationen über Angestellte und andere Mitarbeiter | 63, 72. d. Nicht zutreffend: Die Anzahl der Leiharbeiter entspricht 2,0 % der Gesamtbelegschaft, womit ihr Anteil an unseren gesamten Aktivitäten im Verhältnis zu den Mitarbeitern der EVN nicht signifikant ist. e. Keine signifikanten saisonalen Veränderungen in der Beschäftigtenzahl f. Personaldaten entsprechen tatsächlichen Wer ten (keine zugrunde liegenden Annahmen) und werden aus dem EDV-System des Personalwesens übernommen. |
||
| 102-9 | Lieferkette | 36 | ||
| 102-10 | Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette | Keine wesentlichen Änderungen in Organisation und Lieferkette |
||
| 102-11 | Vorsorgeprinzip oder Vorsichtsmaßnahmen | 58 | ||
| 102-12 | Externe Initiativen | 104 | ||
| 102-13 | Mitgliedschaft in Verbänden | 104 | ||
| Strategie | ||||
| 102-14 | Aussagen der Führungskräfte | Editorial, 19ff | ||
| 102-151) | Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen | 23ff, 78ff |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| Ethik und Integrität | ||
| 102-16 | Werte, Richtlinien, Standards und Verhaltensnormen | 28f |
| 102-171) | Verfahren für ethische Beratung und Bedenken | 30f |
| Führung | ||
| 102-18 | Führungsstruktur | 22 |
| 102-191) | Befugniserteilende Stelle | 22 |
| 102-201) | Verantwortung der Führungsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen | 22 |
| 102-211) | Einbindung der Stakeholder bei ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen | 16f, 22, 102ff |
| 102-221) | Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien | 121ff (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-231) | Vorstand des höchsten Kontrollorgans | 121ff (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-241) | Nominierung und Wahl des höchsten Kontrollorgans | 121ff (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-251) | Interessenkonflikte | 121ff (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-261) | Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Bestimmung von Aufgaben, Werten und Strategien |
22 |
| 102-271) | Gemeinwissen des höchsten Kontrollorgans | 22. In den Sitzungen des Aufsichtsrats wurden im Bericht des Vorstands sowie bei Behandlung der wei teren Tagesordnungspunkte regelmäßig auch wirt schaftliche, ökologische und gesellschaftliche Aspekte der jeweils erörterten Themen mitbeleuchtet. |
| 102-291) | Bestimmung und Management ökonomischer, ökologischer und sozialer Auswirkungen | 16f |
| 102-301) | Effektivität des Risikomanagementprozesses | 144ff (Risikomanagementbericht) |
| 102-311) | Prüfung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen | 19, 76ff, 119f. Jährliche Überprüfung des nicht finanziellen Berichts durch den Aufsichtsrat im Rahmen des NaDiVeG |
| 102-321) | Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Mitglieder des Vorstands |
| 102-331) | Kommunikation kritischer Bedenken | 144ff (Risikomanagementbericht) |
| 102-341) | Art und Gesamtzahl kritischer Bedenken | Keine kritischen Bedenken |
| 102-361) | Verfahren zur Festsetzung der Vergütung | 121 (Corporate Governance-Bericht) www.evn.at/Verguetungspolitik |
| 102-371) | Beteiligung der Stakeholder an der Vergütung | Es erfolgt keine Beteiligung der Stakeholder an der Vergügungspolitik der EVN. |
| Einbeziehung von Stakeholdern | ||
| 102-40 | Liste der Stakeholder-Gruppen | 16 |
| 102-41 | Tarifverhandlungen | 70f |
| 102-42 | Bestimmen und Auswählen von Stakeholdern | 16 |
| 102-43 | Ansatz für die Stakeholder-Einbeziehung | 16f, 102ff |
| 102-44 | Schlüsselthemen und Anliegen | 16ff |
| Vorgehensweise bei der Berichterstattung | ||
| 102-45 | Entitäten, die in den Konzernabschlüssen erwähnt werden | 148f (Konzernanhang). Im nichtfinanziellen Be richt sind die vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises der EVN erfasst, über den per 30. September 2020 gemäß Konsolidie rungsvorschriften zu berichten ist. Für das we sentliche Thema Umwelt und Klima ist im Speziel len zusätzlich das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 in die Berechnungen einbezogen. |
| 102-46 | Bestimmung des Berichtsinhalts und Themenabgrenzung | 4f |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| 102-47 | Liste der wesentlichen Themen | 16f |
| 102-48 | Neuformulierung der Informationen | Im Vergleich zum Vorjahresbericht (EVN Ganz heitsbericht 2018/19) wurde weder die Darstellung von Informationen noch der Berichtsumfang wesentlich geändert. |
| 102-49 | Änderungen bei der Berichterstattung | Zum Bericht. Keine wesentlichen Änderungen |
| 102-50 | Berichtszeitraum | Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäftsjahr 01.10.2019 bis 30.09.2020. |
| 102-51 | Datum des aktuellsten Berichts | EVN Ganzheitsbericht 2018/19, veröffentlicht am 12.12.2019 |
| 102-52 | Berichtszyklus | Jährliche Berichterstattung |
| 102-53 | Kontaktangaben bei Fragen zum Bericht | Impressum Investor Relations: [email protected] Nachhaltigkeit: [email protected] |
| 102-54 | Aussagen zu Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI Standards | Zum Bericht. Dieser Bericht wurde in Übereinstim mung mit den GRI Standards, Option "Kern", erstellt. |
| 102-55 | GRI-Inhaltsindex | 258ff |
| 102-56 | Externe Prüfung | 115ff. Unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft |
Wesentliche Themen Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
GRI 103: Managementansatz 2016
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 12ff, 15ff |
|---|---|---|
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 12ff, 15ff |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 12ff, 15ff |
| GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 | ||
| 201-1 | Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert | 35 |
| 201-31) | Verpflichtungen aus leistungsorientierten und anderen Pensionsplänen | 73 |
| b., i., ii., iii. Nicht zutreffend: In Ergänzung zum An spruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensions versicherung bietet die EVN eine überbetriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige Pensionskasse. |
||
| GRI 202: Marktpräsenz 2016 | ||
| 202-1 | Verhältnis der nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehälter zum lokalen Mindestlohn |
Nicht zutreffend: Insgesamt orientiert sich das Ge haltsschema von mehr als 90 % unserer Mitarbei ter an den Kollektivverträgen, die für die jeweiligen Hauptgeschäftsstandorte (Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Deutschland) gelten. |
| 202-21) | Anteil der lokal angeworbenen Führungskräfte | 63. Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Mitarbeiter aus diesen Ländern werden jeweils als "lokal" definiert. Führungskräfte: alle Mitglie der des Managements (Vorstand, Geschäftsfüh rer, Prokuristen u. ä.) aller vollkonsolidierten Be teiligungen (einschließlich aller unwesentlichen aber ebenfalls beherrschten Beteiligungen) |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016 | ||
| 204-1 | Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten | 36f |
| GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016 | ||
| 205-1 | Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden | 29f. 100 % der Geschäftsstandorte wurden im Rahmen der konzernweiten Risikoinventur geprüft. |
| 205-21) | Informationen und Schulungen zu Strategien und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung |
28ff. Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiterkategorien für die EVN nicht steuerungsrelevant bzw. nicht relevant für die Personalentwicklungspolitik sind. |
| 205-31) | Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen | 30 |
| GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 | ||
| 206-1 | Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung |
Im Geschäftsjahr 2019/20 waren noch zwei der ursprünglich vier Verfahren wegen behaupteten wettbewerbswidrigen Verhaltens in Bulgarien anhängig. Die beiden anderen Verfahren wurden 2020 ohne Verhängung von Sanktionen einge stellt. Eines der noch offenen Verfahren betrifft die Berufung, die EP Yug und EVN Bulgaria EC beim Verwaltungsgerichtshof gegen Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 1,9 Mio. Euro einge legt haben. Diese Strafen waren von der bulgari schen Wettbewerbskommission (CPC) im Dezem ber 2017 verhängt worden und beruhten auf Vorwürfen aus dem Jahr 2013, die beiden Unter nehmen hätten den Registrierungsprozess auf dem freien Markt sowie den Lieferantenwechsel durch Kunden unzureichend unterstützt bzw. behindert. Das zweite – seit 2013 anhängige – Verfahren resultiert aus der Behauptung von zwei Produ zenten erneuerbarer Energie, die EP Yug würde ihnen unzulässigerweise den Netzzugang verwei gern. In diesem Verfahren hat die Wettbewerbs kommission seit 2016 keine Schritte gesetzt. |
| GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016 | ||
| 308-1 | Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden | Keine Informationen verfügbar: Die Informatio nen weisen keine für eine Offenlegung ange messene Qualität auf. Eine entsprechende Daten erhebung ist für den Bericht, der über das Geschäftsjahr 2020/21 berichtet, geplant. |
| GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016 | ||
| 410-1 | Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde | Nicht zutreffend: Sicherheitspersonal wird zum Großteil über Fremdfirmen eingesetzt. Diese sind vertraglich zur Einhaltung der Integritätsklausel sowie zu Compliance-Schulungen, insbesondere zu Menschenrechten, verpflichtet. Die Bericht erstattung zur Abhaltung der Schulungen erfolgt schriftlich. Konzerneigenes Sicherheitspersonal wird im Rahmen der Erstunterweisung zu Com pliance-Themen (einschließlich der Einhaltung der Menschenrechte) geschult. |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechten 2016 | ||
| 412-3 | Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden |
Als erhebliche Investitionsvereinbarungen gelten in der EVN einzelne neue Vorhaben, deren Ge samtinvestitionswert 50 Mio. Euro übersteigt und die in Ländern mit einem weniger ausgeprägten Verständnis für Fragen der Menschenrechte realisiert werden. Im Berichtszeitraum gab es keine Anwendungsfälle. |
| GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 | ||
| 414-1 | Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | Keine Informationen verfügbar: Die Informati onen weisen keine für eine Offenlegung ange messene Qualität auf. Eine entsprechende Datenerhebung ist für den Bericht, der über das Geschäftsjahr 2020/21 berichtet, geplant. |
| GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 | ||
| 415-1 | Parteispenden | Auf Basis interner Richtlinien sind Spenden an politische Parteien oder Vorfeldorganisationen ausgeschlossen. |
| GRI 419: Sozioökonomische Compliance 2016 | ||
| 419-1 | Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich |
Keine relevanten Fälle |
Versorgungssicherheit
| GRI 103: Managementansatz 2016 | ||
|---|---|---|
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 40ff |
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 40ff |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 40ff |
| Unternehmensspezifische Zusatzindikatoren | ||
| EU21) | Erzeugte Energie nach Quelle | 46 |
| EU121) | Effizienz der Fernleitungen und Verteilnetze | 42ff |
| EU261) | Bevölkerung im Vertriebsgebiet ohne Stromversorgung | In allen Ländern, in denen die EVN tätg ist, kann von einem vollen Zugang zur Grundversorgung ausgegangen werden. |
| EU28, EU291) |
Häufigkeit und Dauer von Stromausfällen | 42ff |
| EU301) | Durchschnittliche Verfügbarkeit der Kraftwerke | 42ff |
Kundenorientierung
GRI 103: Managementansatz 2016
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 52ff | |
|---|---|---|---|
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 52ff | |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 52ff |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| GRI 416: Kundengesundheit und Kundensicherheit 2016 | ||
| 416-1 | Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit |
56f |
| 416-21) | Verstöße im Zusammenhang mit den Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen |
Keine relevanten Fälle |
| GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016 | ||
| 417-1 | Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung | 58 |
| 417-21) | Verstöße im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung |
Keine relevanten Fälle |
| 417-31) | Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation | Keine relevanten Fälle |
| GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 | ||
| 418-1 | Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten |
59 |
Attraktiver Arbeitgeber
GRI 103: Managementansatz 2016
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 63ff |
|---|---|---|
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 63ff |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 63ff |
| GRI 401: Beschäftigung 2016 | ||
| 401-11) | Neu Angestellte und Angestelltenfluktuation | 68, 73 |
| 401-2 | Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden |
73 a. In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen den Mitarbeitern unabhängig von Alter, Ge schlecht und Beschäftigungsausmaß zusätzliche freiwillige betriebliche Leistungen zur Verfügung. b. Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. |
| 401-31) | Elternteilzeit | 66f |
| GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016 | ||
| 402-1 | Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen | 70f. Es gibt keine gesetzlichen oder betrieblichen Mindestmitteilungsfristen. |
| GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018 | ||
| 403-1 | Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem | 67ff |
| 403-2 | Unfall- und Unfallrisikoanalyse | 67ff |
| 403-3 | Arbeitsmedizinische Leistungen | 67ff |
| 403-4 | Einbindung und Beratung der Mitarbeiter zu Themen betreffend Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz |
70 |
|---|---|---|
| 403-5 | Aus- und Weiterbildung zum Thema "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" für Mitarbeiter |
70 |
| 403-6 | Förderung der Arbeitnehmersicherheit und -gesundheit | 67ff, 70 |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| 403-7 | Prävention und Reduktion von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen |
Nicht zutreffend: Es liegen keine Sicherheits- und Gesundheitsrisiken vor, die direkt mit der beruf lichen Tätigkeit bei der EVN in Verbindung stehen. |
| 403-9 | Art und Rate von arbeitsbedingten Verletzungen und Todesfällen sowie Arbeitsausfalltagen |
70. b. Nicht zutreffend: Leiharbeiter sind in den Auswertungen zur Arbeitssicherheit und Gesund heitsschutz inkludiert, repräsentieren jedoch keinen signifikanten Anteil an der Gesamtbeleg schaft (2,0 %), womit keine gesonderte Auswer tung erfolgt. Siehe GRI 102-8. f. In der Datenerhebung sind alle Tochtergesell schaften einbezogen, deren Mitarbeiter (inkl. Leasingarbeitnehmer) > 10 Personen beträgt. |
| GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 | ||
| 404-2 | Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | 71ff. b. Bei der EVN gibt es derzeit keine etablierten Programme zur Übergangshilfe. |
| GRI 405: Vielfalt und Chancengleichheit 2016 | ||
| 405-1 | Vielfalt in Leitungsorganen und der Angestellten | 63, 72. a., ii.: Altersverteilung für Vorstand und Auf sichtsrat: <30 Jahre: 0,0 % 30–50 Jahre: 23,5 % >50 Jahre: 76,5 % a. und b., iii.: Nicht zutreffend: keine weiteren Diversitätsmerkmale b.: Nicht zutreffend: Es erfolgt keine weitere Auf schlüsselung nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiterkategorien für die EVN nicht steue rungsrelevant bzw. nicht relevant für die Perso nalentwicklungspolitik sind. |
| GRI 406: Gleichbehandlung 2016 | ||
| 406-1 | Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen | 30. Keine Diskriminierungsvorfälle (Definition ge mäß Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) und somit betreffend Diskriminierung von Ethnizität, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Mei nung oder nationaler oder sozialer Herkunft sowie andere relevante Formen der Diskriminierung) |
| GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016 | ||
| 407-1 | Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte |
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivver handlungen ist für die EVN und ihre Tochtergesell schaften an allen ihren Standorten ein zentraler As pekt in der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO). |
| Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf | ||
|---|---|---|
| GRI Standard | Angaben | Online-Informationen oder Auslassung |
Klimaschutz
| GRI 103: Managementansatz 2016 | ||
|---|---|---|
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 76ff |
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 76ff |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 76ff |
| GRI 302: Energie 2016 | ||
| 302-11) | Energieverbrauch innerhalb der Organisation | b. iv.: Nicht zutreffend: kein Dampfbezug d.: 152 (Segmentberichterstattung) g.: Nicht zutreffend: Für die beiden Energieträger Erdgas und Heizöl werden die Emissionsfaktoren und Heizwerte der nationalen Treibhausgasinven tur herangezogen. Keine weiteren Umrechnungs faktoren. Die Angabe des Energieverbrauchs er folgt in MWh. |
| 302-21) | Energieverbrauch außerhalb der Organisation | b. Berechnungsmethode: Netzabsatz (bereinigt um Eigenerzeugung) + Gasverkauf c. Nicht zutreffend: Es werden keine Umrech nungsfaktoren herangezogen. Die Angabe des Energieverbrauchs erfolgt in MWh. |
| 302-31) | Energieintensität | 80 |
| 302-41) | Verringerung des Energieverbrauchs | 81 |
| 302-5 | Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen | 80. Berechnungsmethode: 0,6 % des jeweiligen Vorjahres-Energieabsatzes |
| GRI 305: Emissionen 2016 | ||
| 305-1 | Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | Global Warming Potential (GWP) = 1 Quelle der Emissionsfaktoren: Kohle – Emissions und Oxidationsfaktor aus Analyse durch externe, akkreditierte Untersuchungsanstalt gemäß EU-ETS; Erdgas – aktuelle nationale Treibhausgas inventur des jeweiligen Landes mit Primärener gieverbrauch (Österreich, Bulgarien, Deutsch land) und Oxidationsfaktor entsprechend EU-ETS; Treibstoffe (Diesel, Benzin, Erdgas) – Umweltbun desamt |
| 305-21) | Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | Global Warming Potential (GWP) = 1 Quelle der Emissionsfaktoren: EVN Versorger mix – jährliche Ermittlung und Überprüfung des aktuellen Kalenderjahrs; Residual Mix (Nordma zedonien) – Daten des "Reliable disclosure Sys tems for Europe" (Re-DISS); Grid Emission Factor (Bulgarien, Umweltministerium); ENTSO-E – Faktoren gemäß ENTSO-E "European Network of Transmission System Operators for Electricity"; Eigenerzeugungsfaktor |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| 305-31) | Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | Global Warming Potential (GWP) = 1 Quelle der Emissionsfaktoren: EVN Versorger mix – jährliche Ermittlung und Überprüfung des aktuellen Kalenderjahrs; Residual Mix (Nordma zedonien) – Daten des "Reliable disclosure Sys tems for Europe" (Re-DISS); ENTSO-E – Faktoren gemäß ENTSO-E "European Network of Transmis sion System Operators for Electricity"; Erdgas – Emissionsfaktoren der aktuellen nationalen Treib hausgasinventur |
| 305-41) | Intensität der THG-Emissionen | 83 |
| 305-51) | Senkung der THG-Emissionen | Berechnungsmethode: CO2-Einsparung (t CO2e p. a.) = angenommene jährliche Erzeugungs menge (GWh) * CO2-Emissionsfaktor pro GWh der fossilen Primärenergieträger (landesspezifisch) |
| 305-61) | Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) | Nicht zutreffend: Alle EVN Anlagen sind geschlossene Anlagen. |
| 305-71) | Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen | Keine relevanten Emissionen zu schwer abbaubaren Schadstoffen (POP), flüchtigen organischen Verbin dungen (VOC), gefährlichen Luftschadstoffen (HAP); keine anderen relevanten Kategorien; b. Nicht zutreffend: keine einbezogenen Emissions faktoren: Emissionsmengen gemäß konzerneigenen Messsystemen der Anlagen; kontinuierliche Messungen der Fracht gemäß Emissionsmess verordnung bzw. regelmäßige Einzelmessungen gemäß geltenden Gesetzen und Verordnungen, Frachtberechnungen über Rauchgasmengen |
| EU51) | CO2-Emissionszertifikate | 84 |
|---|---|---|
Umweltschutz
| GRI 103: Managementansatz 2016 | ||
|---|---|---|
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 76ff |
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 76ff |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 76ff |
| GRI 301: Materialien 2016 | ||
| 301-1 | Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | 81 |
| 301-21) | Eingesetzte rezyklierte Ausgangsstoffe | Nicht zutreffend: Die EVN setzt grundsätzlich keine rezyklierten Ausgangsstoffe ein. Der Einbau von beispielsweise rezyklierten Baustoffen wird jedoch von der EVN gefördert. |
| 301-31) | Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien | Nicht zutreffend: aufgrund des Unternehmens gegenstands nicht relevant |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|
|---|---|---|---|
| GRI 303: Wasser 2018 | |||
| 303-1 | Umgang mit dem regionalen Gemeingut Wasser | 86f. Keine Anlagen in "Areas of Waterstress" laut GRI-Definition |
|
| 303-2 | Management von Umweltauswirkungen, die durch Abwassereinleitung entstehen | a. i.: Nicht zutreffend: An allen Standorten sind Abwasseranforderungen vorhanden. ii.: Alle Vorgaben zur Wassereinleitung basieren auf Indirekteinleiterverträgen mit den jeweiligen Kanalbetreibern oder aus geseztlichen Vorgaben sowie Bescheiden. |
|
| 303-31) | Wasserentnahme nach Quelle | 87 | |
| 303-41) | Abwassereinleitung | Es sind keine Überschreitungen der Grenzwerte bei Wassereinleitungen aufgetreten. Grenzwerte, Untersuchungspflichten und Art von prioritären Stoffen gemäß Emissionsregister-Verordnung Oberflächenwässer, Abwasseremissionsverord nung und Schadstofffreisetzungs- und Verbrin gungsregister. |
|
| 303-51) | Wasserverbrauch | 87 | |
| GRI 304: Biodiversität | |||
| 304-4 | Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind |
89 | |
| GRI 306: Abwasser und Abfall 2016 | |||
| 306-1 | Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort | Dieser Indikator wird durch GRI 303-4 (GRI 303: Wasser 2018) abgedeckt. |
|
| 306-31) | Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen | 85 | |
| 306-41) | Transport von gefährlichem Abfall | 85 | |
| GRI 307: Umwelt-Compliance 2016 | |||
| 307-1 | Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen | Keine relevanten Fälle | |
Innovation und Digitalisierung
GRI 103: Managementansatz 2016 103-1 Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 92ff 103-2 Der Managementansatz und seine Komponenten 92ff 103-3 Prüfung des Managementansatzes 92ff Unternehmensspezifische Zusatzindikatoren Aufwände für Forschungs-, Innovations- und Digitalisierungsprojekte 92 Forschungs-, Innovations- und Digitalisierungsprojekte 94ff
| Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf | ||
|---|---|---|
| GRI Standard | Angaben | Online-Informationen oder Auslassung |
Stakeholder-Dialog
| GRI 103: Managementansatz 2016 | ||
|---|---|---|
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 102ff |
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 102ff |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 102ff |
| GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016 | ||
| 203-1 | Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen | 40ff 104f (Investitionen in soziale Einrichtungen und Gesundheitszentren) 107 141f (Konzernlagebericht; alle Infrastruktur investitionen sind gewerblicher Natur) |
| 203-21) | Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen | 57 |
| GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016 | ||
| 413-1 | Geschäftsstandorte mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen |
16f, 76f, 73, 104. a., i.: Es findet keine formale soziale Folgenab schätzung statt. Soziale Aspekte fließen regelmäßig im Zuge unseres projektbezogenen Stakeholder Dialogs in die Projektentwicklung mit ein. a., iv.: Es ist kein formales Programm zur Förderung des Gemeinwesens vorhanden. a., vi.: 100 % der Projekte mit Öffentlichkeits- oder Anrainerrelevanz sind durch einen projektbezoge nen Stakeholder-Dialog abgedeckt. a., viii.: Es ist kein formelles Beschwerdeverfahren für lokale Gemeinschaften etabliert. Bei allen Pro jekten ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Projektleiter oder über das EVN Service Telefon bzw. via E-Mail ([email protected]) möglich. |
Kontakt
Ansprechpartner Investor Relations
Mag. Gerald Reidinger, Telefon +43 2236 200-12698 Mag. Matthias Neumüller, Telefon +43 2236 200-12128 Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser, Telefon +43 2236 200-12473 Mag. Karin Krammer, Telefon +43 2236 200-12867
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner Nachhaltigkeit
Dipl.-Ing. Dr. Andrea Edelmann (Konzernbeauftragte für Innovation, Umweltschutz und Nachhaltigkeit) Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser (Konzernbeauftragte-Stellvertreterin für Nachhaltigkeit)
E-Mail: [email protected]
Service-Telefon für Kunden: 0800 800 100, für Anleger: 0800 800 200
Informationen im Internet
www.evn.at www.investor.evn.at www.verantwortung.evn.at
Online-Report
EVN Online-Ganzheitsbericht 2019/20 www.investor.evn.at/gb/gb2020
| Finanzkalender 2020/211) | |||
|---|---|---|---|
| Nachweisstichtag Hauptversammlung2) | 11.01.2021 | Ergebnis 1. Quartal 2020/21 | 26.02.2021 |
| 92. ordentliche Hauptversammlung (virtuell)2) | 21.01.2021 | Ergebnis 1. Halbjahr 2020/21 | 27.05.2021 |
| Ex-Dividendentag2) | 27.01.2021 | Ergebnis 1.– 3. Quartal 2020/21 | 26.08.2021 |
| Record Date Dividende2) | 28.01.2021 | Jahresergebnis 2020/21 | 16.12.2021 |
| Dividendenzahltag2) | 29.01.2021 |
1) Änderungen vorbehalten
2) Vorbehaltlich der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen
| Basisinformationen1) | |
|---|---|
| Grundkapital | 330.000.000,00 EUR |
| Stückelung | 179.878.402 Stückaktien |
| ISIN-Wertpapierkennnummer | AT0000741053 |
| Ticker-Symbole | EVNV.VI (Reuters); EVN AV (Bloomberg); AT; EVN (Dow Jones); EVNVY (ADR) |
| Börsenotierung | Wien |
| ADR-Programm; Depositary | Sponsored Level I ADR programme (5 ADR =1 Aktie); The Bank of New York Mellon |
| Ratings | A1, stabil (Moody's); A, negativ (Standard & Poor's) |
1) Per 30. September 2020
Impressum
Herausgeber: EVN AG, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich Telefon +43 2236 200-0 Fax +43 2236 200-2030
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: www.evn.at/offenlegung
Druck: Für den Druck des Ganzheitsberichts werden nur Materialien verwendet, die schadstofffrei und kreislauffähig sind. Dies betrifft neben dem verwendeten Papier auch die für den Druck herangezogenen Farben, die auf mineralölfreien Inhaltsstoffen und nachwachsenden Rohstoffen basieren.
Redaktionsschluss: 16. November 2020 Veröffentlichung: 16. Dezember 2020
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EVN, die sich zur Gestaltung dieses Berichts für ein Fotoshooting zur Verfügung gestellt haben.
Fotos: Severin Wurnig/ Studio Totale, Raimo Rudi Rumpler (Seiten 15, 28, 29, 42, 43, 53, 54, 58, 59, 82, 89, 103), Daniela Matejschek (Seite 95) Bildrechte: AGRANA (Seite 57), enercity AG (Seite 88), EVN (Seite 55), RAG/Karin Lohberger Photography (Seiten 98, 99)
Lithografie: Severin Wurnig/ Studio Totale
Illustrationen: Artur Bodenstein (Seiten 46, 66, 67)
Konzept und Beratung: be.public Corporate & Financial Communications GmbH
Redaktion: Georg Male, Konstantin Huber (be.public), EVN Investor Relations
Englische Übersetzung: Donna Schiller-Margolis
Art Direction: Nadja Lessing (EVN Information und Kommunikation)
Satz und Reinzeichnung: gugler* brand & digital, 3100 St. Pölten, www.gugler-brand-digital.at
Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau
